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Karlsruhe: Kunst im öffentlichen Raum : Kurt-Schumacher-Graffiti Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Suche Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Karte Favoriten Kultur & Tourismus Kunst im öffentlichen Raum Kultur & Tourismus Kunst im öffentlichen Raum Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Karte Favoriten Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Zurück Weiter Kunstwerk von Baske ToBeTrue/Sier/MotorOne/Super Soker/Abyz One/Alu Größe verschiedene Maße Material Sprühdose, Pinsel und Rolle auf Wand Jahr 2018 Favorit Haltestelle Kurt-Schumacher-Straße Nordweststadt Info Anfahrt Links Im Mittelpunkt der umfassenden Graffiti-Arbeit von Mitgliedern des HipHop Kulturzentrums ‚Combo‘ steht Kurt Schumacher, der Parteivorsitzender und Fraktionsvorsitzender sowie Oppositionsführer der SPD in der 1. Wahlperiode des Deutschen Bundestags war. Er wird links von Elisabeth Selbert flankiert, die die Aufnahme der Gleichberechtigung in den Grundrechteteil der bundesdeutschen Verfassung erwirkte und rechts von Egon von Neindorff, Gründer und Leiter einer Karlsruher Reitschule, die Regeln der klassischen Reitlehre vermittelte. Auf der gegenüberliegenden Seite sind Magdalena Neff, die erste Studentin an der Technischen Hochschule Karlsruhe und erste approbierte Apothekerin Deutschlands, Anna Ettlinger, die Mitgründerin des ersten deutschen Mädchengymnasiums in Karlsruhe sowie Karl Heinrich Ott, der langjährige Vorsitzende des örtlichen Bürgervereins dargestellt. „Diese Persönlichkeiten im öffentlichen Raum mit einer modernen Bildsprache darzustellen und dadurch Menschen einen Zugang zu Graffiti als Kunstform zu eröffnen, war für uns ein sehr anspruchsvolles und spannendes Projekt. Gleichzeitig wollen wir mit unserer Arbeit weiter dazu beitragen, Graffiti als kreative Subkultur von ihrer kriminellen Stigmatisierung zu befreien“, so Baske ToBeTrue in einem Zeitungsinterview im Jahre 2018. Links Anfahrt mit Google Maps planen Ort in Google Maps anzeigen Keine weiteren Links vorhanden Weitere Kunstwerke in der Nähe Welle (Sitz-/Liegeobjekte) von Birgit Brandis Entfernung: 0,39 km Haus-Bethlehem-Graffiti von Baske ToBeTrue/Sier/MotorOne Entfernung: 0,43 km Ringe von Wolfgang Trust Entfernung: 0,46 km August-Bebel-Graffiti von Baske ToBeTrue/Sier/MotorOne/Super Soker Entfernung: 0,66 km Pas de Deux von Michael Zwingmann Entfernung: 0,77 km Sterntalermädchen von Joachim Berthold Entfernung: 0,83 km Entfernungen sind ausgehend vom Marktplatz, Karlsruhe Zentrum, angegeben. Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Impressum Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://m.karlsruhe.de/db/kunst/kurt_schumacher_graffiti.html?kl=0
Karlsruhe: Kunst im öffentlichen Raum : Schöpfung Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Suche Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Karte Favoriten Kultur & Tourismus Kunst am Bau Kultur & Tourismus Kunst am Bau Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Karte Favoriten Schöpfung Schöpfung Schöpfung Schöpfung (Detail) Schöpfung (Detail) Schöpfung (Detail) Schöpfung (Detail) Bodengestaltung Zurück Weiter Kunstwerk von Emil Wachter Größe unterschiedliche Maße Material gebrannter und glasierter Ton (Majolika) Jahr 1970 Favorit ZLMT, Moltkestraße 90 Nordweststadt Info Anfahrt Links Im südlichen Eingangsbereich des Zentrums für Labormedizin, Mikrobiologie und Transfusionsmedizin (ZLMT) befindet sich eine keramische Arbeit des Bildhauers und Malers Emil Wachter zur Schöpfungsgeschichte. Sie besteht aus einer Brunnenanlage (ca. 240/120/80 cm), einer gefliesten Wand (ca. 300/555/4 cm) und Türlaibungen (ca. 240/120/50 cm). Das Gesamtkunstwerk wurde im Jahre 1970 in enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Majolika Manufaktur Karlsruhe künstlerisch geplant, gefertigt und vor Ort installiert. Inschriften lassen vermuten, dass das Werk vorrangig der damaligen ‚Chefärztin des bakteriologischen Prachtinstituts Dr. Hildegard Crefeld‘ (so von Wachter im Wandbild niedergeschrieben) und Günter Klotz gewidmet war. Die Ära Klotz endete im Jahre der Realisierung des Kunstwerks, nachdem er 18 Jahre Oberbürgermeister in Karlsruhe war. Für das ‚bakteriologischen Prachtinstitut‘ entwickelte und verwirklichte Wachter eine komplexe, skurrile Bildergeschichte zum Thema: Schöpfung. Zu sehen sind kleinteilige Porträts von Menschen und Tieren sowie Natur-und Pflanzenmotive. Der angewandte Stil ist zugleich gegenständlich, abstrahierend und abstrakt. Wachter hat keine Probleme groß gegen klein, bunt gegen monochrom, flach gegen erhaben zu stellen. Der Einfallsreichtum, die Experimentierfreude und die Risikobereitschaft des Künstlers sind typisch für die Kunst der ausgehenden 60er und beginnenden 70er Jahre des letzten Jahrhunderts. An der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste in Karlsruhe repräsentierten Professoren wie Horst Antes, Herbert Kitzel oder Emil Schumacher diese künstlerische Haltung. Der Künstler selbst lehrte zwischen 1959 und 1963 einige Semester an dieser Einrichtung. Emil Wachter wurde 1921 in Rheinstetten geboren und verstarb im Jahre 2012 in Karlsruhe. Links Anfahrt mit Google Maps planen Ort in Google Maps anzeigen Keine weiteren Links vorhanden Weitere Kunstwerke in der Nähe Mobile und Figurinen von Philine Kempf Entfernung: 0,24 km Memory von Sabine Brand Scheffel Entfernung: 0,25 km Wasserobjekt von Bernd Benedix Entfernung: 0,26 km Goldregen von Jürgen Zimmermann Entfernung: 0,27 km Wandgestaltung von Eleonore Bucerius Entfernung: 0,28 km Wandrelief von Eva Fritz-Lindner Entfernung: 0,30 km Entfernungen sind ausgehend vom Marktplatz, Karlsruhe Zentrum, angegeben. Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Impressum Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Karlsruhe: Kunst im öffentlichen Raum : Commande Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Suche Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Karte Favoriten Kultur & Tourismus Kunst am Bau Kultur & Tourismus Kunst am Bau Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Karte Favoriten Commande Commande Commande (Detail) Commande (Detail) Zurück Weiter Kunstwerk von Louise Fritsch Größe unterschiedliche Maße Material Malerei auf Wand/Glas/Leinwand Jahr 2007 Favorit Otto-Hahn-Gymnasium, Im Eichbäumle 1 Waldstadt Info Anfahrt Links Die Künstlerin mit elsässischen Wurzeln studierte zwischen 1980 und 1988 an der École des Arts Décoratifs in Straßburg. Im Jahre 2007 verwirklichte sie eine künstlerische Arbeit in Räumen des Otto-Hahn Gymnasiums, die aus mehreren Teilen besteht. Im Flur befindet sich eine ca. 20 m lange, gestische Spur mit schwarzer Farbe auf heller Wand, die an Beine erinnert, die in Bewegung kommen. Stark abstrahierte Figuren beleben einige Fenster der Mensa, gemalt auf Glas mit expressivem Gestus. Zur Beruhigung des dynamischen Gesamtbildes trägt als dritte Intervention eine malerische Arbeit bei, die einer Wand im Raum zugeordnet ist. Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Waldstadt Glogauer Straße (164 m) Linien: Tram 4, NL 1 LIVE! Waldstadt Zentrum (330 m) Linien: Tram 4, NL 1 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen Es sind keine Parkhäuser/Tiefgaragen im Umkreis von 1.000 m vorhanden. Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Links Anfahrt mit Google Maps planen Ort in Google Maps anzeigen Keine weiteren Links vorhanden Weitere Kunstwerke in der Nähe Wanderer am Weltenrand von Myriam Holme Entfernung: 0,08 km Eulen von Emil Wachter Entfernung: 0,17 km St. Hedwig von Emil Wachter Entfernung: 0,28 km Turm von Annette Ziegler Entfernung: 0,34 km Mann auf Dach von Hermann Weber Entfernung: 0,46 km Hans und die Zauberbohne von Christian Schmuck Entfernung: 0,50 km Entfernungen sind ausgehend vom Marktplatz, Karlsruhe Zentrum, angegeben. Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Impressum Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Karlsruhe: Kunst im öffentlichen Raum : Kurt-Schumacher-Graffiti Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Suche Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Karte Favoriten Kultur & Tourismus Kunst am Bau Kultur & Tourismus Kunst am Bau Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Karte Favoriten Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Kurt-Schumacher-Graffiti Zurück Weiter Kunstwerk von Baske ToBeTrue/Sier/MotorOne/Super Soker/Abyz One/Alu Größe verschiedene Maße Material Sprühdose, Pinsel und Rolle auf Wand Jahr 2018 Favorit Haltestelle Kurt-Schumacher-Straße Nordweststadt Info Anfahrt Links Im Mittelpunkt der umfassenden Graffiti-Arbeit von Mitgliedern des HipHop Kulturzentrums ‚Combo‘ steht Kurt Schumacher, der Parteivorsitzender und Fraktionsvorsitzender sowie Oppositionsführer der SPD in der 1. Wahlperiode des Deutschen Bundestags war. Er wird links von Elisabeth Selbert flankiert, die die Aufnahme der Gleichberechtigung in den Grundrechteteil der bundesdeutschen Verfassung erwirkte und rechts von Egon von Neindorff, Gründer und Leiter einer Karlsruher Reitschule, die Regeln der klassischen Reitlehre vermittelte. Auf der gegenüberliegenden Seite sind Magdalena Neff, die erste Studentin an der Technischen Hochschule Karlsruhe und erste approbierte Apothekerin Deutschlands, Anna Ettlinger, die Mitgründerin des ersten deutschen Mädchengymnasiums in Karlsruhe sowie Karl Heinrich Ott, der langjährige Vorsitzende des örtlichen Bürgervereins dargestellt. „Diese Persönlichkeiten im öffentlichen Raum mit einer modernen Bildsprache darzustellen und dadurch Menschen einen Zugang zu Graffiti als Kunstform zu eröffnen, war für uns ein sehr anspruchsvolles und spannendes Projekt. Gleichzeitig wollen wir mit unserer Arbeit weiter dazu beitragen, Graffiti als kreative Subkultur von ihrer kriminellen Stigmatisierung zu befreien“, so Baske ToBeTrue in einem Zeitungsinterview im Jahre 2018. Links Anfahrt mit Google Maps planen Ort in Google Maps anzeigen Keine weiteren Links vorhanden Weitere Kunstwerke in der Nähe Welle (Sitz-/Liegeobjekte) von Birgit Brandis Entfernung: 0,39 km Haus-Bethlehem-Graffiti von Baske ToBeTrue/Sier/MotorOne Entfernung: 0,43 km Ringe von Wolfgang Trust Entfernung: 0,46 km August-Bebel-Graffiti von Baske ToBeTrue/Sier/MotorOne/Super Soker Entfernung: 0,66 km Pas de Deux von Michael Zwingmann Entfernung: 0,77 km Sterntalermädchen von Joachim Berthold Entfernung: 0,83 km Entfernungen sind ausgehend vom Marktplatz, Karlsruhe Zentrum, angegeben. Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Impressum Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://m.karlsruhe.de/db/bau/kurt_schumacher_graffiti.html?kl=0
Karlsruhe: Kunst im öffentlichen Raum : Zwei Mannschaften: Die Roten und die Blauen Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Suche Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Karte Favoriten Kultur & Tourismus Kunst am Bau Kultur & Tourismus Kunst am Bau Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Karte Favoriten Zwei Mannschaften: Die Roten und die Blauen Zwei Mannschaften: Die Roten und die Blauen Zwei Mannschaften: Die Roten und die Blauen Zwei Mannschaften: Die Roten und die Blauen Zurück Weiter Kunstwerk von Gautel/Gautel Größe 2 Flächen, je ca. 2/10 m Material gebrannter und glasierter Ton (Karlsruher Majolika) Jahr 1993 Favorit Wildparkstadion Innenstadt-West Info Anfahrt Links Die konzeptuell und kühl wirkende Arbeit des Designer-, Grafiker- und Künstlerpaares Uta und Peter Gautel verweist im Titel und in der Ausführung auf Mannschaftswettbewerbe. D iese werden in der Sporthalle durchgeführt, in deren Eingangsbereich sich das Kunstwerk auf zwei großen Wandflächen entfaltet. Die in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Majolika Manufaktur Karlsruhe ausgeführte Arbeit besteht aus Pyramidenfliesen (ca. 7/11/11 cm) in unterschiedlichen Höhen und Farbintensitäten der Farben Rot und Blau. Die raumbezogene Installation erschließt sich den Betrachtenden in konsequenter Einfachheit, klarer Symbolik und reduzierter Farbigkeit. Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Büchiger Allee (597 m) Linien: Bus 30 LIVE! Pastor-Felke-Straße (827 m) Linien: Bus 30 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Fasanengarten (899 m) Waldhornstraße (1033 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Links Anfahrt mit Google Maps planen Ort in Google Maps anzeigen Keine weiteren Links vorhanden Weitere Kunstwerke in der Nähe Ohne Titel von Frido Lehr Entfernung: 0,53 km Vereinigung von Charlotte Sommer-Landgraf Entfernung: 0,62 km Ohne Titel von Michaela Kölmel Entfernung: 0,64 km Hirnlandschaft von Torben Ebbesen Entfernung: 0,68 km Relief von Georg Meistermann Entfernung: 0,68 km Wandrelief von Erwin Spuler Entfernung: 0,70 km Entfernungen sind ausgehend vom Marktplatz, Karlsruhe Zentrum, angegeben. Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Impressum Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://m.karlsruhe.de/db/bau/zwei_mannschaften_die_roten_und_die_blauen.html?kl=1
Karlsruhe: Kunst im öffentlichen Raum : Wohltemperiertes Klavier Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Suche Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Karte Favoriten Kultur & Tourismus Kunst am Bau Kultur & Tourismus Kunst am Bau Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Karte Favoriten Wohltemperiertes Klavier Wohltemperiertes Klavier Wohltemperiertes Klavier (Detail) Zurück Weiter Kunstwerk von Rainer Braxmaier Größe ca. 260/360 cm Material Farbe auf Holz Jahr 2000 Favorit An der Raumfabrik 10 Durlach Ortsbeschreibung Kesselhaus Info Anfahrt Links Der Maler ist Mitglied des Künstler*innenvereins ‚PlakatWandKunst‘. Seit Jahren ist diese Gruppe in der Stadt Karlsruhe, in der Region und darüber hinaus mit temporären Aktionen im öffentlichen Raum aktiv. Verbindendes Konzept ist, dass die individuellen, künstlerischen Ideen auf Holzplatten und in dem Format 260 cm auf 360 cm verwirklicht werden. Die Träger der Raumfabrik haben Werke einzelner Künstler*innen der Gruppe in den vergangenen Jahren erworben und an verschiedenen Stellen der Gebäude des Anwesens fest installiert. Um ein ‚wohltemperiertes‘ Klavierspiel in allen Tonarten zu ermöglichen, wurden im 17. Jahrhundert die mittleren Töne des Instruments weicher gestimmt. Rainer Braxmaier überträgt in seiner Arbeit einen Begriff der Musik auf die Bildende Kunst und deutet ihn mit den Mitteln der Malerei um . Der im Jahre 1949 geborene Künstler studierte in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste in Karlsruhe bei Prof. Emil Schumacher. Er lebt und arbeitet in Oberkirch. Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Durlach Killisfeldstraße (77 m) Linien: Tram 2, 8, NLALT 13 LIVE! Durlach Gritznerstraße (207 m) Linien: Tram 2, 8 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Amalienbadgarage (265 m) Scheck-In-Center (736 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Links Anfahrt mit Google Maps planen Ort in Google Maps anzeigen Keine weiteren Links vorhanden Weitere Kunstwerke in der Nähe Anonym-Bildstörung von Andreas Lau Entfernung: 0,00 km Seltsames Spiel von Eva Schäuble Entfernung: 0,00 km Dite territoires nomads von Germain Roesz Entfernung: 0,25 km Graffiti von Baske ToBeTrue/Sier/Ceon/Gaser/OrionLeim/Mirk Entfernung: 0,32 km Stahlhaus von Thomas Putze Entfernung: 0,51 km Glaswand von Norbert Huwer Entfernung: 0,54 km Entfernungen sind ausgehend vom Marktplatz, Karlsruhe Zentrum, angegeben. Kunstwerke Künstler/innen nach Entfernung nach Ortsteil Impressum Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://m.karlsruhe.de/db/bau/wohltemperiertes_klavier.html?kl=1
Bericht drittes Elternforum Inklusion.indd Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Behindertenkoordination 16. November 2013, Rathaus-West, Kaiserallee 4 DRITTES ELTERNFORUM INKLUSION Staatliches Schulamt Karlsruhe 2 | BERICHT DRITTES ELTERNFORUM INKLUSION SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 3 EINLEITUNG Mit den jährlich stattfi ndenden Elternforen wenden wir uns seit 2011 an Sie als Eltern von Kindern mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung, die vor der Entscheidung stehen, an welcher Schule sie ihr Kinder anmelden sollen: inklusiv oder an einem Kompetenzzentrum (Sonderschule). Bei dem ersten Elternforum Inklusion im Jahre 2011 wurde eines deutlich, Sie stehen mit dieser Entscheidung oft alleine dar, erleben das Antragsverfahren als undurchschaubar und als unklar. Bei dem zweiten Elternforum Inklusion im Jahre 2012 wurde vom Staatlichen Schulamt die Einrichtung eines „Runden Tisches Inklusion“ angeregt. Dieser soll mehr Transparenz und Klarheit in das Ablaufverfahren und in die Zuständigkeiten der Ämter bringen. Profi tieren werden von diesem Klärungsprozess Sie als Eltern und die Ämter, denn auch hier besteht zu wenig Klarheit darüber, wer zu welcher Zeit für Ihre Anliegen zuständig ist. Wie in den letzten Jahren war auch das Interesse an dem diesjährigen dritten Elternforum mit mehr als 100 Besucherinnen und Besuchern groß. Bei allen drei Elternforen werden von Ihnen folgende Wünsche formuliert1:  Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Suche nach der „passenden Schule“ für ihr Kind sowie  bei den Antragsformalitäten und den Anmeldungen  Verbesserung des Übergangs Kindergarten-Schule  Verbesserung der Transparenz des Verfahrens, das heißt beispielsweise das Finden von Antworten auf Fragen wie: „wann stelle ich bei welcher Stelle den Antrag?“ Wir erfahren bei diesen Elternforen, wo wir stehen und was es noch zu tun gibt, um den Weg für Eltern vom oft bereits integrativen Kindergarten in die Schule transparenter und durchschaubarer zu gestalten und Stolpersteine möglichst zu beseitigen. Damit befi nden wir uns gemeinsam auf dem Weg der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention2 in Karlsruhe: einer gemeinsamen Bildung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen und Behinderungen. Martin Lenz Elisabeth Groß Bürgermeister Leiterin des Staatlichen Schulamtes Karlsruhe 1 Siehe die vorliegenden Berichte: Elternforum Inklusion, herausgegeben von der Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, Behindertenkoordination, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe. 2 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Bonn 2010 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 5 4 | DRITTES ELTERNFORUM INKLUSION www.karlsruhe.de/behinderte PROGRAMMABLAUF AM 16. NOVEMBER 2013 14 Uhr Begrüßung  Martin Lenz, Bürgermeister Stadt Karlsruhe  Elisabeth Groß, Leiterin Staatliches Schulamt Karlsruhe  Dr. Isolde Brod-Rickmann, Vorsitzende Eltern und Freunde für Inklusion e. V. Karlsruhe (EFI) 14:05 Uhr Rückblick und Zielsetzung: Marion Schuchardt, Behindertenkoordination 14:15 bis 14:45 Uhr Vorstellung der beteiligten Ämter und deren Aufgabenbereiche auf dem Weg in eine inklusive Beschulung 14:30 Uhr bis 16 Uhr In wechselnden Arbeitsgruppen wollen wir Antworten auf diese und weitere Fragen fi nden:  Meine Fragen an das Staatliche Schulamt Wie fülle ich den Asko-Bogen 3 aus? Was erwartet mich in einer Bildungswegekonferenz?  Meine Fragen an das Schul- und Sportamt Wie wird die Barrierefreiheit in der Schule für mein Kind umgesetzt? Wie funktioniert die Schülerbeförderung?  Meine Fragen an das Sozialamt, Abteilung Eingliederungshilfe Wie stelle ich die Anträge auf Schulbegleitung? Welche weiteren Anträge kann ich stellen?  Meine Fragen an das Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe und an den Sozialen Dienst Welche Unterstützung bietet das Kinder- und Jugendhilfegesetz für eine inklusive Beschulung? 16 Uhr bis 16:30 Uhr Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen Für das dritte Elternforum Inklusion wurde wieder eine Kinderbetreuung organisiert. Das Thema „Wege in eine inklusive Beschulung – Informationen und Umsetzungsmöglichkeiten“ stand im Mittelpunkt des Elternforums, das am Samstag, den 16. November 2013 zum dritten Mal von der Stadt Karlsruhe und dem Staatlichen Schulamt Karlsruhe veranstaltet wurde. Eingeladen waren Eltern von Kindern mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung, die vor der Entscheidung stehen, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden sollen – inklusiv oder an einem der Kompetenzzentren. Das Interesse mit über 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war groß. Die Akteurinnen und Akteure, die den Prozess der Inklusion in der Schule steuern und begleiten, stellten sich den Eltern vor:  Das Staatliche Schulamt Karlsruhe zuständig für die Aufnahme und Koordinierung zur inklusiven Beschulung.  Die Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt, zuständig für Schülerbeförderung und Ausstattung der Schulräume, Jugendamt – Wirtschaftliche Jugendhilfe und Sozialer Dienst, zuständig für Kinder mit seelischen Behinderungen, Sozialamt – Abteilung Eingliederungshilfe, zuständig für Kinder mit geistigen und körperlichen Behinderungen, Behindertenkoordinatorin, zuständig für die Begleitung und Unterstützung des Prozesses.  Der Gesamtelternbeirat der Karlsruher Schulen als Vertretung der Eltern. In Arbeitsgruppen formulierten anschließend die Eltern ihre Wünsche, Erwartungen, Bedürfnisse oder Sorgen. Dieses Jahr wurden zum ersten Mal Informationsstände aufgebaut, die durch folgende Vereine vertreten und bestückt wurden:  Familienberatung der Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V.  Beschulungsbörse von EFI, Eltern und Freunde für Inklusion e. V.  Autismusverein Karlsruhe e. V. Marion Schuchardt Behindertenkoordination Dr. Isolde Brod-Rickmann Vorsitzende Eltern und Freunde für Inklusion e. V. Karlsruhe (EFI) Susanne Heynen Leitung Jugendamt Veronika Pepper Vorsitzende Gesamtelternbeirat Alfred Dietz Leitung Sozialamt Joachim Frisch Leitung Schul- und Sportamt Über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Nach Artikel 24 „Bildung“ der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf gemeinsame Bildung. Die Vertragsstaaten sollen ein integratives Bildungssystem gewährleisten. Menschen mit Behinderungen dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht vom „allgemeinen Bildungssystem“ ausgeschlossen werden. Die Stadt Karlsruhe und das Staatliche Schulamt schaffen weiterhin die Voraussetzungen zur Erfüllung und Umsetzung dieser Herausforderung. EINFÜHRUNG Martin Lenz Bürgermeister Elisabeth Groß Leitung Staatliches Schulamt Karlsruhe Gebärdendolmetscherinnen 6 | BERICHT DRITTES ELTERNFORUM INKLUSION SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 7 ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN MEINE FRAGEN AN DAS STAATLICHE SCHULAMT SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 9 8 | DRITTES ELTERNFORUM INKLUSION www.karlsruhe.de/behinderte ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN MEINE FRAGEN AN DAS SCHUL- UND SPORTAMT ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN MEINE FRAGEN AN DAS SOZIALAMT, ABTEILUNG EINGLIEDERUNGSHILFE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 11 10 | DRITTES ELTERNFORUM INKLUSION www.karlsruhe.de/behinderte ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN MEINE FRAGEN AN DAS SOZIALAMT, ABTEILUNG EINGLIEDERUNGSHILFE ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN MEINE FRAGEN AN DAS JUGENDAMT, WIRTSCHAFTLICHE JUGENDHILFE UND AN DEN SOZIALEN DIENST SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 13 12 | DRITTES ELTERNFORUM INKLUSION www.karlsruhe.de/behinderte Elternforum Inklusion 2013 2014 2015 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 KK SoSchule Eltern/Kind Schule Hort SJB SuS - KA SSA Wer GA Asko3 Asko3 Asko3 Bestätigung Auftrag Gutachten Gut- achten SSA – Staatliches Schulamt SuS – Schul- und Sportamt SJB – Sozial- und Jugendbehörde SoSch. – Sonderschullehrkraft KK – Krankenkasse GA – Gesundheitsamt Asko3- Formular der Arbeitsstelle Kooperation am SSA KG- Krankengymnastik Eth - Ergotherapie Gespräch mit SoS-Lehrkraft + Eltern Gespräch Schulräte/Eltern mit Wunsch Lernort Eltern Feststellungsbescheid zur Beschulung des Kindes Bescheid zu Antrag Antrag Schulbegleitung Ggf. Antrag Therapie Aufruf zur Einschulungsanmeldung alle Eltern Entscheidun g der Eltern Asko 3 Gutachten des Gesundheitsamtes Behinderung Antrag Eltern Antrag Eltern Bei Betreuungsbedarf parallele Anmeldung Ggf. Antrag KG Eth/über Kinderarzt Ablauf Einschulung von Kindern mit Inklusionsbedarf 1. 2. Stand: per 11/2013 - Runder Tisch Inklusion 07.10.2013 - heute Ei ns ch ul un g 3. Ggf. Planung und Durchführung von baulichen Massnahmen Transport- planung WUNSCHABLAUFPLAN DER BETEILIGTEN FÜR DIE EINSCHULUNG ERGEBNISSE UND OFFENE FRAGEN AUS DEN ARBEITSKREISEN 1. ARBEITSGRUPPE „MEINE FRAGEN AN DAS STAATLICHE SCHULAMT“  Rolle des Staatlichen Schulamtes dargestellt.  Begutachtung kann auch von den Eltern ausgelöst werden.  Wie früh melden? So früh wie möglich.  Wann liegen Listen der Schüler vor? Etwa zwei Jahre vor Einschulung, auch wenn Liste nicht vorliegt, kann das Kind aufgenommen werden  Diskussionen zum Thema Gutachten: im Dezember gibt es eine Runde der SoS-Gutachter, dort die Wünsche der Eltern einbringen; andere Gutachten, die bereits vorliegen, sollen mit einfl ießen, weitere, zum Beispiel Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, mit einbeziehen. Ablauf der Begutachtung soll im Voraus mit den Eltern besprochen werden. Ergebnis des Gutachten: der Förderbedarf wird in diesem Gutachten bescheinigt > kein Förderort, der wird nicht vorgegeben > das Thema wird noch im Runden Tisch behandelt, Stolpersteine beseitigen.  Frage nach der Anfechtung des Gutachtens? Mit SSA absprechen, wenn es Zweifel gibt.  Anzahl der Stunden, die zugewiesen werden: Keine pauschale Aussage möglich, Richtgrößen, Einzelfall kann sehr abweichen. Auch abhängig von der Schule und den umsetzenden Pädagogen > Frage der Praxis des inklusiven Unterrichts noch weiter zu ergänzen, weitere Infos für Eltern noch ergänzen. 2. ARBEITSGRUPPE „MEINE FRAGEN AN DAS SCHUL- UND SPORTAMT“  Schülerbeförderung: Muss nicht in Anspruch genommen werden.  Betreuung/Ganztagsangebote: Wo gibt es das?  Fragen nach der Ausstattung  Fragen nach der baulichen Ausstattung: möglichst früh  Fragen nach Ausstattung der Klassenräume 3. ARBEITSGURPPE 2MEINE FRAGEN AN DAS SOZIALAMT, ABTEILUNG EINGLIEDERUNGSHILFE“  Antrag auf Schulbegleitung wann stellen?  Wunsch nach übergeordneter Koordinierungsstelle (Zuständigkeit Sozialamt/Jugendamt)  Hilfsmittel und deren Bezahlung, welche Leistungen werden bezahlt?  Zuständigkeit der räumlichen Einrichtung: Schul- und Sportamt  Ablauf der Eingliederungshilfe: immer individuelle Lösung suchen  Unterschiede der Hilfeleistungen: welche Begleitung wird benötigt?  Dauer der Eingliederungshilfe? Zum Beispiel vier Jahre Grundschule, dann weiter schauen  Heilpädagogik: Übergang vom KiGa in Schule 4. ARBEITSGURPPE „MEINE FRAGEN AN DAS JUGENDAMT, WIRTSCHAFTLICHE JUGENDHILFE UND AN DEN SOZIALEN DIENST“  Wie entsteht das Gutachten des Gesundheitsamtes? Wer klärt das?  Wunsch nach Elternlotsen für Koordinationsleistungen, als zentrale Ansprechperson.  Qualität der Schulbegleitung: Ergebnis auswerten, Qualität sichern  Thema persönliches Budget Eltern als Arbeitgeber: Dazu eine AG von Jugendamt einrichten, bei Interesse bitte melden. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 15 14 | DRITTES ELTERNFORUM INKLUSION www.karlsruhe.de/behinderte AUSBLICK, WEITERES VORGEHEN MARTIN LENZ „Mit dem Elternforum Inklusion und dem Runden Tisch Inklusion haben wir in Karlsruhe zwei bedeutende Arbeitskreise. Damit wird der Prozess der Inklusion konstruktiv und vor allem in einem gemeinsamen Prozess mit den Eltern begleitet. Ich danke Ihnen für Ihr engagiertes Mitmachen an dem heutigen Elternforum.“ MARION SCHUCHARDT „Inklusion ist ein Anliegen vieler Eltern, das wir in Karlsruhe unterstützen und begleiten.“ JOSEF SEEKIRCHER „Wir haben auch bei dem heutigen Elterforum viele Anregungen und Aufträge von Ihnen als Eltern erhalten, die wir in den Runden Tisch Inklusion hineinnehmen werden, um diese dort zu bearbeiten.“ Josef Seekircher Direktor Sozial- und Jugendbehörde Martin Lenz Bürgermeister Marion Schuchardt Behindertenkoordination Sozial- und Jugendbehörde IMPRESSUM Herausgegeben von Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Behindertenkoordination Telefon: 0721 133-5022 E-Mail: behindertenkoordination@sjb.karlsruhe.de Stand: November 2013; Titelbild: www.fotolia.com © shootingankauf; Layout und Bilder: C. Streeck; Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. Alle Tagungsbilder die sich in diesem Bericht befi nden wurden rein aus Dokumentationszwecken erstellt. Sie werden nicht weitergegeben oder weiterverwendet.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/inklusion/veranstaltungen/HF_sections/content/ZZlZu17fsYLzTC/ZZlZu2k640ms4W/Bericht%20drittes%20Elternforum%20Inklusion.pdf
Form-Solutions Seite 1 von 2 V er vi el fä lti gu ng , N ac ha hm un g, V er öf fe nt lic hu ng un d B er ei ts te llu ng n ur m it G en eh m ig un g w w w .f o rm -s o lu ti o n s. d e Artikelnummer Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Bestätigung über den Einzug in folgende/r Wohnung der auf Seite 2 angegebenen Person/en: Stockwerk, Wohnungsnummer bzw. Lagebeschreibung der Wohnung im Haus Wohnungsgebende Person gleichzeitig die Eigentumsrechte an der Wohnung. nicht die Eigentumsrechte an der Wohnung. Eigentumhabende Person/en Gegebenenfalls: Zur Wohnungsverwaltung beauftragte Person Eigentumsverhältnis Name der juristischen Person / Personengesellschaft Familienname (Kontaktperson) Vorname (Kontaktperson) Name der juristischen Person / Personengesellschaft Familienname (Kontaktperson) Vorname (Kontaktperson) 1 2 Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einer dritten Person anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgebende Person oder deren Beauftragte berechtigt zu sein (§ 54 i.V.m. § 19 BMG). Ort, Datum, Unterschrift Wohnungsgebende Person Zur Wohnungsverwaltung beauftragte Person (sofern zutreffend) Eigentumshabende Person (sofern zutreffend) Hinweis Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden. Die wohnungsgebende Person besitzt Straße Hausnummer PLZ Ort Name der juristischen Person / Personengesellschaft Familienname (Kontaktperson) Vorname (Kontaktperson) Straße ggf. Adressierungszusätze Hausnummer PLZ Ort Name der juristischen Person / Personengesellschaft Familienname (Kontaktperson) Vorname (Kontaktperson) Straße ggf. Adressierungszusätze Hausnummer PLZ Ort Straße ggf. Adressierungszusätze Hausnummer PLZ Ort Straße ggf. Adressierungszusätze Hausnummer PLZ Ort Ihr PDF-Anzeigeprogramm ist möglicherweise nicht kompatibel für ausfüllbare PDF-Formulare. http://www.form-solutions.net/hilfe Seite 2 von 2 In die vorher genannte Wohnung ist/sind am Datum (TT.MM.JJJJ) folgende Person/en eingezogen. Lfd. Nr. 3 1 2 4 5 Familienname Vorname 6 Ort, Datum, Unterschrift 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Wohnungsgebende Person Zur Wohnungsverwaltung beauftragte Person (sofern zutreffend) Eigentumshabende Person (sofern zutreffend) Form-Solutions Seite von Vervielfältigung, Nachahmung, Veröffentlichung und Bereitstellung nur mit Genehmigung Firmenlogo: Form-Solutions ..\Bibliothek\Basis1\Logo_fuers_Formularimpressum.gif www.form-solutions.de Artikelnummer Firmenlogo: Form-Solutions ..\Bibliothek\Basis1\Logo_fuers_Formularimpressum.gif Seite von ..\..\..\temp\Classiktest3.jpg Bild: gelber Kreis mit drei schwarzen Punkten zur Darstellung der Barrierefreiheit Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Bestätigung über den Einzug in folgende/r Wohnung der auf Seite 2 angegebenen Person/en: Wohnungsgebende Person Die Wohnungsgebende Person ist: Bitte ankreuzen Eigentumhabende Person/en Gegebenenfalls: Zur Wohnungsverwaltung beauftragte Person Eigentumsverhältnis 1 2 Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einer dritten Person anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgebende Person oder deren Beauftragte berechtigt zu sein (§ 54 i.V.m. § 19 BMG). Ort, Datum, Unterschrift Wohnungsgebende Person Zur Wohnungsverwaltung beauftragte Person (sofern zutreffend) Eigentumshabende Person (sofern zutreffend) Hinweis Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden. Die wohnungsgebende Person besitzt Form-Solutions 10.0.2.20120224.1.869952 In die vorher genannte Wohnung ist/sind am folgende Person/en eingezogen. Lfd.Nr. 3 1 2 4 5 Familienname Vorname 6 Ort, Datum, Unterschrift 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Wohnungsgebende Person Zur Wohnungsverwaltung beauftragte Person (sofern zutreffend) Eigentumshabende Person (sofern zutreffend) AktuelleSeite: AnzahlSeiten: Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Hinweis Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden.Dieses Formular ist barrierefrei gestaltet und besteht aus zwei Seiten. Bitte wechseln Sie in den Formularmodus. Hinweise der Behörde (sofern hinterlegt): Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerangelegenheiten, Telefon: 115, E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de Empfänger: Name und Anschrift der Behörde: Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt 76124 Karlsruhe AS_Adresszusatz: Eigentuemer: nicht_Eigentuemer: Gegebenenfalls: Name der juristischen Person Juristische Person: Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit. Personengesellschaft: Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes sich zusammenschließen. Die so genannten Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Beispiele dafür sind - eheliche Lebensgemeinschaft (verfolgt keinen bestimmten Zweck; § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB), - Gütergemeinschaft (§ 1411 und § 1485 BGB) - Erbengemeinschaft (entsteht kraft Gesetzes; § 2032 BGB). - Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), - offene Handelsgesellschaft (OHG), - Kommanditgesellschaft (KG).: Eigentümer/in 1: Familienname: ET_Vorname1: Gegebenenfalls: Name der juristischen Person Juristische Person: Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit. Personengesellschaft: Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes sich zusammenschließen. Die so genannten Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Beispiele dafür sind - eheliche Lebensgemeinschaft (verfolgt keinen bestimmten Zweck; § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB), - Gütergemeinschaft (§ 1411 und § 1485 BGB) - Erbengemeinschaft (entsteht kraft Gesetzes; § 2032 BGB). - Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), - offene Handelsgesellschaft (OHG), - Kommanditgesellschaft (KG).: Eigentümer/in 2: Familienname: ET_Vorname2: Wohnungsgeber/in: Ort, Datum und Unterschrift auf zweiter Seite unten links einfügen: Eigentümer/in (sofern zutreffend): Ort, Datum und Unterschrift/en auf zweiter Seite unten rechts einfügen: Von Wohnungsgeber/in beauftragte Person (sofern zutreffend): Ort, Datum und Unterschrift auf zweiter Seite unten mittig einfügen: FS_aktbtn1: FS_aktbtn2: FS_aktbtn3: FS_aktbtn4: FS_aktbtn5: Formular elektronisch signieren und versenden.: FS_aktbtn6: FS_aktbtn7: Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einer dritten Person anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgebende Person oder deren Beauftragte berechtigt zu sein (§ 54 in Verbindung mit § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)). Verknüpfung zur Internetseite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Aufruf des Gesetzestextes (bitte anklicken zum Aktivieren): Hinweis/Text zur Barrierefreiheit: AS_Strasse: AS_Hausnummer: Postleitzahl: AS_Ort: Karlsruhe Wohnungsgebende Person: Juristische Person / Personengesellschaft: WG_Name: WG_Vorname: Hinweis zu juristischen Personen / Personengesellschaften per Klick.: WG_Strasse: WG_Hausnummer: Postleitzahl: WG_Ort: Gegebenenfalls: Zur Wohnungsverwaltung beauftragte Person: Juristische Person / Personengesellschaft: WG_B_Name: WG_B_Vorname: WG_B_Strasse: WG_B_Hausnummer: Postleitzahl: WG_B_Ort: ET_Strasse1: ET_Hausnummer1: Postleitzahl: ET_Ort1: ET_Strasse2: ET_Hausnummer2: Postleitzahl: ET_Ort2: Verlagsnummer: 123040 recipient: save: 1 send: 0 reset: 1 mail: 0 pay: 0 sign: 0 print: 1 import: 0 FS_required: b12c96nfOrdnungsziffer: ofsXX1_knr_std: 08212000-0001 ofsXX1_to_smail3: nicole.goepfrich@oa.karlsruhe.de ofsXX1_from_smail3: formulare@form-solutions.de ofsXX1_name_std: 123040 ofs_Sonst_Daten: 08212000-0001-0002; ;NEniy4YhbSegh5jwifLLm6-lf4fo7tuFFVwX6Nza;1;NONE formfioid: anlagenInfo: antragsteller: anzahlAnlagen: webserviceRedirect: portalUser: portalMail: adapter: secureDataId: noinbox: nomail: formVersion: fileUrl: https%253A%252F%252Fpdf.form-solutions.net%253A443%252Fservlet%252Fde.formsolutions.FillServlet%253Fsid%253DjzMRpH2nmNdVAc1ap5kjDKXAT2RfnPz%2526f%253Dg.pdf consentComplete: In die vorher genannte Wohnung ist/sind am: Person 1: Familienname: Vorname: Person 2: Familienname: Vorname: Person 3: Familienname: Vorname: Person 4: Familienname: Vorname: Person 5: Familienname: Vorname: Person 6: Familienname: Vorname: Person 7: Familienname: Vorname: Person 8: Familienname: Vorname: Person 9: Familienname: Vorname: Person 10: Familienname: Vorname: Person 11: Familienname: Vorname: Person 12: Familienname: Vorname: Person 13: Familienname: Vorname: Person 14: Familienname: Vorname: Person 15: Familienname: Vorname: Person 16: Familienname: Vorname: Person 17: Familienname: Vorname: Person 18: Familienname: Vorname: Person 19: Familienname: Vorname: Person 20: Familienname: Vorname: Person 21: Familienname: Vorname: Person 22: Familienname: Vorname: Person 23: Familienname: Vorname: Person 24: Familienname: Vorname: Person 25: Familienname: Vorname: Person 26: Familienname: Vorname:
https://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/wissenschaftsbuero/projekte_wb/erstwohnsitz/internationalstudentsandapprentices/HF_sections/content/ZZoM6FQmhJLjHN/Wohnungsgeberbest%E2%94%9C%C3%B1tigung.pdf
STADT KARLSRUHE BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.04.2016 2016/0170 17 öffentlich Dez. 5 Nachhaltige Essensversorgung bei der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 22.04.2016 4 Vorberaten Gemeinderat 26.04.2016 17 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Bericht legt dar, dass ein 25%iger Bio-Anteil sowie der Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) in einem ersten Schritt bei der Außer-Haus-Versorgung für die Schulen, städtischen Kitas und Horte sowie für die Kantinen des Hauptamts prinzipiell möglich ist. Die Kriterien könnten in den Leistungsverzeichnissen bei Beauftragungen verpflichtend ein- gearbeitet werden. Die Mehrkosten für Bio-Essen wurden bei einem Bio-Anteil von 25 % auf rund 0,20 € pro Mahlzeit veranschlagt. Hinzu kämen weitere Kosten wie zum Beispiel für die Bio-Zertifizierung von städtischen Ausgabestellen für Essen. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit dem Antrag „Mehr Bio-Essen in Karlsruhe“ der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grü- ne vom 20. Mai 2014 (Sitzung des Gemeinderats vom 23. September 2014) wurde die Verwal- tung mit der Erstellung eines Konzepts beauftragt, das darlegt, wie bei der Außer-Haus- Verpflegung in städtischer Regie ein 25%iger Anteil an biologisch erzeugten sowie weitere Anteile an regional produzierten und saisonalen Lebensmitteln eingeführt werden können. Der ausführliche Bericht ist in Anlage beigefügt. Im Rahmen einer interkommunalen Recherche zeigte sich, dass die Kommunen die Förderung von Bio-Essen häufig noch mit anderen Zielsetzungen kombinieren. So ist einigen Kommunen auch die Förderung der regionalen Landwirtschaft und ihrer Produkte wichtig. Beispielsweise hat das Landratsamt Karlsruhe bei der Neuausschreibung der Kantine an zentraler Stelle die Verwendung von regionalen und saisonalen Produkten zusammen mit einem inklusiven Perso- nalkonzept vorgegeben. Für die Städte mit Bio-Anteilen bei der kommunalen Außer-Haus-Verpflegung liegt in der Regel ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats zugrunde. Dort ist auch der Umgang mit Mehrkosten geregelt. So haben etliche Städte die kommunalen Budgets für Essen, beispiels- weise für Kitas, erhöht, um höhere Preise für Bio-Lebensmittel, Beratungs- und Zertifizierungs- kosten abzufangen und nicht an die Eltern weiter geben zu müssen. Die Stadt Pforzheim hat beispielsweise per Gemeinderatsbeschluss den Anteil der Kommune für Essen pro Kind in Kitas von 1,20 € auf 1,50 € erhöht. Alle Kommunen mit einem Bio-Anteil bei ihrer Außer-Haus-Verpflegung wollen darüber hinaus mit Öffentlichkeitskampagnen, wie beispielsweise „Bio in Heidelberg“, ihre Vorbildfunktion verdeutlichen und die Menschen der Stadt für das Thema sensibilisieren sowie Handel, Gastro- nomie und Verkauf zum Mitmachen motivieren. Diese Kommunen haben sich zur Vernetzung zum Bio-Städte-Netzwerk zusammen geschlos- sen, dies sind beispielsweise Freiburg, Nürnberg, Heidelberg, Augsburg, München, Bremen. Bio-Essen hat unter anderem auch gesundheitliche Aspekte. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, auch die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Außer-Haus-Verpflegung zu übernehmen. Dies entspricht den Handlungsempfehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz Karlsruhe, die empfiehlt, bei Essen in Kitas und Schulen sich an diesen Qualitätsstandards zu orientieren. Bio-Ware wird in städtischen Einrichtungen gegenwärtig noch selten verwendet und mit ho- hen Kosten begründet. Regionale Ware ist häufiger auf den Tischen von Mensen oder Kanti- nen zu finden, ebenfalls saisonale Produkte und Gerichte. Die Essen in Schulen und Kitas stellen mengenmäßig mit rund 3.500 Essen pro Schul- oder Kita-Tag einen Großteil der städtischen Außer-Haus-Verpflegung in Karlsruhe dar. Eine gesun- de und nachhaltige Ernährung der Kinder und Jugendlichen ist eine Zukunftsinvestition und hat große Öffentlichkeitswirksamkeit. Der Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) wird bereits bei den Ausschreibungen für die Essen an Schulen vorgegeben. In Kitas werden diese Vorgaben bisher nicht gemacht. Daher hätte eine Umstellung der Essen in Kitas und Schulen auf den Qualitätsstandard der DGE und Bio-Anteile und somit auf gesun- de und nachhaltige Ernährung höchste Priorität. Die städtische Kantine im Rathaus ist derzeit ausgelagert und wird umfassend saniert, die Be- schäftigten können bis Sommer 2017 auf die Kantine der Postbank ausweichen. Die Wiederer- öffnung ist mit einem neuen Konzept verbunden, das eine Gästezahl von 300 + x pro Kanti- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 nentag anstrebt. Die städtische Kantine im Rathaus erreicht dann pro Arbeitstag also ebenfalls eine große Menge an Beschäftigten der Stadtverwaltung und stellt direkt und indirekt eine gute öffentliche Wahrnehmung dar. Dienststellen mit großen Essensmen- gen Ist-Stand Bio-, regionale und saisonale Anteile, DGE-Qualitätsstandard Potenzial zur Einfüh- rung von 25% Bio- Anteil, regionalen und saisonalen Anteilen und dem DGE- Qualitätsstandard: Kantine, Sitzungen und Empfänge im Rathaus (über Haupt- amt, derzeit ausgela- gert): Bio: geringe Anteile regional / saisonal: geringe Anteile DGE: nein Bio: ja regional / saisonal: ja DGE: ja Schulen in kommuna- ler Trägerschaft (Schul- und Sportamt): Bio: optional 10 % bei Kos- tenneutralität regional / saisonal: regel- mäßige regional typische Speisen und Gerichte, schwerpunktmäßig saiso- nale Produkte DGE: ja Bio: ja regional / saisonal: ja DGE: ja Horte und Kitas in kommunaler Träger- schaft (Sozial- und Jugendbehörde: Bio: teilweise 20 - 100 % regional / saisonal: unter- schiedliche Anteile DGE: nein Bio: ja regional / saisonal: ja DGE: ja Diese Dienststellen setzen derzeit bereits Bio-Lebensmittel, regionale sowie saisonale Produkte ein. Sie verwenden teilweise Leistungsbeschreibungen, die dies festlegen und haben Erfahrun- gen mit den Produkten, Lieferanten, Caterern und Speiseplänen. Das Schul- und Sportamt hat die Standards im Leistungsverzeichnis bei Ausschreibungen be- reits integriert, den Anteil an Bio-Lebensmitteln allerdings unter dem Vorbehalt der Kosten- neutralität. Vermutete Mehrkosten sowie rechtliche Unklarheiten haben diese wie auch andere Dienststellen bisher daran gehindert, weiter gehend die Begriffe „Bio“, „regional“, „saisonal“ oder „DGE-Qualitätsstandard“ in ihre Außer-Haus-Verpflegung aufzunehmen. Weitere Dienststellen und Gesellschaften der Stadt Karlsruhe bieten Außer-Haus-Verpflegung an, allerdings mit einem deutlich geringeren Volumen, beispielsweise:  Kantine für Beschäftigte im Zoo  Kantine des Amts für Abfallwirtschaft  Kantine für Beschäftigte der Stadtwerke Karlsruhe  Kantinen für Patientinnen und Patienten sowie für Beschäftigte des Städtischen Klinikums Karlsruhe  Kantine für Beschäftigte der Verkehrsbetriebe Karlsruhe  Verpflegung und Empfänge der Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH  Mensa des Seniorenheims und des Jugendheims der Heimstiftung Karlsruhe Ergänzende Erläuterungen Seite 4  Verpflegung in Horten, Kitas, bei Freizeiten des Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V.  Mensa in der Karl-Friedrich-Leopold-und Sophienstiftung  Restaurants im Zoologischen Garten  Restaurant im Hofgut Maxau  Restaurant auf dem Fahrgastschiff  Veranstaltungen der Event GmbH Einige dieser Stellen verwenden Bio-Lebensmittel in geringerem Umfang, ebenso regionale und saisonale Produkte. Meist befürchtet man zu erwartende Mehrkosten, die nicht an die Kund- schaft weiter gegeben werden können, sowie mangelndes Interesse der Kundinnen und Kun- den. Einige Stellen könnten aber als besonders relevant in der öffentlichen Wahrnehmung einge- stuft werden, so zum Beispiel das Hofgut Maxau, die Gaststätten im Zoo, das Fahrgastschiff, die Gaststätten und Kioske in Sportstätten und Bädern. Neben den Schulen, Kantinen und Kindertageseinrichtungen würden sich diese Stellen gut als Botschafter eignen, um den Willen der Stadt Karlsruhe für eine gesunde und umweltbewusste Außer-Haus-Verpflegung in die Öffentlichkeit zu transportieren. Finanzielle Auswirkungen: Erfahrungen anderer Städte und eigene Recherchen durch die Praxisbegleitung Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg lassen Preissteigerungen der Mahlzeiten von 0,03 - 0,20 € bei der Einführung eines 25%igen Bio-Anteils erwarten. Demgegenüber sind regional erzeugte und saisonal angebotene Lebensmittel nicht teurer, sondern oft sogar preiswerter als exotische oder außerhalb der Saison eingekaufte Waren. Die Einhaltung des Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) wirkt sich ebenfalls nicht primär kostenstei- gernd aus, da hierfür keine teureren Lebensmittel erforderlich wären. Ein Mittagessen für Heranwachsende kostet die betroffenen Eltern bislang zwischen 3,05 € in Kitas, Grund,- Werkreal- und Realschulen und 3,50 € in Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Schul- und Sportamt, 2013, Sozial- und Jugendbehörde, 2015), in einem städtischen Schüler- hort sind es 3,60 €. Hinzu kommen gegebenenfalls ein Imbiss in Kitas für ganztagsbetreute Kinder und Getränke in diesen Einrichtungen. Lebensmittel in Bio-Qualität sind in der Regel teurer als konventionelle Vergleichsprodukte. Dabei sind zahlreiche Lebensmittel wie Pasta, Milchprodukte, teilweise auch Gemüse und Obst nur unwesentlich teurer, während etwa bei Fleisch, Wurstwaren oder Fisch große Preisdiffe- renzen zwischen „Bio“ und herkömmlicher Ware bestehen. Preisermittlungen von a´verdis für die Stadt München haben ergeben, dass eine Essensportion mit Fleisch in Bio-Qualität Mehr- kosten von durchschnittlich 0,43 € verursacht. Nach Angaben des Informationsportals oeko- landbau.de sind bei Fleisch- und Wurstwaren sogar Mehrkosten von bis zu 100 Prozent einzu- kalkulieren. Diese Preissteigerungen lassen sich verringern oder vermeiden durch eine ange- passte Menüplanung, beispielsweise mit weniger und kleineren Fleisch,- Wurst oder Fischporti- onen. Kalkulationen der Praxisbegleitung Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg im Auftrag der Stadt Karlsruhe ergeben bei einer Mischkalkulation (Fleisch, Gemüse, Sättigungsbeilage) im Durchschnitt Mehrkosten von 0,09 € - 0,14 € pro Portion Mittagessen mit 25 % Bio-Anteil. Die Mehrkosten begründen sich dabei auf den Wareneinsatz, also die höheren Preise der Le- bensmittel in Bio-Qualität. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Diese dargestellte geringfügige Essenspreiserhöhung gelingt Berechnungen zufolge jedoch nur dann, wenn flankierende Maßnahmen wie Speiseplanumgestaltung ergriffen werden. Mög- licherweise fallen die Fleisch- oder Fischportionen dabei geringer aus oder stehen weniger häu- fig auf dem Speiseplan. Werden die Bio-Anteile über 25 % hinaus weiter erhöht, erhöhen sich damit auch die durch den Wareneinsatz begründeten Kosten in linearer Weise. Wird der Menüplan unverändert beibehalten und beispielsweise Fleisch oder Fisch in Bio- Qualität und großen Portionen und Häufigkeiten verwendet, dann können die Preise sogar deutlich stärker steigen. Eine Fachberatung ist zudem sehr hilfreich, eine Menüplanung not- wendig. Unter Berücksichtigung dieser Berechnungen und Aussagen geht die Verwaltung von Mehr- kosten von ca. 0,20 € pro Mittagessen in Karlsruhe aus. Essensausgaben im Jahr 2015: Schul- und Sportamt: 480.000 Essen pro Jahr Sozial- und Jugendbehörde: 140.000 Essen pro Jahr Sozial- und Jugendbehörde: 340.000 Essen pro Jahr Hauptamt: 50.000 Essen pro Jahr Gesamtzahl für Essensausgaben = 1.010.000 Essen pro Jahr Sollten die Kosten nicht auf die Essenspreise – und damit auf die Nutzerinnen und Nutzer - umgelegt, sondern von der Stadt übernommen werden, so entstünden bei der Umsetzung eines 25%igen Bio-Anteils für städtische Schulen, Kitas, Horte und Kantine Mehrkosten in Höhe von ca. 200.000 € pro Jahr. Diese Kosten berücksichtigen lediglich den Wareneinsatz. Weitere Kosten für flankierende Maßnahmen kämen hinzu: Die Kontrolle und Bio-Zertifizierung der Essensausgabestellen und Caterer durch Prüfinstitute im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist kostenpflichtig. Diese Kosten sind vom Kan- tinenbetreiber, Caterer oder der Küche zu tragen und fallen beispielsweise bei stadteigenen Küchen an. Kosten hierfür liegen pro Ausgabestelle zwischen 500 und 1.000 € pro Jahr. Die Umstellung auf Bio-Anteile, regionale und saisonale Produkte sowie den DGE- Qualitätsstandard sollte von einer externen Fachkraft, beispielsweise durch eine Praxisbeglei- terin der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg begleitet werden. Hierfür entstünden Kosten von circa 5.000 € bis 10.000 € für die Umstellungsphase. Um eine möglichst große Akzeptanz zu erzielen, würde eine Motivationskampagne in Kan- tinen, Kitas, Horten oder Schulen sowie an weiteren geeigneten Stellen im öffentlichen Raum erforderlich. Hierfür entstünden Kosten von circa 30.000 € pro Kampagnenjahr. Sofern der Gemeinderat die Einführung eines Bio-Anteils bei der Außer-Haus-Versorgung be- fürwortet, ist ein Beitritt Karlsruhes zum Bio-Städte-Netzwerk zur Vernetzung und zum Informationsaustausch sinnvoll. Die Mitgliedschaft für Kommunen ist kostenlos, setzt aber ei- nen Gemeinderatsbeschluss zur Förderung der Bio-Branche im Bereich der kommunalen Mög- lichkeiten und selbst definierter Ziele voraus. Vor einem Beitritt zum Bio-Städte-Netzwerk wer- den die Gremien des Gemeinderates erneut eingebunden Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit - Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Text2 Dropdown1 Thema KontrollkBES11 KontrollkBES12 KontrollkBES17 KontrollkBES18 BES20 BES21 BES22 KontrollkBES23 KontrollkBES24 BES25 KontrollkANT12 KontrollkANT13 Text7 ANT15 ANT16 ANT17 Dropdown3 Dropdown2 ANT20 Dropdown4 KontrollkANT21 KontrollkANT22 ANT23 KontrollkANT24 KontrollkANT25 ANT26
https://www.karlsruhe.de/b3/gesundheit/gesundheitfoerdern/aktuelles/gesundes_mittagessen_kita/HF_sections/content/ZZn9HzbqxIRhCw/Anl%201%20Gemeinderat%204,2016%20Nachhaltige_Essensversorgung.pdf
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister PROTOKOLL Gremium | Sitzung | Besprechung Jurysitzung Stadt Karlsruhe Datum | Uhrzeit Montag, 12. Dezember 2016 nichtöffentlich Ort Bürgersaal des Rathauses Durlach Vorsitzende | Vorsitzender Prof. Gerd Gassmann Protokollführerin | Protokollführer Andrea Thielemann Konkurrierendes städtebauliches Entwurfsverfahren Rahmenplan Karlsruhe „Oberer Säuterich“ 1.1 Die Jury tritt um 9.15 Uhr zusammen. Herr Gerardi begrüßt die anwesende Jury und erläu- tert kurz den Tagesablauf der Sitzung. 1.2 Es sind erschienen: Fachjuroren - Prof. Gerd Gassmann, Architekt, Karlsruhe - Werner Gerhardt, Stadtplaner und Architekt, Karlsruhe - Prof. Sigurd K. Henne, Landschaftsarchitekt, Bruchsal - Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner, Leiterin Stadtplanungsamt Karlsruhe - Prof. Dr. Peter Vortisch, Verkehrsplaner, Karlsruhe - Klaus Weindel, stellvertretender Leiter Gartenbauamt Karlsruhe Stellvertretende Fachjuroren - Georg Gerardi, Stadtplaner und Architekt, Stadtplanungsamt Karlsruhe - Ulrich Wagner, Verkehrsplaner, Stadtplanungsamt Karlsruhe Sachjuroren - Alexandra Ries, Ortsvorsteherin Durlach - Dirk Müller, Ortschaftsrat CDU - Hildegund Brandenburg, Ortschaftsrätin (ehem.) Bündnis 90/ Die Grünen - Stefan Volz, Ortschaftsrat SPD - Petra Stutz, Ortschaftsrätin FW - Dr. Horst Dilger, Ortschaftsrat (ehem.) FDP Stellvertretende Sachjurorin - Dr. Angelika Fink-Sonntag, Ortschaftsrätin FDP (zeitweise) Berater - Martin Stengel, Arbeitsgemeinschaft Auer Vereine und Kirchengemeinden - Christian Sturm, 1. Vorsitzender Bürgergemeinschaft Durlach und Aue Vorprüfung - Julia Bier, Stadtplanungsamt – Referendarin - Albrecht Dörr, Tiefbauamt – Stadtentwässerung - Jonathan Györfi, Tiefbauamt – Stadtentwässerung - Johannes Niederstraßer, Umwelt- und Arbeitsschutz - Andrea Thielemann, Stadtplanungsamt – Stadtbild – 2 – 1.3 Die Vollzähligkeit der Jury wird bestätigt. Analog zur Vorgehensweise eines Planungswettbewerbs wird ein Vorsitzender gewählt. Herr Prof. Gerd Gassmann übernimmt diese Aufgabe. Als Protokollführerin wird Frau An- drea Thielemann bestimmt. 1.4 Alle zu der Sitzung der Jury zugelassenen Personen geben die Versicherung zur vertrauli- chen Behandlung der Beratungen. Sie erklären weiter, dass sie bis zum Tage der Jurysitzung weder Kenntnis von einzelnen Arbeiten erhalten, noch mit Teilnehmern einen Meinungs- austausch über die Aufgabe gehabt haben. Es wird um Objektivität gegenüber den nicht anonymisierten Arbeiten gebeten. 2.1 Die Arbeitsgemeinschaften stellen Ihre Arbeiten persönlich vor und beantworten anschlie- ßend Rückfragen der Jury. Die Arbeiten werden in folgender Reihenfolge präsentiert: 9.30 Uhr Humpert & Kösel-Humpert, freie Architekten & Stadtplaner Stadt Landschaft Plus Landschaftsarchitekten 10.15 Uhr 711 Labor für urbane Orte und Prozesse Lohrberg Stadtlandschaftsarchitektur PartGmbH diem.baker GbR Verkehrsplanung Link 11.00 Uhr K 9 Architekten GmbH Faktorgruen ModusConsult Karlsruhe 11.45 Uhr Machleidt GmbH-Städtebau, Stadtplanung SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH SHP Ingenieure Performative Architektur 12.30 Uhr ARGE KHta-KH studio SARL und Tamandua GbR ARGE Lavaland & Treibhaus Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH Gertz Gutsche Rümenapp GbR 3.1 Es folgt der Bericht der Vorprüfung. Das detaillierte Ergebnis der Vorprüfung wird jedem Jurymitglied schriftlich zur Verfügung gestellt und erläutert. 3.2 Die Jury beginnt ihre Beratungen mit der Besprechung der Aufgabe, der Kriterien und der als verbindlich bezeichneten Vorgaben anhand der Ausschreibung. 3.3 Die Jury stellt fest, dass die Arbeiten angesichts der schwierigen Aufgabe ein sehr hohes Niveau haben. Nach intensiver Diskussion werden die Arbeiten von K 9 Architekten GmbH Faktorgruen ModusConsult Karlsruhe und Machleidt GmbH-Städtebau, Stadtplanung SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH SHP Ingenieure Performative Architektur als die Beiträge gesehen, die einer weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt werden. Beide Verfasser sollen ihre Entwürfe überarbeiten, wobei die Anregungen und Kritikpunkte der Jury in einem noch zu vereinbarenden Gespräch den Verfassern erläutert werden. Das in der Ausschreibung festgesetzte Honorar, das an den ersten Rang gehen soll, wird entsprechend gleichwertig geteilt. – 3 – 3.4 Kurzbeurteilungen der Entwürfe Humpert & Kösel-Humpert, freie Architekten & Stadtplaner Stadt Landschaft Plus Landschaftsarchitekten Die Verfasser gehen davon aus, dass ein Grünzug im Süden des Plangebiets keine hohe Qualität entwickeln kann und verlagern deshalb die Flächen für den geplanten Wohnungs- bau in die regionale Grünzäsur. Hierdurch entsteht eine großzügige Grünzone mit Prome- nadenweg zum bestehenden Ortsrand. Dieser Ansatz mag südlich der Karpatenstraße noch nachvollziehbar sein, um die Neubebauung vom Bestand abzusetzen; im östlichen Abschnitt (südlich der Gärtnerei) ist die große Distanz nicht mehr zu erklären. Die Wohnbauflächen rücken durch die Süd-Verschiebung an den ergänzten Lärmschutz- wall, was keinen Beitrag zugunsten eines hochwertigen Wohnumfelds darstellt. Aus verkehrstechnischer Sicht ist die ausschließliche Zu- und Abfahrt über die Steiermärker Straße bzw. den Schindweg (Engstelle!) hochproblematisch. Als positive Aspekte der Arbeit werden die gebogene Straßenführung, der Umgang mit den Tiefgaragen und die ansonsten klare städtebauliche Struktur gesehen. 711 Labor für urbane Orte und Prozesse Lohrberg Stadtlandschaftsarchitektur PartGmbH diem.baker GbR Verkehrsplanung Link Der Entwurf entwickelt eine klare städtebauliche Struktur mit zwei Teilquartieren aus dem Bestand, die über eine grüne Fuge gegliedert wird. Die grüne Fuge macht die beiden Teil- quartiere mit ihren unterschiedlichen Dichten ablesbar, trennt das Quartier allerdings auch. Die Differenzierung in eine höhere bauliche Dichte im östlichen Quartier an der Straßen- bahnhaltestelle und in eine geringere Dichte im westlichen Teil wird gewürdigt. Es ist aller- dings fraglich, ob die Vielfalt der angedachten Bauformen und die differenzierte Struktur in dieser Form verwirklicht werden können. Dieser Ansatz lässt v.a. aber eine klare und robus- te städtebauliche Struktur vermissen. Zudem weist das Modell in der Ausprägung in einigen Teilbereichen Schwächen auf und hat darüber hinaus den höchsten Prozentsatz der über- bauten Fläche aller Teilnehmer. Das Prinzip der Erschließung in zwei jeweils ringförmig getrennte Lösungen ist gut nachvoll- ziehbar. Allerdings ist die direkte Anbindung an die Schlesierstraße nahe der Kreuzung zur Fiduciastraße fragwürdig. Die Idee, den ruhenden Verkehr beim Geschosswohnungsbau im Ostteil in einer Quartiersgarage unterzubringen, ist der städtebaulichen Situation nicht an- gemessen. Auch die vielen oberirdischen Stellplätze in den Bebauungszonen entlang des Parks führen in dieser Form zu Einbußen bei der Freiraumqualität. Grundsätzlich sind die Freiraumzonen differenziert ausgearbeitet. Auch die Verknüpfung des extensiven landschaftlichen Freiraums am Südrand und die grüne Fuge sind folgerichtig aus den vorhandenen Grünräumen abgeleitet. Der Platzraum im Osten sitzt richtig an der Straßenbahnhaltestelle. Die städtebauliche Durcharbeitung und Anbindung wirken v.a. beim südlichen Park und der grünen Fuge teilweise jedoch eher schematisch. – 4 – K 9 Architekten GmbH Faktorgruen ModusConsult Karlsruhe Die Arbeit besticht durch ein robustes und flexibles städtebauliches Grundgerüst: An eine übergeordnete Haupterschließungsstraße in Ostwestrichtung sind südlich drei Wohncluster und optional im Westen eine Erweiterung mit Wohngebäuden vorgesehen. Die Haupterschließungsstraße wird durch einen im von Norden nach Süden verlaufenden Grünzug liegenden Quartiersplatz unterteilt. Die Cluster sind durch Ringstraßen erschlossen. Im Inneren der Ringe ist jeweils ein Wohnhof ausgebildet. Die Straßenaußenseite des Rings erschließt Wohngebäude, die zum umgebenden Grün orientiert sind. Kritisch hinterfragt wird die Funktionalität des Systems nördlich der Haupterschließungs- straße: hier sind längs einer den Fußgängern vorbehaltenen Wegeverbindung parallel zur Straße zwei Reihen größere Gebäude mit gewerblicher Nutzung, wie z. B. Läden vorgese- hen, zum Teil in zweiter Reihe. Es wird bezweifelt, dass hierfür an dieser Stelle eine ausrei- chende Nachfrage besteht. Eine Überarbeitung des Konzepts ist hier notwendig, aber auf einfache Art möglich. Der südliche Freiraum zwischen Lärmschutzwall und Bebauung zieht sich in die Zwischen- räume der Cluster und ermöglicht ein umfangreiches Fuß- und Radwegenetz. Der Freiraum dient auch der Regenwasserrückhaltung. Im Bereich der Wohnhöfe sind evtl. Konflikte mit der Unterbauung zu erkennen. Die Höhenentwicklung der Gebäude erscheint durchgängig zu massiv. Mit Reduzierung um ein bis zwei Geschosse wäre die Nutzungsdichte aber im Bereich der konkurrierenden Ar- beiten. Die Baufelder erlauben eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäudetypologien ohne Beeinträch- tigung des städtebaulichen Konzepts. Alles in allem ist es eine Arbeit, die in ihrer Schlüssigkeit und Robustheit eine gute Grundla- ge für eine weitere Überarbeitung bietet. Die Schwachpunkte können ohne Zugeständnisse ans Konzept auf einfache Art geheilt werden, die weitere Ausdifferenzierung, auch im Frei- raumbereich, ist gut möglich. Machleidt GmbH-Städtebau, Stadtplanung SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH SHP Ingenieure Performative Architektur Der städtebauliche Entwurf ergänzt die vorhandene Bebauung um eine zum Landschafts- raum und zum Lärmschutzwall hin abgerundete "Scholle" (Zitat aus dem Erläuterungsbe- richt). Diese besteht aus vier Clustern, die wiederum eine innere Gliederung und Differen- zierung durch unterschiedliche Zuordnungen von Freiflächen aufweisen. Die Öffnung nach Süden zum Landschaftsraum und die differenzierte Behandlung des Frei- raums sowie die Einbindung des Lärmschutzwalls in die Gesamtplanung werden von der Ju- ry als eine Stärke des Entwurfs hervorgehoben. Zur Bebauung kommt eine weitere Schichtung durch einen Freiraumkorridor und eine sich im Norden anschließende Bauzeile hinzu. In der Mitte treffen diese beiden grünen Frei- raumkorridore auf einen weitläufigen Platz, der ebenfalls die Wegebeziehung aus dem nördlich anschließenden Stadtteil aufnimmt und in eine Grünfläche bis zum Verlauf der – 5 – Straßenbahntrasse geführt wird. Der grüne Freiraumkorridor wird von Erschließungsstraßen unterschiedlicher Dimensionie- rung begleitet. Diese doppelte Erschließung und die ungebrochene Länge des Verlaufs wird von der Jury als eine noch nicht befriedigend gelöste "Abschichtung" beurteilt. Diese Kritik umfasst auch die Typologie der jeweiligen Bebauung. Auch erschließt sich der Jury nicht die Funktion und die Qualität des Begegnungsraums an dieser Stelle. Sie erscheint zu urban und städtisch. Darüber hinaus sind die platzbegleiten- den Gebäude nur nach Norden orientiert. Die einzelnen Cluster sind differenziert dargestellt. Bei einer weiteren Überarbeitung müs- sen insbesondere die Abstandsflächen erneut geprüft werden. Dem positiven Entwurfsge- danken einer differenzierten Bebauungsmöglichkeit widerspricht jedoch die Ausführung der sehr strengen nördlichen Abschlussbebauung. Einfachere, lineare Baukörper würden auch hier konsequent eine höhere Flexibilität ermöglichen. Die Jury beurteilt eine ausschließliche Erschließung über die Steiermärker Straße als kritisch. Dies sollte überprüft werden. Eine nochmalige Prüfung wünscht sich die Jury auch für die Erschließung der Cluster selbst. Gemeinschaftsgaragen erscheinen in diesem Stadtteil als wenig tragfähig. Deshalb sollte bei der weiteren Bearbeitung von dieser - als alternativ dar- gestellten Idee - Abstand genommen werden. ARGE KHta-KH studio SARL und Tamandua GbR ARGE Lavaland & Treibhaus Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH Gertz Gutsche Rümenapp GbR Mit der Einführung dreier neuer Cluster wird im Entwurf die Metamorphose der bestehen- den Gartenlandschaft in eine neue, urbane Landschaft vollzogen. Diese Cluster sind jeweils zweigeteilt in einen nördlichen, weitgehend geschlossenen Baublock, und einen sich nach Süden öffnenden Teil. Diese Haltung wird vom Preisgericht gewürdigt. Es wird anerkannt, dass so die konzipierten neuen Nachbarschaften entstehen können. Die Cluster könnten je- doch auch jederzeit anderenorts realisiert werden. Der besondere Bezug zur Örtlichkeit im Säuterich wird vermisst. Die Grunderschließung für den MIV ist schlüssig und sehr funktional. Die Anbindung an die Karpatenstraße und die Steiermärker Straße als durchgehende Verbindung wird verkehrs- planerisch gelobt. Die Ausbildung des Straßenraums mit Fahrbahnverschwenkung im Be- reich der Cluster kann jedoch nicht nachvollzogen werden. Auch erscheint die Ausgestal- tung des Straßenraums zu beliebig. Sehr kritisch gesehen wird die erforderliche Ring- erschließung der nördlichen Clusterteile, auf die leider nicht verzichtet werden kann, ohne in die qualitativ gut gestalteten Blockinnenbereiche einzugreifen. Die Sticherschließung der südlichen Cluster überzeugt leider ebenfalls nicht. Die Herleitung des zentralen Grünbereichs als Teil der bestehenden Grünverbindung wird anerkannt. Leider überzeugt die Durchplanung des zentralen Grünraums im Übergang zwi- schen „alter“ und „neuer“ Bebauung die Jury nicht. Insbesondere die Positionierung des runden „Mobilität“-Baukörpers ist nicht nachvollziehbar. Die Gliederung des Gesamtgebiets durch die drei kräftigen Grünstrukturen folgt konse- quent dem Gedanken der einzelnen Nachbarschaften. Die Grünstrukturen nur als Retenti- onsmulden zu nutzen erscheint als alleinige Funktion zu wenig. – 6 – Die Gestaltung des Lärmschutzwalls in Form einer modellierten grünen Figur mit Spazier- wegen wird gewürdigt, ebenso die Integration der Versickerungsflächen und der naturna- hen Biotopbereiche. Interessant wirkt auch die Ausgestaltung der privaten und halböffentli- chen Grünbereiche. Trotz guter Ansätze ist der städtebauliche Gesamtansatz nicht die angemessene Antwort auf die Situation im Säuterich. Hier wäre eine stärkere Verknüpfung der Siedlungsteile wün- schenswert gewesen. 4.1 Herr Prof. Gassmann entlastet die Vorprüfung und bedankt sich für die sorgfältige Vorberei- tung der Sitzung. Er dankt der Auftraggeberin für die Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens und den Anwesenden für die konstruktive Zusammenarbeit. 4.2 Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner bedankt sich bei Herrn Prof. Gassmann für die souverän geführte Sitzung und bei allen Beteiligten für die engagierte Mitwirkung. Die Sitzung wird um 17.00 Uhr beendet. 5.1 Die Arbeiten werden vom 10. Januar – 24. Januar 2017 im Gewölbekeller des Rathauses Durlach ausgestellt. Die Öffnungszeiten entsprechen denen des Rathauses Durlach. Im Rahmen der Ausstellungseröffnung am 10. Januar 2017 wird es um 17.00 Uhr einen In- formationsrundgang für die Öffentlichkeit geben, durch den Frau Prof. Dr. Karmann- Woessner und Herr Prof. Gassmann führen werden. Für das Protokoll: Prof. Gerd Gassmann Andrea Thielemann (Vorprüfung) - Anlage Anwesenheitsliste Jury Protokoll Jurysitzung Oberer Säuterich korr.pdf (p.1-6) Anwesenheitsliste.pdf (p.7-8)
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/wettbewerbe/saeuterich/HF_sections/content/ZZmKoW35IYFXno/ZZmUFDY4TRUsjg/2016-12-12-Protokoll%20Jurysitzung%20Oberer%20S%C3%A4uterich.pdf