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Stadt Karlsruhe Amt für Abfallwirtschaft
Abfalltrennung in Mehrparteienhäusern
Eine Information für Verwaltungen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Hausmeisterinnen und Hausmeister
© Stadt Karlsruhe | Layout: Streeck | Bilder: Stephan Baumann, Volkswohnung | Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier | Stand: Januar 2022
3. Kommunikation ist das A und O: Unterstützen Sie die Bewohnerschaft mit Informationen
Hängen Sie Infoplakate zur Abfalltrennung oder zu aktuellen Abfallthemen am „Schwarzen Brett“ aus.
Sprechen Sie die Bewohnenden in Vollversammlungen direkt an.
Nutzen Sie die Briefkästen zum Einwurf von Anschreiben und Infomaterialien.
Veröffentlichen Sie Informationen rund um die Themen Abfall und Sauberkeit in regelmäßigen Hausmitteilungen (zum Beispiel als Newsletter per E-Mail) oder über die Medien der Hausverwaltung.
Tipps Beachten und überprüfen Sie regelmäßig die Trennvorschriften. Das Amt für Abfallwirtschaft stellt Ihnen gerne Aufkleber, kleine Plakate und Informationsblätter (auch in Fremdsprachen) zur Abfalltrennung und Abfallvermeidung zur Verfügung.
4. So verbessern Sie die Sauberkeit und Trennqualität in Ihrer Großwohnanlage
Altpapiersammlung Bieten Sie der Bewohnerschaft einen markierten gemeinsamen Platz für die Zwischenlagerung von Papier für die Altpapiersammlungen gemeinnütziger Vereine an.
Werbung Unerwünschte Werbung schadet der Umwelt und „vermüllt“ die Hausflure. Stellen Sie Ihren Bewohnenden einen Aufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen!“ zur Verfügung. Sie erhalten diesen kostenlos beim Amt für Abfallwirtschaft.
Überfüllte Behälter Das Abfallvolumen in den Behältern kann auf einfache Art reduziert werden. Bringen Sie Hinweisschilder an, zum Beispiel: „Kartons platzsparend zusammenlegen oder zerreißen. Luft aus den Verpackungen drücken!“
Beim Amt für Abfallwirtschaft bekommen Sie Aushänge, Faltblätter zu unterschiedlichen Bereichen in verschiedenen Sprachen sowie Aufkleber (zum Beispiel „Bitte keine Werbung einwerfen“). Auch für Kinder und Jugendliche gibt es Informationsmaterial. Fragen Sie gerne nach.
5. Kontakte und weitere Informationen
Für das Stadtgebiet Karlsruhe ist die Abfallentsorgung in der „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung)“ geregelt.
Bei Fragen zu Standplätzen und Optimierungen Ihres Behälterbestandes schicken Sie eine E-Mail an: servicemanagement@afa.karlsruhe.de
Ausführliche Informationen zur „Einrichtung optimaler Abfallbehälterstandplätze“ finden Sie unter: www.karlsruhe.de/abfall Downloads
Die Bestellung oder Änderung eines Abfallbehälters erfolgt über die Grundstückseigentümerin, den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung.
Die Änderungen können unter Angabe der Stadtwerke-Kundennummer vorgenommen werden unter:
Internet: www.karlsruhe.de/abfall Online-Dienste E-Mail: behaelterverwaltung@afa.karlsruhe.de Telefon: Behördennummer 115
mailto:servicemanagement@afa.karlsruhe.de
http://www.karlsruhe.de/abfall
http://www.karlsruhe.de/abfall
mailto:behaelterverwaltung@afa.karlsruhe.de
Was können Sie tun?
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Lage am Abfallbehälterstandplatz. Beobachten Sie die Verhältnisse über einen längeren Zeitraum und an verschiedenen Wochentagen:
1. Prüfen Sie den Abfallbehälterbestand und die Abfalltrennung
Wie viele Abfallbehälter jeder Fraktion stehen vor Ort? Reichen die Behälter aus? Werden Abfälle neben den Behältern abgestellt? Wenn ja, welche Abfälle und warum? Werden die Abfälle richtig getrennt?
Stellen Sie die Abfallbehälter nach Analyse des Ist-Zustandes bedarfsgerecht zusammen. Das Amt für Abfallwirtschaft bietet folgende Behältergrößen an:
Abfallfraktion Behälter- größen
Leerungs- rhythmus
Gebühr
Restmüll 80, 120, 240, 770, 1.100 Liter
14-täglich Ja*
Wertstoff 80, 120, 240, 770, 1.100 Liter
14-täglich keine
Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)
80, 120, 240, 770, 1.100 Liter
vierwöchentlich keine
Bioabfall 80, 120, 240 Liter
wöchentlich keine
Wählen Sie das passende Volumen der Abfallbehälter aus:
Für jede Person im Haus fällt eine bestimmte Menge an Abfall an, der in Liter gemessen wird. Für Restmüll, Wertstoff und Papier/Pappe, Kartonagen geht das Amt für Abfallwirtschaft von 10 Liter je Person und Woche, für Bioabfall von 5 Liter je Person und Woche aus. Unter Berücksichtigung des Leerungsintervalls (siehe Tabelle) ergibt sich der Bedarf pro Person im Haus:
Behälterbedarf je Person:
Restmüll: 20 Liter je Person Wertstoff: 20 Liter je Person Papier/Pappe: 40 Liter je Person Bioabfall: 5 Liter je Person
Beispielrechnung für ein Haus mit zwölf Bewohnenden:
Abfallfraktion Berechnung Mögliche Abfallmengen
Behälter- bedarf
Restmüll 12 Personen x 20 Liter
240 Liter 1 x 240 Liter
Wertstoff 12 Personen x 20 Liter
240 Liter 1 x 240 Liter
Papier/Pappe, Kartonagen (PPK)
12 Personen x 40 Liter
480 Liter 2 x 240 Liter
Bioabfall 12 Personen x 5 Liter
60 Liter 1 x 80 Liter
2. Überprüfen Sie den Standort der Abfallbehälter
Für wen ist der Behälterstandplatz zugänglich? Wie lang sind die Wege zu den Abfallbehältern? Wie ist die Ausleuchtung des Standplatzes? Wie sauber ist der Standplatz? Gibt es jemanden, der für die Sauberkeit am
Abfallbehälterstandplatz zuständig ist?
Empfehlung Standplätze für Abfallbehälter sollten gut erreichbar, nur für die Bewohnerschaft zugänglich, hell und sauber sein. Um sicherzustellen, dass nur Anwohnende/Grundstücksnutzende zu ihren Abfallbehältern Zutritt haben, ist es ratsam, die Standplätze einzuhausen oder einzuzäunen und den Eingang mit einer abschließbaren Tür oder einem abschließbaren Tor zu sichern (Doppelzylinderschloss). Das Anbringen eines Schwerkraftschlosses an den Abfallbehältern wird von der Stadt momentan nicht angeboten. Es besteht allerdings die Möglichkeit, ein Schwerkraftschloss über den Behälterhersteller kostenpflichtig zu beziehen und einbauen zu lassen.
Ebenso wichtig wie eine Sicherung der Abfallbehälter ist eine gute Beleuchtung des Standplatzes. Diese erhöht das Sicherheitsgefühl und erleichtert den Anwohnerinnen und Anwohnern zu jeder Tageszeit den richtigen Abfallbehälter zu finden. Eine Zeitsteuerung oder ein Bewegungsmelder für die Beleuchtung erhöhen außerdem den Komfort und verhindern einen unnötigen Stromverbrauch.
Für eine bessere Abfalltrennung ist es empfehlenswert, dass die Abfallbehälter immer an der gleichen Stelle innerhalb des Abfallbehälterstandplatzes stehen. Hinweisschilder an der Wand mit einer Bezeichnung der Abfallfraktion können dabei sehr hilfreich sein. Platzieren Sie die Restmülltonnen nach Möglichkeit direkt am Eingang.
Wenn möglich, beauftragen Sie eine Firma oder eine Person aus dem Haus mit der regelmäßigen Standplatzkontrolle und -reinigung.
*Die aktuellen Restmüllgebühren finden Sie in der Abfallgebührensatzung der Stadt Karlsruhe unter www.karlsruhe.de/abfall.
In Großwohnanlagen und Mehrfamilienhäusern werden Abfälle auffällig schlechter getrennt als in Ein- beziehungsweise Zweifamilienhäusern. Die Ursachen sind häufig mangelndes Gemeinschaftsgefühl, die Anonymität großer Wohnanlagen und der fehlende Anreiz zur Abfallreduzierung. Auch kleine Küchen, weite Wege zu den Abfallbehältern und fehlende Depotmöglichkeiten beeinflussen das Trennverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus fehlt vielen Menschen das Wissen über die korrekte Abfalltrennung.
http://www.karlsruhe.de/abfall
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/abfall/entsorgungsfragen/downloads/HF_sections/content/ZZpteFauD0huq9/Faltblatt_Gro%C3%9Fwohnanlagen_Digitalversion_22-0018.pdf
Karlsruhe: Sozialer Dienst
Schulsozialarbeit an Karlsruher Schulen
Imagefilm 20 Jahre Schulsozialarbeit
Newsletter der Schulsozialarbeit
Nummer 1 - 12/2021 (PDF, 80 KB)
Weitere Informationen
Broschüren und Informationsmaterialien
So erreichen Sie uns (PDF, 167 KB)
Entstehung von Schulsozialarbeit
in Karlsruhe
Seit September 1999 gibt es bei der Sozial- und Jugendbehörde
auch den Arbeitsbereich "Schulsozialarbeit an Karlsruher
Schulen".
Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beauftragte bereits im
Frühjahr 1999 die Verwaltung, ein Konzept zur Schulsozialarbeit
an der Schiller- und an der Uhlandschule in der Innenstadt
vorzulegen. Dieses Konzept wurde von der Sozial- und
Jugendbehörde unter Einbeziehung der betroffenen Schulen
gemeinsam mit dem Schul- und Sportamt, dem Staatlichen Schulamt
und weiteren Beteiligten erarbeitet sowie an Schiller- und
Uhlandschule erprobt.
Das Karlsruher Konzept von Schulsozialarbeit hat sich bewährt
und konnte im Laufe der Jahre auf alle Schularten ausgeweitet
werden. Aktuell wird Schulsozialarbeit an 63 allgemeinbildenden
Schulen in Karlsruhe angeboten.
Gesetzliche Grundlagen und
Arbeitsweisen
"Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe nach § 13 SGB
VIII, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am
Ort Schule tätig sind. Sie arbeiten mit Lehrkräften auf einer
verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammen.
Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte werden zu Themen der
Erziehung beraten und in der Umsetzung des Kinder- und
Jugendschutzes unterstützt. Kinder und Jugendliche werden zu
individuellen und altersspezifischen Themen beraten. [1]
Organisation und Zuordnung
Die Schulsozialarbeit an den allgemeinbildenden Schulen in
Karlsruhe ist organisatorisch dem Fachbereich Jugendhilfe und
Soziale Dienste zugeordnet. Diese Zuordnung fördert eine
wirksame Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure der
Jugendhilfe. Dadurch wird auch der präventive Ansatz unterstützt
und weniger eingreifende Hilfen für Karlsruher Familien
notwendig.[2]
Eine Schulsozialarbeitsstelle an allgemeinbildenden Schulen ist
grundsätzlich eine 50% Stelle mit Ferienregelung.
Arbeitszeit mit Ferienregelung bedeutet, dass die Fachkräfte
während der Schulzeit mit einer erhöhten Wochenarbeitszeit
arbeiten, dafür aber in den Ferien keine Arbeitszeit ableisten
müssen. Dadurch werden die vorhandenen Ressourcen optimal auf
den Arbeitsbereich angepasst.
Jeder Schulsozialarbeitsstelle steht ein eigenes Budget zur
Verfügung, über das Projekte an den Schulen finanziert werden.
Alle Schulsozialarbeitsstellen in Karlsruhe sind förderwürdig im
Sinne der Landesfinanzierung für Schulsozialarbeit. Das Land
beteiligt sich derzeit mit ca. 1/3 der Kosten an den
Personalstellen.
Ziele
Junge Menschen sollen in ihrer individuellen, sozialen,
schulischen und beruflichen Entwicklung gefördert werden.
Bildungsbenachteiligungen sollen vermieden oder abgebaut
werden.
Die Integration in den schulischen Alltag soll gefördert
werden, um Abbrüche in der Schullaufbahn zu vermeiden.
Die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe soll
nachhaltig gestärkt werden.
Nachhaltige Bildungs- und Erziehungskooperationen zwischen
Schule und Jugendhilfe sollen aufgebaut werden.
Qualität der Bearbeitung von Kinderschutzfällen soll
gesichert werden.
Ein Konzept für alle
Schularten
Die Organisation und die Aufgaben der Schulsozialarbeit bieten
Raum für die Anpassung an die individuellen Gegebenheiten an den
Schulen. Die Schwerpunkte, auf denen die Arbeit basiert, bilden
den äußeren Rahmen. Vorgaben und Ablaufschemata zu verschiedenen
Themen konkretisieren den Auftrag der Fachkräfte und
verdeutlichen die Grenzen des Auftrages der Schulsozialarbeit.
Dadurch bleibt genügend Spielraum, um die Arbeitsweise auf die
Anforderungen, die einzelne Schularten und Schulen mit sich
bringen anzupassen. Der Arbeitsauftrag ist für alle Schulen und
Schularten der Gleiche, die Arbeit unterscheidet sich lediglich
in der Konstellation und Gewichtung der Bearbeitung von Themen
an den unterschiedlichen Schularten.
Gelingende Kooperation braucht Abstimmung und Bereitschaft zu
Zusammenarbeit aller Partner. Schulleitung und Lehrkräfte sowie
Schulsozialarbeit sind aufgefordert, diese Kooperation aus ihrem
Selbstverständnis und ihrer Fachlichkeit in der Schule zu
gestalten.
Zielgruppen und
Aufgabenschwerpunkte
Schwerpunkt I
Beratung von Lehrkräften in Fragen zu
Auffälligkeiten von einzelnen Schülern und Schülerinnen
klasseninternen und klassenübergreifenden sowie
gruppendynamischen Prozessen
Kinderschutz im Schulalltag
Schulabsentismus
Schwerpunkt II
Beratung, Unterstützung und Vermittlung von Hilfen für
Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte und
sonstige an der Erziehung beteiligte Personen bei
schulbezogenen Anliegen
familiären Anliegen
altersspezifischen, individuellen Anliegen von Schülerinnen
und Schülern
der Klärung von Konflikten auch im Gruppenkontext
Sollten weitergehende Beratungen oder unterstützende Maßnahmen,
wie Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
im Einzelfall notwendig erscheinen oder gewünscht werden, können
die Fachkräfte der Schulsozialarbeit in Absprache mit den Eltern
an die Bezirksgruppen des Allgemeinen Sozialen Dienstes oder
andere Fachberatungsstellen weitervermitteln und die
Zusammenarbeit untereinander fördern.
Schwerpunkt III
Unterstützung der Schule bei der inneren Schulentwicklung und
bei Vernetzungskonzepten.
Aufbau und Pflege von Kooperationen mit Vereinen, Jugendtreffs,
anderen sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen stadtweit
und speziell im direkten Umfeld der Schule.
Organisation und Bezuschussung von Projekten in den Bereichen:
Prävention (z. B. Gewalt, Drogen, sex. Gewalt, Mobbing,
Mediensucht, etc.)
Sozialkompetenz, Selbstbehauptung, Stärkung des
Selbstbewusstseins
Erlebnispädagogik
Vielfalt und Lebensweltorientierung
Sexualpädagogische Angebote
Stadtteilentwicklung
Übergang von Schule zu Beruf
Eine enge Kooperation mit der Schulleitung ist hier maßgebend,
sowie die Anpassung der Angebote und Kooperationen auf das
jeweilige Schulprofil. Ziel ist es ein passendes Netzwerk
aufzubauen und bedarfsgerechte Angebote für die Schulen zu
finden um ganzheitliche Bildung zu fördern.
Handlungsprinzipien
niederschwelliger Zugang
freiwilliges Angebot
vertrauliche Beratung
allparteiliche Haltung
gesetzlicher Kinderschutzauftrag
lebensweltorientierte Unterstützung
Ressourcen- und Lösungsorientierung
Netzwerkarbeit
Stadtteilorientierung
[1] Vgl. Speck, Karsten
(2006): Qualität und Evaluation in der Schulsozialarbeit:
Konzepte, Rahmenbedingungen und Wirkungen, Wiesbaden: VS Verlag,
S. 23
[2] Vgl. Niederbühl in
Macsenare, Hiller, Fischer (2010): Outcome in der Jugendhilfe
gemessen, Freiburg: Lambertus Verlag, S.273 ff
Fotos: alle
SJB-SoDi
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sodi/schulsozialarbeit
Stadtteilentwicklungskonzept Karlsruhe-Knielingen
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Betreff: AG „Soziales und kulturelles Leben in Knielingen“
Datum, Ort: 21. Oktober 2015, Begegnungsstätte Knielingen, Eggensteiner Str. 1
Teilnehmende: Gebert, Fr. Magerl-Feigl, Hr. Kiefer, Hr. Heyer, Fr. Höfle (Stadt Karlsruhe, Seniorenbüro), Fr. Hagg (Stadt Karlsruhe, SuS), Fr. Hellmann, Fr. Kasper-Snouci (Stadt Karlsruhe, AfSta), Hr. Reichmann
Moderation: Hr. Theodor, Fr. Moosmann (KOBRA-Beratungszentrum)
Diskussion und Bewertung der Ergebnisse aus der Auftaktveranstaltung
Vorbemerkungen: Ziel ist es, für den Stadtteil Knielingen ein Stadtteilentwicklungskonzept zu erstellen. In diesem sollen die Maßnahmen konzeptionell erfasst und aufeinander abgestimmt sein. Dieses Konzept dient als Ori- entierungsrahmen für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Stadtteils und soll im Sommer 2016 dem Gemeinderat vorgelegt werden. Für diese Arbeit ist das Büro werkplan fachlich zuständig. Das KOBRA-Beratungszentrum führt den Prozess der Bürgerbeteiligung durch. Die auf der Auftaktveran- staltung genannten Ideen und Projekte werden in den festgelegten thematischen Arbeitsgruppen be- sprochen, bewertet und auf ihre mögliche Realisierbarkeit erörtert. Die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger werden von der Planung aufgegriffen und bei der Erstellung des Stadtteilentwicklungskon- zepts berücksichtigt.
1. Unterstützende Angebote Nachbarschaftshilfe: Nachbarschaftshilfe wird in Knielingen durch die katholische Kirche angeboten und richtet sich in ers- ter Linie an ältere hilfebedürftige Menschen. Das Unterstützungsangebot umfasst die Hilfe im Haushalt (keine Putzdienste) sowie Begleitung und Betreuung. Hierfür werden immer Ehrenamtliche gesucht, die mit 6,50 Euro pro Stunde entlohnt werden.
„Alt & Jung“: Im Stadtteil findet in der Begegnungsstätte das Kinderbetreuungsprojekt „Alt & Jung Hand in Hand“ statt. Das Angebot richtet sich an Eltern mit 1- bis 3-jährigen Kindern. Seniorinnen und Senioren über- nehmen die Betreuung und entlasten so die Eltern. Das Angebot findet dienstagvormittags statt. Der- zeit sind fünf Frauen im Projekt engagiert und betreuen etwa fünf bis sieben Kinder. Das Angebot soll- te besser bekannt gemacht und eventuell auf Neu-Knielingen ausgeweitet werden. Das Seniorenbüro wird sich des Themas annehmen und die Auslastung und den Bedarf prüfen.
Idee einer Helferbörse: Darüber hinaus kann eine Art „Helferbörse“ als Hilfe unter Nachbarn egal welchen Alters eingerichtet werden, die über die klassischen Tätigkeitsbereiche der Nachbarschaftshilfe hinaus geht (zum Beispiel Hilfe im Garten, Schneeschippen, Computer etc.). Hierfür wäre eine Übersicht mit Personen, die Hilfe anbieten und die Hilfe benötigen, sinnvoll. Daher sollte eine Bedarfsabfrage bei den Bürgerinnen und Bürgern erfolgen, zum Beispiel über den Knielinger. Der nächste „Knielinger“ erscheint im April 2016. Eventuell könnte die Idee „Helferbörse“ auch an schon bestehende Strukturen angekoppelt werden. Ähnliche Angebote gibt es auch in anderen Stadtteilen. Das Büro für Mitwirkung und Engagement wird in Erfahrung bringen, wie das dort organisiert ist, und was versicherungstechnisch zu beachten ist.
Stadtteilentwicklungskonzept Karlsruhe-Knielingen
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2. Sport- und Freizeitangebote Jugendliche In Knielingen sind ausreichend Angebote für Vereinssport vorhanden zum Beispiel beim TV Knielingen und beim VfB Knielingen. Allerdings stellen die Vereine fest, dass es schwieriger wird, den Nachwuchs/ die Jugendlichen zu halten. Dies hängt damit zusammen, dass die Jugendlichen für die weiterführen- den Schulen den Stadtteil verlassen müssen, und die Bindung an Knielingen damit schwächer wird. Außerdem befinden sich außerhalb von Knielingen attraktive Angebote an Spezialsportarten. Solche sollten auch in Knielingen angeboten werden. Ergänzend hierzu sollte ein Treffpunkt im Freien für Ju- gendliche geschaffen werden. Den Jugendlichen stehen zwei Jugendtreffs in Knielingen zur Verfügung: - das „Café Zartbitter“ - Jugendtreff vom JUKUZ e.V. im Alten Rathaus. Die Jugendlichen aus dem Jugendworkshop be- suchen den Treff in einer Art Testphase. Laut Auskunft des Stadtjugendausschusses wird der Treff seither stärker frequentiert.
Allgemein: Ergänzend zum Vereinssport wünschen sich die Knielinger Angebote, die spontan, im Freundes- oder Familienkreis, ausprobiert bzw. genutzt werden können. Das Schwimmen beispielsweise im Knielinger See ist aber aus Naturschutzgründen nicht möglich. Herr Theodor verweist auf den angedachten Rundweg in und um Knielingen (siehe AG Öffentliche Plätze und Begegnungspunkte). Frau Hagg (Stadt Karlsruhe, Bereich Sport) schlägt vor, an der Strecke auch Schaukeln aus alten Stühlen (wie beim Pavil- lon im Schlossgarten) zu installieren. Gewünscht wird darüber hinaus ein Bouleplatz.
Outdoor-Fitnessgeräte für Erwachsene: Vorhandene oder zukünftige Outdoor-Fitnessgeräte für Erwachsene sollten nicht solitär im öffentli- chen Raum stehen, sondern Sichtschutz, Attraktivität und Privatsphäre bieten. Eine Eingrünung solcher Bereiche ist daher sinnvoll. Ideal wäre es zudem, wenn solche Bewegungsangebote an bekannten Laufstrecken von Gruppen oder Vereinen liegen, oder an einem möglichen Rundweg. Die Outdoor- Fitnessgeräte, die in Karlsruhe aufgestellt sind, werden relativ wenig frequentiert. Wichtig ist es daher, dass die Geräte zum Beispiel durch ortsansässige Vereine betreut und angeleitet werden.
3. Kultur Zu diesem Themenfeld stellen sich aus Sicht der Anwesenden folgende Fragen: Welches Kulturangebot sollte entstehen, auch in Abgrenzung zum gesamtstädtischen Angebot? Welches Angebot ist bereits vorhanden, welche Akteure stehen zur Verfügung? Braucht es einen zentralen Veranstaltungsort, oder sind die vorhandenen Räume ausreichend?
Die Wirkstatt (www.wirkstadt-knielingen.de) bietet Kurse zu unterschiedlichen Themen (Malen, Nä- hen, Weben usw.) an. Die Betreiber (örtliche Kunstschaffende) veröffentlichten sogar einmalig eine Mini-Zeitschrift über ihre Aktivitäten, was aus Kapazitätsgründen wieder eingestellt wurde. Auch im neuen Seniorenwohnheim in der Sudetenstraße sollen demnächst kulturelle Veranstaltungen stattfin- den, die offen für die Stadtteilbevölkerung sein sollen. Genauere Informationen sind hierzu einzuho- len.
Als Orte der Begegnung steht neben der Begegnungsstätte z.B. das evangelische Gemeindezentrum zur Verfügung. Auch das neue Seniorenwohnheim soll künftig eine solche Funktion erfüllen. Ob diese Angebote ausreichend sind oder noch auszubauen wären – darüber sind sich die Anwesenden noch nicht einig. Es bedarf hierzu vertiefender Beratungen. Sinnvoll erscheint daher den Anwesenden, die Kunst- und Kulturschaffenden zu vernetzen und zu einem Runden Tisch einzuladen, um den Bedarf genauer abzufragen, Synergien zu schaffen und auch die Frage der Räumlichkeiten zu besprechen (wobei Räumlichkeiten auch Räume im Freien sein können). Der Runde Tisch soll im nächsten Jahr stattfinden, hierzu sollen die relevanten Akteure eingeladen werden.
Stadtteilentwicklungskonzept Karlsruhe-Knielingen
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Nachgefragt werden sollte auch bei der Wirkstatt, ob dort eventuell weitere Angebote angekoppelt werden könnten. Wünschenswert wäre auch ein „Kümmerer“ vor Ort als Ansprechpartner.
Nächstes Treffen Das nächste Treffen der AG findet am Montag, 23. November 2015 um 18 Uhr in der Begegnungsstät- te, Eggensteiner Str. 1, statt. Hauptthemen werden sein: - Bürgerzentrum, Helferbörse.
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/stadtteilentwicklung/Knielingen/was_bisher_geschah/arbeitsgruppen/HF_sections/content/ZZmk4MBJ66mm8S/ZZmk4MSdZrU3SG/1%20%20Sitzung%20AG%20Soziales%20und%20kulturelles%20Leben%20in%20Knielingen%2021%2010%2015_AfSta.pdf
AKTENNOTIZ
Stadtteilentwicklungskonzept Karlsruhe-Knielingen werk-planARCHITEKTEN STADTPLANER INGENIEURE
1
Betreff: AG „Natur, Stadtgrün, Klimaschutz“ – Begehung der Alb
Datum, Ort: Knielingen, 23. Januar 2016, Treffpunkt Polizei-Hunde-Club e.V.
Teilnehmer: 9 Bürgerinnen und Bürger, Hr. Lamm (Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt, Sachgebiet Ge- wässer)
Moderation: Herr Theodor (KOBRA-Beratungszentrum)
Begehung Alb
Wegstrecke: vom Polizei-Hunde-Club e.V. bis Frauenhäusleweg
Vorbemerkungen durch Hr. Lamm:
Zwei Handlungsrichtlinien unterliegen der Arbeit des Tiefbauamts: o Gesetzliche Rahmenbedingungen: diese sind in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
geregelt, welche durch Bundes- und Landesgesetze in nationales Recht umgesetzt wird. Die Ziele hierbei sind der chemische und ökologisch gute Zustand des Gewässers und die Hoch- wassersicherheit.
o Geld, das indirekt durch den Gemeinderat zur Verfügung steht. Dieses reicht zurzeit nur für die Pflichtaufgaben aus.
Das Gelände liegt im Naturschutzgebiet Burgau. Hierfür ist das Umweltamt zuständig. Die Zustän- digkeit von Hr. Lamm bezieht sich auf das Gewässer und den Gewässerrandstreifen.
In Bezug auf den Hochwasserschutz Alb und Rhein steht Knielingen gut da. Kritisch wird es aber, sollte der Rheindamm Süd brechen. Die Hochwassergefahr durch den Rhein ist permanent vorhan- den, auch weil es zu wenig Retentionsflächen gibt. Die Alb besitzt im Bereich der Rennbahn eine Große Retentionsfläche.
Pflege- und Rückschnittmaßnahmen sind immer bis Ende Februar durchzuführen.
Hinter Polizei-Hunde-Club bei Unterführung B 10
Dieser Bereich der Alb hatte früher eine gerade Streckenführung. Die Insel ist aus ökologischen Aspekten entstanden. Der Damm dient dem Hochwasserschutz.
Hinweis Hr. Lamm: im weiteren Albverlauf ist eine weitere Insel entstanden, die aber durch die Alb abgetragen wurde. Die Fließge- schwindigkeit der Alb hängt auch von der Rheinhöhe ab.
Hochwasser und Vorwarnung Von den Teilnehmenden wird kritisiert, dass es keine rechtzeitige Vorwarnung für die Anwohnerinnen und Anwohner gibt. Dies ist vor allem für Tierbesitzer problematisch. Hr. Lamm verweist auf eine Telefonliste, bestehend aus verschiedenen Vereinen und Akt- euren, die im Falle eines Hochwassers informiert werden. Die Ak- tualität der Liste wird jährlich geprüft. Die Anzahl der möglichen
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Anrufe ist aber sehr begrenzt.
Von Anwohnerinnen und Anwohnern wird kritisiert, dass sie im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht schriftlich informiert wurden.
Braune Flecken im Damm Diese Flecken sind Knöterichflecken und stellen ein Problem für den Damm dar. Der Knöterich wächst sehr schnell und vertreibt das Gras, das für die Dammstabilität zuständig ist.
Bäume im Damm Gemäß der technischen Normen sind Bäume auf dem Damm nicht erlaubt. Da die Bäume mit den Wurzeln den Damm durchdringen stehen sie unter starker Beobachtung.
Bereich von Brücke bei Sän- gerheim bis zum Frauenhäus- leweg
Der Bereich von Brücke bei Sängerheim bis zum Frauenhäusleweg wurde in den 90er Jahren naturnah umgestaltet. Dies bedeutet, dass trotzdem ein Pflegeaufwand notwendig ist, um den Tieren und Pflanzen Raum zu geben. Der Rückschnitt erfolgt aus zwei wei- teren Gründen:
Verkehrssicherungspflicht Bessere Altersdurchmischung der Bäume
Alb bei Brücke am Sänger- heim
In diesem Albabschnitt leben viele Enten. Das Problem in diesem Bereich ist die massive Entenfütterung. Das meiste Brot sackt ab und belastet durch die Gärung das Wasser. Hinzu kommt, dass bei Niedrigwasser das Brot nicht weggeschwemmt wird. Weiteres Problem ist, dass Ratten angelockt werden. Hinweisschilder dies zu unterlassen werden regelmäßig geklaut.
Strömungsverhältnisse Das richtige Verhältnis der Strömung ist wichtig. Durch die Sanie- rung des Knielinger Sees dürfen sich keine negativen Auswirkungen in Knielingen ergeben. Dies wird beobachtet und ggf. wird gegen- gesteuert Es gilt nun die Erfahrungen abzuwarten.
Bahndamm Dieser Geländebereich gehört der Bahn und ist von dieser zu pfle- gen.
Insel Die Insel im weiteren Verlauf der Alb wird so belassen, wie sie sich ökologisch entwickelt. Daher erfolgen keine Pflegmaßnahmen.
Steigerung der Aufenthaltsqualität
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Regelung, dass Gewässerrand- streifen nicht bebaubar sind.
Veränderungen sind immer unter dem Vorbehalt der Genehmi- gung durch die Untere Wasserbehörde (Stadt Karlsruhe, ZJD) zu sehen.
Stadtteilentwicklungskonzept Karlsruhe-Knielingen werk-planARCHITEKTEN STADTPLANER INGENIEURE
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Da aber auch das Naturschutzgebiet betroffen ist, muss auch das Regierungspräsidium (Höhere Naturschutzbehörde) zu stimmen.
Der Wunsch nach einer besseren Aufenthaltsqualität bezieht sich auf folgende Überlegungen:
o Blickbeziehungen zur Alb erhalten o Vorhandene Aufenthaltsbereiche verbessern o Erlebnisbereiche wie Beobachtungstationen schaffen o Angsträume wie zugewachsene Bereiche entschärfen o Potentielle Jogging-Strecke
Option 1: Parkplatz gegen- über Sängerheim
Es sollte überlegt werden, ob nicht dieser Parkplatz und die Glas- container an anderer Stelle angebracht werden können, so dass hier ein attraktiver Aufenthaltsbereich entstehen kann.
Option 2: vorhandene Sitz- möglichkeit beim Steg
Der vorhandene Sitzbereich ist nicht attraktiv und sollte verbessert werden. Hierzu zählt beispielsweise eine bessere kommunikative Anordnung der Bänke.
Option 3: Platz beim Boxer- häuschen
Dieser offene Bereich sollte durch eine einfache Sitzmöglichkeit ergänzt werden. Anbieten würden sich sogenannte Beobachtungs- stationen, die den Blick der Besucher und Besucherinnen auf öko- logisch Wertvolles lenken (Fernrohr oder Gugg-Löcher durch Bret- ter, …)
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/stadtteilentwicklung/Knielingen/was_bisher_geschah/arbeitsgruppen/HF_sections/content/ZZmk4NZz3LEY9A/ZZmthwy4Gg0N6H/AG%20Natur,%20Stadtgr%C3%BCn,%20Klimaschutz_Begehung%20Alb,%2023.01.16.pdf
Microsoft Word - Vortrag Herr Seekircher - Soziales.doc
Karlsruhe 2020: Integriertes Stadtentwicklungskonzept
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Forum 2. Zukunftsforum Karlsruhe 2020: Soziales, Bildung und Kultur
Ort Südwerk – Bürgerzentrum Südstadt
Datum Donnerstag, 27. Oktober 2011
Vortrag Herr Seekircher, Leiter der Sozial- und Jugendbehörde
Bereich
Soziales
In meinen Vortrag möchte ich Ihnen zuerst darstellen, welche Ergebnisse oder zumindest welche Zwischenstände bei der Umsetzung des Masterplanes aus dem Handlungsfeld „Miteinander“ im Augenblick vorliegen.
Im zweiten Teil meines Vortrages möchte ich Ihnen die Vorschläge zum neuen Integrierten Stadtentwicklungskonzept vorstellen, die in Arbeitsgruppen des Amtes bearbeitet wurden.
Zuerst zum Masterplan: Wichtigstes Projekt war und ist für uns die „Bildung und Betreuung“ mit dem Hauptziel, bis zum Jahr 2013 die gesetzlich geforderten Kita-Plätze für die unter 3-jährigen und bis zum Jahr 2015 eine Bedarfsdeckung von 40 % zu erreichen. Das bedeutet konkret, dass wir bis zum Jahr 2013 rd. 1.300 neue Plätze schaffen müssen. Bis zum Jahresende 2011 ha- ben wir davon 700 geschaffen, so dass nunmehr 2.200 Plätze zur Verfügung stehen. Da- für wurden 42 Kindertagesstätten umgebaut oder neu gebaut. Aktuell sind 21 neue Ein- richtungen im Bau oder in der Planung, so dass wir sicher sind, dass wir die Masterplan- ziele rechtzeitig erreichen können.
Das 2. Leitprojekt war die bessere Integration von Schulabgängerinnen und Schulabgän- ger in den Arbeitsmarkt. Hierzu wurden vom Stadtjugendausschuss viele Maßnahmen zur Berufsorientierung in Hauptschulen und Werkrealschulen gestartet, die gute Erfolge zeigen. In der augenblickli- chen wirtschaftlichen Situation tritt dieses Ziel in den Hintergrund, weil mehr Ausbildungs- stellen angeboten werden als Bewerbungen vorhanden sind.
Das 3. Leitprojekt war die gezielte Integration von Migrantinnen und Migranten. Auch in diesem Feld ist viel passiert, als Beispiel sei genannt die erfolgreichen Sprach- und Integ- rationskurse für neue Migranten, die Einbürgerungsfeier oder Sprachunterstützung im Kin- dergarten. Da kann aber noch viel getan werden, dieses Projekt ziehen wir weiter in die Zukunft.
Besonders erfolgreich war das Projekt nachhaltige Integration von Obdachlosen in die Ge- sellschaft. Hier ist es uns durch eine hervorragende Kombination von sozialpädagogischer Betreuung und Wohnungsvermittlung gelungen, Menschen, die ihre Wohnung verlieren sehr schnell wieder in Dauerwohnraum zu vermitteln. Das Projektziel ist erreicht und kriegt ein Sternchen, weil es nachhaltig ist.
Auch im 5. Projekt, den Bürgerzentren als Orte des Miteinanders, gibt es Erfolge zu ver- zeichnen, nicht zuletzt, weil wir uns heute an einem solchen Ort befinden. Ein weiteres Modell eines viel kleineren Bürgerzentrums befindet sich in Mühlburg und macht Dank des
Karlsruhe 2020: Integriertes Stadtentwicklungskonzept
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engagierten Engagements der Bürgerschaft Fortschritte. Eine flächendeckende Versor- gung mit Bürgerzentren ist allerdings aus finanziellen Gründen derzeit nicht vorgesehen.
So, das war mein Kurzbericht aus der Umsetzung. Sie sehen, wir haben viel erreicht und was noch nicht fertig ist, da arbeiten wir dran.
Nun komme ich zum 2. Teil:
Wohin wollen wir in der Zukunft?
Die erste Änderung betrifft den Titel des Handlungsfeldes: aus „Miteinander“ wird „Sozialer Zusammenhalt und Bildung“
Wir vom Sozialbereich schlagen als Kernstück unserer Strategien und Projekte eine große familienpolitische Offensive vor, wir vollen die Familie noch stärker in den Mittelpunkt der sozialen Stadtentwicklung rücken.
Wir nennen unser wichtigstes Projekt „Familienfreundlichkeit und Generationendialog“.
Die Stadt Karlsruhe leistet schon viel für Familien: von Wohnungen und Bauplätzen über Kindertagesstätten und Schulen bis hin zu Pflegeplätzen in Heimen wird vieles bereitge- stellt.
Allerdings sind diese Angebote über die ganze Stadtverwaltung verteilt, es fehlt sowohl ein durchgängiges familienpolitisches Förderkonzept als auch ein zentrales Auskunfts- und Leitsystem. Leider sind auch die Angebote noch lückenhaft: trotz größter Anstrengungen fehlen Kita-Plätze für unter 3-jährige und die Ganztagsschulbetreuung steckt noch in den Kinderschuhen. Darauf wird Kollege Frisch nachher näher eingehen.
Von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wir noch ein großes Stück entfernt, auch in vielen Betrieben fehlt noch das Verständnis für familienfreundliche Arbeitswelt. Und Alleinerziehende haben besondere hohe Risiken zu tragen. Sie und ihre Kinder trifft auch das größte Armutsrisiko in unserer Gesellschaft.
Trotz der Unterstützungssysteme finden viele Alleinerziehende keine Arbeit. Aber Arbeit, möglichst gut bezahlt, ist die beste Armutsprävention, auch und gerade für Alleinerziehen- de.
Wir schlagen deshalb eine familienpolitische Offensive vor. Diese soll enthalten:
ein ressortübergreifendes Familien-Förderkonzept, ausreichende und zuverlässige Betreuungs- und Bildungsangebote von Kita bis Schu-
le, auch mit Notfallversorgung, verbesserte Unterstützungsmöglichkeiten für Familien mit besonderen Belastungen wie
Alleinerziehende, Familien mit behinderten Kindern oder Familien mit Pflegebedürfti- gen,
einfachere Zugänge zu Institutionen und Diensten (z. B. zentrales Anmeldeverfahren für Kita und Hort),
verstärkte inklusive Erziehung und Bildung behinderter Kinder.
Diskussionswürdig ist auch die Situation von Familien deren Angehörige weit weg wohnen und denen damit im Alltag der familiäre Unterstützungsrahmen fehlt. Hierzu wurden in der
Karlsruhe 2020: Integriertes Stadtentwicklungskonzept
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Auftaktveranstaltung vor 4 Wochen mehrere Vorschläge zu generationenübergreifenden Lebensformen gemacht.
Zur Abrundung unseres Handlungsfeldes sehen wir noch zwei Zielgruppen, die zwar auch familienpolitische Bedeutung haben, die aber noch zusätzliche Herausforderungen brin- gen.
Das sind zum einen die Senioren, die durch unser hervorragendes Wohlstandssystem nach der Arbeitsphase noch einen weiteren, ausgedehnten Lebensabschnitt vor sich ha- ben.
Hier wollen wir in einem Dialog und Diskussionsprozess die individuellen Lebensentwürfe näher beleuchten, von einem neuen Beruf über neues Engagement in der Familie und Gesellschaft bis zur persönlichen Gesundheitsprävention. Diese Lebensentwürfe können dann beispielhaft veröffentlicht und dokumentiert werden.
Die weitere Zielgruppe ist die Integration von Migranten. Auch hier sind wir mit der Integra- tion sehr weit gekommen, aber einiges fehlt noch.
Durch einen Integrationsplan möchten wir unsere Instrumente für unsere Stadt komplettie- ren, uns aber auch für die neuen Migranten vorbereiten, die wir für unsere Gesellschaft und den Arbeitsmarkt brauchen, um unseren Wohlstand zu halten und auszubauen.
Das waren unsere Vorschläge eine familienfreundliche Zukunft, wir freuen uns auf Ihre Anregungen und die Diskussion mit Ihnen.
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/karlsruhe2020/zukunftsforen/HF_sections/content/1321008132612/ZZkhcEWHeBaDoJ/Vortrag%20Herr%20Seekircher%20-%20Soziales.pdf
Karlsruhe 2020: Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Forum 5. Zukunftsforum Karlsruhe 2020: Image, Wissenschaft, Wirtschaft und regionale Kooperation
Ort Südwerk − Bürgerzentrum Südstadt
Datum Mittwoch, 15. Februar 2012
Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit
Moderation Patricia Schulte, scheuvens + wachten
Protokoll Jens Tempelmann, scheuvens + wachten
Die Diskussion zum Thema Wirtschaft und Arbeit wurde mit einer offenen Runde begon- nen. Bevor dann auf die Einzelaspekte vertiefend eingegangen werden konnte, bedurfte es der inhaltlichen Erläuterung der Strategie „Zukunftsfähiger Wirtschaftsstandort“.
Um der Fragestellung nachzugehen, was die Stadt Karlsruhe zu einem zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort machen kann, müssten zunächst grundlegende Voraussetzungen für die Wirtschaftsentwicklung geschaffen werden. Zum einen müsse die Flächenentwicklung in Karlsruhe vorangetrieben werden, zum anderen über neue Möglichkeiten zur Unter- nehmensansiedlung nachgedacht werden. Zudem müssten die vorhandenen Standortvor- teile der Stadt Karlsruhe über das Stadtmarketing stärker nach außen getragen werden.
In der nachfolgenden Diskussionsrunde wurden Schwächen und Stärken des Wirtschafts- standorts und mögliche Entwicklungsansätze behandelt.
Schwächen Die Sichtweisen auf die Schwächen waren sehr unterschiedlich. Bemängelt wurde, dass Karlsruhe zwar über einige große Unternehmen verfüge, diese jedoch keine regionale Strahlkraft entfalten würden. Dabei war weniger die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen im Fokus der Betrachtung, als vielmehr deren öffentliche Wahrnehmung in der Region. Zu häufig würden die Unternehmen nicht mit dem Standort Karlsruhe in Ver- bindung gebracht. Die Stadt würde die potentielle Imageleistung dieser Unternehmen demnach nicht ausreichend nutzen.
Weitere Schwächen wurden im gewerblichen Bereich identifiziert. Insbesondere die abso- luten Zahlen der Arbeitskräfte im gewerblichen (Handwerk) und produzierenden Bereich wurden als zu gering erachtet. Ein weiteres Problem – das nahezu alle anderen Probleme in einem gewissen Maße bedingen würde – sei das der geringen Flächenverfügbarkeit im Stadtgebiet. Vor allem würden die Flächen nicht dort zur Verfügung stehen, wo die Ge- werbebetriebe sie benötigen. Dies gelte unter anderem auch für den Hafen.
Stärken Die Arbeitsgruppe war sich einig, dass die Stadt Karlsruhe zweifelsohne zahlreiche Vorzü- ge besitzt und in den vergangenen Jahren einige positive Entwicklungen gemacht hat. Hier wurde vor allem auf die Bereiche Informationstechnologie sowie Forschung und Ent- wicklung hingewiesen. Das sei nicht zuletzt auf die überdurchschnittlich hohe Anzahl ex- zellenter Hochschulen und starker mittelständischer Unternehmen in diesen Sektoren zu- rückzuführen.
Karlsruhe 2020: Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Entwicklungsansätze Im Laufe der Diskussion wurden Lösungsansätze zu unterschiedlichen Problemen entwi- ckelt. Einige dieser Lösungsansätze zielten darauf ab, die wirtschaftlichen Schwächen der Stadt anzugehen und die damit verbundenen Probleme zu beseitigen. So könne man mit Hilfe interkommunaler Kooperationen dem Problem der begrenzten Flächenverfügbarkeit in der Stadt begegnen und im gleichen Zuge die innerhalb der Stadt noch verfügbaren Flächenressourcen vorrangig für das Handwerk zurückhalten. Denn durch den geringeren Flächenverbauch des Handwerks könne dieses die derzeitig verfügbaren Flächen am ef- fektivsten nutzen. Andere Vorschläge zielten auf ein aktives Leerstandmanagement hin. So könnten beispielsweise in den zahlreichen leerstehenden Mietshäusern im Hagsfeld Raumfabriken für Kreativfirmen oder Ähnliches entstehen. Da Karlsruhe jedoch ein äu- ßerst „gesundes“ Leerstandsniveau vorzuweisen hat und derartige Mietshäuser nur schwer solch speziellen Nutzungen zuzuführen sind, sei die Realisierung derlei Projekte recht fraglich.
Nach einigen Gesprächsrunden wurde jedoch klar, dass es nicht Ziel dieses Zukunftsfo- rums sein könne, die ausgeloteten Schwächen in Stärken umzuwandeln. Die Industrie beispielsweise befände sich seit geraumer Zeit in einem Negativtrend und es sei daher weniger an der Zeit neue Industrien anzusiedeln, als jene, die in Karlsruhe bereits ansäs- sig sind, auch zu halten. In diesem Zusammenhang seien die positiven Imageaspekte zu schärfen und die Bereiche IT, Forschung und Entwicklung weiter voranzubringen. Vor al- lem müsse die bereits errungene Stellung Karlsruhes in diesen Bereichen stärker genutzt und öffentlich gemacht werden.
Des Öfteren wurde der Gedanke geäußert, dass „Innovationen sichtbar gemacht werden müssten“. Dies bedeute, dass die Stärken der Stadt Karlsruhe unmittelbar erlebbar sein müssen, um entsprechend kommuniziert werden zu können. Aus der Frage, wie man das bestehende Potenzial aus IT, Wissenschaft und Forschung besser nutzen könne, entwi- ckelte sich zum einen der Ansatz, bereits ansässige Unternehmen stärker zu unterstützen, führe die öffentliche Würdigung der Leistung doch zu einem verbesserten Klima innerhalb der Unternehmen in der Stadt. Zum anderen sollten die weichen Standortfaktoren verbes- sert werden, um insbesondere Unternehmen aus dem Bereich IT, Wissenschaft und For- schung für den Standort Karlsruhe zu interessieren.
Zusammenfassung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppe „Wirtschaft und Arbeit“ waren sich einig, dass es erklärtes Ziel sein sollte, die in Karlsruhe vorhandenen Stärken zu stärken. Möglichkeiten zur Profilierung wurden insbesondere im Bereich der Hochschulen, Wissen- schaft und Forschung gesehen, ohne wirtschaftliche Monostrukturen entstehen zu lassen. Denn die Stadt sei darauf angewiesen, eine lebendige Unternehmenslandschaft zu för- dern, um wirtschaftlichen Krisen begegnen zu können. Dennoch seien die Themen IT, Wissenschaft und Forschung prädestiniert, um Karlsruhe regional, überregional und ggf. auch international zu vermarkten, besitzt die Stadt auf diesem Gebiet doch besondere Po- tenziale. Des Weiteren könne der Transfer des vor Ort vorhandenen Wissens dazu beitra- gen, die eigenen Unternehmen wettbewerbsfähig zu machen. In diesem Zusammenhang sei es zudem von zentraler Bedeutung, ein unternehmerfreundliches Umfeld zu schaffen, das die Unternehmen langfristig an den Standort Karlsruhe bindet. Schwierig bleibe wei- terhin die nur begrenzte Flächenverfügbarkeit für Betriebserweiterungen bzw. - ansiedlungen. Mit den bereits vorhandenen interkommunalen Kooperationen seien jedoch bereits gute Ansätze vorhanden, die es langfristig zu sichern und auszubauen gelte.
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/karlsruhe2020/zukunftsforen/HF_sections/content/1330429559663/ZZkkbYy6gsBtdr/Protokoll%20Arbeitsgruppe%203.pdf
Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt
DAS NEUE BONUSPROGRAMM DAS NEUE BONUSPROGRAMM
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KONTAKT
Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt Lammstraße 7 a 76133 Karlsruhe Briefanschrift: 76124 Karlsruhe Straßenbahn-/Stadtbahnhaltestelle „Herrenstraße“
Fax: 0721 133-6209 E-Mail: la@karlsruhe.de
Die Ansprechpersonen erreichen Sie unter folgenden Nummern:
0721 133-6424
0721 133-6415
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Sprechzeiten: Dienstag 8:30 bis 12 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr Freitag 8:30 bis 12 Uhr
oder nach Vereinbarung
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© Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt | 2017-2164
DAS NEUE BONUSPROGRAMM Energetische Sanierung im Privatbereich
DAS NEUE BONUSPROGRAMM LIEGENSCHAFTSAMT
www.karlsruhe.de
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
dieses Faltblatt gibt einen Überblick über das neue Bonusprogramm „Energetische Sanierung im Privatbereich“ der Stadt Karlsruhe. Weitere Informationen erhalten Sie bei den auf der Rückseite dieses Faltblattes aufgeführten Ansprechpersonen. Ebenso finden Sie im Internet unter www.karlsruhe.de/b3/soziales/wohnungswesen ausführliche Erläuterungen. Dort stehen auch die Antragsformulare zum Herunterladen bereit.
WELCHE MASSNAHMEN WERDEN GEFÖRDERT?
Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises
Verbesserung des Wärmeschutzes: zum Beispiel Dämmung der Außenwände oder Dachflächen, Austausch von Fenstern ...
Es muss zuvor durch eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannte Fachkraft eine Energiesparberatung nach den Richtlinien des BAFA erfolgt sein. Die Maßnahmen sind von einem Fachbetrieb durchzuführen. Eigenleistungen sind nicht föderfähig.
WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?
Alle natürlichen Personen als private Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungen im Stadtkreis Karlsruhe, die energetische Maßnahmen im Sinne des Bonusprogrammes durchführen möchten.
WELCHE GEBÄUDE SIND FÖRDERFÄHIG?
Wohngebäude in Karlsruhe, deren Bauantrag vor 1995 gestellt wurde.
WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?
Förderbeträge bei der Verbesserung des Wärmeschutzes:
zehn Prozent der zuschussfähigen Kosten
maximal 3.000 Euro für die erste Wohneinheit
für jede weitere Wohneinheit maximal 500 Euro
maximal 8.000 Euro je Gebäude
Zuschuss bei der Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises:
200 Euro Zuschuss je Ausweis
WIE VERHÄLT ES SICH MIT ANDEREN FÖRDERUNGEN?
Eine Förderung ist neben anderen städtischen Programmen für die gleiche Maßnahme nicht möglich. Förderungen anderer Träger werden auf die Leistungen aus dem Bonusprogramm nicht angerechnet.
WO IST DER ANTRAG ZU STELLEN?
Der Zuschuss ist mit dem entsprechenden Antragsformular und den notwendigen Nachweisen beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe zu beantragen.
WANN IST DER ANTRAG ZU STELLEN?
Ein Antrag auf einen Zuschuss für einen bedarfsorientierten Energieausweis ist spätestens zwölf Monate nach Ausstellung des Energieausweises zu stellen.
Ein Antrag auf einen Zuschuss für die Verbesserung des Wärmeschutzes muss vor Beginn der Arbeiten am Gebäude gestellt werden.
WAS IST NOCH ZU BEACHTEN?
Belange des Arten- und Denkmalschutzes, des Bau- und Nachbarschaftsrechts sowie der Stadtbildpflege sind zu berücksichtigen.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/wohnungswesen/bonusprogramm/HF_sections/content/ZZkai8RJfbkrb7/ZZkabsruEBfSou/Flyer_Bonusproramm2017-WEB.pdf
Version vom 5. Oktober 2017, 11:19 Uhr von Stadtarchiv3 (Diskussion | Beiträge)(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Heinrich Hübsch, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS oIII 1262.
Gottlieb Heinrich Christian Hübsch
Architekt, * 9. Februar 1795 Weinheim a. d. Bergstraße, † 3. April 1863 Karlsruhe, ev., seit 1850 kath., ∞ 1828 mit Elisabeth Ludovica Sophie (Luise) Heller, 1 Tochter.
Als ältestes von neun Geschwistern besuchte Heinrich Hübsch, Sohn des fürstlich thurn- und taxischen Postverwalters und Gutsbesitzers das Gymnasium in Darmstadt und studierte ab 1813 Philosophie und Mathematik in Heidelberg. 1815 wechselte er an die Bauschule Friedrich Weinbrenners nach Karlsruhe. 1817-1820 lebte er in Rom, von wo er Griechenland und Konstantinopel bereiste, um auch die dortige Baukunst zu studieren. 1820 zurück in Karlsruhe bestand er die Staatsprüfung als Architekt bei Weinbrenner. 1822 kehrte Hübsch, da ihm eine Stelle als Baupraktikant verwehrt wurde, zur Vollendung seiner architektonischen Studien nach Rom zurück. 1824-1827 unterrichtete er als Lehrer Baukunst am Städelschen Institut in Frankfurt und kam dann erneut nach Karlsruhe, wo er ab 1842 Leiter der badischen Baudirektion war. 1832-1853 übernahm er am Polytechnikum in Karlsruhe die Leitung der Bauschule.
Schon in Rom begann er sich - kritische gegenüber dem klassizistischen Architekturverständnis seines Lehrers Weinbrenner - die Frage zu stellen, "In welchem Style sollen wir bauen?". In seiner gleichnamigen Schrift von 1828 gibt er die Antwort: Statt der den Bedürfnissen der Zeit nicht mehr genügenden antiken Architektur, sei der "Rundbogenstil" des Mittelalters die zeitgemäße Alternative. Über den frühchristlichen und romanischen Sakralbau sowie den italienischen Palastbau hatte er zu einem spezifischen "Rundbogen-Styl" gefunden, der seit 1828 die eigene praktische Arbeit prägte. Wobei er mit neuen konstruktiven Lösungen und unverputztem Mauerwerk Wirtschaftlichkeit und Materialtreue anstrebte.
Vor seinem Amtsantritt in Karlsruhe hatte er sich mit dem Bau der evangelischen Hauptkirche in Wuppertal-Barmen (1825–1829) und des Waisenhauses in Frankfurt (1826–1829) einen Namen gemacht. Zu seinen Hauptwerken als Badischer Baumeister zählen unter anderem in Karlsruhe das Hauptgebäude der Universität (1832-1836), die Finanzkanzlei, heute Regierungspräsidium (1830-1833), die Kunsthalle (1837-1845), das Hoftheater (1847-1853), der Botanische Garten mit Orangerie (1852-1857), darüber hinaus in der Region die Trinkhalle in Baden-Baden (1839-1842), das Männerzuchthaus Bruchsal (1838-1848) und der Westbau des Speyerer Doms (1848-1853). Zudem plante er 30 Kirchen für beide Religionen in Baden, darunter St. Cyriakus in Karlsruhe-Bulach (1835-1837) und außerdem die Westfassade des Speyerer Doms (1854-1858). Eine klare, strenge Gliederung zeichnet Hübschs frühe Bauten aus, die Kunsthalle steht mit ihrem dekorativen Innenausbau am Übergang zu einer opulenteren und heiteren Architekturauffassung der späteren Bauten.
Vor allem seine Programmschrift von 1828 sowie der bis heute kontrovers diskutierte Wiederaufbau der Westfassade des Speyrer Doms machten den zu Lebzeiten führenden Architekten Badens auch international bekannt. Hübsch war Mitglied der Kunstakademien in München und Berlin und 1850 verlieh ihm die Universität Heidelberg den Titel eines Dr. ehrenhalber. In Karlsruhe erinnern an ihn das Heinrich-Hübsch-Denkmal von Karl Friedrich Moest im Garten der Kunsthalle, die Hübschstraße und die Heinrich-Hübsch-Schule.
Katja Förster 2014
Werk
Über griechische Architektur, Heidelberg 1822 (2. Aufl. mit Verteidigungsschrift gegen Aloys Hirt, Heidelberg 1824); In welchem Style sollen wir bauen?, Karlsruhe 1984 (Nachdruck von 1828); Die Architectur und ihr Verhältnis zur heutigen Malerei und Sculptur, Berlin 1985 (Nachdruck von 1847); Die altchristlichen Kirchen nach den Baudenkmalen und älteren Beschreibungen und dem Einfluss des altchristlichen Baustyls auf den Kirchenbau aller späteren Perioden, Carlsruhe 1858–63.
Literatur
Arthur Valdenaire: Heinrich Hübsch. Eine Studie zur Baukunst der Romantik, Karlsruhe 1926; Wulf Schirmer: Heinrich Hübsch 1795-1863. Der große badische Baumeister der Romantik, hrsg. vom Stadtarchiv Karlsruhe und Institut für Baugeschichte der Universität Karlsruhe, Karlsruhe 1983; Joachim Göricke: Die Kirchenbauten des Architekten Heinrich Hübsch. Diss. Universität Karlsruhe, 1974 (= Studien zur Bauforschung Nr. 8, hrsg. von der Koldewey-Gesellschaft); Silke Walther: „In welchem Style sollen wir bauen?“. Studien zu den Schriften und Bauten des Architekten Heinrich Hübsch (1795-1863). Diss. Universität Stuttgart, 2004 (http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2004/1936/); Katja Förster: Heinrich Hübsch, Karlsruhe 2014 (= Karlsruher Köpfe Band 3, hrsg. vom Stadtarchiv Karlsruhe).
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Microsoft Word - Amtliche_Bekanntmachungen_Energieleitplan.docx
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Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz (UA) Telefon: 133-3101 E-Mail: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de www.karlsruhe.de
Die Stadt Karlsruhe erstellt bis Ende dieses Jahres ihren ersten Energieleitplan mit integrierter kommunaler
Wärmeplanung. In einem ersten Schritt erfolgt die Analyse der Situation der aktuellen Wärme- und
Stromversorgung in Karlsruhe. Hierzu werden Daten über den Gebäudebestand und die Gebäudenutzung mit
Daten über den Wärmeenergie- und Stromverbrauch zusammengebracht. Die Daten zum Energieverbrauch
stellen die Stadtwerke Karlsruhe sowie die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH und die
Bezirksschornsteinfeger zur Verfügung.
In der folgenden Potenzialanalyse wird ermittelt, wie Energie durch die energetische Sanierung der Gebäude
eingespart werden könnte und welche Potenziale es für eine Wärme- und Stromversorgung mit erneuerbaren
Energien und Abwärme gibt. Darauf aufbauend wird ein Zielszenario für die künftige Energieversorgung in
Karlsruhe erarbeitet. Übergeordnetes Ziel der kommunalen Energieleitplanung ist eine klimaneutrale Wärme-
und Stromversorgung bis 2040.
Im letzten Schritt gilt es, erste Maßnahmen zu erarbeiten, wie der Energieleitplan umgesetzt werden kann,
und einen Zeitplan dazu zu erstellen.
Mit der Erstellung des kommunalen Energieleitplans mit integrierter kommunaler Wärmeplanung gem. § 7 d
Klimaschutzgesetz (KSG) und § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW) wurden die
Firmen Tilia GmbH aus Leipzig und Smart Geomatics Informationssysteme GmbH aus Karlsruhe beauftragt.
Das KSG verpflichtet Stadtkreise dazu, einen ersten Wärmeplan bis 2023 aufzustellen und trifft Regelungen
zur Datenübermittlung. Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden auf
der Grundlage von § 7e Klimaschutzgesetz (KSG) erhoben. Energieunternehmen und Bezirksschornsteinfeger
sind demnach dazu verpflichtet, der Gemeinde zähler- oder gebäudescharfe Daten zu übermitteln. Dazu
gehören zum Beispiel Art, Umfang und Standorte des Energie- und Brennstoffverbrauchs an Nahwärme,
Wärmestrom und Erdgas sowie Art, Alter, Nutzungsdauer, Lage und Leitungslänge von Nahwärme- und
Gasnetzen; Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeleistung mit nicht
leitungsgebundenen Brennstoffen wie Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Kohle.
Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe Öffentliche Bekanntmachung gem. § 7e Abs. 6 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
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Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die öffentliche Hand sind verpflichtet, den Gemeinden Angaben über
die Höhe ihres Endenergieverbrauchs, Wärmeenergiebedarfs oder -verbrauchs sowie die Art der
Wärmeenergiebedarfsdeckung zu übermitteln. Dies schließt den Anteil erneuerbarer Energien und von Kraft-
Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme mit ein.
Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 7e Abs. 6 KSG folgende Regelungen
vor:
„Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU)
2016/679 (DS-GVO) durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen
Stellen besteht nicht.
Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen
gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 ortsüblich bekannt
zu machen. Eine entsprechende Bekanntmachung ist hiermit erfolgt.
Die Stadt Karlsruhe erstellt nicht nur einen kommunalen Wärmeplan, sondern fertigt im Rahmen einer
sinnvollen ganzheitlichen Betrachtung der Energiewende unter zusätzlicher Berücksichtigung des Faktors
Strom einen Energieleitplan an. Auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG
BW) werden insoweit zudem zähler- oder gebäudescharfe Stromdaten erhoben.
Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die
Stadtverwaltung Karlsruhe Folgendes mit:
Gemäß § 7e Abs. 5 KSG darf die Stadt Karlsruhe die personenbezogenen Daten nicht für einen anderen Zweck
weiterverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer
Kommunalen Wärmeplanung gem. § 7d Klimaschutzgesetz). Auch die auf Basis von § 4 LDSG BW erhobenen
Daten werden für keinen anderen Zweck als für die Erstellung einer kommunalen Energieleitplanung
verarbeitet. Bei der vorgeschriebenen Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans im Internet werden
keine personenbezogenen Daten oder Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen
ermöglichen, veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Eine Veröffentlichung
solcher Daten wäre allerdings nach einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen möglich. Eine solche
Zustimmung würde im Fall des Entstehens eines solchen Bedürfnisses seitens der Stadt daher vor einer
Veröffentlichung angefragt.
Die seitens der Energieunternehmen und der Bezirksschornsteinfeger an die Stadt Karlsruhe übermittelten
personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe
verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
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Die personenbezogenen Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen
Energieleitplanung vollständig gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber der verantwortlichen Stelle.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Stadt Karlsruhe Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten durch Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe
Beauftragte für den Datenschutz Stadt Karlsruhe Stabsstelle Datenschutz Rathaus am Marktplatz 76124 Karlsruhe Tel.: +49 (0) 721 133-3050/3055 E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: +49 (0) 721 133-3059
Darüber hinaus bestehen ein Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und ein
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, sofern die Voraussetzungen von Artikel 21 Abs. 1 DSGVO
vorliegen. Ferner ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragter für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.
Der fertiggestellte kommunale Energieleitplan wird zu gegebener Zeit auf der Website der Stadt
Karlsruhe www.karlsruhe.de veröffentlicht.
2022-04-05T14:43:35+0200
SignMeWebApp / www.sign-me.de
Amtliche_Bekanntmachungen_Energieleitplan.pdf
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE2NzIzNDcyODgsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluXC91c2VyX3VwbG9hZFwvMDFfU3RhZHRfUmF0aGF1c1wvMDEzX1ZlcndhbHR1bmdfdW5kX1N0YWR0cG9saXRpa1wvQW10bGljaGVfQmVrYW5udG1hY2h1bmdlblwvMjAyMkJla2FubnRtYWNodW5nZW5cLzA0XC9BbXRsaWNoZV9CZWthbm50bWFjaHVuZ2VuX0VuZXJnaWVsZWl0cGxhbi5wZGZfc2lnbmVkLnBkZiIsInBhZ2UiOjcxfQ.89oFVRKiRTFy-VAvLrb4337r3ngyShA3_tJ6Fs_IndU/Amtliche_Bekanntmachungen_Energieleitplan.pdf_signed.pdf
Version vom 7. September 2021, 09:42 Uhr von Stadtarchiv3 (Diskussion | Beiträge)(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Heinrich Hübsch, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS III 705.
Gottlieb Heinrich Christian Hübsch
Architekt, * 9. Februar 1795 Weinheim a. d. Bergstraße, † 3. April 1863 Karlsruhe, ev., seit 1850 kath., ∞ 1828 mit Elisabeth Ludovica Sophie (Luise) Heller, 1 Tochter.
Als ältestes von neun Geschwistern besuchte Heinrich Hübsch, Sohn des fürstlich thurn- und taxischen Postverwalters und Gutsbesitzers das Gymnasium in Darmstadt und studierte ab 1813 Philosophie und Mathematik in Heidelberg. 1815 wechselte er an die Bauschule Friedrich Weinbrenners nach Karlsruhe. 1817-1820 lebte er in Rom, von wo er Griechenland und Konstantinopel bereiste, um auch die dortige Baukunst zu studieren. 1820 zurück in Karlsruhe bestand er die Staatsprüfung als Architekt bei Weinbrenner. 1822 kehrte Hübsch, da ihm eine Stelle als Baupraktikant verwehrt wurde, zur Vollendung seiner architektonischen Studien nach Rom zurück. 1824-1827 unterrichtete er als Lehrer Baukunst am Städelschen Institut in Frankfurt und kam dann erneut nach Karlsruhe, wo er ab 1842 Leiter der badischen Baudirektion war. 1832-1853 übernahm er am Polytechnikum in Karlsruhe die Leitung der Bauschule.
Schon in Rom begann er sich - kritische gegenüber dem klassizistischen Architekturverständnis seines Lehrers Weinbrenner - die Frage zu stellen, "In welchem Style sollen wir bauen?". In seiner gleichnamigen Schrift von 1828 gibt er die Antwort: Statt der den Bedürfnissen der Zeit nicht mehr genügenden antiken Architektur, sei der "Rundbogenstil" des Mittelalters die zeitgemäße Alternative. Über den frühchristlichen und romanischen Sakralbau sowie den italienischen Palastbau hatte er zu einem spezifischen "Rundbogen-Styl" gefunden, der seit 1828 die eigene praktische Arbeit prägte. Wobei er mit neuen konstruktiven Lösungen und unverputztem Mauerwerk Wirtschaftlichkeit und Materialtreue anstrebte.
Vor seinem Amtsantritt in Karlsruhe hatte er sich mit dem Bau der evangelischen Hauptkirche in Wuppertal-Barmen (1825–1829) und des Waisenhauses in Frankfurt (1826–1829) einen Namen gemacht. Zu seinen Hauptwerken als Badischer Baumeister zählen unter anderem in Karlsruhe das Hauptgebäude der Universität (1832-1836), die Finanzkanzlei, heute Regierungspräsidium (1830-1833), die Kunsthalle (1837-1845), das Hoftheater (1847-1853), der Botanische Garten mit Orangerie (1852-1857), darüber hinaus in der Region die Trinkhalle in Baden-Baden (1839-1842), das Männerzuchthaus Bruchsal (1838-1848) und der Westbau des Speyerer Doms (1848-1853). Zudem plante er 30 Kirchen für beide Religionen in Baden, darunter St. Cyriakus in Karlsruhe-Bulach (1835-1837) und außerdem die Westfassade des Speyerer Doms (1854-1858). Eine klare, strenge Gliederung zeichnet Hübschs frühe Bauten aus, die Kunsthalle steht mit ihrem dekorativen Innenausbau am Übergang zu einer opulenteren und heiteren Architekturauffassung der späteren Bauten.
Vor allem seine Programmschrift von 1828 sowie der bis heute kontrovers diskutierte Wiederaufbau der Westfassade des Speyrer Doms machten den zu Lebzeiten führenden Architekten Badens auch international bekannt. Hübsch war Mitglied der Kunstakademien in München und Berlin und 1850 verlieh ihm die Universität Heidelberg den Titel eines Dr. ehrenhalber. In Karlsruhe erinnern an ihn das Heinrich-Hübsch-Denkmal von Karl Friedrich Moest im Garten der Kunsthalle, die Hübschstraße und die Heinrich-Hübsch-Schule.
Katja Förster 2014
Werk
Über griechische Architektur, Heidelberg 1822 (2. Aufl. mit Verteidigungsschrift gegen Aloys Hirt, Heidelberg 1824); In welchem Style sollen wir bauen?, Karlsruhe 1984 (Nachdruck von 1828); Die Architectur und ihr Verhältnis zur heutigen Malerei und Sculptur, Berlin 1985 (Nachdruck von 1847); Die altchristlichen Kirchen nach den Baudenkmalen und älteren Beschreibungen und dem Einfluss des altchristlichen Baustyls auf den Kirchenbau aller späteren Perioden, Carlsruhe 1858–63.
Literatur
Arthur Valdenaire: Heinrich Hübsch. Eine Studie zur Baukunst der Romantik, Karlsruhe 1926; Wulf Schirmer: Heinrich Hübsch 1795-1863. Der große badische Baumeister der Romantik, hrsg. vom Stadtarchiv Karlsruhe und Institut für Baugeschichte der Universität Karlsruhe, Karlsruhe 1983; Joachim Göricke: Die Kirchenbauten des Architekten Heinrich Hübsch. Diss. Universität Karlsruhe, 1974 (= Studien zur Bauforschung Nr. 8, hrsg. von der Koldewey-Gesellschaft); Silke Walther: „In welchem Style sollen wir bauen?“. Studien zu den Schriften und Bauten des Architekten Heinrich Hübsch (1795-1863). Diss. Universität Stuttgart, 2004 (http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2004/1936/); Katja Förster: Heinrich Hübsch, Karlsruhe 2014 (= Karlsruher Köpfe Band 3, hrsg. vom Stadtarchiv Karlsruhe).
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