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Stadt Karlsruhe Dezernat 1
8. Fachtag Armutsbekämpfung am 12.10.2020 im Tollhaus Karlsruhe Grußwort Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Stadt Karlsruhe
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Damen und Herren,
Begrüßung
Ich heiße Sie alle im Namen der Stadt herzlich willkommen.
Die Vielzahl und die Vielfalt, die im Publikum repräsentiert ist, ist überwältigend: Land,
Landkreis, Politik, Wissenschaft, Soziale Arbeit, Wohnungswirtschaft, Zivilgesellschaft, Träger,
Initiativen und Vereine haben sich heute eingefunden. Einen Teil des Titels des Fachtages, das
Bild der sozialen Architektur, möchte ich an dieser Stelle aufgreifen: Insbesondere in
Krisenzeiten ist es wichtig, dass die soziale Architektur, an der wir alle mitwirken, nicht „bei
jedem Sturm in sich zusammenfällt“, sondern Bestand hat, langlebig und nachhaltig ist. Und
vor allen Dingen: Es geht nicht um Ästhetik, um den schönen Schein, sondern die soziale
Architektur soll den Menschen zu Gute kommen, die in dieser Stadt leben. Herr Minister
Lucha, Ihr Ministerium und Sie persönlich haben sich die Armutsbekämpfung auf die Fahnen
geschrieben. Seien Sie sich gewiss, mit Karlsruhe einen festen Bündnispartner zu haben.
Ich bin sehr froh, dass die Stadt Karlsruhe seit Jahren fester Bestandteil der LIGA-
Aktionswoche „Armut bedroht alle“ ist, zeigt dies doch, dass Stadt und LIGA Hand in Hand
eine lange gemeinsame Tradition der Armutsbekämpfung pflegen. In diesem Jahr richtet die
Landesstrategie den Fokus auf Kinderarmut. Kinderarmut ist immer auch Familienarmut,
daher ist es wichtig, Familien – seien dies Ein-Eltern-Haushalte, gleichgeschlechtliche Paare,
oder sonstige vielfältige Formen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens – in den Blick zu
nehmen.
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Anhand der Datenlage unseres im Jahr 2019 fortgeschriebenen kommunalen Armutsberichts
konnten wir feststellen, dass Familienarmut, gemessen am SGB II-Bezug, in den letzten Jahren
in unserer Stadt zurückgegangen ist, im Zeitraum von 2007 – 2017 um 25 Prozent (von rund
5.900 auf circa 4.700 Familien). Auch die SGB II-Quote bei Kindern hat sich reduziert von
16 % auf rund 11 %. An dieser Stelle möchte ich auf die im letzten Jahr fortgeschriebenen
Leitlinien gegen Kinderarmut hinweisen, die viele Maßnahmen gegen Armut und für Teilhabe
beinhalten.
Wir wissen allerdings noch nicht, welche konkreten sozialen Auswirkungen Corona in Bezug
auf die Ungleichheit von Lebensverhältnissen und Lebenslagen hat. Gemäß
sozialwissenschaftlicher Studien (wie zum Beispiel des renommierten Armutsforschers
Christoph Butterwegge) verschärft die Krise soziale Ungleichheit. Dies gilt es in Zukunft zu
evaluieren und alles dafür zu tun, dass uns die Menschen, die wir schon vor der Pandemie
schlecht erreicht haben, nicht verloren gehen.
Hierzu möchte ich zweierlei betonen:
Armut kann nicht nur anhand von Indikatoren gemessen werden. Armut ist mehr als die
Summe von Indikatoren. Und: Armutsbekämpfung kann sich nicht im materiellen Ausgleich
von ungenügendem Erwerbseinkommen erschöpfen.
Entsprechend des sozialwissenschaftlichen Konsenses wird Armut als Mangel an Teilhabe-und
Verwirklichungschancen verstanden. Nach dem Lebenslagenansatz stehen nicht nur die
Einkommenslage und die Vermögenssituation im Mittelpunkt. Das Lebenslagenkonzept
nimmt die tatsächlichen Lebenslagen der Menschen in den Blick wie zum Beispiel die
Versorgung mit Wohnraum oder mit Arbeit, Bildung, Gesundheit, die Versorgung mit
technischer und sozialer Infrastruktur oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Armut ist
demnach mehrdimensional und umfasst nichtmaterielle Indikatoren von sozialer Exklusion wie
die Möglichkeit zur Partizipation oder das Verfügen über soziale Netzwerke.
Dieser Lebenslagenansatz bildet die Grundlage der Armutsbekämpfung in Karlsruhe. Auch die
Landesstrategie gegen Kinderarmut: „Starke Kinder – chancenreich“ beruft sich hierauf. Das
Konzept geht wesentlich auf den Befähigungsansatz des indisch-amerikanische Ökonomen,
Philosophen und Nobelpreisträgers Amartya Sen zurück, dem der Friedenspreis des Deutschen
Buchhandels am 18. Oktober 2020 zum Abschluss der Frankfurter Buchmesse verliehen wird.
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Der Befähigungsansatz stellt die Potentiale jedes Menschen in den Mittelpunkt und betont,
dass jeder zur Entfaltung und Verwirklichung seiner Fähigkeiten auf bestimmte
Grundbedingungen angewiesen ist, die er nicht selbst sicherstellen kann. Sie zu entwickeln,
obliegt nicht allein seiner Selbstsorge. Armutsprävention und die Linderung von Armut und
Einkommensunsicherheit gehören zu den Voraussetzungen für eine gelingende Befähigung,
wie auch Prof. Georg Cremer in seinem brillanten Vortrag am letztjährigen Fachtag betont
hat.
Daher ist und bleibt es selbstverständlich weiterhin wichtig, möglichst frühzeitig in der
Lebensspanne eines Menschen Befähigung zu ermöglichen, weshalb präventive Ansätze
wichtige Grundpfeiler der Armutsbekämpfung sind. Zur präventiven Ausrichtung der
Armutspolitik gehören die Stärkung von Familien sowie eine familienfreundliche Infrastruktur.
Das Netzwerk Frühe Prävention bietet beispielsweise einen guten Ansatzpunkt, damit
Menschen, nicht nur in Armutslagen, möglichst stigmatisierungsfrei in Kontakt kommen
können, um sich miteinander auszutauschen und ihre Erfahrungen zu teilen.
Soziale Architektur kann nicht im luftleeren Raum wirken. Hier setzt die soziale
Quartiersentwicklung an. Dank der Landesstrategie „Quartier 2020 Gemeinsam.Gestalten“
wurden in Karlsruhe wichtige Prozesse und Entwicklungen angestoßen, die in das Konzept
soziale Quartiersentwicklung eingeflossen sind und die wir auch in Zukunft umsetzen, gemäß
der Landesstrategie Quartier 2030.
Mithilfe der sozialen Quartiersentwicklung ist es uns ein Herzensanliegen, gesellschaftliche
Teilhabe wohnortnah und niedrigschwellig zu ermöglichen. Konkret geht es um den sozialen
Zusammenhalt der Menschen in den Stadtteilen und in nachbarschaftlichen Bezügen, dort wo
sie leben und sich aufhalten. Durch Kooperationen, Beteiligung und eine Haltung, die
Menschen als Gestaltende und als Expertinnen und Experten ihres Stadtteils wahrnimmt,
werden in gemeinsamer Verantwortung und mit den Bürgerinnen und Bürgern inklusive und
integrative Quartiere entwickelt. Hier leisten Elterncafés oder andere Treffpunkte im Quartier
einen wichtigen Beitrag, Menschen miteinander in Kontakt zu bringen, unabhängig von
finanziellem, sozialem oder kulturellem Hintergrund.
Ziel der alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung ist es, lebendige Quartiere
zu gestalten, vor Ort soziale Ungleichheiten abzubauen, Solidarität und gesellschaftlichen
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Zusammenhalt zu pflegen und zu fördern und die Bewohnerinnen und Bewohner hierzu zu
ermutigen und zu ermächtigen. Ganz im Sinne des Empowerment-Ansatzes wollen wir
Menschen in die Lage versetzen und sie dabei unterstützen, ihr Leben eigenverantwortlich zu
gestalten und sie in ihren Ressourcen zu stärken. Dem liegt unsere Haltung gegenüber
Menschen in Armutslagen zugrunde: Armutsbekämpfung heißt nicht, Almosen zu verteilen,
sondern die Würde des Menschen zu wahren.
Mit einem Mix aus institutionellen Hilfen und ehrenamtlich aufgelegten Programmen und
Maßnahmen möchten wir die Menschen in Armutslagen und darüber hinaus alle Bürgerinnen
und Bürger in ihren Sozialräumen erreichen.
Ein weiterer wichtiger Baustein der Armutsprävention ist es, Segregation zu vermeiden. Die
viel beachtete Segregationsstudie von Prof. Dr. Helbig und seiner Kollegin Stefanie Jähnen hat
mich auch persönlich sehr beeindruckt, denn soziale Durchmischung fällt nicht vom Himmel.
Die Karlsruher Erfahrungen wie auch etwa die Münchner Wohnbauprogramme sind Belege
dafür, wie soziale Durchmischung „produziert“ werden kann, was zur Prävention und
Verhinderung von Segregationstendenzen beiträgt. Hierzu bedarf es starker Bündnispartner
wie die Volkswohnung GmbH und auch weitere Genossenschaften und private Eigentümer
sowie die Fachstelle Wohnungssicherung. Sie sind in ihrem Zusammenwirken Garant dafür,
dass in Karlsruhe Segregation nicht zugenommen hat.
Segregation und Exklusion entgegenzuwirken sind Kernziele der strategischen
Armutsbekämpfung. Armutsbekämpfung kann sich nicht mit „Projektitis“ begnügen, auch
wenn viele Projekte zur Armutsbekämpfung beitragen. Um dauerhaft wirksam zu sein, bedarf
es auf kommunaler Ebene einer strategischen Gesamtausrichtung. Dementsprechend ist
unser kommunal aufgelegtes Armutsbekämpfungsprogramm darauf ausgerichtet, die
Lebenslagen der armutsgefährdeten Bevölkerung zu verbessern. Beispielhaft tragen folgende
kommunale Handlungsfelder in Karlsruhe in hohem Maße dazu bei, soziale Durchmischung
zu fördern und Segregationsprozessen entgegenzuwirken:
- Die soziale Wohnraumversorgung, hier sei insbesondere auf die Wohnraumakquise
durch Kooperation verwiesen
- der sozialen Arbeitsmarkt, der seit 2013 in Karlsruhe installiert ist und über das
Gesamtkonzept Arbeit umgesetzt wird
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- die Ermöglichung von sozialer Teilhabe zur Herstellung von Chancengerechtigkeit;
Garanten hierfür sind der Karlsruher Pass für Erwachsene und der Kinderpass
- die soziale Stadtentwicklung und die Ausweitung der Armutsbekämpfung in die
Sozialregion mit den nunmehr neun beteiligten Gemeinden.
Armutsbekämpfung kann nur umgesetzt werden mit Hilfe der Sozialen Arbeit.
Daher möchte ich mich, 30 Jahre nach der Erstellung des ersten Karlsruher Armutsberichts,
bei allen Akteurinnen und Akteuren für ihr außerordentliches Engagement und
Durchhaltevermögen bedanken. Mein ganz besonderes Dankeschön gilt an dieser Stelle allen
sozialen Architektinnen und Architekten und vor allen Dingen den Praktikerinnen und
Praktikern der Sozialen Arbeit. Insbesondere auch während der Corona-Krise waren und sind
Sie unermüdlich im Einsatz, haben den Laden, das System, aufrechterhalten, oftmals unter
großem Einsatz, auch der eigenen Gesundheit. Das ist nicht selbstverständlich und verdient
meine volle Wertschätzung!
Zu guter Letzt bin ich sehr froh, dass wir namhafte Experten nach Karlsruhe holen konnten
und namhafte Expertinnen schon vor Ort haben, so dass wir heute für einen Tag die
Hauptstadt der Armutsbekämpfung sind! Wir müssen auch in Zukunft alles daran setzen, dass
die Spaltung in unserer Stadt nicht zunimmt, ist sie doch ein Garant für Solidarität und
sozialen Frieden. Ich bin sehr gespannt auf die Erkenntnisse aus Theorie und Praxis und
wünsche uns allen einen guten Verlauf der Tagung. Bleiben Sie gesund!
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sozialplanung/8.fachtag/HF_sections/content/ZZoMyGZn8p6w5p/ZZoR1a3Oc29mdI/Gru%C3%9Fwort%208.%20Fachtag%20Armutsbek%C3%A4mpfung%2012.10.2020.pdf
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement
GRUNDSÄTZE FÜR DIE FÖRDERUNG VON BÜRGERZENTREN IN DEN STADTTEILEN
2 | GRUNDSÄTZE FÜR DIE FÖRDERUNG VON BÜRGERZENTREN IN DEN STADTTEILEN
1. ALLGEMEINES
1.1 Die Stadt Karlsruhe fördert im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel Bürgerzentren in den Stadtteilen mit Mietkostenzuschüssen.
Bürgerzentren sind Begegnungsstätten, in denen sich Menschen jeden Alters und jeder sozia-
len, ethnischen und konfessionellen Herkunft begegnen, engagieren und entwickeln können. Bürgerzentren sollen die Identifikation mit dem Stadtteil stärken und bürgerschaftliches Enga- gement fördern und entwickeln. Das Angebotsspektrum und die Dienstleistungen des Hauses sollen Teilhabe, Partizipation und Begegnung ermöglichen und kostenlos oder gegen einen ge- ringen Kostenbeitrag zugänglich sein.
Die Bürgerzentren und deren Angebote stehen vorrangig den Einwohnerinnen und Einwoh-
nern der Stadt Karlsruhe zur Verfügung.
1.2 Für die Förderung gilt insbesondere die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbin-
dung mit der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg sowie diese Grundsätze. Soweit die einschlägigen Vorschriften nichts anderes bestimmen, besteht auf die Förderung nach diesen Grundsätzen kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Karlsruhe. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet der Hauptausschuss.
Die Zuschüsse der Stadt Karlsruhe stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veran-
schlagten Haushaltsmittel. Rechtsansprüche auf finanzielle oder sonstige Förderungsmaßnah- men werden durch diese Grundsätze sowie durch die Veranschlagung der Mittel im Haushalts- plan nicht begründet. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe kann im Rahmen der Haushalts- planung und unterjährig gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Baden- Württemberg sowie nach der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung der Stadt Karlsruhe haushaltswirtschaftliche Sperren beschließen, wovon auch Zuschüsse im Rahmen dieser Grundsätze betroffen sein können.
1.3 Antragstellende sind verpflichtet, eine angemessene Eigenleistung zu erbringen. Mögliche Zu-
schüsse anderer Stellen (z.B. Europäische Union, Bund, Länder, Landkreise, Umlandgemeinden, Verbände etc.), sind gegenüber einem Zuschuss der Stadt Karlsruhe grundsätzlich vorrangig in Anspruch zu nehmen.
1.4 Zum Grunderwerb (Bodenwertanteil) wird kein Zuschuss gewährt.
1.5 Zuschüsse der Stadt sind wirtschaftlich und zweckentsprechend zu verwenden.
2. ANTRAGSBERECHTIGTE
2.1 Träger und somit Antragsberechtigter eines Bürgerzentrums muss eine juristische Person, zum
Beispiel ein Bürgerverein, ein Trägerverein, eine Institution oder ein Zusammenschluss von freien Trägern und Vereinen sein.
Grundvoraussetzungen sind zum einen die Initiative und die Mitarbeit der Stadtteilbevölkerung
und zum anderen, dass der Träger insbesondere die fachlichen Voraussetzungen für die ge- plante Maßnahme erfüllt, die Gewähr für eine zweckentsprechende wirtschaftliche Verwen- dung der Mittel bietet, gemeinnützige Ziele gemäß Abgabenordnung § 52 Abs. 2 verfolgt, grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung erbringt und die Gewähr für eine den Zielen des
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG – BÜRO FÜR MITWIRKUNG UND ENGAGEMENT | 3
Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Der Träger muss die Gewähr für eine Kontinuität und Solidität der Arbeit bieten.
2.2 Von den Antragstellenden wird vorausgesetzt, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung
und eine in fachlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht ordnungsgemäße und wirt- schaftliche Durchführung des Betriebs des Bürgerzentrums gewährleistet ist. Die Antragstel- lenden müssen in der Lage sein, die Verwendung der Mittel ordnungsgemäß nachzuweisen.
3. ANTRAGSTELLUNG
3.1 Förderanträge sind schriftlich bei der Stadt Karlsruhe einzureichen. Die Förderung beginnt ab
Genehmigungszeitpunkt. Eine rückwirkende Förderung ist grundsätzlich nicht möglich.
Förderanträge müssen ein tragfähiges Nutzungskonzept beinhalten. Dieses ist im Stadtteil mit
wichtigen Akteuren der Stadtteilgesellschaft inklusive Bürgerverein bzw. Ortsverwaltung abzu- stimmen. Ebenso muss der Antragstellung eine frühzeitige Abstimmung mit der Stadtverwal- tung vorausgehen, um vorhandene Ressourcen und Bedarfe im Stadtteil prüfen zu können.
Ein Bürgerzentrum kann ein individuelles Profil und eigene Schwerpunkte entwickeln, muss
jedoch grundlegende Kriterien erfüllen, um eine städtische Förderung zu erhalten. Diese sind:
1) Als Stätte der Begegnung soll in einem Bürgerzentrum das bürgerschaftliche Enga-
gement gefördert werden. Hierbei kann auf die Angebote der Stadt Karlsruhe zur Förderung und Ausübung bürgerschaftlichen Engagements (z. B. Fortbildungsange- bote, Online-Freiwilligenbörse, Lesepatenschaften etc.) zurückgegriffen werden.
2) In einem Bürgerzentrum sollen ferner die sozialen Anliegen der Bevölkerung koordi-
niert und unterstützt werden. Hierfür sind Angebote zur Förderung der Integration sowie Angebote zur Förderung des Miteinanders (Alt und Jung, Familien und Senio- ren, verschiedene Herkunftsländer) aufzulegen. Darüber hinaus sollen Initiativen, Ver- eine, Organisationen, Hilfsangebote und Bürgerinnen und Bürger vernetzt werden.
3.2 Nutzungskonzept
Folgende Punkte müssen im Nutzungskonzept enthalten sein:
- Die verlässliche Trägerschaft für das Bürgerzentrum durch eine juristische Person, zum Beispiel einen neu gegründeten Verein, den Bürgerverein oder eine andere Träger-
konstruktion.
- Angebote für unterschiedliche Alters- und Zielgruppen.
- Die Erfüllung von mindestens einem der nachfolgenden drei Kriterien:
Kooperationen mit sozialen oder kulturellen Einrichtungen, Kooperationen mit Gewerbetreibenden, Offener Treff für alle, offen für neue Initiativen, Projekte, Zielgruppen.
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- Ein Belegungsplan mit geplanten Nutzungen für die ersten Monate (mindestens zwei bis fünf regelmäßige Termine pro Woche für die Anfangsphase). Ab dem zweiten Jahr ist eine ange- messene Auslastung der Räumlichkeiten Voraussetzung für die weitere Zuschussgewährung.
- Eine Kalkulation der Miet- und Mietnebenkosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung sowie
der Reinigungskosten für die anzumietenden bzw. genutzten Räumlichkeiten.
- Konditionen für die Untervermietung der Räume (wenn Untervermietung vorgesehen ist).
- Prüfung von Lage, Zugänglichkeit, ÖPNV-Anbindung, Stellplatzsituation.
Bei Räumen, die angemietet werden und nicht bereits im Besitz des Trägers sind, sind ein ent-
sprechender Mietvertrag sowie ein Grundriss des Gebäudes bzw. der Räume vorzulegen. Eine etwaige Mietvertragsänderung ist anzuzeigen.
Bei Räumen, die sich im Eigentum des Trägers befinden, sind ein Gebäudegrundriss sowie die
geplante Nutzungsdauer der entsprechenden Räumlichkeiten vorzulegen.
Bei den Mietkosten wird maximal ein Quadratmeterpreis für die Kaltmiete übernommen, der
die zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Stadt Karlsruhe übliche Mietkostenobergrenze nicht überschreitet. Hierbei wird zwischen neuen und gebrauchten Immobilien unterschieden. Die Reinigungskosten werden auf der Basis des bei der Stadt üblichen Kostenschlüssels be- rechnet. Für die Berechnung des Zuschusses für die Mietnebenkosten gemäß § 2 Betriebskos- tenverordnung ist die aktuelle Nebenkostenabrechnung vorzulegen.
Der Mietkostenzuschuss beinhaltet folgende Punkte nicht:
Zuschuss zu den Kosten für Erstausstattung,
Zuschüsse für Investitionen, Zuschüsse für Instandhaltungskosten.
3.3 Eigenmittel und Zuschüsse anderer Stellen sind detailliert aufzulisten.
3.4 Größere Investitionsvorhaben und die Finanzierung der daraus entstehenden Folgekosten sind
anzuzeigen.
3.5 Projekte mit anderen Zuschussgebern sind der Stadtverwaltung vor Beginn der Maßnahme zur
Kenntnis zu geben.
4. PRÜFUNG DER ANTRÄGE, ENTSCHEIDUNG
4.1 Die Stadt Karlsruhe behält sich eine Überprüfung der Antragsangaben vor; dabei haben die
Antragstellenden mitzuwirken.
4.2 Die Prüfung ist nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit vorzunehmen und
umfasst insbesondere folgende Gesichtspunkte: a) ob das zu fördernde Bürgerzentrum den Vorgaben gemäß den Ziffern 1.1 und 1.3
dieser Richtlinie entspricht; b) ob das zu fördernde Bürgerzentrum den inhaltlichen Kriterien gemäß den Ziffern 3.1 bis 3.6 entspricht; c) dass sämtliche andere Zuschussquellen vorrangig in Anspruch genommen sind; d) dass Eigenmittel und Eigenleistungen in angemessener Höhe nachgewiesen werden;
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e) dass bei größeren Investitionsvorhaben die Finanzierung des Vorhabens und die Finanzierung von Folgekosten gesichert ist.
4.3 Sind Förderanträge für dieselben Aktivitäten oder Projekte auch bei anderen Stellen gestellt worden, behält sich die Stadt eine Kontaktaufnahme mit diesen Stellen vor.
4.4 Über einen Förderantrag ist auf Grundlage der im Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe zur Verfü-
gung stehenden Mittel zu entscheiden. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet der Hauptausschuss.
5. ZUR FÖRDERUNG IM EINZELNEN
5.1 Über die Förderung ergeht ein schriftlicher Bescheid, der von den Zuschussnehmenden anzuer-
kennen ist.
Dabei legt die Stadt insbesondere die Zweckbestimmung der Zuschüsse sowie die Art der För-
derung und der Finanzierung fest und teilt dies den Antragstellenden mit. Darüber hinaus können im Bewilligungsbescheid sonstige Bedingungen festgelegt und Pflichten (z.B. Mittei- lungspflichten) auferlegt werden. Mit der Annahme des Zuschusses werden diese, soweit nichts anderes bestimmt wird, vom Zuschussnehmenden akzeptiert.
5.2 Förderungsart
Es wird in der Regel die Förderung der Mietkosten sowie der Mietnebenkosten inkl. Reinigung
gewährt. Die gewährten Zuschüsse begründen keinen Anspruch auf eine dauerhafte, künftige Förderung. Die Dauer der Förderung ist grundsätzlich auf das jeweilige Haushaltsjahr be- schränkt.
5.3 Finanzierungsart
Es erfolgt in der Regel eine Fehlbedarfsfinanzierung. Der Zuschuss wird dabei bis zu einer fest-
gesetzten Bewilligungshöhe zur Deckung eines Fehlbedarfs gewährt, der insoweit verbleibt, als der Zuschussnehmende die zuschussfähigen Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann. Der Zuschuss ist gegenüber Finanzierungsmitteln, die der Zuschussnehmende von anderen Stellen erhalten kann, subsidiär.
6. BEWILLIGUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Die Zuschussmittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
6.2 Verwendungsnachweis
6.2.1 Entsprechend den Hinweisen im Zuschussbescheid ist über die Verwendung des Zuschusses
Rechnung zu legen und ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem sachlichen Bericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Darüber hinaus sind - wie bei der Antragstellung - die Vorgaben gemäß Ziffer 3.1 sowie Ziffer 3.5 dieser Grundsätze darzustellen.
6.2.2 Die Zuschussnehmenden sind grundsätzlich verpflichtet, den Verwendungsnachweis bis zum 1.
März des auf den Zuschusszeitraum folgenden Jahres der Stadt Karlsruhe vorzulegen. Kann ein
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vollständiger Verwendungsnachweis innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt werden, ist auf be- gründeten Antrag eine Fristverlängerung möglich.
6.2.3 Die Stadt ist berechtigt, die Verwendung der Zuschüsse oder Einnahmen durch eventuelle Un-
tervermietungen (siehe Ziffer 6.3.2) durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Ge- schäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebungen selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Zuschussnehmenden sind verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu er- teilen und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten. Sind Zuschüsse auch von staatlichen oder anderen kommunalen Stellen bewilligt worden, wird die Stadt in der Regel nur in Abspra- che mit diesen Stellen von ihrem Prüfungsrecht Gebrauch machen.
6.2.4 Wird der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vorge-
legt, kann die Stadt Karlsruhe die Bewilligung des Zuschusses nach pflichtgemäßem Ermessen widerrufen, bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern sowie die weitere Verwendung ausge- zahlter Mittel untersagen und von der Auszahlung neuer Mittel absehen.
6.3 Zuschussbedingungen
6.3.1 Zweckgebundene Spenden, die in Rücklagen eingestellt werden, bleiben bei der Überschuss-
berechnung zunächst unberücksichtigt und sind entsprechend als solche dem Amt für Stadt- entwicklung schriftlich anzuzeigen. Ist diese Rücklage nach drei Jahren nicht aufgebraucht, wird sie bei künftigen Zuschussgewährungen angerechnet.
6.3.2 Etwaige Einnahmen (z. B. durch Untervermietung der Räumlichkeiten, Teilnahmegebühren,
Eintrittsgelder) sind im Sinne des Bürgerzentrums zu verwenden. Sie können entweder für Ak- tivitäten des Bürgerzentrums eingesetzt werden oder zur Bildung einer Betriebsmittelrücklage verwendet werden. Diese ist bis zu einer Höhe von bis zu 6/12 des jährlichen städtischen Zu- schusses förderunschädlich. Darüber hinausgehende Betriebsmittelrücklagen müssen grund- sätzlich vorrangig zur Finanzierung der Mietkosten eingesetzt werden. Bei Untervermietung der Räume sind die Konditionen hierfür vorher mit dem Amt für Stadtentwicklung abzustim- men und in einer Entgeltordnung festzulegen.
6.4 Werden Zuschüsse nicht zweckentsprechend verwendet, sind sie in voller Höhe zurückzuerstat-
ten. In diesem Fall kann die Bewilligung widerrufen und der Zuschuss unverzüglich zurückge- fordert werden. Dasselbe gilt, wenn die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verletzt sind oder sich Voraussetzungen für den Zuschuss geändert haben.
6.5 Die Zuschussnehmenden sind verpflichtet, Änderungen in der Zweckbestimmung geförderter
Einrichtungen unverzüglich der Stadt Karlsruhe mitzuteilen.
6.6 Die Zuschussnehmenden sind verpflichtet, die von der Stadt geförderten Einrichtungen auch der Stadt Karlsruhe im Rahmen der Zweckbestimmung der Einrichtung unentgeltlich zur
Verfügung zu stellen, wenn dafür ein Bedarf besteht.
6.7 Der Zuschuss wird grundsätzlich monatlich überwiesen, frühestens jedoch nach Bestandskraft
des städtischen Förderbescheides.
6.8 Die Zuschussnehmenden sind verpflichtet, in geeigneter Weise auf ihrer Homepage und in
ihren Veröffentlichungen auf das Bürgerzentrum und dessen Nutzungsmöglichkeiten hinzu- weisen. Dies beinhaltet den Hinweis, dass das Bürgerzentrum mit Mitteln der Stadt Karlsruhe gefördert wird. Hierbei ist der Zusatz: "Unterstützt durch die Stadt Karlsruhe“ und das städti- sche Logo zu verwenden. Die Stadt stellt das Logo zur zweckgebundenen Verwendung zur Verfügung. Ferner sollte der aktuelle Belegungsplan auf der Homepage angegeben sein.
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7. INKRAFTTRETEN
7.1 Die vorstehenden Grundsätze gelten ab 03.02.2015. Gleichzeitig treten die bisherigen Verfah-
rensweisen außer Kraft.
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/buergerzentren/foerderung/HF_sections/content/ZZmthAThMLRswD/ZZmthB5elBLSZM/Grunds%C3%A4tze_F%C3%B6rderung_B%C3%BCrgerzentren.pdf
Microsoft Word - Haushaltsrede_Stefan Schmitt.doc
1
„Für ein handlungsfähiges Karlsruhe!“
Haushaltsrede
zum Doppelhaushalt 2015/2016 der Stadt Karlsruhe
Dienstag, 13.01.2015
Stefan Schmitt Stadtrat - parteiunabhängig
- Es gilt das gesprochene Wort -
Die Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt bis:
Dienstag 13.01.2015 – 19 Uhr
Gliederung:
1. Erwartungen der Bürger an unsere Stadt
2. Schuldenentwicklung im Kernhaushalt
2.1 Personalkosten 2.2 Investitionen
3. Schuldenentwicklung in den Beteiligungsgesellschaften
4. Folgen des Schuldenanstiegs
5. Fazit
2
1. Erwartungen der Bürger an unsere Stadt
Die Finanzbürgermeisterin hatte ihre Haushaltsrede mit einem Zitat von Karl Kraus begonnen, in dem dieser seine Anforderungen an eine lebenswerte Stadt zu Beginn des 20. Jahrhunderts formuliert hat.
Ich beginne meine Rede mit den Erwartungen der Bürger an eine lebenswerte Stadt zu Beginn des 21. Jahrhunderts.
Was also erwarten die Bürger heute von einer funktionierenden Stadt?
Sie erwarten
• Eine effiziente und schlanke Verwaltung
• Genügend Schulen und Kindergärten
• Ein anspruchsvolles Kultur- und Sportangebot
• Pünktliche Busse und Bahnen
• Einen fließenden Autoverkehr
• Sichere Fahrradwege
• Effektive Krankenhäuser
• Eine kostengünstige Energieversorgung
• Eine funktionierende Müllabfuhr
• Bezahlbaren Wohnraum
• Eine saubere und vor allem sichere Stadt
Werter Herr Oberbürgermeister, Sie hatten in der letzten Gemeinderatssitzung eine sehr euphorische Rede gehalten. Sie hatten von bundesweiten Rankings berichtet, in denen unsere Stadt mächtig auf dem Weg nach oben ist.
Ich muss zugeben, dass ich bis heute nicht verstanden habe, wie solche Rankings zustande kommen. Deshalb orientiere ich mich lieber an dem, was die Bürger von dieser Stadt erwarten.
Und bei sechs der elf genannten Punkte kann ich nicht beobachten, dass wir dort auf dem Weg nach oben sind, sondern eher auf dem Weg nach unten.
1. Schlanke Verwaltung – Fehlanzeige. Seit Ihrem Amtsantritt, Herr Oberbürgermeister, hat es geradezu eine Explosion an neuen Stellen in der Stadtverwaltung gegeben.
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2. Fließender Autoverkehr – Fehlanzeige. Mit dem permanenten Rückbau der Straßen und der Reduzierung der Abbiegespuren werden die Standzeiten vor den Ampeln immer länger und damit die Rückstaus immer größer.
3. Sichere Fahrradwege – Fehlanzeige. Die Zahl der Fahrradunfälle ist in 2013 um 5% gegenüber 2012 gestiegen.
4. Effektive Krankenhäuser – Fehlanzeige. Im Städtischen Klinikum gibt es einen erheblichen Sanierungsstau. Das Ensemble dieses Klinikums erinnert inzwischen mehr an ein denkmalgeschütztes Freilichtmuseum als an ein modernes Krankenhaus.
5. Genügend bezahlbarer Wohnraum – Fehlanzeige. In Karlsruhe fehlen tausende von Wohnungen, die ganz sicher nicht alleine von der Volkswohnung gebaut werden können.
6. Sichere Stadt – Fehlanzeige. Die Zahl der Einbrüche in Karlsruhe hat sich von 2012 auf 2013 verdoppelt. Die Zahl anderer Straftaten steigt kontinuierlich.
Den Erwartungen der Bürger kann eine Stadt nur dann dauerhaft Rechnung tragen, wenn sie handlungsfähig bleibt. Handlungsfähig ist sie dann, wenn sie genügend Einnahmen hat und vor allem über das Gros ihrer Einnahmen frei verfügen kann.
Diese Handlungsfähigkeit ist umso weniger gegeben, je höher der Einnahmeanteil wird, der für Zins und Tilgung in Folge von Schulden aufgewendet werden muss.
Und hier sind wir nun am Punkt, meine Damen und Herren.
Werter Herr Oberbürgermeister, ich hatte Sie vor zwei Jahren u. a. auch deshalb gewählt, weil in Ihrem Wahlprogramm, das inzwischen leider aus dem Internet verschwunden ist, ein Schwerpunkt das Thema Kostenkontrolle und Schuldenminimierung war.
Was mich nun sehr nachdenklich stimmt, ist die Tatsache, dass in Ihrer 51-seitigen Rede zu diesem Haushalt das Wort „Schulden“ kein einziges Mal vorkommt. Ja, das ist so!
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Natürlich ist es kein Ruhmesblatt, dass schon der erste von Ihnen eingebrachte Haushalt eine Verdreifachung der Schuldenlast zur Folge hat.
Aber ich frage mich, um welchen Faktor muss sich denn der Schuldenberg erhöhen, damit das Thema „Schulden“ überhaupt Beachtung in der Haushaltsrede des Oberbürgermeisters findet?
Kommen wir zur Schuldenentwicklung im Kernhaushalt.
2. Schuldenentwicklung im Kernhaushalt
Wenn sich die Pro-Kopf-Verschuldung einer Stadt innerhalb von nur zwei Jahren verdreifacht, dann ist das ein Alarmsignal, bei dem man als Bürger dieser Stadt hellhörig werden muss.
Aktuell haben wir einen Schuldenstand von 118 Millionen Euro. Ende 2016 werden es 312 Millionen sein. Das sind dann etwa 30% des Kernhaushaltes.
Damit steigt die Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt von 397,- Euro in 2014 auf 1.180,- Euro in 2016.
Stellt sich die Frage, warum ist das so?
Hierfür gibt es zwei Hauptgründe: Zum einen sind es die Personal- und Versorgungskosten. Der zweite Grund ist der Anstieg der Investitionen.
2.1 Personalkosten
Der Anstieg der Personalkosten ist in erster Linie auf die Schaffung von 160 neuen Vollzeitstellen in 2014 und 2015 zurückzuführen. Schon in 2013 wurden 106 neue Stellen geschaffen. Für 2016 sind weitere 35 neue Stellen in der Planung.
Das sind in Summe rund 300 neue Stellen seit Ihrem Amtsantritt, Herr Oberbürgermeister. Und schaut man sich das Diagramm der Finanzbürgermeisterin zum Stellenzuwachs von 2007 bis 2016 an, kann man ab 2013 eindeutig von einer „Mentrupblase“ sprechen.
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Wie das funktioniert habe ich in der letzten Personalausschusssitzung miterlebt, wo 14 neue Stellen von SPD und CDU mehr oder weniger durchgewunken und dann in der letzten Sitzung des Gemeinderates genehmigt wurden.
Vor dem Hintergrund der Personalkostenentwicklung hätte ich erwartet, dass man vor der Zustimmung zu diesen Stellen etwas genauer hinschaut. In den Offenlagen konnte man zwar nachlesen, warum diese Stellen beantragt werden.
Ob sie aber tatsächlich erforderlich sind, oder ob nicht durch eine Umstrukturierung möglich ist, schon vorhandene Mitarbeiter dafür einzusetzen, ging aus diesen Unterlagen nicht hervor.
Deshalb habe ich, bis auf eine Ausnahme, gegen diese Anträge gestimmt.
Dabei habe ich mich gefragt, ob man beispielsweise im Kulturamt wirklich eine neue Stelle braucht, um historische Bauakten zu retten?
Oder ob man in der Gemeinderatsdruckerei wirklich einen zusätzlichen Drucker einstellen muss, wenn gleichzeitig das Projekt „papierloser Gemeinderat“ umgesetzt wird?
Was ich hiermit sagen möchte: das Verfahren zur Genehmigung neuer Stellen scheint mir ein Automatismus zu sein, wie es ihn in Privatfirmen so nicht gibt.
Das heutige Verfahren sollte man daher schnellstens auf den Prüfstand stellen. Es sei denn, diese Verfahrensweise ist sogar so gewollt.
Zum Thema Personalkosten fällt mir noch ein weiterer unschöner Punkt ein. Die Diskussion und die Abstimmung zur Blauen Tonne in der Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober.
Hier wurde eine rein ideologische Diskussion geführt, die darin gipfelte, dass die Befürworter einer Städtischen Tonne behaupteten, das Papiereinsammeln würde zur Daseinsvorsorge der Stadt gehören.
Worüber überhaupt nicht geredet wurde, waren die Kosten dieser Entscheidung. Diese sind erst klar geworden, nach Beantwortung meiner Anfrage. Hier war zu lesen, dass die Stadt rund 900.000,- Euro pro Jahr für den Verkauf des eingesammelten Papiers erhält - die Kosten für das Einsammeln aber 1,5 Millionen Euro betragen.
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Diese Entscheidung kostet uns somit 600.000 Euro pro Jahr. Das sind 6 Millionen in 10 Jahren, die sinnlos verpulvert werden. Damit hätte man auch etliche Kultur- oder Sozialprojekte unterstützen können.
Kommen wir zum Anstieg der Investitionskosten.
2.2 Investitionen
Das Wort Investitionen hört sich immer gut an. Auch in Karlsruhe versucht man deshalb den drastischen Anstieg der Verschuldung damit zu rechtfertigen, dass man ja die Investitionen erheblich gesteigert hätte.
Wie man sieht, ist der Investitionsanstieg in 2015 und 2016 hauptsächlich auf Baumaßnahmen im Kindergarten- und Schulbereich zurückzuführen. Maßnahmen, die größtenteils aufgrund neuer Gesetzesvorgaben durchgeführt werden müssen.
Zu den Kosten der sich im Bau befindlichen Kombilösung, die für die Weiterentwicklung der Innenstadt ein ganz wichtiger Baustein ist, kommen demnächst die Kosten für den Bau eines neuen Fußballstadions und die Kosten für die Sanierung des Theaters.
Beides sind KEINE Kernfunktionen der Stadt, da es sich hier um Freizeiteinrichtungen handelt, die nur von einer relativ kleinen Anzahl von Bürgern in Anspruch genommen werden. Anders ist das bei der Kombilösung und der anstehenden Sanierung des Städtischen Klinikums.
Das Beispiel Wildparkstadion zeigt, dass man in Karlsruhe immer noch glaubt, aus dem Vollen schöpfen zu können. Und das vor dem Hintergrund, dass noch vollkommen unklar ist, wo die Kosten für die Kombilösung am Ende liegen werden.
Die dem Finanzierungsplan zugrunde gelegte Zahl von 2,9 Millionen Euro, die der KSC für Pacht und Instandhaltung pro Jahr zahlen soll, ist illusorisch – und das weiß die Mehrheit in diesem Haus. Deshalb wird auch dieses Projekt in den Folgejahren zu einer massiven Belastung des städtischen Haushalts führen.
Für mich vollkommen unverständlich, warum man den KSC nicht schon vor Tätigung der Investition in die Verantwortung genommen hat. Der
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Präsident des KSC hat beste Kontakte zur Wirtschaft und zu anderen potenten Geldgebern.
Warum ist in Karlsruhe kein Modell möglich wie in Freiburg, bei dem sich der Verein am Einsammeln von Geldern für den Bau beteiligt?
Das ist allerdings nicht nur eine Aufgabe des Vereinspräsidenten, sondern auch des Oberbürgermeisters. Und ich verstehe nicht, wie man sich als OB für die Entscheidung zum Stadionneubau feiern lassen kann, wenn die Bürger dieser Stadt am Ende die Zeche dafür zahlen müssen.
Auch dieses Beispiel zeigt, dass der Wille, die Schulden im Griff zu behalten, nicht vorhanden ist.
Nun zur Schuldenentwicklung in den Städtischen Beteiligungen.
3. Schuldenentwicklung der Beteiligungs-GmbHs
Neben dem Schuldenanstieg im Kernhaushalt liegen weitere tickende Zeitbomben in den Städtischen Beteiligungen, an denen die Stadt bis zu 100% hält.
Waren die Schulden im Kernhaushalt bis zu dem heute debattierten Haushalt rückläufig, sind sie bei den Städtischen Beteiligungen seit der ersten Ausgründung steigend. Dies ist allerdings kein Widerspruch, sondern eine logische Folge.
Denn die bis 2013 Jahr für Jahr gesunkenen Schulden im Kernhaushalt konnten nur realisiert werden, indem defizitäre Aufgaben in Städtische GmbHs ausgelagert wurden.
Damit war das Problem aber nicht gelöst, denn etliche dieser Firmen machen nach wie vor Verlust und die Stadt ist nach wie vor der Mehrheitseigner dieser Firmen und steht damit nach wie vor für deren Schulden gerade.
Hier reden wir allerdings über ganz andere Zahlen als im Kernhaushalt. In den Jahren 2015 und 2016 steigen die Schulden der städtischen Beteiligungen von rund 1,1 Milliarden auf rund 1,6 Milliarden Euro. Also um mehr als 500 Millionen Euro in nur zwei Jahren.
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Rechnen wir die 311 Millionen Euro Schulden aus dem Kernhaushalt dazu, dann werden wir Ende 2016 bei einer Schuldensumme von fast zwei Milliarden Euro liegen. Das heisst, die Gesamtschulden der Stadt Karlsruhe sind fast doppelt so hoch wie ihr Jahresetat.
Griechenland lässt grüßen, meine Damen und Herren!
Und nun reden wir nicht mehr von einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.180,- Euro, sondern von 6.300,- Euro.
Inzwischen sind zum ersten Mal auch die Stadtwerke in die Verlustzone geraten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern die kürzlich in diesem Gemeinderat beschlossene Investition der Stadtwerke in Windparks noch gerechtfertigt ist?
Die Vorgabe der Politik, dass die Stadtwerke bis 2020 insgesamt 50 MWh Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen, ist ein rein willkürlicher Wert.
Vor dem Hintergrund einer vollkommen planlosen Energiewende, weiß heute kein Mensch, ob sich diese Investitionen jemals rechnen.
Der Grund für die Auslagerung städtischer Aufgaben in privatwirtschaftlich geführte GmbHs war die Vorstellung, dass diese GmbHs flexibler und effektiver operieren, als kommunale Strukturen.
Normalerweise ist das auch so. Allerdings dann nicht, wenn die Geschäftsführer dieser GmbHs wissen, dass ihre Verluste durch Zuschüsse der Muttergesellschaft, also der Stadt Karlsruhe, ausgeglichen werden.
In wirklich privat geführten Unternehmen müssen Verluste durch die Optimierung der Prozesse oder durch die Steigerung des Umsatzes abgebaut werden.
Und wenn das nicht gelingt, verliert die Firma ihre Selbständigkeit oder geht in die Insolvenz. Und genau diesen Druck gibt es bei den Städtischen GmbHs nicht.
In 2012 haben die Städtischen Beteiligungen in Summe noch 1,6 Millionen Euro Gewinn ausgewiesen. Ab 2014 sind bis 2019 nun Verluste auf bis zu 35 Millionen Euro pro Jahr prognostiziert.
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In Summe sind das in den nächsten fünf Jahren 95 Millionen Euro, die dann über Schulden oder über höhere Abgaben der Bürger gegenfinanziert werden müssen.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es uns nicht gelingt, unternehmerisches Denken in diese Firmen zu bringen, werden sie ein Fass ohne Boden bleiben. Die jetzt prognostizierten Verluste einfach kommentarlos hinzunehmen, wäre deshalb das falscheste Signal überhaupt.
Was sind die Folgen des Schuldenanstiegs für die Bürger und die Firmen in dieser Stadt?
4. Folgen des Schuldenanstiegs
Als Monopolist kann die Stadt ganz einfach die kommunalen Steuern oder die Kosten für ihre Dienstleistungen erhöhen. Sie kann die Grundsteuer erhöhen, sie kann die Gewerbesteuer erhöhen und sie kann die Abgaben erhöhen – für Kindergärten – für Bestattungen usw.
Wenn eine private Firma in einer solchen Situation einfach ihre Preise erhöhen würde, wäre sie noch viel schneller tot. Da dieser Leidensdruck fehlt, gibt es in kommunalen Strukturen offensichtlich nicht den Willen, Prozesse und Organisation permanent auf Effizienz zu überprüfen, um die Kosten geringer zu halten als die Erträge.
Als Rechtfertigung der eigenen Schulden, werden Vergleiche gezogen, mit anderen Städten, in denen es ja noch viel schlechter aussieht. Aber auch in diesen Städten sind die Schuldenberge nicht von gestern auf heute entstanden. Sie sind kontinuierlich gewachsen.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich besser werden möchte, orientiere ich mich doch nicht an den Kandidaten auf den hinteren Rängen, sondern an denen, die vor mir liegen. Das gleiche gilt für die jetzt geplante Erhöhung der Gewerbesteuer.
Natürlich gibt es andere Städte, wie Freiburg, in denen sie deutlich höher liegt. Aber dort gehen keine neuen Unternehmen hin.
Neue Unternehmen gehen nicht dorthin, wo die Gewerbesteuer besonders hoch ist, sie gehen dorthin, wo sie besonders niedrig ist.
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Ich komme zum Schluss.
5. Fazit
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Gegensatz zu Ihrem Vorgänger sind Sie in der komfortablen Situation, die Mehrheit in diesem Gemeinderat hinter sich zu haben. Damit kommt Ihnen aber auch eine deutlich höhere Verantwortung zu.
Und da Sie, wie in den letzten Gemeinderatssitzungen zu beobachten war, einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Abstimmverhalten Ihrer Mehrheit haben, liegt es alleine in Ihrer Hand, ob diese Stadt mittel- und langfristig handlungsfähig bleibt.
Es liegt in Ihrer Hand, die Schulden weiter ausufern zu lassen, oder sie restriktiv zu begrenzen.
Ich möchte mit einem Zitat enden:
„Derzeit sind die Konjunktur und damit auch die Entwicklung der städtischen Finanzen positiv zu bewerten. Damit dies so bleibt, müssen aber gezielte Anstrengungen im Bereich des Schuldenabbaus betrieben und der Investitionsbegriff neu interpretiert werden.
Mit einem sinnvollen und nach Prioritäten gesteuerten Schuldenabbau können wir die finanzielle Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Stadt nachhaltig sichern. Ich strebe innerhalb der kommenden acht Jahre einen schuldenfreien städtischen Haushalt an."
So Dr. Frank Mentrup in seinem Wahlprogramm vom September 2012.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stadtfinanzen/haushaltsdebatte/HF_sections/content/ZZlTYokPl32mQM/ZZlTYoUQBv7YN8/Haushaltsrede_Stefan%20Schmitt_v2.pdf
Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung VOL Vergabe-Nummer/ID: 19 20 41 02
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Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Nationale Bekanntmachung nach § 12 Abs. 2 VOL/A
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind, ist: Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt, Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721/133-4135, E-Mail: verena.ihle@sus.karlsruhe.de
b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
c) Form, in der Angebote einzureichen sind: Die Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen und mit Kennzettel versehenen Umschlag einzureichen. Elektronische Abgabe von Angeboten ist nicht zugelassen.
d) Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung: Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt und wird losweise vergeben. Los 1: Beförderung von sechs Schulkindern zur Albschule und zum Schulkindergarten an der Alb, sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum beziehungsweise Schulkindergarten mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Scheibenhardter Weg 23, 76199 Karlsruhe in einem Kleinbus – Tour 309.10 mit Begleitperson für die Strecke: Südstadt - Schule Los 2: Beförderung von zwei Schulkindern zur Ludwig Guttmann Schule Karlsbad, sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Guttmannstraße 8, 76307 Karlsbad- Langensteinbach in einem Rollstuhlfahrzeug (geeignet für Behinderte im Rollstuhl) – Tour 370.11 mit Begleitperson für die Strecke: Rüppurr - Weiherfeld - Schule
e) Aufteilung in Lose: nein ja – Möglichkeit, Angebote einzureichen für ein Los, mehrere Lose,
alle Lose
f) Zulassung von Nebenangeboten: nein ja
g) Ausführungsfrist: Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021
h) Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt, Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe, Frau Ihle, Telefon: 0721/133-4135, E-Mail: verena.ihle@sus.karlsruhe.de
Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung VOL Vergabe-Nummer/ID: 19 20 41 02
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i) Angebots- und Bindefrist: Angebotsfrist: 12. Juni 2019, 11 Uhr Bindefrist: 12. Juli 2019
j) Geforderte Sicherheitsleistungen: keine
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach Rechnungseingang.
l) Für die Beurteilung der Eignung des Bieters mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: 1. Eigenerklärung (Formular wird mit den Vergabeunterlagen übersandt)
- zu mindestens einer Referenz im Bereich der Schülerbeförderung unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, des Ausführungszeitraums, des Auftraggebers (mit Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail- Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
- dass der Bieter nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere der Bieter sowie Personen, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen sind, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine einschlägige Vorschrift mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind.
- dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt.
- dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.
- dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- dass eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt. Soweit keine ausreichende Versicherung vorliegt, ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
- dass der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (Formular wird mit den Vergabeunterlagen übersandt)
Hinweis: Die Vergabestelle behält es sich vor, eigene Erfahrungen mit der Ausführung früherer Aufträge durch den Bieter im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen.
m) Kosten für die Vervielfältigung der Vergabeunterlagen: keine
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n) Zuschlagskriterium: 100 Prozent Preis
https://web1.karlsruhe.de/db/vergabe/pdf/Auftragsbekanntmachung_ID19204102.pdf
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Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt Stand: 5. Februar 2020
Nationale Bekanntmachung nach § 12 Abs. 2 VOL/A
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind, ist:
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt, Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 133-4135, E-Mail: verena.ihle@sus.karlsruhe.de
b) Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
c) Form, in der Angebote einzureichen sind:
Die Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen und mit Kennzettel versehenen Umschlag einzureichen. Elektronische Abgabe von Angeboten ist nicht zugelassen.
d) Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung:
Lieferung eines hochauflösenden 3D-Druckers (Multijet-Modelling) mit Zubehör für die Carl-Benz-Schule (Berufsschule für die Berufsfelder Fahrzeug- und Metalltechnik) inklusive betriebsbereiter Aufstellung, Anschluss, Erstinbetriebnahme und aller eventuell anfallenden Nebenkosten, Reise- und Übernachtungskosten, fachlich qualifizierter Einweisung in die Gerätenutzung und Anwenderschulung für das Lehrpersonal an der Schule sowie zwölfmonatigem Wartungsvertrag.
Anlieferungsort: Carl-Benz-Schule, Steinhäuserstraße 23, 76135 Karlsruhe, Raum R042, Erdgeschoss.
e) Aufteilung in Lose:
nein
ja – Möglichkeit, Angebote einzureichen für ein Los, mehrere Lose,
alle Lose
f) Zulassung von Nebenangeboten:
nein
ja
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
2 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung ID: 20 06 41 01
g) Ausführungsfrist:
spätestens sechs Wochen nach Erteilung des Auftrags
h) Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt, Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe, Frau Ihle, Telefon: 0721 133-4135, E-Mail: verena.ihle@sus.karlsruhe.de
i) Angebots- und Bindefrist:
Angebotsfrist: 4. März 2020, 11 Uhr Bindefrist: 3. April 2020
j) Geforderte Sicherheitsleistungen:
keine
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Zahlung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach Rechnungseingang.
l) Für die Beurteilung der Eignung des Bieters mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
Eigenerklärung (Formular wird mit den Vergabeunterlagen übersandt) - dass der Bieter nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere der Bieter sowie Personen, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen sind, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine einschlägige Vorschrift mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind.
- dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt.
- dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.
- dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- dass eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt. Soweit keine ausreichende Versicherung vorliegt, ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
- dass der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist. - dass der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
m) Kosten für die Vervielfältigung der Vergabeunterlagen:
keine
3 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung ID: 20 06 41 01
n) Zuschlagskriterium:
100 Prozent Preis
https://web1.karlsruhe.de/db/vergabe/pdf/Auftragsbekanntmachung_20064101.pdf
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Tia Weil, Foto aus: Berthold Rosenthal: Heimatgeschichte der badischen Juden, Bühl/Baden 1927, nach S. 224.
Inhaltsverzeichnis
1 Tia Weil (Jedidja Weil)
1.1 Quellen
1.2 Werk
1.3 Literatur
Tia Weil (Jedidja Weil)
Rabbiner, * 2. Oktober 1721 Prag, † 10. Oktober 1805 Karlsruhe, jüd., ∞ 1. 1744 Gitel Eger († 1787), 2. Schönche Oppenheim († 1797), 3. Frade Schwabach geb. Mai († 1801), Kinder.
Tia Weil stammte aus einer alten Rabbinerdynastie. Er besuchte die Talmudhochschule seines Vaters Nathanael Weil (der ältere) in Prag. 1744 heiratete er die aus vornehmer Prager Familie stammende Tochter des Gemeindevorstehers, Gitel Eger. Sie teilten das Schicksal der Vertreibung der Juden aus Böhmen durch ein Edikt der Kaiserin Maria Theresia vom Dezember 1744 in der Folge des Österreichischen Erbfolgekrieges (1740-1748) und begaben sich nach Metz, wo Weil bei Jonathan Eibenschütz (1690-1764) seine Talmudstudien fortsetzte. Nach der Erlaubnis zur Rückkehr der Juden gingen er und seine Frau nach Prag zurück. Weil führte die Talmudschule seines Vaters fort und seine Ehefrau betrieb einen Leinenwarenhandel. Da sich sein Wunsch, eine bedeutende Rabbinatsstelle zu erhalten, nicht erfüllte, nahm er 1754 schließlich eine kleinere Stelle im böhmischen Wotitz (Votice) an. 1758 war Weil jedoch wieder in Prag und bemühte sich vergeblich um die vakanten Rabbinerstellen in Bamberg und Mannheim.
Nach dem Tod seines Vaters erhielt er 1769 die Zusage, dessen Nachfolger als Rabbiner in Karlsruhe zu werden. Nach einem Trauerjahr trat er hier die Stelle als Rabbiner und als Oberlandesrabbiner für beide Markgrafschaften Baden bzw. ab 1772 für die vereinigte Markgrafschaft im Mai 1770 an. Einsprüche des Karlsruher Vorsängers Hirschel, der die Stelle selbst einnehmen wollte, und der Landjudenschaft Baden-Baden wegen des Konflikts um den Ort der Beerdigung des Vaters waren nicht erfolgreich. In Karlsruhe konnte er schließlich, nachdem das vorher untersagt war, eine Talmudschule unterhalten, die zu einem wichtigen süddeutschen Zentrum wurde.
Gegenüber der im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts Wirkung entfaltenden jüdischen Aufklärung - Haskala - vertrat Weil die traditionelle Orthodoxie. 1795/96 wandte er sich, verbunden mit dem Ruf nach behördlicher Unterstützung, gegen die Sittenverderbnis der Judenjugend, die sich maskiert an der Fasnacht beteilige, tanze und sich der Wollust hingebe. Juden sei aber nach der Zerstörung des Tempels jede Lustbarkeit verboten. Darüber hinaus sagte er der Modeerscheinung des Zopftragens den Kampf an.
Dem Wunsch von Weil, seinen Sohn Abraham zu seinem Nachfolger zu bestimmen, wurde nicht entsprochen. Nach Vakanz von 1805-1809 nahm Ascher Löw die Stelle ein.
Jürgen Schuhladen-Krämer 2013
Quellen
Nl Jewish National and University Library, Jerusalem; GLA 357/333 [Anstellungsvertrag], 74/3760 [Konflikte mit Landjudenschaft].
Werk
Marbe la-sapper, Karlsruhe 1790; Seder selichot mi-kol ha-schana ke minhag Elsass, Karlsruhe 1798.
Literatur
Leopold Löwenstein: Nathanael Weil, Oberlandrabbiner in Karlsruhe und seine Familie, Frankfurt a. M. 1898 (mit Quellenanhang) (= Beiträge zur Geschichte der Juden in Deutschland Bd. II); Berthold Rosenthal: Aus den Jugendjahren der jüdischen Gemeinde Karlsruhe, in: Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums Nr. 4, 1927, S. 207-220; Carsten Wilke/Michael Brocke (Hrsg.): Biographisches Handbuch der Rabbiner, Teil 1. Die Rabbiner der Emanzipationszeit in den deutschen, böhmischen und großpolnischen Ländern 1781−1871, bearb. von Carsten Wilke, Bd. 2, München 2004; Birgit Klein: R. Jedidja genannt Tia Weil (1721−1805) – Herausragender Rabbiner und Gelehrter Badens im Übergang zur Moderne, in: Jüdisches Leben in Baden 1809 bis 2009. 200 Jahre Oberrat der Israeliten Badens, Festschrift hrsg. von dem Oberrat der Israeliten Badens, Ostfildern 2009, S. 45-55.
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Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt Stand: 29. Juli 2020
Nationale Bekanntmachung nach § 12 Abs. 2 VOL/A
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind, ist:
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt, Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 133-4135, E-Mail: verena.ihle@sus.karlsruhe.de
b) Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
c) Form, in der Angebote einzureichen sind:
Die Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen und mit Kennzettel versehenen Umschlag einzureichen. Elektronische Abgabe von Angeboten ist nicht zugelassen.
d) Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung:
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Schulen sollen die sich bereits an den Schulen im Einsatz befindenden ELMO Dokumentenkameras um weitere Geräte derselben Herstellerserie ergänzt werden.
Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung von 202 Stück ELMO Dokumentenkameras mit USB-Kabel für 28 Schulen in Karlsruhe.
e) Aufteilung in Lose:
nein
ja – Möglichkeit, Angebote einzureichen für ein Los, mehrere Lose,
alle Lose
f) Zulassung von Nebenangeboten:
nein
ja
g) Ausführungsfrist:
spätestens 24 Werktage nach Erteilung des Auftrags
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
2 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung ID: 20 31 41 05
h) Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt, Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe, Frau Ihle, Telefon: 0721 133-4135, E-Mail: verena.ihle@sus.karlsruhe.de
i) Angebots- und Bindefrist:
Angebotsfrist: 26. August 2020, 11 Uhr Bindefrist: 25. September 2020
j) Geforderte Sicherheitsleistungen:
keine
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Zahlung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach Rechnungseingang.
l) Für die Beurteilung der Eignung des Bieters mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
Eigenerklärung (Formular wird mit den Vergabeunterlagen übersandt) - dass der Bieter nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere der Bieter sowie Personen, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen sind, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine einschlägige Vorschrift mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind.
- dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt.
- dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.
- dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- dass eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt. Soweit keine ausreichende Versicherung vorliegt, ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
- dass der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist. - dass der Bieter als autorisierter Vertriebspartner des Herstellers ELMO anbietet. - dass der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
m) Kosten für die Vervielfältigung der Vergabeunterlagen:
keine
n) Zuschlagskriterium:
100 Prozent Preis
https://web1.karlsruhe.de/db/vergabe/pdf/Auftragsbekanntmachung_20314105.pdf
Stadt Karlsruhe Kulturamt Pfinzgaumuseum
in der Karlsburg Durlach
Pfinztalstraße 9, Eingang B 76227 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4217, -4222 Fax: 0721 133-4299 E-Mail: pfinzgaumuseum@kultur.karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/pfinzgaumuseum www.facebook.com/karlsruhe.stadtgeschichte
Öffnungszeiten: Mittwoch 10 bis 18 Uhr Samstag 14 bis 18 Uhr Sonntag 11 bis 18 Uhr
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinien 1 und 8, Haltestelle Schlossplatz
Eintritt: 2 Euro, ermäßigt 1 Euro, mittwochs Eintritt frei Kinder bis 12 Jahre, Jugendliche mit Schülerausweis und Schulklassen Eintritt frei
DURLACHER FAMILIEN- GESCHICHTEN Leben und Arbeit 1750 – 1950
Pfinzgaumuseum in der Karlsburg Durlach 11. Juni bis 11. Dezember 2016
FÜHRUNGEN FÜR GRUPPEN
Für Gruppen und Schulklassen können individuelle Führungen gebucht werden. Ihre Anmeldung (bitte mindestens 14 Tage im Voraus) nehmen wir telefonisch (0721 133-4222), per E-Mail (pfinzgaumuseum@kultur.karlsruhe.de) oder per Fax (0721 133-4299) gerne entgegen.
Führungsgebühr pro Gruppe: 40 Euro für Schul- klassen, 50 Euro für Erwachsene (zuzüglich Eintritt) Dauer: circa 1 Stunde
Herzrahmen mit Fotos der Familie Uhlenburg, um 1905, Privatbesitz (Foto: ONUK).
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Stickmustertuch von Emilie Gerhardt, 1880, Pfinzgaumuseum (Foto: ONUK).
Wie lebten die Menschen in Durlach früher? Wo und wie arbeiteten sie? Und was ist davon bis zum heutigen Tage überliefert? Diese Fragen sind Ausgangspunkt der Sonderausstellung „Durlacher Familiengeschichten. Leben und Arbeit 1750-1950“ im Pfinzgaumuseum in der Karlsburg Durlach.
Die Ausstellung zeichnet den Werdegang verschiedener Durlacher Familien über mehrere Generationen hinweg nach. Im Zentrum stehen Objekte, Fotografien und Schriftstücke, die aus dem Besitz der vorgestellten Fa- milien stammen und vielfältige Einblicke in das Leben und die Arbeit einzelner Familienmitglieder eröffnen.
Die dargestellten Familiengeschichten stammen aus unterschiedlichen Epochen und verschiedenen Berufs- gruppen. Sie ermöglichen nicht nur neue Erkenntnisse zur Durlacher Geschichte, sondern führen auch die Aus- wirkungen bedeutender Entwicklungen und Ereignisse auf das Leben einzelner Menschen vor Augen.
BEGLEITPROGRAMM (Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist kostenlos.)
Sonntag, 12. Juni, 11:15 Uhr Kuratorenführung mit Dr. Ferdinand Leikam
Sonntag, 19. Juni, 11:15 Uhr Familienführung mit Gabriele Rillig M. A.
Sonntag, 26. Juni, 15 Uhr Kuratorenführung mit Dr. Ferdinand Leikam, danach Erzählcafé „Familie damals – Familie heute“. Bringen Sie gerne aktuelle oder historische Familienfotos mit!
Sonntag, 10. Juli, 11:15 Uhr Führung mit Susanne Stephan-Kabierske
Sonntag, 24. Juli, 11:15 Uhr Familienführung mit Eva Unterburg M. A.
Samstag, 6. August, 20 Uhr, 21:30 Uhr und 23 Uhr Karlsruher Museumsnacht (KAMUNA) Kurzführungen mit Dr. Ferdinand Leikam
Sonntag, 21. August, 11:15 Uhr Familienführung mit Helene Seifert M. A.
Mittwoch, 31. August, 18 Uhr Kuratorenführung mit Dr. Ferdinand Leikam (im Rahmen des Historischen Mittwochabends)
Sonntag, 4. September, 15 Uhr Führung mit Susanne Stephan-Kabierske
Sonntag, 18. September, 14 Uhr und 16 Uhr Kindertag: Familienführungen mit Gabriele Rillig M. A.
Sonntag, 9. Oktober, 11:15 Uhr Kuratorenführung mit Dr. Ferdinand Leikam
Sonntag, 23. Oktober, 11:15 Uhr Familienführung mit Susanne Stephan-Kabierske
Sonntag, 13. November, 15 Uhr Führung mit Eva Unterburg M. A.
Mittwoch, 16. November, 18 Uhr Kuratorenführung mit Dr. Ferdinand Leikam
Sonntag, 27. November, 15 Uhr Familienführung mit Helene Seifert M. A.
Sonntag, 11. Dezember, 11:15 Uhr Kuratorenführung mit Dr. Ferdinand Leikam
DURLACHER FAMILIEN- GESCHICHTEN Leben und Arbeit 1750 – 1950
Meisterbrief für Rosa Uhlenburg, 1913, Privatbesitz (Foto: ONUK).
https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/pfinzgaumuseum/familiengeschichten/HF_sections/content/ZZmKomT3GMdZzT/ZZmBZYRGQrHtQ8/Flyer_Familiengeschichten%202016_WEB.pdf
Ausbildung Vermessungstechnikerin/ Vermessungstechniker
Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt
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Ausbildungsablauf und Vergütung
Die praktische Ausbildung wird von den jeweils zuständigen Ausbildern innerhalb des Liegenschaftsamts und den Stadtwerken Karlsruhe Netzservice GmbH fachlich betreut.
Im Vordergrund stehen hierbei die Vermittlung der Methodik im Außendienst, der Umgang mit Geoinformationssystemen sowie die Arbeit mit CAD-Programmen.
Die dreijährige Ausbildung wird ergänzt durch die Teilnahme am stadtinternen, dienstbegleitenden Unterricht sowie an Schulungsangeboten der Kooperationspartner aus dem Ausbildungsverbund Nordbaden und dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung in Stuttgart.
Die schulische Ausbildung findet in Form von Blockunterricht an der Heinrich-Hübsch-Schule in Karlsruhe statt. Eine Zwischenprüfung zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres dokumentiert den Wissensstand der Auszubildenden. Mit der erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfung endet die Ausbildung.
Voraussetzung für die Ausbildung ist die mittlere Reife oder ein höherer Bildungsabschluss.
Die Ausbildungsvergütung 2019:
1. Ausbildungsjahr: 1018,26 Euro 2. Ausbildungsjahr: 1068,20 Euro 3. Ausbildungsjahr: 1114,02 Euro
Bewerbung und Kontakt
Sie jonglieren gerne mit Zahlen und haben Spaß am sorgfältigen Arbeiten?
Sie besitzen gutes räumliches Seh- und Vorstellungsvermögen?
Sie haben Freude an der Arbeit im Freien, am PC und im Kontakt mit Kunden und Bürgern?
Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Praktikantennachweise...) an folgende Adresse:
Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt – Personalverwaltung Lammstraße 7 a 76133 Karlsruhe E-Mail: la@karlsruhe.de
Noch Fragen?
Dann wenden Sie sich beim Liegenschaftsamt an:
Angelika Zibat Telefon: 0721 133-6204 E-Mail: angelika.zibat@la.karlsruhe.de
Michael Watzke Telefon: 0721 133-6233 E-Mail: michael.watzke@la.karlsruhe.de
Bei den Stadtwerken:
Thomas Kumm Telefon: 0721 599-4821 E-Mail: thomas.kumm@netzservice-swka.de
Ausbildungsportal: www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stellenportal/ausbildung www.stadtwerke-karlsruhe.de/swk/karriere/ausbildungsberufe.php
Berufsbild
Vermessungstechniker und Vermessungstechnikerinnen führen Lage- und Höhenvermessungen im Gelände durch und erstellen Daten mit räumlichem Bezug.
Geodaten begegnen uns täglich in Form von Karten und Plänen. Sie dienen als Grundlage für Planungen und sind zur Bestimmung von Grundstücksgrenzen von Bedeutung.
Vermessungstechniker und Vermessungstechnikerinnen trifft man auf jeder Baustelle. Sie übertragen Planungen, wenn nötig, millimetergenau in die Örtlichkeit und überwachen dort die Maßhaltigkeit des Baufortschritts.
Problemorientiertes Arbeiten im Innen- und Außendienst
Abhängig vom Wunsch des Kunden werden die Daten mit Grafik- und Konstruktionsprogrammen aufbereitet. Die Visualisierung und Verarbeitung von 3D-Daten spielt dabei eine immer größere Rolle. Gleichzeitig helfen Geoinformationssysteme bei der Verwaltung und Analyse von größeren Datenmengen und unterstützen den Vermessungstechniker so bei seiner Arbeit im Außendienst.
Gemeinsame Ausbildung bei der Stadt Karlsruhe und den Stadtwerken Karlsruhe
Die Ausbildung zum Vermessungstechniker oder zur Vermessungstechnikerin erfolgt beim Liegenschaftsamt in Kooperation mit den Stadtwerken Karlsruhe Netzservice GmbH. Dort werden Sie alle Tätigkeiten im Außen- und Innendienst hautnah kennenlernen. Ergänzt wird die Ausbildung durch spezielle Themen vertiefende Unterrichtseinheiten.
Ausbildung mit modernster Technologie
Während Ihrer Ausbildungszeit lernen Sie den Umgang mit Messinstrumenten wie Tachymetern und GPS-Empfängern kennen und bearbeiten die Daten mit modernster Auswertesoftware.
Sie werden Fortführungsvermessungen im Liegenschaftskataster durchführen sowie bei der Aktualisierung von städtischen Datenbeständen mitwirken, die dann über das stadtinterne Geodaten-Auskunftssystem zur Verfügung gestellt werden.
Die Dokumentation und Analyse von Leitungsverläufen im Netz der Stadtwerke mit modernen Geoinformationssystemen wird ebenso Bestandteil der Ausbildung sein wie die Verarbeitung dieser Daten mit aktueller CAD-Software zu Karten und Plänen.
Außerdem erhalten Sie einen Einblick in dem Umgang mit Layout- und Bildbearbeitungsprogrammen und helfen beim Aufbau eines digitalen 3D-Stadtmodells mit.
Zukunftsperspektiven
Durch die vielschichtige Ausbildung eröffnen sich gute Jobchancen im öffentlichen Dienst und bei privaten Vermessungsbüros. Auch größere Unternehmen nutzen für ihre Arbeit immer mehr raumbezogene Daten, zu deren Erfassung, Verarbeitung und Anwendung Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker eingesetzt werden.
Mögliche Einsatzbereiche
Durchführung von Fortführungsvermessungen im Liegenschaftskataster
Bestandsdatenerfassung und Leitungsdokumentation
Bauvermessung und Baufortschrittüberwachung
Verarbeitung und Visualisierung von raumbezogenen Daten
Bodenordnungs- und Flurneuordnungsverfahren
Zusatzabschlüsse
Mit entsprechendem Schulabschluss besteht auch die Möglichkeit, ein weiterführendes Studium zum Bachelor/Master in Geodäsie zu absolvieren.
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stellenportal/ausbildung/ausbildung_berufe/ausbildung_vermessung/HF_sections/content/ZZkZQDPqE9uuVg/ZZnqmHLwrIkVcP/Flyer_Ausbildung_Vermessungstechniker-weboptimiert.pdf
BehindertenBeirat_Presseinfo Sept2007
Geschäftsstelle: Behindertenkoordination Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe
geschäftsführende Vorsitzende: Stefanie Ritzmann
Telefon: 0721/37 64 18
Stellvertreter: Manfred Weber
Beirat für Menschen mit Behinderungen
Karlsruhe, 30.9.2007 Behindertenbeirat informiert sich über die gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation
In Deutschland haben wir ein gegliedertes Sozialsys tem, das in der Praxis oftmals zu Abgrenzungsschwierigkeiten führt.
Wenn behinderte Menschen den Rat eines Rehabilitati onsträgers brauchen, z.B. einen Antrag auf Unterstützung stellen oder di e Genehmigung einer Kur beantragen wollen oder Probleme im Bereich der beru flichen Integration ha- ben, kann es leicht vorkommen, dass sie mehrere Ste llen oder Ämter aufsu- chen müssen, weil unterschiedliche Träger für die B ewilligung zuständig sind. Durch das Sozialgesetzbuch IX wurde durch die Erric htung einer gemeinsamen Servicestelle eine wesentliche Abhilfe geschaffen. Diese gemeinsame Service- stelle, die in Baden-Württemberg - also auch in Kar lsruhe - bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist, berät und unter stützt behinderte Men- schen in allen Fragen der Rehabilitation und überni mmt somit die Rolle des Lotsen im System. Mehrere Wege entfallen somit.
Leider ist die Tätigkeit dieser Servicestelle bei d en Behinderten viel zu wenig bekannt. Über die Tätigkeit dieser Servicestellen i nformierten bei der Sitzung des Behindertenbeirats Regionaldirektor Michael Obe rt von der Geschäftsfüh- rung der Deutschen Rentenversicherung in Karlsruhe und Elke Fütterer, Leite- rin der Servicestelle in Karlsruhe.
Michael Obert bat deshalb auch die Mitglieder des B ehindertenbeirats darum, in ihren Behindertenverbänden auf die Tätigkeit der Stelle verstärkt aufmerk- sam zu machen. Von großer Bedeutung ist auch, das d ie Servicestelle barriere- frei gestaltet ist. Hörgeschädigte können z.B. bei Bedarf beantragen, d ass zu der Beratung ein Gebärdedolmetscher hinzugezogen wi rd.
An die Presse in Karlsruhe
(mit der Bitte um Veröffentlichung)
Karlsruhe
Behindertenbeirat für einheitliche und bessere Symb olen bei den Straßenbahnen
Für Rollstuhlfahrer und andere gehbehinderte Mensch en bestehen trotz Ver- besserung auf einzelnen Strecken immer noch zu weni g barrierefreie Haltestel- len. Bei der Nutzung der Straßenbahn hat der behin derte Mensch oft mit Schwierigkeiten zu kämpfen. So befindet sich außen an den Karlsruher Straßenbah nen bei den ersten bei- den Einstiegen zwar ein Symbol für Kinderwagen, nic ht jedoch für Rollstuhl- fahrer. In den Bahnen ist nur beim ersten Einstieg das Symbol für Rollstuhlfah- rer angebracht. An den Haltstellen selbst gibt es k eine Informationen, welchen Einstieg Rollstuhlfahrer benutzen sollen.
Zusätzlich, so beklagten Teilnehmer der Beiratssitz ung, sind die Stellen für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen manchmal mit Fahrrä dern zugestellt. Bemängelt wurde vom Behindertenbeirat auch, dass di e Symbole für die übri- gen mobilitätseingeschränkten Fahrgäste zu schlecht zu sehen sind und bei den Fahrgästen fast keine Beachtung finden. Auc h diese Symbole sollten deutlich sichtbarer sein. Während der Fahrt sollten die Fahrgäste auf die Be- deutung der Sondersymbole hingewiesen werden und au ch darauf, dass die Plätze für die betroffenen Menschen freigelassen we rden sollten.
In der Sitzung wurde auch darüber informiert, dass der Vorstand des Beirats ein Gespräch mit Vertretern der Karlsruher Messe Gm bH und dem Deutschen Hotel-und Gaststättengewerbe geführt hat, mit dem Z iel die Anzahl der barrie- refreien Hotelzimmer in Karlsruhe noch vor der Spez ial Olympics wesentlich zu steigern. Der Beirat hat zwischenzeitlich einen Erh ebungsbogen erstellt, der den Karlsruher Hotelbetreibern zugeleitet werden so ll. In ihm sind die Mindest- anforderungen für barrierefreie Hotels aufgelistet.
An der Sitzung des Behindertenbeirats am 28.9.07 be i der u.a. auch die Frage barrierefreies Rathaus Neureut erörtert wurde, nahm en auch die Stadträte Heike Backes, Christine Staab, Michael Borner, Dr. Dieter Käuflein und Michael Obert teil.
Für Rücksprachen zu dieser Pressemitteilung steht H err Manfred Weber ( Tel. 0721- 862448) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Ritzmann Man fred Weber Vorsitzende Stellvertreter
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/interessenvertretung/behindertenbeirat/presse/HF_sections/content/1212049317653/ZZjUbEEk6OZ1A4/September%202007.pdf