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Gartenbauamt | 45 Methode: Umfrage – Grün in der Stadt Die zweite Methode nähert sich diesem zukünftigen Bedarf über einen anderen Weg. Dieser stützt sich auf die Bürgerumfrage „Grün in der Stadt“ von 2015. Hier wurden in einer als repräsentativ angenommenen Umfrage der Wunsch nach Gärtnern und der tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten abgefragt, dies auch zu tun. Die Auswertungen liegen stadtteilbezogen vor. Daraus ergeben sich Einwohnerzahlen für Stadteile, in denen ein Mangel an Gartenflächen festgestellt wird. Diese werden wiederum mit dem Karlsruher Schlüssel (1,98 Einwohner pro Wohneinheit) in Wohneinheiten umgerechnet. Über diesen Weg werden circa 3.400 Wohneinheiten ermittelt, für die noch zusätzliche Gartenflächen benötigt werden. Betrachtet man diesen Bedarf wiederum mit dem Verhältnis von 60 zu 40 von Gemeinschaftsgärten zu klassischen Kleingarteneinheiten, dann ergibt sich mit dieser Methode ein ungefährer Fehlbedarf von circa 1.300 Kleingartenparzellen. Ergebnis Über beide Näherungsmethoden gelangt man zu einer ähnlichen Größenordnung. Wir gehen im Ergebnis von einem Mehrbedarf bis 2035 unter Einbezug eines weiterhin progressiven Bevölkerungswachstums von circa 1.500 Kleingartenparzellen aus. Dies entspricht – unter der Annahme von 250 Quadratmetern je Kleingartenparzelle plus einen zwölfprozentigen Aufschlag für Allgemeinbereiche einem Flächenbedarf von circa 42 Hektar für weitere Kleingartenanlagen. Karlsruhe verfügt im Flächennutzungsplan 2010 über Planungsflächen von circa 69 Hektar, was circa 2.400 Parzellen entspricht – und damit noch über ausreichende Kapazitäten. Im Flächennutzungsplan 2030 sind es circa 75 Hektar, also etwa 2.600 Parzellen. Falls jedoch alle Flächen (siehe Seite 31) umgenutzt würden, für die im Flächennutzungsplanentwurf eine andere Nutzung statt Dauerkleingärten vorgesehen ist, würden circa 720 Parzellen entfallen. Für diese sollte dann Ersatz angeboten werden, was einer Fläche von etwa 20 Hektar entsprechen würde. Im Rahmen des Kleingartenentwicklungsplans wird eine Priorisierung zur Aktivierung der Planungsflächen vorgeschlagen (siehe im Anhang, Seite 102 und 103 sowie Planwerk). Eine teilweise bis vollständige Deckung des zusätzlichen Bedarfs während der Laufzeit des Kleingartenentwicklungsplans verhindert größer werdende Spanne zwischen Ist-Angebot und heutiger sowie zukünftiger Nachfrage. Methode: Umfrage „Grün in der Stadt“. 46 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Räumliche Verteilung des Gartenbedarfs Die Analyse der räumlichen Verteilung des Gartenbedarfs beschäftigt sich mit der Frage und Antwort danach, an welchen Orten Bedarfe nach gärtnerischen Angeboten bestehen und in welchem Maße. Ziel und Inhalt dieses Schrittes ist die Überlagerung der vorangegangen beschriebenen Analyseschritte zur Identifizierung räumlicher Handlungsschwerpunkte und Suchräume für neue Gartenflächen. Damit sind nicht nur Kleingartenanlagen gemeint, sondern explizit auch Flächen für alternative Formen des Gärtnerns. Die beiden innerhalb des letzten Abschnitts (siehe Kapitel 2.3) erläuterten Methoden ergeben prinzipiell eigenständige Ergebnisse. Jedoch werden weder beide Methoden alleinstehend für die Bedarfsermittlung herangezogen, noch sollten die jeweiligen Ergebnisse als absolut betrachtet werden. Stattdessen erfolgt eine vergleichende und annähernde Ermittlung in Überlagerung dieser beiden Ansätze. Die abgebildete Karte stellt die Zusammenfassung und das Ergebnis dieses Prozesses dar: Sie kombiniert die gartenlosen Stadtstrukturtypen außerhalb der Kleingartenanlagen- Einzugsbereiche mit den ausgewerteten und verorteten Inhalten der Bürgerumfrage „Grün in der Stadt“ (weniger stark gewichtet) sowie der stadtteilbezogenen Kleingartenstatistik. Stadtteile mit besonders hohem Bedarf sind demnach: „„ Innenstadt-Ost „„ Oststadt „„ Südstadt „„ Waldstadt „Besonders hoher Bedarf“ bedeutet dabei, dass sich auf den dargestellten Flächen die Bedarfe maximal überlagern. Hohen Bedarf gibt es in den Stadtteilen: „„ Durlach „„ Nord- und Nordweststadt „„ Oberreut Gartenbauamt | 47 Je dunkler, desto höher ist der Bedarf nach Gartenflächen. Schraffiert markiert sind Bereiche mit von Bürgern geäußertem Bedarf. 48 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Ortskern Geschlossene Blockrandbebauung Offene Blockrandbebauung Aufgelockerte Bebauung mittlerer Dichte (Mehrfamilienhäuser) Lockere Bebauung geringer Dichte (überwiegend Einfamilienhäuser) Kompakte Einfamilienhaus-Typen (überwiegend Reihen- und Kettenhaustypen) Hochhausgebiete (überwiegend Wohnnutzung) Bereiche mit Großstrukturen Zeilensiedlung Gewerbe Industrie Sondergebiet 2.4 Kartenmaterial zur Bedarfsermittlung Stadtstrukturtypen in Karlsruhe gartenlose Stadtstrukturtypen gartenlose Stadtstrukturtypen Stadtstrukturtypen Gartenbauamt | 49 50 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Als Defizitraum werden alle Flächen bezeichnet, innerhalb derer nach einer auf die Größe der Anlage angepassten Zeit (groß/mittel/ klein – 10/7/3 Minuten bei jeweils 3,5 Kilometern pro Stunde) zu Fuß eine Kleingartenanlage erreicht werden kann. Die Karte stellt darüber hinaus dar, in welchem Eigentum sich die Gartenanlagen Karlsruhes befinden und welche Gartenflächen sich darüber hinaus in Karlsruhe befinden. Ermittlung des Gartenbedarfs – fußläufige Erreichbarkeit der Kleingartenanlagen Defizitraum Einzugsbereiche Stadt Karlsruhe und Land B-W Deutsche Bahn AG Einzelverpachtung und Deutsche Bahn AG Einzelverpachtung Planungsflächen Freizeitgarten Hausgarten Feldgärten Gartenhausgebiete Wochenendhausgebiete Alternative Gartenformen „Defizitraum” Einzugsbereiche 10 Min Fußweg Eigentumsverhältnisse Stadt Karlsruhe und Land Baden-Württemberg Deutsche Bahn AG Einzelverpachtung Deutsche Bahn AG Einzelverpachtung Weitere Gartenflächen Reserveflächen Freizeitgarten Hausgarten Feldgärten Gartenhausgebiete Wochenendhausgebiete Gartenbauamt | 51 52 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Ermittlung des Gartenbedarfs – Methode „gartenlose Stadtstrukturtypen“ räumlich Besonders hoher Bedarf besteht innerhalb der Flächen gartenloser Stadtstrukturtypen mit hohem Einwohner- Anteil. Gartenlose Stadtstrukturtypen sind: „„ Geschlossene Blockrandbebauung, „„ offene Blockrandbebauung, „„ aufgelockerte Mehrfamilienhausbebauung, „„ Ortskerne (teilweise), „„ Wohnhochhäuser, „„ Bereiche mit Großstrukturen, „„ Zeilenbebauung. Die Karte stellt die Einwohnerzahl der Blöcke dar. Gartenanlagen 5.001 bis 7.000 Einwohner 2.501 bis 5.000 Einwohner 501 bis 2.500 Einwohner 51 bis 500 Einwohner 1 bis 50 Einwohner Gartenbauamt | 53 54 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Ermittlung des Gartenbedarfs – Methode „Umfrage“ räumlich Besonders hoher Bedarf besteht laut Bürgerumfrage 2015 „Grün in der Stadt“ innerhalb der Stadtteile, in denen die Nachfrage zu gärtnern größer ist, als die gegebenen Möglichkeiten bzw. das Angebot. 16 bis 20 Prozent 11 bis 15 Prozent 6 bis 10 Prozent 1 bis 5 Prozent 0 Prozent -4 bis -1Prozent -9 bis -5Prozent Gartenbauamt | 55 56 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 KNIELINGEN 10.989 EW 7 KGA 516 PZ 10,9 ha 21 EW/PZ 17,4 m²/EW DAXLANDEN 11.851 EW 7 KGA 429 PZ 13,9 ha 28 EW/PZ 13 m²/EW MÜHLBURG 17.244 EW 3 KGA 295 PZ 5,0 ha 58 EW/PZ 5,4 m²/EW GRÜNWINKEL 10.958 EW 6 KGA 189 PZ 3,9 ha 58 EW/PZ 6,3 m²/EW OBERREUT 9.563 EW 5 KGA 559 PZ 12,9 ha 17 EW/PZ 20,8 m²/EW NORDWESTSTADT 11.708 EW 3 KGA 111 PZ 4,4 ha 105 EW/PZ 6,1 m²/EW NEUREUT 19.147 EW 2 KGA 131 PZ 4,5 ha 146 EW/PZ 3 m²/E WALDSTADT 12.607 EW keine KGA HAGSFELD 7.337 EW 6 KGA 567 PZ 13,4 ha 13 EW/PZ 29,7 m²/EW GRÖTZINGEN 9.266 EW 1 KGA 71 PZ 2,8 ha 131 EW/PZ 3,0 m²/EW DURLACH 31.166 EW 14 KGA 1390 PZ 25,7 ha 22 EW/PZ 14,7 m²/EW STUPFERICH 2.903EW keine KGAHOHENWETTERSBACH3.074 EW keine KGA PALMBACH 2.026 EW keine KGA WOLFARTSWEIER 3.150 EW 1 KGA 12 PZ 1,3 ha 262EW/PZ 4,1 m²/EW GRÜNWETTERSBACH 4.089 EW keine KGA Rüppur 10.866 EW 9 KGA 1060 PZ 22,3 ha 10 EW/PZ 40 m²/EW BEIERTHEIM-BULACH 7.099 EW 8 KGA 617 PZ 19,3 ha 12 EW/PZ 28,5 m²/EW WEIHERFELD- DÄMMERSTOCK 6.104 EW 3 KGA 321 PZ 9,8 ha 19 EW/PZ 16,2 m²/EW RINTHEIM 6.434 EW 12 KGA 824 PZ 29,6 ha 8 EW/PZ 53,6 m²/EWOSTSTADT 19.565 EW 5 KGA 987 PZ 26,2 ha 20 EW/PZ 16,3 m²/EW WESTSTADT 20.771 EW 1 KGA 78 PZ 1,8 ha 266 EW/PZ 0,9 m²/EW NORDSTADT 9.882 EW 1 KGA 205 PZ 2,8 ha 48 EW/PZ 6,3 m²/EW SÜDWESTSTADT 21.245 EW keine KGA SÜDSTADT 20.824 EW 3 KGA 349 PZ 3,6 ha 60 EW/PZ 2 m²/EW INNENSTADT-WEST 10.511 EW keine KGA INNENSTADT-OST 6.782 EW 1 KGA 35 PZ 1,3 ha 194 EW/PZ 1,9 m²/EW KNIELINGEN 10.989 EW 7 KGA 516 PZ 10,9 ha 21 EW/PZ 17,4 m²/EW DAXLANDEN 11.851 EW 7 KGA 429 PZ 13,9 ha 28 EW/PZ 13 m²/EW MÜHLBURG 17.244 EW 3 KGA 295 PZ 5,0 ha 58 EW/PZ 5,4 m²/EW GRÜNWINKEL 10.958 EW 6 KGA 189 PZ 3,9 ha 58 EW/PZ 6,3 m²/EW OBERREUT 9.563 EW 5 KGA 559 PZ 12,9 ha 17 EW/PZ 20,8 m²/EW NORDWESTSTADT 11.708 EW 3 KGA 111 PZ 4,4 ha 105 EW/PZ 6,1 m²/EW NEUREUT 19.147 EW 2 KGA 131 PZ 4,5 ha 146 EW/PZ 3 m²/E WALDSTADT 12.607 EW keine KGA HAGSFELD 7.337 EW 6 KGA 567 PZ 13,4 ha 13 EW/PZ 29,7 m²/EW GRÖTZINGEN 9.266 EW 1 KGA 71 PZ 2,8 ha 131 EW/PZ 3,0 m²/EW DURLACH 31.166 EW 14 KGA 1390 PZ 25,7 ha 22 EW/PZ 14,7 m²/EW STUPFERICH 2.903EW keine KGAHOHENWETTERSBACH3.074 EW keine KGA PALMBACH 2.026 EW keine KGA WOLFARTSWEIER 3.150 EW 1 KGA 12 PZ 1,3 ha 262EW/PZ 4,1 m²/EW GRÜNWETTERSBACH 4.089 EW keine KGA Rüppur 10.866 EW 9 KGA 1060 PZ 22,3 ha 10 EW/PZ 40 m²/EW BEIERTHEIM-BULACH 7.099 EW 8 KGA 617 PZ 19,3 ha 12 EW/PZ 28,5 m²/EW WEIHERFELD- DÄMMERSTOCK 6.104 EW 3 KGA 321 PZ 9,8 ha 19 EW/PZ 16,2 m²/EW RINTHEIM 6.434 EW 12 KGA 824 PZ 29,6 ha 8 EW/PZ 53,6 m²/EWOSTSTADT 19.565 EW 5 KGA 987 PZ 26,2 ha 20 EW/PZ 16,3 m²/EW WESTSTADT 20.771 EW 1 KGA 78 PZ 1,8 ha 266 EW/PZ 0,9 m²/EW NORDSTADT 9.882 EW 1 KGA 205 PZ 2,8 ha 48 EW/PZ 6,3 m²/EW SÜDWESTSTADT 21.245 EW keine KGA SÜDSTADT 20.824 EW 3 KGA 349 PZ 3,6 ha 60 EW/PZ 2 m²/EW INNENSTADT-WEST 10.511 EW keine KGA INNENSTADT-OST 6.782 EW 1 KGA 35 PZ 1,3 ha 194 EW/PZ 1,9 m²/EW Ermittlung des Gartenbedarfs – „Kleingartenstatistik“ (1/2) Berechnung auf Stadtteilebene: Einwohner je Parzelle 8 bis 13 Einwohner je Parzelle 14 bis 25 Einwohner je Parzelle 26 bis 40 Einwohner je Parzelle 41 bis 60 Einwohner je Parzelle 61 bis 146 Einwohner je Parzelle 147 bis 266 Einwohner je Parzelle Gartenbauamt | 57 KNIELINGEN 10.989 EW 7 KGA 516 PZ 10,9 ha 21 EW/PZ 17,4 m²/EW DAXLANDEN 11.851 EW 7 KGA 429 PZ 13,9 ha 28 EW/PZ 13 m²/EW MÜHLBURG 17.244 EW 3 KGA 295 PZ 5,0 ha 58 EW/PZ 5,4 m²/EW GRÜNWINKEL 10.958 EW 6 KGA 189 PZ 3,9 ha 58 EW/PZ 6,3 m²/EW OBERREUT 9.563 EW 5 KGA 559 PZ 12,9 ha 17 EW/PZ 20,8 m²/EW NORDWESTSTADT 11.708 EW 3 KGA 111 PZ 4,4 ha 105 EW/PZ 6,1 m²/EW NEUREUT 19.147 EW 2 KGA 131 PZ 4,5 ha 146 EW/PZ 3 m²/E WALDSTADT 12.607 EW keine KGA HAGSFELD 7.337 EW 6 KGA 567 PZ 13,4 ha 13 EW/PZ 29,7 m²/EW GRÖTZINGEN 9.266 EW 1 KGA 71 PZ 2,8 ha 131 EW/PZ 3,0 m²/EW DURLACH 31.166 EW 14 KGA 1390 PZ 25,7 ha 22 EW/PZ 14,7 m²/EW STUPFERICH 2.903EW keine KGAHOHENWETTERSBACH3.074 EW keine KGA PALMBACH 2.026 EW keine KGA WOLFARTSWEIER 3.150 EW 1 KGA 12 PZ 1,3 ha 262EW/PZ 4,1 m²/EW GRÜNWETTERSBACH 4.089 EW keine KGA Rüppur 10.866 EW 9 KGA 1060 PZ 22,3 ha 10 EW/PZ 40 m²/EW BEIERTHEIM-BULACH 7.099 EW 8 KGA 617 PZ 19,3 ha 12 EW/PZ 28,5 m²/EW WEIHERFELD- DÄMMERSTOCK 6.104 EW 3 KGA 321 PZ 9,8 ha 19 EW/PZ 16,2 m²/EW RINTHEIM 6.434 EW 12 KGA 824 PZ 29,6 ha 8 EW/PZ 53,6 m²/EWOSTSTADT 19.565 EW 5 KGA 987 PZ 26,2 ha 20 EW/PZ 16,3 m²/EW WESTSTADT 20.771 EW 1 KGA 78 PZ 1,8 ha 266 EW/PZ 0,9 m²/EW NORDSTADT 9.882 EW 1 KGA 205 PZ 2,8 ha 48 EW/PZ 6,3 m²/EW SÜDWESTSTADT 21.245 EW keine KGA SÜDSTADT 20.824 EW 3 KGA 349 PZ 3,6 ha 60 EW/PZ 2 m²/EW INNENSTADT-WEST 10.511 EW keine KGA INNENSTADT-OST 6.782 EW 1 KGA 35 PZ 1,3 ha 194 EW/PZ 1,9 m²/EW KNIELINGEN 10.989 EW 7 KGA 516 PZ 10,9 ha 21 EW/PZ 17,4 m²/EW DAXLANDEN 11.851 EW 7 KGA 429 PZ 13,9 ha 28 EW/PZ 13 m²/EW MÜHLBURG 17.244 EW 3 KGA 295 PZ 5,0 ha 58 EW/PZ 5,4 m²/EW GRÜNWINKEL 10.958 EW 6 KGA 189 PZ 3,9 ha 58 EW/PZ 6,3 m²/EW OBERREUT 9.563 EW 5 KGA 559 PZ 12,9 ha 17 EW/PZ 20,8 m²/EW NORDWESTSTADT 11.708 EW 3 KGA 111 PZ 4,4 ha 105 EW/PZ 6,1 m²/EW NEUREUT 19.147 EW 2 KGA 131 PZ 4,5 ha 146 EW/PZ 3 m²/E WALDSTADT 12.607 EW keine KGA HAGSFELD 7.337 EW 6 KGA 567 PZ 13,4 ha 13 EW/PZ 29,7 m²/EW GRÖTZINGEN 9.266 EW 1 KGA 71 PZ 2,8 ha 131 EW/PZ 3,0 m²/EW DURLACH 31.166 EW 14 KGA 1390 PZ 25,7 ha 22 EW/PZ 14,7 m²/EW STUPFERICH 2.903EW keine KGAHOHENWETTERSBACH3.074 EW keine KGA PALMBACH 2.026 EW keine KGA WOLFARTSWEIER 3.150 EW 1 KGA 12 PZ 1,3 ha 262EW/PZ 4,1 m²/EW GRÜNWETTERSBACH 4.089 EW keine KGA Rüppur 10.866 EW 9 KGA 1060 PZ 22,3 ha 10 EW/PZ 40 m²/EW BEIERTHEIM-BULACH 7.099 EW 8 KGA 617 PZ 19,3 ha 12 EW/PZ 28,5 m²/EW WEIHERFELD- DÄMMERSTOCK 6.104 EW 3 KGA 321 PZ 9,8 ha 19 EW/PZ 16,2 m²/EW RINTHEIM 6.434 EW 12 KGA 824 PZ 29,6 ha 8 EW/PZ 53,6 m²/EWOSTSTADT 19.565 EW 5 KGA 987 PZ 26,2 ha 20 EW/PZ 16,3 m²/EW WESTSTADT 20.771 EW 1 KGA 78 PZ 1,8 ha 266 EW/PZ 0,9 m²/EW NORDSTADT 9.882 EW 1 KGA 205 PZ 2,8 ha 48 EW/PZ 6,3 m²/EW SÜDWESTSTADT 21.245 EW keine KGA SÜDSTADT 20.824 EW 3 KGA 349 PZ 3,6 ha 60 EW/PZ 2 m²/EW INNENSTADT-WEST 10.511 EW keine KGA INNENSTADT-OST 6.782 EW 1 KGA 35 PZ 1,3 ha 194 EW/PZ 1,9 m²/EW 58 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 KNIELINGEN 10.989 EW 7 KGA 516 PZ 10,9 ha 21 EW/PZ 17,4 m²/EW DAXLANDEN 11.851 EW 7 KGA 429 PZ 13,9 ha 28 EW/PZ 13 m²/EW MÜHLBURG 17.244 EW 3 KGA 295 PZ 5,0 ha 58 EW/PZ 5,4 m²/EW GRÜNWINKEL 10.958 EW 6 KGA 189 PZ 3,9 ha 58 EW/PZ 6,3 m²/EW OBERREUT 9.563 EW 5 KGA 559 PZ 12,9 ha 17 EW/PZ 20,8 m²/EW NORDWESTSTADT 11.708 EW 3 KGA 111 PZ 4,4 ha 105 EW/PZ 6,1 m²/EW NEUREUT 19.147 EW 2 KGA 131 PZ 4,5 ha 146 EW/PZ 3 m²/E WALDSTADT 12.607 EW keine KGA HAGSFELD 7.337 EW 6 KGA 567 PZ 13,4 ha 13 EW/PZ 29,7 m²/EW GRÖTZINGEN 9.266 EW 1 KGA 71 PZ 2,8 ha 131 EW/PZ 3,0 m²/EW DURLACH 31.166 EW 14 KGA 1390 PZ 25,7 ha 22 EW/PZ 14,7 m²/EW STUPFERICH 2.903EW keine KGAHOHENWETTERSBACH3.074 EW keine KGA PALMBACH 2.026 EW keine KGA WOLFARTSWEIER 3.150 EW 1 KGA 12 PZ 1,3 ha 262EW/PZ 4,1 m²/EW GRÜNWETTERSBACH 4.089 EW keine KGA Rüppur 10.866 EW 9 KGA 1060 PZ 22,3 ha 10 EW/PZ 40 m²/EW BEIERTHEIM-BULACH 7.099 EW 8 KGA 617 PZ 19,3 ha 12 EW/PZ 28,5 m²/EW WEIHERFELD- DÄMMERSTOCK 6.104 EW 3 KGA 321 PZ 9,8 ha 19 EW/PZ 16,2 m²/EW RINTHEIM 6.434 EW 12 KGA 824 PZ 29,6 ha 8 EW/PZ 53,6 m²/EWOSTSTADT 19.565 EW 5 KGA 987 PZ 26,2 ha 20 EW/PZ 16,3 m²/EW WESTSTADT 20.771 EW 1 KGA 78 PZ 1,8 ha 266 EW/PZ 0,9 m²/EW NORDSTADT 9.882 EW 1 KGA 205 PZ 2,8 ha 48 EW/PZ 6,3 m²/EW SÜDWESTSTADT 21.245 EW keine KGA SÜDSTADT 20.824 EW 3 KGA 349 PZ 3,6 ha 60 EW/PZ 2 m²/EW INNENSTADT-WEST 10.511 EW keine KGA INNENSTADT-OST 6.782 EW 1 KGA 35 PZ 1,3 ha 194 EW/PZ 1,9 m²/EW KNIELINGEN 10.989 EW 7 KGA 516 PZ 10,9 ha 21 EW/PZ 17,4 m²/EW DAXLANDEN 11.851 EW 7 KGA 429 PZ 13,9 ha 28 EW/PZ 13 m²/EW MÜHLBURG 17.244 EW 3 KGA 295 PZ 5,0 ha 58 EW/PZ 5,4 m²/EW GRÜNWINKEL 10.958 EW 6 KGA 189 PZ 3,9 ha 58 EW/PZ 6,3 m²/EW OBERREUT 9.563 EW 5 KGA 559 PZ 12,9 ha 17 EW/PZ 20,8 m²/EW NORDWESTSTADT 11.708 EW 3 KGA 111 PZ 4,4 ha 105 EW/PZ 6,1 m²/EW NEUREUT 19.147 EW 2 KGA 131 PZ 4,5 ha 146 EW/PZ 3 m²/E WALDSTADT 12.607 EW keine KGA HAGSFELD 7.337 EW 6 KGA 567 PZ 13,4 ha 13 EW/PZ 29,7 m²/EW GRÖTZINGEN 9.266 EW 1 KGA 71 PZ 2,8 ha 131 EW/PZ 3,0 m²/EW DURLACH 31.166 EW 14 KGA 1390 PZ 25,7 ha 22 EW/PZ 14,7 m²/EW STUPFERICH 2.903EW keine KGAHOHENWETTERSBACH3.074 EW keine KGA PALMBACH 2.026 EW keine KGA WOLFARTSWEIER 3.150 EW 1 KGA 12 PZ 1,3 ha 262EW/PZ 4,1 m²/EW GRÜNWETTERSBACH 4.089 EW keine KGA Rüppur 10.866 EW 9 KGA 1060 PZ 22,3 ha 10 EW/PZ 40 m²/EW BEIERTHEIM-BULACH 7.099 EW 8 KGA 617 PZ 19,3 ha 12 EW/PZ 28,5 m²/EW WEIHERFELD- DÄMMERSTOCK 6.104 EW 3 KGA 321 PZ 9,8 ha 19 EW/PZ 16,2 m²/EW RINTHEIM 6.434 EW 12 KGA 824 PZ 29,6 ha 8 EW/PZ 53,6 m²/EWOSTSTADT 19.565 EW 5 KGA 987 PZ 26,2 ha 20 EW/PZ 16,3 m²/EW WESTSTADT 20.771 EW 1 KGA 78 PZ 1,8 ha 266 EW/PZ 0,9 m²/EW NORDSTADT 9.882 EW 1 KGA 205 PZ 2,8 ha 48 EW/PZ 6,3 m²/EW SÜDWESTSTADT 21.245 EW keine KGA SÜDSTADT 20.824 EW 3 KGA 349 PZ 3,6 ha 60 EW/PZ 2 m²/EW INNENSTADT-WEST 10.511 EW keine KGA INNENSTADT-OST 6.782 EW 1 KGA 35 PZ 1,3 ha 194 EW/PZ 1,9 m²/EW Ermittlung des Gartenbedarfs – „Kleingartenstatistik“ (2/2) Berechnung auf Stadtteilebene: Quadratmeter Kleingartenfläche je Einwohner 41 bis 54 Quadratmeter/Einwohner 22 bis 40 Quadratmeter/Einwohner 16 bis 21 Quadratmeter/Einwohner 7 bis 15 Quadratmeter/Einwohner 5 bis 6 Quadratmeter/Einwohner 0 bis 4 Quadratmeter/Einwohner Gartenbauamt | 59 KNIELINGEN 10.989 EW 7 KGA 516 PZ 10,9 ha 21 EW/PZ 17,4 m²/EW DAXLANDEN 11.851 EW 7 KGA 429 PZ 13,9 ha 28 EW/PZ 13 m²/EW MÜHLBURG 17.244 EW 3 KGA 295 PZ 5,0 ha 58 EW/PZ 5,4 m²/EW GRÜNWINKEL 10.958 EW 6 KGA 189 PZ 3,9 ha 58 EW/PZ 6,3 m²/EW OBERREUT 9.563 EW 5 KGA 559 PZ 12,9 ha 17 EW/PZ 20,8 m²/EW NORDWESTSTADT 11.708 EW 3 KGA 111 PZ 4,4 ha 105 EW/PZ 6,1 m²/EW NEUREUT 19.147 EW 2 KGA 131 PZ 4,5 ha 146 EW/PZ 3 m²/E WALDSTADT 12.607 EW keine KGA HAGSFELD 7.337 EW 6 KGA 567 PZ 13,4 ha 13 EW/PZ 29,7 m²/EW GRÖTZINGEN 9.266 EW 1 KGA 71 PZ 2,8 ha 131 EW/PZ 3,0 m²/EW DURLACH 31.166 EW 14 KGA 1390 PZ 25,7 ha 22 EW/PZ 14,7 m²/EW STUPFERICH 2.903EW keine KGAHOHENWETTERSBACH3.074 EW keine KGA PALMBACH 2.026 EW keine KGA WOLFARTSWEIER 3.150 EW 1 KGA 12 PZ 1,3 ha 262EW/PZ 4,1 m²/EW GRÜNWETTERSBACH 4.089 EW keine KGA Rüppur 10.866 EW 9 KGA 1060 PZ 22,3 ha 10 EW/PZ 40 m²/EW BEIERTHEIM-BULACH 7.099 EW 8 KGA 617 PZ 19,3 ha 12 EW/PZ 28,5 m²/EW WEIHERFELD- DÄMMERSTOCK 6.104 EW 3 KGA 321 PZ 9,8 ha 19 EW/PZ 16,2 m²/EW RINTHEIM 6.434 EW 12 KGA 824 PZ 29,6 ha 8 EW/PZ 53,6 m²/EWOSTSTADT 19.565 EW 5 KGA 987 PZ 26,2 ha 20 EW/PZ 16,3 m²/EW WESTSTADT 20.771 EW 1 KGA 78 PZ 1,8 ha 266 EW/PZ 0,9 m²/EW NORDSTADT 9.882 EW 1 KGA 205 PZ 2,8 ha 48 EW/PZ 6,3 m²/EW SÜDWESTSTADT 21.245 EW keine KGA SÜDSTADT 20.824 EW 3 KGA 349 PZ 3,6 ha 60 EW/PZ 2 m²/EW INNENSTADT-WEST 10.511 EW keine KGA INNENSTADT-OST 6.782 EW 1 KGA 35 PZ 1,3 ha 194 EW/PZ 1,9 m²/EW KNIELINGEN 10.989 EW 7 KGA 516 PZ 10,9 ha 21 EW/PZ 17,4 m²/EW DAXLANDEN 11.851 EW 7 KGA 429 PZ 13,9 ha 28 EW/PZ 13 m²/EW MÜHLBURG 17.244 EW 3 KGA 295 PZ 5,0 ha 58 EW/PZ 5,4 m²/EW GRÜNWINKEL 10.958 EW 6 KGA 189 PZ 3,9 ha 58 EW/PZ 6,3 m²/EW OBERREUT 9.563 EW 5 KGA 559 PZ 12,9 ha 17 EW/PZ 20,8 m²/EW NORDWESTSTADT 11.708 EW 3 KGA 111 PZ 4,4 ha 105 EW/PZ 6,1 m²/EW NEUREUT 19.147 EW 2 KGA 131 PZ 4,5 ha 146 EW/PZ 3 m²/E WALDSTADT 12.607 EW keine KGA HAGSFELD 7.337 EW 6 KGA 567 PZ 13,4 ha 13 EW/PZ 29,7 m²/EW GRÖTZINGEN 9.266 EW 1 KGA 71 PZ 2,8 ha 131 EW/PZ 3,0 m²/EW DURLACH 31.166 EW 14 KGA 1390 PZ 25,7 ha 22 EW/PZ 14,7 m²/EW STUPFERICH 2.903EW keine KGAHOHENWETTERSBACH3.074 EW keine KGA PALMBACH 2.026 EW keine KGA WOLFARTSWEIER 3.150 EW 1 KGA 12 PZ 1,3 ha 262EW/PZ 4,1 m²/EW GRÜNWETTERSBACH 4.089 EW keine KGA Rüppur 10.866 EW 9 KGA 1060 PZ 22,3 ha 10 EW/PZ 40 m²/EW BEIERTHEIM-BULACH 7.099 EW 8 KGA 617 PZ 19,3 ha 12 EW/PZ 28,5 m²/EW WEIHERFELD- DÄMMERSTOCK 6.104 EW 3 KGA 321 PZ 9,8 ha 19 EW/PZ 16,2 m²/EW RINTHEIM 6.434 EW 12 KGA 824 PZ 29,6 ha 8 EW/PZ 53,6 m²/EWOSTSTADT 19.565 EW 5 KGA 987 PZ 26,2 ha 20 EW/PZ 16,3 m²/EW WESTSTADT 20.771 EW 1 KGA 78 PZ 1,8 ha 266 EW/PZ 0,9 m²/EW NORDSTADT 9.882 EW 1 KGA 205 PZ 2,8 ha 48 EW/PZ 6,3 m²/EW SÜDWESTSTADT 21.245 EW keine KGA SÜDSTADT 20.824 EW 3 KGA 349 PZ 3,6 ha 60 EW/PZ 2 m²/EW INNENSTADT-WEST 10.511 EW keine KGA INNENSTADT-OST 6.782 EW 1 KGA 35 PZ 1,3 ha 194 EW/PZ 1,9 m²/EW 60 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 3. Entwicklungs- konzept 3.1 Kernbotschaften 1. Karlsruhe schreibt seine erfolgreiche Kleingartengeschichte in die Zukunft fort. 2. In Karlsruhe besteht zusätzlicher „Bedarf“ an Möglichkeiten und Flächen, um zu „gärtnern“. 3. Die bisher im Flächennutzungsplan angelegte Kulisse (mit Planflächen) reicht aus, um den Bedarf zu decken. 4. Es wird empfohlen, die vorhandenen Planflächen teilweise zu aktivieren. Daher wird eine Priorisierung vorgenommen. 5. Neben den klassischen Kleingartenanlagen werden vermehrt alternative Formen des Gärtnerns nachgefragt. Diese gärtnerischen Nutzungen stellen andere Flächenansprüche. Der Kleingartenentwicklungsplan zeigt Potenziale für diese Gartenformen auf und identifiziert Suchräume. 6. Eine zentrale Aussage des Kleingartenentwicklungsplans ist das Zusammendenken der Kleingartenanlagen mit ihrem unmittelbaren räumlichen Umfeld, den Quartieren. Hier zeigt sich, dass zukünftig zahlreiche Anlagen eine bedeutende Rolle für das Freiraumsystem im Quartier spielen können. 7. In einer wachsenden Stadt nehmen Flächen- und Nutzungskonkurrenzen zu. Gerade die innenstadtnahen Kleingartenanlagen stehen in einzelnen Fällen in Konkurrenz zu Siedlungsflächen (Wohnen). Der Kleingartenentwicklungsplan strebt an, wegfallende Gartenflächen durch neue, möglichst standortnahe Angebote zu kompensieren. Hierfür sind rechtzeitig Verlagerungskonzepte mit den Beteiligten zu erarbeiten. 8. Es werden Aussagen zur Weiterentwicklung der einzelnen Anlagen getroffen, welche der zunehmenden Flächenknappheit, den Trends und Bedürfnissen des Gärtnerns, aber auch der Rolle der Kleingartenanlagen für ihr Umfeld (Freiraumverbund, Ökologie und Klima, Quartiere) Rechnung tragen. Dabei stehen synergetische Potenziale im Fokus. Gartenbauamt | 61 3.2 Konzept Karlsruhe hat eine lange und ausgeprägte Kleingartentradition und -kultur, welche das städtische Leben und die Karlsruher Stadtlandschaft auf vielfältige Weise bereichert. Dies wird mit dem hier vorliegenden Kleingartenentwicklungsplan aufgenommen, um aktuelle Themen und Herausforderungen erweitert und in die Zukunft fortgeschrieben. Dies geschieht: „„ ... in der Sicherung und dem Ausbau des Angebots, „„ ... in der integralen Betrachtung der Kleingartenanlagen als lebendiger Teil des Quartiers und des gesamtstädtischen Freiraumsystems. „„ ... in der strategischen Nutzung von klassischen und alternativen Formen des Gärtnerns für die Stadtentwicklung. Sicherung und Ausbau des Angebots Kulisse, wohnungsnahes Angebot und Berücksichtigung der Bedarfslage Für Karlsruhe wurde ein zusätzlicher „Bedarf“ an Möglichkeiten und Flächen zum Gärtnern ermittelt. Dieser kann über die bisher im Flächennutzungsplan angelegte Flächenkulisse (inklusive der Planflächen) abgedeckt werden (siehe auch Kapitel 2. Bedarf). Die Stadt Karlsruhe schafft somit auch zukünftig die Voraussetzungen, um ein vielfältiges und möglichst wohnungsnahes Angebot in angemessenem Umfang bereitstellen zu können. Um das Angebot möglichst dort bereitzustellen, wo es gebraucht wird, wird bei der Schaffung von neuen Angeboten besonderes Augenmerk auf diejenigen Stadtgebiete gelegt, in denen viele Menschen in gartenlosen Wohnungen leben und die bisher weniger gut mit Möglichkeiten zu gärtnern versorgt sind. Innen- vor Außenentwicklung auch bei den Kleingärten Dem Grundsatz des ressourcenschonenden Umgangs mit dem nicht vermehrbaren Gut von Grund und Boden folgend, steht vor der Neuinanspruchnahme von bisher nicht als Kleingartenanlagen genutzten Freiflächen die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Bestandsanlagen. So gilt es in erster Linie, das gesamtstädtische Angebot an Kleingartenanlagen wo möglich zu sichern und qualitativ weiterzuentwickeln und in der Folge bedarfsgerecht auszubauen. Dazu gehören neben den Kleingartenanlagen auch die alternativen Formen des Gärtnerns im urbanen Raum und in der siedlungsnahen Stadtlandschaft, gerade weil sie die vielfältigen Bedürfnisse einer gärtnerischen Freiraumnutzung mit aktuellen gesellschaftlichen Tendenzen überlagern und eine intensivere Flächennutzung (Anzahl unterschiedicher Gärtner je Quadratmeter) mit sich bringen (siehe auch Kapitel 1.4 Alternative Formen des Gärtnerns). Umgang mit Nutzungskonflikten Grundsätzlich wird eine Sicherung des Bestandes an Kleingärten angestrebt. Im Falle einer wachsenden Stadt wie Karlsruhe wird es trotzdem zu konkurrierenden Flächenansprüchen zwischen Siedlungsflächen und Kleingartenanlagen kommen können. Dabei ist eine sorgfältige Abwägung zwischen den Argumenten für die Siedlungsentwicklung, wie beispielsweise dringend benötigter Wohnraum und der Bedeutung des Kleingartens zu treffen. Diese Abwägung ist jedoch nicht Gegenstand des Kleingartenentwicklungsplans. Der Plan kann deshalb, trotz der Absicht der Sicherung des Bestandes, eine mögliche zukünftige Entscheidung zugunsten einer Siedlungsentwicklung auf einer heute bestehenden Kleingartenanlage selbstverständlich nicht ausschließen. Der Kleingartenentwicklungsplan liefert vielmehr Argumente für die Abwägung und gibt Hinweise auf Kompensationsmöglichkeiten. Im Falle der Aufgabe einer Kleingartenanlage zugunsten einer anderen Nutzung wird angestrebt, zur Kompensation möglichst standortnah geeignete Ersatzflächen zu finden und bereitzustellen. Ergänzend dazu können auch alternative Formen des Gärtnerns integriert werden. Hier ist jeweils die Erarbeitung eines abgestimmten Verlagerungskonzeptes wichtig. 62 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Weiterentwicklung bestehender Anlagen Die Weiterentwicklung der Bestandsanlagen im Anhang 4.1 verfolgt folgende Kernziele: „„ Die Anlage effizient zu nutzen und zukunftsfähig und attraktiv für viele Nutzergruppen zu gestalten. Gesamtstädtisch soll ein vielfältiges Angebot entstehen. Die Nachverdichtung durch Teilung bestehender Parzellen kann dabei als planerische Maßnahme in Stadtteilen mit hohem Interesse der Bürger am Gärtnern erfolgen und in Kleingartenanlagen mit sehr großen Parzellen dienen. Ebenso gilt es... „„ ...die Anlage in ihrem Kontext, dem Quartier zu betrachten und gegebenenfalls zusätzliche Funktionen für das umliegende Quartier im Bereich der Kleingartenanlage zu ergänzen. „„ ...die Belange der Ökologie, des Naturschutzes und der naturräumlichen Lage miteinzubeziehen, ausführlicher nachzulesen in der erweiterten Legende auf Seite 66. Neben den Rahmenbedingungen des Naturraums sind die Vorgaben des Kleingartengesetzes und örtliche Gestaltungs- oder Nutzungsanforderungen maßgeblich. Insbesondere für Anlagen in Schutzgebieten gelten auch die Anforderungen des naturschutzfachlichen Biotopverbundes. Neue Kleingartenanlagen durch Inanspruchnahme von Flächennutzungsplan-Planflächen Wie im aktuell gültigen Flächennutzungsplan 2010 sind auch im Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 Planflächen für Kleingartenanlagen dargestellt: 14 Flächen bieten auf etwa 75 Hektar circa 2.600 Parzellen Platz. Auf den Seiten 102 und 103 sind im Anhang die Planflächen tabellarisch aufgeführt. Aus dem Pool dieser, planerisch bereits vorbereiteten Flächen, kann der zusätzlich ermittelte Bedarf an Gartenflächen abgedeckt werden. Da der Flächenpool größer ist als der ermittelte Bedarf, können weniger gut geeignete Flächen zunächst unberücksichtigt bleiben. Die zur Umwandlung in Gartenflächen besser geeigneten Flächen werden priorisiert. Suchräume für alternative Formen des Gärtnerns Alternative Formen des Gärtnerns gewinnen zunehmend an Bedeutung. Der Kleingartenentwicklungsplan sieht neben den klassischen Formen der Kleingärten zwei unterschiedliche Suchräume für alternative Formen des Gärtnerns vor: „„ Im urbanen Raum „„ In der siedlungsnahen Stadtlandschaft Die dargestellten Suchräume sind als priorisierte Gebiete zu verstehen, in denen in den folgenden Jahren mit lokaler Expertise und unter Einbezug verschiedener Akteure ein entsprechendes Angebot ausgebaut werden soll. Die zukünftigen Angebote sollen möglichst gut zu Fuß, mit dem Fahrrad und auch mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sein. Im urbanen Raum konzentrieren sich die Suchräume vor allem auf Quartiere mit hoher Bevölkerungsdichte und einem geringen Angebot an gärtnerischen Nutzungen. Hier sind unter Einbezug von Eigentümern und Quartiersbewohnern, Vereinen und Initiativen verschiedene Formen des Urban Gardening auf folgenden Flächenkategorien denkbar: wenig genutzte (private) Zwischenräume in Zeilengebieten, Restflächen, Grünzuge, Parkanlagen et cetera. Die Suchräume in der siedlungsnahen Stadtlandschaft konzentrieren sich auf landwirtschaftliche Zonen, die ebenfalls möglichst in der Nähe zu Quartieren mit hoher Bevölkerungsdichte liegen. Hier sind die eingangs erwähnten Modelle von Urban Farming, Krautgärten und Selbsterntefeldern in Kooperation mit Landwirten, Initiativen sowie Kooperativen angedacht (siehe Seite 14 folgende). Kleingartenanlagen als lebendiger Teil des Quartiers und des gesamtstädtischen Freiraumsystems Der Kleingarten als Teil des Quartiers Kleingärten werden konsequent als Teil ihres Umfeldes betrachtet. Neben der Bereitstellung eines wohnungsnahen Angebots zum Gärtnern können Gartenbauamt | 63 die Kleingartenanlagen auch großen Mehrwert für das Quartier bieten. Kleingärten können in hoch verdichteten Stadtquartieren, die vielfach eine schlechte Ausstattung mit fußläufig erreichbaren öffentlichen Grünflächen aufweisen, eine kompensatorische Erholungsfunktion für die Stadtbewohner erfüllen. Dies kann durch Zugänglichkeit und kleine, verschattete Angebote zum Verweilen erreicht werden, dazu gehören auch Lesegärten und Gemeinschaftsbeete. Für die fußläufige Durchwegung der Stadt sind dauerhaft geöffnete Wege durch die Anlagen wichtige Ergänzungen im Wegenetz. In beiden Punkten wurde in der Vergangenheit schon viel geleistet und erreicht. Diesen Weg gilt es nun konsequent weiterzugehen. Teil des gesamtstädtischen Grünsystems Eine große Zahl der Karlsruher Kleingartenanlagen ist ein integrativer Bestandteil des Karlsruher Freiraumverbundes. Als solche tragen sie zu einer vielfältigen und lebendigen Stadtlandschaft bei. Dazu können neben den Kleingartenanlagen ebenso Flächen für alternative Formen des Gärtnerns beitragen. Aufgrund der Nähe zu den mit weniger Gartenangeboten ausgestatteten Gebieten und ihrer guten Erreichbarkeit mit dem Fahrrad sind gerade auch bestimmte Teile des innerstädtischen Grünsystems für diese Formen des Gärtnerns interessant. Neben der Erholungs- und Aufenthaltsfunktion spielen die Kleingärten auch für das Stadtklima eine nicht unbedeutende Rolle, sowohl für die Kühlung und Belüftung der Stadt wie auch als bioklimatische Entlastungsflächen für stark von Überhitzung geplagten Quartieren. Darüber hinaus stellen Gartenanlagen wichtige Lebensräume für in der Stadt beheimatete Fauna dar und sind teilweise Bestandteile des Biotopverbunds. Gärtnern als Teil der strategischen Stadtentwicklung Stadtentwicklungsprozesse erfolgen meist über lange Zeiträume und bieten in ihrem Verlauf oftmals temporäre Flächenbrachen, die aus der Abfolge von Widmung, Baurechtschaffung, Aufgabe der oft landwirtschaftlichen Nutzung, Erschließung und Vermarktung oder Bauausführung entstehen. Gleichzeitig fehlt es in Neubaugebieten oft an urbanen Kristallisationspunkten, die im Entstehungsprozess der Quartiere eine Identifikation der neuen Bewohner mit dem Ort und damit eine erste Beheimatung ermöglichen. Zudem fehlt es oftmals an Vermittlungsangeboten, die für benachbarte Anwohnerschaften ein städtebauliches Wachstum als unmittelbar positiv erfahrbare Entwicklung erkennbar machen. Gärtnerische Vermittlungsfunktion Gärtnerische Angebote können bei Stadterweiterungen eine solche Vermittlungsfunktion zwischen Vorhandenem, Ankommenden und Nachbarn übernehmen. Vorhandene Nutzungen sind oftmals landwirtschaftlicher Natur. Akteure und gärtnerisches Wissen sind vorhanden und können eingebunden werden. Für Anwohnende, denen eine langjährige Belastung durch Bautätigkeiten zugemutet wird, bevor zusätzliche städtische Angebote (Infrastrukturen, öffentliche Räume) kompensatorisch wirken können, wird die Veränderung durch gärtnerische Angebote positiv erfahrbar. Der spätere Wohnort erfährt für künftige Bewohnende eine Prägung durch die vorgezogene Nutzung und die damit verbundenen Erfahrungen und Bildwelten. Alternative Formen des Gärtnerns sind in besonderem Maße geeignet, wenn sie keine individuelle Aneignung von Flächen implizieren, deren Auflösung zu Konflikten neigt. Ein solches Beispiel wurde von bauchplan ).( im Auftrag der Münchener Gesellschaft für Stadterneuerung mit dem Freiluftsupermarkt im entstehenden Stadtteil Freiham zwischen 2015 und 2017 erprobt. Hier bildete eine Freiraumskulptur als Landmarke und „Stadt aus Stroh“ das räumliche Gerüst, um im Inneren einen kollektiv betriebenen Garten zu bewirtschaften, bei dem künftige Bewohner/-innen mit Anwohnenden des benachbarten Stadtvierels Neuaubing zusammen anbauen und ernten konnten. Neben diesem niederschwelligen alltäglichen Angebot im Inneren, bot eine Serie von Festen den Anlass für Interessierte aus der ganzen Stadt München, nach Freiham zu kommen und den neuen Stadtteil kennenzulernen. In Karlsruhe könnten Angebote in ähnlicher Form zur Qualifizierung der Stadtwerdung in den großen Siedlungsentwicklungsgebieten im Karlsruher Norden genutzt werden, um die Bildung lokaler Identität sowie die Stärkung der Stadtgemeinschaft zu unterstützen. 64 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 S S S S S S S S S S S S S S S S S S S S S S S * Sportpark Hub, B-Plan: Kompensationsächen beachten * LSG Oberwald beachten * LSG Füllbruch - Vokkenau beachten * gLSG Neureuter Feldur beachten * LSG Südliche Hardt beachten ö G S ö G S ö G S ö G S ö G S ö G S ö G S ö G S ö G KS ö G KS ö G S ö G KS ö G KS ö G KS ö G KS ö G KS ö G KS ö G KS ö S ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS K ö K K ö K ö K ö K ö K ö ö ö K ö K ö K ö K ö G ö G ö G ö G ö G ö G ö G ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö Sö S ö S ö S S S S S ö ö ö ö ö ö ö K ö G K ö G K K 27-01 06-02 06-03 08-02 08-01 11-02 11-06 05-01 13-06 12-05 12-01 11-03 12-02 12-03 12-04 13-04 13-03 13-02 11-04 09-01 11-08 11-01 09-05 09-06 09-07 09-03 09-02 09-04 06-01 10-03 10-05 10-04 10-06 10-07 10-02 26-01 26-02 10-01 08-03 01-01 07-03 17-05 17-02 17-04 17-01 18-01 18-02 17-03 17-07 17-10 17-09 17-06 17-12 17-11 17-08 20-01 18-05 18-04 18-03 18-06 19-05 19-06 19-07 19-01 19-16 19-02 23-01 14-02 13-01 13-07 14-01 14-03 13-09 15-08 724 (in Planung) 15-01 15-03 15-09 15-02 15-07 15-05 15-06 15-04 13-08 19-13 19-09 19-14 19-15 19-03 19-10 19-11 19-04 07-02 07-01 07-04 03-03 03-01 (in Planung) 07-06 03-04 Hag sfel der All ee Mitte Ost Hirten-weg Am Technolo- giepark Grill'sches Grundstück Am Br üc hl e Oberrut El fm or ge nb ru ch Rennichwiesen Ren nic h- wie sen Be un se eTi engener Straße Ver län ger te Pfo rzh eim er S traß e Alte Weingartener Straße Dornwald Güterbahnhof Blumenwinke l Lo hn -L iss en Killis feld Kleintierzuchtverein C4 Sä us te ig er fe ld D ur la ch -S üd Steinbügeläcker Ku hla ger -Se eleGartenstadt Rüppurr - Battstraße Am Holderweg See wie sen äck er - Ho lde rw eg EschwinkelVor der brü chl e Ka rlsr uh e S üd W eiheräckerL ohw ies enw eg W eingartenfeld Pulverhausstraße Rheinstrand- siedlung Am Schlikopfweg Kaninchen- und Geügel- zuchtverein C 98 Oberreut-Heidenstücker Oberreut-Süd Kle ins eeä cke r Alt ern ati ver Ga rte nv ere in Ob err oßw eid e Ga rte n- un d K lein tie r- ha lte ver ein Ob err oß we ide Grießbachweg Im Albgrün Grünwinkel W estbahnhof G rü nw in ke lGAGFA-Block Städtisches Sonnenbad Ob ere r Se e Oberer See - Karlsruher Weg Rai nm ühl e Am Knielinger Bahnhof Lit ze lau Hi nt er de r H an sa Kaninchen- und Geügelzucht- verein C 107 Am Kastanienbaum Burgau Hu sa ren lag er Am Ju nk er ts ch rit t Kleintierzuchtverein Neureut Binsenschlauch - Landauer Straße Binsenschlauch - Berliner Straße Exerzierplatz Albsiedlung Federbach Rheinaue Am Dammweg Kleintier-zuchtverein Daxlanden C 97 An den Saumseen Hintere Waid Lit zen ha rdt Lit zen ha rdt - P ete rgr ab en Forstlach Se ew ies en We ihe rfe ld Forstla ch / Vauten bruch Mastweide Durlache r Allee Hochbah n Ost Osts eite Hoc hba hn Was serw erks traß e Lan gen bru ch - Stu ttga rter Str aße Ri nt he im Kl ein tie rz tv . C 32 1 Kl ei ng ar te n- u nd Ge ü ge lz uc ht ve re in Ka rls ru he O st Koh lpla tten sch lag Ta gw eid e Ku hw eid e Kleintier- zuchtverein Hagsfeld H of äc ke r H ag sf el d G er ol ds äc ke r Am Reitschulschlag Ste inä cke r Hag sfel d Sandäcker Fasanenga rten 709 713 703 704 767 748 744 738 729 723 721 722 1. 2. 1. 2. 1. 3. 1. 2. 3. 1. 1. 2. Südweststadt Innenstadt West Weststadt Nordstadt Nordweststadt Knielingen Mühlburg Daxlanden Grünwinkel Oberreut Beiertheim Bulach Dammerstock Rüppurr Wolfartsweier Durlach Grötzingen Grünwettersbach Palmbach Stupferich Hohenwettersbach Weiherfeld Neureut Innenstadt Ost Oststadt Waldstadt Hagsfeld Rintheim Südstadt Erlachsee Weingartener Moor - Bruchwald Grötzingen Alter Flugplatz Fritschlach Burgau Altrhein Maxau Altrhein Kleiner Bodensee Fritschlach Im Bergfeld Auf dem Ringelberg Schaenäcker Beiertheimer Feld Neubruch 3.3 Kleingartenentwicklungsplan Kleingartenanlagen Stadt Karlsruhe Land Baden-Württemberg Deutsche Bahn AG Einzelverpachtung Reserveflächen Flächennutzungsplan 2030 (Entwurf) Kleingartenanlagen und Reserveflächen in numerischer Ordnung Gartenflächen Freizeitgarten/Hausgarten Feldgarten Gartenhausgebiet/Wochenendhausgebiet Alternative Gartenformen Urban-Gardening- und Urban-Farming-Initiativen Puffer zur besseren Sichtbarkeit Schulgarten Kontext Stadtgebiet Stadtteile Baustruktur und Siedlungsfläche Sonstige Flächen Soziale Einrichtungen Auswahl Flächennutzungsplan-Darstellung Bahn- und Straßenbahnschienen Freiraumstruktur Grünflächen Wald Landwirtschaftliche Flächen Naturschutzgebiete Gewässer Leitstruktur des Karlsruher Grünsystems Ausführliche Erläuterung auf den folgenden Seiten Besonderheiten und Charakter der Kleingartenanlage im Bestand Urban-Gardening-Initiativen Park/Kleingartenpark Synergien (zum Beispiel Schul-/Patientengarten) Hinweise zum Grünsystem Hinweise zum Lokalklima Ökologische Hinweise Hinweise zu Schutzgebieten Flächenkulisse Neuanlage Kleingartenanlage/Aktivierung Reserveflächen Flächennutzungsplan 2030 Ersatz/Rückbau Suchraum alternative Gartenformen Suchraum: Neuanlage Urban Gardening Individuell Kollektiv Suchraum: Neuanlage Urban Farming Direktvermarktungs-Potenzial Grünsystem Schaffung ergänzende Grünverbindung Entwicklungsebene Quartier und Kleingartenanlage Potenzial für öffentliche Durchwegung Potenzial für die Schaffung eines Kleingartenparks Potenzial für Parzellen-Nachverdichtung Potenzial für Urban Gardening (Kollektiv) Potenzial für Synergien Kleingartenanlage mit besonderem Mehrwert für das Quartier Konflikt mit Flächennutzungsplan-Ausweisung G K ö S S 27–01 721 BW DB EV Oststadt Gartenbauamt | 65 S S S S S S S S S S S S S S S S S S S S S S S * Sportpark Hub, B-Plan: Kompensationsächen beachten * LSG Oberwald beachten * LSG Füllbruch - Vokkenau beachten * gLSG Neureuter Feldur beachten * LSG Südliche Hardt beachten ö G S ö G S ö G S ö G S ö G S ö G S ö G S ö G S ö G KS ö G KS ö G S ö G KS ö G KS ö G KS ö G KS ö G KS ö G KS ö G KS ö S ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS ö KS K ö K K ö K ö K ö K ö K ö ö ö K ö K ö K ö K ö G ö G ö G ö G ö G ö G ö G ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö S ö Sö S ö S ö S S S S S ö ö ö ö ö ö ö K ö G K ö G K K 27-01 06-02 06-03 08-02 08-01 11-02 11-06 05-01 13-06 12-05 12-01 11-03 12-02 12-03 12-04 13-04 13-03 13-02 11-04 09-01 11-08 11-01 09-05 09-06 09-07 09-03 09-02 09-04 06-01 10-03 10-05 10-04 10-06 10-07 10-02 26-01 26-02 10-01 08-03 01-01 07-03 17-05 17-02 17-04 17-01 18-01 18-02 17-03 17-07 17-10 17-09 17-06 17-12 17-11 17-08 20-01 18-05 18-04 18-03 18-06 19-05 19-06 19-07 19-01 19-16 19-02 23-01 14-02 13-01 13-07 14-01 14-03 13-09 15-08 724 (in Planung) 15-01 15-03 15-09 15-02 15-07 15-05 15-06 15-04 13-08 19-13 19-09 19-14 19-15 19-03 19-10 19-11 19-04 07-02 07-01 07-04 03-03 03-01 (in Planung) 07-06 03-04 Hag sfel der All ee Mitte Ost Hirten-weg Am Technolo- giepark Grill'sches Grundstück Am Br üc hl e Oberrut El fm or ge nb ru ch Rennichwiesen Ren nic h- wie sen Be un se eTi engener Straße Ver län ger te Pfo rzh eim er S traß e Alte Weingartener Straße Dornwald Güterbahnhof Blumenwinke l Lo hn -L iss en Killis feld Kleintierzuchtverein C4 Sä us te ig er fe ld D ur la ch -S üd Steinbügeläcker Ku hla ger -Se eleGartenstadt Rüppurr - Battstraße Am Holderweg See wie sen äck er - Ho lde rw eg EschwinkelVor der brü chl e Ka rlsr uh e S üd W eiheräckerL ohw ies enw eg W eingartenfeld Pulverhausstraße Rheinstrand- siedlung Am Schlikopfweg Kaninchen- und Geügel- zuchtverein C 98 Oberreut-Heidenstücker Oberreut-Süd Kle ins eeä cke r Alt ern ati ver Ga rte nv ere in Ob err oßw eid e Ga rte n- un d K lein tie r- ha lte ver ein Ob err oß we ide Grießbachweg Im Albgrün Grünwinkel W estbahnhof G rü nw in ke lGAGFA-Block Städtisches Sonnenbad Ob ere r Se e Oberer See - Karlsruher Weg Rai nm ühl e Am Knielinger Bahnhof Lit ze lau Hi nt er de r H an sa Kaninchen- und Geügelzucht- verein C 107 Am Kastanienbaum Burgau Hu sa ren lag er Am Ju nk er ts ch rit t Kleintierzuchtverein Neureut Binsenschlauch - Landauer Straße Binsenschlauch - Berliner Straße Exerzierplatz Albsiedlung Federbach Rheinaue Am Dammweg Kleintier-zuchtverein Daxlanden C 97 An den Saumseen Hintere Waid Lit zen ha rdt Lit zen ha rdt - P ete rgr ab en Forstlach Se ew ies en We ihe rfe ld Forstla ch / Vauten bruch Mastweide Durlache r Allee Hochbah n Ost Osts eite Hoc hba hn Was serw erks traß e Lan gen bru ch - Stu ttga rter Str aße Ri nt he im Kl ein tie rz tv . C 32 1 Kl ei ng ar te n- u nd Ge ü ge lz uc ht ve re in Ka rls ru he O st Koh lpla tten sch lag Ta gw eid e Ku hw eid e Kleintier- zuchtverein Hagsfeld H of äc ke r H ag sf el d G er ol ds äc ke r Am Reitschulschlag Ste inä cke r Hag sfel d Sandäcker Fasanenga rten 709 713 703 704 767 748 744 738 729 723 721 722 1. 2. 1. 2. 1. 3. 1. 2. 3. 1. 1. 2. Südweststadt Innenstadt West Weststadt Nordstadt Nordweststadt Knielingen Mühlburg Daxlanden Grünwinkel Oberreut Beiertheim Bulach Dammerstock Rüppurr Wolfartsweier Durlach Grötzingen Grünwettersbach Palmbach Stupferich Hohenwettersbach Weiherfeld Neureut Innenstadt Ost Oststadt Waldstadt Hagsfeld Rintheim Südstadt Erlachsee Weingartener Moor - Bruchwald Grötzingen Alter Flugplatz Fritschlach Burgau Altrhein Maxau Altrhein Kleiner Bodensee Fritschlach Im Bergfeld Auf dem Ringelberg Schaenäcker Beiertheimer Feld Neubruch 66 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 3.4 Erweiterte Legende – Akteure, Handlungsempfehlungen Der folgende Abschnitt erfüllt eine Doppelfunktion: die einer erweiterten, ausführlichen Legende und als Handlungsempfehlung. Als erweiterte Legende für den zuvor dargestellten Strategieplan erläutert er die im Plan verorteten Maßnahmen. In seiner zweiten Rolle – als Handlungsempfehlung beziehungsweise Sammlung von Handlungsempfehlungen – listet er ein ganzes Set an Werkzeugen für die nachhaltige Entwicklung der Kleingartenanlagen Karlsruhes. Diese „Werkzeugkiste“ beschreibt die verorteten Maßnahmen, nennt Akteure und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen zu ihrer Umsetzung. Darüber hinaus gibt es einen Überblick, welche Bau- und Planungsrechtlichen Anpassungen bei der Umsetzung beachtet und vorgenommen werden müssen. Im Fokus steht dabei die strategische Betrachtung der Kleingartenanlage in ihrem Kontext: Als Bestandteil der Stadt, ihrer Menschen und der Natur. Naturnähe und Lebensqualität – auf dem Weg zur nachhaltigen Kleingartenanlage Kleingärten entwickeln heißt, Lebensräume zu entwickeln – nicht nur für und mit den Kleingärtnern, sondern für die gesamte Stadt und ihre Flora und Fauna. Kleingärten sind keine Inseln, sondern wichtiger Bestandteil der Natur und Landschaft einer Stadt. Die Vielfalt der Karlsruher Anlagen ist prädestiniert dafür, die individuellen Potenziale der einzelnen Anlagen noch weiter zu fördern und die Anlagen über ihre Grenzen hinaus zu denken. Nicht zuletzt im Hinblick auf die „Grüne Stadt“ sollen die Maßnahmen insbesondere die natürliche Vielfalt innerhalb und zwischen den Kleingartenanlagen stärken. In den Aspekten Ökologie und Naturschutz gilt es, vielfältige Strukturen und Habitate sowie naturnahe Gärten im jeweiligen Kontext des Naturraums zu fördern und zu entwickeln. Hierbei können schon kleine Maßnahmen großes bewirken: Brachstreifen, Hecken, Natursteinmauern und Totholz bilden im jeweiligen Bezug zum Standort wertvolle Lebensräume innerhalb des Naturraums. Die Weiterentwicklung der Kleingartenanlagen bildet somit auch eine große Chance für die Biodiversität. Auch weniger intensive Nutzungen, Arten- und Sortenvielfalt, Bodenschutz und Kompostierung tragen zu einem Kleingarten im Einklang mit seiner Natur und Umwelt sowie dem Klimaschutz bei. Zwar unterscheiden sich die biologische und gärtnerische Vielfalt, können aber voneinander profitieren. Finden alte, traditionelle Sorten im Obst- und Gemüsebau wieder einen Platz, kann sich dies positiv auf die Biodiversität auswirken. Um die Entwicklung der Kleingartenanlagen vernetzt zu denken und Aufmerksamkeit für eine naturnahe Entwicklung zu stärken, können Umweltpädagogik, die Kooperation mit Naturschutzakteuren und -verbänden sowie die Teilnahme an Wettbewerben wichtige Meilensteine auf dem Weg zu naturnahen und lebenswerten Kleingartenanlagen sein. Vertiefende Informationen und Empfehlungen bietet zudem das hiesige Know-how des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Karlsruhe e.V.. Mit dem Thema der Biodiversität beschäftigt sich beispielsweise die Broschüre „Artenvielfalt im Kleingarten“.1 Auch eine klimaverträgliche Verkehrsanbindung erhöht die Nachhaltigkeit der Kleingartenanlagen. Dafür soll die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und Fahrrads gefördert werden: mittels einer größere Anzahl sichererer Abstellmöglichkeiten für die Fahrräder sowie einer gute Zugänglichkeit zu Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs in der näheren Umgebung. Insbesondere gilt dies für Anlagen, die im Verkehrsmittel-Split (siehe Kapitel 4. Anhang/separates Dokument „Steckbriefe der Kleingartenanlagen“ unter „Verkehrsmittel der Mitglieder“) einen sehr hohen Autoanteil aufzeigen. Alternativ zum Auto helfen Lastenbikes schwere Materialien und Gerätschaften zu transportieren. 1 Artenvielfalt im Kleingarten. Kleingärtner-Schriftenreihe Nr. 16. Gartenbauamt | 67 Bedeutung, Besonderheiten und Lagemerkmale Hinweise zum Grünsystem Die Anlage ist teilweise zu entwickelnder Teil des innerörtlichen Grünsystems (Freiraumentwicklungsplan 2017, Landschaftsplan2030) und/oder liegt in der grüner Leitstruktur (vergleiche Steckbriefe „Bedeutung im Grünsystem“). Hinweise zum Lokalklima Ökologische Hinweise Hinweise zu Schutzgebieten Ergänzende Grünverbindungen Anlage ist kaltluftproduzierende bioklimatische Entlastungsfläche und/oder Teil einer lokal oder übergeordnet wirksamen Kaltluftleitbahn (vergleiche Steckbriefe „Lokalklimatische Relevanz“). Anlage mit wertvollen Strukturen (wie älteren/markanten Bäumen, Natursteinmauern, Säumen, Hecken oder Gebüschen), Gegebenheiten im Umfeld wie einer Pufferfunktion zu Schutzgebieten, geschützten Biotopen sowie anderen sensiblen Gebieten und/oder mit einer Biotopverbundfunktion (vergleiche Steckbriefe „Ökologische Aspekte“). Anlage liegt in ein oder mehreren Schutzgebieten zum Beispiel Landschaftsschutzgebiet (vergleiche Steckbriefe „Schutzgebiete“). Ergänzende Grünverbindung innerhalb des Grünsystems und mögliche Erweiterungen der Leitstruktur. ö K G S 68 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 ▼ Beschreibung Entwicklungsebene Stadt – Flächenkulisse Neuanlage Kleingartenanlage/ Aktivierung Reservefläche Flächennutzungsplan Neuanlage mit – in der Größe flexiblen – Parzellen für individuelles und kollektives Gärtnern, Gemeinschaftsbereichen sowie öffentlicher Durchwegung. Bei der Neuanlage von Kleingartenanlagen ist darauf zu achten, dass Flächen nicht ausschließlich für individuelles Gärtnern, sondern auch für alternative Formen des Gärtnerns (Urban Gardening) zur Verfügung gestellt werden und dass neben gärtnerischen auch öffentliche Nutzungen integriert werden. Bei der Aktivierung sind zudem Lage, Anbindung, Schutzgebiete sowie freiräumliche, lokalklimatische und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Beispielsweise sind wertvolle natürliche Bestandsstrukturen zu erhalten. Eine tabellarische Auflistung der Reserveflächen findet sich im Anhang auf den Seiten 102 und 103. Ersatz/Rückbau Umnutzung beziehungsweise Wegfall einer Kleingartenanlage aufgrund von Flächennutzungskonkurrenzen im Flächennutzungsplan oder anlagenspezifischen Gründen (zum Beispiel durch Beeinträchtigungen wie hohem Verkehrslärm, erschwerter Zugänglichkeit; zu den anlagenspezifischen Gründen: vergleiche Steckbriefe). Suche nach Ersatzfläche im (unmittelbaren) Umfeld der Anlage. Entwicklungsebene Stadt – Suchraum alternative Gartenformen Suchraum Urban Gardening Innerhalb dieses Suchraums soll nach geeigneten Flächen für die Bedarfe der Umgebung gesucht werden. Dafür: Neuanlage von konkreten Flächen. Besonderes Potenzial für Urban- Gardening-Initiativen, beispielsweise Anknüpfen an bestehende Initiativen. Hohes Interesse am gemeinschaftlichen Gärtnern im Umfeld, erfolgreiche temporäre Initiativen, beispielsweise im Rahmen der Anpackerprojekte (Grüne Stadt). Individuell: Flächen für individuelles Urban Gardening in der Stadt, differenziert nach Stadtstrukturtypen (unter anderem in Anbauflächen auf privaten Balkonen, in privaten Gärten, Wandflächen, Dachflächen). Kollektiv: Flächen für kollektives Gärtnern, differenziert nach Stadtstrukturtypen. Potenzial für kollektives Gärtnern beispielsweise auf Dachflächen, Wandflächen, im öffentlichen Raum (auf Platzflächen, in Parkanlagen). Suchraum Urban Farming Suchräume sind Bereiche, in denen nach geeigneten Flächen für die Urban-Farming-Bedarfe der Umgebung gesucht werden soll. Bei dieser schematischen Darstellung handelt es sich nicht um räumlich konkrete Flächenvorschläge. Innerhalb der Suchräume Neuanlage von Urban Farming auf siedlungsnahen landwirtschaftlichen Flächen (Ackerflächen) – nicht innerhalb wertvoller Landschaftsbereiche und auf vorhandenem Grünland sowie wertvoller Brachen) und unter Beachtung der Rahmenbedingungen und Restriktionen. Umwidmungen (beispielsweise von Grünland) kommen für die Nutzung nicht in Betracht. Auf geplanten Wohn- und Mischbauflächen (Flächennutzungsplan 2030) auch als temporäre Zwischennutzung möglich. Synergie mit Landwirten. Saisonale Pacht der Flächen durch die Nutzer. Flexible Parzellengrößen. Beispiele: unter anderem Krautgarten München, Ackerdemie Karlsruhe, siehe Kapitel 1.4 Alternative Formen des Gärtnerns und die darin aufgeführten Best-Practice-Beispiele. Direktvermark- tung Urban Farming mit Potenzial der Direktvermarktung. Potenzial für Direktvermarktung aufgrund der Siedlungsnähe. Suchraum für Direktvermarktung an die Fläche angrenzend oder in unmittelbarar Nähe (Marktplatz, öffentlicher Platz). Gartenbauamt | 69 ▼ Beschreibung ▼ Akteure und Handlungsempfehlungen Stadt/Stadtverwaltung/Stadtplanungsamt/Gartenbauamt/Bürgervereine Synergien mit öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Pflegeheime, Seniorenwohnheime, sonstige Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kliniken) im näheren Umfeld schaffen. Bei Aktivierung der Reserveflächen den Flächennutzungsplan im Bezug auf die Nutzung anpassen (Dauerkleingärten). Priorisierung der Reserveflächen (siehe Anhang Seite 102 und 103): 1. Reserveflächen mit vorteilhaften Lagekriterien und hoher Priorität für eine mittelfristige Aktivierung. 2. Langfristige Aktivierung zum Ausgleich für Kleingartenanlagen, die aufgrund von Konflikten mit Flächennutzungsplan-Ausweisung (Flächennutzungsplan 2030) zukünftig ggf. umgenutzt werden. 3. Reservefläche mit lagebedingt niedriger Priorität für eine Aktivierung. Stadt/Stadtverwaltung/Stadtplanungamt/Gartenbauamt/Bürgervereine Bemessung der Ersatzfläche nach Anzahl der Parzellen, die umgenutzt werden. Für die Konzeption der Ersatzfläche vgl. Maßnahmenbeschreibung und Handlungsempfehlung der Neuanlage oder der Erweiterung einer Kleingartenanlage. Für einen gut organisierten und zeitlich begrenzten Übergang sollen jeweils „Verlagerungskonzepte“ angegangen werden. Stadt/Stadtverwaltung/Gartenbauamt/Landwirte/Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V./Stadtteilvereine Differenzierung des Angebots nach Stadtstrukturtypen, die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen erfolgt projektbezogen (beispielsweise Nutzung von Dachflächen, Innenhöfe, Angebote im öffentlichen Raum). Differenzierung der Angebote in privates und kollektives Gärtnern. Temporäres Gärtnern als Initialprojekte möglich ebenso wie saisonal sich wiederholende Projekte. Synergien mit öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Pflegeheime, Seniorenwohnheime, sonstige Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kliniken), Initiativen und Stadtteilvereinen im näheren Umfeld schaffen. Weitere Hinweise zu der Organisation des Urban Gardening auf Seite 71 und 83. Zu berücksichtigende Restriktionen: Bodenschutz- und Altlastenkataster – gegebenenfalls bodenschutzrechtliche Untersuchungen hinsichtlich der Wirkungspfade Boden-Mensch und/oder Boden-Pflanze durchführen. Standortbedingungen oder naturräumliche Gegebenheiten. Empfehlung: Repräsentative Bodenuntersuchung zur Eignung des Anbaus von Nahrungspflanzen und direktem Kontakt von Kindern mit Bodenmaterial, alternativ Pflanzkästen und Hochbeete mit Wurzelsperrfolie zur Vermeidung des Kontakts von Nahrungspflanzen mit dem Untergrund. Stadt/Stadtverwaltung/Liegenschaftsamt/Naturschutzbehörde/Landwirte/Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V./Bürgervereine Bei der Umsetzung sind folgende Rahmenbedingungen und Restriktionen zu berücksichtigen: Standortbedingungen/naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Naturschutzbelange, Schutzgebiete, Biotopverbund, Kompensationsflächen, Bodenschutz- und Altlastenkataster. Gegebenenfalls sind auch bodenschutzrechtliche Untersuchungen hinsichtlich der Wirkungspfade Boden-Mensch und/oder Boden-Pflanze erforderlich. Im Bereich vorhandener Schutzgebiete sind die Möglichkeiten eingeschränkt, die jeweiligen Schutzgebiete sind zu beachten (insbesondere die Landschaftsschutzgebiete „Füllbruch-Vokkenau“, „Südliche Hardt“ und das geplante „Neureuter Feldflur“). Hier bedarf es in konkreten Fällen einer vertieften Abstimmung, Flächen für Urban Farming müssen mit Blick auf die Verträglichkeit mit dem jeweiligen Schutzzweck geprüft werden und grundsätzlich gemäß den Leitlinien der biologischen Landwirtschaft oder ökologischer Anbaumethoden erfolgen. Einbeziehen der Unteren Naturschutzbehörde und Sachverstand des Landwirts. In Kooperation mit den vorhandenen Landwirten sollen Bewirtschaftungsformen etabliert werden, die für die Dauer einer Saison eine direkte Nutzung durch Endverbraucher ermöglichen. (Beispiele: unter anderem Krautgarten München, Ackerdemie Karlsruhe, siehe Seite 15 und 26). Die Koordination erfolgt zum Beispiel durch eine kommunale Stelle, die entsprechende Interessierte aus der Bürgerschaft mit Landwirten zusammenbringt. Vorbereitende Arbeitsschritte (Düngen, Pfügen, Eggen, Ansaaten etc.) werden vom Landwirt erbracht. Pflege, Wässern, Jäten und Ernten können die Nutzenden. Es werden keinerlei bauliche Maßnahmen (Laube, Einfriedung) benötigt und die Flächen wandern im Zuge einer üblichen Fruchtfolge, so dass keine private Inbesitznahme erfolgt. So eignet sich diese gärtnerische Nutzungsform auch zur Zwischennutzung auf Bauerwartungsland. Kriterien der Flächengestaltung: 1.) reine landwirtschaftliche Nutzung (keine Freizeitnutzungen oder reine Gartennutzung, keine Tierhaltung); 2.) innerhalb von Suchräumen nur auf bestehenden Ackerflächen und kleinen oder kleinteiligen, alternierenden Teilflächen; 3.) Flächengröße: 20 bis 100 Parzellen flexibler Größen (ab circa 50 Quadratmeter, insgesamt etwa 0,15 bis 1 Hektar); 4.) keine baulichen Maßnahmen (Laube, Einfriedung). Stadt/Stadtverwaltung/Liegenschaftsamt/Marktamt/Landwirte Kooperation mit Landwirten suchen. 70 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Entwicklungsebene Stadt – Suchraum Alternative Gartenformen – Urban Gardening Urban Gardening – kollektiv Gemeinschaftsgärten als individuelle und kollektive Gartennutzungen. Besonderes Potenzial für Urban Gardening - Initiativen, zum Beispiel Anknüpfen an bestehende Initiativen. Hohes Interesse am gemeinschaftlichen Gärtnern im Umfeld, erfolgreiche temporäre Initiativen, zum Beispiel im Rahmen der Anpackerprojekte (Grüne Stadt). Differenzierung des Angebots nach Stadtstrukturtypen. Produktive Dächer Intensive Begrünung von Flachdächern Individueller Anbau auf privaten Balkonen Individueller Anbau in privaten Gärten Kollektive Gartennutzung im Inneren Gemeinschaftsfördernde Angebote im raumhaltigen Rand (Synergien, Mehrwert Freizeitqualität) Vertikale essbare Begrünung von Brandwänden zum Beispiel Wein, Kiwi Maßnahme Beschreibung Gartenbauamt | 71 Die Wiederentdeckung des Erntens 45Die Wiederentdeckung des Erntens44 Eine Metropolitane Nahrungsstrategie. Lebensmittelproduktion, -veredelung und -vermarktung einerseits und alltägliche sowie festive Nahrungszuberei- tung werden aus getrennten Welten und Räumen wieder zusammengeführt. Die Farm in Freiham als Teil einer umfassenden Nahrungsstrategie wird vielfältige Interak- tionen generieren, Pioniere ermuntern und mikroinvasiv in der ganzen Stadt wirken. Dafür kann auf viele erfolgreiche Initiativen aufgebaut werden: Die städtischen Höfe, das Krautgarten-Pro- gramm, die Serie der Bauernmärkte, der Viktualien- markt, die Grüngürtel-Bauernhöfe, die über 4000 ha landwirtschaftliche Fläche in München. Über gezielte Einbeziehung der Gastronomie und der kulturellen Viel- falt der Metropole wird eine Erneuerung der Esskultur und Alltagsküche erreicht, der Mittagessen in Kindergär- ten und Schulen. Landbewirtschaftung und Kochkünste sind initiativer Teil einer zukunftsträchtigen Nahrungs- ökonomie. Die Vernetzung, Interaktivität und Neufindung der ein- zelnen Bausteine der Agropolis werden in einem Nah- rungsstadtplan abgebildet. Dabei geht es nicht um Bilder, sondern konkret darum, die Bewegungen des Erntens im alltäglichen Tagesablauf der metropolitanen Münchener als Motor von Raumproduktion zu begreifen. Damit wird einer neudefinierten Landwirtschaft, als re- gionaler Landwirtschaft, auch der notwendige Platz ein- geräumt, in Bezug auf Flächenversiegelung, Ausgleich- flächen, Ansprüchen von Naturschutz und Freizeit. Das erneuerte Verständis von agrarischer Kulturlandschaft löst Veränderungen in Wahrnehmungs- und Planungs- prozessen aus. München verfügt - was kaum jemand weiß - über 100 landwirtschaftliche Betriebe mit durchschnittlich 55 ha (teilweise mit Pachtflächen außerhalb) und 4900 ha land- und forstwirtschaftliche Fläche im Stadtgebiet. Im Nahrungsstadtplan werden die Vernetzung, Interaktivität und Neufin- dung der einzelnen Bausteine der Agropolis München abgebildet. Die Wiederentdeckung des Erntens30 Agropolis Freiha m Agropolis Die Wendeschleife am Sendlinger Tor wird eine Viktualienstation in der Innen- stadt, die Agropolis Freiham bekannt macht. Die Wiederentdeckung des Erntens 31 Agropolis Freiha m Agropolis Die Viktualientram auf der Linie 19 bringt vom Agrikulturpark Freiham frische Lebensmittel mitten in die Stadt. Das Geschmackserlebnis, die Ernte- Erfahrung und das zum Anbau not- wendige Wissen wird in Freiham von den MünchnerInnen gesam- melt. Mit der Viktualientram und entlang deren Route wandert die urbane Praxis des Säens und Erntens in die Stadt hinein. In allen städti- schen Quartieren entstehen nach und nach immer mehr Initiativen, die das Wissen und die Begeiste- rung für die urbane Landwirtschaft aufgreifen und anwenden. Entlang der Strecke der Viktualientram zwi- schen Freiham und dem Stadtkern entstehen als erstes Initiativen, die auf Agropolis Freiham aufbauen. Die günstige direkte Erreichbarkeit der Farm und der Geschmack des Münchener Saisongemüses über- zeugen nicht nur die Münchener Feinschmecker in einer Gabelum- drehung. Die Viktualientram Linie 19 wird morgens in Freiham direkt von der Farm und von Bauern der Region beliefert und fährt Richtung Innen- stadt, wo sie die Viktualienstände an den Haltepunkten mit frischem Obst und Gemüse beliefert. An den Haltestellen Willibaldplatz in Laim und am Sendlinger Tor in der Innenstadt hat die Tram eine längere Aufenthaltsdauer und wird so zum fahrenden "Viktualien- markt", indem direkt aus der Tram heraus verkauft wird. So entsteht für alle Münchner ein neues Bild für Frische und Regio- nalität der Lebensmittel. Durch den hohen Wiedererkennungswert und die große Mobilität der Tram wird die neue Kultur, der Lebensstil und das Wissen wie beim Samenflug in der gesamten Stadt verbreitet. Nach und nach werden die Tramlinien von Norden, Osten und Süden in die Stadt, wie z.B. Parkstadt Schwa- bing oder Bogenhausen/Oberföh- ring als Viktualienlinie (Green Line) ausgebaut. Viktualientram Biergarten Anlieferung Wochenmarkt Trammarkt Viktualien Biergarten Anlieferung Wochenmarkt Trammarkt Ti te lfo to : A gr op ol is ; F ot o: M ar tin S ai le r www.agropolis-muenchen.de ist ein Beitrag zu: Open Scale | young & local ideas | München 2009. Interdisziplinärer Ideenwettbewerb. Ein Pilotprojekt im Rahmen der „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ des BMVBS / BBSR. Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung Inhalt „Die Wiederentdeckung des Erntens im urbanen Alltag“ Seite 4 6 Agropolis München möchte ein regionales Nahrungsmittelnetzwerk von Produktion bis zur Zube- reitung zu einem Schwerpunkt der Stadtenwicklung machen. 12 Der Agrikulturpark Freiham ist ein Bildungs-, Versuchs- und Vermittlungszentrum für ökologische Land- wirtschaft mit metropolitanem Fokus und 7000 Obstbäumen. 30 Die Viktualientram transportiert frische Lebensmittel bis in die Innenstadt - und streut Ideen einer Urbanen Landwirtschaft wie Samen aus. 46 Ein Münchener Nahrungsstadtplan zeigt bereits bestehende Initiativen im Bereich Ernährung und die Möglich- keit der Vernetzung, Interaktivität und Neufi ndung der einzelnen Bausteine einer zukünftigen metropolitanen Nahrungsstrategie 4 Sagen Sie jetzt nichts 6 Fünfzig Zeilen & Die Ästhetikfrage 8 Stil leben 52 Da kommt was auf uns zu 54 Agropolis-Quintett 56 Agropolis-Puzzle 57 Gewinnen, Impressum 58 Schulgärten aus Amsterdam München wächst! Agropolis möchte in München eine metropolitane Nahrungsstrategie an- regen, die von der Produktion bis zur Zubereitung sowohl eine zukunftsfä- hige Nahrungsökonomie artikuliert als auch räumlich erfahrbar und erkennbar wird. Im Mittelpunkt stehen die Förde- rung von Eigenanbau und nachhaltigem Umgang mit der Ressource Boden. Das Ernten wird wieder Teil der alltäglichen Lebensabläufe in der Stadt. Als Modell- projekt wird für das Stadtentwicklungs- gebiet Freiham ein Agrikulturpark in den Prozeß der Bebauung integriert, der für öff entliche und private Räume eine zu- sätzliche Dimension städtischer Lebens- qualität erschließt. In Freiham entsteht eine neuartige, attraktive Atmosphäre. Von dort ausgehend trägt entlang der vorgesehenen Erschließungssysteme die Viktualientram Nahrungsmittel und Ide- en Urbaner Landwirtschaft mitten in die Stadt. In diesem weiteren Fokus werden mit einer Reihe von Maßnahmen auch innerstädtischere Räume urbar gemacht und immer mehr Münchner in Verbin- dung mit Praktiken der Ernährungsver- sorgung gebracht. Schließlich stellt Agro- polis die Kraft von Landbewirtschaftung zur Klärung zersiedelter Areale des ge- samten Metropolgebiets zur Diskussion, im Hinblick auf regionale Netzwerke und Raumbeziehungen. Ti te lfo to : A gr op ol is ; F ot o: M ar tin S ai le r www.agropolis-muenchen.de ist ein Beitrag zu: Open Scale | young & local ideas | München 2009. Interdisziplinärer Ideenwettbewerb. Ein Pilotprojekt im Rahmen der „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ des BMVBS / BBSR. Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung Inhalt „Die Wiederentdeckung des Erntens im urbanen Alltag“ Seite 4 6 Agropolis München möchte ein regionales Nahrungsmittelnetzwerk von Produktion bis zur Zube- reitung zu einem Schwerpunkt der Stadtenwicklung machen. 12 Der Agrikulturpark Freiham ist ein Bildungs-, Versuchs- und Vermittlungszentrum für ökologische Land- wirtschaft mit metropolitanem Fokus und 7000 Obstbäumen. 30 Die Viktualientram transportiert frische Lebensmittel bis in die Innenstadt - und streut Ideen einer Urbanen Landwirtschaft wie Samen aus. 46 Ein Münchener Nahrungsstadtplan zeigt bereits bestehende Initiativen im Bereich Ernährung und die Möglich- keit der Vernetzung, Interaktivität und Neufi ndung der einzelnen Bausteine einer zukünftigen metropolitanen Nahrungsstrategie 4 Sagen Sie jetzt nichts 6 Fünfzig Zeilen & Die Ästhetikfrage 8 Stil leben 52 Da kommt was auf uns zu 54 Agropolis-Quintett 56 Agropolis-Puzzle 57 Gewinnen, Impressum 58 Schulgärten aus Amsterdam München wächst! Agropolis möchte in München eine metropolitane Nahrungsstrategie an- regen, die von der Produktion bis zur Zubereitung sowohl eine zukunftsfä- hige Nahrungsökonomie artikuliert als auch räumlich erfahrbar und erkennbar wird. Im Mittelpunkt stehen die Förde- rung von Eigenanbau und nachhaltigem Umgang mit der Ressource Boden. Das Ernten wird wieder Teil der alltäglichen Lebensabläufe in der Stadt. Als Modell- projekt wird für das Stadtentwicklungs- gebiet Freiham ein Agrikulturpark in den Prozeß der Bebauung integriert, der für öff entliche und private Räume eine zu- sätzliche Dimension städtischer Lebens- qualität erschließt. In Freiham entsteht eine neuartige, attraktive Atmosphäre. Von dort ausgehend trägt entlang der vorgesehenen Erschließungssysteme die Viktualientram Nahrungsmittel und Ide- en Urbaner Landwirtschaft mitten in die Stadt. In diesem weiteren Fokus werden mit einer Reihe von Maßnahmen auch innerstädtischere Räume urbar gemacht und immer mehr Münchner in Verbin- dung mit Praktiken der Ernährungsver- sorgung gebracht. Schließlich stellt Agro- polis die Kraft von Landbewirtschaftung zur Klärung zersiedelter Areale des ge- samten Metropolgebiets zur Diskussion, im Hinblick auf regionale Netzwerke und Raumbeziehungen. werkstatt münchen | studio wien | co-working köln s t u d i o @ b a u c h p l a n . d e w w w. b a u c h p l a n . n e t bauchplan AGROPOLIS MÜNCHEN Die Wiederentdeckung des Erntens im urbanen Alltag auftraggeber landeshauptstadt münchen leistungsphase wettbewerbsbeitrag, studie für 10 umsetzungsbausteine kooperation team agropolis münchen auszeichnung 1. preis open scale wettbewerb: young and local ideas 2009 ausstellung a6 architekturwoche bayerische architektenkammer 2010; ansichtssache? rathausgalerie marienplatz münchen 2010; agropolis - new urban devices architettura comunità, parma (i) Agropolis möchte in München eine metropolitane Nahrungsstrategie anregen, die von der Produktion bis zur Zubereitung sowohl eine zukunftsfähige Nahrungsökonomie artikuliert als auch räumlich erfahrbar und erkennbar wird. Im Mittelpunkt stehen die Förderung von Eigenanbau und nachhaltigem Umgang mit der Ressource Boden. Das Ernten wird wieder Teil der alltäglichen Lebensabläufe in der Stadt. Als Modellprojekt wird für das Stadtentwicklungsgebiet Freiham ein Agrikulturpark in den Prozess der Bebauung integriert, der für öffentliche und private Räume eine zusätzliche Dimension städtischer Lebensqualität erschließt. In Freiham entsteht eine neuartige, attraktive Atmosphäre. Von dort ausgehend trägt entlang der vorgesehenen Erschließungssysteme die Viktualientram Nahrungsmittel und Ideen Urbaner Landwirtschaft mitten in die Stadt. In diesem weiteren Fokus werden mit einer Reihe von Maßnahmen auch innerstädtischere Räume urbar gemacht und immer mehr Münchner in Verbindung mit Praktiken der Ernährungsversorgung gebracht. Schließlich stellt Agropolis die Kraft von Landbewirtschaftung zur Klärung zersiedelter Areale des gesamten Metropolgebiets zur Diskussion, im Hinblick auf regionale Netzwerke und Raumbeziehungen. Stadt/Stadtverwaltung/Gartenbauamt/Landwirte/Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V./Bürgervereine Synergien mit öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Pflegeheime, Seniorenwohnheime, sonstige Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kliniken), Initiativen und Stadtteilvereinen im näheren Umfeld schaffen. Bei der Umsetzung sind die Restriktionen zu Altlasten zu beachten. Ausführliche Hinweise dazu auf Seite 69. Beispiel Agropolis München In den im Kleingartenentwicklungsplan als Suchräume ausgewiesenen Potenzialflächen für Urban Gardening wird nach Stadtstrukturtypen unterschieden. Der Wettbewerbsbeitrag „Agropolis München. Die Wiederentdeckung des Erntens im urbanen Alltag“, Open Scale Wettbewerb, Stadt München, 2009 (Mitverfasser: bauchplan, 1. Preis) zeigt beispielhaft, wie Stadträume und Flächen im privaten und öffentlichen innerstädtischen Raum, differenziert nach Stadtstrukturtypen, über das Gärtnern neu qualifiziert werden können. In der Grafik (unten) wird besonders das Potenzial deutlich, das in der produktiven Nutzungen von Dachlandschaften – für individuelles oder kollektives Gärtnern – steckt. Im Freiluftsupermarkt, realisiert in München Freiham und Wien Atzgersdorf, konnte bauchplan ).( einen Teil des Konzepts „Agropolis München“ ab 2015 erfolgreich umsetzen; das Projekt ist auf den Folgeseiten beschrieben. Urban Gardening in Karlsruhe Beispiele für bereits bestehende Urban Gardening Initiativen in Karlsruhe stellen die Projekte der Fächergärtner dar, außerdem die Initiative Rausindengarten, der Soziale Garten/Initial e.V., die Urban Gardening Fläche in Beiertheim-Bulach und das Format der Anpackerprojekte der Stadt Karlsruhe als Format für Beteiligung und Umsetzung. Von den Fächergärtnern wurden Urban Gardening Projekte an einer Vielzahl an Orten initiiert: im Otto-Dullenkopf-Park, in der Hildapromenade, am Kronenplatz, in der Südweststadt, in Mühlburg, sowie temporäre Projekte wie der temporäre Gemeinschaftsgarten in der Kaiserstraße im Rahmen der „Anpackerprojekte”, die durch die Stadt Karlsruhe als Initialprojekte gefördert werden. In Kapitel 1. sind die bestehenden Projekte ausführlich beschrieben und verortet. Projekt: Agropolis München. Die Wiederentdeckung des Erntens im urbanen Alltag Auftraggeber: Landeshauptstadt München Leistungsphase: Wettbewerbsbeitrag, Studie für 10 Umsetzungsbeispiele Kooperation Team Agropolis München Auszeichnung 1. Preis Open Scale Wettbewerb: young and local ideas 2009 Akteure und Handlungsempfehlungen 72 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Entwicklungsebene Stadt – Suchraum Alternative Gartenformen – Urban Farming Urban Farming Direktvermarktung Neuanlage Urban Farming auf landwirtschaftlichen Flächen als Teil der siedlingsnahen Stadtlandschaft. Synergie mit Landwirten. Saisonale Pacht der Flächen durch die Nutzer. Flexible Parzellengrößen. Keine baulichen Maßnahmen (Laube, Einfriedung). (Beispiele: Krautgarten München, Ackerdemie Karlsruhe, siehe Kapitel 1.) Urban Farming mit Potenzial der Direktvermarktung, zum Beispiel aufgrund der Siedlungsnähe. Suchraum für Direktvermarktung an die Fläche angrenzend oder in unmittelbarer Nähe (Marktplatz, öffentlicher Platz). Selbsterntefelder im „klassischen“ Stil wie Erdbeerfeld als regionale Ergänzungsver- sorgung, individuell betrieben von örtlichen Landwirten. Obstbaumreihen als Feldgehölze zur öffentlichen Ernte; kommunikativ unterstützt zum Beispiel kommunal oder www.mundraub.org Krautgärten als öffentlich-private Partnerschaft örtlicher Landwirte mit organisatorischer Unterstützung der Stadt Karlsruhe zur Vermittlung von einjährigen Feldparzellen, die vom Landwirt her- gerichtet und bestellt und von individuellen Mietern gepflegt und geerntet werden. Klassische landwirtschaftliche Feldnutzung Maßnahme Beschreibung Gartenbauamt | 73 Stadt/Stadtverwaltung/Liegenschaftsamt/Landwirte/Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. Bei der Umsetzung sind verschiedene Rahmenbedingungen und Restriktionen zu beachten. Ausführliche Hinweise dazu auf Seite 68 und Seite 69. Kriterien der Flächengestaltung vergleiche Seite 69. Stadt/Stadtverwaltung/Liegenschaftsamt/Marktamt/Landwirte Kooperation mit Landwirten suchen. Workshops und partizipative Formate zu den Themen Nahrungsmittel- und Wissensproduktion. Beispiele für Urban Farming Initiativen in Karlsruhe ...sind der Allmendeacker in Grötzingen und die Ackerdemie im Eisenhafengrund Durlach. Bei den bestehenden Initiativen steht die Nahrungsmittel- und Wissensproduktion im Vordergrund. So wurde beispielsweise im Eisenhafengrund in Durlach in Kooperation mit Umweltverbänden ein Obstbaumlehrpfad realisiert zur Vermittlung der ökologischen Bedeutung der Streuobstwiesen als Lebensraum für heimische Tiere und Pflanzen. Im Kleingartenentwicklungsplan werden weitere Suchräume für Urban Farming ausgewiesen sowie Flächen mit Potenzial der Direktvermarktung. Akteure und Handlungsempfehlungen 74 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Urban Gardening Angebote, wie zum Beispiel Freiluftsupermarkt als Stadtenwicklungs werkzeug als Zwischennutzung zwischen Landwirtschaft und Bebauung Klassische landwirtschaftliche Feldnutzung Voranschreitende Bautätigkeit auf Stadtentwicklungsflächen Entwicklungsebene Stadt – Urban Farming und Urban Gardening als Stadtteilentwicklungswerkzeug Urban Farming Urban Gardening und Urban Farming Angebote sind Bestandteile der siedlungsnahen Stadtlandschaft. Können auch in unmittelbarer räumlichen Nähe und in Kombination mit Freizeitangeboten realisiert werden. Das folgende Beispiel zeigt, wie das Gärtnern als Stadtentwicklungswerkzeug eingesetzt werden kann und baulichen Entwicklungen vorangehen kann, indem Flächen qualifiziert werden. Maßnahme Beschreibung Gartenbauamt | 75 Stadt/Stadtverwaltung/Liegenschaftsamt/Landwirte/Bürgervereine Bei der Umsetzung sind verschiedene Rahmenbedingungen und Restriktionen zu beachten. Ausführliche Hinweise dazu auf Seite 68 und Seite 69. Kriterien der Flächengestaltung vergleiche Seite 69. Beispiel Freiluftsupermarkt Der Freiluftsupermarkt, realisiert in München Freiham und in Wien Atzgersdorf (Verfasser: bauchplan) zeigt exemplarisch, wie Urban Gardening im öffentlichen Raum ausgestaltet und parallel zu Flächen für das Gärtnern städtischer Raum mit hoher Freiraumqualität angeboten werden kann. Das Projekt ist ein besonderes Beispiel für urbanes Gärtnern, da die Zwischennutzung der Flächen ihrer Entwicklung vorausgeht. Durch die frühe Beteiligung der späteren Stadtbewohner über das Gärtnern ist das Projekt gleichzeitig ein Beispiel für integrative Stadtentwicklung. Freiluftsupermarkt Freiham. Projekt: bauchplan ).( Auftraggeber: Landeshauptstadt München, Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH, Wohnbaugenossenschaft Wien Süd, Bezirk Liesing, Verein Lokale Agenda 21 Zeitraum: seit 2015 Leistungsphase: 1 bis 9 Größe: circa 10.000 Quadratmeter (München), 3.500 Quadratmeter (Wien) Kooperation: Kartoffelkombinat Verein, die urbanauten, T. Cebulsky, F23. wir.fabriken Akteure und Handlungsempfehlungen 76 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Entwicklungsebene Quartier und Kleingartenanlage Öffentliche Durchwegung Potenzial für öffentliche Durchwegung durch die Kleingartenanlage. Grund: Mehrwert auf Quartiersebene sowie auf gesamtstädtischer Ebene durch Auflösung der Barrierewirkung der Anlage und Schaffung eines hochwertigen, grünen und sicheren Fuß- beziehungsweise Radwegs. Gegebenenfalls Auflösung von Parzellen beziehungsweise Reduktion der Parzellengröße. Besondere Gründe für die öffentliche Durchwegung: Vorhandene Barrierewirkung für das Quartier, besondere Lage im Klimaanpassungsplan. Besondere Gründe für die öffentliche Durchwegung: Vorhandene Barrierewirkung für das Quartier, besondere Lage im Klimaanpassungsplan. Öffnungen und Verbindungen an strategischen Punkten in der Stadt Begleitende Baumreihen Maßnahme Beschreibung Gartenbauamt | 77 Stadt/Stadtverwaltung/Gartenbauamt/Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V./Kleingartenvereine Synergien mit öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Pflegeheime, Seniorenwohnheime, sonstige Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kliniken) im näheren Umfeld schaffen. Beispiel Lahnaue Gießen Das Projekt Lahnaue Gießen ist ein Beispiel für eine klare Öffnung der Kleingartenanlage über eine neue gut ausgeleuchtete Wegeachse. Das Projekt wurde von 2010 bis 2014 von A24 Landschaft im Rahmen der Landesgartenschau Gießen 2014 realisiert. Die öffentliche Durchwegung wird als Maßnahme im Kleingartenentwicklungsplan an strategischen Punkten vorgeschlagen, an denen eine Barrierewirkung für das Quartier vorliegt oder falls aufgrund übergeordneter Planwerke eine Durchwegung Sinn macht. Im Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe werden Anlagen herausgearbeitet, in denen es Potenzial für eine neue Wegeführung gibt, die konkrete Ausgestaltung des Weges erfolgt in einer nächsten Planungsphase. Die öffentliche Durchwegung bietet Potenzial für neue Baumreihen und Möblierung. Grüner Korridor. Wiesen- und Kleingartenpark Lahnaue Gießen 2014. Lahnaue Gießen Wiesen- und Kleingartenpark als Teil der Park- und Landschaftsgestaltung im Rahmen der Landesgartenschau Gießen 2014 Landschaftsarchitekten: A24 Landschaft Bearbeitungszeitraum: 2010 bis 2014 Größe: 2,3 Hektar Bausumme: 3 Millionen Euro Bauherr: Stadt Gießen 1. Preis Wettbewerb 2010 Akteure und Handlungsempfehlungen 78 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Entwicklungsebene Quartier und Kleingartenanlage Kleingarten-Park Potenzial für die Anlage eines öffentlichen Kleingartenparks innerhalb einer bestehenden Kleingartenanlage. Grund: die Anlage stellt einen wichtigen Grünraum und/oder klimatischen Entlastungsraum für das benachbarte Quartier dar. Aufhebung und gegebenenfalls Nachverdichtung bestehender Parzellen. Ziel: Qualifizieren der Kleingartenanlage/Aufenthaltsqualität. Gegebenenfalls vorhandene Spielflächen integrieren und für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Umsetzung/Gestaltung: Je nach Kleingartenanlage Ausstattung mit Bauminseln und Großbäumen sowie Bänken und weiterer Parkmöblierung prüfen. Öffnung und Schaffung von Gemeinschaftsbereichen Spielangebote Spazierwege Sitzgelegenheiten Maßnahme Beschreibung Gartenbauamt | 79 Stadt/Stadtverwaltung/Gartenbauamt/Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V./Kleingartenvereine/Bürgervereine Synergien mit öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Pflegeheime, Seniorenwohnheime, sonstige Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kliniken) im näheren Umfeld schaffen. Beispiel Lahnaue Gießen Auch für die Öffnung der Kleingartenanlage zum Kleingartenpark ist das Beispiel des im Rahmen der Landesgartenschau Gießen von A24 Landschaft realisierten Projekts des Ufer-, Wiesen- und Kleingartenparks in der Lahnaue ein viel zitiertes Beispiel. Die öffentliche Durchwegung der Kleingartenanlage in Kombination mit Parkflächen und neuen Aufenthaltsbereichen stellt ein Beispiel für eine Qualifizierung der Kleingartenanlage als Freiraum mit Aufenthaltsqualität für die Öffentlichkeit dar. Der Kleingartenpark bietet Potenzial für die Ausstattung der Kleingartenanlage mit Bauminseln, die Neupflanzung von Großbäumen sowie für weitere Möglichkeiten der Parkmöblierung, zum Beispiel eine mobile Bibliothek, wie es in einzelnen Anlagen in Karlsruhe bereits angedacht ist. Grüner Korridor. Wiesen- und Kleingartenpark Lahnaue Gießen 2014. Lahnaue Gießen Wiesen- und Kleingartenpark als Teil der Park- und Landschaftsgestaltung im Rahmen der Landesgartenschau Gießen 2014 Landschaftsarchitekten: A24 Landschaft Bearbeitungszeitraum: 2010 bis 2014 Größe: 2,3 Hektar Bausumme: 3 Millionen Euro Bauherr: Stadt Gießen 1. Preis Wettbewerb 2010 Akteure und Handlungsempfehlungen 80 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Entwicklungsebene Quartier und Kleingartenanlage Nachverdichtung Nachverdichtung einer bestehenden Kleingartenanlage durch Teilung bestehender Parzellen. Nachverdichtung als planerische Maßnahme in Stadtteilen mit hohem Interesse der Bürger am Gärtnern und in Kleingartenanlagen mit besonders großen Parzellen und/ oder durchschnittlichen Parzellengrößen über 300 Quadratmetern. Anmerkung: Feststellung des augenscheinlichen Potenzials zur Nachverdichtung im Rahmen der Ortsbegehung/Erstellen der Steckbriefe der Kleingartenanlagen. Mitmach-Park Weinstadt Planung Gärten, Park und Beteiligungsverfahren Landschaftsarchitekten: A24 Landschaft Bearbeitungszeitraum: 2015 bis 2021 Bauherr: Stadt Weinstadt Bausumme/Fördersumme: 5 Millionen Euro Fläche: 10 Hektar Verfahren: Planungskonkurrenz zur interkommunalen Remstal Gartenschau 2019 Maßnahme Beschreibung Gartenbauamt | 81 Gartenbauamt/Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V./Kleingartenvereine/Pächter Organisation durch Kleingartenvereine. Beispiel Mitmach-Park Weinstadt Die Nachverdichtung von bestehenden Kleingarten- anlagen durch das Angebot von kleineren Parzellen im Bestand ist eine Möglichkeit, eine größere Anzahl an Parzellen bei gleichbleibender Gesamtfläche anzubieten. Der Mitmach-Park in Weinstadt, A 24 Landschaft, 2017 bis 2021, ist keine Nachverdichtung einer bestehenden Kleingartenanlage, aber ein Beispiel dafür, wie bei der Neuanlage einer Parkfläche Produktionsflächen mit flexiblen Größen für den individuellen Anbau von Obst und Gemüse in die Parkfläche integriert werden können. Die Nachfrage nach kleineren Flächen nimmt in vielen Städten zu, das Interesse ist vor allem bei „Garten- Anfängern“ groß. Beteiligung. Bauworkshop Auftaktfest Mitmach-Park Weinstadt 2017. Akteure und Handlungsempfehlungen 82 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Gemeinschaftsgärten als kollektive Gartennutzungen „shared gardening” Entwicklungsebene Quartier und Kleingartenanlage Urban Gardening – kollektiv Gemeinschaftsgärten als kollektive Gartennutzungen innerhalb einer bestehenden Kleingartenanlage. Besonderes Potenzial für Urban Gardening - Initiativen, zum Beispiel Anknüpfen an bestehende Initiativen. Hohes Interesse am gemeinschaftlichen Gärtnern im Umfeld, erfolgreiche temporäre Initiativen, zum Beispiel im Rahmen der Anpackerprojekte. Maßnahme Beschreibung Gartenbauamt | 83 Stadt/Stadtverwaltung/Gartenbauamt/Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V./Kleingartenvereine/Pächter/Bürgervereine Synergien mit öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Pflegeheime, Seniorenwohnheime, sonstige Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kliniken), Initiativen und Stadtteilvereinen im näheren Umfeld schaffen. Organisation über Vereine Die Stadt Karlsruhe hat jüngst die Rahmenbedingungen für das Urban Gardening auf städtischen Flächen geprüft und Festlegungen getroffen. Die Vergabe von neuen Flächen für Urban Gardening wird in Karlsruhe zukünftig über gemeinnützige Vereine abgewickelt. Es gilt das Nachfrageprinzip: Interessierte Personen können mit einem Flächenvorschlag an gemeinnützige Vereine herantreten. Mögliche Ansprechpartner sind auch die Bürgeraktion Umweltschutz Zentrales Oberrheingebiet e.V (BUZO) oder die Bürgervereine in den Stadtteilen. Diese oder andere gemeinnützigen Vereine können, wenn sie das Projekt für unterstützenswert halten, im weiteren Abstimmungsprozess alle rechtlichen Vereinbarungen mit der Stadt Karlsruhe treffen. So ist zum einen die Versicherung und Haftung abgedeckt und zum anderen gibt es für beide Seiten klare Verantwortlichkeiten. Begleitend steht das Gartenbauamt zur Verfügung. „Anpackerprojekte“ der Stadt Karlsruhe Die „Anpackerprojekte“ sind ein Projektformat der Stadt Karlsruhe, in dem Initialprojekte für Urban Gardening innerhalb bestehender Kleingartenanlagen realisiert werden könnte. Als ein zentrales Kommunikationselement für Aktionen im öffentlichen Raum wurde eine Kampagneninsel entwickelt, die als Treffpunkt und Kommunikationsplattform dient und dazu beiträgt, in offener Atmosphäre ins Gespräch zu kommen. Die Anpackerprojekte verstehen sich als Ideenwerkstatt. Leitprojekte werden im Dialog mit Verwaltung und Bürgerschaft geplant und in beispielhaften Aktionen umgesetzt. Viele Projekte wurden bisher im öffentlichen Raum realisiert, auch die Kleingartenanlagen bieten Potenzial für Projekte. Auf dem Abendmarkt wurde die Kampag nen insel zum ersten Mal eingesetzt. Durch den plakativen Rahmen setzten die Elemente der Insel ein weit sichtbares Zeichen und animierten die vorbeigehenden Marktbesucher zur In for mation, zum Austausch oder einfach zum Verweilen. Durch Elemente der Beteiligung sowie aktive Aktionen hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, niederschwellig ihre Meinung oder Anre gungen rund um die Grüne Stadt zu hinterlassen. Neben der Präsenz vor Ort konnten durch den Einsatz der Kampagnenelemente weitere Ak ti- vitäten beworben und die Visualität der Grünen Stadt als wiederkehrendes Element im Stadt- bild platziert werden. Abendmarkt Kampagneninsel Flyer Einladung Abendmarkt ENTDECKEN UND GENIESSEN WAS DIE REGION ZU BIETEN HAT Erleben Sie die Vielfalt nachhaltiger Lebensmittel aus bäuer- licher Produktion: regional erzeugt, handwerklich verarbeitet, gentechnikfrei, ohne unnötige Zusatz- und Aromastoffe. Besuchen Sie den Abendmarkt im Rahmen der Initiative MEINE GRÜNE STADT KARLSRUHE und überzeugen Sie sich davon, dass Qualität noch immer am besten schmeckt! Fast vergessene Tomatensorten, Obst und Säfte aus regionalem Anbau, Honig aus dem Umland und vieles mehr warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden. Und im Slow-Food-Parcours unternehmen Kinder eine spannende Entdeckungstour unter dem Motto: Sehen, riechen, schmecken – Lebensmittel mit allen Sinnen erleben! Mittwoch, 14. September 2016, 16 bis 20 Uhr Marktplatz, Karlsruhe gruenestadt.karlsruhe.de Mit freundlicher Unterstützung von Slow Food Convivium Karlsruhe MEINE GRÜNE STADT KARLSRUHE GRÜNE STADT MEINE KARLSRUHE ABENDMARKT HIER SCHMECKT’S NATÜRLICH BESSER © designconcepts Dezernat 5 | 59 Die Verknüpfung der Kampagneninsel mit dem Beteiligungskonzept zeigt sich am Beispiel der Fotoaktion „Hier ist mein Grün“. Im Rahmen des Abendmarkts wurden die Bürgerinnen und Bürger in der Kampagneninsel aufgefordert, kurze persön liche Statements fotogra sch festzuhalten. Dadurch konnten nieder schwellig Aussagen abgefragt werden und gleichzeitig die Kommunikation angestoßen werden. Hier ist mein Grün MItmachen und Gewinnen Karlsruhe ist grün – dank Ihnen, den zahllosen engagierten Bürgerinnen und Bürgern! Sie schätzen die städtische Natur als Freiraum für Erholung und Sport und schützen die Grünbereiche. Sie sparen Energie, sind benzinfrei mobil, bringen Vielfalt in die Gärten, reduzieren Lärm, ernähren sich regional – das alles sind Beiträge für ein lebendiges und lebens wertes Karlsruhe. Lassen Sie andere an Ihrem Engagement teilhaben – im Rahmen der Initiative „Meine Grüne Stadt Karlsruhe“ haben Sie dazu die Gelegenheit. Zeigen Sie ein Foto von sich, das klarmacht: So genieße ich die Natur in meiner Stadt, so engagiere ich mich für mehr Grün und Lebensqualität, so lebe ich bewusst und gesund in Karlsruhe! HIER IST MEIN GRÜN MITMACHEN UND GEWINNEN Karlsruhe ist grün – dank Ihnen, den zahllosen engagierten Bürgerinnen und Bürgern! Sie schätzen die städtische Natur als Freiraum für Erholung und Sport und schützen die Grünberei- che. Sie sparen Energie, sind benzinfrei mobil, bringen Vielfalt in die Gärten, reduzieren Lärm, ernähren sich regional – das alles sind Beiträge für ein lebendiges und lebenswertes Karlsruhe. Lassen Sie andere an Ihrem Engagement teilhaben – im Rahmen der Initiative MEINE GRÜNE STADT KARLSRUHE haben Sie dazu die Gelegenheit. Zeigen Sie ein Foto von sich, das klar- macht: So genieße ich die Natur in meiner Stadt, so engagiere ich mich für mehr Grün und Lebensqualität, so lebe ich bewusst und gesund in Karlsruhe! Sichern Sie sich die Chance auf einen von fünf attraktiven Preisen – und zeigen Sie Gesicht für Ihre Stadt: Ihre Fotos werden in einer Online-Galerie präsentiert. Die besten Motive werden zudem im weiteren Verlauf der Initiative veröffentlicht! 5. September bis 4. November 2016 ALLE WEITEREN INFOS FINDEN SIE HIER: gruenestadt.karlsruhe.de MEINE GRÜNE STADT KARLSRUHE RÜÜÜN NEEN n zahllosen engagierten zen die städtische Natur als d schützen die Grünberei- frei mobil, bringen Vielfalt in en sich regional – das alles d lebenswertes Karlsruhe. ment teilhaben – im Rahmen T KKKAARLSRUHE haben Sie einn Foto von sich, das klar- meiner Stadt, so engagiere qualität, so lebe ich bewusst n von fünf attraktiven ürr IIhre Stadt: Ihre Fotos entiert. Die besten Motive der Initiative veröffentlicht! 011666 GRÜNE STADT MEINE KARLSRUHE HIER IST MEIN GRÜN FOTOAKTION: MITMACHEN UND GEWINNEN Flyer Fotoaktion 3.4.4 Fotoaktion „Hier ist mein Grün“ 60 | Kursbuch – Meine Grüne Stadt Karlsruhe Die Kampagne der Grünen Stadt ist breit angelegt und will die unterschiedlichsten Strömungen, Aktivitäten und Initiativen ansprechen. Um dem Aktionscharakter der Kampagne gerecht zu werden und um die zu erwartende große Themenvielfalt inhaltlich abdecken zu können, wurde das Konzept der „Kampagnen insel“ entwickelt. Ähnlich einem Baukasten besteht die „Insel“ aus unterschiedlichen Basiselementen, die beliebig kombinierbar und damit skalierbar sind. Diese Basiselemente bilden die Grundausstattung und gewährleisten die Wiedererkennbarkeit. Je nach Aktion kann die „Kampagneninsel“ um aktionsspezi sche Elemente angereichert wer den. Diese können auf Grundlage der Kampagnenvisualität entwickelt werden oder es kommen bestehende Kommunikationsmittel von Partnern zum Einsatz. Durch die klare Visualität der Grundausstattung ist die Identi kation mit der Grünen Stadt Karlsruhe in jedem Fall gewähr leistet. MEIN GRÜNES QUARTIER MEINE GRÜNE STADT KARLSRUHE Karlsruhe Hafen Wildpark Rhein, 3,7 km Ruhepol Nicht-so-wild-Park 000 km Radwege #brutgebiet 123 Öffentliche Sportanlagen Bewegung Fitness, Sport, Yoga Mitmachaktionen grüner Stadtplan Programm, Information, Ansprechpartner Urban Gardening Gärtnern, Eigenanbau Fassadenbegrünung Grüne Zwischenräume Mobilität Straßensperrungen Lastenfahrrad kreative Parkkonzepte Klimaschutz Ernährung Regionale Produkte Selbstversorgung Food-Coop Direktverkauf Märkte Vernetzung vorgestellt: Städtische Aktivitäten Initiativen Information, Gespräch, Austausch Beteiligung zentrale Anlaufstelle Motivation und Aktivierung Feedback und Diskussion Botschaften hinterlassen Meine Grüne Stadt Karlsruhe Kampagnen-Baukasten © faktorgruen | suedlicht | designconcepts Karlsruhe MEINE GRÜN E Stadt Basiskonzept Pressekonferenz Aktionen© designconcepts © designconcepts 58 | Kursbuch – Meine Grüne Stadt Karlsruhe Die Kampagne der Grünen Stadt ist breit angelegt und will die unterschiedlichsten Strömungen, Aktivitäten und Initiativen ansprechen. Um dem Aktionscharakter der Kampagne gerecht zu werden und um die zu erwartende große Themenvielfalt inhaltlich abdecken zu können, wurde das Konzept der „Kampagnen insel“ entwickelt. Ähnlich einem Baukasten besteht die „Insel“ aus unterschiedlichen Basiselementen, die beliebig kombinierbar und damit skalierbar sind. Diese Basiselemente bilden die Grundausstattung und gewährleisten die Wiedererkennbarkeit. Je nach Aktion kann die „Kampagneninsel“ um aktionsspezi sche Elemente angereichert wer den. Diese können auf Grundlage der Kampagnenvisualität entwickelt werden oder es kommen bestehende Kommunikationsmittel von Partnern zum Einsatz. Durch die klare Visualität der Grundausstattung ist die Identi kation mit der Grünen Stadt Karlsruhe in jedem Fall gewähr leistet. MEIN GRÜNES QUARTIER MEINE GRÜNE STADT KARLSRUHE Karlsruhe Hafen Wildpark Rhein, 3,7 km Ruhepol Nicht-so-wild-Park 000 km Radwege #brutgebiet 123 Öffentliche Sportanlagen Bewegung Fitness, Sport, Yoga Mitmachaktionen grüner Stadtplan Programm, Information, Ansprechpartner Urban Gardening Gärtnern, Eigenanbau Fassadenbegrünung Grüne Zwischenräume Mobilität Straßensperrungen Lastenfahrrad kreative Parkkonzepte Klimaschutz Ernährung Regionale Produkte Selbstversorgung Food-Coop Direktverkauf Märkte Vernetzung vorgestellt: Städtische Aktivitäten Initiativen Information, Gespräch, Austausch Beteiligung zentrale Anlaufstelle Motivation und Aktivierung Feedback und Diskussion Botschaften hinterlassen Meine Grüne Stadt Karlsruhe Kampagnen-Baukasten © faktorgruen | suedlicht | designconcepts Karlsruhe MEINE GRÜN E Stadt Basiskonzept Pressekonferenz Aktionen© designconcepts © designconcepts 58 | Kursbuch – Meine Grüne Stadt Karlsruhe Akteure und Handlungsempfehlungen Kampagneninsel, Ideenwerkstatt und Aktionen wie Abendmarkt. 84 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Erschließung von barrierefreien Wegeverbindungen und Rundwegen Private Kleingärten als optischer Mehrwert für die Öffentlichkeit Einfriedungen mindestens in Teilen überblickbar Sitzgelegenheiten und Wege als synergetischer Beitrag zur Erhaltung der Kleingartenanlage Entwicklungsebene Quartier und Kleingartenanlage Synergien Synergien auf gesamtstädtischer Ebene oder auf Quartiersebene schaffen oder bestehende Initiativen stärken. Bedeutung für das Quartier stärken. Umsetzung: Projekte gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Pflegeheime, Seniorenwohnheime, sonstige Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kliniken, Universität) im Umfeld. Beispiele für konkrete Maßnahmen: Anlage eines Schulgartens innerhalb einer Kleingartenanlage (Beispiel KGA-07-03 Fasanengarten); Lesegarten mit Bücherregal. Maßnahme Beschreibung Gartenbauamt | 85 Stadt/Stadtverwaltung/Gartenbauamt/Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V./Stadtteilvereine/Schulen/öffentliche Einrichtungen/private Einrichtungen zum Beispiel Pflegeheime Beispiele für konkrete Maßnahmen: Anlage eines Schulgartens innerhalb einer Kleingartenanlage (Beispiel KGA-07-03 Fasanengarten); Lesegarten mit Bücherregal. Bestehende Initiativen aufgreifen und ergänzen. Beispiel Klinikpark Karlsruhe Der Klinikpark in der Knielinger Allee ist Garten für Patienten und Mitarbeiter des städtischen Klinikums, für den der Kleingartenverein Exerzierplatz drei Parzellen zur Verfügung gestellt hat. Realisiert wurde der Garten von November 2017 bis September 2018. Finanziert und umgesetzt wurde das Projekt in Zusammenarbeit des Bezirksverbands der Gartenfreunde Karlsruhe, des städtischen Klinikums und des Karlsruher Gartenbauamts.1 1 Grüne Stadt Karlsruhe. Klinikpark in der Nordweststadt; Information Gartenbauamt, 24.06.2019. Beispiel Schulgärten Karlsruhe In Karlsruhe gibt es insgesamt 22 Schulgärten in unmittelbarer Nähe der Schule. Einzelne Schulen haben bereits eine Gartenparzelle innerhalb einer Kleingartenanlage; die Lidellschule hat beispielsweise einen Schulgarten in der Kleingartenanlage Fasanengarten.1 1 Schulgärten in Karlsruhe. Ein Überblick über Schulgärten in Karlsruhe im Auftrag des Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V., Miriam Becker, Winter 2015/16, Aktualisierung der Daten 2020 16 EINWEIHUNG KLINIKPARK DIENORDWESTSTADT Am 20. September 2018 wurde der „Klinikpark“ des Städtischen Klinikums offiziell eingeweiht. Sicher erinnert sich mancher unserer Leser an einen der Aufreger vom Jahr 2017: Das Kleingartengelände nördlich des Städt. Klinikums sollte einer Bebauung weichen! Nicht nur Platz zum Wohnen sondern Le- bensqualität forderte die Bürgergemeinschaft für die Bürgerinnen und Bürger der Nordweststadt und wehrte sich zusammen mit dem Bezirksverband der Gartenfreunde vehement gegen dieses Vorhaben - mit Erfolg. Langfristig ist geplant, mit dem Konzept „Kleingartenpark/Kleingärten 2.0“ Karlsruher Klein- gärten und angrenzende Grundstücke in öffentlich zugängliche Naherholungsflächen mit privat und gemeinschaftlich genutzten Teilflächen umzuge- stalten, um so für mehr Lebensqualität in der Stadt zu sorgen. Der „Klinikpark“ inmitten der Kleingarten- anlage beim Städt. Klinikum ist ein erster Schritt in diese Richtung. Die Auszubildendengruppe des Gartenbauamtes der Stadt Karlsruhe hat hier mit viel Engagement ei- nen Wohlfühlort geschaffen, der zum Verweilen ein- lädt. „Es war schon immer unser Anliegen, dass öf- fentliches Grün begehbar sein soll,“ so Alfred Lüthin vom Berzirksverband der Gartenfreunde. Besonders Klinikpatienten und Besucher werden Nutzer der Anlage sein, nachdem doch viele der Grünflächen im Klinikbereich der Bebauung dort weichen muss- ten. Für die Zukunft sind noch schattenspendende Bäume und Sitzinseln an den Hauptwegen geplant. Bürgermeister Stapf erklärte bei der Einweihung, GRÜNE STADT KARLSRUHE Klinikpark in der Nordweststadt tm c- fo to gr afi e. de M ar ku s K üm m er le , S tä dt . K lin ik um M ar ku s K üm m er le , S tä dt . K lin ik um Akteure und Handlungsempfehlungen 86 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 3.5 Umsetzung: Informations- und Beteiligungsformat Um die vorgeschlagenen Maßnahmen in eine Umsetzung zu bringen, wird empfohlen, die jeweiligen Ansätze partizipativ auszudifferenzieren und spezifisch auf Karlsruhe, auf die betreffenden Quartiere oder Kleingartenanlagen anzuwenden. Dies erhöht in besonderem Maß die Akzeptanz (zum Beispiel bei Eingriffen in eine Kleingartenanlage) oder den Erfolg einer dauerhaften gärtnerischen Nutzung (durch das Einbinden der Interessierten). Das Informations- und Beteiligungsformat ist nicht im Kleingartenentwicklungsplan enthalten. Dennoch wird im Planwerk die ortsspezifische Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen eines partizipativen Prozesses dringend empfohlen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen auf gesamtstädtischer Ebene oder auf der Ebene des Quartiers oder des Kleingartens stellen jeweils einen prinzipiellen Ansatz vor. Nationale Beispiele im Bericht zeigen, wie diese Ansätze in anderen Städten erfolgreich praktiziert werden. Karlsruhe weist eine eigenständige und spezifische Kultur des Gärtnerns und der Kleingärten auf. Gartenbauamt | 87 Wagniswest 2019, München. 88 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 4. Anhang Gartenbauamt | 89 Die Steckbriefe der Kleingartenanlagen befinden sich in einem separaten Dokument. Auf den Seiten 104 bis 114 folgt eine „Lesehilfe“ für die Steckbriefe. Sie enthält neben einer Beschreibung der einzelnen Elemente der Steckbriefe auch die Herkunft und den Stand der verwendeten Daten sowie die Methode ihrer Erfassung und Verarbeitung. » 90 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Stadtteil Nummer Name Größe [ha] Par- zellen Prio- risie- rung Ö ff en tl ic he D ur ch - w eg un g Kl ei ng ar te np ar k N ac hv er di ch tu ng ko lle kt iv es U rb an G ar de ni ng Sy ne rg ie n be so nd er er M eh r- w er t fü r Q ua rt ie r Ko nfl ik t FN P- A us w e- su ng ( En tw ur f 20 30 ) Er sa tz /R üc kb au Entwicklungspotenziale*Maßnahmen In ne n- st ad t- O st KGA-01-01 Mitte Ost 1,31 35 2. x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Universität und Schulen in der Nähe, Innenstadtnähe; kollektives Gärtnern anbieten; Lesegarten; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Stärkung Funktion im Umfeld Erholungswald (FL 14) Sü ds ta dt KGA-03-01 Langenbruch - Stuttgarter Straße (in Planung) 2,12 k.A. 1. x x x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Verbesserung Wohnumfeld (FL 2), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4); Rückbau aufgrund FNP-Konflikt (2010 versus 2030): Ersatzstandort für umgenutzte Parzellen suchen KGA-03-03 Wasserwerkstraße 0,97 30 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-03-04 Ostseite Hochbahn 0,27 10 bedeutend für Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) W es t- st ad t KGA-05-01 Im Albgrün 1,79 78 2. x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Zusammenspiel mit Quartier: Seniorengarten, Freiraumnutzung für Außenstehende; kollektives Gärtnern ergänzen; große Parzellen teilen; LP 2030: Erhalt/ Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) N or dw es ts ta dt KGA-06-01 Oberer See - Karlsruher Weg 1,88 60 2. x bedeutend für Lokalklima; Seniorenheim in unmittelbarer Nähe; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-06-02 Binsenschlauch - Landauer Straße 1,06 30 bedeutend für Lokalklima und Ökologie; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/ Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-06-03 Binsenschlauch - Berliner Straße 3,26 21 1. x x x x x bedeutend für Lokalklima; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); Durchwegung mit Kleingartenpark kombinieren; Kindereinrichtungen entwickeln z.B. Lesegarten für das Quartier; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) O st st ad t KGA-07-01 Durlacher Allee 4,17 154 3. x x keine ausgeprägte lokale Bedeutung für Ökologie, Lokalklima, als Schutzgebiet oder Freiraum; aufgrund Stadt-Nähe und multikultureller Umgebung temporär gemeinschaftliches Gärtnern anbieten; LP 2030: Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4); FNP-Konflikt: Ersatz suchen, Verlagerungskonzept KGA-07-02 Mastweide 6,78 180 3. x bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie; gemeinschaftliches Angebot auf der Anlage stärken; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-07-03 Fasanengarten 5,61 172 1. x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; Uni und Seniorenheim in der Nähe: Gemeinschaftsgärten anbieten; innenstadtnah, dafür kollektives Gärtnern anbieten KGA-07-04 Hagsfelder Allee 14,68 466 x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-07-06 Hochbahn Ost 0,57 15 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) M üh lb ur g KGA-08-01 Städtisches Sonnenbad 1,49 54 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-08-02 Oberer See 5,95 185 1. x x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); Umgebung mit Freiraum versorgen; innenstadtnah, dafür kollektives Gärtnern anbieten; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-08-03 Rainmühle 1,9 56 bedeutend für Lokalklima und Ökologie; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) 4.1 Kleingartenanlagen, Maßnahmenübersicht Gartenbauamt | 91 Stadtteil Nummer Name Größe [ha] Par- zellen Prio- risie- rung Ö ff en tl ic he D ur ch - w eg un g Kl ei ng ar te np ar k N ac hv er di ch tu ng ko lle kt iv es U rb an G ar de ni ng Sy ne rg ie n be so nd er er M eh r- w er t fü r Q ua rt ie r Ko nfl ik t FN P- A us w e- su ng ( En tw ur f 20 30 ) Er sa tz /R üc kb au Entwicklungspotenziale*Maßnahmen In ne n- st ad t- O st KGA-01-01 Mitte Ost 1,31 35 2. x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Universität und Schulen in der Nähe, Innenstadtnähe; kollektives Gärtnern anbieten; Lesegarten; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Stärkung Funktion im Umfeld Erholungswald (FL 14) Sü ds ta dt KGA-03-01 Langenbruch - Stuttgarter Straße (in Planung) 2,12 k.A. 1. x x x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Verbesserung Wohnumfeld (FL 2), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4); Rückbau aufgrund FNP-Konflikt (2010 versus 2030): Ersatzstandort für umgenutzte Parzellen suchen KGA-03-03 Wasserwerkstraße 0,97 30 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-03-04 Ostseite Hochbahn 0,27 10 bedeutend für Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) W es t- st ad t KGA-05-01 Im Albgrün 1,79 78 2. x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Zusammenspiel mit Quartier: Seniorengarten, Freiraumnutzung für Außenstehende; kollektives Gärtnern ergänzen; große Parzellen teilen; LP 2030: Erhalt/ Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) N or dw es ts ta dt KGA-06-01 Oberer See - Karlsruher Weg 1,88 60 2. x bedeutend für Lokalklima; Seniorenheim in unmittelbarer Nähe; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-06-02 Binsenschlauch - Landauer Straße 1,06 30 bedeutend für Lokalklima und Ökologie; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/ Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-06-03 Binsenschlauch - Berliner Straße 3,26 21 1. x x x x x bedeutend für Lokalklima; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); Durchwegung mit Kleingartenpark kombinieren; Kindereinrichtungen entwickeln z.B. Lesegarten für das Quartier; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) O st st ad t KGA-07-01 Durlacher Allee 4,17 154 3. x x keine ausgeprägte lokale Bedeutung für Ökologie, Lokalklima, als Schutzgebiet oder Freiraum; aufgrund Stadt-Nähe und multikultureller Umgebung temporär gemeinschaftliches Gärtnern anbieten; LP 2030: Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4); FNP-Konflikt: Ersatz suchen, Verlagerungskonzept KGA-07-02 Mastweide 6,78 180 3. x bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie; gemeinschaftliches Angebot auf der Anlage stärken; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-07-03 Fasanengarten 5,61 172 1. x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; Uni und Seniorenheim in der Nähe: Gemeinschaftsgärten anbieten; innenstadtnah, dafür kollektives Gärtnern anbieten KGA-07-04 Hagsfelder Allee 14,68 466 x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-07-06 Hochbahn Ost 0,57 15 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) M üh lb ur g KGA-08-01 Städtisches Sonnenbad 1,49 54 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-08-02 Oberer See 5,95 185 1. x x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); Umgebung mit Freiraum versorgen; innenstadtnah, dafür kollektives Gärtnern anbieten; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-08-03 Rainmühle 1,9 56 bedeutend für Lokalklima und Ökologie; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) *LP: Landschaftsplan und **FNP: Flächennutzungsplan 92 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Stadtteil Nummer Name Größe [ha] Par- zellen Prio- risie- rung Ö ff en tl ic he D ur ch w eg un g Kl ei ng ar te np ar k N ac hv er di ch tu ng ko lle kt iv es U rb an G ar de ni ng Sy ne rg ie n be so nd er er M eh r- w er t fü r Q ua rt ie r Ko nfl ik t FN P- A us w ei - su ng ( En tw ur f 20 30 ) Er sa tz /R üc kb au Entwicklungspotenziale*Maßnahmen D ax la nd en KGA-09-01 Rheinstrandsiedlung 3,82 122 2. x x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); Ergänzung Lesegarten und Einzelbäume; von Externen als Freiraum genutzt; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-09-02 Hintere Waid 2,41 65 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-09-03 Am Dammweg 3,3 79 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-09-04 Kleintierzuchtverein Daxlanden C 97 0,6 18 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets KGA-09-05 An den Saumseen 0,63 22 bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Seniorenheim in der Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-09-06 Federbach 1,04 30 bedeutend für Lokalklima und Ökologie; Eingrünung mit naturraumtypischen Gehölzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-09-07 Rheinaue 3,57 93 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) Kn ie lin ge n KGA-10-01 Burgau 1,72 48 2. x x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; bestehenden nutzbaren Freiraum/Grünstreifen mit z.B. Lesegarten und kollektivem Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Besucherlenkung zum ökologischen Schutz (FL 15) KGA-10-02 Husarenlager 5,27 159 2. x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-10-03 Litzelau 3,07 79 bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-10-04 Kaninchen- und Geflügelzuchtverein C 107 1,03 18 bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-10-05 Hinter der Hansa 2,69 78 bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-10-06 Am Kastanienbaum 4,06 101 2. x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Besucherlenkung zum ökologischen Schutz (FL 15) KGA-10-07 Am Knielinger Bahnhof 1,24 33 bedeutend für Lokalklima und Ökologie; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) G rü nw in ke l KGA-11-01 Albsiedlung 2,25 73 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-11-02 Grünwinkel 0,6 21 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-11-03 Kaninchen- und Geflügelzuchtverein C 98 0,53 15 Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) Gartenbauamt | 93 Stadtteil Nummer Name Größe [ha] Par- zellen Prio- risie- rung Ö ff en tl ic he D ur ch w eg un g Kl ei ng ar te np ar k N ac hv er di ch tu ng ko lle kt iv es U rb an G ar de ni ng Sy ne rg ie n be so nd er er M eh r- w er t fü r Q ua rt ie r Ko nfl ik t FN P- A us w ei - su ng ( En tw ur f 20 30 ) Er sa tz /R üc kb au Entwicklungspotenziale*Maßnahmen D ax la nd en KGA-09-01 Rheinstrandsiedlung 3,82 122 2. x x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); Ergänzung Lesegarten und Einzelbäume; von Externen als Freiraum genutzt; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-09-02 Hintere Waid 2,41 65 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-09-03 Am Dammweg 3,3 79 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-09-04 Kleintierzuchtverein Daxlanden C 97 0,6 18 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets KGA-09-05 An den Saumseen 0,63 22 bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Seniorenheim in der Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-09-06 Federbach 1,04 30 bedeutend für Lokalklima und Ökologie; Eingrünung mit naturraumtypischen Gehölzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-09-07 Rheinaue 3,57 93 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) Kn ie lin ge n KGA-10-01 Burgau 1,72 48 2. x x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; bestehenden nutzbaren Freiraum/Grünstreifen mit z.B. Lesegarten und kollektivem Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Besucherlenkung zum ökologischen Schutz (FL 15) KGA-10-02 Husarenlager 5,27 159 2. x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-10-03 Litzelau 3,07 79 bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-10-04 Kaninchen- und Geflügelzuchtverein C 107 1,03 18 bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-10-05 Hinter der Hansa 2,69 78 bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-10-06 Am Kastanienbaum 4,06 101 2. x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Besucherlenkung zum ökologischen Schutz (FL 15) KGA-10-07 Am Knielinger Bahnhof 1,24 33 bedeutend für Lokalklima und Ökologie; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) G rü nw in ke l KGA-11-01 Albsiedlung 2,25 73 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-11-02 Grünwinkel 0,6 21 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-11-03 Kaninchen- und Geflügelzuchtverein C 98 0,53 15 Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) *LP: Landschaftsplan und FNP: Flächennutzungsplan 94 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 G rü nw in ke l KGA-11-04 Am Schliffkopfweg 1,36 34 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-11-06 Grünwinkel Westbahnhof 1,85 36 3. x Empfehlung zu Ersatz/Rückbau aufgrund extremer Lärmbelastung und erschwerten Zugängen; bei Rückbau Biotopverbund beachten (siehe LP 2030: N 22); ggf. Ersatzstandort suchen KGA-11-08 GAGFA-Block 0,26 10 x bedeutend für die lokale Ökologie; grüne Leitstruktur erweitern O be rr eu t KGA-12-01 Pulverhausstraße 10,4 291 1. x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie; kollektives Gärtnern ergänzen; Schule in unmittelbarer Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-12-02 Oberreut-Heidenstücker 3,45 113 3. x Teil eines geschützten Gebiets; kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-12-03 Oberreut-Süd 3,44 105 3. x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-12-04 Kleinseeäcker 1,3 36 2. x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Seniorenheim in der Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-12-05 Weingartenfeld 1,32 14 x bedeutend für das Lokalklima Be ie rt he im -B ul ac h KGA-13-01 Karlsruhe Süd 1,1 45 2. x bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Innenstadtnähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-13-02 Oberroßweide 1,73 56 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-13-03 Garten- und Kleintierhalteverein Oberroßweide 2,09 50 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-13-04 Alternativer Gartenverein 2,12 47 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-13-06 Grießbachweg 1,03 19 3. x x bedeutend für Ökologie; Teilung großer Parzellen KGA-13-07 Litzenhardt 6,8 242 2. x x bedeutend für die lokale Ökologie; Schule in der Nähe; Teilung großer Parzellen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-13-08 Litzenhardt- Petergraben 4,58 142 1. x x x x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Weiterentwicklung Erholungsinfrastruktur (FL 3) KGA-13-09 Lohwiesenweg 0,72 16 3. x bedeutend für Lokalklima und Ökologie; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) W ei h. - D am - m er . KGA-14-01 Vorderbrüchle 2,58 111 bedeutend für die lokale Ökologie; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) Stadtteil Nummer Name Größe [ha] Par- zellen Prio- risie- rung Ö ff en tl ic he D ur ch w eg un g Kl ei ng ar te np ar k N ac hv er di ch tu ng ko lle kt iv es U rb an G ar de ni ng Sy ne rg ie n be so nd er er M eh r- w er t fü r Q ua rt ie r Ko nfl ik t FN P- A us w ei - su ng ( En tw ur f 20 30 ) Er sa tz /R üc kb au Entwicklungspotenziale*Maßnahmen Gartenbauamt | 95 G rü nw in ke l KGA-11-04 Am Schliffkopfweg 1,36 34 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-11-06 Grünwinkel Westbahnhof 1,85 36 3. x Empfehlung zu Ersatz/Rückbau aufgrund extremer Lärmbelastung und erschwerten Zugängen; bei Rückbau Biotopverbund beachten (siehe LP 2030: N 22); ggf. Ersatzstandort suchen KGA-11-08 GAGFA-Block 0,26 10 x bedeutend für die lokale Ökologie; grüne Leitstruktur erweitern O be rr eu t KGA-12-01 Pulverhausstraße 10,4 291 1. x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie; kollektives Gärtnern ergänzen; Schule in unmittelbarer Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-12-02 Oberreut-Heidenstücker 3,45 113 3. x Teil eines geschützten Gebiets; kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-12-03 Oberreut-Süd 3,44 105 3. x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-12-04 Kleinseeäcker 1,3 36 2. x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Seniorenheim in der Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-12-05 Weingartenfeld 1,32 14 x bedeutend für das Lokalklima Be ie rt he im -B ul ac h KGA-13-01 Karlsruhe Süd 1,1 45 2. x bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Innenstadtnähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-13-02 Oberroßweide 1,73 56 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-13-03 Garten- und Kleintierhalteverein Oberroßweide 2,09 50 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-13-04 Alternativer Gartenverein 2,12 47 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-13-06 Grießbachweg 1,03 19 3. x x bedeutend für Ökologie; Teilung großer Parzellen KGA-13-07 Litzenhardt 6,8 242 2. x x bedeutend für die lokale Ökologie; Schule in der Nähe; Teilung großer Parzellen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-13-08 Litzenhardt- Petergraben 4,58 142 1. x x x x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Weiterentwicklung Erholungsinfrastruktur (FL 3) KGA-13-09 Lohwiesenweg 0,72 16 3. x bedeutend für Lokalklima und Ökologie; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) W ei h. - D am - m er . KGA-14-01 Vorderbrüchle 2,58 111 bedeutend für die lokale Ökologie; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) Stadtteil Nummer Name Größe [ha] Par- zellen Prio- risie- rung Ö ff en tl ic he D ur ch w eg un g Kl ei ng ar te np ar k N ac hv er di ch tu ng ko lle kt iv es U rb an G ar de ni ng Sy ne rg ie n be so nd er er M eh r- w er t fü r Q ua rt ie r Ko nfl ik t FN P- A us w ei - su ng ( En tw ur f 20 30 ) Er sa tz /R üc kb au Entwicklungspotenziale*Maßnahmen *LP: Landschaftsplan und FNP: Flächennutzungsplan 96 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Stadtteil Nummer Name Größe [ha] Par- zellen Prio- risie- rung Ö ff en tl ic he D ur ch w eg un g Kl ei ng ar te np ar k N ac hv er di ch tu ng ko lle kt iv es U rb an G ar de ni ng Sy ne rg ie n be so nd er er M eh r- w er t fü r Q ua rt ie r Ko nfl ik t FN P- A us w ei - su ng ( En tw ur f 20 30 ) Er sa tz /R üc kb au Entwicklungspotenziale*Maßnahmen W ei he rf el d- D am m er st oc k KGA-14-02 Eschwinkel 3,24 83 2. x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); gute Durchwegung mit Bäumen durch Bänke ergänzen; Lesegarten; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-14-03 Weiheräcker 4,08 127 3. x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie; Teilung großer Parzellen; für gartenlose Stadtstrukturtypen in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) Rü pp ur r KGA-15-01 Weiherfeld 15,44 380 2. x x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Teilung großer Parzellen; für gartenlose Stadtstrukturtypen in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-15-02 Kuhlager-Seele 6,16 147 2. x x x x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; kollektives Gärtnern für umgenutzte Parzellen (siehe FNP-Konflikt); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Stärkung Erholungswald (FL 14), Besucherlenkung zum ökologischen Schutz (FL 15); FNP-Konflikt: Kleingartenpark für besseren Übergang zum Waldrand, gegebenenfalls Ersatzflächen suchen KGA-15-03 Forstlach / Vautenbruch 4,8 131 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-15-04 Rüppurr-Battstraße 1,39 49 2. x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; für gartenlose Stadtstrukturtypen in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; für Anwohner mehr Aufenthaltsqualität bieten (Bank mit Baum); Lesegarten (auch für das Krankenhaus); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-15-05 Am Holderweg 2,72 78 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Besucherlenkung zum ökologischen Schutz (FL 15) KGA-15-06 Seewiesen 4,16 126 3. x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; für gartenlose Stadtstrukturtypen in der Nähe: temporär kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1); FNP-Konflikt: aufgrund guter Eignung für Wohn- und Gemeinbedarfsnutzung schrittweise Ersatz suchen, Verlagerungskonzept KGA-15-07 Gartenstadt 0,87 33 3. x x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1); FNP-Konflikt: Kleingartenpark für besseren Übergang zum Waldrand, gegebenenfalls Ersatzflächen suchen KGA-15-08 Forstlach 4,34 81 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-15-09 Seewiesenäcker- Holderweg 3,62 35 2. x x x x x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Teilung großer Parzellen, bei Umbau: kollektives Gärtnern mit anbieten; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Stärkung Funktion Erholungswald (FL 14), Besucherlenkung zum ökologischen Schutz (FL 15); FNP-Konflikt: Kleingartenpark für besseren Übergang zum Waldrand, ggf. Ersatzflächen suchen Ri nt he im KGA-17-01 Grill'sches Grundstück 1,32 49 2. x Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; Angebote für das Seniorenheim in weiterer Umgebung anbieten; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-02 Hirtenweg 3,07 88 1. x x x Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; Kleingartenpark für Umgebung als nutzbaren Freiraum anlegen; kollektives Gärtnern und/oder Sitzbereich/Lesegarten ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-03 Tagweide 4,17 117 2. x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-04 Am Technologiepark 2,67 62 1. x x x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; Kleingartenpark für Umgebung als nutzbarer Freiarum anlegen; für gartenlose Stadtstrukturtypen in der Nähe Angebote schaffen (kollektives Gärtnern, Lesebereich etc.); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-05 Kohlplattenschlag 5,85 172 2. x x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; für gegenüberliegendes Internat z.B. Sitzbereich/Lesegarten/Gemeinschafts-Parzelle anlegen; für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/ Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-17-06 Kleingarten- und Geflügelzuchtverein Karlsruhe Ost 3,77 38 3. x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; Teilung großer Parzellen; ggf. Umnutzung einiger Kleintierzucht-Parzellen in Kleingarten-Parzellen aufgrund höherer Nachfrage; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) Gartenbauamt | 97 Stadtteil Nummer Name Größe [ha] Par- zellen Prio- risie- rung Ö ff en tl ic he D ur ch w eg un g Kl ei ng ar te np ar k N ac hv er di ch tu ng ko lle kt iv es U rb an G ar de ni ng Sy ne rg ie n be so nd er er M eh r- w er t fü r Q ua rt ie r Ko nfl ik t FN P- A us w ei - su ng ( En tw ur f 20 30 ) Er sa tz /R üc kb au Entwicklungspotenziale*Maßnahmen W ei he rf el d- D am m er st oc k KGA-14-02 Eschwinkel 3,24 83 2. x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); gute Durchwegung mit Bäumen durch Bänke ergänzen; Lesegarten; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-14-03 Weiheräcker 4,08 127 3. x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie; Teilung großer Parzellen; für gartenlose Stadtstrukturtypen in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) Rü pp ur r KGA-15-01 Weiherfeld 15,44 380 2. x x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Teilung großer Parzellen; für gartenlose Stadtstrukturtypen in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-15-02 Kuhlager-Seele 6,16 147 2. x x x x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; kollektives Gärtnern für umgenutzte Parzellen (siehe FNP-Konflikt); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Stärkung Erholungswald (FL 14), Besucherlenkung zum ökologischen Schutz (FL 15); FNP-Konflikt: Kleingartenpark für besseren Übergang zum Waldrand, gegebenenfalls Ersatzflächen suchen KGA-15-03 Forstlach / Vautenbruch 4,8 131 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-15-04 Rüppurr-Battstraße 1,39 49 2. x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; für gartenlose Stadtstrukturtypen in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; für Anwohner mehr Aufenthaltsqualität bieten (Bank mit Baum); Lesegarten (auch für das Krankenhaus); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-15-05 Am Holderweg 2,72 78 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Besucherlenkung zum ökologischen Schutz (FL 15) KGA-15-06 Seewiesen 4,16 126 3. x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; für gartenlose Stadtstrukturtypen in der Nähe: temporär kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1); FNP-Konflikt: aufgrund guter Eignung für Wohn- und Gemeinbedarfsnutzung schrittweise Ersatz suchen, Verlagerungskonzept KGA-15-07 Gartenstadt 0,87 33 3. x x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1); FNP-Konflikt: Kleingartenpark für besseren Übergang zum Waldrand, gegebenenfalls Ersatzflächen suchen KGA-15-08 Forstlach 4,34 81 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-15-09 Seewiesenäcker- Holderweg 3,62 35 2. x x x x x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Teilung großer Parzellen, bei Umbau: kollektives Gärtnern mit anbieten; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Stärkung Funktion Erholungswald (FL 14), Besucherlenkung zum ökologischen Schutz (FL 15); FNP-Konflikt: Kleingartenpark für besseren Übergang zum Waldrand, ggf. Ersatzflächen suchen Ri nt he im KGA-17-01 Grill'sches Grundstück 1,32 49 2. x Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; Angebote für das Seniorenheim in weiterer Umgebung anbieten; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-02 Hirtenweg 3,07 88 1. x x x Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; Kleingartenpark für Umgebung als nutzbaren Freiraum anlegen; kollektives Gärtnern und/oder Sitzbereich/Lesegarten ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-03 Tagweide 4,17 117 2. x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-04 Am Technologiepark 2,67 62 1. x x x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; Kleingartenpark für Umgebung als nutzbarer Freiarum anlegen; für gartenlose Stadtstrukturtypen in der Nähe Angebote schaffen (kollektives Gärtnern, Lesebereich etc.); LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-05 Kohlplattenschlag 5,85 172 2. x x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; für gegenüberliegendes Internat z.B. Sitzbereich/Lesegarten/Gemeinschafts-Parzelle anlegen; für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/ Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-17-06 Kleingarten- und Geflügelzuchtverein Karlsruhe Ost 3,77 38 3. x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; Teilung großer Parzellen; ggf. Umnutzung einiger Kleintierzucht-Parzellen in Kleingarten-Parzellen aufgrund höherer Nachfrage; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) *LP: Landschaftsplan und FNP: Flächennutzungsplan 98 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Ri nt he im KGA-17-07 Kuhweide 3,76 101 1. x x x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; kollektives Gärtnern ergänzen; Lesegarten; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-08 Kleintierzuchtverein C 321 0,85 20 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-09 Elfmorgenbruch 2,76 68 2. x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; Schule in der Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-10 Am Brüchle 2,75 70 2. x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-11 Rintheim 3,4 26 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-12 Oberrut 0,14 13 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) H ag sf el d KGA-18-01 Hofäcker 1,82 48 2. x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Schule in der Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-18-02 Kleintierzuchtverein Hagsfeld 1,77 18 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-18-03 Am Reitschulschlag 2,63 74 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-18-04 Geroldsäcker 8,22 226 1. x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); Schulen und Seniorenheim in der Nähe; für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-18-05 Hagsfeld 2,32 55 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets KGA-18-06 Steinäcker Hagsfeld 5,05 146 x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); neue „Musteranlage"; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) D ur la ch KGA-19-01 Killisfeld 4,32 112 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-02 Durlach-Süd 10,73 406 2. x x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie; Eingrünung mit naturraumtypischen Gehölzen; für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; Seniorenheime in der Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-03 Beunsee 2,3 71 3. x bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie; Schulen und Vereine in der Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-04 Dornwald 6,36 216 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-19-05 Rennichwiesen 12,6 372 3. x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); grüne Leitstruktur erweitern; für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Weiterentwicklung Erholungsinfrastruktur (FL 3) Stadtteil Nummer Name Größe [ha] Par- zellen Prio- risie- rung Ö ff en tl ic he D ur ch w eg un g Kl ei ng ar te np ar k N ac hv er di ch tu ng ko lle kt iv es U rb an G ar de ni ng Sy ne rg ie n be so nd er er M eh r- w er t fü r Q ua rt ie r Ko nfl ik t FN P- A us w ei - su ng ( En tw ur f 20 30 ) Er sa tz /R üc kb au Entwicklungspotenziale*Maßnahmen Gartenbauamt | 99 Ri nt he im KGA-17-07 Kuhweide 3,76 101 1. x x x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; kollektives Gärtnern ergänzen; Lesegarten; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-08 Kleintierzuchtverein C 321 0,85 20 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-09 Elfmorgenbruch 2,76 68 2. x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; Schule in der Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-10 Am Brüchle 2,75 70 2. x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-11 Rintheim 3,4 26 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-17-12 Oberrut 0,14 13 bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) H ag sf el d KGA-18-01 Hofäcker 1,82 48 2. x bedeutend für lokale Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Schule in der Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-18-02 Kleintierzuchtverein Hagsfeld 1,77 18 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-18-03 Am Reitschulschlag 2,63 74 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-18-04 Geroldsäcker 8,22 226 1. x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); Schulen und Seniorenheim in der Nähe; für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-18-05 Hagsfeld 2,32 55 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets KGA-18-06 Steinäcker Hagsfeld 5,05 146 x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); neue „Musteranlage"; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) D ur la ch KGA-19-01 Killisfeld 4,32 112 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-02 Durlach-Süd 10,73 406 2. x x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie; Eingrünung mit naturraumtypischen Gehölzen; für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; Seniorenheime in der Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-03 Beunsee 2,3 71 3. x bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie; Schulen und Vereine in der Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-04 Dornwald 6,36 216 bedeutend für lokale Freiraumfunktion und Ökologie; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-19-05 Rennichwiesen 12,6 372 3. x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); grüne Leitstruktur erweitern; für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Weiterentwicklung Erholungsinfrastruktur (FL 3) Stadtteil Nummer Name Größe [ha] Par- zellen Prio- risie- rung Ö ff en tl ic he D ur ch w eg un g Kl ei ng ar te np ar k N ac hv er di ch tu ng ko lle kt iv es U rb an G ar de ni ng Sy ne rg ie n be so nd er er M eh r- w er t fü r Q ua rt ie r Ko nfl ik t FN P- A us w ei - su ng ( En tw ur f 20 30 ) Er sa tz /R üc kb au Entwicklungspotenziale*Maßnahmen *LP: Landschaftsplan und FNP: Flächennutzungsplan 100 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 D ur la ch KGA-19-06 Lohn-Lissen 1,32 30 2. x bedeutend für Lokalklima und Ökologie; für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-07 Säusteigerfeld 2,05 56 3. x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-09 Alte Weingartener Straße 1,89 18 3. x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Teilung großer Parzellen; bei Umbau: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-10 Blumenwinkel 0,84 32 2. x keine ausgeprägte lokale Bedeutung für Ökologie, Lokalklima, als Schutzgebiet oder Freiraum; Schule in der Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-19-11 Güterbahnhof 1,27 30 3. x x bedeutend für die lokale Ökologie; Teilung großer Parzellen; bei Umbau: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-19-13 Rennichwiesen 0,38 12 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-14 Verlängerte Pforzheimer Straße 1,07 25 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-15 Tiengener Straße 0,45 5 3. x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Teilung großer Parzellen; Schulgarten bei Umbau für die Schule in der Nähe ; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-16 Kleintierzuchtverein C 4 0,26 5 keine ausgeprägte lokale Bedeutung für Ökologie, Lokalklima, als Schutzgebiet oder Freiraum; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) G rö t- zi ng en KGA-20-01 Sandäcker 2,81 71 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) W ol - fa rt s- w ei er KGA-23-01 Steinbügeläcker 1,28 12 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) N eu re ut KGA-26-01 Am Junkertschritt 4,5 100 3. x bedeutend für die lokale Ökologie; für neues Stadtentwicklungsgebiet kollektives Gärtnern anbieten ; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-26-02 Kleintierzuchtverein Neureut 1,25 31 bedeutend für die lokale Ökologie; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) N or d- st ad t KGA-27-01 Exerzierplatz 7,11 205 1. x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; innenstadtnah – für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern anbieten; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4); FNP-Konflikt: ggf. Rückbau des westlichen Teils inklusive Gemeinschaftsfläche, ggf. Ersatz suchen Stadtteil Nummer Name Größe [ha] Par- zellen Prio- risie- rung Ö ff en tl ic he D ur ch w eg un g Kl ei ng ar te np ar k N ac hv er di ch tu ng ko lle kt iv es U rb an G ar de ni ng Sy ne rg ie n be so nd er er M eh r- w er t fü r Q ua rt ie r Ko nfl ik t FN P- A us w ei - su ng ( En tw ur f 20 30 ) Er sa tz /R üc kb au Entwicklungspotenziale*Maßnahmen Der Kleingartenentwicklungsplan sieht für Kleingartenanlagen bis zu sechs verschiedene Maßnahmen vor. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen, also der Umgestaltung der Anlagen, wird eine zeitliche Priorisierung vorgeschlagen: 1. Kurzfristige Umsetzung für Anlagen mit besonders vorteilhaften Kriterien (siehe Seite 101). 2. Mittelfristige Umsetzung für Anlagen mit guten Kriterien. 3. Langfristige Umsetzung für Anlagen mit weniger guten Kriterien. Gartenbauamt | 101 D ur la ch KGA-19-06 Lohn-Lissen 1,32 30 2. x bedeutend für Lokalklima und Ökologie; für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-07 Säusteigerfeld 2,05 56 3. x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-09 Alte Weingartener Straße 1,89 18 3. x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Teilung großer Parzellen; bei Umbau: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-10 Blumenwinkel 0,84 32 2. x keine ausgeprägte lokale Bedeutung für Ökologie, Lokalklima, als Schutzgebiet oder Freiraum; Schule in der Nähe; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-19-11 Güterbahnhof 1,27 30 3. x x bedeutend für die lokale Ökologie; Teilung großer Parzellen; bei Umbau: kollektives Gärtnern ergänzen; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4) KGA-19-13 Rennichwiesen 0,38 12 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030 (Vorschlag): geschützter Landsschaftsbestandteil (NL 17); grüne Leitstruktur erweitern; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-14 Verlängerte Pforzheimer Straße 1,07 25 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-15 Tiengener Straße 0,45 5 3. x x bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; Teilung großer Parzellen; Schulgarten bei Umbau für die Schule in der Nähe ; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-19-16 Kleintierzuchtverein C 4 0,26 5 keine ausgeprägte lokale Bedeutung für Ökologie, Lokalklima, als Schutzgebiet oder Freiraum; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) G rö t- zi ng en KGA-20-01 Sandäcker 2,81 71 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) W ol - fa rt s- w ei er KGA-23-01 Steinbügeläcker 1,28 12 bedeutend für Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) N eu re ut KGA-26-01 Am Junkertschritt 4,5 100 3. x bedeutend für die lokale Ökologie; für neues Stadtentwicklungsgebiet kollektives Gärtnern anbieten ; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) KGA-26-02 Kleintierzuchtverein Neureut 1,25 31 bedeutend für die lokale Ökologie; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1) N or d- st ad t KGA-27-01 Exerzierplatz 7,11 205 1. x x x bedeutend für lokale Freiraumfunktion, Lokalklima und Ökologie, Teil eines geschützten Gebiets; innenstadtnah – für Bedarf in der Nähe: kollektives Gärtnern anbieten; LP 2030: Erhalt/Aufwertung von Grün- und Freiflächen (FL 1), Aufwertung und Entwicklung innerörtlicher Grünverbund (FL 4); FNP-Konflikt: ggf. Rückbau des westlichen Teils inklusive Gemeinschaftsfläche, ggf. Ersatz suchen Stadtteil Nummer Name Größe [ha] Par- zellen Prio- risie- rung Ö ff en tl ic he D ur ch w eg un g Kl ei ng ar te np ar k N ac hv er di ch tu ng ko lle kt iv es U rb an G ar de ni ng Sy ne rg ie n be so nd er er M eh r- w er t fü r Q ua rt ie r Ko nfl ik t FN P- A us w ei - su ng ( En tw ur f 20 30 ) Er sa tz /R üc kb au Entwicklungspotenziale*Maßnahmen *LP: Landschaftsplan und FNP: Flächennutzungsplan Kriterien für die Priorisierung der Kleingartenanlagen sind: „„ Innenstadtnähe „„ Nähe zu Siedlungsgebieten hohen Bedarfs (siehe Seite 46 und 47) „„ Nähe zu sozialen und Bildungseinrichtungen „„ Eigentumsverhältnisse 102 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Stadtteil Nummer Name Größe [ha] Parzellen Priorisie- rung Ausweisung FNP 2030 (Entwurf) Sü d- st ad t 03-01* Langenbruch - Stuttgarter Straße 8,25 ca. 290 in Planung Dauerkleingärten Kn ie - lin ge n 703 Kräuterlesäcker 7,69 ca. 270 1. (P) Dauerkleingärten H ag sf el d 704 Grabenäcker 2,78 ca. 100 1. (P) Dauerkleingärten 709 Steinäcker Hagsfeld – Erweiterung 3,13 ca. 110 1. Dauerkleingärten N eu - re ut 713 Am Rosenhof/Eggensteiner Allee 8,31 ca. 290 3. (P) Dauerkleingärten D ax - la nd en 721 Transchement 3,14 ca. 110 2. (P) Dauerkleingärten G rü n- w in ke l 722 Heidenstücker 11,58 ca. 400 1. Dauerkleingärten Rü pp ur r 723 Südliche Burbacher Straße 5,60 ca. 190 2. (P) Dauerkleingärten 729 Steinäcker 4,42 ca. 150 1. (P) Dauerkleingärten St up - fe ri ch 724 Windelbach 0,68 ca. 20 in Planung (P) Vereinssonderfläche G rü n- w et te rs - ba ch 738 Bergacker 3,51 ca. 120 3. (P) Dauerkleingärten D ur la ch 744 In den hohen Erlen 7,13 ca. 250 1. (P) Dauerkleingärten 748 Untere Reut 6,53 ca. 230 2. (P) Dauerkleingärten Ri nt - he im 767 Gewann Mittelrut, Oberrut – Erweiterung 1,96 ca. 70 2. (P) Dauerkleingärten 4.2 Reserveflächen Flächennutzungsplan 2030 (Entwurf) Gartenbauamt | 103 In dem Flächennutzungsplan 2030 (Entwurf) sind im Stadtgebiet von Karlsruhe 14 geplante Grünflächen mit der Zwecksbestimmung Dauerkleingärten ausgewiesen. Sie werden im KEP als Reserveflächen für Kleingartenanlagen betrachtet. Gekennzeichnet werden sie durch eine dreistellige Nummer des Stadtplanungsamtes. *Eine Ausnahme hiervon bildet die Kleingartenanlage 03-01 Langenbruch - Stuttgarter Straße: Die Anlage wird derzeit rückgebaut, eine neue ist in Planung. Unter der Annahme von 250 Quadratmetern je Kleingartenparzelle plus einen zwölfprozentigen Aufschlag für Allgemeinbereiche ergibt sich eine ungefähre Anzahl an Parzellen pro Reservefläche. Insgesamt könnten so auf etwa 75 Hektar rund 2.600 Parzellen entstehen. Die Reserveflächen werden wie folgt priorisiert: 1. Reserveflächen mit vorteilhaften Lagekriterien und hoher Priorität für eine mittelfristige Aktivierung. 2. Langfristige Aktivierung zum Ausgleich für Kleingartenanlagen, die aufgrund von Konflikten mit ihrer Ausweisung in dem Flächennutzungsplan 2030 (Entwurf) zukünftig gegebenenfalls umgenutzt werden. 3. Reservefläche mit lagebedingt niedriger Priorität für eine Aktivierung. Weitere Hinweise und Empfehlungen für die Aktivierung einer Reservefläche sind auf Seite 69 zu finden. Geplante Flächen werden im KEP mit einem (P) gekenntzeichnet. 104 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 4.3 Steckbriefe – Lesehilfe 44 33 1 0 2 Gartenbauamt | 105 0_Identifikatonsnummer und Name Individuelle Laufnummer und Name der Kleingartenanlage (KGA). Datengrundlage: Stadt Karlsruhe – Amt für Stadtentwicklung (Stand: 2019), Gartenbauamt (Stand: 2018/2020), Liegenschaftsamt (Stand: 2019), Stadtplanungsamt (Stand: 2019), Ergänzung der Namen durch berchtoldkrass space&options (Stand: 2019). 1_Verortung Übersichtskarte über die Lage der Kleingartenanlage innerhalb des Karlsruher Stadtgebiets (Maßstab 1:300.000). Die betreffende Kleingartenanlage ist rot umrandet und mit einem schwarzen Kasten hervorgehoben. Datengrundlage: Stadt Karlsruhe – Gartenbauamt, Liegenschaftsamt, Stadtplanungsamt, ergänzt mit Open-Street- Map und berchtoldkrass space&options (Stand: 2019). Einschätzung des Lagetyps einer Kleingartenanlage anhand von Luftbildern: „Integriert“ bezeichnet Anlagen, die mehrheitlich von städtischen und/oder dörflichen Siedlungsstrukturen umgeben sind. Eine „Insel“-Anlage zeichnet sich durch eine mehrheitliche Umgebung aus Infrastrukturen, Barrieren und/oder Gewerbe aus. „Peripher“ sind Anlagen, die von Siedlungs- und Infrastrukturen in Kombination mit freiräumlichen Strukturen umgeben sind. Sie liegen häufig am Stadtrand oder am Übergang zur offenen Landschaft. Eine als „Freiraumverbund“ markierte Anlage liegt in einer grünen Leitstruktur und ist damit Teil des städtischen Freiraumverbunds. Datengrundlage: Stadt Karlsruhe – Liegenschaftsamt (Stand: 2017), ausgewertet durch berchtoldkrass space&options (Stand: 2019). 2_Grundangaben Hier werden die wichtigsten (und überwiegend selbsterklärenden) Grundangaben zur Einordnung der Anlage gelistet. Den Anlagen sind neben der Kleingartenanlagen-Nummer (siehe „0_Identifikationsnummer und Name“) die dazugehörige Bezirksverbands-Nummer, die Ordnungsziffer „OZ“ sowie das Aktenzeichen „AZ“ zugeordnet. Der Planungsrechtliche Status bezieht sich auf den Flächennutzungsplan 2030, die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2010. Eine Überprüfung des planungsrechtlichen Statuses zeigt auf, ob zwischen dem Status quo der Anlage und der feststehenden oder kommenden Planung ein Konflikt besteht und – bei vorliegen – gelistet. Datengrundlage: Stadt Karlsruhe – Gartenbauamt (Stadtteile, Eigentümer/Trägerschaft, Geometrien und Bruttoflächen/ Größen, Bezirksverbands-Nummer, OZ (aus dem GRIS – Grünflächeninformationssystem), AZ, Bebauungspläne; Stand: 2018/2020), Umfrage „Kleingartenanlagen in Karlsruhe“ (Adresse, Verein, Gründungsjahr, Stand: 2019), Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. (Ergänzung Gründungsjahr, Bezirksverbands-Nummer, Stand: April 2020), Bahn-Landwirtschaft Bezirk Karlsruhe e.V. (Ergänzungen Eigentümer, Gründungsjahr, Stand: 2019), Stadtplanungsamt (Flächennutzungsplan 2010), www.nachbarschaftsverband- karlsruhe.de/b1/verbandsversammlung/vv_maerz_2020.de (Flächennutzungsplan 2030, Entwurf Stand: November 2019), Ortbegehung (Stand: Mai bis Juli 2019) und Ergänzung durch berchtoldkrass space&options (Adressen, Verein, Stand: 2019). 3_Eindrücke Die Eindrücke zeigen jeweils drei repräsentative Fotografien verschiedener Bereiche und Aspekte der jeweiligen Kleingartenanlage. Datengrundlage: Fotografien während der Ortsbegehung aufgenommen von berchtoldkrass space&options (Stand: Mai bis Juli 2019). 4_Lageplan Der Lageplan zeigt die Kleingartenanlage, ihre Lage und Umgebung und verortet zahlreiche Charakteristika mittels Luftbild. Die Eingänge beziehen sich auf Zugangsmöglichkeiten zur gesamten oder zu Teilbereichen der KGA und erschließen somit mehrere Parzellen. Sind in einem Lageplan keine Eingänge verortet, werden die Parzellen von außen jeweils einzeln erschlossen (siehe Anmerkung zum Kriterium „Erreichbarkeit – Fuß: tagsüber begehbar“). Aufgrund einer besseren Lesbarkeit wird in diesen Fällen auf das „Eingangs“-Symbol zu jeder einzelnen Parzelle verzichtet. Die Speilplätze des Open-Street- Maps-Datensatzes, die außerhalb der Anlagen liegen, befinden sich zum Teil in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen. Deshalb sind im Lageplan nur die Spielplätze verortet, die Teil einer Anlage sind oder in unmittelbarer Nähe liegen. Datengrundlage: Stadt Karlsruhe – Amt für Stadtentwicklung (Stand: 2019), Gartenbauamt (Stand: 2018/2020), Liegenschaftsamt (Stand: 2017/2019), Stadtplanungsamt (Stand: 2019), Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (Stand: 2020) ergänzt mit Open-Street-Map (Stand: 2020) und berchtoldkrass space&options (Eingänge, Gemeinschaftsflächen und teilweise Spielplätze, Stand: 2020). Teilweise abweichende Geometrien aufgrund nicht flurstücksgenau gezeichnetem Datensatz (zum Beispiel KGA-03-04 Ostseite Hochbahn, KGA-07- 06 Hochbahn Ost, KGA-17-12 Oberrut). 106 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 5 8 6 7 Gartenbauamt | 107 5_Einordnung in den Quartierskontext – Privatgrün Die Karte stellt dar, wie viel private Grünflächen die Bebauungsstruktur im Umfeld der Kleingartenanlage aufweist. Der Maßstab variiert je nach Größe der Anlage. Der Privatgrün- Anteil wird mit Hilfe der Stadtstrukturtypen Karlsruhes bestimmt: „„ Anteil Privatgrün niedrig: Blockrand geschlossen, Blockrand offen und Ortskern „„ Anteil Privatgrün mittel: Mehrfamilienhausbebauung aufgelockert, Zeilen Siedlung und Wohn-Hochhaus „„ Anteil Privatgrün hoch: Einfamilienhaus locker und Einfamilienhaus kompakt Zusammen mit den öffentlichen Freiräumen, die aus dem Lageplan hervorgehen, lässt sich bestimmen welche gegenwärtige und potenzielle Rolle die Anlage als grüner Freiraum spielt. Datengrundlage: Stadt Karlsruhe – Amt für Stadtentwicklung (Stand: 2019), Gartenbauamt (Stand: 2018/2020), Liegenschaftsamt (Stand: 2019), Stadtplanungsamt (Stand: 2019), ergänzt mit Open-Street-Map (Stand: 2020). Teilweise abweichende Geometrien aufgrund nicht flurstücksgenau gezeichnetem Datensatz (siehe 4_Lageplan). 6_Einordnung in den Quartierskontext – Umfeld und Nachbarschaft Diese Karte stellt das Umfeld der Anlage dar inklusive wichtiger öffentlicher Einrichtungen und dem Einzugsbereich der Kleingartenanlage (zugrunde gelegt wird ein Einzugsbereich von 10 Minuten bei einer Geh-Geschwindigkeit von 3,5 Kilometern/Stunde). Dargestellt werden außerdem die innerhalb des Einzugsbereichs lebenden Einwohner. Zu den öffentlichen Einrichtungen zählen die sensiblen Nutzungen: Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemein bildende Schulen, Seniorenheime und Krankenhäuser. Der Maßstab variiert je nach Größe der Anlage. Datengrundlage: Stadt Karlsruhe – Amt für Stadtentwicklung (Stand: 2019), Gartenbauamt (Stand: 2018/2020), Liegenschaftsamt (Stand: 2019), Stadtplanungsamt (Stand: 2019), ergänzt mit Open-Street-Map (Stand: 2020), Simulation der Einzugsbereiche durch berchtoldkrass space&options (Stand: 2019). Teilweise abweichende Geometrien aufgrund nicht flurstücksgenau gezeichnetem Datensatz (siehe 4_Lageplan). 7_Einordnung in den Quartierskontext – Verteilung der Mitglieder Die Karte (ohne Maßstab) zeigt die Verteilung der Mitglieder der jeweiligen Anlage und bewertet auf dieser Basis den Einzugsbereich der Anlage. Die einzelnen Stufen des Einzugsbereichs werden im Abschnitt „Typisierung von Anlagen – Beispiel Einzugsbereich“ (Seite 24 folgende) detailliert beschrieben. Die Mitgliederadressen stammen von beiden Bezirksvereinen und wurden anonymisiert digitalisiert. Ist in der Karte „keine Angabe“ vermerkt, liegen für diese Anlagen keine Mitgliederadressen vor. Datengrundlage: Bahn-Landwirtschaft Bezirk Karlsruhe e. V. und Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e. V. (Mitgliederadressen, digitalisiert durch berchtoldkrass space&options, Stand: 2019), Stadt Karlsruhe – Amt für Stadtentwicklung (Stand: 2019), Gartenbauamt (Stand: 2018/2020), ergänzt mit Open-Street-Map (Stand: 2020). 8_Einordnung in den Quartierskontext – Grünsystem, Lokalklima und Ökologie Der „Abschnitt Bedeutung im Grünsystem“ listet die Bedeutung und Rolle der Anlage im Grünsystem/Freiraumverbund der Stadt Karlsruhe. Die Angaben geben Antworten darauf, ob die Anlage innerhalb der grünen Leitstruktur (siehe „Meine Grüne Stadt Karlsruhe – Kursbuch“ 2017) liegt, ob sie sich in unmittelbarer Nähe eines Quartier befinden, ob sie als Ausflugsziel genutzt werden et cetera. Die Anlagen sind nutzungsbeschränkte Grünflächen, da sie nicht ganztags öffentlich zugänglich sind. Die „Lokalklimatische Relevanz“ gibt einen Überblick über die Lage innerhalb und entlang klimatisch bedeutsamer Freiflächen. Der Abschnitt enthält Informationen zum lokalen Klima, Frischluft-, Entlastungs- und Ausgleichsräumen. Enthält eine Anlage den Hinweis „Sicherung von Luftaustauschprozessen“ bezieht sich dies auf die Maßnahme N 6 aus dem Landschaftsplan 2030, Karte „Naturhaushalt“. Unter „Schutzgebiete“ werden alle flächenhaften Schutz- und Habitatgebiete gelistet, innerhalb derer oder in deren Nähe sich die Anlage befindet. „Ökologische Aspekte“: Genannt werden die erfassten Strukturen und besonderen Merkmale mit Bedeutung für die biologische Vielfalt. Darunter fallen sowohl einzelne besondere und erhaltenswerte Strukturen wie alte/markante Bäume als auch Angaben und Maßnahmenvorschläge im Landschaftsplan 2030, zum Beispiel zum Biotopverbund. „Einzelne Gärten“ bedeutet dabei, dass in einzelnen Gärten wertvolle Strukturen vorhanden sind. Wie bei anderen Kriterien wird bei den ökologischen Aspekten im Sinne des Kleingartenentwicklungskonzeptes ein Überblick gegeben, der keine detaillierte Umweltbewertung der Anlagen darstellen kann. Grundlage sind zum einen die Angaben aus der Befragung der Kleingartenanlagen-Vereine, die aber nicht vollständig ist. Hinzu kommen die Erfassungen aus der Ortsbegehung (berchtoldkrass space&options) sowie die Auswertung vorhandener Daten (siehe unten). Datengrundlage: Stadt Karlsruhe – Gartenbauamt, darunter auch: GRIS – Grünflächeninformationssystem (Bedeutung im Grünsystem, ökologische Aspekte, Stand: 2019), Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (Schutzgebiete, Stand: 2019), Landschaftsplan 2030 (Bedeutung im Grünsystem, Lokalklimatische Relevanz, Schutzgebiete, ökologische Aspekte, Stand: 2020), Klimaanpassungsplan 2015 (Lokalklimatische Relevanz), Umfrage „Kleingartenanlagen in Karlsruhe“ (ökologische Aspekte, Stand: 2019), Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e. V. (ökologische Aspekte), ergänzt durch Ortsbegehung durch berchtoldkrass space&options (ökologische Aspekte, Stand: 2019) 108 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 9 10 11 Gartenbauamt | 109 9_Einordnung in den Quartierskontext – Beeinträchtigungen und Konflikte Die Einschätzung des „Verkehrslärm(s)“ erfolgt durch eine Ortsbegehung und bildet eine subjektive Gesamteinschätzung des Verkehrslärm am Tag ab: gering, mäßig oder hoch. Spezifische Lärmbelastung ist aufgeführt, etwa bei besonders stark betroffenen Anlagen, welche beispielsweise in direkter Nachbarschaft zweier Schienenverkehrsstränge liegen. „Stromtrassen“ gibt eine Einschätzung darüber, ob die Anlage durch eben solche beeinträchtigt wird, etwa durch ästhetische, aber auch akustische Beeinträchtigungen, etwa bei direkter Nachbarschaft, Verlauf der Trasse über und Strommasten innerhalb der Anlage. Wenn nötig wird dabei erläutert, ob die Anlage geringflächig, großflächig oder vollständig betroffen ist. Nicht miteinbezogen werden die ökologischen Auswirkungen der Stromtrassen und ihrer Fundamente. Unter „Vernässung“ wird gelistet, ob es innerhalb der Anlage zu Vernässungen kommt oder kommen kann und gegebenenfalls erläutert, wann und in welchem Ausmaß. Unter „Hochwassergefährdung“ wird die mögliche Bedrohung durch ein Hochwasser mittels der gängigen Einstufung (HQ10/50/100/extrem) angegeben und spezifiziert sowie angegeben, ob ein Schutzsystem durch Dämme besteht. Die Anlagen, die im geschützten Bereich bei 100-jährlichem Hochwasser (GB HQ100) liegen, liegen auch im Ausbreitungsgebiet bis zu einem extremen Hochwasser (HQextrem). „Bodenschutz und Altlasten“ zeigt Hinweise und die Betroffenheit der Anlage bezüglich dieser beiden Punkte. Dabei wird für ein „Ja“ grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen Verdachtsflächen, Atllasten und B-Fällen vorgenommen (A-Fälle wurden nicht ausgewertet, ebensowenig die spezifischen Faktoren wie Grundwasserschadstofffahnen oder mögliche Schwermetalleinträge durch Strommastenfundamentfarben), die Fälle aber nebenstehend spezifiziert. Besteht eine Belastung wird angegeben, ob diese geringfügig, großflächig oder vollständig die Anlage betrifft. Darüber hinaus wurden hier auch belastende bauliche Gegegebenheiten gelistet, etwa die Verwendung von Asbest und Eternit. Unter „Kriminalität“ wurden kriminelle Vorgänge an der Anlage abgefragt: Einbruch, Vandalismus und Diebstahl. Die Einschätzung der „Barrierewirkung für das Quartier“ erfolgt anhand der Ortsbegehung sowie durch Luftbildanalyse vorgenommen und bezieht sich darauf, ob eine Anlage eine Barriere für Fußgänger und Radfahrer darstellt. Eine Barrierewirkung liegt vor, wenn im Umfeld überhaupt ein Durchwegungsbedarf besteht, sie also auf dem Weg zwischen zwei Orten liegt. Datengrundlage: Umfrage „Kleingartenanlagen in Karlsruhe“ (Vernässung, Hochwassergefährdung, Bodenschutz und Altlasten, Kriminalität, Stand: 2019), Stadt Karlsruhe – Amt für Umwelt und Arbeitsschutz (Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK), Stand: 2019), Liegenschaftsamt (Bürger-GIS Karlsruhe „Hochwassergefahrenkarte“, Stand: 2019), ergänzt mit Open- Street-Map (Stromtrassen, Stand: 2019), Ergänzung durch Bahn- Landwirtschaft Bezirk Karlsruhe e.V. (Vernässung. Kriminalität, Stand: 2019) sowie Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e. V. (Vernässung, Hochwassergefährdung, Kriminalität, Stand: 2019), Ortsbegehung und Ergänzung durch berchtoldkrass space&options (Verkehrslärm, Stromtrassen, Barrierewirkung für das Quartier mittels Google Maps, stand: 2019) 10_Einordnung in den Quartierskontext – Erreichbarkeit Als erreichbar mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV) gelten Anlagen dann, wenn sie sich innerhalb von 10 Gehminuten bzw. 800 m von einer entsprechenden Haltestelle befinden. Bauliche und als solche gekennzeichnete Rad-Abstellflächen sind während der Ortsbegehung aufgenommen. Verfügt die Anlage über öffentliche Auto-Parkplätze, ist die Anzahl vermerkt. „Wilde“ Stellplätze für Autos und Räder wurden nicht erfasst. Eine „öffentliche Durchwegung“ bezeichnet eine ebensolche. „Tagsüber begehbar“ sind Anlagen dann, wenn die Wege zwischen der Ankunft des ersten Kleingärtners und dem Weggehen des letzten die Anlage geöffnet ist. Bei Einzelverpachtungen sind Parzellen in der Regel einzeln erschlossen, das heißt nicht öffentlich durchgänglich. Datengrundlage: Umfrage „Kleingartenanlagen in Karlsruhe“ (ÖV, Fuß „öffentl. Durchwegung“, Auto, Stand: 2019), ergänzt durch Bahn-Landwirtschaft Bezirk Karlsruhe e.V. sowie Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. (Stand: 2019), Ortsbegehung und Ergänzung durch berchtoldkrass space&options (ÖV mittels Google Maps, Stand: 2019). 11_Einordnung in den Quartierskontext – Verkehrsmittel der Mitglieder Diese Grafik stellt eine Einschätzung dar, mit welchem Verkehrsmittel und zu welchen Anteilen die Mitglieder ihre jeweilige Anlage besuchen (mit dem Bus, mit der Straßenbahn, zu Fuß oder mit dem Rad, per Auto). Datengrundlage: Umfrage „Kleingartenanlagen in Karlsruhe“ (Stand: 2019), teilweise ergänzt durch Bahn-Landwirtschaft Bezirk Karlsruhe e.V. sowie Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. (Stand: 2019) 110 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 12 13 14 15 Gartenbauamt | 111 12_Anlagenspezifische Strukturen – Ausstattung An dieser Stelle wird zunächst ein Überblick über die (wenn vorhanden) Größe des Gemeinbereichs gegeben. Zum Gemeinbereich zählen alle signifikanten zusammenhägenden Flächen, die gemeinschatlich genutzt werden. Dazu zählen Bereiche, auf denen Gaststätten und Vereinsheime stehen sowie die sie umgebenden Flächen, sowie Spielplätze, jedoch keine Straßen, Wege und überwiegend für den Verkehr genutzten Plätze. Die Fläche des Gemeinbereichs kann nicht quadratmeterscharf angegeben werden, sondern stellt in erster Linie einen Orientierungswert dar. Die fünfteilige Skala ermöglicht einen schnellen Vergleich zu den anderen Anlagen. Darauf folgt eine Auflistung der grundsätzlichen Ausstattungsmerkmale der Anlage: Vereinshäuser beziehungsweise -heime sowie Gaststätten, die bei laufendem Betrieb grundätzlich öffentlich nutzbar sind. Toiletten beziehen sich auf ausschließlich intern nutzbare Gemeinschaftstoiletten. Spielplätze und gemeinschafltiche Grünflächen können auch Außenstehenden zugänglich sein. Zu Gemeinschaftsgärten zählen unter anderem Schulgärten. Datengrundlage: Umfrage „Kleingartenanlagen in Karlsruhe“ (Stand: 2019), ergänzt durch Bahn-Landwirtschaft Bezirk Karlsruhe e.V. und Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. (Stand: 2019), Stadt Karlsruhe – Liegenschaftsamt (Gemeinschaftsfläche mittels Luftbilder, Stand: 2017), Ortsbegehung durch berchtoldkrass space&options (Stand: 2019). Ein „Ja“ bei der Trinkwasser- und Stromversorgung bezieht sich immer auf alle Parzellen, bei der Abwasserentsorgung zusätzlich auf eine zentral organisierte Abwasserventsorgung. Unter „Sanierung“ wird das Jahr oder die Jahre angegeben, in dem oder in denen die Anlage saniert wurde. Datengrundlage: Umfrage „Kleingartenanlagen in Karlsruhe“ (Stand: 2019), ergänzt durch Bahn-Landwirtschaft Bezirk Karlsruhe e.V. und Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. (Stand: 2019). 13_Anlagenspezifische Strukturen – Parzellen Dieser Bereich analysiert die Charakteristika der Parzellen der jeweiligen Anlage. Aufgeführt sind die Anzahl der Parzellen, die durchschnittliche Größe sowie die kleinste und größte Parzelle. Die fünfteilige Skala ermöglicht einen schnellen Vergleich zu den anderen Anlagen. Auch angegeben sind die Anzahl der temporär leerstehenden Parzellen (zum Beispiel aufgrund von Pächterwechsel), die durchschnittliche Anzahl an Bewerbern pro Jahr und die durchschnittliche Anzahl an Parzellen, die in einem Jahr neu vergeben werden. Datengrundlage: Umfrage „Kleingartenanlagen in Karlsruhe“ (Stand: 2019), ergänzt durch den Bahn-Landwirtschaft Bezirk Karlsruhe e.V. und dem Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. (Stand: 2019). 14_Anlagenspezifische Strukturen – Mitglieder- und Nutzerstruktur Die Mitglieder- und Nutzerstruktur listet und veranschaulicht die Anzahl der Nutzer, die Anzahl der Mitglieder sowie das Durchschnitssalter und den durchschnittlichen Alterstrend der Mitglieder. Die fünfteilige Skala ermöglicht einen schnellen Vergleich zu den anderen Anlagen. Datengrundlage: Umfrage „Kleingartenanlagen in Karlsruhe“ (Stand: 2019), ergänzt durch Bahn-Landwirtschaft Bezirk Karlsruhe e.V. und Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. (Stand: 2019). 15_Anlagenspezifische Strukturen – Aktivitäten und Besonderheiten Dieser Abschnitt listet die innerhalb oder im Zusammenhang mit der Anlage stattfindenden Aktivitäten und ihre spezifischen Besonderheiten. Darunter fallen beispielsweise Aktivitäten zur Wissenvermittlung in Sachen Gärtnern, Umwelt und Naturschutz. Datengrundlage: Umfrage „Kleingartenanlagen in Karlsruhe“ (Stand: 2019), ergänzt durch Bahn-Landwirtschaft Bezirk Karlsruhe e.V. und Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. (Stand: 2019), Ortsbegehung durch berchtoldkrass space&options (Stand: 2019). 112 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 16 17 Gartenbauamt | 113 16_Fazit und Empfehlungen – Entwicklungspotenziale Dieser Absatz beschreibt Entwicklungspotenziale der Kleingartenanlage, die aus den zahlreichen Informationen des Steckbriefs abgeleitet werden. Diese Potenziale bilden eine breite, meist dreigliedrige Ideensammlung: Erste Zeile: Zusammenfassende Einschätzung ihrer Rolle für das Grünsystem, die lokalklimatische Relevanz, ihrer Lage in Schutzgebieten und ökologischer Aspekte. In Form eines viergliedrigen Piktograms findet es sich auf dem Kleingartenentwicklungsplan (siehe Kapitel 3.3, Seite 65 folgende) sowie in der „Erweiterten Legende“ (siehe Kapitel 3.4, Seite 67) wieder. Die mittleren Zeilen listen (meist) beispielswiese Lagepotenziale, soziale Potenziale in Form von bestehenden oder möglichen Aktionen sowie Ausstattungs- und Gestaltungsmerkmalen. Die letzten Zeilen geben, sofern vorhanden, Maßnahmenvorschläge aus dem Landschaftsplan 2030 an, die sich überwiegend auf die ökologische Entwicklung bzw. die Sicherung der Anlage beziehen. Die Entwicklungspotenziale sind essenzieller Bestandteil der Strategie. Sie schlagen eine Brücke von der Analyse zu den Maßnahmen. 17_Fazit und Empfehlungen – Maßnahmen Der abschließende Absatz des Steckbriefs widmet sich den Entwicklungsempfehlungen und Maßnahmen, mit denen die Anlage aufgewertet und das umliegende Quartier, sofern vorhanden, gestärkt werden kann. Ihre Herleitung und Beschreibung ist einer der wichtigsten Bestandteile dieses Konzepts und findet sich in ausführlicher Form im Kapitel 3.4 – Erweiterte Legende, ab Seite 66 folgende. Räumlich verortet finden sich die Maßnahmen auf dem Kleingartenentwicklungsplan (siehe Kapitel 3.3, Seite 65 folgende). 114 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2020 Meine Grüne Stadt Karlsruhe Kursbuch Stadt Karlsruhe Dezernat 5 Stadt Karlsruhe, Dezernat 5. Meine Grüne Stadt Karlsruhe, Kursbuch. Karlsruhe/Freiburg/Furtwangen Juli 2017 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Planungsstelle. Landschaftsplan 2010 (Auszug). Dezember 2004 Freiraum- entwicklungsplan Karlsruhe 2017 Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Stadt Karlsruhe, Gartenbauaumt. Freiraumentwick- lungsplan Karlsruhe 2017. Stand Januar 2018 2018 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6 76137 Karlsruhe 12.4.2018 Kleingärten in Karlsruhe – artenschutzrechtliche Einschätzung am Beispiel von 3 ausgewählten Anlagen Pulverhausstraße Exerzierplatz Seewiesen Auftraggeber Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V Schwetzinger Straße 119 76139 Karlsruhe Kleingärten in Karlsruhe – artenschutzrechtliche Ein- schätzung am Beispiel von 3 ausgewählten Anlagen. Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V, 2018. Landschaftsplan 2030 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Landschaftsplan 2030 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Entwurf Stand 28.02.2019 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER Nachbarschaftsverband Karlsruhe: Landschaftsplan 2030 (November 2019), beschlossen im März 2020. Bearbeitung: HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner I landschaftsarchitekten/Institut für Botan- ik und Landschaftskunde. Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt. Der Grüne Fächer. Parks und Grünanlagen in Karlsruhe. 2017 DER GRÜNE FÄCHER PARKS UND GRÜNANLAGEN IN KARLSRUHE Stadt Karlsruhe Gartenbauamt 4.4 Literaturverzeichnis Gartenbauamt | 115 Nachbarschaftsverband Karlsruhe (2011): Ökologische Tragfähigkeitsstudie für den Raum Karlsruhe. Der Kleingarten: Freund für ein Leben Der Kleingarten: Freund für ein Leben. Stadt Karlsruhe (Hrsg.), 2003. Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung. Bürgerum- frage 2015. Grün in der Stadt. Oktober 2015 Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt. Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung. Anpassungskomplex „Hitze”. März 2015 Beiträge zur Stadtentwicklung Nr. 46 BÜRGERUMFRAGE 2015 GRÜN IN DER STADT Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt STÄDTEBAULICHER RAHMENPLAN ANPASSUNGSKOMPLEX „HITZE“ KLIMAANPASSUNG Schulgärten in Karlsruhe Ein Überblick über Schulgärten in Karlsruhe im Auftrag des Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. Erstellt von Miriam Becker Schulgärten in Karlsruhe. Ein Überblick über Schulgärten in Karlsruhe im Auftrag des Bezirksver- band der Gartenfreunde Karlsruhe e.V.; Miriam Beck- er, Winter 2015/16. Kleingärten im Wandel – Innovationen für verdichtete Räume – Endbericht – Entwurf September 2018 Institut für Stadtplanung und Sozialforschung, W+P GmbH Berlin/Stuttgart Landschaftsarchitektur, Stadtplanung und Mediation Berlin Kleingärten im Wandel. Innovationen für verdichtete Räume. Endbericht, Entwurf September 2018 116 | Kleingartenentwicklungsplan Karlsruhe 2030 Weitere Quellen Initial e.V – der soziale Garten sozialer-garten.initial-karlsruhe.de/ initial-karlsruhe.de/ anstiftung.de/urbane-gaerten/gaerten-im-ueberblick?view=map rausindengarten.wordpress.com/ www.faechergaertner.de Mikrogärtner, Urbanes Gärtnern 2009-2052; mobil.ka-news.de, 09.07.2018: www.xn--mikrogrtner-q8a.de/?cat=141 www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/ Ab-in-den-Garten-In-der-Suedoststadt-wachsen-jetzt-Paprika-Tomaten-und-Zucchini;art6066,1437293 www.karlsruhe.de/b3/gruene_stadt/mitmachen/ideenwerkstatt. presse.karlsruhe.de/db/stadtzeitung/jahr2018/woche10/umweltausschuss_kulturgut_erhalten.html www.gartenderreligionen-karlsruhe.de/anfahrt-und-kontakt YouTubeVideo von Living Design: www.youtube.com/watch?v=HaNh3iex7tY&feature=youtu.be Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung (Hrsg.). Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2035. Beiträge zur Stadtentwicklung Nr. 50. Karlsruhe 2016. Weiterführende Literatur Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Kleingärten im Wandel. Innovationen für verdichtete Räume. Ilka Appel I Christina Grebe I Maria Spitthöver. Aktuelle Garteninitiativen. Kleingärten und neue Gärten in deutschen Großstädten. Kassel University Press 2011 Ella von der Haide. Die neuen Gartenstädte. Urbane Gärten, Gemeinschaftsgärten und Urban Gardening in Stadt- und Freiraumplanung. Internationale Best Practice Beispiele für kommunale Strategien im Umgang mit Urbanen Gärten Im Auftrag der Münchner Stiftungsinitiative für Urbanes Gärtnern, 2014. Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt (Hrsg.). Räumliches Leitbild Karlsruhe. Die Stadt neu entwickeln. Karlsruhe 2016. Verband der Kleingärtner Baden-Württemberg e.V. (Hrsg.). Kleingärtner-Schriftenreihe Nr. 16: Artenvielfalt im Kleingarten. Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Hrsg.). Gartenlabor Olpener Strasse. Gemüse anbauen und genießen. https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/gartenlabore_infoblatt_final.pdf Karlsruhe (Hrsg.), Markus Neppl (Hrsg.), Harald Ringler (Hrsg.), Matthias Stippich (Hrsg.), Christian Hennig, Benedikt Stoll (Hrsg.). Auf dem Weg zum Räumlichen Leitbild Karlsruhe. KIT Scientific Publishing, Karlsruhe 2015. Gartenbauamt | 117 Abb. S.10: Prinzessinnengärten, Berlin-Kreuzberg (https://www.cool-cities.de/prinzessinnengarten-8176/) Abb. S.11: Interkultureller Garten Rosenduft, Berlin (https://gruen-berlin.de/sites/default/files/styles/teaser_image/public/itl/dsc04854. jpg?itok=CGxeQCDr) Abb. S.12: Übersicht über die Anbauflächen am Westdach mit Hochbeeten und gemeinsam genutztem Gewächshaus (Bernhard Rohnke) Abb. S.13: Essbare Stadt Andernach (www.andernach-tourismus.de/andernach/die-essbare-stadt) Abb. S.14: (links oben): Ackerhelden Berlin, Bremerhaven, Dorsten, Mönchengladbach Abb. S.14: (rechts oben): Erntezeit Hamburg Abb. S.14: (links unten): Bauerngarten Berlin Abb. S.14: (rechts unten): Bundesweites Netzwerk „Mein Ernte“ Abb. S.15: Flyer Münchner Krautgärten Abb. S.16: Projekt: Agropolis München, Die Wiederentdeckung des Erntens im urbanen Alltag (bauchplan) Abb. S.17: (alle): Freiluftsupermarkt München (bauchplan, Cloudjumper) Abb. S.18: Überblick über alle Gartenflächen Karlsruhes (berchtoldkrass space&options) Abb. S.19: Anteil der Stadtstrukturtypen, in denen die Kleingärtner in Karlsruhe wohnen (berchtoldkrass space&options) Abb. S.19: Verteilung der Karlsruher Kleingärtner über das Stadtgebiet (berchtoldkrass space&options) Abb. S.20,21: Gartenkulisse Karlsruhe (Bestand) (berchtoldkrass space&options) Abb. S.22: (links): Durchwegung der „modernen Musteranlage“ Steinäcker Hagsfeld (berchtoldkrass space&options) Abb. S.22: (rechts): Öffentlichen Spielanlagen des „festen Quartiersbestandteils“ Oberer See (berchtoldkrass space&options) Abb. S.23: Der Kleingarten als Ort der Genesung (links oben), als abgeschiedenes Refugium (rechts oben), zwischen Bahngleisen (links unten) und als wichtiger Klimafaktor (rechts unten) (berchtoldkrass space&options) Abb. S.24: Symbolische Darstellung verschiedener Größen von Einzugsbereichen (berchtoldkrass space&options) Abb. S.25: Beispiel Einzugsbereich Nachbarschaft (berchtoldkrass space&options) Abb. S.25: Beispiel Stadtteilübergreifender Einzugsbereich (berchtoldkrass space&options) Abb. S.25: Beispiel Quartiersübergreifender Einzugsbereich (berchtoldkrass space&options) Abb. S.25: Beispiel Die gesamte Stadt als Einzugsbereich (berchtoldkrass space&options) Abb. S.26: Ackerdemie Karlsruhe (www.durlacher.de/start/neuigkeiten-archiv/artikel/archiv/2012/september/07/ackerdemie- gemeinschaftsgarten-und-gruener-lernort-in-durlach.html) Abb. S.27: Rausindengarten Karlsruhe (https://anstiftung.de/urbane-gaerten; https://rausindengarten.wordpress.com/) Abb. S.28: (oben) Sozialer Garten/Initial e.V. Rahel-Strauss-Straße (https://sozialer-garten.initial-karlsruhe.de/) Abb. S.28: (unten) Kampagneninsel im Rahmen der Anpackerprojekte (Kursbuch Grüne Stadt, S.58) Abb. S.44: Methode: Gartenlose Stadtstrukturtypen; Bestandsbevölkerung, Bevölkerungsprognose bis 2035 (berchtoldkrass space&options) Abb. S.45: Methode: „Umfrage Grün in der Stadt“ (berchtoldkrass space&options) Abb. S.46,47: Räumliche Verteilung des Gartenbedarfs (berchtoldkrass space&options) Abb. S.48,49: Stadtstrukturtypen in Karlsruhe (berchtoldkrass space&options) Abb. S.50,51: Ermittlung des Gartenbedarfs – fussläufige Erreichbarkeit der Kleingartenanlagen (berchtoldkrass space&options) Abb. S.52,53: Ermittlung des Gartenbedarfs – Methode „gartenlose SST“ räumlich (berchtoldkrass space&options) Abb. S.54,55: Ermittlung des Gartenbedarfs – Methode „Umfrage“ räumlich (berchtoldkrass space&options) Abb. S.56,57: Ermittlung des Gartenbedarfs – Ermittlung des Gartenbedarfs – „Kleingartenstatistik“ (1/2) (berchtoldkrass space&options) Abb. S.58,59: Ermittlung des Gartenbedarfs – Ermittlung des Gartenbedarfs – „Kleingartenstatistik“ (2/2) (berchtoldkrass space&options) Abb. S.64,65: Kleingartenentwicklungsplan (berchtoldkrass space&options) Abb. S.70: Entwicklungsebene Stadt – Suchraum Alternative Gartenformen – Urban Gardening (bauchplan) Abb. S.72: Entwicklungsebene Stadt – Suchraum Alternative Gartenform – Urban Farming (bauchplan) Abb. S.74: Entwicklungsebene Stadt – Urban Farming und Urban Gardening als Stadtentwicklungswerkzeug (bauchplan) Abb. S.75: Freiluftsupermarkt Freiham (bauchplan) Abb. S.76: Entwicklungsebene Quartier und Kleingartenanlage. Öffentliche Durchwegung (bauchplan) Abb. S.77: Grüner Korridor. Wiesen- und Kleingartenpark Lahnaue Gießen 2014 (Hanns Joosten, A24 Landschaft aus Stadt+Grün 11/2018) Abb. S.78: Entwicklungsebene Quartier und Kleingartenanlage. Kleingarten-Park (bauchplan) Abb. S.79: Grüner Korridor. Wiesen- und Kleingartenpark Lahnaue Gießen 2014 (Hanns Joosten, A24 Landschaft aus Stadt+Grün 11/2018) Abb. S.80: Entwicklungsebene Quartier und Kleingartenanlage. Nachverdichtung (bauchplan) Abb. S.81: Beteiligung. Bauworkshop Auftaktfest Mitmach-Park Weinstadt 2017 (Hanns Joosten, A24 Landschaft aus Stadt+Grün 11/2018) Abb. S.82: Entwicklungsebene Quartier und Kleingartenanlage. Urban Gardening – kollektiv (bauchplan) Abb. S.83: Kampagneninsel, Ideenwerkstatt und Aktion wie Abendmarkt (Kursbuch Grüne Stadt, S.59 ff.) Abb. S.84: Entwicklungsebene Quartier und Kleingartenanlage. Synergien (bauchplan) Abb. S.85: Grüne Stadt Karlsruhe. Klinikpark in der Nordweststadt (Information Gartenbauamt) Abb. S.87: Wagniswest 2019, München (bauchplan) 4.5 Abbildungsverzeichnis
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTQ4NjAyNjksImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAzX1Vtd2VsdF9LbGltYS8wMzVfU3RhZHRncnVlbl91bmRfV2FsZC8xX0ZyZWlyYXVtZW50d2lja2x1bmcvMDNfS2xlaW5nYXJ0ZW5lbnR3aWNrbHVuZ3NwbGFuL0tsZWluZ2FydGVuZW50d2lja2x1bmdzcGxhbi5wZGYiLCJwYWdlIjozODc1fQ._9TOV4hKRYX1gyugSh76orta9j891lBXbTO49jFQqWI/Kleingartenentwicklungsplan.pdf
OPEN CALL PROJECT FUNDING PROGRAM FOR MEDIA ARTS DEADLINE: SEPT, 20 2024 INTERNATIONALE AUSSCHREIBUNG FÜR MEDIENKUNSTPROJEKTE IM AUSSENRAUM Förderung von kooperativen, interdisziplinären und für den Außenbereich konzipierten Medienkunstprojekten sowie von internationalen Netzwerk-Aktivitäten mit kommunalen Mitteln. Die Stadt Karlsruhe fördert die Produktion und Präsentation von Medienkunst­ projekten in der Stadt Karlsruhe und stellt hierfür im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 100.000 Euro zu Verfügung. Gefördert werden dezidiert Projekte, die für den Außenraum konzipiert sind und eine große Sichtbarkeit für die Öffentlichkeit herstellen. Die Produktions­ und Präsentationssumme kann hierbei bis zu 40.000 Euro pro Projekt betragen. Ausgewählte Arbeiten werden im Sommer 2025 im Rahmen der Präsentation Media art is here in Karlsruhe zur Ausstellung gebracht. Hiermit sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Möglichkeiten der Medienkunst Perspektiven auf gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und eine Bereicherung im Feld der Medienkunst insbesondere aber für die Betrachtenden resp. Interagierenden in der Stadt darstellen. Zur Medienkunst im Sinne der Ausschreibung zählen alle künstlerischen Äußerung­ en, die mit Hilfe technologischer Mittel erstellt, präsentiert oder genutzt werden. Die Projektförderung richtet sich sowohl an Karlsruher als auch internationale Künstler*innen, Kultur­ und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen. Bewerben können sich natürliche Personen und Personengruppen – auch Studie ren de geeigneter Fachrichtungen – sowie künstlerische, kulturelle, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen aus aller Welt. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester­ oder Abschlussarbeiten), sowie bereits realisierte Projekte. Wir begrüßen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, kulturellem, ethnischem und sozialem Hintergrund. AUSGELOBT VON DER GESCHÄFTSSTELLE UNESCO CITY OF MEDIA ARTS DES KULTURAMTES DER STADT KARLSRUHE FÖRDERUNG Gefördert werden für den Außenbereich konzipierte, erlebbare und vermittelbare Medienkunstprojekte für Karlsruhe, sowie Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst dienen, die u. a. folgende Aspekte in den Blick nehmen: › Reflexion aktueller gesellschaftlicher, kultureller und/oder künstlerischer Fragen. › Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen), sowohl inhaltlich als auch durch die im Projekt eingesetzten Medien und Methoden. › Innovative Auseinandersetzung mit neuen Technologien und medialen Formen. › Interdisziplinäre Herangehensweisen; künstlerisch, technisch, wissenschaftlich innovativ. › Ausrichtung der Projekte auf Kooperation und Synergie mit vorhandenen Einrich­ tungen, Projekten und/oder Ansätzen. › Auf­ und Ausbau von Kooperationen mit Institutionen und Medienkunstschaffenden aus anderen Creative Cities wie Initiativen, Ausstellungen, Veranstaltungen und Workshops. Auch internationale Projekte sollen in Karlsruhe zur Ausstellung gebracht werden und dementsprechend im Außenbereich realisierbar sein. Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn eine Finanzierung/Realisierung mit eigenen Mitteln der Antragstellenden oder durch sonstige finanzielle Beiträge nicht gesichert ist. Je nach Art des Projekts wird eine anteilige Finanzierung durch Einsatz von Eigen­ und/oder Drittmitteln in angemessener Höhe erwartet. Projekte für rein kommerzielle Zwecke können nicht gefördert werden. Bei Anträgen aus dem gewerblichen Bereich wird eine Kooperation mit weiteren Kunst­ und Medienschaffenden empfohlen. DIE PROJEKTREALISIERUNG SOLL 2024 BEGINNEN UND SPÄTESTENS BINNEN EINES JAHRES NACH BEKANNTGABE DER JURYENTSCHEIDUNG BZW. ERTEILUNG DES FÖRDERBESCHEIDES ABGESCHLOSSEN SEIN. BEWERBUNG Die Bewerbung kann ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular in deutscher oder englischer Sprache abgegeben werden. Eingereicht werden muss der ausgefüllte Online­Bewerbungsbogen mit Angaben zur Person, zum Team beziehungsweise zur Institution, mit einer kurzen, aber aussagekräftigen und gut verständlichen Projektskizze unter Angabe von Ideen zur Präsentation des Projektes bzw. Werkes im öffentlichen Raum (Realisierungsskizze), sowie mit einer Darstellung des voraussichtlichen finanziellen Aufwands und der zu erwartenden Erträge durch weitere Zuwendungen, Drittmittel und eigene Finanzierungen (Kosten­ und Finanzierungsplan). Die Kosten für den Aufbau und die öffentliche Präsentation (z. B. Technik) sollen in angemessener Höhe bei den Projektkosten einkalkuliert werden. Der Antrag ist durch eine kurze Biografie oder Kurzdarstellung des Profils der Antragstellenden zu ergänzen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung mit folgenden Anlagen einzureichen. Bitte beachten Sie dabei, dass maximal › ▪ 3 Fotos (Format: jpg), › ▪ 2 Videos (maximal 5 Minuten Länge), › ▪ 3 weitere Dateien (z. B. Pläne, Grafiken, Skizzen, Tabellen) der Bewerbung beigefügt werden dürfen. Die Anlagen, wie Fotos oder Pläne, können Sie direkt über das Online­Formular hochladen (maximal 10 MB pro Datei). Bitte geben Sie für Video­ und Audiodateien einen URL­Verweis auf die entsprechende Datei an (zum Beispiel Speicherort auf der eigenen Cloud, YouTube­ oder Vimeo­Link zum Video, Audiolink zur SoundCloud). Die URL­Verweise auf Dateien sollten frei zugänglich sein. BEWERBUNGSSCHLUSS: 20. SEPTEMBER 2024 https://pdf.form-solutions.net/metaform/Form-Solutions/?5&releaseUserId=08212000-0001-0000&releaseID=61fbf397d5f8a93afed37567&releaseOrganizationID=08212000-0001&assistant=KFAS_02001219_Kultur_CoMA&translation=false&storable=false&fileUrl=https%253A%252F%252Fpdf.form-solutions.net%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F61fbf397d5f8a93afed37567&oID=08212000-0001&kdnr=08212000-0001 AUSWAHLPROZESS & KONTAKT Unter den eingereichten Projekten wählt eine Fachjury die förderfähigen Projekte aus. Die Fachjury setzt sich aus Vertreter*innen aus den Bereichen Kunst, Kultur- und Kreativwirtschaft zusammen: › ▪ Dominika Szope, Kulturamt der Stadt Karlsruhe (Vorsitzende) › ▪ Daniela Burkhardt, UNESCO City of Media Arts, Kulturamt der Stadt Karlsruhe › ▪ Prof. Filipa César, Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) › ▪ Anja Casser, Badischer Kunstverein Karlsruhe e.V. › ▪ Prof. Marijke van Warmerdam, Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe › ▪ Philipp Ziegler, ZKM I Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerber*innen werden Ende Oktober 2024 benachrichtigt, ob eine Förderung ihres Projektes möglich ist oder nicht. Den Ausschreibungstext und den Zugang zum Online­Bewerbungsformular finden Sie unter: UNESCO City of Media Arts Karlsruhe. Kontakt: Blanca Giménez Tel.: 0721 133 4003 blanca.gimenez@kultur.karlsruhe.de Daniela Burkhardt Tel.: 0721 133 4002 daniela.burkhardt@kultur.karlsruhe.de WE IT ER E IN FO RM AT IO NE N: W WW .C IT YO FM ED IA AR TS .D E https://www.cityofmediaarts.de/de/profil/foerderung/
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTQ4ODg5NzMsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAxX1N0YWR0X1JhdGhhdXMvMDExX1NvX2lzdF9LYXJsc3J1aGUvVU5FU0NPX0NpdHlfb2ZfTWVkaWFfQXJ0cy8yMDI0MDUwMi1PcGVuLUNhbGxfREUucGRmIiwicGFnZSI6NjF9.E1WsPDzD3_kuFY5kP_tpLSD5Pv2STVgb2Tdve68dFC0/20240502-Open-Call_DE.pdf
G ed ru ck t au f 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt strassenverkehr@oa.karlsruhe.de Stand: Dezember 2023 Aufgrund von § 6a Absatz 5a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 315) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Delegationsverordnung der Landesregierung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebVO) vom 14. Juli 2021 (GBl. 2021, S. 605) erlässt die Stadt Karlsruhe als untere Straßenverkehrsbehörde folgende Rechtsverordnung über Gebühren für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises: § 1 Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht entsteht für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises für Bewohnende städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel, die als Bewohnerparkzone nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gekennzeichnet und ausgewiesen sind. Die Ausweisung erfolgt insbesondere durch Beschilderung a) mit Zeichen 286 StVO oder Zeichen 290.1 StVO sowie Zusatzzeichen 1020-32 StVO oder b) durch Zusatzzeichen 1020-32 StVO mit der Folge, dass von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe befreit wird. (2) Es werden Gebühren nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung erhoben. (3) Durch die Erteilung eines Bewohnerparkausweises besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung eines Parkplatzes innerhalb der Bewohnerparkzone. § 2 Gebührenbemessung, Gebührenhöhe (1) Die Gebühren für das Ausstellen der Bewohnerparkausweise werden unter Berücksichtigung der Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlichem Wert oder des sonstigen Nutzens der Parkmöglichkeiten für die Bewohnenden angemessen bemessen. (2) Die Höhe der Gebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises beträgt 180 Euro für ein Jahr. Der Jahreszeitraum beginnt mit der Ausstellung des Bewohnerparkausweises. Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Gebührenordnung Bewohnerparkausweise) Vom 20.12.2023 2 | Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt | Straßenverkehr | Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (3) Die Gebühr für Änderungen des Bewohnerparkausweises beträgt 36,50 Euro. Unter Änderungen fallen insbesondere der Umzug in eine andere Zone oder ein Fahrzeugwechsel. Die Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises wird durch eine Änderung im Sinne des Satz 1 nicht berührt. (4) Für eine Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises beträgt die Gebühr 36,50 Euro. Die Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises wird durch eine Ersatzausstellung im Sinne des Satz 1 nicht berührt. § 3 Persönliche Gebührenermäßigung Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die Feststellung der Gebühr nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre oder dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Eine Freistellung kann auch dann erfolgen, wenn die Gebührenpflicht noch nicht entstanden ist. § 4 Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerin (1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet: a. wer den Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises gestellt hat, b. wer die Gebührenschuld der Stadt Karlsruhe eines anderen gegenüber der Stadt Karlsruhe durch schriftliche Erklärung übernommen hat, c. wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 5 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn des Gültigkeitszeitraums des Bewohnerparkausweises. (2) Die Gebühr für das Ausstellen des Bewohnerparkausweises wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und mit der Bekanntgabe der Gebührenentscheidung an die in Schuld stehende Person fällig – es sei denn, es ist ein späterer Zeitpunkt bestimmt. § 6 Inkrafttreten Die Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Karlsruhe, den 20.12.2023 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister 2023-12-20T15:52:53+0100 SignMeWebApp / www.sign-me.de 2023-12-21_Rechtsverordnung gültig ab 01.01.2024.pdf
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTQxNDAxMzUsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAxX1N0YWR0X1JhdGhhdXMvMDEzX1ZlcndhbHR1bmdfdW5kX1N0YWR0cG9saXRpay9BbXRsaWNoZV9CZWthbm50bWFjaHVuZ2VuLzIwMjNCZWthbm50bWFjaHVuZ2VuLzEyXzIwMjMvMjAyMy0xMi0yMV9SZWNodHN2ZXJvcmRudW5nX2d1ZWx0aWdfYWJfMDEuMDEuMjAyNC5wZGZfc2lnbmVkLnBkZiIsInBhZ2UiOjcxfQ.rZOZT_pl2G30tVQyxdM-t0ZRxvWpMwTRR_tWYIKjISs/2023-12-21_Rechtsverordnung_gueltig_ab_01.01.2024.pdf_signed.pdf
G ed ru ck t au f 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r Stadt Karlsruhe Stadtkämmerei abgabenberatung@stk.karlsruhe.de www.karlsruhe.de Aufgrund von § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBl. Seite 229), der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. Seite 1233) sowie des § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. Seite 895), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 2019 (GBl. Seiten 161, 185), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 19. Dezember 2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18. Mai 2010, zuletzt geändert am 14. Dezember 2021, wird wie folgt geändert: (1) § 5 Absatz 7 wird wie folgt gefasst: „Sofern die der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Leistungen der Stadt Karlsruhe einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge um den entsprechenden Umsatzsteuersatz.“ (2) § 5 Abs. 8 entfällt. § 11 Satz 2 und 3 entfällt. Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) 2 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Artikel 2 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen erhält die aus Anlage 2 ersichtliche Fassung. Artikel 3 Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den 20.12.2023 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 3 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 19.12.2023, gültig ab 1.1.2024 Inhalt Allgemeiner Bereich Geb.verz.-Nummer* Allgemeines 1 Bereich Selbstverwaltungsangelegenheiten Geb.verz.-Nummer* Allgemeine Stadtentwicklung 2 Friedhof- und Bestattungswesen 3 Forst 4 Grundstücksbewertung 5 Liegenschaften 6 Marktwesen 7 Ordnungswesen 8 Stadtplanung 9 4 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Bereich Untere Verwaltungsbehörde Geb.verz.-Nummer* Forst 11 Bauordnung 12 Lebensmittel- und Veterinärwesen 13 Liegenschaften 14 Ordnungswesen 15 Steuer- und Finanzwesen (Selbstverwaltungsangelegenheiten) 16 Tiefbau 17 Juristische Dienste 18 ____________________________ *Gebührenverzeichnisnummer Anmerkung: Aus formalen Darstellungsgründen werden Zeit- sowie Werteinheiten in der Spalte „Gebühr in Euro“ wie folgt abgekürzt: Minute – Min. Stunde – Std. Kilometer – km Quadratmeter – m² Kubikmeter – m³ Tiefbau 10 5 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 19.12.2023, gültig ab 1.1.2024 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 1 Allgemeines 1.1 Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergleichen, die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist 63 – 146 / Std. 1.2 Beratungen und Auskünfte 1.2.1 insbesondere Auskünfte aus Akten, Büchern, Plänen, Karteien, Registern, EDV-Dateien oder Einsichtnahme in solche, sofern in den einzelnen Bereichen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden 63 – 146/ Std. 1.2.2 Auskünfte einfacher Art gebührenfrei 1.3 Befreiungen von gesetzlichen Vorschriften oder städtischen Bestimmungen 63 – 146/ Std. 1.4 Beglaubigungen, Bestätigungen, soweit nicht öffentliche Beglaubigung erforderlich ist 1.4.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln. Werden mehrere der genannten Zeichen gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird ein Zeichen mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für das erste die volle Gebühr, für jedes weitere die Hälfte der für die erste erhobenen Gebühr zum Ansatz. 2 – 146* 1.4.2 Amtliche Beglaubigung oder Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien und so weiter aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Anmerkung: Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie und so weiter von der Stadt selbst hergestellt, so kommen die Gebühren nach Ziffer 1.7 hinzu. 3 – 18/ Seite* 6 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 1.5 Bescheinigungen 1.5.1 Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen), soweit nichts anderes bestimmt ist 3 – 146* 1.5.2 Bescheinigung über eine Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetz, § 9 Körperschaftssteuergesetz gebührenfrei 1.6 Leistungen nach § 5 Abs. 2 dieser Satzung 5 – 10.000 1.7 Schreibgebühren Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern und so weiter (sofern sie nicht durch Ablichtungen hergestellt werden) nach Aufwand (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk nicht mitgerechnet) 1.7.1 für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind 63 – 146/ Std. 1.7.2 für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind 63 – 146/ Std. 1.7.3 für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte 63 – 146/ Std. 1.8 Gebühren in besonderen Fällen nach § 6 dieser Satzung 1.8.1 Abhilfebescheid gebührenfrei 1.8.2 Ablehnung eines Antrags (§ 6 Abs. 1 dieser Satzung) 63 – 146/ Std. mindestens 5 1.8.3 Ablehnung wegen Unzuständigkeit gebührenfrei 1.8.4 Zurücknahme, Zurückweisung eines Antrags oder Unterlassung aus sonstigen Gründen (§ 6 Abs. 2 dieser Satzung) 63 – 146/ Std. mindestens 5 1.8.5 Zurückweisung oder Zurücknahme eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der dieser-Satzung) 63 – 146/ Std. mindestens 5 Vorstehende Gebühren kommen nur zur Anwendung, soweit spezialgesetzliche Regelungen oder die nachfolgenden besonderen Verzeichnisse keine anderweitigen Regelungen enthalten. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) 7 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 2 Allgemeine Stadtentwicklung 2.1 Statistische Auswertungen Erstellen von spezifischen, bedarfsorientierten Auswertungen (Tabellen, Grafiken, thematischen Karten und so weiter), Datenanalyse, Auskünfte über Zahlen zu sämtlichen statistischen Themen (aus dem Bereich der Bundes-, Landes- und Kommunalstatistik) 26/ 15 Min. 2.2 Bereitstellung städtischer Gliederungssysteme auf Stadtteil-, Stadtviertel-, Baublock- und Baublockseitenebene sowie nach Postleitzahlen oder anderen Gebietsabgrenzungen sowie auf Rasterebene, Straßenverzeichnis (komplett oder Änderungen) 26/ 15 Min. 2.3 Auskünfte über Preisindizes (Bundes- und Landesstatistik), Mitarbeit bei Preiserhebungen 26/ 15 Min. 2.4 Für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende erhebt die Stadt Karlsruhe für die unter den Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 genannten Gebührentatbestände zu Schul- und Studienzwecken eine um die Hälfte verminderte Gebühr. 13/ 15 Min. 8 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 3 Friedhof- und Bestattungswesen 3.1 Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof 20 – 76 3.2 Genehmigung der Grabmalerstellung (§ 23 Abs. 2 der Friedhofsatzung der Stadt Karlsruhe) 37 – 225 3.3 Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen außerhalb der städtischen Trauerhallen 51 – 204 3.4 Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten (§ 41 BestattG) 30 – 144 3.5 Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem PrivatPKW und ähnlichem 30 – 144 3.6 Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungsrechten 60 – 288 9 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 4 Forst 4.1 Erstellen von Unterlagen mit erheblichem Bearbeitungsaufwand (Datenselektion und Datenformate) 97/ Std. 4.2 Einsichtnahme in Forsteinrichtungsunterlagen und Standortkarten 97/ Std. 4.3 Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des besonderen Vorkaufsrechts (§ 25 Landeswaldgesetz) 97/ Std. 10 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 5 Grundstücksbewertung 5.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung über: 5.1.1 land- und forstwirtschaftliche Flächen 147 – 245 5.1.2 Bauland 147 – 294 5.1.3 sonstige unbebaute Flächen 147 – 294 5.1.4 bebaute Flächen mit untergeordneter Bausubstanz (zum Beispiel Garagen, Wochenendhäuser) 147 – 294 5.1.5 Eigentumswohnungen, Büroräume, Praxen und Läden (nach dem Wohnungseigentumsgesetz) 147 – 294 5.1.6 Ein- und Zweifamilienhäuser 196 – 294 5.1.7 Mehrfamilienhäuser 294 – 392 5.1.8 Verwaltungs-, Geschäfts-, Betriebsgrundstücke 343 – 490 5.1.9 Zuschlag für über 20 ausgegebene Vergleichsfälle, je weitere angefangene 10 Vergleichsfälle 10 % Zuschlag aus Ziffer 5.1.1 bis 5.1.8 5.2 Auskunft über einen Bodenrichtwert 5.2.1 Schriftliche Bodenrichtwertauskunft für jeden erteilten Wert und Stichtag 30 – 50 5.2.2 Bodenrichtwertauskunft über Portal von Anbietern von Immobilienmarktdaten je Grundstück 3 – 10 5.2.3 Bodenrichtwertauskunft über das Internet gebührenfrei 5.3 Ausgabe Immobilienmarktbericht 5.3.1 Immobilienmarktbericht Druckversion 60 5.3.2 Immobilienmarktbericht als PDF-Datei 50 5.4 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung 5.4.1 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung von Gutachten wie auch für Erläuterung von sonstigen Wertermittlungen 107/Std. 5.4.2 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und von Auskünften über Bodenrichtwerte 98/Std. 5.5 Verpflichtung zur Auskunft nach § 197 Baugesetzbuch - BauGB 11 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 5.5.1 Verwaltungsakt Anordnung zur „Verpflichtung zur Auskunft nach § 197 BauGB“ 98/Std. 12 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 6 Liegenschaften 6.1 Verzeichnis der Bebauungspläne 6.1.1 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A4 je Auszugskopie - 32 6.1.2 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A3 je Auszugskopie - 34 6.1.3 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2 je Auszugskopie - 42 6.1.4 Zuschlag für Pläne in einem Format größer DIN A2 je Quadratdezimeter 1 6.2 Vorkaufsrecht Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB) 44 – 259 13 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Selbstverwaltungsangelegenheiten * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 7 Marktwesen 7.1* Christkindlesmarktzulassung 130 – 217 7.2* Jahrmarktzulassung 87 – 174 7.3* Wochenmarktzulassung 261 – 391 7.4* Wochenmarktänderungszulassung 130 – 217 7.5* Wochenmarkt - Tageszulassung 10 – 17 7.6 Kunsthandwerkermarktzulassung gebührenfrei 7.7 Ablehnung über die Zulassung nach den Ziffern 7.1 bis 7.6 gebührenfrei 14 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8 Ordnungswesen 8.1 Beglaubigungen, Bestätigungen von Schulzeugnissen, unabhängig von der Seitenzahl 1,50*/ Zeugnis 8.2 Bestattungsrecht 8.2.1 Anordnung der Bestattung (§31 Abs. 2 Bestattungsgesetz BW - BestattG) 85 – 255 8.2.2 Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Urkunden (§ 34 BestattG) 17 – 85 8.2.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattungen (§ 35 BestattG) 17 – 85 8.2.4 Suche nach bestattungspflichtigen Angehörigen 85/ Std. 8.2.5 Aufforderung zur Bestattung (§ 31 BestattG) 35 – 85 8.2.6 Erstellung des Kostenbescheides polizeirechtlich veranlasster Bestattungen 85/ Std. 8.2.7 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz/ BestattG) 14 – 85 8.3 Eheschließung 8.3.1 Eheschließung außerhalb der Diensträume am Amtssitz 71 – 496 8.3.2 Eheschl − − − − − − − ießungen im Klassizistischen Zimmer des Haus Solms Raum Fidelitas im Trausaal der Karlsburg Durlach im Bürgersaal des Stadtamt Durlach im Rathaus Hohenwettersbach im Rathaus Stupferich im Rathaus Wolfartsweier gebührenfrei 8.3.3 Anmeldung der Eheschließung durch eine bevollmächtigte Person 49 – 99 8.4 Feiertagsrecht 8.4.1 Feiertagsrecht Befreiungen/ Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften des Feiertagsgesetzes 53 – 535 8.5 Fischereiwesen 8.5.1 Ausstellung eines Fischerscheines zuzüglich Fischereiabgabe 24 – 48 8.5.2 Ersatzausstellung Fischereischein 16 – 48 8.5.3 Gebühr für die Erhebung der Fischereiabgabe 16 – 48 * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) 15 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8.5.4 Ausstellung einer Bescheinigung der Fischerprüfung 24 – 96 8.5.5 Bescheinigung Vorkaufsrecht nach § 8 Fischereigesetz (Grundstücke an Gewässern) 96/ Std. 8.6 Fundsachen 8.6.1 Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei nicht-technischen Sachen bis 100 EUR: 3 bis 200 EUR: 6 bis 500 EUR: 15 bis 1.000 EUR: 30 bei Sachwert über 1.000 EUR = 4% des Wertes, jedoch immer mindestens 3 8.6.2 Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei technischen Sachen 8.6.2.1 Sachwert der Fundsache über 100 Euro 40 8.6.2.2 Sachwert der Fundsache unter 100 Euro 15 8.6.3 Bescheinigung an den Verlierer (oder Bestohlenen) eines Fahrrades für dessen Versicherung 4 – 31 8.7 Gaststättenrecht 8.7.1 Sperrzeitverkürzung 53 – 214 8.7.2 Gestattung nach §12 Gaststättengesetz (GastG) bis zu vier Tage 40 – 374 8.7.3 Gebühr bei Rücknahme des Antrags auf eine Gestattung 26 – 107 8.7.4 Auflagen und Anordnungen (§ 12 Abs. 3 und § 5 GastG, § 12 S. 2 Gaststättenverordnung - GastVO) 214 – 856 8.8 Gewerbewesen 8.8.1 Auskunft aus dem Gewerberegister 15 8.8.2.1 Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gewerbean-, -um- und -abmeldung (§ 15 Gewerbeordnung - GewO) 35 – 214 8.8.2.2 Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) 53 – 124 8.8.3 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 8.8.3.1 Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33a GewO 107 – 321 8.8.3.2 Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte (§ 55a Abs.1 Nummer 1 GewO) 40 – 321 8.8.3.3 Ladenöffnung Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LadenÖG) 53 – 160 16 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8.8.3.4 Spiele 8.8.3.4.1 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) - Aufstellererlaubnis bundesweit - Aufstellererlaubnis in eigener Gaststätte 1.700 – 2.000 500 – 750 8.8.3.4.2 Rücknahme des Antrages zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) 107/ Std. 8.8.3.4.3 Widerruf der Aufstellererlaubnis 107/Std. 8.8.3.4.4 Ablehnung der Aufstellererlaubnis 107/Std. 8.8.3.5 Geeignetheitsbestätigung (§ 33c Abs. 3 GewO) 8.8.3.5.1 Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten - ein Gerät - zwei Geräte 257 – 471 407 – 621 8.8.3.5.2 Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen (möglich sind 12 Geräte) Betreiber ungleich Aufsteller 107 – 321 zuzüglich 150 pro Gerät 8.8.3.5.3 Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung 107/Std. 8.8.3.5.4 Ablehnung der Geeignetheitsbestätigung 107/Std. 8.8.3.5.5 Widerruf der Geeignetheitsbestätigung 107/Std. 8.8.3.6 Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33d Abs. 1 GewO) 214 – 321 8.8.3.7 Erlaubnis nach § 60a Abs. 2 und 3 GewO für Veranstaltungen eines anderen Spiels im Sinne des § 33d Abs. 1 S. 1 GewO 214 – 321 8.8.3.8 Spielhallenerlaubnis 8.8.3.8.1 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33i GewO in Verbindung mit § 41 Landesglücksspielgesetz) 642 – 1.248 zuzüglich 500 pro Gerät 8.8.3.8.2 Rücknahme des Antrages auf Spielhallenerlaubnis 107/Std. 8.8.3.8.3 Widerruf der Spielhallenerlaubnis 107/Std. 8.8.3.8.4 Ablehnung der Spielhallenerlaubnis 107/Std. 8.8.3.8.5 Auflagenverfügung zur Spielhallenerlaubnis 214 – 856 8.8.3.9 Pfandleihe, Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 8.8.3.9.1 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes, des Bewachungsgewerbes oder Versteigerungsgewerbes (§§ 34, 34a, 34b GewO) 356 – 713 8.8.3.9.2 Überprüfung Wachpersonal nach § 9 Abs. 1 Bewachungsverordnung (BewachV) 53 – 214 8.8.3.9.3 Festsetzung von Wochenmärkten (§ 67 GewO) 214 – 535 17 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8.9 Kirchenaustrittsverfahren 8.9.1 Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung (§ 1 Kirchensteuergesetz in Verbindung mit Nummer 8 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über das Kirchenaustrittsverfahren) 35 – 85 pro Person 8.9.2 Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung für Kinder unter 14 Jahren, die gemeinsam mit einem Elternteil beurkundet wird gebührenfrei 8.9.3 Nachträgliche Ausstellung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt 17 – 85 8.10 Meldeangelegenheiten 8.10.1 Einfache Auskunft aus dem Melderegister 4 – 20 8.10.2 Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister 6 – 73 8.10.3 Archivauskunft aus Meldedatei 13 – 121 8.10.4 Gruppenauskunft aus dem Melderegister 25 einmalig zuzüglich 0,10 pro Person 8.10.5 Schriftliche Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen zu Einzelpersonen 4 – 16 8.10.6 Meldebescheinigung nach § 18 BMG 2 – 10 8.10.7 Verfügung zur Durchsetzung der Meldepflicht (nach dem Bundesmeldegesetz) 81/ Std. 8.10.8 Anordnung zur Mitwirkung des Wohnungsgebers bei Aufenthaltsermittlungen 81/ Std. 8.10.9 Amtshandlungen der Meldebehörde 8.10.9.1 An-, Um- und Abmeldung von Amts wegen 81/ Std. 8.10.9.2 Selbstauskunft an den Betroffenen nach § 10 BMG gebührenfrei 8.10.9.3 Berichtigung und Vervollständigung des Melderegisters gebührenfrei 8.10.9.4 Übermittlung von Daten an den Suchdienst gebührenfrei 8.10.9.5 Ablehnung eines Antrages auf Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister 81/Std. 8.10.9.6 Eintragung einer Übermittlungssperre in das Melderegister gebührenfrei 8.10.9.7 Ablehnung eines Antrages auf Datenberichtigung im Melderegister 81/ Std. 8.11 Ortspolizeibehördliche Maßnahmen 8.11.1 Anordnung Leinenzwang für Hunde (§§ 1, 3 Polizeigesetz - PolG) 192 – 768 8.11.2 Einstufung gefährlicher Hunde (§ 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten gefährlicher Hunde - PolVOgH) 192 – 768 8.11.3 Verhaltensprüfung für Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 192 – 768 8.11.4 Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlicher Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 32 – 112 8.11.5 Leinenbefreiung (§ 4 Abs. 6 PolVOgH) 96 – 480 18 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8.11.6 Aufhebung Leinenzwang (§§ 1, 3 PolG) beziehungsweise Aufhebung der Einstufung gefährlicher Hund (§ 2 PolVOgH) 96 – 480 8.11.7 Kontakt- und Annäherungsverbot (§§ 1, 3 PolG) 96 – 480 8.11.8 Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot (§ 30 PolG) 96 – 480 8.11.9 Sicherstellungsverfügung (§ 37 Abs. 1 PolG) 96/ Std. 8.11.10 Beschlagnahmeverfügung (§ 38 Abs. 1 PolG) 96/ Std. 8.11.11 Einziehungsverfügung (§ 39 Abs. 1 PolG) 96/ Std. 8.11.12 Verfügungen gesundheitspolizeirechtlicher Art (Infektionsschutzgesetz) 96/ Std. 8.11.13 Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadion pro Verkaufs- /Ausgabestand 96 – 267 ab dem zweiten Stand zuzüglich je 75 8.12 Pass- und Ausweiswesen 8.12.1 Verwahrungsgebühr für einen beantragten, innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung nicht abgeholten Pass oder Ausweis 20 8.12.2 Verfügung zur Einziehung von Identitätsdokumenten nach §29 Personalausweisgesetz (PAuswG) analog §12 Passgesetz (PassG) 81/Std. 8.12.3 Verfügung zur Passversagung oder zur Beschränkung der räumlichen Gültigkeit des Passes nach § 7 PassG 81/Std. 8.12.4 Verfügung zur Beschränkung der räumlichen Gültigkeit des Ausweises nach § 6 Abs. 7 PAuswG 81/Std. 8.12.5 Ablehnung eines Antrags auf Befreiung von der Ausweispflicht 81/Std. 8.12.6 Verfügung zur Durchsetzung der Ausweispflicht 81/Std. 8.13 Personenstandssachen 8.13.1 Übersenden einer Personenstandsurkunde durch Fax oder E- Mail, wenn beim Antrag auf eine Personenstandssache die Originalurkunde nicht vorgelegt wird (außerhalb der Karlsruher Standesämter) 8 – 11 8.13.2 Übersenden einer Personenstandsurkunde durch Fax oder E- Mail, wenn beim Antrag auf eine Personenstandssache die Originalurkunde nicht vorgelegt wird (innerhalb der Karlsruher Standesämter) gebührenfrei 8.14 Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 6 Abs. 5 Sondernutzungsgebührensatzung) 80/ Std. 8.15 Tiertransportkosten 8.15.1 Anforderung von Rückersatz für Tiertransportkosten (nach Polizeigesetz) 23 19 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8.15.2 Fangen von Tieren mit bekannter Herkunft inklusive anschließendem Transport 69* 8.16 Überwachung des ruhenden Verkehrs Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen (§§ 8, 63 PolG, § 25 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG) 34 – 73 8.17 Unerlaubte Sondernutzungen im öffentlichen Straßenverkehr Entfernen von nicht zugelassenen Fahrzeugen aus dem öffentlichen Verkehrsraum im Rahmen einer unerlaubten Sondernutzung (Schrottverfahren) 8 – 84 8.18 Bearbeitungsgebühr bei in Verlust geratener Kassenkarte 81/ Std. *Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) 20 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 9 Stadtplanung 9.1 Steuerbescheinigung nach §§ 7h Abs. 2, 10f, 11a Einkommensteuergesetz (EStG) 0,17 % der Investitionssumme 9.2 Entscheidungen über erhaltenswürdige Bausubstanz 9.2.1 Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 Energieeinsparungs-verordnung (EnEV) ohne Ortstermin 172 9.2.2 Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EnEV mit Ortstermin 276 9.2.3 Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV ohne Ortstermin 172 9.2.4 Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV mit Ortstermin 276 9.3 Auskünfte zu Grundstücken 9.3.1 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung von Grundstücken (je Einzelgrundstück) 128 9.3.2 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung eines weiteren Grundstückes, die sich - an den gleichen Gebührenschuldner richtet, - an Ziffer 9.3.1 anschließt, - innerhalb des gleichen Bebauungsplans liegt und - die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält 64 9.3.3 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung weiterer Grundstücke, die sich - an den gleichen Gebührenschuldner richtet, - an Ziffer 9.3.2 anschließt, - innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und - die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält 25/Grundstück 9.3.4 Kurzauskunft, Auskünfte einfacher Art zu Grundstücken (zum Beispiel zu Planänderungen) 68 9.4 Zusammenstellen von Auszügen aus Bebauungsplänen (ohne Vervielfältigung) siehe Gebühren- verzeichnis Liegenschaften Ziffer 6.1 9.5 Auskünfte aus Akten/ Plänen gemäß § 12 Umweltinformationsgesetz (UIG) 103 / Std. 9.6 Abbruchgenehmigung in Gebieten mit Erhaltungssatzung 119 / Std. 21 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 10 Tiefbau 10.1 Stadtentwässerung 10.1.1 Grundstücksentwässerung 10.1.1.1 Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen an das städtische Kanalnetz nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe sowie Inanspruchnahme der von der Stadt eingebauten Kanalstutzen. Die Gebührenstelle gilt auch für die Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses einzelner Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen (einschl. Benzin- und Fettabscheidern, Abwasserbehandlungsanlagen oder ähnliche) an das städtische Kanalnetz. Bei Bauvorhaben, für die keine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung (LBO) zu erteilen ist, sind die Baukosten erforderlichenfalls im Wege der Schätzung nach den Baukosten vergleichbarer Anlagen zu ermitteln. 0,9 ‰ der Baukostensumme, in Anlehnung an die in Ziffer 12.5.1 des Gebührenverzeichnisses ermittelten, auf volle 500 aufgerundeten Gesamtbaukosten, mindestens 172 10.1.1.2 Genehmigung von Nachtragsgesuchen, sofern für das erste Gesuch die volle Gebühr nach laufender Ziffer 11.1.1.1 erhoben wurde 1/4 bis 1/3 der Gebühr nach Ziffer 10.1.1.1, mindestens 172 10.1.1.3 Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorübergehenden Grundwassereinleitungen (zum Beispiel bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) in die städtischen Abwasseranlagen 190 10.1.2 Sondernachschauen 10.1.2.1 Sondernachschauen nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe für jede vom Antragsteller, Grundstückseigentümer oder Bauherrn zu vertretende besondere Nachprüfung des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen oder einzelner Teile derselben (Kanalanschluss, Benzin- und Fettabscheider, Schlammfänger, Neutralisations-, Entgiftungs- und Abwasseraufbereitungsanlagen und andere) 41/30 Min. 22 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis *Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 10.2 Straßen in städtischer Baulast 10.2.1 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen 114 –1.147 10.2.2 Anträge auf Leitungsverlegung Erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung 344 – 3.443 10.3 Kleinaufgrabungsanzeigen 43 – 376 10.4 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen 44 – 627 10.5 Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers ** Sonstige Leistungen verschiedener Art ** ** Anmerkung: Siehe Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- beziehungsweise Bundesstraßen analog anzuwenden. 44 – 627* 23 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 11 Forst 11.1 Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde 11.1.1 Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für forstbetriebliche Einrichtungen sowie Leitungsschneisen (§ 9 Abs. 7 Landeswaldgesetz/ LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.2 Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als einem Hektar (§ 15 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.3 Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.4 Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.5 Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 582 11.1.6 Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 582 11.1.7 Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Geheges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 582 11.1.8 Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.9 Genehmigung der Sperrung von Wald innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 97/ Std mindestens 388 11.1.10 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97/ Std. mindestens 145 11.1.11 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 194 je Genehmigung 11.1.12 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97/ Std. mindestens 194 11.1.13 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/ landkreis- sowie waldbesitzübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97/ Std. mindestens 267 24 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 11.1.14 Genehmigung für das gewerbliche Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse innerhalb der Grenze des Stadtkreises 97/ Std. mindestens 194 11.1.15 Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 291 11.1.16 Forstaufsichtliche Anordnungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 291 11.1.17 Ausstellen von Durchfahrtsgenehmigungen für gewerbliche Vorhaben, die über ein geringes Maß hinaus gehen innerhalb der Grenze des Stadtkreises 48 je Fahrzeug 11.2 Jagdwesen 11.2.1 Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 13 Abs. 5 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz - JWMG) 97/ Std. 11.2.2 Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend- und Totfangfallen in der gewerblichen Nutzung (§ 13 Abs. 4 JWMG) 97/ Std. mindestens 194 25 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12 Bauordnung Allgemeines Ist im Zusammenhang mit einer baurechtlichen Entscheidung auch eine weitere Entscheidung zu treffen, zum Beispiel nach - Wasserrecht - Denkmalschutzrecht - Sanierungssatzung - Betriebssicherheitsverordnung, so sind die dafür entstehenden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung mit zu erheben. Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach der jeweils gültigen DIN 276 auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforderlich sind, einschließlich des Wertes etwaiger Eigenleistungen (Material- und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf 1.000 Euro aufzurunden. Zu den Baukosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. 12.1 Allgemeine Leistungen 12.1.1 Akteneinsicht je Objekt - üblicher Aufwand - erheblicher Aufwand oder Einsicht in Statikakten - mit rechtlicher Prüfung (§ 29 Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG, Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) - digital - digital mit Scanauftrag 54 108 108/ Std. 54 108 12.1.2 Übersendung von Akten zur Akteneinsicht an Anwaltsbüros oder öffentliche Stellen 54 12.1.3 Nachbarbenachrichtigung 12.1.3.1 üblicher normaler Aufwand pro Nachbar 36 12.1.3.2 umfangreiche Erhebungen, großer Aufwand pro Nachbar 81 12.1.4 Bauberatung, Auskünfte, Beantwortung von Fragen, auch schriftlich bis 10 Min. gebührenfrei, 108/ Std. 12.2 Baulastenverzeichnis: Bestellen einer Baulast und Veränderung auf Antrag 270 26 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.3 Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen 12.3.1 Befreiungen Bodenrichtwert = BRW Fläche = m² Grundflächenzahl = GRZ Geschossflächenzahl = GFZ Baumassenzahl = BMZ Bruttogeschossfläche = BGF Landesbauordnung = LBO Baunutzungsverordnung = BauNVO 12.3.1.1 Befreiung von der Art der baulichen Nutzung BRW x m² x 10 % mindestens 408 12.3.1.2 Befreiung von Überschreitung GRZ, GFZ, BMZ etc. BRW x m² x 10 % mindestens 408 12.3.1.3 Befreiung zum Vor- und Zurücktreten von der Baulinie, Überschreitung Baugrenze, Bautiefe - Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten - sonstige Wohngebäude sowie Wohn- und Geschäftsgebäude - Gewerbe - Anlagen für sonstige Zwecke - Garagen - Nebenanlagen jeweils mindestens 408 20 % BRW x m² 20 % BRW x m² x Anzahl Vollgeschosse 10 % BRW x m² x Höhe m 10 % BRW x m² 5 % BRW x m² x Anzahl Geschosse 3 % BRW x m² 12.3.1.4 Befreiung von der Anzahl Geschosse je Gebäude m² BGF x 5 % BRW mindestens 408 12.3.1.5 Befreiung von der Anzahl Wohnungen m² x 10 mindestens 408 12.3.1.6 Befreiung von Dachneigung Grundfläche x Differenz mindestens 408 12.3.1.7 Befreiung von Sockel-, Kniestock-, Wandhöhe Grundfläche x Differenz x 10 mindestens 408 12.3.1.8 Befreiung von Firstrichtung, Dachform etc. 457 12.3.1.9 Befreiung von Dachgauben je angefangenem Meter Länge/Höhe über das zulässige Maß 457 27 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.3.1.10 Befreiung von Dachbegrünung 457 12.3.1.11 Sonstige Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans 457 12.3.1.12 Befreiungen nach § 56 V LBO 10 % der eingesparten Baukosten mindestens 408 12.3.2 Ausnahmen 12.3.2.1 Ausnahme von der Art der baulichen Nutzung BGF x BRW x 3 % mindestens 408 12.3.2.2 sonstige Ausnahme nach der BauNVO und dem Bebauungsplan 457 12.3.2.3 Ausnahme nach der LBO 10 % der eingesparten Baukosten mindestens 408 12.3.3 Abweichungen 457 12.4 Bauvoranfrage sowie Entscheidungen nach § 50 V LBO 12.4.1 Vorbescheid sowie dessen Verlängerung 108/ Std. mindestens 324 12.4.2 Zurücknahme einer Bauvoranfrage 108/ Std. 12.4.3 Ablehnung eines Antrags auf Bauvorbescheids 108/ Std. mindestens 324 12.4.4 Entscheidungen über verfahrensfreie Vorhaben nach § 50 V LBO 108/ Std. mindestens 324 12.4.5 Zurückweisung eines Antrags auf Bauvorbescheid ohne Sachentscheidung 108/ Std. mindestens 270 12.5 Genehmigungsverfahren 12.5.1 Erteilung einer Baugenehmigung 6 ‰ der Baukosten mindestens 432 12.5.2 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 5,2 ‰ der Baukosten mindestens 432 12.5.3 Genehmigung von Nutzungsänderungen 12.5.3.1 Genehmigung von Nutzungsänderungen in Wohnen ohne oder mit geringfügigen Baumaßnahmen m² x 0,75 % BRW mindestens 432 12.5.3.2 Genehmigung von sonstigen Nutzungsänderungen ohne oder mit geringfügigen Baumaßnahmen m² x 1 % BRW mindestens 432 12.5.4 Genehmigung von Werbeanlagen (je Anlage) 28 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.5.4.1 Genehmigung von Werbeanlagen für Eigenwerbung am Ort der Leistung unter Berücksichtig der werbewirksamen Fläche - leuchtende und hinterleuchtete Werbeanlagen mit bewegtem Bild/Licht - leuchtende und hinterleuchtete Werbeanlagen - sonstige Werbeanlagen Die m²-Zahl ist auf zwei Dezimalstellen zu bestimmen. jeweils mindestens 324 300/ m² 200/ m² 100/ m² 12.5.4.2 Genehmigung von Werbeanlagen für Fremdwerbung unter Berücksichtig der werbewirksamen Fläche - leuchtende und hinterleuchtete Werbeanlagen mit bewegtem Bild/Licht - leuchtende und hinterleuchtete Werbeanlagen - sonstige Werbeanlagen Die m²-Zahl ist auf zwei Dezimalstellen zu bestimmen. jeweils mindestens 324 600/ m² 400/ m² 200/ m² 12.5.5 Erteilung einer unselbstständigen Nachtragsbaugenehmigung 108/ Std. mindestens 324 12.5.6 Erteilung einer Zustimmung zum Vorhaben in einem anderen Verfahren 4 ‰ der Baukosten, mindestens 324 12.5.7 Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung 5 % der Gebühr nach Ziffern 12.3, 12.5.1 bis 12.5.5, mindestens 324 12.5.8 Erteilung einer Teilbaugenehmigung 108/ Std. mindestens 324 12.5.9 Erteilung einer Teilbaufreigabe 108 12.5.10 Zurücknahme eines Bauantrags 108/ Std. 12.5.11 Ablehnung eines Bauantrags 108/ Std. mindestens 324 12.5.12 Zurückweisung eines Bauantrags ohne Sachentscheidung 108/ Std. mindestens 270 12.6 Kenntnisgabeverfahren 12.6.1 Mitteilung der Vollständigkeit der Unterlagen 2 ‰ der Baukosten mindestens 432 29 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.6.2 Mitteilung über Hinderungsgründe 108/ Std. mindestens 216 12.6.3 Zurücknahme oder Zurückweisung 108/ Std. 12.7 Abgeschlossenheitsbescheinigung 12.7.1 für die ersten beiden Teilungseinheiten 324 12.7.2 für jede weitere Einheit/auch nachträgliche 108 12.7.3 für jede Einheit, die nicht Wohn- und Gewerbezwecken dient (beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellplätze) 108 12.7.4 ab dem dritten bescheinigten Plansatz je 54 12.7.5 Zurücknahme oder Zurückweisung 108 12.8 Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme, Brandverhütungsschau 12.8.1 im Rahmen der Baugenehmigung für Bauüberwachung 0,5 ‰ der Baukosten mindestens 108 12.8.2 für bis zu zwei angeordnete Abnahmen 0,5 ‰ der Baukosten mindestens 108 12.8.3 Baukontrolle, Nachschau 12.8.3.1 mit Mahnschreiben, zur Mängelbehebung 324 12.8.3.2 ohne gesonderten Schriftverkehr 108/ Std. 12.8.4 Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten 81 – 864 12.8.5 Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Verfügungen im Bereich überwachungspflichtiger Anlagen, auch Brandverhütungsschau pro notwendige Sachbearbeiter 108/ Std. 12.8.6 Nachschau im Rahmen der Brandverhütungsschau 108/ Std. 12.8.7 Förmliche Anordnung im Rahmen der Brandverhütungsschau 108/ Std. 12.8.8 Genehmigung von Einzelveranstaltungen 108/ Std. 12.9 Baupolizeirechtliche Maßnahmen 12.9.1 Bauordnungsbehördliche Anordnungen 108/ Std. mindestens 324 12.9.2 Baueinstellung 432 12.9.3 sonstige förmliche Entscheidung 108/ Std. mindestens 216 12.10 Schornsteinfegerwesen 12.10.1 Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger 432 12.10.2 Bestellung als Stellvertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 324 12.10.3 Widerruf einer Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 972 12.10.4 Anordnungen und förmliche Entscheidungen im Bereich des Schornsteinfegerwesens 108/ Std. 30 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.11 Denkmalschutz und Denkmalpflege Die Gebühren für Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind dem Gebührenverzeichnis der Juristischen Dienste zugeordnet, siehe Ziffer 18.4. 12.12 Entscheidungen aufgrund EWärmeG 12.12.1 Befreiung nach § 19 EWärmeG 162 12.12.2 Ablehnung eines Antrags 108/ Std. mindestens 324 12.12.3 Anordnung zur Umsetzung von Pflichten aus dem EWärmeG 108/ Std. mindestens 324 12.13 Bescheinigungen im Zusammenhang mit Gaststättengesetz, Prostituiertenschutzgesetz, Gewerbe- und Handwerksrecht, Spielhallengesetz und anderen 12.13.1 Bescheinigung ohne Mängelbericht 216 – 324 12.13.2 Bescheinigung mit Auflagen 324 – 648 12.13.3 Ablehnung der Bescheinigung 108/ Std. 12.13.4 Zurücknahme, Zurückweisung 108/ Std. 12.14 Plakatierung Genehmigung von Plakatierung als Ausnahme nach § 3 der Polizeiverordnung (PolizeiVO) über das Verbot des unbefugten Plakatierens und Beschriftens sowie deren Ablehnung, auch Anordnungen zur Einhaltung der oben genannten PolizeiVO. Für anerkannt gemeinnützige Veranstalter besteht Gebührenfreiheit für 50 Plakate im Kalenderjahr, soweit die Veranstaltung gemeinnützigen Zwecken dient. Für politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen besteht Gebührenfreiheit für 50 Plakate im Kalenderjahr. Die Regelungen zur Gebührenfreiheit für die Anbringung von Wahlplakaten vor allgemeinen Wahlen, allgemeinen Abstimmungen und dergleichen bleiben hiervon unberührt. 12.14.1 Plakate - für die ersten 20 - für jedes weitere 162 2 – 4 12.14.2 Großflächenplakat 108 – 162 12.14.3 Brückenbanner (je Spanntransparent) Für eingetragene Vereine sind zwei Banner oder Transparente im Kalenderjahr für ihre eigene Veranstaltungswerbung gebührenfrei. 108 – 162 12.15 Entscheidungen aufgrund KlimaG 12.15.1 Anordnungen aufgrund KlimaG 108/ Std. mindestens 324 31 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.15.2 Befreiung von der Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage 457 12.16 Entscheidungen aufgrund sozialer Erhaltungssatzung 12.16.1 Erteilung einer Genehmigung aufgrund § 172 BauGB - bei Baukosten bis 20.000 - bei Baukosten bis 50.000 - bei Baukosten ab 50.000 50 100 150 12.16.2 Zurückweisung eines Antrags ohne Sachentscheidung 108/ Std. mindestens 270 12.16.3 Zurücknahme eines Antrags 108/ Std. 12.16.4 Ablehnung eines Antrags 108/ Std. mindestens 324 32 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 13 Lebensmittel- und Veterinärwesen 13.1 Betriebskontrollen 13.1.1 Mehraufwand bei Routinekontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben 92/ Std. 13.1.2 Gerechtfertigte Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben nach Verbraucherbeschwerde 92/ Std. 13.1.3 Kontrolle/ Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/ Zeugnis 92/ Std. 13.1.4 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben beziehungsweise Tieren oder Waren 92/ Std. 13.1.5 Kontrolle/ Besichtigung auf Anforderung des Betreibers oder eines beauftragten Dritten 92/ Std. 13.1.6 Überwachung/ Überprüfung von Produktrückrufen vor Ort 92/ Std. 13.1.7 Überwachung/ Überprüfung von Produktrückrufen telefonisch 7/ Anruf 13.1.8 Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 92/ Std. 13.1.9 Mängelberichte, Verfügungen 115 – 1.012 13.1.10 Genehmigungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/ Überprüfung (inklusive Erlaubnis milchwirtschaftlicher Unternehmen), Stellvertretererlaubnis 23 – 460 13.1.11 Genusstauglichkeitsbescheinigung 92/ Std. 13.1.12 Erstellen einer RASFF-/RAPEX-Meldung; Follow up 92/ Std. 13.2 Probeentnahme 13.2.1 Probenentnahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 92/ Std. 13.2.2 Kontrollen, Probenahmen und Maßnahmen/Tätigkeiten im Rahmen der Zolleinfuhr 92/ Std. 13.2.3 Verfügungen anlässlich beanstandeter Produkte im Probeentnahmeverfahren 115 – 1.012 13.2.4 Genehmigungen, Zulassungen von Ausnahmen 23 – 460 13.2.5 Eröffnung/ Bekanntgabe von Gutachten bei beanstandeten Produkten 23/ Gutachten 13.2.6 Erstellen einer AAC-Meldung 138/ Meldung 13.3 Überwachung der Fleischhygiene 13.3.1 Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben 92/ Std. 13.3.2 Nachkontrollen von EU-zugelassenen Betrieben 92/ Std. 13.3.3 Kontrollen/ Untersuchungen von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung und bakteriologischer Untersuchung 33 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 13.3.3.1 Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild 15 13.3.3.2 Untersuchung Tierkörper vor Ort 46 13.3.3.3 Untersuchung Tierkörper im Amt 23 13.3.3.4 Verwaltungsaufwand Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei gewerblichen Schlachtungen und bei Hausschlachtungen 7 zuzüglich externer Untersuchungskosten und km-Geld, entsprechend des jeweils gültigen Tarifvertrages Fleisch- untersuchung 13.3.4 Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitgliedsstaaten oder anderen EWR-Staaten 92/ Std. 13.3.5 Probeentnahme von Tieren und Waren (Fleischhygiene) 92/ Std. 13.3.6 Mängelberichte, Verfügungen, EU-Zulassungen 115 – 1.012 13.3.7 Genehmigungen, Anerkennungen, amtliche Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchungen/ Überprüfungen 23 – 460 13.3.8 Beauftragung oder Änderung der Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten 23 13.4 Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung 13.4.1 Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben, auch auf Grund von Beschwerden, im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.4.2 Kontrolle/Untersuchung/Probenentnahme von Tieren und Tierprodukten einschließlich Einfuhruntersuchung und Reiseverkehr mit oder ohne Bescheinigung/ Gesundheitszeugnis 92/ Std. 13.4.3 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben beziehungsweise Tieren 92/ Std. 13.4.4 Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle 46 13.4.5 Gesundheitszeugnis Bienen 15/ Zeugnis 13.4.6 Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr - Standard - mit erhöhtem Aufwand - mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhaltungsbetrieb - mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhaltungsbetrieb und TRACES-Bescheinigung 30 61 69 92 13.4.7 Genehmigung, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 46 – 483 13.5 Tierische Nebenprodukte 13.5.1 Mitwirkung im Rahmen des Zulassungsverfahrens 92/ Std. 34 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 13.5.2 Registrierung von Betrieben 92/ Std. 13.5.3 Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.5.4 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben 92/ Std. 13.5.5 Mängelberichte, Verfügungen 46 – 483 13.6 Tierarzneimittelüberwachung 13.6.1 Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen und Betrieben im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.6.2 Nachkontrolle von Einrichtungen und Betrieben 92/ Std. 13.6.3 Verfügungen, Zulassungen von Ausnahmen 46 – 483 13.7 Allgemeiner Tierschutz 13.7.1 Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben, auch auf Grund von Beschwerden, im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.7.2 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Betrieben und Tieren 92/ Std. 13.7.3 Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle 46 13.7.4 Kontrollen im Rahmen der Antragsbearbeitung nach § 11 TierSchG 92/ Std. 13.7.5 Überprüfung der Sachkunde / D.O.Q. Test 23 – 276 13.7.6 Überprüfung der Sachkunde (praktische Prüfung) 92 – 460* 13.7.7 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 46 – 1.012 13.7.8 Rassenbegutachtung bei Hunden 46/ Begutachtung 13.8 Schutz von Tieren im Rahmen von Tierversuchen 13.8.1 Mitwirkung bei Genehmigungen von Tierversuchen 92/ Std. 13.8.2 Überwachung der Versuchstierhaltung mit oder ohne Protokoll/ Bericht 92/ Std. 13.8.3 Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere 46 – 483 13.8.4 Stellungnahmen für übergeordnete Behörden 92/ Std. *Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) 35 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 14 Liegenschaften 14.1 Grundstücksangelegenheiten 14.1.1 Auszug aus dem Baulastenbuch – je Grundstück 29 14.1.2 Erschließungsbeitragsrecht 14.1.2.1 Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht 29 14.1.2.2 Bescheinigung über das Erschlossen sein eines Grundstücks 29 14.1.3 Stellungnahme zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 99/ Std. 14.1.4 Sanierungsrechtliche Genehmigungen nach §§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB) 99 14.1.5 Sanierungsrechtliches Negativzeugnis nach §§ 144, 145 BauGB 99 36 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 15 Ordnungswesen 15.1 Heime 15.1.1 Erteilung von Anordnungen nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) 96/ Std. 15.1.2 Überwachung und Begehung von Heimen gebührenfrei 15.2 Jagdwesen 15.2.1 Jagdschein zuzüglich Jagdabgabe 48 – 144 15.2.2 Jagdschein für Falkner zuzüglich Jagdabgabe 48 – 144 15.2.3 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 32 – 96 15.2.4 Anerkennung als Wildtierschützer (§ 48 Abs. 2 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz – JWMG) 24 – 96 15.3 Sprengstoffwesen 15.3.1 Erlaubnis zum Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (§7 Abs. 1 Sprengstoffgesetz - SprengG) 96/ Std. 15.3.2 Erlaubnis zum Erwerb sowie zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich (§ 27 Abs. 1 SprengG) 96/ Std. 15.3.3 Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG 48 – 192 15.3.4 Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG 48 – 192 15.3.5 Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsscheines nach § 20 oder der Erlaubnis nach § 27 SprengG 48 – 144 15.3.6 Untersagungen nach § 12 Abs. 2, § 32 Abs. 3 od. 4 und nach § 33 Abs. 1, 2 oder 3 SprengG 96/ Std. 15.3.7 Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) 48 – 144 15.3.8 Bewilligung einer Ausnahme von dem Alterserfordernis nach § 27 Abs. 5 SprengG 16 – 96 15.3.9 Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder einen in Verlust geratenen Befähigungsschein nach § 20 SprengG 40 – 144 15.3.10 Ungültigkeitserklärung bei Verlust eines Erlaubnisbescheides, einer Ausfertigung oder eines Befähigungsscheines (§ 35 Abs. 2 SprengG) 96/ Std. 15.3.11 Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht unter Ziffer 15.3.1 bis 15.3.10 aufgeführt sind 96/ Std. 37 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 15.4 Waffenwesen 15.4.1 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte 96 – 288 15.4.2 Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitzkarte 48 – 144 15.4.3 Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte 16 – 144 15.4.4 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins 40 – 128 15.4.5 Ausstellung eines Waffenscheins 96 – 384 15.4.6 Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins 48 – 144 15.4.7 Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 Waffengesetz - WaffG) 48 – 144 15.4.8 Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses sowie sonstige Eintragungen 16 – 96 15.4.9 Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung oder Handel mit Schusswaffen oder Munition 96/ Std. 15.4.10 Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte 96/ Std. 15.4.11 Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG 96/ Std. 15.4.12 Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung bei einer Regelkontrolle (§ 4 Abs. 3 WaffG) 96/ Std. 15.4.13 Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahmebewilligungen, Zustimmungen und andere Erlaubnisse und Gestattungen sowie Anordnungen und sonstige Maßnahmen nach dem WaffG 96/ Std. 15.4.14 Durchführung der erforderlichen Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG 32 – 96 15.4.15 Erteilen einer Erlaubnis nach §§ 29-33 WaffG: Verbringen, Ausfuhr, Einfuhr, Mitnahme etc. von Waffen und Munition in den/durch den/aus dem Geltungsbereich des WaffG 32 – 96 15.4.16 Allgemeinerlaubnis für Waffenhersteller und -händler (§ 31 WaffG) 96/ Std. 15.4.17 Widerruf, Rücknahme oder Ablehnung eines Antrags 96/ Std. 15.5 Gaststättenerlaubnisse 15.5.1 Persönliche Erlaubnis (§ 2 Gaststättengesetz - GastG) 428 – 856 15.5.2 Stellvertretungserlaubnis (9 GastG) 107 – 321 15.5.3 Vorläufige Gaststättenerlaubnis 53 – 107 15.5.4 Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis 53 – 107 38 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 15.5.5 Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG) 53 – 321 15.5.6 Änderung der Betriebsart 214 – 321 15.5.7 Rücknahme des Antrags auf eine persönliche Erlaubnis (je nach Stand des Verfahrens) 107/ Std. 15.5.8 Wechsel einer geschäftsführenden Person 160 – 267 15.5.9 Widerruf/ Ablehnung der persönlichen Erlaubnis 107/ Std. 15.5.10 Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit Gaststättenerlaubnissen 107/ Std. 15.6 Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen 15.6.1 Gestattung (§ 12 GastG) 35 – 321 15.6.2 Rücknahme des Antrags auf Gestattung 26 – 107 15.6.3 Sperrzeitverkürzung 107 – 267 15.6.4 Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 Gaststättenverordnung) 214 – 856 15.7 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 15.7.1 Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Betriebes (§ 35 Abs. 6 Gewerbeordnung - GewO) 107/ Std. 15.7.2 Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen (§ 47 GewO) 107/ Std. 15.8 Reisegewerbe 15.8.1 Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55d GewO) 214 – 428 15.8.2 Erteilung einer Zweitschrift einer Reisegewerbekarte (§ 60d Abs. 2 GewO) 107 – 214 15.8.3 Erweiterung einer Reisegewerbekarte 107 – 214 15.8.4 Ausnahme von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55a Abs. 2 GewO) 40 – 321 15.8.5 Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55b Abs. 2 GewO) 214 – 428 15.9 Messen, Ausstellungen Märkte sowie Volksfeste 15.9.1 Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Wochenmärkten, Großmärkten, Spezial- und Jahrmärkten sowie Volksfesten (§ 69 GewO) 214 – 535 15.10 Überwachung von Gewerbebetrieben 15.10.1 Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 GewO) 321 – 642 39 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 15.10.2 Handwerksuntersagungen (§ 16 Abs. 3 Handwerksordnung) 321 – 642 15.10.3 Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs. 2 GewO - Betriebsschließungen 321 – 642 15.10.4 Aufforderung an Gewerbetreibende zur Vorlage von Unterlagen mit gleichzeitiger Androhung von Zwangsmitteln 107 – 214 15.10.5 Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO 107 – 321 15.11 Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse 15.11.1 Feinstaubplakette (35. Bundesimmissionsschutz-Verordnung - BImSchV) 7* 15.12 Prostituiertenschutzgesetz 15.12.1 Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes gemäß § 12 Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG (Prostitutionsstätte, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsvermittlung) 96/ Std. 15.12.2 Erteilung einer Stellvertretererlaubnis (§ 13 ProstSchG) 96/ Std. 15.12.3 Ergänzung oder Änderung einer bestehenden Erlaubnis 96/ Std. 15.12.4 Zuverlässigkeitsüberprüfungen (§ 25 ProstSchG) 96/ Std. 15.12.5 Rücknahme des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 oder 13 ProstSchG 96/ Std. 15.12.6 Widerruf/ Ablehnung der Erlaubnis nach § 12 oder 13 Prost- SchG 96/ Std. *Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) 40 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 16 Steuer- und Finanzwesen (Aufgaben werden ausgeführt als Selbstverwaltungsangelegenheiten) 16.1 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, einfach (§§ 2 und 4 Gaststättengesetz - GaststättenG, § 35 Gewerbeordnung - GewO, § 2 Güterkraftverkehrsgesetz) 15 16.2 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (doppelt oder in englischer Sprache) (§§ 2 und 4 GaststättenG, § 35 GewO, § 2 Güterkraftverkehrsgesetz) 25 16.3 Auskunftsgebühren für schriftliche Auskünfte steuerrechtlicher Art (u.a. Kontobestandsdarstellung, Veranlagungen, Rückstände), z.B. an Steuerberater 40 16.4 Verwaltungsgebühr für bei der Abwicklung von Bezahlvorgängen mutwillig verursachten oder besonderen Verwaltungsaufwand 76/ Std. 41 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 17 Tiefbau 17.1 Bundes- und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten 17.1.1 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen 115 – 1.148 17.1.2 Anträge auf Leitungsverlegung Erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung 344 – 3.442 17.2 Kleinaufgrabungsanzeigen 43 – 376 17.3 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen 43 – 627 17.4 Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers ** Sonstige Leistungen verschiedener Art ** ** Anmerkung: Siehe Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- bzw. Bundesstraßen analog anzuwenden. 43 – 627* *Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) 42 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18 Juristische Dienste Bei umweltrechtlichen Gestattungsverfahren für "EMAS- Betriebe" können aufgeführte Gebührensätze bis zu 30 % unterschritten werden. 18.1 Abfallrechtliche Maßnahmen 18.1.1 Anordnungen zur Durchführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nach § 62 KrWG 109/ Std. mindestens 327 18.1.2 Ausnahmen von den Pflichten zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Absatz 2 KrWG 109/ Std. 18.1.3 Verpflichtungen, Festsetzungen und Anordnungen nach § 29 KrWG 109/ Std. 18.1.4 Anordnungen zur Auskunftserteilung und Duldung der Prüfung nach § 47 Absatz 3 KrWG 109/ Std. 18.1.5 Anordnungen nach § 51 KrWG 109/ Std. 18.1.6 Anordnungen nach § 59 Absatz 2 KrWG 109/ Std. 18.1.7 Bestätigung von Anzeigen nach § 53 KrWG, erforderlichenfalls mit der Anordnung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen 109/ Std. 18.1.8 Erteilung von Erlaubnissen nach § 54 KrWG sowie deren Änderung und Verlängerung 109/ Std. 18.1.9 Nachträgliche Anordnung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen nach § 18 Abs. 5 und 6 sowie § 53 Abs. 3 KrWG 109/ Std. 18.1.10 Untersagungen nach § 18 Abs. 5 und § 53 Abs. 3 KrWG 109/ Std. 18.1.11 Anordnungen nach § 19 Abs. 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) 109/ Std. 18.1.12 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Verpackungsverordnung (VerpackV) 109/ Std. 18.1.13 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Altölverordnung (AltölV) 109/ Std. 18.1.14 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) 109/ Std. 18.1.15 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) 109/ Std. 18.1.16 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Batteriegesetz (BattG) 109/ Std. 18.1.17 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) 109/ Std. 43 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.1.18 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) 109/ Std. 18.1.19 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) 109/ Std. 18.1.20 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Bioabfallverordnung (BioAbfV) 109/ Std. 18.1.21 Überprüfung der Zulassung von Deponien nach Deponieverordnung (DepV) 109/ Std. mindestens 327 18.1.22 Überwachung der Zulassung und des Betriebs von Deponien 109/ Std. 18.1.23 Sonstige Überwachungsmaßnahmen und Verfahren nach abfallrechtlichen Vorschriften 109/ Std. 18.2 Altlasten und Bodenschutz 18.2.1 Anordnungen nach § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) 109/ Std. mindestens 327 18.2.2 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans nach § 13 BBodschG 109/ Std. mindestens 327 18.2.3 Behördliche Sanierungsplanung nach § 14 BBodSchG 109/ Std. mindestens 327 18.2.4 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 1 BBodSchG 109/ Std. 18.2.5 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BBodSchG 109/ Std. 18.2.6 Ergänzende Anordnungen nach § 16 BBodSchG 109/ Std. mindestens 327 18.2.7 Anordnungen nach Landes-Bodenschutz-und Altlastengesetz (LBodSchAG) 109/ Std. 44 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.3 Arbeitsschutz 18.3.1 Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen Soweit dort Gebührentatbestände enthalten sind, erfolgt die Gebührenerhebung entsprechend der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums (Gebührenverordnung Wirtschaftsministerium – GebVO WM) in der jeweils gültigen Fassung 109 – 5.000 18.3.2 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung 109 – 1.850 18.3.3 Erlaubnisse nach § 18 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebühren in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung UM – GebVO UM) in der jeweils gültigen Fassung 45 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.4 Denkmalschutz und Denkmalpflege 18.4.1 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen zur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes 109/ Std. 18.4.2 Denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Zustimmung 109/ Std. 18.4.3 Erteilung von Auskünften zu denkmalschutzrechtlichen Fragestellungen (wie Denkmalstatus und andere) 54/ Objekt 18.4.4 Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltung gemäß §§ 7 i, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (EStG) 4 ‰ der Antragsumme mindestens 109 18.5 Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen Hinweise Bei der Berechnung der Kosten kommen nur diejenigen Teile der Anlage in Betracht, auf die sich die Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorbescheid oder die Zulassung vorzeitigen Beginns erstreckt; der Wert der Grundfläche wird nicht mitgerechnet. Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf andere behördliche Entscheidungen gem. § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), so sind zusätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. Wird nach Ergehen eines Vorbescheides (§ 9 BImSchG) das betreffende Vorhaben genehmigt, kann auf diese Gebühr die für den Vorbescheid erhobene Gebühr bis zur Hälfte angerechnet werden. In besonders schwierig zu behandelnden Fällen kann die jeweilige Gebühr bis um die Hälfte erhöht werden. 18.5.1 Genehmigungen, Zulassungen vorzeitigen Beginns, Vorbescheide Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebühren in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung UM – GebVO UM) in der jeweils gültigen Fassung 18.5.2 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen 109/ Std. 18.5.3 Überwachungsmaßnahmen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen 109/ Std. 18.6 Naturschutz und Landschaftspflege 18.6.1 Genehmigungen, Erlaubnisse und sonstige Gestattungen nach Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG, Naturschutzgesetz Baden-Württemberg - NatSchG BW und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109/ Std. 46 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.6.2 Entscheidungen über die Erlaubnis zur Entfernung von Gehölzen (analog zu Entscheidungen gemäß §§ 5 - 8 der städtischen Baumschutzsatzung) gebührenfrei 18.6.3 Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von Vorschriften des Naturschutzrechts und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109/ Std. 18.6.4 Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen nach Ziffer 18.6.3 zu Zwecken der Forschung und Lehre, Bildung oder dem Natur- und Artenschutz dienenden Projekten gebührenfrei 18.6.5 Prüfung naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht und Ausstellen eines Negativzeugnisses (§ 53 Abs. 3 NatSchG BW) 54 für das erste Flurstück, zuzüglich 15 für jedes weitere 18.6.6 Kontroll- und Überwachungstätigkeiten sowie Anordnungen zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften des BNatSchG, NatSchG BW und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109/ Std. 18.7 Personenstandswesen 18.7.1 Änderungen oder Feststellungen eines Familiennamens nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vor- namen (Namensänderungsgesetz – NamÄndG) 64 – 2.304 18.7.2 Änderungen eines Vornamens nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) 64 – 844 18.8 Umweltinformation Für Auskünfte, Herausgaben, Einsichtnahmen und Veröffentlichungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) werden Gebühren nach dem Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg erhoben (UVwG) 18.9 Wasserrechtliche Maßnahmen 18.9.1 Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 1 Wasserhaushaltsgesetz – WHG) 109/ Std. mindestens 218 zuzüglich 0,50 pro 1 m³ 18.9.2 Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern (§§ 8, 9 Abs. 1, Ziffer 3 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.3 Einbringen fester Stoffe in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 4 WHG) 109/ Std. mindestens 163 47 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.9.4 Einbringen und Einleiten flüssiger Stoffe und Abwasser in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 4, 57 WHG) bei Niederschlagswasser bei sonstigem Abwasser/Industrieabwasser 109/ Std. mindestens 218 zuzüglich 190 pro 1.000 m² entwässer- ter Fläche 6,50 Euro je 1 m³/2h 18.9.5.1 Grundwasserentnahme und Einleitung in die Kanalisation (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 109/ Std. mindestens 218, zuzüglich 2,50 pro 1.000 m³ 18.9.5.2 Grundwasserentnahme und Einleitung in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 109/ Std. mindestens 327 zu- züglich 5 pro 1.000 m³ 18.9.5.3 Grundwasserentnahme und sonstige Ableitung (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 109/ Std. mindestens 327 zu- züglich 5 pro 1.000 m³ 18.9.6 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach WHG und WG und AwSV (§ 100 WHG, § 75 Wassergesetz BadenWürttemberg – WG, § 46 Abs. 4 AwSV) 109/ Std. 18.9.7 Versickern, Verregnen, Verrieseln und sonstiges Aufbringen (§ 8 WHG, § 14 Abs. 1 Ziffer 5 WG) 109/ Std. mindestens 218, zuzüglich 100 pro 1.000 m² entwässerter Fläche 18.9.8.1 Erdarbeiten und Bohrungen (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG) 109/ Std. mindestens 163 18.9.8.2 Grundwasserwärmepumpe, Erdwärmenutzung für private Nutzung (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG) sowie Erdwärmenutzung für gewerbliche Wirtschaft und Bereich öffentlicher Einrichtungen (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV) 109/ Std. mindestens 218 18.9.8.3 Bohrungen für Brunnen zur Beregnung (§ 8 WHG, §§ 43 Abs. 2, 103 Ziffer 7 WG) Entnahmemenge < 1.000 m³/a 120 je Brunnen 48 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.9.9 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.10.1 Anlagen in, an, über, unter Gewässern (§ 36 WHG, §§ 28, 14 Abs. 1 Ziffer 1-3 WG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.10.2 Wasserkraftanlagen (§§ 34, 35 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.10.3 Stauanlagen (§ 34 WHG, § 63 WG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.11.1 Auskünfte zu Gewässerrandstreifen, zum Beispiel Negativbescheinigungen (§ 29 Absatz 6 WG) 54 für das erste Flurstück, zuzüglich 15 für jedes weitere 18.9.11.2 Vorhaben in Gewässerrandstreifen (§ 38 Absatz 5 WHG, § 29 Absatz 4 WG) 109/ Std. mindestens 163 18.9.12 Abwasserbehandlungsanlagen (§ 60 Absatz 3 WHG, § 48 WG) 109/ Std. mindestens 218, zuzüglich 1,2 pro 1 m3 tägliche Einleitmenge 18.9.13 Eignungsfeststellung (§ 63 Absatz 1 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.14 Gewässerbau (Herstellung, Beseitigung, wesentliche Umgestaltung, Deich- und Dammbauten, §§ 67, 68 WHG) 109/ Std. mindestens 436 18.9.15 Kiesgewinnung (§§67, 68 WHG) 109/ Std. mindestens 436, zuzüglich 15 pro 1.000 m3 Förderprodukt 18.9.16.1 Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten – Bauliche Anlagen - (§§ 78 Absatz 5, 78 c WHG) 109/ Std. mindestens 327 18.9.16.2 Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten – sonstige Vorhaben - (§ 78 a Absatz 2 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.17 Vorhaben in Hochwasserentstehungsgebieten (§ 78 d Absatz 4 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.18 Sonstige Zulassungen nach WHG und WG und auf dieser Grundlage erlassener Rechts-verordnungen 109/ Std. mindestens 54 18.9.19 Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen nach wasserrechtlichen Vorschriften und auf dieser Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109/ Std. mindestens 54 2023-12-20T09:55:18+0100 SignMeWebApp / www.sign-me.de Bekanntmachungen_Stadt_Karlsruhe_Formular_Checkliste_Online_VWG-Satzung.pdf
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTQxNDAxMzUsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAxX1N0YWR0X1JhdGhhdXMvMDEzX1ZlcndhbHR1bmdfdW5kX1N0YWR0cG9saXRpay9BbXRsaWNoZV9CZWthbm50bWFjaHVuZ2VuLzIwMjNCZWthbm50bWFjaHVuZ2VuLzEyXzIwMjMvQmVrYW5udG1hY2h1bmdlbl9TdGFkdF9LYXJsc3J1aGVfRm9ybXVsYXJfQ2hlY2tsaXN0ZV9PbmxpbmVfVldHLVNhdHp1bmcucGRmX3NpZ25lZC5wZGYiLCJwYWdlIjo3MX0.k0xiNSs7X7P04V31wF_RcdoaZ25T3uzmyzQARldnk7o/Bekanntmachungen_Stadt_Karlsruhe_Formular_Checkliste_Online_VWG-Satzung.pdf_signed.pdf
G ed ru ck t au f 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt strassenverkehr@oa.karlsruhe.de Stand: Dezember 2023 Aufgrund von § 6a Absatz 5a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 315) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Delegationsverordnung der Landesregierung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebVO) vom 14. Juli 2021 (GBl. 2021, S. 605) erlässt die Stadt Karlsruhe als untere Straßenverkehrsbehörde folgende Rechtsverordnung über Gebühren für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises: § 1 Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht entsteht für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises für Bewohnende städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel, die als Bewohnerparkzone nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gekennzeichnet und ausgewiesen sind. Die Ausweisung erfolgt insbesondere durch Beschilderung a) mit Zeichen 286 StVO oder Zeichen 290.1 StVO sowie Zusatzzeichen 1020-32 StVO oder b) durch Zusatzzeichen 1020-32 StVO mit der Folge, dass von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe befreit wird. (2) Es werden Gebühren nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung erhoben. (3) Durch die Erteilung eines Bewohnerparkausweises besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung eines Parkplatzes innerhalb der Bewohnerparkzone. § 2 Gebührenbemessung, Gebührenhöhe (1) Die Gebühren für das Ausstellen der Bewohnerparkausweise werden unter Berücksichtigung der Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlichem Wert oder des sonstigen Nutzens der Parkmöglichkeiten für die Bewohnenden angemessen bemessen. (2) Die Höhe der Gebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises beträgt 180 Euro für ein Jahr. Der Jahreszeitraum beginnt mit der Ausstellung des Bewohnerparkausweises. Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Gebührenordnung Bewohnerparkausweise 2023) Vom 20.12.2023 2 | Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt| Straßenverkehr| Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (3) Die Gebühr für Änderungen des Bewohnerparkausweises beträgt 36,50 Euro. Unter Änderungen fallen insbesondere der Umzug in eine andere Zone oder ein Fahrzeugwechsel. Die Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises wird durch eine Änderung im Sinne des Satz 1 nicht berührt. (4) Für eine Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises beträgt die Gebühr 36,50 Euro. Die Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises wird durch eine Ersatzausstellung im Sinne des Satz 1 nicht berührt. § 3 Persönliche Gebührenermäßigung Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die Feststellung der Gebühr nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre oder dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Eine Freistellung kann auch dann erfolgen, wenn die Gebührenpflicht noch nicht entstanden ist. § 4 Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerin (1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet: a. wer den Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises gestellt hat, b. wer die Gebührenschuld der Stadt Karlsruhe eines anderen gegenüber der Stadt Karlsruhe durch schriftliche Erklärung übernommen hat, c. wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 5 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausstellung des Bewohnerparkausweises. (2) Die Gebühr für das Ausstellen des Bewohnerparkausweises wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und mit der Bekanntgabe der Gebührenentscheidung an die in Schuld stehende Person fällig – es sei denn, es ist ein späterer Zeitpunkt bestimmt. § 6 Inkrafttreten Die Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 13. Juni 2023 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. Karlsruhe, den 20.12.2023 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister 2023-12-20T15:53:43+0100 SignMeWebApp / www.sign-me.de 2023-12-21_Rechtsverordnung gültig bis 31.12.2023.pdf
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTQxNDAxMzUsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAxX1N0YWR0X1JhdGhhdXMvMDEzX1ZlcndhbHR1bmdfdW5kX1N0YWR0cG9saXRpay9BbXRsaWNoZV9CZWthbm50bWFjaHVuZ2VuLzIwMjNCZWthbm50bWFjaHVuZ2VuLzEyXzIwMjMvMjAyMy0xMi0yMV9SZWNodHN2ZXJvcmRudW5nX2d1ZWx0aWdfYmlzXzMxLjEyLjIwMjMucGRmX3NpZ25lZC5wZGYiLCJwYWdlIjo3MX0.uVQfnaTrppOs4J2Q6cGGhnRo3tRNUieY-4acCrZPJu0/2023-12-21_Rechtsverordnung_gueltig_bis_31.12.2023.pdf_signed.pdf
Aktuelle Liste KHS 26.04.2024.xlsx Betriebsname Adresse Betriebsart 1&1 Internet AG Brauerstraße 48 Küche 1&1 Kantine Hinterm Hauptbahnhof 1 Küche 1463. Friedrichstraße 14 Speisegaststätte Acabelle de Fleur Kriegsstraße 83 Küche acora Hotel und Wohnen Karlsruhe Sophienstraße 69 Hotel Agip Service‐Station Killisfeldstraße 44 Imbiss Akropolis Zum Sportzentrum 3 Speisegaststätte Alina Cafe´ Alter Schlachthof 39 Cafe Allianz Deutschland AG Kriegsstraße 117 Küche Alnatura Douglasstraße 28 ‐ 30 Lebensmittelgeschäft Alnatura Käppelestraße 5 Lebensmittelgeschäft Alnatura Ludwig‐Erhard‐Allee 14 Lebensmittelgeschäft Alte Schmiede Partyservice Hochgenuss Greschbachstraße 17 Küche Alten‐ und Pflegeheim ‐ Haus Aaron ‐ Im Eisenhafengrund 1 Küche Alten‐ und Pflegezentrum St. Anna Rüppurrer Straße 29 Küche Altenhilfezentrum Karlsruhe Nordost Glogauer Straße 10 Küche American Diner Fiduciastraße 2 Imbiss Anders auf dem Turmberg Reichardtstraße 22 Speisegaststätte Anna‐Leinbach‐Haus Blumentorstraße 6 Küche Anna‐Walch‐Haus Gustav‐Heller‐Platz 1 Küche Anne‐Frank‐Gesamtschule Bonhoefferstraße 12 Küche Anne‐Frank‐Grundschule Bonhoefferstraße 12a Küche Aral Autosilio Mayer Amalienstraße 55 Imbiss Aral Tankstelle Haid‐und‐Neu‐Straße 60 Imbiss Aral Tankstelle Ebertstraße 32 Imbiss Arte Dolce Gelateria Kaiserallee 51 Eisdiele ASB Seniorenresidenz am Ostring Rintheimer Straße 86a Küche ASB Seniorenzentrum Oberreut ‐Haus Lucia Hug‐ Wilhelm‐Leuschner‐Straße 65 Küche Aslan Döner & Pizza Auer Straße 74‐76 Imbiss ASV Vereinsgaststätte Im Rodel 7 Speisegaststätte Atruvia Kantine Wachhausstraße 4a küche Aue Kebap Haus OberwaldstrA?E 5 Imbiss Augustenburg Gemeinschaftsschule Augustenburgstraße 22a Küche Aurum Alter Schlachthof 45 Speisegaststätte Aviva Ohiostraße 15 Speisegaststätte AWO Kindertagesstätte les explorateurs An der Raumfabrik 8 Küche AWO Kindertagesstätte Polyglott Albert‐Schweitzer‐Straße 1 a Küche AWO Kindertagesstätte Sebold Seboldstraße 3 Küche AWO Kindertagesstätte Villa Weiherstraße 1c Küche AWO Seniorenzentrum Grünwinkel Hopfenstraße 3 Küche AWO Seniorenzentrum Hanne‐Landgraf‐Haus Grezzostraße 7 Küche AWO Seniorenzentrum Knielingen 2.0 Sudetenstraße 45 Küche AWO Tagesgruppe Mafalda Gewann Kleinseeäcker 16 Küche Back Werk Kaiserstraße 22 Bäckereifiliale Back Werk Bahnhofplatz 1 Bäckereifiliale Bäckerei Armruster Fritz‐Erler‐Straße 1‐3 Bäckereifiliale Bäckerei Dreher Carl‐Metz‐Straße 7 Bäckereifiliale Bäckerei Fütterer Am Steinhäusle 2 a Bäckereifiliale Bäckerei Hatz Nürnberger Straße 5 a Bäckereifiliale Bäckerei Hatz Nelkenstraße 29 Bäckereifiliale Bäckerei Hatz "Alte Mälzerei" Haid‐und‐Neu‐Straße 32 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Erzbergerstraße 100 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Haid‐und‐Neu‐Straße 2 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Landauer Straße 1 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Luise‐Riegger‐Straße 13 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Eichelbergstraße 34 Bäckereifiliale Bäckerei Reinmuth Im Mittelfeld 3 Bäckerei Bäckerei Reinmuth Striederstraße 21b Bäckereifiliale Bäckerei Reinmuth Tauberstraße 1 Bäckereifiliale Bäckerei Schmidt Ritterstraße 7 Bäckerei Bäckerei Visel Gottesauer Straße 3 Bäckereifiliale Betriebe mit dem Karlsruher Hygienesiegel Bäckerei Visel Tullastraße 63 Bäckereifiliale Bäckerei Visel Königsberger Straße 2g Bäckereifiliale Bäckerei Visel Leipziger Allee 16 Bäckereifiliale Bäckerei Visel Veilchenstraße 11 Bäckereifiliale Backlädle Thomashof Rittnertstraße 252 Bäckerei Backwerk Kreuzstraße 9 Bäckereifiliale Badische Backstub' Kaiserstraße 18 Bäckereifiliale Badische Backstub' Karl‐Friedrich‐Straße 20 Bäckereifiliale Badische Backstub' Kastenwörtstraße 22 Bäckereifiliale Badische Backstub' Pfinztalstraße 54 Bäckereifiliale Badische Backstub' Pfinztalstraße 67 Bäckereifiliale Badische Backstub' Rheinstraße 34 Bäckereifiliale Badische Backstub' Siemensallee 23 Bäckereifiliale Badische Backstub' Ohiostraße 11 Bäckereifiliale Badische Backstub' Turnerstraße 52 Bäckereifiliale Badische Backstub' Lange Straße 1 Bäckereifiliale Badische Backstub' Steinhäuserstraße 22 Bäckereifiliale Badische Beamtenbank Herrenstraße 2 ‐ 10 Küche Badnerlandhalle Rubensstraße 21 Speisegaststätte Bäko Mittelbaden eG Ottostraße 9 Großhandel Barco Control Rooms Greschbachstraße 5a Küche Bard Angiomed Wachhausstraße 6 Küche Becker´s Hofladen Amtmännenwiesen Gewann 5 Metzgerei Beim Schupi Durmersheimer Straße 6 Speisegaststätte BGV/ Badische Versicherungen Durlacher Allee 56 a Küche Berckholtz‐Stiftung Weinbrennerstraße 60 küche Bildungszentrum BAFzA Schwarzwaldstraße 78 Küche Bistro Alte Post Lauterbergstraße 1‐5 Küche Bistro Margarete Scheffelstraße 55 Speisegaststätte BNN Kantine Linkenheimer Landstraße 133 Küche Bosch Betriebskantine Auf der Breit 4 Küche Braustübl Zeppelinstraße 17 Speisegaststätte Brunhilde‐Baur‐Haus Großküche Linkenheimer Landstraße 133 Küche Brunhilde‐Baur‐Haus Konditorei Linkenheimer Landstraße 133 Konditorei Bunte Kuh Welschneureuter Straße 36 Speisegaststätte Burger King Boschstraße 2 Speisegaststätte Burger King Durmersheimer Straße 145 a Speisegaststätte Burger King Kaiserstraße 217 Speisegaststätte GeNo Hotel‐Aramark GmbH‐ Am Rüppurrer Schloss 40 Küche Cafe & Gelateria Tiramisu Ludwig‐Erhard‐Allee 6 Cafe Cafe Ball Emil‐Frommel‐Straße 1a Cafe Cafe Galerie Karlsruher Allee 1 Cafe Cafe HATZ am Markt Kaiserstraße 76 Cafe Cafe im St. Vincentius‐Klinikum Südendstraße 32 Cafe Cafe Kongress Ettlinger Straße 11a Konditorei Cafe Palaver Steinstraße 23 Speisegaststätte Cafe Rih Waldstr. 3 Cafe Cafe Vis a Vis Bienwaldstraße 16 Cafe Cafeteria Am Adenauerring Adenauerring 7 Imbiss Cafeteria Bismarckstraße PH ‐ Studentenwerk Karlsruhe Bismarckstraße 10 Küche Cafeteria Engesserstrasse Engesserstraße 9 Imbiss Cafeteria Moltkestrasse Moltkestraße 30 Imbiss Cantina Majolika Ahaweg 6 Speisegaststätte CAP ‐ Markt Pfinztalstraße 62 Lebensmittelgeschäft Caritas Seniorenzentrum St. Franziskus ‐ stationäre Pflege ‐ Steinhäuserstraße 19 c Küche Caritas Seniorenzentrum St. Franziskus ‐ Tagespflege ‐ Steinhäuserstraße 19 b Küche Carls Wirtshaus Alter Schlachthof 51‐55 Speisegaststätte CAS Software AG CAS‐Weg 1‐5 Küche Casa Rustica Hermann‐Schneider‐Allee 3 Speisegaststätte Catch Grötzinger Straße 42‐44 Küche CCE AG Im kleinen Bruch 11 Küche Cilantro Bistro del Arte Markgrafenstraße 31 Speisegaststätte Coffee Boxx Moltkestraße 44 Cafe Comestibles España Import GmbH Luisenstraße 6 Lebensmittelgeschäft Confiserie Endle Kaiserstraße 241 a Cafe Cronimet Betriebsrestaurant Südbeckenstraße 22 Küche Culinarico Karlsruhe Industriestraße 2 Lebensmittelgeschäft Curry 72 Pfinztalstraße 72 Imbiss Das Clubhouse Durlach Aue Erlachseeweg 1 Speisegaststätte Das Rieberg Ostendorfplatz 1 Konditorei De Pälzer Grill Ortenbergstraße 8 Imbiss Dein Pausenladen Lorenzstraße 16 Imbiss DeliBurgers Akademiestraße 39 Speisegaststätte denn´s Biomarkt Kaiserallee 13b Lebensmittelgeschäft der Vogelbräu Kapellenstraße 46‐50 Speisegaststätte Deutsche Rentenversicherung Gartenstraße 105 Küche DHU Kantine Ottostraße 24 Küche Diakonisches Werk‐Kantine Vorholzstraße 3 Küche Die kleinen Giganten Wilhemstraße 14 Küche dm Drogerie Markt Kantine Am dm‐Platz 1 Küche Domino´s Karlsruhe West Honsellstraße 1b Speisegaststätte Drais Schule Mensa Tristanstraße 1 Küche Durlacher Pestoria An der Raumfabrik 1 Lebensmittelgeschäft Eat Happy Eichelbergstraße 34 Sushi Hersteller Eat Happy Lötzener Straße 29 Sushi Hersteller Eat Happy Grünhutstraße 1 Sushi Hersteller Edeka Aktiv Markt Lötzener Straße 14 Lebensmittelgeschäft Edeka Aktiv Markt Eisenbahnstraße 6 Lebensmittelgeschäft Edeka Aktiv Markt Rees Grünhutstraße 1 Lebensmittelgeschäft Edeka Bauer Waidweg 3 Lebensmittelgeschäft Edeka Piston Talstraße 67 Lebensmittelgeschäft Edeka Rees Grünewaldstraße 34 Lebensmittelgeschäft EFA Tankstelle Fettweisstraße 8 Imbiss Eichendorffschule Lötzener Straße 2a Küche Eis Oma Hellbergstraße 1 Eisdiele Eiscafe am Albufer Nürnberger Straße 14 Eisdiele Eiscafe am Sophienpark Sophienstraße 98 Eisdiele Eiscafe Casal Kaiserstraße 124 c Eisdiele El Taco Saarlandstraße 88 Imbiss El Taquito Waldstraße 24‐26 Speisegaststätte El Toro Akademiestraße 57 Speisegaststätte element‐i Bildungshaus Konrad‐Zuse‐Straße 11‐13 Küche element‐i Technilinos Albert‐Nestler‐Straße 13 Küche Elisabeth‐Selbert‐Schule ‐ Lehrküche Steinhäuserstraße 27 Küche EnBw Kantine Durlacher Allee 93 Küche EnBW Kraftwerke Fettweisstraße 60 Küche Erasmus Nürnberger Straße 14 Speisegaststätte Ernst‐Reuter‐Schule Tilsiter Straße 15 Küche Erste Fracht Braugasthaus & Löwe am Tiergarten Bahnhofplatz 6 Speisegaststätte ESW Evang. Stadtmission Stephanienstraße 72 Küche ESW Evang. Stadtmission ‐ Zentralküche Bannwaldallee 38 Küche Ettli Kaffee & Teehaus Erbprinzenstraße 28 Cafe Europäische Schule Karlsruhe Albert‐Schweitzer‐Straße 1 Küche Ev. Jakobusschule Sengestraße 7 Küche Evang. Kindertagesstätte Fröbel Fröbelstraße 7 küche FächerResidenz Rhode‐Island‐Allee 4 Küche FC Germania Neureut 07 Am Schulberg 7 Speisegaststätte Feinkost Kirbas Durlacher Allee 111 Lebensmittelgeschäft Fichte Gymnasium ‐Mensa‐ Sophienstraße 12 Küche Five Guys Kaiserstraße 215 Speisegaststätte Freie Waldorfschule Neisser Straße 2 Küche Friedensheim evang. Pflegeheim Redtenbacherstraße 10‐12, Küche Frittenwerk Kaiserstraße 217 Speisegaststätte Frommelhaus Kreuzstraße 23 Küche FREU(N)DE Ottostraße 5A küche Füllhorn Erbprinzenstraße 27 Lebensmittelgeschäft Fünf Kanalweg 52 Speisegaststätte Gasthaus Gutenberg Nelkenstraße 27 Speisegaststätte Gasthof Tannweg Balinger Straße 2 Speisegaststätte Gaststätte Stövchen Waldstraße 54 Speisegaststätte Gatto Nero Schilling‐V.‐Canstatt‐Straße 1 Speisegaststätte Gelatone Pfinztalstraße 66 Eisdiele Genusswerk Gut Batzenhof 3 Speisegaststätte Grimminger Bäckerei/Cafe Kaiserstraße 217 Bäckereifiliale Grünkern Naturkost Am Berg 1 Lebensmittelgeschäft Hagsfelder Hofladen An der Tagweide 5 Lebensmittelgeschäft Hans im Glück Burgergrill Kaiserstraße 217 Speisegaststätte Hans im Glück Burgergrill & Bar Karl‐Friedrich‐Straße 12 Speisegaststätte Hardthof Seniorenzentrum Hardtstraße 26 Küche Hatz‐Moninger Brauhaus Durmersheimer Straße 59 Brauerei Haus Bodelschwingh Karlstraße 94 Küche Haus Karlsruher Weg Julius‐Hirsch‐Straße 2 Küche Haus Sonnensang Moltkestraße 5 Küche Heimstiftung Karlsruhe Sybelcentrum Sybelstraße 11‐13 küche Heinrich Heine GmbH ‐GSG Gastro Service GmbH‐ Windeckstraße 15 Küche HELIOS Klinik für Herzchirurgie Karlsruhe Franz‐Lust‐Straße 30 Küche Hendl Cube Kaiserallee 69 Speisegaststätte Hofladen Kraut und Rüben Steiermärker Straße 16a Lebensmittelgeschäft Hot Dog Spezial Eichelbergstraße 34 Imbiss Holi Westmarkstraße 5 Speisegaststätte Hotel am Markt Kaiserstraße 76 Hotel Hotel Astoria Mathystraße 22 Hotel Hotel Auerhahn Karlsruher Straße 29 Speisegaststätte Hotel Berliner Hof Douglasstraße 7 Hotel Hotel Der Blaue Reiter Amalienbadstraße 16 Hotel Hotel Ibis Karlsruhe City Poststraße 1 Küche Hotel Markgräfler Hof Rudolfstraße 31 Speisegaststätte Hotel Rio Hans‐Sachs‐Straße 2 Speisegaststätte Hotel Winterrot Rudolf‐Link‐Straße 10 Hotel hubRäumle Durlach, Kitchen&Bar Amthausstraße 3 Cafe HWK ‐ Betriebskantine Am Viehweg 15 Küche HWK 1 Hagsfelder Werkstätten Am Storrenacker 9‐11 Küche HWK 2 Hagslfeder Werkstätten Am Storrenacker 27 Küche HWK Neureut 1 Unterer Dammweg 9 Küche HWK Neureut 2 Im kleinen Bruch 7 Küche ibis budget Karlsruhe Ottostraße 1 a Hotel Ikea Restaurant Durlacher Allee 97 Küche Ice Fuzzy Lorbeerweg 26 Hersteller von Mineralwasser/Tafelwasser Il Gelato am Fliederplatz Glümerstraße 16 Eisdiele Il Cesto Am Zwinger 8 Speisegaststätte Il Vino‐Weinbar Kaiserstraße 217 Cafe Jugendgästehaus St. Hildegard Ettlinger Straße 39 Küche Jugendherberge Moltkestraße 24 Küche Justizvollzugsanstalt Karlsruhe Riefstahlstraße 9 Küche Kai's Pizza Brückenrestaurant Fritz‐Erler‐Straße 1‐3 Speisegaststätte Kaisergrill Kaiserstraße 32 Speisegaststätte Kanne Cafe' Moltkestraße 90 Cafe Kantine‐ Chrono 24 GmbH Haid‐und‐Neu‐Str. 18 Küche Kantine der Badenia Bausparkasse Badeniaplatz 1 Küche Kantine DISY Zimmerstraße 3 Küche Kantine im AfA Ottostr. 21 Küche Kantine im Fraunhofer ISI Breslauer Straße 48 Küche Kantine im Landratsamt Beiertheimer Allee 2 Küche Kantine Romaco‐Pharmatechnik GmbH Am Heegwald 11 Küche Kantine‐Stadtwerke Verkehrsbetriebe Wikingerstraße 36 Küche Kap Kapellenstraße 68 Speisegaststätte Karlskantine im Rathaus Lammstraße 7 Küche Karlsruher Hof Pfalzstr. 13 Speisegaststätte Kath. Kindergarten St. Albert Elbinger Straße 14 Küche Kath. Kindertagesstätte St. Bernhard Georg‐Friedrich‐Straße 19 Küche Kath. Kindergarten St. Hedwig Königsberger Straße 9 Küche Kath. Kindertagesstätte St. Thomas Esslinger Straße 2 Küche Kath. Kita Heilig Kreuz Die Weltentdecker Reinmuthstraße 42 b Küche Kaufland Karlsruhe Carl‐Metz‐Straße 7 Lebensmittelgeschäft Kayas Döner Raiherwiesenstraße 32 Imbiss Kebabi Kaiserpassage 2 Imbiss Kehrle ‐Konditorei und Café‐ Pfinztalstraße 35 Konditorei Kesselhaus+Färberei Griesbachstraße 10 a,c Speisegaststätte Kettelerheim Bismarckstraße 71 Küche Kindergarten St. Raphael Schwetzinger Straße 18 Küche Kinderhaus Grünschnabel Pfaffstraße 1 Küche Kinderhaus St. Angela Waldhornstraße 55 Küche Kinderhaus Technido Albert‐Nestler‐Straße 13 Küche Kinderhaus Zipfelmütze Flughafenstraße 8 Küche Kindertagesstätte Bienenkörbchen Marie‐Alexandra‐Straße 37 Küche Kindertagesstätte Mühlwichtel Hardtstraße 30 Küche Kindertagesstätte Sterngucker Keplerstraße 43 Küche Kindertagesstätte Sternschnuppe Hertzstraße 16 Küche Kindertagesstätte Wigwam Südendstraße 54 Küche Kindertagesstätte Wigwam Pfinzstraße 18 b Küche Kiosk im Sonnenbad Am Sonnenbad 5 Imbiss KiTa Christkönig Göhrenstraße 2 Küche KiTa Herz‐Jesu Roggenbachstraße 30A Küche Kita Kieselsteine Rhode‐ Island‐ Allee 62 Küche KiTa Lebenshilfe Karlsruhe Steinhäuserstraße 18c Küche Kita Südstadtstrolche Hedwig‐Kettler‐Straße16 Küche Kostas SVK‐Restaurant Hermann‐Veit‐Straße 3 Speisegaststätte Kretschmar Huber Haus Schäferstraße 15a Küche Kronen Cafe Bannwaldallee 38 B Speisegaststätte Kronen Kaffee Rösterei Bannwaldallee 38 B Kaffee Rösterei Kulturküche Kaiserstraße 47 Speisegaststätte La Cantina im Graf Hardenberg Gottesauerstraße 3 Küche L´Osteria Pizza e Pasta Durlacher Allee 73 Speisegaststätte La Fattoria Moldaustraße 14 Speisegaststätte La Mer Hirschstraße 87 Speisegaststätte La Terrazza Wachhausstraße 15 Speisegaststätte Lago‐Bowling Center Gablonzer Straße 13 Speisegaststätte Laib & Leben Ludwig‐Erhard‐ Allee 20 Bäckereifiliale Landeserstaufnahmestelle‐Schutzraum‐Griesbachhaus Sophienstraße 193 Küche L‐Bank Services Betriebskantine Schloßplatz 10‐12 Küche LBBW Kantine Ludwig‐Erhard‐Allee 4 Küche LBS Betriebsrestaurant Karlsruhe Siegfried‐Kühn‐Straße 4 Küche Lehner's Wirtshaus Karlstraße 21a Speisegaststätte Leonardo Hotel Ettlinger Straße 23 Küche Le Gourmet / Palazzo Halle Liststraße 18 Küche L'Oréal Betriebskantine Hertzstraße 175 Küche L'Osteria Pizza e Pasta Durlacher Allee 73 Speisegaststätte Luisenheim, Bad. Schwesternschaft, Rotes Kreuz Kochstraße 2 Küche Malatya Pizza & Kebap Am Wetterbach 100 Speisegaststätte Marianne's Flammkuchen Kriegsstraße 300 Speisegaststätte Markgrafenstift Raiherwiesenstraße 13 Küche Mary Poppins Kaiserallee 51a Konditorei Mc Donald´s Am Mühlburger Bahnhof 1 Speisegaststätte Mc Donald´s Kaiserstraße 135 Speisegaststätte Mc Donald's Bocksdornweg 2 Speisegaststätte Mc Donald's Bahnhofplatz 1 Speisegaststätte .9/65 Zunftstraße 5 Speisegaststätte Mein Real Ortenbergstraße 8 Lebensmittelgeschäft meinArt Steinmannstraße 1 Speisegaststätte Mensa Adenauerring [koeri] werk Adenauerring 7 Imbiss Mensa Adenauerring [Pizza] werk Adenauerring 7 Imbiss Mensa Adenauerring, Küche 1 und Update Adenauerring 7 Küche Mensa Adenauerring, Küche 2 und Schnitzelbar Adenauerring 7 Küche Mensa Erzbergerstraße Erzbergerstraße 121 Küche Mensa Humbold‐Gymnasium Wilhelm‐Hausenstein‐Allee 22 Küche Mensa Moltke Moltkestraße 12 Küche Mensa Schloss Gottesau Am Schloss Gottesaue 7a Cafe Metro Gastro Am Großmarkt 10 Lebensmittelgeschäft Metzgerei Brath Klauprechtstraße 25 Metzgerei Metzgerei Kastner Breisgaustraße 9 Metzgereifiliale Metzgerei Kauffeld Kastenwörtstraße 25 Metzgerei Metzgerei Mohr Ostendorfplatz 4 Metzgerei Metzgerei Sack Pfinztalstraße 13 Metzgereifiliale Metzgerei Sack Uhlandstraße 34 Metzgereifiliale Mevlana Restaurant Kriegsstraße 224 Speisegaststätte Meze Meze Brühlstraße 36a Speisegaststätte Michelin AG ‐ Betriebskantine ‐ Michelinstraße 4 Küche Mille Stelle Akademiestraße 38‐40 Speisegaststätte Miro I Kantine ‐Aramark GmbH‐ DEA‐Scholven‐Straße Küche Miro II Kantine ‐Aramark GmbH‐ Nördliche Raffineriestraße Küche Mix Markt Otto‐Wels‐Straße 29 Lebensmittelgeschäft MoccaSin Coffee Ritterstraße 6 Cafe MODA Kebap & Pizza Durlacher Allee 111 Imbiss Muller Catering Hertzstraße 177 Küche Nagels Kranz Wilde Welt Neureuter Hauptstraße 210 Speisegaststätte Novotel Karlsruhe City Festplatz 2 Speisegaststätte Oberländer Weinstube Akademiestraße 7 Speisegaststätte Oberwaldschule Aue Grazer Straße 25 Küche Osteria Carlin Contrario Fritschlachweg 17 Speisegaststätte Oststadt Döner Haid‐und‐Neu‐Straße 2 Imbiss Otto‐Hahn‐Gymnasium ‐ Mensa Im Eichbäumle 1 Küche Oxford‐Pub Fasanenstraße 6 Speisegaststätte Parzival‐ Schule Parzival Straße 1 Küche Pestalozzischule Kantine Christofstraße 23 Küche Peter's gute Backstube Ostendorfplatz 4 Bäckereifiliale Peter's gute Backstube Durlacher Allee 71‐73 Bäckereifiliale Pfannestiel Am Künstlerhaus 53 Speisegaststätte Pfitzenmeier Premium Ressort Karlsruhe Rudolf‐Freytag‐Straße 6 Imbiss Pflege und Wohnen Alte Mälzerei Haid‐und‐Neu‐Straße 32 Küche Piccolo Tesoro Egon‐Eiermann‐Allee 4b Eisdiele Piston Zentrale Wurstküche Rudolf‐Link‐Straße 21 Metzgerei Pistons Centro Rudolf‐Link‐Straße 21 Speisegaststätte Pizzeria Da Pino Pfinztalstraße 71 Speisegaststätte Privatbrauerei Hoepfner Haid‐und‐Neu‐Straße 18 Brauerei Puro Yogurt Ettlinger‐Tor‐Platz 1 Cafe Quintino Ristorante Gartenstraße 72 Speisegaststätte R+V Allg. Versicherung AG ‐ Eurest Deutschland GmbH Siegfried‐Kühn‐Straße 1 Küche Rachele Fleisch‐ und Wurstgroßhandel Koellestraße 16 b Metzgerei Ratatouille Event & Foodservice im Hause Merkur Akademie Erzbergerstraße 147 Küche Rees Backwaren Grünhutstraße 1 Bäckereifiliale Reiter's Kaiserallee 13 a Cafe Restaurant Bernstein Bernsteinstraße 22 Speisegaststätte Restaurant Brousko Grötzinger Straße 21 Speisegaststätte Restaurant Hasen Gerwigstraße 47 Speisegaststätte Restaurant XXXLutz Durlacher Allee 109 Speisegaststätte Rewe Ettlinger‐Tor‐Platz 1 Lebensmittelgeschäft Rewe Kaiserstraße 227‐229 Lebensmittelgeschäft Rewe Theodor‐Rehbock‐Straße 11 Lebensmittelgeschäft Rewe City Georg‐Friedrich‐Straße 9 Lebensmittelgeschäft Rewe deli am Markt Kaiserstraße 227‐229 Imbiss Rewe Ponzer Hermann‐Höpker‐Aschoff‐Straße 1 Lebensmittelgeschäft Ringcafé Böckeler Karlstraße 61a Cafe Rosenbauer GmbH & Co.KG ‐Betriebsrestaurant Carl‐Metz‐Straße 3 Küche Röser Verlagshaus, Betriebskantine Fritz‐Erler‐Straße 25 Küche Rudolf‐Steiner‐Kindergarten Karlsruhe e.V. Landauer Straße 2a Küche Scheck‐In Rüppurrer Straße 1 Lebensmittelgeschäft Scheck‐In Centeria Rüppurrer Straße 1 Imbiss Scheck‐In Durlach Marstallstraße 18 Lebensmittelgeschäft Schlosscafe' Schloßplatz 10 Cafe Schlossschule Durlach Prinzessenstraße 1 Küche Schule am Weinweg Weinweg 2 Küche Schulzentrum Neureut Unterfeldstraße 12 Küche Schmalztöpfle Waldbronner Straße 6 Speisegaststätte Schumann & Sohn Degenfeldstraße 4 Aromenhersteller Schützenhaus Wolfartsweier Horbenloch Gewann 3 Speisegaststätte Schwabe Kantine Willmar‐Schwabe‐Straße 4 Küche Scriptor Litzenhardtstraße 38‐40 Hersteller von Spirituosen Brennerei sein Scheffelstraße 57 Speisegaststätte Senioren‐ und Pflegeheim Schmitz Klopstockstraße 6 Küche Seniorenresidenz am Wetterbach Am Wiesenacker 29 Küche Seniorenresidenz im Blumenwinkel Im Blumenwinkel 2 Küche Seniorenzentrum Kirchfeld Hermann‐Höpker‐Aschoff‐Straße 2 Küche Seniorenzentrum Parkschlössle Badener Straße 33 Küche Seniorenzentrum St. Valentin Waidweg 1c Küche Shell Tankstelle Boggasch Linkenheimer Landstraße 102 a Imbiss Siemens I R & S Betriebskantine Östliche Rheinbrückenstraße 50 Küche Snackeria Ottostraße 9 Imbiss Sparkasse Kasino Kaiserstraße 223 Küche Spezialitäten‐Bäckerei ANA&ANDA Akademiestraße 48 Bäckerei Sport Kindertagesstätte Wirbelwind Am Sportpark 1b Küche Sportschule Schöneck Sepp‐Herberger‐Weg 2 Küche St. Antoniusheim Rheinstraße 113 Küche Staatliches Museum für Naturkunde ‐Cafeteria‐ Erbprinzenstraße 13 Cafe Städt. Kindertagesstätte die Katze Wettersteinstraße 16 a Küche Städt. Kindertagesstätte Kentuckyallee Kentuckyallee 120 Küche Städt. Kindertagesstätte Lassallestraße Lassallestraße 2b Küche Städt. Kindertagesstätte Obere Setz Obere Setz 1a Küche Städt. Klinikum, Großküche Moltkestraße 90 Küche Städt. Klinikum, Kiosk/Minimarkt Moltkestraße 90 Küche Städt. Klinikum, Milchküche Moltkestraße 90 Küche Stadtwerke Karlsruhe ‐Betriebsküche‐ Daxlander Straße 72 Küche Steinofen Saarlandstraße 96 Imbiss Südwestliche Bau BG ‐Kantine‐ Steinhäuserstraße 10 Küche Tagungsstätte Thomashof Stupfericher Weg 1 Küche TAWA YAMA Amalienbadstraße 41 Speisegaststätte The Bee´s Knees Am Festplatz 1 Speisegaststätte Tialini Ludwig‐Erhard‐Allee 6 Speisegaststätte Total Tankstelle Südtangente Erlachseeweg 10 Imbiss TPK Kantine ‐ Casino Albert‐Nestler‐Straße 10 Küche Trattoria & Pizzeria Pulcinella Unten am Grötzinger Weg 1 Speisegaststätte Trattoria Toscana Blumenstraße 19 Speisegaststätte VBK Betriebskantine Tullastraße 71 Küche Vitale Lunchbox Linkenheimer Allee 10 Küche Vogelbräu Durlach ‐Brauerei‐ Amalienbadstraße 16 Brauerei Vogelbräu Durlach ‐Gaststätte‐ Amalienbadstraße 16 Speisegaststätte Vollack Betriebskantine Am Heegwald 26 Küche W & W Versicherungen Friedrich‐Scholl‐Platz 1 Küche Waldenserschänke im TSV Palmbach Waldbronner Straße 12 Speisegaststätte Weinbrennerschule/Essensausgabe Kriegsstraße 141 Küche Werner‐von‐Siemens Schul‐Mensa Kurt‐Schumacher‐Straße 1 Küche Wichernhaus Alten‐ und Pflegeheim Weinbrennerstraße 69 Küche Wiener Wirtshaus Am Mühlburger Bahnhof 16 Speisegaststätte Wirtshaus Wolfbräu Werderstraße 51 Speisegaststätte Wirtshaus zur Rose Neufeldstraße 29 Speisegaststätte Wohnstift Karlsruhe e.V. Erlenweg 2 Küche Yuzu Taste of Asia Carl‐Metz‐Staße 7 Küche Zel2 Kebap & Pizzahaus Eppinger Straße 1 Speisegaststätte Zel‐Restaurant Kaiserstraße 174 Speisegaststätte Zentralküche ViDia‐Kliniken Steinhäuserstraße 18 Küche Zum Auerhof Auer Straße 64 Speisegaststätte Zum kleinen Ketterer Adlerstraße 34 Speisegaststätte
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Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro für werdende Eltern und Familien mit Kindern bis drei Jahren. Von Anfang an ... Familienwegweiser Gefördert vom: Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 32 | Startklar Familienwegweiser Vorwort Jährlich werden rund 3.000 Karlsruher Babys geboren. Ich freue mich über die gleichbleibend hohe Anzahl von Babys und Kindern in unserer Stadt und darüber, dass Karlsruhe eine attraktive Stadt für Familien ist. Bei werdenden Eltern und Familien mit kleinen Kindern ist der Bedarf nach Orientierung besonders groß. Wir haben deshalb diesen Wegweiser „Von Anfang an ...“ konzipiert, der sich seit vielen Jahren großer Beliebtheit erfreut. Der Wegweiser beinhaltet Adressen und Ansprechpersonen zu allen relevanten Themen der Lebensphase Schwangerschaft und Familie mit Kindern von null bis drei Jahren: Treffpunkte und Beratungsangebote, Finanzen, Recht, Gesundheit, Betreuung, Familienbildung und Freizeit. Die Broschüre steht auch digital als Download zur Verfügung, und die Auflagen werden kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt. Über zahlreiche QR-Codes werden Sie direkt zu den Informationen oder Angeboten weitergeleitet. So hoffe ich, dass diese vielfältige Informationsquelle dazu beiträgt, „von Anfang an ...“ gut begleitet für Ihr Familienleben in Karlsruhe zu sein. Auch künftig soll der Familienwegweiser weiterentwickelt werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Rückmeldungen an die im Impressum angegebene Kontaktadresse. Martin Lenz Bürgermeister Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 54 | Startklar Familienwegweiser Inhaltsverzeichnis Unterstützung von Anfang an 6 Rund um die Schwangerschaft 6 Frauenärztinnen und Frauenärzte 8 Hebammen 8 Geburtskliniken 8 Beratung und Hilfe 8 Krankenkassen 10 Startpunkt-Elterncafés 12 Karte der Startpunkt-Elterncafés 15 Kinder- und Familienzentren 17 Karte der Kinder- und Familienzentren 21 Recht 22 Mutterschutz 22 Anmeldung des Kindes 22 Elternzeit 22 Rechtsberatung 23 Beistandschaft 23 Feststellung der Vaterschaft und Elterliche Sorge (Sorgeerklärung) 24 Begleiteter Umgang 24 Finanzen 26 Mutterschaftsgeld 26 Elterngeld 26 Mehrlingsgeburtenprogramm 27 BAföG 27 Kindergeld 27 Steuerliche Erleichterungen, Begünstigungen mit Kindern 27 Unterhalt 27 Unterhaltsvorschuss aus der Unterhaltsvorschusskasse 28 Kinderbetreuungskosten zuschuss 28 Arbeitslosengeld II, ergänzende Leistungen und einmalige Leistungen/Mehrbedarf 29 Weitere Unterstützungsmöglichkeiten 29 Wohnen 30 Treffpunkte für Eltern 30 Elterntreffs, Vätertreffs 30 Krabbelgruppen 33 Gesundheit 34 Psychische Probleme von Eltern 34 Jugendärztliche Abteilung 34 Haushaltshilfe, Familienpflege, Familienentlastende Dienste 34 Anbieterinnen und Anbieter der Familienpflege 34 Frühförderstellen 35 Hospiz 35 Kinder mit Behinderung 35 Krankenkasse 36 Mutter-Vater-Kind-Kuren 37 Sozialpädiatrisches Zentrum 37 Sozialmedizinische Nachsorge 37 Betreuungsangebote 38 Kindertageseinrichtungen 38 Betreute Spielgruppen 38 Informationen zu Tagespflegepersonen 38 Informationen zu Au-pairs 40 Babysittervermittlung 40 Kinderbüro der Stadt Karlsruhe 41 Familienbildung 42 Beratung 44 Familien- und Erziehungsberatung 44 Allgemeine Sozialberatung 44 Alleinerziehende 47 Anlaufstellen für Familien mit Migrationshintergrund 47 Anlauf- und Beratungsstellen für Zuwanderinnen und Zuwanderer 48 Kindeswohlgefährdung 48 Trennung und Scheidung 48 Frauen und Männer 49 Häusliche und sexuelle Gewalt 51 Freizeit 52 Freizeitgestaltung mit Kindern 52 Impressum 54 Notdienste 56 6 | Startklar Familienwegweiser Unterstützung von Anfang an Rund um die Schwangerschaft Schwangeren- und Schwanger- schaftskonfliktberatung Gesundheitsamt/Landratsamt Karlsruhe Wolfartsweierer Str. 5 b Tel. 936-81190 und 936-81290 Fax 936-82999 schwangerenberatung@ landratsamt-karlsruhe.de www.landkreis-karlsruhe.de Termine nach Vereinbarung, persönliche Beratung über soziale und finanzielle Hilfen sowie rechtliche Grundlagen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt. Schwangerschafts- und Familienberatung Diakonisches Werk Karlsruhe Staatlich anerkannte Konfliktberatungsstelle nach § 219 StGB Stephanienstr. 98 Tel. 167-245/-264/-283 Fax 167-169 www.diakonisches-werk-karlsruhe.de „ Beratung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Familie, Informations- und Vernetzungsstelle Pränataldiagnostik, Frau Kunz, kunz@dw-karlsruhe.de Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaftskonflikt- beratung pro familia Leopoldstr. 5 Tel. 92050-5, Fax 92050-60 karlsruhe@profamilia.de www.profamilia.de Schwangerenberatung und Beratung von Familien mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Akademiestr. 15, Tel. 91375-0 Bitte Termine vereinbaren info@skf-karlsruhe.de www.skf-karlsruhe.de Online-Beratung für Schwangere www.caritas.de/ hilfeundberatung/onlineberatung/ schwangerschaftsberatung/start Psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit vorgeburt- lichen Untersuchungen und Trauerbegleitung bei Fehl- gebur ten und frühem Tod des Kindes Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Akademiestr. 15 Tel. 91375-15, 91375-23 schweikart@skf-karlsruhe.de kopp@skf-karlsruhe.de Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde Adoptionsvermittlung Südendstr. 42 Tel. 133-5116, Fax 133-5985 adoption@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/pda Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Frühe Hilfen Beratungsstelle Frühe Hilfen Sie sind in der Beratungsstelle Frühe Hilfen richtig, … wenn Ihr Baby oder Kleinkind „ sehr unruhig ist und viel weint. „ schlecht schläft oder nicht gut einschlafen kann. „ nicht genügend trinkt oder das Essen verweigert. „ häufi g quengelig ist. „ sehr ängstlich ist. „ Probleme bei der Eingewöhung in einer Kita oder bei der Kindertagespfl egeperson hat. … wenn Sie Fragen haben „ zur Entwicklung oder Erziehung Ihres Babys oder Kleinkindes. „ zur Betreuung in einer KiTa oder bei einer Kindertagespfl egeperson. … wenn Sie selbst „ nicht mehr zur Ruhe kommen. „ am Ende Ihrer Kräfte sind. „ sich allein gelassen fühlen. „ sich unsicher fühlen mit Ihrem Baby oder Kleinkind. „ in einer schwierigen Lebenssituation sind. Kontakt Otto-Sachs-Straße 6 76133 Karlsruhe E-Mail: fruehe.hilfen@sjb.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/fruehehilfen Telefon: 0721 133-5060 Fax: 0721 133-5449 © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: Vo rre ite r | B ild : N ik ol ai R en ge r | S ta nd : F eb ru ar 2 02 4 Frühe Hilfen 8 | Startklar Familienwegweiser Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro Wir sind Hebammen mit Zusatzqualifi kation und begleiten Sie bei Bedarf in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr, zum Beispiel in besonderen Lebenslagen (jugendliche Eltern, Eltern mit Frühgeborenen, Alleinerziehende). Familienhebammen und -kinderkrankenschwestern Begleitung von Anfang an Gefördert vom: Wir beraten zu Themen wie „ Schwangerschaft „ Gesundheit und Entwicklung von Mutter und Kind „ die Sprache des Babys verstehen Eine freiberufl iche Hebamme (Wochenbettbetreuung) fi nden Sie unter www.hebammen-karlsruhe.de und www.fi ami.de. Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes stehen zusätzlich zur Beratung zur Verfügung. Weitere Informationen Internet: karlsruhe.de/netzwerk-fh © S ta dt K ar lsr uh e | La yo ut : V or re ite r | Il lu st ra tio ne n: N ik ol ai R en ge r | S ta nd : J ul i 2 02 3 Frauenärztinnen und Frauenärzte Die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sind wichtige Termine, die wahrgenommen werden sollten. Gynäkologen beraten und informieren. Bitte wenden Sie sich an Ihre Gynäkologin oder Ihren Gynäkologen oder schauen Sie in das Branchenbuch. Hebammen Freiberufliche Hebammen bieten Ihnen ein breites und qualifiziertes Angebot an Leistungen in verschiedenen Themenbereichen: Beratung und Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, Hilfe bei Beschwerden, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung, Rückbildung und Stillberatung. Individuelle Fragen können jederzeit telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an eine Hebamme in Ihrer Nähe. Sie finden Kontakte unter: www.hebammen-karlsruhe.de FIAMI – Finde deine Hebamme Online Portal www.fiami.de Geburtskliniken Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe Diakonissenstr. 28, Tel. 889-2347 www.vidia-kliniken.de/ gynaekologie-diak Städtisches Klinikum Karlsruhe Zentrum für Kinder und Frauen Moltkestr. 90, Tel. 974-0 www.klinikum-karlsruhe.com St. Vincentius-Kliniken Edgar-von-Gierke-Str. 2 Tel. 8108-9245 www.vidia-kliniken.de/ gynaekologie-vincentius Beratung und Hilfe Beratungsstelle Frühe Hilfen Otto-Sachs-Str. 6, Tel. 133-5060 fruehe.hilfen@sjb.karlsruhe.de Das Beratungsangebot Frühe Hilfen ist spezialisiert auf alle Fragen, Unsicherheiten und Probleme in den ersten beiden Lebensjahren. „ Beratung bei Regulations störungen (Schlafen, Schreien, Füttern ...) „ Beratung bei Beziehungs- unsicher heiten und Entwicklungsfragen „ Beratung bei psychischer Belastung oder Erkrankung Familienbegleitung Frühe Kindheit Beratung, Unterstützung und Begleitung von Anfang an für Schwangere und Familien mit Kindern bis drei Jahren in allen Alltagsfragen. AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH Kronenstr. 15, Tel. 35007-215 familienbegleitung@ awo-karlsruhe.de www.awo-karlsruhe.de 10 | Startklar Familienwegweiser Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro Wir sind da, wenn Sie Unterstützung wünschen in der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der ersten drei Lebensjahre des Kindes. Familienbegleitung Frühe Kindheit Begleitung von Anfang an Das Team aus Sozialpädagoginnen bietet „ Beratung rund um das Elternsein „ individuelle Suche nach Möglichkeiten zur Entlastung im Familienalltag „ Informationen zu Kinderbetreuung „ Hilfe bei Formularen „ Begleitung zu Terminen „ Vermittlung an Stellen, die weiterhelfen können „ Gruppen mit verschiedenen Schwerpunkten © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: Vo rre ite r | Ill us tra tio ne n: N ik ol ai R en ge r | S ta nd : F eb ru ar 2 02 3 www.karlsruhe.de/ netzwerk-fh Diakonisches Werk Karlsruhe Luisenstr. 53, Tel. 0172 8820449 oder 0172 8820435 familienbegleitung@ dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Akademiestr. 15, Tel. 91375-17, Fax 91375-75 familienbegleitung@ skf-karlsruhe.de www.skf-karlsruhe.de Familienhebammen Eine qualifizierte Hebamme betreut Schwangere und Eltern mit Säug- lingen bis zum ersten Lebens jahr in besonderen Lebenssituationen. Die Beratung erfolgt durch Hausbesuche. Die Hilfe ist für die Familien kostenlos. Landratsamt Karlsruhe Gesundheitsamt Familienhebamme Wolfartsweierer Str. 5 b, Tel. 936-81720, Fax 936-81721 gesundheitsamt.fruehehilfen@ landratsamt-karlsruhe.de pro familia Karlsruhe Leopoldstr. 5, Tel. 920505 familienhebammen-ka@profamilia.de Hebammensprechstunde in Schwangerschaft und Wochenbett Ein Angebot für Schwangere und Wöchnerinnen ohne Hebammenbetreuung. Telefon- sprechstunde mit Beratung und Terminvergabe: Tel. 133-6500 Mo 11–13 Uhr, Mi 14–16 Uhr Emotionelle Erste Hilfe (EEH) Bindungsförderung, Krisenintervention, Eltern-Baby-Therapie Tel. 0178 6167454 susanne.hotz@buttschardt.de Betina Bickel, Tel. 9812754 tb@baby-netzwerk.de wellcome Paritätische Sozialdienste gGmbH Unterstützung für Eltern mit Neugeborenen, Kanalweg 40/42 Tel. 91230-58 karlsruhe@wellcome-online.de www.wellcome-online.de Nachbarschaftshilfe minikids Caritasverband Karlsruhe e. V. Sophienstr. 33 Tel. 921335285, Fax 91243-99 f.gassenschmidt@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de ILSE Beratung für Regenbogenfamilien und queere Menschen mit Kinderwunsch ba-wue.lsvd.de/lsvd-bawu/gruppen/ ilse-karlsruhe/ Krankenkassen Viele Krankenkassen bieten Beratung hinsichtlich der Schwangerschaft und Geburt an. Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 1312 | Startklar Familienwegweiser Startpunkt-Elterncafés Die Startpunkt-Elterncafés bieten für alle werdenden Eltern und Familien mit Babys und Klein- kin dern einen offenen Elterntreff an. Einmal pro Woche können Schwangere oder Eltern mit kleinen Kindern dort: „ andere Mütter und Väter kennen lernen, „ das Begrü ßungs ge schenk der Stadt abholen, „ Infor ma tio nen zu Angeboten und Wissens wer tes rund ums Baby bekommen, „ Gespräche mit einer pädagogischen Fachkraft führen, „ entspannen und die Seele baumeln lassen. 1. Haus der Familie AWO Karlsruhe Kronenstr. 15, Tel. 0160 90959662 oder 0175 2221241 startpunkt@awo-karlsruhe.de Elterncafé: Mi 10–12 Uhr 2. Caritashaus Caritas Sophienstr. 33Tel. 9124338, startpunkt@caritas-karlsruhe.de Elterncafé: Mi 15–17 Uhr 3. Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Passagehof 10, Tel. 9137517 startpunkt@skf-karlsruhe.de Elterncafé: Do 10–12 Uhr 4. Kinder- und Jugendhaus Südstadt Stadtjugendausschuss e. V. Augartenstr. 21, Tel. 30659 startpunkt@stja.de Elterncafé: Fr 10–12 Uhr 5. Petrus-Jakobus-Gemeinde- zentrum Diakonisches Werk Karlsruhe Bienwaldstr. 18, Tel. 20397-052 start punkt nord west stadt @dw- karlsruhe.de Elterncafé: Do 9:30–11:30 Uhr 6. Bürgerzentrum Mühlburg pro familia Wein brennerstr. 79 a Tel. 156941-21 und -22 startpunkt-karlsruhe@profamilia.de Elterncafé: Mo 10–12 Uhr 7. Neues Christophorus-Haus Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. Thomas-Mann-Str. 3, Tel. 5090434 startpunkt@vfj-ka.de Elterncafé: Mi 10–12 Uhr 8. Evangelisches Gemeinde- zentrum Diakonisches Werk Karlsruhe Struvestr. 45, Tel. 20397-050 start punkt knie lin gen@ dw-karlsruhe.de Elterncafé: Mi 10–12 Uhr 9. Weiße Rose/ Gemeinschafts zentrum Oberreut Diakonisches Werk Karlsruhe Otto-Wels-Str. 31 Tel. 0151 22148361 start punk to ber reut@ dw-karlsruhe.de Elterncafé: Fr 9:30–11:30 Uhr 10. Pfarrzentrum St. Michael Caritas Geschwister-Scholl-Str. 2 Tel. 9124338 startpunkt@caritas-karlsruhe.de Elterncafé: Mo 15–17 Uhr 11. Evang. Gemeinde Rüppurr Diakonisches Werk Karlsruhe Diakonissenstr. 26, Tel. 20397-054 start punkt ruep purr@ dw-karlsruhe.de Elterncafé: Do 9:30–11:30 Uhr 12. Kinder- und Jugendhaus Waldstadt Stadtjugendausschuss e. V. Neisser Str. 8, Tel. 2010464 kjh-waldstadt@stja.karlsruhe.de Elterncafé: Di 10–12 Uhr 13. Evang. Gemeindezentrum/ Zum Guten Hirten Diakonisches Werk Karlsruhe Rintheimer Hauptstr. 79 a Tel. 20397-225 startpunktrintheim@ dw-karlsruhe.de Elterncafé: Mo 10–12 Uhr 14. Ökumenisches Gemeinde zen trum Diakonisches Werk Karlsruhe Elsa-Brändström-Str. 18 Tel. 20397-053 startpunktbergwald@ dw-karlsruhe.de Elterncafé: Fr 9:30–11:30 Uhr 15. Luther-Melanchthon- Gemeinde zentrum Evangelische Kirche in Karlsruhe Bilfinger Str. 5, Tel. 0151 46780410 und 0151 72922264, startpunkt.durlach@awo-karlsruhe.de Elterncafé: Di 10–12 Uhr 16. Kinder- und Jugendhaus Durlach Stadtjugendausschuss e. V. Weiherstr. 1, Tel. 0151 46780410 und 0151 72922264, startpunkt. durlach@awo-karlsruhe.de, Elterncafé: Do 10–12 Uhr 17. Ambulante Jugendhilfen Spielplatztreff AWO Karlsruhe Durlach Bleichstr. 9, Tel. 0151 46780410 und 0151 72922264 startpunkt.durlach@ awo-karlsruhe.de Elterncafé: Mi 15–17 Uhr 18. Martin-Luther-Haus Evangelische Kirche in Karlsruhe Fröbelstr. 5, Tel: 0151 46780410 und 0151 72922264 startpunkt.durlach@ awo-karlsruhe.de Elterncafé: Mo 10–12 Uhr 19. Brunhilde-Baur-Haus Hardtstiftung Linken heimer Landstr. 133 Tel. 626904-14 oder -75 startpunkt@hardtstiftung.de Elterncafé: Di 10–12 Uhr 20. Hardtwaldzentrum Paritätische Sozialdienste Kanalweg 40/42, Tel. 9123056 startpunkt@paritaet-ka.de Elterncafé: Mi 9:30–11:30 Uhr Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 1514 | Startklar Familienwegweiser Karte der Startpunkt-Elterncafés Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 17 Kinder- und Familienzentren Kinder- und Familienzentren sind ... „ Orte für Ihre Anliegen als Familien, „ starke Partner für Ihre Fragen rund um Geburt, Kita, Schule und Beruf, „ vernetzt mit anderen Beratungseinrichtungen für Familien und vermitteln Ihnen passende Angebote, „ Gelegenheit mit Ihrer Nachbarschaft und Ihrem Stadtteil ins Gespräch zu kommen und auch Ihre eigenen Ideen zu verwirklichen. www.karlsruhe.de/kifaz 1. Brunhilde-Baur-Haus Neureut Linkenheimer Landstraße 133 a, 76149 Karlsruhe Haltestelle: Spöcker Straße Telefon: 0721 62690414, info@kifaz-neureut.de 2. Hardt Moldaustraße 16, 76149 Karlsruhe Haltestelle: Kirchfeld oder Moldaustraße Telefon: 0176 10960013 familienzentrum-kahardt@ kath-ka-hardt.de 3. Heilig Kreuz Reinmuthstraße 42 b, 76187 Karlsruhe Haltestelle: Herweghstraße Telefon: 0159 01994887 familienzentrum-heiligkreuz@ allerheiligen-ka.de 4. Nordweststadt Bienwaldstraße 16, 76187 Karlsruhe Haltestelle: Kurt-Schumacher-Straße Telefon: 0721 20397224 kifaz.nordweststadt@ dw-karlsruhe.de 5. Kentuckyallee Kentuckyallee 120, 76149 Karlsruhe Haltestelle: Duale Hochschule oder Schützenhaus Telefon: 0151 11413992 kifaz-kentuckyallee@ sjb.karlsruhe.de 6. Nord-Ost Königsberger Straße 55, 76139 Karlsruhe Haltestelle: Glogauer Straße Telefon: 0157 33246143 familienzentrum-nordost@ st-raphael-ka.de 7. Parzival-Zentrum Parzivalstraße 1, 76139 Karlsruhe Haltestelle: Jenaer Straße oder Hagsfeld Nord Telefon: 0721 68078660 kifaz@parzival-schulzentrum.de 8. Räuberkiste Tullastraße 25, 76131 Karlsruhe Haltestelle: Hauptfriedhof Telefon: 0721 68078011 familienzentrum.rk@pro-liberis.org Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro Begrüßungsgeschenk für alle Karlsruher Babys in den Startpunkt-Elterncafés Netzwerk Frühe Hilfen Angebote für (werdende) Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren. Kontakt Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro Netzwerk Frühe Hilfen Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3878 E-Mail: kinderbuero@sjb.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/netzwerk-fh© S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: Vo rre ite r | Il lu st ra tio n: N ik ol ai R en ge r | S ta nd : S ep te m be r 2 02 3 Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 1918 | Startklar Familienwegweiser 9. Mühlburg Sophienstraße 236, 76185 Karlsruhe Haltestelle: Philippstraße, Telefon: Telefon: 0721 82037711 familienzentrum-muehlburg@ allerheiligen-ka.de 10. Mühlburg/Weststadt Uhlandstraße 45, 76185 Karlsruhe Haltestelle: Weinbrennerplatz Telefon: 0721 20397224 kifaz.muehlburg@dw-karlsruhe.de 11. Albgrün Zeppelinstraße 56 a, 76185 Karlsruhe Haltestelle: Sinner/Zeppelinstraße oder Eckenerstraße Telefon: 0157 52257283 familienzentrum-albgruen@ se-ka-sw.de 12. Thomas-Mann-Straße Thomas-Mann-Straße 1, 76189 Karlsruhe Haltestelle: Thomas-Mann-Straße Telefon: 0721 571707 kita-thomas-mann-strasse@ sjb.karlsruhe.de 13. Oberreut Rudolf-Breitscheid-Straße 2 a, 76189 Karlsruhe Haltestelle: Albert-Braun-Straße Telefon: 0721 20397225, 0152 22771827 kifaz.oberreut@dw-karlsruhe.de 14. Arche Kunterbunt Eugen-Geck-Straße 2, 76189 Karlsruhe Haltestelle: Oberreut Zentrum oder Johanna-Kirchner-Straße Telefon: 0157 33253239 familienzentrum-arche.kunterbunt@ se-ka-sw.de 15. Sonnensang Moltkestraße 5, 76133 Karlsruhe Haltestelle: Europaplatz Telefon: 0721 2012600 kifaz-sonnensang@ caritas-karlsruhe.de 16. Krone Kronenstraße 15, 76133 Karlsruhe Haltestelle: Kronenplatz Telefon: 0721 35007-145 kifaz-krone@awo-karlsruhe.de 17. Alb-Südwest Gebhardstrasse 44 a, 76135 Karlsruhe Haltestelle: Barbarossaplatz Telefon: 0721 957847-119, 0157 83333440 familienzentrum@st-nikolaus-ka.de 18. Südstadt Augartenstraße 51, 76137 Karlsruhe Haltestelle: Werderstraße Telefon: 0157 50630916 familienzentrum-suedstadt@ allerheiligen-ka.de 19. Rüppurr Diakonissenstraße 26, 76199 Karlsruhe Haltestelle: Tulpenstraße Telefon: 0721 20397054 kifaz.rueppurr@dw-karlsruhe.de 20. Explorateurs An der RaumFabrik 8, 76227 Karlsruhe Haltestelle: Killisfeldstraße Telefon: 0151 46780410 kifaz-explorateurs@ awo-karlsruhe.de 21. Durlach-Aue | Luther-Melanchthon- Gemeinde Bilfinger Straße 7, 76227 Karlsruhe Haltestelle: Ellmendinger Straße Telefon: 0721 20397227 kifaz.durlach-aue@dw-karlsruhe.de 22. Durlach-Bergdörfer Palmaienstraße 15, 76227 Karlsruhe Haltestelle: Friedrichschule Durlach Telefon: 0157 33253922 familienzentrum@ kath-durlach-bergdoerfer.de 23. Grötzingen Fröbelstraße 5 – 7, 76229 Karlsruhe Haltestelle: Fröbelstraße Telefon: 0721 2039-7048, -7228 kifaz.groetzingen@dw-karlsruhe.de 24. Bergwald- Hohenwettersbach Elsa-Brändström-Straße 18, 76228 Karlsruhe Haltestelle: Bergwaldschule Telefon: 0721 20397235 kifaz.bergwald@dw-karlsruhe.de 25. Dorfwies Zur Dorfwies 1, 76228 Karlsruhe Haltestelle: Grünwettersbach Mitte Telefon: 0721 66556746 familienzentrum.dw@pro-liberis.org Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 2120 | Startklar Familienwegweiser Karte der Kinder- und Familienzentren 15 | Sonnensang 9 | Mühlburg 11 | Albgrün 13 | Oberreut 14 | Arche Kunterbunt 17 | Alb-Südwest 18 | Südstadt 16 | Krone 8 | Räuberkiste 6 | Nord-Ost 7 | Parzival Zentrum 23 | Grötzingen 22 | Durlach-Bergdörfer 20 | Explorateurs 24 | Bergwald-Hohenwettersbach19 | Rüppur 25 | Dorfwies 21 | Durlach-Aue Luther-Melanchton-Gemeinde 10 | Mühlburg/Weststadt 12 | Thomas-Mann-Straße 5 | Kentuckyallee 4 | Nordweststadt 3 | Heilig Kreuz 2 | Karlsruhe Hardt1 | Brunhilde-Baur-Haus Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 2322 | Startklar Familienwegweiser Recht Mutterschutz Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt besteht der gesetzliche Mutterschutz. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten verlängert sich der Anspruch auf zwölf Wochen. Bei Frühgeburten verlängert sich der Mutterschutz um die Anzahl der Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten. Es besteht in dieser Zeit entweder Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder auf eine Einmalzahlung. www.gesetze-im-internet.de/ muschg_2018 Broschüre Leitfaden zum Mutterschutz In dieser Broschüre erhalten Sie detaillierte Informationen rund um den Mutterschutz, anzufordern oder herunterzuladen unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/ publikationen/leitfaden-zum- mutterschutz-73756 Anmeldung des Kindes Die Geburt eines Kindes wird beim Standesamt angemeldet. Bei Geburten in der Klinik meldet grundsätzlich die Klinik an. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Klinik, von der Hebamme und vom Standesamt Karlsruhe. Standesamt Karlsruhe Kaiserallee 8, Tel. 115 Fax 133-3409 standesamt@oa.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/ service-buergerinformation/ standesaemter Elternzeit Elternzeit kann bis zum dritten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Davon können maximal zwölf Monate bis zum achten Lebens jahr des Kindes übertragen werden, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig, wann und wie lange Sie in Elternzeit gehen möchten. Weitere Informationen unter: www.bmfsfj.de www.elterngeld.de www.familien-wegweiser.de Broschüre Elterngeld und Elternzeit In dieser Broschüre erhalten Sie detaillierte Informationen rund um das Elterngeld und die Elternzeit, anzufordern oder herunterzuladen unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/ publikationen/elterngeld- und-elternzeit-fuer-geburten- ab-01-09-2021-185102 Rechtsberatung Allgemeine Rechtsberatung durch den Anwaltsverein Für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, jeweils Mi 13–15 Uhr. Es werden keine Termine vergeben, Anmeldungen sind nicht möglich. Bitte den Personalausweis und einen Einkommensnachweis mitbringen. Amtsgericht Karlsruhe Hauptgebäude, Schlossplatz 23 Tel. 926-0 www.amtsgericht-karlsruhe.de Schwangerschaftsberatung Siehe „Rund um die Schwangerschaft“ auf Seite 6 Sozial- und Rechtsberatung für Studierende Adenauerring 7, Studentenhaus, Zimmer 241, Tel. 6909-109 justitiat@sw-ka.de Beistandschaft Zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kann beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragt werden. Die Interessen des Kindes werden dann in diesen Bereichen fachkundig durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Jugendamtes vertreten. Antragsberechtigt ist jeder Elternteil, dem entweder die alleinige elterliche Sorge für den entsprechenden Aufgabenbereich zusteht oder in dessen Obhut sich das Kind befindet. Für die Herbei­ führung der Beistandschaft genügt ein einfacher schriftlicher Antrag an das Jugendamt. Der Antrag kann auf einzelne Angelegenheiten beschränkt werden. Darüber hinaus kann die Beistand schaft jederzeit durch einfache schriftliche Erklärung beendet oder beschränkt werden. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Eine werdende Mutter kann die Beistandschaft auch schon vor der Geburt ihres Kindes beantragen. Die Führung der Beistandschaft ist kostenfrei. Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften und Unterhaltsvorschusskasse Südendstr. 42, Tel. 133-5528 (Sekretariat und Information), Fax 133-5529 bvp.uvk@sjb.karlsruhe.de karlsruhe.de/bvu Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einen Termin. Stadtamt Durlach Jugend und Soziales Pfinztalstr. 33, Tel. 133­1976/­1962 Fax 133-1989 jus@durlach.karlsruhe.de Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einen Termin. Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 2524 | Startklar Familienwegweiser Feststellung der Vaterschaft und Elterliche Sorge (Sorgeerklärung) Soweit zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes die Eltern nicht verheiratet sind, ist nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts die Vaterschaft erst dann rechtswirksam festgestellt, wenn der Vater durch eine Urkunde die Vaterschaft anerkennt oder wenn dies durch ein gerichtliches Verfahren entschieden wird. Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenlos beim Jugendamt, beim Standesamt, beim Amtsgericht oder bei den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik erfolgen. Die Vaterschaftsanerkennung ist auch schon vor Geburt des Kindes möglich. Sie wird erst wirksam, wenn die Mutter des Kindes ebenfalls in öffentlicher Urkunde zustimmt. Wenn der Vater des Kindes nicht bereit ist, freiwillig seine Vaterschaft anzuerkennen, muss beim Familiengericht ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft eingereicht werden. Sofern eine Beistandschaft eingerichtet ist, wird in diesem Verfahren das Kind vom Jugendamt vertreten. Die Pflicht und das Recht für das Kind zu sorgen (Elterliche Sorge) haben verheiratete Eltern gemeinsam. Sind Eltern nicht verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen). Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden. Dies kann unter anderem beim Jugendamt erfolgen. Die Beurkundung ist kostenfrei. Außerdem kann die gemeinsame Sorge auf Antrag eines Elternteils auch durch das Familiengericht übertragen werden. Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften und Unterhaltsvorschusskasse Südendstr. 42, Tel. 133-5528 (Sekretariat und Information), Fax 133-5529 bvp.uvk@sjb.karlsruhe.de karlsruhe.de/bvu Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einen Termin. Stadtamt Durlach Jugend und Soziales Pfinztalstr. 33, Tel. 133­1917 Fax 133-1989 durlach@karlsruhe.de Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einen Termin. Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt Standesamt Kaiserallee 8 Tel. 115, Fax 133-3409 www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/ service-buergerinformation/ standesaemter Begleiteter Umgang Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. § 1684 (1) BGB Umgang des Kindes mit den Eltern. Beratung hinsichtlich des Umgangs: siehe „Allgemeine Sozialberatung“ auf Seite 44 Deutscher Kinderschutzbund Stadt und Landkreis Karlsruhe e. V. Begleiteter Umgang Kriegsstraße 152 Tel. 842208, Fax 843270 info@kinderschutzbund-karlsruhe.de www.kinderschutzbund-karlsruhe.de Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Begleiteter Umgang Akademiestr. 15, Tel. 91375-0 info@skf-karlsruhe.de www.skf-karlsruhe.de Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugenbehörde – Kinderbüro, Familienbildung Elternbriefe Kostenfreies Abo Bestellen unter Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Kinderbüro – Familienbildung Ernst-Frey-Straße 10 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5111 Internet: www.karlsruhe.de/familienbildung Um Karlsruher Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen, erhalten sie ab Geburt ihres ersten Kindes von der Stadt Karlsruhe Elternbriefe. Dieses geben Eltern passend zum Alter ihres Kindes Informationen und Tipps. Von Geburt bis zum achten Lebensjahr gibt es insgesamt 46 Elternbriefe. Die Elternbriefe sind kostenlos und werden durch das Kinderbüro Karlsruhe postalisch zugesandt. Die Elternbriefe sind auch in türkischer Sprache erhältlich. © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: Vo rre ite r | B ild : S JB | St an d: O kt ob er 2 02 3 Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 2726 | Startklar Familienwegweiser Finanzen Mutterschaftsgeld Entgeltersatzleistung während des Mutterschutzes. Krankenkasse (Berufstätige, Studentinnen, freiwillig Versicherte, Arbeitslosengeld I-Empfänger*innen) Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt (Arbeitslosengeld II- Empfänger*innen) Brauerstr. 10, Tel. 0800 4555500 karlsruhe-rastatt@arbeitsagentur.de Bundesversicherungsamt (Privatversicherte, geringfügig- beschäftigte Familienversicherte, geringfügig Beschäftigte) Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, Tel. 0228 619-0 Fax 0221 619-1870 poststelle@bas.bund.de www.bva.de Elterngeld L-Bank (Landeskreditbank Baden- Württemberg Förderbank) Besucherzentrum Schlossplatz 12 Tel. 0721 1500 familienfoerderung@l-bank.de www.l-bank.de (Förderungen und Finanzierungen, Elterngeld) Anträge erhalten Sie bei L-Bank, Adresse oben. Rathaus an der Alb Ernst-Frey-Straße 10, Tel. 133-5415 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, Tel. 133­1912 Mo, Di, Mi 8–12 Uhr, Do 14–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr Bürgerbüros Tel. 115 buergerdienste@oa.karlsruhe.de Öffnungszeiten: Mo–Mi 8:30–12:30 und 13:30–15:30 Uhr, Do 8:30–12:30 und 14:00–17:00 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr karlsruhe.de/otv_termine oder Tel. 115 Bürgerbüro Süd Steinhäuserstr. 22 Bürgerbüro Ost Karlsruherstr. 23 Bürgerbüro Kaiserallee 8 Broschüre Elterngeld und Elternzeit In dieser Broschüre erhalten Sie detaillierte Informationen rund um das Elterngeld und die Elternzeit, anzufordern oder herunterzuladen: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/ publikationen/elterngeld- und-elternzeit-fuer-geburten- ab-01-09-2021-185102 und mehr: www.bmfsfj.de www.familien-wegweiser.de www.l-bank.de (Förderungen, Finanzierungen und Elterngeld) www.familien-wegweiser.de/ Elterngeldrechner Mehrlingsgeburtenprogramm Im Rahmen seiner familienfördernden Maßnahmen gewährt das Land Baden-Württemberg als freiwillige Leistung zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingskindern ab Drillingen einen einmaligen steuerfreien und pfändungsfreien Zuschuss für Geburten oder Adoptionen ab dem Jahr 2002. Der Zuschuss beträgt je Mehrlings- kind einmalig 2.500 Euro. Der Zuschuss wird unabhängig vom Familieneinkommen gewährt. Mehr Informationen: sozialministerium.baden- wuerttemberg.de/de/ soziales/familie/leistungen/ mehrlingsgeburtenprogramm BAföG Studierendenwerk Karlsruhe BAföG-Beratungsbüro in Karlsruhe Mensa am Adenauerring 7, Tel. 69096111, Fax 6909222 beratungswerk@sw-ka.de www.studentenwerk-karlsruhe.de Kindergeld Der Antrag wird direkt nach der Geburt gestellt. Bitte die Geburtsurkunde beilegen. Familienkasse Karlsruhe Kriegsstr. 100, Tel. 0800 4 5555 30*, Fax 5163- 120 (*Anrufe sind kostenfrei) Familienkasse-Baden-Württemberg- west@arbeitsagentur.de Steuerliche Erleichterungen, Begünstigungen mit Kindern Informationen zum Thema Steuern (Etwa Kinderentlastungsbetrag, Steuerfreibetrag) sind bei den Finanzämtern Karlsruhe-Stadt und Karlsruhe-Durlach erhältlich. Finanzamt Karlsruhe-Stadt Durlacher Allee 29, Tel. 156-0 poststelle@fa-karlsruhe-stadt.bwl.de finanzamt­bw.fv­bwl.de/fa_ karlsruhestadt Finanzamt Karlsruhe-Durlach Prinzessenstr. 2, Tel. 994-0 finanzamt­bw.fv­bwl.de/fa_ kadurlach Unterhalt Beim Jugendamt können sich allein erziehende Elternteile sowie junge Volljährige (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) unter anderem bei folgenden rechtlichen Fragen beraten lassen: „ bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen „ des Kindes, des Jugendlichen oder des jungen Erwachsenen sowie jungen Volljährigen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) „ bei der Geltendmachung des sog. Betreuungsunterhaltes nach § 16 15 BGB Zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kann außerdem eine Beistandschaft beantragt werden. Die Interessen des Kindes werden dann in diesen Bereichen fachkundig durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Jugendamtes vertreten. Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 2928 | Startklar Familienwegweiser Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften und Unterhaltsvorschusskasse Südendstr. 42, Tel. 133-5528 (Sekretariat und Information), Fax 133-5529 bvp.uvk@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/bvu Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einen Termin. Stadtamt Durlach Jugend und Soziales Pfinztalstr. 33, 133­1917 Fax 133-1989 jus@durlach.karlsruhe.de Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einen Termin. Unterhaltsvorschuss aus der Unterhaltsvorschusskasse Anspruch auf Unterhaltsvorschuss- leistungen hat ein Kind unter anderem: „ wenn es das achzente Lebensjahr noch nicht vollendet hat und „ bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebend ist und „ nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt bzw. Waisenbezüge mindestens in Höhe des gesetzlich festgelegten Leistungsbetrages erhält. Bei Kindern von 12 bis 17 Jahren besteht der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss jedoch nur dann, wenn das Kind keine Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhält, ein solcher Leistungsbezug durch den Unterhaltsvorschuss vermieden werden kann oder der betreuende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte von mindestens 600 Euro brutto monatlich bezieht. Durch diese Regelung soll die Anzahl der Fälle reduziert werden, die langfristig parallel Unterhaltsvorschuss und SGB II- Leistungen beziehen. Unterhaltszahlungen und Waisenbezüge werden auf die Leistung angerechnet. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, sind außerdem alle sonstigen eigenen Einkünfte anzurechnen. Kinderbetreuungskosten- zuschuss Die Kosten der Kinderbetreuung können auf Antrag bezuschusst werden. Voraussetzung hierfür ist geringes Einkommen. Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Förderung Ernst-Frey-Str. 10, Tel. 133-5190 www.karlsruhe.de/wjh Faltblatt Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Karlsruhe In diesem Faltblatt erhalten Sie detaillierte Informationen über den Zuschuss zum Elternbeitrag, Sie erhalten es bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe oder können es im Internt als PDF herutnerladen: www.karlsruhe.de/kita- gebuehren Arbeitslosengeld II, ergänzende Leistungen und einmalige Leistungen/ Mehrbedarf Voraussetzung: Bedürftigkeit (Bedarfsberechnung), abhängig von Einkommen und Vermögen. Abhängig von der Bedarfsberechnung kann evtl. ergänzendes Arbeitslosengeld II oder eine einmalige Unterstützung gewährt werden. Jobcenter Stadt Karlsruhe Öffnungs zei ten für alle drei Standorte: Mo-Fr 7:30–12:30 Uhr, zusätzlich Do 14–17 Uhr www.jobcenter-stadt-karlsruhe.de Standort Agentur für Arbeit (PLZ: 76131, 76135, 76137, 76139, 76149, 76187, 76199) Brauerstr. 10, Telefon: 0721 8319-0 Jobcenter-Karlsruhe-Stadt @ job cen ter-ge.de Standort Brauerstraße (PLZ: 76133, 76185, 76189) Brauerstr. 14, Telefon: 0721 8319-0 jobcenter-karlsruhe-stadt- rathausanderalb@ job cen ter-ge.de Standort Durlach (PLZ: 76227, 76228, 76229) Badener Str. 3, Telefon: 0721 8319-0 Jobcenter-Karlsruhe-Stadt.Durlach@ job cen ter-ge.de Weitere Unterstützungsmöglichkeiten Kinderzuschlag für Berufstätige (bei geringem Verdienst, um Arbeitslosengeld II zu vermeiden) Familienkasse Kriegstr. 100, Tel. 0800 4 5555 30 (Anrufe sind kostenfrei) Familienkasse-Baden-Württemberg- West@arbeitsagentur.de Öffnungszeiten: Mo, Di, Do u. Fr. 8–12 Uhr zusätzlich Do 14–18 Uhr, Mi geschlossen. Karlsruher Kinderpass und Karlsruher Pass, Bildungs- und Teilhabepaket Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unter: karlsruhe.de/but Informationen zum Karlsruher Kinderpass finden Sie unter: karlsruher-pass.de Bundesstiftung Mutter und Kind Die Stiftung bietet Alleinerziehenden und Paaren mit geringem Einkommen eine einmalige Hilfe für Umstandskleidung und Erstausstattung. Der Antrag kann bei folgenden Institutionen nur vor der Geburt gestellt werden: „ pro familia „ Gesundheitsamt „ Diakonisches Werk „ Sozialdienst kath. Frauen e. V. www.karlsruher-kinderpass.de Ermäßigungen und Teilhabe in der Sozialregion Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 3130 | Startklar Familienwegweiser Landesstiftung Familie in Not Eine einmalige Hilfe kann bei einem Schwangerschaftskonflikt bei finanzieller Notlage gewährt werden. Der Antrag muss bis zur zwölften Schwangerschaftswoche (SSW) gestellt werden. (Bei unvorhergesehenen Notlagen kann nach der zwölften SSW finanzielle Hilfe mit Einzelfallentscheidung beantragt werden.) Die Antragsstellung ist möglich bei: „ pro familia „ Gesundheitsamt „ Diakonisches Werk „ Sozialdienst kath. Frauen e. V. Alle Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie unter: www.karlsruhe.de/but Wohnen Im Einzelfall haben Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Wohngeld. Dieses wird auf Antrag als Miet- oder Lastenzuschuss einkommensabhängig unter Berücksichtigung von Höchstbeträgen für Mieter und Belastung jeweils individuell berechnet. Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt Abteilung Wohnen und Zentrale Dienste Lammstr. 7 a (Rathaus am Marktplatz, Eingang Rathauspassage) Tel. 133-6201, la@karlsruhe.de Wohnungsbaugesellschaften (mit Wohnungsbestand in Karlsruhe) Das Verzeichnis finden Sie unter: www.karlsruhe.de/mobilitaet- stadtbild/bauen-und-immobilien/ wohnen Treffpunkte für Eltern Startpunkt-Elterncafés Siehe „Startpunkt-Elterncafés“ auf Seite 12 Elterntreffs, Vätertreffs Die Elterntreffs, Stilltreffs und der Vätertreffpunkt bieten die Möglich- keit, mit anderen Eltern in Kontakt zu kommen und sich miteinander auszutauschen. Elterncafé Stephanienbad Mattäus-Paul-Gerhard-Gemeinde Breite Str. 49 a Stephanienbad-Eltern@posteo.de Mi. 10–12 Uhr KiFaz Bergwald Elsa-Brändström-Str. 19 kifaz.bergwald@dw-karlsruhe.de Mo., 14-tägig, 15–17 Uhr Durlacher Online-Elterntreff Informationen und direkter Zugang: kifaz.awo-karlsruhe.de/kifaz- explorateurs Vierter Do. im Monat 19:30–21 Uhr Elterncafé St. Peter und Paul Kanzlerstr. 5 Tel. 0157 33253922 Di., 9:30–11:30 Uhr Vätertreffpunkt Papaja – Nachmittagstreff Gemeindezentrum Luther- Melanchthon Bilfinger Str. 5 s.johansen@posteo.de Fr., 16–18 Uhr Luther-Melanchthon- Gemeinde Bilfinger Str. 5 Kifaz.durlach-aue@dw-karlsruhe.de Di., 15–17 Uhr KiFaZ-Café Grötzingen Martin-Luther-Haus und im Garten Fröbelstr. 7 kifaz.groetzingen@dw-karlsruhe.de Telefon: 0152 21549407 Fr., 14–17 Uhr, einmal im Monat Elterncafé Krone AWO Haus der Familie Kronenstr. 15 familienbegleitung@ awo-karlsruhe.de Tel. 0721 35007-215 Mi., 14–16 Uhr Krabbelgruppe für Kinder von null bis eins Familienzentrum Mühlburg Sophienstr. 236 muehlburg@allerheiligen-ka.de Fr., 9:15–10:45 Uhr Eltern-Kind-Treff Familienzentrum Mühlburg Sophienstr. 236 familienzentrum-muehlburg@ allerheiligen-ka.de Mi., 9:30–11:30 Uhr Elterncafé Neureut Judas Thaddäus Gemeinde Bärenweg 40 familienbildung@sjb.karlsruhe.de Mi., 15–17 Uhr KiFaZ-Café Brunhilde-Baur-Haus Linkenheimer Landstr. 133 a info@kifaz-neureut.de Sa., 14–17 Uhr Eltercafé Kirchfeld Fortuna Kirchfeld e. V. Abraham-Lincoln-Allee 1 Familienzentrum-kahardt@kath-ka- hardt.de Do., 10–12 Uhr Elterncafé Nordstadt Städtischer Schülerhort Rhode-Island-Allee 88 elterncafenordstadt@posteo.de Fr., 9:30–11:30 Uhr Winterspielzimmer Schülerhort Rhode-Island-Allee 88 Telefon: 01511 1413992 kifaz-kentuckyallee@ sjb.karlsruhe.de November bis März Mo., vom 7.11 bis 27.3 9:30–11:30 Uhr Offener Treff Kifaz Nordweststadt, Tinyhouse August-Bebel-Str. 60 Tel. 0173 7939637 Do., 9–11 Uhr Integratives Elterncafé Schatzkiste Egon-Eiermann-Allee 4 Tel. 0721 90981163 Di., 15–16:30 Uhr Faltplan Treffpunkte für Eltern https://t1p.de/treffpunkte-eltern Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 33Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro Informationen, Kurse und Angebote auch für Familien in besonderen Lebenslagen Familienbildung Stark sein in der Beziehung! „ Elternbriefe „ Alt & Jung – Hand in Hand „ Treffpunkte für Eltern „ Kinder- und Familienzentren „ Landesprogramm STÄRKE „ Veranstaltungen für Eltern: „ Kinderbüro VOR ORT „ Kinderbüro ON AIR „ Elterntag, Männer- und Vätertag Kontakt Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Kinderbüro, Familienbildung Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5044 E-Mail: kinderbuero@sjb.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/familienbildung © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: Pr uß | Bi ld : W av eb re ak M ed ia M ic ro /s to ck .a do be .c om | St an d: Ju ni 2 02 1 © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: Vo rre ite r | B ild : g ra ph lig ht /s to ck .a do be .c om | St an d: A ug us t 2 02 2 Vätertreffpunkt Papaja Vormittagstreff Kinder- und Jugendhaus Oststadt Rintheimerstr. 47 s.johansen@posteo.de Do., 10–12 Uhr Evangelisches Gemeindehaus Palmbach Waldenserstr. 25 Do., 10–12 Uhr Spiel- und Begegnungscafé Kifaz Rüppurr Diakonissenstr. 26 kifaz.rueppurr@dw-karlsruhe.de Tel. 0173 4575624 Fr., 15–17 Uhr Elterncafe SenfkÖrnchen Evangelische Ladenkirche SENFKoRN im Citypark Anna-Lauter-Str. 13 Tel. 0721 3290370 zentrale@senfkorn-ladenkirche.de Mi., 10–12 Uhr Siebensteincafé Nehemia Initiative Karlsruhe Winterstr. 29 veronika.zech@siebenstein-ka.de Di., 10–11:30 Uhr Müttertreff Multikulti Mamas Kinder- und Jugendhaus Südstadt Augartenstr. 21 Telefon: 0176 59018701 Sa., 15–21 Uhr Familientreff Gemeindezentrum St. Hedwig Königsbergerstr. 55 familienzentrum-nordost@ st-raphael-ka.de Do., 9:30–11:30 Uhr Offener Treff für Familien Kifaz Mühlburg-Weststadt Uhlandstr. 45 Tel. 0173 7939637 Do., 16–18 Uhr Elterncafé Bärenstark vhs Karlsruhe e. V. Kaiserallee 12 e msp@vhs-karlsruhe.de Mi., 9:30–11 Uhr Bunte Schätze Heilpädagogischer Fachdienst Schatzkiste Pro-Liberis gGmbH Egon-Eiermann-Allee 4 heilpaedagogischer-fachdienst @pro-liberis.org Di., 15–16:30 Uhr (außer Schulferien) ILSE-Krabbelklatsch für Regenbogenfamilien, für Familien mit Kindern von null bis drei Jahren La ViE – Queeres Jugendzentrum Ettlinger Str. 9, 76137 Karlsruhe ilse.karlsruhe@lsvd.de ba-wue.lsvd.de/lsvd-bawu/gruppen/ ilse-karlsruhe/ Aktuelle Liste der Elterncafés karlsruhe.de/familienbildung Krabbelgruppen Diese sind in der Regel an Kirchengemeinden angegliedert und dort zu erfragen. Nähere Informationen bieten die Kirchengemeinden. Aktuelle Liste der Krabbelgruppen karlsruhe.de/familienbildung Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 3534 | Startklar Familienwegweiser Gesundheit Psychische Probleme von Eltern Beratungsstelle Frühe Hilfen Siehe Seite 34 Jugendärztliche Abteilung Gesundheitsamt Landratsamt Karlsruhe Beratung zu medizinischen Fragen der Entwicklungsförderung im Säuglings-, Vorschul- und Schulalter. Wolfartsweierer Str. 5 b, Tel. 936-81020 gesundheitsamt.kinder.jugend@ landratsamt-karslruhe.de Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung. Vorsorgeuntersuchungen Die Kinder- und Jugendärzte bieten unter anderem die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sowie J1 an. Diese sind wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems und der Früherkennung. Die Untersuchungen sind kostenlos. Dabei wird die Entwicklung des Kindes (körperlich, Bewegungsfähigkeit, Sinnesorgane) überprüft. Die Eltern können während der Untersuchung immer anwesend sein. Kinderärzte sind im Branchenbuch oder im Internet unter www.kvbawue.de Kinderärzte in Karlsruhe www.kinderaerzte-im-netz.de/ aerzte/karlsruhe Haushaltshilfe, Familienpflege, Familienentlastende Dienste Wird aufgrund der Schwangerschaft, Entbindung oder Krankheit der Mutter Unterstützung und Hilfe im Haushalt benötigt, kann eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse finanziert werden. Voraussetzung: ärztliches Attest. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arzt, Ihre Krankenkasse, eine Sozialstation oder einen Pflegedienst. Sie können das Team Familienbegleitung Frühe Kindheit hinzuziehen. (Seite 8) Anbieterinnen und Anbieter der Familienpflege AKD GmbH Ambulanter Krankenpflegedienst Karlsruhe Hirschstr. 73, Tel. 981660 info@akd-karlsruhe.de www.akd-karlsruhe.de Ambulante Dienste – ISB Familienentlastende und unterstützende Dienste Reha-Südwest gGmbH Markgrafenstr. 17/19 Tel. 932740, Fax 9327474 Kostenfreie Hotline: 0800 0932740 isb.karlsruhe@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de/isb Familienpflege nach dem SGB V Diakonie Karlsruhe Notfallhilfe „ bei Krankheiten, Geburt, Krisen (psychische und soziale Notlagen) „ Kochen, Waschen, Putzen, Kinderbetreuung Voraussetzung: ein Kind unter 12 Jahren. Finanzierung: Krankenkassen oder Sozialhilfeträger, mit ärztlicher Bescheinigung Notwendigkeit von Haushaltshilfe nach § 38 SGB V www.diakonie-baden.de HaushaltsOrganisation Training Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Stephanienstr. 31, Tel. 5704499-1 holtzhausen@skf-karlsruhe.de Frühförderstellen Das Angebot der Frühförderstellen richtet sich an Familien, deren Kinder von Entwicklungsrisiken oder Entwicklungsrückständen betroffen sind, sowie auch Kinder, bei denen eine Behinderung droht oder bereits besteht. Regionale Arbeitsstelle Frühförderung Staatliches Schulamt Karlsruhe Ritterstr. 20 Tel. 605610, Fax 60561044 poststelle@ssa-ka.kv.bwl.de Reha-Südwest gGmbH Elterncafé Karlsruhe Familienbildung, Frühförderung, Fachberatung, Fasanenstr. 14 Tel. 932000, Fax 9320024 famz.karlsruhe@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de/famzka Öffnungszeiten: Mo–Fr 8–17 Uhr, Termine nach Vereinbarung. Hospiz Kinderhospizdienst für die Stadt und den Landkreis Karlsruhe Lebensbegleitung von Familien mit einem schwer- oder unheilbar kranken Kind. Begleitung von Kindern mit einem schwer onkologisch erkrankten Elternteil. In Trägerschaft von Diakonie und Caritas. Kaiserstr. 172, Tel. 831849-31/-33 kinderhospizdienst@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de/unsere- angebote/kinder-und-familie/ kinderhospizdienst Kinder mit Behinderung Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V. Familienberatung Anlaufstelle für Familien mit Kindern und Jugendlichen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung. Beratung und Unterstützung im Hinblick auf finanzielle Hilfen, Möglichkeiten der (Früh) Förderung, Familienentlastung, Freizeit- und Gruppenangebote, Elterninformationsveranstaltungen, Eltern-Kind-Gruppen, Elternkurse Steinhäuserstr. 18 c Tel. 831612-0, Fax 831612-99 kontakt@lebenshilfe-karlsruhe.de www.lebenshilfe-karlsruhe.de Termine nach Vereinbarung. Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 3736 | Startklar Familienwegweiser Reha-Südwest gGmbH Ambulante Dienste-ISB Reha-Südwest informiert, berät und begleitet Menschen mit einer Körper- und Mehrfachbehinderung sowie deren Angehörige. Information über mögliche Hilfen und Unterstützung in der besonderen Lebenssituation. Markgrafenstr. 17/19 Tel. 932740, Fax 9327474 Kostenfreie Hotline: 0800 0932740 fachberatung@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de/mb Krankenkasse Versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen sind in der Elternzeit von den Beiträgen freigestellt. Dies gilt nicht für Studentinnen und Studenten. Familienversicherte bleiben über Partner versichert. Detaillierte Informationen bieten die Krankenkassen. Mutter-Vater-Kind-Kuren Individuell kann diese Gesundheitsleistung gewährt werden. Informationen hierzu gibt es bei: Caritasverband Karlsruhe e. V. Sophienstr. 33 Tel. 91243-0, Fax 91243-99 caritashaus@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de Sprechzeiten der telefonischen Terminvereinbarung: Mo–Do 8:30–12 Uhr Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Ettlinger Str. 13 Tel. 95595-175, Fax 95595-179 soziales@drk-karlsruhe.de www.drk-karlsruhe.de Sprechzeiten nach Vereinbarung. Sozialpädiatrisches Zentrum Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Städtisches Klinikum Karlsruhe Moltkestr. 90, Tel. 9740 SPZ@klinikum-karlsruhe.com www.klinikum-karlsruhe.com (Kliniken – Kliniken für Kinder und Frauen – SPZ) Im Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) werden Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten, kinderneurologischen Erkrankungen und anderen chronischen Erkrankungen, die die Entwicklung beeinträchtigen können, von einem interdisziplinären Team ambulant betreut. Voraussetzung: Überweisung durch einen Facharzt/ eine Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie. Sozialmedizinische Nachsorge Reha-Südwest gGmbH | Elterncafé Karlsruhe Sozialmedizinische Nachsorge Fasanenstr. 14 Tel. 932000, Fax 9320024 sozmed.nachsorge@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de/famzka Beratung und Unterstützung für Familien mit schwer und chronisch kranken Kindern, für Familien mit Früh- und Risikogeborenen beim Übergang von der Klinik nach Hause. Eine Hilfe, um die Lebensqualität der Kinder und deren Familien zu verbessern und den Umgang mit der Krankheit zu erleichtern. Ein Angebot der Reha-Südwest in Kooperation mit dem Städtischen Klinikum Karlsruhe-Zentrum für Kinder und Frauen. im Stadt- und Landkreis Karlsruhe schenkt Familien Bildung und Begegnung Aktuelle Kurse, Offene Treffs und Familienbildungsfreizeiten unter: www.karlsruhe.de/staerke | www.staerke-landkreis-karlsruhe.de 38 | Startklar Familienwegweiser Betreuungsangebote Allgemeine Informationen zu Kinderbetreuung www.karlsruhe.de/bildung- soziales/kinderbetreuung Kindertageseinrichtungen Informationen zu Anmelde- und Aufnahmeverfahren in Karlsruher Kindertageseinrichtungen finden Sie unter kitaportal.karlsruhe.de Broschüre Tageseinrichtungen für Kinder in Karlsruhe In dieser Broschüre erhalten Sie detaillierte Informationen über die Betreuungsangebote in Karlsruhe. Die Broschüre ist erhältlich unter: www.karlsruhe.de/bildung- soziales/kinderbetreuung Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Information und Beratung zum Thema Kinderbetreuung: Die Infostelle gibt Information zu Angebot, Angebotsformen und Anmeldeverfahren. Tel. 133-5133 Mo, Mi, Do 10–12 Uhr Die Servicestelle berät zu konkreten Betreuungswünschen, dem Rechtsanspruch und nimmt spezifische Anliegen entgegen. Tel: 133-5566 Di 13–15 Uhr, Do 9–11:30 Uhr Betreute Spielgruppen gewächsHAUS-Mütterzentrum Karlsruhe e. V. Werderstr. 63, Tel. 661036 buero@muetterzentrum-karlsruhe.de www.muetterzentrum-karlsruhe.de Minikindergarten (Elterninitiative) Polizeisportverein Durlach Edgar-Heller-Str. 19 info@psv-karlsruhe.de Stadtjugendausschuss e. V. Kinder- und Jugendhaus Waldstadt Neisser Str. 8, kjh-waldstadt@stja.de Stadtjugendausschuss e. V. Kinder- und Jugendhaus Durlach Weiherstr. 1, kjh-durlach@stja.de Volkshochschule Karlsruhe (Weststadt) Kaiserallee 12 e, Tel. 98575-0 info@vhs-karlsruhe.de Informationen zu Tagespflegepersonen Stadtamt Durlach Jugend und Soziales Pfinztalstr. 33, Tel. 133­1965 (Tagespflegepersonen und Tagespflege), Fax 133­1989 jus@durlach.karlsruhe.de Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde Fachbereich Kindertagesbetreuung Vermittlung von Tagespflegepersonen. Ernst-Frey-Str. 10 tagespflege@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/bildung-soziales/ kinderbetreuung/kindertagespflege Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Städtische Einrichtungen Das Anmeldesystem für Kindertageseinrichtungen Das Kita-Portal ermöglicht Ihnen die Suche und Platzanfrage bei allen Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder von eins bis sechs Jahren im Stadtkreis Karlsruhe. kitaportal.karlsruhe.de Allgemeiner Service allgemeine Behördennummer der Stadtverwaltung Karlsruhe Telefon: 115 Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr Servicestelle Kinderbetreuung Für allgemeine Fragen zu Kitas und Betreuung. E-Mail: service@kita.karlsruhe.de Telefon: 0721 133-5566 Montag und Mittwoch: 9 bis 12 Uhr © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: Vo rre ite r | B ild : S ab in e En de rle | St an d: M är z 20 23 Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 4140 | Startklar Familienwegweiser Kinderbüro der Stadt Karlsruhe Büro für Kinder, Jugend und Familie Das Kinderbüro der Stadt Karlsruhe setzt sich für die Interessen und Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien ein. Die Stadt Karlsruhe noch kinder- und familienfreundlicher zu machen, Eltern zu stärken und den Jugendschutz zu beachten sind die Hauptaufgaben des Kinderbüros. Die Fachgebiete des Kinderbüros sind „ Netzwerk Frühe Hilfen „ Familienbildung „ Kinderinteressenvertretung „ Jugendschutz „ Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut „ ElternChanceN „ Versorgung in der Geburtshilfe Aufgabe in allen Fachbereichen gleichermaßen ist es, den gesellschaftlichen Bedarf zu erkennen, aufzugreifen und hierzu innovative Handlungsstrategien, Methoden und Lösungen zu entwickeln. Prinzipielle Elemente der einzelnen Fachbereiche sind die Schaffung und Pflege von Netzwerken sowie die Kooperation mit anderen städtischen Einrichtungen und freien Trägern. Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, die Erstellung von Materialien sowie die Vermittlung von Informationen sind Teile der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit des Kinderbüros. Kontakt Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Kinderbüro Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe Tel. 0721 133-5111 Fax 0721 133-5139 kinderbuero@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/kinderbuero Sprechzeiten: Mo, Mi, Do 8:30–12 Uhr, 13–15:30 Uhr Di 13–15:30 Uhr, Fr 8:30–13 Uhr und nach Vereinbarung. Informationen zu Au-pairs Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verweist auf Informationen und eine Liste seriöser Anbieter der Gütegemeinschaft Au-pair: www.guetegemeinschaft-aupair.de Verein für internationale Jugendarbeit e. V. Brunhilde-Baur-Haus Linkenheimer Landstr. 133 Tel. 6269040 karlsruhe@au-pair-vij.org www.au-pair-vij.org Babysittervermittlung Vermittlung von erfahrenen Babysittern auf die individuellen Bedürfnisse der Familie abgestimmt. Babysitterbörse Stadt Karlsruhe Das Kinderbüro der Stadt Karlsruhe stellt eine Online-Plattform zur Verfügung, auf der sich Eltern und potenzielle Babysitterinnen und Babysitter unkompliziert finden und ersten Kontakt zueinander aufnehmen können: www.karlsruhe.de/babysitter Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Ettlinger Str. 13 Tel. 07251 922189, Fax 0725 1922179 soziales@drk-karlsruhe.de www.drk-karlsruhe.de Sprechzeiten nach Vereinbarung. Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugenbehörde – Kinderbüro Babysitterbörse Finden statt suchen! © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: Vo rre ite r B ild : w w w .p ix ab ay .c om | St an d: A ug us t 2 02 3 www.karlsruhe.de/babysitter 42 | Startklar Familienwegweiser Familienbildung Angebote zur Unterstützung und Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und anderen Betreuungspersonen. Was sind Angebote der Familienbildung in Karlsruhe? „ Kostenfreie Elternbriefe „ Treffpunkte für Mütter und Väter/Elterncafés „ Veranstaltungen für Eltern „ Kinderbüro VOR ORT „ Kinderbüro ON AIR „ Elterngesprächsgruppe: Eltern in der Pubertät „ FamilienTag in Kooperation mit der Volkshochschule Karlsruhe „ Landesprogramm STÄRKE „ Elternkurse „ Offene Treffs „ Familienbildungsfreizeiten „ 25 Kinder- und Familienzentren „ Kooperation mit Bildungseinrichtungen „ Mehrgenerationenbegegnungen: Alt & Jung – Hand in Hand „ Aktionen zum Tag der gewaltfreien Erziehung „ Netzwerk Familienbildung „ Im Allgemeinen: „ Entwicklung von bedarfsorientierten Präventionsangeboten „ Öffentlichkeitsarbeit „ Beratungsangebote für Kooperationspartner und Kooperationspartnerinnen „ Informationsbereitstellung, Beratung, Materialien für Eltern, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Kontakt Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Kinderbüro Fachbereich Familienbildung Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe Tel. 133-5111/-5044 kinderbuero@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/familienbildung Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro Hebammensprechstunden Angebote für Schwangere und Wöchnerinnen ohne Hebammenbetreuung und Wochenbett © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: Vo rre ite r | B ild : k ie fe rp ix /s to ck .a do be .c om | St an d: A ug us t 2 02 3 Telefonsprechstunden Montags, 11 bis 13 Uhr und mittwochs, 14 bis 16 Uhr „ Beratung zu Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillen, Ernährung des Kindes, Hebammenarbeit, Hebammensuche und Vernetzung mit weiteren Beratungsstellen „ Anmeldung und Information für die Wochenbettsprechstunde Offene Hebammensprechstunde Donnerstags, 11 bis 13 Uhr „ gerade Kalenderwoche: Kinder- und Familienzentrum St. Peter und Paul, Mühlburg „ ungerade Kalenderwoche: Kinder- und Familienzentrum Durlach-Aue | Luther-Melanchthon-Gemeinde „ Für Schwangere, Wöchnerinnen und Familien im ersten Lebensjahr. „ Eine Hebamme erwartet Sie vor Ort um Sie zu beraten und zu unterstützen. „ In den Schulferien fi ndet keine offene Hebammensprechstunde statt. Wochenbettsprechstunde Frauen aus dem Stadtgebiet Karlsruhe erhalten eine Grundversorgung durch eine Hebamme. Anmeldung unter Telefon: 0721 133-6500 oder E-Mail: wochenbettsprechstunde@hebammen-karlsruhe.de Kontakt Telefon: 0721 133-6500 E-Mail: wochenbettsprechstunde@hebammen-karlsruhe.de Weitere Informationen unter: www.karlsruhe.de/kinderbuero und www.hebammen-karlsruhe.de ohne Anmel dung ohne Anmel dung mit Anmel dung Eine Kooperation der Stadt Karlsruhe mit freiberufl ichen Hebammen hebammen-karlsruhe.de Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 4544 | Startklar Familienwegweiser Beratung Familien- und Erziehungsberatung Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Otto-Sachs-Str. 6 Tel. 133-5360, Fax 133-5449 pbs@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/pbst Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatung Karlsruhe e. V. Nelkenstr. 17 Tel. 842288, Fax 856051 info@eheberatung-karlsruhe.de www.eheberatung-karlsruhe.de Familienberatung Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V. Anlaufstelle für Familien mit Kindern bis 18 Jahre mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung oder einer starken Entwicklungsverzögerung. Bereits während der Schwangerschaft beraten wir zu möglichen Leistungen und geben einen Überblick über das Hilfesystem. Steinhäuserstraße 18c Tel. 831612-28/29 kumeth@lebenshilfe-karlsruhe.de stueble@lebenshilfe-karlsruhe.de www.lebenshilfe-karlsruhe.de/ beratung/kinder-und-jugendliche Frühe Hilfen Für alle Fragen mit Kindern von null bis zwei Jahren. Weitere Information finden Sie auf Seite 7 Allgemeine Sozialberatung Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Allegemeiner Sozialer Dienst Allgemeine Sozialberatung und Hilfen zur Erziehung Südendstr. 42, Tel.133-5301 Fax 133-5389, jusodi@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/asd Bezirksgruppe Nordwest (Weststadt mittlerer Teil, Nordwest- stadt, Knielingen, Neureut, Nordstadt, Hardtwaldsiedlung), Kochstr. 7 Tel. 133-5303, Fax 133-5749 sodi-nordwest@sjb.karlsruhe.de Bezirksgruppe West (Mühlburg, Alt-Grünwinkel, Albsiedlung, Daxlanden, Rheinstrandsiedlung mit Nussbaumweg) Thomas-Mann-Str. 3 Tel. 15116-0, Fax 15116-240 sodi-west@sjb.karlsruhe.de Bezirksgruppe Südwest (Oberreut mit Kleinseeäcker, Heidenstückersiedlung, Stadtrandsiedlung, Rüppurr) Albert-Braun-Str. 2 a und 2 b Tel.133-5305, Fax 133-5399 sodi-suedwest@sjb.karlsruhe.de Bezirksgruppe Mitte-West (Innenstadt West, Weststadt südlicher Teil, Südweststadt, Beiertheim, Bulach) Südend str. 42 Tel.133-5311, Fax 133-5759 sodi-mittewest@sjb.karlsruhe.de Bezirkgruppe Mitte-Süd (Innenstadt Ost, Oststadt westlicher Teil, Südstadt, Dammerstock, Weiherfeld) Zähringerstr. 34 Tel. 133-5307, Fax 133-5309 sodi-mittesued@sjb.karlsruhe.de Bezirksgruppe Ost (Waldstadt, Hagsfeld, Geroldsäcker, Oststadt östlicher Teil, Rintheim) Beuthener Str. 42 Tel. 133-5306, Fax 133-5359 sodi-ost@sjb.karlsruhe.de Stadtamt Durlach Jugend und Soziales (Durlach, Durlach- Aue, Bergwaldsiedlung, Dornwaldsiedlung, Grötzingen, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grünwettersbach, Palmbach, Stupferich, Untermühlsiedlung) Pfinztalstr. 33 Tel. 133-1917, Fax 133-1989 jus@durlach.karlsruhe.de Broschüre Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) In dieser Broschüre erhalten Sie detaillierte Informationen über den ASD. Die Broschüre (erhältlich in deutsch und in anderen Sprachen) können Sie sich unter folgender Internetadresse herunterladen: www.karlsruhe.de/asd Allgemeine Sozialberatung Caritasverband Karlsruhe e. V. Sophienstr. 33 Tel. 91243-0, Fax 91243-99 caritashaus@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de Allgemeine Sozialberatung Deutscher Kinderschutzbund Stadt und Landkreis Karlsruhe e. V. Kriegsst. 152 Tel. 842208, Fax 843270 info@kinderschutzbund-karlsruhe.de www.dksb-ka.de Allgemeine Sozialberatung Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Ettlinger Str. 13 Tel. 07251 922189 Fax 07251 922179 soziales@drk-karlsruhe.de www.drk-karlsruhe.de Allgemeine Sozialberatung Diakonisches Werk Karlsruhe Stephanienstr. 98 Tel. 167-104, Fax 167-169 info@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de Allgemeine Sozialberatung pro familia Leopoldstr. 5 Tel. 92050-5, Fax 92050-60 karlsruhe@profamilia.de www.profamilia.de Psychotherapeutische Beratungsstelle für Studierende Studierendenwerk Karlsruhe Adenauerring 7 Tel. 6909204 isc@sw-ka.de pbs.sw-ka.de Beratung bei allen studiumsbezogenen und persönlichen Problemen für Studierende und für alle, die sich um einen Studierenden Sorgen machen. Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 47Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – KinderbüroKinderbüro ON AIR Das Online-Veranstaltungsformat des Kinderbüros Karlsruhe bietet in regelmäßigen Abständen wechselnde Themen rund um das gute Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen an. Bequem und kostenfrei können so von zuhause aus Informationen eingeholt werden. Der Chat ermöglicht es, persönliche Fragen zu eigenen Anliegen zu stellen und in den digitalen Austausch mit anderen Teilnehmenden zu gehen, auch anonym. Qualifi zierte Referierende greifen in den Veranstaltungen unterschiedliche Inhalte von der Schwangerschaft bis zur Pubertät auf. Die Termine fi nden abends von 20 bis 21 Uhr statt. Das Programm und Hinweise zur Anmeldung fi nden Sie auf www.karlsruhe.de/kinderbuero. Kinderbüro ON AIR © Stadt Karlsruhe | Layout und Bilder: Vorreiter | Stand: August 2023 Sozialberatung für Studierende Studierendenwerk Karlsruhe Beratung und Service rund ums Studium, International Student Center (ISC), Mensa am Adenauerring, Info-Center Adenauerring 7, Tel. 69096111 beratungswerk@sw-ka.de www.sw-ka.de Alleinerziehende Caritasverband Karlsruhe e. V. Beratung für Alleinerziehende Sophienstr. 33 Tel. 91243-0, Fax 91243-99 caritashaus@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de Diakonisches Werk Karlsruhe Beratung für Alleinerziehende ab der Schwangerschaft und mit Kindern bis zu drei Jahren Stephanienstr. 98 Tel. 167-104, Fax 167-169 www.dw-karlsruhe.de Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Orts- und Kreisverband Karlsruhe e. V. Baumeisterstr. 56 Tel. 0174 3578291 vamv-karlsruhe@web.de www.vamv-bw.de Bürozeiten nach Vereinbarung. RABE – Randzeitenbetreuung für Kinder von Alleinerziehenden IN VIA Mädchen- und Frauentreff Kaiserstr. 172, 76133 Karlsruhe Tel. 0721 920982-90/-92 www.invia-freiburg.de pro familia Karlsruhe e. V. Beratung für Alleinerziehende Leopoldstr. 5, Tel. 920505 karlsruhe@profamilia.de Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Beratung für Alleinerziehende Akademiestr. 15, Tel. 91375-0 info@skf-karlsruhe.de Terminvereinbarung Volkshochschule Karlsruhe Angebote für Alleinerziehende mit Kinderbetreuung Kaiserallee 12e, Tel. 98575-0 info@vhs-karlsruhe.de www.vhs-karlsruhe.de Anlaufstellen für Familien mit Migrationshintergrund AWO Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Stephanienstr. 52 Tel. 35007-241/-243/-246 mbe@awo-karlsruhe.de Beratung in deutsch, russisch, türkisch, englisch Sprechzeiten zur Kurzberatung Do 9–12 Uhr und 14–16:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung. Internationales Begegnungszentrum Karlsruhe e. V Kaiserallee 12 d, Tel. 893337-10 info@ibz-karlsruhe.de www.ibz-karlsruhe.de Ökumenischer Migrationsdienst Beratungszentrum Caritashaus Sophienstr. 33, Tel. 91243-14, Fax 91243-99 sekretariat-oemd @caritas- karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 4948 | Startklar Familienwegweiser Anlauf- und Beratungsstellen für Zuwanderinnen und Zuwanderer AWO Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Stephanienstr. 52 Tel. 16089413 mbe@awo-karlsruhe.de Beratung in deutsch, russisch, türkisch, englisch Internationales Begegnungszentrum Karlsruhe e. V Kaiserallee 12 d, Tel. 893337-10 info@ibz-karlsruhe.de www.ibz-karlsruhe.de Ökumenischer Migrationsdienst Beratungszentrum Caritashaus Sophienstr. 33, Tel. 91243-16, Fax 91243-99 sekretariat-oemd@ caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Büro für Integration Anlauf- und Beratungsstelle für Zuwanderinnen und Zuwanderer Kaiserstr. 235 Tel. 133-5761, Fax 133-5769 buero.fuer.integration@ sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/bfi Koordination Integrationskurse Tel. 133-5777 ikkoordinationbfi@sjb.karlsruhe.de Beratung Integrationskurse Tel. 133-5727 und 133-3840 ikberatungbfi@sjb.karlsruhe.de Allgemeine Beratung Tel. 133-5761 beratungbfi@sjb.karlsruhe.de Kindeswohlgefährdung Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Allgemeiner Sozialer Dienst Südendstr. 42 Tel. 133-5301, Fax 133-5389 jusodi@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/kinderschutz Trennung und Scheidung Caritasveraband Karlsruhe e. V. Beratung bei Trennung und Scheidung Sophienstr. 33 Tel. 91243-26, Fax 91243-99 familienzentrum@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de Sprechzeiten nach Vereinbarung. Diakonisches Werk Karlsruhe Beratung bei Trennung und Scheidung in der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Stephanienstr. 98 Tel. 167-245, Fax 167-169 www.diakonische-werk-karlsruhe.de Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatung Karlsruhe e. V. Beratung bei Trennung und Scheidung, Familienmediation Nelkenstr. 17 Tel. 842288, Fax 856051 info@eheberatung-karlsruhe.de www.eheberatung-karlsruhe.de pro familia Beratung bei Trennung und Scheidung, Familienmediation Leopoldstr. 5 Tel. 92050-5, Fax 92050-60 karlsruhe@profamilia.de www.profamilia.de Termine nach Vereinbarung. Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Otto-Sachs-Str. 6 Tel. 133-5360, Fax 133-5449 pbs@sjb.karlsruhe www.karlsruhe.de/pbst Sozialer Dienst der Stadt Karlsruhe siehe Rubrik „Beratung“, „Allgemeine Sozialberatung“ Seite 44 Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Frauenberatung, Akademiestr. 15 Tel. 91375-0 info@skf-karlsruhe.de www.skf-karlsruhe.de Frauen und Männer Die Familienbildung des Kinderbüros bietet spezielle Angebote für Väter. Aktuelle Hinweise dazu finden Sie unter: www.karlsruhe.de/ familienbildung Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Brauerstr. 10, Tel. 823-3343 karlsruhe-rastatt.bca@ arbeitsagentur.de www.arbeitsagentur.de Jobcenter Stadt Karlsruhe Badener Str. 3, Tel. 8319-0 jobcenter-karlsruhe-stadt@ jobcenter-ge.de Beraten in Fragen der beruflichen Ausbildung, des beruflichen Einstiegs und Fortkommens von Frauen und des Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase sowie hinsichtlich einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Beratungsstelle für Frauen Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Themen: Häusliche Gewalt, Trennung und Scheidung, Stalking Akademiestr.15 Tel. 91375-0 oder -18 frauen@skf-karlsruhe.de www.skf-karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo und Fr 8:30–12 Uhr, Di 14–16 Uhr und nach Vereinbarung. Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro, Frühe Prävention | 5150 | Startklar Familienwegweiser Familienrechtliche Information für Frauen/Männer/Paare durch RA pro familia Leopoldstr. 5 Tel. 92050-5, Fax 92050-60 karlsruhe@profamilia.de www.profamilia.de Intensivhilfe für Mädchen, junge Frauen, alleinerziehende Frauen und Familien Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Individuelle, begleitende Beratung in psychosozialen Notlagen Akademiestr. 15, Tel. 91375-19 intensiv@skf-karlsruhe.de www.skf-karlsruhe.de Männerbüro Karlsruhe e. V. Reinhafenstr. 36, Tel. 17028039 mann@maennerbuero-karlsruhe.de www.maennerbuero-karlsruhe.de Online-Ratgeber „Studieren mit Kind“ Der online-Ratgeber informiert (werdende) studierende Eltern rund um das Thema „Studieren mit Kind“: www.sw-ka.de/de/beratung/ studieren_mit_kind/ ratgeber_studieren_mit_kind Volkshochschule Karlsruhe Familienbildung mit speziellen Angeboten für Mütter und Väter, z. B. Männer-Väter-Tag Kaiserallee 12e, Tel. 98575-0 info@vhs-karlsruhe.de www.vhs-karlsruhe.de Stadt Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe an der Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes im Alltag mitzuwirken. Sie ist Anlaufstelle für Frauen und Männer mit Anregungen, Fragen und Beschwerden, zeigt vorhandene Defizite bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung auf, erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen und initiiert hierzu konkrete Projekte. Sie kooperiert mit Frauen, Fraueninitiativen, Frauengruppen und -verbänden sowie gleichstellungsorientierten Männerorganisationen. Tel. 133-3062, Fax 133-3069 gb@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/gleichstellung Keine festen Sprechzeiten, ein persönlicher Gesprächstermin kann vereinbart werden. Erreichbarkeit: uneingeschränkt barrierefrei. Häusliche und sexuelle Gewalt Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt Polizeirecht Häusliche Gewalt (Wohnungsverweis und Annäherungsverbot) Kaiserallee 8, Tel. 133-3229 polizeirecht@oa.karlsruhe.de Broschüren: Gewalt gegen Frauen, Polizeiliche Anordnun gen zum Schutz bei Gewalt im häuslichen Bereich in Karlsruhe In diesen Broschüren erhalten Sie detaillierte Informationen. Die Broschüre (deutsch und in anderen Sprachen) können Sie sich unter folgender Internetadresse herunterladen: www.karlsruhe.de/hg Frauenhaus Karlsruhe Postfach 21 05 15 76155 Karlsruhe Tel. 567824, Fax 564794 karlsruhe@frauenhaus.de Frauenhaus Skf Karlsruhe Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Postfach 21 05 61, 76155 Karlsruhe Tel. 824466, Fax 8244689 frauenhaus@skf-karlsruhe.de www.skf-karlsruhe.de Frauenberatungsstelle SkF Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Beratung bei häuslicher Gewalt, Trennung/Scheidung, Stalking Akademiestr. 15 Tel. 91375-0, Fax 91375-75 frauen@skf-karlsruhe.de www.skf-karlsruhe.de Frauenberatungsstelle Karlsruhe Themen: Häusliche Gewalt, Trennung/Scheidung, Stalking Kriegstr. 148, Tel. 849047 info@frauenberatungsstelle- karlsruhe.de www.frauenberatungsstelle- karlsruhe.de Termine nach Vereinbarung. 52 | Startklar Familienwegweiser Freizeit Freizeitgestaltung mit Kindern Karlsruhe bietet viele unterschiedliche Möglichkeiten, mit dem Kind die Freizeit zu gestalten. Abgesehen von Parks und Grünanlagen werden hier interessante Freizeitangebote aufgeführt. Hier eine kleine Auswahl der Städtischen Angebote: Babyschwimm-Kurse und Schwimmbäder finden Sie unter: www.ka-baeder.de www.aquakurse-ka.de Bewegungsangebote für Kindern finden Sie unter: www.karlsruhe.de/kultur-freizeit/ sport-in-karlsruhe Kinder- und Jugendbibliothek Prinz-Max-Palais, Karlstr. 10 Tel. 133-4262 jugendbibliothek@ kultur.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/jugendbibliothek Öffnungszeiten: Mo geschlossen, Di–Fr 10–18:30 Uhr, Sa 10–14 Uhr Kinderspielplätze Karlsruhe hat eine Vielzahl von Spielplätzen. Detaillierte Informationen zu Spielplätzen finden Sie unter: www.karlsruhe.de/kultur-freizeit/ freizeit-und-tourismus/spiel-und- bewegungsflaechen/spielplaetze Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe Erbprinzenstr. 13 (Friedrichsplatz) Tel. 175-2111 museum@naturkundeka-bw.de naturkundemuseum-karlsruhe.de Öffnungszeiten: Mo geschlossen, Di–Fr 9:30–17 Uhr, Sa, So und Feiertage 10–18 Uhr Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe Ettlinger Str. 6, Tel. 133-6815 office@zoo.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/zoo Öffnungszeiten: Ganzjährig geöffnet (365 Tage), Winter: 9–16 Uhr, Sommer: 8–18 Uhr (Kernöffnungszeiten) Detaillierte Angaben zu Eintrittspreisen und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Internetseite. Die Dépendance des Zoologischen Stadtgartens, der Tierpark im Oberwald, kann jederzeit und kostenfrei besucht werden. Volkshochschule Karlsruhe Erlebnistage für Eltern und Kinder Kaiserallee 12 e, Tel. 985750 info@vhs-karlsruhe.de www.vhs-karlsruhe.de Stadt Karlsruhe Arbeitskreis Kinderstadtplan Karlsruher Stadtplan für Kinder Der Kinderstadtplan enthält Übersichtskarten zu den Karlsruher Stadtteilen, welche mit kindgerechten Kartensymbolen erklärt werden. Im Informationsteil werden Freizeit- und Familienangebote mit entsprechenden Angaben zu Adressen und Telefonnummern aufgezeigt. Weitere Informationen sowie Karten der einzelnen Stadtteile sind auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe zu fi nden: www.karlsruhe.de/kinderstadtplan © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: Pr uß | Bi ld : W av eb re ak M ed ia M ic ro /s to ck .a do be .c om | St an d: Ju ni 2 02 1 © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: Vo rre ite r | B ild : I llu st ra tio n: A nn a M ar sh al l-D eg e | S ta nd : F ab ru ar 2 02 3 54 | Startklar Familienwegweiser Impressum Herausgegeben von Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde (SJB) Kinderbüro – Netzwerk Frühe Hilfen Ernst-Frey-Straße 10 76135 Karlsruhe Redaktion Silke Pallmer Layout Vorreiter Titelbild, Haus-Illustration Nikolai Renger Kinderbüro „Flieger“ Anna Marshall Druck Rathausdruckerei, Recyclingpapier Stand April 2024 Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Vermissen Sie eine Beratungsstelle, haben Sie einen Ergänzungsvorschlag oder einen Fehler entdeckt? Für jede neue Anregung sind wir dankbar. kinderbuero@karlsruhe.de Broschüre bestellen Tel. 0721 133-5111 kinderbuero@karlsruhe.de Als PDF zum Download unter: www.karlsruhe.de/netzwerk-fh Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro Kinderbüro Stark für Kinder, Jugend und Familie Kontakt Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5111 E-Mail: kinderbuero@karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/kinderbuero Jugendschutz Familienbildung Netzwerk Frühe Hilfen Kinderinteressenvertretung Versorgung in der Geburtshilfe Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: Vo rre ite r | Il lu st ra tio ne n: A nn a M ar sh al l-D eg e | S ta nd : D ez em be r 2 02 3 kinderbuero.karlsruhewww.karlsruhe/netzwerk-fh Notdienste Zu den üblichen Sprechzeiten ist grundsätzlich der Kinderarzt oder Hausarzt zuständig. Freitag 18 Uhr bis Montag 7 Uhr sowie Mittwoch 13 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr sowie an Feiertagen wenden Sie sich an die Notfallnummern. Aktuelle Bereitschaftsdienste (Apotheken, Ärzte und so weiter) finden Sie in den BNN, dem Kurier sowie im Internet unter www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/service-buergerinformation/notrufnummern Ärztlicher Notdienst Telefonische Leitstelle: Tel. 19292 Kindernotfallpraxis am Klinikum Karlsruhe Knielinger Allee 101 Montag, Dienstag und Donnerstag von 19 bis 22 Uhr, Mittwoch von 13 bis 22 Uhr, Freitag und an Vorabenden von Feiertagen von 17 bis 22 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage von 8 bis 22 Uhr Nach 22 Uhr übernimmt die Kindernotaufnahme (KINA), Kußmaulstraße 8:  Kindernotaufnahmen (KINA) Kußmaulstraße 8, Tel. 9740 Die Kindernotaufnahme im Zentrum für Kinder und Frauen des Städtischen Klinikums ist rund um die Uhr für alle Notfälle im Kindes- und Jugendalter zuständig. Zahnärztlicher Notdienst Telefonische Leitstelle: Tel. 19222 Vergiftungszentrale Tel. 030 45053555 Telefonseelsorge Tel. 0800 1110111 Tel. 0800 1110222 www.telefonseelsorge-karlsruhe.de Frauenhaus SkF Karlsruhe Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Tel. 824466 Frauenhaus Karlsruhe Tel. 567824 Polizei 110 Feuerwehr 112 Giftnotruf (BaWü) 0761 19240 Notdienstzentrale und kinderärztlicher Notdienst 0721 19292 Kinderarzt (bitte selbst eintragen) Apotheken-Notdienst* 01805 938888 (*0,14 /Min. aus dem deutsche Festnetz) Unterstützung von Anfang an Rund um die Schwangerschaft Frauenärztinnen und Frauenärzte Hebammen Geburtskliniken Beratung und Hilfe Krankenkassen Startpunkt-Elterncafés Karte der Startpunkt-Elterncafés Kinder- und Familienzentren Karte der Kinder- und Familienzentren Recht Mutterschutz Anmeldung des Kindes Elternzeit Rechtsberatung Beistandschaft Feststellung der Vaterschaft und Elterliche Sorge (Sorgeerklärung) Begleiteter Umgang Finanzen Mutterschaftsgeld Elterngeld Mehrlingsgeburtenprogramm BAföG Kindergeld Steuerliche Erleichterungen, Begünstigungen mit Kindern Unterhalt Unterhaltsvorschuss aus der Unterhaltsvorschusskasse Kinderbetreuungskosten­zuschuss Arbeitslosengeld II, ergänzende Leistungen und einmalige Leistungen/Mehrbedarf Weitere Unterstützungsmöglichkeiten Wohnen Treffpunkte für Eltern Elterntreffs, Vätertreffs Krabbelgruppen Gesundheit Psychische Probleme von Eltern Jugendärztliche Abteilung Haushaltshilfe, Familienpflege, Familienentlastende Dienste Anbieterinnen und Anbieter der Familienpflege Frühförderstellen Hospiz Kinder mit Behinderung Krankenkasse Mutter-Vater-Kind-Kuren Sozialpädiatrisches Zentrum Sozialmedizinische Nachsorge Betreuungsangebote Kindertageseinrichtungen Betreute Spielgruppen Informationen zu Tagespflegepersonen Informationen zu Au-pairs Babysittervermittlung Kinderbüro der Stadt Karlsruhe Familienbildung Beratung Familien- und Erziehungsberatung Allgemeine Sozialberatung Alleinerziehende Anlaufstellen für Familien mit Migrationshintergrund Anlauf- und Beratungsstellen für Zuwanderinnen und Zuwanderer Kindeswohlgefährdung Trennung und Scheidung Frauen und Männer Häusliche und sexuelle Gewalt Freizeit Freizeitgestaltung mit Kindern Impressum Notdienste
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2NjUxMDAsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAyX0JpbGR1bmdfU296aWFsZXMvT0VBX1NKQl9QREZfRGF0ZWllbi9CdVAvS2lCdWUvU3RhZHRfS2FybHNydWhlX0Jyb3NjaHVlcmVfVm9uX0FuZmFuZ19hbl9GYW1pbGllbndlZ3dlaXNlci5wZGYiLCJwYWdlIjoxMDA5fQ.CEHGSBPgmm_aaYDvzJrS-8_Cvjfv_d-jKwQlR1VbTg0/Stadt_Karlsruhe_Broschuere_Von_Anfang_an_Familienwegweiser.pdf
Karlsruhe.App Deine Stadt. Immer dabei. Die digitale und mobile Plattform für das Leben in der Stadt Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung 2 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Impressum Copyright Stadt Karlsruhe Verantwortlich für Richtigkeit, Funktion, Anwendung, Ergänzung, Qualitätskontrolle, Umsetzung und Weiterentwicklung: Amt für Informationstechnik und Digitalisierung karlsruheapp@karlsruhe.de Redaktion: vision11 Layout: Wagnerwagner Stand April 2024 Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 3 Vorwort Städtische Apps sind in Deutschland keine Neuheit. Doch in der Regel beschränken sie sich auf spezifische Services (zum Beispiel den öffentlichen Nahverkehr) oder sie bilden die Website einer Kommune ab. Die Karlsruhe.App bündelt nun zahlreiche digitale Dienste der Stadtverwaltung sowie eine ganze Reihe stadtnaher Angebote von Drittanbietenden auf einer zentralen Plattform. Damit ist sie deutschlandweit die erste ihrer Art. Doch warum überhaupt eine kommunale Bürger-App? Wie lässt sich ein Projekt dieser Art auf die Wege bringen? Wie kommen die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger dabei zum Tragen? Welche besonderen Hürden gilt es für eine Stadt als Betreiberin zu nehmen? Wie kann ein verantwortungsbewusster Umgang mit den anfallenden Bürgerdaten stattfinden? Welche Rolle spielt bei alldem die Kommunikation? Und wie genau sieht das (vorläufige) Ergebnis aus? Etwas über zwei Jahre nach dem Launch der Karlsruhe.App ist es nun Zeit, ein erstes Zwischenfazit zu ziehen: Anhand von Fragen wie diesen wollen wir Fachkolleginnen und -kollegen mit auf eine spannende Reise nehmen, unsere Erfahrungen mit ihnen teilen und ihnen Anregungen zur Diskussion rund um die Herausforderungen öffentlicher Digitalisierungsprojekte bieten. Doch auch Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen, einen tiefen Blick hinter die Kulissen eines kommunalen Pionierprojekts zu werfen. „ Die Karlsruhe.App ist die ideale Plattform, um den Überblick aller mobilen Angebote der Stadt zu erhalten. Zudem ermöglicht die App einen direkten Draht zu den Nutzenden. Somit können wir gezielt Digitalisierungsanforderungen der Bürgerinnen und Bürger in der Stadtverwaltung sichtbar machen und die Transformation zu mehr mobilen Angeboten strategisch vorantreiben.“ „ Ich benutze die Karlsruhe.App, um immer zu wissen, was in der Stadt abgeht! Allem voran bei Events und News. So wusste ich sogar, dass ich zum KSC-Spiel aufgrund der Krötenwanderung nicht durch den Schlossgarten laufen konnte.“ Nora Kaiber, Head of Strategy und Smart City Stadt Karlsruhe | Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Ein User der Karlsruhe.App (auf eigenen Wunsch anoym) 4 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 5 Inhalt 1. Hintergründe 1. 1 Warum eine kommunale Bürger-App? 1.2 Karlsruhe und das Konzept „Smart City“ 2. Aus Vision wird Wirklichkeit: die Entwicklungsphase 2.1 Status quo vor Einführung der Karlsruhe.App 2.2 Tel Aviv und die Entstehung einer Idee 2.3 Das Förderprojekt digital@KA 2.4 Bürgerbeteiligung während der Entwicklung 3. Go Live und iterative Weiterentwicklung 3.1 Namensfindung: Grundlage für eine bürgernahe Kommunikation 3.2 Launch als Minimal Viable Product 3.3 Weiterentwicklung auf Basis des Bürger-Feedbacks 3.4 Besondere Herausforderungen bei der Realisierung einer kommunalen App 4. Die Karlsruhe.App im Detail 4.1 Grundlegende Ausrichtung und Charakteristik 4.2 Aufbau und Inhalte 4.3 Technische Hintergründe 4.4 Datenschutz rund um die Karlsruhe.App 4.5 Kommunikation als Schlüsselfaktor 5. Zwischenfazit und Ausblick 6. Endnoten 6 7 9 12 13 14 14 18 22 23 24 25 26 30 31 35 44 45 47 60 64 6 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe 1. Hintergründe 1.1 Warum eine kommunale Bürger-App? 1.2 Karlsruhe und das Konzept „Smart City“ 7 9 Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 7 1.1 Warum eine kommunale Bürger-App? Im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts gehört es in der Bundesrepublik Deutschland zu den Aufgaben einer Gemeinde, für das Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. In Baden-Württemberg ist diese Verpflichtung u.a. in der Gemeindeordnung geregelt: „Die Gemeinde schafft in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen. Die Einwohner sind im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde nach gleichen Grundsätzen zu benutzen. (…)“¹ Die konkreten Inhalte dieser Aufgaben sind jedoch nicht auf Dauer festgelegt. Sich verändernde Erwartungen an die öffentliche Verwaltung etwa, die technische Entwicklung und vieles mehr können sich auf die Art und den Umfang dieser Verpflichtungen auswirken.² 8 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Bürgerbedürfnisse im Wandel Tatsächlich befinden sich das Informationsverhalten der Menschen, ihre Mediennutzung und damit auch die Erwartungen an die Bereitstellungen von Informationen und Dienstleistungen schon seit Jahrzehnten in einem tiefgreifenden Wandel. Die digitale Transformation hat zunächst dazu geführt, dass Stadtverwaltungen mit Informationen, Kontaktmöglichkeiten und (in bislang noch beschränktem Maße) auch mit digitalen Services im Internet präsent sind. Viele dieser Angebote wurden im Rahmen von Websites vor allem für die Nutzung via Desktop-Computer oder Laptops konzipiert. Doch im Zuge der Erfolgsgeschichte des Smartphones kam es hier zu einem Umbruch: Lag der Anteil der mobilen Internetnutzung in Deutschland 2015 noch bei 54 Prozent, betrug die Anzahl der mobilen Internetnutzerinnen und -nutzer 2022 bereits 84 Prozent.³ Anteil der mobilen Internet-Nutzenden in Deutschland. Quelle: Statista 20234 Die Einführung einer kommunalen Bürger-App lässt sich also als eine zeitgemäße Maßnahme verstehen, die eine Kommune ergreift, um ihren Aufgaben angesichts sich wandelnder Bedürfnisse und Verhaltensweisen seitens der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Entsprechende Projekte sind dabei eng mit dem Konzept einer „Smart City“ verwoben. An te il de r I nt er ne tn ut ze r 0% 20% 40% 60% 80% 100% 20162015 2017 2018 2019 2020 2021 2022 84% 82%80% 74% 68% 64% 54% 59% Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 9 1.2 Karlsruhe und das Konzept „Smart City“ Eine einheitliche Definition des Begriffs „Smart City“ existiert noch nicht. Doch sehr vereinfacht formuliert lassen sich darunter kommunale Entwicklungsstrategien verstehen, die darauf abzielen, mit Hilfe vernetzter Technologien die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und Ressourcen effizienter einzusetzen.5 Als starker Digitalstandort hat sich die Stadt Karlsruhe schon frühzeitig dazu verpflichtet, diese Entwicklung gezielt voranzutreiben. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg: 2017 gründete die Stadtverwaltung Karlsruhe das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung. In Deutschland handelte es sich damals um eines der ersten dieser Art. Die Aufgaben des Amtes bestehen insbesondere darin, bisher zentrale und dezentrale IT-Funktionen und Aufgabenbereiche zu bündeln und die Chancen der Digitalisierung besser zu nutzen. Dabei ist es zuständig für die Bereiche: „ Strategie und Smart City „ Zentraler System- und Netzbetrieb „ E-Government „ Open Government/Open Data „ IT-Organisation „ Zentrales IT-Projektmanagement „ Zentraler IT-Einkauf „ IT-Compliance und Informationssicherheit „ Service und Support 10 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Digitalstrategie der Stadt Karlsruhe Um der Digitalisierung der Stadtverwaltung einen strukturierten Rahmen zu geben und die Transformation kontinuierlich mit konkreten Maßnahmen und Zielen zu unterstützen, entwickelte die Stadt zudem eine Digitalstrategie für die Stadtverwaltung.6 Für eine möglichst konkrete und praxisgerechte Ausrichtung sind deren Eckpunkte in einem 10-Punkte-Plan zusammengefasst: 1. Unterstützung moderner und mobiler IT-Arbeitsplätze 2. Ausbau des kommunalen Glasfasernetzwerkes inklusive WLAN 3. Bereitstellung möglichst integrierter Fachverfahren 4. Einführung der E-Akte und damit verbundener Workflows 5. Moderne, multikanalfähige Bürgerservices (Online-Zugangs-Gesetz) 6. Aufbau einer Open-Government-Kultur zusammen mit der Optimierung des Datenmanagements 7. Etablierung der Karlsruhe.App 8. Optimierung der IT-Organisation 9. Strukturierte Begleitung der Transformationsprozesse in den Ämtern 10. Kooperationen in der Stadt, im Land, im Bund und international7 Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 11 Lokale und internationale Vernetzung Vernetzung ist bei alldem nicht nur technologisch gesehen ein wichtiger Faktor, um Digitalisierung aktiv gestalten zu können: Auf lokaler Ebene etwa führt die Initiative karlsruhe.digital IT-Kompetenzen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Verwaltung zusammen, um gemeinsam die Weichen für die Zukunft zu stellen. Die Stadt Karlsruhe unterstützt das Netzwerk aktiv als zentraler und kooperativer Partner. Im internationalen Rahmen ist Karlsruhe seit 2020 als einzige deutsche Stadt eine der „Pioneer Cities“ der G20 Smart City Alliance des Weltwirtschaftsforums. Zusammen mit anderen Pionierstädten arbeitet das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung hier an richtungsweisenden Orientierungshilfen für die Smart Cities der Zukunft. Institutionelle Verankerung, strategische Ausrichtung, vernetzte Kompetenzen: Mit diesem Framework sind die Voraussetzungen gegeben, um digitale Projekte wie die Realisierung einer kommunalen Bürger-App auf den Weg zu bringen und erfolgreich zu realisieren. 12 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe 2. Aus Vision wird Wirklichkeit: die Entwicklungsphase 2.1 Status quo vor Einführung der Karlsruhe.App 2.2 Tel Aviv und die Entstehung einer Idee 2.3 Das Förderprojekt digital@KA 2.4 Bürgerbeteiligung während der Entwicklung 13 14 14 18 Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 13 2.1 Status quo vor Einführung der Karlsruhe.App Wer sich in Karlsruhe vor Dezember 2020 per Smartphone über städtische Belange informieren oder kommunale Angebote wahrnehmen wollte, sah sich mit einem unübersichtlichen „Flickenteppich“ aus unterschiedlichen Diensten konfrontiert. Dazu gehörten etwa die über das mobile Internet verfügbaren städtischen Angebote, wie zum Beispiel die Website der Stadt Karlsruhe, aber auch eine ganze Reihe spezifischer Apps und Web-Dienste – wie etwa das Kita- Portal, Karlsruhe.barrierefrei, KA-Feedback, KVV.regiomove, die Käppsele- App der Stadtwerke Karlsruhe und einige mehr. Darüber hinaus waren zahlreiche Einzeldienste mit Stadtbezug von nicht-städtischen Anbietenden verfügbar. Doch die Bürgerinnen und Bürger mussten in den App Stores gezielt nach diesen Angeboten suchen. Kommunikationsmaßnahmen, um auf diese zum Teil isolierten Einzel-Services aufmerksam zu machen, hätten spezifisch für jedes Angebot ergriffen werden müssen – und wären aufgrund der jeweils geringen Budgets in ihrer Wirkung potenziell verpufft. Die „klassischen“ digitalen Angebote der Stadt (zum Beispiel die Website www.karlsruhe.de) waren zudem in erster Linie für die Nutzung via Desktop-PC oder Laptop konzipiert. 14 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe 2.2 Tel Aviv und die Entstehung einer Idee Tel Aviv-Jaffa gilt international als eine der Vorreiterinnen in Sachen kommunaler Digitalisierung.8 2017 besuchte eine Delegation der Stadt Karlsruhe die Metropole, um sich vor Ort ein Bild von dieser Entwicklung zu machen. Dort lernte sie unter anderen das städtische Programm der Digi-Tel Resident’s Card und die damit verbundenen digitalen Dienste kennen. In diesem Rahmen hatte die Stadtverwaltung von Tel Aviv einen weit verbreiteten digitalen Informationskanal zu den Bürgerinnen und Bürgern etabliert, auf dem sie personalisierte Inhalte ausspielen konnte. Die Vision hinter diesem digitalen Service inspirierte die Delegierten: eine Stadtverwaltung, die sich digital und mobil immer an der Seite ihrer Bewohnerinnen und Bewohner befindet. Damit war die Idee einer kommunalen Bürger-App für die Stadt Karlsruhe geboren. 2.3 Das Förderprojekt digital@KA Unter dem Arbeitsbegriff „digital@KA“ wurde 2017/2018 das grundlegende Konzept für die künftige Bürger-App entwickelt. Der damalige Leitgedanke: „Unser digitales Karlsruhe: die Plattform zwischen analoger und digitaler Welt in unserer Stadt“.9 Das generelle Ziel des Projekts war, die App als dauerhafte Schnittstelle zwischen analoger und digitaler Welt für Menschen, Unternehmen und öffentliche Verwaltung in Karlsruhe zu etablieren. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 15 Eine wichtige Rolle spielte zudem der Schutz der kommunalen Investitionen: Wenn die Stadt auf eigene Kosten diverse Apps und sonstige Dienste entwickeln lässt, diese aber weder bekannt sind noch genutzt werden, wären diese Investitionen umsonst gewesen. Maßgeblich für die künftige App war zudem ihre Konzeption als Plattform: Die App sollte innovative Konzepte und Methoden der Digitalisierung für eine bessere Kommunikation und Interaktion zwischen den Menschen in Karlsruhe, den ansässigen Unternehmen und ihrer Stadt ermöglichen: Digitalisierung im Dienste der Menschen in Karlsruhe. Den bislang eher rudimentär genutzten E-Government-Technologien sollten dabei neue Möglichkeiten digitaler Services in allen Lebensbereichen an die Seite gestellt werden (zum Beispiel Mobilität, Energieversorgung, Handel, Weiterbildung, Partizipation, Kultur etc.), um auf diese Weise eine höhere Nutzung und einen klaren Mehrwert zu erzielen. Mit dieser Leitlinie waren weitere Zielsetzungen verbunden: „ Die Verknüpfung mit „Service-BW“ (dem digitalen Service-Portal des Landes Baden-Württemberg) für eine nahtlose Integration in die übergreifenden E-Government-Prozesse in Baden-Württemberg „ Die Formulierung fairer und transparenter Nutzungsbedingungen im Lichte der damals neuen Datenschutzgrundverordnung sowie die Garantie höchster IT-Sicherheitsstandards hinsichtlich Datensicherheit und Datensouveränität „ Die weitere Vertiefung der Kooperation von IT-Akteuren in Karlsruhe „ Das Einbringen der Stärken Karlsruhes im IT-Bereich in die Digitalisierungsstrategie digital@bw des Landes „ Die spätere Übertragung der im Projekt erworbenen Erkenntnisse auf die Technologieregion Karlsruhe sowie auf weitere Kommunen in Baden- Württemberg 16 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Hier ein Überblick des damals angestrebten Mehrwerts für die Bürgerinnen und Bürger10: „ Überblick über alle mobil angebotenen Dienste mit Bezug zur Stadt „ Zentraler Zugang mit nur einmaliger Passwortangabe über eine App11 „ Einfache und personalisierbare Benutzung „ DSGVO-konform und mit höchsten IT-Sicherheitsstandards „ Mögliche zusätzliche Nutzung der Dienste von Service-BW des Landes Baden-Württemberg „ Unterstützung der lokalen Wirtschaft, zum Beispiel durch die Möglichkeit, spezielle Angebote zielgruppenspezifisch (basierend auf den persönlichen Präferenzen der Nutzenden) zu streuen „ Unterstützung von IT-Start-ups durch die Möglichkeit, eine neu entwickelte App auf der Plattform zu registrieren und für eine gewisse Zeit von „echten“ Nutzenden testen zu lassen (Plattform als „App- Inkubator“) Das Projekt digital@KA wurde im Rahmen des Förderprogramms „Digitale Zukunftskommune@bw“ vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg als förderungswürdig anerkannt und mit 880.000 Euro unterstützt. Der Antrag hierfür wurde am 21.12.2017 eingereicht, der Zuwendungsbescheid kam am 03.05.2018. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 17 Projektpartner Rolle/Funktion Stadt Karlsruhe | Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Projektierung, Projektkoordination, Kommunikation, Anforderungserhebung, Entwicklung Gesamtstrategie und Umsetzungskonzept, Organisation der App-Tests mit Endnutzern, Entwicklung Betreiberkonzept, Entwicklung Marketingkonzept FZI Forschungszentrum Informatik Konzeption von Infrastruktur und Schnittstellen, Anbindung ausgewählter externer Datenquellen und Drittsysteme, Umsetzung datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen, Datenschutzfolgeabschätzung CyberForum e. V. Entwicklung Geschäftsmodell CAS Software AG Konzeption und Umsetzung der technischen App- Entwicklung, Umsetzung und Integration von In- App-Diensten YellowMap AG Konzeption und Umsetzung der technischen App- Entwicklung, Integration von Kartenlösungen We Local World AG Konzeption und Umsetzung der technischen App- Entwicklung, Umsetzung und Integration von In- App-Diensten ISB AG Entwicklung Data Hub 2019 wurde digital@KA beim E-Government-Wettbewerb in der Kategorie „Bestes Digitalisierungsprojekt in Städten und Regionen“ mit dem 1. Platz ausgezeichnet. Entwickelt wurde das Förderprojekt durch ein Konsortium, dem neben der Stadtverwaltung Karlsruhe auch Vertreter der Karlsruher Wissenschaft und Wirtschaft angehörten: 18 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe 2.4 Bürgerbeteiligung während der Entwicklung Eine zentrale Anforderung an das Projekt war, dass sich die künftige App nach den tatsächlichen Anforderungen und Wünschen der Menschen richten sollte. Im Sinne eines Open-Innovation-Ansatzes wurden die Endnutzenden dabei nicht nur zu Beginn des Projekts bei der Anforderungsermittlung aktiv eingebunden: Auch im weiteren Projektverlauf waren sie eingeladen, die App zum Beispiel hinsichtlich Funktionalität und Usability zu testen. Das so erhaltene Feedback diente dazu, die jeweiligen Zwischenergebnisse bedarfsorientiert anzupassen und zu optimieren. Bürgerumfrage zur Anforderungsermittlung Schon in dieser frühen Phase führte die Stadt Karlsruhe eine erste Bürgerumfrage durch. Diese Umfrage fand vom 11. Oktober bis 31. November 2019 per Online-Fragebogen statt und sollte Bedarfe, Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger zur künftigen Bürger- App ermitteln.12 Die Auswertung von 762 Fragebögen im Januar 2020 ergab unter anderem: „ Die Themenbereiche Mobilität und Bürgerdienste wurden von den meisten Teilnehmenden als „sehr wichtig“ erachtet „ Auch die Aspekte Sicherheit, Datenschutz und Einmalanmeldung waren den Befragten wichtig „ Zudem wünschten sie sich von der App mehr lokale Vernetzung und ausreichende Information zu Bürgerbeteiligungsprozessen „ Nicht relevant waren für die Befragten dagegen komplexe Abstimmungsprozesse über die App Eine weitere Feststellung: Die damals bestehenden städtischen Apps deckten einen Teil der Bedürfnisse zwar ab, hatten aber einen geringen Bekanntheitsgrad. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 19 Auswertungsbeispiel der Bürgerumfrage 2019: „Welche der folgenden Themen stufen Sie für sich als ‚sehr wichtig‘ ein?“ Quelle: Stadt Karlsruhe M ob ili tä t Bü rg er di en st e Ku ltu r Lo ka le In fo rm at io ne n Fr ei ze it/ N ac ht le be n Bü rg er be te ili gu ng Lo ka le N ac hr ich te n Ve ra ns ta ltu ng en Sp or t St ad tfü hr un ge n Se he ns w ür di gk ei te n G as tro no m ie Ve re in sle be n Ei nk au fe n 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 100% Nachweis der technischen Machbarkeit Version 0.1 der App diente dem Nachweis der technischen Machbarkeit und wurde daher nur projektintern getestet. Im Fokus standen das im Projekt entwickelte Software Development Kit (SDK) zur Integration anderer Apps als In-Apps, eine Schnittstelle zur Anbindung externer Dienste und die Kommunikation zwischen verschiedenen In-Apps im Rahmen eines Use Cases. Sowohl die technische Machbarkeit als auch die Verwendbarkeit des SDKs und der Schnittstelle ließen sich in diesem Rahmen nachweisen. 20 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Erster Usability-Test durch städtische Mitarbeitende Der Usability-Test von Version 0.2 erfolgte im März 2020 durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung. In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass die Fachkompetenzen seitens der Stadtverwaltung zur Durchführung solcher Tests nicht hinreichend gegeben waren. Daher wurde beschlossen, die weitere Entwicklung und Umsetzung des Testkonzepts extern zu vergeben. Qualitativer Usability-Test durch Bürgerinnen und Bürger Beim Ausfüllen des Fragebogens zur Bürgerumfrage 2019 hatten interessierte Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, sich als Testpersonen zur Verfügung zu stellen. Aus insgesamt 160 Interessierten wurden 10 Personen als Intensivtesterinnen und -tester ausgewählt. Der entsprechende Test der Version 0.3 fand im Oktober 2020 statt. Dabei setzten sich die Testpersonen 60 Minuten lang intensiv mit der App auseinander. Anschließend wurden sie im Rahmen eines qualitativen Interviews zu ihren Eindrücken befragt. Die verbliebenen 150 Personen konnten ihr Feedback durch das Ausfüllen eines umfangreichen Fragebogens geben. Der Usability-Test führte unter anderem zu folgenden Erkenntnissen: „ Gelobt wurden vor allem die Übersichtlichkeit und die klare Gestaltung der App sowie ihre Such- und Filtermöglichkeiten. „ Verbesserungspotenziale sahen die Probandinnen und Probanden zum Beispiel beim allgemeinen Konzept der App, bei den Informationen zu den eingebetteten Apps und hinsichtlich des begrenzten digitalen Angebots an städtischen Services. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 21 Ergebnisbeispiel des Usability-Tests 2020. Quelle: Kira Tschierschke13 Die Abkürzung SSO steht für „Single Sign-on“ – also die Möglichkeit, sämtliche Dienste innerhalb der App durch eine einmalige Registrierung zu nutzen. Top Stärken Top Schwächen Top Wünsche Alle Services der Stadt in einer App vereint Konzept der Rahmenapp nicht selbsterklärend Integration in bestehendes Ökosystem (Kalendereintrag …) Städtische Services schaffen den größten Mehrwert für TP Sprache (Icons, Begriffe) sind nicht selbstbeschreibend SSO: Übetragung von Profil- Daten in Apps (Termine, Tickets, …) Übersichtlichkeit und klare Gestaltung der App Konzept der App nicht auf echte User Journeys optimiert (Anreise planen, Weiterleitung aus App …) Kontextbezogene Suche mit Autovervollständigung Suche und Filtermöglichkeiten (Un)-Zufriedenheit mit externen Services hat Auswirkung auf App (besonders bei Services der Stadt) Personalisierbarkeit automatisch über Nutzung und manuell Personalisierbarkeit der App Fehlende Kommunikation zur User Journey (Weiterleitung auf Webseite) Informationen zu Themen der Stadt außerhalb der jeweiligen Apps (wie Übersichtsseite ZKM ohne App) Die Ergebnisse des Tests und weitere Rückmeldungen durch die Nutzenden wurden hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit untersucht und in die Folgeversionen der App eingearbeitet. Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger beschränkte sich jedoch nicht auf die Entwicklungsphase: Seit dem Go Live der App werden die Nutzenden über die Feedback-Funktion der App und die Landingpage www.karlsruhe.app dazu eingeladen, ihre Wünsche, Kritik und Ideen einzubringen. Diese Möglichkeit wird häufig wahrgenommen – und das Feedback der Bürgerinnen und Bürger dient als wichtiger Motor zur Weiterentwicklung der App. (Mehr dazu in Kap. 3.3) 22 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe 3. Go Live und iterative Weiterentwicklung 3.1 Namensfindung: Grundlage für eine bürgernahe Kommunikation 3.2 Launch als Minimal Viable Product 3.3 Weiterentwicklung auf Basis des Bürger Feedbacks 3.4 Besondere Herausforderungen bei der Realisierung einer kommunalen App 23 24 25 26 Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 23 3.1 Namensfindung: Grundlage für eine bürgernahe Kommunikation Schon bald erkannten die Projektverantwortlichen, dass die Arbeitsbezeichnung „digital@KA“ für eine bürgernahe App zu technisch, zu komplex und nicht erklärend genug ist. Zudem wurde dieser Begriff häufig mit der lokalen Initiative karlsruhe.digital verwechselt. Vor dem offiziellen Start der App galt es also, einen einfachen und leicht verständlichen Namen für die App zu finden. Am Ende des Namensfindungsprozesses entschied sich die Stadt für die klarste, konkreteste und zugänglichste Option: Karlsruhe.App. Ergänzt wurde dieser Name durch den Claim „Deine Stadt. Immer dabei“. Damit war die Grundlage für eine einfache und niederschwellige Kommunikation der App gelegt. (Mehr zur Kommunikation der Karlsruhe. App in Kap. 4.5) 24 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe 3.2 Launch als Minimal Viable Product Im Dezember 2021 war es schließlich so weit: Die Karlsruhe.App wurde freigeschaltet und stand ab sofort in den App Stores zum Download zur Verfügung. Ganz bewusst war sie dabei als Minimal Viable Product ausgelegt. Diese Basisversion sollte dazu dienen, möglichst schnell das Feedback der Nutzenden einzuholen, die Weiterentwicklung entlang ihrer tatsächlichen Bedürfnisse zu gestalten und mögliche Fehlentwicklungen, die potenziell an den Wünschen der Bürgerinnen und Bürgern vorbeigehen könnten, zu verhindern. Die Startvariante der App enthielt eine erste Applikationsauswahl mit digitalen Diensten der Stadt und bereits eine Reihe von Informationskanälen („Channels“). Diese Angebote sollten den Funktionsumfang der App präsentieren, „Lust auf mehr“ machen und – vor allem – die Bürgerinnen und Bürger dazu einladen, sich mit ihren Wünschen einzubringen. Denn die App sollte nicht nur für die Menschen, sondern mit ihnen weiterentwickelt werden. Der Go Live als Minimal Viable Product löste jedoch bei Teilen der Nutzenden und der Medien auch Missverständnisse aus. Sie verstanden die App nicht als Startpunkt für weitere Entwicklungen, sondern als „fertiges“ Produkt. Gezielte Kommunikationsmaßnahmen und die spürbare, rasche Weiterentwicklung der App sorgten jedoch dafür, dass sich dieses Stimmungsbild im Laufe der ersten Phasen wendete. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 25 3.3 Weiterentwicklung auf Basis des Bürger-Feedbacks Um die App nun kontinuierlich optimieren zu können, orientierte sich das Produktmanagement am Prinzip der Agilität.14 Besonders wichtig war (und ist) dabei die iterative Vorgehensweise: Anstatt ein Produkt schon zu einem frühen Projektzeitpunkt komplett auszudefinieren und entsprechend fertigzustellen, startet man mit einem vorläufigen Ergebnis (zum Beispiel mit einem Minimal Viable Product). Über die Einbindung der Nutzenden, deren Feedback und die Auswertung der Nutzerakzeptanz ist es dann möglich, das Produkt im Rahmen von Iterationszyklen Schritt für Schritt auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen hin zu spezifizieren. Agiles Projektmanagement: PDCA-Zyklus („Plan – Do – Check – Act“) zur kontinuierlichen Verbesserung. Quelle: Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik15 Planning and design („Plan“) Implementation („Do“) Performance review, Monitoring of achievements („Check“) Improvement, optimization („Act“) 26 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Zu diesem Zweck wurde eine Feedback-Funktion prominent auf der Startseite der App platziert. Tatsächlich wurde (und wird) diese intensiv genutzt. Bereits im ersten Jahr kamen 16 neue Apps („Add-ins“), 21 neue Channels und zahlreiche neue Funktionen hinzu. Vieles davon geschah auf Anregung der Nutzenden. Die vielleicht wichtigste Neuerung war die Einführung eines komplett neuen Bereiches: Im April 2022 ging der digitale Veranstaltungskalender („Events“) online. Er war ein Wunsch der Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund der gemeinsamen digitalen Plattform und deren Möglichkeiten gingen (und gehen) von dem App-Projekt auch Impulse zu bereichsübergreifenden Kooperationen innerhalb der Stadtverwaltung aus. Beispiele hierfür wären etwa die Einrichtung eines geschlossenen Channels im Rahmen der Hausmesse der Stadt Karlsruhe oder der gemeinsam mit dem Amt für Liegenschaften entwickelte „Sportkompass“. Dieser Service ermöglicht es Interessierten, auf einer interaktiven Karte sämtliche Sportstätten, Sportvereine und Sportarten, die sie in ihrer Nähe betreiben können, zu entdecken. Die Entwicklungsdynamik des ersten Jahres setzte sich 2023 ungebrochen fort. Hervorzuheben sind dabei unter anderem die Stadtteil-Bürgervereine, die zunehmend über eigene Channels in der App vertreten sind, aber auch die Präsenz von Bürgerinitiativen wie dem Klimabündnis Karlsruhe. Mit 36 Channels, 34 Add-ins (Stand Ende 2023) und einem immer dichteren Veranstaltungskalender, bildet die Karlsruhe.App zunehmend die Vielfalt der Stadt, ihrer Bürgerinnen und Bürger ab. Zur künftigen Weiterentwicklung: siehe Ausblick (Kap. 5). 3.4 Besondere Herausforderungen bei der Realisierung einer kommunalen App Entwickelt ein Unternehmen eine App, kann es innerhalb des allgemeinen gesetzlichen Rahmens (und der technischen Möglichkeiten) im Grunde schalten und walten wie es will. Eine Kommune dagegen muss sich auch nach verwaltungsrechtlichen, verwaltungstechnischen und politischen Bedingungen richten, die für Unternehmen völlig irrelevant sind. Hier einige Beispiele für die besonderen Herausforderungen, die sich den Verantwortlichen bei der Entwicklung, dem Betrieb und der Weiterentwickung der Karlsruhe.App stellten (und stellen): Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 27 Einbindung von Drittanbietern: Die App als „virtuelle öffentliche Einrichtung“ Zu den Projektzielen der Karlsruhe.App gehörte es auch, Drittanbietenden wie zum Beispiel Vereinen, Verbänden, Unternehmen oder IT-Start-ups eine digitale Plattform zu bieten. Doch während der Projektierungsphase gab es hierzu noch keine verwaltungsrechtliche Grundlage – etwa um Verträge schließen zu können oder Entgelte zu regeln. Die beteiligten Verwaltungsfachleute, Juristinnen und Juristen der Stadt Karlsruhe leisteten hier Pionierarbeit. Dabei orientierten sie sich an analogen Modellen, wie zum Beispiel dem von der Stadt betriebenen Weihnachtsmarkt. Die Lösung: Als „digitale öffentliche Einrichtung“ im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung (§ 10 Absatz 2) schafft die App nun einen virtuellen Raum für Informationsangebote und digitale Dienste der Stadt Karlsruhe, stadtnaher Gesellschaften sowie staatlicher und privater Organisationen und Unternehmen. Das Prinzip dabei: Die Stadt Karlsruhe definiert Zugangskriterien, Nutzungsbedingungen und Entgelte, stellt einen virtuellen Platz zur Verfügung und erzeugt Sichtbarkeit. Im Rahmen der Nutzungsbedingungen (und der technischen Möglichkeiten) können die Drittanbietende diesen virtuellen Platz nun personalisiert nutzen und ausgestalten. 28 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Rechtliche Grenzen: Beispiel „Single Sign-on“ Für einige zentrale Anforderungen an die App ließen sich aktuell jedoch noch keine Lösungen finden. So war ursprünglich eine Single Sign-on- Funktion als wichtiger Mehrwert der Karlsruhe.App geplant: Sämtliche Dienste auf der Plattform sollten den Nutzenden nach einmaliger Registrierung offenstehen. Doch hier hatte das Land Baden-Württemberg datenschutz- und informationssicherheitsrechtliche Vorbehalte. Single Sign- on kann nun erst eingeführt werden, wenn die datenrechtliche Lage auf Landesebene geklärt ist. Abhängigkeiten von höheren Instanzen Das Beispiel Single Sign-on zeigt auch, dass eine Kommune trotz aller Subsidiarität in Abhängigkeit zu höheren Instanzen steht. Bei Fragen, die landes- oder bundesweit geregelt werden müssen, oder bei hoheitlichen digitalen Diensten, für die das Land oder der Bund zuständig sind, muss die Kommune abwarten, bis die politische Entscheidungsfindung und die Gesetzgebung auf der entsprechenden Ebene abgeschlossen sind. Auch bei Diensten, die eigentlich in den Händen der Kommune liegen, kann es sinnvoll sein, die landes- oder bundesweite Gesetzgebungslage im Blick zu behalten: Wird dort aktuell an Lösungen für bestimmte Probleme gearbeitet, ist es nicht ratsam, im Alleingang vorauszugehen – um dann im Nachhinein gegebenenfalls mit hohem Aufwand nachjustieren zu müssen. Entscheidungsfindung im kommunalen Rahmen Betreiberin der Karlsruhe.App ist die Stadt Karlsruhe. Und diese ist dem Willen ihrer Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. So können bestimmte Entscheidungen – zum Beispiel zu den Anbieterverträgen – nicht einfach „von oben“ getroffen werden. Sie müssen demokratisch legitimiert sein und im Gemeinderat eine Mehrheit finden. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 29 Besondere Verpflichtungen einer Stadtverwaltung Kommunen arbeiten gemeinwohlorientiert und sind zur Rechtmäßigkeit verpflichtet (etwa hinsichtlich des Datenschutzes). Anders als andere Plattformen kann sich die Karlsruhe.App zum Beispiel nicht über Werbung finanzieren. Dies wirkt sich nicht zuletzt auch auf die Reichweite der digitalen Angebote aus. Der Fokus kann daher nicht darauf liegen, mit allen Angeboten der App sämtliche Karlsruherinnen und Karlsruher zu erreichen. Es geht vielmehr darum, Prozesse zu digitalisieren – und die entsprechenden Angebote präzise an die jeweiligen Zielgruppen zu adressieren. Begrenzte budgetäre Spielräume Kommunen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Haushalte sparsam und wirtschaftlich zu führen.16 Dem unterliegt selbstverständlich auch die Karlsruhe.App. In der Entwicklungsphase wurde die App noch im Rahmen eines Projekts des Landes Baden-Württemberg gefördert. Doch seit dem Go Live muss sie mit einem sehr begrenzten Budget auskommen. Das bedeutet unter anderem, dass sämtliche Management-, Organisations-, Kommunikations-, Koordinations- und Abstimmungsaufgaben in Händen einer einzigen Vollzeitstelle liegen. Im Vergleich zu herkömmlichen Apps unterliegen die Entwicklung und der Betrieb einer kommunalen Bürger-App also ganz besonderen Bedingungen. Wie aber sieht nun das (vorläufige) Ergebnis aus? 30 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe 4. Die Karlsruhe.App im Detail 4.1 Grundlegende Ausrichtung und Charakteristik 4.2 Aufbau und Inhalte 4.3 Technische Hintergründe 4.4 Datenschutz rund um die Karlsruhe.App 4.5 Kommunikation als Schlüsselfaktor 31 35 44 45 47 , r Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 31 4.1 Grundlegende Ausrichtung und Charakteristik Die grundlegende Ausrichtung der Karlsruhe.App ruht auf vier tragenden Säulen: 1. ihrer Konzeption als Plattform und digitaler „Rahmen“ für Services von städtischen und stadtnahen Anbietendenden 2. der zentralen Anforderung, Nutzen für möglichst alle Bürgerinnen und Bürger zu stiften 3. der Möglichkeit, ihre Inhalte nach individuellen Präferenzen auswählen zu können 4. ihrem Beitrag zur demokratischen Teilhabe 32 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Plattformprinzip Städtische bzw. stadtnahe Themen, Angebote und Services sind so vielfältig und erfordern jeweils so spezifische Fachkompetenzen, dass sie im Rahmen einer App schwerlich von einem einzigen Content-Geber abzudecken wären. Zugleich existierten vor dem Start der Karlsruhe.App bereits eine ganze Reihe kommunaler Apps und Apps mit Stadtbezug. Für eine neue, übergreifende App mussten diese nicht kostenaufwendig „neu erfunden“ werden. Zudem zeichnet sich eine Stadt, bei aller Zusammengehörigkeit, vor allem durch ihre Vielfalt aus … Diese Einsichten führten schon frühzeitig zu der Entscheidung, dass die Karlsruhe.App nach dem Plattformgedanken entwickelt werden sollte. In diesem Sinne bündelt und kanalisiert sie nun zahlreiche Services, Angebote, Info-Channels und Veranstaltungsinformationen mit Bezug zur Stadt. Als Betreiberin kuratiert die Stadt Karlsruhe die Anbieterinnen und Anbieter gemeinwohlorientiert, stellt den technischen Rahmen sowie eine einheitliche Benutzeroberfläche bereit, koordiniert die entsprechenden Projekte und verschafft der App durch kommunikative Maßnahmen die nötige Reichweite. Die technische Umsetzung liegt dabei in den Händen des Technologiepartners der Stadt, der CAS Software AG. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 33 Inklusivität Eine Stadt ist für alle ihre Bürgerinnen und Bürger da. Das gleiche gilt selbstverständlich für eine kommunale App. Das bedeutet zuerst, dass sie technisch für möglichst viele Menschen, die über ein Smartphone verfügen, zugänglich sein muss. Die App ist sowohl für das Android- als auch für das iOS-Betriebssystem ausgelegt, steht entsprechend im App Store sowie auf Google Play zum Download bereit und läuft auch unter älteren Versionen der Betriebssysteme (Android ab 6.0, iOS ab 12.4). Entsprechend einfach, klar und anwenderfreundlich sind der Aufbau, das Design und die Usability der App gehalten. Doch vor allem die Inhalte zielen darauf ab, dass sie Menschen mit den unterschiedlichsten Voraussetzungen und Interessen einen Mehrwert in ihrem Alltag bieten. Nicht zuletzt eröffnet die App der Stadtverwaltung auch die Chance, mit Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu treten, die sich nicht primär in den herkömmlichen Medien informieren. Menschen, für die diese Hürde dennoch zu hoch ist, bietet die Stadt selbstverständlich weiterhin analoge oder auf dem PC verfügbare Informations- und Dialogmöglichkeiten an, etwa in Form der regelmäßig erscheinenden StadtZeitung oder der städtischen Internetseite www.karlsruhe.de. 34 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Individualisierung Eine App für alle – ohne sich registrieren zu müssen. Doch nicht alle interessieren sich für alles! Die große Bandbreite des Angebots erfordert es zwangsläufig, den Nutzenden Möglichkeiten zur Auswahl persönlicher Präferenzen zu bieten. Deshalb können sie sich die Inhalte sämtlicher Bereiche der App nach persönlichen Interessen durch Filterfunktionen individuell zusammenstellen. Im Ergebnis gleicht also keine auf dem Smartphone installierte Karlsruhe.App der anderen. Digital gelebte Demokratie Ein wichtiges Ziel der App ist es zudem, demokratische Teilhabe auch auf inhaltlicher Ebene zu ermöglichen: In den städtischen Channels und Add-ins sowie in den Channels der einzelnen Stadtteile können sich die Bürgerinnen und Bürger schnell, aktuell und transparent über Entscheidungsprozesse und kommunale Aktivitäten informieren. Auch zahlreiche Vereine und Initiativen finden hier eine Plattform, um ihre Positionen darzulegen. Zur Meinungsbildung trägt zudem die Präsenz von unabhängigen Medien wie den Badischen Neuesten Nachrichten oder dem Stadtmagazin INKA bei. Selbstverständlich ist die App dabei offen für kritische oder kontroverse Standpunkte. Digitale Daseinsvorsorge Die Karlsruhe.App ist eine Maßnahme der Stadtverwaltung, um ihre Verpflichtung zur Daseinsvorsorge auch auf den digitalen Raum auszuweiten. Mit ihren Services bietet sie eine inhaltlich zuverlässige, sichere und hundertprozentig datenschutzkonforme (vgl. Kap. 4.4) Alternative zu kommerziell betriebenen Plattformen – und das ganz ohne Registrierungszwang. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 35 4.2 Aufbau und Inhalte Für eine übersichtliche Nutzung ist die Karlsruhe.App in lediglich drei Bereiche gegliedert: Channels, Marktplatz und Events. Innerhalb dieser Bereiche haben die Nutzenden die Möglichkeit, sich die einzelnen Angebote komplett oder gefiltert nach Themenkategorien (zum Beispiel Kultur und Freizeit oder Mobilität und Karten) anzeigen zu lassen. Wie in Kap. 4.1 beschrieben, können sie sich ihre präferierten Inhalte dann individuell zusammenstellen und diese Auswahl jederzeit aktualisieren. Startseite der App mit den drei Hauptbereichen Channels, Marktplatz und Events 36 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Channels Der Bereich „Channels“ bietet eine breite Auswahl an Informationskanälen mit Karlsruhe-News aus den unterschiedlichsten Themengebieten. Zur besseren Orientierung sind die Kanäle in folgende Segmente aufgeteilt: Bildung und Soziales, Kultur und Freizeit, Nachrichten, Stadt und Rathaus, Umwelt und Klima, Wirtschaft und Wissenschaft. Die Nutzenden können die von ihnen bevorzugten Channels zu ihrem persönlichen News-Feed zusammenstellen. Auf Wunsch lassen sich die Nachrichten ausgewählter Kanäle auch als Push-Notification empfangen. Beispiel für eine individuelle Channel-Auswahl Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 37 Marktplatz Der Bereich Marktplatz umfasst zahlreiche Apps und Services mit Bezug zur Stadt („Add-ins“). Das Angebot umfasst städtische Bürgerdienste sowie viele andere Services aus den Bereichen Bildung und Soziales, Kultur und Freizeit, Mobilität und Karten, Stadt und Rathaus, Stadtbibliothek, Start- ups, Wirtschaft und Wissenschaft. Die Add-ins lassen sich ebenfalls nach individuellen Interessen filtern. Beispiel für den Marktplatz innerhalb der Karlsruhe.App 38 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Events „Events“ ist der digitale Veranstaltungskalender der Stadt. Nach ihren Wünschen zusammengestellt, finden die Bürgerinnen und Bürger hier laufend aktuelle Termine aus sämtlichen Bereichen des städtischen Lebens: „ Architektur und Baukultur „ Essen und Trinken „ Kunst und Ausstellungen „ Literatur und Vorträge „ Messen und Kongresse „ Musik „ Sport „ Stadtleben „ Theater und Tanz „ Wirtschaft und Wissenschaft Eine Stichprobe am 30.01.2024 ergab allein 46 Termine für einen einzigen „normalen“ Wochentag. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 39 Beispiel für die Events-Auswahl 40 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Angebote von Drittanbietenden Sämtliche Bereiche der App stehen nicht nur den städtischen Einrichtungen offen. Auch Drittanbietende (zum Beispiel gemeinnützige Organisationen, Institutionen, Vereine, Bildungseinrichtungen, Unternehmen oder Start-ups) können mit ihren Inhalten in der App vertreten sein. Die Stadt Karlsruhe behält sich dabei vor, über den Zugang der Anbietenden zur Karlsruhe.App zu entscheiden (siehe hierzu auch Kap. 3.4). Neben dem Stadtbezug und der grundsätzlichen Anforderung an die Gesetzeskonformität der Inhalte setzt sie voraus, dass die Präsenz in der App eine konkrete Anwendung darstellt sowie einen Mehrwert für die Nutzenden bietet. Direkte Werbung ist dagegen nicht möglich. Nur Start-ups werden im Rahmen der App besonders gefördert: Sie haben die Möglichkeit, innerhalb der App (angebotsunabhängige) Inhalte wie etwa Unternehmensprofil, Website oder Ähnliches zu platzieren. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 41 42 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Die Angebote und Dienste der Karlsruhe.App im Überblick Die folgende Übersicht ist eine Momentaufnahme sämtlicher in der Karlsruhe.App enthaltener Services (Stand Februar 2024). Es kommen laufend neue Angebote und Dienste hinzu. Channels Städtische Einrichtung Karlsruhe Erleben Zoo Karlsruhe Stadtbibliothek Karlsruhe Stadtverwaltung Aktuelles aus dem Rathaus Gemeinderat Karlsruhe Bauen in Karlsruhe KA.nachhaltig Community-Channel Kultur in Karlsruhe Die Lage in Karlsruhe Meine Grüne Stadt Durlach aktuell Stadtgeschichte Bildungseinrichtungen FZI-News Wissenschaft erleben Privatwirtschaft Badische Neueste Nachrichten ka-news Badische Neueste Nachrichten I KSC ka-news | KSC Durlacher.de ka-news | Kultur GAROMA meinKA INKA Stadtmagazin Vereine und Initiativen Badischer Sportbund Bürgerverein Weiherfeld-Dammerstock Bürger-Gesellschaft Südstadt Bürgerverein Weststadt Bürgerverein Bulach karlsruhe.digital Bürgerverein Daxlanden Klimabündnis Karlsruhe Bürgerverein Grünwinkel Nehemia Initiative Karlsruhe Bürgerverein Rintheim technika I Karlsruher Technik-Initiative Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 43 Marktplatz Städtische Einrichtung Die Müll AG KVV.regiomove Käppsele Musikalische Bildung Stadtbibliothek Karlsruhe – Brockhaus Stadtbibliothek Karlsruhe – Online-Katalog Stadtbibliothek Karlsruhe – statista Stadtbibliothek Karlsruhe – Duden Privatwirtschaft GAROMA Startups Karlsruhe Bildungseinrichtungen Wir-Forschen Digital Stadtverwaltung Aktuelles zu Corona Kita-Portal Altglas MitMach-Zentrale Karlsruhe AniKA Mobilitätsportal App-Feedback Sperrmüll Babysitterbörse Karlsruhe Sportkompass Karlsruhe Bürgerbeteiligung Stadtplan für heiße Tage CO2runter-App StadtZeitung eService Transparenzportal eTicket@KA Traukalender Stadt Karlsruhe KA-Feedback Virtuelles Fundbüro KA GeoApp Vorbereitet sein für Strom- und Gasausfall karlsruhe.barrierefrei 44 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe 4.3 Technische Hintergründe Die technische Grundlage der App bildet das We.Network-App-Framework des Technologiepartners der Stadt Karlsruhe, der CAS Software AG.17 Dabei handelt es sich um einen modularen Ansatz, der Wartung und Support schlank hält und in der Lage ist, viele externe Inhalte integrativ anzubinden. Als darunterliegende Technologien kommen ausschließlich lizenzkostenfreie Open-Source-Komponenten zum Einsatz. Das Hosting der Rahmen-App erfolgt über das Karlsruher Rechenzentrum TelemaxX per Kubernetes-Cluster. Zum Verständnis: Moderne digitale Anwendungen bestehen aus einer Vielzahl einzelner Microservices, die in sogenannten „Containern“ organisiert sind. Die Open-Source-Plattform Kubernetes („k8s“) sorgt für die automatisierte Verwaltung, Koordination und Überwachung dieser Container. Diese Lösung gilt als besonders gut skalierbar, effizient und ausfallsicher.18 Im Bereich „Events“ können sowohl städtische als auch nicht-städtische Anbietende ihre aktuellen Veranstaltungshinweise platzieren. Einen Überblick der Event-Kategorien finden Sie auf S. 44. Events Kategorien Architektur und Baukultur Musik Essen und Trinken Sport Kunst und Ausstellungen Stadtleben Literatur und Vorträge Theater und Tanz Messen und Kongresse Wirtschaft und Wissenschaft Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 45 4.4 Datenschutz rund um die Karlsruhe.App Als Gemeinde trägt die Stadt Karlsruhe eine besondere Verantwortung für die Informationssicherheit und den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger. Durch folgende Regelungen und Vorkehrungen gewährleistet sie, den Umgang mit Daten im Zusammenhang mit der Karlsruhe.App sicher und fair zu gestalten. Datenschutz seitens der Stadt Karlsruhe Bei der Nutzung der Karlsruhe.App werden personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet (EU-Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO, Telemediengesetz TMG, Bundesdatenschutzgesetz BDSG, Landesdatenschutzgesetz Baden- Württemberg LDSG, Rundfunkstaatsvertrag RStV). Die spezifischen Rechte der Nutzenden hinsichtlich Datenhoheit und informationeller Selbstbestimmung sind zudem in den Datenschutzbestimmungen der Stadt Karlsruhe geregelt.19 Um den Bürgerinnen und Bürgern ein besonders hohes Maß an informationeller Selbstbestimmung zu gewähren, bietet die Karlsruhe.App zwei Wege an, sie zu nutzen: „ Sämtliche Leserechte für die Dienste der Karlsruhe.App können völlig anonym und ohne Registrierung genutzt werden. „ Um sich auch aktiv mit Hilfe von Schreibrechten an der Karlsruhe.App zu beteiligen (zum Beispiel bei Umfragen) ist jedoch eine Registrierung erforderlich. Die Verifizierung der Nutzenden erfolgt über einen per SMS versendeten Code. Bei den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten handelt es sich um: „ Name „ Vorname „ Mobilfunknummer „ Optional: E-Mail-Adresse Diese personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des Nutzungsv- ertrages zur Erfüllung des Vertragszweckes (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b EU-DSGVO) gespeichert. Eine Speicherung der IP-Adressen, die beim Aufruf der App verarbeitet werden, erfolgt nicht. Sobald eine Person Ihren Account gelöscht hat, werden spätestens nach sechs Monaten auch die zur Registrierung eingegebenen Daten gelöscht. Sitzungsdaten werden ausschließlich in anonymisierter Form zur Verbesserung der App erhoben. 46 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Datenschutz auf Seite der Technologiepartner Sowohl das Framework der Karlsruhe.App als auch das mit dem Hosting beauftragte Rechenzentrum sind nach dem Standard fair.digital zertifiziert.20 Diese regionale Initiative versteht sich laut eigener Aussage als Gegenbewegung zum „Überwachungskapitalismus“. Drei Prinzipien stehen dabei im Vordergrund: Datenschutz: Zertifizierte Produkte und Dienste setzen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) vollständig und konsequent um. Transparenz: Dateneinstellungen und Kontaktmöglichkeiten sind den Nutzenden transparent ersichtlich. Nutzungsbestimmungen sind leicht verständlich und öffentlich einsehbar. Fairness: Die Hoheit der Nutzenden über ihre personenbezogenen Daten wird respektiert. Es werden möglichst wenige Daten von Nutzenden erhoben (Datensparsamkeit) und nicht ohne Zustimmung weitergegeben. Gehostet wird die Karlsruhe.App im Rechenzentrum TelemaxX mit Sitz in Karlsruhe. Damit ist sichergestellt, dass die Daten in Deutschland verbleiben und niemand, der den Bestimmungen nach europäischem bzw. deutschem Recht nicht unterliegt, potenziellen Zugriff auf diese Daten hat. Das Informationssicherheits-Managementsystem des Rechenzentrums erfüllt zudem die Anforderungen der Norm ISO/IEC 27001:2017.21 Daten im Rahmen künftiger hoheitlicher Dienste Ein Ziel der Karlsruhe.App ist es, künftig auch hoheitliche Dienste (zum Beispiel im Rahmen des Pass- und Meldewesens) anzubieten. Dass die Stadt Karlsruhe als Betreiberin der App fungiert (und nicht etwa ein eigens gegründetes Unternehmen), ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Denn so ist sichergestellt, dass hochsensible Daten ausschließlich bei der Stadtverwaltung verbleiben. Die Technologiepartner der Stadt haben keinen Zugang zu diesen Daten und werden ihn auch künftig nicht erhalten. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 47 4.5 Kommunikation als Schlüsselfaktor Jede App lebt von den Menschen, die sie nutzen. Doch dazu müssen potenzielle Nutzende erst einmal wissen, dass dieses Angebot überhaupt existiert. Für kommunale Apps gilt zudem: Kaum jemand sucht aktiv nach ihnen. Und sie werden weder in den App Stores noch in den Social Media Communities gepusht. Tatsächlich haben viele städtische Apps das Problem, dass sie aufgrund mangelnder Bekanntheit nur geringe Nutzungszahlen verzeichnen. Die Stadt Karlsruhe entschied deshalb schon frühzeitig, die Einführung der Karlsruhe.App mit geeigneten Kommunikationsmaßnahmen zu begleiten – und stellte dafür ein begrenztes Budget zur Verfügung. Bereits während der Entwicklungsphase der App sorgten eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und die Präsenz auf Veranstaltungen dafür, dass das Thema von den lokalen Medien aufgegriffen wurde. Parallel zum Go Live der App ergriff die Stadt zudem gezielte Werbemaßnahmen. 48 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Dezember 2021: Auftakt-Kampagne zum „Soft Launch“ Da die App als Minimal Viable Product (MVP) startete, wurde die Launch- Kampagne bewusst zurückhaltend konzipiert. Sie lud die Bürgerinnen und Bürger dazu ein, die App kennenzulernen und ihre Ideen einzubringen. Die Kommunikationsstrategie setzt dabei auf größtmögliche Effizienz: Statt nach dem „Gießkannenprinzip“ vorzugehen, konzentriert sie sich auf die zielgruppenspezifische Auswahl von Botschaften, Medien, Kanälen und Kommunikationszeitpunkten. Der entsprechende Kommunikationsmix besteht aus einem „Grundrauschen“ im städtischen Alltag und gezielt gesetzten Highlights in Form von (vorwiegend digitalen) Kampagnen sowie Promotion-Aktionen im Rahmen publikumsstarker Stadt-Events. Hier die wichtigsten bisherigen Maßnahmen im Überblick: Motivbeispiel: Kampagne zum Soft-Launch 2021 Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 49 Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Ich bin neu hier Die neue Karlsruhe.App ist da. Mit Kulturangeboten für jung und alt, laut und leise. Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Ich bin neu hier Die neue Karlsruhe.App ist da. Mit persönlichem Marktplatz und Push-Nachrichten. Ich bin neu hier Die neue Karlsruhe.App ist da. Ausprobieren und selbst zusammenstellen! Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Ich bin neu hier Die neue Karlsruhe.App ist da. Mit digitalen Angeboten für jung und alt. Frühjahr 2022: Kampagne „Ich bin neu hier“ Zahlreiche People-Motive adressierten die unterschiedlichsten Zielgruppen und wurde online zielgruppengenau ausgespielt. Motivbeispiele: Kampagne im Frühjahr 2022 50 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Beispiele für kleine Promotion-Maßnahmen im Stadtalltag: Popsockets, Bags, Smartphone-Screen-Cleaner Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 51 Die Karlsruhe.App als „Begleiterin“ im Stadtalltag Januar 2023: Beklebung einer Karlsruher Straßenbahn Durch diese Maßnahme ist die Karlsruhe.App als alltägliche „Begleiterin“ im Karlsruher Stadtbild präsent. 52 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Sommer 2023 Neben einer digitalen Kampagne war die Karlsruhe.App auch auf der Großveranstaltung DAS FEST mit einem Video-Spot und einer großflächigen Bauzaunbeklebung präsent. © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: N ac hn am e | B ild : x yz | Dr uc k: R at ha us dr uc k er ei , R ec yc lin gp ap ie r | S ta nd : M on at Ja h r © S ta dt K ar lsr uh e Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Nur eine von vielen Möglichkeiten Events? Karlsruhe.App © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: N ac hn am e | B ild : x yz | Dr uc k: R at ha us dr uc k er ei , R ec yc lin gp ap ie r | S ta nd : M on at Ja h r © S ta dt K ar lsr uh e Nur eine von vielen Möglichkeiten Kultur? Karlsruhe.App Stadt KarlsruheAmt für Informationstechnik und Digitalisierung © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: N ac hn am e | B ild : x yz | Dr uc k: R at ha us dr uc k er ei , R ec yc lin gp ap ie r | S ta nd : M on at Ja h r © S ta dt K ar lsr uh e Nur eine von vielen Möglichkeiten Was ist los? Karlsruhe.App Stadt KarlsruheAmt für Informationstechnik und Digitalisierung Motivbeispiel: Bauzaunbeklebung im Sommer 2023 Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 53 Motivbeispiel: Lebkuchen und Fahne im Winter 2023 Winter 2023: Karlsruher Weihnachtsmarkt Im Rahmen einer Lebkuchen-Verteilaktion wurden die Besucherinnen und Besucher eingeladen, die App herunterzuladen. 54 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Weitere Events Zusätzlich zu den Promotion-Aktionen auf dem DAS FEST und dem Karlsruher Weihnachtsmarkt nutzte die Stadt auch weitere Veranstaltungen, um die App zu bewerben. Dazu gehörten u.a. die Bunte Nacht der Digitalisierung, das Leichtathletik Indoor Meeting 2022, das Karlsruher InnovationFestival oder die Hausmesse der Stadt Karlsruhe. Einem internationalen Fachpublikum wurde die App unter anderem im Rahmen der Smart Country Convention 2023 in Berlin und dem Smart City Expo World Congress 2023 in Barcelona präsentiert. Motivbeispiel: Animation für das Indoor Meeting 2022 Basismaßnahmen „ Kontinuierliche Pflege der Landing Page auf www.karlsruhe.de „ Blogbeiträge (zum Beispiel auf dem Portal karlsruhe.digital) „ Pressearbeit und Content-Packages „ Allgemeine und zielgruppenspezifische Flyer „ Anzeigen in städtischen Medien „ City Cards (ausgelegt in der Karlsruher Gastronomie) „ Gewinnspiele (zum Beispiel in Kooperation mit dem Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe) „ … Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 55 Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Karlsruhe.App Deine Stadt. Immer dabei. Motivbeispiel: Anzeige in städtischen Medien 56 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Motivbeispiel: Facebook-Anzeige Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 57 Motivbeispiele: Social-Media-Beiträge Events, Events, Events ... Was ist los in unserer Stadt? Mit dem Veranstaltungs- kalender („Events“) sind Sie immer auf dem Laufenden. Kunst und Kultur, Sport, Wirtschaft und Wissenschaft, Messen und Kongresse, Stadt- leben und vieles mehr: Auch hier bestimmen Sie, über welche Termine Sie die App informieren soll. Unser Tipp: Unter der Kategorie „Stadtleben“ informieren wir Sie laufend über aktuelle Termine, die den Alltag in Karlsruhe abwechslungsreicher, bunter und lebenswerter machen. Ihre Wünsche sind gefragt Die Karlsruhe.App lebt von den Menschen, die sie nutzen. Geben Sie uns Feedback, teilen Sie Ihre Ideen mit uns – und helfen Sie mit, die Karlsruhe.App laufend weiterzuentwickeln! Einfach die Feedback-Funktion in der App nutzen. Ihre Daten sind sicher. Sie bleiben unberührt in einem Karlsruher Rechenzentrum und werden weder für andere Zwecke verwendet noch weiterverkauft. Mehr dazu finden Sie unter www.karlsruhe.de/datenschutz Jetzt en tdecken : Ihr digita ler Begle iter für den S tart in Ih rer neuen S tadt Karlsruhe.App: Jetzt kostenlos herunterladen und auf Entdeckungs- reise gehen karlsruheapp@karlsruhe.de Für Android-Geräte Für iOS-Geräte Mehr Informationen über die Karlsruhe.App finden Sie unter www.karlsruhe.app Aperol Spritz1 Orangen-schnitz 9 cl Prosecco Eiswürfel 6 cl Aperol 3 cl Sodawasser Mojito 250 ml Sodawasser 4 Blätter Minze 2–4 TL weißer Rohrzucker 1 Limette 10 cl weißer Rum Eiswürfel 58 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe „Ganz nach deinem Geschmack: die Karlsruhe.App“: City Cards zum Mitnehmen in der Karlsruher Gastronomie Beispiel: Flyer im Smartphone-Format Marketing-Workshops Im Rahmen eines Herbst-Workshops werden einmal jährlich die Erreichung der Kommunikationsziele überprüft, die Kommunikationsstrategie weiterentwickelt und die Maßnahmen für das kommende Jahr geplant. Auswirkungen und Bewertung der Kommunikationsmaßnahmen Der Start der Karlsruhe.App als Minimal Viable Product (vgl. Kap. 3.2) sorgte dafür, dass die Reaktion in den Medien anfangs eher verhalten war. Im Zuge der Kommunikationsmaßnahmen des Jahres 2022 war zu beobachten, wie sich dieses Stimmungsbild Schritt für Schritt zum Positiven wandelte. Gerade die Highlight-Aktionen (Kampagnen, Event-Promotions, Straßenbahnbeklebung) haben regelmäßig einen nachweisbaren Anstieg der Downloads zur Folge. Lag die Download-Quote nach der Einführungsphase im Frühjahr 2022 noch bei rund 3.000, stieg sie bis Ende 2023 auf über 15.000 an. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 59 60 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe 5. Zwischenfazit und Ausblick Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 61 Die Erfahrungen in den ersten beiden Jahren der Karlsruhe.App haben gezeigt: Kommunikation und Information sind elementare Schlüssel, damit eine kommunale Bürger-App die nötige Aufmerksamkeit erhält, um sich auf Basis des User-Feedbacks weiterentwickeln zu können. Ein wichtiger Lernschritt war dabei, das neue Produkt verständlich zu vermitteln. Sowohl den Nutzenden als auch den Drittanbietenden half die Kommunikation des Plattformcharakters entscheidend dabei, das Prinzip der Karlsruhe.App zu verstehen. Seit dem Go Live zeigte sich auch, dass sich die entgeltpflichtigen Angebote gemeinnütziger Dritter aufrechnen lassen. Auf diese Weise können gemeinnützige Organisationen und Vereine ihre Angebote kostenfrei in der Karlsruhe.App platzieren. So entstehen zusätzliche Spielräume zur Gestaltung der gemeinwohlorientierten Aspekte der App. Eine weitere Erkenntnis: Ein auf kontinuierliche Weiterentwicklung angelegtes Projekt benötigt eine gewisse „Inkubationszeit“, um seine Eigendynamik entfalten zu können. Besonders seit dem Jahr 2023 ist zu beobachten, wie die App nun mehr und mehr an Fahrt aufnimmt. Die Download-Zahlen steigen deutlicher an – und Content-Anbietende kommen zunehmend aus eigenen Stücken auf die Stadt Karlsruhe zu. 62 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe Neue Zielgruppen – neue Angebote Bereits 2023 zielten eine Reihe von Maßnahmen darauf ab, neben älteren Bürgerinnen und Bürgern sowie Nutzenden mit Familie, besonders jüngere Zielgruppen zu erreichen. Dieser Weg wird auch künftig weiterverfolgt: Um Studierende und Azubis für die App zu gewinnen, ist derzeit geplant, sie unter anderem mit zielgruppengerechten Bewegtbild-Inhalten zu bewerben. Zudem nutzt die Stadt verstärkt Kooperationen (zum Beispiel mit dem Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe), um bestimmte Bevölkerungsgruppen noch besser zu erreichen. Gezielte Maßnahmen werden sich auch an Neubürgerinnen und Neubürger wenden. Denn die App bietet ihnen einen idealen Einstieg, um sich in ihrer neuen Heimat zurechtzufinden und die zahlreichen Möglichkeiten des städtischen Lebens in Karlsruhe zu entdecken. Als weitere wichtige Zielgruppe wurden die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung identifiziert. Einerseits können sie in ihrem persönlichen Umfeld als überzeugende Multiplikatoren wirken. Zum anderen werden bestimmte Weiterentwicklungen der App auch ihnen spezifischen Nutzen bieten. Aktuell in Entwicklung etwa ist die Einrichtung geschlossener Channels mit Chat-Funktion für bestimmte Bereiche der Stadtverwaltung. Ziel dabei ist es, den Mitarbeitenden als geschützte und sichere Kommunikationsalternative zu kommerziellen Chat-Angeboten wie WhatsApp oder Telegram zu dienen. Ungeachtet dieser spezifischen Zielgruppensegmente arbeitet das Team weiterhin daran, laufend Bürgerwünsche zu berücksichtigen, Optimierungen zu veranlassen, neue Services anzustoßen und zusätzliche Anbietende zu gewinnen, um auf diese Weise das kontinuierliche Wachstum der App zu fördern. Ein Bereich eignet sich dabei besonders, um die Stärken eines digitalen und mobilen Mediums auszuspielen: Bereits in einigen Fällen hatte sich gezeigt, dass die App gute Voraussetzungen bietet, um Menschen im Fall von Krisenereignissen reaktionsschnell und – anders als auf vielen Kanälen der sozialen Medien – zuverlässig zu informieren. Ein maßgebliches perspektivisches Ziel ist es schließlich, hoheitliche Dienste der Stadt über die App anzubieten. Sobald dies datenschutzrechtlich verlässlich geregelt ist und die entsprechenden Prozesse stehen, wird die Karlsruhe.App hoheitliche Leistungen in ihr Portfolio mit aufnehmen. Eines der Kampagnenmotive zum Launch der Karlsruhe.App zeigte ein frisch geschlüpftes Küken. Dieses Küken ist inzwischen „flügge“ geworden. Schon um einiges gewachsen macht sich die App nun weiter auf den Weg, um ihrem Ziel Schritt für Schritt näher zu kommen: den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Karlsruhe als eine neue Form der digitalen Daseinsfürsorge zur Seite zu stehen. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 63 64 | Ein Whitepaper der Stadt Karlsruhe 6. Endnoten Amt für Informationstechnik und Digitalisierung | 65 1 § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO). 2 Vgl. https://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/aufgaben-kommunen 3 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/633698/umfrage/anteil-der-mobilen- internetnutzer-in-deutschland 4 Ebd. 5 Vgl. etwa: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: Smart City – die Stadt der Zukunft. Technologie in der nachhaltigen Stadtentwicklung. In: https://www.lpb-bw.de/ smart-city#c56712 (Letzte Aktualisierung: 2022). 6 Stadt Karlsruhe. Amt für Informationstechnik und Digitalisierung: Digitalstrategie der Stadt Karlsruhe. Das Update für die moderne Stadtverwaltung. Karlsruhe 2021. 7 Ebd., S. 6. 8 Vgl. das Strategiepapier „Tel Aviv – The Smart City“ (o.O., o.J.), S. 16. Download via https:// politicsfortomorrow.notion.site/Tel-Aviv-Smart-City-cece3c6334e44a6dace56eedea8cfb7c 9 Markus Losert: Digitale Stadtverwaltung Karlsruhe. Karlsruhe 2019 (Präsentation). Download via https://www.zu.de/institute/togi/assets/pdf/Digitales-Karlsruhe-2019.pdf 10 Vgl. Ralf Trunko: digital@KA – Mein einfacher Zugang zu den digitalen Diensten in unserer Stadt. (o.O., o.J.) https://www.de.digital/DIGITAL/Redaktion/DE/Stadt.Land.Digital/Beitraege/ WettbewerbStadtLandDigital/digital-at-ka-mein-einfacher-zugang-zu-den-digitalen-diensten- in-unserer-stadt.html 11 Das Feature „Single Sign-on” ließ sich bislang aufgrund von Vorbehalten des Landes Baden- Württemberg nicht realisieren. Mehr dazu unter Kap. 3.4. 12 Vgl. https://beteiligung.karlsruhe.de/content/bbv/details/68/phase/ 13 Kira Tschierschke, Freelance UX Strategy und User Research. 14 Vgl. zum Beispiel https://agilemanifesto.org/iso/de/manifesto.html 15 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI-Standard 100-1: Bonn 2008. S. 17. 16 § 77 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO). 17 https://www.we.network/ 18 Mehr dazu unter: https://www.cncf.io/projects/kubernetes/ 19 https://www.karlsruhe.de/datenschutz 20 Vgl.: https://fair.digital/siegel; https://www.we.network; https://www.telemaxx.de/ueber- telemaxx/partner/fairdigital 21 Vgl.: https://www.telemaxx.de/rechenzentrum/sicherheit/zertifizierungen. Der Geltungsbereich der Zertfizierung umfasst die „Dienstleistung Housing“ in den TelemaxX Rechenzentren IPC 1, IPC 3, IPC 4 und IPC 5.
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTQ5NjgxOTIsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAxX1N0YWR0X1JhdGhhdXMvMDExX1NvX2lzdF9LYXJsc3J1aGUvRGlnaXRhbF9fX1NtYXJ0L0thcmxzcnVoZS5BcHAvMjAyNDA0MTZfa2FybHNydWhlX2FwcF93aGl0ZXBhcGVyX2RlLnBkZiIsInBhZ2UiOjYwNTZ9.NMokN2jDbk7dgvVEz8fuQZst1cOIF8dCws9s8GidqNY/20240416_karlsruhe_app_whitepaper_de.pdf
Titel Untertitel Hier kann eine Kurzinformation stehen, die den Titel aussagekräftig beschreibt. City of Karlsruhe Office for Information Technology and Digitization Karlsruhe.App Your city. Always with you. The digital and mobile platform for life in the city 2 | A white paper from the City of Karlsruhe Imprint Copyright City of Karlsruhe Responsible for correctness, function, application, supplementation, quality control, implementation and further development: Office for Information Technology and Digitization karlsruheapp@karlsruhe.de Editorial office: vision11 Layout: Wagnerwagner Status April 2024 Office for Information Technology and Digitization | 3 Foreword City apps are nothing new in Germany. However, they are usually limited to specific services (e.g. local public transport) or closely based on a municipal website. The Karlsruhe.App is different. It combines many of the city’s own digital services with a whole range of city-related services from third- party providers on a central platform. This makes it the first of its kind in Germany. But why create a municipal citizen app at all? How does one launch such a project? How can citizens’ wishes be taken into account? What specific obstacles does a city have to overcome to operate such an app? How can citizens’ data be handled responsibly? What role does communication play in all of this? And what are the (preliminary) results? A good two years after the launch of the Karlsruhe.App, it is time to take stock. Based on questions like those listed above, we want to invite our colleagues on an exciting journey, share our experiences and offer suggestions for a dialogue on the challenges of public digitization projects. Media representatives and interested members of the public are also cordially invited to take an in-depth look behind the scenes of a pioneering project for our city. “ The Karlsruhe.App is the ideal platform to get an overview of all the city’s mobile services. The app also acts as a direct line to users. In this way, we can make citizens’ digitization requirements visible to the city administration and strategically drive the transformation towards more mobile services.” “ I use the Karlsruhe.App so I always know what’s going on in the city! Especially when it comes to events and news. I even knew that I couldn’t walk through the Palace Gardens for the KSC match because of the toad migration.” Nora Kaiber, Head of Strategy and Smart City City of Karlsruhe | Office for Information Technology and Digitization A user of the Karlsruhe.App (who wished to remain anonymous) 4 | A white paper from the City of Karlsruhe Office for Information Technology and Digitization | 5 Contents 1. Background 1.1 Why a municipal citizen app? 1.2 Karlsruhe and the smart city concept 2. From vision to reality: the development phase 2.1 Status quo before the introduction of the Karlsruhe.App 2.2 Tel Aviv and the birth of an idea 2.3 The digital@KA project 2.4 Public participation during development 3. Launch and ongoing development 3.1 Finding a name: the basis for citizen-centred communication 3.2 Launch as a minimal viable product 3.3 Further development based on citizen feedback 3.4 Special challenges in the realization of a city app 4. The Karlsruhe.App in detail 4.1 Basic concept and features 4.2 Structure and contents 4.3 Technical background 4.4 Karlsruhe.App data protection aspects 4.5 Communication as a key factor 5. Interim conclusion and outlook 6. Endnotes 6 7 9 12 13 14 14 18 22 23 24 25 26 30 31 35 44 45 47 60 64 6 | A white paper from the City of Karlsruhe 1. Background 1.1 Why a municipal citizen app? 1.2 Karlsruhe and the smart city concept 7 9 Office for Information Technology and Digitization | 7 1.1 Why a municipal citizen app? Local self-government law in the Federal Republic of Germany stipulates that a municipality has the duty to look after the welfare of its citizens. In Baden-Württemberg, this obligation is defined in the municipal code, for example: “The municipality shall create the public facilities necessary for the economic, social and cultural well-being of its residents within the limits of its capacity. According to the same principles, residents are entitled to use the municipality’s communal facilities in line with applicable law. (...)”¹ However, there is no long-term definition of the specific scope of these tasks. For example, changing expectations of government, technological developments and many other factors may affect the nature and scope of these obligations.² 8 | A white paper from the City of Karlsruhe Citizen needs evolve Indeed, people’s information behaviour and media use, and therefore their expectations related to information and service provision, have been undergoing profound changes for decades. The digital transformation has led to city administrations having an online presence offering information, contact options and (to a limited extent so far) digital services. Many of these services have been offered on websites designed to be viewed primarily on desktop computers or laptops. But the smartphone revolution has radically changed people’s browsing habits. While in 2015 the proportion of mobile internet users in Germany was still at 54 per cent, by 2022 it had reached 84 per cent.³ Share of mobile internet users in Germany. Source: Statista 20234 The introduction of a municipal citizen app can therefore be seen as a contemporary measure taken by a municipality to fulfil its tasks in the face of changing needs and behaviours on the part of its citizens. Projects in this area are closely linked to the concept of a “smart city”. An te il de r I nt er ne tn ut ze r 0% 20% 40% 60% 80% 100% 20162015 2017 2018 2019 2020 2021 2022 84% 82%80% 74% 68% 64% 54% 59% Sh ar e of m ob ile in te rn et u se rs Office for Information Technology and Digitization | 9 1.2 Karlsruhe and the smart city concept There is as yet no single definition of a smart city. However, in very simple terms, it can be understood to refer to urban development strategies that aim to leverage connectivity to improve people’s quality of life and ensure more efficient use of resources.5 As a strong digital location, the City of Karlsruhe committed itself very early on to driving development in this area. Office for Information Technology and Digitization In a key step, the City of Karlsruhe established an Office for Information Technology and Digitization in 2017. At the time, it was one of the first of its kind in Germany. Its main task is to combine previously centralized and decentralized IT functions and responsibilities and to make better use of the opportunities offered by digitization. The office is responsible for the following areas: „ Strategy and smart city „ Centralized system and network operation „ E-Government „ Open Government/Open Data „ IT organization „ Centralized IT project management „ Centralized IT purchasing „ IT compliance and information security „ Service and support 10 | A white paper from the City of Karlsruhe Digital strategy of the City of Karlsruhe In order to provide a structured framework for the digitalization of the city administration and to continuously support the transformation with specific measures and goals, the city also developed a digital strategy for its administration.6 Its key points are summarized in a 10-point plan to ensure the most specific and practical approach possible: 1. Support for modern and mobile IT-based work 2. Expansion of the municipal fibre optic network including WLAN 3. Creation of administrative processes with maximum IT integration 4. Introduction of electronic filing and associated workflows 5. Modern, multi-channel citizen services (Online Access Act) 6. Development of an Open Government culture with optimized data management 7. Creation of the Karlsruhe.App 8. Optimization of the IT organization 9. Structured monitoring of the transformation processes in the administration 10. Collaborations at city, state, federal government and international level7 Office for Information Technology and Digitization | 11 Local and international networking Networking is an important factor in actively shaping digitization. This goes beyond mere technology aspects: at the local level, for example, the karlsruhe.digital initiative brings together IT expertise from science, business, culture and administration in order to jointly set the course for the future. The City of Karlsruhe actively supports the network as a central and collaborative partner. On an international level, Karlsruhe has since 2020 been the only German city among the “Pioneer Cities” of the World Economic Forum’s G20 Smart City Alliance. Together with other Pioneer Cities, the Office for Information Technology and Digitization is working to establish guidelines for the smart cities of the future. Institutional anchoring, strategic orientation, networked expertise: this framework provides the prerequisites for launching and successfully implementing digital projects such as a municipal citizen app. 12 | A white paper from the City of Karlsruhe 2. From vision to reality: the development phase 2.1 Status quo before the introduction of the Karlsruhe.App 2.2 Tel Aviv and the birth of an idea 2.3 The digital@KA project 2.4 Public participation during development 13 14 14 18 Office for Information Technology and Digitization | 13 2.1 Status quo before the introduction of the Karlsruhe.App Prior to December 2020, anyone in Karlsruhe who wanted to use their smartphone to find out about city matters or take advantage of municipal services was confronted with a confusing patchwork of different offerings. These included the city services available via the mobile internet, such as the website of the City of Karlsruhe, but also a whole range of specific apps and web services – for example, the daycare centre portal, the “Karlsruhe barrierefrei” app, KA-Feedback, KVV.regiomove, the Käppsele app from Stadtwerke Karlsruhe and many more. In addition, a large number of individual city-related services were available from non-city providers. However, citizens had to specifically search for these offerings in the app stores. Communication measures to promote these at times isolated individual services would have had to be taken for each one separately – and might have been ineffective due to the small budgets involved. In addition, the city’s “classic” digital services (such as the www.karlsruhe.de website) were primarily designed for use on desktop or laptop computers. 14 | A white paper from the City of Karlsruhe 2.2 Tel Aviv and the birth of an idea Tel Aviv-Jaffa is internationally recognized as a pioneer in terms of municipal digitalization.8 In 2017, a delegation from the City of Karlsruhe visited the metropolis to get a first-hand impression of this development. Among other things, the delegation learned about the city’s Digi-Tel Resident’s Card programme and the associated digital services. As part of this development, the Tel Aviv city administration had established a wide-ranging digital information channel for citizens, enabling it to deliver personalized content. The vision behind this digital service inspired the delegates: a municipality that provides continuous digital and mobile support to its citizens. This gave rise to the idea of a municipal citizen app for the city of Karlsruhe. 2.3 The digital@KA project The basic concept for the future citizen app was developed in 2017/2018 under the working title “digital@KA”. The guiding principle at that time was: “Our digital Karlsruhe: the platform that connects the analogue and digital worlds in our city”.9 The general goal of the project was to establish the app as a permanent interface between the analogue and digital worlds for people, companies and the public administration in Karlsruhe. Office for Information Technology and Digitization | 15 Protecting the city’s investment was also important – if the city spent money developing apps and other services that no one would know about or use, the investment would be wasted. Another key factor for the future app was its conception as a platform: its purpose was to provide innovative concepts and methods of digitalization to enable better communication and interaction between the people of Karlsruhe, local businesses and the city – digitalization in the service of the people of Karlsruhe. E-government technologies, only used in rather rudimentary form to date, were to be complemented by new types of digital services in all areas of life (e.g. mobility, energy supply, trade, education, participation, culture, etc.) in order to achieve greater utilization and clear added value. Other related objectives were: „ Linkage to “Service-BW” (the digital service portal of the state of Baden-Württemberg) for seamless integration into the overarching e-government processes in Baden-Württemberg „ The formulation of fair and transparent terms of use in the light of the then new General Data Protection Regulation and ensuring the highest IT standards in terms of data security and data ownership are met „ Further intensification of cooperation between IT players in Karlsruhe „ Integration of Karlsruhe’s IT strengths into the state’s digital@bw digitalization strategy „ The subsequent transfer of the knowledge gained during the project to the Karlsruhe technology region and other municipalities in Baden- Württemberg 16 | A white paper from the City of Karlsruhe Here is an overview of the added value envisaged for citizens at the time10: „ Overview of all mobile services related to the city „ Centralized access with single sign-on (SSO) via an app11 „ Easy-to-use, customizable app „ GDPR-compliant and with the highest IT security standards „ Potential additional use of the services of the state of Baden- Württemberg’s Service-BW „ Support for the local economy, e.g. by informing specific target groups of specific offers (based on users’ personal preferences) „ Supporting IT start-ups by enabling them to register newly developed apps on the platform and have them tested by “real” users for a limited period of time (use of the platform as an app incubator) The digital@KA project was recognized as eligible for funding by the Ministry of the Interior, Digitalisation and Migration of the state of Baden- Württemberg as part of the “Digitale Zukunftskommune@bw” grant programme and was supported with 880,000 euros. The application was submitted on 21 December 2017, and the grant notification was received on 3 May 2018. Office for Information Technology and Digitization | 17 Project partner Role/function City of Karlsruhe | Office for Information Technology and Digitization Project planning, project coordination, communication, requirements analysis, development of the overall strategy and implementation concept, organizing app tests with end users, development of the operator concept, development of the marketing concept FZI Research Centre for Information Technology Conception of infrastructure and interfaces, integration of selected external data sources and third-party systems, implementation of data protection requirements, data protection impact assessment CyberForum e. V. Development of the business model CAS Software AG Conception and implementation of technical app development, realization and integration of in-app services YellowMap AG Conception and implementation of technical app development, integration of map solutions We Local World AG Conception and implementation of technical app development, realization and integration of in-app services ISB AG Development of the data hub In 2019, digital@KA was awarded first place in the “Best digitization project in cities and regions” category of the e-government competition. The project was developed by a consortium including representatives from Karlsruhe’s science and business communities as well as the city administration: 18 | A white paper from the City of Karlsruhe 2.4 Public participation during development A key requirement of the project was that the future app should be based on people’s actual needs and wishes. In the spirit of an “open innovation” approach, end users were actively involved both at the start of the project when the requirements were being determined, and later on during functional and usability testing of the app. The feedback received was used to adapt and optimize the relevant interim results so as to better match citizens’ needs. Citizen survey to determine requirements The City of Karlsruhe conducted its first citizen survey for this project at an early stage. This survey took place from 11 October to 31 November 2019, via an online questionnaire. It was designed to identify citizens’ needs, suggestions and ideas for the future citizen app.12 The analysis of 762 questionnaires in January 2020 showed, among other things: „ Mobility and citizen services were considered “very important” areas by most respondents „ Security, data protection and single sign-on (SSO) were also important to respondents „ Respondents also wanted the app to provide more local connections and sufficient information on citizen participation processes „ On the other hand, complex decision-making processes via the app were not relevant to respondents Another insight gained was that existing city apps that covered some of these needs were not very well known. Office for Information Technology and Digitization | 19 Sample evaluation of the 2019 citizens’ survey: “Which of the following topic areas are ‘very important’ to you?” Source: City of Karlsruhe M ob ili tä t Bü rg er di en st e Ku ltu r Lo ka le In fo rm at io ne n Fr ei ze it/ N ac ht le be n Bü rg er be te ili gu ng Lo ka le N ac hr ich te n Ve ra ns ta ltu ng en Sp or t St ad tfü hr un ge n Se he ns w ür di gk ei te n G as tro no m ie Ve re in sle be n Ei nk au fe n 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 100% Proof of technical feasibility Version 0.1 of the app was used to demonstrate technical feasibility and was therefore only tested by project staff. The focus of the project at this stage was on the software development kit (SDK) created in order to integrate other apps as in-app features, an interface for integrating external services, and communication between different in-app features as part of a use case. Both the technical feasibility and the usability of the SDK and the interface were demonstrated in this context. Sh op pi ng Cl ub s an d as so ci at io ns Fo od a nd d rin k G ui de d to ur s/ sig ht se ei ng Sp or ts Ev en ts Lo ca l n ew s Ci tiz en p ar tic ip at io n Le isu re /n ig ht lif e Lo ca l i nf or m at io n Cu ltu re Ci tiz en s er vi ce s M ob ili ty 20 | A white paper from the City of Karlsruhe First usability test by municipal staff The usability test of version 0.2 was conducted in March 2020 by employees of the city administration. At this point, it became clear that the administration did not have sufficient expertise to carry out such tests. It was therefore decided to outsource the further development and implementation of the test concept. Qualitative usability test by citizens When completing the questionnaire for the 2019 citizen survey, interested citizens also had the opportunity to volunteer as testers. From a total of 160 interested citizens, 10 were selected as intensive testers. The corresponding test of version 0.3 took place in October 2020. The testers worked intensively with the app for 60 minutes. They were then asked about their impressions in a qualitative interview. The remaining 150 people were able to provide feedback by completing a detailed questionnaire. The results of the usability test included the following: „ The app was particularly praised for its clear structure and design, as well as its search and filter options. „ The respondents saw potential for improvement in terms of the general concept of the app, the information on the embedded apps and the limited range of digital city services. Office for Information Technology and Digitization | 21 Example of the results of the 2020 usability test. Source: Kira Tschierschke13 The abbreviation SSO stands for “single sign-on” – i.e. the ability to use all services within the app by registering once. Top Strengths Top Weaknesses Top Requests All city services in a single app Concept of umbrealla app not self-explanatory Integration in existing ecosystem (calender entry, …) City services create the greatest added value for testers Language (icons, terms) not self- explanatory SSO: Transfer of profile data in apps (dates, tickets, …) Clear structure and design App concept not optimized for real user journeys (travel planning, user redirection, …) Contextual search with autocomplete Search and filter functions (Dis)satisfaction with external services impacts app (especially for city services) Personalization both automatic, based on use, and manual Personalization functions Missing communication on user journey (redirection to website) Information on city topics outside of the relevant apps (e.g. ZKM overview page without app) The results of the test and further feedback from users were analysed for feasibility and integrated into subsequent versions of the app. However, citizen involvement was not limited to the development phase: since the app’s launch, users have been invited to submit their requests, criticisms and ideas via the app’s feedback function and the landing page at www.karlsruhe.app. Many people have taken advantage of this – and the feedback from citizens is an important driver for the ongoing development of the app. (More on this in chapter 3.3) 22 | A white paper from the City of Karlsruhe 3. Launch and ongoing development 3.1 Finding a name: the basis for citizen- centred communication 3.2 Launch as a minimum viable product 3.3 Further development based on citizen feedback 3.4 Special challenges in the realization of a city app 23 24 25 26 Office for Information Technology and Digitization | 23 3.1 Finding a name: the basis for citizen-centred communication The project leaders soon realized that the working title “digital@KA” was too technical, too complex and not self-explanatory enough for a citizen-oriented app. It was often confused with the local karlsruhe.digital initiative. Before the official launch of the app, it was therefore necessary to find a simple and easy-to-understand name for it. In the end, the city chose the clearest, most concrete and most accessible option: Karlsruhe.App. This name was supplemented by the claim „Deine Stadt. Immer dabei“. “Your city. Always with you.”) This laid the foundation for simple and low-key communication of the app. (More on the communication of the Karlsruhe.App in chapter 4.5). 24 | A white paper from the City of Karlsruhe 3.2 Launch as a minimum viable product IIn December 2021, the time had finally come: the Karlsruhe.App was released and immediately available for download in app stores. The app was deliberately launched as a minimum viable product. The purpose of this basic version was to get feedback from users as quickly as possible, to ensure that further development was closely and consistently aligned with citizens’ actual needs. The launch version of the app contained an initial selection of applications with digital services from the city and a series of information channels. These channels were designed to showcase the app’s capabilities, whet people’s appetite for more and, most importantly, invite citizens to get involved. After all, the idea was that the app should be developed not just for people, but in consultation with them. However, launching the app as a minimum viable product also created misunderstandings among some users and the media who saw it not as a starting point for further development, but as a finished product. However, PR statements and rapid, tangible improvements in the app’s performance ensured that this perception changed during the early stages. Office for Information Technology and Digitization | 25 3.3 Further development based on citizen feedback Product management was guided by Agile principles in the continuous improvement of the app. The key was (and is) the use of an iterative approach: instead of defining all aspects of a product at an early stage of the project and completing it accordingly, people start with a preliminary result (such as a minimum viable product). By involving users, obtaining their feedback and analysing user acceptance, it is then possible to specify the product step by step in iterative cycles to ensure that it meets people’s real needs. Agile project management: the Plan-Do-Check-Act (PDCA) cycle for continuous improvement. Source: Federal Office for Security and Information Technology15 Planning and design („Plan“) Implementation („Do“) Performance review, Monitoring of achievements („Check“) Improvement, optimization („Act“) 26 | A white paper from the City of Karlsruhe To this end, a feedback function was prominently placed on the home page of the app. This was (and still is) used a lot. In the first year alone, 16 new apps (“add-ins”), 21 new channels and numerous new features were added. Many of these were the result of user suggestions. Perhaps the most important innovation was the introduction of a completely new section: the digital events calendar (“Events”), which went live in April 2022. This was something that citizens had asked for. Because of the shared digital platform and its capabilities, the app project also provided (and continues to provide) an impetus for cross-departmental collaboration within the city government. Examples of this include the creation of a closed channel as part of the City of Karlsruhe’s “Hausmesse” in-house exhibition or the “Sportkompass” developed jointly with the Office for Real Estate. The latter enables interested residents to use an interactive map to discover all the sports facilities, sports clubs and types of sport that are available in their neighbourhood. The momentum of the first year continued unabated in 2023. Among new developments that deserve special mention are the neighbourhood associations, which are increasingly represented in the app with their own channels, and the presence of citizens’ initiatives such as the “Klimabündnis Karlsruhe” climate initiative. With 36 channels, 34 add-ins (as of the end of 2023) and a continuously growing calendar of events, the Karlsruhe.App increasingly reflects the diversity of the city and its residents. For future developments see Outlook (chapter 5). 3.4 Special challenges in the realization of a city app When a company develops an app, it can basically do what it wants, as long as its plans comply with the law (and are technically feasible). A local authority, on the other hand, also has to comply with constraints imposed by administrative law, administrative procedures and the political environment – things that are completely irrelevant to businesses. Here are a few examples of the special challenges that those responsible faced (and still face) during the development, operation and continuous improvement of the Karlsruhe.App: Office for Information Technology and Digitization | 27 Integration of third-party providers: the app as a “virtual public institution” One of the aims of the Karlsruhe.App project was to provide a digital platform for third-party providers such as clubs, associations, companies and IT start-ups. However, during the project planning phase, there was still no basis in administrative law for concluding contracts or regulating fees, for example. Administrative experts and lawyers from the City of Karlsruhe did pioneering work in this area. They took their cue from analogue models such as the city’s Christmas Market. The solution: as a “digital public institution” in the sense of the Baden-Württemberg Municipal Code (Section 10 (2)), the app now creates a virtual space for information offerings and digital services provided by the City of Karlsruhe and companies associated with it, as well as state and private organizations and companies. The principle: the City of Karlsruhe defines access criteria, terms of service and fees, provides a virtual space and creates visibility. And in accordance with the conditions defined in the terms of service (and the technical possibilities), third-party providers can now use and design this virtual space in a personalized way. 28 | A white paper from the City of Karlsruhe Legal limits: the single sign-on example However, for some of the app’s key requirements no solution has been found to date. For example, a single sign-on (SSO) function was originally planned as an important added value for the Karlsruhe.App. All services on the platform were to be available to users after a one-time registration. However, the state of Baden-Württemberg had concerns about this in terms of data protection and information security. An SSO function can now only be introduced once the data protection situation has been clarified at state level. Dependence on higher authorities The SSO example shows that, despite the principle of subsidiarity, a municipality is dependent on higher authorities. For issues that need to be regulated at state or federal level, or for digital government services that fall within the purview of the state or federal government, the local authority has to wait until political decisions and legislation at the relevant level have been finalized. Even for services that are actually the responsibility of the local authority, it may make sense to keep an eye on the legislative situation at state or federal level: if solutions to certain problems are currently being worked on there, it is not advisable to go it alone – and risk being forced to make costly adjustments later on. Decision-making within the municipal framework The operator of the Karlsruhe.App is the City of Karlsruhe, which has a duty to serve its citizens. This means that certain decisions – e.g. on provider contracts – cannot simply be taken unilaterally. They must be democratically legitimized and have a majority in the city council. Office for Information Technology and Digitization | 29 Special duties of a municipality Local authorities work in the public interest and are obliged to act in accordance with the law (e.g. with regard to data protection). Unlike other platforms, the Karlsruhe.App cannot finance itself through advertising, for example. This also has an impact on the reach of the digital services. It means that the focus cannot be on reaching all Karlsruhe residents with all of the app’s offerings. Rather, it is about digitizing processes – and addressing the most relevant target groups for each offer. Limited budgetary room for manoeuvre Local authorities are legally obliged to manage their budgets economically and efficiently.16 Of course, this also applies to the Karlsruhe.App. While the development of the app was subsidized by a project of the state of Baden-Württemberg, since its launch it has had to make do with a very limited budget. Among other things, this means that all management, organizational, communication, coordination and approval tasks are in the hands of a single full-time employee. Compared to conventional apps, the development and operation of a municipal citizen app is therefore subject to very special conditions. But what are the (preliminary) results? 30 | A white paper from the City of Karlsruhe 4. The Karlsruhe.App in detail 4.1 Basic concept and features 4.2 Structure and contents 4.3 Technical background 4.4 Karlsruhe.App data protection aspects 4.5 Communication as a key factor 31 35 44 45 47 , r Office for Information Technology and Digitization | 31 4.1 Basic concept and features The basic concept of the Karlsruhe.App rests on four pillars: 1. Its conception as a platform and digital “umbrella” for services of urban and peri-urban providers 2. The central requirement to create benefits for as many citizens as possible 3. The ability to select content according to individual preferences 4. Its contribution to democratic participation 32 | A white paper from the City of Karlsruhe Platform principle Urban and city-related topics, offers and services are so diverse and require such specific expertise that it would be difficult for a single content provider to cover them all in one app. However, at the time the Karlsruhe. App was launched, a wide range of municipal apps and city-related apps were already in existence. These did not need to be “reinvented” at great expense for a new, comprehensive app. In addition, a city is not a monolith but characterized above all by its diversity ... These insights led to the early decision that the Karlsruhe.App should be developed according to the platform concept. Hence it now bundles and channels numerous city-related services, offers, information channels and event data. As the app’s operator, the City of Karlsruhe curates the providers with a focus on the public good, provides the technical framework and a standardized user interface, coordinates the relevant projects and uses communication measures to give the app the necessary reach. The technical implementation is in the hands of the city’s technology partner, CAS Software AG. Office for Information Technology and Digitization | 33 Inclusivity A city exists for all its citizens. The same naturally applies to a city app. This means first of all that it must be accessible to as many smartphone owners as possible. The app is designed for both the Android and iOS operating systems and is available for download in the App Store and on Google Play. It also runs on older versions of these operating systems (Android 6.0 or higher, iOS 12.4 or higher). The structure, design and usability of the app are correspondingly simple, clear and user-friendly. Above all, the content is designed to provide added value in everyday life for people with a wide range of needs and interests. Finally, the app is a way for the city administration to connect with citizens who do not primarily get their information from traditional media. For those for whom this is still too high a hurdle, the city of course continues to offer analogue or PC-based information and dialogue opportunities, for example in the form of the regularly published city newspaper “StadtZeitung” and the city website www.karlsruhe.de. 34 | A white paper from the City of Karlsruhe Individualization An app for everyone – without having to register. But not everyone is interested in everything! The wide range of content available means that users need to be able to define personal preferences. This is why they can use filter functions to customize the content of all sections of the app according to their personal interests. As a result, no two Karlsruhe.Apps installed on smartphones are exactly the same. Digital democracy in practice Another key aim of the app is to leverage content to promote democratic participation: in the city channels and add-ins as well as in the channels of the individual city districts, citizens can quickly find transparent and up- to-date information on decision-making processes and municipal activities. Numerous associations and initiatives also find a platform here to present their positions. The presence of independent media such as the Badische Neueste Nachrichten or the city magazine INKA also enables people to form their own opinions on the issues of the day. It goes without saying that the app is open to critical or controversial views. Digital public services With the Karlsruhe.App, the city administration extends its public- service commitment to the digital sphere. The app’s services represent a trustworthy, secure and fully data-protection-compliant (see section 4.4) alternative to commercially operated platforms – without any obligation to register. Office for Information Technology and Digitization | 35 4.2 Structure and contents For maximum ease of use, the Karlsruhe.App is divided into just three sections: Channels, Marketplace and Events. Within these sections, users have the option of viewing the individual offers in their entirety or filtered according to topic categories (e.g. Culture and Leisure or Mobility and Maps). As described in section 4.1, they can then compile their preferred content and update their selection criteria at any time. Home page of the app with the three main sections Channels, Marketplace and Events 36 | A white paper from the City of Karlsruhe Channels The Channels section offers a wide range of information channels with Karlsruhe news from many different subject areas. For better orientation, the channels are divided into the following segments: Education and Social Affairs, Culture and Leisure, News, City and Town Hall, Environment and Climate, Business and Science. Users can combine their favourite channels to create their personal news feed. They can also choose to receive news from selected channels as push notifications. Example of an individual channel selection Office for Information Technology and Digitization | 37 Marketplace The Marketplace section contains numerous city-related apps and services (“add-ins”). These include municipal services for citizens as well as many other services from the areas of Education and Social Affairs, Culture and Leisure, Mobility and Maps, City and Town Hall, City Library, Start- ups, Business and Science. The add-ins can also be filtered according to individual interests. Example of the Marketplace in the Karlsruhe.App 38 | A white paper from the City of Karlsruhe Events Events is the city’s digital calendar of events. Here, citizens can find information on current events from all areas of city life, compiled according to their preferences: „ Architecture and Construction „ Food and Drink „ Art and Exhibitions „ Literature and Talks „ Trade Fairs and Congresses „ Music „ Sport „ City Life „ Theatre and Dance „ Business and Science A random sample taken on 30 January 2024 showed a total of 46 events for a single “normal” weekday. Office for Information Technology and Digitization | 39 Example of event selection 40 | A white paper from the City of Karlsruhe Offers from third-party providers All sections of the app are open to municipal organizations and other providers. Third parties (e.g. non-profit organizations, institutions, associations, educational establishments, companies or start-ups) can also have their content represented in the app. The City of Karlsruhe reserves the right to decide on the access of providers to the Karlsruhe.App (see also section 3.4). In addition to local relevance and the basic requirement that the content comply with the law, the City requires that the presence in the app represents a specific application and offers added value for users. Direct advertising, on the other hand, is not possible. Only start-ups receive special support within the app: they are given an opportunity to place content that is not directly related to a specific offer – such as a company profile, website or similar – within the app. Office for Information Technology and Digitization | 41 42 | A white paper from the City of Karlsruhe The offers and services of the Karlsruhe.App at a glance The following overview is a snapshot of all the services included in the Karlsruhe.App (as of February 2024). New offers and services are constantly being added. Channels Municipal facilities Experience Karlsruhe Karlsruhe Zoo Karlsruhe City Library City administration News from the town hall Karlsruhe municipal council Construction in Karlsruhe KA.sustainable Community Channel Culture in Karlsruhe The situation in Karlsruhe My green city Durlach News City history Educational institutions FZI News Experience science Private sector Badische Neueste Nachrichten ka-news Badische Neueste Nachrichten I KSC ka-news | KSC Durlacher.de ka-news | Culture GAROMA myKA INKA City Magazine Associations and initiatives Badischer Sportbund Weiherfeld-Dammerstock Citizens’Association Südstadt Citizens’ Society Weststadt Citizens’ Association Bulach Citizens’ Association karlsruhe.digital Daxlanden Citizens’ Association Climate Alliance Karlsruhe Grünwinkel Citizens’ Association Nehemiah Initiative Karlsruhe Rintheim Citizens’ Association technika I Karlsruhe Technology Initiative Office for Information Technology and Digitization | 43 Marketplace City administration Covid-19 News Daycare centre portal Glass recycling MitMach-Zentrale Karlsruhe AniKA Mobility portal App feedback Bulky waste Babysitter exchange Karlsruhe Sportkompass Karlsruhe Citizen participation City map for hot days CO2 down app StadtZeitung city newspaper eService Transparency portal eTicket@KA Wedding calendar City of Karlsruhe KA feedback Virtual lost property office KA GeoApp Being prepared for power and gas outages karlsruhe.barrierefrei Municipal facilities Die Müll AG KVV.regiomove Käppsele Musikalische Bildung Karlsruhe City Library – Brockhaus Karlsruhe City Library – Online catalogue Karlsruhe City Library - statista Karlsruhe City Library - Duden Private sector GAROMA Startups Karlsruhe Educational institutions We-Research Digital 44 | A white paper from the City of Karlsruhe 4.3 Technical background The app is based on the We.Network app framework of City of Karlsruhe technology partner CAS Software AG.17 This is a modular approach that keeps maintenance and support lean and is able to integrate a lot of external content. The underlying technologies are all licence-free open- source components. The umbrella app is hosted by the Karlsruhe data centre TelemaxX using a Kubernetes cluster. By way of background, modern digital applications consist of a large number of individual microservices that are organized in so-called “containers”. The open-source platform Kubernetes (“k8s”) ensures the automated management, coordination and monitoring of these containers. This solution is considered to be particularly scalable, efficient and reliable.18 In the „Events“ section, both municipal and non-municipal providers can place their current event announcements. An overview of the event categories can be found on p. 44. EventsEvents Kategorien Architecture and Construction Music Food and Drink Sport Art and Exhibitions City Life Literature and Talks Theatre and Dance Tade Fairs and Congresses Business and Science Office for Information Technology and Digitization | 45 4.4 Karlsruhe.App data protection aspects As a municipality, the City of Karlsruhe has a special responsibility for information security and the protection of its citizens’ personal data. The following rules and precautions ensure that data management in connection with the Karlsruhe.App is secure and fair. Data protection: City of Karlsruhe When using the Karlsruhe.App, personal data is processed exclusively in accordance with statutory provisions (EU General Data Protection Regulation (GDPR), Telemedia Act (TMG), Federal Data Protection Act (BDSG), Baden- Württemberg State Data Protection Act (LDSG), Interstate Broadcasting Treaty (RStV)). The specific rights of users with regard to data ownership and informational self-determination are also defined by the data protection regulations of the City of Karlsruhe.19 In order to grant citizens a particularly high degree of informational self- determination, the Karlsruhe.App can be used in two ways: „ All read privileges related to the services of the Karlsruhe.App can be used completely anonymously and without registration. „ However, in order to use write privileges and actively participate in the Karlsruhe.App (e.g. in surveys), registration is required. Users are verified via a code sent by SMS. The data collected during the registration process comprises: „ Last name „ First name „ Mobile phone number „ Optional: e-mail address This personal data is stored on the basis of the user contract, in order to enable the performance of the contract (Article 6(1)(b) EU GDPR). The IP addresses that are processed when the app is accessed are not stored. Once a person has deleted their account, the data entered for registration will also be deleted after a maximum of six months. Session data is only collected in anonymous form and to improve the app. 46 | A white paper from the City of Karlsruhe Data protection: technology partners Both the Karlsruhe.App framework and the data centre responsible for hosting are certified in accordance with the fair.digital standard.20 This regional initiative defines itself as a counter-movement to “surveillance capitalism”. Three principles take centre stage: Data protection: Certified products and services fully and consistently implement the European General Data Protection Regulation (EU GDPR). Transparency: Data settings and contact options are transparent to users. Terms of service are easy to understand and publicly available. Fairness: Users’ ownership of their personal data is respected. As little user data as possible is collected (data minimization) and no data is shared without consent. The Karlsruhe.App is hosted in the TelemaxX data centre based in Karlsruhe. This ensures that the data remains in Germany and that no one who is not subject to the provisions of European or German law has potential access to the data. The data centre’s information security management system also meets the requirements of the ISO/IEC 27001:2017 standard.21 Data in the context of future government services One goal of the Karlsruhe.App is to add government services (e.g. passport and resident registration) to its portfolio in the future. The fact that the app is operated by the City of Karlsruhe (and not a separate company founded for this purpose) is an important prerequisite for this. It ensures that highly sensitive data remains exclusively with the city administration. The city’s technology partners do not have access to this data and will not have access to it in the future. Office for Information Technology and Digitization | 47 4.5 Communication as a key factor An app is nothing without its users. However, potential users first need to know that the app exists. In the case of municipal apps, hardly anyone actively searches for them. And they don’t have high visibility in app stores or social media communities either. In fact, many municipal apps suffer from the problem that few people know about them and usage remains low. This is why the City of Karlsruhe decided early on that the launch plan for the Karlsruhe.App also needed to include a communications strategy – and allocated a limited budget for this. Even during the development phase of the app, continuous PR work and a presence at events ensured that the topic was picked up by the local media. When the app went live, the city launched specific promotional activities. 48 | A white paper from the City of Karlsruhe December 2021: Kick-off campaign for the soft launch When the app was launched as a minimum viable product (MVP), the launch campaign was deliberately low-key. It invited citizens to familiarize themselves with the app and contribute their ideas. The communications strategy is designed for maximum efficiency: instead of generic advertising, it is based on a target-group-specific selection of messages, media, channels and communication times. The resulting communications mix involves a consistent background presence in everyday city life and specific highlights in the form of (mainly digital) campaigns and promotional activities in the context of high-profile city events. Here is an overview of the main campaigns so far: Motif example: Campaign for the soft launch 2021 Office for Information Technology and Digitization | 49 Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Ich bin neu hier Die neue Karlsruhe.App ist da. Mit Kulturangeboten für jung und alt, laut und leise. Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Ich bin neu hier Die neue Karlsruhe.App ist da. Mit persönlichem Marktplatz und Push-Nachrichten. Ich bin neu hier Die neue Karlsruhe.App ist da. Ausprobieren und selbst zusammenstellen! Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Ich bin neu hier Die neue Karlsruhe.App ist da. Mit digitalen Angeboten für jung und alt. Spring 2022: “I’m new here” campaign A wide range of people motifs were used in a targeted manner online to connect with specific demographics. Motif examples: Campaign in spring 2022 50 | A white paper from the City of Karlsruhe Examples of small promotional measures in everyday city life: popsockets, bags, smartphone screen cleaners Office for Information Technology and Digitization | 51 The Karlsruhe.app as a „companion“ in everyday city life January 2023: Decals on a Karlsruhe tram This campaign has made the Karlsruhe.App an everyday sight in the Karlsruhe cityscape. 52 | A white paper from the City of Karlsruhe Sommer 2023 In addition to a digital campaign, the Karlsruhe.App was also present with a video ad and a large-scale construction fence advertisement at DAS FEST, a major Karlsruhe festival. © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: N ac hn am e | B ild : x yz | Dr uc k: R at ha us dr uc k er ei , R ec yc lin gp ap ie r | S ta nd : M on at Ja h r © S ta dt K ar lsr uh e Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Nur eine von vielen Möglichkeiten Events? Karlsruhe.App © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: N ac hn am e | B ild : x yz | Dr uc k: R at ha us dr uc k er ei , R ec yc lin gp ap ie r | S ta nd : M on at Ja h r © S ta dt K ar lsr uh e Nur eine von vielen Möglichkeiten Kultur? Karlsruhe.App Stadt KarlsruheAmt für Informationstechnik und Digitalisierung © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: N ac hn am e | B ild : x yz | Dr uc k: R at ha us dr uc k er ei , R ec yc lin gp ap ie r | S ta nd : M on at Ja h r © S ta dt K ar lsr uh e Nur eine von vielen Möglichkeiten Was ist los? Karlsruhe.App Stadt KarlsruheAmt für Informationstechnik und Digitalisierung Motif example: Construction fence wrapping in summer 2023 Office for Information Technology and Digitization | 53 Motif example: Gingerbread and flag in winter 2023 Winter 2023: Karlsruhe Christmas Market Visitors were invited to download the app as part of a gingerbread distribution campaign. 54 | A white paper from the City of Karlsruhe Other events In addition to the promotional activities at DAS FEST and the Karlsruhe Christmas Market, the city also used other events to promote the app. These included the city’s “Bunte Nacht der Digitalisierung” festival, the 2022 Indoor Meeting Karlsruhe, the Karlsruhe InnovationFestival and the City of Karlsruhe’s in-house exhibition. The app was also presented to an international expert audience at events like the Smart Country Convention 2023 in Berlin and the Smart City Expo World Congress 2023 in Barcelona. Motif example: Animation for the Indoor Meeting 2022 Basic measures „ Ongoing maintenance of the landing page at www.karlsruhe.de „ Blog posts (e.g. on the karlsruhe.digital portal) „ PR work and content packages „ General and target-group-specific flyers „ Advertisements in city media „ City Cards (available in Karlsruhe restaurants) „ Competitions (e.g. in cooperation with the Karlsruhe Zoo) „ … Office for Information Technology and Digitization | 55 Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Karlsruhe.App Deine Stadt. Immer dabei. Motif example: Advertisement in city media 56 | A white paper from the City of Karlsruhe Motif example: Facebook ad Office for Information Technology and Digitization | 57 Motif examples: Social media posts Events, Events, Events ... Was ist los in unserer Stadt? Mit dem Veranstaltungs- kalender („Events“) sind Sie immer auf dem Laufenden. Kunst und Kultur, Sport, Wirtschaft und Wissenschaft, Messen und Kongresse, Stadt- leben und vieles mehr: Auch hier bestimmen Sie, über welche Termine Sie die App informieren soll. Unser Tipp: Unter der Kategorie „Stadtleben“ informieren wir Sie laufend über aktuelle Termine, die den Alltag in Karlsruhe abwechslungsreicher, bunter und lebenswerter machen. Ihre Wünsche sind gefragt Die Karlsruhe.App lebt von den Menschen, die sie nutzen. Geben Sie uns Feedback, teilen Sie Ihre Ideen mit uns – und helfen Sie mit, die Karlsruhe.App laufend weiterzuentwickeln! Einfach die Feedback-Funktion in der App nutzen. Ihre Daten sind sicher. Sie bleiben unberührt in einem Karlsruher Rechenzentrum und werden weder für andere Zwecke verwendet noch weiterverkauft. Mehr dazu finden Sie unter www.karlsruhe.de/datenschutz Jetzt en tdecken : Ihr digita ler Begle iter für den S tart in Ih rer neuen S tadt Karlsruhe.App: Jetzt kostenlos herunterladen und auf Entdeckungs- reise gehen karlsruheapp@karlsruhe.de Für Android-Geräte Für iOS-Geräte Mehr Informationen über die Karlsruhe.App finden Sie unter www.karlsruhe.app Aperol Spritz1 Orangen-schnitz 9 cl Prosecco Eiswürfel 6 cl Aperol 3 cl Sodawasser Mojito 250 ml Sodawasser 4 Blätter Minze 2–4 TL weißer Rohrzucker 1 Limette 10 cl weißer Rum Eiswürfel 58 | A white paper from the City of Karlsruhe „Just the way you like it: the Karlsruhe.app“: City Cards to take away in Karlsruhe‘s gastronomy Example: Flyer in smartphone format Marketing workshops An annual autumn workshop is used to review the achievement of communications objectives, refine the communications strategy and plan campaigns for the coming year. Impact and evaluation of communications measures The launch of the Karlsruhe.App as a minimum viable product (see section 3.2) ensured that the initial media response was rather muted. As communications measures were deployed in 2022, responses became increasingly positive. Special PR actions (campaigns, event promotions, tram advertising) regularly lead to a demonstrable increase in downloads. While the number of downloads was still around 3,000 after the launch phase in spring 2022, it had risen to over 15,000 by the end of 2023. Office for Information Technology and Digitization | 59 60 | A white paper from the City of Karlsruhe 5. Interim conclusion and outlook Office for Information Technology and Digitization | 61 The experience gained in the first two years of the Karlsruhe.App has shown that communication and information are fundamental keys to ensuring that a municipal citizen app receives the attention it needs to be able to develop further on the basis of user feedback. An important lesson learned was the need to communicate the new product in a way people could easily understand. Communicating the app’s platform concept helped both users and third-party providers to understand the principle of the Karlsruhe.App. Since the launch, it has also become clear that fee-based services provided by non-profit third parties can be used to offset costs, enabling non-profit organizations and associations to place their content on the Karlsruhe.App free of charge. This creates additional scope for designing the charitable aspects of the app. Another lesson learned is that a project designed for continuous growth and improvement needs a certain incubation period in order to develop its own momentum. 2023 was the year when the app really started to pick up speed. The number of downloads rose significantly – and content providers are increasingly approaching the City of Karlsruhe of their own accord. 62 | A white paper from the City of Karlsruhe New target groups – new services As early as 2023, a number of measures were taken to reach younger audiences in addition to seniors and users with families. This approach will be continued in the future: campaigns to attract students and trainees will e.g. include video content tailored to this target group to promote the app. Moreover, the city is increasingly using partnerships (e.g. with the Karlsruhe Zoo) to reach out to specific demographics. There will also be measures aimed at new residents. The app offers them an ideal introduction to finding their way around their new home and discovering the many opportunities that city life in Karlsruhe has to offer. Municipal employees have been identified as another important target group. On the one hand, they can act as persuasive multipliers in their personal environment. On the other hand, they stand to derive specific benefits from certain app features that are yet to be introduced. These include closed channels with a chat function currently being set up for certain city departments. The aim is to provide employees with a protected and secure communication alternative to commercial chat services such as WhatsApp or Telegram. In addition to these specific target segments, the team is also working to continually listen to citizens, make improvements, launch new services and attract new providers to support the app’s continued growth. One area is particularly suited to exploiting the strengths of a digital and mobile medium. A number of cases have demonstrated that the app is ideally suited to providing fast and – in contrast to many social media channels – reliable information in the event of a crisis. Ultimately, an important future goal is to offer the city’s official government services through the app. As soon as data protection issues have been fully resolved and the relevant processes are in place, the Karlsruhe.App will add government services to its portfolio. One of the campaign motifs for the launch of the Karlsruhe.App was a freshly hatched chick. This chick has now “fledged”. Having grown up quite a bit, the app is continuing on its way to its ultimate goal: to support the citizens of Karlsruhe as a new, digital embodiment of public welfare. Office for Information Technology and Digitization | 63 64 | A white paper from the City of Karlsruhe 6. Endnotes Office for Information Technology and Digitization | 65 1 Section 10 (2) of the Municipal Code for Baden-Württemberg (GemO). 2 Cf. https://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/aufgaben-kommunen 3 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/633698/umfrage/anteil-der-mobilen- internetnutzer-in-deutschland 4 Ibid. 5 Cf. for example: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: Smart City - die Stadt der Zukunft. Technologie in der nachhaltigen Stadtentwicklung. In: https://www.lpb-bw. de/smart-city#c56712 (last update: 2022). 6 City of Karlsruhe. Office for Information Technology and Digitization: Digitalstrategie der Stadt Karlsruhe. Das Update für die moderne Stadtverwaltung. Karlsruhe 2021. 7 Ibid, p. 6. 8 See the strategy paper “Tel Aviv – The Smart City” (n.p., n.d.), p. 16. Download via https:// politicsfortomorrow.notion.site/Tel-Aviv-Smart-City-cece3c6334e44a6dace56eedea8cfb7c 9 Markus Losert: Digitale Stadtverwaltung Karlsruhe. Karlsruhe 2019 (presentation). Download via https://www.zu.de/institute/togi/assets/pdf/Digitales-Karlsruhe-2019.pdf 10 See Ralf Trunko: digital@KA – Mein einfacher Zugang zu den digitalen Diensten in unserer Stadt. (n.p., n.d.) https://www.de.digital/DIGITAL/Redaktion/DE/Stadt.Land.Digital/Beitraege/ WettbewerbStadtLandDigital/digital-at-ka-mein-einfacher-zugang-zu-den-digitalen-diensten- in-unserer-stadt.html 11 The single sign-on feature has not yet been implemented due to concerns expressed by the state of Baden-Württemberg. For further information, see section 3.4. 12 Cf. https://beteiligung.karlsruhe.de/content/bbv/details/68/phase/ 13 Kira Tschierschke, Freelance UX Strategy and User Research. 14 Cf. e.g. https://agilemanifesto.org/iso/de/manifesto.html 15 Federal Office for Information Security: BSI Standard 100-1: Bonn 2008. p. 17. 16 Section 77 (2) of the Municipal Code for Baden-Württemberg (GemO). 17 https://www.we.network/ 18 Find out more at: https://www.cncf.io/projects/kubernetes/ 19 https://www.karlsruhe.de/datenschutz 20 Cf.: https://fair.digital/siegel; https://www.we.network; https://www.telemaxx.de/ueber- telemaxx/partner/fairdigital 21 Cf.: https://www.telemaxx.de/rechenzentrum/sicherheit/zertifizierungen. The scope of the certification covers “Housing services” in the TelemaxX data centres IPC 1, IPC 3, IPC 4 and IPC 5.
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTQ5NjgxOTIsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAxX1N0YWR0X1JhdGhhdXMvMDExX1NvX2lzdF9LYXJsc3J1aGUvRGlnaXRhbF9fX1NtYXJ0L0thcmxzcnVoZS5BcHAvMjAyNDA0MTZfa2FybHNydWhlX2FwcF93aGl0ZXBhcGVyX2VuLnBkZiIsInBhZ2UiOjYwNTZ9.3KePUvn2eYKIbua-rMZjd_CGCePxFVIQC3y0YPSONS0/20240416_karlsruhe_app_whitepaper_en.pdf
Die Hauptaufgabe eines Gartens ist es, seinem Besucher die schönste und höchste Art des irdischen Vergnügens zu bereiten. Gertrude Jekyll, englische Gartengestalterin Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Die Termine und ausführlichen Gartenbeschreibungen finden Sie auch im Veranstaltungskalender auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe. Sollten sich Änderungen in den Öffnungszeiten der Gärten ergeben, entnehmen Sie diese dem genannten Veranstaltungskalender. Wenn Ihnen das Angebot gefallen hat und Sie Ihren Garten oder Hof für 2025 zur Besichtigung anmelden möchten, schreiben Sie uns bitte oder rufen Sie uns an: Stadt Karlsruhe Gartenbauamt 76124 Karlsruhe E-Mail: gruenfoerderung@gba.karlsruhe.de Telefon: 0721 133-6732 oder -6701 www.karlsruhe.de/offenepforte Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte: karlsruhe.de/datenschutz, insbesondere Ziffer 1 b, 1 f und 1 g. Layout: Cindy Streeck | Bilder: Monika Müller-Gmelin, Burkhard Riegels, Susanne Stegmaier | Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier | Stand: März 2024 Von April bis August werden Gärten und Höfe geöffnet Offene Pforte 2024 Private Karlsruher Gärten und Höfe entdecken www.karlsruhe.de/offenepforte mailto:gruenfoerderung@gba.karlsruhe.de http://www.karlsruhe.de/offenepforte http://karlsruhe.de/datenschutz http://www.karlsruhe.de/offenepforte Offene Pforte 2024 Private Karlsruher Gärten und Höfe entdecken Auch im elften Jahr „Offene Pforte Karlsruhe“ ist die Begeisterung für die Garten- und Hofkultur bei Bürgerinnen und Bürgern ungebremst. So können dank des großen Engagements der diesjährigen Teilnehmenden wieder rund 20 Gärten und Höfe im gesamten Stadtgebiet entdeckt werden. Dieses besondere Gartennetzwerk, dessen Anfänge im England des beginnenden 20. Jahrhunderts liegen, zieht seit Jahren viele Interessierte während der Frühlings- und Sommermonate in die privaten Gärten. Manchmal sind es mehr als 100 Gäste, die im Laufe eines Samstagnachmittags zu Besuch kommen. Dabei finden sie oft Anregungen und Inspiration bei einem Streifzug durch den Garten oder im Gespräch mit den gärtnernden Besitzerinnen und Besitzern. Die Bandbreite reicht von kleinen, intensiv gestalteten, auch prägenden Innenstadtgärten über verwunschene Innenhöfe, bis zu weitläufigen, naturbelassenen Anlagen und Hanggärten. Neben Privatleuten nutzen auch Einrichtungen und Institutionen die Möglichkeit im Rahmen der offenen Pforte ihre teils in Gemeinschaft angelegten und gepflegten Gärten der Öffentlichkeit zu präsentieren. Wenn Sie ebenfalls Lust haben im kommenden Jahr mit Ihrem eigenen Garten teilzunehmen, melden Sie sich gerne beim Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe. Die Stadt Karlsruhe dankt den diesjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement und ihre Begeisterung für dieses besondere Projekt und wünscht allen Gästen viel Freude bei den kommenden Gartenbesuchen! Veranstaltungskalender Garten Geöffnet am Uhrzeit Anschrift Stadtteil Ansprechperson | Institution Anmerkungen 1 18. April 10 bis 13 Uhr Gebrüder-Grimm-Straße 9 Rüppurr Gerald Reinhardt, Andreas Ehmer | Stadtgärtnerei mit Baumschule Führung jeweils um 10 und 13 Uhr 2 27. April 14 bis 18 Uhr Jahnstraße 8 Innenstadt-West Hans Gerd Schlaile 3 4. Mai und 20. Juli 10 bis 17 Uhr Karolinenstraße 10 Beiertheim Peter Wentz Besichtigung auch nach telefonischer Anmeldung möglich: 01515 1340824 4 9. Mai 13 bis 17 Uhr Stupfericher Weg 13 Durlach Karin Dietrich 5 12. Mai und 26. Mai 10 bis 16 Uhr Graf-Eberstein-Straße 37 Rüppurr Ulrika von Dobeneck-Springsklee 6 12. Mai 13 bis 15 Uhr Rastatter-Straße 17 Rüppurr Andrea Menges-Fleig und Hans Robert Hiegel 7 1. Juni 13 bis 17 Uhr Pfefferäckerstraße 5 Stupferich Bettina und Markus Pulm 8 1. Juni 14 bis 18 Uhr Schwetzinger Straße 69 Hagsfeld Beate Erb 9 2. Juni 13 bis 17 Uhr Dürkheimer Straße 6 Nordweststadt Ingrid Eberhagen Besichtigung auch nach telefonischer Anmeldung möglich: 0721 6606996 10 2. Juni 13 bis 18 Uhr Schöllbronner Straße 9 Rüppurr Susanne und Frank Stegmaier 11 8. Juni 15 bis 18 Uhr Am Schloss Gottesaue Oststadt Angelika Weißer | ‚Fächergärtner‘ Gegenüber der Haltestelle „Schloss Gottesaue | Hochschule für Musik“ 12 8. Juni 13 bis 17 Uhr Rieslingstraße 16 Stupferich Karen und Gert Bührer 13 15. und 16. Juni 10 bis 18 Uhr August-Kutterer-Straße 25 Daxlanden Monika und Sepp Henkel 14 23. Juni 14 bis 18 Uhr Siedlerstraße 2 Grünwinkel Hildegard und Michael Braun 15 23. Juni 14 bis 18 Uhr Siedlerstraße 13 Grünwinkel Gabi Erforth 16 23.Juni 14 bis 18 Uhr Espenweg 14 Grünwinkel Monika Ries 17 23.Juni 10 bis 17 Uhr Augarten-, Gervinusstraße, Scherr-, Sybelstraße Südstadt Karin Breunig und Regine Dirringer 18 28. Juni 10 bis 15 Uhr Adenauerring 20 Innenstadt-Ost Prof. Dr. Dorothee Benkowitz | Lerngarten der PH Karlsruhe Waldparkplatz KIT, Campus Süd Eingang befindet sich auf der Nordseite, an der Einfahrt zum KIT-Parkplatz 19 30. Juni 13 bis 17 Uhr Dreikönigstraße 22 Knielingen Claudia und Bernd Schwall 20 6. Juli 13 bis 17 Uhr Im Brühl 1 (Gewann in Wolfartsweier) Wolfartsweier Birgit Horstmann und Daniel Schlager | Sozialer Garten AfkA Über Wettersteinstraße in Richtung Norden, auf der Höhe Talwiesenstraße links, 50 Meter Feldweg zum Garten 21 13.Juli 14 bis 18 Uhr Durlacher Allee 10 Oststadt Rike Riegels-Winsauer und Burkhard Riegels | Galerie ‚Art Tempto‘ 22 20. Juli 14 bis 18 Uhr Wiesenäckerweg 18 a Grötzingen Martina Wieland-Dürr und Harald Dürr 23 4. August 13 bis 18 Uhr Heideweg 14 a Neureut-Heide Karin und Lothar Heß 24 Nach Vereinbarung Friedrichstraße 23 Grötzingen Susanne Dahm Besichtigung nur nach telefonischer Voranmeldung: 0160 93379064 Weitere Informationen unter www.karlsruhe.de/offenepforte http://www.karlsruhe.de/offenepforte
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM4MDkwMjgsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAzX1Vtd2VsdF9LbGltYS8wMzVfU3RhZHRncnVlbl91bmRfV2FsZC8zX0dlYmFldWRlYmV6b2dlbmVzX0dydWVuLzNfT2ZmZW5lX1Bmb3J0ZS9GYWx0YmxhdHRfT2ZmZW5lX1Bmb3J0ZV9EaWdpdGFsdmVyc2lvbi5wZGYiLCJwYWdlIjozMjUzfQ.NPtZOWWvVsEnxdwUNTpJIN66RugwTtS3csdcW6-4W_c/Faltblatt_Offene_Pforte_Digitalversion.pdf