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Bürgerdienste: Bürgerdienste Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Serviceleistungen Zuständige Stellen nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Allgemeiner Sozialer Dienst Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Allgemeiner Sozialer Dienst Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Allgemeiner Sozialer Dienst Beschreibung Der Allgemeine Soziale Dienst bietet Beratung und Hilfe zu Erziehungsfragen in familiären und persönlichen Krisen, schwierigen Lebenslagen, sowie in finanziellen Notlagen und in Scheidungs- und Trennungssituationen. Er ist auch Ansprechpartner, wenn durch gesundheitliche Einschränkungen Unterstützung bei der selbständigen Lebensführung benötigt wird. Darüber hinaus fällt der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8 a SGB VII) in den Verantwortungsbereich. Beratung, Gewährung und Überprüfung von den Hilfen zur Erziehung. Ausübung des Wächteramtes (Kinderschutz). Beratung bei Trennung und Scheidung und Mitwirkung bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren vor den Familiengerichten. Sozialberatung für Menschen jeden Alters in schwierigen Lebenssituationen. Auskünfte zum Allgemeinen Sozialen Dienst Durlach erhalten Sie über das Sekretariat Jugend und Soziales. Kontakt / Öffnungszeiten Allgemeine Sprechzeiten Montag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Telefon: 0721 133 1966 Caroline Kürz Telefon: 0721 133 1983 Sebastian Schüle E-Mail: carolin.kuerz@durlach.karlsruhe.de E-Mail: sebastian.schuele@durlach.karlsruhe.de Hausanschrift: Verwaltung - Pfinztalstraße 33, 76227 Karlsruhe-Durlach Öffentlicher Personennahverkehr / Parken nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Sozialer Dienst Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Sozialer Dienst Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Sozialer Dienst Kontakt / Öffnungszeiten Telefon: 0721 133 5301 Telefon: 0721 133 5302 E-Mail: sodi@sjb.karlsruhe.de Fax: 0721 133 5389 Internet: Sozialer Dienst Karlsruhe Hausanschrift: Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Mühlburger Tor (173 m) Linien: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4 LIVE! Schillerstraße (228 m) Linien: Tram 4, NL 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Magdeburger Haus (256 m) Hotel Kübler (842 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6027851
Bürgerdienste: Zentraler Juristischer Dienst Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Zentraler Juristischer Dienst Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Zentraler Juristischer Dienst Kontakt / Öffnungszeiten Allgemeine Sprechzeiten Montag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Telefon: 0721 133 3005 E-Mail: zjd@karlsruhe.de Fax: 0721 133 3009 Internet: Zentral Juristischer Dienst Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Formulare Antrag Steuerbescheinigung Kulturdenkmal/Baudenkmal Antrag auf Auffüllungen landwirtschaftlich genutzter Flächen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung / Erlaubnis Anzeige Paragraph 53 KrWG (PDF) Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Anzeige einer gewerblichen Sammlung gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. Ergänzung zum Antrag Steuerbescheinigung Erlaubnis Paragraph 54 KrWG (PDF) Sie müssen das Formular unterschreiben , können es aber per Post zusenden. Infoblatt zur Aufbringung von Boden (PDF) Merkblatt Bodenauffüllungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (PDF, 3.49 MB) Merkblatt zur Steuerbescheinigung nach EStG Steuerbescheinigungsrichtlinien (PDF) Leistungen Abfälle befördern Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen Bodenauffüllung beantragen (landwirtschaftliche Flächen) Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen Gefährliche Abfälle befördern Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen Sammlungen anzeigen Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen Wasserkraftanlagen bis 1.000 Kilowatt - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen Wasserrechtliche Bewilligung beantragen Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen - Allgemeines nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6028515
Bürgerdienste: Elektrokleinstfahrzeuge Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Elektrokleinstfahrzeuge Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Elektrokleinstfahrzeuge Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen. Zuständige Stelle Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde: Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt. Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung. Hinweise Voraussetzungen Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr. Verfahrensablauf Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen? Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde. Erforderliche Unterlagen Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle. Vertiefende Informationen allgemeine Informationen, die rechtlich nicht verbindlich sind: Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (FAQ) Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Verkehrsregeln für E-Scooter/Elektroroller Rechtsgrundlage Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) Straßenverkehrsgesetz (StVG) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Straßenverkehrsordnung (StVO) Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Freigabevermerk Stand: 22.09.2021 Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Branddirektion Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Branddirektion Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Branddirektion Zuständigkeit Brandbekämpfung - Führung der Feuerwehr (Berufs- und Freiwillige Feuerwehr) - Ausbildung der Feuerwehrangehörigen - Durchführung von Übungen und Fortbildungen - Aufsicht über die Werkfeuerwehren Technische Hilfeleistung - Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen - Schutz der Umwelt nach Unfällen und Betriebsstörungen - Hilfe bei öffentlichen Notständen Brandschutz - Vorbeugender Brandschutz mit Bearbeitung von Bauanträgen und Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen - Veranstaltungssicherheit und Brandsicherheitswachdienst - Brandschutzausbildung für Betriebe und Institutionen - Brandschutzerziehung in Kindergärten und für Schulklassen Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement - Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes als untere Katastrophenschutzbehörde - Katastrophenschutzplanung - Kommunales Krisenmanagement - Warnung der Bevölkerung - Organisation des Krisenstabes Integrierte Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst (Kooperation mit dem Landkreis Karlsruhe und dem DRK Kreisverband Karlsruhe) - Notrufannahme für den Notruf 112 - Disposition und Alarmierung von Einsätzen der Feuerwehr - Disposition und Alarmierung von Einsätzen des Rettungsdienstes - Disposition des Krankentransports - 24/7 Ansprechpartner für den Bürger - Rückwärtige Führungsunterstützung Kontakt / Öffnungszeiten Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefon: 0721 133 3750 E-Mail: feuerwehr@karlsruhe.de Fax: 0721 133 3709 Hausanschrift: Zimmerstraße 1, 76137 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Wolfartsweierer Str. (311 m) Linien: Tram 5, Bus 42 LIVE! Schloss Gottesaue (346 m) Linien: Tram 5 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Parkarkaden 2 (602 m) Parkarkaden 1 (749 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Leistungen Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6027841
Bürgerdienste: Lebensmittelüberwachung Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Lebensmittelüberwachung Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Lebensmittelüberwachung Aktuelles Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung (nach § 40 Absatz 1a Ziffer 3. LFGB) Weitere Informationen: Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach LFGB - Stadtkreis Karlsruhe Karlsruher Hygienesiegel Die amtliche Auszeichnung für gute Lebensmittelbetriebe Weitere Informationen: Karlsruher Hygienesiegel Beschreibung Die amtliche Lebens­mit­tel­über­wa­chung hat die Aufgabe, den Verbrau­cher sowohl vor gesund­heit­li­chen Gefahren durch Lebens­mit­tel, Bedarfs­ge­gen­stände, Tabaker­zeug­nisse und kosme­ti­sche Mittel als auch vor Täuschung und Irrefüh­rung zu schützen. In regel­mä­ßi­gen Abständen (fest­ge­legt durch betriebs­be­zo­gene Risiko­be­ur­tei­lun­gen) werden alle Betriebe, die Lebens­mit­tel herstellen, verar­bei­ten oder verkaufen, unange­mel­det kontrol­liert. Überprüft wird, ob die Vorschrif­ten zur Lebens­mit­tel­si­cher­heit, Produkt­zu­sam­men­set­zung und Kennzeich­nung einge­hal­ten werden. Die Lebens­mit­tel­über­wa­chung ist zudem eine Anlauf­stelle für Verbrau­cher­be­schwer­den. Beschwer­den über Hygie­ne­män­gel in Lebens­mit­tel­be­trie­ben, Verstöße gegen lebens­mit­tel­recht­li­che Bestim­mun­gen oder gesund­heit­li­che Beschwer­den nach dem Verzehr eines Lebens­mit­tels können telefo­nisch, persön­lich oder schrift­lich erfolgen. Eine Konsequenz aus der Verbrau­cher­be­schwerde ist eine Kontrolle vor Ort. Die weitere Bearbei­tung erfolgt unter Einbe­zie­hung des Chemischen Veteri­när­un­ter­su­chungs­am­tes (CVUA). Wenn Verstöße gegen lebens­mit­tel­recht­li­che Vorschrif­ten festge­stellt werden, sind verwal­tungs­recht­li­che Maßnahmen (Verwar­nun­gen, Bußgeld, Verfü­gun­gen, Ordnungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge) erfor­der­lich. Bei erheb­li­chen hygie­ni­schen Mängeln kann auch die Unter­sa­gung der Herstel­lung von Lebens­mit­teln sowie eine Betriebs­schlie­ßung die Folge sein. Bei schwer­wie­gen­den Verstößen wird ein Straf­ver­fah­ren einge­lei­tet. Der Lebens­mit­tel­un­ter­neh­mer hat Dokumente und Aufzeich­nun­gen die der Art und Größe seines Betriebes angemessen sind, zu erstellen. Hierzu gehören: Kontrolle des Waren­ein­gangs Tempe­ra­turauf­zeich­nun­gen Nachweis über Schäd­lings­be­kämp­fung Aufstellen eines Reini­gungs­pla­nes Müllent­sor­gung IfSG Erst- und Folge­be­leh­rung (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infek­ti­ons­krank­hei­ten beim Menschen) Merkblätter und Leitfäden Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten (PDF) Chemische und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg (CVUA) Merkblätter Mehr zum Thema Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Rechtsgrundlagen der Lebensmittelhygiene, Verweis auf das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Aufbau und Aufgaben der Lebensmittelüberwachung Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Leitlinien für eine gute Lebensmittelhygienepraxis, Hygieneschulung für Mitarbeiter in der Gastronomie Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Informationen, Beratung und Unterstützung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums Bundeszentrum für Ernährung - Was wir essen - Alles über Lebensmittel Rund um das Thema Lebensmittel: Verarbeitung, Kennzeichnung, Lagerung, Zubereitung, Einkauf usw. Kontakt / Öffnungszeiten Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Montag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Telefon: 0721 133 7101 Terminvereinbarung Telefon: 115 Behördennummer E-Mail: luv@oa.karlsruhe.de Fax: 0721 133 7109 Internet: Service & Bürgerinformation Hausanschrift: Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Formulare Anzeige als Lebensmittelunternehmer bzw. einer Betriebsstätte Erfassungstabelle Registrierung grenzüberschreitender Fernabsatz Leistungen Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln Grenzüberschreitender Fernabsatz von Tabakerzeugnissen an Verbraucher - als Inländer registrieren Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6028461
Bürgerdienste: Justizprüfungsamt Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Justizprüfungsamt Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Justizprüfungsamt Beschreibung Das Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium führt die Erste und Zweite juristische Staatsprüfung, die Prüfungen für die Laufbahnen des Rechtspflegers und des württembergischen Bezirksnotars sowie die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (für Angehörige von Staaten der EU oder des EWR) durch. Zugleich bildet es die für das Ausbildungs- und Prüfungsrecht der Juristen, Rechtspfleger und Bezirksnotare zuständige Fachabteilung des Justizministeriums. Kontakt / Öffnungszeiten Telefon: 0711/279-2366 E-Mail: poststelle@jum.bwl.de Fax: 0711/279-2377 Internet: Postfach: 70029 Stuttgart Hausanschrift: Friedrichstraße 6, 70174 Stuttgart Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Grötzingen Rathaus (195 m) Linien: Bus 21, 22A, 22B, NLALT 12 LIVE! Grötzingen K.-Leopold-Str. (259 m) Linien: Bus 21, NLALT 12 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen Es sind keine Parkhäuser/Tiefgaragen im Umkreis von 1.000 m vorhanden. Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6017283
Bürgerdienste: Kinderreisepass Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Kinderreisepass Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Kinderreisepass Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das: Reisepass Personalausweis als Passersatz gegebenenfalls Kinderreisepass Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass, sofern er noch gültig ist, einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. Kinderreisepass Ab 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei. Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig. Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden , kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden. Unterschied zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder Im Gegensatz zum Reisepass und Personalausweis enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind. Reisepass Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer maximal sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist , wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen. Personalausweis als Passersatz Für den Personalausweis gibt es keine Altersbeschränkungen. Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist. Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Zuständige Stelle Stadt Karlsruhe In Deutschland ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind. Passbehörde ist für deutsche Staatsangehörige in Deutschland: die Gemeinde-/Stadtverwaltung die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist. für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche): Für Passangelegenheiten im Ausland sind die Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung. Ihren Passantrag muss auch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde im Inland bearbeiten, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden. Hinweise Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung " Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen ". Voraussetzungen - Verfahrensablauf - Fristen - Erforderliche Unterlagen - Kosten - Bearbeitungsdauer - Vertiefende Informationen - Rechtsbehelf - Rechtsgrundlage Passgesetz (PassG) § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe Freigabevermerk 01.01.2024 Innenministerium Baden-Württemberg nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=144
Bürgerdienste: Kulturamt Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Kulturamt Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Kulturamt Kontakt / Öffnungszeiten Telefon: 0721 133 4001 Sekretariat E-Mail: kulturamt@karlsruhe.de Fax: 0721 133 4009 Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Hausanschrift: Karl-Friedrich-Straße 14 - 18, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Marktplatz (Pyramide U) (113 m) Linien: S1, S11, S4, S52, S7, S8, Tram 2, NL 2 LIVE! Marktplatz (Kaiserstraße U) (233 m) Linien: S1, S11, S2, S5, S51, Tram 1, NL 1 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) IHK (82 m) Marktplatz (170 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Formulare Anmeldeformular für Institutionen Anmeldeformular für Minderjährige Benutzungsordnung Stadtbibliothek Karlsruhe Leistungen Stadtbibliothek Karlsruhe - Bibliotheksausweis beantragen nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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