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Allgemeiner Sozialer Dienst Beschreibung
Der Allgemeine Soziale Dienst bietet Beratung und Hilfe zu Erziehungsfragen in familiären und persönlichen Krisen, schwierigen Lebenslagen, sowie in finanziellen Notlagen und in Scheidungs- und Trennungssituationen. Er ist auch Ansprechpartner, wenn durch gesundheitliche Einschränkungen Unterstützung bei der selbständigen Lebensführung benötigt wird. Darüber hinaus fällt der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8 a SGB VII) in den Verantwortungsbereich.
Beratung, Gewährung und Überprüfung von den Hilfen zur Erziehung.
Ausübung des Wächteramtes (Kinderschutz).
Beratung bei Trennung und Scheidung und Mitwirkung bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren vor den Familiengerichten.
Sozialberatung für Menschen jeden Alters in schwierigen Lebenssituationen.
Auskünfte zum Allgemeinen Sozialen Dienst Durlach erhalten Sie über das Sekretariat Jugend und Soziales.
Kontakt / Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Telefon: 0721 133 1966 Caroline Kürz Telefon: 0721 133 1983 Sebastian Schüle E-Mail: carolin.kuerz@durlach.karlsruhe.de E-Mail: sebastian.schuele@durlach.karlsruhe.de Hausanschrift: Verwaltung - Pfinztalstraße 33, 76227 Karlsruhe-Durlach Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
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Sozialer Dienst Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0721 133 5301 Telefon: 0721 133 5302 E-Mail: sodi@sjb.karlsruhe.de Fax: 0721 133 5389 Internet:
Sozialer Dienst Karlsruhe Hausanschrift: Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Mühlburger Tor (173 m) Linien: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4 LIVE! Schillerstraße (228 m) Linien: Tram 4, NL 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Magdeburger Haus (256 m) Hotel Kübler (842 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
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Zentraler Juristischer Dienst Kontakt / Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Telefon: 0721 133 3005 E-Mail: zjd@karlsruhe.de Fax: 0721 133 3009 Internet:
Zentral Juristischer Dienst Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Formulare
Antrag Steuerbescheinigung Kulturdenkmal/Baudenkmal
Antrag auf Auffüllungen landwirtschaftlich genutzter Flächen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung / Erlaubnis
Anzeige Paragraph 53 KrWG (PDF)
Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Anzeige einer gewerblichen Sammlung gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. Ergänzung zum Antrag Steuerbescheinigung
Erlaubnis Paragraph 54 KrWG (PDF)
Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden.
Infoblatt zur Aufbringung von Boden (PDF)
Merkblatt Bodenauffüllungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (PDF, 3.49 MB)
Merkblatt zur Steuerbescheinigung nach EStG
Steuerbescheinigungsrichtlinien (PDF)
Leistungen
Abfälle befördern Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen Bodenauffüllung beantragen (landwirtschaftliche Flächen) Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen Gefährliche Abfälle befördern Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen Sammlungen anzeigen Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen Wasserkraftanlagen bis 1.000 Kilowatt - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen Wasserrechtliche Bewilligung beantragen Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen - Allgemeines
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Elektrokleinstfahrzeuge
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Zuständige Stellen
Elektrokleinstfahrzeuge Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen. Zuständige Stelle
Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde:
Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt.
Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.
Hinweise
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.
Verfahrensablauf
Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen
allgemeine Informationen, die rechtlich nicht verbindlich sind:
Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (FAQ)
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Verkehrsregeln für E-Scooter/Elektroroller
Rechtsgrundlage
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Freigabevermerk
Stand: 22.09.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
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Bürgerdienste: Branddirektion
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Serviceleistungen
Zuständige Stellen
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Branddirektion
Bürgerservice Karlsruhe
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Zuständige Stellen
Branddirektion Zuständigkeit
Brandbekämpfung
- Führung der Feuerwehr (Berufs- und Freiwillige Feuerwehr)
- Ausbildung der Feuerwehrangehörigen
- Durchführung von Übungen und Fortbildungen
- Aufsicht über die Werkfeuerwehren
Technische Hilfeleistung
- Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen - Schutz der Umwelt nach Unfällen und Betriebsstörungen - Hilfe bei öffentlichen Notständen
Brandschutz
- Vorbeugender Brandschutz mit Bearbeitung von Bauanträgen und Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen - Veranstaltungssicherheit und Brandsicherheitswachdienst - Brandschutzausbildung für Betriebe und Institutionen - Brandschutzerziehung in Kindergärten und für Schulklassen
Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
- Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes als untere Katastrophenschutzbehörde - Katastrophenschutzplanung - Kommunales Krisenmanagement - Warnung der Bevölkerung - Organisation des Krisenstabes
Integrierte Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst (Kooperation mit dem Landkreis Karlsruhe und dem DRK Kreisverband Karlsruhe)
- Notrufannahme für den Notruf 112 - Disposition und Alarmierung von Einsätzen der Feuerwehr - Disposition und Alarmierung von Einsätzen des Rettungsdienstes - Disposition des Krankentransports - 24/7 Ansprechpartner für den Bürger - Rückwärtige Führungsunterstützung
Kontakt / Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefon: 0721 133 3750 E-Mail: feuerwehr@karlsruhe.de Fax: 0721 133 3709 Hausanschrift: Zimmerstraße 1, 76137 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Wolfartsweierer Str. (311 m) Linien: Tram 5, Bus 42 LIVE! Schloss Gottesaue (346 m) Linien: Tram 5 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Parkarkaden 2 (602 m) Parkarkaden 1 (749 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
Leistungen
Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden
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Bürgerdienste: Lebensmittelüberwachung
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Serviceleistungen
Zuständige Stellen
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Zuständige Stellen
Lebensmittelüberwachung
Bürgerservice Karlsruhe
Serviceleistungen
Zuständige Stellen
Lebensmittelüberwachung Aktuelles
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung (nach § 40 Absatz 1a Ziffer 3. LFGB) Weitere Informationen:
Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach LFGB - Stadtkreis Karlsruhe
Karlsruher Hygienesiegel Die amtliche Auszeichnung für gute Lebensmittelbetriebe Weitere Informationen:
Karlsruher Hygienesiegel
Beschreibung
Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, den Verbraucher sowohl vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse und kosmetische Mittel als auch vor Täuschung und Irreführung zu schützen. In regelmäßigen Abständen (festgelegt durch betriebsbezogene Risikobeurteilungen) werden alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, unangemeldet kontrolliert. Überprüft wird, ob die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Produktzusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden. Die Lebensmittelüberwachung ist zudem eine Anlaufstelle für Verbraucherbeschwerden. Beschwerden über Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben, Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen oder gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels können telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Eine Konsequenz aus der Verbraucherbeschwerde ist eine Kontrolle vor Ort. Die weitere Bearbeitung erfolgt unter Einbeziehung des Chemischen Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA). Wenn Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt werden, sind verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Verwarnungen, Bußgeld, Verfügungen, Ordnungswidrigkeitenanzeige) erforderlich. Bei erheblichen hygienischen Mängeln kann auch die Untersagung der Herstellung von Lebensmitteln sowie eine Betriebsschließung die Folge sein. Bei schwerwiegenden Verstößen wird ein Strafverfahren eingeleitet. Der Lebensmittelunternehmer hat Dokumente und Aufzeichnungen die der Art und Größe seines Betriebes angemessen sind, zu erstellen. Hierzu gehören:
Kontrolle des Wareneingangs
Temperaturaufzeichnungen
Nachweis über Schädlingsbekämpfung
Aufstellen eines Reinigungsplanes
Müllentsorgung
IfSG Erst- und Folgebelehrung (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen)
Merkblätter und Leitfäden
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten (PDF)
Chemische und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg (CVUA) Merkblätter
Mehr zum Thema
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Rechtsgrundlagen der Lebensmittelhygiene, Verweis auf das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Aufbau und Aufgaben der Lebensmittelüberwachung
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Leitlinien für eine gute Lebensmittelhygienepraxis, Hygieneschulung für Mitarbeiter in der Gastronomie
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Informationen, Beratung und Unterstützung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums
Bundeszentrum für Ernährung - Was wir essen - Alles über Lebensmittel Rund um das Thema Lebensmittel: Verarbeitung, Kennzeichnung, Lagerung, Zubereitung, Einkauf usw.
Kontakt / Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
Montag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Telefon: 0721 133 7101 Terminvereinbarung Telefon: 115 Behördennummer E-Mail: luv@oa.karlsruhe.de Fax: 0721 133 7109 Internet:
Service & Bürgerinformation Hausanschrift: Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Formulare
Anzeige als Lebensmittelunternehmer bzw. einer Betriebsstätte
Erfassungstabelle
Registrierung grenzüberschreitender Fernabsatz
Leistungen
Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln Grenzüberschreitender Fernabsatz von Tabakerzeugnissen an Verbraucher - als Inländer registrieren Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden
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Bürgerdienste: Justizprüfungsamt
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Justizprüfungsamt Beschreibung
Das Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium führt die Erste und Zweite juristische Staatsprüfung, die Prüfungen für die Laufbahnen des Rechtspflegers und des württembergischen Bezirksnotars sowie die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (für Angehörige von Staaten der EU oder des EWR) durch. Zugleich bildet es die für das Ausbildungs- und Prüfungsrecht der Juristen, Rechtspfleger und Bezirksnotare zuständige Fachabteilung des Justizministeriums.
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0711/279-2366 E-Mail: poststelle@jum.bwl.de Fax: 0711/279-2377 Internet:
Postfach: 70029 Stuttgart Hausanschrift: Friedrichstraße 6, 70174 Stuttgart Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Grötzingen Rathaus (195 m) Linien: Bus 21, 22A, 22B, NLALT 12 LIVE! Grötzingen K.-Leopold-Str. (259 m) Linien: Bus 21, NLALT 12 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen Es sind keine Parkhäuser/Tiefgaragen im Umkreis von 1.000 m vorhanden. Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
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Bürgerdienste: Kinderreisepass
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Leistungen
Kinderreisepass
Bürgerservice Karlsruhe
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Zuständige Stellen
Kinderreisepass Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das:
Reisepass
Personalausweis als Passersatz
gegebenenfalls Kinderreisepass
Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass, sofern er noch gültig ist, einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Kinderreisepass
Ab 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.
Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.
Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden , kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.
Unterschied zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder
Im Gegensatz zum Reisepass und Personalausweis enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.
Reisepass
Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer maximal sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist , wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen.
Personalausweis als Passersatz
Für den Personalausweis gibt es keine Altersbeschränkungen. Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist. Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Zuständige Stelle
Stadt Karlsruhe In Deutschland ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
Passbehörde ist
für deutsche Staatsangehörige in Deutschland:
die Gemeinde-/Stadtverwaltung
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):
Für Passangelegenheiten im Ausland sind die Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
Ihren Passantrag muss auch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde im Inland bearbeiten, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden.
Hinweise
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung " Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen ".
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
-
Fristen
-
Erforderliche Unterlagen
-
Kosten
-
Bearbeitungsdauer
-
Vertiefende Informationen
-
Rechtsbehelf
-
Rechtsgrundlage
Passgesetz (PassG)
§ 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe
Freigabevermerk
01.01.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
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Bürgerdienste: Kulturamt
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Kulturamt Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0721 133 4001 Sekretariat E-Mail: kulturamt@karlsruhe.de Fax: 0721 133 4009 Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Hausanschrift: Karl-Friedrich-Straße 14 - 18, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Marktplatz (Pyramide U) (113 m) Linien: S1, S11, S4, S52, S7, S8, Tram 2, NL 2 LIVE! Marktplatz (Kaiserstraße U) (233 m) Linien: S1, S11, S2, S5, S51, Tram 1, NL 1 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) IHK (82 m) Marktplatz (170 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
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Anmeldeformular für Institutionen
Anmeldeformular für Minderjährige
Benutzungsordnung Stadtbibliothek Karlsruhe
Leistungen
Stadtbibliothek Karlsruhe - Bibliotheksausweis beantragen
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