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Karlsruhe: Impressum

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Gewässererlebnispfad So haben schon im 14. Jahrhundert die Mönche des Klosters Bad Herrenalb und ihre Laienbrüder Holz über die Alb und den Rhein bis nach Holland verschifft. Dort wurde das wertvolle Holz aus dem Schwarzwald für den Schiffsbau verwendet. Auch die Köhler aus dem Gaistal transportierten über die Alb ihre Kohle in die Stadt nach Karlsruhe. Die Alb wurde daher wie viele andere Flüsse, die als Transportwe- ge genutzt wurden, kanalisiert, begradigt und befestigt. Auch bei der Stadtentwicklung von Karlsruhe war die Alb des öf- teren im Weg und ihr Lauf wurde vielfach verlegt. Sie floss zum Beispiel einmal da, wo heute Rheinhafen, Raffinerien und Süd- tangente sind. In den 80er Jahren setzte ein Umdenken ein: Die Alb wurde nach und nach wieder naturnah gestaltet – “renaturiert”. Der Fluss gewinnt damit seine Vielgestaltigkeit zurück: die Ufer und auch der Flussboden, die Sohle, sind abwechslungsreich und bieten Lebensraum für viele verschiedene Tiere und Pflanzen. Durch die Renaturierung der Alb können heute hier viele Tiere, darunter auch sehr empfindliche und seltene Arten leben. Nicht zuletzt deshalb ist die Alb heute, obwohl Stadtfluss, auch ein Biotop von europäischem Rang, das zu dem europaweiten Biotopnetz “natura 2000” gehört. Sie steht deshalb immer im Spannungsfeld zwischen Naherholung und Naturschutz. In dem Renaturierungsteilstück in der Günther-Klotz-Anlage fin- den die Besucher jetzt den Gewässererlebnispfad. Er soll dabei helfen zu verstehen, was Renaturierung bedeutet und warum es wichtig ist, die Alb auch als Naturschutzzone zu betrachten. Gleichzeitig bietet er auch Gelegenheit am und im Wasser zu spielen und zu forschen. Gewässererlebnispfad in der Güther-Klotz-Anlage Kontakt: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Agendabüro, Markgrafenstr. 14, 76131 Karlsruhe Telefon 133 -1002, Email: agenda21@karlsruhe.de Infos über die Alb und den Gewässererlebnispfad gibt es auch im Internet unter https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/ naturschutz/naturerleben/gewaessererlebnispfad Gefördert aus Mitteln der Glücksspirale und des Ministeriums für Umwelt und Verkehr. An fest eingerichteten Stationen erkläre ich Ihnen, was es auszuprobieren und zu entdecken gibt. In dieser Broschüre finden Sie noch weitergehende Infor- mationen , die Ihnen helfen sollen, die vielschichtigen As- pekte eines Fließgewässers zu erkennen sowie Zusammen- hänge zu verstehen. Natürlich gibt es unterwegs noch viel mehr zu sehen und zu erle- ben; hier ist dann Ihr eigener Entdeckergeist gefragt. Warum ein Gewässererlebnispfad? Die dauernde und schnelle Veränderlichkeit ist das Markenzeichen eines naturnahen Fließgewässers. Dies macht es schwierig, in einem Führer genau die Stellen zu beschreiben, an denen man bestimmte Phänomene sehen kann. Wo man heute noch auf dem Grund des Gewässers die Ablage- rungen erkennt, wird vielleicht morgen - nach einem nächtlichen Regenguss - nur noch trübes Wasser zu sehen sein. Infotafel Wo man gestern noch bis zu den Waden im Wasser stand und eine Muschel an einem Stein betrachtet hat, kann man viel- leicht heute bei Hochwasser nicht mehr hingelangen. Und morgen wird man an derselben Stelle weder Stein noch Mu- schel wieder finden. In diese Situation bringt der Gewässererlebnispfad eine gewis- se Stetigkeit. Weniger abhängig von den ständigen Verände- rungen im Gewässer lassen sich hier Beobachtungen machen: Tiere durch feststehende Lupen, die Strömung an einem gro- ßen Stein oder Strömungsveränderungen an einem künstli- chen Strömungsablauf betrachten. Die Gewässereigenschaften und Erscheinungen, die der Erleb- nispfad vermittelt, kann man in vielgestaltiger Ausprägung am gesamten Alblauf beobachten. Folgende Themen werden an den Stationen behandelt: Strö- mung, Lebewelt, Nutzung und Sinneswahrnehmung. Der Gewässererlebnispfad ist von beiden Seiten her begehbar. Jede Station ist in sich abgeschlossen. Sie können also auch einzelne Stationen gezielt besuchen. Die Alb mit allen Sinnen erleben Es ist für Stadtmenschen nicht leicht, ein Gefühl für die Natur zu bekommen. Die Informationen über die Natur sind oft theoretisch oder medial und ästhetisch aufbereitet. Man kann großartige Naturbeobachtungen aus dem Sessel heraus ma- chen, ohne sich Hitze, Kälte, Regen auszusetzen. So erhält man unbestritten viele (akademische) Kenntnisse über die Na- tur, aber kein Gefühl dafür. Dafür ist der direkte Kontakt un- verzichtbar. Mühlenmodell “Baustelle Gewässererlebnispfad” Der Gewässererlebnispfad ist nicht fertig. Er besteht zunächst aus einer Grundausstattung. Diese kann mit der Zeit verändert und erweitert werden, je nachdem wie sie bei den Benutzern ankommt. Im Zusammenspiel mit den Besuchern soll sich der Pfad immer weiter entwickeln. Und wie bei einer Großbaustelle können sich die Veränderungen über viele Jahre erstrecken, bis ein dauerhafter Zustand erreicht ist. Aus diesem Grund wird auch diese Broschüre immer wieder ver- ändert und neu aufgelegt. Wir freuen uns auch über jede Rückmeldung, Ideen für weitere Stationen, Berichte über Ihre Erfahrungen und Erlebnisse, damit der Pfad lebendig bleibt, ebenso wie ein Fließgewässer. Aktion“Steine in der Alb“ man dunkelgrauen, -braunen Schlamm am Boden vorfinden. Wo der Damm endet, findet man eine Übergangssituation von kiesigen über sandige zu schlammigen Stellen. → Achten Sie am Fluss auf größere Büschel von Wasserpflan- zen. Diese bilden ähnlich wie Steine ein Strömungshindernis. Dahinter lassen sich oft Sandhäufen oder lange Sandfahnen erkennen. Hinter kurzen und breiten Pflanzenpolstern fin- den sich eher dünenartige Sandhäufen. Entlang von langen Pflanzenschwaden fließt das Wasser auf beiden Seiten fast parallel und hinter der Pflanze entsteht eine lange schmale Ruhezone mit Sandfahne, bevor sich die Strömungen wieder vereinigen. → An Stromschnellen fließt das Wasser rasch. Deshalb besteht dort die Sohle aus Steinen. Man erkennt diese Stellen bei normalem Wasserstand an der gekräuselten, unruhigen Wasseroberfläche. Durch die Ablagerung von Steinen ist die Wassertiefe recht gering, und die Turbulenzen an den Steinen sind bis an die Oberfläche sichtbar. Da die Wassermenge ein geringeres Volumen zur Verfügung hat, erhöht sich die Fließgeschwindigkeit, wie bei einer Düse. Die Schnelle endet, wo die Anlandung und Volumenverrin- gerung und damit die Kraft des Wassers so groß geworden sind, dass es die Steine mit sich reißen und sich in die Sohle eintiefen kann. Dort fließt das Wasser wieder langsamer, die Oberfläche erscheint ruhig, die Sohle besteht aus feinerem Substrat. Strömungsablauf mit Mühlenmodell Mit der Spirale können Sie Wasser in die Ablaufrinne pumpen. Mit Steinen, Hölzern und ähnlichem können dort das Strömungsverhalten beeinflusst werden. Wo das Wasser in den Albstrand mündet, bilden sich Ab- lagerungsmuster wie man sie auch in einem Flussfin- den kann. Hier kann man auch mit der Strömung ex- perimentieren. Das gilt natürlich auch für ein Gewässer wie die Alb im Bereich der Günther-Klotz-Anlage. Dort führen zwar Wege entlang und es gibt Freizeiteinrichtungen, aber der Fluss selbst diente bisher in erster Linie als “Kanal-Kulisse”. So jedenfalls wirkte er mit den steilen, befestigten Ufern und der am Reißbrett gezogenen Linienführung. Mit der naturnahen Umgestaltung hat sich die Situation grund- legend geändert. Viele Menschen nutzen seither das neue Naturangebot: Sie waten in der Alb, bauen kleine Dämme oder Steinmännchen oder sitzen am Ufer und beobachten die Strö- mung. Diese Station greift das Thema auf und ergänzt es durch Einrich- tungen, die einige besondere Sinneseindrücke und Erfahrungen ermöglichen, wie die Trittsteinfurt oder die Hörrohre. Nutzung der Alb Ein Fluss, der durch eine Großstadt fließt, bereitet Probleme. Er ist ein Hindernis, das umständlich durch Brücken passierbar gemacht werden muss oder größeren Bauprojekten im Weg liegt. Das galt auch für die Alb. Deshalb wurde besonders in den letzten 100 Jahren massiv in ihren Verlauf eingegrif- fen. Es gibt nur noch wenige Abschnitte, die dem ursprünglichen Flusslauf entsprechen. Die erste umfangreiche Verlegung des Laufes dürfte im Zusam- menhang mit dem Bau des Rheinhafens Anfang des 20sten Jahr- hunderts geschehen sein. Die umfangreichste Verlagerung ge- schah beim Bau der Raffinerien und die jüngste beim Bau des Edeltrudtunnels an der Südtangente. Doch die Alb wird schon seit langem von Menschen genutzt. Das Modell einer Mühle an dieser Stelle des Gewässererlebnispfades erinnert an die Tradition der Mühlen. Tiere und Pflanzen in und an der Alb Zunächst ein paar Informationen über die Kleintiere in der Alb Außer Fischen im freien Wasser, leben in der Alb noch eine große Zahl von Kleintieren auf dem Ge- wässerboden. Es sind Muscheln und Wasserschnecken, kleine Krebse aber auch die Larven von verschiedenen Insekten. Allein die Arten, die man mit bloßen Auge noch erkennen kann, belau- fen sich schon auf über 200. Viele sind sich aber sehr ähnlich und der Unerfahrene kann sie kaum unterscheiden. Deshalb werden hier nur einige wichtige Typen und Arten besprochen. Die meisten Kleintiere leben sehr versteckt, damit sie nicht von anderen gefressen oder von der Strömung mitgerissen werden. Manche haben sich im Boden eingegraben, andere sitzen auf der Unterseite von Steinen, Blättern, Hölzern oder Wasserpflanzen. Viele davon sind recht selten. Aber auch die häufigen unter ihnen wird man nicht überall fin- den, denn sie halten sich nur an den Stellen auf, die ihnen zusa- gen. Solche unterschiedlichen Kleinlebensräume können größere Stei- ne sein, Kies, Sandflächen, Schlamm, abgestorbenes Holz, Blätter, lebende Wasserpflanzen. Die Lebewesen sind an die Bedingungen angepasst, die dort herr- schen Die Ernährung spielt eine wichtige Rolle in der Wahl des Lebensraumes: Die so genannten “Zerkleinerer”, die von Falllaub und anderem groben, organischem Material leben, halten sich vornehmlich in sehr ruhigen Gewässerzonen auf. Denn dort sammelt sich dieses Material an. Strömungsbeobachtungen von der Brücke Von der Brücke hat man einen guten Blick auf die großen Steine im Flussbett. Bei günstigem Wasser- stand lässt sich erkennen, wie sie vom Wasser um- strömt werden. Oberhalb teilt sich die Strömung, fließt am Stein entlang und vereinigt sich dahinter. Bei genauerem Hinschauen wird man feststellen, dass direkt hinter dem Stein eine Zone mit relativ ruhigem Wasser liegt, sozusagen der Strömungsschatten. Je breiter der Stein und je geringer die Strömung, desto länger wird dieser Bereich sein. Dort ist das Wasser relativ beruhigt. Wird Wasser von der Hauptströmung hierhin verwirbelt, so lässt seine Schleppkraft nach und es lagern sich mitgeführte Partikel ab. Meist sind es kleine Steine oder Sandkörner. Das Zusammenspiel von Strömung und Sohlsubstrat kann man an vielen Stellen im Fluss beobachten. Beobachtungen von der Brücke aus → Unter der Brücke steht ein kleiner Damm aus Steinen (Bei Hochwasser überschwemmt und kaum sichtbar). Vom linken Ufer schwingt er sich in einem leichten Bogen in den Fluss und verengt so dessen Querschnitt. Wenn der Wasserstand nicht besonders hoch ist und den Damm überflutet, sollte man folgendes beobachten können: Durch die Verengung des Flussquerschnittes fließt das Wasser an der Außenseite des Dammes relativ schnell, dort ist es steinig-kiesig. Hinter dem Damm ist eine strömungsberuhigte Zone, dort wird Deshalb stehen sie auch mit dem Kopf voran gegen den Wasser- strom. Wer hat schon mal einen Fisch quer zum Wasser stehen sehen? Egel haben Saugnäpfe, mit denen sie sich am Grund verankern können. Wenn sie sich damit wechselweise am Vorder- und Hin- terende festhalten, können sie sich sicher fortbewegen (Hinterende befestigt, Vorderende ausstrecken / Vorderende befestigen, Hinterende nachziehen und so weiter). Strömung am Baumelsteg Der Baumelsteg eignet sich im Sommer wunderbar, um ganz entspannt die Füße und die Seele baumeln zu lassen. Natürlich kann man sich auch Gedanken über die Strömung machen und ein kleines Experiment durch- führen. Etwa die Beine öffnen und schließen und den Druck des Wassers vergleichen. Selbst im Winter, wenn man die Füße nicht in das Wasser hängen will, kann man die Kraft der Strömung spüren. Man braucht nur ein Brett oder etwas ähnliches breites und dünnes in das Wasser zu halten und zu drehen. Je nach Aus- richtung wird die Strömung stärker oder schwächer am Brett angreifen. Baumelsteg Andere ernähren sich von sehr kleinen, organischen Partikeln, wie verrottetem Pflanzenmaterial, Algen oder Bakterien. Sie sammeln sie aus dem Bodenbelag, dem sogenannten Sediment auf. “Sedimentfresser” leben deshalb auch in Gewässerzonen mit ste- hendem oder schwach fließendem Wasser. Manche fangen diese Partikel aber auch aus dem fließenden Wasser auf, man nennt sie ”Filtrierer”. Sie mögen darum strö- mendes Wasser am liebsten, denn dort ist ein dauernder Nah- rungsstrom zu erwarten. Die “Filtrierer” benötigen zusätzliche Anpassungen in der Kör- perform, um sich in der starken Strömung halten zu können. Die “Weidegänger” weiden den Algen- und Bakterienaufwuchs von Steinen und Wasserpflanzen ab. “Räuber”, die andere Tiere jagen, können überall vorkommen. In der starken Strömung finden wir sie jedoch nur dann, wenn sie sich dort halten und fortbewegen können, ohne mitgerissen zu werden. Manche Räuber bewegen sich fort, um Beute zu finden. Andere lauern zum Beispiel eingegraben im Sand und warten, bis eine geeignete Beute vorbeikommt. Und das können Sie hier an der Station erforschen: Gehen Sie mit dem Eimer zum Ufer, geben etwas Wasser hinein und suchen Sie dann im Wasser unter Holz, Steinen und Blättern nach kleinen Tieren, die Sie behutsam in den Eimer abstreifen. Den Inhalt des Eimers geben Sie dann in das Becken unter den beiden Lupen. Oder Sie geben Wasser direkt in die Wanne unter den Lupen und streifen die kleinen Tiere direkt dort hinein ab. Die Lupen haben zwei unterschiedliche Vergrößerungen. Sie sind in der Höhe verstellbar. Und jetzt geht es an die Beobachtung! Einige besonders häufig vorkommenden Tiere sind auf dem Ta- felrad abgebildet. Ein paar Tiergruppen wollen wir hier näher vor- stellen: Flohkrebse haben einen bogenförmig gekrümmten Körper und werden eineinhalb bis zwei Zentimeter lang. Ihr Körper ist abgeplattet. Das hat den Vorteil, dass sie auch noch in kleine Ritzen kriechen können. Ungewöhnlich ist ihre Fortbewegungsweise. Am Boden bewegen sie sich auf der Seite liegend fort durch schnel- les Krümmen und Strecken des Körpers. Flohkrebse sind Zerklei- nerer, sie fressen lebende oder verwesende Pflanzenteile, orga- nische Rückstände (Detritus) und Aas. Wasserassel Die Wasserassel gehört ebenfalls zu den Krebstie- ren. Wie der Flohkrebs zerkleinert sie abgestorbe- nes Material. Sie frisst abgestorbene Pflanzenteile und Aas. Sie kommt aber mit noch viel geringeren Sauer- stoffgehalten im Wasser zurecht. Deshalb findet man sie am ehesten an Stellen, an denen das Was- ser steht oder kaum strömt – also zwischen Laub und absterbenden Pflanzen. Dort macht ihr der Flohkrebs weni- ger Konkurrenz um ihre Nahrung, denn er liebt mehr das strö- mende, sauerstoffhaltige Wasser. Insektenlarven Zahlreiche Insekten leben als Larven im Wasser, zum Beispiel Eintagsfliegen, Steinfliegen, Mücken, Libellen und andere. Man- che kann man leicht miteinander verwechseln, deshalb vorweg ein paar Hinweise: Eintagsfliegen haben fast immer drei Schwanzborsten. Larven mit zwei Schwanzborsten sind nur dann Eintagsfliegen, wenn sie am Hinterleib seitlich Kiemenblättchen haben. Flohkrebs Wasserassel Bei Daxlanden tritt die Alb in die Rheinniederung ein und hat nur noch ein sehr geringes Gefälle. Hier beginnt der Unterlauf, in dem es vorwiegend zur Ablagerung von feinen, schlammigen Sedimenten kommt. Strömungsunterschiede und ihre Wirkung kann man aber auch im Kleinen in der Alb beobachten, oft auf wenigen Metern. Die- se ständigen Strömungs- und Substratwechsel schaffen Lebens- bedingungen für viele Tiere mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Wie gehen Tiere mit der Strömung um? Eine Reihe von ihnen hat damit Probleme und mei- det sie möglichst. Sie leben bevorzugt in Ufernähe, wo die Strömung geringer ist oder gar in ruhigen Uferbuchten. Andere wagen sich in den Fluss aber suchen zumindest zeitweise strömungsberuhigte Stellen auf, etwa hinter größeren Steinen oder an Wasserpflanzen. Andere graben sich in der oberen Bodenschicht ein. In den Bereich stärkerer Strömung wagt sich nur, wer besondere körperliche Anpassungen aufweist. Viele Insektenlarven haben einen sehr flachen Körper. Wenn sie sich an den Untergrund anschmiegen, bieten sie dem Wasser wenig Widerstand und können sich leichter festhalten. Strudel- würmer sind ebenfalls abgeflacht. Einen flachen, seitlich zusam- mengedrückten Körper haben auch die Flohkrebse. Andere saugen sich am Untergrund fest, wie etwa die Mützen- schnecke. Außerdem ist ihre Schale so gebaut, dass das Wasser beim Umfließen auf möglichst wenig Widerstand trifft (stromlinienförmig). Die Form verbreitert sich nur allmählich (von vorne nach hinten und von unten nach oben) und verjüngt sich wieder. Die gleiche Form haben auch Fische. Wenn das Wasser von vor- ne auf sie trifft bieten sie so möglichst wenig Widerstand. Wasser kleinste Lebewesen und Reste herausfiltern. Man wird vor allem Schalenhälften finden, da die Schale nach dem Tod der Muschel auseinander fällt. Schnecken Die Mehrzahl der einheimischen Schnecken be- sitzt ein einteiliges, meist gedrehtes Kalkgehäu- se. Wasserschnecken findet man eher im ruhigen Wasser an Wasserpflanzen. Die Flussnapfschne- cke, auch “Mützenschnecke” genannt, lebt auch gern in strömendem Wasser, wo sie sich an Steinen festsaugen kann. Ihr Gehäuse ist so geformt, dass es dem Wasser möglichst wenig Widerstand bietet. Strömung Ganz entscheidende Größen, die ein Fließgewässer formen, sind die Wassermenge und das Gefälle. Sie beeinflussen wiederum die Strömung sowie die Ge- wässerstruktur. Und diese ihrerseits die Lebensbedin- gungen für Pflanzen und Tiere. Die Fähigkeit des Wassers, Feststoffe transportieren zu können, nennt man Schleppkraft. Sie nimmt mit der Strömung zu. Zu Zeiten und/oder in Bereichen mit starker Strömung werden vom Ufer oder der Sohle Material abgetragen, mitgeführt und in ru- higeren Gewässerzonen abgelagert. Durch Abtragung (Erosion) und Ablagerung (Sedimentation) entsteht eine ständige Verän- derung des Flussbettes. Den gesamten Fluss kann man danach in verschiedene Zonen einteilen: Im Schwarzwald ist das Gefälle der Alb so hoch und dadurch die Strömung so stark, dass selbst Steine und Geröll mittransportiert werden. Die Sohle im Oberlauf besteht deshalb aus Geröll. Mit dem Eintritt in die Rheinebene verringert sich das Gefälle der Alb. Die Transportkraft lässt nach und es können sich feinere Kiese und Sand ablagern (Mittellauf). Flussnapfschnecke Fehlen diese, handelt es sich um Steinfliegen, eine eigene In- sektengruppe. Manche Libellenlarven haben am Hinterleib ebenfalls drei Fort- sätze aber keine dünnen haarartigen wie die Stein – und Ein- tagsfliegenlarven, sondern breite, abgeplattete. Eintagsfliegen können in den verschiedensten Klein- lebensräumen vorkommen. Einige Arten leben einge- graben in schlammigem oder sandigen Grund, andere kriechen dort auf dem Grund, wieder andere schwim- men frei im ruhigen Wasser und einige leben an Stei- nen in der starken Strömung. Sie sind meist Weide- gänger oder Sedimentfresser. Die Arten, die im strö- menden Wasser leben, haben einen flachen Körper. Das ermöglicht es ihnen, sich auch in der Strömung am Unter- grund festzuhalten und fortzubewegen. Ähnlich wie Krabben können sie auch schnell seitwärts laufen. Die Larvenzeit der Ein- tagsfliegen dauert meist etwa ein Jahr. Das flugfähige erwach- sene Tier, das aus der Larve schlüpft, lebt nur höchstens zwei bis drei Tage. In dieser Zeit frisst es nicht, sondern pflanzt sich nur fort. Steinfliegen findet man am ehesten an der Unter- seite von Steinen, aber auch zwischen Laub, Ästen und Wasserpflanzen. Sie sind meist Räuber oder Weidegänger. Sie haben ein hohes Sauerstoffbe- dürfnis, weshalb man sie in stark strömenden Ge- wässern trifft. Wie die Eintagsfliegen haben auch sie einen abgeplatteten Körper. Die Larven bleiben ein bis drei Jahre im Wasser. Einige Arten fressen Algen und Pflanzenreste, andere auch oder ausschließlich Kleintiere. Die ausgewachsenen Larven klettern an Land, häuten sich und sind dann flugfähige Steinfliegen. Es gibt also kein Puppenstadi- um. Steinfliegen leben nur wenige Wochen und nehmen in die- ser Zeit keine Nahrung auf, sondern leben von ihren Fettvorrä- ten. Eintagsfliege Steinfliege Libellenlarven wird man am ehesten zwischen Was- serpflanzen finden. Sie leben räuberisch. Andere leben eingegraben im Bodensubstrat. Die Larve verbringt meist zwei bis vier Jahre im Wasser. Ist sie ausgewach- sen, kriecht sie (etwa an einem Pflanzenstängel) aus dem Wasser. Aus der Larve schlüpft direkt die Libelle. Puppen gibt es also nicht. Auch als erwachsene Tiere sind Libellen Räuber. Es gibt zwei große Gruppen von Libellen, die Großlibellen und die Kleinlibellen. Man kann sie aber nicht immer an ihrer Größe unter- scheiden aber leicht am Verhalten. Die erwachsenen Libellen haben im Sitzen die Flügel entweder über dem Körper zusammengelegt (Kleinlibellen) oder aus- gebreitet (Großlibellen). Die Larven unterscheiden sich im Körperbau. Kleinlibellen haben drei längere, fe- derförmige Hinterleibsfortsätze und eine schlanke Körperform. Großlibellen fehlen diese langen Fort- sätze, bei vielen Arten (nicht bei allen) ist die Körper- form kurz und gedrungen. Köcherfliegen tragen ihren Namen, weil sich viele Arten ein Ge- häuse (Köcher) bauen aus Sandkörnern, Steinchen, Pflanzentei- len. Der Köcher dient als Tarnung und Schutz, den die Larven nicht verlassen, sondern mit sich herumschleppen. Jede Art baut den Köcher auf eine bestimmte Weise. Mit dem Wachstum der Larve wird auch der Köcher ständig vergrößert. Manche Arten benutzen dabei immer das gleiche Baumaterial wie zum Beispiel Sandkörner, kleine Steinchen, Blattstückchen, Ästchen et cetera. Andere wechseln es während der Entwicklung. Sie sind Zerkleinerer oder Weidegänger, deshalb ist es nicht so schlimm, wenn sie den schweren Köcher transportieren müssen. Für sie bedeutet der Köcher Schutz gegen Feinde und sein Ge- wicht hilft, nicht von der Strömung fortgetragen zu werden. Andere Köcherfliegenlarven leben ohne Gehäuse. Sie können auch Räuber sein, die ihre Beute mit Gespinsten fangen oder ih- nen nachjagen. Großlibelle Kleinlibelle Egel zählen zu den Ringelwürmern, zu denen auch der Regenwurm gehört. Wie er sind sie äußerlich ge- ringelt, langgestreckt und rund. Egel sind meist an seichten, pflanzenreichen Stellen zu finden, wo sie unter Steinen, Ästen und Wasserpflanzen sitzen. Egel fressen andere Tiere oder saugen an ihnen (Parasiten). Egel haben am Vorder- und Hinterende Saugnäpfe. Am häufigsten in der Alb sind Schlundegel. Sie sind Räuber und werden etwa bis sechs Zentimeter lang. Tagsüber sitzen sie meist auf der Unterseite von Steinen und Holzstücken, nachts gehen sie auf Jagd und verschlingen kleine Würmer, Insekten- larven, Flohkrebse. Die Egel haben eine typische Fortbewegungsweise. Sie heften sich mit dem hinteren Saugnapf fest, strecken das Vorderende vor und heften sich mit dem vorderen Saugnapf fest. Nun lösen sie das Hinterende, ziehen es nach und heften es wieder fest. Dadurch erscheinen sie abwechselnd lang und dünn, dann wie- der kurz und gedrungen. An dieser Fortbewegungsweise kann man Egel gut von Strudelwürmern unterscheiden.Oft halten sie sich auch mit den hinteren Saugnäpfen fest und führen mit dem Vorderende Suchbewegungen aus. Strudelwürmer Strudelwürmer sind Räuber und fressen Kleinkrebse, Insekten- larven, Würmer und Schnecken. Sie werden etwa zwei Zentime- ter lang. Man findet sie unter Steinen an Stängeln und der Blatt- unterseite von Wasserpflanzen, Strudelwürmer bewegen sich mit winzigen Wimpern auf der Unterseite fort, deswegen glei- ten sie gleichmäßig über den Grund, ohne ihre Form sehr zu verändern. Muscheln Lebende Muscheln haben ein zweischaliges Gehäuse aus Kalk. Die beiden Schalen sind durch ein Scharnier verbunden und verschließbar. Muscheln sitzen ge- wöhnlich fest. Sie ernähren sich, indem sie aus dem Schlundegel Muschel
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/naturschutz/naturerleben/gewaessererlebnispfad/HF_sections/content/ZZjYiNQQdgU2qq/ZZjYiQBTYEcnJd/Gewaessererlebnispfad-3-1.pdf
„Die Zukunft der Stadt beginnt jeden Tag neu!“ Haushaltsrede der SPD-Gemeinderatsfraktion von Stadträtin Sibel Uysal am 20. Oktober 2020 2 Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 3 BILDUNG 4 WIRTSCHAFT 5 MOBILITÄT 6 SOZIALES 7 GESUNDHEIT UND KLINIKUM 8 WOHNEN 9 KLIMA 9 KULTUR 10 BÄDER UND SPORT 11 FAZIT UND DANK 11 3 EINLEITUNG Ich möchte meine Haushaltsrede unter das Motto stellen: „Die Zukunft der Stadt beginnt jeden Tag neu!“ Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Pressevertreterinnen und Pressevertreter, und plötzlich ist alles anders! Corona hat die Koordinaten verschoben. Haushaltsplanung in Zeiten der Pandemie ist eine schwierige Aufgabe. Unsere Gesellschaft hat in dieser existentiellen Krise überraschend anpassungsfähig reagiert. Seien wir froh, wie gut unsere politischen Institutionen und Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene funktionieren. Hoffentlich bleibt das so angesichts der aktuellen Entwicklung. Die Stadtverwaltung und Ortsverwaltungen haben die Bewährungsprobe durch die Corona-Krise bisher sehr gut bewältigt. Sie handelten rasch und entschlossen und stellten auf den Krisenmodus um. Corona ist für uns alle ein neues Lernfeld, aber auch ein Stresstest, den wir nur gemeinsam bestehen werden. Unser aufrichtiger Dank und unsere Unterstützung gilt allen Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern, allen sogenannten systemrelevanten Berufen, die dieser Tage überall, auch in unserer Stadt, Übermenschliches geleistet haben und leisten. Wir danken den vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, allen Ehrenamtlichen, die in den vergangenen Monaten wichtige Versorgungsleistungen im Interesse aller Menschen aufrechterhalten haben. Infolge der wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise war auch für den Haushalt als unserem kommunalen Regierungsprogramm eine völlige Neuorientierung notwendig. Die Rahmenbedingungen für eine Haushaltsaufstellung haben sich stark verändert. Fehlende Einnahmen und höhere Verluste bei unseren Gesellschaften mindern unseren Handlungsspielraum. Bei der Gewerbesteuer, dem kommunalen Anteil an der Einkommenssteuer, aber auch bei anderen Einkommensarten – wie Gebühren – sind starke Rückgänge zu verzeichnen. Um hier rasch zu reagieren war es sinnvoll, den Doppelhaushalt 2021/2022 aufzugeben und sich zunächst auf den Haushalt 2021 im Sinne eines Not- oder Zwischenhaushalts zu konzentrieren. Zu viele Unsicherheiten hätten einen geplanten Doppelhaushalt zu einem Vabanque-Spiel gemacht. Zwar gibt es inzwischen positive Zeichen: So wollen Bund und Land die Gewerbesteuer-Ausfälle für das Jahr 2020 offenbar voll ausgleichen, aber es bleiben immer noch zu viele Imponderabilien. Dieser Haushalt muss daher zu einem Strategie-Haushalt werden, zum Einstieg in eine umfängliche Qualitäts- und Strukturdiskussion. Werden in diesem Jahr keine entscheidenden Weichenstellungen für die Zukunft gestellt, leidet langfristig unsere Handlungsfähigkeit. Deshalb werden wir als SPD-Fraktion Prioritäten setzen und nicht zögern, Weichen neu zu stellen. Wir müssen Schwerpunkte verändern, noch genauer fokussieren, 4 aber so, dass die Teilhabe der Menschen, die Attraktivität der Stadt und Zukunftsgestaltung weiterhin möglich sind. Wir sollten nicht gegen Corona, sondern mit Corona planen. Diese Krise wird uns noch lange begleiten. Das kommunale Handeln muss sich den Gegebenheiten anpassen. „Die Zukunft unserer Stadt beginnt jeden Tag neu!“ BILDUNG An dieser Stelle möchte ich die Worte unserer Finanzbürgermeisterin aufgreifen: Die Überschrift ihrer Haushaltsrede lautete: „Ohne Prioritätensetzung keine Generationengerechtigkeit“. Generationengerechtigkeit bedeutet für uns lebenslanges Lernen. Der Schlüssel hierzu beginnt mit zieladäquaten Rahmenbedingungen. Als Schulträger ist es unsere Aufgabe, sie zu schaffen und zu garantieren. Die coronabedingte Schließung der Schulen hat gezeigt, dass wir sie krisenfest und zukunftssicher machen müssen. Sie stehen vor völlig neuen Aufgaben, auf die sie nicht vorbereitet sind. Ein Schwerpunkt ist die digitale Infrastruktur. Corona fordert Agilität. Die Umsetzung einer passenden, zeitgemäßen Ausstattung muss zügig erfolgen und eine krisenfeste Perspektive für alle Schülerinnen und Schüler eröffnet werden. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mentrup, sehr geehrter Herr Bürgermeister Lenz, dank Ihnen haben wir eine digitale Ausbaustrategie, den Digitalpakt für Karlsruher Schulen, vorangetrieben. Nun müssen wir den Zeit- und Finanzplan an die aktuelle Situation anpassen, um dem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Die Digitalisierung haben wir alle in den letzten Jahren verschlafen. Die Netzanbindung der Schulen im Ländle ist schlechter als in den meisten anderen Bundesländern. Baden-Württemberg belegt den vorletzten Platz bei einer Umfrage zum Internet-Anschluss. Ausbaden müssen das die Schülerinnen und Schüler. Werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, die gegenwärtige Krise wird zu gravierenden Folgen im Bildungsfortschritt und in der sozialen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen führen, wenn wir jetzt nicht gegensteuern. Wir müssen unsere Schülerinnen und Schüler auf einen gemeinsamen Lernstand bringen und die Schulsozialarbeit, dort wo Aufstockungsbedarf besteht, nachjustieren. Schulen sind nicht nur Wissensvermittlungsräume, sondern auch Begegnungsräume. Es ist daher höchste Zeit, in die Räumlichkeiten der Schulen zeitgemäß zu investieren und den Sanierungsstau abzubauen. 5 Die aktuelle Sporthallensituation in Karlsruhe ist angespannt. Umso mehr freuen wir uns auf die baldige Fertigstellung der Sporthalle an der Elisabeth-Selbert-Schule. Dadurch werden einige Kapazitäten geschaffen, aber sie sind bei weitem nicht ausreichend. Schließung von Sporthallen aufgrund dringender Sanierung hat die Konsequenz, dass die Schulklassen mit Bussen und Bahnen in die Nachbarschaftssporthallen fahren müssen. Das wird dem Bildungsplan nicht gerecht, ist alles andere als umweltfreundlich und zeit- und kostenintensiv. Deshalb beantragen wir, 30 Mio. für die Sporthalle „Zentrum Südwest“ einzustellen. Eine Abschaffung der Gebühren ist ein wichtiges Signal als Anreiz für Fachschülerinnen und Fachschüler. Dieses Anliegen hat die SPD-Fraktion bereits im Gemeinderat eingebracht, worauf ich heute Bezug nehme. Wir werden die vollumfängliche Abschaffung der Schulgelder für Fachschulen in diesem Haushalt beantragen! Der Stuttgarter Gemeinderat hat es verstanden und die Gebühren in Stuttgart abgeschafft. Wenn uns jetzt Fachschülerinnen und Fachschüler abwandern nach Rheinland-Pfalz oder nach Stuttgart aufgrund des Schulgeldes, geht es zu Lasten des Standorts Karlsruhe. Investitionen in die Fachschulen sind somit unmittelbare Zukunftsinvestitionen für den lokalen Wirtschafts-, Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Das bezeichnen wir als wahre Wirtschaftsförderung vor Ort. Karlsruhe muss für das Weiterbestehen der Fachschulen mit der Gebührenabschaffung ein klares Signal setzen. WIRTSCHAFT Werte Kolleginnen und Kollegen, meine verehrten Damen und Herren, die Pandemie hat eine erhebliche Auswirkung auf die Wirtschaftssituation in Karlsruhe. Kleine und mittelständische Betriebe sowie Selbstständige wurden besonders hart getroffen. Sie verfügen in der Regel über wenig Rücklagen und nur eingeschränkten Zugang zu Krediten. Es ist daher an uns als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, in dieser Krise besonnen, mit Augenmaß und Gestaltungskraft darauf zu reagieren. Im Falle der ökonomischen Auswirkungen ist es geboten, die wegbrechende Nachfrageseite in der Wirtschaft durch Ausgaben des Staates zu kompensieren oder sogar zu stimulieren. Wir sollten hier ebenso wie das Land und der Bund investieren und nicht am falschen Ende sparen! Die Stadt Karlsruhe kann sich glücklich schätzen, dass sie eine exzellente, zukunftsfeste Branchenstruktur hat. Vor allem sind wir stolz auf unsere vielfältige Hochschul- und Forschungslandschaft. Wir haben in den guten Jahren unser Haushaltsdefizit signifikant reduziert und können nun zur Überwindung der Krise auch Schulden in Kauf nehmen. Wenn wir 6 jetzt investieren, besteht die Chance, dass wir in wenigen Jahren wieder eine gute Einnahmesituation in Karlsruhe haben werden. Unsere Betriebe, Hotels, Gaststätten und ähnliche Einrichtungen sind angeschlagen und teilweise existenzgefährdet. Hier ist eine wirtschaftsfreundliche Verwaltung wichtig, die ihre Ermessensspielräume, z.B. bei Genehmigungen, im Interesse der Betroffenen nutzt. Bei der Stundung von Gebühren und ähnlichen Zahlungsverpflichtungen hat die Verwaltung bereits vorbildlich gehandelt. Daher wollen wir alle politischen Maßnahmen unterstützen, die der Handlungsfähigkeit unserer Wirtschaft und dem Erhalt der Arbeitsplätze dienen. Wir fordern die Verwaltung auf, Einsparpotenziale in mittelständischen Unternehmen zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorzuschlagen. Es soll ein entsprechendes Konzept erstellt werden, wie der Energieverbrauch beim Mittelstand reduziert werden kann. MOBILITÄT Wir brauchen eine neue Verkehrspolitik, die die Klimaziele in den Vordergrund stellt und sozial gerecht und wirtschaftlich ist. Menschen und Unternehmen sind auf leistungsfähige Verkehrswege angewiesen, die attraktive Mobilitätsangebote ermöglichen. Auch diese Aufgaben stellen sich unserer Stadt jeden Tag neu! Wir fordern eine verlässliche und bürgernahe Mobilität! Klimaziele erreichen heißt: die Aufenthaltsqualität in unseren Städten verbessern. Wir müssen den Mut haben, weiterhin in den Ausbau zu investieren, um die Zahl der Autos auf den Straßen zu verringern. Aber eines ist klar: Wir dürfen nicht die einzelnen Mobilitätsmöglichkeiten gegeneinander ausspielen. Es muss Ziel der Verkehrspolitik sein, dass Menschen und Unternehmen bei der Verkehrsmittelwahl flächendeckend Alternativen zum motorisierten Individualverkehr haben. In Innenstädten muss der ÖV attraktiver sein als die Nutzung des Pkw; in Stadtregionen muss der ÖV konkurrenzfähig und bezahlbar sein und in ländlichen Räumen eine ausreichende Mobilität sichergestellt werden. Die Nahmobilität soll überall zu Fuß und mit dem Rad auf geeigneten Verkehrswegen sicher und attraktiv möglich sein. Wir sind in aller Deutlichkeit für eine schlüssige und zukunftstaugliche Gesamtstrategie für den ÖPNV. Die Möglichkeit, verbilligte oder kostenfreie Nahverkehrstickets anzubieten, wird aktuell breit diskutiert. Dass wir über die Gestaltung der Tarifstruktur im Allgemeinen diskutieren müssen, ist unumgänglich. Um dauerhaften Fahrgastzuwachs oder Neukundeneffekte zu erzielen, müssen wir ein Gesamtkonzept für unsere Bürgerinnen und Bürger verabschieden, das Stichworte wie Infrastruktur, Teilhabe, Verlässlichkeit und Sicherheit beinhaltet. Die geplante Home-Zone mit attraktiven Preisen des KVV ist ein guter nächster Schritt für die Gesamtkonzeption. 7 Als SPD-Fraktion werden wir einen Antrag stellen, bei dem alle Kinder und Jugendlichen unter 25 Jahren, die den Karlsruher Kinderpass oder Karlsruher Pass in Anspruch nehmen, den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen dürfen. Die Bildungsmobilität ist eine wesentliche Determinante in der Diskussion um soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Die Aufstockung der KVV Nextbike-Flotte um 300 Räder wurde zunächst unter dem ausdrücklichen Finanzierungsvorbehalt für den Haushalt 2021 beschlossen. Leider wurde die Aufstockung der Räder jetzt wieder gestrichen. Für die weitere Entwicklung dieses erfolgreichen Systems ist das sehr bedauerlich. Andere Städte haben auf dem Höhepunkt der Krise eine Aufstockung von Nextbike-Flotten vorgenommen. Dieses Anliegen werden wir im Haushalt vehement unterstützen, um unserem Ruf als fahrradfreundliche Stadt weiterhin gerecht zu werden. Zur Steigerung der Kapazitäten des ÖPNV gehört die Optimierung von bestehenden Bahnstrecken und die Einführung neuer Anbindungen und Streckenabschnitten. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Diskussion um den Ausbau der Bahnstrecke zwischen Karlsruhe-Mannheim für uns nicht nur ein Anlass, sich für den Schutz von Stadtteilen und Anwohnern gegenüber Lärm einzusetzen, sondern ausdrücklich eine Chance, um bei intelligenter Trassenführung das Netzangebot des KVV, des Karlsruher Modells, zu stärken. SOZIALES Trotz eines Konsolidierungsbedarfes ist es uns wichtig, ein soziales Augenmaß zu wahren. Die Krise hat uns bewusst gemacht, was Solidarität bedeutet. Ein positiver Effekt ist eine stärkere Gemeinwohlorientierung aller Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt, deren soziale Zukunft jeden Tag neu angegangen werden muss, getreu meinem Motto für diese Haushaltsrede. Die Sozialausgaben der Kommunen steigen ungebremst. Dies ist keine neue Erkenntnis, aber sie gewinnt Jahr für Jahr an Relevanz. Denn die Folgen sind erheblich und gefährden mehr und mehr nicht allein die Funktionsfähigkeit der Gemeinden und Kreise, sondern auch die Lebenschancen der Menschen. Die Kommunen sind die Seismographen des Sozialstaats. Die großen gesellschaftlichen Trends werden zuallererst in den Kommunen spürbar: Veränderte Familienstrukturen, Migration, Inklusion sowie nicht zuletzt die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft verlangen nach Antworten auf kommunaler Ebene. Diese Antworten heißen – zum Beispiel: Ausbau der Kinderbetreuungsplätze, Entwicklung altersgerechter Wohnquartiere, Schaffung eines barrierefreien Umfelds sowie Umsetzung erfolgreicher Integrationskonzepte. Eine der größten Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft ist die zuverlässige Kinderbetreuung. Unser erklärtes Ziel ist weiterhin eine gebührenfreie Kindertagesbetreuung. Auf dem Weg dorthin müssen wir eine Erhöhung der Gebühren abwenden. Dies erreichen wir durch eine Steigerung des Erstkinderzuschusses, die wir im Haushalt beantragen werden. Vor allem müssen wir an dieser Stelle glaubwürdig sein; wir haben mit einer großen interfraktionellen 8 Mehrheit versichert, dass die Beiträge nicht weiter steigen, sondern sinken. Diesen Worten müssen wir auch in diesem Haushalt Taten folgen lassen. Wir begegnen der älter werdenden Gesellschaft durch aktives Handeln. Dazu gehören aus sozialdemokratischer Sicht beispielsweise die Initiierung des Projekts innovative Pflege genauso wie die leider noch notwendige kommunale Kofinanzierung der Kurzzeitpflege, für die wir wieder Mittel im Haushalt beantragen werden. Dass dem Quartier eine immer größere Rolle zuteil wird, begrüßen wir ausdrücklich. Als nach wie vor wichtigste Instrumente der Karlsruher Armutsbekämpfung sehen wir den Karlsruher Pass und Kinderpass an. Sie ermöglichen finanziell schwächer gestellten Menschen Teilhabe und sind daher unerlässlich für die soziale Stadt. Mit starken Partnern wie dem Stadtjugendausschuss werden wir weiter daran arbeiten, Armut in dieser Stadt gezielt zu bekämpfen. Junge geflüchtete Menschen wollen Leistungen erbringen. Wir sollten das zulassen und fördern und sie mit Perspektiven versehen. Unseren Willen zu einer aktiven Integrationspolitik unterstreichen wir mit dem vorliegenden Haushalt deutlich. Beispielhaft seien die Projekte „Perspektive Now!“ und „SCHEFF“ genannt, die einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe durch Bildung leisten. Noch nicht am Ziel sehen wir uns bei der Umsetzung der Istanbuler Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Hier werden wir nicht zuletzt in diesem Haushalt aktiv werden müssen, um dem Rechtsanspruch und damit einer klaren Verpflichtung der Kommune zu entsprechen. GESUNDHEIT UND KLINIKUM Unser Ziel muss eine flächendeckende, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige gesundheitliche und medizinische Versorgung in Karlsruhe sein. Auch davon hängt die Zukunft unserer Stadt ab. Wir freuen uns über den Baufortschritt bei den Neubauten des städtischen Klinikums und die gleichzeitige Altbaurenovierung. Beides muss in den nächsten Jahren zum erfolgreichen Abschluss gebracht werden, damit das Klinikum für die medizinischen Aufgaben der Zukunft gerüstet ist. Dringend handeln müssen wir bei der Sicherung des Personalbedarfs. Mehr Personal in der Pflege gewinnen wir, indem wir die generalistische Pflegeausbildung stärken. Um der Arbeitsverdichtung im pflegerischen und ärztlichen Bereich entgegenzutreten, bedarf es auf der Grundlage einer attraktiven Arbeitsplatzgestaltung und flexibler Arbeitszeitmodelle weiterer Maßnahmen zur Personalgewinnung in allen Bereichen des Klinikums. Deshalb begrüßen wir den Aufbau und die Arbeit des Pflegebündnisses der Technologieregion Karlsruhe. Wir stehen als Fraktion ohne jeden Vorbehalt hinter unserem Klinikum. In der aktuellen Situation erkennen wir einmal mehr, wie wichtig es ist, dass sich das Klinikum in kommunaler Hand befindet. 9 WOHNEN Eine weitere sozialdemokratische Herzensangelegenheit ist die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Wir werden den Wohnungsbau nicht dem Markt überlassen dürfen. Die Andeutung unserer Finanzbürgermeisterin, die Volkswohnung könne einen angemessen Gewinnanteil an die Stadt abführen, lehnen wir grundsätzlich ab. Die Volkswohnung leistet einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung und Werterhaltung der Quartiere und wirkt dem Wohnraummangel in unserer Fächerstadt intensiv entgegen. Eine Abführung der Gewinnausschüttung an die Stadt würde den Handlungsspielraum und den Kurs der Volkswohnung massiv beeinträchtigen. Die Gewährleistung eines zügigen, transparenten und verlässlichen Baugenehmigungsverfahrens sollte unser Serviceanspruch sein. Das zuständige Dezernat möge eine entsprechende Strategie vorlegen. Sollte dies nur mit Stellenerhöhungen im Bauordnungs- und Stadtplanungsamt zu bewerkstelligen sein, werden wir diesen Weg mitgehen. Der Grundsatz: Mut zu neuen Wohnprojekten ist von großer Bedeutung, Mut neue Baugebiete auszuweisen, Mut alternative Wohnungslandschaften zuzulassen, Mut seniorengerechtes Wohnen zu realisieren und Baugruppen zu unterstützen. Zur Ordnung und zur Steuerung des Boden- und Wohnungsmarktes sowie zur Erleichterung einer Bodenvorratspolitik setzt sich die SPD für die Einräumung eines allgemeinen Vorkaufsrechts durch die Stadt an bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Wohnungen auf dem Gemeindegebiet ein. Die SPD bekennt sich dazu, dass Karlsruhe die soziale Wohnraumförderung von Bund und Land weiterhin gezielt ergänzt und dafür die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellt. KLIMA Im Zuge der Energiewende sind die Anforderungen an unsere Stadt gestiegen. Der Klimawandel wirkt sich im lokalen und regionalen Maßstab gegenwärtig in Form zunehmender Hitze- und Trockenphasen aus. Wir müssen handeln, gegensteuern. Klimapolitik und sozialer Zusammenhalt müssen zusammengedacht werden. Die Forderungen von Fridays for Future hat die SPD längst verstanden. Sie müssen in eine neue Dynamik eingebracht werden, d.h. in sofortige Handlungsinitiativen auf allen Ebenen, um eine Klimakatastrophe abzuwenden. Karlsruhe ist mit seinem Klimaschutzkonzept auf einem guten Weg. Wir wollen sicherstellen, dass der Einsparpfad hin zur Klimaneutralität eingehalten wird. Alle Konzepte müssen sozial verträglich gestaltet werden. Die Gesellschaft als Ganzes ist gefordert, nicht nur die Jungen. Wir wollen unsere Stadt weiterhin lebenswert gestalten, d.h. an unserem energetischen Sanierungsprogramm festhalten. Das gilt auch für den Bausektor, bei dem wir uns mehr Energieeffizienz auf die Fahnen schreiben sollten. Um Sanierungen umsetzen zu können, bedarf es mehr Personalstellen in den 10 entsprechenden Ämtern. Meine Fraktion begrüßt im Haushalt 2021 die Aufstockungen von Stellen, die den Stau der Generalsanierung reduzieren sollen. Eine weitere bewährte Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes, aber auch der attraktiven Arbeitgeberin, ist die Bezuschussung des Jobtickets für städtische Mitarbeiter, die das Nahverkehrssystem preiswert nutzen können. Die Ausweitung der Bezuschussung für Deutsche Bahn-Nutzerinnen und -Nutzer ist von der Verwaltung gewünscht, aber derzeit ausgesetzt. Die SPD-Fraktion wird sich dafür im bevorstehenden Haushalt stark machen. DIGITALISIERUNG Ein weiterer Schritt zur attraktiven Arbeitgeberin ist die Digitalisierung von Arbeitsplätzen. Auch sie fordert uns jeden Tag neu heraus. Digitalisierung bietet Chancen für flexibleres Arbeiten und kann damit insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Wir wollen, dass es für alle Beschäftigten der Stadt - mit einem für Homeoffice vereinbarten Stellenprofil - auch die Möglichkeit gibt, mobil zu arbeiten. Vor diesem Hintergrund müssen die technischen Voraussetzungen in allen Dienststellen geprüft und bei Bedarf nachgerüstet werden. Karlsruhe geht in der Tradition seiner innovativen Stadtgeschichte bei der Digitalisierung voran. Unser Oberbürgermeister ist dafür ein Tempomacher. Es freut uns sehr, dass Karlsruhe im Städtevergleich nun auch offiziell als Stadt mit der smartesten Verwaltung gilt. Das neue digitale Bürgerbüro am Marktplatz ist dabei nur ein Beispiel von vielen. Die digitalen Möglichkeiten machen die Stadtverwaltung insgesamt bürgerfreundlicher, gleichzeitig bleibt das bewährte analoge Angebot ohne Qualitätseinbußen erhalten. KULTUR Unsere Kultureinrichtungen wurden von der Pandemie hart getroffen. Kultur konnte lange nicht stattfinden! Um wenigstens das Schlimmste abzuwenden, hat unsere Fraktion sehr früh um städtische Hilfen für die betroffenen Institutionen angefragt. Gemeinsam konnten wir dann im Gemeinderat Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro auf den Weg bringen, so dass coronabedingte finanzielle Einbußen teilweise kompensiert und die Kulturreinrichtungen in Karlsruhe erhalten werden können. Darüber hinaus tun wir uns verständlicherweise schwer – und da sind wir nicht alleine – in diesem Haushalt Zuschusserhöhungen oder neue Projektförderungen für kulturelle Einrichtungen in Erwägung zu ziehen. Wir werden für den Haushalt 2021 keine institutionellen Anträge für Kultureinrichtungen stellen im Gegensatz zum letzten Haushalt. Wir verweigern uns dabei ausdrücklich nicht, über den ein oder anderen akuten, nicht Corona geschuldeten Notfall zu beraten. So wollen wir beispielsweise Cantus Juvenum unterstützen. 11 Wenn die Lage sich im Jahr 2021 nicht bessert, müssen weitere Maßnahmen zur Förderung der Kultureinrichtungen eingeleitet werden. BÄDER UND SPORT Die Aufrechthaltung des Schwimmangebots ist ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Schwimmbäder sind eine notwendige, attraktive kommunale Infrastruktur und ermöglichen Schul- und Vereinsschwimmen. Wir sind stolz auf unsere Bäderlandschaft, die gerade in der Coronazeit die Bevölkerung aufgefangen hat und eine gute Ergänzung für Nichturlauberinnen und Nichturlauber war. Bäder sind eine der am meisten genutzten kommunalen Einrichtungen. Die Unterhaltung eines Schwimmbades ist in der Regel kostspielig und oft defizitär. Das bedeutet, jeder Schwimmbadbetrieb ist zugleich ein Zuschussbetrieb. Das allein ist aber kein Argument gegen Schwimmbäder, denn sie übernehmen soziale, kommunikative und gesundheitspräventive Aufgaben. Daher werden wir am Erhalt unserer Bäder festhalten. Wir sehen einen dringenden Bedarf in Neureut. So können wir im wachsenden Norden dem Schul- und Vereinsschwimmen gerecht werden; auch würde man neu zugezogenen Familien einen Raum für Erholung und Freizeit schaffen. Beim Sport- und Freizeitpark „Untere Hub“ beharren wir weiterhin auf zügiger Weiterbehandlung, denn seit Februar 2020 ist die Planung fertig. Hier kommt es nicht nur zu einem Quantensprung für die Durlacher Sportvereine, sondern durch die Umsiedlung werden Flächen für den in Durlach dringend benötigten Wohnraum auf dem ASV/DJK/ TC-Gelände frei. FAZIT UND DANK Wir werden uns bei der Haushaltsverabschiedung 2021 an neue Gegebenheiten gewöhnen müssen. Wir leben in einer Zeitenwende. Die Corona-Krise bietet sich nicht an für politische Grabenkämpfe und Auseinandersetzungen. Wir müssen gemeinsam und solidarisch viele Aufgaben bewältigen. Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist wichtig, dass unsere Stadt nicht nur zusammenhält, sondern auch weiter handlungsfähig bleibt. Deswegen ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir unseren Haushalt auf sichere Beine stellen. Wir stehen vor finanziellen Herausforderungen. Für uns bedeutet vorausschauende Finanzpolitik, in schlechten Zeiten zu investieren und in guten Zeiten Schulden abzubauen. 12 Sparen um jeden Preis ist nicht die Antwort und schon gar nicht die Lösung, denn falsches Sparen kann sehr teuer werden. Prioritäten, Einsparpotenziale und Notwendigkeiten müssen hinterfragt werden. Wir können ein starkes Zeichen setzen. Karlsruhe ist stark, Karlsruhe gestaltet die Zukunft, Karlsruhe ist der Ort, wo es sich lohnt zu leben, zu arbeiten und Unternehmen anzusiedeln. Lassen Sie uns zuversichtlich und mutig sein. Zum Schluss möchte ich im Namen meiner Fraktion einen Dank aussprechen an die Stadtverwaltung, ihre Betriebe und Gesellschaften und vor allem an den Stadtkämmerer und sein Team für die stets kompetente fachliche Unterstützung unserer Stadtratsarbeit und die von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägte Zusammenarbeit. Ein besonderer Dank gilt unseren engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre Anregungen die Arbeit der SPD unterstützen. Die Anerkennung gilt auch Ihnen, Herr Oberbürgermeister. In den letzten Monaten haben Sie ein äußerst erfolgreiches Krisenmanagement geleitet. Liebe Frau Erste Bürgermeisterin, Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister, wir danken Ihnen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Helmut Schmidt sagte einmal: „in der Krise zeigt sich der wahre Charakter“. Lassen Sie uns gemeinsam Charakter zeigen und die Krise gemeinsam bewältigen! Denken Sie daran, „die Zukunft der Stadt beginnt jeden Tag neu!“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie gesund! Sibel Uysal EINLEITUNG BILDUNG WIRTSCHAFT MOBILITÄT SOZIALES GESUNDHEIT UND KLINIKUM WOHNEN KLIMA KULTUR BÄDER UND SPORT FAZIT UND DANK
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stadtfinanzen/haushaltsplan/HF_sections/content/ZZoPNSJ834g1ZY/SPD-HH_Rede%202021_Sibel%20Uysal.pdf
Microsoft Word - DINA4_Handout_Kooperationsvereinbarung.doc Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde VEREINBARUNG ZUR KOOPERATION IM KINDERSCHUTZ Zwischen dem Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe und den Suchthilfeträgern Jugend- und Drogenberatungsstelle Karlsruhe Diakonische Suchthilfe Mittelbaden Karlsruhe Fachstelle Sucht BWLV Karlsruhe 2 | VEREINBARUNG ZUR KOOPERATION IM KINDERSCHUTZ PRÄAMBEL ALLGEMEINE ZIELE Grundlage dieser Vereinbarung ist der § 81 Nr. 5 des SGB VIII (siehe Anlage 1) Die Vereinbarung hat – ausgehend von der Gesamtverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 79 SGB VIII zum Ziel, die Kooperation zwischen dem Sozialen Dienst und der Jugend- und Drogenberatungsstelle, der Fachstelle Sucht des BWLV und der Diakonischen Suchthilfe Mittelbaden Karlsruhe, im weiteren Text „Suchthilfeträger" genannt, der jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu gewährleisten und zu sichern. Der Soziale Dienst und die oben genannten Suchthilfeträger sind sich einig, diese Vereinbarung analog auch auf Leistungen der Suchthilfeträger außerhalb des SGB VIII anzuwenden. Muss das Familiengericht angerufen werden, erfolgt dies in der Regel durch den Sozialen Dienst § 8a Absatz 2 SGB VIII. Im Übrigen gilt die Verpflichtung des §4 Absatz 1 Satz 4 KKG. Die Kooperationspartner wollen Einrichtungen, niedergelassene Ärzte, Hebammen und so weiter, die Erstkontakt mit suchtmittelabhängigen Schwangeren, Alleinerziehenden und Eltern haben, in diese Kooperation mit dem Ziel des Aufbaus eines umfassenden Netzwerks einbinden.“ INHALTLICHE ZIELE Die Vereinbarung beinhaltet, dass 1. Fachkräfte der Suchthilfeträger aus dem Fachbereich Suchtberatung die sich entwickelnden Gefährdungssituationen und gewichtige Anhaltspunkte rechtzeitig erkennen; 2. die Suchthilfeträger Verfahren zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos und das Hinzuziehen einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ sicherstellen, damit die notwendigen Verfahren zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos sachgerecht durchgeführt werden können; 3. das Zusammenwirken und die Verantwortlichkeiten des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe und den Suchthilfeträgern geregelt ist; 4. die Suchthilfeträger im Rahmen des eigenen Leistungsprofils gegebene Hilfemöglichkeiten zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung einsetzen; 5. die Suchthilfeträger und der Soziale Dienst ihre jeweiligen Mitarbeitenden für die Thematik qualifizieren; 3 | VEREINBARUNG ZUR KOOPERATION IM KINDERSCHUTZ § 1 SCHUTZAUFTRAG Die Suchthilfeträger und der Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe verständigen sich auf gemeinsame Eckpunkte zum Schutzauftrag der Jugendhilfe nach KKG. Als Grundlage der Verständigung dienen das „Ablaufschema zur Vorgehensweise“ und die dazu gehörenden Erläuterungen (siehe Anlage) § 2 PERSÖNLICHE EIGNUNG DER MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER NACH § 72A SGB VIII Die Träger sollen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass sie keine Personen beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind. Bei allen Beschäftigten und Ehrenamtlichen überprüft der Träger dies durch Einblick in aktuelle erweiterte Führungszeugnisse nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes. § 3 VERFAHRENSREGELUNG Folgende Verfahrensschritte werden vereinbart: 1. SCHRITT: Sofern Erkenntnisse über gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bestehen, erfolgt die Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei den Suchthilfeträgern im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, wovon mindestens eine insoweit erfahren ist. Das Ergebnis der Einschätzung des Gefährdungsrisikos ist nach den jeweils gültigen Standards (siehe Anlage 4) zu dokumentieren (siehe Standard Hauptabteilung Beratung Stadt Karlsruhe). 2. SCHRITT: Personensorgeberechtigte und das Kind/der Jugendliche sind bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des/der Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. 3. SCHRITT a + b: Die Suchthilfeträger wirken bei den Personensorge- beziehungsweise Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hin, wenn die Einschätzung ergibt, dass ansonsten die Gefährdungssituation nicht abgewendet werden kann. Auf die Inanspruchnahme von Hilfen im Sinne des §4 Absatz 1 KKG hinzuwirken, bedeutet für die Suchthilfeträger a. mit ihren eigenen Ressourcen zur Abwendung der Gefährdung beitragen; auf andere frei zugängliche Hilfen hinweisen beziehungsweise diese vermitteln; b. darauf hinwirken, dass verbindliche Absprachen mit den Sorgeberechtigten über die Inanspruchnahme dieser Hilfe(n) zur Gefährdungsabwendung getroffen werden, diese dokumentieren und überprüfen; gegebenenfalls die Kontaktaufnahme des/der Personensorgeberechtigten zum Sozialen Dienst zur Einrichtung von Angeboten der Jugendhilfe zu vermitteln. 4 | VEREINBARUNG ZUR KOOPERATION IM KINDERSCHUTZ 4. SCHRITT: Die Suchthilfeträger informieren den Sozialen Dienst schriftlich auf der Grundlage ihrer Standards über die Gefährdungseinschätzung und ihre Bemühungen zur Gefährdungsabwendung, wenn das Unterstützungsangebot nicht oder nicht im erforderlichen Umfang in Anspruch genommen wird oder nicht ausreicht, oder sich der Suchthilfeträger nicht Gewissheit darüber verschaffen kann. Die Eltern beziehungsweise das Kind/der/die Jugendliche werden bei der Beratung über die Einschätzung des Gefährdungsrisikos, sowie über die Informationspflicht gegenüber dem Sozialen Dienst hingewiesen. Wenn möglich, erfolgt ein gemeinsames persönliches Gespräch aller Beteiligten, um Transparenz für die Betroffenen herzustellen. Dabei sollten auch die jeweiligen Verantwortlichkeiten schriftlich dokumentiert werden. 5. SCHRITT: Nach Information des Sozialen Dienstes erfolgt dort das Verfahren zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos gemäß § 8a Absatz 1 SGB VIII. Die Suchthilfeträger unterstützen den Sozialen Dienst weiterhin bei der Abwendung der Kindeswohlgefährdung. Die Absprachen hierzu werden dokumentiert. § 4 FORTBILDUNG/QUALIFIZIERUNG DER FACHKRÄFTE Die Suchthilfeträger ermöglichen durch Fortbildung und Qualifizierung der Fachkräfte die sachgerechte Wahrnehmung des Schutzauftrages im Sinne des §4 Absatz 1 KKG. Die Suchthilfeträger benennen die insoweit erfahrenen Fachkräfte und dokumentieren deren Qualifizierung bei Abschluss der Vereinbarung gegenüber dem Sozialen Dienst. Änderungen teilen die Suchthilfeträger dem Jugendamt unmittelbar mit. § 5 DATENSCHUTZ Die Kooperationspartner haben den Schutz der personenbezogenen Daten des Kindes und seiner Personensorgeberechtigten beziehungsweise Erziehungsberechtigten in der den §§ 61 bis 65 SGB VIII entsprechender Weise zu gewährleisten. § 6 ABSPRACHEN ZUR WEITEREN ZUSAMMENARBEIT Zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen dem Sozialen Dienst und den Suchthilfeträgern wird vereinbart: Die Jugend- und Drogenberatungsstelle, die Diakonischen Suchthilfe Mittelbaden, die Fachstelle Sucht des BWLV und der Soziale Dienst führen jährlich ein Treffen durch, um über die Praxis der Kooperation auf der Grundlage dieser Vereinbarung zu reflektieren. Dieser Austausch soll Anhaltspunkte für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Verfahrens und der Kooperation im Bereich des Kinderschutzes geben. Dies wird mindestens durch ein jährliches Treffen des Arbeitskreises „Schulterschluss – Hilfen für Kinder von suchtkranken Eltern“, oder anlassbezogen bei besonderem Bedarf, sichergestellt und dient darüber hinaus der Weiterentwicklung gemäß der Zielsetzung, die in der Präambel genannt ist. Bei gesetzlichen Veränderungen muss geprüft werden, wie die weitere Absprache aussehen soll. Gewichtige Anhaltspunkte für eine KiWoGe nein ja Beratungskontext Insoweit erfahrene Fachkraft nein ja Beratungskontext Dokumentation Gefährdung durch eigene Mittel abzuwenden ja nein Regelmäßige Überprüfung, ob Schutzmaßnahmen wirksam nein SoDi einschalten KiWoGe Risikoab- schätzung Helferkonferenz Planung von Schutzmaßnahmen nach § 8a SGB VIII ja Abstimmung der Hilfen → Runder Tisch → Schweigepflicht- entbindung Kooperation der Helfer ja nein Getrennte Beratung Verantwortung für das Vorgehen liegt beim Sodi Die Klienten sind stets miteinzubeziehen, außer es liegen triftige Gründe vor, die dem Schutz des Kindes entgegenstehen Anlage: Ablaufschema zur Vorgehensweise im Kindeswohlgefährdungskontext Schriftliche Meldung Dokumentation nach KiWoGe Standards ja Beratungskontext Dokumentation Legende Nächster Schritt optional 1 Auszug aus dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) § 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung (1) Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. (2) Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es, soweit erforderlich, Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen, damit 1. sie im Einzelfall dieser Verantwortung besser gerecht werden können, 2. im Einzelfall Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkannt werden und 3. im Einzelfall eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vermieden oder, falls dies im Einzelfall nicht mehr möglich ist, eine weitere Gefährdung oder Schädigung abgewendet werden kann. (4) Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen). § 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung (1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. (2) Zu diesem Zweck sind die nach Landesrecht für die Information der Eltern nach Absatz 1 zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. Dieses kann auf Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe. 2 § 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz (1) In den Ländern werden insbesondere im Bereich Früher Hilfen flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz mit dem Ziel aufgebaut und weiterentwickelt, sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung zu klären sowie Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen. (2) In das Netzwerk sollen insbesondere Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Einrichtungen und Dienste, mit denen Verträge nach § 75 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestehen, Gesundheitsämter, Sozialämter, Gemeinsame Servicestellen, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Familienbildungsstätten, Familiengerichte und Angehörige der Heilberufe einbezogen werden. (3) Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, soll die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert werden. Die Beteiligten sollen die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen. Auf vorhandene Strukturen soll zurückgegriffen werden. (4) Dieses Netzwerk soll zur Beförderung Früher Hilfen durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen durch eine zeitlich auf vier Jahre befristete Bundesinitiative, die im Jahr 2012 mit 30 Millionen Euro, im Jahr 2013 mit 45 Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 mit 51 Millionen Euro ausgestattet wird. Nach Ablauf dieser Befristung wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten, für den er jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird. Die Ausgestaltung der Bundesinitiative und des Fonds wird in Verwaltungsvereinbarungen geregelt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit den Ländern schließt. § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden 1. Ärztinnen oder Ärzten, Hebammen oder Entbindungspflegern oder Angehörigen eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, 3 2. Berufspsychologinnen oder -psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung, 3. Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen oder -beratern sowie 4. Beraterinnen oder Beratern für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist, 5. Mitgliedern oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, 6. staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen oder -arbeitern oder staatlich anerkannten Sozialpädagoginnen oder -pädagogen oder 7. Lehrerinnen oder Lehrern an öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. (2) Die Personen nach Absatz 1 haben zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Sie sind zu diesem Zweck befugt, dieser Person die dafür erforderlichen Daten zu übermitteln; vor einer Übermittlung der Daten sind diese zu pseudonymisieren. (3) Scheidet eine Abwendung der Gefährdung nach Absatz 1 aus oder ist ein Vorgehen nach Absatz 1 erfolglos und halten die in Absatz 1 genannten Personen ein Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich, um eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen abzuwenden, so sind sie befugt, das Jugendamt zu informieren; hierauf sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen in Frage gestellt wird. Zu diesem Zweck sind die Personen nach Satz 1 befugt, dem Jugendamt die erforderlichen Daten mitzuteilen. Auszug aus dem SGB VIII § 81Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten. 1. den Trägern von Sozialleistungen nach dem Zweiten, Dritten, Vierten, Fünften, Sechsten und dem Zwölften Buch sowie Trägern von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, 4 2. den Familien- und Jugendgerichten, den Staatsanwaltschaften sowie den Justizvollzugsbehörden, 3. Schulen und Stellen der Schulverwaltung, 4. Einrichtungen und Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und sonstigen Einrichtungen und Diensten des Gesundheitswesens, 5. den Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und Suchtberatungsstellen, 6. Einrichtungen und Diensten zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, 7. den Stellen der Bundesagentur für Arbeit, 8. Einrichtungen und Stellen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, 9. den Polizei- und Ordnungsbehörden, 10. der Gewerbeaufsicht und 11. Einrichtungen der Ausbildung für Fachkräfte, der Weiterbildung und der Forschung Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, Hauptabteilung Beratung Standards zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung in den Abteilungen der Hauptabteilung Beratung Für Fachkräfte der Beratungsstellen der Hauptabteilung Beratung, die erziehungsberate- rische Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, sind die Vorschriften des § 8a Abs. 4 SGB VIII einschlägig. Ergeben sich im Rahmen einer Beratung Hinweise auf eine Gefähr- dung eines Kindes oder Jugendlichen, so ist die Gefährdungssituation innerhalb des Fachteams einzuschätzen. Die Gefährdungseinschätzung Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen werden mit Fachkolleginnen und Fachkollegen der gleichen Abteilung oder auch abteilungsübergreifend besprochen. Es gilt das Mehr-Augen-Prinzip. In dieser Besprechung wird geklärt, wie ernst oder akut die Gefährdung beurteilt wird und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Die Besprechung der Hinweise erfolgt möglichst an dem Tag, an dem der Hinweis bekannt wird, spätes- tens jedoch am nächsten Arbeitstag. Diese Besprechung ersetzt das in §8a (4) SGB VIII vorgesehene Einschalten einer Insoweit erfahrenen Fachkraft (IeF), da die MitarbeiterIn- nen der HA Beratung als IeF anzusehen sind. Der oder die unmittelbare Vorgesetzte ist unverzüglich zu informieren. Bei Abwesenheit der oder des unmittelbaren Vorgesetzten gilt die festgelegte Vertretungsregelung. Zeitgleich wird die Hauptabteilungsleitung in Kenntnis gesetzt. Diese Gefährdungseinschätzung ist regelgerecht - siehe Anlage 1 - durch die fallverantwortliche Fachkraft zu dokumentieren. Die Dokumentation der Ge- fährdungseinschätzung, in der die Gefährdung bejaht oder verneint wird, ist auch nach Beendigung des Beratungsprozesses in einem gesicherten Behältnis aufzubewahren. Entsprechend den gesetzlichen Verjährungsfristen sind diese Dokumentationen noch zehn Jahre nach Eintreten der Volljährigkeit aufzubewahren. 1. Die akute Gefährdung Bei akuter Gefährdung des Kindeswohles, die im Rahmen einer unverzüglich durchge- führten Gefährdungseinschätzung festgestellt wurde, erfolgt unmittelbar nach der Fest- stellung die Meldung an den Sozialen Dienst durch die fallverantwortliche Fachkraft und/oder durch deren Vorgesetzte oder Vorgesetzten. Erfolgt die Meldung durch die fallverantwortliche Fachkraft, so ist zeitgleich der oder die Vorgesetzte zu informieren. Bei Abwesenheit der oder des unmittelbaren Vorgesetzten gilt die festgelegte Vertre- tungsregelung. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Hauptabteilungsleitung in Kenntnis gesetzt. Die Meldung erfolgt regelmäßig, zunächst telefonisch, an die räumlich zuständige Be- zirksgruppenleitung des Sozialen Dienstes. Zu ungünstigen Dienstzeiten erfolgt die Mel- dung an die diensthabende Rufbereitschaft des Sozialen Dienstes. Die Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen werden in diesem Telefonat genannt. Die standardisierte schriftliche Dokumentation der Gefährdungseinschätzung geht zeitnah der zuständigen Bezirksgruppenleitung des Sozialen Dienstes zu. Mit dieser 2 Dokumentation werden die Daten des Kindes oder Jugendlichen weitergegeben. Die Fallverantwortung geht damit an das Jugendamt bzw. an den Sozialen Dienst über. Die Meldung an den sozialen Dienst ist zu dokumentieren und von den Beteiligten zu unter- zeichnen. Die Erziehungsberechtigten werden über die Datenweitergabe informiert, soweit dies den Schutzzweck nicht gefährdet (§ 4 Abs. 3 KKG). 2. Fortbestehender Verdacht auf eine Gefährdung Die Gefährdungseinschätzung hat ergeben, dass möglicherweise eine Gefährdung be- steht. In diesem Fall sind nach Möglichkeit das Kind bzw. der/die Jugendliche und die Sorgeberechtigten in die weitere Beurteilung einzubeziehen. Gegebenenfalls sind Ver- einbarungen zu treffen oder Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer weiteren Klärung des Verdachtes geeignet sind. Bei Bedarf wird eine erneute Gefährdungseinschätzung mit Kolleginnen und Kollegen und/oder Vorgesetzten vorgenommen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. 3. Die nicht akute Gefährdung Bei nicht akuter Gefährdung werden die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche grundsätzlich in die Überlegungen einbezogen. Mit den Beteiligten werden die Belastungspunkte besprochen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung verein- bart. Im Rahmen der laufenden Beratung überprüft die Fachkraft, ob sich durch die ver- einbarten Maßnahmen die Belastungssituation verbessert. Die Gefährdungssituation ist beendet, wenn die vereinbarten Maßnahmen zielführend umgesetzt sind. Verändert sich die Belastungssituation im Beratungsprozess nicht, ist der Standard für die akute Ge- fährdung anzuwenden. Wird durch die Beteiligung der Erziehungsberechtigten an der Analyse der Belastungs- faktoren der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage gestellt, so ist von einem Einbezug abzusehen. Cordula Sailer Leitung HA- Beratung der Sozial- und Jugendbehörde Karlsruhe, August 2013 Anlage 1: Dokumentation Anlage 2: Gesetzestext §8a SGB VIII 3 - Anlage 1 - Dokumentation des Vorgehens bei Verdacht auf Kindeswohlgefähr- dung § 8a KJHG (SGB VIII) in den Abteilungen der Hauptabteilung Beratung (Hinweis: Nur die erforderlichen Bausteine sind auszufüllen und ausgedruckt sowohl in die Fall- unterlagen der Fachkraft als auch in die gesondert zu führende Akte der Dokumentation bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung einzufügen. Die Dokumentation wird gegebenenfalls über mehrere Zeitpunkte fortgeschrieben und erst nach Abschluss der derzeitigen Gefährdungsein- schätzung unterschrieben und sicher verwahrt.) Abteilung Fachkraft Name des Kindes/ der Kinder Geb. Datum Wohnort Mutter Vater Elterliche Sorge Wohnort der Eltern Anhaltspunkte für den Verdacht: 1. Beschreibung der gefährdenden Situation. 2. Wann, durch wen und in welchem Kontext habe ich von dieser Situation erfahren? Gefährdungseinschätzung (Mehr-Augen-Prinzip) Wann: Beteiligte Fachkräfte: Ergebnis: 1.) Es liegt eine akute Kindeswohlgefährdung vor 4 2.) Es liegt möglicherweise eine Kindeswohlgefährdung vor 3.) Es liegt eine nicht akute Kindeswohlgefährdung vor 4.) Es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor Begründung: Vereinbarung: Weiteres Vorgehen je nach Ergebnis der Gefährdungseinschätzung 1. Es liegt eine akute Kindeswohlgefährdung vor Begründung: Maßnahmen: Meldung an den Sozialen Dienst 2. Es liegt möglicherweise eine Kindeswohlgefährdung vor (Klärung eines fortbestehenden Verdachts) 2.1. Gespräch mit den Sorgeberechtigten Beteiligung des Kindes/ Jugendlichen: Datum: Teilnehmer: Ergebnis der Beratung/ Risikoeinschätzung: Vereinbarung: 5 2.2. Erneute Reflexion mit Kolleginnen und Kollegen und (?) Vorgesetzten Datum: Beteiligte Fachkräfte: Zu beurteilende Situation: Weitere Entscheidungen: Verantwortlich: Zeitschiene/ Bis wann: Ergebnis der Beurteilung: Vereinbarung: 3. Es liegt eine nicht akute Kindeswohlgefährdung vor 3.1. Besprechung der Gefährdungsmomente Datum: Beteiligte Fachkräfte: Gefährdungsmomente: Vorschläge zu ihrer Abwendung: Konkrete Schritte: 6 Verantwortlich: Zeitschiene/ Bis wann: 3.2. Auswertung der Maßnahmen Datum: Teilnehmer: Ergebnis: Weitere Maßnahmen: 3.3. Meldung an den Sozialen Dienst, falls die Maßnahmen nicht (ausreichend) greifen Datum: Ansprechpartner: Vereinbarung: Begründung: Datum ……………………………… Unterschrift …………………………….. (Fachkraft) Unterschrift..................................... (Vorgesetzte/Vorgesetzter) 7 - Anlage 2 - § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kin- des oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachli- cher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erzie- hungsberechtigten anzubieten. (2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Ge- richt anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt ver- pflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Ein- richtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inan- spruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden er- forderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein. (4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass 1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vorneh- men, 2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezo- gen wird sowie 3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungsein- schätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Ju- gendlichen nicht in Frage gestellt wird. In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann. (5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sol- len, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage ge- stellt wird. Folie 1 Folie 1
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sodi/infomaterial/HF_sections/content/1358779786243/ZZkdXKFAKUcGDf/Kooperationsvereinbarung%20SuHi-JuHi%2019.11.15.pdf
Karlsruhe: Stadtgeschichte Blick in die Geschichte Nr. 62 vom 19. März 2004 Carlsruher Blick­punkte Eine Bärenhöhle im Schloss­gar­ten? von Gerhard Kabierske Kinder verspüren den märchen­haf­ten Reiz des Ortes anschei­nend unmit­tel­bar: "Waren da Bären drin?" Mit dieser Frage dürften ratlose Eltern öfters konfron­tiert werden, wenn sie sich auf einem Spazier­gang mit ihrem Nachwuchs vor den von Felsbro­cken gerahmten Zugang zu diesem dunklen, grotten­ar­ti­gen Raum verirren. Oder ist es vielleicht doch eher das Schlupf­loch in einen unter­ir­di­schen Gang? Das Gitter, das den Eintritt verwehrt, lässt der Phantasie freien Lauf. Selbst manchen "alten" Karls­ru­hern wird diese Stelle im westlichen Schloss­gar­ten nahe dem Linken­hei­mer Tor unbekannt sein. Im Sommer zwischen dem Grün der dichten Vegeta­tion kaum zu erkennen, führen hinter den Gewächs­häu­sern des Botani­schen Gartens kleine Pfade zu einer separaten Parkecke. Treppen­stu­fen geleiten hinab in eine Vertiefung, durch die sich ein seit Jahrzehn­ten leider trockener Bachlauf schlängelt. Er wurde früher von einem Wasser­fall gespeist, der einer Felswand auf der Ostseite dieses künstlich gegrabenen "Tales" entsprang. Gegen Westen zieht schließ­lich die genannte Grotte mit ihren von Efeu überwach­se­nen Felsfor­ma­tio­nen den Spazier­gän­ger in den Bann, auch wenn die kleine malerische Anlage schon bessere Tage gesehen hat und heute wenig gepflegt erscheint. Nimmt man die Kinder­fra­gen ernst und möchte selbst Näheres wissen, so stößt man zunächst bald an Grenzen, gibt es doch immer noch keine umfassende Publi­ka­tion zur Geschichte der Gärten in Karlsruhe, für die die Stadt ja eigentlich bekannt ist. Erst abgelegene Literatur und Archi­va­lien lassen das verwun­schene Tal mit seiner Staffage als Rest einer inter­essan­ten Anlage erkennen, mit der unter Markgraf Karl Friedrich und seiner kunst­sin­ni­gen Gemahlin Karoline Luise zwischen 1767 und 1773 der bis dahin noch streng geglie­der­te barocke Schloss­gar­ten im westlichen Bereich pittoresk umgestal­tet wurde. Nach Plänen des Hofgärt­ners Philipp Ludwig Müller und mit vermut­li­cher Betei­li­gung des Hofbauamts unter Friedrich von Kesslau oder dem jungen Archi­tek­ten Wilhelm Jeremias Müller entstand hier ein "Chine­si­scher Garten", der in seiner neuartigen natur­na­hen Gestaltung bemer­kens­wert früh aktuelle Tendenzen einer Garten­ge­stal­tung zeigt, die schließ­lich zum Landschaftspark nach englischem Vorbild führen sollten. Zentrum dieses Garten­teils bildete ehemals ein über dem westlichen Rand der Vertiefung gelegenes, reich ausge­stat­te­tes Gartenhaus "à la Chinoise", von dessen Terrasse aus sich die Herrschaf­ten an der grotesken Szenerie im Tal "mit zahmen Störchen, türkischen Gänsen und Enten und anderen Tieren" ergötzen konnten. Unsere "Höhle" - ursprüng­lich gab es, wie eine Litho­gra­fie der Zeit um 1830 zeigt, links davon sogar noch ein Pendant - diente dabei als theatra­lisch insze­nier­ter Durchgang. Durch ihr Dunkel hindurch führte ein schmaler Weg, der über eine offene, von Felsen gesäumte Treppe hinauf die Verbindung zum Pavillon herstellte. Der Beginn dieses Aufgangs ist als zugemau­er­te Nische auf der Rückseite des runden, überwölb­ten Grotten­raums noch zu erkennen, in den früher zudem durch eine Öffnung von oben Tageslicht einfiel. Die zweite Grotte musste wohl schon in den 1850er Jahren dem Neubau der Gewächs­häu­ser des Botani­schen Gartens weichen, die mit ihrer geschlos­se­nen Nordwand dem Tal nahe rückten. Das Gartenhaus selbst wurde 1863 bei einem Sturm von einem umstür­zen­den Baum beschädigt und danach abgetragen. Nur kurz, während der Bundes­gar­ten­schau 1967, stand an seiner Stelle ein von der Archi­tek­tin Hilde Axter-Trappmann entwor­fe­nes temporäres Café, das als leichte Zeltkon­struk­tion die Form des früheren Gebäudes geist­reich aufnahm. Dr. Gerhard Kabierske, Südwest­deut­sches Archiv für Archi­tek­tur und Ingenieur­bau × Foto: saai, Universität Karlsruhe Foto: saai, Universität Karlsruhe
https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/blick_geschichte/blick_nr62/baerenhoehle
Faltblatt_Kita_Blütenweg.indd Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Abteilung Kindertageseinrichtungen KINDERTAGESEINRICHTUNG BLÜTENWEG STÄDTISCHE KINDERTAGESEINRICHTUNG BLÜTENWEGSTÄDTISCHE KINDERTAGESEINRICHTUNG BLÜTENWEG DAS MITARBEITERINNENTEAM In der Kindertagesstätte arbeiten 14 Erziehungsfachkräfte. Unterstützt werden sie von einer Hauswirtschaftskraft und zwei Praktikantinnen, die bei uns den praktischen Teil ihrer Ausbildung kennenlernen. Damit stehen Ihrem Kind in der Hauptbetreuungszeit zwei Fachkräfte pro Gruppe zur Verfügung. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT  Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Schulen und Schülerhort  Kontakte zu örtlichen Vereinen, Geschäften und Handwerksbetrieben  Tag der offenen Tür  Flohmärkte und Feste KONTAKT Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Städtische Kindertageseinrichtung Blütenweg Blütenweg 28, 76199 Karlsruhe Leitung: Hannelore Groß Stellvertreterin: Martina Mohr Telefon: 0721 881809 E-Mail: kita-bluetenweg@sjb.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/ kindertagesstaetten/bluetenweg ERZIEHUNGSPARTNERSCHAFT MIT ELTERN Im Mittelpunkt unserer Zusammenarbeit mit den Eltern steht das gemeinsame Interesse an der Entwicklung und dem Wohlbefi nden der Kinder. Dazu gehört die Bereitschaft von Erzieherinnen und Eltern, eine Erziehungspartnerschaft auf der Grundlage von gegenseitiger Akzeptanz einzugehen. Elternvertreterinnen und -vertreter bündeln zusätzlich die Interessen der Eltern und artikulieren diese der Kita und dem Träger gegenüber. Die Zusammenarbeit mit Eltern fi ndet statt in Form von ...  Aufnahmegesprächen,  Hospitationstagen,  kurzen Gesprächen beim Bringen und Abholen der Kinder,  aktuellen Informationen an den Informationswänden,  Elternabenden,  regelmäßigen Entwicklungsgesprächen,  Elternbeiratssitzungen,  gemeinsamen Festen/Ausfl ügen,  gemeinsamen Aktionen mit wechselnden Themen und  Gestaltung der Kindergartenzeitung. Layout: C. Streeck; Bilder: Kita Blütenweg; Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. www.karlsruhe.de/kitas STÄDTISCHE KINDERTAGESEINRICHTUNG BLÜTENWEG SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | ABTEILUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGEN EIN HAUS FÜR KINDER Die Kindertagesstätte im Blütenweg 28 bietet den Eltern im Wohngebiet Rüppurr eine zentrale und breit gefächerte Betreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt an. Sie besteht aus vier Gruppen mit jeweils 21 Kindern. Angebotsformen und Öffnungszeiten Ganztageskindergarten (GT) 7 bis 17 Uhr Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ) 7 bis 13:30 Uhr Mit Mittagessen und Imbiss. UNSERE PÄDAGOGISCHE ARBEIT Wir möchten ...  bei Kindern Neugierde wecken und ihre Handlungskompetenzen erweitern.  Kindern Lernerfahrungen mit allen Sinnen ermöglichen.  Entwicklungsbereiche fördern und unterstützen. Deshalb bringen wir jedem Kind Wertschätzung und Akzeptanz entgegen. Unsere pädagogische Arbeit ist ausgerichtet am Orientierungsplan für Bildung und Erziehung Baden- Württemberg, unterstützt vom Handlungskonzept von Infans. Jedes Kind soll in unseren Räumen eine anregende Lernumgebung vorfi nden. UNSERE BEREICHE SIND  Bauraum Bauen und Konstruieren mit Materialien aller Art.  Atelier Kreativer Ausdruck durch anregendes Material und vielseitige Techniken.  Musikraum Entwicklung von Musikwahrnehmung, Singen und Bewegen zur Musik.  Rollenspielbereich Auseinandersetzung des Kindes mit der Lebenswirklichkeit.  Forscherecke Beobachten und Erforschen von Naturphänomenen, Zusammenhänge begreifen.  Schrift und Zeichen/Mathematik Sich die Welt der Zeichen erobern und ein mathematisches Grundverständnis entwickeln.  Bewegungsraum Bewegungsangebote, Kletterbaustellen und Psychomotorik schulen Teamgeist, Koordination und Körperbewusstsein. BESONDERE ANGEBOTE Waldtage Bei regelmäßigen Naturtagen und Exkursionen an die Alb und in den Oberwald erleben die Kinder die Natur mit allen Sinnen. Sprachförderung Neben der allgemeinen Sprachförderung fi ndet gezielte Sprachförderung in zwei Kleingruppen statt. Ziel ist es, bei den Kindern die Sprechfreude zu wecken und sie bei der Weiterentwicklung ihrer Sprachkompetenz zu unterstützen. Haus der kleinen Forscher Naturwissenschaft und Technik für Jungen und Mädchen.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kindertagesstaetten/bluetenweg/HF_sections/content/ZZkkZFb0IpXCcP/ZZlhbkd66UPZuS/Faltblatt_Kita_Bl%C3%BCtenweg.pdf
Karlsruhe: Stadtgeschichte Wertvolle Zeitzeugen × IM ARCHITEKTURSCHAUFENSTER wurde die Ausstellung "Bauen und Bauten auf Papier" eröffnet. Foto: Sandbiller IM ARCHITEKTURSCHAUFENSTER wurde die Ausstellung "Bauen und Bauten auf Papier" eröffnet. Foto: Sandbiller Ausstel­lung über Sicherung alter Bauakten im Ar­chi­tek­tur­schau­fens­ter "Wir archi­vie­ren nicht für den dunklen Kel­ler" Von unserer Mitar­bei­te­rin Nina Setzler "Viele Bauten sind heute schon gar nicht mehr da. Sie existie­ren nur noch auf Papier", sagt Hubert Schmidtler, Vorsit­zen­der des Ver­eins Archi­tek­tur­schau­fens­ter, bei der Eröffnung der neuen Aus­stel­lung seines Hauses am Diens­tag­abend. Zu sehen sind unter an­de­rem Pläne für eine markgräf­li­che Reithalle, die Notkirche in der Weststadt (ein Vorgän­ger­bau der heutigen Bonifa­ti­us­kir­che) und eine Marga­ri­ne­fa­brik in Durlach. Mit der klar struk­tu­rier­ten Aus­stel­lung "Bauen und Bauten auf Papier" läutet der Verein nach der Sommer­pause nun das zweite Halbjahr ein. Große Karten an grauen Stelen zeigen histo­ri­sche Karls­ru­her ­Bau­pläne und ihre Rettung vor dem Verfall. "Die Sorge um Bau­ak­ten begleitet mich schon mein ganzes Berufs­le­ben lang", seufzt Stadt­ar­chiv­lei­ter Ernst Otto Bräunche. Schlech­te La­ge­rungs­be­din­gun­gen, konser­va­to­risch unzurei­chen­de In­stand­set­zungs­ver­su­che oder unsach­ge­mäße Nutzung hätten stets ihre Spuren an den wertvollen Zeitzeugen hinter­las­sen. Schon in den 1990er Jahren hätte sein Institut daher die am stärks­ten ­ge­fähr­de­ten Akten für die Nutzung gesperrt. 2014 startete das Stadt­ar­chiv Karlsruhe zusammen mit dem städti­schen ­Bau­ord­nungs­amt schließ­lich ein Großpro­jekt zur Rettung der his­to­ri­schen Bauak­ten­über­lie­fe­rung. "Von da an wurden wir per­so­nell verstärkt und konnten richtig durch­star­ten", freut sich Bräunche. "Karlsruhe unternimmt damit eine bundes­weit ­be­ach­tete Anstren­gung zum Erhalt des kultu­rel­len Erbes." (Die BNN berich­te­ten.) Vor allem durch die beiden großen Archiv-Katastro­phen der jüngs­ten Vergan­gen­heit, dem Brand in der Anna-Amalia-Biblio­thek ­so­wie dem Einsturz des Kölner Stadt­ar­chivs rückte die Wich­tig­keit der Rettung schrift­li­cher Überlie­fe­run­gen ins Be­wusst­sein der Politik, so der Leiter des Stadt­ar­chivs. Von der Ko­or­di­nie­rungs­stelle für die Erhaltung des schrift­li­chen ­Kul­tur­guts (KEK) erhielt das Projekt daher eine An­schub­fi­nan­zie­rung von 400 000 Euro, weitere Förder­mit­tel sind je­doch nötig. "Archivare müssen langfris­tig denken", so Bräun­che. Er hofft, dass Bund und Länder noch größe­re ­För­der­mit­tel zur Verfügung stellen werden, damit beste­hen­de Ak­ten erhalten werden können, der Einsatz alterungs­be­stän­di­ger Ak­ten gesichert werden kann und auch die Digita­li­sie­rung vor­an­schrei­tet. "Mit dieser Ausstel­lung wollen wir auch auf die Bedeutung der Bau­ak­ten für die histo­ri­sche Forschung aufmerksam machen", so Kurator Patrick Sturm. Im Gegensatz zu anderen Städten, wie etwa ­Mann­heim, hätte Karlsruhe nämlich einen seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhun­derts fast vollstän­dig überlie­fer­ten ­Bau­ak­ten­be­stand. Dieser dient als ausge­zeich­ne­te Quel­len­grund­lage für Archi­tek­tur, Bau- und Kunst­ge­schichte, liefert zudem Material für andere histo­ri­sche Diszi­pli­nen wie Wirt­schafts- oder Rechts­ge­schichte - allerdings nur, wenn die Akten gut erhalten und benutzbar sind. Durch die fortwäh­ren­de ­Nut­zung auch sehr alter Dokumente seien viele in einem schlech­ten Zustand, Verschmut­zun­gen und mecha­ni­sche Schäden wie Knicke und Stauchun­gen, einge­ris­sene Blätter und ausge­fran­s­te ­Sei­ten­rän­der zählten zu den Haupt­pro­ble­men. An den Faltstel­len ­der Baupläne bricht das geschwächte Papier in Folge häufi­gen Fal­tens. Die Ausstel­lung erklärt anschau­lich die Probleme, die durch­ ­säu­re­hal­ti­ges Papier verursacht werden, und was Restau­ra­to­ren und Archivare dagegen unter­neh­men. 16 500 Karlsruher Bauak­ten ­müs­sen repariert und für künftige Genera­tio­nen erhalten werden. "Wir archi­vie­ren für die Nutzung, nicht für den dunklen Keller", betont Sturm. Die Ausstel­lungs­ma­cher wollen nicht nur die Schätze zeigen, sondern auch ihre Arbeit trans­pa­ren­ter machen. Und sie hoffen auf Unter­stüt­zung: Mit einer Re­stau­rie­rungs­pa­ten­schaft kann jeder mithelfen, die alten Pläne zu sichern. Badische Neueste Nachrich­ten | Karlsruhe | KARLSRUHE | 08.09.2016
https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/stadtarchiv/bauakten/presse/bnn20160908
06-11-13Hundehaltung.CMYK.indd Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehal- terinnen und Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle sehr herzlich. Für Groß und Klein ist es dann erfreulicherweise wieder der Normalzustand, dass Wege und Plät- ze, Vorgärten, Grünanlagen und Kinderspielplät- ze frei von Hundekot sind. Und ist das Unvermeidliche doch einmal an un- passender Stelle passiert, benutzen Sie einfach eine »Hundetüte«. Hygienisch einwandfrei ver- packt, entsorgen Sie so den Hundekot samt Tüte im nächstbesten öffentlichen Müllbehälter. Das Wichtigste: Hund an der Leine führen. Freies Laufen- lassen ist nur auf den ausgewiesenen Hun- deauslauffl ächen erlaubt. Kein Hundekot in Grünanlagen, auf Kin- derspielplätzen, Gehwegen und Plätzen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten Konflikte zu ver- hindern und ein gutes Miteinander zu erreichen. Der gut erzogene und gehorsame Hund leistet hier einen wertvollen Beitrag. Frauchen und Herr- chen sollten die angebotenen Möglichkeiten nut- zen. Hundesportvereine stehen mit Rat und Tat zur Seite. Eine gute Erziehung des Hundes bietet Gewähr für konfliktfreie Begegnungen der Nut- zer in den Grünanlagen. Wir geben Ihnen „Hundetüten“ kostenlos Die sollten Sie beim Gassi gehen dabei haben – für alle Fälle. Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Rathauspassage, Lammstraße 7a Bereich E 1. OG, Zimmer 123 Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Redaktion: Wolfgang Günzel, Fotos: Gartenbauamt • • Es geht alles – Sie sollten nur wissen wie! Verantwortungs- bewusste Hundehaltung in unserer Stadt Ihr Zusammenleben mit den Menschen wirft nicht nur in Karlsruhe manche Probleme auf. Dies gilt besonders in den dicht bebauten und stark be- völkerten Wohngebieten der inneren Stadtteile. Nicht selten kommt es dort zu Konfrontationen zwischen Hundehalterinnen und Hundehaltern sowie anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Die Ursachen liegen auf der Hand: Frei laufende Hunde lösen Ängste aus. Hundekot erregt Ekelgefühl und ist unhy- gienisch. Bitte so nicht ... Tiere – gerade Hunde haben es in der Großstadt nicht immer leicht. Unsere Richtlinien orientieren sich am Gebot der Vernunft Über die Frage, wo nun Hunde frei laufen dürfen und ihr „Geschäft“ verrichten können, gibt es in der Bevölkerung sehr unterschiedliche Auffassun- gen. Zeitungsberichte und Leserbriefe spiegeln die mit dem Thema einhergehende Erregung in der Öffentlichkeit häufig wider. Solche Spannungen brauchen nach unserer Auf- fassung jedoch nicht zu sein. Auch die Großstadt bietet genügend Raum für Hunde. Man muss nur einige wenige Spielregeln beachten, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und Hun- den funktioniert. Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein Geschäft nieman- den stört und unschädlich ist: im Innenstadtbe- reich an den Rinnstein, in den äußeren Stadt- teilen an Feldrainen, Waldflächen sowie in den Grenzzonen zwischen Wald und Feld. Mit gutem Gewissen dürfen Sie Ihren Hund auf den ausge- wiesenen Hundeauslaufflächen frei springen las- sen. Aber auch hier gilt: Diese Flächen sind kein Hundeklo! ... sondern so • • (1) (2) (3) Die Polizeiverordnung der Stadt zum Schutz der öffentlichen Anlagen nennt sie in § 6: Auf den Wegen und Plätzen der öffentlichen Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen. Es ist nicht gestattet, Hunde auf Kinderspiel- plätze, Spiel- und Liegewiesen zu führen oder laufen zu lassen. Der Halter oder Führer eines Hundes hat da- für zu sorgen, dass dieser öffentliche Anlagen nicht mit Kot beschmutzt. Verunreinigungen sind zu entfernen. Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswid- rigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Kostenlos: Tüten zur Aufnahme des Hundekots Kommen Sie zu uns oder holen Sie sich diese Tüten in den Rathäusern oder Bürgerbüros.
https://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/hunde/HF_sections/content/ZZjVVYvWxqCM9a/ZZjVVYOdXOEOw4/verantwortungsbewusste_hundehaltung.pdf
Version vom 26. Dezember 2020, 10:32 Uhr von Stadtarchiv1 (Diskussion | Beiträge) (→‎Literatur)(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied) Blick gegen das Rathaus, 1987, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS oXIVb 771. Blick nach Süden, 2012, Fotoarchiv Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 26. Großherzog-Ludwig-Denkmal Marktplatz, zwischen Stadtkirche und Rathaus. Erst mit dem Bau einer Quellwasserleitung von Durlach nach Karlsruhe 1822/23 verbesserte sich die städtische Wasserversorgung so, dass an verschiedenen Stellen der Stadt künstlerisch ausgebildete Brunnenanlagen errichtet werden konnten. Das von Friedrich Weinbrenner entworfene Großherzog-Ludwig-Denkmal auf dem Marktplatz stellte die wichtigste dieser Brunnenanlagen dar, fiel ihm doch als Teil der Via Triumphalis neben seiner wasserspendenden und ästhetischen Funktion auch noch eine städtebauliche Bedeutung zu. In der Mitte des achteckigen, mit figürlichen Reliefs geschmückten Wasserbeckens ragt ein hohes, architektonisch ausgebildetes Postament auf, dessen untere Hälfte als geschlossener Würfel und die obere Hälfte mit Basis, Schaft und Abakus als Säule ausgebildet ist. Darauf steht das überlebensgroße Standbild des mit Uniform und Mantel bekleideten Großherzogs Ludwig. Weinbrenner schuf mit dem Großherzog-Ludwig-Denkmal nicht nur einen geräumigen Nutzbrunnen, sondern vor allem auch ein monumentales Denkmal für jenen Landesfürsten, während dessen Regierungszeit die städtische Quellwasserleitung konzipiert und realisiert worden war. Seine exponierte Position innerhalb der städtischen Hauptachse unterstreicht noch die denkmalhafte Funktion. Mit der Eröffnung der Quellwasserleitung am 5. Januar 1824 wurde auch der Marktplatzbrunnen in Betrieb genommen, der zu diesem Zeitpunkt aber nur in seinem architektonischen Aufbau fertig gestellt war. Aloys Raufer, der mit den bildhauerischen Arbeiten sämtlicher neuer Brunnen betraut worden war, konnte die vier bronzenen, als Wasserspeier dienenden Löwenmasken erst im Verlauf des Jahres 1824 vollenden; seine Arbeit an dem zunächst in Bronze vorgesehenen, dann aber aus Kostengründen in Sandstein ausgeführten Standbild dauerte bis 1833 an, so dass weder Friedrich Weinbrenner († 1. März 1826) noch Großherzog Ludwig († 30. März 1830) die Fertigstellung des Brunnens erlebten. Bis 1926 diente er als Marktbrunnen. Bei einem Fliegerangriff wurde das Brunnenbecken 1944 beschädigt, die Statue wurde kurz nach Kriegsende mutwillig zerstört; 1950-1955 erfolgte die Wiederherstellung des Großherzog-Ludwig-Denkmals durch den Bildhauer Fritz Moser und den Steinmetz Hans Schoch. Sieben der acht Beckenreliefs sind seit 1983 durch Epoxydharzabgüsse ersetzt. Katja Förster 2012 Literatur Manfred Großkinsky: Großherzog-Ludwig-Denkmal, in: Gerlinde Brandenburger/Manfred Großkinsky/Gerhard Kabierske/Ursula Merkel/Beatrice Vierneisel: Denkmäler, Brunnen und Freiplastiken in Karlsruhe 1715-1945, 2. Aufl. Karlsruhe 1989, S. 195-201 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 7) https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/literatur/stadtarchiv/HF_sections/content/ZZmmY1PdXpuoNV/Denkm%C3%A4ler%20Brunnen%20und%20Freiplastiken%20in%20Karlsruhe%201715-1945.pdf (Zugriff am 23. Dezember 2020); Katja Förster: Märkte und ihre Brunnen in Karlsruhe, in: Katja Förster/Markus Gruber/Matthias Maier: Märkte und ihre Brunnen, Karlsruhe 2011, S. 18-21 (= Häuser- und Baugeschichte. Schriftenreihe des Stadtarchivs Karlsruhe Bd. 11). Abgerufen von „https://stadtlexikon.karlsruhe.de/index.php?title=De:Lexikon:top-3233&oldid=589823“ Kontakt Impressum Datenschutzhinweise Login
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Microsoft Word - BehindertenBeirat_Presse_Mai 2006.doc Beirat für Menschen mit Behinderungen Stellungnahme und Pressemitteilung, (14.5.2006) zum 2. Jahresbericht-des Beirats für Menschen mit Behinderungen Sehr geehrte Damen und Herren, der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat am Dienstag den 9.5.2006 u.a. über den Jahresbericht 2005 des Beirats für Menschen mit Behinderungen. beraten. Den Vertretern der Medien senden wir diesen 2. Bericht seit Beginn unserer Tätigkeit, soweit sie nicht an unserem Pressegespräch am Mittwoch den 10.5.2006 teilnehmen konnten hiermit zu. Lassen Sie uns dies zum Anlass nehmen, auf eine aktuellen Fragen, die wir bei der Pressekonferenz angesprochen haben, einzugehen. Diese sind: Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude Der Gemeinderat hatte in seinem letzten Doppelhaushalt rund 400.000 Euro für die barrierefreie Umrüstung des Rathaus West, des Rathaus am Marktplatz, des technischen Rathaus, der Stadtbibliothek und des Amtes für Bürgerservice und Sicherheit genehmigt. Mit einem Teil der Umrüstungsmaßnahmen wurde zwar begonnen, es stehen derzeit die Verwirklichung vieler Maßnahmen noch aus. Wir legen Wert darauf, dass bis Ende 2006 alle vorgesehenen Maßnahmen auch durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für den Einbau des Behindertenfahrstuhls im Rathaus West. Barrierefrei private Gebäude Hier sind wir mit dem Stand bei Arztpraxen und andere Einrichtungen des Gesundheitsdienstes nicht zufrieden und bedauern die geringe Resonanz auf eine entsprechende Befragung von uns. Das Thema barrierefreie Hotels werden wir in den nächsten Wochen mit Verbandsvertretern in Karlsruhe beraten. Unser Ziel ist dabei, in möglichst vielen Karlsruher Hotels barrierefrei Zimmer für alle Behinderungsarten zu erreichen. Geschäftsstelle: Behindertenkoordination Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe geschäftsführende Vorsitzende: Stefanie Ritzmann Telefon/Fax: 0721/37 64 18 Stellvertreter: Manfred Weber Telefon/Fax: 0721/862448 Karlsruhe An die Medien in Karlsruhe Auch mit Vertretern des städtischen Einzelhandels sind Gespräch geplant. Positiv können wir registrieren, dass im ECE Center, auch im Kontakt mit uns eine relativ große Barrierefreiheit erricht wurde. Es wurde sogar eine Höranlage am Informationsschalter installiert. Barrierefreier ÖPNV Die dem Behindertenbeirat in Aussicht gestellte Errichtung eine Rampe für den barrierefreien Einstieg in die Straßenbahn in der Herrenstraße, betrachten wir nur als einen ersten Einstieg bei diesem Anliegen. Die Rampe an der Haltestelle Herrenstraße soll nach der Fußballweltmeisterschaft erstellt werden. Weitere solcher barrierefreier Haltestellen müssen folgen, so z.B. am Bahnhofvorplatz. Wir stellen uns vor, dass durch ergänzende Umbauten im Bahnhof die Mobilität der Behinderten in der Region erhöht wird. Beratung Behinderter durch Fachkräfte Im Bereich der von der Stadt Karlsruhe im Zusammenhang mit der Auflösung des Landeswohlfahrtsverbands übernommen Beratung zur Eingliederungshilfe müssen nach Auffassung unseres Beirats auch Sozialarbeit eingesetzt werden, um eine umfassende Beratung der davon betroffenen Behinderten zu gewährleisten. Dazu bedarf es der Schaffung neuer Stellen. Teilhabe an der Zukunftsplanung Der vorgesehene Masterplan 2015 darf nicht ohne die Berücksichtigung der Belange der behinderten Menschen , die mit über 9% einen beträchtlichen Teil der Karlsruher Bevölkerung darstellen, verabschiedet werden. Unsere Forderungen sind zwar in der Dokumentation zur Zukunftskonferenz ( 27./28. Januar 2006) auf Seite 168 dargestellt. Dies bedeutet jedoch noch nicht, dass sie auch tatsächlich ausreichend im Masterplan berücksichtigt werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz wird im Jahre 2015 bereits seit 13 Jahren bestehen. Dann sollten seine Vorstellungen auch „umgesetzt“ sein. In Karlsruhe bestände dafür eine einmalige Chance. Unsere Forderungen zum Masterplan überlasen wir Ihnen ( z.T. noch einmal) zur Kenntnis. Aus unserer Auflistung sehen Sie, dass sich unser Beirat mit mehreren, für die Behinderten unserer Stadt wichtigen Themen beschäftigt. Wir brauchen dabei auch die Unterstützung der Karlsruher Medien. Wir stehen Ihnen beide für weitere Presseinformationen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stefanie Ritzmann Manfred Weber
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/interessenvertretung/behindertenbeirat/presse/HF_sections/content/ZZhM7HesscHcxp/ZZjUbEElo6oopS/Mai%202006.pdf
MGH Rubrik Engagement für sich und andere Flyer Brunhilde-Baur-Haus Das Mehrgenerationenhaus Seit November 2006 ist das Brunhilde-Baur-Haus das Mehrgenerationenhaus in Karlsruhe-Neureut I m M ä r z 2 0 0 7 e r ö f f n e t e d a s „Mehrgenerationencafé“ und bietet seitdem heinen Mittagstisch und Freitags die „Kaffeezeit“. Bei guten und preiswerten Hauptgerichten und den leckeren Backwaren aus unserem hauseigenen Konditoreibetrieb haben Jung & Alt die Möglichkeit zu Begegnung, Austausch und Kontaktpflege. Es gibt viel Raum im Mehrgenerationenhaus: Seminarräume, die für Veranstaltungen, Selbsthilfegruppen etc. genutzt werden können; ein „Begegnungsappartment“ bietet Raum für unterschied l ichs te Akt iv i tä ten : Yoga , Entspannungsangebote, ein „Kinderzimmer“, ein Kreativraum zum Malen und Gestalten, eine Küche um gemeinsam zu kochen oder zu backen. Ehrenamt Wir suchen Menschen, die Lust haben als freiwillig ehrenamtlich Engagierte das Mehrgenrationenhaus mitzugestalten: eigene Ideen und Projekte sind immer willkommen! Kooperationen mit anderen Initiativen und Einrichtungen ….würde die Vielfalt unserer Angebote erweitern! Zum Mitmachen und Mitgestalten Neue Projekte und Angebote im Mehrgenerationenhaus Hardtstiftung Mehrgenerationenhaus Karlsruhe Brunhilde-Baur-Haus Linkenheimer Landstraße 133/Eingang Spöckerstr. 76149 Karlsruhe Telefon: 0721 626 904 10 Kontakt Elke Jeick Tel.:0721 626 904-14 freitags 12-17 Uhr Mail: jeick@hardtstiftung.de Papa-Stammtisch Väter, Väter in Elternzeit und Alleinerziehende: Miteinander ins Gespräch kommen, Informatio- nen austauschen, mit oder ohne Kinder - ge- meinsame Themennachmittage aus dem „Stärke“ Programm,... Wir suchen einen Vater, der Interesse hätte, einen Vätertreffpunkt zu organisieren und viele weitere zum Mitmachen Flexible-Kinderbetreuung Immer wieder gibt es Zeiten, in denen die "normale" Kinderbetreuung nicht ausreicht: Krankheit, Ferienzeit, Wochenende oder andere "Notsituationen". Wir suchen Menschen, die selbstorganisiert, dieses Projekt aufbauen wollen und Interesse an einer verbindlichen, vertrauens- würdigen und professionellen Angebotsstruktur „Vielfalt“ - offener Frauentreff aller Nationen Einmal in der Woche anderen Frauen, die sich im Alter, Kultur, Religion und unterschiedlichen Fähig- keiten unterscheiden, treffen und kennenlernen. Unterstützung finden und geben in Alltagsfragen, gemeinsam Kochen, Backen, Kaffee trinken und noch vieles mehr! Hausaufgabenbetreuung gesucht? Wenn sie Bedarf haben, melden Sie sich—im Mo- ment sind wir dabei eine Gruppe zusammenzustel- len! Kreativ-Werkstatt - Kindertreff „Werkstattopa“ gesucht Wir suchen Männer, die Lust in der Arbeit mit Kin- dern haben und gleichzeitig ihre handwerklichen Fähigkeiten einbringen möchten. "Ehemalige" aus unserer Kita und natürlich auch andere Kinder wür- den sich auf einen "Werkstattopa" freuen, der ein- mal die Woche oder auch alle zwei Wochen etwas in unserer Werkstatt anbietet oder einfach dann da ist! Interesse? Zwischen Arbeit und Ruhestand Menschen von 50 ab, die aktiv bleiben wollen, Kontakte suchen und ihre Freizeit gemeinsam gestalten möchten. Projekt Alt &Jung sucht neue Kinder und weitere Senioren!!!!! Sonstige Angebote: Mehrgenerationencafé: Mittagstisch Mo-Fr 12-13 Uhr—lecker essen und sich begegnen Kaffeezeit Freitag ab 13 Uhr Jeden 2. Freitag offener Spieltreff Jeden letzten Freitag : Elterncafé Begegnungsapartment: Neue Projekte und Angebote im Mehrgenerationenhaus
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