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Bürgerdienste: Bürgerbüro Ost Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Bürgerbüro Ost Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerbüro Ost Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro Ost – nur mit Termin Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro Ost ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115 buchen. Persönliche Vorsprache in der Expresshalle in der Kaiserallee 8 – ohne Termin Bestimmte Anliegen können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung in der Expresshalle in der Kaiserallee 8 erledigen. Bitte beachten Sie die abweichenden Einlasszeiten bei einer Vorsprache in der Expresshalle. Weitere Informationen zum Leistungsangebot und den Öffnungszeiten der Expresshalle Sie planen einen Aufenthalt im Ausland? Ist Ihr Reisepass oder Personalausweis noch gültig? Wenn Sie ein neues Ausweisdokument für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen, sollten Sie dieses rechtzeitig vor Reiseantritt beantragen. Viele Staaten verlangen, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Andere, dass er nur bis über die Reise hinaus gilt, das heißt die Rückreise noch komplett abdeckt. Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Termin bei Ihrem Bürgerbüro und berücksichtigen Sie bitte die Herstellungszeiten bei der Bundesdruckerei bei Ihrer Planung. Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe seit dem 01. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Am besten vereinbaren Sie heute noch einen Termin online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115. Weitere Informationen: Startklar für den nächsten Urlaub? Beschreibung Besonderheiten am Standort Karlsruher Straße 23 Selbstbedienungsterminal der Bundesdruckerei Sie möchten einen Personalausweis oder Reisepass beantragen? Die Nutzung des Selbstbedienungsterminals vereinfacht die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen (auch vorläufige) und verkürzt die Bearbeitungszeiten am Schalter. Vor der Antragstellung im Bürgerbüro können Sie am Selbstbedienungsterminal - gegen Gebühr - selbständig ein biometrisches Foto, die Unterschrift und gegebenenfalls Fingerabdrücke elektronisch aufnehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit für Säuglinge und Kleinkinder aus praktischen Gründen nicht zur Verfügung steht. Die Speicherung und Übermittlung der Daten an das Bürgerbüro erfolgt verschlüsselt. Diese werden täglich gelöscht. Danach erfolgt die eigentliche Antragstellung des Ausweisdokumentes am Schalter. Fahrradkurier: Zustellservice für Ausweisdokumente Sie möchten einen Personalausweis oder Reisepass abholen? Beantragte Ausweisdokumente können gegen eine Gebühr per Fahr­rad­ku­rier nach Hause geliefert werden. In eiligen Fällen ist auch ein Express­ver­sand möglich. Sobald die bestell­ten ­Do­ku­mente beim Bürgerbüro eingehen, wird ein Fahrrad­ku­rier ­be­auf­tragt. Bezahlung am Kassenautomaten Barzahlung oder EC-Karte mit PIN Barrierefreiheit barrierearmer Schalter zur individuellen Beratung für seh- und bewegungseingeschränkte Personen Kontakt / Öffnungszeiten Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!) Montag 07:30 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Dienstag 07:30 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr 01.05.2024 bis 01.05.2024 Tag der Arbeit / Maifeiertag (ganztags geschlossen) 09.05.2024 bis 09.05.2024 Christi Himmelfahrt (ganztags geschlossen) 20.05.2024 bis 20.05.2024 Pfingstmontag (ganztags geschlossen) 30.05.2024 bis 30.05.2024 Fronleichnam (ganztags geschlossen) Telefon: 115 E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de Fax: 0721 133-3379 Internet: Service & Bürgerinformation Hausanschrift: Karlsruher Straße 23, 76139 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Hagsfeld Julius-Bender-Straße (19 m) Linien: Bus 31, 32, ALT 31, 32 LIVE! Hagsfeld Oberdorfstraße (150 m) Linien: Bus 32, ALT 32 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen Es sind keine Parkhäuser/Tiefgaragen im Umkreis von 1.000 m vorhanden. Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Formulare Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) / Registration at the registration office Der Meldeschein wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Antrag auf eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister für eine Person nach § 45 Bundesmeldegesetz Das Formular wird online ausgefüllt inklusive der Bezahlung. Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere Ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden. Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro, bei dem Sie den Personalausweis oder den Reisepass beantragt haben. Online-Portal des Bundesamts für Justiz Online-Terminvereinbarung Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Vollmacht für die Beantragung (bei Minderjährigen) Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es muss persönlich abgegeben werden. Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden. Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate Leistungen Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen Adressbuch - Eintrag sperren lassen eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums beantragen Führungszeugnis (einfach) beantragen Führungszeugnis (erweitert) beantragen Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen Melderegister - Auskunft beantragen (einfach) Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert) Melderegister - Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz Personalausweis - Adresse ändern lassen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis abholen Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen Personalausweis oder Reisepass - Doktorgrad eintragen lassen Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass abholen Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen Wohnsitz - Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen Wohnsitz in Karlsruhe anmelden nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6006606
Bürgerdienste: KulturPass für Jugendliche Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen KulturPass für Jugendliche Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen KulturPass für Jugendliche Alle jungen Menschen, die 2024 ihren 18. Geburtstag feiern, haben die Möglichkeit, am KulturPass-Programm teilzunehmen. Dieses enthält ein Budget von 100 Euro pro Person, das von den jungen Erwachsenen deutschlandweit nach Belieben für den Besuch von Kultureinrichtungen oder etwa den Kauf von Büchern, Musikinstrumenten oder Tonträgern verwendet werden kann. Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung, um das kulturelle Interesse Jugendlicher zu fördern, sowie Kultureinrichtungen im Nachgang der Corona-Pandemie zu unterstützen. Das Budget wird jeweils am Tag des 18. Geburtstages freigeschalten und lässt sich dann frei nutzen. Sollte ein Restguthaben am Ende des Jahres übrig bleiben, kann dieses auch im folgenden Jahr noch eingelöst werden. Zuständige Stelle Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Hinweise Die Stadt Karlsruhe bietet lediglich die Möglichkeit, über die Terminals auch ohne Smartphone am KulturPass teilzunehmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Voraussetzungen Berechtigt zur Nutzung des KulturPasses sind alle jungen Menschen, die 2024 das 18. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgang 2006) und in Deutschland wohnhaft sind. Für die Registrierung wird entweder ein Personalausweis mit Online-Ausweis-Funktion (für deutsche Staatsangehörige), die eID-Karte (für EU-Bürgerinnen und -Bürger) oder der elektronische Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland) benötigt. Informationen zum Personalausweis: https://www.personalausweisportal.de Bezugsort Der Zugang zum KulturPass erfolgt über die Website ( https://www.kulturpass.de/jugendliche ) oder die zugehörige KulturPass-App. Verfahrensablauf Nach erstmaliger Registrierung in der App lässt sich das verfügbare Budget über die App oder Website des KulturPasses einlösen, sobald der 18. Geburtstag erreicht wurde. Über die bereitgestellten Terminals in den Bürgerbüros bietet die Stadt Karlsruhe zudem die Möglichkeit, auch auf diesem Wege am KulturPass-Programm teilzunehmen. Fristen keine Erforderliche Unterlagen keine Kosten keine Vertiefende Informationen Website: https://www.kulturpass.de/ueber-den-kulturpass Anbieter, die mit ihren kulturellen Angeboten teilnehmen wollen und sich dafür registrieren möchten, finden weitere Informationen auf: https://www.kulturpass.de/anbietende Rechtsbehelf Die Bestimmungen zum Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte den Seiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Freigabevermerk Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 29. Februar 2024 freigegeben. nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6020197
Bürgerdienste: Gashochdruckleitungen - Anerkennung als Sachverständige beantragen Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Gashochdruckleitungen - Anerkennung als Sachverständige beantragen Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Gashochdruckleitungen - Anerkennung als Sachverständige beantragen Wenn Sie als Sachverständiger oder Sachverständige im Bereich Gashochdruckleitungen tätig sein wollen und einer akkreditierten Inspektionsstelle angehören oder die Zertifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle besitzen, benötigen Sie zusätzlich noch die Anerkennung der zuständigen Stelle. Sachverständige prüfen Gashochdruckleitungen und deren zugehörige Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, vor Errichtung darauf, dass die geplante Leitung/ Einrichtung den Beschaffenheitsanforderungen der Gashochdruckleitungsverordnung entsp richt. Im weiteren prüfen Sachverständige die Leitung/ Einrichtung vor deren Inbetriebnahme unter anderem auf: Dichtheit, Festigkeit und Vorhandensein der notwendigen Sicherheitseinrichtungen. Eine weitere Prüfung erfolgt dann in der Regel innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme. Wurden Sie bereits in einem anderen Bundesland als Sachverständiger oder Sachverständige für Gashochdruckleitungen öffentlich anerkannt? Dann gilt diese Anerkennung auch in Baden-Württemberg. Hinweis: Bestimmte gutachterliche Äußerungen und Prüfungen sind akkreditierten Inspektionsstellen vorbehalten. Auskunft darüber erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Zuständige Stelle Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau [Regierungspräsidium Freiburg] das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Abteilung 9) im Regierungspräsidium Freiburg Hinweise Voraussetzungen Voraussetzungen für die Anerkennung sind: Sie besitzen die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit (persönliche Eigenschaften, Fähigkeiten, Verhalten) und Unabhängigkeit. Sie müssen ihre Tätigkeit regelmäßig ausüben, sich regelmäßig entsprechend dem Stand der Technik weiterbilden und regelmäßig an einem Erfahrungsaustausch teilnehmen. Verfahrensablauf Den Antrag auf Anerkennung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Erforderliche Unterlagen Urkunde über den erfolgreichen Abschluss des Studiums einer technischen beziehungsweise naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate) Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Nachweis über die konkrete fachliche Qualifikation für die vorzunehmenden technischen Prüfungen, besonders die Kenntnisse des Stands der Technik des technischen Regelwerks und der einschlägigen Rechtsvorschriften Nachweis darüber, dass Sie die Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig vom Auftraggeber und von Dritten ausüben, z.B. Erklärung des Arbeitgebers, dass Sie im aktiven Berufsleben stehen und in der Ausübung Ihrer Prüftätigkeit frei von Weisungen der Vorgesetzten oder des Arbeitgebers sind Nachweis über den Zugriff auf alle Prüfmittel, die für die Durchführung der Überprüfungen notwendig sind Nutzen Sie die Prüfmittel Dritter, müssen Sie diese und den Prüfaufbau auf Eignung und Konformität mit gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln überprüfen können. gültiger, personenbezogener oder auf die Überwachungsorganisation bezogener Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen und themenbezogenem Erfahrungsaustausch Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern. Dazu gehört vor allem die Vorlage der beglaubigten Unterlagen in deutscher Sprache oder die beglaubigte deutsche Übersetzung eines öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschers. Kosten 250 bis 3.000 Euro Bearbeitungsdauer Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 8 Wochen rechnen. Rechtsgrundlage § 11 Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) (Anerkennung von Sachverständigen) § 12 Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) (Voraussetzungen für die Anerkennung von Sachv erständ i gen) Nr. 14.19.8 der Anlage (Gebührenverzeichnis UM) zur Gebührenverordnung UM (GebVO UM ) Freigabevermerk Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.06.2014 freigegeben. nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=1915
Bürgerdienste: Expresshalle Kaiserallee 8 Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Expresshalle Kaiserallee 8 Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Expresshalle Kaiserallee 8 Aktuelles Die Expresshalle hat neue Öffnungszeiten. Aufgrund der hohen Nachfrage werden die Öffnungszeiten der Expresshalle erweitert. Die Einlasszeiten werden künftig von den Schließzeiten abweichen. (siehe unten „Öffnungszeiten“). Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung In Ergänzung zur Online-Terminvereinbarung in den Bürgerbüros können Bürger*innen bestimmte Anliegen ohne vorherige Terminbuchung erledigen. Da es sich um ein Leistungsangebot ohne Terminvereinbarung handelt, kann es bei hohem Besucheraufkommen zu Wartezeiten kommen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Planung. Leistungsangebot In der Expresshalle werden nur Leistungen der Bürgerbüros mit sehr kurzer Bearbeitungszeit angeboten. Dies sind ausschließlich: Lebensbescheinigung beantragen Haushaltsbescheinigung beantragen Meldebescheinigung (einfach oder erweitert) beantragen Führungszeugnis (einfach oder erweitert) beantragen Abholung von Dokumenten: Personalausweis Reisepass Aktivierung der Online-Funktion des Personalausweises Änderung der Ausweis-PIN Gewerbezentralregisterauszüge Wir helfen Ihnen bei Notfällen. Wichtige Hinweise zum Standort: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausnahmen: Expresshalle in der Kaiserallee 8. Wenn Sie nach einem verlorenen Schlüssel suchen, können Sie ohne Termin zum Fundbüro kommen. Beschreibung Ihr Anliegen ist ein Notfall? Definition von Notfallkunden im Bürgerbüro: Bürgerinnen und Bürger, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen. Voraussetzungen: Vor dem Reiseantritt ist (stadtweit) kein freier Termin buchbar. Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar. Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen. Voraussetzungen: keine Für alle Notfallkunden gilt: Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgerbüro vor Ort. Besonderheiten am Standort Kaiserallee 8: Bezahlung am Kassenautomaten: Barzahlung oder EC-Karte mit PIN Hinweis zu den angebotenen Bürgerbüro- Leistungen: Bitte beachten Sie, dass Sie nur für die genannten Anliegen ohne einen Termin persönlich vorsprechen können. Ist Ihr gesuchtes Anliegen nicht aufgeführt? Dann ist eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Online-Terminangebot Barrierefreiheit barrierefreier Zugang über den Aufzug am Eingang C Behindertenparkplatz im Hof barrierearmer Schalter zur individuellen Beratung für seh- und bewegungseingeschränkte Personen, für gehörlose Personen Kontakt / Öffnungszeiten Servicezeit Montag 07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:30 Uhr Einlass bis 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:30 Uhr Einlass bis 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:30 Uhr Einlass bis 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr Einlass bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr 01.05.2024 bis 01.05.2024 Tag der Arbeit / Maifeiertag (ganztags geschlossen) 09.05.2024 bis 09.05.2024 Christi Himmelfahrt (ganztags geschlossen) 20.05.2024 bis 20.05.2024 Pfingstmontag (ganztags geschlossen) 30.05.2024 bis 30.05.2024 Fronleichnam (ganztags geschlossen) Telefon: 115 Behördennummer E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de Fax: 0721 133 3309 Internet: Service & Bürgerinformation Hausanschrift: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Mühlburger Tor (123 m) Linien: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4 LIVE! Schillerstraße (225 m) Linien: Tram 4, NL 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Magdeburger Haus (201 m) Stephanplatz (807 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Formulare Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere Ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden. Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro, bei dem Sie den Personalausweis oder den Reisepass beantragt haben. Online-Portal des Bundesamts für Justiz Online-Terminvereinbarung Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es muss persönlich abgegeben werden. Leistungen Führungszeugnis (einfach) beantragen Führungszeugnis (erweitert) beantragen Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren Personalausweis abholen Reisepass abholen nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6046045
Bürgerdienste: Wohnsitz anmelden Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Wohnsitz anmelden Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Wohnsitz anmelden Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Derzeit findet in den Gemeinden Stuttgart, Freiburg im Breisgau, Oberndorf und Ladenburg ein Pilotierungsbetrieb zur elektronischen Wohnsitzanmeldung statt. Sie können Ihre neue Wohnung hier unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) auch online anmelden. Zuständige Stelle Stadt Karlsruhe die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts Meldebehörde ist die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt. Hinweise Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen. Im Pilotbetrieb zur elektronischen Wohnsitzanmeldung ist dies derzeit aus technischen Gründen nicht möglich. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen. Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen. Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird. Voraussetzungen Sie ziehen um. Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung (Pilotbetrieb in den Gemeinden Stuttgart, Freiburg im Breisgau, Oberndorf und Ladenburg): Sie ziehen in eine der genannten Pilotierungsgemeinden. Sie sind volljährig. Sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft. Sie beziehen Ihre neue Wohnung ohne minderjährige Kinder. Verfahrensablauf Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung. Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung ( Pilotbetrieb in den Gemeinden Stuttgart, Freiburg im Breisgau, Oberndorf und Ladenburg): Sie rufen den Onlinedienst auf. Sie melden sich mit Ihrem (service-bw-) Nutzerkonto im Onlinedienst an. Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. Abschließend erhalten Sie elektronisch eine amtliche Meldebestätigung. Fristen Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden. Erforderliche Unterlagen Mindestens ein Identitätsnachweis. Dies sind in der Regel: Personalausweis und / oder Reisepass Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen. Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts) Vollmacht, sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde. Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen. Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung ( Pilotbetrieb in den Gemeinden Stuttgart, Freiburg im Breisgau, Oberndorf und Ladenburg) : Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2 Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts) Kosten Es fallen keine Gebühren an. Rechtsbehelf Klage Rechtsgrundlage Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG) § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG) § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) § 23a Elektronische Anmeldung (BMG) § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV) Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz Freigabevermerk 04.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6020109
Bürgerdienste: Standesamt Karlsruhe Stadt Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Standesamt Karlsruhe Stadt Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Standesamt Karlsruhe Stadt Bitte beachten Sie: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115 buchen. Traukalender online Das Standesamt Karlsruhe-Stadt bietet Ihnen seit Februar 2020 einen neuen Online-Dienst an: Traukalender online Sie wollen heiraten? Für Ihre Eheschließung können Sie bis zu 6 Monate im Voraus Ihren Wunschtermin und Trauort online reservieren. Beschreibung Karlsruhe ist in 5 Standes­amts­be­zir­ke auf­ge­teilt: Karlsruhe (Stadt) Karlsruhe-Durlach Karlsruhe-Neureut Karlsruhe-Grötzingen Karlsruhe-Wetters­bach Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Bei Geburt und S­ter­be­fall das Standesamt, in dessen Bezirk sich Geburt oder S­ter­be­fall ereignet hat. Weitere Informationen: Standesamtsbezirke in Karlsruhe Besonderheiten beim Standesamt Karlsruhe-Stadt Terminvereinbarung Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung für Anmeldung zur Eheschließung Anzeige von Geburten und Vaterschaftsanerkennung Namensänderungen Kirchenaustritte Online-Terminvereinbarung Kirchenaustritt Traukalender online Trauort und Wunschtermin für Ihre Eheschließung können Sie bis zu 6 Monate im Voraus online reservieren. Bitte beachten: Nur für Standesamtsbezirk Karlsruhe Stadt möglich. Nur Paare ohne Auslandsbeteiligung: Beide in Deutschland geboren und beide deutsche Staatsangehörigkeit. Online-Reservierung ist nicht möglich bei Sondertrauorten In diesen Fällen setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt Karlsruhe-Stadt in Verbindung. Telefonisch über die Behördennummer 115. Weitere Informationen auf karlsruhe.de Stadt & Rathaus > Service & Bürgerinformation Barrierefreiheit barrierefreier Zugang über den Aufzug am Eingang C Behindertenparkplatz im Hof Kontakt / Öffnungszeiten Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Montag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr 01.05.2024 bis 01.05.2024 Tag der Arbeit / Maifeiertag (ganztags geschlossen) 09.05.2024 bis 09.05.2024 Christi Himmelfahrt (ganztags geschlossen) 20.05.2024 bis 20.05.2024 Pfingstmontag (ganztags geschlossen) 30.05.2024 bis 30.05.2024 Fronleichnam (ganztags geschlossen) Telefon: 115 Behördennummer E-Mail: standesamt@oa.karlsruhe.de Fax: 0721 133 3409 Servicekonto-ID: Sichere Servicekonto-Nachricht über das Serviceportal Baden-Württemberg senden Internet: Standesämter in Karlsruhe (Standesamtsbezirke, Heiraten in Karlsruhe, Kontaktformulare) Hausanschrift: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Mühlburger Tor (123 m) Linien: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4 LIVE! Schillerstraße (225 m) Linien: Tram 4, NL 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Magdeburger Haus (201 m) Stephanplatz (807 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Formulare Eheschließung - Traukalender Durlach Eheschließung - Traukalender Karlsruhe Stadt Bitte beachten: Trauort und Wunschtermin für Ihre Eheschließung können Sie bis zu 6 Monate im Voraus online reservieren. Nur für Standesamtsbezirk Karlsruhe Stadt möglich. Nur Paare ohne Auslandsbeteiligung: Beide in Deutschland geboren und beide deutsche Staatsangehörigkeit. Online-Reservierung ist nicht möglich bei Sondertrauorten. In diesen Fällen setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt Karlsruhe-Stadt in Verbindung. Telefonisch über die Behördennummer 115. Eheschließung - Trauung in Durlach Hier finden Sie weitere Information zur Trauung in Durlach. Erklärung über Vor- und Familienname des Kindes Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist ergänzend zur Anmeldung der Geburt eines Kindes beim Standesamt erforderlich. Information öffentlich-rechtliche Namensänderung Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag und geben Sie dabei an: Ihren vollständigen Namen und Ihre Geburtsdaten Ihre Adresse, gerne zusätzlich Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse Ihre Staatsangehörigkeit Begründung des Namensänderungwunsches und reichen dies schriftlich beim zuständigen Standesamt ein. Das Standesamt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und abklären, welche Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich sind oder ob es eine andere Möglichkeit für Sie gibt, den gewünschten Namen zu erhalten. Online-Terminvereinbarung Standesamt Karlsruhe-Stadt Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung beim Standesamt Karlsruhe-Stadt weitergeleitet. Weitere online-Termine werden täglich freigeschaltet. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter: standesamt@oa.karlsruhe.de , wenn Sie keinen freien Termin finden oder Sie Fragen zum Kirchenaustrittsverfahren haben. Stammbuch der Familie bestellen Das Formular wird online ausgefüllt, bezahlt und eingereicht. Standesamt - Infoblatt Datenschutz: Eheschließung Standesamt - Infoblatt Datenschutz: Erklärung Kindesname Standesamt - Infoblatt Datenschutz: Leichenpass Urkundenbestellung online Die Urkunden können mit dem Formular direkt online bestellt und bezahlt werden. Urkundenbestellung per Post Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Bitte Verrechnungsscheck oder Kopie der Überweisung beifügen. Urkundenstelle: Infoblatt Datenschutz: Ausstellung von standesamtlichen Urkunden Information zur Datenerhebung für die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden nach Artikel 13 der Datenschutz- Grundverordnung (EU DSGVO) Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung Die anmeldende Person bringt das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Anmeldung mit. Leistungen Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen Außer Kraft - Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen Ausstellung eines Leichenpasses beantragen Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen Ehenamen bestimmen Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden Eheschließung im Ausland - Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden Eheurkunde - Ausstellung beantragen Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden Geburtsurkunde beantragen Hausgeburt dem Standesamt melden Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden Namen nach der Scheidung ändern Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen Stammbuch der Familie bestellen Sterbefall anzeigen Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen Sterbeurkunde beantragen Urkunde bestellen Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6028457
Bürgerdienste: Abfallentsorgernummer beantragen Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Abfallentsorgernummer beantragen Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Abfallentsorgernummer beantragen Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie für jede Ihrer Bertriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen. In Baden-Württemberg gibt es im Regelfall keine eigene Abfallentsorgernummer. Die Funktion der Abfallentsorgernummer wird auch durch die Abfallerzeugernummer erfüllt. Nutzen Sie hierzu die Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen". Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie Ansprechpartner. Onlineantrag Vergabe von behördlichen Betriebsnummern Online-Formular Vergabe von behördlichen Betriebsnummern Zuständige Stelle SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH Hinweise Als Unternehmen müssen Sie bundesweit bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten. Voraussetzungen Sie möchten als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen. Verfahrensablauf Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich. Diese können Sie beantragen unter der Leistung Abfallerzeugernummer beantragen . Fristen keine Erforderliche Unterlagen Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer Kosten Sofern eine Erzeugernummer beantragt werden muss, ist dies kostenpflichtig. Geregelt werden die Kosten in der entsprechenden Anlage über die Gebührenfestsetzung. Sie finden sie in den Rechtsgrundlagen Vertiefende Informationen Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen Rechtsbehelf Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Informationen bei der Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen" Rechtsgrundlage Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV): § 28 Absatz 1 Nachweisverordnung Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz Nr. 1.1.40 der Anlage II zur Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich Freigabevermerk 23.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6018729
Bürgerdienste: Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten mit erhöhter Radonkonzentration anmelden Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten mit erhöhter Radonkonzentration anmelden Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten mit erhöhter Radonkonzentration anmelden Beschreibung Dies ist die Organisationseinheit des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Leistung "Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten mit erhöhter Radonkonzentration anmelden". Hier gelangen Sie zur Seite der oben genannten Leistung sowie zum Onlineantrag . Kontakt / Öffnungszeiten Hausanschrift: Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe Postfach: 76247 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Kronenplatz (U) (301 m) Linien: S2, S4, S5, S51, S7, S8, Tram 1, 2, NL 1, 2 LIVE! Kronenpl.(Erler-Str) (387 m) Linien: Tram 3 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Waldhornstraße (44 m) Kreuzstraße (217 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Formulare 1 Anmeldung Arbeitsplatz mit Radon 2 Anmeldung Arbeitsplatz mit Radon in fremden Betriebsstätten Abschätzung der Radonexposition der Arbeitskräfte (1-3) Abschätzung der Radonexposition der Arbeitskräfte (4) Leistungen Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten mit erhöhter Radonkonzentration anmelden nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6057983
Bürgerdienste: Betrieb einer Röntgeneinrichtung anzeigen oder Genehmigung beantragen Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Betrieb einer Röntgeneinrichtung anzeigen oder Genehmigung beantragen Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Betrieb einer Röntgeneinrichtung anzeigen oder Genehmigung beantragen Beschreibung Dies ist die Organisationseinheit des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Leistung "Betrieb einer Röntgeneinrichtung anzeigen oder Genehmigung beantragen". Hier gelangen Sie zur Seite der oben genannten Leistung sowie zum Onlineantrag . Kontakt / Öffnungszeiten Hausanschrift: Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe Postfach: 76247 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Kronenplatz (U) (301 m) Linien: S2, S4, S5, S51, S7, S8, Tram 1, 2, NL 1, 2 LIVE! Kronenpl.(Erler-Str) (387 m) Linien: Tram 3 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Waldhornstraße (44 m) Kreuzstraße (217 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Leistungen Betrieb einer Röntgeneinrichtung anzeigen oder Genehmigung beantragen nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6057985
Bürgerdienste: Bürgerbüro Stupferich Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Bürgerbüro Stupferich Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerbüro Stupferich Persönliche Vorsprache nur mit Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie unter der unten genannten Telefonnummer oder per E-Mail an stupferich@karlsruhe.de einen Termin. Bürgerbüro Stupferich: 0721 94761-10 oder 94761-13 Kontakt / Öffnungszeiten Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr Freitag geschlossen Telefon: 0721 94761 0 Zentrale Telefon: 0721 94761 13 E-Mail: stupferich@karlsruhe.de Fax: 0721 94761 14 Hausanschrift: Kleinsteinbacher Straße 16, 76228 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Stupferich Rathaus (56 m) Linien: Bus 23, 47, 158 LIVE! Stupferich Karlsbader Str. (229 m) Linien: Bus 23, 47, 158, NL 3 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen Es sind keine Parkhäuser/Tiefgaragen im Umkreis von 1.000 m vorhanden. Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Formulare Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) / Registration at the registration office Der Meldeschein wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Antrag auf Ersatz oder Änderung einer Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) / Aktualisierung der Personendaten (Onlineantrag mit Postversand) Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Antrag auf eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister für eine Person nach § 45 Bundesmeldegesetz Das Formular wird online ausgefüllt inklusive der Bezahlung. Beantragung einer gebundenen Broschüre des Mietspiegels Die Bestellung und Bezahlung erfolgt online. Sie bekommen den Mietspiegel umgehend postalisch zugesendet. Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz Information der Führerscheinstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung Mietspiegel 2023 herunterladen (PDF) Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere Ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden. Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro, bei dem Sie den Personalausweis oder den Reisepass beantragt haben. Online-Abmeldung über i-KFZ Nur möglich für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Online-Portal des Bundesamts für Justiz Online-Terminvereinbarung Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle der Stadt Karlsruhe weitergeleitet. Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung beim Zulassungswesen der Stadt Karlsruhe weitergeleitet. Online-Zulassung über i-Kfz Ein Fahrzeug kann online zugelassen werden. Voraussetzung: Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein (Onlineantrag Postversand) Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Vollmacht für die Beantragung (bei Minderjährigen) Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es muss persönlich abgegeben werden. Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden. Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate Wunschkennzeichen online reservieren Hinweis: Aus technischen Gründen können im Zeitfenster von 00.50 bis 02.00 Uhr keine Kennzeichen online reserviert werden. Zulassungsstelle: Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs (PDF-Formular) Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF) Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) Zulassungsstelle: SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen Hauptzollamt Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Leistungen Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen Adressbuch - Eintrag sperren lassen Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums beantragen Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen Fischereischein beantragen Führerschein - Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl) Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen Führungszeugnis (einfach) beantragen Führungszeugnis (erweitert) beantragen Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen Kraftfahrzeug - Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei einem Umzug innerhalb der Stadt Karlsruhe Kraftfahrzeug - Umschreibung beantragen (Halterwechsel innerhalb der Stadt Karlsruhe) Kraftfahrzeug - Umschreibung von außerhalb nach Karlsruhe - ohne Halterwechsel (wegen Umzug) Kraftfahrzeug - Umschreibung von außerhalb nach Karlsruhe beantragen (Halterwechsel) Kraftfahrzeug - Wiederzulassung beantragen Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung) Landesfamilienpass beantragen Melderegister - Auskunft beantragen (einfach) Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert) Melderegister - Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz Mietspiegel beantragen Personalausweis - Adresse ändern lassen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis abholen Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen Personalausweis oder Reisepass - Doktorgrad eintragen lassen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass abholen Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen Wohnsitz - Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen Wohnsitz in Karlsruhe anmelden Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) - Namensänderung melden nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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