Karlsruhe: Impressum
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Karlsruhe: Kultur
Antragsverfahren
Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden/Kultureinrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder den Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird.
Die Anträge können jedes Jahr ausschließlich im Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. März online mit dem eingestellten Antragsformular gestellt werden. Per Briefpost eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt!
Was muss in die Bewerbung?
Eine konkrete Projektbeschreibung mit Darstellung der Arbeit,
bei Folgeanträgen die Weiterentwicklung des Projektes; ein
Kostenplan ist beizufügen. (PDF-Datei, max. 2 Seiten). Zur
Vorbereitung auf die Gespräche zwischen den Kooperationspartnern
und die Eingabe im Online-Formular haben wir eine Checkliste
(siehe Box "Download") als Hilfestellung zur Verfügung gestellt.
Projektbeschreibung
Eine kurze, aussagekräftige Projektbeschreibung mit Darstellung
der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit und
Kostenplan (siehe unten) sind beizufügen. Die Projekte ersetzen
nicht den Pflichtunterricht. Deshalb ist eine eindeutige
Differenzierung zum Lehrplan erforderlich. Bei Projekten, die
doch in der Kernzeit zwischen 9 und 12 Uhr stattfinden sollen,
ist dies ausdrücklich zu begründen.
Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei
Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen.
Weitere Anträge werden nicht berücksichtigt!
Kostenplan
Der/die Kulturschaffende/Kultureinrichtung erstellt einen
Kostenplan. Darin enthalten sind:
Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit
(ein Schulhalbjahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36
Termine, zuzüglich Präsentation)
Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro)
Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes
Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des
Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden,
Leihgebühren). Hinweis: Anschaffungen z.B. für Instrumente,
Laptop, Kamera werden nicht anerkannt.
Einnahmen (z.B. Förderverein, Stiftungen)
Jeder Antrag muss eine Kostenkalkulation
enthalten. Geht aus dem Antrag nicht eindeutig hervor, wie der
Stundenaufwand verteilt wird, kann der Antrag abgelehnt werden.
Sachmittel und sonstige Kosten müssen genau benannt werden.
Hinweis: Die Jury überprüft Ihre Berechnung genau. Kalkulieren
Sie deshalb Ihre Kosten sorgfältig. Berechnen Sie Ihre Kosten
pro Unterrichtsstunde (45 Min.) mit max. 35 Euro. Bei 36 Wochen
und 2 Unterrichtseinheiten ergibt sich ein Maximalbetrag in Höhe
von 2.520 Euro! Schulen haben einen Materialaufwand pro
Schüler*in und Jahr von 2 Euro. Selbstverständlich kann Ihre
Kalkulation in allen Bereichen ausgeweitet sein, wenn Sie dafür
eine Erklärung abgeben.
Kooperationsvereinbarung
Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine
Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der
Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von
der/dem Kulturschaffenden/Kultureinrichtung, zum anderen von der
Schulleitung.
Tritt ein Partner von der Vereinbarung zurück, entfällt die
Zusage. Die Jury entscheidet dann neu. Falls das Projekt nicht
wie beantragt stattfinden kann, ist das Kulturbüro berechtigt,
den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern.
https://www.karlsruhe.de/b1/kultur/kinderinstitutionen/schuleundkultur/antrag
Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Städtebauliches Entwicklungskonzept Ettlinger Tor - Südwestseite
Werkstattverfahren zur baulichen Neukonzeption
Werkstattverfahren Ettlinger Tor - Südwestseite: Ergebnispräsentation
Empfehlung des Begleitgremiums aus Werkstatt #4 (PDF, 275 KB)
Conclusio // Erkenntnisse aus dem Werkstattverfahren (PDF, 5.43 MB)
zu den Präsentationen der Büros in Werkstatt #4
Gebäudeensemble des Karlsruher Landratsamts
Gegenstand der Betrachtung ist die Südwestseite des Ettlinger
Tors, auf dem das Gebäudeensemble des Karlsruher Landratsamtes
verortet ist.
Das Gebäudeensemble des Landratsamtes auf der Südwestseite des
Ettlinger Tors steht unter Denkmalschutz. Um an dieser Stelle
einen Neubau zu verwirklichen, hat der Landkreis einen
denkmalschutzrechtlichen Antrag bei der Stadt Karlsruhe als
untere Denkmalschutzbehörde gestellt, der rechtliche Grundlage
für eine weitreichende Sanierung beziehungsweise einen Abriss
des Gebäudes ist. Diesen bearbeitet derzeit die
Denkmalschutzbehörde. Gleichzeitig prüft der Landtag
Baden-Württemberg ein Petitionsverfahren, das den Erhalt des
Ensembles verfolgt.
Gegenwärtig existieren keine städtebauliche Entwicklungsidee und
kein Bebauungsplan für das Areal. Vor dem Hintergrund der
Planungen des Landkreises Karlsruhe, einen neuen Verwaltungsbau
an gleicher Stelle nach Abriss des Ensembles zu verwirklichen,
will die Stadt ein offenes und transparentes Werkstattverfahren
zur Neukonzeption der Südwestseite durchführen. Das Ergebnis des
Werkstattverfahrens soll nach dessen Abschluss die Grundlage für
ein Bebauungsplanverfahren bilden.
Diskussion zwischen Planungsbüros und Begleitgremium
Das Werkstattverfahren ist nicht anonym angelegt, sondern die
teilnehmenden Planungsbüros diskutieren ihre Konzepte
untereinander und mit einem "Begleitgremium", das sich aus
Vertretern des Landkreises, Stadt und Gemeinderat, dem Land
Baden-Württemberg sowie externen Fachleuten und Vertretern
bürgerschaftlicher Gruppierungen zusammensetzt.
Das "Begleitgremium" soll den Teilnehmenden mit seinem
fachlichen und örtlichen Wissen zur Seite stehen, aber auch die
lokalen und politischen Vorstellungen und Sichtweisen in die
Diskussion um die beste Entwicklung des Ortes einspielen.
Am Werkstattverfahren nehmen die vier Planungsbüros berchtoldkrass
space&options, COBE
Berlin, Max Dudler
Architekten AG und MVRDV
teil.
Szenarium Abbruch und Szenarium Erhalt
Aufgrund des noch nicht entschiedenen denkmalrechtlichen
Verfahrens arbeiten die Planungsbüros in zwei unterschiedlichen
Szenarien. Ein Szenario soll von einem Abbruch des
Gebäudeensembles ausgehen und klären, welche bauliche
Entwicklung dem Ort unter dieser Voraussetzung angemessen ist.
Das zweite Szenario soll von einem Erhalt des Ensembles ausgehen
und aufzeigen, welche bauliche Ergänzung in diesem Fall zu einer
bestmöglichen Lösung führt. Wenn das denkmalrechtliche Verfahren
innerhalb der Laufzeit des Werkstattverfahrens abgeschlossen
wird kann sich dies ggf. ändern.
Das Landratsamt Karlsruhe hat mehrere
Gutachten und eine Machbarkeitsstudie für die Generalsanierung
des Gebäudeensembles in Auftrag gegeben, die öffentlich zur
Einsicht stehen.
Werkstatttermine
Das Werkstattverfahren ist von Januar 2020 bis Juli 2020
terminiert und gliedert sich in vier Werkstatttermine mit
unterschiedlicher Öffentlichkeit und zwischenliegenden
Arbeitsphasen der teilnehmenden Planungsbüros.
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/ettlingertor
Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Siebter Fachtag Armutsbekämpfung – Von Daten zu Taten
Die Stadt Karlsruhe blickt auf eine lange Tradition der
Armutsbekämpfung zurück. In diesem Zusammenhang veranstaltet die
Fächerstadt zum nunmehr siebten Mal einen entsprechenden
Fachtag. Dieser findet im Rahmen des UN-Tages für die
Beseitigung der Armut und der landesweiten LIGA-Aktionswoche
"ARMUT bedroht ALLE" statt. Nachdem in den Vorjahren
"Wohnen/Wohnungslosigkeit", "Zehn Jahre Reformen am
Arbeitsmarkt", "Altersarmut" oder "Sozialregion" Schwerpunkte
waren, steht der diesjährige Fachtag unter dem Motto: "Von Daten
zu Taten". Anlass ist die Fortschreibung des kommunalen
Armutsberichtes, der mit über 50 Akteuren von Liga und Stadt
gemeinsam erstellt wurde.
Auch wenn der Begriff Armut weder in Politik noch Wissenschaft
einheitlich definiert ist, herrscht Konsens darüber, dass Armut
mehrdimensional ist. Sie umfasst mehr als eine materielle
Mangellage. Gemäß dem Lebenslagenansatz ist Armut nicht auf
Einkommensarmut begrenzt, sondern bezieht sich auf
mehrdimensionale Unterversorgungslagen und deren
Wechselwirkungen. Ausgrenzungen aus einem gesellschaftlichen
Teilbereich gehen oftmals mit Ausgrenzungen aus anderen
gesellschaftlichen Teilbereichen einher ("Ohne Wohnung keine
Arbeit. Ohne Arbeit keine Wohnung"). Dies bedeutet einen
umfassenden Mangel an Verwirklichungs- und Teilhabechancen.
Das Ziel der Armutsbekämpfung ist es daher,
Teilhabegerechtigkeit herzustellen und faire Zugänge zu den
verschiedenen Lebensbereichen wie zum Beispiel Bildung,
Gesundheit, Arbeit oder Wohnen zu ermöglichen, unabhängig von
sozialer und finanzieller Lage. Der Fachtag beleuchtet, welcher
(Handlungs-) Ansätze es aus kommunaler, sozialpolitischer oder
sozialstaatlicher Perspektive bedarf, um Armut vorzubeugen, zu
lindern oder zu bekämpfen.
Armutsbekämpfung ist und bleibt ein wichtiges sozialpolitisches
Ziel der sozialen Stadt Karlsruhe, denn sie trägt in hohem Maße
zur Sicherung des sozialen Friedens und zur Verbesserung von
Lebensbedingungen für die Menschen in unserer Stadt bei.
Tagungsdokumente
Grußwort Bürgermeister Martin Lenz (PDF, 153 KB)
Grußwort MDgt'in Christine Engelhardt (PDF, 334 KB)
Vortrag Prof. Georg Cremer (PDF, 187 KB)
Vortrag Hans-Gerd Köhler, Liga (PDF, 108 KB)
Vortrag Michael Löher, Deutscher Verein (PDF, 523 KB)
Vortrag Regina Heibrock, Sozialplanung (PDF, 68 KB)
Presse und Medien
Mit freundlicher
Genehmigung
Artikel BNN (PDF, 245 KB)
Stadtzeitung
Grußwort Bürgermeister Martin Lenz
Grußwort MDgt'in Christine Engelhardt, Sozialministerium Stuttgart
Grußwort Hans-Gerd Köhler, Liga der freien Wohlfahrtspflege
Vortrag Regina Heibrock, Sozialplanung
Vortrag Prof. Dr. Georg Cremer
Vortrag Michael Löher, Deutscher Verein
Moderation Karina Langeneckert, Sozial- und Jugendbehörde
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sozialplanung/7.fachtag
Microsoft Word - BehindertenBeiratPresse März 2011.doc
Beirat für Menschen mit Behinderungen
An die Medien in Karlsruhe
Karlsruhe, den 7.3.2011
Sehr geehrte Damen und Herren, aus der Sitzung des Behindertenbeirats vom Freitag, 4.3.2011 stellen wir Ihnen, mit der Bitte um Veröffentlichung, die nachstehende Presseinformation zur Verfügung.
UN- Konvention für Behinderte in Karlsruhe umsetzen
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist Ende 2008 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden und ist ab Januar 2009 deutsches Recht in allen Bundesländern. Die Konvention ist von 140 Staaten unterzeichnet worden.
Über die Entwicklung hin zu dieser für behinderten Menschen bedeutenden internationalen Konvention und deren Inhalt informierte Dr. Klaus Mück (Vorstandsmitglied des Bundesver- bandes Selbstbestimmte Assistenz) den Behindertenbeirat in Anwesenheit mehrerer Gemein- deratsmitgliedern.
Zweck dieses Übereineinkommens ist es u.a. den Menschen mit Behinderung die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten und die Einbeziehung in die Gesell- schaft zu ermöglichen.
Dr. Klaus Mück wies in diesem Zusammenhang auf das Grundgesetz hin, in dem bereits fest- gehalten ist, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Wichtig ist, dass die Vertragsstaaten sich verpflichteten sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um auf allen Ebenen das Bewusstsein für Menschen mit Behinde- rungen zu schärfen und die Achtung ihre Rechte und Würde zu fördern.
Artikel 9 der Konvention garantiert eine umfassende Barrierefreiheit. Diese gilt für alle For- men der Behinderung, also körperliche, geistige, seelische sowie Sinnes-Behinderungen.
Geschäftsstelle: Behindertenkoordination Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe
geschäftsführende Vorsitzende: Stefanie Ritzmann Telefon 0721/37 64 18
Stellvertreter: Manfred Weber Telefon/Fax: 0721/862448 Gabriele Becker Telefon: 0721/50859
Karlsruhe
Der Behindertenbeirat sieht sich durch diese UN-Konvention in seinem Auftrag bestärkt immer wieder an allen Stellen für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen und die Barrierefreiheit einzutreten. Aktuell wird der Beirat über eine Resolution das städtische Schulamt und das staatliche Schulamt auffordern im Sinne der UN-Konvention das gemeinsame Lernen von behinderten Kindern mit nicht behinderten Kindern zu erleichtern.
Der Behindertenbeirat beschäftigte sich auch mit dem vom Landesverband der Lebenshilfe Baden-Württemberg erstellten „Kriterienkatalog für barrierefreie öffentliche Beschilderung“. Der Vertreter des Landesverbandes, Stephan Kurzenberger, legte dar, dass Menschen mit geistiger Behinderungen mit öffentlicher Beschilderung, die nur aus Texten besteht oftmals Schwierigkeiten haben. Hier gilt es viel mehr als bisher mit allgemein verständlichen Symbo- len zu arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand des Beirats für Menschen mit Behinderungen, Karlsruhe
Stefanie Ritzmann Manfred Weber Gabriele Becker Vorsitzende Stellvertretung Stellvertretung
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/interessenvertretung/behindertenbeirat/presse/HF_sections/content/ZZjsYe6H7sjSF8/ZZjWCscSTXEWHt/M%C3%A4rz%202011.pdf
Microsoft Word - BehindertenBeiratPresse März 2013.doc
Beirat für Menschen mit Behinderungen
An die Medien in Karlsruhe
Karlsruhe, den 17.3.2013
Sehr geehrte Damen und Herren, aus der letzten Sitzung des Behindertenbeirats, die am 15.3.2013 stattfand, stellen wir Ihnen, mit der Bitte um Veröffentlichung, die nachstehende Presseinformation zur Verfügung.
Behindertenbeirat diskutierte die Situation arbeitsloser Schwerbehinderte Gemeinsam mit Vertretern der Agentur für Arbeit, des Integrationsfachdienstes und des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales diskutierte der Behindertenbeirat die Situation der Behinderten auf dem Arbeitsmarkt in Karlsruhe. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsagentur Karlsruhe zurück- gegangen. Mit 3,9% wurde die niedrigste Arbeitslosenzahl seit 20 Jahren erreicht. Leider hat sich die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten nicht so günstig entwickelt. So hat sich deren Zahl in den letzten 2 Jahren nicht verringert. Im Dezember 2012 waren bei der Arbeitsagentur Karlsruhe–Rastatt 1724 behinderter Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 7,9% aller Arbeitslosen. Viele davon sind über 50 Jahre. Man war sich darüber einig, dass zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, diese Situation zu verbessern. Behindertenbeirat strebt mehr Barrierefreiheit beim Badischen Staatstheater an Bei der beabsichtigten Sanierung und dem teilweisen Neubau des badischen Staatstheaters sollten mehrere barrierefreie Maßnahmen berücksichtigt werden. Diese betreffen sowohl Rollstuhlfahrer, Blinde und Sehgeschädigte als auch Hörgeschädigte. Die angestrebten Maßnahmen gehen von mehr Rollstuhlplätzen, barrierefreien Zugängen und abgeflachte Zufahrten über Leitlinien für Blinde zu den Kassen und größere Informationsta- feln. Für Hörgeschädigte wird eine verbesserte Höranlage gewünscht. Der Beirat hat eine spezielle Arbeitsgruppe gebildet, die alle Anliegen auflistet und das Ge- spräch mit der Theaterleitung sucht. Intendant Peter Spuhler hat bereits seine Bereitschaft zu einem Gespräch mit dem Behinder- tenbeirat über dessen Wünsche signalisiert.
Geschäftsstelle: Behindertenkoordination Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe
geschäftsführende Vorsitzende: Stefanie Ritzmann Telefon 0721/37 64 18
Stellvertreter: Manfred Weber Telefon/Fax: 0721/862448 Gabriele Becker Telefon: 0721/50859
Karlsruhe
Mehr Barrierefreiheit im Karlsruher Zoo in Aussicht gestellt Auch im Karlsruher Zoo geht es um mehr Barrierefreiheit. Der Behindertenbeirat wünscht sich, dass der Zugang beim neuen Elefantenhaus barrierefrei erstellt wird. Auch die beiden Tierhäuser sollen im Eingangsbereich entsprechend umgestaltet werden, so dass Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Besucher mit Kinderwagen ohne besondere Mühen die Tierhäuser erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Ritzmann Manfred Weber Gabriele Becker Vorsitzende Stellvertretung Stellvertretung
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/interessenvertretung/behindertenbeirat/presse/HF_sections/content/ZZjsYe6H7sjSF8/ZZkYsBlDx4EZvV/BehindertenBeiratPresse%20M%C3%A4rz%202013.pdf
BMB Zeitungsausschnitte 1.tiff
Behindertenbeirat fordert mehr barrierefreie Wahllokale
"Akzeptanz ist gewachsen"
Eine wichtige Einrich- tung in der Fächerstadt ist der Beirat für Men- schen· mit Behinderun- gen, der kürzlich tagte. "Wochenblatt"-Mitar- beiter Volker Knopf unterhielt sich mit dem stellvertretenden Vorsit- zenden Manfred Weber.
???: Wie ist Karlsruhe aus Sicht des Behindertenbei- rats aufgestellt? Manfred Weber: Karlsru- he ist aus unserer Sicht gut aufgestellt. Das Integrier- te Stadtentwicklungspro- gramm, welches der Ge- meinderat beschlossen hat, findet auch unsere Zustim- mung. Vor allem begrüßen wir die Aussage, dass Men- schen mit Behinderungen
in Karlsruhe diese Zahl bis zu den Bu·n- "dazu ge- destagswahlen weiter an- hören". Der steigt. Beh i nder- tenbeirat besteht im Herbst die - ses Jahre zehn Jahre. In dieser Zeit ist unsere Akzeptanz ständig ge- wachsen. Wir sind anerkannter Gesprächs- partner der Kommunal- politik und der Stadt- verwaltung geworden.
???: Wo gibt es noch Nachholbedarf? Weber: Im Masterplan hieß es, dass bis zum Stadtgeburtstag alle städti- schen Gebäude barrierefrei zugänglich sind. Dies rea- listisch betrachtet jedoch kaum zu erreichen. Der Behindertenbeirat hat al- lerdings Vorschläge entwi- ckelt, welche städtischen Gebäude im jeweiligen Doppelhaushalt barriere- frei umzurüsten wären . Zudem: Laut dem Behin- dertengleichstellungsge- setz sollen alle Wahlloka- le barrierefrei zugänglich sein .· Bei den OB-Wahlen waren von den 193 Wahl- . bezirken nur 119 in barrie- refrei zugänglichen Wahl- räumen untergeb racht. Es wäre erfreulich, wenn
???: Gibt es spezi§_lj.e- Probleme für Behinderte durch den Bau der Kombi- Lösung? Weber: An die vielen Bau- stellen mussten sich auch die Behinderten erst ge- wöhnen. Wir hatten den Verkehrsbetrieben vorge- schlagen eine Info-Stelle einzurichten, die behin- derte Menschen näher informiert. Bei der großen neuen Sperrung baten wir die Verkehrsbetriebe um zusätzliche Beratung, vor allem für geistig behinder- te Menschen. Positiv be- werten wir, dass alle Er- satzhaltestellen, beispiels- weise am Mühlburger Tor und am Durlacher Tor, bar- rierefrei errichtet wurden. Die Ersatzhaltestellen am Europaplatz hätten aller- dings etwas größer ausfal- len können.
???: Wie ist die Situation öffentlicher Toiletten für behinderte Menschen? Weber: Bei den öffentli- chen wes liegt manches im Argen. Darauf weisen wir seit Jahren hin. Mitt- lerweile sind allerdings 24 Behindertentoiletten im Stadtgebiet geplant. Derzeit findet eine Ausschreibung statt. Es sind so genannte Säulentoiletten, die mit ei- nem Euroschlüssel geöffnet werden können. Wo dif Vßi.- 4- l"T, ·u -b . 2o 13
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/interessenvertretung/behindertenbeirat/presse/HF_sections/content/ZZjsYe6H7sjSF8/ZZm9IC73P7Q1Dx/130612%20BMB%20Zeitungsausschnitte%201.pdf
Karlsruhe: Bienvenue
Autorités du Land et fédérales à Karlsruhe
Agentur für Arbeit Karlsruhe (agence pour l'emploi de Karlsruhe) Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe Téléphone : +49 (0)721 823-0 Fax : +49 (0)721 823-2000
E-mail: karlsruhe@arbeitsagentur.de
Accès à l'Agentur für Arbeit
Finanzamt Karlsruhe-Stadt (administration fiscale de Karlsruhe-ville) Schlossplatz 14, 76131 Karlsruhe Téléphone : +49 (0)721 156-0 Fax : +49 (0)721 156-1000
Accès au Finanzamt Karlsruhe-Stadt
Finanzamt Karlsruhe-Durlach (administration fiscale de Karlsruhe-Durlach) Prinzessenstraße 2, 76227 Karlsruhe Téléphone : +49 (0)721 994-0 Fax : +49 (0)721 994-1235
Accès au Finanzamt Karlsruhe-Durlach
Gesundheitsamt (département de la santé) Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe Téléphone : +49 (0)721 936-5943 (centrale) Fax: +49 (0)721 936-5143
Accès au Gesundheitsamt
Hauptzollamt Karlsruhe (bureau principal des douanes de Karlsruhe) Rüppurrer Str. 3a 76137 Karlsruhe Téléphone : +49 (0)721 3710-0 Fax : +49 (0)721 3710-238
E-mail: poststelle@hzaka.bfinv.de
Zollfahndungsamt Karlsruhe (département de répression des fraudes de Karlsruhe) Moltkestr. 70 76133 Karlsruhe Téléphone : +49 (0)721 9729-0 Téléfax : +49 (0)721 9729-101
E-mail: poststelle@zfas.bfinv.de
Kreisverwaltung Landratsamt Karlsruhe (préfecture de Karlsruhe) Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe Téléphone : +49 (0)721 936-50 (centrale) Fax : +49 (0)721 936-5100
Accès au Kreisverwaltung
Polizeipräsidium Karlsruhe (préfecture de police de Karlsruhe) Beiertheimer Allee 16, 76137 Karlsruhe Téléphone : +49 (0)721 939-3
Accès au Polizeipräsidium
Regierungspräsidium Karlsruhe (conseil régional de Karlsruhe) Schloßplatz 1, 76131 Karlsruhe Téléphone : +49 (0)721 926-0 Fax : +49 (0)721 926-6211
Accès au Regierungspräsidium
https://www.karlsruhe.de/int/i4/nichtstaedtisch.fr
Karlsruhe: Kunst im öffentlichen Raum : Wortspiel
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Kunstwerk von Carine Dörflinger
Größe ca. 160/630/3 cm
Material Metall/Lack
Jahr 2008
Favorit
Kriegsstraße 141 Südweststadt
Info
Anfahrt
Links
Die Karlsruher Künstlerin mit französischen Wurzeln setzt sich mit diesem Kunstwerk geistreich und witzig mit dem Ort auseinander, der Tag für Tag Schüler*innen empfängt. Ihr Spiel der Worte findet in der zweiten Reihe mittig den Begriff ‚Weinbrennerschule', der in der Folge sich wieder auflöst. Die roten Buchstaben vor grauem Beton geben der Arbeit eine sachliche, zugleich edle Anmutung. Die Arbeit entstand im Rahmen eines Kunst-am-Bau-Wettbewerbs im Jahre 2008.
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Weinbrennerplatz (103 m) Linien: Tram 4, 5, Bus 55, NL 2 LIVE! Landesbausparkasse (329 m) Linien: Tram 4, NL 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Landesoberkasse Karlsruhe (419 m) Filmpalast (717 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
Links
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Entfernungen sind ausgehend vom Marktplatz, Karlsruhe Zentrum, angegeben.
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Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Abteilung Kindertagesstätten
STÄDTISCHER SCHÜLERHORT FRÜHLINGSTRASSE KONZEPTION
2 | SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION
INHALTSVERZEICHNIS
Organisatorische Einbindung der Abteilung Kindertageseinrichtungen ............................................................................ 3
Vorstellung der Einrichtung................................................................................................................................................... 4 Geschichte ............................................................................................................................................................................ 4 Geografische Lage/Einzugsgebiet........................................................................................................................................... 4 Rahmenbedingungen ............................................................................................................................................................ 4 Öffnungszeiten/Schließtage................................................................................................................................................... 4 Tagesablauf .......................................................................................................................................................................... 5
Pädagogischer Ansatz ............................................................................................................................................................ 5 Unser Bild vom Kind.............................................................................................................................................................. 5 Rolle und Selbstverständnis der pädagogischen Fachkraft/Beziehungsgestaltung..................................................................... 5 Umgang mit Vielfalt und Unterschiedlichkeit.......................................................................................................................... 5 Erziehungs- und Bildungsverständnis ..................................................................................................................................... 6 Rechte von Kindern............................................................................................................................................................... 6
Formen der pädagogischen Arbeit ........................................................................................................................................ 6 Freispiel ................................................................................................................................................................................ 6 Angebote ............................................................................................................................................................................. 7 Hausaufgaben....................................................................................................................................................................... 7 Mittagessen .......................................................................................................................................................................... 7 Ferien ................................................................................................................................................................................... 8 Beobachtung/Dokumentation................................................................................................................................................ 8 Gestaltung von Übergängen/Eingewöhnung .......................................................................................................................... 8
Vernetzung mit anderen Institutionen ................................................................................................................................. 9 Kooperation mit Schulen ....................................................................................................................................................... 9 Kooperation mit Fachschulen................................................................................................................................................. 9 Kooperation mit dem Träger.................................................................................................................................................. 9 Kooperation mit der Kita Frühlingstraße ................................................................................................................................ 9 Zusammenarbeit mit den Eltern ........................................................................................................................................... 10 Möglichkeiten der Beteiligung von Eltern an der Hortarbeit .................................................................................................. 10 Elternbeirat ......................................................................................................................................................................... 10 Beschwerdemanagement .................................................................................................................................................... 10
Qualitätssicherung ............................................................................................................................................................... 11 Zusammenarbeit im Team ................................................................................................................................................... 11 Aufgaben der Fachkräfte..................................................................................................................................................... 11 Schutz der Kinder vor Gefährdungen................................................................................................................................... 11
Ausblick................................................................................................................................................................................. 11
Gesetzliche Grundlagen ....................................................................................................................................................... 12 SGB VIII............................................................................................................................................................................... 12
§ 1 Abs. 1....................................................................................................................................................................... 12 § 1 Abs. 3, Satz 4 ........................................................................................................................................................... 12 § 2 Abs. 2, Satz 3 ........................................................................................................................................................... 12
KiTaG ................................................................................................................................................................................. 12 Quellenangabe.................................................................................................................................................................... 12
Impressum ............................................................................................................................................................................ 12
3 | SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION
ORGANISATORISCHE EINBINDUNG DER ABTEILUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
19 Kindertagesstätten 19 Schülerhorte
4 | SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION
VORSTELLUNG DER EINRICHTUNG
GESCHICHTE
Im Jahre 1972 wurde der Städtische Schülerhort Frühlingstraße 2b zusammen mit der nebenan befindlichen Kita hauptsächlich für das Pflegepersonal des sich damals am Durlacher Tor befindlichen Kinderkrankenhauses und für Studierende der Karlsruher Universität gebaut.
Der Schülerhort bot damals Platz für 75 Kinder, die in drei Gruppenräumen betreut wurden.
Später erhielt der Schülerhort eine Betriebserlaubnis für 50 Kinder.
2008 zeichnete sich ein erhöhter Bedarf an Schülerhortplätzen ab und so wurde 2009 in der Schillerschule für die Kinder ein Schulzimmer mit 20 Plätzen eingerichtet.
Nach dem im Sommer 2013 die Kinderzahlen wieder zurückgegangen waren, wurde die Außengruppe an der Schillerschule aufgelöst.
GEOGRAFISCHE LAGE/EINZUGSGEBIET
Der Schülerhort Frühlingstraße befindet sich im südlichen Teil der Karlsruher Oststadt. Die Mehrzahl der Häuser sind vier- bis fünfgeschossige Mietshäuser. Die wenigen Grünflächen befinden sich in direkter Umgebung des Schülerhortes und der nahen Schillerschule.
Hier befand sich der alte Karlsruher Friedhof und nach Verlagerung der Gräber wurde das Areal in einen Park und Spielplätze umgewandelt und es fand sich noch
ausreichend Platz für die Kita Frühlingstraße und den Schülerhort.
In der Karlsruher Oststadt leben ein hoher Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund und Studenten.
Angrenzend an die Oststadt wurde der neue Stadtteil Südstadt Ost gegründet. Noch besuchen ganz wenige Kinder aus diesem Stadtteil den Hort Frühlingstraße.
RAHMENBEDINGUNGEN
Im Schülerhort Frühlingstraße werden bis zu 50 Schulkinder von drei Erziehungpersonen, einer Erziehungsperson im Anerkennungsjahr und einer Erziehungsperson der Praxisintegrierten Ausbildung betreut.
Der Schülerhort Frühlingstraße besitzt zwei große Gruppenräume, einen kleinen Intensiv/Mehrzweckraum und kann am Nachmittag und in den Ferien nach Absprache mit der Kita Frühlingstraße einen Turnraum
nutzen, der sich im Hof zwischen den beiden Einrichtungen befindet.
Die Kinder können sich ebenerdig nach draußen in den großzügigen Hof mit Spielmöglichkeiten begeben. Dahinter befindet sich ein öffentlicher Spielplatz mit Wasserspielmöglichkeit, der auch durch den Hof des Schülerhortes zugänglich ist.
ÖFFNUNGSZEITEN/SCHLIEßTAGE
Täglich bietet der Schülerhort Frühlingstraße eine Betreuungszeit ab 7 bis 17 Uhr an.
In den Ferien, während denen der Schülerhort geöffnet hat, bieten wir für die Kinder eine durchgehende Betreuungszeit von 7 bis 17 Uhr an.
Der Schülerhort schließt nach Absprache mit dem Elternbeirat und der Kita Frühlingstraße drei Wochen in den Sommerferien, eine Woche in den Pfingstferien und die Tage zwischen dem 24. Dezember und dem 1. Januar des folgenden Jahres.
Geschlossen ist noch zusätzlich der Faschingsdienstag und am Gründonnerstag öffnet die Einrichtung nur bis 12 Uhr.
5 | SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION
TAGESABLAUF
Von 7 Uhr bis zum jeweiligen Schulbeginn dürfen die Kinder frei entscheiden, wo, was und mit wem sie spielen möchten. Jeweils etwa 15 Minuten vor Schulbeginn werden die Kinder zusammen losgeschickt.
Wenn die Kinder um 12:10 Uhr von der Schule kommen, können sie bereits mit ihren Hausaufgaben beginnen oder frei spielen. Um 13 Uhr wird der Tisch gedeckt, damit um
13:15 Uhr mit dem gemeinsamen Mittagessen begonnen werden kann.
Nach dem Mittagessen werden in jedem Gruppenraum, bis zur Pause um 15 Uhr, Hausaufgaben gemacht.
Nachdem der Nachtisch gereicht wurde, werden nur noch in einem Gruppenraum Hausaufgaben erledigt, längstens bis 16 Uhr.
Es schließt sich eine Freispielphase bis zum Aufräumen, etwa um 16:45 Uhr an.
Um 17 Uhr schließt der Schülerhort. An Tagen vor Feiertagen oder an Freitagen machen wir keine Hausaufgaben, wir nutzen die kostbare Zeit für angeleitete Angebote.
Die Kinder die keine Hausaufgaben zu erledigen haben, dürfen draußen spielen, nach Absprache den Turnraum oder den Intensiv/Mehrzweckraum nutzen.
Da um 15 Uhr nur noch ein Teil der Kinder Hausaufgaben macht und somit ein Teil der Erzieher frei wird, werden dann angeleitete Tätigkeiten angeboten, zum Beispiel Werken, Malen, Experimentieren, Ballspiele usw.
In den Ferien beginnt der Tag ebenfalls mit einer Freispielphase. Das Mittagessen wird auf 12 Uhr vorverlegt, um am Nachmittag mehr Zeit für angeleitete Tätigkeiten zu haben.
Gerne sind wir in den Ferien unterwegs, im Museum, Schwimmbad oder auf einer Wanderung.
Dann sollten die Kinder bis spätestens 10 Uhr im Schülerhort sein.
PÄDAGOGISCHER ANSATZ
UNSER BILD VOM KIND
Wir nehmen das Kind so an wie es ist und dabei muss jeder sich stets bewusst sein, dass das Kind sich in einer anderen Erlebniswelt befindet. Die kindliche Welt wird darum von uns wertgeschätzt und jedes Kind wird als Individuum wahrgenommen. Die Kinder bringen Unterschiede mit, ihre
„Stärken und Schwächen“, sie befinden sich ständig in einer Entwicklungsphase.
Die eigene Persönlichkeit der Kinder erkennen wir an und respektieren es.
ROLLE UND SELBSTVERSTÄNDNIS DER PÄDAGOGISCHEN FACHKRAFT/BEZIEHUNGSGESTALTUNG
Wir bauen zum Kind ein gutes Vertrauensverhältnis auf, um ihm Sicherheit und Geborgenheit geben.
Wir nehmen die Kinder ernst, setzen Grenzen und sind in unseren Aktionen und Aussagen konsequent und geben
damit dem Kind Verlässlichkeit und Orientierung vor.
Es besteht die Möglichkeit, für die Spielräume Freiheiten zu schaffen und dabei den Entwicklungsstand zu berücksichtigen.
UMGANG MIT VIELFALT UND UNTERSCHIEDLICHKEIT
Die unterschiedliche Identität, Kultur, Religion und Weltanschauung achten, respektieren und wertschätzen wir und das Fremde hat Raum bei uns.
Gleichzeitig vermitteln wir Werte unserer Kultur, die für das Zusammenleben in unserer Gemeinschaft wichtig sind.
Die Kinder erleben, dass alle die gleichen Rechte, aber auch
Pflichten, wie zum Beispiel Aufräumen, Tischdienst, Hausaufgaben und vieles mehr, haben.
Eine Gemeinschaft besteht aus unterschiedlich starken Mitgliedern. Schutzbedürftige Gruppen oder Einzelne erkennen wir an und bei Bedarf gewähren wir Hilfe und Unterstützung.
6 | SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION
ERZIEHUNGS- UND BILDUNGSVERSTÄNDNIS
Bildung bedeutet nicht nur die Ansammlung von Wissen. Daraus folgt, dass jeder Mensch sich sein Leben lang bildet. Das bedeutet, nur er bestimmt, wie und wann er sich bildet und Bildung aufnehmen kann und will.
Neben der klassischen Schulbildung werden immer mehr soziale Kompetenzen benötigt.
Für uns Erzieher und Erzieherinnen bedeutet dies, eine Atmosphäre zu schaffen, in der für alle Lernen in vielfältigen Bereichen möglich ist. Wir setzen Impulse, Anregungen und haben ein offenes Ohr für das, was die Kinder interessiert.
RECHTE VON KINDERN
Die allgemeinen Kinderrechte sind im „IV. Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989“ staatenübergreifend festgelegt worden.
Dazu gehören unter anderem das Recht auf Spiel und Erholung, Bildung, Glauben, Förderung, Gesundheit, Partizipation und der Schutz vor körperlicher Gewalt und vor sexuellem Missbrauch.
Für unsere Arbeit im Schülerhort bedeutet dies, im Tagesablauf neben Phasen der angeleiteten Tätigkeit, wie Hausaufgaben oder Angebote, den Kindern auch genügend Zeit und Raum zu geben um sich ausruhen und sich zurückziehen zu können.
Wir betreuen die Kinder während der Hausaufgaben, stellen Lernmaterial und nur unter Anleitung Zugriff auf Internetrecherche zur Verfügung. Die Kinder können an Angeboten der verschiedensten Themenbereiche teilnehmen und wir sprechen die am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten auf etwaige Defizite an.
In regelmäßigen Abständen können die Kinder während „Kinderkonferenzen“ ihre Meinung und Wünsche zu verschiedensten Themen einbringen.
Selbstverständlich dürfen Kinder seitens der Erzieher und Erzieherinnen keiner körperlichen Gewalt ausgesetzt werden. Konflikte unter den Kindern sollen verbal gelöst werden, deshalb erhalten die Kinder Unterstützung im Lösen ihrer Konflikte. Durch Einsatz von Mediation wird die Konfliktkultur der Kinder untereinander verbessert.
FORMEN DER PÄDAGOGISCHEN ARBEIT
FREISPIEL
Die Gestaltung der freien Zeit im Hort dient zum Ausgleich des Schulalltags, welcher von den Kindern viel Konzentration und still sitzen verlangt.
Im Schülerhort dürfen die Kinder vor und nach der Schule selbstbestimmt und in eigener Verantwortung entscheiden, wo, mit wem und was sie spielen möchten. Die Aufgabe der Erzieher besteht darin, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie stellen ansprechendes und abwechslungsreiches Spielmaterial zur Verfügung und unterstützen die Kinder im sachgemäßen und wertschätzenden Umgang.
Spielsachen die offen bereitstehen, dürfen die Kinder jederzeit nutzen. Manche Spielsachen erhalten die Kinder gegen ein Pfand und lernen so Verantwortung zu übernehmen.
Für bestimmte Spiel- und Bildungsbereiche tragen sich die Kinder selbstständig in Listen ein.
Die Aufgabe der Erzieher ist es, die Kinder bei ihrem selbstbestimmten Spiel zu begleiten, ihnen Impulse zu geben und bei Konflikten zu vermitteln.
Sie sind bereit, bei Bedarf auch als Spiel- oder Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen.
7 | SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION
ANGEBOTE
Ausgehend von den beobachteten aktuellen Themen der Kinder planen und bereiten die Erziehungspersonen gezielte Angebote vor.
Die Kinder entscheiden selbst, ob sie daran teilnehmen oder nicht. Einen besonderen Tag stellt der Freitag dar, da dieser Nachmittag ohne Hausaufgaben zur freien Verfügung steht.
Er wird für gemeinsame Aktionen wie Ausflüge oder Förderung von gegenseitigen Kontakten der Kinder der beiden Einrichtungen genutzt.
Unsere Schwerpunkte liegen auf den Bereichen Spiel, Bewegung, Experimentieren und künstlerischem Gestalten.
HAUSAUFGABEN
Hausaufgabenbetreuung findet in unserem Schülerhort von Montag bis Donnerstag statt. Freitage und Nachmittage vor Feiertagen nutzen wir als Aktionstage ohne Hausaufgabenbetreuung.
Die Erledigung von Hausaufgaben können Kinder schon ab 12:10 Uhr beginnen, ab 14 Uhr sollten die Kinder ihre Hausaufgaben begonnen haben.
Zu beginn der Hausaufgabenbetreuung begleiten möglichst viele Erzieher und Erzieherinnen die Kinder bei ihren Hausaufgaben, nach 15 Uhr betreut meist noch ein Erwachsener die noch wenigen verbliebenen Kinder, so dass ab dieser Zeit verschiedene Angebote beginnen können.
Während der Hausaufgabenzeit achten die Erzieher und Erzieherinnen auf eine ruhige Atmosphäre. Ziel ist es, die Kinder zu einem selbstständigen und partnerschaftlichen Arbeiten hinzuführen und sie dabei zu unterstützen.
Die zuständigen Erziehungspersonen kontrollieren auf Vollständigkeit und Richtigkeit bis zur zweiten Klasse. Bei größeren Kindern überprüfen wir stichprobenartig.
Wir helfen bei Verständnisfragen und helfen intensiv den Kindern aus den Vorbereitungsklassen.
Die letzte Verantwortung für die Hausaufgaben liegt jedoch bei den Eltern.
MITTAGESSEN
Das Mittagessen findet in den Gruppenräumen statt. Da wir nach dem offenen Konzept arbeiten, ist es uns wichtig, dass die Kinder einmal am Tag eine konstante Anlaufstelle haben um Geborgenheit, Sicherheit und Vertrauen zu erfahren.
Darum teilen wir die Kinder am Anfang des Hortjahres in feste Gruppen für das Mittagessen ein.
Die Einteilung der Gruppen erfolgt nach Klassen, Sympathien der Kinder untereinander und nach Absprachen im Team.
Das Mittagessen beginnt 15 Minuten nach der letzten Schulstunde und dauert etwa 30 Minuten.
Die Kinder dürfen ihren Platz frei wählen und decken selbstständig ein. Die Erzieher und Erzieherinnen wechseln ihren Platz individuell.
Eine begrenzte Anzahl von Kindern kann auch bei Nachfrage die Essensgruppe wechseln.
Die Tischregeln werden mit den Kindern besprochen und die Erziehungspersonen achten auf eine angenehme Atmosphäre.
Die Kinder schöpfen sich ihre Portion selbst und sollten von allem angebotenen Essen probieren.
Sie werden nicht gezwungen, den Teller leer zu essen. Wenn die Kinder an ihrem Tisch mit dem Essen fertig sind, räumen sie ihr Geschirr und Besteck ab. Anschließend wird nach festgelegten Regeln von den Kindern der Tischdienst erledigt.
Um den Kindern am Nachmittag die Möglichkeit einer Stärkung zu bieten, reichen wir um 15 Uhr einen Nachtisch.
Geburtstagskinder erhalten an ihrem Geburtstag einen von den Erziehern und Erzieherinnen besonders dekorierten Tisch. Wir feiern wegen der großen Anzahl die Geburtstage gemeinsam am letzten Freitag des jeweiligen Monats. Die Kinder bringen Kuchen oder Süßigkeiten mit, oder wir backen zusammen für die Feier.
Wir beobachten das Essverhalten der Kinder und tauschen uns gegebenenfalls mit den Eltern darüber aus.
8 | SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION
FERIEN
Während der Schulferien bleibt unser Schülerhort bis auf eine Woche Schließzeit in den Pfingstferien und drei Wochen Schließzeit in den Sommerferien geöffnet.
Gemeinsam mit den Kindern planen wir die Aktionen unseres Ferienprogramms, orientieren uns an ihren Wünschen und Interessen.
Neben Ausflügen, auch außerhalb Karlsruhes (zum Beispiel Besuch einer Burg in der Pfalz, Wildnispfad bei Baden- Baden, Wanderung im Albtal), bieten wir ein Abwechslungsreiches Programm mit vielen Aktivitäten (zum Beispiel Tonen, Specksteinarbeiten, Hortralley, Spielrunden) im Hort an.
Abgestimmt mit den verschiedenen Aktivitäten des Ferienprogramms bereiten wir mit den Kindern das Mittagessen gemeinsam zu. Die Kinder äußern Wünsche, wir gehen zusammen Einkaufen und kochen zusammen.
Die Schulferien sollen der Erholung der Kinder dienen. Darum achten wir auf einen Wechsel von Aktivität und Entspannung.
BEOBACHTUNG/DOKUMENTATION
In regelmäßigen Abständen werden Bildungsprozesse der Kinder von den Erziehungspersonen beobachtet und dokumentiert, dazu werden für den Hortbereich geeignete Beobachtungsbögen ausgefüllt.
Die Fachkräfte suchen sich Bezugskinder aus und führen mit den entsprechenden Eltern aufgrund dieser Beobachtungen Entwicklungsgespräche.
Von den verschiedenen Aktivitäten der Kinder werden laufend Fotos ausgestellt.
GESTALTUNG VON ÜBERGÄNGEN/EINGEWÖHNUNG
Beim Anmeldegespräch wird mit den neuen Eltern vereinbart, deren Kinder vom Kindergarten in den Schülerhort wechseln, dass sie mit ihrem Kind die Möglichkeit zu einem oder mehreren Schnupperbesuchen erhalten. Diese können ganz unterschiedlich lang sein und gerne auch mehrmals stattfinden.
Günstig ist es in jedem Falle, wenn die Kinder noch vor Schulbeginn den Schülerhort kennenlernen, um sich so besser auf die neue Umgebung einstellen zu können.
Die Kinder der Kita Frühlingstraße kennen den Schülerhort bereits ehe sie überwechseln. Sie dürfen nach Absprache am Nachmittag den Schülerhort besuchen und lernen so ganz einfach Kinder und Erzieher kennen.
Wenn die Schülerhortkinder auf eine weiterführende Schule wechseln, unterstützen wir die Kinder und die Eltern bei dem Ablöseprozess.
Es besteht dann auch die Möglichkeit die Kinder tageweise anzumelden.
9 | SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION
VERNETZUNG MIT ANDEREN INSTITUTIONEN
KOOPERATION MIT SCHULEN
Der größte Teil der Kinder, die im Schülerhort Frühlingstraße angemeldet sind, besuchen die benachbarte Schillerschule, doch auch mit sämtlichen anderen Schulen, von denen wir Kinder betreuen, suchen wir den Kontakt.
Dies geschieht durch regelmäßigen Austausch mit den Lehrern und der Schulleitung. Durch die räumliche Nähe und die Anzahl der Kinder ist der Kontakt zur Schillerschule am intensivsten.
Eine gute Kooperation mit den Schulen ist unabdingbar für einen reibungslosen Tagesablauf.
Die Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Erziehern gründet sich auf der Basis eines offenen und wertschätzenden Miteinanders.
Einblicke in die unterschiedlichen Bereiche Schule und Hort zu gewinnen fördert das gegenseitige Verständnis der Erziehungs- und Bildungsprozesse der Kinder.
Wir begleiten die Kinder bei der Einschulung und nehmen an Schulfesten mit eigenen Angeboten teil.
Die Kooperation beinhaltet Klasseneinteilung, Terminabsprachen, Einladungen der Lehrkräfte zum Mittagessen, zu Festen, Fallbesprechungen um Probleme der Kinder zu analysieren und gemeinsam nach geeigneten Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Kinder zu suchen.
Gespräche finden stets in Absprache mit den Erziehungsberechtigten statt.
KOOPERATION MIT FACHSCHULEN
Jedes Jahr betreuen wir Praktikantinnen und Praktikanten, die sich im Anerkennungsjahr befinden, ein schulpädagogisches-, ein Schul- oder Schnupperpraktikum bei uns absolvieren. Die Praktikanten schließen ihre Ausbildung ab oder vertiefen ihre Erfahrungen und Kenntnisse in der Arbeit mit Schulkindern.
Regelmäßig finden Anleiter – und Reflexionsgespräche sowie Kooperationstreffen in den jeweiligen Fachschulen für Sozialpädagogik statt.
Nach Beendigung des Praktikums wird den Praktikanten ein Dienstzeugnis beziehungsweise eine Beurteilung ausgestellt.
KOOPERATION MIT DEM TRÄGER
Als städtische Kindertageseinrichtung ist unser Schülerhort der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe zugehörig.
Kontakt besteht hauptsächlich zur Fachbereichsleiterin und zur Verwaltungsleiterin. Sie ist gemeinsam mit Kollegen zuständig für die Verwaltung der Haushaltsmittel, die Beitragserhebung, die rechnungs- und die Personalsachbearbeitung.
Die Fachbereichsleiterin unterstützt und berät bei Bedarf die pädagogische Arbeit und gibt Informationen weiter.
Gemeinsam mit den Fachbereichsleitungen treffen sich die städtischen Schülerhorte monatlich zu
Leitungskonferenzen. Es werden pädagogische Themen erörtert, Termine festgelegt und aktuelle Fragen geklärt.
Jährlich findet eine große Leitungskonferenz aller Städtischen Kindertageseinrichtungen mit den Leitungen der Fachbereiche, der Verwaltungs- Abteilungs- und der Jugendamtsleiterin sowie dem Direktor der Sozial- und Jugendbehörde statt, um dringende Anliegen zu erörtern und das vergangene Jahr zu reflektieren.
In Fragen des Unterhalts des Gebäudes, der Reparatur und Neuanschaffungen arbeiten wir eng mit dem Gartenbauamt und dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft zusammen.
KOOPERATION MIT DER KITA FRÜHLINGSTRAßE
Mit der direkt neben dem Schülerhort befindlichen Kita Frühlingstraße kooperieren wir in vielen Bereichen eng zusammen, um für beide Einrichtungen einen reibungslosen Tagesablauf zu gewährleisten.
Wir teilen uns unter anderem einen gemeinsamen Turnraum, sprechen uns über Termine, Feste und Feiern ab.
Um einen reibungslosen Übergang von der Kita zum Schülerhort zu schaffen, vereinbaren wir Besuchstermine für die „Großen“ der Kita.
Nach Absprache besuchen sich die Kinder der beiden Einrichtungen gegenseitig.
10 | SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION
ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN
Die Eltern sind die wertvollen Partner in der Erziehungsarbeit.
Unsere partnerschaftliche Zusammenarbeit ist geprägt von Transparenz, Offenheit und Vertrauen. Wir begegnen den Eltern gegenüber wertschätzend und respektvoll.
Die Erziehungstätigkeit erfolgt gemeinsam, das heißt beide Partner, Schülerhort und Eltern unterstützen sich in der Erziehungstätigkeit.
Für die Erzieher und Erzieherinnen bedeutet dies aber auch, die notwendige professionelle Distanz zu wahren und gegebenenfalls auch Grenzen zu setzen.
Wir führen mit den Eltern mindestens ein Mal im Jahr ein Entwicklungsgespräch über ihr Kind.
MÖGLICHKEITEN DER BETEILIGUNG VON ELTERN AN DER HORTARBEIT
Zu Beginn des Schülerhortjahres wird unter der Elternschaft der Elternbeirat gewählt. Dieser vertritt die Interessen der Eltern, unterstützt die Erzieher und bringt Vorschläge ein.
Die Eltern haben die Möglichkeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen und Feiern zu helfen und mitzuwirken.
Sie sind zudem herzlich eingeladen, an Ausflügen teilzunehmen.
ELTERNBEIRAT
Nach §5 des Kindergartengesetzes unterstützt der Elternbeirat die Erziehungsarbeit und stellt den Kontakt zum Elternhaus her.
In unserer Einrichtung besteht der Elternbeirat aus vier Elternvertretern.
Der Elternbeirat trifft sich regelmäßig zu Sitzungen, wählt jeweils einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Der Elternbeirat diskutiert Wünsche, Anregungen oder Kritik der Eltern und unterstützt bei der Organisation und Durchführung von Festen und Feiern.
Es besteht bei wichtigen Entscheidungen wie zum Beispiel Regelung der Ferienzeiten ein informeller Austausch zwischen Leitung, Elternbeirat und Träger.
BESCHWERDEMANAGEMENT
Beschwerden von Eltern und Kindern sind willkommen und fassen wir als eine Chance auf, unsere pädagogische Arbeit noch weiter zu verbessern.
Die Beschwerden werden dokumentiert und gemeinsam im Schülerhortteam diskutiert und bearbeitet.
Die Beschwerdesteller werden über Entscheidungen und Veränderungen informiert und einbezogen.
11 | SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION
QUALITÄTSSICHERUNG
ZUSAMMENARBEIT IM TEAM
Teamarbeit bedeutet für uns, gemeinsam pädagogische Ziele zu entwickeln. In regelmäßigen wöchentlichen Teambesprechungen werden Informationen und fachliche Anregungen ausgetauscht.
Es werden Absprachen getroffen, Wochenpläne ausgearbeitet, Projekte geplant, unser Handeln gegenüber Kindern und Eltern reflektieren wir gegenseitig um unsere Arbeit zu optimieren.
Unsere Teamsitzungen dauern in der Regel zweieinhalb Stunden. Damit keine Informationen verloren gehen wird
ein Teambuch geführt, in dem Telefonate, aktuelle Ereignisse und Elterninformationen festgehalten werden.
Teamprotokolle werden separat zum Nachlesen archiviert.
Leitung und Stellvertretung tauschen sich ebenfalls einmal pro Woche in einem Leitungsteam aus.
Als Team treten wir geschlossen auf, pflegen einen freundlichen und wertschätzenden Umgang und sehen uns als Vorbilder für die Kinder.
AUFGABEN DER FACHKRÄFTE
Die Erzieher und Erzieherinnen entwickeln, angelehnt an den Orientierungsplan für Baden-Württemberg und die speziellen Gegebenheiten der Einrichtung, pädagogische Ziele. Die pädagogische Arbeit wird von den Fachkräften nach den vielfältigen Beobachtungen ausgerichtet, sie bilden die Grundlage, nach denen die Erzieher und
Erzieherinnen Impulse setzen um die Kinder zu fördern und zu fordern.
Die Fachkräfte bilden sich beständig fort, um die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit weiter zu entwickeln und neue Anstöße ins Team einzubringen.
SCHUTZ DER KINDER VOR GEFÄHRDUNGEN
Das Achte Sozialgesetzbuch (SGB V III, Art. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) bildet den Grundstein für unsere pädagogische Arbeit. Besonders im Hinblick auf Gefährdung des Kindeswohls obliegt uns ein gesetzlicher Schutzauftrag.
In Kooperation mit dem Jugendamt, den entsprechenden Beratungs- und Erziehungsstellen und gegebenenfalls auch
mit der Polizei werden im Falle einer Kindeswohlgefährdung erforderliche Hilfen angeboten und die notwendigen Schritte eingeleitet.
In unserer Funktion als Einrichtung, welche die Kinder in ihren Bedürfnissen und Ansprüchen ernst nimmt, verstehen wir uns als „Anwälte der Kinder“, die auch in einer Krisensituation zur Seite stehen.
AUSBLICK
Die im Herbst 2012 eingeführte Arbeit mit Portfolios werden wir weiter fortführen und intensivieren. Ab Sommer 2013 werden wir ein Sportprojekt – Bewegung und Ballspiele – durchführen.
12 | SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
SGB VIII und Kindergartenrecht Baden-Württemberg (KiTaG)
SGB VIII
§ 1 ABS. 1
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
§ 1 ABS. 3, SATZ 4
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechtes nach Absatz 1 insbesondere dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
§ 2 ABS. 2, SATZ 3
Die Leistung der Jugendhilfe umfassen die Angebote zur Förderung von Kindern in Trägereinrichtungen und in der Tagespflege: §§ 22 – 25 SGB VIII
KITAG
Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG)
QUELLENANGABE
1. Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch (VIII), Kinder -und Jugendhilfe, www.sozialgesetzbuch-sgb.de
2. Kindergartenrecht Baden-Württemberg von Christiane Dürr, Kommentar/2. Auflage, Kommunal- und Schul- Verlag, 2010.
IMPRESSUM
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Abteilung Kindertageseinrichtungen Städtischer Schülerhort Frühlingsstraße Frühlingstraße 2b 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133- 5150
E-Mail: schuelerhortfruehlingstr@sjb.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/kitas
Redaktion: Michael Grünling, Kita-Leitung Stand: Mai 2015
mailto:schuelerhortfruehlingstr@sjb.karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/schuelerhorte/fruehlingstrasse/HF_sections/content/ZZm2SuQPwx5du0/ZZoSa2Mcl6aYhw/Konzeption%20Sch%C3%BClerhort%20F%C3%BChlingsstra%C3%9Fe.pdf
Folie 1
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt · 1
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt · 2
Finale der Planungswerkstatt im SUBSTAGE
Platzhalter
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt · 3
UPDATE Räumliches Leitbild Bürgerbeteiligung
Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt
UPDATE Veranstaltung 26. November 2014
4
Räumliches Leitbild Karlsruhe 2015 – ein öffentlicher Leitbildprozess
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- Auftakt und Ausgangsbasis: Bürgerideen und –kommentare zur Ausstellung „Die Stadt neu sehen – Zehn Fragen an Karlsruhe“ im Jahr 2013
Räumliches Leitbild Karlsruhe 2015 – ein öffentlicher Leitbildprozess
6
- Bürgerbeteiligung während der Planungswerkstatt 2014
Räumliches Leitbild Karlsruhe 2015 – ein öffentlicher Leitbildprozess
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- Auswertung der Bürgertische
Räumliches Leitbild Karlsruhe 2015 – ein öffentlicher Leitbildprozess
8
- Gegenüberstellung der Bürgerkommentare mit den Teamkonzepten und Ergebnissen der Planungswerkstatt
Räumliches Leitbild Karlsruhe 2015 – ein öffentlicher Leitbildprozess
9
- Gegenüberstellung der Bürgerkommentare mit den Teamkonzepten und Ergebnissen der Planungswerkstatt
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Schnittmengen und offene Punkte:
- Die meisten Übereinstimmungen zwischen Teamkonzeptionen und Bürgerkommentaren gibt es in den Bereichen Natur und Umwelt, Infrastruktur und Verkehr sowie zu nutzungsbezogenen Aussagen
- kaum räumliche Antworten auf die angesprochene Verkehrsproblematik „Südtangente“
- wenig bis keine Aussagen zu den Themen „demografischer Wandel“ und „Barrierefreiheit“
- die Vorschläge der Teams zur Nachverdichtung, baulichen Ergänzung und zur Ausformulierung von Stadteingängen sowie zur Bebauung des des südlichen und östlichen Bahnhofsumfelds könnten den vereinzelten Forderungen nach zurückhaltender Bebauung und Vermeidung großer städtebaulicher Entwicklungen oder der Bewahrung der historischen Bausubstanz entgegenstehen
- Nachverdichtung und bauliche Entwicklung vs. existierende Natur- und Freiräume sowie Klimaziele
Räumliches Leitbild Karlsruhe 2015 – ein öffentlicher Leitbildprozess
10
- Abgleich mit bestehenden Planwerken und Zielvorstellungen für die Stadtentwicklung
Anregungen der Bürger:
21,22. Alter Flugplatz, Naturraum als Freiraum nutzungsfrei erhalten, bei Rändern menschliche Nutzung stärker strukturieren. Verzahnung Naturschutz und Erholung 20,43. Albgrün erhalten, Beiertheimer Feld erschließen, Frischluftschneise erhalten 13. Verbindung Beiertheimer Allee mit Albgrün 39. Tivoli Park als Eingang zum Oberwald 07. Frühere Alleen wieder als Achsen aufnehmen (1. deutsche Pappeallee vom Durlacher Tor bis Durlach) 02. Naherholungserlebnispfad am Wasserturm 03. Streuobstlehrpfad im Grünberg
21/22
13 39
20/43 7
2/3
Räumliches Leitbild Karlsruhe 2015 – ein öffentlicher Leitbildprozess
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- Abgleich mit bestehenden Planwerken und Zielvorstellungen für die Stadtentwicklung
Überlagerung der Aussagen der Teams zu Grün- und Freiraum
Freiräumliche Entwicklungs- vorstellungen der Stadt entsprechend aktuellen Planwerken
Bürgeraussagen zu Natur- und Freiräumen
Räumliches Leitbild Karlsruhe 2015 – ein öffentlicher Leitbildprozess
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·12
UPDATE Räumliches Leitbild was bisher geschah
Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt
UPDATE Veranstaltung 26. November 2014
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·13
Empfehlungen des Begleitgremiums
AUFGABEN FÜR KARLSRUHE:
- Organisation des Wachstums
- Innovationen für den Gewerbestandort Karlsruhe
- Weiterentwicklung der Kernstadt
- Klimaanpassung Stadt
- Qualifizierung der Schnittstellen zwischen Stadt und Landschaft
- Weiterentwicklung und Vernetzung der Freiräume
- Zukünftige Ausrichtung der Mobilität
- Weiterentwicklung der Infrastruktur und Verknüpfungspunkte
West 8 + Verkehrplus
Berchtoldkrass Space&Options +
Studio Urbane Strategien + Urban Catalyst Studio
Machleidt + Sinai + SHP
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·14
Arbeitsmethode und -struktur
HAUPTHANDLUNGSFELDER:
- KLIMAANPASSUNG
- FREIRAUM
- WOHNEN
- ARBEITEN
- MOBILITÄT
West 8 + Verkehrplus
Machleidt + Sinai + SHP
Berchtoldkrass Space&Options +
Studio Urbane Strategien + Urban Catalyst Studio
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·15
Arbeitsmethode und -struktur
1_REFLEKTIEREN
(Vergleich der drei Arbeiten)
2_PRÜFEN
(Abgleich mit bestehenden Planwerken)
3_RÜCKÜBERSETZEN UND VERDICHTEN
(Zusammenführung in gesamtstädtischen Entwurf)
Prüfen mit
Planwerken
Reflektieren
Rückübersetzten
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·16
Berchtoldkrass Space&Options + StudioUrbaneStrategien +
Urban Catalyst Studio
West 8 + Verkehrplus Machleidt + Sinai + SHP
HOHE BEDEUTUNG DES FREIRAUMS DURCH UNTERSCHIEDLICHE SYSTEME DARGELEGT:
„STADT DER FREIRÄUME“ als Grundgerüst
(Ringsystem)
„LANDSCHAFTSRAUM“ Adressenbildung als
Visitenkarte (Stadtteile- Zwischenraum-Stadtzentrum)
„IDEALE STADT“ Verzahnung von
Stadt und Landschaft (2-Bänder-System)
Schnittmengen / Exemplarisch für das Handlungsfeld Freiraum
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·17
Berchtoldkrass Space&Options + StudioUrbaneStrategien +
Urban Catalyst Studio
West 8 + Verkehrplus Machleidt + Sinai + SHP
UNTERSCHIEDLICHE HERANGEHENSWEISE ABER ÄHNLICHE AUFGABEN FÜR KARLSRUHE:
Qualifizierung der Schnittstellen Stadt-Landschaft, Weiterentwicklung und Vernetzung der Freiräume, Klimaanpassung, …
Schnittmengen / Exemplarisch für das Handlungsfeld Freiraum
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·18
Arbeitsmethode und -struktur
Definition der Handlungsfelder und Zuordnung der Aufgaben
HAUPTHANDLUNGSFELDER:
- KLIMAANPASSUNG
- FREIRAUM
- WOHNEN
- ARBEITEN
- MOBILITÄT
West 8 + Verkehrplus
Berchtoldkrass Space&Options +
Studio Urbane Strategien + Urban Catalyst Studio
Machleidt + Sinai + SHP
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MOBILITÄT (Querschnittsaufgabe)
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KLIMA (Querschnittaufgabe)
Ziele für das Handlungsfeld Klima:
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Ansätze aus der Planungswerkstatt
Beispiel Umgestaltung des Straßenraums: Aus der Arbeit des Teams West 8 + Verkehrplus
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·21
„KLIMAANPASSUNG“: (Verschattung durch Bäume, Senkung
aufheizender Materialien, Sicherung Kaltluftschneisen, Abgleich Klimaanpassungsplan)
(Überlagerung der Pläne der Teams)
Empfehlungen des Begleitgremiums zum Thema Klima
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·22
Abgleich mit den Planwerken: Entlastungssystem
Klimaanpassungsplan
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·23
Klimaanpassungsplan
Abgleich mit den Planwerken: Entlastungssystem
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·24
Arbeitsstand Projektphase 2Abgleich mit den Planwerken: die übergeordneten Maßnahmen
Klimaanpassungsplan
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·25
Ergebnisse Phase 1 Stadtstrukturtypen
Stadtstrukturtypen
Klimaanpassungsplan
Abgleich mit den Planwerken: Stadtstrukturtypen
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·26
Plan – Zustand (Maßnahmenmix)
Klimaanpassungsplan
Abgleich mit den Planwerken: Maßnahmenpakete Hot-Spots
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MOBILITÄT (Querschnittsaufgabe)
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KLIMA (Querschnittaufgabe)
Ziele für das Handlungsfeld Klima:
Anpassung an zunehmende sommerliche Hitzebelastung auf gesamtstädtischer Ebene
- Kaltluftleitbahnen und Kaltluftentstehungsgebiete
- Grün-, Wald- und Freiflächen
- Vernetzung und Verbindung grüner Infrastruktur
- Offene, bewegte Wasserflächen
- Reduzieren anthropogener Wärmeemissionen
- Leitprojekt: Quartiersbezogene Umsetzung des Städtebaulichen Rahmenplans Klimaanpassung
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MOBILITÄT (Querschnittsaufgabe)
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KLIMA (Querschnittaufgabe)
Ziele für das Handlungsfeld Mobilität:
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Ansätze aus der Planungswerkstatt
Die 5-Minuten-Stadt: Aus der Arbeit des Teams Berchtoldkrass Space&Options + StudioUrbaneStrategien + Urban Catalyst Studio
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·30
Ansätze aus der Planungswerkstatt
Überdeckelung Südtangente: Aus der Arbeit des Teams Machleidt + Sinai + SHP
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·31
„WEITERENTWICKLUNG DER KNOTENPUNKTE UND DER INFRASTRUKTUREN “: (Gezielte Siedlungsentwicklung an Verkehrsknotenpunkten, multimodale
Verknüpfungen, neue Bahnhöfe entlang der Entwicklungsgebiete; Ausbau S-Bahn, Ausbau Fahrradwege, Reduktion der Barrierenwirkung der großen Magistralen, neue Strategien für den ruhenden Verkehr…)
(Überlagerung der Pläne der Teams)
Empfehlungen des Begleitgremiums zum Thema Mobilität
Stadt Karlsruhe Räumliches Leitbild · UPDATE 26 11.2014 Stadtplanungsamt ·32
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MOBILITÄT (Querschnittsaufgabe)
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KLIMA (Querschnittaufgabe)
Zusammenfassung für das Handlungsfeld Mobilität:
MULTIMODALITÄT
- Intelligente Lösungen für den ruhenden Verkehr finden
- …auch unter dem Aspekt der Klimaanpassung
- Verknüpfungspunkte zukunftsweisend gestalten
- Stadteingänge aufwerten
Leitprojekt: Westbahnhof
Leitprojekt: Zukunft Nord
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MOBILITÄT (Querschnittsaufgabe)
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KLIMA (Querschnittaufgabe)
Ziele für das Handlungsfeld Freiraum:
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Ansätze aus der Planungswerkstatt
Hardwalddurchstich und Adressenbildung bei der Nordtrasse: Aus der Arbeit des Teams Machleidt + Sinai + SHP
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Ansätze aus der Planungswerkstatt
Grünring im Nordband: Aus der Arbeit des Teams Berchtoldkrass Space&Options + StudioUrbaneStrategien + Urban Catalyst Studio
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Ansätze aus der Planungswerkstatt
Äußere Ränder: Kategorien für Fenster zur Landschaft erstellen Aus der Arbeit des Teams West 8 + Verkehrplus
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„QUALIFIZIERUNG SCHNITTSTELLE STADT-LANDSCHAFT“:
innere und äußere Ränder (Zugänglichkeit, Nutzung, Vernetzung)
(Überlagerung der Pläne der Teams)
Empfehlungen des Begleitgremiums zum Thema Freiraum
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„WEITERENTWICKLUNG UND VERNETZUNG DER FREIRÄUME“ (Überlagerung der Pläne der Teams)
Empfehlungen des Begleitgremiums zum Thema Freiraum
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Abgleich mit den Planwerken: Einbindung in den Landschaftsplan
Landschaftsplan in Fortschreibung (Grafik rechts aus Vorabzug Stand 23.10.2014 Büro HHP)
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MOBILITÄT (Querschnittsaufgabe)
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KLIMA (Querschnittaufgabe)
Zusammenfassung für das Handlungsfeld Freiraum:
NATURBEGABUNG
- Qualifizierung der Schnitt- stellen Stadt-Landschaft
- Weiterentwicklung und Vernetzung der Freiräume
- Klimaanpassung, …
Leitprojekt Bereich um die Südtangente
Leitprojekt im Norden
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KLIMA (Querschnittaufgabe)
Ziele für das Handlungsfeld Arbeiten:
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Skizze aus der Arbeit des Teams West 8 + Verkehrplus
Ansätze aus der Planungswerkstatt
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Skizze aus der Arbeit des Teams West 8 + Verkehrplus
Ansätze aus der Planungswerkstatt
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Ansätze aus der Planungswerkstatt
Aus der Arbeit des Teams Machleidt + Sinai + SHP
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Ansätze aus der Planungswerkstatt
Skizze aus der Arbeit des Teams Berchtoldkrass Space&Options + StudioUrbaneStrategien + Urban Catalyst Studio
Westbahnhof: Mixed-Zone im Südband
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Empfehlungen des Begleitgremiums zum Thema Arbeiten
„INNOVATIONEN FÜR DEN GEWERBESTANDORT KARLSRUHE“:
(Ausbildung von „Adressen“, „Clustern“ und „Nischen“ zur Förderung von Synergien)
(Überlagerung der Pläne der Teams)
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KLIMA (Querschnittaufgabe)
Zusammenfassung für das Handlungsfeld Arbeiten:
NEUE ARBEITSWELTEN
- Ressourcen schonender Umgang mit der Fläche
- Aufwertung der vorhandenen Gebiete insbesondere für technologieaffine Gewerbe
- …auch unter dem Aspekt der Klimaanpassung
- Stärken ausbauen, Region mitdenken
- Verknüpfungspunkte nutzen
Leitprojekt: Bereich südlich der Südtangente mit Westbahnhof
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KLIMA (Querschnittaufgabe)
Ziele für das Themenfeld Wohnen:
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Ansätze aus der Planungswerkstatt
Stadt der Nachbarschaften: Ortsspezifische Qualifizierung und Verdichtung des Bestandes. Skizze aus der Arbeit des Teams berchtoldkrass Space&Options + Studio.Urbane Strategien + Urban Catalyst Studio
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Ansätze aus der Planungswerkstatt
Nordtangente: vom Landschaftsrand zum Landschaftsband Aus der Arbeit des Teams Machleidt + Sinai + SHP
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Empfehlungen des Begleitgremiums zum Thema Wohnen
„ORGANISATION DES EINWOHNER-WACHSTUMS“: (Maßgeschneiderte Verdichtung einzelner Siedlungsteile, neue Wohnbauflächen durch
Weiterentwicklung an der Rändern im „Zwischenraum“…) (Überlagerung der Pläne der Teams- identifizierte Flächenpotentiale)
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MOBILITÄT (Querschnittsaufgabe)
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KLIMA (Querschnittaufgabe)
Zusammenfassung für das Themenfeld Wohnen:
QUARTIERE MIT LEBENDIGEN NACHBARSCHAFTEN:
- Innovative Lösungen für den Bevölkerungszuwachs
- Behutsame Nachverdichtung von bestehenden Quartieren
- …auch unter dem Aspekt der Klimaanpassung
- Neue Quartiere in die Stadtstruktur einbetten
- Intelligente Lösungen für den ruhenden Verkehr
Leitprojekt: Rahmenplan Waldstadt - Zukunft Nord
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Ansätze aus der Planungswerkstatt
Schwerpunkt Wohnen im nördlichen Bereich
HANDLUNGSRÄUME
Schwerpunkt Arbeiten im südlichen Bereich
Klima
Mobilität
Freiraum
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Mögliche Vertiefungen HANDLUNGSRÄUME
Wohnen + Freiraum
Wohnen + Dienstleistung
Verknüpfung Durlach
Verknüpfung Hauptbahnhof
Verknüpfung KA-West Tor zum Rhein
innovative Lösungen für Gewerbegebiete
Hardtwald
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Ziel
2016 Juni-Juli 2015ISEK
FNP-WOHNEN
KLIMAANPASSUNG
GRÜNKONZEPT
GRÜNE STADT
FNP-GEWERBE
LANDSCHAFTSPLAN VEP
AUSSTELLUNG ENTWURF RÄUMLICHES LEITBILD
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Kommunikation
RÄUMLICHES LEITBILD: Reflektieren / Prüfen / Rückübersetzten
Arbeitstreffen mit dem Begleitgremium
Öffentliche Veranstaltungen
Leitbild
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experimentelle QuartiereGesamtstädtisches Leitbild
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Leitlinien
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Bis Ende 2016 wird ein tragfähiges Leitbild für Karlsruhe erarbeitet,
- das die zukünftige räumliche Entwicklungsperspektive aufzeigt - das ein Regiebuch im Planungsalltag für Politik, Bürgerinnen und Bürger
und Verwaltung darstellt - das visionär ist und für innovative und experimentelle Aufgaben den
Rahmen bildet
Ergebnis
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2015 AUSSTELLUNG
Öffentliche Veranstaltungen
Interne Abstimmungsrunden
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