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Karlsruhe: Sport in Karlsruhe Drums Alive, Damen Fitness bis Eislaufen Damen­gym­nas­tik "Fit mit Fun"Di 18:30 bis 19:30 Uhr Kosten: 39 Euro / 10 Stunden ASV Halle Gröt­zin­gen ASV Grötzingen Damen - GymnastikDi 19:30 bis 20:30 Uhr (Nov. bis März) Di 19 bis 20 Uhr (April bis Sep.) Kosten: 3 Euro pro Termin Ernst Reuter Schule, Turnhalle Waldstadt KSV Damen­gym­nas­tik Mi 19:30 - 20:30 Uhr Kosten 120 € / Jahr Carl-Benz-Halle Mühlburg SW Mühl­burg Dance Fit Di 8:15 bis 9:15 Uhr Kosten: 10er Karte 75 Euro Gymnas­ti­kraum TG Aue Durlach TG Aue Dance-Mix Di 18:45 bis 19:45 Uhr Beginn: Januar / April / September Je Kurs 8 bis 14 Termine Kosten: 60 Euro für 8 Termine / 95 Euro für 14 Termine TSV-Gymnas­ti­kaum Gröt­zin­gen TSV Gröt­zin­gen DanceMix Mi 20 bis 21 Uhr Kosten: 10er Karte 50 Euro Halle Hertzstr. 23 Nord­west­stadt SG Siemens Dart Mi + Fr ab 19 Uhr Kosten: 120 € Clubhaus SW Mühlburg Mühlburg SW Mühl­burg Deep Work Do 19:30 bis 20:25 Uhr Kurs: Januar / April / September Kosten: 10 x 55 Minuten 91 Euro SSC-Studio / Aerobic-Raum Waldstadt SSC Deep Work Do 20 bis 21 Uhr Kosten: 10er Karte 75 Euro Sport­halle Bergwald­schule Durlach TG Aue deepWORK Do 19:30 Uhr Gemein­de­haus Palmbach Palmbach TSV Palm­bach Drums Alive Do 17 bis 18 Uhr Turner­schaft Mühlburg, Halle 1 Mühlburg TS Mühl­burg Eislaufen Schnup­per­kurs So 8 bis 9:30 Uhr Kosten: 65 Euro pro 6 Termine Eistreff Waldbronn Waldbronn RSC Eistanzen für Fortge­schrit­tene So 8 bis 9:30 Uhr Kosten: 100 Euro pro 6 Termine Eistreff Waldbronn Waldbronn RSC Easy Step + Popeye Mi 18:30 bis 19:00 Uhr Kosten: 10er Karte 80 Euro Turner­schaft Mühlburg, Halle 2 Mühlburg TS Mühl­burg Enorm in Form Mi 10:30 bis 11 Uhr Kosten: 10er Karte 75 Euro Gymnas­ti­kraum TG Aue Durlach TG Aue
https://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/sport/freizeitspass/spass/spassangebote/damenfit
Karlsruhe: Leben und Arbeiten Ausbildung zur Forstwirtin/ zum Forstwirt beim Forstamt Beisägen von Wurzelanläufen, © Stadt Karlsruhe, Forstamt Freischneiden von Forstkulturen, © Stadt Karlsruhe, Forstamt Holzbank Grötzingen, © Stadt Karlsruhe, Forstamt Seilklettertechnik, © Stadt Karlsruhe, Forstamt Prev Next "Aaaach­tu­u­ung" - der Warnruf ist weit zu hören und durch­bricht ­die Stille des Karlsruher Waldes. Die Auszu­bil­den­den des Karlsruher Forstamtes sind mit der Fäl­lung von mit Borken­kä­fer befallenen Fichten beschäf­tigt. Und da heißt es "Vorsicht!" - "wir wollen uns und na­tür­lich auch die Waldbe­su­chen­den nicht gefährden, wenn ein ton­nen­schwe­rer Baum zu Fall gebracht wird", so Ausbil­dungs­lei­ter ­Frank Weber. Die Arbeit mit der Motorsäge ist eine der Haupt­auf­ga­ben einer ­Forst­wir­tin / eines Forst­wir­tes. "Aber das ist noch längst nicht al­les", betont Annika Laser, Auszu­bil­dende im 2. Ausbil­dungs­jahr, und verweist auf vielsei­tige Tätig­kei­ten, die das Berufsbild Forst­wir­tin/­Forst­wirt auszeich­nen. "Das Holz das wir ernten ist allge­gen­wär­tig und ein großar­ti­ger Roh­stoff in vielen Bereichen wie der Papier-, Möbel- oder ­Bau­in­dus­trie", erläutert Lukas Lohrbächer, Auszu­bil­den­der im 1. Lehrjahr. Bis zur sogenann­ten Holzernte, der Fällung von Bäumen mit der Mo­tor­säge, bedarf es zunächst einer intensiven Pflege der jungen ­Pflan­zen bis zum statt­li­chen Baum. "Die Pflege­ar­bei­ten werden in erster Linie mit Sensen oder motor­be­trie­be­nen Freischnei­dern ­durch­ge­führt, da der Konkur­renz­druck durch den Begleit­wuchs wie Gräser, Farne, Sträucher oder auch bestimmte Baumarten in den ersten Jahren die jungen Forst­pflan­zen im Wachstum hindern", so Leonard Willimsky, Auszu­bil­den­der im 3. Lehrjahr. Die Arbeit mit Maschinen, wie beispiels­wei­se ­Holz­be­ar­bei­tungs­ma­schi­nen, deren Funkti­ons­weise, Wartung, Instand­set­zung und Pflege sind Ausbil­dungs­in­halte und werden in der betriebs­ei­ge­nen Werkstatt am Betriebs­hof ­Gröt­zin­gen vertieft. Gerade beim Bau und der Un­ter­hal­tung von Erholungs­ein­rich­tun­gen wie Bänken, Sitz­gar­ni­tu­ren, Spiel­plät­zen und Sport­pfa­den sind Maschinen wie Band­schlei­fer, Bohr-und Hobel­ma­schi­nen und Oberfräsen ständig im Einsatz. Einen weiteren Schwer­punkt in der Ausbildung bilden die prak­ti­schen Natur­schutz­ar­bei­ten. In Koope­ra­tion mit der Fach­kraft für Waldöko­lo­gie im Forstamt oder dem Umweltamt werden Pro­jekte zu Pflege­ar­bei­ten an Waldrän­dern, Gewässern, Mager­ra­sen und Feldge­höl­zen geplant und umgesetzt. "Klettern machte mir schon als Kind einen riesen Spaß" erzähl­t An­nika mit leuch­ten­den Augen und unter­streicht damit die Fort­bil­dungs­mög­lich­kei­ten als Forst­wir­tin. Sie hat bereits in der Ausbildung den Lehrgang "Seil­klet­ter­tech­nik" (SKT) an einer ­Baum­klet­ter­schule absolviert und ist damit im Bereich der Baum­pflege bestens quali­fi­ziert. Ausbil­dungs­ab­lauf Forst­wir­tin / Forstwirt Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie findet im Wechsel zwischen ­dem Ausbil­dungs­be­trieb und der überbe­trieb­li­chen Ausbildung mit Be­rufs­schule am Forst­li­chen Ausbil­dungs­zen­trum Mattenhof in Gen­gen­bach statt. Dort treffen sich die berufs­schul­pflich­ti­gen Auszu­bil­den­den drei- bis viermal pro Jahr zu drei- bis fünfwö­chi­gen Un­ter­richts­blö­cken. Die Unter­brin­gung erfolgt im Internat. Die Mindest­vor­aus­set­zung für die Ausbildung ist der Haupt­schul­ab­schluss. Weiter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten: Staatlich geprüf­te(r) Forst­ma­schi­nen­füh­re­rin / Forst­ma­schi­nen­füh­rer Forst­wirt­schafts­meis­te­rin / Forst­wirt­schafts­meis­ter Staatlich geprüf­te(r) Forst­tech­ni­ke­rin / Forst­tech­ni­ker Facha­grar­wir­tin / Facha­grar­wirt für Baumpflege und Baumsa­nie­rung Forst­li­ches Studium Interesse an einer Ausbildung oder an einem Praktikum beim ­Forst­am­t? Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf
https://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/wald/ausbildung
Karlsruhe: Zoologischer Stadtgarten Patenschaften und Spenden Zoofreunde Karlsruhe e.V. Häufig gestellte Fagen zu den Tierpatenschaften Informationen zu Tierpatenschaften (PDF, 2.00 MB) Beiträge Tierpatenschaften (PDF, 1.16 MB) Informationen zu Garten- und Baumpatenschaft (PDF, 1.95 MB) Paten­schaf­ten Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Zoofreun­de Karlsruhe e.V., die die Paten­schaf­ten für den Zoolo­gi­schen Stadt­gar­ten mit Engagement betreuen. Der Abschluss einer Paten­schaft ist unabhängig von einer Vereins­mit­glied­schaft. Viele Tierarten warten im Zoolo­gi­schen Stadt­gar­ten Karlsruhe noch darauf, Patinnen und Paten zu finden. Durch die Übernahme einer Tierpa­ten­schaft und der damit verbun­de­nen finan­zi­el­len Zuwendung unter­stüt­zen Sie aktiv die Arbeit des Zoos. Sie erweitern die Möglich­kei­ten des Zoos, mehr für Gehege, Spiel­ele­men­te oder besondere Lecker­bis­sen für Ihre Lieblinge zu sorgen. Ihre Gelder können aber auch unter­stüt­zend in konkreten Natur- und Arten­schutz­pro­jek­ten helfen, schneller voran­zu­kom­men, um das Überleben der einen oder anderen Tierart sicher­stel­len zu können. Können wir Sie für einen solchen Einsatz begeis­tern? Ob Sie sich für bedrohte Tiere einsetzen möchten oder einfach nur für "Ihr" Lieblings­tier, das Sie gerne besuchen kommen: Jede Hilfe zählt und freut uns! Als kleines Dankeschön erhalten Sie als Pate oder Patin verschie­dene Vergüns­ti­gun­gen. Etwas Besonderes sind stets die Treffen mit Gleich­ge­sinn­ten. Mindestens einmal im Jahr laden Patentage zum Austausch ein: Begeg­nun­gen von Menschen, die eines gemeinsam haben - die Liebe zu Tieren. Auch andere Veran­stal­tun­gen im Zoolo­gi­schen Stadt­gar­ten führen die Patinnen und Paten immer wieder zusammen. Sie lassen die Tierwelt des Zoos unter verschie­de­nen Blick­win­keln erleben, sie laden ein, die erholsame Atmosphäre des in jeder Jahres­zeit bezau­bern­den Stadt­gar­tens zu genießen. Seien Sie in langjäh­ri­ger Verbun­den­heit genauso wie als neues Mitglied dieser Gemein­schaft herzlich willkom­men! Hinweis Wir bitten um Verständ­nis, dass persön­li­che Rechte am auser­wähl­ten Tier oder ein Anrecht auf Mitsprache im Zooma­na­ge­ment nicht gewährt werden können. Auch den vielfach gehegten Wunsch auf Kontakt zum einen oder anderen Wildtier kann im Zoolo­gi­schen Stadt­gar­ten Karlsruhe nicht entspro­chen werden, wohl aber natürlich zu den Haustieren des Strei­chel­zoos. Bankver­bin­dung: Zoofreunde Karlsruhe e.V. Sparkasse Karlsruhe Ettlingen IBAN: DE43 66050101 0009917451 BIC: KARSDE66XXX Spenden Sind Sie Tierlieb­ha­be­rin oder Tierlieb­ha­ber? Spenden an den Zoolo­gi­schen Stadt­gar­ten fördern die Weiter­ent­wick­lung unserer Bemühungen um eine tier- und artge­rechte Haltung von in ihren natür­li­chen Lebens­räu­men zunehmend bedrohten Tieren und leisten gleich­zei­tig einen Beitrag zur konse­quen­ten Umsetzung der vier Kernauf­ga­ben eines Zoos. Diese sind: • Erholung • Bildung • Forschung • Natur- und Arten­schutz Natürlich können Sie auch ohne die Übernahme einer Paten­schaft den Zoolo­gi­schen Stadt­gar­ten mit einer Spende unter­stüt­zen oder in Ihrem Nachlass bedenken. Diese Gelder kommen ebenfalls direkt und ohne Abzug den hier lebenden Tieren zugute und finden in erster Linie für bauliche Maßnahmen zur Verbes­se­rung der Gehege­si­tua­tion Verwendung. Gerne stellen wir Ihnen zur Vorlage beim Finanzamt hierfür eine steuerlich voll abzugs­fä­hige Spenden­be­schei­ni­gung aus. Wenn Sie Ihre Spende an einem bestimmten Punkt im Zoolo­gi­schen Stadt­gar­ten Karlsruhe als Hinweis­bild wieder­fin­den möchten, übernehmen wir das gerne. Nähere Infor­ma­tio­nen zum Thema Spenden und Nachlässe erhalten Sie unter der Tel. Nr. + 49 721 133-6810 per E-Mail: office@zoo.karlsruhe.de Verwendung der Spenden Ihre Spenden an den Zoo kommen unter anderem Arter­hal­tungs­pro­jek­ten zugute. Sie unter­stüt­zen damit den Erhalt der Lebens­räume von Zootieren vor Ort. Sie fördern aktuell in Ecuador etwa die Wieder­auf­fors­tung und Arter­hal­tung sowie das Ökozentrum in Mindo Lindo. Spenden fließen auch in Arter­hal­tungs­maß­nah­men in anderen Ländern, die dort wiederum Säbelan­ti­lo­pen, Pandas oder Lisztaffen zugute kommen. Auch im Amphi­bien­schutz ist der Zoo aktiv und setzt hier Spenden ein.
https://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/zoo/patenschaften_spenden
1 Bewerbungsformular für den Verkauf von Christbäumen 2020 vom 25. November bis 24. Dezember Name, Vorname | Firma Ansprechpartner Straße PLZ, Ort Telefon-Nr. | Mobil-Nr. E-Mail Adresse Homepage Angaben zu Ihren Bäumen Bitte geben Sie alle Ihre zum Verkauf stehenden Baumarten genauestens in Bezug auf die speziellen Kategorien an Eigenanbau (Nachweis der Berufsgenossenschaft oder Eigenerklärung mit Angabe zum Anbaustandort ist beizufügen) Händlerware (Nachweis über die Herkunft ist beizufügen) davon zertifizierte Bäume (Nachweis ist beizufügen) Stadt Karlsruhe | Marktamt Am Großmarkt 10 76137 Karlsruhe Per Fax: 0721 133-7209 Per E-Mail: ma@karlsruhe.de Bis spätestens 30. Oktober 2020 an: Stadt Karlsruhe Marktamt 76124 Karlsruhe 2 Angaben zur Verkaufseinrichtung Größe der benötigten Fläche in qm Material und Aufbauten Sonstiges Angaben zum Strombedarf (bitte ankreuzen) ☐ Kein Strombedarf ☐ 16A Drehstrom ☐ 230V Schuko ☐ 2x 230V Schuko ☐ Sonstiges: ________________________________________________________________ Angaben zur Nutzung von Gas ☐ Es wird keine Gasanlage genutzt ☐ Es wird eine Gasanlage genutzt Bevorzugter Standort (bitte ankreuzen) ☐ Stephanplatz (Platzbedingt durch Corona vielleicht nicht möglich) ☐ Gutenbergplatz (Platzbedingt durch Corona vielleicht nicht möglich) ☐ Fliederplatz ☐ Julius-Leber-Platz ☐ Gottesauer Platz ☐ Waldstadtzentrum ☐ Walther-Rathenau-Platz Sonstige Hinweise/Anfragen: ____________________________________________________ _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ Bitte fügen Sie der Bewerbung den unterzeichneten Datenschutzhinweis, eine Gewerbeanmeldung, Haftpflichtversicherungsbestätigung, Nachweise über den Bezug der Bäume und falls vorhanden Bilder der Verkaufseinrichtung bei. Die Bewerbung kann nur bei Vollständigkeit berücksichtigt werden. Datenschutzhinweis und Einwilligung in die Datenverarbeitung a) Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage Die personenbezogenen Daten werden aufgrund von § 67 Gewerbeordnung und der Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Karlsruhe (Wochenmarktsatzung) zum Zweck der Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens zum Christbaumverkauf erhoben und verarbeitet. Ihre personenbezogenen Daten können auch für Werbezwecke der Stadt Karlsruhe verwendet werden (§ 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg). 3 Eine Übersicht mit Namen und Sortiment der zugelassenen Bewerber wird auf digitalen und konventionellen Plattformen der Stadt Karlsruhe, in der örtlichen Presse und am Veranstaltungsort auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO) veröffentlicht. In die Veröffentlichung der Daten willige ich ausdrücklich ein. b) Geplante Speicherdauer Die Daten werden ab sofort bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Beendigung der Zulassung beziehungsweise nach Zustellung einer Absage für den Christbaumverkauf gespeichert. c) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden) Die Daten werden an veranstaltungsrelevante Ämter und Stellen, insbesondere an das Ordnungs- und Bürgeramt, die Branddirektion und die Stadtwerke Karlsruhe GmbH sowie an die mit Sicherheitsaufgaben betrauten Behörden, insbesondere Polizei, Rettungsleitstellen und Notarzt weitergegeben. d) Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung zur Zulassung auf den Karlsruher Wochenmärkten nicht bearbeitet werden. e) Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.karlsruhe.de/datenschutz. Sonstige Hinweise: Es werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gleiches gilt für die Zuteilung eines bestimmten Standplatzes. Bei Rückfragen ist eine Terminvereinbarung unter Telefon +49 721 133-7220 möglich. Die Richtigkeit aller Angaben wird hiermit bestätigt: __________________________________ _______________________________________ Ort, Datum Unterschrift
https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte/HF_sections/content/1512118067070/ZZoBuryHm7NGbP/2020_Bewerbungsformular_Christbaumverkauf.pdf
1 Bewerbungsformular für den Verkauf von Christbäumen 2020 vom 25. November bis 24. Dezember Name, Vorname | Firma Ansprechpartner Straße PLZ, Ort Telefon-Nr. | Mobil-Nr. E-Mail Adresse Homepage Angaben zu Ihren Bäumen Bitte geben Sie alle Ihre zum Verkauf stehenden Baumarten genauestens in Bezug auf die speziellen Kategorien an Eigenanbau (Nachweis der Berufsgenossenschaft oder Eigenerklärung mit Angabe zum Anbaustandort ist beizufügen) Händlerware (Nachweis über die Herkunft ist beizufügen) davon zertifizierte Bäume (Nachweis ist beizufügen) Stadt Karlsruhe | Marktamt Am Großmarkt 10 76137 Karlsruhe Per Fax: 0721 133-7209 Per E-Mail: ma@karlsruhe.de Bis spätestens 30. Oktober 2020 an: Stadt Karlsruhe Marktamt 76124 Karlsruhe 2 Angaben zur Verkaufseinrichtung Größe der benötigten Fläche in qm Material und Aufbauten Sonstiges Angaben zum Strombedarf (bitte ankreuzen) ☐ Kein Strombedarf ☐ 16A Drehstrom ☐ 230V Schuko ☐ 2x 230V Schuko ☐ Sonstiges: ________________________________________________________________ Angaben zur Nutzung von Gas ☐ Es wird keine Gasanlage genutzt ☐ Es wird eine Gasanlage genutzt Bevorzugter Standort (bitte ankreuzen) ☐ Stephanplatz (Platzbedingt durch Corona vielleicht nicht möglich) ☐ Gutenbergplatz (Platzbedingt durch Corona vielleicht nicht möglich) ☐ Fliederplatz ☐ Julius-Leber-Platz ☐ Gottesauer Platz ☐ Waldstadtzentrum ☐ Walther-Rathenau-Platz Sonstige Hinweise/Anfragen: ____________________________________________________ _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ Bitte fügen Sie der Bewerbung den unterzeichneten Datenschutzhinweis, eine Gewerbeanmeldung, Haftpflichtversicherungsbestätigung, Nachweise über den Bezug der Bäume und falls vorhanden Bilder der Verkaufseinrichtung bei. Die Bewerbung kann nur bei Vollständigkeit berücksichtigt werden. Datenschutzhinweis und Einwilligung in die Datenverarbeitung a) Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens zum Christbaumverkauf erhoben und verarbeitet. Ihre personenbezogenen Daten können auch für Werbezwecke der Stadt Karlsruhe verwendet werden (§ 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg). 3 Eine Übersicht mit Namen und Sortiment der zugelassenen Bewerber wird auf digitalen und konventionellen Plattformen der Stadt Karlsruhe, in der örtlichen Presse und am Veranstaltungsort auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO) veröffentlicht. b) Geplante Speicherdauer Die Daten werden ab sofort bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Beendigung der Zulassung beziehungsweise nach Zustellung einer Absage für den Christbaumverkauf gespeichert. c) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden) Die Daten werden an veranstaltungsrelevante Ämter und Stellen, insbesondere an das Ordnungs- und Bürgeramt, die Branddirektion und die Stadtwerke Karlsruhe GmbH sowie an die mit Sicherheitsaufgaben betrauten Behörden, insbesondere Polizei, Rettungsleitstellen und Notarzt weitergegeben. d) Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung zur Zulassung für den Christbaumverkauf nicht bearbeitet werden. e) Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.karlsruhe.de/datenschutz. Sonstige Hinweise: Es werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gleiches gilt für die Zuteilung eines bestimmten Standplatzes. Bei Rückfragen ist eine Terminvereinbarung unter Telefon +49 721 133-7220 möglich. Die Richtigkeit aller Angaben wird hiermit bestätigt: __________________________________ _______________________________________ Ort, Datum Unterschrift
https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte/christbaumverkauf/HF_sections/content/ZZoBuBhbQjqSg8/ZZoBuBnRzaq32Q/2020_Bewerbungsformular_Christbaumverkauf.pdf
Stadt Karlsruhe | Informationen zur Datenerhebung Sozial- und Jugendbehörde Büro für Integration Informationen zur Datenerhebung (Datenschutzinformation) Behörde Stadt Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Stadt Karlsruhe Oberbürgermeister Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721/133-3059 Behördliche Datenschutzbeauftragte Stadt Karlsruhe Stabsstelle Datenschutz Rathaus am Marktplatz 76124 Karlsruhe Tel.: 0721/133-3050/3055 E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721/133-3059 Betroffenenrechte Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Karlsruhe Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 Datenschutzgrund- verordnung – DSGVO) die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und die Übertragung Ihrer Daten (Art. 20 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können außerdem nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren. Kosten Die Betroffenenrechte (außer dem Beschwerderecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage Die personenbezogenen Daten werden aufgrund des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) zum Zweck der Beratung und Vermittlung in einen Sprachkurs im Rahmen des Förderver- fahrens nach der Verwaltungsvorschrift „VwV Deutsch“ des Landes Baden- Württemberg verarbeitet. Geplante Speicherdauer Aufzeichnungen von Vor- und Nachnamen und Geburtsdatum sowie Anwesenheitslisten der Teilnehmenden und der zu betreuenden Kinder sind zehn Jahre aufzubewahren und danach zu vernichten bzw. elektronisch gespeicherte Daten zu löschen. Alle anderen personenbezogenen Daten sind spätestens nach fünf Jahren zu vernichten bzw. zu löschen. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden) Um eine Teilnahme an einem Sprachkurs nach der Verwaltungsvorschrift „VwV Deutsch“ des Landes Baden-Württemberg zu gewährleisten, müssen die Daten an das Ministerium für Soziales und Integration Baden- Württemberg, sowie an den entsprechenden Sprachkursträger und bei Bedarf an das Landratsamt Karlsruhe – Amt für Integration weitergegeben werden. Folgen der Verweigerung Daten bereitzustellen Sollten Sie die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stellen, kann keine Vermittlung in einen Sprachkurs erfolgen.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/deutsch_lernen/vwv-sprachkurse/HF_sections/content/ZZoM69jtk9GGD1/4%20Datenschutzinformation_Beratung.pdf
Version vom 24. Dezember 2020, 10:09 Uhr von Stadtarchiv1 (Diskussion | Beiträge) (→‎Literatur)(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied) Besetzung des Karlsruher Rheinhafens durch französische Soldaten, 3. März 1923, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS oVI 352. Rheinhafenbesetzung Das Jahr 1923 ist als Krisenjahr in die deutsche Geschichte eingegangen. Die Inflation erreichte in diesem Jahr ihren Höhepunkt. Verschärft wurde die Lage durch die Ruhrkrise, als Anfang des Jahres 1923 französische Truppen das Ruhrgebiet besetzten. Deutschland war mit der Zahlung der im Versailler Vertrag auferlegten Reparationszahlungen in Verzug geraten. Die deutsche Regierung proklamierte daraufhin den passiven Widerstand in den besetzten Gebieten. Frankreich wiederum besetzte im Februar Offenburg, Appenweier und zwei weitere mittelbadische Orte. Am 3. März besetzten 80 französische Soldaten auch den Karlsruher Rheinhafen. Schon seit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrags war im Rheinhafen ein französisches Wachkommando stationiert, zunächst zwei Marokkaner, dann zwei Franzosen. Das Wachkommando, dass militärsiche Tarnsporte unterbinden sollte, wurde vvon einem Offizier befehligt und wuchs auf zeitweise über 30 Mann an. Offiziell sollte er die Schifffahrt überwachen und erleichtern. Tatsächlich war dies aber mit Behinderungen der Arbeit im Rheinhafen und vermutlich auch mit Handelsspionage durch die Kontrolle sämtlicher Schiffspapiere, verbunden. Die Besetzung traf 1923 einen Lebensnerv der Stadt, konnte sie nun zum Beispiel nicht auf den im Rheinhafengebiet gelagerten Auslandsweizen zurückgreifen, wodurch die ohnehin schwierige Versorgungslage zusätzlich erschwert wurde. Die französischen Truppen beschlagnahmten außerdem weitere Güter, die nach Frankreich gebracht wurden. Der Schaden betrug insgesamt mehrere Millionen Goldmark. Außerdem kam die Arbeit in den Betrieben im Hafengebiet sofort weitgehend zum Erliegen, so dass der Jahresumsatz im Rheinhafen deutlich hinter dem des Vorjahres zurückblieb. Von den rund 2.500 Arbeitern waren fast alle auf die Unterstützung durch die Rhein-Ruhrhilfe angewiesen. Am 12. Mai erweiterten die französischen Truppen die Besatzung bis zum städtischen Elekrizitätswerk. Obwohl der passive Widerstand am 16. September 1923 eingestellt werden musste, dauerte es noch bis zum 21. Oktober 1924, ehe der Rheinhafen wieder geräumt wurde. Ernst Otto Bräunche 2012 Literatur Ernst Otto Bräunche: Residenzstadt, Landeshauptsstadt, Gauhauptstadt. Zwischen Demokratie und Diktatur 1914-1945, in: Susanne Asche/Ernst Otto Bräunche/Manfred Koch/Heinz Schmitt/Christina Wagner: Karlsruhe - Die Stadtgeschichte, Karlsruhe 1998, S. 358-502, S. 400 f. https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/literatur/stadtarchiv/HF_sections/content/ZZmoP1XI2Dw44t/Karlsruhe%20Die%20Stadtgeschichte.pdf (Zugriff am 23. Dezember 2020); Georg Hertweck: Die Geschichte des Rheinhafens von den Anfängen bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs, in: Ernst Otto Bräunche (Hrsg.): Rheinhafen Karlsruhe 1901-2001, Karlsruhe 2001, S. 27-162, S. 144-146 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 22). Abgerufen von „https://stadtlexikon.karlsruhe.de/index.php?title=De:Lexikon:ereig-0227&oldid=589619“ Kontakt Impressum Datenschutzhinweise Login
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«GEMEINDE» Stadt Karlsruhe | Informationen zur Datenerhebung Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Bildung und Teilhabe Behörde Stadt Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Stadt Karlsruhe Oberbürgermeister Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721/133-3059 Behördliche Datenschutzbeauftragte Stadt Karlsruhe Stabsstelle Datenschutz Rathaus am Marktplatz 76124 Karlsruhe Tel.: 0721/133-3050/3055 E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721/133-3059 Betroffenenrechte Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Karlsruhe Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 Datenschutzgrund- verordnung – DSGVO i. V. m. § 83 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X) und die Übertragung Ihrer Daten (Art. 20 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können außerdem nach Art. 21 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X Widerspruch einlegen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie eine Anrufung beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de vornehmen (§ 81 SGB X). Kosten Die Betroffenenrechte (außer dem Anrufungsrecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage Die personenbezogenen Daten werden aufgrund der §§ 67 ff. SGB X zum Zweck der Aufgabenerfüllung nach dem SGB II (Bedarfe für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 SGB II) und nach dem SGB XII (Bedarfe für Bildung und Teilhabe gemäß § 34 SGB XII) verarbeitet. Geplante Speicherdauer Die personenbezogenen Daten werden mit der Erhebung gespeichert und nur solange vorgehalten, wie sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben- erledigung benötigt werden oder aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften aufbewahrt werden müssen. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden) Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur unter Wahrung des Sozial- geheimnisses (§ 35 SGB I) soweit dies zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder soweit die rechtlichen Voraussetzungen nach den §§ 67d ff. SGB X erfüllt sind. Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen (§§ 67 ff. SGB X). Sollten Sie als Antragsteller/-in die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stellen, können beantragte Leistungen versagt oder entzogen werden (§§ 60 ff. SGB I). I Informationen zur Datenerhebung (Datenschutzinformation) mailto:datenschutz@zjd.karlsruhe.de mailto:poststelle@lfdi.bwl.de
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/bildungspaket/HF_sections/content/ZZkaYK7WR6UjzP/ZZoacB4s8f49Bf/Information%20zur%20Datenerhebung%20Stadt%20Karlsruhe.pdf
WIR ÜBER UNS Wir sind ein Team von Bera terinnen und Beratern aus den Fachgebieten Soziale Arbeit und Psychologie. Die Beratungen sind kosten frei und auf Wunsch anonym. Selbstverständlich stehen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Schweigepflicht. WIE UND WANN ERREICHEN SIE UNS Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Jugend- und Drogenberatung Kaiserstraße 64, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5391 Fax: 0721 133-5489 jdb@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/drogenberatung www.karlsruhe.de/jugendberatung www.karlsruhe.de/praeventionsbuero Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr Freitag von 13 bis 16 Uhr Termine nach Vereinbarung Erstkontakt Dienstag bis Donnerstag von 13 bis 14 Uhr © Stadt Karlsruhe | Stand: Oktober 2015 | Layout und Ohr-Illustration: C. Streeck | Stadtplan: Liegenschaftsamt | Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. SO FINDEN SIE UNS Jugend- und Drogenberatung Kaiserstraße 64, 76133 Karlsruhe Haltestelle Marktplatz SUCHTAKUPUNKTUR NACH NADA SUCHTAKUPUNKTUR NACH NADA Einstieg zum Ausstieg SUCHTAKUPUNKTUR NACH NADA Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Jugend- und Drogenberatung WAS BEDEUTET SUCHTAKUPUNKTUR UND WIE WIRKT SIE? Akupunktur ist eine Behandlungsmethode, die auf der traditionellen chinesischen Heilkunde basiert. Ausgangspunkt ist das Prinzip, dass es im menschlichen Körper verschiedene Formen von Energie gibt, die sich miteinander im Gleichgewicht befinden. Wenn dieses Gleichgewicht gestört wird, treten Beschwerden auf. Mit kleinen Nadeln, die an verschiedenen Stellen des Ohres angesetzt werden, wird der Energiestrom beeinflusst. Dadurch wird die gestörte Balance wiederhergestellt und die Beschwerden werden gelindert oder verschwinden. Akupunktur allein stellt kein Wunderheilmittel dar, ist aber eine sinnvolle Ergänzung anderer Hilfen auf dem Weg aus der Sucht. Sie reduziert allgemein Stress, führt zu Entspannung, innerer Ruhe, wirkt stoffunspezifisch und reduziert somit die Entzugssymptomatik bei allen Formen von stofflicher Abhängigkeit. Der natürliche Schlafrhythmus stellt sich rasch wieder ein, die körpereigene Endorphinproduktion wird angeregt. Akupunktur ist eine nonverbale Art von Therapie, sie senkt die Gier nach dem Suchtmittel und dient somit als wirkungsvolle Rückfallprävention. WIE WIRD DIE SUCHTAKUPUNKTUR NACH NADA ANGEWENDET? „„ Nach NADA Protokoll werden jeweils fünf Punkte an beiden Ohren gestochen. „„ Vegetativum (51) „„ Shen Men (55) „„ Niere (95) „„ Leber (97) „„ Lunge (101) „„ Die Behandlung dauert etwa 35 bis 45 Minuten, das heißt die Nadeln verbleiben diese Zeit im Ohr. „„ Sie sitzen in bequemen Sesseln, hören Meditationsmusik und können sich entspannen. „„ Die Behandlung erfolgt durch ausgebildete Akupunkteure nach ärztlicher Zustimmung. Wir benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Hausarztes. WEITERE INFORMATIONEN ZUR SUCHTAKUPUNKTUR NADA IM INTERNET National Acupuncture Detoxification Association Deutsche Sektion e. V. www.nada-akupunktur.de www.karlsruhe.de SUCHTAKUPUNKTUR NACH NADA SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGEND- UND DROGENBERATUNG
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/drogenberatung/drogenberatung/akupunktur/HF_sections/content/ZZkZ2DKfdxBb7H/ZZkZ2EAKR7wjqd/Faltblatt_Suchtakupunktur%20nach%20NADA.pdf
Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, 76124 Karlsruhe Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Wirtschaftliche Jugendhilfe Förderung Südendstraße 42 76135 Karlsruhe Kindertagesbetreuung Wirtschaftliche Jugendhilfe Förderung Südendstraße 42, 76135 Karlsruhe Sachbearbeitung: Zimmer: 212, Telefon: 0721 133-5190, Fax: 0721 133-95-5190 Aktenzeichen: 3324. E-Mail: wjhf.leitung@sjb.karlsruhe.de Sprechzeiten Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr (und nach Vereinbarung) Sie erreichen uns mit der Tramlinie 2, Haltestelle ZKM oder der Buslinie 55, Haltestelle ZKM/Lorenzstraße 1.März 2021 Institutionskennzeichen (SV): 136980076 Sparkasse Karlsruhe Ettlingen IBAN DE62 6605 0101 0009 0010 41 BIC KARSDE66XXX Postbank Karlsruhe IBAN DE96 6601 0075 0005 3437 54 BIC PBNKDEFF660 Jugendhilfe nach §22 des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) für , geboren am Prüfbogen (TP) Persönliche Verhältnisse Mutter Vater Name, Vorname Geburtsdaten Anschrift Derzeitige Tätigkeit Arbeitgeber (mit Anschrift) Familienstand: ledig verh. verw. gesch. getrennt seit _________________ Ich/Wir haben ein Haushaltsnettoeinkommen von insgesamt min. 3500€ und sind mit der Zahlung des Höchstkostenbeitrages einverstanden. In diesem Fall benötigen wir keine weiteren Angaben Ich/Wir beziehen ALG II, Wohngeld oder Kinderzuschlag. In diesem Fall benötigen wir keine weiteren Angaben, sondern lediglich einen Bescheid dieser Leistungen. In Haushaltsgemeinschaft lebende Angehörige Name Verw.- verhältnis Geburts- datum Anschrift Beruf Arbeitgeber Einkommen Netto € Staatsangehörigkeit ________________________________________ Aufenthaltsrechtlicher Status _______________________________ (bitte Kopie Aufenthaltstitel beifügen) Einkommensverhältnisse (Bitte fügen Sie entsprechende Belege bei!) I. Nettoerwerbseinkommen Mutter Vater aus selbständiger Arbeit Jahr € Jahr € Jahr € Jahr € Jahr € Jahr € aus nichtselbst. Arbeit mtl. € mtl. € einmalige Zuwendungen (z.B. Urlaubs-, Weihnachtsgeld) Art, Nettobetrag € Art, Nettobetrag € Art, Nettobetrag € Art, Nettobetrag € II. Renteneinkommen Bitte jeweils die monatlichen Zahlbeträge eintragen Art € Art € Nettobetrag € Nettobetrag € Art € Art € Nettobetrag € Nettobetrag € III. Sonstiges Einkommen (Art angeben, z.B. Kindergeld, Mieteinnahmen) mtl./jährl. € mtl./jährl. € mtl./jährl. € mtl./jährl. € mtl./jährl. € mtl./jährl. € IV. Zahlen Sie einen privaten Krankenversicherungsbeitrag ? Mutter ja nein Vater ja nein Höhe: ________________ Höhe: _________________ Bitte fügen Sie für die oben gemachten Angaben entsprechende Belege bei! Die Richtigkeit der obigen Angaben wird bestätigt: ____________________________________________________ Datum, Unterschrift/en
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/wjh/wjh_foerderung/HF_sections/content/ZZjXLH3jupGZsK/ZZp1RLzyb7ds8V/Pr%C3%BCfbogen%20KOB.pdf