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Karlsruhe: Impressum

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Nur 'Allgemein' (Auswahl aufheben)
Karlsruhe: Stadtgeschichte Badischer Beobachter vom 18. Juni 1933 Ein ernstes Wort zur Bücher­ver­bren­nung Vor wenigen Tagen (Nr. 154 des "BB") haben wir die Stellung des katho­li­schen Volksteils zur Bekämpfung von Schmutz und Schund dargelegt. Daß sie positiv ist und jeden sinnvollen Kampfakt gegen die Krebs­seu­che an unserem Volke begrüßt, wurde als selbst­ver­ständ­lich bezeichnet. Dazu brauchten wir keine Aufmun­te­rung von irgend einer Seite her. Unser Kampf ist älter, so alt wie die Kirche selbst. Die Mittel waren auf katho­li­scher Seite nicht nur der Schei­ter­hau­fen, sondern die Arbeit für das gute Buch und seine weiteste Verbrei­tung. Ohne diese Arbeit wäre Deutsch­land kultur- und sittenlos. Ueber neue Verbündete in diesem Kampf freuen wir uns. Es gehört aber dazu, daß man unsere Arbeit kennt, schätzt und unter­stützt, weil sonst die Demons­tra­tion des Schei­ter­hau­fens ihren Sinn verliert. Sehr befrem­dend muß es jedoch wirken, wenn man in der Auswahl des Schmutzes und Schundes nicht auf die Erfahrung und das für uns maßgebende Urteil der Kirche zurückgeht, sondern mit dem Volkskampf gegen die Schmutz­seu­che partei­ische Absichten verbindet. Wie wir feststel­len können, geschieht das dadurch, daß man gewisse Schriften schont, aber Feinde christ­li­cher Lehre und Ehre sind (z.B. Mathilde Luden­dorff), anderer­seits dadurch, daß unter­ge­ord­nete Stellen bzw. Einzel­per­so­nen sich anmaßen, auch katho­li­sche Zeitungen zum Verbrennen zu sammeln. In Karlsruhe hatten einige Mädchen, die das Hitler­kleid trugen, die Keckheit, ausge­rech­net im Alten Vincen­ti­us­haus, das die Bibliothek des Borro­mäus­ver­eins beherbergt, nach Schmutz­schrif­ten zu fragen! Aus dieser Entglei­sung sehen wir, daß die nötigen Richt­li­ni­en fehlten und daß jedenfalls die Betref­fen­den keinen Begriff davon hatten, wie unpassend und verletzend das Vorgehen war. Unerhört finden wir es, daß am gleichen Platz und sonst ebenfalls von unter­ge­ord­ne­ter Seite der BB [Badischer Beobach­ter], abverlangt wurde. Als katho­li­sche Tages­zei­tung, die seit ihrem Bestehen unter Hintan­stel­lung materi­el­ler Vorteile in vorderster Linie des Kampfes gegen Schmutz und Schund steht, legen wie feierliche Verwahrung gegen Maßregeln ein, die dem vom Reichs­kanz­ler und den hiesigen maßge­ben­den Stellen aufge­nom­me­nen Volks­ge­mein­schafts­ge­dan­ken entge­gen­ge­setzt sind. Wir dürfen hoffen, daß sofort entspre­chende Anwei­sun­gen gegeben werden, um nicht den besten Willen der katho­li­schen Staats­bür­ger einer schweren Belas­tungs­probe auszu­set­zen. Aus den Leitsätzen der gegen­wär­ti­gen Regie­run­gen entnehmen wir, daß Gefühl und Ehre der deutschen Katholiken geschützt sind im Dritten Reich. × Artikel "Ein ernstes Wort zur Bücherverbrennung". Badischer Beobachter, 18. Juni 1933 Artikel "Ein ernstes Wort zur Bücherverbrennung". Badischer Beobachter, 18. Juni 1933
https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/buecherverbrennung/karlsruhe1933/2vorbereitung/badbeobachter180633
Karlsruhe: Kindertageseinrichtungen Pädagogisches Konzept Die Grundlage unserer Arbeit ist der Orien­tie­rungs­plan ­für Bildung und Erziehung für die baden-württem­ber­gi­schen Kinder­ta­ges­ein­rich­tun­gen. Früh­kind­li­che Bildungs- und Entwick­lungs­pro­zesse werden hier aus ver­schie­de­nen Blick­win­keln betrachtet. Das pädago­gi­sche Fach­per­so­nal unter­stützt, fördert und begleitet Kinder beim Ent­de­cken und Aneignen der Welt. Durch regel­mä­ßige Beobach­tun­gen, Dokumen­ta­tio­nen und Gesprä­che er­ken­nen die Erzie­he­rin­nen und Erzieher Bedürf­nisse und In­ter­es­sen der Kinder. Wir arbeiten hierbei unter anderem mit Bildungs- und Lernge­schich­ten. In kurzen Geschich­ten und Briefen an das Kind, halten die Päd­ago­gin­nen und Pädagogen ihre Beobach­tun­gen und die "Magic ­Mo­ments" der Kinder aus dem Alltag fest. Anschlie­ßend wird dann im Kleinteam darüber gesprochen und überlegt, welch weite­re ­An­reize für das Kind wichtig sind. Projekte, Angebote und Ak­tio­nen werden im Alltag darauf abgestimmt. Dies betrachten wir als ganzheit­li­chen Lernpro­zess. Wir ermög­li­chen den Kindern in unserer Einrich­tung ein gleich­be­rech­tig­tes Zusam­men­le­ben von Menschen unter­schied­li­cher Na­tio­na­li­tät, sozialer und kultu­rel­ler Herkunft. Der Situa­ti­ons­an­satz ist die Basis für unser pädago­gi­sches Han­deln, das von der Neugier und der Entdecker­lust der Kinder ­ge­prägt ist. Wir bieten den Kindern einen Ort an dem sie er­fah­ren, dass sie an Entschei­dun­gen beteiligt werden und den Alltag mitge­stal­ten können. Das pädago­gi­sche Fachper­so­nal arbeitet in teilof­fe­nen Gruppen, das bedeutet, jeweils die Ganzta­ges­grup­pen (GT) wie auch die Kin­der­gar­ten­grup­pen (VÖ) arbeiten eng zusammen. Auch gruppen­über­grei­fende Projekte finden statt. Die Erzie­he­rin­nen und Erzieher sorgen mit Empathie und En­ga­ge­ment dafür, dass jedes Kind seine Eigen­hei­ten mitein­bring­t und sich als Teil des Ganzen fühlt. In unserer pädago­gi­schen Arbeit ist uns die Erzie­hungs­part­ner­schaft zu den Eltern von großer Bedeutung. Eine vertrau­ens­volle Zusam­men­ar­beit zwischen ­El­tern und dem pädago­gi­schen Fachper­so­nal ist uns sehr wichtig, im Interesse und zum Wohle der Kinder. Wir machen unsere Arbeit durch Eltern­ge­sprä­che, Aushänge, Briefe, Hospi­ta­ti­ons­an­ge­bote und die enge Zusam­men­ar­beit mit dem El­tern­bei­rat trans­pa­rent. Mindes­tens einmal im Jahr werden die Eltern in einem Gespräch ­über die Entwick­lungs­schritte ihres Kindes informiert. Das gesamte Jahr über gibt es verschie­dene Treffen und Feste mit den Eltern und die unter­schied­li­chen Famili­en­kul­tu­ren werden da­bei bewusst in die pädago­gi­sche Arbeit unserer Kita ­mi­tein­be­zo­gen - durch gemeinsame Aktivi­tä­ten in den jewei­li­gen ­Grup­pen, bei Projekten oder Festen. Diese Vielfalt berei­cher­t un­sere Arbeit. Wir nehmen die Eltern als Bildungs­part­ner wahr und begeg­nen al­len wertschät­zend und offen.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kindertagesstaetten/sybelstrasse/paedagogik
GPV-FORUM 2015 DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Behinderten- und Psychiatriekoordination Ein Fachnachmittag des Gemeinedepsychiatrischen Verbundes in Kooperation mit verschiedenen Altenhilfeeinrichtungen SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 3 2 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE www.karlsruhe.de/behinderte PROGRAMMABLAUF AM MITTWOCH, 15. JULI 2015 12:30 Uhr Ankommen und Begrüßung mit einer Tasse Kaffee oder Tee 13 Uhr Begrüßung Bürgermeister Dr. Martin Lenz 13:10 Uhr Rückblick  Entwicklung im GPV  Rückblick auf das GPV-Forum 2013 „Vernetzung der Altenhilfe und der Psychiatrischen Hilfesysteme – Was braucht es dafür?“ 13:20 Uhr Input  „Das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – Ziele und Bedeutung des Gesetzes“ Manfred Schöniger, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Psychiatrie und Behindertenhilfe der Liga der freien Wohlfahrtspfl ege Baden-Württemberg 13:50 Uhr Pause mit Stärkung 14:15 Uhr Podiumsgespräch – Auswirkungen auf die Arbeit vor Ort 1. Gründung von IBB und Patientenfürsprecher 2. Bedeutung des Sozialpsychiatrischen Dienstes 3. Auswirkungen des Gesetzes auf die allgemeine Arbeit in der Klinik für Psychiatrie 4. Unterbringung und Zwangsbehandlung für die Betreuungsbehörde 5. Das Gesetz aus der Sicht von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen 14:45 Uhr Arbeitsgruppen 15:40 Uhr Podiumsgespräch Fragen der Arbeitsgruppen und Antworten des Podiums 16:10 Uhr Schlussfrage an das Podium „Was nehme ich mit?“ 16:30 Uhr Ende der Veranstaltung SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 5 4 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE www.karlsruhe.de/behinderte BEGRÜSSUNG Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße Sie herzlich zu dem diesjährigen Forum des Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Karlsruhe. Das Thema dieser heutigen Fachveranstaltung lautet: „Das neue Psychischkranken-Hilfe-Gesetz – Auswirkungen auf unsere Arbeit in Karlsruhe“ Das GPV-Forum ist seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil, eine wichtige Säule der kommunalen Arbeit des gemeindepsychiatrischen Verbundes, der im Jahre 2007 in Karlsruhe gegründet wurde. Durch den Gemeindepsychiatrischen Verbund wurden nach Aufl ösung des Landeswohlfahrtsverbandes neue Strukturen in Baden-Württemberg geschaffen. Die Zielgruppe des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) sind erwachsene, chronisch psychisch erkrankte Menschen mit Unterstützungsbedarf. Im Rahmen des GPV-Forums fi nden Veranstaltungen zu wichtigen aktuellen Themen für einen größeren Kreis an fachlich interessierten Menschen statt. So wurde auch heute mit dem Thema „Das neue Psychisch-Kranken- Hilfe-Gesetz – Auswirkungen auf unsere Arbeit in Karlsruhe“ ein wichtiges Thema ausgesucht. Am 1. Januar ist das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten in Kraft getreten. In Baden-Württemberg werden dadurch erstmals Regelungen zu Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen zusammengefasst und in einer Gesamtschau gesetzlich geregelt. Mit dem neuen Gesetz möchte das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg die Rechte psychisch erkrankter oder behinderter Menschen stärken. Hilfen für psychisch erkrankte oder auf Grund einer solchen Erkrankung behinderte Menschen erhalten damit erstmals in Baden-Württemberg eine gesetzliche Grundlage. Die bislang im Unterbringungsgesetz (UBG) niedergelegten Regelungen über die öffentlich-rechtliche Unterbringung sowie den Maßregelvollzug wurden unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte der betroffenen Personen überarbeitet und ebenfalls in das neue Gesetz aufgenommen. Damit die Hilfen für psychisch kranke Menschen umfassend gewährleistet werden können, wird durch das Psych-KHG ein dichtes Netz von Diensten und Einrichtungen defi niert, wozu der verpfl ichtende Ausbau bestehender Strukturen ebenso gehört wie die Etablierung neuer Strukturen. Wesentliche Neuerungen zur Stärkung der Patientenrechte sind die Einrichtung  von Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen als Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige, die zwischen psychiatrischen Einrichtungen und Betroffenen vermitteln und darüber hinaus allgemeine Informationen über wohnortnahe Hilfs- und Unterstützungsangebote erteilen,  einer Ombudsstelle, die gegenüber dem Landtag berichtspfl ichtig ist,  eines zentralen, anonymisierten Melderegisters zur Erfassung von Zwangsmaßnahmen,  von Besuchskommissionen zur Überprüfung der Qualität in anerkannten stationären psychiatrischen Einrichtungen. In Karlsruhe fangen wir nicht von vorne an, sondern schauen auf eine lange Zeit mit vielen Erfahrungen in dieser Arbeit zurück:  Sozialpsychiatrischer Dienst (§ 6) Der Sozialpsychiatrische Dienst nahm in Karlsruhe bereits am 1. April 1987 seine Arbeit auf. Hier werden also bereits seit mehreren Jahrzehnten ambulante Hilfen geleistet. Diese umfassen die sozialpsychiatrische Vorsorge, die Nachsorge und soziale Krisenintervention - auch aufsuchend - sowie die Vermittlung sozialer Hilfen für chronisch psychisch kranke oder behinderte Menschen, die nicht mehr oder noch nicht zu einer selbständigen Lebensführung in der Lage sind.  Gemeindepsychiatrische Verbünde (§ 7) Der Gemeindepsychiatrische Verbund wurde in Karlsruhe bereits am 21. März 2007 durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem expliziten Ziel gegründet, eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung für erwachsene, chronisch psychisch erkrankte Menschen sicherzustellen.  Psychiatriekoordination (§ 8) In Karlsruhe gibt es seit über 15 Jahren die Stelle einer Koordinatorin für Psychiatrie mit dem Ziel der Koordination der Hilfeangebote für Personen, die psychisch krank oder seelisch behindert sind. Über die Ziele und die Bedeutung des Gesetzes wird Herr Schöniger, Liga der freien Wohlfahrtspfl ege Baden-Württemberg berichten. Frau Mechelke, Vorsitzende des Landesverbandes Baden-Württemberg der Angehörigen psychisch Kranker wird ein weiteres Statement abgeben. Danach stehen die Akteure aus Karlsruhe auf dem Podium und werden ihre Einschätzung zu der Auswirkung des Gesetzes auf die Arbeit geben. In den folgenden Arbeitsgruppen haben sie alle die Möglichkeit, detaillierter zu diskutieren und Fragen zu entwickeln, auf die sie dann hoffentlich im Rahmen einer abschließenden Podiumsgespräch Antworten erhalten werden. Mein Dank gilt Frau Schuchardt, Psychiatriekoordinatorin für die Organisation der heutigen Veranstaltung. Ich wünsche Ihnen allen einen interessanten Nachmittag mit diesem neuen Gesetz. Martin Lenz Bürgermeister Stadt Karlsruhe BEGRÜSSUNG UND RÜCKBLICK Herzlich willkommen auch von mir an Sie alle zu dem heutigen GPV- Forum. Ich danke Bürgermeister Dr. Lenz für seine Begrüßung und für seine Einführung in das heutige Thema. In Angesicht der stetig ansteigenden Zahlen von psychisch kranken Menschen ist die politische Unterstützung, die Unterstützung von dem zuständigen Bürgermeister wichtig. Deine Anwesenheit, dein Kommen ist ein wichtiges Zeichen der Unterstützung. DANKE. Für diejenigen, die mich noch nicht kennen: mein Name ist Marion Schuchardt, ich bin die Koordinatorin für Psychiatrie der Stadt Karlsruhe. Heute werde ich einen Blick zurück auf das vergangene GPV-Forum werfen, um sie dann durch den heutigen Nachmittag zu führen. Das letzte GPV-Forum fand am 20. November 2013 zu dem Titel „Vernetzung der Altenhilfe und der Psychiatrischen Hilfesystem – Was braucht es dafür?“ statt. Beide Hilfesysteme stehen vor großen gesellschaftlichen Herausforderungen, da die Zukunft durch den demografi schen Wandel geprägt sein wird. Der Blick auf das Hilfesystem der Altenhilfe zeigt: Im Jahre 2010 bezogen rund 7.600 Menschen Pfl egeleistungen aus der Pfl egeversicherung. Die Zahl wird bis zum Jahre 2020 um weitere elf Prozent steigen und bis 2030 ist mit einem weiteren Anstieg um 10 Prozent zu rechnen. In der Altenhilfe gibt es ein Netz von vielfältigen Hilfearten von ambulanten Pfl ege- und Betreuungsdiensten bis hin zur Kurzzeitpfl ege und Dauerpfl ege in 43 Pfl egeheimen in Karlsruhe. In den Diensten und Einrichtungen der Seniorenarbeit und der Altenhilfe haben Menschen zunehmend psychische Beein-trächtigungen und/oder psychisch erkrankte Menschen kommen verstärkt in das pfl egerische Unterstützungssystem. Für die betroffenen Menschen endet mit dem Eintritt in eine Pfl egeeinrichtung die psychotherapeutische Behandlung, da das Personal in den Pfl egeheimen dafür nicht ausgebildet ist. Demgegenüber stehen die psychiatrischen Hilfesysteme in Karlsruhe. zuch hier steht den Betroffenen ein Netz von vielfältigen Hilfearten von ambulant bis stationär zur Verfügung. Die Menschen in den Einrichtungen verbleiben zunehmend länger in den Einrichtungen und werden immer älter. Die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit Betreuungs- und Pfl egebedarf wächst. Diese Leistungen können und dürfen von dem Personal nicht übernommen werden. Die Herausforderung ist die Verknüpfung der beiden Systeme. Es gibt noch keine Lösungen, denn viele der formulierten Vorschläge betreffen die Bundesebene, andere die Landesebene. Auf kommunaler Ebene wurde im Juli 2013 in Trägerschaft der Heimstiftung ein Projekt gestartet, das diese beiden Hilfesysteme verknüpft: „Ambulant Betreutes Wohnen für ältere Menschen mit psychischer Erkrankung –Wohngruppe Weitblick“. Zielgruppe sind chronisch psychisch kranke Frauen und Männer aus Karlsruhe, die circa 50 Jahre alt und älter sind, mit erhöhtem Betreuungsbedarf im Sinne einer Hilfestellung im Bereich der Selbstversorgung und gegebenenfalls Pfl ege. Dies ist ein Angebot des Gesamtversorgungsnetzes für psychisch kranke Menschen und Bestandteil der ambulanten Versorgung älterer Menschen in Karlsruhe. Ein erster Ansatz also der Verknüpfung, aber ein Thema, das uns weiterbeschäftigen wird. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass das Thema des diesjährigen Welttages der seelischen Gesundheit in Stadt und Landkreis Karlsruhe dieses Thema aufgreift. So lautet es „Seelische Gesundheit im Alter“. Die Hauptveranstaltung fi ndet am 7. Oktober 2015 statt und steht unter dem Thema „Chronisch psychisch Kranke werden im älter – Herausforderung für die Gemeindepsychiatrie und Altenhilfe“. Wir bleiben also an dem Thema dran. Zu heute: Manchmal hat man Glück...denn das Thema für das heutige GPV-Forum entwickelte sich im Laufe eines lauen Sommerabends, eines Treffens der DGSP (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie), zu dem die Leiterin der Gruppe in Karlsruhe Frau Dr. Maria Rave den Vorsitzenden der DGSP Baden-Württemberg Herrn Friedel Walburg eingeladen hatte. So wurde das Thema mit Unterstützung aus Stuttgart, von Friedel Walburg gefunden. Nachdem das Thema gefunden war, wurde das Konzept des heutigen GPV-Forums in einer Vorbereitungsgruppe erarbeitet mit: Herrn Bettchen, Ev.Verein für Stadtmission in Karlsruhe Herrn Leitz, Caritasverband Karlsruhe Herrn Lauinger, Badischer Landesverein für Innere Mission. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Ein neues Gesetz hat immer -trotz bestehender Kritik- Einfl uss auf bestehende Strukturen, vermag Bestehendes abzusichern, zu verstärken und schafft auch neue Strukturen und/oder vermag auch ein gesellschaftliches Klima zu verändern. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Frau Ministerin Frau Katrin Altpeter initiierte dieses Psychisch- Kranken-Hilfe-Gesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft trat. Ziele des Psych-KHG Baden-Württemberg ist 1. die Stärkung der Rechtstellung psychisch erkrankter Menschen, dadurch dass 2. erstmals Hilfen und Schutzmaßnahem für psychisch kranke Personen gesetzlich geregelt werden. Es ist uns gelungen, mit Herrn Schöniger einen Referenten zu fi nden, der das Gesetzgebungsverfahren persönlich begleitet hat. Herr Schöniger ist Referent für Psychiatrie des Diakonischen Werkes Baden. Seit diesem Jahr ist er der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Psychiatrie und Behindertenhilfe in der Liga der freien Wohlfahrtspfl ege. Als Vertreter der Liga war er an dem Gesetzgebungsverfahren zum Psych-KHG beteiligt. Nach ihm wird Frau Barbara Mechelke, Vorsitzende des Landesverbandes Baden-Württemberg der Angehörigen psychisch Kranker einen kurzen Input bringen. Alles weitere erfahren sie Schritt für Schritt. Marion Schuchardt Behinderten- und Psychiatriekoordination Stadt Karlsruhe 6 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 7 Marion Schuchardz Behinderten- und Psychiatriekoordinatorin Stadt Karlsruhe 15. Juli 2015 Willkommen beim GPV-Forum 2015 „Das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) – Auswirkungen auf unsere Arbeit in Karlsruhe“ 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 2 Ziele des Psych-KHG  Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung sicherstellen  Rechtstellung psychisch kranker oder behinderter Personen stärken  Erstmals Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Personen gesetzlich regeln  bessere Verzahnung von komplementärer, ambulanter, teilstationärer und stationärer Versorgung 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 3 Erste Schritte im Vorfeld  2012 wurde die von der CDU beschlossene Kürzung der Mittel für die SpDi rückgängig gemacht  ab 2013 Verstetigung der zusätzlichen Mittel im Haushalt des Sozialministeriums  ab 2013 eine Millionen Euro zusätzlich für Umsetzung PsychKHG 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 4 Entstehungsprozess (1)  Breiter Beteiligungsprozesse mit verschiedenen Interessensvertretungen – Federführung beim Sozialministerium  Gründung einer „AG Psychiatriegesetz“ mit fünf Unterarbeitsgruppen zur Erarbeitung von Eckpunkten zu  Hilfen  Versorgungsstrukturen  Koordination von Hilfen  Patienten- und Angehörigenrechte  Unterbringung  Maßregelvollzug 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 5 Entstehungsprozess (2)  LAK Psychiatrie beschließt Eckpunkte im Oktober 2012  Kabinett beschließt Eckpunkte im Februar 2013  April 2014 Gesetzentwurf wird vom Ministerrat gebilligt  Stellungnahmen durch Städte- und Landtag bis 14. Mai 2014 möglich  Gesetz soll 2014 verabschiedet werden 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 6 Teil 1 – Anwendungsbereich Das Gesetz regelt 1. Hilfen für Personen, die auf Grund einer psychischen Störung krank oder behindert sind. 2. Die Unterbringung von Personen im Sinne von Nummer 1 und 3. den Vollzug und Sicherung nach§ 61 Nummer 1 und 2 StGB 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 7 Inhalte des Gesetzes  Teil 1: Anwendungsbereich  Teil 2: Regelungen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten psychiatrischen Versorgung  Grundversorgung durch SpDi und Einfügung in GPV  Etablierung unabhängiger IBB-Stellen  Schaffung einer Ombudsstelle auf Landesebene  Teil 3: Regelungen des Unterbringungsgesetzes (Novellierung zur Zwangsbehandlung bisheriger§ 8 UBG)  Teil 4: Maßregelvollzugsrecht 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 8 Teil 2 Hilfen (1)  § 6 SpDi leisten sozialpsychiatrische Vorsorge, Nachsorge und soziale Krisenintervention, auch aufsuchend, sowie die Vermittlung sozialer Hilfen für chronisch psychisch kranke oder behinderte Menschen. Das Land fördert die laufenden Personal- und Sachausgaben (Komplementärfinanzierung von 50 Prozent der Stadt- und Landkreise) Verbindliche Sicherstellung der SpDi durch dieses Gesetz  § 7 GPV: Zusammenschluss aller Träger ambulanter, teilstationärer und stationärer Träger auf Grundlage eines Kooperationsvertrages mit dem Ziel: bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 9 Teil 2 Hilfen (2)  §8 Psychiatriekoordination: Stadt- und Landkreise sollen die Koordination der Hilfeangebote durch eine/einen Psychiatriekoordinatorin oder -koordinator sicherstellen.  §9 IBB (Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen: Gründung von unabhängigen IBB, in denen auch Patientenfürsprecherinnen oder -fürsprecher Mitglied sind.  §10 Bildung einer Ombudsstelle auf Landesebene Diese berät 1. die IBB und erfasst 2. die landesweite Unterbringungsmaßnahmen und Zwangsmaßnahmen (das heißt Zwangsbehandlung, Fixierung und so weiter). Sie berichtet 3. jährlich dem Landtag. 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 10 Teil 2 Hilfen (3)  § 11 Landesarbeitskreis Psychiatrie: Einberufung durch das Sozialministerium in Fragen der psychiatrischen Versorgung  § 12 Landespsychiatrieplan: Erstellung und Fortschreibung vom Sozialministerium 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 11 Teil 3 und Teil 4  Teil 3: Unterbringung (Personen können gegen ihren Willen in einer anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind). § 27 Besuchskommissionen – berufen durch das Sozialministerium – besuchen mindestens alle drei Jahre die derzeit 34 anerkannten Einrichtungen und prüfen die Unterbringung von Personen nach§1 Nr. 1  Teil 4: Maßregelvollzug INPUT „DAS NEUE PSYCHISCH-KRANKEN-HILFE-GESETZ (PsychKHG) – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE“ 8 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 9 Manfred Schöniger stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Psychiatrie und Behindertenhilfe der Liga der freien Wohlfahrtspfl ege Baden-Württemberg e. V. Das PsychKHG Geschichte, Ziele und Bedeutung 15.6.2015 1 Historie Landespsychiatriegesetze  GUGS – Gesetz zur Unterbringung Geisteskranker und Suchtkranker (1955)  UBG – Unterbringungsgesetz (1991)  PsychKHG – Psychisch-Kranken-Hilfe- Gesetz (2015) 215.6.2015 Geschichte  Koalitionsvertrag  „Hilfen und Schutzmaßnahmen gesetzlich regeln“  Stärkung der Rechtsstellung psych. Kranker  Urteil BVerfG von 2011  „UBG in Teilen nicht grundgesetzkonform“  Keine Grundlage für eine Zwangsbehandlung 315.6.2015 Prozess  2011 – Landesarbeitskreis  2012 – Eckpunktepapier  2013 – Zustimmung durch Kabinett  2014 – Beschluss des Landtages  2015 – In Kraft getreten 415.6.2015 Übersicht Das Gesetz besteht aus 4 Teilen 1.Allgemeines 2.Hilfen 3.Unterbringung 4.Maßregelvollzug 515.6.2015 Allgemeines Anwendungsbereich: Menschen mit einer psychischen Störung oder Behinderung, Unterbringung und Maßregelvollzug. Grundsatz: Auf die individuelle Situation Rücksicht nehmen, Würde und Wille beachten. 24.08.2015 6 Hilfen  Teile 1 und 2 bei freiwilliger Annahme  Zwang und Unterbringung vermeiden  Gemeindenah, stationär vermeiden  Prävention und Früherkennung wichtig  Situation von Kindern berücksichtigen  Nahestehende Personen unterstützen 715.6.2015 Hilfen  SpDi gesetzlich geregelt  GPV verbindlich  Psychiatriekoordinatoren möglich  IBB-Stellen  Ombudsstelle und Melderegister  Landespsychiatrieplan 815.6.2015 Hilfen SpDi § 6 Bisher Freiwilligkeitsleistung Nun gesetzliche Regelung Rückkehr zur annähernd alten Förderhöhe Gefördert werden die Kommunen Förderung über VwV 915.6.2015 Hilfen SpDi Neue Aufgaben: Prävention und Früherkennung Arbeit mit Kindern psychisch Kranker 1015.6.2015 Hilfen IBB-Stellen § 9 Kommunen bestellen Patientenfürsprecher Mitglied der IBB-Stelle Psychiatrieerfahrene, Angehörige, Person mit professionellem Hintergrund Ehrenamt, aber Ausnahme möglich 1115.6.2015 Hilfen Ombudsstelle auf Landesebene § 10 Person mit Befähigung zum Richteramt Berät die IBB-Stellen Zentrale Erfassung von Unterbringungs- und Zwangsmaßnahmen Berichtspflicht gegenüber dem Landtag 1215.6.2015 Unterbringung Behandlung § 20 BVerfG-Urteil von 2011: Keine Rechtsgrundlage des UBG für Zwang bei Einsichtsfähigkeit UBG vor Einführung des PsychKHG geändert 1315.6.2015 Unterbringung Grundsatz: Behandlung nur bei Zustimmung des Betroffenen Patientenverfügung gilt 1415.6.2015 INPUT DAS PsychKHG – GESCHICHTE, ZIELE UND BEDEUTUNG 10 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 11 Unterbringung Aber: Fehlende Einsichtsfähigkeit und • Selbstgefährdung oder • Möglichkeit der Selbstbestimmung oder • Fremdgefährdung führen zum Zwang 1515.6.2015 Unterbringung Beachten: Verhältnismäßigkeit (mehr Nutzen als Schaden) Letztes Mittel (leichtere Mittel zuerst) Ärztlich angeordnet und überwacht Aufklärungsversuch (BVerfG – ernsthaft) Dokumentation und Nachbesprechung Richtervorbehalt (unverzüglich) 1615.6.2015 Unterbringung Aufnahme und Zurückhaltung § 16 Frist verkürzt Antrag spätestens bis Ablauf des zweiten Tages absenden Ausnahme am Wochenende Freitag – Montag 12:00 Uhr 1715.6.2015 Unterbringung Besuchskommissionen § 27 4 Kommissionen werden eingerichtet Mindestens alle 3 Jahre Besuche Fachärzte, Fachpfleger, Psycho- therapeuten, Betreuungsrichter, IBB, Psychiatrieerfahrene und Angehörige 1815.6.2015 Landespsychiatrieplan Landespsychiatrieplan § 12 Der Plan ist veraltet (2000) Manches, was im Eckpunktepapier stand, ist nicht ins Gesetz gekommen Arbeiten sind im Gange Ende diesen Jahres soll der Plan stehen 2015.6.2015 Maßregelvollzug Psychisch kranke Straftäter (Teil 4) Keine wesentlichen Änderungen Regelungen für den Zwang sind identisch Besuchskommissionen auch hier Das Sozialministerium führt die Aufsicht 1915.6.2015 Landespsychiatrieplan Mehrere AGen IBB Krisen-und Notfalldienst Vernetzung der Hilfen Dach-AG 2115.6.2015 Fazit  Nicht das beste PsychKG der Welt  Der Entstehungsprozess war vorbildlich  Vieles konnte im Gesetz nicht geregelt werden (Krisendienste, Hometreatment)  Manches unbestimmt und unkonkret  Positiv und weiterentwickelbar 2215.6.2015 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Geduld 2315.6.2015 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 13 12 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE www.karlsruhe.de/behinderte SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 15 14 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE www.karlsruhe.de/behinderte ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN WAS BRAUCHEN DIE STATIONÄREN PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEME, WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN EINEN HÖHEREN PFLEGEBEDARF HABEN? ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN WAS BRAUCHEN DIE STATIONÄREN PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEME, WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN EINEN HÖHEREN PFLEGEBEDARF HABEN? SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 17 16 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE www.karlsruhe.de/behinderte ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN WAS BRAUCHEN DIE ALTENHILFEEINRICHTUNGEN, WENN DIE KLIENTEN UND KLIENTINNEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PSYCHISCH KRANK SIND? ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN WAS BRAUCHEN DIE ALTENHILFEEINRICHTUNGEN, WENN DIE KLIENTEN UND KLIENTINNEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PSYCHISCH KRANK SIND? SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 19 18 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE www.karlsruhe.de/behinderte ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN WAS BRAUCHEN DIE ALTENHILFEEINRICHTUNGEN, WENN DIE KLIENTEN UND KLIENTINNEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PSYCHISCH KRANK SIND? ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN WAS BRAUCHEN AMBULANT BETREUTE ANGEBOTE DES PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEMS, WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PFLEGEBEDÜRFTIG SIND? SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 21 20 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE www.karlsruhe.de/behinderte ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN WAS BRAUCHEN AMBULANT BETREUTE ANGEBOTE DES PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEMS, WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PFLEGEBEDÜRFTIG SIND? ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN WAS BRAUCHEN AMBULANT BETREUTE ANGEBOTE DES PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEMS, WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PFLEGEBEDÜRFTIG SIND? SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 23 22 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE www.karlsruhe.de/behinderte ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN WAS BRAUCHEN AMBULANT BETREUTE ANGEBOTE DES PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEMS, WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PFLEGEBEDÜRFTIG SIND? ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE MARION SCHUCHARDT „Viele von Ihnen sind sich heute zum ersten Mal begegnet, haben die ersten Kontakte geknüpft. Auch das stellt den ersten Schritt der Vernetzung dar. Die Stellwände stellen darüberhinaus viele Anregungen und Vorschläge auf dem Wege einer möglichen Vernetzung der beiden Hilfesysteme der Altenhilfe und der psychiatrischen Hilfesysteme dar. Einige Vorschläge betreffen die Bundesebene, andere die Landesebene, aber ich bin sicher, dass wir nach einer Auswertung Vorschläge fi nden werden, die auf kommunaler Ebene diskutiert werden können. Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen Folgendes zu: 1. Die Erarbeitung einer Dokumentation über das heutige GPV-Forum, die Sie alle erhalten werden, 2. eine Auswertung Ihrer Anregungen in der Vorbereitungsrunde, 3. das Einbringen der Ergebnisse des GPV-Forums in die Koordinierungsgruppe GPV- Leistungen im Jahre 2014 und 4. die weitere Diskussion der auf kommunaler Ebene machbaren Anregungen. Eines ist gewiss: Sie werden von den Ergebnissen erfahren. Ich danke Ihnen für Ihr engagiertes Mitmachen und Mitdenken beim Entdecken von neuen Formen der Vernetzung.“ IMPRESSUM Herausgegeben von Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Behindertenkoordination Telefon: 0721 133-5022 E-Mail: behindertenkoordination@sjb.karlsruhe.de Stand: November 2013; Layout und Bilder: C. Streeck; Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. Alle Tagungsbilder die sich in diesem Bericht befi nden wurden rein aus Dokumentationszwecken erstellt. Sie werden nicht weitergegeben oder weiterverwendet.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/psychisch_krank/veranstaltungen/gpv_forum_2015/HF_sections/content/ZZnmGBoF7xHocc/ZZnmGBzWhPuoTL/Bericht%20GPV-Forum%202015.pdf
Microsoft Word - Wettbewerbsbeitrag, 1029.doc 2. Preis Wettbewerbsbeitrag 1029 Die Leitidee der Arbeit wird getragen durch den neutralen und unaufgeregten „Stadtboden“ in rich- tungsloser Verlegung. Dies wird vom Preisgericht sehr positiv gesehen. Die perspektivische Darstel- lung für den Marktplatz vermag diesen guten Ansatz nicht adäquat zu vermitteln. Die Verwendung der Lichtstelen anstatt der Schinkelleuchten auf dem Marktplatz und in der Karl-Friedrich-Straße ist vor- stellbar. Den "Stadtboden" des Marktes auch in der Karl-Friedrich-Straße fortzusetzen, begrüßt das Preisge- richt, ebenso den Einsatz von Lichtstelen dort. Unklar ist der Straßenbelag in den Fächerstraßen nörd- lich der Kaiserstraße, einschließlich der Entwässerungsrinne. In der Kaiserstraße selbst ist der Verbund mit zwei linearen Entwässerungsrinnen als gliederndes Gestaltungselement gut gelöst. Die Lichtstelen werden beibehalten. Zu hinterfragen ist der Verbleib der 4er-Baumgruppen an den Kreuzungen mit Fächerstraßen. Die westliche Kaiserstraße – bepflanzt mit einer Doppelreihe Spitzahorn – ist für den motorisierten Individualverkehr weiterhin befahrbar und zwar auf der Gleistrasse. Die weitere Aufteilung mit eigenen Radwegen und breiten Gehwegen kann überzeugen. Die Überdachung auf der Südseite des Europaplatzes ist wie selbstverständlich in den Platz eingefügt und erfüllt die Funktion als geschützte Haltestelle. Die Frage nach dem Standort des KVV- Servicegebäudes bleibt unbeantwortet. Inwieweit die einheitliche Oberfläche im Gleisbereich durchzu- halten ist, wie dargestellt, erscheint fraglich. Der Vorschlag für den teilverkehrsberuhigten Kaiserplatz kann überzeugen. Die Fortsetzung der Leo- poldstraße kann nicht mehr befahren werden. Das Umfeld des Denkmals entspricht dem heutigen Bestand. Die unspektakuläre Platzgestaltung samt Wegeführung vor der Christuskirche ist eingängig. Die Gestaltung des Berliner Platzes müsste offener sein, da sich hier der Hauptzugang zum KIT be- findet. Das Konzept könnte der hohen Frequenz einströmender Fußgänger und Radfahrer nicht ge- wachsen sein. Die Arbeit zeigt einen machbaren Vorschlag für die östliche Kaiserstraße. Der eigene Gleiskörper wird aufgehoben – was aus stadtplanerischer Sicht zu begrüßen ist – ebenso die einseitige Baumreihe mit Spitzahorn auf der Südseite. Die niveaugleiche Gestaltung der Kaiserstraße an dieser Stelle verringert ihre Barrierewirkung und bietet Chancen für eine weitergehende Änderung der Verkehrsorganisation. Der Entwurf stellt die Blickachse auf die Bernharduskirche frei; die unspektakuläre Platzgestaltung ist zu begrüßen. Die verbleibende Verkehrsinsel im Norden verlangt nach einer Überplanung, ggf. mit einem Gebäude. Das VBK-Gebäude am Durlacher Tor entspricht in seiner Größe nicht den Vorgaben. Die Arbeit zeichnet sich durch eine einheitliche und noble Gestaltung der öffentlichen Räume aus. Bewirkt wird dies durch den durchgehenden Bodenbelag in hellgrauem Granit, die einheitlichen Be- leuchtungskörper (Stelen) und durch das Element der Entwässerungsrinnen als einheitliches glie- derndes Element. Die beiden Torplätze Mühlburger und Durlacher Tor strahlen eine gestalterische Selbstverständlichkeit aus. Die Arbeit stellt in ihrer Gesamtheit einen qualitätsvollen und auch um- setzbaren Beitrag zur gestellten Aufgabe dar.
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/wettbewerbe/kaiserstrasse/preise/HF_sections/content/ZZjW7Z3pCjlkB2/ZZjWmHqJ0IJTQa/Wettbewerbsbeitrag_1029.2.pdf
Informationsvorlage G ed ru ck t au f 1 0 0 P ro ze n t R ec yc lin g p ap ie r Vorlage Nr.: 2022/2458 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Aktuelle Situation in der Schulsozialarbeit Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 01.02.2023 5 x Information Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis von der aktuellen Situation in der Schulsozialarbeit und befürwortet die dargestellten Planungen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Im Haushaltsjahr 2019 wurde der flächendeckende Ausbau von Schulsozialarbeit an den allgemeinbildenden Schulen weitgehend abgeschlossen, so dass im Haushaltsjahr 2020 der qualitative Ausbau von Schulsozialarbeitsstellen als Schwerpunkt beginnen konnte. Bisher wurden dadurch an 20 allgemeinbildenden Schulen die Stellenkontingente von 0,5 auf 0,75 Vollzeitkraft (VZK) erhöht. Die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit in Karlsruhe arbeiten nach einem Ferienregelungsmodell. Es bedeutet, dass die Mitarbeitenden in der Schulzeit mit einer erhöhten Arbeitszeit eingesetzt werden und in den Ferienzeiten, wenn keine Arbeit in den Schulen anfällt, diese Zeiten ausgeglichen werden. Lediglich 3 Tage in den Ferien für Klausurtage und Einstiegskonferenzen nach den Sommerferien sind als Arbeitszeit fest verankert. Konkret stehen im Arbeitszeitmodell mit Ferienregelung den Schulen mit einer halben Schulsozialarbeitsstelle circa 23,5 Stunden pro Schulwoche zur Verfügung. In einem Arbeitszeitmodell ohne Ferienregelung wären es nur 19,5 Stunden. Bei den Stellen mit einem Umfang von 0,75 VZK stehen den Schulen circa 35 Stunden pro Schulwoche zur Verfügung anstatt 29,25 Stunden ohne Ferienregelungsmodell. In der Schulsozialarbeit arbeiten aktuell 97 Prozent der Fachkräfte im Ferienregelungsmodell. Aktuelle Situation und Herausforderungen Die aktuelle Situation in den Schulen stellt für alle am Schulleben Beteiligten eine Herausforderung dar, auch für die Schulsozialarbeit. Die Nachwirkungen der Pandemie und die Verunsicherung durch die Situation in der Ukraine kommen im Schulalltag nun deutlich zum Vorschein. Sowohl Schüler*innen als auch Lehrkräfte sind aus der Sicht der Schulsozialarbeit an ihren Belastungsgrenzen angelangt. Das führt im täglichen Miteinander zu sehr angespannten Situationen oder schnelleren Eskalationen. Durch den veränderten Schulalltag, den es in den Hochphasen der Pandemie gab, und den damit verbundenen Druck sind aus Sicht der Schulsozialarbeit an einigen Stellen Arbeitsbeziehungen unterbrochen worden oder zeitweise ganz abgebrochen. Vorher selbstverständliche Kooperationen und Kommunikationen haben sich verändert oder wurden ganz ausgesetzt. Es werden teilweise hohe Erwartungen an Schulsozialarbeit gestellt, die durch den Arbeitsauftrag und das Konzept der Schulsozialarbeit gar nicht zu erfüllen sind und deshalb scheinbar ständig enttäuscht werden. In der Kommunikation führt diese Enttäuschung aktuell öfter dazu, dass Schulsozialarbeit und die Wirksamkeit dieser Ressource von Schulen infrage gestellt werden. Oder Schulsozialarbeit wird auf die Projektmittel reduziert, die für die Arbeit zur Verfügung stehen. Das bisher größtenteils positive Bild von Schulsozialarbeit als niedrigschwelliges Beratungs- und Unterstützungssystem in Ergänzung zu Zusammenfassung: Die Schulsozialarbeit ist in den Schulen grundsätzlich gut verankert und kann auf Augenhöhe mit dem Schulsystem kooperieren. Die Nachwirkungen der Pandemie und der Krise in der Ukraine stellen alle am Schulleben Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Schulsozialarbeit passt ihre Arbeit inhaltlich an das aktuelle Geschehen an, um die Herausforderungen zu meistern. Sie ist zu einem wichtigen Baustein der Jugendhilfe und der Präventionsarbeit an Schulen geworden. Niedrigschwellige Zugänge und eine gute Einbindung der Schulsozialarbeit in die Strukturen der Jugendhilfe ermöglichen es, Bedarfe frühzeitig zu erkennen und passende Lösungen zu erarbeiten. Im Landesvergleich schneidet die Stadt Karlsruhe sowohl bei der Versorgung der Schulen mit Schulsozialarbeit als auch durch die inhaltliche Konzeption überdurchschnittlich ab. – 3 – den Angeboten und Kompetenzen der Schulen, ist durch den Druck der Krisen etwas ins Wanken geraten. Die Situation, dass einige Schulleitungsstellen nicht besetzt sind und Schulen teilweise schon länger als ein Schuljahr kommissarisch geleitet werden, verschärft die Situation für die Schulsozialarbeit. Absprachen oder regelmäßige Kommunikationen mit Schulleitungen sind dadurch kaum beziehungsweise gar nicht möglich, was weiteren Raum für Missverständnisse oder enttäuschte Erwartungen kreiert. In den Beratungen der Schulsozialarbeit zeigt sich, dass die Bearbeitung von persönlichen Themen der Schüler*innen mehr Raum einnimmt und die Intensität der Beratungsbedarfe zugenommen hat. Inhaltlich beschäftigt die Schulsozialarbeitenden deutlich stärker das Thema Schulabsentismus. Komplettes Fernbleiben von der Schule, einzelne nicht entschuldigte Fehlzeiten oder auch die passive Form des Schulabsentismus, die innere Verweigerung, sind deutlich häufiger Inhalt der Beratungskontakte, sowohl bei Schüler*innen als auch bei Lehrkräften. Auch hier greifen die früher vereinbarten Abläufe oft nicht mehr, weil die Systeme die vereinbarten Absprachen nicht mehr parat haben oder sie nicht wie vereinbart umgesetzt werden. Dadurch entsteht in Einzelfällen ein enormer Absprachebedarf, der zusätzliche Zeit kostet. Die Themen, die dem Schulabsentismus zugrunde liegen, zeigen sich verstärkt in Ängsten und psychischen Schwierigkeiten der Schüler*innen. Weiterhin ist Schulsozialarbeit damit beschäftigt, die Übergänge zwischen Systemen zum Beispiel von der Kita in die Schule oder bei Schulwechsel zu begleiten und das Finden von Lösungen für Einzelfälle zu unterstützen. Der Übergang aus der Kita in die Schule und der Einstieg in die ersten Klassen sowie das Begleiten von gruppendynamischen Prozessen und Klassenfindungen sind dabei im Fokus. Aber auch Schulwechsel und der Übergang in den Beruf sind aktuell präsente Themen in der Beratung der Schulsozialarbeit. Es hat sich durch die oben genannten Krisen aber auch deutlich gezeigt, dass das Konzept der Schulsozialarbeit in Karlsruhe tragfähig ist und den Herausforderungen gut begegnen kann. Das einheitliche Konzept und die Anbindung an die Jugendhilfe bieten für die Fachkräfte einen fachlichen Rahmen und ein Netzwerk, die zusammen für die inhaltliche Arbeit und die bedarfsgerechte Unterstützung von Familien sehr zuträglich sind. Aktuelle Zahlen aus der Schulsozialarbeit Stellen insgesamt: 39,5 VZK an 72 allgemeinbildenden Schulen Fachkräfte insgesamt: 64 Das Land Baden-Württemberg fördert Schulsozialarbeitsstellen mit einer Förderpauschale von 16.700 Euro pro VZK, was ungefähr einem Drittel der Personalkosten entspricht. Alle Schulsozialarbeitsstellen in Karlsruhe werden gefördert. Vergleich zu anderen Kommunen in Baden-Württemberg Die Schulsozialarbeit pflegt eine regelmäßige Vernetzung und den Austausch mit anderen Trägern der Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg und mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS). Zudem werden durch den KVJS regelmäßig Daten aller Kommunen zusammengeführt und veröffentlicht. – 4 – Zwei ausgewählte Grafiken aus dem aktuellen Bericht „Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen“1 des KVJS sind nachfolgend abgedruckt, weil sie einer zusätzlichen Erläuterung bedürfen, um richtig eingeordnet werden zu können. Abbildung 1 - Vollzeitkräfte Schulsozialarbeit an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen pro 1.000 Schüler*innen Diese Grafik gibt an, wie viele Vollzeitstellen von Schulsozialarbeit pro 1.000 Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen eingesetzt werden. Die Stadt Karlsruhe lag mit 1,42 Stellen im Schuljahr 2020/2021 im unteren Drittel und auch unter dem Landesdurchschnitt von 1,64 Stellen. Die Grundlage dieser Grafik sind aber nicht die gesamten Schüler*innen einer Stadt oder eines Landkreises, sondern nur die Schüler*innen an Schulen mit Schulsozialarbeit. Die Stadt Karlsruhe hatte damals schon an fast 90 Prozent aller Schulen im Stadtgebiet Schulsozialarbeitsstellen eingerichtet (siehe Abbildung 2). Daher ist die in Karlsruhe zugrunde gelegte Schüler*innenzahl deutlich höher als in anderen Städten oder Kreisen, die nur an einzelnen Schulen Schulsozialarbeitsstellen haben, was zu einem verzerrten Bild führt. Den im Vergleich mit anderen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg hohen Anteil der Schulen mit Schulsozialarbeit in Karlsruhe von fast 90 Prozent bereits im Schuljahr 2020/2021 macht die folgende Abbildung 2 deutlich. 1 https://www.kvjs.de/der-kvjs/service/publikationen-videos/detailansicht/31037 – 5 – Abbildung 2 - Ausbaustand Anteil Schulen mit Schulsozialarbeit Schuljahr 2020/2021 Im Schuljahr 2022/2023 hat die Stadt Karlsruhe fast eine Quote von 100 Prozent in der Versorgung mit Schulsozialarbeit an den öffentlichen Schulen erreicht. Lediglich einzelne Berufliche Schulen haben bisher keine Schulsozialarbeitsstelle. An allen Allgemeinbildenden Schulen sind Schulsozialarbeitsstellen eingerichtet. Ausblick Der Fokus für die kommende Zeit wird für die Fachkräfte der Schulsozialarbeit in den Schulen darauf liegen, die Themen und Bedarfe, die an sie herangetragen werden, zu filtern und die passenden Angebote dafür mit an die Schulen zu bringen. Die Beziehungspflege zu Schulleitungen, Lehrkräften und Schüler*innen wird wieder deutlicher in den Fokus rücken, weil es in der Zeit der Pandemie Unterbrechungen oder Abbrüche in vorher bereits guten Arbeitsbeziehungen gab. Eine kontinuierliche und verlässliche Kommunikation ist die Arbeitsgrundlage für die Wirksamkeit und feste Verankerung von Schulsozialarbeit in den Schulen. – 6 – Dazu wurde bereits vor der Pandemie ein Prozess zum Abschluss und zur regelmäßigen Evaluation von Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen initiiert, der jetzt weitergeführt wird. Ziel ist es, mit jeder Allgemeinbildenden Schule eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen und diese auch als regelmäßiges Instrument zur Auswertung der gemeinsamen Arbeit zu nutzen und anzupassen. Die Erfahrung zeigt, wenn verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, die Aufgaben und Verantwortungen in der Kooperation sowohl transparent als auch abgestimmt sind, erleichtert es den Arbeitsalltag und wirkt sich positiv auf die Beratung und Begleitung von Familien aus. Auch auf Leitungsebene wird von Seiten der Schulsozialarbeit der Fokus darauf liegen, wieder enger in Kontakt mit den Schulleitungen, dem Staatlichen Schulamt und den zuständigen Entscheidungsträgern im Schulsystem zu kommen sowie Themen gemeinsam zu bearbeiten. Denn auch hier fällt auf, dass gemeinsame Absprachen und Ergebnisse aus gemeinsamen Projekten nicht mehr bekannt sind oder nicht mehr gelebt werden. Die Qualität der Beratung für die Familien und auch für die Lehrkräfte leidet massiv darunter, es entsteht an vielen Stellen vermeidbarer Druck. Inhaltlich wird der Fokus auf die Themen Schulabsentismus und Schutzvereinbarungen an Schulen gelegt werden. Sowohl von den Fachkräften in den Schulen als auch auf Leitungsebene werden verschiedene Projekte und Aktionen zu den Themen angestoßen, um wieder in eine gute Kommunikation zu kommen. Ein weiterer Schwerpunkt wird in der kommenden Zeit auch auf die Kooperationen mit städtischen Beratungsstellen oder externen Stellen gelegt werden. Durch die Verknappung von Ressourcen sowie die Auswirkungen des Fachkräftemangels auf der einen Seite und den intensivierten Beratungsbedarf auf der anderen Seite müssen neue Absprachen zur Kooperation getroffen werden. Auch neue Projekte und Ideen für Präventions- oder Jugendhilfeangebote an Schulen werden in der gemeinsamen Arbeit entstehen. Die vorhandenen Angebote in Karlsruhe für Kinder und Jugendliche können besser vernetzt und aufeinander abgestimmt werden, so dass die Ressourcen da eingesetzt werden, wo der Bedarf entsteht, und die Zielgruppen verlässlich erreicht werden. Erste Projekte, die sich in den Schulalltag integrieren, sind entstanden und werden 2023 in die Umsetzung gehen oder weiter ausgebaut. Ein besonderes Augenmerk wird die Schulsozialarbeit konzeptionell auf die Arbeit an den Schulen legen, die sowohl Grundschule als auch weiterführende Schule in einem System vereinen, also Grund- und Werkrealschulen sowie Gemeinschaftsschulen, die auch eine Grundschule beinhalten. Die Besonderheit bezogen auf die Arbeit von Schulsozialarbeit ist dort, dass es eine Stelle für Schulsozialarbeit mit 75 Prozent gibt, die für die ganze Schule zuständig ist. Eigentlich verbergen sich aber jeweils zwei Schularten mit völlig unterschiedlichen Anforderungen dahinter. Hier müssen die Bedarfe an die Ausstattung mit Schulsozialarbeit und das Konzept der Schulsozialarbeit konkreter betrachtet und eventuell angepasst werden. Fazit Trotz aller Herausforderungen, die der Schulalltag aktuell bietet, ist die Schulsozialarbeit in den Schulen grundsätzlich gut verankert und kann auf Augenhöhe mit den Schulen kooperieren. Die Schulsozialarbeit ist zu einem wichtigen Baustein der Jugendhilfe und in der Präventionsarbeit geworden. Sie ermöglicht niedrigschwellige Zugänge für Schüler*innen durch die Präsenz an den Schulen. Die gute Einbindung der Schulsozialarbeit in die Strukturen der Jugendhilfe ermöglicht es, auf Beratungsbedarfe frühzeitig einzugehen und Brücken zu bauen, um bedarfsgerechte Lösungen für die Schüler*innen und ihre Familien zu finden. Die Schulsozialarbeitenden erkennen frühzeitig Bedarfe und Trendthemen, die junge Menschen beschäftigen, und können dadurch auch im Bereich der Präventionsprojekte diese Bedarfe bedienen. In Kooperation mit Netzwerkpartner*innen werden gemeinsame Projekte erarbeitet oder vorhandene Projekte weiterentwickelt, um auf aktuelle Bedarfe einzugehen. – 7 – Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis von der aktuellen Situation in der Schulsozialarbeit und befürwortet die dargestellten Planungen. erläuter
https://web1.karlsruhe.de/ris/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00643500.pdf
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Stellenausschreibung und zum Auswahlverfahren. Darüber hinaus beantworten Ihnen Carina Bernhart und Rebekka Sauer gerne weitere Fragen. Carina Bernhart Telefon: 0721 133-1157 E-Mail: carina.bernhart@poa.karlsruhe.de Rebekka Sauer Telefon: 0721 133-1123 E-Mail: rebekka.sauer@poa.karlsruhe.de Was beinhaltet der Bereich Allgemeine Verwaltung? Zur Allgemeinen Verwaltung zählen alle Stellen, die nicht der Finanzverwaltung oder der Sozialverwaltung zuzuordnen sind, so zum Beispiel Stellen in der Ordnungsverwaltung oder im Bereich Personal und Organisation. In den vergangenen Jahren konnten wir im Bereich der Allgemeinen Verwaltung zum Beispiel Stellen aus folgenden Ämtern anbieten: Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Amt für Informationstechnik und Digitalisierung, Amt für Stadtentwicklung, Bauordnungsamt, Branddirektion, Hauptamt, Marktamt, Ordnungs- und Bürgeramt, Personal- und Organisationsamt, Stadtamt Durlach, Stadtjugendausschuss und Zentraler Juristischer Dienst. Eine Übersicht der insgesamt 36 Ämter und 3 Stabsstellen der Stadt Karlsruhe finden Sie unter: www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/aemterliste Stadt Karlsruhe Personal- und Organisationsamt FAQ Auswahlverfahren Nachwuchskräfte gehobener Dienst Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Beschäftigung bei der Stadt Karlsruhe interessieren! mailto:carina.bernhart@poa.karlsruhe.de mailto:rebekka.sauer@poa.karlsruhe.de https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/aemterliste 2 | FAQ Auswahlverfahren Nachwuchskräfte gehobener Dienst Stadt Karlsruhe Was beinhaltet der Bereich Finanzverwaltung? Einsatzfelder im Finanzbereich sind nicht ausschließlich bei unserer Stadtkämmerei gegeben. Im Rahmen unserer dezentralen Ressourcenverantwortung nehmen die jeweiligen Fachämter eigene Finanzverantwortung für ihren Tätigkeitsbereich wahr. In den vergangenen Jahren konnten wir im Bereich der Finanzverwaltung zum Beispiel Stellen aus folgenden Ämtern anbieten: Amt für Abfallwirtschaft, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Amt für Informationstechnik und Digitalisierung, Ordnungs- und Bürgeramt, Personal- und Organisationsamt, Schul- und Sportamt, Sozial- und Jugendbehörde, Stadtamt Durlach und Stadtkämmerei. Eine Übersicht der insgesamt 36 Ämter und 3 Stabsstellen der Stadt Karlsruhe finden Sie unter: www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/aemterliste Was beinhaltet der Bereich Sozialverwaltung? Einsatzbereiche der Sozialverwaltung sind neben dem Jobcenter insbesondere die Bereiche Jugendamt und Sozialamt oder der Bereich Wohnungssicherung. Innerhalb unserer Stadt- verwaltung wird der Sozialbereich in den folgenden Dienststellen angeboten:  Sozial- und Jugendbehörde,  Stadtamt Durlach und  Jobcenter. Hier konnten in den vergangenen Jahren Stellen in den unterschiedlichsten Bereichen der Sozialverwaltung besetzt werden. Eine Übersicht der insgesamt 36 Ämter und 3 Stabsstellen der Stadt Karlsruhe finden Sie unter: www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/aemterliste Ist eine Bewerbung für mehrere Bereiche möglich? Ja, das ist möglich. In unserem Online-Bewerbungsportal können Sie angeben, für welchen Bereich Sie sich bewerben möchten. Mehrfachnennungen sind möglich. Bitte legen Sie in diesem Fall in Ihrem Anschreiben Ihre Motivation für jeden Bereich dar und teilen Sie uns gegebenenfalls Ihre Prioritätensetzung mit. Dies gilt auch für Bewerbungen in Papierform (es genügt eine Bewerbungsmappe) oder per E-Mail. In welcher Form sollte die Bewerbung erfolgen? Vorrangig online auf unserem Bewerbungsportal unter www.karlsruhe.de/karriere. Alternativ können Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen auf dem Postweg zusenden. Eine Bewerbung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass der Anhang eine Dateigröße von fünf Megabyte nicht überschreiten sollte. https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/aemterliste https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/aemterliste http://www.karlsruhe.de/karriere 3 | FAQ Auswahlverfahren Nachwuchskräfte gehobener Dienst Stadt Karlsruhe Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihre Bewerbung?  Anschreiben, in dem Sie bitte Ihre Motivation darlegen, warum Sie sich für den jeweiligen Bereich (Allgemeine Verwaltung, Finanzverwaltung, Sozialverwaltung) bewerben und warum Sie der oder die Richtige für eine Stelle in diesem Bereich sind,  Lebenslauf,  aktuelle Leistungsübersicht,  alle Praxisbeurteilungen,  gegebenenfalls weitere Bescheinigungen (zum Beispiel Referate, SSV, AStA, und weitere). Wie läuft das weitere Verfahren ab? Bei Nutzung unseres Online-Bewerbungsportals erhalten Sie eine automatisierte Eingangs- bestätigung. Bei erfolgreicher Qualifizierung im Rahmen der Vorauswahl werden Sie zu einem strukturierten Interview mit Präsentation eingeladen. Das Auswahlgremium setzt sich aus etwa vier Personen zusammen. Nach Abschluss aller Vorstellungsgespräche im November nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und informieren Sie über das Ergebnis. Bei der konkreten Stellenvergabe ist es uns ein Anliegen, Ihre Vorstellungen und Präferenzen bestmöglich zu berücksichtigen. Sie werden hierbei aktiv eingebunden durch Kennenlerngespräche in unseren Dienststellen unter Berücksichtigung Ihres Wunschbereiches. Ich habe einen anderen oder höherwertigen Studienabschluss als den Bachelor of Arts – Public Management. Habe ich dennoch realistische Chancen, dass meine Bewerbung berücksichtigt wird? Wir suchen gezielt Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für öffentliche Verwaltung in Kehl und Ludwigsburg mit dem Abschluss „Bachelor of Arts – Public Management“ für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Die Chancen für Bewerberinnen und Bewerber mit einem anderen Studienabschluss sind abhängig vom Bewerberfeld und können erst nach Bewerbungsschluss beurteilt werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich bei der Stadt Karlsruhe gezielt auf konkrete Stellenangebote zu bewerben, deren Profil Sie mit Ihrem Abschluss entsprechen. Hierzu laden wir Sie herzlich ein, sich gerne über unsere aktuellen Stellenangebote zu informieren und einen Blick auf unsere Homepage www.karlsruhe.de/karriere zu werfen. Der Abschluss meines Studiums liegt länger als zwei bis drei Jahre zurück. Wird meine Bewerbung trotzdem berücksichtigt? Auch hier sind Sie herzlich eingeladen, sich gerne über unsere aktuellen Stellenangebote zu informieren und einen Blick auf unsere Homepage www.karlsruhe.de/karriere zu werfen. http://www.karlsruhe.de/karriere http://www.karlsruhe.de/karriere 4 | FAQ Auswahlverfahren Nachwuchskräfte gehobener Dienst Stadt Karlsruhe Was bietet die Stadt Karlsruhe Ihnen als Nachwuchskraft?  Breit gefächertes Aufgaben- und Stellenspektrum mit herausfordernden Zukunftsaufgaben  Wahl eines oder mehrerer Interessensschwerpunkte (Allgemeine Verwaltung, Finanzverwaltung und Sozialverwaltung)  Aktive Mitwirkung und Mitentscheidung bei der konkreten Stellenvergabe  Einstellung im Beamtenverhältnis  Wertschätzende Willkommenskultur im Patensystem  Netzwerkbildung innerhalb der Nachwuchskräfte  Attraktive Karrieremöglichkeiten und Förderung der persönlichen Weiterentwicklung  Individuelle Balance zwischen Beruf und Privatleben  Partnerschaftliche und respektvolle Zusammenarbeit  Umfassender Blick auf Gesundheit und Bewegung Nähere Informationen zur Stadt Karlsruhe und den Menschen, die bei uns arbeiten, finden Sie unter: www.karlsruhe.de/karriere Seien Sie dabei und gestalten Sie die Zukunft der Stadt Karlsruhe aktiv mit! http://www.karlsruhe.de/karriere
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/karriereportal/bewerbung/HF_sections/content/ZZnIBS3ToJjOGL/ZZnIBSYxJhlkln/FAQ_Auswahlverfahren_Nachwuchskraefte_gD2019_neues%20CI.pdf
8 märz 22 faltblatt.indd Veranstaltet vom Frauenbündnis 8. März und der Gewerkschaft ver.di Mit Unterstützung von: ★ DGB Nordbaden ★ Frauen* aus ver.di und GEW ★ Karlsruher Frauenbündnis für das Selbstbestimmungs- recht der Frau* ★ DIE LINKE ★ Interventionistische Linke (IL) Karlsruhe ★ Feministische Intervention ★ Frauen vom Kurdischen Gesellschaftszentrum ★ Migrantinnenverein Karlsruhe e.V. ★ Krankenhaus statt Fabrik. V. i.S .d .P. : E mm a M ai , S te ins tr. 2 3, 7 61 33 K ar lsr uh e ★ de sig ne d by sa bi ne z ür n, k ar lsr uh e IN TE RN AT IO NA LE R FR AU EN TA G 20 22 Es wird sich von selbst nichts ändern! In diesem Bewusstsein riefen die Teilnehmerinnen der II. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz 191O in Kopenhagen den Internationalen Frauentag ins Leben. In den Jahren zuvor hatten Tausende Tabak- und Textilarbeiterinnen in den USA monatelang für höhere Löhne und kürzere Arbeitszeiten gestreikt. Viele wurden verhaftet und kamen ins Gefängnis. Während dieser Frauenstreiks entstand die Idee eines gemeinsamen jährlichen Kampftages zur Durchsetzung von Frauenforderungen. Die Idee des Internationalen Frauentages breitete sich aus. Der Internationale Frauentag steht politisch in der Tradition gemeinsamer Kämpfe für eine Welt ohne Ausbeutung, Unterdrückung und Krieg. Die Befreiung der Frauen - nicht Gleichheit in der Ungleichheit - war das Ziel. Dem schließen wir uns an. Deshalb ist Feminismus ohne Kapitalismuskritik für uns undenkbar. Kampf um Emanzipation und Frauenrechte hier darf nicht auf Kosten der Frauen in anderen Teilen der Welt erfolgen. Frauenarmut, Gewalt gegen Frauen und Frauenhandel, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung sind nach wie vor zentrale frauenpolitische Themen. Viele Frauen in aller Welt setzen sich mit ihrem Herzen, ihrem Verstand, ihrem Mut und oft auch mit ihrem Leben für emanzipatorische Veränderungen ein, kämpfen gegen Patriarchat und die Auswirkungen neoliberaler kapitalistischer Politik gleichermaßen. Mit ihnen fühlen wir uns verbunden, ihnen gilt unsere Solidarität, mit ihnen suchen wir nach kollektiven Lösungen und neuen Welten. Am Internationalen Frauentag machen wir deutlich, dass der Kampf für ein selbstbestimmtes Leben immer noch auf der Tagesordnung steht. Nicht nur am 8. März, sondern 365 Tage im Jahr. Was bedeutet uns der Internationale Frauentag? Dienstag, 8. März Marktplatz Karlsruhe 13 Uhr: Aktive Mittagspause 14 Uhr: Streikveranstaltung mit Musik, Redebeiträgen und mehr 16 Uhr: Demonstration Veranstaltet vom Frauenbündnis 8. März Karlsruhe und der Gewerkschaft ver.di Bitte kommt mit Maske und haltet Abstand Überlastet. Ungesehen. Un(ter)bezahlt. Uns reichts! 2 2 0022 22 W Die zentrale Veranstaltung zum Internationalen Frauentag findet in diesem Jahr im Freien auf dem Marktplatz statt und ist Teil des Arbeitskampfes der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsbereich! Programm 8. März 2022 13 Uhr: Aktive Mittagspause Mittags mal nicht im Betrieb oder zuhause, sondern gemeinsam auf dem Marktplatz! Es gibt heiße Suppe und Getränke, Tische und Bänke zum Verweilen und Diskutieren. 14 Uhr: Streikveranstaltung Redebeiträge von Beschäftigten aus dem Sozial- und Erziehungsbereich, von ver.di und dem Frauenbündnis 8.März. Zwischendurch viel Kultur Musik von Rapperin Migerra und Trommlerinnen, Sketch zu Rationalisierung im Krankenhaus, Gedichte feministischer Autorinnen, Quiz mit Preisen u.a. 16 Uhr: Demonstration durch die Innenstadt Kämpferisch, bunt und laut. Bringt Trillerpfeifen, Schilder und Transparente mit. Die Demo führt zurück zum Marktplatz und wird dort beendet. Wir wissen: Die gesellschaftlichen Verhältnisse sind veränderbar. Wenn wir die Arbeit niederlegen – egal ob bezahlt oder unbezahlt – wird sichtbar: OHNE UNS LÄUFT NICHTS! Sorgearbeit, das heißt Hausarbeit, Erziehungsarbeit, Betreuung und Versorgung kranker und älterer Menschen wird im privaten Bereich nach wie vor fast ausschließlich als unbezahlte Frauenarbeit geleistet. Für in der Lohnarbeit tätige Frauen bedeutet dies eine deutliche Verlängerung des Arbeitstages. Wird Care-Arbeit als öffentliche Dienstleistung verrichtet sind auch hier vorwiegend Frauen beschäftigt. Im Sozial- und Erziehungsdienst sind 83% der Beschäftigten weiblich, in den Pflegeberufen 84% und bei den Reinigungsdiensten 81%. Sorgearbeit wird, obwohl immer mal wieder beklatscht und als „systemrelevant“ eingestuft, wenig anerkannt und in der Realität in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung abgewertet. Die Arbeit ist gekennzeichnet durch Überlastung wegen Personalmangel, hohe physische und psychische Belastung, Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, ungenügende Bezahlung. Dies sind alles Kennzeichen für die „typischen Frauenberufe“ und besondere Ausbeutung der Arbeitsresource Frau, sowie gleichzeitig Mitursache für Frauenaltersarmut. Sorgearbeit ist außerdem ein wichtiger Teil der globalen Wanderarbeit. Weltweit verlassen jährlich Millionen Frauen ihre Familien um in Westeuropa, aber auch anderen „reichen“ Ländern wie den Golfstaaten, für wenig Geld und oftmals sklavenähnlichen Verhältnissen, sich um fremde Kinder und Pflegebedürftige zu kümmern und allgemeine Hausarbeit zu verrichten. In unserer kapitalistischen Gesellschaft wird Care-Arbeit nicht als notwendige Arbeit für eine lebenswerte und menschliche Gesellschaft gesehen, sondern nur als Tätigkeit um Menschen ausreichend für den Arbeitsmarkt fähig zu machen und lohnarbeitsfähigen Menschen das Überleben zu sichern. Der Kapitalismus macht sich dabei patriarchale Strukturen nutzbar um Frauenarbeit möglichst billig und kostenlos zu halten. Wir wollen mehr als einen gleichen Beitrag zwischen den Geschlechtern zur Care-Arbeit oder nur bessere Löhne für die Arbeit, die natürlich notwendig ist. Wir wollen eine Veränderung hin zu einer Gesellschaft, in der nicht die Profitmaximierung der antreibende Faktor ist, sondern die Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse im Mittelpunkt steht. Deshalb kämpfen wir GEGEN KAPITALISMUS UND PATRIARCHAT, für ein Leben ohne Ausbeutung und Unterdrückung. KEINE HALBEN SACHEN! Feministische Rebellion ist angesagt! Ende Februar startet die neue Tarifrunde für den öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienst. Die Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich gehen uns alle an. Wir sind direkt oder indirekt betroffen. Deshalb werden wir am 8. März gemeinsam mit den Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsdienste auf die Straße gehen und rufen alle zur solidarischen Unterstützung der Beschäftigten in den Kitas, Beratungstellen und anderen sozialen Einrichtungen auf. Machen wir einen weiteren Schritt zu einem feministischen Streik! Nehmt euch am 8. März frei, baut Überstunden ab, nutzt die Gleitzeitregelungen mal für euch, nehmt Urlaub und laßt die Haus- arbeit liegen. Stellen wir unsere Vorstellungen einer solidarischen Gesellschaft den jetzigen Verhältnissen entgegen. Am Internationalen Frauentag 2022 geht die Frauenstreikbewegung in die nächste Runde. Weltweit werden Frauen an diesem Tag Straßen und öffentlichen Plätze besetzen, sich die Kampfform des Streiks zu eigen machen und die Proteste mit einer erneuten Kampfansage an Patriarchat und Kapitalismus verbinden. Wir werden ein Teil der weltweiten Frauenstreikbewegung sein!
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/gleichstellung/aktuelles/karlsruher_frauenwochen/HF_sections/content/ZZpvgJfiU4Ng44/faltblatt%20frauentag%202022.pdf
Microsoft Word - 5111-Woche behinderter Menschen Agentur für Arbeit Karlsruhe, Pressestelle Brauerstr. 10, 76135 Karlsruhe Ansprechpartnerin: Ingrid Koschel eMail: karlsruhe.PresseMarketing@arbeitsagentur.de Tel: 0 721 8 23-16 92 Fax: 0 721 8 23-20 02 www.arbeitsagentur.de 2 Florica Cocis, Michael Stapf u. Wolfgang M, bei der täglichen Arbeit Pressemitteilung Nr.:51 /2011 – 02. Dezember 2011 Sie brauchen uns – wir brauchen sie Menschen mit Behinderungen das stille Potential Vier Beispiele aus der Praxis belegen: Ein Handicap steht Leistungsfähigkeit nicht entgegen „Die Arbeitslosigkeit in unserer Region ist deutlich zurück gegangen. Sie erreicht derzeit den niedrigsten Wert seit 20 Jahren. Eine Gruppe profitiert noch nicht von dieser günstigen Entwicklung: Menschen mit Behinderung. Die Folge ist, dass sie auf dem Arbeitsmarkt immer noch zu den Benachteiligten zählen, obwohl sie oftmals gut ausgebildet und hochmotiviert sind. Sie sind ein stilles Potential, dem mit Blick auf den steigenden Fachkräftebedarf noch mehr Aufmerksamkeit zukommen muss“, sagt Ingo Zenkner, der Vorsitzende der Karlsruher Arbeitsagentur. Nach wie vor gibt es Zurückhaltung bei der Einstellung. Das Bild von behinderten Menschen wird oftmals mit erheblichen Einschränkungen im Arbeitsleben verbunden. Aber das stimmt in den meisten Fällen nicht. Ein Handicap steht Leistungsfähigkeit nicht entgegen. Behinderte Menschen sind – richtig eingesetzt – voll leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Behinderte Menschen in der Karlsruher Arbeitswelt Beispiel Dentallabor: Florica Cocis, ist von Geburt gehörlos. Sie ist in Rumänien aufgewachsen und 1974 mit ihrer Familie nach Deutschland gekommen. Die ausgebildete Zahntechnikerin arbeitet seit Mitte Juli 2011 im Dentallabor am Ludwigsplatz GmbH. Zuvor war sie arbeitslos. „Ich freue mich sehr, dass ich mit Hilfe der Agentur für Arbeit wieder einen Arbeitsplatz gefunden habe, bei dem ich mein Können unter Beweis stellen kann. Das war nicht einfach. Denn ich gehöre zu den Menschen, die gleich zwei Handicaps mitbringen. Zum einen bin ich mit 60 Jahren schon eine ältere Arbeitnehmerin, zum anderen bin ich gehörlos“, sagt sie und erklärt: „Am Anfang hatte ich schon ein wenig Bedenken, da ich die erste gehörlose Mitarbeiterin in unserem Labor bin. Aber ich habe schnell gemerkt, dass für meinen Chef und das Team in erster Linie meine zuverlässige Arbeit zählt. Wenn ich schwierigere oder - 2 - 3 Fred Becher und Peter Ganz, sind als Archivangestellte beim Generallandesarchiv (GLA) in Karlsruhe beschäftigt außergewöhnliche Aufträge zu erledigen habe, verständigen wir uns schriftlich, sonst reden wir einfach mit Händen und Füßen und das klappt prima“. Michael Stapf, Inhaber des Dentallabors am Ludwigsplatz mit derzeit 18 Beschäftigten ergänzt: “Ich arbeite schon seit Jahren mit behinderten Menschen zusammen und habe bisher immer sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie sind hochmotiviert, zuverlässig und arbeiten – was in unserem Beruf besonders wichtig ist – sehr genau. Diese Eigenschaften und natürlich die berufliche Qualifikation von Frau Cosic waren für meine Entscheidung maßgebend“. Das gilt, so Stapf weiter, auch für seinen Auslieferungsfahrer Wolfgang M. Auch er gehört mit seinen 61 Jahren zu den älteren Arbeitnehmern. Aufgrund einer rheumatoiden Arthritis konnte er seine frühere Tätigkeit - wegen zu hoher körperlicher Belastung - nicht mehr ausüben und wurde arbeitslos. Er sagt: „Die Stelle hat mir die Agentur für Arbeit vermittelt, und diese Arbeit kann ich gut ausfüllen. So wie es bei mir gelaufen ist, finde ich es gut. Es ging alles relativ schnell. Ich war nur kurze Zeit ohne Beschäftigung“. Er findet, dass die Einstellung eines behinderten Menschen Vorteile für alle Beteiligten bringt. So hätte in seinem Fall die Arbeitsagentur nach kurzer Zeit die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellen können. Sein Arbeitgeber hat eine erfahrene Arbeitskraft erhalten. Das Wichtigste ist ihm aber, dass er wieder eine Aufgabe hat und seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Wer Fachkräfte sucht, sollte sich auch mal diesen Weg gehen, so der Tipp des Laborchefs an interessierte Arbeitgeber: „Einfach bei der Agentur für Arbeit anrufen und sich nach qualifizierten, behinderten arbeitsuchenden Menschen erkundigen. Für unseren Betrieb lief das bisher immer mit großer Fachkompetenz, schnell und reibungslos ab.“ Beispiel Generallandesarchiv: Der heute 52-jährige Fred Becher erkrankte im Alter von 7 Monaten an Polio (Kinderlähmung) mit bleibenden Einschränkungen im Bewegungsapparat. Er ist Historiker und arbeitet seit 2007 im Generallandesarchiv (GLA). Sein Einstieg wurde zunächst durch die Arbeitsagentur finanziell gefördert. Zuvor war er arbeitslos. Aktuell arbeitet er an einem spannenden Projektauftrag, welcher - vereinfacht ausgedrückt - mit dem Titel ‚vom 19. Jahrhundert bis ins 21. Jahrhundert‘ beschrieben werden kann. Projektziel ist es, Verzeichnisse historisch bedeutender Urkunden und anderer Dokumente zur badischen Geschichte mit Hilfe eines speziellen Computerprogramms eins zu eins ins 21. Jahrhundert zu übernehmen, zu sichern und internetfähig zu gestalten. Zunächst hört sich das relativ einfach an. Aber das ist es keineswegs. Im. 19. Jahrhundert gab es noch eine ganz andere Schrift und viele Begriffe, die wir heute nicht mehr kennen. Und genau hier ist das Fachwissen und das korrekte und genaue Arbeiten von Becher gefragt. „Die Schriften sind in ‚Sütterlinschrift‘ verfasst. Das ist eine Schreibschrift, die nach dem Berliner Grafiker Ludwig Sütterlin (1865-1917) benannt wird. Heute gibt es nur noch wenige Menschen, die diese Schrift erlernt haben. Sie wurde bis etwa 1940 in deutschen Schulen gelehrt. Es erfordert sehr viel Konzentration, sie zu ‚übersetzen‘. Ein falscher Satz oder falsches Wort kann Geschichte verändern. Deshalb ist es ganz wichtig, permanent Plausibilitätskontrollen durch zuführen“, erklärt Becher. - 3 - „Der Arbeitsplatz ist für mich ideal. Die Atmosphäre im ganzen Haus ist sehr gut. Ich fühle mich sehr wohl und habe das Gefühl, gebraucht zu werden. Als gelernter Historiker bringe ich das notwendige Hintergrundwissen mit; darüber hinaus hat mich die regionale Geschichte schon immer stark interessiert. Besonders schätze ich, dass ich die erforderliche Zeit erhalte und eindeutig Qualität vor Quantität gesetzt wird. Als große Erleichterung empfinde ich die Möglichkeit, dass ich zwei Tagen pro Woche meine Arbeit per Telearbeit, also von zu Hause, erledigen kann. Ich hoffe sehr, dass das Projekt weiterhin fortgeführt wird, denn ohne Archive gibt es keine Geschichtswissenschaft“. Und mit einem Augenzwinkern sagt er: „Schließlich ist unsere Arbeit für die Ewigkeit“. Peter Ganz ist 2003 zum GLA gekommen. Auch er wurde zunächst durch die Arbeitsagentur gefördert. Im Erwachsenalter erlitt er eine Augenkrankheit und wurde sehbehindert. Der Dipl.-Ingenieur für Kartografie hat bereits an unterschiedlichen Projekten mitgearbeitet. Sein erstes war – wie er es gerne selbst nennt – sein „Bahnprojekt“. Rund 2.000 Bahnabschnittspläne hat er dokumentiert und für Interessierte zugänglich gemacht. Die Dokumente spielen heute beispielsweise bei Grenz- oder Besitzstreitigkeiten oft eine entscheidende Rolle. Auch vom nächsten Projekt erzählt der 57-jährige mit Begeisterung. Über. 1.000 Architekturzeichnungen des bekannten Durlacher Künstlers Karl Weysser (1833 - 1904) hat er klassifiziert und fürs Internet aufbereitet. Hierzu waren tiefschichtige Recherchen erforderlich; oft gibt es die Gebäude nicht mehr, weil sie vom Krieg zerstört waren oder wurden völlig verändert. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass Ganz am Buch ‚Baupläne zum Heidelberger Schloss 1866 bis 1916‘ mitgewirkt hat. „Ich bin ein Mensch, den die Vergangenheit mehr interessiert als die Zukunft. Genau deshalb ist dies eine Herausforderung, die mir große Freude macht. Wie meinem Kollegen kommt es mir sehr entgegen, dass genaues Arbeiten hier wirklich geschätzt wird, und da ich eher zu den introvertierten Menschen gehöre, genieße ich es sehr, in Ruhe arbeiten zu können“. Dr. Jürgen Treffeisen, stellvertretender Leiter des GLA unterstreicht die Aussage: „Unser Grundsatz lautet: Klasse vor Masse. Unsere Arbeit erfordert Gründlichkeit, Zuverlässigkeit und korrektes Arbeiten. Und genau diese Eigenschaften bringen behinderte Menschen oft verstärkt mit. Das Beispiel der beiden Mitarbeiter zeigt: Sie sind bei uns, weil sie gute Arbeit machen, ein hohes Engagement zeigen und eine extrem positive Lebenseinstellung und Lebenserfahrung mitbringen. Durch sie sehen Gesunde ihre eigenen Bedürfnisse und Probleme oft aus einem anderen Blickwinkel und das sorgt für ein gutes Klima“. „Mit großem Engagement und Durchhaltevermögen beantragen wir immer wieder zusätzliche Projekte. Um weitere Arbeitsplätze zu schaffen, die auch für behinderte Menschen geeignet sind“, betont Verwaltungsleiterin Nina Erk.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/wohnen_arbeiten/arbeiten/HF_sections/content/ZZkbGd1sKM4mnq/ZZkjiJmYZhjeu3/5111-Woche%20behinderter%20Menschen.pdf
Karlsruhe: Wirtschaftsförderung Fach- und Führungskräfte Hightech-Zentrum im Südwesten Einge­bet­tet in die Techno­lo­gie­Re­gion Karlsruhe, ist die Stadt­ ­Karls­ruhe das Zentrum einer der erfolg­reichs­ten Wirtschafts-, Wissen­schafts- und Forschungs­re­gio­nen Europas und zählt zu den be­deu­tends­ten IT-Standorten Deutsch­lands. Mit dem e­Mo­bi­li­täts­zen­trum hat Karlsruhe einen Schwer­punkt im Au­to­mo­tive-, Energie- und Mobili­täts­be­reich geschaffen und ist ein bedeu­ten­der Anzie­hungs­punkt für die Kultur- und Krea­tiv­wirt­schaft. Daher bietet unsere Stadt Fach- und Führungs­kräf­ten einen ­in­ter­essan­ten Arbeits­markt mit einer vielfäl­ti­gen Un­ter­neh­mens­struk­tur, ergänzt durch branchen­spe­zi­fi­sche ­Netz­werke. Zudem punktet Karlsruhe mit hervor­ra­gen­den ­Bil­dungs­mög­lich­kei­ten sowie einem vielfäl­ti­gen Angebot in den Be­rei­chen Wohnen, Betreuung und Freizeit. Stellenmarkt Offene Stellen der Stadtverwaltung Stellenportal der TechnologieRegion Karlsruhe Jobbörse der Bundeagentur für Arbeit Vitaler Arbeitsmarkt weiter zur Seite Vitaler Arbeitsmarkt Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zur Seite Vereinbarkeit von Familie und Beruf Bildung weiter zur Seite Bildung Mobilität weiter zur Seite Mobilität Wohnen weiter zur Seite Wohnen Freizeit, Kultur und Tourismus weiter zur Seite Freizeit, Kultur und Tourismus
https://www.karlsruhe.de/b2/wifoe/unternehmen/fuehrungskraft
Karlsruhe: Frühe Hilfen Das Projekt Initiatoren Das Projekt "Frühe Hilfen" in Karlsruhe wurde initiiert von einer Projekt­gruppe, bestehend aus Mitar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern der Psycho­lo­gi­schen Beratungs­stelle und des Psy­cho­so­zia­len Dienstes der Stadt Karlsruhe. Entwicklung 2002: Bedarfs­fe­stel­lung, Bemühen um Umset­zung ei­nes Beratungs­an­ge­bo­tes "Frühe Hilfen" durch die Projekt­grup­pe und andere Koope­ra­ti­ons­part­ner/in­nen und Fachgrup­pen. 2003: Beginn der Beratungs­tä­tig­keit auf S­pen­den­ba­sis 2005: Gemein­de­rat­s­be­schluss über die Ein­rich­tung einer halben Stelle für die bisher auf Honor­ar­ba­sis ­be­schäf­tigte Diplom-Psycho­lo­gin, angesie­delt bei der AWO Karls­ruhe: Bera­tungs­tä­tig­keit für Familien mit Babys und Klein­kin­dern bis zwei Jahre 2009: Aufsto­ckung des Beratungs­an­ge­bo­tes durch die Einstel­lung einer Diplom-Pädagogin, Übernahme beider Stellen ­durch die Stadt Karlsruhe 2012: Erwei­te­rung des Teams durch eine zweite ­Di­plom-Psycho­lo­gin. Stelle­n­um­fang insgesamt nun 185 Prozent. 2019 Erwei­te­rung des Teams auf fünf Psycho­lo­gin­nen (Diplom ­be­zie­hungs­weise Master) mit insgesamt 2,85 Stellen
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/fruehehilfen/projekt