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iPhone: Import von Müllabfuhr-Terminen in den iPhone Kalender und Erinnerung über iPhone Kalender möglich
Android Smartphones: Erinnerung direkt über die Müllmann App
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Notlagen Eine Notlage trifft die meisten Menschen völlig unvorbereitet. Für den Fall der Fälle ist es wichtig, die Telefonnummer der jeweils zuständigen Stelle parat zu haben und nicht lange überlegen zu müssen, wer die richtige Ansprechperson ist.
Bei jedem Notruf gilt:
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich durch das Gespräch führen.
Zur Vorbereitung auf den Notruf können Sie folgende Fragen für sich beantworten:
Wo ist etwas passiert? (Ort des Ereignisses, Adresse)
Wer ruft an? (Name, Standort, Telefonnummer)
Was ist geschehen? (Beschreibung des Ereignisses, Verkehrsunfall, Brand, häuslicher Unfall und so weiter)
Wie viele Verletzte / Betroffene gibt es? (Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen)
Warten Sie auf Rückfragen. Beenden Sie den Notruf erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Bei Bedarf erhalten Sie am Ende des Notrufes noch Hinweise, wie Sie Erste Hilfe leisten können oder welches Verhalten empfehlenswert ist. Warten Sie das Eintreffen der Rettungskräfte ab. Weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit.
112 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Bei Bränden, Unglücksfällen oder bei lebensbedrohlichen Unfällen und bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich an die Feuerwehr beziehungsweise den Rettungsdienst. Beide erreichen Sie unter derselben Nummer. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl. Sie werden zur örtlich zuständigen Leitstelle geleitet. Die 112 gilt europaweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. In weniger schwerwiegenden Fällen hilft Ihnen der Ärztliche Bereitschaftsdienst (siehe unten).
110 - Polizei
Die Polizei erreichen Sie über den bekannten Polizei-Notruf 110. Alle Notrufe, die über die 110 eingehen, werden von speziell geschulten Polizeibeamtinnen und -beamten in den Führungs- und Lagezentren im Land entgegengenommen. Die 110 gilt für Ihren Festnetzanschluss genauso wie für Ihr Mobiltelefon. Wählen Sie diese Nummer aber nur in Notfällen. In allen anderen Fällen erreichen Sie Ihre Polizei über die amtliche Telefonnummer, die Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch finden.
Notruf-App „nora“
Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf abzusetzen. Vor allem hör- und sprachbehinderte Menschen können über „nora“ schnell und einfach Kontakt zu den Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im gesamten Bundesgebiet aufnehmen.
Die Anwendung ist in einer Kooperation der Länder als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden und steht in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit.
Notruf-Fax
Wenn die Möglichkeit besteht, werden Hör- und Sprachgeschädigte gebeten, im Notfall vorrangig die Notruf-App „nora“ zu verwenden. Kann diese Option nicht genutzt werden, kann bei einem Notfall alternativ die Notrufnummer 112 mit Fax genutzt werden. Dazu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung.
Nothilfe-SMS
Wenn die Möglichkeit besteht, werden Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung gebeten, im Notfall vorrangig die Notruf-App „nora“ zu verwenden.Kann diese Option nicht genutzt werden, kann das Hilfeersuchen alternativ als SMS an eine Leitstelle übermittelt werden.Die Nothilfe-SMS-Nummer lautet je nach Ihrem Netzbetreiber dabei wie folgt:
T-Mobile (D1) und Vodafone (D2): 99 0711 216-77112
Telefonica (O2/Eplus): 329 0711 216-77112
Beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher wenn möglich primär „nora“ oder das kostenfreie Notruf-Fax an die 112.
Tess-Relay-Dienste
Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung können im Notfall den Tess-Relay-Dienst nutzen. Durch "Tess" wird dabei der Notruf an die jeweils zuständige Leitstelle vermittelt und die Kommunikation durch einen Gebärden- beziehungsweise Schriftdolmetscherdienst unterstützt. Die Dienstleistung ist für den Notrufenden vollumfänglich kostenlos. Es braucht nur eine Vorab-Registrierung.
116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl.
Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, sich mit einem Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden. Dazu steht ein speziell entwickeltes Fax-Formular zur Verfügung.
19222 - Krankentransport
Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222. Beachten Sie dabei, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen. Leistungen
Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen Unterhaltsvorschuss beantragen Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren beantragen Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen Patientenverfügung erstellen Bombenfund oder andere Kampfmittel melden Berufskrankheit feststellen lassen Wohnberechtigungsschein beantragen Bürgergeld beantragen Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen BAföG für einen Schulbesuch beantragen BAföG für ein Studium beantragen Organspende - Ausweis ausfüllen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen Hilfe zur Pflege beantragen Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen Blindenhilfe beantragen Wohngeld beantragen Führerschein - Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl) Kinderzuschlag beantragen Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe) Umschulung wegen Berufskrankheit beantragen Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen
Vertiefende Informationen
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116117 - Patientenservice
116117 - Faxformular für hör- und sprachbehinderte Menschen für nicht lebensgefährliche Situationen
Notruf-App „nora“ : Hintergründe, Anleitungen und Wissenswertes
Notruf-Faxformular (PDF)
Tess-Relay-Dienste (für Menschen mit Hörschädigungen)
Ähnliche Dienste
Notlagen Gesundheitliche Probleme Hilfe in Rechtsangelegenheiten Probleme im Arbeitsumfeld Verlust von Dokumenten Wirtschaftliche Not Sozialhilfe
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Hochwasservorhersage abrufen Im Hochwasserfall bietet Ihnen die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) Informationen zur Hochwassersituation an den Flüssen des Landes und am Bodensee an.
Sie liefert Ihnen aktuelle
Wasserstände,
Abflussdaten,
Vorhersagen und
Lageberichte über den Hochwasserverlauf.
Die HVZ bündelt Informationen und macht sie zugänglich für die
zuständigen Verwaltungsstellen
Bevölkerung und
Medien.
Die Messdaten werden bis zu viertelstündlich, die Vorhersagen im Routinebetrieb alle drei Stunden, im Hochwasserfall stündlich aktualisiert und über Internet, die App "Meine Pegel", Videotext, Run d funk und eine automatische Telefonansage veröffentlicht.
Kontinuierliche Berechnungen mit Wasserhaushaltsmodellen sind die Grundlage der Hoch-, Mittel- und Niedrigwasservorhersagen für rund 100 Pegel an den Flüssen Rhein, Neckar, Donau und Main sowie ihren wichtigsten Zuflüssen. Die länderübergreifende Vo r hersage für den Bodensee erfolgt in Kooperation mit dem schwe i zerischen Bundesamt für Umwelt und dem Amt der Vorarlberger Landesregierung.
Zusätzlich berechnet die HVZ Hochwasserwarnkarten für die Bewarnung von Flussabschnitten und Einzugsgebieten . Die Warunungen werden in vier verschiedenen Stufen erstellt: geringe, mäßige, mittlere und hohe Hochwassergefäh r dung. Die Warnkarten werden stündlich aktualisiert und beziehen sich jeweils auf die Hochwassergefahr der nächsten beiden Tage. Onlineantrag
Hochwasservorhersage
Aktuelle Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten sowie Hochwasservorhersagen und Lageberichte über den Hochwasserablauf an den Flüssen.
Zuständige Stelle
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hinweise
Über die bei der HVZ angezeigten Pegelinformationen gelangen Sie auch zu den interaktiven Hochwassergefahrenkarten, welche für eine Vielzahl von Gewässern in Baden-Württemberg vorliegen. Die jeweilige Hochwassergefahrenkarte im Bereich des angezeigten Pegels kann über einen Link geöffnet werden.
Für Kommunen besteht die Möglichkeit, der HVZ einen Link zu kommunal spezifischen Hochwassergefährdungen und Schutzmaßnahmen mitzuteilen. Diese werden dann bei den jeweiligen HVZ-Pegeln unter der Rubrik Hochwassergefahreninformationen hinterlegt und können somit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie können sich über Internet, die App "Meine Pegel", Rundfunk, Videotext und telefonisch erkundigen
nach der Hochwasservorhersage,
den aktuellen Pegelständen und
weiteren Hintergrundinformationen.
Internet
Die Hochwasservorhersagezentrale bietet Ihnen auf ihrer Webse i te umfangreiche, aktuelle Informationen zu Lageberichten und Warnungen, Niederschlägen, Wasserständen und Wetterdaten an.
Auf einem länderübergreifenden Hochwasserportal können Sie Informationen über die aktuelle Hochwasserlage abrufen.
Aktuelle Wetterwarnungen finden Sie beim Deutschen Wetterdienst.
App "Meine Pegel"
Die App "Meine Pegel" bietet neben aktuellen Wasserstandsdaten die Möglichkeit, sich bei Über-/ oder Unterschreitung von individuell konfigurierbaren Grenzwerten an Pegeln benachrichtigen zu lassen (kostenfreie push-Notification).
Rundfunk
SWR1 Baden-Württemberg und SWR4 Baden-Württemberg se n den nach Bedarf im Anschluss an die Nachrichten Lageberichte und Informationen zu den wichtigsten Pegeln.
Videotext
Der Südwest-Text sendet bei Hochwasser stündlich aktualisierte Wasserstände und Vorhersagen ausgewählter Pegel mit Tenden z angaben. Die HVZ nutzt die folgenden Tafeln:
800 Allgemeine Übersicht Hochwasser
805 Oberrheingebiet
806 Neckargebiet
807 Main/Taubergebiet
808 Donaugebiet
809 Lagebericht
Telefonansage
Automatische Telefonansage mit stündlich aktualisierten Wasse r ständen ausgewählter Pegel ist unter der Nummer 0721/9804-61, -62, -63, -64, -65 erreichbar.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
Die App " Meine Pegel "
Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg
Länderübergreifendes Hochwasserportal
Aktuelle Wetterwarnungen finden Sie beim Deutschen Wetterdienst .
Bodensee-Wasserstandsinformationen
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
Erlass des Ministeriums für Umwelt Baden-Württemberg vom 24.09.1990
Hochwassermeldeordnung (HMO)
Satzung der LUBW vom 19.07.2013
Freigabevermerk
03.07.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg
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Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenverkehr Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein wichtiges Element einer nachhaltigen, umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Mobilität. Ein engmaschiges Schienennetz stellt eine hohe Transportkapazität sicher und gewährleistet regelmäßige Verbindungen.
Immer mehr Menschen nutzen die Verkehrsangebote des ÖPNV und des Schienenverkehrs. Um den Mobilitätsansprüchen der Fahrgäste weiter zu entsprechen, wurden in den letzten Jahren verschiedene Mobilitätsangebote entwickelt:
Verantwortung und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) liegen - mit Ausnahme der S-Bahn Stuttgart - beim Land Baden-Württemberg. Eine Schwerpunktaufgabe ist dabei, dass der Nahverkehr die steigenden Mobilitätsanforderungen unserer Gesellschaft erfüllt. Zur Umsetzung dieser Aufgabe wurde die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) gegründet.
Unter einer neuen Dachmarke für Mobilität in Baden-Württemberg soll der ÖPNV in eine neue Ära geführt werden. Die neue Dachmarke „bwegt“ hat den schon seit fast 20 Jahren bestehenden „3-Löwen-Takt“ im Oktober 2017 abgelöst. Unter der neuen Dachmarke werden zukünftig alle Maßnahmen, die den Nahverkehr noch attraktiver machen, gebündelt. Mit neuen Zügen, verbesserten Takten, erweiterten Streckennetzen, sukzessive vereinfachten Tarifen und jeder Menge Service.
Seit Dezember 2018 ist die Reise mit verschiedenen Verkehrsmitteln außerdem noch einfacher geworden: Unter dem Motto „Eine Fahrt – ein Ticket“ können Sie nun dank des neuen "bwtarif" bei Fahrten über Verbundgrenzen hinweg im ganzen Land zusätzlich zu Zügen auch Busse oder Straßenbahnen mit einem Ticket nutzen. Die Tickets des "bwtarif" sind durchschnittlich 25 Prozent günstiger gegenüber dem alten Bahntarif. Seit Dezember 2020 gilt dies auch für Zeitkarten, seit September 2021 auch für Schülerzeitkarten.
Das ehrgeizige Ziel lautet: Nachhaltige Mobilität für alle und mehr begeisterte Fahrgäste.
Aktions-Angebote für Baden-Württemberg
Neben den günstigen Einzeltickets bietet der "bwtarif" noch weitere attraktive Angebote für Allein- und Gruppenreisende wie beispielsweise:
Baden-Württemberg Ticket
Baden-Württemberg Ticket Young
MetropolTicket
Insel Mainau-Ticket
Europapark Kombi-Ticket
Daneben existieren bei Ihnen vor Ort auf Ebene der Verkehrsverbünde viele weitere Kombitickets und Angebote etwa für Familien.
Elektronische Fahrplanauskunft Baden-Württemberg (EFA)
Mit der Reiseauskunft erhalten Sie Unterstützung bei der Planung Ihrer Fahrt oder Reise. Mit wenigen Klicks kommen Sie zu Ihrer gewünschten Verbindung.
Die Echtzeit-Fahrplanauskunft bietet mehr als Abfahrts- und Ankunftszeiten. Sie finden außerdem:
praktische und detaillierte Umgebungspläne, die Ihnen helfen, sich an fremden Orten zurecht zu finden
persönliche Fahrpläne für regelmäßige Fahrten
Aushangfahrpläne für Ihren Wohnort
Bildschirmschoner mit Fahrplananzeigetafel
Bus&Bahn-App
Mit der kostenlosen Bus&Bahn-App von bwegt - Mobilität für Baden-Württemberg können Besitzerinnen und Besitzer eines iPhones oder Smartphones mit Android-Betriebssystem jederzeit und überall die mobile Echtzeit-Fahrplanauskunft aufrufen.
Die App zeigt umliegende Haltestellen an und listet übersichtlich auf, welche Fahrtmöglichkeiten es aktuell von dort aus gibt. Nach Eingabe von Start- und Zielort und der gewünschten Abfahrts- oder Ankunftszeit zeigt sie die beste Verbindung sowie Alternativrouten an. Auch aktuelle Störungen und Verspätungen werden berücksichtigt. Sollten Sie sich in der Gegend nicht auskennen, können Sie über die App auch den Weg zur Haltestelle und die Fahrtstrecke anzeigen sowie Entfernung und Dauer berechnen lassen. Eine Besonderheit: Sollten Sie mit dem Fahrrad unterwegs sein, können Sie sich passende Verbindungen zeigen lassen. Sie können die App im App-Store oder bei Google Play kostenlos herunterladen oder im Browser EFAMobil nutzen. Leistungen
Förderung für Regiobuslinien beantragen Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen Genehmigung für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen und/oder Mietomnibusverkehr beantragen Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen Taxigenehmigung beantragen Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen Mietwagengenehmigung beantragen Ehrenamtlich getragener Verkehr im ÖPNV - Pauschale zur Unterstützung beantragen Genehmigung für einen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen beantragen
Vertiefende Informationen
Informationen und Wissenswertes zu den einzelnen Angeboten finden Sie auf der Internetseite des "bwtarif" .
Informationen und Wissenswertes zu den Angeboten der Verkehrsverbünde finden Sie bei Ihrem Verkehrsverbund.
Fahrplantabellen - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
Freigabevermerk
01.02.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ähnliche Dienste
Verkehr und Verkehrswege Güterverkehr Gefahrgut Gefahrguttransporte auf der Straße Klimaschutzorientierte Verkehrsplanung Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Luftverkehr Fluglärm Flugplätze Luftfahrtpersonal Mobilitätsmanagement für Unternehmen Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenverkehr Der BW-Tarif Fahrrad und Öffentlicher Personennahverkehr Förderung Elektromobilität Schülerbeförderung Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg Radverkehr Ruhender Verkehr Schifffahrt und Häfen Verkehrssicherheit und Straßennutzung Aufstellen von Verkehrsschildern Nutzung von Straßen und Gehwegen Rettungsgasse Straßengesetze und Straßenverkehrsrecht Überwachung der Geschwindigkeit - Bußgelder Verkehrsunfall
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KulturPass für Jugendliche Alle jungen Menschen, die 2024 ihren 18. Geburtstag feiern, haben die Möglichkeit, am KulturPass-Programm teilzunehmen. Dieses enthält ein Budget von 100 Euro pro Person, das von den jungen Erwachsenen deutschlandweit nach Belieben für den Besuch von Kultureinrichtungen oder etwa den Kauf von Büchern, Musikinstrumenten oder Tonträgern verwendet werden kann.
Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung, um das kulturelle Interesse Jugendlicher zu fördern, sowie Kultureinrichtungen im Nachgang der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Das Budget wird jeweils am Tag des 18. Geburtstages freigeschalten und lässt sich dann frei nutzen.
Sollte ein Restguthaben am Ende des Jahres übrig bleiben, kann dieses auch im folgenden Jahr noch eingelöst werden. Zuständige Stelle
Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Hinweise
Die Stadt Karlsruhe bietet lediglich die Möglichkeit, über die Terminals auch ohne Smartphone am KulturPass teilzunehmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Voraussetzungen
Berechtigt zur Nutzung des KulturPasses sind alle jungen Menschen, die 2024 das 18. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgang 2006) und in Deutschland wohnhaft sind.
Für die Registrierung wird entweder
ein Personalausweis mit Online-Ausweis-Funktion (für deutsche Staatsangehörige),
die eID-Karte (für EU-Bürgerinnen und -Bürger) oder
der elektronische Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland)
benötigt.
Informationen zum Personalausweis: https://www.personalausweisportal.de
Bezugsort
Der Zugang zum KulturPass erfolgt über die Website ( https://www.kulturpass.de/jugendliche ) oder die zugehörige KulturPass-App.
Verfahrensablauf
Nach erstmaliger Registrierung in der App lässt sich das verfügbare Budget über die App oder Website des KulturPasses einlösen, sobald der 18. Geburtstag erreicht wurde.
Über die bereitgestellten Terminals in den Bürgerbüros bietet die Stadt Karlsruhe zudem die Möglichkeit, auch auf diesem Wege am KulturPass-Programm teilzunehmen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
Website: https://www.kulturpass.de/ueber-den-kulturpass
Anbieter, die mit ihren kulturellen Angeboten teilnehmen wollen und sich dafür registrieren möchten, finden weitere Informationen auf: https://www.kulturpass.de/anbietende
Rechtsbehelf
Die Bestimmungen zum Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte den Seiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 29. Februar 2024 freigegeben.
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Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem (BIS2) des Landes Baden-Württemberg nutzen Das Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem (BIS2) des Landes Baden-Württemberg informiert Sie über aktive und geplante Arbeitsstellen auf dem klassifizierten Staßennetz (Autobahn, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) in Baden-Württemberg.
Sie erhalten Informationen über Art und Dauer der Verkehrsbehinderung und bei Vollsperrungen Angaben zu den ausgewiesenen Umleitungsstrecken.
Mit diesen tagesaktuellen Angaben erhalten Verkehrsteilnehmer umfangreiche Informationen für ihre Reiseplanung.
Großraum- und Schwerlasttransporte werden durch Angaben zu Einschränkungen (Höhe, Breite, Tonnage) des Fahrweges in der Routenplanung unterstützt.
Alle Angaben stehen auch in der VerkehrsInfo-BW App zur Verfügung. Formulare und weitere Angebote
Baustelleninformationssystem des Landes Baden-Württemberg
Zuständige Stelle
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Voraussetzungen
keine
Bezugsort
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Verfahrensablauf
Sie finden die von Baustellen betroffenen Straßen über die
Suche mit der Karte,
Filterung mit der entsprechenden Autobahn-, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßennummer
Angabe eines Regierungsbezirkes beziehungsweise Stadt-/Landkreises.
Die Suche kann durch die Auswahl entsprechender Kriterien, wie Zeitraum, Nachtbaustelle, Sperrung und spezielle Informationen zu Schwertransporten verfeinert werden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem
Baustelleninformationssystem des Bundes und der Länder
Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg
VerkehrsInfo-BW App
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
entfällt
Rechtsgrundlage
Datenlieferung von Mobilitätsdaten auf Basis Delegierter Verordnungen der EU (Nr.886/2013) und der IVS-Richtlinie 2010/40
Freigabevermerk
23.12.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
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Umweltbeeinträchtigungen melden Wenn Sie Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft feststellen, können Sie sich an die Umweltmeldestelle der Landesregierung wenden.
Die Umweltmeldestelle veranlasst die zuständigen Behörden, Ihre Meldung zu prüfen und die Umweltbeeinträchtigungen möglichst zu beseitigen. Onlineantrag
Meine Umwelt
Mit der kostenlosen App „Meine Umwelt“ des Umweltministeriums können Sie schnell und einfach Umweltbeeinträchtigungen melden. Sie ist in den Appstores von Google und Apple erhältlich.
Zuständige Stelle
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Umweltmeldestelle der Landesregierung Hinweise
keine
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Informieren Sie die Umweltmeldestelle, wenn Sie eine Umweltbeeinträchtigung feststellen oder selbst davon betroffen sind. Das ist per Online-Formular, telefonisch, schriftlich, per Fax, per App "Meine Umwelt" oder per E-Mail möglich.
Sie sollten den Ort möglichst genau beschreiben und die Adresse angeben. Gerne können Sie Fotos von der betreffenden Umweltbeeinträchtigung beifügen.
Die Umweltmeldestelle leitet die Beschwerde an die zuständige Behörde weiter. Diese überprüft den Vorfall und kann die notwe n digen Maßnahmen ergreifen, um die Beeinträchtigungen zu bese i tigen.
Sie können die Umweltmeldung anonym einreichen. Wenn Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchten, müssen Sie aber Ihre Kontaktdaten der Meldung anfügen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Die Umweltmeldestelle wurde 1974 auf Rechtsgrundlage eines Kabinettsbeschlusses eingerichtet.
Freigabevermerk
26.06.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg
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Bürgerdienste: Verschmutzung im Stadtgebiet
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Verschmutzung im Stadtgebiet Die Abteilung Stadtreinigung des Teams Sauberes Karlsruhe ist für die Sauberkeit im gesamten Stadtgebiet zuständig. Zuständige Stelle
Gartenbauamt Team Sauberes Karlsruhe Hinweise
Keine
Voraussetzungen
Die Verschmutzung bezieht sich auf Verunreinigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen oder wilde Müllablagerungen. Die Verschmutzung betrifft keine Anliegerverpflichtung oder Privatgrundstücke.
Verfahrensablauf
Bürgerinnen und Bürger können Verschmutzungen im Karlsruher Stadtgebiet über die Behördennummer 115 oder die KA-Feedback-App melden.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Bei einer Meldung über die KA-Feedback-App ist eine Registrierung erforderlich.
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Vertiefende Informationen
Das Amt für Abfallwirtschaft Karlsruhe ist zuständig für die
Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (rund 2.400 km)
Reinigung der Radwege (rund 550 km)
Reinigung der Parkflächen (rund 300.000 m²)
Leerung der öffentlichen Abfallbehälter
Beseitigung von Wildkraut
Entfernung von Wildplakatierungen, Farbschmierereien und Aufklebern
Reinigung der Altglascontainerstandplätze
Reinigung der Fußgängerunterführungen
Reinigung nach Sperrmüllabholungen
Laub- und Christbaumsammlung
Sauberes Karlsruhe
KA-Feedback
Rechtsbehelf
Keinen
Rechtsgrundlage
§ 41 des Straßengesetzes Baden-Württemberg Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege der Stadt Karlsruhe
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 04.10.2023 freigegeben.
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Evangelische Hochschule Ludwigsburg Staatlich anerkannte Hochschule für Angewandte Wissenschaften der Evangelischen Landeskirche in Württemberg Beschreibung
HAW in kirchlicher Trägerschaft mit Campus in Ludwigsburg und Außenstelle Campus Reutlingen
Barrierefreiheit
Über die Homepage Zugang zu einer App, die barrierefrei über den Campus Ludwigsburg führt.
Parkplatz
in geringer Anzahl an beiden Campi vorhanden, s. Beschilderung.
Anfahrtsbeschreibung
Lagepläne der Campi auf www.eh-ludwigsburg.de
Sonstiges
Die Hochschule bietet Bachelor- und Masterstudiengänge in den Bereichen Diakonie, Pädagogik, Pflege, Religion und Soziale Arbeit. Gute internationale Vernetzung
Zuständigkeit
Ausbildung (Grund- und Hauptstudium) von DiakonInnen, PädagogInnen diverser Fachbereiche (Kindheit, Inklusion), Pflege, Religionsunterricht und Soziale Arbeit.
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0 71 41/ 965-0 E-Mail: info@efh-ludwigsburg.de Fax: 49 7141 9745 400 Hausanschrift: Paulusweg 6, 71638 Ludwigsburg Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Formulare
Bewerben - Universität Freiburg
Die Onlinebewerbung bei der Universität Freiburg korrekt durchführen Fachhochschule - Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise
Studienplatz-Broker
Freie Studienplätze für das kommende Semester
Leistungen
Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen Exmatrikulation - Studium beenden Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen Integriertes Auslandsstudium beantragen Studienplatz - Beurlaubung beantragen Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation) Studienplatz als ausländischer Studierender - sich bewerben Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben
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BAföG für einen Schulbesuch beantragen BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können. Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung
Ihres Schulbesuchs oder
unter bestimmten Voraussetzungen eines vorgeschriebenen Praktikums im Rahmen Ihres Schulbesuchs.
Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten sind:
Ihre Eltern und/oder Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner verdienen vergleichsweise wenig.
Sie selbst haben kein oder ein geringes Einkommen.
Ihr Vermögen liegt unter dem Freibetrag bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres von EUR 15.000 oder ab der Vollendung des 30. Lebensjahres unter EUR 45.000.
Sie streben Ihren Schulabschluss in Vollzeit an.
Altersgrenze: 45 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
Als Schülerin oder Schüler erhalten Sie die finanzielle Unterstützung als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen.
Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner oder Sie selbst vergleichsweise viel verdienen.
Grundsätzlich können Sie, wenn Sie einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn Sie nicht zu Hause wohnen können (zum Beispiel, weil Sie den gewünschten Abschluss nicht in der Nähe machen können).
Der monatliche Bedarf setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Grundbedarf:
EUR 480,00, wenn Sie ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen,
EUR 262,00, wenn Sie eine Berufsfachschule besuchen oder eine Fachschule, die Sie ohne abgeschlossene Berufsausbildung besuchen können oder
EUR 474,00, wenn Sie eine Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen, die Sie nur mit abgeschlossener Berufsausbildung besuchen können.
Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen, erhalten Sie zusätzlich Bedarf für die Unterkunft:
insgesamt EUR 632,00, wenn Sie eine Berufsfachschule besuchen oder eine Fachschule, die Sie ohne abgeschlossene Berufsausbildung besuchen können oder
insgesamt EUR 736,00, wenn Sie eine Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen, die Sie nur mit abgeschlossener Berufsausbildung besuchen können. Wenn Sie ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen, erhöht sich der Betrag auf 781,00 €.
Auch wenn Sie während Ihrer Schulzeit ein Jahr im Ausland verbringen, können Sie BAföG erhalten. Sie erhalten dann zudem einen Reisekostenzuschlag sowohl für die Hinreise auch als für die Rückreise:
EUR 250,00 innerhalb Europas oder
EUR 500,00 außerhalb Europas.
Wenn Sie Ihren Schulabschluss auf dem Zweiten Bildungsweg anstreben, können Sie für den Besuch von Kollegs und Abendgymnasien elternunabhängiges BAföG erhalten . Das heißt, das Einkommen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich am besten an Ihr Amt für Ausbildungsförderung.
Praktikantinnen und Praktikanten:
Mit BAföG können nur Praktika gefördert werden, die Sie absolvieren, während Sie sich in einer Ausbildung befinden, die nach dem BAföG förderfähig ist.
Gefördert werden nur Pflichtpraktika. Das sind Praktika, die Ihr Ausbildungsplan vorschreibt, die Sie also machen müssen, um die Ausbildung abzuschließen oder durchzuführen. Pflichtpraktika, die im Ausland absolviert werden, sind nur förderfähig, wenn sie mindestens zwölf Wochen dauern. Onlineantrag
BaföG beantragen (online)
Für einen möglichst reibungslosen Ablauf stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens drei Monate vor Beginn Ihrer Schule bzw. bei Folgeanträgen drei Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Bewilligungszeitraumes.
Formulare und weitere Angebote
Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Online-Antrag mit der BaföG Digital-App
Mit der kostenlosen BAföG Digital-App können Sie ganz einfach von Ihrem Handy oder Tablet Unterlagen zu Ihrem bestehenden BAföG-Antrag übermitteln und erhalten Statusmeldungen zu Ihrem Antrag.
Zuständige Stelle
Amt für Ausbildungsförderung für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe Das Amt für Ausbildungsförderung des Land- oder Stadtkreises, das für den Wohnsitz der Eltern zuständig ist. Hinweise
Hinweise: Kindergeld, das Ihre Eltern für Sie erhalten, wird nicht angerechnet. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens drei Monate vor Beginn Ihrer Ausbildung. Dies gilt auch für Folgeanträge wenn die Ausbildung mehrere Jahre dauert.
Voraussetzungen
Sie besuchen als Schülerin oder Schüler beziehungsweise Azubi eine der folgenden Schulformen:
weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können,
Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen,
Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung),
Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg oder
höhere Fachschule oder Akademie.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie beziehungsweise ein Elternteil war vor Beginn der Ausbildung eine bestimmte Zeit im Inland erwerbstätig,
Sie selbst müssten mindestens fünf Jahre vorher im Inland erwerbstätig gewesen sein.
Ihre Eltern müssen während der letzten sechs Jahre mindestens drei Jahre im Inland erwerbstätig gewesen sein.
Oder Sie verfügen über bestimmte Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und die gegebenenfalls geforderte Wartezeit oder Erwerbstätigkeit.
Praktikantinnen und Praktikanten:
Sie erhalten BAföG für Ihren Schulbesuch, Ihre Ausbildung und das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei Auslandspraktika mindestens zwölf Wochen dauert.
Verfahrensablauf
Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten,
aktivieren Sie zunächst entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) oder eröffnen Sie ein De-Mail-Konto. Für beides müssen Sie sich registrieren.
Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren bzw. in dem Ihre Eltern ihren Wohnsitz haben.
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten,
gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung abholen.
Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen: Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen.
Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden.
Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Fristen
Keine, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.
Erforderliche Unterlagen
Bescheinigung der Schule oder Ausbildungsstätte
Kopie des
Personalausweises,
Passes oder
aktuellen Aufenthaltstitels
Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie
des Mietvertrages oder
der Meldebescheinigung
Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel
Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag,
Waisenrentenbescheid,
Stipendiumsbescheid oder
Riester-Renten-Bescheinigung
Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug
Wenn Sie ein Auto haben:
Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und
Kraftfahrzeugschein
Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Bis zu zehn Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet).
Vertiefende Informationen
Berufsausbildungsbeihilfe beantragen für den schulischen Teil der betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildung
Internetseite des BAföG
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)
Freigabevermerk
01.06.2023 Regierungspräsidium Stuttgart
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