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Karlsruhe: Klimaschutzkampagne
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132 bis 141 von 167.
„Energiequartier Wettersbach“: Vortrag zum Thema Gebäudetechnik
(26.05.2017)
Im Rahmen der Workshopreihe "Energiequartier Wettersbach" lädt
die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) für
Donnerstag, 1. Juni, zu einem Vortrag mit Joachim Vogel zum
Thema Gebäudetechnik ein. In der Heinz-Barth-Schule
(Esslingerstraße 2) geht es ab 18 Uhr um die Nutzung moderner
und regenerativer Energietechniken im Privatbereich. Beantwortet
werden in der offenen Diskussionsrunde im Anschluss Fragen wie
die nach passenden Fördermöglichkeiten oder auch, welche
Vorteile Photovoltaik oder Solarthermie bieten. Die KEK bittet
um Anmeldung per Telefon unter 0721/480 880 oder per Mail an
info@kek-karlsruhe.de.
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Radverkehr: Karlsruher Fahrradstadtplan 2017 erschienen
(23.05.2017)
"Ganz schön Drais" ist Karlsruhe als Geburtsstadt des
Laufrad-Pioniers zum 200. Jubiläum des Fahrrads. Pünktlich zu
den Feierlichkeiten im Rahmen der Heimattage 2017 legt die Stadt
den Fahrradstadtplan neu auf. Kartiert hat das Liegenschaftsamt
Haupt- und Nebenrouten, Fahrradstraßen sowie ausgeschilderte
touristische Radrouten in und um Karlsruhe. Hinzu kommen
Einrichtungen für Radfahrer, interessante Ausflugsziele und
Freizeitangebote sowie ein informatives Begleitheft. Wer die
neue Fahrradkarte kaufen möchte, bekommt sie ab 1. Juni für
sieben Euro im Buchhandel.
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Grüne Stadt: Gießpatenschaft für Bauminseln
(19.05.2017)
Zahlreiche helfende Hände waren, mit Blumenkellen ausgestattet,
bei einer Pflanzaktion im Rahmen der Initiative "Meine Grüne
Stadt" am Werk. Anwohner der Lorenzstraße hatten angeregt, den
baumlosen nördlichen Abschnitt der Straße zu begrünen.
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ADFC-Fahrradklimatest: Karlsruhe radelt wieder aufs Siegertreppchen
(19.05.2017)
Karlsruhe hat seinen Ruf als fahrradfreundliche Stadt
erfolgreich verteidigt. Im bundesweiten Fahrradklimatest des
ADFC belegt die Heimatstadt des Laufraderfinders Drais in der
Kategorie der Großstädte über 200.000 Einwohner erneut Platz 2.
Im Vergleich zu 2014 gab es bei allen Fragestellungen kaum
Veränderungen bei der alten und neuen Fahrradhauptstadt
Süddeutschlands (Gesamtbewertung 2016: 3,09; 2014: 3,2). Münster
belegt bundesweit nach wie vor den ersten Platz bei starker
Verschlechterung der eigenen Gesamtbewertung (3,07).
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Agenda 21: Treffen des Arbeitskreis Energie
(18.05.2017)
Das nächste Treffen des AK Energie findet am Montag, 22. Mai
statt. Auf dem Programm stehen die Vorstellung des Projekts
"EnergieQuartier Knielingen" und ein Rundgang durch das Gebiet
mit den Sanierungsexperten der KEK Karlsruher Energie- und
Klimaschutzagentur. Treffpunkt ist um 18 Uhr in Knielingen am
Elsässer Platz (Haltestelle Herweghstraße). Die Treffen des AK
Energie sind für alle Interessierten offen.
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Nahverkehr: KVV-Fahrten mit neuer App buchen
(12.05.2017)
"KVV.mobil powered by moovel" heißt die neue Smartphone-App, die
Daimler-Tochter "Moovel Group GmbH" seit Neuestem zusammen mit
dem Karlsruher Verkehrsverbund anbietet. KVV-Kunden können sie
kostenlos von Apple App oder Google Play Store herunterzuladen.
Bei einfacher Anmeldung und guter Benutzerführung haben sie die
Chance, sich an allen rund 1900 Haltestellen des KVV über
Fahrgelegenheiten in Echtzeit zu informieren, sodann Fahrten zu
buchen.
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„Mit dem Rad zur Arbeit“: Bewegung in Alltag bringen
(12.05.2017)
Selbst Bewegung in den Alltag bringen. Da sich das Fahrrad ideal
als Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit anbietet, warben
Bürgermeister Michael Obert und das Radförderteam des
Planungsamts, Bernhard Ibach (stellvertretender Geschäftsführer
der AOK Mittlerer Oberrhein) sowie Christian Büttner
(Vorsitzender des ADFC-Kreisverbands Karlsruhe) vergangenen
Freitag für den beständigen Tritt in die Pedale.
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Energieberatung: Wirksam entlasten mit Stromsparcheck
(12.05.2017)
In einer gemeinsamen Aktion planen Stadt, Karlsruher Energie-
und Klimaschutzagentur (KEK) und Caritas, rund 670 Haushalte mit
geringem Einkommen zu entlasten, indem sie helfen, Energie und
damit laufende Kosten zu sparen. "Die Nebenkosten sind ja oft
wie eine zweite Miete. Wir helfen mit, dass einkommensschwache
Haushalte in energieeffiziente Technik investieren können. Im
Jahr können sie so rund 200 Euro sparen, wenn man alte
Stromfresser ersetzt", so KEK-Geschäftsführer Dirk Vogeley.
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„Energieeffizientes Wettersbach“: Dreiteilige Workshop-Reihe für Bürgerinnen und Bürger
(11.05.2017)
Energetische Sanierung und Energieeffizienz stehen im
Mittelpunkt einer dreiteiligen Workshopreihe mit Vorträgen und
Diskussionsrunden für Bürgerinnen und Bürger, die im Mai und
Juni von der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK)
angeboten wird. Im Rahmen des Projekts "Energieeffizientes
Wettersbach", jeweils donnerstags von 18 bis 19.30 Uhr in der
Heinz-Barth-Schule, Esslingerstraße 2 in Grünwettersbach.
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Radlerforum: Region konzentriert sich auf drei schnelle Radtrassen für längere Distanzen
(08.05.2017)
Sicher, zügig, komfortabel: Mit Radschnellwegen möchte das Land
ins Radverkehrsnetz von Baden-Württemberg für die längeren
Distanzen eine neues Radfahrangebot einweben. Überlegungen
hierzu für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) trug
Verbandsdirektor Prof. Dr. Gerd Hager am Dienstag im Karlsruher
Rathaus im Radlerforum vor. Das Expertengremium zum Thema
Radverkehr - mit Vertretern aus Verbänden, Initiativen und
Gemeinderat - trifft sich unter Leitung von Bürgermeister
Michael Obert regelmäßig, um Ziele der Radverkehrspolitik und
aktuelle Rad-Projekte zu diskutieren.
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https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/klimaschutz/karlsruhemachtklima/aktuell/meldungen/index_html?start:int=131
Karlsruhe: Neues Fußballstadion
Bericht aus den Projektgruppen
Wo Europarecht und Heldbock sich begegnen...
Bericht aus den 10
Projektgruppen zum Projekt "Neues Fußballstadion im
Wildpark"10 städtische Projektgruppen arbeiten
derzeit daran, fundierte Grundlagen zu schaffen, die dem
Gemeinderat im Oktober eine Entscheidung über das Für und
Wider eines Stadionneubaus am Standort Wildpark ermöglichen
sollen. Bei den Untersuchungen von
Infrastrukturprojekten vom Umfang eines Fußballstadions
begegnen sich so unterschiedliche Fragestellungen wie die
nach der Notifizierungspflicht gemäß dem Europarecht oder
dem Schutz des Heldbocks. Der Heldbock ist ein vom Aussterben
bedrohter Käfer, der in Bäumen lebt, wie sie um den Wildpark zu
finden sind.
Um einen Einblick in die Arbeit der Projektbeteiligten
zu bieten, und damit verbunden in die
unterschiedlichsten Fragestellungen und komplexen
Untersuchungsfelder, die sich im Zusammenhang mit
einem Stadionneubau ergeben, möchten wir die 10
Projektgruppen und ihre Schwerpunkte im Folgenden kurz
vorstellen.
Projektgruppe 1:
Stadionbaukörper/RaumprogrammDie
Projektgruppe 1 beschäftigt sich mit der Ausgestaltung
eines möglichen Stadionneubaus. Man orientiert sich
dabei zunächst an den vorgegebenen Richtlinien des
DFB und der DFL, die etwa die benötigten Kapazitäten des
Stadions beschreiben, aber auch die
Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von
Mannschaftskabinen. Basierend auf den grundsätzlichen
Anforderungen an ein Fußballstadion für den
Profibetrieb wurde ein sogenanntes Bemessungsstadion
erstellt, das als Grundlage für die weiteren Planungen
dient. Ergänzend wurden die Bedürfnisse des zukünftigen
Hauptnutzers, Karlsruher SC, abgefragt und mit den
Annahmen des Bemessungsstadions abgeglichen.
In Gesprächen mit dem Karlsruher SC werden derzeit jene
Punkte erörtert, bei denen die Vorstellungen (noch)
auseinander gehen, zum Beispiel bei der Größe der
Logenbereiche oder dem Erhalt der Wälle. Ziel ist es,
ein Raumprogramm zu erarbeiten, welches dann Grundlage
einer möglichen Ausschreibung werden kann.
Projektgruppe 2:
Verkehrskonzept/FlächensystematikIn
Zukunft soll die Verkehrssituation um den Wildpark für
alle Verkehrsteilnehmenden deutlich verbessert werden.
Zusätzlich soll die Sicherheit der Besucherinnen und
Besucher erhöht und gleichzeitig der Aufwand der
Einsatzkräfte minimiert werden. Dabei geht es nicht nur
darum, neue Parkierungsflächen für PKW's zu schaffen.
Durch die Neuordnung der Flächen und Zufahrtswege soll
die Erschließung an die Hauptzugangsrouten der
Besucherinnen und Besucher angepasst werden.
Derzeit wird ein
Mobilitätskonzept entwickelt. Neben den notwendigen
Optimierungen für den Kfz-Verkehr und die fußläufige
Erschließung sollen auch die schlechte Zu- und
Abfahrtssituation und die fehlende Parkierung für
Radfahrende und das Angebot des öffentlichen
Nahverkehrs verbessert werden. Zu diesem Zweck werden
zunächst Zuschauerströme beobachtet und analysiert, zum
Beispiel hinsichtlich der genutzten Verkehrsmittel oder
der Wege, über die das Stadion erreicht wird. In einem
zweiten Schritt werden, basierend auf diesen
Ergebnissen, verschiedene Szenarien
der An- und
Abreise sowie der Parkierung entwickelt.
In intensiven Gesprächen
mit Vertreterinnen und Vertretern des Vereins, der
Polizei und der Fangruppierungen wird versucht,
Lösungen zu erarbeiten, die möglichst von allen
Beteiligten mitgetragen werden können.
Projektgruppe 3:
Generalsanierung/UmbauParallel zu den
Voruntersuchungen für einen Neubau an jetziger Stelle
wird auch die Möglichkeit eines Umbaus bzw. einer
Generalsanierung intensiv geprüft. Es stellt sich dabei
insbesondere die Frage nach der Umsetzbarkeit der
derzeitigen Anforderungen an ein Stadion für den
Profifußball und die Verbesserung der verkehrlichen
und sicherheitstechnischen Lage in einem bestimmten
Kostenrahmen. Es gilt daher, die Kosten für eine
Generalsanierung nach derzeitigem
Anforderungsstand zu ermitteln. Am Ende wird der
Gemeinderat über das Für und Wider einer Sanierung
entscheiden.
Projektgruppe 4:
Kosten/WirtschaftlichkeitDiese
Projektgruppe betrachtet nicht nur den notwendigen
Invest in ein Stadion, sondern auch Abschreibungen,
Zinsen oder die Kosten für die Betriebsphase. Dabei wird
unterschieden zwischen Kosten, die für den
Stadionbaukörper an sich anfallen und Kosten, die aus
der Aufwertung der Infrastruktur resultieren und zum
Teil unabhängig vom Stadionkörper sind.
Auch steuerliche Fragen sind in dieser Projektgruppe
von zentraler Bedeutung. Hierunter fällt zum Beispiel die
Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs.
Ziel ist es, den Gemeinderäten den Kostenrahmen für
einen Stadionneubau im Lebenszyklus des Gebäudes
detailliert aufzeigen zu können. Am Ende wird politisch
entschieden, ob und zu welchem Preis ein neues Stadion
gebaut werden soll.
Projektgruppe 5:
Verhandlungen PachtvertragEs ist
Aufgabe der Projektgruppe 5, einen
Pachtvertragsentwurf zu erstellen, der als Grundlage
für die Gespräche mit dem Hauptnutzer, dem Karlsruher
SC, dient. Besonders beachtet werden dabei auch die
beihilferechtlichen Bestimmungen, wie sie
beispielsweise im Europarecht festgeschrieben sind.
Seit 2012 gibt es vonseiten der EU-Kommission veränderte
Rahmenbedingungen, die in das Projekt einfließen
müssen. Beachtet werden müssen dabei unter anderem
Faktoren wie Bedarf, Pachthöhe und Nutzungsmöglichkeiten
durch Dritte.
Projektgruppe 6:
Grunderwerb/FlächenkooperationDie
Projektgruppe 6 ist für die Kommunikation mit dem Land
über den möglichen Zukauf von Flächen um den Wildpark
verantwortlich. Die Platzknappheit, die unter anderem
die Arbeit der Sicherheitsorgane erschwert, soll nach
Möglichkeit entschärft werden.
Projektgruppe 7: Klärung
Verfahren Bau und BetriebDiese
Projektgruppe erarbeitet und bewertet verschiedene
Modelle zum Verhältnis Bauherr - Betreiber -
Hauptnutzer. Unter anderem soll dabei auch geklärt
werden, in welcher Form Zuständigkeiten in Zukunft
zwischen Nutzer und der Stadt als Vermieter aufgeteilt
werden sollen.
Projektgruppe 8:
PlanungsrechtOb Neubau oder
Generalsanierung: Bevor etwas gebaut werden kann, muss
für das Stadion und die darum herum benötigten Flächen
erst einmal Baurecht geschaffen werden. Dies ist Aufgabe
der Projektgruppe 8.Hierfür wird ein Bebauungsplan
benötigt, der eine Stadionnutzung über das bisherige
Stadion hinaus überhaupt erst zulässt (einen
Bebauungsplan gab es für das alte Stadion noch nicht).
Für das Aufstellen des Bebauungsplans ist ein im
Baugesetzbuch festgelegtes, sehr komplexes Verfahren
notwendig. Dieses soll sicherstellen, dass alle mit der
Planung verbundenen Belange und Konflikte
(Umweltschutz, Schallschutz, Artenschutz, Verkehr, ...)
sorgfältig erhoben und gegenseitig abgewogen werden, um
dem Gemeinderat letztlich eine gerechte Abwägung über
die Inhalte des Bebauungsplans zu ermöglichen. Hierfür
ist auch eine umfassende Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und
Institutionen vorgesehen.
Darüber hinaus wird die Änderung des
Flächennutzungsplans und - je nachdem, welche Flächen
für Verkehrsführung, Parkplätze, Trainingsplätze etc.
gebraucht werden - die Änderung des
Landschaftsschutzgebietes, ein raumordnerischer
Vertrag mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein und
eine Waldumwandlung erforderlich. Diese Verfahren
werden ebenfalls von der Projektgruppe 8 parallel zum
Bebauungsplanverfahren betrieben.
Ziel ist es, dem Gemeinderat am Ende einen
Bebauungsplanentwurf zur Entscheidung vorzulegen,
den er zur Satzung beschließen kann. Hiermit wäre dann die
rechtliche Grundlage für das Stadion geschaffen.
Projektgruppe 9:
Kommunikation /
BürgerbeteiligungProjektgruppe 9 stellt
den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern her und pflegt
ihn während der Projektentwicklungsphase. Unter
anderem betreut die Projektgruppe die Internetseite des
Stadionprojektes und konzipiert und organisiert die
öffentlichen Informationsveranstaltungen.
Projektgruppe 10: Phasen
BauablaufSollte ein Neubau oder eine
Generalsanierung beschlossen und umgesetzt werden,
muss der Spielbetrieb des Hauptnutzers KSC dennoch
weitergehen. Die Projektgruppe 10 beschäftigt sich mit
Varianten, wie und unter welchen Umständen dies während
der Umbauarbeiten oder möglicherweise auch an einem
Ersatzstandort geschehen kann.
Die Ergebnisse der Projektgruppen werden in regelmäßigen
Sitzungen zusammengetragen. Sie dienen als
Informationsgrundlage für die gemeinderätlichen
Gremien beziehungsweise den Gemeinderat. Dieser wird
dann, auf Grundlage der erarbeiteten Ergebnisse,
politische Entscheidungen nach bestem Wissen und
Gewissen und im Bewusstsein seiner Verantwortung
gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt treffen.
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/stadionprozess/projektgruppen
Kulturwerkstatt 18.07.14, 14 Uhr, ZKM
Tagesordnung
13:30 Anmeldung
14:00 Begrüßung: Kulturbürgermeister Wolfram Jäger
Einführung: Kulturamtsleiterin Dr. Susanne Asche
Die Kulturerklärung
Moderation: Dr. Christine Dörner, Führungsakademie
14:45 World Café zu den Themen Kreative Räume Partizipation Kulturelle Vielfalt Was ist mir bei der Umsetzung des Kulturkonzeptes wichtig?
16:30 Präsentation der Ergebnisse
17:30 Schlusswort Kulturbürgermeister Wolfram Jäger
Kultursnack
Auf dem Weg zu dem Karlsruher Kulturkonzept gab es viele Gespräche und Diskussionen zwischen Kulturschaffenden und Kulturakteuren in der Stadt über das jeweilige Selbstverständnis und die Ziele der eigenen Arbeit im Zusammenspiel mit und in Abgrenzung zu den anderen Akteuren der kulturellen Szene. Damit wurden die Grundlagen gelegt für eine gemeinsame Kulturerklärung der Kulturschaffenden in Karlsruhe, die dem Kulturkonzept vorangestellt ist.
KULTURERKLÄRUNG FÜR KARLSRUHE Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Kulturstaat, in dem die Länder und Kommunen die grundlegende Rolle einnehmen. Kultur wird als eine Gemeinschaftsaufgabe begriffen, die von unterschiedlichen Einrichtungen und Personen gemeinsam getragen wird.
Karlsruhe entwickelte sich bald nach seiner Gründung zu einer Kulturstadt, in der Einrichtungen des Landes, der Stadt und der in bürgerschaftlichem Engagement gewachsenen Gemeinschaften eine vielseitige Kunst-, Kultur- und Geschichtsszene schufen und bis heute gestalten. Es gibt zahlreiche vertikale, horizontale und Sparten übergreifende Kooperationen, es herrscht ein Klima der Vernetzung und Kommunikation, das es ermöglicht, sich auf gemeinsame Ziele und Werte zu verständigen.
1. Karlsruhe ist als Sitz des Bundesverfassungsgerichtes die Stadt der Grundrechte, die auf den Menschenrechten basieren. Mit der Karlsruher Kulturerklärung verpflichten sich die Kulturschaffenden, das Recht auf Kultur als ein Grundrecht für alle zu begreifen. Der Zugang zu Kultur soll in Karlsruhe als ein Grundrecht gelten.
2. Karlsruhe ist eine Stadt der freiheitlichen und demokratischen Bestrebungen. Die Karlsruher Kunstszene und Kulturinstitutionen schaffen und schützen die Freiräume, die Künstlerinnen, Künstler und die Künste aller Sparten brauchen und gewährleisten gleichzeitig die Nachhaltigkeit des kulturellen Erbes.
3. Der Stadt Karlsruhe sind partizipative Prozesse wichtig. Die Kulturschaffenden in Karlsruhe greifen diesen Gedanken auf und diskutieren gemeinsam mit den Menschen in Karlsruhe, was in Zukunft wichtig für die Stadt ist.
4. Karlsruhe ist seit seiner Gründung eine Stadt der Zuwanderung. Kultur in Karlsruhe leistet einen grundlegenden Beitrag dazu, die kulturelle Vielfalt und die Diversität der Lebensentwürfe als Reichtum zu begreifen und zu gestalten. Kultur lebt von der Internationalität und stärkt sie zugleich.
5. Karlsruhe liegt an einer für die europäische Geschichte der Kriege sowie des Friedens und damit für die europäische Einigung sehr bedeutenden Grenzlinie. Kultur trägt dazu bei, diese Region als ein „Herz Europas“ neu zu verstehen und zu beleben.
6. Karlsruhe beherbergt eine sehr große Dichte an internationalen Spitzenkräften und Institutionen in Kunst, Wissenschaft, Technologie und Recht. Kultur initiiert und stärkt den Austausch zwischen den Disziplinen und sichert damit der Stadt eine unverwechselbare Stellung im Chor der Städte.
Vor dem Hintergrund dieser Setzungen begreifen die Karlsruher Kulturschaffenden ihre Arbeit als die Gewährleistungen eines Rechtes auf Kultur.
„Räume - Freiräume für Kultur“ Kulturerklärung, Satz 2 Kulturkonzept, Seite 104 und 105
„Karlsruhe ist eine Stadt der freiheitlichen und demokra- tischen Bestrebungen. Die Karlsruher Kunstszene und Kulturinstitutionen schaffen und schützen die Freiräume, die Künstlerinnen, Künstler und die Künste aller Sparten brauchen und gewährleisten gleichzeitig die Nachhaltig- keit des kulturellen Erbes."
Freiräume für Kunst sind im wörtlichen Sinne immer auch wirkliche Räume - Atelierräume, Werkstätten, Probe- räume, Ausstellungsflächen, Bühnenräume. Das bildet sich im Kulturkonzept im Handlungsfeld StadtRaum für Kultur ab.
Haben Sie Ideen, wie zusätzliche Raumressourcen gefunden werden können? Haben Sie Räume, die Sie zeitweise anderen zur Verfügung stellen können? Was können Sie beitragen zur Recherche über noch nicht ausgeschöpfte, kurzfristig verfügbare Raumressourcen?
„Partizipation – Mitwirkung“ Kulturerklärung, Satz 3
"Der Stadt Karlsruhe sind partizipative Prozesse wichtig. Die Kulturschaffenden in Karlsruhe greifen diesen Gedanken auf und diskutieren gemeinsam mit den Menschen in Karlsruhe, was in Zukunft wichtig für die Stadt ist."
Wie können wir jeweils in unseren Kultureinrichtungen partizipative Projekte und Arbeitsstrukturen schaffen? Was heißt konkret „Partizipation – Mitwirkung“ für Sie und welche Grenzen sehen Sie hier möglicherweise?
„Kulturelle Vielfalt als Reichtum“ Kulturerklärung, Satz 4 und 5 Kulturkonzept, Seite 79 - 81
„Karlsruhe ist seit seiner Gründung eine Stadt der Zuwanderung. Kultur in Karlsruhe leistet einen grund- legenden Beitrag dazu, die kulturelle Vielfalt und die Diversität der Lebensentwürfe als Reichtum zu begreifen und zu gestalten. Kultur lebt von der Internationalität und stärkt sie zugleich.“
„Karlsruhe liegt an einer für die europäische Geschichte der Kriege sowie des Friedens und damit für die euro- päische Einigung sehr bedeutenden Grenzlinie. Kultur trägt dazu bei, diese Region als ein "Herz Europas" neu zu verstehen und zu beleben.“
Zur „Erarbeitung eines Handlungskonzepts zur Öffnung der städtischen und städtisch geförderten Kulturein- richtungen“ und um „Kulturelle Vielfalt zu leben“ ist es wichtig, best-practice-Beispiele für die interkulturelle Öffnung von Kultureinrichtungen zusammen zu tragen: Wie gehen Sie mit diesem Thema um? Was tun Sie oder was haben Sie bereits probiert? Was hat sich bewährt, was können Sie empfehlen? Welche Partner hätten Sie gerne dazu?
Was ist uns wichtig hinsichtlich der Umsetzung? Welche Fragen habe ich noch?
„Offener Diskussionstisch“
https://www.karlsruhe.de/b1/kultur/kulturfoerderung/kulturamt/kulturkonzept/workshops/kw14/HF_sections/content/ZZlG0iDorqm25H/1498116005079/2014-07-15_Handout%20zur%20Kulturwerkstatt%20am%2018.%20Juli%202014.pdf
Karlsruhe: Culture
23. Karlsruher Künstlermesse 2017
28. bis 30. April 2017
Regierungspräsidium Karlsruhe am Rondellplatz
Bilderbogen 2017
Karlsruher Künstlermesse 2017: Vielfältige Eindrücke garantiertDie 1987 ins Leben gerufene Karlsruher Künstlermesse hat sich in den letzten Jahren als feste Größe in der regionalen Kunstszene etabliert. Der gewachsenen Bedeutung der Verkaufsschau trugen die Veranstalter der Messe, die Stadt Karlsruhe und der Bezirksverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Karlsruhe e. V., Rechnung: Seit 2013 werden Kunstschaffende aus ganz Baden-Württemberg, aus Rheinland-Pfalz und dem Elsass eingeladen, sich zu bewerben. 2017 stellen 34 Künstlerinnen und Künstler, darunter ein Paar, ihre Werke im Regierungspräsidium Karlsruhe am Rondellplatz auf insgesamt 1.500 Quadratmetern aus. Eine Fachjury wählte aus 148 Bewerbungen 33 Positionen aus, die für unterschiedliche Strömungen der Gegenwartskunst stehen. Vertreten sind die Jahrgänge 1955 bis 1991, zu erleben ist ein vielfältiges, buntes Spektrum aus Malerei, Zeichnung, Collage, Grafik, Druck, Skulptur, Objekt, Fotografie, Video, Installation und der Verbindung verschiedener künstlerischer Ausdrucksformen. Das Besondere der Karlsruher Künstlermesse besteht darin, eine Plattform für die ausstellenden Künstlerinnen und Künstler wie auch für das Kunstpublikum zu schaffen. Mit diesem Profil unterscheidet sich die Karlsruher Künstlermesse wesentlich von Kunst-messen, auf denen Galerien Werke der von ihnen repräsentierten Künstlerinnen und Künstler vorstellen. Die Gelegenheit zum Kennenlernen und zum direkten Austausch wird auch von den Besucherinnen und Besuchern der Messe geschätzt und gerne genutzt. Wer von den für die Ausstellung ausgewählten Künstlerinnen und Künstlern den von der Stadt Karlsruhe ausgelobten Preis der Karlsruher Künstlermesse in Höhe von 4 000 Euro erhält, entscheidet die Fachjury nach Sichtung der gezeigten Werke kurz vor Eröffnung der Messe. Die Verleihung findet im Rahmen der Eröffnung der Künstlermesse statt. Verbunden mit der Messe ist ein Plakatwettbewerb: Mit dem Entwurf des Gewinners Jonas Hohnke wird für die Karlsruher Künstlermesse geworben. Der zweite Preis geht an Jordan Madlon, der dritte an Nikita Milukovs. Die Originale der drei Preisträgerplakate sind auf der Messe zu sehen.Am Freitag, 28. April, 18:00 Uhr gibt es die Möglichkeit, an einer kostenlosen Führung durch die 23. Karlsruher Künstlermesse 2017 mit Simone Dietz teilzunehmen. Für Samstag, 29. April, 20 Uhr konnte die Karlsruher Formation Fo(u)r für ein Wandelkonzert in den Räumen der Künstlermesse gewonnen werden. Mit Leonie Klein, Schlagzeug, Peter Lehel, Saxophon, Tomas Westbrooke, Violine, und Matthias Ockert, E-Gitarre, treffen sich dabei renommierte Musikerinnen und Musiker aus Klassik und Jazz. Auf dem Programm stehen Uraufführungen und Bearbeitungen von Kompositionen für diese besondere Quartettbesetzung, ergänzt durch Improvisationen.
Teilnehmende der 23. Karlsruher Künstlermesse
2017
Anas | Jules Andrieu | Thomas Georg Blank | Benno Blome | Elsa
Farbos | Anette C. Halm | Otto D. Handschuh | Eugenia Jäger |
Anja Klafki | Verena Klary | Sylvia Klein | Julia Kreutzer |
Nina Laaf | Lola Läufer | Florina Leinß | Jordan Madlon | Nikita
Milukovs | Gabriela Morschett | Heike Negenborn | Eyal Pinkas |
Bettina Pradella | Sanna Reitz | Nadine Schilling | Christian
Schmid | Dominik Schmitt | Jens Stickel | Moritz Ansgar Stotzka
| Nathalie Suvorov-Franz und Alexander Suvorov-Franz | Iwan van
't Spijker | Johanna Wagner | Stefan Wäldele | Sebastian Wiemer
| Sibylle Will
Bettina Pradella: weghalten, 2017
Gabriela Morschett: Balance, 2015
Eyal Pinkas, Tennis, 2011
Christian Schmid, cube, 2016
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Die Jury
Sylvia Bieber M.A., Städtische Galerie Karlsruhe
Prof. Axel Heil, Staatliche Akademie der bildenden Künste
Karlsruhe
Gabrielle Kwiatkowski, Visuelle Kunst Abteilung, Kulturamt
der Stadt Strasbourg
Kuni Liepmann, Bezirksverband Bildender Künstlerinnen und
Künstler Karlsruhe e. V.
Bernd Georg Milla, Kunststiftung Baden-Württemberg/Kunstbüro
Prof. Tina Stolt, Universität Koblenz-Landau
Philipp Ziegler, Kurator, Zentrum für Kunst und Medien
Karlsruhe | ZKM
Preis der 23. Karlsruher Künstlermesse 2017
Der Preis wurde bei der Eröffnung der 23. Karlsruher
Künstlermesse 2017 am 27. April 2017 verliehen.
Für die Jury war es dieses Jahr sehr schwierig, sich für einen
oder mehrere Preisträgerinnen und Preisträger zu entscheiden.
Nach intensiver Besichtigung aller Arbeiten hat sie lange
diskutiert, die künstlerische Vielfalt der Positionen hat die
Entscheidungsfindung nicht erleichtert. Acht Künstlerinnen und
Künstler waren in der engeren Auswahl. Deshalb hat sich die Jury
entschieden, statt einem drei gleichwertige Preise zu vergeben.
Die Preisträgerin und die beiden Preisträger erhalten je 1.500
Euro.
Sebastian Wiemer studiert an der Staatlichen Akademie der
Bildenden Künste Karlsruhe. Die Begründung der Jury: "Im Rahmen
des erweiterten Malereibegriffs wird die eigene Handlung wie die
Fremdhandlung zum Bild. Seien es Kisten mit Tonkugeln, die den
Ort wechseln und am Zielort zum Bild werden, oder Latten mit
aufgetackertem Plastikband, die als Zeichnung den Raum besetzen
- immer handelt es sich um eine Visualisierung des
Zufalls."
Die Jury hat die Entschiedenheit überzeugt, mit der Anas,
Meisterschüler an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste
Karlsruhe, den Raum mit nur einer Arbeit besetzt hat. Bei ihm
führen das reduzierte Bild und der minimale Einsatz der Mittel
zu einer geschärften Wahrnehmung. Er schafft in seiner
Videoarbeit eine malerische Wirkung.
Nina Laaf ist ebenfalls Meisterschülerin an der Staatlichen
Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe. Die Jury war
beeindruckt von Frau Laafs entschiedenem Umgang mit dem Raum,
der Teil ihrer Rauminstallation wird. Ihre Skulptur zeichnet die
Architektur nach, die farbig gesetzten Vorhangflächen gewinnen
den Blick nach draußen hinzu. Ihre skulpturale Arbeit lenkt die
Aufmerksamkeit des Betrachters auf innovative
Ausstellungsformate.
Preisträgerin und Preisträger Preis der 23. Karlsruher Künstlermesse 2017
Nina Laaf, Sebastian Wiemer, Anas (v.l.n.r)
Preisträgerinnen und Preisträger des Plakatwettbewerbs und des Preises der Künstlermesse 2017
Jonas Hohnke, Nikita Milukovs, Jordan Madon, Nina Laaf, Sebastian Wiemer, Anas (v.l.n.r.)
https://www.karlsruhe.de/b1/kultur/kunst_ausstellungen/kunstmessen/kuenstlermesse/kuenstlermesse17
Karlsruhe: Städtische Galerie
Andreas Arndt
HAND IN HAND
6. Februar - 5. Mai 2019
In seiner Ausstellung HAND IN HAND in der Städtischen Galerie
Karlsruhe erforscht Andreas Arndt den Einfluss des Haptischen
auf die menschliche Intelligenz und damit auch auf die Kunst.
Die Schau findet im Rahmen der Vergabe des Kunstpreises der
Werner-Stober-Stiftung 2018 statt. Aus diesem Anlass entwickelte
der Künstler diverse Versuchsanordnungen und ein Symposion, das
in einem experimentellen Setting stattfand. Im Format
"Ausstellung" führt der Künstler die im Rahmen des Projekts
entstandenen Zeichnungen, Objekte und eine Video-Dokumentation
des Symposions zusammen.
Am Anfang stand die Frage, in welchem Verhältnis Hand und Gehirn
zueinander stehen, wie sich Haptik und Denken wechselseitig
beeinflussen. Die Ausstellung HAND IN HAND greift dieses
Phänomen auf. Vorlage der Arbeit von Andreas Arndt ist eine
Versuchsanordnung des Neurologen Prof. Dr. Olaf Blanke an der
Polytechnischen Universität in Lausanne, in der
Out-of-Body-Experiences erzeugt werden. Für die Ausstellung
baute er drei unterschiedliche Apparaturen, die eine
selbstbestimmte und zugleich medial vermittelte Berührung des
eigenen Rückens ermöglichen. Professor Blanke wurde zu dem
interdisziplinären Symposion eingeladen, das jedoch in einer
anderen Version realisiert wurde. An die Stelle der akademischen
Veranstaltung trat ein Gespräch, das selbst zum Experiment
wurde. Es fand auf einer Drehbühne statt, einige
Teilnehmer*innen wurden durch Puppen vertreten. In der Mitte des
Tisches rotierte eine Kamera, wodurch die Aufzeichnung einer
eigenen Logik folgt.
Die Resultate der verschiedenen Projektschritte finden in der
Ausstellung eine Verdichtung und machen sie intellektuell wie
sinnlich erfahrbar. Die für das Symposion verwendete Drehbühne
markiert den Ort der Debatte. In der Ausstellung dient sie mit
dem darauf stehenden Tisch als Sockel für den Projektor, der die
Aufzeichnung des Symposions als Bild an die Wand wirft. Die drei
von Andreas Arndt gebauten mechanischen Apparate, die der
indirekten Selbstberührung dienen, lassen sich als Modelle für
die Idee des Kunstwerks verstehen.
Andreas Arndt spielt in seinem Werk bewusst oder unbewusst mit
Erwartungen. Das Experiment ist normalerweise ein
wissenschaftliches Verfahren, das nachprüfbare Ergebnisse
ergeben soll. Der Künstler schafft mit seinen
Versuchsanordnungen reale Situationen, die jedoch ins Irreale
kippen. Auf diese Weise kann ein gedanklicher Raum entstehen, in
dem Kunst stattfindet. Mehrdeutig ist auch der Titel HAND IN
HAND, der nicht nur das Thema der Ausstellung aufnimmt, sondern
auch die Arbeitsweise des Künstlers reflektiert. Die Drehbühne
etwa entwarf er gemeinsam mit dem Künstler und
Medienwissenschaftler Thomas Schlereth. Beide moderierten auch
das Symposion.
Andreas Arndt arbeitet in langfristigen Projekten, die Verfahren
der Forschung adaptieren, aber immer handmade sind und das
Scheitern des Experiments in Kauf nehmen. Der Künstler geht
Fragen nach, die sich um das Phänomen Kunst drehen, aber auch
wissenschaftlich Relevanz haben können. Schon seit längerem
interessiert er sich für die Beziehungen zwischen Hand, Werkzeug
und (künstlicher) Intelligenz. Der Mensch gestaltet die Welt
nicht mehr mit den Händen, durch die digitalen Medien dringen
künstliche Elemente in die Selbstwahrnehmung ein. Der Künstler
fragt, welche Wirkung diese Entwicklung auf die evolutionär
bedeutsame Verbindung von Hand und Gehirn haben.
Die Versuchsanordnungen Arndts zielen jedoch nicht auf die
Beantwortung konkreter wissenschaftlicher Fragen. Es geht
vielmehr darum, den Raum für Fragen offen zu halten. Im Gespräch
sagte er einmal, er nehme sich alle Freiheiten, um Lösungen für
seine Projekte zu finden. Er stellt das Selbstverständliche in
Frage, vermeidet den "Wettbewerb der Dinge", Perfektion und
Vollendung in der Ausführung. In seinem Werk machen vielmehr
Andeutungen und Verweise den eigentlichen Körper der Arbeit aus.
Alles ist im Prozess und könnte morgen unter
anderen Vorzeichen eine veränderte Gestalt annehmen. Der
Künstler lotet die Räume zwischen den Gewissheiten aus.
Andreas Arndt schloss 2010 sein Studium an der Staatlichen
Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe ab, wo er im
Wintersemester 2018/19 eine Vertretungsprofessur innehat. Er
wurde 1983 im schwedischen Karlstad geboren. Dort studierte er
seit 2003 Soziologie und widmete sich Germanistikstudien in
Freiburg. 2005 begann er sein Kunststudium in Karlsruhe. Nach
seinem Abschluss erhielt er das zweijährige De
Ateliers-Stipendium in Amsterdam. Erste Einzelausstellungen
fanden in nichtkommerziellen Kunstinstitutionen statt, etwa in
Das Spectrum (Utrecht), De Vleeshal/Poppositions
(Middelburg/Brüssel) und im Museum de Pont (Tilburg).
(Text: Carmela Thiele)
Die Werner-Stober-Stiftung ist eine
rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Karlsruhe.
Der 1990 verstorbene Karlsruher Architekt Werner Stober hat
zugleich mit seinem Testament in einer Satzung die Aufgaben der
von ihm gegründeten Stiftung festgelegt. Die Stiftung verfolgt
gemäß §2 dieser Satzung die folgenden Zwecke: "Unterstützung
alter, hilfsbedürftiger Menschen, Förderung der Ausbildung und
Anerkennung von Leistung und Kreativität durch Zuwendungen,
Stipendien oder Preise in Schulen, Wissenschaft, Architektur und
Kunst sowie im mittelständischen Bereich von Industrie und
Handwerk, insbesondere in der Holz-, Kunststoff- und
Glasverarbeitung".
Städtische Galerie Karlsruhe
Lorenzstraße 27, 76135 Karlsruhe
Telefon:
+49 721 133-4401/-4444
www.staedtische-galerie.de
Öffnungszeiten:
Mittwoch bis Freitag 10 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag 11 bis
18 Uhr,
Montag und Dienstag geschlossen
Eintritt:
3 €, ermäßigt 2 €, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie
Schulklassen frei,
Gruppen ab
10 Personen ermäßigter Eintritt, Freitags ab 14 Uhr freier
Eintritt
Andreas Arndt, HAND IN HAND, 2018.
https://www.karlsruhe.de/b1/kultur/kunst_ausstellungen/museen/staedtische_galerie/ausstellungen/andreasarndt
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Schwerpunkte
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Auswahl der Stadt-Schwerpunkte
Allgemein
Die Stadt als solches kann nur aus der Ferne als Ganzes erlebt werden. Ihre Identität erhält sie aus der Kette der Teilräume, die der Be- trachter erlebt. Der Lichtplan ist ein Gesamtkonzept und be- zieht sich somit auf den gesamten Stadtraum, während Teilräume durchaus auch eigene Aspekte haben können, ohne übergeordneten räumlichen Zusammenhang. Andererseits wer- den einzelne Maßnahmen erst mit dem Erleben verschiedener Teilräume ihre Kraft entwickeln können.
Die Schwerpunkte wurden unter anderem unter folgenden Gesichtspunkten ausgewählt:
- Stadtmarketing - Stadtgeschichte - Zeitgeist - Sicherheit - Städtebau
Folgende Stadtschwerpunkte haben sich erge- ben:
Wasser
Die Wahrnehmung der Stadt Karlsruhe beinhal- tet – weder von innen noch von außen – selten das Element Wasser. Karlsruhe gilt eher als „Stadt im Grünen“. Die Nähe zum Rhein, die Naherholungsräume an der Alb und an der Pfinz sowie auch die Vielzahl der Brunnenan- lagen nehmen in der Stadtwahrnehmung eine eher untergeordnete Rolle ein.
Die Dämmerung und Nacht, resp. die angemes- sene Beleuchtung der vorhandenen Wasserräu- me, ermöglicht die Nutzung dieses Stadt- potenziales. Dabei soll die Beleuchtung in die- sen Räumen in erster Linie die
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verschiedenen Eigenschaften des Mediums Wasser (wie zum Beispiel Durchscheinen, Spie- geln und Fließen) visuell erlebbar machen.
Wasser ist eines der Ur-Gestaltungsmittel. Was- ser ist Gegenstand vieler Legenden, Märchen und Sagen. Es bietet Gelegenheit zum Meditie- ren – zur Reflexion seiner selbst und des Le- bens. Bei Tag und bei Nacht.
Das Raumspiel mit Tiefe und Reflexion liegt in der Natur seiner Beschaffenheit. Je nach Standort des Beobachters spiegeln sich Raum- elemente in der Wasseroberfläche und beein- flussen so die Wahrnehmung der Raumgröße. Bei Nacht bedeutet dies: Beleuchtete Objekte spiegeln sich auf der dunklen Wasseroberflä- che oder Licht im Becken macht dessen Tiefe oder/und Beschaffenheit sichtbar.
Beides zusammen funktioniert nicht resp. nur mangelhaft. Ähnlich wie bei der Fensterschei- be.
Der Lichtplan führt zu diesem Schwerpunkt die Grundkonzepte für folgende Räume/Objekte auf:
- Rheinhafen - Rheinbrücke Maxau - Günther-Klotz-Anlage - Alb - Albbrücke - Pfinz
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Verkehr
Wie in den meisten Städten, so stellen auch in Karlsruhe die Verkehrsräume ein wesentliches Element des Stadtraumes und der Stadtent- wicklung dar. Aufgrund des geplanten Fächer- grundrisses ist die Stadt durch breite grüne Achsen geprägt.
Mit den Anschlussstellen der Autobahnen A 5 (Frankfurt-Karlsruhe-Basel) und A 8 (Karlsruhe- Stuttgart-München) sowie dem Netz der Deut- schen Bahn AG besteht eine hervorragende Anbindung an den überregionalen Verkehr.
Neben den eigentlichen Straßenräumen bilden Plätze sowohl Durchgangsräume wie auch Empfangsräume (Bahnhofsplatz) und Orte des Treffens und der Veranstaltungen. Während die Beleuchtung von Plätzen in erster Linie ein Attraktivitätselement ist, welches zur abendlichen Belebung beitragen kann, stellt die Beleuchtung der Verkehrsräume eine zu- sätzliche Orientierungsmöglichkeit dar. Eine durchgängige Lichtsprache, welche durch weithin ersichtliche Orientierungspunkte unter- stützt wird, hilft Ortsfremden wie auch Ansäs- sigen, sich rascher im nächtlichen Stadtraum zurechtzufinden und fördert somit auch das „Sich-heimisch-fühlen“ im Großraum Stadt.
Der Lichtplan führt zu diesem Schwerpunkt die Grundkonzepte für folgende Räume/Objekte auf:
- Kriegsstraße - Sophienstraße - Kaiserallee - Durlacher Allee - Neureuter Straße - Willi-Brandt-Allee - Adenauerring - Rheinstraße / Am Entenfang
- Weinbrennerplatz - Gutenbergplatz - Werderplatz - Bahnhofsplatz - Lidellplatz - Friedrichsplatz - Marktplatz - Rondellplatz - Festplatz - Durlacher Tor - Kaiserplatz
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Auswahl der Stadt-Schwerpunkte
Bildung und Technologie
Karlsruhe ist als Technologieregion über die Grenzen von Deutschland hinaus bekannt.
Auch die Bildungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Örtlichkeiten stellen ein wesentli- ches Potenzial der Stadt Karlsruhe dar, welches überregional ausstrahlt.
Sind die Areale der Technologie und Bildung im vorliegenden Fall auch nur sehr begrenzt Orte des nächtlichen Aufenthaltes, so bietet die sorgfältig ausgesuchte Beleuchtung einzel- ner Raumabschnitte doch die Möglichkeit, dem Nachtgesicht Karlsruhes die visuelle Präsenz der diversen Wissenschaften und Zukunftstech- nologien beizufügen und diese so verstärkt ins Bewusstsein zu rücken.
Der Lichtplan führt zu diesem Schwerpunkt die Grundkonzepte für folgende Teil-Räume und Objekte auf:
- Forschungszentrum - Universität - ZKM / Hochschule für Gestaltung
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Auswahl der Stadt-Schwerpunkte
Geschichte
Nach wie vor basiert in vielen Städten die Be- leuchtung historisch bedeutender Gebäude auf großflächigen Fassadenbeleuchtungen. Dieser Versuch, das Nachtbild der Tageserscheinung anzugleichen, vermag zwar das Gebäude als Ganzes sichtbar zu machen, doch nur in sel- tenen Fällen wird so auch die eigentliche Ge- schichte spür- und erlebbar.
Der Lichtplan Karlsruhe sieht eine Lichtsprache vor, welche es neben der Heraushebung mar- kanter Bauwerke vermag, die Geschichten der Gebäude und Plätze zu erzählen. Obschon der Stadtraum als solches relativ jung ist, soll so die Identifikationsmöglichkeit mit der Stadt und ihren Wurzeln erweitert wie auch Auswärtigen näher gebracht werden.
Die historischen Eigenheiten der relativ jungen Stadtbildung Karlsruhe wie der barocke Fächer- grundriss oder die ausgeprägten Verkehrs- und Bezugsachsen (zum Beispiel Via Triumphalis, Kriegs- und Kaiserstraße) sollen bei Däm- merung und Nacht hervorgehoben werden.
Der Lichtplan führt zu diesem Schwerpunkt un- ter anderem verschiedene Grundkonzepte für historisch bedeutsame Objekte auf:
- Schlossstrahlen (Fächergrundriss) - Kleine Kirche Kaiserstraße, Innenstadt - Rathaus West, Weststadt - Saumarkt, Durlach - Basler Tor, Durlach - St. Cyriakus-Kirche, Bulach - “Grüner Baum”, Neureut - Alte Mühle, Rüppurr - Fachwerkhäuser - Lokalbahn, Grünwinkel - Schloss Augustenburg, Grötzingen
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Auswahl der Stadt-Schwerpunkte
Nicht aufgeführte Orte
Im Lichtplan nicht aufgeführte Gebiete oder Orte sollen, so fern sich eine über den Stan- dard hinausgehende Beleuchtung überhaupt als sinnvoll erweist, zurückhaltend beleuchtet werden.
Die Stadt berät die Initiatoren für solche Pro- jekte und begutachtet resp. bewilligt sie.
Prioritätenliste
Im Sinne einer strategischen Vorgehensweise wird im Lichtplan eine Prioritäten-Einteilung der verschiedenen Interventionsorte vorgenom- men.
Sie soll helfen, im Sinne des Gesamtkonzeptes die Kräfte zu bündeln und eine zeitgerechte Umsetzung zu gewährleisten.
Visualisierungen
Kompositorische Skizzen veranschaulichen die an den wichtigsten Stellen vorgesehene Licht- sprache.
Prinzipbilder und verschiedene Beispiel-Foto- grafien versuchen den Eindruck der zu erzie- lenden Lichtwirkung zu vermitteln.
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/lichtplan/HF_sections/content/ZZjW69R7NpwMlk/ZZjW6vjgt6g9aU/LP3.pdf
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Stadt Karlsruhe | Antrag auf Projektförderung Sozial- und Jugendbehörde Büro für Integration Südendstraße 42, 76135 Karlsruhe Stand: Mai 2018
1. Angaben zum Antragsteller
Informationen zur Institution
Name der Institution
Straße, Hausnummer Rechtsform (etwa „e. V.“)
Postleitzahl, Ort Internetadresse
Ziel und Tätigkeit der Institution
Ist die Institution als gemeinnützig anerkannt? (Bitte Nachweis beifügen)
Informationen zur projektverantwortlichen Person
Anrede, Vorname, Name Telefon/Handy
Geschäftsleitung Vorsitzende oder Vorsitzender Sonstige Funktion:
Fax
E-Mail
2. Angaben zum Projekt
Projektname
Projektbeginn (Tag/Monat/Jahr)
Projektende (Tag/Monat/Jahr) Durchführungsort/Stadtteil
Antrag auf Projektförderung
2 | Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde | Büro für Integration | Antrag auf Projektförderung
Bitte beantworten Sie die Fragen eins bis sechs auf Zusatzblättern
Fragen bitte kurz und so konkret wie möglich beantworten. Vermeiden Sie allgemeine Ausführungen zur Lebenssituation und Integration von Migrantinnen und Migranten.
1. Welches Ziel des Integrationsplans* möchten Sie mit Ihrem Projekt
zur Integration von Migrantinnen und Migranten erreichen?
* Der Karlsruher Integrationsplan wurde im Sommer 2012 vom Gemeinderat verabschiedet und ist die Grundlage für die Förderung von Integrationsprojekten. Sie finden ihn auf unserer Internetseite.
a) An wen richtet sich Ihr Vorhaben? (Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Alter, Herkunft) b) Welchem Handlungsfeld des Karlsruher Integrationsplans ist Ihr Projekt zuzuordnen? c) Welches Ziel möchten Sie erreichen? d) Welche integrationsfördernde Wirkung erwarten Sie dabei für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
2. Wie wollen Sie Ihr Ziel erreichen? a) Welche Aktivitäten planen Sie? b) Wie sieht Ihr Zeitplan aus? c) Wie erreichen Sie die Zielgruppe? d) Mit welchen Methoden werden Sie arbeiten? e) Wer übernimmt welche Aufgaben? (Zum Beispiel Honorarkräfte, Fachkräfte, Ehrenamtliche) f) Welche Erfahrungen sollen diese Personen mit einbringen? g) Wie nutzen Sie die Interessen und Fähigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer? h) Welche Erfahrungen, zum Beispiel aus früheren Projekten, nutzen Sie bei Ihrem Vorhaben?
3. Wer ist am Projekt beteiligt?
Bitte legen Sie diesem Antrag Stellungnahmen Ihrer Kooperationspartnerinnen und -partner bei.
a) Beteiligen Sie Migrantinnen und Migranten aktiv an der Planung und Durchführung des Projektes? Wenn ja, wie?
b) Wie werden Sie von Ihren Kooperationspartnerinnen und -partnern im Netzwerk oder im Stadtteil bei Ihrem Vorhaben unterstützt?
c) Mit welchen Migrantenorganisationen arbeiten Sie zusammen? Welche Aufgabe übernehmen diese?
d) Falls Sie noch nicht mit Partnerinnen und Partnern vernetzt sind: was planen Sie für die Unterstützung Ihres Vorhabens? (Zum Beispiel Befürwortungsschreiben von Schulen, Kooperationsvereinbarungen)
4. Wie stellen Sie fest, ob Ihr Projekt erfolgreich ist? a) Welche Instrumente setzten Sie zur Messung der Zielerreichung ein? b) Mit welchen Kennzahlen arbeiten Sie?
5. Ist Ihr Projekt für die Öffentlichkeit von Interesse? Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen Sie?
6. Soll das Projekt nach dem Abschluss der städtischen Anschubfinanzierung fortgesetzt werden?
Wenn ja, wie soll die Folgefinanzierung aussehen? Bei welchen Geldgebern planen Sie Anträge zu stellen (etwa Bund, Land, Stiftungen, private Geldgeber)?
3 | Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde | Büro für Integration | Antrag auf Projektförderung
3. Angaben zur Finanzierung
3.1 Angaben zu Eigen- und Fremdmitteln Bei welchen Einrichtungen wurden für das Vorhaben Anträge gestellt und/oder bewilligt (einschließlich Eigenmittel)? Bezeichnung der Einrichtung beantragt Euro bewilligt Euro Büro für Integration Eigenmittel Teilnehmerbeiträge Drittmittel (Geldgeber: Bund, Land, Stiftung …)
Summe Projektkosten
3.2 Kosten- und Finanzierungsplan
Bitte vollständig eintragen. Stellen Sie die Kostenpositionen so dar (gegebenenfalls auf einem Beiblatt), dass die Kalkulatio ns- grundlage erkennbar wird, etwa: Übernachtung pro Teilnehmerin/Teilnehmer pro Tag 20 Euro x 10 TN x 3 Tage = 600 Euro.
Entgelte, die pro geleistete Zeiteinheit gezahlt werden sollen, können als Honorar oder Übungsleiterpauschale (unter Sachkosten), oder als Personalkosten* beantragt werden. Die Kalkulationsgrundlage muss erkennbar sein, etwa Honorar Kursleitung 15 Euro x 3 Stunden pro Woche x 30 Wochen = 1.350 Euro * Wenn Personalkosten, auch im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, beantragt werden , muss die Tätigkeit für das Projekt klar abgrenzbar sein. Zeitaufwand und zugrunde liegende Vergütung müssen belegt werden.
1. Sachkosten inklusive Honorarkosten (etwa Materialien, Mieten, Bürokosten, Auslagenerstattung, Reisen, Unterkunft, Verpflegung ...) Kostenart Gesamtkosten Eigenmittel Anderweitig
beantragt Büro für integration
Summe Sachkosten
4 | Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde | Büro für Integration | Antrag auf Projektförderung
2. Personalkosten Personal Gesamtkosten Eigenmittel Anderweitig
beantragt Büro für integration
Summe Personalkosten
Projektkosten gesamt
Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift, gegebenenfalls Stempel
Nachname/Vorname (Druckbuchstaben)
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/projektfoerderung/HF_sections/content/ZZokzltG5OX6ZB/ZZokzm2i4uyiZQ/180828_Antrag_auf_Projektfoerderung_CD.pdf
1
Ihr Baby ist nun ein Kleinkind Ihr Baby ist nun ein Kleinkind.
Ihr Kind ist neugierig und möchte
viele neue Dinge lernen.
Das geht am besten in einem Kindergarten.
Ihr Kind wird viel Spaß mit anderen Kindern haben.
Die Kinder lernen viel von den anderen Kindern.
Das wird Sie entlasten.
Sie haben mehr Zeit für andere Dinge.
Manche Wörter sind im Text unterstrichen.
Zum Beispiel das Wort Hebamme. Sie werden im Internet unter
www.a4k.de/leichte-sprache/woerterbuch erklärt.
2
.
Was passiert in einem Kindergarten? Morgens bringen Sie Ihr Kind in die Kita.
Kita ist die Abkürzung für Kinder-Tageseinrichtung.
Damit ist auch der Kindergarten gemeint.
Am Morgen sitzen die Kinder und Erzieher zusammen und
reden oder singen miteinander.
Das nennt man Morgenkreis.
Die Kinder essen zusammen
ihr Frühstück.
Danach spielen Sie im Garten.
Oft liest die Erzieherin Geschichten vor.
Oder alle singen zusammen ein Lied.
Sie basteln oder bauen zusammen.
Sie sprechen viel miteinander.
Die Kinder lernen sehr viel in der Kita.
Der Tag in der Kita hat einen festen Ablauf.
Auch das lernt Ihr Kind. Es gibt ihm Sicherheit
Zum festen Tages-Ablauf gehören:
• der Morgenkreis • das Frühstück • eine Beschäftigung am Vormittag • das Mittag-Essen • die Mittags-Ruhe
Was passiert noch?
Ihr Kind lernt den Umgang mit anderen Kindern.
Die Kinder spielen und streiten miteinander.
Ihr Kind lernt viele Situationen kennen.
Ihr Kind lernt, wie es sich am besten verhalten soll.
Auch wie man sich wieder verträgt nach einem Streit.
33
Welche Kita oder Tages-Einrichtung ist richtig für Ihr Kind? Für die Tages-Betreuung Ihres Kindes
gibt es mehrere Möglichkeiten.
Das sind:
• Kinderkrippe • Kindergarten • Tagesmutter • Integrations-Kindergarten
Oft sind der Kindergarten
und die Kinderkrippe in einem Haus.
Die Kinder zwischen einem und 3 Jahren
gehen in eine Kinderkrippe.
Hier bekommt Ihr Kind mehr Hilfe
von den Erzieherinnen.
Es sind wenige Kinder in einer Gruppe.
Mit 3 Jahren geht Ihr Kind dann in den Kindergarten.
Ihr Kind kann nun schon sehr viel allein.
Die Kinder lernen Lieder und Gedichte
Die Erzieherin liest aus Büchern vor.
Und sie redet mit den Kindern darüber.
Die Kinder lernen auch Farben, Jahres-Zeiten und Zahlen kennen.
Damit sind die Kinder gut auf die Schule vorbereitet.
Das letzte Jahr der Kinder in der Kita nennt man auch Vorschule.
Sie können Ihr Kind auch mit einem Jahr zu einer Tagesmutter geben.
Eine Tagesmutter betreut nicht mehr als 5 Kinder.
Wenn Ihr Kind viel Hilfe braucht,
können Sie für Ihr Kind
einen Integrat ions-Status beantragen.
Dann bekommt Ihr Kind einen Integra-
tions-Platz und so mehr Betreuung.
44
Sie entscheiden, in welche Kita Ihr Kind geht! Sie kennen Ihr Kind am besten.
Sie wissen, wie schnell Ihr Kind etwas lernt und sich entwickelt.
Ihr Kinderarzt berät Sie.
Fördern Sie Ihr Kind so früh wie möglich.
Beachten Sie dabei, wie viel Unterstützung Ihr Kind braucht.
Dann entscheiden Sie,
in welche Kita Ihr Kind gehen soll.
Besuchen Sie die Kitas in Ihrer Nähe!
Was hat Ihnen in der Kita gut gefallen?
Wo hat man Sie gut beraten?
Was macht Ihnen vielleicht Sorgen?
Wenn Ihnen eine Kita gut gefällt,
reservieren Sie einen Kita-Platz für Ihr Kind.
Sagen Sie der Leiterin oder Erzieherin der Kita,
ab wann Sie Ihr Kind betreuen lassen möchten.
55
Wie bekommen Sie einen Kita-Platz für Ihr Kind? Bevor Ihr Kind in die Kita geht,
müssen Sie einen Kita-Gutschein beantragen.
Den Kita-Gutschein können Sie
frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate
vor dem Beginn der Betreuung beantragen.
Lassen Sie sich helfen beim Ausfüllen des Antrags.
Den Antrag stellen Sie beim Jugendamt.
Bringen Sie Ihren Ausweis und
einen Nachweis Ihres Arbeit-Gebers mit.
Wenn Sie keine Arbeit haben,
können Sie für Ihr Kind 4 bis 5 Stunden
Betreuung pro Tag bekommen.
Wenn Sie arbeiten gehen,
können Sie mehr Betreuung bekommen.
Zum Beispiel 5 bis 7 oder 7 bis 9 Stunden am Tag.
Wenn Sie alle Unterlagen beim Jugendamt
eingereicht haben,
bekommen Sie den Kita-Gutschein.
Damit gehen Sie in die Kita,
in der Sie einen Platz reserviert haben.
Der Kita-Gutschein bleibt dann in der Kita.
Von der Kita bekommen Sie nun
einen Betreuungs-Vertrag für Ihr Kind.
Am Ende bekommen Sie eine Bestätigung vom Jugendamt.
Dort steht, wann Sie für die Betreuung
Ihres Kindes etwas dazuzahlen müssen.
Für die letzten drei Jahre vor der Einschulung müssen
Sie für die Betreuung nie zahlen in Berlin.
6 6
Fällt Ihnen die Trennung von Ihrem Kind schwer? Ihr Kind geht nun in die Kita.
Vieles ist neu. Der Weg dorthin, die anderen Kinder und die Erzieherin.
Die Erzieherin bespricht mit Ihnen den Ablauf der Eingewöhnung.
Für die Eingewöhnung Ihres Kindes macht die Kita einen Plan.
Am Anfang werden Sie zusammen mit Ihrem Kind in der Kita sein.
Dann lassen Sie es für kurze Zeit alleine in der Kita.
Später bleibt Ihr Kind länger ohne Sie in der Kita.
Am Schluss bringen Sie es am Morgen in die Kita
und holen es wieder am Ende ab.
Vielleicht weint Ihr Kind, wenn Sie es in der Kita lassen.
Das ist normal.
Alle Kinder brauchen Zeit, um sich an die Kita zu gewöhnen.
Und jedes Kind ist anders.
Viele Kinder sind neugierig und freuen sich, neue Dinge zu entdecken.
Andere Kinder sind ängstlich oder scheu.
Es dauert unterschiedlich lange, bis ein Kind eingewöhnt ist.
In der Regel dauert die Eingewöhnung 4 Wochen.
Wenn sich Ihr Kind an alles gewöhnt hat, bleibt es gerne in der Kita.
Ihr Kind kennt seine Erzieherin dann schon gut.
Ihr Kind lässt sich von ihr trösten.
Auch Eltern brauchen Zeit, um sich an die Trennung zu gewöhnen.
Der Eintritt in die Kita ist für alle ein großes Ereignis.
Die Kita-Zeit ist eine schöne Zeit für Ihr Kind und Sie.
6 7
Wie kann die Kita Sie noch unterstützen? Die Erzieherin ist gut ausgebildet.
Sie weiß, wie sie Ihr Kind fördern kann.
Sie bringt Ihrem Kind viel bei.
Sprechen Sie mit der Erzieherin
über die Entwicklung Ihres Kindes.
Fragen Sie, was Ihr Kind am Tag
in der Kita gemacht hat!
Die Erzieherin gibt Ihnen Tipps,
wie Sie Ihr Kind unterstützen können.
Gehen Sie zum Elternabend.
Machen Sie ein Eltern-Gespräch mit der Erzieherin.
Was braucht Ihr Kind in der Kita? Ziehen Sie Ihrem Kind Kleidung an, die
auch schmutzig werden darf.
Schreiben Sie in alle Kleidungs-Stücke
den Namen Ihres Kindes.
In der Kita hat jedes Kind
einen Schrank oder ein Fach.
Hier werden Sachen aufbewahrt,
die Ihr Kind in der Kita braucht.
Das sind:
• Wechselwäsche • Regensachen • Kuscheltier • Schnuller, wenn es einen hat • Windeln • Hausschuhe
Fragen Sie die Erzieherin, was Ihr Kind in der Kita noch braucht!
Geben Sie der Erzieherin eine Telefonnummer,
unter der Sie im Notfall erreichbar sind.
Wer hat diesen Elternbrief geschrieben? Arbeitskreis Neue Erziehung www.ane.de
capito Berlin www.capito-berlin.eu
Landes-Arbeits-Gemeinschaft Begleitete Elternschaft Brandenburg-Berlin
Bestellung E-Mail an ane@ane.de
Telefon 030 / 25 90 06 - 35
www.ane.de/bestellservice
Internet Im Internet unter www.a4k.de/leichte-sprache finden Sie eine Hörversion
des Briefes, das Wörtbuch zum Brief und die Online-Version des Briefes.
Herausgeber Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. Hasenheide 54 10967 Berlin www.ane.de
Gefördert durch Gestaltung w w w.Piktogram.eu
Illustrationen w w w.Kathar inaBusshoff.de
Fotos Susanne Tessa Müller
Spendenkonto Bank für Sozialw ir tschaft BIC: BFSWDE33BER IBAN: DE33 1002 0500 0003 2963 02 Kennwor t: Spende
Druck Var iograph GmbH
1. Auflage 2014
© ANE
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/familienbildung/elternbrief/HF_sections/content/ZZjZIqZeBVuLiZ/ZZn9SzgzUhhrWy/LeichteBriefe-2_2014_WEB_ANE.pdf
Broschüre_Europabericht.indd
AUSSENBEZIEHUNGEN | 21
DIE EU-FÖRDERKULISSE FÜR DIE STÄDTISCHEN DIENSTSTELLEN UND GESELLSCHAFTEN 2014 BIS 2020
EU -V
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Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) – Beschäftigung, sozialer Schutz, Arbeitsbedingungen (930 Mio €)
„Connecting Europe“ Fazilität (CEF) – Transeuropäische Netze (TEN: Verkehr, Energie, Breitband) (33,25 Mrd €)
COSME – Wettbewerbsfähigkeit, KMU-Förderung (2,25 Mrd €)
EFRE – Nachhaltige Stadtentwicklung
URBACT: Vernetzung (74 Mio €) Innovative Maßnahmen: Pilotprojekte, Studien (371 Mio €)
ERASMUS+ – Bildung, Jugend, Sport (14,79 Mrd €)
Europa für Bürgerinnen und Bürger (EfBB) – Geschichtsbewusstsein, Bürgerbeteiligung (185,4 Mio €)
Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) (6,4 Mrd €)
Gesundheit – Gesunde Lebensführung, Gesundheitsgefahren, -systeme und -versorgung (500 Mio €)
HORIZONT 2020 – Forschung und Innovation (77 Mrd €) Gesellschaftliche Herausforderungen (30 Mrd €), u. a.
Gesundheit, demografi scher Wandel, Wohlergehen intelligenter, umweltfreundlicher, integrierter Verkehr Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffi zienz („Smart Cities“) Sichere Gesellschaften
Katastrophenschutz – Prävention, Vorsorge (220 Mio €)
KREATIVES EUROPA – Kultur und Medien (1,47 Mrd €)
LIFE – Umwelt und Klimapolitik (3,6 Mrd €)
Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess – (449 Mio €)
Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft – (440 Mio €)
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EFRE – INTERREG V A OBERRHEIN
(110 Mio €)
Forschung und Innovation, nachhaltige Entwicklung, Beschäftigung, territorialer Zusammenhalt
EFRE – INTERREG V B
Nordwesteuropa (396 Mio €) Mitteleuropa (274 Mio €) Donauraum (202 Mio €)
Innovation, CO2-Reduzierung, Ressourceneffi zienz, Nachhaltigkeit, Verkehr/Vernetzung, institutionelle Kapazitäten (nur Donauraum)
EFRE – INTERREG EUROPE
(359 Mio €)
Integrierte Entwicklungsansätze, „Policy Learning“ – Forschung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von KMU, CO2-Reduzierung, Ressourceneffi zienz
Bundesprogramm transnationale Zusammenarbeit Vorlauffi nanzierung/Kofi nanzierung für INTERREG B-Projekte
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Asyl, Migration, Integration (AMIF) Gemeinsames Europäisches Asylsystem, Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration, Rückkehr (215 Mio €)
Europäischer Hilfsfonds für am stärksten benachteiligte Personen (EHAP) Soziale Eingliederung von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen (Migrantinnen und Migranten, Wohnungslose) (92,8 Mio €)
Operationelles Programm ESF Bund (2.7 Mrd €) A – Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte (674 Mio €), u. a.
ESF-Qualifi zierung im Kontext Anerkennungsgesetz „rückenwind“ für Beschäftigte und Unternehmen in der Sozialwirtschaft (30 Mio €) Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten
B – Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung (1 Mrd €), u. a. Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) (90 Mio €), JUGEND Stärken im Quartier (JUSTiQ): Übergang Schule-Beruf Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (SGB II) (470 Mio €) Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund, ESF-Integrationsrichtlinie Bund
C – Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen (883 Mio €), u. a. Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) (35 Mio €) „Bildung integriert“: Integration lokaler Bildungsakteure und -systeme „JOBSTARTER plus“, zum Beispiel interregionale Kooperationen zum Ausgleich von Disparitäten regionaler
Ausbildungsmärkte „Zukunft der Arbeit“: Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung (demografi scher Wandel, Work-Life-Balance)
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EFRE OPERATIONELLES PROGRAMM: INNOVATION & ENERGIEWENDE
A – Forschung, Technologische Entwicklung, Innovation (173 Mio €) B – Verringerung der CO2-Emissionen (61 Mio €)
ESF OPERATIONELLES PROGRAMM: CHANCEN FÖRDERN
A – Nachhaltige, hochwertige Beschäftigung und Arbeitskräftemobilität (119 Mio €) B – Soziale Inklusion, Bekämpfung von Armut und Diskriminierung (62,5 Mio €) C – Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen (67,5 Mio €)
ESF-Arbeitskreis der Stadt Karlsruhe 440.000 €/annum unter Prioritäten B und C
MEPL III LÄNDLICHER RAUM
(1,9 Mrd €), u. a. naturnahe Waldwirtschaft und Gewässerentwicklung
SCHULFRUCHTPROGRAMM
(6,7 Mio €)
Quelle: Stabsstelle Außenbeziehungen | Stand: Juni 2015
https://www.karlsruhe.de/b4/international/europa/euprojekte/HF_sections/content/ZZmwOb4mNvPbbD/ZZmBNYd5G0pyNH/Europabericht_EU-F%C3%B6rderkulisse.pdf
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Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Telefon: 0721 / 133 6151 E-Mail: planverfahren@stpla.karlsruhe.de www.karlsruhe.de
Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt, für das dargestellte Gebiet einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Es wird daher keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit ist von der Planung zu unterrichten. Deshalb werden im nachfolgenden Beitrag die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes veröffentlicht.
Darüber hinaus bietet das Stadtplanungsamt, Bereich Planverfahren, Lammstraße 7, Zimmer D 117, in der Zeit vom 29. Oktober 2021 bis 15. November 2021 während der Dienststunden die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen und zu erörtern.
Eine Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist wegen der aktuellen Coronasituation nur nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes unter der Tel.-Nr. 0721/133 6151 oder per Email - planverfahren@stpla.karlsruhe.de - möglich. Zur Erleichterung der Information der Öffentlichkeit kann der Bebauungsplanentwurf während des genannten Zeitraumes auch im Internet unter www.karlsruhe.de/bebauungsplanung eingesehen werden. Hier sind über ein Formular Stellungnahmen möglich.
Während dieser Frist können auch Äußerungen zur Planung bei der oben genannten Dienststelle vorgetragen werden. Die Eingaben werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen, soweit sie berücksichtigt werden können, in den weiteren Planungsprozess ein. Dazu ist keine gesonderte Benachrichtigung vorgesehen. Der danach erarbeitete Bebauungsplanentwurf wird im Rahmen des Weiteren Verfahrens nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich zur Einsicht ausgelegt werden. Bei dieser Gelegenheit kann dann zur Planung nochmals Stellung genommen werden.
Öffnungszeiten des Stadtplanungsamtes: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Das Stadtplanungsamt ist mit den Straßenbahnlinien S 1, S 2, S 4, S 5, S 11, 1, 2, 3, 4, 5, 6 Haltestelle Marktplatz, gut zu erreichen.
Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe Information der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan
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Bebauungsplan „Gottesaue-/Ostauepark, 2. Änderung“, Karlsruhe - Oststadt
Aufgabe und Notwendigkeit Das bisher überwiegend gewerblich genutzte Plangebiet, soll dauerhaft einer Nutzung für soziale Zwecke im Bereich Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sowie jungen Erwachsenen zugeführt werden. Teile des Plangebietes, angrenzend an den Otto-Dullenkopf-Park, werden durch den Stadtjugendausschuss e.V. bespielt. Das Aktions- und Zirkusbüro Otto-Dullenkopf-Park nutzt dafür überwiegend Zelte und Container und hat sich trotz dieser Einschränkung gut etabliert. Die Nachfrage zu den Angeboten ist sehr groß. Insbesondere Kinder und Jugendliche aus den relativ dicht bebauten Stadtteilen Südstadt und Oststadt bekommen hier die Möglichkeit pädagogisch betreuter Bewegungsangebote. Neben der Nutzung durch das Zirkus- und Aktionsbüro haben sich Sportnutzungen (u.a. Dirtbike und Parkour) am Standort ergeben. Die Nutzung im Bereich soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Zelten und Containern ist auf Dauer nicht tragfähig und soll durch die Nutzung der Bestandsgebäude bzw. die Errichtung eines neuen Zirkushauses beendet werden. Zugleich sollen in den Bestandsgebäuden noch weitere Nutzungen des Stadtjugendausschuss e.V. und der Bewegungsszene untergebracht werden.
Der Charakter der Gesamtfläche Otto-Dullenkopf-Park als öffentliche Grünanlage soll erhalten und mittelfristig durch Entsiegelungsmaßnahmen gestärkt werden. Zugleich sollen die Flächen für die beschriebenen sozialen Zwecke für die Öffentlichkeit zu den Betriebszeiten besser zugänglich gemacht werden.
Planungskonzept Das Plankonzept sieht vor das bestehende Gebäudeensemble zu erhalten und einer soziale Nutzung im Bereich Kinder- und Jugendarbeit bzw. Arbeit mit jungen Erwachsenen zuzuführen. Zugleich wird ein Baubereich bestimmt, der es mittelfristig ermöglicht ein Zirkushaus zu errichten, dass die bisher
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notwendigen Zelte und Container ersetzt. Das im Areal betriebenen Aktions- und Zirkusbüro bespielt einen Teil des Geltungsbereiches und erhält durch die Nutzung verbleibender Gebäudeteile eine stärkere Witterungsunabhängigkeit. Eine Machbarkeitsstudie kam zum Ergebnis, dass das Raumprogramm im Verwaltungsgebäude, dem Verbindungsbau, dem Werkstattgebäude und einer Halle untergebracht werden kann. Im östlichen Gebäudeteil werden das Fanprojekt sowie Räume für BMX, Rollbrett e.V. und die Parkours-Szene untergebracht werden. Die Flächen, welche die ehemaligen Wagenhallen umgeben, werden den jeweiligen Nutzungseinheiten zur Verfügung gestellt. Südlich der Hallen befindet sich das Baufenster für die mittelfristig zu errichtenden Zirkushaus.
Die Integration des Geländes in den Otto-Dullenkopf-Park soll durch Festsetzungen zur Dach- und Fassadenbegrünung bzw. durch größere Entsiegelungsmaßnahmen gewährleistet werden. Nach Ende der befristeten Möglichkeit die versiegelten Flächen als Zwischenlager für Erdmaterialien zu nutzen, werden Flächen im Norden Osten und Südosten des Plangebietes unter Berücksichtigung der Bodenbelastung saniert und als Vegetationsfläche angelegt. Auch im Bereich der Außenflächen des zukünftigen Sondergebietes können erhebliche Anteile entsiegelt und bepflanzt werden. Die derzeit nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Freiflächen werden nach Umsetzung der Planung tagsüber besser zugänglich sein. Eine Wegeverbindung durch die Hallen soll auf Parknutzende einladende Wirkung haben.
Stadtplanungsamt
2021-10-26T13:30:30+0200
SignMeWebApp / www.sign-me.de
211029_Stadtplanungsamt_BPL_Gottesaue-Ostauepark, 2. Änderung_Korrektur.pdf
https://www.karlsruhe.de/b4/bekanntmachungen/HF_sections/content/ZZplki4MURFiPb/211029_Stadtplanungsamt_BPL_Gottesaue-Ostauepark%2C%202.%20%C3%84nderung_Korrektur.pdf_signed.pdf