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Kategorie: Mädchen WISE – WOHNEN MIT INTENSIVER SOZIALPÄDAGOGISCHER EINZELBETREUUNG SOZPÄDAL – SOZIALPÄDAGOGISCHE ALTERNATIVEN E. V. Aufgaben und Ziele: WisE ist ein Angebot der Jugendhilfe für junge Frauen ab 16 Jahren, die noch nicht selbstständig leben können und pädagogische Unterstützung benötigen. Der Kostenträger wird individuell geklärt (Stadt Karlsruhe, Jobcenter und andere.). Die Unterbringung erfolgt durch den zuständigen Sozialen Dienst und das Jugendamt. Wir nehmen Mädchen auf, die Schwierigkeiten haben und die nicht im Elternhaus, bei anderen Bezugspersonen, im Heim oder in einer Wohngruppe leben können. Drogen- oder alkoholabhängige Mädchen können wir nicht aufnehmen. Ziel ist es, das Selbstwertgefühl der jungen Frauen zu stärken, damit sie Verantwortung gegenüber dem eigenen Leben, dem sozialen Umfeld und der Gesellschaft übernehmen können. Angebote: Der Verein mietet Ein-Zimmer-Wohnungen im Stadtgebiet an und stellt diese den jungen Frauen zur Verfügung. Im Rahmen eines individuellen Hilfeplans unterstützen und beraten Sozialarbeiterinnen/-pädagoginnen die jungen Frauen dabei, ihr Leben im Alltag zu bewältigen. Neben der Aufarbeitung persönlicher Probleme lernen die Mädchen alltägliche und lebenspraktische Dinge wie Haushaltsführung und Umgang mit Geld. Unterstützung erhalten sie außerdem bei schulischen oder beruflichen Problemen sowie bei Kontakten zu Ämtern und Behörden. In Einzelfällen betreuen wir auch junge Mütter. Werderstr. 40-44, 76137 Karlsruhe Täglich von 9 bis 12 Uhr, 13 bis 16:30 Uhr oder Anrufbeantworter wise@sozpaedal.dehttp://www.sozpaedal.de 0721 35236656 0721 35259878 Kontakt Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe Rathaus am Marktplatz Zimmer A 211 76124 Karlsruhe Tel. 0721/133-30 62 Fax: 0721/133-30 69 gb@karlsruhe.de Wir sind täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr telefonisch erreichbar. Feste Sprechzeiten gibt es nicht. Bei Bedarf können Sie einen persönlichen Gesprächstermin telefonisch vereinbaren. Links Kontaktstelle Frau und Beruf WoMenCONNEX - Karrieremesse für Frauen Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Frauenorganisationen (AKF) Landesfrauenrat Baden-Württemberg Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (LAG) Baden-Württemberg Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG) Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse
https://web1.karlsruhe.de/db/frauenhandbuch/details.php?id=160
Bürgerdienste: Bürgerbüro Kaiserallee 8 Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Bürgerbüro Kaiserallee 8 Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerbüro Kaiserallee 8 Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro K8 – nur mit Termin Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro Kaiserallee 8 ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115 buchen. Persönliche Vorsprache in der Expresshalle K8 – ohne Termin Bestimmte Anliegen können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung in der Expresshalle in der Kaiserallee 8 erledigen. Bitte beachten Sie die abweichenden Einlasszeiten bei einer Vorsprache in der Expresshalle. Weitere Informationen zum Leistungsangebot und den Öffnungszeiten der Expresshalle Sie planen einen Aufenthalt im Ausland? Ist Ihr Reisepass oder Personalausweis noch gültig? Wenn Sie ein neues Ausweisdokument für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen, sollten Sie dieses rechtzeitig vor Reiseantritt beantragen. Viele Staaten verlangen, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Andere, dass er nur bis über die Reise hinaus gilt, das heißt die Rückreise noch komplett abdeckt. Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Termin bei Ihrem Bürgerbüro und berücksichtigen Sie bitte die Herstellungszeiten bei der Bundesdruckerei bei Ihrer Planung. Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe seit dem 01. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Am besten vereinbaren Sie heute noch einen Termin online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115. Weitere Informationen: Startklar für den nächsten Urlaub? Beschreibung Besonderheiten am Standort Kaiserallee 8 Selbstbedienungsterminal der Bundesdruckerei (Standort: Bürgerbüro, Schalterhalle) Sie möchten einen Personalausweis oder Reisepass beantragen? Die Nutzung des Selbstbedienungsterminals vereinfacht die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen (auch vorläufige) und verkürzt die Bearbeitungszeiten am Schalter. Vor der Antragstellung im Bürgerbüro Kaiserallee 8 können Sie am Selbstbedienungsterminal - gegen Gebühr - selbständig ein biometrisches Foto, die Unterschrift und gegebenenfalls Fingerabdrücke elektronisch aufnehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit für Säuglinge und Kleinkinder aus praktischen Gründen nicht zur Verfügung steht. Die Speicherung und Übermittlung der Daten an das Bürgerbüro erfolgt verschlüsselt. Diese werden täglich gelöscht. Danach erfolgt die eigentliche Antragstellung des Ausweisdokumentes am Schalter. Fahrradkurier: Zustellservice für Ausweisdokumente Sie möchten einen Personalausweis oder Reisepass abholen? Beantragte Ausweisdokumente können gegen eine Gebühr per Fahr­rad­ku­rier nach Hause geliefert werden. In eiligen Fällen ist auch ein Express­ver­sand möglich. Sobald die bestell­ten ­Do­ku­mente beim Bürgerbüro eingehen, wird ein Fahrrad­ku­rier ­be­auf­tragt. Bezahlung am Kassenautomaten Barzahlung oder EC-Karte mit PIN Barrierefreiheit barrierefreier Zugang über den Innenhof, Aufzug vorhanden (erreichbar über Kochstraße oder Helmholtzstraße) Behindertenparkplatz im Innenhof (Zufahrt über Helmholtzstraße) barrierearmer Schalter zur individuellen Beratung für seh- und bewegungseingeschränkte Personen, für gehörlose Personen Kontakt / Öffnungszeiten Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Montag 07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:30 Uhr Dienstag 07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr 20.05.2024 bis 20.05.2024 Pfingstmontag (ganztags geschlossen) 30.05.2024 bis 30.05.2024 Fronleichnam (ganztags geschlossen) Telefon: 115 Behördennummer E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de Fax: 0721 133 3309 Internet: Service & Bürgerinformation Hausanschrift: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Mühlburger Tor (123 m) Linien: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4 LIVE! Schillerstraße (225 m) Linien: Tram 4, NL 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Magdeburger Haus (201 m) Stephanplatz (807 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Formulare Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) / Registration at the registration office Der Meldeschein wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister der Stadt Karlsruhe nach § 51 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular kann per Post geschickt werden an: Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt Bürgerangelegenheiten, Sachgebiet Recht Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Antrag auf eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister für eine Person nach § 45 Bundesmeldegesetz Das Formular wird online ausgefüllt inklusive der Bezahlung. Einfache Melderegisterauskunft für Firmen, Kanzleien und Behörden Vielfachanfragende ("Power-User"), Behörden und Polizeidienststellen können den neuen zentralen, landesweiten Onlinedienst zum Melderegister nutzen. Später sollen darüber auch Einzelabfragen möglich sein. Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere Ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden. Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro, bei dem Sie den Personalausweis oder den Reisepass beantragt haben. Online-Portal des Bundesamts für Justiz Online-Terminvereinbarung Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Vollmacht für die Beantragung (bei Minderjährigen) Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es muss persönlich abgegeben werden. Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden. Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate Leistungen Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen Adressbuch - Eintrag sperren lassen Ausweispflicht - Befreiung beantragen Datenübermittlung an öffentliche Stellen (Behördenauskünfte) eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums beantragen Führungszeugnis (einfach) beantragen Führungszeugnis (erweitert) beantragen Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen Meldebescheinigung beantragen Melderegister - Auskunft beantragen (einfach) Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert) Melderegister - Auskunftssperre beantragen Melderegister - Gruppenauskunft beantragen Melderegister - Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen Personalausweis - Adresse ändern lassen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis abholen Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen Personalausweis oder Reisepass - Doktorgrad eintragen lassen Personalausweis oder Reisepass - Künstlername eintragen lassen Personalausweis oder Reisepass beantragen - Angebot für gesundheitlich eingeschränkte Bürger*innen Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass abholen Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen Wohnsitz - Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden Wohnsitz - Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung) Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen Wohnsitz abmelden Wohnsitz in Karlsruhe anmelden nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6006603
Basler-Tor-Straße Basler-Tor, Bild: © 2008, Samuel Degen Basler Tor Basler-Tor-Straße, Durlach Ausweisungstext der amtlichen Denkmalliste "Basler Tor" - Letztes erhaltenes Stadttor der markgräflichen Residenzstadt. 1689 in Brand gesteckt, dabei Zerstörung von Dach und Obergeschoss. 1760/61 wieder aufgebaut. Die kleinen Mauern vor dem Tor dienten ursprünglich als Brückengeländer, die Bögen unter der Brücke sind erhalten, heute aber zugeschüttet. Ergänzende Informationen des Stadtarchivs Die Dachkonstruktion des Basler-Tor-Turms Das turmbewehrte Tor ist als Zeichen der Wehrhaftigkeit und Freiheit das eigentliche Wahrzeichen Durlachs als Stadt. Es ist eines der ganz wenigen verbliebenen mittelalterlichen Gebäude Durlachs, wahrscheinlich aus dem 14. Jahrhundert. Seinen Namen hat das Tor, weil es ehemals Zugang zur Post- und Heerstraße nach Basel war; dort hatten die Markgrafen von Baden ein Ausweichquartier (sprich: Stadtschloss). Stilistische Merkmale des mittelalterlichen Baues sind die Buckelquader an den Kanten und der Bogenfries unter dem obersten Stockwerk. Zur Wehrhaftigkeit des Turms gehörten die bis zu 2,20 m dicken Mauern (zur Stadtseite hin genügte eine geringere Mauerstärke) und die schmalen Sichtöffnungen auf der Feldseite. Zugänge gab es ursprünglich nur von der Stadtmauer aus, sie lagen über 5 m hoch. Die Außenwand schloss bündig mit der 1,5 m dicken Stadtmauer ab, so konnte sich niemand hinter den Ecken verstecken. Vor dem Tor lag der 3,5 m breite Zwinger, der von der streckenweise heute noch erhaltenen, weniger kräftig ausgebildeten Zwingermauer abgeschlossen wurde. Den äußersten Ring der Stadtbefestigung bildeten der ca. 14 m breite Stadtgraben, dessen schmaler Wasserlauf aufgestaut werden konnte, sowie ein Palisadenzaun. Am Dienstag, den 16. August 1689, wurde das Basler Tor wie die gesamte übrige Stadt von den Truppen des französischen Marschall Duras systematisch in Brand gesteckt, die soliden Turmmauern blieben jedoch stehen - lange Zeit als Ruine. 1761 erhielt das Tor seine heutige Form. Auf den ca. 24 m hohen Steinbau setzte der Zimmermann Zacharias Weiß aus Grötzingen ein gewölbtes barockes Dach ("welsche Haube"). Ein neuer Treppenanbau erschloss den Turm jetzt (nach Zerfall der Stadtmauer) im zweiten Stockwerk; das erste wurde zum Verlies, d.h. nur noch durch eine Öffnung von oben zugänglich. Die Durlacher Tortürme wurden als Gefängnisse genutzt, der Basler für Leute im Dienst des Markgrafen. Eine Zellentür ist erhalten, mit eiserner Klappe am Guckloch. Zur Torwache wurden mehrere Männer benötigt. Das schmale Torwarthäuschen jenseits des Stadtgrabens steht noch und wurde in jüngster Zeit renoviert. Der Torwart zog Zoll und Weggeld ein und schloss abends das Tor; der Schlüssel wurde zeitweise nachts vom Schultheiß verwahrt. Zwei- bis viermal in der Nacht musste jeder Torwächter auf der Mauer bis zum nächsten Tor und zurück gehen, der vom Basler Tor stündlich bis zum Schloss. Die Bewachung wurde im 19. Jahrhundert aufgegeben, die anderen drei Tore wurden abgerissen. Das Basler Tor blieb erhalten, weil die Hauptstraße seit dem 18. Jahrhundert um den Schlossgarten herumführte und der Turm so dem Verkehr nicht im Weg stand. 1968/69 kam unser Turm als der "Rote Turm" zu Berühmtheit. Die Deutsche Jugendschaft, die ihn seit 1958 mietweise nutzte, schloss sich der 1968er APO (Außerparlamentarische Opposition) - Bewegung an. Der Turm wurde zum Treffpunkt und Agitationszentrum junger Leute, die sich als antiautoritär, revolutionär, neo-marxistisch und sexualaufklärerisch verstanden und es genossen, wenn Durlacher Bürgertum und städtische Autoritäten sich über Gruppensex und "kommunistische Indoktrination" empörten. Rechtsradikale fühlten sich zu Gewaltakten ermuntert. Das "Antiautoritäre Jugendzentrum Roter Turm" hängte eine rote Fahne aus dem Fenster und ignorierte die Kündigung durch die Stadt Karlsruhe. Die Räumung wurde schließlich gerichtlich erzwungen und der - rechtzeitig geleerte - Turm von der Polizei im Sturm genommen und geschlossen. Zurück blieben die mit zahllosen Parolen und revolutionären Symbolen verzierten Innenwände - ein leibhaftiges APO-Museum! 1992 ließ das Hochbauamt die Wände sauber weißeln und elektrisches Licht installieren - damit man etwas sieht, wo nichts mehr zu sehen ist. Text: Dr. Peter Güß, Freundeskreis Pfinzgaumuseum – Historischer Verein Durlach e. V. Denkmal nach § 28 Übergangsregelung Denkmalschutzgesetz Baujahr: 1760 Basler-Tor Bild: Samuel Degen, 2008 Bild: Samuel Degen, 2008
https://web1.karlsruhe.de/db/kulturdenkmale/detail.php?id=01342
Basler-Tor-Str. 6 Grabmal des Freiherrn von Liebenstein, Bild: © 2013, PBe Alter Durlacher Friedhof Basler-Tor-Str. 6 , Durlach Ausweisungstext der amtlichen Denkmalliste seit Mitte des 16. Jh. bis zum 4.11.1900 in Benutzung, 1577 erstmals erwähnt. Vorher befand sich der Friedhof beim bei der Stadtkirche (später sog. „Saumarkt“). Die Nikolauskapelle wurde ursprünglich zusammen mit dem Friedhof vor die Stadtmauer verlegt und brannte 1689 ab. 1862 Erweiterung des Friedhofs parallel zum Steckgraben. Die an die Kapelle ansetzende Friedhofsmauer musste abgebrochen werden, ebenso der Mauerzug, der die Gärten im Süden umgab, da auch der am Graben entlang führende Allmend-Streifen zum Friedhof hinzukam. Grabmäler, die sich an dieses Teilstück angelehnt hatten wurden versetzt. Die neue Mauer grenzte direkt an den Graben. Im Stadtarchiv befindet sich ein Lageplan von 1862, dort auch ein Gräberbelegplan von 1922. Beim Umbau der Palmaien- und Gärtnerstraße versetzte man 1939 die alte Friedhofsmauer an zwei Stellen und verringerte die gesamte Mauerhöhe, um den Passanten Einblick in die Anlage zu gewähren. Alle Platten, auch diejenigen an der Friedhofsmauer waren ursprünglich im Boden der Kapelle eingelassen und bedeckten dort die Gräber. Die meisten Grabsteine des 19. Jh. sind verschwunden. Einige Gräber wurden auf Antrag zwischenzeitlich auf den Bergfriedhof überführt. (Sachgesamtheit) Bemerkenswerte Monumente: Grabmal des Freiherrn von Liebenstein (gest. 1824), liberaler badischer Politiker und Parlamentarier. War 1822, um seine Wahl zum Justizminister zu verhindern, als Kreisdirektor nach Durlach versetzt worden. Nach Restaurierung 1994 wieder aufgestellt, § 2 Gedenkstein für die in der 1848er-Revolution gefallenen preußischen Soldaten, Fragment, ursprünglich mit neugotischem Baldachin über dem erhaltenen gusseisernen Kreuz, nach dem 2. Weltkrieg in die Nähe der Kapelle versetzt, formale Ähnlichkeit mit dem Preußendenkmal auf dem alten Karlsruher Friedhof, vermutlich stammt der Entwurf ebenfalls von dem Berliner Architekten Berthold Brunkow, § 2 Grabplatten der Eheleute von Uexküll: Baron von Uexküll, seit 1710 „in hochfürstlichen Diensten” auch als Erzieher des Markgrafen, langjähriger Präsident des Geheimrates, § 2 Grabstein des Ludwig, Sohn des Markgrafen Christoph und der Katharina Fuchs, 1783, § 2 Grabstein der Maria Salome von Bazendorf, gest. 1680, hat den Brand von 1689 überdauert, Formen der Spätrenaissance mit Wappenkartusche und floralen Verzierungen, § 2 Grabstein des Hofmedicus Dr. Sigmund Close d. Ä. (1623-1702), mit Wappen und Engelskopf, § 2 Grabstein des Dr. Sigmund Close d. J. (1676-1755), Hofrat und Leibmedicus, mit Totenkopfkapitellen, § 2 Grabstein des Karl Christoph Friedrich (gest. 1720), Sohn Markgraf Christoph d. J., § 2 Denkmal nach § 2 (Kulturdenkmal) Denkmalschutzgesetz Baujahr: 1577 Grabmal des Freiherrn von Liebenstein Bild: PBe, 2013 Gedenkstein für die in der 1848er-Revolution gefallenen preußischen Soldaten Bild: PBe, 2013 Grabstein des Ludwig, Sohn des Markgrafen Christoph und der Katharina Fuchs Bild: PBe, 2014
https://web1.karlsruhe.de/db/kulturdenkmale/detail.php?id=01346
Karlsburgstr. 5 Bild: © 2013, PBe Karlsburgstr. 5, Durlach Ausweisungstext der amtlichen Denkmalliste Wohnhaus, fünfachsig und traufständig, Rundbogenfenster und Rundbogentor, Hinterhaus, sehr gut erhaltene Innenausstattung, um 1840. Das Gebäude steht auf dem Fundament der Zwingermauer (Setzungsriss in der Straßenfassade sichtbar). Ergänzende Informationen des Stadtarchivs Bürgerliches Wohnhaus des Spätklassizismus, erbaut um 1840 Das zweigeschossige Wohngebäude Karlsburgstr. 5 (bis zur Eingemeindung Durlachs 1938 Leopoldstr. 5) ist Teil der geschlossenen Häuserzeile auf der Ostseite des Durlacher Schlossplatzes, die im Laufe der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erbaut worden ist. Erst damals riss man in diesem Bereich die Ruinen der alten „Karlsburg“ ab, jenem Residenzschloss der Markgrafen von Baden-Durlach aus dem 16. Jahrhundert, das 1689 zerstört und danach nur teilweise als Barockbau wiederaufgebaut worden war. Das Haus Nr. 5, das um 1840 errichtet wurde, kam mit seiner nördlichen Giebelwand auf dem meterdicken Fundament der Zwinger­mauer vor dem ehemaligen Fürstenbau zu stehen, während sich der Rest über dem zugeschütteten Schloss­graben erhebt. Die unterschiedliche Bodenbeschaffenheit führte bereits kurz nach Fertigstellung zu Bauschä­den. Ein Setzungsriss bei der nördlichen Fensterachse sowie das „Durchhängen“ von Sockel und Gesims an der Fassade zeichnen auch heute noch die besonderen Verhältnisse im Untergrund nach. Das Gebäude entspricht in seiner Einteilung dem Typus des städtischen „Torfahrtshauses“, wie er im bürger­lichen Wohnhausbau des frühen 19. Jahrhunderts in Baden verbreitet war und sich heute beispielsweise noch an den Häusern der Karlsruher Stephanienstraße ablesen lässt. Charakteristisch sind die von der damaligen Bauordnung vorgeschriebene geschlossene Bauweise sowie der L-förmige Grundriss mit dem Hauptbau parallel zur Straße und einem rückwärtigen Seitenflügel. In der Hauptwohnung im Obergeschoss sind die re­präsentativen Zimmer wie in einem Schloss in einer „Enfilade“, einer Raumflucht, entlang der Straßen­fassade aneinandergereiht. Durch eine breite Durchfahrt konnte man mit Wagen in den Hof einfahren. Bauherr war der Durlacher Maurermeister Adam Rentz, der das Haus zunächst auch selbst bewohnte. Er scheint vermögend gewesen zu sein, denn es gehörten ihm damals überdies die Grundstücke Karlsburgstraße 13 und 14. Als Bauhandwerker dürfte er entsprechend dem damaligen Berufsbild die Pläne für sein Anwesen selbst gezeichnet haben. Er orientierte sich dabei, was die Verwendung von Typus und Stil angeht, an Bau­ten der Schüler Friedrich Weinbrenners, die am Klassizismus ihres Lehrers festhielten und sich in der Zeit um 1840 nur allmählich neueren Tendenzen wie dem Rundbogenstil in der Art Heinrich Hübschs öffneten. Die Gestaltung der Straßen- und Hoffassade, aber auch Baudetails im Innern dokumentieren die für die Erbauungszeit im sogenannten „Vormärz“ typische stilistische Prägung. Einerseits werden die aus dem Klassizismus bekannten Materialien und Proportionen noch weitgehend beibehalten, andererseits sind die Detailformen bereits reicher und kleinteiliger. Vor allem die ausschließliche Verwendung von Rundbogen­fenstern belegt die spätere Entstehungszeit gegenüber den etwas älteren Nachbargebäuden in der nördlich anschließenden Straßenzeile. Wie wir aus den Lebenserinnerungen der Henriette Obermüller wissen, die damals mit ihrem Mann das Obergeschoss des Nachbarhauses Nr. 6 bewohnte, kam es während der Badischen Revolution 1848/49 in der Karlsburgstraße zu Ausschreitungen. Die Wohnung des konservativen und fürstentreuen Rentz in unserem Haus scheint geplündert worden zu sein, wozu Henriette Obermüller – so warf man ihr nach Nieder­schlagung der Revolution vor – aufgerufen haben soll. Aber auch ihre eigene Wohnung und der Weinkeller wurden von Eindringlingen verwüstet, während sie und ihr Mann gegenüber an der Marstallstraße im Ge­fängnis einsaßen. 1863 erwarb der Großherzogliche Oberstleutnant der Artillerie Josef Koch das Haus, der seinen Dienst wahrscheinlich gleich gegenüber in der Karlsburg tat, die seit 1830 als Kaserne diente. Kochs Witwe verkaufte das Anwesen mit kleinem Garten 1877 schließlich an den aus dem badischen Oberland nach Durlach gekommenen Notar und Gerichtsvollzieher Wilhelm Plesch, der es zusammen mit seiner Familie bewohnte und dann an seinen Sohn Heinrich vererbte, der Militär-Zahlmeister im kaiserlichen Heer war. Zeitweise tat er auch Dienst in deutschen Kolonien, 1903 meldete er sich freiwillig für die internationale Strafexpedition zur Niederschlagung des Boxeraufstands in China. Neben den Mitgliedern der Familie Plesch und deren Dienstpersonal wohnten immer auch Mieter im Haus, so etwa jahrzehntelang ein Schuh­macher. Nach 1933 war in zwei Räumen des Erdgeschosses eine Geschäftsstelle der NS-Volkswohlfahrt untergebracht. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde hier der Frisiersalon Kränkel eröffnet, dessen Aus­stattung heute in der Dauerausstellung des Pfinzgaumuseums zu besichtigen ist. Familiäre Umstände – das Anwesen blieb bis 1991 im Eigentum der Erbengemeinschaft Plesch – verhinder­ten in den letzten Jahrzehnten glücklicherweise größere Eingriffe in die ursprüngliche Bausubstanz des Hauses, das zudem den Zweiten Weltkrieg ohne gravierende Schäden überstand. Wie selten bei vergleich­baren Objekten hat sich deshalb in diesem Fall nicht nur die Fassade, sondern auch die innere Struktur und viele Details wie die originalen Fenster, Holzböden und Stuckprofile eines Wohnhauses des Spätklassi­zismus erhalten. Im Hof sind noch die Reste des ehemaligen Schachtbrunnens, der Abortgrube und vor allem die Futtertröge des früheren Pferdestalls zu sehen, die an die heute kaum mehr vorstellbare bescheidene städtische Infrastruktur Mitte des 19. Jahrhunderts ohne Hauswasserleitung und ohne Kanalisation erinnern, aber auch an die Bedeutung von Pferden für die Mobilität der damaligen Menschen. Die 1992–98 in Abschnitten durchgeführte Gesamtsanierung und die 2009 erfolgte Dacherneuerung ver­suchten, denkmalpflegerischen Belangen im Äußeren wie im Inneren gerecht zu werden. Die beiden Woh­nungen wurden zwar – etwa im Hinblick auf Heizung und Sanitäreinrichtungen – neuesten Standards angepasst, die ursprüngliche Bausubstanz in Raumteilung, Materialien und Oberflächen dabei jedoch weitestgehend geschont. So wurden nicht zuletzt die originalen Eichenfenster von 1840 sowie die historischen Fußböden, Türen und Beschläge erhalten und sachgerecht repariert. Die kleinen Dachgauben zur Straßenseite wurden entsprechend des ursprünglichen Bestandes 2009 wieder hergestellt. Neu hinzu­gekommene Elemente tragen deutlich den Ausdruck unserer Zeit, ohne dabei gestalterisch dem Bestand Konkurrenz zu machen. Alt und Neu ergänzen sich und tragen zu einem unverwechselbaren Charakter bei, der das Wohnen in diesem Haus zu einem besonderen Erlebnis macht. Text: Dr. Gerhard Kabierske Denkmal nach § 2 (Kulturdenkmal) Denkmalschutzgesetz Baujahr: 1840 Bild: PBe, 2013
https://web1.karlsruhe.de/db/kulturdenkmale/detail.php?id=01826
Kastenwörthstr. 2 Ölmühle Kastenwörthstr. 2, Daxlanden Ausweisungstext der amtlichen Denkmalliste Ölmühle, Mühlenraum mit Mühleneinrichtungen (doppelter Mahlgang mit elektrischem Antrieb und hydraulischer Presse), 1918 von der Firma J. Dieffenbacher Söhne aus Eppingen hergestellt und in der Daxlandener Appenmühle eingerichtet. 1945 an Friedrich Schwall verkauft, 1948 von der Alb hierher verbracht und in dem für diesen Zweck eigens errichteten Gebäude mit Mühlenraum im Erdgeschoss eingerichtet. Ergänzende Informationen des Stadtarchivs Die Daxlander Ölmühle Ölmüller Friedrich Schwall (1906-1984) betrieb seine Ölmühle von 1945 bis 1956. Aus den historischen Unterlagen des Karlsruher Stadtarchivs geht hervor, dass diese Ölmühle samt Presse zunächst in der Daxlander Appenmühle Anfang der 1920er-Jahre eingerichtet und von Josef Pfisterer bis 1931 betrieben wurde. Ein Jahr später übernahm der Schlosser- und Heizungsbauer Julius Grether die Ölmühle und presste dort aus Raps, Mohn, Nüssen und Bucheckern das natürliche Produkt. Doch beim verheerenden Luftangriff auf Karlsruhe am 4. Dezember 1944 wurde nicht nur die Appenmühle weitgehend zerstört, sondern es starb zugleich auch Ölmüller Grether. Damit schien der Betrieb der Ölmühle beendet zu sein. Zwar wurde sie notdürftig repariert, doch eine zufriedenstellende Lösung war das nicht. Am 1. Juli 1945 übernahm Friedrich Schwall schließlich die Ölmühle als Betriebsinhaber von Julius Grethers Witwe. Im Jahre 1948 wurde diese dann - wohl mit einem Pferdefuhrwerk - komplett in die damalige Ankerstraße 4 gekarrt. Auf diesem Grundstück befindet sich heute das rückwärtige Gebäude der Kastenwörtstraße 2 mit der Ölmühle; es wurde im Tausch gegen ein Grundstück von Friedrichs Bruder Emil Schwall in Rüppurr erworben. Nachdem der Standort der Ölmühle festgelegt war, wurde eigens ein Haus drum herum gebaut. Um seinen Betrieb zu sichern und seine Kundschaft bedienen zu können, stellte Ölmühlenbesitzer Schwall u. a. den Antrag auf ein Kraftrad. Er hatte sogar seinen Segen von der damaligen Bezirks-Handwerkskammer Karlsruhe noch im Dezember 1945 mit den Worten erhalten, dass „nach den handwerk-rechtlichen Vorschriften (…) der Ausübung des Ölmühlenhandwerks“ nichts im Wege stehe. Aus der Belegmappe für das Jahr 1946 geht hervor, dass es insgesamt 18 582 Kilogramm ölhaltige Früchte waren, aus denen das naturreine Produkt hergestellt wurde. Da es in den Nachkriegsjahren mit dem Bezahlen nicht so einfach war, wurde oft in Naturalien bezahlt: beispielsweise ein Silberbesteck, ein Ölgemälde oder Kreidezeichnungen, welche direkt auf die Wand im Durchgang zur Ölmühle gemalt wurden. Auf diesen sind eine Windmühle in Holland und die Albkapelle in Grünwinkel zu sehen. Kulturgeschichtlich ist die Ölmühle deshalb interessant, weil sie regionalgeschichtliche Bezüge aufweist. Das zeigt sich etwa bei den hydraulischen Pressen, mit denen aus den ölhaltigen Früchten das Öl herausgepresst wurde. Zuordnen konnte man die Herstellerfirma deshalb, weil auf den Pressen ein angebrachtes Firmenschild folgendes ausweist: „J. Dieffenbacher Söhne gegründet 1873 Maschinenfabrik Eppingen (Baden).“ Ein wichtiges und aufschlussreiches Detail, das zur Altersbestimmung der Ölmühle führte. Text: Bernhard Wagner (EUR.-ING./MA) Denkmal nach § 2 (Kulturdenkmal) Denkmalschutzgesetz Baujahr: 1918
https://web1.karlsruhe.de/db/kulturdenkmale/detail.php?id=03121
Bürgerdienste: Immissionsschutz - Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Immissionsschutz - Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Immissionsschutz - Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) genannt sind, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von der zuständigen Behörde. Ebenfalls genehmigungspflichtig ist die wesentliche Änderung einer solchen Anlage. Hierbei können Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs anstatt in einem förmlichen in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage. Zuständige Stelle Regierungspräsidium Freiburg Stadt Karlsruhe Die Zuständigkeiten im Bereich Immissionsschutz sind geregelt in der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung des Landes Baden-Württemberg. Die zuständige Behörde für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sind in den meisten Fällen die örtlich zuständigen unteren Immissionsschutzbehörden, d.h. das Landratsamt, wenn das Betriebsgelände mit der Anlage in einem Landkreis liegt, die Stadtverwaltung, wenn das Betriebsgelände mit der Anlage in einem Stadtkreis liegt. Eine davon abweichende Zuständigkeit gilt in folgenden Fällen (unter anderem bei Betrieben, die der europäischen Industrieemissions-Richtlinie, der Störfall-Verordnung oder dem Bergrecht unterliegen): Die Abteilungen 5, Umwelt der jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidien sind die zuständigen Immissionsschutzbehörden für Betriebsgelände, auf denen mindestens eine Anlage, die in Spalte d des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstabe E gekennzeichnet ist, mindestens ein Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (Störfallbetrieb), mindestens eine Anlage, die nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes genehmigungsbedürftig ist oder mindestens eine Deponie nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) in der jeweils geltenden Fassung vorhanden ist oder errichtet werden soll. Die Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau des Regierungspräsidiums Freiburg ist darüber hinaus die landesweit zuständige Immissionsschutzbehörde für Betriebsgelände einschließlich der darauf befindlichen Anlagen und Tätigkeiten, die der Bergaufsicht unterliegen, Betriebsgelände mit Seilschwebebahnen und Standseilbahnen, die dem Personenverkehr dienen, Betriebsgelände mit Gashochdruckleitungen, die als Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes der Versorgung mit Gas dienen und die für einen maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar ausgelegt sind, Anlagen der untertägigen Abfallentsorgung und Betriebsgelände mit Anlagen, die der Herstellung, wesentlichen Erweiterung und wesentlichen Veränderung von unterirdischen Hohlräumen dienen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Genehmigungsantrag bei der für Ihre Anlage zuständigen Immissionsschutzbehörde stellen. Hinweise Stimmen Sie sich im Vorfeld mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde bezüglich der für eine Beurteilung erforderlichen Unterlagen ab. Auch die wesentliche Änderung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf einer Genehmigung. Hierbei kommen die gleichen Formblätter bzw. das gleiche Online-Verfahren (sofern von der zuständigen Immissionsschutzbehörde angeboten) zum Einsatz. Für das vereinfachte immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist der gleiche Onlineantrag zu verwenden, wie für das förmliche Genehmigungsverfahren. Die Auswahl der Verfahrensvariante erfolgt innerhalb der Antragsstellung. Weitere Informationen zum förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren finden Sie in der Beschreibung der Verwaltungsleitung " Immissionsschutz - Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen ". Voraussetzungen Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass sich die aus dem BImSchG und seinen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen. Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren kann nur dann angewendet werden, wenn die Rechtsgrundlage dieses ermöglicht. Verfahrensablauf Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Sofern von der zuständigen Immissionsschutzbehörde beziehungsweise den jeweiligen Fachbehörden weitere Unterlagen für eine Beurteilung erforderlich sind, sind diese nachzureichen. In vereinfachten Genehmigungsverfahren erfolgt keine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen. Die Genehmigungsbehörde fordert die zu beteiligenden Behörden auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen abzugeben. Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen. Hiervon ausgenommen sind Planfeststellungen, Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne, behördliche Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften sowie wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen. Im Rahmen der Antragsstellung kann die Zulassung eines vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG oder die Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 BImSchG sowie die Aufteilung in mehrere Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG beantragt werden. Fristen Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen. Erforderliche Unterlagen Dem Antrag sind die für eine Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Beschreibungen des Vorhabens, einschließlich Angaben zu Anlagenteilen, Verfahrensschritten, Stoff- und Produktdaten, schematische Darstellungen und Fließbilder, Angaben zu möglichen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, Angaben zu Emissionen und Immissionen, Angaben zu Abfällen und Abwässern, Bauvorlagen: Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung. Die zuständige Stelle kann im Bedarfsfall weitere Unterlagen verlangen. Stimmen Sie sich im Vorfeld mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde bezüglich der für eine Beurteilung erforderlichen Unterlagen ab. Sofern im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen miterteilt werden (z.B. Baugenehmigung), sind die hierzu erforderlichen Unterlagen ebenfalls einzureichen. Nutzen Sie für den Antrag, sofern kein Onlineverfahren zur Verfügung steht, die Formblätter 1 bis 11 der "Anlage 1" des Leitfadens Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Kosten Die Gebühren richten sich nach den Investitionskosten für die Anlage. Bearbeitungsdauer Die Genehmigungsbehörde hat in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind. Sofern die Antragsunterlagen für eine Beurteilung nicht ausreichend sind, sind diese durch den Antragsteller zu vervollständigen. Ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen beginnen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren die gesetzlichen Fristen von drei Monaten in einem vereinfachten Verfahren. Die Fristen können um drei Monate verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragssteller zuzurechnen sind, erforderlich ist. Vertiefende Informationen Informationen und weiterreichende Erläuterungen zum Genehmigungsverfahren und zum Antrag sowie eine Checkliste bezüglich der erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie im: Leitfaden Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Rechtsbehelf Sofern von der zuständigen Immissionsschutzbehörde eine Genehmigung des Vorhabens abgelehnt wird, kann hiergegen Widerspruch oder bei Entscheidungen der Regierungspräsidien Klage eingereicht werden. Rechtsgrundlage Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Genehmigung) § 5 Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) (Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen) § 6 Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) (Genehmiungsvoraussetzungen) § 10 Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) (Genehmigungsverfahren) § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (vereinfachte Verfahren) Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) Freigabevermerk 04.04.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Kategorie: Gewalt gegen Frauen und Mädchen KOORDINATIONSKREIS "HÄUSLICHE GEWALT ÜBERWINDEN" Aufgaben und Ziele Ziel ist es, Maßnahmen zur konsequenten Ächtung jeder Form von Gewalt im sozialen Nahbereich zu entwickeln und zu sichern, Opfer zu schützen und Täter in die Verantwortung zu nehmen. Dies erfordert ein abgestimmtes Handeln der Berufsgruppen und Institutionen sowie dessen stetige Weiterentwicklung. Hierzu arbeiten in Karlsruhe seit 1999 Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Gerichte, der Frauenprojekte und der freien Träger sowie die Stadt Karlsruhe kontinuierlich zusammen. Anfangs wurde dies als Projekt organisiert und war Teil der kommunalen Kriminalprävention „Sicherheit in der Stadt – Karlsruhe zeigt Verantwortung". Der Koordinationskreis gewährleistet die stetige Abstimmung und zentrale Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus wird die Facharbeit in bedarfsorientierten Gruppen mit weiteren Kooperationspartnerinnen und -partnern geleistet. Im Koordinationskern sind vertreten Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. Frauenberatungsstelle Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Frauenberatungsstelle Karlsruhe (ehemals Haus 13) Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e. V. Frauenhaus Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Gleichstellungsbeauftragte, Stadt Karlsruhe Polizeipräsidium Karlsruhe Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe Sozialer Dienst der Stadt Karlsruhe Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe Annette Niesyto, Gleichstellungsbeauftragte gb@karlsruhe.dehttp://www.karlsruhe.de/gleichstellung 0721 133-3062 0721 133-3069 Kontakt Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe Rathaus am Marktplatz Zimmer A 211 76124 Karlsruhe Tel. 0721/133-30 62 Fax: 0721/133-30 69 gb@karlsruhe.de Wir sind täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr telefonisch erreichbar. Feste Sprechzeiten gibt es nicht. Bei Bedarf können Sie einen persönlichen Gesprächstermin telefonisch vereinbaren. Links Kontaktstelle Frau und Beruf WoMenCONNEX - Karrieremesse für Frauen Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Frauenorganisationen (AKF) Landesfrauenrat Baden-Württemberg Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (LAG) Baden-Württemberg Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG) Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse
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Kategorie: Gewalt gegen Frauen und Mädchen WEITERE KONTAKTADRESSEN Gewalt, Häusliche Gewalt Antidiskriminierungsstelle des Bundes, S. 52 Frauenberatungsstelle Karlsruhe, Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e. V., S.104 Frauenberatungsstelle, Sozialdienst katholischer Frauen, S. 106 Sozialer Dienst, Stadt Karlsruhe, S. 117 Projekt Häusliche Gewalt überwinden, S. 141 Suse – Frauen und Mädchen mit Behinderung stärken S. 253 Gewalt, Häusliche Gewalt SopHiE, Beratungsstelle Libelle für Menschen, die häusliche Gewalt erleben in Bruchsal: www.sophie-ggmbh.de, Tel. 07251 - 7130323 Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe: www.frauen-gegen-gewalt.de Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Information zum Platzverweisverfahren: www.sozialministerium-bw.de Bundesministerium der Justiz, Information zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt: www.bmjv.de Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt: www.big-koordinierung.de Frauenrechte, Frauenhandel ­ Menschenhandel TERRE DES FEMMES e. V.: www.frauenrechte.de KOK: www.kok-gegen-menschenhandel.de/menschenhandel/ Mädchen – Zwangsheirat – online beratung www.zwangsheirat.de (keine Beratung, sondern dient als Anlaufstelle für weitere Informationen sowie zur Suche nach aktiven Beratungsstellen) www.eva-stuttgart.de/nc/unsere-angebote/angebot/wohnprojekt-rosa/ www.eva-stuttgart.de/unsere-angebote/angebot/beratungsstelle-yasemin/ www.sibel-papatya.org Stalking www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Stalking/_doc/Stalking_doc. www.polizei-bw.de/praevention/Seiten/stalking.aspx www.stalkingforschung.de Kontakt Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe Rathaus am Marktplatz Zimmer A 211 76124 Karlsruhe Tel. 0721/133-30 62 Fax: 0721/133-30 69 gb@karlsruhe.de Wir sind täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr telefonisch erreichbar. Feste Sprechzeiten gibt es nicht. Bei Bedarf können Sie einen persönlichen Gesprächstermin telefonisch vereinbaren. Links Kontaktstelle Frau und Beruf WoMenCONNEX - Karrieremesse für Frauen Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Frauenorganisationen (AKF) Landesfrauenrat Baden-Württemberg Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (LAG) Baden-Württemberg Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG) Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse
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Bürgerdienste: Immissionsschutz - vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Immissionsschutz - vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Immissionsschutz - vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, bereits vor der erforderlichen Genehmigung mit dem Bau der Anlage beginnen zu können. Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein. Zuständige Stelle Regierungspräsidium Freiburg Stadt Karlsruhe Die Zuständigkeiten im Bereich Immissionsschutz sind geregelt in der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung des Landes Baden-Württemberg. Die zuständige Behörde für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, ist in den meisten Fällen die örtlich zuständige untere Immissionsschutzbehörde: das Landratsamt, wenn das Betriebsgelände mit der Anlage in einem Landkreis liegt, die Stadtverwaltung, wenn das Betriebsgelände mit der Anlage in einem Stadtkreis liegt. Eine davon abweichende Zuständigkeit gilt in folgenden Fällen (unter anderem bei Betrieben, die der europäischen Industrieemissions-Richtlinie, der Störfall-Verordnung oder dem Bergrecht unterliegen): Die Abteilungen 5 - Umwelt der jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidien sind die zuständigen Immissionsschutzbehörden für Betriebsgelände, auf denen: mindestens eine Anlage, die in Spalte d des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstabe E gekennzeichnet ist, mindestens ein Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (Störfallbetrieb), mindestens eine Anlage, die nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes genehmigungsbedürftig ist oder mindestens eine Deponie nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) in der jeweils geltenden Fassung vorhanden ist oder errichtet werden soll. Die Abteilung 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau des Regierungspräsidiums Freiburg ist darüber hinaus die landesweit zuständige Immissionsschutzbehörde für: Betriebsgelände einschließlich der darauf befindlichen Anlagen und Tätigkeiten, die der Bergaufsicht unterliegen, Betriebsgelände mit Seilschwebebahnen und Standseilbahnen, die dem Personenverkehr dienen, Betriebsgelände mit Gashochdruckleitungen, die als Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes der Versorgung mit Gas dienen und die für einen maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar ausgelegt sind, Anlagen der untertägigen Abfallentsorgung und Betriebsgelände mit Anlagen, die der Herstellung, wesentlichen Erweiterung und wesentlichen Veränderung von unterirdischen Hohlräumen dienen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Antrag auf vorzeitige Errichtung bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde stellen. Hinweise Stimmen Sie sich im Vorfeld mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde bezüglich der erforderlichen Unterlagen ab. Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen. Die Beantragung einer vorzeitigen Errichtung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage ist nur im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung möglich. Die Beantragung erfolgt im Rahmen der Verwaltungsleistung "Immissionsschutz - Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen " Voraussetzungen Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können. Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen. Bei Antragstellung müssen Sie sich dazu verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen. Sofern Sie keine Genehmigung erhalten, müssen Sie den früheren Zustand wiederherstellen. Die Beantragung einer vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist nur im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung möglich. Verfahrensablauf Die Beantragung einer vorzeitigen Errichtung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage ist nur im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung möglich. Sobald die zuständige Behörde die Prüfung abgeschlossen hat und die Vorraussetzungen für eine vorzeitige Errichtung bestehen, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von der zuständigen Behörde. Fristen Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen. Erforderliche Unterlagen Antrag auf vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten Erläuterungen zur Anlage Verpflichtungserklärung bezüglich einer Wiederherstellung des früheren Zustands, sofern die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung doch nicht erteilt wird sonstige Unterlagen, gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen Kosten Die Gebühren richten sich nach den Investitionskosten für die Anlage. Vertiefende Informationen Informationen und weiterreichende Erläuterungen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren finden Sie im Leitfaden Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz des Umweltministeriums Baden-Württemberg Rechtsbehelf Sofern von der zuständigen Immissionsschutzbehörde eine Genehmigung des Vorhabens abgelehnt wird, kann hiergegen Widerspruch oder bei Entscheidungen der Regierungspräsidien Klage eingereicht werden. Rechtsgrundlage Bundes-Immissionsschutzgesetz § 8a (BImSchG) Zulassung vorzeitigen Beginns Freigabevermerk 01.03.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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