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Karlsruhe: Culture
Museen und Galerien
Kultur und Geschichte
ZKM | Zentrum für Kunst- und Medientechnologie
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Badisches Landesmuseum
Im Schloss werden die Sammlungen Ur- und Frühgeschichte, Antike Kulturen, Römer am Oberrhein, Markgräflich-Badische Sammlungen, Schloss und Hof, Baden und Europa und Sonderausstellungen gezeigt. Im Museum beim Markt ist Angewandte Kunst seit 1900 zu sehen, und im Museum in der Majolika-Manufaktur Keramik seit 1900.
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Staatliche Kunsthalle
Die Staatliche Kunsthalle gehört zu den bedeutendsten und ältesten Museen der Bundesrepublik. Die Sammlung umfasst Kunst aus acht Jahrhunderten, vor allem Werke deutscher, französischer und niederländischer Meister. Das Kupferstichkabinett ist eine der ältesten Grafiksammlungen Europas.
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Städtische Galerie
Die 1981 gegründete Städtische Galerie Karlsruhe zählt zu den bekanntesten Kunstmuseen im deutschen Südwesten. In dem ehemaligen Industriebau sind auf drei Etagen wechselnde Ausstellungen und die Schausammlung zu sehen. Der Schwerpunkt liegt auf der Kunst in Karlsruhe und im deutschen Südwesten seit dem 19. Jahrhundert sowie auf deutscher Kunst von 1945 bis zur unmittelbaren Gegenwart.
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Badischer Kunstverein
Der Badische Kunstverein in Karlsruhe, 1818 gegründet, ist der zweitälteste Kunstverein in Deutschland. Seit dem frühen 19. bis ins 21. Jahrhundert engagiert er sich in der Vermittlung und Förderung zeitgenössischer Kunst.
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Stadtmuseum im Prinz-Max-Palais
Das Museum zeigt in einer Dauerausstellung die Karlsruher Stadtgeschichte. Rauminszenierungen schildern die damaligen Wohnverhältnisse und Lebensbedingungen. Architekturmodelle veranschaulichen Entwicklung und Baugeschichte der Fächerstadt.
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Museum für Literatur am Oberrhein
Das von der Literarischen Gesellschaft getragene Museum für Literatur am Oberrhein, dem auch das Scheffel-Archiv angegliedert ist, befindet sich im Literaturhaus im PrinzMaxPalais. Mit der Präsentation der Geschichte der Literatur am Oberrhein von der Klosterkultur bis zur Gegenwart werden ganz bewusst innovative Wege der Vermittlung von Literatur begangen. Im Literaturhaus finden wechselnde Ausstellungen sowie Lesungen, Buchpräsentationen und Vorträge statt.
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Pfinzgaumuseum
Das Pfinzgaumuseum zeigt in den Räumen der barocken Karlsburg die Geschichte der bis 1938 selbständigen Stadt Durlach. Gezeigt werden Objekte zur Kunst-, Kultur-, Sozial- und Alltagsgeschichte.
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Karpatendeutsches Museum
Das Karpatendeutsche Museum hat die Sachkultur, die Sitten und Gebräuche der ehemaligen Deutschen in der Slowakei zum Thema. Seit 1985 ist die Ausstellung in der Durlacher Karlsburg beheimatet.
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Rechtshistorisches Museum
Das Museum im BGH bietet einen Überblick über 4.000 Jahre Rechtsgeschichte von Babylon bis Karlsruhe, von der Gesetzessammlung des babylonischen Königs Hammurabi (1728 - 1686 v. Chr.) bis zur Karlsruher Residenz des Rechts im 20. Jahrhundert.
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Badisches Schulmuseum
Das Badische Schulmuseum Karlsruhe zeigt in den Räumen der ehemaligen Waldenserschule im Stadtteil Palmbach Schulgeschichte der letzten 200 Jahre. Neben dem historischen Klassenzimmer und dem 50er-Jahre-Klassenzimmer zeigt das Museum im Dachgeschoss eine alte Lehrerwohnung „anno 1890“, sowie einen Ausstellungsraum.
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Heimatfreunde Grötzingen
In den 60er Jahren hat sich in Grötzingen der Heimatverein herauskristalisiert. Bereits kurz nach Kriegsende bildeten Grötzinger Bürger eine lose Arbeitsgemeinschaft um heimatliches Kulturgut, überlieferte Bräuche, aber auch Gegenwärtiges der Nachwelt zu erhalten.
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Heimathaus Neureut
Das 1999 eröffnete Neureuter Heimathaus vermittelt den Besuchern einen Einblick in die Vergangenheit der bis 1975 selbständigen Gemeinde Neureut. Gezeigt werden eine Neureuter Wohnung um 1900; die Ortsgeschichte kann anhand von Dokumenten, Fotos und Plänen nachvollzogen werden.
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Heimatmuseum Stupferich
Der im März 1999 gegründete Heimatverein zeigt in Dauer- und Wechselausstellungen die dörfliche Kulturgeschichte und versucht die geschichtliche Entwicklung dieses Stadtteils aufzuarbeiten. Zu diesem Zweck werden Gerätschaften, Gegenstände, Bilder u.a. gesammelt und restauriert.
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Knielinger Museum im Hofgut Maxau
Am westlichen Stadteingang direkt am Rhein liegt das Knielinger Museum im Markgräflichen Hofgut Maxau. Familie, Haushalt und das Erwerbsleben in Handwerk und Landwirtschaft sind in verschiedenen Themenbereichen mit Original-Exponaten dokumentiert.
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Durlacher Stichekabinett
Sie finden Gedrucktes und vieles andere mehr über Durlach der letzten 300 Jahre. Glückwunschkarten als Reproduktionen, Ansichtskarten alt und neu, Fayencen und Reservistenkrüge sowie eine Vielzahl unterschiedlichster Objekte aus und über Durlach.
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Natur und Technik
Staatliches Museum für Naturkunde
Das Karlsruher Naturkundemuseum zeigt in seinen Schausammlungen und im Vivarium einheimische und exotische Tiere und Pflanzen in lebensnaher Darstellung.
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Naturschutzzentrum Rappenwört
Die Dauerausstellung "Rhein/Rheinauen" gibt Einblicke in die "Natur" der Rheinaue. Sie zeigt auf Schautafeln und Modellen die Entstehungsgeschichte des Rheins, die Bedeutung und ökologische Wertigkeit der Auen und die Gefährdung durch die menschliche Nutzung.
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Verkehrsmuseum
Das Verkehrsmuseum wurde in der Stadt der beiden Erfinder Karl Freiherr Drais von Sauerbronn (1785 - 1851) und Karl Benz (1844 - 1929) eingerichtet und führt durch rund 200 Jahre Mobilität auf Straße und Schiene.
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Wasser- und Brunnenmuseum
Exponate aus Technik, Kunst und Geschichte im Wasserwerk Durlacher Wald laden zu einer Zeitreise durch die Karlsruher Trinkwasserversorgung ein.
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Verein zur Förderung und Erhaltung der klassischen Reitkunst im Sinne Egon von Neindorff
Der Verein wurde mit der Zielsetzung gegründet, die "Klassische Reitkunst", wie sie im Reitinstitut gelehrt wird, zu fördern und für die Zukunft zu erhalten. Nach dem Tode Egon von Neindorffs sieht es der Verein ferner als seine Aufgabe an, die Erinnerung an ihn zu bewahren. Hierzu veranstaltet der Verein Vorträge, Videoabende und Theorieseminare. Er organisiert Reisen zu bedeutsamen Stätten klassischer Reitkunst wie zur Wiener Hofreitschule, nach Piber, zum Nationalgestüt Kladrub, nach Jerez, Saumur, usw.
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Ausstellungshäuser und Galerien
Regierungspräsidium am Rondellplatz
Das Regierungspräsidium fördert unter anderem den Erhalt und den Ausbau der sozialen und kulturellen Infrastruktur im Regierungsbezirk Karlsruhe. Es veranstaltet in regelmäßigen Abständen Ausstellungen im eigenen Haus.
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Ausstellungen - Orgelfabrik
Um die Durchführung einer Ausstellung in der Orgelfabrik können sich freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler bewerben.
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BBK - Bezirksverband bildender Künstlerinnen und Künstler
Der Bezirksverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Karlsruhe e.V. vertritt die kulturpolitischen und sozialen Interessen professionell tätiger Künstlerinnen und Künstler.
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Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfreunde (GEDOK)
Die GEDOK widmet sich der Förderung von Künstlerinnen aller Arbeitsfelder: Bildende, Angewandte und Darstellende Kunst, Literatur und Musik. Im GEDOK Künstlerinnenforum werden außer Arbeiten von GEDOK Künstlerinnen auch Werke von Gästen gezeigt: von internationalen Künstlerinnen, besonders auch aus den Partnerstädten, oder aus anderen GEDOK Regionalgruppen.
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Centre Culturel Franco-Allemand
Der deutsch-französischen Begegnung widmet sich die Stiftung Centre Culturel Franco-Allemand Karlsruhe mit einem abwechslungsreichen und anspruchsvollen Kulturangebot, das von Ausstellungen und Konzerten über Lesungen, Film und Theater bis hin zu Vorträgen reicht. Neben Sprachkursen wird eine große Auswahl an französischen Medien in der Mediathek angeboten.
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Galerien im Überblick
Galerien leisten als Vermittler zwischen Künstlern und Rezipienten wertvolle Arbeit auf dem Kunstmarkt. Insbesondere in der zeitgenössischen Kunst bereichern zahlreiche Galerien das Karlsruher Kulturleben mit Ausstellungen und sonstigen Aktivitäten.
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Majolika - Keramik Manufaktur
Einzige Keramik-Manufaktur Deutschlands mit Produktion, Verkaufsräumen und Museum.
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https://www.karlsruhe.de/b1/kultur/kunst_ausstellungen/museen
BürgerdiensteEhefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragenDeutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen in einigen Ländern ein "Ehefähigkeitszeugnis". Dieses bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.
Ausländer und Ausländerinnen, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Ist die Ausstellung des Zeugnisses nicht möglich, müssen Sie eine Befreiung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragen. Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.Zuständig Standesamt Durlach Standesamt Grötzingen Standesamt Karlsruhe-Stadt: Eheschließungen und Urkundenstelle Standesamt Neureut Standesamt Wettersbach das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
Hinweis: Haben Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr? Dann ist das Standesamt der Gemeinde zuständig, in der Sie sich zuletzt gewöhnlich aufgehalten haben. Hatten Sie bisher keinen Wohnsitz in Deutschland, müssen Sie sich an das Standesamt I in Berlin wenden.Voraussetzungen Die Eheschließenden
müssen volljährig sein,
müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Verfahrensablauf Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen.
Hinweis: Haben Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr? Dann ist das Standesamt der Gemeinde zuständig, in der Sie sich zuletzt gewöhnlich aufgehalten haben. Hatten Sie bisher keinen Wohnsitz in Deutschland, müssen Sie sich an das Standesamt I in Berlin wenden.
Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Standesamt nach, in welchen Sprachen das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann. Je nach Verwendungsland kann eine Übersetzung, Überbeglaubigung (Apostille) oder Legalisation erforderlich sein oder entfallen. Fristen Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis vor der Eheschließung beantragen. Planen Sie ein, dass das deutsche Standesamt Ihre Ehefähigkeit prüft und das Standesamt im Ausland weitere Prüfungen durchführt. Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.
Geburtsurkunde oder
einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (bei Beurkundung der Geburt im Inland) oder
eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde verlangen. Welche Unterlagen der künftige ausländische Ehepartner (über Familienstand, Vorehen und deren Auflösung, Geburtsurkunde und so weiter) vorlegen muss, variiert von Land zu Land.
Lassen Sie sich unbedingt vorab persönlich bei der zuständigen Stelle beraten. Kosten
wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: EUR 40,00
wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit: EUR 80,00
Zahlungsart
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Hinweis: Ihnen können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscher oder Dolmetscherinnen. Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab Rechtsgrundlage
§ 39 Personenstandsgesetz (PStG) (Ehefähigkeitszeugnis)
§ 51 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) (Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis)
§ 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer)
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk Stand: 30.11.2021
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg Lebenslagen Checkliste zur HeiratHeirat im Ausland
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6002391
BürgerdiensteAusstellung von ErsatzpapierenSie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Benutzung öffentlicher Straßen jederzeit vorzeigen können. Auch die Zulassungsbescheinigung Teil II ist Bestandteil einer Fahrzeugzulassung. Wenn Sie diese Zulassungsbescheinigungen nicht mehr haben, müssen Sie Ersatzdokumente beantragen. Dies gilt auch bei Verlust alter Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief).
Was Sie bei deren Beantragung auf keinen Fall vergessen dürfen und an wen Sie sich wenden sollen, erfahren Sie in der jeweiligen Leistung.Freigabevermerk Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg Ähnliche Dienste FahrzeugeÄnderung von EinträgenAusstellung von ErsatzpapierenFahrzeugkauf und -verkaufCheckliste BehindertenfahrzeugeHauptuntersuchung und AbgasuntersuchungKraftfahrzeug zulassen, abmelden oder ummeldenKraftfahrzeug-VersicherungenRechtsschutzversicherungRund um das Kennzeichen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/lebenslage.php?id=5000557
BürgerdiensteEheurkunde - Ausstellung beantragenEheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe. Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:
Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
Ort und Tag ihrer Geburten
Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sie sich aus dem Registereintrag ergibt
Ort und Tag der Eheschließung
Namen der Ehegatten nach der Eheschließung
Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.
Benötigen Sie zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren weitere Eheurkunden? Jederzeit können Sie diese beantragen.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist
eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind.
Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.
Internationale Eheurkunde
Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.Formulare Online-Terminvereinbarung Urkundenbestellung online Die Urkunden können mit dem Formular direkt online bestellt und bezahlt werden. Urkundenbestellung per Post Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.Bitte Verrechnungsscheck oder Kopie der Überweisung beifügen.Urkundenstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung Information zur Datenerhebung für die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden nach Artikel 13 der Datenschutz- Grundverordnung (EU DSGVO) Zuständig Standesamt Durlach Standesamt Grötzingen Standesamt Karlsruhe-Stadt: Eheschließungen und Urkundenstelle Standesamt Neureut Standesamt Wettersbach das Standesamt der EheschließungVoraussetzungen Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Verfahrensablauf Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Eheschließung ereignet hat.
Persönliche Vorsprache und Abholung der UrkundenSie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Geburtsortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Bitte beachten:Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt ist aufgrund der aktuellen Lage keine persönliche Vorsprache zur Urkundenbestellung möglich.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich
Urkundenbestellung onlineDie Urkunden können direkt online bestellt und bezahlt werden. Nachdem das Formular "Urkundenbestellung online" vollständig ausgefüllt ist, wird "Online Einreichen mit Bezahlsystem" ausgewählt.
Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:
Zahlen per Giropay - OnlineüberweisungEin Online-Banking-Konto bei einer an giropay teilnehmenden Bank ist Voraussetzung. Über ePayBL wird man sicher und direkt zum Online-Banking der Bank oder Sparkasse geleitet.Derzeit teilnehmenden Banken: BBBank, Postbank, Sparkassen, Deutsche Kreditbank, Volks- und Raiffeisenbanken, GLS Gemeinschaftsbank, PSD-Bank, Comdirect Bank, Merkur Bank, MLP, Cronbank, Bankhaus Ellwanger & Geiger, Bank Schilling & Co., Bankhaus Bauer sowie die CVW Privatbank AG.
Zahlen per Lastschrift (nicht möglich über Schweizer Bankkonten)Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen.
Zahlen via PayPalVoraussetzung ist ein PayPal-Konto.
Der Versand der Urkunde/n erfolgt per Post.
Urkundenbestellung per PostFür diesen Bestellweg ist das Formular "Urkundenbestellung per Post" zu verwenden.Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird es ausgedruckt und unterschrieben.
Die Gebühren können wie folgt gezahlt werden:
VerrechnungsscheckDer Urkundenbestellung wird ein Verrechnungsscheck beigefügt.
VorkasseDie Gebühr wird vorab an das Standesamt Karlsruhe überwiesen. Bankverbindung: Sparkasse KarlsruheIBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69 BIC: KARSDE66XXX Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 1.320.12.23.06Der Urkundenbestellung wird als Nachweis der Überweisung entweder der Überweisungsträger oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking beigefügt.
Das Formular und der Nachweis über die Vorkasse beziehungsweise der Verrechnungsscheck werden an das Standesamt Karlsruhe-Stadt geschickt.
Zu beachten:
Eine Urkundenbestellung per Telefon oder Fax ist nicht möglich.
Die Stornogebühr für bestellte und vorab bezahlte Urkunden, deren Register (z. B. Geburtenregister) sich nicht bei den Karlsruher Standesämtern befinden, beträgt 12 Euro.
Erforderliche Unterlagen
bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
Ausweis der bevollmächtigten Person
Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
Kosten
Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 12,00
Internationale Eheurkunde: je EUR 12,00
Vertiefende Informationen
Standesamtsbezirke in Karlsruhe
Allgemeine Hinweise zu Urkunden
Hinweise Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus,
wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Karlsruhe ereignet hat und
die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.
Fristen für die Führung der PersonenstandsbücherEs gelten folgende Fristen:
Geburtenregister 110 Jahre
Eheregister 80 Jahre
Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
Sterberegister 30 Jahre
Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich.Weitere Informationen: Stadtarchiv KarlsruheEbenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde. Rechtsgrundlage
§ 57 Personenstandsgesetz (PStG) (Eheurkunde)
§ 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung)
§ 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Lebenslagen Checkliste zur HeiratNach dem Ja-WortStandesamtliche Zeremonie
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6002331
BürgerdiensteJagdschein - Ausstellung beantragenWer jagen möchte, muss einen Jagdschein besitzen. Sie erhalten den Jagdschein für ein Jahr oder für drei Jahre. Den Jugendjagdschein erhalten Sie für ein Kalenderjahr. Sie können außerdem einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erhalten.
Sie müssen den Jagdschein während der Jagd mit sich führen.
Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.Zuständig Polizeirecht
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Wenn Sie keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben, ist die Verwaltung des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben wollen.Voraussetzungen Voraussetzungen für den Jagdschein sind:
Mindestalter: 16 Jahre
Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen. Die Begleitpersonen sind in der Regel die Erziehungsberechtigten. Bezugsort Verfahrensablauf Sie müssen den Jagdschein beantragen. Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, sollten Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Dort bekommen Sie Ihren Jagdschein sofort ausgestellt oder ihn später mit der Post zugesandt.
Sie können den Antrag auch schriftlich oder durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen. Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.
Stellen Sie den Antrag schriftlich, erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid per Post. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.
Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an. Fristen keine Erforderliche Unterlagen
Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der Jägerprüfung)
Personalausweis
zwei Lichtbilder
Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
500.000 Euro für Personenschäden und
50.000 Euro für Sachschäden
Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.
Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln. Kosten Jagdscheingebühr: 54,00 Euro
Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:
für einen Tagesjagdschein: EUR 20,45
pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 38,35
Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für
Jagdförderung
jagdliche Forschung
wildbiologische Forschung
Wildschadensverhütung
Bearbeitungsdauer Vertiefende Informationen Sonstiges Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Wildforschungsstelle und im Internetauftritt des Landesbetriebes ForstBW.
Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten. Rechtsgrundlage
§ 26 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG) (Jägerprüfung, Jagdschein)
§ 27 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG) (Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung)
§ 28 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG) (Jagdabgabe)
Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG)
§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Allgemeines zum Jagdschein)
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Jugendjagdschein)
§ 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Versagung des Jagdscheins)
§ 18 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Entziehung des Jagdscheins)
Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Höhe der Jagdabgabe vom 29. März 2005
Freigabevermerk Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 19.12.2019 freigegeben. Lebenslagen Fischerei und Jagd
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6002585
BürgerdiensteAusstellung eines Leichenpasses beantragenFür die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.Formulare Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Leichenpasses Das Formular wird ausgefüllt und unterschrieben und muss persönlich abgegeben werden. Zuständig Standesamt Durlach Standesamt Grötzingen Standesamt Karlsruhe Stadt: Geburten, Sterbefälle, besondere Beurkundungen Standesamt Neureut Standesamt Wettersbach die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten istVoraussetzungen Alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen liegen vor. Bezugsort Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist. Verfahrensablauf Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen. Erforderliche Unterlagen
Sterbeurkunde
Todesbescheinigung
Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist(solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Kosten 30,00 Euro Rechtsgrundlage
§ 34 Gesetz über das Frieshofs- und Leichenwesen(BestattG BW) ( Zulässigkeit der Erdbestattung)
§ 44 Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG) (Leichenpass)
§ 24 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)
Freigabevermerk Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.10.2021 freigegeben. Lebenslagen Checkliste zur BestattungÜberführungÜberführung aus dem AuslandÜberführung innerhalb DeutschlandsÜberführung ins Ausland
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6002361
BürgerdiensteKarteikartenabschrift - Ausstellung beantragenDie Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten. Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins. Sie bestätigt, welche Fahrerlaubnisklassen Sie erworben haben.
Eine Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht im Geltungsbereich der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort erworben haben und die Fahrerlaubnis noch nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert ist. Dies betrifft alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (unter anderem grauer oder rosafarbener Papierführerschein).
Die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde benötigt eine Karteikartenabschrift beispielsweise, wenn
Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen oder
Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen.
Zuständig Stadt Karlsruhedie Fahrerlaubnisbehörde, welche den Papierführerschein ausgestellt hatVoraussetzungen Ihr Papierführerschein wurde nicht von der Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort ausgestellt. Verfahrensablauf Sie müssen die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, die den Papierführerschein ausgestellt hat. Der Antrag kann in der Regel formlos, beispielsweise durch Brief oder E-Mail erfolgen.
Die Fahrerlaubnisbehörde benötigt von Ihnen Angaben zu Ihrer Person, wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort. Ebenso bedarf es neben Ihrer aktuellen Wohnanschrift noch Angaben zum Wohnort zum Zeitpunkt der Ausstellung des Papierführerscheins. Darüber hinaus sind Angaben zum Papierführerschein erforderlich. Dies sind die Führerscheinnummer und das Ausstellungsdatum. Als Nachweis für Ihre Angaben dient eine Kopie des Führerscheins beziehungsweise eines Ausweisdokumentes. Zur Bearbeitung wird noch der Name und die Anschrift der aktuellen Fahrerlaubnisbehörde benötigt. Dies ist die Fahrerlaubnisbehörde, welche für Ihren aktuellen Wohnort zuständig ist.
Die Karteikartenabschrift wird im Regelfall direkt an die aktuell zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet. Erforderliche Unterlagen
Angaben zum Führerscheininhaber: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zur aktuellen Wohnanschrift und Angaben zum Wohnort bei Ausstellung des Papierführerscheins
Angaben zum Papierführerschein: Führerscheinnummer und Ausstellungsdatum
Kopie vom Führerschein oder von einem Ausweisdokument
Angaben zur aktuellen Fahrerlaubnisbehörde: Name und Anschrift
Kosten je nach Behörde unterschiedlich Vertiefende Informationen Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland - Kraftfahrt-Bundesamt Rechtsgrundlage § 25 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (Ausfertigung des Führerscheins) Freigabevermerk Stand: 01.12.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg Lebenslagen Fahrerlaubnis
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6008147
BürgerdiensteReisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragenBitte beachten Sie:
Sie müssen den Zweitpass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte erscheinen Sie grundsätzlich ohne Begleitpersonen und maximal 15 Minuten vor Ihrem Termin. Eine Verspätung Ihrerseits kann zu einem Ausfall des vereinbarten Termins führen.
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Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.
Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.Formulare Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Hinweis:Stadtamt Durlach und Ortsverwaltungen: Terminvereinbarung bitte telefonisch oder per E-Mail Zuständig Bürgerbüro Kaiserallee 8 Bürgerbüro Ost die Passbehörde, in deren Bezirk Sie gemeldet sind
Passbehörde ist
die Gemeinde-/Stadtverwaltung beziehungsweise
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Passbehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.
Für Auslandsdeutsche gilt:
In der Regel sind für Passangelegenheiten im Ausland die Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
Ihr Antrag auf Ausstellung eines Passes muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden.
Voraussetzungen Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben.
Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:
allgemeine Begründungen
häufige Auslandsreisen alleine
dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist
Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.
Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde. Verfahrensablauf Sie müssen den Zweitpass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie einen Reisepass bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung bestimmt das Auswärtige Amt. Ihren Passantrag können Sie auch in Deutschland an jeder Passbehörde stellen. Diese Passbehörde wird als unzuständige Behörde Ihren Antrag bearbeiten, wenn von Ihnen ein wichtiger Grund dargelegt wird. Ein solcher Grund liegt z.B. dann vor, wenn Sie geltend machen, dass der Weg zur zuständigen Auslandsvertretung erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde. Beachten Sie, dass in diesen Fällen für die Bearbeitung die Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung vorliegen muss und für die Antragstellung häufig eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
Manche Gemeinden benachrichtigen Sie, sobald Sie den Reisepass abholen können. Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen. Fristen keine Erforderliche Unterlagen
bisheriger Reisepass oder Personalausweis
ein aktuelles biometrietaugliches Passbild im Format 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.
schriftliche Begründung für den Antrag
Nachweis über das berechtigte Interesse wie z.B. schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets
Achtung: Vor allem bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein (zum Beispiel: Personenstandurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden). Entsprechendes gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung nur einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt haben (zum Beispiel Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes).
Darüber hinaus sind auch bei der Antragstellung von Auslandsdeutsche bei einer Passbehörde im Inland (unzuständige Behörde) die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich.
Grundsätzlich wird empfohlen, sich vorab bei der Passbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen zu informieren. Kosten
Reisepass mit 32 Seiten:
Personen ab 24 Jahren: EUR 60,00
Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00):
Personen ab 24 Jahren: EUR 82,00
Personen unter 24 Jahren: EUR 59,50 Euro
Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
Personen ab 24 Jahren: EUR 92,00 / EUR 114,00
Personen unter 24 Jahren: EUR 69,50 / EUR 91,50
vorläufiger Reisepass: EUR 26,00
Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei
Kinderreisepass: EUR 13,00
Verlängerung oder Aktualisierung: EUR 6,00
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes: Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.
Reisepass-Antragstellung bei einer deutschen Botschaft/konsularischen Vertretung, zum Beispiel für Deutsche im Ausland beziehungsweise bei Passverlust: EUR 21,00 (Zuschlag)
Antragstellung auf vorläufigen Reisepass / Kinderreisepass bei einer deutschen Botschaft/konsularischen Vertretung, zum Beispiel für Deutsche im Ausland beziehungsweise bei Passverlust: EUR 13,00 (Zuschlag)
Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
die Behörde den Zweitpass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde wie zum Beispiel die Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.
zuzüglich 5,00 Euro bei Nutzung des Self-Service-Terminals
für die Zustellung per Fahrradkurier an einen Haushalt im Stadtgebiet Karlsruhe: zuzüglich 5,00 Euro (Die Gebührenhöhe bleibt gleich, wenn mehrere Ausweisdokumente an einen Haushalt geliefert werden.)
für den Expressversand per Fahrradkurier an einen Haushalt im Stadtgebiet Karlsruhe: zuzüglich 10,00 Euro
Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN Bearbeitungsdauer
etwa drei bis sechs Wochen
vorläufiger Reisepass: sofort
Reisepass im Expressverfahren: Wenn der vollständige Reisepassantrag werktags bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei GmbH eingegangen ist, erfolgt die Lieferung des Reisepasses spätestens am darauf folgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr.
Hinweise Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Rechtsgrundlage
§ 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
§ 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
§ 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
§ 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
Freigabevermerk Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 04.05.2022 freigegeben. Lebenslagen Dokumente und VisaReisepass
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BürgerdiensteMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-WürttembergBeschreibung Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vertritt Schlüsselbereiche der baden-württembergischen Politik. Als oberste Landesbehörde ist das Ministerium für sämtliche Hochschulen des Landes, für den größten Teil der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, für die wissenschaftlichen Bibliotheken und Archive sowie für bedeutende Kunsteinrichtungen Baden-Württembergs zuständig. Gegenwärtig gibt es in Baden-Württemberg über 70 Hochschulen in staatlicher und privater Trägerschaft. Außerhalb der Hochschulen sind im Land Baden-Württemberg über 100 Forschungseinrichtungen angesiedelt, darunter 12 Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, 15 Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, 13 Vertragsforschungseinrichtungen und zwei Großforschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft. Bei einer Vielzahl dieser Einrichtungen ist das Wissenschaftsministerium institutionell oder über Projekte an der Finanzierung beteiligt. Renommierte baden-württembergische Kunst- und Kultureinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums sind die Staatstheater in Stuttgart und Karlsruhe, die Naturkundemuseen in Karlsruhe und Stuttgart, das Württembergische und das Badische Landesmuseum, die Staatsgalerie Stuttgart, das Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) in Karlsruhe sowie das Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Herausgehobene Bedeutung kommt auch der Württembergischen und der Badischen Landesbibliothek zu. All diese Einrichtungen bilden die reichhaltige Wissenschafts- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt die Arbeit dieser Institutionen und trägt zu deren Finanzierung bei. Es fördert Innovationen, initiiert Reformen und gestaltet dadurch ein Stück Zukunft des Landes Baden-Württemberg.
Parkplatz Tiefgarage Kronprinzenstraße Anfahrtsbeschreibung S-Bahn: Haltestelle Stadtmitte, Ausgang Büchsenstraße U-Bahn: Linien 5, 6, 15 bis Haltestelle Schlossplatz; Linien 4, 14 bis Haltestelle Rotebühlstraße Kontakt / Öffnungszeiten ÖffnungszeitenTelefon: 0711-279-0Fax: 0711-279-3080E-Mail: poststelle@mwk.bwl.deDe-Mail: poststelle@mwk.bwl.de-mail.deServicekonto-ID: 327870831287Internet: Hausanschrift: Königstr. 46, 70173 StuttgartFormulare Orientierungsverfahren für künftige Lehramtsstudierende Studierende, die überlegen, ein Lehramtsstudium zu beginnen, können mithilfe des Orientierungsverfahrens für Lehramtsstudierende herausfinden, ob das angestrebte Studium mit dazugehöriger Berufswahl für sie geeignet sein könnte.
Ansprechpartner für die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland Leistungen Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragenAkademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führenBeglaubigung von öffentlichen Urkunden für das Ausland beantragenOrientierungstest für künftige Lehramtsstudierende in Baden-Württemberg durchführenPrivathochschulen - staatliche Anerkennung beantragen
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BürgerdiensteAkademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbHBeschreibung Ab Herbst 2008 bietet die Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg eine interdisziplinäre Ausbildung, die Theater und Film eng miteinander verknüpft, an. Anfahrtsbeschreibung Lageplan Kontakt / Öffnungszeiten ÖffnungszeitenTelefon: 07141-30996-0Fax: 07141-30996-90E-Mail: info@adk-bw.deInternet: Hausanschrift: Akademiehof 1, 71638 LudwigsburgFormulare Studienplatz-Broker Freie Studienplätze für das kommende Semester
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