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Nur 'Allgemein' (Auswahl aufheben)
Microsoft Word - Tiersch-Vortrag.rtf Hans Thiersch Soziale Beratung Vortrag bei der Fachtagung des Psychosozialen Dienstes Karlsruhe am 9.2.1996 Ich bedanke mich für die sehr freundliche Begrüßung. Bei der Vorbereitung zu dem Referat sind mir zwei Erinnerungen gekommen: einmal an eine Jahrestagung der Erziehungsberatungsstellen in Freiburg, als es das erste Mal relativ dramatisch um den Zusammenhang von Erziehungsberatung und Jugendhilfe und die Aufgaben einer sozialen Beratung im Kontext der Erziehungsberatung gegangen ist. Und: Aus Anlass Ihrer Vorbereitungspapiere kam mir wieder, dass es frühere Erzählungen und Berichte über die hiesige Arbeit waren, die ich besonders eindrucksvoll fand und in Referaten benützt habe als Hinweis darauf, wie psychosoziale Beratung als Beratung im Kontext von Jugendhilfe praktiziert werden könnte. Ich bin gerne da. Soziale Beratung im Kontext einer lebensweltorientierten Jugendhilfe 1. Lebenswelt - Alltäglichkeit Soziale Beratung bezieht sich darauf, dass Menschen in ihrer Lebenswelt leben und dass sie verstanden und angenommen werden müssen in dem, wie sie sich in ihrer Lebenswelt, also in ihrem Alltag arrangiert oder eben nicht arrangiert haben. Menschen müssen verstanden werden in ihren Verhältnissen, also in ihrem Umgang ebenso mit psychischen wie mit sozialen Problemen, aber auch mit materiellen oder mit arbeitsplatzbezogenen Problemen. Sie müssen verstanden werden darin, wie sie mit der Zeit zurande kommen, ob die strukturiert oder nicht strukturiert ist, wie sie mit verschiedenen Rollen zurande kommen, ob die geklärt oder ungeklärt sind, wie sie mit dem Raum zurande kommen, ob er sie beengt, abschließt oder ob er geöffnet ist auch für andere Erfahrungen. Sie müssen verstanden werden darin, wie sie die unterschiedlichen, im Alltag zu bewältigenden Probleme bis in die Kleinigkeiten eines Lebensarrangements beherrschen, sich mit ihnen abgefunden haben oder an ihnen scheitern; häufig entstehen ja gravierende Schwierigkeiten aus den Kleinigkeiten des Alltags. Also: Alltag als komplexes Gefüge - als Ineinander von Schwächen und Stärken - aber und elementar natürlich vor allem auch von Stärken, von Ressourcen im individuellen, sozialen und regionalen Kontext. Dieses Arrangement erscheint als Selbstverständlichkeit, in der man sich einrichtet, das gleichsam abgedichtet ist gegen Veränderungen. Die Fatalität des Alltags ist, dass sich Selbstverständlichkeit unter allen Lebensbedingungen einstellt: Kosik hat einmal gesagt, Alltag gibt es auch im KZ. Die Alltäglichkeit neigt dazu, sich für naturgegeben zu halten. Das ist ja besonders bei Menschen aus unteren Lebensschichten schwierig, weil sie eher als andere Menschen dazu neigen, Schwierigkei- ten hinzunehmen wie sie sind und mit einem gewissen Fatalismus auszuhalten. Um in der Komplexität des Alltags zurande zu kommen, braucht es Anstrengungen, Überlebenstechniken; da gelten Spiele, die gespielt werden in bezug darauf, wer das Sagen hat, wer über welche Ressourcen verfügt, wer im Alltag bestimmt, was gekauft wird, wer einkaufen darf, wie die Räume genutzt werden. Alltag ist ein selbstverständliches Arrangement, aber eines, hinter dem sich die vielfältigen Auseinandersetzungen um Positionen und Ressourcen verbergen können. Für mich ist es immer wieder erregend und auch erschütternd, ob und wie man beratend oder helfend in diese Selbstverständlichkeiten, in diese Schrecklichkeiten der Selbstverständlichkeit hereinkommt, also in das Gefüge mit dem randständigen Kind, der nicht respektierten Frau, mit dem sich ausbreitenden Mann. Dieses Hereinkommen in Selbstverständlichkeiten erfahrener Gefüge ist das eigentlich schwierige Problem von Beratung und Hilfe. Der Philosoph Karel Kosik redet von dem Dämmerlicht der Pseudokonkretheit des Alltags: Auf der einen Seite gibt es das Dunkel dieser ineinander verklemmten und schwierigen Verhältnisse, darin aber stecken auch Möglichkeiten, die nicht geweckt sind, Möglichkeiten, die gesehen, geweckt und wahrgenommen werden müssen und können. Kosik meint, dass es darauf ankomme, im gegebenen Alltag immer auch bereit zu sein zur Destruktion der falschen, einengenden und beklemmenden Formen, damit der Alltag freier gelebt werden kann - also orientiert an Chancen der Selbstgestaltung, an Chancen der Anerkennung derer, die an diesem Spiel beteiligt sind, an Respekt und Gleichheit. Lebenswelt und Alltag ist Lebenswelt und Alltag in der modernen Gesellschaft. Zwar kann der Mensch nicht anders, als sich immer wieder im Alltag von Selbstverständlichkeiten einzurichten; dies aber wird in unserer heutigen Gesellschaft schwierig, weil wir über zunehmend weniger Traditionsbestände und Traditionsselbstverständlichkeiten im Arrangement unseres Lebens verfügen. Im Kontext dessen, was als Individualisierung und Pluralisierung der Lebensverhältnisse beschrieben wird, kommen ihre Selbstverständlichkeiten und Voraussetzungen zunehmend ins Rutschen; die Anstrengungen, die im Alltag aufgebracht werden müssen, um diese Selbstverständlichkeit des Lebens zu leben, sind zunehmend größer, weil sie Unsicherheiten, Verunsicherungen und Offenheiten abgerungen werden müssen. Lebensbewältigung im Alltag wird Sache der Entscheidung. Heutiger Alltag ist ein Widerspruch: Man braucht Selbstverständlichkeit, man gewinnt sie, aber nur in einem sehr offenen Feld. Aber trotz dieser Prozesse von Individualisierung und Pluralisierung ist unsere Gesellschaft eine, die durch Ungleichheiten bestimmt ist. Die Alltage der Menschen unterscheiden sich nach arm und reich und nach Status. Armut war in unserer Gesellschaft trotz aller Suggestion nie ausgerottet, es gab sie immer in den unterschiedlichen Formen von Randständigkeit und Unzulänglichkeiten an Lebens-Ressourcen, und es gibt sie heute in zunehmend massierten Formen. Es ist für unseren offiziösen Gesellschaftszustand bezeichnend, dass die Bundesregierung sich nach wie vor weigert, einen Bundesarmutsbericht zu erstellen und dass die Verbände, die Kirchen und Gewerkschaften einspringen mussten. Es gibt einen Bundesbericht über Gewalt und einen über Jugend und einen über Familie, aber das Faktum Armut soll nicht deutlich werden. Auch eine europäische Armutsberichterstattung ist am Einspruch der Bundesregierung gescheitert. Es gibt Armut in unserer Gesellschaft. Wir leben in einer Gesellschaft, die als Konsumgesellschaft im Ganzen sicherlich reicher ist, als jede Gesellschaft, die auf bundesdeutschem Boden vorher existiert hat. Diese Konsumgesellschaft aber ist in sich gespalten, also in eine Zwei-Drittel/Ein- Drittel-Gesellschaft; zwei Drittel sind drin, ein Drittel ist draußen. Nun nötigt die neuere Bremer Armutsforschung dazu, dieses Bild in sich selbst zu differenzieren. Die Armutspopulation kann nicht nur sozialstatistisch gezählt werden, sie muss auch biographisch unterstützt werden. Was bedeutet es im Lebenslauf verschiedener Menschen, in die Armutsgruppe hineinzugeraten. Dabei zeigt sich, dass das untere Drittel in sich selbst noch einmal unterteilt werden muss. Es gibt eine Gruppe, die sich mit den gegebenen Unterstützungs- und Lebensleistungen in Armut arrangiert; es gibt eine zweite Gruppe, für die Armut zwischenzeitlich ein Lebenszustand ist, aus der sie wieder herauskommen, z.B. Alleinerziehende, die in einer bestimmten Lebensphase auf Unterstützung angewiesen sind, die dann aber, wenn sozusagen das Gröbste mit den Kindern vorbei ist, wieder in andere Lebensbereiche hereinkommen. Und es gibt eine dritte Gruppe - und das ist die, die der Titel dieser Tagung anspricht: ,,Einmal arm - immer arm" - es gibt die Gruppe derjenigen, die langfristig und dauerhaft arm sind. Diese Gruppe bildet den harten Kern; unter ihnen sind Ausgeschulte und viele, die schon immer und dauerhaft in schwierigen Verhältnissen lebten, z.B. psychisch Belastete. Unter ihnen sind aber neuerdings auch sehr viele junge Leute, die den Einstieg ins Arbeitsleben nicht finden. Diese Gruppe ist das eigentliche Problem. Also: Die Zahl der Sozialhilfebedürftigen ist nicht einfach identisch mit der Zahl derer, die in ihrer Armut nicht zurande kommen. Diese aber leben unter Verhältnissen, in einem Alltag, der räumlich, zeitlich und sozial sehr beschränkt ist, wo es an Beziehungen fehlt und wo Zugangschancen zu gesellschaftlichen Bereichen beschränkt sind; sie sind materiell schlecht ausgestattet, sie sind aber auch schlecht ausgestattet in bezug auf Bildung und auf Kompetenzen, die man braucht, um sich in der heutigen Gesellschaft zu bewegen. Die Einschränkung an Partizipationsmöglichkeiten bedeutet auch eine Zurückhaltung oder eine Unfähigkeit zur Inanspruchnahme sozialer Hilfe und Unterstützung. Schon im 8. Jugendbericht hat uns beschäftigt, dass diejenigen, die es besonders brauchten, ihre Kinder statistisch seltener in den Kindergarten schickten, als diejenigen, die aus Mittelschichten kommen und für die das selbstverständlich ist. Eine neuere Bielefelder Untersuchung zeigt in dramatischer Weise, dass Familien mit behinderten Kindern abhängig vom Bildungsgrad in unterschiedlichem Maß im Stande sind, die inzwischen vielfältig verfügbaren Hilfen zwischen Frühberatung und Familienunterstützung in Anspruch zu nehmen; dramatisch pointiert: Solche Familien, die wenig in Anspruch nehmen, sind zufrieden mit ihrem Zustand, d.h., sie wissen nicht, was ihnen, auch für ihre Kinder fehlt. - Wir haben in Tübingen mit einer größeren Untersuchung über verschiedene Heimerziehungskarrieren angefangen. Wir sind dabei z.T. auf Kinder gestoßen, die spät ins Heim gekommen sind und deren Unglück, bezogen etwa auf Sprachfehler oder auf sonstige medizinische Probleme, nur darin bestand, dass sie in Familien groß geworden sind, die sich nicht darum gekümmert haben; auf der Grundlage solche Beeinträchtigungen haben sich dann kumulativ soziale Probleme entwickelt, die zur Auffälligkeit geführt haben, die dann nicht mehr im gegebenen Kontext bewältigt werden konnte. Wenn das dann auch noch mit einer Art von Fatalismus hingenommen wird - es ist halt so, man kann halt nichts machen, die da oben bestimmen, und wir müssen es aushalten und ausbaden - dann ergibt sich hier ein schwieriges Syndrom, das in einer deutlichen Weise unterstreicht: Es braucht aufsuchende, also sich bekannt machende, Motivation und Zugangswege erschließende Arbeit und Unterstützung gerade für solche Gruppen und Familien. 2. Aufsuchende Beratung Ich skizziere noch einmal die allgemeine Situation von Beratung. Beratung bezieht sich auf lebensweltliche Verhältnisse. Wenn aber - wie sich zeigt - heutige Lebensverhältnisse im Kontext von Individualisierung und Pluralisierung schwierig werden, wächst insgesamt ein Beratungs- und Unterstützungsbedarf; er wächst als Bedarf in Bezug auf Bewältigungsprobleme des normalen Alltags. Es ist spannend zu sehen, wie sehr innerhalb der Sozialarbeit im weiteren Sinn sich zunehmend ergänzende Hilfen in gegebenen Institutionen ausbilden. Also: Die Psychiatrie ist das eine, aber der Sozialpsychiatrische Dienst ist ein anderes, das nötig ist, damit das medizinisch Mögliche eingebettet werden kann und nicht verloren geht in heutigen Alltagsschwierigkeiten. Oder: Schule ist das eine, die Fülle von Hilfen, die man braucht, damit Kinder mit der Schule zurande kommen, ist wiederum ein anderes. Soziale Dienste und Hilfen wachsen überall und gerade auch da, wo es fachlich geklärte Leistungen gibt, die zwar gut sind, die aber allein nicht reichen. In der Drogentherapie wird zunehmend deutlich, dass eine gelungene Therapie vielleicht eine Starthilfe dafür sein kann, dass Menschen hinterher und außerhalb der Therapie mit ihrem Leben zurande kommen. Die eigentliche Probe aufs Exempel liegt außerhalb der Therapie. Die Notwendigkeit von Unterstützung und Beratung angesichts der Brüchigkeit heutiger Lebensverhältnisse nimmt also zu und - und darauf kommt es hier an - sie ist besonders wenig zugänglich für Menschen in besonders eingeschränkten und schwierigen Lebensverhältnissen. Angesichts der Individualisierung, der Pluralisierung und der Nichtverbindlichkeit von Traditionen ist diese Hilfe deshalb schwierig, weil sie immer situationsbezogen und individual bezogen sein muss und weil sie zunehmend ein Aushandlungsprozess ist, also ein Prozess, in dem es nicht so sehr auf Vorgaben und vorstrukturierte, auch autoritär vorgegebene Alternativen ankommt, sondern auf das Aushandeln. Damit gilt für die Erziehungshilfe und die Soziale Arbeit zunehmend, was im Beratungskontext immer schon als selbstverständlich gegolten hat : Ergebnisse und Hilfen in Beratung sind nur da möglich, wo Einverständnis erzeugt werden kann, Motivation gegeben ist; Beratung zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich konstitutiv an die Einwilligung oder an die Freiwilligkeit des Partners wendet und bindet. Nun: Es ist schwierig mit der Freiwilligkeit, und es gibt natürlich viele Beratungen, die nicht freiwillig eingegangen werden. Aber das Grundethos, das dahinter steckt, ist - und es ist gut - dass es keine andere Art von Hilfe geben kann als eine, die von allen gemeinsam entwickelt und gewollt wird. Beratung bezieht sich auf die Klärung und Aushandlung von möglichen im Lebensfeld auftauchenden Schwierigkeiten; sie bezieht sich nicht nur auf psychische Probleme, auf Klärung von Kommunikation und Wollen oder auf Verarbeitung von Erlebnissen, sondern auch auf das Regeln von materiellen und sozialen Strukturen, von unterschiedlichen, das Leben bestimmenden Verquickungen und Kleinigkeiten im Alltag. - Es gibt inzwischen viele sozialpädagogische, psychologische und systemisch orientierte Konzepte, die offen sind für das Einbeziehen der Vielfältigkeit von Lebensproblemen - wenn auch das Interesse und die Arbeitsmotivation in der Ausbildung immer noch eher auf eine Reduktion zielt, auf die oft so viel interessanteren psychischen Probleme und psycho-kommunikativen Probleme. Die Schwierigkeiten einer Beratung, die sich auf den Alltag und ihre Offenheiten einlässt, ist daran gemessen immer noch randständig und zu wenig diskutiert. Es ist eine Aufgabe der nächsten Zeit, nicht nur Konzepte dazu deutlich zu machen, sondern in Kasuistik und in kasuistischer Ausbildung und Weiterbildung deutlich zu machen, was hier Sache ist. Beratung muss sich beziehen auf alle Lebensprobleme und ist bestimmt durch eine Offenheit, alle Lebensprobleme zu sehen. - Beratungskommunikation ist elementar wichtig und selbstverständlich, weil wir in einer kommunikativen und redenden Gesellschaft leben und weil der Mensch ein Wesen ist, das spricht und auf diese Weise sich seiner Probleme und möglichen Hilfen vergewissert. In der Praxis aber ist es zunehmend wichtig, Beratung einhergehen zu lassen mit Hilfen und Unterstützungen, d.h. auch mit realen Unterstützungen und Klärungen, etwa in Bezug auf Veränderung im räumlichen Arrangement. Das läuft nicht nur über Kommunikation, sondern über eine Mischung von Gesprächen, Tipps, Handeln, Eingreifen und Schaffen von anderen und veränderten Strukturen und Gelegenheiten. Diese Mischung unterschiedlicher Handlungszugänge wird im Konzept des Case-Management plastisch. Es wäre aber gewiss falsch, darin das Eigene, die spezifischen Möglichkeiten von Beratung als kommunikativer Klärung von Beziehungen, von Erinnerungen, von blockierten Erinnerung aufgehen zu lassen. Ein Konzept des Ineinanders unterschiedlicher Zugänge ist praktikabel nur dann, wenn man sich dessen bewusst ist, dass es unterschiedliche, eigensinnige Zugänge sind. Einer ist, ein Arrangement zu finden, ein anderer sind Gespräche, die man im Feld führt und ein dritter ist die Chance eines distanzierten und abgehobenen Gesprächs, in dem dann Voraussetzungen und Grundsätze geklärt werden können für das, was man im Alltag bewältigen muss, und die dann in den Alltag hineinwirken. Das Ineinander und die Offenheit sind konstitutiv; es darf darin aber nicht eine gleichsam zusammengekochte Einheitssuppe entstehen; das Zusammenspiel unterschiedlicher Elemente muss in ihrer Eigensinnigkeit miteinander benützt werden. 3. Spezielle Probleme In solcher Beratung gibt es spezifische Probleme. Das erste: Voraussetzung, dass Beratung möglich wird, ist ein Sich-Auskennen in der Eigentümlichkeit des Alltags und der Lebenswelt der anderen. Das hört sich banal an, aber es verweist darauf, dass sich findige Kollegen in der Sozialarbeit und in der Beratung auf Nebengeschäfte einlassen müssen, wenn sie z.B. mit schwierigen Verhältnissen in Ausländerfamilien zu tun haben: Lektüre, Studium und außerhalb der Sozialarbeit einzuholende Erfahrung von anderen Leuten, damit man mit den Familienverhältnissen zurechtkommt, die einem zunächst uneinsichtig erscheinen, gerade im Hinblick etwa auf unterschiedliche Frauenrollen. Aber es sind nicht nur ausländische Verhältnisse, die sehr fremd sein können; mein Kollege und Freund Burkhard Müller hat einmal gesagt, Soziale Arbeit setze den sozialen Tod voraus, nämlich die Willigkeit, sich von dem zu verabschieden, was für einen selbstverständlich ist. Man muss sich in fremdes Gelände wagen und gerade, wenn man es respektieren möchte und die positiven Möglichkeiten sehen will, ist das oft eine sehr anstrengende und befremdliche Erfahrung, die nötig ist, um zu erkennen, was an Stärken und Lebensmöglichkeiten gegeben und nutzbar ist. Das zweite: Vertrauen gewinnen. Auch das sagen wir seit langem und selbstverständlich. Mich beschäftigt die Erfahrung, dass ich mit Menschen in Schwierigkeiten nur arbeiten kann; wenn ich nicht von der schlechten Gleichung ausgebe, dass es Menschen gibt, die Probleme haben, für die ich Lösungen habe, sondern, dass es Menschen gibt, die Lösungen haben, mit denen sie nicht glücklich sind. Sie haben sich angestrengt, sie haben gekämpft, sie haben auch sehr viel investiert - und es ist oft unglaublich zu sehen, was gerade in verkorkste Lösungen investiert wurde - aber sie haben Lösungen, und ich muss jetzt von Lösung zu Lösung mit ihnen reden. Es wäre zu einfach: Die anderen stellen Fragen, ich habe Antworten. Nein, wir müssen über Antworten handeln. Wir müssen verhandeln, ob unsere Antwort sinnvoll ist in bezug darauf, dass eine andere Antwort, die ich als Antwort respektiere, nie zulänglich ist und zu unlösbaren Problemen geführt hat. Manchmal ergibt sich erst nach Wochen ein Gespräch, in dem man denkt, das war jetzt der andere selbst und nicht nur Rollen oder Verweigerung: Also Geduld. Aber wo ergeben sich die Ansatzmöglichkeiten? Wo sind die Spalten, die sich öffnen? Ist es die Unzumutbarkeit, dass eine Frau nicht sagen darf, mit welchem Waschpulver sie waschen will, sondern dass der Mann beim Großeinkauf für sie entscheidet? Ist es, dass sie eigentlich mit den Kindern nicht zu Rande kommt, dass sie das lange nicht zugeben kann, bis es plötzlich möglich wird, darüber zu reden? Es gibt ganz unterschiedliche Ansätze und Gelegenheiten, an die Probleme, die einem als Profi vielleicht längst deutlich sind, so weit heranzukommen, dass sich Kooperation ergeben kann? Es bedarf feinfühliger Phantasie, um diese Gelegenheiten zu sehen und wahrzunehmen. Also: Ich kann schlecht eine Beratung damit eröffnen, dass ich sage, sie sind als Mutter offensichtlich mit ihren Kindern überfordert. Das mag zwar die Diagnose sein, das ist vielleicht auch das, was der ASD als Problemstellung vorgegeben hat; aber wie kann ich damit umgehen? Gewiss, das Kind kackt nachts und pinkelt tagsüber in die Hose, aber das haben die anderen Kinder auch schon getan, so aufregend ist das doch nicht. Warum soll ich mich mehr um das Kind kümmern, als ich es tue, es geht mir sowieso schon auf die Nerven, und ich bin immerzu ganz k.o. Von wo mag sich eine Möglichkeit ergeben, dass diese Frau plötzlich versteht, dass da ein Problem ist, das sie ihrerseits sich zu eigen machen muss, nämlich, dass sie dem Kind zu wenig gibt? Und: Zu dieser Wünschelrutengängerfähigkeit gehört die Fähigkeit, die unterschiedlichen Gesprächs- und Klärungssätze aufeinander zu beziehen; es gibt manchmal einsehbare Bezüge, aber es gibt oft auch kurzschlussähnliche Bezüge, in denen deutlich wird, dass der Groschen gefallen ist. Wenn also z.B. die gerade beschriebene Mutter merkt, dass sie sich um das Kind mehr kümmern muss, versteht sie dann auch, dass sie sich gegen ihren Mann zur Wehr setzen muss, um den sie sich bisher viel zu sehr gekümmert hat? Die verschiedenen Ansätze und Lösun- gen wirken aufeinander und springen ineinander über. Ich möchte in diesem Kontext gerne noch ein weiteres Problem herausheben. Die Verhältnisse, mit denen ich in der sozialen Beratung konfrontiert bin, sind ja sehr häufig chaotisch. Es sind so überanstrengende Verhältnisse, weil sie unstrukturiert sind. Die Benützung der Gegenstände ist nicht geklärt, die Zeit nicht richtig strukturiert, da kommt nichts auf die Reihe. Das Strukturieren ist also das eine, und davon wird neuerdings sehr viel geredet: Strukturieren, Grenzen setzen. Gewiss: Der Alltag braucht Struktur, braucht eine verlässliche Selbstverständlichkeit, er setzt Grenzen zwischen Aufgaben, Rollen und Kompetenzen voraus Die andere Seite ist aber, dass dies nicht genügt, wenn es nicht damit einhergeht, dass neue und freiere Lebensmöglichkeiten gefunden werden. Allein von Grenzen-Setzen und vom Strukturieren zu reden, führt in gefährliche Nähe zu einer konservativen Ordnungsphilosophie. - Also: Strukturierung und Klärung müssen sein, damit lohnende und freiere Perspektiven sich öffnen. Struktur und Grenzen haben ihre Funktion und Legitimation daraus, dass sich freiere Lebensmöglichkeiten ergeben, wiederum bezogen auf den Alltag und vielleicht so, dass sich die Einengung einer Familie auf ihren eigenen kleinen Kreis sprengt, dass das Kind in einer anderen Gruppe verkehrt, dass Unternehmungen gemacht werden, dass also frische Luft in die muffige Enge der Familie kommt, dass sich neue Möglichkeiten von Kontakten und Aufgaben ergeben, sei es mit den Kindern, sei es mit anderen Erwachsenen. In den zunächst gegebenen eingeengten und darin gestaltungslosen Lebensmöglichkeiten sollen sich im Zusammenspiel von entlastender Strukturierung und von Öffnung neue Gestaltungsräume ergeben, die dazu führen, dass sich die Menschen gegenseitig ein Stück weit mehr respektieren können. Dass dies natürlich in gegebenen Alltagsverhältnissen immer eingebunden ist sowohl in die realen, materiellen wie auch in die unterschiedlich traditionalen Verhältnisse, ist evident. Aus der Beobachtung von realen Lebensschwierigkeiten heute beschäftigt mich schließlich, inwieweit die beratende Arbeit jenseits ihrer institutionellen Einbindung mehr als bisher Ressourcen und Freiräume für eine Arbeit braucht, die eher ganz im offenen liegt. Man könnte das vielleicht Lebensbegleitung oder Alltags-Begleitung nennen. Dazu Beispiele: Pflegekinder werden entlassen, da das Pflegeverhältnis zu Ende ist. Es geht eine Zeit lang gut, dann aber nicht mehr. Man muss von Amts wegen noch nicht eingreifen; aber die Kinder brauchen Unterstützung und Hilfe. Wer soll das machen? Vielleicht die Pflegeeltern? Nur ist das Pflege-Verhältnis nach vier, fünf Jahren offiziell beendet. Und was ist, wenn jemand nach der Heimerziehung immer noch nicht zu Rande kommt? Wenn er dann in die Behindertenzuständigkeit fällt, gibt es institutionelle Lösungen, wenn er ein psychisches Leiden hat, gibt es auch Hilfen. Was ist aber, wenn er mit dem Alltag nicht zu Rande kommt? Hoffentlich findet er dann einen Freund; aber oft ist sein Leiden genau das, dass er keinen hat, sein Leiden ist, isoliert zu sein. Es beschäftigt mich zunehmend, wie sehr wir in unserer institutionellen Arbeit eine Art definierten Überschussraum brauchen, einen Freiraum, der nicht maßnahmen- oder interventionsdefiniert ist und der in die Arbeit mit eingeplant werden muss: Alltagsbegleitung. Es ist bestürzend, wie unsere Gesellschaft durchsetzt ist mit ,,Loosern" die an der Grenze zum Vergessenwerden vor sich hin laborieren und in unglaublichen Schwierigkeiten stecken. 4. Soweit zum Konzept der Sozialen Beratung. Zu Grenze und Selbstverständnis des Konzeptes noch zwei abschließende Bemerkungen. Wir sind Sozialarbeiter und Psychologen und haben gelernt, dass wir etwas können, und wir wollen, was wir können, nutzen und praktizieren. Wir wollen so praktizieren, dass wir uns auf uns selbst in dem, was wir können, verlassen können. Das aber bedeutet, dass wir die Probleme, mit denen wir es zu tun haben, strukturieren im Hinblick auf unsere Kompetenz. So wie es in der Pädagogik immer schon das pädagogikfähige oder das pflegeleichte Kind gab, so gibt es natürlich den homo consultabilis, nämlich den Menschen, den wir auf seine Beratungsfähigkeit hin verstehen und bewerten. Wenn man reale Praxisvollzüge anschaut, ist es deutlich, wie hoch wir die Fähigkeit des Mitmachens, des Eingehens, des produktiven Aufnehmens bewerten. Gewiss: Das ist kein Problem der Beratung. Es gibt natürlich auch das infans hortabilis, nämlich das kindergartengeeignete Kind. Die ganze dramatische Diskussion um die Umstrukturierung der Tagesbetreuung läuft darauf hinaus, dass dieses traditionelle infans hortabilis, nämlich das Kind, das eine ordentliche Familie hat und drei Stunden am Vormittag in den Kindergarten geht, heute nicht mehr vorhanden ist. Zwischen den Problemen heutiger Mütter und heutiger Arbeits- verhältnisse braucht man vollkommen andere Strukturen, um dem Realproblem von Kindern in schwierigen Verhältnissen gerecht werden zu können. Dies Problem wird umso dramatischer, je mehr wir in die Alltage der Menschen eingehen. Eine traditionelle Beratungsstelle mit einer Komm-Struktur hat etwas Hochsympathisches, weil sie aufbaut auf dem Respekt vor dem Eigenleben der Leute, die nicht kommen wollen und die mir etwas nicht zeigen wollen. Ich gehe in die Beratungsstelle und erzähle, wie ich meine Verhältnisse sehe. Jetzt aber machen wir Hausbesuche. Da kann ich zwar vorher aufräumen, aber dem kundigen Blick des Hausbesuchers wird schon manches nicht entgehen, was ich nicht erzählt hätte, wenn ich nach außen die Sache darstelle. Und wie dramatisch das ist, können wir uns an uns selbst vorstellen. Wir sind stolz darauf, dass wir unsere Arbeit durch Supervision qualifizieren, und dass wir sie nicht durch Praxisbegehung kontrollieren lassen. Das ist das, dem sich die Lehrer aussetzen müssen, was sehr ungemütlich ist. In der Supervision darf ich mich selber darstellen. Je mehr wir in die Alltäglichkeit der Lebensverhältnisse eindringen, umso riskanter ist es, weil wir den Leuten auf den Leib rücken. Man braucht also neben der professionellen Kompetenz und dem Willen zu helfen so etwas wie Training, in Takt und Respekt auch wegzugehen, auch gelten zu lassen, nicht überall gleich die Schwierigkeiten zu sehen, manches auf sich beruhen zu lassen. Also Stoppregeln in sich selbst. Und schließlich: Soziale Arbeit wird zunehmend von außen angezweifelt. - Ist sie effektiv, sinnvoll? Hilft sie, und in einer angemessenen Relation von Aufwand und Ergebnis? Nun: In der Sozialarbeit gab es immer eine Attitüde wie vom Pastor. Was in meinem Religionsunterricht geschieht, das macht der Heilige Geist, das kann man nicht prüfen, und es darf niemand so genau hinschauen. Tatsache ist, dass wir uns in eine Situation hinein manövriert haben, in der jetzt eine ungeduldige Gesellschaft nicht kompetente, anders qualifizierte Leute, also Ökonomen, Betriebswirte ansetzt, um schauen zu lassen, was bei uns passiert. Ich gestehe, dass ich diese neue Diskussion um Evaluation mit KGST-Modellen und ähnliches empfinde als Quittung für Versäumnisse in einer Sozialen Arbeit, die selbst auf Transparenz und Klärung der Verhältnisse hinzielen sollte. Allein mit dem Nachweis, wer kommt und wie lange man da zur Beratung kommt, ist die Effektivität nicht ausgewiesen. Es kommt in der nächsten Zeit alles darauf an, dass wir von uns aus Konzepte und Beschreibungen entwickeln, warum die Arbeit, die wir tun, vorzeigbar ist und wie sie die aus der Arbeit stammenden Kriterien erfüllt. Natürlich gibt es Schwierigkeiten; die müssen aber an fachinternen Kriterien deutlich werden. Das ist die Aufgabe der nächsten Jahre, und es wird leider ein anstrengender Wettlauf zwischen Hase und Igel. Der Igel der betriebswirtschaftlich-bürokratischen Evaluation sitzt schon da, und die Frage ist, ob wir aufgespießt werden in den Stacheln.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/psd/materialien/HF_sections/content/ZZjFNmVhw268qz/ZZjZxtCZMw8uZy/Tiersch-Vortrag_1996.pdf
Minijob_2018.indd Minijob Da ist mehr für S ie d rin ! Inhaltsverzeichnis Vorwort _______________________________________ 4  Auch für Sie gilt das Arbeitsrecht! __________________ 7  Wann ist Ihr Job ein Minijob? _____________________ 8  Sie haben Anspruch auf Tarifl ohn _________________ 10  Ihr Anspruch auf Mindestlohn ___________________ 11  Wem nutzt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag? ____ 13  Sie können tarifvertragliche Leistungen beanspruchen __ 14  Ihnen steht Erholungsurlaub zu __________________ 15  Der Feiertag muss bezahlt werden ________________ 17  Arbeit auf Abruf ______________________________ 18  Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit _______ 19  Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall _________ 20  Lohnfortzahlung, wenn Ihr Kind krank wird __________ 21  Ihr Recht bei einer Schwangerschaft _______________ 22  Ihr Recht bei Kündigung ________________________ 24  ... durch Sie selbst ____________________________ 26  Der Betrieb ist insolvent ________________________ 27  Steuern und Beiträge im Minijob __________________ 28  Sie sind rentenversichert _______________________ 29  Ihr Anspruch auf Riester-Förderung ________________ 30  Beitrag ohne Gegenleistung in der Krankenversicherung _ 32  Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Privathaushalt ____________________________ 33  Was muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber im Privathaushalt beachten? _______________________ 34  „Midijob“ und „Gleitzone“ _____________________ 35  Vorsicht bei Überschreitung der Entgeltgrenze ________ 36  Die Einkommensgrenze überschreiten und gleichzeitig etwas für die Rente tun – wie geht das?____________ 38  Setzen Sie sich durch! _________________________ 40  Auszüge aus Gesetzestexten _____________________ 43 2 | Minijob  Hilfreiche Adressen ___________________________ 46  Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte __ 46  Kontaktstelle „Frau und Beruf“ ________________ 47  Gewerkschaften ___________________________ 48  Versicherungen ____________________________ 49  Agentur für Arbeit __________________________ 50  Finanzämter ______________________________ 51  Arbeitsgericht _____________________________ 51  Arbeitsschutz _____________________________ 52  Integrationsamt ____________________________ 53  Informationen zum Mindestlohn ________________ 53  Allgemeine Adressen ________________________ 53 Impressum ____________________________________ 54 Da ist mehr für Sie drin! | 3 Vorwort „Brutto für Netto“ hört sich für viele Menschen besonders attraktiv an. Wer zahlt schon gerne Steuern und Sozialabgaben? Deshalb sind Minijobs bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr beliebt. Doch bedenken Sie: In vielen Fällen ist ein Minijob nicht empfehlenswert. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie keine anderen eigenen Einkünfte haben. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum nur einen Minijob ausüben, ist Altersarmut vorprogrammiert. Für 10 Jahre Arbeit im Minijob bei 450 Euro erhalten Sie weniger als 45 Euro Rente im Monat. Für Studierende, Rentnerinnen und Rentner kann der Minijob aber durchaus sinnvoll sein. Zum 1. Januar 2015 wurde in ganz Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Dieser betrug im Jahr 2017 pro Stunde 8,84 Euro. Ausdrücklich müssen die 8,84 Euro auch den Beschäftigten im Minijob gezahlt werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Gleichzeitig darf bei geringfügig Beschäftigten die Entgeltgrenze von 450 Euro monatlich nicht überschritten werden. Hier müssen im Minijob Beschäftigte die versicherungsrechtlichen Folgen beachten. Übrigens: Unternehmen tragen für einen Minijob in der Regel eine höhere Abgabenlast, als für einen „normalen“ Arbeitsplatz. Kostenersparnisse haben manche Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber nur durch die Nicht-Gewährung von Leistungen, die Ihnen zustehen. Hierzu zählen der bezahlte Urlaub und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Nicht-Gewährung bedeutet jedoch, dass Arbeitgebende gegen Gesetze verstoßen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie es bewusst tun oder weil sie nicht ausreichend informiert sind. Mit Sorge betrachten wir die nach wie vor hohe Zahl der Beschäftigungsverhältnisse im Minijob. Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe waren es im Jahr 2017 insgesamt 81.603 Frauen und Männer, die in einem Minijob arbeiteten – diese Zahl erhob die Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni 2017. Der Minijob bleibt eine Frauendomäne, fast 60 Prozent der Minijobbenden sind weiblich. In Stadt- und Landkreis Karlsruhe ist damit rund jedes vierte Beschäftigungsverhältnis einer Frau ein geringfügiges. Für beide Geschlechter gilt: Die Mehrheit der Minijobenden arbeiten ausschließlich geringfügig. Aus unserer Arbeit wissen wir, dass sich viele von ihnen kurz- oder mittelfristig eine voll sozialversicherungspfl ichtige Tätigkeit wünschen, die ihnen eine eigenständige Existenzsicherung ermöglicht. Dies gelingt oft nicht: Nach einer Studie des Delta- 4 | Minijob Instituts im Auftrag des Bundesfrauenministeriums fi ndet mehr als die Hälfte der Frauen im „Minijob pur“ nicht mehr den Anschluss an den Arbeitsmarkt. Die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt bietet jedoch für Fachkräfte bessere Chancen. Rechte im Minijob? Diese nehmen viele Frauen und Männer nicht in Anspruch oder kennen sie nicht. So haben beispielsweise zwei Drittel der Minijobbenden noch nie den ihnen zustehenden Urlaub genommen. Zu diesem Ergebnis kommt das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung in einer aktuellen Studie. Mit der vorliegenden Veröffentlichung möchten wir Sie, Frauen und Männer in Minijobs und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, über die aktuelle rechtliche Situation informieren. Wichtige Adressen für weitergehende Information und Beratung fi nden Sie ebenfalls in dieser Broschüre. Dabei haben wir auch die Adressen von Stellen aufgenommen, die für Sie da sind, wenn Sie mehr als einen Minijob suchen. Übrigens: Wir haben auch eine Fassung dieser Broschüre in Leichter Sprache veröffentlicht. Wir wünschen uns, dass Ihnen diese Informationen hilfreich sind, um ihre Rechte und Möglichkeiten zu nutzen sowie ihren weiteren berufl ichen Weg zu fi nden und zu meistern. Ihre Gleichstellungsbeauftragten aus Stadt- und Landkreis Karlsruhe Annette Niesyto Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe Astrid Stolz Gleichstellungsbeauftragte im Landratsamt Karlsruhe Sabine Riescher Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bruchsal Silke Benkert Gleichstellungsbeauftragte für Mitarbeitende der Stadt Ettlingen Karin Sälzler Frauenbeauftragte der Stadt Waghäusel Da ist mehr für Sie drin! | 5 6 | Minijob Auch für Sie gilt das Arbeitsrecht! Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden, das ist ganz klar gesetzlich festgelegt: Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (siehe unter „Auszüge aus Gesetzestexten“, Seite 43) darf die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigte nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten unterschiedlich behandeln, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Das Vorliegen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) ist kein sachlicher Grund, so dass alle arbeitsrechtlichen Regelungen und Vorschriften auch hier anzuwenden sind. Da in Minijobs überwiegend Frauen arbeiten, sehen die Gerichte in einer Benachteiligung dieser Arbeitnehmerinnen häufi g auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die gesetzlich verboten ist. Die folgenden Seiten sollen Sie über die wichtigsten Regelungen des Steuerrechts und aus dem Bereich der Sozialversicherung sowie viele Rechte informieren, von denen Sie vielleicht glauben, dass diese Ihnen nicht zustehen:  Arbeitsvertrag  gesetzlicher Mindestlohn  tarifl iche Bezahlung  Feiertagsvergütung  Erholungsurlaub  Urlaubs-, Weihnachtsgeld  Lohnfortzahlung im Krankheitsfall  Kündigungsschutz  gesetzliche Unfallversicherung  Rentenversicherung  Riester-Förderung  Insolvenzgeld  Mutterschaftsgeld Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber sind diese Rechte häufi g nicht bekannt, vor allem, wenn Sie in einem Kleinbetrieb tätig sind. Dann sollten Sie diese Broschüre an die Betriebs- leitung weitergeben. Bitte beachten Sie: Diese Broschüre enthält allgemeine wichtige Informationen. Eine auf Ihre persönlichen Fragen zugeschnittene Beratung erhalten Sie zum Beispiel beim Finanzamt, Steuerberatungs- büro, bei der Krankenkasse oder der Arbeitsagentur. Adressen finden Sie im Anhang ab Seite 46. Da ist mehr für Sie drin! | 7 Wann ist Ihr Job ein Minijob? Als „geringfügig beschäftigt“ gelten Sie nach dem Sozialgesetzbuch, 1. wenn Sie nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen, 2. wenn die Beschäftigung innerhalb eines Jahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Auf diese sogenannte „kurzfristige Beschäftigung“ wird in dieser Broschüre nur am Rande eingegangen. Es gibt dazu sehr viele spezielle Regelungen. Mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Punkt 1 werden zusammengerechnet. Wenn damit die 450-Euro- Grenze überschritten wird, entfallen die Sonderregelungen nach dem 450-Euro-Gesetz: Es handelt sich um „normale“ Beschäftigungen mit voller Sozialversicherungspfl icht. Bis zu einem Verdienst von 850 Euro müssen Sie selbst einen eingeschränkten Sozialversicherungsbeitrag, die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den vollen Beitrag bezahlen. Eine geringfügige Beschäftigung können Sie neben einem Hauptberuf wahrnehmen, ohne dass Versicherungspfl icht besteht. Für jede weitere geringfügige Beschäftigung neben dem Hauptjob besteht allerdings volle Renten-, Kranken- und Pfl egeversicherungspfl icht, auch wenn Sie mit mehreren Minijobs die 450-Euro-Grenze nicht überschreiten. Nur von der Arbeitslosenversicherung sind auch die weiteren Beschäftigungen ausgenommen. Manche gemeinnützige Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber kombinieren auch die sogenannte „Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale“ (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz) mit dem Minijob. Das ist zulässig. Achten Sie in diesem Fall unbedingt darauf, dass die Pauschale auf alle Jahresmonate verteilt wird. Lassen Sie sich gegebenenfalls beraten. Warum Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen sollten Grundsätzlich ist zu empfehlen, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen1. Doch auch mündliche Arbeitsverträge sind schriftlichen gleichzusetzen. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Betrieb kommen, welche Leistungen vereinbart waren, müssten Sie es beweisen. Das ist natürlich bei einer nur mündlichen Vereinbarung schwieriger oder sogar ganz unmöglich. 1 Einen Musterarbeitsvertrag erhalten Sie bei der Minijobzentrale (Adresse im Anhang). 8 | Minijob Schließen Sie daher einen schriftlichen Arbeitsvertrag! Durch das Nachweisgesetz haben Sie sogar einen rechtlichen Anspruch auf schriftliche Festlegung folgender Punkte:  Name und Anschrift der Vertragsparteien  Arbeitsort  Beginn und gegebenenfalls Befristung  Bezeichnung der zu leistenden Arbeit  Höhe und Zusammensetzung der Vergütung  die vereinbarte Arbeitszeit  die Dauer des Erholungsurlaubs  die Kündigungsfristen  die anzuwendenden Tarifverträge Sollten Sie bisher ohne schriftlichen Arbeitsvertrag tätig sein, können Sie Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihren Arbeitgeber auffordern, diese schriftlichen Angaben zu machen. Dieser Forderung muss innerhalb von zwei Monaten nachgekommen werden. Sollten Sie vor diesem Schritt zurückschrecken: Alle in dieser Broschüre aufgeführten Rechte gelten auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Da ist mehr für Sie drin! | 9 Sie haben Anspruch auf Tarifl ohn Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf anteilig gleichen Lohn wie Vollzeitbeschäftigte. Wenn im Betrieb generell ein Tarifvertrag angewandt wird oder eine Betriebsvereinbarung besteht, gelten die Regelungen auch für Sie. Dies bezieht sich sowohl auf Monats-, als auch auf Wochen- und Stundenlöhne. Bei einer Tariferhöhung haben Sie dann grundsätzlich auch Anspruch darauf. Wichtig kann es hierfür sein, dass Sie bereits vorab im Arbeitsvertrag die Zahl der Arbeitsstunden festgelegt haben. Stundenkürzungen aus diesem Grunde müssen Sie nicht hinnehmen. Diese können jedoch dann sinnvoll sein, wenn durch die Lohnerhöhung die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, das heißt, wenn Sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen würden und Sie dieses nicht wollen. 10 | Minijob Ihr Anspruch auf Mindestlohn Wenn in Ihrem Betrieb kein Tarifvertrag gilt, können Sie vom gesetzlichen Mindestlohn profi tieren. Der Mindestlohn beträgt in ganz Deutschland einheitlich 8,84 Euro brutto pro Stunde (Stand 1. Januar 2017) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist egal wie groß der Betrieb ist, in dem Sie arbeiten. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs und Beschäftigungen im Privathaushalt. Auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende haben Anspruch auf den Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ehrenamtlich Tätige, manche Praktikantinnen und Praktikanten sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Tätigkeit müssen keinen Mindestlohn erhalten. Damit die Einhaltung des Mindestlohns überprüfbar ist, müssen branchenunabhängig die Arbeitszeiten für alle geringfügig Beschäftigten nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Nur für Beschäftigte im Privathaushalt entfällt dies. Zur Arbeitszeit gehören auch Vor- und Nachbereitungszeiten, zu denen Sie der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin verpfl ichtet. Sie dürfen im Minijob maximal 50,9 Stunden im Monat arbeiten, sonst wird der Mindestlohn unterschritten. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihnen der Mindestlohn wirklich gezahlt wird, machen Sie sich selbst Notizen! Ein kleines Heft, in dem Sie Datum, Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende handschriftlich notieren, reicht aus. Das Bundesarbeitsministerium hat auch eine bequem zu nutzende „App“ zur Erfassung der Arbeitszeiten entwickelt: „einfach erfasst“ für Android und iOS. www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/ mindestlohn-app-einfach-erfasst.html An dieser Stelle können nicht alle Fragen zum Mindestlohn beantwortet werden. Es gibt sehr hilfreiche Internetseiten des Bundesarbeitsministeriums und des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Mindestlohn sowie Telefonhotlines (siehe Adressen ab Seite 46). Zusätzlich können Sie dort auch Faltblätter und Broschüren anfordern. Da ist mehr für Sie drin! | 11 Noch ein wichtiger Hinweis: Der gesetzliche Mindestlohn ist eine Untergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Wenn in Ihrem Betrieb ein für Sie günstigerer Tarifvertrag gilt oder andere Beschäftigte einen höheren Stundenlohn bekommen, haben auch Sie Anspruch darauf! 12 | Minijob Wem nutzt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag? Es ist besonders günstig für Sie, wenn Sie in einem Betrieb beschäftigt sind, für den ein Tarifvertrag für „allgemeinverbindlich“ erklärt worden ist. Dann gilt für Sie oder Ihren Betrieb der Manteltarifvertrag, auch wenn Sie nicht Mitglied der Gewerkschaft sind oder der Betrieb nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag wirkt wie ein Gesetz. Alle Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber sind daran gebunden und alle Beschäftigten können sich darauf berufen. Beim Bundesarbeitsministerium können Sie Auskunft erhalten, ob dieses auf den für Ihren Betrieb geltenden Tarifvertrag zutrifft (Adresse siehe „Informationen zum Mindestlohn“, Seite 53). Beispiele für allgemeinverbindliche Tarifverträge: Friseurhandwerk und Gaststätten sowie Beherbergung in vielen Bundesländern. Außerdem gibt es Mindestlohn-Tarifverträge, die (jeweils befristet) für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Das betrifft zum Beispiel Leiharbeit, die Pfl egebranche sowie die Gebäudereinigung, jeweils für ganz Deutschland. Sie müssen in diesen Branchen einen höheren als den gesetzlichen Mindestlohn für Ihre Arbeit erhalten. Die Tarifvertragsparteien, also die Gewerkschaft oder der Arbeitgeberverband, müssen Ihnen den Tarifvertrag gegen Kostenerstattung (Kopiergebühr, Porto) aushändigen. Wenn ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für Sie Anwendung fi ndet, dürfen Sie nicht nur die für Sie günstigen Regelungen in Anspruch nehmen, Sie sind auch an die Fristen gebunden, innerhalb derer Sie Ihre Ansprüche anmelden müssen. Diese sind in der Regel sehr kurz, zum Beispiel zwei Monate. Wenn Sie Ihre fälligen Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist beim Betrieb geltend gemacht haben, sind diese verfallen. In jedem Fall gilt: Informieren Sie sich über Ihre Rechte beim Betriebsrat oder bei der für Sie zuständigen Gewerkschaft. Wenn Sie kein Gewerkschaftsmitglied sind, können Sie auch von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber Auskunft verlangen. Da ist mehr für Sie drin! | 13 Sie können tarifvertragliche Leistungen beanspruchen Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz stehen Ihnen alle Leistungen zu, die auch Vollzeitbeschäftigte in Ihrem Betrieb erhalten. Das Bundesarbeitsgericht spricht von einer verbotenen Diskriminierung, wenn geringfügig Beschäftigte von Leistungen ausgenommen werden, die andere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer erhalten (3 AZR 370/88 vom 28. August 1993). Das heißt, Sie haben Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn der Tarifvertrag die Zahlung von Urlaubs- beziehungsweise Weihnachtsgeld vorsieht oder die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber freiwillig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld an Vollzeitbeschäftigte im Betrieb bezahlt. In beiden Fällen besteht Anspruch auf anteilige Leistung. Entsprechend haben Sie Anspruch auf Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen durch den Betrieb. 14 | Minijob Ihnen steht Erholungsurlaub zu Alle Beschäftigten haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Während des Urlaubs ist das Entgelt weiterzuzahlen, das zu zahlen wäre, wenn Sie arbeiten würden. Es gilt: Keine Lohn- und Gehaltsabzüge bei Urlaub. Im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag ist geregelt, wie lange der Urlaub dauert, das sind heutzutage meist fünf bis sechs Wochen. Falls kein gültiger Tarifvertrag besteht und auch im Arbeitsvertrag nichts geregelt wurde, haben Sie nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Mindestanspruch von 24 Werktagen. Samstage werden allerdings mitgezählt. Das entspricht einem Jahresurlaub von vier Wochen. Schwerbehinderten stehen in jedem Fall fünf zusätzliche Tage zu. Regelmäßig beschäftigungsfreie Werktage werden mitgezählt. Beispiel 1: Ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche ergibt sechs Wochen Jahresurlaub. Angenommen, Sie arbeiten drei Tage in der Woche, dann haben Sie Anspruch auf 3/5 des Jahresurlaubs, also 18 Urlaubstage (sechs Wochen Jahresurlaub), bei zwei Arbeitstagen pro Woche haben Sie nur Anspruch auf 2/5, also zwölf Arbeitstage, die auch sechs Wochen Jahresurlaub ergeben und so weiter. Wenn Sie keinen tarifl ichen Urlaubsanspruch haben, gilt das Bundesurlaubsgesetz: Beispiel 2: Der Urlaubsanspruch von 24 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche (egal ob in Ihrem Betrieb nur an fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird) ergibt vier Wochen Jahresurlaub. Bei drei Arbeitstagen in der Woche haben Sie Anspruch auf 3/6 des Jahresurlaubs, also zwölf Urlaubstage (vier Wochen Jahresurlaub), bei zwei Arbeitstagen pro Woche haben Sie Anspruch auf 2/6, also acht Arbeitstage, die wiederum vier Wochen Jahresurlaub ergeben. Wenn Sie unregelmäßig viele Arbeitstage pro Woche arbeiten, muss ein Durchschnitt berechnet werden, der sich an der Urlaubshöhe der Vollzeitbeschäftigten orientiert. Da ist mehr für Sie drin! | 15 Beispiel 3: Sie haben innerhalb eines Monats folgendermaßen gearbeitet: Woche 1 Woche 2 Woche 3 Woche 4 5 Tage - 2 Tage 1 Tag Das ergibt durchschnittlich zwei Arbeitstage pro Woche. Sie haben dann einen Urlaubsanspruch von 2/5 des Urlaubsanspruchs einer vollzeitbeschäftigten Kraft. Diese Urlaubstage dürfen Sie so einsetzen, dass Sie auf vier Wochen Jahresurlaub kommen, für den Fall, dass in Ihrem Betrieb nur das Bundesurlaubsgesetz (siehe Beispiel 2) gilt und kein weitergehender Tarifvertrag. Die Urlaubsdauer darf wegen Krankheiten oder anderer Fehlzeiten, wie zum Beispiel Mutterschutz, nicht gekürzt werden (Ausnahme: Elternzeit). Wenn Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Auf den vollen Jahresurlaub haben Sie in der Regel Anspruch, wenn Sie eine sechsmonatige „Wartezeit“ erfüllt haben, es sei denn, der Tarifvertrag sieht etwas anderes vor. Waren Sie über einen kürzeren Zeitraum beschäftigt, steht Ihnen anteiliger Urlaub zu. Endet Ihr Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte, haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (§ 5 Bundesurlaubsgesetz). Gehen Sie auf keinen Fall ohne die Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers in Urlaub, denn dann müssen Sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen. 16 | Minijob Der Feiertag muss bezahlt werden Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Lohnfortzahlung an Feiertagen. Dieser Anspruch ist im § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz verankert (vgl. „Auszüge aus Gesetzestexten“, Seite 43). Voraussetzung ist, dass Sie an diesem Tag hätten arbeiten müssen, wenn kein Feiertag gewesen wäre. Den Anspruch auf Bezahlung haben Sie auch, wenn die anfallende Arbeit ersatzweise an einem anderen Tag geleistet wird. Beispiel: Regelmäßige Arbeitstage: Donnerstag Freitag Samstag Wenn Donnerstag ein Feiertag ist und Sie stattdessen Mittwoch, Freitag und Samstag arbeiten, dann müssen Sie Lohn für alle vier Tage erhalten. Da ist mehr für Sie drin! | 17 Arbeit auf Abruf Arbeit auf Abruf (KapovAz = kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit) fi ndet im Alltag recht häufi g statt, zum Beispiel im Gaststättenbereich, wenn Beschäftigte witterungs- oder saisonabhängig eingesetzt werden oder wenn unerwartete Arbeitsspitzen eintreten. Die meisten Beschäftigten wissen nicht, dass in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes Mindeststandards festgelegt sind, die in einem Arbeitsvertrag geregelt sein müssen. So muss die Vereinbarung eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Ist dies nicht der Fall, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Das bedeutet in der Praxis, dass Sie immer dann nachträglich einen Lohnanspruch über ihre tatsächlich geleistete Arbeit hinaus haben, nämlich eine Aufstockung auf zehn Arbeitsstunden, wenn Sie weniger als 10 Stunden gearbeitet und einen den Stunden entsprechenden Lohn erhalten haben. Darüber hinaus gilt, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für mindestens drei Stunden in Anspruch nehmen und damit bezahlen muss. Wurden Sie kürzere Zeit eingesetzt, dann haben Sie trotzdem einen Zahlungsanspruch. Von dieser gesetzlichen Regelung kann allerdings durch Tarifvertrag abgewichen werden. Auf einen solchen Tarifvertrag kann im Arbeitsvertrag auch für nicht tarifl ich gebundene Parteien verwiesen werden. Für die Praxis bedeutet das: Wenn – wie so oft – nur ein mündlicher Arbeitsvertrag vorliegt, gelten die gesetzlichen Mindeststandards. Dies bedeutet, Sie können nachträglich eine erhöhte Zahlung verlangen, solange der Anspruch noch nicht verjährt oder der Anspruch bei Geltung eines Tarifvertrages verfallen ist. 18 | Minijob Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit Alle Beschäftigten haben das gleiche Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen, also auch alle geringfügig Beschäftigten (siehe „Auszüge aus Gesetzestexten“, Seite 43). Ihren Anspruch müssen Sie geltend machen, indem Sie dem Betrieb unverzüglich Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Der Betrieb ist allerdings dazu berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Da Sie als geringfügig Beschäftigte oder Beschäftigter meist nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (Familienversicherte zum Beispiel sind nicht selbst Mitglied), erhalten Sie keine ärztliche „gelbe Krankmeldung“, sondern eine einfache Bescheinigung, die für Sie kostenlos sein sollte. Entgeltfortzahlung können Sie auch für den Fall einer Kur zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation beanspruchen, sofern diese ärztlich verordnet ist und stationär in einer entsprechenden Klinik oder Einrichtung durchgeführt wird. Hierfür müssen Sie dem Betrieb den Zeitpunkt und die Dauer der Kur mitteilen sowie eine ärztliche Bescheinigung und die Bewilligung durch den Sozialleistungsträger vorlegen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bekommen Sie im Regelfall 80 Prozent der Kosten für die Lohnfortzahlung aufgrund der gezahlten Umlage erstattet. Da ist mehr für Sie drin! | 19 Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall Alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherungspfl icht. Unfallversicherungsschutz besteht auch für die im Privathaushalt beschäftigten Personen. Nur enge Verwandte, die im Haushalt unentgeltlich arbeiten, sind grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert. Genauere Informationen, welche Unfallkasse für Ihr Bundesland und Ihre Region zuständig ist, erhalten Sie bei der Unfallkasse Baden-Württemberg: www.ukbw.de Haben Sie also bei der Arbeit oder auf dem Hin- oder Heimweg einen Unfall, benachrichtigen Sie den Betrieb und den zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) trägt alleine die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Wichtig: Sie sind auch dann über die Berufsgenossenschaft (= Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) abgesichert, wenn keine Beiträge für Sie abgeführt wurden. Bei Schwarzarbeit muss die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft die Kosten für einen Arbeitsunfall erstatten (§ 110 Abs. 1a SGB VII). Genauere Informationen erhalten Sie bei der Unfallkasse Baden-Württemberg: Unfallkasse Baden-Württemberg Augsburger Straße 700 70329 Stuttgart Postanschrift: 70324 Stuttgart Telefon: 0711 9321-0 Fax: 0711 9321-500 E-Mail: info@ukbw.de Internet: www.ukbw.de 20 | Minijob Lohnfortzahlung, wenn Ihr Kind krank wird Da Sie in der Regel nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse sein werden, haben Sie in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss Sie jedoch unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ von der Arbeit freistellen, wenn Sie Ihr Kind unter zwölf Jahren wegen einer Erkrankung betreuen müssen. Das ergibt sich aus § 616 BGB. In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 392/78) wird von einem Zeitraum von fünf Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen. Lassen Sie sich von der Kinderärztin beziehungsweise dem Kinderarzt eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass Ihr Kind wegen einer Erkrankung betreut werden muss, und geben Sie diese im Betrieb ab. Da ist mehr für Sie drin! | 21 Ihr Recht bei einer Schwangerschaft Auch als geringfügig Beschäftigte stehen Sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes, in dem zwingende Schutzvorschriften für Mutter und Kind festgelegt sind. Es würde den Rahmen dieser Broschüre sprengen, auf Fragen des Mutterschutzes vertieft einzugehen, nur soviel:  Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.  Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen ausgesetzt sind oder die bestimmte körperliche Belastungen verursachen.  Es gibt Schutzfristen vor und nach der Entbindung.  Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld.  Sie haben Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit. Falls für Sie ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ausgesprochen wurde, erhalten Sie „Mutterschutzlohn“ in der Regel in Höhe Ihres Nettoverdienstes. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bekommt diesen übrigens von der Minijobzentrale erstattet. Sind Sie geringfügig beschäftigt und nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, steht Ihnen dennoch ein Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro zu. Um dieses Mutterschaftsgeld zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Betriebes über Ihre Beschäftigung und eine Geburtsurkunde mit dem standesamtlichen Vermerk „nur gültig für die Mutterschaftshilfe“. Senden Sie diese Unterlagen an das Bundesversicherungsamt in Bonn (siehe Adresse unter „Arbeitsschutz“, Seite 52) und beantragen Sie die Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Der Antrag kann auch im Internet online gestellt werden unter www.mutterschaftsgeld.de. 22 | Minijob Achtung: Sind Sie während der Elternzeit geringfügig beschäftigt und sind Sie weiter ein eigenständiges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und nicht in der Familienversicherung versichert, dann erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Ihren durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoverdienst als Mutterschaftsgeld während der gesamten Mutterschutzzeit und, wenn Sie mehr als 390 Euro verdienen, noch einen Zuschuss des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin zum Mutterschaftsgeld. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (10 AZR 552/91) darf Urlaubs- und Weihnachtsgeld wegen Abwesenheit aufgrund des Mutterschutzes nicht gekürzt werden. Einer Angestellten wurden diese Leistungen zugesprochen, obwohl sie in dem entsprechenden Jahr wegen Krankheit, Mutterschutz und Erziehungsurlaub (heute entspricht dies der Elternzeit) lediglich an vier Tagen gearbeitet hatte. Anders lautende tarifvertragliche Regelungen sind aber zulässig. Da ist mehr für Sie drin! | 23 Ihr Recht bei Kündigung Das Kündigungsschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb, also auch für Sie. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie mindestens sechs Monate bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und dass der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat. Teilzeitkräfte werden bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl nur mit abgestuften Anteilen mitgerechnet. Wenn Sie vor dem 31. Dezember 2003 eingestellt wurden, gilt das Kündigungsschutzgesetz für Sie bereits, wenn der Betrieb mehr als fünf Beschäftigte hat. Kündigungsfristen gelten auch unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz: Für alle Beschäftigten gelten die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen. Es kann grundsätzlich mit einer vierwöchigen Frist zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats gekündigt werden. Längere Kündigungsfristen gelten nach einer mehr als zweijährigen Betriebszugehörigkeit. Diese erhöhen sich nach zwei Jahren auf einen Monat, nach fünf Jahren auf zwei Monate jeweils zum Monatsende. Sollten Sie noch länger beschäftigt sein, erkundigen Sie sich nach den dann gültigen Kündigungsfristen. In der Probezeit kann ein Arbeitsvertrag generell mit 14-Tage- Frist gekündigt werden. Sollten Sie in einem Kleinbetrieb beschäftigt sein, der weniger als 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat (Auszubildende werden hierbei nicht gezählt, Teilzeitbeschäftigte in abgestuften Anteilen), dann kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber durch Einzelvertrag mit Ihnen eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren. Vier Wochen dürfen dabei aber nicht unterschritten werden. Ebenfalls durch ausdrücklichen Vertrag kann mit vorübergehend (bis zu drei Monaten) beschäftigten Aushilfskräften eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. In Tarifverträgen können andere Fristen festgelegt sein, die dann vorrangig gelten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Besonderen Kündigungsschutz haben Sie, wenn Sie schwanger oder schwerbehindert sind. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf Ihnen dann nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde kündigen (bei Schwangerschaft das Regierungspräsidium Karlsruhe, bei Schwerbehinderung der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- 24 | Minijob Württemberg, Zweigstelle Karlsruhe). Auskünfte über die Zuständigkeit erteilt das Regierungspräsidium Karlsruhe, Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite: www.osha.europa.eu Sie sollten bei einer Kündigung unverzüglich fachlichen Rat einholen und gegebenenfalls innerhalb von 21 Tagen Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Sie brauchen dafür keine anwaltliche Vertretung. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie die Klage formulieren müssen, hilft Ihnen die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht kostenlos. Sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, müssen Sie diese Kosten selbst tragen, auch wenn Sie den Prozess gewinnen. Befristete Arbeitsverhältnisse laufen mit Fristablauf aus. Sie müssen nicht gekündigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine mehrmalige Befristung auch unwirksam sein. Dies wäre für Sie besonders im Fall einer Schwangerschaft wichtig. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54.4 Fachgruppe Mutterschutz Postanschrift: 76247 Karlsruhe Dienstsitz: Markgrafenstraße 46, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 926-7548, -7549, -4159, -7663 E-Mail: mutterschutz@rpk.bwl.de Internet: www.rp.baden-wuerttemberg.de Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Zweigstelle Karlsruhe Integrationsamt Erzbergerstraße 119, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 8107-0 Fax: 0721 8107-975 E-Mail: info@kvjs.de Internet: www.kvjs.de Da ist mehr für Sie drin! | 25 ... durch Sie selbst Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, aber auch Sie sind zur Einhaltung der Kündigungsfristen verpfl ichtet, da Sie sich sonst möglicherweise schadenersatzpfl ichtig machen. Fristlos können Sie nur kündigen, wenn ein „wichtiger“ Grund vorliegt. Vor diesem Schritt sollten Sie unbedingt rechtlichen Rat einholen. Besondere Kündigungsmöglichkeiten bestehen während der Schwangerschaft, der Schutzfrist nach der Geburt und während der Elternzeit. 26 | Minijob Der Betrieb ist insolvent Wenn eine Firma Pleite macht, ist in den Geldbörsen ihrer Beschäftigten schon längst Ebbe. Denn unregelmäßige oder ausbleibende Gehalts- beziehungsweise Lohnzahlungen gehören fast immer zu den Vorboten einer Firmeninsolvenz. Doch die Betroffenen müssen neben dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht auch noch ausstehende Gehaltszahlungen für zurückliegende Zeiten in Kauf nehmen. Alle, die wegen Zahlungsunfähigkeit des Betriebes den ihnen zustehenden Lohn nicht erhalten haben, haben Anspruch auf Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit, also auch die geringfügig Beschäftigten. Das Insolvenzgeld sichert den Gehalts- oder Lohnanspruch für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird oder – falls ein Insolvenzverfahren mangels Masse offensichtlich nicht in Betracht kommt – wenn die Betriebstätigkeit vollständig beendet wird. Gezahlt wird das Insolvenzgeld in Höhe des geschuldeten Nettoarbeitsentgelts. Wer bei der Insolvenz seiner Firma nicht zu kurz kommen will, der sollte spätestens innerhalb von zwei Monaten zur Agentur für Arbeit gehen, um Insolvenzgeld zu beantragen. Während des Insolvenzverfahrens beträgt die Kündigungsfrist für Ihr Arbeitsverhältnis maximal drei Monate. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. Sie können sich auch im Internet auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit umfangreich informieren: www.arbeitsagentur.de – dort fi nden Sie unter anderem das Merkblatt und die Antragsvordrucke. Da ist mehr für Sie drin! | 27 Steuern und Beiträge im Minijob Die Beschäftigten müssen in der Regel weder Steuern noch Sozialabgaben auf eine Beschäftigung bis zu 450 Euro zahlen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlt in den meisten Fällen eine Pauschale von 31,29 Prozent (Stand 2017) des Arbeitslohns. Für Privathaushalte gelten andere Abgaben (siehe unter „Arbeitgeber im Privathaushalt“, Seite 33). Davon gehen 15 Prozent an die Renten- und in der Regel 13 Prozent an die Krankenversicherung. Dazu kommen 1,29 Prozent als Umlage zum Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen für Krankheit und Mutterschaft beziehungsweise den Anspruch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld. Hinzu kommt ein individueller Beitrag zur Unfallversicherung. Näheres dazu in den folgenden Kapiteln. Die pauschalen Abgaben zur Sozialversicherung muss allein die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber bezahlen. Wenn diese Pauschalen abgeführt werden, fallen noch 2 Prozent Steuern, inclusive Solidaritätsbeitrag und Kirchensteuer an. Steuern können aber immer auch nach der Lohnsteuerkarte sowie einem anderen pauschalen Verfahren erhoben werden, wenn zum Beispiel aufgrund der Zusammenlegung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen kein pauschaler Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt wird. Sollte dies auf Sie zutreffen, lassen Sie sich vom Finanzamt beraten, welches die für Sie günstigste Lösung wäre. Die Steuern, also auch die pauschale Lohnsteuer, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Ihnen vom Lohn abziehen. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung, die nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauern darf, fallen keine pauschalen Sozialabgaben an. Die Einkünfte müssen aber über die Lohnsteuerkarte oder pauschal mit 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert werden. 28 | Minijob Sie sind rentenversichert Wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis ab dem 1. Januar 20132 aufgenommen haben, sind Sie in der Regel voll in der Rentenversicherung versichert. 15 Prozent Ihres Verdienstes zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber, Sie selbst müssen 3,7 Prozent bezahlen. Ihnen werden zwölf Pfl ichtbeitragsmonate pro Jahr auf die Wartezeit angerechnet, Sie sind bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit abgesichert, können eine medizinische Rehabilitation (zum Beispiel eine Kur) beantragen und können Riester-Förderung für die private Vorsorge erhalten. Wenn Ihr monatlicher Verdienst unter 175 Euro liegt, müssen Sie zusätzlich die Differenz zwischen dem Arbeitgeberanteil und dem Mindestbeitrag (32,73 Euro) entrichten, es sei denn, Sie sind aus einer anderen Beschäftigung oder Tätigkeit heraus pfl ichtversichert. Wenn Sie Altersvollrente beziehen, sind Sie nicht versicherungs- pfl ichtig, die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlt dann nur den pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung, durch den sich Ihre Rente nicht mehr erhöht. Wenn Sie vorzeitige Altersrente beziehen, können Sie mit dem Minijob Ihre Rente noch geringfügig erhöhen. Sie können sich von der Versicherungspfl icht befreien lassen. Damit verzichten Sie aber auf viele Vorteile der Rentenversicherung. Sie müssen dann die 3,7 Prozent Abzug vom Lohn nicht bezahlen. Ob sich die Rentenversicherung im Minijob für Sie lohnt, kann im Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Bevor Sie auf die volle Rentenversicherung verzichten, lassen Sie sich vom Versicherungsamt, von den Versichertenältesten oder anderen Stellen beraten (Adresse siehe „Versicherungen“, Seite 49). Wenn Sie ein oder mehrere Kinder unter zehn Jahren haben, zahlt sich der volle Rentenversicherungsbeitrag besonders aus: Ihre selbst erworbene Rentenanwartschaft wird noch einmal um 50 Prozent aufgestockt. Maximum: 100 Prozent des Durchschnittseinkommens. Diesen Wert können Sie allerdings mit einer geringfügigen Beschäftigung nicht erreichen. 2 Für Beschäftigungsverhältnisse, die vor 2013 aufgenommen wurden, gelten andere Regelungen. Doch auch hier ist die volle Rentenversicherung möglich. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss Sie dazu informieren oder erkundigen Sie sich bei der Minijobzentrale. Da ist mehr für Sie drin! | 29 Ihr Anspruch auf Riester-Förderung Wer „riestert“ hat Anspruch auf staatliche Förderung. Der Sparer oder die Sparerin erhält auf jeden Fall die Grundförderung in Höhe von 175 Euro (ab 1. Januar 2018)3 sowie eine Kinderzulage für jedes Kind, für das man Kindergeld erhält, in Höhe von 300 Euro pro Jahr. Ist das Kind vor dem 1. Januar 2008 geboren, beträgt die Zulage 185 Euro. Diese staatliche Förderung für Ihre private Rentenvorsorge können Sie erhalten, wenn Sie  versicherungspfl ichtig im Minijob beschäftigt sind  oder Angehörige pfl egen und dadurch rentenversichert sind  oder einen Ehegatten oder eine Ehegattin haben, der oder die zum „förderfähigen Personenkreis“ gehört  oder bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind  oder arbeitslos gemeldet sind und Leistungen nach SGB II (ALG II) nur deshalb nicht erhalten, weil Ihr Partner ein zu hohes Einkommen oder Vermögen hat. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie sich alle drei Monate bei der Arbeitsagentur melden und die Meldenachweise aufbewahren. Da Sie wegen Ihres geringen Verdienstes nur mit einer geringen staatlichen Rentenzahlung rechnen können, ist es für Sie umso wichtiger, zusätzlich privat vorzusorgen. Mit einem vergleichsweise geringen Eigenbeitrag können Sie die volle Förderung in Anspruch nehmen. Das lohnt sich besonders, wenn Sie Anspruch auf Kinderzulagen haben. Als geringfügig Beschäftigte müssen Sie nur einen Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr aufbringen. 3 Bis zum 31. Dezember 2017 beträgt die Grundförderung 154 Euro. 30 | Minijob Beispiel 1 Frau A hat keine Kinder, sie ist geringfügig beschäftigt. Als Förderung erhält sie für sich 175 Euro. Sie muss einen Mindestbeitrag von 60 Euro (pro Monat 5 Euro) bezahlen. Sie legt also 235 Euro an, von denen sie nur gut ein Viertel selbst bezahlen muss. Beispiel 2 Frau B ist geringfügig beschäftigt und hat drei Kinder, die alle vor 2008 geboren wurden. Ihr Mindestbeitrag liegt bei 60 Euro. Zusätzlich erhält sie 175 Euro für sich und insgesamt 555 Euro für die Kinder. Sie spart also im Jahr insgesamt 790 Euro für ihre Altersvorsorge. Weniger als ein Zehntel zahlt sie aus der eigenen Geldbörse. Beispiel 3 Frau C ist geringfügig beschäftigt und hat zwei Kinder. Eines ist vor, eines ist nach 2008 geboren. Ihr Mindestbeitrag liegt bei 60 Euro im Jahr. Zusätzlich erhält sie 175 Euro für sich und insgesamt 485 Euro für die Kinder. Sie spart also im Jahr insgesamt 720 Euro für ihre Altersvorsorge. Nur ein Zwölftel muss sie selbst aufbringen. Auf diese Förderung sollten Sie nicht verzichten! Falls Sie später einmal den Eigenbeitrag nicht aufbringen können, können Sie aussetzen, ohne den Vertrag zu kündigen. Welches für Sie das günstigste Angebot ist, können Sie zum Beispiel in der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest (in den meisten Bibliothekslesesälen kostenlos einsehbar) nachlesen oder gegen eine geringe Gebühr bei der Verbraucherzentrale erfragen. Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Einkommen deutlich höher ist als 450 Euro, müssen Sie je nach Kinderzahl auch einen höheren Eigenbeitrag leisten, zurzeit vier Prozent vom Jahresbruttoeinkommen. Leider können wir in dieser Broschüre nicht auf alle komplizierten Regelungen zur Riester-Rente eingehen. Informationen erhalten Sie zum Beispiel beim Finanzamt oder in den meisten Geldinstituten. Da ist mehr für Sie drin! | 31 Beitrag ohne Gegenleistung in der Krankenversicherung Wenn Sie bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (familienversicherte Hausfrauen, -männer, Schülerinnen und Schüler, Studierende oder Rentnerinnen und Rentner, freiwillig Versicherte), muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber 13 Prozent Ihres Arbeitsentgelts an Ihre Krankenkasse abführen. Eine Gegenleistung erhalten Sie dafür nicht. Für Sie entstehen keine Ansprüche, da Sie ja bereits Krankenversicherungsschutz haben. Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht ebenfalls nicht. Wenn Sie privat krankenversichert sind (zum Beispiel als Beamtinnen, Beamte, Selbstständige), muss kein Krankenversicherungsbeitrag entrichtet werden. Tipp: Wenn Sie Mitglied in einer privaten Krankenversicherung oder freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind und gerne Pfl ichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung werden wollen, sollten Sie sich einen „Midijob“ suchen (siehe „Midijob und Gleitzone“, Seite 35). Es reicht ein 451 Euro Monatsverdienst. Sie können dann mit einem geringen Beitrag die volle Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. 32 | Minijob Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Privathaushalt Wenn Sie in einem Privathaushalt geringfügig tätig sind, hat dies für Sie den Nachteil, dass Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber nur einen Beitrag von fünf Prozent zur Rentenversicherung leisten muss. Wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis ab dem 1. Januar 2013 begonnen hat4, sind Sie in der Rentenversicherung pfl ichtversichert. Einen Großteil des Beitrages müssen Sie leider selbst bezahlen: 13,7 Prozent Ihres Verdienstes werden dafür abgezogen. 23,98 Euro ist Ihr Mindestbeitrag bis zu einem Verdienst von 175 Euro. Sie können sich von der Versicherungspfl icht befreien lassen. Damit verzichten Sie aber auf viele Vorteile (siehe „Sie sind rentenversichert“, Seite 29). Ob sich dies lohnt, erfahren Sie beim Versicherungsamt, von den Versichertenältesten oder anderen Stellen (siehe Adressen „Versicherungen“, Seite 49). Beachten Sie: Auch im Privathaushalt haben Sie die gleichen Rechte am Arbeitsplatz wie alle anderen Beschäftigten! 4 Für Beschäftigungsverhältnisse, die vor 2013 aufgenommen wurden, gelten andere Regelungen. Doch auch hier ist die volle Rentenversicherung möglich. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss Sie dazu informieren. Erkundigen Sie sich bei der Minijobzentrale. Da ist mehr für Sie drin! | 33 Was muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber im Privathaushalt beachten? Es ist preiswert und bequem, jemanden im Haushalt legal zu beschäftigen. Statt 31,29 Prozent müssen nur 14,8 Prozent Abgaben an die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) als zentrale Einzugsstelle für die geringfügigen Beschäftigungen abgeführt werden. Bei einem Einkommen von bis zu 450 Euro geschieht dies über den sogenannten „Haushaltsscheck“. Die Beiträge werden dann entsprechend den Lohnangaben einfach vom Konto abgebucht. Alle Versicherungen sind damit abgegolten (gesetzliche Unfallversicherung, Lohnfortzahlung). Den Haushaltsscheck erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale (Adresse siehe „Versicherungen“, Seite 49). Auch einen Musterarbeitsvertrag können Sie dort bekommen. Für Minijobs in Privathaushalten ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, maximal 510 Euro im Jahr. Warnhinweis: Unangemeldete Beschäftigung im Privathaushalt kann teuer werden: Neben einem Bußgeld ist ein Arbeits- oder Wegeunfall Ihrer Haushaltshilfe ein großes fi nanzielles Risiko: Bei Schwarzarbeit muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft die Kosten für einen Arbeitsunfall erstatten (§ 110 Abs. 1a SGB VII). 34 | Minijob „Midijob“ und „Gleitzone“ Während die Minijobs allgemein bekannt sind, kennen nur ganz wenige die „Midijobs“. Offi ziell nennt man sie „Beschäftigung in der Gleitzone“. Früher war es so, dass auch bei einer nur unbedeutenden Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenzen volle Sozialversicherungs- und Steuerpfl icht anfi el. Es musste erheblich mehr verdient werden, um auch nur ein wenig mehr Geld netto zu bekommen. Das stellte sich als großes Hindernis heraus, wenn geringfügig Beschäftigte in einen sozialversicherungspfl ichtigen (Teilzeit-) Job wechseln wollten. Um diese Hürde abzumildern, hat man die „Gleitzone“ erfunden, in der die Kostenbelastung für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer nur ganz allmählich auf die volle Beitragslast anwächst. Die Gleitzone beginnt bei 450,01 Euro und endet bei 850 Euro, ab dann sind die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Wenn das Monatseinkommen in der Gleitzone liegt, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die regulären halben Arbeitgeberbeiträge abführen. Für Sie als Beschäftigte reduzieren sich die Beiträge aber deutlich: Bei einem Einkommen von 460 Euro bezahlen Sie nur rund 52 Euro statt 89 Euro. Ihre Ersparnis beträgt also rund 37 Euro. Je mehr Sie verdienen, desto geringer ist die Ersparnis, ab 850 Euro müssen Sie den vollen Sozialversicherungsbeitrag bezahlen. In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung bleiben Ihnen in der Gleitzone alle Leistungen erhalten. Allerdings müssen Sie einen geringfügig niedrigeren Rentenanspruch in Kauf nehmen. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie dies Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Dann erhalten Sie für den vollen Sozialversicherungsbeitrag auch den Rentenanspruch, der Ihrem Einkommen entspricht. Da ist mehr für Sie drin! | 35 Vorsicht bei Überschreitung der Entgeltgrenze Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden bei der Ermittlung des regelmäßigen Monatslohnes berücksichtigt. Erhalten Beschäftigte zum Beispiel einen Lohn in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze und zusätzlich ein 13. Monatsentgelt als Weihnachtsgeld, so kann Sozialversicherungspfl icht eintreten. Sonderzahlungen werden aber nur dann angerechnet, wenn sie entweder vertraglich vereinbart oder betriebsüblich regelmäßig gezahlt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn gleichartige Sonderzahlungen in mehreren aufeinander folgenden Jahren gezahlt werden. Sozialversicherungspfl icht tritt nicht ein, wenn eine Sonderzahlung (zum Beispiel Erfolgsbeteiligung oder einmalige Leistungsprämie) nicht vertraglich vereinbart und auch nicht regelmäßig gezahlt wurde. Dreimal im Jahr darf es „mehr“ sein, zum Beispiel dann, wenn Sie als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung unvorhergesehen einspringen müssen, dann ist dieses Überschreiten der Sozialversicherungsgrenzen unschädlich. Das Gleiche gilt, wenn Sie bei einer zweiten Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber kurzfristig, das heißt für maximal drei Monate, ein zweites Arbeitsverhältnis eingehen. Auch können Sie bei Schwankungen im Arbeitsanfall fl exible Arbeitszeitregelungen (zum Beispiel Gleitzeit- oder Jahreszeitkonten) vereinbaren und sogenannte Wertguthabenvereinbarungen (zum Beispiel Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten) treffen. Hierfür gelten sehr spezielle Regelungen. Auskünfte dazu erteilt die Minijob-Zentrale. 36 | Minijob Und noch ein Tipp: Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber kann Ihnen steuer- und sozialversicherungsfrei einen Zuschuss zur Unterbringung nicht schulpflichtiger Kinder in einer Kindertageseinrichtung geben (§ 2, Nr. 33 Einkommensteuergesetz). Diesen Zuschuss können Sie auch ohne Probleme über die Grenze von 450 Euro hinaus erhalten. Es könnte sich also lohnen, mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu verhandeln. Steuer- und somit auch sozialabgabenfrei sind weiter Sachleistungen wie zum Beispiel ein Jobticket und unter Umständen auch ein Tankgutschein. Wichtig ist: Es darf kein Bargeld fl ießen und es gelten Höchstgrenzen. Wenn dies für Sie in Frage kommt, informieren Sie sich am besten bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Da ist mehr für Sie drin! | 37 Die Einkommensgrenze überschreiten und gleichzeitig etwas für die Rente tun – wie geht das? Seit vielen Jahren gibt es eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die üblicherweise nur bei sozialversicherungspfl ichtigen Arbeitsverhältnissen angewendet wurde – die sogenannte „Entgeltumwandlung“. Bei dieser Anlageform sparen die Beschäftigten Sozialabgaben und Steuern. Für Minijobberinnen oder Minijobber scheint dieses Modell auf den ersten Blick uninteressant zu sein, weil für sie Sozialabgaben und Steuern pauschal abgeführt werden. Da bei der Entgeltumwandlung das für Sozialabgaben maßgebliche Einkommen um den Sparanteil direkt gekürzt wird, können Beschäftigte mit Minijob bis zu 242 Euro im Monat für ihre Altersvorsorge einsetzen und müssen oder können natürlich entsprechend mehr arbeiten. Es kommen auf diese Weise wirklich nennenswerte Summen zusammen, die im Alter als monatliche Rente ausgezahlt werden können. Die Vorteile einer Entgeltumwandlung:  Mehrarbeit über 450 Euro/Monat ist zulässig, wenn dieser Mehrverdienst in einen entsprechenden Sparvertrag fl ießt  Aufbau einer zusätzlichen Alterssicherung  Das so angesparte Vermögen ist „Hartz-IV-fest“, das heißt, es wird bei der Berechnung des vorhandenen Vermögens nicht mitgerechnet und ist darüber hinaus pfändungssicher  Das so angesparte Vermögen kann nicht verfallen und gehört ausschließlich Ihnen Wie können Sie und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber von diesem „Geheimtipp“ profi tieren? Sie oder er lässt sich von seiner Steuerberaterin, seinem Steuerberater oder der Hausbank beraten, welche Form dieser betrieblichen Altersvorsorge gewählt werden soll. Wenn ihr oder ihm dies zu mühsam ist, weil es sich um einen kleinen Betrieb handelt, dann dürfen selbstverständlich auch Sie sich zum Beispiel bei Stiftung Warentest Finanztest informieren und nach der günstigsten Gesellschaft suchen. Der Abschluss der betrieblichen Altersversicherung muss durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber erfolgen, die oder der dann auch die Beiträge direkt überweisen muss. 38 | Minijob Was ist weiter zu tun? Sie vereinbaren gemeinsam eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit und der Gegenwert für diese Mehrarbeit wird ohne Abzüge in Ihre betriebliche Altersversorgung eingebracht. Da ist mehr für Sie drin! | 39 Setzen Sie sich durch! Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber ist oft nicht bekannt, dass Sie ein Recht auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder ähnliches haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie in einem Kleinbetrieb arbeiten. Dann sollten Sie diese Broschüre gegebenenfalls an die Betriebsleitung weitergeben oder anregen, dass bei der Rechtsberatung des Betriebes nachgefragt wird. Ist in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, Personalrat oder eine Mitarbeitendenvertretung vorhanden, wenden Sie sich an sie, um dort wegen Ihrer Forderungen Unterstützung zu bekommen. In der Praxis kommt es leider gar nicht so selten vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verdeckt oder ganz unverhohlen offen mit dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes drohen, wenn Sie die in dieser Broschüre aufgeführten Minimalrechte aus dem Arbeitsvertrag fordern. Wenn Sie gute Nerven haben, können Sie auf Ihren Rechten beharren. Eine daraufhin erfolgende Kündigung wäre wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) nichtig. Eine Arbeitgeberin beziehungsweise ein Arbeitgeber darf Beschäftigte bei einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil diese in zulässiger Weise ihr Recht ausüben. Wenn Sie aber auf genau diesen Arbeitsplatz angewiesen sind, bleibt Ihnen eventuell nichts anderes übrig, als von der Durchsetzung dieser Rechte abzusehen, da Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber gegebenenfalls nur etwas warten muss, um Sie unter einem (anderen) Vorwand zu entlassen. Ist jedoch irgendwann einmal, egal aus welchen Gründen, das Arbeitsverhältnis beendet, können Sie nachträglich im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist beziehungsweise im Rahmen der tarifl ich geltenden Verfallsfrist rückwirkend alles einfordern, was Ihnen trotz gesetzlicher beziehungsweise tarifl icher Vorschriften nicht gewährt worden ist. Findet für Sie kein Tarifvertrag Anwendung, gilt die gesetzliche Verjährung von drei Jahren. Dies bedeutet, Sie können noch bis zum 31. Dezember 2018 Forderungen aus dem Jahr 2015 geltend machen. Ansprüche aus dem Jahr 2017 verjähren erst nach dem 31. Dezember 2019. Notieren Sie also genau, wann Sie wegen einer Erkrankung nicht arbeitsfähig waren oder für welche gesetzlichen Feiertage Sie keine Lohnfortzahlung erhielten. Urlaub können Sie nur 40 | Minijob für das laufende Kalenderjahr geltend machen, es sei denn, Sie konnten aus dringenden betrieblichen oder in Ihrer Person liegenden Gründen wie beispielsweise bei Krankheit, den Urlaub nicht antreten. „Alten“ Urlaub können Sie auch dann geltend machen, wenn Sie vergeblich (und beweisbar!) bezahlten Urlaub gefordert haben. Können Sie bis zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses den bezahlten Urlaub nicht oder nicht vollständig nehmen, haben Sie einen fi nanziellen Abgeltungsanspruch. Findet für Sie ein Tarifvertrag Anwendung, können Sie Ihre Ansprüche rückwirkend nur im Rahmen der tarifvertraglichen Verfallsfristen geltend machen, die unter Umständen nur wenige Monate betragen. Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Gewerkschaft. Listen Sie alle Ihre Forderungen detailliert auf und machen Sie diese gegenüber Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber schriftlich geltend. Vergessen Sie dabei aber nicht zu prüfen, ob die gesetzliche beziehungsweise tarifl iche Kündigungsfrist eingehalten wurde. Möglicherweise steht Ihnen noch weiterer Lohn oder weiteres Gehalt zu. Die Einhaltung des Mindestlohns wird durch die „Zollverwaltung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ kontrolliert. Bei Fragen können Sie sich an Ihr Hauptzollamt oder an die Mindestlohnhotline des Bundesarbeitsministeriums wenden (Adresse unter „Information zum Mindestlohn“, Seite 53). Von der Zollverwaltung kann allerdings nur der ganze Betrieb überprüft werden. Ihren persönlichen Anspruch auf Mindestlohn müssen Sie selbst – ebenso wie Ihre anderen Ansprüche auch – geltend machen. Für den Mindestlohn gelten aber keine arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen. Er ist nicht „verwirkbar“. Sie müssen ihn nur vor Ablauf der Verjährung einfordern. Werden Ihre Forderungen nicht erfüllt, können Sie beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Sie brauchen dafür keine anwaltliche Unterstützung. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie die Klage formulieren sollen, hilft Ihnen die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gebührenfrei. Sie brauchen keine Bedenken zu haben, Ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Wenn Sie die in dieser Broschüre aufgeführten Minimalrechte einklagen, gehen Sie praktisch kein Kostenrisiko ein. Selbst wenn Sie möglicherweise in dem einen oder anderen Punkt verlieren, sind die Gerichtskosten nur gering. Die gegnerische Anwältin oder den Anwalt müssen Sie in der ersten Instanz nie bezahlen, denn dies muss immer die Da ist mehr für Sie drin! | 41 Auftraggeberin beziehungsweise der Auftraggeber – gleichgültig, wer den Prozess gewinnt oder verliert. Ein Kostenrisiko bezüglich eines Anwaltshonorars gehen Sie also nur ein, wenn Sie selbst eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen, es sei denn, Sie haben eine Rechtsschutzversicherung, die auch die Kosten des Arbeitsgerichtsverfahrens trägt. Sollten Sie Mitglied einer Gewerkschaft sein, wird von dort die Rechtsvertretung übernommen. 42 | Minijob Auszüge aus Gesetzestexten Bundesurlaubsgesetz in der Fassung vom 20. April 2013 (Auszüge) § 1 Urlaubsanspruch Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. § 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. § 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Entgeltfortzahlungsgesetz in der Fassung vom 16. Juli 2015 (Auszüge) § 2 Entgeltzahlungen an Feiertagen Für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. (...) § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. (...) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Abs. 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, Da ist mehr für Sie drin! | 43 die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen. Der Anspruch (...) entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. § 5 Anzeige- und Nachweispfl ichten Der Arbeitnehmer ist verpfl ichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpfl ichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. (...) § 9 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird. Ist der Arbeitnehmer nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, gelten die §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 entsprechend, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation ärztlich verordnet worden ist und in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt wird. 44 | Minijob Teilzeit- und Befristungsgesetz in der Fassung vom 20. Dezember 2011 (Auszüge) § 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers (1) Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. (...) (2) Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausübt. § 4 Verbot der Diskriminierung (1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. § 12 Arbeit auf Abruf (1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen. (2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpfl ichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. (3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tarifl ichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren. Da ist mehr für Sie drin! | 45 Hilfreiche Adressen Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte Sie zeigen auf kommunaler Ebene Benachteiligungen von Frauen auf, entwickeln Lösungsmöglichkeiten und wirken darauf hin, dass in allen Lebensbereichen der Auftrag des Grundgesetzes „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ erfüllt wird. Sie leisten vor Ort einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau nachhaltiger gleichstellungspolitischer Strukturen in Deutschland. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden nach außen für die Bürgerschaft und – je nach Landesvorschrift – innerhalb der Stadtverwaltung für das Personal tätig. Beispiele für interne Tätigkeiten:  Beratung der Verwaltungsleitung in Gleichstellungsfragen  Mitwirkung in Personalangelegenheiten  Mitwirkung am Frauenförderplan  Beratung von Beschäftigten Beispiele für externe Tätigkeiten:  Kooperation und Vernetzung für mehr Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit  Informations-, Beratungs- und Kulturangebote für die Bürgerschaft vor Ort Stadt Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte Annette Niesyto Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3062 Fax: 0721 133-3069 E-Mail: gb@karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/gleichstellung Landkreis Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte Astrid Stolz im Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 936-51300 Fax: 0721 936-51599 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@landratsamt-karlsruhe.de Internet: www.landkreis-karlsruhe.de 46 | Minijob Stadt Bruchsal Gleichstellungsbeauftragte Sabine Riescher Rathaus am Marktplatz, Kaiserstraße 66, 76646 Bruchsal Telefon: 07251 79-364 Fax: 07251 79-11364 E-Mail: gleichstellung@bruchsal.de Internet: www.bruchsal.de Stadt Ettlingen Gleichstellungsbeauftragte für Mitarbeitende Silke Benkert Schillerstraße 7 – 9, 76275 Ettlingen Telefon: 07243 101-513 Fax: 07243 101-263 E-Mail: gleichstellung@ettlingen.de Internet: www.ettlingen.de Stadt Waghäusel Frauenbeauftragte Karin Sälzler Gymnasiumstraße 1, 68753 Waghäusel Telefon: 07254 207-2207 Fax: 07254 207-2230 E-Mail: karin.saelzler@waghaeusel.de Internet: www.waghaeusel.de Kontaktstelle „Frau und Beruf“ Die Kontaktstelle „Frau und Beruf“ in Karlsruhe berät Sie in allen Fragen des berufl ichen Wiedereinstiegs, über Weiterbildungsmöglichkeiten, Chancen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, vor allem, wenn Sie mehr als einen 450 Euro-Job wollen. Beratungsgespräche können Sie jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr telefonisch mit dem Sekretariat vereinbaren. Telefonische Beratung jeden Montag von 14 bis 17 Uhr bei konkreten Fragestellungen zu Aus- und Weiterbildung, Qualifi zierung, Wiedereinstieg, Neuorientierung oder Bewerbung um einen Arbeitsplatz. Da ist mehr für Sie drin! | 47 Kontaktstelle „Frau und Beruf“ Wirtschaftsstiftung Südwest Zähringerstraße 65 a, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-7335 Sekretariat Fax: 0721 133-7339 E-Mail: info@frauundberuf-karlsruhe.de Internet: www.frauundberuf-karlsruhe.de Gewerkschaften Gewerkschaft ver.di Die Gewerkschaft ver.di ist zuständig für Beschäftigte aus den unterschiedlichsten Branchen, zum Beispiel aus dem Einzelhandel. Etwa die Hälfte der Mitglieder von ver.di sind Frauen. Wenn Sie nicht genau wissen, ob ver.di die für Sie zuständige Gewerkschaft ist, rufen Sie einfach an und erkundigen Sie sich. ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald Rüppurrer Straße 1 a, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 3846-000 Fax: 0721 3846-335 E-Mail: bezirk.mittelbaden-nordschwarzwald@verdi.de Internet: www.mittelbaden.verdi.de IG Bauen-Agrar-Umwelt (BAU) Die IG Bauen-Agrar-Umwelt ist auch für Gebäudereinigerinnen da. Mit den Frauen und für die Frauen will die IG-BAU die Arbeitsbedingungen menschlicher machen, auf Einkommens- und Beschäftigungssicherung drängen, auf Einhaltung der Tarifverträge achten und für leistungsgerechte Entlohnung kämpfen. Zudem will sie die Schutzgesetze für Arbeitnehmende verbessern und eine eigenständige soziale Absicherung durchsetzen. In tarifl ichen und arbeitsrechtlichen Fragen werden Mitglieder beraten. IG Bauen-Agrar-Umwelt (BAU) Nordbaden Büro Karlsruhe Ettlinger Straße 3 a, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 83160-0 Fax: 0721 83160-20 E-Mail: karlsruhe@igbau.de Internet: www.igbau-nordbaden.de Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten Region Mittelbaden-Nordschwarzwald Ettlinger Straße 3 a, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 9322010 Fax: 0721 9322015 E-Mail: region.mittelbaden-nordschwarzwald@ngg.net Internet: www.ngg.net 48 | Minijob IG Metall Karlsruhe Ettlinger Straße 3 a, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 93115-0 Fax: 0721 93115-20 E-Mail: karlsruhe@igmetall.de Internet: www.karlsruhe.igm.de IG Metall Bruchsal - Gebäude 5108 - Werner-von-Siemens-Straße 2 – 6, 76646 Bruchsal Telefon: 07251 7122-0 Fax: 07251 7122-60 E-Mail: bruchsal@igmetall.de Internet: www.bruchsal.igm.de Versicherungen Minijob-Zentrale Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 45115 Essen Service-Center Cottbus Telefon: 0355 2902-70799 Montag bis Freitag: 7 bis 17 Uhr E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de Internet: www.minijob-zentrale.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Servicezentrum Karlsruhe Gartenstraße 105, 76135 Karlsruhe Terminvergabe: 0721 825-11543 Telefon: 0721 825-11542 Fax: 0721 825-11934 E-Mail: servicezentrum.karlsruhe@drv-bw.de Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de Sprechtag in Bruchsal, Rathaus Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal Jeden Donnerstag, Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07251 82511543 Sprechtag in Waghäusel, Rathaus Gymnasiumstraße 1, 68753 Waghäusel Über aktuelle Termine informiert Sie das Bürgerbüro Telefon: 07254 207-222 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand www.dguv.de Da ist mehr für Sie drin! | 49 Unfallkasse Baden-Württemberg Augsburger Straße 700, 70329 Stuttgart Postanschrift: 70324 Stuttgart Telefon: 0711 9321-0 Fax: 0711 9321-500 Unfallkasse Baden-Württemberg Service-Center Karlsruhe Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76128 Karlsruhe Telefon: 0721 6098-0/-1 Fax: 0721 6098-5200 E-Mail: info@ukbw.de Internet: www.ukbw.de www.ukbw.de/versicherte/haushaltshilfen-minijobs AOK-Allgemeine Ortskrankenkasse Bezirksdirektion Mittlerer Oberrhein Kriegsstraße 41, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 91582678 Fax: 0721 3711-209 E-Mail: aok.mittlerer-oberrhein@bw.aok.de Internet: bw.aok.de Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe Telefon: 0800 4555500 (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) * Telefon: 0800 4555520 (Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber) * * gebührenfrei Fax: 0721 823-2000 E-Mail: karlsruhe-rastatt@arbeitsagentur.de Internet: www.arbeitsagentur.de Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Geschäftsstelle Bruchsal Kaiserstraße 97, 76646 Bruchsal Telefon: siehe Agentur für Arbeit Karlsruhe Fax: 07251 8004-50 E-Mail: bruchsal@arbeitsagentur.de Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Geschäftsstelle Ettlingen Schloßgartenstraße 24, 76275 Ettlingen Telefon: siehe Agentur für Arbeit Karlsruhe Fax: 07243 5446-30 E-Mail: ettlingen@arbeitsagentur.de 50 | Minijob Finanzämter Finanzamt Karlsruhe-Stadt Schlossplatz 14, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 156-0 Fax: 0721 156-1000 E-Mail: poststelle-35@fi nanzamt.bwl.de Internet: www.fa-karlsruhe-stadt.de Finanzamt Karlsruhe-Durlach Prinzessenstraße 2, 76227 Karlsruhe Telefon: 0721 994-0 Fax: 0721 994-1235 E-Mail: poststelle-34@fi nanzamt.bwl.de Internet: www.fa-karlsruhe-durlach.de Finanzamt Bruchsal Schönbornstraße 1 – 5, 76646 Bruchsal Telefon: 07251 74-0 Fax: 07251 74-2111 E-Mail: poststelle-30@fi nanzamt.bwl.de Internet: www.fa-bruchsal.de Finanzamt Ettlingen Pforzheimer Straße 16, 76275 Ettlingen Telefon: 07243 508-0 Fax: 07243 508-295 E-Mail: poststelle-31@fi nanzamt.bwl.de Internet: www.fa-ettlingen.de Arbeitsgericht Arbeitsgericht Karlsruhe Ritterstraße 12, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 175-2500 Fax: 0721 175-2525 E-Mail: poststelle-ka@lag.bwl.de Internet: www.arbg-karlsruhe.de Wichtig: Klagen, Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Gerichtsverfahren können per Email nicht rechtswirksam eingereicht werden. Bundesministerium für Arbeit und Soziales Tarifregister, Referat IIIa 3, 53107 Bonn Telefon: 0228 99527-0 Bürgertelefon Arbeitsrecht: 030 221911004 Bürgertelefon Minijob: 030 221911005 Das Bürgertelefon des BMAS ist von montags bis donnerstags zwischen 8 und 20 Uhr für Sie erreichbar. E-Mail: info@bmas.bund.de Da ist mehr für Sie drin! | 51 Internet: www.bmas.bund.de Hier fi nden Sie ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge: www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/ Tarifvertraege/allgemeinverbindliche-tarifvertraege Arbeitsschutz Amt für Arbeitsschutz Internetseite Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3101 Fax: 0721 133-3109 E-Mail: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/b3/arbeit/arbeitsschutz Landratsamt Karlsruhe Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 936-86700 Fax: 0721 936-87999 E-Mail: umweltamt@landratsamt-karlsruhe.de Internet: www.landkreis-karlsruhe.de Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn Telefon: 0228 619-1888 täglich von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 13 bis 15 Uhr Fax: 0228 619-1877 E-Mail: mutterschaftsgeldstelle@bvamt.de-mail.de Internet: www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54.4 Fachgruppe Mutterschutz Postanschrift: 76247 Karlsruhe Dienstsitz Markgrafenstraße 46, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 926-7548, -7549, -4159, -7663 E-Mail: mutterschutz@rpk.bwl.de Internet: www.rp.baden-wuerttemberg.de 52 | Minijob Integrationsamt Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Zweigstelle Karlsruhe Integrationsamt Erzbergerstraße 119, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 8107-0 Fax: 0721 8107-975 E-Mail: info@kvjs.de Internet: www.kvjs.de Informationen zum Mindestlohn Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) www.der-mindestlohn-wirkt.de Mindestlohn-Hotline des BMAS: 030 60280028 Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn Mindestlohn-Hotline des DGB: 0391 4088003 Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61, 01077 Dresden Anfragen von Privatpersonen Zentrale Auskunft Telefon: 0351 44834-510 E-Mail: info.privat@zoll.de Fax: 0351 44834-590 Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr Allgemeine Adressen Verbraucherzentrale Kaiserstraße 167 (4. OG), 76133 Karlsruhe Telefon: 0711 669110 Fax: 0721 9845150 Internet: www.verbraucherzentrale.de Da ist mehr für Sie drin! | 53 Impressum Herausgeberinnen: Gleichstellungsbeauftragte der Städte Karlsruhe, Bruchsal, Ettlingen und des Landkreises Karlsruhe, Frauenbeauftragte der Stadt Waghäusel. Hinweis: Diese Broschüre ist auch in Leichter Sprache bei den Herausgeberinnen erhältlich. Adressen und Kontakte siehe Seite 46 Text: Ingeborg Heinze (Juristin) Christel Steylaers (Politologin) Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Remscheid für die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG), Berlin www.frauenbeauftragte.de Nachdruck und/oder Veröffentlichung im Internet, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) gestattet. Endredaktion: Katharina Weinbrecht, Ursula Zetzmann Stadt Karlsruhe, Büro der Gleichstellungsbeauftragten Layout: Stadt Karlsruhe, Zimmermann Foto: pixelio.de, Thorben Wengert Druck: Stadt Karlsruhe, Rathausdruckerei, 100 Prozent Recycling-Papier Trotz größter Sorgfalt kann es immer einmal passieren, dass es zu Druckfehlern kommt oder die Rechtslage sich kurzfristig ändert. Für die Richtigkeit der Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden. Stand: April 2018 54 | Minijob Notizen Da ist mehr für Sie drin! | 55 Wir sind für Sie da Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Karlsruhe und der Städte: Waghäusel
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/gleichstellung/veroeffentlichungen/HF_sections/content/ZZoJK2DSOOXZZ3/ZZoJK3RCje8rly/Minijob_2018.pdf
Inhaltsverzeichnis „Haushalt konsolidieren um Investitionen für zukünftige Generationen zu gewährleisten“ Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Karlsruhe Dienstag, 27.09.2016 Detlef Hofmann (stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion) - Es gilt das gesprochene Wort - Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt bis Dienstag 27.09.2016, 15.30 Uhr. - 2 - Gliederung 1. Einleitung 2. Stabilisieren für einen soliden Haushalt 3. Stärkung des Wirtschaftsstandorts Karlsruhe 4. Moderne und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur 5. Bildung und Betreuung 6. Soziales und bezahlbarer Wohnraum 7. Kultur 8. Sport, Bäder und Zoo 9. Solide Finanzen 10. Beteiligungen 11. Schlussbemerkung - 3 - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, 1. Einleitung Herr Oberbürgermeister, die CDU-Fraktion nimmt Sie beim Wort: „In den kommenden Jahren geht es nicht um „kosmetisches Schnippeln“sondern um strukturelle Entscheidungen“, betonten Sie bei der Einbringung des Doppeletats 2017/2018. Oberste Prämisse sei es, die Entwicklung der Stadt selbst in die Hand nehmen zu können. Wir unterstützen Sie in dieser Aussage ausdrücklich. Sparmaßnahmen und Kürzungen machen keinen Spaß und bringen in den meisten Fällen auch keine Wähler- stimmen, aber wir müssen jetzt gegensteuern, damit Karlsruhe in der Zukunft handlungsfähig bleibt. Der Gemeinderat muss auch zukünftig das Heft des Han- delns in der Hand haben und selbst entscheiden, wo die Schwerpunkte gesetzt werden - dies darf nicht ei- nem ansonsten drohenden Zwangshaushalt überlassen werden und wir dürfen auch nicht verantwortlich dafür - 4 - sein, dass zukünftige Generationen keine finanziellen Spielräume mehr haben. Die CDU-Fraktion hatte dieses anstehende Szenario bereits bei den letzten DHH- Beratungen verinnerlicht - und sich eine Ausgabendis- ziplin verordnet - ist aber leider in vielen Punkten mehr- heitlich unterlegen. "Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen." Zitat: Konrad Adenauer Wichtig war der CDU-Fraktion ein systematischer Stabi- lisierungsprozess, der schon in den letzten anderthalb Jahren dieses Haus intensiv beschäftigt hat. Ein solch intensiver Prozess war und ist mit Sicherheit nicht ver- gnügungssteuerpflichtig, wie ich bereits bei der Einbrin- gung des Maßnahmenpakets 1 erwähnt hatte. Aber wir als gewählte Stadträte haben die Verantwortung - und unsere Aufgabe ist es heute, uns dieser Herausforde- rung zu stellen und Lösungen für das strukturelle Defizit zu finden. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, un- sere Stadt für die Zukunft weiterhin aktiv zu gestalten - 5 - und damit auch den kommenden Generationen, die Chancen geben zu können, die wir heute haben. Auch wenn es für viele schwer zu verstehen ist, genau aus diesem Grund müssen wir trotz Stabilisierung aber auch investieren. Wichtige Investitionen in die Zukunft umfassen die Schaffung von Flächen für neuen und bezahlbaren Wohnraum ebenso wie die Zurverfügungstellung von Flächen für Gewerbegebiete. Investitionen benötigen wir aber auch in der Förderung der vielen sozialen, kul- turellen und sportlichen Vorhaben in unserer Stadt. Dies sind die Aufgaben für unsere Zukunft, die jetzt auch in schwierigen Zeiten zu finanzieren sind, um als Stadt attraktiv für die nächsten Generationen zu blei- ben. Heute stehen die Haushaltsreden der Fraktionen an und im November werden wir die Weichen für die nächsten zwei Jahren stellen. - 6 - 2. Stabilisieren für einen soliden Haushalt Im Haushaltsentwurf sind die Vorschläge aus dem Maßnahmenpaket 1 als Leitschur mit eingeflossen. Ich bin gespannt, aber voller Hoffnung, ob sich alle Ge- meinderatsfraktionen, wenn es nun zum Schwur kommt, ihrer Verantwortung auch weiterhin bewusst sind? Auf alle Fälle möchte ich es nicht versäumen, nochmals - trotz all der bestehenden politischen Unter- schiede - den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für die schwierige aber meist konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen des HSPKA zu danken. Der CDU-Fraktion ist absolut klar, dass durch unsere Entscheidungen in bisherige Standards und Leistungen eingegriffen und dies von den Betroffenen als schmerz- haft empfunden wird. Wir haben uns aber stets an Benchmarks vergleichbarer Städte orientiert. Dort wo wir über dem landes- oder bundesweiten Durchschnitt liegen, haben wir aufgrund der Finanzsituation entspre- chende Anpassungen vorgenommen. Mit Blick auf unsere Verantwortung haben wir deshalb mit wenigen Ausnahmen den Vorschlägen des Maß- - 7 - nahmenpaketes 1 zugestimmt. Ein paar Punkte lehnen wir allerdings auch ab, da sie uns aus heutiger Sicht nicht zielführend erscheinen. Z.B. die vorgeschlagene Schließung der Bürgerbüros Mitte und Ost. Wir wollen stattdessen eine Evaluierung der bisherigen Arbeit der Bürgerbüros und ein Gesamtkonzept zur zukünftigen Ausrichtung. Seit Bekanntwerden der Stabilisierungsmaßnahmen vergeht kein Tag, an dem wir keine Briefe erhalten oder Leserbriefe zur Kenntnis nehmen, in denen uns von den verschiedensten Interessensvertretern klargemacht wird, dass mit der vorgeschlagenen Kürzung der Zu- schüsse - oder einer Entgelterhöhung an der falschen Stelle angesetzt wird. Ich kann jedes Schreiben aus Sicht der Betroffenen nachvollziehen, aber wir können und wollen die einzelnen gesellschaftlichen Bereiche nicht gegeneinander ausspielen. Uns ist es auch aus diesem Grund ganz besonders wichtig nochmal klarzu- stellen, dass gewährleistet ist, dass auch wirklich jeder Bereich einen Beitrag zur Haushaltsstabilisierung bringt. - 8 - Es war bisher kein einfacher Weg und er ist auch noch lange nicht zu Ende, aber er war und ist notwendig, denn nur dadurch können die erforderlichen Investiti- onsmittel, um Karlsruhe zukunftsfähig zu entwickeln, nun im Entwurf eingestellt werden. Mit dem Maßnah- menpaket 1 wird es somit aber nicht getan sein, es be- darf weiterer Konsolidierungen, um auch mittel- und langfristig dem strukturellen Haushaltsdefizit begegnen zu können. An der strukturellen Schieflage der Städte und Gemein- den sind Bund und Land nicht unschuldig, haben diese doch kontinuierlich Aufgaben auf die Kommunen verla- gert, die eine Aufstockung des Personalbestandes un- abdingbar machten – ohne dass es dafür einen ausrei- chenden finanziellen Ausgleich gegeben hätte. Selbst- kritisch müssen wir aber auch zugeben, dass wir in den letzten Jahren großzügige Standards geschaffen ha- ben. Dies wird in Zukunft so nicht mehr möglich sein. - 9 - Der Haushalt unserer Stadt ist geprägt von steigendem Aufwand für Sozial-, Jugend- und Familienhilfe und den damit verbundenen Personalkosten. Entlastungen, wie die Übernahme der Grundsicherung im Alter, bei der Erwerbsminderung durch den Bund oder die Krippenof- fensive des Landes sind positiv, aber sie reichen bei weitem nicht aus, um anfallende Kosten auch nur an- nährend zu decken. Wir benötigen von Bund und Land weitere konsequente Entlastungen, insbesondere bei der Eingliederungshilfe, beim Krippenausbau oder bei den Ganztagsschulen. Unsere Finanz- und Wirtschaftsbürgermeisterin hat bei der Haushaltseinbringung sehr deutlich aufgezeigt: Wir haben trotz ständig wachsender Einnahmen ein Ausga- benproblem. Daher müssen Augenmaß und Ausgaben- disziplin aufgrund der Verantwortung für die nächste Generation eine Selbstverständlichkeit für jeden Man- datsträger und Grundlage für unsere Entscheidungen in diesen Haushaltsberatungen sein. Vor allem müssen wir aber innerhalb des vorbereiteten - und bisher vor- bildlich umgesetzten Haushaltsstabilisierungsprozes- ses, die Ausdauer behalten und dürfen uns nicht durch - 10 - die bisher erzielten Ergebnisse oder nur durch einmali- ge Sondereffekte vom eingeschlagenen Weg abbringen lassen. Nachdem in der ersten Phase viele Stadträte und Dezernenten die Notwendigkeit und die Ernsthaf- tigkeit des Prozesses erkannten, werden wir auch in den kommenden Haushalten allen Beteiligten die be- sondere Relevanz des Haushaltstabilisierungsprozes- ses und die sich daraus ergebenen Chancen verdeutli- chen müssen. Kontinuität, Standhaftigkeit und Über- zeugungskraft werden auch beim zweiten Maßnah- menpaket von entscheidender Bedeutung sein. 3. Stärkung des Wirtschaftsstandortes Karlsruhe Unbestritten müssen wir die Aufwendungen reduzieren, dies steht außer Frage, aber es müssen natürlich auch die harten Standortfaktoren stimmen, um Steuerein- nahmen zu generieren und dazu brauchen wir eine starke Wirtschaft. Umso bemerkenswerter ist es, dass Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, das Thema Wirtschaft in Ihrer Haushaltsrede unserer Ansicht nach leider wieder ein- mal etwas stiefmütterlich behandelt haben und dies - 11 - obwohl die Gewerbesteuereinnahmen eine extrem wichtige Ertragsquelle darstellt. Zwar konnten wir in der Teilüberschrift Ihrer Rede das Wort Wirtschaft kurz le- sen, aber Sie selbst reduzierten es dann auf die Berei- che Wissenschaft und Forschung. Die Entwicklung in Wissenschaft und Forschung ist durchaus nicht zu ver- nachlässigen, aber gerade der Mittelstand und das Handwerk – stellen das Rückgrat unserer Wirtschaft dar. Der Anteil der kleinen und mittleren Betriebe in Karlsru- he – Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten - be- trägt 99,47 %. Die Wirtschaftskraft unserer Stadt hängt daher insbesondere von den Rahmenbedingungen ab, unter denen Mittelstand und Handwerk arbeiten kön- nen. Karlsruhe ist eine boomende Wachstumsstadt. Immer mehr Menschen kommen nach Karlsruhe und der Wirt- schaftsstandort gilt als dynamisch und innovativ. Die Unternehmer schätzen den Standort Karlsruhe, dies wurde uns bei unseren Unternehmergesprächen immer - 12 - wieder versichert. Nur diese in den letzten Jahrzehnten erarbeiteten und etablierten Stärken des Wirtschafts- standorts sorgten dafür, dass die im letzten Haushalt durch dieses Haus beschlossene Gewerbesteuererhö- hung nicht zu größeren Unternehmensverlagerungen führte. Aber mit dem jetzigen Hebesatz ist für uns auch eine Grenze erreicht, deren Überschreiten nicht ohne spürbare Konsequenzen für den Wirtschaftsstandort bleiben würde. Immer wieder hören wir von Unternehmen, dass Karls- ruhe keine geeigneten Gewerbeflächen mehr anbieten kann. Zudem fehle es an qualifizierten Arbeitskräften. Gerade hier sehen unsere Unternehmen konkreten Handlungsbedarf, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir wissen, dass die Wirtschaftsförderung immer wieder Unternehmen bei der Ansiedelung oder Erweiterung und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen engagiert un- terstützt, aber angeboten werden kann nur das, was auch tatsächlich zur Verfügung steht. - 13 - Gerade hier ist der städtische Spielraum sehr begrenzt, denn die gewerblich nutzbaren Flächen sind weitestge- hend verbaut und die noch vorhandenen sind überwie- gend kleinteilig strukturiert. Flächen, die für Unterneh- men attraktiv wären, sollen nach einer Mehrheit des Gemeinderates nicht als Gewerbegebiet zur Verfügung gestellt werden. Genau dies engt aber unseren Spiel- raum um weitere Einnahmen zu generieren entschei- dend ein. Wir als Entscheidungsträger sollten uns ver- gegenwärtigen, dass es ohne Gewerbe- und Industrie- ansiedlungen auch keine zusätzlichen Gewerbesteuer- einnahmen geben wird, die wir trotz Stabilisierung drin- gend benötigen, um die steigenden Haushaltsausgaben zu decken. Aus diesem Grund stellt eine aktive Gewerbeflächenpo- litik für uns eine wesentliche Investition in die Zukunft dar. Dies bedeutet über sinnvollen Geländetausch nachzudenken und bestehende Gewerbegebiete mit dem Ziel weiterzuentwickeln, untergenutzte Gewerbe- flächen marktgängig zu machen. Gefragt sind hier für die Zukunft zielorientierte Lösungsvorschläge – ohne - 14 - ideologische Scheuklappen. Hierzu gehört unserer An- sicht nach auch das Bauen in die Höhe. Daneben setzen wir auf systematische Innenentwick- lung. Die CDU-Fraktion unterstützt das Modellprojekt ressourcenoptimiertes Gewerbeflächenmanagement durch Kooperation - REGEKO - im Gewerbegebiet Grünwinkel, mit dem insbesondere brach- oder unter- genutzte Flächen aktiviert werden sollen. Genauso wichtig ist uns zudem eine konsequente Ent- wicklung der interkommunalen Zusammenarbeit. Mit dem Letter of Intent zwischen Karlsruhe und Ettlingen bezüglich der Entwicklung der Seehofwiesen oder mit den ersten Gesprächen über ein interkommunales Ge- werbegebiet mit Stutensee bewegen wir uns in die rich- tige Richtung. Dieser Weg wird allerdings nicht einfach werden und es muss allen klar sein, dass letzteres nicht zum Nulltarif möglich sein wird. Investitionen in die Zukunft sind für uns auch unsere Gründerzentren. Deren Ergebnisse sind durchweg posi- tiv. Seit Eröffnung der einzelnen Zentren wurden 1.417 - 15 - neue Unternehmen mit rund 8.450 Arbeitsplätzen ge- schaffen. Die CDU-Fraktion unterstützt daher die Ent- wicklung des Wachstums- und Festigungszentrum im Kreativpark und ist aufgeschlossen für die angekündig- ten Konzeptionen für ein Energiegründerzentrum und einen „Smart Production Park“. Die Technologieregion Karlsruhe gehört zu den erfolg- reichsten Wirtschaftsstandorten in Europa und dies soll auch in Zukunft so bleiben. Die angestoßene Neuauf- stellung der Technologieregion ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung, wenngleich wir, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, bei Ihrem bisherigen Vorge- hen noch deutlich Luft nach oben sehen. Sie werden uns sicher zustimmen, dass Karlsruhe als Oberzentrum der Impulsgeber und Motor der Region ist, aber den Städten und Gemeinden im Umland, bei der zu wün- schenden noch stärkeren Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe begegnen muss. - 16 - 4. Moderne und leistungsstarke Verkehrsinfrastruk- tur Ein starker Wirtschaftsstandort benötigt eine leistungs- fähige und moderne Verkehrsinfrastruktur. Diese ist eine unabdingbare Voraussetzung für Unternehmen, um sich in Karlsruhe anzusiedeln. Natürlich wird in Zukunft mit effizienteren und intelligen- teren Fahrzeugen zu rechnen sein, aber grundsätzlich wird es sich um die Fortbewegungsmittel handeln, die wir bereits nutzen. Öffentliche Verkehrsmittel, Radfah- rer und Fußgänger sowie der motorisierte Individualver- kehr. Für uns steht kein bestimmtes Verkehrsmittel im Mittelpunkt unseres Handelns, sondern der Mensch mit seinen Bedürfnissen nach Mobilität. Ein unverhältnis- mäßiges Zurückdrängen des motorisierten Individual- verkehrs aus den Innenstädten lehnen wir ab, denn man übersieht dabei vor allem die Bedeutung des Ge- werbeverkehrs und dies wäre fahrlässig. Darüber hinaus steigt der Altersdurchschnitt unserer Bevölkerung stetig und ältere Generationen sind oft verstärkt an ihr Auto gebunden, um mobil zu bleiben - 17 - und alltägliche Dinge zu erledigen. Wir wollen daher den ÖPNV sowie den Fahrrad- und Fußverkehr für die innerstädtische Mobilität weiter fördern, dürfen dabei jedoch die Belange des Wirtschaftsverkehrs und Anfor- derungen der Senioren, die auf ihr Auto angewiesen sind, nicht vergessen. Wir haben uns gefreut, dass unlängst Karlsruhe für das Testfeld zum vernetzten und automatisierten Fahren den Zuschlag erhalten hat, welches nun unter Beteili- gung des KIT hier in der Region aufgebaut wird. Auf diesem Testfeld können Firmen und Forschungs- einrichtungen zukunftsorientierte Technologien und Dienstleistungen rund um das vernetzte und automati- sierte Fahren im alltäglichen Straßenverkehr erproben – Karlsruhe bietet hier perfekte Voraussetzungen. Das wichtigste Infrastrukturprojekt ist und bleibt für uns – nach wie vor – der Bau der zweiten Rheinbrücke. Be- reits heute ist die Rheinbrücke überlastet, tägliche Staus sind an der Tagesordnung. Eine Beschränkung - 18 - der Brückenbelastung auf 3,5 Tonnen – oder gar eine Totalsperrung würde zu einem verkehrlichen Supergau ungeahnten Ausmaßes, insbesondere für die vielen Berufspendler führen, da die nächsten Rheinbrücken in Iffezheim und Germersheim jeweils mindestens 30 Ki- lometer entfernt liegen. Wir fordern daher wiederholt Sie, sehr geehrten Herrn Oberbürgermeister auf, sich für eine zügige konstruktive Unterstützung und Durch- führung des Planfeststellungsverfahrens zum An- schluss der zweiten Rheinbrücke an die B36 einzuset- zen. Sollte sich der Gemeinderat weiterhin mehrheitlich für eine Klage gegen die zu erwartenden Planfeststel- lungsbescheide aussprechen, werden wir einen Bür- gerentscheid beantragen. Wir setzen uns mit der Region nachdrücklich für eine höchstmögliche Priorisierung beim Bund und dem Land nach Beschluss des Bundesverkehrswegeplans ein. Wir sind nun mal Oberzentrum – dies muss sich auch in der verkehrlichen Erreichbarkeit zeigen. Es besteht dringender Handlungsbedarf. - 19 - Wir begrüßen daher die Wirtschaftsinitiative, die sich für den Bau einer zweiten Rheinbrücke zusammengefun- den hat und insbesondere die angekündigten Maßnah- men des Verkehrsministers Winfried Hermann aus- drücklich. Als weiteres wichtiges Infrastrukturprojekt unterstützen wir den Bau einer Südumfahrung Hagsfeld und deren Weiterführung bis zur Theodor-Heuss-Allee, denn diese Umfahrung wird eine erhebliche Netzentlastungswir- kung mit sich bringen. In die Verkehrsplanung im Osten müssen aber insbesondere die verkehrlichen Auswir- kungen durch die Ansiedlung von IKEA, den Neubau der dm-Zentrale und den geplanten Bau des neuen Wildparkstadions mit einbezogen werden. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs ver- bindet das Karlsruher Nahverkehrssystem die gesamte Region in vorbildhafter Weise mit dem Oberzentrum Karlsruhe. Mit dem Jahrhundertprojekt „Kombilösung“ wird dies weiter ausgebaut und perfektioniert. Leider gab und gibt es während einer Bauphase sowie den - 20 - leider unbefriedigenden Baustellensituationen immer wieder Verzögerungen und wie so oft bei Großprojekten dieser Art steigende Kosten, aber ein Ende ist in Sicht. Umso unverständlicher ist es, dass der Bundesrech- nungshof nun mitten in einem Prozess die Bedingungen ändern will und die Zuschüsse für die Kriegsstraße in- frage stellt. Die Innenstadt ist das Herz einer jeden Stadt, aber nur nach Fertigstellung der Kombilösung wird sich das Ge- sicht der Kaiserstraße als Einkaufs- und Flaniermeile wie gewünscht verändern. Teillösungen sind für uns nicht akzeptabel und waren auch nicht Bestandteil des Bürgerentscheids. Schon heute müssen für die zukünftige Innenstadtent- wicklung die entscheidenden Schritte eingeleitet wer- den. Die östliche Kaiserstraße ist in der jetzigen Trend- entwicklung nicht zukunftsfähig, hier bedarf es einer dringenden Aufwertung, daher erwarten wir von der Verwaltung schnellstmöglich Lösungsskizzen. - 21 - Wichtig ist uns, dass die Händler in der Innenstadt nicht alleine gelassen werden. Das Kooperationsmarketing muss wie schon während der bisherigen Bauzeit im engen Schulterschluss mit den Händlern, Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt konzipieren. In diesem Zu- sammenhang freuen wir uns über den großartigen Er- folg der Schlosslichtspiele, mit denen es wieder gelang mehr Menschen in die Innenstadt zu bringen. Aus die- sem Grund haben wir auch der Fortsetzung für 2017 in Zusammenhang mit den Heimattagen zugestimmt. 5. Bildung und Betreuung Investitionen in Bildung und Betreuung sind Zukunftsin- vestitionen. Erfolgreiches Lernen hängt nicht nur von modernen pädagogischen Konzepten, engagierten El- tern und Lehrern sowie motivierten Schülern ab, son- dern auch von einer guten technischen Infrastruktur in vernünftigen Schulgebäuden. Die Sanierungen und Modernisierungen unserer Schulen war für die CDU- Fraktion stets ein Investitionsschwerpunkt. In den letz- ten 10 Jahren wurden durchschnittlich, jedes Jahr zwei- stellige Millionenbeträge investiert. Im aktuellen Entwurf - 22 - sind sogar rund 85,6 Millionen Euro vorgesehen. Als Fortsetzungsmaßnahmen der Neubau der Gemein- schaftsschule in Grötzingen mit 15,5 Millionen Euro und der zweite Bauabschnitt der Heinrich-Hertz-Schule mit 18,9 Millionen Euro sowie der Beginn der Erweiterung und Modernisierung der Drais-Gemeinschafts- und Grundschule mit einem Gesamtfinanzrahmen von 21,4 Millionen Euro. Wer bei diesen Beträgen anlässlich un- serer Haushaltsstabilisierung von bildungspolitischem Kahlschlag bzw. Sparen an der falschen Stelle spricht, sollte erst einmal bereit sein, sich ernsthaft mit dem Haushalt auseinanderzusetzen. Trotz dieser enormen Kraftanstrengung werden die An- forderungen im Schulbereich, sei es durch die Schaf- fung von weiteren Ganztagsschulen oder durch inklusi- ve Beschulung weitere Investitionen verlangen. Dies ist von uns als Kommune nicht mehr zu stemmen. Wir be- nötigen dringend ein Schulbaumodernisierungspro- gramm des Landes. Wir unterstützen daher nachdrück- lich die Initiative des baden-württembergischen Städte- tags. - 23 - Ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der weitere Ausbau an Plätzen in Kindertages- stätten und Kindergärten. Eine gesicherte, qualitativ hochwertige und ortsnahe Kinderbetreuung gilt als ein eindeutiger Standortfaktor für einen attraktiven Arbeits- und Wirtschaftsstandort. Wir werden Ende 2016 die U3-Kapazität seit 2005 auf fast 3000 Betreuungsplätze mehr als verfünffacht ha- ben und die Betreuungsquote liegt mit Tagespflege und Spielgruppen bei 45%. Noch besser sieht es bei einer Betreuungsquote von 98% und fast 7900 Plätzen bei den Kindern über drei Jahren aus. Gerade diese wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe stellt für unseren Haushalt eine große Herausforderung dar. Seit 2007 steigen die Betriebskostenzuschüsse an freie Träger kontinuierlich an. Von 27 Millionen Euro in 2007 werden es Ende 2018 über 94 Millionen Euro sein. Gleichzeitig decken die Erträge vom Land unsere Aufwendungen aber bei weitem nicht, denn es werden - 24 - lediglich ca. 39% der Gesamtkosten - und dies weiter abnehmend aus Landeszuweisungen finanziert. Auch bei städtischen Kitas finanziert die Stadtkasse fast 60% der Kosten - zurzeit sind dies rund 70 Millionen Euro aus allgemeinen städtischen Haushaltsmitteln. Die CDU-Fraktion wird sich konstruktiv, aber durchaus kri- tisch, mit den Ergebnissen der vom Gemeinderat be- schlossenen Arbeitsgruppe „Zuschüsse Kinderbetreu- ung“ im Rahmen des zweiten Maßnahmenpakets be- schäftigen. Die CDU-Fraktion möchte Familien unterstützen, damit sie passende Betreuungsangebote für ihre Kindergar- ten- und Grundschulkinder in allen Stadtteilen finden. Die Ganztagsgrundschulen, sofern sie mit einer ent- sprechenden Rhythmisierung ausgestattet sind, bieten diesbezüglich eine hervorragende Möglichkeit, aber eine Wahlfreiheit der Eltern innerhalb der Betreuungs- angebote hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Uns ist dabei aber absolut klar, dass in der Regel nicht an jedem Schulstandort alle denkbaren Angebote möglich sein können. Wir wollen aber sicherstellen, dass zu- - 25 - mindest ein der Nachfrage entsprechendes, gut verteil- tes Angebot an Ganztags-, Halbtagsgrundschulen, aber auch Schülerhorten in den jeweiligen Stadtteilen vor- handen ist und auch bleibt. Der Einsatz von Schulsozialarbeitern hat sich als un- verzichtbar erwiesen. Unser Ziel – für jede Schule einen Schulsozialarbeiter zu bekommen - ist mitleiweile wei- testgehend erfüllt. Wir begrüßen es zwar, dass sich das Land seit 2012 mit einem Drittel an den Kosten für die Schulsozialarbeiter beteiligt, aber auch hier muss eine stärkere Beteiligung des Landes eingefordert werden. Bevor wir nun an einen weiteren Ausbau gehen, müs- sen erst die entsprechenden Strukturen geschaffen und eventuelle Ressourcen aus den Hauptschulen gebün- delt und neu verteilt werden. 6. Soziales und bezahlbarer Wohnraum Karlsruhe muss und wird auch in Zukunft eine soziale Stadt bleiben. Auch wenn wir Kürzungen im Sozialbe- reich durchführen müssen, ist dies kein soziales Ar- mutszeugnis, wie manche propagieren, sondern ge- - 26 - schieht gerade in der Verantwortung, dass auch zukünf- tig in unserer Stadt Sozialpolitik noch vom Gemeinderat überhaupt gestaltet werden kann. Die CDU-Fraktion bekennt sich seit jeher zur Subsidiari- tät, und genau aus diesem Grund werden viele soziale Organisationen, Gruppen und Verbände in ihrer Arbeit durch die Kommune unterstützt und gefördert. Im Rahmen des HSPKA haben wir fraktionsübergrei- fend die vorgeschlagenen Kürzungen im Sozialbereich detailliert durchforstet und auch in Absprache mit den jeweiligen Betroffenen klare Korrekturen gefordert und durchgesetzt. Die interfraktionelle Zusammenarbeit im Sozialbereich war von großem Ernst und enormer Sorg- falt geprägt und somit halten wir dieses Ergebnis für „unser soziales Karlsruhe“ für absolut tragbar. Die CDU-Fraktion fand diesen Weg in Verantwortung für Karlsruhe hervorragend und bedankt sich bei allen Be- teiligten für ihre konstruktive Mitarbeit. Für die CDU-Fraktion sind der Karlsruher Pass und Kinderpass unverzichtbar geworden. Diese sind vorbild- - 27 - liche Möglichkeiten zur Armutsbekämpfung. Der Erfolg und die Bedeutung der „Karlsruher Pässe“ sind deutschlandweit bekannt. Umso bedeutender sind un- sere Beschlüsse vom Juli 2016, mit denen wir uns diesbezüglich in Karlsruhe zukunftsfest gemacht haben, indem die Berechtigung für den Karlsruher Pass auch auf armutsnahe Menschen ausgedehnt wurde. Ein ermutigendes Zeichen ist, dass immer mehr Institu- tionen aus Kultur, Sport und anderen Bereichen, den Berechtigten des Karlsruher Passes Ermäßigungen bei Veranstaltungen und Mitgliedschaften gewähren. Ich kann dies nur ausdrücklich begrüßen und viele dazu ermuntern, diesen Beispielen zu folgen. Die CDU–Fraktion steht auch zum Gesamtkonzept Ar- beit. So kann jetzt effizient gearbeitet und sich der ent- sprechenden Fachkompetenz in diesem Bereich ge- widmet werden. Die aktuelle Konzeption entspricht un- seren Erwartungen, dies wird durch die ersten Erfolge bereits untermauert. - 28 - Bezahlbarer Wohnraum Wie die CDU-Fraktion schon immer betont hat, wird eine deutliche Entlastung des Wohnungsmarktes nur unter Einbeziehung aller Akteure möglich sein, also auch der privaten Investoren. KaWof und KAI haben bisher lediglich wenige Wohneinheiten geschaffen, aber uns liegen auch keine Hinweise vor, dass diese Instru- mente die Entwicklung behindern. Deshalb werden wir dies weiter beobachten, ob die gutgemeinte Steuerung und gleichmäßige Förderung bezahlbaren Wohnraumes funktioniert. Allerdings wird es jetzt darauf ankommen, dass die letz- ten Potenziale der Innenentwicklung priorisiert werden und anschließend auch gehandelt wird. Gleichzeitig ist die Flächennutzungsplanung voranzutreiben, wobei es uns auf die Einbeziehung aller Beteiligten ankommt. Die aktuelle Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030 Schwerpunkt „Wohnen“, bietet uns die Gelegenheit über langfristige Perspektiven bei der Neuausweisung von Wohnbauflächen zu sprechen. Meine Fraktion ist zuversichtlich, dass hier alle Fraktionen im Gemeinde- - 29 - rat, im Gegensatz zu den Gewerbeflächen, die Not- wendigkeit erkennen. Wir dürfen aber auch nicht den Fehler machen, einzel- ne Stadtteile zu überfordern oder dass aufgrund der prekären Situation sogar an Stellen gebaut wird, wo wir heute im Grunde schon wissen, dass es nicht zielfüh- rend ist. 7. Kultur Karlsruhe ist und bleibt eine Kulturstadt. Kultur ist ein wichtiger Standortfaktor und trägt wesentlich zu Attrak- tivität einer Stadt bei. Dass Karlsruhe wächst, ist zum Teil auch der vielfältigen Kulturszene zu verdanken, Die Kultur ist aber auch ein wirtschaftlicher Faktor und sie nimmt Einfluss auf wirtschaftliche Entscheidungen. Bei- spielhaft verweise ich auf die Erfolgsgeschichte des Kultur- und Kreativparks im Alten Schlachthof. Die Kultur ist aber in der Regel kein Wirtschaftsunter- nehmen, das sich selbstständig finanzieren kann und erhält aus diesem Grund öffentliche Förderungen. Wir - 30 - sind erleichtert, dass wir das Ziel der Haushaltsstabili- sierung mit sehr moderaten Kürzungen der freiwilligen Leistungen erreichen können. Unser Dank gilt beson- ders dem Verständnis, das die allermeisten Kulturschaf- fenden den Stabilisierungsnotwendigkeiten entgegen- gebracht haben. Wir hoffen auch weiterhin auf die Soli- darität der großen und kleinen Akteure. Wir werden bei unserer Linie bleiben, dass Kultur in Karlsruhe mit dem ZKM und dem Badischen Staatstheater eine Spitze braucht, aber wir wollen auch die vielfaltige Kulturszene in ihrer ganzen Breite erhalten. Wenig Verständnis haben wir für die Initiative „Spart’s euch - Umverteilen statt kaputtsparen!“ Von Kaputtspa- ren, kann bei jährlichen Kulturausgaben von über 50 Millionen Euro nie und nimmer die Rede sein. Umvertei- len ist eine Forderung aus der politischen Mottenkiste, denn ich muss das, was ich verteilen kann, ja erst mal jemandem anderem wegnehmen. Die Initiative ist nichts anderes als platte und populistische Stimmungsmache. „Spart‘s euch“ hätte man sich sparen können. - 31 - Denn, bei allen Diskussionen, die wir mit den meisten Kulturschaffenden geführt haben, war – allen Schwie- rigkeiten, die Einsparungen mit sich bringen, zum Trotz – immer Verständnis für die Haushaltssituation und So- lidarität mit der Stadt und untereinander zu spüren. Wir müssen sparen, um investieren zu können. Das gilt auch für die Kultur, denn zwei große Investitionen kommen auf uns zu: Die Sanierung und der Anbau des Badischen Staatstheaters sowie der Umzug des Badi- schen Konservatoriums in die ehemalige Dragoner- Kaserne. Beide Maßnahmen haben bei uns eine hohe Priorität, aber wir müssen auch die Kosten im Auge be- halten. Insbesondere müssen die Folgekosten infolge der deutlich größeren Flächen berücksichtigt werden. Das Badische Staatstheater soll in Modulen umgebaut und erweitert werden, denn so können wir falls notwen- dig die Ausgaben entsprechend den zur Verfügung ste- henden Mitteln steuern. Die reinen Baukosten wurden auf der Grundlage eines Testentwurfes auf 120 Millio- nen Euro begrenzt und an den Baukostenindex gekop- pelt, denn häufig liegen zwischen der Planung und der - 32 - Fertigstellung viele Jahre. Beim Staatstheater sind die Kosten mittlerweile ohne jede Änderung der Planung schon auf 125 Millionen Euro angewachsen und man muss sehen wie diese Steigerungen zu finanzieren sind. Von der Baumaßnahme erwarten wir uns eine Steige- rung der Effizienz des Theaterbetriebes, dies bedeutet, insbesondere eine Reduktion der Folgekosten. Hierzu erwarten wir zur Bestätigung im Vorfeld noch klare Vor- lagen und Businesspläne der Verantwortlichen. Im Blick auf das Badische Konservatorium freuen wir uns, dass nach jahrelanger Suche nun mit der Dra- gonerkaserne ein neuer Standort gefunden werden konnte. Aus zwei zum Teil ungeeigneten Standorten wird nun einer. Hier gilt, wie beim Theater: Wir sparen, um investieren und gestalten zu können. Ebenfalls freuen wir uns, dass ein mehrheitlicher Kon- sens zur Fortführung der Majolika besteht. Es liegen allerdings ambitionierte Pläne und Konzepte vor. In ei- nem Jahr werden wir zu beurteilen haben, ob sie grei- - 33 - fen und dann über die Zukunft der Majolika entschei- den. 8. Sport, Bäder und Zoo Sport nimmt in seiner gesamten Bandbreite in unserer Gesellschaft eine wichtige Stellung ein, denn gerade dort werden immer wieder Normen, Werte und Team- geist vermittelt. Sport gehört zu den weichen Standort- faktoren einer Stadt und hat dennoch eine enorme Be- deutung, gerade wenn es um deren Außenwirkung geht. Die Förderung des Sports in Vereinen und des ehren- amtlichen Engagements war und ist ein Schwerpunkt in der Sportpolitik der CDU-Fraktion, denn gerade dies sind auch Investitionen in zukünftige Generationen. Die Bildung der Sportzentren verzögert sich leider immer wieder, dabei sollten sie im Sinne der Nutzung von Sy- nergien schnellstens von allen Beteiligten vorangetrie- ben werden. Kooperationsvorhaben wie die Sportparks Bruchwegäcker, Untere Hub oder Rüppurr ermöglichen es, neben den Effizienzvorteilen für die beteiligten Ver- eine, zusätzlich hochwertige Flächenpotenziale zu ge- - 34 - nerieren, die für die zukünftige Entwicklung der Stadt von großer Bedeutung sind, besonders wenn dabei auch noch dringend notwendiger Wohnraum geschaf- fen werden kann. Die CDU-Fraktion sprach sich immer schon klar, für ein für die Stadt solide finanzierbares Stadion aus. Wir sind der Ansicht, dass dies mit den Vorschlägen gelingen wird. Die Einstellung der ersten Mittel für die Infrastruk- turmaßnahmen rund um das Wildparkstadion sowie die zwei Millionen Euro für das Eigenkapital des geplanten Eigenbetriebs werden von uns unterstützt. Geplant ist, dass der KSC den Stadionkörper und das Parkdeck zu fast 100% - einschließlich anfallender Zinsen selbst be- zahlt und danach sogar Stadioneigentümer werden soll. Der Stadionneubau steht auch nicht in direkter Konkur- renz zu anderen Investitionsmaßnahmen. Durch die Gründung eines Eigenbetriebs werden alle Transkatio- nen des Neubaus transparent und wirtschaftlich abge- bildet, ohne den Kämmereihaushalt direkt zu belasten. Die Miet- und Pachtzahlungen sind unserer Ansicht nach solide anhand eines Business - Planes kalkuliert. - 35 - Die Miethöhe liegt im Benchmark, vergleichbar mit an- deren Zweitligavereinen. All dies zeigt auf, dass es durchaus als realistisch an- zusehen ist, dass die zukünftigen Miet- und Pachtzah- lungen weitestgehend gesichert sind. Ein Restrisiko besteht natürlich immer – wenn z.B. der sportliche Er- folg langfristig ausbleibt. Aber eine Stadt, die sich weiterentwickeln möchte, muss in der Lage sein abschätzbare, kalkulierbare Risi- ken in Kauf zu nehmen, um in Zukunft attraktiv für die Bürgerinnen und Bürger zu sein. Zur Lebensqualität tragen auch unsere zahlreichen Bä- der bei. Karlsruhe verfügt über eine vielfältige Bäder- landschaft, während andernorts flächendeckend Bäder geschlossen werden. Um in Zukunft attraktiv zu bleiben, wollen wir, solange es finanzierbar ist, unseren Bürge- rinnen und Bürgern wohnortnahe Bäder anbieten. Wir haben uns im Bäderkonzept für die vier Schwer- punktbäder: das Europabad, das Fächerbad, die Ther- me Vierordtbad und als Freibad das Rheinstrandbad - 36 - Rappenwört entschieden und in den letzten Jahren er- folgten kontinuierliche Investitionen. Die CDU-Fraktion begrüßt, dass der Kostenrahmen beim Umbau des Fä- cherbads zum Kombibad bisher eingehalten wurde und wir freuen uns ausdrücklich über die anhaltende Er- folgsgeschichte des Europabades. Sorgen bereitet uns allerdings die Weiterentwicklung der Karlsruher Stadtteilbäder. Bisher liegt unserer An- sicht nach für diese kein schlüssiges langfristiges Ent- wicklungskonzept und damit keine Planungssicherheit vor. Der operative Zuschuss für die Stadt nimmt wegen der Überalterung insbesondere beim Adolf Ehrmann- und Sonnenbad kontinuierlich zu. Stetig steigen der Erhaltungsaufwand sowie das Risiko einer Schließung aufgrund von Havarien. Ohne den unermüdlichen Ein- satz der bestehenden Fördervereine, die immer wieder den jeweiligen Stadtteilbädern unter die Arme gegriffen haben sehe es noch deutlich schlechter aus. Hier gilt es nun schnellstmöglich zielorientierte Lösungen zu finden, um eine wirtschaftliche Zukunft der Stadtteilbäder zu sichern. - 37 - Zoo Vielen Karlsruher Bürgerinnen und Bürger liegt der Zoo- logische Stadtgarten Karlsruhe besonders am Herzen und er ist als Ausflugsziel ein wahres Kleinod für Alt und Jung. Die CDU-Fraktion begrüßt deshalb sehr, dass der Gemeinderat vor kurzem, mit Beteiligung der Öffentlichkeit, ein zukunftsträchtiges Entwicklungskon- zept verabschiedet hat. Ganz besonders freut uns die große Bereitschaft der Bevölkerung, sich für „ihren“ Zo- ologischen Stadtgarten einzusetzen, mitzudiskutieren, aber auch Geld zu spenden. Durch den hervorragenden Einsatz des Zoodirektors, dem es immer wieder gelingt, den Karlsruher Zoo in den Medien hervorragend zu po- sitionieren, und Dank verschiedener Sponsoren sowie der Zoofreunde, konnten bereits in diesem Jahr die Ge- hege der Schneeeulen und Erdmännchen finanziert werden – auch dies entlastet unseren Haushalt. 9. Solide Finanzen - 38 - Ein Blick auf unsere Mittelfristplanung zeigt, dass wir in den nächsten Monaten intensiv über die Vorschläge für das Maßnahmenpaket 2 und ggf. auch für ein Maß- nahmenpaket 3, auf alle Fälle aber über die Investiti- onsübersicht 2025, die ein Gesamtinvestitionsvolumen von zwei Milliarden aufzeigt, diskutieren müssen. Mit der CDU-Fraktion wird es keine Denkverbote geben. Gerade die mittelfristige Finanzplanung erinnert uns daran, dass spätestens in 2020/2021 zur Finanzierung des konsumtiven Haushalts Mittel fehlen werden. Wir werden daher einen Prüfantrag einbringen, in dem die Verwaltung gebeten wird, Vorschläge für eine vertretba- re Verschuldungsgrenze zu erarbeiten. Die in den letzten Jahren stetig angestiegenen zu be- wirtschaftenden Flächen machen deutlich, dass wir dringend gegensteuern müssen. Die CDU-Fraktion steht auch dem Verkauf von frei werdenden Immobilien offen gegenüber. Schon länger warten wir auf einen Vorschlag bzw. eine Alternative für die derzeitige Nut- zung des Hauses Solms. Und auch für die freiwerden- den Gebäude Jahnstraße 20, Kaiserallee 11 des KONS - 39 - oder das der Feuerwehr in der Ritterstraße sollte die Stadtverwaltung bereits jetzt ihre Vorschläge erarbeiten und dann in den zuständigen Gremien zur Beratung einbringen. Wir sind stolz auf unser städtisches Personal, schätzen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und diese müssen für ihre Arbeit auch adäquat bezahlt werden. Die Stadt Karlsruhe beschäftigt rund 6.000 Menschen, für die wir 2017 zusammen ca. 330 und 2018 rund 340 Millionen Euro ausgeben. Wenn wir dies so beschließen, ist es im Vergleich zu 2016 eine Steigerung um 24 Millionen Euro – das hieße 7,6 Prozent Mehrkosten innerhalb von zwei Jahren. Seit 2008 haben wir kontinuierlich Arbeitsstellen ge- schaffen – allein 2015 waren dies 127 neue Stellen. Ende 2018 werden es insgesamt 556 Stellen sein. Knapp drei Viertel der in den letzten Jahren neu ge- schaffenen Stellen entstanden im Bereich Bildung und Betreuung von Kindern sowie allgemeiner Sozialarbeit und psychologische Betreuung, aber auch in der Sozi- alverwaltung. Wer mich kennt weiß, dass ich hiermit auf - 40 - keinen Fall den Anschein erwecken möchte, einen Be- reich an den Pranger zu stellen oder ihn gegenüber einem anderen auszuspielen. Ich halte Ausgaben im Sozialen sowie der Bildung und Betreuung für gesell- schaftlich extrem wichtig und notwendig, aber die Kommunen dürfen damit auch nicht alleine gelassen, bzw. vom Bund und vom Land mit Minimalzuschüssen abgespeist werden. Wir kommen aber auch nicht darum herum Maß zu hal- ten und daher werden wir, wenn die geplanten Stellen im Personalausschuss zur Besetzung vorgelegt wer- den, wieder eine klare Priorisierung vornehmen, welche Stellen unverzichtbar sind und wo wir ohne zusätzliches Personal auskommen müssen. Bei allem Spardruck gilt für uns, falls Stellen abgebaut werden müssen, darf es zu keinen betriebsbedingten Kündigungen und zu kei- ner Arbeitsverdichtung der Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern kommen. Für uns ist es oberstes Gebot, dass eine Konsolidierung nicht auf dem Rücken der Mitarbei- ter ausgetragen werden darf. - 41 - Lassen Sie mich an dieser Stelle noch anmerken, dass es uns nicht leichtgefallen ist, die Anpassung der Be- förderungstermine der Beamtinnen und Beamten im Maßnahmenpaket 1 mitzutragen. Ich bin deshalb be- sonders froh, dass meine Fraktion vor fast zwei Jahren den Impuls für eine Demografiestrategie für die Stadt- verwaltung gegeben hat. Denn die auf uns zurollende, bevorstehende Verrentungs- und Pensionierungsswel- le, wird die Stadtverwaltung verändern. Wir sind uns sicher, dass es der Stadt mit der dieser Strategie gelin- gen wird, auch zukünftig qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und allen städtischen Be- diensteten durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung gute Entwicklungsperspektiven zu bieten. Mein Dank geht hier an die Stadtverwaltung, die den Anstoß aufgenommen hat und gute Ansätze für den Aufbau des von uns geforderten strukturierten Wis- sensmanagement präsentierte. Auch bei der Weiter- entwicklung des städtischen Gesundheitsmanagements und der Einführung des Personal-Effizienz-Controllings kommen wir voran. - 42 - Insgesamt bedeutet dies, dass innerhalb des Konzerns Stadt umgebaut und umgeschichtet werden muss, aber auch, dass wir uns manchen Service der Stadt für die Bürgerschaft in Zukunft nicht mehr leisten können. Wir müssen uns verstärkt hinterfragen, ob die Angebote ausschließlich städtisch gemacht werden müssen - und vor allem: In welchem Umfang und in welcher Intensität sie auszuführen sein sollen. Ganz konkret heißt das: Wenn Mittelkürzungen unumgänglich sind, kann die Lösung nur eine Reduktion von Qualitäten und städti- schen Angeboten sein. 10. Städtische Gesellschaften Die CDU-Fraktion erkennt an, dass auch die Beteili- gungen ihren Beitrag zum Stabilisierungsprozess er- bringen. Uns ist bewusst, dass dies nicht leicht ist, aber in der Gesamtverantwortung für den Konzern Stadt sind die Beiträge unabdingbar. Der CDU-Fraktion ist es wichtig, dass der bisherige Stabilisierungsweg der Karlsruher Versorgungs-, Ver- - 43 - kehrs und Hafen GmbH (KVVH) konsequent weiterge- gangen wird. Die KVVH Gruppe muss für die Zukunft eine „schwarze Null“ sicherstellen. Jede Gesellschaft muss – falls es notwendig ist – weite- re Maßnahmen zur Kostenreduzierungen erarbeiten. Neben dem bereits verankerten Zuschuss für die Bä- derbetriebe und des ab 2020 eingeplanten Zuschusses für die Belastungen aus der Kombilösung sieht die CDU-Fraktion weitere Zuschüsse aus dem Ergebnis- haushalt äußerst kritisch. Die CDU-Fraktion begrüßt die kontinuierlich positive Entwicklung der Karlsruher Messe- und Kongress- GmbH (KMK). Dass der mit der Zukunftsstrategie anvi- sierte Umsatz für 2020 bereits in 2015 erreicht werden konnte, zeigt das strategische und zielorientierte Han- deln der KMK sowohl im Messe- als auch im Kongress- bereich. Mit der von uns mitgetragenen Modernisierung der Stadthalle wird es der KMK nach der Neueröffnung gelingen, Karlsruhe als Kongressstandort weiter auszu- bauen. - 44 - Die Karlsruher Tourismus GmbH (KTG), die Karlsruher Event GmbH (KEG) und die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH haben uns in diesem Haus bereits seit einigen Monaten intensiv beschäftigt. Von der CDU-Fraktion wird anerkannt, dass diese Gesellschaften bereits für 2016 Stabilisierungsmaßnahmen erarbeitet haben, um den stetig angestiegen Zuschussbedarf seit der Aus- gründung entgegenzuwirken. Nichtsdestotrotz erwarten wir auch hier die aufgezeigten weiteren Einsparvorga- ben ab der Wirtschaftsplanung 2017. Neben den Kos- tensenkungsmaßnahmen muss die zukünftige strategi- sche Ausrichtung der einzelnen Gesellschaften intensiv diskutiert werden. Das Städtische Klinikum Karlsruhe versorgt die Bevöl- kerung im Oberzentrum aber auch weit über die Region hinaus. 3.270 Vollzeitbeschäftigte arbeiteten 2015 im Klinikum. Die Erlöse aus Krankenhausleistungen belie- fen sich auf 262 Mio. EUR, bei einer Bettenauslastung von 87,5%. Das finanzielle Korsett des Klinikums wird aber immer enger, da auch hier stetig die Personalkos- ten steigen. Das liegt nicht nur an den Tarifsteigerun- - 45 - gen im öffentlichen Dienst, die von den Krankenkassen nicht ausgeglichen werden, sondern auch daran, dass mehr Personal zur Umsetzung der medizinischen Leis- tungen insbesondere aufgrund der veralteten Gebäude und der weiten Wege benötigt wird. Um im Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, muss das Klinikum nicht nur sein Leistungsspektrum und sei- ne betriebsorganisatorischen Strukturen optimieren, sondern auch die baulichen Strukturen nach modernen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausrichten. Die CDU-Fraktion stand schon immer zum Städtischen Kli- nikum und begrüßt es, dass der Gemeinderat bereits zugestimmt hat, dass in diesem Haushalt die weitrei- chenden Weichenstellungen für die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen des Klinikums verankert werden konnten. Deutlich muss man sagen, dass das Klinikum diese Zukunftsmaßnahmen durch Eigenmittel nicht selbst finanzieren kann. Zum einen enthalten die von den Krankenkassen gezahlten Fallpauschalen keinen Anteil für Investitionskosten, zum anderen beteiligt sich das Land schon seit Jahren an der Finanzierung der - 46 - Investitionskosten von Kliniken nur noch mit stetig ab- nehmenden Anteilen. 11. Schlussbemerkung Bevor ich zum Schluss komme, darf ich die Gelegenheit nutzen mich zu bedanken: Die CDU-Fraktion dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich aktiv und ehrenamtlich für unsere Stadt und ihre Bewohner engagieren. Ihnen allen spreche ich im Namen der CDU-Fraktion unseren Respekt und unsere Anerkennung aus. Ausdrücklich bedanken wir uns bei den Mitgliedern des Behindertenbeirats, dem Stadt- seniorenbeirat, dem Forum Ehrenamt, dem Migrations- beirat sowie den zahlreichen Mitgliedern der weiteren Beiräte und Kommissionen für ihre Arbeit zum Wohle unserer Stadt. Unser Dank geht auch an alle Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter der Stadtverwaltung und der Tochtergesell- - 47 - schaften, die kontinuierlich hervorragende Arbeit leis- ten. Ein besonderer Dank geht an unsere Finanzbürger- meisterin Gabriele Luczak-Schwarz und an den Käm- merer Thorsten Dollinger sowie an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkämmerei für das umfangrei- che Zahlenwerk und die geleistete Vorarbeit für diesen Doppelhaushalt. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, verehrte Ge- meinderatsmitglieder. Die von mir in meiner Rede dar- gestellten Zahlen und Projekte sind jedoch nur eine Momentaufnahme. Politik, so verstehe ich den Auftrag als Vertreter der Bürger, heißt nicht nur zu steuern, sondern auch Inhalte zu vermitteln. Lassen Sie mich mal einen Blick in die Zukunft in Rich- tung 2018 wagen, wenn wir den nächsten Doppelhaus- halt beschließen. Dort sehe ich die Fortführungsprojek- te im Schulbau, die ich vorhin erwähnte bereits abge- schlossen und den Umbau der Stadthalle in vollem Gange. Am neuen Wildparkstadion laufen die letzten - 48 - Arbeiten und beim Staatstheater steht ein finanzierba- res Gesamtkonzept kurz vor der Realisierungsphase. Die ersten Maßnahmen des HSPKA haben bereits ge- griffen, damit wir auch alle Investitionen finanzieren können und wir haben auch den Mut das zweite Paket, mit dem Ziel der Umsetzung, anzugehen. Die CDU-Fraktion wird für diesen Haushalt keine Anträ- ge stellen, die das Gesamtergebnis des Doppelhaus- haltes 2017/2018 nachhaltig verschlechtern. Gemeinderat und Verwaltung sind angehalten keine neuen Begehrlichkeiten zu wecken, sondern konstruktiv zu priorisieren und kommunizieren, um die selbstge- steckten Ziele zu erreichen. Meine Damen und Herren, Ludwig Erhard sagte einmal: "Unser Tun dient nicht nur der Stunde, dem Tag oder diesem Jahr. Wir haben die Pflicht, in Generationen zu denken." Ich bin mir sicher, dass die CDU-Fraktion nicht alleine in ihrer Haltung ist, den Haushalt der Stadt zu konsoli- dieren. - 49 - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, geschätzte Kol- leginnen und Kollegen, lassen Sie uns heute gemein- sam ein starkes Signal in die Karlsruher Stadtgesell- schaft senden, dass der Gemeinderat den Bedürfnissen aller Karlsruher in die Zukunft gerichtet Rechnung trägt.
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stadtfinanzen/haushaltsdebatte/HF_sections/content/ZZmG5KMgGNRxDL/ZZmLxBhpERciba/HH-Rede%20Detlef%20Hofmann%20Final.pdf
konzeption23.03.heike Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Konzeption Städtische Kindertageseinrichtung Haid-und-Neu-Straße Städtische Kindertageseinrichtung Haid-und-Neu-Straße 56 c 76131 Karlsruhe 2 Vorwort des Trägers Vorwort der Einrichtung Rahmenbedingungen • Äußere Rahmenbedingungen • Innere Rahmenbedingungen • Tagesablauf im Kindergarten • Tagesablauf im Hort Team • Zusammenarbeit • Rolle der Erzieherin/ des Erziehers Pädagogischer Ansatz • Unsere pädagogische Haltung dem Kind gegenüber Ziele unserer pädagogischen Arbeit • Selbstwahrnehmung/ Selbstkompetenz • Soziale Kompetenzen • Multikulturelle Erziehung • Wahrnehmung der Umwelt • Medienpädagogik zur Bildung von Medienkompetenz • Naturerfahrungen Unsere pädagogische Arbeit • Beobachtung/ Dokumentation • Portfolio • Mitwirkung der Kinder am Bildungs- und Einrichtungsgeschehen • Eingewöhnung • Spiel • Gemeinsame Angebote von Kindergarten und Hort Der Orientierungsplan • Die Eckpunkte des Orientierungsplanes • Die Bildungsbereiche des Orientierungsplanes Lernfelder im Kindergarten Bildungsinseln im Kindergarten • Bereich Sprache, Kommunikation und Schrift • Bereich Bewegung und Rhythmik • Bereich Bauen, Konstruieren, Mathematik und Experimentieren • Bereich künstlerische Bildung Sprachförderung im Kindergarten Spezielle Aktivitäten unserer Fünf- und Sechsjährigen Inhalt 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 3 Weiterführung des pädagogischen Handelns im Hort mit speziellen Aktivitäten - Offenes Arbeiten in den Funktionsräumen des Hortes - Medienpädagogische Projekte zum Erlangen von Medienkompetenz Erlebnispädagogik und Ferienprogramm Hausaufgaben Erziehungspartnerschaft • Formen unserer Zusammenarbeit - Elternbeirat - Elterngespräche - Elternabend - Elternarbeit mit „neuen“ Eltern - Aktive Mitarbeit der Eltern - Elterninformationen Öffentlichkeitsarbeit Vernetzung mit anderen Institutionen Qualitätssicherung Impressum 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Stand Januar 2010 5 Vorwort der Einrichtung Liebe Leserinnen und Leser, mit der Einführung des Orientierungsplanes des Landes Baden-Württemberg und seiner Umsetzung in unserem Haus haben wir uns von einer Betreuungseinrichtung mit Bildungsauftrag zu einer Bildungseinrichtung mit Betreuungsauftrag entwickelt. Durch die aktuelle Bildungsdiskussion hat der Bildungsauftrag noch mehr Gewicht bekommen. Es wurde schnell deutlich, dass wir eine neue Konzeption für unsere Einrichtung benötigen. Im Jahr 2005 haben wir uns auf den Weg gemacht, diese zu erstellen. Es war keine leichte Arbeit und es brauchte sehr viel Zeit. Wir verwendeten zahlreiche Planungstage und Teamsitzungen dafür. Ebenso wurden 2007 die Eltern dazu eingeladen, in Workshops ihre Erwartungen, Wünsche und Vorstellungen einzubringen und sich am Prozess der Verständigung über die Erziehungsziele, die das pädagogische Handeln in unserer Kindertagesstätte leiten sollen, zu beteiligen. Mit der Erstellung der Konzeption sind wir in einen wichtigen Prozess eingetreten, der uns stets beschäftigen wird. Wir wollen nicht stehen bleiben, sondern unsere Gegebenheiten und Visionen immer wieder neu überdenken, prüfen und weiterentwickeln. Mit dieser Ausgabe der Konzeption möchten wir Sie einladen, unsere Arbeit und unsere Einrichtung kennenzulernen. Das Team der Kita „Kinder wollen die Welt entdecken.“ (Elschenbroich 2001) … dabei wollen wir die Kinder unterstützen und sie auf ihrem Weg mit viel Geduld und Verständnis begleiten. 6 Die Kindertageseinrichtung in der Haid-und- Neu-Straße besteht seit Mai 1993. Sie liegt in einem verkehrsberuhigten Bereich in der Oststadt. Der Zugang erfolgt über die Töpperstraße. Benachbarte Stadtteile sind Rintheim und Waldstadt. Unser großes Außengelände grenzt an die Spielstraße der Jakob-Malsch-Anlage mit öffentlichem Spiel- und Bolzplatz und unmittelbar an die umliegenden Mehrfamilienhäuser. Sie erreichen uns mit den Straßenbahnlinien S2, 4 und 5 von der Haltestelle Hauptfriedhof in ca. fünf Gehminuten. In unserem Einzugsgebiet liegen die Heinrich–Köhler- Grund- und Hauptschule, die Tulla-Grund- und Realschule, die Lidellschule, die Schule am Weinweg und die Rintheimer Grundschule. Rahmenbedingungen Äußere 7 Rahmenbedingungen Innere Unser Haus bietet: 42 Plätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren, mit 20 Ganztagesplätzen und 22 Plätzen mit verlängerter Öffnungszeit (= Betreuung bis 13.30 Uhr). 50 Plätze für Kinder im Alter von 6-12 Jahren. Ein großzügiges Raumangebot (ca. 900 qm) auf zwei Etagen bietet Freiräume und eine anregungsreiche Umgebung. Jedes Kind hat nach Vollendung seines dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser Rechtsanspruch gilt auch für Kinder mit Behinderungen. Dies wird mit den Eltern auf der Grundlage intensiver Beratung geklärt. Unsere verschiedenen Angebotsformen: Ganztageskindergarten (GT) 7.00 Uhr – 17.00 Uhr (mit Mittagessen) Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ) 7.00 Uhr – 13.30 Uhr (ohne Mittagessen) Vormittagshort (VH) 7.30 Uhr - 14.00 Uhr (ganztägige Ferienbetreuung mit Mittagessen) Nachmittagshort (NH) 12.00 Uhr - 17.00 Uhr (ganztägige Ferienbetreuung mit Mittagessen) Ganztageshort (EB, NH) 7.30 Uhr – 8.30 Uhr 12.00 Uhr - 17.00 Uhr (mit Mittagessen) Die Vorteile von Kindergarten- und Hortangebot unter einem Dach sind: • Geschwister können gemeinsam die Einrichtung besuchen. • Durch den Übergang vom Kindergarten in den Hort wird die Einschulung erleichtert, da die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, sofern genügend Hortplätze vorhanden sind. • Ein guter und langjähriger Kontakt zwischen den Kindern, ErzieherInnen und den Eltern kann sich entwickeln und festigen. • Soziale Kontakt- und Lernfelder sind vielseitiger. Personal: In unserer Kindertageseinrichtung arbeiten neun ErzieherInnen. Davon arbeiten im Kindergarten vier ErzieherInnen in Vollzeit. Sie werden unterstützt durch eine ErzieherIn im Anerkennungsjahr. Im Schülerhort arbeiten zwei ErzieherInnen in Vollzeit, zwei ErzieherInnen in Teilzeit und eine PraktikantIn im Freiwilligen Sozialen Jahr. Ebenso gehört eine Hauswirtschaftskraft zum Team. Die Leiterin der Einrichtung, ebenfalls in Vollzeit, ist 50 % freigestellt, um innerhalb des Hauses zu vertreten. Unsere Schließzeiten: • Die ersten drei Wochen der Sommerferien (für GT-Kiga und Schülerhort). • Die ersten vier Wochen der Sommerferien (für VÖ-Kiga). • Eine Woche in Abstimmung mit den Eltern in den Oster- oder Pfingstferien. • Am Faschingsdienstag. • Am Gründonnerstag ab 12.00 Uhr. • An zwei pädagogischen Tagen. • Zwischen Weihnachten und Neujahr. 8 Tagesablauf Kindergarten 7.00 - 9.00 Uhr Bringsituation (Freispiel) 7.00 - 9.00 Uhr Frühstück Inseltreff 9.30 Uhr im Turnraum 9.30 - 11.30 Uhr „Inselzeit“ Bildungszeit in den Funktionsräumen 11.30 Uhr Mittagessen/Vesper Freispiel (vor und nach der Inselzeit) 13.30 Uhr Vö / 17.00 Uhr GT Ende 9 Tagesablauf Hort Ab 7.30 Uhr geöffnet ca. 8.15 Uhr gehen die Kinder in die Schule kkk 13.20 Uhr Mittagsessen Hausaufgaben 14.15 - 16.00 Uhr Freispiel und Angebote Fr spezielle Aktionen am Freitag 17.00 Uhr Hortende 10 „Zum Erfolg gibt es keinen Lift. Man muß die Treppe benutzen.“ Emil Ösch Team Zusammenarbeit Wir sind ein Team, das Kinder von 3 bis 12 Jahren unter einem Dach betreut. Kollegialer Austausch und enge Zusammenarbeit im Team ist ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Sie ist Voraussetzung für die Begleitung, der uns anvertrauten Kinder und für eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern als Erziehungspartner. Der ständige Austausch von unseren Beobachtungen und die Entwicklung der Kinder sind Gegenstand unserer regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen. Weitere Themen unserer Teamsitzungen sind: Planung und Organisation des Tagesablaufes im Alltag und bei besonderen Anlässen (z.B. Projekte, Elternabende, Feste, …). Ebenso die Reflexion unserer Arbeit in Bezug auf unsere pädagogische Zielsetzung und den Bildungsauftrag. 11 Rolle der Erzieherin Wir sind Vorbild und geben den Kindern emotionale Geborgenheit Wir lassen die Kinder mit- gestalten Wir schaffen den Kindern eine anregende Umgebung in einem entspannten Klima Wir ermutigen die Kinder und schenken ihnen Vertrauen Wir bieten den Kindern einen Rahmen in Form von Regeln und Strukturen 12 „Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.“ Galileo Galilei Pädagogischer Ansatz Unsere pädagogische Haltung dem Kind gegenüber Wir sehen jedes Kind als individuelle Person an und geben ihm das Gefühl, bei uns willkommen zu sein. Unser professionelles, pädagogisches Handeln richten wir auf eine förderliche Entwicklung jedes einzelnen Kindes aus mit dessen unterschiedlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten. Wir begegnen den Kindern mit Respekt und Wertschätzung, geben ihnen Orientierung, Sicherheit und Halt. Seit 2005 arbeiten wir nach dem Orientierungsplan des Landes Baden–Württemberg, der unsere pädagogische Haltung klar widerspiegelt. 13 Ziele unserer pädagogischen Arbeit • Selbstwahrnehmung / Selbstkompetenz In unserer Einrichtung fördern wir Persönlichkeitsentwicklung, Emotionalität, Kreativität und künstlerische Bildung durch : - Thematisierung verschiedener Gefühle wie Wut, Angst, Freude etc. - eine vielfältige Materialauswahl und Raumgestaltung. Impulse werden gesetzt, Ideen geweckt, Kreativität und Phantasie des Kindes angeregt - das Aufnehmen von Kinderinteressen in den Einrichtungsalltag • Soziale Kompetenzen In unserer Einrichtung fördern wir Teamfähigkeit, Kommunikation, Toleranz und Kreativität durch: - gruppendynamische Prozesse (meist in Kleingruppen). Hierbei lernt das Kind Absprachen einzuhalten, die eigene Meinung zu äußern, Kompromisse einzugehen, verbalen Umgang mit seinem Gegenüber, Umgang mit Konfliktsituationen • Multikulturelle Erziehung In unserer Einrichtung fördern wir das Kennen lernen verschiedener Sprachen und Kulturen durch: - Begrüßungsschilder, Musik CD`s oder das Zählen in den Muttersprachen unserer Kinder - das visuelle Erleben von Welt-Landkarten - das bewusste Ansprechen der Festtage verschiedener Kulturen - Förderung der gegenseitigen Toleranz • Wahrnehmung der Umwelt - In unserer Einrichtung fördern wir das Erlernen wichtiger Verhaltensregeln im Straßenverkehr und die Erweiterung des Aktionsradius durch: - Stadtteilerkundungen / Ausflüge in die nähere und weitere Umgebung - Besuche verschiedener Museen, Ausstellungen, Spielplätze etc. • Medienpädagogik zur Bildung von Medienkompetenz In unserer Einrichtung wollen wir den Kindern eine Orientierung in der Medienwelt geben, damit sie Medien als einen Teilbereich kreativer, kultureller Arbeit kennen lernen. Dies fördern wir in unserer Einrichtung durch: - Spaß am Ausprobieren und Experimentieren - kreativen, aktiven Umgang mit einer Medienvielfalt (Bücher, Foto, Video, Audio und Computer) - einen sinnvollen, schöpferischen Umgang mit den Medien von früh an, damit die Kinder selbstbewusst Gefahren erkennen und damit umgehen lernen, z.B. “Internetnutzung“. Dies umfasst Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung - Freude am Lesen und Geschichten erzählen • Naturerfahrungen In unserer Einrichtung fördern wir das Kennen lernen und Achten der Tier- und Pflanzenwelt und das Zuordnen der Jahreszeiten durch: - Entdecken und Erforschen von Vegetation, Pflanzen und Tieren. - Thematisierung von Naturereignissen "Es ist die wichtigste Kunst des Lehrers, die Freude am Schaffen und am Erkennen zu erwecken." Albert Einstein 14 „Beobachtungen machen die individuelle Ausgangslage des Kindes zum Ausgangspunkt pädagogischen Handelns“ Orientierungsplan BW Unsere pädagogische Arbeit • Beobachtung/ Dokumentation Für eine tragfähige Entwicklungsbegleitung und Lernunterstützung des Kindes ist die systematische Beobachtung für unsere pädagogische Arbeit unerlässlich. Der allgemeine Entwicklungsstand des Kindes, seine sprachlichen und motorischen Fähigkeiten, seine sozialen Kontakte und seine Themen sind dabei unsere Beobachtungsschwerpunkte, die schriftlich festgehalten werden. Durch die Reflexion und den Austausch mit Kolleg/innen, mit Eltern und Fachpersonal entsteht ein perspektivenreiches Bild vom Kind. 15 „Alle Kinder haben die märchenhafte Kraft, sich in alles zu verwandeln, was immer sie sich wünschen.“ Jean Cocteau •Portfolio Im Portfolio (lat. portare „tragen“ und folium „Blatt“) wird „das Beste“ vom Kind dokumentiert. Als Portfolio bezeichnen wir die Zusammenstellung von Dokumenten und Materialien unserer Kinder wie Fotos und gemalte Bilder, die im Laufe der gesamten Kitazeit entstanden sind. Das Portfolio präsentiert die verschiedenen Aspekte der Entfaltung und Entwicklung des einzelnen Kindes. Durch diese zielgerichtete Sammlung entsteht eine Chronologie der inhaltlichen und methodischen Lernprozesse, die die Bemühungen und Fortschritte der Kinder zeigen. Unsere Kinder werden aktiv in die Portfolioarbeit integriert. Darüber hinaus nutzen wir die Portfolioordner für Elterngespräche, um die individuelle Entwicklung des Kindes darzustellen. Von Anfang an werden die Kinder einer bestimmten Bezugsperson zugeordnet, die bei uns Portfolio-Erzieherin genannt wird. Sie begleitet das Kind und die Familie die gesamte Zeit, die sie in unserer Einrichtung verbringen. 16 • Mitwirkung der Kinder am Bildungs- und Einrichtungsgeschehen Die Kinder haben bei uns das Recht, sich an allen sie betreffenden Entscheidungen entsprechend ihrem Entwicklungsstand zu beteiligen. „Beteiligung“ bedeutet „Partizipation“ im Sinne von Mitwirkung, Mitgestaltung, Mitbestimmung und Mitverantwortung. Diese gründet auf Partnerschaft und Dialog. Partizipation ist eine bedeutende Grundlage unserer pädagogischen Arbeit. Eine direkte Form der Kinderbeteiligung in unserer Kita ist die Kinderkonferenz. Dort unterstützen wir die Kinder, ihre Anliegen, Wünsche und Fragen zu formulieren. Sie können eigene Beiträge leisten und Gemeinschaft erleben und nicht zuletzt wichtige Kommunikationsregeln erlernen. Zeltaktion, Pfingstferien 2009 im Hort 17 „Kinder sind keine Fässer, die gefüllt, sondern Feuer, die entfacht werden wollen.“ François Rabelais • Eingewöhnung Die Aufnahme in eine Kindertagesstätte bedeutet häufig die erste Trennung zwischen Eltern und Kind. Uns ist es wichtig, dass sich die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind Zeit nehmen und die Einrichtung „erobern“, um so das Haus und unseren Tagesablauf kennen zu lernen. Die Portfolio-Erzieherin steht in dieser Zeit den neuen Eltern mit Rat und Tat zur Seite und betreut intensiv das neue Kind. Unsicherheiten werden abgebaut, Vertrauen zu dem Kind und zu den Eltern aufgebaut, und damit die Basis für eine gelungene Zusammenarbeit geschaffen. Im Kindergartenbereich hat jedes Kind seine individuelle Eingewöhnungsphase von ca. 2 - 4 Wochen. 18 „Der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Wortes Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt.“ Friedrich Schiller (Briefe über die Ästhetische Erziehung des Menschen, 1795, 15. Brief) • Spiel Kinder setzen sich spielerisch mit ihrer Umwelt auseinander. Sie erforschen, begreifen und “erobern“ diese selbsttätig und aktiv. Das Spiel ist für Kinder von hoher Bedeutung und nimmt einen großen Teil des Tages ein. Alle Fähigkeiten, Emotionen, alles Leben und Lernen erarbeitet sich das Kind im Spiel. Denn da, wo es spielend geschieht, ist Lernen am wirksamsten. Es bietet die Grundlage soziale Kontakte aufzubauen, den Wortschatz zu erweitern, Regeln zu erfahren und dient als Basis für das Zusammenleben in der Gesellschaft. Im Spiel erwirbt das Kind eine gewisse Selbstständigkeit und Selbstsicherheit. Es ist in der Lage, Spielpartner, Spielmaterialien und Spieldauer selbst auszuwählen. Unsere Kindertagesstätte bietet den Kindern vielfältige Freispielmöglichkeiten, da alle Räume für die Kinder frei verfügbar sind. 19 „Du bist die Aufgabe .“ Franz Kafka • Gemeinsame Angebote von Kiga und Hort Wir sehen uns als eine Einrichtung, in der Kindergarten- und Hortkinder gemeinsam unter einem Dach leben und spielen. Deshalb gibt es zahlreiche Verknüpfungspunkte: - gemeinsame Nutzung verschiedener Räume - gemeinsame Projekte und Aktionen - Feste und Feiern - Ferienaktionen - Heranführen der Schulanfänger an den Hortalltag - gemeinsame Spiele (zu obigen Punkten) 20 „Weil unsere Kinder unsere einzige reale Verbindung zur Zukunft sind, und weil sie die Schwächsten sind, gehören sie an die erste Stelle der Gesellschaft.“ Olof Palme Der Orientierungsplan stärkt die Kinderperspektive und setzt ganz bewusst an den Motivationen des Kindes an. Damit Entwicklungs- und Bildungsprozesse nach dem Kindergarten organisch fortgesetzt werden können, schließt der Bildungsplan der Grundschule an den Orientierungsplan passgenau an. Der Orientierungsplan lädt ein, die Welt mit den Augen der Kinder zu sehen. Wie ein roter Faden zieht sich diese Perspektive durch Texte und Fragen, auf die es im Kindergarten ankommt: • Was kann das Kind? • Was will das Kind? • Was braucht das Kind? • Wie erfährt das Kind die Welt? • Wie wird es ein Mitglied der Gemeinschaft? • Wie entwickelt es sich zu einem unverwechselbaren Menschen, der aktiv am Leben teil hat? • Wie wird man in Bildungs- und Erziehungsprozessen der unaufgebbaren Würde des Kindes gerecht? (Quelle: Auszug aus …. S. 12) Der Orientierungsplan des Landes Baden- Württemberg 21 1. Der Orientierungsplan stärkt die Kinderperspektive. Die Eckpunkte des Orientierungsplanes auf einen Blick 2. Der Orientierungsplan umfasst schwerpunktmäßig die Altersstufen 3 bis 6; Bildungsprozesse werden von Geburt an thematisiert. Fortsetzung bis Altersstufe 10 ist Bestandteil. 5. Merkmale des Lernens: Spielen als elementare Form des Lernens; Bewegung als Motor der Lernentwicklung, Motivationsentwicklung und Anstrengungsbereitschaft; aktiv-entdeckend. 3. Vorbereitung auf die Schule im letzten Kindergartenjahr und Förderung der Schulfähigkeit durch Kindergarten, Familie und Schule. 6. Art der pädagogischen Begleitung und Förderung: ganzheitlich, entwicklungsangemessen, individuell, projektorientiert, kreativ und problemorientiert. 4. Der Orientierungsplan des Kindergartens und der Bildungsplan der Grundschule sind aus einem Guss. 7. Sechs Bildungs- und Entwicklungsfelder 8. Veränderungen in der Rolle der pädagogischen Fachkräfte Entwicklungsbeobachtung und – dokumentation, verstärkte Teamarbeit; Impulsfragen als Denkanstöße für den Austausch im Team; Kindergarten als lernende Organisation. 22 Sprache Denken Gefühl Mitgefühl Sinne Werte Religion Körper Bildungsbereiche des Orientierungsplanes 23 Lernfelder im Kindergarten Medienprojekt im Kindergarten (rechts), Ausstellung, Foyer ENBW (links) Entsprechend des vorherigen Schaubildes und des Orientierungsplanes des Landes Baden- Württemberg wollen wir durch unsere Bildungsbereiche den Kindern die bestmögliche Förderung zuteil werden lassen. Die Eigenmotivation des Kindes spielt hierbei natürlich eine wesentliche Rolle. In unserer Kita arbeiten wir seit September 2005 nach dem offenen pädagogischen Konzept mit Bildungsschwerpunkten in den Bereichen: - Sprache, Kommunikation und Schrift - Bewegung und Rhythmik - Bauen, Konstruieren, Mathematik - Künstlerische Bildung, Medienpädagogik Im Gegensatz zum herkömmlichen Arbeiten in festen Stammgruppen entscheiden bei uns die Kinder selbst, wo sie spielen möchten und an welchen von den Erzieherinnen angebotenen Aktivitäten sie teilnehmen wollen. Das gruppenübergreifende Agieren hilft den Kindern, selbstständig zu werden, eigene Bedürfnisse zu erkennen, Entscheidungen zu treffen und sich auszudrücken. Unsere Räume sind entsprechend ihres Bildungsschwerpunktes anregend gestaltet und mit gezielt ausgewählten Materialien ausgestattet. Unsere Lernfelder/ Bildungsinseln wollen wir auf den folgenden Seiten kurz vorstellen: 24 Bildungsinseln im Kindergarten • Bereich Sprache, Kommunikation und Schrift Unser Kindergarten unterstützt das einzelne Kind hinsichtlich seiner individuellen, persönlichen Kompetenzen zur Lebensbewältigung, insbesondere bei der Entwicklung seiner sprachlichen, kommunikativen Fähigkeiten und beim Umgang mit Schrift. - die Kinder sollen die Regeln der Kommunikation erlernen - sie haben freien Zugang zu Büchern - durch den Einsatz von unserem „Schlaumäuse“-PC und verschiedenen anderen Materialien fördern wir den Sprach- und Schrifterwerb - die Kinder sollen die Kompetenz erlangen, Zeichen und Symbole zu erkennen und sie zu verarbeiten • Bereich Bewegung und Rhythmik Die Kinder erschließen sich ihre Welt aktiv mit allen Sinnen und durch Bewegung. Wir ermöglichen den Kindern in unterschiedlichen Bewegungsräumen, wie Turnraum oder Außengelände, vielfältige Erfahrungen zu sammeln. Hier haben die Kinder die Möglichkeit zu balancieren, zu springen, zu klettern und sich zu entspannen. So werden konditionelle und koordinative Fähigkeiten ausgebaut sowie grobmotorische Fertigkeiten erlernt und erweitert. Es ist uns wichtig, die Sprache mit Musik, rhythmischen Übungen und Bewegung zu verknüpfen, dadurch werden die musikalisch- rhythmischen Fähigkeiten gefördert. • Bereich Bauen, Konstruieren, Mathematik und Experimentieren Durch den Umgang mit den verschiedenen Materialien können die Kinder bei uns Entdecker, Erfinder, Künstler und Forscher sein. Hierbei werden Konzentration, Spaß und Freude, Wahrnehmung, Selbstbewusstsein, manuelle und technische Fertigkeiten gefördert. Die Kinder haben die Möglichkeit: - vielfältige Erfahrungen im Bauen, Konstruieren, Auseinandernehmen und Zusammensetzen zu sammeln - nach Plänen zu bauen - eigene Ideen und Phantasien selbsttätig umzusetzen - auszuprobieren, was wie funktioniert - bestimmte Techniken zu erlernen und Gesetzmäßigkeiten der Mathematik kennen zu lernen „Erst formen wir unsere Räume, danach formen sie uns.“ Winston Churchill 25 „Jeder freie Mensch ist kreativ. Da Kreativität einen Künstler ausmacht, folgt: Nur wer Künstler ist, ist Mensch. …Jeder Mensch ist ein Künstler.“ Joseph Beuys • Bereich künstlerische Bildung Schon früh versuchen Kinder die Welt zu verstehen und kennen zu lernen. Um diese Prozesse aktiv zu verarbeiten, beschreiten Kinder eigene Wege und verarbeiten ihre Erlebnisse, indem sie sich kreativ ausdrücken: sie malen, zeichnen, collagieren, experimentieren mit Wasser und Papier, mit Lehm, Ton und Knete. Dadurch verleihen sie ihren Eindrücken von der Welt neuen Ausdruck. Die Kreativität der Kinder im Elementarbereich zu fördern, heißt auch Schaffen, Bereitstellen und Initiieren von Gelegenheiten für eigenes Erproben, Spielen und Erkunden. Kreatives Denken und Handeln motiviert Kinder und hilft ihnen dabei einen eigenen Zugang zur Welt zu finden. Der individuelle Ausdruck des Einzelnen ist immer auch ein Erfolgserlebnis und bleibt den Kindern in positiver Erinnerung. Auch für den weiterführenden Lebensweg stellt schöpferisches Handeln einen großen Wert dar. Diesen individuellen Gestaltungsprozessen und ästhetischen Lernprozessen geben wir einen besonderen Raum - sowohl im physischen als auch ideellen Sinne. Beispielsweise in einem Kunstatelier: ein Raum, der mit Staffeleien, Farben, Materialien, Kunstbüchern und vielem Anderen ausgestattet ist. Hier wird den Kindern die Möglichkeit gegeben, sich mit verschiedenen Gestaltungsmitteln und Materialien auseinanderzusetzen. Hier können sie sammeln, forschen, experimentieren, ordnen und sich ausprobieren. 26 „Ein Kind hat hundert Möglichkeiten, hundert Hände, hundert Gedanken. Es besitzt hundert Weisen zu denken, hundert Weisen zu spielen und hundert Weisen zu sprechen. Ein Kind hat hundert Sprachen, aber neunundneunzig werden ihm geraubt.“ Loris Malaguzzi Sprachförderung im Kindergarten Gezielte Sprachförderung in Kleingruppen findet bei uns regelmäßig statt. Zwei qualifizierte Spracherzieherinnen überprüfen mittels einer Sprachstandserhebung ca. zwei Jahre vor der Einschulung die Sprachkompetenz aller Kinder. Nur so können die Kinder, die für ihre sprachliche Entwicklung Unterstützung brauchen, bestmöglich und gezielt in einer Kleingruppe gefördert werden. Ziele und konkrete Förderangebote für jedes einzelne Kind und die Fördergruppe insgesamt werden festgelegt. Insbesondere werden Themen und Inhalte aufgegriffen, die in unserer Einrichtung aktuell sind, um den Kindern die Teilnahme an den Angeboten zu erleichtern und die Sprachfördermaßnahme in die Arbeit der Einrichtung zu integrieren. Darüber hinaus wird Kindern ein positives Bild von Mehrsprachigkeit als interkultureller Handlungskompetenz vermittelt. Sprachförderung bei uns im Haus wird bzw. wurde durch verschiedene Sprachförderprojekte unterstützt: - „ Sag mal was“ von der Landesstiftung - „ Sprich mit“ von Hand in Hand e. V. - „ Schlaumäuse- Kinder entdecken Sprache“ von Microsoft mit dem Ziel: Förderung der Sprachkompetenz mit Hilfe moderner Medientechnologie - „Entdeckungen im Zahlenland“ - „ Lustiges Sprechzeichnen“ 27 "Wenn man Intelligenz als die Fähigkeit definiert, neue Dinge zu lernen und Lösungen für Probleme zu finden, die das erste Mal auftauchen - wer ist dann intelligenter als das Kind?" Michel Tournier Spezielle Aktivitäten unserer Fünf- und Sechsjährigen Die Vorbereitung auf die Schulzeit erstreckt sich auf die gesamte Kindergartenzeit. Wir sehen sie als ganzheitliche Erziehung, die alle Entwicklungsbereiche beinhaltet. Wichtig sind spezielle herausfordernde Angebote für die Älteren. Unsere Schulanfänger sollen ihren neuen Lebensabschnitt „Übergang Kindergarten-Schule“ mit Freude, Selbstbewusstsein und Neugierde begehen. Wir planen gemeinsam vielfältige Aktionen, die besonders zur Förderung der Schulfähigkeit beitragen. Die Aktivitäten und Angebote haben zum Ziel: - die Gruppenfähigkeit zu stärken - die Bewegungsfreude und Psychomotorik zu entwickeln - die Mengenauffassung zu fördern - die Konzentrationsfähigkeit zu stärken - Konfliktverhalten zu entwickeln - die Selbstständigkeit zu fördern - mit eigenen Ängsten umzugehen - die Regeln einzuhalten - das Aufgabenverständnis herauszubilden - Sinneserfahrungen zu machen - Artikulationsfähigkeit zu entwickeln 28 Weiterführung des pädagogischen Handelns im Hort mit speziellen Aktivitäten Ausstellungseröffnung des Projektes „Beuys trifft Miro“ im Rathaus West November 2010 Offenes Arbeiten in den Funktionsräumen des Hortes Unsere Hortkinder haben die Möglichkeit, sich in unseren Funktionsräumen – ähnlich den Bildungsinseln im Kindergarten – je nach Interesse, selbstständig oder mit Anleitung zu beschäftigen. Dadurch wird die Selbstorganisation und Selbstverantwortung der Kinder gefördert. Altersspezifische Interessen werden aufgegriffen und mit einbezogen. Gruppendynamische Prozesse werden angeregt und gefördert. Dadurch können spezielle Aktivitäten geplant und durchgeführt werden ( hauptsächlich bei den Freitagsaktionen und im Ferienprogramm). Es ist uns wichtig den Kindern Raum und Zeit für einen entsprechenden Ausgleich zu schaffen. Medienpädagogische Projekte zum Erlangen von Medienkompetenz Spaß, Ausprobieren, Experimentieren und der kreative aktive Umgang mit einer Medienvielfalt (Foto, Video, Audio, Handy und Computer) sind wichtig. Dabei geht es auch darum, Medien als einen Teilbereich kreativer kultureller Arbeit aufzufassen. Die kindliche Lebenswelt ist von Medien geprägt. Dies bietet Risiken aber auch Chancen. Ein sinnvoller, schöpferischer Umgang sollte von früh an gelernt werden. Kinder benötigen eine Orientierung in der Medienwelt. Deshalb ist Medienpädagogik ein wichtiger Bestandteil des Bildungskonzeptes unserer Kindertageseinrichtung. 29 Erlebnispädagogik als gemeinsames ökologisches gruppendynamisches Erleben in freier Natur ist uns sehr wichtig, da es die Persönlichkeitsentwicklung fördert und die Kinder befähigt, ihre Lebenswelt verantwortlich zu gestalten. Erlebnispädagogik fliest häufig in unser Ferienprogramm mit ein, somit wird die Sozialkompetenz der Kinder und ihre Lernbereitschaft, sich den Alltagsanforderungen zu stellen, gefördert. In den kleinen Ferien (wie z.B. Faschings, -Oster, -Herbstferien) und in der Regel 3 Wochen in den Sommerferien, findet im Schülerhort unser ganztägiges Ferienprogramm statt. Das Programm gestaltet sich im Austausch mit Kindern , Erziehern sowie Eltern und ist in seinen Themen je nach Interessen und Angeboten unterschiedlich. Die Aktivitäten finden sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Einrichtung statt. Unsere Ferienbetreuung ist beliebt, wird begeistert angenommen und stellt somit eine sehr individuelle Form der Betreuung dar. Erlebnispädagogik und Ferienprogramm Waldaktion, Sommerferien 2009 (links) ; Drachenbauworkshop, Herbstferien 2009 (rechts) 30 Hausaufgaben „Das Auge schläft, bis der Geist es mit einer Frage weckt.“ Afrikanisches Sprichwort Die Hausaufgaben nehmen für jedes Hortkind einen festen Platz im Tagesablauf ein und können seine schulische Weiterentwicklung fördern. Während der betreuten Hausaufgabenzeit stehen die ErzieherInnen den Kindern als Ansprechpartner zur Verfügung, geben ihnen Hilfestellung zur selbstständigen Arbeit ( z.B. Vermittlung von Lern- und Arbeitstechniken, Gebrauch von Nachschlagewerken oder Internet) und kontrollieren die Hausaufgaben der Kinder auf Vollständigkeit. Dabei verfälschen sie jedoch nicht durch Korrekturen das Bild der eigenständigen Leistungsfähigkeit des Kindes. Auch Förder- und Nachhilfeunterricht wird im Hort nicht erteilt. Die Eltern sollen regelmäßig in die Schul- und Hausaufgabenhefte ihrer Kinder Einsicht nehmen, denn die Gesamtverantwortung für die Hausaufgaben liegt bei ihnen. Der Freitag bleibt hausaufgabenfrei und steht für Aktionen und Projekte zur Verfügung. 31 Eltern sehen wir als wichtige Bezugspersonen, mit denen wir gemeinsam zum Wohle des Kindes zusammenarbeiten und gemeinsam Verantwortung für die bestmögliche Entwicklung und Förderung des Kindes übernehmen. Es ist uns ein großes Bedürfnis, dass sich Eltern bei uns wohlfühlen. Toleranz und Akzeptanz prägen die Erziehungspartnerschaft. . • Formen unserer Zusammenarbeit - Elternbeirat: „Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte, Elternhaus und Träger zu fördern.“(§ 5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes) Die Wahl findet beim ersten Informations- Elternabend des neuen Kindergarten- und Hortjahres statt. In regelmäßigen Abständen finden Sitzungen mit der Leitung sowie den Mitarbeitern statt. Elterngespräche: Hier unterscheiden wir zwischen „Tür und Angelgsprächen“, die sich beim Bringen und Abholen der Kinder ergeben . Sie dienen einem kurzen Informationsaustausch. Entwicklungsgespräche mit dem Portfolio- Erzieher finden nach terminlicher Absprache statt. Gemeinsam reflektieren wir den Entwicklungsstand des Kindes, geben Infos über Entwicklungsfortschritte bzw. klären Ursachen von möglichen Problemen ab und suchen gemeinsam nach geeigneten Lösungsmöglichkeiten. Wir geben Hilfestellung und empfehlen gegebenenfalls entsprechende Beratungsstellen. Elternabend: Zu Beginn eines jeden Kindergarten- und Hortjahres findet ein Informationselternabend (Hort und Kiga getrennt) statt. Hier erhalten die Eltern einen Einblick in die pädagogische Arbeit und den Kita- Alltag. Im Laufe des Jahres bieten wir themenbezogene Elternabende, z.B. zu geplanten Projekten und zum Thema „Schulfähigkeit“, an. Erziehungspartnerschaft Zuschauer beim Varieté in den Gassen Juli 2009 32 Eltern und Erzieher gemeinsam beim Zeltaufbau - Elternarbeit mit „neuen Eltern“: „Neue Eltern“ haben bei uns die Möglichkeit zu einem ausführlichen Anmeldegespräch mit der Leiterin und der zuständigen Portfolio-Erzieherin. Hier werden Informationen gegeben und Erwartungen der Eltern geäußert. An Schnuppertagen können sie die Kita kennen lernen und erste Kontakte zu den Erziehern und Kindern knüpfen. - Aktive Mitarbeit der Eltern: Eltern werden bei uns aktiv bei der Planung und Durchführung von Festen und Feiern einbezogen, ihre Mithilfe halten wir für unverzichtbar. Gemeinsames Feiern fördert die Kontaktaufnahme und Kommunikation zwischen den Familien. Bei Ausflügen, Angeboten und Besichtigungen sehen wir unsere Eltern nicht nur als Begleitpersonen, sondern als aktive Mitwirkende und Ideengeber, die beispielsweise ihren Arbeitsplatz zeigen. Darüber hinaus sind wir offen für Hospitationen, um den Eltern einen besseren Einblick in unsere Arbeit zu geben. - Elterninformationen: TRANSPARENZ wird bei uns großgeschrieben, darum gibt es bei uns verschiedene Informationsmöglichkeiten. Tafeln mit Aushängen gibt es im ganzen Haus, diese informieren über Termine und Angebote der gesamten Kita und unseres Stadtteils. Durch Elternbriefe werden Eltern aktuell informiert. Fotowände dokumentieren Aktionen, Aktivitäten, Ausflüge und Projekte. Treffpunkt im Haus ist die gemütliche Elternecke. Hier haben Eltern die Möglichkeit, Videoclips aus unserer täglichen Arbeit anzuschauen, sich auszutauschen und zu informieren. 33 Öffentlichkeitsarbeit Mitwirkung und Präsenz bei Ausstellungen Ausflüge, Projekte Pressebericht- erstattungen Elternbriefe, Infozettel, Einladungen, Flyer Berichtserstattung über pädagogische Arbeit ( Planungstag ) 34 Vernetzung mit anderen Institutionen Vereine Sozialer Dienst Gemeinde, Stadtteil Schulen, Fachschulen Universitäten, PH Kindergärten, Horte, Mitarbeiter anderer Einrichtungen, Erzieher AG´s Träger Beratungs stellen 35 Qualitätssicherung Qualitätssicherung Wir als Kindertagesstätte nehmen einen hohen Stellenwert in der Entwicklungspädagogik der Kinder ein. Daher haben die Menschen innerhalb einer Kindertagesstätte Anspruch auf Qualität. Qualität will von innen gelebt und nach außen engagiert umgesetzt werden. Dabei spielt die Qualitätssicherung eine bedeutende Rolle, die insbesondere durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unserem Träger gewährleistet wird. regelmäßige Qualitätsverbesserung bzw. Prüfung aller genannten Schwerpunktfelder für Qualität professionelle Zusammenarbeit mit den Eltern, Bezugspersonen der Kinder professionelle Anleitung und Beratung von Praktikanten regelmäßige Teamsitzungen und Planungstage regelmäßige sachorientierte Fort- und Weiterbildungen Vernetzung mit Institutionen des Einzuggebietes professionell gestaltete Kooperation mit dem Träger; regelmäßige Leitungsrunden 36 Impressum Redaktionsleitung Sabine Agneta (Leiterin der Einrichtung) Redaktionelle Mitarbeiter: Sabine Agneta Thomas Butz Birgit Eberle Anna Janzen Martina Petrick Heike Schnepf Tanja Strobel Sabine Uhle Claire Wiebelt Design/Layout: Heike Schnepf Text- und Fotorechte: Städtische Kindertagesstätte Kita Haid-und-Neu-Straße 56 c 76131 Karlsruhe Tel.: 0721 621897 kita-haid-u-neu-strasse@sjb.karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kindertagesstaetten/haid-und-neu/HF_sections/content/ZZk6pXmYZryax4/ZZk6pXGkfzOrBB/konzeption_07.11.pdf
STADTTEILENTWICKLUNG SÜDSTADT 1 ZUSAMMENGEFAßTES PROTOKOLL DER BESPRECHUNGEN VOM 23. JULI UND VOM 14 . AUGUST 2002 Termin: 23. Juli 02 Beginn: 16.00 Uhr Ende: 17.30 Uhr TeilnehmerInnen: Bürk, Goergens, Sohmen, von Frankenberg, Kinn Entschuldigt: Gißler, Gruber, Sauter, Sommer, Termin: 13. August 02 Beginn: 16.00 Uhr Ende: 17.30 Uhr TeilnehmerInnen: Goergens, von Frankenberg, Kinn Die Projektgruppe gibt einige Hinweise zum Thema „Mangel an Kindergartenplätzen“ in der Südstadt : • Verstärkter Einsatz von Pflegemüttern sowie die teilweise Kostenübernahme durch die Stadt Karlsruhe prüfen; • Sammelklage der Eltern in Erwägung ziehen; • Elterninitiative gründen; • Da in der Südstadt durch den hohen Anteil an Ausländern vor allem deren Kinder betrof- fen sind, sollte Kontaktaufnahme erfolgen über die italienische Beratungsstelle und dem türkischen Kulturverein etc. • Beispielhaftes Vorgehen in Offenburg zur Information und Integration der Ausländischen Mitbürger auch in Karlsruhe umsetzen (Kopie eines entsprechenden Zeitungsartikels, den Herrn Goergens zur Kenntnis gibt, ist beigefügt); Weiteres Thema das die Gruppe beschäftigt ist die unbefriedigende Schul- und Ausbil- dungssituation vieler Jugendlicher in der Südstadt. (Mit 17,8 % verlassen überdurchschnitt- lich viele Schüler die Uhlandschule ohne einen Abschluss absolviert zu haben). Dementspre- chend sind viele Jugendliche in der Südstadt ohne einen Ausbildungsplatz. Die Gruppe überlegt sich zunächst, welche Personen für das Thema wichtig sind. • Gewerkschaft • Handwerkskammer • Industrie- und Handelskammer • Handwerksbetriebe • Schulen • Arbeitsamt • Jugendtreffpunkte Südstadt • Evangelische Akademie, Pfarrer Lochmann • Bürgergesellschaft • Internationale Mütterverein • Kulturvereine • Schülermitverwaltung • Gemeinderäte • Städtische Ämter S TA D T T E I L E N T W I C K L U N G S Ü D S TA D T S TA D T T E I L B Ü R O S Ü D S TA D T ⋅ S C H Ü T Z E N S T R . 1 2 ⋅ 7 6 1 3 7 K A R L S R U H E A G „ K I N D E R U N D J U G E N D L I C H E “ 2 Als ersten Schritt schlägt die Gruppe vor, sollte die Öffentlichkeit stärker für das Anliegen der Jugendlichen sensibilisiert werden. Dazu wird eine Veranstaltung konzipiert in der möglichst gewichtige Vertreter, die Problematik und die jeweils entwickelten Lösungsansätze beschrei- ben. Wichtig ist, dass die Jugendlichen selbst in einer solchen Veranstaltung zu Wort kom- men. Die Veranstaltung soll keine trockene Diskussionsveranstaltung werden, sondern mög- lichst mit kreativen Elementen die Menschen ins Gespräch bringen und das Problem verdeut- lichen (z.B. Theaterstück, ähnlich wie in der Ersten Stadtteilkonferenz). Ziel der Veranstaltung wird es auch sein, Interessenten für einen Workshop zu gewinnen, der recht bald anschließen soll (46./47. KW). In diesem Workshop sollen die skizzierten Lösungsansätze in Arbeitsgrup- pen konkretisiert werden und in erste Realisierungsschritte münden. Als erste konkrete Hilfs- angebote für die Jugendlichen werden in der Gruppe bereits genannt: Bewerbungstraining, Job-Börse, frühzeitige Kontakte zu Betrieben, Unterrichtseinheiten; Projekttage o.ä. an den Schulen, um mit Ausbildungsberufen vertraut zu machen. Titel: Erste Vorschläge sind: „Job-Bündnis für Jugendliche“ „Mit Volldampf in den Job“ (Es wird um weitere Vorschläge gebeten!) Termin: 8. Oktober 2002, Beginn zwischen 17.00 und 18.00 Uhr Ort: Möglichkeiten: Rathaus, Bürgerzentrum, DGB-Haus, Canisiushaus Referenten: • Bürgermeister König (über Kinn; zusage bereits erfolgt) • SJB (über Kinn) • Handwerkskammer, Herr Schäfer (bis 9. September Urlaub, Kontakt- aufnahme durch Herrn Goergens) • Kreishandwerkerschaft, Herr Wangler (durch Herrn Goergens) • Arbeitsamt, Herr Pleier (durch Herrn Goergens bzw. Frau Kinn; über Sekretärin Frau Mekelmann Tel. 0721/8231 603) • Rektoren der Haupt- und Realschule (Kinn) • Schülermitverwaltung / betroffenen Jugendliche (Kinn) Adressaten: Eltern, Lehrer, Schulklassen, potentielle Ausbildungsbetriebe, mit Thema befasste Institutionen, Verbände Vereine etc. ; Verteiler der IG Metall; Einladung: Durch Stadtteilbüro oder Stadtverwaltung, schriftlich; den Referenten sollte die Südstadt-Studie beigefügt werden; Öff.-arbeit: Flyer gestalten (ein junger Künstler hat seine Mithilfe angeboten) Presse , SWR-Rundfunk (Infos an Frau Sylvia Hut) Lernradio Beispielhafte Projekte und wichtige Informationen zum Thema: • Hauptschule Mörsch, Herr Thomaier • Gewerbliche Schule Durlach, Herr Bader • In der Südstadt gab es vor Jahren ein Projekt mit Jugendlichen zur Renovierung von Wohnungen (Infos bei Herrn Niederbühl oder Herrn Bürk erfragen) • Stellungnahme des baden-württembergischen Handwerkstages zur Pisa-Studie Nächstes Treffen: 10 September, 16.00 Uhr, Stadtteilbüro Schützen- straße 12
https://web3.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/afsta/Stadtentwicklung/Stadtteilentwicklung/Suedstadt/download/prot-ag-kinder23-0802.%2002.pdf
Hanna-Nagel-Preis 2018 - Ausschreibung Der Hanna-Nagel-Preis wurde 1998 von den seinerzeitigen fünf Karlsruher Präsidentinnen gestiftet, um bildende Künstlerinnen ab 40 Jahren im Regierungsbezirk Karlsruhe zu fördern und ihre qualifizierte künstlerische Arbeit auszuzeichnen. Mit dem Preis wird auch das künstlerische Werk von Hanna Nagel (1907–1975) geehrt, einer bedeutenden Vertreterin der „Neuen Sachlichkeit“, die 1925 bis 1929 an der Badischen Landeskunstschule Karlsruhe studierte. Der Hanna-Nagel-Preis soll im Mai 2018 zum fünfzehnten Mal vergeben werden, die Preisträgerin wird unter den eingegangenen Bewerbungen von einer Fachjury ermittelt. 1. Auslobende Der Hanna-Nagel-Preis wird ausgeschrieben von den Stifterinnen des Preises - Margareta Barth, Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg a. D., Polizeipräsidentin a.D. Hildegard Gerecke, Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a. D., Heike Haseloff-Grupp, Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg a. D., Andrea Heck, Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Nicolette Kressl, Regierungspräsidentin, Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofes sowie der Stadt Karlsruhe und dem Regierungspräsidium Karlsruhe. 2. Teilnahme Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende bildende Künstlerinnen mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunsthochschule, einer Hochschule für Gestaltung oder mit einem vergleichbaren Studienabschluss. Auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband für bildende Künstlerinnen und Künstler berechtigt zur Teilnahme. Die Bewerberinnen müssen - mindestens 40 Jahre alt sein und - im Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen und arbeiten. Die Ausschreibung umfasst die Bereiche Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur. Der Wettbewerb gilt dem bisherigen künstlerischen Schaffen, nicht einer einzelnen Arbeit. 3. Bewerbung / Bewerbungsunterlagen Eingereicht werden können aussagekräftige Abbildungen (Papierformat DIN A4) von maximal 10 Arbeiten aus dem bisherigen künstlerischen Schaffen der Bewerberin. Die Bewerbung umfasst weiterhin - den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen 1 - den Bewerbungsbogen 2 mit Auflistung der Titel, des jeweiligen Entstehungsjahrs sowie der Technik und der Maße der eingereichten Arbeiten, - eine Kurzbiographie mit Verzeichnis der bisherigen Ausstellungen, Projekte, Auszeichnungen und Stipendien. 4. Abgabeschluss / Einreichung der Bewerbungen Abgabeschluss der Bewerbungen ist Freitag, der 12. Januar 2018 (bei Zusendung per Post gilt das Datum des Poststempels). Einreichung der Bewerbungen per Post an: Stadt Karlsruhe, Kulturamt/Kulturbüro, Ulrike Settelmeyer, Karl-Friedrich-Straße 10, 76124 Karlsruhe Kennwort: Hanna-Nagel-Preis Persönlich Abgabe der Bewerbungen möglich bei: Stadt Karlsruhe, Rathaus am Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 10, Rathauspforte (montags bis freitags 7–18 Uhr) 5. Auswahlverfahren Eine Fachjury wählt aus den eingereichten Bewerbungen zwei Teilnehmerinnen aus und schlägt sie dem Kreis der Stifterinnen vor. Die Stifterinnen wählen aus der ihnen vorgelegten Auswahl die Preisträgerin des Hanna-Nagel-Preises aus. Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Fachjury setzt sich wie folgt zusammen: - Dr. Brigitte Baumstark, Leiterin Städtische Galerie Karlsruhe - Rita Burster, Galeristin, Vorsitzende Galerienverband Karlsruhe - Prof. Ernst Caramelle, Rektor der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe - Hildegard Gerecke, Polizeipräsidentin a. D. - Bettina Rupp, Regierungspräsidium Karlsruhe, - Bettina Schönfelder, GEDOK Karlsruhe, Leiterin Kunstverein Pforzheim - Dr. Kirsten Voigt, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe 6. Gegenstand des Hanna-Nagel-Preises Der Hanna-Nagel-Preis besteht aus einem Geldpreis in Höhe von 2.000 €, der von den Stifterinnen des Preises zur Verfügung gestellt wird. Er ist verbunden mit einer Ausstellung in der Städtischen Galerie. Zur Ausstellung ist die Herausgabe eines Katalogheftes geplant. Der Hanna-Nagel-Preis selbst wird im Rahmen der Eröffnung der Ausstellung im Mai 2018 in der Städtischen Galerie Karlsruhe überreicht. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird aus dem künstlerischen Werk der Preisträgerin einen Ankauf tätigen; hierfür stehen bis zu 5.000 € zur Verfügung. 7. Rücksendung Die eingereichten Unterlagen werden nach Abschluss des Jurierungsverfahrens zurückgesandt, sofern der Bewerbung ein frankierter Rückumschlag beiliegt. Mit dem Einreichen der Bewerbung erkennen die Teilnehmerinnen die Bedingungen dieser Ausschreibung an. 8. Ansprechperson Stadt Karlsruhe, Kulturbüro: Ulrike Settelmeyer E-Mail: ulrike.settelmeyer@kultur.karlsruhe.de Tel.: 0721/133-4005 Hanna-Nagel-Preis, Bewerbung Bewerbungsbogen 1 Vorname und Nachname der Bewerberin Geburtsdatum und Geburtsort Wohnort, Straße, Hausnummer Name der Hochschule Jahr des Hochschulabschlusses Telefon E-Mail Datum Unterschrift Hanna-Nagel-Preis, Bewerbung Bewerbungsbogen 2 Titel der Arbeit Entstehungs-jahr Technik der Arbeit, bei Größe (Höhe/Breite/Tiefe) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Ich versichere, dass ich Urheberin der eingereichten Arbeiten bin. Datum Unterschrift
https://www.karlsruhe.de/b1/kultur/hannanagelpreis/HF_sections/content/ZZkEgpkRqAFdtG/ZZkEgpqOuVvZ6H/Ausschreibung%20HNP%20mit%20Jury.pdf
Modellregion Karlsruhe a „ Fachtag Soziale, schulische und berufliche Perspektiven junger Geflüchteter“ 15. Mai 2019 Jubez Karlsruhe Kronenplatz 1 76133 Karlsruhe Modellregion Karlsruhe Das Ausbildungsbündnis in Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt mehr Jugendlichen den direkten Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu ermöglichen, schwächere Jugendliche bei diesem Übergang so gut wie möglich zu unter- stützen und den Übergangsbereich zu reduzieren und zu optimieren. In der Veranstaltung wird die Zielgruppe der jungen Ge- flüchteten in den Fokus genommen. Welche Orientierungen, Lernprozesse und Handlungsstrategien brauchen Geflüchtete im Übergang zu einer beruflichen Tätigkeit, welche bringen sie mit. Welche Erfahrungen machen sie mit Unterstützungs- systemen und welche Erfahrungen machen Unterstützungssys- teme mit ihnen. Die Partner Stadt Karlsruhe / Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt / AFB-Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH / Carl-Hofer-Schule / Deutscher Gewerkschaftsbund / Handwerkskammer Karlsruhe / Gewerbeschule Durlach / Industrie- und Handelskammer Karlsruhe / Jobcenter Karlsruhe / Kreishandwerkerschaft Karlsruhe / Regierungs präsidium Karlsruhe (Abt.7) / Staatliches Schulamt Karlsruhe / Stadt jugendausschuss e. V. Karlsruhe / Südwestmetall Bezirksgruppe Karlsruhe Anmeldung bis 3. Mai 2019 https://www.redseat.de/perspektiven/ oder über den QR-Code Kontakt: Servicestelle Übergang Schule – Beruf stja Moltkestraße 22 76133 Karlsruhe Tel: 0721/133-5623 Programm: 13:30 Uhr Ankommen 14:00 Uhr Begrüßung durch BM Martin Lenz 14:15 Uhr – 16:00 Uhr FORUM 1 bis 3 Incl. Kaffeepause Abendveranstaltung: UPDATE ZWISCHEN REALITÄTEN UND ANSPRÜCHEN 16:00 Uhr Ankommen / Pause 16:30 Uhr „Beschulung und Herausforderungen in der Berufsausbildung und die rechtlichen Hürden“ Ein fachlicher Input von Tobias Klaus, BUMF Berlin (Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) Drei Botschaften aus den Fachforen 17:00 Uhr Diskussionsrunde Moderation: Markus Brock Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Ingo Zenkner, Agentur für Arbeit Ariane Durian, IHK-Karlsruhe Alexander Christ, BIBB Berlin Prof. Dr. Josef Held, Universität Tübingen, Netzwerk Fluchtforschung Verena Kratzer, SchlaU-Werkstatt für Migrationspädagogik „Im Blitzlicht junger Geflüchteter“ – Filmblogs von Murad Atshan, Karlsruhe Die Moderation stellt den Teilnehmern der Podiumsdiskussion Fragen zu den Themenfeldern „Soziale und berufliche Perspektiven junger Ge- flüchteter“. Zwischendurch werden Filmblogs und Beiträge von jungen Geflüchteten eingespielt, die deren Sichtweise spiegeln. Murad Atshan hat im Vorfeld einige der jungen Menschen zu ihren persönlichen, so- zialen, schulischen und beruflichen Perspektiven interviewt. Ziel ist ein Update der Realitäten und Ansprüche aus Politik, Wirtschaft, Bildung/ Jugendhilfe und den Betroffenen. 18:30 Uhr Ende Ill us tr at io ne n: M ar ia K ar ip id ou Forum 1 „Schulische und Sprachliche Bildung“ Ankommen in Deutschland bedeutet für die meisten jungen Geflüchteten auch Ankommen im deutschen Bildungssystem. Sie finden sich wieder in einer neuen Rolle als Lernende. Die Möglichkeiten der Integration durch Sprache und Bildung begreifen viele junge Geflüchtete als Chance – deutlich wer- den aber auch die gesellschaftlichen und politischen Erwartun- gen, die damit verknüpft sind. Viele lernen unter schwierigen Bedingungen, in denen Erfahrungen von Flucht und Trennung nachwirken und die Zukunftsperspektiven in Deutschland ungewiss sind. In diesem Forum soll es darum gehen, wie junge Geflüchtete auf ihrem Bildungsweg unterstützt werden können. Welche Rahmenbedingungen brauchen sie, wo gibt es erfolgreiche Ansätze und was ist noch zu tun? Fachlicher Input: Verena Kratzer, SchlaU-Werkstatt für Migrationspädagogik Moderation: Martina Weber Koordination: Johanna Hopfengärtner, Bildungskoordination für Neuzugewanderte in Karlsruhe Ausgewählte Angebote und Projekte vor Ort: SCHEF, IB Karlsruhe Perspektive NOW, IBZ Erfahrungsbericht einer Lehrkraft Forum 2 „Soziale Orientierung und Berufswegeplanung“ Junge Geflüchtete stehen im Spannungsfeld in sehr kurzer Zeit die deutsche Sprache zu erlernen und schnellstmöglich in eine Ausbildung zu gehen, um u.a. eine Abschiebung zu verhindern. Prof. Dr. Josef Held, Leiter der Tübinger For- schungsgruppe für Migration und Integration, wird in seinem fachlichen Input vor allem die subjektive Situation der jungen Geflüchteten in den Fokus stellen. Im Anschluss wird die Notwendigkeit einer sozialen Orientierung und Berufswege- planung für diese Zielgruppe näher beleuchtet, insbesondere werden Akteure der Stadt Karlsruhe ihre Angebote zum Thema vorstellen. Fachlicher Input: Prof. Dr. Josef Held, Netzwerk für Fluchtforschung, Universität Tübingen Moderation: Markus Brock Koordination: Assma Akka-Hobitz, Servicestelle ÜSB Ausgewählte Angebote und Projekte vor Ort: AVdual, AFB gGmbH BEO Coach, stja Qualipass in einfacher Sprache, Servicestelle, stja Forum 3 „Gesellschaftliche Teilhabe und der Einstieg in den Arbeitsmarkt“ Gesellschaftliche Teilhabe und gelingender Einstieg in Ausbildung und Beruf sind eng miteinander verknüpft. Wie kann er gelingen, welche Angebote gibt es und was brauchen wir noch in Karlsruhe? Alexander Christ vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wird in seinem fach- lichen Input die Situation junger Geflüchteter beleuchten, lokale Akteure werden die anschließende Diskussion mit ihren Beiträgen bereichern. Fachlicher Input: Alexander Christ, BiBB Moderation: Sigrid Frank-Eßlinger Koordination: Carmen Fabritius, AFB gGmbH Ausgewählte Angebote und Projekte vor Ort: ‚Bleib Dran Plus‘, AFB gGmbH Berufliche Schulen Handwerksbetrieb (angefragt) Agentur für Arbeit
https://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZo3V2jl2FsDhg/ZZo3V9c2nJSuzz/flyer_fachtag.pdf
Karlsruhe: Klimaschutzkampagne Meldungen & Termine « Vorhergehende Seite | Nächste Seite » Nachrichten 136 bis 145 von 167. Agenda 21: Treffen des Arbeitskreis Energie (18.05.2017) Das nächste Treffen des AK Energie findet am Montag, 22. Mai statt. Auf dem Programm stehen die Vorstellung des Projekts "EnergieQuartier Knielingen" und ein Rundgang durch das Gebiet mit den Sanierungsexperten der KEK Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur. Treffpunkt ist um 18 Uhr in Knielingen am Elsässer Platz (Haltestelle Herweghstraße). Die Treffen des AK Energie sind für alle Interessierten offen. weiterzum Artikel Agenda 21: Treffen des Arbeitskreis Energie Nahverkehr: KVV-Fahrten mit neuer App buchen (12.05.2017) "KVV.mobil powered by moovel" heißt die neue Smartphone-App, die Daimler-Tochter "Moovel Group GmbH" seit Neuestem zusammen mit dem Karlsruher Verkehrsverbund anbietet. KVV-Kunden können sie kostenlos von Apple App oder Google Play Store herunterzuladen. Bei einfacher Anmeldung und guter Benutzerführung haben sie die Chance, sich an allen rund 1900 Haltestellen des KVV über Fahrgelegenheiten in Echtzeit zu informieren, sodann Fahrten zu buchen. weiterzum Artikel Nahverkehr: KVV-Fahrten mit neuer App buchen „Mit dem Rad zur Arbeit“: Bewegung in Alltag bringen (12.05.2017) Selbst Bewegung in den Alltag bringen. Da sich das Fahrrad ideal als Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit anbietet, warben Bürgermeister Michael Obert und das Radförderteam des Planungsamts, Bernhard Ibach (stellvertretender Geschäftsführer der AOK Mittlerer Oberrhein) sowie Christian Büttner (Vorsitzender des ADFC-Kreisverbands Karlsruhe) vergangenen Freitag für den beständigen Tritt in die Pedale. weiterzum Artikel „Mit dem Rad zur Arbeit“: Bewegung in Alltag bringen Energieberatung: Wirksam entlasten mit Stromsparcheck (12.05.2017) In einer gemeinsamen Aktion planen Stadt, Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) und Caritas, rund 670 Haushalte mit geringem Einkommen zu entlasten, indem sie helfen, Energie und damit laufende Kosten zu sparen. "Die Nebenkosten sind ja oft wie eine zweite Miete. Wir helfen mit, dass einkommensschwache Haushalte in energieeffiziente Technik investieren können. Im Jahr können sie so rund 200 Euro sparen, wenn man alte Stromfresser ersetzt", so KEK-Geschäftsführer Dirk Vogeley. weiterzum Artikel Energieberatung: Wirksam entlasten mit Stromsparcheck „Energieeffizientes Wettersbach“: Dreiteilige Workshop-Reihe für Bürgerinnen und Bürger (11.05.2017) Energetische Sanierung und Energieeffizienz stehen im Mittelpunkt einer dreiteiligen Workshopreihe mit Vorträgen und Diskussionsrunden für Bürgerinnen und Bürger, die im Mai und Juni von der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) angeboten wird. Im Rahmen des Projekts "Energieeffizientes Wettersbach", jeweils donnerstags von 18 bis 19.30 Uhr in der Heinz-Barth-Schule, Esslingerstraße 2 in Grünwettersbach. weiterzum Artikel „Energieeffizientes Wettersbach“: Dreiteilige Workshop-Reihe für Bürgerinnen und Bürger Radlerforum: Region konzentriert sich auf drei schnelle Radtrassen für längere Distanzen (08.05.2017) Sicher, zügig, komfortabel: Mit Radschnellwegen möchte das Land ins Radverkehrsnetz von Baden-Württemberg für die längeren Distanzen eine neues Radfahrangebot einweben. Überlegungen hierzu für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) trug Verbandsdirektor Prof. Dr. Gerd Hager am Dienstag im Karlsruher Rathaus im Radlerforum vor. Das Expertengremium zum Thema Radverkehr - mit Vertretern aus Verbänden, Initiativen und Gemeinderat - trifft sich unter Leitung von Bürgermeister Michael Obert regelmäßig, um Ziele der Radverkehrspolitik und aktuelle Rad-Projekte zu diskutieren. weiterzum Artikel Radlerforum: Region konzentriert sich auf drei schnelle Radtrassen für längere Distanzen Aktion: Kostenloser Radcheck auf dem Stephanplatz (08.05.2017) Einen kostenlosen Radcheck bietet das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz am Mittwoch, 17. Mai, von 15 bis 19 Uhr auf dem Stephanplatz hinter der Postgalerie an. Dabei werden die wesentlichen Radbauteile auf Funktion (ausgenommen Lichtcheck) und vor allem auf Sicherheit von Bremsen und Lenkung geprüft. weiterzum Artikel Aktion: Kostenloser Radcheck auf dem Stephanplatz Gemeinderat: Erstattung aus Klimaschutzfonds (28.04.2017) Dämmung von Dachböden, Umstellung auf energiesparende Beleuchtung, Nachisolierung von Heizungsleitungen, Erneuerung einfach verglaster Fenster oder der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder von Thermostaten - die Liste energetischer Investitionen und Verbesserungen bei der Stadt Karlsruhe ist lang. Sieben Ämtern wurden mit Billigung des Gemeinderats jetzt deren Investitionen in Höhe von 1,5 Millionen Euro erstattet - und das über Umschichtung von Haushaltsmitteln aus dem verwaltungsinternen Klimaschutzfonds des Umwelt- und Arbeitsschutzes. Über wesentliche Rahmendaten zu den einzelnen Projekten, erwartete Einsparungen oder CO2-Emmissionsreduzierung berichtet die Verwaltung dann ausführlich im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit. weiterzum Artikel Gemeinderat: Erstattung aus Klimaschutzfonds Informationsabend: Energiequartier Wettersbach (24.04.2017) "Karlsruher EnergieQuartiere" heißt die von der Stadt im letzten Jahr in Wettersbach gestartete Initiative zur energetischen Sanierung. Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) wurde beauftragt, gemeinsam mit Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern ein integriertes Quartierskonzept zu erstellen. Ortsvorsteher Rainer Frank und die KEK präsentieren am Donnerstag, 4. Mai, Wettersbacher Bürgerinnen und Bürgern die Ergebnisse. Der Informationsabend findet von 18 bis 19.30 Uhr in der Heinz-Barth-Schule, Esslinger Straße 2, statt. Ziel ist es, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern die Entscheidung für eine energetische Sanierung zu erleichtern, die damit verbundenen Vorteile aufzuzeigen und so einen wichtigen Beitrag zum städtischen Klimaschutz zu leisten. weiterzum Artikel Informationsabend: Energiequartier Wettersbach Energieeffizientes Durlach-Aue: Quartierskonzept und kostenfreie Erstberatung (19.04.2017) Mit dem Projekt "EnergieQuartier Durlach-Aue" will die Stadt Karlsruhe der energetischen Sanierung neue Impulse geben. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern können im Sommer 2017 eine kostenfreie und neutrale energetische Erstberatung in Anspruch nehmen. Ziel ist es, Hauseigentümerinnen und -eigentümern die Entscheidung für eine energetische Sanierung zu erleichtern, die damit verbundenen Vorteile aufzuzeigen und so einen wichtigen Beitrag zum städtischen Klimaschutz zu leisten. Für Mittwoch, 26. April, laden die Stadt Karlsruhe, die Ortsverwaltung und die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH (KEK) die Bürgerinnen und Bürger aus Durlach-Aue zu einer Auftaktveranstaltung ein. Ab 18 Uhr stellen Bürgermeister Klaus Stapf und die Energieberater der KEK in der Oberwaldschule-Aue, Grazer Straße 25, in Durlach-Aue das Projekt vor und informieren über den Ablauf der bevorstehenden Befragungen durch die KEK. weiterzum Artikel Energieeffizientes Durlach-Aue: Quartierskonzept und kostenfreie Erstberatung « Vorhergehende Seite | Nächste Seite »
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/klimaschutz/karlsruhemachtklima/aktuell/meldungen/index_html?start:int=135
1 Koordinationsstelle für Fledermausschutz Nordbaden und Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe, Stand 14.4.2011 Erste Hilfe für Fledermäuse Allgemeine Hinweise:  Als nachtaktive Flugakrobaten, die sich tagsüber an dunkle versteckte Hangplätze zurückziehen, geraten Fledermäuse außerhalb ihres Quartiers in der Regel nur in menschliche Hände, wenn sie ernsthafte Probleme haben. Nehmen Sie daher so schnell irgend möglich Kontakt zum nächsten Fledermaus-Sachverständigen auf. Es ist wichtig, dass das Tier schnell in professionelle Pflege kommt!  Fassen Sie das Tier nicht mit bloßen Händen an! Häufig wehren sich ergriffene Fledermäuse und beißen wild um sich. Ziehen Sie Handschuhe an (am besten aus Leder) oder behelfen Sie sich mit etwas ähnlichem (z.B. einen Waschlappen oder die Fledermaus vorsichtig mit einem Tuch zudecken, um sie dann festzuhalten.) Es ist wichtig, dass Ihre Hand so geschützt ist, dass die Fledermaus Sie nicht durch Bisse verletzen kann. Umfassen Sie das Tier vollständig, so dass es die Flügel nicht öffnen kann.  Setzen Sie die Fledermaus in einen stabilen Karton und schließen Sie diesen. Vorsicht: Die Tiere büchsen leicht aus. Auch am Deckel dürfen keine Spalten offen bleiben und er sollte mit einem Gummiband oder Klebestreifen befestigt werden. Luftlöcher nicht vergessen! Diese sollen nicht größer als ein Stecknadelkopf sein! Die Schachtel sollte innen mit einem Stück Stoff oder weichem Küchenrollenpapier ausgelegt sein, so dass das Tier eine Versteckmöglichkeit hat (gut eignet sich auch eine leere Küchen- oder Klopapierrolle, deren eines Ende mit Papier zugestopft ist).  Geben Sie ein flaches Schälchen (z.B. den Deckel eines Gurkenglases), gefüllt mit Wasser in den Karton. Die Tiere leiden meist an Durst und verdursten sonst schnell!  Stellen Sie den Karton bitte an eine dunkle und eher kühle Stelle.  Die einheimischen Fledermäuse fressen Insekten (kein Blut, kein Fleisch). Sollten Sie Mehlwürmer (Käferlarven) haben oder besorgen können, können diese verfüttert werden. Ob und wie gefüttert werden sollte, hängt vom Einzelfall ab. Gelegentlich werden flugunfähige Jungtiere gefunden, die umgehend eine spezielle Versorgung benötigen. Unternehmen Sie deshalb keine vorschnellen Fütterungsversuche, die oft mehr schaden als nützen.  Haben Sie im Sommer eine „alte“ Fledermaus gefunden, die munter ist und keine Verletzung erkennen lässt (z.B. in Wohnung eingeflogen oder nach Kollision nur vorübergehend benommen), hängen Sie das Tier am Abend (sofern es nicht regnet, 2 hagelt, stürmt oder nebelig ist) katzensicher an erhöhter Stelle an einen Baum oder eine Scheunen- oder Hauswand. Die meisten Fledermausarten haben Schwierigkeiten vom Boden aus zu starten. Wenn das Tier nicht wegfliegt, packen Sie es wieder in den Karton zurück und benachrichtigen Sie einen Experten.  Haben Sie das Tier im Winter gefunden, stellen Sie den Karton frostfrei aber kühl, so verbraucht das Tier nicht unnötig seine Fettreserven. Nehmen Sie auch in diesem Fall so schnell irgend möglich Kontakt zum nächsten Fledermaus-Sachverständigen auf.  Wichtig für eine erfolgreiche Hilfeleistung sind die Funddaten! Geben Sie bitte den genauen Fundort und die Kontaktperson (mit Adresse und Telefonnummer) an, die die Fundumstände mitteilen kann. Hinweis zur Fledermaus-Tollwut Fledermäuse können an einer speziellen Form der Tollwut erkranken. Tiere sind verdächtig, wenn sie sich aggressiv (bissig) verhalten, flugunfähig sind und weder Futter noch Wasser aufnehmen. Verenden die Tiere, werden sie an das zuständige Veterinäramt weitergegeben. Werden Personen von einer Fledermaus gebissen, sollten sie sich sofort möglichst mit der sichergestellten Fledermaus an einen Arzt oder an das nächste Gesundheitsamt wenden. Verhalten beim Fund von Fledermäusen allgemein  Haben Sie bei Baumaßnahmen/ Renovierungen Fledermäuse freigelegt, so müssen Sie zum Schutz der Tiere Ihre Arbeiten sofort einstellen. Das gebietet das Naturschutzgesetz! Bitte informieren Sie die zuständige Naturschutzbehörde oder das Landratsamt, sonst machen Sie sich strafbar! Weitere Maßnahmen ergeben sich je nach Situation und der Größe der Kolonie. Finden sie noch flugunfähige oder nackte Jungtiere ist Eile geboten, bitte sofort anrufen!  Haben Sie winterschlafende Fledermäuse in Holzstapeln entdeckt, dann können Sie sie wieder in einen anderen Teil des Stapels krabbeln lassen oder sie katzensicher, tief zwischen die Holzscheite legen, aber darauf achten, dass der Ausgang frei bleibt. 3 Fund von Fledermäusen bei Baumfällungen (verändert nach „Fledermausschutz im LÖWE-Wald 2001“, Merkblatt Nr. 39; Niedersächsische Landesforsten) Bei aller Umsicht im Hauungsbetrieb kann es vorkommen, dass versehentlich ein Höhlenbaum gefällt wird und winterschlafende Fledermäuse angetroffen werden. In der Regel handelt es sich bei den Tieren um Abendsegler, die recht kälteunempfindlich sind und daher auch in Bäumen überwintern können. Der Aufprall des Baumes bei der Fällung könnte Tiere verletzen und sogar töten. Oft können die Unfallfolgen gemildert werden: Schlafende Tiere Solange die Fledermäuse kaum aktiv werden und in der Höhle bleiben, sollte der Stammabschnitt ohne große Erschütterungen aufgerichtet werden. Soweit es z.B. das Gewicht und die Örtlichkeit zulässt, ist es zum Schutz vor Raubwild und Katzen wünschenswert, wenn der Höhleneingang in einer Höhe über 2 m liegt (ggf. Hochstellen, Aufhängen, evtl. Blechmanschette anbringen). Die Tiere können die Höhle nach Belieben verlassen. Aktive Tiere Werden die Fledermäuse munter und krabbeln herum, sind also auf „Betriebstemperatur“, sollten sie selbständig - auch bei geringen Minusgraden - fortfliegen. Man kann davon ausgehen, dass sie in der Umgebung weitere Höhlen kennen, in denen sie Unterschlupf finden, wenn auch u.U. nicht in der Qualität des zerstörten Quartiers. In allen Fällen ist es sinnvoll umgehend eine Fledermausexpertin / einen -experten (Frau Braun Tel.: 0721-175 2165 vormittags) oder die Naturschutzbehörde (Frau Hahne 0721- 133 3124 oder Herr Schmidt 0721- 133 3121) direkt von dem Fledermausvorkommen zu unterrichten. Die Kenntnisse über Quartiere und Überwinterungsgebiete sind insbesondere beim Abendsegler noch sehr dürftig und jeder Hinweis ist von großer Bedeutung. Verletzte Tiere Sind Tiere offensichtlich verletzt, sollten diese eingesammelt und ausbruchsicher untergebracht werden. Bitte umgehend eine Fledermausexpertin/ einen -experten hinzuzuziehen (bitte wenden Sie sich auch in diesen Fällen an Frau Hahne, Herrn Schmidt oder Frau Braun). Tote Tiere sollten zur Nachbestimmung und ggf. Untersuchung an das Naturkundemuseum Karlsruhe übergeben werden (Museumspforte täglich 10-16 Uhr, Tel.: 175-2111). 4 Weitere Auskünfte erteilen: Koordinationsstelle für Fledermausschutz Nordbaden Monika Braun Staatl. Museum für Naturkunde Erbprinzenstr. 13 76133 Karlsruhe Tel.: 0721/ 175 2165 (vormittags) Fax: 0721/ 2110 Email: Monika.Braun@smnk.de Kontakt der beratenden Naturschutzfachbehörde, Umwelt- und Arbeitsschutz, Stadt Karlsruhe : Andrea Hahne 0721- 133 3124 (Di-Fr bis 14 Uhr) Email andrea.hahne@ua.karlsruhe.de Martin Schmidt 0721- 133 3121 Email martin.schmidt@ua.karlsruhe.de Telefax 0721/ 133-3109 Markgrafenstr.14 76131 Karlsruhe
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/naturschutz/artenschutz/gebaeudesanierung_artenschutz/HF_sections/content/ZZk4VromHwh7fy/ZZk4VsDVRRNO9M/Erste%20Hilfe%20f%C3%BCr%20Flederm%C3%A4use.pdf
Seit dem Jahr 2000 werden in Karlsruhe die Interventionen in Fällen häuslicher Gewalt stetig weiterentwickelt und es erfolgt eine systematische Zusammenarbeit. Diese wird von einem institutionsübergreifenden Kreis unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten koordiniert. Im nächsten Herbst / Winter wird ein ausführlicher Gesamtbericht erfolgen. Die Entwicklung des Fallgeschehens und der vereinbarten Interventionskette wird jährlich in einem Bilanzgespräch analysiert. An diesem nehmen Polizeipräsidium, Amtsgerichte, freie Träger (Beratungsstellen und Frauenhäuser) sowie die Stadt Karlsruhe mit dem Ordnungsamt, dem Sozialen Dienst und der Gleichstellungsbeauftragten teil. Über aktuelle Erkenntnisse und Daten aus dem im Mai 2017 stattgefundenen Bilanzgespräch wird im Folgenden informiert. INFO 6: BILANZGESPRÄCH 2016 HÄUSLICHE GEWALT ÜBERWINDEN Juni 2017 Stadt Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte 2 | INFO BILANZGESPRÄCH 2016 BILANZGESPRÄCH FÜR DAS JAHR 2016 Das dokumentierte Fallgeschehen muss als die Spitze des Eisbergs betrachtet werden. Die Zahl der Fälle bleibt hoch und hat sich im vergangenen Jahr weiter erhöht. Jeweils um ungefähr 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr wuchsen im Berichtszeitraum die Zahlen der polizeilichen Einsätze bei häuslicher Gewalt, die dem Ordnungsamt gemeldeten Fälle sowie die vom Sozialen Dienst bearbeiteten Fälle häuslicher Gewalt. Beim Vergleich sind die unterschiedlichen Fallgeschehen und Zählweisen zu berücksichtigen. Das Ordnungsamt erhält Meldungen vom Polizeivollzugsdienst nach Polizeieinsätzen, von den Familiengerichten bei Anträgen oder Beschlüssen nach dem Gewaltschutzgesetz – diese informierten über 116 Fälle im vergangenen Jahr – sowie von betroffenen Einzelpersonen. Polizei und Ordnungsamt zählen jeden Polizeieinsatz als einen Fall, während der Soziale Dienst jede Familie als einen Fall rechnet und diesen auch erst in dem Jahr, in dem der Fall abgeschlossen ist, in die Statistik einfügt. Überdurchschnittlich ist bei allen – Ordnungsamt, Clearingstelle und Sozialer Dienst – die Zunahme der Fallzahlen in Haushalten mit minderjährigen Kindern. Der Soziale Dienst verzeichnet für das Jahr 2016 einen Zuwachs um 48 Fälle auf 169 Fälle. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 121 Fällen. Bei gut jedem fünften Fall von Kindeswohlgefährdung ging es um häusliche Gewalt. Jahr Polizei- Einsätze häusliche Gewalt KA Schutz- Anordnungen Polizei-Reviere OA Fälle Häusliche Gewalt OA Wieder- holungs- taten OA Fälle mit Kindern SoDi bearbeitete Fälle häusliche Gewalt SoDi Kindeswohl- gefährdung, bearbeitete Falle 2016 264 95 359 81 182 169 835 2015 222 83 302 49 146 121 767 2014 199 66 262 38 100 129 711 Jahr Meldungen Clearing- stelle Bekannt: Kinder im Haushalt Bekannt: Anzahl Opfer Migrantin Bekannt Anzahl Opfer Deutsche Herkunft Opfer unbekannt Verfahren nach dem Gewalt- schutzgesetz KA-Stadt Durlach 2016 108 66 58 39 11 159 24 2015 98 57 50 42 3 166 21 2014 82 44 32 33 17 169 n.b. 3 | INFO BILANZGESPRÄCH 2016 Die Clearingstelle erhielt im vergangenen Jahr 108 Meldungen. In fast einem Viertel der gemeldeten Fälle (26 Fälle) ging ein wiederholter Polizeieinsatz der Meldung voraus. Die große Zahl der Fälle mit Kindern, die in der Clearingstelle „ankommen“ zeigt, wie wichtig diese – den Sozialen Dienst ergänzende – freie Anlaufstelle ist. Die für die Frauen vorhandene Niedrigschwelligkeit ermöglicht oftmals eine sehr gute Vertrauensbasis für die Arbeit. Rückmeldungen bestätigen, dass diese „Nicht-Amtlichkeit“ eines freien Trägers es Frauen leichter machen kann, angstfrei über die Gewalt in der Familie zu sprechen. Gleichzeitig wird in der Praxis der Clearingstelle die Arbeit komplexer und der Aufwand zur Kontaktaufnahme und Klärung des weiteren Vorgehens umfangreicher, insbesondere durch die Notwendigkeit der Einschaltung Dritter wie dem Sozialen Dienst oder Kindestages- einrichtungen. Die gestiegene Komplexität ist auch auf den hohen Anteil der Fälle mit Migrantinnen zurück zu führen. Für die Clearingstelle führten die Zunahme der Fälle sowie der gestiegene durchschnittlich notwendige Aufwand in der Bearbeitung der einzelnen Fälle zu einem spürbaren Zuwachs der Arbeitsanforderungen. Die Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum nutzten im vergangenen Jahr 131 Männer; zwanzig von ihnen hatten zuvor einen Wohnungsverweis erhalten. Längerfristig wurden 35 Männer begleitet. Vier Anti-Gewalt-Trainings wurden durchgeführt. Das Angebot für Frauen bei der Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum wurde im vergangenen Jahr von 25 Frauen angenommen: 21 Frauen kamen erstmalig und vier Frauen hatten bereits 2015 Kontakt. Eine Anti-Gewalt-Trainingsreihe in der Gruppe konnte durchgeführt werden. Insgesamt und bei allem Verbesserungspotenzial zeigt sich, dass die getroffenen Absprachen grundsätzlich funktionieren und die Interventionskette steht. Angesichts der nach wie vor hohen und auch steigenden Fallzahlen sowie angesichts der Brisanz des Geschehens – bis hin zu Tötungsdelikten – gilt es, in den Anstrengungen nicht nachzulassen. Die Beteiligten des Bilanzgesprächs sehen Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung unter anderem in folgenden Bereichen:  Fälle mit minderjährigen Kindern  Mehrfachtäter/Mehrfachtaten  Migrantinnen und Migranten als Opfer und Täter  Prävention Schon seit einigen Jahren sehen darüber hinaus der Koordinationskreis und beteiligte Stellen die Notwendigkeit, sich gemeinsam (Polizei, Stadt, freie Beratungsstellen, Frauenhäuser) erneut dem Thema Gefährdungsanalyse und Risikomanagement zu widmen. Ziel ist, konkrete Vereinbarungen zum Erkennen von und zum Vorgehen bei „Hochrisikofällen“ zu treffen und zu verankern. Dieses Vorhaben musste bislang aus Kapazitätsgründen immer wieder zurückgestellt werden. 4 | INFO BILANZGESPRÄCH 2016 Koordinationskreis "Häusliche Gewalt Überwinden" | Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Rathaus am Marktplatz Zimmer A 211 76124 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3062 Fax: 0721 133-3069 gb@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/hg Bilanzgespräch für das jahr 2016
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/gleichstellung/hg/infomaterial/HF_sections/content/ZZnkq7WrMpU7m5/ZZnkqbJsJYDp1e/2017_Info-Rundbrief_Sozialausschuss%20mit%20HG-Diagramm.pdf