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Allgemeiner Sozialer Dienst Beschreibung
Der Allgemeine Soziale Dienst bietet Beratung und Hilfe zu Erziehungsfragen in familiären und persönlichen Krisen, schwierigen Lebenslagen, sowie in finanziellen Notlagen und in Scheidungs- und Trennungssituationen. Er ist auch Ansprechpartner, wenn durch gesundheitliche Einschränkungen Unterstützung bei der selbständigen Lebensführung benötigt wird. Darüber hinaus fällt der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8 a SGB VII) in den Verantwortungsbereich.
Beratung, Gewährung und Überprüfung von den Hilfen zur Erziehung.
Ausübung des Wächteramtes (Kinderschutz).
Beratung bei Trennung und Scheidung und Mitwirkung bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren vor den Familiengerichten.
Sozialberatung für Menschen jeden Alters in schwierigen Lebenssituationen.
Auskünfte zum Allgemeinen Sozialen Dienst Durlach erhalten Sie über das Sekretariat Jugend und Soziales.
Kontakt / Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Telefon: 0721 133 1966 Caroline Kürz Telefon: 0721 133 1983 Sebastian Schüle E-Mail: carolin.kuerz@durlach.karlsruhe.de E-Mail: sebastian.schuele@durlach.karlsruhe.de Hausanschrift: Verwaltung - Pfinztalstraße 33, 76227 Karlsruhe-Durlach Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
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Sozialer Dienst Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0721 133 5301 Telefon: 0721 133 5302 E-Mail: sodi@sjb.karlsruhe.de Fax: 0721 133 5389 Internet:
Sozialer Dienst Karlsruhe Hausanschrift: Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Mühlburger Tor (173 m) Linien: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4 LIVE! Schillerstraße (228 m) Linien: Tram 4, NL 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Magdeburger Haus (256 m) Hotel Kübler (842 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
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Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Telefon: 0721 133 3005 E-Mail: zjd@karlsruhe.de Fax: 0721 133 3009 Internet:
Zentral Juristischer Dienst Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Formulare
Antrag Steuerbescheinigung Kulturdenkmal/Baudenkmal
Antrag auf Auffüllungen landwirtschaftlich genutzter Flächen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung / Erlaubnis
Anzeige Paragraph 53 KrWG (PDF)
Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Anzeige einer gewerblichen Sammlung gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. Ergänzung zum Antrag Steuerbescheinigung
Erlaubnis Paragraph 54 KrWG (PDF)
Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden.
Infoblatt zur Aufbringung von Boden (PDF)
Merkblatt Bodenauffüllungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (PDF, 3.49 MB)
Merkblatt zur Steuerbescheinigung nach EStG
Steuerbescheinigungsrichtlinien (PDF)
Leistungen
Abfälle befördern Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen Bodenauffüllung beantragen (landwirtschaftliche Flächen) Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen Gefährliche Abfälle befördern Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen Sammlungen anzeigen Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen Wasserkraftanlagen bis 1.000 Kilowatt - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen Wasserrechtliche Bewilligung beantragen Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen - Allgemeines
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Berufskolleg Die technologische Entwicklung und die fortschreitende weltweite Arbeitsteilung führen zu Berufstätigkeiten mit höheren Anforderungen im fachtheoretischen Bereich. Durch ihren engen Theorie-Praxis-Bezug vermitteln Ihnen die Berufskollegs eine entsprechende berufliche Qualifikation und gleichzeitig eine erweiterte allgemeine Bildung.
Für die Aufnahme in das Berufskolleg müssen Sie neben dem Mittleren Bildungsabschluss teilweise weitere Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise einen Praktikumsplatz haben.
Das Berufskolleg endet in der Regel mit einer Abschlussprüfung. Dabei können Sie bei mindestens zweijährigen, auch gestuften Bildungsgängen sowohl einen Berufsabschluss wie beispielsweise "Staatlich geprüfte/r Assistent/in" als auch die Fachhochschulreife erwerben. Nach abgeschlossener Berufsausbildung oder einer entsprechenden beruflichen Qualifikation können Sie die Fachhochschulreife auch in einem einjährigen Bildungsgang erwerben.
Berufskollegs in Vollzeit
Das Berufskolleg wird in der Regel in Vollzeit angeboten und dauert je nach Bildungsgang ein bis drei Jahre. Berufskollegs gibt es in folgenden Bereichen:
Technik
Wirtschaft und Verwaltung
Hauswirtschaft
Pflege
Sozialpädagogik
Weitere detaillierte Informationen zu den einzelnen Bildungsgängen der Berufskollegs finden Sie auch auf den Internetseiten der Schulen.
Berufskollegs in Teilzeit (gewerblich)
Dreijährige Berufskollegs in Teilzeitunterricht fördern besonders qualifizierte Jugendliche. Sie werden in Kooperation mit Betrieben in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet. Deshalb schließen Sie mit einem Betrieb einen entsprechenden Ausbildungsvertrag. Darüber hinaus werden berufstheoretische Kenntnisse vertieft und die Allgemeinbildung weitergeführt. Die dualen Berufskollegs tragen der technischen Entwicklung besonders Rechnung und werden in folgenden Fachrichtungen angeboten:
Bautechnik
Elektronik
Farbtechnik und Raumgestaltung
Fahrzeugtechnik
Metalltechnik
Papiertechnik
Textiltechnik
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Hotellerie und Gastronomie
Berufskollegs in Teilzeit (kaufmännisch)
Die kaufmännischen Berufskollegs für Abiturientinnen und Abiturienten bereiten im Zusammenwirken mit den betrieblichen Ausbildungsstätten auf den schulischen und beruflichen Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen vor. Darüber hinaus werden in einzelnen Bereichen dieser Berufe Zusatzqualifikationen vermittelt, die es ermöglichen, besonderen beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können. Bei erfolgreichem Abschluss dieses doppelqualifizierenden Bildungsgangs erhalten Sie einen Gehilfenbrief und den Assistentenabschluss (z. B. Kaufmann oder Kauffrau für Büromanagement und Assistent oder Assistentin für Internationales Wirtschaftsmanagement). Leistungen
Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen
Vertiefende Informationen
Internetauftritt des Kultusministeriums: Berufskollegs
Freigabevermerk
18.10.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg
Ähnliche Dienste
Berufsausbildung Berufsausbildung, Jobs und Praktika im Ausland Förderprogramme für Auslandsaufenthalte Berufsausbildung im dualen Ausbildungssystem Ausbildungsbetrieb Berufsschule Berufsausbildung in einer Schule Berufsfachschulen Erwerb der Fachschulreife oder eines Berufsabschlusses an Berufsfachschulen Erwerb einer Grundbildung oder Berufsvorbereitung Berufskolleg Berufsberatung, -orientierung und -vorbereitung Praktikum Weiterführende Informationen und Links
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Bürgerdienste: Elektrokleinstfahrzeuge
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Elektrokleinstfahrzeuge
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Elektrokleinstfahrzeuge Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen. Zuständige Stelle
Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde:
Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt.
Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.
Hinweise
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.
Verfahrensablauf
Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen
allgemeine Informationen, die rechtlich nicht verbindlich sind:
Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (FAQ)
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Verkehrsregeln für E-Scooter/Elektroroller
Rechtsgrundlage
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Freigabevermerk
Stand: 22.09.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
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Branddirektion Zuständigkeit
Brandbekämpfung
- Führung der Feuerwehr (Berufs- und Freiwillige Feuerwehr)
- Ausbildung der Feuerwehrangehörigen
- Durchführung von Übungen und Fortbildungen
- Aufsicht über die Werkfeuerwehren
Technische Hilfeleistung
- Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen - Schutz der Umwelt nach Unfällen und Betriebsstörungen - Hilfe bei öffentlichen Notständen
Brandschutz
- Vorbeugender Brandschutz mit Bearbeitung von Bauanträgen und Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen - Veranstaltungssicherheit und Brandsicherheitswachdienst - Brandschutzausbildung für Betriebe und Institutionen - Brandschutzerziehung in Kindergärten und für Schulklassen
Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
- Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes als untere Katastrophenschutzbehörde - Katastrophenschutzplanung - Kommunales Krisenmanagement - Warnung der Bevölkerung - Organisation des Krisenstabes
Integrierte Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst (Kooperation mit dem Landkreis Karlsruhe und dem DRK Kreisverband Karlsruhe)
- Notrufannahme für den Notruf 112 - Disposition und Alarmierung von Einsätzen der Feuerwehr - Disposition und Alarmierung von Einsätzen des Rettungsdienstes - Disposition des Krankentransports - 24/7 Ansprechpartner für den Bürger - Rückwärtige Führungsunterstützung
Kontakt / Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefon: 0721 133 3750 E-Mail: feuerwehr@karlsruhe.de Fax: 0721 133 3709 Hausanschrift: Zimmerstraße 1, 76137 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Wolfartsweierer Str. (311 m) Linien: Tram 5, Bus 42 LIVE! Schloss Gottesaue (346 m) Linien: Tram 5 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Parkarkaden 2 (602 m) Parkarkaden 1 (749 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
Leistungen
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Bürgerdienste: Lebensmittelüberwachung
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Lebensmittelüberwachung
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Lebensmittelüberwachung Aktuelles
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung (nach § 40 Absatz 1a Ziffer 3. LFGB) Weitere Informationen:
Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach LFGB - Stadtkreis Karlsruhe
Karlsruher Hygienesiegel Die amtliche Auszeichnung für gute Lebensmittelbetriebe Weitere Informationen:
Karlsruher Hygienesiegel
Beschreibung
Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, den Verbraucher sowohl vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse und kosmetische Mittel als auch vor Täuschung und Irreführung zu schützen. In regelmäßigen Abständen (festgelegt durch betriebsbezogene Risikobeurteilungen) werden alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, unangemeldet kontrolliert. Überprüft wird, ob die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Produktzusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden. Die Lebensmittelüberwachung ist zudem eine Anlaufstelle für Verbraucherbeschwerden. Beschwerden über Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben, Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen oder gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels können telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Eine Konsequenz aus der Verbraucherbeschwerde ist eine Kontrolle vor Ort. Die weitere Bearbeitung erfolgt unter Einbeziehung des Chemischen Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA). Wenn Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt werden, sind verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Verwarnungen, Bußgeld, Verfügungen, Ordnungswidrigkeitenanzeige) erforderlich. Bei erheblichen hygienischen Mängeln kann auch die Untersagung der Herstellung von Lebensmitteln sowie eine Betriebsschließung die Folge sein. Bei schwerwiegenden Verstößen wird ein Strafverfahren eingeleitet. Der Lebensmittelunternehmer hat Dokumente und Aufzeichnungen die der Art und Größe seines Betriebes angemessen sind, zu erstellen. Hierzu gehören:
Kontrolle des Wareneingangs
Temperaturaufzeichnungen
Nachweis über Schädlingsbekämpfung
Aufstellen eines Reinigungsplanes
Müllentsorgung
IfSG Erst- und Folgebelehrung (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen)
Merkblätter und Leitfäden
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten (PDF)
Chemische und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg (CVUA) Merkblätter
Mehr zum Thema
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Rechtsgrundlagen der Lebensmittelhygiene, Verweis auf das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Aufbau und Aufgaben der Lebensmittelüberwachung
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Leitlinien für eine gute Lebensmittelhygienepraxis, Hygieneschulung für Mitarbeiter in der Gastronomie
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Informationen, Beratung und Unterstützung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums
Bundeszentrum für Ernährung - Was wir essen - Alles über Lebensmittel Rund um das Thema Lebensmittel: Verarbeitung, Kennzeichnung, Lagerung, Zubereitung, Einkauf usw.
Kontakt / Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
Montag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Telefon: 0721 133 7101 Terminvereinbarung Telefon: 115 Behördennummer E-Mail: luv@oa.karlsruhe.de Fax: 0721 133 7109 Internet:
Service & Bürgerinformation Hausanschrift: Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Formulare
Anzeige als Lebensmittelunternehmer bzw. einer Betriebsstätte
Erfassungstabelle
Registrierung grenzüberschreitender Fernabsatz
Leistungen
Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln Grenzüberschreitender Fernabsatz von Tabakerzeugnissen an Verbraucher - als Inländer registrieren Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden
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Bürgerdienste: Justizprüfungsamt
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Justizprüfungsamt Beschreibung
Das Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium führt die Erste und Zweite juristische Staatsprüfung, die Prüfungen für die Laufbahnen des Rechtspflegers und des württembergischen Bezirksnotars sowie die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (für Angehörige von Staaten der EU oder des EWR) durch. Zugleich bildet es die für das Ausbildungs- und Prüfungsrecht der Juristen, Rechtspfleger und Bezirksnotare zuständige Fachabteilung des Justizministeriums.
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0711/279-2366 E-Mail: poststelle@jum.bwl.de Fax: 0711/279-2377 Internet:
Postfach: 70029 Stuttgart Hausanschrift: Friedrichstraße 6, 70174 Stuttgart Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Grötzingen Rathaus (195 m) Linien: Bus 21, 22A, 22B, NLALT 12 LIVE! Grötzingen K.-Leopold-Str. (259 m) Linien: Bus 21, NLALT 12 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen Es sind keine Parkhäuser/Tiefgaragen im Umkreis von 1.000 m vorhanden. Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
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Bürgerdienste: Veterinärwesen
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Veterinärwesen Aktuelles
Karlsruher Tiergesundheitsampel
Tierseuchen und Zoonosen
Bitte beachten Sie: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Beschreibung
Für das öffentliche Veterinärwesen sind der Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch sowie des Allgemeinwohl übergeordnete und bestimmende Verpflichtungen. Die grundlegenden Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesen sind unter anderem:
Tierschutz
Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen
Beratung über artgerechte Tierhaltung
Regelmäßige Überprüfung von landwirtschaftlichen und gewerbsmäßigen Tierhaltungen (Zoohandlungen, Zirkusbetriebe, Reit- und Fahrbetriebe, usw.)
Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden
Mehr zum Thema
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Das öffentliche Veterinärwesen
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Tierschutz und Tiergesundheit
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
Animal Health Online - Tiergesundheit im Internet
Bundestierärztekammer
Tierschutz Der Tierschutz hat insbesondere nach Aufnahme in das Grundgesetz einen hohen Stellenwert. Das Tier gilt als "Mitgeschöpf", dessen Leben und Wohlbefinden aus der Verantwortung des Menschen zu schützen ist. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Die Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (LUV) des Ordnungs- und Bürgeramtes nimmt die amtstierärztlichen Aufgaben im Bereich Tierschutz in Karlsruhe wahr. Diese umfassen die Sicherstellung der artgerechten Haltung und damit des Wohlbefindens der Tiere. Es werden landwirtschaftliche Tierhaltungen, Zirkusbetriebe, Tierschauen und Zoogeschäfte regelmäßig überprüft. Im Verdachtsfall werden jedoch auch private Haltungen von Tieren überprüft. Darüber hinaus werden Tiertransporte und der tierschutzgerechte Umgang mit Schlachttieren überwacht. Stellungnahmen zu tierschutzrelevanten Baugesuchen und Prüfung von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten nehmen ebenfalls einen großen Bereich ein.
Folgende Tätigkeiten sind genehmigungspflichtig:
Das gewerbsmäßige Züchten, Handeln, Halten und Zurschaustellen von Tieren.
Das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- und Fahrbetriebes.
Der gewerbliche Transport von Tieren.
Das gewerbsmäßige Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlinge.
Die Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
Die Haltung von Tieren in einem Zoo oder einer ähnlichen Einrichtung.
Die Durchführung von Tierbörsen.
Das gewerbliche Ruhigstellen und Töten von Tieren.
Die Durchführung von Tierversuchen, die Haltung und Züchtung von Versuchstieren.
Die Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken oder die Unterhaltung hierfür vorgesehener Einrichtungen.
Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen Die Tierseuchengesetzgebung dient dem Schutz vor erheblichen Gesundheitsgefahren und erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen. Eine Tierseuche ist eine durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare Erkrankung von Tieren. Einge Tierseuchen stellen eine direkte Gefahr für den Menschen im Sinne einer Zoonose dar. Zoonosen sind zwischen Mensch und Tier übertragbare Infektionskrankheiten. Einige Tierseuchen sind anzeige- oder meldepflichtig. Für einige anzeigepflichtige Tierseuchen existieren besondere Bekämpfungsvorschriften. Unabhängig vom Vorhandensein solcher besonderer Bekämpfungsvorschriften oder vom Bestehen einer Anzeige- oder Meldepflicht kann die zuständige Behörde Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz vor jeder Tierseuche ergreifen.
Kontakt / Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
Montag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Telefon: 0721 133 7101 Terminvereinbarung Telefon: 115 Behördennummer E-Mail: luv@oa.karlsruhe.de Fax: 0721 133 7109 Hausanschrift: Postanschrift Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Hausanschrift: Besucheranschrift Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen: Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Formulare
Antrag auf Zuschuss - Hundeführerschein
Antragsformular § 11 Tierschutzgesetz (PDF-Formular)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Bescheinigung Hundeführerschein
LuV Hundeführerschein: Infoblatt Datenschutzerklärung
Registrierantrag Landtiere (beinhaltet in Anlage B: Bienen)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Registrierantrag Wassertiere
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Registrierantrag ermächtigte Tierärztin / ermächtigter Tierarzt
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Registrierantrag gewerbliche Unternehmen
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - Entschädigung / Beihilfe von der Tierseuchenkasse
Leistungen
Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen Betrieb eines Tiergeheges anzeigen Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragen Hundeführerschein - Zuschuss beantragen Registrierung der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen Schlachten, betäubungslos ("Schächten") Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen Tierquälerei anzeigen
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