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Vaterschaft - Feststellung beantragen Wenn ein Kind keinen (rechtlichen) Vater hat, können die Mutter, das Kind oder der biologische Vater die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen.
Wird die Vaterschaft festgestellt, entsteht ab Rechtskraft des Beschlusses ein Verwandtschaftsverhältnis. Daraus ergeben sich unter anderem
Unterhaltspflichten des Vaters gegenüber dem Kind (und unter Umständen auch gegenüber der Mutter) ,
Erbansprüche des Kindes und
unter Umständen Folgen für die Staatsangehörigkeit des Kindes (zum Beispiel wenn die Mutter Ausländerin und der Vater Deutscher ist) .
Hinweis: Sie können Zweifel an einer im rechtlichen Sinne bereits bestehenden Vaterschaft haben. Dann haben Sie die Möglichkeit, gegen diese im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens vorzugehen. Der biologische Vater kann die Vaterschaft des rechtlichen Vaters aber nur anfechten, wenn zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat. Zuständige Stelle
Amtsgericht Karlsruhe Amtsgericht Karlsruhe-Durlach das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält Hinweise
Bitte nehmen Sie gegebenenfalls anwaltliche Beratung in Anspruch.
Voraussetzungen
Die Vaterschaft muss ungeklärt sein, das heißt, es gibt keinen rechtlichen Vater.
Bezugsort
—
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft müssen Sie schriftlich beim zuständigen Familiengericht (Amtsgericht) einreichen oder dort zur Niederschrift erklären. Zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält.
Der Vaterschaftsnachweis wird normalerweise durch ein Abstammungsgutachten geführt. Anhand des Gutachtens stellt das Gericht fest, ob eine Vaterschaft besteht.
Hinweis: Bei ehelich geborenen Kindern gilt der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes. Wenn eine Witwe innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt bringt, gilt der verstorbene Ehemann als Vater des Kindes. Vater im rechtlichen Sinn ist überdies, wer die Vaterschaft (mit Zustimmung der Mutter) anerkennt.
Fristen
keine
Achtung: Es kann für einen Antrag auf Feststellung nötig sein, zuerst eine bestehende rechtliche Vaterschaft durch Anfechtung zu beseitigen. Wenn Sie die Anfechtungsfrist versäumen, blockiert das auch den Antrag auf Feststellung.
Erforderliche Unterlagen
Antragsschrift
Kosten
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
—
Vertiefende Informationen
Nähere Informationen zu den rechtlichen Aspekten der Vaterschaft erhalten Sie im Kapitel " Vaterschaft ".
Rechtsbehelf
Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.
Rechtsgrundlage
§§ 1591 - 1600d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Viertes Buch - Abstammung)
§§ 169 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) (Verfahren in Abstammungssachen)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 18.06.2024 freigegeben.
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Bürgerdienste: Privatpilotenlizenz beantragen
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Privatpilotenlizenz beantragen Mit einer Privatpilotenlizenz (PPL) erwirbt man die Erlaubnis, Flüge nach Sichtflugregeln und zu privaten Zwecken durchzuführen.
Gewerbliche Flügen sind mit dieser Lizenz nicht erlaubt.
Bei den Privatpilotenlizenzen wird unterschieden zwischen der
Erlaubnis zum Führen von Motorflugzeugen PPL (A) (Flugzeug), ausgestellt nach den Regelungen der Teil-FCL,
Erlaubnis zum Führen von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen bis maximal 2.000 kg höchstzulässiger Startmasse oder Reisemotorseglern LAPL (A) nach den Regelungen der Teil-FCL
Erlaubnis zum Führen von Hubschraubern PPL (H), ausgestellt nach den Regelungen der Teil-FCL,
Erlaubnis zum Führen von einmotorigen Hubschraubern bis maximal 2.000 kg höchstzulässiger Startmasse LAPL (H) nach den Regelungen der Teil-FCL
Erlaubnis zum Führen von Freiballonen BPL, ausgestellt nach den Regelungen der BFCL und
Erlaubnis zum Führen von Segelflugzeugen SPL, ausgestellt nach den Regelungen der SFCL
Die Lizenzen PPL, SPL und BPL nach Teil FCL, SFCL und BFCL werden nach den Richtlinien der ICAO erteilt, sind weltweit gültig und können Berechtigungen für verschiedene Luftfahrzeugklassen/-muster enthalten.
Die Lizenz für Leichtluftfahrzeugpiloten LAPL gilt z.B. für Luftfahrzeuge bis 2.000 Kilogramm Höchstabfluggewicht und ist nicht nach den Richtlinien der ICAO ausgestellt.
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich beispielhaft auf die Lizenz für Privatpiloten (Flugzeuge) PPL (A) nach Teil-FCL. Formulare und weitere Angebote
Luftverkehr - Informationen und Antragsvordrucke
Privatpilotenlizenz
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Stuttgart das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg Hinweise
Die Erlaubnisse für Verkehrsluftfahrzeugführer und Berufsluftfahrzeugführer sowie die Erlaubnisse für Luftsportgeräteführer (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) fallen nicht in die Zuständigkeit der Landesluftfahrtbehörden (Regierungspräsidien). Hier sind das Luftfahrt-Bundesamt für die Verkehrs-/Berufsluftfahrzeugführer sowie die Luftsportverbände für die Luftsportgeräteführer zuständig.
Voraussetzungen
Mindestalter: 16 Jahre bei erstem Alleinflug, 17 Jahre bei Lizenzerwerb
fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
Theorieunterricht
Flugausbildung: mindestens 45 Stunden, davon mindestens 10 Soloflugstunden
Erwerb praktischer Sprechfunkkenntnisse (z. B. BZF)
Zuverlässigkeit nach § 4 Luftverkehrsgesetz und § 7 Luftsicherheitsgesetz
Verfahrensablauf
Melden Sie sich zur Ausbildung bei einer Flugschule oder bei einem Verein Ihrer Wahl an. Dort können Sie die für die Prüfung erforderlichen Theorie- und Praxisausbildung absolvieren.
Planen Sie einen Zeitraum von drei Monaten bis zwei Jahren ein.
Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung müssen Sie eine theoretische Prüfung vor der Luftfahrtbehörde in folgenden Fächern ablegen:
Luftrecht
Navigation
Meteorologie
allgemeine Luftfahrzeugkunde
Grundlagen des Fliegens
menschliches Leistungsvermögen
Flugleistung/Flugplanung
Kommunikation
betriebliche Verfahren
Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden und wenn die praktische Ausbildung abgeschlossen wurde. Die Flugschule muss die Prüfungsreife bestätigen und die Anmeldung zur Prüfung abschicken. In der praktischen Flugprüfung muss der Prüfling bei einem Flug unter Begleitung eines Prüfers oder einer Prüferin nachweisen, dass er beziehungsweise sie
die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Luftfahrzeuges erworben hat und
diese unter normalen und besonderen Bedingungen richtig anwenden kann.
Die Lizenz wird dann mit der Post verschickt und gilt unbefristet. Einige in der Lizenz eingetragene Berechtigungen (zum Beispiel Nachtflug) sind ebenfalls unbefristet gültig, andere Berechtigungen wie zum Beispiel eine Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge (SEP) haben in der Regel eine Gültigkeit von 24 Monaten.
Fristen
Die Abnahme der praktischen Prüfung muss spätestens 24 Monate nach bestandener Theorieprüfung erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel benötigen Sie zur Anmeldung bei einer Flugschule oder in einem Verein folgende Unterlagen:
Passfoto
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Kopie des fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses entsprechend der angestrebten Lizenz
Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (nur bei motorgetrieben Luftfahrzeugen)
Führungszeugnis Belegart 0 (bei Segelflug- und Ballonlizenzen)
Auszug aus dem Fahreignungsregister
Kosten
Die Kosten richten sich danach,
bei welcher Organisation Sie ihre Privatpilotenlizenz beginnen,
für welche Luftfahrzeugarten Sie diese erwerben wollen und
ob Sie sich an eine kommerzielle Flugschule oder einen Verein wenden.
Bearbeitungsdauer
Die Lizenz kann nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen, Voraussetzungen und der bestandenen Prüfungen erteilt werden.
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Rechtsgrundlage
§ 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
§ 7 Luftsicherheitsgesetz (Zuverlässigkeitsüberprüfungen)
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
EU(VO) Nr. 1178/2011
EU(VO) Nr. 2018/395
EU(VO) Nr. 2018/1976
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat ihn am 31.07.2023 freigegeben.
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Bundesamt für Naturschutz Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0228 8491-0 E-Mail: info@bfn.de Fax: 0228 8491-9999 Internet:
Hausanschrift: Konstantinstraße 110, 53179 Bonn Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Formulare
CITES-Genehmigung beantragen
CITES-Genehmigung beantragen
Nachweisdokumente zur Ausfuhr oder Wiederausfuhrbescheinigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
Nachweisdokumente zur Ausfuhr oder Wiederausfuhrbescheinigung für lebende Exemplare
Nachweisdokumente zur Einfuhr für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
Nachweisdokumente zur Einfuhr für lebende Exemplare
Leistungen
Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten Genehmigung
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Telefon: 030 18615-0 E-Mail: solvit@bmwi.bund.de Fax: 030 18615-7010 Internet:
Hausanschrift: Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
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Anzeige Verletzung EU-Binnenmarkt-Recht - SOLVIT-Antrag (PDF)
Online-Beschwerde
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Bürgerdienste: Trinkwasser - Verunreinigungen melden
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Trinkwasser - Verunreinigungen melden
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Trinkwasser - Verunreinigungen melden Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern oder bereit zu stellen. Es dürfen keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen im Trinkwasser enthalten sein.
Hinweis: Das Trinkwasser kann auch innerhalb der Gebäudewasserversorgungsanlage verunreinigt werden. Hier sind für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an Trinkwasser die Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter verantwortlich. Das gilt auch für eine eventuell notwendige Sanierung der Rohrleitungen.
Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein. Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.
Das Wasserversorgungsunternehmen bzw. der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch eigene Untersuchungen. Bei begründeten Beschwerden kann auch das örtliche Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung durchführen lassen. Formulare und weitere Angebote
Infoblatt Legionellen in Trinkwasserhausinstallationen
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt [Landratsamt Karlsruhe]
das örtliche Wasserversorgungsunternehmen oder
der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer, Vermieter bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft) oder
das örtlich zuständige Gesundheitsamt
Zuständiges Gesundheitsamt ist
das Landratsamt,
wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung,
wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises
Hinweise
Wasser aus der Leitung hat in Deutschland Trinkwasserqualität. Sie können es ohne Bedenken trinken. Beachten Sie dabei, dass das Wasser zuvor nicht mehr als etwa 4 Stunden in der Leitung „gestanden“ hatte. Vor allem morgens sollte man das Wasser etwas laufen lassen, bis es konstant kühl aus der Leitung kommt. Außerdem sollten Sie vorsorglich nur Kaltwasser trinken bzw. für die Zubereitung von Lebensmitteln verwenden und das Wasser bei Bedarf erhitzen, z. B. mithilfe eines Wasserkochers. Bestimmte Stoffe, die aus dem Leitungsmaterial in das Wasser übergehen, finden sich vor allem im Warmwasser, nicht aber nennenswert im Kaltwasser.
Voraussetzungen
Sie stellen Verunreinigungen oder ungewöhnliche Veränderungen an Ihrem Trinkwasser fest.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht per Kontaktformular oder E-Mail, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:
das Wasserversorgungsunternehmen
den Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer, Vermieter) oder
das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt Zuständiges Gesundheitsamt ist entweder
das Landratsamt oder,
wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder
wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.
Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:
Farbe
Geschmack
Geruch
allgemeine Beschaffenheit (z.B. Schaumbildung)
Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.
Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Laboratorien können bei Verdacht auf eine Verunreinigung in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird in einem Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (z.B. Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: keine
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
Vertiefende Informationen
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Haus- und Wohnungseigentümer eine Pflicht zur Untersuchung von Trinkwasser aus der Trinkwasserinstallation auf Legionellen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten zum Thema " Trinkwasserüberwachung ".
Eine List der in Baden-Württemberg für die Untersuchung von Trinkwasser zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen wird vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Internet veröffentlicht . Sie können eine Probe Ihres Trinkwassers bei einem dieser Labore (außer den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern) auch auf eigene Kosten untersuchen lassen.
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
Trinkwasserverordnung
Freigabevermerk
24.08.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
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Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung. Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Formulare und weitere Angebote
Gewerbe-Abmeldung
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Gewerbe-Abmeldung (Papierform)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Zuständige Stelle
Gaststätten- und Gewerberecht die Gemeinde-/Stadtverwaltung der bisherigen Betriebsstätte Hinweise
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Voraussetzungen
Betriebsauflösung oder
Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den bisherigen Standort Ihrer Betriebsstätte an.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihr Gewerbe bei der zuständigen Stelle abmelden.
Der Antrag kann sowohl schriftlich als auch elektronisch / per E-Mail gestellt werden.
per Post an: Ordnungs- und Bürgeramt, Gaststätten + Gewerberecht, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
per Briefkasten-Einwurf: beim Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
E-Mail: gewerbewesen@oa.karlsruhe.de
Die Abmeldung können Sie auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner vornehmen. Wenn Sie nicht selbst das Gewerbe abmelden beziehungsweise die gesetzliche Vertretung es nicht selbst abmeldet, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Nach Eingang Ihrer vollständigen, mangelfreien Unterlagen wird Ihre Gewerbemeldung innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) bearbeitet. Die Bestätigung der Gewerbemeldung (auch Gewerbeschein genannt) wird sodann zusammen mit der Gebührenrechnung auf den Postweg zu Ihnen gegeben.
Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Erforderliche Unterlagen
ausgefülltes Formular
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
44,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Gewerbemeldebestätigung innerhalb von 3 Arbeitstagen erstellt und in den Postlauf gegeben.
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung (GewO)
§ 14 Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht)
§ 15 Gewerbeordnung (GewO) (Empfangsbescheinigung)
§ 55c Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht bei Reisegewerbe)
Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV):
Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
§ 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (elektronische Kommunikation)
Gewerbeordnung (GewO)
§ 6b Absatz 1 GewO und § 71a ff. LVwVfG in Verbindung mit §§ 1 ff. des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) (Verfahren über eine einheitliche Stelle, einheitliche Ansprechpartner)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 28.12.2023 freigegeben.
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KfW Bankengruppe Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 069 7431-0 Telefon: 0800 5 39 90 02 Kostenfreie Servicenummer von Montag bis Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr zum Thema Bauen, Sanieren & Wohnwirtschaft Telefon: 0800 5 39 90 03 Kostenfreie Servicenummer von Montag bis Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr zum Thema Studieren & Qualifizieren Telefon: 0800 5 39 90 06 Kostenfreie Servicenummer von Montag bis Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr zum Thema Baukindergeld E-Mail: info@kfw.de Fax: 069 7431-2944 Internet:
Hausanschrift: Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
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Energetische Sanierung von Wohngebäuden - Investitionszuschuss beantragen
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Bürgerdienste: Ehrenamtspauschale geltend machen
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Ehrenamtspauschale geltend machen
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Ehrenamtspauschale geltend machen Üben Sie eine nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich aus, die nicht die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale erfüllt, sind die Einnahmen bis zu einer Höhe von 840 Euro im Jahr steuerfrei (Ehrenamtspauschale).
Begünstigte Tätigkeiten:
Vorstand, Kassierer
Schiedsrichter im Amateurbereich
Platz- oder Gerätewart
Bürokraft
Reinigungskraft
Nicht begünstigt sind:
Amateursportler
Helfer beim Vereinsfest
Helfer Altmaterialsammlung
Zuständige Stelle
Finanzamt Karlsruhe-Durlach Finanzamt Karlsruhe-Stadt Das für Sie zuständige Finanzamt Hinweise
Keine
Voraussetzungen
Sie üben eine der oben genannten begünstigten Nebentätigkeiten im Dienst oder im Auftrag
einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder
eines steuerbegünstigten Vereins
zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke aus.
Bei steuerbegünstigten Vereinen ist davon auszugehen, dass die Tätigkeit der Förderung dieser steuerbegünstigten Zwecke dient. Dementsprechend wird die Steuerbefreiung auch gewährt, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeübt wird.
Für eine Tätigkeit im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kommt die Steuerbefreiung nicht in Betracht.
Eine nebenberufliche Tätigkeit darf nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nehmen.
Inanspruchnahme von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale:
Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale können Sie nur nebeneinander in Anspruch nehmen, wenn es sich um zwei verschiedene Tätigkeiten (bei derselben oder verschiedenen Körperschaften) handelt. Diese Tätigkeiten müssen
nebenberuflich ausgeübt werden,
voneinander trennbar sein,
gesondert vergütet werden,
eindeutig geregelt sein und
tatsächlich durchgeführt werden.
Verfahrensablauf
Die Ehrenamtspauschale machen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend.
Fristen
jeweilige Abgabefrist der Einkommensteuererklärung
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
§ 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz (EStG)
Freigabevermerk
Stand: 14.12.2023
Verantwortlich: Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg .
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Bürgerdienste: Fortbildung an der Führungsakademie (öffentlicher Dienst BW) - Teilnahme anmelden
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Fortbildung an der Führungsakademie (öffentlicher Dienst BW) - Teilnahme anmelden
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Fortbildung an der Führungsakademie (öffentlicher Dienst BW) - Teilnahme anmelden Neben den Qualifizierungsreihen „Einführungsqualifizierung“, „Mittlere Führungsebene“, „Aufstiegslehrgang“ und dem „Führungslehrgang“, bietet die Führungsakademie vielfältige, offene Angebote für Fach- und Führungskräfte an. sowie weitere maßgeschneiderte Veranstaltungen können auch als Inhouse-Maßnahme durchführt werden. Onlineantrag
Aus- und Fortbildungsangebot der Führungsakademie
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Veranstaltungen der Führungsakademie.
Zuständige Stelle
Führungsakademie Baden-Württemberg die Führungsakademie Baden-Württemberg Hinweise
-
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an einer der Qualifizierungsreihen ist die Genehmigung der Bildungsmaßnahme der/des für Sie zuständigen Bildungsverantwortlichen erforderlich. Für die Teilnahme gelten spezielle Voraussetzungen, die Sie den entsprechenden Beschreibungen der Lehrgänge entnehmen können.
Die Buchung von Veranstaltungen aus dem offenen Seminarangebot ist mit Genehmigung der/des Bildungsverantwortlichen (bei Kostenübernahme durch Ihre Dienststelle) als auch ohne Genehmigung (für Selbstzahler) möglich.
Bezugsort
-
Verfahrensablauf
Das aktuelle Fortbildungsprogramm der Führungsakademie Baden-Württemberg ist über die Internetseite der Führungsakademie abrufbar. Die Buchung einer Veranstaltung erfolgt über das Bildungsportal „BW 21“ .
Fristen
Buchungsschluss für ein Seminar ist in der Regel vier Wochen vor Seminarbeginn.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Wenn die Bildungsmaßnahme von Ihren Bildungsverantwortlichen genehmigt wurde: keine Die Kosten für das Seminar übernimmt Ihre Dienststelle. Die anfallenden Übernachtungs-, Verpflegungs- und Fahrtkosten erhalten Sie im Rahmen einer Reisekostenabrechnung nach dem Reisekostengesetz von Ihrer Dienststelle zurück.
Ohne Genehmigung: Sie selbst müssen sämtliche anfallende Kosten tragen.
Für die Stornierung gelten die folgenden Fristen. Maßgeblich für deren Einhaltung ist der Eingang der Stornierung bei der Führungsakademie.
Bei einer Stornierung durch die Teilnehmenden bzw. deren Organisation bis 15 Tage vor Beginn der jeweiligen Qualifizierungsveranstaltung entfällt der Preis. Bei Blended-Learning-Seminaren gilt der Beginn der ersten Selbstlernphase als Veranstaltungsbeginn.
Erfolgt die Stornierung zwischen 14 und 8 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, werden 50 % der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Stornierung weniger als 8 Tage vor Beginn der Qualifizierungsveranstaltung, erscheint die teilnehmende Person nicht oder verlässt sie die Veranstaltung vorzeitig, wird der volle Preis erhoben.
Die gleichen Fristen gelten ebenso bei Umbuchungen, d.h. bei Stornierung der Buchung und Anmeldung zu einer anderen Qualifizierungsveranstaltung.
Bearbeitungsdauer
-
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
-
Freigabevermerk
21.12.2023 Führungsakademie Baden-Württemberg
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Bürgerdienste: Jugendhilfe und Soziale Dienste, Allgemeiner Sozialer Dienst Rechtsverkehr
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Jugendhilfe und Soziale Dienste, Allgemeiner Sozialer Dienst Rechtsverkehr
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Jugendhilfe und Soziale Dienste, Allgemeiner Sozialer Dienst Rechtsverkehr Kontakt / Öffnungszeiten
Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Hausanschrift: Südendstraße 42, 76135 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Lorenzstraße / ZKM (61 m) Linien: Bus 55 LIVE! ZKM (95 m) Linien: Tram 2, NL 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Tiefgarage "Am ZKM" (38 m) Filmpalast (154 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
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