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Karlsruhe: Culture Museen und Galerien Kultur und Geschichte ZKM | Zentrum für Kunst- und Medientechnologie En savoir plus zur externen Seite ZKM | Zentrum für Kunst- und Medientechnologie Badisches Landesmuseum Im Schloss werden die Sammlungen Ur- und Frühge­schichte, Antike Kulturen, Römer am Oberrhein, Markgräf­lich-Badische Sammlungen, Schloss und Hof, Baden und Europa und Sonderaus­stel­lun­gen gezeigt. Im Museum beim Markt ist Angewandte Kunst seit 1900 zu sehen, und im Museum in der Majolika-Manufaktur Keramik seit 1900. En savoir plus zur externen Seite Badisches Landesmuseum Staatliche Kunsthalle Die Staatliche Kunsthalle gehört zu den bedeu­tends­ten und ältesten Museen der Bundes­re­pu­blik. Die Sammlung umfasst Kunst aus acht Jahrhun­der­ten, vor allem Werke deutscher, franzö­si­scher und nieder­län­di­scher Meister. Das Kupfer­stich­ka­bi­nett ist eine der ältesten Grafik­samm­lun­gen Europas. En savoir plus zur externen Seite Staatliche Kunsthalle Städtische Galerie Die 1981 gegründete Städtische Galerie Karlsruhe zählt zu den bekann­tes­ten Kunst­mu­seen im deutschen Südwesten. In dem ehemaligen Indus­trie­bau sind auf drei Etagen wechselnde Ausstel­lun­gen und die Schau­samm­lung zu sehen. Der Schwer­punkt liegt auf der Kunst in Karlsruhe und im deutschen Südwesten seit dem 19. Jahrhun­dert sowie auf deutscher Kunst von 1945 bis zur unmit­tel­ba­ren Gegenwart. En savoir plus zur Seite Städtische Galerie Badischer Kunst­ver­ein Der Badische Kunst­ver­ein in Karlsruhe, 1818 gegründet, ist der zweit­äl­teste Kunst­ver­ein in Deutsch­land. Seit dem frühen 19. bis ins 21. Jahrhun­dert engagiert er sich in der Vermitt­lung und Förderung zeitge­nös­si­scher Kunst. En savoir plus zur externen Seite Badischer Kunst­ver­ein Stadtmuseum im Prinz-Max-Palais Das Museum zeigt in einer Dauer­aus­stel­lung die Karlsruher Stadt­ge­schichte. Rauminsze­nie­run­gen schildern die damaligen Wohnver­hält­nisse und Lebens­be­din­gun­gen. Archi­tek­tur­mo­delle veran­schau­li­chen Entwick­lung und Bauge­schichte der Fächer­stadt. En savoir plus zur Seite Stadtmuseum im Prinz-Max-Palais Museum für Literatur am Oberrhein Das von der Litera­ri­schen Gesell­schaft getragene Museum für Literatur am Oberrhein, dem auch das Scheffel-Archiv angeglie­dert ist, befindet sich im Litera­tur­haus im Prinz­Max­Pa­lais. Mit der Präsen­ta­tion der Geschichte der Literatur am Oberrhein von der Kloster­kul­tur bis zur Gegenwart werden ganz bewusst innovative Wege der Vermitt­lung von Literatur begangen. Im Litera­tur­haus finden wechselnde Ausstel­lun­gen sowie Lesungen, Buchprä­sen­ta­tio­nen und Vorträge statt. En savoir plus zur Seite Museum für Literatur am Oberrhein Pfinzgaumuseum Das Pfinz­gau­museum zeigt in den Räumen der barocken Karlsburg die Geschichte der bis 1938 selbstän­di­gen Stadt Durlach. Gezeigt werden Objekte zur Kunst-, Kultur-, Sozial- und Alltags­ge­schichte. En savoir plus zur Seite Pfinzgaumuseum Karpa­ten­deut­sches Museum Das Karpa­ten­deut­sche Museum hat die Sachkultur, die Sitten und Gebräuche der ehemaligen Deutschen in der Slowakei zum Thema. Seit 1985 ist die Ausstel­lung in der Durlacher Karlsburg beheimatet. En savoir plus zur externen Seite Karpa­ten­deut­sches Museum Rechtshistorisches Museum Das Museum im BGH bietet einen Überblick über 4.000 Jahre Rechts­ge­schichte von Babylon bis Karlsruhe, von der Geset­zes­samm­lung des babylo­ni­schen Königs Hammurabi (1728 - 1686 v. Chr.) bis zur Karlsruher Residenz des Rechts im 20. Jahrhun­dert. En savoir plus zur externen Seite Rechtshistorisches Museum Badisches Schul­mu­seum Das Badische Schul­mu­seum Karlsruhe zeigt in den Räumen der ehemaligen Waldenser­schule im Stadtteil Palmbach Schul­ge­schichte der letzten 200 Jahre. Neben dem histo­ri­schen Klassen­zim­mer und dem 50er-Jahre-Klassen­zim­mer zeigt das Museum im Dachge­schoss eine alte Lehrer­woh­nung „anno 1890“, sowie einen Ausstel­lungs­raum. En savoir plus zur externen Seite Badisches Schul­mu­seum Heimatfreunde Grötzingen In den 60er Jahren hat sich in Grötzingen der Heimat­ver­ein heraus­kris­ta­li­siert. Bereits kurz nach Kriegsende bildeten Grötzinger Bürger eine lose Arbeits­ge­mein­schaft um heimat­li­ches Kulturgut, überlie­ferte Bräuche, aber auch Gegen­wär­ti­ges der Nachwelt zu erhalten. En savoir plus zur externen Seite Heimatfreunde Grötzingen Heimathaus Neureut Das 1999 eröffnete Neureuter Heimathaus vermittelt den Besuchern einen Einblick in die Vergan­gen­heit der bis 1975 selbstän­di­gen Gemeinde Neureut. Gezeigt werden eine Neureuter Wohnung um 1900; die Ortsge­schichte kann anhand von Dokumenten, Fotos und Plänen nachvoll­zo­gen werden. En savoir plus zur externen Seite Heimathaus Neureut Heimatmuseum Stupferich Der im März 1999 gegründete Heimat­ver­ein zeigt in Dauer- und Wechselaus­stel­lun­gen die dörfliche Kultur­ge­schichte und versucht die geschicht­li­che Entwick­lung dieses Stadtteils aufzu­ar­bei­ten. Zu diesem Zweck werden Gerät­schaf­ten, Gegen­stände, Bilder u.a. gesammelt und restau­riert. En savoir plus zur Seite Heimatmuseum Stupferich Knielinger Museum im Hofgut Maxau Am westlichen Stadt­ein­gang direkt am Rhein liegt das Knielinger Museum im Markgräf­li­chen Hofgut Maxau. Familie, Haushalt und das Erwerbs­le­ben in Handwerk und Landwirt­schaft sind in verschie­de­nen Themen­be­rei­chen mit Original-Exponaten dokumen­tiert. En savoir plus zur externen Seite Knielinger Museum im Hofgut Maxau Durlacher Stichekabinett Sie finden Gedrucktes und vieles andere mehr über Durlach der letzten 300 Jahre. Glück­wunsch­kar­ten als Repro­duk­tio­nen, Ansichts­kar­ten alt und neu, Fayencen und Reser­vis­tenkrüge sowie eine Vielzahl unter­schied­lichs­ter Objekte aus und über Durlach. En savoir plus zur externen Seite Durlacher Stichekabinett zurück zum Seiten­an­fang >> Natur und Technik Staatliches Museum für Naturkunde Das Karlsruher Natur­kun­de­mu­seum zeigt in seinen Schau­samm­lun­gen und im Vivarium einhei­mi­sche und exotische Tiere und Pflanzen in lebens­na­her Darstel­lung. En savoir plus zur externen Seite Staatliches Museum für Naturkunde Naturschutzzentrum Rappenwört Die Dauer­aus­stel­lung "Rhein/Rhei­n­au­en" gibt Einblicke in die "Natur" der Rheinaue. Sie zeigt auf Schau­ta­feln und Modellen die Entste­hungs­ge­schichte des Rheins, die Bedeutung und ökolo­gi­sche Wertigkeit der Auen und die Gefährdung durch die mensch­li­che Nutzung. En savoir plus zur externen Seite Naturschutzzentrum Rappenwört Verkehrsmuseum Das Verkehrs­mu­seum wurde in der Stadt der beiden Erfinder Karl Freiherr Drais von Sauerbronn (1785 - 1851) und Karl Benz (1844 - 1929) einge­rich­tet und führt durch rund 200 Jahre Mobilität auf Straße und Schiene. En savoir plus zur Seite Verkehrsmuseum Wasser- und Brunnenmuseum Exponate aus Technik, Kunst und Geschichte im Wasserwerk Durlacher Wald laden zu einer Zeitreise durch die Karlsruher Trink­was­ser­ver­sor­gung ein. En savoir plus zur externen Seite Wasser- und Brunnenmuseum Verein zur Förderung und Erhaltung der klassischen Reitkunst im Sinne Egon von Neindorff Der Verein wurde mit der Zielset­zung gegründet, die "Klas­si­sche Reitkunst", wie sie im Reitin­sti­tut gelehrt wird, zu fördern und für die Zukunft zu erhalten. Nach dem Tode Egon von Neindorffs sieht es der Verein ferner als seine Aufgabe an, die Erinnerung an ihn zu bewahren. Hierzu veran­stal­tet der Verein Vorträge, Videoa­bende und Theorie­se­mi­nare. Er organi­siert Reisen zu bedeut­sa­men Stätten klassi­scher Reitkunst wie zur Wiener Hofreit­schule, nach Piber, zum Natio­nal­ge­stüt Kladrub, nach Jerez, Saumur, usw. En savoir plus zur externen Seite Verein zur Förderung und Erhaltung der klassischen Reitkunst im Sinne Egon von Neindorff zurück zum Seiten­an­fang >> Ausstellungshäuser und Galerien Regierungspräsidium am Rondellplatz Das Regie­rungs­prä­si­dium fördert unter anderem den Erhalt und den Ausbau der sozialen und kultu­rel­len Infra­struk­tur im Regie­rungs­be­zirk Karlsruhe. Es veran­stal­tet in regel­mä­ßi­gen Abständen Ausstel­lun­gen im eigenen Haus. En savoir plus zur externen Seite Regierungspräsidium am Rondellplatz Ausstellungen - Orgelfabrik Um die Durch­füh­rung einer Ausstel­lung in der Orgel­fa­brik können sich freischaf­fende bildende Künst­le­rin­nen und Künstler bewerben. En savoir plus zur Seite Ausstellungen - Orgelfabrik BBK - Bezirksverband bildender Künstlerinnen und Künstler Der Bezirks­ver­band Bildender Künst­le­rin­nen und Künstler Karlsruhe e.V. vertritt die kultur­po­li­ti­schen und sozialen Interessen profes­sio­nell tätiger Künst­le­rin­nen und Künstler. En savoir plus zur externen Seite BBK - Bezirksverband bildender Künstlerinnen und Künstler Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfreunde (GEDOK) Die GEDOK widmet sich der Förderung von Künst­le­rin­nen aller Arbeits­fel­der: Bildende, Angewandte und Darstel­lende Kunst, Literatur und Musik. Im GEDOK Künst­le­rin­nen­fo­rum werden außer Arbeiten von GEDOK Künst­le­rin­nen auch Werke von Gästen gezeigt: von inter­na­tio­na­len Künst­le­rin­nen, besonders auch aus den Partner­städ­ten, oder aus anderen GEDOK Regio­nal­grup­pen. En savoir plus zur externen Seite Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfreunde (GEDOK) Centre Culturel Franco-Allemand Der deutsch-franzö­si­schen Begegnung widmet sich die Stiftung Centre Culturel Franco-Allemand Karlsruhe mit einem abwechs­lungs­rei­chen und anspruchs­vol­len Kultu­r­an­ge­bot, das von Ausstel­lun­gen und Konzerten über Lesungen, Film und Theater bis hin zu Vorträgen reicht. Neben Sprach­kur­sen wird eine große Auswahl an franzö­si­schen Medien in der Mediathek angeboten. En savoir plus zur externen Seite Centre Culturel Franco-Allemand Galerien im Überblick Galerien leisten als Vermittler zwischen Künstlern und Rezipi­en­ten wertvolle Arbeit auf dem Kunstmarkt. Insbe­son­dere in der zeitge­nös­si­schen Kunst bereichern zahlreiche Galerien das Karlsruher Kultur­le­ben mit Ausstel­lun­gen und sonstigen Aktivi­tä­ten. En savoir plus zur externen Seite Galerien im Überblick Majolika - Keramik Manufaktur Einzige Keramik-Manufaktur Deutsch­lands mit Produktion, Verkaufs­räu­men und Museum. En savoir plus zur externen Seite Majolika - Keramik Manufaktur zurück zum Seiten­an­fang >>
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Bürgerdienste: Ausstellung eines Leichenpasses beantragen Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Ausstellung eines Leichenpasses beantragen Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Ausstellung eines Leichenpasses beantragen Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass. Formulare und weitere Angebote Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Leichenpasses Das Formular wird ausgefüllt und unterschrieben und muss persönlich abgegeben werden. Standesamt - Infoblatt Datenschutz: Leichenpass Zuständige Stelle Standesamt Karlsruhe Stadt Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. In Karlsruhe: Standesamt Karlsruhe-Stadt für alle Karlsruher Standesamtsbezirke. Hinweise keine Voraussetzungen Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen. Bezugsort Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist. Verfahrensablauf Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen. Fristen keine Erforderliche Unterlagen Sterbeurkunde Todesbescheinigung Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt) Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten) Kosten 35,00 Euro Rechtsbehelf - Rechtsgrundlage § 34 Gesetz über das Frieshofs- und Leichenwesen(BestattG BW) ( Zulässigkeit der Erdbestattung) § 44 Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG) (Leichenpass) § 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass) Freigabevermerk Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 08.01.2024 freigegeben. nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen in einigen Ländern ein "Ehefähigkeitszeugnis". Dieses bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt. Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Ist die Ausstellung des Zeugnisses nicht möglich, müssen Sie eine Befreiung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragen. Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig. Zuständige Stelle Standesamt Durlach Standesamt Grötzingen Standesamt Karlsruhe Stadt Standesamt Neureut Standesamt Wettersbach das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Hinweis: Haben Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr? Dann ist das Standesamt der Gemeinde zuständig, in der Sie sich zuletzt gewöhnlich aufgehalten haben. Hatten Sie bisher keinen Wohnsitz in Deutschland, müssen Sie sich an das Standesamt I in Berlin wenden. Hinweise keine Voraussetzungen Die Eheschließenden müssen volljährig sein, müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein. Verfahrensablauf Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen. Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Standesamt nach, in welchen Sprachen das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann. Je nach Verwendungsland kann eine Übersetzung, Überbeglaubigung (Apostille) oder Legalisation erforderlich sein oder entfallen. Fristen Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis vor der Eheschließung beantragen. Planen Sie ein, dass das deutsche Standesamt Ihre Ehefähigkeit prüft und das Standesamt im Ausland weitere Prüfungen durchführt. Erforderliche Unterlagen gültiger Personalausweis oder Reisepass erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht. Geburtsurkunde oder ein beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (bei Beurkundung der Geburt im Inland) oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde verlangen. Welche Unterlagen der künftige ausländische Ehepartner (über Familienstand, Vorehen und deren Auflösung, Geburtsurkunde und so weiter) vorlegen muss, variiert von Land zu Land. Lassen Sie sich unbedingt vorab persönlich bei der zuständigen Stelle beraten. Kosten wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: EUR 65,00 wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit: EUR 110,00 Zahlungsart Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN Hinweis: Ihnen können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscher oder Dolmetscherinnen. Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab Rechtsbehelf Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides. Rechtsgrundlage § 39 Personenstandsgesetz (PStG) (Ehefähigkeitszeugnis) § 51 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) (Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis) § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer) § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) Freigabevermerk 19.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Jagdschein - Ausstellung beantragen Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Jagdschein - Ausstellung beantragen Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Jagdschein - Ausstellung beantragen Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder höchstens für drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage. Sie müssen den Jagdschein während der Jagd bei sich haben. Die Jagdscheine aller Bundesländer gelten im gesamten Bundesgebiet. Zuständige Stelle Polizeirecht Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: Die Stadtverwaltung Wenn Sie in einem Landkreis wohnen: Das Landratsamt Hinweis: Wenn Sie keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben, ist die Verwaltung des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben wollen. Hinweise Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten. Voraussetzungen Mindestalter: 18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise 16 Jahre (Jugendjagdschein) Bestandene deutsche Jägerprüfung Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung der oder des Erziehungsberechtigten oder einer von der oder dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Zudem muss die Begleitperson jagdlich erfahren sein. Verfahrensablauf Sie können den Jagdscheinantrag schriftlich oder je nach Angebot der zuständigen Stelle online stellen. Wenn Sie ihn online stellen wollen: Rufen Sie die entsprechende Seite über service-bw oder die Homepage des zuständigen Land- oder Stadtkreises auf und folgen Sie den Anweisungen. Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen: Füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus. Geben Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei Ihrer unteren Jagdbehörde ab bzw. übersenden Sie diesen auf dem Postweg. Legen Sie eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung bei. Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, sollten Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit prüft die ausstellende Behörde vor der Erteilung des Jagdscheines. Sie können den Antrag auch durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen. Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen. Wenn keine Versagungsgründe bestehen, stellt die untere Jagdbehörde den Jagdschein aus. Diesen können Sie dann persönlich abholen oder durch eine bevollmächtige Person abholen lassen. Eine Zusendung auf dem Postweg ist ebenfalls möglich. Fristen keine Erforderliche Unterlagen Prüfungszeugnis der Jägerprüfung Personalausweis Aktuelles Passfoto (muss nicht biometrisch sein) Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Fügen Sie Ihrem Antrag immer die aktuelle Versicherungsbestätigung bei. Sie erhalten diese von Ihrer Versicherung. Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln. Kosten Jagdscheingebühr: 54,00 Euro Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an: für einen Tagesjagdschein: EUR 20,45 pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 38,35 Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für Jagdförderung jagdliche Forschung wildbiologische Forschung Wildschadensverhütung Rechtsbehelf Nicht erforderlich. Rechtsgrundlage Jagd- und Wildtiermanagementgesetz § 26 Jägerprüfung, Jagdschein § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung § 28 Jagdabgabe Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) Bundesjagdgeset z § 15 Allgemeines zum Jagdschein § 16 Jugendjagdschein § 17 Versagung des Jagdscheins § 18 Entziehung des Jagdscheins Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022 Freigabevermerk 08.05.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Eheurkunde - Ausstellung beantragen Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Eheurkunde - Ausstellung beantragen Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Eheurkunde - Ausstellung beantragen Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe. Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen: Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung Ort und Tag ihrer Geburten Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sie sich aus dem Registereintrag ergibt Ort und Tag der Eheschließung Namen der Ehegatten nach der Eheschließung Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung. Benötigen Sie zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren weitere Eheurkunden? Jederzeit können Sie diese beantragen. Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind. Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen. Internationale Eheurkunde Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten. Onlineantrag Urkundenbestellung online Die Urkunden können mit dem Formular direkt online bestellt und bezahlt werden. Formulare und weitere Angebote Urkundenbestellung per Post Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Bitte Verrechnungsscheck oder Kopie der Überweisung beifügen. Urkundenstelle: Infoblatt Datenschutz: Ausstellung von standesamtlichen Urkunden Information zur Datenerhebung für die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden nach Artikel 13 der Datenschutz- Grundverordnung (EU DSGVO) Zuständige Stelle Standesamt Durlach Standesamt Grötzingen Standesamt Karlsruhe Stadt Standesamt Neureut Standesamt Wettersbach das Standesamt der Eheschließung Hinweise Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus, wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Karlsruhe ereignet hat und die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist. Fristen für die Führung der Personenstandsbücher Es gelten folgende Fristen: Geburtenregister 110 Jahre Eheregister 80 Jahre Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre Sterberegister 30 Jahre Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich. Weitere Informationen: Stadtarchiv Karlsruhe Ebenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde. Voraussetzungen Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre: Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen Verfahrensablauf Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Eheschließung ereignet hat. Persönliche Vorsprache und Abholung der Urkunden nach vorheriger Terminvereinbarung Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr sofort bezahlen. Bitte beachten: Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt ist keine persönliche Vorsprache zur Urkundenbestellung möglich. Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich Urkundenbestellung online Die Urkunden können direkt online bestellt und bezahlt werden. Nachdem das Formular "Urkundenbestellung online" vollständig ausgefüllt ist, wird "Online Einreichen mit Bezahlsystem" ausgewählt. Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten: Zahlen per Giropay - Onlineüberweisung Ein Online-Banking-Konto bei einer an giropay teilnehmenden Bank ist Voraussetzung. Über ePayBL wird man sicher und direkt zum Online-Banking der Bank oder Sparkasse geleitet. Derzeit teilnehmenden Banken: BBBank, Postbank, Sparkassen, Deutsche Kreditbank, Volks- und Raiffeisenbanken, GLS Gemeinschaftsbank, PSD-Bank, Comdirect Bank, Merkur Bank, MLP, Cronbank, Bankhaus Ellwanger & Geiger, Bank Schilling & Co., Bankhaus Bauer sowie die CVW Privatbank AG. Zahlen per Lastschrift (nicht möglich über Schweizer Bankkonten) Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen. Zahlen via PayPal Voraussetzung ist ein PayPal-Konto. Der Versand der Urkunde/n erfolgt per Post. Urkundenbestellung per Post Für diesen Bestellweg ist das Formular "Urkundenbestellung per Post" zu verwenden. Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird es ausgedruckt und unterschrieben. Die Gebühren können wie folgt gezahlt werden: Verrechnungsscheck Der Urkundenbestellung wird ein Verrechnungsscheck beigefügt. Vorkasse Die Gebühr wird vorab an das Standesamt Karlsruhe überwiesen. Bankverbindung: Sparkasse Karlsruhe IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69 BIC: KARSDE66XXX Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 1.320.12.23.06 Der Urkundenbestellung wird als Nachweis der Überweisung entweder eine Kopie des Überweisungsträgers oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking beigefügt. Das Formular und der Nachweis über die Vorkasse beziehungsweise der Verrechnungsscheck werden an das Standesamt Karlsruhe-Stadt geschickt. Zu beachten: Eine Urkundenbestellung per Telefon oder Fax ist nicht möglich. Die Stornogebühr für bestellte und vorab bezahlte Urkunden, deren Register (z. B. Geburtenregister) sich nicht bei den Karlsruher Standesämtern befinden, beträgt 20 Euro. Fristen Keine. Erforderliche Unterlagen bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht Ausweis der bevollmächtigten Person Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel Kosten Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00 Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00 Bearbeitungsdauer Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 4 bis 6 Wochen. Vertiefende Informationen Standesamtsbezirke in Karlsruhe Allgemeine Hinweise zu Urkunden Rechtsbehelf Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht. Rechtsgrundlage Personenstandsgesetz - PStG: § 57 Eheurkunde § 62 Urkundenerteilung Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV: § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) Freigabevermerk Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 26.03.2024 freigegeben. nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6002331
Bürgerdienste: Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Lebenslagen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Lebenslagen Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten. Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang. Formulare und weitere Angebote Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Hinweis: Stadtamt Durlach und Ortsverwaltungen: Terminvereinbarung bitte telefonisch oder per E-Mail Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Zuständige Stelle Bürgerbüro Kaiserallee 8 Bürgerbüro Ost Für Sie ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind. Passbehörde ist für deutsche Staatsangehörige in Baden-Württemberg: die Gemeinde-/Stadtverwaltung die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist. Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr. für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche): die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung. Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Reisepass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden. Voraussetzungen Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu: Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass. Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben. Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise: allgemeine Begründungen häufige Auslandsreisen alleine dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde. Verfahrensablauf Sie müssen den Zweitpass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen. Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie einen Reisepass bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung bestimmt das Auswärtige Amt. Ihren Passantrag können Sie auch in Deutschland an jeder Passbehörde stellen. Diese Passbehörde wird als unzuständige Behörde Ihren Antrag bearbeiten, wenn von Ihnen ein wichtiger Grund dargelegt wird. Ein solcher Grund liegt z.B. dann vor, wenn Sie geltend machen, dass der Weg zur zuständigen Auslandsvertretung erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde. Beachten Sie, dass in diesen Fällen für die Bearbeitung die Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung vorliegen muss und für die Antragstellung häufig eine Terminvereinbarung notwendig ist. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers. Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist. Manche Gemeinden benachrichtigen Sie, sobald Sie den Reisepass abholen können. Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen. Fristen keine Erforderliche Unterlagen bisheriger Reisepass oder Personalausweis ein aktuelles biometrietaugliches Passbild im Format 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit. schriftliche Begründung für den Antrag Nachweis über das berechtigte Interesse wie z.B. schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets Hinweis: Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente . Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Kommunen auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden. Bei der Antragstellung von Auslandsdeutschen in einer Passbehörde im Inland (unzuständige Behörde) müssen gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden. Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Passbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen. Kosten Die Gebühren für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahre haben sich zum 1. Januar 2024 erhöht. Reisepass mit 32 Seiten: Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: 22,00 Euro): Personen ab 24 Jahren: 92,00 Euro Personen unter 24 Jahren: 59,50 Euro Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: 32,00 Euro) mit 32 Seiten / 48 Seiten: Personen ab 24 Jahren: 102,00 Euro / 124,00 Euro Personen unter 24 Jahren: 69,50 Euro / 91,50 Euro vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes: Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich. Reisepass-Antragstellung bei einer deutschen Botschaft/konsularischen Vertretung, zum Beispiel für Deutsche im Ausland beziehungsweise bei Passverlust: 21,00 Euro (Zuschlag) Antragstellung auf vorläufigen Reisepass / Kinderreisepass bei einer deutschen Botschaft/konsularischen Vertretung, zum Beispiel für Deutsche im Ausland beziehungsweise bei Passverlust: 13,00 Euro (Zuschlag) Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn die Behörde den Zweitpass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde wie zum Beispiel die Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen. Zustellung per Fahrradkurier (Gebühr pro Lieferung, auch bei Zustellung mehrerer Dokumente an einen Haushalt) Zustellung per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 5,50 Euro Expressversand per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 11,00 Euro Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN Bearbeitungsdauer etwa drei bis sechs Wochen vorläufiger Reisepass: sofort Reisepass im Expressverfahren: Wenn der vollständige Reisepassantrag werktags bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei GmbH eingegangen ist, erfolgt die Lieferung des Reisepasses spätestens am darauf folgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr. Hinweise Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Rechtsbehelf Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides. Rechtsgrundlage Passgesetz (PassG) § 1 Passpflicht § 5 Gültigkeitsdauer § 25 Ordnungswidrigkeiten Passverordnung (PassV) § 15 Gebühren Freigabevermerk 20.12.2023 Innenministerium Baden-Württemberg Lebenslagen Dokumente und Visa Reisepass nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim Beschreibung GESCHICHTE Obwohl die Hochschule erst 1971 in staatliche Trägerschaft überführt wurde, kann sie auf eine über zweihundertjährige, erfolgreiche Tradition zurück-blicken. Bereits seit 1756 unterstützte der Kurfürstliche Hof in Mannheim das Seminarium musicum des Jesuiten-Kollegs, an dem „arme pfälzische Studenten" (u. a. Joseph Martin Kraus) in der Vokal- bzw. Instrumentalmusik unterrichtet wurden. Mit der 1776 durch Abbé Vogler gegründeten „Mann-heimer Tonschule" wurde internationales Spitzenniveau erreicht. Die vom berühmten musikliebenden Kurfürsten Carl Theodor finanziell unterstützte „Tonschule" diente der professionellen Ausbildung von Berufsmusikern und kann als erster Vorläufer der heutigen Musikhochschulen angesehen werden. Die „Mannheimer Tonschule" war Vorbild für zahlreiche spätere Gründungen von Konservatorien und Musik-hochschulen. Mit welch hervorragendem Erfolg Abbé Vogler unterrichtete, beweist die lange Liste seiner berühmten Kompositionsstudenten, wie z. B. Carl Maria von Weber und Giacomo Meyerbeer. Die Mannheimer Académie de Danse geht ebenfalls auf das 18. Jahrhundert (1762) zurück. Sie gehört damit zu den ältesten europäischen Tanzakademien und war wesentlich an der großen Ballettreform des 18. Jahr-hunderts beteiligt (Hinwendung zum dramatischen Handlungsballett). „Die Ballette sind sehr glänzend und vollständig" (oft über 80 Mitwirkende) „und die Tänzer werden hier alle selbst gezogen." (Gothaer Theater Kalender 1777). Die hohe Qualität der Ausbildung an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim wird durch zahlreiche Erfolge der Studierenden und Absolventinnen belegt, so durch den Gewinn von internationalen Wettbewerben (z. B. ARD-Wettbewerb), die Besetzung führender Stellen in Orchestern (z.B. Berliner Philharmoniker) sowie den Auftritt von Gesangssolisten in den großen Häusern (z. B. Bayreuther Festspiele). STUDIENANGEBOTE / PROMOTION / HABILITATION / STUDIENVORBEREITUNG Die Hochschule bietet 10 Studiengänge an: - Bachelor-Studiengang Musik - Bachelor-Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien - Bachelor of Music (Jazz / Popularmusik) - Bachelor of Arts (Tanz / Tanzpädagogik) - Master-Studiengang Musik - Master-Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien - Master of Music (Jazz / Popularmusik) - Master of Arts (Tanz / Tanzpädagogik) - Solistische Ausbildung (auch in Teilzeit) - Zusatzstudium (auch in Teilzeit) Es besteht die Möglichkeit der wissenschaftlichen Promotion zur:m Doktor:in der Philosophie, der künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion und der Habilitation. Im Rahmen des Pre-College werden hochbegabte Jugendliche gezielt auf ein Studium vorbereitet. Im Netzwerk Amadé fördert die Hochschule gemeinsam mit zahlreichen Musikschulen der Metropolregion musikalisch hochbegabte Jugendliche und bereitet sie auf ein Studium vor. Informationen zur Bewerbung finden Sie unter folgendem Link: Bewerbungsinformationen Das Bewerbungsportal ist unter folgendem Link erreichbar: Bewerbungsportal INTERNATIONALE KONTAKTE Die Hochschule verknüpft die Metropolregion Rhein-Neckar mit anderen wichtigen Kulturregionen durch partnerschaftliche Beziehungen zu weltweit führenden Hochschulen. In erster Linie sind hier die Yale University (USA) und die Seoul National University (Süd-Korea) zu nennen. ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN Nahezu 500 eigene Veranstaltungen jährlich bereichern das Kulturangebot der Metropolregion Rhein-Neckar und bieten eine umfassende Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der Hochschule. Studierenden ermöglichen sie frühzeitige Auftrittserfahrung und stärken dadurch wesentlich den Praxisbezug des Studiums. Neben Konzerten und Theateraufführungen sind vor allem wissenschaftliche Kongresse und Symposien sowie Meisterkurse internationaler Künstler:innen und Pädagog:innen von großer Bedeutung. Ergänzend werden zahlreiche eigene CD-Produktionen sowie Wettbewerbe durchgeführt. Häufig finden Kooperationen mit Universitäten, Theatern, Orchestern, Musikschulen, Konzertveranstaltern und anderen kulturellen Institutionen statt. Dazu gehören gemeinsame Aufführungen in allen Bereichen ebenso wie zahlreiche Praktika der Studierenden, die den Übergang in das Berufsleben für die Absolvent:innen der Hochschule reibungslos gestalten. Weitere Informationen zu Leitbild und Profil der Hochschule finden sie unter: Potrait Anfahrtsbeschreibung Vom Autobahnkreuz Mannheim fahren Sie auf die A 656 Richtung Mannheim. Am Ende der Autobahn fahren Sie an der Ampel weiter geradeaus, bis Sie nach ca. 1 km vor sich den Wasserturm sehen. Die Straße macht nun eine leichte Rechtskurve. An der nächsten Kreuzung, direkt am Wasserturm, biegen Sie links ab und nehmen danach die nächstmögliche Abbiegung nach rechts. Parken Sie im Parkhaus des Kino CinemaxX. Der Neubau der Hochschule ist im gleichen Gebäude wie das Kino CinemaxX. Den Eingang erreichen Sie, indem Sie am Kino vorbeigehen und rechts in den Hof einbiegen. Der Altbau der Hochschule (das ehemalige Siemenshaus) ist das nächste Gebäude, ebenfalls auf der rechten Seite. Kontakt / Öffnungszeiten Telefon: 0621-292-3511 E-Mail: praesidium@muho-mannheim.de Fax: 0621-292-2072 Servicekonto-ID: Sichere Servicekonto-Nachricht über das Serviceportal Baden-Württemberg senden Internet: Homepage Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim Hausanschrift: N 7 18, 68161 Mannheim Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Neureut Mitteltorstraße (141 m) Linien: Bus 71, 72 LIVE! Neureut Bachenweg (190 m) Linien: Bus 71 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen Es sind keine Parkhäuser/Tiefgaragen im Umkreis von 1.000 m vorhanden. Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Formulare Bewerben - Universität Freiburg Die Onlinebewerbung bei der Universität Freiburg korrekt durchführen Studienplatz-Broker Freie Studienplätze für das kommende Semester Leistungen Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen Exmatrikulation - Studium beenden Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen Integriertes Auslandsstudium beantragen Studienplatz - Beurlaubung beantragen Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation) Studienplatz als ausländischer Studierender - sich bewerben Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Formulare und weitere Angebote Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Zuständige Stelle Bürgerbüro Durlach Bürgerbüro Grötzingen Bürgerbüro Hohenwettersbach Bürgerbüro Kaiserallee 8 Bürgerbüro Neureut Bürgerbüro Ost Bürgerbüro Stupferich Bürgerbüro Wettersbach Bürgerbüro Wolfartsweier die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie gemeldet sind Personalausweisbehörde ist die Gemeinde-/Stadtverwaltung (Bürgerbüro) die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist. Auslandsdeutsche Für den Antrag innerhalb Deutschlands: die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten. Für den Antrag im Ausland : die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt. Hinweise Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung " Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen " und der Lebenslage "Der Bund fürs Leben" im Kapitel " Standesamtliche Zeremonie ". Voraussetzungen Namensänderung wegen Eheschließung/Lebenspartnerschaft Verfahrensablauf Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen. Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie den Antrag bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt. Ebenso können Sie einen Personalausweis in Deutschland beantragen. Dazu müssen Sie sich an die Personalausweisbehörde wenden, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten. Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Nach der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie mit der Post einen PIN-Brief mit einer Geheimnummer ("Transport-PIN"), einer Entsperrnummer (PUK) und dem Sperrkennwort um die eID-Funktion nutzen zu können. Einführung einer Verwahrungsgebühr ab dem 01.01.2024 Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 für Identitätsdokumente (Ausweise und Pässe) eine Verwahrungsgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist, sofern das Dokument nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde. Fristen unverzüglich nach der Eheschließung Erforderliche Unterlagen alter Personalausweis Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Kosten antragstellende Personen ab 24 Jahren: ab 1. Januar 2021: EUR 37,00 antragstellende Personen unter 24 Jahren: EUR 22,80 gebührenfrei sind: erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen) Entsperren der Online-Ausweisfunktion Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben. Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht zuständige Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erheben. Self-Service-Terminal (im Bürgerbüro K8, Bürgerbüro Ost, Bürgerbüro Durlach) bei Nutzung des Self-Service-Terminals: zuzüglich 5,00 Euro Zustellung per Fahrradkurier (Gebühr pro Lieferung, auch bei Zustellung mehrerer Dokumente an einen Haushalt) Zustellung per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 5,50 Euro Expressversand per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 11,00 Euro Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN Verwahrungsgebühr bei Abholung nach 3 Monaten: 20,00 Euro Die Verwahrungsgebühr wird erhoben, sofern das beantragte Dokument nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde. Bearbeitungsdauer etwa drei bis sechs Wochen Rechtsbehelf Keinen. Rechtsgrundlage § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht) § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Gültigkeit) § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers) Personalausweisgebührenverordnung Freigabevermerk Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 20.12.2023 freigegeben. nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Beschreibung Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vertritt Schlüsselbereiche der baden-württembergischen Politik. Als oberste Landesbehörde ist das Ministerium für sämtliche Hochschulen des Landes, für den größten Teil der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, für die wissenschaftlichen Bibliotheken und Archive sowie für bedeutende Kunsteinrichtungen Baden-Württembergs zuständig. Gegenwärtig gibt es in Baden-Württemberg über 70 Hochschulen in staatlicher und privater Trägerschaft. Außerhalb der Hochschulen sind im Land Baden-Württemberg über 100 Forschungseinrichtungen angesiedelt, darunter 12 Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, 15 Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, 13 Vertragsforschungseinrichtungen und zwei Großforschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft. Bei einer Vielzahl dieser Einrichtungen ist das Wissenschaftsministerium institutionell oder über Projekte an der Finanzierung beteiligt. Renommierte baden-württembergische Kunst- und Kultureinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums sind die Staatstheater in Stuttgart und Karlsruhe, die Naturkundemuseen in Karlsruhe und Stuttgart, das Württembergische und das Badische Landesmuseum, die Staatsgalerie Stuttgart, das Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) in Karlsruhe sowie das Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Herausgehobene Bedeutung kommt auch der Württembergischen und der Badischen Landesbibliothek zu. All diese Einrichtungen bilden die reichhaltige Wissenschafts- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt die Arbeit dieser Institutionen und trägt zu deren Finanzierung bei. Es fördert Innovationen, initiiert Reformen und gestaltet dadurch ein Stück Zukunft des Landes Baden-Württemberg. Parkplatz Tiefgarage Kronprinzenstraße Anfahrtsbeschreibung S-Bahn: Haltestelle Stadtmitte, Ausgang Büchsenstraße U-Bahn: Linien 5, 6, 15 bis Haltestelle Schlossplatz; Linien 4, 14 bis Haltestelle Rotebühlstraße Kontakt / Öffnungszeiten Telefon: 0711-279-0 E-Mail: poststelle@mwk.bwl.de Fax: 0711-279-3080 Servicekonto-ID: Sichere Servicekonto-Nachricht über das Serviceportal Baden-Württemberg senden De-Mail: poststelle@mwk.bwl.de-mail.de Internet: Hausanschrift: Königstr. 46, 70173 Stuttgart Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Formulare Ansprechpartner für die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter Orientierungsverfahren für künftige Lehramtsstudierende Studierende, die überlegen, ein Lehramtsstudium zu beginnen, können mithilfe des Orientierungsverfahrens für Lehramtsstudierende herausfinden, ob das angestrebte Studium mit dazugehöriger Berufswahl für sie geeignet sein könnte. Leistungen Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragen Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen Ausfuhrgenehmigung für Kulturgut beantragen Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für das Ausland beantragen Genehmigung für die vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut beantragen Orientierungstest für künftige Lehramtsstudierende in Baden-Württemberg durchführen Privathochschulen - staatliche Anerkennung beantragen nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH Beschreibung Ab Herbst 2008 bietet die Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg eine interdisziplinäre Ausbildung, die Theater und Film eng miteinander verknüpft, an. Anfahrtsbeschreibung Lageplan Kontakt / Öffnungszeiten Telefon: 07141-30996-0 E-Mail: info@adk-bw.de Fax: 07141-30996-90 Internet: Hausanschrift: Akademiehof 1, 71638 Ludwigsburg Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Formulare Bewerben - Universität Freiburg Die Onlinebewerbung bei der Universität Freiburg korrekt durchführen Studienplatz-Broker Freie Studienplätze für das kommende Semester Leistungen Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen Exmatrikulation - Studium beenden Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen Integriertes Auslandsstudium beantragen Studienplatz - Beurlaubung beantragen Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation) Studienplatz als ausländischer Studierender - sich bewerben Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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