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Bürgerbüro Grötzingen Sie finden das Bürgerbüro Grötzingen im Rathaus II (Rathausplatz 2)
Für Anfragen im Bereich KFZ-Wesen wenden Sie sich bitte an die KFZ-Zulassungsstelle in der Steinhäuserstraße 22.
Persönliche Vorsprache nur mit Terminvereinbarung:
Online per Karlsruhe.App oder unter karlsruhe.de/terminvereinbarung
Per E-Mail an buergerbuero@groetzingen.karlsruhe.de
In Ausnahmefällen telefonisch unter 0721 133-7628 oder über unseren Infopoint unter 0721 133-7610
Die Abholung von Ausweisen ist zu folgenden Zeiten ohne Termin möglich:
Dienstags, mittwochs und freitags zwischen 9:30 Uhr und 10:00 Uhr sowie
Donnerstags zwischen 16:00 Uhr und 16:30 Uhr
Kontakt / Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
Montag
geschlossen
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 0721 133 7610 Terminvereinbarung Infopoint Telefon: 0721 133 7628 Terminvereinbarung E-Mail: buergerbuero@groetzingen.karlsruhe.de Internet:
Stadtteil Grötzingen Hausanschrift: Rathausplatz 1, 76229 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Grötzingen Rathaus (54 m) Linien: Bus 21, 22A, 22B, NLALT 12 LIVE! Grötzingen Büchelbergstraße (204 m) Linien: Bus 21, NLALT 12 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen Es sind keine Parkhäuser/Tiefgaragen im Umkreis von 1.000 m vorhanden. Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
Formulare
Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) / Registration at the registration office
Der Meldeschein wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Antrag auf Ersatz oder Änderung einer Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) / Aktualisierung der Personendaten (Onlineantrag mit Postversand)
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Antrag auf eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister für eine Person nach § 45 Bundesmeldegesetz
Das Formular wird online ausgefüllt inklusive der Bezahlung. Beantragung einer gebundenen Broschüre des Mietspiegels
Die Bestellung und Bezahlung erfolgt online. Sie bekommen den Mietspiegel umgehend postalisch zugesendet. Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz
Information der Führerscheinstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung
Mietspiegel 2023 herunterladen (PDF)
Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere
Ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden.
Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro, bei dem Sie den Personalausweis oder den Reisepass beantragt haben. Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Online-Terminvereinbarung
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle der Stadt Karlsruhe weitergeleitet. Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein (Onlineantrag Postversand)
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Vollmacht für die Beantragung (bei Minderjährigen)
Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es muss persönlich abgegeben werden. Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden. Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate
Wunschkennzeichen online reservieren
Hinweis: Aus technischen Gründen können im Zeitfenster von 00.50 bis 02.00 Uhr keine Kennzeichen online reserviert werden. Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Leistungen
Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen Adressbuch - Eintrag sperren lassen eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums beantragen Fischereischein beantragen Führerschein - Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl) Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen Führungszeugnis (einfach) beantragen Führungszeugnis (erweitert) beantragen Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen Landesfamilienpass beantragen Melderegister - Auskunft beantragen (einfach) Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert) Melderegister - Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz Mietspiegel beantragen Personalausweis - Adresse ändern lassen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis abholen Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen Personalausweis oder Reisepass - Doktorgrad eintragen lassen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass abholen Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen Wohnsitz - Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen Wohnsitz in Karlsruhe anmelden Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren
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Bürgerdienste: Ortsverwaltung Stupferich
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Ortsverwaltung Stupferich Persönliche Vorsprache nur mit Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie unter der unten genannten Telefonnummer oder per E-Mail an stupferich@karlsruhe.de einen Termin.
Bürgerbüro Stupferich: 0721 947610 oder 9476113
Kontakt / Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
13:00 - 17:30 Uhr
Freitag
geschlossen
Telefon: 0721 94761 0 Zentrale Telefon: 0721 94761 13 E-Mail: stupferich@karlsruhe.de Fax: 0721 94761 14 Internet:
Stadtteil Stupferich Hausanschrift: Kleinsteinbacher Straße 16, 76228 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Stupferich Rathaus (56 m) Linien: Bus 23, 47, 158 LIVE! Stupferich Karlsbader Str. (229 m) Linien: Bus 23, 47, 158, NL 3 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen Es sind keine Parkhäuser/Tiefgaragen im Umkreis von 1.000 m vorhanden. Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
Formulare
Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) / Registration at the registration office
Der Meldeschein wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Antrag auf Ersatz oder Änderung einer Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) / Aktualisierung der Personendaten (Onlineantrag mit Postversand)
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Antrag auf eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister für eine Person nach § 45 Bundesmeldegesetz
Das Formular wird online ausgefüllt inklusive der Bezahlung. Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz
Information der Führerscheinstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung
Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere
Ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden.
Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro, bei dem Sie den Personalausweis oder den Reisepass beantragt haben. Online-Abmeldung über i-KFZ
Nur möglich für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Online-Terminvereinbarung
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle der Stadt Karlsruhe weitergeleitet. Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung beim Zulassungswesen der Stadt Karlsruhe weitergeleitet. Online-Zulassung über i-Kfz
Ein Fahrzeug kann online zugelassen werden. Voraussetzung: Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein (Onlineantrag Postversand)
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Vollmacht für die Beantragung (bei Minderjährigen)
Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es muss persönlich abgegeben werden. Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate
Wunschkennzeichen online reservieren
Hinweis: Aus technischen Gründen können im Zeitfenster von 00.50 bis 02.00 Uhr keine Kennzeichen online reserviert werden. Zulassungsstelle: Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs (PDF-Formular)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) Zulassungsstelle: SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen Hauptzollamt
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Leistungen
Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums beantragen Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen Fischereischein beantragen Führerschein - Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl) Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen Kraftfahrzeug - Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei einem Umzug innerhalb der Stadt Karlsruhe Kraftfahrzeug - Umschreibung beantragen (Halterwechsel innerhalb der Stadt Karlsruhe) Kraftfahrzeug - Umschreibung von außerhalb nach Karlsruhe - ohne Halterwechsel (wegen Umzug) Kraftfahrzeug - Umschreibung von außerhalb nach Karlsruhe beantragen (Halterwechsel) Kraftfahrzeug - Wiederzulassung beantragen Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung) Landesfamilienpass beantragen Melderegister - Auskunft beantragen (einfach) Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert) Personalausweis - Adresse ändern lassen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis abholen Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen Personalausweis oder Reisepass - Doktorgrad eintragen lassen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass abholen Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen Wohnsitz - Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen Wohnsitz in Karlsruhe anmelden
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Bürgerbüro Wettersbach Persönliche Vorsprache nur mit Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie unter der unten genannten Telefonnummer oder per E-Mail an buergerservice@wettersbach.karlsruhe.de einen Termin.
Bürgerbüro Wettersbach: Telefon 0721 133 7745
Alternativ können Sie einen Termin auch online vereinbaren: Terminvereinbarung Kontakt / Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 0721 133 7745 Empfang/Service E-Mail: buergerservice@wettersbach.karlsruhe.de Fax: 0721 133 7709 Hausanschrift: Am Wetterbach 40, 76228 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Grünwettersbach Rathaus (62 m) Linien: Bus 27, 27E, 47, 47X, 158, NL 3 LIVE! Grünwettersbach Mitte (406 m) Linien: Bus 27, 27E, 47, 47X, 158, NL 3 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen Es sind keine Parkhäuser/Tiefgaragen im Umkreis von 1.000 m vorhanden. Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
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Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) / Registration at the registration office
Der Meldeschein wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Antrag auf Ersatz oder Änderung einer Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) / Aktualisierung der Personendaten (Onlineantrag mit Postversand)
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Antrag auf eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister für eine Person nach § 45 Bundesmeldegesetz
Das Formular wird online ausgefüllt inklusive der Bezahlung. Beantragung einer gebundenen Broschüre des Mietspiegels
Die Bestellung und Bezahlung erfolgt online. Sie bekommen den Mietspiegel umgehend postalisch zugesendet. Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz
Information der Führerscheinstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung
Mietspiegel 2023 herunterladen (PDF)
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Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere
Ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden.
Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro, bei dem Sie den Personalausweis oder den Reisepass beantragt haben. Online-Portal des Bundesamts für Justiz
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Ein Fahrzeug kann online zugelassen werden. Voraussetzung: Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein (Onlineantrag Postversand)
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Vollmacht für die Beantragung (bei Minderjährigen)
Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es muss persönlich abgegeben werden. Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden. Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate
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Hinweis: Aus technischen Gründen können im Zeitfenster von 00.50 bis 02.00 Uhr keine Kennzeichen online reserviert werden. Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
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Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen Adressbuch - Eintrag sperren lassen eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums beantragen Fischereischein beantragen Führerschein - Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl) Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen Führungszeugnis (einfach) beantragen Führungszeugnis (erweitert) beantragen Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen Kraftfahrzeug - Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei einem Umzug innerhalb der Stadt Karlsruhe Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden Landesfamilienpass beantragen Melderegister - Auskunft beantragen (einfach) Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert) Melderegister - Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz Mietspiegel beantragen Personalausweis - Adresse ändern lassen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis abholen Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen Personalausweis oder Reisepass - Doktorgrad eintragen lassen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass abholen Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen Wohnsitz - Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen Wohnsitz in Karlsruhe anmelden Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) - Namensänderung melden
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Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.
Der neue Personalausweis hat Scheckkartenformat. Er kann genauso wie bisher verwendet werden.
Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.
Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) beziehungsweise Online-Ausweisfunktion und
die Unterschrifts-/Signaturfunktion
Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.
Die Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, wenn sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden.
Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Personalausweis unter anderem ungültig, wenn
er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt oder
er verändert worden ist oder
Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe)
Tipp: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweisdokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben. Formulare und weitere Angebote
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro
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Zuständige Stelle
Bürgerbüro Durlach Bürgerbüro Grötzingen Bürgerbüro Hohenwettersbach Bürgerbüro Kaiserallee 8 Bürgerbüro Neureut Bürgerbüro Ost Bürgerbüro Stupferich Bürgerbüro Wettersbach Bürgerbüro Wolfartsweier In Deutschland ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind. Bei Wohnungslosen und Strafgefangenen ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
Personalausweisbehörde ist
für deutsche Staatsangehörige in Deutschland:
die Gemeinde-/Stadtverwaltung
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):
Für Personalausweisangelegenheiten im Ausland sind in der Regel die Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Personalausweis darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden.
Hinweise
Auch wenn Personalausweise für bestimmte Personen ausgestellt werden, sind sie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Alte Personalausweise müssen Sie daher beim Empfang eines neuen Personalausweises abgeben oder entwerten lassen.
Sind Eintragungen im Ausweis unzutreffend geworden, müssen Sie den Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen. Bei Umzug oder Wegzug ins Ausland wird die Anschrift geändert ( Adressänderung im Personalausweis ). Eine Namensänderung im Personalausweis ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen:
Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat/Lebenspartnerschaft beantragen
Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen
Achtung : Sie sind verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises sofort bei der Gemeinde anzuzeigen. Nutzen Sie den elektronischen Identitätsnachweis oder auch die Unterschriftsfunktion, müssen Sie diese Funktionen sofort sperren lassen. Einzelheiten dazu finden Sie im Text " Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen ".
Voraussetzungen
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde beantragen.
Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie einen Personalausweis bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung bestimmt das Auswärtige Amt. Ihren Antrag auf einen Personalausweis können Sie auch in Deutschland an jeder Personalausweisbehörde stellen. Diese Personalausweisbehörde wird als unzuständige Behörde Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie einen wichtigen Grund dargelegen können. Ein solcher wichtiger Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn Sie geltend machen, dass der Weg zur zuständigen Auslandsvertretung erheblich weiter ist, als zur unzuständigen Personalausweisbehörde. Beachten Sie, dass in diesen Fällen für die Bearbeitung Ihres Antrags eine Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung vorliegen muss und für die Antragstellung häufig eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, muss der gesetzliche Vertreter beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin den Antrag stellen. Gesetzliche Vertreter sind normalerweise die Eltern. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen . Ist der oder die Jugendliche 16 Jahre alt geworden, muss der Antrag innerhalb von sechs Wochen gestellt werden.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt zehn Jahre oder älter sind.
Seit dem 2. August 2021 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken verpflichtend. Sie werden auf dem Ausweis-Chip gespeichert. Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Sie erhalten als antragstellende Person vom Ausweishersteller einen "PIN-Brief", der eine fünfstellige "Transport-PIN" für die Nutzung der eID-Funktion enthält.
Außerdem werden Ihnen mitgeteilt:
eine Entsperrnummer (PUK ) zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN,
das Sperrkennwort für die eID-Funktion und das Vor-Ort-Auslesen sowie
weitere Informationen zum Sperren der eID-Funktion.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die eID-Funktion des Ausweises ausgeschaltet.
Online-Ausweis selbst aktivieren und neue PIN bestellen
Im Bürgerbüro wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn
Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
Sie Ihre PIN vergessen haben oder
die PIN blockiert ist.
Einführung einer Verwahrungsgebühr ab dem 01.01.2024 Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 für Identitätsdokumente (Ausweise und Pässe) eine Verwahrungsgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist, sofern das Dokument nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.
Fristen
Empfehlung: einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit
Antragspflicht sorgeberechtigter Personen oder Betreuer beziehungsweise Betreuerinnen für Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren: innerhalb sechs Wochen, nachdem der oder die Jugendliche 16 Jahre alt geworden ist und nicht selbst einen Antrag gestellt hat
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder gegebenefalls Geburtsurkunde
ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 mm x 45 mm. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren:
Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlich
schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich
Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht. Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben)
bei Vormundschaft: zusätzlich
Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Hinweis: Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente .
Achtung:
Bei der Erstausstellung (in einigen Kommunen auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden.
Bei der erstmaligen Antragstellung eines im Ausland geborenen Kindes sind unter anderem insbesondere das Original der Geburtsurkunde sowie die deutsche Übersetzung vorzulegen.
Bei der Antragstellung von Auslandsdeutschen in einer Personalausweisbehörde im Inland (nicht zuständige Behörde) müssen gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.
Bei erstmaliger Antragstellung nach der Geburt ist eine Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität vorzulegen.
Bei erstmaliger Antragstellung nach Einbürgerung ist neben der Einbürgerungsurkunde das bisherige ausländische Identitätsdokument (Pass/Ausweis) sowie die Geburtsurkunde im Original vorzulegen. Sofern eine deutsche Personenstandsurkunde (Eheschließungsurkunde oder Geburtsurkunde eines Kindes) oder die Bescheinigung eines deutschen Standesamtes existiert, ist diese ebenfalls vorzulegen.
Sollte es sich um eine ausländische Geburtsurkunde handeln, ist zusätzlich eine deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer erforderlich. Über den folgenden Link https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche können Sie prüfen, welche Übersetzungsperson diese Voraussetzungen erfüllt.
Liegt die Ausstellungsbehörde der Geburtsurkunde in einem Mitgliedsstaat des Übereinkommens vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern (CIEC-Abkommen), ist alternativ zur deutschen Übersetzung die Vorlage des mehrsprachigen Auszugs der Geburtsurkunde möglich (sogenannte „internationale Geburtsurkunde“). Welcher Staat Mitglied des Übereinkommens ist, können Sie hier einsehen: https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/ciec/ue16.html .
Kosten
antragstellende Person ab 24 Jahren: ab 1. Januar 2021: EUR 37,00
antragstellende Person unter 24 Jahren: EUR 22,80
Das Einschalten der Online-Ausweisfunktion ist in folgenden Fällen gebührenfrei:
erstmaliges Einschalten bei der Ausgabe
erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen)
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter
Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit oder beim Aufsuchen einer unzuständigen Stelle ein Zuschlag von 13 Euro erhoben.
Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland wird die Gebühr um 30 Euro angehoben.
Bei Nutzung des Self-Service-Terminals (im Bürgerbüro K8, Bürgerbüro Ost, Bürgerbüro Durlach) : zuzüglich 5,00 Euro
Zustellung per Fahrradkurier (Gebühr pro Lieferung, auch bei Zustellung mehrerer Dokumente an einen Haushalt)
Zustellung per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 5,50 Euro
Expressversand per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 11,00 Euro
Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN
Verwahrungsgebühr bei Abholung nach 3 Monaten: 20,00 Euro Die Verwahrungsgebühr wird erhoben, sofern das beantragte Dokument nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.
Bearbeitungsdauer
etwa drei bis sechs Wochen
Vertiefende Informationen
vorläufigen Personalausweis beantragen
Broschüre "Ihr Personalausweis" des Bundesinnenministeriums
Personalausweisportal
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.
Rechtsgrundlage
Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 1 Ausweispflicht
§ 6 Gültigkeit
§ 7 Sachliche Zuständigkeit
§ 8 Örtliche Zuständigkeit
§ 9 Ausstellung des Ausweises
§ 10 Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises
§ 27 Pflichten des Ausweisinhabers
Personalausweisgebührenverordnung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 25.03.2024 freigegeben.
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Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.
Sie
beschreibt Ihre ausländische Hochschulqualifikation,
stellt fest, mit welchem deutschen Bildungsabschluss Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist und
bescheinigt Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.
Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie
einen Wohnsitz in Deutschland haben und
einen reglementierten Beruf ausüben möchten.
Die Bewertung soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus ihr können Sie keine Rechtsansprüche ableiten. Zuständige Stelle
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (ZAB) Hinweise
Als Studienbewerberin oder Studienbewerber mit ausländischer Studienberechtigung richten Sie Ihre Bewerbung in der Regel direkt an die Hochschule, an der Sie studieren wollen.
Eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Voraussetzungen
Die Abschlusszeugnisse müssen amtlich beglaubigt sein.
Der Abschluss muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
Bei Abschlüssen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation oder unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen (sogenanntes Franchising) sind weitere Voraussetzungen zu beachten. Unter anderem muss der Abschlusses den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Länder entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Länder vereinbar sein.
Bei Abschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist: Der absolvierte Studiengang muss akkreditiert sein.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.
Da der weitere Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland variieren kann, informieren Sie sich vorher genauer auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Die Zeugnisbewertung, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen können, erhalten Sie als Kurzfassung und als Langfassung, nachdem
Ihr Antrag vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Stelle eingegangen ist,
dort alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und
Sie die Gebühren bezahlt haben.
Erforderliche Unterlagen
unterschiedlich, je nach Land, in dem Sie Ihren Hochschulabschluss erworben haben:
Checkliste für die Dokumente für Ihre Zeugnisbewertung
Kosten
für die Ausstellung der Bescheinigung: EUR 200,00
für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung bei mehreren Qualifikationen: EUR 100,00
für die erneute Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. im Fall des Verlusts): EUR 100,00
Bearbeitungsdauer
in der Regel drei Monate nach Eingang des vollständigen Antrags und der Gebühr
Vertiefende Informationen
Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
Kapitel „ Berufliche Anerkennung-Anerkennung in Deutschland “
Muster der Zeugnisbewertung als Kurz- und Langfassung (PDF)
FAQ Zeugnisbewertung
Rechtsgrundlage
§ 37 Abs. 7 Landeshochschulgesetz (LHG )
Zuständigkeitsverordnung Hochschulqualifikationen (KMK-ZuständigkeitsVO - Hochschulqualifikationen)
Freigabevermerk
Stand: 26.01.2022
Verantwortlich: Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg
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Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen Bitte beachten Sie:
Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:
Reisepass
Personalausweis als Passersatz
Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist z.B. für Südostasien und für eine visafreie Einreisein die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder einem Personalausweis einreisen. Das gilt vor allem für die Staaten der Europäischen Union (EU). Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Der Reisepass kann schon für Kinder von Geburt an ausgestellt werden und hat für unter 24 Jährige eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren.
In folgenden Fällen ist ein Reisepass schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig:
wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht zulässt, weil das Lichtbild im Dokument stark vom Gesicht des Kindes abweicht. Der Zeitpunkt muss in jedem Einzelfall beurteilt werden.
wenn er verändert worden ist.
wenn Eintragungen fehlen oder mit Ausnahme des Wohnortes unzutreffend sind.
Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument für Ihr Kind benötigen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben. Formulare und weitere Angebote
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Vollmacht für die Beantragung (bei Minderjährigen)
Zuständige Stelle
Bürgerbüro Durlach Bürgerbüro Grötzingen Bürgerbüro Hohenwettersbach Bürgerbüro Kaiserallee 8 Bürgerbüro Neureut Bürgerbüro Ost Bürgerbüro Stupferich Bürgerbüro Wettersbach Bürgerbüro Wolfartsweier Die Passbehörde der Gemeinde, in der das Kind mit der Hauptwohnung gemeldet ist
Passbehörde ist
für deutsche Staatsangehörige in Baden-Württemberg:
die Gemeinde-/Stadtverwaltung
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.
für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):
die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Reisepass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden.
Hinweise
Den Verlust oder Diebstahl des Reisepasses Ihres Kindes müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistung " Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen ".
Das Wiederauffinden des Reisepasses Ihres Kindes müssen Sie ebenfall persönlich in einer Passbehörde anzeigen.
Voraussetzungen
Ihr Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen beide Elternteile den Antrag stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.
Außerdem muss es unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt des Passantrages 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.
Die Abgabe von Fingerabdrücken ist bei Kindern ab 6 Jahren erforderlich.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus dauerhaft bestehenden, medizinischen Gründen unmöglich ist.
Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens schon einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
Einführung einer Verwahrungsgebühr ab dem 01.01.2024 Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 für Identitätsdokumente (Ausweise und Pässe) eine Verwahrungsgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist, sofern das Dokument nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder gegebenenfalls Geburtsurkunde (im Original) des Kindes
ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm
gegebenenfalls weitere Unterlagen:
wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlich
schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich
Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht. Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
bei Vormundschaft: zusätzlich
Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Hinweis: Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente .
Achtung:
Bei der Erstausstellung (in einigen Kommunen auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden.
Bei der erstmaligen Antragstellung eines im Ausland geborenen Kindes sind unter anderem insbesondere das Original der Geburtsurkunde sowie die deutsche Übersetzung vorzulegen.
Bei der Antragstellung von Auslandsdeutschen in einer Passbehörde im Inland (unzuständige Behörde) müssen gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Passbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.
Bei erstmaliger Antragstellung nach der Geburt ist eine Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität vorzulegen.
Sollte es sich um eine ausländische Geburtsurkunde handeln, ist zusätzlich eine deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer erforderlich. Über den folgenden Link https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche können Sie prüfen, welche Übersetzungsperson diese Voraussetzungen erfüllt.
Liegt die Ausstellungsbehörde
der Geburtsurkunde in einem Mitgliedsstaat des Übereinkommens vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern (CIEC-Abkommen), ist alternativ zur deutschen Übersetzung die Vorlage des mehrsprachigen Auszugs möglich (sogenannte „internationale Geburtsurkunde“). Welcher Staat Mitglied des Übereinkommens ist, können Sie hier einsehen: https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/ciec/ue16.html .
Kosten
ein Reisepass für Kinder mit 32/48 Seiten: EUR 37,50/EUR 59,50
ein Reisepass für Kinder im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
die Behörde den Reisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde wie z.B. die Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.
Zustellung per Fahrradkurier (Gebühr pro Lieferung, auch bei Zustellung mehrerer Dokumente an einen Haushalt)
Zustellung per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 5,50 Euro
Expressversand per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 11,00 Euro
Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN
Verwahrungsgebühr bei Abholung nach 3 Monaten: 20,00 Euro Die Verwahrungsgebühr wird erhoben, sofern das beantragte Dokument nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa drei bis sechs Wochen.
Es wird empfohlen, den Reisepass für Ihr Kind rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.
Wenn Sie den Reisepass für Ihr Kind schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt er in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
Vertiefende Informationen
vorläufiger Reisepass
ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt Dort erfahren Sie, für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.
Rechtsgrundlage
Passgesetz (PassG)
§ 4 Passmuster
§ 5 Gültigkeitsdauer
§ 6 Ausstellung eines Passes
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 25.03.2024 freigegeben.
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Genehmigung für die vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut beantragen Wenn Sie nationales Kulturgut aus Deutschland ausführen wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Kulturgüter sind zum Beispiel Kunstwerke, archäologische Objekte, Archivgut, Handschriften oder Antiquitäten wie Möbel, Musikinstrumente oder Schmuck.
Nationales Kulturgut ist Kulturgut, das
in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen ist,
sich in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer öffentlich-rechtlichen, Kulturgut bewahrenden Einrichtung (zum Beispiel: Museum, Archiv, Bibliothek) befindet,
sich im Eigentum und im Bestand einer Kulturgut bewahrenden Einrichtung (zum Beispiel: Museum, Archiv, Bibliothek) befindet, die überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert wird, oder
Teil einer Kunstsammlung des Bundes oder der Länder ist.
Die Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Es wird zwischen dauerhafter und vorübergehender Ausfuhr unterschieden. Die Ausfuhr ist vorübergehend, wenn sie für einen von Anfang an befristeten Zeitraum von höchstens 5 Jahren erfolgt.
Die Genehmigung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes,
in dessen Verzeichnis national wertvollen Kulturguts das Kulturgut eingetragen ist oder
wenn es sich nicht um eingetragenes Kulturgut handelt, in dem Bundesland, in dem sich das Kulturgut zum Zeitpunkt der Antragstellung befindet.
Sind Sie eine juristische Person, so ist Ihr Hauptsitz im Bundesgebiet für die örtliche Zuständigkeit maßgeblich.
Die Genehmigung der dauerhaften Ausfuhr von nationalem Kulturgut beantragen Sie schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Onlineantrag
Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter
Zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Königstr. 46, 70173 Stuttgart, 0711/279-0 Hinweise
Eine durch Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkte oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichene Genehmigung nach § 22 Absatz 1 des Kulturgutschutzgesetzes ist gemäß § 22 Absatz 5 Kulturgutschutzgesetz nichtig. Dies gilt entsprechend für Genehmigungen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Kulturgutschutzgesetzes (§ 24 Absatz 9 des Kulturgutschutzgesetzes).
Voraussetzungen
Eine Genehmigung für die einmalige vorübergehende Ausfuhr von nationalem Kulturgut wird Ihnen erteilt, wenn
Sie antragsberechtigt sind,
als Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer oder als bevollmächtige Dritte beziehungsweise bevollmächtigter Dritter
Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben und
Sie als antragstellende Person die Gewähr dafür bieten, dass das zur Ausfuhr bestimmte Kulturgut in unbeschadetem Zustand und fristgerecht in das Bundesgebiet wiedereingeführt wird.
Eine Genehmigung für die mehrmalige vorübergehende Ausfuhr eines bestimmten Kulturguts kann Ihnen erteilt werden, wenn
Sie antragsberechtigt sind
als Eigentümerin beziehungsweise Eigentürmer oder als rechtmäßige/r unmittelbare/r Besitzerin beziehungsweise Besitzer des Kulturguts,
Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben,
Sie als Antragstellerin oder Antragsteller die Gewähr dafür bieten, dass das zur Ausfuhr bestimmte Kulturgut in unbeschadetem Zustand und fristgerecht in das Bundesgebiet wiedereingeführt wird.
Eine Genehmigung für die mehrmalige vorübergehende Ausfuhr von nationalem Kulturgut kann Ihnen erteilt werden, wenn
Sie antragsberechtigt sind
als Kulturgut bewahrende Einrichtung, die regelmäßig Teile ihrer Bestände vorübergehend für öffentliche Ausstellungen, Restaurierungen oder Forschungszwecke ausführt,
Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben,
Sie als Antragstellerin oder Antragsteller die Gewähr dafür bieten, dass das zur Ausfuhr bestimmte Kulturgut in unbeschadetem Zustand und fristgerecht in das Bundesgebiet wiedereingeführt wird.
Verfahrensablauf
Um eine Genehmigung für die Ausfuhr nationalen Kulturgutes online zu beantragen, können Sie einen neuen Online-Service im Pilotbetrieb nutzen. Das Online-Verfahren beinhaltet einen optionalen Vorab-Check, um anhand weniger Fragen feststellen zu können, ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird. Den richtigen Antrag müssen Sie nicht mehr selbst auswählen; er wird automatisiert anhand der Angaben ermittelt. Der Pilotbetrieb dient dazu, das Verfahren weiter zu testen und zu optimieren. Zugleich soll das Verfahren bis Ende des Jahres 2024 so ausgebaut werden, dass auch die digitale Erteilung der Genehmigung möglich ist.
Um eine Genehmigung für die Ausfuhr nationalen Kulturgutes schriftlich zu beantragen, sind folgende Schritte nötig:
Suchen Sie über den Behördenfinder die zuständige Behörde und das Formular für Ihr Bundesland heraus: Behördenfinder
Laden Sie das richtige PDF-Formular herunter: Ausfuhrgenehmigung nach § 22, § 25 oder § 26 Kulturgutschutzgesetz für die Ausfuhr in Drittstaaten oder für die Ausfuhr in Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Füllen Sie das PDF-Formular am PC aus.
Drucken Sie die Dokumente aus:
Ausfuhrgenehmigung nach § 22 Kulturgutschutzgesetz: in dreifacher Ausfertigung (Ausfuhr in Drittstaaten) oder in zweifacher Ausfertigung (Ausfuhr in Mitgliedstaaten der Europäischen Union),
Ausfuhrgenehmigungen nach § 25 und § 26 Kulturgutschutzgesetz jeweils in zweifacher Ausfertigung (Achtung: die Formulare für die Ausfuhr in Drittstaaten enthalten bereits alle Exemplare).
Unterschreiben Sie jede Ausfertigung in den vorgesehenen Feldern, stempeln Sie diese gegebenenfalls und fügen Sie jeder Ausfertigung die notwendigen Nachweise bei.
Senden Sie die Unterlagen an die zuständige Behörde.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Unterlagen vervollständigt, unterschrieben und gesiegelt zurück, gegebenenfalls mit einem Gebührenbescheid.
Im Fall des § 22 Kulturgutschutzgesetz (Ausfuhr in Drittstaaten) erhalten Sie zwei Ausfertigungen und
in den Fällen von § 22 Kulturgutschutzgesetz (Ausfuhr in Mitgliedstaaten der Europäischen Union), § 25 und § 26 Kulturgutschutzgesetz erhalten Sie jeweils eine Ausfertigung.
Ausfertigung 1 ist der Antrag und verbleibt bei der Behörde. Ausfertigung 2 wird (bei Drittstaatenausfuhr nach § 22 des Kulturgutschutzgesetzes: Ausfertigungen 2 und 3 werden) an Sie zurückgesendet. Bei der Ausfuhr in einen Drittstaat nach § 22 Kulturgutschutzgesetz müssen Sie die Ausfertigungen 2 und 3 der zuständigen deutschen Ausfuhrzollstelle mit der Ausfuhranmeldung vorlegen. Die Ausfuhrzollstelle füllt Feld 26 aus und übergibt Ihnen die Ausfertigung 2. Nach dem tatsächlichen Ausgang bestätigt die deutsche Ausfuhrzollstelle diesen in Feld 27 und sendet Ausfertigung 3 an die Behörde, die die Genehmigung ausgestellt hat, zurück.
Falls der Antrag auf Ausfuhrgenehmigung abgelehnt wird, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.
Fristen
Für Genehmigungen nach § 25 und § 26 Kulturgutschutzgesetz beträgt die Geltungsdauer bis 5 Jahre. Für Genehmigungen nach § 25 und § 26 Kulturgutschutzgesetz gilt: Die (vorübergehende) Ausfuhr ist bis zum letzten Tag der Geltungsdauer möglich, die Wiedereinfuhr muss innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Die Wiedereinfuhrfrist (bis zu 5 Jahre) für die einmalige vorübergehende Ausfuhr von nationalen Kulturgut nach § 22 Kulturgutschutzgesetz legt die Behörde nach dem Zweck der Ausfuhr fest.
Erforderliche Unterlagen
Antrag, Fotos, Nachweise
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Antragsunterlagen und der Komplexität des Antrags. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor der geplanten Ausfuhr des Kulturgutes zu beantragen.
Vertiefende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf dem Internetportal der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zum Kulturgutschutz.
Weitere Informationen zum Kulturgutschutz Deutschland
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn die Genehmigung nicht wie beantragt erteilt wird.
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutz von Kulturgut (KGSG) :
§ 22 Genehmigung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut
§ 23 Genehmigung der dauerhaften Ausfuhr von nationalem Kulturgut
§ 25 Allgemeine offene Genehmigung
§ 26 Spezifische offene Genehmigung
Freigabevermerk
17.01.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg
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Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro Ost – nur mit Termin Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro Ost ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115 buchen.
Persönliche Vorsprache in der Expresshalle in der Kaiserallee 8 – ohne Termin Bestimmte Anliegen können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung in der Expresshalle in der Kaiserallee 8 erledigen. Bitte beachten Sie die abweichenden Einlasszeiten bei einer Vorsprache in der Expresshalle. Weitere Informationen zum Leistungsangebot und den Öffnungszeiten der Expresshalle
Sie planen einen Aufenthalt im Ausland? Ist Ihr Reisepass oder Personalausweis noch gültig? Wenn Sie ein neues Ausweisdokument für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen, sollten Sie dieses rechtzeitig vor Reiseantritt beantragen. Viele Staaten verlangen, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Andere, dass er nur bis über die Reise hinaus gilt, das heißt die Rückreise noch komplett abdeckt. Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Termin bei Ihrem Bürgerbüro und berücksichtigen Sie bitte die Herstellungszeiten bei der Bundesdruckerei bei Ihrer Planung. Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe seit dem 01. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Am besten vereinbaren Sie heute noch einen Termin online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115. Weitere Informationen: Startklar für den nächsten Urlaub? Beschreibung
Besonderheiten am Standort Karlsruher Straße 23
Selbstbedienungsterminal der Bundesdruckerei Sie möchten einen Personalausweis oder Reisepass beantragen? Die Nutzung des Selbstbedienungsterminals vereinfacht die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen (auch vorläufige) und verkürzt die Bearbeitungszeiten am Schalter. Vor der Antragstellung im Bürgerbüro können Sie am Selbstbedienungsterminal - gegen Gebühr - selbständig ein biometrisches Foto, die Unterschrift und gegebenenfalls Fingerabdrücke elektronisch aufnehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit für Säuglinge und Kleinkinder aus praktischen Gründen nicht zur Verfügung steht. Die Speicherung und Übermittlung der Daten an das Bürgerbüro erfolgt verschlüsselt. Diese werden täglich gelöscht. Danach erfolgt die eigentliche Antragstellung des Ausweisdokumentes am Schalter.
Fahrradkurier: Zustellservice für Ausweisdokumente Sie möchten einen Personalausweis oder Reisepass abholen?
Beantragte Ausweisdokumente können gegen eine Gebühr per Fahrradkurier nach Hause geliefert werden.
In eiligen Fällen ist auch ein Expressversand möglich.
Sobald die bestellten Dokumente beim Bürgerbüro eingehen, wird ein Fahrradkurier beauftragt.
Bezahlung am Kassenautomaten Barzahlung oder EC-Karte mit PIN
Barrierefreiheit
barrierearmer Schalter zur individuellen Beratung für seh- und bewegungseingeschränkte Personen
Kontakt / Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!)
Montag
07:30 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
07:30 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch
07:30 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
20.05.2024 bis 20.05.2024
Pfingstmontag (ganztags geschlossen)
30.05.2024 bis 30.05.2024
Fronleichnam (ganztags geschlossen)
Telefon: 115 E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de Fax: 0721 133-3379 Internet:
Service & Bürgerinformation Hausanschrift: Karlsruher Straße 23, 76139 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Hagsfeld Julius-Bender-Straße (19 m) Linien: Bus 31, 32, ALT 31, 32 LIVE! Hagsfeld Oberdorfstraße (150 m) Linien: Bus 32, ALT 32 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen Es sind keine Parkhäuser/Tiefgaragen im Umkreis von 1.000 m vorhanden. Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
Formulare
Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) / Registration at the registration office
Der Meldeschein wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Antrag auf eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister für eine Person nach § 45 Bundesmeldegesetz
Das Formular wird online ausgefüllt inklusive der Bezahlung. Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung
Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere
Ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden.
Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro, bei dem Sie den Personalausweis oder den Reisepass beantragt haben. Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Online-Terminvereinbarung
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Vollmacht für die Beantragung (bei Minderjährigen)
Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es muss persönlich abgegeben werden. Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden. Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate
Leistungen
Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen Adressbuch - Eintrag sperren lassen eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums beantragen Führungszeugnis (einfach) beantragen Führungszeugnis (erweitert) beantragen Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen Melderegister - Auskunft beantragen (einfach) Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert) Melderegister - Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz Personalausweis - Adresse ändern lassen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis abholen Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen Personalausweis oder Reisepass - Doktorgrad eintragen lassen Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass abholen Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen Wohnsitz - Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen Wohnsitz in Karlsruhe anmelden
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Bürgerbüro Kaiserallee 8 Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro K8 – nur mit Termin Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro Kaiserallee 8 ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115 buchen.
Persönliche Vorsprache in der Expresshalle K8 – ohne Termin Bestimmte Anliegen können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung in der Expresshalle in der Kaiserallee 8 erledigen. Bitte beachten Sie die abweichenden Einlasszeiten bei einer Vorsprache in der Expresshalle. Weitere Informationen
zum Leistungsangebot und den Öffnungszeiten der Expresshalle
Sie planen einen Aufenthalt im Ausland? Ist Ihr Reisepass oder Personalausweis noch gültig? Wenn Sie ein neues Ausweisdokument für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen, sollten Sie dieses rechtzeitig vor Reiseantritt beantragen. Viele Staaten verlangen, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Andere, dass er nur bis über die Reise hinaus gilt, das heißt die Rückreise noch komplett abdeckt. Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Termin bei Ihrem Bürgerbüro und berücksichtigen Sie bitte die Herstellungszeiten bei der Bundesdruckerei bei Ihrer Planung. Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe seit dem 01. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Am besten vereinbaren Sie heute noch einen Termin online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115. Weitere Informationen: Startklar für den nächsten Urlaub? Beschreibung
Besonderheiten am Standort Kaiserallee 8
Selbstbedienungsterminal der Bundesdruckerei (Standort: Bürgerbüro, Schalterhalle) Sie möchten einen Personalausweis oder Reisepass beantragen? Die Nutzung des Selbstbedienungsterminals vereinfacht die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen (auch vorläufige) und verkürzt die Bearbeitungszeiten am Schalter. Vor der Antragstellung im Bürgerbüro Kaiserallee 8 können Sie am Selbstbedienungsterminal - gegen Gebühr - selbständig ein biometrisches Foto, die Unterschrift und gegebenenfalls Fingerabdrücke elektronisch aufnehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit für Säuglinge und Kleinkinder aus praktischen Gründen nicht zur Verfügung steht. Die Speicherung und Übermittlung der Daten an das Bürgerbüro erfolgt verschlüsselt. Diese werden täglich gelöscht. Danach erfolgt die eigentliche Antragstellung des Ausweisdokumentes am Schalter.
Fahrradkurier: Zustellservice für Ausweisdokumente Sie möchten einen Personalausweis oder Reisepass abholen?
Beantragte Ausweisdokumente können gegen eine Gebühr per Fahrradkurier nach Hause geliefert werden.
In eiligen Fällen ist auch ein Expressversand möglich.
Sobald die bestellten Dokumente beim Bürgerbüro eingehen, wird ein Fahrradkurier beauftragt.
Bezahlung am Kassenautomaten Barzahlung oder EC-Karte mit PIN
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über den Innenhof, Aufzug vorhanden (erreichbar über Kochstraße oder Helmholtzstraße)
Behindertenparkplatz im Innenhof (Zufahrt über Helmholtzstraße)
barrierearmer Schalter zur individuellen Beratung für seh- und bewegungseingeschränkte Personen, für gehörlose Personen
Kontakt / Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
Montag
07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:30 Uhr
Dienstag
07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
20.05.2024 bis 20.05.2024
Pfingstmontag (ganztags geschlossen)
30.05.2024 bis 30.05.2024
Fronleichnam (ganztags geschlossen)
Telefon: 115 Behördennummer E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de Fax: 0721 133 3309 Internet:
Service & Bürgerinformation Hausanschrift: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Mühlburger Tor (123 m) Linien: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4 LIVE! Schillerstraße (225 m) Linien: Tram 4, NL 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Magdeburger Haus (201 m) Stephanplatz (807 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
Formulare
Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) / Registration at the registration office
Der Meldeschein wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister der Stadt Karlsruhe nach § 51 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular kann per Post geschickt werden an: Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt Bürgerangelegenheiten, Sachgebiet Recht Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Antrag auf eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister für eine Person nach § 45 Bundesmeldegesetz
Das Formular wird online ausgefüllt inklusive der Bezahlung. Einfache Melderegisterauskunft für Firmen, Kanzleien und Behörden
Vielfachanfragende ("Power-User"), Behörden und Polizeidienststellen können den neuen zentralen, landesweiten Onlinedienst zum Melderegister nutzen. Später sollen darüber auch Einzelabfragen möglich sein. Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung
Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere
Ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden.
Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro, bei dem Sie den Personalausweis oder den Reisepass beantragt haben. Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Online-Terminvereinbarung
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Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Vollmacht für die Beantragung (bei Minderjährigen)
Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es muss persönlich abgegeben werden. Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden. Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate
Leistungen
Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen Adressbuch - Eintrag sperren lassen Ausweispflicht - Befreiung beantragen Datenübermittlung an öffentliche Stellen (Behördenauskünfte) eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums beantragen Führungszeugnis (einfach) beantragen Führungszeugnis (erweitert) beantragen Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen Meldebescheinigung beantragen Melderegister - Auskunft beantragen (einfach) Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert) Melderegister - Auskunftssperre beantragen Melderegister - Gruppenauskunft beantragen Melderegister - Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen Personalausweis - Adresse ändern lassen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis abholen Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen Personalausweis oder Reisepass - Doktorgrad eintragen lassen Personalausweis oder Reisepass - Künstlername eintragen lassen Personalausweis oder Reisepass beantragen - Angebot für gesundheitlich eingeschränkte Bürger*innen Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass abholen Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen Wohnsitz - Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden Wohnsitz - Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung) Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen Wohnsitz abmelden Wohnsitz in Karlsruhe anmelden
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Persönliche Vorsprache in der Expresshalle in der Kaiserallee 8 – ohne Termin Bestimmte Anliegen können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung in der Expresshalle in der Kaiserallee 8 erledigen. Bitte beachten Sie die abweichenden Einlasszeiten bei einer Vorsprache in der Expresshalle. Weitere Informationen zum Leistungsangebot und den Öffnungszeiten der Expresshalle
Sie planen einen Aufenthalt im Ausland? Ist Ihr Reisepass oder Personalausweis noch gültig? Wenn Sie ein neues Ausweisdokument für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen, sollten Sie dieses rechtzeitig vor Reiseantritt beantragen. Viele Staaten verlangen, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Andere, dass er nur bis über die Reise hinaus gilt, das heißt die Rückreise noch komplett abdeckt. Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Termin bei Ihrem Bürgerbüro und berücksichtigen Sie bitte die Herstellungszeiten bei der Bundesdruckerei bei Ihrer Planung. Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Am besten vereinbaren Sie heute noch einen Termin online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115. Weitere Informationen: Startklar für den nächsten Urlaub? Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 115 Behördennummer E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de Fax: 0721 133 3369 Internet:
Service & Bürgerinformation Hausanschrift: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Mühlburger Tor (123 m) Linien: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4 LIVE! Schillerstraße (225 m) Linien: Tram 4, NL 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Magdeburger Haus (201 m) Stephanplatz (807 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
Formulare
Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) / Registration at the registration office
Der Meldeschein wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister der Stadt Karlsruhe nach § 51 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular kann per Post geschickt werden an: Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt Bürgerangelegenheiten, Sachgebiet Recht Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Antrag auf eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister für eine Person nach § 45 Bundesmeldegesetz
Das Formular wird online ausgefüllt inklusive der Bezahlung. Fundanzeige
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es kann persönlich zusammen mit der Fundsache abgegeben werden. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, wird das Formular per Post oder per Mail eingereicht. Fundbüro: Infoblatt Datenschutz
Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung
Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere
Ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden.
Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro, bei dem Sie den Personalausweis oder den Reisepass beantragt haben. Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Online-Terminvereinbarung
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Online-Dienst Sonderauktionen.net Die Stadt Karlsruhe versteigert mehrmals im Jahr nicht abgeholte Fundsachen in einer "Regionalen Fundsachen Online Auktion mit 4 Wochen Vorschau". Verlustanzeige (Fundbüro)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es kann per Post oder per Mail eingereicht werden. Virtuelles Fundbüro
Fundsachen online suchen Vollmacht für die Beantragung (bei Minderjährigen)
Vollmacht zur Abholung eines Gegenstandes beim Fundbüro
Wenn eine Person beauftragt wird, den Gegenstand im Fundbüro abzuholen, ist eine Vollmacht zu erteilen.
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es muss persönlich abgegeben werden. Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es muss persönlich abgegeben werden. Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden. Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate
Leistungen
Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen Adressbuch - Eintrag sperren lassen Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere) Ausweispflicht - Befreiung beantragen eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums beantragen Führungszeugnis (einfach) beantragen Führungszeugnis (erweitert) beantragen Fundsache abgeben oder nachfragen Melderegister - Auskunft beantragen (einfach) Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert) Melderegister - Auskunftssperre beantragen Melderegister - Gruppenauskunft beantragen Melderegister - Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen Personalausweis - Adresse ändern lassen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis abholen Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen Personalausweis oder Reisepass - Doktorgrad eintragen lassen Personalausweis oder Reisepass - Künstlername eintragen lassen Personalausweis oder Reisepass beantragen - Angebot für gesundheitlich eingeschränkte Bürger*innen Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass abholen Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen Versteigerung von nicht abgeholten Fundsachen Wohnsitz - Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen Wohnsitz in Karlsruhe anmelden
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