Karlsruhe: Impressum
Die Suchmaschine
Karlsruhe: Sport in Karlsruhe
Drums Alive, Damen Fitness bis Eislaufen
Damengymnastik "Fit mit Fun"Di 18:30 bis
19:30 Uhr
Kosten: 39 Euro / 10 Stunden
ASV Halle
Grötzingen
ASV Grötzingen
Damen - GymnastikDi 19:30 bis 20:30 Uhr
(Nov. bis März)
Di 19 bis 20 Uhr (April bis Sep.)
Kosten: 3 Euro pro Termin
Ernst Reuter Schule, Turnhalle
Waldstadt
KSV
Damengymnastik
Mi 19:30 - 20:30 Uhr
Kosten 120 € / Jahr
Carl-Benz-Halle
Mühlburg
SW
Mühlburg
Dance Fit
Di 8:15 bis 9:15 Uhr
Kosten: 10er Karte 75 Euro
Gymnastikraum TG Aue
Durlach
TG Aue
Dance-Mix
Di 18:45 bis 19:45 Uhr
Beginn: Januar / April / September
Je Kurs 8 bis 14 Termine
Kosten: 60 Euro für 8 Termine / 95 Euro für 14 Termine
TSV-Gymnastikaum
Grötzingen
TSV
Grötzingen
DanceMix
Mi 20 bis 21 Uhr
Kosten: 10er Karte 50 Euro
Halle Hertzstr. 23
Nordweststadt
SG
Siemens
Dart
Mi + Fr ab 19 Uhr
Kosten: 120 €
Clubhaus SW Mühlburg
Mühlburg
SW
Mühlburg
Deep Work
Do 19:30 bis 20:25 Uhr
Kurs: Januar / April / September
Kosten: 10 x 55 Minuten 91 Euro
SSC-Studio / Aerobic-Raum
Waldstadt
SSC
Deep Work
Do 20 bis 21 Uhr
Kosten: 10er Karte 75 Euro
Sporthalle Bergwaldschule
Durlach
TG Aue
deepWORK
Do 19:30 Uhr
Gemeindehaus Palmbach
Palmbach
TSV
Palmbach
Drums Alive
Do 17 bis 18 Uhr
Turnerschaft Mühlburg, Halle 1
Mühlburg
TS
Mühlburg
Eislaufen Schnupperkurs
So 8 bis 9:30 Uhr
Kosten: 65 Euro pro 6 Termine
Eistreff Waldbronn
Waldbronn
RSC
Eistanzen für Fortgeschrittene
So 8 bis 9:30 Uhr
Kosten: 100 Euro pro 6 Termine
Eistreff Waldbronn
Waldbronn
RSC
Easy Step + Popeye
Mi 18:30 bis 19:00 Uhr
Kosten: 10er Karte 80 Euro
Turnerschaft Mühlburg, Halle 2
Mühlburg
TS
Mühlburg
Enorm in Form
Mi 10:30 bis 11 Uhr
Kosten: 10er Karte 75 Euro
Gymnastikraum TG Aue
Durlach
TG Aue
https://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/sport/freizeitspass/spass/spassangebote/damenfit
Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Ausbildung zur Forstwirtin/ zum Forstwirt beim Forstamt
Beisägen von Wurzelanläufen, © Stadt Karlsruhe, Forstamt
Freischneiden von Forstkulturen, © Stadt Karlsruhe, Forstamt
Holzbank Grötzingen, © Stadt Karlsruhe, Forstamt
Seilklettertechnik, © Stadt Karlsruhe, Forstamt
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"Aaaachtuuung" - der Warnruf ist weit zu hören und durchbricht
die Stille des Karlsruher Waldes.
Die Auszubildenden des Karlsruher Forstamtes sind mit der
Fällung von mit Borkenkäfer befallenen Fichten beschäftigt. Und
da heißt es "Vorsicht!" - "wir wollen uns und
natürlich auch die Waldbesuchenden nicht gefährden, wenn ein
tonnenschwerer Baum zu Fall gebracht wird", so Ausbildungsleiter
Frank Weber.
Die Arbeit mit der Motorsäge ist eine der Hauptaufgaben einer
Forstwirtin / eines Forstwirtes. "Aber das ist noch längst nicht
alles", betont Annika Laser, Auszubildende im 2.
Ausbildungsjahr, und verweist auf vielseitige Tätigkeiten, die
das Berufsbild Forstwirtin/Forstwirt auszeichnen.
"Das Holz das wir ernten ist allgegenwärtig und ein großartiger
Rohstoff in vielen Bereichen wie der Papier-, Möbel- oder
Bauindustrie", erläutert Lukas Lohrbächer, Auszubildender im 1.
Lehrjahr.
Bis zur sogenannten Holzernte, der Fällung von Bäumen mit der
Motorsäge, bedarf es zunächst einer intensiven Pflege der jungen
Pflanzen bis zum stattlichen Baum. "Die Pflegearbeiten werden in
erster Linie mit Sensen oder motorbetriebenen Freischneidern
durchgeführt, da der Konkurrenzdruck durch den Begleitwuchs wie
Gräser, Farne, Sträucher oder auch bestimmte Baumarten in den
ersten Jahren die jungen Forstpflanzen im Wachstum hindern", so
Leonard Willimsky, Auszubildender im 3. Lehrjahr.
Die Arbeit mit Maschinen, wie beispielsweise
Holzbearbeitungsmaschinen, deren Funktionsweise, Wartung,
Instandsetzung und Pflege sind Ausbildungsinhalte und werden in
der betriebseigenen Werkstatt am Betriebshof
Grötzingen vertieft. Gerade beim Bau und der
Unterhaltung von Erholungseinrichtungen wie Bänken,
Sitzgarnituren, Spielplätzen und Sportpfaden sind Maschinen wie
Bandschleifer, Bohr-und Hobelmaschinen und Oberfräsen ständig im
Einsatz.
Einen weiteren Schwerpunkt in der Ausbildung bilden die
praktischen Naturschutzarbeiten. In Kooperation mit der
Fachkraft für Waldökologie im Forstamt oder dem Umweltamt werden
Projekte zu Pflegearbeiten an Waldrändern, Gewässern, Magerrasen
und Feldgehölzen geplant und umgesetzt.
"Klettern machte mir schon als Kind einen riesen Spaß" erzählt
Annika mit leuchtenden Augen und unterstreicht damit die
Fortbildungsmöglichkeiten als Forstwirtin. Sie hat bereits in
der Ausbildung den Lehrgang "Seilklettertechnik" (SKT) an einer
Baumkletterschule absolviert und ist damit im Bereich der
Baumpflege bestens qualifiziert.
Ausbildungsablauf Forstwirtin / Forstwirt
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie findet im Wechsel zwischen
dem Ausbildungsbetrieb und der überbetrieblichen Ausbildung mit
Berufsschule am Forstlichen Ausbildungszentrum Mattenhof in
Gengenbach statt.
Dort treffen sich die berufsschulpflichtigen Auszubildenden
drei- bis viermal pro Jahr zu drei- bis fünfwöchigen
Unterrichtsblöcken. Die Unterbringung erfolgt im Internat.
Die Mindestvoraussetzung für die Ausbildung ist der
Hauptschulabschluss.
Weiterbildungsmöglichkeiten:
Staatlich geprüfte(r) Forstmaschinenführerin /
Forstmaschinenführer
Forstwirtschaftsmeisterin / Forstwirtschaftsmeister
Staatlich geprüfte(r) Forsttechnikerin / Forsttechniker
Fachagrarwirtin / Fachagrarwirt für Baumpflege und
Baumsanierung
Forstliches Studium
Interesse an einer Ausbildung oder an einem Praktikum beim
Forstamt?
Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf
https://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/wald/ausbildung
Karlsruhe: Zoologischer Stadtgarten
Patenschaften und Spenden
Zoofreunde Karlsruhe e.V.
Häufig gestellte Fagen zu den Tierpatenschaften
Informationen zu Tierpatenschaften (PDF, 2.00 MB)
Beiträge Tierpatenschaften (PDF, 1.16 MB)
Informationen zu Garten- und Baumpatenschaft (PDF, 1.95 MB)
Patenschaften
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Zoofreunde
Karlsruhe e.V., die die Patenschaften für den
Zoologischen Stadtgarten mit Engagement betreuen. Der
Abschluss einer Patenschaft ist unabhängig von einer
Vereinsmitgliedschaft. Viele Tierarten warten im
Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe noch darauf,
Patinnen und Paten zu finden.
Durch die Übernahme einer Tierpatenschaft und der damit
verbundenen finanziellen Zuwendung unterstützen Sie
aktiv die Arbeit des Zoos. Sie erweitern die
Möglichkeiten des Zoos, mehr für Gehege, Spielelemente
oder besondere Leckerbissen für Ihre Lieblinge zu
sorgen. Ihre Gelder können aber auch unterstützend in
konkreten Natur- und Artenschutzprojekten helfen,
schneller voranzukommen, um das Überleben der einen
oder anderen Tierart sicherstellen zu können.
Können wir Sie für einen solchen Einsatz begeistern? Ob
Sie sich für bedrohte Tiere einsetzen möchten oder einfach
nur für "Ihr" Lieblingstier, das Sie gerne besuchen
kommen: Jede Hilfe zählt und freut uns!
Als kleines Dankeschön erhalten Sie als Pate oder Patin
verschiedene Vergünstigungen. Etwas Besonderes sind stets
die Treffen mit Gleichgesinnten. Mindestens einmal im
Jahr laden Patentage zum Austausch ein: Begegnungen von
Menschen, die eines gemeinsam haben - die Liebe zu Tieren.
Auch andere Veranstaltungen im Zoologischen
Stadtgarten führen die Patinnen und Paten immer wieder
zusammen. Sie lassen die Tierwelt des Zoos unter
verschiedenen Blickwinkeln erleben, sie laden ein, die
erholsame Atmosphäre des in jeder Jahreszeit
bezaubernden Stadtgartens zu genießen.
Seien Sie in langjähriger Verbundenheit genauso wie als
neues Mitglied dieser Gemeinschaft herzlich willkommen!
Hinweis
Wir bitten um Verständnis, dass persönliche Rechte am
auserwählten Tier oder ein Anrecht auf Mitsprache im
Zoomanagement nicht gewährt werden können. Auch den
vielfach gehegten Wunsch auf Kontakt zum einen oder
anderen Wildtier kann im Zoologischen Stadtgarten
Karlsruhe nicht entsprochen werden, wohl aber natürlich
zu den Haustieren des Streichelzoos.
Bankverbindung:
Zoofreunde Karlsruhe e.V.
Sparkasse Karlsruhe Ettlingen
IBAN: DE43 66050101 0009917451
BIC: KARSDE66XXX
Spenden
Sind Sie Tierliebhaberin oder Tierliebhaber? Spenden
an den Zoologischen Stadtgarten fördern die
Weiterentwicklung unserer Bemühungen um eine tier- und
artgerechte Haltung von in ihren natürlichen Lebensräumen
zunehmend bedrohten Tieren und leisten gleichzeitig
einen Beitrag zur konsequenten Umsetzung der vier
Kernaufgaben eines Zoos. Diese sind:
• Erholung
• Bildung
• Forschung
• Natur- und Artenschutz
Natürlich können Sie auch ohne die Übernahme einer
Patenschaft den Zoologischen Stadtgarten mit einer
Spende unterstützen oder in Ihrem Nachlass bedenken. Diese
Gelder kommen ebenfalls direkt und ohne Abzug den hier
lebenden Tieren zugute und finden in erster Linie für
bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Gehegesituation Verwendung.
Gerne stellen wir Ihnen zur Vorlage beim Finanzamt hierfür
eine steuerlich voll abzugsfähige Spendenbescheinigung
aus. Wenn Sie Ihre Spende an einem bestimmten Punkt im
Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe als Hinweisbild
wiederfinden möchten, übernehmen wir das gerne. Nähere
Informationen zum Thema Spenden und Nachlässe erhalten
Sie unter der Tel. Nr. + 49 721 133-6810 per E-Mail:
office@zoo.karlsruhe.de
Verwendung der Spenden
Ihre Spenden an den Zoo kommen unter anderem
Arterhaltungsprojekten zugute. Sie unterstützen damit
den Erhalt der Lebensräume von Zootieren vor Ort. Sie
fördern aktuell in Ecuador etwa die Wiederaufforstung
und Arterhaltung sowie das Ökozentrum in Mindo Lindo.
Spenden fließen auch in Arterhaltungsmaßnahmen in
anderen Ländern, die dort wiederum Säbelantilopen,
Pandas oder Lisztaffen zugute kommen. Auch im
Amphibienschutz ist der Zoo aktiv und setzt hier Spenden
ein.
https://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/zoo/patenschaften_spenden
1
Bewerbungsformular für den Verkauf von Christbäumen 2020 vom 25. November bis 24. Dezember
Name, Vorname | Firma
Ansprechpartner
Straße
PLZ, Ort
Telefon-Nr. | Mobil-Nr.
E-Mail Adresse
Homepage
Angaben zu Ihren Bäumen
Bitte geben Sie alle Ihre zum Verkauf stehenden Baumarten genauestens in Bezug auf die speziellen Kategorien an
Eigenanbau (Nachweis der Berufsgenossenschaft oder Eigenerklärung mit Angabe zum Anbaustandort ist beizufügen)
Händlerware (Nachweis über die Herkunft ist beizufügen)
davon zertifizierte Bäume (Nachweis ist beizufügen)
Stadt Karlsruhe | Marktamt Am Großmarkt 10 76137 Karlsruhe Per Fax: 0721 133-7209 Per E-Mail: ma@karlsruhe.de
Bis spätestens 30. Oktober 2020 an:
Stadt Karlsruhe Marktamt 76124 Karlsruhe
2
Angaben zur Verkaufseinrichtung
Größe der benötigten Fläche in qm
Material und Aufbauten
Sonstiges
Angaben zum Strombedarf (bitte ankreuzen)
☐ Kein Strombedarf
☐ 16A Drehstrom
☐ 230V Schuko
☐ 2x 230V Schuko
☐ Sonstiges: ________________________________________________________________
Angaben zur Nutzung von Gas
☐ Es wird keine Gasanlage genutzt ☐ Es wird eine Gasanlage genutzt
Bevorzugter Standort (bitte ankreuzen)
☐ Stephanplatz (Platzbedingt durch Corona vielleicht nicht möglich)
☐ Gutenbergplatz (Platzbedingt durch Corona vielleicht nicht möglich)
☐ Fliederplatz
☐ Julius-Leber-Platz
☐ Gottesauer Platz
☐ Waldstadtzentrum
☐ Walther-Rathenau-Platz
Sonstige Hinweise/Anfragen: ____________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
Bitte fügen Sie der Bewerbung den unterzeichneten Datenschutzhinweis, eine Gewerbeanmeldung, Haftpflichtversicherungsbestätigung, Nachweise über den Bezug der Bäume und falls vorhanden Bilder der Verkaufseinrichtung bei. Die Bewerbung kann nur bei Vollständigkeit berücksichtigt werden.
Datenschutzhinweis und Einwilligung in die Datenverarbeitung
a) Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden aufgrund von § 67 Gewerbeordnung und der Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Karlsruhe (Wochenmarktsatzung) zum Zweck der Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens zum Christbaumverkauf erhoben und verarbeitet.
Ihre personenbezogenen Daten können auch für Werbezwecke der Stadt Karlsruhe verwendet werden (§ 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg).
3
Eine Übersicht mit Namen und Sortiment der zugelassenen Bewerber wird auf digitalen und konventionellen Plattformen der Stadt Karlsruhe, in der örtlichen Presse und am Veranstaltungsort auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO) veröffentlicht. In die Veröffentlichung der Daten willige ich ausdrücklich ein.
b) Geplante Speicherdauer
Die Daten werden ab sofort bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Beendigung der Zulassung beziehungsweise nach Zustellung einer Absage für den Christbaumverkauf gespeichert.
c) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten
offengelegt werden)
Die Daten werden an veranstaltungsrelevante Ämter und Stellen, insbesondere an das Ordnungs- und Bürgeramt, die Branddirektion und die Stadtwerke Karlsruhe GmbH sowie an die mit Sicherheitsaufgaben betrauten Behörden, insbesondere Polizei, Rettungsleitstellen und Notarzt weitergegeben.
d) Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung
Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung zur Zulassung auf den Karlsruher Wochenmärkten nicht bearbeitet werden.
e) Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.karlsruhe.de/datenschutz.
Sonstige Hinweise:
Es werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare berücksichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gleiches gilt für die Zuteilung eines bestimmten Standplatzes.
Bei Rückfragen ist eine Terminvereinbarung unter Telefon +49 721 133-7220 möglich.
Die Richtigkeit aller Angaben wird hiermit bestätigt:
__________________________________ _______________________________________ Ort, Datum Unterschrift
https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte/HF_sections/content/1512118067070/ZZoBuryHm7NGbP/2020_Bewerbungsformular_Christbaumverkauf.pdf
1
Bewerbungsformular für den Verkauf von Christbäumen 2020 vom 25. November bis 24. Dezember
Name, Vorname | Firma
Ansprechpartner
Straße
PLZ, Ort
Telefon-Nr. | Mobil-Nr.
E-Mail Adresse
Homepage
Angaben zu Ihren Bäumen
Bitte geben Sie alle Ihre zum Verkauf stehenden Baumarten genauestens in Bezug auf die speziellen Kategorien an
Eigenanbau (Nachweis der Berufsgenossenschaft oder Eigenerklärung mit Angabe zum Anbaustandort ist beizufügen)
Händlerware (Nachweis über die Herkunft ist beizufügen)
davon zertifizierte Bäume (Nachweis ist beizufügen)
Stadt Karlsruhe | Marktamt Am Großmarkt 10 76137 Karlsruhe Per Fax: 0721 133-7209 Per E-Mail: ma@karlsruhe.de
Bis spätestens 30. Oktober 2020 an:
Stadt Karlsruhe Marktamt 76124 Karlsruhe
2
Angaben zur Verkaufseinrichtung
Größe der benötigten Fläche in qm
Material und Aufbauten
Sonstiges
Angaben zum Strombedarf (bitte ankreuzen)
☐ Kein Strombedarf
☐ 16A Drehstrom
☐ 230V Schuko
☐ 2x 230V Schuko
☐ Sonstiges: ________________________________________________________________
Angaben zur Nutzung von Gas
☐ Es wird keine Gasanlage genutzt ☐ Es wird eine Gasanlage genutzt
Bevorzugter Standort (bitte ankreuzen)
☐ Stephanplatz (Platzbedingt durch Corona vielleicht nicht möglich)
☐ Gutenbergplatz (Platzbedingt durch Corona vielleicht nicht möglich)
☐ Fliederplatz
☐ Julius-Leber-Platz
☐ Gottesauer Platz
☐ Waldstadtzentrum
☐ Walther-Rathenau-Platz
Sonstige Hinweise/Anfragen: ____________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
Bitte fügen Sie der Bewerbung den unterzeichneten Datenschutzhinweis, eine Gewerbeanmeldung, Haftpflichtversicherungsbestätigung, Nachweise über den Bezug der Bäume und falls vorhanden Bilder der Verkaufseinrichtung bei. Die Bewerbung kann nur bei Vollständigkeit berücksichtigt werden.
Datenschutzhinweis und Einwilligung in die Datenverarbeitung
a) Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens zum Christbaumverkauf erhoben und verarbeitet.
Ihre personenbezogenen Daten können auch für Werbezwecke der Stadt Karlsruhe verwendet werden (§ 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg).
3
Eine Übersicht mit Namen und Sortiment der zugelassenen Bewerber wird auf digitalen und konventionellen Plattformen der Stadt Karlsruhe, in der örtlichen Presse und am Veranstaltungsort auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO) veröffentlicht.
b) Geplante Speicherdauer
Die Daten werden ab sofort bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Beendigung der Zulassung beziehungsweise nach Zustellung einer Absage für den Christbaumverkauf gespeichert.
c) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten
offengelegt werden)
Die Daten werden an veranstaltungsrelevante Ämter und Stellen, insbesondere an das Ordnungs- und Bürgeramt, die Branddirektion und die Stadtwerke Karlsruhe GmbH sowie an die mit Sicherheitsaufgaben betrauten Behörden, insbesondere Polizei, Rettungsleitstellen und Notarzt weitergegeben.
d) Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung
Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung zur Zulassung für den Christbaumverkauf nicht bearbeitet werden.
e) Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.karlsruhe.de/datenschutz.
Sonstige Hinweise:
Es werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare berücksichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gleiches gilt für die Zuteilung eines bestimmten Standplatzes.
Bei Rückfragen ist eine Terminvereinbarung unter Telefon +49 721 133-7220 möglich.
Die Richtigkeit aller Angaben wird hiermit bestätigt:
__________________________________ _______________________________________ Ort, Datum Unterschrift
https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte/christbaumverkauf/HF_sections/content/ZZoBuBhbQjqSg8/ZZoBuBnRzaq32Q/2020_Bewerbungsformular_Christbaumverkauf.pdf
Stadt Karlsruhe | Informationen zur Datenerhebung Sozial- und Jugendbehörde Büro für Integration
Informationen zur Datenerhebung (Datenschutzinformation)
Behörde
Stadt Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadt Karlsruhe Oberbürgermeister Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721/133-3059
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Stadt Karlsruhe Stabsstelle Datenschutz Rathaus am Marktplatz 76124 Karlsruhe Tel.: 0721/133-3050/3055 E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721/133-3059
Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Karlsruhe Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 Datenschutzgrund- verordnung – DSGVO) die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und die Übertragung Ihrer Daten (Art. 20 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können außerdem nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.
Kosten
Die Betroffenenrechte (außer dem Beschwerderecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden aufgrund des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) zum Zweck der Beratung und Vermittlung in einen Sprachkurs im Rahmen des Förderver- fahrens nach der Verwaltungsvorschrift „VwV Deutsch“ des Landes Baden- Württemberg verarbeitet.
Geplante Speicherdauer
Aufzeichnungen von Vor- und Nachnamen und Geburtsdatum sowie Anwesenheitslisten der Teilnehmenden und der zu betreuenden Kinder sind zehn Jahre aufzubewahren und danach zu vernichten bzw. elektronisch gespeicherte Daten zu löschen. Alle anderen personenbezogenen Daten sind spätestens nach fünf Jahren zu vernichten bzw. zu löschen.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden)
Um eine Teilnahme an einem Sprachkurs nach der Verwaltungsvorschrift „VwV Deutsch“ des Landes Baden-Württemberg zu gewährleisten, müssen die Daten an das Ministerium für Soziales und Integration Baden- Württemberg, sowie an den entsprechenden Sprachkursträger und bei Bedarf an das Landratsamt Karlsruhe – Amt für Integration weitergegeben werden.
Folgen der Verweigerung Daten bereitzustellen
Sollten Sie die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stellen, kann keine Vermittlung in einen Sprachkurs erfolgen.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/deutsch_lernen/vwv-sprachkurse/HF_sections/content/ZZoM69jtk9GGD1/4%20Datenschutzinformation_Beratung.pdf
Version vom 24. Dezember 2020, 10:09 Uhr von Stadtarchiv1 (Diskussion | Beiträge) (→Literatur)(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Besetzung des Karlsruher Rheinhafens durch französische Soldaten, 3. März 1923, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS oVI 352.
Rheinhafenbesetzung
Das Jahr 1923 ist als Krisenjahr in die deutsche Geschichte eingegangen. Die Inflation erreichte in diesem Jahr ihren Höhepunkt. Verschärft wurde die Lage durch die Ruhrkrise, als Anfang des Jahres 1923 französische Truppen das Ruhrgebiet besetzten. Deutschland war mit der Zahlung der im Versailler Vertrag auferlegten Reparationszahlungen in Verzug geraten. Die deutsche Regierung proklamierte daraufhin den passiven Widerstand in den besetzten Gebieten. Frankreich wiederum besetzte im Februar Offenburg, Appenweier und zwei weitere mittelbadische Orte.
Am 3. März besetzten 80 französische Soldaten auch den Karlsruher Rheinhafen. Schon seit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrags war im Rheinhafen ein französisches Wachkommando stationiert, zunächst zwei Marokkaner, dann zwei Franzosen. Das Wachkommando, dass militärsiche Tarnsporte unterbinden sollte, wurde vvon einem Offizier befehligt und wuchs auf zeitweise über 30 Mann an. Offiziell sollte er die Schifffahrt überwachen und erleichtern. Tatsächlich war dies aber mit Behinderungen der Arbeit im Rheinhafen und vermutlich auch mit Handelsspionage durch die Kontrolle sämtlicher Schiffspapiere, verbunden.
Die Besetzung traf 1923 einen Lebensnerv der Stadt, konnte sie nun zum Beispiel nicht auf den im Rheinhafengebiet gelagerten Auslandsweizen zurückgreifen, wodurch die ohnehin schwierige Versorgungslage zusätzlich erschwert wurde. Die französischen Truppen beschlagnahmten außerdem weitere Güter, die nach Frankreich gebracht wurden. Der Schaden betrug insgesamt mehrere Millionen Goldmark. Außerdem kam die Arbeit in den Betrieben im Hafengebiet sofort weitgehend zum Erliegen, so dass der Jahresumsatz im Rheinhafen deutlich hinter dem des Vorjahres zurückblieb. Von den rund 2.500 Arbeitern waren fast alle auf die Unterstützung durch die Rhein-Ruhrhilfe angewiesen.
Am 12. Mai erweiterten die französischen Truppen die Besatzung bis zum städtischen Elekrizitätswerk. Obwohl der passive Widerstand am 16. September 1923 eingestellt werden musste, dauerte es noch bis zum 21. Oktober 1924, ehe der Rheinhafen wieder geräumt wurde.
Ernst Otto Bräunche 2012
Literatur
Ernst Otto Bräunche: Residenzstadt, Landeshauptsstadt, Gauhauptstadt. Zwischen Demokratie und Diktatur 1914-1945, in: Susanne Asche/Ernst Otto Bräunche/Manfred Koch/Heinz Schmitt/Christina Wagner: Karlsruhe - Die Stadtgeschichte, Karlsruhe 1998, S. 358-502, S. 400 f. https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/literatur/stadtarchiv/HF_sections/content/ZZmoP1XI2Dw44t/Karlsruhe%20Die%20Stadtgeschichte.pdf (Zugriff am 23. Dezember 2020); Georg Hertweck: Die Geschichte des Rheinhafens von den Anfängen bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs, in: Ernst Otto Bräunche (Hrsg.): Rheinhafen Karlsruhe 1901-2001, Karlsruhe 2001, S. 27-162, S. 144-146 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 22).
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Stadt Karlsruhe | Informationen zur Datenerhebung Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Bildung und Teilhabe
Behörde Stadt Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadt Karlsruhe Oberbürgermeister Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721/133-3059
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Stadt Karlsruhe Stabsstelle Datenschutz Rathaus am Marktplatz 76124 Karlsruhe Tel.: 0721/133-3050/3055 E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721/133-3059
Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Karlsruhe Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 Datenschutzgrund- verordnung – DSGVO i. V. m. § 83 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X) und die Übertragung Ihrer Daten (Art. 20 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können außerdem nach Art. 21 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X Widerspruch einlegen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie eine Anrufung beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de vornehmen (§ 81 SGB X).
Kosten
Die Betroffenenrechte (außer dem Anrufungsrecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden aufgrund der §§ 67 ff. SGB X zum Zweck der Aufgabenerfüllung nach dem SGB II (Bedarfe für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 SGB II) und nach dem SGB XII (Bedarfe für Bildung und Teilhabe gemäß § 34 SGB XII) verarbeitet.
Geplante Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden mit der Erhebung gespeichert und nur solange vorgehalten, wie sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben- erledigung benötigt werden oder aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften aufbewahrt werden müssen.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden)
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur unter Wahrung des Sozial- geheimnisses (§ 35 SGB I) soweit dies zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder soweit die rechtlichen Voraussetzungen nach den §§ 67d ff. SGB X erfüllt sind.
Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung
Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen (§§ 67 ff. SGB X). Sollten Sie als Antragsteller/-in die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stellen, können beantragte Leistungen versagt oder entzogen werden (§§ 60 ff. SGB I).
I Informationen zur Datenerhebung (Datenschutzinformation)
mailto:datenschutz@zjd.karlsruhe.de
mailto:poststelle@lfdi.bwl.de
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/bildungspaket/HF_sections/content/ZZkaYK7WR6UjzP/ZZoacB4s8f49Bf/Information%20zur%20Datenerhebung%20Stadt%20Karlsruhe.pdf
WIR ÜBER UNS
Wir sind ein Team von Bera terinnen und Beratern aus den Fachgebieten Soziale Arbeit und Psychologie.
Die Beratungen sind kosten frei und auf Wunsch anonym.
Selbstverständlich stehen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Schweigepflicht.
WIE UND WANN ERREICHEN SIE UNS
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Jugend- und Drogenberatung Kaiserstraße 64, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5391 Fax: 0721 133-5489 jdb@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/drogenberatung www.karlsruhe.de/jugendberatung www.karlsruhe.de/praeventionsbuero
Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr Freitag von 13 bis 16 Uhr Termine nach Vereinbarung
Erstkontakt Dienstag bis Donnerstag von 13 bis 14 Uhr
© Stadt Karlsruhe | Stand: Oktober 2015 | Layout und Ohr-Illustration: C. Streeck | Stadtplan: Liegenschaftsamt | Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier.
SO FINDEN SIE UNS
Jugend- und Drogenberatung Kaiserstraße 64, 76133 Karlsruhe Haltestelle Marktplatz
SUCHTAKUPUNKTUR NACH NADA SUCHTAKUPUNKTUR NACH NADA
Einstieg zum Ausstieg
SUCHTAKUPUNKTUR NACH NADA
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Jugend- und Drogenberatung
WAS BEDEUTET SUCHTAKUPUNKTUR UND WIE WIRKT SIE?
Akupunktur ist eine Behandlungsmethode, die auf der traditionellen chinesischen Heilkunde basiert.
Ausgangspunkt ist das Prinzip, dass es im menschlichen Körper verschiedene Formen von Energie gibt, die sich miteinander im Gleichgewicht befinden. Wenn dieses Gleichgewicht gestört wird, treten Beschwerden auf. Mit kleinen Nadeln, die an verschiedenen Stellen des Ohres angesetzt werden, wird der Energiestrom beeinflusst. Dadurch wird die gestörte Balance wiederhergestellt und die Beschwerden werden gelindert oder verschwinden.
Akupunktur allein stellt kein Wunderheilmittel dar, ist aber eine sinnvolle Ergänzung anderer Hilfen auf dem Weg aus der Sucht. Sie reduziert allgemein Stress, führt zu Entspannung, innerer Ruhe, wirkt stoffunspezifisch und reduziert somit die Entzugssymptomatik bei allen Formen von stofflicher Abhängigkeit.
Der natürliche Schlafrhythmus stellt sich rasch wieder ein, die körpereigene Endorphinproduktion wird angeregt.
Akupunktur ist eine nonverbale Art von Therapie, sie senkt die Gier nach dem Suchtmittel und dient somit als wirkungsvolle Rückfallprävention.
WIE WIRD DIE SUCHTAKUPUNKTUR NACH NADA ANGEWENDET?
Nach NADA Protokoll werden jeweils fünf Punkte an beiden Ohren gestochen.
Vegetativum (51)
Shen Men (55)
Niere (95)
Leber (97)
Lunge (101)
Die Behandlung dauert etwa 35 bis 45 Minuten, das heißt die Nadeln verbleiben diese Zeit im Ohr.
Sie sitzen in bequemen Sesseln, hören Meditationsmusik und können sich entspannen.
Die Behandlung erfolgt durch ausgebildete Akupunkteure nach ärztlicher Zustimmung.
Wir benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Hausarztes.
WEITERE INFORMATIONEN ZUR SUCHTAKUPUNKTUR NADA IM INTERNET
National Acupuncture Detoxification Association Deutsche Sektion e. V.
www.nada-akupunktur.de
www.karlsruhe.de
SUCHTAKUPUNKTUR NACH NADA SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGEND- UND DROGENBERATUNG
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/drogenberatung/drogenberatung/akupunktur/HF_sections/content/ZZkZ2DKfdxBb7H/ZZkZ2EAKR7wjqd/Faltblatt_Suchtakupunktur%20nach%20NADA.pdf
Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, 76124 Karlsruhe
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Wirtschaftliche Jugendhilfe Förderung Südendstraße 42 76135 Karlsruhe
Kindertagesbetreuung Wirtschaftliche Jugendhilfe Förderung Südendstraße 42, 76135 Karlsruhe
Sachbearbeitung: Zimmer: 212, Telefon: 0721 133-5190, Fax: 0721 133-95-5190
Aktenzeichen: 3324. E-Mail: wjhf.leitung@sjb.karlsruhe.de
Sprechzeiten Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr (und nach Vereinbarung)
Sie erreichen uns mit der Tramlinie 2, Haltestelle ZKM oder der Buslinie 55, Haltestelle ZKM/Lorenzstraße
1.März 2021
Institutionskennzeichen (SV): 136980076
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Jugendhilfe nach §22 des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) für , geboren am
Prüfbogen (TP) Persönliche Verhältnisse
Mutter Vater Name, Vorname
Geburtsdaten
Anschrift
Derzeitige Tätigkeit
Arbeitgeber (mit Anschrift)
Familienstand: ledig verh. verw. gesch. getrennt seit _________________
Ich/Wir haben ein Haushaltsnettoeinkommen von insgesamt min. 3500€ und sind mit der Zahlung des Höchstkostenbeitrages einverstanden. In diesem Fall benötigen wir keine weiteren Angaben
Ich/Wir beziehen ALG II, Wohngeld oder Kinderzuschlag. In diesem Fall benötigen wir keine weiteren Angaben, sondern lediglich einen Bescheid dieser Leistungen.
In Haushaltsgemeinschaft lebende Angehörige
Name Verw.- verhältnis
Geburts- datum
Anschrift
Beruf Arbeitgeber Einkommen Netto €
Staatsangehörigkeit ________________________________________
Aufenthaltsrechtlicher Status _______________________________ (bitte Kopie Aufenthaltstitel beifügen)
Einkommensverhältnisse (Bitte fügen Sie entsprechende Belege bei!)
I. Nettoerwerbseinkommen Mutter Vater
aus selbständiger Arbeit Jahr € Jahr €
Jahr € Jahr €
Jahr € Jahr €
aus nichtselbst. Arbeit mtl. € mtl. €
einmalige Zuwendungen (z.B. Urlaubs-, Weihnachtsgeld) Art, Nettobetrag € Art, Nettobetrag €
Art, Nettobetrag € Art, Nettobetrag €
II. Renteneinkommen Bitte jeweils die monatlichen Zahlbeträge eintragen
Art € Art €
Nettobetrag € Nettobetrag €
Art € Art €
Nettobetrag € Nettobetrag €
III. Sonstiges Einkommen (Art angeben, z.B. Kindergeld, Mieteinnahmen)
mtl./jährl. € mtl./jährl. €
mtl./jährl. € mtl./jährl. €
mtl./jährl. € mtl./jährl. €
IV. Zahlen Sie einen privaten Krankenversicherungsbeitrag ?
Mutter ja nein Vater ja nein
Höhe: ________________ Höhe: _________________
Bitte fügen Sie für die oben gemachten Angaben entsprechende Belege bei!
Die Richtigkeit der obigen Angaben wird bestätigt:
____________________________________________________ Datum, Unterschrift/en
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