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Bebauungsplan „X“, Karlsruhe – Bebauungsplan „Bergwaldstraße 28-30“, Karlsruhe – Durlach (Verfahren nach § 13 a BauGB) beigefügt: Begründung und Hinweise - Vorentwurf - Bebauungsplan „Bergwaldstraße 28-30“ Stand 19.02.2018- 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) .................... 3 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 3 2. Bauleitplanung......................................................................................... 3 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung.................................................................... 3 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 3 3. Bestandsaufnahme.................................................................................. 3 3.1 Räumlicher Geltungsbereich...................................................................... 3 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Artenschutz ............................................ 4 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung.................................. 4 3.4 Eigentumsverhältnisse............................................................................... 4 3.5 Belastungen............................................................................................... 5 4. Planungskonzept ..................................................................................... 5 4.1 Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 5 4.2 Maß der baulichen Nutzung....................................................................... 5 4.3. Erschließung.............................................................................................. 6 4.3.1 ÖPNV ........................................................................................................ 6 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr................................................................... 6 4.3.3 Ruhender Verkehr ..................................................................................... 6 4.3.4 Geh- und Radwege.................................................................................... 6 4.3.5 Ver- und Entsorgung.................................................................................. 7 4.4 Gestaltung ................................................................................................. 7 4.5 Grünordnung / Eingriffe in die Natur / Artenschutz .................................... 7 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen ........................................................................ 7 4.5.2 Eingriffe in die Natur .................................................................................. 7 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz............................................................... 7 4.6 Belastungen............................................................................................... 8 5. Umweltbericht .......................................................................................... 8 6. Statistik..................................................................................................... 8 6.1 Flächenbilanz............................................................................................. 8 6.2 Geplante Bebauung................................................................................... 8 6.3 Bodenversiegelung .................................................................................... 8 7. Bodenordnung......................................................................................... 8 8. Kosten ....................................................................................................... 9 B. Hinweise ............................................................................................................. 10 1. Versorgung und Entsorgung.................................................................... 10 2. Entwässerung.......................................................................................... 10 3. Niederschlagswasser............................................................................... 10 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale.................................................... 11 5. Baumschutz............................................................................................. 11 6. Artenschutz.............................................................................................. 11 7. Altlasten................................................................................................... 11 8. Erdaushub / Auffüllungen ........................................................................ 12 9. Private Leitungen..................................................................................... 12 10. Barrierefreies Bauen................................................................................ 12 11. Erneuerbare Energien ............................................................................. 12 Bebauungsplan „Bergwaldstraße 28-30“ Stand 19.02.2018- 3 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Auf dem Geigersberg im Stadtteil Durlach soll eine neue viergruppige Kinderta- geseinrichtung entstehen. Der dafür angedachte neue Standort ist im geltenden Bebauungsplan als Grünfläche dargestellt. Das notwendige Baurecht muss durch einen Bebauungsplan geschaffen werden. Bereits seit längerer Zeit besteht in Durlach für Kindertageseinrichtungen ein gro- ßer Bedarf an Ganztagesplätzen und weiteren Plätzen für Kinder unter drei Jah- ren. In der vorhandenen, dreigruppigen städtischen Kindertageseinrichtung in der Lußstraße kann aufgrund der baulichen Gegebenheiten kein weiterer Bedarf ge- deckt werden. Als Ersatz für den Bestand konnte in unmittelbarer Nähe, in der Geigersbergstraße, ein Alternativstandort gefunden werden (Flst. Nr. 55363). Das Flurstück 58501 wird ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einbezogen, um mit dem darauf befindlichen Bestandsgebäude in Privatei- gentum auch in Zukunft einen wachsenden Bedarf an Ganztagesplätzen auffan- gen zu können. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der aktuell gültige Flächennutzungsplan (FNP) stellt den räumlichen Geltungsbe- reich als Wohnbaufläche im Bestand dar, die vorliegende Planung ist daraus ent- wickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Baurechtlich befindet sich das Grundstück Nr. 55363 an der Geigersbergerstraße, im Geltungsbereich der einfachen Bebauungspläne Nr. 433 "Bergwald Badener Straße Geigersbergstraße" und Nr. 435 „Bergwaldstraße zwischen Lußstraße und Geigersbergstraße“ und stellt hier eine Grünfläche dar. Für das südlich angren- zende Grundstück in der Erich-Heckel-Straße (Flst. Nr. 58501) gelten die Bebau- ungspläne Nr. 810 "Hanggebiet Durlach - Bereich C und Nr. 342 "Hanggebiet Durlach zwischen Strähler- und Rumpelweg". Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans werden diese Pläne aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. Es umfasst die Flurstücke Nr. 55363 und Nr. 58501. Das ca. 2930 m² große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe-Durlach und wird be- grenzt durch die Geigersbergstraße im Norden, die Bergwaldstraße im Osten, die Bebauungsplan „Bergwaldstraße 28-30“ Stand 19.02.2018- 4 - Erich-Heckel-Straße im Süden und die Grundstücksgrenzen zu den Flurstücken Nr. 55406 und 58502 im Westen. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Artenschutz Das Plangebiet ist Teil der naturräumlichen Einheit „Vorbergzone“. Es handelt sich dabei um die sich an die Niederterrasse anschließenden Randberge, den Löss überwehten Randsaum des nördlichen Schwarzwaldes. Die heutige potentiell na- türliche Vegetation ist der artenreiche Buchenwald auf Löss oder Lösslehm. Die Durchgrünung des Gebietes korrespondiert mit der baulichen Ausnutzung der Grundstücke. Das Baugrundstück (Flurstück Nr. 5536), eine weitgehend unversiegelte, öffentli- che Grünfläche. Es neigt sich in Richtung Norden der Durlacher Innenstadt zu. An seiner unteren Kante liegt es auf der geographischen Höhe von 142,0m ü. NN Am höchsten Punkt liegt es bei 146,5m ü. NN Die Höhendifferenz beträgt somit über die Diagonale der Fläche ca. 4,5m, also ca. 1 bis 1,5 Vollgeschosse. In Ost – West Richtung, also in Richtung der anderen Diagonale, verlaufen die Höhenli- nien mehr oder weniger höhengleich über das Grundstück. Auf dem Grundstück befindet sich ein vorwiegend vitaler und gesunder Alt- Baumbestand, wobei zwei Sumpfzypressenbäume (Taxodium distichum) an der südwestlichen Grundstücksecke prägend für das Gebiet und als besonders erhal- tenswerte Bäume anzusehen sind. Schutzgebiete und geschützte Biotope sind nicht betroffen. Es ist nicht mit arten- schutzfachlichen Konflikten zu rechnen. Das Planareal fungiert im jetzigen Zustand (Grünfläche) als Kaltluftentstehungs- gebiet mittlerer Güte (350 bis 700 m³/s). Durch die geringe Flächengröße ist durch die Bebauung jedoch von keiner wesentlichen negativen Auswirkung aus- zugehen. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das nördliche Baugrundstück (Flst. Nr. 55363) ist eine derzeit unbebaute, städti- sche Grünfläche. Am östlichen Grundstücksrand, an die Bergwaldstraße angren- zend, befinden sich Recycling Container und Parkplätze, die zum Teil auf dem Flurstück liegen. In der nordwestlichen Ecke, an das Flurstück 55406 angrenzend, befindet sich eine Umspannstation. Auf dem südlichen Grundstück (Flst. Nr. 58501) befindet sich ein 2-geschossiges, teilunterkellertes Wohngebäude, dessen nördliche Außenwand exakt auf der Grundstücksgrenze endet. Ein dort die gesamte Längsseite flankierendes Vordach kragt ca. 2 m über die Grundstücksgrenze aus, liegt also auf dem Grundstück, auf dem der Neubau der KiTa entstehen soll. Fenster und Türen der EG Räume öffnen sich in Richtung Baugrundstück. Der Haupteingang liegt an der Bergwald- straße. 3.4 Eigentumsverhältnisse Das nördliche Grundstück (Flst. Nr. 55363) befindet sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Das südliche Grundstück (Flst. Nr. 58501) befindet sich in privatem Ei- gentum. Bebauungsplan „Bergwaldstraße 28-30“ Stand 19.02.2018- 5 - 3.5 Belastungen Bezüglich Luftqualität, Lärmbelastung, Klima und Altlasten liegen keine Hinweise vor. Die bioklimatische Belastungssituation des umliegenden Siedlungsraums wird aufgrund der aufgelockerten Baustruktur und des hohen Grünanteils als gering betrachtet. 4. Planungskonzept Grundsätzliches Ziel der Bauleitplanung ist es, einen zukunftsweisende, gebiets- verträgliche Nutzungsmischung am Geigersberg zu ermöglichen und dabei dem stetig wachsenden örtlichen Bedarf an Ganztagesbetreuungsplätzen kurz- und auch langfristig gerecht zu werden. Das Planungskonzept verfolgt die Weiterfüh- rung der Art und des Maßes der umgebenden Bebauung unter Erhaltung städte- baulicher Körnung und charakteristischer Merkmale, wie hohe Stützmauern und tiefe Vorgartenzonen. 4.1 Art der baulichen Nutzung Aktuelle Trends in der Stadtplanung weisen deutlich in Richtung Nutzungsmi- schung, um Arbeiten und Wohnen in den Quartieren wieder stärker miteinander zu verbinden. Die Festsetzung eines Reinen Wohngebiets (WR) ist nicht mehr zeitgemäß, da dieses nicht flexibel auf aktuelle Bedarfe und dem Wunsch nach kurzen Wegen und fußläufiger Erreichbarkeit (Stoßrichtung „5-Minutenstadt“, Räumliches Leitbild Karlsruhe) reagieren kann. Für den Geltungsbereich des Be- bauungsplans wird daher Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO) festge- setzt. Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden ausgeschlossen, um die ange- strebte Nutzungsmischung gebietsverträglich zu gestalten und Immissionskonflik- te mit der als WR ausgewiesenen Umgebung zu verhindern. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung – Zahl der Vollgeschosse, Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) – ist aus der Untersuchung der im Plange- biet vorhandenen und angrenzenden Bebauung und der Topografie abgeleitet, in der Planzeichnung definiert und durch die Sytemschnitte erläutert. Um eine zeit- gemäße Dichte und die Nutzung als Kindertagesstätte zu ermöglichen, begrün- den sich GRZ und GFZ aus den maximal zulässigen Werten gemäß BauNVO, die nur geringfügig das Maß der umgebenden Bebauung mit einer GRZ von 0,3 (Be- bauungsplan Nr. 342) übersteigt. 4.2.1 Überbaubare/nicht überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubare Grundstücksfläche ist in der Planzeichnung durch Baugrenzen festgesetzt. Sie entspricht zum einen dem sorgsamen Umgang mit Grund und Boden, zum Anderen werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse berück- sichtigt. Sie ist so zugeschnitten und bemessen, dass die gebietstypische Vorgar- tenzone aufgegriffen und gleichzeitig eine größtmögliche architektonische Flexi- bilität für die Bebauung erreicht wird. Außerdem weicht das Baufenster im Süd- westen vom zu schützenden Wurzelbereich der zwei zu erhaltenden Sumpfzyp- ressen zurück. Bebauungsplan „Bergwaldstraße 28-30“ Stand 19.02.2018- 6 - Über die Baukörperausweisung werden gleichzeitig die nicht überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt, die Frei- und Bewegungsflächen zugeordnet werden. 4.2.2 Unterbaubare Grundstücksflächen Um einerseits den Gebietscharakter mit seinen Vorgärten und Stützmauern zu wahren und andererseits eine effiziente bauliche Ausnutzung der Fläche zu er- möglichen (sparsamer Umgang mit Grund und Boden), ist unter Ausnutzung der topographischen Gegebenheiten auch die Vorgartenzone entlang der Bergwald- und Geigersbergstraße unterbaubar. Dies setzt voraus, dass der Vorgarten in ei- nem solchen Fall als Dachgarten umgesetzt wird. Die darunter möglichen Neben- anlagen, Kellerräume, Stellplätze oder sonstige Räumlichkeiten werden ebenerdig über die Geigersbergstraße erschlossen und von einer gebietstypischen, ge- schosshohen Stützmauer gefasst. Um die Stützmauer noch als solche wahrneh- men zu können, ist der Öffnungsanteil begrenzt. Für den Übergang zwischen ei- nem solchen unterbauten Dachgarten und dem natürlichen Geländeniveau im südlichen Teil des Baugrundstücks sind ggf. Aufschüttungen notwendig. 4.2.3 Höhe baulicher Anlagen Die in der Planzeichnung festgesetzte maximale Geschossigkeit baulicher Anla- gen dient der Einhaltung einer städtebaulich gewünschten Maximalkubatur, mit Berücksichtigung des natürlichen Geländeverlaufs und des Höhenverlaufs der Umgebungsbebauung. 4.3. Erschließung 4.3.1 ÖPNV Das Plangebiet ist über die Buslinie 26 an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Die Haltestelle Käthe-Kollwitz-Straße liegt unmittelbar am Plangebiet. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet ist verkehrstechnisch über die Geigersberg-, Bergwald- und Erich- Heckel-Straße angebunden. Durch die geplante Nutzung als Kindertagesstätte ist lediglich mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu Bring- und Abholzeiten zu rechnen. Da diese sich aber über größere Zeitfenster erstrecken und von Eltern unterschiedlich wahrgenommen und auch alternativen Verkehrsmittel eingesetzt werden, sind die Auswirkungen auf den Straßenverkehr zu vernachlässigen. 4.3.3 Ruhender Verkehr In den Straßen Geigersberg-, Bergwald- und Erich-Heckel-Straße kann geparkt werden. Die notwendigen Stellplätze werden auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. 4.3.4 Geh- und Radwege Die innere Erschließung des Plangebietes wird als private Erschließung realisiert. Um den fußläufige Zugang zum privaten Bestandsgebäude (Flst. Nr. 58501) zu si- chern, wird ein Gehrecht zugunsten der Anlieger entlang der gesamten Fassa- denlänge festgesetzt. Der Gehweg im Bereich der Bushaltestelle wird auf 2,5m Bebauungsplan „Bergwaldstraße 28-30“ Stand 19.02.2018- 7 - verbreitert, um auch bei unmittelbar angrenzender Stützmauer ein sicheres Ein- und Aussteigen zu gewährleisten. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 58501 erfolgen die Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie die Abfallentsorgung direkt von der Erich-Heckel- Straße aus. Das das Grundstück mit der Flurstücksnummer 55363 erhält Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie die Abfallentsorgung von der Bergwald- und/ oder Geigersbergstraße. Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll entspre- chend den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes zur Versickerung gebracht werden. 4.4 Gestaltung Das Gestaltungskonzept beinhaltet im Wesentlichen die Weiterführung der Art und des Maßes der umgebenden Bebauung unter Erhaltung städtebaulicher Kör- nung. Die für die umgebende Bebauung typische Vorgartenzone, die von der Straße abgerückten Baukörper und die charakteristische Stützmauer aus rotem Sandstein sollen sich auch in der Neubebauung wiederfinden. Deshalb werden für die unterbaubaren Bereiche entlang der Geigersberg- und Bergwaldstraße ei- ne mauerartige Fassade aus einem vergleichbaren Material sowie ein intensives Gründach festgesetzt. 4.5 Grünordnung / Eingriffe in die Natur / Artenschutz 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Im Zuge der baulichen Erweiterung werden die nicht überbaubaren und Teile der überbaubaren Grundstücksflächen grünordnerisch neu gestaltet. 4.5.2 Eingriffe in die Natur Es entfallen insgesamt 9 Bäume auf dem Baugrundstück, davon 3 Jungbäume, 4 Bäume in mäßigem und 2 Bäume in gutem Zustand. Das Grundstück wird um weitere ca. 680 m2 versiegelt, das sind ca. 23% des gesamten Geltungsbereichs. Ein Teil (ca. 245 m²) der neu versiegelten Fläche ist durch ein intensives Gründach überdeckt. Durch mögliche Aufschüttungen und Abgrabungen wird in die natür- liche Topografie eingegriffen. Das angrenzende Grundstück mit Bestandsgebäu- de erfährt keine wesentlichen Eingriffe bezüglich Boden und Bewuchs. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe ist deshalb nicht erforderlich. 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz Aufgrund der Lage auf dem Geigersberg ist das Thema Vogelschlag zu beachten und Vorkehrungen zur Vermeidung von Vogelschlag mit dem Umwelt- und Ar- beitsschutz der Stadt Karlsruhe, Bereich Ökologie abzustimmen. Durch die geplante Bebauung ist keine Beeinträchtigung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG zu erwarten. Bebauungsplan „Bergwaldstraße 28-30“ Stand 19.02.2018- 8 - 4.6 Belastungen Die bioklimatische Belastungssituation des umliegenden Siedlungsraums wird aufgrund der aufgelockerten Baustruktur und des hohen Grünanteils als gering betrachtet. Der Außenbereich soll dennoch so ausgestaltet und begrünt werden, dass während sommerlicher Hitzeperioden ausreichend klimatische Gunsträume (Abschattung) zur Verfügung stehen. Um die thermische Zusatzbelastung lokal am Gebäude zu minimieren, wird auf die Verwendung von hellen, bzw. reflektie- renden Oberflächenmaterialien hingewiesen. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. 6. Statistik 6.1 Flächenbilanz Allgemeines Wohngebiet ca. 2765,00 m² 94,40% Verkehrsflächen ca. 164,00 m² 5,60% Gesamt ca. 2929,00 m² 100,00% 6.2 Geplante Bebauung Die maximale Bruttogeschossfläche der Neubebauung (1 Einzelhaus) beträgt ca. 2380m2. 6.3 Bodenversiegelung1 Gesamtfläche ca. 2929 m² 100,00% Derzeitige Versiegelung ca. 970 m² 33,12% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 1650 m² 56,33% Hinweise: - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. - Ca. 245m² (0,15%) der möglichen versiegelten Fläche sind unterbaubare Flä- che mit intensiver Dachbegrünung 7. Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist kein Bodenordnungsverfahren erfor- derlich. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksflä- che) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Bebauungsplan „Bergwaldstraße 28-30“ Stand 19.02.2018- 9 - 8. Kosten Durch den Bebauungsplan sind lediglich Kosten zur Erweiterung des Gehwegs im Bereich der Bushaltestelle zu erwarten. Diese müssen noch ermittelt werden. Karlsruhe, 19. Februar 2018 Stadtplanungsamt Heike Dederer Bebauungsplan „Bergwaldstraße 28-30“ Stand 19.02.2018- 10 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen und sind, falls sich der Standplatz im Außenraum be- findet, mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Trans- portweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer- den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts- gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener- eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentli- che Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an- stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versi- ckerungsmulde erfolgen. Bebauungsplan „Bergwaldstraße 28-30“ Stand 19.02.2018- 11 - Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions- schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys- tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen- pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter- grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Lan- desamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karls- ruhe), anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffälli- ge Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutz- behörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzei- ten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Artenschutz Aufgrund der Lage auf dem Geigersberg ist das Thema Vogelschlag zu beachten. Sollten Glasfassaden oder spiegelnde Bauelemente vorgesehen sein, sollen Vor- kehrungen zur Vermeidung von Vogelschlag (z. B. Verwendung von Vogel- schutzglas) getroffen werden. Es empfiehlt sich diese mit dem Umwelt- und Ar- beitsschutz der Stadt Karlsruhe, Bereich Ökologie abzustimmen. 7. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. Bebauungsplan „Bergwaldstraße 28-30“ Stand 19.02.2018- 12 - 8. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 9. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 10. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 11. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen.
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/bergwaldstrasse/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZnvIPq8IZDA6i/T%C3%96B_180219_Begr%C3%BC_Bergwaldstra%C3%9Fe%2028-30.pdf
Microsoft Word - Entwurf Satzungstext 26-08-2016.docx Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Karlsruhe – Durlach Örtliche Bauvorschriften - Entwurf - Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 2 - Inhaltsverzeichnis: Rechtsgrundlagen ..................................................................................................... 3 § 1 Räumlicher Geltungsbereich ................................................................... 3 § 2 Sachlicher Geltungsbereich ..................................................................... 4 § 3 Kenntnisgabepflicht ................................................................................. 4 § 4 Ausnahmen und Befreiungen ................................................................. 5 § 5 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften ............................................. 5 § 6 Gestaltungsgrundsätze ............................................................................ 6 § 7 Dächer und Dachaufbauten .................................................................... 7 § 8 Fassaden ................................................................................................. 10 § 9 Türen, Tore, Fenster, Klappläden, Schaufenster .................................. 12 § 10 Markisen und Vordächer ....................................................................... 12 § 11 Einfriedungen ......................................................................................... 13 § 12 Werbeanlagen ........................................................................................ 13 § 13 Wertvolle Bauteile ................................................................................. 14 § 14 Technische Bauteile ................................................................................ 14 § 15 Ordnungswidrigkeiten .......................................................................... 15 § 16 Inkrafttreten ........................................................................................... 15 Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 3 - Rechtsgrundlagen Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL S. 581 ber. S. 698), jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Gestaltungssatzung ist in dem beigefügten Lageplan abgegrenzt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Abgrenzung der Zonen Innerhalb des Geltungsbereichs werden die Zonen  A (Kernstadt),  B (Stadtmauerbebauung) und  C (Stadterweiterung) festgesetzt. Die Zonen sind dem als Anlage beigefügten Plan zu entnehmen. Er ist Bestandteil dieser Satzung. Darüber hinausgehend werden die Zonen A und B (Kernstadt und Stadtmauer- bebauung) wie folgt untergliedert: Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 4 - A1: Gebäude bzw. Gebäudeteile des inneren, vom Modellhausbau des barocken Wiederaufbaues geprägten Bereiches der Altstadt, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. A2: Gebäude bzw. Gebäudeteile des inneren, vom Modellhausbau des barocken Wiederaufbaues geprägten Bereiches der Altstadt, die nicht vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. B1: Gebäude bzw. Gebäudeteile der Stadtmauerbebauung, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. B2: Gebäude bzw. Gebäudeteile der Stadtmauerbebauung, die nicht vom öffent- lichen Raum aus sichtbar sind. § 2 Sachlicher Geltungsbereich Diese Satzung gilt für alle genehmigungspflichtigen, kenntnisgabepflichtigen und verfahrensfreien baulichen Anlagen. § 3 Kenntnisgabepflicht Die Herstellung der nachfolgend aufgezählten, im Anhang zu § 50 Landesbau- ordnung (LBO) aufgelisteten und demnach verfahrensfreien Vorhaben ist grund- sätzlich im Kenntnisgabeverfahren anzuzeigen. Abweichend davon sind nur die Unterlagen einzureichen, welche zur Beurteilung des Vorhabens in Bezug auf die Inhalte dieser Satzung erforderlich sind. Eine Angrenzeranhörung ist nur falls oh- nehin notwendig durchzuführen.  1 a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m3 Brutto-Rauminhalt  1 b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m2  1 h) Fahrgastunterstände, die dem öffentlichen Personennahverkehr oder der Schülerbeförderung dienen  1 j) Gebäude für die Wasserwirtschaft für die öffentliche Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme im Innenbereich bis 30 m2 Grundfläche und bis 5 m Höhe  1 k) Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 m3 Brutto- Rauminhalt  1 l) Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche  1 m) Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30m² Grundflä- che  2 c) Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 5 -  2 d) Außenwandverkleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblen- dungen und Verputz baulicher Anlagen  2 e) sonstige unwesentliche Änderungen an oder in Anlagen oder Einrich- tungen  3 c) Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung gebäude- unabhängig nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m  3 d) Windenergieanlagen bis 10m Höhe  4 d) bauliche Anlagen, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versor- gung mit Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme dienen, bis 30 m2 Grundflä- che und 5 m Höhe, ausgenommen Gebäude  5a) Masten und Unterstützungen für Fernsprechleitungen, Leitungen zur Versorgung mit Elektrizität, Leitungen sonstiger Verkehrsmittel, Sirenen, Fahnen, Einrichtungen der Brauchtumspflege  5 c) Antennen einschließlich der Masten bis 10 m Höhe und zugehöriger Versorgungseinheiten bis 10 m3 Brutto-Rauminhalt sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Nutzungsänderung oder bauliche Änderung der An- lage  7 a) Einfriedungen im Innenbereich  7 c) Stützmauern bis 2 m Höhe  9 a) Werbeanlagen im Innenbereich bis 1m² Ansichtsfläche  9 c) vorübergehend angebrachte oder aufgestellte Werbeanlagen im Innen- bereich an der Stätte der Leistung oder für zeitlich begrenzte Veranstal- tungen  9 d) Automaten § 4 Ausnahmen und Befreiungen Ausnahmen und Befreiungen von §§ 7 - 14 sind zulässig bei Bestandsgebäuden, soweit die Zielsetzungen der Satzung (§ 6) nicht beeinträchtigt werden und bei Neubauten, bei denen die gestalterischen Ziele der Satzung auch auf anderem Wege erreicht werden. Dies kann beispielsweise durch eine qualifizierte Mehr- fachbeauftragung (mind. 4 Teilnehmer, Jury überwiegend aus Fachpreisrichtern) oder einen Wettbewerb gem. RPW 2013 bzw. der dann aktuellen Version der Richtlinien für Planungswettbewerbe oder eine erfolgreiche Beratung im Gestal- tungsbeirat der Stadt Karlsruhe geschehen. § 5 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften Die örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes Nr. 614 „Nutzungsartfestset- zung (ehem. Bauordnung der Stadt Karlsruhe), rechtsverbindlich seit 22.2.1985, werden durch die Satzung Altstadt Durlach ersetzt. Abweichende oder weitergehende Anforderungen aufgrund geltender denkmal- rechtlicher Vorschriften, insbesondere des § 4 der Satzung zum Schutz der Ge- samtanlage "Altstadt Durlach" vom 21. Juli 1998 oder des Umgebungsschutzes besonderer Kulturdenkmale nach § 15 (DSchG BW) bleiben unberührt. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 6 - Die Bestimmungen des Brandschutzes bleiben unberührt. § 6 Gestaltungsgrundsätze (1) Die nachfolgend genannten Maßnahmen haben in Bezug auf ihre äußere Ge- staltung die städtebaulichen Besonderheiten der Durlacher Altstadt zu berück- sichtigen und müssen sich in die Eigenart der die Umgebung prägenden Bebau- ung einfügen:  Neubauten, Wiederaufbauten, Umbauten und Erweiterungen baulicher Anlagen und Nebenanlagen (insbesondere auch Werbeanlagen, Automa- ten, Antennen, Einfriedungen, Vorbauten, Terrassen, Terrassenüber- dachungen, Markisen und Anlagen zur Solarenergienutzung).  Die Einfügung ist auch erforderlich für Maßnahmen an einzelnen Bautei- len wie z.B. an Dächern, Dacheindeckungen, Fassaden und am Fassaden- verputz, an Gebäudesockeln, Türen, Fenstern, Schaufenstern, Gewän- den, Gesimsen, Fensterläden und Einfriedungen. (2) Die städtebaulichen Besonderheiten der Durlacher Altstadt und die Eigenart der die Umgebung prägenden Bebauung sind durch nachfolgend benannte Merkmale gekennzeichnet:  die städtebauliche Grundstruktur mit ovalem Stadtkern, der Vorstadt und dem Schlossbereich, die historischen öffentlichen und privaten Gebäude, der Verlauf von Stadtmauer und Graben und die mittelalterliche Parzellie- rung  die von der historischen Bebauung geprägten Straßen und Platzräume mit ihren Profilen, den Belägen, der Möblierung des öffentlichen Raumes und den Grünbereichen  die Gebäudefassaden mit ihren sich aus der historischen Parzellengröße und Traufhöhe ergebenden Proportionen, ihren Gliederungen, die Dach- zonen, die gestalteten Details an den Fassaden, die Farb- und Material- wahl, Fensterformate, Teilungen und Fensterläden, Tür- und Torflügel. (3) Auf Gebäude, Gebäudegruppen sowie sonstige bauliche Anlagen und Frei- räume von geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer (Kulturdenkmale) und von städtebaulicher Bedeutung ist hierbei besondere Rücksicht zu nehmen. (4) Die historischen Gebäudeabstände sind bei Um- und Neubauten beizubehal- ten bzw. wiederherzustellen. Andere als die in § 5 Landesbauordnung vorgese- henen Gebäudeabstände sind insoweit zulässig, als eine ausreichende Belichtung und der bauliche Brandschutz gewährleistet sind. (5) Werden mehrere Gebäude zu einem Gebäude zusammengefasst, so sind die Fassaden und Dächer entsprechend der jeweiligen Gebäudehöhe und -breite zu gliedern. Wenn bestehende, durch Grundstücksgrenzen getrennte Gebäude bau- lich verbunden, zu einem Gebäude zusammengefasst oder durch einen Neubau Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 7 - ersetzt werden, sind die bisherigen Hausbreiten durch differenzierte Fassaden- und Dachgestaltung zu gliedern. § 7 Dächer und Dachaufbauten (1) Historische Dachkonstruktionen, die Art der Dachdeckung und die Dachnei- gung sind grundsätzlich zu erhalten. Bei Gebäuden in geschlossener Bauweise sind grundsätzlich nur Satteldächer mit Firstlage in Gebäudemitte und beidseitig gleicher Dachneigung zulässig. Ausnahmsweise kann hiervon abgewichen wer- den, wenn die Abweichung geringfügig ist (≤ 5°) oder die beiden Dachflächen nicht gemeinsam von öffentlichen Flächen aus wahrnehmbar sind. Die Ausnahme kann begründet werden mit Besonderheiten des Grundstückes, mit erheblich besserer Nutzbarkeit von Innenräumen oder einer verbesserten Zugänglichkeit von Außenräumen. Zurückgesetzte Dachgeschosse sind in Zone A1 und B1 unzulässig. Drempelge- schosse (Kniestock) sind in Zone A1 unzulässig. Bei Gebäuden in offener Bauweise (beidseitiger seitlicher Grenzabstand) oder mit einseitigem Grenzanbau sind auf den Gebäudeseiten mit Grenzabstand auch Walm- und Krüppelwalmdächer zulässig. (2) Die zulässige Dachneigung beträgt bei Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdä- chern 40 bis 50 Grad. In der Zone C sind auch Mansarddächer zulässig. In den Zonen A2, B sind auch andere Dachformen zulässig, wobei historisch begründete Dachneigungen und Dachdeckungen zu übernehmen sind. (3) Für alle Zonen gilt grundsätzlich: Als Dachdeckung sind nur naturrote oder braune, unglasierte Biberschwanz- oder Doppelmuldenfalzziegel aus Ton mit ei- ner matten Oberfläche, Naturschieferdeckung oder Dachdeckung nach histori- schem Befund zulässig. Die Dachflächen von Dachaufbauten sind mit den Mate- rialien des Hauptdaches zu decken. Bei zu geringer Dachneigung sind aus- nahmsweise andere Materialien zulässig. Diese sind im Farbton an die Dachland- schaft anzupassen. In der Zone B sind in untergeordnetem Umfang auch Glasdä- cher zulässig. (4) Die Seitenflächen der Dachaufbauten von Altbauten und Baudenkmalen sind wahlweise in Fassadenfarbe zu verputzen oder mit einem Behang aus Biber- schwanzziegeln oder Naturschiefer zu versehen oder mit gefalzten Blechen mit liegenden Falzen im Farbton des Hauptdaches zu verkleiden. Die Ansichtsflächen von Gauben auf Dächern von Baudenkmalen sind ohne Verkleidungen und Ver- blechungen auszuführen. Bei Dachaufbauten von Altbauten und Baudenkmalen sind Verschindelungen, Außendämmung und Holzverschalungen unzulässig. (5) Kamine sind verputzt oder in Sichtmauerwerk aus Ziegeln auszuführen. Schneefanggitter und Tritte und Stege auf der Dachfläche sind in der Farbe der Dachdeckung auszuführen. Giebel- und Brandwände sind ohne Verkleidungen und Verblechungen auszuführen. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 8 - (6) In der Zone A1 ist die Traufe als horizontal durchlaufendes Kastengesims aus- zubilden. Fehlende oder abgängige Aufschieblinge bei Bestandsgebäuden sind zu ergänzen beziehungsweise zu erneuern. (7) In den Zonen A1 ist der Ortgang von Altbauten und Baudenkmalen mit Zahn- leiste, Windbrett oder Mörtel auszuführen. Ortgangziegel sind nur bei Neubauten zulässig. First- und Gratziegel sind bei Altbauten und Baudenkmalen mit Nasen auszuführen. (8) Dacheinschnitte und Dachterrassen, sind in Zone C auf nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Gebäudeseiten zulässig. Sie sind auch in den Zonen A2 und B2 zulässig. In den Zonen A1 und B1 können sie bei Neubauten ausnahms- weise zulässig sein, wenn sie z. B. auf der straßenabgewandten Gebäudeseite liegen, nur geringfügig vom öffentlichen Raum aus wahrnehmbar sind oder das Ortsbild durch sie an dieser Stelle nicht beeinträchtigt wird. (9) Dachflächenfenster sind in Zone A1 grundsätzlich unzulässig ebenso wie in der ersten Dachebene der Zone B1. Ausnahmen sind möglich, wenn die notwen- dige Belichtung durch andere Maßnahmen (Gauben, Belichtung von der Rücksei- te etc.) nicht sinnvoll realisierbar und eine Nutzung der Dachräume sonst nicht möglich ist. Dachflächenfenster müssen einen Rettungsweg von 0,90 m x 1,20 m ermöglichen. Sie sind in ihrer Größe auf das kleinstmögliche Standardmodell, das diesen Durchlass gewährleistet zu beschränken. Sie sind mit einem Eindeck- rahmen in der Farbe der Dachdeckung zu versehen und müssen flächenbündig innerhalb der Dachebene liegen. Außen liegende Rollläden sind für Dachflächen- fenster unzulässig. Mehrere Dachflächenfenster sind nur in einer Höhe und mit der gleichen Brüstungshöhe zulässig. Die Gesamtfläche aller Dachflächenfenster darf in den Zonen A1 und B1, sowie auf den vom öffentlichen Raum aus sichtba- ren Dachflächen in Zone C 6% der jeweiligen Dachfläche nicht überschreiten. Das Zusammenfügen von Dachflächenfenstern zu (horizontalen) Lichtbändern und (vertikalen) Kassetten ist unzulässig. Dachfirstverglasungen sind nur aus- nahmsweise zulässig, wenn sich die Verglasung dem Gesamtdach gestalterisch deutlich unterordnet, bzw. die Verglasung sich in einem vom öffentlichen Raum aus nicht sichtbaren Bereich befindet. (10) Dachgauben im Sinne dieser Satzung sind Dachaufbauten, die die Dachtraufe nicht unterbre- chen. Historische Gauben sind zu erhalten. Abgängige Gauben von Bestandsgebäuden sind entspre- chend dem Bestand wiederher- zustellen. Die Anordnung von neuen Gauben muss die Gliede- rung der darunter liegenden Fas- sade aufnehmen, wobei histori- sche Dachkonstruktionen andere Maße rechtfertigen können. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 9 - Dachgauben sind nur zulässig als Satteldach-, Walmdach- oder als Schlepp- gauben mit einer maximalen Stirnfläche von 2,50 m² und einer maximalen Stirn- höhe von 1,60 m (siehe obige Skizze). (11) Die Breite des einzelnen Gaubenfensters darf grundsätzlich nicht mehr als 95% der Fensterbreite der darunter liegenden Fassade betragen. Je Gebäudeseite ist nur eine Gaubenreihe und nur eine Gaubenform zulässig (kein Mix verschie- dener Gaubenformen auf einer Dachseite und keine übereinander angeordneten Dachgauben). Mehrere Gauben sind mit gleicher Traufhöhe und auf derselben Unterkante anzuordnen. Ausnahmen wegen des Brandschutzes sind möglich, soweit die daraus resultierenden Auflagen nicht anderweitig erfüllt werden kön- nen. (12) Gaubendächer sind in den Zonen A und B mit Dachüberstand und ohne Re- genrinnen und Fallrohre auszubilden. (13) Zwerchgiebel im Sinne dieser Satzung sind Dachaufbauten, welche die Dachtraufe unterbrechen. Sie sind nur in den Zonen A2, B2 und C zulässig. In den Zonen A1 und B1 können sie ausnahmsweise zulässig sein, wenn sie z. B. auf der straßenabgewandten Gebäudeseite liegen, nur geringfügig vom öffentli- chen Raum aus wahrnehmbar sind oder das Ortsbild durch sie an dieser Stelle nicht beeinträchtigt wird. Auf der kürzeren Seite von Walm- oder Mansardwalm- dächern sind sie ausgeschlossen, sofern deren Breite nicht mindes- tens 15 m beträgt. Die Zwerch- giebelbreite darf nicht mehr als die Hälfte der Trauflänge der zu- gehörigen Dachseite betragen, maximal jedoch 5.00 m je Zwerchgiebel, gemessen ab Au- ßenkante Giebel. Die Traufhöhe eines Zwerchgiebels darf die Traufhöhe des Hauptdaches um max. 2.50m überschreiten. (14) Die Gesamtbreite aller Dachgauben und (sofern zulässig) Zwerchgiebel, Dacheinschnitte und Dachterrassen und (sofern zulässig) Dachfenster darf zu- sammen nicht mehr als die Hälfte der Trauflänge der zugehörigen Dachseite be- tragen. Der Abstand zwischen Dachgauben und (sofern zulässig) Zwerchgiebeln, Dacheinschnitten und Dachterrassen und (sofern zulässig) Dachfenstern unterei- nander hat mindestens die Breite einer Gaube zu betragen (gemessen ab Außen- kante). Der Abstand zwischen den Oberkanten von Dachgauben und (sofern zu- lässig) Zwerchgiebeln und Dacheinschnitten und dem Hauptdachfirst hat mindes- tens 1,50 m zu betragen (gemessen in der Dachschräge). Der Abstand zwischen der Vorderkante der Gaubenwand und der Vorderkante der darunterliegenden Fassade hat horizontal gemessen mindestens 0,50 m zu betragen. Der seitliche Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 10 - Abstand zwischen Dachgauben und Dachflächenfenstern sowie zu Giebel, Ort- gang, bzw. Brandwand hat mindestens 1,50 m zu betragen. § 8 Fassaden (1) Historische Fassadengliederungen sind grundsätzlich zu erhalten. Die Fassade ist als Lochfassade mit überwiegendem Wandanteil zu gestalten. Erd- und Ober- geschosse sind so aufeinander abzustimmen, dass eine ganzheitlich zusammen- hängende Gestaltung über die gesamte Fassadenhöhe entsteht, die nicht durch Bauteile, Werbung und/oder Farbe unterbrochen bzw. gestört wird. Die Öffnun- gen unterschiedlicher Geschosse sind in vertikalen Achsen und/oder durch über- einstimmende Außenkanten aufeinander zu beziehen. Die Ober- und Unterkan- ten der Fensteröffnungen eines Geschosses sind innerhalb eines Fassadenab- schnittes jeweils auf gleicher Höhe anzuordnen. Vorhandene Gliederungs- und Gestaltungselemente wie horizontale Gesimse, Lisenen, Fenster-, Tür- und Tor- gewände, Sockel, Sohlbänke oder Klappläden sind in ihrem äußeren Erschei- nungsbild zu erhalten oder ersatzweise wiederherzustellen. In der Zone B sind andere Fassadengliederungen zulässig, wenn durch sie die Ge- schlossenheit der Mauerflächen von Stadt- und Zwingermauer betont und kon- trastiert wird. (2) Sichtfachwerk ist sichtbar zu erhalten. Die Freilegung von Fachwerken ist grundsätzlich nur bei ursprünglichem Sichtfachwerk zulässig, sofern nicht auch ein nachträglich aufgebrachter Verputz erhaltenswert ist. Eine Festverglasung von Gefachen ist in Zone A1 unzulässig. Die Hölzer des Sichtfachwerks müssen dunk- ler gefasst sein als die Ausfachungen. (3) Balkone, Loggien und Erker sind nur in den Zonen A2, B2 und C zulässig. In den Zonen A1 und B1 können sie ausnahmsweise zulässig sein, wenn sie z. B. auf der straßenabgewandten Gebäudeseite liegen, nur geringfügig vom öffentli- chen Raum aus wahrnehmbar sind oder das Ortsbild durch sie an dieser Stelle nicht beeinträchtigt wird. Bei Bestandsgebäuden und Baudenkmalen dürfen sie Traufen nicht durchschneiden. (4) Fassaden- oder Sockelverkleidungen aus Holz, Metall, Kunststoff, Faserze- ment, Keramikfliesen, Waschbeton, Natursteinimitationen, sowie Verkleidungen oder Fassadenelemente, die andere Materialien oder Fassadenkonstruktionen imi- tieren, sind unzulässig. In den Zonen A und B sind Fassaden mit einem fein- bis mittelkörnigen, richtungslos verriebenen Außenputz zu versehen. Historische Sandsteinsockel dürfen nicht verputzt werden. Ansonsten sind Gebäudesockel zu verputzen oder mit unpoliertem, ortstypischem Sandstein oder Beton mit Sand- steinvorsatz zu verkleiden. In der Zone A1 sind auch Neubauten mit einem Sockel auszubilden. (5) Die Verkleidung von Natursteintreppen ist nicht zulässig. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 11 - (6) Die Verkleidung von Brand- und Giebelwänden, sowie vortretenden Fassaden- teilen, wie Sockel, Gesimse, Lisenen, Fensterverdachungen oder Fensterbänke, ist nicht zulässig. (7) Putzfassaden sind mit Farbanstrichen oder durch Einfärbung des Putzes mit matter Oberfläche zu gestalten. Die Farbtöne müssen, soweit nachweisbar, dem maßgeblichen Befund entsprechen oder sich andernfalls in die Umgebung einfü- gen. Brandwände und Brandgiebel müssen in Angleichung an die Fassade gestal- tet werden. (8) Die nachfolgenden Angaben von Farbwerten beziehen sich auf das RAL- Classic-System (vorwiegend für Sockelfarben) bzw. das RAL-Design-System. Für die Gestaltung von Wandflächen und Sockeln sind folgende Farben zulässig:  Farbtonbereich150-360: Helligkeit > 80, Buntheit < 10  Farbtonbereich 010 - 140: Helligkeit > 80, Buntheit < 20  Farbtonbereich 095 - 140: Helligkeit > 80, Buntheit < 20  Farbtonbereich 050 - 090: Helligkeit > 80, Buntheit < 30  Farben aus dem RAL- Classic –Bereich von 7000 bis 8000 und deren Aufhellungen für Sockel Dunklere Farben bis zu einer Helligkeit > 70 sind unter Einhaltung der festge- setzten Buntheit als Ausnahme in Abstimmung mit der Farbgebung der angren- zenden Bebauung zulässig. Die Wandflächen einer Fassade sind mit maximal drei Farben zu gestalten, von denen eine mindestens 70 % der Fassadenfläche einnehmen muss. Sollen Fassadenteile, die der Fassadengliederung dienen gestalterisch abgesetzt werden, so ist dies durch Veränderung des Helligkeitswertes, einen anderen Farb- ton oder neutrale graue Farben mit einer Helligkeit > 70 möglich. Fassadenele- mente wie Klappläden, Türen, Tore und Markisen sind nur in Farben mit einer Buntheit < 40 zulässig. Fensterprofile sind in der Zone A nur in hellen, nicht glänzenden Materialien oder mit Beschichtungen oder Anstrichen mit einer Helligkeit > 90 zulässig. Diese Bestimmungen gelten vorbehaltlich abweichender historischer Farbbefun- de, falls diese nachempfunden werden sollen, oder aus denkmalrechtlichen Gründen müssen. Es wird dringend empfohlen, alle Fassadenfarben grundsätzlich vor der Ausführung, anhand von zusammen mit der Denkmalbehörde bzw. dem Stadtplanungsamt ausgewählten, örtlich anzubringenden Farbmustern, abzu- stimmen. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 12 - (9) Auf historischen Fassaden ist das Aufbringen von Wärmedämmverbundsyste- men oder vergleichbaren flächigen Fassadensystemen unzulässig. § 9 Türen, Tore, Fenster, Klappläden, Schaufenster (1) Historische Türen, Tore und Fenster sind zu erhalten. In den Zonen A1 und B1 sind Fenster mit hochkant stehenden, rechteckigen Formaten zu gestalten und ab einer Breite von 0,80 m mit Profilen oder Pfosten zu gliedern. Tür-, Tor- und Fensterrahmen sowie Gewände sind im Farbton auf die Fassade abzustimmen. Die Glasanteile in Türen, Toren und Fenstern dürfen nicht zugestrichen und nicht durch Werbeverklebung überdeckt werden. Die Verwendung von Glasbaustei- nen, Verglasungen aus dunkel getöntem Glas, aus Draht- Struktur- und Spiegel- glas und von Sprossen im Scheibenzwischenraum (unechte Sprossen), ist unzuläs- sig. Gebäudedurchfahrten sind mit Toren zu versehen. Rolltore, Rollgittertore und Sektionaltore sind unzulässig. (2) Historische Schaufenster sind zu erhalten. Schaufenster sind nur im Erdge- schoss, dort auch fassadenbündig und mit einer maximalen Einzelbreite von 3,00 m zulässig. Schaufenster sind nur mit Brüstungen oder Sockel zulässig und sind mit Türen, Toren und Fenstern auf Gliederung und Maßstab der Fassade abzu- stimmen. Zulässig sind, insbesondere bei Gastronomiebetrieben auch öffenbare Schaufensteranlagen, sofern eine in ihrer Höhe an die Fassadengliederung ange- passte Sockelblende vorhanden ist. In der Zone A1 und B1 sind zwischen mehre- ren Schaufenstern Pfosten, Pfeiler oder Mauerabschnitte anzuordnen. Rollläden vor Schaufenstern sind unzulässig. Ausnahmen sind nur bei Vorlage einer ent- sprechenden versicherungstechnischen Forderung zulässig. (3) In den Zonen A1 und B1 sind vorhandene Fensterläden in ihrem äußeren Er- scheinungsbild zu erhalten oder ersatzweise in Holz wiederherzustellen. Alle Fensterläden auf einer Fassadenseite müssen gleich gestaltet sein. Rollladenkäs- ten die vor die Fassade vorstehen oder das Fensterformat verkleinern sind unzu- lässig. § 10 Markisen und Vordächer (1) Markisen sind nur als Schleppmarkisen an Schaufenstern und Ladeneingängen zulässig, jeweils beschränkt auf die Breite der einzelnen Schaufenster bzw. Ein- gänge, mit einer maximalen Auskragung von 1,50 m. Markisen sind ohne Vo- lants und aus einfarbigem, textilem Material und in beweglicher Konstruktion auszuführen. Sie dürfen Gliederungselemente der Fassade nicht überdecken oder beeinträchtigen. Die Farbgebung der Markisen ist auf die Farbgebung der Ge- bäudefassade abzustimmen. Unzulässig sind glänzende Materialien mit Kunst- stoff oder Metallbeschichtung, Signalfarben nach RAL sowie Tages- oder Nacht- leuchtfarben. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 13 - (2) Vordächer sind nur in der Pfinztalstraße in der Erdgeschosszone und aus- schließlich über Schaufenstern oder Ladeneingängen zulässig. Vordächer sind auf die Breite der Schaufenster oder Eingänge mit einem maximalen seitlichen Über- stand von 0,30 m zu beschränken und als filigrane Metall-Glas-Konstruktionen auszubilden. Die maximal zulässige Auskragung von Vordächern beträgt 1,50 m, gemessen senkrecht ab Außenkante Fassade. Ihre Unterkante soll 3,50 m nicht unterschreiten. (3) Vordächer sind grundsätzlich unzulässig als  massive Betonplatten/Betonkonstruktionen  verkleidete Holz- und Metallkonstruktionen  ziegel- oder schindelgedeckte Vordächer § 11 Einfriedungen Historische Einfriedungen sind zu erhalten. Einfriedungen in der Flucht straßen- begleitender Fassaden sind nur zulässig als Natursteinmauer, verputzte Mauer oder Sockelmauer mit Pfosten und Zwischenfeldern aus hölzernen oder metalle- nen Stabgeländern mit einer Gesamthöhe bis zu 1,50 m. Bezugspunkt ist die Hö- he der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche. Für Türen und Tore innerhalb der Einfriedungen gelten diese Festsetzungen entsprechend. Einfriedungen von Vorgärten sind wahlweise zulässig als Metallgitterzäune oder geschnittene He- cken, jeweils mit einer Höhe von 0,80 m bis 1,80 m. § 12 Werbeanlagen (1) Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung auf den der Straße zuge- wandten Fassaden im Erdgeschoss oder, wenn im Erdgeschoss nicht möglich, bis zur Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses zulässig. Werbeanlagen sind der his- torischen Bebauung in Form, Farbe, Platzierung und Ausmaß unterzuordnen. Wesentliche architektonische Gliederungselemente wie z.B. Giebeldreiecke, Ge- simse, Lisenen oder Fassadenstuck dürfen mit Werbeanlagen nicht überdeckt werden. (2) Unzulässig sind Großflächenwerbetafeln, bewegte Werbung, sowie Werbung mit wechselndem oder grellfarbigem Licht und Werbung in Signalfarben. Dies gilt auch für registrierte Firmen- oder Markenzeichen. (3) Fenster- und Schaufensterflächen dürfen nicht dauerhaft zu mehr als 10% der Schaufensterfläche verdeckt sein (z.B. durch Verklebung oder Anstrich). Ausnah- men sind nur kurzzeitig für Umbaumaßnahmen oder Dekorationen zulässig. (4) Zulässig ist Werbung aus selbstleuchtenden, hinterleuchteten oder auf die Fassade aufgemalten Einzelbuchstaben, wobei diese maximal 0,20 m auftragen und eine Höhe von 0,40 m nicht überschreiten dürfen. Werbung senkrecht zur Fassade ist mit einer max. Ausladung von 0,80 m zulässig. Die Größe einer ein- zelnen senkrechten Werbefläche beträgt maximal 0,50 m². Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 14 - Die Gesamt breite der Werbeanlagen darf 50% der Gebäudebreite und pro Wer- beanlage die Länge von 3,00 m nicht überschreiten. Gebäudeübergreifende Werbeanlagen sind unzulässig. Zu Gebäudekanten ist ein seitlicher Abstand von mindestens 0,50 m einzuhalten. (5) Mehrere Werbeanlagen an einem Gebäude sind in Form, Farbe, Schriftart und Größe aufeinander abzustimmen. (6) Werbung in Vorgärten, an Einfriedungen, auf Türen, Toren, Fenstern, Klapp- läden, Markisen, Vordächern, Balkonen, Erkern, Dächern, Giebeln, Brandwänden ist unzulässig. Ortsfeste Werbeanlagen auf öffentlichen Flächen sind mit Aus- nahme derjenigen des Vertragspartners der Stadt bzw. ihrer Gesellschaften unzu- lässig. § 13 Wertvolle Bauteile Historisch bedeutsame Bauteile wie Wappen, Schlusssteine, Gewände, Konsolen, Zierfiguren, Bleiglasfenster, Kreuzstockfenster, handgestrichene Biberschwanz- ziegel, Bodenbeläge, Einfriedungen u.a. müssen an ihrem ursprünglichen Ort sichtbar bleiben. Müssen sie von ihrem ursprünglichen Ort infolge von Umbauten oder Abbrüchen und Ersatzbauten entfernt werden, sind sie zu bergen und an geeigneter Stelle im neuen baulichen Zusammenhang sichtbar wieder zu ver- wenden. § 14 Technische Bauteile (1) Solar- und Photovoltaikanlagen sind in allen Zonen auf den nicht vom öffent- lichen Raum einsehbaren Dachflächen mit gleicher Dachneigung wie das darun- ter liegende Dach und mit einem Abstand zur Dachhaut von max. 0,20 m und einem Abstand zu Dachfirst und Dachtraufe von jeweils mindestens 0,30 m (ge- messen in der Dachschräge) zulässig. Auf einer Dachfläche dürfen nur ein- heitliche Formate in der gleichen Ausrichtung (horizontal oder vertikal) angeord- net werden. Anlagen, die nicht mehr in Betrieb sind, sind sofort zurückzubauen. (2) Satellitenempfangsantennen (Parabolspiegel, Planarantennen) sind nur in Zo- ne A2, B2 und in Zone C auf den nicht vom öffentlichen Raum einsehbaren Ge- bäudeteilen zulässig. Empfangsanlagen auf Fassaden sind unzulässig. (3) Das Anbringen von Klimageräten auf Dächern, Vordächern und Fassaden ist nur in Zone A2, B2 und in Zone C auf den nicht vom öffentlichen Raum einseh- baren Gebäudeteilen zulässig, wenn sich die Farbgebung dem Dach bzw. der Fassade angleicht. (4) Sichtbare Edelstahlkamine sind unzulässig. (5) Das Aufstellen von Abfallbehältern auf privaten Flächen, die unmittelbar an den öffentlichen Raum angrenzen, ist nur zulässig, wenn die Behältnisse mit Stein oder Holz verkleidet oder die Standorte eingegrünt sind. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 15 - § 15 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig nach § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahr- lässig gegen § 7 (2) Dachneigung, Dachform § 7 (3) Dachdeckung § 7 (8) Dacheinschnitte, Dachterrassen § 7 (9) Wärmedämmverbundsysteme § 8 (1) Fassadengliederung § 8 (3) Balkone, Loggien, Erker § 8 (4) Fassadenmaterialien § 8 (8) Farben § 8 (9) Wärmedämmverbundsysteme § 9 Türen, Tore, Fenster, Klappläden, Schaufenster § 10 (2,3) Vordächer § 12 Werbeanlagen § 13 Wertvolle Bauteile § 14 (3) Klimageräte verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden. § 16 Inkrafttreten Die Gestaltungssatzung Altstadt Durlach tritt mit der ortsüblichen Bekanntma- chung in Kraft. Karlsruhe 16. Februar 2016 Fassung vom 26. August 2016 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner karl-heinz.alm AKW sw 1
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/altstadt_durlach/HF_sections/content/ZZkq4UN3kV2GGM/ZZmYpG4wMgzfeb/Entwurf%20Satzungstext%2026-08-2016.pdf
Microsoft Word - Entwurf Satzungstext 18062018 final.docx Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Karlsruhe – Durlach Örtliche Bauvorschriften - Entwurf - Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 2 - Inhaltsverzeichnis: Rechtsgrundlagen ..................................................................................................... 3 § 1 Räumlicher Geltungsbereich ................................................................... 3 § 2 Sachlicher Geltungsbereich ..................................................................... 4 § 3 Kenntnisgabepflicht ................................................................................. 4 § 4 Ausnahmen und Befreiungen ................................................................. 5 § 5 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften ............................................. 5 § 6 Gestaltungsgrundsätze ............................................................................ 6 § 7 Dächer und Dachaufbauten .................................................................... 7 § 8 Fassaden ................................................................................................. 10 § 9 Türen, Tore, Fenster, Klappläden, Schaufenster .................................. 12 § 10 Markisen und Vordächer ....................................................................... 12 § 11 Einfriedungen ......................................................................................... 13 § 12 Werbeanlagen ........................................................................................ 13 § 13 Wertvolle Bauteile ................................................................................. 14 § 14 Technische Bauteile ................................................................................ 14 § 15 Ordnungswidrigkeiten .......................................................................... 15 § 16 Inkrafttreten ........................................................................................... 15 Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 3 - Rechtsgrundlagen Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL S. 581 ber. S. 698), jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Gestaltungssatzung ist in dem beigefügten Lageplan abgegrenzt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Abgrenzung der Zonen Innerhalb des Geltungsbereichs werden die Zonen  A (Kernstadt),  B (Stadtmauerbebauung) und  C (Stadterweiterung) festgesetzt. Die Zonen sind dem als Anlage beigefügten Plan zu entnehmen. Er ist Bestandteil dieser Satzung. Darüber hinausgehend werden die Zonen A und B (Kernstadt und Stadtmauer- bebauung) wie folgt untergliedert: Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 4 - A1: Gebäude bzw. Gebäudeteile des inneren, vom Modellhausbau des barocken Wiederaufbaues geprägten Bereiches der Altstadt, die vom öffentlichen Verkehrs- raum aus sichtbar sind. A2: Gebäude bzw. Gebäudeteile des inneren, vom Modellhausbau des barocken Wiederaufbaues geprägten Bereiches der Altstadt, die nicht vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. B1: Gebäude bzw. Gebäudeteile der Stadtmauerbebauung, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. B2: Gebäude bzw. Gebäudeteile der Stadtmauerbebauung, die nicht vom öffent- lichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. § 2 Sachlicher Geltungsbereich Diese Satzung gilt für alle genehmigungspflichtigen, kenntnisgabepflichtigen und verfahrensfreien baulichen Anlagen. § 3 Kenntnisgabepflicht Die Herstellung der nachfolgend aufgezählten, im Anhang zu § 50 Landesbau- ordnung (LBO) aufgelisteten und demnach verfahrensfreien Vorhaben ist grund- sätzlich im Kenntnisgabeverfahren anzuzeigen. Abweichend davon sind nur die Unterlagen einzureichen, welche zur Beurteilung des Vorhabens in Bezug auf die Inhalte dieser Satzung erforderlich sind. Eine Angrenzeranhörung ist nur falls oh- nehin notwendig durchzuführen.  1 a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m3 Brutto-Rauminhalt  1 b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m2  1 h) Fahrgastunterstände, die dem öffentlichen Personennahverkehr oder der Schülerbeförderung dienen  1 j) Gebäude für die Wasserwirtschaft für die öffentliche Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme im Innenbereich bis 30 m2 Grundfläche und bis 5 m Höhe  1 k) Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 m3 Brutto- Rauminhalt  1 l) Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche  1 m) Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30m² Grundflä- che  2 c) Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 5 -  2 d) Außenwandverkleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblen- dungen und Verputz baulicher Anlagen  2 e) sonstige unwesentliche Änderungen an Anlagen oder Einrichtungen  3 c) Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung gebäude- unabhängig nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m  3 d) Windenergieanlagen bis 10m Höhe  4 d) bauliche Anlagen, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versor- gung mit Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme dienen, bis 30 m2 Grundflä- che und 5 m Höhe, ausgenommen Gebäude  5a) Masten und Unterstützungen für Fernsprechleitungen, Leitungen zur Versorgung mit Elektrizität, Leitungen sonstiger Verkehrsmittel, Sirenen, Fahnen, Einrichtungen der Brauchtumspflege  5 c) Antennen einschließlich der Masten bis 10 m Höhe und zugehöriger Versorgungseinheiten bis 10 m3 Brutto-Rauminhalt sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Nutzungsänderung oder bauliche Änderung der An- lage  7 a) Einfriedungen im Innenbereich  7 c) Stützmauern bis 2 m Höhe  9 a) Werbeanlagen im Innenbereich bis 1m² Ansichtsfläche  9 c) vorübergehend angebrachte oder aufgestellte Werbeanlagen im Innen- bereich an der Stätte der Leistung oder für zeitlich begrenzte Veranstal- tungen  9 d) Automaten § 4 Ausnahmen Ausnahmen von §§ 7 - 14 sind zulässig bei vom Modellhaustypus abweichenden Bestandsgebäuden, soweit die Zielsetzungen der Satzung (§ 6) nicht beeinträch- tigt werden. Die gestalterischen Ziele der Satzung können auch auf anderem Wege, durch eine qualifizierte Mehrfachbeauftragung (mind. 4 Teilnehmer, Jury überwiegend aus Fachpreisrichtern) oder einen Wettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe in der jeweils gültigen Fassung oder mittels einer Zu- stimmung des Gestaltungsbeirates der Stadt Karlsruhe, erreicht werden. Dies wird regelmäßig bei öffentlichen und anderen Gebäuden mit Sonderfunktionen der Fall sein. § 5 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften Die örtlichen Bauvorschriften der Bebauungspläne Nr. 729 und Nr. 823 werden durch die Festsetzungen der Gestaltungssatzung ergänzt. Abweichende oder weitergehende Anforderungen aufgrund geltender denkmal- rechtlicher Vorschriften, insbesondere des § 4 der Satzung zum Schutz der Ge- samtanlage "Altstadt Durlach" vom 21. Juli 1998 oder des Umgebungsschutzes besonderer Kulturdenkmale nach § 15 (DSchG BW) bleiben unberührt. Die Bestimmungen des Brandschutzes bleiben unberührt. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 6 - § 6 Gestaltungsgrundsätze Die bauliche Entwicklung der Durlacher Altstadt soll so gesteuert werden, dass ihre unverwechselbare Identität erhalten bleibt. (1) Die nachfolgend genannten Maßnahmen haben in Bezug auf ihre äußere Ge- staltung die städtebaulichen Besonderheiten der Durlacher Altstadt zu berück- sichtigen und müssen sich in die Eigenart der die Umgebung prägenden Bebau- ung einfügen:  Neubauten, Wiederaufbauten, Umbauten und Erweiterungen baulicher Anlagen und Nebenanlagen (insbesondere auch Werbeanlagen, Automa- ten, Antennen, Einfriedungen, Vorbauten, Terrassen, Terrassenüber- dachungen, Markisen und Anlagen zur Solarenergienutzung).  Die Einfügung ist auch erforderlich für Maßnahmen an einzelnen Bautei- len wie z.B. an Dächern, Dacheindeckungen, Fassaden und am Fassaden- verputz, an Gebäudesockeln, Türen, Fenstern, Schaufenstern, Gewän- den, Gesimsen, Fensterläden und Einfriedungen. (2) Die städtebaulichen Besonderheiten der Durlacher Altstadt und die Eigenart der die Umgebung prägenden Bebauung sind durch nachfolgend benannte Merkmale gekennzeichnet:  die städtebauliche Grundstruktur mit ovalem Stadtkern, der Vorstadt und dem Schlossbereich, die historischen öffentlichen und privaten Gebäude, der Verlauf von Stadtmauer und Graben und die mittelalterliche Parzellie- rung  die von der historischen Bebauung geprägten Straßen- und Platzräume mit ihren Profilen, den Belägen, der Möblierung des öffentlichen Raumes und den Grünbereichen  die Gebäudefassaden mit ihren sich aus der historischen Parzellengröße und Traufhöhe ergebenden Proportionen, ihren Gliederungen, die Dach- zonen, die gestalteten Details an den Fassaden, die Farb- und Material- wahl, Fensterformate, Teilungen und Fensterläden, Tür- und Torflügel. (3) Auf Gebäude, Gebäudegruppen sowie sonstige bauliche Anlagen und Frei- räume von geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer (Kulturdenkmale) und von städtebaulicher Bedeutung ist hierbei besondere Rücksicht zu nehmen. (4) Das äußere Erscheinungsbild historischer Gebäudeabstände ist bei Um- und Neubauten beizubehalten bzw. wiederherzustellen. Andere als die in § 5 Landes- bauordnung vorgesehenen Gebäudeabstände sind insoweit zulässig, als eine aus- reichende Belichtung und der bauliche Brandschutz gewährleistet sind. (5) Werden mehrere Gebäude zu einem Gebäude zusammengefasst, so sind die Fassaden und Dächer entsprechend der jeweiligen Gebäudehöhe und -breite zu Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 7 - gliedern. Wenn bestehende, durch Grundstücksgrenzen getrennte Gebäude bau- lich verbunden, zu einem Gebäude zusammengefasst oder durch einen Neubau ersetzt werden, sind die bisherigen Hausbreiten durch differenzierte Fassaden- und Dachgestaltung zu gliedern. § 7 Dächer und Dachaufbauten (1) Das äußere Erscheinungsbild historischer Dachkonstruktionen, die Art der Dachdeckung und die Dachneigung sind zu erhalten. Bei Gebäuden in geschlos- sener Bauweise sind nur Satteldächer mit Firstlage in Gebäudemitte und beidsei- tig gleicher Dachneigung zulässig. Ausnahmsweise kann hiervon abgewichen werden, wenn die Abweichung geringfügig ist (≤ 5°) oder die beiden Dachflä- chen nicht gemeinsam von öffentlichen Flächen aus wahrnehmbar sind. Die Aus- nahme kann begründet werden mit Besonderheiten des Grundstückes, mit er- heblich besserer Nutzbarkeit von Innenräumen oder einer verbesserten Zugäng- lichkeit von Außenräumen. Zurückgesetzte Dachgeschosse sind in Zone A1 und B1 unzulässig. Drempelge- schosse (Kniestock) sind in Zone A1 unzulässig. Bei Gebäuden in offener Bauweise (beidseitiger seitlicher Grenzabstand) oder mit einseitigem Grenzanbau sind auf den Gebäudeseiten mit Grenzabstand auch Walm- und Krüppelwalmdächer zulässig. (2) Die zulässige Dachneigung beträgt bei Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdä- chern 40 bis 50 Grad. In der Zone C sind auch Mansarddächer zulässig. In den Zonen A2 und B sind auch andere Dachformen zulässig, wobei historisch be- gründete Dachneigungen und Dachdeckungen zu übernehmen sind. (3) Für alle Zonen gilt: Als Dachdeckung sind nur naturrote oder braune, ungla- sierte Biberschwanz- oder Doppelmuldenfalzziegel aus Ton mit einer matten Oberfläche, Naturschieferdeckung oder Dachdeckung nach historischem Befund zulässig. Die Dachflächen von Dachaufbauten sind mit den Materialien des Hauptdaches zu decken. Bei zu geringer Dachneigung sind ausnahmsweise ande- re Materialien zulässig. Diese sind im Farbton an die Dachlandschaft anzupassen. In der Zone B sind in untergeordnetem Umfang auch Glasdächer zulässig. (4) Die Seitenflächen von Dachaufbauten sind wahlweise in Fassadenfarbe zu verputzen oder mit einem Behang aus Biberschwanzziegeln oder Naturschiefer zu versehen oder mit gefalzten Blechen mit liegenden Falzen im Farbton des Haupt- daches zu verkleiden. (5) Kamine sind verputzt oder in Sichtmauerwerk aus Ziegeln auszuführen. Schneefanggitter und Tritte und Stege auf der Dachfläche sind in der Farbe der Dachdeckung auszuführen. Giebel- und Brandwände sind ohne Verkleidungen und Verblechungen auszuführen. (6) In der Zone A1 ist die Traufe als horizontal durchlaufendes Kastengesims aus- zubilden Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 8 - (7) In der Zone A1 ist der Ortgang mit Zahnleiste, Windbrett oder Mörtel auszu- führen. Ortgangziegel sind bei Neubauten zulässig. (8) Dacheinschnitte und Dachterrassen, sind in Zone C auf nicht vom öffentlichen Verkehrsraum aus einsehbaren Gebäudeseiten zulässig. Sie sind auch in den Zo- nen A2 und B2 zulässig. In den Zonen A1 und B1 können sie bei Neubauten aus- nahmsweise zulässig sein, wenn sie z. B. auf der straßenabgewandten Gebäu- deseite liegen, nur geringfügig vom öffentlichen Verkehrsraum aus wahrnehmbar sind oder das Ortsbild durch sie an dieser Stelle nicht beeinträchtigt wird. (9) Dachflächenfenster sind in Zone A1 unzulässig ebenso wie in der ersten Dachebene der Zone B1. Ausnahmen sind möglich, wenn die notwendige Belich- tung durch andere Maßnahmen (Gauben, Belichtung von der Rückseite etc.) nicht sinnvoll realisierbar und eine Nutzung der Dachräume sonst nicht möglich ist. Dachflächenfenster müssen einen Rettungsweg von 0,90 m x 1,20 m ermög- lichen. Sie sind in ihrer Größe auf das kleinstmögliche Standardmodell, das diesen Durchlass gewährleistet zu beschränken. Sie sind mit einem Eindeckrahmen in der Farbe der Dachdeckung zu versehen und müssen flächenbündig innerhalb der Dachebene liegen. Außen liegende Rollläden sind für Dachflächenfenster un- zulässig. Mehrere Dachflächenfenster sind nur in einer Höhe und mit der gleichen Brüstungshöhe zulässig. Die Gesamtfläche aller Dachflächenfenster darf in den Zonen A1 und B1, sowie auf den vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbaren Dachflächen in Zone C 6% der jeweiligen Dachfläche nicht überschreiten. Das Zusammenfügen von Dachflächenfenstern zu (horizontalen) Lichtbändern und (vertikalen) Kassetten ist unzulässig. Dachfirstverglasungen sind nur ausnahms- weise zulässig, wenn sich die Verglasung dem Gesamtdach gestalterisch deutlich unterordnet, bzw. die Verglasung sich in einem vom öffentlichen Verkehrsraum aus nicht sichtbaren Bereich befindet. In der Zone B kann hiervon abgewichen werden, wenn die Verglasung im Zusammenhang mit geschlossenen Wandflä- chen der Stadt- und Zwingermauer bzw. deren neueren Ergänzungen steht und sich flächenmäßig diesen unterordnet. (10) Dachgauben im Sinne dieser Satzung sind Dachaufbauten, die die Dachtraufe nicht unterbre- chen. Gauben, die dem baro- cken Modellhaustyp entspre- chen, sind in ihrem äußeren Er- scheinungsbild zu erhalten. Die Anordnung von neuen Gauben muss die Gliederung der darun- ter liegenden Fassade aufneh- men, wobei historische Dach- konstruktionen andere Maße rechtfertigen können. Dachgauben sind nur zuläs- sig als Satteldach-, Walmdach- oder als Schleppgauben mit einer maximalen Stirnfläche von 2,50 m² und einer maximalen Stirnhöhe von 1,60 m (siehe Skiz- ze). Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 9 - (11) Die Breite des einzelnen Gaubenfensters darf nicht mehr als 95% der Fens- terbreite der darunter liegenden Fassade betragen. Je Gebäudeseite sind nur eine Gaubenreihe und nur eine Gaubenform zulässig (kein Mix verschiedener Gauben- formen auf einer Dachseite und keine übereinander angeordneten Dachgauben). Mehrere Gauben sind mit gleicher Traufhöhe und auf derselben Unterkante an- zuordnen. Ausnahmen wegen des Brandschutzes sind möglich, soweit die daraus resultierenden Auflagen nicht anderweitig erfüllt werden können. (12) Gaubendächer sind in den Zonen A und B mit Dachüberstand und ohne Re- genrinnen und Fallrohre auszubilden. (13) Zwerchgiebel im Sinne dieser Satzung sind Dachaufbauten, welche die Dachtraufe unterbre- chen. Sie sind nur in den Zonen A2, B2 und C zulässig. In den Zonen A1 und B1 können sie ausnahmsweise zulässig sein, wenn sie z. B. auf der straßenab- gewandten Gebäudeseite liegen, nur geringfügig vom öffentlichen Verkehrsraum aus wahrnehmbar sind oder das Ortsbild durch sie an dieser Stelle nicht beeinträchtigt wird. Auf der kürzeren Seite von Walm- oder Mansardwalmdächern sind sie ausgeschlossen, sofern deren Breite nicht mindes- tens 15 m beträgt. Die Zwerchgiebelbreite darf nicht mehr als die Hälfte der Trauflänge der zugehörigen Dachseite betragen, maximal jedoch 5.00 m je Zwerchgiebel, gemessen ab Außenkante Giebel. Die Traufhöhe eines Zwerchgie- bels darf die Traufhöhe des Hauptdaches um max. 2.50m überschreiten (siehe Skizze). (14) Die Gesamtbreite aller Dachgauben und (sofern zulässig) Zwerchgiebel, Dacheinschnitte und Dachterrassen und (sofern zulässig) Dachfenster darf zu- sammen nicht mehr als die Hälfte der Trauflänge der zugehörigen Dachseite be- tragen. Der Abstand zwischen Dachgauben und (sofern zulässig) Zwerchgiebeln, Dacheinschnitten und Dachterrassen und (sofern zulässig) Dachfenstern unterei- nander hat mindestens die Breite einer Gaube zu betragen (gemessen ab Außen- kante). Der Abstand zwischen den Oberkanten von Dachgauben und (sofern zu- lässig) Zwerchgiebeln und Dacheinschnitten und dem Hauptdachfirst hat mindes- tens 1,50 m zu betragen (gemessen in der Dachschräge). Der Abstand zwischen der Vorderkante der Gaubenwand und der Vorderkante der darunterliegenden Fassade hat horizontal gemessen mindestens 0,50 m zu betragen. Der seitliche Abstand zwischen Dachgauben und Dachflächenfenstern sowie zu Giebel, Ort- gang, bzw. Brandwand hat mindestens 1,50 m zu betragen. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 10 - § 8 Fassaden (1) Das äußere Erscheinungsbild historischer Fassadengliederungen ist grundsätz- lich zu erhalten. Die Fassade ist als Lochfassade mit überwiegendem Wandanteil zu gestalten. Erd- und Obergeschosse sind so aufeinander abzustimmen, dass ei- ne ganzheitlich zusammenhängende Gestaltung über die gesamte Fassadenhöhe entsteht, die nicht durch Bauteile, Werbung und/oder Farbe unterbrochen bzw. gestört wird. Die Öffnungen unterschiedlicher Geschosse sind in vertikalen Ach- sen und/oder durch übereinstimmende Außenkanten aufeinander zu beziehen. Die Ober- und Unterkanten der Fensteröffnungen eines Geschosses sind inner- halb eines Fassadenabschnittes jeweils auf gleicher Höhe anzuordnen. Vorhande- ne Gliederungs- und Gestaltungselemente wie horizontale Gesimse, Lisenen, Fenster-, Tür- und Torgewände, Sockel, Sohlbänke oder Klappläden sind in ihrem äußeren Erscheinungsbild zu erhalten oder ersatzweise wiederherzustellen. In der Zone B sind andere Fassadengliederungen zulässig, wenn durch sie die Ge- schlossenheit der Mauerflächen von Stadt- und Zwingermauer betont wird. (2) Die Freilegung von Fachwerken ist nur bei ursprünglichem Sichtfachwerk zu- lässig. Intaktes Sichtfachwerk ist in seinem äußeren Erscheinungsbild zu erhalten. Eine Verglasung von Gefachen ist in Zone A1 unzulässig. Die Hölzer des Sicht- fachwerks müssen dunkler gefasst sein als die Ausfachungen. (3) Balkone, Loggien und Erker sind nur in den Zonen A2, B2 und C zulässig. In den Zonen A1 und B1 können sie ausnahmsweise zulässig sein, wenn sie z. B. auf der straßenabgewandten Gebäudeseite liegen, nur geringfügig vom öffentli- chen Raum aus wahrnehmbar sind oder das Ortsbild durch sie an dieser Stelle nicht beeinträchtigt wird. (4) Fassaden- oder Sockelverkleidungen aus Holz, Metall, Kunststoff, Faserze- ment, Keramikfliesen, Waschbeton, Natursteinimitationen, sowie Verkleidungen oder Fassadenelemente, die andere Materialien oder Fassadenkonstruktionen imi- tieren, sind unzulässig In den Zonen A und B sind Fassaden mit einem fein- bis mittelkörnigen, richtungslos verriebenen Außenputz zu versehen. Historische Sandsteinsockel dürfen nicht verputzt werden. Ansonsten sind Gebäudesockel zu verputzen oder mit unpoliertem, ortstypischem Sandstein oder Beton mit Sand- steinvorsatz zu verkleiden. In der Zone A1 sind auch Neubauten mit einem Sockel auszubilden. (5) Die Verkleidung von Natursteintreppen ist nicht zulässig. (6) Die Verkleidung von Brand- und Giebelwänden, sowie vortretenden Fassaden- teilen, wie Sockel, Gesimse, Lisenen, Fensterverdachungen oder Fensterbänke, ist nicht zulässig. (7) Putzfassaden sind mit Farbanstrichen oder durch Einfärbung des Putzes mit matter Oberfläche zu gestalten. Die Farbtöne sollen, soweit nachweisbar, dem maßgeblichen Befund entsprechen oder müssen sich andernfalls gestalterisch in Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 11 - die Umgebung einfügen. Brandwände und Brandgiebel müssen in Angleichung an die Fassade gestaltet werden. (8) Die nachfolgenden Angaben von Farbwerten beziehen sich auf das RAL- Classic-System (vorwiegend für Sockelfarben) bzw. das RAL-Design-System. Für die Gestaltung von Wandflächen und Sockeln sind folgende Farben zulässig:  Farbtonbereich150-360: Helligkeit > 80, Buntheit < 10  Farbtonbereich 010 - 140: Helligkeit > 80, Buntheit < 20  Farbtonbereich 095 - 140: Helligkeit > 80, Buntheit < 20  Farbtonbereich 050 - 090: Helligkeit > 80, Buntheit < 30  Farben aus dem RAL- Classic –Bereich von 7000 bis 8000 und deren Aufhellungen für Sockel Dunklere Farben bis zu einer Helligkeit > 70 sind unter Einhaltung der festge- setzten Buntheit als Ausnahme in Abstimmung mit der Farbgebung der angren- zenden Bebauung zulässig. Die Wandflächen einer Fassade sind mit maximal drei Farben zu gestalten, von denen eine mindestens 70 % der Fassadenfläche (ohne Fensterflächen) einneh- men muss. Sollen Fassadenteile, die der Fassadengliederung dienen gestalterisch abgesetzt werden, so ist dies durch Veränderung des Helligkeitswertes, einen anderen Farb- ton oder neutrale graue Farben mit einer Helligkeit > 70 möglich. Fassadenele- mente wie Klappläden, Türen, Tore und Markisen sind nur in Farben mit einer Buntheit < 40 zulässig. Fensterprofile sind in der Zone A nur in hellen, nicht glänzenden Materialien oder mit Beschichtungen oder Anstrichen mit einer Helligkeit > 90 zulässig. Diese Bestimmungen gelten vorbehaltlich abweichender historischer Farbbefun- de, falls diese nachempfunden werden sollen, oder aus denkmalrechtlichen Gründen müssen. Es wird dringend empfohlen, alle Fassadenfarben grundsätzlich vor der Ausführung, anhand von zusammen mit der Denkmalbehörde bzw. dem Stadtplanungsamt ausgewählten, örtlich anzubringenden Farbmustern, abzu- stimmen. (9) Auf historischen Fassaden an vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbaren Gebäudeschauseiten ist das Aufbringen von Wärmedämmverbundsystemen oder vergleichbaren flächigen Fassadensystemen unzulässig. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 12 - § 9 Türen, Tore, Fenster, Klappläden, Schaufenster (1) Das äußere Erscheinungsbild historischer Türen, Tore und Fenster ist zu erhal- ten. In den Zonen A1 und B1 sind Fenster mit hochkant stehenden, rechteckigen Formaten zu gestalten und ab einer Breite von 0,80 m mit Profilen oder Pfosten zu gliedern. Tür-, Tor- und Fensterrahmen sowie Gewände sind im Farbton auf die Fassade abzustimmen. Die Glasanteile in Türen, Toren und Fenstern dürfen nicht zugestrichen und nicht durch Werbeverklebung überdeckt werden. Die Verwendung von Glasbausteinen, Verglasungen aus dunkel getöntem Glas, aus Draht- Struktur- und Spiegelglas und von Sprossen im Scheibenzwischenraum (unechte Sprossen), ist unzulässig. Gebäudedurchfahrten sind mit Toren zu ver- sehen. Rolltore, Rollgittertore und Sektionaltore sind unzulässig. (2) Das äußere Erscheinungsbild historischer Schaufenster ist zu erhalten. Schau- fenster sind nur im Erdgeschoss, dort auch fassadenbündig und mit einer maxi- malen Einzelbreite von 3,00 m zulässig. Schaufenster sind nur mit Brüstungen oder Sockel zulässig und sind mit Türen, Toren und Fenstern auf Gliederung und Maßstab der Fassade abzustimmen. Zulässig sind, insbesondere bei Gastrono- miebetrieben auch öffenbare Schaufensteranlagen, sofern eine in ihrer Höhe an die Fassadengliederung angepasste Sockelblende vorhanden ist. In der Zone A1 und B1 sind zwischen mehreren Schaufenstern Pfosten, Pfeiler oder Mauerab- schnitte anzuordnen. Rollläden vor Schaufenstern sind unzulässig. Ausnahmen sind nur bei Vorlage einer entsprechenden versicherungstechnischen Forderung zulässig. (3) In den Zonen A1 und B1 sind vorhandene Fensterläden in ihrem äußeren Er- scheinungsbild zu erhalten. Neue Fensterläden sind entsprechend historischer Materialien und Gestaltungen auszuführen. Alle Fensterläden auf einer Fassaden- seite müssen gleich gestaltet sein. Rollladenkästen, die vor die Fassade vorstehen oder das ursprüngliche Fensterformat verkleinern, sind unzulässig. § 10 Markisen und Vordächer (1) Markisen sind nur als Schleppmarkisen an Schaufenstern und Ladeneingängen zulässig, jeweils beschränkt auf die Breite der einzelnen Schaufenster bzw. Ein- gänge, mit einer maximalen Auskragung von 1,50 m. Markisen sind ohne Vo- lants und aus einfarbigem, textilem Material und in beweglicher Konstruktion auszuführen. Sie dürfen Gliederungselemente der Fassade nicht überdecken oder beeinträchtigen. Die Farbgebung der Markisen ist auf die Farbgebung der Ge- bäudefassade abzustimmen. Unzulässig sind glänzende Materialien mit Kunst- stoff oder Metallbeschichtung, Signalfarben nach RAL sowie Tages- oder Nacht- leuchtfarben. (2) Vordächer sind nur in der Pfinztalstraße in der Erdgeschosszone und aus- schließlich über Schaufenstern oder Ladeneingängen zulässig. Vordächer sind auf die Breite der Schaufenster oder Eingänge mit einem maximalen seitlichen Über- Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 13 - stand von 0,30 m zu beschränken und als filigrane Metall-Glas-Konstruktionen auszubilden. Die maximal zulässige Auskragung von Vordächern beträgt 1,50 m, gemessen senkrecht ab Außenkante Fassade. Ihre Unterkante soll 3,50 m nicht unterschreiten. (3) Vordächer sind grundsätzlich unzulässig als  massive Betonplatten/Betonkonstruktionen  verkleidete Holz- und Metallkonstruktionen  ziegel- oder schindelgedeckte Vordächer § 11 Einfriedungen Das äußere Erscheinungsbild historischer Einfriedungen ist zu erhalten. Einfrie- dungen in der Flucht straßenbegleitender Fassaden sind nur zulässig als Natur- steinmauer, verputzte Mauer oder Sockelmauer mit Pfosten und Zwischenfeldern aus hölzernen oder metallenen Stabgeländern mit einer Gesamthöhe bis zu 1,50 m. Bezugspunkt ist die Höhe der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche. Für Türen und Tore innerhalb der Einfriedungen gelten diese Festsetzungen entspre- chend. Einfriedungen von Vorgärten sind wahlweise zulässig als Metallgitterzäu- ne oder geschnittene Hecken, jeweils mit einer Höhe von 0,80 m bis 1,80 m. § 12 Werbeanlagen (1) Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung auf den der Straße zuge- wandten Fassaden im Erdgeschoss oder, wenn im Erdgeschoss nicht möglich, bis zur Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses zulässig. Werbeanlagen sind der his- torischen Bebauung in Form, Farbe, Platzierung und Ausmaß unterzuordnen. Wesentliche architektonische Gliederungselemente wie z.B. Giebeldreiecke, Ge- simse, Lisenen oder Fassadenstuck dürfen mit Werbeanlagen nicht überdeckt werden. (2) Zulässig ist Werbung aus selbstleuchtenden, hinterleuchteten oder auf die Fassade aufgemalten Einzelbuchstaben, wobei diese maximal 0,10 m auftragen und eine Höhe von 0,40 m nicht überschreiten dürfen. Werbung senkrecht zur Fassade ist mit einer max. Ausladung von 0,80 m zulässig. Die Größe einer ein- zelnen senkrechten Werbefläche beträgt maximal 0,50 m². Die Gesamtbreite der Werbeanlagen darf 50% der Gebäudebreite und pro Wer- beanlage die Länge von 3,00 m nicht überschreiten. Gebäudeübergreifende Werbeanlagen sind unzulässig. Zu Gebäudekanten ist ein seitlicher Abstand von mindestens 0,50 m einzuhalten. (3) Mehrere Werbeanlagen an einem Gebäude sind in Form, Farbe, Schriftart und Größe aufeinander abzustimmen. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 14 - (4) Zulässig sind ferner diejenigen Werbeanlagen im öffentlichen Verkehrsraum, die mittels Verträgen der Stadt oder ihrer Gesellschaften geregelt werden. (5) Unzulässig sind bewegte Werbung, sowie Werbung mit wechselndem oder grellfarbigem Licht und Werbung in Signalfarben. Dies gilt auch für registrierte Firmen- oder Markenzeichen. (6) Werbung in Vorgärten, an Einfriedungen, auf Türen, Toren, Fenstern, Klapp- läden, Markisen, Vordächern, Balkonen, Erkern, Dächern, Giebeln, Brandwänden ist unzulässig. (7) Ortsfeste Werbeanlagen auf öffentlichen Flächen sind mit Ausnahme der in Abs. (4) genannten unzulässig. (8) Fenster- und Schaufensterflächen dürfen nicht dauerhaft zu mehr als 10% ih- rer Fläche verdeckt sein (z.B. durch Verklebung oder Anstrich). Ausnahmen sind nur kurzzeitig für Umbaumaßnahmen oder Dekorationen zulässig. § 13 Wertvolle Bauteile Historisch bedeutsame Bauteile, auch wenn sie nicht dem Denkmalschutz unter- liegen, wie Wappen, Schlusssteine, Gewände, Konsolen, Zierfiguren, Bleiglasfens- ter, Kreuzstockfenster, handgestrichene Biberschwanzziegel, Bodenbeläge, Ein- friedungen u.a. müssen an ihrem ursprünglichen Ort in ihrem äußeren Erschei- nungsbild erhalten bleiben. § 14 Technische Bauteile (1) Solar- und Photovoltaikanlagen sind in allen Zonen auf den nicht vom öffent- lichen Verkehrsraum einsehbaren Dachflächen mit gleicher Dachneigung wie das darunter liegende Dach und mit einem Abstand zur Dachhaut von max. 0,20 m und einem Abstand zu Dachfirst und Dachtraufe von jeweils mindestens 0,30 m (gemessen in der Dachschräge) zulässig. Auf einer Dachfläche dürfen nur ein- heitliche Formate in der gleichen Ausrichtung (horizontal oder vertikal) angeord- net werden. Anlagen, die nicht mehr in Betrieb sind, sind sofort zurückzubauen. (2) Satellitenempfangsantennen (Parabolspiegel, Planarantennen) sind nur in Zo- ne A2, B2 und in Zone C auf den nicht vom öffentlichen Verkehrsraum einsehba- ren Gebäudeteilen zulässig. Empfangsanlagen auf Fassaden sind unzulässig. (3) Das Anbringen von Klimageräten auf Dächern, Vordächern und Fassaden ist nur in Zone A2, B2 und in Zone C auf den nicht vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbaren Gebäudeteilen zulässig, wenn sich die Farbgebung dem Dach bzw. der Fassade angleicht. (4) Sichtbare Edelstahlkamine sind unzulässig. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 15 - (5) Das Aufstellen von Abfallbehältern auf privaten Flächen, die unmittelbar an den öffentlichen Verkehrsraum angrenzen, ist nur zulässig, wenn die Behältnisse mit Stein oder Holz verkleidet oder die Standorte eingegrünt sind. § 15 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig nach § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahr- lässig gegen § 7 (2) Dachneigung, Dachform § 7 (3) Dachdeckung § 7 (8) Dacheinschnitte, Dachterrassen § 7 (9) Wärmedämmverbundsysteme § 8 (1) Fassadengliederung § 8 (3) Balkone, Loggien, Erker § 8 (4) Fassadenmaterialien § 8 (8) Farben § 8 (9) Wärmedämmverbundsysteme § 9 Türen, Tore, Fenster, Klappläden, Schaufenster § 10 (2,3) Vordächer § 12 Werbeanlagen § 14 (3) Klimageräte verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden. § 16 Inkrafttreten Die Gestaltungssatzung Altstadt Durlach tritt mit der ortsüblichen Bekanntma- chung in Kraft. Karlsruhe 16. Februar 2016 Fassung vom 18. Juni 2018 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner karl-heinz.alm AKW 3 blau
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/altstadt_durlach/HF_sections/content/ZZkq4UN3kV2GGM/ZZnK01vIluD5vx/Entwurf%20Satzungstext%2018062018%20final.pdf
Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_225 Neureut Allgemein Energieeffizienz des Stadtteils Priorität 3 - Adolf-Ehrmann Bad - Badnerlandhalle - Evang. Kirche Neureut-Nord - Ehemaliger "Grüner Baum" - Heimathaus - Kath. Kirche St. Heinrich und Kunigunde - Kirchfeldbrücke - Schulzentrum - Evangelische Kirche Neureut-Süd (Waldenserkirche) Prüfungsauftrag - Majolikafassade an der Südschule Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_226 Neureut Allgemein Neureut ist der nördlichste Stadtteil von Karls- ruhe und wurde im Jahre 1260 durch Markgraf Rudolf I. gegründet. Die ehemals größte Landgemeinde Baden- Württembergs wurde 1975 nach Karlsruhe eingemeindet und hat heute ca. 17.300 Ein- wohner. Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_227 Neureut Energieeffizienz des Stadtteils Dieser kurze Überblick zeigt die in diesem Stadtteil hauptsächlich verwendeten Lichtquellen und stellt den Stand Januar 2006 gemäß den Stadtwerken Karlsruhe dar. Leuchtstofflampe 40 % 1319 St. Natriumdampf-Hochdruck 30 % 960 St. Halogen-Metalldampflampe 0 % 0 St. Quecksilberdampflampe 30 % 973 St. Bewertung Sehr hoher Anteil an unwirtschaftlichen Quecksilberdampflampen mit geringer Lichtausbeute. Es ist ein Austausch der Queck- silberdampflampen durch wirtschaftlichere Na- triumdampf-Hochdrucklampen oder Halogen- Metalldampflampen zu prüfen. Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_228 Neureut Adolf-Ehrmann-Bad Das Adolf-Ehrmann-Bad ist ein Hallenbad in Neureut. Es wurde 1964 auf Initiative des da- maligen Neureuter Bürgermeisters Adolf Ehr- mann eröffnet. Im Sinne der übergeordneten Thematisierung des Wassers eignet sich das Gebäude des Adolf-Ehrmann-Bades aufgrund seiner ku- bischen Verschachtelung für eine abstrakte Licht-Wasser-Beleuchtung. Ob durch bewegtes, in Blautönen gehaltenes oder anderes Licht, so oder so kann hiermit nicht nur die wichtige Wahrnehmungsverknüpfung "Karlsruhe – Was- ser" gestärkt werden, sondern auch ein für Neureut markantes Gebäude stärker ins Blick- feld gerückt werden. a Situation heute b Luftbild c Beispielbild a b c Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_229 Neureut Badnerlandhalle Die Badnerlandhalle wurde 1977 eröffnet und wird für Ausstellungen, Kongresse und Konzer- te genutzt. Im Obergeschoß der Halle befinden sich eine Zweigstelle der Stadtbibliothek, ein Restaurant und mehrere kleine Tagungsräume. Die Badnerlandhalle ist ein typischer Vertreter der ausgehenden 70er-Jahre Architektur. So- wohl Gebäudeform wie auch das umgebende Gelände eignen sich für eine dezente Licht- sprache, welche mit den Erinnerungen an „Zu- kunft, Technologie und abhebendem Raum“ spielt. Der vor dem Gebäude liegende Raum soll ver- stärkt nur auf den Boden ausgerichtetes Licht erhalten und so das "leichte Schweben" des Hauses stärken. a b a Beispielbild b Situation heute Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_230 Neureut Evangelische Kirche Neureut-Nord Die im neugotischen Baustil errichtete Evange- lische Kirche Neureut Nord (auch "Nordkirche") wurde 1888 eingeweiht. 2001/2002 wurde die Steinfassade und die wertvollen Kirchenfenster überarbeitet sowie die Schiefereindeckung erneuert. Die Kirche stellt eine der historischen Wurzeln Neureuts dar und ist einer der nächtlichen Orientierungspunkte. Beides soll mit einem – sanft über das gesamte Gebäude streichen- den – Fassadenlicht hervorgehoben werden. Den Baumaterialien entsprechend soll hierfür ein kühleres, neutralweißes Licht (4‘200K oder höher) verwendet werden. Ein warmes Licht (2‘700 – 3’000K) aus den Kirchenfenstern her- aus sorgt für einen reizvollen Kontrast und be- tont die Wichtigkeit der Fenster.a b a Situation heute b Prinzipbild Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_231 Neureut a Luftbild b Situation heute c Kompositorische Skizze Ehemalig "Grüner Baum" In dem um 1780 erbauten Gebäude befand sich bis 1941 die Gastwirtschaft Grüner Baum. Das Gebäude stellt mit seiner Größe und mas- siven Bauweise, sowie aufgrund seiner Historie eines der wichtigen Bauwerke Neureuts dar. Eine ruhige, auf der Fläche von oben nach unten verlaufende Fassadenbeleuchtung soll dem gerecht werden. Die subtilen Mittel- und Eckrisalite sollen durch eine abgesetzte Licht- farbe die symmetrische Gebäudeteilung sicht- bar machen. Damit die Schwere des Gebäudes spürbar wird, soll die Fassadenbeleuchtung – zumindest die ersten Meter – auch über die Seitenfassaden geführt werden. Im Sinne der anzustrebenden Energie- und Kosteneffizienz sollte eine Beleuchtung mit Fassaden-Gobo-Projektion (siehe Kapitel: Licht- verschmutzung) geprüft werden. a b c Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_232 Neureut Heimathaus Das Heimathaus Neureut ist ein Ortsmuseum welches 1999 eröffnet wurde. Teil der Ausstel- lung ist eine komplett eingerichtete Neureuter Wohnung um 1900 mit Flur, Küche, Wohn- stube, Schlafstube und Keller. Das Haus soll mehr im Sinne des „Merkma- les“ am Abend auf seinen Inhalt aufmerksam machen. Denkbar sind historisch anmutende Leuchten, eine sanft schimmernde Lichtskulp- tur oder – von der öffentlichen Beleuchtung aus – ein angemessene Lichtprojektion. a b a Situation heute b Luftaufnahme Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_233 Neureut Kath. Kirche St. Heinrich und Kunigunde St. Heinrich und Kunigunde ist die katholische Kirche in Neureut-Kirchfeld. Die Kirche wur- de 1952/53 erbaut und besteht aus einem Kirchenschiff mit Sakristei, einem baulich ge- trennten Glockenturm und einem Gemeinde- saal. Dem baulich getrennten Glockenturm kommt aufgrund seiner Höhe eine wichtige Bedeutung als Orientierungspunkt zu. Eine Beleuchtung von Glockenöffnungen und Durchstoß, zu- sammen mit den beleuchteten Seitenfassaden, stellt diese Bedeutung auch Abends sicher. a b a Luftaufnahme b Fernwirkung Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_234 Neureut b a Situation heute b Kompositorische Skizze Kath. Kirche St. Heinrich und Kunigunde a Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_235 Neureut Kirchfeldbrücke Die Brücke wurde 1989 erbaut. Das Aufleuchten ihrer Unterseite macht den Schwung des Bauwerkes auch nachts sicht- und spürbar. Die Eignung von eingefärbtem Licht sollte ge- prüft werden. a c a Situation heute b Beispiel Kaita Brücke Japan c Prinzipbild b Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_236 Neureut Schulzentrum Das Schulzentrum Neureut besteht aus dem Gymnasium Neureut, der Realschule Neureut und der Musikschule Neureut. Das Schulzentrum nimmt am Projekt „Schule auf Umweltkurs“ teil und wurde im Jahre 2005 als erste Karlsruher Schule durch Emas nach den EU-Richtlinien für sein "Öko-Audit" ausge- zeichnet. Das gesamte Gelände, wie auch die Bauwerke, sollen mit zukunftsweisenden, energieeffizien- ten Lichttechnologien beleuchtet werden. Der sorgfältige und trotzdem schöne Umgang mit der Energieform Licht kann hier ideal ins Bewustsein der heranwachsenden Generation gebracht werden. a b a Situation heute b Luftaufnahme Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_237 Neureut Evangelische Kirche Neureut - Süd (Waldenserkirche) Die heutige Kirche wurde nach dem zweiten Weltkrieg, in größeren Abmessungen wieder errichtet. Der im Weinbrennerstil erbaute Glockenturm soll ein Herausleuchten des Glockenraumes aufweisen, in Kombination mit einer sehr zu- rückhaltenden Turmbeleuchtung. Lichtfarben Turm 2‘200 – 3‘000 K Glockenraum ca. 4‘200 K a b a Tagsituation heute b Nachtsituation heute Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_238 Neureut b a Luftbild b Kompositorische Skizze Evangelische Kirche Neureut a Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_239 Oberreut Allgemein Energieeffizienz des Stadtteils Priorität 3 - Gemeindezentrum Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_240 Oberreut Allgemein Auf einer Fläche von 100 Hektar entstand 1964 auf dem Reißbrett eine Wohnsiedlung für rund 12.000 Menschen. Im Jahre 1970 war die Be- bauung der Waldlage beendet. 5700 Einwoh- ner, anstatt der geplanten 4200, wohnten in den 1160 entstandenen Wohnungen. Danach wurde die Feldlage beplant. Der Teilbebauungsplan "Oberreut-Feld- lage I" wurde 1969 als Satzung beschlossen. 439 Wohneinheiten für 1500 Menschen ent- standen. 1980 kam dann der Bebauungsplan "Oberreut-Feldlage II" hinzu. "Oberreut-Feldla- ge III" folgte 1990. So lebten am 30. Juni 1999 9956 Menschen in 4231 Wohnungen in Oberreut Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_241 Oberreut Energieeffizienz des Stadtteils Dieser kurze Überblick zeigt die in diesem Stadtteil hauptsächlich verwendeten Lichtquellen und stellt den Stand Januar 2006 gemäß den Stadtwerken Karlsruhe dar. Leuchtstofflampe 55 % 668 St. Natriumdampf-Hochdruck 44 % 529 St. Halogen-Metalldampflampe 0 % 0 St. Quecksilberdampflampe 1 % 7 St. Bewertung Geringer Anteil an unwirtschaftlichen Quecksil- berdampflampen mit geringer Lichtausbeute. Es ist jedoch ein Austausch der Quecksilber- dampflampen durch wirtschaftlichere Natrium- dampf-Hochdrucklampen oder Halogen-Metall- dampflampen zu prüfen. Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_242 Oberreut Gemeindezentrum Oberreut Das Gemeindezentrum ist der zentrale Begeg- nungsort von Oberreut. Der Charakter des in den 80er-Jahren erbauten Ensembles wird vor allem durch das Fassaden- material und die kubische langgezogene Ver- schachtelung gebildet. Warmes Licht (2‘000 bis 2‘700 K) soll den ge- samten Baukörper einhüllen, ihn gleichsam umspannen, während der hohe und zentra- le Mittel-Baukörper in subtil kühlerem Licht (3’000K) erscheint. Die „Nicht-Beleuchtung“ der den zentralen Wegstreifen umgebenden Innenfassaden lässt einerseits den warmen langgestreckten Licht- teppich klarer hervor treten und sorgt ande- rerseits für eine Verstärkung des Gefühls den Gesamtbaukörper zu durchschreiten. a b a Luftbild b Tagessituation heute Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_243 Kurzbeschrieb Prinzipbild Die grundsätzlich warme (bis gelbe) Lichtfar- benwahl lässt das Baumaterial in seiner Natür- lichkeit aufleuchten und stärkt die Wahrneh- mung einer zentralen Begegnungsstätte. Der Kirchturm soll gleichermaßen in seiner ge- samten Höhe flächig beleuchtet werden, wäh- rend eine kühle Beleuchtung (ca. 4‘200 K) des Glockenraumes dieses architektonische Turm- merkmal hervorhebt. Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_244 Rintheim Allgemein Energieeffizienz des Stadtteils Priorität 3 - Tor zum Hauptfriedhof - Staudenplatz Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_245 Rintheim Allgemein Das ehemalige Arbeiter- und Bauerndorf im Nordosten von Karlsruhe setzt sich aus mehre- ren Teilen zusammen. - Alt-Rintheim bildet den historischen Kern des bereits 1110 nach Christus erstmals urkund- lich erwähnten ehemaligen Dorfes. - Das Wohngebiet im Norden zwischen Hirten- weg und Sinsheimer Straße und der Technolo- giepark im Nordwesten. - Das “Rintheimer-Feld” liegt im Westen und ist geprägt von großen Wohnblocks und Hoch- häusern. Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_246 Rintheim Energieeffizienz des Stadtteils Dieser kurze Überblick zeigt die in diesem Stadtteil hauptsächlich verwendeten Lichtquellen und stellt den Stand Januar 2006 gemäß den Stadtwerken Karlsruhe dar. Leuchtstofflampe 77 % 617 St. Natriumdampf-Hochdruck 17 % 135 St. Halogen-Metalldampflampe 0 % 0 St. Quecksilberdampflampe 6 % 49 St. Bewertung Geringer Anteil an unwirtschaftlichen Quecksil- berdampflampen mit geringer Lichtausbeute. Es ist jedoch ein Austausch der Quecksilber- dampflampen durch wirtschaftlichere Natrium- dampf-Hochdrucklampen oder Halogen-Metall- dampflampen zu prüfen. Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_247 Rintheim Tor zum Hauptfriedhof 1874 entstand der Karlsruher Hauptfriedhof, einschließlich großzügig gestaltetem Eingangs- bereich, Ehrenhof und Friedhofskapelle. Die Gebäude des Eingansbereichs, das Torpor- tal, den Campo Santo mit der großen Kapelle und die an sie anschließenden Gruftenhallen schuf Josef Durm im Stil der italienischen Früh- renaissance. Die Vielfalt der verwendeten Materialien wie Sandstein, Jaumont und Marmor betonen eben- so wie der symbolische Gehalt des mit Ähren, Früchten und einer nach unten gedrehten Fackel geschmückten Frieses die Vergänglich- keit. Beleuchtung Das Tor soll sanft angestrahlt werden und so die Architektur sehr zurückhaltend gezeigt werden. Die Beleuchtung der Durchgänge in einem kühleren Weiß rückt im Sinne des "Lebens- übergangs-Tores" den Eingang respektvoll ins Bewusstsein. Lichtfarbe Architektur 2‘700 bis 3‘000 K Durchgang ca. 4’200 K a b a Situation heute b Kompositorische Skizze Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_248 Rintheim Staudenplatz Der 1978 benannte Staudenplatz bildet das Zentrum einer großen Wohnsiedlung im östli- chen Teil von Rintheim. Im Zuge der Aufwertungsmaßnahmen soll auch die Beleuchtung attraktiver werden. Da der Platz gleichsam von einem Rahmen aus Vordä- chern eingefasst wird, sollen diese mit einer warmen Lichtfarbe indirekt (Aufhellung der Vordach-Unterseiten) beleuchtet werden. Auf Kandelaber-Leuchten jeglicher Art sollte weit- gehend verzichtet werden. Da das wichtigste räumliche Element des Plat- zes selbst – und Namensgeber – die Bepflan- zung ist, sollen diese mittels energieeffizienter und naturgerechten Leuchten in kühlerem bis grünlichem Licht romantisch aufleuchten. Eignen könnten sich Leuchtdioden-Leuchten, welche durch Solarzellen (auf den Vordächern) versorgt werden. Staudenplatz Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Bereich Stadtbild Aufwertungsmaßnahmen des Gartenbauamts Einbau von Hochbeeten, Baumpflanzung, Abfalleimer, Radabstellplätze, Sitzplätze, Spielgerätea b c a Luftbild b Situation heute c Situation heute Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_249 Rüppurr Allgemein Energieeffizienz des Stadtteils Priorität 3 - Brunnen Ostendorfplatz - St. Nikolaus Kirche - Schloss Rüppurr - Alte Mühle und Wasserwehr Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_250 Rüppurr Allgemein Die Eingemeindung Rüppurrs fand 1907 statt. Etwa um 1960 vollzog sich ein Struktur-Wandel vom Dorf zu einem Vorstadt-Wohngebiet, wo- bei Alt-Rüppurr noch heute seinen dörflichen Charakter beibehalten hat. Heute gilt Rüppurr, insbesondere Teile von Neu-Rüppurr sowie der Märchenring als exklu- sives Wohnviertel in Karlsruhe. Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_251 Rüppurr Energieeffizienz des Stadtteils Dieser kurze Überblick zeigt die in diesem Stadtteil hauptsächlich verwendeten Lichtquellen und stellt den Stand Januar 2006 gemäß den Stadtwerken Karlsruhe dar. Leuchtstofflampe 71 % 1834 St. Natriumdampf-Hochdruck 21 % 532 St. Halogen-Metalldampflampe 0 % 0 St. Quecksilberdampflampe 8 % 203 St. Bewertung Hoher Anteil an unwirtschaftlichen Quecksil- berdampflampen mit geringer Lichtausbeute. Es ist ein Austausch der Quecksilberdampf- lampen durch wirtschaftlichere Natriumdampf- Hochdrucklampen oder Halogen-Metalldampf- lampen zu prüfen. Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_252 Rüppurr a b c a Luftbild b Situation heute c Beispielbild für Schalenbeleuchtung d Beispielbild für leuchtendes Alabaster Brunnen Ostendorfplatz Der Ostendorfplatz bildet das Entree zur Gar- tenstadt. Im Sinne des übergeordneten Konzeptes soll das Wasser des Ostendorfplatz-Brunnens als solches aufleuchten. Da die beiden Schalenformen des Brunnens sich in ihrer Formensprache klar als „Wasser- träger“ präsentieren, sollen sie sanft und warm aufleuchten. Ihre Materialisierung ermöglicht eine an durchscheinenden Alabaster erinnern- de Wirkung. Die visuelle Einfassung des Platzrundes mit den vorhandenen Kandelabern zeichnet den Platz-Raum bei Dämmerung und Nacht gut nach. Die Lichtquellen der Kandelaber sollten eine warme Lichtfarbe (2‘200 - 2‘700K) und einen Farbwiedergabeindex von 80 oder höher auf- weisen. d Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_253 Rüppurr St. Nikolaus Kirche Die idyllisch an einer Biegung der Alb gelegene Nikolauskirche, von den Rüppurrern auch "Klei- nes Kirchle" genannt, ist der einzige Sakralbau auf Karlsruher Gemarkung, der unter kunst- geschichtlichem Aspekt in die Zeit des ausge- henden Rokoko und beginnenden Klassizismus fällt (1774/1776). Lage und Baustil verlangen nach einer eher romantischen Beleuchtung. Umlaufende, eng- hochstrahlende Kleinstlichtbänder sollen den Turm in seiner Bauform strukturieren und mit einer sehr sanften, zurückhaltenden Flächen- beleuchtung des Kirchenhauses zusammen- spielen. Eine auf die Dachkantung beschränkte Beleuchtung erhöht die idyllische Wirkung und lässt den Dachspitzenaufbau aufleuchten. Lichtfarben Fassade 2‘200 - 3‘000K Dach ca. 4’200K a b c a Situation heute b Beispielbild c Kompositorische Skizze Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_254 Rüppurr Schloss Rüppurr Das Rüppurrer Schloss wird erstmals urkund- lich 1380 als "Veste Ryeppuer" erwähnt, war also zu dieser Zeit noch eine Burg. Erst ab Mit- te des 15. Jahrhunderts sprechen die Urkunden von einem „Schloss“. Vom Schloss Rüppurr ist nur noch die ehemalige Meierei aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts übrig. Der Name der Haltestelle „Schloss Rüppurr“ erin- nert an die ehemalige Existenz eines Schlos- ses. Eine leuchtende, auch bei Tag wirksame In- formationstafel soll den geneigten Betrachter erlauben, sich die ursprüngliche Lage, Größe und den Bezug zur Meierei und alten Mühle vorzustellen. Ein sanftes Fassadenlicht auf verschiedenen Seiten der Meierei könnte den Bezug stärken. Alte Mühle Meierei a b a Situation heute b Luftbild Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_255 Rüppurr Alte Mühle und Wasserwehr Die alte Mühle in der Rastatter Straße ist neben der Meierei (dem "Roten Haus") auf dem heuti- gen Festplatz das letzte Gebäude, das von dem Ensemble des einstigen Rüppurrer Schlosses übrig geblieben ist. Noch heute sind im Mau- erwerk an der Albseite besonders behauene Steine zu sehen, die auf den Sitz der Radwellen verweisen. Im Sinne des übergeordneten Konzeptes soll das Wasserwehr bei Dämmerung und Nacht visuell belebt werden. Wenige Leuchten mit kaltweißem - und allen- falls wasserblauen Filtern - Licht sollen den Wasserwehr-Raum zurückhaltend ausleuchten und Wasserspiegelungen auf der Fassade er- zeugen. Kleinste, punktuelle und sehr warme (2’000- 3’000K) Lichter sollen die ehemaligen Radwel- lensitze ins Blickfeld rücken. Zu prüfen ist eine grundsätzliche sanfte Flächenaufhellung der Fassade in gelb bis warmweiß von der Dach- kante aus oder auch aus der Distanz. a b a Situation heute b Kompositorische Skizze Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_256 Stupferich Allgemein Energieeffizienz des Stadtteils Priorität 2 - Rathaus Priorität 3 - Fachwerkhaus und Gedenkstein 900 Jahre Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_257 Stupferich Allgemein Stupferich ist mit rund 9 km der am weitesten vom Zentrum entfernt gelegene Karlsruher Hö- henstadtteil und weist im Ortskern einen intak- ten dörflichen Charakter auf. Um das Jahr 1100 wurde "Stutpferrich" erst- mals urkundlich erwähnt, der Name deutet darauf hin, dass es als Einrichtung zur Pferde- zucht angelegt war. Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_258 Stupferich Energieeffizienz des Stadtteils Dieser kurze Überblick zeigt die in diesem Stadtteil hauptsächlich verwendeten Lichtquellen und stellt den Stand Januar 2006 gemäß den Stadtwerken Karlsruhe dar. Leuchtstofflampe 10 % 55 St. Natriumdampf-Hochdruck 78 % 409 St. Halogen-Metalldampflampe 0 % 0 St. Quecksilberdampflampe 12 % 64 St. Bewertung Hoher Anteil an unwirtschaftlichen Quecksil- berdampflampen mit geringer Lichtausbeute. Es ist ein Austausch der Quecksilberdampf- lampen durch wirtschaftlichere Natriumdampf- Hochdrucklampen oder Halogen-Metalldampf- lampen zu prüfen. Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_259 Stupferich Rathaus Das ursprünglich als Volkschule genutzte Ge- bäude wurde 1972 zum Rathaus umgebaut. Die beiden Kandelaber stellen ablenkende Lichtpunkte dar und sollten demontiert werden oder durch tiefstrahlende Leuchten ersetzt werden. Eine zurückhaltende Akzentuierung macht den Haupeingang auch abends klar erkennbar. Baukörper und markanter Seitengiebel verbin- den sich in einem gleichmäßigen und warmen Licht (2‘000 - 3‘000K). Bei einer Fassadenprojektion sollte darauf ge- achtet werden, dass kein Licht ins Innere der Räume strahlt. a b c a Tagessituation heute b Nachtsituation heute c Kompositorische Skizze Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_260 Stupferich Fachwerkhaus und Gedenkstein 900 Jahre Das zweigeschossige Fachwerkhaus an der Ortsstraße wurde um 1700 erbaut und zählt zu den Kulturdenkmälern des Stadtteils. Zur Erinnerung an das 900-jährige Bestehen des Ortes wurde im Jahr 2000 ein Gedenkstein im "Dorfkern" gesetzt. Zusammen mit den Baum-/ Blumeninseln bil- det das Fachwerkhaus einen räumlichen platz- artigen Abschluss der Ortsstraße. Die beiden Blumeninseln sollen eine Beleuch- tung mit kühlem (ca. 4‘200K) Licht aus den Bäumen heraus erhalten. Der Gedenkstein soll sich aufgrund einer ei- genen Ausstrahlung in warmem Licht (2‘700 - 3‘000K) darin abheben. a b c a Luftbild b Prinzipbild c Tagessituation heute d Gedenkstein bei Tag d Lichtplan Karlsruhe 15 | 09 | 09 S_261 Stupferich Das Fachwerkhaus soll eine eher schwache, über Eck reichende Fassadenbeleuchtung er- halten. Es darf kein Licht in die Räume selbst gelangen. a b a Tagessituation heute b Kompositorische Skizze
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Broschüre_Der Grüne Fächer.indd DER GRÜNE FÄCHER PARKS UND GRÜNANLAGEN IN KARLSRUHE Stadt Karlsruhe Gartenbauamt 2 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 3 VORWORT Es ist kein Geheimnis, dass Karlsruhe viel Grün zu bieten hat, im Gegenteil, dies ist fester Bestandteil des Images unserer Stadt. Mit über 1.000 Hektar öffentlichen Parks, Grünanlagen und grünen Plätzen – darin sind Sportanlagen, Kleingärten und Friedhöfe noch nicht einmal enthalten – fi ndet jede Bürgerin und jeder Bürger in Wohnungsnähe ein Stück Freiraum für den täglichen Spaziergang oder die Wochenendfreizeit. Rund 400 Spielplätze ergänzen dieses Angebot für die junge Generation. Unser Stadtgrün hat viele Gesichter: Da sind gärtnerisch anspruchsvoll gestaltete Parks wie die Gärten am Schloss, der Schlossplatz, der Zoologische Stadtgarten, die zum Spazieren und Verweilen einladen oder die Günther-Klotz-Anlage und der Otto-Dullenkopf-Park mit viel Raum für Spiel und sportliche Aktivitäten. Dazu gehören aber auch die vielen kleinen Plätze, von denen aus sich gut das rege städtische Treiben betrachten lässt, das Albgrün von Rüppurr bis zur Mündung in den Rhein, das zu mehr Bewegung anregt und der Zugang zum Rheinufer über den Landschaftspark Rhein. Nicht zu vergessen sind die vielen feineren Verzweigungen unseres Grünfl ächensystems, die die Siedlungsfl ächen gliedern, den „grünen Fächer“ ergänzen und Verbindungen zwischen dem wohnungsnahen Grün sowie den umgebenden Wäldern und Fluren schaffen. Dekorative Arrangements mit Sommerblumen bis hin zu den naturnahen Uferzonen von Alb und Pfi nz und den Obstwiesen im Siedlungsgrün der ländlichen Stadtteile zeigen das weite Spektrum der vielfältigen Gestaltung und Pfl ege unserer Karlsruher Grünfl ächen. Die Broschüre beschreibt Geschichtliches, Eigenart und Ausstattung einer weit gestreuten Auswahl Karlsruher Parks und Anlagen. Sie soll ermuntern, neben der gut bekannten Grünfl äche vor der eigenen Haustür auch einmal interessante Freiräume anderer Stadtteile kennenzulernen. Bei dieser Erkundung des Stadtgrüns wünsche ich den Leserinnen und Lesern recht viel Vergnügen. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister GARTENBAUAMT | 3 INHALTSVERZEICHNIS Karlsruhe, die grüne Stadt 6 Gärten am Schloss 8 Schlossplatz und Schlossgarten 10 Fasanengarten 11 Botanischer Garten 11 Gelände des Erbprinzengartens 12 Friedrichsplatz 12 Nymphengarten 13 Zoologischer Stadtgarten 14 Beiertheimer Wäldchen 18 Festplatz 19 Schlossgarten Durlach 20 Alter Friedhof 22 Theaterplatz 23 Südstadt-Grünzug 24 Hildapromenade 25 Lina-Sommer-Anlage 26 Haydnplatz 26 Ehemalige Dragonerkaserne 27 Fliederplatz 27 Lindenplatz in Mühlburg 28 Sonntagplatz 29 Nottingham-Anlage 30 ZKM-Grünzug 31 Otto-Dullenkopf-Park 32 Stadtpark Südost 34 Schmallen 35 Günther-Klotz-Anlage 36 Albgrün 38 Kirchfeld Nord mit Siegfried-Buback-Platz 40 Grünzug Knielingen 41 Landschaftspark Rhein 42 Turmbergterrasse 43 Stadtplan 45 Impressum 48 4 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 5 www.karlsruhe.de 6 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 7 KARLSRUHE, DIE GRÜNE STADT DIE GRÜNE STADT Kaum ein Besucher unserer Stadt, ob in einer Gruppe, einer Delegation aus Ost oder West, als Geschäftsmann oder einfach als Freund aus einer anderen Stadt, der nicht spontan über das schöne Grün ins Schwärmen geriete. DIE GRÜNEN ACHSEN Sie wollen Karlsruhe durchqueren, ohne „die Stadt“ zu berühren, auf „grünen Wegen“ sozusagen? Von ein paar „Schrittsteinen“ abgesehen schaffen Sie das auf zwei Achsen: Von Süden nach Norden: Durch den Oberwald, das Beiertheimer Wäldchen, den Stadtgarten und Festplatz, dann einen kleinen Sprung über den Marktplatz, und weiter geht`s mit Schlossplatz, Schlossgarten, Fasanengarten, Hardtwald bis nach Graben-Neudorf, wenn Sie soweit wollen. Von Süden nach Westen durch das Albgrün: Von den Rüppurrer Wiesen an Weiherfeld vorbei, über die Bahn, an Bulach und der unter Grün versteckten Südtangente entlang, durch die Günther-Klotz-Anlage nach Mühlburg und Grünwinkel, zur Albsiedlung bis Daxlanden und weiter am Rheinhafenbad vorbei, Knielingen rechts liegen lassend bis an den Knielinger See und zum Rhein. DIE GRÜNE GESCHICHTE Jeder unserer Gärten hat seine Geschichte, aber einen klassisch geschichtlichen Garten – unverändert in seiner ursprünglichen Gestalt – besitzen wir nicht. Doch Entstehungs- zeit, Nutzung und Gestalt spiegeln durchaus die Geschichte: von den fürstlichen Gärten (bis in die sechziger Jahre des 19. Jahrhunderts waren diese dem Volk kaum zugänglich) für Botanik, Vergnügen und Jagd über die „Flaniergärten“ der Bürger bis zu den Freizeitanlagen unserer Tage. Auch die Gestaltung der Anlagen spiegelt die Zeit: von ornamentalen Bepfl anzungen zum landschaftsnahen „Englischen Garten“ bis zum „Erlebnisgrün“. DIE DEMOKRATISIERUNG DER GÄRTEN 1897 schrieb Stadtgartenverwalter Ries: „Städtische öffentliche Anlagen waren (zirka bis 1870) so gut wie unbekannt. Seither ist aber die ästhetische und gesundheitliche Notwendigkeit eingesehen, eine möglichst große Anzahl im ganzen Stadtgebiet verteilter gärtnerischer Anlagen und Schmuckplätze zur jederzeitigen unentgeltlichen Benützung der Bevölkerung zu stellen. Die städtische Verwaltung hat in richtiger Erkenntnis, dass gärtnerische Anlage kein Luxus, sondern ein Bedürfnis für das Allgemeinwohl sind, in den letzten Dezennien keine Mittel gescheut, diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen.“ Bis die Vision von Friedrich Ries überall Wirklichkeit wurde, dauerte es noch Jahrzehnte. Erst vor wenigen Jahren wurden Rasenfl ächen in der Stadt und im Schlossgarten zum Begehen, Beliegen und Bespielen freigegeben: „Betreten verboten, die Obrigkeit“ gehört nun der Vergangenheit an. NICHT NUR ÄSTHETIK Unsere Parks und Gärten haben über die „ästhetische und gesundheitliche Notwendigkeit“ hinaus noch mehrere unsichtbare Vorteile, deren Wichtigkeit nicht hoch genug eingeschätzt werden kann: Sie spenden Schatten, sie kühlen die Umgebung an heißen Tagen um bis zu acht Grad Celsius, sie befeuchten die Luft durch Verdunstung, sie binden Staub und produzieren Sauerstoff, sie verarbeiten das Treibhausgas Kohlendioxid, sie schlucken Schall und speichern Regenwasser. Unsere Stadt ohne Parks und Gärten wäre eine hässliche, unwohnliche und ungesunde Steinwüste ... NICHT NUR GESUNDHEIT Ein gesunder Mensch ist nicht nur „nicht krank“: ein gesunder Mensch befi ndet sich in möglichst großer Harmonie mit sich, seinen Mitmenschen, seiner Arbeit, seiner Umwelt und der Natur. Doch wie kommt der Stadtmensch in Harmonie mit der Natur? Indem die Natur in die Stadt kommt. Zugegeben, die „naturnahe Stadt“ gibt es nicht: Stadt ist immer Gegenteil von Natur. Doch wir können diese „Betonier- und Bebauungswüste“ mit Natur menschlicher gestalten. Wer im Sommer bei Sonnenaufgang von einem Fest nach Hause geht, hört das köstlichste Frühkonzert unserer Singvögel. Man sitzt auf einer Bank beim alten Friedhof und ein neugieriges Eichhörnchen versucht herauszufi nden, ob wir Erdnüsschen in der Tasche haben, Hunderte von Tieren aller Art können wir nur beobachten, weil wir unsere Parks und Gärten haben. Wer kann schon in der Mittagspause schnell ins Umland fahren, um einem Schwalbenschwanz oder einer Elster, einer Spitzmaus oder einem großen Käfer zu begegnen? Und unsere Kinder in der Stadt haben ihre ersten Naturbegegnungen und -erfahrungen im städtischen Grün. Wer erinnert sich nicht an das fröhliche Quietschen bei der Jagd nach dem Schmetterling? DIE PFLANZEN IN DER STADT In der Stadt haben alle Lebewesen ihre Probleme: Die Luft ist durch Abgase belastet, die Temperatur ist höher als im Umland, Lärm und Staub kommen hinzu. Menschen und Tiere können, zumindest zeitweilig, ausweichen – die Pfl anzen müssen bleiben. So verwundert es nicht, dass einige Bäume, Sträucher, Stauden, Blumen die Stadt verlassen haben. Andere, besonders robuste Arten, fi nden wir deshalb in der Stadt häufi g: Das „Biotop Stadt“ bietet nur einer begrenzten Anzahl von Pfl anzenarten Überlebensbedingungen, was die Anzahl der Tierarten ebenso begrenzt. DAS GRÜN UND DAS GELD Sinkende Einnahmen der Städte verlangen Sparmaßnahmen. Doch es wären die Städte schlecht beraten, die an der imageträchtigen Grünsubstanz zu stark sparten. Grün ja oder nein ist die falsche Frage, das differenziert zu pfl egende Grün ist die intelligente Antwort. Die Stadt, die ihre Atmosphäre, ihren Freizeitwert und ihre Behaglichkeit aufgibt, gibt sich selbst auf. So reduziert Karlsruhe pfl egeintensives Grün wie „englischen Rasen“ und überführt es, soweit sinnvoll, in einfacher zu pfl egende Flächen, zum Beispiel Blumenwiesen, die nur wenige Male im Jahr gemäht werden müssen. So schön jedoch eine Wiese zum Anschauen ist: Wird sehr viel auf ihr gelaufen, gelegen, Ball gespielt, ist sie schnell am Ende. Diese Belastungen hält nur der intensiv gepfl egte Rasen aus, der oft geschnitten wird. Mit der wachsenden Stadt muss auch ihre grüne Infrastruktur wachsen. Das ausgewogene Verhältnis von Stein zu Grün bestimmt den Lebenswert einer Stadt und damit ganz wesentlich ihr Image. 8 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 9 GÄRTEN AM SCHLOSS Von der Fußgängerzone her nähert man sich über den Schlossplatz dem Ursprung Karlsruhes: Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach gründete 1715 mitten in seinem Jagdrevier das Schloss und damit die neue Residenzstadt. Südlich vor dem Hauptgebäude des Schlosses schob sich anstatt des damals üblichen Ehrenhofes der Privatgarten des Markgrafen zwischen Residenz und Siedlung. Seither hat dieses Areal, dessen Umriss annähernd einen Viertelkreis beschreibt, viele Wandlungen erfahren. Die heute existierenden vierfachen Lindenreihen um die Seitenbereiche wurden erstmals 1813 gepfl anzt. Ab 1870 entstand auf dem weitgehend leeren Paradeplatz in der Mitte eine repräsentative Schmuckanlage. Diese Funktion erfüllt der Platz nach diversen Veränderungen im Prinzip heute noch, wenn auch mit deutlich schlichteren Mitteln als im 19. Jahrhundert. Seit 2012 spiegeln sich die „Mythologischen Figuren“ des Barock-Bildhauers Ignaz Lengelacher in erhöhten Wasserstreifen. Die Rasenfl ächen dazwischen nutzen viele Erholungssuchende, darunter auch zahlreiche Studierende des nahegelegenen „Karlsruher Instituts für Technologie“. Die Schlossachse wird von zwei parallelen Staudenstreifen betont. In den heckenumschlossenen Seitenteilen kann man ruhiger und schattiger auf Bänken sitzen und dem Plätschern der Najadenbrunnen zuhören. Wer sich auf der Hauptachse bewegt und den Schlossgarten besuchen möchte, muss dem Hauptgebäude des Schlosses links oder rechts ausweichen. Etwas versteckt gewähren zwei Torbögen Zugang zur Parkanlage, die sich nördlich der Gebäude erstreckt. Ihr Grundgerüst stammt vom Ende des 18. Jahrhunderts, als sie von Hofgärtner Johann Michael Schweyckert dem damaligen Zeitgeschmack im Stil eines Landschaftsgartens angepasst wurde. Nach einer Periode der Vernachlässigung bot die Bundesgartenschau 1967 einen willkommenen Anlass, das Gelände komplett zu überarbeiten. Sichtachsen wurden freigeschlagen, ein neues Wegesystem geschaffen und die Bodenmodellierung entsprechend der Gesamtkonzeption überformt. Aus dieser Zeit sind Kunstwerke, Themenbereiche, Staudenpfl anzungen und der See in seiner jetzigen Form erhalten. Das beliebteste Überbleibsel der Gartenschau dürfte jedoch das „Bähnle“ sein. Von der rückwärtigen Schlossterrasse überblickt man die bei gutem Wetter reich bevölkerte zentrale Rasenfl äche. Jongleure üben, es wird Volleyball, Federball und Frisbee gespielt oder gepicknickt. Wenn man in Verlängerung dieser Rasenfl äche und des Sees den Schlossgarten nach Norden verlässt, bewegt man sich direkt von der Stadtmitte etwa13 Kilometer weit bis zur Gemeinde Graben-Neudorf durch geschlossenen Wald. Einen besseren Anschluss an die Landschaft haben nur wenige Städte zu bieten. Schon vor der Gründung der Stadt Karlsruhe hatte Markgraf Karl Wilhelm einen Wildpark an der Waldlichtung Bocksblöße, den späteren Fasanengarten, einzäunen lassen. Zum Zeitpunkt seiner größten Ausdehnung reichte der Fasanengarten im Süden bis zur Kaiserstraße/Karl-Wilhelm- Straße, im Osten bis zum Klosterweg, im Norden bis zur Hagsfelder Allee/ Lärchenallee und kam auf stolze 75 ha. Aber die Stadt und die Universität fraßen sich mit der Zeit immer weiter in ihn hinein. Dennoch erlebt man ihn heute als großes innerstädtisches Waldstück mit einer Hauptachse, die eine wichtige Ost-West-Verbindung für Radfahrer und Fußgänger bildet. An dieser Achse liegt der Baukomplex des Fasanenschlösschens mit seinem exotischen Dekor des 18. Jahrhunderts. Ursprünglich wurde hier das Federvieh gezüchtet, das diesem Parkbereich zu seinem Namen verholfen hat. Nach diversen Nutzungen, zum Beispiel als Prinzenschule, beherbergt die geschichtsträchtige Baulichkeit heute das Forstliche Bildungszentrum. Auf einer Waldlichtung nordwestlich des Schlösschens erstreckt sich einer der größten Spielplätze der Stadt. Er enthält vielfältige Kletter- und Bewegungsangebote und diverse Wasserspielanlagen. Beim weiteren Erkunden des Fasanengartens wundert sich vielleicht der eine oder andere über die seltsamen Mulden und Hügel am Ende der Blickachse des Schlösschens. Die Mulden waren einst Tümpel, in denen die Markgrafen sogar Biber züchten ließen. Wenn man die Ost-West-Achse des Fasanengartens nach Westen weiter verfolgt und sich kurz hinter dem Schloss nach links wendet, gelangt man durch ein Backsteingebäude in den ehemals markgräfl ich-großherzoglichen Botanischen Garten. Dieser Bereich wurde im Rahmen der Gartenschau von 1967 wenig verändert. Sowohl die Wegeführung als auch die Bauten an der Nord- und Westseite entsprechen dem Zustand der Vorkriegszeit. Nur die botanischen Staudenpfl anzungen, das Kaphaus, die Gewächshäuser in der halbrunden Senke und die Gläser des Wintergartens fehlen heute. Stattdessen hängen von seinen freiliegenden gusseisernen Trägern im Herbst leuchtend rote Schleier aus wildem Wein herab. Der intensiv gepfl egte Botanische Garten mit seinen Wasserbecken, bunten Beeten, exotischen Bäumen und Kübelgewächsen bildet einen schmucken Vordergrund für die runderneuerten Gebäude des Bundesverfassungsgerichts an seinem Südrand. Gleichzeitig bietet er in umgekehrter Blickrichtung den Beschäftigten dieses Wahrzeichens der Bundesrepublik einen optischen Ruhepunkt. Schlossplatz Schlossplatz Fasanengarten Botanischer GartenDie Schlossgartenbahn 10 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 11 FASANENGARTEN 1714 – 1715 Errichtung eines einstöckigen, hölzernen Fasaneriehauses an der Stelle des heutigen Fasanenschlösschens und Einzäunung von 75 ha Wald für den Fasanengarten. 1764 Bau des heutigen Fasanenschlösschens (Architekt: Albert Friedrich von Keßlau) mit den beiden Pavillons: im Obergeschoss Wohnung des Fasanenmeisters, im Erdgeschoss Fasanenaufzucht. ab 1787 Umgestaltung des Fasanengartens im englischen Landschaftsstil durch Hofgärtner Johann Michael Schweyckert. Anlage des Biberparks nördlich des Fasanenschlösschens (Reste als Hügel und Mulden vorhanden). 1918 Öffnung des Fasanengartens für die Bürger nach der Flucht und Abdankung des Großherzogs. 1967 Bundesgartenschau in Karlsruhe: Umgestaltung des Fasanengartens und Neubau des „Spielzentrums“ durch die Landschaftsarchitekten Rombusch und de la Chevallerie | neuer Hirschbrunnen von Gartenarchitekt Wolfgang Miller. 2016 Generalsanierung und umfassende Neugestaltung des Spielbereichs. Hinweise zur Ausstattung des Spielplatzes: Rutschen, Seilbahn, Kletter- und Spielkombinationen, Wasserspielanlagen, Schaukeln, Fußball, Tischtennis SCHLOSSPLATZ UND SCHLOSSGARTEN Schlossplatz 1715 Stadtgründung durch Markgraf Karl Wilhelm von Baden- Durlach, Baubeginn des Karlsruher Schlosses (Architekt: Jacob Friedrich von Batzendorff, ab 1752 Albrecht Friedrich von Keßlau) mit drei Orangerien an der Achse des westlichen Schlossfl ügels. ab 1717 Der Lustgarten wird von den Gärtnern Berceon und Sievert angelegt. Ende 18. Jh. Umgestaltung des Schlossgartens im englischen Landschaftsstil durch Hofgärtner Johann Michael Schweyckert. 1856 – 1873 Überarbeitung des Schlossgartens und Anlage des Sees unter der Leitung von Garteninspektor Karl Mayer. 1901 Einweihung des Prinz-Wilhelm-Denkmals am westlichen Rand des Schlossgartens. seit 1919 Nutzung des Schlosses als Badisches Landesmuseum. 1944 Zerstörung des Schlosses bei einem Luftangriff. Im Krieg und in der Nachkriegszeit Nutzung des Schlossplatzes und Schlossgartens für den Anbau von Nahrungsmitteln. 1955 – 1966 Wiederaufbau des Schlosses. 1967 Bundesgartenschau in Karlsruhe: Unterführung des inneren Zirkels unter der Hauptachse | Neugestaltung des Schlossplatzes durch Jacques Sgard und Gilbert Samel (teilweise auf einer neu errichteten Tiefgarage) | Neugestaltung des Schlossgartens durch Johannes P. Hölzinger (Architekt), Herbert W. Dirks und Gottfried Kühn (Landschaftsarchitekten): Freilegung von Blickachsen, überarbeitete Bodenmodellierung, neues Wegesystem, Schlossgartenbahn, zahlreiche Wasserspiele und Kunstwerke. 1988 Neugestaltung des Schlossplatzes durch Bauer und Partner Landschaftsarchitekten. 2001 Majolika-Strahl aus blauen Keramikplatten zwischen Schlossturm und der Staatlichen Majolika-Manufaktur. 2012 Neugestaltung des Schlossplatzes durch Agence Ter. Schlossgarten Fläche des Schlossplatzes: 8,9 Hektar Ausstattung des Schlossplatzes: „Mythologische Figuren“ des Bildhauers Ignaz Lengelacher, entstanden 1760 – 1764 (mit zwei Ergänzungen von Emil Sutor 1966), 1782 aufgestellt, 1814 von Weinbrenner entfernt, 1967 wieder aufgestellt | Najadenbrunnen, entworfen von Joseph Kayser, ausgeführt von Aloys Raufer 1813 – 1817 | Großherzog-Karl- Friedrich-Denkmal, geschaffen 1840 – 1844 von Ludwig Michael Schwanthaler, ursprünglich in der Mitte des Schlossplatzes, seit 1967 an seiner heutigen Stelle | zwei Brunnen vor dem Schloss 1864 – 1865 von Karl Philipp Dyckerhoff | Taubenhaus | seit 2012 Spiegel- Wasserbecken, Staudenstreifen. Fläche des Schlossgartens: 21,9 Hektar Ausstattung des Schlossgartens: Seepferd-Brunnen, von Gabriel Grupello 1709 – 1716 (Kopie), versetzt 1824 | Hirschtor 1759 von Melchior Hugnest | Johann-Peter- Hebel-Denkmal von Friedolin Fechtig und Joseph Berckmüller 1835, versetzt 1967 | Hermann- und Dorothea-Gruppe von Carl Johann Steinhäuser 1863 – 1866 | Prinz-Wilhelm-Denkmal von Hermann Volz 1901 | Wassersäulen von Hermann Goepfert und Johannes P. Hölzinger 1967 | Keramik-Eulen von Eva Fritz-Lindner 1967 | See mit Wassergarten und Seeterrassen 1967 | „Schlossgartenbähnle“ 2,7 km lang | Kleinkinderspielplatz BOTANISCHER GARTEN 1808 Anlage des Botanischen Gartens an seinem heutigen Platz durch den Botaniker Carl Christian Gmelin. 1808 – 1819 Bau der ursprünglichen Gewächshäuser und des ersten Wasserbeckens. 1853 – 1857 Errichtung der heute erhaltenen Gebäude des Botanischen Gartens nach Plänen von Heinrich Hübsch: Orangerie, Glashäuser, Torbau und Bogen-Galerie. Ab 1868 Umbau der Gewächshäuser durch Karl Philipp Dyckerhoff und Joseph Berckmüller. Die Orangerie (heute von der Kunsthalle genutzt) hatte ursprünglich ein Glasdach. Der Wintergarten (heute gastronomisch genutzt) wurde jedes Frühjahr ausgeglast und jeden Herbst wieder eingeglast. 1944 Zerstörung der Glasfl ächen der Gewächshäuser. ab 1950 Anlegen von Rasenfl ächen anstatt der beschädigten botanischen Pfl anzungen. 1951 – 1956 Wiederaufbau einiger Gewächshäuser. 1965 – 1969 Bau des Bundesverfassungsgerichts (Architekt: Paul Baumgarten) an der Stelle des kriegsbeschädigten und schließlich abgerissenen Theaters von Heinrich Hübsch. 1967 Bundesgartenschau in Karlsruhe: Bestehende Anlage wird restauriert, das ehemalige Mühlburger Tor von 1817 wird am Nordrand aufgebaut. 2007 Erweiterungsbau des Bundesverfassungsgerichts (Schoelkamp Architektur). ab 2013 Sanierung der Gewächshäuser und des Torbaus durch Ruser+Partner Architekten, Helleckes Landschaftsarchitektur. Fläche: 2,4 Hektar Hinweise zur Ausstattung: Gewächshäuser, zwei Wasserbecken, Heckenrondell, Solitär-Exemplare exotischer Baumarten, Schmuckpfl anzungen, exotische Kübelpfl anzen, Gastronomie Ausstattung mit Kunstwerken: „Orest und Pylades“ von Carl Johann Steinhäuser 1863 – 1874 (aufgestellt 1914) | Plastik „Große Badende“ Christoph Voll um 1930 | Figurengruppe „Kinder mit Karpfen“ Wilhelm Kollmar 1939 12 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 13 NYMPHENGARTEN Der südlich des Naturkundemuseums gelegene Nymphengarten ist beschaulicher als der Friedrichsplatz. Das kommt allen zugute, die sich eine Pause abseits des Einkaufstrubels gönnen möchten. Alte Bäume und Rasenfl ächen, einige Sitzbänke und Steinblöcke prägen das Bild. Das Plätschern des Nymphenbrunnens übertönt angenehm alle störenden Geräusche. Die meisten, die hier sitzen, können sich sicher kaum vorstellen, dass die nackten Schönheiten aus Bronze im prüden 19. Jahrhundert bei einigen braven Bürgern Empörung hervorgerufen haben. Ein älteres Relikt ist die neben dem Sockel des Amalienschlösschens fast versteckte Sandsteintafel, in die Elisabeth Alexejewna, Tochter der badischen Erbprinzessin Amalie von Hessen-Darmstadt und Gemahlin von Zar Alexander I, 1814 das folgende melancholische Gedicht meißeln ließ: „Du kleiner Ort, wo ich das erste Licht gesogen, Den ersten Schmerz, die erste Lust empfand, Sei immerhin unscheinbar unbekannt, Mein Herz bleibt ewig doch vor allem dir gewogen, Fühlt überall nach dir sich heimlich hingezogen, Fühlt selbst im Paradies sich noch aus dir verbannt.“ Wer diese Zeilen liest, mag sich freuen, nicht von diesem schönen Ort verbannt zu sein. Durch seine Lage an einem großen Einkaufszentrum und an der Haupt-Fußgängerverbindung zwischen Stadtmitte und Südweststadt ist der Nymphengarten trotz seiner relativen Abgeschiedenheit im Bewusstsein der Karlsruher sehr präsent. GELÄNDE DES ERBPRINZENGARTENS FRIEDRICHSPLATZ Heute liegt der gesamte Bereich des ehemaligen Erbprinzengartens inmitten der Karlsruher City. Seine beiden Teile, die durch den Bau des Naturkundemuseums getrennt wurden, unterscheiden sich deutlich in ihrem Charakter. Trotz seiner bewegten Geschichte und einiger Umgestaltungen hat der Friedrichsplatz im Wesentlichen den Charakter eines repräsentativen Schmuckplatzes des 19. Jahrhunderts beibehalten. Das ist nicht nur der zeittypischen Architektur mit zurückhaltenden Nachkriegs-Ergänzungen und der vom ursprünglichen Konzept inspirierten Platzgestaltung, sondern auch der intensiven Pfl ege zu verdanken. Wechselnde Blumenarrangements in den rechteckigen Beeten ergänzen die Wirkung der historischen Fontäne mit Sandsteineinfassung. Zum Glück konnten beim Neubau der Tiefgarage viele der alten Bäume in den Randbereichen erhalten werden. Sie spenden Schatten und geben dem Platz eine räumliche Fassung. Kein Wunder also, dass sich hier sehr viele Menschen gerne aufhalten. Die Beliebtheit des Platzes ist durch die Erweiterung der Einkaufszone nach Süden noch weiter gestiegen. Hinzu kommen viele Veranstaltungen, die hier beispielsweise im Rahmen der Karlsruher Museumsnacht, der Weihnachtsstadt oder der Folkloria abgehalten werden. circa 1730 Anlage eines Gartens im französischen Stil zwischen Landgraben und der künftigen Erbprinzenstraße für den Erbprinzen Friedrich von Baden-Durlach mit einem Gartenhaus nach Plänen von Jeremias Müller. ab 1787 Umgestaltung des Gartens im englischen Stil durch Hofgärtner Johann Michael Schweyckert im Auftrag von Erbprinz Karl Ludwig. 1790 – 1801 Erweiterung des Gartens über die Erbprinzenstraße bis zur heutigen Kriegsstraße, Verbindung der beiden Gartenteile durch eine unterirdische Grotte nach Plänen von Friedrich Weinbrenner. 1801 Bau des Amalienschlösschens (im 2. Weltkrieg zerstört mit Ausnahme des Sockelgeschosses) für Amalie von Hessen- Darmstadt, die Witwe von Karl Ludwig, ebenfalls nach Plänen von Weinbrenner. ab 1865 Bau des „Naturalienkabinetts“ (heute staatliches Museum für Naturkunde) für die Großherzoglichen Sammlungen, geplant vom Großherzoglichen Hofbaumeister Karl Josef Berckmüller; dadurch Teilung des Erbprinzengartens in Nymphengarten und Friedrichsplatz. Der Friedrichsplatz ist nach dem Bauherrn des „Naturalienkabinetts“, Großherzog Friedrich I. von Baden (1826 – 1907) benannt. 1865 – 1869 Bebauung der Nord- und Ostseite des Friedrichsplatzes nach dem Vorbild eines Musterhauses (heute Baden- Württembergische Bank an der Nordwest-Ecke des Platzes mit Fassade von Berckmüller). Gleichzeitig Gestaltung des Friedrichsplatzes als repräsentative Schmuckanlage mit Fontänenbecken und Umzäunung der beiden durch die Erbprinzenstraße getrennten Hälften gemäß den Plänen von Berckmüller. 1891 – 1892 Anpassung des Nymphengartens an die neue Situation durch den städtischen Gartenbaudirektor Friedrich Ries. Errichtung des Nymphenbrunnens. 1957 Bau des Gebäudes der Handwerkskammer an der Nordseite des Friedrichsplatzes, entworfen von Erich Schelling, mit Weiterführung der Arkade des historischen Musterhauses. ab 1961 Bau eines Pavillons für die Badische Landesbibliothek durch das staatliche Hochbauamt Karlsruhe hinter dem Naturkundemuseum. 1965 – 1967 Umgestaltung des Friedrichsplatzes und des Nymphengartens durch Walter Rossow im Zuge der Bundesgartenschau, Versetzung des Nymphenbrunnens. 1975 Bau einer Tiefgarage unter dem Friedrichsplatz. 1976 Neugestaltung des Platzes nach einem Entwurf des Stadtplanungsamtes und Gartenbauamtes unter Wiederverwendung des historischen Fontänenbeckens. Aufhebung der Fahrbahn am nördlichen Platzrand. Hinweise zur Ausstattung: Auf dem Friedrichsplatz: Schmuckpfl anzungen | Fontänenbecken von Karl Mayer 1874 | Figur „springende Panther“ von Andreas Helmling Im Nymphengarten: Alte Solitärbäume | erhaltener Sockel des Amalienschlösschens, entworfen von Friedrich Weinbrenner | Gedenktafel 1814, ebenfalls von Weinbrenner entworfen | Nymphenbrunnen mit der Figurengruppe des Bildhauers Heinrich Weltring 1891 – 1992, 1965 versetzt. Friedrichsplatz Nymphengarten Nymphengarten 14 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 15 ZOOLOGISCHER STADTGARTEN Der Karlsruher Zoologische Stadtgarten wurde unter Denkmalschutz gestellt, weil er sich trotz seiner langen und wechselvollen Geschichte als hervorragend erhaltenes Zeugnis der Freiraumgestaltung der späten 1960er Jahre präsentiert. Anlässlich der Bundesgartenschau 1967 hat man den damaligen Bestand grundlegend überformt. Diese Prägung verleiht dem Park heute einen homogenen Gesamteindruck. Wenn man den Zoologischen Stadtgarten von Norden betritt, wo bis zum Bahnhofsneubau der historische Haupteingang lag, öffnet sich zunächst der Blick auf den Stadtgartensee. Gleich zur Linken könnte man in ein Bötchen der Gondoletta- Bahn steigen, aber wer etwas mehr vom Park erleben will, geht natürlich zu Fuß. Rechts, am westlichen Seeufer, betritt man zunächst den Rosengarten. An der Stelle einer früheren Jugendstilanlage wurde er zur Bundesgartenschau 1967 eingerichtet. Die Ausgestaltung des Grundrisses und der Gerüste für die Kletterrosen sind typisch für diese Epoche: Polygonale und fl ießende Formen, leichte Konstruktionen, offene Räume, schwingende Wege. Am Außenrand versteckt sich ein kleiner Spielplatz unter Bäumen. Manchmal hat man auch Gelegenheit, auf der benachbarten Seebühne ein Konzert mitzuerleben oder einer Märchenerzählerin zuzuhören. Im Übergang vom Rosengarten zum Japangarten entstand 2016 ein neuer Duft- und Tastgarten. Der Karlsruher Japangarten ist einer der ältesten in Deutschland. Nach der Öffnung Japans für Ausländer 1868 hatte ein reges Interesse für das fernöstliche Land eingesetzt. Viele deutsche Wissenschaftler bereisten es, darunter ein Karlsruher Arzt, der 1913 eine Steinlaterne und Samen mit nach Hause brachte. Gartenbaudirektor Ries entwickelte daraus die Anlage an der heutigen Stelle. Der nächste aus Japan zurückkehrende Arzt, Professor Gräff, organisierte Kontakte zur Stadt Nagoya, die 1927 Karlsruhe einen Shintô- Schrein mit zwei Löwenfi guren schenkte.1938 folgte ein weiteres Geschenk, eine dreizehnstöckige Pagode. Die roten Tore, japanisch „Torii“ genannt, baute man nach Plänen aus Nagoya. Für die Gartenschau wurde der renommierte japanische Landschaftsarchitekt Keiji Uyehara engagiert, dessen Trockengarten aus Kies und Felsblöcken (eine symbolische Landschaft) sich am Ufer des Stadtgartensees erstreckt. Ein weiterer Arzt, Professor Choei Ishibashi, dessen Name „Steinbrücke“ bedeutet, spendete eine solche. Diese Beiträge sorgen dafür, dass der Karlsruher Japangarten seinen Original-Vorbildern sehr nahe kommt. An der Wand des Aufl agers der Stadtgartenbrücke kann man das Keramik-Relief „Bremer Stadtmusikanten“ von Emil Sutor besichtigen, das ursprünglich den Tunnel unter der Tiergartenstraße zierte. Die Trennung durch den KFZ- Verkehr aufzuheben und stattdessen den Park unter einer großzügigen Fußgängerbrücke hindurchfl ießen zu lassen war ein Hauptverdienst der Bundesgartenschau. Jenseits der Brücke liegt das am besten erhaltene Relikt des „alten“ Stadtgartens: Die Wolff-Anlage von 1920. Ihr symmetrischer Grundriss und die Umgrenzung durch geschnittene Hecken sind noch erlebbar, wenn auch einseitig nach Osten geöffnet. Die früher vorhandenen üppigen Staudenbordüren, Formbäumchen und weißlackierten Treillagen sucht man allerdings heute vergeblich. Nur die Stele mit dem knienden Jüngling im Heckenrondell entspricht in etwa der Originalsituation. Von der Kaller-Anlage aus der gleichen Epoche blieb allein der Pavillon erhalten. Hinter dem Südeingang liegt gleich rechter Hand der Garten Baden-Baden, von der gleichnamigen Kurstadt anlässlich der Bundesgartenschau 1967 gestiftet. Sein wohl spektakulärstes Element ist die Glas-Kaskade, eine bis heute ungewöhnliche Materialverwendung. Von diesem Garten aus empfi ehlt sich die Besteigung des Lauterbergs, benannt nach Bürgermeister Wilhelm Florentin Lauter, der 1889 seinen Aufbau veranlasste. Der Zweck der massiven Erdbewegungen war die Unterbringung eines gigantischen halbkugelförmigen Wasserreservoirs, das 1977 aus Sicherheitsgründen verfüllt werden musste. Vom Gipfel hat man eine Panorama-Aussicht auf die ansonsten eher ebene Stadt. Der Lauterberg gehört zum Zoologischen Garten, dessen Tiergehege sich im Norden anschließen. Eine neue gärtnerische Errungenschaft in diesem Bereich, ein „vertikaler Garten“, ist an der Nordwand des Dickhäuter- Hauses zu bestaunen. Noch weiter nördlich sind tagsüber immer begeisterte Kinderstimmen vom großen Spielplatz mit der beliebten „Kinder-Autobahn“ zu hören, wo schnittige Sportwagen genauso gemächlich vor sich hin rollen wie Miniatur-Oldtimer. Den Streichelzoo erreicht man ganz in der Nähe des Nordeingangs, nachdem man den Waldstauden- und den Pergolengarten von 1967 passiert hat. Stadtgartensee Luftbild Zoologischer Stadtgarten Stadtgarten mit Gondoletta Elefantengehege Kaller Anlage Vertikaler Garten 16 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 17 1823 Das Sallenwäldchen wird von Garteninspektor Andreas Hartweg als Parkanlage ausgebaut; die „Sauschwemme“, eine gefl utete Kiesgrube, wird zum „Ludwigsee“ umgestaltet, zunächst Nutzung für Bootsfahrten, später für Gefl ügelzucht. Die benachbarte Schießwiese fl utet man im Winter zum Schlittschuhlaufen. 1824 Das Sallenwäldchen geht durch Grundstückstausch mit der Gemeinde Beiertheim in staatliches Eigentum über. ab 1865 Tiergarten in einem Teil des Sallenwäldchens. 1872 Die Stadt Karlsruhe pachtet das Sallenwäldchen und die Schießwiese vom Staat. Umgestaltung durch Garteninspektor Karl Mayer, Galatea-Brunnen aus Zementguss, Milchwirtschaft. 1875 – 1877 Bau der Festhalle (Architekt Josef Durm). Durch den Aushub für die Aufschüttung des Festhallen-Geländes entsteht der Stadtgartensee. 1877 Die Stadt übernimmt den Tiergarten vom privaten Trägerverein. Eingliederung der Stadthallen-Grünanlage, Benennung „Stadtgarten“, Erhebung von Eintrittsgeld. 1889 – 1893 Aufschüttung des Lauterbergs als Standort eines halbkugelförmigen Hochreservoirs für 3,2 Mio Liter Wasser, benannt nach Oberbürgermeister (von 1870 bis 1892) Wilhelm Florentin Lauter. Durch den Aushub entsteht der „Rennbahnsee“ mit einer umlaufenden Fahrradrennbahn (1896 abgerissen), später zu „Schwanensee“ umbenannt. 1894 Erweiterung des Stadtgartens nach Westen bis zur Bahnstrecke an der Beiertheimer Allee. 1899 Erstes Rosarium. 1905 Bau der von Stadtbaurat Strieder entworfenen Gartendirektion an der Ettlinger Straße (heute Zooverwaltung). 1913 – 1915 Flächengewinn durch die Bahnhofsverlegung und Abbau alter Gleisanlagen. Auf diesen Flächen werden der Japangarten nach Ideen von Gartendirektor Friedrich Ries und der Rosengarten angelegt. Der Architekt Wilhelm Vittali baut den Südeingang mit Kolonnaden sowie die westliche und östliche Grenzmauer. 1913 – 1915 Bau des Konzerthauses (Architekten Curjel und Moser). 1919 Die Kaller-Anlage wird vom Großkaufmann Julius Kaller gestiftet, gebaut nach Plänen von Architekt Friedrich Beichel und Gartendirektor Friedrich Scherer (heute nur Pavillon erhalten). 1920 Die Wolff-Anlage wird vom Fabrikbesitzer Friedrich Wolff gestiftet, Planung ebenfalls Friedrich Scherer. 1927 Der Shintô-Schrein (von Jutsujiro Yamada) mit Löwenfi guren (vonYasuke Araki), Geschenke der Stadt Nagoya, sowie die Torii-Pforten nach Bauplänen aus Nagoya werden im Japangarten errichtet. 1938 Pagode im Japangarten, ebenfalls ein Geschenk der Stadt Nagoya. 1952 – 1953 Abriss der kriegsbeschädigten Festhalle, Neubau der Schwarzwaldhalle (Architekten Erich Schelling und Ulrich Finsterwalder). 1952 – 1955 Bau des Tullabades im Sallenwäldchen, ebenfalls nach Plänen von Erich Schelling. 1966 Eröffnung der Nancyhalle, ebenfalls von Architekt Erich Schelling. 1967 Bundesgartenschau (Gesamtleitung: Robert Mürb und Walter Rossow). Einzelplanungen: Jürgen Klahn, Helmut Gerneth, Dietrich Heckel, Helmut Kirsch. Umwandlung der Tiergartenstraße in eine Fußgängerbrücke über den Park, Verbindung und Umformung der beiden Seen, Gondoletta, Umgestaltung und Erweiterung des Japangartens durch Prof. Keiji Uyehara, Abriss und Neubau des Rosengartens (Robert Mürb und Jürgen Klahn), Abriss und Neubau der Kaller-Anlage (außer Pavillon), Öffnung und Vereinfachung der Wolff-Anlage, Garten Baden-Baden, entworfen von Walter Rieger, Seebühne, geplant von Gernot Kramer, Christoph Blomeier und Hans-Georg Böhler, Spielplätze, „Kinderautobahn“, Modernisierung der Zoo-Gehege, Streichelzoo. 1977 Verfüllung des Hochreservoirs auf dem Lauterberg. 1980 Prof. Choei Ishibashi schenkt dem Japangarten eine Steinbrücke. 1990 Bau der Gartenhalle (Architekt B. Meyer). Neugestaltung des Spielplatzes am Sallenwäldchen. 2007 Wettbewerb Zooerweiterung. 2010 Brand im Streichelzoo, Neuanlage neben dem Nordeingang. 2012 – 2015 Realisierung des Umbaus des Tullabades zum Exotenhaus. 2014 Vertikaler Garten an der Erweiterung des Dickhäuterhauses. Fläche: 20,2 Hektar, davon 8,1 Hektar Zoo Hinweise zur Ausstattung: Themengärten, zahlreiche Aufenthaltsbereiche, Lauterberg als Aussichtshügel, Gondoletta, Seebühne, Gastronomie, Tiergehege, Spielplatz „Rosengarten“, Spielplatz „Sallenwäldchen“, „Kinderautobahn“ Ausstattung mit Kunstwerken: „Stier“ von Isidore-Jules Bonheur 1865, seit 1986 am heutigen Standort | Denkmal für Wilhelm Lauter von Hermann Volz 1892 – 1895 | „Hirtenmädchen“ (Hadumoth), Heinrich Weltring 1902 | „Flötenspieler“ (Audifax), Christian Elsässer 1906 – 1908 | „Der Steinwerfer“, Konrad Taucher 1909, 1944 im Stadtgarten aufgestellt | Kindergruppe mit Ziegenbock, Wilhelm Sauer 1916 | Kindergruppe mit Schwan (ursprünglich Kaller-Anlage), Otto Feist 1917 – 1919 | „liegende Flora“, Georg Schreyögg 1918 – 1919 | Keramikrelief „Bremer Stadtmusikanten“ von Emil Sutor 1921 – 1923 | „Kauernde“, Hermann Föry 1922, seit 1930 in der Wolff-Anlage | Brunnenstele von Robert Ittermann 1927 (in der Wolff-Anlage) | Friedrich-Ries-Denkmal, Heinrich Bauser 1927, aufgestellt 1967 | „Eva“, Christoph Voll 1931 – 1934 | „Jüngling“, Christoph Voll 1933 | „Sitzendes Mädchen“, Carl Egler um 1955 | Sonnenuhr als Weltzeituhr von Ernst Kibler 1967 Besonderheiten: Gartendenkmal, eintrittspfl ichtig Duft- und Tastgarten Rosengarten Stadtgarten Gondoletta Japangarten 18 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 19 BEIERTHEIMER WÄLDCHEN Entlang der Landstraße nach Beiertheim richtete die Obrigkeit schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts für die Bürgerinnen und Bürger Karlsruhes die erste öffentliche Promenade in dem dort vorhandenen Waldstreifen ein. Obwohl ringsherum nach und nach immer mehr Flächen bebaut wurden, blieb dieser Grünzug bis heute erhalten. Seine langgestreckte Form eignet sich hervorragend für Joggen, Nordic Walking, Spaziergänge mit Hund (ein Teil ist als Hunde-Freilauffl äche ausgewiesen) und natürlich mit Kinderwagen, unterbrochen von einem Stopp auf dem mittig gelegenen Spielplatz. Trotz der geringen Breite und des auf ganzer Länge parallel verlaufenden KFZ-Verkehrs schaffen die Sträucher, die den Rand abschirmen, und die Ausmuldung des Geländes einen Eindruck von Geborgenheit. Die natürliche Senke ist ein Relikt der nacheiszeitlichen Kinzig-Murg-Rinne. Vorwiegend im schmäleren Teil der Anlage westlich der Beiertheimer Allee reihen sich Denkmäler bedeutender Karlsruher Persönlichkeiten aus Kunst, Politik und Wissenschaft. Spielerisch geht es auf dem Minigolfplatz am nördlichen Ende des Beiertheimer Wäldchens zu. 1805 Ein Streifen beiderseits der Beiertheimer Allee geht in staatliches Eigentum über und wird unter der Leitung von Hofgärtner Hartweg zu einer Promenade ausgebaut. 1844 Die Hauptbahnstrecke nach Rastatt entlang der Beiertheimer Allee wird eröffnet. um 1870 Der Teil nördlich der heutigen Hermann-Billing-Straße fällt Rangiergleisen zum Opfer. 1896 Das Beiertheimer Wäldchen geht in städtischen Besitz über. 1913 Verlegung des Hauptbahnhofs, Aufl ösung der Bahnstrecke, dadurch Verbreiterung der Promenade. 1966 Bau eines Spielplatzes. Hinweise zur Ausstattung: Minigolf-Anlage, Spielplatz für verschiedene Altersstufen. Ausstattung mit Denkmälern: Georg-Ludwig-Winter- Denkmal, 1845 – 1855 von Franz Xaver Reich (Figur), Friedrich Theodor Fischer (Sockel) | Franz-Grashof-Denkmal, 1896 von Friedrich Moest | Carl-Drais-Denkmal, 1892 –1893 von Theodor Haf | Carl-Benz-Denkmal, 1934 – 1935 von Ottmar Schrott- Vorst | Robert-Haass-Denkmal, 1908, Relief 1955 von August Meyerhuber. FESTPLATZ Bevor die neue Messe nach Rheinstetten zog, fanden auf dem Festplatz nördlich des Zoologischen Stadtgartens große Ausstellungen statt. Diese Nutzung hat sein Aussehen geprägt. Teile, die davon nicht berührt wurden, sind die Anlagen westlich der Stadthalle und östlich des Kongress- Hotels und der Vorbereich des Vierordtbades. Dieser Vorplatz mit seinem Pfl asterrondell, in dessen Mitte sich die fi gurengeschmückte Bronze-Schale des Hygieia-Brunnens erhebt, hat seit der Verlegung des Haupteingangs zu der traditionsreichen Badeanstalt seine ursprüngliche Funktion verloren. Der kurzzeitig als Cafégarten genutzte Bereich westlich der Stadthalle kontrastiert durch seine dichte, kleinräumige Bepfl anzung und die verschiedenen Niveaus mit dem ebenen, offenen Festplatz. Seine Formen und Materialien sind ein typisches Zeugnis der Gartengestaltung der 1980er Jahre. Freiraumgestaltung jüngeren Datums manifestiert sich im Vorbereich des Kongress-Hotels: Heckenstreifen wechseln mit Streifen aus Schmuckbepfl anzung, rhythmisiert durch quer stehende Betonbänke. Von der erhöhten Hotel-Terrasse überblickt man die zum Schloss führende Ettlinger Straße (Via Triumphalis). 1871 – 1873 Bau des Vierordtbades (Architekt Josef Durm), gestiftet von Bankier Heinrich Vierordt. 1913 – 1915 Bau des Konzerthauses (Architekten Curjel und Moser). 1915 Vollendung der Stadthalle , ebenfalls von Curjel und Moser. Einrichtung des Festplatzes in seiner heutigen Form anlässlich des 200-jährigen Stadtgeburtstags, der aber kriegsbedingt nicht gefeiert wurde. 1952 – 1953 Abriss der kriegsbeschädigten, 1877 von Josef Durm gebauten Festhalle, Neubau der Schwarzwaldhalle (Architekten Erich Schelling und Ulrich Finsterwalder) an gleicher Stelle. 1955 Wasserspiele und Grünanlagen entlang der Ettlinger Straße. 1966 Eröffnung der Nancyhalle (ebenfalls Architekt Erich Schelling) anlässlich der kommenden Bundesgartenschau. 1967 Ausstellungsfl äche „Arzneipfl anzengarten“ auf dem Festplatz. 1979 – 1980 Tiefgarage unter weiten Teilen des Festplatzes. 1983 – 1985 Abriss der alten Stadthalle mit Ausnahme der Kolonnade, Neubau mit alter Kolonnade nach Plänen von Herman Rotermund und Christine Rotermund- Lehmbruck. Neugestaltung des Umfeldes durch die städtische Projektgruppe Endisch, Jeuter, Pankow und Stock. 1993 – 1994 Wiederaufbau des Portikus des Konzerthauses. 2000 – 2002 Kongress-Hotel der Architekten Schweger & Partner (Sieger des vorangegangenen Wettbewerbs). 2000 Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung des Festplatzes. 1. Preis Agence Ter: (Konzept mit Heckenstreifen vor dem Hotel wurde realisiert.) Ausstattung mit Denkmälern: Hygieia-Brunnen (Johannes Hirt 1905-09, gestiftet von Wilhelm Klose); Steinsetzung mit dem japanischen Schriftzug „Ein glückliches langes Leben“ (gestiftet von Prof. Choei Ishibashi 1988). Freiherr Carl von Drais 20 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 21 SCHLOSSGARTEN DURLACH Ebenso wie die Stadt Durlach um einiges älter ist als Karlsruhe, blickt auch der Durlacher Schlossgarten auf eine längere Geschichte zurück als die Karlsruher Schlossanlagen. Mitte des 16. Jahrhunderts verlegte Markgraf Karl II. seine Residenz von Pforzheim nach Durlach. Aus diesem Anlass ließ er nicht nur ein kleines Jagdschloss zu der repräsentativen „Karlsburg“ ausbauen, sondern dazu auch einen standesgemäßen Lustgarten anlegen. Nordöstlich gliederte sich ein ausgedehnter Küchengarten an, dahinter ein Gartengelände mit Turnierbahn. Diese beiden Teile der Anlage sowie der Teil des Lustgartens nördlich der historischen Kastanienallee sind seit dem 19. Jahrhundert überbaut. Lange Zeit blieb das Wegesystem aus der Phase der barocken Überarbeitung des Gartens fast unverändert. Was heute an die typische Formensprache eines klassischen Landschaftsgartens mit seinen geschwungenen Wegen und seiner freien Baumstellung erinnert, wurde erst 1904 nach der hier abgehaltenen Gewerbe- und Industrieausstellung geschaffen. Heute profi tiert der umfriedete Garten von eindrucksvollen alten Bäumen, weiten Rasenfl ächen und gepfl egten Beeten, die eine entspannte Atmosphäre schaffen. Die heckenumgrenzten Spielplätze sind besonders an heißen Sommertagen beliebt, weil sie im kühlen Schatten der Baumkronen liegen. Einen Anziehungspunkt bildet der Rosengarten, der um den Nibelungenbrunnen herum angelegt wurde. Dieser Jugendstilbrunnen hatte vor seiner Verlegung die Rosenanlage des Stadtgartens geschmückt. Seit 2008 wird nach und nach durch behutsame Maßnahmen wie das Öffnen von Sichtbeziehungen oder die Pfl anzung von Hecken der Raumeindruck des verschwundenen Barockgartens wieder erlebbar gemacht. Beim Betreten oder Verlassen des Schlossgartens kann man am westlichen Zugang antike römische Skulpturen betrachten. Sie sind im Lapidarium, dem ehemaligen Toilettenhäuschen, untergebracht, das durch einen geschickten Umbau zu unerwarteten Ehren gekommen ist. ab 1565 Fertigstellung der Karlsburg in Durlach (als Ausbau eines bestehenden Jagdschlosses), Errichtung eines Renaissance-Lustgartens mit einem feuerspeienden Herkules aus Bronze. Nordöstlich der heutigen Karlsburgstraße entsteht ein Küchengarten, anschließend der „Bauhofgarten“ mit Turnierbahn (Teile der heutigen Karl-Weysser-Straße). 1689 Zerstörung Durlachs und der Karlsburg im Pfälzer Erbfolgekrieg durch die Truppen von Ludwig XIV. 1698 – 1702 Wiederaufbau der Karlsburg, wegen Geldmangels und politischer Schwierigkeiten vorzeitig eingestellt. Nur der heute erhaltene „Prinzessenbau“, die Kapelle und der Marstall werden erneuert. Der „Kavaliersbau“ (nach Plänen von Domenico Egidio Rossi und Giovanni Mazza) ist der einzige ausgeführte Teil des geplanten großen Schlosses. vermutlich Barocke Umgestaltung des Gartens Kastanienallee (eine der ersten in Deutschland), Fischteich, Gartentheater, Parterres. 1880 Der Durlacher Schlossgarten wird eine öffentliche Anlage. 1903 Die Gewerbe- und Industrieausstellung Durlach wird im Schlossgarten abgehalten. Ein rundes Fontänenbecken wird angelegt. Das barocke Wegesystem existiert noch fast unverändert. 1964 – 1965 Abbruch des Rosengartens im Stadtgarten im Zuge der Bauarbeiten für die Bundesgartenschau, Versetzung des Nibelungenbrunnens nach Durlach. 1985 Das Gartenbauamt erarbeitet ein Entwicklungs- und Pfl egekonzept für den Schlossgarten Durlach. 1992 Umgestaltung der Vorfl ächen der Karlsburg. ab 2008 Behutsame Erneuerung, Herausarbeitung der alten Strukturen. 2011 Eröffnung des Lapidariums mit römischen Skulpturen. 2015 Umgestaltung des Beckens von 1903 mit Umgebung als Abschluss der behutsamen Erneuerung. Fläche: 3 Hektar Hinweise zur Ausstattung: Kleinkinderspielplatz, Spielplatz für verschiedene Altersstufen mit zahlreichen Bewegungsgeräten, Wasserbecken, Brunnen, Rosengarten Ausstattung mit Denkmälern: Lapidarium; „Pulverturm“, rundes Steinhaus mit Kegeldach, wohl 18. Jahrhundert; „Nibelungenbrunnen“ aus dem Rosengarten im Karlsruher Stadtgarten, 1914 – 1915 von Otto Feist entworfen, ausgeführt durch Bildhauer Dominik Schoch, 1965 hierher versetzt | Figur einer weiblichen Schlittschuhläuferin, Zementguss, Ende 19. Jahrhundert, als Allegorie des Winters ursprünglich im Karlsruher Stadtgarten | „Karthagerin“ (weitere Figur aus dem Stadtgarten) | Engelfi gur, vermutlich vom Durlacher Friedhof | Kompositkapitelle von den Säulen am Portal der alten Karlsburg, um 1565 | Sandstein-Stele mit Fingerlabyrinth, 2011 von Oliver Stefani um 1700 22 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 23 ALTER FRIEDHOF Begräbnisstätten, die nicht mehr genutzt werden, entwickeln sich je nach ihrer speziellen Situation in unterschiedliche Richtungen. Vielerorts sind aufgelassene Friedhöfe als Stätten der Erinnerung weitgehend unverändert erhalten geblieben. An der Stelle des ältesten Karlsruher Gottesackers befi ndet sich hingegen heute der Marktplatz. Auch der zweitälteste, in der östlichen Innenstadt gelegene Friedhof konnte nicht unverändert bleiben. Wenn ein so dringender Bedarf an nutzbarer Grünfl äche besteht wie in diesem Stadtviertel, dann muss sich der ehemalige Begräbnisplatz anpassen. Den neuen Bedürfnissen wurde durch die Einrichtung von Spielplätzen, Bolzplatz und Basketballplatz Rechnung getragen. Es entstand ein spannungsvoller Kontrast zu den ruhigen, baumbestandenen Grasfl ächen mit den Zeugnissen einer stilleren Vergangenheit. Einige davon sind besonders markant: Die neugotische ehemalige Friedhofskapelle, die romantische Gruftenhalle aus der gleichen Epoche, das aufwändige Monument für die preußischen Soldaten, die im Kampf gegen die badischen Revolutionäre gefallen waren, sowie das majestätische Grabmal des wortgewaltigen Hofpredigers Walz, dessen Standort durch die Verlängerung der Waldhornstraße noch an Prominenz gewonnen hat. Diese neue Achse verbindet den Alten Friedhof mit dem Stadtpark Südost und bettet ihn noch besser als früher in das Grünsystem Karlsruhes ein. 1781 Erste Bestattungen auf dem Gewann Lohfeld. 1784 Der Friedhof wird von einer Mauer umgeben. 1804 Offi zielle Eröffnung des Friedhofs auf dem Gewann Lohfeld als städtischer Friedhof. 1818 Erste Erweiterung des Friedhofs auf dem Gewann Lohfeld. 1837 Bau der Friedhofskapelle nach Plänen von Friedrich Eisenlohr. 1841 – 1842 Bau der Gruftenhalle nach Plänen von Karl Küntzle. 1848 Errichtung des Denkmals für die Opfer des Theaterbrandes von 1847. um 1850 Zweite Erweiterung. 1874 Eröffnung des neuen Hauptfriedhofs und Schließung des Friedhofs auf dem Gewann Lohfeld. 1882 Letzte Bestattungen auf dem alten Friedhof. Allmähliche Überführung in eine Parkanlage, Umbenennung des Westteils in „Lutherplatz“. Die Südwest-Ecke wird vom Bahnhof der Lokalbahn und Nebengebäuden eingenommen. 1903 – 1905 Bau der Schillerschule am Nordrand des ehemaligen Friedhofs. 1937 – 1938 Bau des heutigen Landesvermessungsamtes (Planung Stadtbaurat Robert Amann) südlich der Kapelle. 1950er Umgestaltung mit Spielplätzen, Neubau der Sporthalle der Schillerschule im Friedhofsgelände. 1982 – 1983 Neuordnung des Alten Friedhofs: Zusammenfassung der Denkmäler in drei Bereichen, dazu Umsetzung vieler Grabmale, Hinweistafel aus Bronze, neue Ausstattung der vorhandenen Spiel- und Sportplätze. 2002 – 2003 Friedrich-List-Schule, entworfen vom Architekturbüro Rossmann+Partner, entsteht am Südrand des alten Friedhofs | Verlängerung der Achse Waldhornstraße. Hinweise zur Ausstattung: Bolzplatz, Basketballplatz, Kinderspielplätze mit Kletter-, Bewegungs- und Wasserspielmöglichkeiten. Ausstattung mit Denkmälern: Friedhofskapelle; Gruftenhalle; Denkmal für die Opfer des Theaterbrandes 1847 von Franz Xaver Reich 1848 | Denkmal für die 1849 gefallenen preußische Soldaten, gestaltet von Friedrich August Stüler und Friedrich Eisenlohr 1852 | Denkmal für 1870 – 1871 gefallene deutsche und französische Soldaten; zahlreiche historische Grabmale. THEATERPLATZ Auf dem Gelände, das heute vom Badischen Staatstheater und dessen Vorplatz ausgefüllt wird, befanden sich zuvor andere prominente Gebäude: Der alte Karlsruher Hauptbahnhof von1843 bis 1913 und die Markthalle von 1934 bis 1970. Die heutige Nutzung ergab sich, als nach dem zweiten Weltkrieg das Theater von Heinrich Hübsch am Schloss beschädigt war. Damals wurden unterschiedliche Überlegungen zu einem Neubau angestellt. Die Wahl fi el schließlich auf den Standort Markthalle. Der Entwurf des Theater-Neubaus vom Architekturbüro Bätzner ließ Raum für einen großzügigen Vorplatz. Dieser wurde nach einem Künstler-Wettbewerb durch den Bildhauer Erich Hauser in den Formen des Violin- und Bass-Notenschlüssels gestaltet. Ein weiterer Bildhauer sorgte etwas später für angeregte Diskussionen: Jürgen Goertz, der Schöpfer des „Musengauls“. Diese Plastik wurde 1981 vor dem Gebäude aufgestellt. Wegen der geplanten Erweiterung des Staatstheaters wird sich die Gestaltung des Theaterplatzes wesentlich verändern. 1934 Eröffnung der Markthalle an der Stelle des ehemaligen Hauptbahnhofs und des heutigen Staatstheaters. Teile des früheren Bahnhofsgebäudes werden als „kleine Markthalle“ mitgenutzt. 1963 Wettbewerb zum Neubau des Badisches Staatstheaters auf dem Gelände der Markthalle. Drei Planungsteams werden zur Weiterentwicklung ihrer Entwürfe aufgefordert. Die Gutachterkommission empfi ehlt den Entwurf des Büros Bätzner zur Ausführung. Beteiligter Landschaftsarchitekt ist Walter Rossow. 1975 Einweihung des Badischen Staatstheaters. Bau der Tiefgarage (Planung Büro Anselment). Auslobung eines Künstler-Wettbewerbs für die Gestaltung des Bereichs auf der Tiefgarage. Sieger: Bildhauer Erich Hauser. Sein Entwurf zeichnet mit zwei Wasserbecken, Mauern und Pfl anzungen die Formen des Violin- und des Bass-Notenschlüssels nach. Die ursprünglich von Walter Rossow vorgesehene Randbepfl anzung wird an Hausers Entwurf angepasst. 1977 Fertigstellung und Übergabe des Theaterplatzes. 1981 Aufstellung der Plastik „Musengaul“ von Jürgen Goertz als Leihgabe des Landes vor dem Theatereingang. Ursprünglich war die Plastik 1974 für den Innenraum des Theaters entworfen aber abgelehnt worden. 1990 Skulpturenausstellung auf dem Theaterplatz. 2010 Errichtung des Informationspavillons „K-Punkt“ ( Kränzle + Fischer-Wasels Architekten) mit Café für die Zeit der Bauarbeiten der Kombilösung zur Weiterentwicklung des Straßenbahnnetzes. 2014 Wettbewerb „Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters“. Mit der weiteren Planung wird das Büro Delugan-Meissl mit Wenzel und Wenzel beauftragt. Hinweise zur Ausstattung: Informationspavillon „K-Punkt“ mit Café (temporär), Wasserspiele, Skulptur „Musengaul“ von Jürgen Goertz. 24 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 25 SÜDSTADT-GRÜNZUG Die Karlsruher Südstadt entstand als typisches Arbeiterviertel des 19. Jahrhunderts hinter dem damaligen Hauptbahnhof: Extrem dicht bebaut und ursprünglich ganz ohne öffentliche Grünanlagen. Bis zum Zweiten Weltkrieg diente nur das benachbarte Sallenwäldchen den Bewohnerinnen und Bewohnern der „Eisenbahnervorstadt“ als Erholungsfl äche. Durch die Kriegszerstörung bot sich die Chance einen Teil der zerbombten Fläche zur Schaffung eines Grünzugs zu nutzen. Die grüne Schneise führt durch das Innere der Häuserblöcke und bietet Gelegenheiten zu Bewegung, Spiel und Erholung für jedermann. Der langgestreckte Park hat schon mehrere Umgestaltungen erfahren. Die Bäume, die in der ersten Bauphase der 1970er Jahre gepfl anzt wurden, sind groß geworden und spenden wohltuenden Schatten in dem ansonsten kaum durchgrünten Quartier. In jüngerer Zeit ist der Indianerspielplatz aus Robinienholz hinzugekommen, dessen Tipis auf den Spitznamen der Südstädter Bezug nehmen: Sie werden „Indianer“ genannt, seit hier 1891 die berühmte Buffalo-Bill-Show gastierte. 1857 Bebauungsplan für die Südstadt. 1951 Festlegung eines Grünzugs auf ehemals bebautem, kriegszerstörten Gelände im Rahmen des „Aufbauplans Südstadt“. 1975 Herstellung des Grünzugs. 1975 Einweihung der Anlage. 1981 – 1986 Neuordnung des Grünzugs durch das Gartenbauamt. 1989 – 1990 Sanierungssatzung und Bebauungsplan für den betreffenden Teil der Südstadt. 1994 Bau einer Tiefgarage unter dem Grünzug westlich der Wilhelmstraße. Neugestaltung des Bereichs: Karl Bauer. 2004 Eröffnung des Indianerspielplatzes am 24. Juli unter Mitwirkung einer Freizeit-Indianergruppe. Hinweise zur Ausstattung: Spielplätze für jüngere und ältere Kinder, Ruhebereiche, Bolzplatz mit Kunstrasen, Hartplatz, Basketball HILDAPROMENADE Die Spaziergänger in der Hildapromenade bewegen sich heute sehr viel gemächlicher als ihr erster Nutzer, die Eisenbahn. Die Gleise entfi elen durch die Umleitung der Strecke nach dem Bau des neuen Hauptbahnhofs 1913. Was blieb, war ein 2,3 Kilometer langer und durchschnittlich 50 Meter breiter Grünstreifen, der an die dicht besiedelten Quartiere Weststadt und Mühlburg angrenzt und entsprechend intensiv genutzt wird. Anlässlich des 1986 ausgeschriebenen Wettbewerbs, dem die Hildapromenade einschließlich ihrer westlichen Fortsetzung Ludwig-Marum-, Seldeneck- und Sonnenstraße ihr heutiges Aussehen verdankt, gab es Überlegungen, sie durch Baumgruppen zu untergliedern. Man beschloss jedoch, die besondere räumliche Qualität der außerordentlichen Länge beizubehalten. Trotz der einheitlichen Gestaltung mit seitlichen Baumreihen und Rasen in der Mitte mangelt es der Hildapromenade nicht an besonderen Akzenten, die im Folgenden nacheinander erwähnt werden sollen. Beginnend bei der Christuskirche am Mühlburger Tor stößt der Spaziergänger schon nach wenigen Schritten auf die Lina-Sommer-Anlage. Es wäre möglich, dass sich ihre Gestalter am Vorbild des verloren gegangenen Rosengartens im Stadtgarten orientiert haben, denn sie scheint dessen kleinere und einfachere „Schwester“ zu sein. Mit ihrer hohen Umrandung bildet sie ein ruhiges „grünes Wohnzimmer“ für Erholungssuchende aus der Umgebung. Man fühlt sich hier fast ins frühe zwanzigste Jahrhundert zurückversetzt. Der Haydnplatz, der sich weiter westlich an die Hildapromenade angliedert, entstand in einer der vornehmsten Gegenden Karlsruhes: Im Musikerviertel. Entlang der Straßen, die nach berühmten Komponisten benannt sind, wohnten von Anfang an Rechtsanwälte, Fabrikanten und Bankiers unter Ihresgleichen. Inspiriert wurde die Anlage durch die eleganten englischen „crescents“, bogenförmige Häuserzeilen mit grüner Mitte. Die Platzgestaltung ist zwar etwas bescheidener ausgefallen als es sich der Planer des Ensembles Heinrich Sexauer vorgestellt hatte; der erste Weltkrieg kam dazwischen und nach dem zweiten Weltkrieg waren die Mittel ebenfalls beschränkt. Dennoch ist das großbürgerliche Flair bis heute erhalten geblieben. Passend zu den Straßennamen der Umgebung nahmen 1973 die Figuren „Orpheus“ und „Eurydike“ den leeren Platz der zwei nie gegossenen Rosse- Statuen ein, deren Bronze für Kanonen statt für Kunstwerke gebraucht worden war. Auch wenn vielleicht nicht jedem Besucher spontan die Namen der Figuren einfallen, stellt doch die Harfe des Orpheus den richtigen Bezug zum Stadtviertel her. Vom Plätschern des Brunnens kann man sich in eine entspannte Stimmung versetzen lassen. Nach dem Passieren eines schattigen Kleinkinderspielplatzes im Mittelstreifen der Hildapromenade und eines sonnigen Sandbereichs an der ehemaligen Reithalle öffnet sich nach Süden eine größere Freifl äche auf dem Gelände der früheren Dragonerkaserne. Wer im Frühjahr kommt, erreicht auf einem diagonalen Weg unter Toren aus blühenden Glyzinien eine Gruppe von Wassersäulen, die einen Bezug zu dem sehr ähnlichen Brunnen im Schlossgarten erahnen lassen. Links davon toben sich ältere Kinder auf Spielgeräten aus, die echte Herausforderungen bieten. Rechts nutzen fast immer sportbegeisterte Menschen den Bolzplatz. Wer dann immer noch nicht müde ist, kann nebenan noch eine Runde Tischtennis spielen. Das Geschehen im Park betrachtet man am besten von den ruhigeren Bereichen mit Staudenpfl anzungen an den beiden Sporthallen aus. 26 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 27 1862 Bau des Bahnhofs Mühlburg (am heutigen Fliederplatz), Eröffnung der Maxaubahn (Pfalzbahn). 1913 Einrichtung der Hildapromenade als Grünstreifen nach Wegfall der Maxaubahn. 1926 Gestaltung des Fliederplatzes nach Plänen des Karlsruher Gartendirektors Friedrich Scherer. 1986 Städtebaulicher Ideenwettbewerb Hildapromenade vom Mühlburger Tor bis zur Neureuter Straße, 1. Preis: Klahn+Singer Landschaftsarchitekten. 1990 Neugestaltung des Zugangs zur Christuskirche (außerhalb des Wettbewerbsgebiets). 1998 Fertigstellung des Wettbewerbsprojekts. 2010 Neugestaltung des Fliederplatzes durch das Büro Klahn+Singer+Partner, was zur Aufhebung der Fliederstraße vor dem Kinder- und Jugendtreff führte. Hinweise zur Ausstattung: Kleinkinderspielplatz auf Höhe der Virchowstraße, Spielplatz mit Kletterlandschaft, Bolzplatz mit Fangnetzen auf Höhe der Draisschule. LINA-SOMMER-ANLAGE 1930 Einrichtung eines Rosengartens zwischen Stabelstraße und Kochstraße. 1933 Der Rosengarten wird nach der pfälzischen Mund- artdichterin Lina Sommer (1862 – 1932) benannt. Hinweise zur Ausstattung: Historische Rankgerüste und Stufen, Lina-Sommer-Büste von Wilhelm Kollmar (aufgestellt 1935). HAYDNPLATZ 1894 Baufl uchtenplan mit einem halbkreisförmigen Platz. 1913 Baubeginn der Platzgestaltung. Die zwei monumentalen Ross-Figuren des Münchner Bildhauers Bernhard Bleeker für den Brunnen, die nach der ursprünglichen Planung vorgesehen waren, wurden jedoch nie aufgestellt. 1913 Einrichtung der Hildapromenade nach Wegfall der Maxaubahn am Südrand des Platzes. 1955 Umgestaltung des Platzes. 1973 Aufstellung von zwei Plastiken des Bildhauers Emil Sutor „Orpheus“ und „Eurydike“ auf den bisher leeren Sockeln. Dem Bewegungsdrang der Kinder wird ein Stück weiter entlang der Hildapromenade wiederum einiges geboten. Neben einem reich ausgestatteten Spielbereich für jede Altersstufe befi ndet sich ein von Fangnetzen umgebener Ballplatz. Die Laubengänge und Heckenstreifen, die Beginn und Ende dieser Aktivzone markieren, stellen den Zusammenhang zum Pergolen umgrenzten Fliederplatz her, der sich drei Häuserblöcke weiter westlich in die Hildapromenade schiebt. Noch vor nicht allzu langer Zeit durchtrennte eine Straße den ehemaligen Standort des Bahnhofs Mühlburg und dessen Vorplatz. Heute ist der Bereich frei vom Autoverkehr. Kinder dürfen gefahrlos herumrennen und das vielfältige Angebot nutzen. Vor dem ehemaligen Bahnhofsgebäude, in dem heute der Kinder- und Jugendtreff untergebracht ist, bietet ein erhöhter und farblich betonter Kreis in der Platzmitte Raum für diverse Veranstaltungen. Stadtauswärts reicht die Hildapromenade jenseits des Fliederplatzes noch ein ganzes Stück weiter und endet erst an der Neureuter Straße. Sie stellt eine der wichtigsten Grünverbindungen im Karlsruher Stadtkörper dar. EHEMALIGE DRAGONERKASERNE 1843 Die Dragonerkaserne wird für das 1803 gegründete 1. Badische Leib-Dragoner-Regiment Nr. 20 errichtet. 1973 Die Stadt Karlsruhe erwirbt das Kasernengelände vom Bund unter der Bedingung, es einer öffentlichen Nutzung zuzuführen. 1982 Städtebaulicher Ideenwettbewerb Dragonerkaserne, 1. Preis: Architekt Rainer Henning. 1990 Einweihung der Dragoner-Sporthalle (Rossmann + Partner Architekten) an der Blücherstraße und der für den Budo-Club umgebauten Dragoner-Reithalle. 1991 Fertigstellung der Grünanlage (Planung Gartenbauamt). Hinweise zur Ausstattung: Brunnen mit Wassersäulen aus Sandstein, Rankbögen entlang des Hauptweges, Fußball, Tischtennis, Kleinkinderspielplatz, Kletternetz und Bewegungsgeräte für größere Kinder und Jugendliche, Heckenräume FLIEDERPLATZ Hinweise zur Ausstattung: Pergolen, erhöhte Platzmitte, Tischtennis, Basketball, Wasserstelle, Trampolin, Kleinkinderspielplatz Fliederplatz Dragonerkaserne 28 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 29 LINDENPLATZ IN MÜHLBURG Heute liegt der Mühlburger Lindenplatz ein bisschen verschlafen jenseits der großen Verkehrsströme, ganz im Westen Karlsruhes. Es ist kaum zu glauben, dass er einst den Mittelpunkt des Lebens in Mühlburg bildete. Kirche, Markt, Rathaus, alles war hier versammelt. Die Kirche ist als prägendes Element geblieben. Vor ihr liegt ein ruhiger Platz mit grünem Rand, wassergebundener Decke, einem Sandsteindenkmal und einem Baumdach. Das neue Linden- Geviert muss sich allerdings noch etwas entfalten, um dem Platznamen Ehre zu machen. Ergänzt wird das Bild durch einige schlichte Sitzgelegenheiten und Kleinkinder-Spielgeräte. Mehr war nicht nötig, denn ein großer Spielbereich für alle Altersstufen ist auf dem Fliederplatz in unmittelbarer Nähe vorhanden. Manchmal bringen Veranstaltungen in der Kirche oder im benachbarten Kulturzentrum „Tempel“ etwas Trubel auf den Platz, doch wer Ruhe sucht, ist hier meistens richtig. 1786 Bau der evangelischen Pfarrkirche nach den Plänen von Johann Friedrich Weyhing an der Stelle des früheren Kirchen- und Rathauses. 1844 Carl Benz wird in der evangelischen Pfarrkirche getauft. 1886 Eingemeindung Mühlburgs in die Stadt Karlsruhe, Umbenennung des Marktplatzes in „Lindenplatz“. 1965 Umgestaltung des Lindenplatzes, Entfernung des Wasserbeckens, Versetzung des Kriegerdenkmals, Spielplatz. 1983 Neugestaltung mit rundem Spielbereich. 2006 Mühlburg wird Sanierungsgebiet. Bürgerbeteiligungsverfahren. Der Lindenplatz ist der erste Platz, der im Rahmen des Programms „soziale Stadt Mühlburg“ saniert wird. ab 2010 Neugestaltung durch das Gartenbauamt. Hinweise zur Ausstattung: Kriegerdenkmal 1887 von Friedrich Wilhelm Volke, Spielgeräte für Kleinkinder SONNTAGPLATZ Ähnlich wie die Südstadt ist auch die Karlsruher Südweststadt ein dicht bebautes Stadtviertel, das sich ab Mitte des 19. Jahrhunderts aus Industrieansiedlungen südlich der Kriegsstraße entwickelte. Grünfl ächen waren ursprünglich nicht vorgesehen. Was übrig blieb, war eine Restfl äche zwischen zwei Bahntrassen. Der Zwickel eignete sich nicht zur Bebauung, also entstand hier eine Grünanlage. Zunächst eher als Schmuck gedacht, wurden die Bedürfnisse der Anwohner mit jeder Umgestaltung des Platzes wichtiger. Die neueste Modernisierung ist ein Ergebnis des intensiven Gesprächs mit den Bürgern. Für jede Lebensphase soll auf kleinem Raum etwas geboten sein: Sand für Kleinkinder, Sport- und Klettergeräte für die Älteren, Boule und Sitzgelegenheiten für Erwachsene. Diese vielen verschiedenen Elemente gruppieren sich überraschend harmonisch unter großen Bäumen und der beeindruckenden Hirschbrücke von 1891. 1862 Eröffnung der Maxaubahn und 1870 Eröffnung der Rheinbahn (beide fuhren über die Mathystraße) 1891 Bau der Hirschbrücke nach den Plänen von Stadtbaumeister Hermann Schück. 1896 Benennung „Sonntagplatz“ nach Karoline Auguste Sonntag, einer Karlsruher Wohltäterin, die sich besonders für Witwen und verwaiste Mädchen einsetzte. 1899 Projekt zur Gestaltung als städtischer Schmuckplatz im landschaftlichen Stil. 1913 Stilllegung der Bahnen nach der Verlegung des Hauptbahnhofs. ab 1921 Straßenbahnlinie entlang des Sonntagplatzes. 1930 Errichtung des Zwerg-Nase-Brunnens. 1955 Der Bürgerverein Südweststadt verhindert den Abriss der Hirschbrücke. 1967 Anlage von Spielgelegenheiten. 1981 Umgestaltung des Geländes mit Spielplatz. ab 2015 Erneuerung. Hinweise zur Ausstattung: Zwerg-Nase-Brunnen von Karl Wahl 1930, Sandspielbereich, Bewegungs-Spielgeräte, Tischtennis, Bouleplatz 30 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 31 NOTTINGHAM-ANLAGE Mitten in einem Teil der Karlsruher Weststadt mit sehr hoher Einwohnerdichte wurde 1977 durch den Wegzug der Stadtwerke ein ausgedehntes Gelände frei. Da hier ein akuter Mangel an nutzbarem Außenraum und Spielgelegenheiten bestand, war schnell klar, dass ein Grünzug entstehen sollte. Heute teilt eine Wellenlinie aus Sitzmauern eine ruhige, grüne Fläche von einem intensiv bespielten Bereich für alle Altersgruppen ab. Von Wipptieren und Kletterburgen über ein Wasserlabyrinth bis hin zu Basketballkorb und Bolzplatz ist alles vorhanden, damit sich Kinder und Jugendliche voll entfalten können. Die Menge der Besucherinnen und Besucher nicht nur im Sommer, sondern auch an sonnigen Wintertagen gibt dem Planungskonzept Recht. Doch auch bei schlechtem Wetter bietet eine geräumige Überdachung aus der Stadtwerke- Epoche die Gelegenheit, sich in der Anlage aufzuhalten. Hier fi nden häufi g Spielaktionen des Stadtjugendausschusses statt. Weiter südlich wird der Grünzug durch den Innenhof des Moninger-Blocks mit einer etwas privateren Atmosphäre fortgesetzt. Kulturelle Einrichtungen wie die drei Theater im ehemaligen Ofenhaus mit angrenzendem Café oder Räumlichkeiten des Badischen Konservatoriums beleben die Grünanlage zusätzlich. Wer Ruhe sucht, fi ndet ein zurückgezogenes Plätzchen zwischen Schmuckpfl anzungen und Springbrunnen mit Blick auf die 8,5 Meter hohe Plastik „Lebensfahne“. 1994 trafen sich der Lord Mayor Vernon Gapper von Nottingham und der damalige Karlsruher Oberbürgermeister Gerhard Seiler aus Anlass des 25-jährigen Partnerschafts- Jubiläums in der Anlage und gaben ihr den heutigen Namen. 1844 Einrichtung der „Gasanstalt“ (erstes Karlsruher Gaswerk). 1977 Wegzug der Stadtwerke vom Gasanstalt-Gelände. 1985 – 1988 Bau einer Parkanlage nach den Plänen des Landschaftsarchitekturbüros Karl Bauer. Einzug des Jakobus-Theaters, des Figurentheaters Marotte und des Sandkorn-Theaters in das Ofenhaus des ehemaligen Gaswerks. 1992 Aufstellung des Brunnens „Lebensfahne“ von Horst Egon Kalinowski. 1994 Benennung der Parkanlage nach der britischen Partnerstadt von Karlsruhe. Hinweise zur Ausstattung: Zahlreiche Bewegungs-Spielgeräte für verschiedene Altersstufen, Wasserspielanlage, Basketball, Bolzplatz, Fontänen, Brunnen mit Kunstwerk, Staudenanlage mit Pergolen, überdachte Spielfl äche ZKM-GRÜNZUG Die Einrichtung des Zentrums für Kunst und Medientechnologie im denkmalgeschützten Gebäude einer ehemaligen Munitionsfabrik in der Südweststadt 1997 war ein Meilenstein des Karlsruher Kulturlebens. Schon im Vorfeld stellte sich die Frage, wie der Grünzug vor dem über 300 Meter langen Bau angemessen gestaltet werden soll. Das Landschaftsarchitekturbüro Kienast, Vogt und Partner fand die passende Antwort. Die unter der Anlage durchgehende Tiefgaragendecke bildete dabei eine besondere Herausforderung. Tropfenförmige, erhöhte, durch rostenden Stahl und geschnittene Hecken eingefasste Bauminseln, von den Planern als „grüne Dschunken“ bezeichnet, bieten intime Rückzugsräume in der offenen Freiraum-Achse aus Rasen und Belag. Unter alten Bäumen in der nördlichsten „Dschunke“ befi ndet sich ein kleiner Spielplatz. Aufgereihte Tafeln mit einer Lichtinstallation des Künstlers Jeffrey Shaw führen auf den Haupteingang des ZKM zu. Dem hochkarätigen Inhalt des Kulturgebäudes adäquat wurde der Grünzug mit hohen Ansprüchen an künstlerisches Design realisiert. Trotzdem fühlen sich hier nicht nur diejenigen wohl, die avantgardistische Gestaltung ausdrücklich schätzen, sondern auch diejenigen, die sich nur eine Weile von den Menschenmengen des benachbarten Filmpalastes zurückziehen möchten, ebenso wie die Beschäftigten der angrenzenden Bürogebäude. 1914 – 1918 Errichtung des Baus A der Deutschen Waffen- und Munitionsfabriken AG (DWM) nach den Plänen von Philipp Jakob Manz. 1979 Umzug der Firma IWK Verpackungstechnik (Nachfolge- Unternehmen der DWM) nach Stutensee. 1992 – 1997 Umbau des Gebäudes für das Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) durch die Architekten Schweger+Partner, Bau einer Tiefgarage unter dem gesamten Vorbereich. 1995 Wettbewerb zu den Außenanlagen des ZKM, 1. Preis Büro Kienast, Vogt und Partner, anschließend Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs. 1997 Eröffnung des (1989 gegründeten) ZKM im Bau A. Einzug der Städtischen Galerie und der Staatlichen Hochschule für Gestaltung. 2000 Bau des Filmpalastes am ZKM (Architekt Till Sattler). 2015 Fertigstellung des Grünzuges Richtung Gartenstraße. Hinweise zur Ausstattung: Erhöhte Bauminseln mit Sitzgelegenheiten, Spielbereich, Kunstinstallationen 32 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 33 OTTO-DULLENKOPF-PARK Anlass für diesen Park war der Wunsch für die dicht besiedelte Karlsruher Oststadt eine große Grünfl äche ähnlich wie die Günther-Klotz-Anlage für den Westen oder der Schlossgarten für das Zentrum bereitzustellen. Die nötige Fläche musste allerdings erst von diversen gewerblichen Nutzungen, Gaswerk und Altlasten befreit werden. Heute sieht man dem ruhigen, grünen Raum diese Mühe gar nicht an. Alles wirkt ganz selbstverständlich: Alte Bäume, die vor nicht allzu langer Zeit zwischen Baracken standen, weitläufi ge naturnahe Wiesenfl ächen, neu gepfl anzte Gehölzgruppen, die noch an Volumen gewinnen werden, und der Wall zum Ostring. Es ist eine funktionale, schlicht gehaltene Parkanlage, die den Bewohnern der kompakten Gründerzeit-Quartiere ein Aufatmen ermöglicht. Zu ihrer Beliebtheit tragen die Nähe zum Kulturbetrieb im ehemaligen Schlachthof und in der Musikhochschule bei sowie ein gut besuchtes Restaurant, bei dessen Neubau ein historisches Gebäude integriert wurde. Direkt daneben können sich Kinder auf einem Spielplatz austoben, während die Erwachsenen Espresso oder italienischen Wein genießen. Ein besonderes Highlight ist die Skateanlage mit ihren Plaza- und Bowl-Komponenten. Angegliedert sind ein Basketballplatz und ein Bolzplatz mit Kunstrasen, der bei jedem Wetter genutzt werden kann. Der Park entwickelt sich weiter. Beispielsweise wurde zum 150-jährigen Bestehen des deutsch-japanischen Freundschaftsvertrages 2011 auf Initiative der Deutsch- Japanischen Gesellschaft Karlsruhe am Hauptweg ein elliptischer Kirschbaumhain gepfl anzt. Eine beträchtliche Erweiterung bringt der zweite Bauabschnitt, der einen Schwerpunkt für unterschiedliche Bewegungskünste bietet. vor 1982 Nutzung des Geländes vorwiegend als Gewerbegebiet, Gleisfl ächen, Polizeibehörde und Gaswerk. 1982 – 1989 Wiederaufbau des kriegszerstörten Gottesauer Schlosses durch das Hochbauamt Karlsruhe (Barbara Jakubeit), Nutzung als staatliche Hochschule für Musik, seit 2013 ergänzt durch den Multimediakomplex (Architekten 3P). 1999 Im November Einweihung des Bolz- und Skaterplatzes. 2001 Einweihung des ersten Bauabschnitts. seit 2006 Umnutzung des Alten Schlachthofs als Kreativpark. 2011 Pfl anzung des Kirschbaumhains auf Initiative der Deutsch-Japanischen Gesellschaft Karlsruhe. 2012 Umbenennung des bisherigen Ostaueparks in „Otto-Dullenkopf-Park“ nach dem Karlsruher Oberbürgermeister von1970 bis 1986. 2016 Eröffnung der neuen Skate-Anlage am 8. April 2016 Fläche: Bisher 10,8 Hektar (ohne den letzten Bauabschnitt) Hinweise zur Ausstattung: Skaterplatz, Bolzplatz, Basketballplatz, Spielplatz, Kirschbaumhain, Restaurant 34 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 35 STADTPARK SÜDOST Nicht oft hat eine Stadt die Gelegenheit, einen neuen Park in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrums zu bekommen. Für Karlsruhe bot sich diese Möglichkeit durch die Schließung des Bundesbahn-Ausbesserungswerks, das sich einst entlang der Gleise vom alten Bahnhof nach Durlach entwickelt hatte. Auf diesem Gelände entstand ab 2002 ein neues Stadtviertel mit einer etwa zehn Hektar großen Grünanlage. Der erste Bauabschnitt wurde schon 2007 fertiggestellt. Ein Teil dieser Fläche trägt heute den Namen der rumänischen Partnerstadt von Karlsruhe: Temeswar-Platz. Hier blieben einige stattliche alte Bäume erhalten. Neu hinzu kamen eine Rasenfl äche und ein großzügiger Kinderspielplatz. Am Südrand schließt die ehemalige Kantine des Ausbesserungswerks, die heute unter der Bezeichnung „Südwerk“ als Bürgerzentrum dient, den Temeswar-Platz ab. Entlang dieses Gebäudes und weiter Richtung Süden führt eine grüne Verbindung zu den anschließenden dicht besiedelten Stadtvierteln. Der Hauptteil des Stadtparks Südost erstreckt sich von Westen nach Osten. Er beginnt an der Rüppurrer Straße mit einer Wassertreppen-Anlage. Wenn man zu ihrer Quelle emporsteigt, erreicht man die „Esplanade“, einen um sechs Meter angehobenen, breiten Spazierweg, der die gesamte Grünanlage entlang der Bebauung an der Ludwig-Erhard-Allee begleitet. Von hier bietet sich die Aussicht über den Park und die angrenzenden Stadtviertel. Die Böschung, die die Esplanade mit dem fl achen Parkgelände verbindet, kaschiert geschickt die unter ihr angeordneten Parkhäuser und Nebenräume. Auf dem ebenerdigen Niveau befi nden sich Wasserspiele, schattige und sonnige Aufenthaltsbereiche, ein weiterer Kinderspielplatz, ein Bolzplatz, sowie der runde „Garten der Religionen“. Er verweist auf den Privilegienbrief von 1715, in dem der Stadtgründer Markgraf Karl Wilhelm von Baden- Durlach der Bürgerschaft die Religionsfreiheit zugesichert hatte. Der Stadtpark bildet gemeinsam mit dem Otto-Dullenkopf- Park eine Grünverbindung, die vom Stadtzentrum weit bis in den Osten reicht. 1849 Einrichtung des Bahn-Ausbesserungswerks östlich des damaligen Hauptbahnhofs entlang der Bahnstrecke Richtung Durlach. 1993 Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb Karlsruhe-Südost-Gottesaue (im gleichen Jahr Umwandlung der Deutschen Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG). 1. Preis: Rossmann+Partner (Architekten), Karl Bauer (Landschaftsarchitekt). 2002 Abriss des Ausbesserungswerks mit Ausnahme eines Wasserturms und der ehemaligen Kantine, Baubeginn (im gleichen Jahr Gründung der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG zwecks Vermarktung der nicht betriebsnotwendigen Immobilien der Deutschen Bahn AG). 2007 Fertigstellung des Temeswar-Platzes und des ersten Bauabschnitts des Stadtparks Südost westlich der Henriette-Obermüller-Straße. 2012 Fertigstellung des großen Spielplatzes. Eröffnung der Straßenbahnlinie für das neue Wohngebiet. 2014 Etwa 60 Prozent der 9,5 Hektar großen Grünfl äche sind realisiert. 2015 Bau des „Gartens der Religionen“ anlässlich des dreihundertsten Stadtgeburtstags. 2016 Wegen großer Nachfrage Fertigstellung des Stadtviertels mit Park fünf Jahre vor dem ursprünglich vorgesehenen Termin. Hinweise zur Ausstattung: Spielplätze mit zahlreichen Bewegungsgeräten, Sportfeld, Wasseranlagen, Garten der Religionen, durch Treppen und Rampen erreichbare Esplanade mit Aussichtsplattform SCHMALLEN Ursprünglich war der Schmallen, ein Ausläufer der eiszeitlichen Kinzig-Murg-Rinne, eine langgestreckte Senke in den Feldern der Gemarkung Bulach. Auf die Idee, links und rechts dieser Senke zu bauen, kam man schon 1926, aber das Vorhaben konkretisierte sich erst zwischen den 1960er und 1990er Jahren. Heute ist der 1,5 Kilometer lange und durchschnittlich 90 Meter breite Grünzug von Wohngebieten umgeben. Eine Kastanienallee durchzieht ihn wie ein Rückgrat, auf der gegenüberliegenden Seite begleitet von Gruppen aus Zierkirschen. An einer markanten Stelle stehen alte Linden mit einem Feldkreuz, das an die ländliche Vergangenheit des Gebiets erinnert. Der leicht abgesenkte Rasenstreifen in der Mitte des Parks ist im südlichen Teilstück zu einem Regenwasser-Auffang-Becken vertieft. Bei trockenem Wetter dient das Becken als Fußballplatz. Am Rand des Schmallens reihen sich Spielbereiche, die bei gutem Wetter von einer bunt gemischten Kinderschar bevölkert sind. 1926 Der Generalbebauungsplan enthält ein neues Stadtviertel auf dem Gebiet von Oberreut. Auf dem Schmallen sind Sportplätze vorgesehen. 1963 Baubeginn in Oberreut-Waldlage, ein Jahr später Bezug der ersten Häuser. 1985 – 1987 Pfl anzung des ersten Teils der Kastanienallee (110 Bäume), Anlage der Rasenfl ächen. 1990 Bebauungsplan „Oberreut-Feldlage III“. 1996 Bau des Wasserrückhaltebeckens als Teil des südlichen Schmallens. Hinweise zur Ausstattung: Historisches Feldkreuz aus dem Jahre 1878, 1926 in den Schmallen versetzt. Zahlreiche Spielplätze und Sportmöglichkeiten, Kastanienallee. Garten der Religionen Wasserachse 36 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 37 GÜNTHER-KLOTZ-ANLAGE Die Rolle, die der Otto-Dullenkopf-Park für die Oststadt spielt, kommt im Fall der Weststadt der Günther-Klotz- Anlage zu. Sie wird von weiten Wiesenfl ächen und der „Seenplatte“ geprägt. Gleich drei Wasserfl ächen hat man hier angelegt: Den Freizeitsee mit Ruderbooten und einer historischen Brücke, den Landschaftssee mit Feuchtbiotop und den Modellbootsee eine Ebene tiefer an der Alb. Die beiden Ebenen werden durch eine eindrucksvolle Kaskade miteinander verbunden. Ein „herausragendes“ Merkmal ist der 15 Meter hohe Hügel, im ebenen Karlsruhe eine Seltenheit. Während des weithin bekannten Open-Air- Festivals „Das Fest“ drängen sich an den Hängen Tausende von Zuschauern. In ruhigeren Zeiten hört man vor allem Kinder, die sich am Kletternetz, der Riesenrutsche und auf dem Aktivspielplatz vergnügen. Die Älteren nehmen Angebote wie Beachvolleyball, Basketball und Skaten wahr. Am gegenüberliegenden Ende des Parks, neben dem Lokal „Kühler Krug“, befi ndet sich der bei jungen Familien sehr beliebte Kleinkinderspielplatz. 1968 Ausrichtung der Bundesgartenschau 1975 auf dem Gelände wird durch den Gemeinderat abgelehnt. Trotzdem wird das Parkprojekt weiter verfolgt. 1971 Wettbewerb für den neuen Park auf dem bisherigen Acker- und Grabeland. 1.Preis: Büro Heinz Jakubeit. 1973 Der Park bekommt seinen Namen nach dem Initiator des Projekts, dem Karlsruher Oberbürgermeister (von 1952 bis 1970) Günther Klotz. Der Hauptweg ist nach Karl Johann Friedrich Wolf, einem erfolgreichen Hammerwerfer und Karlsruher Bäckermeister benannt. 1975 Erster Spatenstich. 1976 Einbau einer Alb-Brücke von 1905 am Freizeitsee. 1981 – 1983 Bau der Europahalle, Architekten Schmitt, Kasimir + Partner. 1985 Einweihung des letzten Bauabschnitts. 1988 Einweihung des Aktivspielplatzes. 1989 Labyrinth der Künstlerin Lieselotte Anschütz- Russwurm. 2004 – 2008 Bau des Europabades, Geier + Geier Architekten. Fläche: 19,7 Hektar Hinweise zur Ausstattung: Spielplatz am Kühlen Krug mit zahlreichen Bewegungsgeräten, Spiellandschaft am 15 Meter hohen Rodelhügel mit Kletternetz, Riesenrutsche, Hängebrücke, Bewegungs- und Klettergeräten, Wasserspielanlage, Wegelabyrinth, Beachvolleyballfeld, Basketballfeld, Rollschuhmulde, Skateplatz, Modellbootsee, Landschaftssee mit Feuchtbiotop, Freizeitsee mit Bootsverleih und historischer gedeckter Brücke, Kaskade, „Freundschaftsrondell“ des Freundeskreises Karlsruhe-Halle e. V., Kleingartenanlage. Ausstattung mit Kunstwerken: Labyrinth der Künstlerin Lieselotte Anschütz-Russwurm, Summsteine, Gedenktafel für Günther Klotz (auf dem Gipfel des Hügels) In direkter Nachbarschaft: Betreuter Aktivspielplatz, Sportareal Europahalle, Europabad Besonderheiten: In der Günther-Klotz-Anlage wird jedes Jahr die überregional bekannte Kulturveranstaltung „Das Fest“ abgehalten. 38 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 39 ALBGRÜN Das Flüsschen Alb durchquert das gesamte Karlsruher Stadtgebiet von Südosten nach Nordwesten. Bis zum Ersten Weltkrieg fl oss die Alb südlich an der Stadt vorbei und tangierte nur einige Dörfer wie Rüppurr, Bulach, Beiertheim, Mühlburg und Daxlanden. Erst durch die Errichtung der Siedlungen Weiherfeld und Dammerstock in den 1920er Jahren wurde ein Teil der Flussaue zum stadtnahen Park. Der Bau der Karlsruher Südtangente, der in den 1960er Jahren begonnen und 1988 abgeschlossen wurde, veränderte den Flusslauf stark. In Teilstücken musste die Alb verlegt werden. Man nutzte die Baumaßnahmen, um den Fluss mit seinen Ufern zu renaturieren und einen durchgängigen begleitenden Weg für Fußgänger und Radfahrer anzulegen. Von Ettlingen kommend beschränkt sich der Grünstreifen zunächst auf die unmittelbaren Ufer. Erst südlich der Dammerstock-Siedlung weitet er sich zu einem Park auf. Neben der St. Franziskus-Kirche lockt ein großer Spielplatz mit Holzschiff Familien aus der weiten Umgebung an. Die verbesserte Wasserqualität macht es möglich, dass Kinder am fl achen Ufer in der Alb planschen. Weiter nördlich trennt sich der Fußweg vom Wasser, um die Südtangente zu über- und dann die Bahn zu unterqueren. Hinter den Gleisen wird man geradewegs auf das klassizistische Gebäude des Stephanienbades geführt. Bevor man es erreicht hat biegt man nach links in eine großzügige, naturnahe Grünanlage ab. Darunter braust der Verkehr der Südtangente durch den 600 m langen Edeltrudtunnel. Der Weg führt an den Felsblöcken der spektakulären Kaskade vorüber, die mit Albwasser gespeist wird. Ein Stück weiter am Fluss entlang erreicht man schließlich die Günther-Klotz-Anlage. An deren Ende wendet sich die Alb hinter der Gaststätte „Kühler Krug“ zu einer Schleife nach Süden. Hier liegt das Lokal „Beim Schupi“ mit seinem beliebten Biergarten und Volkstheater. An der Stelle, wo die Alb wieder nach Westen biegt, weitet sich das Flusstälchen auf. Über einer gebogenen Stützmauer thront die Albkapelle aus dem 18. Jahrhundert. Etwas weiter fl ussabwärts produzieren die Stadtwerke in der Appenmühle mithilfe der Wasserkraft umweltfreundlich Strom. Passanten werden durch Informationstafeln über das Kraftwerk, die Wehranlagen und die Fischtreppe am Thomaswehr aufgeklärt. Hinter Daxlanden fl ießt die Alb etwas weniger attraktiv aber dennoch mit grünem Begleitweg am Rheinhafen, an der Raffi nerie und am Ölhafen entlang, bevor sie in den Rhein mündet. 1396 Erste urkundliche Erwähnung der Appenmühle in Daxlanden. 1811 – 1814 Bau des Stephanienbades als Tanz- und Veranstaltungssaal mit einem Badeareal an der Alb nach den Plänen von Friedrich Weinbrenner. Das Haus ist nach der Großherzogin von Baden Stéphanie de Beauharnais, der Adoptivtochter Napoleons, benannt. 1905 Einstellung des Badebetriebs im Stephanienbad wegen Gleisbau zum neuen Hauptbahnhof. Die Alb wird verlegt. Für die Gleisanlagen wird die Badepark- Anlage zerstört. 1913 Umsetzung der Maria-Hilf-Kapelle an die Alb, fi nanziert durch die Brauerfamilie Sinner. 1925 Erste Wasserturbine zur Stromerzeugung in der Appenmühle. 1988 Einweihung des 609 Meter langen Edeltrudtunnels. Der Tunnel ist nach der Ehefrau von Oberbürgermeister Otto Dullenkopf benannt, die Patin des Bauvorhabens war. 1988 Pfl anzung des „Sparkassenwäldchens“ aus 175 Bäumen am Tunnel, gestiftet von der Sparkasse Karlsruhe anlässlich ihres 175-jährigen Bestehens. 1988 – 1989 Bau der Grünanlage auf dem Edeltrudtunnel. Die Biotope Tümpel, Obstwiese, Totholzhaufen und Steinlesewall werden mithilfe der Gärtner- Ausbildungsgruppe des Gartenbauamtes angelegt. 1989 Die seit1986 von dem Bildhauer Günter E. Herrmann geplante Wasserkaskade am Edeltrudtunnel wird eingeweiht. Hinweise zur Ausstattung: Zahlreiche Spielplätze, naturnahe Bereiche, Wasserkaskade, Gewässerlehrpfad mit Informationsstationen, Steg und Strand Besonderheit: Die Alb und ihre Uferbereiche sind Teil des nach Europarecht geschützten Fauna-Flora-Habitat-Gebiets „Oberwald und Alb in Karlsruhe“. 40 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 41 KIRCHFELD NORD MIT SIEGFRIED-BUBACK-PLATZ Der Abzug der US-Streitkräfte aus Deutschland hat vielerorts ehemals unzugängliche Gebiete freigegeben, die wieder in die Stadt eingegliedert werden konnten. Im Zuge einer solchen Konversion entstand das Wohngebiet Kirchfeld Nord am westlichen Rand des Hardtwaldes, der sich vom Schlossgarten ausgehend in die Landschaft zieht. Der Lage in direkter Nachbarschaft zu Wald und Feldern entsprechend ist der neue Stadtteil stark durchgrünt. Wiesenfl ächen mit Regenwasser-Versickerungsmulden und einigen alten Bäumen trennen einzelne Wohn-„Cluster“ voneinander. Die Kinder aus den umliegenden Einfamilien- und Reihenhäusern strömen zum Wikingerspielplatz mit seinen urigen Holzhütten und einem kompletten Wikingerschiff. Der einzige Bereich mit Geschosswohnungsbau umgibt den zentralen Siegfried- Buback-Platz. Diese Anlage profi tiert von einer Reihe mächtiger amerikanischer Roteichen, Zeugen der Kasernen- Vergangenheit dieses Standortes. Mit blau blühenden Stauden bepfl anzte Bodenwellen auf dem Platz stellen eine gedankliche Verbindung zum Wikinger-Spielschiff und zu den dänischen Planern der Rahmenkonzeption der Siedlung her. Auch für diejenigen, die nicht hier wohnen, lohnt sich ein Spaziergang durch den naturnahen Grünstreifen am Waldrand entlang. 1959 Bau der Kaserne „Neureut Cantonment“ nördlich der Siedlung Kirchfeld (cantonment = Quartier, Ausbildungslager). Dies war die einzige Kaserne der US-Streitkräfte in Karlsruhe, die komplett neu errichtet wurde. 1996 Abzug der US-Streitkräfte, Belegung eines Teils der Hallen mit einem zentralen Materialpunkt des Heeres. Die Kasernengebäude verfallen. 2002 Planungswerkstatt mit sieben eingeladenen Architekturbüros. Der Entwurf von Tegnestuen Vandkunsten (Architekturbüro aus Kopenhagen) wird zur Realisierung empfohlen. 2005 Erster Spatenstich für die Konversion, Realisierung des zentralen Grünzugs. Planung: Gartenbauamt. 2006 Abschluss des Bebauungsplanverfahrens. Bebauung in Bauabschnitten („Cluster“) 2007 Wikingerspielplatz. 2008 Einrichtung des Sportgeländes. 2012 Einweihung des Siegfried-Buback-Platzes (benannt nach Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der 1977 mit seinen Begleitern Wolfgang Göbel und Georg Wurster von Mitgliedern der RAF in Karlsruhe erschossen wurde und zu diesem Zeitpunkt in Neureut wohnhaft war) unter Anwesenheit von Generalbundesanwalt Siegfried Runge und Siegfried Bubacks Sohn Michael Buback. Planung: Gartenbauamt. Hinweise zur Ausstattung: Staudenpfl anzungen, alte Roteichenreihe und kleiner Spielbereich auf dem Siegfried- Buback-Platz, Wikingerspielplatz mit Wikingerschiff und verschiedenen Bewegungsgeräten, naturnahe Regenwasserversickerungsbereiche GRÜNZUG KNIELINGEN In Knielingen befand sich ein weiteres großes Militärgelände, das 1995 geräumt wurde. Inmitten der neuen Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser zieht sich ein Park von einem Ende der Siedlung bis zum anderen. Zwei Fußwege queren ihn. Dadurch ist die Fläche in drei vertiefte Rechtecke unterteilt. Die Vertiefungen entstanden teilweise aus den Kellerräumen der ehemaligen Bebauung. In der südlichen Mulde wurde ein großer Mehrgenerationenspielplatz mit Wasserstelle angelegt. Die beiden anderen dienen als grüner Bewegungsraum und gelegentlich als Regenwasser-Versickerungsfl ächen. Die südöstliche Grenze des Parks wird von einer terrassierten Böschung mit Bastionen aus Sandstein markiert, den nordwestlichen Rand begleitet ein geschwungener Pfad. Beide Ränder sind mit Baumreihen gefasst. Vom früheren Baumbestand wurden mehrere große Exemplare erhalten. Im Norden bildet ein kleiner Platz mit Sitzgelegenheiten, Staudenstreifen und einer berankten Pergola den Übergang zur Egon-Eiermann-Allee, zu einem weiteren, jedoch schmäleren Grünzug und zum ehemaligen Kasino, das heute Gastronomie beherbergt. Dieser Platz wurde 2012 nach der russischen Partnerstadt Krasnodarplatz benannt. 1936 Bau der Rheinkaserne Knielingen. Der zentrale Teil ist die Mudra-Kaserne, benannt nach General Bruno von Mudra. 2003 Begrenzt offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb „Konversion des Kasernengeländes in Knielingen“. 1. Preis: Architektur und Stadtplanung Rosenstiel, gemeinsam mit den Landschaftsarchitekten faktorgrün. ab 2007 Erstellung der zentralen Grünfl äche, Wettbewerbe für die einzelnen Bauabschnitte, fortschreitende Bebauung. 2012 Einrichtung des Sportparks Buchwegäcker. 2012 Benennung des Krasnodarplatzes Hinweise zur Ausstattung: Mehrgenerationenspielplatz, Platz mit Pergola, Sitzgelegenheiten und Stauden 42 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 43 LANDSCHAFTSPARK RHEIN Schon an der Straßenbahnhaltestelle Maxau hat man von einem baumbestandenen Aussichtspunkt den Überblick über Park, Hofgut und Fluss. Wenn man dann auf dem Rheindamm steht und am Fluss entlang blickt, kommt man unwillkürlich auf den Gedanken, wie schön es wäre, von hier aus loszuwandern oder loszuradeln, vielleicht sogar bis Basel oder Köln. Dieser Gedanke befl ügelte die Anlieger des Oberrheins schon lange und führte zur Gründung des Vereins „PAMINA Rheinpark“. Doch die große Vision muss erst einmal konkretisiert werden. Ein wichtiger Baustein auf diesem Weg ist der Landschaftspark Rhein. Schon früher war das Hofgut Maxau, das Herzstück des Landschaftsparks, ein beliebtes Ausfl ugsziel. Doch die Umgebung ließ mit dem vernachlässigten Vorfeld und den intensiv bewirtschafteten Ackerfl ächen zu wünschen übrig. Die Felder wurden in extensiv beweidete Grasfl ächen und kleinteilige Ackerfl ächen umgewandelt, ein Obsthain wurde gepfl anzt, ein Spielplatz für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angelegt. Dieser Spielplatz greift symbolisch das Thema „Fluss“ auf, um seine einzelnen Stationen inhaltlich miteinander zu verknüpfen. Da darf ein Schiff natürlich nicht fehlen: Die „Maxau“, was sonst? Der angrenzende Knielinger See, als Baggersee entstanden, ist heute ein wichtiger Rast- und Überwinterungsplatz für Wasservögel. Ein behutsam vom Landschaftspark herangeführter Stichweg endet an einem Aussichtspunkt und macht dort diesen Reichtum der Natur für Besucher erlebbar, ohne die Vögel zu stören. Das Wichtigste aber ist und bleibt das Erlebnis Rhein. Dreiergruppen von Pyramidenpappeln markieren den Flussverlauf. An den Sitzterrassen hat man von der Dammkrone einen Rundblick vom Schwarzwald bis zum Pfälzer Wald. Seit der Neugestaltung kann man endlich über eine sorgfältig gearbeitete, fl ache Treppenanlage bequem bis an das Wasser hinabsteigen. 1817 Beginn der Rheinbegradigung durch Johann Gottfried Tulla, in wenigen Jahren 6 Durchstiche nördlich von Karlsruhe, dadurch Zugehörigkeitswechsel des Geländes des heutigen Landschaftsparks Rhein von der Pfalz (damals bayerisch) zu Baden. 1840 Bau des Hofguts Maximiliansau (später Maxau) als geschlossene Hofanlage. 1853 Errichtung des Tulla-Denkmals südlich des Hofguts. 1992 Einzug des Knielinger Museums in das Hofgut. 1998 Gründung des PAMINA-Rheinparks, in den der Landschaftspark Rhein eingebettet ist. 2005 Erwerb des Hofguts Maxau durch die Stadt Karlsruhe. 2007 Bewerbung für die Bundesgartenschau 2015 mit dem Landschaftspark Rhein, Rückzug der Bewerbung; dennoch Bestätigung des Projekts. 2012 Eröffnung der Dammterrassen und der Mehrgenerationen-Spielanlage. Pfl anzung eines Obstbaumhaines anlässlich des 200. Geburtstages der Sparkasse Karlsruhe. 2015 Betriebsbeginn des Hofgutes Maxau mit Gastronomie. Hinweise zur Ausstattung: Mehrgenerationen-Spielplatz mit Klang- und Wasserspielen, zahlreichen Bewegungsgeräten unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade und einem symbolischen Wasserlauf, Sitzstufen-Anlage am Rhein, Gastronomie, Obsthain, Pappelgruppen, Aussichtspunkt am Knielinger See TURMBERGTERRASSE Der Durlacher Turmberg erhebt sich 256 Meter über dem Meeresspiegel und etwa 140 Meter über der Rheinebene. Von ihm hat man eine beeindruckende Aussicht auf das in der Rheinebene liegende Karlsruhe. Bei klarem Wetter sieht man bis weit in die Pfalz und ins Elsass hinüber. Kein Wunder, dass hier nicht nur im 11. Jahrhundert eine stolze Burg ihren Platz fand, sondern auch seit dem Ende des 19. Jahrhunderts beliebte Ausfl ugslokale eingerichtet wurden. Das Restaurant „Friedrichshöhe“ lag damals auf Terrassen unterhalb des alten Burgturmes. Damit sich die Ausfl ugsgäste nicht gar so abmühen mussten, baute man ihnen die Turmbergbahn, die älteste Standseilbahn Deutschlands (leider nicht mehr ganz originalgetreu erhalten). Die „Friedrichshöhe“ existierte bis weit in die Nachkriegszeit hinein. Nach ihrem Abriss diente die Kellerdecke als Aussichtsplattform neben der Bergstation der Turmbergbahn. Jedoch musste man 2008 feststellen, dass hier erhebliche statische Mängel bestanden. Das Betreten wurde zusehends riskant und schließlich untersagt. Seit 2015 kann man die Aussicht wieder genießen, ohne um die eigene Sicherheit bangen zu müssen. Die ehemals ebene Terrasse hat Sitzstufen aus Naturstein Platz gemacht, zu deren Gründung etliche Bohrpfähle in den Hang getrieben wurden. Gegenüber der Bahnstation fl ankiert eine auf drei Seiten offene Loggia die Stufenanlage. An ihrer Rückseite befi nden sich barrierefreie Toiletten und im Stockwerk darunter ein Veranstaltungsraum mit Küche. Alte Postkarten zeigen, dass der Turmberg früher fast vollständig von Weinbergen bedeckt war. An diesen historischen Zustand erinnert der im Zuge der Neugestaltung wieder angelegte 1000 Quadratmeter große Schauweinberg mit 800 Rebstöcken, der sich unterhalb der Sitzstufen erstreckt. Er wird vom Staatsweingut Karlsruhe-Durlach betrieben. Über das sanierte Hexenstäffele kann man den Weinberg und die Aussichtsterrasse in fast direkter Linie vom Tal aus erreichen, wenn man gewillt ist, sich etwas anzustrengen. 771 Erste Erwähnung des Turmbergs unter dem Namen „Hohenberg“. 11. Jh. Bau einer Burg auf dem Turmberg. 13. Jh. Bau des heute erhaltenen Turmes. nach 1870 Erste Gastronomie auf dem Turmberg. Das Restaurant „Friedrichshöhe“ besteht spätestens ab 1892. 1888 Einweihung der von Ingenieur Karl Müller geplanten Turmbergbahn (Standseilbahn), Antrieb durch Wasserballast. 1944 Das Restaurant „Friedrichshöhe“ brennt nach einem Angriff ab. 1959 Wiedereröffnung des Restaurants „Friedrichshöhe“. Später wird das Lokal abgerissen. Die Turmbergterasse bleibt als schlichte Plattform erhalten. 2012 Die Idee, an der Stelle der Terrasse ein Hotel zu bauen, wird verworfen. Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung der Turmbergterrasse mit kleinem Veranstaltungsraum. 1. Preis: Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Hähnig+Gemmeke freie Architekten. 2015 Einweihung. Hinweise zur Ausstattung: Sitzstufen, Sitzblöcke, Bäume, Hecken, Bauwerk mit einer barrierefreien WC-Anlage und einem Veranstaltungsraum für 60 Personen mit Küche und eigener Terrasse, Schauweinberg mit 800 Rebstöcken 44 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 45 27 1 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 22 21 24 26 26 28 25 13 1415 16 18 13 19 9 29 16 17 23 20 © Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt | 2016-2026 Alter Flugplatz Hardt- wald Weiher- wald Äußerer Kastenwört Beiertheimer Feld Oberwald Rissnert Hardt- wald Rheinhafen Schloss Messe Rh ei n Knielinger See Landeshafen Wörth Erlachsee Alb Alb Alb Alb Alb Al b Rh ei n 1 Schlossplatz und Schlossgarten 8 2 Fasanengarten 11 3 Botanischer Garten 11 4 Friedrichsplatz 12 5 Nymphengarten 13 6 Zoologischer Stadtgarten 14 7 Beiertheimer Wäldchen 18 8 Festplatz 19 9 Schlossgarten Durlach 20 10 Alter Friedhof 22 11 Theaterplatz 23 12 Südstadt-Grünzug 24 13 Lina-Sommer-Anlage 26 14 Haydnplatz 26 15 Ehemalige Dragonerkaserne 27 16 Fliederplatz 27 17 Lindenplatz in Mühlburg 28 18 Sonntagplatz 29 19 Nottingham-Anlage 30 20 ZKM-Grünzug 31 21 Otto-Dullenkopf-Park 32 22 Stadtpark Südost 34 23 Schmallen 35 24 Günther-Klotz-Anlage 36 25 Albgrün 38 26 Kirchfeld Nord mit Siegfried-Buback-Platz 40 27 Grünzug Knielingen 41 28 Landschaftspark Rhein 42 29 Turmbergterrasse 43 STADTPLAN Grünfl ächen und Parkanlagen 46 | DER GRÜNE FÄCHER – PARKS UND ANLAGEN IN KARLSRUHE GARTENBAUAMT | 47 www.karlsruhe.de QUELLENVERZEICHNIS Uta Schmitt: Der Stadtgarten in Karlsruhe – Ein historischer Streifzug Karlsruhe 2007 Verdyck Gugenhan Freie Landschaftsarchitekten: Schlossgarten, Schlossplatz, Botanischer Garten und Fasanengarten Karlsruhe Parkpfl egewerk Historische Analyse, Dokumentation, Denkmalpfl egerische Zielsetzung Stuttgart 2011 Thomas Henz: Der Prozess einer großräumigen Stadtreparatur – Ein Beispiel aus Karlsruhe Südost in: Stadt und Grün 2/2012 S. 18 – 21 Thomas Henz: Militärische Konversionen in Karlsruhe – Neues Grün und eine Verschnaufpause für die Landschaft in: Stadt und Grün 8/2013 S. 15 – 21 Thomas Henz: Der Landschaftspark Rhein in Karlsruhe – Ein Konzept für Naherholung und Naturerlebnis in der Rheinaue in: Stadt und Grün 6/2012 S. 45 – 51 Horst Schmidt: Vernetztes Grün in der Gottesaue in: Garten und Landschaft 12/1992 S. 25 – 30 Horst Schmidt: Was ist dem Schloß angemessen? in: Garten und Landschaft 10/1984 S. 21 – 27 BÜGA 2015 (Hrsg.): Grün in Karlsruhe – Parks.Gärten.Bäume Karlsruhe 2015 Gottfried Leiber: Friedrich Weinbrenners städtebauliches Schaffen für Karlsruhe – Teil I: Die barocke Stadtplanung und die ersten klassizistischen Entwürfe Weinbrenners Karlsruhe 1996 Stadtarchiv Karlsruhe, Manfred Koch (Hrsg.): Stadtplätze in Karlsruhe Karlsruhe 2003 Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt: 100 Jahre Gartenbauamt Karlsruhe 1905 – 2005 Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt: Baustellen erleben in Karlsruhe – Stadtpark Südstadt-Ost Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 25, Denkmalpfl ege, Dr. Kieser: Stadtgarten Karlsruhe Begründung der Denkmaleigenschaft gemäß § 2 DSchG 2006 www.karlsruhe.de: Leben und Arbeiten Datenbank der Kulturdenkmale: Christian Bereuther: Alter Friedhof, Waldhornstr. 61, Oststadt (Denkmaltag 2012) Mirko Felber: Der Schlossgarten Durlach, Durlach, Karlsburgstraße, Kastanienallee (Denkmaltag 2011) ka.stadtwiki.net http://sanierung.staatstheater.karlsruhe.de/sanierung/ baugeschichte www.durlacher.de 19.07.2012, 20.08.2014 Archiv des Gartenbauamtes Karlsruhe Stadtarchiv Karlsruhe IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Lammstraße 7 a, 76133 Karlsruhe gba@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenfl aechen Amtsleitung: Helmut Kern Texte: Marketa Haist, Uta und Peter Gautel Bilder: Monika Müller-Gmelin – Stadtplanungsamt Helmut Kern – Gartenbauamt Thomas Henz – Gartenbauamt Roland Fränkle – Presse- und Informationsamt Layout: C. Streeck Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. Erscheinungsjahr 2017
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2NDMzMDgsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA0X0t1bHR1cl9GcmVpemVpdC8wNDdfRnJlaXplaXRfdW5kX1RvdXJpc211cy9QYXJrc191bmRfR3J1ZW5hbmxhZ2VuL0Jyb3NjaHVlcmVfRGVyX0dydWVuZV9GYWVjaGVyXzE3LTAwMDRfNThjMTExMzA5NWU4Zi5wZGYiLCJwYWdlIjo0MDU3fQ.lS_SpTztCObkN11sj1DNTEt6CBocFSOYZhVkXXhBg-A/Broschuere_Der_Gruene_Faecher_17-0004_58c1113095e8f.pdf
KMBT_C224e-20211007153449 Heidengass 16 76356 Weingarten Tel. 0 7244 /7013 -0 Fax 0 7244 /7013 -17 Hauptstraße 152 76744 Wörth-Schaidt Tel. 0 6340 /508070 - 1 Fax 0 6340 /508070 - 2 Volksbank Bruchsal-Bretten eG IBAN DE43 6639 1200 0030 8719 01 BIC GENODE61BTT USt-IdNr. DE320033392 Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH Institut für Geotechnik 76356 Weingarten/Baden HRB 723656, Amtsgericht Mannheim Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Klaus-M. Gottheil Dipl.-Ing. Jürgen Santo Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH· Hauptstraße 152 · 76744 Wörth-Schaidt Planungsgemeinschaft Herzog+Partner - INROS LACKNER Alte Bahnmeisterei 2 76744 Wörth Anerkanntes Institut nach DIN 1054 Beratende Ingenieure Dipl.-Ing. K.-M. Gottheil Dipl.-Geol. D. Klaiber Dipl.-Ing. J. Santo F. Steltenkamp, M.Sc. Baugrunduntersuchungen Erd- und Grundbau Boden- und Felsmechanik Damm- und Dammbau Ingenieur- u. Hydrogeologie Deponietechnik Grundwasserhydraulik Bodenmechanisches Labor ___________________________________________________________________________________________________ Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter Datum E 8580a15G KS ( 06340 / 50 80 70-5 7. Oktober 2021 k.schoellhorn@kaercher-geotechnik.de Projekt-Nr.: E 8580a Auftraggeber: Planungsgemeinschaft Herzog+Partner - INROS LACKNER Alte Bahnmeisterei 2 76744 Wörth Auftrag: Ingenieurvertrag vom 04. Mai 2017 ergänzt um 1. Vertragserweiterungsoffert GEOTECHNISCHES GUTACHTEN Ausbau und Sanierung Vergabe-Los I - Los 2 Rheinhochwasserdamm XXV Leitdamm Bau-km 0-160 bis 0+185 E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 2 INHALT Seite 1 Vorbemerkungen 5 1.1 Veranlassung und verwendete Unterlagen 5 1.2 Abschnitt Leitdamm 6 2 Baugrund 6 2.1 Lage und geologischer Überblick 6 2.2 Durchgeführte Untersuchungen 6 2.2.1 Bohr- und Sondierarbeiten 6 2.2.2 Kampfmitteluntersuchung 7 2.2.3 Bodenmechanische Laborversuche 7 2.3 Untergrundbeschreibung 8 2.3.1 Oberboden 8 2.3.2 Dammkörper/Auffüllungen 8 2.3.3 Bindige Deckschichten 9 2.3.4 Fein- und Mittelsande 9 2.3.5 Kies und Kiessand (bis zur Bohrendtiefe) 10 2.3.6 Obere Zwischenhorizont, OZH 10 2.4 Homogenbereiche und bodenmechanische Kennwerte 11 2.5 Rammarbeiten 13 2.6 Grundwasser 14 3 Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen 14 3.1 Bemessungswasserstand und Freibord 14 3.2 Regelprofil 15 3.3 Leitungen und Bauwerke im Damm 16 4 Erdstatische und Untergrundhydraulische Nachweise 16 4.1 Standsicherheit der wasserseitigen Böschungen nach DIN 4084 16 4.2 Standsicherheit der landseitigen Böschung 18 4.3 Suffosionsgefährdung 18 4.4 Suberosionsgefährdung 18 4.5 Setzungen 19 4.6 Spreizspannungen 19 4.7 Konstruktive Maßnahmen 19 4.7.1 Oberbodenabtrag 19 4.7.2 Hochwassersicherheit 20 E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 3 5 Baustoffe (Material- und Einbauanforderungen, Kennwerte) 20 5.1 Generelle Anforderungen an die Schüttmaterialien 20 5.2 Natursteinschottergemisch, feinteilhaltig 20 6 Zusammenfassung 21 E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 4 ANLAGEN 1. Lageplan der Bohransatzpunkte 1.1 Übersichtslageplan, M 1: 20.000 1.2 Lageplan geotechnische Erkundung, M 1: 1.000 2. Bohrungen und Sondierungen 2.0 Legende 2.1 Längsschnitt M = 1 : 100 2.2 Bau-km 0-170, BK 0-340, M 1: 100 2.3 Bau-km 0-068, BK/DPH 0-250, M 1: 100 2.4 Bau-km 0+000, BK 0+000, M 1: 100 2.5 Bau-km 0-080, BK/DPH 0-100, M 1: 100 2.62 Bau-km 0+170, BK 0-010, M 1: 100 3. Bodenmechanische Laborversuche Kornverteilungsanalysen 4. Erdstatische Berechnungen Standsicherheit der wasserseitigen Böschung nach DIN 4084 E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 5 1 Vorbemerkungen 1.1 Veranlassung und verwendete Unterlagen Das Referat 53.1 des Regierungspräsidiums Karlsruhe beabsichtigt, den zum Rhein- hochwasserdamm XXV zählenden Leitdamm, auf einer Länge von rd. 385 m auszubauen. Die Untersuchungen erfolgten ergänzend zum Geotechnischen Gutachten (Bericht E 8580a07G vom 20.03.2020) für den Ausbau und Sanierung des Rheinhochwasserdammes XXVII, Damm- km 0+000 bis 4+959, aufgestellt von der Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH. Die Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH, Wörth-Schaidt, wurde mit der Betreuung der Bau- grunderkundung, der Ausarbeitung von Ausbau- und Sanierungsvorschlägen und den statischen Nachweisen für den Leitdamm beauftragt. Folgende Unterlagen liegen als Bearbeitungsgrundlage vor: /U1/ Planunterlagen der Vor- und Entwurfsplanung, Planungsgemeinschaft Herzog+Partner – INROS LACKNER /U2/ Angaben zu Bemessungswasserständen und Ausbauhöhen übermittelt von der Planungsgemeinschaft Herzog+Partner – INROS LACKNER, aktueller Planungsstand /U3/ Multitemporale Luftbildauswertung Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden Württemberg, RP Stuttgart, Aktenzeichen 16-1115.8/ KA-7141 vom 19.10.2016 /U4/ Bodenproben und Protokolle von 4 verrohrten Rammkernbohrungen (Tiefe 10 - 21 m) und 2 Schweren Rammsondierungen (DPH n. DIN EN ISO 22476-2, Tiefe 10 m) ausgeführt durch Hettmannsperger Spezialtiefbau GmbH, Karlsruhe, im April 2018 /U5/ Geotechnisches Gutachten Bericht Nr. E 8580a07G: Ausbau und Sanierung, Vergabe- Los I - Los 2, Rheinhochwasserdamm XXVII, Damm-km 0+000 bis 4+959 aufgestellt von der Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH vom 30.03.2020 /U6/ Hydrogeologische Kartierung und Grundwasserbewirtschaftung im Raum Karlsruhe- Speyer, Bericht. Hrsg.: Umweltministerium Baden-Württemberg und Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, 2007. /U7/ Geologische Karte E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 6 1.2 Abschnitt Leitdamm Der 385 m lange Abschnitt "Leitdamm" bildet das nördliche Ende des Rheinhochwasserdammes XXV (Damm-km 28+931 - 29+276), verläuft auf einer Länge von ca. 55 m unterhalb der Eisen- bahn- und Straßenbrücke und trennt im nördlichen Verlauf den Rhein vom Yachthafen. Etwa in der Mitte des Abschnitts schließt im rechten Winkel der Rheinhochwasserdamm XXVII an (Damm-km 0+000). Der Bereich weist ein eher klassisches Dammprofil von geringer Höhe auf, mit der auf der Dammkrone verlaufenden asphaltierten Straße "Maxau am Rhein". Die wasserseitigen Böschungen weisen Neigungen von ca. 1 : 2,5 oder flacher auf. Im südlichsten Bereich versteilt sich Böschung auf eine Neigung von bis zu ca. 1 : 2,3 und weist hier die größte Dammhöhe von ca. 1,8 m. Die hochgelegene Landseite verläuft i.d.R. sehr flach (Neigung ca. 1 : 12) und wird verschiedentlich genutzt (Brückenwiderlager, Parkplatz, Restaurantbereich, Grünstreifen, abbiegende Straße " Maxau am Rhein". 2 Baugrund 2.1 Lage und geologischer Überblick Der Untersuchungsabschnitt liegt unmittelbar östlich des Rheins und verläuft in Nord-Süd Ausrichtung unterhalb der Rheinbrücken. Die Lage ist aus dem Übersichtslageplan in der Anlage 1.1 ersichtlich. Unterhalb der Auffüllungen mit variierenden Zusammensetzungen stehen eher geringmächtige holozäne bindige Deckschichten an. Diese jüngsten Anschwemmungen stammen überwiegend vom Rhein. Die Mächtigkeit dieser Deckschichten variiert zwischen rd. 0,3 m bis 2,3 m, und wurde im nördlichsten Untersuchungspunkt nicht nachgewiesen. Unterhalb der bindigen Deckschichten folgen bis in Tiefen von ca. 13,6 m pleistozäne Kies- sande und Sande der ”Oberen kiesig-sandigen Abfolge, OksA”, welche oberflächennah holozän umgelagert sein können. Der darunter folgende, in der Rheiniederung häufig anzutreffende "Obere Zwischenhorizont" (OZH) als mögliche hydraulische Trennschicht, wurde in der tieferen Bohrung (bis 21 m) hier nicht angetroffen. 2.2 Durchgeführte Untersuchungen 2.2.1 Bohr- und Sondierarbeiten Zur Erkundung der Baugrundverhältnisse im Bereich des Leitdammes wurden insgesamt 4 verrohrte Rammkernbohrungen (BK) in Abständen von rd. 100 m sowie 2 Schwere Ramm- sondierungen (DPH) etwa im Bereich der wasserseitigen Dammschulter ausgeführt. Die im Rahmen des Untersuchungsprogrammes für den Rheinhochwasserdamm XXVII /U5/ aus- E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 7 geführte, etwa in der Mitte des Abschnittes liegende Bohrung BK 0+000, wird ergänzend für die Beurteilung herangezogen. Auf Erkundungen wasser- und landseitig des Dammes wurde in Abstimmung mit dem AG verzichtet. Die Bohrungen wurden im Rammkernverfahren bis in eine Tiefe von 10 m niedergebracht. Die aus /U5/ übernommene Bohrung BK 0+000 reicht bis in 12 m Tiefe. Um den Oberen Zwischen- horizont OZH als möglichen Grundwasserstauer anzutreffen, wurde eine Tiefe bis in eine Tiefe von rd. 21 m abgeteuft; der Horizont konnte jedoch nicht festgestellt werden. Die Rammwiderstände der grobkörnigen Böden (Kiese und Sande) wurden mit schweren Rammsondierungen (DPH) bis in Endtiefen von 10 m erkundet. Die Lage der Untersuchungsstellen bzw. der Bohrungen und Sondierungen ist in der Anlage 1.2 dargestellt. Zur Übersicht ist in der Anlage 2.1 der Schichtaufbau der ausgeführten Bohrungen als Längsschnitt zusammengestellt. Die Ergebnisse der Bohrungen und Sondierungen sind in den Anlagen 2.2 bis 2.6 in Schichtprofilen sowie Rammdiagrammen aufgetragen.. Mit der Anlage 2.0 ist eine Legende beigelegt, in der die in den dargestellten Schichtprofilen verwendeten Kurzzeichen aufgeschlüsselt sind. 2.2.2 Kampfmitteluntersuchung Gemäß den Planunterlagen der Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg /U3/ ist der gesamte Abschnitt als bombardierter Bereich einzuordnen. Entsprechend wurde vor dem Abteufen der Bohrungen jeweils eine tiefenorientierte Kampfmittelfreimessung durchgeführt. Der Bohrpunkt BK 0-340 musste aufgrund dessen mehrfach versetzt werden und liegt daher um wenige Meter außerhalb des eigentlichen Unter- suchungsabschnittes. 2.2.3 Bodenmechanische Laborversuche An ausgewählten Bodenproben aus den Bohrungen wurden insgesamt folgende Laborversuche durchgeführt: - 3 Kornverteilungsanalysen nach DIN 18123 Die Versuchsauswertungen sind in der Anlage 3 beigelegt. Die Versuchsergebnisse sind neben der Bodenansprache Grundlage der Bodenbeschreibung und der Zuordnung der Homogen- bereiche sowie der bodenmechanischen Kennwerte. Auf die Ergebnisse wird jeweils in den Beschreibungen der Bodenarten eingegangen. E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 8 2.3 Untergrundbeschreibung Neben den natürlich anstehenden Böden wurden künstlich aufgefüllte Böden (Dammschüttung, Straßenoberbau) angetroffen. Großräumig gliedert sich der oberflächennahe Untergrund in Oberboden, Auffüllungen (Dammkörper), nicht durchgehend vorhandene bindige Deckschichten sowie die darunter folgenden Kiessande und Sande im tieferen Untergrund. Diese jüngsten Anschwemmungen wurden in Stillgewässern (Tone und Schluffe) und in Fließgewässern (Sand und Kies) abge- lagert. Der in der Rheinniederung häufig ausgebildete Obere Zwischenhorizont (OZH) /U6/ als hydrau- lisch wirksame Trennschicht (Grundwasserstauer,) in variierenden Mächtigkeiten und Aus- bildungen in Form von Schluffen, Tonen und gemischtkörnigen Böden) wurde in der tiefer geführten Erkundungsbohrung im Leitdamm nicht angetroffen. Der angetroffene Untergrundaufbau kann in die nachfolgend beschriebenen Homogenbereiche im Sinne der DIN 18300 untergliedert werden: - Oberboden - Dammkörper/Auffüllungen - Kiessande, Kies - Fein-Mittelsande 2.3.1 Oberboden Oberboden ist nur in der BK 0-340 im Süden sowie in der BK 0-010 im Norden vorhanden und weist Stärken von 0,2 m und 0,3 m auf. 2.3.2 Dammkörper/Auffüllungen Der Aufbau des Dammkörpers ist aus dem Längsschnitt in der Anlage 2.1 sowie aus den Anlagen 2.2 bis 2.6 ersichtlich. Die für Rammarbeiten (Spundwände) maßgeblichen Ramm- widerstände der Sondierungen mit der Schweren Rammsonde (DPH), einschließlich Angaben zur Rammbarkeit (vgl. Kap. 2.5) sind in den Anlagen 2.3 und 2.5 mit dargestellt. Wie aus den Schichtprofilen ersichtlich, ist der Dammkörper aus fein-, gemischt- und grob- körnigen Böden aufgebaut. Im Süden (BK 0-340) ist der Damm feinkörnig ausgebildet in Form von sandigen, teils kiesigen Schluffen von weicher bis weich-steifer Konsistenz, welche bis in eine Tiefe von 3,5 m angetroffen wurden. Im wasserseitigen Randbereich der Straße entlang des Leitdammes wurde in den Bohrungen BK 0-250, BK 0+000 und BK 0-010 eine 10 bis 15 cm starke Asphaltdecke angetroffen. Die Bohrung BK 0-010 wurde neben dem befestigten Straßenkörper niedergebracht und weist daher zunächst eine 0,2 m mächtige Oberbodenschicht auf. Darunter folgen sowohl grob- als auch E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 9 gemischtkörnige aufgefüllte Böden in variierender Zusammensetzung bis in 2,7 bis 3,6 m Tiefe. Steinanteile aus Sandsteinbruch sowie Fremdanteile wie Schlacke-, Asphalt- oder Ziegelreste wurden teilweise festgestellt. Anhand der Rammwiderstände in den Rammsondierungen (DPH) ist in den aufgefüllten Böden von lockeren, mitteldichten und dichten Lagerung der grobkörnigen Böden auszugehen. Aufgrund der angetroffenen Steinanteile können die Schlagzahlen auch auf eine dichte bis sehr dichten Lagerung hinweisen. 2.3.3 Bindige Deckschichten Die bindigen Deckschichten bilden keine durchgehend Schicht; in der nördlichsten Bohrung BK 0-010 wurden keine entsprechenden feinkörnigen Böden unterhalb der Auffüllungen angetroffen. In den weiteren Bohrungen schwankt die Mächtigkeit zwischen ca. 0,7 m bis max. 2,3 m. Es überwiegen leichtplastische schluffige Tone und feinsandige Schluffe (TL/UL) mit wechseln- dem Sandgehalt, z.T. auch als Wechsellagerung mit schluffigen bis schwach schluffigen Fein- Mittelsanden. Die Konsistenzen variieren stark und reichen von breiiig bis halbfest. Unterge- ordnet wurde mittelplastische Tone (UM/TM) von weich-steifer Konsistenz angetroffen. Die Durchlässigkeit der bindigen Deckschichten ist sehr gering. Erfahrungsgemäß kann hier von folgenden Durchlässigkeitsbeiwerten k f ausgegangen werden: • Schluff (UL): kf ≤ 10-6 m/s • Leichtplastischer Ton (TL): kf ≤ 10-7 m/s • Mittelplastischer Ton/Schluff (UM/TM): kf ≤ 10-7 m/s Die kf-Werte sind somit mehrere Zehnerpotenzen kleiner als die der unterlagernden grob- körnigen Böden (Sande und Kiese). Aus geohydraulischer Sicht bilden die bindigen Deck- schichten somit Sperrschichten. Bei Hochwasser kann dies zu gespanntem Grundwasser im Hinterland führen. Bei den leichtplastischen Böden der Bodengruppen UL und TL ist zu beachten, dass diese extrem wasserempfindlich sind und bei Wasserzutritt und zeitgleicher mechanischer Beanspruchung zum aufweichen bzw. verbreien neigen. 2.3.4 Fein- und Mittelsande Unter den bindigen Deckschichten wurde lediglich in der Bohrung BK 0-100 eine 0,8 m starke Schicht aus Fein- bis Mittelsanden erkundet, hier in Form von feinsandigen, schwach grob- sandigen Mittelsanden der Bodengruppe der enggestuften Sande (SE) gemäß DIN 18196. In den Rammsondierungen weisen die Schlagzahlen in dieser Schicht auf eine lockere Lage- rung hin. E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 10 In der tiefer geführten Bohrung BK 0-250 wurden in einer Tiefe von 13,6 m ebenfalls Fein- und Mittelsande als Zwischenhorizont im Kieslager angetroffen, welche mit feinkiesigen Anteilen eine Gesamtstärke von 3,2 m aufweisen. Die Sandböden, insbesondere die Feinsande, sind erosionsempfindlich. Schluffige Sande sind zudem wasserempfindlich. Bei geringen Wassergehaltsänderungen können diese in fließende Bodenarten übergehen. 2.3.5 Kies und Kiessand (bis zur Bohrendtiefe) Unterhalb der bindigen Deckschichten, der enggestuften Sande bzw. der aufgefüllten Böden wurden in allen Aufschlüssen die pleistozänen Kiesablagerungen (Obere kiesig-sandige Abfolge OksA) des Rheins erbohrt, welche in variierender Zusammensetzung angetroffen wurden. Die Kornzusammensetzungen wechseln teilweise und reichen von schwach sandigem Kies bis zu kiesigem Sand. Bei den angetroffenen Böden ist überwiegend von intermittierend bis weit- gestuften Körnungen der Bodengruppen GI und GW nach DIN 18 196 auszugehen. In der Tiefe von 16,8 m (BK 0-250) wurden unterhalb der o.g. Fein-Mittelsande grobkörnige Böden in Form von kiesigen bis stark kiesigen Sanden in einer Stärke von 2 m angetroffen. Darunter folgen bis zur Bohrendtiefe wieder sandige Kiese. In der Anlage 3 sind Körnungslinien von 2 Proben der Kiese und Kiessande als Korngrößen- verteilungslinien dargestellt. Laboruntersuchungen in /U5/ weisen ähnliche Kornverteilungen für die Kiese und Kiessande auf. Die Lagerungsdichte der Kiessande kann anhand der durchgeführten Rammsondierungen abgeschätzt werden. Für die Dimensionierung von Rammarbeiten für Spundwände sind vor allem die dicht gelagerten Bereiche maßgeblich. Die Sondierwiderstände unterhalb des Grundwassers (hier treten geringere Schlagzahlen auf) weisen überwiegend auf eine lockere bis mitteldichte Lagerung hin. Wie aus der DPH 0-250 (s. Anl. 2.3) hervorgeht, ist anhand der Schlagzahlen lokal auch von Bereichen mit dichter Lagerung auszugehen. Die Durchlässigkeit der Kiesböden wurde anhand der Kornverteilungsanalysen nach BEYER abgeschätzt. Der zugehörige Wert ist in der Versuchsauswertung in der Anlage 3 angegeben. Die ermittelten Durchlässigkeitsbeiwerte liegen zwischen kf = 1,3 ⋅10-2 m/s (sandarmer Kies) bis kf = 7,3 ⋅10-4 m/s (Kiessand). 2.3.6 Obere Zwischenhorizont, OZH Der im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen Obere Zwischenhorizont besteht i.d.R. aus fein- bis gemischtkörnigen Böden und kann somit eine hydraulische Trennschicht, die Basis des Oberen Grundwasserleiters bilden. Die nicht flächenhafte Ausbreitung des OZH /U6/ bestätigt sich auch hier, wie beispielsweise in /U5/ dargelegt, wo nur in einer von zwei tiefer reichenden Bohrungen dieser Horizont ab einem Niveau von 91,2 m+NHN in Form von feinsandigen Schluffen und stark schluffigen Feinmittelsanden angetroffen wurde. E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 11 2.4 Homogenbereiche und bodenmechanische Kennwerte Die voranstehend beschriebenen Böden sind hinsichtlich ihrer bautechnischen Eigenschaften (Erdarbeiten nach DIN 18300) in Homogenbereiche einzuteilen. Folgende Homogenbereiche werden anhand der Erkundungsergebnisse aufgestellt: - Homogenbereich A: Oberboden - Homogenbereich B1: Dammkörper/Auffüllungen, grobkörnig - Homogenbereich B2: Dammkörper/Auffüllungen, fein-/gemischtkörnig - Homogenbereich C: bindige Deckschichten - Homogenbereich D: Fein-, Mittelsande - Homogenbereich E: Kies und Kiessand Gemäß der DIN 18320 (Landschaftsbauarbeiten) ist der Oberboden unabhängig von seinem Zustand vor dem Lösen ein eigener Homogenbereich. In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die Einstufungen der Homogenbereiche zusammenfassend aufgeführt. Bodenmechanische Kennwerte können gemäß den angetroffenen Böden bzw. Bodengruppen der Tabelle 2 und der Tabelle 3 entnommen werden. Tabelle 1: Einstufungen Homogenbereiche (ohne Oberboden) Homogenbereich B1 Dammkörper/ Auffüllungen grobkörnig B2 Dammkörper/ Auffüllungen fein-/ gemischtkörnig C bindige Deckschichten D Fein-, Mittelsande E Kies, Kiessande Bodenart Sand, z.T. schwach schluffig, bis Kies, sandig, z.T. schwach schluffig Schluff, sandig kiesig, schluffiger- stark schluffiger Sand / Kies Schluff, schwach- stark sandig Schuff-Feinsand- Gemisch Ton, schluffig- stark schluffig Sand Sand kiesig bis Kies sandig Konsistenz / Lagerungsdichte locker bis dicht weich bis halbfest weich bis halbfest (z.T. breiig) locker (mitteldicht-dicht) locker bis mitteldicht, dicht Bodengruppe DIN 18196 GW/GI, GU, SU UL, TL, UM, TM, GU*, SU* UL, TL, UM, TM SE (SW/SI) GW, GI, (GE, SW/SI) Bodenklasse DIN 18300(1) 3 (6,7) 2, 4, 5 4, 5 3, 4 3 1 Angabe der Bodenklasse nach DIN 18300:2012 nur nachrichtlich E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 12 Die bodenmechanischen Eigenschaften der angetroffenen Böden wurden auf der Grundlage der durchgeführten Laboruntersuchungen, in Anlehnung an einschlägige Tabellen- und Litera- turwerte sowie aufgrund von Erfahrungswerten festgelegt. In den folgenden Tabellen 4 und 5 sind die bautechnischen Klassifizierungen und die für erd- statische Berechnungen und Nachweise unter Einrechnung der erforderlichen Sicherheits- beiwerte aufgelistet. Hierin bezeichnet Es den Steifemodul, ϕ‘ den Reibungswinkel, c’ die Kohä- sion, γ die Wichte und γ‘ die Wichte unter Auftrieb der jeweils angetroffenen Bodenschicht. Hier- bei handelt es sich um charakteristische Werte nach DIN 1054:2021-04. Die Schlagzahl n10 gibt hierin die Anzahl der Normschläge je 10 Zentimeter Eindringtiefe der Sondenspitze in den Untergrund an. Tabelle 2: bodenmechanische Kennwerte der anstehenden fein- und gemischtkörnigen Böden Bodenmechanische Kennwerte fein- und gemischtkörnige Böden Bodenart Boden- gruppe Konsistenz Es,k [MPa] ϕ´k [°] c´k [kN/m2] γk/γ´k [kN/m3] Boden- klasse1) kf,k [m/s] Ton, u TM weich 5 25,0 2 20/11 4 1·10-7 – 1·10-9 Ton, u TM steif 8 25,0 7 20/11 4 1·10-7 – 1·10-9 Ton, u TM halbfest 12 25,0 15 20/11 4 1·10-7 – 1·10-9 Ton, u* 2) TL/UL breiig 3 27,5 0 19/10 2 1·10-7 – 1·10-9 Ton, u* 2) TL/UL weich 5 27,5 2 20/11 4 1·10-7 – 1·10-9 Ton, u* 2) TL/UL steif 8 27,5 5 20/11 4 1·10-7 – 1·10-9 Ton, u* 2) TL/UL halbfest 12 27,5 7 20/11 4 1·10-7 – 1·10-9 Schluff + Sand UL/SU* 8-12,5 27,5-30 0 20/11 2/43) 1·10 -6 – 1·10-8 Sand, u' SU 30 30,0 0 20/11 3 5·10-4– 1·10-5 Sand, u SU* 20 30,0 0 20/11 2/43) 5·10-5 – 5·10-7 Sand, u* SU* 10 - 20 30,0 0 20/11 2/43) 5·10-5 – 5·10-7 Kies, u' GU 30 30,0 0 20/11 3 5·10-4 – 5·10-5 Kies, u GU* 30 30,0 0 20/11 2/43) 5·10-5 – 5·10-7 Kies, u* GU* 15 - 30 30,0 0 20/11 2/43) 5·10-5 – 5·10-7 mit: u: schluffig t: tonig o: organisch ': schwach *: stark 1) Angabe der Bodenklassen nach DIN 18300:2012, nur nachrichtlich 2) Kennwerte für Ton, u* gelten auch für Schluffe 3) Die bindigen Böden gehen bei Wasserzutritt rasch in breiige Konsistenz über. Werden Erdarbeiten bei nasser Witterung durchgeführt, ist damit zu rechnen, dass ein Teil der Böden in Bodenklasse 21) übergeht. E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 13 Tabelle 3: bodenmechanische Kennwerte der anstehenden grobkörnigen Böden Bodenmechanische Kennwerte grobkörnige Böden Bodenart Boden- gruppe N10 [-] Es,k [MPa] ϕ'k [°] c'k [kN/m2] γk/γ'k [kN/m3] Boden- klasse1) kf,k [m/s] 2,5 30 30 0 19/10 3 1·10-1 – 1·10-4 5,0 40 32,5 0 19/10 3 Kies GE/GW/GI 7,5 50 35,0 0 20/11 3 Sand SE/SW 10 55 36,0 0 20/11 3 15 70 37,5 0 20/11 3 20 85 38,5 0 20/11 3 25 95 40,0 0 20/11 3 1) Angabe der Bodenklassen nach DIN 18300:2012, nur nachrichtlich 2.5 Rammarbeiten Für Rammarbeiten (DIN 18304) kann eine Abschätzung der Rammbarkeit in grobkörnigen Böden anhand der DPH-Schlagzahlen N10 (Sondierwiderstand) erfolgen. In der nachfolgenden Tabelle 4 sind die Einteilungsgrenzen für Rammarbeiten in Anlehnung an das BWA-Merkblatt MEH, Ausgabe 2017 aufgeführt. Tabelle 4: Einteilungsgrenzen Rammarbeiten Leitparameter Einteilungsgrenzen Rammbarkeit*) Homogenbereiche Sondierwiderstand ≤ 7 leicht B1, B2, C, D, E DPH-Schlagzahl N10 7 - ≤ 15 mittelschwer B1, B2, C, D, E 15 - ≤ 25 schwer B1, B2, E 25 - ≤ 80 sehr schwer B1, B2, E *) Einteilung in Anlehnung an BAW Merkblatt MEH, Ausgabe 2017 In den Anlagen 2.3 und 2.5 ist die Zuordnung zur Rammbarkeit entsprechend den DPH-Schlag- zahlen N10 neben den Tiefenprofilen dargestellt. Wie aus den Darstellungen ersichtlich, variiert die Rammbarkeit im Dammkörper/Auffüllungen (Homogenbereiche B1, B2) und den anstehen- den Kiesen und Sanden (Homogenbereich E) zwischen einer leichten und sehr schweren Rammbarkeit. E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 14 2.6 Grundwasser Das Grundwasser wurde in den Bohrungen angetroffen, die Einmessung des Grundwassers erfolgte beim Antreffen des Grundwassers sowie nach dem Einstellen des Ruhewasserspiegels. Die gemessenen Grundwasserstände sind in den Schichtprofilen der Anlagen 2.1 bis 2.6 ein- getragen. Die Bohrungen wurden im Juni 2017 sowie im April 2018 durchgeführt, in dieser Zeit lag der angetroffene Grundwasserspiegel zwischen 4,0 m bis ca. 5,8 m unterhalb dem Niveau der Dammkrone, was einem Niveau von ca. 103,0 bis 101,2 m+NHN entspricht. Es ist weitgehend von gespannten Grundwasserverhältnissen auszugehen. Der Grundwasserspiegel wird maßgebend durch den Wasserstand im Rhein beeinflusst. Bei erhöhten Rheinwasserständen bzw. bei Hochwasser infiltriert das Flusswasser in den Kies- aquifer, der Grundwasserstand steigt dadurch an. Unter den bindigen Deckschichten wird der bereits gespannte Grundwasserspiegel noch verstärkt. Es ist bei Hochwassereinstau von einer Grundwasserspiegellage auf Geländeniveau und darüber hinaus auszugehen. Aufgrund der direkten Lage am Rhein kann der unmittelbar am nördlichen Ende des Ausbau- abschnittes gelegene Pegel Maxau (Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein) als Maß für den Grundwasserstand in der Dammachse herangezogen werden. 3 Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen 3.1 Bemessungswasserstand und Freibord Seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurden folgende Vorgaben zu den Bemessungs- wasserständen und dem erforderlichen Freibordmaß vorgelegt. Der zugrunde gelegte Bemessungswasserstand entspricht dem Wasserstand, der sich beim Bemessungshochwasser (BHW) des Rheins am Damm einstellt. Er ist für den gesamten Abschnitt auf einer gleichbleibenden Höhe von BHW = 107,10 m+NHN festgelegt. Gemäß der Ländervereinbarung1 wird für den Standort Damm-km 29+100 eine maximal zulässige Ausbau- höhe von 107,91 m+NHN genannt. Das Freibordmaß beträgt vom Ausbauanfang (Bau-km 0-160) bis Bau-km 0+000 f = 0,80 m (= 107,91 m+NHN) und reduziert sich bis zum Ausbauende (Bau-km 0+170) auf f = 0,0 m. Durch die vorgesehene Erhöhung des Leitdammes wird der Wasserstand im landseitig vor- handenen Yachthafen (durch den der Leitdamm im nördlichen Bereich beidseitig eingestaut wird) im Vergleich zum Rhein gesenkt, so dass die Hochwasserschutzanlagen im Bereich des Yachthafens niedriger ausgebaut werden können. 1 Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über Fragen des Hochwasserschutzes am Oberrhein, Stand: 01.07.2002) E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 15 3.2 Regelprofil Die Diskussion von Regelprofilvarianten erfolgte parallel im Zuge der Vor- und Entwurfs- planung. Im vorliegenden Gutachten wird das mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Planungsgemeinschaft Herzog+Partner - Inros Lackner abgestimmtem Regelprofil beschrieben. Die Regellösung sieht eine im Mittel 0,75 m auskragende Spundwand als eigenständige Hoch- wasserschutzwand in der wasserseitigen Böschung vor, die vom Ausbauanfang bis zur Kreuzung der Straße "Maxau am Rhein" auf die maximal zulässige Höhe gezogen wird. Die Höhe reduziert sich anschließend bis zum Ausbauende auf das BHW-Niveau. Eine Damm- verteidigung ist aufgrund der als freistehende Hochwasserschutzwand bemessenen Spund- wand nicht erforderlich. In der nachfolgenden Abbildung ist der Regelausbau dargestellt. Sonderbauweise Abschnitt Leitdamm: Abbildung 1: Regelquerschnitt Leitdamm, Bau-km 0-160 - 0-185, Querschnitt Bau-km 0-100 (Grundlage: Entwurfsplanung PG HIL: Plan_4.1_20190516-HIL-XXVff-EPL-RQ), Die Straße "Maxau am Rhein" erhält eine neue Deckschicht, der Asphaltaufbau ist in einer Stärke von ca. 25 cm vorgesehen. E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 16 Für die erforderliche Auffüllung zwischen der Spundwand und der ursprünglichen wasser- seitigen Dammschulter bzw. neben dem Straßenkörper (s. Abbildung 1) wird ein Mischschotter (Natursteinschotter) mit zulässigem Feinteilgehalt bis 15 Gew.% empfohlen. Die Befestigung als Bankettstreifen kann mit Schotterrasen erfolgen. Die Sonderbauweise sieht eine 9,15 m, lange Spundwand vor. Die statische Bemessung ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens und erfolgte seitens der Planungsgemeinschaft HIL. 3.3 Leitungen und Bauwerke im Damm Innerhalb des betrachteten Dammabschnitts queren Abwasserleitungen (DN 300B) sowie ein LWL-Kabel den Damm, welche bei der Planung zu berücksichtigen und im Rahmen der Bau- ausführung zu sichern sind. Die Kontaktbereiche zwischen baulichen Anlagen und dem Dammkörper stellen kritische Bereiche dar, Fremdkörper im Dammquerschnitt können daher nur dort geduldet werden, wo sie unvermeidlich sind. Nicht erforderliche (alte) bauliche Anlagen sind zu entfernen. Nach der DIN 19712 und dem Merkblatt DWA-M 507 dürfen Leitungen grundsätzlich nicht parallel zur Dammachse in und unter Dämmen verlaufen. Gemäß DIN19712 bzw. DWA-M 507 sind bei dammquerenden Fluidleitungen wasser- sowie landseitig Verschlussorgane vorzusehen. Für sämtliche Querungen der Spundwand sind wasserundurchlässige Durchführungen vorzu- sehen. 4 Erdstatische und Untergrundhydraulische Nachweise Die nachfolgenden erdstatischen Nachweise orientieren sich an der Auflistung der Nachweise in dem DVWK-Merkblatt "Heft 210/1986, Flussdeiche, Hochwasserschutz" sowie der DIN 19712:2013-01. Entsprechend den Forderungen der DIN 19712 werden die nachfolgend aufgeführten erdstatischen und untergrundhydraulischen Nachweise nach dem Teilsicherheits- konzept der DIN 1054:2021-04 geführt. 4.1 Standsicherheit der wasserseitigen Böschungen nach DIN 4084 Mit dem Nachweis des Böschungsbruchs nach DIN 4084 wird die globale Standsicherheit der wasserseitigen Böschung überprüft. Dieser Nachweis ist entsprechend der DIN 1054:2021-04 in die Grenzzustandsbedingung GEO-3 einzuordnen. Es wird die maßgebende Bemessungs- situationen BS-P (Schnelle Spiegelsenkung) mit den erforderlichen Teilsicherheitsbeiwerten für die wasserseitige Böschung im ausgebauten Zustand in dem ungünstigsten Profil unmittelbar am Ausbauanfang (Bau-km 0-160) untersucht. Die Berechnungen erfolgten nach der DIN:4084:2009-01. Da in diesem Schnitt die Dammverteidigung nicht auf der Dammkrone E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 17 verläuft sondern landseitig, wird lediglich eine Ersatzflächenlast von pv,k = 5 kN/m auf der Dammkrone angesetzt. Für die Bemessung der Hochwasserschutzwand entlang der Straße "Maxau am Rhein" ist jedoch als Dammverteidigungszuwegung zu den südlich anschließenden Hochwasser- schutzdämmen eine Verkehrslast für Schwerlastverkehr (SLW 30) zu berücksichtigen. Eine ausreichende Standsicherheit ist gegeben, wenn Ausnutzungsgrade von µ ≤ 1,00 erreicht werden. Für die Bemessungssituation BS-A, bei welcher von einer Beanspruchung durch den Wasser- stand "bordvoll" (Einstau bis zur wasserseitigen Böschungsschulter) ausgegangen wird, ohne Berücksichtigung lokaler Über- oder Unterhöhen, kann von deutlich geringeren Ausnutzungs- graden ausgegangen werden. Diese Berechnungen werden daher nicht gesondert aufgeführt. Bemessungssituation BS-P: Bei der Bemessungssituation BS-P wird davon ausgegangen, dass sich, bedingt durch einen lang andauernden Einstau, der Dammkörper aufgesättigt hat. Der Wasserspiegel wird maximal bis auf das Niveau des Bemessungswasserspiegels BHW angenommen. Der Einstau des Dammes führt zur Infiltration und Teilsättigung des Dammes. In der Regel sinkt der Wasser- stand nach dem Hochwasserereignis schneller, als das Wasser aus dem Damm aussickern kann. Dadurch kann sich, vor allem bei gemischtkörnigen und bindigen Böden, eine böschungs- parallele Durchströmung im Dammkörper einstellen. Dieser Vorgang der sogenannten "Schnellen Spiegelsenkung" stellt die maßgebende Bemessungssituation für die Wasserseite des Dammes dar. Für das untersuchte Profil Bau-km 0-160 (Damm-km 28+931) wird von einer stationären Sickerlinie ausgegangen. In der Berechnung wird die vorgesehene Spundwand in der wasser- seitigen Dammschulter als Bauteil definiert, wobei Bauteile keinerlei physikalischen Eigen- schaften auf die Böschung haben. Es werden jedoch Gleitkörper, die das Bauteil schneiden nicht berechnet. Wie die Berechnung für das Profil bei Damm-km 28+931 (Bau-km 0-160) in der Anlage 4 zeigt, wird mit einem ausreichenden Ausnutzungsgrad von µ = 0,79 eine ausreichende Standsicher- heit der wasserseitigen Böschung nachgewiesen. E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 18 4.2 Standsicherheit der landseitigen Böschung Aufgrund der Gegebenheiten wie den geplanten Regelausbau mit einer Spundwand als eigen- ständige Hochwasserschutzwand, des weitgehend hochliegenden landseitigen Geländes und somit einem geringem hydraulischen Gefälle Δw im Dammkörper (Differenz zwischen BHW und GOK am landseitigen Dammfuß) sind weitere Standsicherheitsnachweise nicht erforderlich. Eine Dammverteidigung ist aufgrund der Bemessung als eigenständige Hochwasserschutz- wand nicht erforderlich. Im nördlichen Abschnitt wird zudem die Spundwand durch den an- grenzenden Yachthafen beidseitig eingestaut. Auf rechnerische Nachweise der landseitigen Standsicherheit kann daher an dieser Stelle verzichtet werden. 4.3 Suffosionsgefährdung Die geometrische Suffosionsgefährdung bedeutet, dass es bei hohen hydraulischen Gradienten zu Kornausspülungen und somit zu einer Schwächung des Dammes kommen kann. Nach der DIN 19712 sind bei weitgestuften Böden hydraulische Gradienten von imin ≥ 0,25 (siehe Bild 8 der DIN 19712 (§9.6)) erforderlich, um einen Feinteilaustrag zu erzielen. Entsprechend dem in der DIN 19712 geforderten Sicherheitsbeiwert von η ≥ 1,5 ergibt sich ein zulässiger Strömungs- gradient von izul ≤ 0,17. Aufgrund des hier gewählten Regelausbaus mit einer Spundwand sowie dem im Hochwasser- fall zu erwartenden nur geringen hydraulischen Gefälle wegen des hochliegenden landseitigen Geländes, ist die Überprüfung der geometrischen Suffosionsstabilität nicht erforderlich. 4.4 Suberosionsgefährdung Nach den Bohr- und Sondierergebnissen wurden im Untergrund teilweise ausgeprägte Wechsellagerungen von Schluffen/Tonen mit Fein-/Mittelsanden bzw. Wechsellagerungen von Fein-/Mittelsanden und Kiessanden beobachtet. Nach MÜLLER-KIRCHERNBAUER gilt für Fein- sande ein Kontrollgefälle von ikrit = 0,06 bis 0,08. In Abhängigkeit des bei den Bohrarbeiten angetroffenen Untergrundaufbaus wird nach MÜLLER-KIRCHERNBAUER, H. (1985) bzw. DAVIDENKOFF, R. (1970) ein zulässiges Kontrollgefälle von ikrit = 0,075 = 7,5% angesetzt. Eine Überschüttung des Kontrollgefälles wird erforderlich, wenn dieses oberhalb des Geländes im Hinterland verläuft. Ist das aufgrund eingeschränkter Platzverhältnisse nicht möglich, kann dies durch eine ausreichend tiefe Einbindung der Spundwand in den Kiesuntergrund erfolgen. Im Untersuchungsabschnitt verläuft lediglich im Profil Bau-km 0-100 das Kontrollgefälle ober- halb des Geländes. Das Profil (s. Abbildung 1) liegt unterhalb der Eisenbahnbrücke; angrenzend beginnt das Brückenwiderlager. E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 19 Zur Suberosionssicherung kann die erforderliche Einbindetiefe der Spundwand lerf unterhalb der bindigen Deckschichten überschlägig aus der Wasserspiegeldifferenz ∆w (= BHW – GOK land- seitig) wie folgt ermittelt werden: Ierf = 1,4 · ∆w Im vorliegenden Profil 0-100 ist: BHW: 107,1 m+NHN GOK: 106,1 m+NHN ∆w: BHW - GOK = 1,0 m à Ierf = 1,4 · 1,0 m = 1,4 m Aus dem Niveau der Unterkante der bindigen Deckschichten und der ermittelten Einbindetiefe lerf ergibt sich: UK bindige Deckschicht (BK 0-250): 102,78 m+NHN Erforderliche UK Spundwand: 102,78 m+NHN - 1,4 m = 101,38 m+NHN Geplante UK Spundwand: 98,38 m+NHN Durch die ausreichend tiefe Einbindung der geplanten Spundwand besteht eine ausreichende Suberosionssicherung. 4.5 Setzungen Nennenswerte Setzungen sind nur dort zu erwarten, wo entweder stark kompressible Schichten im Untergrund anstehen oder größere Schüttungen aufgebracht werden. Da im Zuge der Aus- bau- und Sanierungsmaßnahme keine maßgeblichen Schüttmaßnahmen durchgeführt werden, ergeben sich hieraus keine Lasterhöhungen in der Dammbasis. 4.6 Spreizspannungen Der Nachweis der Spreizspannungen im Bereich Dammaufstandsfläche wird i.A. nur bei Dammneubauten mit großer Schütthöhe und steilen Böschungsneigungen maßgebend. Daher kann der Nachweis der Aufnahme der Spreizspannungen entfallen. 4.7 Konstruktive Maßnahmen 4.7.1 Oberbodenabtrag Auf dem bestehenden Damm sowie in den Aufstandsflächen der wasserseitigen Bermen muss der Oberboden abgetragen werden. Als Kalkulationsgrundlage können die im Kap. 2.3.1 genannten Oberbodenstärken angesetzt werden. Der Oberboden liegt in unterschiedlichen Mächtigkeiten vor, lokal können die genannten Ober- bodenstärken auch deutlich abweichen. Für die Bauausführung empfehlen wir, die Abtrags- stärke örtlich mit einzelnen Schürfen festzulegen. E 8580a15G 7. Oktober 2021 Seite 20 4.7.2 Hochwassersicherheit Im Zuge der Realisierung des Dammausbaus ist beim Bauablauf die Hochwassersicherheit zu berücksichtigen. Die Ausdehnung bzw. Länge der einzelnen Bauabschnitte ist so zu wählen, dass eine Hochwassersicherung zeitnah erfolgen kann. Wir empfehlen eine Abschnittslänge von rd. 100 m. Die Baustelleneinrichtung und -logistik müssen so geplant werden, dass innerhalb der Warnfrist für ein anlaufendes Hochwasser die Hochwassersicherheit hergestellt werden kann. Dies gilt besonders auch für das Freilegen, den Aus- und Wiedereinbau der querenden Wasserrohre vor und nach dem Einbringen der Spundwand. 5 Baustoffe (Material- und Einbauanforderungen, Kennwerte) 5.1 Generelle Anforderungen an die Schüttmaterialien Alle angelieferten Schüttmaterialien müssen natürliche Erdstoffe oder aus natürlichem Material hergestellte Baustoffe (z. B. Natursteinschotter) sein. Recyclingschotter oder Mischböden mit Bauschuttanteilen sind nicht zulässig. Zur Gewährleistung der Umweltverträglichkeit der zu liefernden Schüttmaterialien wird empfoh- len die einzuhaltenden Analysewerte bereits im Zuge der Ausschreibung in einem Qualitäts- nachweis für mineralische Erdbaustoffe (QME) festzulegen. Dies gilt auch für Primärrohstoffe, da der Einbau in der durchströmten Zone des Dammes erfolgt. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. 5.2 Natursteinschottergemisch, feinteilhaltig Nach derzeitigem Planungsstand werden lediglich geringfügige Verfüllungen bereichsweise zwischen der Spundwand und der ursprünglichen wasserseitigen Dammschulter bzw. neben dem Straßenkörper (s. Abbildung 1) erforderlich. Als Schüttmaterial außerhalb der Tragschicht für den Straßenbau kann ein feinteilhaltiger Mischschotter mit folgenden Anforderungen Verwendung finden: • Gebrochenes Schottermaterial, Körnungen 0/16 - 0/45 • Natursteinschotter, kein Recycling-Material • Feinkornanteil P ∅ < 0,063 mm ≤ 15 Gew. % • Stetige Körnungslinie, keine Ausfallkörnung Das Schüttmaterial ist lagenweise einzubauen und ausreichend zu verdichten. m+NHN 97.0 99.0 101.0 103.0 105.0 107.0 m+NHN 97.0 99.0 101.0 103.0 105.0 107.0 DPH 0-100 106,68 m+NHN 0 10 20 30 0.0 1.0 2.0 3.0 4.0 5.0 6.0 7.0 8.0 9.0 10.0 Schlagzahlen je 10 cm 0.00 m Rammarbeiten Tiefe [m] Rammbarkeit DPH 0-100 2.00 leicht 2.50 schwer 10.00 leicht-mittelschwer BK 0-100 106,68 m+NHN 3.90 (102.78) (10.04.2018) 4.10 (102.58) (09.04.2018) 0.10 Asphalt 0.40 Auffüllung + Kies, z.T. Schotter, Asphaltr., arom. Geruch, schw.-grau A 1.40 Auffüllung + Kies, sandig, schwach schluffig, z.T. Sst-Bruch, schw. aromat. Geruch A 2.00 Auffüllung + Kies, schluffig, schwach sandig, z.T.Sst-Bruch A 2.50 Auffüllung + Kies, stark schluffig, sandigA 2.70 Auffüllung + Steine, (Sst-Bruch), kiesig, sandigA 3.00 Fein-Mittelsand, kiesig, schwach schluffig, U-Linsen 3.40 Fein-Mittelsand, schwach kiesig, schwach schluffig, U-Linsen 3.60 Fein-Mittelsand, schluffig, U-Linsen 3.80 Schluff, feinsandig 3.90 Feinsand, mittelsandig 4.00 Schluff, stark feinsandig 4.80 Mittelsand, feinsandig, schwach grobsandig 5.80 Kies, schwach sandig 7.80 Fein-Mittelkies, schwach grobsandig, schwach grobkiesig 8.80 Fein-Mittelkies 10.00 Kies, grobsandig Damm-km 29+176 Legende steif - halbfest steif Rammbarkeit* leicht leicht mittelschwer schwer sehr schwer Bau-km 0+080 * in Anlehnung an BAW Merkblatt MEH, Ausgabe 2017 AUFTRAGGEBER PLANUNGSSTAND ALLE RECHTE DIESER ZEICHNUNG UNTERLIEGEN DEM URHEBERSCHUTZ GEMÄSS DIN 34 Maßstab GEPR. NAME DATUM GEZ. ENTW. PROJEKT ZEICHNUNGS-NRNAMEDATUMÄNDERUNG 1. 2. 3. Rheinhochwasserdamm RHWD XX Los 2 PLANINHALT KS KS JS 29.09.2021 29.09.2021 1 : 100 FREIGEGEBEN UNTERSCHRIFT Leitdamm (Bau-km 0-160 bis 1+185) Projekt E 8580a Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Ref. 53.1 Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Referat 53.1 Datei: Plangröße: Herzog + Partner GmbH Bestand AG-Dokumenten Nr. Zeichnungsnummer Karlsruhe, den Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH Institut für Geotechnik Hauptstraße 152 76744 Wörth-Schaidt Anlage 2.5 OBJEKTPLANER: GEOTECHNIK: Planungsgemeinschaft Inros Lackner - Herzog + Partner Im Bögel 7 / 76744 Wörth-Maximiliansau Tel.: +49 (0) 7271 - 767265-0 / Fax: +49 (0) 7271 - 767265-17 infoka(at)herzogundpartner.de / www.herzogundpartner.de Bohrung BK / DPH 0-100 (Bau-km 0+080) Schichtprofil, Rammwiderstände 8580a_BK0_100_Leitdamm.bop 420 x 297 Damm-km 28+931 - 29+276 Homogenbereich A Homogenbereich B1 Homogenbereich B2 Homogenbereich C Homogenbereich D Homogenbereich E Homogenbereich E Homogenbereich D Homogenbereich E Homogenbereich EHomogenbereich E Homogenbereich C Homogenbereich C Homogenbereich A Homogenbereich B1 Homogenbereich B1 Homogenbereich B2 Bau-km 0-170 Bau-km 0-068 Bau-km 0+170Bau-km 0+080Bau-km 0+000 Homogenbereich B1 Homogenbereich B2 m+NHN 87.0 89.0 91.0 93.0 95.0 97.0 99.0 101.0 103.0 105.0 107.0 m+NHN 95.0 97.0 99.0 101.0 103.0 105.0 107.0 BK 0-010 106,35 m 3.50 (102.85) (11.04.2018) 4.00 (102.35) (10.04.2018) 0.20 MutterbodenMu 0.60 Auffüllung + Schluff, stark kiesig, sandigA 1.20 Auffüllung + Kies, sandig, schwach schluffig, Ziegelreste A 1.50 Auffüllung + Kies, stark sandig, schwach schluffig, Ziegelreste A 1.80 Auffüllung + Fein-Mittelkies, sandig, schwach schluffig, Ziegelreste A 2.00 Auffüllung + Schluff, kiesig, sandig, bunt A 2.60 Auffüllung + Kies, sandig, rotgrau A 2.70 Auffüllung + Kies, sandig, schluffig A 5.00 Fein-Mittelkies, sandig 5.70 Fein-Mittelkies, schwach grobsandig 10.00 Kies, schwach sandig Damm-km 29+266 BK 0-100 106,68 m 3.90 (102.78) (10.04.2018) 4.10 (102.58) (09.04.2018) 0.10 Asphalt 0.40 Auffüllung + Kies, z.T. Schotter, Asphaltr., arom. Geruch, schw.-grau A 1.40 Auffüllung + Kies, sandig, schwach schluffig, z.T. Sst-Bruch, schw. aromat. Geruch A 2.00 Auffüllung + Kies, schluffig, schwach sandig, z.T.Sst-Bruch A 2.50 Auffüllung + Kies, stark schluffig, sandigA 2.70 Auffüllung + Steine, (Sst-Bruch), kiesig, sandig A 3.00 Fein-Mittelsand, kiesig, schwach schluffig, U-Linsen 3.40 Fein-Mittelsand, schwach kiesig, schwach schluffig, U-Linsen 3.60 Fein-Mittelsand, schluffig, U-Linsen 3.80 Schluff, feinsandig 3.90 Feinsand, mittelsandig 4.00 Schluff, stark feinsandig 4.80 Mittelsand, feinsandig, schwach grobsandig 5.80 Kies, schwach sandig 7.80 Fein-Mittelkies, schwach grobsandig, schwach grobkiesig 8.80 Fein-Mittelkies 10.00 Kies, grobsandig Damm-km 29+176 BK 0-250 107,08 m 4.30 (102.78) (12.04.2018) 4.30 (102.78) (11.04.2018) 0.15 Asphalt 0.40 Auffüllung + Kies, sandig, Asphaltreste A 0.60 Auffüllung + Fein-Mittelkies, mittelsandig A 1.20 Auffüllung + Schluff, sandig, schwach kiesig A 1.60 Auffüllung + Mittelsand, kiesig, feinsandig A 2.00 Auffüllung + Steine, (Bauwerk-Sst-Reste), sandig, schwach kiesig A 2.40 Auffüllung + Sand, kiesig, schwach schluffig A 2.90 Auffüllung + Kies, (z.T. Schotter), sandig, schwach schluffig, vereinz. Ziegelreste, grau-schwarz A 3.60 Auffüllung + Fein-Mittelkies, sandig, Ziegelreste A 4.30 Schluff, stark feinsandig 5.00 Fein-Mittelkies, schwach sandig 7.40 Kies, schwach sandig 8.00 Kies, sandig 8.50 Kies, stark sandig 9.10 Kies 11.60 Kies, schwach sandig 12.50 Fein-Mittelkies, grobkiesig, schwach mittelsandig 13.60 Kies, schwach sandig 14.50 Fein-Mittelsand, stark feinmittelkiesig 16.80 Mittelsand, feinmittelkiesig, schwach grobsandig, schwach feinsandig 17.80 Sand, kiesig 18.80 Sand, stark kiesig 21.20 Kies, sandig Damm-km 29+029 BK 0-340 107,81 m 5.20 (102.61) (16.04.2018) 5.80 (102.01) (13.04.2018) 0.30 MutterbodenMu 0.40 Auffüllung + Mittelsand, schwach grobsandig, kiesig, feinsandig A 0.50 Auffüllung + Schluff, kiesig, sandig A 0.90 Auffüllung + Schluff, feinsandig A 1.60 Auffüllung + Schluff, schwach sandig A 2.00 Auffüllung + Schluff, sandig, schwach kiesig A 2.60 Auffüllung + Schluff, feinsandig, schwach kiesig A 3.20 Auffüllung + Schluff, schwach feinsandig, schwach kiesig A 3.50 Auffüllung + Schluff, stark kiesig, sandig, Ziegelreste A 3.70 Ton, stark schluffig, schwach feinsandig 4.10 Ton, stark schluffig 4.80 Ton, schluffig 5.00 Schluff, stark feinsandig 5.80 Schluff + Feinsand 6.00 Fein-Mittelkies, schwach grobkiesig, sandig 6.70 Fein-Mittelkies, grobsandig, schwach grobkiesig 7.50 Fein-Mittelkies, grobsandig, schwach grobkiesig 8.20 Kies, mittelsandig 9.00 Kies, sandig 9.50 Kies, stark sandig 10.00 Kies, sandig Damm-km 28+927 BK 0+000 RHWD XXVII 106,80 m 4.40 (102.40) (27.062017) 4.40 (102.40) (28.06.2017) 0.10 Asphalt 0.40 Auffüllung + Kies (Sandstein), Schlackereste, sandig, schwach schluffig A 1.10 Auffüllung + Fein-Mittelsand, stark kiesig, schluffig A 1.50 Auffüllung + Mittel-Grobkies, schwach sandig A 1.70 Auffüllung + Kies, schluffig, sandig A 2.00 Auffüllung + Mittelsand, schluffig, stark kiesig, feinsandig A 3.20 Auffüllung + Kies, stark sandig, schluffig A 4.00 Schluff, stark sandig, kiesig 4.80 Mittelsand, feinsandig, schwach schluffig, schwach grobsandig 5.00 Schluff, stark sandig, kiesig, schwach tonig 5.80 Kies, stark feinmittelsandig, grobsandig 6.50 Fein-Mittelkies, grobkiesig, grobsandig 7.00 Fein-Mittelkies, sandig, schwach schluffig 8.00 Fein-Mittelkies, Holzreste, grobsandig, schwach mittelsandig, schwach grobkiesig 9.00 Kies, sandig 10.00 Kies, schwach sandig 12.00 Kies, sandig RHWD XXVII Damm-km 0+000 Legende halbfest steif - halbfest steif weich - steif weich breiig Homogenbereiche: Homogenbereich A: Oberboden Homogenbereich B1: Dammkörper/Auffüllungen, grobkörnig Homogenbereich B2: Dammkörper/Auffüllungen, fein-, gemischtkörnig Homogenbereich C: bindige Deckschichten Homogenbereich D: Fein-/Mittelsande Homogenbereich E: Kies und Kiessand AUFTRAGGEBER PLANUNGSSTAND ALLE RECHTE DIESER ZEICHNUNG UNTERLIEGEN DEM URHEBERSCHUTZ GEMÄSS DIN 34 Maßstab GEPR. NAME DATUM GEZ. ENTW. PROJEKT ZEICHNUNGS-NRNAMEDATUMÄNDERUNG 1. 2. 3. Rheinhochwasserdamm RHWD XXV Los 2 PLANINHALT KS KS JS 29.09.2021 29.09.2021 1 : 100 FREIGEGEBEN UNTERSCHRIFT Leitdamm (Bau-km 0-160 bis 0+185) Projekt E 8580a15G Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Ref. 53.1 Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Referat 53.1 Datei: Plangröße: Herzog + Partner GmbH Bestand AG-Dokumenten Nr. Zeichnungsnummer Karlsruhe, den Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH Institut für Geotechnik Hauptstraße 152 76744 Wörth-Schaidt Anlage 2.1 OBJEKTPLANER: GEOTECHNIK: Planungsgemeinschaft Inros Lackner - Herzog + Partner Im Bögel 7 / 76744 Wörth-Maximiliansau Tel.: +49 (0) 7271 - 767265-0 / Fax: +49 (0) 7271 - 767265-17 infoka(at)herzogundpartner.de / www.herzogundpartner.de Längsschnitt Bohrungen, Schichtprofile, Homogenbereiche 8580a_LS_Leitdamm.bop 580 x 297 Damm-km 28+931 - 29+276 B 10 0+100 0+000 Rhein Rhein 0- 00 0 0- 05 0 0- 10 0 0- 15 0 0- 20 0 0- 25 0 0- 30 0 0- 34 7 0+185 0+100 0+000 0-100 0-160 BS 0+100 BK 0+100 BK 0-100/DPH BK 0+000 BK 0-250/DPH BK 0-340 BK 0-010 28+931 29+000 29+100 29+200 29+276 Le itd am m RH WD XX V RHW D XXVII AUFTRAGGEBER PLANUNGSSTAND ALLE RECHTE DIESER ZEICHNUNG UNTERLIEGEN DEM URHEBERSCHUTZ GEMÄSS DIN 34 Maßstab GEPR. NAME DATUM GEZ. ENTW. PROJEKT ZEICHNUNGS-NRNAMEDATUMÄNDERUNG 1. 2. 3. PLANINHALT FREIGEGEBEN Projekt: Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Ref. 53.1 Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Referat 53.1 AG-Dokumenten Nr. Anlage: OBJEKTPLANER: GEOTECHNIK: Ingenieurgesellschaft Kärcher GmbH & Co. KG Institut für Geotechnik Hauptstraße 152 76744 Wörth-Schaidt Herzog+Partner GmbH Im Bögel 7 / 76744 Wörth-Maximiliansau Tel.: +49 (0) 7271 - 767265-0 / Fax: +49 (0) 7271 - 767265-17 infoka@herzogundpartner.de / www.herzogundpartner.de Planungsgemeinschaft Inros Lackner - Herzog + Partner Zeichnungsnummer: IGK_XXVII-L2-Lageplan_Erkundung.dwg Plangröße: Datei: Höhensystem Rheinhochwasserdamm RHWD XXV Damm-km 28+931 - 29+276 Los 2 Lageplan geotechnische Erkundung Leitdamm (Bau-km 0-160 - 0+185) KS KS JS 07.06.2019 07.06.2019 1 : 1.000 Höhenstatus 160 DHHN 1992 Bestand 580 x 297 1.1 E 8580a15G mbH m+NHN 96.0 98.0 100.0 102.0 104.0 106.0 BK 0-010 106,35 m+NHN 3.50 (102.85) (11.04.2018) 4.00 (102.35) (10.04.2018) 0.20 MutterbodenMu 0.60 Auffüllung + Schluff, stark kiesig, sandigA 1.20 Auffüllung + Kies, sandig, schwach schluffig, ZiegelresteA 1.50 Auffüllung + Kies, stark sandig, schwach schluffig, Ziegelreste A 1.80 Auffüllung + Fein-Mittelkies, sandig, schwach schluffig, Ziegelreste A 2.00 Auffüllung + Schluff, kiesig, sandig, bunt A 2.60 Auffüllung + Kies, sandig, rotgrau A 2.70 Auffüllung + Kies, sandig, schluffig A 5.00 Fein-Mittelkies, sandig 5.70 Fein-Mittelkies, schwach grobsandig 10.00 Kies, schwach sandig Damm-km 29+266 Legende halbfest weich Bau-km 0+170 AUFTRAGGEBER PLANUNGSSTAND ALLE RECHTE DIESER ZEICHNUNG UNTERLIEGEN DEM URHEBERSCHUTZ GEMÄSS DIN 34 Maßstab GEPR. NAME DATUM GEZ. ENTW. PROJEKT ZEICHNUNGS-NRNAMEDATUMÄNDERUNG 1. 2. 3. Rheinhochwasserdamm RHWD XXV Los 2 PLANINHALT KS KS JS 29.09.2021 29.09.2021 1 : 100 FREIGEGEBEN UNTERSCHRIFT Leitdamm (Bau-km 0-160 bis 0+185) Projekt E 8580a15G Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Ref. 53.1 Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Referat 53.1 Datei: Plangröße: Herzog + Partner GmbH Bestand AG-Dokumenten Nr. Zeichnungsnummer Karlsruhe, den Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH Institut für Geotechnik Hauptstraße 152 76744 Wörth-Schaidt Anlage 2.6 OBJEKTPLANER: GEOTECHNIK: Planungsgemeinschaft Inros Lackner - Herzog + Partner Im Bögel 7 / 76744 Wörth-Maximiliansau Tel.: +49 (0) 7271 - 767265-0 / Fax: +49 (0) 7271 - 767265-17 infoka(at)herzogundpartner.de / www.herzogundpartner.de Bohrung BK 0-010 (Bau-km 0+170) Schichtprofil 8580a_BK0_340_Leitdamm.bop 210 x 297 Damm-km 28+931 - 29+276 ' schwach stark Nebenanteile Legende klüftig fest halbfest - fest halbfest steif - halbfest steif weich - steif weich breiig - weich breiig naß A (Auffüllung)A Mu (Mutterboden)Mu G (Kies) fG (Feinkies) mG (Mittelkies) gG (Grobkies) S (Sand) fS (Feinsand) mS (Mittelsand) gS (Grobsand) U (Schluff) T (Ton) X (Steine) H (Torf) g (kiesig) fg (feinkiesig) mg (mittelkiesig) gg (grobkiesig) s (sandig) fs (feinsandig) ms (mittelsandig) gs (grobsandig) t (tonig) u (schluffig) x (steinig) Datei: 8580a_Leitdamm_Legende.bop Grundwasser 2,50 30.06.2018 GW Ruhe 2,50 30.06.2018 GW Bohrende 2,50 30.06.2018 GW angebohrt AUFTRAGGEBER PLANUNGSSTAND ALLE RECHTE DIESER ZEICHNUNG UNTERLIEGEN DEM URHEBERSCHUTZ GEMÄSS DIN 34 Maßstab GEPR. NAME DATUM GEZ. ENTW. PROJEKT ZEICHNUNGS-NRNAMEDATUMÄNDERUNG 1. 2. 3. Rheinhochwasserdamm RHWD XXVII Los 2 PLANINHALT KS KS JS 30.09.2021 30.09.2021 30.09.2021 FREIGEGEBEN UNTERSCHRIFT Leitdamm, Bau-km 0-160 - 0+185 Projekt E 8580a15G Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Ref. 53.1 Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Referat 53.1 Datei: Plangröße: Herzog + Partner GmbH Bestand AG-Dokumenten Nr. Zeichnungsnummer Karlsruhe, den Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH Institut für Geotechnik Hauptstraße 152 76744 Wörth-Schaidt Anlage 2.0 OBJEKTPLANER: GEOTECHNIK: Planungsgemeinschaft Inros Lackner - Herzog + Partner Im Bögel 7 / 76744 Wörth-Maximiliansau Tel.: +49 (0) 7271 - 767265-0 / Fax: +49 (0) 7271 - 767265-17 infoka(at)herzogundpartner.de / www.herzogundpartner.de 8580a_Leitdamm_Legende.bop 210 x 297 Damm-km 0+000 - 4+959 Legende Bodenarten m+NHN 97.0 99.0 101.0 103.0 105.0 107.0 BK 0-340 107,81 m+NHN 5.20 (102.61) (16.04.2018) 5.80 (102.01) (13.04.2018) 0.30 MutterbodenMu 0.40 Auffüllung + Mittelsand, schwach grobsandig, kiesig, feinsandig A 0.50 Auffüllung + Schluff, kiesig, sandig A 0.90 Auffüllung + Schluff, feinsandig A 1.60 Auffüllung + Schluff, schwach sandig A 2.00 Auffüllung + Schluff, sandig, schwach kiesig A 2.60 Auffüllung + Schluff, feinsandig, schwach kiesig A 3.20 Auffüllung + Schluff, schwach feinsandig, schwach kiesigA 3.50 Auffüllung + Schluff, stark kiesig, sandig, ZiegelresteA 3.70 Ton, stark schluffig, schwach feinsandig 4.10 Ton, stark schluffig 4.80 Ton, schluffig 5.00 Schluff, stark feinsandig 5.80 Schluff + Feinsand 6.00 Fein-Mittelkies, schwach grobkiesig, sandig 6.70 Fein-Mittelkies, grobsandig, schwach grobkiesig 7.50 Fein-Mittelkies, grobsandig, schwach grobkiesig 8.20 Kies, mittelsandig 9.00 Kies, sandig 9.50 Kies, stark sandig 10.00 Kies, sandig Damm- km 28+927 Legende halbfest steif - halbfest steif weich - steif weich Bau-km 0-170 AUFTRAGGEBER PLANUNGSSTAND ALLE RECHTE DIESER ZEICHNUNG UNTERLIEGEN DEM URHEBERSCHUTZ GEMÄSS DIN 34 Maßstab GEPR. NAME DATUM GEZ. ENTW. PROJEKT ZEICHNUNGS-NRNAMEDATUMÄNDERUNG 1. 2. 3. Rheinhochwasserdamm RHWD XXV Los 2 PLANINHALT KS KS JS 29.09.2021 29.09.2021 1 : 100 FREIGEGEBEN UNTERSCHRIFT Leitdamm (Bau-km 0-160 bis 0+185) Projekt E 8580a15G Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Ref. 53.1 Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Referat 53.1 Datei: Plangröße: Herzog + Partner GmbH Bestand AG-Dokumenten Nr. Zeichnungsnummer Karlsruhe, den Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH Institut für Geotechnik Hauptstraße 152 76744 Wörth-Schaidt Anlage 2.2 OBJEKTPLANER: GEOTECHNIK: Planungsgemeinschaft Inros Lackner - Herzog + Partner Im Bögel 7 / 76744 Wörth-Maximiliansau Tel.: +49 (0) 7271 - 767265-0 / Fax: +49 (0) 7271 - 767265-17 infoka(at)herzogundpartner.de / www.herzogundpartner.de Bohrung BK 0-340 (Bau-km 0-160) Schichtprofil 8580a_BK0_000_Leitdamm.bop 420 x 297 Damm-km 28+931 - 29+276 m+NHN 87.0 89.0 91.0 93.0 95.0 97.0 99.0 101.0 103.0 105.0 107.0 m+NHN 95.0 97.0 99.0 101.0 103.0 105.0 107.0 DPH 0-250 107,08 m+NHN 0 10 20 30 40 0.0 1.0 2.0 3.0 4.0 5.0 6.0 7.0 8.0 9.0 10.0 Schlagzahlen je 10 cm Rammarbeiten Tiefe [m] Rammbarkeit DPH 0-100 0.50 leicht 2.10 mittelschwer 2.50 schwer-sehr schwer 4.10 leicht 7.00 leicht-mittelschwer 7.60 schwer 9.30 leicht-mittelschwer 10.00 mittelschwer-schwer BK 0-250 107,08 m+NHN 4.30 (102.78) (12.04.2018) 4.30 (102.78) (11.04.2018) 0.15 Asphalt 0.40 Auffüllung + Kies, sandig, Asphaltreste A 0.60 Auffüllung + Fein-Mittelkies, mittelsandig A 1.20 Auffüllung + Schluff, sandig, schwach kiesig A 1.60 Auffüllung + Mittelsand, kiesig, feinsandig A 2.00 Auffüllung + Steine, (Bauwerk-Sst-Reste), sandig, schwach kiesig A 2.40 Auffüllung + Sand, kiesig, schwach schluffig A 2.90 Auffüllung + Kies, (z.T. Schotter), sandig, schwach schluffig, vereinz. Ziegelreste, grau-schwarz A 3.60 Auffüllung + Fein-Mittelkies, sandig, Ziegelreste A 4.30 Schluff, stark feinsandig 5.00 Fein-Mittelkies, schwach sandig 7.40 Kies, schwach sandig 8.00 Kies, sandig 8.50 Kies, stark sandig 9.10 Kies 11.60 Kies, schwach sandig 12.50 Fein-Mittelkies, grobkiesig, schwach mittelsandig 13.60 Kies, schwach sandig 14.50 Fein-Mittelsand, stark feinmittelkiesig 16.80 Mittelsand, feinmittelkiesig, schwach grobsandig, schwach feinsandig 17.80 Sand, kiesig 18.80 Sand, stark kiesig 21.20 Kies, sandig Legende halbfest steif Rammbarkeit* leicht leicht mittelschwer schwer sehr schwer Bau-km 0-068 * in Anlehnung an BAW Merkblatt MEH, Ausgabe 2017 AUFTRAGGEBER PLANUNGSSTAND ALLE RECHTE DIESER ZEICHNUNG UNTERLIEGEN DEM URHEBERSCHUTZ GEMÄSS DIN 34 Maßstab GEPR. NAME DATUM GEZ. ENTW. PROJEKT ZEICHNUNGS-NRNAMEDATUMÄNDERUNG 1. 2. 3. Rheinhochwasserdamm RHWD XXV Los 2 PLANINHALT KS KS JS 29.09.2021 29.09.2021 1 : 100 FREIGEGEBEN UNTERSCHRIFT Leitdamm (Bau-km 0-160 bis 0+185) Projekt E 8580a15G Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Ref. 53.1 Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Referat 53.1 Datei: Plangröße: Herzog + Partner GmbH Bestand AG-Dokumenten Nr. Zeichnungsnummer Karlsruhe, den Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH Institut für Geotechnik Hauptstraße 152 76744 Wörth-Schaidt Anlage 2.3 OBJEKTPLANER: GEOTECHNIK: Planungsgemeinschaft Inros Lackner - Herzog + Partner Im Bögel 7 / 76744 Wörth-Maximiliansau Tel.: +49 (0) 7271 - 767265-0 / Fax: +49 (0) 7271 - 767265-17 infoka(at)herzogundpartner.de / www.herzogundpartner.de Bohrung BK / DPH 0-250 (Bau-km 0-068) Schichtprofil, Rammwiderstände 8580a_BK0_250_Leitdamm.bop 420 x 297 Damm-km 28+931 - 29+276 m+NHN 95.0 97.0 99.0 101.0 103.0 105.0 107.0 BK 0+000 106,80 m+NHN 4.40 (102.40) (27.06.2017) 4.40 (102.40) 0.10 Asphalt 0.40 Kies (Sandstein), Schlackereste, sandig, schwach schluffig 1.10 Feinmittelsand, stark kiesig, schluffig 1.50 Mittel-Grobkies, schwach sandig 1.70 Kies, schluffig, sandig 2.00 Mittelsand, stark kiesig, feinsandig, schluffig 3.20 Kies, stark sandig, schluffig 4.00 Schluff, stark sandig, kiesig 4.80 Mittelsand, feinsandig, schwach schluffig, schwach grobsandig 5.00 Schluff, stark sandig, kiesig, schwach tonig 5.80 Kies, stark feinmittelsandig, grobsandig 6.50 Fein-Mittelkies, grobkiesig, grobsandig 7.00 Fein-Mittelkies, sandig, schwach schluffig 8.00 Fein-Mittelkies, Holzreste, grobsandig, schwach mittelsandig, schwach grobkiesig 9.00 Kies, sandig 10.00 Kies, schwach sandig 12.00 Kies, sandig aus geot. Gutachten E8580a07G (RHWD XXVII) Legende breiig Bau-km 0+000 AUFTRAGGEBER PLANUNGSSTAND ALLE RECHTE DIESER ZEICHNUNG UNTERLIEGEN DEM URHEBERSCHUTZ GEMÄSS DIN 34 Maßstab GEPR. NAME DATUM GEZ. ENTW. PROJEKT ZEICHNUNGS-NRNAMEDATUMÄNDERUNG 1. 2. 3. Rheinhochwasserdamm RHWD XXV Los 2 PLANINHALT KS KS JS 29.09.2021 29.09.2021 1 : 100 FREIGEGEBEN UNTERSCHRIFT Leitdamm (Bau-km 0-160 bis 0+185) Projekt E 8580a15G Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Ref. 53.1 Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Referat 53.1 Datei: Plangröße: Herzog + Partner GmbH Bestand AG-Dokumenten Nr. Zeichnungsnummer Karlsruhe, den Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH Institut für Geotechnik Hauptstraße 152 76744 Wörth-Schaidt Anlage 2.4 OBJEKTPLANER: GEOTECHNIK: Planungsgemeinschaft Inros Lackner - Herzog + Partner Im Bögel 7 / 76744 Wörth-Maximiliansau Tel.: +49 (0) 7271 - 767265-0 / Fax: +49 (0) 7271 - 767265-17 infoka(at)herzogundpartner.de / www.herzogundpartner.de Bohrung BK 0+000 (Bau-km 0+000) Schichtprofil 8580a_BK0_000_Leitdamm.bop 420 x 297 Damm-km 28+931 - 29+276 Bestimmung der Kornverteilung Proj.: RHWD XXV Be: KS Institut für Geotechnik Los 2, Leitdamm Tel.: 07244/7013-0 Fax: 07244/ 7013-17 E 8580a15G Anl.: 3 Kurve Vers. Darstellung Nr. fortl. von bis Kurve(n) FSS TS Trocken Nass 1 KV 1 2,70 3,0 æææææææææææ N 2 KV 2 5,8 6,8 æ æ æ æ æ æ æ æ T 3 KV 3 5,0 5,7 æ ◊ æ ◊ æ ◊ æ ◊ æ ◊ æ T D 5 D 10 D 15 D 17 D 20 D 30 D 40 D 50 D 60 D 85 Nr. [%] [mm] 1 10,47 k. E. k. E. 0,12 0,14 0,18 0,26 0,37 0,52 1,81 12,45 2 2,63 0,19 0,34 0,62 0,81 1,39 4,12 6,13 7,97 10,32 18,42 3 0,24 0,59 1,26 2,12 2,32 2,65 4,15 5,65 6,97 8,59 16,70 Nr. 1 2 30,14 4,80 3 6,82 1,59 Kommentar: Stand: 08.12.2010 3 3 GI GW Sieblinienbereiche 3 3 Siebung Kurve BK 11.08.2018 Kurve Tiefe [m] (∆ mm) Feinkornanteil P(∆ < mm) [-] [-] [m/s] (BEYER) DIN 18 196 BK 0-100 BK 0-010 DIN 18 300 Bodenansprache SU 1,28E-02 Durchlässigkeit kfUngleichförmigkeit U Krümmungszahl Cc 0,063 0,063 0,063 Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH 7,34E-04 BK 0-100 0,01 0,063 0,1 0,2 0,5 1 2 10 20 63 100 100 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 Si eb du rc hg an g [% ] Korndurchmesser [mm] Schluff Sand f m g Kies f m g St 0.35 0.40 0 .45 0.50 0.55 0.60 0.65 0.70 0. 7 5 w w w w pv = 5.00 j,k c,k g,k [°] [kN/m²] [kN/m³] Bezeichnung 27.50 2.00 20.00 Dammkörper, U, s, wch-stf 25.00 5.00 20.00 Ton, u-u*, wch-stf 30.00 0.00 20.00 Schluff + Feinsand 35.00 0.00 20.00 Kies, sandig Boden j,k c,k g,k[°] [kN/m²] [kN/m³] Bezeichnung 27.50 2.00 20.00 Dammkörper, U, s, wch-stf 25.00 5.00 20.00 Ton, u-u*, wch-stf 30.00 0.00 20.00 Schluff + Feinsand 35.00 0.00 20.00 Kies, sandig 0.79 j,k c,k g,k [°] [kN/m²] [kN/m³] Bezeichnung 27.50 2.00 20.00 Dammkörper, U, s, wch-stf 25.00 5.00 20.00 Ton, u-u*, wch-stf 30.00 0.00 20.00 Schluff + Feinsand 35.00 0.00 20.00 Kies, sandig Boden j,k c,k g,k[°] [kN/m²] [kN/m³] Bezeichnung 27.50 2.00 20.00 Dammkörper, U, s, wch-stf 25.00 5.00 20.00 Ton, u-u*, wch-stf 30.00 0.00 20.00 Schluff + Feinsand 35.00 0.00 20.00 Kies, sandig -25 -20 -15 -10 -5 0 5 10 96 98 100 102 104 106 108 110 112 114 116 118 120 122 Berechnungsgrundlagen Ungünstigster Gleitkreis: mmax = 0.79 xm = -2.34 m ym = 108.63 m R = 2.47 m Teilsicherheiten: - g(j') = 1.25 - g(c') = 1.25 - g(cu) = 1.25 - g(Wichten) = 1.00 - g(Ständige Einw.) = 1.00 - g(Veränderliche Einw.) = 1.30 Datei: 8580a_Leitdamm_0_160_BSP.boe AUFTRAGGEBER PLANUNGSSTAND ALLE RECHTE DIESER ZEICHNUNG UNTERLIEGEN DEM URHEBERSCHUTZ GEMÄSS DIN 34 Maßstab GEPR. NAME DATUM GEZ. ENTW. PROJEKT Rheinhochwasserdamm RHWD XXV Los 2 PLANINHALT KS KS JS 28.05.2019 28.05.2019 xx 1 : 100 FREIGEGEBEN UNTERSCHRIFT Leitdamm, Querprofil Bau-km 0-160 Projekt E 8580a15G Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Ref. 53.1 Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Referat 53.1 Datei: Plangröße: Herzog + Partner GmbH Entwurfsplanung AG-Dokumenten Nr. Zeichnungsnummer Karlsruhe, den Ingenieurgesellschaft Kärcher GmbH & Co. KG Institut für Geotechnik Hauptstraße 152 76744 Wörth-Schaidt Anlage 4 OBJEKTPLANER: GEOTECHNIK: Planungsgemeinschaft Inros Lackner - Herzog + Partner Im Bögel 7 / 76744 Wörth-Maximiliansau Tel.: +49 (0) 7271 - 767265-0 / Fax: +49 (0) 7271 - 767265-17 infoka(at)herzogundpartner.de / www.herzogundpartner.de Standsicherheit der wasserseitigen Böschung nach DIN 4084 BHW = 107,10 m+NHN, Bemessungssituation BS-P 8580a_Leitdamm_0_160_BSP.boe 420 x 297 Damm-km 28+931 - 29+276 1 : 2 ,38 BHW = 107,10 m+NHN 1/3 BHW = 106,41 m+NHN 1 : 1,5 5 Dammverteidigungsweg
https://www.karlsruhe.de/b4/bekanntmachungen/unterlagen_rhwd/HF_sections/content/ZZppPve12N973Z/8.2_Geotechnisches_Gutachten_Leitdamm_inklusive_Anlagen.pdf
Microsoft Word - Begründung Gestaltungssatzung Durlach-26-08-2016.docx Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Karlsruhe – Durlach beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung zur Gestaltungssatzung Altstadt Durlach ...................................... 3 1. Aufgabe und Notwendigkeit ............................................................................... 3 2. Bauleitplanung ...................................................................................................... 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................................. 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................................... 4 3. Denkmalschutz ........................................................................................................ 4 4. Bestandsaufnahme ............................................................................................... 4 4.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................................... 4 4.2 Vorhandene Bebauung ............................................................................................ 4 5. Planungskonzept ................................................................................................... 5 5.1 Zonierung des Geltungsbereiches ............................................................................. 6 5.2 Gestaltung ............................................................................................................... 7 5.2.1 §§ 1 bis 5 sowie 15 und 16 - Allgemeine Regeln ...................................................... 8 5.2.2 § 6 – Gestaltungsgrundsätze .................................................................................... 8 5.2.3 § 7 Dächer und Dachaufbauten ............................................................................. 10 5.2.4 § 8 Fassaden .......................................................................................................... 12 5.2.5 § 9 Türen, Tore, Fenster, Läden, Schaufenster ........................................................ 16 5.2.6 § 10 Markisen und Vordächer ................................................................................ 17 5.2.7 § 11 Einfriedungen ................................................................................................ 18 5.2.8 § 12 Werbeanlagen ............................................................................................... 18 5.2.9 § 13 Wertvolle Bauteile .......................................................................................... 19 5.2.10 § 14 -Technische Bauteile ....................................................................................... 19 6. Beipläne zur Begründung ................................................................................... 21 6.1 Geltungsbereich Gestaltungssatzung (§ 74 LBO) ..................................................... 21 6.2 Lageplan mit Zoneneinteilung ................................................................................ 21 6.3 Geltungsbereich Gesamtanlage (§ 12 DSchG) ......................................................... 22 B. Allgemeine Hinweise .......................................................................................... 23 1. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................................... 23 2. Baumschutz ........................................................................................................... 23 3. Erneuerbare Energien ............................................................................................. 23 C. Hinweise zur Möblierung des öffentlichen Raums ........................................... 23 1. Warenauslagen ...................................................................................................... 24 2. Außenbewirtung .................................................................................................... 24 3. Post/Telekommunikation ........................................................................................ 24 4. Kundenstopper ...................................................................................................... 24 Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 3 - A. Begründung zur Gestaltungssatzung Altstadt Durlach 1. Aufgabe und Notwendigkeit Die bauliche und gestalterische Entwicklung in der Altstadt Durlach wird seit 1998 auf Grundlage der Gesamtanlagensatzung gemäß § 19 Denkmalschutzge- setz „Altstadt Durlach“ gesteuert. Zuvor wurde diese Aufgabe mittels sanierungs- rechtlicher Genehmigungen im Rahmen der seinerzeit noch gültigen Sanierungs- satzung wahrgenommen. Eine Grundlage für gestalterische Entscheidungen ist unter anderem ein 1976 entwickelter Entwurf für eine Gestaltungssatzung. Zwi- schenzeitlich zeigen sich die Schwächen dieser rechtlichen Situation. Obwohl das Denkmalschutzgesetz für sich genommen die stärksten Einflussmöglichkeiten auf das bauliche Geschehen bietet, die überhaupt zur Verfügung stehen, gibt es Fälle oder auch Bereiche, in denen dieses Gesetz nicht greift, bzw. aus sich selbst her- aus seine Grenzen findet. Beispielsweise sind im baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz städtebauliche Gründe für denkmalrechtliche Maßnahmen nicht vorgesehen. Des Weiteren sind Gegenstände, die das Stadtbild stark beein- flussen, jedoch nicht unmittelbar Gegenstand denkmalschutzrechtlicher Geneh- migungsvorgänge sind, nicht zu steuern. Beispiele hierfür sind nicht denkmalgeschützte Altbauten innerhalb der Gesamtanlage aber auch Neubauten auf bisher unbebauten Grundstücken oder nach Abbrüchen. Zunehmend wird auch die Bedeutung der Randbereiche und der Eingangssituati- onen zur Altstadt hin als so wichtig eingeschätzt, dass auch dort Steuerungsmechanismen eingeführt werden sollen. In der Gesamtanlagensatzung werden die wesentlichen Schutzziele aufgeführt, es wird aber nicht beschrieben, mit welchen konkreten baulichen Maßnahmen solche Ziele zu erreichen sind. Es bleibt insofern den jeweiligen amtlichen Entscheidungsträgern, beteiligten Eigentümern und Planern vorbehalten, den geeigneten Weg zur Umsetzung des Schutzziels im Einzelfall zu finden. Entwicklungsziele kennt die Gesamtanlagensatzung nicht. Sie ist rein konservatorisch angelegt. Auf ihrer Grundlage allein sind keine Aussagen zu Weiterentwicklungen möglich. Mit der Gestaltungssatzung Altstadt Durlach soll eine möglichst nachvollziehbare, verbindliche Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten zur Anordnung der Baukörper, zur Ausführung der wesentlichen Bauteile (Dach, Fassade, Öffnungen) aber auch zu baulichen Details (Fenster, Werbeanlagen, Einfriedungen etc.) geschaffen werden. Sie soll Spielräume für Neubauten eröffnen und dabei eine harmonische Ensemblewirkung begünstigen. Die Vorschriften werden aus den örtlichen, durch die Dulacher Bau- und Planungsgeschichte geprägten Gegebenheiten heraus entwickelt und präzisieren die allgemeinen Anforderungen, wie sie sich aus der Landesbauordnung ergeben. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 4 - 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (FNP NVK) als "Gemischte Baufläche", „Gewerbliche Fläche, Sonderbaufläche“ und „Kerngebiet“ dargestellt. Die Festsetzungen weichen davon nicht ab. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan bleiben von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung unberührt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für das Plangebiet bestehen folgende Bebauungspläne: Bebauungsplan Nr. 614 „Nutzungsartfestsetzung (ehem. Bauordnung der Stadt Karlsruhe)“, rechtsverbindlich seit 22.2.1985 und Bebauungsplan Nr. 729 „Pforzheimer Straße, Pfinzstraße, Lederstraße, Seboldstraße und Pfinztalstraße“, rechtsverbindlich seit 10.3.2000. Für den Geltungsbereich der vorliegenden Gestaltungssatzung werden diese Pläne wie folgt ergänzt. Bestehende Bebauungspläne bleiben bezüglich ihrer planungsrechtlichen Festsetzungen unverändert. Die örtlichen Bauvorschriften werden durch die Festsetzungen der Gestaltungssatzung beim Bebauungsplan Nr. 729 ergänzt und beim Bebauungsplan Nr. 614 ersetzt. 3. Denkmalschutz In der Durlacher Altstadt stehen nicht nur viele Einzelgebäude als Kulturdenkmal unter Schutz. Vielmehr wurde im Jahr 1998 im Rahmen der Gesamtanlagensat- zung „Altstadt Durlach“ das Straßen-, Platz-, und Ortsbild im Bereich der histori- schen Altstadt Durlachs als Ganzes unter Denkmalschutz gestellt. Dieser Schutz ist umfassend und betrifft gemäß Satzungstext das vorhandene Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt, wie es sich gegenwärtig von innen, aber auch von außen, beispielsweise vom Turmberg aus gesehen, darstellt. 4. Bestandsaufnahme 4.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 32 ha große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe-Durlach. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil. 4.2 Vorhandene Bebauung Das Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt wird maßgeblich von einer historisch gewachsenen Stadtstruktur und einer Vielzahl baulicher Kulturdenkmale aus unterschiedlichen Zeitepochen geprägt. Die in der Altstadt erlebbare, hohe städtebauliche Qualität entsteht aus den Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 5 - Besonderheiten des öffentlichen Raums mit seinem charakteristischen Kreuz- und Ringstraßensystem mit unterschiedlich dimensionierten Platzräumen, aber auch aus den fernwirksamen Sichtbezügen zu den Kirchtürmen, zum Rathausturm und zum Turmberg. Auch der Blick zurück vom Turmberg auf die Straßen- und Dachlandschaft der Altstadt erschließt die Besonderheit der ehemaligen Markgrafenstadt. Im Altstadtkern präsentieren sich die Straßenzüge über weite Strecken hinweg wohltuend einheitlich, wobei die Qualität der straßenbegleitenden Bebauung wegen der Krümmung der Ringstraßen in besonderer Weise erlebbar wird. Die Altstadt kennzeichnet aber auch der Kontrast: Öffentliche Gebäude wie das Rathaus, die Kirchen, die Schulen und insbesondere die Karlsburg setzen städtebauliche Akzente. Mitunter stehen Gebäude wie z.B. die in der Gründerzeit errichtete Löwen-Apotheke in starkem stilistischem Gegensatz zur umgebenden Bebauung. Die städtebauliche Qualität der Altstadt hat sich aus der Summe vieler einzelner Bauprojekte entwickelt, die überwiegend in hoher planerischer und handwerklicher Qualität, sensibel in das städtebauliche Umfeld eingefügt wurden. Dies gilt insbesondere für Baumaßnahmen aus der Zeit der Sanierung 1984-2004, in der das Ortsbild mit hohem Betreuungsaufwand seitens der Denkmalpflege und der Stadtplanung gepflegt und weiterentwickelt wurde, aber durchaus auch für Beispiele aus jüngster Zeit. Ebenso gibt es weniger gelungene Maßnahmen und es gibt die vielen „kleinen Sünden“ (unproportionierte Anbauten, unangemessene Materialwahl, übertriebene Werbeanlagen), die in der Summe die Wirkung des historischen Stadtbildes schwächen. 5. Planungskonzept Die mit dieser Satzung verfolgten Ziele sind im Wesentlichen folgende: Die bauliche Entwicklung der Durlacher Altstadt soll so gesteuert werden, dass ihre unverwechselbare Identität erhalten bleibt. Dazu sollen Regelungen getroffen werden, die die essentiellen Gestaltungsmerkmale erhalten und diese Gestaltungsmerkmale zur Richtschnur für bauliche Ergänzungen machen. Gleichzeitig sind im Sinne der Attraktivität der Altstadt als Wohn- und Wirtschaftsstandort und zur Sicherung der durch die Sanierung erreichten Erfolge auch Freiräume für eine qualitätvolle aber am Bestand orientierte Weiterentwicklung zu schaffen. Es sollen erweiterte Einflussmöglichkeiten aus einem grundsätzlich erhaltenden Blickwinkel auf Veränderungen der räumlichen, städtebaulichen und architektonischen Situation und des Erscheinungsbildes der Altstadt Durlach geschaffen werden. Diese Einflussmöglichkeiten sollen über die Möglichkeiten des Denkmalschutzes hinausgehen und auch städtebaulich begründet sein. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 6 - Darüber hinaus sollen gestaltrelevante Erscheinungen, die den Regelungen des Denkmalschutzgesetzes nur unzureichend zugänglich sind, im Sinne einer positiven, gestalterischen Weiterentwicklung des Ortsbildes gesteuert werden. Störende Werbeanlagen sollen ausgeschlossen werden. Zulässigen Werbeanlagen sollen in das Stadtbild integriert und den städtebaulichen und architektonischen Ausdrucksformen untergeordnet werden. Die ebenfalls wünschenswerte, vereinheitlichende und vereinfachende Gestaltung von Stadtmobiliar und Mobiliar von Außenbewirtungen und die Steuerung von Gegenständen aus Sondernutzungen im öffentlichen Raum können aus rechtlichen Gründen nicht in dieser Satzung geregelt werden. Sie werden in den Hinweisen angesprochen. 5.1 Zonierung des Geltungsbereiches Um den unterschiedlichen städtebaulichen Situationen innerhalb der Altstadt ge- recht zu werden, wird der Geltungsbereich in verschiedene Zonen mit differen- zierter Regelungstiefe unterteilt. Manche Regelungen gelten für den gesamten Geltungsbereich, manche nur für einzelne Zonen. Die Zonierung wurde mit Blick auf die unterschiedlichen historischen Baustrukturen festgelegt (6.2 Lageplan S. 21). Es wird Gebäudetypologisch unterschieden in: Zone A - Kernstadt / Durlacher Modellhaus Im Bereich der Kernstadt ist das historische Ortsbild durch eine charakteristische Bauform geprägt, die sich auf die „Durlacher Modellbauverordnung“ von 1698 bezieht und damit der gestalterischen Zielsetzung für den Wiederaufbau nach dem Stadtbrand im Jahre 1689 entspricht. Typische Merkmale sind:  meist 2-Geschosse  Gebäude traufständig zur Straße  Dachneigung um 50°  Geschlossene Dachflächen mit Dachüberstand an der Traufe, als Kastengesims ausgebildet  Rotbraune Biberschwanzeindeckung  Verputzte Fassade, durch horizontale Bänder, Fenster und Klappläden rhythmisch gegliedert  Gebäude stehen auf einem Sockel mit Vorsprung Zone B – Stadtmauerbebauung Die Bebauung auf der Flucht der mittelalterlichen Stadtbefestigung bzw. auf Resten der alten Stadt- / Zwingermauer hat als vormals untergeordneter, von Nebengebäuden geprägter Stadtbereich historisch folgende typische Merkmale: Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 7 -  meist 2-Geschosse  Gebäude traufständig zur Straße bzw. Stadtmauerflucht  Dachneigung um 50°  Kleinflächige oft differenzierte Dachlandschaft mit meist geschlossenen Dachflächen ohne Öffnungen  Unverputzte Natursteinfassaden, Fachwerkfassaden, verputzte Fassaden In dieser Zone finden sich auch Sonderlösungen für Fassaden- und Dachgliederungen aus der Zeit der Sanierung, die die Geschlossenheit der Mauerflächen von Stadt- und Zwingermauer betonen und kontrastieren. Gestalterisch und funktional ähnlich ambitionierte Planungen sollen hier weiterhin möglich sein. Zone C - Innere und äußere Stadterweiterung Am Rand des Geltungsbereichs, aber auch entlang von Teilen der Pfinztalstraße, findet sich ein weniger homogener Gebäudebestand. Diese Bereiche der Altstadt sind geprägt durch Gebäude der Gründerzeit, der Nachkriegszeit und der darauf folgenden Jahrzehnte bis zur Gegenwart, mit größeren Dimensionen und vielfältigeren Materialien. Die „Stadterweiterung“ weist auch eine größere Vielfalt an Bautypen auf, als die beiden zuvor beschriebenen Zonen. Vom öffentlichen Raum aus sichtbare und nicht sichtbare Bereiche Über diese Zoneneinteilung hinaus ist zu beachten, in welchem Umfang die betreffende Bebauung oder der Bauteil vom öffentlichen Raum aus wahrnehmbar ist. Grundsätzlich sind Gebäude „ganzheitlich“ zu gestalten. Im Hinblick auf den Grundsatz der Angemessenheit ist es allerdings geboten, zwischen einsehbaren Bereichen mit höherem Regelungsbedarf und nicht einsehbaren Bereichen mit geringeren Anforderungen zu unterscheiden. Diesem Zweck dient die weitere Unterteilung der Zonen A und B in A1/A2 und B1/B2, wobei die Zonen A1 und B1 Gebäude bzw. Gebäudeteile umfassen, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind und A2 und B2 solche, die nicht vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. 5.2 Gestaltung Das Ortsbild und die vorhandene Baustrukturen in ihrer Maßstäblichkeit und mit ihren ortstypischen Gestaltungsmerkmalen sollen bei allen baulichen Maßnahmen grundsätzlich erhalten werden. Veränderungen im Erscheinungsbild von Gebäu- den müssen sich am Bestand orientieren und sich in die umgebende Bebauung einfügen. Vorhandene Gestaltungsmängel müssen im Zuge baulicher Maßnah- men beseitigt werden. Im Sinne einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung sol- len aber auch neue, an die gestalterischen Ziele dieser Satzung angepasste Lö- sungen möglich sein. Folgende Elemente sind für das Erscheinungsbild der Altstadt Durlachs erheblich, weshalb sie Gegenstand der Festsetzungen sind: Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 8 -  Die städtebauliche Grundstruktur mit ovalem Stadtkern, der Vorstadt und dem Schlossbereich, die historischen öffentlichen und privaten Gebäude, der Verlauf von Stadtmauer und Graben und die mittelalterliche Parzellierung  Die von der historischen Bebauung geprägten Straßen und Platzräume mit ihren Profilen, den Belägen, der Möblierung des öffentlichen Raumes und den Grünbereichen  Die Gebäudefassaden mit ihren sich aus der Parzellengröße und Traufhöhe ergebenden Proportionen, ihren Gliederungen, die Dachzonen, die gestalteten Details an den Fassaden, die Farb- und Materialwahl, Fensterformate, Teilungen und Fensterläden, Tür- und Torflügel.  Gebäude, Bauliche Anlagen aller Art, Garagen, überdachte Stellplätze, Fahrgastunterstände, Vorbauten, Überdachungen, Verglasungen  private Freiflächen  Öffnungen in Außenwänden und Dächern  Außenwandverkleidungen, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen  Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung  Windenergieanlagen  Masten, Leitungen, Sirenen, Fahnen, Einrichtungen der Brauchtumspflege  Technische Ausrüstungen des öffentlichen Raumes  Antennen  Einfriedungen  Stützmauern  Werbeanlagen  Automaten Die Festsetzungen gelten sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen, Wie- deraufbauten, Umbauten, Instandhaltungen und Erweiterungen baulicher Anla- gen. Die Festsetzungen gelten ebenso für die nach § 50 Landesbauordnung (LBO) verfahrensfreien Vorhaben, welche gem. § 3 der Satzung im Kenntnis- gabeverfahren anzuzeigen sind. Die Satzung gliedert sich im Einzelnen wie folgt: 5.2.1 §§ 1 bis 5 sowie 15 und 16 - Allgemeine Regeln In den §§ 1 bis 5 werden zunächst der räumliche und sachliche Geltungsbereich festgesetzt, anzeigepflichtige Maßnahmen beschrieben, die Zulässigkeit sowie die Voraussetzungen für Ausnahmen bzw. Befreiungen von den Satzungsinhalten definiert und das Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften geklärt. Nach den inhaltlichen Festsetzungen wird der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erläutert (§ 15) und auf die erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Sat- zung hingewiesen (§ 16). 5.2.2 § 6 – Gestaltungsgrundsätze Die Gestaltungsgrundsätze beschreiben die Hauptanliegen der Satzung, nämlich Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 9 - die Erhaltung und Fortschreibung der städtebaulichen und architektonischen Besonderheiten der Durlacher Altstadt. Maßnahmen müssen sich in die Eigenart der die Umgebung prägenden Bebauung einfügen. Dies ist nicht nur bei Maßnahmen an Hauptgebäuden zu fordern (z.B. Neubauten, Wiederaufbauten, Umbauten, Erweiterungen), sondern auch bei sonstigen Bauteilen und Anlagen (z.B. Werbung, Antennen, Einfriedungen oder Anlagen zur Solarenergienutzung). Die Festsetzungen beziehen sich auch auf Detailausbildungen (Dächer, Fassadenputz, Gebäudesockel, Türen, Fenster, Schaufenster), da diese Elemente in ihrer Gesamtheit das Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt mit bestimmen. Die Grundsätze sind auch bei der Gestaltung von öffentlichen Straßen und Plätzen, im Zusammenhang mit der öffentlichen Beleuchtung, Oberflächengestaltung und bei der Errichtung von baulichen Anlagen im öffentli- chen Raum, insbesondere bei technischen Anlagen der Versorgungsträger anzuwenden. Auf Gebäude, Gebäudegruppen sowie sonstige bauliche Anlagen und Freiräume von geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung ist besondere Rücksicht zu nehmen (z.B. Stadtmauerbebauung am alten Friedhof oder die Bereiche Marktplatz, Saumarkt, Karlsburg). Wiederherstellung des historischen Bildes Wann immer dies möglich ist, sind bauliche Veränderungen, die das historische Erscheinungsbild eines Gebäudes erheblich beeinträchtigt haben, bei Umbau- und Renovierungsmaßnahmen zu beseitigen. Falls eine Rekonstruktion nicht sinnvoll möglich bzw. unter Abwägung sonstiger berechtigter Interessen nicht vertretbar ist, ist eine Angleichung an das historische Erscheinungsbild oder dessen gestalterisch schlüssige Weiterentwicklung anzustreben. Erhalt historischer Gebäudeabstände Die städtebauliche Besonderheit der Durlacher Altstadt wird bereichsweise auch durch historische Gebäudeabstände gekennzeichnet, welche die nach Landesbauordnung (LBO) heute einzuhaltenden Gebäudeabstände zum Teil deutlich unterschreiten. Zur Sicherung dieser ortstypischen Charakteristik sind solche historisch begründeten Abstände bei Um- und Neubauten beizubehalten bzw. wiederherzustellen. Andere als die in der LBO festgesetzten Gebäudeabstände werden insoweit für zulässig er- klärt. Dabei darf es zu keiner Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse kommen und die Belange des baulichen Brandschutzes müssen gewahrt bleiben. Erhalt der historischen Gebäudeteilung Bei einer Zusammenlegung von Grundstücken oder Gebäuden soll die Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 10 - ortsbildprägende historische Gebäudeteilung in Fassade und Dach durch eine differenzierte Gestaltung ablesbar bleiben. 5.2.3 § 7 Dächer und Dachaufbauten Die Festsetzungen betreffen Dachform und Dachneigung, die Materialien zur Dacheindeckung, die Ausformung von Dachrändern / Dachgesimsen / Kaminen / Ortgängen und die sog. „Aufschieblinge“ (Knick in der Dachfläche oberhalb der Traufkante), ferner auch Dachterrassen, Dacheinschnitte, Dachflächenfenster, Firstverglasungen sowie Dachgauben und Zwerchgiebel. Die Regelungen sind erforderlich, weil das Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt in besonderem Maß auch von ihrer Dachlandschaft mitbestimmt wird. Dies wird nicht erst vom Turmberg aus ersichtlich, sondern bereits innerhalb der historischen Straßenräume, wo die Dachflächen aus zahlreichen Blickwinkeln heraus zusammen mit den Gebäudefassaden prägend erlebbar werden. Historische Dachkonstruktionen und Dachdeckungen sind grundsätzlich zu erhalten. Beispiele für Dachformen und Dachmaterialien Dachform und Dachneigung Durch die Festsetzungen soll erreicht werden, dass bei geschlossener Bauweise (Gebäude stehen beidseitig auf der Grenze) nur Satteldächer mit Firstlage in Ge- bäudemitte und beidseitig weitestgehend gleicher Dachneigung entstehen. Eine solche symmetrische Dachausbildung ist kennzeichnend für die Altstadt. Einseitige Veränderungen der Dachneigung („Aufklappungen“) entsprechen hingegen nicht dem historischen Vorbild und wirken in den meisten der realisierten Fälle in ihrer städtebaulich-gestalterischen Außenwirkung „ungelenk“. Sie können in den Fällen, wo die Dachseiten nicht gemeinsam wahrnehmbar sind und die Abweichung geringfügig sind und zu einer erheblich besseren Nutzbarkeit von Innenräumen oder einer verbesserten Zugänglichkeit von Außenräumen führen, ausnahmsweise auch nicht symmetrisch ausgeführt werden. Zurückgesetzte Dachgeschosse und Drempelgeschosse sind In bestimmten Zonen unzulässig, da sie den seinerzeitigen technischen Möglichkeiten und gestalterischen Gepflogenheiten nicht entsprechen und daher nicht oder nur in Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 11 - extrem seltenen Fällen ausgeführt wurden und somit untypisch für das zu erhaltenden Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt sind. Bei Gebäuden in offener Bauweise (beidseitiger seitlicher Grenzabstand) oder mit einseitigem Grenzanbau sind, entsprechend einer Anzahl historischer Vorbilder, auf den Gebäudeseiten mit Grenzabstand auch Walm- und Krüppelwalmdächer zulässig. Die zulässige Dachneigung beträgt entsprechend den historischen Leitbildern (siehe Ziffer 5.3 der Begründung) und unter Sicherung einer angemessenen planerischen Flexibilität bei Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächern 40 bis 50 Grad. In der Zone C sind auch Mansarddächer zulässig, da diese häufig bei der dort überwiegend vorhandenen gründerzeitlichen Bebauung realisiert wurden. In den Zonen A 2 und B sind auch andere Dachformen zulässig, weil es sich hier in der Regel um Nebenhäuser – oft als Grenzbebauung - handelt, die bereits bei der Erbauung beispielweise mit Pultdächern etc. errichtet worden waren. Historisch begründete Dachneigungen und Dachdeckungen sind anzustreben. Dachmaterialien / Kamine / Dachzubehör Naturrote oder braune, unglasierte Ziegel mit einer matten Oberfläche sind die vorherrschenden und historisch begründeten Dachmaterialien und Dachfarben. Darüber hinaus werden weitere Details zur Dachgestaltung festgesetzt, die den historischen technischen und gestalterischen Möglichkeiten entsprechen und daher typisch für das zu erhaltende Erscheinungsbild sind. Auch unter Beachtung dieser Regelungen verbleibt für die Eigentümer/innen ein ausreichender Gestaltungsspielraum. Die Regelungen zu Material und Ausführung der Dachaufbauten ergänzen die Festsetzungen im Sinne einer ganzheitlichen Gestaltung der Dachlandschaft als der „fünfter Fassade“ Durlachs. Dachrand / Aufschieblinge / Ortgang Kastengesimse, Aufschieblinge und Ortgänge zählen zu den charakteristischen Merkmalen der Durlacher Altstadt und sind deshalb in den gestalterisch besonders wichtigen Zonen A1 und B 1 zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Beispiel für (Sattel-)dachgaube und Dachrand mit Überstand als Kastengesims und mit Aufschiebling Dacheinschnitte / Dachterrassen / Dachflächenfenster Dacheinschnitte, Dachterrassen und Dachflächenfenster sind keine historisch begründeten Bauteile und sollen den Straßenraum der Altstadt insofern gestalterisch nicht mitbestimmen. Ihre Zulässigkeit ist deshalb auf die weniger sensiblen Zonen beschränkt. Dachflächenfenster und Dachfirstverglasungen sind Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 12 - außerdem in ihrer Anordnung reglementiert um Störungen der entsprechend dem historischen Vorbild möglichst vollständig geschlossenen Dachflächen zu minimieren. Gauben / Zwerchgiebel - Maße und Abstände Das historische (barocke) Ortsbild war bestimmt durch ruhige Dachflächen ohne, bzw. mit sehr kleinen Dachaufbauten und Öffnungen. Seit sehr langer Zeit werden Dächer jedoch ausgebaut und höherwertig genutzt. Eine erhebliche Anzahl von Dachausbauten geht auf die Periode der Sanierung und die jüngste Zeit zurück. Dabei wurden Standards angewandt, die ebenso, wie die Gestaltungssatzung zum Ziel hatten, die zeitgemäße Nutzung von Dachge- schossen zu erlauben, aber gleichzeitig die Ablesbarkeit der alten Dachformen zu gewährleisten. Diese Standards wurden im Grundsatz beibehalten und im Detail an aktuelle bauphysikalische und baurechtliche Vorschriften angepasst. Die festgesetzten Maximaldimensionen von Dachgauben und Zwerchgiebeln sowie deren Abstände untereinander, zu Traufe und First und zum Ortgang des Hauptdachs sichern ein angemessenes Verhältnis zwischen den unterzuordnenden Dachaufbauten und dem dominierenden Hauptdach. Bei Gauben handelt es sich um Dachaufbauten, mit denen die Dachtraufe nicht unterbrochen wird. Skizze Stirnhöhe / Stirnfläche von Gauben Zwerchgiebel im Sinne dieser Satzung sind Dachaufbauten, welche die Dachtraufe unterbrechen. Beispiel für Zwerchgiebel und Gauben 5.2.4 § 8 Fassaden Historische Fassadengliederungen sind zu erhalten. Ansonsten wird die Verwendung sogenannter „Lochfassaden“ festgesetzt. Lochfassaden sind Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 13 - Fassaden mit untergeordneten Öffnungsanteilen und überwiegenden Wand- anteilen (durchgängige Fensterbänder z.B. sind unzulässig). Lochfassaden beruhen auf den technischen Möglichkeiten und den daraus entwickelten gestalterischen Vorstellungen nahezu der gesamten Baugeschichte. Sie folgen einer handwerklichen Tradition, die sich in den Regularien zum Modellbauverordnung niederschlägt und sind in der Folge kennzeichnend für die Altstadt geworden. Lochfassaden finden durchaus auch in der Architektur der Gegenwart Anwendung. Die Festsetzung ist insofern auch mit Blick auf heutige Bauformen angemessen. Beispiele Fassaden Fassadengliederung Die gestalterische Abstimmung der Erd- und Obergeschosse und die gegenseitige Bezugnahme von Öffnungen innerhalb einer Fassade sind eigentlich gestal- terische Selbstverständlichkeiten. Das Erfordernis einer diesbezüglichen Festsetzung ergibt sich allerdings aus der Analyse einer ganzen Anzahl anders gearteter Beispiele, die zur gestalterischen Beeinträchtigung der Altstadt beitragen. Vor diesem Hintergrund werden auch Störungen oder Unterbrechungen einer Fassade durch untergeordnete Bauteile (z.B. Werbeanlagen) per Satzung geregelt und der Erhalt bzw. die Wiederherstellung vorhandener Gliederungs- und Gestaltungselemente wie horizontale Gesimse, Lisenen, Fenster-, Tür- und Torgewände, Sockel, Sohlbänke oder Klappläden festgesetzt. Sichtfachwerk Sichtfachwerk (kunstvoll gefertigtes Fachwerk, welches als Sichtfassade ohne Verputz geplant worden war) ist zu erhalten. Die Freilegung von Fachwerk ist grundsätzlich nur bei Sichtfachwerk zulässig, und nur dann, wenn ein nachträglich aufgebrachter Verputz nicht seinerseits erhaltenswert ist. Eine Festverglasung von Gefachen ist in Zone A1 unzulässig, da sie nicht dem dort angestrebten Gestaltungsziel entspricht. Sichtbare Fachwerke müssen dunkler gestaltet sein als die Ausfachungen. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 14 - Zulässigkeit von Balkonen, Loggien und Erkern Balkone, Loggien und Erker sind als besonders auffällige und historisch für den überwiegenden Teil der Altstadt untypische Bauteile grundsätzlich nur in den Gestaltungszonen zulässig, die nicht vom öffentlichen Raum (Straßen und Plätze) aus sichtbar sind. Ausnahmen sind im Falle des Ersatzes solcher historisch vorhandener Bauteile oder auch bei Neubauten möglich, wenn sie sich maßstäblich einfügen und das für die jeweilige Zone angestrebte Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen. Straßenzug ohne Rücksprünge oder Vorbauten Fassaden und Sockel / Materialien Fassaden- oder Sockelverkleidungen aus Holz, Metall, Kunststoff, Faserzement, Keramikfliesen, Waschbeton, Natursteinimitationen, sowie Verkleidungen oder Fassadenelemente, die andere Materialien oder Fassadenkonstruktionen imitieren, können gestalterisch so dominant in Erscheinung treten, dass sowohl die Wirkung der einzelnen Fassade als auch das umgebende städtebauliche Ensemble beeinträchtigt werden. Daher sollen solche untypischen, oft einem kurzlebigen Zeitgeist folgende Materialien in der traditionell von qualitätvoller Handwerksarbeit geprägten Durlacher Altstadt keine Verwendung finden. Zu Verwenden sind vielmehr fein- bis mittelkörnige, richtungslos verriebene Außenputze (Zonen A und B) sowie Gebäudesockel, die ebenfalls verputzt oder mit unpoliertem, ortstypischem Sandstein oder mit Beton und Natursteinvorsatz verkleidet sind. Zur Wahrung der gestalterischen Kontinuität sind in der Zonen A1 auch Neubauten mit einem Sockel auszubilden. Fassaden – Farben Die festgesetzten Farbangaben beziehen sich auf das RAL-Classic-System für Sockelfarben bzw. das RAL-Design-System und sind insofern objektivierbar. Damit sichern sie sowohl die gestalterische Vielfalt als auch eine behutsame Farbabstimmung im Durlacher Altstadtkontext. Unverzichtbar ist allerdings, dass alle Fassadenfarben grundsätzlich vor der Ausführung anhand von örtlich anzu- Gestaltun b Fassade O Fassade E Gewände ngssatzung A bringenden OG: RAL 050 EG: RAL 060 e/Gesimse: R Altstadt Durla n Farbmust 0 80 30 90 05 AL 050 90 10 ach tern mit de 0 - 15 - r Denkmal-- bzw. Bau Bei Bei Fen Bei Fa behörde ab ispiel Socke spiel Fassad nster spiel Fenste assung vom 2 bzustimme el de mit Tor er / Klapplä 26.8.2016 n sind. und äden Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 16 - Energetische Maßnahmen an Fassaden Das gewachsene Erscheinungsbild der Kernstadt ist wesentlich geprägt durch die bündig mit den Nachbargebäuden stehenden, geschlossenen Fassaden. Vor- sprünge, wie sie sich durch das Aufbringen von Dämmung zwangsläufig ergeben, würden dieses Erscheinungsbild beeinträchtigen und zudem wichtige Gliederungselemente der alten Fassaden überdecken. Auf historischen Fassaden ist daher das Aufbringen von Wärmedämmverbundsystemen oder vergleichbaren flächigen Fassadensystemen unzulässig. Die Festsetzung ist zur Sicherung des historischen Erscheinungsbildes der Altstadt unverzichtbar und angemessen weil es zur energetischen Gebäudesanierung auch alternative Verfahren z. B. im Gebäudeinneren gibt. 5.2.5 § 9 Türen, Tore, Fenster, Läden, Schaufenster Die für die Zonen A1 und B1 festgesetzte Verwendung von hochkant stehenden, rechteckigen Fensterformaten entspricht der ortstypischen, historisch be- gründeten Tradition. Dies gilt ebenso für die Gliederung durch Profile oder Pfosten. Zugestrichene oder durch Werbung überdeckte Türen, Tore, Fenster und insbesondere die zu einem unproportional hohen Anteil mit Werbung überzogenen Schaufensterflächen sind erfahrungsgemäß nicht werbewirksam, sondern deuten eher auf einen funktionalen Missstand hin, der Passanten verunsichert und abstößt. Türen, Tore und Fenster dürfen deshalb nicht zugestrichen und nicht durch Werbeverklebung überdeckt werden. Bei Schaufenstern ist es oft der Fall, dass kleinere Teilflächen zu Werbezwecken auch beklebt werden. Dies soll allerdings dauerhaft nicht zu mehr als 10% der Schaufensterfläche zulässig sein. Aus- nahmen für beschränkte Zeitdauer sind möglich, z.B. für Umbau und Dekoration. Die Verwendung von Glassprossen im Scheibenzwischenraum (unechte Sprossen) wirkt gestalterisch „billig“ weil handwerklich nicht begründet und stellt keinen angemessenen Ersatz für das historische Vorbild dar. Sie sind daher nicht zulässig. Störend und im historischen Ensemble oft unangemessen dominant wirken Glasbausteine, Verglasungen aus getöntem Glas, Draht-, Struktur-und Spiegelglas. Sie sind ebenfalls nicht zulässig. Schaufenster in Fassadenbild eingefügt Gestaltun D b L e u Z m M - v A U s u t W h d E K R g F 5.2.6 § M i d i ngssatzung A Durch die v baulich ges Löcher“ in ebenfalls unzulässig. Zur Dimen maximalen Mauerabsc - Fassaden von Fassad Auch nach Umfeld für schlossen unzulässig. technische Wie Fenste historisch b den Zonen Erscheinun Klappläden Rollladenkä gestalterisc Fassade vo § 10 Mark Markisen integrierter den Gesam im Schaufe Altstadt Durla verbindlich schlossene n der Ens zu einer nsionierung Breite chnitte fest - zu beac enbauteile Ladenschl r Besucher sind, kön Ausnahme n Forderun er und Tü begründete n A1 und gsbild zu n auf einer ästen sind chen Beeint rstehen od kisen und V und Vord r Bestandte mteindruck enster-und ach e Festsetzu , „stabile“ semblewirk solchen n g von Scha und in B gesetzt. In chten, wo n geforder luss könne der Altsta nnen diese en sind nur ng möglich. üren zähle en Gliederu B1 sind vo erhalten o Fassadense funktiona trächtigung er das Fens Vordächer dächer sind eil eines G einer Fass Gastronom Unpr unan gesta ren. bäud Vord versp „abg Beisp - 17 - ung von To Wirkung kung verm negativen aufenstern Bezug au diesem Zu z.B. die ge rt wird. n Schaufen adt bieten. e Qualität r bei Vorlag . n auch K ungs- und G orhandene oder ersatzw eite müssen al durchau g der Fassa sterformat r d unterge ebäudes k sade leisten mieaußenbe roportiona ngemessen alterischen Insbesond de hinweg dächer kan perrt und d geschnitten piel Markis ren an Geb einer Fassa mieden wer Wirkung werden M f gliedern usammenha egenseitige nster mit ih Schaufens t nicht en ge einer en lappläden Gestaltung Klappläde weise in H n gleich ge us begrün ade führen verkleinern eordnete B können sie n und als W ereich einla le Konstruk ner Materia Gesamtei ere durch g gezogen n der der die Fassade n“ werden. en Fa bäudedurch ade unterst rden. Rollg beitragen Maßgaben nde Pfost ang ist auc e gestalteris hren Auslag ster, die du ntfalten u ntsprechend zu den w selementen n deshalb Holz wiede staltet sein det, sollen . Rollladen n sind desh Bauteile ei einen wic Wetterschu aden. ktionen und alien könn ndruck ein massive, üb ne und w Blick auf d e der Ober assung vom 2 hfahrten so tützt und gittertore und sind hinsichtlic ten, Pfeile ch § 8 der sche Bezug gen ein att urch Rollläd und sind den versich wichtigen u n einer Fas in ihrem ä erherzustell n. n aber ni nkästen die halb unzulä iner Fassa chtigen Bei utz zum Ve d die Verw en hingeg ner Fassade ber das ga weit auskr die Oberge rgeschosse 26.8.2016 ollen die „dunkle können d daher ch ihrer er oder Satzung gnahme traktives den ver- deshalb herungs- und oft ssade. In äußeren en. Alle cht zur e vor die ssig. de. Als trag für erweilen wendung gen den e zerstö- nze Ge- ragende eschosse optisch Gestaltun D a d 5.2.7 § E e R d g 5.2.8 § A g g L p h b d B ngssatzung A Die Festset angemesse das umgeb § 11 Einfri Einfriedung eher selten Raums beis durchaus m gestalterisc § 12 Werb Außenwerb gestalterisc gehen. Des Leistung“ ( portion der hinsichtlich bäudefassa die Fassade Beispiel We Altstadt Durla tzungen zu ene Einordn bende städt iedungen gen sind zw nes Elemen spielweise i mitprägen. che Mindes beanlagen bung an G che Qualitä shalb ist es (dem Gesc r Fassadens h Größe un ade untero e beherrsch erbeanlage ach u Dimensio nung der M tebauliche war im stä nt, können in der Zone Die entsp ststandards Beisp Gebäuden d ät einer Fa s notwendi chäft bzw. struktur an nd Anzahl rdnet und ht. Nebe auch bene ten D gen hand mit Werb Firme - 18 - on, Konstru Markisen u Ensemble. ädtebaulich allerdings e C, aber a rechenden s zu gewäh piel Einfried darf optisc assade ode g, dass We Betrieb) he npassen, ke in einem nicht etwa en der klas Werbeanl e optische Durlacher B und die d delt es sich wechselnd bung in en- oder M uktion, Mat und Vordäc hen Gefüge das Ersch uch im süd Festsetzun rleisten. dung ch nicht so er eines ba erbeanlage erstellen, s eine wichtig Umfang v a, wie auch ssischen G agen verbr Präsenz ge Bausubstan deshalb aus um bewe dem oder Signalfarbe Markenzeich Fa terial und cher in das e der Durl einungsbild dlichen Teil ngen diene dominant aulichen En n einen Be sich bezügl gen Bauteil verbleiben, h Durlache eschäftswe eitet, die s egenüber d nz in den V sgeschlosse egte Werbu grellfarb en, auch hen. assung vom 2 Farbe siche s Fassadenb acher Altst d des öffe des Altsta en dazu au t werden, d nsembles v ezug zum „ lich Lage u le überdeck der sich er Beispiele erbung sind ich durch ü der schütz Vordergrun en werden ung und W igem Lich bei regis 26.8.2016 ern eine bild und tadt ein ntlichen dtringes uch hier dass die verloren „Ort der und Pro- ken und der Ge- zeigen, d heute übertrie- enswer- nd drän- n. Dabei Werbung ht oder strierten Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 19 - 5.2.9 § 13 Wertvolle Bauteile Bauteile wie Wappen, Schlusssteine, Gewände, Konsolen, Zierfiguren, historische Bodenbeläge, Einfriedungen u.a. tragen zum sinnlich wahrnehmbaren Gesamteindruck der Altstadt bei. Die sie betreffenden Festsetzungen dienen dazu auch diese Details der überlieferten Gestaltung des Durlacher Ortsbildes zur Bereicherung des gegenwärtigen und zukünftigen Erscheinungsbildes zu erhalten. Beispiel Wertvolle Bauteile 5.2.10 § 14 -Technische Bauteile Die Nutzung von Solarenergie ist generell gesehen eine sinnvolle und wünschenswerte Entwicklung. Aufgrund der dunklen Farbe der Module, der reflektierenden Oberflächen und der Montage oberhalb der Dachhaut lassen sich Solaranlagen jedoch nur schwer in die historische Dachlandschaft integrieren und stören das historische Ortsbild durch ihre großen Flächenanteile. Antennen und sog. Satellitenschüsseln sind aufgrund Ihrer exponierten Lage besonders geeignet, das Erscheinungsbild der Dächer und Fassaden zu beeinträchtigen. Deshalb soll die Anzahl und die Größe von Antennen auf das unumgängliche Maß beschränkt und der Gestaltung des Hauses angepasst werden. Weder Solar- bzw. Photovoltaikanlagen noch Satellitenempfangsanlagen (sog. „Schüsseln“) noch Klimageräte sollen aus der Durlacher Altstadt verbannt werden. Allerdings sind sie nur auf den nicht vom öffentlichen Raum her einsehbaren Dach- und Fassadenflächen zulässig. Insofern kann es im Einzelfall vorkommen, dass die Errichtung von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern aufgrund einer ungünstigen Himmelsrichtung ausscheiden muss oder zur Klimatisierung von Räumlichkeiten ein anderes Konzept als die Aufstellung von Einzelgeräten zu wählen ist. Grund für die Beschränkung ist, dass solche Anlagen sowohl einzeln, insbesondere aber in der Häufung ein massives gestalterisches Problem darstellen können, wenn sie vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. Oft geschieht die Montage von Solar-, Photovoltaik-, Satelliten- und Klimageräten individuell aus rein technischen Erwägungen und ohne Rücksicht auf städtebauliche Belange. Sicher kann auch nicht erwartet werden, dass sich jeder Haus-/ Wohnungseigentümer, Mieter oder Monteur stets auch seiner städtebaulichen Verantwortung bewusst wird; gerade deshalb sind die Regelungen einer Gestaltungssatzung erforderlich. Die insofern möglichen Einschränkungen sind im Hinblick auf die hochrangige Schutzwürdigkeit der Durlacher Altstadt, die Vielzahl an Kulturdenkmalen und Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 20 - Ensembles sowie unter Berücksichtigung der historischen städtebaulichen Gesamtanlage abwägend in Kauf zu nehmen. Bei Satellitenempfangsanlagen ist der Rechtsprechung zu Folge das Recht der Anwohner auf frei zugängliche Information zu gewährleisten, weshalb die Anbringung solcher Anlagen nicht generell ausgeschlossen werden kann. Deshalb sind solche Anlagen in anderen Zonen ausnahmsweise dann zulässig, wenn ein geordneter Empfang ohne die Antenne nachweislich nicht gewährleistet werden kann. Zum Schutz vor gestalterischer Ausuferung ist in solchen Fällen allerdings auf jedem Gebäude maximal eine Anlage zulässig. Auch private Müllbehälter können die Wirkung des öffentlichen Raums nachteilig beeinflussen. Das dauerhafte Aufstellen privater Müllbehälter im öffentlichen Straßenraum ist deshalb unzulässig. Das Aufstellen von Müllbehältern auf privaten Flächen, die unmittelbar an den öffentlichen Raum angrenzen, ist nur zulässig, wenn die Behältnisse verkleidet oder deren Standorte eingegrünt sind. Gestaltun 6. B Z 6.1 G 6.2 L ngssatzung A Beipläne z Zur Erläute Geltungsb Lageplan Altstadt Durla zur Begrün rung sind d bereich Ge mit Zonen ach ndung der Begrün estaltungs neinteilung - 21 - ndung folge ssatzung (§ g ende Pläne § 74 LBO) Fa beigefügt: assung vom 2 : 26.8.2016 Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 22 - 6.3 Geltungsbereich Gesamtanlage (§ 12 DSchG) Karlsruhe, 16. Februar 2016 Fassung vom 26. August 2016 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner karl-heinz.alm AKW sw 1 Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 23 - B. Allgemeine Hinweise 1. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmal- schutzgesetz (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Denkmalschutzbehörde einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. 2. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 3. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien im durch die Satzung vorgegebenen Rahmen verstärkt an- gestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Ba- den-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. C. Hinweise zur Möblierung des öffentlichen Raums Die Wahrnehmung des Durlacher Stadtbildes soll nicht durch private Nutzung oder Überladung durch übermäßige Anordnung von Warenauslagen und Möblierungen beeinträchtigt werden. Für die Warenpräsentationen und Außenmöblierungen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich entsprechende Genehmigungen der zuständigen städtischen Behörde einzuholen. Gestalterische Maßgaben für Warenpräsentationen und Außenmöblierungen sind im Rahmen einer Gestaltungssatzung nach Landesbauordnung rechtlich nicht möglich. Deshalb werden an dieser Stelle lediglich Hinweise gegeben, unter welchen gestalterischen Voraussetzungen eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann: Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 26.8.2016 - 24 - 1. Warenauslagen Die Aufstellung von Warenregalen zur Präsentation gewerblicher Produkte ist genehmigungsfähig, sofern die Restgehwegbreite mind. 1,60 m beträgt, die Regale unmittelbar vor der Fassade platziert werden, die in Anspruch genommene Fläche maximal 1,00 m tief ist und je Ladeneinheit nur einheitliche Warenträger mit einer max. Höhe von 1,25 m eingesetzt werden. 2. Außenbewirtung Eine Möblierung des öffentlichen Raums mit Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen ist genehmigungsfähig, wenn die Restgehwegbreite mind. 1,60 m beträgt, je Ladeneinheit nur einheitliche Möblierung und einheitliche Sonnenschirme eingesetzt werden und Möbel aus den Materialien Metall, Holz, Korb (auch Korb-Imitat aus Kunststoff) in zurückhaltenden Farben ohne Werbung verwendet werden. Abgrenzungen, Abschrankungen, Sichtschutz, Raucherzelte, Heizpilze etc. sind unzulässig. 3. Post/Telekommunikation Die Aufstellung und Ausgestaltung von Anlagen für Post (Aufbewahrungskästen u.ä.) und Telekommunikation ist mit der Ortsverwaltung und ggf. dem Stadtplanungsamt abzustimmen. 4. Kundenstopper Die Aufstellung von Kundenstoppern ist genehmigungspflichtig im Rahmen des Straßenrechts (Sondernutzungserlaubnis).
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/altstadt_durlach/HF_sections/content/ZZkq4UN3kV2GGM/ZZmYpFFN4VvVM4/Begr%C3%BCndung%20Gestaltungssatzung%20Durlach-26-08-2016.pdf
1 Bauten Friedrich Weinbrenners und seiner Schule in der TechnologieRegion Karlsruhe 2 3 Friedrich Weinbrenner (1766–1826) Der Architekt der Region Nur selten wird das Gesicht einer Region so sehr durch einen einzelnen Künstler geprägt wie in unserem Fall durch Friedrich Weinbrenner, ab 1801 Bau- und 1807 Oberbaudirektor des Landes Baden. Von langen Studienreisen Ende 1797 zurückgekehrt, entwarf er nicht nur Gebäude, Denkmäler, Brunnen und ähnliches, sondern leitete auch die Anlage ganzer Stadtteile, Straßen, Plätze und Grünanlagen. Stadt und Land sah er als Kulturlandschaft und erfand dafür eine Architektursprache, die ländliche Einfachheit mit städtischer Eleganz verband. So wurde es weithin wahrgenommen; Jacob Grimm, der ältere der Kasseler Gebrüder, bezeichnete Karlsruhe 1814 als »eigens anmuthig, wozu die neue zierliche weinbrennerische Bauart gewiss das meiste beiträgt«. Doch damit nicht genug. Um diesen hohen künstlerischen und technischen Standard zu verbreiten, begründete Weinbrenner eine mo- derne Bauverwaltung und Architektenausbil- dung für Baden und setzte damit innerhalb der deutschen Länder Maßstäbe. So konnte er sich auf die badische Hauptstadt Karlsruhe und ihr Umland konzentrieren, einschließlich des auf- strebenden Baden-Baden, während seine zahl- reichen Schüler und Mitarbeiter den »Weinbren- ner-Stil« in andere Regionen und Länder trugen. Sein Vorbild wirkte auch über den Rhein hinü- ber in die südliche Pfalz. Damit finden sich in der gesamten TechnologieRegion Karlsruhe Bau- werke aus Weinbrenners Schule. Der folgende Überblick verbindet deshalb alle vorhandenen Bauten, die er eigenhändig für die Region entwarf, mit einer Auswahl der wich- tigsten Bauten seiner Schüler und Mitarbeiter. Obwohl vieles im Lauf der Zeiten verloren ging, lässt sich hieran eindrucksvoll das Spektrum der »Weinbrenner-Schule« zwischen kleinen und großen, privaten und öffentlichen, weltli- chen und religiösen Aufträgen erleben. Das Äußere dieser Bauten ist ursprünglich in einem gebrochenen Weiss zu denken, das Innere hingegen in kräftigen Farbtönen, dekoriert in den zierlichen Formen des Empire, wo das Bau- budget es zuließ. 4 Die 1715 neu gegründete Residenz- und Haupt- stadt des Landes war auch der Amtssitz des badischen Baudirektors – und dessen größte Baustelle. In seiner Geburtsstadt war Friedrich Weinbrenner mit Ausnahme mehrjähriger aus- wärtiger Studien- und Arbeitsaufenthalte fast durchgängig ansässig. Er baute sein eigenes Wohnhaus 1800/01 am südlichen Stadteingang, dem Ettlinger Tor; darin befanden sich auch sei- ne erfolgreiche, halbstaatliche Bauschule und zeitweise die Bauverwaltung. Weinbrenner machte Pläne für Straßen und Plätze, öffentliche wie private Gebäude, Denk- mäler und Brunnen, arbeitete auch an den Grünanlagen mit. Dabei konnte er auf bestehen- den Planungen zur Stadterweiterung aufbauen – und verwandelte zugleich die geschlossene barocke Form der Residenz in eine offene Folge von gebauten und grünen Räumen. 1 34 5 11 12 13 14 16 15 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 28 « « Karlsruhe 5 Marktplatz Bis zu Weinbrenners Zeit endete die noch junge Stadt mit der südlichen Häuserzeile der Kaiser- straße, damals »Lange Straße«; der Marktplatz um die kleine Konkordienkirche bildete den mittleren Abschluss. Schon seit 1783 war ge- plant, die Stadt von hier aus nach Süden zu er- weitern und ein neues Zentrum anzulegen. Gegenüber den hieraus hervorgegangenen Projekten zeichnet sich Weinbrenners Plan durch die dynamische Wirkung der klaren, aber raffiniert verschränkten Stadträume aus. Der nun bis über den Landgraben hinweg verlängerte Marktplatz setzt sich aus Abschnitten zusam- men, die eine kulissenartige Staffelung erzeu- gen. Dazu tragen die abgestuften Dimensionen und Proportionen bei, die das ganze Ensemble durchziehen, sowie Weinbrenners sachlich- elegante Formensprache. 2 3 4 76 8 9 10 11 27 29 « 6 Den Marktplatz beherrscht das Gebäudepaar aus Rathaus und Evangelischer Stadtkirche, die sich im Laufe von Weinbrenners Planung zu multifunktionalen Komplexen entwickelten. Rathaus • 1805–25 Karl-Friedrich-Straße 10 Das Rathaus enthielt außerdem im Südflügel das Spritzenhaus, im Nordflügel Fleischbank, im Verbindungstrakt Korn- und Mehlhalle und im Turm ein Gefängnis. Der Bau begann mit dem Nordtrakt, wurde aber erst 1821 fortgesetzt. In der Zwischenzeit spielte Weinbrenner Varian- ten durch, so auch mit einem Ständesaal für das 1818 begründete Parlament. Die ursprünglich zweigeschossigen Verbindungstrakte wurden letztlich aufgestockt. Dadurch wirkt die große Nische noch stärker in die Fassade eingebun- den, ein überraschendes Motiv, das Weinbren- ner seinen Italieneindrücken verdankte. Die Einweihung fand am 28. Januar 1825 statt. Der 51 m hohe Turm war bis 1899 verputzt. Darauf steht eine von Alois Raufer gestaltete, lebensgro- ße und vergoldete Figur des römischen Gottes Merkur, die sich mit dem Wind dreht. Nach Kriegszerstörungen wurde das Rathaus 1948–55 im Äußeren teilweise wiederhergestellt und im Innern neu gestaltet; an den Säulen im Foyer lässt sich die originale Situation erahnen. 1 Karlsruhe 7 Evangelische Stadtkirche • 1807–17 Karl-Friedrich-Straße 9/11/13 Von Weinbrenner zuerst als Rundbau geplant, wuchs die neue Kirche, der Ersatz für die Kon- kordienkirche, im Lauf der Planungen zu einer länglichen Basilika mit Nebenbauten heran. Denn wie das Rathaus sollte auch sie weitere Nutzungen aufnehmen: im nördlichen Trakt das Gymnasium, im südlichen die Kirchen- verwaltung mit Pfarrhaus. Die Weihe fand am 2. Juni 1816 statt, doch laut den Akten und einer Inschrift am Gebäude zogen sich die Arbeiten noch bis ins folgende Jahr hin. Den 61,70 m hohen Turm bekrönt eine vergoldete Engels- gestalt mit Palmzweig, die Alois Raufer gestaltete. Im Innern ragten hohe korinthische Säulen von unten bis an die flache Kassettendecke und trugen zwei Emporengeschosse. Das Äußere wurde 1951–58 nach Kriegszer- störungen wiederhergestellt, das Innere als Sicht- betonkonstruktion neu gestaltet. Das Messing- kreuz im Boden vor dem Portal bezeichnet das Grab Weinbrenners in der Krypta darunter. Es war auf dem Friedhof an der Kapellenstraße im Zweiten Weltkrieg zerstört und 1958 hierhin umgelegt worden. 2 8 Pyramide • 1823–25 Karl-Friedrich-Straße / Marktplatz Das Wahrzeichen der Stadt ist zugleich das älteste und neueste Element in Weinbrenners Markt- platz. Die unterirdische Gruft mit dem Grab des Stadtgründers Carl Wilhelm stammt noch aus der barocken Konkordienkirche, die 1807 abge- rissen wurde, aber für den oberirdischen Aufbau ergab sich erst spät die Pyramide als endgültige Form. Weinbrenner hatte zuvor ein Denkmal für Rhea Silvia vorgesehen, die Mutter von Romulus und Remus, der Gründer Roms. Doch inspirierte ihn die Form der provisorischen Abdeckung zu einer Pyramide. Ebenerdig liegt darin ein Raum mit einem Stadtplan aus Marmor. Ludwigsbrunnen • 1822/23(–33) Karl-Friedrich-Straße / Marktplatz Ein Brunnen sollte den Endpunkt der neuen Wasserleitung von Durlach nach Karlsruhe markieren (siehe auch S. 19) und zugleich ein Denkmal für Großherzog Ludwig tragen. Ur- sprünglich plante Weinbrenner den Unterbau in Marmor und die Statue in Eisenguss, doch wurde beides aufgrund der Produktionsproble- me und -kosten in Sandstein ausgeführt. Der Brunnen war nach einem Jahr vollendet, aber die Anfertigung der Statue durch Alois Raufer erst 1833 abgeschlossen. 3 5 Karlsruhe « 9 Wohn- und Geschäftshäuser • 1802–12 Karl-Friedrich-Str. 5/7/8, Kaiserstr. 137/139/141 Auch die großen und scheinbar einheitlichen Hausblöcke beiderseits des Marktplatzes beste- hen aus Abschnitten. Weinbrenner entwarf ein Modell, das er auf jeder Seite in vier Parzellen für einzelne Bauherren unterteilte. Dies ließ sich ursprünglich an den Eingängen, Fenster- rhythmen und Fallrohren ablesen. Die hohen Rundbögen der unteren Doppelgeschosse sind nur verständlich als Hintergrund für die einge- schossigen Ladenzeilen (»Boutiquen«), die Wein- brenner um den Platz legen wollte, aber nie realisieren konnte. Nach starken Kriegsschäden wurden die Häuser vereinfacht rekonstruiert. 4 10 Ehemaliges reformiertes Pfarrhaus • 1811 Kreuzstraße 10 / Zähringerstraße Im Erdgeschoss reihte Weinbrenner Rundbögen aneinander, wie er es an den Seiten des nahen Stadtkirchenkomplexes tat. Das Haus bildet mit dem Großherzoglichen Verwaltungshof (Hebel- straße 2 / Kreuzstraße 12 / Pfarrer-Löw-Straße) und dem Haus Berckmüller (Kreuzstraße 11) ein stimmiges Ensemble um den Platz hinter der Kleinen Kirche. Weitere Privathäuser Friedrich Weinbrenners: Haus Hemberle • 1816 Adlerstraße 12 / Kaiserstraße Haus Eichelkraut • 1818 Kaiserstraße 115 / Adlerstraße Haus Reinhard • 1813 Steinstraße 23 Haus Nägele • 1809/10 Zähringer Straße 90 Die Größe dieses Hauses er- klärt sich auch aus seiner Nutzung als Brauerei und Wohnhaus des Bierbrauers Nägele. Wer den Entwurf zeichnete, ist nicht bekannt, aber er folgte einem von Weinbrenner entwickelten Modell. Es ist vor allem das über zwei Geschosse durch- laufende Fugenbild, das die Fassade bestimmt. 6 7 8 9 10 Karlsruhe 11 Rondellplatz Ein runder Platz war bereits seit 1768 in den Er- weiterungsplänen für Karlsruhe eingezeichnet gewesen. Die Grundstücke wurden ab 1800 ein- heitlich im Stile Weinbrenners bebaut. Markgräfliches Palais • 1803–14 Karl-Friedrich-Str. 23 Das größte Gebäude am Platz ließ Markgraf Karl Friedrich für seine Kinder aus der zweiten Ehe mit Reichsgräfin Luise Karoline von Hochberg er- bauen. Weinbrenner entwarf ein Palais, das im- mer als eines der elegantesten des Klassizismus galt. Das Innere war im zierlichen Empire-Stil ausgestattet und besaß geometrisch intarsierte Holz- und Steinböden. Nach Beschädigungen im Krieg wurde der mittlere Abschnitt der Fassade mit der Säulenfront wiederhergestellt. Verfassungsdenkmal • 1822–24(-32) Karl-Friedrich-Straße Lange Zeit geplant, wurde der Obelisk letztlich mit zwei Brunnenschalen, Bronzemedaillons und zwei Greifen, den badischen Wappentieren, ausgeführt, wobei Alois Raufer die Stein- und To- bias Günther die Bronzearbeiten übernahmen. Bei der Fertigstellung 1832 erhielt das Denkmal die Widmung an Großherzog Karl und die von ihm 1818 erlassene Verfassung. 11 12 12 Katholische Stadtkirche St. Stephan • 1808–14 Erbprinzenstraße 16 Die katholische Gemeinde im damals mehrheit- lich evangelischen Karlsruhe besaß zuvor nur einen Betsaal am Zirkel. Aus Mitteln des Groß- herzogs Karl Friedrich konnte eine eigene Stadt- kirche gebaut werden, gewidmet dem Namens- patron seiner katholischen Frau Stéphanie. Weinbrenner verband hier einen Rundbau nach dem Vorbild des römischen Pantheon mit einem Kreuz, dessen Enden als Fassaden nach außen in Erscheinung treten. Zudem wollte er ihn mit einem Hof aus vier Eckbauten und Säulengängen umgeben. Dies unterblieb, aber vom geplanten Anschluss der Kolonnade zeugt noch ein kurzer Wandpfeiler an einem großen Pfeiler rechts des Haupteingangs. In dieser Komposition empfand Weinbrenner einen Kirchturm als unpassend, doch bestand die Kirchengemeinde darauf. Ur- sprünglich trug er einen hohen, spitzen Helm. Das Innere bestimmten die hohen Bögen der Querarme sowie die Kuppel mit Durchmesser und Höhe von fast 30 Metern. Sie war nach anti- kem Vorbild wie ein textiler Schirm ausgemalt. 1881 wurden der Putz entfernt und die io- nischen Volutenkapitelle der Säulen am Haupt- eingang durch die einfacheren toskanischen er- setzt. Der Wiederaufbau erfolgte 1946–51 stark vereinfacht. Karlsruhe 13 13 14 Amalienschlösschen • 1802 Nymphengarten, Lammstraße / Ritterstraße Von den Bauten, die Weinbrenner für Markgräfin Amalie im »Erbprinzengarten« errichtete, blie- ben Fragmente erhalten, im Schlosspark (S. 18) sowie an Ort und Stelle der Sockel des »Land- hauses« (oben) und eine Gedenkplatte (rechts) für Zarin Elisabeth von Russland, die als Prinzes- sin Luise von Baden in Karlsruhe geboren wurde und hier ihre Kindheit verbrachte. Die Anlage wurde 1944 zerstört. Haus Fischer (Gothaer Haus) • 1812 Herrenstraße 23 Der Baumeister Christian Theodor Fischer, ein enger Mitarbeiter Weinbrenners, behandelte die schwierige Ecksituation ganz in dessen Sinn als eine markante Eingangsfasssade. Ab 1975 wurde das Haus entkernt und in den Geschäftskomplex »Gothaer Haus« integriert. 15 14 Ehemaliges Gärtnerhaus • 1817 Herrenstraße 45 Es war ein Teil der Anlage um Weinbrenners Palais der Markgräfin Christiane Louise, das 1891 für das Erbgroßherzogliche Palais weichen musste, den heutigen Bundesgerichtshof. Zu diesem gehört es heute. Dazwischen war es als Wohnhaus für den Oberhofmeister genutzt und 1949 nach Kriegsschäden vereinfacht wieder- hergestellt worden. Haus Lidell • 1804 Erbprinzenstraße 15 / Ritterstraße 16–20 Dies ist der Seitentrakt eines Wohnhauses, dessen Hauptteil sich entlang der Erbprinzenstraße er- streckte. Bauherrin war Sophie Steinheil, Witwe des Kammerrats Lidell. Nach deren Tod 1827 baute es Friedrich Arnold zum Außenministerium um. Den nach Kriegszerstörung erhaltenen Bauteil nutzt heute das Staatliche Schulamt. 16 Karlsruhe 17 15 Gotischer Brunnen • 1822–24 Ludwigsplatz Friedrich Weinbrenner be- wunderte die Gotik, doch als zeitgemäßes praktisches Vorbild konnte er sie sich wegen des hohen Aufwan- des nur für Kleinbauten im Garten oder im Stadtraum vorstellen, so wie hier für diesen Brunnen. Der Aufsatz ähnelt einer Fiale, dem ty- pischen Miniaturtürmchen gotischer Kirchen. Der Brun- nen diente auch als Markt- brunnen. 18 Weitere Bauten der Weinbrenner-Schule nahe des Ludwigsplatzes (Auswahl): Gasthaus »Zum Salmen« • 1809–14 Waldstraße 55–57 Haus Meess • 1808 Bürgerstraße 2a / Erbprinzenstraße 29/29a Weltzien-Haus • 1822/23 Karlstraße 47 Die Zimmermeister Georg und Carl Friedrich Küntzle führten das Gebäude aus, waren dessen Bauherren und ersterer vermutlich auch der Entwerfer. Der Name stammt von späteren Besit- zern. Es ist heute ein Teil der Musikhochschule. « 19 20 21 16 Münze • 1826/27 Stephanienstraße 28/28a Im nördlichen End- und Blickpunkt der Karl- straße steht Weinbrenners letztes Werk, die badische Münzprägeanstalt. Nach dessen Tod wurde sie durch seinen Schüler Friedrich Theodor Fischer fertiggestellt. Sie vereint noch einmal typische Gestaltungsmittel Weinbren- ners, insbesondere die ausbalancierte Kompo- sition und die Verbindung aus Monumentalität und Eleganz, ablesbar an den mächtigen Kon- solen. Das »L« über dem Eingangstor steht für Großherzog Leopold. Im Hof befindet sich eine Bronzekopie einer Friedrich-Weinbrenner-Büste des Bildhauers Alois Raufer. Im Innern haben sich stellenweise Reste der originalen Dekoration erhalten. Der Osttrakt wurde 1985 abgerissen, um ihn unterkellern zu können, und außen originalgetreu wiederherge- stellt. Heute wird das Gebäude von der Prägean- stalt und einem Archiv genutzt. Zwischen der Münze und der Orangerie am Zir- kel, heute Teil der Staatlichen Kunsthalle, bietet die Stephanienstraße das fast einheitliche Bild einer Straße im Stil Weinbrenners. Mehrere sei- ner Schüler und Mitarbeiter haben dazu beige- tragen. Es findet sich hier ein breites Spektrum zeittypischer Details, insbesondere auf Türen und Friesen. 22 Karlsruhe 17 Haus Ettlinger • 1815 Zirkel 32 Das Haus für den Kaufmann Abraham Ettlinger überlebte Kriege und Abrisswellen weitgehend unverändert. So zeigt es auch in den Details noch die typischen filigranen Empire-Formen. Kanzleibau • 1803–16 Schlossplatz 19 Das Behördengebäude fügte sich mit ursprüng- lich zwei Geschossen und einem Mansarddach in die barocke Platzwand gegenüber dem Schloss ein. Weinbrenner wollte ihm mit einem Mittel- giebel Eigenständigkeit verleihen, doch wurde ihm dies untersagt. An der Rückseite zum Zir- kel baute er das bestehende Staatsarchiv seines Vorgängers Wilhelm Jeremias Müller von 1792 ein. Nach dem Krieg wurde die Kanzlei 1955 als Landratsamt hergerichtet. Heute beherbergt es das »International Department« des KIT. 23 24 18 Promenadenhaus • um 1815 Kaiserallee 13 Nicht nur in Kurorten wie Baden-Baden oder Langensteinbach, auch in Karlsruhe wollten die Bürger flanieren und promenieren. So entstand dieses Ausflugslokal an der Allee nach Mühl- burg. Die Urheberschaft ist nicht gesichert, aber als öffentliche Aufgabe dürfte der Auftrag dem Oberbaudirektor selbst zugefallen sein. Heute wird es als Vereinslokal genutzt. Vogelhaus und Gedenkstein • 1802 Schlosspark Bei dem oft »Weinbrenner-Tempel« genannten Bauwerk aus Sockel, 6 Säulen und Giebeldach handelt es sich um das ehemalige Vogelhaus aus dem Garten der Markgräfin Amalie (siehe S. 13). Ursprünglich war es mit vergitterten Sprossen- fenstern geschlossen und stand auf einem hohen Sockel an der Kriegsstraße. Dort wurde es 1883 abgetragen und in den Schlosspark vor den Aha-Graben versetzt. In einem ummauerten Be- reich nahe des Schlossturms steht ein weiteres Objekt aus dem Erbprinzengarten, ein »Denkstein« in Form eines römischen Rundaltars. Die Inschrift lautet: »Hier sey der Siz unshuldiger Freuden und der Ruhe nach wohltaetiger Arbeid.« 25 26 27 Karlsruhe « 19 Stephanienbad (Paul-Gerhardt-Kirche, ev.) 1807–11 Karlsruhe-Beiertheim, Breite Str. 49A Vor den Toren Karlsruhes lud das private Gesell- schaftshaus an der Alb zum Essen, Tanz und Flussbad ein. 1817 wurde es nach Großherzogin Stéphanie benannt. Weinbrenner betonte die Eingänge an der einfachen Hausform durch Säulenreihen. Das Innere gruppierte sich um einen Festsaal, dessen Decke Joseph Sandhaas ausgemalt hatte. Dort hinein konnte man von Galerien und auch vom »Rittersaal« aus blicken, Brunnenhaus • 1824 Karlsruhe-Durlach, Badener Straße 18 In Weinbrenners fensterlosem Bauwerk wurde Quellwasser vom Geigersberg gefasst, das hier- durch erstmals nach Karlsruhe geleitet werden konnte (s. auch S. 8/9). Diese Aufgabe erfüllte es bis 1871. Es erscheint wie in den Boden ein- der über dem Foyer lag. In Etappen wurde das Bad ab 1926 in eine Kirche umge- wandelt, vor allem 1950–56 nach den Kriegsschäden, und nochmals in den 1990er Jahren tief- greifend renoviert, wobei Weinbrenners Struktur skelettartig freigelegt wurde. 28 29 gesunken. An dem großen Rundbogen in der Fassade zeichnet sich das Gewölbe des Innenraums ab. 20 Stutensee Walzbachtal Pfinztal Evangelische Kirche • 1817–22 Walzbachtal-Wössingen, Weinbrennerstraße 6 Wer aus Weinbrenners Umfeld die Pläne zeich- nete, ist nicht sicher zu sagen. Es zeugt von Mut und Können, wie die Kirche mit der lan- gen Freitreppe und dem Pfarrhaus jenseits der Wössinger Straße zu einer Achse verbunden wurde, was sich unmittelbar erleben lässt. Aus Evangelische Kirche • 1830 Stutensee-Friedrichstal, Hirschstraße Der Plan zum Bau reicht bis 1821 zurück, ein Anteil Weinbrenners ist deshalb denkbar. Auffal- lend sind die drei Bögen der Eingangsfront. 1956 wurden im Stil Weinbrenners eine Vorhalle ange- baut und ein neuer Turm aufgesetzt. dem Pfarrhaus he- raus kann sogar über die Treppe hinweg und durch das Kirchenportal bis zum Altar ge- schaut werden. Auch im In- nern der Kirche erwartet die Besu- cher ein eindring- liches Raumer- lebnis aus klaren Proportionen und der Zusammenfas- sung von Stützen, Empore, Altar und Kanzel. 21 Thomaskirche (ev.) • 1807–17 Pfinztal-Kleinsteinbach, Pforzheimer Straße Die Kirche steht an der Durchgangsstraße mit einer zugleich einladenden und monu- mentalen Eingangsfront, während der (Fach- werk-)Turm zurücktritt. Wegen des sumpfigen Bodens ruht sie auf Eichenrosten, was die Kosten verdreifachte und die Fertigstellung verzögerte. Der helle beige-graue Anstrich Ludwigskirche (ev.) • 1826–28 Karlsbad-Langensteinbach, Weinbrennerstraße 2 In einer ungewöhnlichen Komposition rückte Weinbrenner den Kirchturm an die Straße; die Fassade ähnelt einem Wohnhaus. Für den Kur- ort hatte er ab 1801 eine Gesamtplanung der Badeanlagen erarbeitet, die dann aber gegenüber Baden-Baden an Bedeutung verloren. Die Kirche wurde durch Karl August Schwarz fertiggestellt. Das Innere ist stark modernisiert. und der Innenraum geben einen seltenen authentischen Ein- druck von Weinbren- ners Architektur. Die Kanzel lag ursprüng- lich über dem Altar; die Empore wurde 1838 vergrößert. Pfinztal Karlsbad 22 Gaggenau Ingenheim Herxheim Heilig-Kreuz-Kirche (kath.) • 1820 Herxheim-Hayna, Hauptstraße 89 Über die Anfänge dieser Kirche ist nicht viel mehr bekannt als das Baujahr. Sie ersetzte einen barocken Vorgängerbau von 1722. Von Amts we- gen könnte wiederum Friedrich Samuel Schwar- ze verantwortlich gewesen sein. In jedem Fall ist auch hier im damals bayerischen Ort deutlich das Vorbild des badischen Baudirektors Fried- rich Weinbrenner zu erkennen, vor allem in der Form des Turms, der dreieckigen Eingangsfassa- de und der Rundbogenfenster. Chor und Sakri- stei wurden 1862 angefügt. Evangelische Kirche • 1822/23 Ingenheim, Hauptstraße 39 Dem »Bayerischen Rheinkreis« mit Amtssitz Speyer diente seit 1819 der zuvor in Nürnberg tätige Friedrich Samuel Schwarze als Bauinspek- tor. Für die Ingenheimer Kirche orientierte er sich nicht an bayerischen Vorbildern, etwa von Leo von Klenze, sondern erstaunlich eng an der Weinbrenner-Schule im Nachbarland Baden. Auch nach Kriegsschäden und Renovierun- gen vermittelt nicht nur das Äußere den origina- len Charakter, sondern auch das Innere mit dem stützenlosen Saal, der Empore, der Holzvertäfe- lung und der Anordnung von Altar und Kanzel. « « 23 Anton-Rindenschwender- Denkmal • 1803 Rathausplatz Ursprünglich stand der Obelisk jenseits der Murg vor dem Amalienberg, wo Anton Rindenschwender (1725–1803) seinen Wohn- sitz hatte, Wirtschafts- pionier und Schultheiß in Gaggenau. Ihm stiftete der Markgraf dieses Denkmal, das Weinbrenner entwarf. Mehrfach versetzt, steht es heute auf der Nordseite des Rathauses. Schloss Rotenfels • 1816–18 Gaggenau-Bad Rotenfels, Badstraße 1 Das Landschloss begann als Industriewerk, in dem Eisen geschmolzen und verarbeitet und ab 1801 Steingut hergestellt wurde. Seit 1790 im Besitz der Markgräflich-Hochbergischen Familie, verwandelte es Weinbrenner in das Herrenhaus eines landwirtschaftlichen Versuchsgutes, wo mit Pflanzen und Düngern experimentiert wurde. Von seinen Parkbauten sind nur noch Fragmente erhalten, z. B. der Felsensockel des »Römischen Hauses«. Im Hauptgebäude finden sich noch originale Details. Der Vorbau an die linke Stirnseite stammt von 1869. Heute beher- bergt das Schloss die Landesakademie für Schul- kunst, Schul- und Amateurtheater. Gaggenau 24 Am 24. April 1798 brannte die obere Hälfte der Altstadt ab, vom Kornhaus bis zur Kirche; schon am 19. Mai legte Weinbrenner für das badische Bauamt seinen Wie- deraufbauplan vor, der den Wünschen der Bürger ange- passt und sofort umgesetzt wurde. Die Straßen wurden begradigt und verbreitert, um das Ausbreiten weiterer Brände zu verhindern. Zwei öffentliche Gebäude, das Kornhaus und das Forstamt, und vermutlich auch den Metzgerbrunnen (links) ent- warf Weinbrenner persön- lich. Gernsbach Kornhaus • 1798–1804 Hauptstraße 32 Es steht frei und setzt sich von den umstehen- den Bauten auch dank seiner Würfelform ab, den glatt eingeschnittenen Öffnungen und der offenen Vorhalle mit den kantigen Pfeilern. Die Fachwerkwände waren ursprünglich glatt ver- putzt. Dies betonte die außergewöhnliche Form noch mehr und damit die Sonderstellung als kleiner, aber für die Versorgung der Bevölke- rung wichtiger Nutzbau. 25 Schloss Eberstein • 1803/04 Kreisstraße 3701 1798 übergab Markgraf Karl Friedrich seinem zweiten Sohn Friedrich die 1272 erstmals er- wähnte Burg oberhalb Gernsbachs; dieser ließ die Ruine durch Weinbrenner neu aufbauen. Der Bergfried erhielt einen spitzen, gotischen Turmhelm (1951 verändert). Aus dem trapzeför- migen Wohnbau entwickelte er eine symmetri- sche Anlage aus zwei Flügeln um einen Hof, der spitz zuläuft und eine perspektivische Wirkung entfaltet. Verbunden werden die beiden Arme durch eine Brücke und im Innern einen runden Raum. Das Schloss ist in Privatbesitz, Teile wer- den von Hotellerie und Gastronomie genutzt. Forstamt • 1803 Hauptstraße 51 Weinbrenner plante es als Amtshaus auf dem bestehen- den Keller des „Wolkenstei- nischen Hofs“ von ca. 1600. Die typische Klarheit Wein- brenners findet sich in den Details ebenso wieder wie auf den Fassaden und in den Außen- und Innenräumen. Weinbrenner passte das An- wesen in das steil abfallende Gelände ein und verlieh ihm dabei eine ausgewogene Ansicht, die Würde und Wohnlichkeit zugleich ausstrahlt. Heute ist das Gebäude privat. 26 Friedrich Weinbrenner versicherte 1807 dem badischen Hof, dass neben der Residenz Karls- ruhe die damals noch kleine Stadt Baden am Flüsschen Oos seine größte Aufmerksamkeit verdiene. Wirklich entwickelte sie sich zu einer zweiten Großbaustelle und unter seiner Leitung von einem mittelalterlich geprägten Ort auf dem Hügel zu dem mondänen, in die Landschaft aus- greifenden Kurort, als den wir sie heute kennen. Nicht nur entwarf er wichtige Bauwerke und Denkmäler, sondern war auch an der Planung von Straßen, Fusswegen und Grünanlagen maß- geblich beteiligt und gestaltete sogar Wegweiser und ein Gipfelkreuz in der näheren Umgebung. So wurde 1825, wie drei Jahre zuvor von Karls- ruhe, ein Plan veröffentlicht, der das Erreichte dokumentierte und ringsum die prägenden Bauten versammelte, die meisten von Weinbren- ner selbst entworfen. Seine Tätigkeit begann im antiken Bäderbezirk in der Altstadt rings um den Marktplatz und schritt fort bis zur Prome- nade jenseits der Oos. 5 6 4 Baden-Baden 27 Markgräfliche Grablege 1801 Stiftskirche, Marktplatz Im Auftrag Markgraf Karl Friedrichs stellte Wein- brenner die Grablege der ausgestorbenen Linie Baden-Baden im Chor der Stiftskirche wieder her. Für drei alte Epitaphe (Ot- tilie (rechts), Christoph I., Eduard Fortunat) und eine eigens angefertigte Büste (August Georg) gestaltete er Rahmen sowie eine Namentafel über dem linken Durch- gang. Sie alle sind an den klassischen Dreieck- giebeln zu erkennen. 1 1 2 3 28 Erstes Konversationshaus (Rathaus) • 1810–12 Marktplatz 2 Für das erste Konversationshaus der Stadt sollte Weinbrenner das barocke, gerade säkularisierte Jesuitenkolleg umbauen. Sichtbar ist dies nach weiteren Veränderungen besonders am heuti- gen Eingangsteil am Jesuitenplatz. Weinbrenner selbst hatte wegen der beengten Situation einen Neubau bevorzugt, wozu es zehn Jahre später an anderer Stelle kam (S. 30, Nr. 4). Ab 1830 wurde es als Hotel »Darmstädter Hof« weitergeführt und 1862 zum Rathaus umgewandelt. 2 Baden-Baden 29 Haus Maier (Palais Hamilton) • 1807/08 Sophienstraße 1 Weinbrenner entwarf das markante Gebäude zwischen dem Leopoldsplatz und der Oospro- menade für den Arzt Aloys Maier, der darin auch Pensionsgäste beherbergte. Es war Baden-Badens erste Villa, das erste freistehende Wohnhaus au- ßerhalb der Stadtmauern. Hierfür wurde auch die bis dahin noch unbebaute Straße begradigt. Weinbrenner orientierte sich an den Renaissance- Villen Andrea Palladios in Norditalien, ohne diese zu kopieren. Mauern mit Toren und Eck- pavillons schützten Haus und Garten auch vor dem Hochwasser der Oos. Bekannt ist es heute als Wohnsitz der badischen Prinzessin Marie Hamilton (1817–88). Nach Veränderungen wurde Palais der Königin Friederike (LA8) • 1820 Lichtentaler Allee 8 Bauherrin war Friederike Dorothea (1781–1826), geborene Prinzessin von Baden und geschiedene Frau des entthronten Königs Gustav IV. Adolf von Schweden. Auch nach Umbauten ist Weinbren- ners asymmetrische Komposition noch abzule- sen: ein dreigeschossiger Wohntrakt links und ein niedriger Diensttrakt rechts der Durchfahrt. An der Gartenseite befand sich eine hohe Nische mit Thermenfenster und eingestellten Säulen, ähnlich der Rückseite des Palais Hamilton. 3 die klare Form 1954 wiederhergestellt und zugleich im Innern entkernt. Es ist Sitz der Sparkasse. 4 « 30 Zweites Konversationshaus • 1821–24 Kaiserallee 1 Es ist Weinbrenners und Baden-Badens bekann- testes Bauwerk überhaupt. Nichts deutet darauf hin, dass es aus einem barocken Promenade- haus von 1765 hervorgegangen ist, das er 1802 und 1807 umbaute und letztlich als linken Bau- teil in das neue Konversationshaus integrierte. Es erstreckt sich harmonisch über 140 Meter am Fuß des Friesenberges. Weinbrenner plante es als eine Einheit mit der davorliegenden Prome- nade und dem rechteckigen Kurgarten, der von Baumreihen gerahmt war. Längs reihte er drei Teile aneinander: Der linke enthielt Speise- und Spielsäle, der mittlere den »großen Kursaal« (heute »Weinbrennersaal«, rechts oben) und dahinter drei kleinere Salons, der rechte das Theater und eine Bibliothek. Der Eingang erfolgte fast ebenerdig durch die drei mittleren Türen direkt in den großen Saal. Seit den 1830er Jahren wurde das Innere für die Spielbank mehrfach verändert und im barocken Stil ausgestattet. Das Theater erhielt 1862 ein ei- genes Gebäude. Der rückwärtige Bénazet-Saal, die Kolonnaden vor den Seitenteilen und das Foyer in Formen des Art Déco entstammen dem Umbau durch August Stürzenacker in den Jah- ren 1912 bis 1917. Dabei wurde der linke Flügel des alten Promenadehauses neu gebaut. Der »Weinbrennersaal« gehört auch nach späteren Änderungen zu den besterhaltenen Raumschöp- fungen des Architekten. 5 Baden-Baden 31 Hotel »Badischer Hof« • 1807–09 Lange Straße 47 Für den Verleger Johann Friedrich Cotta und den Diplomaten Johann Ludwig Klüber ent- warf Weinbrenner das erste Palasthotel in den deutschen Ländern. Innerhalb von eineinhalb Jahren verwandelte er das aufgehobene Kapu- zinerkloster in eine malerische Anlage nach dem Vorbild eines talienischen Landgutes, ein- schließlich Thermalbädern und Pferdeställen. Aus dem Kirchen- schiff entlang der Straße wurde der Tanz- und Konversa- tionssaal, aus dem Kreuzgang der hohe, überwölbte Speise- saal, um den herum statt der Mönchszel- len 51 Gästezimmer auf drei Etagen ent- standen. Nach mehre- ren Umbauten zeugt inbesondere diese Halle von der langen und illustren Ge- schichte. 6 32 Kreuzkirche • 1810–12 Lichtenau-Scherzheim, Kirchstraße 4 Lichtenau Schul- und Rathaus • 1824, 1866/67 Bühl, Hauptstraße 41 Das heutige Rathaus 2 besaß ursprünglich diese, damals nicht ungewöhnliche doppelte Nutzung und nur zwei volle Geschosse mit einem dreige- schossigen Giebel, noch ablesbar an den Gesims- stücken auf der Fassade. Weinbrenners Mitar- beiter Wilhelm Vierordt und Wilhelm Frommel entwarfen ein sachlich elegantes und würdevol- les Gebäude. Als es über 40 Jahre später aufge- stockt wurde, geschah dies im selben Stil der Weinbrenner-Schule, der als noch immer vor- bildlich angesehen wurde, weshalb das Gebäude wie aus einem Guss erscheint. Bühl Nachdem das Hanauer Land 1803 zu Baden kam, war Wein- brenner auch hier zuständig. Die Bürger setzten durch, dass der Neubau nicht an die Land- straße rückte, sondern in der zweiten Reihe blieb, wo schon seit ca. 800 die Kirchen stan- den. So bildet sie den male- rischen Blickpunkt zwischen den Fachwerkhäusern und offenbart erst aus der Nähe ihre Raffinesse. In der hohen Nische des Eingangs verbirgt sich ein Gerüst aus Pfeilern und Gebälk, das sich am ele- ganten, hoch gestreckten Turm wiederholt. Im Innern ist die typisch weinbrennerische Anordnung aus hohen, hölzernen Säulen mit umlaufenden Emporen erlebbar, auch die »schwe- bende« Kanzel über dem Altar. Stühle haben die Holzbänke ersetzt, die den direkten Gang zum Altar nur durch die Seiten- eingänge, nicht aber vom Haupteingang aus zu- ließen. Neben der Kirche steht das Pfarrhaus von 1821/22, entworfen vom Weinbrenner-Schüler Hans Voß, damals Bauinspektor in Offenburg. « 33 Ein Gasthaus von 1720 ergänzte Weinbrenner durch drei Flügel zu einer Hofanlage. Sein Badhotel bot rund 70 Gäste- und mehrere Gesellschaftzim- mer, verbunden durch umlaufende Galerien, und war von einem Park mit einem See umgeben. Typisch für Weinbrenner war der Kontrast zwischen einem zurückhaltenden Äußeren und elegant de- korierten Innenräumen. Ottersweier Einen Eindruck gibt der Tanz- und Speisesaal im Querflügel, selbst noch nachdem er 1893 zur Kirche umgestaltet wurde (oben). Ursprünglich besaß er Malereien von Friedrich Gaßner, mar- morierte Säulen, offene Emporen und an beiden Querseiten Balkone für Musikanten; damit dien- te er Weinbrenner als Muster für den Großen Kursaal im Baden-Badener Konversationshaus. Zahlreiche europäische Hoheiten und andere illustre Gäste verkehrten in seinem Hub-Bad, bis es schrittweise zum Pflegeheim ausgebaut wurde. Das Zentrum der weitläufigen Anlage bildet noch immer der »Weinbrenner-Bau«. Bad in der Hub • 1811/12 Ottersweier-Hub, Hubstraße 66 34 im Stil Weinbrenners in der TRK (Auswahl): Au am Rhein: St. Andreas (kath.), Hauptstraße, 1838/39, Johann Ludwig Weinbrenner Böbingen: Ev. Kirche, Hauptstraße 24, 1818–20 Bühl-Eisental: St. Matthäus (kath.), Winzerstraße 18, 1828, Johann Ludwig Weinbrenner Bühlertal: Altes Schulhaus, Seßgasse 2, 1839, Johann Ludwig Weinbrenner Durmersheim: St. Dyonisius (kath.), Hildastraße, 1830, Johann Ludwig Weinbrenner Ettlingen: Gut Watthalden, Pforzheimer Straße 67, 1818, Johannes Ignaz Ullrich Gernsbach: Haus Katz, Bleichstraße 20–22 Weitere Bauten Herxheim: Rat- und Schul- haus (Fassade), Obere Hauptstraße 2, 1824–26 Iffezheim: St. Brigitta (kath.), Hauptstraße 52, 1829-31, Wilhelm Vierordt & Johann Ludwig Wein- brenner Karlsbad-Ittersbach: Ev. Kirche, Friedrich-Dietz- Straße, 1808, 1827 Karlsruhe: Kadettenhaus, Hans-Thoma-Straße 19, 1820/21, Friedrich Arnold « « Kuppenheim: Altes Krankenhaus, Friedrichstraße 95, 1828, Johann Ludwig Weinbrenner Kuppenheim-Oberndorf: Heilig Kreuz (kath.), Hauptstraße 45, 1827, Ernst Adolph Oehl 35 Malsch: St. Cyriak (kath.), Am Kirchplatz 3, 1830, Johann Ludwig Weinbrenner Malsch-Neumalsch: Dorfplanung, 1811 Malsch-Völkersbach: St. Georg (kath.), St. Georg- Str. 2, 1834/35, Johann Ludwig Weinbrenner Muggensturm: Rathaus, Hauptstraße 33 Ötigheim: St. Michael (kath.), Kirchstraße 1, 1828–30, Johann Ludwig Weinbrenner Rastatt-Wintersdorf: St. Michael (kath.), Dorf- straße, 1821 Unteröwisheim: Kreuzkirche (ev.), Friedrichs- platz, 1825–28, Karl August Schwarz Zaisenhausen: Alte Gemeindekelter, Kelterstraße, 1838 « Impressum Konzept, Text, Gestaltung: Ulrich Maximilian Schumann / Friedrich-Weinbrenner-Gesellschaft e.V. Abbildungsnachweis (nach Seiten): ONUK: Vorderseite unten, 8, 11; Roland Fränkle – Presseamt der Stadt Karlsruhe: 6, 7, 9 unten, Rückseite unten links; Stadtverwaltung Stutensee: 20 oben; Gemeinde Walzbachtal: 20 unten; Ev. Kirchengemeinde Langensteinbach: 21 unten; Prot. Kirchengemeinde Billigheim- Ingenheim: 22 links; Ortsgemeinde Herxheim- Hayna: 22 rechts; Stadt Bühl: 33 unten; Peter Thoma: 34 oben; Gemeinde Zaisenhausen: 35; TechnologieRegion Karlsruhe: Rückseite oben; Ulrich Maximilian Schumann: alle übrigen. 36 ro te P u n k te : vo rg es te ll te B a u te n
https://www.karlsruhe.de/b1/kultur/kunst_ausstellungen/HF_sections/rightColumn/1304490056205/ZZmLIDZviKwSeZ/Brosch%C3%BCre%209%2C8x21%20160705.pdf
Microsoft Word - Begründung Gestaltungssatzung Durlach 18062018 final.docx Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Karlsruhe – Durlach beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ........................ 3 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 3 2. Bauleitplanung .......................................................................................... 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ...................................................................... 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ......................................................................... 4 3. Denkmalschutz ............................................................................................ 4 4. Bestandsaufnahme ................................................................................... 5 4.1 Räumlicher Geltungsbereich ......................................................................... 5 4.2 Vorhandene Bebauung ................................................................................ 5 5. Planungskonzept ....................................................................................... 5 5.1 Zonierung des Geltungsbereiches ................................................................. 6 5.2 Gestaltung ................................................................................................... 8 5.2.1 §§ 1 bis 5 sowie 15 und 16 - Allgemeine Regeln .......................................... 9 5.2.2 § 6 – Gestaltungsgrundsätze ........................................................................ 9 5.2.3 § 7 Dächer und Dachaufbauten ................................................................. 10 5.2.4 § 8 Fassaden .............................................................................................. 13 5.2.5 § 9 Türen, Tore, Fenster, Läden, Schaufenster ............................................ 16 5.2.6 § 10 Markisen und Vordächer .................................................................... 18 5.2.7 § 11 Einfriedungen .................................................................................... 18 5.2.8 § 12 Werbeanlagen ................................................................................... 18 5.2.9 § 13 Wertvolle Bauteile .............................................................................. 19 5.2.10 § 14 -Technische Bauteile ........................................................................... 19 6. Beipläne zur Begründung ....................................................................... 21 6.1 Geltungsbereich Gestaltungssatzung (§ 74 LBO) ......................................... 21 6.2 Lageplan mit Zoneneinteilung .................................................................... 21 6.3 Geltungsbereich Gesamtanlage (§ 12 DSchG) ............................................. 22 B. Allgemeine Hinweise .............................................................................. 23 1. Archäologische Funde, Kleindenkmale ........................................................ 23 2. Baumschutz ............................................................................................... 23 3. Erneuerbare Energien ................................................................................. 23 C. Hinweise zur Möblierung des öffentlichen Raums ............................... 23 1. Warenrauslagen ......................................................................................... 24 2. Außenbewirtung ........................................................................................ 24 3. Post/Telekommunikation ............................................................................ 24 4. Kundenstopper .......................................................................................... 24 Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 3 - A. Begründung zur Gestaltungssatzung Altstadt Durlach 1. Aufgabe und Notwendigkeit Die bauliche und gestalterische Entwicklung in der Altstadt Durlach wird seit 1998 auf Grundlage der Gesamtanlagensatzung gemäß § 19 Denkmalschutzge- setz „Altstadt Durlach“ gesteuert. Zuvor wurde diese Aufgabe mittels sanierungs- rechtlicher Genehmigungen im Rahmen der seinerzeit noch gültigen Sanierungs- satzung wahrgenommen. Eine Grundlage für gestalterische Entscheidungen ist unter anderem ein 1976 entwickelter Entwurf für eine Gestaltungssatzung. Zwi- schenzeitlich zeigen sich die Schwächen dieser rechtlichen Situation. Obwohl das Denkmalschutzgesetz für sich genommen die stärksten Einflussmöglichkeiten auf das bauliche Geschehen bietet, die überhaupt zur Verfügung stehen, gibt es Fälle oder auch Bereiche, in denen dieses Gesetz nicht greift, bzw. aus sich selbst her- aus seine Grenzen findet. Beispielsweise sind im baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz städtebauliche Gründe für denkmalrechtliche Maßnahmen nicht vorgesehen. Des Weiteren sind Gegenstände, die das Stadtbild stark beein- flussen, jedoch nicht unmittelbar Gegenstand denkmalschutzrechtlicher Geneh- migungsvorgänge sind, nicht zu steuern. Beispiele hierfür sind nicht denkmalgeschützte Altbauten innerhalb der Gesamtanlage aber auch Neubauten auf bisher unbebauten Grundstücken oder nach Abbrüchen. Zunehmend wird auch die Bedeutung der Randbereiche und der Eingangssituati- onen zur Altstadt hin als so wichtig eingeschätzt, dass auch dort Steuerungsmechanismen eingeführt werden sollen. In der Gesamtanlagensatzung werden die wesentlichen Schutzziele aufgeführt, es wird aber nicht beschrieben, mit welchen konkreten baulichen Maßnahmen solche Ziele zu erreichen sind. Es bleibt insofern den jeweiligen amtlichen Entscheidungsträgern, beteiligten Eigentümern und Planern vorbehalten, den geeigneten Weg zur Umsetzung des Schutzziels im Einzelfall zu finden. Entwicklungsziele kennt die Gesamtanlagensatzung nicht. Sie ist rein konservatorisch angelegt. Auf ihrer Grundlage allein sind keine Aussagen zu Weiterentwicklungen möglich. Mit der Gestaltungssatzung Altstadt Durlach soll eine möglichst nachvollziehbare, verbindliche Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten zur Anordnung der Baukörper, zur Ausführung der wesentlichen Bauteile (Dach, Fassade, Öffnungen) aber auch zu baulichen Details (Fenster, Werbeanlagen, Einfriedungen etc.) geschaffen werden. Sie soll Spielräume für Neubauten eröffnen und dabei eine harmonische Ensemblewirkung begünstigen. Die Vorschriften werden aus den örtlichen, durch die Dulacher Bau- und Planungsgeschichte geprägten Gegebenheiten heraus entwickelt und präzisieren die allgemeinen Anforderungen, wie sie sich aus der Landesbauordnung ergeben. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 4 - 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (FNP NVK) als "Gemischte Baufläche", „Gewerbliche Fläche, Sonderbaufläche“ und „Kerngebiet“ dargestellt. Die Festsetzungen weichen davon nicht ab. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan bleiben von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung unberührt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für das Plangebiet bestehen folgende Bebauungspläne: Bebauungsplan Nr. 614 „Nutzungsartfestsetzung (ehem. Bauordnung der Stadt Karlsruhe)“, rechtsverbindlich seit 22.2.1985, Bebauungsplan Nr. 420 „Palmaienstraße, Kanzlerstraße“, rechtsverbindlich seit 29.07.1896, Bebauungsplan Nr. 421 „Pfinztalstraße von Pforzheimer Straße bis Hengstplatz, rechtsverbindlich seit 13.02.1901 Bebauungsplan Nr. 410 „Hengstplatz“, rechtsverbindlich seit 28.08.1905, Bebaunngsplan Nr. 408 „Kanzlerstraße, Amalienbadstraße, Basler-Tor-Straße, Palmaienstraße“, rechtsverbindlich seit 14.08.1912 Bebauungsplan Nr. 729 „Pforzheimer Straße, Pfinzstraße, Lederstraße, Seboldstraße und Pfinztalstraße“, rechtsverbindlich seit 10.3.2000, Bebauungsplan Nr. 823 „Karl-Weysser-Straße, Karlsburgstraße, Pfinztalstraße, Badener Straße“, rechtsverbindlich seit 15.02.2013 und Bebauungsplan Nr. 846 „Innenbereich Karlsruhe Durlach“, rechtsverbindlich seit 01.07.2016. Für den Geltungsbereich der vorliegenden Gestaltungssatzung werden diese Pläne wie folgt ergänzt. Bestehende Bebauungspläne bleiben bezüglich ihrer planungsrechtlichen Festsetzungen unverändert. Die örtlichen Bauvorschriften werden durch die Festsetzungen der Gestaltungssatzung beim Bebauungsplan Nr. 729 und Nr. 823 ergänzt. 3. Denkmalschutz In der Durlacher Altstadt stehen nicht nur viele Einzelgebäude als Kulturdenkmal unter Schutz. Vielmehr wurde im Jahr 1998 im Rahmen der Gesamtanlagensat- zung „Altstadt Durlach“ das Straßen-, Platz-, und Ortsbild im Bereich der histori- schen Altstadt Durlachs als Ganzes unter Denkmalschutz gestellt. Dieser Schutz ist umfassend und betrifft gemäß Satzungstext das vorhandene Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt, wie es sich gegenwärtig von innen, aber auch von außen, beispielsweise vom Turmberg aus gesehen, darstellt. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 5 - 4. Bestandsaufnahme 4.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 32 ha große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe-Durlach. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil. 4.2 Vorhandene Bebauung Das äußere Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt wird maßgeblich von einer historisch gewachsenen Stadtstruktur und einer Vielzahl baulicher Kultur- denkmale aus unterschiedlichen Zeitepochen geprägt. Die in der Altstadt erlebbare, hohe städtebauliche Qualität entsteht aus den Besonderheiten des öffentlichen Verkehrsraums mit seinem charakteristischen Kreuz- und Ringstraßensystem mit unterschiedlich dimensionierten Platzräumen, aber auch aus den fernwirksamen Sichtbezügen zu den Kirchtürmen, zum Rathausturm und zum Turmberg. Auch der Blick zurück vom Turmberg auf die Straßen- und Dachlandschaft der Altstadt erschließt die Besonderheit der ehe- maligen Markgrafenstadt. Im Altstadtkern präsentieren sich die Straßenzüge über weite Strecken hinweg wohltuend einheitlich, wobei die Qualität der straßenbegleitenden Bebauung wegen der Krümmung der Ringstraßen in besonderer Weise erlebbar wird. Die Altstadt kennzeichnet aber auch der Kontrast: Öffentliche Gebäude wie das Rathaus, die Kirchen, die Schulen und insbesondere die Karlsburg setzen städtebauliche Akzente. Mitunter stehen Gebäude wie z.B. die in der Gründerzeit errichtete Löwen-Apotheke in starkem stilistischem Gegensatz zur umgebenden Bebauung. Die städtebauliche Qualität der Altstadt hat sich aus der Summe vieler einzelner Bauprojekte entwickelt, die überwiegend in hoher planerischer und handwerklicher Qualität, sensibel in das städtebauliche Umfeld eingefügt wurden. Dies gilt insbesondere für Baumaßnahmen aus der Zeit der Sanierung 1984-2004, in der das Ortsbild mit hohem Betreuungsaufwand seitens der Denkmalpflege und der Stadtplanung gepflegt und weiterentwickelt wurde, aber durchaus auch für Beispiele aus jüngster Zeit. Ebenso gibt es weniger gelungene Maßnahmen und es gibt die vielen „kleinen Sünden“ (unproportionierte Anbauten, unangemessene Materialwahl, übertriebene Werbeanlagen), die in der Summe die Wirkung des historischen Stadtbildes schwächen. 5. Planungskonzept Die mit dieser Satzung verfolgten Ziele sind im Wesentlichen folgende: Die bauliche Entwicklung der Durlacher Altstadt soll so gesteuert werden, dass ihre unverwechselbare Identität erhalten bleibt. Dazu sollen Regelungen getroffen werden, die die essentiellen Gestaltungsmerkmale in ihrem Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 6 - Erscheinungsbild erhalten und diese Gestaltungsmerkmale zur Richtschnur für bauliche Ergänzungen machen. Gleichzeitig sind im Sinne der Attraktivität der Altstadt als Wohn- und Wirtschaftsstandort und zur Sicherung der durch die Sanierung erreichten Erfolge auch Freiräume für eine qualitätvolle aber am Bestand orientierte Weiterentwicklung zu schaffen. Es sollen erweiterte Einflussmöglichkeiten aus einem grundsätzlich erhaltenden Blickwinkel auf Veränderungen der räumlichen, städtebaulichen und architektonischen Situation und des äußeren Erscheinungsbildes der Altstadt Durlach geschaffen werden. Diese Einflussmöglichkeiten sollen über die Möglichkeiten des Denkmalschutzes hinausgehen und auch städtebaulich begründet sein. Darüber hinaus sollen gestaltrelevante Erscheinungen, die den Regelungen des Denkmalschutzgesetzes nur unzureichend zugänglich sind, im Sinne einer positiven, gestalterischen Weiterentwicklung des Ortsbildes gesteuert werden. Störende Werbeanlagen sollen ausgeschlossen werden. Zulässige Werbeanlagen sollen in das Stadtbild integriert und den städtebaulichen und architektonischen Ausdrucksformen untergeordnet werden. Die ebenfalls wünschenswerte, vereinheitlichende und vereinfachende Gestaltung von Stadtmobiliar und Mobiliar von Außenbewirtungen und die Steuerung von Gegenständen aus Sondernutzungen im öffentlichen Raum können aus rechtlichen Gründen nicht in dieser Satzung geregelt werden. Sie werden in den Hinweisen angesprochen. 5.1 Zonierung des Geltungsbereiches Um den unterschiedlichen städtebaulichen Situationen innerhalb der Altstadt ge- recht zu werden, wird der Geltungsbereich in verschiedene Zonen mit differen- zierter Regelungstiefe unterteilt. Manche Regelungen gelten für den gesamten Geltungsbereich, manche nur für einzelne Zonen. Die Zonierung wurde mit Blick auf die unterschiedlichen historischen Baustrukturen festgelegt (6.2 Lageplan S. 21). Es wird Gebäudetypologisch unterschieden in: Zone A - Kernstadt / Durlacher Modellhaus Im Bereich der Kernstadt ist das historische Ortsbild durch eine charakteristische Bauform geprägt, die sich auf die „Durlacher Modellbauverordnung“ von 1698 bezieht und damit der gestalterischen Zielsetzung für den Wiederaufbau nach dem Stadtbrand im Jahre 1689 entspricht. Typische Merkmale sind:  meist 2-Geschosse  Gebäude traufständig zur Straße  Dachneigung um 50°  Geschlossene Dachflächen mit Dachüberstand an der Traufe, als Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 7 - Kastengesims ausgebildet  Rotbraune Biberschwanzeindeckung  Verputzte Fassade, durch horizontale Gesimse, Fenster und Klappläden rhythmisch gegliedert  Gebäude stehen auf einem vorspringenden Sockel Zone B – Stadtmauerbebauung Die Bebauung auf der Flucht der mittelalterlichen Stadtbefestigung bzw. auf Resten der alten Stadt- / Zwingermauer hat als vormals untergeordneter, von Nebengebäuden geprägter Stadtbereich historisch folgende typische Merkmale:  meist 2-Geschosse  Gebäude traufständig zur Straße bzw. Stadtmauerflucht  Dachneigung um 50°  Kleinflächige oft differenzierte Dachlandschaft mit meist geschlossenen Dachflächen ohne Öffnungen  Unverputzte Natursteinfassaden, Fachwerkfassaden, verputzte Fassaden In dieser Zone finden sich auch Sonderlösungen für Fassaden- und Dachgliederungen aus der Zeit der Sanierung, die die Geschlossenheit der Mauerflächen von Stadt- und Zwingermauer betonen. Andererseits finden sich hier in die geschlossenen Flächen eingegliederte, größere verglaste Wand- und Dachflächen, die sich störungsfrei einfügen. Gestalterisch und funktional ähnlich ambitionierte Planungen sollen hier weiterhin möglich sein. Zone C - Innere und äußere Stadterweiterung Am Rand des Geltungsbereichs, aber auch entlang von Teilen der Pfinztalstraße, findet sich ein weniger homogener Gebäudebestand. Diese Bereiche der Altstadt sind geprägt durch Gebäude der Gründerzeit, der Nachkriegszeit und der darauf folgenden Jahrzehnte bis zur Gegenwart, mit größeren Dimensionen und vielfältigeren Materialien. Die „Stadterweiterung“ weist auch eine größere Vielfalt an Bautypen auf, als die beiden zuvor beschriebenen Zonen. Vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbare und nicht sichtbare Bereiche Über diese Zoneneinteilung hinaus ist zu beachten, in welchem Umfang die betreffende Bebauung oder der Bauteil vom öffentlichen Verkehrsraum aus wahrnehmbar ist. Grundsätzlich sind Gebäude „ganzheitlich“ zu gestalten. Im Hinblick auf den Grundsatz der Angemessenheit ist es allerdings geboten, zwischen einsehbaren Bereichen mit höherem Regelungsbedarf und nicht einsehbaren Bereichen mit geringeren Anforderungen zu unterscheiden. Diesem Zweck dient die weitere Unterteilung der Zonen A und B in A1/A2 und B1/B2, wobei die Zonen A1 und B1 Gebäude bzw. Gebäudeteile umfassen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind und A2 und B2 solche, die nicht vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 8 - 5.2 Gestaltung Das Ortsbild und die vorhandene Baustrukturen in ihrer Maßstäblichkeit und mit ihren ortstypischen Gestaltungsmerkmalen sollen bei allen baulichen Maßnahmen grundsätzlich erhalten werden. Veränderungen im Erscheinungsbild von Gebäu- den müssen sich am Bestand orientieren und sich in die umgebende Bebauung einfügen. Vorhandene Gestaltungsmängel müssen im Zuge baulicher Maßnah- men beseitigt werden. Im Sinne einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung sol- len aber auch neue, an die gestalterischen Ziele dieser Satzung angepasste Lö- sungen möglich sein. Folgende Elemente sind für das äußere Erscheinungsbild der Altstadt Durlachs erheblich, weshalb sie Gegenstand der Festsetzungen sind:  Die städtebauliche Grundstruktur mit ovalem Stadtkern, der Vorstadt und dem Schlossbereich, die historischen öffentlichen und privaten Gebäude, der Verlauf von Stadtmauer und Graben und die mittelalterliche Parzellierung  Die von der historischen Bebauung geprägten Straßen und Platzräume mit ihren Profilen, den Belägen, der Möblierung des öffentlichen Raumes und den Grünbereichen  Die Gebäudefassaden mit ihren sich aus der Parzellengröße und Traufhöhe ergebenden Proportionen, ihren Gliederungen, die Dachzonen, die gestalteten Details an den Fassaden, die Farb- und Materialwahl, Fensterformate, Teilungen und Fensterläden, Tür- und Torflügel.  Gebäude, Bauliche Anlagen aller Art, Garagen, überdachte Stellplätze, Fahrgastunterstände, Vorbauten, Überdachungen, Verglasungen  private Freiflächen  Öffnungen in Außenwänden und Dächern  Außenwandverkleidungen, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen  Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung  Windenergieanlagen  Masten, Leitungen, Sirenen, Fahnen, Einrichtungen der Brauchtumspflege  Technische Ausrüstungen des öffentlichen Raumes  Antennen  Einfriedungen  Stützmauern  Werbeanlagen  Automaten Die Festsetzungen gelten sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen, Wie- deraufbauten, Umbauten, Instandhaltungen und Erweiterungen baulicher Anla- gen. Die Festsetzungen gelten ebenso für die nach § 50 Landesbauordnung (LBO) verfahrensfreien Vorhaben, welche gem. § 3 der Satzung im Kenntnis- gabeverfahren anzuzeigen sind. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 9 - Die Satzung gliedert sich im Einzelnen wie folgt: 5.2.1 §§ 1 bis 5 sowie 15 und 16 - Allgemeine Regeln In den §§ 1 bis 5 werden zunächst der räumliche und sachliche Geltungsbereich festgesetzt, anzeigepflichtige Maßnahmen beschrieben, die Zulässigkeit sowie die Voraussetzungen für Ausnahmen bzw. Befreiungen von den Satzungsinhalten definiert und das Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften geklärt. Nach den inhaltlichen Festsetzungen wird der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erläutert (§ 15) und auf die erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Sat- zung hingewiesen (§ 16). 5.2.2 § 6 – Gestaltungsgrundsätze Die Gestaltungsgrundsätze beschreiben die Hauptanliegen der Satzung, nämlich die Erhaltung und Fortschreibung der städtebaulichen und architektonischen Besonderheiten der Durlacher Altstadt. Maßnahmen müssen sich in die Eigenart der die Umgebung prägenden Bebauung einfügen. Dies ist nicht nur bei Maßnahmen an Hauptgebäuden zu fordern (z.B. Neubauten, Wiederaufbauten, Umbauten, Erweiterungen), sondern auch bei sonstigen Bauteilen und Anlagen (z.B. Werbung, Antennen, Einfriedungen oder Anlagen zur Solarenergienutzung). Die Festsetzungen beziehen sich auch auf Detailausbildungen (Dächer, Fassadenputz, Gebäudesockel, Türen, Fenster, Schaufenster), da diese Elemente in ihrer Gesamtheit das Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt mit bestimmen. Die Grundsätze sind auch bei der Gestaltung von öffentlichen Straßen und Plätzen, im Zusammenhang mit der öffentlichen Beleuchtung, Oberflächengestaltung und bei der Errichtung von baulichen Anlagen im öffentli- chen Raum, insbesondere bei technischen Anlagen der Versorgungsträger anzuwenden. Auf Gebäude, Gebäudegruppen sowie sonstige bauliche Anlagen und Freiräume von geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung ist besondere Rücksicht zu nehmen (z.B. Stadtmauerbebauung am alten Friedhof oder die Bereiche Friedrichsschule, Marktplatz, Saumarkt, Karlsburg, Hengstplatz). Wiederherstellung des historischen Bildes Wann immer dies möglich ist, sind bauliche Veränderungen, die das historische Erscheinungsbild eines Gebäudes erheblich beeinträchtigt haben, bei Umbau- und Renovierungsmaßnahmen zu beseitigen. Falls eine Rekonstruktion nicht sinnvoll möglich bzw. unter Abwägung sonstiger berechtigter Interessen nicht vertretbar ist, ist eine Angleichung an das historische Erscheinungsbild oder dessen gestalterisch schlüssige Weiterentwicklung anzustreben. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 10 - Erhalt historischer Gebäudeabstände Die städtebauliche Besonderheit der Durlacher Altstadt wird bereichsweise auch durch historische Gebäudeabstände gekennzeichnet, welche die nach Landesbauordnung (LBO) heute einzuhaltenden Gebäudeabstände zum Teil deutlich unterschreiten. Zur Sicherung dieser ortstypischen Charakteristik sind solche historisch begründeten Abstände bei Um- und Neubauten beizubehalten bzw. wiederherzustellen. Andere als die in der LBO festgesetzten Gebäudeabstände werden insoweit für zulässig er- klärt. Dabei darf es zu keiner Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse kommen und die Belange des baulichen Brandschutzes müssen gewahrt bleiben. Erhalt der historischen Gebäudeteilung Bei einer Zusammenlegung von Grundstücken oder Gebäuden soll die ortsbildprägende historische Gebäudeteilung in Fassade und Dach durch eine differenzierte Gestaltung ablesbar bleiben. 5.2.3 § 7 Dächer und Dachaufbauten Die Festsetzungen betreffen Dachform und Dachneigung, die Materialien zur Dacheindeckung, die Ausformung von Dachrändern / Dachgesimsen / Kaminen / Ortgängen, ferner auch Dachterrassen, Dacheinschnitte, Dachflächenfenster, Firstverglasungen sowie Dachgauben und Zwerchgiebel. Die Regelungen sind erforderlich, weil das Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt in besonderem Maß auch von ihrer Dachlandschaft mitbestimmt wird. Dies wird nicht erst vom Turmberg aus ersichtlich, sondern bereits innerhalb der historischen Straßenräume, wo die Dachflächen aus zahlreichen Blickwinkeln heraus zusammen mit den Gebäudefassaden prägend erlebbar werden. Der Erhalt historischer Dachkonstruktionen und Dachdeckungen ist grundsätzlich einer Nachbildung vorzuziehen. Nachbildungen regeln die Festsetzungen der Satzung. Beispiele für Dachformen und Dachmaterialien Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 11 - Dachform und Dachneigung Durch die Festsetzungen soll erreicht werden, dass bei geschlossener Bauweise (Gebäude stehen beidseitig auf der Grenze) nur Satteldächer mit Firstlage in Ge- bäudemitte und beidseitig weitestgehend gleicher Dachneigung entstehen. Eine solche symmetrische Dachausbildung ist kennzeichnend für die Altstadt. Einseitige Veränderungen der Dachneigung („Aufklappungen“) entsprechen hingegen nicht dem historischen Vorbild und wirken in den meisten der realisierten Fälle in ihrer städtebaulich-gestalterischen Außenwirkung „ungelenk“. Sie können in den Fällen, wo die Dachseiten nicht gemeinsam wahrnehmbar sind und die Abweichung geringfügig sind und zu einer erheblich besseren Nutzbarkeit von Innenräumen oder einer verbesserten Zugänglichkeit von Außenräumen führen, ausnahmsweise auch nicht symmetrisch ausgeführt werden. Zurückgesetzte Dachgeschosse und Drempelgeschosse sind in bestimmten Zonen unzulässig, da sie den seinerzeitigen technischen Möglichkeiten und gestalterischen Gepflogenheiten nicht entsprechen und daher nicht oder nur in extrem seltenen Fällen ausgeführt wurden und somit untypisch für das zu erhaltende beziehungsweise neu zu gestaltende Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt sind. Bei Gebäuden in offener Bauweise (beidseitiger seitlicher Grenzabstand) oder mit einseitigem Grenzanbau sind, entsprechend einer Anzahl historischer Vorbilder, auf den Gebäudeseiten mit Grenzabstand auch Walm- und Krüppelwalmdächer zulässig. Die zulässige Dachneigung beträgt entsprechend den historischen Leitbildern (siehe Ziffer 5.3 der Begründung) und unter Sicherung einer angemessenen planerischen Flexibilität bei Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächern 40 bis 50 Grad. In der Zone C sind auch Mansarddächer zulässig, da diese häufig bei der dort überwiegend vorhandenen gründerzeitlichen Bebauung realisiert wurden. In den Zonen A 2 und B sind auch andere Dachformen zulässig, weil es sich hier in der Regel um Nebenhäuser – oft als Grenzbebauung - handelt, die bereits bei der Erbauung beispielweise mit Pultdächern etc. errichtet worden waren. Historisch begründete Dachneigungen und Dachdeckungen sind anzustreben. Dachmaterialien / Kamine / Dachzubehör Naturrote oder braune, unglasierte Ziegel mit einer matten Oberfläche sind die vorherrschenden und historisch begründeten Dachmaterialien und Dachfarben. Darüber hinaus werden weitere Details zur Dachgestaltung festgesetzt, die den historischen technischen und gestalterischen Möglichkeiten entsprechen und daher typisch für das zu erhaltende Erscheinungsbild sind. Auch unter Beachtung dieser Regelungen verbleibt für die Eigentümer/innen ein ausreichender Gestaltungsspielraum. Die Regelungen zu Material und Ausführung der Dachaufbauten ergänzen die Festsetzungen im Sinne einer ganzheitlichen Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 12 - Gestaltung der Dachlandschaft als „fünfter Fassade“ Durlachs. Dachrand / Aufschieblinge / Ortgang Kastengesimse, Aufschieblinge und Ortgänge zählen zu den charakteristischen Merkmalen der Durlacher Altstadt und sind deshalb in den gestalterisch besonders wichtigen Zonen A1 und B 1 zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Beispiel für (Sattel-) dachgaube und Dachrand mit Überstand als Kastengesims und mit Aufschiebling Dacheinschnitte / Dachterrassen / Dachflächenfenster Dacheinschnitte, Dachterrassen und Dachflächenfenster sind keine historisch begründeten Bauteile und sollen den Straßenraum der Altstadt insofern gestalterisch nicht mitbestimmen. Ihre Zulässigkeit ist deshalb auf die weniger sensiblen Zonen beschränkt. Dachflächenfenster und Dachfirstverglasungen sind außerdem in ihrer Anordnung reglementiert um Störungen der entsprechend dem historischen Vorbild möglichst vollständig geschlossenen Dachflächen zu minimieren. Gauben / Zwerchgiebel - Maße und Abstände Das historische (barocke) Ortsbild war bestimmt durch ruhige Dachflächen ohne, bzw. mit sehr kleinen Dachaufbauten und Öffnungen. Seit sehr langer Zeit werden Dächer jedoch ausgebaut und höherwertig genutzt. Eine erhebliche Anzahl von Dachausbauten geht auf die Periode der Sanierung und die jüngste Zeit zurück. Dabei wurden Standards angewandt, die ebenso, wie die Gestaltungssatzung zum Ziel hatten, die zeitgemäße Nutzung von Dachge- schossen zu erlauben, aber gleichzeitig die Ablesbarkeit der alten Dachformen zu gewährleisten. Diese Standards wurden im Grundsatz beibehalten und im Detail an aktuelle bauphysikalische und baurechtliche Vorschriften angepasst. Die festgesetzten Maximaldimensionen von Dachgauben und Zwerchgiebeln sowie deren Abstände untereinander, zu Traufe und First und zum Ortgang des Hauptdachs sichern ein angemessenes Verhältnis zwischen den unterzuordnenden Dachaufbauten und dem dominierenden Hauptdach. Bei Gauben handelt es sich um Dachaufbauten, mit denen die Dachtraufe nicht unterbrochen wird. Skizze Stirnhöhe / Stirnfläche von Gauben Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 13 - Zwerchgiebel im Sinne dieser Satzung sind Dachaufbauten, welche die Dachtraufe unterbrechen. Beispiel für Zwerchgiebel und Gauben 5.2.4 § 8 Fassaden Der Erhalt historischer Fassaden ist grundsätzlich einer Nachbildung vorzuziehen. Ansonsten wird die Verwendung sogenannter „Lochfassaden“ festgesetzt. Lochfassaden sind Fassaden mit untergeordneten Öffnungsanteilen und überwiegenden Wandanteilen (durchgängige Fensterbänder z.B. sind unzulässig). Lochfassaden beruhen auf den technischen Möglichkeiten und den daraus entwickelten gestalterischen Vorstellungen nahezu der gesamten Baugeschichte. Sie folgen einer handwerklichen Tradition, die sich in den Regularien zum Modellbauverordnung niederschlägt und sind in der Folge kennzeichnend für die Altstadt geworden. Lochfassaden finden durchaus auch in der Architektur der Gegenwart Anwendung. Die Festsetzung ist insofern auch mit Blick auf heutige Bauformen angemessen. Beispiele Fassaden Fassadengliederung Die gestalterische Abstimmung der Erd- und Obergeschosse und die gegenseitige Bezugnahme von Öffnungen innerhalb einer Fassade sind eigentlich gestal- terische Selbstverständlichkeiten. Das Erfordernis einer diesbezüglichen Festsetzung ergibt sich allerdings aus der Analyse einer ganzen Anzahl anders gearteter Beispiele, die zur gestalterischen Beeinträchtigung der Altstadt beitragen. Vor diesem Hintergrund werden auch Störungen oder Unterbrechungen einer Fassade durch untergeordnete Bauteile (z.B. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 14 - Werbeanlagen) per Satzung geregelt und der Erhalt bzw. die Wiederherstellung vorhandener Gliederungs- und Gestaltungselemente wie horizontale Gesimse, Lisenen, Fenster-, Tür- und Torgewände, Sockel, Sohlbänke oder Klappläden festgesetzt. Sichtfachwerk Sichtfachwerk (kunstvoll gefertigtes Fachwerk, welches als Sichtfassade ohne Verputz geplant worden war) ist zu erhalten. Die Freilegung von Fachwerk ist grundsätzlich nur bei Sichtfachwerk zulässig, und nur dann, wenn ein nachträglich aufgebrachter Verputz nicht seinerseits erhaltenswert ist. Eine Festverglasung von Gefachen ist in Zone A1 unzulässig, da sie nicht dem dort angestrebten Gestaltungsziel entspricht. Sichtbare Fachwerke müssen dunkler gestaltet sein als die Ausfachungen, da die weit überwiegende Mehrzahl der historischen Vorbilder diesem Prinzip folgt und die dunklere Farbe, welche mit Stabilität assoziiert wird die Konstruktionsweise des Fachwerkbaus bildlich ausdrückt . Zulässigkeit von Balkonen, Loggien und Erkern Balkone, Loggien und Erker sind als besonders auffällige und historisch für den überwiegenden Teil der Altstadt untypische Bauteile grundsätzlich nur in den Gestaltungszonen zulässig, die nicht vom öffentlichen Raum (Straßen und Plätze) aus sichtbar sind. Ausnahmen sind im Falle des Ersatzes solcher historisch vorhandener Bauteile oder auch bei Neubauten möglich, wenn sie sich maßstäblich einfügen und das für die jeweilige Zone angestrebte Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen. Straßenzug ohne Rücksprünge oder Vorbauten Fassaden und Sockel / Materialien Fassaden- oder Sockelverkleidungen aus Holz, Metall, Kunststoff, Faserzement, Keramikfliesen, Waschbeton, Natursteinimitationen, sowie Verkleidungen oder Fassadenelemente, die andere Materialien oder Fassadenkonstruktionen imitieren, können gestalterisch so dominant in Erscheinung treten, dass sowohl die Wirkung der einzelnen Fassade als auch das umgebende städtebauliche Ensemble beeinträchtigt werden. In der Regel sind bei den hier auf dem Markt Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 15 - befindlichen Produkten Imitate auch von Laien eindeutig von originalem Material unterscheidbar und werden aufgrund Ihres minderwertigen Erscheinungsbildes und ihres abweichenden Alterungsverhaltens als störend empfunden. Daher sollen solche untypischen, oft einem kurzlebigen Zeitgeist folgende Materialien in der traditionell von qualitätvoller Handwerksarbeit geprägten Durlacher Altstadt keine Verwendung finden. Zu Verwenden sind vielmehr fein- bis mittelkörnige, richtungslos verriebene Außenputze (Zonen A und B) sowie Gebäudesockel, die ebenfalls verputzt oder mit unpoliertem, ortstypischem Sandstein oder mit Beton und Natursteinvorsatz verkleidet sind. Zur Wahrung der gestalterischen Kontinuität sind in der Zonen A1 auch Neubauten mit einem Sockel auszubilden. Fassaden – Farben Die festgesetzten Farbangaben beziehen sich auf das RAL-Classic-System für Sockelfarben bzw. das RAL-Design-System und sind insofern objektivierbar. Damit sichern sie sowohl die gestalterische Vielfalt als auch eine behutsame Farbabstimmung im Durlacher Altstadtkontext. Unverzichtbar ist allerdings, dass alle Fassadenfarben grundsätzlich vor der Ausführung anhand von örtlich anzu- bringenden Farbmustern mit der Denkmalbehörde bzw. dem Stadtplanungsamt abzustimmen sind. Beispiel Sockel Beispiel Fassade mit Tor und Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 16 - Fenster Fassade OG: RAL 050 80 30 Fassade EG: RAL 060 90 05 Gewände/Gesimse: RAL 050 90 10 Beispiel Fenster / Klappläden Energetische Maßnahmen an Fassaden Das gewachsene Erscheinungsbild der Kernstadt ist wesentlich geprägt durch die bündig mit den Nachbargebäuden stehenden, geschlossenen Fassaden. Vor- sprünge, wie sie sich durch das Aufbringen von Dämmung zwangsläufig ergeben, würden dieses Erscheinungsbild beeinträchtigen und zudem wichtige Gliederungselemente der alten Fassaden überdecken. Auf historischen Fassaden ist daher das Aufbringen von Wärmedämmverbundsystemen oder vergleichbaren flächigen Fassadensystemen unzulässig. Die Festsetzung ist zur Sicherung des historischen Erscheinungsbildes der Altstadt unverzichtbar und angemessen weil es bei der energetischen Gebäudesanierung auch alternative Verfahren z. B. im Gebäudeinneren gibt. 5.2.5 § 9 Türen, Tore, Fenster, Läden, Schaufenster Die für die Zonen A1 und B1 festgesetzte Verwendung von hochkant stehenden, rechteckigen Fensterformaten entspricht der ortstypischen, historisch be- gründeten Tradition. Dies gilt ebenso für die Gliederung durch Profile oder Pfosten. Zugestrichene oder durch Werbung überdeckte Türen, Tore, Fenster und insbesondere die zu einem unproportional hohen Anteil mit Werbung überzogenen Schaufensterflächen sind erfahrungsgemäß nicht werbewirksam, sondern deuten eher auf einen funktionalen Missstand hin, der Passanten verunsichert und abstößt. Türen, Tore und Fenster dürfen deshalb nicht zugestrichen und nicht durch Werbeverklebung überdeckt werden. Bei Schaufenstern ist es oft der Fall, dass kleinere Teilflächen zu Werbezwecken auch beklebt werden. Dies soll allerdings dauerhaft nicht zu mehr als 10% der Schaufensterfläche zulässig sein. Aus- Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 17 - nahmen für beschränkte Zeitdauer sind möglich, z.B. für Umbau und Dekoration. Die Verwendung von Glassprossen im Scheibenzwischenraum (unechte Sprossen) wirkt gestalterisch „billig“ weil handwerklich nicht begründet und stellt keinen angemessenen Ersatz für das historische Vorbild dar. Sie sind daher nicht zulässig. Störend und im historischen Ensemble oft unangemessen dominant wirken Glasbausteine, Verglasungen aus getöntem Glas, Draht-, Struktur-und Spiegelglas. Sie sind ebenfalls nicht zulässig. Schaufenster in Fassadenbild eingefügt Durch die verbindliche Festsetzung von Toren an Gebäudedurchfahrten sollen die baulich geschlossene, „stabile“ Wirkung einer Fassade unterstützt und „dunkle Löcher“ in der Ensemblewirkung vermieden werden. Rollgittertore können ebenfalls zu einer solchen negativen Wirkung beitragen und sind daher unzulässig. Zur Dimensionierung von Schaufenstern werden Maßgaben hinsichtlich ihrer maximalen Breite und in Bezug auf gliedernde Pfosten, Pfeiler oder Mauerabschnitte festgesetzt. In diesem Zusammenhang ist auch § 8 der Satzung - Fassaden - zu beachten, wo z.B. die gegenseitige gestalterische Bezugnahme von Fassadenbauteilen gefordert wird. Auch nach Ladenschluss können Schaufenster mit ihren Auslagen ein attraktives Umfeld für Besucher der Altstadt bieten. Schaufenster, die durch Rollläden ver- schlossen sind, können diese Qualität nicht entfalten und sind deshalb unzulässig. Ausnahmen sind nur bei Vorlage einer entsprechenden versicherungs- technischen Forderung möglich. Wie Fenster und Türen zählen auch Klappläden zu den wichtigen und oft historisch begründeten Gliederungs- und Gestaltungselementen einer Fassade. In den Zonen A1 und B1 sind vorhandene Klappläden deshalb in ihrem äußeren Erscheinungsbild zu erhalten oder ersatzweise in Holz wiederherzustellen. Alle Klappläden auf einer Fassadenseite müssen gleich gestaltet sein. Rollladenkästen sind funktional durchaus begründet, sollen aber nicht zur gestalterischen Beeinträchtigung der Fassade führen. Rollladenkästen die vor die Fassade vorstehen oder das Fensterformat verkleinern sind deshalb unzulässig. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 18 - 5.2.6 § 10 Markisen und Vordächer Markisen und Vordächer sind untergeordnete Bauteile einer Fassade. Als integrierter Bestandteil eines Gebäudes können sie einen wichtigen Beitrag für den Gesamteindruck einer Fassade leisten und als Wetterschutz zum Verweilen im Schaufenster- und Gastronomieaußenbereich einladen. Unproportionale Konstruktionen und die Verwendung unangemessener Materialien können hingegen den gestalterischen Gesamteindruck einer Fassade zerstö- ren. Insbesondere durch massive, über das ganze Ge- bäude hinweg gezogene und weit auskragende Vordächer kann der der Blick auf die Obergeschosse versperrt und die Fassade der Obergeschosse optisch „abgeschnitten“ werden. Beispiel Markisen Die Festsetzungen zu Dimension, Konstruktion, Material und Farbe sichern eine angemessene Einordnung der Markisen und Vordächer in das Fassadenbild und das umgebende städtebauliche Ensemble. 5.2.7 § 11 Einfriedungen Einfriedungen sind zwar im städtebaulichen Gefüge der Durlacher Altstadt ein eher seltenes Element, können allerdings das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums beispielweise in der Zone C, aber auch im südlichen Teil des Altstadtringes durchaus mitprägen. Die entsprechenden Festsetzungen dienen dazu auch hier gestalterische Mindeststandards zu gewährleisten. Beispiel Einfriedung 5.2.8 § 12 Werbeanlagen Außenwerbung an Gebäuden darf optisch nicht so dominant werden, dass die gestalterische Qualität einer Fassade oder eines baulichen Ensembles verloren gehen. Deshalb ist es notwendig, dass Werbeanlagen einen Bezug zum „Ort der Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 19 - Leistung“ (dem Geschäft bzw. Betrieb) herstellen, sich bezüglich Lage und Pro- portion der Fassadenstruktur anpassen, keine wichtigen Bauteile überdecken und hinsichtlich Größe und Anzahl in einem Umfang verbleiben, der sich der Ge- bäudefassade unterordnet und nicht etwa, wie auch Durlacher Beispiele zeigen, die Fassade beherrscht. Neben der klassischen Geschäftswerbung sind heute auch Werbeanlagen verbreitet, die sich durch übertrie- bene optische Präsenz gegenüber der schützenswer- ten Durlacher Bausubstanz in den Vordergrund drän- gen und die deshalb ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um bewegte Werbung und Werbung mit wechselndem oder grellfarbigem Licht oder Werbung in Signalfarben, auch bei registrierten Firmen- oder Markenzeichen. Beispiel Werbeanlage Bei Werbeanlagen im öffentlichen Verkehrsraum, die mittels Verträgen der Stadt oder ihrer Gesellschaften geregelt werden wird die Verträglichkeit mit dem zu schützenden äußeren Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt mittels entsprechender gestalterischer Betreuung durch die Stadt im Genehmigungsverfahren gewährleistet. 5.2.9 § 13 Wertvolle Bauteile Bauteile wie Wappen, Schlusssteine, Gewände, Konsolen, Zierfiguren, historische Bodenbeläge, Einfriedungen u.a. tragen zum sinnlich wahrnehmbaren Gesamteindruck der Altstadt bei. Die sie betreffenden Festsetzungen dienen dazu auch diese Details der überlieferten Gestaltung des Durlacher Ortsbildes zur Bereicherung des gegenwärtigen und zukünftigen Erscheinungsbildes zu erhalten. Beispiel Wertvolle Bauteile 5.2.10 § 14 -Technische Bauteile Die Nutzung von Solarenergie ist generell gesehen eine sinnvolle und wünschenswerte Entwicklung. Aufgrund der dunklen Farbe der Module, der reflektierenden Oberflächen und der Montage oberhalb der Dachhaut lassen sich Solaranlagen jedoch nur schwer in die historische Dachlandschaft integrieren und stören das historische Ortsbild durch ihre großen Flächenanteile. Antennen und sog. Satellitenschüsseln sind aufgrund Ihrer exponierten Lage besonders geeignet, das Erscheinungsbild der Dächer und Fassaden zu Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 20 - beeinträchtigen. Deshalb soll die Anzahl und die Größe von Antennen auf das unumgängliche Maß beschränkt und der Gestaltung des Hauses angepasst werden. Weder Solar- bzw. Photovoltaikanlagen noch Satellitenempfangsanlagen (sog. „Schüsseln“) noch Klimageräte sollen aus der Durlacher Altstadt verbannt werden. Allerdings sind sie nur auf den nicht vom öffentlichen Raum her einsehbaren Dach- und Fassadenflächen zulässig. Insofern kann es im Einzelfall vorkommen, dass die Errichtung von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern aufgrund einer ungünstigen Himmelsrichtung ausscheiden muss oder zur Klimatisierung von Räumlichkeiten ein anderes Konzept als die Aufstellung von Einzelgeräten zu wählen ist. Grund für die Beschränkung ist, dass solche Anlagen sowohl einzeln, insbesondere aber in der Häufung ein massives gestalterisches Problem darstellen können, wenn sie vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. Oft geschieht die Montage von Solar-, Photovoltaik-, Satelliten- und Klimageräten individuell aus rein technischen Erwägungen und ohne Rücksicht auf städtebauliche Belange. Sicher kann auch nicht erwartet werden, dass sich jeder Haus-/ Wohnungseigentümer, Mieter oder Monteur stets auch seiner städtebaulichen Verantwortung bewusst wird; gerade deshalb sind die Regelungen einer Gestaltungssatzung erforderlich. Die insofern möglichen Einschränkungen sind im Hinblick auf die hochrangige Schutzwürdigkeit der Durlacher Altstadt, die Vielzahl an Kulturdenkmalen und Ensembles sowie unter Berücksichtigung der historischen städtebaulichen Gesamtanlage abwägend in Kauf zu nehmen. Bei Satellitenempfangsanlagen ist der Rechtsprechung zu Folge das Recht der Anwohner auf frei zugängliche Information zu gewährleisten, weshalb die Anbringung solcher Anlagen nicht generell ausgeschlossen werden kann. Deshalb sind solche Anlagen in anderen Zonen als in Zone A2, B2 und in Zone C ausnahmsweise dann zulässig, wenn ein geordneter Empfang ohne die Antenne nachweislich nicht gewährleistet werden kann. Zum Schutz vor gestalterischer Ausuferung ist in solchen Fällen allerdings auf jedem Gebäude maximal eine Anlage zulässig. Auch private Müllbehälter können die Wirkung des öffentlichen Raums nachteilig beeinflussen. Das dauerhafte Aufstellen privater Müllbehälter im öffentlichen Straßenraum ist deshalb unzulässig. Das Aufstellen von Müllbehältern auf privaten Flächen, die unmittelbar an den öffentlichen Raum angrenzen, ist nur zulässig, wenn die Behältnisse verkleidet oder deren Standorte eingegrünt sind. Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 21 - 6. Beipläne zur Begründung Zur Erläuterung sind der Begründung folgende Pläne beigefügt: 6.1 Geltungsbereich Gestaltungssatzung (§ 74 LBO) 6.2 Lageplan mit Zoneneinteilung Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 22 - 6.3 Geltungsbereich Gesamtanlage (§ 12 DSchG) Karlsruhe, 16. Februar 2016 Fassung vom 18. Juni 2018 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner karl-heinz.alm AKW 3 blau Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 23 - B. Allgemeine Hinweise 1. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmal- schutzgesetz (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Denkmalschutzbehörde einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. 2. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 3. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien im durch die Satzung vorgegebenen Rahmen verstärkt an- gestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Ba- den-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. C. Hinweise zur Möblierung des öffentlichen Raums Die Wahrnehmung des Durlacher Stadtbildes soll nicht durch private Nutzung oder Überladung durch übermäßige Anordnung von Warenauslagen und Möblierungen beeinträchtigt werden. Für die Warenpräsentationen und Außenmöblierungen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich entsprechende Genehmigungen der zuständigen städtischen Behörde einzuholen. Gestalterische Maßgaben für Warenpräsentationen und Außenmöblierungen sind im Rahmen einer Gestaltungssatzung nach Landesbauordnung rechtlich nicht möglich. Deshalb werden an dieser Stelle lediglich Hinweise gegeben, unter welchen gestalterischen Voraussetzungen eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann: Gestaltungssatzung Altstadt Durlach Fassung vom 18. Juni 2018 - 24 - 1. Warenauslagen Die Aufstellung von Warenregalen zur Präsentation gewerblicher Produkte ist genehmigungsfähig, sofern die Restgehwegbreite mind. 1,60 m beträgt, die Regale unmittelbar vor der Fassade platziert werden, die in Anspruch genommene Fläche maximal 1,00 m tief ist und je Ladeneinheit nur einheitliche Warenträger mit einer max. Höhe von 1,25 m eingesetzt werden. 2. Außenbewirtung Eine Möblierung des öffentlichen Raums mit Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen ist genehmigungsfähig, wenn die Restgehwegbreite mind. 1,60 m beträgt, je Ladeneinheit nur einheitliche Möblierung und einheitliche Sonnenschirme eingesetzt werden und Möbel aus den Materialien Metall, Holz, Korb (auch Korb-Imitat aus Kunststoff) in zurückhaltenden Farben ohne Werbung verwendet werden. Abgrenzungen, Abschrankungen, Sichtschutz, Raucherzelte, Heizpilze etc. sind unzulässig. 3. Post/Telekommunikation Die Aufstellung und Ausgestaltung von Anlagen für Post (Aufbewahrungskästen u.ä.) und Telekommunikation ist mit der Ortsverwaltung und ggf. dem Stadtplanungsamt abzustimmen. 4. Kundenstopper Die Aufstellung von Kundenstoppern ist genehmigungspflichtig im Rahmen des Straßenrechts (Sondernutzungserlaubnis).
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/altstadt_durlach/HF_sections/content/ZZkq4UN3kV2GGM/ZZnK01biQGa4Ym/Begr%C3%BCndung%20Gestaltungssatzung%20Durlach%2018062018%20final.pdf
Karlsruhe City Park Südstadt-Ost 38 | CITY PARK | DIE VERKEHRSPLANUNG DIE VERKEHRSPLANUNG VERKEHRSPLANUNG FÜR ALLE EIN GEWINN CITY PARK VERFÜGT ÜBER ATTRAKTIVE WEGEBEZIEHUNGEN FÜR FUSSGÄNGER UND RADFAHRER Neue Quartiere wie der City Park benötigen intelligente Lösungen in der Verkehrsplanung. Die Erschließung geschieht über drei Straßen aus verschiedenen Himmelsrichtungen, die Durchgangsverkehr im Quartier selbst und in den angrenzenden Gebieten weitgehend ausschließt. Die städtebauliche Zielsetzung guter Qualität für Wohnen und Arbeiten bei gleichzeitig hoher städtebaulicher Dichte stellte auch große Anforderungen an die Verkehrsplanung. Neben der Verkehrserschließung haben Straßen und Plätze im Quartier auch Aufenthalts-, Spiel- und Kommunikationsfunktion. Die Attraktivität der Wegebeziehungen für Fußgänger und Radfahrer war deshalb Voraussetzung, um möglichst viel motorisierten Individualverkehr zu vermeiden. Letzterer sollte trotzdem eine leistungsfähige Erschließung von und nach außerhalb erhalten. Dies ist im Quartier über drei Zugänge von Norden, Westen und Süden realisiert worden. Einmal geschieht die Erschließung über die Ludwig-Erhard- Allee in die Henriette-Obermüller- Straße, zum anderen von der Rüppurrer Straße aus in die Philipp-Reis-Straße und schließlich von der Stuttgarter Straße aus in die Amalie-Baader- Unter der Esplanade: Zufahrt in den City Park über die Henriette-Obermüller-Straße (2015) Straße und die Luisenstraße. Damit ist Durchgangsverkehr weitgehend ausgeschlossen – sowohl für den City Park als auch für den schon existierenden Teil der Südstadt.   Seit dem Jahr 2012 fährt die so genannte „Südostbahn“ durch den City Park. (2014) STADTPLANUNGSAMT | aurelis | 39 ANDERE QUARTIERE WERDEN DURCH AUSBAU DER LUDWIG-ERHARD- ALLEE ENTLASTET Der Ausbau der Kriegsstraße-Ost zur vierspurigen Ludwig-Erhard- Allee entspricht der Gestaltung anderer Boulevards in Karlsruhe. Als Vorbild dient der Brauerboulevard am Rand der westlichen Innenstadt, der die Reinhold-Frank- Straße mit der Ebertstraße in Nord-Süd- Richtung verbindet. Trotz der vorrangigen Erschließungsfunktion der Ludwig- Erhard-Allee für den motorisierten Individualverkehr ist die Straße mit Baumreihen und leicht zu querenden, ebenerdigen Fußgängerüberwegen ausgestattet. Hinzu kommt eine parallel zur Hauptachse verlaufende Anliegerspur für den Einzelhandel, der sich auf der Südseite des Boulevards angesiedelt hat. Die Ludwig-Erhard-Allee, am 23. September 1998 freigegeben für den Verkehr, verbindet die Kriegsstraße mit der Wolfartsweierer Straße und dem ebenfalls neu gebauten Ostring. Ziel war, die Durlacher Allee und die angrenzenden Quartiere erheblich vom Autoverkehr zu entlasten und gleichzeitig eine leistungsfähige Erschließung für den City Park zu ermöglichen. Beide Ziele wurden erreicht: Die neue Allee nimmt zum einen den Ziel- und Quellverkehr von Norden her in den City Park auf und dient als „Zubringer“ für den Einzelhandel. Zum anderen ging die Belastung in der Durlacher Allee im Zeitraum von 14 Tagesstunden um 47 Prozent auf 22.000 Fahrzeuge zurück, in der Kapellenstraße sogar auf 20.000 Fahrzeuge. Weitere Entlastungen 40 | CITY PARK | DIE VERKEHRSPLANUNG - machten sich in der östlichen Kaiserstraße und in der Haid-und-Neu- Straße bemerkbar. Die Bebauung in der Hedwig-Kettler-Straße (2015) Im Jahr 2012 wurde die neue Straßen bahnlinie eröffnet, die vom Alten Schlachthof-Gelände kommend über die Ludwig-Erhard-Allee in die Henriette-Obermüller-Straße und die Philipp-Reis-Straße und schließlich in die Baumeisterstraße führt. Die Namen für die neue Bahnlinie waren schnell gefunden: Südostbahn oder Kulturbahn – in Anlehnung an die Tatsache, dass die Linie auch durch den Alten Schlachthof mit seinen vielen kulturellen und kreativwirtschaftlichen Angeboten führt. Insgesamt sind zwischen den bestehenden Strecken in der Südstadt und in der Durlacher Allee 2,2 Kilometer neue Gleise und vier moderne Haltestellen entstanden. Sie sind allesamt barrierefrei ausgebaut. Neben der Erschließung des City Parks ermöglicht die neue Strecke zusätzliche Fahrbeziehungen, beispielsweise vom Hauptbahnhof in Richtung Technologiepark oder nach Durlach. Bis zur Fertigstellung der Kombilösung dient die Strecke auch als Umfahrungsmöglichkeit der Baustellen in der Innenstadt. Eine weitere Straßenbahntrasse im Süden des City Parks über die Rahel- Straus-Straße und Luisenstraße wurde freigehalten, aber noch nicht realisiert. Zu klären ist hier der weitere Trassenverlauf außerhalb des City Parks. Nahezu in allen Straßen so umgesetzt: Autos werden auf einer Seite längs und auf der anderen seitlich geparkt (2009) Auf den Straßen im Quartier selbst ist der Verkehr auf Tempo 30 Kilometer pro Stunde reduziert. In einigen Fällen wurden auch verkehrsberuhigte Bereiche umgesetzt. Dazu wurden die Straßen an mehreren Stellen niveaugleich mit dem Gehweg gebaut. Was die Dimension angeht, sind die Straßen ähnlich angelegt wie in der bestehenden Südstadt. Die Erschließung des City Parks von Norden über die Ludwig-Erhard-Allee (2009) STADTPLANUNGSAMT | aurelis | 41 Entsprechende Querschnitte fi nden sich beispielsweise in der Morgenstraße, der Luisenstraße oder der Werderstraße. Die Breite der Fahrbahn beträgt 4,50 Meter oder 5,50 Meter, die Gehwege sind jeweils 2,50 Meter breit. Im Unterschied zur Südstadt wurden die Straßen allerdings mit einer Baumreihe ausgestattet, die Freihaltetrasse für die Straßenbahn in der Rahel-Straus-Straße mit zwei Baumreihen. Der Stellplatznachweis wurde über den Bau von Tiefgaragen vorgenommen. Gleichwohl existieren auch oberirdische Stellplätze für Besucher im Quartier. In jeder Straße ist in der Regel auf der einen Seite Längsparkierung, auf der anderen Seite Senkrechtparkierung vorgesehen. Für die Innenhöfe ist Parken ausgeschlossen. Insgesamt nehmen Verkehrsfl ächen rund zehn Hektar des 33 Hektar großen Gebiets ein. Dazu zählen die Straßen und Gehwege, die Parkplätze, die verkehrsberuhigten Bereiche und die Verkehrsgrünfl ächen. Der Temeswar-Platz im Grünzug des City Parks (2015) 42 | CITY PARK | DIE FREIRAUMPLANUNG DIE FREIRAUMPLANUNG DIE MISCHUNG MACHT ES AUS GROSSE, ZUSAMMENHÄNGENDE GRÜNFLÄCHE MACHT NICHT NUR DEN CITY PARK, SONDERN DIE GANZE STADT UM EINE ATTRAKTION REICHER Der Stadtpark im City Park ist der dritte „grüne Finger“ in der Karlsruher Innenstadt – neben der Günther-Klotz- Anlage und dem Zoologischen Stadtgarten. Zusammen mit dem Otto-Dullenkopf-Park beseitigt der Stadtpark den Zustand fehlender Grünfl ächen im Südosten der Stadt. Und die Bewohnerinnen und Bewohner des City Parks leben in einem urbanen Umfeld und trotzdem in direkter Nachbarschaft zum Grün. Die Umsetzung des Stadtparks und die Fortsetzung des Grünzugs im Westen des City Parks sind zentrale Elemente im Gesamtkonzept des Areals. Die Idee einer großen zusammenhängenden Grünfl äche entstammt dem Ideenwettbewerb für die Bundesgartenschau 2001 und ist im Jahr 2015 fast vollendet. Der Stadtpark wird in einer ersten Dokumentation aus dem Jahr 2001 als „urbaner Stadtpark“ bezeichnet und verläuft im nördlichen Bereich des City Parks parallel zur Ludwig-Erhard-Allee. In seinen letzten Ausläufern ragt er bis an das Mendelssohnzentrum heran. Der Übergang vom urbanen Einzelhandel in den Stadtpark, gelegen in einem urbanen Umfeld, ist damit fl ießend. Für die Gesamtstadt spielt der Stadtpark ebenfalls eine wichtige Rolle: Er ist nach der Günther-Klotz-Anlage im Westen und dem Zoologischen Stadtgarten in zentraler Lage der dritte „grüne Finger“ für den Südosten der Stadt – gemeinsam mit dem Otto-Dullenkopf-Park. Der Stadtpark mit knapp neun Hektar Fläche hat als eines seiner wesentlichen Der Kinderspielplatz im Stadtpark mit Blickrichtung Osten (2013) Elemente einen Spielplatz für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen. Er erfüllt eine wichtige Funktion für alle jungen Familien, für die der Stadtpark und insbesondere der Spielplatz die erste Anlaufstelle bei der täglichen Freizeitgestaltung sein kann.  |  Spielen in direkter Nähe zur Wohnung – hier das Beispiel Marie-Juchacz-Straße (2013) STADTPLANUNGSAMT | aurelis | 43 IM STADTPARK UND AUF DER ESPLANADE WURDEN 270 BÄUME GEPFLANZT Für die Umrandung der einzelnen Spielbereiche wurde Sandstein genutzt, der von früheren Gebäuden des Ausbesserungswerks stammt und hier noch einmal zum Einsatz kommt. Außerdem besteht der größte Teil des Stadtparks aus einer Wiesenfl äche, die zum freien Spiel oder zur Erholung zur Verfügung steht – mit Blick auf die letzten Ausläufer des Schwarzwalds. So entsteht der Gesamteindruck, dass der Stadtpark direkt in die außerhalb von Karlsruhe liegende Landschaft übergeht. Rund 150 Bäume wurden allein im Stadtpark gepfl anzt, weitere 120 Bäume auf der Esplanade. Die Anpfl anzungen werden in einigen Jahren für einen hainartigen Effekt sorgen. Außerdem werden zwei Wasserbereiche angelegt, einmal in einer Größe von 1.200 Quadratmetern offener Wasserfl äche am westlichen Ende und zum anderen in einer Größe von 1.700 Quadratmeter am östlichen Ende. Hinzu kommen 550 und 700 Quadratmeter an Flachwasserzonen mit einer Bepfl anzung, die zur Selbstreinigung der Gewässer dient. Die ursprüngliche Planung, dass entlang der Esplanade auch ein Wasserlauf errichtet wird, der sich von West nach Ost durch den gesamten Park zieht, wurde nicht umgesetzt. Die Pfl ege und Wartung eines solchen Wasserlaufs hat sich als zu aufwändig erwiesen. Erste Erfahrungen mit dem begonnenen Wasserlauf beim Mendelssohnzentrum haben auf Seiten der Stadt Karlsruhe zu dieser Erkenntnis geführt. 44 | CITY PARK | DIE FREIRAUMPLANUNG - - - Der Spielplatz beim Temeswarplatz (2015) Die Breite des Stadtparks beträgt an seiner engsten Stelle rund 100 Meter. Stadtklimatisch hat er die Funktion einer wichtigen innerstädtischen Grün- und Klimaschneise. Ein Netz von Wegen und Plätzen ermöglicht die Durchquerung für Fußgänger und Radfahrer. Der Park verknüpft die Quartiere auf der Nord und Südseite über die Ludwig-Erhard Allee hinweg – beispielsweise mit den Grünbereichen am Alten Friedhof im Norden und mit dem Otto-Dullenkopf Park im Osten. Eine Verbindung zur bestehenden Südstadt stellt die Fortführung des Grünzugs durch das neue Quartier dar. Er zieht sich mit einer Gesamtfl äche von etwa 3,5 Hektar von der Luisenstraße kommend zwischen Alt- und Neubebauung im Westteil gen Norden zur Ludwig-Erhard-Allee. Das geplante Gebäude „Bellevue“ wurde bisher zugunsten der Stadtparkfl ächen noch nicht realisiert. Am östlichen Rand sollte eine rund sechs Meter hohe, begrünte Erhebung gebaut werden – quasi als Abschluss des Stadtparks. Dort wird nun der „Garten der Religionen“ umgesetzt, ein Projekt zum 300. Stadtgeburtstag der Stadt Karlsruhe (siehe Seite 45). Hervorzuheben ist, dass die Herstellung des Stadtparks zeitlich gesehen bislang mit der schnellen Entwicklung der Wohnbebauung Schritt halten konnte. Die Herstellung der restlichen Flächen erfolgt durch die Stadt Karlsruhe und wird spätestens 2016 abgeschlossen sein. Damit verbleibt dann noch die Herstellung des Stadtpark-Teils, der derzeit noch durch die Tennisanlage genutzt wird. Der Endausbau dieser Flächen kann erst nach deren Verlagerung stattfi nden. Der westliche Teil des Stadtparks (2008)  Ganz im östlichen Bereich des City Parks wird der Garten der Religionen entstehen  Skizze des geplanten Gartens ganz unten: Die Lage des Gartens im Stadtpark STADTPLANUNGSAMT | aurelis | 45 DER „GARTEN DER RELIGIONEN“ Der „Garten der Religionen“ schlägt eine Brücke von der Gegenwart zurück in die Vergangenheit, zum Privilegienbrief des Markgrafen Karl Wilhelm aus dem Jahr 1715. Das Projekt, das den Publikumspreis bei einem Ideenwettbewerb zum Stadtgeburtstag gewonnen hat, erinnert mit dem Thema Glaubensfreiheit bewusst an die Geburtsstunde Karlsruhes. Denn von Beginn stand Karlsruhe für Menschen aller Glaubens- und Kultureinrichtungen offen. Daher soll der Garten ein Ort der Begegnung, des Austauschs und der Toleranz für Menschen aller Religionen und Kulturen sein. Angelegt ist der Garten, dessen Symbolik in allen Weltreligionen positive Bedeutung hat, in einer kreisrunden Form – als Sinnbild des menschlichen Miteinanders. Jede Religion hat dabei ihr „Haus“. Dort werden spezifi sche Inhalte der einzelnen Religionen erklärt. Jede Religion drückt so ihre eigene Identität aus, fi ndet aber über bestehende Wege zu anderen Religionen und entdeckt dabei Gemeinsamkeiten. DER „GARTEN DER RELIGIONEN“ 46 | CITY PARK | DER ÖFFENTLICHE RAUM DER ÖFFENTLICHE RAUM CITY PARK IST MEHR ALS NUR WOHNEN UND ARBEITEN KITAS UND EINE SCHULE MACHEN DAS NEUE QUARTIER AUCH ZU EINEM ATTRAKTIVEN WOHNGEBIET VOR ALLEM FÜR FAMILIEN Wer im City Park auf der hoch gelegenen Esplanade fl aniert, hat den Blick von oben: auf den gesamten Stadtpark, auf das Wohngebiet, aber beispielsweise auch auf den historischen Wasserturm, die Grundschule und die beiden Kindertagesstätten. Ein urbanes und modernes Wohn gebiet und ein unmittelbar daran angrenzender Stadtpark – damit sind zwei wichtige Wesensmerkmale des City Parks be- nannt. Doch ein solches Areal benötigt mehr, um für die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch für die Besucher innen und Besucher attraktiv zu sein. Und so wurden zum einen städte- bauliche Akzente gesetzt, zum anderen wurden Einrichtungen geschaffen, die für junge Familien von grundlegender Bedeutung sind. - Es geht bei den städtebaulichen Akzenten um den Bau der öffentlich begehbaren Esplanade, die sich vom Mendelssohnzentrum bis zum großen Verkehrskreisel am Übergang zur Wolfartsweierer Straße zieht. Sie ermöglicht sowohl Blicke in den Stadtpark, in das Wohngebiet, in die ersten Hügelketten des Schwarzwalds als auch Blicke in die nördlich der Ludwig- Erhard-Allee gelegene Oststadt. Immer wieder eröffnen Sichtachsen zwischen Der längste Teil der rund ein Kilometer langen Esplanade ist bereits fertiggestellt (2014) den Büro- und Wohngebäuden von Nord nach Süd, aber auch in Richtung Schloss zusätzliche Möglichkeiten, besondere Blickbeziehungen zu genießen. Die Verlängerung des Schlossstrahls Waldhornstraße „durchdringt“ quasi die Esplanade und wird innerhalb des City Park als Marie-Juchacz-Straße weitergeführt.  |  Vom Mendelssohnplatz her kommend gelangen Fußgänger direkt in den Stadtpark (2014) STADTPLANUNGSAMT | aurelis | 47 Die Esplanade, ausgestattet mit etwa 120 Bäumen, ist etwa einen Kilometer lang und lädt zum Flanieren ein. Sie verläuft in Südhanglage auf der um fünf bis sechs Meter angehobenen nördlichen Parkseite direkt unterhalb der Büro- und Wohngebäude. Unter ihr liegen Tiefgaragen und sie trägt im Zusammenspiel mit den angrenzenden Gebäuden zum städtebaulichen Schallschutz des Stadtparks gegenüber dem Straßenverkehr auf der Ludwig- Erhard-Allee bei. - Ein Wasserlauf, der in Flachgewässer übergeht, begleitet die Esplanade (2014) Begleitet wird die Esplanade im west lichen Bereich von einem Wasserlauf, der in zwei Flachgewässer übergeht. Die Esplanade ist in der Überarbeitungphase nach dem Wettbewerb als bereicherndes Element mit mehreren Funktionen ergänzt worden. Sie ist eine Abgrenzung zur großen Erschließungsachse Ludwig- Erhard-Allee, gewinnbringendes 48 | CITY PARK | DER ÖFFENTLICHE RAUM - - - - -städtebauliches Element und Verbindung zwischen City Park und Oststadt zu gleich. In Zukunft ist zudem eine Brücke vom City Park in den Otto-Dullenkopf Park geplant. Spaziergänger könnten bei einer Realisierung direkt von der Esplanade in den angrenzenden Park bis zum Messplatz und zum Alten Schlachthofgelände laufen. Der Clara-Immerwahr-Haber-Platz noch im Bau … (2014) Ein Ort zum Verweilen ist der Quartiersplatz. Er trägt den Namen Clara-Immerwahr-Haber-Platz (siehe Seite 50), liegt inmitten der Wohn blöcke und hat die Funktion eines kleinen Zentrums. Er hat eine Fläche von 27 Metern Länge und 21 Meter Breite und ist mit großformatigen Natursteinpfl aster ausgestattet, an den Rändern wird die Pfl asterung kleinformatig gehalten. Eingesetzt wurde dafür an anderer Stelle entfernter Granit-Straßenbelag – das schon benutzte Material setzt einen reizvollen Kontrast zur ansonsten neuartigen Ausgestaltung des Platzes. Sitzangebote gibt es auf Holzbänken, eine punktuell in den Boden einge lassene Beleuchtung in Richtung der Bäume verbreitet angenehme Abend stimmung. Der Platz selbst ist als multifunktionale Fläche freigehalten und kann für Angebote verschiedener Art genutzt werden. Für die Installation eines Brunnens im nördlichen Bereich des Platzes wurde ein Wettbewerb durchgeführt. Der Majolikabrunnen wird bereits produziert und im Frühjahr 2016 installiert. – … die aktuelle Aufnahme zeigt den fertiggestellten Quartiersplatz im Juni 2015. Auch eine Außengastronomie durch ein Café, das sich am Quartiersplatz STADTPLANUNGSAMT | aurelis | 49 - - befi ndet, ist erwünscht und vorgesehen. Der dort ansässige Lebensmittelmarkt will auf dem Platz Obst und Gemüse verkaufen. Zur Verkehrsberuhigung rund um den Platz trägt bei, dass die Fläche selbst, der Verkehrsraum und der Gehweg niveaugleich ausgebaut sind. Die Grundschule am Wasserturm wird schon nach kurzer Zeit erweitert (2014) Zwei Gebäude im City Park zeugen noch von der früheren Nutzung des Geländes als Ausbesserungswerk: Die frühere Kantine im Westen des Areals und der zentral gelegene Wasserturm genau zwischen Wohnbebauung und Stadtpark. Für beide Gebäude sind kreative Nachnutzungen gefunden. So wurde ab dem Jahr 2001 aus der Kantine das „Bürgerzentrum Südwerk“, das unter anderem von der Bürgergesellschaft Südstadt betrieben wird. Die Eigentümerin des Geländes hatte das Gebäude zuvor an die Stadt übertragen. In die Generalsanierung wurden umgerechnet etwa 1,8 Millionen Euro investiert. Der außen wie innen denkmalgeschützte Wasserturm hat mehrfach den Besitzer gewechselt und gehört seit 2011 der Wohnungsbaugenossenschaft Familienheim Karlsruhe eG. Sie hat den Turm und dessen historische Leitungstechnik im Inneren instand setzen lassen. Im Frühjahr 2015 eröffnete die Genossenschaft im Turm eine Ein-Zimmer-Hotelsuite. Eines der Bürogebäude entlang der Ludwig-Erhard-Allee: Das Park Offi ce (2014) Als so genannte weiche Standort faktoren gehören Kindertagesstätten und Schulangebote längst zu einem absoluten Muss in Neubaugebieten. Mit zwei Kindertagesstätten im City Park – einmal die Kita Aufwind der Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe in der - - - 50 | CITY PARK | DER ÖFFENTLICHE RAUM - - - - - - Elisabeth-Großwendt-Straße und die Kita Südstadtstrolche des Vereins Kind e. V. in der Hedwig-Kettler-Straße – wurde der verstärkte Zuzug von jungen Familien und denen, die es bald werden wollen, in die Planungen für den City Park einbezogen. Beide Kitas wurden schon im Laufe der Entstehung des City Parks eröffnet. Der Neubau der Landesbank Baden-Württemberg (2014) Seit 2007 ist die Kita Aufwind mit Sportschwerpunkt in Betrieb. In der Zwischenzeit ist sie als Bewegungs kindergarten zertifi ziert. In vier Gruppen können 60 Kinder zwischen einem und sechs Jahren betreut werden. Unterstützt wird die Kita von der Stiftung Aufwind der PSD-Bank, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Einrichtung gleichzeitig als Betriebskindergarten für ihre Kinder nutzen können. Im Jahr 2012 kam die Kita Südstadtstrolche mit 90 Plätzen für Kinder im Alter von sechs Monaten bis sechs Jahren hinzu. Die Einrichtung mit zwei integrativen Gruppen ist ein bilinguales Kinderhaus mit deutsch-französischer Ausrichtung. Abgerundet wird das Angebot schließ lich durch die Grundschule am Wasser turm, deren Namensgebung die Lage im Quartier beschreibt. Errichtet wurde die Schule von der Stadt Karlsruhe auf einem Gelände, das von aurelis Real Estate auf Grundlage des städte baulichen Rahmenvertrags zur Ver fügung gestellt wurde. Zunächst war die Schule bei ihrer Eröffnung zum Schuljahr 2013/14 als einzügige Grundschule mit Ganztags betreuung geplant. Weil in das neue Stadtviertel deutlich schneller als vermutet mehr Menschen und damit Kinder zogen, startete die Schule stattdessen schon zweizügig. Das reichte allerdings nicht aus: Nach kurzer Zeit begannen die Planungen für eine Erweiterung der Schule. Sie soll zum zweiten Schulhalbjahr 2016/17 fertig sein. CLARA IMMERWAHR-HABER (1870 BIS 1915) Die Studentin Clara Immerwahr Pionierin und tragische Figur zugleich – diese Begriffe beschreiben möglicherweise am besten die Person von Clara Immerwahr-Haber. Die Chemikerin war eine der ersten deutschen Frauen mit einem Doktorgrad und arbeitete im Bereich der Katalyseforschung. Sie war zudem eine engagierte Menschen- und Frauenrechtlerin. Nach dem Studium der Chemie promovierte sie im Jahr 1900 als erste Frau an der Universität Breslau. Ein Jahr später heiratete sie den Chemiker Fritz Haber. Der Professor an der damaligen Technischen Hochschule Karlsruhe übersiedelte mit seiner Familie nach Berlin, wo er am Kaiser-Wilhelm-Institut für Physikalische Chemie arbeitete und 1919 den Chemie-Nobelpreis für die Entwicklung des Haber-Bosch Verfahrens erhielt. Dieses bedeutete den Durchbruch bei der Herstellung von Düngemitteln. In Berlin stieg Haber im Auftrag der deutschen Regierung allerdings auch in die Forschung zum Einsatz von Giftgas ein. Der erste große tödliche Einsatz von Chlorgas, der von Haber mitentwickelt wurde, fand im April 1915 an der Westfront in Belgien statt. Seine Frau Clara Immerwahr Haber missbilligte die Aktivitäten ihres Mannes öffentlich. Sie brachte sich am 2. Mai 1915 mit der Dienstwaffe ihres Mannes im Garten ihrer Villa in Berlin Dahlem um. Der Quartiersplatz im City Park trägt seit 2001 den Namen der Wissenschaftlerin. STADTPLANUNGSAMT | aurelis | 51 Blick zur Wohnbebauung auf der Esplanade (2015) 52 | CITY PARK | DER NAME SÜDSTADT-OST? SÜDOSTSTADT? ODER EINFACH CITY PARK! Südoststadt, Südstadt-Ost, Südost oder hinter dem Mendelssohnplatz – von Anfang an gab es mehrere geografi sche Zuordnungen und Bezeichnungen für den City Park, die sich zum Teil bis heute gehalten haben und verwendet werden. Sogar die offi zielle Politik und die Karlsruher Medien waren sich über viele Jahre uneins, wie das Gebiet denn nun korrekt bezeichnet werden muss. Auch in der Karlsruher Stadtverwaltung kursierten unterschiedliche Bezeich- nungen. Im Jahr 2010 gab es im Karlsruher Gemeinderat eine Anfrage, die die Situation auf den Punkt brachte: „Für einen Teil der Bevölkerung, vor allem aus der Südstadt, ist der neue Stadtteil eine Erweiterung der bestehenden Südstadt. Viele Neuzugezogene sehen hingegen den neuen Stadtteil zwischen Südstadt und Oststadt als eigenständigen Stadtteil, die ‚Südoststadt‘“. Ein Konfl ikt bei der Namensgebung scheine vorprogrammiert. Vorgeschlagen wurde in der Anfrage eine Bürgerbefragung zum Namen. So weit sollte es dann aber doch nicht kommen. Denn formal gesehen stand der Name längst fest. Offi ziell heißt das Gebiet nämlich „Südstadt – Östlicher Teil“, umgangssprachlich wurde daraus „Südstadt-Ost“. Diesen Namen hatte der Gemeinderat schon im März 2002 beschlossen, als es darum ging, ein neues Stadtviertel und dessen Grenzen festzulegen. Auch im Bebauungsplan wird dieser offi zielle Name verwendet. Die Bezeichnung „Südstadt – Östlicher Teil“ nimmt Bezug auf einige andere Stadtteile in Karlsruhe. So ist die Oststadt in die Viertel „Nördlicher Teil“, „Südlicher Teil“ und „Westlicher Teil“ oder die Weststadt in „Mittlerer Teil“ und „Südlicher Teil“ untergliedert. Die Einteilung wird auch vorgenommen, um im Rahmen von statistischen Untersuchungen kleinräumige und damit bessere Ergebnisse zu erhalten. Auch für die Durchführung von Wahlen spielt die Einteilung eine wichtige Rolle. Entsprechend besitzt die bestehende Südstadt schon einen „Nördlichen Teil“ mit knapp 6.200 Einwohnern und einen „Südlichen Teil“ mit etwa 7.600 Einwohnern. Im „Östlichen Teil“ leben nun etwa 5.000 bis 6.000 Menschen. In der Vermarktung des Geländes spielte die Namensgebung ohnehin lediglich eine geringe Rolle. Hier wurde mit dem Namen „Karlsruhe City Park“ agiert. Die Südstadt ist mit dem neuen Viertel nun deutlich gewachsen und schließt bevölkerungsmäßig beinahe zur Südweststadt und zur Weststadt auf. DIE ENTWICKLUNG DER BEVÖLKERUNGSZAHLEN IN DER KERNSTADT IM VERGLEICH Blick über den Spielplatz zur Rahel-Straus-Straße (2015) STADTPLANUNGSAMT | aurelis | 53 Blick über den Spielplatz zur Rahel-Straus-Straße (2015) UNTER DIE LUPE GENOMMEN Studierende am Institut für Geographie und Geoökologie des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) haben sich im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit der „Vielfalt des Wohnens“ beschäftigt. Unter anderem haben sie Bewohnerinnen und Bewohner im neuen Quartier City Park befragt. Die nicht-repräsentative Untersuchung zeigt, wie gut die neue „Südstadt-Ost“ bei den Menschen ankommt. Forschungsfrage 1: Wird der City Park von jungen Familien lediglich als Zwischenlösung vor einem Umzug ins suburbane Umland genutzt? Forschungsfrage 2: Wird der City Park seinen Ansprüchen als neue Top-Adresse im Stadt zentrum Karlsruhes gerecht? - HAUSHALTSTYPEN IM VERGLEICH 54 | CITY PARK | KIT-UMFRAGE WOHNUNGSGRÖSSEN IM VERGLEICH WOHNFLÄCHE IN QUADRAT METER - CITY PARK (IN %) KARLSRUHE GESAMT (IN %) Unter 40 2,5 8 40 bis 59 5,5 18 60 bis 79 5,5 26,5 80 bis 99 30 20 100 bis 119 42 10,5 120 bis 139 7,5 7 ≥ 140 5,5 8 KRITERIEN FÜR DIE WAHL DER WOHNUNG DER CITY PARK-BEWOHNER „sehr wichtig“ oder „wichtig“ Größe von Wohnung/Haus 82 Prozent Innenstadtnähe 78 Prozent Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten 77 Prozent Wohnkosten 63 Prozent Entfernung zur Arbeit/Uni etc. 62 Prozent WOHNFLÄCHE IN QUADRAT METER - CITY PARK (IN %) KARLSRUHE GESAMT (IN %) 82 Prozent 78 Prozent 77 Prozent 63 Prozent 62 Prozent STADTPLANUNGSAMT | aurelis | 55 WELCHE EIGENSCHAFTEN SIND UNVERZICHTBAR BEIM THEMA WOHNEN DER CITY PARK – NUR EINE ZWISCHENLÖSUNG? City Park-Bewohner, die in den nächsten Jahren aus ihrer aktuellen Wohnung/ ihrem aktuellem Haus ausziehen möchten 32 Prozent City Park-Bewohner, die in den nächsten Jahren nicht aus ihrer aktuellen Wohnung/ihrem aktuellem Haus ausziehen möchten 68 Prozent LÄNDLICHE UMGEBUNG <–> ZENTRUMSNÄHE „Stimme voll und ganz zu“ oder „stimme zu“ Zeit, die benötigt wird, um zum Arbeitsplatz zu kommen GRÜNANLAGEN Als „sehr gut gelungen“ oder „gut gelungen“ betrachten 73,3 Prozent die Gestaltung der Grünanlagen. IMAGE Wenn Sie persönlich dem City Park Karlsruhe Eigenschaften zuordnen müssten, würden Sie dann sagen, der City Park ist … Was glauben Sie, mit welchen drei Begriffen würde ein Karlsruher, der nicht im City Park wohnt, diesen beschreiben? Was glauben Sie, mit welchen drei Begriffen würde ein Karlsruher, der nicht im City Park wohnt, diesen beschreiben?  56 | CITY PARK | ZUSAMMENFASSUNG Die typische Blockrandbebauung fi ndet auch im City Park ihre Fortsetzung – hier an der Ecke Hedwig-Kettler-Straße/ Melitta-Schöpf-Straße (2014) ZUSAMMENFASSUNG DER SÜDOSTEN KARLSRUHES STRAHLT IN NEUEM GLANZ DER CITY PARK ZÄHLT SCHON NACH KURZER ZEIT ZU DEN TOP-WOHNVIERTELN IN DER FÄCHERSTADT 300 Jahre nach der Stadtgründung konnte das letzte verfügbare Areal in der Kernstadt einer Wohnnutzung zugeführt worden. Der City Park als neuer Teil der Südstadt ist ein moderner Nachkomme der gründerzeitlichen Stadtteile in Karlsruhe. Mit der Entwicklung des City Parks im Südosten von Karlsruhe ist eines der letzten großen Areale entwickelt worden, die im Stadtgebiet der Fächerstadt zur Verfügung stehen. Möglich geworden war diese Entwicklung mit der Schließung des Ausbesserungswerks Karlsruhe der Deutschen Reichsbahn und später der Deutschen Bundesbahn, das in seiner langjährigen Hochphase zu Beginn des 20. Jahrhunderts einer der bedeutenden Industrie-Arbeitgeber in Karlsruhe mit mehreren tausend Arbeitsplätzen war. Die ersten Überlegungen, auf dem Gelände in einem größeren Verbund mit dem Areal um Schloss Gottesaue und dem heutigen Otto-Dullenkopf Park die Bundesgartenschau 2001 durchzuführen, wurden nicht realisiert. - In einem städtebaulichen Rahmenvertrag regelten die Deutsche Bahn AG und die Stadt Karlsruhe die künftige Nutzung des Geländes zwischen der damaligen Kriegsstraße-Ost, der STADTPLANUNGSAMT | aurelis | 57 Stuttgarter Straße und der Luisenstraße. Dieser Rahmenvertrag wurde von aurelis Real Estate übernommen – die Projektentwicklerin übernahm das Gelände im Jahr 2003 von der Bahn. Er verpfl ichtete sich damit unter anderem, die verkehrliche Erschließung des Gebiets vorzunehmen sowie bis zu einer Kostengrenze von rund sieben Millionen Euro die öffentlichen Freianlagen herzustellen. CITY PARK: JUNG, URBAN, MODERN, INNENSTADTNAH Der Bebauungsplan der Stadt Karlsruhe aus dem Jahr 2000 sah vor, zentrumsnahe Wohnungen und Arbeitsplätze zu schaffen und weitere Grünfl ächen für das Gebiet selbst, aber auch für den östlichen Teil der Kernstadt zu schaffen. Diese Ziele wurden mit der Wohnbebauung, dem Bau von modernen Bürogebäuden entlang der Ludwig-Erhard-Allee und mit dem Stadtpark umgesetzt. Die Geschwindigkeit, mit der die Bebauung vorangetrieben werden konnte, hat alle beteiligten Partner überrascht. Zunächst war die Fertigstellung des Wohnquartiers bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Dieser Prozess wurde bereits sieben Jahre früher beendet. Im Jahr 2015 wohnen rund 6.000 Menschen im Quartier. Der City Park nimmt die gründerzeitliche Bebauung der Südstadt und die typische Karlsruher Blockrandbebauung auf – ergänzt um eine oder zwei Baumreihen pro Straße und begrünte Dächer. Die Baufelder wurden ab dem Jahr 2001 sukzessive von West nach Ost erschlossen. In Abstimmung mit den Investoren wurden im weiteren Verlauf Mehrfachbeauftragungen bei den Architektenleistungen vorgenommen, um die Qualität der Bebauung zu sichern. Der Stadtpark mit ausgedehntem Spielbereich und einem noch größeren Freibereich dient als bedeutende klimatische Schneise für das Wohngebiet und die Innenstadt sowie als erste Anlaufstelle zur Naherholung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers. Um das Gebiet besonders für junge Familien attraktiv zu machen, wurden zwei Kindergärten und eine mehrzügige Grundschule mitgeplant. Alle drei Einrichtungen wurden noch während der Fertigstellung des City Parks in Betrieb genommen. Die Grundschule wird bereits erweitert. Städtebauliche Akzente wurden mit dem Bau einer erhöhten Esplanade im nördlichen Bereich gesetzt. Sie ermöglicht ein Flanieren entlang der Bürogebäude vom Mendelssohnzentrum bis zum östlichen Ende des City Parks. Die Bürokomplexe Park Plaza und Park Offi ce sowie die Wohngebäude Park Arkaden und Park Tower mit dem vielfältigen Angebot an Versorgung und Gastronomie in deren Erdgeschosszonen bilden zusammen mit dem Neubau der Landesbank Baden-Württemberg auf der Südseite der Ludwig-Erhard- Allee die neue, imposante Eingangssituation im Osten der Stadt. Die Struktur wird auch auf der Nordseite der Ludwig-Erhard-Allee ihre Fortsetzung fi nden. Als Fazit lässt sich sagen, dass der City Park nach kurzer Zeit zu einer der Top Adressen in Karlsruhe geworden ist. Entstanden ist ein junges, urbanes, modernes und zugleich innenstadtnahes Viertel. Das ist auch das Ergebnis einer Umfrage von Studierenden am Karlsruher Institut für Technologie. Sie hatten unter anderem festgestellt, dass eine deutliche Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner den City Park nicht als bloße Übergangsstation vor dem Kauf eines Eigenheims im suburbanen Umfeld sieht, sondern längerfristig hier bleiben möchte. - Spannt man den historischen Bogen, so ist 300 Jahre nach der Stadtgründung der letzte Teil der Karlsruher Kernstadt einer Wohnnutzung zugeführt worden – ermöglicht durch das Ende einer fast 150-jährigen industriellen Nutzung des Areals in Zentrumsnähe. Der City Park als Erweiterung der Südstadt ist damit symbolisch gesprochen ein später, aber moderner Nachkomme der gründerzeitlichen Quartiere Weststadt, Südweststadt und der Oststadt. BILDNACHWEIS aurelis Seite 5 rechts | Seite 15 | Seite 44 oben Oliver Buchmüller Seite 20 Marcus Dischinger Seite 29 | Seite 45 oben | Seite 48 unten Roland Fränkle Seite 5 links Monika Müller-Gmelin Seite 1 | Seite 17 | Seite 18 | Seite 19 | Seite 21 oben | Seite 22 | Seite 23 | Seite 25 | Seite 28 | Seite 32 | Seite 33 | Seite 34 | Seite 35 | Seite 36 | Seite 38 | Seite 39 | Seite 40 | Seite 41 | Seite 42 | Seite 43 | Seite 44 unten | Seite 47 | Seite 48 oben | Seite 49 | Seite 50 oben | Seite 51 | Seite 53 | Seite 56 Stadtarchiv Karlsruhe Seite 10, 8_PBS_XVI_259 | Seite 11 oben, 8_BA_Schlesiger_A37_200_1_32 | Seite 11 unten, 8_BA_Schlesiger_ A26A_172_2_9 | Seite 12, 8_BA_ Schlesiger_A40_64_4_35 Stadtplanungsamt Seite 4 | Seite 13 | Seite 16 unten | Seite 37 | Seite 46 | Seite 59 Rossmann + Partner Seite 14 Bundesgartenschau 2001, Vorbereitende Untersuchung, Titelbild Seite 16 oben Städtebaulicher und landschafts planerischer Ideenwettbewerb Karlsruhe-Südost-Gottesaue, Titelbild - Seite 21 rechts Planungsskizzen Seite 45 mittig | Seite 45 unten commons.wikimedia.org Seite 50 unten (gemeinfrei) 58 | CITY PARK STADTPLANUNGSAMT | aurelis | 59
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