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Geschäftsstelle: Behindertenkoordination Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe
geschäftsführende Vorsitzende: Stefanie Ritzmann
Telefon: 0721/37 64 18
Stellvertreter: Manfred Weber
Beirat für Menschen mit Behinderungen
Pressemitteilung, 26.03.2007 Der Anteil arbeitsloser schwerbehinderter Menschen ist zu hoch
Während die Arbeitslosigkeit auch in Karlsruhe –wenn auch im bescheidenen Rahmen- zurückgeht, ist der Anteil arbeitsloser schwerbehinderter Menschen pro- zentual gestiegen. Waren im Januar 2005 4,4 % aller Arbeitlosen schwerbehindert, stieg dieser Anteil im Januar 2007 auf 5,4 % an. Grund genug für den Behindertenbeirat sich mit der Frage zu beschäftigen, ob junge Schwerbehinderte, die die Schule verlassen ausreichend Chancen haben eine Aus- bildungsstelle oder Arbeitsstelle zu finden. Darüber informierten den Beirat Frau Heinsch-Hildenbrand sowie Frau Roser von der Agentur für Arbeit und Frau Krczal vom KVJS und Frau Petry vom Integra- tionsfachdienst. Alle Stellen arbeiten eng zusammen, um individuell gerade diesen betroffenen Menschen zu helfen. Sie konnten vor dem Beirat darlegen, dass mit einem ganzen Bündel von Maß- nahmen versucht wird Jugendlichen Perspektiven im Arbeitsbereich zu eröffnen. Eine Untersuchung belegte, dass rund 50 % der vom Integrationsfachdienst vermit- telten Menschen auch noch nach 5 Jahren ihren Arbeitsplatz erhalten hatten.
Betriebsschließung von Sanmina würde das Problem verschärfen.
Der Beirat beschäftigte sich auch mit der drohenden Betriebsschließung der Firma Sanmina. Unter den 280 Arbeitnehmern befinden sich auch 16 Gehörlose. Diese schwerbehinderten Menschen müssen damit rechnen, dass sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besonders schwer eine neue Arbeitsstelle finden. Der Beirat hat sich deshalb an die Geschäftsleitung gewandt und gefordert, dass die Betriebsschließung verhindert wird.
An die Presse in Karlsruhe
(mit der Bitte um Veröffentlichung)
Karlsruhe
Karlsruhe hat zu wenig barrierefreie Hotelunterkünfte
Der Behindertenbeirat weist schon seit 2 Jahren darauf hin, dass in Karlsruhe viel zu wenig barrierefreie Hotelunterkünfte angeboten werden. Dieses Problem wurde auch mit örtlichen Vertretern des Hotel- Gaststättenverbands diskutiert. Eine Verbesserung der Situation lässt allerdings immer noch auf sich warten. In der Zeit vom 10.-12. Mai 2007 findet in der neuen Karlsruher Messe wieder die weltweit zweitgrößte Fachmesse für Rehabilitation, Pflege und Integration, die REHAB statt. In dieser Zeit wird dieser Mangel besonders sichtbar. Darauf hatte der Beirat in einem Schreiben und die Karlsruher Messe-und Kongreß GmbH und anderen Stellen hingewiesen. Offizielle Stellungnahmen zu diesem Schreiben liegen dem Behindertenbeirat bisher nicht vor. Dies nahmen die Beiratsmitgliedern bei ihrer Sitzung am letzten Freitag ( 23. 3.07) mit Verwunderung und Enttäuschung zur Kenntnis. Man war sich darüber einig, in dieser Frage im Interesse der behinderten Menschen aber auch im Interesse des Images der Stadt keine Ruhe zu geben.
Barrierefreier Hauptbahnhof Karlsruhe- es besteht hoher Handlungsbedarf
Einen „hohen Handlungsbedarf“, den Hauptbahnhof Karlsruhe barrierefrei umzu- bauen wird jetzt in einer aktuellen Broschüre von der Deutschen Bahn AG anerkannt. Der Beirat ist darüber informiert, dass die Bahn beim Innenministerium Baden Württemberg eine Prioritätenliste eingereicht hat, auf der sich der Hauptbahnhof Karlsruhe befindet. Mit Hilfe aller Karlsruher Landtagsabgeordneten will der Beirat Einzelheiten , aus denen sich schließen lässt, wann mit den Umbaumaßnahmen zu rechnen ist, erfahren. An der Sitzung des Behindertenbeirats nahmen mit Frau Ute Müllerschön ( SPD), Dr. Albert Käuflein ( CDU) und Michael Obert ( FDP-Aufbruch) auch Vertreter von 3 Gemeinderatsfraktionen teil
Mit dieser Presseinformation bitten wir die Medien in Karlsruhe durch entsprechende Veröffentlichung um Unterstützung . Unsere Arbeit sehen wir unter der Leitlinie ( entsprechend dem Willen des Bundes- gleichstellungsgesetzes und des Landesgleichstellungsgesetzes) die gleichberech- tigte Teilhabe aller behinderter Menschen in allen Bereichen des Lebens zu ermög- lichen.
Mit freundlichen Grüssen
Stefanie Ritzmann Manfred Weber Vorsitzende Stellvertreter
Rückfragen zu dieser Presseinformation bitten wir an Herrn Weber, Tel. 0721-862448 zu richten
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/interessenvertretung/behindertenbeirat/presse/HF_sections/content/1212049317653/ZZjUbEEkJc6ovx/M%C3%A4rz%202007.pdf
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Tia Weil, Foto aus: Berthold Rosenthal: Heimatgeschichte der badischen Juden, Bühl/Baden 1927, nach S. 224.
Inhaltsverzeichnis
1 Tia (Jedidja) Weil
1.1 Quellen
1.2 Werk
1.3 Literatur
Tia (Jedidja) Weil
Rabbiner, * 2. Oktober 1721 Prag, † 10. Oktober 1805 Karlsruhe, jüd., ∞ 1. 1744 Gitel Eger († 1787), 2. Schönche Oppenheim († 1797), 3. Frade Schwabach geb. Mai († 1801), Kinder.
Tia Weil stammte aus einer alten Rabbinerdynastie. Er besuchte die Talmudhochschule seines Vaters Netanel (Nathanael) Weil (der ältere) in Prag. 1744 heiratete er die aus vornehmer Prager Familie stammende Tochter des Gemeindevorstehers, Gitel Eger. Sie teilten das Schicksal der Vertreibung der Juden aus Böhmen durch ein Edikt der Kaiserin Maria Theresia vom Dezember 1744 in der Folge des Österreichischen Erbfolgekrieges (1740-1748) und begaben sich nach Metz, wo Weil bei Jonathan Eibenschütz (1690-1764) seine Talmudstudien fortsetzte. Nach der Erlaubnis zur Rückkehr der Juden gingen er und seine Frau nach Prag zurück. Weil führte die Talmudschule seines Vaters fort und seine Ehefrau betrieb einen Leinenwarenhandel. Da sich sein Wunsch, eine bedeutende Rabbinatsstelle zu erhalten, nicht erfüllte, nahm er 1754 schließlich eine kleinere Stelle im böhmischen Wotitz (Votice) an. 1758 war Weil jedoch wieder in Prag und bemühte sich vergeblich um die vakanten Rabbinerstellen in Bamberg und Mannheim.
Nach dem Tod seines Vaters erhielt er 1769 die Zusage, dessen Nachfolger als Rabbiner in Karlsruhe zu werden. Nach einem Trauerjahr trat er hier die Stelle als Rabbiner und als Oberlandesrabbiner für beide Markgrafschaften Baden bzw. ab 1772 für die vereinigte Markgrafschaft im Mai 1770 an. Einsprüche des Karlsruher Vorsängers Hirschel, der die Stelle selbst einnehmen wollte, und der Landjudenschaft Baden-Baden wegen des Konflikts um den Ort der Beerdigung des Vaters waren nicht erfolgreich. In Karlsruhe konnte er schließlich, nachdem das vorher untersagt war, eine Talmudschule unterhalten, die zu einem wichtigen süddeutschen Zentrum wurde.
Gegenüber der im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts Wirkung entfaltenden jüdischen Aufklärung - Haskala - vertrat Weil die traditionelle Orthodoxie. 1795/96 wandte er sich, verbunden mit dem Ruf nach behördlicher Unterstützung, gegen die Sittenverderbnis der Judenjugend, die sich maskiert an der Fasnacht beteilige, tanze und sich der Wollust hingebe. Juden sei aber nach der Zerstörung des Tempels jede Lustbarkeit verboten. Darüber hinaus sagte er der Modeerscheinung des Zopftragens den Kampf an.
Dem Wunsch von Weil, seinen Sohn Abraham zu seinem Nachfolger zu bestimmen, wurde nicht entsprochen. Nach Vakanz von 1805-1809 nahm Ascher Löw die Stelle ein.
Jürgen Schuhladen-Krämer 2013
Quellen
Nl Jewish National and University Library, Jerusalem; GLA 357/333 [Anstellungsvertrag], 74/3760 [Konflikte mit Landjudenschaft].
Werk
Marbe la-sapper, Karlsruhe 1790; Seder selichot mi-kol ha-schana ke minhag Elsass, Karlsruhe 1798.
Literatur
Leopold Löwenstein: Nathanael Weil, Oberlandrabbiner in Karlsruhe und seine Familie, Frankfurt a. M. 1898 (mit Quellenanhang) (= Beiträge zur Geschichte der Juden in Deutschland Bd. II); Berthold Rosenthal: Aus den Jugendjahren der jüdischen Gemeinde Karlsruhe, in: Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums Nr. 4, 1927, S. 207-220; Carsten Wilke/Michael Brocke (Hrsg.): Biographisches Handbuch der Rabbiner, Teil 1. Die Rabbiner der Emanzipationszeit in den deutschen, böhmischen und großpolnischen Ländern 1781−1871, bearb. von Carsten Wilke, Bd. 2, München 2004; Birgit Klein: R. Jedidja genannt Tia Weil (1721−1805) – Herausragender Rabbiner und Gelehrter Badens im Übergang zur Moderne, in: Jüdisches Leben in Baden 1809 bis 2009. 200 Jahre Oberrat der Israeliten Badens, Festschrift hrsg. von dem Oberrat der Israeliten Badens, Ostfildern 2009, S. 45-55.
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Karlsruhe: Besondere Personengruppen
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Weiterführende Informationen
Nationaler Aktionsplan 2.0 "einfach machen"
Die weiterführende Seite beinhaltet Themen und Dokumente zum
Thema. U. a. den aktuellen Aktionsplan 2.0.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Erster Staatenbericht
Die weiterführende Seite beinhaltet Informationen zum Ersten
Staatenbericht und stellt das PDF zum herunterladen zur
verfügung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
UN-Konvention
Auf der weiteführenden Seite können Sie sich die Publikation der
UN-Konvention entweder herunterladen oder bestellen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Gebärdensprachfilme (DGS) zur UN-Konvention
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
Bundesministerium für Justiz.
Behindertengleichstellungsgesetz
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sozialgesetzbuch SGB 9 – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat
bereits im Jahr 2001 beschlossen, Vorschläge für ein
umfassendes internationales Übereinkommen zur
Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit
Behinderungen zu entwickeln. Hintergrund dafür war die
Tatsache, dass es nur in etwa 45 Staaten Vorschriften
gibt, die die Rechte der schätzungsweise 650 Mio.
behinderten Menschen weltweit besonders schützen. Die
Generalversammlung der Vereinten Nationen nahm das in
diesem Auftrag entwickelte und am 13. Dezember 2006
vorgelegte "Übereinkommen der Vereinten Nationen über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen"
("UN-Behindertenrechtskonvention") sowie das
dazugehörige Zusatzprotokoll an. Deutschland
unterzeichnete das Übereinkommen und das
Fakultativprotokoll am 30. März 2007 als einer der
ersten Staaten. Bundestag und Bundesrat stimmten im
Dezember 2008 dem Ratifikationsgesetz zu. Die
UN-Konvention wurde daraufhin ab dem 26.03.2009 für die
Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich
verbindlich. Damit ist Deutschland verpflichtet, alle
geeigneten Maßnahmen zu treffen, um eine
gleichberechtigte Teilhabe der rund 8 Mio. in
Deutschland lebenden behinderten Menschen zu
gewährleisten. Die Europäische Union ratifizierte die
Konvention am 23.12.2010 ebenfalls. Grundsätzlich
verbindlich ist die englische Originalversion.
Das Recht auf selbstbestimmte und umfassende Teilhabe
und auf Gleichstellung in allen Bereichen der
Gesellschaft ist in der Bundesrepublik Deutschland
seit 1994 auch als Verfassungsgrundsatz im
Grundgesetz verankert worden:
Art 3 Abs. 3 GG "Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt
werden"
Wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll wird in
verschiedenen wichtigen
Ausführungsgesetzen festgeschrieben.
Dies sind vor allem:
das Sozialgesetzbuch Neun (2001)
das
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
(2002)
das
Landes-Behindertengleichstellungsgesetz
B-W (2005)
und das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (2006)
Im Sozialgesetzbuch Neun werden
die besonderen Leistungen zur Vermeidung,
Überwindung bzw. zum Abbau von
Benachteiligungen im Arbeitleben und bei der
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft geregelt.
Behinderte Menschen soll Teilhabe statt Fürsorge
ermöglicht werden. Sie sollen Teilnahme statt
Fremdbestimmung erfahren. Der behinderte
Mensch ist nicht Objekt sondern als Subjekt im
Rehabilitationsprozess beteiligt
Mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter
Menschen
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
soll die Benachteiligung behinderter Menschen
verhindert bzw. beseitigt werden, ihre Teilhabe am Leben
in der Gemeinschaft gewährleistet sowie eine
selbstbestimmte Lebensführung soweit als möglich
ermöglicht werden.
Schwerpunktthemen sind das
Benachteiligungsverbot für Träger
öffentlicher Gewalt und die Herstellung von
Barrierefreiheit im umfassenden Sinn und in
allen Lebensbereichen. Es regelt vorrangig die Rechte
des Einzelnen im Umgang mit Bundesbehörden. Es
umfasst neben der Beseitigung räumlicher Barrieren für
Rollstuhlfahrer/innen und gehbehinderte
Menschen auch die kontrastreiche Gestaltung der
Lebensumwelt für sehbehinderte Menschen sowie die
barrierefreie Kommunikation. Menschen mit
Behinderungen sollen einen umfassenden Zugang
zu allen Lebensbereichen haben und sie
uneingeschränkt nutzen können.
Das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz soll eine
Benachteiligung unter anderem aufgrund einer
Behinderung verhindern oder beseitigen.
Im Bereich des Arbeitslebens
Im Bereich der Sozialen Sicherheit und der
Gesundheitsdienste
In der Bildung
Im Zugang und in der Versorgung mit Gütern und
Dienstleistungen
Die
UN-Behindertenrechtskonvention
präzisiert und ergänzt bereits bestehende
menschenrechtliche Standards unter dem besonderen
Blickwinkel der Menschen mit Behinderung.
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
in allen Lebensbereichen wird verboten, die
bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Menschenrechte werden
garantiert. Sie erfasst Lebensbereiche wie
Barrierefreiheit, persönliche Mobilität,
Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation,
Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung
und Nichtdiskriminierung. Der Gedanke der
Inklusion zieht sich wie ein roter Faden durch.
Inklusion geht vom "Diversity Ansatz" aus. Behinderung
ist normaler Bestandteil menschlichen Lebens und
wird als Wechselwirkung zwischen individuellen
Beeinträchtigungen und gesellschaftlichen
Barrieren verstanden. Es geht nicht darum, innerhalb
bestehender gesellschaftlicher Systeme sozusagen
Türen zu öffnen, um nach Maßgabe des Möglichen Platz für
Menschen mit Behinderungen zu schaffen
(Integration), sondern die Gesellschaft muss ihre
Systeme so ausrichten, dass Menschen mit
Behinderungen von vorneherein dazu gehören, weil
die Gesellschaft von Vielfalt bestimmt ist.
Die UN-Konvention unterstützt den bereits
eingeleiteten Paradigmenwechsel von einer am
Fürsorgeprinzip ausgerichteten Versorgung hin zu
einer an den Menschenrechten orientierten
Behindertenpolitik.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/inklusion/rechte
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Inhaltsverzeichnis
1 Karl Joseph Obser
1.1 Quellen
1.2 Werk
1.3 Literatur
Karl Joseph Obser
Historiker, Archivar, * 16. Januar 1860 Karlsruhe, † 21. Januar 1944 Karlsruhe, kath., 1909 ev., ∞ 1887 Emilie Diemer, 2 Töchter.
Als einziger Sohn des Ingenieurs und Vorstands des Karlsruher Eisenbahnausbesserungswerks, studierte der stark kurzsichtige Karl Joseph Obser nach dem Abitur am Gymnasium Karlsruhe ab 1879 in Heidelberg und München Jura, wechselte aber bald zur Geschichte und Germanistik. 1883 erfolgte die Promotion mit einer Arbeit zur frühmittelalterlichen englischen Kirchengeschichte. Obser erhielt daraufhin eine Stelle als Hilfsarbeiter bei der Badischen Historischen Kommission, wo er an der Herausgabe der politischen Korrespondenz des Großherzogs Karl Friedrich von Baden mitarbeitete, die er bald eigenständig verantwortete. 1885 legte Obser die Lehramtspraktikantenprüfung ab, schlug jedoch nicht die Schullaufbahn ein, sondern wurde 1888 als Archivassessor beim Generallandesarchiv Karlsruhe angenommen und Ordentliches Mitglied der Badischen Historischen Kommission. 1891 erfolgte die Ernennung zum Archivrat, 1905 die zum Geheimen Archivrat.
Mit der Veröffentlichung eines Aufsatzes, der als Antwort auf die vom Karlsruher Geschichtsprofessor Arthur Böhtlingk zuvor geäußerte These von der Anordnung der Rastatter Gesandtenmorde 1799 durch Napoleon gedacht war, löste Obser im Jahr 1894 einen Streit mit Böhtlingk aus. Kern des Anstoßes war, dass Obser in seiner Arbeit Böhtlingk aufforderte, die Quellen korrekter wiederzugeben und statt willkürlicher Unterstellungen vollgültige Beweise vorzulegen. Trotz der mitunter in unsachlicher Weise ausgetragenen Kontroverse hatte dieser Disput auf die berufliche Laufbahn Obsers keine negativen Auswirkungen. Er bekam 1897 die Redaktionsleitung der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (ZGO) übertragen, die er bis 1924 innehatte. 1906-1924 wurde er Nachfolger Friedrich von Weechs als Direktor des Generallandesarchivs Karlsruhe. Der Schwerpunkt von Obsers wissenschaftlicher Arbeit lag auf der badischen Geschichte des 18. und frühen 19. Jahrhunderts.
Politisch engagierte sich Obser als erklärter Gegner der Zentrumspartei seit 1902 im Vorstand des nationalliberalen Vereins in Karlsruhe. Darüber hinaus wurde er 1908 zum Vorstandsmitglied des Badischen Kunstvereins, 1910 des Karlsruher Altertumsvereins und 1911 der Badischen Heimat gewählt. Zudem war er Mitglied der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde und des Mannheimer Altertumsvereins. Besondere Wertschätzung erfuhr Obser durch seine 1909 erfolgte Aufnahme in die Heidelberger Akademie der Wissenschaften.
René Gilbert 2015
Quellen
GLA N Obser; Badische Landesbibliothek, Teilnachlass Obser, Unterlagen zur seiner Hebelforschung.
Werk
Wilfrid der Ältere, Bischof von York. Ein Beitrag zur angelsächsischen Geschichte des 7. Jahrhunderts, Diss. Heidelberg 1884; Bonaparte, Jean Debry und der Rastatter Gesandtenmord, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 48 (1894), S. 49-78; Die Obser - Ein Beitrag zur Familiengeschichte, 1911; Politische Korrespondenz Karl Friedrichs von Baden, Bde. 3-6, 1893-1915 (als Hrsg.).
Literatur
Rainer Brüning: Obser, Karl, in: Badische Biographien NF, Bd. V, hrsg. von Fred L. Sepaintner, Stuttgart 2005, S. 220 f.; Manfred Krebs: Nachruf auf Karl Obser in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 96 (1948), S. 1-18.
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Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt
KlimaBonus Karlsruhe Förderprogramm für energetische Sanierungen und Photovoltaikanlagen
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2Wer ist antragsberechtigt? Alle Eigentümer*innen von Wohngebäuden im Stadtkreis Karlsruhe, die Maßnahmen im Sinne von KlimaBonus Karlsruhe durchführen möchten. Bei PV-Anlagen können auch Mieter*innen antragsberechtigt sein.
Welche Gebäude sind förderfähig? Wohngebäude in Karlsruhe, deren Bauantrag vor 1995 gestellt wurde. Bei Photovoltaikvorhaben ist die Förderung unabhängig vom Alter des Gebäudes.
Wo ist der Antrag zu stellen? Der Zuschuss ist bevorzugt digital mit dem entsprechenden Antragsformular beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe zu beantragen.
Wann ist der Antrag zu stellen? Ein Zuschussantrag ist grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten am Gebäude zu stellen. Bei Photovoltaikanlagen ist der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Installation zu stellen.
Kontakt Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt Lammstraße 7 a 76133 Karlsruhe
E-Mail: KlimaBonus@la.karlsruhe.de
Telefon: 0721 133-6418 0721 133-6419
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
das Förderprogramm KlimaBonus Karlsruhe ist Teil des Klimaschutzkonzepts der Stadt. Dieses Faltblatt soll Ihnen einen ersten Überblick geben. Weitere Informationen erhalten Sie mit Hilfe der Kontaktdaten auf der Rückseite dieses Faltblattes. Ebenso fi nden Sie im Internet unter
https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/bauen-und- immobilien/wohnen
ausführliche Erläuterungen. Dort stehen auch die Antragsformulare zum Download bereit.
Welche Vorhaben werden wie gefördert?
1. Einzelne Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
Zum Beispiel Dämmung der Fassade, des Daches oder Austausch von Fenstern.
10 Prozent der zuschussfähigen Kosten
maximal 4.000 Euro für das Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit
maximal 1.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
maximal 8.000 Euro je Gebäude
4. Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
250 Euro/kWp
maximal 2.500 Euro
bis zu 500 Euro für Steuerberatungskosten bei PV-Anlagen mit einer Leistung von mindestens 10 kWp
Bonus für Fassaden-PV-Anlagen und PVT-Modulanlagen
Vorraussetzungen der Förderung:
1. PV-Anlage wurde von einem Fachunternehmen installiert
2. keine gesetzliche Pfl icht zur Errichtung einer PV-Anlage
Vorraussetzungen der Förderung:
1. Maßnahme wurde im Rahmen einer umfassenden Energieberatung vorgeschlagen
2. zuschussfähige Kosten mindestens 20.000 Euro
3. erhöhter energetischer Standard der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen
4. Maßnahmen sind von einem Fachunternehmen durchzuführen
2. Zuschlag bei Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe
maximal 1.000 Euro für das Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit
maximal 200 Euro für jede weitere Wohneinheit
maximal 2.000 Euro je Gebäude
3. Erreichen eines Effi zienzhaus-Standards
Effi zienz- haus
Förderung EFH
Zusätzlich je Wohneinheit
Maximum je Gebäude
Denkmal 5.000 € 1.000 € 9.000 €
85 7.000 € 1.000 € 11.000 €
70 9.000 € 1.000 € 13.000 €
55 11.000 € 1.000 € 15.000 €
40 13.000 € 1.000 € 17.000 €
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2MDAwODcsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1OF9Xb2huZW4vRmx5ZXJfS2xpbWFCb251c18yNTAxMjMucGRmIiwicGFnZSI6NjUzMn0._7FZKQnjsnpedAjI9EbjsDoEJJv2kKHcCyDAM1OvorQ/Flyer_KlimaBonus_250123.pdf
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Ein Leitfaden für die Bürgervertretungen.
FAIRES PARKEN IN KARLSRUHE
Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt | Ordnungs- und Bürgeramt
2 | FAIRES PARKEN IN KARLSRUHE
STADTPLANUNGSAMT | ORDNUNGS- UND BÜRGERAMT | 3
EINLEITUNG Dieser Leitfaden richtet sich an Bürgervereine, Bürgergemeinschaften und Ortsverwaltungen, aber auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Er dient der Erläuterung, unter welchen Umständen in einem Straßenabschnitt die Legalisierung des Gehwegparkens beantragt werden kann.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Ausgangslage ......................................................................................................................................................4
2. Legalisierung des Gehwegparkens ........................................................................................................................5
3. Legales Parken am Fahrbahnrand .........................................................................................................................8
4. Lösungsansätze ...................................................................................................................................................9
4.1. Einseitige Legalisierung des Gehwegparkens bei beidseitiger Parkierung („Fall 1“) .................................10
4.2. Zweiseitige Legalisierung des Gehwegparkens („Fall 2“) .......................................................................10
4.3. Einseitige Legalisierung des Gehwegparkens bei einseitiger Parkierung („Fall 3“) ...................................11
4.4. Einseitige Legalisierung des Gehwegparkens bei gegenüberliegender Senkrechtparkierung („Fall 4“) ......11
4.5. Aufgabe eines anbaufreien Gehwegs („Fall 5“) .....................................................................................12
4.6. Mischfl äche („Fall 6“) ..........................................................................................................................12
5. Erste Erfahrungen in Karlsruhe ...........................................................................................................................13
6. Vorgehen und Zeitplan .......................................................................................................................................14
7. Formblatt abschnittsweise Legalisierung Gehwegparken ......................................................................................15
4 | FAIRES PARKEN IN KARLSRUHE
1. AUSGANGSLAGE
In Karlsruhe wird umfangreich auf Gehwegen geparkt. In vielen Fällen sind derart zugeparkte Gehwege nur eingeschränkt nutzbar für Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren, in einigen Fällen – wie im unten stehenden Bild – ist eine Nutzung kaum möglich – und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen gibt es gar kein Durchkommen mehr. Gehwege sind Schulwege. Zudem müssen Kinder unter acht Jahren zum Radfahren den Gehweg benutzen. Durch Gehwegparken wird häufi g die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden gefährdet. Außerdem schränken parkende Fahrzeuge auf Gehwegen die Fußwege- und Aufenthaltsqualität ein.
Es gibt also viele gute Gründe, nicht auf Gehwegen zu parken. Zumal: Gehwegparken ist grundsätzlich nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Entgegen landläufi ger Meinung gilt dieses Verbot auch für Karlsruhe, zudem haben Kommunen keine Rechtsgrundlage, diese Regelung zu ändern. Vor diesem Hintergrund gehen häufi g zu hörende Aussagen wie „die Stadt möchte das Gehwegparken verbieten“ oder „dann würden ja unzählige Stellplätze entfallen“ an den Fakten vorbei, sie sind nicht zutreffend. Richtig ist: Die Stadt Karlsruhe war in der Vergangenheit sehr kulant bei der Ahndung illegalen Gehwegparkens. Dies hat in vielen Fällen zu Situationen geführt, die im Sinne der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit nicht hinnehmbar sind. Daher besteht nun im Interesse der schwächsten Verkehrsteilnehmenden Handlungsbedarf.
Und was ist mit dem häufi g in diesem Zusammenhang zu hörenden Einwand: „Wo soll ich denn sonst parken?“ Immer wieder werden Gehwege zugestellt, wo eigentlich legal am Fahrbahnrand geparkt werden könnte. Und: In vielen Fällen stehen in Karlsruhe Hinterhöfe und private Garagen leer oder werden anderweitig genutzt, auch öffentliche Parkhäuser und Quartiersgaragen haben in Karlsruhe oft umfangreiche Leerstände. Gehwege werden zugeparkt, obwohl in derselben oder in Nachbarstraßen legale Abstellmöglichkeiten bestehen.
Auch wenn der Wunsch nach kostenlosen Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum verständlich ist: Er kann nicht auf Kosten der zu Fuß Gehenden geltend gemacht werden. Denn Fakt ist: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Stellplatz im öffentlichen Raum.
Die Stadt wird daher illegales Gehwegparken nicht weiter tolerieren, sondern zukünftig mit Bußgeldern ahnden. In besonders rücksichtslosen Fällen wird bereits heute abgeschleppt. Die Stadt Karlsruhe fühlt sich der angemessenen Berücksichtigung und Abwägung der Interessen aller Verkehrsteilnehmenden verpfl ichtet, dies schließt den Kfz-Verkehr ein.
Abbildung 1: Nicht nutzbarer Gehweg aufgrund von Gehwegparken
STADTPLANUNGSAMT | ORDNUNGS- UND BÜRGERAMT | 5
2. LEGALISIERUNG DES GEHWEGPARKENS
In Karlsruhe gibt es Quartiere mit hohem Parkdruck. Daher hat die Stadt Karlsruhe in einem Pilotprojekt zusammen mit Bürgervertretungen Möglichkeiten untersucht, um hier in möglichst vielen Straßenabschnitten das Gehwegparken zu legalisieren. Die rechtlichen Spielräume hierfür sollen in diesem Leitfaden erläutert werden. Bürgervertretungen können auf Basis dieses Leitfadens in geeigneten Straßenabschnitten die Legalisierung des Gehwegparkens beantragen. Hierzu ist am Ende ein entsprechendes Formblatt angefügt.
Wenngleich eine Kommune keine Rechtsgrundlage hat, Gehwegparken pauschal zu erlauben, kann es in einzelnen Straßenabschnitten legalisiert werden. Wo eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht ist, darf unter Berücksichtigung der StVO (Straßenverkehrsordnung) auf dem Gehweg geparkt werden. Dasselbe gilt, wo das sogenannte „Verkehrszeichen 315“ steht.
Der Legalisierung des Gehwegparkens sind durch Verwaltungsvorschriften enge Grenzen gesetzt. Neben weiteren Einschränkungen heißt es hier: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“. Dabei wird nicht weiter ausgeführt, was unter „genügend Platz“ zu verstehen ist. Daher ist hier auf die gängigen Regelwerke zurückzugreifen. In der aktuellen Straßenbaurichtlinie „RASt 2006“ (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) wird eine Regelbreite von mindestens 2,50 Meter bei Gehwegen gefordert.
Dieses Maß ist in vielen Fällen bei Gehwegparken nicht erreichbar. In der Praxis kann Verkehrsinfrastruktur auch bei Unterschreitung von Regelmaßen funktionieren. Es kommt dann jedoch zu Einschränkungen von Leistungsfähigkeit, Komfort oder Sicherheit. Bei hohem Parkdruck erscheint eine gewisse Einschränkung der Fußwegequalität vertretbar, solange diese nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit oder Barrierefreiheit geht.
Nach der RASt 2006 beträgt der Breitenbedarf für einen Rollstuhl mindestens 1,10 Meter. Wird daneben Gehwegparken legalisiert, sollte zusätzlich mindestens ein Sicherheitsraum von 0,50 Meter gewährleistet sein. Damit ergibt sich im Sinne der Barrierefreiheit für Rollstühle ein Mindestmaß von 1,60 Meter.
Abbildung 3: Legales Gehwegparken auf markierten Parkfl ächen
Abbildung 2: Verkehrszeichen 315
6 | FAIRES PARKEN IN KARLSRUHE
Zusätzlich empfi ehlt die Richtlinie einen Mindestschutzraum zur Häuserwand von 20 Zentimetern, außerdem liegt die Mindestbreite für Menschen mit Sehbehinderungen weitere 20 Zentimeter höher, beides wurde hier nicht berücksichtigt.
Eine Gehwegbreite von 1,60 Meter ist somit kein Wunschmaß, sondern ein absolutes Minimum, welches durch Gehwegparken in keinem Fall unterschritten werden darf. Ferner darf dieses Mindestmaß ausschließlich im Bestand verwendet werden. Beim Neubau eines Straßenquerschnitts sind grundsätzlich die Richtlinienmaße relevant.
Im Interesse des Kraftverkehrs sind nicht nur Abstellmöglichkeiten, auch der fl ießende Verkehr muss funktionieren. Besonders wichtig ist eine Durchfahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge. Nach gängiger Rechtsprechung darf die verbleibende Fahrgasse auf keinen Fall 3,10 Meter unterschreiten, in Kurven muss diese entsprechend größer sein. Dies ist beim Parken grundsätzlich zu beachten. Bei der Legalisierung des Gehwegparkens sollte zur Gewährleistung des fl ießenden Verkehrs mindestens eine verbleibende Fahrgasse von 3,50 Meter eingeplant werden. Diese Werte gelten für Nebenstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen. Auf Hauptverkehrsstraßen sollten deutlich höhere Fahrgassen eingeplant werden, um auch Begegnungen von Kraftfahrzeugen zu ermöglichen. In den Richtlinien sind hier verschiedene Begegnungsfälle aufgeführt, weshalb dieser Fall nicht standardisiert werden kann. Es wird daher eine Einzelfallprüfung der Stadtverwaltung erforderlich.
Die Richtlinie gibt als Regelwert für die Breite von Längsparkplätzen neben Gehwegen 2 Meter vor. Tatsächlich gibt es deutlich schmalere Kleinwagen, aber auch breitere Pkw. Für einen Rollstuhl oder ein Rettungsfahrzeug ist jedoch nicht die Durchschnittsfahrgasse relevant, sondern die Engstelle. Bei der Bemessung parkender Pkw muss daher mindestens von einer Fahrzeugbreite von 2 Meter ausgegangen werden.
Nach Erfahrungen der Stadt Karlsruhe werden häufi g Markierungen nicht beachtet, die weniger als 50 Zentimeter des Gehwegs freigeben. Daraus ergeben sich bei der Legalisierung des Gehwegparkens folgende Mindestmaße, die alle gleichzeitig eingehalten werden müssen:
Die Restfahrgasse soll mindestens 3,50 Meter betragen (keinesfalls dürfen 3,10 Meter unterschritten werden)
Für ein parkendes Fahrzeug sind mindestens 2 Meter Breite anzusetzen Die Restfl äche des Gehwegs muss mindestens 1,60 Meter betragen Der Abstand zwischen Bordsteinkante und dem entfernt liegenden Rand der
Markierung muss mindestens 50 Zentimeter betragen, es müssen also mindestens 50 Zentimeter des Gehwegs zum Parken freigegeben werden
Abbildung 5: Beispiel für zu schmale Fahrgasse für Rettungsfahrzeuge
Abbildung 4: Mindestmaß für Gehwege mit legalisiertem Gehwegparken
STADTPLANUNGSAMT | ORDNUNGS- UND BÜRGERAMT | 7
Ein Beispiel für eine mögliche Legalisierung abschnittsweisen Gehwegparkens bietet die Wilhelmstraße in der Südstadt: Hier wird auf der rechten Seite das Gehwegparken legalisiert, jedoch das Mindestmaß von 1,60 Meter Restgehweg gewahrt.
In Einzelfällen kann der Gehweg auf einer Seite komplett aufgegeben werden. Dies ist zum einen dann möglich, wenn der Gehweg schmaler als 80 Zentimeter und ohnehin nicht mehr vernünftig nutzbar ist. Ein Beispiel zeit das folgene Bild: Hier ist der linke Gehweg abschnittsweise derart verengt, dass eine Nutzung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen nicht möglich ist.
Zum anderen kann ein Gehweg in Einzelfällen komplett aufgegeben werden, wenn stattdessen die Benutzung des gegenüberliegenden Gehwegs oder der Fahrbahn auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zumutbar ist. Dies ist gegebenenfalls in Stichstraßen mit sehr niedrigem Verkehrsaufkommen oder bei Gehwegen ohne Haus- und Grundstückszugängen in Ausnahmefällen denkbar.
Abbildung 7: Beispiel für nicht barrierefreie
Gehwege im Bestand
Abbildung 6: Beispiel für eine mögliche
Legalisierung des Gehwegparkens
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3. LEGALES PARKEN AM FAHRBAHNRAND
In vielen Fällen wird auf Gehwegen geparkt, obwohl eigentlich legal am Fahrbahnrand geparkt werden könnte. Wenn die Fahrbahn von Bordstein zu Bordstein als Regelmaß 7,50 Meter breit ist, kann zumeist beidseitig legal am Fahrbahnrand geparkt werden:
Ist die Fahrbahn mindestens 5,50 Meter breit, kann zumeist einseitig legal am Fahrbahnrand geparkt werden:
In beiden Fällen ist die Benutzung des Gehwegs zum Parken nicht erforderlich. Stattdessen kann am Fahrbahnrand geparkt werden. Natürlich sind dabei gleichwohl weitere Bestimmungen der StVO zu beachten, es darf beispielsweise nicht im Einmündungsbereich geparkt werden.
Straßenquerschnitt 2: einseitig legales Parken am Fahrbahnrand
Straßenquerschnitt 1: beidseitig legales Parken am Fahrbahnrand
STADTPLANUNGSAMT | ORDNUNGS- UND BÜRGERAMT | 9
4. LÖSUNGSANSÄTZE
Im Folgenden werden die Fälle vorgestellt, in denen eine Legalisierung des Gehwegparkens erwogen werden kann. Es handelt sich jeweils um die Mindestmaße, die auf keinen Fall unterschritten werden dürfen. Für Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit relevant sind dabei nicht die gemessenen Durchschnittswerte, sondern die engsten Stellen – allerdings ohne Berücksichtigung von punktuellen Einengungen durch Licht- und Abspannmasten oder Schaltschränke.
Gehwegparken kann nur dort legalisiert werden, wo neben den erforderlichen Fahrbahnmaßen hoher Parkdruck herrscht. In vielen Fällen sind Gehwege zugeparkt, während gleichzeitig private Garagen, Hinterhöfe oder auch öffentliche Parkgaragen umfangreiche Leerstände aufweisen. Oder es könnte in Nachbarstraßen problemlos am Fahrbahnrand geparkt werden. Die Bürgervertretungen haben meist einen guten Überblick, wo tatsächlich hoher Parkdruck herrscht.
An einigen Stellen sind Gehwege schon baulich schmaler als 1,60 Meter und somit nach obiger Defi nition nicht barrierefrei. In derartigen Fällen wird jedoch von Bestandsschutz ausgegangen. Unzulässig ist dagegen, einen Gehweg durch eine Freigabe fürs Parken schmaler als 1,60 Meter zu machen.
Sollten in einem Straßenabschnitt sämtliche Kriterien eines nachfolgend genannten Falls erfüllt sein, kann für diesen Abschnitt mit dem angefügten Formblatt eine Legalisierung des Gehwegparkens beantragt werden. Es sind dann Einzelfallprüfungen erforderlich. Betrachtet wird etwa ob der Verkehrsfl uss auf der Fahrbahn gewährleistet bleibt oder ob an einzelnen Stellen Begegnungsmöglichkeiten freigehalten werden sollen. Diese Untersuchungen übernehmen die zuständigen Ämter. Dabei kann es auch zu einer Ablehnung kommen, selbst wenn die unten stehenden Kriterien allesamt erfüllt sind.
Sofern nicht alle Kriterien eines Falles vollständig erfüllt sind, besteht leider keine Rechtsgrundlage zur Legalisierung des Gehwegparkens.
Abbildung 8: Beispiel für illegales Gehwegparken, unterliegt zukünftig der Ahndung
ACHTUNG
Nicht immer sind Parkplätze senkrecht angeordnet, sie können auch schräg in Fahrtrichtung ausgerichtet sein. In diesem Falle sind geringere Breiten auf der Fahrbahn erforderlich. Diese hängen jedoch vom Winkel der Parkplätze zur Fahrbahn ab, weshalb kein fester Wert angegeben werden kann. Im nachfolgenden Formblatt ist dann ebenfalls dieser Fall anzukreuzen, die Verwaltung führt daraufhin eine Einzelfallprüfung durch.
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4.1. EINSEITIGE LEGALISIERUNG DES GEHWEGPARKENS BEI BEIDSEITIGER PARKIERUNG („FALL 1“)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Hoher Parkdruck 2. Von der Begrenzung (zum Beispiel Häuserwand) auf der Seite des freizugebenden
Gehwegs bis zur Bordsteinkante des nicht freizugebenden Gehwegs müssen an der engsten Stelle grundsätzlich 9,10 Meter gemessen werden.
3. Der freizugebende Gehweg muss baulich mindestens 2,10 Meter breit sein.
4.2. ZWEISEITIGE LEGALISIERUNG DES GEHWEGPARKENS („FALL 2“)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Hoher Parkdruck 2. Für die gesamte Fahrbahn einschließlich Gehwege (in der Regel Häuserwand zu
Häuserwand) müssen an der engsten Stelle in der Regel 10,70 Meter gemessen werden.
3. Beide Gehwege müssen baulich jeweils mindestens 2,10 Meter breit sein.
Straßenquerschnitt Fall 1: Einseitige Legalisierung des Gehwegparkens bei beidseitiger Parkierung
Straßenquerschnitt Fall 2: Zweiseitige Legalisierung des Gehwegparkens
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4.3. EINSEITIGE LEGALISIERUNG DES GEHWEGPARKENS BEI EINSEITIGER PARKIERUNG („FALL 3“)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Hoher Parkdruck 2. Von der Häuserwand auf der Seite des freizugebenden Gehwegs bis zur
Bordsteinkante des nicht freizugebenden Gehwegs müssen an der engsten Stelle in der Regel 7,10 Meter gemessen werden.
3. Der freizugebende Gehweg muss baulich mindestens 2,10 Meter breit sein.
4.4. EINSEITIGE LEGALISIERUNG DES GEHWEGPARKENS BEI GEGENÜBERLIEGENDER SENKRECHTPARKIERUNG („FALL 4“)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Hoher Parkdruck 2. Von der Begrenzung (zum Beispiel Häuserwand) auf der Seite des freizugebenden
Gehwegs bis zum Beginn der Senkrechtstellplätze müssen an der engsten Stelle in der Regel 9,10 Meter gemessen werden.
3. Der freizugebende Gehweg muss baulich mindestens 2,10 Meter breit sein.
Straßenquerschnitt Fall 4: Einseitige Legalisierung
des Gehwegparkens bei gegenüberliegender
Senkrechtparkierung
Straßenquerschnitt Fall 3: Einseitige Legalisierung des
Gehwegparkens
12 | FAIRES PARKEN IN KARLSRUHE
4.5. AUFGABE EINES ANBAUFREIEN GEHWEGS („FALL 5“)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Hoher Parkdruck 2. Der Gehweg erschließt praktisch keine Hauszugänge oder andere nennenswerten
Ziele exklusiv. 3. Auf der gegenüberliegenden Seite steht ein barrierefreier Gehweg zur Verfügung.
Über diesen können zumutbar die entfallenden Fußwegeverbindungen abgewickelt werden.
Durch entfallende Gehwege können zusätzliche Straßenquerungen und Umwege erforderlich werden. Dies ist insbesondere für Menschen mit Behinderungen problematisch. Die Aufgabe eines Gehwegs ist daher nur zu vertreten, wenn die Belange der besonders schutzwürdigen Menschen bei der Abwägung stark gewichtet wurden.
4.6. MISCHFLÄCHE („FALL 6“)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Hoher Parkdruck 2. Sehr geringes Verkehrsaufkommen, kein Durchgangsverkehr und niedrige
Geschwindigkeiten, also beispielsweise Stichstraße 3. Die verbleibende Fahrbahn in der Mitte für alle Verkehrsteilnehmenden
als Mischfl äche ist in der Regel 3,50 Meter breit. 4. Die Hauszugänge können gewährleistet werden,
auch für Rettungsdienste mit Trage.
Mischfl ächen funktionieren in der Praxis häufi g recht gut, wenn das Verkehrsaufkommen und die gefahrenen Geschwindigkeiten niedrig und wenn die Sichtbeziehungen gegeben sind. Voraussetzung ist somit, dass praktisch kein Durchgangsverkehr zu beobachten ist. Auch hier müssen die Belange besonders schutzwürdiger Menschen bei der Abwägung stark gewichtet werden.
STADTPLANUNGSAMT | ORDNUNGS- UND BÜRGERAMT | 13
5. ERSTE ERFAHRUNGEN IN KARLSRUHE
Wo Gehwegparken nicht legalisiert werden kann oder dies nicht gewünscht ist, besteht häufi g die Möglichkeit, einseitig legal am Fahrbahnrand zu parken. Die Stadt Karlsruhe hat in der Vergangenheit in Einzelfällen bereits derartige Regelungen angeordnet, um beispielsweise die Durchfahrt einer Buslinie zu gewährleisten.
Die im Vorfeld geäußerten zahlreichen Befürchtungen haben sich in der Praxis nicht eingestellt. So wurden insbesondere chaotische Zustände beim Parken vorhergesagt. Nach Umsetzung der Maßnahmen waren an diesen Stellen die Rückmeldungen in der Summe jedoch überwiegend positiv. Die Verbesserungen für den Fußverkehr, aber auch für den Verkehrsfl uss wurden von vielen Menschen wohlwollend aufgenommen. Hier spielt wohl auch eine Rolle, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung vom Thema Barrierefreiheit zumindest mittelbar betroffen ist, weil eine nahestehende Person mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator unterwegs ist. Auch der befürchtete „Park-Notstand“ ist an derartigen Stellen offensichtlich ausgeblieben. Es ist davon auszugehen, dass im erheblichen Umfang ungenutzte private Abstellmöglichkeiten reaktiviert wurden.
Bei lediglich einseitiger Parkierung am Fahrbahnrand stehen noch immer umfangreich kostenlose Stellplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung. Gehwegparken führt dagegen immer zu Nachteilen in der Fußwegequalität. Die Stadtverwaltung ist den Interessen aller Menschen verpfl ichtet. Dazu gehören auch Senioren, Kinder und Menschen mit Behinderungen, auch wenn sich diese Gruppen häufi g nicht so vehement äußern. Zudem sind für die Lebensqualität in einem Stadtviertel Aufenthalts- und Fußwegequalität von zentraler Bedeutung. Es kann daher in vielen Fällen im Interesse eines Viertels sein, wenn nicht jede denkbare Abstellmöglichkeit für Pkw ausgeschöpft wird.
Abbildung 9: Einseitig legales Parken am Fahrbahnrand in Bulach
14 | FAIRES PARKEN IN KARLSRUHE
6. VORGEHEN UND ZEITPLAN
Auch ohne Nutzung der Gehwege stehen schon heute umfangreich legale Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum zur Verfügung. Wo keine entsprechende Markierung oder Beschilderung vorliegt, ist Gehwegparken verboten.
Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen eines Pilotprojekts in den drei Stadtteilen Knielingen, Südstadt und Nordweststadt zusammen mit den Bürgervereinen Begehungen und umfangreiche Untersuchungen durchgeführt; hier wird nun an geeigneten Stellen durch Markierung oder Beschilderung das Gehwegparken erlaubt. Auf Basis der Erkenntnisse des Pilotprojekts wurde der vorliegende Leitfaden entwickelt. Aus diesem können sich die Bürgervertretungen die für ihre Stadtteile relevanten Bausteine auswählen und an geeigneten Stellen eine abschnittsweise Legalisierung des Gehwegparkens beantragen.
Bürgervertretungen können einen Antrag stellen, wenn einer der Fälle unter „4. Lösungsansätze“ komplett vorliegt. Dazu ist ein Formblatt angefügt. Es sollten nur Anträge für Straßenabschnitte gestellt werden, in denen tatsächlich alle Kriterien vollständig erfüllt sind. Ansonsten hat die Stadt keine Rechtsgrundlage und muss den Antrag ablehnen. Eine laufende Prüfung hat keine aufschiebende Wirkung, illegales Gehwegparken wird ab Januar 2017 auch dort geahndet, wo noch nicht abschließend über einen Antrag entschieden wurde.
Wo Beschilderung oder Markierungen angebracht sind, kann unter Beachtung der StVO legal auf dem Gehweg geparkt werden. An allen anderen Stellen wird Gehwegparken ab Januar 2017 im Rahmen der personellen Möglichkeiten geahndet. Bei gravierenden Verstößen – wie Gefährdung oder Unterschreitung der Rettungsgassen – werden wie bereits heute weitere Sanktionen wie Abschleppen zum Einsatz kommen.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ein rücksichtsvolles Miteinander. Der Wunsch nach kostenlosen Abstellmöglichkeiten des Pkw unmittelbar vor Ort ist nachvollziehbar. Ebenso nachvollziehbar ist aber das Bedürfnis aller Verkehrsteilnehmenden nach Sicherheit und Mobilität, gerade auch der Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
STADTPLANUNGSAMT | ORDNUNGS- UND BÜRGERAMT | 15
7. FORMBLATT ABSCHNITTSWEISE LEGALISIERUNG GEHWEGPARKEN Hiermit beantragen wir, das Gehwegparken im folgenden Abschnitt zu legalisieren:
STRASSENNAME
STRASSENABSCHNITT
Von Hausnummer Bis Hausnummer:
Von Querstraße:
Bis Querstraße:
Auf welchen Gehwegen soll das Parken legalisiert werden?
Beidseitig Einseitig
wenn Einseitig, bitte Himmelsrichtung angeben oder Seite mit geraden oder ungeraden Hausnummern:
Auf Basis welches im Leitfaden beschriebenen Falles soll Gehwegparken legalisiert werden? (bitte zutreffenden Fall ankreuzen)
Fall 1: Einseitige Legalisierung des Gehwegparkens bei beidseitiger Parkierung
Fall 2: Zweiseitige Legalisierung des Gehwegparkens
Fall 3: Einseitige Legalisierung des Gehwegparkens bei einseitiger Parkierung
Fall 4: Einseitige Legalisierung des Gehwegparkens bei gegenüberliegender Senkrechtparkierung
Fall 5: Aufgabe eines anbaufreien Gehwegs (bitte im Textfeld unten erläutern)
Fall 6: Mischfl äche
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Voraussetzungen gemäß Abschnitt 4 des Leitfadens erfüllt sein müssen, ansonsten muss der Antrag abgelehnt werden! Ein Antrag hat keine aufschiebende Wirkung bei der Ahndung des Gehwegparkens.
Weitere Erläuterungen. Bitte bei Fall 5 erläutern, weshalb der Gehweg entbehrlich ist:
Antrag bitte an: strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de Ordnungsamt Abteilung: Straßenverkehr 76124 Karlsruhe
IMPRESSUM Herausgegeben von:
Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Ordnungs- und Bürgeramt
Bilder: Stadtplanungsamt Layout: C. Streeck – Presse- und Informationsamt Druck: Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier.
Stand: November 2016
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2Mjg5MzMsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1MV9Nb2JpbGl0YWV0LzRfTW90b3Jpc2llcnRlcl9WZXJrZWhyL0dlaHdlZ3Bhcmtlbi9MZWl0ZmFkZW5fRmFpcmVzX1Bhcmtlbi5wZGYiLCJwYWdlIjo4MTE3fQ._nHKSE6kS9gyje7BsPjMbV9t0sItWMgt4ODoep5qx_c/Leitfaden_Faires_Parken.pdf
Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt
Ausbildung Vermessungstechnikerin/ Vermessungstechniker
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Ausbildungsablauf und Vergütung
Die praktische Ausbildung wird von den jeweils zuständigen Ausbildenden innerhalb des Liegenschaftsamts und den Stadtwerken Karlsruhe Netzservice GmbH fachlich betreut.
Im Vordergrund stehen hierbei die Vermittlung der Methodik im Außendienst, der Umgang mit Geoinformationssystemen sowie die Arbeit mit CAD-Programmen.
Die dreijährige Ausbildung wird ergänzt durch die Teilnahme am stadtinternen, dienstbegleitenden Unterricht sowie an Schulungsangeboten der Kooperationspartner aus dem Ausbildungsverbund Nordbaden und dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung in Stuttgart.
Die schulische Ausbildung findet in Form von Blockunterricht an der Heinrich-Hübsch-Schule in Karlsruhe statt. Eine Zwischenprüfung zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres dokumentiert den Wissensstand der Auszubildenden. Mit der erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfung endet die Ausbildung.
Voraussetzung für die Ausbildung ist die mittlere Reife oder ein höherer Bildungsabschluss.
Die Ausbildungsvergütung 2021:
1. Ausbildungsjahr: 1043,26 Euro 2. Ausbildungsjahr: 1093,20 Euro 3. Ausbildungsjahr: 1139,02 Euro
Bewerbung und Kontakt
Du jonglierst gerne mit Zahlen und hast Spaß am sorgfältigen Arbeiten?
Du besitzt ein gutes räumliches Seh- und Vorstellungsvermögen?
Du hast Freude an der Arbeit im Freien, am PC und im Kontakt mit Kunden und Bürgern?
Dann bewirb dich online oder sende deine Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Praktikantennachweise...) an folgende Adresse:
Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt – Personalverwaltung Lammstraße 7 a 76133 Karlsruhe E-Mail: la@karlsruhe.de
Noch Fragen?
Dann wende dich beim Liegenschaftsamt an:
Angelika Zibat Telefon: 0721 133-6204 E-Mail: angelika.zibat@la.karlsruhe.de
Michael Watzke Telefon: 0721 133-6233 E-Mail: michael.watzke@la.karlsruhe.de
Bei den Stadtwerken:
Thomas Kumm Telefon: 0721 599-4821 E-Mail: thomas.kumm@netzservice-swka.de
Ausbildungsportal: www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stellenportal/ausbildung www.stadtwerke-karlsruhe.de/swk/karriere/ausbildungsberufe.php
Berufsbild
Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker führen Lage- und Höhenvermessungen im Gelände durch und erstellen Daten mit räumlichem Bezug.
Geodaten begegnen uns täglich in Form von Karten und Plänen. Sie dienen als Grundlage für Planungen und sind zur Bestimmung von Grundstücksgrenzen von Bedeutung.
Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker trifft man auf jeder Baustelle. Sie übertragen Planungen, wenn nötig, millimetergenau in die Örtlichkeit und überwachen dort die Maßhaltigkeit des Baufortschritts.
Problemorientiertes Arbeiten im Innen- und Außendienst
Abhängig vom Wunsch des Kunden werden die Daten mit Grafik- und Konstruktionsprogrammen aufbereitet. Die Visualisierung und Verarbeitung von 3D-Daten spielt dabei eine immer größere Rolle. Gleichzeitig helfen Geoinformationssysteme bei der Verwaltung und Analyse von größeren Datenmengen und unterstützen die Vermessungstechnikerin beziehungsweise den Vermessungstechiker so bei der Arbeit im Außendienst.
Gemeinsame Ausbildung bei der Stadt Karlsruhe und den Stadtwerken Karlsruhe
Die Ausbildung zur Vermessungstechnikerin oder zum Vermessungstechniker erfolgt beim Liegenschaftsamt in Kooperation mit den Stadtwerken Karlsruhe Netzservice GmbH. Du wirst alle Tätigkeiten im Außen- und Innendienst hautnah kennenlernen. Ergänzt wird die Ausbildung durch spezielle Themen vertiefende Unterrichtseinheiten.
Ausbildung mit modernster Technologie
Während deiner Ausbildungszeit lernst du den Umgang mit Messinstrumenten wie Tachymetern und GPS-Empfängern kennen und bearbeitest die Daten mit modernster Auswertesoftware.
Du wirst Fortführungsvermessungen im Liegenschaftskataster durchführen sowie bei der Aktualisierung von städtischen Datenbeständen mitwirken, die dann über das stadtinterne Geodaten-Auskunftssystem zur Verfügung gestellt werden.
Die Dokumentation und Analyse von Leitungsverläufen im Netz der Stadtwerke mit modernen Geoinformationssystemen wird ebenso Bestandteil der Ausbildung sein wie die Verarbeitung dieser Daten mit aktueller CAD-Software zu Karten und Plänen.
Außerdem erhälst du einen Einblick in Layout- und Bildbearbeitungsprogramme und hilfst beim Aufbau eines digitalen 3D-Stadtmodells mit.
Zukunftsperspektiven
Durch die vielschichtige Ausbildung eröffnen sich gute Jobchancen im öffentlichen Dienst und bei privaten Vermessungsbüros. Auch größere Unternehmen nutzen für ihre Arbeit immer mehr raumbezogene Daten, zu deren Erfassung, Verarbeitung und Anwendung Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker eingesetzt werden.
Mögliche Einsatzbereiche
Durchführung von Fortführungsvermessungen im Liegenschaftskataster
Bestandsdatenerfassung und Leitungsdokumentation
Bauvermessung und Baufortschrittüberwachung
Verarbeitung und Visualisierung von raumbezogenen Daten
vermessungstechnische Bearbeitung in Bodenordnungs- und Flurneuordnungsverfahren
Zusatzabschlüsse
Mit entsprechendem Schulabschluss besteht auch die Möglichkeit, ein weiterführendes Studium zum Bachelor / Master in Geodäsie zu absolvieren.
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stellenportal/ausbildung/ausbildung_berufe/ausbildung_vermessung/HF_sections/content/ZZkZQDPqE9uuVg/ZZnqmHLwrIkVcP/Flyer_Ausbildung_Vermessungstechnik_web.pdf
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Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Abteilung Kindertagesstätten
STÄDTISCHER SCHÜLERHORT AN DER ERNST-REUTER-SCHULE KONZEPTION
2 | SCHÜLERHORT KONZEPTION
INHALTSVERZEICHNIS
Organisatorische Einbindung der Abteilung Kindertageseinrichtungen ............................................... 3
Gesetzliche Rahmenbedingungen: ........................................................................................................... 4
Das Umfeld der Einrichtung: Der Stadtteil Waldstadt ............................................................................. 5
Räumliche und personelle Ausstattung des Schülerhortes ..................................................................... 5
Externe Kooperationspartner ................................................................................................................... 6
Zusammenarbeit mit den Eltern ............................................................................................................... 7
Bildung und Erziehung.............................................................................................................................. 7
Unser Bild vom Kind: ................................................................................................................................. 8
Die Rolle der Fachkräfte ............................................................................................................................ 8
Pädagogisches Handeln............................................................................................................................. 9
Tagesablauf .............................................................................................................................................. 9
Ferien ..................................................................................................................................................... 10
Außerschulische Bildungsangebote: Angebote und AGs........................................................................... 11
Freispiel .................................................................................................................................................. 11
Themenräume......................................................................................................................................... 11 Werkstatt und Atelier .......................................................................................................................... 11 Turnhalle und Außengelände ............................................................................................................... 11 Rollenspielraum und Ruheraum............................................................................................................ 12 Bau- und Konstruktionszimmer ............................................................................................................ 12
Hausaufgaben......................................................................................................................................... 12
Das Mittagessen...................................................................................................................................... 12
Beobachtung und Dokumentation........................................................................................................... 13
Beteiligung der Kinder im Alltag (Partizipation) ........................................................................................ 13
Beschwerdemanagement ........................................................................................................................ 14
Inklusion ................................................................................................................................................. 14
Sicherung des Kindeswohls ..................................................................................................................... 14
Teamarbeit ............................................................................................................................................... 15
Anleitung der Praktikantinnen und Praktikanten.................................................................................. 15
Feste und Feiern ...................................................................................................................................... 16
Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................................................... 16
Qualitätsmanagement............................................................................................................................. 16
Literaturverzeichnis ................................................................................................................................. 17
Impressum................................................................................................................................................ 17
3 | SCHÜLERHORT KONZEPTION
ORGANISATORISCHE EINBINDUNG DER ABTEILUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
19 Kindertagesstätten 19 Schülerhorte
4 | SCHÜLERHORT KONZEPTION
GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN:
Die gesetzliche Grundlage der Arbeit im Schülerhort ergibt sich aus dem SGB VIII, Kinder und Jugendhilfe. Besondere Bedeutungen kommen hierbei folgenden Paragraphen zu:
§ 1 Absatz 1
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
§ 1 Absatz 3, Satz 4
„Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechtes nach Absatz 1 insbesondere dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“
§ 2 Absatz 2, Satz 3
„Die Leistung der Jugendhilfe sind: Angebote zur Förderung von Kindern in Trägereinrichtungen und in der Tagespflege: (§§ 22 bis 25 SGB VIII)“
§ 22 Absatz 1
„Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. (…)“
§22 Absatz 2
„Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen
1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.“
§22 Absatz 3
„Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.“
5 | SCHÜLERHORT KONZEPTION
DAS UMFELD DER EINRICHTUNG: DER STADTTEIL WALDSTADT
Der Schülerhort an der Ernst-Reuter-Schule liegt im Stadtteil Waldstadt.
Der erste Spatenstich zur Waldstadt erfolgte am 10. September 1957. Als Folge des 2. Weltkrieges herrschte zu dieser Zeit erhebliche Wohnungsnot in Karlsruhe und der neu gegründete Stadtteil Waldstadt sollte ursprünglich Wohnraum für 15.000 Einwohner schaffen. Heute leben etwa 12.500 Menschen in der Waldstadt (vergleiche Fenrich 2007, Seite 9).
Die Bebauung der Waldstadt ist sehr vielseitig und reicht von großen Wohneinheiten über Mehrfamilienhäuser bis hin zu großen Einfamilienhäusern. Mittelpunkt der Waldstadt ist das Waldstadtzentrum mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten einer Bibliothek und dem Jugendtreff.
Die Waldstadt ist weitgehend verkehrsberuhigt und durch die Lage im und am Hardtwald mit zahlreichen Spielplätzen sowie mehreren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vor allem bei jungen Familien ein beliebtes Wohngebiet. Insgesamt gibt es in der Waldstadt fünf Schulen. Die meisten Kinder, die den Schülerhort besuchen, sind Grundschülerinnen und Grundschüler der Ernst-Reuter-Schule oder der Eichendorff Schule. Beide Schulen verfügen über einen Grundschul- sowie einen Werkrealschulzug. Darüber hinaus gibt es in der Waldstadt das Otto- Hahn-Gymnasium, die Waldorffschule und die Europaschule.
Für Kinder unter sechs Jahren gibt es in der Waldstadt acht Kindertageseinrichtungen in verschiedenen Trägerschaften. Der nahegelegene Traugott-Bender-Sportpark bietet ein vielseitiges sportliches Angebot. Hier sind mehrere Sportvereine sowie das Fächerbad ansässig.
Der Schülerhort befindet sich in der Tilsiter Straße 15 b und teilt sich das Gelände mit der Ernst-Reuter-Schule. Durch seine Lage, auf einem Gelände mit der Ernst-Reuter-Schule, ist der Hort für die Schülerinnen und Schüler bequem in ein bis zwei Gehminuten zu erreichen. Das große Gelände des Hortes ist frei von Verkehr und bietet zahlreiche Spielmöglichkeiten. Dennoch ist der Hort mit dem Auto über die Tilsiter Straße oder mit der Straßenbahnlinie 4, Haltestelle Glogauerstraße, gut zu erreichen.
Auf Grund der Schulentwicklung in der Waldstadt, die ein Auslaufen des Grundschulzuges in der Ernst- Reuter-Schule sowie den Aufbau einer Ganztages-Grundschule in der Eichendorff Schule vorsieht, ist ein langfristiges Auslaufen des Schülerhortes geplant.
RÄUMLICHE UND PERSONELLE AUSSTATTUNG DES SCHÜLERHORTES
Im Schülerhort an der Ernst-Reuter-Schule werden 70 Kinder betreut und gefördert. Neben der Leitung und der stellv. Leitung arbeiten vier weitere pädagogische Fachkräfte in der Einrichtung. Zudem gehören zum Team eine Anerkennungspraktikantin beziehungsweise ein Anerkennungspraktikant (letzten Ausbildungsjahr) sowie einen FSJ Praktikantin beziehungsweise ein FSJ Praktikant (freiwilliges soziale Jahr). Darüber hinaus ist im Schülerhort an der Ernst-Reuter-Schule eine „Springkraft“ beschäftigt. Eine „Springkraft“ ist eine pädagogische Fachkraft, die bei personellen Engpässen von anderen städtischen Einrichtungen angefordert werden kann. Aus diesem Grund ist diese Fachkraft nicht immer im Schülerhort anzutreffen.
Der Schülerhort in der Waldstadt kann auf eine über 20-jährige Geschichte zurückblicken. 2009 zog der Schülerhort aus seinem ehemaligen Gebäude in der Königsberger Straße aus und bezog den Neubau auf dem Gelände der Ernst-Reuter- Schule. Das neue, einstöckige Gebäude ist durchgängig barrierefrei. Den Kindern stehen drei Gruppenräume, sechs Themenräume sowie ein geräumiger Flur mit Tischkicker zur Verfügung. Die drei Gruppenräume sind der blaue, der orangene und der grüne Gruppenraum. Sie sind nach der Farbe ihrer Garderobe benannt. Jedes Kind ist einer Gruppe zugeordnet, in der es gemeinsam mit den beiden Fachkräften der Gruppen zu Mittag isst. Jedes Kind hat in seiner Gruppe seinen eigenen Garderobenplatz, zu dem auch ein Schulranzenfach gehört, in das die Kinder nach der Schule ihre Ranzen verstauen.
6 | SCHÜLERHORT KONZEPTION
Neben dem Mittagessen findet in der blauen und der orangenen Gruppe vor allem die Hausaufgabenbetreuung statt. Der grüne Gruppenraum dient als Anlaufpunkt für alle Kinder, die ihre Hausaufgaben bereits erledigt haben. Im grünen Gruppenraum stehen den Kindern zahlreiche Gesellschaftsspiele, sowie ein PC zur Verfügung. Zudem sind hier einige der Spielgeräte für das Außengelände gelagert. Neben den drei Gruppenräumen haben die Kinder die Möglichkeit in den sechs Themenräumen ihren Interessen nachzugehen und neue Interessensfelder zu entdecken. Diese Themenräume sind: Das Atelier, die Turnhalle, der Bauraum, das Rollenspielzimmer, die Werkstatt und die Leseecke.
Das Außengelände des Hortes bietet mit einem Spielplatz, einer Kletterspinne, zwei Fußballplätzen, einem Basketballplatz und einem Waldstückchen zahlreiche Erfahrungsfelder für die Kinder. Zudem haben die Kinder auf dem Außengelände die Möglichkeit Fahrzeuge wie beispielsweise Kettcars zu nutzen.
Weitere Räume im Schülerhort sind die Küche, das Büro, der Technikraum sowie der Personalraum.
EXTERNE KOOPERATIONSPARTNER
„Für den Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen bedeutsam sind Gemeinwesenorientierung und Vernetzung mit anderen Stellen und Institutionen.“ (Ministerium für Kultur Jugend und Sport Baden-Württemberg 2006, Seite 57).
„Kooperation braucht Akzeptanz, sie braucht die Bereitschaft zum Dialog und sie braucht die Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung für das Kind.“ (Sächsisches Staatsministerium für Soziales 2007, Seite 5)
Die wichtigsten Kooperationspartner des Schülerhortes sind die Grundschulen im Einzugsgebiet, die andere städtischen Schülerhorte, die Fachschulen für Sozialpädagogik und der soziale Dienst, sowie weitere Fachstellen.
Der Schülerhort arbeitet mit den Schulen im Einzugsgebiet zusammen. Um die beiden Lebenswelten für die Kinder mehr miteinander zu verknüpfen, beteiligt sich der Schülerhort regelmäßig an Veranstaltungen der Schule. Der Austausch mit den Lehrkräften ermöglicht einen ganzheitlichen Blick auf die Kinder. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen den Fachkräften eine gezielte Förderung der Kinder. Der Austausch findet in der Regel über kurze Telefonate oder über das Elternheft statt. Ausführlichere Gespräche werden bei Bedarf vereinbart. Zu Elterngesprächen im Schülerhort können, nach Absprache mit den Eltern, auch Lehrer oder Mitarbeiter anderer Institutionen eingeladen werden.
Im Sinne einer gelingenden Ausbildung kooperiert der Schülerhort mit verschiedenen sozialpädagogischen Fachschulen. Der Schülerhort ermöglicht Schülerinnen und Schülern dieser Fachschulen regelmäßig Praktika im Arbeitsfeld. Jeder Schülerin und jedem Schüler wird während der Zeit seines Praktikums durch eine pädagogische Fachkraft angeleitet. Ziel ist es, den Praktikantinnen und Praktikanten eine bestmögliche Berufsausbildung zu ermöglichen und den Nachwuchs an Fachkräften zu fördern (siehe auch Anleitung von Praktikanten).
Der Schülerhort liegt im Zuständigkeitsgebiet der Bezirksgruppe Ost des sozialen Dienstes. Der soziale Dienst hat eine wichtige beratende Funktion. Er unterstützt und berät die Eltern und die Fachkräfte zum Wohl des Kindes.
Weitere Fachstellen mit denen der Schülerhort bei Bedarf kooperiert sind unter anderem: AllerleiRauh (Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt, der Stadt Karlsruhr), das Kinderbüro, die Jugend-Migrations-Stelle und die psychologische Beratungsstelle der Stadt Karlsruhe.
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ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN
„Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung aller Beteiligten zum Wohle der Kinder ist Voraussetzung und Aufgabe zugleich.“ (Ministerium für Kultur Jugend und Sport 2006, Seite 51)
„Eltern (…) sind auf dem Hintergrund ihrer vielfältigen Erfahrungen in besonderer Weise Experten für die Situation ihres Kindes.“ (Ministerium für Kultur Jugend und Sport Baden-Württemberg 2006, Seite 52f.)
Der regelmäßige Austausch mit den Eltern über die Entwicklungsschritte, Stärken und Interessen des Kindes sowie Ziele der pädagogischen Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Hortarbeit. Die Weitergabe kurzer Informationen oder Absprachen im Alltag findet über einen telefonischen und schriftlichen Austausch sowie über kurze Tür- und Angelgespräche beim Bringen und Abholen der Kinder statt. Für einen umfangreichen Austausch finden regelmäßig Elterngespräche in der Einrichtung statt. Je nach Situation des Kindes und der Familie kann es sinnvoll sein, dass die Eltern weitere Beratungsstellen aufsuchen. Die Fachkräfte beraten die Eltern dementsprechend.
Ziel der Fachkräfte ist es, die Arbeit in der Einrichtung für die Eltern so transparent wie möglich zu gestalten. Aushänge und Fotocollagen berichten über zurückliegende sowie geplante Angebote und Ferienaktionen. Wichtige Informationen werden per Elternbrief ausgeteilt, an der „Elterninfowand“ ausgehängt und nach Absprache auch per E-Mail versendet.
Der jährlich stattfindende Elternabend dient ebenfalls dazu, den Eltern Einblicke in die Hortarbeit zu ermöglichen und offene Fragen zur Arbeit in der Einrichtung zu klären.
Nach §5 des Kindergartenbetreuungsgesetzes (KiTaG) werden in Tageseinteilungen für Kinder Elternbeiräte gebildet. Der Elternbeirat wird auf dem Elternabend gewählt er vertritt die Interessen aller Eltern der Einrichtung und tauscht sich auf regelmäßig stattfindenden Elternbeiratssitzungen mit der Hortleitung aus.
BILDUNG UND ERZIEHUNG
„Bildung, meint die lebenslangen und selbsttätigen Prozesse zur Weltaneignung von Geburt an. (…) Kinder erschaffen sich ihr Wissen über die Welt und sich selbst durch ihre eigenen Handlungen. Kindliche Bildungsprozesse setzen verlässliche Beziehungen und Bindungen zu Erwachsenen voraus. Bildung ist ein Geschehen sozialer Interaktion.“ (Stadt Karlsruhe Konzeption städtischer Kindertageseinrichtungen 2012, Seite 6)
„Erziehung meint die Unterstützung und Begleitung, Anregung und Herausforderung der Bildungsprozesse; (…). Sie geschieht auf indirekte Weise durch das Beispiel der Erwachsenen und durch die Gestaltung von sozialen Beziehungen, Situationen und Räumen. Auf direkte Weise geschieht sie beispielsweise durch Vorbildverhalten, durch Vormachen und Anhalten zum Üben.“ (Stadt Karlsruhe Konzeption städtischer Kindertageseinrichtungen 2012, Seite 6)
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UNSER BILD VOM KIND:
„In jedem Menschen steckt – unbeschadet seiner eigenen Freiheit – die Triebfeder, sich zu entfalten. Er trägt von Beginn an individuelle Wesensmerkmale in sich, die ihn einzigartig und besonders sein lassen. Er braucht eine Umgebung, die ihn darin unterstützt und anregt, seinen Potenzialen Gestalt zu geben.“ (Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg 2006, Seite 24)
Kinder sind neugierige, kreative, mitteilsame und individuelle Persönlichkeiten. Genetische Vorgaben und individuelle Entwicklungs- und Lebensgeschichten machen jedes Kind einzigartig (vergleiche Schmitz/Borggräfe 2010, Seite 187)
Kinder haben den natürlichen Drang sich mit ihrer Umwelt auseinander zu setzen. Im Spiel erforschen sie unter Einbezug all ihrer Sinne, ihre Umwelt und erweitern so, im wahrsten Sinne des Wortes, spielerisch ihr Wissen.
Ihre unvoreingenommene und offene Art ermöglicht Kindern ein kreatives Vorgehen bei der Suche nach neuen Ideen und Lösungsansätzen. Kinder haben das Bedürfnis gemachte Erfahrungen im Gespräch und im Spiel zu verarbeiten. Auch bei der Bewältigung von Diskrepanzerfahrungen, welche sich im Auseinandersetzungsprozess des Kindes mit seiner Umwelt ergeben, spielen Gespräche mit Gleichaltrigen und Erwachsenen eine große Rolle. Die Kinder schaffen sich auf diese Weise ein Bild ihrer Umwelt, welches sie durch immer neue Erfahrungen und Eindrücke ergänzen.
Der Wechsel vom Kindergarten in die Schule und den Hort stellt die Kinder hierbei vor zahlreiche Herausforderungen. Sie werden mit vielen neuen Eindrücken sowie neuen Erwartungen konfrontiert.
DIE ROLLE DER FACHKRÄFTE
Das pädagogische Handeln der Fachkräfte orientiert sich an der Definition von Bildung und Erziehung und an dem beschriebenen Bild vom Kind.
Ziel der pädagogischen Arbeit der Fachkräfte ist es, die Kinder in ihrem natürlichen Forscherdrang zu bestärken, sie in ihrem Selbstbewusstsein zu fördern und sie darin zu unterstützen sich in unserer Gesellschaft zu Recht zu finden. Die Individualität jedes Kindes wird hierbei von den Fachkräften wertgeschätzt und berücksichtigt.
Für die pädagogische Arbeit ist eine tragfähige Bindung zu den Kindern die Voraussetzung, um die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern. Eine interessierte, einfühlsame, wertschätzende und respektvolle Haltung gegenüber den Kindern ist das Fundament einer solchen Bindung. Hierbei sind die Fachkräfte sensibel für die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und greifen diese im Alltag, wie auch in Angeboten und AGs auf. Die Fachkräfte nehmen sich Zeit für die Kinder. In Gesprächen gehen sie auf das Bedürfnis der Kinder ein sich mitzuteilen, vom Tag zu erzählen, Fragen zu stellen aber auch über Ängste zu sprechen. Die Fachkräfte hören den Kindern zu und gehen auf ihre Themen ein, beantworten Fragen oder helfen den Kindern eigene Antworten zu finden. In Angeboten und AGs werden die Themen der Kinder vertieft. Durch das Setzen neuer Impulse im Alltag und in Angeboten, eröffnen die Fachkräfte den Kindern den Zugang zu neuen Themenfeldern und Interessensbereichen. Sie motivieren die Kinder sich neuen Herausforderungen zu stellen und somit ihren Handlungsspielraum zu erweitern. In diesem Zusammenhang nimmt auch die Raumgestaltung einen wichtigen Stellenwert in der pädagogischen Arbeit ein. Die Kinder sollen sich in den Räumlichkeiten wohlfühlen und dazu angeregt werden, sich mit ihrer Umwelt auseinander zu setzen (vergleiche Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg 2006, Seite 46/47).
Die Fachkräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion jederzeit bewusst und leben den Kindern Werte, wie einen wertschätzenden und respektvollen Umgang, vor. Durch die Beteiligung an Entscheidungsprozessen und einer altersentsprechenden Übernahme von Verantwortung, werden die Kinder an Demokratie und Mitbestimmung herangeführt.
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Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Fachkräften ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Förderung des Kindes. Die Fachkräfte sehen die Eltern als Experten für ihr eigenes Kind und pflegen zum Wohl des Kindes die Zusammenarbeit mit den Eltern.
Die Fachkräfte sind verantwortlich für eine stetige Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit. Diese wird durch regelmäßige Selbstreflektion, den Austausch im Team, die Teilnahme an Fortbildungen, sowie die Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen gewährleistet.
PÄDAGOGISCHES HANDELN
Ziele des pädagogischen Handelns im Schülerhort sind die Förderung des Selbstbewusstseins, der Selbstständigkeit und der Gemeinschaftsfähigkeit.
Grundlage des pädagogischen Handels ist ein Erziehungsprozess, welcher die aktive, lebenslange und subjektive Weltaneignung des Kindes unterstützt. Die selbstbildenden Prozesse der Kinder werden durch gezielte Interaktions- sowie Raumgestaltung angeregt und gefördert. Eine anerkennende, wertschätzende Grundhaltung gegenüber dem Kind und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern ist hierfür Voraussetzung.
TAGESABLAUF
Ein strukturierter Tagesablauf ist für die Entwicklung der Kinder von großer Bedeutung. Durch verschiedene sich wiederholende Rituale (zum Beispiel pünktliches Mittagessen, feste Hausaufgaben- und Freispielzeiten) erlangen die Kinder Sicherheit, lernen zu planen und können sich leichter ihren Tag strukturieren.
Der Tagesablauf im Hort stellt sich während der Schulzeit wie folgt dar:
ZEITEN TÄTIGKEITEN
7:30 Uhr bis 8:30 Uhr Der Hort wird geöffnet. In angenehmer Atmosphäre soll den Kindern ein guter Start in den Tag ermöglicht werden. Die Kinder können die unterschiedlichen Räumlichkeiten und Spielangebote für sich nutzen oder ihr mitgebrachtes Frühstück verzehren.
8:30 Uhr bis 12 Uhr Der Hort ist während der Schulzeit geschlossen. Die Fachkräfte haben Vorbereitungszeit (unter anderem zur Dokumentation, zur Vor- und Nachbereitung von Angeboten, zu Teambesprechungen sowie zum Führen von Elterngesprächen).
12 Uhr bis 13 Uhr Die Kinder kommen aus der Schule. Für die Erst- und Zweitklässler beginnt die Hausaufgabenbetreuung. Die Kinder ab der 3. Klasse können mit ihren Hausaufgaben beginnen oder die Räumlichkeiten, Spielangebote und das Außengelände zum Freispiel nutzen.
13 Uhr Die Kinder decken die Tische für das gemeinsame Mittagessen. Anschließend gehen zwei Kinder durch die Einrichtung und ruft alle Kinder durch ein Trommelsignal in die Gruppenräume.
13:15 Uhr Sobald alle Kinder in ihrer Gruppe sind beginnt die „Vorbesprechungszeit“. Diese wird dazu genutzt, um wichtige Informationen weiter zu geben, Wünsche, Ideen und allgemeine Probleme zu besprechen oder ein Spiel zu spielen.
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ZEITEN TÄTIGKEITEN
13:30 Uhr Der Tischdienst holt für seine Gruppe den Essenswagen aus der Küche und das Mittagessen beginnt.
14:15 Uhr bis spätestens 16 Uhr
Die Hausaufgabenbetreuung für alle Kinder beginnt. Wer seine Hausaufgaben erledigt hat, kann sich dem Freispiel widmen oder an einem Angebot teilnehmen.
15:45 Uhr bis 16:15 Uhr In einem unserer drei Gruppenräume wird der Nachtisch ausgeteilt
16 Uhr bis 16:45 Uhr Freispiel beziehungsweise Angebotszeit: Die Kinder wählen mit wem und wo sie spielen möchten oder an welchem Angebot sie teilnehmen werden.
16:45 Uhr bis 17 Uhr Alle Kinder helfen beim gemeinsamen Aufräumen.
17 Uhr Der Hort schließt. Je nach Vereinbarung mit den Eltern, gehen die Kinder allein nach Hause oder werden abgeholt. Wenn ein Kind länger als eine Stunde nach Hortschluss nicht abgeholt wurde müssen wir das Kind bei der Polizei in Obhut geben. Bei sich wiederholenden Verspätungen der abholungsberechtigten Personen behält sich die Stadt vor, die zusätzliche Betreuungszeit nach Hortschluss in Rechnung zu stellen.
In den Schulferien orientiert sich der Tagesablauf an den geplanten Ausflügen und Angeboten.
FERIEN
Der Schülerhort hat bis auf eine Schließzeit von vier Wochen im Jahr, in den Ferien von 7:30 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. Das Ferienprogramm orientiert sich an den Interessen der Kinder und der durch Beobachtung erfassten pädagogischen Notwendigkeit. In den Ferien bieten sich für die Kinder zahlreiche Möglichkeiten Gruppenerfahrungen zu sammeln, sich in Gruppenfähigkeit zu üben, Freundschaften zu vertiefen und im Sinne des Selbstbildungsansatzes ihren Interessen nach zu gehen.
Auf Grund eines größeren Zeitrahmens sind in den Schulferien vielfältige Ausflüge und Angebote möglich. Die Kinder haben die Möglichkeit sich mit ihren Ideen und Vorschlägen bei der Gestaltung des Ferienprogramms einzubringen.
Um das Ferienprogramm für die Kinder so transparent wie möglich zu machen wird das fertige Ferienprogramm den Kindern vorgestellt und an der Kinderinfowand ausgehängt. An der Kinderinfowand haben die Kinder auch die Möglichkeit sich für Ausflüge und Angebote anzumelden.
Bei den Ausflügen unterscheiden wir in Großgruppen- und Kleingruppenausflüge. An Großgruppenausflügen nehmen alle Kinder teil. Zu den Kleingruppenausflügen kann sich eine im Vorfeld festgelegte Anzahl der Kinder anmelden. Auf die Ausflüge dürfen die teilnehmenden Kinder ein begrenztes Taschengeld mitnehmen. Hierbei sollen die Kinder Erfahrungen im Umgang mit Geld sammeln und somit in kleinen Schritten zur Eigenverantwortung geführt werden.
Um das Ferienprogramm auch für die Eltern transparent zu machen wird es in schriftlicher Form per Handzettel sowie per Mail veröffentlicht.
Um allen Kindern die Teilnahme an den Ausflügen ermöglichen zu können, achten die Fachkräfte bei der Planung der Ausflüge darauf, dass diese nicht zu teuer werden.
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AUßERSCHULISCHE BILDUNGSANGEBOTE: ANGEBOTE UND AGS
Die Angebote und Arbeitsgemeinschaften (AGs) im Schülerhort orientieren sich an den Interessen der Kinder und der pädagogischen Notwendigkeit. Grundlage hierfür ist eine offene, interessierte Haltung der Fachkräfte sowie die regelmäßige und reflektierte Beobachtung der Kinder im Alltag. Wo immer es möglich und sinnvoll ist, werden die Kinder an der Planung und Umsetzung der Angebote und AGs beteiligt. Aus diesem Grund können auch die Kinder nach Absprache eigene Angebote oder sogar AGs im Schülerhort anbieten. Unterstützt werden sie hierbei von einer Fachkraft.
Angebote sind meist einmalige Aktionen. Aus einem Angebot kann sich auch eine AG entwickeln.
Bei AGs handelt es sich um Angebote, die einen zeitlich längeren Rahmen haben. Eine AG besteht aus mehreren regelmäßig stattfindenden AG-Treffen (meist einmal in der Woche). Diese Rhythmisierung dient der Kontinuität und Ritualisierung und hilft den Kindern sich in der selbständigen Organisation ihres Alltags zu üben. Die Teilnehmer finden sich zu Beginn der AG zu einer festen Gruppe zusammen. Dies ist schon deshalb notwendig, da die AG Treffen inhaltlich aufeinander aufbauen. Die Kinder lernen über einen längeren Zeitraum an einem Ziel festzuhalten und daraufhin zu arbeiten. AGs haben immer einen Abschluss, meist Höhepunkt wie eine Aufführung oder Präsentation.
FREISPIEL
„Spielen ist die dem Kind eigene Art sich mit seiner Umwelt auseinanderzusetzen, sie zu erforschen, zu begreifen, zu erobern“ (Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg 2006, Seite 33).
„Spiel, Lernen und Entwicklung sind also untrennbar verbunden. Spiel ist notwendig für die kindlichen Lern- und Entwicklungsprozesse.“ (Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden- Württemberg 2006, Seite 35)
Als Freispiel werden im Schülerhort die Zeiten bezeichnet, welche die Kinder frei gestalten können und die nicht durch Angebote, AGs oder den Tagesablauf in Form von Hausaufgaben oder dem Mittagessen vorstrukturiert sind. Während des Freispiels üben sich die Kinder in der eigenen Strukturierung des Tagesablaufes.
Im Freispiel werden selbstbildende Prozesse in Gang gesetzt und neue Themenfelder entdeckt. Persönliche Stärken können verfolgt, ausgelebt und präsentiert werden. Die Kinder können ihre Kreativität entfalten und Erlebtes verarbeiten. Durch ein Aushandeln der Kinder untereinander werden soziale Kompetenzen erlernt und vertieft.
THEMENRÄUME
Im Rahmen des Freispiels stehen den Kindern folgende Themenräume zur Verfügung:
WERKSTATT UND ATELIER
Hier stehen den Kindern verschiedene Materialien zur kreativen Gestaltung und zur Umsetzung ihrer Ideen zur Verfügung. Förderung der Feinmotorik und der Umgang mit Werkzeugen und Materialien stehen hier zielführend im Vordergrund.
TURNHALLE UND AUßENGELÄNDE
Die Turnhalle und das Außengelände dienen der Bewegungsförderung durch ansprechende, frei wählbare Materialien. Sie sollen dazu beitragen dem natürlichen Bewegungsdrang der Kinder gerecht zu werden und einen Ausgleich zum schulischen Sitzen zu schaffen.
Durch die Bewegung und die Auseinandersetzung mit verschiedenen Materialien wird die Grob- und Feinmotorik der Kinder geschult. Durch die Interaktion mit anderen Kindern wird das Sozialverhalten trainiert.
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Darüber hinaus zeigt die neuere Forschung einen Zusammenhang zwischen dem Entwicklungsfeld der Motorik und der kognitiven Entwicklung. (vergleiche Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden- Württemberg 2006, Seite 73ff)
ROLLENSPIELRAUM UND RUHERAUM
Das Nachspielen und Nachahmen von Erlebtem hat für Kinder eine große Bedeutung bei der Verarbeitung von Eindrücken ihrer Umwelt. Im Rollenspielraum können die Kinder andere Rollen einnehmen und Erfahrungen im Wechseln von Rollen sammeln. Auf diese Weise wird die Empathiefähigkeit gefördert und die Kinder entwickeln ein Verständnis für die Bedürfnisse anderer.
Der Rollenspielraum hat auch die Funktion eines Rückzugsortes und wird hierdurch dem Bedürfnis der Kinder nach Ruhe in einem turbulenten Schul- und Hortalltag gerecht.
BAU- UND KONSTRUKTIONSZIMMER
Im Bauzimmer stehen den Kindern zahlreiche Materialien, wie Lego- und Holzbausteine, zur Verfügung. Das Bauen mit verschiedenen Baumaterialien fördert die räumliche Vorstellung, das mathematisch-technische Verständnis, sowie die Feinmotorik der Kinder. Darüber hinaus bietet auch das Bauzimmer zahlreiche Anregungen zum Rollenspiel und damit zu einer spielerischen Auseinandersetzung und Verarbeitung von Eindrücken des Alltages.
HAUSAUFGABEN
Die Hausaufgabenbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil in der Hortarbeit. Die Erledigung der Hausaufgaben nimmt für jedes Hortkind einen festen Platz im Tagesablauf ein.
Ab 12:15 Uhr bis 13 Uhr beginnt eine erste Hausaufgabenphase. Dies ermöglicht durch die kleineren Gruppen, eine individuellere Betreuung und Förderung. Die zweite Hausaufgabenphase beginnt um 14:15 Uhr und endet spätestens um 16 Uhr.
Die Betreuung der Hausaufgaben findet in zwei Gruppen statt. Jede Gruppe wird in Abhängigkeit ihrer Kinderanzahl von ein bis zwei Fachkräften betreut. Jedes Kind ist für die Erledigung seiner Hausaufgaben einer festen Gruppe zugeteilt. Dies ermöglicht den Fachkräften eine intensivere Beobachtung der Kinder. Die Fachkräfte führen täglich ein Hausaufgabenprotokoll, in dem sie dokumentieren, welche Hausaufgaben gemacht werden müssen, wie lange das Kind für die Erledigung der Aufgaben benötigt hat und welche, zur weiteren Förderung des Kindes notwendigen, Beobachtungen darüber hinaus gemacht werden konnten.
Die Fachkräfte legen Wert darauf, dass die Kinder ihre Hausaufgaben möglichst vollständig und richtig erledigen. Um die Motivation der Kinder für ihre Hausaufgaben nicht zu gefährden, wägen die zuständigen Fachkräfte jedoch ab, ob es in einzelnen Fällen sinnvoll ist, die Erledigung der Hausaufgaben vorzeitig abzubrechen. Die Entscheidung ist abhängig von der individuellen Tagesverfassung des Kindes und seiner Konzentrationsfähigkeit. Wenn Schwierigkeiten bei den Hausaufgaben beobachtet werden, suchen die Fachkräfte zeitnah das Gespräch mit den Eltern und gegebenenfalls den Lehrern.
DAS MITTAGESSEN
Das Mittagessen dient dem sozialen Austausch zwischen den Kindern untereinander und den Fachkräften.
Das Essen wird jeden Vormittag von einer Großküche warm geliefert.
Zwischen 13 Uhr und 13:15 Uhr werden von den Kindern die Tische in den Gruppenräumen gedeckt. Um 13:15 Uhr werden die Kinder durch ein Trommelsignal zum Mittagessen in ihre Gruppe gerufen.
Nach der Hausaufgabenzeit hat jedes Kind die Möglichkeit den Nachtisch einzunehmen. Beim Nachtisch handelt es sich um eine kleine Zwischenmahlzeit, die abwechselnd aus Obst, Keksen, Joghurt oder Pudding besteht.
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In den Ferien kochen die Fachkräfte regelmäßig gemeinsam mit den Kindern. Dabei werden frische Zutaten verwendet und die Wünsche der Kinder berücksichtigt.
Um zur Transparenz für Kinder und Eltern beizutragen, wird der Speiseplan für die aktuelle Woche an der Kinderinfowand ausgehängt.
BEOBACHTUNG UND DOKUMENTATION
Ziel der Fachkräfte im Schülerhort ist es, jedes Kind in seiner individuellen Entwicklung, seinem persönlichen Tempo, seinen Fähigkeiten und Interessen zu unterstützen. Hierzu ist die Beobachtung und Dokumentation unverzichtbar. Die Beobachtungen der Kinder und die Dokumentation ihres Entwicklungsverlaufes dient dazu, Einblicke in die Entwicklungs- und Lernprozesse der Kinder zu erhalten. Die so gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Planung der pädagogischen Arbeit im Hort.
Jede Fachkraft hat eine bestimmte Anzahl von Beobachtungskindern. Die Fachkraft ist für die Dokumentation des Entwicklungsverlaufes seiner Beobachtungskinder hauptverantwortlich. Für jedes Kind wird ein Beobachtungsbogen und ein Dokumentationsblatt angelegt. Der Beobachtungsbogen umfasst alle Entwicklungsbereiche eines Kindes und dient den Fachkräften zur gezielten Auseinandersetzung mit dem Entwicklungsstand des Kindes. In regelmäßigen Abständen wird der Beobachtungsbogen im Team besprochen und die Beobachtungen und Einschätzungen der einzelnen Fachkräfte zusammengetragen. Auf dem Dokumentationsblatt werden Beobachtungen im Alltag von allen Fachkräften festgehalten.
Uns ist bewusst, dass das beobachtete Verhalten nur einen Auszug aus dem Gesamtverhalten des Kindes darstellt und Rückschlüsse auf die Bildungs- und Entwicklungsbereiche der Kinder nur bedingt möglich sind.
Über das im Schülerhort beobachtete Verhalten der Kinder tauschen sich die Fachkräfte in regelmäßigen Abständen mit den Eltern aus. Auf diese Weise können Eltern und Fachkräfte ihre Beobachtungen ergänzen und erhalten einen Einblick in das Verhalten des Kindes in der jeweils anderen Lebenswelt.
BETEILIGUNG DER KINDER IM ALLTAG (PARTIZIPATION)
„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ (§11 Absatz 1 SGB VIII)
Im Schülerhort können Kinder erleben wie Gemeinschaft außerhalb der Familie geregelt ist. Sie können erfahren wie Entscheidungen gefällt werden und welche Möglichkeiten der Einflussnahme sie auf solche Prozesse haben. Die Kinder sollen erleben, dass ihre Stimme gehört wird und sie Einfluss auf die Gestaltung ihres unmittelbaren Alltags in der Einrichtung haben. Rechte zu haben bedeutet auch immer, um diese Rechte zu wissen und sie eigenständig in Anspruch nehmen zu können. Hier sehen die Fachkräfte des Schülerhortes ihren Erziehungsauftrag.
Die Beteiligung der Kinder vollzieht sich vor allem im Alltag. Die Fachkräfte regen die Kinder dazu an eigene Bedürfnisse, Ideen und Lösungsvorschläge in die eigene und die gemeinschaftliche Entscheidungsfindung mit einzubringen. Eine wertschätzende Haltung der Fachkräfte gegenüber der Individualität des einzelnen Kindes, ist hierfür Voraussetzung.
Im Hortalltag gibt es für die Kinder unter anderem folgende Möglichkeiten der Mitbestimmung:
Kinderkonferenz: In der Kinderkonferenz werden Anliegen der Kinder und der Fachkräfte unter Beteiligung aller besprochen. Jedes Kind hat die Möglichkeit, sich zum Thema zu äußern oder eigene Themen einzubringen.
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Kinderinfowand: Hier werden aktuelle Veranstaltungen sowie Angebote ausgehängt, um die Kinder über diese zu informieren. Anstehende Aktionen werden hierdurch transparent und die Kinder erhalten die Möglichkeit ihre Woche zu planen. Zudem besteht die Möglichkeit für die Kinder nach Absprache eigene Themen oder Vorschläge bekannt zu machen.
Erarbeitung von Regeln: Kinder sollen die Erfahrung machen, dass Regeln nicht statisch sind, sondern den Bedürfnissen der Gemeinschaft entsprechen müssen. In Interessensgruppen, bestehend aus Kindern und Fachkräften, werden gemeinsam Regeln für das Zusammenleben im Hort erarbeitet. Auf die Einhaltung der Regeln wird von Kindern und Fachkräften gemeinsam geachtet. Bei Bedarf werden die Regeln den veränderten Bedürfnissen angepasst.
Vorbesprechung: Vor dem Mittagessen werden die Kinder von den Fachkräften über Aktuelles informiert. Die Kinder haben die Möglichkeit, sich hierzu zu äußern oder eigene Themen einzubringen.
BESCHWERDEMANAGEMENT
Zur Sicherung der Rechte der Kinder in der Einrichtung sind neben geeigneten Verfahren zur Beteiligung der Kinder auch Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Anliegen zu schaffen (vergleiche §45 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII).
Eltern und Kinder können sich mit ihren Anliegen, Anregungen und Beschwerden jederzeit an die Fachkräfte wenden. Zur Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit sind diese Rückmeldungen unerlässlich. Ist eine direkte Problemlösung nicht möglich, wird die Beschwerde im Mitarbeiterteam besprochen und zeitnah eine Lösungsmöglichkeit entwickelt.
INKLUSION
In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention wurde das Recht von Menschen mit Behinderung auf inklusive Bildung und gemeinsames Lernen festgeschrieben.
„Inklusion bedeutet die Anerkennung der Verschiedenheit, aber auch der Gemeinsamkeit aller betreuten Kinder. Sie erleben gleichermaßen Wertschätzung und Partizipation. Die städtischen Kindertageseinrichtungen sehen sich, abhängig von den Rahmenbedingungen und gegeben Möglichkeiten, dem Leitbild der Inklusion verpflichtet. (…) Ergänzend zu den Rahmenbedingungen der Einrichtung kann zusätzlich pädagogische und/oder begleitende Hilfe über eine individuelle Eingliederungshilfe das Kind im Kindertagesstätten-Alltag unterstützen.“ (Stadt Karlsruhe, Konzeption städtischer Kindertageseinrichtungen, 2012, Seite 7)
SICHERUNG DES KINDESWOHLS
Nach §8a Absatz 4 SGB VIII hat der Träger einer Kindestageseinrichtung einen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
Das genaue Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist in dem Papier „Vorgehensweise bei Gefährdung des Kindeswohls – Vereinbarung mit den städtischen Einrichtungen zur Kinder- und Schülertagesbetreuung“ festgehalten. Hierzu gehört das die Fachkräfte, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen, diese zunächst Einrichtungsintern einschätzen. Liegt eine Gefährdungseinschätzung vor wird die zuständigen Fachberatungen hinzugezogen und das weitere Vorgehen abgewogen.
Weitere Standards, auf die wir zur Sicherung des Kindeswohls zurückgreifen, finden sich in:
§8a SGB VIII
Sexuelle Gewalt in Institutionen, Standards zur Prävention und Intervention (Stadt Karlsruhe Sozial-und Jugendbehörde, 2012)
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TEAMARBEIT
„Wir verstehen unter Teamarbeit eine Form reflektierter, partnerschaftlicher Zusammenarbeit, die im Rahmen gegenseitigen Sich-Akzeptierens, die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse jedes einzelnen Mitarbeiters konstruktiv nutzt und sich in ständiger spontaner Kooperationsbereitschaft einem gemeinsamen Ziel verpflichtet fühlt. Dabei muss durch bewusste Pflege der emotionalen Beziehung am Arbeitsplatz so viel Solidarität zwischen den Mitarbeitern entwickelt werden, dass die offene Bewältigung von Wert- und Zielkonflikten möglich ist.“ (Scherpner und andere, 1976 Seite 12)
Ziel unserer gemeinsamen Arbeit im Team ist es, die Kinder optimal zu betreuen, zu fordern und zu fördern. Die Bedürfnisse und Interessen der Kinder stehen hierbei im Mittelpunkt unserer Arbeit. Es ist uns wichtig, dass sich jedes Teammitglied mit seinen individuellen Stärken einbringen kann. Hierbei unterstützen und ergänzen wir uns gegenseitig. Auf einen kollegialen und offenen Umgang miteinander legen wir besonderen Wert. Im Austausch miteinander werden bei Problemen oder Schwierigkeiten Lösungswege gefunden.
Wichtiger Bestandteil unserer Teamarbeit ist der regelmäßige Austausch. Die wöchentlichen Teamsitzungen bieten eine Plattform, um die vergangenen Wochen zu reflektieren, anstehende Angebote zu planen, sich über Beobachtungen auszutauschen und Informationen weiterzugeben.
In den ebenfalls wöchentlich stattfindenden Kleinteamsitzungen, tauschen sich die Fachkräfte über gruppeninterne Aktivitäten aus. Die Informationsweitergabe im Alltag findet durch Tür- und Angelgespräche, durch den Beobachtungsordner und durch einen Kalender, in dem die wichtigsten Informationen für alle Teammitglieder transparent gemacht werden, statt.
Angebote, Projekte und Elterngespräche werden von den einzelnen Teammitgliedern eigenverantwortlich umgesetzt. Im Vorfeld werden diese im Team vorgestellt, um die erforderlichen Rahmenbedingungen sowie die Voraussetzung zu einer optimalen Unterstützung zu schaffen. Der jeweiligen Fachkräften obliegt die Verantwortung für die Weitergabe der Informationen und das Einholen von Hilfestellungen.
ANLEITUNG DER PRAKTIKANTINNEN UND PRAKTIKANTEN
Der Schülerhort dient einer Vielzahl von Praktikantinnen und Praktikanten als Ausbildungs- und Orientierungsstätte. Unter diese fallen nicht nur Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten (letztes Auszubildungsjahr) sowie FSJ-Praktikantinnen und FSJ Praktikanten (freiwilliges soziales Jahr), sondern auch Praktikantinnen und Praktikanten von Fachschulen für Sozialpädagogik, die sich in der Ausbildung zur Fachkräfte befinden, Schülerinnen und Schüler, die ein Berufsorientierungspraktikum absolvieren oder Studentinnen und Studenten pädagogischer Hochschulen. Aufgabe des Schülerhortes ist es, die Praktikantinnen und Praktikanten während ihrer Zeit in der Einrichtung zu begleiten und zu beraten. Der Schülerhort bietet ihnen die Möglichkeit, sich mit unterschiedlichen Handlungsfeldern auseinanderzusetzen und diese auszugestalten, um so ihre Kompetenzen zu erweitern.
Um eine qualitativ gute praktische Ausbildung zu gewährleisten wird jede Praktikantinnen und jeder Praktikant von einer pädagogischen Fachkraft angeleitet. In regelmäßig stattfindenden Anleitergesprächen werden die Fortschritte der Praktikantinnen und Praktikanten im Zusammenhang mit der pädagogischen Arbeit reflektiert und die nächsten Schritte vorbereitet. Die Regelmäßigkeit dieser Anleitergespräche wird in Absprache und je nach Bedarf bestimmt. Ziel ist es, den Praktikantinnen und Praktikanten ein bestmögliches Praktikum zu ermöglichen und den Nachwuchs an Fachkräften zu fördern.
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FESTE UND FEIERN
Über das Jahr finden im Schülerhort verschiedene Feste und Feiern statt. Das Feiern von Geburtstagen, Weihnachten und Ostern kennen viele Kinder bereits seit ihren ersten Lebensjahren. Durch das Aufgreifen dieser Rituale im Schülerhort, erlangen die Kinder Sicherheit, erfahren etwas über die Hintergründe dieser Feiern und entwickeln ein Gespür für die Struktur des Jahrzyklus. Auch Übergänge werden durch Feiern begleitet. So wird der Übergang aus dem Hort in die Selbständigkeit oder den Wechsel in eine andere Einrichtung im Schülerhort gefeiert. Durch die Abschiedsfeiern werden die Kinder zu einer bewussten Auseinandersetzung mit Übergängen angeregt und lernen mit diesen umzugehen. Das Feiern von Festen schafft Beziehung und ermöglicht den Bindungsaufbau zwischen den Fachkräften und den Kindern.
Auch für eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern und der Kontaktaufnahme und Pflege zum weiteren Umfeld des Schülerhortes sind Feiern ein wichtiges gesellschaftliches Ereignis. Einmal im Jahr veranstaltet der Schülerhort ein Fest. Ein solches Fest, ist eine gute Gelegenheit für Fachkräfte und Eltern sich auf einer anderen Ebene zu begegnen und die Erziehungspartnerschaft zu pflegen. Auch Personen aus dem weiteren Umfeld der Einrichtung werden zu diesen Feiern immer wieder eingeladen. Der Schülerhort nutzt damit die Möglichkeit einer solchen Feier seine Arbeit transparent zu machen.
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
„Öffentlichkeitsarbeit ist das bewusste, geplante und dauernde Bemühen, gegenseitiges Verständnis und Vertrauen in der Öffentlichkeit aufzubauen und zu pflegen. Zur Professionalisierung des Berufsbildes des Erziehers gehört auch eine professionelle Image-Pflege.“ (vergleiche www.pr-woerterbuch.de/wiki/index.php/PR-Definition Oeckl 1964)
Der Schülerhort nutzt die Öffentlichkeitsarbeit um seine Arbeit sowohl für Eltern, als auch für zukünftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Menschen und Institutionen im Einzugsgebiet der Einrichtung sowie weiteren Interessenten transparent zu machen.
Die Öffentlichkeitsarbeit dient zur Pflege der Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Aufbau und Ausbau des Netzwerkes.
Neben der Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen Kooperationspartnern, nutzt der Schülerhort als Teil der Sozial- und Jugendbehörde das Internetportal und die Informationsmaterialien der Stadt Karlsruhe, um seine Arbeit nach außen zu tragen.
QUALITÄTSMANAGEMENT
„Im Vergleich zu den produktbezogenen Sichtweisen der Industrie ist die qualitative Bewertung in der Arbeit der Jugendhilfe durch einen höheren Grad an Komplexität gekennzeichnet.“ (…) Es „soll verdeutlicht werden, dass Qualität in sozialpädagogischen Handlungsfeldern aus einem komplexen Bedingungsgefüge entsteht, in dem verschiedene Faktoren in einer Wechselwirkung stehen und bei denen auch schwer fassbare subjektive Faktoren eine wichtige Bedeutung haben.“ (o.V. 4. April 2015, www.kita-portal-mv.de)
Die Stadt Karlsruhe als Träger sichert die Qualität in den Einrichtungen im Rahmen der Gesamtkonzeption durch Fortbildungen, Hortleitungsrunden, Fachberatung, Teamberatung und Supervision, sowie durch die Vorgabe von Standards in bestimmten Arbeitsbereichen.
Darauf aufbauend, beschreibt die vorliegende Konzeption die Arbeit in der Einrichtung und bietet Orientierung für ein qualitatives Arbeiten. Um die Qualität in unserer Einrichtung zu sichern, haben die Fachkräfte der Einrichtung bestimmte Arbeitsweisen beschrieben, welche regelmäßig evaluiert werden.
17 | SCHÜLERHORT KONZEPTION
Ein weiteres Instrument unserer Qualitätssicherung ist die Dokumentation (s. Kapitel Dokumentation). Die regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen werden zum aktuellen Austausch sowie zur Reflektion und Evaluation der pädagogischen Arbeit und somit zu deren qualitativer Weiterentwicklung genutzt.
LITERATURVERZEICHNIS
Fenrich, H. (2007). Geleitwort von Oberbürgermeister Heinz Fenrich. In Hof, W. (Hrsg.). Die Waldstadt in Karlsruhe, ein lebendiger Stadtteil im Grünen. Karlsruhe: Info-Verlag. Seite 7 bis Seite 10
Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg. (2006). Orientierungsplan, für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten. Weinheim und Basel: Belz Verlag
Sächsisches Staatsministerium für Soziales. (2007). Empfehlungen zur Kooperation von Schule und Hort. Eine Handreichung für Kindertageseinrichtungen und Schulen. Dresten
Scherpner M. und andere, (1976). Teamarbeit in der Sozialen Arbeit. Tübingen: Katzmann Verlag
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde (Hrsg.) (2012). Sexuelle Gewalt in Institutionen, Standards zur Prävention und Intervention. Karlsruhe
Stadt Karlsruhe Sozial-und Jugendbehörde (Hrsg.) (2012). Konzeption städtischer Kindertageseinrichtungen. Karlsruhe
Schmitz, Seite Borggräfe Y. (2010). Kinder in Ihrer Entwicklung sehen, Beobachten und Dignostik im Elementarbereich. In Beudels, W. und andere (Hrsg.). Bildungsbuch Kindergarten. Erziehen, Bilden und Fördern im Elementarbereich (Seite 187-195). Basel: Borgmann Media
Oeckl, (1964). PR-Definition. URAL: www.pr-woerterbuch.de/wiki/index.php/PR-Definition (eingesehen 27. September 2015 MEZ, 12:14 Uhr)
o. V. Kita-Management. Qualität. URAL: http://www.kita-portal-mv.de/de/kita- management/qualitaet/qualitaetsbegriffe_in_kitas (eingesehen am 4. April 2015 MEZ, 15:15 Uhr)
IMPRESSUM
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Abteilung Kindertageseinrichtungen Städtischer Schülerhort an der Ernst-Reuter-Schule Tilsiterstraße 15b 76123 Karlsruhe Telefon: 0721 3527851
Stand: August 2015
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/schuelerhorte/waldstadt/HF_sections/content/ZZmlnFFeQUknWT/ZZmlnHAqvblzyO/Konzeption%20ERS.pdf
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VERANSTALTER:
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3 Jahre KMU-Instrument: Europäische Förderung für den innovativen Mittelstand Montag, 30. Januar 2017 | Staatsgalerie, Stuttgart
VER ANSTALTUNGSORT
Staatsgalerie Stuttgart | Vortragssaal Konrad-Adenauer-Str. 30-32 | 70173 Stuttgart
ANFAHRT ÖFFENTLICHE VERK EHRSMIT TEL
Stadtbahn U1, U2, U9, U14 | Bus Linien 40, 42 Haltestelle: Staatsgalerie
Eine Anfahrtsskizze und Parkmöglichkeiten fi nden Sie online: www.staatsgalerie.de/besuch
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Anmeldungen sind online unter www.steinbeis-europa.de/3-jahre-kmu-instrument.html bis zum Donnerstag, den 26. Januar 2017 bzw. bis zur Ausbuch- ung der Veranstaltung möglich. Die Teilnahme an der Veranstal- tung ist kostenlos. Bei der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit sich zu einer persönlichen Beratung anzumelden, der genaue Termin wird Ihnen in der Woche vor der Veranstaltung per E-Mail mitgeteilt.
VER ANSTALTER
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg Steinbeis-Europa-Zentrum | Steinbeis 2i GmbH
KONFERENZBÜRO
Steinbeis-Europa-Zentrum | Steinbeis 2i GmbH Frau Isabell Kraft Tel.: 0711 123 40 26 E-Mail: kraft@steinbeis-europa.de Für Fragen am Veranstaltungstag: Tel.: 0160 324 97 23
VER ANSTALTUNGSPROGR AMM | Montag, 30. Januar 2017
· Moderation: Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Norbert Höptner | Europabeauftragter der Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg, Direktor Steinbeis-Europa-Zentrum
ab 08:30 Registrierung mit Begrüßungskaffee
09:30 Begrüßung
· Hubert Wicker | Ministerialdirektor im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
09:45 Öffentliche Förderung für disruptive Innovationen?
· Prof. Dr.-Ing. Prof. e. h. Wilhelm Bauer | Technologiebeauftragter des Landes Baden-Württemberg und geschäftsführender Institutsleiter am Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO, Stuttgart
10:15 Das KMU Instrument – gezielte Förderung der besten Ideen in Europa
· Dr. Bernd Reichert | Executive Agency for SMEs – European Commission (EA SME)
10:30 Erfolgsfaktoren aus der Sicht der Nationalen Kontaktstelle KMU
· Daniel Stürzebecher | Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) | Nationale Kontaktstelle KMU
11:00
Erfolgsfaktoren aus Sicht einer Gutachterin · Dr. Andrea Elser | GE CONSULTA NTS GmbH
11:15 Das KMU-Instrument in Baden-Württemberg – erfolgreiche Antragsteller berichten aus der Praxis
· Dr. Karl-Heinz Frank | Amorph Systems GmbH · Yuliya Rogachevska | BVB Innovate GmbH · Armin Geibel | KCN – Kunststoff Coating Network GmbH · Dr. Markus Langkamp | Mediagnost
Gesellschaft für Forschung und Herstellung von Diagnostika GmbH · Erwin Härtwich | Freitec Kunststoffe GmbH (angefragt) · Manuel Lipp | LIPP GmbH · Moderation: Dr. Petra Püchner | Steinbeis 2i GmbH
12:30 Mittagspause
13:00-15:00 13:15-14:00 | 14:15-15:00 Beratungsgespräche – Werkstattgespräch: Lassen Sie Ihre Idee von Aufbau und Details unseren Experten prüfen zum Antrag
· Steinbeis 2i GmbH
M it dem Start von Horizont 2020 im Jahr 2014 hat die EU das so genannte KMU-Instrument als neues Programm zur Innovationsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen mit
besonderem Innovationspotential eingeführt. Die Unternehmen
können bis zu 2,5 Millionen Euro an Fördergeldern erhalten. Bis
2020 sollen europaweit 3 Milliarden Euro für das KMU-Instrument
bereitgestellt werden.
Angesichts der günstigen Förderkonditionen gibt es eine
enorme Nachfrage und der Wettbewerb um die Fördermittel ist
hart. In Baden-Württemberg gibt es zahlreiche Unternehmen, die
im Wettbewerb um diese Fördermittel erfolgreich waren. Dennoch
ist das KMU-Instrument im Land noch bekannter zu machen.
Denn es kann eine große Chance sein, mit diesen europäischen
Fördermitteln große und disruptive Innovationsvorhaben in
Baden-Württemberg umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund veranstalten das Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gemeinsamen mit der
Steinbeis 2i GmbH die Veranstaltung “3 Jahre KMU-Instrument:
Europäische Förderung für den innovativen Mittelstand” am
30.01.2017 in der Staatsgalerie Stuttgart.
Mit der Veranstaltung wollen wir umfassend über das KMU-
Instrument informieren, Erfolgsfaktoren für die Antragstellung
aufzeigen und den Besucherinnen und Besuchern Erfolgsgeschich-
ten aus Baden-Württemberg vorstellen.
Unternehmen aus Baden-Württemberg, die bereits erfolgreich
Anträge gestellt haben, werden über ihre Erfahrungen berichten –
auch warum sich ein Antrag lohnt! Es werden praktische und
verständliche Hinweise gegeben, worauf bei der Antragstellung
besonders geachtet werden muss und welche Fehler vermieden
werden sollten. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, ein erstes
Beratungsgespräch zu erhalten.
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3 Jahre KMU-Instrument: Europäische Förderung für den innovativen Mittelstand Montag, 30. Januar 2017 | Staatsgalerie, Stuttgart
VER ANSTALTUNGSORT
Staatsgalerie Stuttgart | Vortragssaal Konrad-Adenauer-Str. 30-32 | 70173 Stuttgart
ANFAHRT ÖFFENTLICHE VERK EHRSMIT TEL
Stadtbahn U1, U2, U9, U14 | Bus Linien 40, 42 Haltestelle: Staatsgalerie
Eine Anfahrtsskizze und Parkmöglichkeiten fi nden Sie online: www.staatsgalerie.de/besuch
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Anmeldungen sind online unter www.steinbeis-europa.de/3-jahre-kmu-instrument.html bis zum Donnerstag, den 26. Januar 2017 bzw. bis zur Ausbuch- ung der Veranstaltung möglich. Die Teilnahme an der Veranstal- tung ist kostenlos. Bei der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit sich zu einer persönlichen Beratung anzumelden, der genaue Termin wird Ihnen in der Woche vor der Veranstaltung per E-Mail mitgeteilt.
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg Steinbeis-Europa-Zentrum | Steinbeis 2i GmbH
KONFERENZBÜRO
Steinbeis-Europa-Zentrum | Steinbeis 2i GmbH Frau Isabell Kraft Tel.: 0711 123 40 26 E-Mail: kraft@steinbeis-europa.de Für Fragen am Veranstaltungstag: Tel.: 0160 324 97 23
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Karlsruhe: Zoologischer Stadtgarten
Pflegerin im Lebensraum Wasser
Zwischen den Polen: Irene Schicker-Ney und ihre Kollegen halten den Lebensraum Wasser in Schuss
Öfter mal was Neues. Das dachte sich wohl auch Irene Schicker-Ney. Denn ihr Werdegang hin zur Zootierpflege ist alles andere als der übliche. Eigentlich ist die gebürtige Unterfränkin Diplom-Ingenieurin für Städtebau. “Mit Mitte 40 habe ich mich gefragt, ob ich das wirklich noch 20 Jahre machen will“, erläuterte sie ihr Motiv für einen beruflichen Wechsel. Doch es war mitnichten gleich klar, dass sie in die Pflege geht; klar war, dass ein Zoo der neue Arbeitsplatz werden sollte, eventuell im Marketing. „Ich habe eine Weiterbildung und dabei auch ein halbes Jahr Praktikum im Osnabrücker Zoo gemacht. Dazu gehörte auch auf eigenen Wunsch ein Einsatz „vor Ort“ in der Tierpflege - ein Aha-Erlebnis! Da hab ich gesagt: Das mach ich.“
Es folgten noch weitere Praktika, auch im Winter, um nicht nur die angenehmen Seiten kennenzulernen und 2003 schließlich die zweijährige Umschulung. „In die Berufsschule musste ich nicht. Die Theorie habe ich mir nebenher selbst erarbeitet. Außerdem hielten mich die anderen Azubis auf dem Laufenden“, so Schicker-Ney. Nach einem einjährigen Intermezzo im Tierpark Bochum kam sie 2007 letztlich nach Karlsruhe, wo sie Eisbären, Pinguine, Seehunde und -löwen im Lebensraum Wasser sowie die Schneeleoparden mit zwei Kollegen betreut. Bereut hat sie die Entscheidung nie. „Der frühere Job hat Spaß gemacht, aber irgendwann war dann auch gut. Ich könnte mir heute nicht mehr vorstellen, acht Stunden in einem Büro zu sitzen“.
Gefühl muss sein
„Es ist auf jeden Fall mehr als nur ein Job“, kommt die Pflegerin ins schwärmen. „Wir werden nicht reich, müssen belastbar sein und konzentriert arbeiten. Aber vor allem braucht man, neben dem Fachwissen, Gefühl für die Tiere“. Im Gegensatz zum Fachwissen sei dieses Gefühl nicht erlernbar. „Entweder man hat es - oder nicht“. „Es ist nie langweilig und nicht monoton“, betont sie, warum sie diese Arbeit so mag. So verwundert es nicht, dass ihr der Kontakt mit Tieren am besten gefällt.
Der Nachwuchs muss versorgt werden
Den unmittelbaren Bezug zum Tier hat sie vor allem jetzt im Juli zur Genüge. Denn neben kleinen Schneeleoparden, die im Mai geboren wurden, und der Seelöwin Donna, die im Juni das Licht erblickte, ist vor allem der kleine Magellan-Pinguin Dickie das Nesthäkchen. Die Eltern des kleinen Schwimmvogels sind gestorben und so muss Dickie per Hand aufgezogen werden. So sitzt er auf dem Schoß der Unterfränkin und lässt sich genüsslich mit Fisch füttern. So zwischen 15 und 20 Mini-Fische frisst das kleine Tier. Ist ja schließlich noch im Wachstum. Das Geschlecht ist bisher noch unbekannt. „Bei Pinguinen kann man das nicht sehen. Das wird mit einer Feder-Probe ermittelt“, klärt Schicker-Ney auf.
Neben Dickie gibt es noch drei weitere kleine Pinguine. Diese sitzen zurzeit mit Dickie hinter den Kulissen und müssen lernen, vom Tierpfleger Fisch zu nehmen und zu fressen. Hier zeigt Dickie, wie das geht. Zudem „kontrollieren wir regelmäßig das Gewicht“, erklärt sie. Auch bei den Schneeleoparden kommt sie zurzeit in direkten körperlichen Kontakt mit dem Nachwuchs Dinata, Deeleg und Dipendu. Denn diese muss sie halten, wenn Tierärztin Anne Hein kommt, um die beiden männlichen Jungtiere an den Augen zu behandeln. Gut geht das. Denn: „Schneeleoparden sind relativ lange gut händelbar“, erläutert Schicker-Ney. Da kann in Ruhe untersucht werden. Natürlich wehren sich die Fellknäuel zunächst vehement, was aber mehr süß denn bedrohlich aussieht.
Hauptbeschäftigung: Putzen
Doch der Arbeitsalltag besteht selbstverständlich nicht nur darin, die possierlichen Tierchen zu umsorgen. Wie bei anderen Tierpflegern auch, heißt es ebenfalls im Lebensraum Wasser: putzen, putzen, putzen. Die großen Anlagen und vor allem die vielen Glasscheiben rund um die Gehege machen den Großteil der Arbeit aus. „Aber selbst das macht mir Spaß“, lacht die Pflegerin. Ein anderer großer Punkt auf dem täglichen Arbeitsplan ist das Füttern. Zum einen die Schaufütterungen vor Publikum, zum anderen aber auch die normalen. 50 bis 60 Kilogramm Fisch sind es schon täglich für alle „ihre“ Tiere. Hinzu kommen die Fleischportionen. Allein die Eisbären vertilgen davon neben Fisch bis zu zehn Kilogramm am Tag.
Zwischendurch gibt es für die drei Eisbären Nika, Larissa und Vitus noch so genanntes Beschäftigungsfutter. Snacks also, zusätzliche Leckereien, die für die Ernährung der Eisbären als Fleischfresser an sich keine Rolle spielen - etwa Brötchen oder einen gefroren Fruchtmix. Oder das „Frühstück“ vom Löffel. Dass die Eisbären überhaupt zusammenleben, ist schon außergewöhnlich. „Eisbären sind eigentlich Einzelgänger. In vielen anderen Zoos kommen sie nur zur Paarung zusammen“, beschreibt sie die Besonderheit der Situation. Und was in vielen anderen Beziehungen gilt, trifft auch für Eisbären zu: „Die Damen haben den Herren gut im Griff“, schmunzelt Irene Schicker-Ney.
Seehunde sind die große Liebe
Ihre absoluten Lieblingstiere sind aber die Seehunde. Die hatten es ihr schon bei ihrer ersten Begegnung in Osnabrück angetan, wie sie sagt. Grund dafür sei ihre Art. „Seehunde sind eigentlich ruhig und scheu. Wenn sie dir dann vertrauen, ist das einfach schön. Es macht dann schon Spaß, mit ihnen zu arbeiten. Außerdem erfüllen sie total das Kindchenschema“.
Nach einem Acht-Stunden-Tag ist aber noch lange nicht Schluss für die engagierte Pflegerin. Auch privat bildet sie sich immer weiter fort, besitzt entsprechende Literatur und ist Mitglied im Berufsverband der Zootierpfleger. Außerdem besuchte sie Seminare auf eigene Kosten. Wenn ein Tier den Zoo verlässt und umzieht, besucht Schicker-Ney das Tier auch mal in der neuen Heimat. Etwa den Seehund Zola im tschechischen Usti, die vor zwei Jahren Aufmerksamkeit erregte, als sie vorübergehend aus dem Gehege ausbüchste und über den Sommer im Stadtgartensee lebte. Wahrlich, es ist mehr als nur ein Job.
https://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/zoo/tiere_erleben/tierpfleger/wasser