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Bürgerdienste: Bürgerdienste Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Serviceleistungen Zuständige Stellen nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Allgemeiner Sozialer Dienst Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Allgemeiner Sozialer Dienst Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Allgemeiner Sozialer Dienst Beschreibung Der Allgemeine Soziale Dienst bietet Beratung und Hilfe zu Erziehungsfragen in familiären und persönlichen Krisen, schwierigen Lebenslagen, sowie in finanziellen Notlagen und in Scheidungs- und Trennungssituationen. Er ist auch Ansprechpartner, wenn durch gesundheitliche Einschränkungen Unterstützung bei der selbständigen Lebensführung benötigt wird. Darüber hinaus fällt der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8 a SGB VII) in den Verantwortungsbereich. Beratung, Gewährung und Überprüfung von den Hilfen zur Erziehung. Ausübung des Wächteramtes (Kinderschutz). Beratung bei Trennung und Scheidung und Mitwirkung bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren vor den Familiengerichten. Sozialberatung für Menschen jeden Alters in schwierigen Lebenssituationen. Auskünfte zum Allgemeinen Sozialen Dienst Durlach erhalten Sie über das Sekretariat Jugend und Soziales. Kontakt / Öffnungszeiten Allgemeine Sprechzeiten Montag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Telefon: 0721 133 1966 Caroline Kürz Telefon: 0721 133 1983 Sebastian Schüle E-Mail: carolin.kuerz@durlach.karlsruhe.de E-Mail: sebastian.schuele@durlach.karlsruhe.de Hausanschrift: Verwaltung - Pfinztalstraße 33, 76227 Karlsruhe-Durlach Öffentlicher Personennahverkehr / Parken nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Sozialer Dienst Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Sozialer Dienst Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Sozialer Dienst Kontakt / Öffnungszeiten Telefon: 0721 133 5301 Telefon: 0721 133 5302 E-Mail: sodi@sjb.karlsruhe.de Fax: 0721 133 5389 Internet: Sozialer Dienst Karlsruhe Hausanschrift: Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Mühlburger Tor (173 m) Linien: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4 LIVE! Schillerstraße (228 m) Linien: Tram 4, NL 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Magdeburger Haus (256 m) Hotel Kübler (842 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6027851
Bürgerdienste: Zentraler Juristischer Dienst Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Zentraler Juristischer Dienst Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Zentraler Juristischer Dienst Kontakt / Öffnungszeiten Allgemeine Sprechzeiten Montag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Telefon: 0721 133 3005 E-Mail: zjd@karlsruhe.de Fax: 0721 133 3009 Internet: Zentral Juristischer Dienst Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Formulare Antrag Steuerbescheinigung Kulturdenkmal/Baudenkmal Antrag auf Auffüllungen landwirtschaftlich genutzter Flächen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung / Erlaubnis Anzeige Paragraph 53 KrWG (PDF) Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Anzeige einer gewerblichen Sammlung gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. Ergänzung zum Antrag Steuerbescheinigung Erlaubnis Paragraph 54 KrWG (PDF) Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Infoblatt zur Aufbringung von Boden (PDF) Merkblatt Bodenauffüllungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (PDF, 3.49 MB) Merkblatt zur Steuerbescheinigung nach EStG Steuerbescheinigungsrichtlinien (PDF) Leistungen Abfälle befördern Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen Bodenauffüllung beantragen (landwirtschaftliche Flächen) Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen Gefährliche Abfälle befördern Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen Sammlungen anzeigen Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen Wasserkraftanlagen bis 1.000 Kilowatt - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen Wasserrechtliche Bewilligung beantragen Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen - Allgemeines nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Berufskolleg Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Lebenslagen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Lebenslagen Berufskolleg Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Lebenslagen Berufskolleg Die technologische Entwicklung und die fortschreitende weltweite Arbeitsteilung führen zu Berufstätigkeiten mit höheren Anforderungen im fachtheoretischen Bereich. Durch ihren engen Theorie-Praxis-Bezug vermitteln Ihnen die Berufskollegs eine entsprechende berufliche Qualifikation und gleichzeitig eine erweiterte allgemeine Bildung. Für die Aufnahme in das Berufskolleg müssen Sie neben dem Mittleren Bildungsabschluss teilweise weitere Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise einen Praktikumsplatz haben. Das Berufskolleg endet in der Regel mit einer Abschlussprüfung. Dabei können Sie bei mindestens zweijährigen, auch gestuften Bildungsgängen sowohl einen Berufsabschluss wie beispielsweise "Staatlich geprüfte/r Assistent/in" als auch die Fachhochschulreife erwerben. Nach abgeschlossener Berufsausbildung oder einer entsprechenden beruflichen Qualifikation können Sie die Fachhochschulreife auch in einem einjährigen Bildungsgang erwerben. Berufskollegs in Vollzeit Das Berufskolleg wird in der Regel in Vollzeit angeboten und dauert je nach Bildungsgang ein bis drei Jahre. Berufskollegs gibt es in folgenden Bereichen: Technik Wirtschaft und Verwaltung Hauswirtschaft Pflege Sozialpädagogik Weitere detaillierte Informationen zu den einzelnen Bildungsgängen der Berufskollegs finden Sie auch auf den Internetseiten der Schulen. Berufskollegs in Teilzeit (gewerblich) Dreijährige Berufskollegs in Teilzeitunterricht fördern besonders qualifizierte Jugendliche. Sie werden in Kooperation mit Betrieben in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet. Deshalb schließen Sie mit einem Betrieb einen entsprechenden Ausbildungsvertrag. Darüber hinaus werden berufstheoretische Kenntnisse vertieft und die Allgemeinbildung weitergeführt. Die dualen Berufskollegs tragen der technischen Entwicklung besonders Rechnung und werden in folgenden Fachrichtungen angeboten: Bautechnik Elektronik Farbtechnik und Raumgestaltung Fahrzeugtechnik Metalltechnik Papiertechnik Textiltechnik Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hotellerie und Gastronomie Berufskollegs in Teilzeit (kaufmännisch) Die kaufmännischen Berufskollegs für Abiturientinnen und Abiturienten bereiten im Zusammenwirken mit den betrieblichen Ausbildungsstätten auf den schulischen und beruflichen Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen vor. Darüber hinaus werden in einzelnen Bereichen dieser Berufe Zusatzqualifikationen vermittelt, die es ermöglichen, besonderen beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können. Bei erfolgreichem Abschluss dieses doppelqualifizierenden Bildungsgangs erhalten Sie einen Gehilfenbrief und den Assistentenabschluss (z. B. Kaufmann oder Kauffrau für Büromanagement und Assistent oder Assistentin für Internationales Wirtschaftsmanagement). Leistungen Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen Vertiefende Informationen Internetauftritt des Kultusministeriums: Berufskollegs Freigabevermerk 18.10.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg Ähnliche Dienste Berufsausbildung Berufsausbildung, Jobs und Praktika im Ausland Förderprogramme für Auslandsaufenthalte Berufsausbildung im dualen Ausbildungssystem Ausbildungsbetrieb Berufsschule Berufsausbildung in einer Schule Berufsfachschulen Erwerb der Fachschulreife oder eines Berufsabschlusses an Berufsfachschulen Erwerb einer Grundbildung oder Berufsvorbereitung Berufskolleg Berufsberatung, -orientierung und -vorbereitung Praktikum Weiterführende Informationen und Links nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/lebenslage.php?id=5000936
Bürgerdienste: Elektrokleinstfahrzeuge Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Elektrokleinstfahrzeuge Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Elektrokleinstfahrzeuge Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen. Zuständige Stelle Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde: Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt. Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung. Hinweise Voraussetzungen Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr. Verfahrensablauf Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen? Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde. Erforderliche Unterlagen Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle. Vertiefende Informationen allgemeine Informationen, die rechtlich nicht verbindlich sind: Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (FAQ) Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Verkehrsregeln für E-Scooter/Elektroroller Rechtsgrundlage Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) Straßenverkehrsgesetz (StVG) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Straßenverkehrsordnung (StVO) Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Freigabevermerk Stand: 22.09.2021 Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Branddirektion Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Branddirektion Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Branddirektion Zuständigkeit Brandbekämpfung - Führung der Feuerwehr (Berufs- und Freiwillige Feuerwehr) - Ausbildung der Feuerwehrangehörigen - Durchführung von Übungen und Fortbildungen - Aufsicht über die Werkfeuerwehren Technische Hilfeleistung - Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen - Schutz der Umwelt nach Unfällen und Betriebsstörungen - Hilfe bei öffentlichen Notständen Brandschutz - Vorbeugender Brandschutz mit Bearbeitung von Bauanträgen und Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen - Veranstaltungssicherheit und Brandsicherheitswachdienst - Brandschutzausbildung für Betriebe und Institutionen - Brandschutzerziehung in Kindergärten und für Schulklassen Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement - Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes als untere Katastrophenschutzbehörde - Katastrophenschutzplanung - Kommunales Krisenmanagement - Warnung der Bevölkerung - Organisation des Krisenstabes Integrierte Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst (Kooperation mit dem Landkreis Karlsruhe und dem DRK Kreisverband Karlsruhe) - Notrufannahme für den Notruf 112 - Disposition und Alarmierung von Einsätzen der Feuerwehr - Disposition und Alarmierung von Einsätzen des Rettungsdienstes - Disposition des Krankentransports - 24/7 Ansprechpartner für den Bürger - Rückwärtige Führungsunterstützung Kontakt / Öffnungszeiten Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefon: 0721 133 3750 E-Mail: feuerwehr@karlsruhe.de Fax: 0721 133 3709 Hausanschrift: Zimmerstraße 1, 76137 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Wolfartsweierer Str. (311 m) Linien: Tram 5, Bus 42 LIVE! Schloss Gottesaue (346 m) Linien: Tram 5 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Parkarkaden 2 (602 m) Parkarkaden 1 (749 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Leistungen Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6027841
Bürgerdienste: Lebensmittelüberwachung Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Lebensmittelüberwachung Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Lebensmittelüberwachung Aktuelles Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung (nach § 40 Absatz 1a Ziffer 3. LFGB) Weitere Informationen: Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach LFGB - Stadtkreis Karlsruhe Karlsruher Hygienesiegel Die amtliche Auszeichnung für gute Lebensmittelbetriebe Weitere Informationen: Karlsruher Hygienesiegel Beschreibung Die amtliche Lebens­mit­tel­über­wa­chung hat die Aufgabe, den Verbrau­cher sowohl vor gesund­heit­li­chen Gefahren durch Lebens­mit­tel, Bedarfs­ge­gen­stände, Tabaker­zeug­nisse und kosme­ti­sche Mittel als auch vor Täuschung und Irrefüh­rung zu schützen. In regel­mä­ßi­gen Abständen (fest­ge­legt durch betriebs­be­zo­gene Risiko­be­ur­tei­lun­gen) werden alle Betriebe, die Lebens­mit­tel herstellen, verar­bei­ten oder verkaufen, unange­mel­det kontrol­liert. Überprüft wird, ob die Vorschrif­ten zur Lebens­mit­tel­si­cher­heit, Produkt­zu­sam­men­set­zung und Kennzeich­nung einge­hal­ten werden. Die Lebens­mit­tel­über­wa­chung ist zudem eine Anlauf­stelle für Verbrau­cher­be­schwer­den. Beschwer­den über Hygie­ne­män­gel in Lebens­mit­tel­be­trie­ben, Verstöße gegen lebens­mit­tel­recht­li­che Bestim­mun­gen oder gesund­heit­li­che Beschwer­den nach dem Verzehr eines Lebens­mit­tels können telefo­nisch, persön­lich oder schrift­lich erfolgen. Eine Konsequenz aus der Verbrau­cher­be­schwerde ist eine Kontrolle vor Ort. Die weitere Bearbei­tung erfolgt unter Einbe­zie­hung des Chemischen Veteri­när­un­ter­su­chungs­am­tes (CVUA). Wenn Verstöße gegen lebens­mit­tel­recht­li­che Vorschrif­ten festge­stellt werden, sind verwal­tungs­recht­li­che Maßnahmen (Verwar­nun­gen, Bußgeld, Verfü­gun­gen, Ordnungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge) erfor­der­lich. Bei erheb­li­chen hygie­ni­schen Mängeln kann auch die Unter­sa­gung der Herstel­lung von Lebens­mit­teln sowie eine Betriebs­schlie­ßung die Folge sein. Bei schwer­wie­gen­den Verstößen wird ein Straf­ver­fah­ren einge­lei­tet. Der Lebens­mit­tel­un­ter­neh­mer hat Dokumente und Aufzeich­nun­gen die der Art und Größe seines Betriebes angemessen sind, zu erstellen. Hierzu gehören: Kontrolle des Waren­ein­gangs Tempe­ra­turauf­zeich­nun­gen Nachweis über Schäd­lings­be­kämp­fung Aufstellen eines Reini­gungs­pla­nes Müllent­sor­gung IfSG Erst- und Folge­be­leh­rung (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infek­ti­ons­krank­hei­ten beim Menschen) Merkblätter und Leitfäden Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten (PDF) Chemische und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg (CVUA) Merkblätter Mehr zum Thema Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Rechtsgrundlagen der Lebensmittelhygiene, Verweis auf das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Aufbau und Aufgaben der Lebensmittelüberwachung Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Leitlinien für eine gute Lebensmittelhygienepraxis, Hygieneschulung für Mitarbeiter in der Gastronomie Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Informationen, Beratung und Unterstützung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums Bundeszentrum für Ernährung - Was wir essen - Alles über Lebensmittel Rund um das Thema Lebensmittel: Verarbeitung, Kennzeichnung, Lagerung, Zubereitung, Einkauf usw. Kontakt / Öffnungszeiten Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Montag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Telefon: 0721 133 7101 Terminvereinbarung Telefon: 115 Behördennummer E-Mail: luv@oa.karlsruhe.de Fax: 0721 133 7109 Internet: Service & Bürgerinformation Hausanschrift: Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Formulare Anzeige als Lebensmittelunternehmer bzw. einer Betriebsstätte Erfassungstabelle Registrierung grenzüberschreitender Fernabsatz Leistungen Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln Grenzüberschreitender Fernabsatz von Tabakerzeugnissen an Verbraucher - als Inländer registrieren Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6028461
Bürgerdienste: Justizprüfungsamt Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Justizprüfungsamt Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Justizprüfungsamt Beschreibung Das Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium führt die Erste und Zweite juristische Staatsprüfung, die Prüfungen für die Laufbahnen des Rechtspflegers und des württembergischen Bezirksnotars sowie die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (für Angehörige von Staaten der EU oder des EWR) durch. Zugleich bildet es die für das Ausbildungs- und Prüfungsrecht der Juristen, Rechtspfleger und Bezirksnotare zuständige Fachabteilung des Justizministeriums. Kontakt / Öffnungszeiten Telefon: 0711/279-2366 E-Mail: poststelle@jum.bwl.de Fax: 0711/279-2377 Internet: Postfach: 70029 Stuttgart Hausanschrift: Friedrichstraße 6, 70174 Stuttgart Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Grötzingen Rathaus (195 m) Linien: Bus 21, 22A, 22B, NLALT 12 LIVE! Grötzingen K.-Leopold-Str. (259 m) Linien: Bus 21, NLALT 12 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen Es sind keine Parkhäuser/Tiefgaragen im Umkreis von 1.000 m vorhanden. Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6017283
Bürgerdienste: Veterinärwesen Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Lebenslagen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Veterinärwesen Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Lebenslagen Veterinärwesen Aktuelles Karlsruher Tiergesundheitsampel Tierseuchen und Zoonosen Bitte beachten Sie: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Beschreibung Für das öffent­li­che Veteri­när­we­sen sind der Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch sowie des Allge­mein­wohl überge­ord­nete und bestim­mende Verpflich­tun­gen. Die grund­le­gen­den Aufgaben des öffent­li­chen Veteri­när­we­sen sind unter anderem: Tierschutz Verhütung und Bekämpfung von Tierseu­chen Beratung über artge­rechte Tierhal­tung Regel­mä­ßige Überprü­fung von landwirt­schaft­li­chen und gewerbs­mä­ßi­gen Tierhal­tun­gen (Zoohand­lun­gen, Zirkus­be­triebe, Reit- und Fahrbe­triebe, usw.) Überprü­fung von privaten Tierhal­tun­gen nach Bürger­be­schwer­den Mehr zum Thema Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Das öffentliche Veterinärwesen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Tierschutz und Tiergesundheit Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. Animal Health Online - Tiergesundheit im Internet Bundestierärztekammer Tierschutz Der Tierschutz hat insbe­son­dere nach Aufnahme in das Grund­ge­setz ei­nen hohen Stellen­wert. Das Tier gilt als "Mitge­schöpf", dessen Le­ben und Wohlbe­fin­den aus der Verant­wor­tung des Menschen zu schüt­zen ist. Niemand darf einem Tier ohne vernünf­ti­gen Grund Schmer­zen, Leiden oder Schäden zufügen. Die Abteilung Lebens­mit­tel­über­wa­chung und Veteri­när­we­sen (LUV) des Ordnungs- und Bürge­r­am­tes nimmt die amtstier­ärzt­li­chen ­Auf­ga­ben im Bereich Tierschutz in Karlsruhe wahr. Diese umfas­sen ­die Sicher­stel­lung der artge­rech­ten Haltung und damit des Wohl­be­fin­dens der Tiere. Es werden landwirt­schaft­li­che Tier­hal­tun­gen, Zirkus­be­triebe, Tierschauen und Zooge­schäf­te re­gel­mä­ßig überprüft. Im Verdachts­fall werden jedoch auch pri­vate Haltungen von Tieren überprüft. Darüber hinaus werden Tier­trans­porte und der tierschutz­ge­rechte Umgang mit Schlacht­tie­ren überwacht. Stellung­nah­men zu tierschutz­re­le­van­ten ­Bau­ge­su­chen und Prüfung von geneh­mi­gungs­pflich­ti­gen Tätig­kei­ten ­neh­men ebenfalls einen großen Bereich ein. Folgende Tätig­kei­ten sind geneh­mi­gungs­pflich­tig: Das gewerbs­mä­ßige Züchten, Handeln, Halten und Zurschau­stel­len von Tieren. Das gewerbs­mä­ßige Unter­hal­ten eines Reit- und Fahrbe­trie­bes. Der gewerb­li­che Transport von Tieren. Das gewerbs­mä­ßige Bekämpfen von Wirbel­tie­ren als Schädlinge. Die Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrich­tung. Die Haltung von Tieren in einem Zoo oder einer ähnlichen Einrich­tung. Die Durch­füh­rung von Tierbörsen. Das gewerb­li­che Ruhig­stel­len und Töten von Tieren. Die Durch­füh­rung von Tierver­su­chen, die Haltung und Züchtung von Versuchs­tie­ren. Die Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutz­zwe­cken oder die Unter­hal­tung hierfür vorge­se­he­ner Einrich­tun­gen. Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen Die Tierseu­chen­ge­setz­ge­bung dient dem Schutz vor erheb­li­chen Gesund­heits­ge­fah­ren und erheb­li­chen volks­wirt­schaft­li­chen Schäden durch Tierseu­chen. Eine Tierseuche ist eine durch Krank­heits­er­re­ger hervor­ge­ru­fene, übertrag­bare Erkrankung von Tieren. Einge Tierseu­chen stellen eine direkte Gefahr für den Menschen im Sinne einer Zoonose dar. Zoonosen sind zwischen Mensch und Tier übertrag­ba­re Infek­ti­ons­krank­hei­ten. Einige Tierseu­chen sind anzeige- oder melde­pflich­tig. Für einige anzei­ge­pflich­ti­ge Tierseu­chen existieren besondere Bekämp­fungs­vor­schrif­ten. Unabhängig vom Vorhan­den­sein solcher beson­de­rer Bekämp­fungs­vor­schrif­ten oder vom Bestehen einer Anzeige- oder Melde­pflicht kann die zuständige Behörde Bekämp­fungs­maß­nah­men zum Schutz vor jeder Tierseu­che ergreifen. Kontakt / Öffnungszeiten Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Montag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Telefon: 0721 133 7101 Terminvereinbarung Telefon: 115 Behördennummer E-Mail: luv@oa.karlsruhe.de Fax: 0721 133 7109 Hausanschrift: Postanschrift Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Hausanschrift: Besucheranschrift Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen: Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Formulare Antrag auf Zuschuss - Hundeführerschein Antragsformular § 11 Tierschutzgesetz (PDF-Formular) Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Bescheinigung Hundeführerschein LuV Hundeführerschein: Infoblatt Datenschutzerklärung Registrierantrag Landtiere (beinhaltet in Anlage B: Bienen) Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Registrierantrag Wassertiere Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Registrierantrag ermächtigte Tierärztin / ermächtigter Tierarzt Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Registrierantrag gewerbliche Unternehmen Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - Entschädigung / Beihilfe von der Tierseuchenkasse Leistungen Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen Betrieb eines Tiergeheges anzeigen Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragen Hundeführerschein - Zuschuss beantragen Registrierung der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen Schlachten, betäubungslos ("Schächten") Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen Tierquälerei anzeigen nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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