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Stadtentwässerung - Gießwasser Kontakt / Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Telefon: 0721 133 7411 E-Mail: rueckerstattung@tba.karlsruhe.de Hausanschrift: Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Mühlburger Tor (58 m) Linien: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4 LIVE! Schillerstraße (395 m) Linien: Tram 4, NL 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Magdeburger Haus (57 m) Stephanplatz (636 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
Formulare
Entwässerungsgebühren - Rückerstattung für Gießwasser (Onlinedienst)
Formular für die Meldung des erstmaligen Einbaus eines Gießwasserzählers beziehungsweise den Austausch eines Gießwasserzählers oder für einen Antrag auf Rückerstattung von Entwässerungsgebühren für Gießwasser. Das Formular wird online eingereicht.
Leistungen
Entwässerungsgebühren für Gießwasser
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Soziales und Teilhabe Rechtsverkehr Kontakt / Öffnungszeiten
Hausanschrift: Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Europahalle/Europabad (152 m) Linien: Tram 4, NL 2 LIVE! St. Vincent. Krankh. (250 m) Linien: Bus 55 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Europabad (182 m) Tiefgarage "Am ZKM" (473 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
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Stabsstelle Arbeitsrecht und Gerichtsprozesse Kontakt / Öffnungszeiten
Hausanschrift: Zähringerstraße 76, 76133 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Kronenpl.(Erler-Str) (182 m) Linien: Tram 3 LIVE! Kronenplatz (U) (199 m) Linien: S2, S4, S5, S51, S7, S8, Tram 1, 2, NL 1, 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Marktplatz (153 m) Kreuzstraße (208 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
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Polizeirevier Karlsruhe-West Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0721 666-3611 E-Mail: KARLSRUHE-WEST.PREV@polizei.bwl.de Fax: 0721 666-3650 Internet:
Hausanschrift: Moltkestraße 68, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Moltkestr./Städt. Klinikum (81 m) Linien: S1, S11, Tram 2 LIVE! Knielinger Allee/Städt. Klinikum (403 m) Linien: S1, S11 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Magdeburger Haus (862 m) Am Entenfang (1210 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
Formulare
Onlinewache - Polizei Baden-Württemberg
Onlinewache BW - Andere Strafanzeige erstatten stellen
Onlinewache BW - Betrugsdelikt anzeigen
Onlinewache BW - Eigentumsdelikt anzeigen
Onlinewache BW - Hass und Hetze im Netz anzeigen
Leistungen
Andere Strafanzeige stellen Anzeige - Lärmbelästigung melden Anzeige - Strafanzeige erstatten Betrugsdelikt anzeigen Eigentumsdelikt anzeigen Hass und Hetze im Netz anzeigen Sachbeschädigung anzeigen Strafantrag stellen Tierquälerei anzeigen Vermisstenanzeige aufgeben
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Bürgerdienste: Einheitlicher Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner Beschreibung
Als Wirtschaftskammer für das Handwerk vertreten wir die Interessen unserer Betriebe auf allen politischen Ebenen, haben wir die Rechtsaufsicht über die Kreishandwerkerschaften und Innungen, betreuen wir über 18.000 Handwerksbetriebe, gestalten wir maßgebend Strukturen und Inhalte im Berufsbildungswesen, führen wir die Handwerksrolle sowie das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe, verwalten wir die Lehrlingsrolle zur Durchführung der Erstausbildung, erproben wir neue Bildungs-Konzeptionen für die Integration von Abiturienten in das Handwerk. Organisieren, überwachen und führen wir Gesellenprüfungen durch, bieten wir betriebswirtschaftliche und technische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Gesellen und Meister an, organisieren wir die Zulassung und die Abnahme der Meisterprüfung, benennen wir öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Handwerk, geben wir Stellungnahmen zur Landesentwicklung und Raumplanung ab, leisten wir wirtschaftliche, kulturelle und soziale Beiträge im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, unterstützen wir unsere Betriebe bei der Einführung neuer Technologien.
Parkplatz
Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage "Friedrichsplatz".
Anfahrtsbeschreibung
Von den Autobahnanschlüssen fahren Sie Richtung Stadtmitte und folgen den Wegweisern "Tiefgarage Friedrichsplatz". Sie erreichen uns auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Haltestelle: Marktplatz
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: +49 721 1600 333 E-Mail: ea@hwk-karlsruhe.de Internet:
Hausanschrift: Friedrichsplatz 4-5, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Marktplatz (Kaiserstraße U) (152 m) Linien: S1, S11, S2, S5, S51, Tram 1, NL 1 LIVE! Marktplatz (Pyramide U) (179 m) Linien: S1, S11, S4, S52, S7, S8, Tram 2, NL 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Karstadt (60 m) Friedrichsplatz (90 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
Leistungen
Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer nutzen
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Bürgerdienste: Landestierärztekammer Baden-Württemberg
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Landestierärztekammer Baden-Württemberg
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Landestierärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Beschreibung
Aufgaben der Landestierärztekammer:
bei der Prävention, der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Tiere sowie bei der Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse mitzuwirken
die beruflichen Belange der Tierärzte wahrzunehmen sowie Politik und Verwaltung zu beraten und zu unterstützen
auf ein kollegiales Verhältnis der Kammermitglieder untereinander sowie auf eine Kooperation mit Angehörigen sonstiger Gesundheits- und Pflegeberufe hinzuwirken
Belange der Qualitätssicherung der tierärztlichen Berufsausübung wahrzunehmen sowie die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen
die tierärztliche Aus- und Fortbildung zu fördern und die Weiterbildung zu regeln
die Aus- und Fortbildung der Tierarzthelferinnen und Tiermedizinische Fachangestellten zu fördern und die nach dem Berufsbildungsgesetz obliegenden Aufgaben wahrzunehmen
Dritte(insbesondere Patientenbesitzer) in Angelegenheiten, die die Berufsausübung der Kammermitglieder betreffen, zu informieren und zu beraten
Anfahrtsbeschreibung
Wegbeschreibung
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0711 - 7 228 632 - 0 E-Mail: info@ltk-bw.de Fax: 0711 - 7 228 632 - 20 Internet:
Hausanschrift: Am Kräherwald 219, 70193 Stuttgart Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Formulare
Anmeldeunterlagen
Leistungen
Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden Eignung zur Ausbildung - Feststellung beantragen Landestierärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
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Bürgerdienste: Finanzgericht Baden-Württemberg
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Finanzgericht Baden-Württemberg
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Finanzgericht Baden-Württemberg Beschreibung
Das Finanzgericht ist in Baden
Das Finanzgericht ist in Baden-Württemberg zuständig für
Steuer- und Abgabenangelegenheiten,
Kindergeldangelegenheiten sowie
Zoll-, Verbrauchssteuer- und Finanzmonopolsachen.
Das Finanzgericht ist in erster Instanz zuständig für Klagen gegen Entscheidungen der Finanzbehörden (Finanzamt, Hauptzollamt, Oberfinanzdirektion, Finanzministerium), soweit es sich um Steuer- und Abgabenangelegenheiten handelt. Voraussetzung ist, dass sich der Sitz der Finanzbehörde in Baden-Württemberg befindet. Das Finanzgericht kann auf Antrag die Vollziehung von Abgabenbescheiden aussetzen. Im Bereich Kindergeld ist das Finanzgericht erstinstanzlich zuständig für Klagen gegen Bescheide, die das Kindergeld betreffen. Der Bürger kann beim Finanzgericht als Kläger oder Antragsteller selbst Klage erheben oder Anträge stellen. Es ist keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vorgeschrieben. Das Finanzgericht entscheidet über Klagen durch Urteil oder Gerichtsbescheid, über Anträge durch Beschluss. Entscheidungen des Finanzgerichtes können nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesfinanzhof mit Sitz in München auf ihre Richtigkeit geprüft werden . In diesem Fall müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vertreten lassen.
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0711/6685- 0 E-Mail: poststelle@fgstuttgart.justiz.bwl.de Fax: 0711/6685-166 Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-prod-1498566844666-016502131 De-Mail: fg-bw@egvp.de-mail.de Internet:
Hausanschrift: Börsenstraße 6, 70174 Stuttgart Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Formulare
Prozesskostenhilfe - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Prozesskostenhilfe - Hinweisblatt
Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg
Leistungen
Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen Urteil anfordern
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Bürgerdienste: Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
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Leistungen
Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
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Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.
Die besondere Bedeutung eines Kulturdenkmals stellt die Denkmalschutzbehörde fest.
Das Denkmalbuch enthält die folgenden Angaben:
Bezeichnung des Kulturdenkmals
Lage
charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
Tag der Eintragung
Zuständige Stelle
Denkmalschutzbehörde
für die Eintragung: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk das Kulturdenkmal liegt
für eine Beratung: die untere Denkmalschutzbehörde Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Kulturdenkmal liegt, die Gemeindeverwaltung oder das Landratsamt.
Hinweise
Voraussetzungen
Das Kulturdenkmal hat eine besondere
wissenschaftliche,
künstlerische oder
heimatgeschichtliche Bedeutung
Aufgrund dieser Bedeutung besteht ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung.
Verfahrensablauf
Sie können die Eintragung eines Kulturdenkmals bei der zuständigen Stelle schriftlich anregen.
Die meisten Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung werden auf Veranlassung staatlicher Stellen in das Denkmalbuch eingetragen (z.B. Burgen, Schlösser, Schlossgärten und Kirchen und historische Friedhöfe).
Erforderliche Unterlagen
keine
Vertiefende Informationen
Denkmalliste
Rechtsgrundlage
§ 12 Denkmalschutzgesetz (DSchG) (Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung)
§ 13 Denkmalschutzgesetz (DSchG) (Eintragungsverfahren)
§ 14 Denkmalschutzgesetz (DSchG) (Denkmalbuch)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für das Verfahren zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Baden-Württemberg (VwV Vollzug DSchG)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.02.2020 freigegeben.
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Bürgerdienste: Tierquälerei anzeigen
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Leistungen
Tierquälerei anzeigen
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Zuständige Stellen
Tierquälerei anzeigen Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet. Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten. Zuständige Stelle
Polizeiposten Karlsruhe-Oststadt [Polizeipräsidium Karlsruhe] Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz [Polizeipräsidium Karlsruhe] Polizeirevier Karlsruhe-Südweststadt [Polizeipräsidium Karlsruhe] Polizeirevier Karlsruhe-Waldstadt [Polizeipräsidium Karlsruhe] Polizeirevier Karlsruhe-West [Polizeipräsidium Karlsruhe] Veterinärwesen
die Polizei oder
das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde Untere Verwaltungsbehörde ist,
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweise
keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Vorfall beobachtet.
Sie haben einen begründeten Verdacht.
Verfahrensablauf
Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:
der nächsten Polizeidienstelle oder
dem zuständigen Veterinäramt
Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.
Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über
Ort
Zeit
Art des Vorfalls
Ablauf des Vorfalls
betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)
Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
Tierschutzgesetz
Freigabevermerk
27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=146
Bürgerdienste: Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen
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Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen
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Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen Als Arbeitgeber müssen Sie eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten als Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen. Möglich ist auch die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Ihnen direkt unterstellt und Mitglied im Arbeitsschutzausschuss. Die Geschäftsleitung legt deren Einsatzzeit im Unternehmen fest. Diese hängt ab
von der Anzahl der Beschäftigten und
deren Gefährdungen
Die jeweilige Berufsgenossenschaft gibt Mindesteinsatzzeiten
vor.
Zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören unter anderem:
Beratung des Arbeitgebers und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen , vor allem bei der
Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen,
Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln,
Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie und
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel , vor allem
vor der Inbetriebnahme und
vor der Einführung von Arbeitsverfahren
Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
Sie müssen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben unterstützen. Dafür müssen Sie ihr je nach Bedarf
Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen und
ihr die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.
Sie müssen ihr auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nennen, die befristet oder als Leiharbeitspersonal in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind. Zuständige Stelle
Umwelt- und Arbeitsschutz die Arbeitsschutzbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb liegt
Arbeitsschutzbehörde ist,
wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
Gibt es in Ihrem Betrieb große umweltrelevante Anlagen ist das Regierungspräsidium zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb liegt. Hinweise
Voraussetzungen
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen Sie nur folgende Personen benennen:
"Sicherheitsingenieurinnen" und "Sicherheitsingenieure" mit der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen
staatlich anerkannte Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister
Diese müssen über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.
Bei Sicherheitsingenieurinnen oder Sicherheitsingenieuren genügt eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur.
Tipp: Die erforderliche Fachkunde können geeignete Personen durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungs lehr gang erwerben. Die Ausbildung zur Fachkraft erfolgt üblicherweise über den Unfallversicherungsträger.
Verfahrensablauf
Wollen Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, müssen Sie die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats einholen und darüber informieren, welche Aufgaben Sie der Fachkraft übertragen wollen.
Sie müssen die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich benennen. In dieser Benennung ("Bestellung") müssen Sie ihre Aufgaben genau beschreiben.
Erforderliche Unterlagen
keine
Vertiefende Informationen
Informieren Sie sich in der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ( DGUV Vorschrift 2 )" Ihres Unfallversicherungsträgers über die genauen Bestimmungen für die Bestellung von internen oder externen Fachkräften. Die Unfallverhütungsvorschrift erhalten Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger.
Eine Liste weiterer Ausbildungsträger erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Weitere Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Rechtsgrundlage
§§ 5 - 7 und § 9 Abs. 3 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)
Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) - Regelwerke der Berufsgenossenschaften
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.02.2019 freigegeben.
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