Karlsruhe: Impressum
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Pro-Liberis gGmbH ● G.-Braun-Straße 14 ● 76187 Karlsruhe ● www.pro-liberis.org
Pro-Liberis gGmbH G.-Braun-Straße 14 ● 76187 Karlsruhe
Telefon 0721 66 05 00 99 Telefax 0721 98 00 90 37
info@pro-liberis.org www.pro-liberis.org
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Kinderbetreuungseinrichtungen der Pro-Liberis gGmbH
„Zeit ist die kostbarste Währung, mit der wir Kinder
belohnen können.“
Unsere Kooperationspartner
Sprechen Sie uns an.
Für Fragen rund um unser Angebot stehen Ihnen unsere
Mitarbeiter gerne während der nachfolgenden Bürozeiten
zur Verfügung.
Montag bis Freitag 9:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Pro-Lib eris
ermögl icht
Familie und Be
ruf
zu vere inbaren
.
Was wir tun
Pro-Liberis hat es sich zum Ziel gesetzt, die
Bedürfnisse der Kinder und die Wünsche der Eltern
bestmöglich zu erfüllen. Auf einer ganzheitlichen
pädagogischen Basis arbeiten unsere Fachkräfte
deshalb beständig daran, Ihren Kindern ein perfektes
Entwicklungsumfeld zu schaffen und die
vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft zu Ihnen
als Eltern kontinuierlich zu pflegen und auszubauen.
„Gute Qualität ist unser höchstes Ziel!“
Seit 2007 leistet Pro-Liberis mit dem Bau und Betrieb
von Kindertagesstätten in Karlsruhe einen wichtigen
gesellschaftlichen Beitrag. Aktuell betreibt Pro-Liberis
mehr als 15 Kindertagesstätten und Schülerhorte.
Seit im August 2013 der Rechtsanspruch für Kinder
im Alter unter drei Jahren auf einen Kitaplatz in Kraft
getreten ist, hat der Ausbau und der verantwortungs-
volle Betrieb von Kindertagesstätten weiter an
gesellschaftlicher Bedeutung gewonnen.
Dieser Aufgabe stellen wir uns mit viel Freude,
Begeisterung und höchsten Qualitätsansprüchen.
„Leben Lernen“ unsere pädagogischen Grundsätze
Mit diesem Satz fassen amerikanische Pädagogen ihre Einsichten
über die Kinderseele zusammen. Wer Kindern einmal dabei zu-
sieht, wie sie beim Spielen die Welt um sich vergessen, wie sie in
ihrer Fantasiewelt ganz ernst und fröhlich zugleich bei der Sache
sind, kann dem nur zustimmen.
Unser lateinischer Name „Pro-Liberis“ ist dabei Programm: „Für
die Kinder“ ist alles, was wir in unserer täglichen Arbeit und der
langfristigen Planung tun. Das beginnt in der räumlichen Gestal-
tung unserer Innenräume und Außenbereiche, die viel Freiraum
zur Entfaltung und zum freien Spiel lassen. So entstehen Orte, an
denen Kinder sich wohl fühlen, sich entwickeln können und ge-
sund bleiben.
Unsere Fachkräfte orientieren sich durch Beobachtung und
Dokumentation an den sprachlichen, motorischen und geistigen
Fähigkeiten des Kindes. Dabei wird dem Kind ermöglicht, seine
Umwelt auf spielerische Weise zu entdecken und seine Sicht
auf die Natur und sich selbst weiterzuentwickeln. Wie sich das
genau äußert, kann in jeder Einrichtung etwas unterschiedlich
sein. Im Mittelpunkt steht aber in jeder Konzeption, dass jedes
Kind sich wohl fühlt, sich zurückziehen kann, Geborgenheit und
Verständnis findet, aber ebenso mit anderen Kindern in Ausein-
andersetzung tritt und somit seine soziale Kompetenz ausbildet
und erweitert. Nach dem „Berliner Modell“ bekommt dabei jedes
Kind soviel Zeit, wie es braucht, um in der Kindertagesstätte an-
zukommen.
„ Jedes Kind hat ein Recht zu lernen, zu lachen, zu
träumen und zu lieben, anderer Ansicht zu sein,
vorwärts zu kommen und sich zu verwirklichen.“
– als freier Träger
von Kindertagesstätten ein gesundes Aufwachsen von Kindern
in Karlsruhe und dem Umland zu sichern, Eltern die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf zu ermöglichen und gleichzeitig für eine
nachhaltige Stärkung der Region Karlsruhe zu sorgen.
Unsere Vision
Die Ziele unserer pädagogischen Arbeit
02 04 06
01 03 05 Die Kinder sollen sich wohlfühlen und den sicheren, geborgenen Rahmen bekommen, den ihr Lebensalter erfordert.
Wohl- befinden
Sprach- entwicklung
Gefühle ausdrücken
Bewegungs- drang
eigene Ideen
Gemeinschaft fördern
Die Kinder können ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben.
Die Sprachentwick- lung kann hier in voller Vielfalt aus- gelebt werden.
Kinder werden unter- stützt eigene Ideen kreativ zu entwickeln und umzusetzen.
Der Ausdruck von Gefühlen wie Wut, Freude und Traurigkeit wird ernst genommen und gefördert.
Die Gemeinschaft in kleinen Gruppen sowie in der Großgruppe fördern.
In unseren Einrichtungen sind alle Kinder willkommen – unab-
hängig von Herkunft, Hautfarbe und Religion. Die Vielfalt unserer
Gesellschaft spiegelt sich auch in unseren Einrichtungen. Wir tun
viel dafür, damit jedes Kind seine kulturelle Identität leben und
behalten und sich zugleich integrieren kann. Darin folgen wir den
Karlsruher Leitlinien zur Integration.
Im Mittelpunkt der Integration steht die Sprache.
Wir fördern deshalb die Sprachkompetenz von
Kindern mit Migrationshintergrund so früh wie möglich
– mit dem Ziel der Zwei- und Mehrsprachigkeit. Auch in dieser
Hinsicht arbeiten wir eng mit den Eltern zusammen, da der Prozess
der Sprachförderung nur gemeinsam gelingt. Aus diesem Grund
Vielfalt der Kultur(en)
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Ziel: die Gleichstellung aller Menschen, egal
welcher Abstammung und Religion. Eltern, Kinder
und Mitarbeiter werden in ihren Bedürfnissen
gleichermaßen ernst genommen und unterstützt.
Seit dem 1. August 2013 gilt nach § 24 des
Sozialgesetzbuches SGB VIII der Rechtsan-
spruch auf frühkindliche Förderung von
Kindern ab dem vollendeten ersten Le-
bensjahr in einer Tageseinrichtung oder
Kindertagespflege. Verfassungsrechtlich
obliegen die Kinderbetreuung und ihre
Finanzierung den Länder und Kommunen.
Als anerkannter freier Jugendhilfeträger
leistet die Pro-Liberis gGmbH bereits seit
dem 28. November 2007 mit der Errichtung
von Kindertagesstätten ihren gesellschaft-
lichen Beitrag in der Region Karlsruhe.
Aktuell betreibt Pro-Liberis mehr als 15
Kindertagesstätten und Schülerhorte. Das
gemeinnützige Unternehmen hilft damit
der Stadt und dem Landkreis Karlsruhe bei
der Realisierung der Gesetzesvorgaben.
Im Zentrum des Tagesbetreuungsausbau-
gesetzes steht der „qualitätsorientierte,
bedarfsgerechte und flexible Ausbau der
Kinderbetreuung für die unter Dreijähri-
gen.
Ziel der Bundesregierung ist es, Eltern-
schaft und Familien zu stärken, die früh-
kindliche Förderung zu verbessern und
junge Menschen in ihren vorhandenen
Kinderwünschen zu unterstützen, um die
Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft
zu erhalten“.
Gezielt arbeiten wir mit Unternehmen, Ver-
einen und Behörden zusammen. Auf diese
Weise lässt sich die Attraktivität der Stadt
und des Landkreises Karlsruhe als Arbeits-
ort und sozialer Lebensraum von Familien
steigern. Einerseits stärken Väter und Müt-
ter als Fachkräfte die ortsansässigen Un-
ternehmen. Andererseits finden Familien
in unseren Einrichtungen bestmögliche
Unterstützung und Begleitung für die Er-
ziehung ihrer Kinder.
unterstützen wir auch die Sprachschulung der Eltern – etwa durch
Hilfen bei der Suche nach Deutschkursen oder auch der Organisa-
tion von Sprachkursen in unseren Einrichtungen bei Bedarf.
Religiöse Erziehung bieten wir nicht an, respektieren jedoch je-
den Glauben, der sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegt.
Religiöse Feste feiern wir gemeinsam und den Kindern werden
Religionen und kulturelle Besonderheiten durch Spiele und das
Feiern von Festen nahe gebracht. Durch Projektwochen zu einem
bestimmten Land fördern wir das Verständnis und die Toleranz
für religiöse und kulturelle Unterschiede. Das Motto: Freude am
anderen statt Ausgrenzung!
Teilnahme am Schulfruchtprogramm
Das „Schulfruchtprogramm“ wird vom Ministerium für
Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
gemeinsam mit der Europäischen Union durchgeführt.
Es soll helfen, Kinder möglichst früh an eine ausgewogene und
abwechslungsreiche Ernährung heranführen zu können. Dabei
wird ein Teil der Kosten von der EU übernommen, der andere
Teil soll über Spenden von Unternehmen, Fördervereinen,
Eltern oder unabhängigen Spendern abgedeckt werden. Weitere Informationen zum Schulfruchtprogramm
finden Sie auf www.schulfrucht-bw.de
Was Kinder brauchen
Was Kinder brauchen, ist zugleich einfach
und komplex: einfach, weil die Grundbe-
dürfnisse aller Kinder gleich sind; kom-
plex, weil jedes Kind sich auf eigene Weise
entwickelt und individueller Förderung
bedarf.
Was alle Kinder brauchen: Ein Umfeld, in
dem sie Sicherheit erfahren und ganz ohne
Angst sie selbst sein dürfen. Ein Kreis von
Menschen, in denen sie sich geborgen
fühlen, vertrauensvolle Beziehungen auf-
bauen können und liebevoll behandelt
werden. Und das richtige Maß an Heraus-
forderung, an Aufgaben, an denen sie
wachsen und Stärken entwickeln können:
das sind die Grundbedürfnisse aller Kin-
der, die für unsere pädagogische Arbeit
zentral sind.
Neben diesen Grundsätzen
ist uns ein Gedanke besonders
wichtig: Wir nehmen jedes Kind als ei-
genständigen, mündigen Menschen mit
eigener Sichtweise auf die Welt und auf
sich selbst an und fördern deshalb die
Eigenständigkeit der Kinder schon in jun-
gen Jahren.
In welcher Geschwindigkeit das Kind sei-
ne Umwelt erforscht und selbstständige
Schritte geht, bestimmt es immer selbst.
Für uns ist dabei klar: Jeder Mensch ist
einzigartig – und jedes Kind hat das Recht
auf einen individuellen, respektvollen und
liebevollen Umgang.
„Eigentlich braucht jedes Kind drei Dinge: Es braucht Aufgaben, an denen es wachsen
kann, es braucht Vorbilder, an denen es sich orientieren kann, und es braucht Gemein-
schaften, in denen es sich aufgehoben fühlt.“ Mit diesen Worten drückt der Neurobio-
loge Prof. Dr. Gerald Hüther aus, dass jedes Kind als einzigartiges Wesen unsere beste
Fürsorge verdient.
Unsere Kindertagesstätten werden individuell nach
den Maßstäben bester pädagogischer Fachpraxis
auf Grundlage des nationalen Kriterienkatalogs
beraten und bei der systematischen und
langfristigen Qualitätsentwicklung und -sicherung
unterstützt und begleitet.
Unser Leitbild und viele weitere Infos finden Sie unter www.pro-liberis.org
Daten und Fakten Unternehmen
Eintragung ins Handelsregister Mai 2006
Umsatz 2015 geschätzt ca. 8 Mio.
Mitarbeiter gesamt 250
pädagogisches Fachpersonal 197 (von 250)
Verwaltung 15
PIAs 33
Anerkennungspraktikanten 5
Einrichtungen
betreute Kinder aktuell ca. 597
Einrichtungen (Kita und Hort) aktuell 16
Schließtage pro Jahr max. 15
Öffnung ganztags
Verwaltung 15
Alter der Kinder von 0 bis 6 Jahre
Ernährung, die gesund ist und Spaß macht
Pro-Liberis legt Wert auf eine qualitativ hochwertige und aus-
gewogene Ernährung in den Tageseinrichtungen. Dabei werden
insbesondere regionale und saisonale Zutaten verwendet, die in
der eigenen Zentralküche frisch zubereitet werden.
So lernen die Kinder unterschiedliche Gemüse-, Obst- und Ge-
treidesorten kennen und können gleichzeitig die verschiedenen
Formen, Farben und Konsistenzen von Nahrung erleben. Abnei-
gungen und besondere Vorlieben der Kinder werden nach Mög-
lichkeit berücksichtigt und in den Speiseplan aufgenommen.
Wir verpflegen unsere Kinder nach den Standards der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung e. V. und streben eine Auditierung und
Zertifizierung nach „FIT KID – Die Gesund-Essen-Aktion für Kitas“ an.
Einmal in der Woche wird frisches Gemüse oder Obst in die Tages-
einrichtung geliefert, was als Snack oder zum Frühstück für die
Kinder vorbereitet wird. Der Hauptlieferant für die Kindertages-
stätten von Pro-Liberis ist der Demeter Gärtnerhof Decker in Bühl.
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/aktivbuero/engagementformen/marktplatz_ehrenamt/kinder_jugend/pro_liberis/HF_sections/content/ZZoIZd6TRMyLLg/ZZoO1v4oEcOsHe/Unternehmensbroschuere_Pro-Liberis.pdf
Faltblatt_EU-Projekte_2019.indd
Stadt Karlsruhe Stabsstelle Außenbeziehungen und Strategisches Marketing
© Stadt Karlsruhe | Layout und Titel: Streeck | Bilder: Dialog – CEMR/Ludwig Hetfeld, Jugendliche – AFB gGmbH, Ärztin – Designed by Bearfotos / Freepik, Cyberlab – Christian Ernst | Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier | Stand: Mai 2019
EU-Projektförderung mit Erfolg 2019
Karlsruhe in Europa Europa in Karlsruhe
EU-Programme in Karlsruhe EU-Gelder leisten einen wichtigen Beitrag zu vielen städtischen Themen. In den Jahren 2018 bis 2019 nutzen Stadtverwaltung und städtische Gesellschaften folgende EU-Programme:
Nutzung verschiedener EU-Programme Anzahl aktueller EU-Projekte 2018 bis 2019
1
1
2
2
3
5
5
6
13 *
IUC | Internationale Koop.
CEF | Transeuropäische Netze
INTERREG B | Transnational
HORIZONT 2020 | Forschung
Erasmus+ | Bildung, Sport
KREATIVES EUROPA | Kultur
INTERREG A | Oberrhein
EFRE | Regionalentwicklung
ESF | Soziales
Nutzung verschiedener EU-Programme Anzahl EU-geförderte Projekte 2018 bis 2019
* Davon werden regionale ESF-Mittel an neun Projekte in Karlsruhe weitergeleitet.
Beim Europäischen Sozialfonds (ESF) bestimmt die Stadt Karlsruhe mit! Jedes Jahr werden 440.000 Euro direkt vor Ort verteilt und nationale Förderinstrumente gut ergänzt. Der „Arbeitskreis für ESF und Gesamtkonzept Arbeit“ wählt Projekte aus zu den Themen Langzeitarbeitslosigkeit, Schulabbruch und Ausbildungsfähigkeit. 2018 und 2019 werden so neun Projekte unterstützt. Der Erfolg des „regionalen ESF“ lässt sich sehen:
Innovative Pilotvorhaben werden umgesetzt. Netzwerke werden gestärkt und neue Wege
der Zusammenarbeit erprobt. Karlsruher Projekte werden ausgezeichnet – das Projekt
„Sozialer Garten“ erhielt 2018 im Sonderwettbewerb Soziale Natur der UN-Dekade einen Preis.
Projektaufrufe finden jährlich im Juli statt – wir freuen uns auf Ihre Anträge!
Zukunft der EU-Förderung Wie geht es weiter mit den europäischen Fördermitteln? Wem sollen sie zugute kommen und für welche Projekte? Diese Fragen diskutierten gut 100 Interessierte im September 2018 im Kulturzentrum Tollhaus beim „Kohäsionsdialog“. Ziel war es, durch das Land verwaltete EU-Förderprogramme bekannt zu machen und sich zur zukünftigen Ausrichtung auszutauschen. Die Veranstaltung war Teil einer Dialogreihe in acht europäischen Ländern, initiiert und mitfinanziert von der EU-Kommission.
SWR-Moderatorin Haiber mit Experten
Die Stadtverwaltung setzt sich dafür ein, dass auch in Zukunft EU-Fördermittel in Stadt und Region genutzt werden können. Insbesondere mit Blick auf den Europäischen Sozialfonds (ESF) machen sich die Arbeitsförderungsbetriebe (AFB) gemeinsam mit der Stabsstelle Außenbeziehungen und Strategisches Marketing (SAM) stark, um diese strategisch wichtige Förderung weiterhin vor Ort zu erhalten. Außerdem geht es um einfachere Förderregeln und eine stärkere Bedarfsorientierung. Diese und andere Forderungen bringt die Stadtverwaltung über den Städtetag Baden-Württemberg, den Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) und das Städtenetzwerk EUROCITIES in Brüssel ein.
Weitere Informationen Informationen zu weiteren EU-geförderten Projekten Europabericht der Stadt Karlsruhe 2010 – 2015 Europabericht der Stadt Karlsruhe 2016 – 2018 Faltblatt „EU-Projektförderung mit Erfolg“ 2016 Faltblatt „EU-Projektförderung mit Erfolg“ 2017 Faltblatt „EU-Projektförderung mit Erfolg“ 2018 www.karlsruhe.de/b4/international/europa/euprojekte
Der ESF in Karlsruhe www.youtube.com/watch?v=odFrLKH0ZtM
ESF-Arbeitskreis und ESF-Geschäftsstelle: www.afb-karlsruhe.de/de/esf-projektberatung
Informationen zum Kohäsionsdialog https://beteiligung.karlsruhe.de/content/bbv/details/60/ www.youtube.com/watch?v=6CZ7jfnimzo www.euractiv.de/section/europakompakt/video/kohaesion-ein- unterbewertetes-politikfeld/
Stabsstelle Außenbeziehungen und Strategisches Marketing der Stadt Karlsruhe (SAM) Zähringerstraße 65, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 721 133-1871 Fax: +49 721 133-1879 E-Mail: sam@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b4/international
Jugendliche fi nden wieder Anschluss.
Viele Jugendliche fi nden sich in ihrem Leben und auf dem Arbeitsmarkt nicht zurecht, trotz zahlreicher Beratungsangebote. Sie verlieren den Anschluss an die vorhandenen Unterstützungs- systeme. Das Projekt Geht was?! unterstützt zwanzig schwer erreichbare junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren, die keinen Zugang zu Bildung, Ausbildung, Arbeitsförderung oder Arbeit haben. Die Arbeitsförderungsbetriebe und der Verein für Jugendhilfe Karlsruhe motivieren sie in vertrauensvoller Zusammenarbeit, um persönliche Pläne zu entwickeln und umzusetzen. Durch intensive individuelle Unterstützung werden sie wieder an private oder institutionelle Regelangebote herangeführt. Die Mittel kommen vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Jobcenter Stadt Karlsruhe.
Die Jugendlichen konnten nahezu alle ihren Lebensunterhalt sichern und Schritte für ihre persönliche und berufl iche Entwicklung bewältigen. Knapp ein Viertel nahm eine Arbeit oder Ausbildung auf oder hat eine Ausbildung in Aussicht. Es besteht Übereinstimmung mit dem Jobcenter, dass die Aufnahmekriterien in einem Folgeprojekt weiter gefasst werden müssen, da andernfalls viele hilfebedürftige Jugendliche nicht aufgenommen werden können.
Projekttitel: Geht was?! EU-Programm: Europäischer Sozialfonds (ESF) Projektleitung: AFB – Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH Partnerorganisationen: Verein für Jugendhilfe e. V. Laufzeit: Januar 2018 bis Dezember 2019 EU-Fördersumme für Karlsruhe: 81.535 Euro www.afb-karlsruhe.de/de/jugendliche-schueler-azubis/geht-was.html
Gleichstellung hat Zukunft im Gesundheitssektor.
Unseren Kliniken gehen die Fachkräfte aus, vor allem im Bereich Pfl ege, aber auch beim ärztlichen Dienst. Damit sich die Situation nicht weiter verschärft, arbeitet das Städtische Klinikum Karlsruhe mit anderen Krankenhäusern in ganz Deutschland zusammen. Das EU-Projekt Fachkräftesicherung durch Gleichstellungspolitik besteht aus mehreren Elementen: Die teilnehmenden Kliniken führen ein Mentoring-Programm für Ärztinnen ein mit Führungs- und Vernetzungselementen. Sie entwickeln Arbeitszeitmodelle und schulen Mitarbeitende mit Blick auf Vereinbarkeit und lebensphasenorientiertes Arbeiten. Zusätzlich entwickeln und erproben sie ein gleichstellungsorientiertes Führungskräftetraining.
Erste Erfahrungen zeigen: Es besteht ein großer Bedarf an Arbeitszeiten, die es erlauben, Berufstätigkeit und Privatleben zu vereinbaren. Und dies bei Männern und Frauen.
Projekttitel: Fachkräftesicherung durch Gleichstellungspolitik – nachhaltige Verankerung gleichstellungsorientierter Organisations- und Personalentwicklung in Kliniken EU-Programm: Europäischer Sozialfonds (ESF) Projektleitung: QUBIC Hannover Städtischer Träger: Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Partnerorganisationen: München Klinik, Städtisches Klinikum Solingen gGmbH, Klinikum Region Hannover Laufzeit: Juli 2017 bis April 2020 Gesamtprojektvolumen: 815.058 Euro www.initiative-fachkraefte-sichern.de/nc/projektsteckbrief/gik- gleichstellungspolitik-im-krankenhaus.html
CyberLab setzt Impulse für IKT-Gründungen.
Es gehört viel dazu, ein Unternehmen zu gründen – der „IT-Accelerator“ CyberLab des Landes Baden-Württemberg bietet Start-ups im IKT-Bereich eine maßgeschneiderte Förderung. Mit Hilfe von EU-Mitteln sowie städtischen Zuschüssen unterstützt das CyberForum aussichtsreiche Gründerinnen und Gründer ganzheitlich – mit Beratungsgutscheinen, Räumlichkeiten sowie einem Mentorenprogramm. Dazu gehört auch der Zugang zu Unternehmen sowie zu dem Business Angel Netzwerk des CyberForum. Nach drei Jahren sind so schon mehr als 400 Arbeitsplätze entstanden.
Zusätzlich haben Stadt Karlsruhe und CyberForum die Förderzusage für den Smart Production Park erhalten. Hier sollen Start-ups an der Schnittstelle zwischen Produktion und Digitalisierung gezielt gefördert werden.
Projekttitel: CyberLab Accelerator EU-Programm: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Projektleitung: CyberForum e. V. Städtischer Träger: Wirtschaftsförderung Stadt Karlsruhe Laufzeit: ab April 2016 Gesamtprojektvolumen: 1.666.000 Euro EU-Fördersumme für Karlsruhe: 832.000 Euro www.cyberlab-karlsruhe.de
Europa zahlt sich aus
Projekte, die für uns in Karlsruhe wichtig sind, erhalten durch
EU-Förderung oft den entscheidenden Schub. Mit diesen Mitteln entwickeln wir moderne und innovative Lösungen, sei es in der Start-up- und Digitalisierungsszene oder im Bereich der Mobilität. Eine weitere Stärke der EU-Förderung: Wir können sie passgenau für unsere sozialen Projekte einsetzen und so Menschen den Einstieg in Ausbildung und Arbeit erleichtern. Auch im deutsch-französischen Grenzraum und im Kulturbereich profi tieren wir von der Unterstützung durch die EU, denn hier werden besonders viele Projekte mit Partnern aus anderen Ländern umgesetzt.
Bestimmte Herausforderungen werden zudem konsequent auf europäischer Ebene angegangen, etwa im Bereich Klimapolitik. Wir in den Kommunen setzen gesamteuropäische Nachhaltigkeitsstrategien mit EU-Mitteln um. Derzeit werden die Weichen in der Europäischen Union neu gestellt. Deshalb macht sich die Stadtverwaltung dafür stark, dass wir auch in Zukunft europäische Fördermittel für unsere Themen und Projekte in Stadt und Region nutzen können.
Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE2NTg2MjUxNzksInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluXC91c2VyX3VwbG9hZFwvMDFfU3RhZHRfUmF0aGF1c1wvMDEyX1dlbHR3ZWl0X3Zlcm5ldHp0XC9FdXJvcGFcL0ZhbHRibGF0dF9FVS1Qcm9qZWt0ZV8yMDE5LnBkZiIsInBhZ2UiOjIyOTh9.SMeOIWOeZhV5EB8NoMIDBt_VdJVMQKvVYZlzliXuKSY/Faltblatt_EU-Projekte_2019.pdf
Version vom 2. September 2022, 09:33 Uhr von Stadtarchiv3 (Diskussion | Beiträge)(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Einzig vorhandene Bauzeichnung der Pyramide Friedrich Weinbrenners mit Ansicht, Aufriss und Querschnitt, Beilage zur Abrechnung mit Maurermeister Holb, 1825, Generallandesarchiv G Karlsruhe 659.
Blick auf die Pyramide, das Café "Englischer Hof" und die Kaiserstraße 78 mit Juwelier Heinrich. Der Marktplatz mit Pyramide stellt sich fast noch dar wie zur Weinbrenner Zeit. Auf die Sandsteinpfosten wurden mit Einführung der Gasbeleuchtung Kandelaber aufgesetzt, die mit der Elektrifizierung wieder verschwanden, Foto um 1885, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS oXIVe 139.
Die Pyramide wurde mit dem zunehmenden Verkehr zu einer Verkehrsinsel. 1913 führte die Straßenbahn östlich vorbei, 1926 auch westlich; Foto um 1938, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS oXIIIb 206.
Der Stadtgrundriss von Weinbrenner 1823 auf einer Kalksteintafel, die sich in der Pyramidenkammer hinter dem Eingang mit der Bronze-Tafel und über der Gruft befindet, Foto: Müller-Gmelin 2018, Stadtarchiv Karlsruhe XIVb 240 DO.
Modell des Inneren der Pyramide, angefertigt 2015, Stadtmuseum Karlsruhe 2015/102.
Pyramide
Die Pyramide auf dem Marktplatz entstand 1823 bis 1825 nach Plänen von Friedrich Weinbrenner über der Gruft des Stadtgründers Markgraf Karl Wilhelm (1679 – 1738). Sie steht in einer Reihe anderer Pyramiden-Grabmäler in Deutschland, die in der Zeit des Klassizismus um 1800 errichtet wurden. Dabei ist sie die einzige zeitgenössische auf einem öffentlichen Platz mitten in der Stadt errichtete Grabpyramide nördlich der Alpen. Die napoleonische Expedition nach Ägypten zwischen 1798 und 1801 hatte das Interesse an der ägyptischen Antike befördert und in Karlsruhe zu weiteren ägyptisierenden Bauwerken beigetragen (Obelisk des Großherzog-Karl-Denkmals 1822, Vorderseite der alten Synagoge 1798, zwei Sphingen 1801, heute im Botanischen Garten).
Anfangs war die Pyramide eine Verlegenheitslösung. Für die Stadterweiterung und die Anlage des neuen vergrößerten klassizistischen Marktplatzes wurde 1807 die Konkordienkirche abgerissen, unter der in einer Gruft Karl Wilhelm bestattet lag. Weinbrenners Planung von 1803 hatte über ihr eine Kolossalstatue als Markgraf-Karl-Wilhelm-Monument vorgesehen, gestaltet mit der mystischen Stadtgöttin Rhea aus der griechischen Antike. Bis zur Aufstellung sollte eine hölzerne Pyramide die Gruft schützen. Hohe Kosten und Großherzog Karl Friedrichs Vorstellung, die Gebeine des Stadtgründers in einem marmornen Sarkophag in die Evangelische Stadtkirche umzubetten, verzögerten das Denkmalprojekt. Die Nachfolger entschieden zunächst nichts, wegen Baufälligkeit musste das hölzerne Provisorium 1818 erneuert werden. Großherzog Ludwig beauftragte Weinbrenner schließlich 1822 zusammen mit dem Großherzog-Karl- und seinem eigenen Großherzog-Ludwig-Denkmal mit der Errichtung einer steinernen Pyramide. Am 24. Februar 1825 meldete Weinbrenner die Vollendung der Pyramide aus rotem Sandstein. Ausgeführt hatte sie der Karlsruher Maurermeister Christoph Holb.
Die quadratische Pyramide misst jeweils 6,05 Meter in den Basiskanten und ist 6,81 Meter hoch. Sie steht auf einer quadratischen sandsteinernen Bodenplatte mit etwa 11,10 Meter Seitenlängen, an deren Rändern 16 durch Eisenketten verbundene Sandsteinpfosten stehen. Im Inneren besteht sie aus drei Kammern: unterirdisch die seit 1738 ungeöffnete Gruft mit dem Sarg Karl Wilhelms, darüber ein etwas unterhalb des Marktplatzniveaus gelegener Raum, dessen Zugang durch die von dem Gürtlermeister Heinrich Raupp geschaffene quadratische Bronzetafel an der Nordseite verschlossen ist. Darin steht ein Sandsteinsockel, auf dem eine aus der Werkstatt von Tobias Günther stammende etwa 75 x 100 Zentimeter große Kalksteintafel mit dem "Grundplan der Residenz Stadt Carlsruhe" von Weinbrenner liegt. Darüber befindet sich mit ihm verbunden ein kleinerer Hohlraum in der Pyramidenspitze mit kreuzförmigen Belüftungsschlitzen.
Auf der Bronzetafel wird in der Widmung an Karl Wilhelm der Stadtgründungsmythos aufgerufen: HIER / WO MARKGRAF CARL EINST / IM SCHATTEN DES HARTWALDES / RUHE SUCHTE / UND DIE STADT SICH ERBAUTE / DIE SEINEN NAHMEN BEWAHRT / AUF DER STAETTE / WO ER DIE LETZTE RUHE FAND / WEIHT IHM DIES DENKMAHL / DAS SEINE ASCHE VERSCHLIEST / IN DANKBARER ERINNERUNG / LUDWIG WILHELM AUGUST / GROSHERZOG / 1823. Darüber wird in goldenen Lettern an die Grundsteinlegung zum Schlossturm erinnert, die auch als Gründungsdatum der Stadt gilt: MARKGRAF CARL WILHELM / LEGTE DEN ERSTEN GRUNDSTEIN ZU SEINEM / NEUEN WOHNSITZ UND DIESER STADT / AM 17. JUNY 1715.
Auf der Südseite steht ebenfalls in goldenen Lettern: MARKGRAF CARL WILHELM / GEB. ZU DURLACH AM 18. JAN. 1679 / STARB AM 18. MAY 1738 UND / WURDE AN DER STELLE DIESES DENKMAHLS / IN DER KIRCHE DER EINTRACHT BEGRABEN.
Die Inschriften wurden 1886, 1965 und 2018 erneuert, die Einfriedung seit 1905 mehrmals repariert oder erneuert, zuletzt 2018, nachdem die Pyramide fünf Jahre wegen der U-Strab-Arbeiten eingeschalt war.
Die Pyramide ist heute das Wahrzeichen von Karlsruhe. Dabei hatte es in den 1880er Jahren Planungen gegeben, an ihrer Stelle ein monumentales Skulptur-Denkmal von Markgraf Karl Wilhelm zu setzen. Mit dem Tod Kaiser Wilhelms I. 1888 konkretisierten sich aber zunächst Pläne für ein Kaiser-Wilhelm-Denkmal an dieser Stelle. Es wurde dann doch andernorts, auf dem Kaiserplatz beim Mühlburger Tor ausgeführt. Und schließlich wollte Großherzog Friedrich I. zu seinem 50-jährigen Regierungsjubiläum 1902 ein kolossales Reiterdenkmal im Andenken an den Markgrafen Karl Wilhelm errichten und dafür die Pyramide an eine andere Stelle versetzen, "um sie als altes Wahrzeichen der Stadt nachfolgenden Geschlechtern zu erhalten". Ab 1904 folgten dann Planungen des Karlsruher Bildhauers Fridolin Dietsche, das Reiterstandbild mit der Pyramide zu kombinieren, zuletzt dieses Reiterdenkmal anstelle des Großherzog-Ludwig-Denkmals zu setzen, die Pyramide also nicht mehr einzubeziehen. Modellverluste und der Tod des Künstlers 1908 setzten den Plänen ein Ende.
Die seit 1940 im Besitz der Stadt befindliche Pyramide, die aber nur mit Zustimmung des Hauses Baden geöffnet werden darf, hatte im 19. Jahrhundert zu Phantasien über das Innere angeregt. Eine unbenannte aquarellierte Zeichnung, vermutlich um 1880, stellt ihr Inneres als einen einzigen ebenerdigen, kapellenartigen Raum dar. Über kleine Fenster fallen gleißende Lichtstrahlen auf den monumentalen Sarkophag des Stadtgründers. Diese dem Plan von Weinbrenner und allen äußerlichen Fakten widersprechende Darstellung wird dessen ungeachtet hin und wieder weiter verbreitet.
Wie andere kryptisch anmutende Bauwerke regte die Pyramide auch zu Legenden an. Über 100 Jahre wurde die Erzählung kolportiert, dass bei der ersten belegten Begehung anlässlich der Planung des erwähnten Kaiser-Wilhelm-Denkmals 1889 ein beteiligter Hofrat seinen Regenschirm vergessen habe. Erst bei der zweiten Begehung 1998, die der Dokumentation des Inneren zur Erstellung eines genauen Modells für das Stadtmuseum diente, wurde diese Geschichte widerlegt: ein Schirm befand sich nicht in der kleinen gewölbten Pyramidenkammer. Bei dieser Begehung wurde von der Denkmalpflege eine Bohrung in die darunter liegende ungeöffnete Gruft für (nichtöffentliche) Videofilmaufnahmen vorgenommen. Außerdem wurde die Kalksteintafel mit dem Stadtplan zur Restaurierung und zur Anfertigung einer Kopie für das Stadtmuseum entnommen. 2013 fand eine weitere Begehung zur Vermessung und Dokumentation des Zustandes im Inneren vor Beginn der unterirdischen Bauarbeiten für die U-Strab statt. 2018 wurde die restaurierte Kalksteintafel in die Kammer zurückgebracht und in diesem Jahr eine umfangreiche äußere Renovierung des Bauwerks abgeschlossen.
Die Pyramide ist als Kulturdenkmal besonderer Bedeutung denkmalgeschützt.
Jürgen Schuhladen-Krämer 2022
Literatur
Manfred Großkinsky: Pyramide, in: Gerlinde Brandenburger/Manfred Großkinsky/Gerhard Kabierske/Ursula Merkel/Beatrice Vierneisel: Denkmäler, Brunnen und Freiplastiken in Karlsruhe 1715–1945, 2. Aufl. Karlsruhe 1989, S. 201-206 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 7), Teil 1 (PDF) und Teil 2 (PDF) zum Download; Heinz Schmitt: Ein Blick in das verborgene Herz der Stadt, in: Blick in die Geschichte. Karlsruher stadthistorische Beiträge 1998-2003, Karlsruhe 2004, S. 44-47; Friedrich Weinbrenner 1766-1826. Architektur und Städtebau des Klassizismus, Karlsruhe 2015 (Ausstellungskatalog), S. 233 f.; Andreas Vorbach: Die Pyramide. Das Grab auf dem Marktplatz in Karlsruhe, in: Denkmalpflege in Baden-Württemberg, 32. Jg. 2003, Heft 3, S. 211-217, https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/nbdpfbw/article/view/12380 (Zugriff jeweils am 25. Juli 2022).
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Rahmenplan noRdweststadt KaRlsRuhe
doKumentation stadtteilspazieRgang süd 19.oKtobeR 2016
Stadtteilspaziergänge Stadtteilspaziergang Nord: 12.10.2016 16.30 - 18.00 Uhr
Stadtteilspaziergang Süd: 19.10.2016 16.30 - 18.00 Uhr
Eine Woche nach dem ersten Spaziergang durch den nördlichen Teil der Nordweststadt wurde am 19. Oktober diesmal der Süden unter die Lupe genommen. Trotz des mäßigen Wetters kamen zu diesem Termin mehr als 60 interessierte Bürgerinnen und Bürger, um sich über die Aufgaben, Ziele und Themen des „Rahmenplans Nordwest- stadt“ zu informieren und ihre Anregungen einzu- bringen.
Geführt wurde der Spaziergang abermals von Timo Amann vom Planungsbüro MESS, das zusammen mit dem Stadtplanungsamt den Rahmenplanungspro- zess inhaltlich begleitet. Ergänzende Informationen lieferten unter anderem Experten vom Stadtpla- nungsamt sowie vom städtischen Gartenbauamt.
Trotz wetterbedingt kürzerer Route bot sich den Teilnehmenden erneut die Gelegenheit, entlang einzelner thematischer Stationen direkt vor Ort mit den Planern ins Gespräch zu kommen, zu disku- tieren sowie sich über die vorhandenen Potenziale und Herausforderungen im Stadtteil auszutauschen. Die Erkenntnisse aus den zahlreichen Diskussions- beiträgen wurden aufgenommen und fließen nun in die Analyse sowie die weiteren Überlegungen des Planungsbüros ein.
Nach einer kurzen Begrüßung durch Frau Hüger vom Stadtplanungsamt wurde auf besorgtes Nachfragen aus dem Kreis der Teilnehmenden direkt der Sachstand zum Thema ehemalige Freihaltetrasse Wilhelm- Hausenstein-Allee geklärt. Dabei wurde betont,
dass der geltende Stadtratsbeschluss zur Aufhebung der ursprünglich vorgesehenen Durchbindung der Straßentrasse Grundlage für die weiteren Planungs- überlegungen sei. Und dass von Seiten der Stadtver- waltung diesbezüglich keine neuen Überlegungen bestünden. Zugleich wurden durch Frau Hüger ebenfalls die bisherigen und weiteren Beteiligungsschritte inner- halb des Planungsprozesses erläutert. Diese sähen neben der bereits stattgefundenen Auftaktveran- staltung und den Stadtteilspaziergängen zudem einen öffentlichen Planungsworkshop am 19. Januar 2017 sowie eine Abschlussveranstaltung vor.
Anschließend widmete man sich inhaltlich dem Heinrich-Köhler-Platz als erste Station des Spazier- gangs. Durch die vielen Leerstände stelle die Anlage heute leider zunehmend „ein Schatten seiner selbst“ dar, so die Einschätzung von Herrn Amann. Neben der mangelnden Frequenz, dem baulichen Zustand der Gebäude sowie den kleinen Ladenein- heiten erschweren zudem die unterschiedlichen Besitzverhältnisse einen künftigen Lösungsansatz. „Entsprechend stellt sich die Frage, welche Rolle der Heinrich-Köhler-Platz zukünftig spielen kann und soll? Und welche Strategien dann zu einer Reak-
tivierung nötig und realistisch sind?“, führte der Planer weiter aus. Man müsse daher unterschied- liche Szenarien durchspielen, von einer Sanierung, über eine Zwischennutzung (bspw. auch durch das Bürgerzentrum), bis hin zu einem Abriss und Neubau. In letzterem Falle dann vielleicht in Form einer Wohnbebauung mit ergänzenden Geschäfts- nutzungen. Aus der Auftaktveranstaltung sei dem Planer aber auch der Vorschlag eines Biergartens in Erinnerung geblieben.
Nächster Halt und nächstes Thema war das Areal Nancystraße. Aktuell befinden sich diese Flächen noch vorwiegend im Besitz des Landes. Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt jedoch diese Flächen zu erwerben und als Wohnbauland zu entwickeln. Dazu soll das Planungsbüro MESS im Zuge der Rahmen- planung ein Bebauungskonzept entwickeln. Klare Vorgaben hierbei sind u.a. der Erhalt des nörd- lichen Grünzuges, die Unterbringung eines Pflege- heims und einer Kindertagesstätte, keine Straßen- verbindung zur Wilhelm-Hausenstein-Allee, die möglichst weitgehende Vermeidung von verkehr- lichen Auswirkungen auf die anliegenden Wohn- gebiete sowie die Entwicklung einer vielfältigen Bebauungsstruktur für unterschiedliche Wohn-
formen (bspw. Baugruppen, Baugenossenschaften, „alternative Wohnprojekte“,...). Wie Herr Amann berichtete, arbeite das Büro momentan parallel mit drei verschiedenen Varianten, um die Vor- und Nachteile der jeweiligen Erschließungs- und Bebauungsansätze besser abschätzen zu können. Die Varianten seien auch schon bei der Auftaktveranstaltung vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert worden. Alle drei Varianten würden im aktuellen Planungsstand unterschiedlich große, „offene“ Blockstrukturen vorsehen, die sich um eine gemein- schaftliche Hoffläche gruppieren. Die Blöcke ließen sich variabel unterteilen und böten somit auch flexibel „Raum“ für verschiedene Ansprüche. Die angedachten Gebäude seien in der Regel vier bis fünf Stockwerke hoch, so dass sie hinter dem Grünzug kaum sichtbar wären. Auf Nachfrage führte Herr Amann aus, dass es keine direkte Straßen- verbindung von der östlichen Kußmaulstraße zur westlichen Nancystraße geben solle, um Schleich- verkehre zu unterbinden. Zudem sei vorgesehen, die notwendigen privaten Stellplätze vorwiegend in Tiefgaragen unterzubringen. Dazu warb Frau Hüger um Verständnis, dass im weiteren Planungsverlauf erst noch viele Rahmenbedingungen und Details zu klären seien, damit anschließend auch tatsächlich über tragfähige und funktionierende Ansätze gesprochen werden könne.
Während des Gesprächs trat aus dem Teilnehmer- kreis vielfach die sorgenvolle Frage auf, was es mit den weißen Markierungen an den Bäumen des Grünzuges auf sich habe. Zusätzlich wurde mehr- fach die Bedeutung des Grünzuges betont. Durch die Nachforschungen von Herrn Müller vom
städtischen Gartenbauamt, konnte nun im Nachgang geklärt werden, dass es sich hierbei nur um Markie- rungen im Rahmen von Vermessungsarbeiten handelt. Wie Herr Müller bereits während des Spaziergangs erläutert hatte, sind derzeit keine Pflegearbeiten oder Baumfällungen geplant. Im Zuge der Bebauung des Areals Nancystraße wären aber vereinzelte Auslichtungen denkbar, um Spiel- bereiche für Kinder oder neue Wegeverbindungen zu schaffen.
Nach einem kurzen Marsch durchs Unterholz wurde spontan ein Halt im Bereich der südlichen Wilhelm-Hausenstein-Allee eingelegt. Wie Herr Amann hier anmerkte, habe man sich lange Zeit nicht groß um diesen Bereich gekümmert, da er ja als Freihaltetrasse fungierte. Daher wirke der Raum etwas ungeordnet. „Nun aber bietet die ehemalige Freihaltetrasse in ihrem gesamten Verlauf enorme Chancen und Potenziale!“ wie Herr Amann betonte. Alleine schon, da entlang der Trasse zahlreiche wichtige Freiräume und soziale Einrichtungen ange- siedelt seien. Daher stelle sich die Frage, welche frei- räumlichen aber auch baulichen Möglichkeiten sich entlang dieses Raumes für die künftige Entwicklung der Nordweststadt ergeben, so der Stadtplaner. Dies werde man sich im weiteren Planungsprozess genauer anschauen. Genauso wie das Thema der Modernisierung des Wohnraumbestandes. Gerade auch in den Berei- chen mit kleinteiligen, privaten Einfamilien-, Mehrfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern. Die Stadt Karlsruhe verzeichne eine vermehrte Anfrage in Bezug auf Um-, Aus- oder Anbauten aus diesen Bereichen und wolle diese im Sinne einer Innen- entwicklung auch unterstützen, wie Herr Amann
erläuterte. Daher werde man gegebenenfalls prüfen, ob man im bestehenden Baurecht noch etwas nach- justieren könne, damit künftig bspw. ein Dach- ausbau leichter möglich werde.
Aufgrund der kühlen Witterung zog man anschließend gleich zur Flugplatzsiedlung und den Geschosswohnungsbauten der Volkswohnung weiter, wo anknüpfend an den ersten Spaziergang über unterschiedliche Möglichkeiten zur Aufwer- tung der halböffentlichen Freiräume gesprochen wurde. Dabei wurden durch die Teilnehmenden u.a. mehr Bereiche mit Aufenthaltsqualität und Sitzgelegenheiten angeregt. Aber auch die halb- scherzhafte Idee eines „Freilichtkinos“ wurde (trotz der Kälte) durch eine Teilnehmerin spontan genannt. Als Vertreterin der Volkswohnung betonte Frau Kulik, dass man den begonnen Rahmenplanungs- prozess konstruktiv begleiten wolle. Herr Amann stellte zudem nochmals heraus, dass es eine zentrale Aufgabe der Rahmenpla- nung sei, nach Möglichkeiten zur Ergänzung des Wohnraumangebotes zu suchen. Gerade die Flug- platzsiedlung böte noch Potenziale für eine behut- same Innenentwicklung. Dies sei sicherlich mit Veränderungen aber auch mit großen Chancen für eine stadträumliche Aufwertung verbunden.
Welche Möglichkeiten sich dazu exemplarisch bieten zeigte sich auch an der nächsten Station, dem Kreuzungspunkt zwischen der August-Bebel-Straße und der Kußmaulstraße. Hier könnte, bspw. mit einer Überbauung der Garagenhöfe entlang der August-Bebel-Straße oder auch der ungenutzten Freiflächen an der Kußmaul-
straße, der Straßenraum besser gefasst und belebt werden, wie der Planer ausführte. Darüber hinaus wurden weitere Optionen zur Aufwertung der Straßenräume themati- siert, wie etwa die Neuordnung der Parkstände, Baumpflanzungen oder auch Fahrbahnveren- gungen.
Aber wie auch schon beim ersten Spaziergang war das Thema Verkehr sowieso ein ständiger Begleiter. An vielen Stellen wurden kleinere und größere Probleme angesprochen. Hierzu gehörten u.a. schwierige Querungssituationen (etwa an der Hertzstraße im Bereich St.-Barbara-Weg) oder fehlende Gehsteige entlang der Nancystraße.
Zum Abschluss des Rundganges bedankte sich Herr Amann nochmals für das Kommen aller Teilnehmer/innen und die vielen Diskussionsbei- träge. Diese würden wichtige Erkenntnisse für den weiteren Planungsprozess liefern und in die weiteren Überlegungen einfließen. „Nun beginnt die wichtige inhaltliche Arbeit zur Entwicklung von entsprechenden Lösungsansätzen und Konzepten. Diese möchten wir dann gerne im kommenden Planungsworkshop vorstellen und mit ihnen zusammen besprechen. Hierzu lade ich Sie heute schon recht herzlich ein!“, so der Planer.
Der öffentliche, vierstündige Planungswork- shop findet am 19.01.2017 statt. Die genaue Uhrzeit und der Ort werden recht- zeitig bekannt gegeben.
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Lesepatenschaft_Kita und Schulen_2016.indd
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung | Büro für Mitwirkung und Engagement
Handreichung für die Zusammenarbeit mit Lespatinnen und Lesepaten in Kindertageseinrichtungen und Schulen
LESEPATENSCHAFTEN
2 | LESEPATENSCHAFT
IMPRESSUM
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe
Leiterin: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig
Bearbeitung: Evelyn Demendi
Layout: Stefanie Groß
Telefon: 0721 133-1274 Fax: 0721 133-1279 E-Mail: bme@afsta.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/bme
Bildnachweis: Anne Marie Letsch: Titel, Seite 4/5, 6, 9 Martin Noth, Amt für Stadtentwicklung: Seite 10 Wieke: Zeichnung Seite 11
Druck: Stadt Karlsruhe, Rathausdruckerei gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier
© Stadt Karlsruhe
Stand: August 2016
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | BÜRO FÜR MITWIRKUNG UND ENGAGEMENT | 3
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INHALTSVERZEICHNIS
Seite
VORWORT DES BÜRGERMEISTERS 5
1. WARUM SIND LESEPATENSCHAFTEN SO WICHTIG? 7
2. TIPPS FÜR EIN GUTES GELINGEN 8
Zu Beginn der Patenschaft 8
Für die Durchführung des Projekts 8
3. BESONDERES AN SCHULEN 10
4. VERSICHERUNG 10
5 FÜHRUNGSZEUGNIS UND BIBLIOTHEKSAUSWEIS 10
6. ZUSAMMENARBEIT MIT DEM BÜRO FÜR MITWIRKUNG UND ENGAGEMENT 11
FORMULARE 12
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SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,
auf Grund wissenschaftlicher Studien, die die positiven Auswirkungen des Vorlesens für die kindliche Entwicklung belegen, rief der Gemeinderat im Jahre 2003 das Karlsruher Lesepatenprogramm ins Leben.
Ich freue mich, dass es inzwischen über 300 Lesepatinnen und Lesepaten gibt, die sich in Schulen und Kindertagesstätten ehrenamtlich engagieren und einzelnen Kindern oder kleinen Gruppen vorlesen.
Die Mitwirkung Ehrenamtlicher gewinnt besonders deshalb an Bedeutung, da in 30 Prozent aller Haushalte mit Kindern im Vorlesealter zu wenig oder gar nicht vorgelesen wird.
Lesepatinnen und Lesepaten verstehen sich bei ihrer Tätigkeit weder als Nachhilfepädagogen noch als Therapeuten für Kinder mit Lese- Rechtschreib-Schwäche. Hingegen motivieren und unterstützen sie Kinder unterschiedlichen Alters dabei, gerne und gut zu lesen und wecken bei Kindern die Neugier und Freude, selber die Welt der Bücher zu entdecken.
Lesepatinnen und Lesepaten können eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung im pädagogischen Alltag sein. Es kommt jedoch auf eine harmonische Zusammenarbeit aller Beteiligten an. Je besser diese funktioniert, desto mehr profi tieren die Kinder. Lesestunden gelingen umso besser, als sich die Lesepatinnen und Lesepaten in die gegebene zeitliche und räumliche Struktur einer Einrichtung einfügen können. Um dies zu erreichen, bedarf es der Kommunikation, Konstanz und Kontinuität beider Seiten.
Sollten Sie bereits mit Ehrenamtlichen zusammenarbeiten oder dies in Zukunft beabsichtigen, würde ich mich freuen, wenn diese Handreichung Sie mit Ideen und Anregungen bei der Zusammenarbeit mit Lesepatinnen und Lesepaten unterstützt.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Freude bei Ihrer Arbeit.
Wolfram Jäger Erster Bürgermeister
6 | LESEPATENSCHAFT
„JA, DAS GRENZENLOSESTE ALLER ABENTEUER DER KINDHEIT,
DAS WAR DAS LESEABENTEUER.
FÜR MICH BEGANN ES, ALS ICH ZUM ERSTEN MAL EIN EIGENES BUCH BEKAM
UND MICH DA HINEINSCHNUPPERTE.
IN DIESEM AUGENBLICK ERWACHTE MEIN LESEHUNGER,
UND EIN BESSERES GESCHENK HAT DAS LEBEN MIR NICHT BESCHERT.“
Astrid Lindgren
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | BÜRO FÜR MITWIRKUNG UND ENGAGEMENT | 7
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Es ist unumstritten, dass das Vorlesen eine große Bedeutung in der kindlichen Entwicklung hat. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Vorlesen Kindern unmittelbar wie mittelfristig Vorteile bringt.
Bei Kindern, die in Familien aufwachsen, in denen Vorlesen und das gemeinsame Betrachten von Bilderbüchern zu familiären Ritualen gehören, wird das Interesse an Büchern schon frühzeitig geweckt. Diese Kinder haben eine überdurch- schnittliche Chance, in der Zukunft selbst interessierte Leser zu werden.
Es gibt aber auch Kinder, denen nicht regelmäßig vorgelesen werden kann. Kindergärten und Schulen können vieles, aber nicht alles leisten. Deshalb ist es gut, dass es Ehrenamtliche gibt, die sich als Lesepatinnen und Lesepaten für diese Kinder einsetzen und in Kindertagesstätten und Schulen vorlesen.
Lesepatinnen und Lesepaten verstehen sich als Ergänzung und Unterstützung zum pädagogischen Alltag und können einen wertvollen Beitrag zur Lese- und Sprachförderung übernehmen. Über 300 ehrenamtliche Lesepatinnen und Lesepaten sind in Karlsruhe registriert und in Kindertages- stätten, Schulen und Horten tätig.
Beim Büro für Mitwirkung und Engagement des Amtes für Stadtentwicklung akquiriert und vermittelt Evelyn Demendi ehrenamtliche Lesepatinnen und Lesepaten an Schulen, Horte und Kindertagesstätten. Als regionaler Ansprechpartner der Stiftung Lesen organisieren wir Fortbildungsveranstaltungen für Lesepatinnen und Lesepaten und kümmern uns um deren Belange, Wünsche und Anregungen.
Das Karlsruher Lesepatenprogramm besteht seit 2003 und basiert auf einem Beschluss des Gemeinderats.
Sollten Sie die Kinder Ihrer Kindertagesstätte oder Schule durch ehrenamtliche Lesepatinnen und Lesepaten fördern lassen oder dies beabsichtigen, möchten wir Ihnen folgende Handreichung empfehlen die vielfältige Tipps und Vorschläge enthält und dazu beitragen soll, dass alle Beteiligten zufriedenstellend miteinander arbeiten.
1. WARUM SIND LESEPATEN- SCHAFTEN SO WICHTIG?
2. TIPPS FÜR EIN GUTES GELINGEN
ZU BEGINN DER PATENSCHAFT
Für einen produktiven Einsatz der Lesepatinnen und Lesepaten ist es notwendig, dass Sie ein Konzept oder ein Verfahren erarbeiten, wie mit den Ehrenamtlichen gearbeitet werden soll. Das Kollegium sollte vorher besprechen, in welcher Gruppe die Lesepatin oder der Lesepate aufgenommen werden kann und wer der direkte Ansprechpartner oder die direkte Ansprechpartnerin ist. Dies ist besonders in Einrichtungen mit dem pädagogischen Konzept der offenen Arbeit zu beachten.
Es ist empfehlenswert, dass der Ansprechpartner oder die Ansprechpartnerin gemeinsam mit der Lesepatin oder dem Lesepaten den Einsatztermin zum Vorlesen (beispielsweise Tag oder Uhrzeit) plant und abstimmt. Dieser soll für beide verbindlich sein.
Sie entscheiden, welchen Kindern vorgelesen werden soll. Es können einzelne Kinder oder eine kleine Gruppe sein. In der Regel arbeiten Lesepatinnen und Lesepaten einmal in der Woche mit einzelnen Kindern oder kleinen Gruppen von zwei bis maximal fünf Kindern.
Es sollte eine geeignete Räumlichkeit zum Vorlesen zur Verfügung stehen. Nicht geeignet sind Räume, in denen zum Beispiel Turngeräte stehen (Ablenkungsgefahr) oder die als Durchgang benutzt werden. Ältere Lesepatinnen und Lesepaten freuen sich bestimmt über bequeme Sitzgelegen- heiten (Stuhl, Sessel).
Wünschenswert ist es, wenn die pädagogischen Fachkräfte überlegen, wie die Lesepatinnen und Lesepaten am Gruppengeschehen teilhaben können: Wie werden sie den Kindern vorgestellt? Wie werden sie den Eltern der Einrichtung bekannt gemacht? Könnte dies zum Beispiel ein Aushang mit einem Foto der Lesepatin oder des Lesepaten am Tag der Anwesenheit oder die Vorstellung anlässlich eines Elternabends sein?
Viele Ehrenamtliche unterstützen ihre Lesestellen auch gerne bei Festvorbereitungen, bei Projekten oder auf Ausfl ügen. Das konkrete Teilhaben und eine Einbindung in die pädagogische Alltagsgestaltung der Einrichtung fördert eine konstruktive und wertschätzende Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen.
8 | LESEPATENSCHAFT
Wenn neue Lesepatinnen oder Lesepaten dazu kommen, sollten alle notwendigen Informationen (betreffend ihres Einsatzes, Methoden, Abläufen und weiteres) an sie weitergegeben werden.
Eine Atmosphäre der gegenseitigen Akzeptanz, Präsenz und des Wahrgenommenwerdens schafft Motivation und Engagement. Die Kinder der Einrichtung profi tieren davon!
FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROJEKTS
Die feste Ansprechpartnerin oder der feste Ansprechpartner sollte einen Überblick über den Einsatz aller Lesepatinnen und Lesepaten erstellen. Wenn mehrere Ehrenamtliche in der Einrichtung arbeiten, sollte aus dem Kreis der Lesepatinnen und Lesepaten ebenfalls eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner benannt werden.
Die Aufgabe der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners besteht im Wesentlichen darin, als Bindeglied und Verantwortlicher zwischen Lesepatinnen und Lesepaten, Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, der Einrichtungsleitung und gegebenenfalls dem Büro für Mitwirkung und Engagement zu fungieren. Sie oder er sorgt für einen guten Einsatz und möglichst effektive Strukturen für die Zusammenarbeit mit den Lesepatinnen und Lesepaten.
Bitte tauschen Sie mit den Lesepatinnen und Lesepaten, die in Ihrer Einrichtung tätig sind, die Telefonnummern aus und sichern Sie somit, dass Sie sich in Notfällen gegenseitig erreichen können.
Bitte informieren Sie die Lesepatinnen und Lesepaten über besondere Vorkommnisse, (wie zum Beispiel Schließzeiten, Ausfl üge, pädagogische Tage, Fortbildungen, feste Feier- und Brückentage, Ferien) die den Einsatz der Lesepatinnen und Lesepaten betreffen. Dies kann zum Beispiel einheitlich in Form eines Ferienplans geschehen, in dem alle spezifi schen Termine der Einrichtung untergebracht sind.
Zum Austausch von Materialien oder Informationen ist es hilfreich, wenn Sie ein gemeinsames Fach für die Lesepatinnen und Lesepaten einrichten können. Es sollte gut zugänglich sein.
Es gibt bestimmt Projekte oder Themen, die die Kinder besonders interessieren und die gerade aktuell sind. Wenn die Lesepatinnen und Lesepaten darüber Bescheid wissen, können sie diese mit entsprechender Literatur bereichern und festigen.
Ihre pädagogischen Fachkräfte verfügen über methodisches Wissen und ein umfangreiches Repertoire. Es wäre gut, wenn der ehrenamtliche und engagierte Einsatz der Lesepatinnen und Lesepaten durch dieses Fachwissen erweitert und unterstützt werden könnte. Vielleicht verfügt auf Seiten der Ehrenamtlichen der eine oder die andere über musikalische Kenntnisse, spielt ein Instrument, singt gerne oder hat Spaß an naturwissenschaftlichen Experimenten, kann gut werken oder malen. Wenn es dadurch gelingt, ein ressourcenorientiertes Klima zu schaffen, kann den Kindern mit Hilfe der Ehrenamtlichen zusätzlich ein bunter Strauß von Lernerfahrungen und Bildungsanregungen ermöglicht werden.
In die Einsatzplanung der Lesepaten und Lesepatinnen sollten stets auch die Erzieherinnen und Erzieher beziehungsweise Lehrerinnen und Lehrer mit einbezogen werden. So kann der Bedarf optimal ermittelt werden.
Zwischen dem Kollegium und den Lesepatinnen und Lesepaten sollte die Arbeitsweise abgesprochen werden. Bitte geben Sie den Lesepatinnen und Lesepaten in einem regelmäßigen Austausch Rückmeldungen über ihre Arbeit und deren Wirkung auf die Kinder.
Suchen Sie das Gespräch und geben bei Bedarf auch konkrete Anregungen und Hilfestellungen. Wünschenswert wäre es, wenn Sie sich regelmäßig die Zeit für ein Austauschgespräch nehmen würden und dies verbindlich einplanen.
Wenn es in der Kooperation Schwierigkeiten gibt, sollte dies mit den genannten Ansprechpartnern oder Ansprech- partnerinnen besprochen werden.
Bitte besprechen Sie eventuell auftretende Schwierigkeiten und Probleme mit den Lesepatinnen und Lesepaten immer zeitnah.
Positive Rückmeldungen und Anerkennung für das ehren- amtliche Engagement schaffen Freude und ein zufriedenes Arbeitsklima. Es sollte deshalb auch für eine angemessene Anerkennungskultur gesorgt werden.
Eine gute Kommunikation und Kooperation zwischen dem pädagogischen Fachpersonal und den Lesepatinnen und Lesepaten ist also unerlässlich. Ein regelmäßiger Austausch fördert das gegenseitige Verständnis füreinander.
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | BÜRO FÜR MITWIRKUNG UND ENGAGEMENT | 9
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„Zusätzliche Bildungsangebote durch einen Lesepaten“
3. BESONDERES AN SCHULEN Der Einsatz der Lesepatinnen und Lesepaten in der Klasse sollte gemeinsam mit den Lehrkräften besprochen und geplant werden, ebenso die Auswahl der Kinder die gefördert werden.
Die nötigen Arbeitsmaterialien sollten den Ehrenamtlichen von den Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Es wäre schön, wenn auch Anregungen von Seiten der Vorlesenden übernommen werden könnten.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Lesepatinnen und Lesepaten als Lesementorinnen oder Lesementoren einzusetzen. Sie lesen dann nicht nur selbst vor, sondern unterstützen den Lese- und Lernprozess der Schülerinnen und Schüler, indem sie mit ihnen gemeinsam lesen oder das Kind vorlesen lassen. Daraus resultiert, dass die Kinder über das Vorlesen von Geschichten motiviert werden, diese selbst weiter zu lesen.
In diesem Fall kann es günstig sein, nur mit einem Kind ganz alleine zu arbeiten. So wird es nicht gedrängt von anderen, die auch gerne vorlesen möchten. Außerdem muss es keine Angst haben, von anderen Kindern kritisiert oder korrigiert zu werden, wenn es sich verliest oder wenn es noch sehr langsam liest.
Die Kinder lesen den Lesementorinnen und Lesementoren vor, besprechen im Austausch das gerade Gelesene und ihnen werden Begriffe, die unklar sind, erklärt. Dabei ist es nicht die Aufgabe der Lesementorinnen und Lesementoren die Leseleistung der Schülerinnen und Schüler zu beurteilen. Sie sind weder als Nachhilfelehrerinnen oder Nachhilfelehrer noch als Therapeutinnen oder Therapeuten zu sehen.
Bei Unsicherheiten und Fragen der Lesementorinnen und Lesementoren ist immer die zuständige Lehrkraft erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner.
10 | LESEPATENSCHAFT
4. VERSICHERUNG Das Land Baden-Württemberg hat einen Rahmenvertrag zum Unfall- und Haftpfl ichtschutz für die nicht versicherten bürgerschaftlich und ehrenamtlich Tätigen in Baden- Württemberg abgeschlossen.
5. FÜHRUNGSZEUGNIS UND BIBLIOTHEKSAUSWEIS Führungszeugnisse und Bibliotheksausweise sind während der Zeit ihrer Tätigkeit für Ehrenamtliche kostenfrei. Die Einrichtung bestätigt den Lesepatinnen und Lesepaten ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Die entsprechenden Formulare fi nden Sie als Kopiervorlage auf den Seiten 12 und 13 dieser Broschüre.
6. ZUSAMMENARBEIT MIT DEM BÜRO FÜR MITWIRKUNG UND ENGAGEMENT Sie können uns den Bedarf an Lesepatinnen oder Lesepaten für Ihre Einrichtung melden. Wir bemühen uns um Vermittlung, wenn wir Ehrenamtliche zur Verfügung haben.
Auch bei Fragen, Anregungen oder bei auftretenden Problemen, die Lesepatenschaften in Ihrer Einrichtung betreffen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Weitere Anregungen und Informationen fi nden Sie auch auf: www.stiftunglesen.de und www.netzwerkvorlesen.de.
Für die Arbeit mit den Lesepatinnen und Lesepaten wünschen wir Ihnen viel Erfolg. Wir freuen uns über Rückmeldungen und vor allem darüber, wenn die Kinder durch die Arbeit mit den Lesepatinnen und Lesepaten in ihrer Entwicklung gefördert werden können.
Ihre Ansprechpartnerin:
Evelyn Demendi Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße 61
Telefon: 0721 133-1274 E-Mail: bme@afsta.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/bme
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„EIN BUCH IST WIE EIN GARTEN,
DEN MAN IN SEINER TASCHE TRÄGT.“
FORMULARE
12 | LESEPATENSCHAFT
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung
BESTÄTIGUNG ÜBER EIN FREIWILLIGES UND EHRENAMTLICHES ENGAGEMENT
Vorname
Nachname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
engagiert sich ehrenamtlich als Lesepatin beziehungsweise Lesepate in unserer Einrichtung und erhält keine Aufwandsentschädigung.
Name der Einrichtung
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Karlsruhe, den (Unterschrift, Stempel der Einrichtung)
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung
ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINES KOSTENLOSEN LESEAUSWEISES für die Karlsruher Bibliotheken.
Vorname
Nachname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
engagiert sich ehrenamtlich als Lesepatin beziehungsweise Lesepate in unserer Einrichtung
Name der Einrichtung
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
und ist damit berechtigt, Literatur und Medien auszuleihen.
Karlsruhe, den (Unterschrift, Stempel der Einrichtung)
Bei Fragen steht Ihnen das Büro für Mitwirkung und Engagement gerne zur Verfügung.
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https://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/aktivbuero/engagementformen/lesepaten/aufgaben_lp/HF_sections/content/ZZntwyS0X0Z22L/ZZnviirVVRKs2D/Lesepatenschaft_Kita%20und%20Schulen_2016.pdf
Karlsruhe: Stadtgeschichte
Blick in die Geschichte Nr. 62 vom 19. März 2004: Eine Laterne für Karlsruhe
Die Stadtgeschichte von 1728
von Klaus P. Oesterle
Es ist eine kalte dunkle Nacht im Januar 1728. An der alten
Landstraße von Durlach nach Mühlburg, seit einigen Jahren
"Lange Straße" genannt, im Volksmund noch "Mühlburger
Straße" geheißen, viel später als "Kaiserstraße" bezeichnet,
sind seit etwa einem Jahrzehnt hölzerne Häuser entstanden.
Im Obergeschoss eines langgestreckten zweistöckigen Baus
sitzt einsam in einer großen Stube ein Mann von Mitte
Fünfzig, der Prorektor des Gymnasiums. Er hat die
Zopfperücke abgelegt und trägt eine Nachtmütze, denn die
Stube ist nur spärlich durch ein Holzfeuer erwärmt. Vor sich
hat er einen Tisch mit Tintenfass, Gänsefedern und Papier.
Schmales Licht kommt vom Docht einer Lampe, die mit Rapsöl
betrieben wird. Der mit kratzender Feder schreibende Mann
ist Professor Johann Caspar Malsch (1673 bis 1742). Er will
in der noch winzig kleinen Hauptstadt des Ländchens
Markgrafschaft Baden Durlach etwas für die Bildung tun, und
zwar nicht nur durch Unterricht am Gymnasium sowie
Privatstunden für die Söhne des Adels, sondern durch das
ehrgeizige Projekt einer wissenschaftlichen Zeitschrift. Die
erste Nummer soll die Geschichte der jungen Stadt Karlsruhe
enthalten. Dadurch soll der Stadtgründer Markgraf Karl
Wilhelm geehrt und das Publikum zum Bezug der Zeitschrift
und zur Mitarbeit angeregt werden. Für die Arbeit an diesem
Vorhaben kommen nur die Stunden der Nacht in Frage; denn am
Tage ist der Mann durch die Arbeit des Unterrichtens gegen
kärglichen Lohn voll eingespannt.
So nennt er sich mit leichter Selbstironie den
Nachtarbeiter, und sein geplantes Magazin heißt "Laternen
der arbeitsfreien Nächte". Die einzelnen Hefte sollen als
erste, zweite usw. Laterne bezeichnet werden. Mit seiner
"Ersten Laterne" - "Lucerna Prima" - ist Malsch zum ersten
Geschichtsschreiber von Karlsruhe geworden. Er bedient sich,
was seinerzeit durchaus üblich war, der lateinischen
Sprache. Sein Büchlein ist 1728 in Karlsruhe gedruckt
worden; eine deutsche Übersetzung ist ebenda 2003 in der
Zeitschrift "Badische Heimat" erschienen.
Das Kultur- und Wissenschaftsmagazin des Karlsruher
Gymnasialprofessors hat es, soweit wir sehen, nur auf zwei
Nummern gebracht. Für einen dauernden Erfolg fehlte in der
kleinen Markgrafschaft das Publikum. Aber schon mit jenem
ersten Heft hat Malsch sich den Anspruch auf einen
Ehrenplatz in der Karlsruher Geschichtserinnerung erworben.
Nur dreizehn Jahre nach der Grundsteinlegung des
Schlossturms hat er die erste Stadtgeschichte - auf eigenes
Risiko - veröffentlicht. Dabei begnügte er sich nicht mit
einer trockenen Auflistung von Fakten, sondern zeigte den
Ehrgeiz, einen eleganten Text zu liefern, der höheren
literarischen Ansprüchen genügte. Überrascht wird der
heutige Leser besonders durch eingestreute Gedichte, mit
denen Malsch seinen Bericht geschmückt und aufgelockert
hat.
Der ehemalige Schüler und Lehrer des fürstlichen Gymnasiums
in Durlach war schon bei vielen Gelegenheiten als Verfasser
lateinischer Lyrik hervorgetreten. An den Höfen des Herzogs
von Württemberg und sogar des Kaisers in Wien hielt er einen
Vortrag. Daheim fungierte er als eine Art Hofpoet bei
Anlässen des markgräflichen Hauses.
Das erste Gedicht auf Karlsruhe
Seiner Stadtgeschichte hat Malsch Verse im Stil des antiken
Dichters Ovid vorangestellt. Es handelt sich dabei
seltsamerweise nicht nur um ein Gedicht, sondern um deren
zwei. So lesen wir:
Erstes Gedicht auf Karlsruhe
(Epigramma 1 in Caroli Hesycheum)
Dort wo neu sich erhebt unter Karl, unserm Fürsten, ein
Wohnsitz
Und seines fürstlichen Heims hochaufragendes Dach,
- Staune nur, wenn du dies siehst - war Wald noch vor kurzem
und Wildnis,
Weit und breit ohne Weg, finster, schrecklich und öd.
Traurig war dieser Wald, mit Büschen und Stechlaub
bewachsen,
Kaum ein Mensch fand sich ein; Tiere nur lebten darin.
Aber gleich als beschloß, in jener Gegend zu weilen
Mein Beschützer und Fürst, Liebling des badischen
Lands,
Ward aus dem Wald, der wild weithin und abweisend
starrte,
Rasch für Karl, unsern Herrn, würdig gestaltet ein
Heim.
Davon habe ich vor, der Nachwelt nun zu berichten.
Also gib mir geschwind, erste Laterne, das Licht.
Deutlich, aber nicht unerwartet, tritt bei diesen Worten
die Huldigung an den Fürsten hervor. Malsch, ein Leibeigener
des Markgrafen, hat an anderen Stellen noch viel tiefer in
die Kiste der unterwürfigen Schmeichelei gegriffen.
Übertrieben ist die Schilderung des Hardtwaldes als Wildnis.
Sie demonstriert die barock künstlerische Auffassung des
Verhältnisses von Natur und Kultur. Vor allem aber erlaubt
sie, die kultivierende Leistung des Bauherrn noch höher zu
preisen. Besonders auffällig erscheint jedoch der Umstand,
dass hier keineswegs von einer Stadt, sondern nur von einer
fürstlichen Wohnung die Rede ist.
Es folgt ein "Epigramma 2", in dem Karl Wilhelm mit dem
sagenhaften Gründer der "großen Stadt" Theben verglichen und
sein Vorhaben eindeutig als Gründung einer Haupt und
Residenzstadt gekennzeichnet wird. Das erste Gedicht geht
offenbar auf jenes Stadium der Entstehung von Karlsruhe
zurück, in dem die Entscheidung für eine neue Stadt noch
nicht gefallen war. Malsch hat auch bei anderen
Gelegenheiten ältere Eingebungen seiner Muse verwertet,
schon um sie vor dem, Vergessenwerden zu bewahren.
Freizeitpark oder neue Stadt?
Obwohl Karlsruhe eine Planstadt besonderer Qualität ist,
stand der Entschluss des Markgrafen zur Stadtgründung nicht
von vornherein fest. Darauf hat Karl Wilhelm selbst 1728 in
einer Inschrift am Schloss hingewiesen. In der neueren
Literatur zum Thema wird der Wahrheitsgehalt dieser Äußerung
in Zweifel gezogen und eine bereits 1715 festliegende
Planung angenommen.
Warum der Markgraf zu seiner anderslautenden Aussage kam,
die von Zeitzeugen kontrolliert werden konnte und sogar noch
einmal in seiner Grabschrift anklingt, wird nicht erklärt.
Zu wenig beachtet wurde auch der Umstand, dass der
Schlossturm an eine Stelle gesetzt wurde, die nach Norden
reichlich Raum für ein Jagdrevier, nach Süden aber recht
wenig Platz für eine Stadt bot.
Schon am heutigen Ettlinger Tor verlief die Landesgrenze.
Niemand konnte damals den Erbvertrag mit Baden Baden 1765
und die Wiedervereinigung der badischen Markgrafschaften
1771 voraussehen, wodurch eine Ausdehnung der Residenzstadt
nach Süden möglich wurde, welche dann nach der abermaligen
Vergrößerung des Landes Baden 1803/1806 langsam einsetzte.
Noch 1783 war die Ausstrahlung des Karlsruher Stadtprojekts
so bescheiden, dass auf einer im Elsass neu erschienenen
großen Straßenkarte zwar Mühlburg, Durlach, Ettlingen und
sogar Frauenalb verzeichnet sind, aber nicht die Hauptstadt
der Markgrafschaft.
Aus der ältesten Stadtgeschichte lässt sich erkennen, dass
der Entschluss zur Verlegung der Residenz und zur
Stadtgründung nach Baubeginn des Schlosses gereift ist.
Nachdem die Entscheidung gefallen ist, feiert Malsch seinen
Fürsten als Stadtgründer; und er wählt dieses Thema, um
seiner geplanten Schriftenreihe einen guten Start zu
verschaffen. Er setzt den Namen des Fürsten prächtig auf das
Titelblatt und rundet sein kleines Werk im Schlusskapitel
mit Lobgedichten auf Karl Wilhelm ab. Dafür hat er in die
Schublade in seinen Vorrat an früher verfassten lyrischen
Texten gegriffen. Die Gedichte auf den Geburtstag des
Fürsten 1717 und 1718 erwähnen unter den vielerlei Taten des
Geehrten keine Stadtgründung, noch nicht einmal die
feierliche Grundsteinlegung für den Schlossturm wird
angesprochen. Diese Dinge wurden erst wichtig, als es
wirklich zum Bau der Stadt kam.
Der Gründungsbericht
Seinen Bericht über die Anfänge von Karlsruhe hat Malsch in
Betrachtungen zur badischen Landesgeschichte eingebettet. Er
sichtet die vorhandene Literatur und schildert die
schwierige Quellenlage, die durch den Verlust von
Aufzeichnungen in den zahlreichen Kriegen am Oberrhein
gekennzeichnet ist. Die Katastrophe von 1689 hat Malsch
selbst miterlebt. "Ich habe das Elend gesehen und war ein
Teil davon", schreibt er mit Worten des Vergil. Er preist
Baden als gesegneten Landstrich und klagt über dessen
Schicksal als Zankapfel zwischen Germanien und Gallien. Die
Reste der reichen Überlieferung zu sammeln, hat der Markgraf
Mitglieder seines Hofrats beauftragt. Malsch wollte dazu
beitragen, aber seine gesammelten Materialien wurden im
Krieg 1707 geplündert und landeten als Streu im Pferdestall.
Auch aus diesem Grund wendet er sich dem Thema Stadtgründung
zu, das er aus eigenein Wissen als Zeitzeuge bestreiten
kann.
Einen Schwerpunkt bildet zunächst der Gedanke des Fürsten an
einen Ruhesitz zur Erholung von den Staatsgeschäften. Hier
holt Malsch weit aus und rechtfertigt dieses Unternehmen
seines Herrn mit zahlreichen Beispielen ähnlicher Vorhaben
von "königgleichen Fürsten". Sogar vom römischen Kaiser
Augustus behauptet er ein solches Projekt - wohl wider
besseres Wissen -, Hauptsache, es fällt besonderer Glanz auf
den Markgrafen.
Ausführliche Erwägungen stellt der Professor über einen
Namen in der Gelehrtensprache für die Neugründung an. Unter
Verwendung des altgriechischen Wortes "hesyche-Ruhe" schlägt
er "Caroli Hesychia" oder einfach "Hesychia" vor, später
abgewandelt in "Caroli Hesycheum". Die Angabe des Druckorts
auf dem Titelblatt seiner Schrift "In karlsruhe" lautet dann
"Caroli Hesycheo".
Allmählich zur Sache kommend, erläutert Malsch, warum aus
dem Plan eines Sommersitzes im Wald schließlich die
Verlegung des Hauptsitzes der fürstlichen Regierung wurde.
Den Grund sieht er im Wesentlichen darin, dass nach dem Ende
des Spanischen Erbfolgekrieges 1714 die Staatskasse einen
angemessenen Wiederaufbau der Karlsburg in Durlach nicht
verkraften konnte. Karls Vater Friedrich Magnus hatte 1698
den Neubau überaus großzügig geplant und einen Schlossflügel
fertig gestellt. Er gab dem Gebäude eine bedeutende Höhe, um
in den Schlossgemächern nicht vom Dunst der sumpfigen
Umgebung belästigt zu werden. Nachdem die Weiterführung
dieses Projekts nicht finanzierbar war und die bescheidenere
Gründung im Hardtwald sich gut entwickelte, verfügte der
Fürst die Verlegung der Residenz. Die Grundsteinlegung für
den Schlossturm schildert Malsch nach Berichten von
Mitgliedern des Hofstaats, zu deren Amtspflichten die
Anwesenheit bei derartigen Anlässen gehörte. Er selbst war
nicht dabei, erinnert sich aber, ein Gedicht geschrieben zu
haben, das dem Grundstein beigefügt werden sollte, und
versäumt nicht, dieses Gedicht abzudrucken.
Das für den Aufbau der Stadt tätige Personal findet bei
Malsch ehrende Erwähnung. Er nennt auch die Geistlichen der
Stadtkirche und mit besonderer Sympathie die der
reformierten Kirche - heute "Kleine Kirche" - neben dem
Gymnasium, mit denen er freundliche Nachbarschaft pflegt. Er
erwähnt Ärzte, Apotheker und Gartenfachleute. Im Anhang
seines Berichts gibt er ein Personalverzeichnis der
markgräflichen Behörden und den Wortlaut der
Stadtprivilegien. Deutlich betont wird das persönliche
Eingreifen des Markgrafen in alle öffentlichen
Angelegenheiten.
Was die Stadtplanung betrifft, so hebt Malsch hervor, dass
Karl Wilhelm im Wesentlichen sein eigener Architekt war. Er
beschreibt die Geometrie des Stadtgrundrisses und die
wichtigsten Gebäude. Dabei wird die Schlosskirche durch ein
Gedicht ausgezeichnet, das die evangelische Rechtgläubigkeit
des Bauherrn und auch des Verfassers demonstriert. Dem
Gymnasium, Sitz der Musen und seiner eigenen
Schriftstellerei, will Malsch bald eine besondere "Lucerna"
widmen.
Lob der Gärten
Viel ausführlicher als die Darstellung der Bauten gerät
Malsch die Schilderung des Wildparks und der Gärten. Gärten
muss man sagei denn er nutzt die Gelegenheit, Verse über den
Schlossgarten in Durlach abzudrucken, die er vor Jahren
verfasst hat. Sein Hund Philander war bei einer illegalen
Entenjagd im Garten erwischt und getötet worden. Malsch hat
seinem Liebling einen Trauergesang gewidmet, darin den
Garten geschildert und dessen Pracht als gleichwertig mit
den Gärten des Augustus gepriesen. Nun hat er das Problem,
für den neuen Garten vor dem Schloss im Hardtwald Worte zu
finden, um dessen noch größere Vortrefflichkeit zu würdigen.
Er meistert diese Aufgabe durch eine ausführliche
Schilderung der Anlage und der Blumenzucht und krönt das
Ganze durch ein weiteres Gedicht. Darin lässt er Chloris,
die Göttin der Gärten, auftreten, die ihr Amt beschämt an
den Markgrafen Karl Wilhelm abtritt, der sie als
Gartenarchitekt übertroffen hat.
Der kritische Untertan
Das für den heutigen Leser befremdliche und auch nach den
Maßstäben der damaligen Zeil sehr dick aufgetragene
Fürstenlob zeigt die Abhängigkeit des Schulmeisters Malsch
vom absolutistisch regierenden Markgrafen. Aber trotz der
demütigen Unterwerfung blitzt in den Worten des gelehrten
Philologen und Poeten doch auch kritisches und
freiheitliches Denken auf. In seinem Widmungsbrief an den
gnädigsten Herrn spricht er von der "Gelehrtenrepublik", in
der die Freiheit des kritischen Denkens unbegrenzt ist. Das
Glück der Menschheit, so betont er, herrsche dort, wo man
seine Meinung frei sagen und auch publizieren dürfe. In
diesem Sinn will er seine Zeitschrift gründen.
Unter den wichtigen Gebäuden der Stadt hebt Malsch ein
Projekt hervor, das es vielleicht niemals gegeben hat, das
jedenfalls nicht ausgeführt wurde. Er behauptet, neben zwei
Gewächshäusern, die im Anschluss an den Westflügel des
Schlosses bereits standen, sei der Bauplatz für ein
Gerichtsgebäude vorgesehen. Es handelt sich um das Areal,
auf der heute das Bundesverfassungsgericht steht.
Dem Markgrafen Karl Wilhelm war die sichere Überwinterung
seiner Pflanzen wichtiger als ein Gerichtsgebäude, und so
hat er denn an dieser Stelle ein drittes Orangeriehaus bauen
lassen. Das Hofgericht blieb nach der geltenden
Kanzleiordnung Teil des Hofrats; Justiz und Verwaltung
wurden nicht getrennt. Malsch gefällt es nicht, dass die
Gerichtsbarkeit "gewissermaßen zur Miete" untergebracht ist.
Er träumt von einem unabhängigen Gericht und fügt seiner
Stadtgeschichte elegische Verse ein, die er für die
Einweihung jenes Neubaus sozusagen auf Vorrat verfasst hat.
Darin beschwört er mit flammenden Worten die Göttin der
Gerechtigkeit, die mit Augenbinde und Lanze vor der Tür und
für Urteile steht, die ohne Ansehen der Person gefällt
werden und auch den schützen, der schuldlos angeklagt ist.
Eine Justiz, in der Hass und Gunst regieren, so betont
Malsch, führt zum Verderben des Landes.
Der Verfasser zeigt damit eine beachtliche Zivilcourage, die
vom Fürsten offensichtlich toleriert wurde. Als eifriger
Anwalt von Bildung, Wissenschaft und Recht gehört Malsch zu
den Menschen, die unter dem Dach des Absolutismus den
Aufbruch ins Zeitalter der Aufklärung gefordert haben.
Dieses Bestreben drückt sich schon auf dem Titelblatt seiner
Zeitschrift aus, wo er sich als denjenigen vorstellt, der in
der neuen fürstlichen Residenz "die Fackel vorantrug,
Dunkelheit vertrieb und Licht brachte". Mit seiner Laterne
für Karlsruhe war ein hoher Anspruch verbunden.
Dr. Klaus A. Oesterle, Oberstudiendirektor a.D.,
Karlsruhe
×
Titelblatt des "Lucerna Prima".
Titelblatt des "Lucerna Prima".
https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/blick_geschichte/blick_nr62/laterne
Karlsruhe: Stadtgeschichte
Archivsatzung der Stadt Karlsruhe
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000
(GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), des § 7 Abs. 3 des
Landesarchivgesetzes vom 27. Juli 1987 (GBl. S. 230) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1201, 1205)
und der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für
Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl.
S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015
(GBl. S. 1147, 1153) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am
13. Dezember 2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Aufgabe und Stellung des
Stadtarchivs
(1) Die Stadt unterhält ein Stadtarchiv.
(2) Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, alle in der Verwaltung
angefallenen Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr
ständig benötigt werden, zu überprüfen und solche von bleibendem
Wert mit den entsprechenden Amtsdrucksachen zu verwahren, zu
erhalten, zu erschließen sowie allgemein nutzbar zu machen. Das
Stadtarchiv sammelt außerdem die für die Geschichte und
Gegenwart der Stadt bedeutsamen Dokumentationsunterlagen und
unterhält eine Archivbibliothek. Es kann fremdes Archivgut
aufnehmen.
(3) Unterlagen im Sinne von Absatz 2 sind insbesondere
Schriftstücke, Akten, Karteien, Karten, Pläne, Bild-, Film- und
Tonmaterialien sowie sonstige Informationsträger und
maschinenlesbar auf diese gespeicherte Informationen und
Programme. Bleibenden Wert haben Unterlagen, denen historischer
Wert zukommt oder die auf Grund von Rechtsvorschriften oder
Verwaltungsvorschriften der jeweils zuständigen obersten
Landesbehörde zur Sicherung berechtigter Belange der Bürgerinnen
und Bürger oder zur Bereitstellung von Informationen für
Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtspflege dauernd aufzubewahren
sind. Den bleibenden Wert stellt das Stadtarchiv fest.
(4) Die Ämter und Dienststellen der Verwaltung und die
Eigenbetriebe bieten alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung
ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen, nach Ablauf der durch
Rechts- und Verwaltungsvorschrift festgelegten
Aufbewahrungsfristen, normalerweise jedoch spätestens 30 Jahre
nach ihrer Entstehung, dem Stadtarchiv an. Unterlagen, die
aufgrund von Gesetzen oder Rechtsvorschriften dauernd
aufzubewahren sind, können ins Stadtarchiv übernommen werden,
wenn sie zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Über
die Übernahme entscheidet das Stadtarchiv. Unterlagen dürfen nur
mit vorheriger Zustimmung des Stadtarchivs vernichtet werden.
(5) Das Stadtarchiv berät die städtische Verwaltung und deren
Dienststellen in Fragen der Registratur und bei der Einführung
elektronischer Dokumentenmanagement-, Archivierungs- und
IT-Systeme.
(6) Das Stadtarchiv fördert die Erforschung und die Kenntnis der
Stadtgeschichte. Außerdem erarbeitet es eigene
stadtgeschichtliche Beiträge und gibt Veröffentlichungen, unter
anderem in eigenen Schriftenreihen, heraus.
§ 2 Benutzung des Stadtarchivs
(1) Jede Person kann nach Maßgabe dieser Satzung das Archivgut
nach Ablauf der Sperrfristen nutzen, soweit sich aus
Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder
früheren Eigentümerinnen und Eigentümern des Archivguts nichts
anderes ergibt.
(2) Als Benutzung des Stadtarchivs gelten:
a) Auskunft und Beratung durch das Archivpersonal,
b) Einsichtnahme in die Findbücher und sonstigen Hilfsmittel,
c) Einsichtnahme in Archivgut,
d) sonstige Leistungen.
§ 3 Benutzungserlaubnis
(1) Die Benutzung des Stadtarchivs wird auf Antrag zugelassen,
soweit Sperrfristen nicht entgegenstehen.
(2) Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat sich auf
Verlangen über ihre oder seine Person auszuweisen und einen
Benutzungsantrag auszufüllen.
(3) Die Benutzung des Stadtarchivs ist einzuschränken oder zu
versagen, soweit
a) Grund zu der Annahme besteht, dass das Wohl der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet
würde,
b) Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange
Dritter entgegenstehen,
c) der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet würde,
d) ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde
oder
e) Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümerinnen
oder Eigentümern des Archivguts entgegenstehen.
(4) Die Benutzung des Stadtarchivs kann auch aus anderen
wichtigen Gründen eingeschränkt oder versagt werden,
insbesondere wenn
a) Grund zu der Annahme besteht, dass das Wohl der Stadt
verletzt würde,
b) die Antragstellerin oder der Antragsteller wiederholt oder
schwerwiegend gegen die Archivordnung verstoßen oder ihr oder
ihm erteilte Auflagen nicht eingehalten hat,
c) der Ordnungszustand des Archivguts eine Benutzung nicht
zulässt,
d) Archivgut aus dienstlichen Gründen oder wegen gleichzeitiger
anderweitiger Benutzung nicht verfügbar ist,
e) der Benutzungszweck anderweitig, insbesondere durch
Einsichtnahme in Druckwerke oder in Reproduktionen erreicht
werden kann.
(5) Die Benutzungserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen (zum
Beispiel Auflagen, Bedingungen, Befristungen) versehen werden.
Sie kann widerrufen oder zurückgenommen werden, insbesondere
wenn
a) Angaben im Benutzungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen,
b) nachträglich Gründe bekannt werden, die zur Versagung der
Benutzung geführt hätten,
c) die Benutzerin oder der Benutzer gegen die Archivordnung
verstößt oder ihr oder ihm erteilte Auflagen nicht einhält,
d) die Benutzerin oder der Benutzer Urheber- und
Persönlichkeitsrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter nicht
beachtet.
§ 4 Ort und Zeit der Benutzung,
Verhalten im Forschungs- und Lesesaal
(1) Das Archivgut kann nur im Forschungs- und Lesesaal während
der festgesetzten Öffnungszeiten eingesehen werden. Das Betreten
der Magazine durch Benutzerinnen oder Benutzer ohne Begleitung
einer Archivmitarbeiterin oder eines Archivmitarbeiters ist
untersagt.
(2) Die Benutzerinnen oder die Benutzer haben sich im
Forschungs- und Lesesaal so zu verhalten, dass keine andere oder
kein anderer behindert oder belästigt wird. Zum Schutz des
Archivguts ist es insbesondere untersagt, im Forschungs- und
Lesesaal zu rauchen, zu essen oder zu trinken. Taschen, Mappen,
Mäntel und dergleichen dürfen nicht in den Forschungs- und
Lesesaal mitgenommen werden. Geräte jeglicher Art (zum Beispiel
Kameras, Diktiergeräte, Notebooks) dürfen nur mit vorheriger
Zustimmung verwendet werden. Weitergehende Regelungen, die dem
Schutz des Archivguts und einem geordneten Ablauf der Nutzung
dienen, werden in einer Lesesaalordnung bestimmt, die
Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 5 Vorlage von Archivgut
(1) Das Stadtarchiv kann den Umfang des gleichzeitig
vorzulegenden Archivguts beschränken; es kann die Bereithaltung
zur Benutzung zeitlich begrenzen.
(2) Archivgut ist sorgfältig zu behandeln und in gleicher
Ordnung und in gleichem Zustand, wie es vorgelegt wurde,
spätestens am Ende der täglichen Öffnungszeit wieder
zurückzugeben. Es ist untersagt, Archivgut zu beschädigen oder
zu verändern, insbesondere
a) Bemerkungen und Striche anzubringen,
b) verblasste Stellen nachzuziehen,
c) darauf zu radieren, es als Schreibunterlage zu verwenden oder
Blätter herauszunehmen.
(3) Bemerkt die Benutzerin oder der Benutzer Schäden an dem
Archivgut, so hat sie oder er diese unverzüglich dem
Aufsichtspersonal anzuzeigen.
(4) In Ausnahmefällen kann Archivgut an andere Archive und zu
Ausstellungszwecken ausgeliehen werden.
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die
Archivbibliothek.
§ 6 Haftung
(1) Die Benutzerin oder der Benutzer haftet für die von ihr oder
ihm verursachten Verluste oder Beschädigungen des überlassenen
Archivguts sowie für die sonst bei der Benutzung des
Stadtarchivs verursachten Schäden. Dies gilt nicht, wenn sie
oder er nachweist, dass sie oder ihn kein Verschulden trifft.
(2) Die Haftung der Stadt Karlsruhe für Sach- und
Vermögensschäden, die der Benutzerin oder dem Benutzer durch
mangelhafte Leistungen bei der Vorlage von Archivgut oder der
Fertigung von Reproduktionen entstehen, ist auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für
Mangelfolgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine
Haftung für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und Qualität
eigener oder in Auftrag gegebener Reproduktionen ist ebenfalls
ausgeschlossen.
§ 7 Auswertung des Archivguts
Bei der Auswertung des Archivguts sind die Rechte und
schutzwürdigen Interessen der Stadt, die Urheber- und
Persönlichkeitsrechte Dritter und deren schutzwürdige Interessen
zu wahren. Die Benutzerin oder der Benutzer hat die Stadt von
Ansprüchen Dritter freizustellen. Belegstellen sind anzugeben.
§ 8 Belegexemplare
(1) Werden Arbeiten unter wesentlicher Verwendung von Archivgut
des Stadtarchivs verfasst, sind die Benutzerin oder der Benutzer
verpflichtet, dem Stadtarchiv kostenlos und unaufgefordert ein
Belegexemplar zu überlassen. Dies gilt auch für Manuskripte.
(2) Beruht die Arbeit nur zu einem geringen Teil auf Archivgut
des Stadtarchivs, so hat die Benutzerin oder der Benutzer die
Drucklegung mit den genauen bibliografischen Angaben anzuzeigen
und dem Stadtarchiv kostenlos Kopien der entsprechenden Seiten
zur Verfügung zu stellen.
§ 9 Reproduktionen, Editionen,
Veröffentlichungen
(1) Das Stadtarchiv stellt seine Bestände und Sammlungen zur
Einsicht und Auswertung zur Verfügung und liefert Vorlagen zu
Publikationszwecken. Die Erlaubnis einer Veröffentlichung von
Schriftstücken, Bildern oder Drucken erfordert grundsätzlich
einen schriftlichen Antrag. Bei Objekten, die Rechte Dritter
berühren (zum Beispiel Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte),
muss zur Veröffentlichung eine schriftliche Genehmigung der
Dritten oder des Dritten beziehungsweise ihrer
Rechtsnachfolgerin oder seines Rechtsnachfolgers vorliegen.
(2) Die Objekte dürfen nur für den jeweils vereinbarten Zweck
verwendet werden. Jede Art der Verwendung bedarf der Zustimmung
des Stadtarchivs. Ohne vorherige Zustimmung darf reproduziertes
Archivgut nicht gespeichert, nochmals reproduziert, archiviert,
dupliziert, kopiert, verändert oder auf andere Weise (zum
Beispiel Weitergabe an Dritte) genutzt werden. Bei jeder
Veröffentlichung von reproduziertem Archivgut ist folgender
Quellennachweis aufzunehmen: Stadtarchiv Karlsruhe
(Bestandssignatur). Die Wiederverwendung eines reproduzierten
Archivale ist erneut genehmigungs- und gebührenpflichtig. Die
sekundäre Reproduktion beziehungsweise die Weiterverwendung auf
der Basis eines bereits bestehenden Druckwerks oder eines online
verfügbaren Objekts bedarf ebenfalls der Genehmigung durch das
Stadtarchiv.
(3) Von jeder Veröffentlichung einer Reproduktion ist dem
Stadtarchiv ein Belegexemplar kostenlos zu überlassen.
§ 10 Gebührenpflicht
Für die Inanspruchnahme einzelner Leistungen des Stadtarchivs
erhebt die Stadt Karlsruhe Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung
und des Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung
ist.
§ 11 Gebührenhöhe
(1) Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem
Gebührenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist.
(2) Sofern die der Gebührenerhebung zugrunde liegenden
Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen,
erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge um
den entsprechenden Umsatzsteuersatz.
§ 12 Gebührenschuldnerinnen und
Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet:
a) wer die Leistungen des Stadtarchivs beantragt hat,
b) wer die Gebührenschuld der Stadt gegenüber durch schriftliche
Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines
anderen kraft Gesetzes haftet.
(2) Mehrere Gebührenschuldnerinnen oder Gebührenschuldner haften
als Gesamtschuldnerinnen oder Gesamtschuldner.
§ 13 Gebührenbefreiung
(1) Gebühren werden nicht erhoben für Leistungen, die
a) nachweisbar wissenschaftlichen, heimatkundlichen und
unterrichtlichen Zwecken dienen,
b) im Rahmen der Amtshilfe erbracht werden,
c) von geringfügiger Natur sind, insbesondere einfache mündliche
und schriftliche Auskünfte.
(2) Die Befreiung nach Absatz 1 tritt nicht ein für Leistungen
nach laufender Nummer 3 (Reproduktionen) des
Gebührenverzeichnisses.
(3) Gebühren werden nicht erhoben für Auskünfte und
Nachforschungen, die den Nachweis eines sozialversicherungs-
oder versorgungsrechtlichen Anspruchs zum Ziel haben.
(4) Von der Entrichtung der Gebühren sind, soweit
Gegenseitigkeit besteht, befreit
a) das Land Baden-Württemberg,
b) die Bundesrepublik Deutschland,
c) die Gemeinden und andere juristische Personen des
öffentlichen Rechts.
(5) Auf eine Gebührenerhebung kann im Einzelfall verzichtet
werden, wenn die Benutzung beziehungsweise Wiedergabe des
Archivguts im überwiegenden Interesse der Stadt Karlsruhe liegt
sowie bei einer im Archivinteresse liegenden aktuellen
Berichterstattung.
§ 14 Entstehung, Fälligkeit, Zahlung,
Sicherheitsleistung
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der Leistung, für
die sie erhoben wird.
(2) Die Gebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid
festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung
an die Schuldnerin oder den Schuldner fällig.
(3) Schriftstücke oder sonstige Sachen (zum Beispiel CDs,
Digitalisate) können bis zur Entrichtung der Gebühr
zurückbehalten oder an die Gebührenschuldnerin oder den
Gebührenschuldner auf deren oder dessen Kosten unter Nachnahme
der Gebühr übersandt werden.
(4) Die Vornahme einer Leistung kann davon abhängig gemacht
werden, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt oder
für sie Sicherheit geleistet wird. Von der Anforderung einer
Vorauszahlung oder der Anordnung einer Sicherheitsleistung ist
abzusehen, wenn dadurch eine für die Gebührenschuldnerin oder
den Gebührenschuldner unzumutbare Verzögerung entstehen würde
oder dies aus sonstigen Gründen unbillig wäre.
§ 15 Auslagen
(1) In der Gebühr sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die
der Stadt Karlsruhe erwachsenen Auslagen inbegriffen. Soweit sie
jedoch das übliche Maß des gewöhnlichen Geschäftsaufwands
übersteigen, sind sie zu ersetzen. Als Auslagen, die das übliche
Maß des gewöhnlichen Geschäftsaufwands übersteigen, gelten
insbesondere:
a) Porto und Entgelte für Telekommunikationsdienstleistungen,
b) Vergütungen und Entgelte an andere juristische oder
natürliche Personen für deren Lieferungen und Leistungen,
c) besondere Aufwendungen für Versicherungen und
Verpackungsmaterial.
(2) Die Auslagen sind in der tatsächlich angefallenen Höhe oder
in Höhe eines im Gebührenverzeichnis bestimmten Pauschalbetrages
zu erstatten.
(3) Die Auslagen werden durch mündlichen oder schriftlichen
Bescheid festgesetzt und sind mit der Bekanntgabe an die
Schuldnerin oder den Schuldner fällig. Im Übrigen sind auf die
Erstattung von Auslagen die für Verwaltungsgebühren geltenden
Vorschriften, mit Ausnahme des § 13, entsprechend anzuwenden.
§ 16 Geltungsbereich
Diese Archivsatzung gilt auch für der Stadt Karlsruhe
überlassenes Archivgut anderer Stellen, soweit mit den
abgebenden Stellen keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
§ 17 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Archivsatzung der Stadt Karlsruhe vom 23.
April 2002 außer Kraft.
https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/stadtarchiv/aufgaben/archivsatzung
Microsoft Word - Anlage 1_Neufassung Archivsatzung.docx
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Anlage 1
Archivsatzung der Stadt Karlsruhe
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), des § 7 Abs. 3 des Landesarchivgesetzes vom 27. Juli 1987 (GBl. S. 230) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1201, 1205) und der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1153) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 13. Dezember 2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Aufgabe und Stellung des Stadtarchivs
(1) Die Stadt unterhält ein Stadtarchiv.
(2) Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, alle in der Verwaltung angefallenen Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr ständig benötigt werden, zu überprüfen und solche von bleibendem Wert mit den entsprechenden Amtsdrucksachen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen sowie allgemein nutzbar zu machen. Das Stadtarchiv sammelt außerdem die für die Geschichte und Gegenwart der Stadt bedeutsamen Dokumentationsunterlagen und unterhält eine Archivbibliothek. Es kann fremdes Archivgut aufnehmen.
(3) Unterlagen im Sinne von Absatz 2 sind insbesondere Schriftstücke, Akten, Karteien, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterialien sowie sonstige Informationsträger und maschinenlesbar auf diese gespeicherte Informationen und Programme. Bleibenden Wert haben Unterlagen, denen historischer Wert zukommt oder die auf Grund von Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde zur Sicherung berechtigter Belange der Bürgerinnen und Bürger oder zur Bereitstellung von Informationen für Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtspflege dauernd aufzubewahren sind. Den bleibenden Wert stellt das Stadtarchiv fest.
(4) Die Ämter und Dienststellen der Verwaltung und die Eigenbetriebe bieten alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen, nach Ablauf der durch Rechts- und Verwaltungsvorschrift festgelegten Aufbewahrungsfristen, normalerweise jedoch spätestens 30 Jahre nach ihrer Entstehung, dem Stadtarchiv an. Unterlagen, die aufgrund von Gesetzen oder Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind, können ins Stadtarchiv übernommen werden, wenn sie zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Über die Übernahme entscheidet das Stadtarchiv. Unterlagen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Stadtarchivs vernichtet werden.
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(5) Das Stadtarchiv berät die städtische Verwaltung und deren Dienststellen in Fragen der Registratur und bei der Einführung elektronischer Dokumentenmanagement-, Archivierungs- und IT-Systeme.
(6) Das Stadtarchiv fördert die Erforschung und die Kenntnis der Stadtgeschichte. Außerdem erarbeitet es eigene stadtgeschichtliche Beiträge und gibt Veröffentlichungen, unter anderem in eigenen Schriftenreihen, heraus.
§ 2
Benutzung des Stadtarchivs
(1) Jede Person kann nach Maßgabe dieser Satzung das Archivgut nach Ablauf der Sperrfristen nutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümerinnen und Eigentümern des Archivguts nichts anderes ergibt.
(2) Als Benutzung des Stadtarchivs gelten: a) Auskunft und Beratung durch das Archivpersonal, b) Einsichtnahme in die Findbücher und sonstigen Hilfsmittel, c) Einsichtnahme in Archivgut, d) sonstige Leistungen.
§ 3 Benutzungserlaubnis
(1) Die Benutzung des Stadtarchivs wird auf Antrag zugelassen, soweit Sperrfristen nicht entgegenstehen.
(2) Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat sich auf Verlangen über ihre oder seine Person auszuweisen und einen Benutzungsantrag auszufüllen.
(3) Die Benutzung des Stadtarchivs ist einzuschränken oder zu versagen, soweit a) Grund zu der Annahme besteht, dass das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde, b) Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen, c) der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet würde, d) ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde oder e) Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümerinnen oder Eigentümern des Archivguts entgegenstehen.
(4) Die Benutzung des Stadtarchivs kann auch aus anderen wichtigen Gründen eingeschränkt oder versagt werden, insbesondere wenn a) Grund zu der Annahme besteht, dass das Wohl der Stadt verletzt würde, b) die Antragstellerin oder der Antragsteller wiederholt oder schwerwiegend gegen die Archivordnung verstoßen oder ihr oder ihm erteilte Auflagen nicht eingehalten hat, c) der Ordnungszustand des Archivguts eine Benutzung nicht zulässt, d) Archivgut aus dienstlichen Gründen oder wegen gleichzeitiger anderweitiger Benutzung nicht verfügbar ist,
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e) der Benutzungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in Druckwerke oder in Reproduktionen erreicht werden kann.
(5) Die Benutzungserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen (zum Beispiel Auflagen, Bedingungen, Befristungen) versehen werden. Sie kann widerrufen oder zurückgenommen werden, insbesondere wenn a) Angaben im Benutzungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen, b) nachträglich Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Benutzung geführt hätten, c) die Benutzerin oder der Benutzer gegen die Archivordnung verstößt oder ihr oder ihm erteilte Auflagen nicht einhält, d) die Benutzerin oder der Benutzer Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter nicht beachtet.
§ 4 Ort und Zeit der Benutzung, Verhalten im Forschungs- und Lesesaal
(1) Das Archivgut kann nur im Forschungs- und Lesesaal während der festgesetzten Öffnungszeiten eingesehen werden. Das Betreten der Magazine durch Benutzerinnen oder Benutzer ohne Begleitung einer Archivmitarbeiterin oder eines Archivmitarbeiters ist untersagt.
(2) Die Benutzerinnen oder die Benutzer haben sich im Forschungs- und Lesesaal so zu verhalten, dass keine andere oder kein anderer behindert oder belästigt wird. Zum Schutz des Archivguts ist es insbesondere untersagt, im Forschungs- und Lesesaal zu rauchen, zu essen oder zu trinken. Taschen, Mappen, Mäntel und dergleichen dürfen nicht in den Forschungs- und Lesesaal mitgenommen werden. Geräte jeglicher Art (zum Beispiel Kameras, Diktiergeräte, Notebooks) dürfen nur mit vorheriger Zustimmung verwendet werden. Weitergehende Regelungen, die dem Schutz des Archivguts und einem geordneten Ablauf der Nutzung dienen, werden in einer Lesesaalordnung bestimmt, die Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 5 Vorlage von Archivgut
(1) Das Stadtarchiv kann den Umfang des gleichzeitig vorzulegenden Archivguts beschränken; es kann die Bereithaltung zur Benutzung zeitlich begrenzen.
(2) Archivgut ist sorgfältig zu behandeln und in gleicher Ordnung und in gleichem Zustand, wie es vorgelegt wurde, spätestens am Ende der täglichen Öffnungszeit wieder zurückzugeben. Es ist untersagt, Archivgut zu beschädigen oder zu verändern, insbesondere a) Bemerkungen und Striche anzubringen, b) verblasste Stellen nachzuziehen, c) darauf zu radieren, es als Schreibunterlage zu verwenden oder Blätter herauszunehmen.
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(3) Bemerkt die Benutzerin oder der Benutzer Schäden an dem Archivgut, so hat sie oder er diese unverzüglich dem Aufsichtspersonal anzuzeigen.
(4) In Ausnahmefällen kann Archivgut an andere Archive und zu Ausstellungszwecken ausgeliehen werden.
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Archivbibliothek.
§ 6
Haftung
(1) Die Benutzerin oder der Benutzer haftet für die von ihr oder ihm verursachten Verluste oder Beschädigungen des überlassenen Archivguts sowie für die sonst bei der Benutzung des Stadtarchivs verursachten Schäden. Dies gilt nicht, wenn sie oder er nachweist, dass sie oder ihn kein Verschulden trifft.
(2) Die Haftung der Stadt Karlsruhe für Sach- und Vermögensschäden, die der Benutzerin oder dem Benutzer durch mangelhafte Leistungen bei der Vorlage von Archivgut oder der Fertigung von Reproduktionen entstehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Haftung für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und Qualität eigener oder in Auftrag gegebener Reproduktionen ist ebenfalls ausgeschlossen.
§ 7
Auswertung des Archivguts
Bei der Auswertung des Archivguts sind die Rechte und schutzwürdigen Interessen der Stadt, die Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter und deren schutzwürdige Interessen zu wahren. Die Benutzerin oder der Benutzer hat die Stadt von Ansprüchen Dritter freizustellen. Belegstellen sind anzugeben.
§ 8
Belegexemplare
(1) Werden Arbeiten unter wesentlicher Verwendung von Archivgut des Stadtarchivs verfasst, sind die Benutzerin oder der Benutzer verpflichtet, dem Stadtarchiv kostenlos und unaufgefordert ein Belegexemplar zu überlassen. Dies gilt auch für Manuskripte.
(2) Beruht die Arbeit nur zu einem geringen Teil auf Archivgut des Stadtarchivs, so hat die Benutzerin oder der Benutzer die Drucklegung mit den genauen bibliografischen Angaben anzuzeigen und dem Stadtarchiv kostenlos Kopien der entsprechenden Seiten zur Verfügung zu stellen.
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§ 9 Reproduktionen, Editionen, Veröffentlichungen
(1) Das Stadtarchiv stellt seine Bestände und Sammlungen zur Einsicht und Auswertung zur Verfügung und liefert Vorlagen zu Publikationszwecken. Die Erlaubnis einer Veröffentlichung von Schriftstücken, Bildern oder Drucken erfordert grundsätzlich einen schriftlichen Antrag. Bei Objekten, die Rechte Dritter berühren (zum Beispiel Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte), muss zur Veröffentlichung eine schriftliche Genehmigung der Dritten oder des Dritten beziehungsweise ihrer Rechtsnachfolgerin oder seines Rechtsnachfolgers vorliegen.
(2) Die Objekte dürfen nur für den jeweils vereinbarten Zweck verwendet werden. Jede Art der Verwendung bedarf der Zustimmung des Stadtarchivs. Ohne vorherige Zustimmung darf reproduziertes Archivgut nicht gespeichert, nochmals reproduziert, archiviert, dupliziert, kopiert, verändert oder auf andere Weise (zum Beispiel Weitergabe an Dritte) genutzt werden. Bei jeder Veröffentlichung von reproduziertem Archivgut ist folgender Quellennachweis aufzunehmen: Stadtarchiv Karlsruhe (Bestandssignatur). Die Wiederverwendung eines reproduzierten Archivale ist erneut genehmigungs- und gebührenpflichtig. Die sekundäre Reproduktion beziehungsweise die Weiterverwendung auf der Basis eines bereits bestehenden Druckwerks oder eines online verfügbaren Objekts bedarf ebenfalls der Genehmigung durch das Stadtarchiv.
(3) Von jeder Veröffentlichung einer Reproduktion ist dem Stadtarchiv ein Belegexemplar kostenlos zu überlassen.
§ 10 Gebührenpflicht
Für die Inanspruchnahme einzelner Leistungen des Stadtarchivs erhebt die Stadt Karlsruhe Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 11 Gebührenhöhe
(1) Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist.
(2) Sofern die der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge um den entsprechenden Umsatzsteuersatz.
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§ 12 Gebührenschuldnerinnen und Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet: a) wer die Leistungen des Stadtarchivs beantragt hat, b) wer die Gebührenschuld der Stadt gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
(2) Mehrere Gebührenschuldnerinnen oder Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldnerinnen oder Gesamtschuldner.
§ 13 Gebührenbefreiung
(1) Gebühren werden nicht erhoben für Leistungen, die a) nachweisbar wissenschaftlichen, heimatkundlichen und unterrichtlichen Zwecken dienen, b) im Rahmen der Amtshilfe erbracht werden, c) von geringfügiger Natur sind, insbesondere einfache mündliche und schriftliche Auskünfte.
(2) Die Befreiung nach Absatz 1 tritt nicht ein für Leistungen nach laufender Nummer 3 (Reproduktionen) des Gebührenverzeichnisses.
(3) Gebühren werden nicht erhoben für Auskünfte und Nachforschungen, die den Nachweis eines sozialversicherungs- oder versorgungsrechtlichen Anspruchs zum Ziel haben.
(4) Von der Entrichtung der Gebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, befreit a) das Land Baden-Württemberg, b) die Bundesrepublik Deutschland, c) die Gemeinden und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts.
(5) Auf eine Gebührenerhebung kann im Einzelfall verzichtet werden, wenn die Benutzung beziehungsweise Wiedergabe des Archivguts im überwiegenden Interesse der Stadt Karlsruhe liegt sowie bei einer im Archivinteresse liegenden aktuellen Berichterstattung.
§ 14
Entstehung, Fälligkeit, Zahlung, Sicherheitsleistung
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der Leistung, für die sie erhoben wird.
(2) Die Gebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an die Schuldnerin oder den Schuldner fällig.
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(3) Schriftstücke oder sonstige Sachen (zum Beispiel CDs, Digitalisate) können bis zur Entrichtung der Gebühr zurückbehalten oder an die Gebührenschuldnerin oder den Gebührenschuldner auf deren oder dessen Kosten unter Nachnahme der Gebühr übersandt werden.
(4) Die Vornahme einer Leistung kann davon abhängig gemacht werden, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt oder für sie Sicherheit geleistet wird. Von der Anforderung einer Vorauszahlung oder der Anordnung einer Sicherheitsleistung ist abzusehen, wenn dadurch eine für die Gebührenschuldnerin oder den Gebührenschuldner unzumutbare Verzögerung entstehen würde oder dies aus sonstigen Gründen unbillig wäre.
§ 15
Auslagen
(1) In der Gebühr sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die der Stadt Karlsruhe erwachsenen Auslagen inbegriffen. Soweit sie jedoch das übliche Maß des gewöhnlichen Geschäftsaufwands übersteigen, sind sie zu ersetzen. Als Auslagen, die das übliche Maß des gewöhnlichen Geschäftsaufwands übersteigen, gelten insbesondere: a) Porto und Entgelte für Telekommunikationsdienstleistungen, b) Vergütungen und Entgelte an andere juristische oder natürliche Personen für deren Lieferungen und Leistungen, c) besondere Aufwendungen für Versicherungen und Verpackungsmaterial.
(2) Die Auslagen sind in der tatsächlich angefallenen Höhe oder in Höhe eines im Gebührenverzeichnis bestimmten Pauschalbetrages zu erstatten.
(3) Die Auslagen werden durch mündlichen oder schriftlichen Bescheid festgesetzt und sind mit der Bekanntgabe an die Schuldnerin oder den Schuldner fällig. Im Übrigen sind auf die Erstattung von Auslagen die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften, mit Ausnahme des § 13, entsprechend anzuwenden.
§ 16
Geltungsbereich
Diese Archivsatzung gilt auch für der Stadt Karlsruhe überlassenes Archivgut anderer Stellen, soweit mit den abgebenden Stellen keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
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§ 17 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Archivsatzung der Stadt Karlsruhe vom 23. April 2002 außer Kraft.
https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/stadtarchiv/aufgaben/HF_sections/content/1302856459591/ZZmTGMmbtRobGu/Anlage%201_Neufassung%20Archivsatzung.pdf
Liebe Besucherinnen und Besucher,
der Zoologische Stadtgarten Karlsruhe ist eines der be- liebtesten Ausflugsziele der gesamten Region. Das ist er
in erster Linie durch Sie. Mit jährlich mehr als einer Million Eintritten gehört die Anlage auch zu den erfolgreichsten Zoos Deutschlands. Die Innenstadtlage macht den Zoologischen Stadt- garten so besonders, er ist die grüne Lunge für die Innenstadt. Mit Direktor Dr. Matthias Reinschmidt an der Spitze eines äußerst engagierten Teams erhält der Zoo derzeit eine Frischzellenkur. Nicht nur die zahlreichen Umbauten von Gehegen und Anlagen für mehr Tierwohl und eine höhere Besucherfreundlichkeit für Sie als Zoogäste sind zu nennen. Es ist vor allem der Arten- schutz als Leitthema. Es werden bedrohte Tier- arten vermehrt, um stabile Zoopopulationen zu gewährleisten. Bei einigen Arten konnten in der Vergangenheit bereits erste Tiere wie- der ausgewildert werden. Auch aus Karlsruhe wurden Tiere dafür ausgewählt. Als Beispiele sind Przewalski-Pferde und Säbelantilopen zu nennen, beides Arten, die in der Natur bereits verschwunden waren. Über die Artenschutzstiftung Zoo Karlsru- he kann der Zoo zudem gezielt Projekte auf der ganzen Welt – aber auch bei uns vor Ort – fördern. Der freiwillige Artenschutz-Euro erfährt eine sehr hohe Akzeptanz und ermög- licht der Artenschutzstiftung, ihr Engage- ment auf finanziell sichere Beine zu stellen.
Herzlichen Dank an Sie für diese Unterstützung!
Daniel Fluhrer Zoobürgermeister
J enny schubbert sich an einem Baum, legt sich seitlich hin und wälzt sich im frischen Gras. Zwischendurch trötet die 1983 geborene Elefan- tenkuh immer wieder vor Freude. „Es ist wunderschön zu sehen, wie wohl sie sich auf der neuen Anlage fühlt“, sagt Revierleiter Robert Scholz: „Die unterschiedlichen Untergründe machen es für die Tiere interessant.“
Früher hatten die Elefanten rund 1.000, jetzt sind es mehr als 3.000 Quadrat- meter Außenfläche. Dabei ist das Terrain äußerst unterschiedlich. Stark ver- dichteter Sand-Lehm-Boden wechselt sich mit gepflasterten Bereichen, locke- rem Sand, Erde und Gras ab. „Es ist fast wie ein Barfußpark für die Tiere“, berichtet Scholz. Die Füße seien für die tonnenschweren Tiere ihre Lebens- versicherung, „unterschiedliche Bodengründe sind gut für die Fußgesundheit“.
Der Zoo Karlsruhe hat mit der Altersresidenz für Asiatische Elefanten ein Tierschutzprojekt geschaffen, dass Tieren im höheren Alter einen guten Le- bensabend bieten soll. Bis zu fünf Asiatische Elefantenkühe können nach der Erweiterung insgesamt gehalten werden. Dabei werden sowohl Tiere aus Zirkussen aufgenommen. Aber auch ältere Zoo-Elefanten, die nicht mehr in ihrer bisherigen Haltung bleiben können, dürfen einziehen.
Für die schwergewichtige Senioren-WG sind die Tierpfleger bestens gerüstet. Revierleiter Scholz ist Experte für die Pflege von Elefantenfüßen, die gerade bei älteren Tieren immer wieder Probleme machen. Aber auch der Stall ist dementsprechend angepasst. Für die Nacht haben die Elefanten Einzelberei- che, in denen sie genügend Futter vorfinden, dass ihnen durch einfache Stahl- seilabtrennungen kein anderer Elefant streitig macht. Zudem gibt es für Tiere, die sich aus altersgründen nicht mehr normal hinlegen können, große Sand- anschüttungen, die das Aufstehen erleichtern.
„Für Elefanten, wie unsere im Februar im stolzen Alter von 63 Jahren verstorbene Rani, haben wir auch beheizte Wände, an die sich die Tiere lehnen können. Auch quer im Stall aufgehängte Baum- stämme können von den Tieren zum Entlasten des Kopfs oder des Pos genutzt werden“ erläutert Scholz. Im Haus gibt es ebenfalls unterschiedliche Bodengründe. Ein Teil ist harter Boden, ein ande- rer weicher Sand. Die Tiere werden immer wieder abwechselnd für die Nächte auf diese variierenden Böden gestellt.
Auf der Außenanlage ist die Beschäftigung der Tiere eines der wichtigsten Anliegen der Tierpfleger. Äste, Gras und Heu werden an dem großen künstli- chen Baum in die Höhe gezogen, dort müssen sich die Tiere ihr Futter „erar- beiten“. „Wir bieten auch viel Streufütterung an, bei der sich die Tiere klein- teilige Leckereien auf dem Außengelände zusammensuchen müssen. Zudem sind überall in der Anlage Löcher, durch die gerade der Rüssel hindurch passt. Dort können die Elefanten ebenfalls spezielle Pellets finden“, berichtet der Revierleiter.
Zur Beschäftigung trägt ebenfalls der neue Wasserfall bei, zu dem die Elefan- ten gerne zum Trinken gehen. Dort können sie sich – wie auch im Tauchbe- cken – an heißen Sommertagen gut abkühlen. Eine weitere Besonderheit ist die große Waage, eigentlich für Lkw konstruiert, für die Elefanten angepasst
und im Boden eingelassen. So lässt sich auch für die Tierärztin das Gewicht der Dickhäuter gut kontrollieren, was gerade bei alten Elefanten sehr wichtig sein kann.
Während Jenny direkt auf der Anlage jedes Fleck- chen erkundet hat, braucht Nanda mehr Zeit. Sie ist durch eine Graue-Star-Erkrankung erblindet und muss sich nun erst einmal das neue Terrain einprägen. Dafür wird sie vor allem in den frü- hen Morgenstunden von den Tierpflegern über die Anlage geführt. Ihren Rüssel nutzt sie dabei wie einen Blindenstock und prägt sich die Wege ein.
Editorial Mehr Platz für die Elefanten T I E R E F Ü H L E N S I C H W O H L A U F N E U E M T E R R A I N / A LT E R S R E S I D E N Z A U S G E B A U T
Tiere auf der Seebühne
Viel Nachwuchs im Zoo 32 Artenschutzprojekt in Afrika 4
Sommer 2019
In der neuen Außenanlage gibt es auch reichlich Bäume, die den Tieren im Sommer Schatten spenden.
Elefantenkuh Jenny am Wasserfall.
Frühsommer 2019: Die Anlage wird im Beisein von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup eröffnet.
zoo news zoo news
Wie verbringen die Tiere den Winter? Das erfahren Kinder in den Herbst-Workshops.
I m Oktober und November können Kinder von acht bis zwölf Jahren in vier verschiedenen Work-shops einen ganzen Tag lang alles über die Haltung von Haustieren erfahren, auf Spurensuche im Zoo gehen, die Zusammenhänge verschiedener Lebensräume der Tiere verstehen lernen oder erleben, wie Tiere den Winter verbringen. Das eintägige Programm im Zoo kostet 40 Euro inklusive Mittagessen, die Workshops sind immer von 9 bis 16 Uhr. Die Termine: 28. bis 30. Oktober sowie am 23. November. Weitere Infos hierzu sind unter zooschule@zoo.karlsruhe.de erhältlich.
Angebote für Kinder im Herbst
Z O O PÄ D A G O G I K :
Mehr als nur Wissensvermittlung
Komm in den Zoo
D ie Zoopädagogik im Zoologischen Stadt-garten Karlsruhe bietet das ganze Jahr über zahlreiche Veranstaltungen an, um den Zoo als Erlebnisort, als außerschulischen Lernort, aber vor allem als modernes Artenschutzzentrum zu präsentieren. Die Angebote reichen von Schul- klassenführungen aller Schultypen und Klassen- stufen über geführte Rundgänge und Workshops ab dem Kindergartenalter, Familienfeiern und Kindergeburtstage, Junggesellenabschiede oder Betriebsausflüge bis hin zu Fortbildungsveran- staltungen für Erzieher und Lehrkräfte.
Mit einer interessanten Mischung aus biologi- schem Wissen, Anekdoten zu unseren Tieren, Erläuterungen zu lokalen und globalen Arten- schutzprojekten und Tipps für ein nachhaltiges Handeln führen die Biologen und Pädagogen der Zoopädagogik die Teilnehmenden der Veranstal- tungen als „Scout“ durch die Welt des Zoos. Die Vermittlung biologischer Zusammenhänge sowie das sinnliche Erfahren durch Hören, Riechen und
Fühlen sind wichtige Bausteine, um das Leitbild der Zoopädagogik umsetzen zu können: „Nur was man kennt, wird man schützen.“
Artenkenntnis zu üben, biologische und ökolo- gische Zusammenhänge verstehen zu lernen und Verantwortung gegenüber der Natur zu entwi- ckeln sind die Ziele, mit der die Mitarbeitenden der Zoopädagogik ihr Engagement zur Umset- zung des Gesamtleitbildes des Zoologischen Stadtgartens Karlsruhe einsetzen: ein modernes Artenschutzzentrum darzustellen, das sich mit der Haltung und Nachzucht seiner Tierarten welt- weit für Tier- und Artenschutzprojekte einsetzt, aber ebenso für lokale Fragestellungen wie zum Beispiel dem Schutz der Wildbienen, der Förde- rung auch botanischer Biodiversität oder der Un- terstützung bedrohter Singvogelarten. Weitere Infos zu den Angeboten gibt es auf www.karlsruhe.de/zoo unter dem Menüpunkt Zoopädagogik sowie unter zooschule@zoo.karlsruhe.de.
B is zum Ende der Som-merferien werden je- weils sonntags um 14 Uhr den Zoogästen unsere Tiere näher- gebracht. Papagei, Pony, Peli- kan, Schildkröte oder Uhu: In kurzweiligen Präsentationen gibt es allerhand Interessantes über die Tiere zu erfahren. Ganz besonders beliebt ist da- bei die kommentierte Pelikan- fütterung. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung nicht erforderlich. Neben dem reinen Tiererlebnis wird auch viel Wert darauf gelegt, die Menschen für die Bedrohung der Tiere in der Natur zu sen- sibilisieren und den Arten- schutzgedanken zu erläutern.
T I E R E A U F D E R S E E B Ü H N E
Kurzweilige Präsentationen
I n diesem Jahr gab es schon reichlich Nachwuchs im Zoo Karlsruhe. Die Tierbabys sind immer wieder der Höhepunkt der Zoogäste bei einem Be- such. Aber auch die Tierpfleger freuen sich sehr über den Baby-Boom. Hier gibt es eine kleine Auswahl zu sehen: Alpaka, Erdmännchen, Seelöwe, Zwergziegen und viele weitere Jungtiere.
Seelöwe, Alpaka und Co. haben Nachwuchs
Impressum Herausgeber: Stadt Karlsruhe – Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe · Texte: Timo Deible · Fotos: Timo Deible/Zoo Karlsruhe, Jürgen Matijevic · Konzept und Umsetzung: Koppelstätter Media GmbH © 2019: Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Zoos.
zoo news
Neuigkeiten gibt es auch online unter www.karlsruhe.de/zoo und auf www.facebook.com/zoo.stadtgarten.karlsruhe.
Zoo news online
Ü ber den Zoo Karlsruhe wird viel be-richtet. Seien es Ereignisse wie die Er- öffnung der Elefantenanlage, unsere jungen Erdmännchen oder auch der Tod bekannter Tiere: Immer wieder erscheinen unsere Tie- re und Menschen auch im Fernsehen. Sei es im Ersten, im ZDF, beim SWR Fernsehen oder bei VOX, die Themen aus dem Zoo gehen nicht aus.
Bei der Tiersendung „hundkatzemaus“ wird auf VOX die Arbeit von Zootierärztin Julia Heck- mann gezeigt, das SWR-Magazin „natürlich“ berichtet groß über unsere Altersresidenz für
Asiatische Elefanten. Bei „Elstners Reisen“ mit Fernsehlegende Frank Elstner und Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt geht es um bedrohte Tierarten auf der gesamten Welt. „Medienarbeit ist enorm wichtig für uns“, betont Reinschmidt. So können wir unseren Zoo noch bekannter ma- chen, unsere Vorhaben erklären und das wichtige Thema Artenschutz in den Vordergrund stellen. Auch in den regionalen wie deutschlandweit er- scheinenden Tages- und Wochenzeitungen ist der Zoo Karlsruhe regelmäßig vertreten, Zoodirek- tor und -mitarbeiter gerne gehörte Interviewpart- ner im Radio.
T I E R E U N D M E N S C H E N :
Geschichten aus dem Zoo
V O L K S B A N K K A R L S R U H E U N D Z O O B L E I B E N PA RT N E R
Weitere drei Jahre verlängert
Medienarbeit
Masai-Mara: Hilfe für Wildtiere in Afrika
D er Zoologische Stadtgar-ten Karlsruhe hat eine Kooperation mit dem WWF (World Wide Fund For Nature), eine der größten internationalen Natur- und Umweltschutzorgani- sationen, begonnen. Dabei wird ein eigenes Projekt der Arten- schutzstiftung Zoo Karlsruhe in Kenia zum Schutz der dortigen Tierwelt im Einklang mit der Be- völkerung ermöglicht.
Jahrhunderte lang lebten dort die viehzüchtenden Masai im Einklang mit der Landschaft und den Wildtieren. „Dieser Ein- klang ist aber durch die rasche Zunahme der Bevölkerung und ihrer Viehherden immer mehr aus dem Gleichgewicht geraten“, berichtet Johannes Kirchgat- ter, WWF-Afrika-Referent. Ak- tuell droht endgültig das Ende der friedlichen Koexistenz von Mensch und Natur: Das bisher gemeinschaftlich genutzte Land wird nun an einzelne Familien vergeben und eingezäunt. Aus- verkauf und industrielle Land-
wirtschaft drohen. Das hat un- absehbare Auswirkungen auf das Gesamt-Ökosystem und die gro- ßen Wildtierherden.
„Der Schutz der nördlichen Ma- sai Mara kann nur erreicht wer- den, wenn man die dort lebenden Menschen dauerhaft für den Naturschutz gewinnt und dafür sorgt, dass sie selbst durch den Naturschutz profitieren“, erläu- tert Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt, der selbst schon vor Ort war. Seit einigen Jahren wurden mit Unterstützung des WWF sogenannte „Conservan- cies“, also Gemeindeschutzgebie- te, eingerichtet.
Nun müssen dringend weitere Gemeinden und ihre Mitglieder zur Teilnahme gewonnen wer- den, um verbleibende Lücken zu schließen, Wanderkorridore zu sichern und die Zerstörung und Zerschneidung der Lebens- räume zu verhindern. Mit der Artenschutzstiftung Zoo Karls- ruhe hat der WWF nun einen starken Partner gefunden, um einen besonders wichtigen Wan- derkorridor und Lebensraum zu sichern. Das Projekt wird mit jährlich 50.000 Euro von der Ar- tenschutzstiftung gefördert und ist auf fünf Jahre angelegt.
Weitere Infos unter www.artenschutzstiftung.de.
D er Zoologische Stadtgarten und die Volksbank Karlsruhe haben ihre seit 2016 bestehende Kooperation um drei Jah- re verlängert. Damit unterstützt die Volks- bank das beliebte Ausflugsziel im Herzen der Stadt weiterhin mit einem jährlichen Betrag
von 100.000 Euro in seiner Arbeit. Auch für die Kunden der Volksbank Karlsruhe gibt es Vorteile: An den Kassen des Zoologischen Stadtgartens erhalten sie gegen Vorlage ihrer Bankkarte einen Nachlass von 20 Prozent auf die reguläre Tageskarte.
In Anwesenheit von Zoobürgermeister Daniel Fluhrer (links) wird die Zusammenarbeit zwischen Zoo und Volksbank verlängert.
https://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/zoo/HF_sections/rightColumn/1477311065715/ZZoaKkRVE17fuU/online_ZOO_news_1_2019.pdf
Antrag 2007
Stand 29.01.2020 Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen
Antrag/Anlagen bitte zweifach einreichen
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Antrag
auf Bewilligung einer Zuwendung aus Landesmitteln nach der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der ambulanten Hilfen vom 17.12.2019 und/oder Kommunalmitteln
und/oder Mitteln der Arbeitsverwaltung sowie eines ergänzenden Zuschusses der gesetzlichen Pflegeversicherung nach den §§ 45c Abs. 1 Nr. 1 (Angebote zur Unterstützung im Alltag) und Nr. 2
(Initiativen des Ehrenamts) oder 45d (Selbsthilfe) SGB XI i.V.m. §§ 12 ff. Unterstützungsangebote-Verordnung – UstA-VO
über den zuständigen Stadt- bzw. Landkreis
bei Landesförderung
An das Regierungspräsidium _______________ Referat 23
bei ausschließlich kommunaler Förderung
(oder ggf. Förderung durch die Arbeitsverwaltung)
An das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Geschäftsstelle Koordinierungsausschuss nach § 5 UstA-VO
I. Förderung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, § 6 Abs. 1 UstA-VO
□ Betreuungsgruppe (für Personen mit überwiegend kognitiven Einschränkungen, z. B. demenziell erkrankte pflegebedürftige Menschen) □ aus Mitteln des Landes, evtl. der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung nach Ziff. 5.3.1.1 VwV-Ambulante Hilfen (VwV) □ ausschließlich aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung
□ Häuslicher Betreuungsdienst (für Personen mit überwiegend kognitiven Einschränkungen, z. B. demenziell erkrankte pflegebedürftige Menschen)
□ aus Mitteln des Landes und der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung nach Ziff. 5.3.1.1 VwV □ ausschließlich aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung
□ Betreuungsgruppe (mit überwiegend körperlich bedingten Einschränkungen, z. B. mobilitätseingeschränkte pflegebedürftige Menschen) □ aus Mitteln des Landes, evtl. der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung nach Ziff. 5.3.1.2 VwV □ ausschließlich aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung
□ Häuslicher Betreuungsdienst (mit überwiegend körperlich bedingten Einschränkungen, z. B. mobilitätseingeschränkte pflegebedürftige Menschen) □ aus Mitteln des Landes und der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung nach Ziff. 5.3.1.2 VwV □ ausschließlich aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung
□ Sonstiges Angebot zur Unterstützung im Alltag (z. B. Freizeitausfahrten für behinderte und pflegebedürftige Menschen)
ausschließlich aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung
□ Beratungs- und Vermittlungsagentur ausschließlich aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung
Stand 07.09.202011.02.2020
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II. Förderung einer Initiative des Ehrenamtes nach § 45c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI, § 7 UstA-VO
□ Seniorennetzwerk □ aus Mitteln des Landes und der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung nach Ziff. 5.3.2 VwV □ ausschließlich aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung
□ Sonstige Initiative ausschließlich aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung
III. Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI, § 8 UstA-VO sowie Ziff. 5.3.3 VwV
□ Pflegebegleiter-Initiative nach Ziff. 5.3.3.1 VwV □ aus Mitteln des Landes und der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung □ ausschließlich aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung
□ Sonstige Maßnahmen der Selbsthilfe nach Ziff. 5.3.3.2 VwV (z. B. betreute Mittagstische, Tagesausflüge, Urlaub ohne Koffer zur Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige)
aus Mitteln des Landes ggf. aus kommunalen Mitteln und/oder der Arbeitsverwaltung
□ Selbsthilfe ausschließlich aus Mitteln der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung
Stand 07.09.202011.02.2020
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1. Wir beantragen für das Angebot/die Initiative/Selbsthilfe
im Jahr ________
bei Landesförderung: Die Gewährung einer Zuwendung aus Landesmitteln
für die Zeit vom _______ bis _______ in Höhe von ________ Euro (vgl. 3.2.3 dieses Formulars)
und die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung
in Höhe von _________ Euro (vgl. 3.2.7 dieses Formulars).
oder
bei ausschließlich Kommunalförderung:
Die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung
für die Zeit vom ______ bis ______ in Höhe von _________ Euro (vgl. 3.2.7 dieses Formulars)
und bitten um die Vorlage beim Koordinierungsausschuss nach § 5 UstA-VO).
Antragsteller (Träger des Angebots/der Initiative/der Selbsthilfe) Name, Bezeichnung
Ansprechpartner Telefon
E-Mail
Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort)
IBAN (22-stellig) und Bankinstitut BIC
Angebot/Initiative/Selbsthilfe (ggf. s.o.) Bezeichnung des Angebots /der Initiative/Selbsthilfe (z.B. Betreuungsgruppe I/Ortsteil)
E-Mail Telefon
Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort)
Stadt- /Landkreis Einwohnerzahl
Stand 07.09.202011.02.2020
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Gemeinden des Einzugsbereichs
Einwohner im Einzugsbereich
Angebote zur Unterstützung im Alltag, Initiativen des Ehrenamts und Selbsthilfe*
Anzahl der betreuten Frauen:
Anzahl der betreuten Männer:
Anzahl der ehrenamtlich Engagierten (Aufwandsentschädigung für tatsächlich entstandenen Aufwand ohne Erstattung des Zeitaufwands):
Anzahl der aus der Bürgerschaft Tätigen (Aufwandsentschädigung für tatsächlich entstandenen Aufwand mit Erstattung des Zeitaufwands):
Anzahl der ggf. anleitenden Fachkräfte/Gruppenleitungen:
Angaben zu Informations- und Schulungs- veranstaltungen (Anzahl/Teilnehmende):
Demenzagentur, Beratungs- und Vermittlungs- stelle*
Anzahl der Beratungskontakte:
Anzahl der erreichten Personen:
Angaben zu Informations- und Schulungsveranstaltungen (Anzahl/Teilnehmende):
* Angaben pro Jahr. Bei Erstanträgen Planungszahlen. Bei Folgeanträgen ist der Bezugszeitraum das Vorjahr.
Stand 07.09.202011.02.2020
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Name Ausbildung* Funktion Vergütungs-
bzw. Entgelt-
gruppe/
Beschäftigungs-
umfang
Prozent
Voraussichtliche
Beschäftigungs-
dauer
von/bis
Arbeits-
förderung
(SGB III)
Tarifvertrag Antrag-
steller
Kooperations-
partner
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Angestellt bei
2. Personalliste (ausschließlich für zur Förderung vorgesehene Stellen von (ehrenamtliche oder hauptamtliche Fachkräften)
* bei erstmaliger Aufnahme in den Antrag bitte Qualifikationsnachweise vorlegen
Stand 07.09.202011.02.2020
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3. Kosten- und Finanzierungsplan für das Projekt (Angebot/Initiative/Selbsthilfe)
3.1 Zuwendungsfähige Ausgaben für das Projekt
3.1.1 Personalausgaben für die Fachkräfte
3.1.2 Sonstige Personalausgaben (z.B. Aufwandsentschädigungen für aus der Bürgerschaft Tätige, Honorare für Supervision, Schulungen etc.)
3.1.3 Sachausgaben (ohne Aufwendungen im Sinne von § 82 Abs. 2 SGB XI) z.B. Entschädigungen für
den tatsächlich entstandenen Aufwand der ehrenamtlich Engagierten*
3.1.4 Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben insgesamt
3.2 Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben
3.2.1 Eigenmittel des Trägers (z.B. Spenden, Mitgliedsbeiträge, Zinsen, Zuwendungen der Kirchen)
3.2.2 Entgelte (Gebühren) für Dienstleistungen von
Selbstzahlern
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Sozialhilfe
Krankenpflegevereine (Kostenerstattung)
3.2.3 Zuwendung des Landes
3.2.4 Zuwendung des Stadt-/Landkreises
3.2.5 Zuwendungen der Gemeinde(n)
3.2.6 Zuwendung der Arbeitsförderung
3.2.7 Zuwendung der sozialen und privaten Pflegeversicherung
3.2.8 sonstige Finanzierungsmittel: - Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- sonstige öffentliche Zuwendungen - Sonstige - Einnahmen aus Verkäufen - Einnahmen aus Ersätzen - Überschüsse des Vorjahres
3.2.9 Summe der Finanzierungsmittel
Die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben insgesamt (3.1.4) muss mit der Summe der Finanzierungsmittel (3.2.9) übereinstimmen.
Stand 07.09.202011.02.2020
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4. Kosten und Finanzierung der übrigen nicht zuwendungsfähigen Projektausgaben
4. Kosten und Finanzierung der übrigen Projektausgaben
4.1 Nichtzuwendungsfähige Ausgaben des Projekts im Förderzeitraum
4.2 Finanzierungsmittel für die unter Nummer 4.1 aufgeführten Ausgaben
4.2.1 Eigenmittel
4.2.2 Entgelte
4.2.3 Zuwendungen aus dem öffentlichen Bereich
4.2.4 Zuwendungen aus dem privaten Bereich
4.2.5 Summe der Finanzierungsmittel
5. Selbstverpflichtungen Antragsteller
5.1 Wir versichern, dass die Angaben in diesem Antrag richtig und vollständig sind und dass wir jede
Veränderung der für die Gewährung der Zuwendung maßgebenden Verhältnisse unverzüglich, im Falle der Förderung aus Landesmitteln, dem zuständigen Stadt- /Landkreis und dem zuständigen Regierungspräsidium oder im Falle der Förderung ausschließlich aus Kommunalmitteln dem zuständigen Stadt-/Landkreis mitteilen werden.
5.2. Wir versichern, dass die in der Personalliste aufgeführten Fachkräfte – entsprechend der im Antrag
angegebenen Beschäftigungsanteile - ausschließlich in diesem Projekt, also in keinem weiteren Ressort des Trägers des Angebots/der Initiative beschäftigt sind.
5.3 Wir versichern, dass aus Mitteln des Landes oder der Kommunen oder der Arbeitsverwaltung oder der
Pflegekassen keine Entschädigungen finanziert werden, die über den tatsächlich entstandenen Aufwand der ehrenamtlich Engagierten und aus der Bürgerschaft Tätigen hinausgehen.
5.4 Wir versichern, dass aus der Bürgerschaft Tätige eine Aufwandsentschädigung ausschließlich
entsprechend der in § 3 Ziffer 26 EStG festgelegten Höchstgrenze erhalten.
5.5 Uns ist bekannt, dass die im Antrag erhobenen Daten für die Antragsbearbeitung benötigt werden. Wir
willigen in die Verarbeitung, insbesondere das Speichern, Nutzen und Übermitteln der erhobenen Daten zum Zwecke der Bewilligung und Verwaltung der Zuwendung ein. Hierzu zählt auch die Übermittlung der Daten an die im Auswahl- und Bewilligungsverfahren beteiligten Stellen.
6. Weitere Angaben
Nur von Angeboten/Initiativen mit Landesförderung auszufüllen
6.1 Wir finanzieren unsere Gesamtausgaben
überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand. Wir versichern daher, dass die bei uns Beschäftigten (einschließlich Stammpersonal) finanziell nicht bessergestellt werden als vergleichbare Landesbedienstete und höhere Vergütungen als nach dem TV-L sowie sonstige übertarifliche oder außertarifliche Leistungen nicht gewährt werden.
nicht überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand.
Stand 07.09.202011.02.2020
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6.2 Wir sind damit einverstanden, dass die Bewilligungsbehörde dem zuständigen Stadt- /Landkreis auf
dessen Verlangen die maßgeblichen Bewilligungsunterlagen übersendet.
6.3 Wir sind
nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. zum Vorsteuerabzug berechtigt; dies ist bei der Aufstellung des Kosten- und Finanzierungsplans
berücksichtigt worden (Ausgaben ohne Mehrwertsteuer).
6.4 Für das Angebot/die Initiative/Selbsthilfe sind oder werden folgende im Kosten- und Finanzierungsplan nach Nummer 3 und 4 nicht dargestellte Zuwendungen bei einer anderen Stelle des Landes oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts beantragt oder bewilligt:
Antragsstellen/Bewilligungsstellen
Zuwendungszweck Betrag( Euro)
1.
2.
3.
______________________ __________________________
Ort und Datum Rechtsverbindliche Unterschrift des
Antragstellers
Bitte beifügen:
Zu I. Förderung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag nach § 45c Abs. 1 Nr. 1
SGB XI
Bei Erstanträgen Anerkennungsbescheid nach UstA-VO sowie zu Grunde liegende Projekt- bzw.
Kurzbeschreibung und Qualifikationsnachweise der Fachkräfte.
Bei Folgeanträgen wird vom Antragsteller durch ankreuzen bestätigt, dass eine gültige Anerkennung
noch vorliegt.
Bei allen Anträgen ebenso kurze Stellungnahme der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft zur
sozialräumlichen quartiersbezogenen Einschätzung in deren Bereich die geförderten Maßnahmen
erbracht werden. Bei gleichzeitiger kommunaler Förderung ist keine Bestätigung beizufügen.
Bei allen Anträgen mit kommunaler Finanzierungsbeteiligung Bestätigung über Höhe und Zeitpunkt
der kommunalen Basisfinanzierung (Stadt/Gemeinde und/oder Stadt-/Landkreis).
Bei Förderung nach der VwV-FED (von Stadt- und Landkreisen auszufüllen)
Der Stadt-/Landkreis bestätigt, dass der Antragssteller ________________________ im Rahmen der
VwV FED Landesmittel in Höhe von _______________ € sowie kommunale Mittel in Höhe von
________________ € erhält. Bestätigt wird die Verwendung des überschüssigen Betrags von
______________ € der kommunalen Förderung zur alleinigen Förderung des ehrenamtlichen
Angebots zur Unterstützung im Alltag nach §45c Abs. 1 Nr. 1 SGB XI.
Stand 07.09.202011.02.2020
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Ggf. Bestätigung über Finanzierungsbeteiligung der Arbeitsförderung.
Nur bei ausschließlich kommunal basisfinanzierten Angeboten: Projektbeschreibung
(Kurzbeschreibung mit Kosten- und Finanzierungsplan als Beratungsunterlage für den Förderweg direkt über
den Koordinierungsausschuss; das Formular ist über die Fachstelle Unterstützungsangebote im Alltag bei der
Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI) zu beziehen.
Zu II. Förderung einer Initiative des Ehrenamtes nach § 45c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI
Bei Erstanträgen zu Grunde liegende Projekt- bzw. Kurzbeschreibung und Qualifikationsnachweise
der Fachkräfte.
Bei Folgeanträgen zu Grunde liegende Konzeptänderung und Angaben zur Qualitätssicherung (z. B.
Fortbildungskonzept).
Bei allen Anträgen die Stellungnahme der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft zur
sozialräumlichen quartiersbezogenen Einschätzung in deren Bereich die geförderten Maßnahmen
erbracht werden. Bei gleichzeitiger kommunaler Förderung ist keine Bestätigung beizufügen.
Bei allen Anträgen mit kommunaler Finanzierungsbeteiligung Bestätigung über Höhe und Zeitpunkt
der kommunalen Basisfinanzierung (Stadt/Gemeinde und/oder Stadt-/Landkreis).
Ggf. Bestätigung über Finanzierungsbeteiligung der Arbeitsförderung.
Nur bei ausschließlich kommunal basisfinanzierten Initiativen: Projektbeschreibung
(Kurzbeschreibung mit Kosten- und Finanzierungsplan als Beratungsunterlage für den Förderweg direkt über
den Koordinierungsausschuss; das Formular ist über die Agentur „Pflege engagiert“ (§ 45c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI)
zu beziehen.
Zu III. Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI
Bei Erstanträgen
zu Grunde liegende Projekt- bzw. Kurzbeschreibung sowie Qualifikationsnachweise der Fachkräfte
durch ankreuzen wird bestätigt, dass im Vorjahr eine ausschließlich kommunale Förderung erfolgt
ist.
Bei allen Anträgen die Stellungnahme der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft zur
sozialräumlichen quartiersbezogenen Einschätzung in deren Bereich die geförderten Maßnahmen
erbracht werden. Bei gleichzeitiger kommunaler Förderung ist keine Bestätigung beizufügen.
Stand 07.09.202011.02.2020
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Bei allen Anträgen mit kommunaler Finanzierungsbeteiligung Bestätigung über Höhe und Zeitpunkt
der kommunalen Basisfinanzierung (Stadt/Gemeinde und/oder Stadt-/Landkreis).
Ggf. Bestätigung über Finanzierungsbeteiligung der Arbeitsförderung.
Nur bei ausschließlich kommunal basisfinanzierten Maßnahmen der Selbsthilfe:
Projektbeschreibung (Kurzbeschreibung mit Kosten- und Finanzierungsplan als Beratungsunterlage für den
Förderweg direkt über den Koordinierungsausschuss; das Formular ist über die Agentur „Pflege engagiert“
(§ 45d SGB XI) zu beziehen.
Hinweise für Stadt-/Landkreis:
1. Die fachlich-inhaltliche Prüfung des Antrags liegt im Aufgabenbereich der jeweiligen Gebietskörperschaft.
2. Bei ausschließlich kommunal basisfinanzierten Angeboten, Initiativen und Selbsthilfe hat die jeweilige
Gebietskörperschaft die Prüfung der Verwendung und ggf. erforderliche Rückzahlungen an das
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) sicherzustellen.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/senioren/angebotsfoerderung/HF_sections/content/ZZoAZpDKPlt07T/ZZoSROWZTOQWW2/Antragsformular_45c_45d-SGB-XI_.pdf