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Notlagen Eine Notlage trifft die meisten Menschen völlig unvorbereitet. Für den Fall der Fälle ist es wichtig, die Telefonnummer der jeweils zuständigen Stelle parat zu haben und nicht lange überlegen zu müssen, wer die richtige Ansprechperson ist.
Bei jedem Notruf gilt:
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich durch das Gespräch führen.
Zur Vorbereitung auf den Notruf können Sie folgende Fragen für sich beantworten:
Wo ist etwas passiert? (Ort des Ereignisses, Adresse)
Wer ruft an? (Name, Standort, Telefonnummer)
Was ist geschehen? (Beschreibung des Ereignisses, Verkehrsunfall, Brand, häuslicher Unfall und so weiter)
Wie viele Verletzte / Betroffene gibt es? (Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen)
Warten Sie auf Rückfragen. Beenden Sie den Notruf erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Bei Bedarf erhalten Sie am Ende des Notrufes noch Hinweise, wie Sie Erste Hilfe leisten können oder welches Verhalten empfehlenswert ist. Warten Sie das Eintreffen der Rettungskräfte ab. Weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit.
112 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Bei Bränden, Unglücksfällen oder bei lebensbedrohlichen Unfällen und bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich an die Feuerwehr beziehungsweise den Rettungsdienst. Beide erreichen Sie unter derselben Nummer. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl. Sie werden zur örtlich zuständigen Leitstelle geleitet. Die 112 gilt europaweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. In weniger schwerwiegenden Fällen hilft Ihnen der Ärztliche Bereitschaftsdienst (siehe unten).
110 - Polizei
Die Polizei erreichen Sie über den bekannten Polizei-Notruf 110. Alle Notrufe, die über die 110 eingehen, werden von speziell geschulten Polizeibeamtinnen und -beamten in den Führungs- und Lagezentren im Land entgegengenommen. Die 110 gilt für Ihren Festnetzanschluss genauso wie für Ihr Mobiltelefon. Wählen Sie diese Nummer aber nur in Notfällen. In allen anderen Fällen erreichen Sie Ihre Polizei über die amtliche Telefonnummer, die Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch finden.
Notruf-App „nora“
Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf abzusetzen. Vor allem hör- und sprachbehinderte Menschen können über „nora“ schnell und einfach Kontakt zu den Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im gesamten Bundesgebiet aufnehmen.
Die Anwendung ist in einer Kooperation der Länder als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden und steht in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit.
Notruf-Fax
Wenn die Möglichkeit besteht, werden Hör- und Sprachgeschädigte gebeten, im Notfall vorrangig die Notruf-App „nora“ zu verwenden. Kann diese Option nicht genutzt werden, kann bei einem Notfall alternativ die Notrufnummer 112 mit Fax genutzt werden. Dazu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung.
Nothilfe-SMS
Wenn die Möglichkeit besteht, werden Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung gebeten, im Notfall vorrangig die Notruf-App „nora“ zu verwenden.Kann diese Option nicht genutzt werden, kann das Hilfeersuchen alternativ als SMS an eine Leitstelle übermittelt werden.Die Nothilfe-SMS-Nummer lautet je nach Ihrem Netzbetreiber dabei wie folgt:
T-Mobile (D1) und Vodafone (D2): 99 0711 216-77112
Telefonica (O2/Eplus): 329 0711 216-77112
Beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher wenn möglich primär „nora“ oder das kostenfreie Notruf-Fax an die 112.
Tess-Relay-Dienste
Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung können im Notfall den Tess-Relay-Dienst nutzen. Durch "Tess" wird dabei der Notruf an die jeweils zuständige Leitstelle vermittelt und die Kommunikation durch einen Gebärden- beziehungsweise Schriftdolmetscherdienst unterstützt. Die Dienstleistung ist für den Notrufenden vollumfänglich kostenlos. Es braucht nur eine Vorab-Registrierung.
116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl.
Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, sich mit einem Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden. Dazu steht ein speziell entwickeltes Fax-Formular zur Verfügung.
19222 - Krankentransport
Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222. Beachten Sie dabei, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen. Leistungen
Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen Unterhaltsvorschuss beantragen Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren beantragen Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen Patientenverfügung erstellen Bombenfund oder andere Kampfmittel melden Berufskrankheit feststellen lassen Wohnberechtigungsschein beantragen Bürgergeld beantragen (vorher Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen BAföG für einen Schulbesuch beantragen BAföG für ein Studium beantragen Organspende - Ausweis ausfüllen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen Hilfe zur Pflege beantragen Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen Blindenhilfe beantragen Wohngeld beantragen Führerschein - Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl) Kinderzuschlag beantragen Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe) Umschulung wegen Berufskrankheit beantragen Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen
Vertiefende Informationen
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116117 - Patientenservice
116117 - Faxformular für hör- und sprachbehinderte Menschen für nicht lebensgefährliche Situationen
Notruf-App „nora“ : Hintergründe, Anleitungen und Wissenswertes
Notruf-Faxformular (PDF)
Tess-Relay-Dienste (für Menschen mit Hörschädigungen)
Ähnliche Dienste
Notlagen Gesundheitliche Probleme Hilfe in Rechtsangelegenheiten Probleme im Arbeitsumfeld Verlust von Dokumenten Wirtschaftliche Not Sozialhilfe
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Hochwasservorhersage abrufen Im Hochwasserfall bietet Ihnen die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) Informationen zur Hochwassersituation an den Flüssen des Landes und am Bodensee an.
Sie liefert Ihnen aktuelle
Wasserstände,
Abflussdaten,
Vorhersagen und
Lageberichte über den Hochwasserverlauf.
Die HVZ bündelt Informationen und macht sie zugänglich für die
zuständigen Verwaltungsstellen
Bevölkerung und
Medien.
Die Messdaten werden bis zu viertelstündlich, die Vorhersagen im Routinebetrieb alle drei Stunden, im Hochwasserfall stündlich aktualisiert und über Internet, die App "Meine Pegel", Videotext, Run d funk und eine automatische Telefonansage veröffentlicht.
Kontinuierliche Berechnungen mit Wasserhaushaltsmodellen sind die Grundlage der Hoch-, Mittel- und Niedrigwasservorhersagen für rund 100 Pegel an den Flüssen Rhein, Neckar, Donau und Main sowie ihren wichtigsten Zuflüssen. Die länderübergreifende Vo r hersage für den Bodensee erfolgt in Kooperation mit dem schwe i zerischen Bundesamt für Umwelt und dem Amt der Vorarlberger Landesregierung.
Zusätzlich berechnet die HVZ Hochwasserwarnkarten für die Bewarnung von Flussabschnitten und Einzugsgebieten . Die Warunungen werden in vier verschiedenen Stufen erstellt: geringe, mäßige, mittlere und hohe Hochwassergefäh r dung. Die Warnkarten werden stündlich aktualisiert und beziehen sich jeweils auf die Hochwassergefahr der nächsten beiden Tage. Formulare und weitere Angebote
Hochwasservorhersage
Aktuelle Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten sowie Hochwasservorhersagen und Lageberichte über den Hochwasserablauf an den Flüssen.
Zuständige Stelle
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie können sich über Internet, die App "Meine Pegel", Rundfunk, Videotext und telefonisch erkundigen
nach der Hochwasservorhersage,
den aktuellen Pegelständen und
weiteren Hintergrundinformationen.
Internet
Die Hochwasservorhersagezentrale bietet Ihnen auf ihrer Webse i te umfangreiche, aktuelle Informationen zu Lageberichten und Warnungen, Niederschlägen, Wasserständen und Wetterdaten an.
Auf einem länderübergreifenden Hochwasserportal können Sie Informationen über die aktuelle Hochwasserlage abrufen.
Aktuelle Wetterwarnungen finden Sie beim Deutschen Wetterdienst.
App "Meine Pegel"
Die App "Meine Pegel" bietet neben aktuellen Wasserstandsdaten die Möglichkeit, sich bei Über-/ oder Unterschreitung von individuell konfigurierbaren Grenzwerten an Pegeln benachrichtigen zu lassen (kostenfreie push-Notification).
Rundfunk
SWR1 Baden-Württemberg und SWR4 Baden-Württemberg se n den nach Bedarf im Anschluss an die Nachrichten Lageberichte und Informationen zu den wichtigsten Pegeln.
Videotext
Der Südwest-Text sendet bei Hochwasser stündlich aktualisierte Wasserstände und Vorhersagen ausgewählter Pegel mit Tenden z angaben. Die HVZ nutzt die folgenden Tafeln:
800 Allgemeine Übersicht Hochwasser
805 Oberrheingebiet
806 Neckargebiet
807 Main/Taubergebiet
808 Donaugebiet
809 Lagebericht
Telefonansage
Automatische Telefonansage mit stündlich aktualisierten Wasse r ständen ausgewählter Pegel ist unter der Nummer 0721/9804-61, -62, -63, -64, -65 erreichbar.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
Die App " Meine Pegel "
Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg
Länderübergreifendes Hochwasserportal
Aktuelle Wetterwarnungen finden Sie beim Deutschen Wetterdienst .
Bodensee-Wasserstandsinformationen
Hinweise
Über die bei der HVZ angezeigten Pegelinformationen gelangen Sie auch zu den interaktiven Hochwassergefahrenkarten, welche für eine Vielzahl von Gewässern in Baden-Württemberg vorliegen. Die jeweilige Hochwassergefahrenkarte im Bereich des angezeigten Pegels kann über einen Link geöffnet werden.
Für Kommunen besteht die Möglichkeit, der HVZ einen Link zu kommunal spezifischen Hochwassergefährdungen und Schutzmaßnahmen mitzuteilen. Diese werden dann bei den jeweiligen HVZ-Pegeln unter der Rubrik Hochwassergefahreninformationen hinterlegt und können somit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
Erlass des Ministeriums für Umwelt Baden-Württemberg vom 24.09.1990
Hochwassermeldeordnung (HMO)
Satzung der LUBW vom 19.07.2013
Freigabevermerk
03.07.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
Begriff und Organisation im Katastrophenfall Besondere Rahmenbedingungen Hochwasser- und Georisiken Hochwasserrisikomanagement Kommunales Krisenmanagement und Gefahrenabwehr bei Hochwasser Starkregen Warnung und Information in Gefahrenlagen
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Notfall - wie helfe ich?
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Notfall - wie helfe ich? Ein Verkehrsunfall, eine brennende Wohnung, ein gestürzter Radfahrer, ein Kind, das sich beim Spielen verletzt hat oder eine Person, die vor Ihren Augen das Bewusstsein verliert - Notsituationen, die Ihnen tagtäglich begegnen können. Nun kommt es darauf an, dass Sie schnell und überlegt handeln.
Was sollten Sie hierbei beachten?
Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren.
Sichern Sie, falls nötig, die Schadenstelle ab.
Rufen Sie Hilfe herbei.
Leisten Sie Erste Hilfe, ohne sich jedoch selber zu gefährden. Achten Sie auf Ihre Eigensicherung.
Die wichtigsten Telefonnummern im Notfall sind die Notrufnummer 112 und 110!
Unter der europaweit gültigen Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr die Leitstelle für die Feuerwehr und den Rettungsdienst.
Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie rund um die Uhr den Polizeinotruf.
Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen erreichen über den Faxnotruf 112 die zuständige Leitstelle oder über den Faxnotruf 110 direkt die nächste Polizeidienststelle.
Sprechen Sie bei einem Notruf klar und deutlich, damit alle wichtigen Informationen akustisch verstanden werden.
Fünf "W", die Sie sich für den Notruf merken sollten:
Wo ist etwas passiert? Geben Sie die genaue Adresse des Ereignisses beziehungsweise Unfallortes an (Ort, Straße, Hausnummer und Geschoss). Teilen Sie auch Besonderheiten mit wie zum Beispiel Kilometerangaben und Fahrtrichtung bei Autobahnen, Hinterhoflage oder besondere Zugänge.
Wer ruft an? - Nennen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle spätere Rückfragen.
Was ist geschehen? - Schildern Sie die Situation in kurzen Worten so genau wie möglich.
Wie viele Erkrankte oder Verletzte gibt es? - Teilen Sie die Personenanzahl der verletzten Personen mit. Machen Sie wenn möglich auch Angaben zu der Schwere der Verletzungen und/oder dem Zustand der betroffenen Person.
Warten auf Rückfragen! - Legen Sie erst auf, wenn der Disponent oder die Disponentin keine Fragen mehr hat und den Anruf beendet.
Bei Bedarf erhalten Sie am Ende des Notrufes noch Hinweise, wie Sie Erste Hilfe leisten können oder welches Verhalten empfehlenswert ist. Warten Sie das Eintreffen der Rettungskräfte ab, weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit. Was können Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte tun? Leisten Sie Erste Hilfe. Weisen Sie wenn möglich Rettungskräfte an der Straße ein, beispielsweise wenn Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer und Helferinnen zu einem Hinterhaus geleitet werden müssen.
Notruf-App „nora“
Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es, in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf abzusetzen. Vor allem hör- und sprachbehinderte Menschen können über „nora“ schnell und einfach Kontakt zu den Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im gesamten Bundesgebiet aufnehmen. Die Anwendung ist in einer Kooperation der Länder als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden und steht in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit.
Weitere Informationen zu „nora“ wie beispielsweise Hintergründe, Anleitungen und Wissenswertes sind auf der Homepage von "nora" bereitgestellt.
Notruf-Fax
Wenn die Möglichkeit besteht, werden Hör- und Sprachgeschädigte gebeten, im Notfall primär die Notruf-App „nora“ zu verwenden. Kann diese Option nicht genutzt werden, kann bei einem Notfall alternativ die Notrufnummer 112 durch Fax genutzt werden. Der dazu entwickelte Vordruck steht über den untenstehenden Link zum Download bereit.
Nothilfe-SMS
Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung können einen Hilferuf durch SMS an eine Leitstelle senden. Für eine Nothilfe-SMS an die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist eine Fax-Vorwahl notwendig. Sie ist abhängig von Ihrem Netzbetreiber. Die Nothilfe-SMS-Nummer lautet wie folgt: T-Mobile (D1 / Vodafone D2): 99 0711 216-77112 beziehungsweise Telefonica (O2 / E-Plus): 329 0711 216-77112. Beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher, wenn möglich, das kostenfreie Notruf-Fax an die 112.
Tess-Relay-Dienste
Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung können im Notfall den Tess-Relay-Dienst nutzen. Durch "Tess" wird dabei der Notruf an die jeweils zuständige Leitstelle vermittelt und die Kommunikation durch einen Gebärden- bzw. Schriftdolmetscherdienst unterstützt. Die Dienstleistung ist für die Notrufenden vollumfänglich kostenlos und bedarf nur einer Vorab-Registrierung.
116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl. Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Hör- und Sprachgeschädigte können sich mit Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden.
19222 - Krankentransport
Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222. Beachten Sie, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen. Vertiefende Informationen
116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst
für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen:
Notruf-App "nora"
Faxnotruf 112
Nothilfe-SMS (PDF)
Tess-Relay-Dienste
Telefonnummern für den Notfall , der Telefon-Seelsorge und des Kinder- und Jugendtelefons
Flyer „Wichtige Rufnummern für den Notfall" (PDF) : Das Innenministerium informiert über die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 und weitere wichtige Rufnummern für den Notfall.
Freigabevermerk
17.04.2023 Innenministerium Baden-Württemberg
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Sicherheit und Gefahrenabwehr Extremismus Feuerwehr Nach einem Brand Vorbeugender Brandschutz Katastrophenschutz Begriff und Organisation im Katastrophenfall Hochwasser- und Georisiken Landeserdbebendienst Baden-Württemberg Vorsorge und Hilfe im Katastrophenfall oder bei Großschadenlagen Hilfe bei materiellen Schäden durch Naturereignisse Vermisstensuche und psychische Ausnahmesituationen Warnung und Information in Gefahrenlagen Kriminalprävention Notfall - wie helfe ich? Terrorismusbekämpfung und Spionageabwehr Waffen und explosionsgefährliche Stoffe Explosionsgefährliche Stoffe Waffen Weitere Informationen
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Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenverkehr Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein wichtiges Element einer nachhaltigen, umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Mobilität. Ein engmaschiges Schienennetz stellt eine hohe Transportkapazität sicher und gewährleistet regelmäßige Verbindungen.
Immer mehr Menschen nutzen die Verkehrsangebote des ÖPNV und des Schienenverkehrs. Um den Mobilitätsansprüchen der Fahrgäste weiter zu entsprechen, wurden in den letzten Jahren verschiedene Mobilitätsangebote entwickelt:
Verantwortung und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) liegen - mit Ausnahme der S-Bahn Stuttgart - beim Land Baden-Württemberg. Eine Schwerpunktaufgabe ist dabei, dass der Nahverkehr die steigenden Mobilitätsanforderungen unserer Gesellschaft erfüllt. Zur Umsetzung dieser Aufgabe wurde die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) gegründet.
Unter einer neuen Dachmarke für Mobilität in Baden-Württemberg soll der ÖPNV in eine neue Ära geführt werden. Die neue Dachmarke „bwegt“ hat den schon seit fast 20 Jahren bestehenden „3-Löwen-Takt“ im Oktober 2017 abgelöst. Unter der neuen Dachmarke werden zukünftig alle Maßnahmen, die den Nahverkehr noch attraktiver machen, gebündelt. Mit neuen Zügen, verbesserten Takten, erweiterten Streckennetzen, sukzessive vereinfachten Tarifen und jeder Menge Service.
Seit Dezember 2018 ist die Reise mit verschiedenen Verkehrsmitteln außerdem noch einfacher geworden: Unter dem Motto „Eine Fahrt – ein Ticket“ können Sie nun dank des neuen "bwtarif" bei Fahrten über Verbundgrenzen hinweg im ganzen Land zusätzlich zu Zügen auch Busse oder Straßenbahnen mit einem Ticket nutzen. Die Tickets des "bwtarif" sind durchschnittlich 25 Prozent günstiger gegenüber dem alten Bahntarif. Seit Dezember 2020 gilt dies auch für Zeitkarten, seit September 2021 auch für Schülerzeitkarten.
Das ehrgeizige Ziel lautet: Nachhaltige Mobilität für alle und mehr begeisterte Fahrgäste.
Aktions-Angebote für Baden-Württemberg
Neben den günstigen Einzeltickets bietet der "bwtarif" noch weitere attraktive Angebote für Allein- und Gruppenreisende wie beispielsweise:
Baden-Württemberg Ticket
Baden-Württemberg Ticket Young
MetropolTicket
Insel Mainau-Ticket
Europapark Kombi-Ticket
Daneben existieren bei Ihnen vor Ort auf Ebene der Verkehrsverbünde viele weitere Kombitickets und Angebote etwa für Familien.
Elektronische Fahrplanauskunft Baden-Württemberg (EFA)
Mit der Reiseauskunft erhalten Sie Unterstützung bei der Planung Ihrer Fahrt oder Reise. Mit wenigen Klicks kommen Sie zu Ihrer gewünschten Verbindung.
Die Echtzeit-Fahrplanauskunft bietet mehr als Abfahrts- und Ankunftszeiten. Sie finden außerdem:
praktische und detaillierte Umgebungspläne, die Ihnen helfen, sich an fremden Orten zurecht zu finden
persönliche Fahrpläne für regelmäßige Fahrten
Aushangfahrpläne für Ihren Wohnort
Bildschirmschoner mit Fahrplananzeigetafel
Bus&Bahn-App
Mit der kostenlosen Bus&Bahn-App von bwegt - Mobilität für Baden-Württemberg können Besitzerinnen und Besitzer eines iPhones oder Smartphones mit Android-Betriebssystem jederzeit und überall die mobile Echtzeit-Fahrplanauskunft aufrufen.
Die App zeigt umliegende Haltestellen an und listet übersichtlich auf, welche Fahrtmöglichkeiten es aktuell von dort aus gibt. Nach Eingabe von Start- und Zielort und der gewünschten Abfahrts- oder Ankunftszeit zeigt sie die beste Verbindung sowie Alternativrouten an. Auch aktuelle Störungen und Verspätungen werden berücksichtigt. Sollten Sie sich in der Gegend nicht auskennen, können Sie über die App auch den Weg zur Haltestelle und die Fahrtstrecke anzeigen sowie Entfernung und Dauer berechnen lassen. Eine Besonderheit: Sollten Sie mit dem Fahrrad unterwegs sein, können Sie sich passende Verbindungen zeigen lassen. Sie können die App im App-Store oder bei Google Play kostenlos herunterladen oder im Browser EFAMobil nutzen. Leistungen
Förderung für Regiobuslinien beantragen Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen Genehmigung für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen und/oder Mietomnibusverkehr beantragen Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen Taxigenehmigung beantragen Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen Mietwagengenehmigung beantragen Ehrenamtlich getragener Verkehr im ÖPNV - Pauschale zur Unterstützung beantragen Genehmigung für einen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen beantragen
Vertiefende Informationen
Informationen und Wissenswertes zu den einzelnen Angeboten finden Sie auf der Internetseite des "bwtarif" .
Informationen und Wissenswertes zu den Angeboten der Verkehrsverbünde finden Sie bei Ihrem Verkehrsverbund.
Fahrplantabellen - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
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01.02.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
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Verkehr und Verkehrswege Güterverkehr Gefahrgut Gefahrguttransporte auf der Straße Luftverkehr Fluglärm Flugplätze Luftfahrtpersonal Mobilitätsmanagement für Unternehmen Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenverkehr Der BW-Tarif Fahrrad und Öffentlicher Personennahverkehr Förderung Elektromobilität Schülerbeförderung Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg Radverkehr Ruhender Verkehr Schifffahrt und Häfen Verkehrsplanung Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Verkehrssicherheit und Straßennutzung Aufstellen von Verkehrsschildern Nutzung von Straßen und Gehwegen Rettungsgasse Straßengesetze und Straßenverkehrsrecht Überwachung der Geschwindigkeit - Bußgelder Verkehrsunfall
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Umweltbeeinträchtigungen melden Wenn Sie Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft feststellen, können Sie sich an die Umweltmeldestelle der Landesregierung wenden.
Die Umweltmeldestelle veranlasst die zuständigen Behörden, Ihre Meldung zu prüfen und die Umweltbeeinträchtigungen möglichst zu beseitigen. Formulare und weitere Angebote
Meine Umwelt
Mit der kostenlosen App „Meine Umwelt“ des Umweltministeriums können Sie schnell und einfach Umweltbeeinträchtigungen melden. Sie ist in den Appstores von Google und Apple erhältlich.
Zuständige Stelle
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Umweltmeldestelle der Landesregierung Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Informieren Sie die Umweltmeldestelle, wenn Sie eine Umweltbeeinträchtigung feststellen oder selbst davon betroffen sind. Das ist per Online-Formular, telefonisch, schriftlich, per Fax, per App "Meine Umwelt" oder per E-Mail möglich.
Sie sollten den Ort möglichst genau beschreiben und die Adresse angeben. Gerne können Sie Fotos von der betreffenden Umweltbeeinträchtigung beifügen.
Die Umweltmeldestelle leitet die Beschwerde an die zuständige Behörde weiter. Diese überprüft den Vorfall und kann die notwe n digen Maßnahmen ergreifen, um die Beeinträchtigungen zu bese i tigen.
Sie können die Umweltmeldung anonym einreichen. Wenn Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchten, müssen Sie aber Ihre Kontaktdaten der Meldung anfügen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Die Umweltmeldestelle wurde 1974 auf Rechtsgrundlage eines Kabinettsbeschlusses eingerichtet.
Freigabevermerk
26.06.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
Abfallvermeidung und Entsorgung Bodenschutz Luftreinhaltung Naturschutz, Artenschutz, Landschaftspflege Radioaktivität Schutz vor Lärm Wasser und Gewässerschutz
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Verschmutzung im Stadtgebiet Die Abteilung Stadtreinigung des Teams Sauberes Karlsruhe ist für die Sauberkeit im gesamten Stadtgebiet zuständig. Zuständige Stelle
Gartenbauamt Team Sauberes Karlsruhe Voraussetzungen
Die Verschmutzung bezieht sich auf Verunreinigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen oder wilde Müllablagerungen. Die Verschmutzung betrifft keine Anliegerverpflichtung oder Privatgrundstücke.
Verfahrensablauf
Bürgerinnen und Bürger können Verschmutzungen im Karlsruher Stadtgebiet über die Behördennummer 115 oder die KA-Feedback-App melden.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Bei einer Meldung über die KA-Feedback-App ist eine Registrierung erforderlich.
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Vertiefende Informationen
Das Amt für Abfallwirtschaft Karlsruhe ist zuständig für die
Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (rund 2.400 km)
Reinigung der Radwege (rund 550 km)
Reinigung der Parkflächen (rund 300.000 m²)
Leerung der öffentlichen Abfallbehälter
Beseitigung von Wildkraut
Entfernung von Wildplakatierungen, Farbschmierereien und Aufklebern
Reinigung der Altglascontainerstandplätze
Reinigung der Fußgängerunterführungen
Reinigung nach Sperrmüllabholungen
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KA-Feedback
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Keine
Rechtsbehelf
Keinen
Rechtsgrundlage
§ 41 des Straßengesetzes Baden-Württemberg Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege der Stadt Karlsruhe
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 04.10.2023 freigegeben.
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Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem (BIS2) des Landes Baden-Württemberg nutzen Das Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem (BIS2) des Landes Baden-Württemberg informiert Sie über aktive und geplante Arbeitsstellen auf dem klassifizierten Staßennetz (Autobahn, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) in Baden-Württemberg.
Sie erhalten Informationen über Art und Dauer der Verkehrsbehinderung und bei Vollsperrungen Angaben zu den ausgewiesenen Umleitungsstrecken.
Mit diesen tagesaktuellen Angaben erhalten Verkehrsteilnehmer umfangreiche Informationen für ihre Reiseplanung.
Großraum- und Schwerlasttransporte werden durch Angaben zu Einschränkungen (Höhe, Breite, Tonnage) des Fahrweges in der Routenplanung unterstützt.
Alle Angaben stehen auch in der VerkehrsInfo-BW App zur Verfügung. Formulare und weitere Angebote
Baustelleninformationssystem des Landes Baden-Württemberg
Zuständige Stelle
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Voraussetzungen
keine
Bezugsort
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Verfahrensablauf
Sie finden die von Baustellen betroffenen Straßen über die
Suche mit der Karte,
Filterung mit der entsprechenden Autobahn-, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßennummer
Angabe eines Regierungsbezirkes beziehungsweise Stadt-/Landkreises.
Die Suche kann durch die Auswahl entsprechender Kriterien, wie Zeitraum, Nachtbaustelle, Sperrung und spezielle Informationen zu Schwertransporten verfeinert werden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem
Baustelleninformationssystem des Bundes und der Länder
Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg
VerkehrsInfo-BW App
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
entfällt
Rechtsgrundlage
Datenlieferung von Mobilitätsdaten auf Basis Delegierter Verordnungen der EU (Nr.886/2013) und der IVS-Richtlinie 2010/40
Freigabevermerk
23.12.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
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Warnung und Information in Gefahrenlagen Brände, Bombenfunde, Trinkwasserverunreinigungen oder andere Gefahrenlagen - die frühzeitige Warnung und schnelle Information der Bevölkerung bei Gefahren sowie die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen sind wichtige Aufgaben der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden in Baden-Württemberg.
Mit der kostenlosen Warn-App NINA erhalten Sie rund um die Uhr schnelle und gesicherte Informationen über Gefahrenlagen per Push-Benachrichtigung. Auch Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersagezentralen können über NINA bezogen werden.
Mit Cell Broadcast können Sie Warnmeldungen direkt auf Ihr Mobiltelefon erhalten. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Gerät Cell Broadcast-Nachrichten empfangen kann und passen Sie bei Bedarf die Einstellungen im Betriebssystem des Gerätes an.
Damit Sie auch bei einem Stromausfall bei Bedarf notwendige Informationen erhalten, sollten Sie ein batteriebetriebenes Radio und passende Ersatzbatterien zu Hause haben. Als Alternative können Sie natürlich auch Ihr Autoradio nutzen.
Soweit vorhanden, wird auf örtliche Gefahren zudem mit Warnsirenen aufmerksam gemacht. Ob es in Ihrem Heimatort Sirenen gibt und für welche Gefahrenlagen sie eingesetzt werden, erfahren Sie von Ihrer Gemeindeverwaltung. Alternativ oder ergänzend können im Gefahrenbereich auch Durchsagen über Einsatzfahrzeuge mit Lautsprechern erfolgen.
Mit dem Sonderinformationsdienst der Landesregierung hat Baden-Württemberg zudem ein spezielles, ressortübergreifendes Internetangebot geschaffen, in dem Sie in einem Katastrophenfall oder bei einem größeren Schadensereignis in Baden-Württemberg Informationen finden. Je nach Bedarf werden Informationen wie Lageberichte, Pressemitteilungen, Warnungen, Aufrufe, Fahndungsmeldungen, Vermisstenmeldungen, Verhaltensempfehlungen, Hintergrundinformationen sowie Ansprechpersonen für Angehörige und Betroffene eingestellt. Die Internetseiten sind auf sehr leistungsfähigen und weitgehend ausfallsicheren Servern gespeichert. Damit sich die Inhalte auch bei einer hohen Auslastung des Servers beziehungsweise der Netzanbindung schnellstmöglich laden, besteht der Auftritt aus Seiten ohne besondere grafische und multimediale Elemente. Leistungen
Hochwasservorhersage abrufen
Vertiefende Informationen
"Warnung der Bevölkerung" auf den Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg
Internetportal des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit Informationen
zum Thema Warnung der Bevölkerung
zur Warn-App NINA
zu Cell Broadcast
Sonderinformationsdienst der Landesregierung Baden-Württemberg
Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg
Deutscher Wetterdienst
Landeserdbebendienst beim Regierungspräsidium Freiburg
Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ) f ür die Überwachung kerntechnischer Anlagen im In- und angrenzenden Ausland
Freigabevermerk
17.04.2023 Innenministerium Baden-Württemberg
Ähnliche Dienste
Sicherheit und Gefahrenabwehr Extremismus Feuerwehr Nach einem Brand Vorbeugender Brandschutz Katastrophenschutz Begriff und Organisation im Katastrophenfall Hochwasser- und Georisiken Landeserdbebendienst Baden-Württemberg Vorsorge und Hilfe im Katastrophenfall oder bei Großschadenlagen Hilfe bei materiellen Schäden durch Naturereignisse Vermisstensuche und psychische Ausnahmesituationen Warnung und Information in Gefahrenlagen Kriminalprävention Notfall - wie helfe ich? Terrorismusbekämpfung und Spionageabwehr Waffen und explosionsgefährliche Stoffe Explosionsgefährliche Stoffe Waffen Weitere Informationen
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Vorsorge und Hilfe im Katastrophenfall oder bei Großschadenlagen In Ihrem Wohnort oder in direkter Nähe ist ein größeres Unglück geschehen, von dem Sie betroffen sind und Sie wollen sich darüber informieren, was Sie tun können oder wo Sie Hilfe bekommen können? Sie wollen mehr über die Notfallvorsorge wissen?
Wo können Sie sich hinwenden?
Hilfe- oder Auskunftsanfragen zu größeren Schadenereignissen (Naturereignisse und andere weiträumige Schadenlagen), richten Sie direkt an die unteren Katastrophenschutzbehörden (Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise).
Tipp: Legen Sie sich alle wichtigen Telefonnummern an einem zentralen Ort bei Ihnen zu Hause bereit.
Wählen Sie nur in Notfällen die Notrufnummer 112 oder, wenn Sie Hilfe durch die Polizei benötigen, die Nummer 110. Halten Sie die Notrufnummern für dringende Notfälle frei!
Wie erfahren Sie von Katastrophen und anderen Gefahrenlagen?
Sie werden durch die zuständigen staatlichen Stellen über die öffentlichen Medien (TV, Radio, Internet beziehungsweise Soziale Medien) informiert. Wir empfehlen Ihnen zudem die Nutzung der landesweit verfügbaren Notfall-Informations- und Nachrichten-App, kurz: NINA. NINA lässt sich einfach und kostenfrei auf Ihrem Smart-Phone installieren. Achten Sie vor Ort auch auf Lautsprecherdurchsagen von Einsatzfahrzeugen. Einige Kommunen verfügen auch über ein Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung. Ob in Ihrer Kommune Sirenen zur Warnung eingesetzt werden, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Tipp: Lassen Sie sich von der Warn-App NINA bei Gefahrenlagen in Ihrem Aufenthaltsgebiet alarmieren und informieren. Sie ist „die Sirene für die Hosentasche!“
Verlassen Sie sich nicht auf ungesicherte Gerüchte in den sozialen Netzwerken und teilen Sie diese nicht.
Wer hilft bei größeren Schadensereignissen?
Baden-Württemberg verfügt über ein engmaschiges Netz der Gefahrenabwehr zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ist auch auf größere Schadensereignisse vorbereitet. Für den Einsatz im Katastrophenfall gibt es besondere staatliche Stellen, die Katastrophenschutzbehörden, und im ganzen Land stehen bei den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen ausgebildete und ausgestattete Einheiten zur Verfügung, die schnelle Hilfe gewährleisten.
Reichen die vorhandenen Kräfte nicht aus, können auch Einheiten anderer Länder und des Bundes, zum Beispiel das Technische Hilfswerk (THW), zur Hilfe gerufen werden.
Zudem gibt es Abkommen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zu gegenseitigen Hilfeleistungen.
Notfalltreffpunkt
Die Energie- und Trinkwasserversorgung, die Versorgung mit Lebensmitteln sowie die Verfügbarkeit von Heizenergie und elektronischer Kommunikation ist jederzeit vorhanden. Trotzdem kann es in bestimmten Situationen zu einem Ausfall der Versorgungsleistungen kommen, die im Einzelfall auch Stunden oder Tage andauern können. Ihre Gemeinde und alle verantwortlichen Stellen werden versuchen alles zu tun, um Ihnen schnell zu helfen.
Bitte haben Sie aber Verständnis, dass sie nicht überall gleichzeitig sein können.
Von einem länger andauernden, großflächigen Stromausfall sind auch Sie betroffen! Beispielsweise kann es zum Ausfall der Heizungsanlagen, der Sanitäreinrichtungen und der Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten in Wohngebäuden kommen (Telefon, Handy, Internet, Fernsehen und Radio). Verschärft wird die Situation im Einzelfall, wenn medizinische Geräte für den Heimgebrauch betroffen sind. Auch während des Stromausfalls kann es zu einem Notfall kommen, in dem Sie Hilfe der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei benötigen.
Der Notfalltreffpunkt ist ein Angebot Ihrer Gemeinde und dient dazu, Ihnen zu helfen. Notfalltreffpunkte sind mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet.
Ab wann Ihr Notfalltreffpunkt in Betrieb geht und welche Leistungen er bietet, erfahren Sie von Ihrer Gemeinde.
Wie sollen Sie sich im Katastrophenfall verhalten?
Auch nach dem Eintreten eines Not- oder Katastrophenfalls können Sie dazu beitragen, dass Gefahren für Ihre Gesundheit und Ihr Eigentum möglichst gering bleiben und dass die zuständigen Behörden und Organisationen schnell und effektiv Hilfe leisten können.
Beachten Sie die Anweisungen durch die Behörden und Hilfsorganisationen
Schalten Sie das Radio an.
Schauen Sie bei schwerwiegenden Ereignissen auch nach Ihren Nachbarn und unterstützen Sie sich bis zum Eintreffen von Hilfe gegenseitig.
Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr!
Tipp: Neben allgemeinen Verhaltenshinweisen für Notrufe gibt es je nach Art des Ereignisses (zum Beispiel Sturm, Hochwasser) besondere Verhaltensratschläge, mit welchen Sie sich für Ihr Aufenthaltsgebiet vertraut machen sollten.
Wie können Sie selbst Notfallvorsorge treffen?
Selbstverständlich wird staatliche Vorsorge für Krisenfälle getroffen. Jedoch ist für eine effektive Krisenbewältigung auch Ihre Mithilfe erforderlich. Haben Sie die wichtigsten Dokumente griffbereit? Können Sie auf einen Notvorrat zurückgreifen und sich einige Tage selbst versorgen? Auch wenn es aktuell keinen Anlass zur Sorge gibt, kann beispielsweise der Strom unvorhergesehen ausfallen, eine Naturkatastrophe eintreten oder eine schwere Krankheitswelle ausbrechen.
Tipp: Um auf einen Versorgungsengpass vorbereitet zu sein, sollten sie sich eine private Vorratshaltung anlegen. Ein Teil dieser Vorräte sollte bei einem Ausfall der Strom- und Energieversorgung nicht für den Verzehr erhitzt werden müssen. Denken Sie auch an ein batteriebetriebenes Radio, um bei einem Stromausfall weiterhin informiert zu werden.
Die Broschüre "Katastrophenalarm, Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet Ihnen Anregungen, wie Sie sich auf eine Notfallsituation vorbereiten können.
Gibt es finanzielle Unterstützung im Katastrophenfall?
Das Land gewährt Soforthilfen für Privatpersonen nach den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen. Leistungen
Vermisstenanzeige aufgeben
Vertiefende Informationen
notfalltreffpunkt-bw.de
Begriff und Organisation im Katastrophenfall
Warnung und Information in Gefahrenlagen
Soforthilfen für Privatpersonen
Hilfe bei materiellen Schäden
Sonderinformationsdienst der Landesregierung Baden-Württemberg (Kriseninternet)
Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen
Tipps für Ihre Sicherheit
Das Portal "Ernährungsvorsorge" informiert ausführlich über das Thema "Ernährungsnotfallvorsorge".
Informationen rund um das Thema " Warnung und Vorsorge " finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Freigabevermerk
04.05.2023 Innenministerium Baden-Württemberg
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