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Pressemitteilung
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„Karlsruhe ist ein Hidden Champion“
CODE_n new.New Festival vom 20. bis 22. September im Zentrum für Kunst
und Medien in Karlsruhe
Early-Bird-Tickets bis Mitte August erhältlich
Elf baden-württembergische Gründer im Finale des Startup-Wettbewerbs
Verleihung des CODE_n Awards am Abend des 21. Septembers
Karlsruhe, 20. Juli 2016 – „Karlsruhe ist ein Hidden Champion“, unterstreicht Ulrich Dietz,
Vorstandsvorsitzender der GFT Technologies SE und Initiator von CODE_n, bei der
Pressekonferenz in Karlsruhe. Vom 20. bis 22. September findet hier im Zentrum für Kunst
und Medien (ZKM) das erste CODE_n new.New Festival statt – eine internationale
Veranstaltung, die sich ganz dem Thema Innovation widmet und Besucher mit neuesten
Technologien begeistert. An drei Tagen bietet CODE_n ein umfangreiches
Konferenzprogramm auf mehreren Bühnen, internationale Speaker, Raum für Inspiration,
Austausch und die Präsentation eindrucksvoller Geschäftsmodelle, digitale
Medieninszenierungen sowie ein inspirierendes Abendprogramm. So wird beispielsweise
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann den ersten Konferenztag mit
einer Keynote schließen. Den Festivalausklang krönt ein öffentliches Konzert am Schloss.
„In der ehemaligen Munitionsfabrik verschaffen wir digitalen Trendthemen den nötigen Raum und
begeistern mit neuen Technologien. Innovation in Verbindung mit avantgardistischer Medienkunst
– eine prickelnde Mischung für das erste CODE_n new.New Festival“, führt Dietz weiter aus. In
fünf lichtdurchfluteten und 15 Meter hohen Höfen werden die Startup-Welten und Bühnen in Szene
gesetzt – mit dabei sind auch etablierte Unternehmen aus der Wirtschaft, die Trends und
Technologien aus ihren Branchen erlebbar machen.
Lokale Partner bilden ein starkes Bündnis
Der Karlsruher Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup lädt zum Besuch des dreitägigen
Innovationsfestivals ein: „Überzeugen Sie sich selbst: Karlsruhe ist voller Lebensfreude und
Dynamik, hier macht es Spaß, miteinander die Zukunft zu gestalten. Das new.New Festival ist ein
echter Knaller und wird der Beginn einer wunderbaren Freundschaft.“ Zahlreiche lokale Partner
haben sich zusammengeschlossen und unterstützen engagiert die Veranstaltung – dazu zählen
die Stadt Karlsruhe, das Zentrum für Kunst und Medien (ZKM), das CyberForum, die Karlsruhe
Event GmbH, das Stadtmarketing, die Karlsruher Messen und Kongresse GmbH, Karlsruhe
Tourismus sowie der KVV. Die lokalen Partner stellen auch eigene Side Events auf die Beine. So
werden zum Beispiel die Schlosslichtspiele für das Festival verlängert – moderne, IT-basierte
Medienkunst als Lichtspektakel auf der Barockfassade des Karlsruher Schlosses. „Die Region
glänzt mit einem inspirierenden Ökosystem, engagierten und innovativen Partnern“, ergänzt Dietz.
CODE_n Startup-Wettbewerb: 385 Bewerber aus 40 Ländern – 52 Startups im Finale
Ins Finale haben es die 52 innovativsten Unternehmen geschafft. Auch elf Gründer aus Baden-
Württemberg konnten die Konkurrenz hinter sich lassen und greifen nach dem mit 30.000 Euro
dotierten CODE_n Award. Mit Kinemic und otego haben es außerdem gleich zwei Startups aus
Karlsruhe ins Finale geschafft. Den Gewinner gibt die Jury bei der Award Show am Abend des 21.
Septembers bekannt. Während des Festivals präsentieren sich die Gründer aus elf Ländern.
https://www.code-n.org/fileadmin/Mediendatenbank_CODE_n/pdf/pressreleases/de/2016/CODE_n_Startup-Finalisten_DE_2016_Kurzvorstellung_final.pdf
https://connect.code-n.org/startups/kinemic-gmbh
https://connect.code-n.org/startups/otego
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Festivaltickets: Jetzt Eintrittskarten zu vergünstigten Konditionen sichern
Schnell sein lohnt sich: Vergünstigte Early-Bird-Tickets sind bis Mitte August online erhältlich –
unter www.newnewfestival.com. Interessenten haben die Wahl zwischen einem Tagespass mit
freier Datumswahl oder einem Festivalpass für die gesamte Veranstaltungsdauer.
Kategorie Studenten: Tagespass 25 Euro Festivalpass 50 Euro
Kategorie Startups: Tagespass 60 Euro Festivalpass 160 Euro
Kategorie Unternehmen: Tagespass 190 Euro Festivalpass 490 Euro
Medienvertreter und Blogger können sich via press@code-n.org kostenfrei registrieren und
erhalten anschließend einen Ticket-Voucher zugesandt.
CODE_n: Ein starkes Netzwerk
Neben Initiator GFT sind Accenture, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
Hewlett Packard Enterprise (HPE) sowie TRUMPF als Global Partner des Festivals aktiv.
Bundesministerin Johanna Wanka hat darüber hinaus die Schirmherschafft übernommen. Als
Innovation Partner agieren die EnBW Energie Baden-Württemberg, Vector Informatik und B.Braun.
Festivalinteressierte können sich direkt unter www.newnewfestival.com informieren.
In unserer Event-Präsentation gibt’s außerdem alle Festival-Infos auf einen Blick.
Pressekontakt:
Anja Ebert
Pressesprecherin
GFT Innovations GmbH | CODE_n
Schelmenwasenstraße 34, 70567 Stuttgart
Tel.: +49 711 62042-108
E-Mail: anja.ebert@code-n.org
Über CODE_n:
CODE_n ist eine globale Innovationsplattform für ambitionierte Gründer und führende Unternehmen, die
2011 von der GFT Technologies SE initiiert wurde. Mit den Elementen CONTEST, EVENTS, CONNECT und
SPACES bietet CODE_n ein Ökosystem, das Innovatoren miteinander vernetzt und die Entwicklung
nachhaltiger Geschäftsmodelle fördert. Dabei steht CODE_n für „Code of the New“, die DNA der Innovation.
Mit neuem Denken und mutigen Ideen treibt die Community den digitalen Fortschritt voran.
www.code-n.org
http://www.newnewfestival.com/
mailto:press@code-n.org
https://connect.code-n.org/corporations/gft-technologies-se
https://connect.code-n.org/corporations/accenture
https://connect.code-n.org/corporations/bundesministerium-fur-bildung-und-forschung-bmbf
https://connect.code-n.org/corporations/hewlett-packard-enterprise
https://connect.code-n.org/corporations/trumpf
https://connect.code-n.org/corporations/enbw
https://connect.code-n.org/corporations/vector-informatik-gmbh
https://www.bbraun.de/de.html
http://www.newnewfestival.com/
https://www.code-n.org/fileadmin/Mediendatenbank_CODE_n/pdf/new.New_Festival/CODE_n_Digital_Pioneering_Media_final_DE.pdf
mailto:anja.ebert@code-n.org
http://www.code-n.org/
https://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/code_n/HF_sections/content/ZZmFtBC8XfWTX3/ZZmFtBXKr7Jphk/20160719_PM_CODE_n%20Festival%20Update_Pressekonferenz%20Karlsruhe_DE_final.pdf
Karlsruhe: Stadtgeschichte
Blick in die Geschichte Nr. 105 vom 12. Dezember 2014
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Porte et Place de France. Kupferstich von Claude Chastillon von 1610.
Porte et Place de France. Kupferstich von Claude Chastillon von 1610.
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Plan von Friedrich Weinbrenner aus dem Jahre 1809/1810 mit dem Kanal und einer Schiffsanlegestelle. Foto: GLA
Plan von Friedrich Weinbrenner aus dem Jahre 1809/1810 mit dem Kanal und einer Schiffsanlegestelle. Foto: GLA
Karlsruhes langer Weg zum Rhein
Das Projekt eines Ludwigskanals
von Gottfried Leiber
Der Transport auf dem Wasserweg ist noch heute eine
wirtschaftliche Art der Warenbeförderung. Das galt
natürlich besonders in früherer Zeit, als die Landwege
noch ungenügend ausgebaut und häufig in schlechtem Zustand
waren. Für schwere Lasten kam ein anderer Transportweg
gar nicht in Frage. Die Nähe zu einem Fluss war demnach
ein großer Vorteil für die Lage eines Ortes. Um die zu
nutzen, stand oftmals auch der Bau eines künstlichen
Wasserwegs, eines Kanals, zur Diskussion, so auch in
Karlsruhe. Ingenieur Joseph Haberstroh wies im Dezember
1824 in seinem "Gutachten über die Anlegung eines
schiffbaren Rheinkanals" darauf hin: "Schon in
früheren Zeiten haben große und kleinere Staaten Europas
die Anlegung schiffbarer Canäle zur Beförderung und
Erleichterung der inneren Communication, wodurch die
Gewerbe und der innere Verkehr die bedeutendsten
Vortheile gewinnen, sich angelegen seyn lassen". Weiter
schreibt er: "In den ältesten Zeiten schon erkannten die
cultivierten Nationen die Nützlichkeit sowohl als die
Notwendigkeit der Anlegung künstlicher Canäle, um
entweder sumpfige Gegenden und Länder zu entwässern und
trocken zu legen oder aber trocken liegende zu bewässern
und so einem wie dem andern Fruchtbarkeit zu geben, oder
aber noch um größere Wasser zu gleichen Zwecken zu
verteilen".Verständlich, dass Markgraf Karl Wilhelm den
Rhein für die Lage seiner Residenzstadt im Auge behielt.
Ähnlich hatte sich auch Herzog Eberhard Ludwig von
Württemberg, sein schwäbischer Schwager, für das näher zum
Neckar gelegene Ludwigsburg als seinen neuen Sitz
entschieden.
Erste Überlegungen im 18.
Jahrhundert
Offenbar schon früh erwog man in Karlsruhe die
Möglichkeit, einen Kanal vom Rhein anzulegen. Zwar sind
hierzu keine schriftlichen Dokumente bekannt, allerdings
einschlägige Berichte erhalten. So erwähnt zum Beispiel
Major Silberrad von der Suite in seinen "Gemeinnützigen
Vorschlägen" von 1854, dass "schon in der ersten Hälfte
des vorigen Jahrhunderts, wie ich als Knabe von alten
Leuten erzählen hörte, von der Herstellung eines
Carlsruher Rheinhafens zur Belebung des Handels und der
Industrie die Rede war". Diesem Schriftstück entnehmen wir
an anderer Stelle, dass "der Schiffskanal nach dem
ersten Stadtplan in einer Allee und in gerader Richtung
bis in den Rhein sich hinzieht, so dass man auf dem
Großherzogl. Schlossturm der für die ganze Anlage der
Stadt und ihrer Umgebungen als das Centrum angenommen ist
die ab- und zufahrenden Schiffe von Karlsruhe bis an den
Rhein durch die Alleen mit Vergnügen beobachten könnte".
Die Planungsidee, die Residenzstadt durch einen
schiffbaren Kanal mit dem Rhein zu verbinden, so lesen
wir in einem anderen alten Papier, sei ein "in frühen
Zeiten gemachter Vorschlag (…) schon längst gewünscht."
Künstliche Kanäle habe man auch bereits in den ältesten
Zeiten dazu benutzt, um sumpfige Gegenden zu
entwässern.
Das Vorbild des Karlsruher
Stadtplans
Für ein solches Vorhaben gibt es jedoch ein Beispiel, das
nach dem einhelligen Urteil der Historiker zugleich als
das eigentliche Vorbild für die erste bauliche
Konzeption Karlsruhes gelten kann, die aus der
sternförmigen Anlage von Waldwegen entwickelt wurde: der
Entwurf "Porte et Place de France", die nicht ausgeführte
Hafen- und Platzanlage in den Sümpfen von Temple im
Osten von Paris. Der Plan ist erhalten in einem
Kupferstich von Claude Chastillon von 1610, der, noch
heute nachweisbar, in mehreren Exemplaren zum Bestand der
Markgräflichen Bibliothek gehört hat.
Der Stich zeigt einen Platz mit einer im Halbkreis
angeordneten dreistöckigen Bebauung mit Arkaden. Vom
geometrischen Mittelpunkt des Platzes gehen radial
gerichtete Straßen aus. Hinter prächtigen Stadthäusern
führt eine Straße in Zirkelform vorbei, an die ein Gebiet
mit niedrigerer Bebauung anschließt. Die Ähnlichkeit
dieser Anlage mit dem frühen Karlsruhe ist verblüffend,
trotz einiger Abweichungen: etwa der geringeren Zahl an
Straßen, dem Fehlen der mittleren Straße oder einem Torbau
als Mittelpunkt anstelle des Schlosses. Dennoch war, wie
gesagt, der Entwurf Chastillons sehr wahrscheinlich die
entscheidende Anregung für den Ausbau der Waldwege in
einen Straßenfächer mit einer Blockrandbebauung.
Doch der Entwurf Chastillons zeigt noch ein anderes
bedeutendes Detail, das bei unserem Thema von besonderem
Interesse sein muss. Im Vordergrund, außerhalb der
Platzanlage, sehen wir Masten und Segel, Schiffe, die
Lasten befördern auf einem Kanal, der hinter Markthallen
und Magazinbauten vorbeiführt. Auch Weinbrenner wird
1802 in seinem ersten Stadtvergrößerungsplan in
vergleichbarer Lage einen Kanal parallel zur heutigen
Moltkestraße einzeichnen, den er in allen seinen
Stadtvergrößerungsplänen zugleich als Grenze für die
nördliche bauliche Stadterweiterung beibehalten
wird. Dieser Wasserweg soll vom Rhein zum Karlsruher
Schloss leiten und sich dort in seiner östlichen
Verlängerung mit dem in der Trasse der heutigen
Richard-Willstätter-Allee verlaufenden
Steinschiffkanal verbinden.
Kanalpläne von Weinbrenner und
Tulla
Auch Weinbrenner verweist in den Erläuterungen zu seinen
Stadtplänen darauf, dass der Bau eines solchen Kanals
schon in früherer Zeit im Gespräch gewesen sei. Doch ist
die Frage, wer eigentlich den Karlsruher Kanal geplant
hat, bis heute nicht geklärt. Weinbrenner gesteht, seine
Kenntnisse als Architekt seien "hierin zu eingeschränkt,
als dass ich diese Aufgabe Wasser hierher zu bringen,
gehörig und bestmöglichst auflösen könnte." Johann
Gottfried Tulla andererseits antwortet seinem
Brieffreund Kroencke in Darmstadt - verbunden mit einigen
abschätzigen Bemerkungen über Weinbrenner -, "das
Projekt der Anlegung eines schiffbaren Canals von
Karlsruhe an den Rhein ist nicht von mir." Jedoch treten
beide, vor allem Weinbrenner, nachweislich bis in die
1820er Jahre für das Karlsruher Kanalprojekt ein.
Für Markgraf Karl Wilhelm jedenfalls war die günstige Lage
der Stadt zum Rhein ein wichtiger Aspekt für die
Ansiedlung neuer Bürger. In den Privilegien des Jahres
1722 hebt der Fürst ausdrücklich auf die "Verbesserung
des Handels" ab wie auch auf die "Einleitung des zu
allerhand Manufacturen und Commercien recht erwünschten
und sehr bequemen Situation (…). In diesem ernstlichen
Vorhaben auch Unsere Fürstliche Residenz um mehr dann eine
Meyl-Weegs näher gegen den Rhein und Unsere daselbst
habende ordentliche Ueberfahrt, nehmlich bis nach
Carlsruhe, gerücket."
Weinbrenner jedenfalls wird nicht müde, eindringlich
immer wieder die Bedeutung des künstlichen Wasserwegs und
seine damit verbundenen Vorteile für Handel und Gewerbe
zu betonen. Er wünsche, "dass man das schon vor vielen
Jahren vorgeschlagene Projekt, ein größeres und
schiffbares Wasser nach Carlsruhe zu bringen, nicht
auser acht lassen möchte. Es wäre vielleicht ein nicht zu
großes, und doch ein so wichtiges, die natürliche Lage von
Carlsruhe durch Kunst so umzuschaffen, dass hier Handel
und Gewerb entstehen und besser fort kommen könnte (…)
warum sollte denn auch nicht möglich sein, nach Carlsruhe,
das in der Nachbarschaft Flüsse und selbst davon den
Rhein hat, schiffbares Wasser zu bringen?" Weinbrenner
denkt dabei vor allem an den Handel und das
Speditionsgewerbe.
1809 zeichnet Weinbrenner in den Stadtvergrößerungsplan
auf der Höhe der heutigen Pädagogischen Hochschule am
Kanal eine Schiffsanlegestelle ein, 1810 eine
zugehörige Platzanlage mit "Kauf- und
Warenmagazinen". Die Form des Kaufhausplatzes behält
Weinbrenner auch in seinen beiden nicht ausgeführten
Stadtvergrößerungsplänen von 1812 und 1818 bei.
Tulla entwickelte 1824 mehrere Varianten für die
Linienführung des erforderlichen Zuleitungskanals
mit Wasser aus der Alb sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse.
Doch im Ergebnis war er davon überzeugt, dass der Bau
eines Rheinkanals aus technischen wie finanziellen
Gründen kaum zu vertreten sei. Im folgenden Jahr
distanzierte sich Tulla endgültig von dem Vorhaben und
auch Weinbrenner musste sich schweren Herzens den
überzeugenden Argumenten Tullas anschließen.
Das Ende der Pläne für einen Kanal zum
Rhein
Nach dem Ableben der beiden großen Planer war es dann
allein noch der Karlsruher Gemeinderat, der entgegen
aller fachlichen Bedenken an dem Projekt "Kanal Ludwig"
festhielt. 1828 fand sich in der Tat ein Unternehmer,
der innerhalb von 18 Monaten die Baumaßnahme bewältigen
wollte. Zur Finanzierung sollte, wie bei
vergleichbaren Kanalbauten andernorts, eine
Aktiengesellschaft gegründet werden. Als das
Innenministerium jedoch die Hinterlegung einer
Kaution von 100.000 Gulden verlangte, winkte der
Bauunternehmer ab. Und dennoch ließ der Gemeinderat
nicht locker. Mehrmals noch griff er in den Folgejahren
das Projekt auf, zum letzten Mal 1858, über dreißig Jahre
nach Weinbrenners Tod. Im Jahr darauf jedoch scheiterte
das Vorhaben endgültig. Die zuständige Wasserbaubehörde
schrieb, sie sei durch die Planung der
"Eisenbahnbauten" voll beansprucht und daher nicht in
der Lage, "ein so umfassendes Projekt wie das über die
Verbindung der Stadt mit dem Rhein durch Erbauung eines
Canals mit der erforderlichen Gründlichkeit zu prüfen."
Beamte also haben einer wohl mehr als eineinhalb
Jahrhunderte lebendigen Planungsidee ein jähes Ende
bereitet. Mit der Schiene war ein neues technisches
Zeitalter für das Transportwesen angebrochen.
Dr. Gottfried Leiber, Stadtoberbaudirektor a.D.
https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/blick_geschichte/blick105/ludwigskanal
Karlsruhe: Stadtgeschichte
Blick in die Geschichte Nr. 86 vom 19. März 2010
1940-1945: Deportationen besiegelten das Ende der
Karlsruher Juden
"Umsiedlung" - "Abwanderung" -
"Arbeitseinsatz"
von Josef Werner
Es ist kaum zu glauben. Im Osten waren die russischen
Armeen nach Ostpreußen vorgestoßen, im Westen standen die
Amerikaner im Raum Aachen. In dieser für Deutschland
aussichtslosen Lage hatte das SS-Sicherheitshauptamt
in Berlin nichts anderes zu tun, als auch die letzten
Juden noch in ein Konzentrationslager zu bringen. Es
war am 14. Februar 1945, einige Wochen vor der Eroberung
Karlsruhes durch die Franzosen, als 17 noch in der Stadt
lebende Mitbürger, Juden in "Mischehe" und Kinder aus
solchen Ehen, vom Karlsruher Hauptbahnhof aus die Fahrt
ins Ungewisse antreten mussten. Zwei Tage später landeten
sie in Theresienstadt, für Zehntausende
Schicksalsgefährten Durchgangslager für
Auschwitz.
Von den rund 3.300 Juden, die im Jahr 1933 in Karlsruhe
lebten, hatten bis Kriegsbeginn im Jahr 1939 über 2.000
im Ausland eine Zuflucht gefunden. 945 jüdische Mitbürger,
die sich, meist aus Armut, nicht hatten retten können,
wurden am 22. Oktober 1940 zusammen mit allen anderen
badischen und "saarpfälzischen" Juden nach dem Lager Gurs
im Südwesten Frankreichs abgeschoben, für die meisten
mit einem tödlichen Ende. "Baden ist judenfrei",
telegrafierte der badische Gauleiter und
Reichsstatthalter nach Berlin. In Wahrheit waren in
Karlsruhe noch 120 bis 130 Juden zurückgeblieben, Kranke,
nicht Transportfähige sowie Juden, die in "Mischehe"
lebten, und deren Kinder.
In der Karlsruher "Judenkartei" peinlichst genau
registriert, durften sich die "Zurückgebliebenen"
allerdings keineswegs in Sicherheit wiegen. Nach der
berüchtigten "Wannseekonferenz" vom 29. Januar 1942,
bei der die "Endlösung" für die Juden in Deutschland und
den besetzten Ländern beschlossen wurde, wurden in
mehreren Deportationen die letzten jüdischen Mitbürger
in die Vernichtungslager im Osten oder nach
Theresienstadt gebracht.
Eines der ersten der Opfer: Dr. Erich
Cohn
Unter 74 badischen Juden, die schon am 24. April 1942 von
der Gestapo zur "Umsiedlung" bestimmt waren, befanden
sich elf Karlsruher. Zu ihnen gehörte der 55-jährige Dr.
Erich Cohn, vormals Inhaber der Bielefeldschen
Buchhandlung am Marktplatz. Seine Frau war ein Jahr zuvor
in den Freitod gegangen. Ziel dieses Transports war Ibiza
bei Lublin. Von den unglücklichen Opfern war nie wieder
etwas zu hören.
Vier Monate später, am 22. August 1942, wurden 14
Karlsruher Juden nach Theresienstadt deportiert,
beschönigend "Altersghetto" genannt. Theresienstadt,
benannt nach der österreichischen Kaiserin Maria
Theresia, war von deren Sohn Kaiser Josef II., Mitte des
18. Jahrhunderts als Festung errichtet worden. In die in
Nordböhmen gelegene, überwiegend aus Kasernen bestehende
Stadt waren zunächst Juden aus der Tschechoslowakei,
dann in größeren Transporten auch Juden aus Deutschland
gebracht worden. Unter den Opfern des Transports aus
Karlsruhe vom August 1942 befand sich, zusammen mit ihrer
Mutter, die 56-jährige Martha Gemmecke. Sie war die Witwe
des einst gefeierten Staatsschauspielers Paul Gemmecke,
der wegen seiner "jüdischen Versippung" im Jahr 1937 vom
Badischen Staatstheater entlassen, in Verzweiflung über
sein berufliches Ende den Freitod gewählt hatte. Wie
alle anderen Karlsruher Schicksalsgefährten wurden auch
Martha Gemmecke und ihre Mutter später nach Auschwitz
"weitergeleietet".
Einer Deportation, die in Auschwitz endete, entzog sich
Ende September 1942 die 48-jährige Regina Spanier, indem
sie den Freitod wählte. Ihr Mann, der bekannte
Kieferchirurg Dr Fritz Spanier mit eigener Klinik in der
Sophienstraße , war zuvor in die USA entkommen. Der
Verfolgung durch das NS-Regime hatte sich mit Gift schon
1940 auch die 67-jährige Marie Curjel entzogen, Witwe von
Robert Curjel (+1923), eines der großen Architekten zu
Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts, der
zusammen mit Karl Moser in Karlsruhe unter vielem Anderen
die Lutherkirche, die Christuskirche und die
Stadthalle geplant und gebaut hat.
Das tragische Ende von Julius
Hirsch
Ein tragisches Ende nahm Julius Hirsch, legendärer
Fußballspieler des KFV und in der Nationalmannschaft.
Hirsch, im Jahr 1939 von seiner christlichen Frau
einvernehmlich geschieden, berichtete im Februar 1943
seiner Familie, mit der er nach wie vor Kontakt hatte,
dass er zu einem "Arbeitseinsatz" wegkomme. Ein
befreundeter Lokomotivführer habe ihm angeboten, ihn in
seiner Lokomotive an einen sicheren Ort zu bringen. Um
sich nicht vermeintlich "Schlimmerem" auszusetzen,
habe sein Vater abgelehnt, berichtete später Sohn Heino
Hirsch. So wurde Julius Hirsch am 1. März 1943 zusammen
mit fünf weiteren Karlsruher Juden nach Auschwitz
deportiert und dort vermutlich unmittelbar nach Ankunft
des Transports in der Gaskammer ermordet. Sein letztes
Lebenszeichen war eine Karte, die er von Dortmund aus
hatte schreiben können.
Anders als bei diesen Deportationen, die "Umsiedlung",
"Abwanderung" oder "Arbeitseinsatz" genannt wurden,
vollzog sich das Geschehen vom 14. Februar 1945. Nicht
mehr Karl Eisenmann, ehemaliger Amtsgerichtsrat und seit
1941 Vorsitzender der Bezirksstelle Baden-Pfalz der
"Reichsvereinigung der Juden in Deutschland",
unterrichtete wie bisher unter Zwang die von der Gestapo
zum Abtransport bestimmten Personen, sondern diese
selbst. Mit Brief vom 5. Februar wurden per "Ladung" die
letzten in "Mischehe" lebenden sowie die "Halbjuden" zum
Büro der Karlsruher Gestapo in der Ritterstraße
einbestellt. Den über 20 Personen wurde dort eröffnet,
dass sie sich am Abend des 14. Februar "betreffs
Arbeitseinsatz" im Luftschutzkeller des Karlsruher
Hauptbahnhofs einzufinden hätten.
In Gartenhütten
versteckt
Nun stand auch der mit einer "Arierin" verheiratete
Eisenmann selbst auf der Liste. Die frühe
Benachrichtigung nutzten er und einige andere zu dem
Versuch, unterzutauchen und sich einem ungewissen
Schicksal zu entziehen. Der ihm befreundete
Rechtsanwalt Dr. Franz Ripfel bot Eisenmann und dem
Geschwisterpaar Renate und Rudi Kahn seine kleine Hütte
in abgelegener Lage des Turmbergs als Unterschlupf an.
Eingefädelt hatte den Rettungsversuch der damalige
Landesgerichtsrat Dr. Gerhard Cämmerer. Er und seine
Familie versorgten die Flüchtlinge nachts mit
Lebensmitteln, die sie vom Rittnert- und vom
Lamprechtshof bekommen hatten. Das risiko- und
entbehrungsreiche Unternehmen gelang: Am 5. April
1945, nachdem die Franzosen Durlach eingenommen hatten,
waren Eisenmann und die Geschwister Kahn frei.
Eine nicht minder gefährliche Rettungstat vollzog sich in
Ettlingen. In einer Gartenhütte im Norden der Stadt hatte
der Kioskbesitzer Otto Hörner aus der Karlsruher
Südstadt 1942 den ihm befreundeten Adolf Löbel und zwei
minderjährige Juden aus Berlin versteckt. Zu diesen
gesellte sich die ebenfalls im Frühjahr 1945 zum
"Arbeitseinsatz" beorderte Goldine Zweifel, Frau des
"arischen" Hauptlehrers Heinz Zweifel, nach Kriegsende
stellvertretender Direktor der Pädagogischen
Hochschule Karlsruhe. Auch diese Rettungstat nahm ein
gutes Ende. Gleichfalls in Ettlingen fand der Karlsruher
Schneidermeister Fritz Strauß Asyl. Auch er sollte am
14. Februar am Hauptbahnhof erscheinen. Der Ettlinger
Steuerberater Robert Holtz versteckte ihn in seinem
Haus in der Waldkolonie. Strauß war danach, eingesetzt
von den Franzosen, Ettlingens erster
Nachkriegs-Bürgermeister.
Leo Ransenberg - "der gute
Stern"
Am Abend des 14. Februar 1945 fehlten außer den auf dem
Turmberg und in Ettlingen Untergebrachten Eva Schwall
aus Daxlanden und Julchen Süß aus Hochstetten. Artur
Schwall, Inhaber der Kronenlichtspiele in Daxlanden,
hatte einen befreundeten Arzt überreden können, seine
Frau mit Spritzen in künstliches Fieber zu versetzen und
mit Hilfe eines amtsärztlichen Zeugnisses ihre
Transportunfähigkeit zu bescheinigen. Die 40-jährige
Julchen Süß und ihr "arischer" Mann entschieden sich, der
Verfolgung ein gemeinsames Ende zu machen. Der Ehemann
erschoss seine Frau, überlebte selbst aber
schwerverletzt.
Alle übrigen der zu der letzten Deportation Befohlenen,
die keine andere Wahl hatten, 17 an der Zahl, kamen nach
zweitägiger Fahrt in Theresienstadt an. Sie erlebten
dort schlimme Zeiten, Kälte, Hunger, Durst, Fronarbeit und
den vielfachen Tod von zu Skeletten abgemagerten, aus
anderen Lagern herangefahrener Häftlinge. Josza Tensi,
die Frau des Karlsruher Buchbindermeisters und späteren
Innungsobermeisters Otto Tensi, hat Leben und Sterben
in Theresienstadt in einem ergreifenden Tagebuch
festgehalten. Darin ist aber auch zu lesen, wie
verlässlich die 17 Karlsruher zusammenhielten, an der
Spitze Leo Ransenberg, "unser guter Stern". Gerühmt wird
in dem Tagebuch auch das Zusammenstehen der
Geschwister Heino und Esther Hirsch. "Nie im Leben", so
heißt es in Tensis Tagebuch, "sah ich so etwas Goldiges an
Geschwisterliebe und Treue." Ransenberg war es dann
auch, der die - mit ihm letzten 17 - deportierten
Karlsruher Juden nach der Befreiung von Theresienstadt
durch die Sowjetarmee Mitte Juni 1945 wohlbehalten
nach Karlsruhe zurückbrachte.
Nur drei der jüdischen Mitbürger, die die Deportationen
von 1940 bis 1945 überlebt haben, sind heute noch am
Leben: Hanna Meyer-Moses (Bremgarten, Schweiz) und Paul
Niedermann (Paris), Überlebende des Lagers Gurs, sowie
Esther Schuler, geb. Hirsch (Karlsruhe), die Tochter von
Julius Hirsch, zurückgekehrt aus Theresienstadt.
Josef Werner, Journalist, Ettlingen
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In dieser Gartenhütte im Norden der Stadt Ettlingen überlebten Goldine Zweifel und Adolf Loebel die Judenverfolgung. Fotos: Stadtarchiv
In dieser Gartenhütte im Norden der Stadt Ettlingen überlebten Goldine Zweifel und Adolf Loebel die Judenverfolgung. Fotos: Stadtarchiv
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Heino Hirsch
Heino Hirsch
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Esther Hirsch
Esther Hirsch
Heino und Esther Hirsch - die Fotos entstanden im
Jahr 1950 bzw. 1947 - waren die jüngsten der 17 im Februar
1945 nach Theresienstadt deportierten Karlsruhe Juden
und "Mischlinge".
https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/blick_geschichte/blick86/aufsatz2
Karlsruhe: Stadtgeschichte
Blick in die Geschichte Nr. 86 vom 19. März 2010
Die erste Eingemeindung nach Karlsruhe
Zur Geschichte des Karlsruher
"Dörfle"
von Manfred Koch
Seit 2007 jährten sich zum 100. Mal fünf Eingemeindungen in
die Stadt Karlsruhe. Ein Datum, das vor Ort in den
Stadtteilen jeweils mit eigenen Festschriften und
Veranstaltungen gefeiert wurde bzw. wird und dem auch die
Stadtverwaltung mit Stadtteilausstellungen im Stadtmuseum
ihre Aufmerksamkeit widmete. Die ehemals selbständigen
Gemeinden im Umland der vormaligen Residenzstadt blickten
dabei mit Stolz zurück auf eine zumeist weit ältere
Geschichte als diejenige der jungen Großstadt, in der sie
aufgegangen sind. Beide Vertragsparteien versprachen sich in
allen Fällen Gewinn von der Eingemeindung: Die Dörfer
wollten teilhaben an den Annehmlichkeiten der modernen
städtischen Infrastruktur und die Stadt, bei der Gründung
mit einer viel zu kleinen Gemarkungsfläche ausgestattet,
benötigte dringend Raum für das explosive Wachstum seit dem
Beginn der Hochindustrialisierung der 1870er Jahre. Aus
dieser Konstellation rührt denn auch das bis heute - die
späteren Eingemeindungen eingeschlossen - bewahrte
Wir-Gefühl in diesen Stadtteilen, das gleichwohl überwölbt
wird durch das Bewusstsein des Eingebundenseins in eine
gesamtstädtische Identität. Das gilt letztlich auch für
Durlach, selbst wenn dort die Spätwirkungen des
gescheiterten eigenen Eingemeindungswunsches und der
nachfolgenden Zwangseingemeindung in den 1930er Jahren
gelegentlich noch aufflackern.
Klein-Karlsruhe im 18. Jahrhundert
Über diesen 100-Jahr-Feiern wird in der Regel wenig
beachtet, dass dieses Jahr an die 200. Wiederkehr der
ersten Eingemeindung nach Karlsruhe zu erinnern ist.
Eingemeindet wurde durch ein Edikt am 17. September
1810, das aber erst im Oktober 1812 verkündet wurde, die
Einverleibung von "Klein-Karlsruhe" in die
Residenzstadt. Dieses "Klein Karlsruhe" unterschied sich
wesentlich von den 100 Jahre später eingemeindeten
Dörfern.
Angezogen von den Verdienstmöglichkeiten der
entstehenden Residenz des Markgrafen ließen sich
zahlreiche Arbeiter in der Nähe der Baustelle nieder. Die
Behörden wiesen ihnen und ihren Familien ein Wiesengelände
südöstlich der zu bauenden Stadt zu. Dort konnten sie
unbeschwert von irgendwelchen fürstlichen Vorgaben für
modellmäßiges Bauen oder vorgezeichnete Straßenfluchten
im krassen Gegensatz zur barocken Anmut des
Palastbezirks ihre Wohnungen errichten. Hier nahe dem
Landgraben entstanden ineinandergeschachtelt und
aneinandergelehnt primitive Unterkünfte:
Steinbaracken, Bretterhütten, zeltartige
Notunterkünfte, sogar Erdhöhlen. Das Kreuz und Quer
unregelmäßiger Gassen entwickelte sich um die späteren
Markgrafenstraße, Schwanenstraße, Kronenstraße und
Fasanenstraße südlich der Zwerch- oder Querallee, der
heutigen Zähringerstraße. Kalabrich nannte der Volksmund
die Ansiedlung noch in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg
in Anlehnung an die Herkunft zahlreicher italienischer
Baufacharbeiter aus der Region Kalabrien. Den
Taglöhnern folgten bald die schlecht besoldeten niederen
Hofdiener, Soldaten, jüdische Trödler, Handwerker und
Wirte.1775 lebten in Klein-Karlsruhe 1.720 Menschen, in
der Schule erhielten 1772 genau 257 Kinder Unterricht.
Statistisch betrachtet waren 1790 60 Prozent der
Einwohner Taglöhner und Soldaten, 20 Prozent
Hofbedienstete, 17 Prozent Handwerker und Trödelhändler
sowie 3 Prozent Wirte. 1793 erhielt die Siedlung eine
Pfarrstelle, eine eigene Kirche wurde hier aber nie
gebaut.
Der Weg zur Eingemeindung
Politisch war das Klein Karlsruhe im 18. Jahrhundert eine
Siedlung ohne eigenen Rechtsstatus, ohne eigene
Verwaltung. Die Einwohner waren keine Bürger, sie waren
Hintersassen unter dem Schutz des Markgrafen. Dafür
waren sie fronpflichtig, d.h. sie mussten Wacht-, Boten-,
Treiber- und Baudienste leisten, die 1752 in
Geldleistungen umgewandelt wurden. Ansätze einer
ortseigenen Verwaltung entstanden erst in den 1780er
Jahren, als die Bevölkerungszunahme die
Finanzierbarkeit der ausschließlich vom Markgrafen
abhängigen Siedlung gefährdete. Nun wurde eine
Gemeindekasse eingerichtet und Abgaben sowie Gebühren
erhoben. Ein Gemeinderechner, seit 1789 ein
Bürgermeister und danach noch ein Gerichtsmann waren die
ersten Gemeindebeamten.
Noch aber verfügten die Einwohner nicht über die Rechte
einer Dorfgemeinde, d. h. die gewerblich orientierten
Hintersassen konnten keinen der Versorgungsberufe wie
Metzger, Bäcker oder Schuhmacher ausüben. Um dem
abzuhelfen durften die Klein-Karlsruher nach anhaltenden
Bitten und Petitionen ab 1790 gegen die Befürchtungen der
Karlsruher Handwerker vor der Konkurrenz das Karlsruher
Bürgerrecht erwerben. Im Gegenzug aber produzierten nun
Karlsruher Handwerker unter Beibehaltung ihres
Karlsruher Bürgerrechts vor Ort für ihre Klein-Karlsruher
Kundschaft. Unter dem Eindruck der politischen
Entwicklungen in der Folge der französischen Revolution
erhielt Klein-Karlsruhe dann 1795 das
Gemeindeprivileg. Jeder Einwohner, der als
Selbständiger in Handel und Gewerbe, im Gartenbau oder als
Fuhrunternehmer über 200 Gulden Vermögen verfügte,
konnte nun Bürger werden.
Für die Entwicklung einer wirklich selbständigen Gemeinde
im Schlagschatten der Residenz waren die
Voraussetzungen jedoch schon nicht mehr gegeben. Zu
weit fortgeschritten war bereits die bauliche
Verflechtung in der verlängerten Kronen- und
Waldhornstraße, der Rüppurrer und der Gottesacker
Straße, und durch die Bebauung der Querallee (heute
Zähringerstraße). Die Siedlungsgrenzen waren bereits
verwischt. Zudem lagen bis 1802 alle einträglichen
Handwerke in den Händen von Karlsruher Stadtbürgern, sie
bildeten die gewerbliche Oberschicht. Die Folge waren
fortgesetzte Reibereien um die Beiträge zur
Gemeindekasse durch die Karlsruher Handwerker und deren
Befürchtungen vor billiger Konkurrenz in
Klein-Karlsruhe.
Die Eingemeindung
1802 setzte die Regierung schließlich, der zahlreichen
Auseinandersetzungen Leid, ein Kommission ein, die
die Vereinigung der beiden Gemeinden vorbereiten
sollte. Zu Stellungnahmen aufgefordert äußerten die
Karlsruher starke Bedenken gegen die Vereinigung. Als
Hauptargument führten sie an, die durch Kriegskosten
defizitäre Stadtkasse könne die hohen Armenlasten von
Klein-Karlsruhe nicht tragen. Außerdem empfanden sie die
Aufnahme der Klein-Karlsruher Handwerker in ihre Zünfte
als schwer erträglich. Die Klein-Karlsruher forderten die
Übernahme aller ihrer Bürger in das Stadtbürgerrecht, bei
Vorliegen der Voraussetzungen die Aufnahme ihrer
Handwerker in die Karlsruher Zünfte und die Beibehaltung
der Selbständigkeit ihrer gemeindeigenen
Institutionen, insbesondere der Kasse. Angesichts
dieser unterschiedlichen Positionen dauerte es noch
acht aktenfüllende Jahre, bis 1810 das
Eingemeindungsreskript erstellt werden konnte. Dem
vorausgegangen war 1809 das bedingungslose Ersuchen
von Klein-Karlsruhe um die Eingemeindung, da die
Gemeinde die steigenden Kriegs- und Staatskosten nicht
mehr erbringen könne. Eine amtlich verfügte Umfrage unter
den Gemeindebürgern ergab neben wenigen Enthaltungen nur
eine Gegenstimme zur Vereinigung.
Der Eingemeindungsvertrag sah anders als in den
Verträgen 100 Jahre später für die Klein-Karlsruher
keinerlei Privilegien und Investitionen vor. Für den
Eintritt in das Karlsruher Bürgerrecht mussten sie wie
jeder Neubürger die hohe Summe von 1.200 Gulden Vermögen
nachweisen, was nur vier Klein-Karlsruhern möglich war.
Die übrigen verloren ihr Bürgerrecht, wurden zu
Hintersassen und gehörten der Unterschicht in der Stadt
an. Aufgrund des 6. Konstitutionsedikts in der Folge
der Erhebung Badens zum Großherzogtum und der damit
verbundenen Gebietsvergrößerung konnten Handwerker
unter ihnen ihren Beruf allerdings weiterhin ausüben.
Einverleibt wurden den 7.700 Karlsruhern etwa 3.000
Klein-Karlsruher, die Vergrößerung der Gemarkungsfläche
betrug allerdings nur 9 ha. Für die Karlsruher
Institutionen hatte die Eingemeindung zur Folge, dass
im Stadtrat ein Anwalt der Klein-Karlsruher aufzunehmen
war und dass mit der Aufgabenvermehrung die Stelle
eines zweiten Bürgermeisters erforderlich wurde, was
wiederum die Ernennung eines Oberbürgermeisters notwendig
machte. Zweiter Bürgermeister wurde 1812 Bernhard
Dollmätsch, dem die Klein-Karlsruher zum Dank für seine
Verdienste bei der Eingemeindung einen Ehrenpokal
verliehen.
Das "Dörfle": Armen- und
Problemviertel
Mit Klein-Karlsruhe erhielt die Residenz ein neues
Stadtviertel, das mehr als 150 Jahre ein sozialer
Brennpunkt blieb. Im Verlaufe des 19. Jahrhunderts war
wie die Gesamtstadt auch das "Dörfle", so wurde der
Stadtteil nun überwiegend genannt, enorm gewachsen. Um
1900 lebten hier über 18.000 Einwohner, die mit Abstand
größte Bevölkerungsdichte aller Stadtteile. Die früher
noch reichlich vorhandenen Hinterhöfe waren zugebaut aus
vielen ehemals einstöckigen Häuschen waren
mehrgeschossige Mietshäuser mit Arbeiterwohnungen
geworden. Im Generalbebauungsplan der Stadt von 1926
wurde eine Verbesserung der Wohnverhältnisse und
Durchlüftung des Stadtteils als dringlich
bezeichnet.
Einen schlechten Ruf hatte das "Dörfle" bereits bei der
Eingemeindung. Das gründete zum einen in der Armut
seiner Bewohner, hatte seine Ursachen aber z. T. auch im
rigiden Verhalten der Obrigkeit. Die Gründe der unzähligen
Klagen der Behörden über den Sittenverfall, der
vorwiegend den Frauen angelastet wurde, die die vielen
Soldaten angeblich verführen, in wilder Ehe mit ihnen
leben und sie zur Desertion überreden, lagen vielmehr in
den behördlichen Heiratsverboten für die Soldaten. Zu
welch tragischen Folgen die behördliche Strenge führen
konnte, zeigt das Schicksal der Katharina Würbs aus
Klein-Karlsruhe. Sie hatte ihr Kind, dessen Vater ein
Soldat ohne Heiratserlaubnis war, unmittelbar nach
der Geburt getötet. Im Januar 1772 wurde sie deswegen
öffentlich mit dem Schwert hingerichtet.
Die große Armut im "Dörfle" zog, obwohl die Mehrheit der
Bewohner rechtschaffene Leute waren, eine Minderheit trüber
Existenzen an, und das prägte den Ruf des Stadtteils. Trotz
in der Stadtgeschichte nachzulesender zahlreicher
Initiativen der sozialen Fürsorge für den Stadtteil
konterkarierte die Stadtverwaltung das Bemühen um dessen
Aufwertung. In den 1820er Jahren begann man damit die
Prostitution nur noch in dem ohnehin nicht gut angesehenen
"Dörfle" zu konzentrieren. 1875 war die Prostitution auf das
Geviert der Querallee, Durlacherthor-, Brunnen-, Fasanen-
und Kleine Spitalstraße eingegrenzt. Wenig später überlegte
man dann die Kleine Spitalstraße, seit 1930 die Entengasse
(im Volksmund "rue de la quack-quack"), durch Tore
abzusperren und die Prostituierten praktisch zu kasernieren.
Das "Dörfle" trug endgültig den Stempel des Dirnenviertels.
Und die Behörden bemerkten lakonisch, "der Stadtteil bleibe
lediglich, was er schon vorher war, der Hauptsitz der
Dirnen, aber auch derjenigen Elemente, welche nichts
Ehrenrühriges darin finden, durch das Vermieten ihrer
Wohnungen an Dirnen sich einen Gewinn zu verschaffen."
Die Bewohner bemühten sich vor allem um die Wende zum 20.
Jahrhundert erfolglos, durch Proteste und Petitionen Abhilfe
zu schaffen. Sie schrieben: "Man sah sich belästigt durch
ganze Gruppen von Männern, die nachts vor den Wohnungen der
Dirnen herumstanden, durch randalierende Betrunkene, durch
Streitigkeiten zwischen Kunden und Dirnen, durch Ehefrauen,
die ihre Männer suchten." "Die sittliche Pest" sollte aus
dem so dicht bevölkerten Stadtteil entfernt werden. Die
Stadtverwaltung befürchtete jedoch durch eine Aufhebung des
Sperrbezirks eine Ausbreitung des Übels über das ganze
Stadtgebiet.
So schien denn, als Werner Kornhas in den 1950er Jahren
begann, das "Dörfle", sein Milieu und seine besondere
Atmosphäre, mit dem Zeichenstift für die Nachwelt
festzuhalten, der Stadtteil auf einer früheren
Entwicklungsstufe stehen geblieben zu sein. Es stand dort
nichts Schönes und die Karlsruher "Altstadt" kam deshalb
auch zu Recht in keinem Verkehrsvereinsprospekt vor. Aber
hier entstanden auch Anekdoten wie die von einem älteren
Ehepaar, das, um den Weg abzukürzen, am frühen Abend durch
das Rotlichtviertel ging, als die Damen gerade ihre
abendlichen Positionen bezogen. Nach einem Seitenblick des
Mannes auf die lockenden Schönen wies ihm dessen bessere
Hälfte den Weg der Tugend, indem sie ihm zurief: "Was
glotsch denn, du hasch doch dei Mensch bei der!"
Erst mit dem Groß-Projekt der trotz mancher Kritik
insgesamt gelungenen "Altstadtsanierung", die sich seit dem
Ende der 1950er Jahre über vier Jahrzehnte erstreckte, ist
aus Klein-Karlsruhe ein moderner Stadtteil geworden, dessen
besondere Geschichte in den unterschiedlichen
Sanierungsgebieten - Flächensanierung westlich bzw.
Objektsanierung östlich der Waldhornstraße - noch erkennbar
ist.
Dr. Manfred Koch, Herausgeber/Redaktion Blick in die
Geschichte
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Klein-Karlsruhe auf dem Karlsruher Stadtplan von 1789/90. Alte Ansichten des "Dörfle" vor der Sanierung präsentiert der Bürgerverein Altstadt auf seiner Homepage. Fotos: Stadtarchiv
Klein-Karlsruhe auf dem Karlsruher Stadtplan von 1789/90. Alte Ansichten des "Dörfle" vor der Sanierung präsentiert der Bürgerverein Altstadt auf seiner Homepage. Fotos: Stadtarchiv
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Fasanenstraße Ecke Brunnenstraße mit Blick zur Kronenstraße um 1920.
Fasanenstraße Ecke Brunnenstraße mit Blick zur Kronenstraße um 1920.
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Im Zentrum des "Dörfle", die "Drei Lilien" zwischen Markgrafenstraße (links) und der Kleinen Spitalgasse, später Entengasse (rechts) um 1920.
Im Zentrum des "Dörfle", die "Drei Lilien" zwischen Markgrafenstraße (links) und der Kleinen Spitalgasse, später Entengasse (rechts) um 1920.
https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/blick_geschichte/blick86/aufsatz3
Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz
Umweltwissen A - Z
Hier erhalten Sie ein aktuelles Angebot an Antworten zu
Umweltfragen, das sich auch aus Anfragen am
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Umweltmeldestelle des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Postfach 103439, 70029 Stuttgart, Telefon 0711 126-2626, Email:
umwelt.meldestelle@um.bwl.de. Das Telefon ist rund um die Uhr
erreichbar. Außerhalb der Dienstzeiten zeichnet ein
Anrufbeantworter die eingehenden Anrufe auf. Meldungen können
auch per Fax unter 0711 22249572626 gesendet werden.
Umweltbildung
bereitet Umweltwissen so auf, dass es insbesondere für
Kinder und Jugendliche vermittelbar ist. Für
Karlsruher Schulen bietet Umwelt- und Arbeitsschutz
kostenlos eine umweltpädagogische Unterstützung an. Eine
Liste mit Unterrichtseinheiten finden Sie auf unseren
Umweltbildungsseiten im Internet. Weitere
Informationen erhalten Sie unter Telefon 0721 133-3101.
Auch bei anderen umweltbezogenen Dienststellen
finden Lehrkräfte Unterstützung (Stadtwerke Karlsruhe,
Amt für Abfallwirtschaft). Eine Übersicht über die
Angebote in Karlsruhe ist auch über das
Umweltbildungsportal abrufbar.
Umweltlogos und -zeichen
siehe "Gütesiegel"
Umweltschutz
Bei der Stadtverwaltung Karlsruhe sind folgende
Dienststellen mit dem Thema Umweltschutz betraut:
Amt für Abfallwirtschaft (115); siehe: Abfall
Stadtwerke Karlsruhe (0721 599-2222), siehe: Energie-
und Wasserversorgung
Tiefbauamt, Klärwerk (0721 133-7460); siehe: Abwasser
Umwelt- und Arbeitsschutz (0721 133-3101);
allgemeiner Umweltschutz, Naturschutz, betrieblicher
Umweltschutz, Altlasten, Umweltbildung, Arbeitsschutz,
Klimaschutz
Zentraler Juristischer Dienst, Untere
Verwaltungsbehörden im Umweltrecht (Wasser-,
Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde,
Naturschutzbehörde, Immissionsschutzbehörde)
Umweltzentrum BUZO
Kronenstraße 9, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 380575,
Email: buzo@umweltzentrum-karlsruhe.de,
Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr,
Dienstag und Donnerstag 14 bis 17 Uhr.
Umweltzone
Die Belastung der Luft mit Schadstoffen soll reduziert werden.
Die EU hat hierzu die entsprechenden Grenzwerte vorgegeben. Nach
den Plänen des Landes, die in den Luftreinhalte- und
Aktionsplänen festgelegt sind, dürfen in Karlsruhe seit dem 1.
Januar 2009 nur noch Kraftfahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen
mit entsprechender Plakette in der städtischen Umweltzone
fahren. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine
Plakette. Sie dürfen die Karlsruher Umweltzone seit
Inkrafttreten der Fahrverbote am 1. Januar 2009 nicht mehr
befahren. Ab dem 1. Januar 2013 gelten die Fahrverbote in der
Karlsruher Umweltzone auch für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2
(rote Plakette) und der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette), so
dass nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Karlsruher
Umweltzone einfahren dürfen. Entscheidend für die Einstufung in
eine der Schadstoffgruppen ist die in den Kfz-Papieren
eingetragene Emissions-Schlüsselnummer. Autofahrer sollten daher
einen Blick in ihre Fahrzeugpapiere werfen und anhand der
Schlüsselnummer feststellen, in welche Schadstoffgruppe ihr
Fahrzeug eingeordnet wird. Die Plaketten sind gegen Entrichtung
einer Gebühr in den Bürgerbüros der Stadtverwaltung erhältlich
oder können online auf karlsruhe.de bestellt werden. Bei den
AU-Werkstätten, DEKRA, TÜV, GTÜ und anderen
Sachverständigenorganisaionen sind die Plaketten ebenfalls
kostenpflichtig zu erwerben. Die Plakette gilt deutschlandweit
in allen Umweltzonen. Das Befahren von Umweltzonen ohne
zulässige Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird
mit einem Bußgeld geahndet.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Erdaushub
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Erdaushub erteilt
der Fachbereich Wasser, Abfall, Boden beim Umwelt- und
Arbeitsschutz unter 0721 133-3101
Unkrautvernichtungsmittel
siehe "Pflanzenschutzmittel"
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Karlsruhe Denkmaltag: Stadtarchiv
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Stadtarchiv
Markgrafenstr 29
Treffpunkt, Öffnungszeit und Führungen
11.00 Uhr: Führung „Von der Pfandleihe zum Stadtarchiv“ (Dr. Gerhard Kabierske)
13.00 Uhr: Hausführung (Eric Wychlacz)
14.30 Uhr: Hausführung (Dr. Katrin Dort)
Info
Anfahrt
Das Stadtarchiv, das „Gedächtnis der Stadt“, bezog das Gebäude in der Markgrafenstraße 29 im Jahr 1990. Erbaut wurde das Haus 1906 als Städtische Pfandleihe. Bis 1942 diente das Gebäude diesem Zweck. Danach war es vorübergehend das Domizil einer NSDAP-Ortsgruppe. Ab den 1960er Jahren nutzte die benachbarte Gewerbeschule die Räume. Eigentlich schon zum Abriss im Zuge der Altstadtsanierung freigegeben, blieb das Gebäude aufgrund der Schulnutzung doch stehen. So konnte der für Archivzwecke besonders geeignete, denkmalgeschützte Bau schließlich vom Stadtarchiv übernommen werden. 2012/13 wurde er mit einem prägnanten Tonnendach aufgestockt.
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Allgemeine Informationen Stadtteil: Innenstadt-Ost Postleitzahl: 76133 Bebauungsplan-Nr: 444, 561 Rechtswert (UTM): 456788.39 Hochwert (UTM): 5428441.88 Rechtswert (GK): 3456846.52 Hochwert (GK): 5430174.43 Längengrad: 8.41° ö.L. Breitengrad: 49.01° n.Br. Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Kronenpl.(Erler-Str) (177 m) LIVE! Linie/n: S1, S11, S4, S51, S52, S7, S8, Tram 2, 5 Kronenplatz (226 m) LIVE! Linie/n: S1, S11, S2, S5, S51, S52, Tram 1, 4, Bus NL4, NL5 Klicken/Tippen Sie auf LIVE!, um aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abzurufen. Weitere und aktuelle Informationen zum ÖPNV finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Kronenplatz (167 m) Marktplatz (267 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Letzte Aktualisierung: 17.02.2020
Anfahrt
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Weitere Denkmale in der Nähe:
Führung „Handwerker und Huren, Künstler und Studenten – Das Dörfle – ein Stadtteil im Wandel“
Entfernung:
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Kleine Kirche
Entfernung:
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Führung „Vom Ausbesserungswerk zum Citypark“
Entfernung:
0,35 km
Evangelisch Lutherische Simeonkirche
Entfernung:
0,38 km
Interaktive Führung „Die Tore zu Karlsruhe“
Entfernung:
0,39 km
Evangelische Stadtkirche
Entfernung:
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Entfernungen sind ausgehend vom Marktplatz, Karlsruhe Zentrum, angegeben.
Impressum
http://m.karlsruhe.de/denkmaltag/db/de/stadtarchiv.html/
Stadt Karlslruhe
Ordnungs- und Bürgeramt | Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Betriebsname Adresse Betriebsart 1&1 Internet AG Ernst-Frey-Straße 9 Küche 1&1 Internet AG Brauerstraße 48 Küche Abone Döner Pizza Tennesseeallee 126 Imbiss Acabelle de Fleur Kriegsstraße 83 Küche acora Hotel und Wohnen Sophienstraße 69-71 Küche Agip Service-Station Neureuter Straße 5 Imbiss Agip Service-Station Killisfeldstraße 44 Imbiss Akropolis Zum Sportzentrum 3 Speisegaststätte Al Ponte Karlsruher Straße 77 Speisegaststätte Allianz Deutschland AG Kriegsstraße 117 Küche Alnatura Douglasstraße 28 - 30 Lebensmittelgeschäft Alnatura Käppelestraße 5 Lebensmittelgeschäft Alte Durlacher Brauerei Ochsentorstraße 18 Speisegaststätte Alten- und Pflegeheim - Haus Aaron - Im Eisenhafengrund 1 Küche Alten- und Pflegeheim - Haus Diana - Rinterheimer Hauptstraße 125 Küche Alten- und Pflegezentrum St. Anna Rüppurrer Straße 29 Küche Altenhilfezentrum Karlsruhe Nordost Glogauer Straße 10 Küche Am Turmberg Senioren-Pflegeheim Basler-Tor-Straße 77 Küche American Diner Durlach Fiduciastraße 2 Speisegaststätte Anders auf dem Turmberg Reichardtstraße 22 Speisegaststätte Anna's Backstube Wilhelm-Leuschner-Str. 49 Bäckereifiliale
Anna-Walch-Haus Gustav-Heller-Platz 1 Küche Anne-Frank-Gesamtschule Bonhoefferstraße 12 Küche Aposto Waldstraße 57 Speisegaststätte Aral Autocenter Schempf Ebertstraße 32 Imbiss Aral Autosilio Mayer Amalienstraße 55 Imbiss Aral Tankstelle Wiesenstraße 30 Imbiss Aral Tankstelle Haid-und-Neu-Straße 60 Imbiss Aroma Imbiss Kriegsstraße 274 a Imbiss Arte Dolce Gelateria Kaiserallee 51 Eisdiele ASB Seniorenresidenz am Ostring Rintheimer Straße 86a Küche ASB Seniorenzentrum Oberreut -Haus Lucia Hug- Wilhelm-Leuschner-Straße 65 Küche Augustenburg Gemeinschaftsschule Augustenburgstraße 22a Küche Aurum Alter Schlachthof 45 Speisegaststätte AWO Kindertagesstätte les explorateurs An der Raumfabrik 8 Küche AWO Kindertagesstätte Polyglott Albert-Schweitzer-Straße 1 a Küche AWO Kindertagesstätte Sebold Seboldstraße 3 Küche AWO Kindertagesstätte Villa Weiherstraße 1c Küche AWO Seniorenzentrum Grünwinkel Hopfenstraße 3 Küche AWO Seniorenzentrum Hanne-Landgraf-Haus Grezzostraße 7 Küche AWO Seniorenzentrum Karl-Siebert-Haus Zähringerstraße 9-13 Küche AWO Seniorenzentrum Knielingen 2.0 Sudetenstraße 45 Küche AWO Tagesgruppe Mafalda Gewann Kleinseeäcker 16 Küche Back-Eck Bismarckstraße 35a Bäckerei Back Werk Kreuzstraße 9 Bäckereifiliale Back Werk Kaiserstraße 22 Bäckereifiliale Back Werk Bahnhofplatz 1 Bäckereifiliale Bäckerei Fütterer Am Steinhäusle 2 a Bäckereifiliale Bäckerei Hatz Nürnberger Straße 5 a Bäckereifiliale Bäckerei Hatz Nelkenstraße 29 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Erzbergerstraße 100 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Haid-und-Neu-Straße 2 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Heideweg 1 Bäckereifiliale
Betriebe mit dem Karlsruher Hygienesiegel
Stadt Karlslruhe
Ordnungs- und Bürgeramt | Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Bäckerei Neff Landauer Straße 1 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Luise-Riegger-Straße 13 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Stösserstr. 28 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Eichelbergstraße 34 Bäckereifiliale Bäckerei Peters gute Backstube Kaiserstraße 227 Bäckereifiliale Bäckerei Reinmuth Karlstraße 130 Bäckereifiliale Bäckerei Reinmuth Im Mittelfeld 3 Bäckerei Bäckerei Schmidt Ritterstraße 7 Bäckerei Bäckerei Visel Tennesseeallee 122 Bäckereifiliale
Backlädle Thomashof Rittnertstraße 252 Bäckerei Badisch Brauhaus Stephanienstraße 38-40 Küche Badische Backstub' Kaiserstraße 18 Bäckereifiliale Badische Backstub' Karl-Friedrich-Straße 20 Bäckereifiliale Badische Backstub' Pfinztalstraße 54 Bäckereifiliale Badische Backstub' Pfinztalstraße 67 Bäckereifiliale Badische Backstub' Rheinstraße 34 Bäckereifiliale Badische Beamtenbank Herrenstraße 2 - 10 Küche Badnerlandhalle Rubensstraße 21 Speisegaststätte
Bäko Mittelbaden eG Ottostraße 9 Großhandel Bangkok Douglasstraße 12-14 Imbiss Barco Control Rooms Greschbachstraße 5a Küche Bard Angiomed Wachhausstraße 6 Küche Becker´s Hofladen Amtmännenwiesen Gewann 5 Metzgerei BGV/ Badische Versicherungen Durlacher Allee 56 a Küche BNN Kantine Linkenheimer Landstraße 133 Küche Bosch Betriebskantine Auf der Breit 4 Küche Bosch Bistro Auf der Breit 4 Imbiss Brunhilde-Baur-Haus Großküche Linkenheimer Landstraße 133 Küche Brunhilde-Baur-Haus Konditorei Linkenheimer Landstraße 133 Konditorei Bundesanstalt für Wasserbau BaW- Kantine Kußmaulstraße 17 Küche Bunte Kuh Welschneureuter Straße 36 Speisegaststätte Burger King Boschstraße 2 Speisegaststätte Burger King Durmersheimer Straße 145 a Speisegaststätte Burger King Kaiserstraße 64 Speisegaststätte Burger King Kaiserstraße 217 Speisegaststätte bwgv Akademiehotel -Aramark GmbH- Am Rüppurrer Schloss 40 Küche Cafe Ball Emil-Frommel-Straße 1a Cafe Cafe Böckeler Kaiserstraße 141 Cafe Cafe Galerie Karlsruher Allee 1 Cafe Cafe im Park Kaiserallee 10 Cafe Cafe im St. Vincentius-Klinikum Südendstraße 32 Cafe Cafe Jäck Karlstraße 37 Konditorei Cafe Kongress Ettlinger Straße 11a Konditorei Cafe Palaver Steinstraße 23 Speisegaststätte Cafe Pavillion Steinhäuserstraße 18 Cafe Cafe Rih Waldstr. 3 Cafe Cafe Vis a Vis Bienwaldstraße 16 Cafe Cafe-Conditorei Brenner Karlstraße 61a Konditorei Cafeteria Am Adenauerring Adenauerring 7 Imbiss Cafeteria Bismarckstraße PH - Studentenwerk Karlsruhe Bismarckstraße 10 Küche Cafeteria Engesserstrasse Engesserstraße 9 Imbiss Cafeteria Moltkestrasse Moltkestraße 30 Imbiss Cantina Majolika Ahaweg 6 Speisegaststätte CAP - Markt Pfinztalstraße 62 Lebensmittelgeschäft Caritas Seniorenzentrum St. Franziskus - stationäre Pflege - Steinhäuserstraße 19 c Küche Caritas Seniorenzentrum St. Franziskus - Tagespflege - Steinhäuserstraße 19 b Küche Carls Wirtshaus Alter Schlachthof 51-55 Speisegaststätte
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CAS Software AG CAS-Weg 1-5 Küche CCE AG Im kleinen Bruch 11 Küche Cilantro Bistro del Arte Markgrafenstraße 31 Speisegaststätte Coffee Boxx Moltkestraße 44 Cafe Comestibles España Import GmbH Luisenstraße 6 Lebensmittelgeschäft Confiserie Endle Kaiserstraße 241 a Cafe Cronimet Betriebsrestaurant Südbeckenstr. 22 Küche Curry 76 Waldstraße 24-28 Imbiss Das Rieberg Ostendorfplatz 1 Konditorei DB Gastronomie Betriebsrestaurant DB Netz Schwarzwaldstraße 86 Küche DB Gastronomie Bildungszentrum Karlsruhe Schwarzwaldstraße 78 a Küche Dean & David Kaiserstraße 223 a Speisegaststätte Dein Pausenladen Lorenzstraße 16 Imbiss DeliBurgers Akademiestraße 39 Speisegaststätte Der Backlade Georg-Friedrich-Straße 7 Bäckereifiliale der Vogelbräu Kapellenstraße 46-50 Speisegaststätte Deutsche Rentenversicherung Gartenstraße 105 Küche DHB - Netzwerk Haushalt Kaiserstraße 63 Küche DHU Kantine Ottostraße 24 Küche DIWAN Rüppurrer Str.94 Imbiss DJK Ost Frierichstaler Allee 52 Gaststätte DOM - Grill, Kitchen, Bar - Akademiestraße 69 Gaststätte Durlacher Pestoria An der Raumfabrik 1 Lebensmittelgeschäft Edeka Bauer Waidweg 3 Lebensmittelgeschäft Edeka Piston Talstraße 67 Lebensmittelgeschäft Edeka Aktiv Markt Rees Grünhutstraße 1 Lebensmittelgeschäft EFA Tankstelle Fettweisstraße 8 Imbiss EFA Tankstelle "Tanke an der Brücke" Wolfartsweierer Straße 46 Imbiss Eichendorffschule Lötzener Straße 2a Küche Eis Oma Hellbergstraße 1 Eisdiele Eiscafe Adria Grötzinger Straße 15 Cafe Eiscafe am Albufer Nürnberger Straße 14 Eisdiele Eiscafe Capri Kaiserpassage 2-4 Eisdiele Eiscafe Casal Kaiserstraße 124 c Eisdiele Eiscafe Gargano Glümerstraße 16 Eisdiele Eiscafe La Crema Bärenweg 35 Eisdiele Eissalon Cortina Kaiserstraße 101-103 Eisdiele El Taco Saarlandstraße 88 Imbiss El Taquito Waldstraße 24-26 Speisegaststätte El Toro Akademiestraße 57 Speisegaststätte Elisabeth-Selbert-Schule - Lehrküche Steinhäuserstraße 27 Küche EnBw Kantine Durlacher Allee 93 Küche EnBW Kraftwerke Fettweisstraße 60 Küche Ernst-Reuter-Schule Tilsiter Straße 15 Küche ES Kitchenlab Albert-Nestler-Straße 10 Küche Espressione Waldstraße 10 Cafe ESW Evang. Stadtmission Stephanienstraße 72 Küche ESW Evang. Stadtmission - Zentralküche Bannwaldallee 38 Küche Ettli Kaffee & Teehaus Erbprinzenstraße 28 Cafe Europäische Schule Karlsruhe Albert-Schweitzer-Straße 1 Küche Evang. Kindertagesstätte Kunterbunt An der Tagweide 27 Küche Evangelischer Kindergarten Simeon Insterburger Straße 13 Küche FächerResidenz Rhode-Island-Allee 4 Küche FC Germania Neureut 07 Am Schulberg 7 Speisegaststätte Feinkost Kirbas Durlacher Allee 111 Lebensmittelgeschäft Fichte Gymnasium -Mensa- Sophienstraße 12 Küche Fiducia & GAD IT AG Wachausstraße 4a Küche
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Freie Waldorfschule Neisser Straße 2 Küche Fresh Sub Kaiserpassage 2-4 Speisegaststätte Fresh•Sushi•Asian Eichelbergstraße 34 Imbiss Füllhorn Erbprinzenstraße 27 Lebensmittelgeschäft Fünf Kanalweg 52 Speisegaststätte Gasthaus Gutenberg Nelkenstraße 27 Speisegaststätte Gasthof Tannweg Balinger Straße 2 Speisegaststätte Gelatone Pfinztalstraße 66 Eisdiele Grimminger Bäckerei/Cafe Kaiserstraße 217 Bäckereifiliale
Grünkern Naturkost Am Berg 1 Lebensmittelgeschäft Hagsfelder Hofladen An der Tagweide 5 Lebensmittelgeschäft Hans im Glück Burgergrill & Bar Karl-Friedrich-Straße 12 Küche Hardthof Seniorenzentrum Hardtstraße 26 Küche Hatz-Moninger Brauhaus Durmersheimer Straße 59 Brauerei Haus Bodelschwingh Karlstraße 94 Küche Haus Karlsruher Weg Julius-Hirsch-Straße 2 Küche Haus Sonnensang Moltkestraße 5 Küche Heinrich Heine GmbH -GSG Gastro Service GmbH- Windeckstraße 15 Küche HELIOS Klinik für Herzchirurgie Karlsruhe Franz-Lust-Straße 30 Küche
Hit Frischetheken Eichelbergstraße 34 Lebensmittelgeschäft Hofladen Kraut und Rüben Steiermärker Straße 16a Lebensmittelgeschäft Hot Dog Spezial Eichelbergstraße 34 Imbiss Hotel am Markt Kaiserstraße 76 Hotel Hotel Auerhahn Karlsruher Straße 29 Speisegaststätte Hotel Blankenburg Kriegsstraße 90 Speisegaststätte Hotel Der Blaue Reiter Amalienbadstraße 16 Hotel Hotel Ibis Karlsruhe City Poststraße 1 Küche Hotel Markgräfler Hof Rudolfstraße 31 Speisegaststätte Hotel Rio - Restaurant - Hans-Sachs-Straße 2 Speisegaststätte HWK - Betriebskantine Am Viehweg 15 Küche HWK 1 Hagsfelder Werkstätten Am Storrenacker 9-11 Küche HWK 2 Hagslfeder Werkstätten Am Storrenacker 27 Küche HWK Neureut 2 Im kleinen Bruch 7 Küche HWK Neureut 1 Unterer Dammweg 9 Küche ibis budget Karlsruhe Ottostraße 1 a Hotel Gastro Foxx Greschbachstraße 25 Hersteller von Ice Fuzzy Lorbeerweg 26 Hersteller von Imbiss mit Herz Auf der Breit 5 Imbiss Itron GmbH -SV Business Catering GmbH- Hardeckstraße 2 Küche Jugendgästehaus St. Hildegard Ettlinger Straße 39 Küche Jugendherberge Moltkestraße 24 Küche Justizvollzugsanstalt Karlsruhe Riefstahlstraße 9 Küche Kaffeehaus Schmidt Kaiserallee 69 Konditorei Kaisergrill Kaiserstraße 32 Speisegaststätte Kamps Kaiserstraße 142 Bäckereifiliale Kantine- Chrono 24 GmbH Haid-und-Neu-Str. 18 Küche Kantine der Badenia Bausparkasse Badeniaplatz 1 Küche Kantine im AfA Ottostr. 21 Küche Kantine im Fraunhofer ISI Breslauer Straße 48 Küche Kantine im Landratsamt Beiertheimer Allee 2 Küche Karlsruher Hof Pfalzstr. 13 Speisegaststätte Kath. Kindergarten St. Albert Elbinger Straße 14 Küche Kath. Kita Heilig Kreuz Die Weltentdecker Reinmuthstraße 42 b Küche Kath. Kindertagesstätte St. Thomas Esslinger Straße 2 Küche Kath. Kita Luisenhof Am Grollenberg Küche Kehrle -Konditorei und Café- Pfinztalstraße 35 Konditorei Kesselhaus+Färberei Griesbachstraße 10 a,c Speisegaststätte
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Kettelerheim Bismarckstraße 71 Küche Kinderhaus Grünschnabel Pfaffstraße 1 Küche Kinderhaus Technido Albert-Nestler-Straße 13 Küche Kinderhaus Zipfelmütze Flughafenstraße 8 Küche Kindertagesstätte Bienenkörbchen Marie-Alexandra-Straße 37 Küche Kindertagesstätte Mühlwichtel Hardtstraße 28 Küche Kindertagesstätte Sterngucker Keplerstraße 43 Küche Kindertagesstätte Sternschnuppe Hertzstraße 16 Küche Kindertagesstätte Wigwam Südendstraße 54 Küche Kindertagesstätte Wigwam Pfinzstraße 18 b Küche Kita Kieselsteine Rhode- Island- Allee 62 Küche Kofflers Heuriger Lange Straße 1 Speisegaststätte Köhler's Cafe Bistro Am Alten Bahnhof 26 Imbiss Kostas SVK-Restaurant Hermann-Veit-Straße 3 Speisegaststätte Kretschmar Huber Haus Schäferstraße 15a Küche Kronen Cafe Bannwaldallee 38 B Speisegaststätte Kronen Kaffee Rösterei Bannwaldallee 38 B Kaffee Rösterei Kulturküche Kaiserstraße 47 Speisegaststätte K&U Bäckerei Waidweg 3 Bäckereifiliale La Fattoria Moldaustraße 14 Speisegaststätte Lago-Bowling Center Gablonzer Straße 13 Speisegaststätte La Mer Hirschstraße 87 Speisegaststätte Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge Durlacher Allee 100 Küche Landeserstaufnahmestelle-Schutzraum-Griesbachhaus Sophienstraße 193 Küche La Prima by Jörg Hammer Hans-Thoma-Straße 3 Speisegaststätte La Sicilia in bocca Kaiserallee 86 Speisegaststätte L-Bank Services Betriebskantine Schloßplatz 10-12 Küche LBBW Kantine Ludwig-Erhard-Allee 4 Küche LBS Betriebsrestaurant Karlsruhe Siegfried-Kühn-Straße 4 Küche Lehner's Wirtshaus Karlstraße 21a Speisegaststätte Lemon Tree Pfizerstraße 1 Küche Leonardo Hotel Ettlinger Straße 23 Küche L'Oréal Betriebskantine Hertzstraße 175 Küche L'Osteria Pizza e Pasta Zähringerstraße 69 Speisegaststätte Luisenheim, Bad. Schwesternschaft, Rotes Kreuz Kochstraße 2 Küche Malatya Pizza & Kebap Am Wetterbach 100 Speisegaststätte Marianne's Flammkuchen Kriegsstraße 300 Speisegaststätte Markgrafenstift Raiherwiesenstraße 13 Küche Max-Rubner-Institut - Casino Catering Haid-und-Neu-Straße 9 Küche Mc Donald´s Am Mühlburger Bahnhof 1 Speisegaststätte Mc Donald's Bocksdornweg 2 Speisegaststätte Mc Donald's Kaiserstraße 150 Speisegaststätte Mc Donald's Bahnhofplatz 1 Speisegaststätte Mediterrane Zunftstraße 5 Speisegaststätte Meine Pestoria -Kochschule- Grötzinger Straße 42 Speisegaststätte Mensa Adenauerring, Küche 1 und Update Adenauerring 7 Küche Mensa Adenauerring, Küche 2 und Schnitzelbar Adenauerring 7 Küche Mensa Adenauerring [koeri] werk Adenauerring 7 Imbiss Mensa Erzbergerstraße Erzbergerstraße 121 Küche Mensa Moltke Moltkestraße 12 Küche Mensa Schloss Gottesau Am Schloss Gottesaue 7a Cafe Metzgerei Brath Klauprechtstraße 25 Metzgerei Metzgerei Kastner Breisgaustraße 9 Metzgereifiliale Metzgerei Kauffeld Kastenwörtstraße 25 Metzgerei
Metzgerei Los Hardtstraße 20 Metzgerei Metzgerei Mehlem Werderstraße 46 - 48 Metzgerei Metzgerei Mohr Ostendorfplatz 4 Metzgerei
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Metzgerei Sack Karlstraße 130 Metzgereifiliale Metzgerei Sack Pfinztalstraße 13 Metzgereifiliale Metzgerei Sack Uhlandstraße 34 Metzgereifiliale Mevlana Restaurant Kriegsstraße 224 Speisegaststätte Michelin AG - Betriebskantine - Michelinstraße 4 Küche Midyad Pizza & Kebap Haus Saarlandstraße 92 Imbiss Mille Stelle Akademiestraße 38-40 Speisegaststätte Miro I Kantine -Aramark GmbH- DEA-Scholven-Straße Küche Miro II Kantine -Aramark GmbH- Nördliche Raffineriestraße Küche MoccaSin Coffee Ritterstraße 6 Cafe Muller Catering Hertzstraße 177 Küche Nagels Kranz Wilde Welt Neureuter Hauptstraße 210 Speisegaststätte Neureuter Döner & Pizza Holbeinstraße 5 Imbiss Novotel Karlsruhe Kongress Festplatz 2 Speisegaststätte Oberländer Weinstube Akademiestraße 7 Speisegaststätte Oberwaldschule Aue Grazer Straße 25 Küche Oststadt Döner Haid-und-Neu-Straße 2 Imbiss Otto-Hahn-Gymnasium - Mensa Im Eichbäumle 1 Küche Parzival- Schule Parzival Straße 1 Küche Pasta Pasta - La Strada Amalienstraße 17 Speisegaststätte
Pestalozzischule Kantine Christofstraße 23 Küche PI Physik Instrumente Auf der Römerstraße 1 Küche Pizzeria Da Pino Pfinztalstraße 71 Speisegaststätte Privatbrauerei Hoepfner Haid-und-Neu-Straße 18 Brauerei PTV Group - Kantine Haid-und-Neu-Straße 15 Küche Puro Yogurt Ettlinger-Tor-Platz 1 Cafe Quintino Ristorante Gartenstraße 72 Speisegaststätte R & S Siemens Betriebskantine II Siemensallee 84 Küche R+V Allg. Versicherung AG - Eurest Deutschland GmbH Siegfried-Kühn-Straße 1 Küche Rachele Fleisch- und Wurstgroßhandel Koellestraße 16 b Metzgerei Ratatouille Hermann-Veit-Straße 6 Küche räume Linkenheimer Allee 8 Speisegaststätte real,- Markt Karlsruhe Durlacher Allee 111 Lebensmittelgeschäft Reiter's Kaiserallee 13 a Cafe Restaurant Bernstein Bernsteinstraße 22 Speisegaststätte Restaurant DJK Daxlanden Im Jagdgrund 10 Speisegaststätte Restaurant Hasen Gerwigstraße 47 Speisegaststätte Restaurant No. 17 Rüppurrer Straße 2 Speisegaststätte Rewe Ettlinger-Tor-Platz 1 Lebensmittelgeschäft Rewe Theodor-Rehbock-Straße 11 Lebensmittelgeschäft Rewe Ponzer Hermann-Höpker-Aschoff-Straße 1Lebensmittelgeschäft Romaco Betriebskantine Am Heegwald 11 Küche Röser Verlagshaus - Betriebskantine Fritz-Erler-Straße 25 Küche Rosenbauer GmbH & Co.KG -Betriebsrestaurant Carl-Metz-Straße 3 Küche Rudolf-Steiner-Kindergarten Karlsruhe e.V. Landauer Straße 2a Küche Saray Grill Uhlandstr. 2 Speisegaststätte Scheck-In Rüppurrer Straße 1 Lebensmittelgeschäft Scheck-In Centeria Rüppurrer Straße 1 Imbiss Scheck-In Durlach Marstallstraße 18 Lebensmittelgeschäft Schlemmermeyer Kaiserstraße 100 Metzgereifiliale Schlossschule Durlach Prinzessenstraße 1 Küche Schule am Weinweg Weinweg 2 Küche Schulzentrum Neureut Unterfeldstraße 12 Küche Schumann & Sohn Degenfeldstraße 4 Aromenhersteller Schützenhaus auf dem Turmberg Jean-Ritzert-Straße 8 Speisegaststätte Schützenhaus Wolfartsweier Horbenloch Gewann 3 Speisegaststätte Schwabe Kantine Willmar-Schwabe-Straße 4 Küche
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Segafredo Espresso Bar Erbprinzenstraße 27 Cafe sein Scheffelstraße 57 Speisegaststätte Senioren- und Pflegeheim Schmitz Klopstockstraße 6 Küche Seniorenresidenz am Wetterbach Am Wiesenacker 29 Küche Seniorenresidenz im Blumenwinkel Im Blumenwinkel 2 Küche Seniorenzentrum Kirchfeld Hermann-Höpker-Aschoff-Straße 2Küche Seniorenzentrum Parkschlössle Badener Straße 33 Küche Shell Tankstelle Boggasch Linkenheimer Landstraße 102 a Imbiss Siemens I R & S Kasino Östliche Rheinbrückenstraße 50 Küche Sparkasse Kasino Kaiserstraße 223 Küche Sport Kindertagesstätte Wirbelwind Am Sportpark 1b Küche Sportschule Schöneck Sepp-Herberger-Weg 2 Küche St. Antoniusheim Rheinstraße 113 Küche St. Vincentius Krankenhaus Steinhäuserstraße 18 Küche St. Vincentius-Kliniken Südendstraße 32 Küche Staatliches Museum für Naturkunde -Cafeteria- Erbprinzenstraße 13 Cafe Städt. Kindertagesstätte die Katze Wettersteinstraße 16 a Küche Städt. Kindertagesstätte Kentuckyallee Kentuckyallee 120 Küche Städt. Kindertagesstätte Lassallestraße Lassallestraße 2b Küche Städt. Kindertagesstätte Obere Setz Obere Setz 1a Küche Städt. Klinikum, Kiosk/Minimarkt Moltkestraße 90 Küche Städt. Klinikum, Milchküche Moltkestraße 90 Küche Stadtwerke Karlsruhe -Betriebsküche- Daxlander Straße 72 Küche Star Inn Hotel Siemensallee 86 Hotel Steinofen Saarlandstraße 96 Speisegaststätte Stora Enso Kantine Mitscherlichstraße 1 Küche Südwestliche Bau BG -Kantine- Steinhäuserstraße 10 Küche Tagungsstätte Thomashof Stupfericher Weg 1 Küche Theodor-Steinmann-Haus Gartenstraße 27-29 Küche Thermo Fisher Scientific Kantine Dieselstraße 4 Küche Tialini Ludwig-Erhard-Allee 6 Speisegaststätte Tigris Haid-und-Neu-Str. 40 Imbiss Total Tankstelle Südtangente Erlachseeweg 10 Imbiss Trattoria & Pizzeria Pulcinella Unten am Grötzinger Weg 1 Speisegaststätte Trattoria Toscana Blumenstraße 19 Speisegaststätte Vapiano Karlstraße 11 Speisegaststätte VBK Betriebskantine Tullastraße 71 Küche Vitale Lunchbox Linkenheimer Allee 10 Küche Vogelbräu Durlach -Brauerei- Amalienbadstraße 16 Brauerei Vogelbräu Durlach -Gaststätte- Amalienbadstraße 16 Speisegaststätte Vollack Betriebskantine Am Heegwald 26 Küche W & W Versicherungen Friedrich-Scholl-Platz 1 Küche Waldenserschänke im TSV Palmbach Waldbronner Straße 12 Speisegaststätte Wichernhaus Alten- und Pflegeheim Weinbrennerstraße 69 Küche Wienerwald Kaiserallee 69 Speisegaststätte Wirtshaus Wolfbräu Werderstraße 51 Speisegaststätte Wohnstift Karlsruhe e.V. Erlenweg 2 Küche Zel-Restaurant Kaiserstraße 174 Speisegaststätte Zoo Terrassen Karlsruhe Ettlinger Straße 8 B, Speisegaststätte Zum Auerhof Auer Straße 64 Speisegaststätte Zum kleinen Ketterer Adlerstraße 34 Speisegaststätte Zum Ochsen Pfinzstraße 64 Speisegaststätte
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/luv/hygienesiegel/HF_sections/content/ZZjv4NZGefsvD4/1330089682546/FOB%2001%20LM%2019%20UVB20%20Liste%20Urkunden%20Internet%20%28Stand%2006.03.2020%29.pdf
Vorlage für Berichte
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<7932_BE_Erltgsbe_20130919.docx>res_19.09.2013 Seite 1
(Standortübersicht. Quelle: AS&P, Vortrag Abschlussforum 25.07.2013)
Stadt Karlsruhe
Neues Fußballstadion
Standortvergleich Infrastruktur
Stand: 19.09.2013
Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH
Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart
Ersteller: Claus Bürkle Email: claus.buerkle@dreso.com
Eckhard Restle, Email: eckhard.restle@dreso.com
Torsten Jungmann, Email: torsten.jungmann@dreso.com
file://Stgt-infra/7900_7999/7932_Fußballstadion_Karlsruhe/02_Schriftverkehr/24_Berichte/2013-09_Erläuterungsbericht/claus.buerkle@dreso.com
mailto:eckhard.restle@dreso.com
mailto:torsten.jungmann@dreso.com
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<7932_BE_Erltgsbe_20130919.docx>res_19.09.2013 Seite 1
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung .......................................................................................... 1
2 Anlass................................................................................................................ 4
3 Grundlagen ....................................................................................................... 5
4 Standort UNTERE HUB .................................................................................... 6
4.1 Grundlagen ........................................................................................................ 6 4.2 Verkehrsmittelwahl/Modal-Split, Anzahl Parkplätze .......................................... 7 4.3 MIV – Motorisierter Individualverkehr ................................................................ 8 4.3.1 Parken und Innere Erschließung ....................................................................... 8 4.3.2 Anbindung an das übergeordnete Straßennetz ................................................. 9 4.4 Umweltverbund ................................................................................................ 11 4.4.1 Öffentlicher Verkehr und Fußgänger ............................................................... 11 4.4.2 Radfahrer ......................................................................................................... 13 4.5 Weitere Infrastruktur, Standortrestriktionen ..................................................... 14 4.5.1 Hochwassergefahrenkarten und vorhandene Entwässerungsgräben ............. 14 4.5.2 Vorhandene Leitungen ..................................................................................... 15 4.5.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ................................................................ 15 4.6 Termine ............................................................................................................ 15 4.6.1 Terminübersicht ............................................................................................... 15 4.6.2 Allgemeines ...................................................................................................... 16 4.6.3 Planungsrecht .................................................................................................. 17 4.6.4 Grundstücksverfügbarkeit ................................................................................ 17 4.6.5 Planung, Ausschreibung/Vergabe ................................................................... 18 4.6.6 Baumaßnahmen ............................................................................................... 18 4.7 Kosten .............................................................................................................. 18 4.7.1 Kostenübersicht ............................................................................................... 18 4.7.2 Baukosten Stadion ........................................................................................... 19 4.7.3 Baukosten Infrastruktur .................................................................................... 20 4.7.4 Kosten Grunderwerb ........................................................................................ 21
5 Standort MASTWEIDE ................................................................................... 22
5.1 Grundlagen ...................................................................................................... 22 5.2 Verkehrsmittelwahl/Modal-Split, Anzahl Parkplätze ........................................ 23 5.3 MIV – Motorisierter Individualverkehr .............................................................. 24 5.3.1 Parken und Innere Erschließung ..................................................................... 24 5.3.2 Anbindung an das übergeordnete Straßennetz ............................................... 25 5.4 Umweltverbund ................................................................................................ 27 5.4.1 Öffentlicher Verkehr und Fußgänger ............................................................... 27 5.4.2 Bauliche Maßnahmen ÖV ................................................................................ 29 5.4.3 Radfahrer ......................................................................................................... 29 5.5 Weitere Infrastruktur, Standortrestriktionen ..................................................... 30 5.5.1 Landgraben ...................................................................................................... 30 5.5.2 Regenbecken Mastweide ................................................................................. 32
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5.5.3 Hochspannungsfreileitungen ........................................................................... 33 5.5.4 GVS-Gashochdruckleitung .............................................................................. 34 5.5.5 Versorgungsleitungen ...................................................................................... 35 5.6 Termine ............................................................................................................ 35 5.6.1 Terminübersicht ............................................................................................... 35 5.6.2 Allgemeines ...................................................................................................... 36 5.6.3 Planungsrecht .................................................................................................. 37 5.6.4 Grundstücksverfügbarkeit ................................................................................ 38 5.6.5 Planung, Ausschreibung/Vergabe ................................................................... 39 5.6.6 Baumaßnahmen ............................................................................................... 39 5.7 Kosten .............................................................................................................. 39 5.7.1 Kostenübersicht ............................................................................................... 39 5.7.2 Baukosten Stadion ........................................................................................... 40 5.7.3 Baukosten Infrastruktur .................................................................................... 40 5.7.4 Kosten Grunderwerb ........................................................................................ 42
6 Standort WILDPARK ...................................................................................... 43
6.1 Grundlagen ...................................................................................................... 43 6.2 Verkehrsmittelwahl/Modal-Split, Anzahl Parkplätze ........................................ 44 6.3 MIV – Motorisierter Individualverkehr .............................................................. 45 6.3.1 Parken und Innere Erschließung ..................................................................... 45 6.3.2 Anbindung an übergeordnetes Straßennetz .................................................... 45 6.4 Umweltverbund ................................................................................................ 47 6.4.1 Öffentlicher Verkehr und Fußgänger ............................................................... 47 6.4.2 Bauliche Maßnahmen ÖV ................................................................................ 49 6.4.3 Radfahrer ......................................................................................................... 49 6.5 Weitere Infrastruktur, Standortrestriktionen ..................................................... 49 6.5.1 Verfügbarkeit zusätzlicher Flächen .................................................................. 49 6.6 Termine ............................................................................................................ 50 6.6.1 Terminübersicht ............................................................................................... 50 6.6.2 Allgemeines ...................................................................................................... 50 6.6.3 Planungsrecht .................................................................................................. 51 6.6.4 Grundstücksverfügbarkeit ................................................................................ 51 6.6.5 Planung, Ausschreibung/Vergabe ................................................................... 51 6.6.6 Baumaßnahmen ............................................................................................... 51 6.7 Kosten .............................................................................................................. 51 6.7.1 Kostenübersicht ............................................................................................... 51 6.7.2 Baukosten Stadion ........................................................................................... 52 6.7.3 Baukosten Infrastruktur .................................................................................... 52 6.7.4 Kosten Grunderwerb ........................................................................................ 53
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Abbildungen
Abb. 1: Termine Vergleich ................................................................................................ 3 Abb. 2: Kosten Vergleich .................................................................................................. 4 Abb. 3: Standortskizze Untere Hub (AS&P) ..................................................................... 6 Abb. 4: Modal-Split Untere Hub ........................................................................................ 8 Abb. 5: MIV-Anfahrt Untere Hub ...................................................................................... 9 Abb. 6: MIV-Abfahrt Untere Hub ...................................................................................... 9 Abb. 7: Landwirtschaftswegunterführung B10neu ......................................................... 10 Abb. 8: ÖPNV Untere Hub.............................................................................................. 11 Abb. 9: Liniennetzplan Untere Hub, Ausschnitt (ohne Baustelle) .................................. 12 Abb. 10: Haltestelle Hubstr. ............................................................................................ 13 Abb. 11: Vorhandene Entwässerungsgräben................................................................. 14 Abb. 12: HQ100 (links), HQ-Extrem (rechts) .................................................................. 15 Abb. 13: Terminkonzept Untere Hub .............................................................................. 16 Abb. 14: Kosten Bau und Grunderwerb Untere Hub ...................................................... 19 Abb. 15: Baukosten Bemessungsstadion, AS&P ........................................................... 19 Abb. 16: Überschlägiger Kostenansatz Infrastruktur Untere Hub .................................. 21 Abb. 17: Systemkonzept Newport 2009: Visualisierung, Draufsicht, Parkierung und
MIV-Erschließung, Öffentlicher Verkehr (im Uhrzeigersinn) .......................................... 22 Abb. 18: Standortskizze Mastweide (AS&P) .................................................................. 23 Abb. 19: Modal Split Mastweide ..................................................................................... 24 Abb. 20: MIV-Anfahrt Mastweide .................................................................................... 25 Abb. 21: MIV-Abfahrt Mastweide .................................................................................... 26 Abb. 22: ÖPNV Mastweide ............................................................................................. 27 Abb. 23: Liniennetzplan Mastweide, Ausschnitt (ohne Baustelle) ................................. 28 Abb. 24: Radverkehrsnetz Stadt Karlsruhe .................................................................... 30 Abb. 25: Landgraben, Luftbild mit Plandarstellung ........................................................ 31 Abb. 26: Landgraben (Planausschnitt) ........................................................................... 31 Abb. 27: Regenbecken Mastweide ................................................................................. 32 Abb. 28: Hochspannungsfreileitung ............................................................................... 33 Abb. 29: Bestand Gasleitungen ...................................................................................... 34 Abb. 30: Versorgungsleitungen Bestand ........................................................................ 35 Abb. 31: Terminkonzept Mastweide ............................................................................... 36 Abb. 32: Kostenübersicht Mastweide ............................................................................. 40 Abb. 33: Überschlägiger Kostenansatz Infrastruktur Mastweide ................................... 42 Abb. 34: Bestandssituation Wildpark (möglicher Standortumgriff) ................................. 43 Abb. 35: Standortskizze Wildpark (AS&P) ..................................................................... 43 Abb. 36: Modal Split Wildpark ........................................................................................ 44 Abb. 37: MIV-Anfahrt Wildpark ....................................................................................... 46 Abb. 38: MIV-Abfahrt Wildpark ....................................................................................... 46 Abb. 39: ÖPNV Wildpark ................................................................................................ 48 Abb. 40: Liniennetzplan Wildpark, Ausschnitt (ohne Baustelle) ..................................... 48 Abb. 41: Terminkonzept Wildpark .................................................................................. 50 Abb. 42: Kosten Bau und Grunderwerb Wildpark .......................................................... 52 Abb. 43: Überschlägiger Kostenansatz Infrastruktur Wildpark ....................................... 53
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<7932_BE_Erltgsbe_20130919.docx>res_19.09.2013 Seite 1
1 Zusammenfassung
Die Stadt Karlsruhe diskutiert seit längerem die Frage eines Umbaus oder Neubaus
eines Fußballstadions. Im Frühjahr 2013 wurden mittels eines öffentlichen „Fakten-
checks“ (mehrere Termine) Bürgern und Interessensgruppen die Ergebnisse von Stu-
dien vorgestellt sowie Rückfragen und Diskussionen ermöglicht. Es wurden drei Stan-
dorte geprüft:
─ Untere Hub
─ Mastweide
─ Wildpark.
Auf Basis dieser Vorgehensweise erstellte Drees & Sommer Untersuchungen und Be-
wertungen zu den verkehrlichen Belangen der Konzeptstudien sowie Terminkonzepte
zu den drei Standorten und stellte diese in den Öffentlichkeitsterminen vor.
Untere Hub
Der Stadionstandort zwischen der BAB A5 und der B10 (alt und neu) hat eine gute
Erreichbarkeit und Anbindung. Leistungsfähige Anschlüsse ans überörtliche Straßen-
netz werden realisiert und die An- und Abfahrt erfolgen meist über mehrspurige und
leistungsfähige Straßen. Einer möglichen Rückstaugefahr auf die BAB A5 sollte durch
betrieblichen und technischen Maßnahmen beim Einfahren/Parken ins Gelände begeg-
net werden.
Die Parkplatzsituation und die innere Erschließung werden positiv bewertet. Aufgrund
der guten Flächenverfügbarkeit können die Stellplätze in ausreichender Anzahl direkt
um das Stadion herum angeordnet werden.
Beim öffentlichen Verkehr (ÖV) stehen zwei Haltestellen mit drei Linien und einer Regi-
onalzuglinie zur Verfügung. Dies ist im Vergleich der drei Standorte die geringste Li-
nienanzahl und die geringste Beförderungskapazität. Überschlägig schätzen wir ab,
dass sich die „Normalauslastung des ÖV“ innerhalb 1 - 1,5 Stunden nach Spielende
wieder einstellen wird.
Mastweide
Grundlage ist die vom Investor „Newport“ im Jahr 2009 im Auftrag des KSC erstellte
und damals im Internet verfügbare (www.ka-news.de) Konzeption einer KSC-Arena am
Standort Mastweide.
Der Stadionstandort zwischen der BAB A5, dem Ostring und der Durlacher Allee hat
eine gute Erreichbarkeit und Anbindung. Leistungsfähige Anschlüsse ans überörtliche
Straßennetz sind vorhanden oder werden noch realisiert. Die An- und Abfahrt erfolgt
über meist mehrspurige und leistungsfähige Straßen. Mit Einschränkungen ist im Be-
reich von Verkehrsüberlagerungen in den Verkehrsspitzenzeiten zu rechnen. Einer
möglichen Rückstaugefahr auf die BAB A5 sollte durch betrieblichen und technischen
Maßnahmen beim Einfahren/Parken im Gelände und den Parkhäusern begegnet wer-
den.
http://www.ka-news.de/
Stadt Karlsruhe Neues Fußballstadion Karlsruhe
Standortvergleich Infrastruktur
<7932_BE_Erltgsbe_20130919.docx>res_19.09.2013 Seite 2
Die Parkplatzsituation und die innere Erschließung sind, unter Berücksichtigung des
erhöhten Kostenaufwandes, größtenteils positiv zu bewerten. Die Einrichtung großer
Parkhäuser führt, im Vergleich zu ebenerdig angeordneten Parkflächen, zur Verringe-
rung der Leistungsfähigkeit beim Befüllen und Entleeren der Stellplätze.
Beim Öffentlichen Verkehr stehen mit der Umbaumaßnahme an der Haltestelle
Weinweg und dem Neubau der S-Bahn-Haltestelle ein gutes Angebot mit sechs Linien
sowie der S-Bahn zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass sich mit der Umset-
zung dieser Maßnahmen die „Normalauslastung des ÖV“ innerhalb einer Stunde nach
Spielende wieder einstellen wird.
Wildpark
Der Standort ist aufgrund der bisherigen Nutzung verkehrlich „eingespielt“ und im Be-
trieb optimiert. Die Erreichbarkeit im näheren Umfeld wird über den Adenauerring, den
Willy-Brandt-Ring und die Theodor Heuss-Allee sichergestellt.
Die Anfahrt aus Richtung Norden und Osten ist über die BAB A5 Anschlussstellen
Karlsruhe-Nord, Karlsruhe-Mitte und Karlsruhe-Durlach möglich. Die Anfahrt aus Rich-
tung Süden kann über die Anschlussstelle Karlsruhe Süd und im weiteren Verlauf über
den Adenauerring erfolgen.
Für die Abfahrt nach Spielende werden die für die Anfahrt befahrenen Verkehrswege
genutzt. Ein speziell programmiertes Steuerungsprogramm für die Lichtsignalanlagen
sichert eine geregelte und möglichst reibungslose An- und Abfahrt. Die Abfahrtszeit
nach Spielende wird aufgrund der Erfahrungen aus der bisherigen Nutzung des Stan-
dorts, auf < 1,0 h abgeschätzt.
Die Parkplatzsituation und die innere Erschließung sind unter Berücksichtigung der
eingeschränkten Flächenverfügbarkeit umsetzbar. Im Laufe der bisherigen Nutzung der
vorhandenen Parkmöglichkeiten haben sich die Abläufe am bestehenden Standort
eingespielt. Durch die geplanten Maßnahmen kommt es zu einer Verbesserung der
Parksituation.
Beim öffentlichen Verkehr steht mit den vorhandenen Haltestellen ein gutes Angebot
mit neun Linien zur Verfügung. Aus den Erfahrungen der bisherigen Nutzung des be-
stehenden ÖPNV-Angebotes ist davon auszugehen, dass sich die „Normalauslastung
des ÖPNV“ innerhalb einer Stunde nach Spielende wieder einstellen wird.
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Standortvergleich Infrastruktur
<7932_BE_Erltgsbe_20130919.docx>res_19.09.2013 Seite 3
Termine – Vergleich
Abb. 1: Termine Vergleich
Der Standort Wildpark ist aufgrund der vorhandenen Nutzung und Einrichtungen am
schnellsten realisierbar. Es sind keine so aufwändigen Genehmigungsverfahren wie bei
den anderen Neubaustandorten erforderlich. Bei unterbrechungsfreier und zügiger
Durchführung des Projektes schätzen wir eine Spielbetriebsaufnahme für die Saison
2018/2019 ab.
Beim Standort Untere Hub gehen wir von einer um ein Jahr späteren Inbetriebnahme
aus. Dies ist durch die erforderlichen Genehmigungsverfahren für Infrastruktur, Stadion
und den erforderlichen Grundwerb begründet.
Der Standort Mastweide erfordert den größten Zeitbedarf. Wir gehen bei unterbre-
chungsfreier und zügiger Projektrealisierung von einer Inbetriebnahme aus, die drei
Jahre nach der des Wildparks und zwei Jahre nach der der Unteren Hub liegt. Dabei
wird davon ausgegangen, dass der Grunderwerb und Ersatzneubau für den Messplatz
sowie ein Zugriff auf die Fläche gegenüber „MANN“ innerhalb fünf Jahren erfolgreich
abgeschlossen werden kann.
Stadt Karlsruhe Neues Fußballstadion Karlsruhe
Standortvergleich Infrastruktur
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Kosten – Vergleich
Abb. 2: Kosten Vergleich
Der Standort Wildpark hat mit überschlägigen Kosten von rund 120 Mio. € brutto die
geringsten Investitionskosten der drei Standorte. Der Standort Untere Hub wird auf
rund ca. 179 Mio. € brutto taxiert (+ 49 %). Für den Standort Mastweide werden die
höchsten Investitionskosten prognostiziert. Sie betragen ca. 293 Mio. € brutto und lie-
gen damit ca. 173 Mio. € (+ 144 %) höher als beim Wildpark und ca. 114 Mio. € brutto
(+ 64 %) höher als bei der Unteren Hub. Dies ist durch den hohen Aufwand für die Inf-
rastrukturmaßnahmen und den Grunderwerb begründet.
2 Anlass
Die Stadt Karlsruhe diskutiert seit längerem die Frage eines Umbaus oder Neubaus
eines Fußballstadions. Im Juli 2008 erfolgte ein Grundsatzentschluss des Gemeinde-
rats für ein Stadion in Karlsruhe mit drei Lösungsvarianten.
Im Frühjahr 2013 wurde vom neu gewählten Oberbürgermeisters Dr. Mentrup der Dis-
kussionsprozess um das Thema Stadion wieder aufgenommen. Mittels eines öffentli-
chen „Faktenchecks“ (mehrere Termine) wurden interessierten Bürgern und Interes-
sensgruppen die Ergebnisse von Studien vorgestellt sowie Rückfragen und Diskussio-
nen ermöglicht. Ziel ist ein gemeinsames Verständnis über die Fakten als akzeptierte
Bewertungsgrundlage zu erreichen.
Es werden folgende drei Standorte geprüft:
─ Untere Hub
─ Mastweide
─ Wildpark.
Die Karlsruher Fächer GmbH & Co Stadtentwicklungs-KG beauftragte
Drees & Sommer im April 2013 mit Untersuchungen und Bewertungen zu den
verkehrlichen Belangen der Konzeptstudien an den drei Standorten und Vorstellung der
Ergebnisse in den Öffentlichkeitsterminen.
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Drees & Sommer hatte, bereits im Sommer 2009 im Auftrag des Tiefbauamtes der
Stadt Karlsruhe, die Kosten der Infrastruktur am Standort Mastweide bewertet. Unter-
suchungsgegenstand war damals ein investorengestütztes vereinfachtes Realisie-
rungskonzept des Hamburger Investors „Newport“.
3 Grundlagen
Grundlagen sind die skizzenhaften und überschlägigen Konzeptionen zu den drei Sta-
dionstandorten, erstellt von Albert Speer & Partner GmbH Architekten Planer Frankfurt,
und Unterlagen der Stadt Karlsruhe.
Vorhandene Unterlagen
─ Kostenüberprüfung für Erschließung neues KSC-Stadion am Standort „Mastweide“,
17.08.2009, Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH,
Stuttgart
─ Präsentationsunterlagen des Investors „Newport“ zum Stadion Mastweide, 2009
─ Wildparkstadion Karlsruhe, Äußere Verkehrserschließung, Abschlussbericht, Hup-
fer + Partner GBr, 18.12.2006
─ Neues Fußballstadion Karlsruhe, Report, Oktober 2008 Albert Speer & Partner
GmbH Architekten, Planer, Frankfurt
─ Wildparkstadion Karlsruhe, Funktionalentwurf, Report, Januar 2009, Albert Speer &
Partner GmbH Architekten, Planer, Frankfurt
─ Standortuntersuchung Oktober 2005, Zusammenfassung des Stadtplanungsamtes
April 2013 zum Termin Faktencheck am 26.04.2013
─ Protokoll Expertenworkshop, 28.06.2013, GRiPS
─ Daten zum Fuß- und Radverkehr, von Stadtplanungsamt Karlsruhe, 09.07.2013
─ Radwegenetz Zentrum, Haupt- und Nebennetz
─ Standortuntersuchung Radverkehr: Handlungsbedarf Radverkehr an den Stan-
dorten Untere Hub und Mastweide
─ Stele-Kulturwegweisung
─ Ausgewählte Verkehrszahlen Durlacher Allee, Ostring, Gerwigstr., Wolfartsweierer
Str., Pfinzstr., Elfmorgenbruchstr., Grötzinger Str. B3,
─ Hochwassergefahrenkarte, Ausschnitte für den Standort Untere Hub, Juli 2013
─ Grunderwerb, Kostenabschätzung, Liegenschaftsamt Karlsruhe, 17.07.2013
─ Überschlägiger Kostenansatz Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH zu Versorgungs-
infrastruktur und Baufeldfreimachung, 11.07.2013
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─ Präsentation zum Abschlussforum am 25.07.2013 von Albert Speer & Partner
GmbH und Drees & Sommer
─ Protokoll Abschlussforum, 25.07.2013, GRiPS
4 Standort UNTERE HUB
4.1 Grundlagen
Von Albert Speer & Partner GmbH Architekten, Planer liegt für den Standort Untere
Hub nachfolgendes skizzenhafte Konzept als Stadionlayout vor. Auf dieser Basis wur-
den die Konzepte zur verkehrlichen Erschließung und Infrastruktur entwickelt.
Abb. 3: Standortskizze Untere Hub (AS&P)
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4.2 Verkehrsmittelwahl/Modal-Split, Anzahl Parkplätze
Der Bedarf an verkehrlicher Infrastruktur wird von der Nachfrage an die einzelnen Ver-
kehrsmittel bestimmt. Es ist deshalb abzuschätzen, wie viele Personen voraussichtlich
mit dem Auto (MIV – motorisierter Individualverkehr) und wie viele mit dem Umweltver-
bund ins Stadion kommen werden. Der Umweltverbund ist der Sammelbergriff für die
An- und Abreise mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV), dem Fahrrad oder zu Fuß.
Die Verkehrsmittelwahl der Personen wird auch „Modal-Split“ genannt. Das Mobilitäts-
verhalten der Menschen einerseits und das Verkehrsangebot andererseits bestimmen
den „Modal-Split“.
Für jeden Stadionstandort wird ein überschlägiger Modal-Split-Ansatz getroffen. Bei
den Überlegungen fließen ein: Die Lage des Standortes, das Verkehrsangebot im Um-
feld, Erfahrungen aus Vergleichsprojekten, etc.
Bei der Unteren Hub gehen wir davon aus, dass aufgrund der guten Anbindung ans
überörtliche Straßennetz und der relativ weiten Entfernung zum Stadtzentrum die Auto-
fahrer in der Mehrheit sein werden. Wir schätzen ab, dass rund 60 % der Besucher mit
dem MIV (Auto 50 %, Fanbus 10 %) anreisen und rund 40 % den Umweltverbund
(ÖPNV 28 %, Radfahrer 10 %, Fußgänger 2 %) nutzen werden.
In nachfolgender Abbildung sind der angenommene Modal-Split-Ansatz und die sich
daraus ergebenden Anteile der Verkehrsmittel sowie der sich ergebende Stellplatzbe-
darf dargestellt.
Ausgehend von der geplanten Maximalkapazität des Stadions von 35.000 Besuchern
ergeben sich folgende Ergebnisse.
Für VIPs/Hospitality-Gäste werden 800 PKW-Stellplätze vorgesehen. Bei einer ange-
nommenen PKW-Besetzung von 2,0 Personen bei dieser Besuchergruppe entspricht
dies 1.600 VIPs/Hospitality-Gäste die mit dem PKW anfahren. Von den verbleibenden
33.400 Besuchern werden 60 % (20.040) mit dem MIV anreisen. Bei einem angenom-
menen PKW-Besetzungsgrad von 2,8 sind 5.964 PKW-Stellplätze sowie 67 Fanbus-
stellplätze (50 Pers./Bus) erforderlich.
Unter Berücksichtigung der VIP/Hospitality-Besucher sind somit 6.674 PKW-Stellplätze
erforderlich. Für die Fanbusse sind 67 Stellplätze (50 Pers./Bus) erforderlich.
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4umliche_Mobilit%C3%A4t
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4umliche_Mobilit%C3%A4t
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Besucher Verkehrsmittel Pers. Pers. / Kfz Stellplätze
Pkw
Stellplätze
Bus
Kapazität 35.000 35.000
VIP / Hospitality 1.600 PKW 1.600 2,0 800
Kapazität Rest 33.400 33.400
MODAL-SPLIT
MIV 60% davon PKW 50% 16.700 2,8 5.964
Bus 10% 3.340 50,0 67
Umweltverbund 40% davon ÖPNV 28% 9.352
Radfahrer 10% 3.340
Fußgänger 2% 668
6.764 67
Abb. 4: Modal-Split Untere Hub
Nach der Entscheidung für einen der Standorte sollte eine detaillierte verkehrliche Er-
hebung und Untersuchung zur Verifizierung des genauen Modal-Splits-Ansatzes
durchgeführt werden.
4.3 MIV – Motorisierter Individualverkehr
4.3.1 Parken und Innere Erschließung
Das skizzenhafte Stadionkonzept sieht insgesamt ca. 7.000 Stellplätze für PKWs und
Fanbusse vor. Aufgrund der Größe der verfügbaren Grundstückfläche können diese als
ebenerdige Stellplätze um das Stadion herum angelegt werden.
Eine dreistreifige Ringstraße um das Stadion herum verbindet die Parkplätze unterei-
nander und mit dem übergeordneten Straßennetz.
Die Parkplatzsituation und die innere Erschließung werden positiv bewertet. Auf-
grund der guten Flächenverfügbarkeit können die Stellplätze in ausreichender
Anzahl direkt und ebenerdig um das Stadion herum angeordnet werden.
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4.3.2 Anbindung an das übergeordnete Straßennetz
Abb. 5: MIV-Anfahrt Untere Hub
Abb. 6: MIV-Abfahrt Untere Hub
Der Standort ist sehr gut an zwei BAB A5 Anschlussstellen angebunden. Direkt am
Standort an die AS Karlsruhe-Nord. Über die B10neu und die neu herzustellenden Ab-
fahrtsrampen ins Projektgelände erreichen die Kfz den Standort. Für die Rückfahrt aus
dem Gelände ist eine neue Rampe bis auf die Höhe der B10neu zu bauen.
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Eine zwischenzeitlich angedachte Behelfsausfahrt an der BAB A5, von Süden kom-
mend direkt ins Stadiongelände, wird als genehmigungsrechtlich schwierig angesehen
und deshalb im Konzept nicht angesetzt.
Für die Abfahrt nach Spielende in Richtung Norden wird die bestehende einstreifige
Landwirtschaftswegunterführung der B10neu genutzt und eine neue Rampe bis auf die
Höhe der B10neu und zur AS KA-Nord gebaut. Diese Unterführung und die neue Ab-
fahrtsrampe sind bzw. können aus Geometriegründen nur einstreifig hergestellt werden
und wirken abflussbremsend.
Abb. 7: Landwirtschaftswegunterführung B10neu
Die Verkehre von der zweiten BAB A5 Anschlussstelle Karlsruhe-Durlach sowie die
Verkehre aus Richtung Westen/Stadtmitte, gelangen über die B10alt (K9659) zum Pro-
jektstandort. Für die Anbindung des Standortes ist eine neue kreuzungsfreie An-
schlussstelle mit Ausfahrt und Einfahrt an der B10alt (K9659) zu erstellen. Für die kreu-
zungsfreie Querung ist eine Überführung oder Unterführung erforderlich.
Die westliche Fahrbahn der B10alt (K9659), Fahrtrichtung Süd nach Nord, erhält zu-
sätzlich eine niveaugleiche Ein- und Ausfahrt.
Die Erschließung aus Richtung Osten (Pfinztal) erfolgt über die B3, die Rampe zur
B10alt (K9659) und die vor genannte niveaugleiche Anbindung der B10alt (K9659).
Die Abfahrtszeit nach Spielende wird auf < 1,5 h abgeschätzt.
Zur Steuerung der Anfahrtsströme über die beiden BAB-Anschlussstellen (KA-Durlach,
KA-Nord) und zur Reduktion einer Rückstaugefahr wird die Installation einer dynami-
schen Wegweisung auf der BAB empfohlen.
Für die Steuerung der Kfz-Ströme aus dem Standortgelände und zur Vorbeugung mög-
licher Staus im öffentlichen Straßennetz, wird eine dynamische Abflusssteuerung beim
Stadion empfohlen.
Der Stadionstandort zwischen der BAB A5 und der B10 (alt und neu) hat eine
gute Erreichbarkeit und Anbindung. Leistungsfähige Anschlüsse ans überörtli-
che Straßennetz sind vorgesehen und die An- und Abfahrt erfolgen über meist
mehrspurige und leistungsfähige Straßen. Einer möglichen Rückstaugefahr auf
die BAB A5 sollte durch betrieblichen und technischen Maßnahmen beim Einfah-
ren/Parken im Gelände begegnet werden.
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4.4 Umweltverbund
4.4.1 Öffentlicher Verkehr und Fußgänger
Die beiden nachfolgenden Abbildungen zeigen zum einen den Lageplan der Haltestel-
len und Fußwege zum Stadion und zum anderen einen Ausschnitt des Liniennetzpla-
nes des öffentlichen Verkehrs.
Abb. 8: ÖPNV Untere Hub
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Abb. 9: Liniennetzplan Untere Hub, Ausschnitt (ohne Baustelle)
Zwei Haltestellen liegen in einem Umkreis < 1,5 km. Dies ist noch als akzeptable fuß-
läufige Entfernung anzusehen. Diese Haltestellen sind:
─ Haltestelle Hubstraße: die fußläufige Entfernung beträgt rund 0,7 km. Die Haltestel-
le wird von den beiden S-Bahnlinien S4 und S5 angefahren. Die S4 fährt im 20-
Minuten-Takt die S5 im 10-Minuten-Takt
─ Haltestelle Bahnhof Durlach: Die fußläufige Entfernung beträgt ca. 1,3 km. Zusätz-
lich zu den Linien S4 und S5 (wie Hubstr.) verkehren die S3/S31/S32 (10-Minuten-
Takt) sowie der Regionalzug R5 (60-Minuten-Takt)
Insgesamt stehen 2 Haltestellen mit 3 S-Bahnlinien und einer Regionalzuglinie
zur Verfügung. Dies ist im Vergleich der 3 Standorte die geringste Linienanzahl
und die geringste Beförderungskapazität. Überschlägig schätzen wir ab, dass
sich die „Normalauslastung des ÖPNV“ innerhalb 1 - 1,5 Stunden nach Spielende
wieder einstellen wird.
Im Umkreis von 1,6 km liegen die Straßenbahnhaltestellen Untermühlstraße und Auer
Str. / Dr. Willmar Schwabe. Hier verkehren die Linien 1 und 2 im 10-Min.-Takt. Wir ge-
hen davon aus, dass ein Teil der Abreisenden diesen zusätzlichen Fußweg unterneh-
men werden um zusätzliche Beförderungskapazitäten zu erschließen.
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Bauliche Maßnahmen ÖV
Die Haltestelle Hubstraße ist zu versetzen und neu zu bauen. Denn die bestehende
Haltestelle befindet sich auf einer Brücke und weist zu schmale Bahnsteige auf. Die
geringe Aufstellfläche ist für die Abwicklung größerer Menschenmengen nicht ausrei-
chend.
Abb. 10: Haltestelle Hubstr.
Am Bahnhof Durlach sind Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung der Bahnsteige vor-
gesehen, um die zu erwartenden Spitzenbelastung zu bewältigen.
Fußwege von und zu den Haltestellen:
Die Haltestelle Hubstraße ist über bestehende und neu zu bauende Fußwege mit Que-
rung der B10 erreichbar. Die Entfernung beträgt ca. 0,7 km.
Vom Stadion aus ist der Bahnhof Durlach über die Pfarrer-Blink-Straße und die vor-
handene Pfinzquerung erreichbar. Ein Nachteil stellt die Führung der Stadionbesucher
durchs Wohngebiet und entlang der Kleingärten dar. Alternativ ist eine Führung der
Fußgänger nördlich entlang der Pfinz umsetzbar. Dabei werden zusätzliche Bauwerke
zur Querung der Gleise nördlich des Bahnhofs Durlach erforderlich, welche zusätzliche
Investitionen bedeuten würden.
4.4.2 Radfahrer
Für die erwarteten 3.340 Besucher, die mit dem Fahrrad anreisen, sind ausreichend
Abstellplätze am Stadion vorzusehen.
Das städtische Radhaupt- und -nebennetz sieht folgende Zuwegungen und
Querungsmöglichkeiten der BAB A5 vor:
─ Über die Durlacher Allee und dann entweder durch den Ortskern Durlach (Pforz-
heimer Str., Hubstr.) oder über Auer Str. und Pfarrer-Blink-Str.
─ Über Gerwigstraße und Neukaufbrücke
─ Über das Gewerbegebiet und Brücke „Am Storrenacker“
─ Über die Brücke Herdweg.
Bei den zwei letztgenannten Routen ist bei der Abfahrt nach Spielende eine Nutzung
der Landwirtschaftswegunterführung unter der B10neu erforderlich (Abb. 7). Diese wird
gleichzeitig vom abfahrenden MIV genutzt. Die Möglichkeit für eine bauliche Trennung
der Radfahrer ist zu prüfen.
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Das bestehende Radwegenetz weist auf den v. g. Zuwegungsrouten teilweise Ausbau-
oder Handlungsbedarf auf um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies betrifft z.B. die
Querungsstellen mit den Autobahnausfahrten oder -einfahrten. Im überschlägigen Kos-
tenansatz ist dies berücksichtigt.
4.5 Weitere Infrastruktur, Standortrestriktionen
4.5.1 Hochwassergefahrenkarten und vorhandene Entwässerungsgräben
Am Standort sind relativ oberflächennahe Grundwasserstände bekannt und es ist ein
System von Oberflächenentwässerungsgräben vorhanden (z. B. Kutschergraben,
Abb. 11). Für den Bau des Stadions sind diese Entwässerungsgräben anzupassen. Im
überschlägigen Kostenansatz ist dies berücksichtigt.
Abb. 11: Vorhandene Entwässerungsgräben
Die Hochwassergefahrenkarten (siehe Abbildungen 12) zeigen für das 100-jährliche
Hochwasser keine Überflutungsgefahr des Standortes. Beim höchsten theoretisch an-
zunehmenden Hochwasser (HQ-Extrem) wird eine Überflutung < 0,5 m prognostiziert.
Im Kostenansatz wird deshalb als Gegenmaßnahme eine Geländeaufhöhung um rund
1,0 m berücksichtigt. Im Rahmen der konkreten Planung sollten diese Maßnahmen
sowie Auswirkungen von HQ-Extrem-Ereignissen detailliert untersucht und eine Risiko-
abschätzung durchgeführt werden.
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Abb. 12: HQ100 (links), HQ-Extrem (rechts)
4.5.2 Vorhandene Leitungen
Es wird davon ausgegangen, dass keine größeren Ver- und Entsorgungsleitungen in-
nerhalb des Projektgeländes zu verlegen sind.
4.5.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Im überschlägigen Kostenansatz ist, im Vergleich der drei Standorte, der größte Wert
für Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen (3,5 % der Infrastrukturkosten) angenommen.
Damit wird der hohen ökologischen Wertigkeit der Fläche (Naturraum, Klimatologie) bei
den Kosten Rechnung getragen.
4.6 Termine
4.6.1 Terminübersicht
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Abb. 13: Terminkonzept Untere Hub
4.6.2 Allgemeines
Im Terminkonzept gehen wir von grob geschätzten Vorgangsdauern sowie einer
Standortentscheidung im Herbst 2013 aus. Die vertragliche Bindung der Planer, Bera-
ter und Gutachter ist bis zum ersten Quartal 2014 erforderlich.
Grundlage ist außerdem eine optimierte Terminschiene, die keine Verzögerungen
durch Einsprüche, Klagen, fehlende Entscheidungen, etc. beinhaltet. Hierbei ist beson-
ders wichtig, dass keinerlei Verzögerungen durch fehlende Gremienentscheidungen
und Beschlüsse zustande kommen. Wir gehen davon aus, dass entweder ggf. Sonder-
sitzungen anberaumt werden oder – wie bei einer Mehrzahl an anderen zeitkritischen
Projekten ebenfalls durchgeführt – eine Übertragung einer Vollmacht an einen Dritten
erfolgt, der entsprechende Beschlüsse und Vergaben kurzfristig umsetzen kann und
darf. Außerdem geht die Terminschiene davon aus, dass bezüglich des Projekts Ein-
vernehmen herrscht und somit keine – wie bereits erwähnt – Verzögerungen hierdurch
auftreten.
Generell ist festzuhalten, dass zum derzeitigen Zeitpunkt und zur Darstellung der Ter-
minschiene noch keine Abstimmung mit den entsprechenden externen Beteiligten
stattgefunden hat und sich somit die einzelnen Zeitdauern verändern können. Dies
wurde von uns im Terminplan in den heller belegten Balken angedeutet und trifft auf
alle drei Standorte zu.
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4.6.3 Planungsrecht
Nachdem das Gebiet „Untere Hub“ im Regionalplan als Grünzäsur eingetragen ist,
muss vor Nutzung als Stadionstandort vermutlich ein Raumordnungsverfahren mit inte-
griertem Zielabweichungsverfahren zum Regionalplan durchgeführt werden. Hierbei
wird geklärt, ob ein Stadionneubau mit den Anforderungen an die Raumordnung ver-
einbar ist. Hierzu gehört unter anderem die raumordnerische Umweltverträglichkeits-
prüfung. Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung ist die artenschutzrechtliche Prüfung.
Um zu wissen, welche Arten auf dem Planungsgebiet vorhanden sind, wird deshalb
eine Voruntersuchung und Bestandsaufnahme durchgeführt. Diese dauert im Regelfall
ein Jahr, da dann eine komplette Vegetationsperiode begutachtet und aufgenommen
werden kann. Die Voruntersuchung wird als erster Schritt durchgeführt. Anschließend
wird das eigentliche Zielabweichungsverfahren bzw. das Raumordnungsverfahren
durchgeführt.
Nach dem Zielabweichungsverfahren bzw. Raumordnungsverfahren wird mit drei weite-
ren Verfahren – vermutlich zeitgleich – gestartet.
─ Änderung Flächennutzungsplan (FNP)
─ Bebauungsplanverfahren
─ Planfeststellungsverfahren.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist notwendig, da dieser bisher andere Nut-
zungen vorsieht. Der Flächennutzungsplan ist Teil der zweistufigen Bauleitplanung.
Hierzu gehört neben dem Flächennutzungsplan der Bebauungsplan. Beide werden auf
der Ebene der Städte und Kommunen beschlossen und umgesetzt.
Wir gehen davon aus, dass für das Stadion und die verkehrliche Anbindung des Indivi-
dualverkehrs die planerische Voraussetzung über ein Bebauungsplan erfolgt. Für die
Umverlegung der Haltestelle Hub und den Umbau des Bahnhofs Durlach haben wir ein
Planfeststellungsverfahren vorgesehen.
Mit dem Baugenehmigungsverfahren, im Anschluss an die Aufstellung des Be-
bauungsplans, wird die Baugenehmigung („Roter Punkt“) erteilt.
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird eine vorzeitige Rodungserlaubnis ein-
geholt, damit diese Maßnahmen Anfang 2017 durchgeführt werden können. Mit den
Baumaßnahmen wird dann parallel im zweiten Quartal 2017 begonnen bzw. sobald die
rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.
4.6.4 Grundstücksverfügbarkeit
Eine Voraussetzung für die Umsetzung der Terminschiene ist, dass alle notwendigen
Grundstücke und ggf. Ausgleichsflächen bis zum Baustart zur Verfügung stehen. Dies
bedeutet, dass vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern getroffen sind. Sollte
ein Eigentümer zur Veräußerung nicht oder noch nicht bereit sein, verschiebt sich die
Terminschiene. Sollte ein Eigentümer ein notwendiges Grundstück (Sperrgrundstück)
definitiv nicht veräußern, könnte nicht gebaut werden.
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4.6.5 Planung, Ausschreibung/Vergabe
Zeitnah sind die Grundlagen für die Voruntersuchungen und Planungen zu schaffen.
Alle Planungsschritte sind dahingehend einzutakten und einzuhalten, dass eine Aus-
schreibung der Leistungen für das Stadion ab Mitte 2015 erfolgen kann. Die Vergabe
der Leistungen soll bis Mitte 2016 unter dem Vorbehalt der Erreichung einer baulichen
Genehmigung erfolgen. Wir sind von einer funktionalen Bauausschreibung ausgegan-
gen. Diese hat den Vorteil, dass mit Vergabe auch das planerische Konzept (durch den
AN) – kombiniert mit den Kosten – vorliegt. Die frühere Vergabe soll darüber hinaus
noch die Möglichkeit schaffen, entsprechende Anpassungen und Gegebenheiten im
Bebauungsplanverfahren einfließen lassen zu können. Bis zur Bauausführung des Sta-
dions hat der Auftragnehmer dann sechs bis neun Monate Zeit die Planung in eine
Ausführungs- und Montageplanung zu überführen.
4.6.6 Baumaßnahmen
Nach Erteilung der Baugenehmigung für das Stadion, inklusive Erschließungsmaß-
nahmen, wird unverzüglich mit dem Bau begonnen. Wir gehen davon aus, dass vorab
eine Genehmigung für die Rodungsarbeiten eingeholt wird, damit diese im ersten Quar-
tal 2017 vorab durchgeführt werden können, um den Start für die Maßnahmen des
Stadions im zweiten Quartal 2017 nicht zu gefährden.
Die Straßenanbindungen werden parallel zur zweijährigen Bauzeit des Stadions herge-
stellt. Die Umverlegung der Haltestelle Hub und der Umbau des Bahnhofs Durchlach
läuft ebenfalls parallel zur Maßnahme des Stadions.
Ein Spielbetrieb ist unter den genannten Voraussetzungen zur Saison 2019/2020 mög-
lich.
4.7 Kosten
4.7.1 Kostenübersicht
Die Kosten für Stadion, Infrastruktur und Grunderwerb sind in nachfolgender Abbildung
dargestellt. Für die Untere Hub werden 179 Mio. € brutto überschlägig abgeschätzt.
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* ohne evtl. Kosten baugrundbedingter Zusatzgründungen und Altlasten
** in Mio. EURO, inkl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer
Abb. 14: Kosten Bau und Grunderwerb Untere Hub
4.7.2 Baukosten Stadion
AS&P schätzt die Baukosten für das Bemessungsstadion standortunabhängig zu
65,5 Mio. € brutto ab. Enthalten sind die Baunebenkosten (25 %) und ein Ansatz für
Unvorhergesehenes (10 %)
Abb. 15: Baukosten Bemessungsstadion, AS&P
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4.7.3 Baukosten Infrastruktur
Auf Basis der skizzenhaften Konzepte erfolgte für die Infrastruktur ein überschlägiger
Kostenansatz anhand von Erfahrungswerten. Für Baunebenkosten werden 25 % und
für Unvorhergesehenes 10 % angesetzt. Die Mehrwertsteuer ist mit dem aktuellen Satz
von 19 % berücksichtigt.
Nicht enthalten sind Kosten für baugrundbedingte Zusatzgründungen, für Altlasten, für
Ablösebeträge und für Unterhaltungsmehraufwendungen.
Die Kosten sind für die einzelnen Maßnahmen ermittelt und dargestellt. Am Ende wer-
den sie zu den folgenden drei Kategorien zusammengefasst:
─ A: Infrastruktur Umweltverbund (ÖV, Fuß, Rad)
─ B: Infrastruktur MIV
─ C: Technische Infrastruktur.
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Element Kat. Kosten
Neubau Haltestelle Hubstraße A 3.000.000 €
Kapazitätserweiterungen Bahnsteige Bhf Durlach A 5.000.000 €
Fußweg zu Bahnhof Durlach, 1300 m A 750.000 €
Fußweg zu Haltestelle Hubstraße, 500m A 300.000 €
Radwege, Ausbau im Umfeld A 1.000.000 €
VIP/Hospitality-Parken, 800 Stellplätze B 3.600.000 €
6.000 PKW-Stellplätze B 16.500.000 €
Bus Stellplatz, 70 Stellplätze B 1.150.000 €
Überlaufstellplätze, 300 B 850.000 €
Fahrwege innerhalb Gelände, Ringstraße, 3-streifig, 3000m B 5.550.000 €
Anschluss B10-neu, 3 Rampen inkl. Bauwerke B 7.150.000 €
Anschluss B10 (alt), Ausfahrt/Auffahrt/Unterführung B 7.300.000 €
Anschluss B10 (alt) ebenerdig B 800.000 €
Parkleitsystem, überreg. Wegweisung, LSA-Programme B 900.000 €
Vorh. Gräben und Vorflutsystem anpassen (Kutschergraben u. W.) C 1.500.000 €
Maßnahmen aufgrund HQ-Extrem, z.B. Aufhöhung 1,0 m C 3.000.000 €
Entwässerung: Neubau Rückhalteanlagen und Sammler C 3.000.000 €
Stadtwerke: Anschluss Gas C 300.000 €
Stadtwerke: Anschluss Strom C 400.000 €
Stadtwerke Anschluss Wasser C 500.000 €
Sicherheitstechnik, Video, Schranken C 500.000 €
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, 3,5 % C 2.200.000 €
Zwischensumme 65.250.000 €
Unvorhergesehenes, Kleinleistungen 10% 6.525.000 €
Baunebenkosten 25% 17.943.750 €
Summe, netto 89.718.750 €
Mehrwertsteuer 19% 17.046.563 €
Gesamtsumme, brutto 106.765.313 €
Infrastruktur Umweltverbund (ÖV, Fuß, Rad) A 16.444.313 € 16 Mio. €
Infrastruktur MIV B 71.667.750 € 72 Mio. €
Technische Infrastruktur C 18.653.250 € 19 Mio. €
106.765.313 € 107 Mio. €
Untere Hub
Abb. 16: Überschlägiger Kostenansatz Infrastruktur Untere Hub
4.7.4 Kosten Grunderwerb
Das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe hat die Kosten für den Grunderwerb über-
schlägig geschätzt. Es sind noch rund 14 ha zu erwerben. Es werden rund 6 Mio. € für
den Grunderwerb veranschlagt.
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5 Standort MASTWEIDE
5.1 Grundlagen
Grundlage ist die vom Investor „Newport“ im Jahr 2009 im Auftrag des KSC erstellte
und damals im Internet verfügbare (www.ka-news.de) Konzeption einer KSC-Arena am
Standort Mastweide. Auszüge daraus sind in den folgenden Abbildungen dargestellt.
Es handelt sich um eine Systemkonzeption mit Foto und farblichen Darstellungen ein-
zelner Funktionen (Stadion, Parkierung, Zuwegung, Haltestelle, etc.) in Luftbildern. Es
sind keine Angaben zu einzelnen Bauteilen zu Dimensionen und Abmessungen enthal-
ten. Textliche Erläuterungen liegen Seitens des Investors nicht vor.
Abb. 17: Systemkonzept Newport 2009: Visualisierung, Draufsicht, Parkierung und MIV- Erschließung, Öffentlicher Verkehr (im Uhrzeigersinn)
Auf dieser Basis hat AS&P nachfolgende aktuelle Systemskizze für die
Standortuntersuchung erstellt.
http://www.ka-news.de/
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Abb. 18: Standortskizze Mastweide (AS&P)
5.2 Verkehrsmittelwahl/Modal-Split, Anzahl Parkplätze
Analog der Vorgehensweise zur Standortoption „Untere Hub“, wird die Verkehrsmittel-
wahl der Stadionbesucher anhand plausibler Annahmen (Modal-Split) angesetzt. Als
Grundlagen für die Festlegungen werden die standortabhängigen Randbedingungen
wie, Lage des Standorts, Verkehrsangebot im Umfeld, Erfahrungen aus Vergleichspro-
jekten, etc. berücksichtigt.
Für den Standort Mastweide ist davon auszugehen, dass aufgrund der guten Anbin-
dungen ans örtliche und überörtliche Straßennetz auch hier die Autofahrer in der Mehr-
heit sein werden. Wir setzen an, dass rund 55 % der Besucher mit dem MIV (Auto
45 %, Fanbus 10%) anreisen und rund 45 % den Umweltverbund (ÖPNV 30 %, Rad-
fahrer 10 %, Fußgänger 5%) nutzen werden.
In der nachfolgenden Abbildung sind der angenommene Modal-Split und die sich da-
raus ergebenden Anteile der Verkehrsmittel erfasst. Über den angesetzten Beset-
zungsgrad der Fahrzeuge ist der sich ergebende Stellplatzbedarf ermittelt und darge-
stellt.
Ausgehend von der geplanten Maximalkapazität des Stadions von 35.000 Besuchern
ergeben sich folgende Ergebnisse.
Für VIPs/Hospitality-Gäste werden 800 PKW-Stellplätze vorgesehen. Bei einer ange-
nommenen PKW-Besetzung von 2,0 Personen ergeben sich 1.600 VIPs/Hospitality-
Gäste die mit dem PKW anfahren.
Von den verbleibenden 33.400 Besuchern werden 55 % (18.370) mit dem MIV anrei-
sen. Bei einem angenommenen PKW-Besetzungsgrad von 2,8 sind 5.368 PKW-
Stellplätze sowie 67 Fanbusstellplätze (50 Pers./Bus) erforderlich.
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Unter Berücksichtigung der VIP/Hospitality-Besucher sind 6.168 PKW-Stellplätze erfor-
derlich. Für die Fanbusse sind 67 Stellplätze (50 Pers./Bus) erforderlich.
Besucher Verkehrsmittel Pers. Pers. / Kfz Stellplätze
Pkw
Stellplätze
Bus
Kapazität 35.000 35.000
VIP / Hospitality 1.600 PKW 1.600 2,0 800
Kapazität Rest 33.400 33.400
MODAL-SPLIT
MIV 55% davon PKW 45% 15.030 2,8 5.368
Bus 10% 3.340 50,0 67
Umweltverbund 45% davon ÖPNV 30% 10.020
Radfahrer 10% 3.340
Fußgänger 5% 1.670
6.168 67
Abb. 19: Modal Split Mastweide
Nach der Entscheidung für einen der Standorte sollte eine detaillierte verkehrliche Er-
hebung und Untersuchung zur Verifizierung des genauen Modal-Splits-Ansatzes
durchgeführt werden.
5.3 MIV – Motorisierter Individualverkehr
5.3.1 Parken und Innere Erschließung
Das zu den Themen Parken und Innere Erschließung skizzierte Konzept geht von ei-
nem Stellplatzbedarf von rund 6.200 Stellplätzen für PKWs und 50 Stellplätzen für
Fanbusse aus.
Aufgrund der innenstadtnahen Lage des Standorts stehen Flächen zur Herstellung von
ebenerdigen Stellplätzen nicht ausreichend zur Verfügung. Auf Basis dieses Sachver-
halts können die erforderlichen Stellplätze im direkten Umfeld des Standorts größten-
teils nur über große Parkhäuser zur Verfügung gestellt werden.
Die ermittelten 800 VIP-Stellplätze sind im direkten südwestlichen Stadionumfeld vor-
gesehen. Die Aufstellflächen für die Fanbusse sind im südlichen Bereich vor dem
Übergang zum neuen Haltepunkt der S-Bahn angeordnet. Die neuen Parkhäuser am
Messplatz (1.200 Stellplätze) und im Bereich Parkhaus gegenüber „MANN“ (3.000
Stellplätze) werden ergänzt um ebenerdige Stellplätze im Bereich der Kleingärten
(1.200 Stellplätze).
Die Errichtung großer Parkhäuser führt im Vergleich zu ebenerdigem Parken, neben
höheren Kosten, auch zur Verringerung der Leistungsfähigkeit beim Befüllen und Ent-
leeren der Stellplätze.
Für die Anbindung der Stellplätze an das übergeordnete Straßennetz sind umfangrei-
che Einzelmaßnahmen durchzuführen. Beginnend mit dem südwestlich gelegenen
„Anschluss an den Ostring“ ist, in Richtung des Stadions, neben der Erschließungs-
straße eine „Brücke über die Güterbahnstrecke KA-MA“ vorgesehen.
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Die Zufahrt zu den PKW-Stellplätzen „Kleingarten“ erfolgt ebenfalls über den „An-
schluss Ostring“. Das „Parkhaus Messplatz“ ist über eine Anbindung an die Durlacher
Allee und über den Ostring sichergestellt. Für das Parkhaus gegenüber „MANN“ ist
eine Erschließung über die Durlacher Allee und Weinweg/Gerwigstraße geplant.
Die Parkplatzsituation und die innere Erschließung sind unter Berücksichtigung
des erhöhten Kostenaufwandes, größtenteils positiv zu bewerten. Die Einrich-
tung großer Parkhäuser führt im Vergleich zu ebenerdig angeordneten Parkflä-
chen, zur Verringerung der Leistungsfähigkeit beim Befüllen und Entleeren der
Stellplätze.
5.3.2 Anbindung an das übergeordnete Straßennetz
Abb. 20: MIV-Anfahrt Mastweide
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Abb. 21: MIV-Abfahrt Mastweide
Der Standort ist sehr gut über die drei BAB A5 Anschlussstellen Karlsruhe-Nord,
Karlsruhe-Durlach und Karlsruhe-Mitte erreichbar. Die Anfahrt aus Richtung Norden
kann einerseits über die Anschlussstelle Karlsruhe-Nord und die anschließende Elf-
morgenbruchstraße/Gerwigstraße und andererseits über die Anschlussstelle Karlsruhe-
Durlach und die Durlacher Allee erfolgen. Für die Anfahrt aus Richtung Süden steht
neben der Anschlussstelle Karlsruhe-Mitte mit Weiterführung über die Wolfartsweierer
Brücke und den Ostring, ebenfalls die Anschlussstelle Karlsruhe-Durlach und die Dur-
lacher Allee zur Verfügung. Die Anfahrt aus Richtung Innenstadt erfolgt über die Durla-
cher Allee und den Ostring. Die Anfahrt aus Richtung Pfinztal (Nordosten) erfolgt über
die B10 und im weiteren Verlauf über die Durlacher Allee.
Für die Abfahrt nach Spielende werden die für die Anfahrt befahrenen Verkehrswege
genutzt. Die Abfahrtszeit nach Spielende wird auf < 1,5 h abgeschätzt.
Zur Steuerung der Anfahrtsströme über die BAB-Anschlussstellen (KA-Nord, KA-
Durlach und KA-Mitte) und zur Reduktion einer Rückstaugefahr wird die Installation
einer dynamischen Wegweisung auf der BAB empfohlen.
Zur Steuerung der Abfahrtsströme aus den Parkhäusern, den standortnahen Parkplät-
zen und zur Vorbeugung möglicher Staus im öffentlichen Straßennetz wird eine dyna-
mische Abflusssteuerung empfohlen.
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Der Stadionstandort zwischen der BAB A5, dem Ostring und der Durlacher Allee
hat eine gute Erreichbarkeit und Anbindung. Leistungsfähige Anschlüsse ans
überörtliche Straßennetz sind vorhanden. Die An- und Abfahrt erfolgt über meist
mehrspurige und leistungsfähige Straßen. Mit Einschränkungen ist im Bereich
von Verkehrsüberlagerungen in den Verkehrsspitzenzeiten zu rechnen. Einer
möglichen Rückstaugefahr auf die BAB A5 sollte durch betrieblichen und techni-
schen Maßnahmen beim Einfahren/Parken im Gelände und im wesentlichen bei
den Parkhäusern begegnet werden.
5.4 Umweltverbund
5.4.1 Öffentlicher Verkehr und Fußgänger
Die beiden nachfolgenden Abbildungen zeigen zum einen den Lageplan der standort-
nahen ÖPNV-Haltestellen und zum anderen einen Ausschnitt des Liniennetzplans des
ÖPNVs.
Abb. 22: ÖPNV Mastweide
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Abb. 23: Liniennetzplan Mastweide, Ausschnitt (ohne Baustelle)
Drei Haltestellen liegen in einem Umkreis von < 1,5 km zum Stadionstandort. Dies ist
noch als akzeptable fußläufige Entfernung anzusehen. Es handelt sich um folgende
Haltestellen:
- Haltestelle Weinweg (mit umfangreichen Umbaumaßnahmen) mit einer fußläu-
figen Entfernung von ca. 0,3 km. An der Haltestelle halten die Linien 1, 2, S4
und S5. Die Linien 1, 2 und S5 fahren einen 10-Minuten-Takt. Die S4 fährt ei-
nen 20-Minuten-Takt.
- Haltestelle Schloss Gottesaue/Hochschule für Musik mit einer fußläufigen Ent-
fernung von ca. 1,4 km. An der Haltestelle hält die Linie S2. Die Linie S2 fährt
einen 10-Minuten-Takt.
- Neuer S-Bahn-Halt mit einer fußläufigen Entfernung von 0,7 km. An der neuen
Haltestelle kann, je nach Kapazität der bestehenden Strecke, ein Bedarfshalt
entstehen. Hier wird zur Kapazitätsbestimmung ein 10-Minuten-Takt angesetzt
(ggf. Sonderfahrplan). Für den Fall, dass hier beide Fangruppen (Heim und
Gast) zugelassen werden, ist ein entsprechendes Sicherheitskonzept erforder-
lich.
Für die nach Modal-Split für die Mastweide berechneten ca. 10.000 ÖPNV-Nutzer
steht mit den Umbaumaßnahmen an der Haltestelle Weinweg und dem Neubau
der S-Bahn-Haltestelle südlich des Stadionneubaus ein ausreichendes Angebot
zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass sich mit der Umsetzung dieser
Maßnahmen die „Normalauslastung des ÖPNV“ innerhalb einer Stunde nach
Spielende wieder einstellt.
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5.4.2 Bauliche Maßnahmen ÖV
Haltestelle Weinweg
Für eine schnelle Stadionentleerung mit sehr hoher Beförderungskapazität wird ein
Ausbau auf eine viergleisige Haltestellenanlage angenommen. Dieser Ausbau ist mit
relativ hohen Kosten verbunden.
Die Konzeption sieht vor, die Haltestelle Weinweg zwischen der Brücke über die Güter-
bahn und die BAB A5 Anschlussstelle neu zu errichten. Dies vermeidet einen Eingriff in
das bestehende Rampenbauwerk zur Unterquerung des Ostrings. Es sind Baumaß-
nahmen an der bestehenden Brücke über die Güterbahn und dem südwestlichen Ast
der BAB A5 Anschlussstelle erforderlich. Eine niveaufreie Fußgängerquerung von und
zur Haltestelle Weinweg unter der Durlacher Allee hindurch, ist vorgesehen. Es ist eine
zusätzliche Fußgängerüberquerung für die Fußgänger zum Parkhaus gegenüber
„MANN“ herzustellen. Diese Konzeption wurde kostenseitig bewertet.
Als Alternative wurde die Aufweitung der Haltestelle am bisherigen Standort untersucht.
Dazu wäre das bestehende Rampentrogbauwerk zur Unterquerung des Ostrings für die
Aufweitung der Gleisanlage umzubauen. Dieser Umbau des Rampenbauwerks führt
insgesamt zu höheren Kosten für die Haltestelle Weinweg. Mit der Haltestelle am bis-
herigen Standort kann die niveaufrei Fußgängerquerung der Durlacher Allee auch für
die Zuwegung zum großen Parkhaus nördlich der Durlacher Allee mit genutzt werden.
Aufgrund der höheren Kosten wurde diese Alternative in den Kosten nicht berücksich-
tigt.
S-Bahn-Halt
Entsprechend dem Konzept ist der Neubau eines S-Bahn-Halts an der bestehenden
Bahnstrecke Karlsruhe – Mannheim mit einer fußläufigen Entfernung von 0,7 km vor-
gesehen. Aufgrund der Bestandsanlagen ergeben sich unterschiedliche Bahnsteiglän-
gen mit einer Summe von 400 m. Neben der üblichen Haltestellenausstattung sind im
Konzept Bahnsteigdächer mit einer Gesamtlänge von 250 m berücksichtigt. Zur Er-
schließung der Bahnsteige sind zwei Fußgängerbrücken und zwei Personenaufzüge
vorgesehen. Für die betriebliche Nutzung des neuen S-Bahn-Halts sind Anpassungen
am Oberbau, der Oberleitung und den Signalen erforderlich.
5.4.3 Radfahrer
Für die erwarteten 3.340 Besucher mit Fahrrad sind ausreichend Abstellplätze am Sta-
dion vorzusehen. Das städtische Radhaupt- und -nebennetz sieht folgende
Zuwegungen und Querungsmöglichkeiten der BAB A5 vor:
─ Über die Durlacher Allee aus Richtung Durlach.
─ Über das Radwegenetz der Stadt Karlsruhe durch die Innenstadt (s. Plan Radwe-
genetz)
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Das bestehende Radwegenetz weist auf den v. g. Zuwegungsrouten teilweise Ausbau-
oder Handlungsbedarf auf um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, z.B. Querungsstellen
mit den Autobahnausfahrten oder -einfahrten. Bei den Kosten ist ein Ansatz für den
Radwegeausbau enthalten.
Abb. 24: Radverkehrsnetz Stadt Karlsruhe
5.5 Weitere Infrastruktur, Standortrestriktionen
5.5.1 Landgraben
Der Landgraben ist ein bestehender Abwasservorfluter der Stadt und läuft an der Süd-
seite der Durlacher Allee am Böschungsfuß. Nach den vorliegenden Unterlagen hat der
Landgraben östlich der Güterbahn einen Querschnitt von 3.900/2.700 mm (lichte Wei-
ten). Der Querschnitt reduziert sich in Fließrichtung auf ein Kreisprofil DN 1.700 west-
lich der Güterbahn. Im Bereich der Querung der Güterbahn befindet sich ein Auslauf zu
einem Regenbecken.
Durch den Stadionneubau und die Ausbaumaßnahme Haltestelle Weinweg (Verbreite-
rung Durlacher Alle) ist eine Überbauung bzw. zusätzliche Überschüttung des Land-
grabens erforderlich.
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Abb. 25: Landgraben, Luftbild mit Plandarstellung
Abb. 26: Landgraben (Planausschnitt)
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Im Bereich der Unterquerung der Güterbahnlinie ist der Landgraben auf einige Meter
offen geführt. Nach Angaben des Tiefbauamtes dienen diese Öffnungen auch als „Ex-
plosionsöffnung“. Im Rahmen dieser Untersuchung wird angenommen, dass diese Öff-
nungen für den Bau und Betrieb des Stadions zu schließen bzw. anzupassen sind;
weiterhin wird angenommen, dass der Landgraben in seiner Lage verbleibt.
Die Güterbahnstrecke der DB quert den Landgraben. Das Querungsbauwerk der DB ist
nach Angaben des Tiefbauamtes für den Fall der Anpassung der v. g. Landgraben-
öffnungen und der Überbauung des Gebiets durch den Stadionneubau mit zu erneuern.
Es liegen keine Angaben über die statische Verträglichkeit von zusätzlichen Lasten auf
den Landgraben vor. In den vorhandenen Unterlagen sind im Bereich östlich der Güter-
bahn (LW 3900/2700) relative geringe Decken- und Sohlstärken von 25 cm bzw. 35 cm
eingetragen. Wir nehmen an, dass diese Bauteilstärken eine zusätzliche Sicherung für
den Fall einer Überbauung/Überschüttung im Rahmen des Stadionprojektes erfordern.
Im überschlägigen Kostenansatz ist ein Wert für den Umbau und die Sicherung des
Landgrabens für das Stadionprojekt berücksichtigt
5.5.2 Regenbecken Mastweide
Abb. 27: Regenbecken Mastweide
Der o.g. Landgraben hat im Bereich der Güterbahnquerung einen Auslauf in Richtung
Süden zu einem Regenbecken. Es handelt sich um ein unterirdisches Speicherbauwerk
aus Stahlbeton, in dem die Mengenpufferung bei Regenereignissen stattfindet. Höhen-
gleich mit der Geländeoberfläche befinden sich mehrere Einstiegsöffnungen, die mit
Gitterrosten verschlossen sind.
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Im Rahmen dieser Untersuchung wird angenommen, dass das Regenbecken weiter
genutzt wird. Ggf. sind die Betriebsabläufe (Reinigung, Wartung) den neuen Gegeben-
heiten (Stadion) anzupassen. Die Stadionplanung hat das Regenbecken so zu berück-
sichtigten, dass statisch und konstruktiv keine Änderungen am Regenbecken erforder-
lich werden.
Abhängig von der Festlegung der Variante der Stadionerschließung bzw. der geplanten
Überbauung des Regenbeckens können weitere Aufwendungen zur Sicherung bzw.
Freihaltung (Stadion) des Regenbeckens entstehen.
Es wird angenommen, dass ein Teil der Einstiegsöffnungen geschlossen werden kön-
nen und die verbleibenden Einstiegsöffnungen wären anzupassen. Zur Betriebs-
vereinfachung könnten Spüleinrichtungen (z.B. Spülkippen) nachgerüstet werden.
Das geschlossene Regenbecken hat einen Überlauf in einen ca. 100 m langen offenen
Graben mit anschließenden offenen Erdbecken. Hierin wird bei starken Regenereignis-
sen der Überlauf zwischengespeichert und anschließend manuell entleert. Überschlä-
gig ermittelt sich für das Erdbecken ein Volumen von ca. 3.000 m³ (50 x 55 x 1,0 m).
In der Untersuchung wird angenommen, dass das offene Erdbecken durch den Neubau
eines geschlossenen Beckens am vorhandenen Standort ersetzt wird.
Als Alternative wird vorgeschlagen, die Neuerrichtung der gesamten Regenbecken-
anlage (offener und geschlossener Teil) an einem anderen Standort (Oberstrom) zu
untersuchen.
5.5.3 Hochspannungsfreileitungen
Den Standort des neu geplanten Stadions queren mehrere Hochspannungs-
freileitungen:
─ 110-kV-Leitung Oberwald – Kändelweg
─ 110-kV-Leitung Mannheim – Karlsruhe
─ 220-kV-Leitung Oberwald – Karlsruhe
Abb. 28: Hochspannungsfreileitung
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Diese Freileitungen sind u. E. vor dem Bau des Stadions umzuverlegen bzw. abschnitt-
sweise erdverlegt zu führen. Das Auffinden bzw. Festlegen einer für alle Beteiligten
verträglichen Trasse stellt eine besondere Herausforderung dar.
Insbesondere die Umverlegung der 220-kV-Freileitung ist mit größeren Unwägbarkeiten
verbunden. Eine Erdverlegung ist nur sehr schwierig und aufwändig möglich. Eine
Trassenverschiebung der Freileitung erfordert ein Plangenehmigungsverfahren. Dabei
besteht ein Terminrisiko.
Unabhängig von einer konkreten Trassenfestlegung haben wir im überschlägigen Kos-
tenansatz Werte angenommen.
5.5.4 GVS-Gashochdruckleitung
Am Standort befindet sich eine Gashochdruckleitung der GVS – DN 400 MOP 62 bar –
sowie parallel dazu verlegte Telekommunikationskabel. Diese Leitungen sind u. E. vor
dem Bau des Stadions umzuverlegen.
Abb. 29: Bestand Gasleitungen
Das Auffinden bzw. Festlegen einer für alle Beteiligten verträglichen Trasse stellt eine
besondere Herausforderung dar.
Unabhängig von einer konkreten Trassenfestlegung haben wir im überschlägigen Kos-
tenansatz Werte angenommen.
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5.5.5 Versorgungsleitungen
Am Standort befindet sich weitere Versorgungsleitungen (Telekommunikation, Strom,
etc.). Diese Leitungen sind u. E. für den Stadionbau zu sichern oder umzuverlegen.
Abb. 30: Versorgungsleitungen Bestand
Unabhängig von einer konkreten Trassenfestlegung haben wir im überschlägigen Kos-
tenansatz Werte angenommen.
5.6 Termine
5.6.1 Terminübersicht
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Abb. 31: Terminkonzept Mastweide
5.6.2 Allgemeines
Im Terminkonzept sind wir von grob geschätzten Vorgangsdauern ausgegangen. Bei
der Terminschiene sind wir darüber hinaus von einer Standortentscheidung im Herbst
2013 ausgegangen. Die vertragliche Bindung der Planer, Berater und Gutachter ist bis
zum ersten Quartal 2014 erforderlich.
Grundlage ist außerdem eine optimierte Terminschiene, die keine Verzögerungen
durch Einsprüche, Klagen, fehlende Entscheidungen, etc. beinhaltet. Hierbei ist beson-
ders wichtig, dass keinerlei Verzögerungen durch fehlende Gremienentscheidungen
und Beschlüsse zustande kommen. Wir sind deshalb davon ausgegangen, dass ent-
weder ggf. Sondersitzungen anberaumt werden oder – wie bei einer Mehrzahl an ande-
ren zeitkritischen Projekten ebenfalls durchgeführt – eine Übertragung einer Vollmacht
an einen Dritten erfolgt, der entsprechende Beschlüsse und Vergaben kurzfristig um-
setzen kann und darf. Außerdem geht die Terminschiene davon aus, dass bezüglich
des Projekts Einvernehmen herrscht und somit keine – wie bereits erwähnt – Verzöge-
rungen hierdurch auftreten.
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Generell ist festzuhalten, dass zum derzeitigen Zeitpunkt und zur Darstellung der Ter-
minschiene noch keine Abstimmung mit den entsprechenden externen Beteiligten
stattgefunden hat und sich somit die einzelnen Zeitdauern verändern können. Dies
wurde von uns in den heller belegten Balken im Terminplan angedeutet und trifft auf
alle drei Standorte zu.
5.6.3 Planungsrecht
Das Planungsgebiet für das Stadion am Standort Mastweide liegt teilweise auf der Flä-
che des Gleisbauhofs. Aufgrund dessen ist eine wesentliche Grundlage die Entwid-
mung der Fläche. Diese beinhaltet die Freistellungsverfahren nach dem Allgemeinen
Eisenbahngesetz (AEG). Wir sind vom kompletten Verfahren von einer Dauer von vier
Jahren ausgegangen.
Wir gehen davon aus, dass sowohl der Stadionneubau, als auch die Verlegung der
Hochspannungsfreileitung, ein raumbedeutsames Ereignis ist und deshalb ein erforder-
liches Raumordnungsverfahren notwendig ist. Hierbei wird geklärt, ob der Stadionneu-
bau, als auch die Umverlegung der Hochspannungsleitung, in diesem Zusammenhang
mit den Anforderungen an die Raumordnung vereinbar ist.
Hierzu gehört unter anderem die raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung. Teil
der Umweltverträglichkeitsprüfung ist die artenschutzrechtliche Prüfung. Um zu wissen,
welche Arten auf dem Planungsgebiet vorhanden sind, wird deshalb eine Voruntersu-
chung und Bestandsaufnahme durchgeführt. Diese dauert im Regelfall ein Jahr, da
dann eine komplette Vegetationsperiode begutachtet und aufgenommen werden kann.
Die Voruntersuchung läuft parallel zur Entwidmung der Fläche Südrandgleis Bauhof als
erster Schritt. Anschließend wird das eigentliche Raumordnungsverfahren durchge-
führt.
Nach dem Raumordnungsverfahren wird mit drei weiteren Verfahren – vermutlich zeit-
gleich – gestartet. Die drei Verfahren sind:
─ Änderung Flächennutzungsplan (FNP)
─ Bebauungsplan-Verfahren
─ Planfeststellungsverfahren.
Ein zeitgleicher Start ist hier nicht zwingend notwendig. Dies begründet sich darauf,
dass der kritische Pfad der Termine, sprich die Vorgänge die termintreibend sind nicht
die planungsrechtlichen Schritte für das Stadion, sondern vielmehr für die Vorabmaß-
nahmen der Umverlegung der Hochspannungs- und Freileitung ist. Der treibende Vor-
gang ist das Planfeststellungsverfahren und die Umverlegung der Hochspannungs- und
Freileitung sowie Versorgungsleitung.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist notwendig, da dieser bisher andere Nut-
zungen vorsieht. Der Flächennutzungsplan ist Teil der zweistufigen Bauleitplanung.
Hierzu gehört neben dem Flächennutzungsplan der Bebauungsplan. Beide werden auf
der Ebene der Städte und Kommunen beschlossen und umgesetzt.
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Wir sind davon ausgegangen, dass für das Stadion und die verkehrliche Anbindung des
Individualverkehrs die planerische Voraussetzung über ein Bebauungsplan erfolgt. Für
die Umverlegung/Neubau Hochspannungsfreileitung und Versorgungsleitungen sowie
der Neubau des S-Bahn-Halts und der Ausbau Haltestelle Weinweg sind wir von einem
Planfeststellungsverfahren ausgegangen.
Mit dem Baugenehmigungsverfahren – im Anschluss an die Aufstellung des Be-
bauungsplans – wird die Baugenehmigung für das Stadion und die Straßenerschlie-
ßung („Roter Punkt“) erteilt. Das Verfahren an sich könnte kürzer durchgeführt werden
als in der Terminschiene vorgesehen. Nachdem allerdings das Planfeststellungsverfah-
ren und auch die Entwidmung der Fläche Südrand Gleisbauhof noch nicht abgeschlos-
sen sind, haben wir das Baugenehmigungsverfahren solange vorgesehen, bis die bei-
den Punkte abgeschlossen sind um dann endgültig auch das Stadion mit einer Bauge-
nehmigung baurechtlich freizugeben.
Wir sind davon ausgegangen, dass gegen die Entwicklung Fläche Südrandgleis Bauhof
nichts spricht und somit das Raumordnungsverfahren parallel zur Entwicklung der Flä-
che begonnen werden kann bzw. das Eisenbahnbundesamt und die Deutsche Bahn
AG zeitnah eine Entscheidung bzw. Tendenz herbeiführen und somit das Raumord-
nungsverfahren zügig begonnen werden kann.
5.6.4 Grundstücksverfügbarkeit
Eine Voraussetzung für die Terminschiene ist, dass alle notwendigen Grundstücke und
ggf. Ausgleichsflächen bis dahin zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass vertragli-
che Vereinbarungen mit Eigentümern getroffen sind. Sollte ein Eigentümer zur Veräu-
ßerung nicht oder noch nicht bereit sein, verschiebt sich die Terminschiene. Sollte ein
Eigentümer ein notwendiges Grundstück (Sperrgrundstück) definitiv nicht veräußern,
könnte nicht gebaut werden.
Im Detail bedeutet dies, dass wir davon ausgehen, dass der Erwerb Südrandgleis Bau-
hof und die Freimachung von dieser bis Ende 2017 parallel zur Entwidmung erfolgt.
Die Umsiedlung der Kleingartenanlage und damit verbunden die Herstellung der Klein-
gartenanlage in einem neuen Gebiet als Ersatzfläche, soll bis Ende 2018 abgeschlos-
sen sein.
Für den Erwerb der ESG-Frankonia gehen wir von drei Jahren aus.
Beim Messplatz wurden schon mehrfach Parallelstandorte gesucht und bisher keine
adäquaten gefunden. Von daher wird der Messplatz als äußerst kritisch in der Termin-
schiene angesehen. Ungeachtet dessen geht die Terminschiene positiv davon aus,
dass der Grunderwerb auch für Alternativen des Messplatzes in fünf Jahren abge-
schlossen ist. Die optimistische Annahme wurde deshalb getroffen, dass hierdurch kein
verzerrtes Bild in der Terminschiene dargestellt wird, da zum heutigen Zeitpunkt nicht
festgehalten werden kann, bis wann der Grunderwerb hier abgeschlossen ist. Die Ter-
minschiene sieht nun eine Dauer von fünf Jahren vor.
Außerdem wurde in der Terminschiene davon ausgegangen, dass eine Fläche für ein
entsprechendes Parkhaus (Parkhaus ggf. gegenüber „MANN“) erworben werden kann.
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Sollte dies ebenfalls nicht der Fall sein, was derzeitiger Verhandlungsstand ist, da der
Verkäufer bisher keinerlei Verkaufsbereitschaft signalisiert hat, wäre hierfür eine Er-
satzfläche innerhalb der fünf Jahre zu erwerben.
Es kann somit festgehalten werden, dass die Terminschiene davon ausgeht, dass die
Grundstücksverfügbarkeit nach fünf Jahren – mit Ende 2018 – vollumfänglich vorliegt.
Verspätungen oder nicht vorhandene Grundstücke führen automatisch zur Verzöge-
rung und Verschiebung der Terminschiene.
5.6.5 Planung, Ausschreibung/Vergabe
Auch bei der Mastweide sind wir davon ausgegangen, dass zeitnah die Grundlagen für
die Voruntersuchung und Planung geschaffen sind. Alle Planungsschritte sind dahinge-
hend einzutakten und einzuhalten, dass eine Ausschreibung der Leistungen für das
Stadion ab Mitte 2015 erfolgen kann. Sollten die planungsrechtlichen Verfahren nicht
parallel gestartet werden, ist auch hier eine Verschiebung der Ausschreibung und Ver-
gabe möglich. Die Vergabe der Leistung soll dann bis Mitte 2016 unter dem Vorbehalt
der Erreichung einer baulichen Genehmigung erfolgen. Wir sind von einer funktionalen
Bauausschreibung ausgegangen. Diese hat den Vorteil, dass mit Vergabe auch das
planerische Konzept – kombiniert mit den Kosten – vorliegt. Die frühere Vergabe soll
darüber hinaus noch die Möglichkeit schaffen, entsprechende Anpassungen und Ge-
gebenheiten im Bebauungsplanverfahren einfließen lassen zu können. Dies trifft aller-
dings nur für das Stadion zu.
Bezüglich der Umverlegung und Neubau der Hochspannungsfreileitung sowie Versor-
gungsleitungen, als auch den Ausbau Haltestelle Weinweg und Neubau S-Bahn-Halt,
sind separate Ausschreibungen und Vergaben zu tätigen.
5.6.6 Baumaßnahmen
Die Baumaßnahmen starten mit dem vorliegenden rechtskräftigen Planfeststellungsbe-
schluss für die Hochspannungs- und Freileitungen und den S-Bahn-Halt. Hier sind wir
von der Umverlegung der übergeordneten Infrastruktur von einem Jahr ausgegangen.
Darüber hinaus werden die Hochspannungs- und Freileitungen sowie Versorgungslei-
tungen innerhalb des darauffolgenden halben Jahres zurückgebaut. Die „Baufeldfrei-
machung“ ist dann Mitte 2019 abgeschlossen.
Parallel zur Umverlegung der Hochspannungs- und Freileitungen können dann bereits
die Leistungen außerhalb des Baufelds der Hochspannungs- und Freileitungen begon-
nen werden. Hierzu zählen unter anderem Parkplätze bzw. Parkhäuser, der Ausbau der
Haltestelle Weinweg und der Neubau des S-Bahn-Halts.
Die Bauzeit des reinen Stadions haben wir wie bei den anderen Standorten mit zwei
Jahren angesetzt.
Somit ist ein Spielbetrieb zur Saison 2021/2022 möglich.
5.7 Kosten
5.7.1 Kostenübersicht
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* ohne evtl. Kosten baugrundbedingter Zusatzgründungen und Altlasten
** in Mio. EURO, inkl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer
Abb. 32: Kostenübersicht Mastweide
5.7.2 Baukosten Stadion
AS&P schätzt die Baukosten für das Bemessungsstadion standortunabhängig zu
65,5 Mio. € brutto ab. Enthalten sind die Baunebenkosten (25 %) und ein Ansatz für
Unvorhergesehenes (10 %).
Für den Standort Mastweide sind zusätzliche standortabhängige Kosten zu berücksich-
tigen. Dies ist einerseits die große Esplanade im Umfeld des Stadions. Dafür werden
ca. 18.000.000 € angesetzt. Anderseits sind es die Erschwernisse aus dem Bestand
(Bebauung, Eingrenzungen des Baufeldes durch A5, Durlacher Allee, Gleisanlagen,
etc.). Dafür werden zusätzlich 3.000.000 € angenommen.
5.7.3 Baukosten Infrastruktur
Auf Basis der skizzenhaften Konzepte erfolgte für die Infrastruktur ein überschlägiger
Ansatz anhand von Erfahrungswerten. Für Baunebenkosten werden 25 % und für Un-
vorhergesehenes 10 % angesetzt. Die Mehrwertsteuer ist mit dem aktuellen Satz von
19 % berücksichtigt. Nicht enthalten sind unter anderem Kosten für baugrundbedingte
Zusatzgründungen, für Altlasten, für Ablösebeträge und für Unterhaltungsmehraufwen-
dungen.Die Kosten sind für die einzelnen Maßnahmen ermittelt und dargestellt. Am
Ende werden sie zu den folgenden drei Kategorien zusammengefasst:
─ A: Infrastruktur Umweltverbund (ÖV, Fuß, Rad)
─ B: Infrastruktur MIV
─ C: Technische Infrastruktur
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Abb. 33: Überschlägiger Kostenansatz Infrastruktur Mastweide
5.7.4 Kosten Grunderwerb
Das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe hat die Kosten für den Grunderwerb über-
schlägig geschätzt. Der Grunderwerb umfasst:
─ Ersatz für den Messplatz wegen der Parkhausnutzung, inkl. Herstellung eines neu-
en Messplatzes
─ Erwerb ESG-Frankonia
─ Erwerb 30 m-Streifen Gleisbauhof
─ Erwerb Fläche gegenüber „MANN“ für Parkhaus
─ Ersatzflächen für die Kleingartenanlage incl. Herstellung der Anlage und Hütten
─ Entschädigungen
Es sind rund 20,5 ha zu erwerben. Es werden rund 30 Mio. € für den Grunderwerb ver-
anschlagt.
Nach den bisherigen Verhandlungen herrscht bei der Fläche gegenüber „MANN“ keine
Verkaufsbereitschaft des Eigentümers. Für die Projektkonzeption wird angenommen,
dass ein Zugriff auf die Fläche möglich wird.
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6 Standort WILDPARK
6.1 Grundlagen
Das bestehende Wildparkstadion (Abb.) liegt im Karlsruher Stadtwald in unmittelbarer
Nähe zum Schlosspark und zur Innenstadt. Von Albert Speer & Partner GmbH Archi-
tekten, liegt das in Abb. 35 dargestellte skizzenhafte Konzept als neues Stadionlayout
vor. Auf Basis des neuen Stadionlayouts erfolgte die Entwicklung der Konzepte zur
verkehrlichen Erschließung und zur Infrastruktur.
Abb. 34: Bestandssituation Wildpark (möglicher Standortumgriff)
Abb. 35: Standortskizze Wildpark (AS&P)
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6.2 Verkehrsmittelwahl/Modal-Split, Anzahl Parkplätze
Analog der Vorgehensweise zu den Standortoptionen „Untere Hub“ und „Mastweide“,
wird die Verkehrsmittelwahl der Stadionbesucher anhand plausibler Annahmen (Modal-
Split) festgelegt. Als Grundlagen für die Festlegungen werden die standortabhängigen
Randbedingungen wie, Lage des Standorts, Verkehrsangebot im Umfeld, Erfahrungen
aus Vergleichsprojekten, etc. berücksichtigt.
Für den Standort Wildpark werden die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Nutzung
des bestehenden Stadions berücksichtigt. Aufgrund der innenstadtnahen Lage und der
vorhandenen Anbindungen an das ÖPNV-Netz ist davon auszugehen, dass die Nutzer
des Umweltverbundes in der Mehrheit sein werden. Wir setzen an, dass rund 40 % der
Besucher mit dem MIV (Auto 30 %, Fanbus 10 %) anreisen und rund 60 % den Um-
weltverbund (ÖPNV 40 %, Radfahrer 15 %, Fußgänger 5 %) nutzen.
In der nachfolgenden Abbildung sind der angenommene Modal-Split und die sich da-
raus ergebenden Anteile der Verkehrsmittel erfasst. Über den angesetzten Beset-
zungsgrad der Fahrzeuge ist der sich ergebende Stellplatzbedarf dargestellt.
Ausgehend von der geplanten Maximalkapazität des Stadions von 35.000 Besuchern
ergeben sich folgende Ergebnisse.
Für VIPs/Hospitality-Gäste werden 800 PKW-Stellplätze vorgesehen. Bei einer ange-
nommenen PKW-Besetzung von 2,0 Personen ergeben sich 1.600 VIPs/Hospitality-
Gäste die mit dem PKW anfahren.
Von den verbleibenden 33.400 Besuchern werden 40 % (13.360) mit dem MIV anrei-
sen. Bei einem angenommenen PKW-Besetzungsgrad von 2,8 sind 3.579 PKW-
Stellplätze sowie 67 Fanbusstellplätze (50 Pers./Bus) erforderlich. Unter Berücksichti-
gung der VIP/Hospitality-Besucher (800 Stellplätze) sind insgesamt 4.379 Stellplätze im
Umfeld des Stadions erforderlich.
Pers. Pers. / Kfz Stellplätze
Pkw
Stellplätze
Bus
Kapazität 35.000 35.000
VIP / Hospitality 1.600 PKW 1.600 2,0 800
Kapazität Rest 33.400 33.400
MODAL-SPLIT
MIV 40% davon PKW 30% 10.020 2,8 3.579
Bus 10% 3.340 50,0 67
Umweltverbund 60% davon ÖPNV 40% 13.360
Radfahrer 15% 5.010
Fußgänger 5% 1.670
4.379 67
Verkehrsmittel
Abb. 36: Modal Split Wildpark
Nach der Entscheidung für einen der Standorte sollte eine detaillierte verkehrliche Er-
hebung und Untersuchung zur Verifizierung des genauen Modal-Splits-Ansatzes
durchgeführt werden.
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6.3 MIV – Motorisierter Individualverkehr
6.3.1 Parken und Innere Erschließung
Derzeit stehen direkt am Stadion für PKW ca. 1.100 Stellplätze zur Verfügung. Dies
sind der „Birkenparkplatz“ mit 800 Stellplätzen, die VIP-Parkplätze im Bereich der
Haupttribüne sowie Parkmöglichkeiten auf dem Wildparkgelände mit zusammen ca.
300 Stellplätzen. Im näheren und weiteren Umfeld des Stadions werden von den Besu-
chern, die mit PKW anreisen, weitere Stellplätze genutzt.
Das neue Konzept geht von einem Stellplatzbedarf von insgesamt ca. 4.400 Stellplät-
zen für PKWs und Fanbusse aus.
Aufgrund der Lage des Standorts im Karlsruher Stadtwald (Hardtwald) und den damit
verbundenen Einschränkungen, stehen neue Flächen zur Erweiterung des Parkplatz-
angebotes nicht zur Verfügung. Auf Basis dieses Sachverhalts sieht das Konzept die
Umgestaltung des bestehenden Birkenparkplatzes zu einem Parkhaus und der Umnut-
zung bestehender Spielfelder zu Stellplätzen vor.
Die vorgesehenen 800 VIP-Stellplätze werden in zwei Bereiche aufgeteilt. 600 Stell-
plätze werden im südwestlichen Bereich über ein neues Hospitality-Parkdeck zur Ver-
fügung gestellt (derzeitig Trainingsplatz). 200 Stellplätze sind im direkten südlichen
Stadionumfeld, in der Vorzone des Stadions vorgesehen. Die Aufstellflächen für die
Fanbusse sind im westlichen Bereich auf Flächen eines derzeitigen Trainingsplatzes
angeordnet. Weitere 2.400 Stellplätze werden über die Umgestaltung des Birkenpark-
platzes mit der Errichtung von Parkdecks realisiert. Zur Deckung des restlichen Bedar-
fes wird davon ausgegangen, dass – wie bisher auch – weitere Stellplätze im näheren
und weiteren Umfeld des Wildparks genutzt werden (z. B. Friedrichstaler Allee, Ade-
nauer Ring, Uni, Klosterweg, etc.).
Für die Anbindung der Stellplätze an das übergeordnete Straßennetz sind weitere Ein-
zelmaßnahmen durchzuführen. Neben der organisatorischen temporären Sperrung des
Adenauerrings im Bereich des Stadions, ist eine neue nördliche Umfahrung des Park-
decks herzustellen. Weiterhin ist eine neue Zufahrt für VIP und Busse am westlichen
Rand des Stadiongeländes umzusetzen.
Die Parkplatzsituation und die innere Erschließung sind unter Berücksichtigung
der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit umsetzbar.
6.3.2 Anbindung an übergeordnetes Straßennetz
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Abb. 37: MIV-Anfahrt Wildpark
Abb. 38: MIV-Abfahrt Wildpark
S
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Der Standort ist auf Basis der bisherigen Nutzung als „eingespielt“ und im Betrieb opti-
miert zu bezeichnen. Die Erreichbarkeit wird auch für das neue Stadion über den Ade-
nauerring, den Willy-Brandt-Ring und die Theodor Heuss-Allee sichergestellt.
Die Anfahrt aus Richtung Norden und Osten ist über die BAB A5 Anschlussstellen
Karlsruhe-Nord, Karlsruhe-Mitte und Karlsruhe-Durlach möglich. Die Anfahrt aus Rich-
tung Süden kann über die Anschlussstelle Karlsruhe Süd und im weiteren Verlauf über
den Adenauerring erfolgen.
Für die Abfahrt nach Spielende werden die für die Anfahrt befahrenen Verkehrswege
genutzt. Ein speziell programmiertes Steuerungsprogramm für die Lichtsignalanlagen
sichert eine geregelte und möglichst reibungslose An- und Abfahrt. Die Abfahrtszeit
nach Spielende wird auf Grund der Erfahrungen aus der bisherigen Nutzung des Stan-
dorts, auf < 1,0 h abgeschätzt.
Der Stadionstandort im Wildpark hat eine bereits bewährte Erreichbarkeit und
Anbindung. Leistungsfähige Anschlüsse ans überörtliche Straßennetz sind vor-
handen. Die An- und Abfahrt erfolgt meist über mehrspurige und leistungsfähige
Straßen. Die begleitenden Maßnahmen wie die Teilsperrung des Adenauerrings
und der Einsatz der für den Spielbetrieb programmierten Steuerungsprogramme
für die Lichtsignalanlagen zeigen aus der Erfahrung die erfolgreiche Anbindung
an das übergeordnete Straßennetz.
6.4 Umweltverbund
6.4.1 Öffentlicher Verkehr und Fußgänger
Die beiden nachfolgenden Abbildungen zeigen zum einen den Lageplan der standort-
nahen ÖPNV-Haltestellen und zum anderen einen Ausschnitt des Liniennetzplans des
ÖPNVs.
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Abb. 39: ÖPNV Wildpark
Abb. 40: Liniennetzplan Wildpark, Ausschnitt (ohne Baustelle)
Drei Haltestellen liegen in einem Umkreis von < 1,5 km zum Stadionstandort. Dies ist
noch als akzeptable fußläufige Entfernung anzusehen.
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─ Haltestelle Durlacher Tor mit einer fußläufigen Entfernung von ca. 1,3 km. An der
Haltestelle halten die Linien 1, 2, 4, 5, S2, S4 und S5. Alle Linien fahren einen 10-
Minuten-Takt.
─ Haltestelle Kronenplatz mit einer fußläufigen Entfernung von ca. 1,3 km. An der
Haltestelle halten die Linien 1 bis 5, S2, S4 und S5. Alle Linien fahren einen 10-
Minuten-Takt.
─ Haltestelle Marktplatz mit einer fußläufigen Entfernung von ca. 1,5 km. An der Hal-
testelle halten die Linien 1 bis 5, S1, S2, S4 und S5. Alle Linien fahren einen 10-
Minuten-Takt.
Es werden damit neun Linien erreicht. Im Vergleich der drei Standorte ist dies die größ-
te Anzahl. Von den Haltestellen Durlacher Tor und Mühlburger Tor werden, wie bereits
im heutigen Spielbetrieb, zusätzliche Shuttlebusse für den Transport zum Stadion ein-
gesetzt.
Für die nach Modal-Split für den Wildpark berechneten ca. 13.360 ÖPNV-Nutzer
steht mit den vorhandenen Haltestellen ein ausreichendes Angebot zur Verfü-
gung. Aus den Erfahrungen der bisherigen Nutzung des bestehenden ÖPNV-
Angebotes, ist davon auszugehen, dass sich die „Normalauslastung des ÖPNV“
innerhalb einer Stunde nach Spielende wieder einstellt.
6.4.2 Bauliche Maßnahmen ÖV
Es sind keine baulichen Maßnahmen an den bestehenden Haltestellen vorgesehen.
Fußwege von und zum Stadion:
Die Fußgänger erreichen das Stadion über vorhandene Waldwege, den Adenauerring,
die Theodor-Heuss-Allee und den Schlossgarten. Als zusätzliche Maßnahmen für die
fußläufige Erschließung ist eine teilweise Wegertüchtigung sowie der Ausbau / Ergän-
zung der Beleuchtung im Bereich der vorhandenen Waldwege vorgesehen.
6.4.3 Radfahrer
Die Radfahrer nutzen für die Anreise zum Stadion gemeinsam mit den Fußgängern die
vorhandene Waldwege, den Adenauerring, die Theodor-Heuss-Allee und den Schloss-
garten.
6.5 Weitere Infrastruktur, Standortrestriktionen
6.5.1 Verfügbarkeit zusätzlicher Flächen
Die Flächenverfügbarkeit um das bestehende Stadion ist begrenzt, denn durch die
Lage im Wildpark und Auflagen aus dem Natur- und Umweltschutz lassen sich zusätz-
liche Flächen nur schwer generieren. Durch die Schaffung von zusätzlichem Parkraum
und neuen Zufahrten müssen deshalb Trainingsplätze des KSC entfallen. Ersatzflächen
dafür sind noch zu suchen.
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6.6 Termine
6.6.1 Terminübersicht
Abb. 41: Terminkonzept Wildpark
6.6.2 Allgemeines
Im Terminkonzept gehen wir von grob geschätzten Vorgangsdauern sowie einer
Standortentscheidung im Herbst 2013 aus. Die vertragliche Bindung der Planer, Bera-
ter und Gutachter ist bis zum ersten Quartal 2014 erforderlich.
Grundlage ist außerdem eine optimierte Terminschiene, die keine Verzögerungen
durch Einsprüche, Klagen, fehlende Entscheidungen, etc. beinhaltet. Hierbei ist beson-
ders wichtig, dass keinerlei Verzögerungen durch fehlende Gremienentscheidungen
und Beschlüsse zustande kommen. Wir gehen davon aus, dass entweder ggf. Sonder-
sitzungen anberaumt werden oder – wie bei einer Mehrzahl an anderen zeitkritischen
Projekten ebenfalls durchgeführt – eine Übertragung einer Vollmacht an einen Dritten
erfolgt, der entsprechende Beschlüsse und Vergaben kurzfristig umsetzen kann und
darf. Außerdem geht die Terminschiene davon aus, dass bezüglich des Projekts Ein-
vernehmen herrscht und somit keine – wie bereits erwähnt – Verzögerungen hierdurch
auftreten.
Generell ist festzuhalten, dass zum derzeitigen Zeitpunkt und zur Darstellung der Ter-
minschiene noch keine Abstimmung mit den entsprechenden externen Beteiligten
stattgefunden hat und sich somit die einzelnen Zeitdauern verändern können. Dies
wurde von uns im Terminplan in den heller belegten Balken angedeutet und trifft auf
alle drei Standorte zu.
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6.6.3 Planungsrecht
Nachdem es sich beim Standort Wildpark um einen vorhandenen Stadionstandort han-
delt, gehen wir davon aus, dass ein Raumordnungsverfahren nicht notwendig ist, son-
dern dies über die Anpassung des Flächennutzungsplans und ein entsprechendes Be-
bauungsplanverfahren geschaffen werden kann.
Im Zuge der Anpassung des Flächennutzungsplans als auch des Bebauungsplanver-
fahrens und der damit einhergehenden Bebauung mit einer Parkgarage im Birkenpark-
parkplatz sind ggf. Umweltbeeinflussungen und artenschutzrechtliche Untersuchungen
notwendig. Diese haben wir deshalb als erste Aktivität mit einer einjährigen Dauer vor-
geschaltet. Leicht überschneidend erfolgen dann die Änderung des Flächennutzungs-
plans und das Bebauungsplan-Verfahren (B-Plan-Verfahren). Im Anschluss an das B-
Plan-Verfahren wird der Bauantrag eingereicht, mit dem die Baugenehmigung und der
„Rote Punkt“ erteilt werden.
6.6.4 Grundstücksverfügbarkeit
Wir gehen davon aus, dass der Erwerb von den notwendigen Grundstücksflächen –
und hierzu zählt auch eine Schaffung von Ersatztrainingsflächen – innerhalb von zwei
Jahren erfolgen kann und somit bis Ende 2015 abgeschlossen ist.
6.6.5 Planung, Ausschreibung/Vergabe
Zeitnah sind die Grundlagen für die Voruntersuchungen und Planungen zu schaffen.
Alle Planungsschritte sind dahingehend einzutakten und einzuhalten, dass die Aus-
schreibung der Leistungen des Stadions ab Mitte 2014 erfolgen kann und somit ein
Jahr früher als bei den anderen beiden Standorten möglich ist. Dies bedeutet einen
sehr straffen Zeitplan für die Schaffung der Grundlagen innerhalb der Planung. Auch
hier sind wir von einer funktionalen Bauausschreibung ausgegangen.
6.6.6 Baumaßnahmen
Für den Bau des Stadions, inklusive des Rückbaus, ist hier ebenfalls von zwei Jahren
ausgegangen worden. Der Spielbetrieb findet innerhalb der Baumaßnahmen statt. Hier
muss von Beeinträchtigungen ausgegangen werden, wobei wir davon ausgehen, dass
jeweils mit Teilsperrungen gearbeitet wird. Innerhalb der Stadionbauzeit sind auch das
Parkhaus und die entsprechenden Ersatzflächen zu berücksichtigen.
Von einer Fertigstellung sind wir zur Saison 2018/2019 ausgegangen.
6.7 Kosten
6.7.1 Kostenübersicht
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* ohne evtl. Kosten baugrundbedingter Zusatzgründungen und Altlasten
** in Mio. EURO, inkl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer
Abb. 42: Kosten Bau und Grunderwerb Wildpark
6.7.2 Baukosten Stadion
AS&P schätzt die Baukosten für das Bemessungsstadion zu 65,5 Mio. € brutto ab. Ent-
halten sind die Baunebenkosten (25 %) und ein Ansatz für Unvorhergesehenes (10 %)
Für den Rückbau des bestehenden Stadions und das Bauen unter Betrieb werden zu-
sätzliche Kosten von 7.000.000 € angesetzt.
6.7.3 Baukosten Infrastruktur
Auf Basis der skizzenhaften Konzepte erfolgte für die Infrastruktur ein überschlägiger
Ansatz anhand von Erfahrungswerten. Für Baunebenkosten werden 25 % und für Un-
vorhergesehenes 10 % angesetzt. Die Mehrwertsteuer ist mit dem aktuellen Satz von
19 % berücksichtigt.
Nicht enthalten sind unter anderem Kosten für baugrundbedingte Zusatzgründungen,
für Altlasten, für Ablösebeträge und für Unterhaltungsmehraufwendungen.
Die Kosten sind für die einzelnen Maßnahmen ermittelt und dargestellt. Am Ende wer-
den sie zu den folgenden drei Kategorien zusammengefasst:
─ A: Infrastruktur Umweltverbund (ÖV, Fuß, Rad)
─ B: Infrastruktur MIV
─ C: Technische Infrastruktur
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Element Kat. Kosten
Bus Stellplätze, 50 A 850.000 €
Fußwege, Ertüchtigungen und Beleuchtung, 1.000m A 650.000 €
600 VIP Stellplätze in Parkhaus B 4.800.000 €
200 VIP Stellplätze, Vorzone Stadion, ebenerdig B 900.000 €
2400 Stellplätze in Parkdeck, Birkenparkplatz B 19.200.000 €
30 Überlaufstellplätze B 100.000 €
Zufahrt VIP und Busse, 350 m, B 600.000 €
Umfahrung Parkdeck, 200 m B 350.000 €
Entwässerung: Neubau Rückhalteanlagen und Sammler C 550.000 €
Stadtwerke: Anschluss Gas C alternativ zu Fernwärme
Stadtwerke: Anschluss Fernwärme C 50.000 €
Stadtwerke: Anschluss Strom C 50.000 €
Stadtwerke Anschluss Wasser C 300.000 €
Sicherheitstechnik, Video, Schranken C 400.000 €
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, 0,5% C 150.000 €
Zwischensumme 28.950.000 €
Unvorhergesehenes, Kleinleistungen 10% 2.895.000 €
Baunebenkosten 25% 7.961.250 €
Summe, netto 39.806.250 €
Mehrwertsteuer 19% 7.563.188 €
Gesamtsumme, brutto 47.369.438 €
gerundet
Infrastruktur Umweltverbund (ÖV, Fuß, Rad) A 2.454.375 € 2 Mio. €
Infrastruktur MIV B 42.460.688 € 42 Mio. €
Technische Infrastruktur C 2.454.375 € 2 Mio. €
47.369.438 € 47 Mio. €
Wildpark
Abb. 43: Überschlägiger Kostenansatz Infrastruktur Wildpark
6.7.4 Kosten Grunderwerb
Das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe hat die Kosten für den Grunderwerb über-
schlägig geschätzt. Es ist Ersatz für wegfallende Trainingsplätze erforderlich. Es wer-
den rund 1 Mio. € für den Grunderwerb veranschlagt.
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