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Konsum und Klima (PDF, 58 KB)
Naturerfahrung (PDF, 78 KB)
Woher kommt eigentlich (PDF, 52 KB)
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SessionNet | Antrag CDU: Hochhauskonzept
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Antrag CDU: Hochhauskonzept
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Betreff Antrag CDU: Hochhauskonzept
Vorlage 29416
Art Beschlussvorlage
CDU-Hochhauskonzept
TOP 8
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https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/ris-bi/vo0050.php?__kvonr=29416
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Antrag CDU: Hochhauskonzept
Informationen Beratungen
15.05.2012 Gemeinderat TOP 7 öffentlich - unbekannt 18 Dok Zur Sitzung ... Zum TOP ...
Protokoll Außerh.Heimattage Baden-Württemberg 2017
Protokoll TOP 01: Internationalisierungsstrategie der Stadt Karlsruhe, dazu: Antrag CDU-Fraktion: Internationale Webpräsenz der Stadt Karlsruhe, Zusatz- bzw. Ergänzungsantrag FDP-Fraktion
Protokoll TOP 02: Antrag des Landes Baden-Württemberg zur wasserrechtlichen Planfeststellung für den Bau und Betrieb des Renaturierungsraums (Polder) "Bellenkopf/Rappenwört": Anhörung der Stadt Karlsruhe durch das verfahrensführende Landratsamt Karl
Protokoll TOP 03: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Gartenstraße/Lorenzstraße (GartenCarré)", Karlsruhe-Südweststadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Protokoll TOP 04: Mehrgenerationenprojekt "Am Albgrün": Vergabe der Leistungen Erdarbeiten, Entsorgung, Verbau und Untergrundverbesserung
Protokoll TOP 05: Walter-Eucken-Schule - Erweiterung: Vergabe von Bauunternehmerleistungen
Protokoll TOP 06 a: Klärwerk Karlsruhe, Erneuerung der Klärschlammverbrennungslinie 2: Vergabe der Arbeiten für die Sanierung bzw. Erneuerung der Schlammentwässerungs- und Schlammtrocknungsanlage
Protokoll TOP 06 b: Klärwerk Karlsruhe, Erneuerung der Klärschlammverbrennungslinie 2: Vergabe der Arbeiten für die Lieferung und Montage von Ofen/Kessel
Protokoll TOP 07: Antrag KAL-Fraktion: Unterführung Ettlinger Straße und Mittelbruchstraße unter Bahndamm
Protokoll TOP 08: Antrag CDU-Fraktion: Hochhauskonzept
Protokoll TOP 09: Antrag SPD-Fraktion: Sozialer Arbeitsmarkt für Karlsruhe
Protokoll TOP 10: Antrag KAL-Fraktion: Teilnahme am Diesterweg-Stipendium
Protokoll TOP 11: Antrag GRÜNE-Fraktion: Neue Planungsgrundlage für Bürgerzentrum und Stadtteilbibliothek in Mühlburg schaffen
Protokoll TOP 12: Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Aufwertung Innenstadt
Protokoll TOP 13: Anfrage StR Cramer (KAL): Public Viewing während der UEFA-Fußball-Europameisterschaft
Protokoll TOP 14: Anfrage StRn Döring (KAL): Umgestaltung Fliederplatz
Protokoll TOP 15: Anfrage StR Kalmbach (GfK): Verbesserte Entlohnung von Tageseltern
Tagesordnung ö
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Karlsruhe: Sozialer Dienst
Was macht der Soziale Dienst für Sie?
Wir unterstützen Eltern bei der Erarbeitung eines
möglichst einvernehmlichen Konzeptes, wie die
elterliche Sorge und das Umgangsrecht geregelt werden
sollen.
Während des gesamten Trennungs- und
Scheidungsprozesses stehen Ihnen die Fachkräfte des
Sozialen Dienstes gerne beratend und vermittelnd zur
Verfügung. Bei Bedarf können Dolmetscherdienste
hinzugezogen werden.
Darüber hinaus können Sie persönliche, erzieherische
und finanzielle Fragen besprechen, die in einer
Trennungssituation besonders belastend sind.
Die Gespräche sind vertraulich und unterliegen der
Schweigepflicht.
Unsere Beratung und unsere Hilfe sind kostenlos.
Im Sinne des Karlsruher Weges arbeiten wir in
Kooperation mit dem Familiengericht Karlsruhe,
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, verschiedenen
Beratungsstellen und Initiativen Betroffener. Dies
hat sich speziell bei strittigen Situationen als
hilfreich erwiesen. Unter Verzicht auf streitverstärkende
Schriftsätze soll im mündlichen Anhörungstermin bei
Gericht eine zeitnahe und einvernehmliche Lösung
gesucht werden. Dazu sind Sie uns als Eltern sehr wichtig.
Wir treten vorher mit Ihnen in Kontakt (siehe: www.karlsruherweg.de).
Fälle von Kindeswohlgefährdungen (einschließlich
Missbrauch und Gewalt) eignen sich nicht für den
Karlsruher Weg.
Kontakt
Kontaktdaten des Sozialen Dienstes
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sodi/trennung_scheidung/was_tun_wir_fuer_sie
Karlsruhe: Besondere Personengruppen
Ehrenamtlicher Dienst in Krankenhäusern
Die Kliniken bieten die Möglichkeit zur Mitarbeit in
verschiedenen Bereichen - Besuche, Gespräche, Vorlesen, kleine
Besorgungen, Lotsendienst u. a.
Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH
Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe
Haus B, Zimmer B.402
Telefon: 0721 974-1071 oder 0721 73828
Info unter Telefon: 0721 73828
oder Telefon: 0721 567751
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
______________________________________________________________
ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe
Christliche Krankenhaushilfe (CKH) in den St.
Vincentius-Kliniken
Telefon: 0721 8108-2149
Grüne Damen und Herren im Diakonisschenkrankenhaus
Telefon: 0721 889-3359
weitere Informationen: www.vidia-kliniken.de
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/senioren/seniorenwegweiser/aktiv/engagement/ehrenamt
Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Telefonische Bürgerdienste
Behördenauskunft ohne Worte - Das 115-Gebärdentelefon
115 das Servicecenter für den Stadt- und Landkreis
Karlsruhe
So können Sie uns erreichen:
Telefon: 115 (ohne Vorwahl)
Aus dem Ausland:
Telefon: +49 115
Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr
Für Anrufe außerhalb des 115-Verbunds gilt die
Rufnummer:
(+49) 0721 133-0
Fax: 0721 133-3369
buergerdienste@ oa.karlsruhe.de
weiter
115-Infofilm: 115 in Kürze
Copyright
115-Infofilm: 115 in Kürze
Behördennummer 115 Unser Serviceversprechen
Die
115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung - egal, wo Sie sind und
welche Frage Sie haben.
Unsere
freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden erreichen Sie schnell
und zuverlässig, Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00
Uhr.
Ihre
Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies
einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung
weiter.
Weitere Informationen zur 115:
www.115.de
115-Spot zum Thema Studenten
Copyright
115-Spot zum Thema Studenten
115-Spot: Wir lieben Fragen
Copyright
115-Spot: Wir lieben Fragen
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/tel-bd
Bürgerdienste der Stadt Karlsruhe: Karlsruhe
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Termin Bürgerbüro Kaiserallee 8 und Ost
Termin Bürgerbüro Kaiserallee 8 und Ost
Termin Bürgerbüro Durlach
Termin Bürgerbüro Durlach
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Meldebescheinigung
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KFZ Zulassung und Abmeldung über iKfz
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Urkundenbestellung
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Virtuelles Fundbüro
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Bürgerdienste – eService
Herzlich Willkommen bei den Bürgerdiensten der Stadt Karlsruhe. Hier finden Sie zahlreiche Informationen zu den verschiedenen Leistungen, Lebenslagen und den Dienststellen der Stadtverwaltung. Immer mehr Verwaltungsleistungen können Sie auch bequem von Zuhause aus erledigen. Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Liste der am häufigsten gesuchten digitalen Verwaltungsleistungen der Stadtverwaltung Karlsruhe.
Menü
Inhalt
Erklärvideo Bürgerdienste
Digitale Verwaltungsleistungen / eService
Terminvereinbarung
Der Chatbot der Stadt Karlsruhe
Das Sprachdialogsystem (SDS)
Digitale Verwaltungsleistungen (eServices)
Abfall
Abfuhrkalender – Entsorgungstermine der Stadt Karlsruhe
Bestellung, Änderung, Abbestellung von städtischen Abfalltonnen
Papiertonne – Antrag zur Befreiung von der städtischen Papiertonne
Sperrmüll auf Abruf – Abholtermin vereinbaren
Weiße Ware auf Abruf – elektrische Haushaltsgroßgeräte – Abholtermin vereinbaren
Fundbüro
Virtuelles Fundbüro: Fundsachen online suchen
Hundesteuer
Hundesteuer – Hund anmelden
Kinderbetreuung
Das „Kita-Portal Karlsruhe“ ist das zentrale Anmeldesystem für Kinderbetreuungsplätze in Karlsruhe. Alle kommunalen und freien Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe sind in diesem Portal vertreten. Im Kita-Portal können Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt für einen Kinderbetreuungsplatz angemeldet werden.
Kindertageseinrichtung – Kind für Aufnahme anmelden
Kraftfahrzeuge (KFZ)
KFZ-Zulassung und Abmeldung über iKfz
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren
Kraftfahrt-Bundesamt: Punkteauskunft in Flensburg
Umwelt- oder Feinstaubplakette bestellen und bezahlen
Zuteilung einer Feinstaubplakette prüfen (Dieselmotor)
Zuteilung einer Feinstaubplakette prüfen (Ottomotor)
Führerschein
Führerschein – beantragen, verlängern, umtauschen
Meldewesen
Führungszeugnis (einfach) beantragen
Führungszeugnis (erweitert) beantragen
Meldebescheinigung
Melderegisterauskunft (einfach)
Melderegisterauskunft (erweitert)
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
Auskunftsservice Ausweispapiere – Bearbeitungsstand abrufen
Personalausweis: Online-Ausweisfunktion aktivieren
Standesamt
Eheschließung – Traukalender online
Urkundenbestellung
Sterbefall
Bestattungstermine
Grabsuche
Waffenwesen
Kleinen Waffenschein beantragen
Wohnen und Umzug
Wohnsitz anmelden (inklusive Meldebescheinigung)
Wohnsitz – Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)
Karlsruher Mietspiegel 2021 bestellen
Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Bei einigen Servicestellen können Sie online einen Termin vereinbaren.
zu den Terminkalendern
Für eine persönliche Vorsprache bei einem Bürgerbüro in den Ortsverwaltungen vereinbaren Sie einen Termin bitte telefonisch oder per E-Mail.
Der Chatbot der Stadt Karlsruhe
Seit August 2021 ist auf der Karlsruher Internetseite „Bürgerdienste“ der Chatbot der Stadtverwaltung Karlsruhe verfügbar. Hierbei handelt es sich (noch) um eine Basisversion – der Bot lernt nun täglich dazu und erweitert stetig sein Wissen sowie die beantwortbaren Themenfelder.
Bitte beachten Sie: Der Chatbot läuft optimal in den aktuellen Versionen der Browser Firefox, Chrome und Edge. Sollten Sie den Internet Explorer (IE) benutzen, kann es vereinzelt zu Darstellungsproblemen kommen.
Was ist ein Chatbot?
Der Chatbot der Stadt Karlsruhe entstand aus einer Zusammenarbeit der Karlsruher Stadtverwaltung mit der kommunalen IT-Dienstleisterin Komm.ONE.
Der Chatbot von Komm.ONE nutzt die technischen Möglichkeiten einer regelbasierten künstlichen Intelligenz (KI) und soll Fragen möglichst „menschlich“ beantworten (text- beziehungsweise sprachbasierendes Dialogsystem, das maschinelles Lernen unterstützt). Die technische Basis ist das Open-Source-Framework Tensorflow.
Fragende können auf Antworten des Chatbots ein Feedback geben (Daumen hoch oder Daumen runter). Bei negativem Feedback kann der Grund der negativen Bewertung aus verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in einem Textfeld einzugeben, welche Art von Rückmeldung sich die antwortsuchende Person erhofft hat. Diese Rückmeldungen stehen den Redakteurinnen und Redakteuren der Stadtverwaltung zur Verfügung und der Chatbot kann entsprechend feinjustiert werden.
Was kann ich den Chatbot fragen?
Im Chatbot enthalten sind zum einen selbst kreierte Fragen- und Antwortpaare. Zum anderen (und derzeitig zum Großteil) sind Service-BW Dienste angebunden. Diese werden rechtsaktuell vom Innenministerium im Allgemeinen und von unserem Ordnungs- und Bürgeramt speziell für Karlsruhe gepflegt und mittels einer Schnittstelle an den Chatbot übergeben. Mithilfe dieser Service-BW Datenbank beauskunftet auch die 115 die Anruferinnen und Anrufer.
Themenfelder Der Chatbot wird zunächst, auf Empfehlung von Komm.ONE, mit nur wenigen Themenfeldern veröffentlicht. Für den Start sind die fünf am meisten angefragten Dienste der 115, sowie der Wetterdienst und ein Smalltalk-Modul eingebunden. Nach und nach sollen diese Dienste erweitert werden.
Bislang kann der Chatbot zu folgenden Themenfeldern (jeweils inklusive aller verfügbaren Formulare) Auskunft geben:
Führerschein- und Zulassungsthemen
Abfallthemen
Pass- und Meldewesen
Standesamt und ausländerrechtliche Themen
Wetterdienst
Wenn der Chatbot in der Datenbank nichts findet, werden entsprechende Themenfelder auf der Webseite karlsruhe.de verlinkt.
Chatbot-Technologie
Die Chatbot-Technologie wurde erstmals durch den Ortenaukreis und Komm.ONE im Rahmen eines Future-Communities Projekt entwickelt. Diese Technologie muss anschließend auch anderen Kommunen in Baden-Württemberg zugänglich gemacht werden. Bislang wurden damit folgende Chatbots entwickelt:
Ortena vom Landkreis Ortenaukreis als Initialprojekt
Corey vom Innenministerium (Corona-Chatbot)
Kora von der Stadt Heidenheim
Ihr Feedback
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Bot sich noch in einem Lernprozess befindet. Wenn Sie eine nicht zufriedenstellende Antwort auf Ihre Frage erhalten, nutzen Sie bitte das Feedback-Formular. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir den Chatbot verbessern und Ihre Erwartungen bestmöglich erfüllen.
Das Sprachdialogsystem (SDS)
Das Sprachdialogsystem der Behördennummer 115 und der städtischen Zentrale 0721 133-0
Mit einem SDS können Anruferinnen und Anrufer per Tastenkombination vordefinierte Antwortoptionen, sogenannte Themenbereiche auswählen. Durch eine 24/7-Erreichbarkeit können nun auch Anliegen außerhalb der Servicezeiten beantwortet werden – der Bürgerservice wird so verbessert.
Auch die städtischen zentralen Servicenummern, unter anderem 0721 133-0 oder 0721 133-3310 , wurden aufgrund des großen Erfolges inzwischen in das SDS eingebunden. Unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen schnell und zuverlässig in der Zeit von Montag bis Freitag, von 8 bis 18 Uhr auch persönlich zur Verfügung.
Die SDS-Themenbereiche
Rund um die Uhr erreichbar zu verschiedenen Themenbereichen
Das Sprachdialogsystem bietet rund um die Uhr Informationen zu aktuellen und häufig gefragten Anliegen, unter anderem über folgende Themen:
Personalausweis/Reisepass beantragen, Verlust/Diebstahl oder Abholung;
Anmeldung und Abmeldung des Wohnsitzes;
Beantragung von Führungszeugnissen
Informationen zur Beantragung eines Aufenthaltstitel
Themen rund um die Kfz-Zulassung wie etwa Neuzulassung, Wunschkennzeichen, Verlust ZB I und ZB II, Abmeldung, Adressänderung oder Ausfuhrkennzeichen
Auch zu zeitlich begrenzten Themen, zum Beispiel bei anstehenden Wahlen oder etwa bei Änderungen von regionalen Steuern, erhalten Sie alle nötigen Informationen.
Die zentrale Corona und Ukraine-Hotline 0721 133-3333
Bürgertelefon für besondere Situationen
Zudem bietet die Stadt Karlsruhe rund um die Uhr für Ratsuchende eine zentrale
Ukraine-Hotline unter 0721 133-3333
und dies auch auf ukrainischer Sprache. Die zentrale Ukraine-Hotline bündelt Informationen, Unterstützungsangebote und Anlaufstellen für Menschen aus der Ukraine sowie für alle, die Hilfe anbieten möchten. Weitere Informationen zur Ukraine-Hilfe
Unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen schnell und zuverlässig in der Zeit von Montag bis Freitag, von 8 bis 18 Uhr auch persönlich zur Verfügung.
Mithilfe der Hotline 0721 133-3333
erhalten Hilfesuchende ebenfalls Auskünfte zu aktuellen Themen wie zum Beispiel zur Corona Verordnung des Landes .
Im Fall von Krisen wie beispielsweise Hochwassergefahren, breitflächigem Verkehrsbehinderungen aufgrund von Kampfmittelbeseitigungen, oder Gesundheitsgefahren können binnen kurzer Zeit aktuelle und zutreffende Informationen bereitgestellt werden.
Die SDS-Projekteinführung
Im März 2021 ist das Projekt „Einführung eines Sprachdialogsystems (SDS) für die 115“ der Stadt Karlsruhe als Pilotpartner gestartet mit dem Ziel, bundesweit für die 115 ein Sprachdialogsystem zu implementieren, welches die Servicecenter maßgeblich in der Telefonie und in der Bewältigung des hohen Anrufvolumens unterstützen wird.
Bislang wurden mehrere, verschiedene städtische Servicenummern in das SDS eingebunden:
Behördennummer 115
städtische zentrale Servicenummer 0721 133-0
städtische zentrale Servicenummer 0721 133-3310
sowie weitere städtische Dienststellen des Ordnungs- und Bürgeramt
Nähere Informationen zur Behördennummer und das Sprachdialogsystem (SDS) der 115 finden Sie auch auf der Homepage www.115.de
Kontakt
Ordnungs- und Bürgeramt
Bürgerdienste
Steinhäuserstraße 22
76135
Karlsruhe
E-Mail
115
0721 133-3369
Amt
115 – Gebärdentelefon
Bürgerdienste
Leistungen A bis Z
Lebenslagen A bis Z
Zuständige Stellen A bis Z
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19. Juli 2022, Stadt Karlsruhe
Weitere Themen
Einbürgerung
Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.
Bauantrag
Die Landesbauordnung, zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen sowie das Planungsrecht des Bundes regeln die Grundsätze des Baurechts. Die Gemeinden regeln durch Bebauungspläne, was, wie und wo gebaut werden darf.
Bestattungstermine
Übersicht über die Bestattungstermine auf den Karlsruher Friedhöfen
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Rat·haus und Bürger·büro
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache über das Rat·haus und das Bürger·büro von der Stadt Karlsruhe und was Sie dort machen können.
Inhalts·verzeichnis
Was ist das Rat·haus und was ist das Bürger·büro
Termin ausmachen
Personal·ausweis und Reise·pass beantragen
Geburts·urkunde beantragen
Ehe·schließung
Wohn·sitz anmelden
Wohn·sitz abmelden
Wohn·berechtigungs·schein beantragen
Wohn·geld beantragen
Eingliederungs·hilfe beantragen
Karlsruher Pass
Eltern-Geld und Eltern-Zeit beantragen
Hilfe beim Thema Auto
Baby·sitter·börse
Fund·büro
Ober-Bürger·meister
Gemeinde·rat
Rathaus Karlsruhe 2018 © Roland Fränkle, Presse- und Informationsamt, Stadt Karlsruhe
Rat·haus
zum Artikel in Alltagssprache
Was ist ein Rat·haus
Das Rat·haus ist ein Haus.
Es steht in einer Stadt.
In einem Rat·haus arbeiten Menschen.
Zum Beispiel: der Bürger·meister.
Der Bürger·meister ist der Chef von der Stadt.
Und es gibt den Gemeinde·rat.
Die Menschen im Gemeinde·rat helfen dem Bürger·meister.
Gemeinsam treffen sie wichtige Entscheidungen für die Stadt.
Und sie kümmern sich um alles in der Stadt.
Für die Stadt arbeiten auch viele Mitarbeiter.
Das heißt: Stadt·verwaltung.
Die Mitarbeiter von der Stadt·verwaltung
haben viele verschiedene Aufgaben.
Sie kümmern sich zum Beispiel um:
Kinder·garten und Schule
Wasser
Strom
Müll
Feuer·wehr
Sozial·hilfe
Wohn·geld
Oberbürgermeister Frank Mentrup mit den derzeit 48 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten. © Stadt Karlsruhe
Was ist das Bürger·büro
Das Bürger·büro gehört zum Rat·haus.
Das Bürger·büro hilft den Menschen in der Stadt weiter.
Das Bürger·büro hat viele Aufgaben.
Zum Beispiel:
Sie brauchen einen neuen Personal·ausweis.
Oder Sie müssen Ihre neue Wohnung anmelden.
Das Bürger·büro hilft weiter.
© Bequa
Das können Sie im Bürger·büro machen (Dienstleistungen)
zum Artikel in Alltagssprache
Termin ausmachen
Sie brauchen Hilfe vom Bürger·büro.
Dann müssen Sie einen Termin ausmachen.
Nur mit einem Termin kann Ihnen das Bürger·büro weiter·helfen.
Sie können den Termin online ausmachen oder anrufen.
Wählen Sie die Telefonnummer:
115
Terminvereinbarung
Achtung
Wegen Corona dürfen nicht so viele Menschen
im Bürger·büro sein.
Wenn Sie im Bürger·büro sind:
Halten Sie bitte Abstand zu anderen.
Personal·ausweis und Reise·pass
zuständige Stelle: Bürger·büro
Was ist ein Personal·ausweis
Der Personal·ausweis ist eine kleine Karte.
Auf der Karte stehen wichtige Informationen über Sie.
Zum Beispiel:
Ihr Name
Ihr Geburts·datum
Ihr Geburts·ort
Ihre Adresse
Ihre Größe
Ihre Augen·farbe
Ihr Geschlecht
Der Personal·ausweis beweist:
Sie sind diese Person.
Sie müssen einen Personal·ausweis haben.
Ihr Personal·ausweis muss immer gültig sein.
Das ist ein Personalausweis
© BMI
Wie lange ist der Personal·ausweis gültig
Sie sind jünger als 24 Jahre:
Dann ist der Personal·ausweis 6 Jahre gültig.
Sie sind 24 Jahre oder älter:
Dann ist der Personal·ausweis 10 Jahre gültig.
Elektronischer Personal·ausweis
In den neuen Personal·ausweisen ist ein Chip.
Der Chip speichert die Informationen über Sie.
Sie können den Personal·ausweis jetzt
zum Beispiel für Dinge am Computer benutzen.
Wer braucht einen Personal·ausweis:
Deutsche Staats·bürger ab 16 Jahren
Wer kann einen Personal·ausweis haben:
Jugendliche unter 16 Jahren mit deutscher Staats·bürgerschaft
Deutsche Staats·bürger ohne Wohnung in Deutschland
Deutsche Staats·bürgerschaft heißt:
Eine Person ist in Deutschland geboren. Sie bekommt dann einen deutschen Personal·ausweis.
Es kann aber auch sein: Die Person ist in einem anderen Land geboren. Aber ein Eltern·teil ist in Deutschland geboren. Dann kann die Person auch die deutsche Staats·bürgerschaft bekommen.
Ein anderer Fall ist: Eine Person ist in einem anderen Land geboren. Aber sie lebt schon sehr lange in Deutschland. Dann kann sie auch die deutsche Staats·bürgerschaft bekommen.
Warum ist die Staats·bürgerschaft wichtig: Die Staats·bürgerschaft steht im Personal·ausweis.
Sie bestimmt zum Beispiel: - in diesem Land dürfen Sie wählen. - in diesem Land dürfen Sie ohne Erlaubnis wohnen.
Und sie bestimmt, wie lange und in welche Länder Sie reisen dürfen.
Was müssen Sie für den neuen
Personal·ausweis mitbringen:
Ihren aktuellen, gültigen Personal·ausweis oder Reise·pass
Pass·foto
Ein Pass·foto ist ein kleines Foto.
Das Foto muss bio·metrisch sein.
Bio·metrisch heißt:
Ihr Gesicht muss gut zu sehen sein.
Ihr Gesicht muss in der Mitte vom Bild sein.
Und Ihre Augen müssen offen sein.
Was kostet der Personal·ausweis
Für Personen unter 24 Jahren kostet er 22,80 Euro.
Für Personen ab 24 Jahren kostet er 37,00 Euro.
Manchmal müssen Sie auch mehr bezahlen.
Zum Beispiel:
wenn wir den Ausweis schicken sollen
wenn Sie den Ausweis sehr schnell brauchen
wenn Sie nicht in Deutschland leben
Sie können den Ausweis mit Bar·geld bezahlen.
Oder mit Ihrer Geld·karte.
Wichtig
Sie brauchen einen neuen Personal·ausweis oder Reise·pass.
Dann müssen Sie persönlich ins Bürger·büro kommen.
Sie brauchen einen Termin.
Bitte kommen Sie pünktlich.
Was ist ein Reise·pass
Ein Reise·pass ist wie ein Personal·ausweis.
Er sieht aus wie eine kleine Mappe.
Sie brauchen den Reise·pass für Reisen in einige Länder.
Reisepass das erste Mal beantragen oder wenn er abgelaufen ist
Reisepass zum ersten Mal für ein Kind beantragen
Das ist ein Kinder·reise·pass
Symbolbild Bürgerbüro, Corona © Stadt Karlsruhe, Sabine Enderle
Geburts·urkunde beantragen
zuständige Stelle: Standes·amt
Was ist eine Geburts·urkunde
Eine Geburts·urkunde ist ein wichtiges Dokument.
In der Geburts·urkunde stehen wichtige Informationen über Sie.
Zum Beispiel:
Ihr Vor·name und Nach·name
Ihr Geschlecht
Tag und Ort von Ihrer Geburt
Die Vor·namen und Nach·namen von Ihren Eltern
Welche Religion Sie und Ihre Eltern haben
Nach jeder Geburt speichert das Standes·amt diese Informationen.
Das Standes·amt gehört auch zum Rat·haus.
Bei wichtigen Dingen brauchen Sie Ihre Geburts·urkunde.
Sie können dann beim Standes·amt nach Ihrer Geburts·urkunde fragen.
© BMI
Für was brauchen Sie eine Geburts·urkunde
Sie brauchen Ihre Geburts·urkunde zum Beispiel für:
eine Ehe·schließung
Ausstellung vom Personal·ausweis
Ausstellung vom Kinder·reise·pass
Versicherungen
Kredite bei der Bank
Wo bekommen Sie die Geburts·urkunde
Ihre Geburts·urkunde bekommen Sie nur
beim Standes·amt von Ihrem Geburts·ort.
Zum Beispiel:
Sie sind in der Stadt Karlsruhe geboren.
Dann beantragen Sie die Geburts·urkunde im Standes·amt Karlsruhe.
Ausdruck aus dem Geburten·register
Es gibt auch noch den Ausdruck aus dem Geburten·register.
Ein Register ist eine offizielle Liste.
Im Geburten·register steht jede Geburt dieser Stadt.
Im Geburten·register sind Informationen über die Geburt gespeichert.
Zum Beispiel:
die Uhrzeit von der Geburt
die Namen von den Eltern
Änderungen vom Namen stehen auch im Geburten·register.
Internationale Geburts·urkunde
Sie wollen Ihre Geburts·urkunde im Ausland benutzen.
Dann brauchen Sie eine internationale Geburts·urkunde.
Die internationale Geburts·urkunde ist in verschiedenen Sprachen.
Sie brauchen keine Übersetzung dafür.
Geburts·urkunde online beantragen
Bitte beachten Sie:
Wegen Corona können Sie Ihre Geburts · urkunde
aktuell nicht persönlich beantragen.
Sie können die Geburts·urkunde online beantragen.
Sie können die Geburts·urkunde auch online bezahlen.
Das Formular und weitere Informationen finden Sie hier:
Urkundenbestellung online
Beantragen Sie Ihre Geburts·urkunde
mit der Post
Füllen Sie das Formular „Urkunden·bestellung per Post“ aus.
Drucken Sie das Formular aus.
Unterschreiben Sie das Formular.
Jetzt können Sie uns das Formular mit der Post schicken.
Das Formular finden Sie hier.
Hier steht auch, wie Sie bezahlen.
Urkundenbestellung per Post
Wie viel kostet die Geburts·urkunde
Die Geburts·urkunde kostet 12 Euro.
Die internationale Geburts·urkunde kostet 12 Euro.
Ein Ausdruck aus dem Geburten·register kostet 12 Euro.
Bitte beachten Sie:
Sie können die Geburts·urkunde nicht mit dem Telefon oder Fax bestellen.
Sie können die Geburts · urkunde nur im Standes·amt Karlsruhe beantragen, wenn Sie in Karlsruhe geboren sind.
Bestellformular
Ehe·schließung
zuständige Stelle: Standes·amt
Ehe anmelden und prüfen
Sie wollen Ihren Partner oder Ihre Partnerin heiraten.
Dann melden Sie die Ehe·schließung beim Standes·amt an.
Sie haben beide die deutsche Staats·bürgerschaft.
Und Sie heiraten zum ersten Mal.
Das Standes·amt von Ihrem Wohn·ort prüft:
Sie dürfen beide heiraten.
Dann können Sie in jedem Standes·amt heiraten.
© Bequa
Voraussetzungen für eine Ehe·schließung:
Die Ehe·leute müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Ehe·leute dürfen noch nicht verheiratet sein.
Die Ehe·leute dürfen nicht eng miteinander verwandt sein: Eltern und Kinder, Halb·geschwister oder Geschwister.
Die Ehe·leute dürfen nicht in einer eingetragenen Lebens·partner·schaft sein.
Eine eingetragene Lebens·partner·schaft ist fast wie eine Ehe. Früher durften 2 Männer oder 2 Frauen nicht heiraten. Sie durften nur Lebenspartner sein. Heute dürfen sie auch richtig heiraten.
Ehe·schließung mit Auslands·beteiligung
Das heißt: Mindestens eine Person
hat nicht die
deutsche Staats·bürger·schaft.
Deutsche Staats·bürgerschaft heißt:
Eine Person ist in Deutschland geboren. Sie bekommt dann einen deutschen Personal·ausweis.
Es kann aber auch sein: Die Person ist in einem anderen Land geboren. Aber ein Eltern·teil ist in Deutschland geboren. Dann kann die Person auch die deutsche Staats·bürgerschaft bekommen.
Ein anderer Fall ist: Eine Person ist in einem anderen Land geboren. Aber sie lebt schon sehr lange in Deutschland. Dann kann sie auch die deutsche Staats·bürgerschaft bekommen.
Warum ist die Staats·bürgerschaft wichtig: Die Staats·bürgerschaft steht im Personal·ausweis.
Sie bestimmt zum Beispiel: - in diesem Land dürfen Sie wählen. - in diesem Land dürfen Sie ohne Erlaubnis wohnen.
Und sie bestimmt, wie lange und in welche Länder Sie reisen dürfen.
Das müssen Sie beachten:
Das Standesamt prüft, ob alle Voraussetzungen
zur Eheschließung erfüllt sind:
Die Ehe·leute müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Ehe·leute dürfen noch nicht verheiratet sein.
Die Ehe·leute dürfen nicht eng miteinander verwandt sein: Eltern und Kinder, Halb·geschwister oder Geschwister.
Die Ehe·leute dürfen nicht in einer eingetragenen Lebens·partner·schaft sein.
Ihr Partner ist vom Ausland.
Im Ausland gibt es Gesetze zur Ehe·schließung.
Die müssen Sie beachten.
Ablauf bei der Anmeldung
von einer Ehe·schließung:
1. Beide Personen müssen einverstanden sein mit der Ehe·schließung.
Sie melden sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin persönlich
beim Standes·amt von Ihrem Wohn·ort.
2. Dafür brauchen Sie einen Termin.
Der Termin ist frühestens ein halbes Jahr
vor der geplanten Ehe·schließung.
3. Das Standes·amt prüft die Voraussetzungen für die Ehe·schließung.
4. Nun dürfen Sie heiraten.
Das Standes·amt und Sie suchen einen Termin für die Ehe·schließung.
Für die Termin·suche können Sie
anrufen
persönlich vorbei kommen
auf der Internet·seite nachschauen
Paare mit deutschem Personal·ausweis
können den Termin selber online buchen.
Termin für die Ehe·schließung
online reservieren
Sie können den Ort und das Datum
für Ihre Ehe·schließung online reservieren.
Sie können Termine für die nächsten 6 Monate reservieren.
Die Online-Reservierung gilt nur bei einer Ehe·schließung
im Standes·amt Karlsruhe.
Trau·kalender online
Welche Dokumente müssen Sie
bei der Anmeldung mitbringen:
Personal·ausweis oder Reise·pass
bei Geburt im Ausland: Geburts·urkunde
bei Geburt in Deutschland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburten·register
Beglaubigt heißt:
Das Amt hat das Dokument unterschrieben.
erweiterte Melde·bescheinigung
Die erweiterte Melde·bescheinigung darf höchstens 2 Wochen alt sein.
In der erweiterten Melde·bescheinigung stehen:
Adresse
Familien·stand (Das heißt: ob Sie schon mal verheiratet waren)
Staats·bürgerschaft
Religion
Zahl der Kinder
Ihr Partner kommt aus dem Ausland.
Dann braucht das Standes·amt noch andere Dokumente.
Kosten bei der Ehe·schließung
Die Prüfung vor der Ehe·schließung kostet 40 Euro.
Die Prüfung mit Auslands·beteiligung kostet 80 Euro.
Die Ehe·schließung während den Öffnungs·zeiten vom Standes·amt ist kostenlos.
Die Ehe·schließung außerhalb der Öffnungs·zeiten vom Standes·amt kostet 60 Euro.
Die Ehe·schließung bei einem anderen Standes·amt kostet 30 Euro.
Bitte beachten Sie:
Bei besonderen Fällen können mehr Kosten entstehen.
Eheschließung bei deutscher Staatsbürgerschaft anmelden
Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsbürger anmelden
© Stadt Karlsruhe
Wohn·sitz anmelden
zuständige Stelle: Bürger·büro
Sie ziehen in eine andere Stadt oder Gemeinde.
Dann müssen Sie Ihren neuen Wohn·sitz anmelden.
Wohn·sitz bedeutet:
Die Adresse von Ihrer Wohnung.
Sie haben nach Ihrem Umzug zwei Wochen dafür Zeit.
Wohn·sitz online anmelden
Sie können Ihren neuen Wohn·sitz online anmelden.
Klicken Sie dafür auf diesen Link
Onlinedienst: Anmeldung bei der Melde·behörde (Melde·schein)
Wählen Sie den Punkt:
„Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz“
Wohn·sitz persönlich anmelden
Sie können Ihren neuen Wohn·sitz auch persönlich anmelden.
Machen Sie dafür einen Termin im Bürger·büro Ihrer neuen Stadt.
Terminvereinbarung
© Bequa
Wohn·sitz abmelden
zuständige Stelle: Bürger·büro
Wann müssen Sie Ihren Wohn·sitz abmelden
Sie müssen Ihren Wohn·sitz abmelden:
wenn Sie ins Ausland umziehen
wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und nicht direkt in eine neue Wohnung ziehen. Zum Beispiel wenn Sie länger verreisen.
Sie haben eine zweite Wohnung.
Diese wollen Sie kündigen.
Das müssen Sie der Melde·behörde von Ihrer Haupt·wohnung sagen.
Wann müssen Sie Ihren Wohn·sitz
nicht abmelden:
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen.
Sie müssen nur Ihren Umzug in der neuen Stadt
oder Gemeinde melden.
Wohn·berechtigungs·schein beantragen
zuständige Stelle: Liegenschafts·amt
Was ist ein Wohn·berechtigungs·schein
Der Wohn·berechtigungs·schein ist ein Dokument.
Sie brauchen ihn, um eine Sozial·wohnung zu bekommen.
Eine Sozial·wohnung ist eine besondere Wohnung.
Die Miete in einer Sozial·wohnung kostet weniger.
Der Staat übernimmt einen Teil von der Miete.
© bequa
Sie haben wenig Geld.
Dann können Sie eine Sozial·wohnung bekommen.
Sie müssen dem Vermieter beim Einzug
den Wohn·berechtigungs·schein geben.
Voraussetzungen für einen
Wohn·berechtigungs·schein:
Sie suchen eine Wohnung.
Das Einkommen von den Personen im Haushalt liegt unter der Einkommens·grenze.
Unter der Einkommens·grenze heißt:
Sie haben sehr wenig Geld.
Das Geld reicht nicht zum Leben und Wohnen.
Bei der Einkommens·grenze zählt das Einkommen
von allen Personen im Haus·halt.
Bitte beachten Sie:
Auch steuer·freie Einnahmen gehören zum Einkommen.
Zum Beispiel:
Arbeits·losen·geld
Kurz·arbeiter·geld
Eingliederungs·hilfe
Unterhalts·zahlungen
Wohnberechtigungsschein beantragen
Sie haben weitere Fragen.
Wir helfen Ihnen weiter.
Kontakt zum Liegen·schaftsamt
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Telefon:
0721 133-6201
Fax: 0721 133-6209
E-Mail:
la(at)karlsruhe.de
Postfach: 76124 Karlsruhe
Hausanschrift: Lammstraße 7 a, 76133 Karlsruhe
Wohn·geld beantragen
zuständige Stelle: Liegenschafts·amt
Was ist Wohn·geld
Wohn·geld ist Hilfe vom deutschen Staat.
Der Staat bezahlt einen Teil von Ihrer Miete.
Wer bekommt Wohn·geld
Sie haben nur wenig Geld.
Mit dem Geld können Sie ihre Miete nicht allein bezahlen.
Dann bekommen Sie Wohn·geld.
© Bequa
Sie bekommen Wohn·geld als Mieter.
Wohn·geld für Mieter heißt: Miet·zuschuss
Sie bekommen Wohn·geld als Besitzer einer Wohnung.
Ihnen gehört die Wohnung und sie leben selbst in der Wohnung.
Das Wohn·geld heißt dann: Lasten·zuschuss.
Wie viel Wohn·geld bekommen Sie
Die Höhe vom Wohn·geld ist unterschiedlich.
Das ist wichtig:
wie viele Personen wohnen in der Wohnung
wie viel Geld haben Sie im Monat
wie hoch ist die Miete
Wie lange bekommen Sie Wohn·geld
Sie bekommen Wohn·geld normalerweise für 1 Jahr.
Sie brauchen das Wohn·geld länger.
Dann müssen Sie es neu beantragen.
So beantragen Sie Wohn·geld
Füllen Sie das Formular aus:
Wohngeld beantragen
Unterschreiben Sie das Formular.
Schicken Sie uns Ihr Formular mit der Post.
Kontakt
Wohn·geld·stelle
Telefon:
0721 133-6470
Fax: 0721 133-6409
E-Mail:
wohngeld(at)la.karlsruhe.de
Post·fach: 76124 Karlsruhe
Haus·anschrift: Lammstraße 7 a, 76133 Karlsruhe
Besucher·anschrift: Lammstraße 7 a, Zimmer E 219 bis E 223, 76133 Karlsruhe
Eingliederungs·hilfe beantragen
zuständige Stelle: Sozial- und Jugend·behörde
Eingliederungs·hilfe für Kinder und Jugendliche
mit seelischer Behinderung
Ihr Kind hat eine seelische Behinderung.
Oder Ihr Kind ist von einer seelischen Behinderung bedroht.
Seelische Behinderungen sind zum Beispiel:
Sucht·krankheiten (zum Beispiel Drogen·sucht)
Persönlichkeits·störungen (zum Beispiel Borderline)
Seelische Störungen (zum Beispiel Depression)
Dann bekommen Sie Eingliederungs·hilfe.
Was ist Eingliederungs·hilfe
Eingliederungs·hilfe hilft Menschen im Alltag.
Sie bekommen zum Beispiel:
eine Pflege·person
Termine bei einer Arzt·praxis
einen Betreuungs·platz in einer Einrichtung
einen Platz im betreuten Wohnen
einen längeren Therapie·platz in einer Einrichtung
© Bequa
So beantragen Sie die Eingliederungs·hilfe
1. Sprechen Sie mit dem Jugend·amt.
Der Berater vom Jugend·amt führt mit Ihnen ein Gespräch.
Dann sagt er:
die Eingliederungs·hilfe ist richtig für Ihr Kind
eine andere Hilfe ist besser
2. Das Jugendamt prüft die seelische Behinderung.
Das Jugend·amt arbeitet mit Kinder·ärzten
und Kinder·psychologen zusammen.
Die Kinder·ärzte und Kinder·psychologen
schreiben einen Bericht über die seelische Behinderung.
3. Das Jugendamt entscheidet
über die Eingliederungs·hilfe.
welche Eingliederungs·hilfe passt am besten
sind andere Hilfen nötig
4. Hilfe·plan
Alle zusammen erstellen einen Hilfe·plan.
Im Hilfe·plan steht zum Beispiel:
was ist das Ziel der Eingliederungs·hilfe
wie lange dauert die Eingliederungs·hilfe
Wichtig
Die Dauer von der Eingliederungs·hilfe ist unterschiedlich.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
Eingliederungs·hilfe für Menschen
mit Behinderung
Die Eingliederungs·hilfe hilft Menschen mit Behinderung.
Für die Menschen mit Behinderung soll der Alltag leichter werden.
In diesen Bereichen gibt es Eingliederungs·hilfe:
Kinder·garten
Schule und Bildung
Ausbildung und Studium
Beruf
Alltag
Wohnen
So kann die Eingliederungs·hilfe aussehen:
Geräte, wie zum Beispiel ein Roll·stuhl
Betreuungs·personen
Geld für die Person und die Familie
Wie viel Eingliederungs·hilfe bekommen Sie
Die Höhe vom Geld und die Art von der Eingliederungs·hilfe sind unterschiedlich.
Jeder Fall ist anders:
wie schwer ist die Behinderung
wie leben die Person und das Umfeld
welche eigenen Möglichkeiten haben die Person und ihre Familie
© bequa
So beantragen Sie Eingliederungs·hilfe
1. Vereinbaren Sie einen Beratungs·termin.
Sie führen ein Gespräch mit einem Berater.
Diese Unterlagen braucht der Berater immer:
Nachweise über Einkommen
Nachweise über Ausgaben
Nachweis über gespartes Geld
Berichte vom Arzt über die Behinderung
Manchmal braucht der Berater noch mehr Nachweise.
Der Berater sagt Ihnen:
So geht es jetzt weiter.
2. Die Beratungs·stelle prüft die Unterlagen.
3. Die Beratungs·stelle entscheidet.
Sie bekommen Eingliederungs·hilfe.
Oder Sie bekommen keine Eingliederungs·hilfe.
Wichtig
Sie wollen Eingliederungs·hilfe beantragen.
Prüfen Sie vorher:
Welche Unterlagen braucht die Beratungs·stelle immer.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
Karlsruher Pass
zuständige Stelle: Jugend·freizeit- und Bildungs·werk
Was ist der Karlsruher Pass
Der Karlsruher Pass ist eine Aktion von der Stadt Karlsruhe.
Mit dem Karlsruher Pass sind viele Angebote in der Stadt günstiger.
Zum Beispiel:
Freizeit·angebote (Schwimm·bäder, Zoo)
Sport·angebote (Sport·vereine)
Kultur·angebote (Museum, Theater)
U-Bahn, Straßen·bahn und Bus
Manchmal kostet der Eintritt auch nichts .
Alle Menschen in Karlsruhe sollen Angebote
von der Stadt nutzen können.
Auch wenn sie wenig Geld haben.
Wer kann den Karlsruher Pass beantragen
Personen und Familien,
die in Karlsruhe leben.
Die Bedingung ist:
Sie bekommen Sozial·hilfe.
Sozial·hilfe ist zum Beispiel:
Arbeitslosen·geld 2
Wohn·geld
Unterstützung für geflüchtete Menschen
Der Karlsruhe Pass ist auch für Menschen:
mit wenig Einkommen
mit wenig Rente
Der Karlsruher Pass ist ein Jahr gültig.
Danach können Sie den Karlsruher Pass nochmal beantragen.
Wo können Sie den Karlsruher Pass beantragen
Sie beantragen den Karlsruher Pass im Büro
vom Jugend·freizeit- und Bildungs·werk.
Bringen Sie bitte mit:
ein Pass·foto
Personal·ausweis
Nach·weise über die Sozial·leistungen
Für Personen mit wenig Einkommen
ohne Sozial·leistungen
Das Bürger·büro braucht Nach·weise über Ihr Einkommen.
Fragen Sie beim Bürger·büro:
Welche Nach·weise sind nötig.
Es ist immer unterschiedlich.
Pass für Geringverdiener - Karlsruher Pass beantragen
Jugendfreizeit- und Bildungswerk
Telefon:
0721 133-5671
© Stadt Karlsruhe
Eltern·geld und Eltern·zeit
zuständige Stelle: L-Bank
Was ist Eltern·zeit
Eltern bekommen Zeit für Ihr Kind.
Sie müssen in dieser Zeit nicht arbeiten gehen.
Die Zeit ist oft nach der Geburt von ihrem Kind.
Was ist Eltern·geld
Eltern arbeiten in der Eltern·zeit nicht .
Sie bekommen in der Zeit Geld vom Staat.
Das Geld heißt: Eltern·geld.
Wie viel Eltern·geld bekommen Sie
Die Höhe vom Geld ist unterschiedlich.
Sie bekommen auf jeden Fall 150 Euro im Monat.
Sie bekommen nicht mehr als 1800 Euro im Monat.
Hier können Sie Eltern·geld beantragen:
L-Bank, Familienförderung, Eltern·geld beantragen
Eine Erzieherin liest mit vier Kindern ein Buch. © Stadt Karlsruhe, Sabine Enderle
Hilfe beim Thema Auto
zuständige Stelle: Service·zentrum Auto und Verkehr
Sie haben ein Auto gekauft.
Sie müssen das neue Auto anmelden.
Sie melden das Auto im Service·zentrum Auto und Verkehr an.
Sie brauchen Hilfe beim Thema Auto.
Das Service·zentrum hilft Ihnen weiter.
Im Service·zentrum können Sie auch
das Kenn·zeichen für Ihr Auto beantragen.
© Bequa
Sie können viele Sachen jetzt auch online machen.
Zum Beispiel:
Terminvereinbarung
Anmeldung und Abmeldung von Ihrem Auto, iKfz – Online
Wunschkennzeichen online reservieren
Kontakt Servicezentrum Auto und Verkehr, Zulassungsstelle
Baby·sitter·börse
zuständige Stelle: Sozial- und Jugend·behörde
Was ist ein Baby·sitter
Ein Baby·sitter passt auf Babys oder Kinder auf.
Zum Beispiel:
Die Eltern vom Kind müssen arbeiten.
Oder sie wollen abends weggehen.
Dann rufen sie einen Baby·sitter.
Was ist die Baby·sitter·börse
Die Baby·sitter·börse ist ein Angebot von der Stadt Karlsruhe.
Baby·sitter können sich bei der Baby·sitter·börse eintragen.
Eltern können hier schnell einen passenden Baby·sitter finden
Kinderbüro, Babysitterbörse nutzen
© Bequa
Fund·büro
zuständige Stelle: Fund·büro
Was ist ein Fund·büro:
Sie haben etwas verloren.
Zum Beispiel einen Schlüssel.
Vielleicht findet eine andere Person Ihren Schlüssel.
Die Person kann den Schlüssel im Fund·büro abgeben.
Sie merken:
Der Schlüssel ist weg.
Sie können im Fund·büro nachfragen.
© Bequa
Welche Sachen kommen nicht ins Fund·büro:
Lebens·mittel
Medikamente oder Chemikalien
Sachen unter einem Wert von 10 Euro
Sie haben eine Sache verloren:
Fragen Sie zuerst dort nach,
wo Sie die Sache verloren haben.
Niemand hat Ihre Sache gesehen.
Dann fragen Sie beim Fund·büro nach.
Manchmal kommen Fund·sachen erst nach
ein paar Wochen ins Fund·büro.
Fragen Sie deshalb öfter nach.
Sie müssen beweisen:
Die Sache gehört Ihnen.
Zum Beispiel:
durch eine genaue Beschreibung
Kauf·nachweis
Beschreibung von Ort und Zeit·punkt vom Verlust
Sie haben eine Sache gefunden:
Sie müssen die Sache abgeben.
Sie wollen die Sache beim Fund·büro abgeben.
Machen Sie online einen Termin aus.
Füllen Sie vorher das Formular „Fund·anzeige“ aus.
Formular Fundanzeige
Sie können manche Sachen auch bei der Polizei
oder beim Bürger·büro abgeben.
Wie lange bleiben die Sachen im Fund·büro:
Die Fund·sachen bleiben mindestens 6 Monate im Fund·büro.
Nach 6 Monaten darf der Finder die Sache behalten.
Der Finder will die Sache nicht haben:
Dann gehört die Fund·sache jetzt der Stadt.
Die Stadt versteigert die Sachen 2 oder 3 Mal im Jahr.
Versteigern heißt:
Jeder kann Geld für die Sache bieten.
Wer am meisten Geld bietet, bekommt die Sache.
Finder·lohn:
Sie haben eine Sache gefunden.
Der Besitzer bekommt sie wieder zurück.
Dann können Sie einen Finder·lohn bekommen.
Finder·lohn ist meistens Geld.
Klären Sie den Finder·lohn mit dem Besitzer ab.
Kontakt / Öffnungszeiten
Fundbüro
Sie brauchen einen Termin für das Fund·büro:
Telefon:
115
0721 133-3310
Fax: 0721 133-3309
E-Mail:
fundbuero(at)oa.karlsruhe.de
Hausanschrift: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
Postfach: 76124 Karlsruhe
Ober·Bürger·meister
Wer ist der Ober·bürger·meister:
Der Ober·bürger·meister ist der Chef von einer Stadt.
Er ist auch der Chef vom Gemeinde·rat.
Er arbeitet im Rat·haus.
Der Ober·bürger·meister von Karlsruhe ist Frank Mentrup.
Wichtig
Die Bürger von einer Stadt wählen den Ober·bürger·meister.
Er ist dann für 8 Jahre Ober·bürger·meister.
Welche Aufgaben hat der Ober·bürger·meister:
Der Ober·bürger·meister vertritt die Interessen von den Bürgern.
Er und der Gemeinde·rat kümmern sich
um wichtige Aufgaben in der Stadt.
Sie entscheiden zusammen zum Beispiel:
wofür gibt die Stadt ihr Geld aus
welche Gebäude baut die Stadt
wie entwickelt sich die Stadt weiter
Manchmal darf der Ober·bürger·meister auch
dringende Entscheidungen allein treffen.
Manchmal bekommt der Bürger·meister auch Aufgaben vom Staat.
Das ist Dr. Frank Mentrup. Er ist der Ober·bürger·meister von Karlsruhe.
Offizielles Porträt des Oberbürgermeisters. © Roland Fränkle, Presse- und Informationsamt, Stadt Karlsruhe
Gemeinde·rat
Wer ist im Gemeinde·rat:
In Karlsruhe wählen die Bürger Vertreter.
Diese Vertreter nennt man: Gemeinde∙räte.
Zusammen sind sie der Gemeinde∙rat.
In Karlsruhe sind 48 Bürger im Gemeinde·rat.
Die Karlsruher Bürger wählen den Gemeinde∙rat alle 5 Jahre.
Der Gemeinde·rat trifft sich im Rat·haus.
Welche Aufgaben hat der Gemeinde·rat:
Der Gemeinde·rat trifft Entscheidungen für die Stadt.
Der Gemeinde·rat kümmert sich auch um die Entwicklung von der Stadt.
Der Gemeinde·rat schaut,
dass in der Stadt und in der Stadt∙verwaltung alles gut läuft.
Stadt∙verwaltung heißt: Organisation von der Stadt.
Die Stadt∙verwaltung von der Stadt Karlsruhe hat viele Mitarbeiter.
Hier arbeitet der Gemeinde·rat
Gemeinderat, Abstimmung Haushalt © Stadt Karlsruhe, Sabine Enderle
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09. April 2024, Stadt Karlsruhe
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