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Nur 'Allgemein' (Auswahl aufheben)
Microsoft Word - 05_Zusammenfassung_Teams.docx Planungswerkstatt „Räumliches Leitbild Karlsruhe 2015“ – Kurzfassung Team „West8/verkehrplus“ „West8/Verkehrplus“ konstatieren der Stadt eine hohe Dichte von Planwerken hoher Qualität, fragen aber nach dem Zusammenspiel und der Priorisierung dieser einzelnen Planungen. Gleichzeitig identifizieren Sie zwischen Innerer Stadt und den eigenständigen Dörfern und Siedlungen im Außenbereich einen Zwischenraum, welcher bisher aus Rückseiten besteht und als ungeplanter Raum, gelten kann. Der rote Faden ihres Beitrags ist daher die Ausbildung von Adressen für Karlsruhe als Versuch, die Stadt zu ordnen, zu entwickeln und die charakteristischen Eigenheiten von Karlsruhe herauszustellen. Dabei konzentrieren sie sich auf drei Schwerpunkte:  Landschaftsraum: Qualifizieren der Schnittstellen zwischen Stadt und Landschaft als Standortfaktor von Karlsruhe.  Stadtgefüge: Die Kernstadt wird zum Zentrum von Karlsruhe und die Ausbildung einer Innovationslandschaft entwickeln.  Klimaanpassung: durch bauliche, grüne, und verkehrliche Maßnahmen die Kernstadt für die Klimawandel ertüchtigen. Auch „West8/Verkehrplus“ stellen die Lage Karlsruhes in fünf verschiedenen Landschaften als Standortqualität heraus. Fokus ihrer Überlegungen sind dabei die Schnittstellen zwischen Stadt und Landschaft als Adresse und Strukturierung der Stadtentwicklung. Ausgehend von den Landschaftsräumen definieren sie ungenügend ausgestaltete Schnittstellen zu den Freiräumen sowohl an den Stadtgrenzen wie auch im Zwischenraum innerhalb der Stadt. Auf der Basis einer Analyse gelungener Übergänge machen sie Vorschläge für die Gestaltung und Fassung der Schnittstellen sowie der Aufwertung der Qualität und Zugänglichkeit insbesondere des Zwischenraums. Dabei verwenden sie nicht nur landschaftliche Elemente sondern zeigen auf, dass an manchen Stellen auch eine städtebauliche Fassung für die Verbesserung des Übergangs sinnvoll sein kann. Das derzeitige Stadtgefüge Karlsruhe wird als „fraktaler Stadtkörper“ charakterisiert, in den die Arbeitswelten teils konzentriert bzw. teils gemischt integriert sind. Die Bildung von Adressen äußert sich hier in einer Organisation der Stadtbestandteile nach ihrer Bedeutung in einem nationalen, regionalen und lokalen Kontext. Für die Weiterentwicklung von Karlsruhe erscheint es dem Team daher wichtig, die Ausdehnung und Bedeutung der Innenstadt als verbindendes Element zu erhöhen. Ein weiteres Leitmotiv ist das Clustern des Gewerbes ausgehend von der verkehrlichen Lage Karlsruhes und seiner Potenziale als Wirtschaftsstandort. Durch das langfristige Sortieren gleicher Nutzungen am selben Ort, können Synergien in Form von gemeinsamen Einrichtungen, der Vernetzung des Wissens, bis hin zur stadträumlichen Gestaltung genutzt werden. Auch hier sind die Lage Karlsruhes an europäischen Verkehrsachsen und seine Begabungen in Forschung und Wissenschaft als „Adressen“ zu verstehen, die es auszugestalten gilt. Die Klimaanpassung ist ein dritter Schwerpunkt der Arbeit des Teams. Dabei wird der Schwerpunkt auf die innere Stadt gelegt, in welcher die Folgen einer Erwärmung der Durchschnittstemperatur am stärksten spürbar sein werden. Mit einer Auslegeordnung möglicher Maßnahmen (Verschattung, Abkühlung, Reduktion aufheizender Materialen und Gegenstände) werden die Konsequenzen für die Stadtentwicklung und insbesondere den öffentlichen Straßenraum aufgezeigt. Dabei wird deutlich, dass die notwendigen Eingriffe zwar die Qualität dieser Räume massiv erhöhen, aber auch in Konflikt mit dem Verlust von Stellflächen für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) im Straßenraum stehen, die kompensiert werden müssen Auf Basis dieser Konsequenzen fordert das Team „neue verkehrliche Pioniertaten“ von Karlsruhe und betont die Vorreiterrolle der Stadt bei Innovationen wie dem Fahrrad, dem Auto, der Zweisystem-Stadtbahn, aber auch dem Car-Sharing. Dabei werden Ansatzpunkte geliefert, wie die im VEP geforderte Erhöhung des Modal Split zugunsten des Umweltverbunds zu realisieren ist und gleichzeitig das Problem des ruhenden Verkehrs in der inneren Stadt entschärft werden kann. Neben Ansätzen zur Förderung des Zweiklangs aus Langsamverkehr (Fuß und Rad) und öffentlichem Nahverkehr – wie den Fahrradstraßen und Fahrzeitgarantien – werden auch eine Ausweitung des Anwohnerparkens, der Bau von Quartiersgaragen und der Ausbau von Park+Ride Möglichkeiten als wichtig erachtet, um die Konflikte im Straßenraum zwischen den Bedürfnissen des Verkehrs und der Klimaanpassung lösen zu können.
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/leitbildhaupt/oeffentlichkeit/planungswerkstatt/prozess/finale/HF_sections/content/ZZlswNQ2ttU51Q/ZZlB0191r706qz/Zusammenfassung_Team_west8_verkehrplus.pdf
BMB Zeitungsausschnitte 4.tiff 5i4o-rH! rvAtv I 4.10 2..o1 .~ Seit 2003 gibt es den Beirat für Menschen mit Behinderungen: Soziales Klima positiv beeinflusst Gemeinderat Viel Lob für Jahresbericht 2012 I Neuwahl des Gremiums im November Barrierefrei in öffentliche Gebäu- de, Wahllokale oder in die Tier- häuser im Zoo gelangen - was selbstverständlich scheint, ist für Menschen mit Handicap eine ech- te Herausforderung. Ganz oben auf der Agenda stehen diese The- men beim Beirat für Menschen mit Behinderungen, dessen Jah- resbericht 2012 der Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung ein- hellig mit viel Lob bedachte. Seit dem Jahre 2003 verschafft das Gremium den rund 25 000 Menschen mit Behinderung in der Fächerstadt Gehör und Stimme, setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe ein und öffnet jenen ohne Einschränkungen die Au- gen. Am 8. November wird der Beirat für die nächsten fünf Jahre neu gewählt und erstmals können sich nicht nur Vereine und Selbst- hilfegruppen aus der Behinder- tenhilfe der Fächerstadt, sondern auch Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber zur Wahl stellen. Der Beirat beeinflusse das .,soziale Klima positiv", ermunterte Sozial- dezernent Martin Lenz bei der Vorstellung des Berichts im Ple- num dieMännerund Frauen, wei- ter .,Missstände aufzuzeigen" und konstruktiv Kritik zu üben. Für die .. wunderbare Arbeit" dankte CDU-Stadträtin Christa Köhler bei der Aussprache im Ple- num. Der Beirat habe in den Köp- fen der Bürgerinnen und Bürger "Veränderungen bewirkt, Spuren hinterlassen, Schwellen besei- tigt" , will Stadtrat Michael Bomer (GRÜNE) bei den nächsten Haus- AN VIELEN HALTESTELLEN können Rolli-Fahrer ebenerdig in die Bahn gelangen. Das ist mit ein Verdienst des Behindertenbeirats. haltsberatungen die Barrierefrei- heit des Begegnungszentrums im Stadtteil Wolfartsweier aufgreifen. .,Freundlich hartnäckig und kon- sequent" hätten die Lobbyarbeiter um ihre Vorsitzende Stefanie Ritz- mann Verbesserungen .,zäh er- kämpft", das war für Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) ., muster- gültig" . Die "gute Verzahnung" zwischen Fraktionen und Beirat, hob FDP-Stadtrat Thomas Kaiesse hervor, während KAL-Sprecherin Margot Döring den Blick darauf lenkte, was noch alles zu tun sei: Das Problem behindertengerech- ter öffentlicher Toiletten etwa sei noch nicht gelöst. Jeden beeindru- cke die "unvergleichliche Diplo- matie" der Akteure, hätte Linke- Stadträtin Sabine Zürn durchaus Verständnis, .. wenn Sie manchmal richtig wütend wären", weil vieles ·"einfach unheimlich lange dau- ert" und unnötig Kraft raube. Vie- le Anliegen des Gremiums wür- den mit "beliebten Sparargumen- ten" vom Tisch gewischt. Die Erfolge des Behindertenbei- rats kämen allen zugute, die nur eingeschränkt mobil seien, unter- strich FW-Stadtrat Eduardo Mos- suto. Auch Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup dankte den ehren- amtlich Tätigen für ihren Einsatz und hoffte, "sie finden gute neue Kandidaten". Und auch diesen dürfte die Arbeit nicht ausgehen. Es gibt noch einige "Baustellen". So fordern die jetzigen Kämpfe- rinnen und Kämpfer in eigener Sa- che weitere barrierefreie Maßnah- men im Hauptbahnhof, bei den Verkehrsbetrieben, im Staatsthea- ter und den Geschäften in der In- nenstadt. Außerdem brauche es mehr barrierefreien Wohnraum sowie inklusive Bildung von Kin- dem in Kitas und Schulen. -maf-
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/interessenvertretung/behindertenbeirat/presse/HF_sections/content/ZZjsYe6H7sjSF8/ZZm9IEpK8OOc44/131004%20BMB%20Zeitungsausschnitte%204.pdf
Karlsruhe: Feuerwehr Silvester – Arbeitsreichste Nacht für die Feuerwehr KAUFEN SIE IHR FEUERWERK IN DEUTSCHLAND! 10 Tipps für ein Sicheres Silvester Mit der Richtlinie "Pyro­tech­nik" gilt seit 2010 in der EU nur eine Prüfnummer für Silves­ter­feu­er­werk - die Regis­trier­num­mer. In Europa wird Feuerwerk durch benannte Stellen geprüft. Das sind neutrale, unabhän­gige und kompetente Organi­sa­tio­nen, die der EU-Kommission von den jeweiligen Mitglied­staa­ten benannt werden. So dürfen benannte Stellen in Polen, Spanien oder Ungarn Feuer­werks­ar­ti­kel prüfen, die für den deutschen Markt bestimmt sind. Derzeit gibt es 10 benannte Stellen in Europa. weiter zur externen Seite Infografik Finger weg von illegalem Feuerwerk Die Verwendung ist gefährlich und strafbar. Kein illegales Feuerwerk kaufen oder manipulieren Achten Sie auf die Nettoexplosivstoffmasse (NEM) Empfehlungen zum Umgang mit nicht vollständig abgebranntem Feuerwerk Informationsvideo der Bundesanstalt für Materialprüfung Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Regis­trier­num­mer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die ersten vier Ziffern der Regis­trier­num­mer gibt Auskunft darüber, welche benannte Stelle in Europa den Feuer­werks­ar­ti­kel geprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht für die BAM. 0589 - F2 - 1234 ist ein Beispiel für eine Regis­trier­num­mer, die die BAM vergeben hat. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie F2, 1234 ist eine fortlau­fende Nummer. 2015 sind insgesamt 381 Produkte neu auf den deutschen Markt gekommen und der BAM angezeigt worden. 53 davon sind von der BAM selbst geprüft worden. Auch wenn sich mit dieser Richtlinie und den jewei­li­gen Prüfnormen die EU-Länder auf einheit­li­che Prüfungen und Bewer­tun­gen geeinigt haben, gibt es dennoch von Land zu Land Beson­der­hei­ten. So ist das Abgabe­al­ter für Feuer­werks­ar­ti­kel der Kategorie F2 unter­schied­lich geregelt. In Deutsch­land gilt: 18 Jahre. Für den deutschen Markt bestimmte Knall­kör­per dürfen maximal sechs Gramm Schwarz­pul­ver enthalten. Beimi­schun­gen des bedeutend heftiger reagie­ren­den Blitz­knall­sat­zes darin sind für den üblichen Normver­brau­cher nicht erlaubt. "EU-Recht Pyrotech­nik und deutsches Spreng­stoff­ge­setz kommen hier zusammen und müssen beachtet werden. Kaum ein Laie wird einen ausrei­chen­den Überblick über die Rechtslage haben. Ein Einkauf von Feuer­werks­ar­ti­keln im europäi­schen Ausland und anschlie­ßen­des Verbringen, Lagern und Verwenden in Deutsch­land kann deshalb schnell zu einem Verstoß gegen spreng­stoffrecht­li­che Vorschrif­ten werden. Daher: Kaufen Sie Ihr Feuerwerk in Deutsch­land, wenn Sie es in Deutsch­land abbrennen wollen", erläutert Dr. Christian Lohrer, Pyrotech­ni­k­ex­perte bei der BAM. Doch neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knall­kör­pern gibt es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuer­werks­ar­ti­keln. Diese Pyrotech­nik­ar­ti­kel können zu erheb­li­chen Verlet­zun­gen führen. Vor dem Abbrennen dieses oftmals gefähr­li­chen Feuerwerks warnt die BAM ausdrück­lich und zeigte am Freitag auf einer Presse­ver­an­stal­tung an einer Handat­trappe, wie schnell man Finger verlieren kann, wenn man nicht zugelas­sene Knall­kör­per anzündet. Heidrun Fink ist Prüflei­te­rin bei der BAM: "Bei einem geprüften Knall­kör­per, der verse­hent­lich in der Hand angezündet wird, kommt es zu leichten Verbren­nun­gen. Der viel brisantere Blitz­knall­kör­per enthält aber nicht Schwarz­pul­ver, sondern ist mit einem viel stärker reagie­ren­den Blitz­knall­satz gefüllt. Deshalb kann man schwere Verlet­zun­gen erleiden und durchaus einige Finger verlieren." Achten Sie beim Kauf von Feuerwerk auf die Regis­trier­num­mer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie darauf, dass eine deutsche Gebrauchs­an­lei­tung vorliegt. Bei Unklarheit können Sie die aufge­druckte Nummer auf www.bam.de überprüfen. Dort sind sämtliche in Deutsch­land von den jewei­li­gen Herstel­lern angezeig­ten Feuer­werks­ar­ti­kel aufgeführt. Richtlinie pyrotechnische Gegenstände [2013/29/EU] (PDF) Bundesanstalt für Materialprüfung Tweet der Bundesanstalt für Materialprüfung Wie erkenne ich einen legalen, geprüften Feuerwerksartikel? Diese Nummern sind wichtig Auf einem geprüften Feuer­werks­kör­per sieht man eine Reihe von Nummern, die schnell verwirren können: Wichtig ist die Regis­trier­num­mer. Bei der Nummer geben die ersten vier Ziffern die Kennnummer der Benannten Stelle an, die die Baumus­ter­prü­fung durch­ge­führt hat. 0589 steht für die BAM Bundes­an­stalt für Materi­al­for­schung und -prüfung. Andere vierstel­lige Nummern stehen für andere Benannte Stellen innerhalb der EU. Zu finden ist auch eine BAM-Identi­fi­ka­ti­ons­num­mer, zum Beispiel "BAM-F2-0001". In Deutsch­land verkaufte Produkte müssen eine Identi­fi­ka­ti­ons­num­mer mit diesem BAM-Hinweis haben (die BAM-ID-Nummer). Darüber hinaus befindet sich auf dem Artikel ein CE-Kennzei­chen. Hinter dem CE-Kennzei­chen ist eine vierstel­lige Nummer, die für die Benannte Stelle steht, die die Überwa­chung der Quali­täts­si­che­rung beim Hersteller durchführt (z.B. 0589 für die BAM). Mit dem 1. Oktober 2009 ist die europäi­sche Richt­li­nie 2007/23/EG für das Inver­kehr­brin­gen von pyrotech­ni­schen Gegen­stän­den in Deutsch­land umgesetzt worden. Feuer­werks­kör­per, die bis zum 30. 9. 2009 eine BAM-Zulassung bekamen, sind bis 3. 7. 2017 weiterhin gültig und müssen aber das Zulas­sungs­zei­chen der BAM aufweisen: BAM PI oder PII - (vier­stel­lige Nummer) also z.B. BAM-PII-1850. Diese Artikel tragen keine Registrier- oder ID-Nummer. Weitere Merkmale Zur Kennzeich­nung, und damit auf jedem in Deutsch­land zugelas­se­nen Feuer­werks­ar­ti­kel, gehören aber weitere Merkmale: Name und Adresse des Herstel­lers (oder Name des Herstel­lers und Name und Adresse des Impor­teurs), sowie für Deutsch­land die Telefon­num­mer des Herstel­lers oder Impor­teurs Art des Gegen­stan­des, z.B. Knall­kör­per, Feuer­werks­rohr­bat­te­rie, Rakete oder Fontäne. Die Bezeich­nung muss in Großbuch­sta­ben erfolgen, sowie bei Römischen Lichtern die Anzahl der Schüsse enthalten. Angabe der Kategorie in Großbuch­sta­ben: z.B. KAT.2 (Kategorie 2) für Knall­kör­per, Feuer­werks­rohr­bat­te­rien, Raketen, Fontänen etc.; KAT.1 (Kategorie 1) für Artikel wie Knall­erb­sen, Tisch­feu­er­werk, Knall­bon­bons, Boden­feu­er­wir­bel, Wunder­ker­zen etc. Gebrauchs­an­wei­sung in Deutsch Alters­gren­ze Schutz­ab­stand, zum Beispiel bei Feuer­werks­kör­pern der Kategorie 1 von einem Meter und bei Feuer­werks­kör­pern der Kategorie 2 von acht Metern NEM steht für Netto­ex­plo­sivstoff­masse. Dort findet man eine Angabe in Gramm. Die NEM darf bei Knall­kör­pern maximal sechs Gramm betragen, bei Batterien 500 g und bei Kombi­na­tio­nen mit Fontänen 600 g. Darüber hinaus ist das Siegel des Verbandes der pyrotech­ni­schen Industrie VPI ein gutes Indiz für legales Feuerwerk. Feuer­werks­kör­per sollte man zudem nur in seriösen Verkaufs­stel­len erwerben. Auf der Verpackung befinden sich weitere Nummern mit dem BAM-Kürzel, die oft fälsch­li­cher­weise als Zulas­sungs­num­mer gedeutet werden. Nummern wie BAM-4785/05-VHK oder BAM-0281/06-VP beziehen sich auf eine Unbedenk­lich­keits­be­schei­ni­gung für das Zurschau­stel­len gemäß Spreng­stoff­ge­setz. VP steht beispiels­weise für eine Verpackung aus Pappe, VHK für eine Verpackung aus Hartkunst­stoff. Ein guter Weg einer falschen oder gefälsch­ten Prüf- oder ID-Nummer auf die Schliche zu kommen ist, diese bei Google einzugeben. Gleich einer der ersten Treffer führt zur Datenbank der BAM, in der alle zugelas­se­nen Feuer­werks­ar­ti­kel (auch jene, die nicht mehr verkauft werden) mit ihren Nummern und den Typbe­zeich­nun­gen aufge­lis­tet sind. Übrigens: Das Abbrennen von illegalen Feuer­werks­kör­pern ist nicht nur gefährlich, sondern stellt auch eine Straftat nach § 40 Spreng­stoff­ge­setz dar und kann mit einer Freiheits­s­trafe bis zu einem Jahr (oder Geldstra­fe) geahndet werden. Händler, die wissent­lich nicht zugelas­sene Feuer­werks­kör­per verkaufen, können mit einer Freiheits­s­trafe bis zu fünf Jahren belangt werden. Wie erkenne ich einen legalen, geprüften Feuerwerksartikel? Neben den zugelas­se­nen Feuer­werks­ar­ti­keln gelangen jedoch nach wie vor auch illegale Pyrotech­nik­ar­ti­kel nach Deutsch­land. Vor dem Gebrauch dieses oftmals gefähr­li­chen Feuerwerks warnt die BAM ausdrück­lich. "Aufgrund der unklaren Mischung von explo­si­ons­ge­fähr­li­chen ­Sub­stan­zen in nicht zugelas­se­nen Knall­kör­pern ist es nicht vor­her­seh­bar, wie diese reagieren", so Heidrun Fink, Prüflei­te­rin bei der BAM im Bereich Pyrotech­nik. "Oft sind schwere Verlet­zun­gen oder auch die Abtrennung von Gliedmaßen die Folge." Die BAM rät Verbrau­chern beim Kauf von Feuerwerk darauf zu achten, dass die Regis­trier­num­mer und das CE-Zeichen in Ver­bin­dung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie eine deutsche ­Ge­brauchs­an­lei­tung vorliegen. Parallel gilt noch für dieses ­Sil­ves­ter die alte nationale Zulas­sungs­num­mer. Sicheres Silvester - Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/feuerwehr/feuerwehr_aktuell/feuratsylvester
Arbeitsmarkt '18_Jahresbericht '17.indd Statistik aktuell Der Arbeitsmarkt in Karlsruhe 2017 Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle se ve nt yf ou r / F ot ol ia 2 | Der Arbeitsmarkt in Karlsruhe 2017 Impressum Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe Leiterin: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig Bereich: Statistikstelle Andrea Rosemeier Bearbeitung: Ralf Späth Layout: Stefanie Groß Telefon: 0721 133-1230 Fax: 0721 133-1239 E-Mail: statistik@karlsruhe.de Internet: statistik.karlsruhe.de Stand: Oktober 2018 © Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers ist es nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen oder in elektronischen Systemen anzubieten. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 3 Positive Entwicklung am Arbeitsmarkt hält weiter an Der Arbeitsmarkt – deutschlandweit wie auch in der Fächerstadt – profi tierte im Jahr 2017 vom robusten Aufwärtstrend der deutschen Wirtschaft. Die Zahl der sozialversicherungspfl ichtig Beschäftigten in Karlsruhe stieg 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 % auf einen Rekordwert von 176.296 Beschäftigten, im Gegenzug sank die Zahl der Arbeitslosen zum Jahresende auf einen neuen Tiefstand von 6.825 Arbeitsuchenden (-12,4 % gegenüber 2016). Auf Bundes- ebene fi el die Zunahme der Beschäftigten mit 2,3 % etwas höher aus, während die Zahl der arbeitsuchenden Männer und Frauen mit nur -7,1 % deutlich schwächer zurück ging als in der Fächerstadt (siehe Tabelle 1 und Abbildung 1). Im vergangenen Jahr konnten alle von Arbeitslosigkeit betroffenen Personenkreise von der günstigen Arbeits- marktentwicklung profi tieren. Insbesondere bei der Langzeit- arbeitslosigkeit verzeichnete Karlsruhe einen deutlichen Rückgang (-17,3 %). Die Zahl derer, die seit mindestens zwölf Monaten offi ziell eine Stelle suchen, sank im gesamten Bundesgebiet hingegen nur um 9,0 %. Auch bei der Jugendarbeitslosigkeit verzeichnete die Fächerstadt eine günstige Entwicklung. Zum Jahresende 2017 lag die Zahl der Arbeitslosen im Alter unter 20 Jahren um 14,5 % unter dem Vorjahreswert, während die Jugendarbeitslosigkeit bundesweit nur um 9,5 % abnahm. Insgesamt fi el die Arbeitslosenquote im Stadtkreis Karlsruhe um 0,6 Prozentpunkte und lag am Jahresende 2017 mit 4,2 % deutlich unter dem Wert auf Bundesebene (5,3 %). Weniger Leistungsempfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende in Karlsruhe Aufgrund der positiven Arbeitsmarktentwicklung ging die Zahl der Leistungsempfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2017 weiter zurück. Ende 2017 bezogen 12.551 erwerbsfähige Personen SGB II-Leistungen, das waren 4,6 % weniger als 2016. Im gleichen Umfang (-4,6 %) sank auch die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden, von denen zuletzt noch 4.354 registriert waren. Insgesamt erhielten 16.905 Karlsruherinnen und Karlsruher Leistungen auf Grundlage des SGB II (siehe Tabelle 1). Im Jahr 2017 standen mehr Personen in der Fächerstadt in einem Beschäftigungsverhältnis als jemals zuvor. Insgesamt 176.296 Personen waren Ende letzten Jahres sozialversicherungs- pfl ichtig in Karlsruhe beschäftigt, weitere 35.722 arbeiteten in einem Minijob. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten am Arbeitsort Karlsruhe blieb damit etwa auf Vorjahresniveau (-0,1 %), während bei den Minijobbern auf Bundesebene eine leichte Zunahme von 0,8 % verzeichnet wurde. Sinkende Arbeitslosigkeit in der gesamten Region Neben Karlsruhe konnten auch alle anderen baden-württem- bergischen Stadtkreise im letzten Jahr von der günstigen Entwicklung des Arbeitsmarkts profi tieren und rückläufi ge Arbeitslosenzahlen verbuchen (siehe Abbildungen 2 und 3). Von allen Stadtkreisen hatte die Stadt Ulm am Jahresende 2017 mit 3,3 % die niedrigste Arbeitslosenquote aufzuweisen, gefolgt von Heidelberg mit 4,1 %, Karlsruhe (4,2 %) und Stuttgart (4,3 %). Mit Ausnahme von Pforzheim lag die Arbeitslosenquote in allen baden-württembergischen Großstädten unter dem Bundesniveau (5,3 %). Mit einer Arbeitslosenquote von 5,8 % stand die Goldstadt – trotz eines Rückgangs um 0,6 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr– erneut an der Spitze der Stadtkreise in Baden-Württemberg. Auch in der Region Mittlerer Oberrhein hat sich der Arbeits- markt durchweg positiv entwickelt. Anders als im Vorjahr konnten 2017 alle Städte und Landkreise in der Region vom allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung profi tieren. Nachdem die Zahl der bei der Arbeitsagentur registrierten arbeitsuchenden Frauen und Männer im Stadtkreis Baden- Baden und im Landkreis Karlsruhe im Vorjahr leicht angestiegen war, entspannte sich die Arbeitsmarktlage 2017 in beiden Kreisen merklich (Landkreis Karlsruhe: -6,6 %; Stadtkreis Baden-Baden: -5,2 %). Mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahlen von 15,9 % erfuhr der Landkreis Rastatt in der Region die größte Entlastung. Im Stadtkreis Karlsruhe sank die Zahl derer, die eine Beschäftigung suchen, immerhin um 12,4 %. Die Region Mittlerer Oberrhein insgesamt profi tierte in besonderem Maße von der starken Arbeitsmarktentwicklung in der Stadt Karlsruhe und im Landkreis Rastatt. Zwischen Dezember 2016 und Jahresende 2017 sank der Bestand an Arbeitslosen in der Region um 10,5 % auf insgesamt 18.888 Frauen und Männer. 4 | Der Arbeitsmarkt in Karlsruhe 2017 Tabelle 1 Der Arbeitsmarkt in Deutschland und im Stadtkreis Karlsruhe 2017 im Vergleich zu 2016 Dezember 2016 Dezember 2017 Veränderung in % Dezember 2016 Dezember 2017 Veränderung in % Arbeitslose (SGB III und SGB II) insgesamt 2.568.273 2.384.961 -7,1 7.790 6.825 -12,4 und zwar Langzeitarbeitslose 935.855 851.871 -9,0 2.420 2.001 -17,3 unter 20 Jahre 47.478 42.970 -9,5 110 94 -14,5 55 Jahre und älter 534.499 512.763 -4,1 1.435 1.317 -8,2 Frauen 1.147.514 1.070.714 -6,7 3.420 3.011 -12,0 Ausländer 642.700 624.261 -2,9 2.271 2.046 -9,9 5,8 5,3 X 4,8 4,2 X erwerbsfähige Leistungsberechtigte 4.306.585 4.246.799 -1,4 13.157 12.551 -4,6 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 1.644.015 1.686.435 2,6 4.563 4.354 -4,6 31.443.318 32.164.973 2,3 173.697 176.296 1,5 7.448.549 7.497.361 0,7 35.758 35.722 -0,1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte1 (jeweils 30. Juni) außerdem geringfügig entlohnte Beschäftigte Leistungsempfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende (SBG II) bezogen auf … Arbeitslosenquote (in % aller zivilen Erwerbspersonen) Stadtkreis KarlsruheDeutschland Merkmal 1 Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Quellen:Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Abbildung 1 Veränderung der Arbeitslosenzahlen gegenüber dem Vormonat in Deutschland und im Stadtkreis Karlsruhe seit 2015 -8,0 -6,0 -4,0 -2,0 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 2015 2016 2017 Stadtkreis Karlsruhe Deutschland % Quellen: Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 5 Abbildung 2 Arbeitslose in den Großstädten Baden-Württembergs 2016 und 2017 Abbildung 3 Arbeitslosenquoten in den Großstädten Baden-Württembergs 2016 und 2017 16.059 7.790 8.502 6.415 3.144 3.626 4.145 2.650 14.484 6.825 8.253 5.969 2.988 3.391 3.837 2.307 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000 Stuttgart Karlsruhe Mannheim Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm Dezember 2016 Dezember 2017 Anzahl Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 4,9 4,8 5,3 5,4 4,4 5,4 6,4 3,9 4,3 4,2 5,0 4,9 4,1 4,9 5,8 3,3 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 Stuttgart Karlsruhe Mannheim Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm Dezember 2016 Dezember 2017 % Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 6 | Der Arbeitsmarkt in Karlsruhe 2017 Abbildung 4 Arbeitslose in den Kreisen der Region Mittlerer Oberrhein 2016 und 2017 Abbildung 5 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in den Kreisen der Region Mittlerer Oberrhein 2017 21.110 7.790 7.568 4.295 1.457 18.888 6.825 7.069 3.613 1.381 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 Region Mittlerer Oberrhein StKr. Karlsruhe LKr. Karlsruhe LKr. Rastatt StKr. Baden-Baden Dezember 2016 Dezember 2017 Anzahl Quelle: Bundesagentur für Arbeit. -10,5 -12,4 -6,6 -15,9 -5,2 -18,0 -16,0 -14,0 -12,0 -10,0 -8,0 -6,0 -4,0 -2,0 0,0 2,0 4,0 Region Mittlerer Oberrhein StKr. Karlsruhe LKr. Karlsruhe LKr. Rastatt StKr. Baden-Baden % Veränderung von Dezember 2016 bis Dezember 2017 in % Quellen: Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 7
https://web3.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/pdf/2017/2017-arbeitsmarkt.pdf
Kundeninformation zur Erhebung von Sozialdaten im Jobcenter Stadt Karlsruhe Nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung DSGVO 1. Verantwortlicher für die Datenerhebung Geschäftsführer des Jobcenters Stadt Karlsruhe Herr Kölmel, Brauerstr. 10, in 76135 Karlsruhe Für die zentralen Verfahren der Informationstechnik die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburgerstr. 104, in 90478 Nürnberg 2. Datenschutzbeauftragter im Jobcenter Stadt Karlsruhe Den Datenschutzbeauftragten Herr Knobloch erreichen Sie unter der Postanschrift Brauerstr. 10, in 76135 Karlsruhe oder unter der E-Mail-Adresse Jobcenter-Karlsruhe-Stadt.Datenschutz@Jobcenter-ge.de 3. Verwendungszwecke /Gesetzliche Aufgabenerledigung Das Jobcenter Stadt Karlsruhe und die BA verarbeiten Daten zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Sie sind zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken der BA verarbeitet. 4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung: Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter Stadt Karlsruhe und die BA stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Die in Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Jobcenters Stadt Karlsruhe und der BA an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise: Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Vertragsärzte, Finanzämter, Zollbehörden Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahren-abwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, KfZ-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden), etc. 6. Speicherdauer Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen besteht eine Speicherfrist von 5 Jahren nach Beendigung des Falles. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, die Kundin oder der Kunde sich in selbständige Tätigkeit abgemeldet hat oder aus sonstigen Gründen eine weitere Betreuung durch das Jobcenter Stadt Karlsruhe nicht erfolgt (z.B. Rente, Elternzeit etc.), es sei denn es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die 5 Jahre dienen Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung. Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht ab-geschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden. Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013). Ist eine Forderung des Jobcenters Stadt Karlsruhe (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch. Wurden der Ärztliche Dienst, der Medizinische Dienst der Krankenkasse oder der Berufspsychologische Service der BA beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht. 7. Kategorien personenbezogener Daten Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Jobcenter Stadt Karlsruhe und der BA verarbeitet: a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten Das sind beispielsweise: Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung b) Daten zur Leistungsgewährung Das sind beispielsweise: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OWiG). c) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit: Das sind beispielsweise: Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber. d) Gesundheitsdaten Das sind beispielsweise Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der BA, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der BA (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch den Technischen Beratungsdienst der BA. e) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten 8. Betroffenenrechte a) Auskunft Jedermann hat das Recht, vom Jobcenter Stadt Karlsruhe eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden. b) Berichtigung/Vervollständigung Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Jobcenter Stadt Karlsruhe verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt. c) Löschung Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungs- legungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind. 9. Widerruf der Einwilligung Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt. 10. Beschwerderecht Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Husarenstr. 30 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. 11. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Jobcenter Stadt Karlsruhe beantragt hat oder vom Jobcenter Stadt Karlsruhe erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden oder Sperrzeiten eintreten. 12. Datenquellen (öffentlich zugänglich) Das Jobcenter Stadt Karlsruhe kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw. 13. automatisierte Entscheidungsfindung Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching). Dabei werden u.a. folgende Kriterien herangezogen: Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße. Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvor- schlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch die Vermittlungs-/ Beratungsfachkraft. 14. Zweckänderung Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/bildungspaket/HF_sections/content/ZZkaYK7WR6UjzP/ZZoacBf2VP2FRv/Kundeninformation%20Datenschutz%20Jobcenter%20Stadt%20Kalrsuhe.pdf
Karlsruhe: Leben und Arbeiten Eltern Einen wichtigen Stellen­wert besitzt die Zusam­men­ar­beit mit den Eltern. Wir stehen ihnen jederzeit im Alltag als Ansprech­part­ner zur Verfügung. Ein ausführ­li­ches Eltern­ge­spräch pro Jahr ist bei uns die Regel. Wir freuen uns über Eltern die sich in die Hortarbeit einbringen, z.B. durch das zur Verfügung stellen von Fachwissen (z.B. Computer) und Materia­lien oder die Teilnahme an Aktionen (z.B. Flohmarkt) und beim Ferien­pro­gramm. Im Herbst findet für alle Eltern ein Elterncafe statt, in dessen Rahmen der Eltern­bei­rat gewählt wird. Dieser unter­stützt das Team bei seinen Aufgaben und fördert die Zusam­men­ar­beit zwischen der Einrich­tung, den Eltern und dem Träger. Der Eltern­bei­rat wird über alle wichtigen Fragen der Bildung und Erziehung im Schüler­hort informiert. Zum Hortjah­res­ende gestalten wir gemeinsam ein großes Sommerfest. Nun wollen wir noch einige Eltern als Stimmungs­bild zu Wort kommen lassen: Über einen der begehrten Plätze im Schüler­hort Weinbren­ner­straße haben wir uns sehr gefreut. Da mein Mann und ich beide berufs­tä­tig sind und wir keine Familie vor Ort haben, ist eine gute Betreuung für unsere Tochter Sarah sehr wichtig, insbe­son­dere auch während der Ferien. Die Einge­wöh­nung in den Hort ging sehr schnell. Vom ersten Tag an hat sich Sarah dort sehr wohl gefühlt. Ihr Kommentar „Da kann man machen, was man will“ (Ganz so ist es natürlich nicht. Aber wer sich an die wenigen Regeln hält, die es gibt, der hat große Freiheit). Das Angebot im Hort ist sehr umfassend. Die Kinder haben sehr viel Freiraum für eigenes Spielen und die verschie­dens­ten Bereiche dies auszuleben, z.B. Turnhalle, Matten­zim­mer, Bauwagen. Von Seiten der Erzieher gibt es viele Bastel-, Werk- und Experiment-Angebote. Vor allem in den kühleren Jahres­zei­ten findet man viele Brett­spiele auf den Tischen. Auch die künst­le­ri­sche Ader der Kinder wird unter anderem durch jonglieren und Einrad fahren unter­stützt. Dabei werden die Kinder durch Urkunden für die unter­schied­li­chen Diszi­pli­nen angespornt. Besonders hervor­zu­he­ben ist das unschlag­bare Ferien­pro­gramm. Die Kinder können jeden Tag zwischen zwei oder drei Aktionen wählen. Ein besonderes Highlight für unsere Tochter war der Floßbau und die anschlie­ßende Floßfahrt auf der Alb in den Pfingst­fe­rien. Natürlich gibt es viele Feste übers Jahr verteilt. Das Elterncafé, der Flohmarkt und das Sommerfest werden mit der ganzen Familie gefeiert. Hier herrscht immer gute Stimmung, und selbst strömender Regen beim Sommerfest kann dieser keinen Abbruch tun. Dann gibt es noch viele Feste für die Hortkinder wie beispiels­weise Nikolaus, Mottoparty zu Karneval, Oster­brunch und Beach-Party zum Ferien­be­ginn, die alle mit viel Liebe gestaltet werden. Die Erzieher im Hort arbeiten sehr harmonisch zusammen, wobei jeder einen anderen Schwer­punkt bei der Betreuung und Anleitung der Kinder hat. Insgesamt strahlt das Team eine große Gelas­sen­heit aus, und es herrscht ein sehr entspann­ter Erzie­hungs­stil. Eine bessere Betreuung hätten wir für unsere Tochter nicht finden können. Sie fühlt sich dort sehr wohl! (Dr. S. Moritz) "Durch meine Berufs­tä­tig­keit stellte sich bei der Einschu­lung unseres älteren Sohnes die Frage: Was nun? Vor allem die Ferien hätte ich mit dem mir zur Verfügung stehenden Urlaub nicht abfangen können. So waren wir sehr froh über einen Hortplatz im städti­schen Schüler­hort Weinbren­ner­straße. Mittler­weile sind beide Söhne dem Hortalter entwachsen und besuchen eine weiter­füh­ren­de Schule. Beide Kinder sind sehr gerne in „ihren“ Hort gegangen. Nicht selten kam die Frage als ich sie abholte: „Können wir nicht noch bleiben?“. Neben den vielen Angeboten am Nachmittag und spielen mit den Freunden, waren vor allem die abwechs­lungs­rei­chen Ferien­ak­ti­vi­tä­ten bei meinen Kinder sehr beliebt. Mir hat sehr gut gefallen, dass regelmäßig die Hausau­ga­ben im Hort erledigt wurden und die Kinder immer einen Ansprech­part­ner hatten, sei es die Betreuer oder Schul­freunde zum spielen und toben. Der Schüler­hort hat hierfür den idealen Rahmen geboten. Als Mutter hatte ich immer das Gefühl, dass dank des großen und herzli­chen Engage­ments der Betreuer unsere Kinder bestens betreut und gut aufgehoben waren." (Doris Russ) "Unsere Tochter Theresa besucht seit September 2004 mit Beginn der 1.Klasse den Schüler­hort. Nachdem wir einige Monate darum bangen mussten , einen der begehrten und viel zu wenigen Plätze zu bekommen, sind wir inzwi­schen überglück­lich zu den „Auser­wähl­ten“ zu zählen: Wir Eltern, weil wir aufgrund unserer famili­ären/­be­ruf­li­chen Situation auf dieses Betreu­ungs­an­ge­bot angewiesen sind und Theresa, weil sie sich hier inmitten ihrer langjäh­ri­gen Freunde aus Kita-Zeiten und neu gefundener Freunde mehr als wohl fühlt. In den ersten Wochen konnten wir durchweg positive Eindrücke sammeln: Die Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter des Hort-Teams engagieren sich sehr, sowohl in der Unter­stüt­zung der schuli­schen Arbeit in Form der Hausauf­ga­ben­be­treu­ung als auch hinsicht­lich eines sinnvollen und vielfäl­ti­gen Freizeit­an­ge­bo­tes für die Kinder. Das breit gefächerte Angebot im Hort bietet den Kindern verschie­dene Möglich­kei­ten, Neues auszu­pro­bie­ren, gibt Impulse und ist ganz sicher ein wichtiger Gegenpol zur heutigen Medien­land­schaft, wenngleich diese nicht ausge­schlos­sen wird (Compu­ter­zim­mer). Beispiel­haft seien hier nur die Angebote für junge Artisten und Jongleure und solche, die es werden wollen, das Backen von Hefezöpfen, das Lagerfeuer mit Stockbrot zu St.Martin und die vielen Bastel- und Brett­spie­l­an­ge­bote genannt. Der Bewegungs­drang der Kinder kann sowohl im Außen­ge­lände als auch in eigens dafür zur Verfügung stehenden Räumen des Horts ausgelebt werden. Ich freue mich darauf, als gewählte Vorsit­zende des Eltern­bei­rats diese Arbeit des Hort-Teams unter­stüt­zen zu können." (Chris­tiane Mairon) Aus meinem Leben. Ein Mittwoch im November. Modernes Schauspiel von Gwendolyn Kocharski* 2009. Es spielen mit (in der Reihen­folge ihres Auftre­tens): Kind 3. Ich. Mein Mann. Kind 1. Kind 2. Der Anruf­be­ant­wor­ter der Kinder­arzt­pra­xis. Der Regen. Der Schüler­hort. 5.48 Erwache davon, dass Kind 3 mir aufs Nachthemd kotzt. Während ich versuche, ihn, Bettwäsche, Ehemann und die anderen Kinder von weiterer Verteilung dieser Körper­flüs­sig­keit fernzu­hal­ten sowie mittels meiner mütter­li­chen Fähig­kei­ten absolute Ruhe und Gelas­sen­heit ausstrahle, stelle ich beim Blick aus dem Fenster fest, dass die Wetterfrau mit „über­wie­gend stark bewölkt, zeitweise Regen“ leider Recht behalten hat, vor allem im zweiten Teil. Das Thermo­me­ter zeigt +7°C, gefühlt minus 5. 6.02 Der Kleine ist frisch gewaschen und gewindelt und sieht relativ munter aus. Ein guter Zeitpunkt fürs Frühstück. 6.18 Haferbrei, Fencheltee und sogar das gute Karls­ru­her Leitungs­was­ser (selbst­ver­ständ­lich abgekocht) werden nicht an- bzw. einge­nom­men. Weitere Körper­flüs­sig­keit ergießt sich auf das Kinder­stühl­chen und den Küchen­fuß­bo­den. Wohl doch was Ernstes. 6.24 In der Windel war aber nix. Vielleicht wieder müde? Lege ihn ins Bettchen. Schnell duschen und nach Kleidung ohne Flecken fahnden. Habe heute ein Bewer­bungs­ge­spräch. 6.27 Vorüber­ge­hende Ruhe im Kinder­bett­chen, in der Zwischen­zeit sind Kind 1 und 2 erwacht. Die morgend­li­che Versor­gungsa­rie beginnt. Zwischen Haferbrei verteilen, Socken suchen und dem Schlichten der ersten 17 Konflikte schleiche ich ins Bad, um mich für mein Bewer­bungs­ge­spräch wenigstens ein bisschen anzumalen. Der Kajal bricht ab, die Wimpern­tu­sche verschmiert, an der verschlos­se­nen Tür randa­lie­ren Kind 1 und 2. 6.39 Kind 1 hat zu ihrem großen Leidwesen festge­stellt, dass auch heute wieder in der ersten Stunde Mathe auf dem Plan steht. Was für eine himmel­schrei­ende Ungerech­tig­keit. Da hat die Lehrerin selbst Schuld, dass das Hausauf­ga­ben­heft seit Tagen verlegt ist. Außerdem ist in 11 Monaten und 3 Wochen ihr Geburtstag und sie weiß noch nicht, wen sie einladen soll. 6.51 Ich fische meine Arbeits­zeug­nisse der letzen zehn Jahre aus der Schublade, die mit den wenigsten Eselsohren und den besten Bewer­tun­gen stecke ich dann in meine Umhän­ge­ta­sche. In dieser befindet sich bereits ein von Kind 2 beim letzten Ausflug vor 3 Wochen halb gegessener Apfel. Apfelmasse und Zeugnis­masse gehen eine unerfreu­li­che Verbindung ein. 7.04 Kind 2 möchte gerne wissen, warum sie ausge­rech­net heute in die Kita gehen soll. Sie könnte doch mit dem Papa zu seiner Arbeit? Da ist nämlich mehr los. Außerdem hat sie in 9 Monaten und 2 Wochen Geburtstag und weiß nicht, ob sie Salome aus der grünen Gruppe wirklich einladen soll. Dann macht sie darauf aufmerksam, dass Kind 3 schon lange wieder wach ist, im Bett liegt und weint. 7.05 Kind 3 fühlt sich heiß an, die rektal gemessene Körper­tem­pe­ra­tur beträgt 38,4°C. Verdammte Scheiße. 7.07 „Sie erreichen die Kinder­arzt­pra­xis. Leider rufen Sie außerhalb unserer Sprech­zei­ten an. Diese sind…“ Natürlich noch niemand da, müssen ja nicht alle so früh aufstehen wie wir. Kurze Krisen­in­ter­ven­tion mit meinem Mann. Ergebnis: Wir bringen Kind 3 wie üblich zur Kita, sagen, dass er gespuckelt hat, dass er wahrschein­lich auffiebern wird, dass es ein absoluter Notfall ist und wir nichts lieber täten als ihn daheim zu behalten, aber ich unbedingt diese Stelle haben muss, weil es um Menschen­le­ben geht und dass ich Kind 3 unmit­tel­bar nach meinem Bewer­bungs­ge­spräch wieder abhole und zum Kinderarzt zerre. 7.11 Habe Kind 3 zum dritten Mal gewickelt und umgezogen. Die Bluse fürs Bewer­bungs­ge­spräch ziert ein etwa daumen­na­gel­großer krustig belegter creme­far­be­ner Fleck unmit­tel­bar über meiner linken Brust. Wo war noch mal mein Sakko? 7.14 Mein Mann informiert mich darüber, dass das bei Frauen nicht Sakko heißt sondern Blazer und meiner sich seit dem letzten Fest in der Reinigung befindet „war ja auch pottöh­sich (west­fä­lisch = sehr schmut­zig)!“. Er verab­schie­det sich mit Kind 2 und 3 in Richtung Kita. 7.17 Ach du Schreck, ich habe ja noch gar nichts geges­sen?! Kalter Haferbrei passt norma­ler­weise nicht in mein Beute­schema, aber heute geht es mal nicht um lecker. Kalter Kaffee ist übrigens auch sehr gesund, einem westfä­li­schen Sprichwort zufolge macht er sogar schön, das kann ja nicht schaden. 7.21 Der Kaffee­fleck auf dem Sakko (!) meines Ehemannes fällt zum Glück nicht weiter auf, weil es eh kaffee­far­ben ist. Kind 1 und ich wappnen uns für den Schulweg. Warum gibt es eigentlich keine Gummis­tie­fel für erwachsene Frauen OHNE Blümchen bzw. Herzchen? Würde ich sofort kaufen. Kind 1 beklagt die Tatsache, dass heute Mittwoch ist und nicht Donnerstag. 7.28 Früh am Morgen, örtlich Regen. Vom Altenheim weht liebli­cher Bratenduft über die nasskalte Gellert­straße. Schirm und Regenjacke schützen uns teilweise vorm Nasswerden. 7.30 „Kann ich noch in den Schüler­hort, Mama? Haben wir Zeit? Bitte!!!“ Mit dem restlichen mir zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Hirnschmalz ermittle ich, dass ja heute Mittwoch ist (s.o.) und deshalb der Unter­richt erst in der zweiten Stunde beginnt. Haha! 7.33 Wir betreten den Schüler­hort, streifen den Regen von unseren Kleidern und atmen einmal tief durch. Beim Anblick ihrer Freun­din­nen sowie ihres Lieblings­er­zie­hers geht auf dem Gesicht meiner Großen die Sonne auf, es erscheint das erste Lächeln des Tages und ich denke: „Dieser Tag fängt doch mal ausge­spro­chen gut an!“ P.S. Ich bekomme die Stelle :-) *Name und Adresse sind der Redaktion bekannt. Ähnlich­kei­ten mit real existie­ren­den Personen und Insti­tu­tio­nen sind möglich und auch erwünscht.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/schuelerhorte/weinbrennerstrasse/eltern
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Behindertenkoordination des Beirats für Menschen mit Behinderungen und der kommunalen Behindertenbeauftragten Jahresbericht 2017 Sozial- und Jugendbehörde | 3 2 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Inhaltsverzeichnis Teil 1 – Der Beirat für Menschen mit Behinderungen 4 Der Beirat in leichter Sprache 4 Vorbemerkung 6 Arbeitsweise im Berichtsjahr 2017 6 Sitzungen 6 Jahresgespräche 6 Gespräch mit Herrn Bürgermeister Dr. Lenz 7 Zusammenarbeit mit Stadtseniorenrat, Forum Ehrenamt, Fahrgast-Beirat und GPV-Jugend 7 Beteiligung des Beirats in den städtischen Ausschüssen 7 Planungsausschuss 7 Sozialausschuss 7 Jugendhilfeausschuss 8 Teilnahme am „Runden Tisch Inklusion“ 9 Inklusion in Horten 9 Teil 2 – Tätigkeitsbericht 2017 10 Menschen mit Behinderung in Karlsruhe 10 Barrierefreier Wohnraum in Karlsruhe 10 Start der Web-App „Karlsruhe barrierefrei …“ 11 Beförderungsdienst 12 I. Beförderungsdienst am Wochenende und am Abend 12 II. Auswirkung der Reduzierung von Fahrten im Zuge der Haushaltsstabilisierung 12 Neugestaltung der Kaiserstraße 13 Malbuch „Was sind das für weiße Streifen?“ 14 Barrierefreie Ladengeschäfte 14 Barrierefreie Haltestellen 14 Teil 3 – Gemeinsame Projekte 15 „Mitbestimmen ist wichtig – barrierefrei wählen in Karlsruhe“ 15 Leichte Sprache – Damit alle verstehen und mitreden können! 15 Teil 4 – Tätigkeitsbericht der kommunalen Behindertenbeauftragten 17 Die kommunale Behindertenbeauftragte in leichter Sprache 17 Erklärungen zu schwierigen Wörtern 21 Beratung und Kooperation mit städtischen Dienststellen 22 Persönliche Beratung 23 Die Arbeit als Geschäftsführung des Behindertenbeirats 23 Stadtteil-Sprechstunden 24 Netzwerke 24 Inhaltliche Arbeit 25 Barrierefreie Veranstaltungen 25 I. Prüfung der Internetseite von DAS FEST 25 II. Workshop mit Sicherheitspersonal von DAS FEST 25 III. Ausstellung anlässlich des internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2017 25 Teil 5 – Zusammensetzung des Beirats 27 Stimmberechtigte Mitglieder 27 Stellvertretungen 28 Teil 6 – Pressespiegel 29 Sozial- und Jugendbehörde | 5 4 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Bei der Arbeit Beim Wohnen Bei Reisen Bei der Freizeit Der Beirat setzt sich für den Abbau von allen Barrieren ein: „„ Bei Bussen, „„ bei Straßenbahnen „„ und bei Gebäuden. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen will ein besseres Miteinander der Menschen mit Behinderungen und der Menschen ohne Behinderungen. Teil 1 – Der Beirat für Menschen mit Behinderungen Der Beirat in leichter Sprache Hier erklären wir in leichter Sprache den Beirat für Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe. Das heißt: Er setzt sich für die Menschen mit Behinderungen ein. Der Beirat setzt sich dafür ein: Für Menschen mit Behinderungen soll die Teilhabe in allen Bereichen besser werden. Sozial- und Jugendbehörde | 7 6 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Vorbemerkung Mit der erstmaligen Bestellung der Kommunalen Behindertenbeauftragten in Karlsruhe stand auch ein Wechsel der Geschäftsführung des weisungsunabhängig arbeitenden Beirates an. Seit Gründung im Jahre 2003 wurde die Geschäftsführung des Beirates durch die Stelle der Behindertenkoordination der Stadt Karlsruhe wahrgenommen. Nun sollte – auf Vorschlag der Verwaltung – die Geschäftsführung auf die ebenfalls weisungsunabhängig arbeitende Behindertenbeauftragte übergehen. In den vergangenen Jahren hatte die Behindertenkoordinatorin Frau Marion Schuchardt diese Aufgabe übernommen und den Beirat begleitet. Frau Schuchardt übergab zum 1. Mai 2017 die Geschäftsführung des Beirates an die Behindertenbeauftragte in Karlsruhe Frau Ulrike Wernert. Im Rahmen ihrer Aufgaben als Sozialplanerin übernimmt die Koordinatorin für Menschen mit Behinderung weiterhin wichtige Aufgaben. Der Beirat dankt Frau Schuchardt für die gute Zusammenarbeit. Arbeitsweise im Berichtsjahr 2017 In Karlsruhe gibt es drei Säulen, die sich um die Belange von Menschen mit Behinderungen kümmern: „„ Beirat für Menschen mit Behinderungen „„ Kommunale Behindertenbeauftragte „„ Behindertenkoordinatorin Das Jahr 2017 war geprägt von einer Neuorientierung und Neufindung der Aufgaben, jedoch mit unterschiedlichen Ausgangspositionen. So arbeiten die Mitglieder des Beirates ehrenamtlich, die weisungsunabhängige Kommunale Behindertenbeauftragte hauptamtlich, die Behindertenkoordinatorin im Auftrag der Stadt Karlsruhe. Doch alle drei Stellen haben das gleiche Ziel: Rahmenbedingungen, Strukturen und Dienstleistungen so zu verändern, dass es allen Menschen unabhängig von ihren persönlichen Ausgangsvoraussetzungen möglich ist, am Leben teilzunehmen und dazu zu gehören. Zu Beginn der Zusammenarbeit waren Unsicherheiten hinsichtlich der neuen Rollenverteilung spürbar. Es folgte eine Zeit des Kennenlernens und der gegenseitigen Annäherung. Enge Absprachen und ein guter informeller Austausch haben bis zum Ende des Jahres zu einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit geführt. Sitzungen Der Beirat für Menschen mit Behinderungen traf sich im Berichtsjahr 2017 in sechs Sit- zungen mit dem gesamten Gremium. In einer Klausurtagung im Oktober 2017 beschäftigte sich das Gremium intensiv mit der Überarbeitung des Leitfadens, der Wahl- und Geschäftsordnung. Die einzelnen Arbeitsgruppen trafen sich zwischen den Sitzungen. Jahresgespräche Im Kalenderjahr 2017 wurden Gespräche mit den einzelnen Ämtern der Stadt Karlsruhe oder politischen Vertretungen der Fraktionen aufgrund der Neuorientierung und aus Zeitgründen zurückgestellt. Für 2018 sind bereits Termine festgelegt. Das erste Gespräch mit der Leiterin des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Frau Anne Sick, hat am 17. Januar 2018 stattgefunden. Gespräch mit Herrn Bürgermeister Dr. Lenz Im November traf sich der Vorstand des Beirates mit Herrn Bürgermeister Dr. Martin Lenz. Mit dabei war erstmals die Kommunale Behindertenbeauftragte. Themen waren: „„ die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen dem Beirat und der Kommunalen Behindertenbeauftragten, „„ Schwierigkeiten in der Arbeit 2017, „„ die Reduzierung der Fahrten mit dem Beförderungsdienst, „„ Suche nach einem zentralen Standort für das Büro der Kommunalen Behinderten- beauftragten, „„ Ausblick auf das Jahr 2018 (Neuwahlen des Beirates, Inklusionspreis), „„ Projekte für Menschen mit Behinderungen im Freizeitbereich. Das Gespräch mit Herrn Bürgermeister Dr. Lenz war sehr konstruktiv und fand in guter, angenehmer Atmosphäre statt. Zusammenarbeit mit Stadtseniorenrat, Forum Ehrenamt, Fahrgast-Beirat und GPV-Jugend Der Beirat wird im Stadtseniorenrat durch Herrn Weber und seine Stellvertreterin Frau Rappold vertreten, im Forum Ehrenamt durch Frau von Malottki und ihre Stellvertreterin Frau Schönfeld. Im Fahrgastbeirat fand im Jahr 2017 durch das Ausscheiden von Herrn Jürgen Bräunsdorf aus dem Beirat ein Wechsel statt. Frau Bröker wurde dem Fahrgastbeirat als neue Vertreterin des Beirates vorgeschlagen und dann auch bestätigt. Im Gemeinde- psychiatrischen Verbund Jugend (GPV- Jugend) wird der Beirat ebenfalls durch Frau Bröker vertreten. Beteiligung des Beirats in den städtischen Ausschüssen Der Beirat wird in folgenden drei Ausschüssen vertreten: „„ Planungsausschuss „„ Sozialausschuss „„ Jugendhilfeausschuss Planungsausschuss Herr Roland Lorenz vertrat im Planungsausschuss auch im Jahr 2017 den Behindertenbeirat sowohl im öffentlichen wie auch im nichtöffentlichen Teil. Sozialausschuss Frau Dr. Elke Wagner vertritt den Behindertenbeirat im Sozialausschuss, ihr Stellvertreter ist Herr Manfred Weber. Die Sitzungen des Sozialausschusses fanden am 22. Februar, 21. Juni und am 25. Oktober 2017 statt. Es handelt sich grundsätzlich um nichtöffentliche Sitzungen. Folgende Themen waren für die Arbeit des Beirates relevant: „„ Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung 2017 – Handlungsfelder, Datenvergleich Maßnahmen und Vorschläge Die Zahl der Menschen, die Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen, stieg in den letzten Jahren stetig an. Im Jahr 2005 waren es circa 1.200 Menschen, im Jahr 2010 waren es circa 1.600 und 2016 nahezu 2.000 Menschen. Sozial- und Jugendbehörde | 9 8 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Inklusion und ambulante Versorgung erhielten durch den demographischen Wandel eine neue Bedeutung. Das Ziel ambulant vor stationär konnte in den letzten Jahren gut umgesetzt werden. Die Anzahl der ambulanten Versorgung ist in allen Bereichen stark angestiegen. Zu den aktuellen Schwerpunktthemen gehören die Weiterentwicklung der ambulanten Wohnangebote, die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und die pflegerische Versorgung in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe aufgrund des demographischen Wandels. „„ UN-Behindertenrechtskonvention: Handlungsfeld Wohnen – Ziele und Maßnahmen Die Erhöhung des ambulanten Wohnangebotes für Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung ist das erklärte Ziel. Die Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Menschen mit Behinderung aus Karlsruhe wird in Kooperation mit den Trägern geplant. Wohnortnahe, stationäre Unterbringung der Menschen mit geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung aus Karlsruhe soll durch Planungen von Wohnheimen, die je zur Hälfte durch die Stadt und auch den Landkreis belegt werden können, erreicht werden. Trotz der geplanten Bau- vorhaben besteht eine Unterversorgung an stationären Plätzen in Karlsruhe. Es bleibt viel zu tun. Auch die Schaffung von Angeboten für Menschen mit Behinde- rung und zunehmendem Pflegebedarf im Alter war ein weiteres Thema im Sozial- ausschuss. „„ Konzept „Junge unversorgte psychisch behinderte Erwachsene im Übergang Jugendhilfe – Eingliederungshilfe“ Nach der Vorstellung eines Konzeptes mit klaren konkreten Inhalten, lagen zwei Interessensbekundungen zu diesem Projekt vor. Die Belegung soll sehr zeitnah erfolgen. Fachleistungen in diesem Bereich werden über die Eingliederungshilfe des Sozialamtes finanziert. Die Zielgruppe ist dem Sozialamt bekannt und erhält von dort bereits Leistungen. Die Vermittlung in das neue Angebot erfolgt über das Fallmanagement der Hilfeplanung. Jugendhilfeausschuss Frau Ursula Baron vertritt den Behindertenbeirat im Jugendhilfeausschuss, Stellvertreterin ist Frau Rosemarie Zelch. Die Tagesordnungspunkte behandelten die Aufnahme weiterer Kita- Projekte in die Bedarfsplanung, die Förderung von Sprachbildung in den Kindertageseinrichtungen und die Grundschulkindbetreuung im Hort. Für den Beirat von Relevanz war die Vorstellung der Befragungsergebnisse zur offenen Kinder- und Jugendarbeit. Befragt wurden Besucherinnen und Besucher im Alter ab 12 Jahren in acht Einrichtungen. Der Beirat freut sich darüber, dass die offenen Angebote der Kinder- und Jugendhäuser von der Zielgruppe sehr gut angenommen werden. Weitere Themen wurden im Berichtsjahr 2017 umfassend durch den Jugendhilfe- ausschuss beraten und beschlossen. Diese haben den Beirat von Menschen mit Behinderungen nicht direkt betroffen. Teilnahme am „Runden Tisch Inklusion“ Inklusion in Horten Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wird an dem „Runden Tisch Inklusion“ von Beate von Malottki und Rosemarie Zelch vertreten. Im Rahmen des Runden Tisches Inklusion wurde darauf aufmerksam gemacht, dass zunehmend auch Familien mit Kindern, die einen besonderen Förder- und Unterstützungsbedarf haben, auf eine ganztägige Betreuung der Kinder angewiesen sind. Im Schuljahr 2016/2017 wurden 57 Grundschulkinder mit besonderem Förderbedarf in Schülerhorten betreut. Dazu gehören Kinder, die ein sonderpädagogisches Beratungs- und Bildungszentrum (SBBZ) besuchen, Kinder, die inklusiv beschult werden und/oder Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) XII oder SGB VIII. Für die tägliche Arbeit der Horte bedeutet dies erhöhte Anforderungen für die Abstimmung mit der Schule, den Eltern und weiteren Beteiligten. Zum anderen erfordert die Umsetzung einer auf den individuellen Bedarf abgestimmten Förderung und Betreuung zusätzliche Kenntnisse über Behinderungen oder Einschränkungen sowie eine stärkere persönliche Zuwendung. Die UN-Konvention (UN-BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, seit dem 29. März 2009 geltendes Recht in Deutschland, gibt in Artikel 24 das Ziel einer gemeinsamen Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen auch für Schulen in Deutschland vor. Menschen mit Behinderungen dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Inklusion beschränkt sich dabei nicht nur auf die Schulen, sondern bedeutet die vollständige, uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu jeder Zeit und an jedem Ort. Das wurde von uns immer wieder eingefordert. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen begrüßt den Beschluss des Gemeinderates, ab 1. September 2018 einen Fachkraftzuschlag für integrative Hortgruppen von 0,1 Vollzeitstellen pro inklusiv betreutem Kind, und ein Budget von 40.000 Euro jährlich für die Weiterqua- lifizierung des gesamten Hortpersonals zur Umsetzung der Inklusion zur Verfügung zu stellen. Sozial- und Jugendbehörde | 11 10 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Teil 2 – Tätigkeitsbericht 2017 Menschen mit Behinderung in Karlsruhe Als Interessenvertretung von rund 28.000 Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis in Karlsruhe setzt sich der Beirat ein für die „„ grundsätzliche Verbesserung der Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderungen, „„ Gestaltung eines barrierefreien und inklusiven Gemeinwesens, „„ Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit und ohne Handicaps und Schaffung einer barrierefreien Umwelt sind Hauptaugenmerk des Beirates. Ein wichtiges Anliegen ist für den Beirat die gelebte Inklusion in öffentlichen Einrichtungen, die als Vorbild mit gutem Beispiel voran gehen sollte. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Anliegen einmal gegenüber der Verwaltung aber auch gegenüber den politischen Vertretern formuliert werden. Wichtig ist dem Beirat auch die Einbindung und Begleitung städtischer planerischer Vorhaben im Bereich der Behindertenhilfe. Langjährige Erfahrungen aus der Sicht der „Expertinnen und Experten in eigener Sache“ sind oft hilfreich, unterstützen und geben Anregungen für neue Entwicklungen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die statistischen Zahlen nicht verändert. Nahezu jede zehnte in Karlsruhe lebende Person ist von einer Schwerbehinderung betroffen. Die Zahl der Schwerbehinderten ist in zwölf Jahren um 20 Prozent gestiegen. 60,6 Prozent aller Schwerbehinderten sind im Seniorenalter (65 Jahre und älter) Über ein Drittel aller Frauen (386 je 1.000) und knapp ein Viertel aller Männer im Rentenalter (236 je 1.000) gelten als schwerbehindert. Über ein Viertel aller schwerbehinderten Menschen in Karlsruhe haben einen Grad der Behinderung (GdB) von 100. Die Grundlage der Arbeit stellt die UN- BRK über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dar, die im Jahre 2009 von Deutschland ratifiziert wurde. Die Ziele dieser Behindertenrechtskonvention sind die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft, deren Selbstbestimmung und Barrierefreiheit und Chancengleichheit. Diese Ziele bestimmen auch die Arbeit des Beirates auf kommunaler Ebene. Barrierefreier Wohnraum in Karlsruhe In einer Sitzung beschäftigte sich der Beirat mit der Frage: Wie stellt sich die Situation bezüglich barrierefreiem Wohnraum in Karlsruhe dar? Zu diesem Thema wurde Frau Kulik von der Volkswohnung (VoWo) eingeladen, um über die Planung und den Bau neuer Wohnungen in Karlsruhe zu berichten. Gemeinsam mit dem Beirat wurden folgende Fragen diskutiert: „„ Was tut die VoWo, um barrierefreien Wohnraum zu schaffen? „„ Gibt es eine Bedarfsanalyse, an der sich die VoWo orientiert? „„ Wie gestaltet sich der Kontakt zu möglichen Trägern? Start der Web-App „Karlsruhe barrierefrei …“ „Das Ziel dieser Web-App ist die Erhöhung der Mobilität und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen. Damit wurde ein Projekt des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe realisiert. Auf der Grundlage von circa 200 vom Liegenschaftsamt ausgemessenen Gebäuden in Karlsruhe können sich Menschen mit Behinderungen zuhause oder auf dem Smart-Phone barrierefreie Orte in Karlsruhe aussuchen. Sei es ein barrierefreies Restaurant, die nächste barrierefreie Toilette oder auch das nächste barrierefreie Bürgerbüro, diese Gebäude lassen sich jetzt leichter finden.“ (Text und Foto: Stadt Karlsruhe www.karlsruhe.de/barrierefrei) Der im Jahr 2013 gestellte Antrag mehrerer Fraktionen auf Einrichtung einer „Barrierefreien Datenbank“ konnte dann im Jahr 2017 durch das Projekt „Web-App online“ endlich realisiert werden – Hartnäckigkeit zahlt sich doch aus. Mit Engagement und großer Unterstützung setzte das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe dieses Projekt „nahezu“ um. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen sieht diese Web-App als ersten Schritt in die richtige Richtung und bringt dieses auch mit dem Namen „Karlsruhe barrierefrei …“ zum Ausdruck. Die drei Punkte stehen für: Wir sind auf dem Weg. Da die Web-App selbst nicht barrierefrei und für blinde oder seh- behinderte Menschen nur kaum nutzbar ist. Blinde und sehbehinderte Menschen benötigen hingegen eine Technik mit Sprachausgabe, so dass die Informationen durch ein so genanntes „Voice-Tool“ verbalisiert werden. Um die Web-App auch für blinde und sehbehinderte Menschen anzupassen, wurde im Jahr 2017 unter anderem in Zusammenarbeit mit der Technischen Hochschule Mittelhessen, Zentrum BliZ und dem Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe nun ein „Voice- Tool“ entwickelt. Wir hoffen auf baldige Umsetzung. Die Weiterentwicklung und Pflege der Web-App muss aber auch im Hinblick auf neu aufzunehmende Ziele weiter verfolgt werden. Das darf nicht aus den Augen verloren werden. Wichtig wäre Sozial- und Jugendbehörde | 13 12 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte die Möglichkeit für Nutzende, Orte selbst anlegen und beschreiben zu können. Dann kann sie auch für Gastronomie und andere private Unternehmen sowie im Tourismus- bereich attraktiv sein. Hier besteht Entwicklungsbedarf! Beförderungsdienst I. Beförderungsdienst am Wochenende und am Abend Über das Jahr häufen sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Fahrdienste nicht zu den gewünschten Zeiten in Anspruch nehmen können. Besonders in den Abendstunden werden sie oft abgewiesen, weil die Fahrten aus betriebswirtschaftlichen Gründen sich nicht rechnen. Die Kosten sind für die Beförderungsdienste höher als die Ein- nahmen. Auch Menschen mit Behinderungen möchten in ihrer abendlichen freien Zeit Freunde treffen, an kulturellen Veranstaltungen oder am Sport teilnehmen. Um die Frage zu klären, welche Gründe diese Beschwerden haben und ob es Lösungsmöglichkeiten gibt, hat die Abteilung Eingliederungshilfe am 26. April 2017 zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen. Beteiligt waren Karlsruher Fahrdienste, Vertreterinnen und Vertreter des Beirates für Men- schen mit Behinderungen, die Behindertenkoordinatorin, die Kommunale Behindertenbeauftragte und die Abteilung Eingliederungshilfe. Im Gespräch mit den Beförderungsdiensten zeigte sich, dass untereinander eine große Konkurrenz herrscht. Grundsätzlich stehen mehrere Fahrdienste auch an Wochenenden zur Verfügung. Viele Nutzende sprechen jedoch vorrangig „ihren“ Fahrdienst an – fremde Fahrdienste werden nur zurückhaltend in Anspruch genommen. Stammkundinnen und Stammkunden werden vorrangig bedient. Der Hinweis, dass Menschen mit einer Behinderung am Wochenende beziehungsweise in den Abendstunden nicht befördert werden, konnte nicht bestätigt werden. Eine neue und übersichtliche Liste mit allen Fahrdiensten wurde von der Sozial- und Jugendbehörde Karlsruhe daraufhin erstellt. II. Auswirkung der Reduzierung von Fahrten im Zuge der Haushaltsstabilisierung Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung am 26. April 2016 im Rahmen des 1. Maßnahmenpakets zum Haushaltsstabilisierungsprozess (HSPKA) eine Kürzung des bisher zulässigen Kontingents in Höhe von 50 Fahrten pro Quartal (200 Fahrten pro Jahr) auf maximal 36 Fahrten pro Quartal (144 Fahrten pro Jahr) befürwortet. Mehrfache eindringliche Hinweise an die Politik und die Öffentlichkeit von Seiten des Beirates auf die Beibehaltung der 200 Fahrten schlugen leider fehl. Auch die Unterstützung durch die Kommunale Behindertenbeauftragte konnte kein Umdenken für Menschen, die auf diese Fahrten angewiesen sind, erwirken. In der Sitzung des Gemeinderates am 15. November 2016 wurde nach politischen Abstimmungsproblemen die Kürzung von 200 auf 144 Freifahrten beschlossen. Gleichzeitig wurde die Flexibilisierung der Fahrten, das heißt die Aufhebung der Quartalsbindung, beschlossen. Vermisst hat der Beirat in dieser Diskussion Fragen zu Auswirkungen und Konsequenzen für die einzelne Person. Nicht unerwähnt sollten in diesem Zusammenhang auch die erschwerten Bedingungen durch die „Baustellensituation“ in Karlsruhe bleiben. Immer wieder mussten wir auch darauf hinweisen, dass für die Hinfahrt eine Fahrt abgerechnet wird, aber auch für die Rückfahrt eine zweite Fahrt. So stehen den betroffenen Menschen für ein Jahr insgesamt 72 Fahrten die Hin- und Rückfahrt zur Verfügung. Besonders hart sind alte Menschen betroffen, die sonst keine andere Möglichkeit haben, das Zuhause zum Einkaufen oder für eine Teilnahme am kulturellen Leben zu verlassen. Oft haben viele nicht den Mut, bei der ausstellenden Behörde zusätzliche Fahrten zu beantragen und bleiben dann zu Hause. Einige dieser Berechtigten haben Anträge auf zusätzliche Fahrten als Teilhabeleistung gestellt. Die Situation ist nicht zufriedenstellend. Der Beirat fordert, die Reduzierung der Fahrten wieder aufzuheben. Er wird daher einen entsprechenden Antrag zum Doppelhaushalt 2018/2019 einbringen. Neugestaltung der Kaiserstraße Für Menschen mit einer Behinderung ist die Möglichkeit, sich in Freiräumen einer Stadt unabhängig und sicher orientieren zu können, eine wesentliche Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zur Umsetzung des Blindenleitsystems (BLS) in der zukünftigen Kaiserstraße stellte der Beirat Herrn Bürgermeister Michael Obert (Baudezernat) in der Vergangenheit ein Konzept zum Thema „Zukünftige barrierefreie Gestaltung der Fußgängerzone Kaiserstraße“ zur Verfügung. Darüber hinaus wollte der Beirat einen Kontraststreifen beziehungsweise zwei Kontraststreifen neben den beidseitigen Blindenleitstreifen auf der Kaiserstraße. Dies ist für sehbehinderte Menschen dringend erforderlich. Das ließ sich bisher nicht umsetzen. Es wurde zugesagt, dass „„ das taktile und kontrastreiche BLS zu den Abgängen der U-Strab auch am Marktplatz und am Europaplatz vorgesehen ist, „„ das BLS weiter als 0,6 m von der Häuserfront entfernt sein wird und „„ eine Überlagerung des BLS durch Gastronomiebetriebe oder Auslagen der Geschäftstreibenden notfalls durch den Ordnungsdienst verhindert wird. Die Mitglieder des Behindertenbeirates und Vertreterinnen und Vertreter des Badischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und anderer Selbsthilfegruppen haben die Musterfläche für den neuen Bodenbelag der zukünftigen Kaiserstraße auf ihre Barrierefreiheit überprüft. Leider mit dem Ergebnis, dass die Fläche noch nicht für alle Menschen mit Sehbehinderungen barrierefrei nutzbar ist. Die Bodenfläche ist gut mit dem Rollstuhl befahrbar. Die Regenrinne stellt durch ihre flache Absenkung keine Barriere dar. Das Blindenleitsystem ist mit dem Langstock gut ertastbar. Das hat uns alle sehr gefreut. Lediglich der Bodenbelag für die neue Kaiserstraße sollte in der Gesamtheit den Kontrast gemäß der DIN 32984 sowie der Kontrastenorm DIN 32975 erfüllen. In einem gemeinsamen Gespräch mit Herrn Bürgermeister Michael Obert und Vertreterinnen und Vertretern aus dem Stadtplanungsamt sowie aus dem Tiefbauamt wurde dem Beirat zugesagt, dass über eine kontrastreichere Lösung nachgedacht wird. Eine Musterfläche soll dann durch den Beirat erneut auf die Tauglichkeit geprüft werden. Sozial- und Jugendbehörde | 15 14 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Der Beirat wird sich auch für die Anbindung der Querstraßen mit einem BLS einsetzen und vertritt weiterhin die Position, dass Kontraste beim BLS in der Kaiserstraße wünschenswert und optimaler sind. Malbuch „Was sind das für weiße Streifen?“ Im Jahr 2016 entstand die Idee zu einem Malbuch für Kinder mit pädagogisch kindgerechter Erklärung zu den im Straßenbild sichtbaren Blindenleitstreifen unter dem Motto „Was sind das für weiße Streifen?“. Durch die Badische Beamten Bank Karlsruhe (BBB) hat der Beirat zur Realisierung eines Malbuches Fördergelder erhalten. Die Umsetzung des Projektes hat sich aus verschiedenen Gründen verzögert, soll aber nun umgesetzt werden. Die Aufträge für die Textarbeit und die Grafikarbeit sind vergeben. Barrierefreie Ladengeschäfte Auf Wunsch und mit Unterstützung des Beiratsmitgliedes Manfred Weber wurde die Liste der Geschäfte in Karlsruhe mit barrierefreiem Zugang aktualisiert. Diese Liste soll weiterhin geführt und beworben werden. Die Auflistung ist auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe „Barrierefrei einkaufen in der Innenstadt“veröffentlicht: https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/ personengruppen/behinderte/ barrierefreiheit/einrichtungen/barrierefrei_ shoppen.de Barrierefreie Haltestellen Im Jahr 2017 wurden folgende barrierefreie Haltestellen fertiggestellt beziehungsweise begonnen: „„ Essenweinstraße (Tullaplatz) „„ Hauptfriedhof (in der Tullastraße) „„ Tullastraße in der Durlacher Allee (Beginn Bautätigkeit) Der barrierefreie Ausbau folgender Haltestellen musste von 2017 nach 2018 verschoben werden: „„ Tullastraße in der Durlacher Allee (Fertigstellung Bautätigkeit) „„ Hauptfriedhof (in der Haid-und-Neu- Straße) „„ Untermühlstraße „„ Weinbrennerplatz „„ Kühler Krug (Fertigstellung) „„ Herweghstraße (noch fehlender stadtauswärtiger Bahnsteig) Teil 3 – Gemeinsame Projekte „Mitbestimmen ist wichtig – barrierefrei wählen in Karlsruhe“ Anlässlich der Bundestagswahl wurde von der Kommunalen Behindertenbeauftragten zusammen mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen eine Informationsveranstaltung „Mitbe- stimmen ist wichtig – Barrierefrei wählen in Karlsruhe“ durchgeführt. Weitere Partner waren die Landeszentrale für politische Bildung und das Wahlamt der Stadt Karlsruhe. In einem Workshop wurden die Grundlagen der Demokratie und die Durchführung der Wahl erläutert und einfach erklärt. Intensive Gespräche gab es im Zusammenhang mit der Betreuung von Wahlberechtigten und bezüglich deren möglichen Unterstützung dabei. In Artikel 29 garantiert die UN- BRK behinderten Menschen die politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können. Wahlverfahren, Wahleinrichtungen und Wahlmaterialien müssen geeignet, zugänglich sowie leicht zu verstehen und zu handhaben sein. Wir haben folgende Fragen diskutiert: „„ Warum ist wählen wichtig? „„ Wer kann wen wählen? „„ Wo und wie können Menschen mit einer Behinderung in Karlsruhe wählen? „„ Wie kann ich Hilfe beim Wählen bekommen? „„ Wie kann ich beim Wählen helfen? Politische Teilhabe ist allerdings mehr als nur an der Wahl teilzunehmen. Die Erweiterung und Verbesserung der Möglichkeiten der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am politischen Leben muss Ziel aller Verantwortlichen sein. Weitere Bildungsveranstaltungen zu diesem Thema sind daher geplant. Leichte Sprache – Damit alle verstehen und mitreden können! Wer kennt das nicht – schwierige Zeitungsartikel, komplizierte Gebrauchsanweisungen oder unverständliche Formulare vom Amt, durch die man sich quälen muss, um dann am Ende doch nur die Hälfte zu verstehen. Besonders schwer haben es dabei Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen, die nicht gut deutsch können und zunehmend auch ältere Menschen, die die meist kleingedruckten Texte kaum noch entziffern können. Dabei gibt es die Leichte Sprache. Mit ihr kann man Zusammenhänge und Sachverhalte so ausdrücken, dass alle sie verstehen können. Es gibt Regeln, wie aus Schwerer Sprache Leichte Sprache wird. Kurze Sätze, einfache Wörter, große Schrift und gut erkennbare Bilder machen aus komplizierten Schriftstücken übersichtliche und leicht verständliche Texte. Entwickelt wurden die Regeln von Menschen mit und ohne Behinderung, die sich bereits vor über zehn Jahren im Netzwerk Leichte Sprache zusammengetan haben. Doch nur langsam entwickelt sich in der Gesellschaft ein Bewusstsein dafür, welche Barriere vor allem die ge- schriebene Sprache für zahlreiche Menschen darstellt. Denn neben den Menschen mit Lernschwierigkeiten gibt es Millionen von Menschen, die gar nicht oder nur bruchstückhaft lesen und schreiben können. Sozial- und Jugendbehörde | 17 16 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Für sie wäre die Leichte Sprache das, was für Rolli-Fahrende die Rampe, für Blinde die Braille-Schrift und für Gehörlose die Gebärde ist – ein Hilfsmittel, das ihnen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen würde. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe plant, zusammen mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten im kommenden Jahr ein Netzwerk für Leichte Sprache in Karlsruhe zu gründen. In diesem Netzwerk sollen Vertreterinnen und Vertreter der Stadt und Expertinnen und Experten aus verschiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe gemeinsam daran arbeiten, die Leichte Sprache auch in Karlsruhe bekannt zu machen und Ämter, Organisationen sowie Unternehmen dafür zu gewinnen, sie zu lernen und anzuwenden. Das Projekt wird mit 17.550 Euro aus dem Förderprojekt „Impulse Inklusion“ des Landes Baden-Württemberg gefördert. Teil 4 – Tätigkeitsbericht der kommunalen Behindertenbeauftragten Die kommunale Behindertenbeauftragte in Leichter Sprache Leichte Sprache Ich bin die Behinderten•beauftragte der Stadt Karlsruhe. Mein Name ist Ulrike Wernert. Schwierige Wörter sind fett. Sie werden am Ende erklärt. Die Städte und Landkreise in Baden-Württemberg müssen einen Behinderten•beauftragten haben. Das kann natürlich auch eine Frau sein. Das steht im Landes•behinderten•gleich•stellungs•gesetz. Sozial- und Jugendbehörde | 19 18 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Die Stadt Karlsruhe hat so eine Stelle. Es gibt sie seit dem 1. Oktober 2016. Ich freue mich, dass ich diese Aufgabe übernehmen darf. Ich mache diese Arbeit, weil die UN-Behinderten•rechts•konvention diese Punkte beschlossen hat: „„ Menschen mit Behinderungen dürfen keine Nachteile haben. „„ Alle müssen etwas dafür tun, dass Menschen mit Behinderungen selbst bestimmen können und dass sie überall mitmachen können. Meine Aufgabe ist: Die Anliegen der Menschen mit Behinderungen deutlich machen. Dafür sorgen, dass alle Menschen dafür Verständnis haben. Ich berate Einrichtungen oder einzelne Personen. Wenn über verschiedene Punkte gestritten wird, dann helfe ich zu einer Einigung. Niemand darf mir sagen, was ich tun muss. Zum Beispiel darf die Stadt•verwaltung nicht über meine Arbeit bestimmen. Es gibt viele Aufgaben in verschiedenen Bereichen. Und im Miteinander. Die Anliegen der Menschen sind ganz unterschiedlich. Wichtige Punkte sehe ich bei der Inklusion in Kinder•tages•einrichtungen und in der Schule. Und auch für die Barriere•freiheit in unserer Stadt. Ich möchte viel dafür tun, dass es Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe besser geht. Der Kontakt zu den Menschen mit Behinderungen ist mir sehr wichtig. Sozial- und Jugendbehörde | 21 20 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Und auch der Kontakt zu den Einrichtungen. Ich möchte mit allen sprechen, die eine Verantwortung in der Politik und Verwaltung haben. Wenn Sie Fragen haben oder Wünsche, dann sprechen Sie mich einfach persönlich an. Sie können mich auch ansprechen, wenn Sie Infos brauchen. Sie können mich Montag bis Donnerstag anrufen. Die Telefon•nummer ist: 0721 133-5900 Die E-Mail-Adresse ist: behindertenbeauftragung@karlsruhe.de Meine Büro-Adresse ist: Ulrike Wernert Kaiserallee 4 Rathaus West 76133 Karlsruhe Erklärungen zu schwierigen Wörtern: Inklusion ist, wenn alle Menschen mitmachen können und mitbestimmen können. Keiner wird ausgeschlossen. Behinderten•beauftragte Eine Person hat den Auftrag, sich für Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Diese Person kümmert sich zum Beispiel darum, dass es keine Hindernisse für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer gibt. Landes•behinderten•gleich•stellungs•gesetz Das ist ein Gesetz vom Land Baden-Württemberg. Darin steht, dass alle Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte haben, wie Menschen ohne Behinderungen. UN-Behinderten•rechts•konvention Das ist eine Sammlung von Gesetzen für Menschen mit Behinderung, damit diese Menschen die gleichen Rechte bekommen, wie alle Menschen. Politik ist, wenn eine Person oder eine Gruppe bestimmte Interessen durchsetzen will. Interesse ist das Wort dafür, was ein Mensch gerne mag oder dafür, was er wissen will. Sozial- und Jugendbehörde | 23 22 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Beratung und Kooperation mit städtischen Dienststellen Das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes- Behindertengleichstellungsgesetz – LBGG) fordert, dass die Beauftragte die Stadt in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen berät und mit der Verwaltung zusammenarbeitet. Alle Dezernate, die Leitungsebenen der städtischen Ämter, die Gesellschaften und Dienststellen wurden frühzeitig über die Stelle der Beauftragten und deren Aufgaben mit dem Angebot der Unterstützung informiert. Zum Teil wurde in einem ersten Gespräch der persönliche Kontakt geknüpft und über mögliche gemeinsame Themen gesprochen. Einige Dienststellen der Stadt Karlsruhe sind bereits mit unterschiedlichsten Anliegen und Beratungsbedarf auf mich zugekommen. Gemeinsame Erörterungen und Gespräche führen in der Regel zu neuen Ideen und Erkenntnissen, die bei der Umsetzung von Projekten in die Entscheidungsfindung einfließen. Beispielhaft nenne ich hier die weitere Verbesserung der Barrierefreiheit beim FEST. In seltenen Fällen sind aber auch Vorbehalte gegenüber der Stelle der Beauftragten erkennbar. Ich kann nur vermuten, dass diese aus der Sorge heraus resultieren, dass bei der Umsetzung von Barrierefreiheit unter Umständen ein höherer Arbeitsaufwand oder steigende Kosten auf die Verantwortlichen zukommen können. Eine weitere Forderung des LBGG ist die frühzeitige Einbindung der Beauftragten bei allen Vorhaben der Gemeinden, soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind. Hier sehe ich bei der Stadt Karlsruhe durchaus noch Verbesserungspotential. Auf einem guten Weg bin ich mit dem Dezernat 3 und der Sozial- und Jugendbehörde. Hier wurde ein Ablauf entwickelt, der die frühzeitige Einbindung und Möglichkeit zur Stellungnahme in Angelegenheiten des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ermöglicht. Das Dezernat 6 informiert mich über die Themen im Planungsausschuss, so dass ich im Bedarfsfall auch hier die Möglichkeit habe, mit einer Stellungnahme zu reagieren. Auch mit dem Dezernat 1 besteht eine gute Kooperation mit dem Schwerpunkt eines regelmäßigen informellen Austausches. Abbildung neuer Zugang zur Reinhold-Crocoll-Halle Knielingen (HGW) Stellvertretend für einige weitere Dienststellen als offene und kooperative Partner nenne ich die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK). Die Verantwortlichen beziehen mich in Informationen und Überlegungen konsequent ein. Durch feste und kooperative Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gestaltet sich die Kommunikation offen und angenehm. Ich werde weiter versuchen, durch konsequente Ansprache und Kontaktaufnahme themenbezogen weitere Dienststellen anzusprechen. Persönliche Beratung Ein stetig wachsender Teil im Rahmen meiner Arbeit ist die persönliche Beratung. Betroffene oder deren Angehörige brauchen Informationen oder suchen Rat in manchmal scheinbar ausweglosen Situationen. Neben der Weitergabe von Informationen und Kontakten, geht es manchmal schlicht um das Zuhören und die Anteilnahme an der aktuellen Lebenssituation. Bis zum 15. September 2017 habe ich 93 Beratungen dokumentiert. Der Zeitrahmen pro Beratung variiert zwischen 10 und 60 Minuten. Teilweise wurden die Beratungen persönlich, teilweise telefonisch durchgeführt. Themenschwerpunkte der Beratungen waren: „„ Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben (Freizeit, Kultur, Sport) „„ Barrierefreiheit (ÖPNV, öffentliche Gebäude, öffentlicher Verkehrsraum) „„ Wohnen (Wohnungssuche, Unterbringung im Pflegeheim, barrierefreier Umbau von Wohnungen) „„ Arbeiten (Arbeitssuche, Fragen zur Ausbildung) „„ Schule/Kita (Schülerbeförderung, Schulen) „„ Unterstützung in kontroversen Diskussionen von Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern mit Behörden Bei einem Teil der Beratungen ging es auch um kontroverse Meinungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung oder deren Angehörigen und städtischen Einrichtungen und Dienststellen. In diesen Fällen kam auf mich eine vermittelnde und auch aufklärende Aufgabe zu. Das Verständnis der Verantwortlichen in den städtischen Dienststellen für die Anliegen der Zielgruppe war meist vorhanden. Vorschläge oder Anregungen wurden kon- struktiv besprochen, und wenn möglich zeitnah umgesetzt. In wenigen Fällen musste ich allerdings feststellen, dass jegliche Vermittlungs- und Erklärungsversuche, vor allem bei Betroffenen, ergebnislos blieben. Dies führe ich auf einen hohen Frustrationsgrad und eine daraus resultierende geringe Bereitschaft zur Anerkennung bestehender gesetzlicher Richtlinien und Vorgaben zurück. Anliegen, die geprägt waren von diskriminierendem, menschenverachtendem Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen blieben glücklicherweise Einzelfälle. Die Arbeit als Geschäftsführung des Behindertenbeirats Seit dem 1. Mai 2017 habe ich die Geschäftsführung des Behindertenbeirates übernommen. Zu den Aufgaben gehört die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, der Erledigung des Schriftverkehrs im Auftrag des Beirates, die Betreuung und Beratung der Arbeitsgruppen. Die Erstellung des Jahresberichts sowie eine geeignete Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Aufgaben. Alle Aktivitäten finden in enger Absprache mit dem Vorstand des Beirates statt. Bei Bedarf steht die Koordinatorin für Menschen mit Behinderung Frau Schuchardt beratend zur Verfügung. Sozial- und Jugendbehörde | 25 24 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Stadtteil-Sprechstunden Die Arbeit zeigt, dass es in den Stadtteilen unterschiedliche Anliegen und Probleme gibt, die die Barrierefreiheit betreffen. Mit den Stadtteil-Sprechstunden möchte ich mir ein Bild über die Barrierefreiheit im Stadtteil direkt machen, Probleme definieren und mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. Ich beantworte vor Ort Fragen, nehme Wünsche und Anregungen entgegen. Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern suche ich nach möglichen Lösungen. Die Ergebnisse gebe ich an die verantwortlichen Stellen in der Verwaltung weiter. Abbildung: Ankündigung Stadtteil-Sprechstunde in der Rheinstrandsiedlung Bis zum September 2017 haben sechs Stadtteil-Sprechstunden in Knielingen, Daxlanden, der Nordstadt, der Waldstadt, in Oberreut und der Südstadt stattgefunden. Die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger war verhalten. In Daxlanden kam niemand zur Sprechstunde – 2018 soll aber ein weiteres Angebot in dem Stadtteil an anderer Stelle stattfinden. Gute Teilnehmerzahlen mit bis zu 14 Personen konnten in Knielingen, Oberreut und in der Südstadt verzeichnet werden. Wie erwartet, sind die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil meist sehr bezogen auf die dort vorhandene oder auch nicht vorhandene Infrastruktur. Als Beispiele sind die Verkehrsführung, Parksituation, kleinere Hindernisse, barrierefreier Wohnraum oder die Situation im öffentlichen Personennahverkehr zu nennen. Ein wichtiger Punkt bei den Gesprächen war auch die Möglichkeit für die Anwesenden, Informationen über aktuelle Sachverhalte – wie zum Beispiel den Einstieg in die neuen Bahnen oder barrierefreie Wohllokale – zu bekommen. Netzwerke Kommunale Behindertenbeauftragte sind in ihren Bereichen in der Regel „Einzelkämpfer“ und für die Gestaltung ihrer Arbeit allein verantwortlich. Umso wichtiger ist der gegenseitige Austausch und Beratung. Inhaltlich sind die Unterschiede zwischen den vergleichbaren Städten nicht wesentlich. Unterschiede gibt es bei den Schwerpunkten und der Art der Umsetzung oder bei den Konzepten. Alle kommunalen Behindertenbeauftragten in Baden-Württemberg sind in einem Netzwerk verbunden. Einmal jährlich lädt die Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner diesen Personenkreis zu einem Treffen ein. Der Städtetag Baden-Württemberg koordiniert über die Beratungsstelle Inklusion die Beauftragten der angehörigen Städte. Ein Netzwerktreffen hat im Juni 2017 in Karlsruhe stattgefunden. Netzwerke eignen sich für eine gebündelte Interessenvertretung, insbesondere bei Themen, die landesweit Bedeutung finden. Hier ist der Schulterschluss zwischen den Beauftragten leider noch nicht gelungen. Die Treffen laufen bisher vorwiegend auf informeller Ebene ab. Die Teilnahme an Tagungen, Kongressen oder sonstigen Veranstaltungen von Initiativen, Verbänden oder Selbsthilfe- gruppen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit. Dadurch wird der Informationsfluss sichergestellt und wichtige regionale Kontakte erhalten und gepflegt, was wiederum zu einem starken und konstruktiven Netzwerk führt, von dem die Ratsuchenden profitieren können. Die Teilnahme an den Inklusionstagen 2017 in Berlin bringt interessante Aspekte und Beispiele von internationalen Projekten zur Umsetzung von inklusiven Maßnahmen in der ganzen Welt. Abbildung Inklusionstage 2017 Berlin Inhaltliche Arbeit Im Rahmen der zeitlichen Ressourcen widme ich mich aktuellen Themen. Hier sind zwei Schwerpunkte zu nennen. Grundsätzlich ist es mir immer ein Anliegen, die Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen zu transportieren und für Verständnis, Wertschätzung und fairen Umgang miteinander zu werben. Barrierefreie Veranstaltungen I. Prüfung der Internetseite von DAS FEST Im Vorfeld von DAS FEST 2017 fand ein Workshop „Internetseite DAS FEST“ statt. Zusammen mit dem Beauftragten von DAS FEST wurden junge Menschen der Hagsfelder Werkstätten eingeladen, die Internetseite auf den Prüfstand zu stellen. Die Ergebnisse sollen in die zukünftige Gestaltung der Homepage einfließen. II. Workshop mit Sicherheitspersonal von DAS FEST Ziel war es, Unsicherheiten und Ängste im Umgang mit Menschen mit Behinderungen abzubauen. Es wurden Techniken zur Unterstützung von Rollstuhlnutzenden vermittelt und auf die Bedeutung eines wertschätzenden und unterstützenden Umgangs mit Besucherinnen und Besuchern mit Behinderung eingegangen. Mit der Möglichkeit zur Selbsterfahrung konnten Teilnehmende selbst im Rollstuhl die Gegebenheiten vor Ort testen. Grundsätzlich gilt es leider festzuhalten, dass der Aspekt der Barrierefreiheit bei den meisten Veranstaltungen in Karlsruhe immer noch zu kurz kommt. III. Ausstellung anlässlich des internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2017 Mit der Ausstellung „Barriere:Zonen – Leben und Überleben mit Behinderung weltweit“ anlässlich des internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2017 soll die Gesellschaft Sozial- und Jugendbehörde | 27 26 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte dazu eingeladen werden, den Blick auf Behinderung über die lokalen und nationalen Grenzen hinaus zu richten. Konflikte und Kriege werfen einen langen Schatten. Sie hinterlassen körperlich und seelisch Versehrte. Sie rauben Leben, Zukunft und Hoffnung. Die Ausstellung „Barriere:Zonen“ der Hilfsorganisation Handicap International portraitiert Menschen, deren Leben ein Konflikt prägt oder bestimmt hat. Die Ausstellung war drei Wochen in der Stadtbibliothek im Neuen Ständehaus zu sehen. Abbildung: Lubna Al Awawneh, 12 Jahre Teil 5 – Zusammensetzung des Beirats Stimmberechtigte Mitglieder Gruppe der körperbehinderten Menschen Name, Vorname Verein/Selbsthilfegruppe/ Organisation oder Einzelbewerberin/Einzelbewerber Funktion Wicht, Helga DMG – Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e. V. Schönfeld, Margit Einzelmitglied Vorsitzende Rappold, Heidi R Einzelmitglied HeupelStreit, Gudrun Aktionsbündnis von Frauen mit und ohne Handicaps Gruppe der aufgrund chronischer Krankheit behinderten Menschen Viehbacher, Susanne Selbsthilfegruppe für Epileptiker Karlsruhe gem. e. V. Stellvertretende Vorsitzende Lorenz, Roland Amsel Kontaktgruppe Karlsruhe Vertretung im Planungs- ausschuss Gruppe der sehbehinderten Menschen Wagner, Dr. Elke VFS – Verein zur Förderung Sehbehinderter e. V. Weinweg 1, 76131 Karlsruhe Vertretung im Sozialausschuss Gruppe der blinden Menschen von Malottki, Beate Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein v. m. K Bezirksgruppe Karlsruhe Frauenalber Straße 12 a, 76359 Marxzell Runder Tisch Inklusion, Forum Ehrenamt Gruppe der schwerhörigen Menschen Weber, Manfred Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e. V. Kaiserallee 4, 76007 Karlsruhe Vertretung im Stadtseniorenrat Gruppe der geistig- und mehrfachbehinderten Menschen Baron, Ursula Mitglied als gesetzliche Vertreterin der er- wachsenen geistig behinderten Tochter, Lebens- hilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V. Postfach 43 02 60, 76217 Karlsruhe Vertretung im Jugendhilfe- ausschuss Sozial- und Jugendbehörde | 29 28 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Teil 6 – PressespiegelGruppe der psychisch behinderten Menschen Stopp, Peter SHG Selbsthilfegruppe für psychisch Kranke Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung Zelch, Rosemarie Mitglied als Vertreterin der behinderten Tochter Eltern und Freunde für Inklusion e. V. Karlsruhe Goethestr. 24 d, 76316 Malsch Stellvertretende Vorsitzende Gruppe der Frauen mit Behinderung Strunck, Ute Aktionsbündnis von Frauen mit und ohne Handicaps Bärenweg 31, 76149 Karlsruhe Stellvertretungen Gruppe der körperbehinderten Menschen Bräunsdorf, Hans-Jürgen Einzelmitglied – ausgeschieden 2017 Gruppe der aufgrund von chronischen Krankheiten behinderter Menschen Herold, Barbara Selbsthilfegruppe Stottern Karlsruhe Gruppe der sehbehinderten Menschen Ferring, Ines SHG Blickpunkt für Blinde, Sehbehinderte und deren Freunde in Karlsruhe Gruppe der schwerhörigen Menschen Patz, Norman Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e. V. Gruppe der geistig- und mehrfachbehinderten Menschen Breidohr, Bernd Selbsthilfegruppe Down- Syndrom (DS) Karlsruhe e. V. Gruppe der Menschen mit einer psychischen Behinderung Fischer, Ulrich Einzelmitglied Gruppe der Frauen mit Behinderung Bröker, Andrea Autismus Karlsruhe e. V. Vertretung im Fahrgastbeirat, GPV-Jugend Sozial- und Jugendbehörde | 31 30 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Sozial- und Jugendbehörde | 33 32 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Sozial- und Jugendbehörde | 35 34 | Jahresbericht 2017 | Behindertenbeirat/Behindertenbeauftragte Impressum Copyright Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe Telefon 0721 133-5900 E-Mail: behindertenbeauftragung@karlsruhe.de Redaktion Vorstand des Beirates für Menschen mit Behinderungen: Margit Schönfeld, Rosemarie Zelch, Susanne Viehbacher und Kommunale Behindertenbeauftragte: Ulrike Wernert Layout Pruß Illustrationen und Bilder S. 4–5, S. 17–20: Büro Klartext; S. 11: Stadt Karlsruhe; S. 16, S. 24–25: Wernert/SJB; S. 17 Porträt Frau Wernert: Privat, S. 22: Stadt Karlsruhe/HGW, S. 26: Handicap International e. V./Till Mayer Druck Rathausdruckerei, Recyclingpapier Stand Mai 2018
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/interessenvertretung/behindertenbeirat/HF_sections/content/1311149607554/ZZl4U0UgOc88D7/Behindertenbeirat_Jahresbericht_2017.pdf
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Jugendamt | Mobile Jugendarbeit MOBILE JUGENDARBEIT KONZEPTION 2 | MOBILE JUGENDARBEIT – KONZEPTION SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | JUGENDSOZIALARBEIT | 3 INHALT Vorwort 4 1. Standards Mobiler Jugendarbeit Karlsruhe 6 1.1. Grundsätze 6 1.2. Rechtsgrundlagen 6 1.3. Zielgruppen 6 1.4. Ziele 6 1.5. Arbeitsprinzipien 6 1.5.1. Akzeptanz 6 1.5.2. Freiwilligkeit 6 1.5.3. Parteilichkeit 7 1.5.4. Anonymität 7 1.5.5. Transparenz 7 1.6. Handlungsfelder 7 1.6.1. Aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork) 7 1.6.2. Einzelfallhilfe 7 1.6.3. Freizeit- und Gruppenangebote 7 1.6.4. Gemeinwesenorientierte Arbeit 7 2. Konzeptionen der Einrichtungen Mobiler Jugendarbeit Karlsruhe 8 2.1. Straßensozialarbeit Innenstadt 8 2.1.1. Zielgruppen 8 2.1.2. Handlungsfelder 8 2.1.3. Ziele und Intention 9 2.2. Streetwork Oberreut 10 2.2.1. Zielgruppen 10 2.2.2. Handlungsfelder 10 2.2.3. Ziele und Intention 11 2.3. COMBO – Hip Hop Kulturzentrum Karlsruhe 12 2.3.1. Zielgruppen 12 2.3.2. Handlungsfelder 12 2.3.3. Ziele und Intention 13 2.4. Mobile Jugendarbeit West (MJA West) 14 2.4.1. Zielgruppen 14 2.4.2. Handlungsfelder 14 2.4.3. Ziele und Intention 15 Kontaktdaten 16 4 | MOBILE JUGENDARBEIT – KONZEPTION VORWORT „Wir lernen die Menschen nicht kennen, wenn sie zu uns kommen; wir müssen zu ihnen gehen, um zu erfahren, wie es mit ihnen steht“. (Johann Wolfgang von Goethe in „Die Wahlverwandschaften“, 19. Jahrhundert) Auch wenn zu Goethes Zeiten das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit noch nicht existierte und soziale Arbeit sich in erster Linie in der Speisung von Armen und Hilfebedürftigen niederschlug, macht Johann Wolfgang von Goethe deutlich, dass Menschen nur dann ganzheitlich zu erkennen sind, wenn auch deren Lebensumfeld und Einflüsse bekannt sind. In Anlehnung an Goethes Zitat begeben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Jugendarbeit im Rahmen der aufsuchenden Sozialarbeit in die Lebenswelt von jungen Menschen, die von anderen Angeboten Sozialer Arbeit nicht erreicht, oder sogar ausgegrenzt werden. Der Arbeitsansatz Mobile Jugendarbeit / Streetwork hat sich in den letzten 30 Jahren in Baden-Württemberg in Städten, Gemeinden und im ländlichen Raum als professionelles Handlungskonzept entwickelt und bewährt. Jugendliche und junge Erwachsene in besonders schwierigen Lebenslagen werden gezielt gefördert und ihre Lebenssituation verbessert. Mobile Jugendarbeit versteht sich als Teil der lokalen Infrastruktur im Zusammenwirken mit Offener Jugendarbeit, Sozialer Arbeit an Schulen, Allgemeinen Sozialen Diensten, Jugendberufshilfen und Beratungsstellen. Die Mobile Jugendarbeit Karlsruhe ist ein fester Bestandteil der öffentlichen Jugendhilfe und organisatorisch als Sachgebiet dem Jugendamt der Stadt Karlsruhe unterstellt. Das Sachgebiet besteht aus den Einrichtungen (siehe Organigramm): „„ Mobile Jugendarbeit West (MJA West), die in den Stadtteilen Weststadt und Nussbaumweg mit 160 Prozent Planstellen tätig ist; „„ Streetwork Oberreut, die im Stadtteil mit 205 Prozent Planstellen zuständig für die aufsuchende Sozialarbeit und den Jugendgarten ist; „„ Hip Hop Kulturzentrum Combo, das mit 195 Prozent Planstellen ein szenebezogenes Angebot für aktive und interessierte Jugendliche der verschiedenen Bereiche der Hip Hop-Kultur zur Verfügung stellt „„ Straßensozialarbeit Innenstadt, die mit 100 Prozent Planstellen die aufsuchende Sozialarbeit und die Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen abdeckt. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | JUGENDSOZIALARBEIT | 5 www.karlsruhe.de Direktion Sozial- und Jugendbehörde Jugendamt Jugend- gerichtshilfe Pfl egekinder- dienst und Adoptionsver- mittlungstelle Kinderbüro Abteilung B Jugendhilfe- planung Kindertages- einichtungen Wirtschaftliche Jugendhilfe Mobile Jugendarbeit Street work Oberreut Hip Hop Kultur zen trum COMBO Mobile Jugend ar beit West Streetwork Innenstadt 6 | MOBILE JUGENDARBEIT – KONZEPTION 1. STANDARDS MOBILER JUGENDARBEIT KARLSRUHE 1.1. GRUNDSÄTZE Mobile Jugendarbeit „„ ist ein professionelles niedrigschwelliges Handlungskonzept mit dem Ziel, die Lebenssituation benachteiligter junger Menschen zu verbessern und sie in ihrer Entwicklung zu fördern; „„ arbeitet mit jugendlichen Szenen und akzeptiert individuelle Lebensstile; „„ ist Beziehungsarbeit, deren Grundlagen Vertrauen, Klarheit und Zuverlässigkeit sind; „„ ermöglicht verlässliche, vielfältige und zielgruppenspezifische Beteiligungsformen; „„ arbeitet präventiv, geschlechtsspezifisch, ressourcen- und bedürfnisorientiert; „„ reagiert auf gesellschaftliche Entwicklungen; „„ grenzt sich klar gegen sicherheits- und ordnungspolitische Instrumentalisierung ab. 1.2. RECHTSGRUNDLAGEN Mobile Jugendarbeit basiert auf den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) § 13 (Jugendsozialarbeit) in Verbindung mit § 11 SGB VIII (Jugendarbeit): „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ (§ 13 SGB VIII). 1.3. ZIELGRUPPEN „„ Die Angebote der Mobilen Jugendarbeit richten sich grundsätzlich an junge Menschen von 14 bis 27 Jahren, für die die Straße ein zentraler Sozialisations- und Lebensort ist, die sozial und gesellschaftlich benachteiligt oder ausgegrenzt sind, die von der Gesellschaft als bedrohlich empfunden und von anderen sozialen Angeboten nicht oder unzureichend erreicht werden. „„ Zielgruppen sind verschiedene Jugendszenen und Cliquen, die sich über ihre Interessen, Weltanschauung und Lebensweise definieren. 1.4. ZIELE Ziele Mobiler Jugendarbeit sind: „„ Formen sozialer Benachteiligungen und Stigmatisierungen abzubauen, „„ Akzeptanz und Toleranz zu vermitteln, „„ die strukturellen Lebens- und Rahmenbedingungen der jungen Menschen zu verbessern, „„ Jugendliche zu eigenständigem Handeln zu befähigen, „„ junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und zu unterstützen, „„ ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern, „„ Möglichkeiten und Alternativen der Problembewältigung aufzuzeigen und junge Menschen bei der Konfliktbewältigung/-vermeidung zu unterstützen, „„ präventiv jungen Menschen die Gefahren und möglichen Folgen ihres riskanten Handelns in verschiedenen Bereichen aufzuzeigen, „„ jungen Menschen Formen der Beteiligung, Selbstorganisation und Verantwortungsübernahme zu ermöglichen, „„ Treffpunkte für junge Menschen im öffentlichen Raum zu erhalten und / oder zu schaffen. 1.5. ARBEITSPRINZIPIEN Die folgenden Arbeitsprinzipien sind zentrale Qualitätskriterien der Mobilen Jugendarbeit Karlsruhe und bestimmen das Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 1.5.1. AKZEPTANZ „„ Unabhängig von Lebensstil, Einstellung oder Motivation zur Veränderung ihrer Lebenssituation, begegnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den jungen Menschen mit Achtung und Wertschätzung. 1.5.2. FREIWILLIGKEIT „„ Die jungen Menschen entscheiden über Art und Intensität des Kontakts und der Zusammenarbeit. Die Teilnahme an Angeboten und Projekten ist freiwillig. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | JUGENDSOZIALARBEIT | 7 www.karlsruhe.de 1.5.3. PARTEILICHKEIT „„ Mobile Jugendarbeit setzt sich parteilich für die Interessen und Rechte der jungen Menschen ein. Sie übernimmt zusätzlich eine Interessensvertretungs- und Lobbyfunktion. 1.5.4. ANONYMITÄT „„ Auf Wunsch können sich junge Menschen anonym beraten lassen. Ohne vorheriges Mandat werden keine personenbezogenen Informationen/Daten erhoben beziehungsweise an Dritte weitergegeben. 1.5.5. TRANSPARENZ „„ Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang mit den jungen Menschen sind Voraussetzung für transparentes Arbeiten. Die Verfahrensweisen werden offengelegt und die Einflussmöglichkeiten realistisch dargestellt Die Einhaltung der Arbeitsprinzipien Mobiler Jugendarbeit erleichtert den Aufbau von nachhaltigen Beziehungen zu jungen Menschen. Des Weiteren verdeutlichen sie den niedrigschwelligen Arbeitsansatz. 1.6. HANDLUNGSFELDER Für die Mobile Jugendarbeit stellen die folgenden vier Handlungsfelder zentrale Schwerpunkte dar. In welchem Umfang die Handlungsfelder von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingesetzt werden, wird jeweils nach den aktuellen Bedarfen der jungen Menschen entschieden. 1.6.1. AUFSUCHENDE SOZIALARBEIT (STREETWORK) „„ Durch die regelmäßige und zuverlässige aufsuchende Sozialarbeit tritt Mobile Jugendarbeit in Beziehung zu Jugendlichen und jungen Menschen im öffentlichen Raum. „„ Aufsuchende Sozialarbeit vermindert Schwellenängste und stellt ein dauerhaftes Kontaktangebot dar. Dadurch eröffnen sich neue qualitative Begegnungsmöglichkeiten in Bezug auf Regelsetzung, und die beidseitige Steuerung von Dauer und Intensität des Kontaktes. „„ Virtuelle Zugänge sind Bestandteil der aufsuchenden Arbeit. 1.6.2. EINZELFALLHILFE „„ bietet Hilfen, Unterstützung und Beratung zur Lösung aller individuellen Probleme und Krisen an, die die Jugendlichen bearbeiten wollen; „„ motiviert und unterstützt junge Menschen bei der Bewältigung ihrer individuellen Problemlagen und berücksichtigt dabei sowohl die Ressourcen der jungen Menschen, als auch die Vielschichtigkeit der Problem- und Konfliktkonstellationen; „„ vermittelt und begleitet junge Menschen an andere Fachdienste und Institutionen 1.6.3. FREIZEIT- UND GRUPPENANGEBOTE Organisation und Durchführung von sozialpädagogischen, erlebnisorientierten Freizeitaktionen, Projektarbeiten und Veranstaltungen unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten sind ein fester Bestandteil der Angebote Mobiler Jugendarbeit. Ziele dieser Angebote sind: „„ Vermittlung alternativer Freizeitmöglichkeiten, „„ Einübung solidarischer Verhaltensweisen und demokratischer Umgangsformen „„ Erwerb sozialer Kompetenzen, „„ Beteiligung, Verantwortungsübernahme und Selbstorganisation als informeller Bildungsweg. 1.6.4. GEMEINWESENORIENTIERTE ARBEIT Die gemeinwesenorientierte Arbeit zielt darauf, die Lebensbedingungen für die jungen Menschen in ihrem Gemeinwesen zu verbessern und die Beziehung zwischen den Generationen tragfähiger zu gestalten. Sie „„ aktiviert und unterstützt junge Menschen, ihre Interessen und Anliegen öffentlich zu machen und diese umzusetzen; „„ vertritt die Belange der jungen Menschen in Gremien, Netzwerken, Verwaltung und gegenüber politischer Instanzen; „„ beteiligt junge Menschen am Prozess der Verbesserung der sozialen Infrastruktur; „„ initiiert und begleitet Prozesse der Jugendbeteiligung und Bürgeraktivierung. 8 | MOBILE JUGENDARBEIT – KONZEPTION 2. KONZEPTIONEN DER EINRICHTUNGEN MOBILER JUGENDARBEIT KARLSRUHE Die Mobile Jugendarbeit ist ein Sachgebiet des Jugendamts der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe. Aktuell besteht das Sachgebiet aus insgesamt vier Einrichtungen, deren Konzeptionen im Weiteren vorgestellt werden. 2.1. STRASSENSOZIALARBEIT INNENSTADT Die Innenstadt, insbesondere die Kaiserstraße vom Mühlburger Tor bis zum Durlacher Tor, ist seit 1985 das Einsatzgebiet der Straßensozialarbeit. Aufgrund der vielfältigen kulturellen und gastronomischen Angebote und der beiden Knotenpunkte des Öffentlichen Nahverkehrs auf dem Markt- und dem Europaplatz übt die Innenstadt eine Anziehungskraft für verschiedene Szenen aus. Tagsüber sind die verschiedenen Plätze der Innenstadt Anlaufpunkte für wohnungslose ältere Menschen, für Punks, für Konsumierende illegaler Drogen, aber auch für die Schülerinnen und Schüler der Karlsruher Schulen. In den Abendstunden, insbesondere am Wochenende, ist die Innenstadt ein Anlaufpunkt für die Partyszene, die aus den verschiedenen Stadtteilen und dem Umland in die Innenstadt drängt. 2.1.1. ZIELGRUPPEN Zielgruppe der Straßensozialarbeit Innenstadt sind im Allgemeinen Jugendliche und junge Erwachsene aus Karlsruhe, die unter die Zielgruppendefinition Mobiler Jugendarbeit fallen. Im Besonderen arbeitet die Straßensozialarbeit auf der einen Seite szeneorientiert mit Angehörigen der Karlsruher „Punkszene“ und auf der anderen Seite mit jungen Menschen, die keiner Jugendgruppe zuzuordnen sind und deren Anliegen im Kontakt zur Mobilen Jugendarbeit in der Beseitigung ihrer individuellen Problemlagen liegt. 2.1.2. HANDLUNGSFELDER AUFSUCHENDE SOZIALARBEIT Die Aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork) in der Innenstadt findet täglich statt. Es werden regelmäßig zu verlässlichen Zeiten Jugendliche an ihren Treffpunkten aufgesucht. Hierbei, wie auch in den weiteren Arbeitsbereichen, gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Gästen an den jeweiligen Treffpunkten macht. Zusätzlich sucht die Straßensozialarbeit ein- bis zweimal pro Woche andere Stadtteile zum Zwecke der Bedarfserkundung auf. Durch diese Arbeitsform können Schwellenängste vermindert, neue Kontakte hergestellt und bereits bestehende Kontakte erhalten oder weiter ausgebaut werden. Die aufsuchende Arbeit im Stadtteil ermöglicht nicht zuletzt das Miterleben und Kennenlernen der Lebenswelt der jungen Menschen. Weiterhin ergeben sich aus diesem Handlungsfeld zusätzliche Anknüpfungspunkte für die folgenden Arbeitsformen. EINZELFALLHILFE Ziel der Einzelfallhilfe ist die Auseinandersetzung mit der persönlichen Situation des Einzelnen sowie die gemeinsame Entwicklung von Handlungsalternativen und -strategien. Grundlage hierfür ist eine bestehende tragfähige Beziehung zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Jugendlichen, die auf Transparenz und Vertrauen beruht. Die Einzellfallhilfen beinhalten Beratung, Unterstützung sowie Begleitung von Jugendlichen und jungen Menschen und werden in unterschiedlichen Bereichen angeboten. Schwerpunkte der Hilfen sind zum einen die Beratung bei Fragen zu den Sozialgesetzbüchern, insbesondere des SGB II, und zum anderen die Begleitung und Unterstützung bei Ämtergängen (zum Beispiel Jobcenter). Daneben ist die Straßensozialarbeit Ansprechpartner für Jugendliche bei Problemen in den Bereichen Sucht, Gesundheit, Polizei, Justiz, Schulden sowie Wohnungslosigkeit. Unabhängig von Geschlecht, Herkunft, politischer Einstellung und Aussehen handelt es sich bei Wohnungslosigkeit um eine maßgebliche Problemlage, insbesondere wenn diese mit Arbeitslosigkeit einhergeht. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | JUGENDSOZIALARBEIT | 9 www.karlsruhe.de Richtung und Intensität der gemeinsamen Arbeit werden von den Jugendlichen entschieden und von Seiten der Mobilen Jugendarbeit akzeptiert. Grundsätzlich orientiert sich die Straßensozialarbeit bei der Bewältigung der Problemlagen an den vorhandenen Ressourcen der jungen Menschen, mit dem Ziel eine Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. FREIZEIT- UND GRUPPENANGEBOTE Die Straßensozialarbeit Innenstadt bietet neben der oben gennanten Einzelfallhilfe auch Freizeit- und Gruppenangebote an. Hierbei orientiert sie sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Jugendlichen und jungen Menschen. Die jungen Menschen werden an der Planung und Umsetzung solcher Angebote beteiligt und es wird Verantwortung an sie übertragen. Ziel dieser Freizeit- und Gruppenangebote ist es, den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, außerhalb ihres normalen Sozialraumes Erfahrungen zu sammeln und ihnen Alternativen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung aufzuzeigen. GEMEINWESENARBEIT Die Straßensozialarbeit Innenstadt arbeitet sozialraumorientiert und benutzt hierfür die Ansätze der klassischen Gemeinwesenarbeit. Sozialraumorientierte Arbeit trägt dazu bei, diese Sozialräume für unsere Zielgruppen zu erhalten und Anwohnerinnen und Anwohner, Zielgruppen und andere Beteiligte ins Gespräch zu bringen. Die Straßensozialarbeit Innenstadt leistet gezielt Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von praktizierter Lobbyarbeit, im Sinne einer Interessensvertretung für die Belange der jungen Menschen sowie zum Thema Jugend an sich. Mobile Jugendarbeit wagt sich damit nicht nur in jugendliche Lebenswelten vor, sondern arbeitet gleichzeitig an der Verbindung zur Gesellschaft. Dies geschieht auf mehreren Ebenen. Öffentlichkeitsarbeit wird, unter Einbeziehung der Jugendlichen, nicht nur auf Stadtteil- oder Bezirksebene betrieben, sondern darüber hinaus auch im Sinne sozialpolitischer Lobbyarbeit Die Sichtweisen und Problemstellungen von Jugendlichen in ihrem Lebensumfeld sollen in gesellschaftspolitischen Zusammenhängen transportiert werden Die Straßensozialarbeit Innenstadt kooperiert mit der IGLU, einer Anlaufstelle, die sich gezielt um junge Menschen unter 26 Jahren kümmert, die wohnungslos sind oder unterschiedliche Probleme im Bereich Wohnen haben. Daneben ist die Straßensozialarbeit Innenstadt Mitglied des Arbeitskreises Wohnungslosenhilfe, der sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Träger in diesem Bereich zusammensetzt. Die Straßensozialarbeit erhält hierdurch rechtzeitig Informationen über die verschiedenen Hilfsangebote der Wohnungslosenhilfe und kann gleichzeitig die Probleme der unter 25-jährigen Wohnungslosen einem Fachpublikum näher bringen. 2.1.3. ZIELE UND INTENTION Die Intention der Straßensozialarbeit Innenstadt ist vorrangig die Verbesserung und Unterstützung der Lebenssituation und Akzeptanz der Jugendlichen im öffentlichen Raum und im Einzelnen die Sicherstellung der Deckung primärer Grundbedürfnisse (Essen, Finanzen, Wohnen), das heißt konkret die Verbesserung der aktuellen Lebenssituation. Gleichzeitig ist es Ziel, den jungen Menschen rechtzeitig Gefahren und Folgen ihres Handelns in verschiedenen Bereichen aufzuzeigen, das heißt Straßensozialarbeit verfolgt einen präventiven Ansatz in den Bereichen Gesundheit, Drogen und Kriminalität. Daneben verfolgt die Straßensozialarbeit das Ziel einer Interessensvertretung für unterschiedliche Jugendgruppen und -cliquen. 10 | MOBILE JUGENDARBEIT – KONZEPTION 2.2. STREETWORK OBERREUT Streetwork Oberreut ist eine Einrichtung der Mobilen Jugendarbeit Karlsruhe. Seit März 2004 arbeitet Streetwork Oberreut im Stadtteil. Grund für den Einsatz waren auffällige Jugendliche, die sich jeden Abend im Zentrum trafen. Diese jungen Menschen wurden für regelmäßige Ruhestörungen, Sachbeschädigungen, Ausschreitungen und Auseinandersetzungen mit der Polizei verantwortlich gemacht. Streetwork Oberreut arbeitet stadtteilorientiert. Besonders strukturelle Merkmale des Stadtteils sind, neben dem hohen Anteil von Jugendlichen im Alter von 15 bis 18 Jahren, auch die große Gruppe an Bürgerinnen und Bürger aus den ehemaligen Sowjetrepubliken. Ein Großteil der Jugendlichen verbringt ihre Freizeit im öffentlichen Raum. Neben der klassischen aufsuchenden Sozialarbeit ist die Begleitung des Jugendgartens ein weiterer Schwerpunkt der Streetwork Oberreut. Der Jugendgarten wurde 2004 auf Initiative von Jugendlichen des Stadtteils gemeinsam mit Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegründet. Er wird von unterschiedlichen Jugendgruppen aus dem Stadtteil als niedrigschwellige Anlaufstelle und Treffpunkt genutzt und stellt einen geschützten Rahmen dar. Basis der Arbeit im Jugendgarten ist das Prinzip der Partizipation und Verantwortungsübernahme. D ie Jugendlichen machen Vorschläge, beteiligen sich aktiv an deren Umsetzung und engagieren sich für die Instandhaltung des Gartens. Weitere Beteiligungsmöglichkeiten bietet der Verein „Zentrumgadde 189“, ein Verein zur Förderung des Jugendgartens, der gemeinsam mit den Jugendlichen im Jahre 2011 gegründet wurde. Durch die Partizipation und gemeinsame Aktionen wird der Aufbau von tragfähigen Beziehungen zu den Jugendlichen und jungen Menschen erleichtert und es ergeben sich weitere Handlungsfelder wie Einzelfallhilfen und Freizeit und Gruppenangebote. 2.2.1. ZIELGRUPPEN Zielgruppen der Streetwork Oberreut sind Jugendliche und junge Erwachsene aus Oberreut, die sich in ihrer Freizeit überwiegend im öffentlichen Raum aufhalten und von anderen sozialen Einrichtungen nicht oder nur teilweise erreicht werden. 2.2.2. HANDLUNGSFELDER AUFSUCHENDE SOZIALARBEIT Die Aufsuchende Sozialarbeit im Stadtteil findet zwei bis drei Mal pro Woche statt. Es werden regelmäßig zu verlässlichen Zeiten Jugendliche an ihren Treffpunkten aufgesucht. Mindestens zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Jugendarbeit sind hierbei im Stadtteil unterwegs. Das Prinzip der Freiwilligkeit macht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Gästen an den jeweiligen Treffpunkten. Durch diese Arbeitsform können Schwellenängste vermieden, neue Kontakte hergestellt und bereits bestehende Kontakte weiter ausgebaut werden. Die aufsuchende Arbeit im Stadtteil ist seit Beginn der Arbeit in Oberreut von großer Bedeutung und ermöglicht nicht zuletzt das Miterleben und Kennen lernen der Lebenswelt der jungen Menschen. EINZELFALLHILFE Ziel der Einzelfallhilfe ist die Auseinandersetzung mit der persönlichen Situation des Einzelnen sowie die gemeinsame Entwicklung von Handlungsalternativen und -strategien. Grundlage hierfür ist eine bestehende tragfähige Beziehung zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Jugendlichen, die auf Transparenz und Vertrauen beruht. Die Einzellfallhilfen beinhalten Beratung, Unterstützung sowie Begleitung von Jugendlichen. Die Hauptthemen der Beratung/Unterstützung sind Ausbildungs- und Berufssuche, Sucht und Gesundheit, Umgang mit Polizei und Justiz im Zusammenhang mit Konflikten und Anzeigen, Schuldenregulierung sowie Hilfen bei der Wohnungssuche. Richtung und Intensität der gemeinsamen Arbeit werden von dem Jugendlichen entschieden und von Seiten der Mobilen Jugendarbeit akzeptierend und wertschätzend aufgenommen. FREIZEIT- UND GRUPPENANGEBOTE Die Freizeit- und Gruppenangebote erfolgen hauptsächlich in Form von Erlebnispädagogik, Sportaktivitäten, Freizeiten, Projekten und Veranstaltungen. Das Ziel hierbei ist unter anderem die Vermittlung alternativer Freizeitmöglichkeiten. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | JUGENDSOZIALARBEIT | 11 www.karlsruhe.de Mit der Beteiligung der Jugendlichen an den Entscheidungsprozessen soll die Mitverantwortlichkeit der Gruppe gefördert werden. Diese Angebote beinhalten sowohl mehrtägige Freizeitaktionen (Skifreizeit, Survivaltour) als auch Tagesaktionen (Klettergarten, Indoor-Fußball). Zusätzlich finden im Jugendgarten verschiedene Angebote (wie Halloweenparty, Fußballübertragungen, Weihnachtsfeier, Grillfeste) statt. Die einzelnen Elemente der HipHop-Kultur haben einen großen Stellenwert in der Freizeitgestaltung der Oberreuter Jugend. Aus diesem Interesse entstand neben dem jährlich stattfindenden Sommerfest „Summertime“ auch ein „Tonstudio-Projekt“. GEMEINWESENORIENTIERTE ARBEIT Die regelmäßige Teilnahme an Sitzungen der Interessengemeinschaft Oberreut (IGO) und der Jugendkooperation Oberreut (Juko) sind wichtiger Bestandteil der gemeinwesenorientierten Arbeit und dienen nicht zuletzt der Lobbyarbeit, um auf Belange der Jugendlichen hinzuweisen und deren Interessen zu vertreten. Auch die ganzheitliche Nutzung des Jugendgartens dient dem Gemeinwesen. Neben den Zielgruppen wird der Garten von Familien, Kindern, Kindertageseinrichtungen und örtlichen Schulen genutzt. PROJEKTARBEIT ZUR GRÜNDUNG UND WEITERENTWICKLUNG DES JUGENDGARTENS Die Projektarbeit entwickelte sich aus der Idee, den Garten nach den Vorstellungen der Jugendlichen jugendgerecht zu einem attraktiven Treffpunkt auszubauen. Das „Projekt Jugendgarten“ wurde ab September 2006 vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden Württemberg (KVJS) für die Dauer von zwei Jahren mit Fördergeldern finanziell unterstützt. Gemeinsam mit den Jugendlichen wurde das brach liegende Gartengrundstück in mehreren Abschnitten ausgebaut. Inzwischen bietet es nicht nur Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten, sondern verfügt unter anderem auch über eine Feuerstelle, einen selbstgebauten Grill, ein Basketballfeld, Graffitiwände, mehrere Bauwagen und Container. Für den laufenden Unterhalt des Gartens stehen ausreichende städtische finanzielle Mittel zur Verfügung. Von der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Mobile Jugendarbeit Baden-Württemberg e. V. wurde 2009 das Projekt „Schrauberhütte“ gefördert. Das Projekt dient als Beispiel für Lokalökonomie im Sozialraum, mit dem Ziel des Ausbaus alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Erwachsene. Die Mobile Jugendarbeit unterstützt Anregungen und Ideen der Jugendlichen und versucht gemeinsam mit Ihnen Projekte umzusetzen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das Präventionsprojekt „Studioton“, das zu einem großen Teil vom Sozialministerium Baden-Württemberg finanziert wurde. Das gemeinwesenorientierte Projekt, soll Jugendlichen aus dem Stadtteil die Möglichkeit bieten, Rapmusik selbst zu produzieren und aufzunehmen. BETEILIGUNG, VERANTWORTUNGSÜBERNAHME, SELBSTORGANISATION Die Beteiligung von Jugendlichen in der Organisation und Durchführung von Aktionen und Projekten ist ein fester Bestandteil der Arbeit im Stadtteil. Ideen und Vorschläge der Jugendlichen werden gemeinsam mit ihnen verwirklicht. Die Jugendlichen und jungen Volljährigen übernehmen Verantwortung und werden selbst aktiv, um ihr selbst gesetztes Ziel zu erreichen. Die dabei entstehenden Synergieeffekte fördern ihre Kreativität und Motivation. 2.2.3. ZIELE UND INTENTION Die Intention der Streetwork Oberreut ist vorrangig die Verbesserung der Lebenssituation, Unterstützung und Akzeptanz der Jugendlichen im Stadtteil. Der Jugendgarten dient als Treffpunkt und Aktionsraum unterschiedlicher Jugendgruppen und soll dadurch den öffentlichen Raum in Oberreut entlasten. Durch gemeinsame Projekte und Freizeiten, die auf Anregung und unter Beteiligung der Jugendlichen stattfinden, werden zum einen deren Interessen und Stärken gefördert und zum anderen der Jugendgarten und dessen Infrastruktur bedarfsgerecht ausgebaut. 12 | MOBILE JUGENDARBEIT – KONZEPTION 2.3. COMBO – HIP HOP KULTURZENTRUM KARLSRUHE Im September 2005 eröffnete die Mobile Jugendarbeit des Jugendamtes Karlsruhe das Hip Hop Kulturzentrum „Combo“. Die Initiative zu diesem Kulturzentrum ging von der regionalen Hip-Hop-Szene aus. Konzeptionelle Schwerpunkte und kulturelle Angebote sowie der Um- beziehungsweise Ausbau des Hauses wurde von den Aktivistinnen und Aktivisten erarbeitet. Das Zentrum versteht sich als stadtteilübergreifendes, szeneorientiertes Angebot an junge Menschen, die in dieser Jugendkultur aktiv sind beziehungsweise sich in diese einbringen möchten. Das „Combo“ bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich in den Hip Hop-Elementen Tanz (Schwerpunkt Breakdance), Musik (Schwerpunkt Rap und Dj‘ing) sowie Bildende Kunst (Schwerpunkt Graffiti) zu betätigen. Das Kulturzentrum wird von „Farbschall e. V. – Verein zur Förderung der Hip Hop Kultur“ unterstützt. Dieser Förderverein ist, ausgehend von der Arbeit der Mobilen Jugendarbeit mit der Karlsruher Hip-Hop-Szene, im Jahr 2001 gegründet worden. Diese Vereinsgründung war eine methodische Herangehensweise der Mobilen Jugendarbeit, um Aktivistinnen und Aktivisten aus der Karlsruher Hip Hop- Szene in ihrer Selbstorganisation zu stärken und diente als Basisorganisation um ein Hip Hop Kulturzentrum aufzubauen. Das Hip Hop-Kulturzentrum ist ein niedrigschwelliges Angebot. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen und keine Voraussetzungen zur Nutzung. Bildungsstand, Herkunft und finanzielle Möglichkeiten sind unerheblich. Dauer und Intensität der Teilnahme sind frei wählbar. Das Combo arbeitet nach den Richtlinien und Standards der Mobilen Jugendarbeit Karlsruhe. 2.3.1. ZIELGRUPPEN „„ Aktive Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Gestaltung, Tanz und Musik. „„ Jugendliche und junge Erwachsene aus Karlsruhe, die Interesse an der Hip Hop-Kultur haben. „„ Aktivisten und Aktivistinnen aus der ganzen Welt, die durch ihre Besuche Vielfalt und Kompetenzen ins Haus tragen und damit für den Aufbau und Erhalt von internationalen Netzwerken sorgen. Insbesondere möchte das Kulturzentrum junge Menschen erreichen, die aufgrund von mangelnder Bildung, Armut, kultureller Herkunft, ungünstigen familiären Bedingungen und Arbeits- beziehungsweise Beschäftigungslosigkeit soziale Benachteiligung erfahren oder denen Orte für ihre Freizeitgestaltung fehlen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ansprechpersonen für Jugendliche, die Halt suchen in der Lebensphase der Loslösung vom Elternhaus, des Übergangs von Schule zum Beruf und der Identitätsfindung beziehungsweise Orientierungslosigkeit. 2.3.2. HANDLUNGSFELDER AUFSUCHENDE SOZIALARBEIT Die aufsuchende Arbeit des Kulturzentrums bezieht sich auf die Orte außerhalb des Combo, an denen Aktivitäten der regionalen Hip Hop-Szene stattfinden. Dies sind zum einen die freigegebenen Graffiti-Flächen (Hall of Fames) in Karlsruhe und in der Region, zum anderen sämtliche szenerelevanten Veranstaltungen und Treffpunkte. Im Rahmen der aufsuchenden Szenearbeit werden persönliche Kontakte zu den jungen Menschen aufgebaut beziehungsweise gepflegt. Zudem können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Szene neue Entwicklungen und Veränderungen erkennen und diese gegebenenfalls an die Arbeit des Kulturzentrums anpassen. EINZELFALLHILFE Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten den jungen Menschen niedrigschwellige Beratung zur Bewältigung ihrer individuellen Problemlagen an. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | JUGENDSOZIALARBEIT | 13 www.karlsruhe.de Hauptthemen der Beratung sind Konflikte beziehungsweise Probleme im Zusammenhang mit Schule/Ausbildung/ Beruf, Finanzen, Wohnung, Familie/Beziehung, Sucht/ Gesundheit und Polizei/Justiz. Die Hilfen werden in Form von Beratungsgesprächen, Krisenintervention, Ämterbegleitung und Vermittlung an weiterführende Fachdienste angeboten. Im Fokus der individuellen und präventiven Beratung stehen nicht die Probleme, die Jugendliche machen oder Defizite, die sie mit sich führen, sondern die vorhandenen Ressourcen und Stärken. Die Besucherinnen und Besucher des Kulturzentrums erhalten individuelle Unterstützung in ihren Aktivitäten in der Hip Hop- Szene und bei ihrer Freizeitgestaltung. FREIZEIT- UND GRUPPENANGEBOTE Szenebezogene Tätigkeiten werden in allen Hip Hop- Elementen aber auch unter freizeitpädagogischen Gesichtspunkten angeboten. Dazu gehört die Organisation und Umsetzung von Combo- Veranstaltungen, der Besuch und die Teilnahme an Hip Hop- Events und Angebote von erlebnispädagogischen Freizeiten. BETEILIGUNG, VERANTWORTUNGSÜBERNAHME, SELBSTORGANISATION Derzeit besitzen neun junge Erwachsene einen Hausschlüssel für das Combo. Damit soll zum einen die Verantwortung für das Haus an die Jugendlichen übertragen, zum anderen langzeitige Öffnungszeiten gewährleistet werden. Anregungen und Initiativen der Jugendlichen im Combo werden vom Kulturzentrum aufgegriffen, mit dem Ziel, dass sie sich aktiv an deren Umsetzung beteiligen und bereit sind, dafür Verantwortung zu übernehmen. Angebote des Zentrums in Form von Workshops, Präsentationen und Auftritten werden mit der Unterstützung des Zentrums von den Aktivisten eigenverantwortlich umgesetzt. Grundsätzlich unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jegliche Ansätze von Formen der Selbstorganisation innerhalb der Karlsruher Hip Hop-Szene. INTERNATIONALE JUGENDARBEIT Bei Projekten und Aktionen des Combo werden, wenn möglich, internationale Künstlerinnen und Künstler und Netzwerke der internationalen Hip Hop-Kultur einbezogen. Das Hip Hop Kulturzentrum veranstaltet internationale Jugendbegegnungen beziehungsweise nimmt an interkulturellen Meetings im Ausland teil. 2.3.3. ZIELE UND INTENTION Hip Hop ist eine weltweite multikulturelle Jugendbewegung, in der Bildungsstand und kulturelle Herkunft nicht relevant sind. Armut ist kein Ausschlusskriterium für die Betätigung in dieser Kultur. Kulturelle Vielfalt und kollektive Aktivität sind erwünscht, damit Diskriminierungen ausgeschlossen werden und ein Klima aus Toleranz und Akzeptanz entstehen kann. Durch die Aktivität der jungen Menschen im Kulturzentrum soll ihre Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden. Ein positives Selbstwertgefühl und eine stabile Lebenssituation gehören zu den primären Zielen. Beteiligung, Verantwortungsübernahme und Selbstorganisation der jungen Menschen sind bei allen Aktivitäten ein zentrales Anliegen. Aufgrund ihres Engagements erfahren sie Selbstwirksamkeit und Anerkennung. Bei den Betätigungen in- und außerhalb des Hauses werden Beschäftigungspotenziale berücksichtigt. Die Jugendlichen können sich mit ihren Kenntnissen und Talenten einbringen beziehungsweise ihre Fähigkeiten ausprobieren, um alternative Freizeitgestaltungen kennenzulernen und berufliche Perspektiven zu erarbeiten. Internationale Begegnungen und grenzüberschreitender Austausch sind weitere Intentionen des Kulturzentrums. Dabei soll die interkulturelle Kompetenz sowie der Aufbau und die Pflege von internationalen Netzwerken und Freundschaften gefördert werden. 14 | MOBILE JUGENDARBEIT – KONZEPTION 2.4. MOBILE JUGENDARBEIT WEST (MJA WEST) SIEDLUNG NUSSBAUMWEG Die Siedlung im Nußbaumweg hat etwa 200 Bewohnerinnen und Bewohner mit einem hohen Anteil an Kindern, Jugendlichen aus Sinti-Familien. Die Mitarbeiterinnen der Mobilen Jugendarbeit West arbeiten dort gemeinwesenorientiert. Der Kontakt zu den verschiedenen Generationen in der Siedlung ermöglicht es, die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner kennen zu lernen und damit zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen beizutragen. Im Fokus der Arbeit stehen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Siedlung. Das Siedlungszentrum der MJA West befindet sich im Nußbaumweg und besteht aus einem Gruppenraum mit einer Theke und Sitzgelegenheiten, einem Büro für Beratung und Einzelfallhilfe. Es kann von allen Personen im Nußbaumweg genutzt werden und wird seit März 2011 selbst verwaltet (siehe unten). WESTSTADT Die Mobile Jugendarbeit West ist im südlichen Teil der Weststadt tätig, in dem überwiegend Familien mit türkischem Migrationshintergrund leben. Haupttreffpunkt der Jugendlichen ist das ehemalige Stadtwerkegelände, die heutige Nottingham Anlage, welche geprägt ist durch einen Bolz- und Basketballplatz und den angrenzenden Kinderspielplatz. 2.4.1. ZIELGRUPPEN Die Jugendlichen und ihre Familien aus den oben gennanten Stadtteilen sind gesellschaftlich ausgegrenzt, das heißt sie sind von Armut, sozialer Benachteiligung und geringeren Bildungschancen betroffen. NUSSBAUMWEG „„ Jugendliche und junge Erwachsene vorwiegend aus Sinti-Familien „„ Bewohnerinnen und Bewohner vorwiegend aus Sinti- Familien WESTSTADT „„ männliche Jugendliche mit türkischem und arabischem Migrationshintergrund. „„ türkische Mädchen- und Frauengruppe 2.4.2. HANDLUNGSFELDER AUFSUCHENDE SOZIALARBEIT Die aufsuchende Sozialarbeit erfolgt regelmäßig einmal wöchentlich und nach Bedarf. Die Mitarbeiterinnen sind zu festen, verlässlichen Zeiten in den jeweiligen Stadtteilen unterwegs. Durch die aufsuchende Sozialarbeit im öffentlichen Raum lernen die Mitarbeiterinnen die Lebenswelt der Jugendlichen kennen und haben die Möglichkeit, den Arbeitsansatz der Mobilen Jugendarbeit bekannt zu machen. Zusätzlich ergeben sich aus diesem Ansatz weitere Anknüpfungspunkte für Hilfen und Beratung. EINZELFALLHILFE Die MJA West bietet den Jugendlichen Beratung an. Häufige Fragen befassen sich mit den Themen wie Familie, Schule, Beruf, Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Sucht, Gewalt und Justiz. Bei Bedarf werden die Jugendlichen an Beratungsstellen und Fachdienste weiter vermittelt beziehungsweise begleitet. Die MJA West bietet zusätzlich einmal wöchentlich eine Sprechstunde im Siedlungszentrum an. Der Arbeitsansatz schlägt sich positiv auf die Quantität und Qualität der Einzelfallhilfen nieder. So werden während der Sprechstunde viele Jugendliche erreicht und beraten, für die die Beratung in den Büros der Innenstadt eine zu hohe Schwelle darstellt. FREIZEIT UND GRUPPENANGEBOTE Die MJA West führt regelmäßige Freizeit- und Gruppenangebote durch. Diese ermöglichen den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, neue Erfahrungen in der Clique zu sammeln. Sie entdecken an sich selbst Potentiale und lernen sich untereinander besser kennen. Dies gibt dem Gruppenprozess neue Impulse. Darüber hinaus ergeben sich aus diesen Angeboten oft ein Anstoß für Beratung und Begleitung. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | JUGENDSOZIALARBEIT | 15 www.karlsruhe.de Die Gruppenangebote werden mit den Jugendlichen gemeinsam geplant und durchgeführt. Kleine Tagesaktionen entstehen nachmittags und abends auf der Straße auch ganz spontan. GEMEINWESENORIENTIERTE ARBEIT IM NUSSBAUMWEG Kooperationen mit den Einrichtungen vor Ort verbessern die soziale Infrastruktur und machen diese durch die Arbeit im Siedlungszentrum für alle Gruppen nutzbar. Das Siedlungszentrum wird für Vermietungen, Gruppenangebote, Bewohnerversammlungen, gemeinsame Feste und Gesprächsrunden genutzt. BETEILIGUNG, VERANTWORTUNGSÜBERNAHME UND SELBSTORGANISATION „Projekt NBW 22“ Die Idee eines Siedlungszentrums in Selbstverwaltung wurde von den Bewohnerinnen und Bewohnern entwickelt. Zwei Mütter aus der Siedlung übernehmen im Rahmen des Projektes „NBW 22“ seither ehrenamtlich die Verantwortung. Daneben unterstützen Jugendliche und andere Eltern das Projekt. Die Öffnungszeiten am Nachmittag und frühen Abend bestimmen sie selbst. Die Angebote richten sich an Jugendliche, die in Eigenverantwortung die Räume zum Beispiel zum Sport, Filme schauen oder zum Musikhören nutzen. Kinder können mit den Ehrenamtlichen kochen, spielen oder basteln. Oft ist das Siedlungszentrum auch Treffpunkt für alle Bewohnerinnen und Bewohner zum Austausch und Kaffee trinken. Alle Angebote sind kostenlos und unverbindlich. Ziele Die Selbstverwaltung ermöglicht die Umsetzung von eigenen Ideen. Die Selbstbestimmung und das Engagement wirken sich positiv auf den Einzelnen und die Gemeinschaft aus. Die Menschen aus der Siedlung werden wertgeschätzt und in ihren Anliegen ernst genommen. Sie konsumieren keine fremden Angebote, sondern arbeiten in einem Projekt, das sie selbst auf ihre Bedürfnisse hin entwickelt haben. Die ehrenamtlich tätigen erwachsenen und jugendlichen Bewohnerinnen und Bewohner entdecken ihre eigene Handlungs- und Entscheidungsfähigkeiten und gewinnen dadurch ein neues positives Selbstwertgefühl. Ein weiteres Ziel der MJA West ist die Verbesserung der Innen- und Außenwahrnehmung des Nußbaumwegs. MÄDCHENARBEIT „Türkische Mädchen- und Frauengruppe Weststadt“ Aufgrund ihres kulturellen Selbstverständnisses nehmen türkische Mädchen und junge Frauen eine Sonderstellung in der Gesellschaft ein und zeigen einen großen Bedarf, ihre Freizeit in einer gleichgeschlechtlichen Gruppe zu verbringen. Aus diesem Grund wurde die „Türkische Mädchen- und Frauengruppe Weststadt“ gegründet, um themenbezogene Abende, mehrtägige Freizeiten und Sportprojekte planen, organisieren und durchführen zu können. Ziele: Den Mädchen und Frauen werden durch die Angebote der MJA West neue Erfahrungen und positive Erlebnisse ermöglicht. Durch die Aktivitäten im öffentlichen Raum fühlen sich die Teilnehmerinnen als Teil der Gesellschaft und werden im Gegenzug als deren Mitglieder wahrgenommen. Zudem sind sie stets mit der deutschen Sprache in Kontakt und verbessern dadurch ihre Sprachkenntnisse. Dies alles stärkt das Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl und erleichtert die Integration in die Gesellschaft. Die Unterstützung der Mädchen und jungen Frauen in ihrer Selbständigkeit verschafft ein autonomeres Rollenbild innerhalb der Familie. 2.4.3. ZIELE UND INTENTION Ziel ist es den Jugendlichen alternative Lebensentwürfe aufzuzeigen, ihre Wünsche ernst zu nehmen und ihnen in schwierigen Lebenslagen Hilfe und Beratung anzubieten. © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: F. Vo rre ite r | B ild er : M ob ile Ju ge nd ar be it | G ed ru ck t i n de r R at ha us dr uc ke re i a uf 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r. KONTAKTDATEN Mobile Jugendarbeit Helmholtzstraße 1 76133 Karlsruhe Telefon 0721 133-5134 E-Mail: mobile.jugendarbeit@sjb.karlsruhe.de Straßensozialarbeit Innenstadt Telefon 0721 133-5134 Streetwork Oberreut Telefon 0721 133-5471 Mobile Jugendarbeit West Telefon 0721 133-5064 Hip Hop Kulturzentrum Combo Haid-und-Neu-Straße 165 76131 Karlsruhe Telefon 0721 613625 Links www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/mobile_jugendarbeit www.lag-mobil.de/on team-combo.de
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/mobile_jugendarbeit/HF_sections/content/ZZlXKo7K2MyC2j/ZZlXKokkr0TTnD/Konzeption%20Mobile%20Jugendarbeit.pdf
Indikatoren zum Thema Armutsbekämpfung_2016.indd Fortschreibung 2016 STATISTIK AKTUELL INDIKATOREN ZUM THEMA ARMUTSBEKÄMPFUNG Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle 2 | STATISTIK AKTUELL | INDIKATOREN ZUM THEMA ARMUTSBEKÄMPFUNG IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe Leiterin: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig Bereich: Statistikstelle Andrea Rosemeier Bearbeitung: Willi Pradl Ralf Späth Layout: Stefanie Groß Bildnachweis: Titelfoto: ©www.pixabay.com Telefon: 0721 133-1230 Telefax: 0721 133-1239 E-Mail: statistik@karlsruhe.de Internet: statistik.karlsruhe.de Stand: Dezember 2016 © Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers ist es nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen oder in elektronischen Systemen anzubieten. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 3 ARBEITSLOSE ARBEITSLOSE UND GEMELDETE STELLEN Der Karlsruher Arbeitsmarkt hat sich seit Januar 2014 positiv entwickelt. Waren zu diesem Zeitpunkt noch 9.019 Karls- ruherinnen und Karlsruher arbeitslos gemeldet, so lag deren Zahl im September 2016 bei insgesamt 7.890 Personen. Das waren 1.129 Arbeitslose (-12,5 %) weniger als noch zu Beginn des Betrachtungszeitraums. Die gemeldeten Stellen stiegen deutlich im gleichen Zeitraum um 1.933 (131,1 %) von 1.474 auf 3.407 Stellen an (siehe Abbildung 1). LANGZEITARBEITSLOSE Die Zahl der Langzeitarbeitslosen hatte sich in Karlsruhe, ähnlich wie bei den Arbeitslosen insgesamt, verringert. Während im Januar 2014 noch 2.789 Menschen in Karlsruhe langzeitarbeitslos waren, ging deren Zahl im September 2016 mit 2.458 Betroffenen um 331 Personen (-11,9 %) auf den niedrigsten Stand im Berichtszeitraum zurück (siehe Abbildung 2). JUGENDLICHE ARBEITSLOSE UNTER 20 JAHREN Ende September 2016 waren in Karlsruhe 176 Jugendliche unter 20 Jahren arbeitslos gemeldet. Wie man aus der Abbildung 3 erkennen kann, gingen die Zahlen der jugendlichen Arbeitslosen immer zum Schuljahresende beziehungsweise Lehrjahresbeginn jeweils nach oben. Es ist zu erwarten, dass sich die Zahl der Betroffenen in den kommenden Monaten, wie die Jahre zuvor, weiter nach unten entwickeln wird. ARBEITSLOSE IM ALTER VON 55 JAHREN UND ÄLTER Die Zahl der Arbeitslosen im Alter von 55 und mehr Jahren ging im Betrachtungszeitraum nur leicht zurück. Waren im Januar 2014 noch 1.506 Betroffene gemeldet, fi el deren Zahl bis zum September 2016 um 47 Arbeitslose auf 1.459 (-3,1 %, siehe Abbildung 4). ARBEITSLOSE AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDER Auch die Zahl der arbeitslosen Ausländerinnen und Ausländer war rückläufi g. Ende September 2016 waren 2.264 ausländische Frauen und Männer von Arbeitslosigkeit betroffen. Im Januar 2014 waren noch 2.463 Ausländerinnen und Ausländer arbeitslos gemeldet. Der Rückgang der ausländischen Arbeitslosen lag bei 8,1 % und damit nicht so hoch, wie bei den Arbeitslosen insgesamt (siehe Abbildung 5). ARBEITSLOSE IN DEN KREISEN DER REGION MITTLERER OBERRHEIN In der Region Mittlerer Oberrhein ging die Zahl der Arbeitslosen ebenfalls zurück. Waren im Jahr 2010 noch 24.302 Menschen arbeitslos gemeldet, ging deren Zahl auf 21.670 Personen zurück (-2.632, -10,8 %). Von diesem positiven Trend waren alle Stadt- und Landkreise der Region Mittlerer Oberrhein betroffen. Im Vergleich der Jahre 2015 und 2016 (jeweils 30. September) hatten die Arbeitslosen im Landkreis Karlsruhe und im Stadtkreis Baden-Baden wieder leicht zugenommen, während im Stadtkreis Karlsruhe und im Landkreis Rastatt ein Rückgang zu verzeichnen war (siehe Abbildung 6). ARBEITSLOSE IN DEN GROSSSTÄDTEN BADEN-WÜRTTEMBERGS In den Großstädten Baden-Württembergs war seit dem Jahr 2010 die Zahl der Arbeitslosen in allen Städten, außer in Freiburg, rückläufi g. Vergleicht man die Jahre 2015 und 2016, war auch in Freiburg, wie in den anderen Großstädten, die Zahl der Arbeitslosen zurückgegangen (siehe Abbildung 7). ARBEITSLOSE IM STADTKREIS KARLSRUHE UND IM BUNDESGEBIET Die Abbildungen 8 und 9 zeigen auf, dass sich die Zahl der Arbeitslosen in Karlsruhe ähnlich den Arbeitslosenzahlen im Bundesgebiet entwickelt. Ein gegenläufi ger Trend, der sich negativ auf die Entwicklung der Fächerstadt niederschlagen könnte, war dabei nicht nachzuweisen. 4 | STATISTIK AKTUELL | INDIKATOREN ZUM THEMA ARMUTSBEKÄMPFUNG GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE (SGB II) EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON ARBEITSLOSENGELD II UND SOZIALGELD Nach vorläufi gen Berechnungen bezogen im September 2016 insgesamt 13.271 Personen Arbeitslosengeld II und weitere 4.722 Personen Sozialgeld. Erfahrungsgemäß erhöhen sich diese Zahlen nach der endgültigen Festsetzung meist leicht nach oben. Im Betrachtungszeitraum seit Januar 2014 hat sich der Empfängerkreis nur unmerklich verändert. Bei der Betrachtung der Karlsruher Stadtteile zum Stand September – neuere Daten liegen kleinräumig noch nicht vor – ist die sehr unterschiedliche Betroffenheit schnell zu erkennen. Im bevölkerungsreichsten Stadtteil Durlach waren die Fallzahlen (1.793) zum 30. September 2015 am höchsten. Ebenfalls hohe Fallzahlen waren in den Stadtteilen Südstadt (1.603), Mühlburg (1.601), Oberreut (1.509) und Weststadt (1.405) zu verzeichnen. Im Fünfjahresvergleich waren in den Stadtteilen Nordstadt (+105), Neureut (+26), Innenstadt-West (+7) und Grünwettersbach (+1) Zunahmen registriert worden. In allen anderen Stadtteilen ging die Zahl der SGB-II Bezieherinnen und Bezieher zurück. Mit 208 Betroffenen war der höchste Rückgang in Oberreut festzustellen. In den Stadtteilen Durlach (-197), Oststadt (-185) und Südstadt (-153) war der Rückgang der Leistungsbezieher ebenfalls sehr hoch. Im gesamten Stadtgebiet waren 1.266 Personen weniger als noch vor fünf Jahren gezählt worden. Bezieht man jedoch die betroffenen Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosen- geld II und Sozialgeld auf die jeweilige Bevölkerung, so wiesen vor allem die Stadtteile Oberreut (15,7 %), Innenstadt- Ost (12,3 %), Mühlburg (9,6 %), Rintheim (8,6 %), Südstadt (8,4 %), Daxlanden (7,9 %) und die Weststadt (7,0 %) einen sehr hohen Anteil von Betroffenen auf. In den Höhenstadtteilen sowie in Rüppurr war der Anteil dagegen sehr gering (siehe Abbildungen 10 bis 13). HAUSHALTE MIT SGB II-BEZUG Bei den betroffenen Haushalten zeigte sich ein sehr ähnliches Bild: Die Stadtteile Südstadt (1.063), Durlach (1.031), Mühlburg (925) und die Weststadt (851 Haushalte) lagen am oberen Ende des Rankings. Hier wohnten 2015 besonders viele Haushalte mit SGB II-Bezug. In den Stadtteilen Innenstadt-West (51), Nordstadt (48), Neureut (26) sowie den Stadtteilen Weststadt (12), Grünwinkel (11) und Grünwettersbach (1) nahm im Fünfjahresvergleich die Zahl der betroffenen Haushalte zu, während deren Zahl im übrigen Stadtgebiet sank. In den Stadtteilen Oberreut (-71), Oststadt (-84) und Durlach (-119) war der Rückgang am deutlichsten. In der Gesamtstadt waren 392 Haushalte mit SGB II-Bezug weniger als noch vor fünf Jahren gezählt worden. Bezogen auf alle Haushalte im jeweiligen Stadtteil war Oberreut mit 15,6 % am häufi gsten betroffen, gefolgt von der Innenstadt-Ost (10,8 %, siehe Abbildungen 14 bis 16). HAUSHALTE MIT KINDERN Von den 3.074 im Stadtgebiet betroffenen Haushalten mit Kindern waren in Durlach zum 30. September 2015 insgesamt 292 Haushalte, in Oberreut 283 und in Mühlburg 270 Bezieherhaushalte gezählt worden. Der größte Zuwachs war im Stadtteil Nordstadt (19 Haushalte) zu verzeichnen. In den Stadtteilen Oststadt (-25), Südstadt (-30) und in Oberreut (-50) konnten sich die meisten Haushalte mit Kindern aus dem SGB II-Bezug befreien. Dennoch waren jeweils mehr als ein Viertel aller Haushalte in Oberreut (27,7 %) und in der Innenstadt-Ost (26,2 %) auf SGB II-Leistungen angewiesen (siehe Abbildungen 17 bis 19). ALLEINERZIEHENDE HAUSHALTE In den Stadtteilen Durlach (212), Oberreut (210) und Mühlburg (186) waren Ende September 2015 die meisten Haushalte mit Alleinerziehenden auf die Unterstützung durch SGB II-Leistungen angewiesen. Seit 2010 hatte sich die Zahl der Haushalte in elf Stadtteilen nach oben und bei zwölf Stadtteilen nach unten bewegt. Bei zwei Stadtteilen, wie auch bei der Gesamtstadt war die Anzahl der betroffenen Haushalte unverändert geblieben. Bei der Betroffenheit lagen die Stadtteile Oberreut (57,9 %), Daxlanden (45,0 %) und die Innenstadt-Ost (43,9 %) in der Betrachtung ganz oben (siehe Abbildungen 20 bis 22). ZUSAMMENSETZUNG DER ARBEITSLOSEN NACH SGB III UND SGB II In den Stadtteilen Innenstadt-Ost (84,2 %) und Oberreut (82,5 %) war Ende September 2015 der prozentuale Anteil der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II nach SGB II) am höchsten. Im Stadtgebiet lag dieser Wert bei 70,1 %. Deutlich unter dem städtischen Durchschnitt rangierten neben Weiherfeld- Dammerstock und Rüppurr die Bergdörfer (siehe Abbildung 23). AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 5 SOZIALHILFE HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT Mit der Hartz-IV-Reform im Jahr 2005 sank die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebens- unterhalt im Jahr 2005 auf knapp über und danach auf Werte unter 300 Personen. Vor der Reform lag der Empfängerkreis bei deutlich über 10.000 Betroffenen. Der überwiegende Teil der Menschen erhielt ab 2005 die neu geschaffene Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, auch Hartz-IV genannt; siehe Abbildungen 24 und 25). EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON LEISTUNGEN NACH DEM 5. BIS 9. KAPITEL SGB XII Im Laufe des Berichtsjahres 2014 erhielten 4.216 Personen Leistungen nach den 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Darunter waren 2.136 Behinderte, die Eingliederungshilfe (Kapitel 6) erhielten und 1.925 Personen, die Hilfe zur Pfl ege (Kapitel 7) bezogen. Seit 2005 erweiterte sich der Empfängerkreis insgesamt um 773 Personen (+23,1 %). Bei der Eingliederungshilfe für Behinderte lag die Steigerungsrate bei 56,6 % und bei der Hilfe zur Pfl ege bei 25,9 %. Es wird aber darauf hingewiesen, dass Mehrfachzählungen bei den einzelnen Hilfearten vorliegen können (siehe Abbildungen 24 und 26). GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG (SGB XII) Seit dem Jahr 2007 hat sich die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 30,4 % (+1.021) von 3.361 auf 4.382 Personen im Jahr 2015 erhöht. Knapp zwei Drittel der Bezieherinnen und Bezieher waren dabei 65 Jahre oder älter. Der Frauenanteil lag bei knapp 53 %. Bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 18 und mehr Jahren lagen die Stadtteile Oberreut (3,9 %), die Innenstadt-Ost (2,9 %) und Rintheim (2,5 %) an der Spitze. Die wenigsten Betroffenen, bezogen auf die Einwohnerzahl, waren in der Nordstadt, in Wolfartsweier, Rüppurr, Knielingen und den Höhenstadtteilen zu fi nden. Im Jahr 2015 waren knapp 20 % der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen (861 Personen) in Einrichtungen untergebracht. Im Jahr 2007 lag der Anteil noch bei 23,1 % und damit etwas höher, betraf aber mit 775 Personen absolut gesehen weniger Fälle (siehe Abbildungen 24 und 27 bis 32). PRIVATINSOLVENZEN INSOLVENZEN VON PRIVATPERSONEN Im Jahr 2015 wurden in Karlsruhe 322 Insolvenzen von Privatpersonen gezählt. Seit 2010 sind die Privatinsolvenzen von 476 Verfahren auf nun 322 Verfahren um knapp ein Drittel zurückgegangen. Die Insolvenzhäufi gkeit hat mit 1,09 Verfahren je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner den niedrigsten Stand im Betrachtungszeitraum seit 2006 erreicht (siehe Abbildungen 33 und 34). BESCHÄFTIGTE AM ARBEITSORT KARLSRUHE ENTWICKLUNG DER BESCHÄFTIGTEN Seit 2007 hat sich die Zahl der sozialversicherungspfl ichtig Beschäftigen am Arbeitsort Karlsruhe um 18.750 Personen (+12,3 %) auf 170.835 im Jahr 2015 erhöht. Im gleichen Zeitraum stieg zusätzlich die Zahl der geringfügig Beschäftigten um 2.625 Personen (+8,0 %) auf 35.363 Beschäftigte an (siehe Abbildung 35). ENTWICKLUNG DER GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTEN Im Berichtszeitraum 2007 bis 2015 stieg die Zahl der im Neben- job geringfügig entlohnten Beschäftigten um 3.604 Personen. Dies entspricht einer Steigerung von beachtlichen 36,7 %. Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten ging in der gleichen Zeitspanne um 979 Personen (-4,3 %) zurück. Dieser Rückgang der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr ist wohl überwiegend mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 zu erklären (siehe Abbildung 36). 6 | STATISTIK AKTUELL | INDIKATOREN ZUM THEMA ARMUTSBEKÄMPFUNG GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE FRAUEN UND MÄNNER Von den 35.363 geringfügig entlohnten Beschäftigten im Jahr 2015 waren 21.131 Frauen (59,8 %) und 14.232 Männer (40,2 %). Von den 21.131 Frauen waren 13.506 (63,9 %) ausschließlich geringfügig entlohnt, 7.625 (36,1 %) hatten einen Minijob im Nebenerwerb. Bei den Männern war eine ähnliche Relation festzustellen. Hier waren 8.420 (59,2 %) ausschließlich geringfügig entlohnt und 5.812 (40,8 %) arbeiteten in einem Nebenjob. Die Entwicklung seit 2009 zeigt deutlich, dass sich die Zahl der Frauen, die einen zusätzlichen Nebenjob angenommen haben, erheblich gesteigert hat. Von 6.165 im Jahr 2009 waren im Jahr 2015 insgesamt 7.625 Frauen im Nebenjob tätig. Die Steigerung betrug somit 1.460 Frauen (23,7 %). Die Zahl der Frauen, die ausschließlich einen Minijob innehatten, ging im gleichen Zeitraum um 7,6 % auf 13.506 Frauen zurück. Bei den Männern ergab sich ein ähnliches Bild. Zwischen 2009 und 2015 erhöhte sich die Zahl derer, die einen geringfügig entlohnten Nebenjob hatten, um 1.027 Personen (21,5 %). Die Zahl der Männer, die ausschließlich einen Minijob hatten, ging in der gleichen Zeit um 507 Personen zurück (-5,7 %; siehe Abbildung 37). ALTERSSTRUKTUR DER GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTEN Von den 35.363 geringfügig Beschäftigten waren im Jahr 2015 etwa ein Fünftel im Alter von 15 bis 24 Jahren. Etwas über 60 % waren zwischen 25 und 59 Jahre alt. 7,2 % (2.557 Personen) waren im Alter von 60 bis 64 Jahren. Zur Altersgruppe 65 bis 74 Jahre gehörten 3.110 Beschäftigte (8,8 %), weitere 2 % (712 Personen) waren 75 Jahre oder älter (siehe Abbildung 38). GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE IM ALTER VON 60 UND MEHR JAHREN Insgesamt 6.379 Personen im Alter von 60 und mehr Jahren, davon 2.983 Männer und 3.396 Frauen, gingen 2015 einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach. Bei den Männern waren etwas mehr als ein Drittel (1.023 Personen) der geringfügig Beschäftigten zwischen 60 und 64 Jahre alt. Mehr als die Hälfte (1.577 Personen) der männlichen Beschäftigten waren in der Altersgruppe von 65 bis 74 Jahren. 383 Männer (12,8 %) hatten das 75. Lebensjahr bereits erreicht oder sogar überschritten. Bei den Frauen dagegen waren jeweils etwas mehr als 45 % in den beiden Altersgruppen 60 bis 64 Jahre (1.534 Frauen) und 65 bis 74 Jahre (1.533 Frauen) geringfügig entlohnt. 329 Frauen (9,7 %) waren sogar 75 Jahre oder älter (siehe Abbildung 39). SOZIALMIETWOHNUNGEN ENTWICKLUNG DES SOZIALMIETWOHNUNGSBESTANDS Seit dem Jahr 2003 verzeichnen die Sozialmietwohnungen (Wohnungen, die mit einer Mietpreisbindung versehen sind) in Karlsruhe eine kontinuierliche Abnahme. Gab es noch im Jahr 2003 insgesamt 8.466 Sozialmietwohnungen, waren es Ende des vergangenen Jahres nur noch 3.614 Sozialmiet- wohnungen, was einen Rückgang von 57,3 % bedeutet. Im 1. Förderweg hatte Karlsruhe Ende 2015 einen Bestand von 2.668 Wohnungen und bei den sonstigen Förderwegen waren es 946 Wohneinheiten. Im 1. Förderweg war und ist der Anteil der Sozialmietwohnungen wesentlich höher als bei den sonstigen Förderwegen. Im 1. Förderweg wurden nach dem 2. Wohnungsbaugesetz bis zum Jahr 1989 Wohnungen gefördert, die jetzt noch in der sozialen Wohnungsbindung stehen. Ab dem Jahr 1990 wurden und werden alle sonstigen Förderwege nach verschiedenen Rechtsgrundlagen gefördert. Die Volkswohnung plant in den nächsten Jahren 1.500 Mietwohnungen zu bauen. Etwa zwei Drittel dieser Wohnungen sollen der Mietpreisbindung unterliegen. Die Schwerpunkte der Baumaßnahmen werden in Knielingen, Daxlanden und Oberreut liegen (siehe Abbildung 40). AUS DER BINDUNG FALLENDE SOZIALMIETWOHNUNGEN BIS 2019 Von 2015 bis zum Jahr 2019 werden weitere 576 Sozialmiet- wohnungen aus der Bindung fallen. Von allen Stadtteilen ist Oberreut mit einem zukünftigen Wegfall von über 240 Sozialmietwohnungen mit großem Abstand besonders hart betroffen. Danach folgen die Stadtteile Waldstadt mit 67, Durlach mit 54 und Daxlanden mit 50 wegfallenden Sozial- mietwohnungen (siehe Abbildung 41). AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 7 Abbildung 2 LANGZEITARBEITSLOSE IM STADTKREIS KARLSRUHE (SGB III UND SGB II) Abbildung 1 ARBEITSLOSE (SGB III UND SGB II) UND GEMELDETE ARBEITSSTELLEN IM STADTKREIS KARLSRUHE 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 11.000 1 2014 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2015 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2016 2 3 4 5 6 7 8 9 Anzahl Bestand an Arbeitslosen Bestand gemeldeter Arbeitsstellen 7.890 9.019 8.157 8.441 Seit 1/2014 -12,5 % Arbeitslose und +131,1 % gemeldete Arbeitsstellen Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 2.200 2.300 2.400 2.500 2.600 2.700 2.800 2.900 3.000 1 2014 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2015 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2016 2 3 4 5 6 7 8 9 Anzahl Bestand an Langzeitarbeitslosen 2.458 2.789 2.580 Seit 1/2014 -11,9 % Langzeitarbeitslose 2.690 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 8 | STATISTIK AKTUELL | INDIKATOREN ZUM THEMA ARMUTSBEKÄMPFUNG Abbildung 3 JUGENDLICHE ARBEITSLOSE UNTER 20 JAHREN IM STADTKREIS KARLSRUHE (SGB III UND SGB II) Abbildung 4 ARBEITSLOSE IM ALTER VON 55 JAHREN UND ÄLTER IM STADTKREIS KARLSRUHE (SGB III UND SGB II) 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 1 2014 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2015 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2016 2 3 4 5 6 7 8 9 Anzahl Bestand an jugendlichen Arbeitslosen unter 20 Jahren 176 140 113 Seit 1/2014 +25,7 % jugendliche Arbeitslose 126 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 1 2014 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2015 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2016 2 3 4 5 6 7 8 9 Anzahl Bestand an Arbeitslosen im Alter von 55 Jahren und älter 1.4591.506 1.457 Seit 1/2014 -3,1 % Arbeitslose im Alter von 55 Jahren und älter 1.559 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 9 Abbildung 5 ARBEITSLOSE AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDER IM STADTKREIS KARLSRUHE (SGB III UND SGB II) Abbildung 6 ARBEITSLOSE IN DEN KREISEN DER REGION MITTLERER OBERRHEIN 2010 BIS 2016 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 1 2014 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2015 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2016 2 3 4 5 6 7 8 9 Anzahl Bestand an arbeitslosen Ausländerinnen und Ausländern 2.264 2.463 2.326 Seit 1/2014 -8,1 % arbeitslose Ausländerinnen und Ausländer 2.408 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 24.302 8.973 8.652 4.953 1.724 22.358 8.682 7.680 4.467 1.529 21.670 7.890 7.770 4.440 1.570 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 Region Mittlerer Oberrhein Stkr. Karlsruhe Lkr. Karlsruhe Lkr. Rastatt Stkr. Baden-Baden 2010 2015 2016 Anzahl Stand jeweils 30. September. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 10 | STATISTIK AKTUELL | INDIKATOREN ZUM THEMA ARMUTSBEKÄMPFUNG Abbildung 7 ARBEITSLOSE IN DEN GROSSSTÄDTEN BADEN-WÜRTTEMBERGS 2010 BIS 2016 Abbildung 8 VERÄNDERUNG DER ARBEITSLOSENZAHLEN IM STADTKREIS KARLSRUHE UND IM BUNDESGEBIET 18 .0 89 10 .6 52 8. 97 3 6. 73 7 3. 96 6 4. 42 8 5. 05 4 3. 18 9 17 .5 72 9. 25 5 8. 68 2 7. 35 5 3. 54 6 3. 87 5 4. 58 5 2. 95 5 17 .1 58 9. 12 5 7. 89 0 6. 82 2 3. 25 9 3. 74 7 4. 47 7 2. 95 0 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 Stuttgart Mannheim Karlsruhe Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm 2010 2015 2016 Anzahl Stand jeweils 30. September. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 15,5 1,0 9,8 -8,4 -16,4 -7,6 5,4 -7,7 -6,9 1,9 1,3 0,0 0,6 -9,1 6,7 1,2 9,1 0,0 -16,4 -13,1 8,6 -9,4 -7,8 -0,3 2,2 -1,4 -3,6 -3,7 -20,0 -15,0 -10,0 -5,0 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Karlsruhe Bundesgebiet % Veränderung jeweils zum 30. September des Vorjahres Quellen: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 11 Abbildung 9 VERÄNDERUNG DER ARBEITSLOSENZAHLEN GEGENÜBER DEM VORMONAT IM STADTKREIS KARLSRUHE UND IM BUNDESGEBIET SEIT 2014 Abbildung 10 EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON ALG II UND SOZIALGELD IM STADTKREIS KARLSRUHE (SGB II) % -8,0 -6,0 -4,0 -2,0 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 1 2014 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2015 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2016 2 3 4 5 6 7 8 9 Karlsruhe Bundesgebiet Quellen: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. 13 .8 50 13 .9 24 14 .0 38 13 .9 95 13 .9 58 13 .9 37 13 .9 59 13 .9 94 13 .8 35 13 .7 68 13 .8 18 13 .8 22 13 .9 25 14 .0 96 14 .0 94 14 .0 75 14 .0 42 14 .0 47 14 .0 27 14 .1 58 13 .7 83 13 .7 19 13 .6 27 13 .5 43 13 .4 70 13 .5 30 13 .4 78 13 .4 09 13 .3 62 13 .3 47 13 .3 24 13 .3 69 13 .2 71 5. 08 0 5. 08 2 5. 12 1 5. 09 4 5. 08 4 5. 10 9 5. 12 6 5. 11 1 5. 10 3 5. 08 7 5. 09 1 5. 10 0 5. 09 6 5. 13 1 5. 11 8 5. 13 3 5. 10 2 5. 11 8 5. 10 3 5. 15 1 5. 04 8 5. 05 3 5. 06 5 5. 00 9 4. 78 8 4. 80 2 4. 78 9 4. 73 1 4. 69 6 4. 71 0 4. 69 6 4. 74 1 4. 72 2 0 2.500 5.000 7.500 10.000 12.500 15.000 17.500 20.000 22.500 1 2014 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2015 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2016 2 3 4 5 6 7 8 9 Anzahl Empfängerinnen und Empfänger von Sozialgeld Empfängerinnen und Empfänger von ALG II Quelle: Bundesagentur für Arbeit. vorläufige Werte 12 | STATISTIK AKTUELL | INDIKATOREN ZUM THEMA ARMUTSBEKÄMPFUNG Abbildung 11 SGB II-BEZIEHERINNEN UND -BEZIEHER (ALG II UND SOZIALGELD) IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 30. SEPTEMBER 2015 Abbildung 12 SGB II-BEZIEHERINNEN UND -BEZIEHER (ALG II UND SOZIALGELD) IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 30. SEPTEMBER 2015 IM VERGLEICH ZUM 30. SEPTEMBER 2010 38 47 61 100 109 243 258 285 329 443 478 495 615 628 644 690 710 821 846 924 987 1.078 1.405 1.509 1.601 1.603 1.793 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 Hohenwettersbach Palmbach Stupferich Grünwettersbach Wolfartsweier Weiherfeld-Dammerstock Beiertheim-Bulach Rüppurr Grötzingen Hagsfeld Knielingen Rintheim Nordweststadt Nordstadt Innenstadt-West Grünwinkel Neureut Innenstadt-Ost Waldstadt Daxlanden Oststadt Südweststadt Weststadt Oberreut Mühlburg Südstadt Durlach Anzahl Anzahl der Personen mit SGB II-Bezug in Karlsruhe: 18.831 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. -208 -197 -185 -153 -81 -80 -60 -58 -57 -55 -40 -38 -37 -27 -27 -27 -23 -17 -16 -12 -9 -1 1 6 7 26 105 -240 -220 -200 -180 -160 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 20 40 60 80 100 120 Oberreut Durlach Oststadt Südstadt Daxlanden Grötzingen Südweststadt Beiertheim-Bulach Waldstadt Mühlburg Hagsfeld Nordweststadt Rüppurr Weststadt Hohenwettersbach Wolfartsweier Innenstadt-Ost Grünwinkel Rintheim Stupferich Knielingen Palmbach Grünwettersbach Weiherfeld-Dammerstock Innenstadt-West Neureut Nordstadt Anzahl Rückgang seit 2010: -1.266 Personen ZunahmeAbnahme Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 13 Abbildung 13 ANTEIL DER SGB II-BEZIEHERINNEN UND -BEZIEHER (ALG II UND SOZIALGELD) AN DER BEVÖLKERUNG DER KARLSRUHER STADTTEILE AM 30. SEPTEMBER 2015 Abbildung 14 HAUSHALTE MIT SGB II-BEZUG IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 30. SEPTEMBER 2015 1,3 2,3 2,4 2,5 2,7 3,5 3,6 3,8 3,8 4,0 4,8 5,3 5,3 5,4 5,9 6,2 6,4 6,5 6,5 6,5 6,9 7,0 7,9 8,4 8,6 9,6 12,3 15,7 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 18,0 20,0 Hohenwettersbach Stupferich Palmbach Grünwettersbach Rüppurr Wolfartsweier Grötzingen Beiertheim-Bulach Neureut Weiherfeld-Dammerstock Knielingen Nordweststadt Südweststadt Oststadt Durlach Hagsfeld Karlsruhe, Stadt Innenstadt-West Grünwinkel Nordstadt Waldstadt Weststadt Daxlanden Südstadt Rintheim Mühlburg Innenstadt-Ost Oberreut Prozent Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. 22 24 30 49 79 136 167 170 170 242 253 271 290 311 412 424 438 441 495 532 606 702 767 851 925 1.031 1.063 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1.000 1.100 1.200 Hohenwettersbach Palmbach Stupferich Grünwettersbach Wolfartsweier Weiherfeld-Dammerstock Beiertheim-Bulach Rüppurr Grötzingen Hagsfeld Rintheim Nordstadt Knielingen Nordweststadt Grünwinkel Innenstadt-West Neureut Waldstadt Daxlanden Innenstadt-Ost Oststadt Südweststadt Oberreut Weststadt Mühlburg Durlach Südstadt Haushalte Anzahl der Haushalte mit SGB II-Bezug in Karlsruhe: 10.973 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 14 | STATISTIK AKTUELL | INDIKATOREN ZUM THEMA ARMUTSBEKÄMPFUNG Abbildung 15 ZU-/ABNAHME DER HAUSHALTE MIT SGB II-BEZUG IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 30. SEPTEMBER 2015 IM VERGLEICH ZUM 30. SEPTEMBER 2010 Abbildung 16 ANTEIL DER HAUSHALTE MIT SGB II-BEZUG IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 30. SEPTEMBER 2015 -119 -84 -71 -43 -41 -40 -37 -20 -18 -17 -15 -12 -9 -7 -7 -5 -5 -2 -2 -1 -1 1 11 12 26 48 51 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 20 40 60 Durlach Oststadt Oberreut Daxlanden Südstadt Grötzingen Mühlburg Beiertheim-Bulach Hohenwettersbach Nordweststadt Hagsfeld Innenstadt-Ost Wolfartsweier Weiherfeld-Dammerstock Rüppurr Waldstadt Rintheim Südweststadt Palmbach Knielingen Stupferich Grünwettersbach Grünwinkel Weststadt Neureut Nordstadt Innenstadt-West Haushalte ZunahmeAbnahme Quellen: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. Rückgang der Haushalte mit SGB II-Bezug seit 2010: -392 1,7 2,3 2,5 2,7 3,0 3,6 4,0 4,2 4,6 4,6 4,6 4,6 5,4 5,5 5,5 5,8 5,9 6,3 6,4 6,6 6,6 7,2 7,9 7,9 8,4 8,7 10,8 15,6 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 18,0 Hohenwettersbach Stupferich Grünwettersbach Palmbach Rüppurr Grötzingen Weiherfeld-Dammerstock Beiertheim-Bulach Neureut Oststadt Wolfartsweier Nordweststadt Knielingen Südweststadt Innenstadt-West Nordstadt Durlach Karlsruhe, Stadt Waldstadt Hagsfeld Weststadt Grünwinkel Daxlanden Rintheim Südstadt Mühlburg Innenstadt-Ost Oberreut Prozent aller Haushalte Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 15 Abbildung 17 SGB II-BEZIEHENDE HAUSHALTE MIT KINDERN IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 30. SEPTEMBER 2015 Abbildung 18 ZU-/ABNAHME DER SGB II-BEZIEHENDEN HAUSHALTE MIT KINDERN IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 30. SEPTEMBER 2015 IM VERGLEICH ZUM 30. SEPTEMBER 2010 9 13 20 41 45 50 61 81 83 83 89 100 107 109 123 125 153 155 170 176 201 209 270 283 292 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 Palmbach Stupferich Grünwettersbach Beiertheim-Bulach Weiherfeld-Dammerstock Rüppurr Grötzingen Knielingen Innenstadt-West Hagsfeld Rintheim Innenstadt-Ost Neureut Grünwinkel Nordweststadt Nordstadt Oststadt Südweststadt Daxlanden Waldstadt Südstadt Weststadt Mühlburg Oberreut Durlach Haushalte mit Kindern Anzahl der SGB II-beziehenden Haushalte mit Kindern in Karlsruhe: 3.074 Aus Gründen des Datenschutzes werden für Hohenwettersbach und Wolfartsweier keine Daten ausgewiesen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. -50 -30 -25 -13 -12 -11 -9 -9 -8 -8 -7 -6 -4 -3 -2 -1 0 0 1 3 4 5 6 7 19 -60 -50 -40 -30 -20 -10 0 10 20 Oberreut Südstadt Oststadt Daxlanden Grötzingen Rüppurr Innenstadt-West Beiertheim-Bulach Südweststadt Weststadt Rintheim Durlach Hagsfeld Stupferich Innenstadt-Ost Neureut Grünwettersbach Palmbach Grünwinkel Knielingen Waldstadt Nordweststadt Mühlburg Weiherfeld-Dammerstock Nordstadt Haushalte mit Kindern Rückgang der SGB II-beziehenden Haushalte mit Kindern: -155 ZunahmeAbnahme Aus Gründen des Datenschutzes werden für Hohenwettersbach und Wolfartsweier keine Daten ausgewiesen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 16 | STATISTIK AKTUELL | INDIKATOREN ZUM THEMA ARMUTSBEKÄMPFUNG Abbildung 19 SGB II-BEZUG BEI HAUSHALTEN MIT KINDERN IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 30. SEPTEMBER 2015 Abbildung 20 ALLEINERZIEHENDE MIT SGB II-BEZUG IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 30. SEPTEMBER 2015 0,8 3,0 3,6 4,8 4,9 5,0 5,6 6,6 7,0 8,0 8,2 8,4 10,1 10,3 11,2 11,4 11,5 11,6 12,7 12,9 13,5 14,3 14,7 16,2 16,4 19,4 26,2 27,7 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 Hohenwettersbach Wolfartsweier Palmbach Rüppurr Grünwettersbach Stupferich Neureut Beiertheim-Bulach Grötzingen Südweststadt Weiherfeld-Dammerstock Knielingen Nordstadt Durlach Grünwinkel Karlsruhe, Stadt Weststadt Hagsfeld Nordweststadt Oststadt Südstadt Waldstadt Innenstadt-West Rintheim Daxlanden Mühlburg Innenstadt-Ost Oberreut Prozent aller Haushalte mit Kindern Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. 9 10 13 30 33 35 36 49 50 54 54 60 76 81 82 82 98 115 125 130 139 150 186 210 212 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 Wolfartsweier Stupferich Grünwettersbach Weiherfeld-Dammerstock Rüppurr Beiertheim-Bulach Grötzingen Knielingen Innenstadt-West Innenstadt-Ost Hagsfeld Rintheim Neureut Nordweststadt Grünwinkel Nordstadt Oststadt Südweststadt Waldstadt Daxlanden Weststadt Südstadt Mühlburg Oberreut Durlach Anzahl der alleinerziehenden Haushalte Aus Gründen des Datenschutzes werden für Hohenwettersbach und Palmbach keine Daten ausgewiesen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Anzahl der Alleinerziehenden mit SGB II-Bezug in Karlsruhe: 2.140 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 17 Abbildung 21 ZU-/ABNAHME DER ALLEINERZIEHENDEN MIT SGB II-BEZUG IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 30. SEPTEMBER 2015 IM VERGLEICH ZUM 30. SEPTEMBER 2010 Abbildung 22 BETROFFENHEIT DER ALLEINERZIEHENDEN VON SGB II-BEZUG IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 30. SEPTEMBER 2015 -29 -12 -10 -9 -8 -8 -7 -6 -6 -5 -2 -2 0 0 1 6 6 6 9 9 12 13 14 15 16 -35 -30 -25 -20 -15 -10 -5 0 5 10 15 20 Oberreut Rüppurr Innenstadt-West Oststadt Innenstadt-Ost Grötzingen Knielingen Südstadt Hagsfeld Rintheim Stupferich Wolfartsweier Beiertheim-Bulach Grünwettersbach Grünwinkel Mühlburg Daxlanden Weiherfeld-Dammerstock Südweststadt Neureut Weststadt Waldstadt Durlach Nordstadt Nordweststadt Anzahl der alleinerziehenden Haushalte Anzahl der Alleinerziehenden mit SGB II-Bezug in Karlsruhe: Keine Veränderung Abnahme Zunahme Aus Gründen des Datenschutzes werden für Hohenwettersbach und Palmbach keine Daten ausgewiesen. Quellen: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. 2,4 13,6 14,9 17,2 17,6 19,1 19,1 20,2 22,8 23,3 23,3 25,0 25,9 28,3 28,6 29,1 29,2 30,9 31,0 31,1 36,7 36,9 38,0 38,2 38,7 43,9 45,0 57,9 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 Hohenwettersbach Wolfartsweier Rüppurr Stupferich Palmbach Grünwettersbach Grötzingen Neureut Knielingen Weiherfeld-Dammerstock Beiertheim-Bulach Südweststadt Nordstadt Durlach Oststadt Innenstadt-West Weststadt Nordweststadt Hagsfeld Karlsruhe, Stadt Waldstadt Grünwinkel Mühlburg Südstadt Rintheim Innenstadt-Ost Daxlanden Oberreut Prozent aller alleinerziehenden Haushalte Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. 18 | STATISTIK AKTUELL | INDIKATOREN ZUM THEMA ARMUTSBEKÄMPFUNG Abbildung 23 ZUSAMMENSETZUNG DER ARBEITSLOSEN IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 30. SEPTEMBER 2015 Abbildung 24 PERSONEN MIT BEZUG VON LEISTUNGEN DER BASISSICHERUNGSSYSTEME IM STADTKREIS KARLSRUHE AM 30. SEPTEMBER 2015 62,8 62,5 55,9 47,3 45,1 43,4 41,1 39,1 36,4 36,2 35,0 34,2 33,9 33,3 31,5 31,3 30,1 29,9 29,8 29,6 28,3 28,2 26,5 26,3 26,2 25,5 17,5 15,8 37,2 37,5 44,1 52,7 54,9 56,6 58,9 60,9 63,6 63,8 65,0 65,8 66,1 66,7 68,5 68,7 69,9 70,1 70,2 70,4 71,7 71,8 73,5 73,7 73,8 74,5 82,5 84,2 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Hohenwettersbach Stupferich Palmbach Grünwettersbach Rüppurr Grötzingen Weiherfeld-Dammerstock Neureut Hagsfeld Beiertheim-Bulach Knielingen Nordweststadt Nordstadt Oststadt Durlach Südweststadt Waldstadt Karlsruhe Stadt Rintheim Wolfartsweier Grünwinkel Weststadt Innenstadt-West Daxlanden Mühlburg Südstadt Oberreut Innenstadt-Ost SGB III SGB II Quelle: Bundesagentur für Arbeit. SGB III Arbeitslosengeld (Alg I) Hilfe zum Lebensunterhalt Sonstige Hilfen nach § 8, Kapitel 5 – 9 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2.600 arbeitslos gemeldet Alg II 13.783 Sozialgeld 5.048 292 3.365 4.382 davon: 6.082 arbeitslos gemeldet 7.701 Erwerbsfähige mit Anspruch auf Maßnahmen 8.682 Arbeitslose (Bestand: SGB III + II) BETROFFENER PERSONENKREIS: 29.470 MENSCHEN SGB II SGB XII Grundsicherung für Arbeitssuchende (Alg II und Sozialgeld) Sozialhilfe zusammen: 18.831 (Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger) Bezieherinnen und Bezieher am 31. Dezember 2015: 8.039 Ohne Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Leistungen an Auszubildende. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 19 Abbildung 25 EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT IN KARLSRUHE SEIT 2002 Abbildung 26 EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON LEISTUNGEN NACH DEM 5. BIS 9. KAPITEL SGB XII IN KARLSRUHE SEIT 2005 10.592 11.073 11.343 309 158 157 159 181 179 185 211 240 281 292 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl Ab 2005 sind die Zahlen durch die Hartz-IV-Reformen stark zurückgegangen. Quelle: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe. 3. 35 3 3 .8 20 3. 82 5 4 .2 39 4. 13 5 4. 20 7 4. 21 6 4. 26 8 1. 36 4 1 .7 86 1. 71 1 1. 98 4 2. 03 5 2. 12 3 2. 13 6 2. 18 6 1. 52 9 1. 78 8 1. 83 1 1. 79 7 1. 88 7 1. 89 0 1. 92 5 1. 92 5 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 5.000 2005 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Insgesamt darunter: Eingliederungshilfe für Behinderte darunter: Hilfe zur Pflege Anzahl Im Laufe des Berichsjahres. Empfängerinnen und Empfänger mehrerer Hilfen werden bei jeder Hilfeart gezählt. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 20 | STATISTIK AKTUELL | INDIKATOREN ZUM THEMA ARMUTSBEKÄMPFUNG Abbildung 27 BEZIEHERINNEN UND BEZIEHER VON GRUNDSICHERUNG IN KARLSRUHE SEIT 2007 (GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG) Abbildung 28 ALTERSSTRUKTUR DER EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON GRUNDSICHERUNG IN KARLSRUHE AM 31. DEZEMBER 2015 (GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG) 2.586 2.751 2.731 2.843 3.020 3.167 3.344 3.481 3.521 775 790 626 618 654 649 664 668 861 0 400 800 1.200 1.600 2.000 2.400 2.800 3.200 3.600 4.000 4.400 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 in Einrichtungen außerhalb von Einrichtungen Anzahl 3.541 3.357 3.461 3.674 3.816 4.008 4.149 4.382 3.361 Quelle: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe. 6 67 117 108 138 125 159 251 254 289 971 704 677 306 141 59 10 0 200 400 600 800 1.000 1.200 18-20 20-25 25-30 30-35 35-40 40-45 45-50 50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 80-85 85-90 90-95 95 u. älter Anzahl Personen Alter von… bis unter… Jahren 4.382 Personen und zwar: > 3.521 (80 %) außerhalb von Einrichtungen > 2.314 (53 %) weiblich > 2.868 (65 %) 65 Jahre und älter Quelle: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 21 Abbildung 29 EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON GRUNDSICHERUNG IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 31. DEZEMBER 2015 (GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG) Abbildung 30 BEZIEHERINNEN UND BEZIEHER VON GRUNDSICHERUNG IN DEN KARLSRUHER STADTEILEN AM 31. DEZEMBER 2015 (GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG) 5 7 9 10 17 49 49 50 54 64 81 97 123 124 140 155 158 159 171 178 206 273 275 306 319 363 376 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Stupferich Palmbach Grünwettersbach Hohenwettersbach Wolfartsweier Knielingen Weiherfeld-Dammerstock Nordstadt Rüppurr Beiertheim-Bulach Grötzingen Hagsfeld Rintheim Waldstadt Grünwinkel Nordweststadt Innenstadt-West Daxlanden Neureut Innenstadt-Ost Oststadt Südweststadt Weststadt Oberreut Mühlburg Südstadt Durlach Anzahl Anzahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung in Karlsruhe: 4.382 564 Personen sind ohne räumliche Zuordnung. Quellen: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe, eigene Berechnungen. 5 7 9 10 17 47 48 49 51 53 59 75 98 115 118 120 137 148 160 163 177 202 211 278 299 308 331 28 5 22 60 8 6 20 22 7 18 8 29 71 64 41 7 68 32 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Stupferich Palmbach Grünwettersbach Hohenwettersbach Wolfartsweier Nordstadt Weiherfeld-Dammerstock Knielingen Rüppurr Grötzingen Beiertheim-Bulach Hagsfeld Innenstadt-West Rintheim Waldstadt Grünwinkel Daxlanden Nordweststadt Innenstadt-Ost Neureut Oststadt Südweststadt Weststadt Mühlburg Oberreut Durlach Südstadt Anzahl Personen außerhalb von Einrichtungen innerhalb von Einrichtungen Räumliche Zuordnung nach der bei Beantragung angegebenen Adresse. Quelle: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe. 22 | STATISTIK AKTUELL | INDIKATOREN ZUM THEMA ARMUTSBEKÄMPFUNG Abbildung 31 ZU-/ABNAHME DER EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON GRUNDSICHERUNG IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 31. DEZEMBER 2015 IM VERGLEICH ZUM 31. DEZEMBER 2010 (GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG) Abbildung 32 ANTEIL DER EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON GRUNDSICHERUNG AN DER BEVÖLKERUNG IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 31. DEZEMBER 2015 (GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG) -3 0 0 1 4 5 5 7 10 13 14 16 18 20 26 30 33 35 37 37 39 41 45 50 53 54 85 -30 -10 10 30 50 70 90 110 Stupferich Grünwettersbach Palmbach Knielingen Wolfartsweier Hohenwettersbach Nordstadt Weiherfeld-Dammerstock Grötzingen Hagsfeld Nordweststadt Beiertheim-Bulach Waldstadt Rüppurr Oberreut Weststadt Innenstadt-Ost Innenstadt-West Südweststadt Rintheim Mühlburg Oststadt Daxlanden Grünwinkel Neureut Südstadt Durlach Anzahl ZunahmeAbnahme Zunahme seit 2010: 921 Personen1 1 Einschließlich der Personen ohne räumliche Zuordnung. Quellen: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe, eigene Berechnungen. 0,2 0,3 0,4 0,4 0,6 0,6 0,6 0,7 1,0 1,0 1,1 1,1 1,2 1,2 1,5 1,5 1,5 1,6 1,6 1,6 1,6 1,7 1,7 2,1 2,2 2,5 2,9 3,9 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 Stupferich Grünwettersbach Hohenwettersbach Palmbach Knielingen Rüppurr Wolfartsweier Nordstadt Weiherfeld-Dammerstock Grötzingen Neureut Beiertheim-Bulach Waldstadt Oststadt Durlach Nordweststadt Grünwinkel Südweststadt Daxlanden Weststadt Hagsfeld Stadt Karlsruhe Innenstadt-West Südstadt Mühlburg Rintheim Innenstadt-Ost Oberreut Prozent der Bevölkerung im Alter von 18 und mehr Jahren Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung; ohne meldepflichtige Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe, eigene Berechnungen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 23 Abbildung 33 INSOLVENZEN VON PRIVATPERSONEN IN KARLSRUHE SEIT 2006 Abbildung 34 INSOLVENZHÄUFIGKEIT VON PRIVATPERSONEN IN KARLSRUHE SEIT 2006 384 504 422 466 476 456 389 367 353 322 0 100 200 300 400 500 600 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Verfahren Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 1,39 1,81 1,51 1,66 1,68 1,60 1,34 1,25 1,20 1,09 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Verfahren je 1.000 Einwohner/-innen Ohne Berücksichtigung meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, eigene Berechnungen. 24 | STATISTIK AKTUELL | INDIKATOREN ZUM THEMA ARMUTSBEKÄMPFUNG Abbildung 35 BESCHÄFTIGTENENTWICKLUNG AM ARBEITSORT KARLSRUHE 2007 BIS 20151 Abbildung 36 ENTWICKLUNG DER GERINGFÜGIG ENTLOHNTEN BESCHÄFTIGTEN AM ARBEITSORT KARLSRUHE 2007 BIS 20151 152.085 155.124 154.871 158.261 161.101 164.652 166.534 171.248 170.835 32.738 33.297 34.494 35.703 36.152 36.751 37.380 38.711 35.363 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 200.000 220.000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte geringfügig entlohnte Beschäftigte 206.198 184.823 188.421 189.365 193.964 197.253 201.403 203.914 209.959 1 Stand jeweils 30. Juni. Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 22.905 22.757 23.544 24.145 24.184 24.265 24.344 25.137 21.926 9.833 10.540 10.950 11.558 11.968 12.486 13.036 13.574 13.437 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob 35.703 32.738 33.297 34.494 36.152 36.751 37.380 38.711 35.363 1 Stand jeweils 30. Juni. Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 25 Abbildung 37 VERÄNDERUNG DER GERINGFÜGIG ENTLOHNTEN BESCHÄFTIGTEN BEI MÄNNERN UND FRAUEN 2015 GEGENÜBER 20091 Abbildung 38 ALTER DER GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTEN IN KARLSRUHE AM 30. JUNI 2015 8.927 8.420 14.617 13.506 4.785 5.812 6.165 7.625 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 2009 2015 2009 2015 Anzahl ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob 13.712 14.232 20.782 21.131 Männer Frauen 1 Stand jeweils 30. Juni. Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 15 bis 24 Jahre 7.575 Personen 21,4 % 25 bis 59 Jahre 21.322 Personen 60,3 % 60 bis 64 Jahre 2.557 Personen 7,2 % 65 bis 74 Jahre 3.110 Personen 8,8 % 75 und älter 712 Personen 2,0 % insgesamt 35.363 geringfügig Beschäftigte Anmerkung: 87 Beschäftigte ohne Altersangabe. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 26 | STATISTIK AKTUELL | INDIKATOREN ZUM THEMA ARMUTSBEKÄMPFUNG Abbildung 39 GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGTE IM ALTER VON 60 UND MEHR JAHREN IN KARLSRUHE AM 30. JUNI 2015 Abbildung 40 ENTWICKLUNG DES SOZIALMIETWOHNUNGSBESTANDS IN KARLSRUHE SEIT 2003 706 1.514 375 1.113 1.477 324 317 63 8 421 56 5 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 60 - 64 65 - 74 75 und älter 60 - 64 65 - 74 75 und älter ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte Alter in Jahren Alter in Jahren Anzahl Männer Frauen 1.023 1.577 383 1.534 1.533 329 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 5.497 5.281 4.622 4.563 4.494 3.530 3.115 2.915 2.914 2.810 2.699 2.699 2.668 2.969 2.700 2.526 2.344 2.196 1.999 2.533 2.447 2.118 1.864 1.109 972 946 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl sonstige Förderwege 1. Förderweg Quelle: Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 27 Abbildung 41 AUS DER BINDUNG FALLENDE SOZIALMIETWOHNUNGEN IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN NACH ZEITRÄUMEN 2 12 54 19 67 3 2 240 15 50 2 8 45 32 15 4 6 18 39 35 50 3 14 121 192 205 30 3 24 7 52 67 5 2 5 2 4 11 1 6 3 8 2 1 33 36 1 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Nordstadt Neureut Höhenstadtteile und Wolfartsweier Grötzingen Durlach Hagsfeld Rintheim Waldstadt Rüppurr Weiherfeld-Dammerst. Beiertheim-Bulach Oberreut Grünwinkel Knielingen Daxlanden Mühlburg Oststadt Nordweststadt Weststadt Südweststadt Südstadt Innenstadt-West Innenstadt-Ost Anzahl 2015 bis 2019 2020 bis 2024 2025 bis 2029 Quelle: Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe. - - -
https://web3.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/pdf/2016/2016-armutsbekaempfung.pdf
index.html: HF_sections
https://www.karlsruhe.de/b3/arbeit/lebeninka