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Faire Wochen 2019 Mitte September bis Ende Oktober
Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz
Gleiche Chancen durch Fairen Handel
Eröffnung der
Fairen Woche in Karlsruhe
am 12. September!
Kooperationspartner: Diese Zeichen weisen verlässlich auf Fairen Handel hin:Veranstalter: Gefördert mit Mitteln des evangelischen Kirchlichen Entwicklungsdienstes, durch MISEREOR und durch ENGAGEMENT GLOBAL mit finanzieller Unterstützung des
#FAIRHAN DELN
FÜR EIN G UTES LEB
EN
ICH BIN MACHERIN. Gleiche Chancen durch Fairen Handel.
Remonde Dirogene Asociacion de trabajadores Banafem, Dom. Republik
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Umwelt- und Arbeitsschutz | 32 | Faire Wochen 2019
Geschlechtergerechtigkeit durch Fairen Handel Eines der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030, welche 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden, lautet: Gleichstellung der Geschlechter.
Die Faire Woche 2019 greift dieses Ziel mit ihrem Schwerpunktthema „Geschlechtergerechtigkeit“ auf, worüber ich mich persönlich sehr freue. Geschlechtergerechtigkeit bedeutet gleiche Partizipation, gleiche Rechte und Würde für alle Menschen – sie betrifft somit uns alle. Darum ist es wichtig, dass dieses wichtige Gut ständig wahrgenommen, gefordert, geschützt und gefördert wird.
In den meisten europäischen Ländern haben Frauen und Männer zwar heute den gleichen Zugang zu Bildung. Dennoch werden Frauen im Durchschnitt immer noch schlechter für ihre Arbeit bezahlt. In den Ländern des globalen Südens ist die Ungleichheit noch weitaus größer. Dort leisten Frauen oft die Hauptarbeit und werden dafür nicht fair entlohnt, sind nicht sozial abgesichert und kaum gewerkschaftlich organisiert. Hunger, Armut, eine fehlende Gesundheitsversorgung, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und mangelnde Bildungsangebote sind die Folgen.
Hier setzt der Faire Handel an. Der soziale, umweltverträgliche und wirtschaftlich sinnvolle Handel steht für bessere Bezahlung und Perspektiven, Bildungs- und Lobbyarbeit für eine gerechte globale Wirtschaft. Mit unseren Kaufentscheidungen und unserem Engagement für die globalen Nachhaltigkeitsziele können wir das Leben und die Chancen anderer Menschen positiv beeinflussen. Stadtverwaltung ebenso wie bürgerschaftliche Gruppen und Initiativen setzen sich in Karlsruhe auf unterschiedliche Art und Weise für die Umsetzung der Ziele auf lokaler und globaler Ebene ein.
Beispielhaft ist die lange Tradition des Karlsruher Engagements für ein gerechtes Zusammenleben in der Einen Welt. In diesem Jahr beteiligt sich die Stadt Karlsruhe gemeinsam mit vielen Eine Welt Gruppen zum elften Mal an der bundesweiten Fairen Woche und greift das Thema Geschlechtergerechtigkeit bei der Auftaktveranstaltung am 12. September, an der auch das städtische Gleichstellungsbüro beteiligt ist, auf.
In bewährter Weise tragen zahlreiche Gruppen, Institutionen und ehrenamtliche Initiativen mit ihren vielfältigen und informativen Veranstaltungen und Aktionen am Karlsruher Faire Woche Programm im September und Oktober bei. Allen Akteuren danke ich herzlich für ihr Engagement!
Bettina Lisbach Bürgermeisterin
GLEICHE CHANCEN DURCH FAIREN HANDEL.
#FAIRHAN DELN
FÜR EIN G UTES LEB
EN
Inhaltsverzeichnis Fairer Handel im Zeichen des Klimawandels ................................................ 6
Jahresthema „Gleiche Chancen durch Fairen Handel“ ................................. 9
Gleichstellungsbüro der Stadt Karlsruhe .................................................... 12
Neues aus der Fairtrade-Stadt Karlsruhe .................................................... 14
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements zur Entwicklungspolitik ........................................................ 18
Lokale Agenda 21 in der Einen Welt ........................................................... 22
„Fair“-anstaltungsüberblick 2019 .............................................................. 26
„Faire“ Cafés in Karlsruhe .......................................................................... 60
„Faire“ Textilien in Karlsruhe...................................................................... 62
Umwelt- und Arbeitsschutz | 54 | Faire Wochen 2019
Herzlich willkommen bei den elften Fairen Wochen in Karlsruhe! Auch im elften Faire Woche-Jahr in Karlsruhe werden im September und Oktober Informationsveranstaltungen, Workshops, Stadtführungen, Probieraktionen und vieles mehr die faire Vielfalt und die Eine-Welt-Arbeit in unserer Stadt widerspiegeln. Wir als Organisationsteam freuen uns, dass auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Akteure dabei sind, die das Programm bereichern und so vielfältig machen. Dadurch gehört die Faire Woche schon fest zum Veranstaltungskalender in Karlsruhe!
Und gerade auch in Zeiten des Klimawandels ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Menschen und ihre Anliegen nicht aus dem Blick zu verlieren und zu unterstützen, die in Ländern des globalen Südens trotz Arbeit viel zu häufig in Armut leben und häufig auch schon seit Jahren zunehmend unter den Folgen des Klimawandels leiden.
Unser Programmheft gibt Ihnen umfassende Informationen über alle Aktionen und Veranstaltungen und deren Organisatoren und führt immer auch die Internetlinks auf, falls Sie es noch genauer wissen wollen. Darüber hinaus enthält es Übersichten über Karlsruher Cafés, Kantinen und Restaurants, die faire Produkte anbieten und über Läden mit besonders empfehlenswertem Textilsortiment. Außerdem gibt es Hintergrundinformationen über den Fairen Handel, das diesjährige Schwerpunktthema „Geschlechtergerechtigkeit“ und über Eine-Welt-Aktivitäten in Karlsruhe. So ist es auch über die Faire Woche hinaus ein interessanter Begleiter.
An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei allen Akteuren bedanken, die in den vergangenen Jahren zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen haben. Ebenso ein herzliches Dankeschön an alle Bürgerinnen und Bürger, die den Fairen Handel und die Eine Welt Arbeit auf unterschiedliche Art und Weise unterstützen.
Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Durchblättern dieses Heftes. Kommen Sie gerne bei unseren Veranstaltungen vorbei!
Ihr Faire-Woche-Organisationsteam Karlsruhe
Ziel 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern.
Ziel 5: Geschlechter- gerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen.
Ziel 8: Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern.
Ziel 12: Für nachhaltige Konsum- und Produktions- muster sorgen.
Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.
Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.
Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben.
www.bmz.de/17ziele
Umwelt- und Arbeitsschutz | 76 | Faire Wochen 2019
Fairer Handel im Zeichen des Klimawandels
Schon seit über vierzig Jahren verfolgt der Faire Handel eine klares Ziel: Gerechte Preise und gerechter Lohn für Produzentinnen und Produzenten in den Ländern des globalen Südens. Die Idee dahinter: Wenn die Menschen gerecht für ihre Arbeit entlohnt werden, können sie dem Teufelskreis der Armut entfliehen, selbst für sich und ihre Familien sorgen und sogar in die Infrastruktur investieren. So bekommen sie neue Lebensperspektiven!
Eine große Herausforderung für den Fairen Handel stellt dabei der Klimawandel dar! Daher bemüht sich der Faire Handel sowohl im Globalen Süden als auch im Norden um klimaschonendes Wirtschaften und leistet Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Das Spektrum der Leistungen reicht von technischen Maßnahmen (zum Beispiel Bereitstellung von
klima-resilientem Saatgut – wobei darauf geachtet werden muss, keine neuen Abhängigkeiten von der Saatgutindustrie zu schaffen) über Beratung (zum Beispiel zu nachhaltigen Anbaumethoden) bis hin zu finanzieller Unterstützung (beispielsweise von Aufforstungsprojekten). Darüber hinaus engagiert sich der Faire Handel in verschiedenen Klimaschutz-Initiativen wie der Klima-Allianz und leistet politische Lobbyarbeit zu dem Thema. © Forum Fairer Handel e. V.
Auch aufgrund dieser Aktivitäten ist der Faire Handel ein gutes Beispiel für wirtschaftliches Handeln wie es in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) gefordert wird! So werden besonders folgende Ziele der Agenda 2030, die die globalen Entwicklungsziele für nachhaltige Entwicklung der UN bis 2030 definiert, vom Fairen Handel umgesetzt:
Chancen für benachteiligte Produzenten Der Faire Handel steht für eine nachhaltige Entwicklung und schafft neue Absatzmärkte für wirtschaftlich benachteiligte Kleinproduzenten.
Transparenz und Verantwortlichkeit Der Faire Handel steht für transparente Handels- beziehungen, die auf Fairness und Respekt beruhen.
Handelspraktiken Fairhandels-Organisationen streben keine Gewinn- maximierung an und bauen auf langfristige Handels- beziehungen, die auf Vertrauen und Solidarität beruhen.
Zahlung eines fairen Preises Die Preise werden im Fairen Handel im gleichberech- tigten Dialog zwischen den Handelspartnern festgelegt.
Keine ausbeuterische Kinderarbeit und Zwangsarbeit Der Faire Handel lehnt jegliche Form ausbeuterischer Kinder- und Zwangsarbeit ab.
Diskriminierungsverbot und Vereinigungsfreiheit Im Fairen Handel darf niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder Krankheit benachteiligt werden.
Bessere Arbeitsbedingungen Der Faire Handel steht für sichere und nicht gesundheits- gefährdende Arbeitsbedingungen.
Förderung der Fähigkeiten und Weiterbildung Der Faire Handel fördert vor allem kleine Produzenten und hilft ihnen, ihre Kompetenzen zu stärken.
Öffentlichkeitsarbeit Die Organisationen des Fairen Handels setzen sich öffentlich für einen gerechten Welthandel ein und klären über die Ziele des Fairen Handels auf.
Umweltschutz Der Faire Handel setzt sich für umweltfreundliche Anbaumethoden und Produktionsbedingungen ein.
Die 10 Standards des Fairen Handels Diese Kriterien wurden von der Weltfairhandels-Organisation (WFTO) entwickelt.
Die Liste zeigt auf dieser Seite die wichtigsten Kriterien des Fairen Handels. Auf der Rückseite finden Sie die Siegel und Logos, die Ihnen helfen, fair einzukaufen!
Behalten Sie den Überblick – ausschneiden und in den Geldbeutel legen! Oder diese und die nächste Seite einfach mit dem Smartphone abfotografieren
© El Puente GmbH.
Umwelt- und Arbeitsschutz | 98 | Faire Wochen 2019
Faustregel: Woran erkenne ich Produkte aus Fairem Handel? Produkte aus Fairem Handel erkennen Sie am Verkauf in Weltläden, an den Marken anerkannter Fair-Handels- Importeure, an dem Label der World Fair Trade Organization (WFTO) und an den anerkannten Produktsiegeln des Fairen Handels wie Fairtrade und Naturland Fair.
Wir stellen auf dieser Seite die Siegel und Logos vor, die wir uneingeschränkt empfehlen können. Nicht uneingeschränkt empfehlen können wir die sehr verbreiteten Siegel von Utz Certified und Rainforest Alliance, die 2018 fusioniert sind. Beide Siegel werden von Stiftung Warentest (Mai 2016) wegen geringer Ansprüche (UTZ Certified) und weniger anspruchsvollen Kriterien (Rainforest Alliance) nur mit einer mittleren Aussagekraft gewertet. Vor allem ist der Pflichtanteil der zertifizierten Ware in Monoprodukten wie Kaffee sehr gering (30 Prozent). Zum Vergleich: Beim klassischen Fairen Handel und bei Fairtrade liegt der Pflichtanteil bei Monoprodukten bei 100 Prozent.
Das sind die Logos der wichtigsten Fair Handels Importeure:
Diese betreiben zu 100 Prozent Fairen Handel. Ihr Geschäftszweck ist darauf ausgerichtet, mit jeweils angepassten Instrumenten mit den Produzenten-Organisationen zusammenzuarbeiten, damit diese ihre Position auf dem Markt stärken können.
Diese fairen Produktsiegel und Label sollten Sie kennen:
Das Label der World Fair Trade Organization (WFTO) wird an Unternehmen vergeben, die ausschließlich Fairen Handel betreiben und nachgewiesen haben, dass sie alle Kriterien des Fairen Handels erfüllen. Das Fairtrade- Siegel ist ein unabhängig kontrolliertes Produktsiegel für Fairen Handel. Nur Produkte, die den Anforderungen der internationalen Fairtrade- Standards entsprechen, dürfen das Fairtrade-Siegel tragen. Das Naturland Fair-Siegel wird für Produkte vergeben, die nach den Naturland-Richtlinien für ökologische und faire Produktion hergestellt wurden. Naturland Fair bezieht auch Erzeugerinnen und Erzeuger im Norden mit ein. Quelle: www.faire-woche.de
Diese Siegel helfen beim fairen und ökologischen Textileinkauf weiter:
Bei Textilien ist es empfehlenswert, jeweils einen Sozialstandard (Fairtrade Certified Cotton, Fair Wear Foundation) und einen Ökostandard (Global Organic Textile Standard, IVN Zertifiziert Best Naturtextil) zu kombinieren. Mehr dazu unter www.femnet-ev.de
Jahresthema „Gleiche Chancen durch Fairen Handel“
2019 findet die Faire Woche zum Schwerpunktthema „Geschlechtergerechtigkeit“ und unter dem Motto „Gleiche Chancen durch Fairen Handel“ statt. Mit dem Thema will die Faire Woche zeigen, welchen Beitrag Frauen und Mädchen zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten können, vor welchen Herausforderungen sie oftmals stehen und welche Ansätze der Faire Handel verfolgt, um das Menschenrecht der Geschlechtergerechtigkeit zu fördern.
So hilft der Faire Handel Frauen, ökonomisch unabhängiger zu werden (zum Beispiel durch Fortbildungen oder durch die Gewährung von Krediten und Landrechten) und verbietet Diskriminierung sowie sexuelle Belästigung und Ausbeutung. In zahlreichen
nationalen und internationalen Erklärungen und Vereinbarungen ist die Gleichberechtigung der Geschlechter festgeschrieben – so zum Beispiel im deutschen Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“) sowie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten und Würde geboren.“). (…)
So wichtig diese Erklärungen und Beschlüsse sind, von einer tatsächlichen Gleichberechtigung sind wir sowohl in Deutschland als auch global noch weit entfernt. Die Benachteiligung von Frauen ist strukturell verankert und macht sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens bemerkbar. Die Benachteiligung von Frauen ist an vielen Stellen sichtbar.
© WFTO
Umwelt- und Arbeitsschutz | 1110 | Faire Wochen 2019
© Bild von lanur auf Pixabay
Sowohl in Bezug auf Deutschland als auch global betrachtet ist die strukturelle Benachteiligung von Frauen an vielen Stellen offensichtlich. Einige Beispiele:
Frauen verdienen für vergleichbare Tätigkeiten teilweise deutlich weniger als Männer. Diese als Gender Pay Gap bekannte Ungleichbezahlung liegt in Deutschland zwischen acht und 22 Prozent.
Hinzu kommt, dass Frauen deutlich mehr unbezahlte Arbeit leisten als Männer, vor allem im sozialen Bereich (Erziehung, Kochen, Waschen, Pflege, ...). Darunter sind sowohl freiwillige als auch unfreiwillige Tätigkeiten zu fassen.
In Unternehmen und in der Politik sind Frauen weniger oft in Führungspositionen vertreten als Männer. Nur 13,5 Prozent der Vorstände der 30 DAX-Unternehmen sind weiblich, der Frauenanteil im deutschen Bundestag liegt aktuell bei 31 Prozent und damit so niedrig wie seit zwanzig Jahren nicht mehr.
Frauen sind deutlich häufiger als Männer von Armut betroffen. Von den rund 700 Millionen Menschen, die weltweit in extremer Armut leben, sind rund 70 Prozent Frauen.
Frauen haben, vor allen in zahlreichen Ländern des Südens, weniger Zugang zu Bildung, Geld, Krediten und anderen Bereichen der Infrastruktur. Das schränkt sie ein bei der Entfaltung ihrer Potentiale.
Entlang globaler Lieferketten führen ungleiche Machtverhältnisse dazu, dass vor allem die Mitglieder der Gesellschaft, die wenig Möglichkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen – also in erster Linie Frauen und Kinder – unter unwürdigen Arbeitsbedingungen arbeiten müssen. Hinzu kommt das Risiko der sexuellen Ausbeutung. (…) Eine stärkere Gleichberechtigung von Frauen ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit. Sie ist auch eine Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung und damit für ein gutes Leben für Familien und Gemeinschaften. Denn während Frauen ihr verdientes Geld etwa zu 90 Prozent für die Ernährung und Gesundheit der Familie und die Ausbildung der Kinder verwenden, sind es bei den Männern im Schnitt nur 30 Prozent. Die UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) schätzt, dass die Zahl der unterernährten Menschen um hundert bis 150 Millionen reduziert werden könnte, wenn die Ungleichheit der Geschlechter im Agrarsektor beseitigt würde.
Ein gutes Leben für Alle
Das Konzept des guten Lebens für Alle geht auf Gedanken des lateinamerikanischen Buen vivir zurück. Unter Buen vivir ist ein Leben des Menschen in Harmonie mit sich selbst, mit seinen Mitmenschen und mit der Natur zu verstehen. Es beinhaltet somit auch eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am gesellschaftlichen Leben. Die Gedanken haben vor allem in den letzten Jahren Eingang gefunden in die europäische Debatte um die Entwicklung eines nachhaltigen Lebensstils. Mit den Fairen Wochen 2019 und 2020 wollen wir beleuchten, welchen Beitrag der Faire Handel zu einem guten Leben für alle leistet. (…)
Der Faire Handel zielt darauf ab, eben diese strukturellen Faktoren abzubauen, die eine geschlechtergerechte Chancenverteilung behindern beziehungsweise Strukturen zu schaffen, die diese befördern. Konkret bedeutet dies:
Der Faire Handel ...
... fördert den Zugang von Mädchen und Frauen zu Bildung, zum Beispiel durch spezielle Bildungsprogramme, in deren Rahmen sie auch über ihre Rechte informiert werden
... verschafft Frauen Zugang zu Ressourcen wie Land und anderen Produktionsmitteln und unterstützt sie bei der Vermarktung von Produkten. Er ermöglicht ihnen so die Chance auf ein eigenes Einkommen, das wiederum die Basis für ein würdiges und selbstbestimmtes Leben ist
... ermöglicht Frauen die Einbeziehung in Entscheidungsprozesse, so dass sie sich für ihre Rechte sowie die Interessen der Gemeinschaft einsetzen können
... thematisiert das Problem der Ungerechtigkeit durch fehlende Gleichberechtigung der Geschlechter (…). Er bringt das Thema so auf die politische Tagesordnung mit dem Ziel, Strukturen aufzubrechen, die die Gleichberechtigung der Geschlechter behindern.
Wirkungen des Fairen Handels
Ein aktueller Bericht der WFTO („Geschäftsmodelle, die Frauen stärken“, Forum Fairer Handel, 2019) zeigt, dass sich unter anderem durch den Fairen Handel die Rahmenbedingungen für mehr Geschlechtergerechtigkeit in vielen Regionen der Welt verbessert haben. In Befragungen bei verschiedenen Handelspartnern weltweit gaben Frauen unter anderem an, dass ...
... ihnen eine stärkere Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht wird
... sie ein gestärktes Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl bekommen haben
... Frauen in den Genuss von Fortbildungsmaßnahmen kommen
... sie sichere Arbeitsplätze erhalten
... sie von einer Alterssicherung profitieren
... sie mehr Möglichkeiten haben, sich in gesellschaftliche und politische Prozesse einzubringen und zum Beispiel sich für ihre Rechte einzusetzen
... Frauen die Möglichkeit haben, sich im Falle von sexueller Belästigung an einen internen Beschwerdeausschuss wenden können
... Frauen zunehmend Tätigkeiten auf allen Ebenen verrichten, auch in Bereichen, die bisher von Männern dominiert waren.
Der Bericht macht ebenfalls deutlich, dass Frauen, die für ein Fair-Handels-Unternehmen tätig sind, mit einer viermal (!) so hohen Wahrscheinlichkeit eine Position in der obersten Führungsebene erreichen als Frauen, die für konventionelle Unternehmen arbeiten.
Mehr Infos zur Fairen Woche unter www.faire-woche.de
© Quelle: „Gleiche Chancen für alle, Aktionsleitfaden zur Fairen Woche 2019“, Forum Fairer Handel e. V.
Umwelt- und Arbeitsschutz | 1312 | Faire Wochen 2019
Gleichstellungsbüro der Stadt Karlsruhe
Wirtschaftliche Unabhängigkeit – Grundlage für die bessere Gleichstellung von Frauen
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein bisher uneingelöstes Versprechen. Sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene gibt es gesetzliche Regelungen, die die Gleichstellung der Geschlechter fordern. Dennoch besteht eine große Lücke zwischen diesen Gesetzen und der alltäglichen Praxis – weltweit und auch hier in Deutschland. Die wirtschaftliche Abhängigkeit von Frauen ist ein zentraler Hinderungsgrund für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter. Denn nur auf der Grundlage einer eigenständigen Existenzsicherung können Frauen frei und selbstbestimmt leben.
Der Faire Handel leistet einen wichtigen Beitrag zu einer größeren Unabhängigkeit von Frauen, indem gezielt wirtschaftliche Selbsthilfe mit dem Empowerment von Frauen verknüpft wird. Der Schwerpunkt „Geschlechtergerechtigkeit“ der Fairen Wochen rückt diesen Aspekt in den Fokus: Produkte aus Fairem Handel fördern nicht nur bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern. Mit dem Kauf unterstützen wir dort aktiv die wirtschaftliche Teilhabe und die Gleichstellung von Frauen.
Gleichzeitig gibt uns dieser Schwerpunkt Gelegenheit, über faire und geschlechtergerechte Arbeitsbedingungen hier in Deutschland nachzudenken. Denn auch in Deutschland verfügen Frauen nicht über die gleiche finanzielle Unabhängigkeit wie Männer: Frauen erhalten weniger Lohn, arbeiten häufiger in Teilzeit, übernehmen mehr unbezahlte Sorgearbeit, steigen seltener in Führungspositionen auf und sind eher von Altersarmut betroffen. Das Gleichstellungsbüro der Stadt Karlsruhe wirkt mit zahlreichen Maßnahmen darauf hin, die ökonomische Ungleichheit von Frauen und Männern abzubauen. Wichtig ist aber auch eine kluge Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Gleichstellungspolitik – wie im Fairen Handel.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe
Zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgebotes in der Stadt Karlsruhe beschloss der Gemeinderat im Jahr 1986 die Einrichtung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten.
Seit Oktober 2018 ist Verena Meister Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe.
Sie und ihr Team
sind Anlaufstelle für Frauen und Männer mit Anregungen, Fragen und Beschwerden, zum Thema Gleichstellung in der Stadtverwaltung und in der Stadt.
greifen Vorschläge zum Thema Chancengleichheit von Frau und Mann im Beruf auf.
sind Ansprech- und Beschwerdestelle für die städtischen Kolleginnen und Kollegen.
arbeiten bei Grundsatzfragen der Personalpolitik mit. zeigen vorhandene Defizite bei der Gleichstellung in der Stadt und in der
Stadtverwaltung auf, und erarbeiten Vorschläge zur Verbesserung der Situation. kooperieren mit Frauen und Frauengruppen, Verbänden und Gewerkschaften
sowie gleichstellungsorientierten Männerorganisationen. betreiben Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Weitere Informationen
Mehr zur Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Karlsruhe finden Sie unter www.karlsruhe.de/gleichstellung
© Bild: ONUK
Kaffeeetiketten des „Karlsruher Fächerkaffees“
Umwelt- und Arbeitsschutz | 1514 | Faire Wochen 2019
Karlsruher Geschenkbox – eine Geschenkidee mit besonderem Charakter
Ein weiteres aktuelles Kooperationsprojekt mit dem Weltladen ist die Karlsruher Geschenkbox. Die hochwertige Box wird nach traditioneller nepalesischer Handwerkskunst aus handgeschöpftem Papier hergestellt und ist in drei unterschiedlichen Größen erhältlich. Darin finden je nach Wunsch unterschiedliche Produkte aus dem Karlsruher Weltladen Platz, wie auch der Karlsruher Fächerkaffee oder die Karlsruher Stadtschokolade. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Weltladen beraten Sie gerne.
Faire Rosen für Seniorinnen und Senioren
Bereits seit 2013 verteilt der Umwelt- und Arbeitsschutz gemeinsam mit dem Marktamt anlässlich der Seniorennachmittage zur Frühjahrs- und Herbstmess` fair gehandelte Rosen an die Gäste im Festzelt und bietet weitere Hintergrundinformationen zu deren Produktionsbedingungen und zum Fairen Handel allgemein an.
Fair gehandelte, umwelt- und klimagerechte Weihnachtsgeschenke
Seit einigen Jahren gehört auch der von den Künstlerinnen ANA & ANDA geführte Rundgang über den Karlsruher Christkindlesmarkt zu Ständen mit ökofairen Angeboten fest zum Programm. Interessierte können sich bei dem Rundgang über fair gehandelte sowie umwelt-und klimafreundliche Produkte informieren und sich Anregungen für ihre Weihnachtsgeschenke holen.
Faire Fußbälle im Praxistest
Zur Einführung der fair gehandelten Karlsruher Fußbälle 2018 hat sich die Sportgemeinschaft Daxlanden 1912 e. V. bereit erklärt, die Fußbälle zu testen. Die Mannschaften haben die Bälle geprüft und für gut befunden. Inzwischen sind vier Karlsruher Bälle bei der SG Daxlanden im Einsatz. Um die Bälle in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, erhielten die Siegermannschaften des 2. Schlaucher Cups in Daxlanden je einen fair gehandelten Karlsruher Fußball.
Neuauflage des Micha-Konsumführers
Seit einigen Jahren legt die Lokalgruppe Karlsruhe der Micha- Initiative den Fokus auf bessere Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie. Mit der Kampagne „gut zu (er)tragen?“ möchten sie auf die Hintergründe in der Textilindustrie aufmerksam machen und über Alternativen informieren. Die Micha-Lokalgruppe hat dazu einen Konsumführer zu Fairer Kleidung entwickelt. Die Broschüre wurde zuletzt 2019 aktualisiert und enthält ein Verzeichnis empfehlenswerter Karlsruher Läden sowie Online- Shops. Der Druck wurde durch die Stadt Karlsruhe unterstützt. Online ist der Konsumführer unter www.nehemia-initiative.de/de/ Die-Nehemia-Initiativen/Micha- Initiative/Faire-Kleidung zu finden.
Karlsruher Geschenkbox Fair gehandelte Rosen auf der Karlsruher Mess`
Neues aus der Fairtrade-Stadt Karlsruhe
Mit der Titelerneuerung 2018 um weitere zwei Jahre wird Karlsruhe 2020 auf zehn Jahre als Fairtrade-Stadt zurückblicken können. Ansporn genug, auch künftig im Rahmen der Fairtrade-Kampagne aktiv zu bleiben. Karlsruhes eigene Aktivitäten zur Informationsarbeit für den Fairen Handel, kommunale Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements zur Entwicklungs- zusammenarbeit und vielfältige Angebote zur Bildungsarbeit – dies sind nur einige Beispiele des städtischen Engagements. Mit unterschiedlichen Initiativen, Projekten und Aktionen wollen wir auch in Zukunft die Öffentlichkeit auf faire Projekte und den Fairen Handel aufmerksam machen. Das Engagement der vielen zivilgesellschaftlichen Akteure und der Stadt Karlsruhe findet auch über die Stadtgrenzen hinaus Anerkennung. Zusammenarbeit und Austausch mit den Aktiven auf allen Ebenen führen immer wieder zu neuen Ideen.
Kooperationsprojekte
Karlsruher Fächerkaffee
2017 startete Karlsruhe mit einem besonderen Projekt in die bundesweite Faire Woche: dem Karlsruher Fächerkaffee. Seit der Einführung erfreut sich der Kaffee, der aus den Kaffeebohnen einer Kleinbauerngenossenschaft in Burundi hergestellt wird, großer Beliebtheit und macht auf die wichtigen Anliegen von Fairem Handel sowie nachhaltigem Leben und Wirtschaften in unserer Stadt aufmerksam.
Im vergangenen Jahr hat die Stadt als Kooperationspartner des Karlsruher Weltladens das Projekt mit Werbemitteln in Form von Flyern, Plakaten und Rollups für eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Um einen weiteren Schritt im Sinne der Nachhaltigkeit umzusetzen, wurde vom Weltladen eine Kaffeemühle angeschafft, die es ermöglicht, den Kaffee frisch gemahlen in einem selbst mitgebrachten Behälter zu kaufen.
Kaffeemühle im Weltladen
Umwelt- und Arbeitsschutz | 1716 | Faire Wochen 2019
Karlsruhes Fairer Nachwuchs
Das nachhaltige Engagement jeder Fairtrade-Stadt kann nur dann dauerhaft bestehen und weiterwachsen, wenn auch der „Faire Nachwuchs“ gefördert wird. Karlsruhe schätzt sich glücklich, viele Aktive zu haben, die sich in den Schulen für den Fairen Handel und entwicklungspolitische Themen einsetzen.
Deshalb würdigt die Stadt das besondere Engagement der Schulen jedes Jahr mit dem Karlsruher Nachhaltigkeitspreis „Grüne Pyramide“. Neben klassischen Nachhaltigkeitsthemen wie Naturschutz, Klimaschutz und Gesundheit ist eine Seite der Pyramide dem Themenkomplex „Umwelt & Faire Welt“ gewidmet. Preisträger des Jahres 2018 in dieser Kategorie war die Ernst-Reuter-Schule.
Seit vielen Jahren unterstützt die Stadtverwaltung die Schulen in Kooperation mit Initiativen und Verbänden bei der Nachmittagsbetreuung. Neben den Bereichen Sport und Kultur sind auch Natur- und Umweltthemen im Angebot. Zum ersten Mal konnte in diesem Jahr auch eine Betreuung zum Thema nachhaltige Entwicklung in die geförderte Nachmittagsbetreuung aufgenommen werden. Der Trägerverein verdeutlicht den Kindern anhand eines Entwicklungshilfeprojektes die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 und stellt über ein Schuljahr Kontakt zu einer Schule im globalen Süden her. So wird es den Kindern erleichtert, einen konkreten Bezug zum Fairen Handel zu entwickeln.
Im Februar 2019 fand der erste Global Goals Aktionstag an der Karlshochschule International University statt. In diesem Rahmen lud die Stadt Karlsruhe alle interessierten Jugendlichen dazu ein, ihre Wünsche und Ideen für das neue Karlsruher Klimaschutzkonzept einzubringen und zu diskutieren. Weiterhin lud der Aktionstag alle Teilnehmenden mit praktischen Informationen dazu ein zu, „Changemakern“ zu werden und aufzuzeigen, was jede und jeder dazu beitragen kann, die globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 zu erreichen.
Preisverleihung der „Grünen Pyramide“
Städtische Vergabepraxis und Beschaffungswesen
Nach wie vor nimmt die Stadtverwaltung die Verantwortung zum Fairen Handel(n) auch für sich selbst sehr ernst. Mehrere Evaluierungen und Umfragen innerhalb der Stadtverwaltungen haben gezeigt, dass es vor allem Rechtsunsicherheiten sind, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die nachhaltige und faire Beschaffung erschweren. Durch die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle und einer Einkaufsabteilung, die sich um die Einbindung der stadtweit benötigten Produkte in qualifizierte Rahmenverträge im Sinne der Nachhaltigkeit kümmert und die Rechtssicherheit von Formulierungen in Ausschreibungen überprüft, werden diese Hemmnisse sukzessive abgebaut.
Zugleich wurde im Intranet der Stadt eine Informationsplattform geschaffen, die über die Beschaffung informiert. Durch Fortbildungen, Workshops, die Entwicklung von Textbausteinen, eine Label- und Siegel-Liste sowie Informationen über Angebote wie den Kompass Nachhaltigkeit soll erreicht werden, dass ökofaire Produkte gegenüber konventionell gehandelten Produkten bei der Vergabe bevorzugt werden. Dazu gehören neben dem Fairen Handel auch Kriterien wie die Belastung der Umwelt durch Schadstoffe, der Energieverbrauch, sowie die Haltbarkeit und die Reparaturfreundlichkeit.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Themen von Fairtrade in Karlsruhe, Fairtrade-Stadt und nachhaltige Beschaffung der Stadt bietet die Internetseite: www.karlsruhe.de/fair
Allgemeine Informationen: www.fairtrade-towns.de
Schülerinnen, Schüler und Schulen, die sich an der Kampagne Fairtrade-Schools beteiligen möchten, finden Unterstützung und weitere Informationen unter www.sez.de, im Weltladen Karlsruhe oder beim Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe, Telefon: 0721 133-3101.
Die neue Bewerbungsrunde für die „Grüne Pyramide“ startet im Herbst 2019. Aktuelle Informationen bietet: www.karlsruhe.de/gruenepyramide
Umwelt- und Arbeitsschutz | 1918 | Faire Wochen 2019
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements zur Entwicklungspolitik
Zur Unterstützung der Karlsruher Eine Welt Akteure wurde im November 2017 die Stelle „Koordination für Kommunale Entwicklungspolitik“ bei der Stadt Karlsruhe eingerichtet. Ein Schwerpunkt der zweijährigen Projektstelle war die Schaffung von Strukturen zur nachhaltigen Verankerung des entwicklungspolitischen Engagements in Karlsruhe. Für die bürgerschaftlichen Organisationen und Initiativen, die im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und Förderung des Fairen Handels aktiv sind, wurden in diesem Rahmen vielfältige Unterstützungsformate angeboten.
Die konkreten Bedarfe formulierten die Akteure bei der Auftaktveranstaltung der Projektstelle im Januar 2018. Im Ergebnis wurde unter anderem ein spezieller Unterstützungsbedarf in den Bereichen Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchs ermittelt. Basierend auf dieser Bedarfsermittlung wurden ein Handlungskonzept und folgende Unterstützungsangebote erarbeitet:
Bildungs- und Informationsveranstaltungen
In einem Workshop zum Thema „Fördermöglichkeiten für die Eine Welt Arbeit“ erhielten die Teilnehmenden einen umfassenden Überblick über die vielfältige Förderlandschaft für ihre Eine Welt Arbeit im In- und Ausland. Der Praxisworkshop wurde von der Fachstelle für entwicklungs- politische Beratung und Vernetzung – Mitmachzentrale von ENGAGEMENT GLOBAL durchgeführt.
In einem zweiten Praxisworkshop „Wanted: Mitmacher*Innen“ wurden Handlungsstrategien vorgestellt, um neue Mitmacherinnen und Mitmacher zu gewinnen und zu halten. Ausgehend von der Frage „Was wollen wir eigentlich erreichen und wo wollen wir hin?“, entwickelte die Gruppe aus Karlsruher Eine Welt- und Nachhaltigkeits-Akteuren gemeinsam individuelle Lösungsansätze.
Vernetzungstreffen Karlsruher Nachhaltigkeitsakteure
In Karlsruhe engagieren sich viele Menschen ehrenamtlich für nachhaltige Ziele. Sie sind in ganz unterschiedlichen Bereichen tätig, wollen aber alle gleichermaßen eine nachhaltige Entwicklung der Fächerstadt mitgestalten und vorantreiben. Damit sie dieses Vorhaben noch gezielter angehen können, luden die Koordinatorin für die kommunale Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements zur Entwicklungspolitik, das städtische Agendabüro, das Nachhaltigkeitsbüro der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) sowie RENN.Süd (Regionale Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien) im November 2018 zu einem Vernetzungstreffen ein. Rund 60 Engagierte folgten der Einladung und konnten bei der Veranstaltung ihren Blick auf die Themenbereiche der anderen Aktiven richten um Schnittstellen, Synergien sowie neue Impulse auszuloten. (Siehe auch Bericht auf Seite 22)
Öffentlichkeitsarbeit
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurden die Akteure unter anderem bei der Teilnahme an bestehenden Karlsruher Veranstaltungsformaten unterstützt. Auf diese Weise konnten sie ihre Projekte der Öffentlichkeit präsentieren und die Bevölkerung für entwicklungspolitische Themen sensibilisieren. Einige Akteure beteiligten sich unter anderem an einem Gemeinschaftsstand bei „Das FEST“ und beim Artenschutztag im Zoo 2018.
Praxisworkshop
Vernetzungstreffen
Informationsstand bei DAS FEST
Umwelt- und Arbeitsschutz | 2120 | Faire Wochen 2019
Ein Highlight war der Agenda 2030 – Nachhaltigkeitstag, der im Rahmen des Aktionszeitraums „Karlsruher Klima-Frühling“ erstmalig in Karlsruhe stattfand. Über 30 Karlsruher Initiativen stellten am 1. Juni 2019 auf dem Karlsruher Schlossplatz ihr Engagement und ihren Beitrag zur Umsetzung der 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vor. Die vorgestellten Themen bildeten das gesamte Spektrum von Fairem Handel, Nachhaltigkeit leben im Alltag und Bildung für nachhaltige Entwicklung über Kunst, Klimaschutz und Klimawandel bis hin zur Gesundheitsförderung ab. Die Besucherinnen und Besucher erhielten spannende Einblicke in die praktische Arbeit der Gruppen, die verdeutlichten, dass Nachhaltigkeit kein abstrakter Begriff ist, sondern jede und jeder mit ein paar umgesetzten Tipps im Alltag einen eigenen Beitrag leisten kann. Die Aktiven freuten sich besonders über den Besuch von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Bürgermeisterin Bettina Lisbach und Dr. Andre Baumann, Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Nach einem Grußwort von Bürgermeisterin Lisbach zeigten sich alle drei bei einem gemeinsamen Rundgang entlang der Aktionsstände vom bürgerschaftlichen Engagement, dem stetig wachsenden Bewusstsein für Nachhaltigkeit und der großen Beteiligung der zahlreichen Gruppen beeindruckt.
Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Netzwerk Eine Welt
Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt der Projektstelle war die Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Netzwerk Eine Welt, angefangen bei der Gründung eines neuen Lenkungskreises und der Verteilung und Konkretisierung der bestehenden Aufgaben. Bei regelmäßigen Lenkungskreistreffen und Sitzungen mit dem Gesamtnetzwerk wurde die bestehende Netzwerkstruktur weiterentwickelt. Zu den Erfolgen der Netzwerkarbeit in den vergangenen zwei Jahren zählen insbesondere die Gewinnung neuer Mitgliedsgruppen, die Neuauflage des Netzwerkflyers und die Überarbeitung der Homepage. Einen Höhepunkt stellt die geplante öffentliche Veranstaltung am 19. Oktober 2019 im Rahmen der Fairen Woche (siehe auch auf Seite 52) dar, die in Kooperation mit der Projektstelle vorbereitet und durchgeführt wird.
Weitere Informationen zum Karlsruher Netzwerk Eine Welt erhalten Sie unter www.eine-welt-ka.de
Kontaktstellen für zivilgesellschaftliche Eine-Welt-Akteure
Je nach Anliegen stehen den Eine-Welt-Akteuren verschiedene städtische Dienststellen als Ansprechpartnerinnen und -partner unterstützend zur Verfügung. Von der Koordinationsstelle wurden die wichtigsten städtischen Kontaktstellen in einem Übersichtsflyer zusammengestellt. Dieser dient als Hilfestellung für alle Karlsruher Eine Welt Akteure und ist online abrufbar unter www.karlsruhe.de/nachhaltigkeit.
Bürgerbeteiligung
Die zweite Runde der Umfrage „Karlsruher Engagement für die Eine Welt – Befragung zur Bekanntheit der Aktivitäten der bürgerschaftlichen Akteure“ startete im Juni 2019. Mit der Umfrage möchte sich die Stadt Karlsruhe ein Bild über den Bekanntheitsgrad der engagierten Eine Welt-Gruppen in der Bevölkerung machen. Eine erste Umfrage fand im Sommer 2018 statt. Jetzt geht es darum zu erfahren, ob sich die Wahrnehmung in der Bevölkerung verändert hat. Zur Teilnahme eingeladen sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, mit und ohne Vorkenntnisse in dem Themenbereich.
Nehmen Sie bis 30. September 2019 an der Bürgerbefragung teil unter: https://beteiligung.karlsruhe.de
Weitere Informationen
Bei Fragen oder Anregungen freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail unter umwelt-arbeitschutz@karlsruhe.de oder telefonisch unter 0721 133-3101. Weitere Informationen finden Sie unter: www.karlsruhe.de/nachhaltigkeit
Die Stelle wird gefördert durch Engagement Global gGmbH im Rahmen des Servicestelle Kommunen in der Einen Welt-Programms mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Agenda 2030 Nachhaltigkeitstag
© Umwelt und Arbeitsschutz
Umwelt- und Arbeitsschutz | 2322 | Faire Wochen 2019
Lokale Agenda 21 in der Einen Welt
Erstes Vernetzungstreffen Karlsruher Nachhaltigkeitsakteure
Viele Karlsruherinnen und Karlsruher engagieren sich ehrenamtlich im sozialen, im Umwelt- oder Eine Welt Bereich. Alle verfolgen das gleiche Ziel: eine nachhaltige Entwicklung in Karlsruhe mitzugestalten. Innerhalb der einzelnen Themenbereiche kennen sich viele Gruppen und Engagierte, zum Teil gibt es feste Netzwerkstrukturen. Wie aber sieht es aus, wenn man einen Blick über den Tellerrand in andere Themenbereiche wirft? Gibt es Schnittstellen und Synergien, die neue Impulse geben und gemeinsame Projekte ermöglichen?
Der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz mit der Karlsruher Koordinatorin für die kommunale Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements zur Entwicklungspolitik (siehe Seite 19) und dem Agendabüro ermöglichte gemeinsam mit dem Nachhaltigkeitsbüro der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg) und der Regionalen Netzstelle Nachhaltigkeit im November 2018 mit einem Vernetzungstreffen Karlsruher Akteuren diesen Blick über den Tellerrand. Rund 60 Engagierte in den Bereichen Umwelt, Eine Welt, Konsum, Soziales, Gesundheit und Klima folgten der Einladung und lernten sich zunächst in Form eines „Speed-Datings“ kennen. In einer zweiten Runde gab es die Möglichkeit „Angebote“ und „Gesuche“ auszutauschen. In vielen Gruppen werden beispielsweise neue Ehrenamtliche oder auch Räumlichkeiten und virtuelle Vernetzung gesucht. Angeboten wurden unter anderem ganz praktische Dinge wie Ausstellungen, Materialien und Veranstaltungen. Die ausgewerteten Ergebnisse wurden den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt, damit eine weitergehende informelle Vernetzung und Zusammenarbeit stattfinden kann. Das Agendabüro unterstützt die Aktiven dabei nach Bedarf und Möglichkeit ganz individuell und hilft Interessierten, die sich neu in einer der Gruppen engagieren möchten, gern auch bei der Vermittlung von Kontakten. Außerdem wurde beim Agendabüro ein Verteiler eingerichtet, über den thematisch passende Informationen gestreut werden können.
Vernetzung 2.0 – Facebook und Web-App „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit in Karlsruhe“
Vernetzung und Information steht auch bei der Betreuung der Facebook-Seite des Agenda 21 Karlsruhe e. V. im Vordergrund. Die Seite informiert Interessierte über Veranstaltungen, Aktionen und Projekte im Themenspektrum der Agenda 2030. Ein regelmäßiger Blick auf Facebook – oder die Homepage – lohnt sich!
Facebook: www.facebook.com/Agenda-21-Karlsruhe-eV-303143366822445/ Internet: www.agenda21-karlsruhe.de
Anknüpfend an das Vernetzungstreffen im November 2018 hat das Agendabüro in Zusammenarbeit mit dem städtischen Liegenschaftsamt und zahlreichen bürgerschaftlich Aktiven die Web-App „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit in Karlsruhe“ aufgebaut. So zahlreich wie die Initiativen, Gruppen, Akteurinnen und Akteure, die mit ihrem Engagement und ihren Aktivitäten die Bürgerinnen und Bürger über Themen der Nachhaltigkeit informieren und sensibilisieren möchten, sind auch die stationären Angebote, wie zum Beispiel Geschäfte und Örtlichkeiten, die gelebte Nachhaltigkeit innerhalb der Stadt sichtbar, möglich und erlebbar machen. Die Nachhaltigkeits-Web-App soll die Akteursgruppen und Angebote bündeln und auf einfache Art und Weise darstellen, damit sich Bürgerinnen und Bürger schnell einen Überblick verschaffen können.
Die Einträge basieren auf den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und umfassen die Themen Natur/Umwelt, Klimaschutz/Klimawandel, nachhaltiger Konsum und nachhaltige Mobilität, Gesundheit, Bildung und Eine Welt.
Web-App: https://geoportal.karlsruhe.de/agenda2030
Karlsruher Schüler*innentage 2019 – Jugend für Nachhaltigkeit
Die Karlsruher Schülerinnen- und Schülertage werden seit 2004 jährlich von Jugendlichen für Jugendliche veranstaltet. In zahlreichen Workshops können Karlsruher Jugendliche ab der neunten Klasse das Thema Nachhaltigkeit in seinen vielen Facetten erforschen. Schon seit 16 Jahren greifen die Jugendlichen des Organisationsteams nun Jahr für Jahr Themen auf, die sie aktuell beschäftigen. In diesem Jahr waren sie mit ihren Inhalten jedoch besonders dicht am aktuellen politischen Geschehen dran. In enger Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern der Fridays for Future-Bewegung wurden Themen rund um die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen geplant. In über 15 Workshops befassten sich die Schülerinnen und Schüler mit Zielen wie Geschlechtergleichheit, nachhaltiger Konsum, Müllvermeidung und Bienenschutz. Aber auch Themen rund um die Neuen Medien waren mit Workshops zum kritischen Umgang mit Computerspielen und Erstellen eines Trickfilmes oder Coding für Anfänger vertreten. Die Bildungsreferentin des Weltladens Karlsruhe gab in ihrem Workshop eine Übersicht über die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Am Beispiel des Fairen Handels wurde gezeigt, wie die Umsetzung dieser Ziele praktisch aussehen kann.
Die Schülerinnen und Schüler im Organisationsteam wollen mit ihrem ehrenamtlichen Engagement die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler dazu motivieren, selbst ehrenamtlich aktiv an der Entwicklung ihrer eigenen Umwelt teilzunehmen, sie zu gestalten und über ihren eigenen kulturellen Horizont hinauszuwachsen.
Anmeldung und weitere Informationen: www.schuelertage.info
Kooperationspartner: Diese Zeichen weisen verlässlich auf Fairen Handel hin:Veranstalter: Gefördert mit Mitteln des evangelischen Kirchlichen Entwicklungsdienstes, durch MISEREOR und durch ENGAGEMENT GLOBAL mit finanzieller Unterstützung des
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ICH BIN GESTALTERIN. Gleiche Chancen durch Fairen Handel.
Grace Osabutey Global Mamas, Ghana
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Umwelt- und Arbeitsschutz | 2524 | Faire Wochen 2019
Lokale Agenda 21 und die Eine Welt
Die Lokale Agenda 21 in Karlsruhe war und ist auch Partnerin und Unterstützerin von Eine-Welt-Projekten. Einige Beispiele:
Seit dem in den Jahren 2004 und 2007 veranstalteten Solarkocherwettbewerb für Karlsruher Schulen stehen eine Lerntasche zum Thema und ein Solarkocher zum Ausleihen als Dauerangebote für Aktionen zum Thema „Eine Welt“ zur Verfügung.
Das Karlsruher Netzwerk „Eine Welt“ ist seit 2011 einer von insgesamt sechs Arbeitskreisen, die unter dem Dach der Lokalen Agenda 21 arbeiten.
Die Lokale Agenda 21 unterstützt die Stadt Karlsruhe bei der Teilnahme an der Kampagne Fairtrade-Stadt.
Auf der Seite www.gruenermarktplatz.de bietet die Lokale Agenda 21 einen Überblick über Geschäfte in Karlsruhe, die sich auf nachhaltigen und sozial verträglichen Konsum spezialisiert haben. und d
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Lokalen Agenda 21 finden Sie unter www.agenda21-karlsruhe.de. Das Agendabüro der Stadt Karlsruhe unterstützt gerne Aktivitäten Karlsruher Nachhaltigkeitsakteure im Sinne der Agenda 2030 und ist per E-Mail unter agenda21@karlsruhe.de oder telefonisch unter 0721 133-3101 erreichbar.
Umwelt- und Arbeitsschutz | 2726 | Faire Wochen 2019
„Fair“-anstaltungsüberblick 2019 Datum Ort Thema
Donnerstag, 12. September Jubez Eröffnungsveranstaltung – Fair beschafft? Weltweit „fair“-bunden!
Donnerstag, 12. September Jubez Ausstellung „Nach St(r)ich und Faden“ – die Wahrheit über Mode-Mythen
Donnerstag,12. bis Samstag, 14. September El Tesoro Pozole-Tage
Freitag, 13. September El Tesoro Pozole Konzert mit Ana Lorena Villatoro
Freitag, 13. September bis Freitag, 27. September nach Absprache Workshops rund um das Thema Gerechtigkeit, Fairer Handel, Upcycling
Freitag, 13. September bis Donnerstag, 31. Oktober Weltladen Karlsruhe Probiertage – bei fairer Schokolade den Weltladen genießen
Freitag, 13. September bis Donnerstag, 31. Oktober „kirchenfenster“ bei St. Stephan Unsere Tür steht für Sie offen
Freitag, 13. September bis Donnerstag, 31. Oktober Ateliercafé Faire Wochen im Ateliercafé ANA & ANDA
Freitag, 13. September bis Donnerstag, 31. Oktober Termine und Ort nach Absprache Badische Brotauswahl – Angebote von Brot für die Welt
Freitag, 13. September bis Donnerstag, 31. Oktober nach Absprache im Weltladen oder in der Schule Workshops für Schulklassen: Die Agenda 2030 und der Faire Handel
Samstag, 14. September Innenstadt Karlsruhe Konsumkritischer Stadtrundgang
Sonntag, 15. September Marktplatz Durlach 24. Markt der Möglichkeiten
Sonntag, 15. September Gutenbergplatz Flashmob-Modenschau von LadenZWEI
Dienstag, 17. September Pfarrsaal der Luthergemeinde Der Karlsruher Fächerkaffee und der Faire Handel in der Luthergemeinde
Mittwoch, 18. September Lesecafé in der Stadtbibliothek Kaffeedurst im Klimawandel – Medienpräsentation und Verköstigung
Donnerstag, 19. September Jubez Vernetzungstreffen: Klimagerechtigkeit – wir handeln!
Freitag, 20. September Weltladen Karlsruhe Aktion zum Friday-for-Future-Streik
Freitag, 20. September Freundeskreis Asyl Karlsruhe e. V. Über den Becherrand
Samstag, 21. September Krypta der Evangelischen Stadtkirche „Stoffwechsel“ – Kleidertausch und mehr
Sonntag, 22. September Kleine Kirche Karlsruhe Gottesdienst zum Thema Kleidung & Gerechtigkeit
Montag, 23. September Innenstadt Karlsruhe Mit ANA & ANDA auf fairen Entdeckungs-Pfaden
Dienstag, 24. September Weltladen Karlsruhe Frauenwunderland
Dienstag, 24. September Kita St. Stephan – geschlossene Veranstaltung Alles Banane – oder was? Uns ist es nicht egal!
Donnerstag, 26. und Freitag, 27. September Hauptbahnhof Karlsruhe Karlsuher „Tage der Umwelt 2019“
Freitag, 27. September Faire Ware Fairer Handel – auch beim Smartphone
Samstag, 28. September und Samstag, 26. Oktober El Tesoro Duo Intimos – Tango y Milongas
Samstag, 28. September Dezentrale Aktion Coffee-Fairday – Aktionsideen für alle
Samstag, 28. September Innenstadt Karlsruhe Eine Stadtradtour zu Karlsruher Geschäften mit fairen Textilien
Sonntag, 6. Oktober Evangelische Ladenkirche SENFKoRN Fairer Sonntagsbrunch
Montag, 7. Oktober Schauburg „10 Milliarden – Wie werden wir alle satt?“ Film und Diskussion
Dienstag, 8. Oktober Weltladen Karlsruhe Genossenschaften & Gemeinwohlökonomie
Freitag, 11. Oktober El Tesoro Duo Quinké – argentinische Folklore vom Feinsten
Sonntag, 13. Oktober LadenZWEI Verkaufsoffener Sonntag im Rahmen des „Fest der Sinne“ in der Weststadt
Dienstag, 15. Oktober Weltladen Karlsruhe Vortrag „Plastikfrei, minimalistisch, Konsum reduziert – 10 Tipps für ein nachhaltigeres Leben“
Dienstag, 15. Oktober ibz Yambu Burundi! Eine Reise ins Partnerland Baden-Württembergs
Donnerstag, 17. Oktober Altkatholische Gemeinde Karlsruhe Fairer Karlsruher Kaffee-Abend
Freitag, 18. Oktober LadenZWEI Latenight-Shopping
Samstag, 19. Oktober Gemeindesaal St. Bernhard Gemeinsam leben auf dem Planeten A Mittwoch, 23. Oktober Weltladen Karlsruhe Das Fahrrad als Entwicklungsmotor
Freitag, 25. Oktober ibz AfriKA Union Karlsruhe stellt vor – Demokratische Republik Kongo und Ruanda
Sonntag, 27. Oktober Nehemia-Initiative Kleidertauschparty mit Denkanstoß
Dienstag, 29. Oktober Weltladen Karlsruhe Und ob das Frauen können!
Zum Start des Wintersemesters wird noch bekannt gegeben Engineers without Borders: Infoabend für Interessierte
wird noch bekannt gegeben wird noch bekannt gegeben Über den Tellerrand kochen
Umwelt- und Arbeitsschutz | 2928 | Faire Wochen 2019
und Arbeiter weltweit einen großen Unterschied, egal ob wir privat, im Auftrag einer Kommune im Rahmen öffentlicher Beschaffung oder im Auftrag eines Unternehmens einkaufen.
In dem Vortrag mit anschließender Diskussion geht es um die Chancen und Herausforderungen für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der tunesischen Berufskleidungsindustrie und die Rolle der Fairen Beschaffung in Deutschland. Seien Sie mit dabei, wenn eine Aktivistin und eine Arbeiterin aus Tunesien über ihren Kampf für die Umsetzung von wirtschaftlichen und sozialen Rechten berichten und diskutieren Sie mit ihnen gemeinsam Möglich- keiten, sich gegen unfaire Arbeitsbedingungen in der Berufsbekleidungsindustrie einzusetzen!
Interessierte können sich an Info- und Verkaufsti- schen von Karlsruher Gruppen und Läden, für die die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der globalen textilen Lieferkette ein wichtiges Anliegen ist, weiter informieren. Zusätzlich wird eine kleine Ausstellung über Mode-Mythen aufklären.
Donnerstag,12. September
Eröffnungsveranstaltung – Fair beschafft? Weltweit „fair“-bunden!
Eine Textilarbeiterin und eine Aktivistin aus Tunesien berichten – Vortragsveranstaltung mit anschließender Diskussion, Infomarkt und Posterausstellung. Eröffnet wird die Veran- staltung von Bürgermeisterin Bettina Lisbach und Verena Meister, der Gleichstellungs- beauftragten der Stadt Karlsruhe.
Veranstalter FEMNET e.V., Umwelt- und Arbeitsschutz sowie das Gleichstellungsbüro der Stadt Karlsruhe und Weltladen Karlsruhe Uhrzeit 18 Uhr Ort Jubez, großer Saal, Kronenplatz 1, 76133 Karlsruhe Internet www.femnet-ev.de | www.karlsruhe.de | www.aewev.de
Berufsbekleidung ist ein fester Bestandteil unseres Arbeitslebens: Täglich sehen wir Mitarbeitende von Stadtverwaltungen und Unternehmen in Schutz- montur. Doch was steckt dahinter? Gefertigt wird sie beispielsweise in Tunesien, wo Näherinnen unter katastrophalen Bedingungen arbeiten müssen. Weltweit schuften rund 30 Millionen Menschen für die Bekleidungsindustrie – bis zu 90 Prozent davon sind Frauen und Mädchen. Sklaverei, sexualisierte Gewalt, Diskriminierung und unbezahlte Überstun- den gehören für sie zum Alltag. Wo Unternehmen früher in Deutschland produziert haben, wird heute die Verantwortung „ausgelagert“ – nicht nur für Lagerkosten oder giftige Abfälle, sondern auch für die Personen, welche die Kleidung herstellen.
An diesem Abend berichten eine Aktivistin und eine Textilarbeiterin aus Tunesien auf Einladung von FEMNET e.V. von ihren Erfahrungen und ihrem Kampf für bessere Arbeitsbedingungen. Ihr Appell richtet sich an hiesige Einkäuferinnen und Einkäu- fer: Wenn wir beim Einkauf auf Menschen- und Arbeitsrechte achten, macht das für Arbeiterinnen
FEMNET e. V. ist eine gemeinnützige Frauenrechtsorganisation mit Sitz in Bonn. Der Verein setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie des globa- len Südens ein, wo ein Großteil der Textilien für Industrieländer genäht wird. Von Unternehmen fordert FEMNET die Einhaltung von Sozialstandards entlang der gesamten Lieferkette, wofür die Politik verbindliche Regeln schaffen soll. Frauen in Indien und Bang- ladesch unterstützt FEMNET über einen Rechtshilfefonds, setzt sich gegen Gewalt in der Arbeit ein und für eine bessere Kinderbetreuung. In Deutschland betreibt der Verein Bildungs- und Beratungsarbeit an Hochschulen und Schulen, be- rät Städte und Kommunen beim Einkauf fairer Dienstbekleidung und informiert über Siegel und fair produzierte Kleidung. Rund um die Faire Woche 2019 zum Thema Ge- schlechtergerechtigkeit hat FEMNET die Speakers Tour organisiert, zu der Personen aus den Produktionslän- dern eingeladen werden, um über die Arbeitssituationen vor Ort zu berichten. Da sich das Projekt neben der Öffentlichkeit insbesondere auch an Kommunen richtet, freut sich FEMNET, mit der Stadt Karlsruhe im Rahmen der Speakers Tour zusammenzuarbeiten.
Umwelt- und Arbeitsschutz | 3130 | Faire Wochen 2019
Donnerstag, 12. September
Nach St(r)ich und Faden – Die Wahrheit über Mode-Mythen
Veranstalter Weltladen Karlsruhe Uhrzeit 17 bis 20 Uhr Ort Jubez, Foyer, Kronenplatz 1, 76133 Karlsruhe Kontakt weltladen-ka@web.de Internet www.ci-romero.de | www.aewev.de
Die Ausstellung „Nach St(r)ich und Faden” zeigt Fotos rund um die Arbeitsbedingungen in der (Sport-) Beklei- dungsindustrie. Sechs Fotoposter erklären die Wahrheit über Mode-Mythen: Zum Beispiel, warum der Mindest- lohn in den Billiglohnländern zum Leben nicht ausreicht und dass teure Kleidung nicht fairer produziert wird als billige. Die ausdruckstarken Fotos der Posterausstellung zeigen Aufnahmen aus der Bekleidungsindustrie in Kambodscha, Südindien, Vietnam und Nicaragua. Die Ausstellung wurde konzipiert von der Christlichen Initi-
ative Romero e. V. (CIR). Ein begleitendes Info-Blatt, das die Betrachterinnen und Betrachter der Ausstellung über die vielfältigen Möglichkeiten informiert, sich für bessere Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsproduktion einzusetzen, kann (solange der Vorrat reicht) kostenfrei mitgenommen werden.
Die CIR ist ein unabhängiger Verein, gegründet zu dem Zweck der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, internationaler Gesinnung, der Toleranz und der Völkerverständigung, der Erziehung und Bildung, von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der genannten Zwecke und mildtätiger Zwecke. © Quelle: www.ci-romero.de
Der Weltladen Karlsruhe zeigt die Ausstellung im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung der Fairen Wochen Karlsruhe am 12. September im Jubez (siehe Seite 29). Sie kann im Weltladen nach Vorabsprache ausgeliehen und zum Beispiel in Foyers, Gemeindehäusern und Schulen gezeigt werden. Nehmen Sie einfach Kontakt auf mit dem Weltladen Karlsruhe!
Im Rahmen der Fairen Woche Karlsruhe bietet El Tesoro verschiedene Aktivitäten an! Bitte melden Sie sich zu allen Veranstaltungen verbindlich an!
Pozole-Tage! Donnerstag, 12. und Freitag, 13. September, 10 bis 17 Uhr Samstag, 14. September, 10 bis 14 Uhr
Pozole ist ein Eintopf, stammt aus der mexikanischen Küche und ist sehr beliebt. Die Hauptzutat sind spezielle dicke, nixtamalisierte Maiskörner. Die genaue Zubereitung variiert stark von Region zu Region. Der Eintopf wird üblicherweise mit zahlreichen Beilagen gereicht. Dazu werden traditionell Tostadas (frittierte Maistortillas) gegessen.
Pozole Konzert mit Ana Lorena Villatoro! Freitag 13. September, Einlass 19 Uhr, Konzertbeginn 20 Uhr
Die mexikanische Sängerin vermittelt mit ihrem melancholischen, teils humorvollen Gesang und Gitarrenspiel die Lebensfreude ihrer lateinamerikanischen Heimat. Ihr Repertoire umfasst die Musik des gesamten lateinamerikanischen Kontinents.
Duo Intimos – Tango y Milongas Samstag, 28. September und Samstag, 26. Oktober, Einlass 19 Uhr, Konzertbeginn 20 Uhr
Das Duo zaubert das Lebensgefühl des Tangos auf die Bühne: Die melancholisch gebrochene Melodik, die unterschwellige Hitze, der ständig variierende Rhythmus, all das prägt diese intensiv betörende Musik.
Duo Quinké – argentinische Folklore vom Feinsten Freitag, 11. Oktober, Einlass 19 Uhr, Konzertbeginn 20 Uhr
Das Duo Quinké entstand 2014 mit Diana Palmisciano und Marcelo Lages aus Buenos Aires (Argentinien). Quinké erweist sich als ein farbenfrohes und intensives Erlebnis in der neuen argentinischen Folklore. In ihren Liedern kommen die Wärme, Subtilität und Kühnheit ihrer Gesangsarrangements mit dem hohen technischen Niveau der Gitarre zusammen.
Verschiedene Termine zwischen Donnerstag, 12. September und Samstag, 26. Oktober
Faire Woche im El Tesoro
Veranstalter El Tesoro Tage und Uhrzeiten siehe Beschreibung Ort Rheinstraße 65, 76185 Karlsruhe Kontakt und Anmeldung info@eltesoro.de
Umwelt- und Arbeitsschutz | 3332 | Faire Wochen 2019
Freitag, 13. September bis Freitag, 27. September
Workshops rund um das Thema Gerechtigkeit, Fairer Handel, Upcycling
Veranstalter Simama e. V. Uhrzeit und Ort nach Vereinbarung Zielgruppe Schülerinnen und Schüler, Jugendgruppen, Lehrkräfte, Pädagogen, weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Erwachsene mit Interesse an entwicklungspolitischer Information und Bildung Kosten 20 Euro für Schulen oder Institutionen Kontakt info@simama-stehauf.de
„Klimagerechtigkeit jetzt! Sei fair, mach mit!“ Ziel 13 der globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen lautet: „Umgehend Maßnahmen zur Bekämp- fung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergrei- fen“. Der Klimawandel wirkt sich bereits auf Millionen von Menschen aus und zerstört ihre Lebensgrundlagen. Doch die Gefahr, Opfer des Klimawandels zu werden, ist extrem ungleich verteilt. Was hat die Lebensweise im Globalen Norden mit dem Klimawandel weltweit sowie mit der Armut und der Flucht im Globalen Süden zu tun?
„Schön 4 U: Coole Klamotten, von wegen!“ Hast du dich jemals gefragt, was hinter deinem T-Shirt steckt oder deiner Jeans? Hauptsache billig oder von einer bestimmten Marke, morgen in die Altkleidersamm- lung geben, weil es mir nicht mehr cool erscheint oder nicht mehr der Hit ist. Gemeinsam wollen wir die Reise unserer Klamotten unter die Lupen nehmen. Von der Baumwolle bis in unseren Kleiderschrank.
Wo kommt unsere Schokolade her? Jeder von uns isst gern Schokolade. Was sich aber hinter diesem leckeren Stück Schokolade verbirgt, ist uns oft nicht bekannt. Wir begeben uns auf die Reise der Schokolade vom Anbau der Kakaopflanzen bis zur Herstellung von Schokolade. Wie sieht eine Kakaopflanze aus und in welchen Ländern wird Kakao angebaut? Wer verdient und profitiert am meisten dabei? Sylvia Ciro Holzhäuer-Ruprecht leitet die Workshops.
Sie ist Diplom- Soziologin, Eine-Welt-Regional- promotorin und Bildungsreferentin unter anderem für das Landespro- gramm „Bildung trifft Entwicklung” in Baden-Württemberg.
„Das Gift an Deinem Ohr – die dunkle Seite der Handyproduktion“ Niedrige Standards bei Arbeitsbedingungen und zuneh- mende Umweltverschmutzung werden beim Kauf eines neuen IT-Gerätes meist ausgeblendet. Doch die Bauteile, die den Kundenwunsch nach schnelleren, effizienteren und leistungsfähigeren Geräten befriedigen sollen, werden oft unter unmenschlichen und krankmachenden Bedingungen hergestellt. Endliche Ressourcen werden ausgebeutet. Lebenswichtiges Trinkwasser, Atemluft oder fruchtbare Erde für Menschen werden zerstört und zwingen zur Flucht. Ziel des Workshops: Bewusster Umgang mit Handys durch mehr Wissen über Produktion und Nutzung. Cathy Nzimbu Mpanu-Mpanu-Plato leitet den Workshop. Sie hat in Deutschland Betriebswirtschaft studiert und ist als Bildungsreferentin für das Landespro- gramm „Bildung trifft Entwicklung” in Baden-Württem- berg unterwegs. Der Workshop richtet sich speziell an Schülerinnen und Schüler.
Bildungsarbeit zum „Upcycling“ Unsere heutige Gesellschaft konsumiert sehr schnelllebig. Wir haben verlernt Kaputtes zu reparieren und Altem neues Leben einzuhauchen. Dabei sind beim „Upcycling“ der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Upcycling-Produkte sind nicht nur gut für die Umwelt, sondern können auch super aussehen. Wir lernen in den Workshops verschiedene Techniken und Ideen, wie aus alten Textilien, Neues entsteht. Gleichzeitig sprechen wir über die Konsequenzen der Ressourcenverschwen- dung, den Textilhandel und über Plastikmüll. „Meine Leidenschaft für das Designen und Nähen von Kleidung und anderen Textilprodukten kombiniere ich mit meinem Streben nach Nachhaltigkeit“ sagt Referentin Irene Abiti.
Freitag, 13. September bis Donnerstag, 31. Oktober
Probiertage im Weltladen – Bei fairer Schokolade den Weltladen genießen!
Veranstalter Weltladen Karlsruhe/ Aktion Eine Welt e. V. Uhrzeit während der regulären Öffnungszeiten Ort Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Kontakt weltladen-ka@web.de Internet www.aewev.de
Besonders an den Schoko-Probiertagen haben Sie die Möglichkeit, fair Gehandeltes zu probieren und gleich- zeitig den Weltladen und seine Arbeit sowie den Fairen Handel kennenzulernen.
Kakao ist für über 5,5 Millionen Bäuerinnen und Bau- ern in den Ländern des globalen Südens die Hauptein- nahmequelle und sichert insgesamt den Lebensunter- halt von über 14 Millionen Menschen.
Allerdings gibt es große Herausforderungen: Die Kakaobauernfamilien sind von einem existenzsi- chernden Einkommen weit entfernt und leben in Armut, oft deutlich unter der absoluten Armutsgrenze von 1,25 US-Dollar pro Tag. Ausbeuterische Kinderarbeit ist vor allem in Westafrika im Kakaoanbau weit verbrei- tet. Die Kakaobäume sind überaltert und anfällig für Schädlinge und Krankheiten, worunter die Produktivität leidet. Immer mehr junge Leute sehen keine Zukunft im Kakaoanbau und wandern in die Slums der Großstädte ab. Der Weltmarktpreis für Rohkakao gilt als besonders anfällig für Schwankungen.
Im Gegensatz dazu bietet der Faire Handel für Kakao- bauernfamilien eine zukunftsweisende Perspektive. Durch den Zusammenschluss in demokratisch organi- sierten Kooperativen erhalten sie höhere Verhandlungs- macht, die Möglichkeit Anschaffungen gemeinschaftlich
zu tätigen, einen vereinfachten Zugang zu Finanzierung und gegenseitiges Lernen und Austausch. Darüber hin- aus bedeuten die stabilen Einkommen im Fairen Handel Sicherheit, es gibt keine ausbeuterische Kinderarbeit, Zugang zu Beratung und durch gute Rahmenbedingun- gen und Weiterbildung eine spürbare Steigerung der Produktivität und Qualität. Das heißt, es lohnt sich, sich mit fair gehandelter Schokolade zu beschäftigen!
Im Weltladen werden ganz unterschiedliche fair gehan- delte Waren wie Kaffee, Tee, Schokolade und vielerlei Kunsthandwerk und Textilien angeboten. Außerdem un- terhält der gemeinnützige Trägerverein des Weltladens, der Aktion Eine Welt e.V., eine entwicklungspolitische Fachbibliothek. Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit stellt einen weiteren Schwerpunkt der zum großen Teil ehrenamtlich geleisteten Arbeit dar.
Wichtig zu wissen: Im Rahmen unserer Bildungsar- beit bieten wir das ganze Jahr über Lerneinheiten für Schulen und Informationsabende zum Thema Fairer Handel und nachhaltiges Wirtschaften im Weltladen an. Natürlich sind auch andere interessierte Gruppen willkommen. Wir laden Sie in den Weltladen ein, kom- men aber auch gerne zu Ihnen! Fragen Sie bei Interesse einfach nach!
Fairer Handel
schafft Arbeitsplätze für eine sichere Lebensgrundlage in Afrika, Asien, Lateinamerika,
ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben unter würdigen Bedingungen unter anderem durch ein besseres Einkommen,
wirkt nachhaltig gegen Armut, Umweltzerstörung, Hunger und Ungerechtigkeit, Kinderarbeit und Fluchtursachen,
hilft vor Ort und ist gleichzeitig ein gelebtes Beispiel für ein anderes Wirtschaften, über das wir gerne und auf vielfältige Weise informieren.
Umwelt- und Arbeitsschutz | 3534 | Faire Wochen 2019
Freitag, 13. September bis Donnerstag, 31. Oktober
Badische Brotauswahl – Angebote von Brot für die Welt
Kontakt Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e. V. Telefon 0721 9349219 E-Mail erbacher@diakonie-baden.de Internet www.diakonie-baden.de
Wir haben für jede Altersgruppe etwas im Gepäck! Mit Aktionen oder Vorträgen kommen wir auch zu Ihnen, zu Konfigruppen oder Projekttagen in Schulen, zu Gemeindefesten oder zu Seniorennachmittagen.
1. Will leben – Willkommen Das Stationenspiel zum Thema Flucht und Migration für Jugendliche und Erwachsene in Schule und Ge- meinde. Die acht Stationen sind sowohl für Laufpubli- kum geeignet als auch für geschlossene Gruppen.
Zielgruppe Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene
2. Festtafel Eine Welt – Ungerechtigkeit am eigenen Leib erleben – Aktivausstellung Eine üppig ausgestattete Festtafel, acht Stühle. Die Stuhlbeine wurden entsprechend der statistischen Lebenserwartung in den einzelnen Ländern gekürzt, nicht jeder kann das Trinken und Essen auf dem Tisch erreichen.
Zielgruppe Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene
3. Kinderaktion zum Thema Wasser In unserer Kinderaktion „fliegt“ der Schmetterling Lilia mit uns zum Beispiel nach Kenia zu Peace und ih- rer Familie. Was hat ein Wassertank im Dorf damit zu tun, ob die Kinder in die Schule gehen können? Und wie hilft „Brot für die Welt“ Peace und ihrer Familie, sich selbst ein besseres Leben aufzubauen?
Zielgruppe Kinder ab acht Jahren
Oder hätten Sie gerne etwas ganz anderes? Wie wär‘s mit einem entwicklungspolitischen Doku- mentarfilm, zum Beispiel „10 Milliarden - wie werden alle satt?“ oder „Taste The Waste“?
Wir können zusammen aussuchen, was für Sie passt!
Freitag, 13. September bis Donnerstag, 31. Oktober
Unsere Tür steht für Sie offen…
Veranstalterin „kirchenfenster“ bei St. Stephan Uhrzeit Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 14 bis 18 Uhr, Mittwoch und Samstag 11 bis 18 Uhr Ort Erbprinzenstraße 14, 76133 Karlsruhe Kontakt Pastoralreferent Alexander Ruf, Telefon 0721 9127451, alexander.ruf@kath-karlsruhe.de Internet www.citypastoral-ka.de | www.facebook.com/CitypastoralKA
…und für den Fairen Handel! Fair gehandelte Produkte wie Kaffee, Tee, Schokolade und Honig bietet das Kirchenfenster – zentral gelegen neben der
Katholischen Citykirche St. Stephan – im Rahmen der Fairen Woche an.
Neben dem Warenangebot bieten unsere ehrenamt- lichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die Möglichkeit zum Gespräch oder informieren Sie über caritative Angebote und kirchliche Veranstaltungen in Karlsruhe. Gerne können Sie auch an unseren spirituel- len Angeboten teilnehmen, wie das spirituelle Frühstück im kirchenfenster oder die Kontemplation, die jeden Dienstag um 12 Uhr in der Kapelle der Citykirche St. Stephan stattfindet.
Wenn Sie ehrenamtlich in unserem 40-köpfigen Team mitarbeiten möchten, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir freuen uns über Ihren Besuch und heißen Sie herzlich willkommen!
Freitag, 13. September bis Donnerstag, 31. Oktober
Faire Wochen im Ateliercafé ANA & ANDA
Veranstalterinnen ANA & ANDA Öffnungszeiten Mittwoch bis Sonntag, 10 bis 18 Uhr Ort Akademiestaße. 48, 76133 Karlsruhe Kontakt info@anaundanda.de Internet ateliercafe.anaundanda.de
Natursüße Genuss- Spezialitäten aus fair gehandelten Zutaten: Paradies- törtchen, Schoko-Küsschen, natursüße Genuss-Minis, faire Herzen – im Ateliercafé ANA
& ANDA schlägt jedes Genießer-Herz höher. Die beiden backenden Künstlerinnen präsentieren jeden Tag neue natursüße Genuss-Gebäcke aus fair gehandelten Zutaten. Neben Regionalität und Saisonalem spielen Backzutaten aus fairem Handel eine ganz besondere Rolle in der Ideenküche von ANA & ANDA. Wie damit frei von Zuckerzusätzen in vollen Zügen natursüß gebacken werden kann, zeigen sie während der ganzen Fairen Woche in ihrem Ateliercafé. Ob Frühstück, Mittagspause oder Nachmittags-Kaffee – zu jeder Zeit kann fair und genüsslich geschlemmt werden.
Auch die Getränke – heiß und kalt – werden selbst und frisch hergestellt. Der Kaffee wird sorgfältig von Hand aufgebrüht. Mit Fairtrade-Zutaten wie Mangos, Kokos, Feigen oder Datteln werden natursüße Mix-Getränke gezaubert und duftende Bio-Tees laden zur gemütli- chen Genuss-Stunde. Schoko-Pralinen und Edelkakao- Küsschen stellen die Café-Betreiberinnen selber aus der Urkakao-Sorte Chuncho her – so wird die verführe- rische Bohne auch für die Produzenten in Peru zum Gewinn! Wer die Köstlichkeiten auch zuhause genießen möchte, kann mit der Rezeptbroschüre „Exotische Genuss-Gebäcke“ selbst backen und die Zutaten dafür beispielsweise im Weltladen besorgen.
Umwelt- und Arbeitsschutz | 3736 | Faire Wochen 2019
Freitag, 13. September bis Donnerstag, 31. Oktober
Workshops für Schulklassen: Die Agenda 2030 und der Faire Handel
Veranstalter Aktion Eine Welt e. V. Uhrzeit nach Absprache Ort nach Absprache im Weltladen Karlsruhe oder in der Schule Telefon 0721 32050 E-Mail weltladen-ka@web.de oder Internet www.aewev.de
Was ist das eigentlich? Die Agenda 2030? Schon der offizielle Name „Transforma- tion unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ kann sich doch
kein Mensch merken. Dabei geht es bei der Agenda 2030 ums Eingemachte: Nämlich um die Zukunft und die Zukunftsfähigkeit unserer Welt!
In den Workshops (ab Klasse 7, alle Schularten) erarbei- ten wir gemeinsam die Inhalte der Agenda 2030. Dabei dient der Faire Handel als Beispiel dafür, wie diese prak- tisch umgesetzt werden können. Der Faire Handel setzt
an vielen der insgesamt 17 Themenfeldern der Agenda 2030 aktiv an und ist deshalb als Beispiel für eine konstruktive Umsetzung derselben sehr gut geeignet. Wir werden dabei verschiedene Medien und Methoden einsetzen und uns an dem Alter und den Vorkenntnis- sen der Schülerinnen und Schüler orientieren.
Nur kurz vorab für interessierte Leserinnen und Leser: Die Agenda 2030 wurde 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Sie ist eng verknüpft mit der Agenda 21 und den Millenniums-Entwicklungszielen. Ihr Ziel: Die Transformation hin zu einer Welt, in der jeder ökologisch verträglich, sozial gerecht und wirt- schaftlich leistungsfähig handelt.
Der Verein Aktion Eine Welt, der auch Träger des Welt- ladens Karlsruhe ist, ist schon seit vielen Jahren aktiv in der Bildungsarbeit tätig. Wir arbeiten sowohl mit Schulen als auch mit Kirchengemeinden und anderen Bildungsträgern zusammen. Im Weltladen können Sie darüber hinaus in unserer „Eine-Welt-Bibliothek“ Bücher zu dem Themenkomplexen Eine Welt, Nach- haltigkeit, Eine Welt Pädagogik und Globalisierung ausleihen. Die Lerntaschen für Lehrerinnen und Lehrer zu den Themen liefern thematisch zusammengestellte Medienpakete für die Gestaltung des Unterrichtes.
Wenn Sie Interesse an einem Agenda-2030-Workshop haben kontaktieren Sie uns gerne!
Samstag, 14. September
Konsumkritischer Stadtrundgang mit KonsumGlobal Karlsruhe
Veranstalter KonsumGlobal Karlsruhe Uhrzeit 15 bis 17 Uhr Treffpunkt Naturkundemuseum, Erprinzenstraße 13, 76133 Karlsruhe Internet www.konsumglobalkarlsruhe.de | www.weltbewusst.org (bundesweites Projekt) Anmeldung konsum.global.karlsruhe@posteo.de
Menschen auf allen Kontinenten tragen die gleichen Jeans und Turnschuhe, weltweit werden Hamburger gegessen, Millionen kommunizieren mit ihren Smartphones. Die Herstellungspro-
zesse dieser Konsumgüter bleiben dabei oft verborgen.
Um über die Auswirkungen von Kaufverhalten aufzu- klären, organisiert die Gruppe KonsumGlobal Karlsruhe konsumkritische Stadtrundgänge. Diese führen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf anschauliche Weise an die Thematik heran und zeigen konkrete Handlungsalternativen auf.
Sonntag, 15. September
24. Markt der Möglichkeiten in Durlach
Uhrzeit 13 bis 18 Uhr Ort Marktplatz Durlach Kontakt Initiative Markt der Möglichkeiten E-Mail kratzmeierfuerst@googlemail.com
Am verkaufsof- fenen Sonntag in Durlach findet zum 24. Mal auf dem Marktplatz der MARKT DER MÖGLICHKEI- TEN statt. Anlässlich des 800. Geburts-
tags von Durlach fand der erste Markt der Möglichkeiten statt. Mit einer solch großen Resonanz, dass recht schnell im Folgejahr der Entschluss feststand: Das machen wir nochmal! Und es gibt tatsächlich Gruppen, die seit 24 Jahren dabei sind.
Gruppen von A wie ADFC bis W wie Weltladen Karlsruhe geben erneut einen hervorragenden und vielfältigen Überblick über ihre Tätigkeit. Regionale Gruppen aus den Bereichen Menschenrechte, Tierschutz, Umweltschutz, Kinder- und Jugendarbeit, Kultur sowie Verkehrs- und Entwicklungspolitik stel- len sich vor. Ebenfalls vertreten sind überregionale Gruppen wie BUZO und VCD. Auch lokal in Durlach und Karlsruhe arbeitende Gruppen wie Tageseltern für Karlsruhe oder der Katzenschutzverein werden neben vielen anderen Initiativen über ihre Tätigkeit informieren. Zum wiederholten Mal dabei sind auch die Engineers without Borders des KIT Karlsruhe. Umfangreich ist das Angebot auch für Kinder: Kinderschminken, ein Blick in einen Rettungswagen des ASB und andere Überraschungen wie zum Beispiel gesunde Leckereien der Streuobst-Initiative.
Auf der großen Bühne stellen die anwesenden Gruppen sich und ihre Tätigkeitsbereiche in Interviews dem Publikum vor. Außerdem haben alle Besucherinnen und Besucher die Chance eines direkten persönlichen Kontaktes mit den aktiv tä- tigen Mitgliedern der teilnehmenden Gruppen. Ein Moderator führt durch das abwechslungsreiche Begleitprogramm mit Live-Talks, verschiedenen
Performances und mehr. Die Band Sonja & Friends sorgt den ganzen Nachmittag mit kreativ arrangierten Rock- und Pop-Coversongs für pulsierenden Groove. Alle Besucherinnen und Besucher erwartet ein Tag voller Anregungen und Attraktionen. Verschiedene kulinarische Leckerbissen sowie erfrischende Getränke ergänzen das umfangreiche Angebot. Die Veranstalter freuen sich wieder auf viele Besu-
cherinnen und Besucher, auf eine positive Resonanz und hoffen natürlich auf gutes Wetter. Nicht nur für Durlach ist der inzwischen zur festen Institution ge- wordene Markt der Möglichkeiten ein lebendiges und informatives Stadt-Ereignis, das vom Kulturamt der Stadt Karlsruhe unterstützt wird. Durlach bietet dazu ein ideales Ambiente und ist mit den Bahnen der Linien 1 und 2 sehr gut zu erreichen.
Umwelt- und Arbeitsschutz | 3938 | Faire Wochen 2019
Mittwoch, 18. September
Kaffeedurst im Klimawandel – Medienpräsentation und Verköstigung
Veranstalterin Stadtbibliothek Karlsruhe Uhrzeit 14 bis 16 Uhr Ort Lesecafé in der Stadtbibliothek im Neuen Ständehaus, Ständehausstraße 2, 76133 Karlsruhe Internet www.stadtbibliothek-karlsruhe.de
Die Stadtbibliothek im Neuen Stände- haus lädt ein, am Büchertisch zur Fairen Woche zu schmökern und dabei den Karlsruher Fächerkaffee zu genießen.
Der Büchertisch bietet Informationen zu den Themen Abfallvermeidung, Einfachheit, Ernährungssicherung, Fairer Handel, Geschlechtergerechtigkeit, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Selbstversorgung und Urban Garde- ning. Die Medien können vor Ort gelesen oder auch ausgeliehen werden.
Beim Stöbern kann man kostenlos den fair gehandelten Karlsruher Fächerkaffee probieren. Dieser hochwertige Kaffee wird aus den Kaffeebohnen der Kleinbau- erngenossenschaft Mboneramiryango aus Burundi hergestellt. Er ist ein Projekt des Weltladens Karlsruhe und der Aktion Eine Welt e. V. in Kooperation mit der Fairhandelsgenossenschaft dwp Ravensburg.
Donnerstag, 19. September
Vernetzungstreffen: Klimagerechtigkeit – wir handeln!
Veranstalterinnen Liberación e. V. und Weltladen Karlsruhe mit freundlicher Unterstützung des Jubez Uhrzeit 19:30 Uhr Ort Jubez, Kronenplatz 1, 76133 Karlsruhe Internet www.cafe-liberacion.de
Die Folgen des Klimawandels sind global sehr unter- schiedlich verteilt. Meist sind arme Länder aufgrund ihrer kolonialen Geschichte und geringeren Anpas- sungsfähigkeit stärker von den Klimaveränderungen betroffen. Viele Länder, die einen eher geringen Beitrag zur globalen Erwärmung geleistet haben, tragen eine zusätzliche Last durch die klimatischen Veränderungen, beispielsweise aufgrund geringerer Ernteerträge. Das ohnehin schon ungerechte globale Wirtschaftssystem führt zu einer weiteren Verschärfung.
Der alternative Handel ist als Gegenmodell zum ressourcenintensiven und ungerechten Neoliberalismus angetreten. Die Klimakrise verstärkt den Willen nach einer gesellschaftlichen Transformation. Wir bringen lokale Klimainitiativen für ein Vernetzungstreffen zusammen. Im open space tauschen wir uns über mögliche Aktionsformen aus und erarbeiten zusammen eine konkrete lokale Aktion. Alle Interessierten sind herzlich willkommen.
Liberación e.V. engagiert sich in Karlsruhe seit 20 Jahren zum alternativen Handel und thematisiert unter anderem die Situation von Kaffeekooperativen in Mittelamerika.
Verschiedene Termine: Sonntag, 15. September; Sonntag, 13. und Freitag, 18. Oktober
Faire Woche im LadenZWEI
Veranstalterin LadenZWEI Ort Goethestraße 41, 76135 Karlsruhe Kontakt Manuela, kontakt@ladenzwei.com, Tele- fon 0721 96492212 Anmeldung erforderlich Internet www.ladenzwei.com | facebook und insta: ladenzwei
LadenZWEI steht für Mode und Accessoires jenseits des Mainstreams – und fair gehandelt. Im Rahmen der Fairen Woche bietet LadenZWEI unterschiedliche
Aktionen rund um den Gutenbergplatz.
Flashmob-Modenschau Am Sonntag, 15. September gibt es um 14:50 Uhr im Rahmen des „Westwind 2019“ auf dem Gutenbergplatz eine Flashmob-Modenschau mit kleinen und großen Freunden aus der Weststadt.
Fest der Sinne Am Sonntag, 13. Oktober lädt LadenZWEI von 13 bis 18 Uhr im Rahmen des „Festes der Sinne“ in der Weststadt zum entspannten Bummeln und Einkaufen sowie zu kreativen Specials und neuer fairer Mode ein. LadenZWEI informiert auf Facebook und Instagram vor der Veranstaltung noch über weitere Kooperationspartner, die am verkaufsoffenen Sonntag in der Weststadt teilnehmen.
Latenight-Shopping Am Freitag, 18. Oktober von 19 bis 22 Uhr sind alle Kundinnen wieder mal zu einem entspannten Latenight-Shopping im kleinen Kreis einge- laden. Die Kundinnen dürfen sich auf neue Mode, kleine Häppchen und sogar einen Überraschungsgast freuen.
Dienstag, 17. September
Der Karlsruher Fächerkaffee und der Faire Handel in der Luthergemeinde
Veranstalter Seniorencafé der Luthergemeinde Uhrzeit 15 Uhr Ort Pfarrsaal der Luthergemeinde, Durlacher Allee 23, 76131 Karlsruhe Internet www.luthergemeinde.info
Die Luthergemeinde lädt ein zum Seniorencafé. An diesem Nachmittag geht es aber nicht nur ums Kaffeetrinken. Es geht auch um die Frage, wie und wo Kaffee angebaut wird und was wir hier bei uns tun können, damit es auch den Kaffeebäuerinnen und -bauern in den Ursprungsländern des Kaffees gut geht. Ein Beispiel, wie es gehen
kann, ist der Karlsruher Fächerkaffee! Vor zwei Jahren in Karlsruhe eingeführt, ist der Fächerkaffee ein besonders schönes und erfolgreiches Beispiel für fair gehandelten Kaffee. Ingeborg Pujiula vom Weltladen Karlsruhe wird erzählen, wie es kommt, dass ein Kaffee aus Burundi Karlsruher Fächerkaffee wurde. Sie bringt auch einen kleinen Film über die Kooperative in Burundi mit, die den Kaffee produziert und beantwortet gerne weiterführende Fragen zum Fairen Handel.
Das Seniorencafé der Luthergemeinde in der Durlacher Allee findet jeden dritten Dienstag im Monat statt. Bei Kaffee und Kuchen gibt es einen bunten Mix von Gesprächen, Informationen, Karlsruher Geschichten, Vorträgen, Neuigkeiten, gemeinsamen Singen und Wis- senswertem aus vielen Bereichen. Auch wer sich noch nicht zu den Senioren zählt, ist herzlich willkommen!
Umwelt- und Arbeitsschutz | 4140 | Faire Wochen 2019
Freitag, 20. September
Aktion zum Friday-for-Future-Streik
Veranstalter Weltladen Karlsruhe Uhrzeit 10 bis 14 Uhr Ort Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.aewev.de
Was hat der Faire Handel mit dem Klimaschutz zu tun? Eine ganze Menge! Der Faire Handel verhilft Produzentinnen und Produzenten im globalen Süden zu einer auskömm-
lichen, zukunftsfähigen Existenz. Aber aufgrund der schon jetzt gravierenden Auswirkungen des Klimawan- dels auf das Leben der Produzentinnen und Produzen- ten sind Umweltschutz und Klimaschutz tatsächlich untrennbar mit dem Fairen Handel verbunden. Denn immer mehr geht es im Fairen Handel darum, Produzentinnen und Produzenten dabei zu unterstüt- zen, mit den bereits spürbaren Folgen des Klimawan- dels umzugehen. Klimaschutz und fairer Handel heißt also Stärkung und Unterstützung von Produzentinnen und Produzenten, die schon heute unter dem von ihnen nicht verursachten Klimawandel leiden.
Deshalb unterstützt der Weltladen Friday for Future Schülerinnen und Schüler inhaltlich und an diesem Tag auch ganz praktisch: Mit Burundi-Kaffee und Limonade – bitte Recyclingbecher mitbringen! Das Angebot gilt, solange der Vorrat reicht!
Freitag, 20. September
Über den Becherrand
Veranstalter fka – Freundeskreis Asyl Karlsruhe e. V. Uhrzeit 18 Uhr Ort Marienstraße 63, 76137 Karlsruhe Kontakt Mariella Winter und Jörg Weinerth, tandem@fka-ka.de Telefon 0721 96494896 Internet www.fka-ka.de
Der fka – Freundes- kreis Asyl Karlsruhe e. V. (fka) ist ein unabhängiger Verein, der sich seit 1987 für die Rechte und die menschen- würdige Behand- lung von Geflüchteten
einsetzt. Mit seiner „Über den Becherrand“-Kampagne legt fka den Fokus auf Menschen am anderen Ende des globalen Netzes, auf ihre Armut und ihre Bedürfnisse, die mit mehr Fairness und mehr Menschenrechten erfüllt werden sollen.
Der Weltmarktpreis für Kaffee ist stark eingebrochen. Diese Entwicklung bedroht vor allem die Existenz- grundlage der Produzentinnen und Produzenten in den Anbauländern. Sie erhalten in dieser Saison knapp 30 Prozent weniger für ihre Ernte. Kaffee ist das westliche Genussmittel Nummer Eins. Als Verbraucherinnen und Verbraucher sind wir das letzte Glied einer Kette, an deren Anfang viele Menschen im globalen Süden stehen. Die Ernte großer Anteile der Genuss- und Lebensmittel im Süden wird von Frauen in großer Armut und Benachteiligung geleistet.
Vielleicht ist jede einzelne Kaffeebohne schon durch die Hände der Saisonarbeiterinnen gegangen – ohne Schutz und Absicherung, zu einem unmenschlich gerin- gen Lohn. Wir wollen zur Solidarität mit den Frauen in der Kaffeeproduktion aufrufen. Durch unser Konsum- verhalten nehmen wir Einfluss auf die Lebensbedingun- gen in den Anbauländern. Konsumieren ist aber auch Leben. Wie können wir es weiterentwickeln und besser machen? Der Dokumentarfilm „Schwarzes Gold“ von Nick und Marc Francis spannt einen weiten Bogen von der Misere der Kaffeekleinbäuerinnen und -bauern in Äthiopien bis hin zur trendigen Hochglanzwelt der Coffeeshop-Szene.
Äthiopisches Enjera-Buffet und traditionelle Kaffee-Zeremonie
Filmvorstellung „Schwarzes Gold“ mit anschließendem Input zum Film von Ingeborg Pujiula (Weltladen Karlsruhe) und Diskussion
Christian Ernst stellt Fotos seiner Serie „Arm trotz Kaffee“ aus Südäthiopien aus.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem Weltladen Karlsruhe, Espresso Tostino und anderen.
© Bild: Jörg Weinerth
Samstag, 21. September
„Stoffwechsel“ – Kleidertausch und mehr
Veranstalter Youth Academy Baden, Projekt „zukunftanpacken“, Micha Lokalgruppe Karlsruhe, Evangelische Alt- und Mittelstadtgemeinde Karlsruhe Uhrzeit 14 bis 16 Uhr Ort Krypta der Evangelischen Stadtkirche am Marktplatz (Haltestelle Marktplatz) Kontakt claudia.rauch@ekiba.de
Kleiderschrank voll und trotzdem nichts zum Anziehen? Gern modisch gekleidet, aber Nachhal- tigkeit ist ein Herzens- anliegen?
Dann bring maximal 15 deiner schönsten „Kleiderschrank-Hüter“ mit in die Krypta der Stadt- kirche und finde neue Lieblingsteile bei unserem „Stoffwechsel“ – nachhaltig, ressourcenschonend und ganz jenseits von Fast Fashion.
Was nicht passt, wird passend gemacht! Kreative Schneiderinnen und Schneider helfen dir dabei, deine neuen Lieblingsstücke zu veredeln und upzucyclen. Am Ende kannst du dir dein Unikat sogar mit einem Second-Hand-Label versehen. Getauscht werden können: Männer-, Frauen- und Kinderkleidung sowie Accessoires. Alle Größen sind willkommen! Daneben werden wir uns über nach- haltige Mode, Kleidungsproduktion und vieles mehr informieren und austauschen. Für Begleitpersonen gibt es unsere „Stoffwechsel“-Lounge.
Die Micha-Initiative ist eine weltweite Kampagne von Christen, die Menschen dazu begeistern möchte sich für globale Gerechtigkeit einzusetzen und extreme Armut zu bekämpfen.
Die Youth Academy Baden ist eine Initiative von Evan- gelischer Akademie und Evangelischer Jugend Baden und bietet verschiedene Formate für junge Erwachse- ne zu gesellschaftspolitischen Themen.
Umwelt- und Arbeitsschutz | 4342 | Faire Wochen 2019
Sonntag, 22. September
Wo würde Jesus seine Sandalen kaufen? Gottesdienst zum Thema Kleidung und Gerechtigkeit
Veranstalter Evangelische Alt- und Mittelstadt- gemeinde Karlsruhe, Micha Lokalgruppe Karlsruhe und Youth Academy Baden mit Unterstützung der Reblandband Sp(i)rit Uhrzeit 19 Uhr Ort Kleine Kirche Karlsruhe (Haltestelle Marktplatz) Kontakt micha.ka@nehemia-initiative.de Internet micha.nehemia-initiative.de
Im Anschluss an die Kleidertauschparty am Vortag wol- len wir uns auf geistliche Weise dem Thema (Kleider-) Konsum und Gerechtigkeit widmen. Gerechtigkeit unter den Menschen und die Bewahrung der Schöpfung ist für den Gott der Bibel ein wichtiges Anliegen. Dies be- inhaltet auch unseren Umgang mit der Natur und ihren Ressourcen, die nur begrenzt zur Verfügung stehen
und die wir als Menschen derzeit in rasend schneller Zeit verbrauchen. Mit lebendig gestaltetem Denkan- stoß, flotten Liedern und Zeit für Fürbitte soll der Blick geweitet werden für alle Menschen auf der Welt, die direkt oder indirekt mit unserem Konsumverhalten zusammenhängen.
Der Gottesdienst wird von Pfarrerin Rauch von der Alt- und Mittelstadtgemeinde Karlsruhe und einer Referentin der Youth Academy Baden sowie der Micha Lokalgruppe Karlsruhe gestaltet. Die musikalische Begleitung übernimmt die Reblandband Sp(i)rit aus der Katholischen Kirchengemeinde Baden-Baden-Rebland, die auf ihre Weise begeistert.
Die Micha-Initiative ist eine weltweite Kampagne von Christen, die Menschen dazu begeistern möchte sich für globale Gerechtigkeit einzusetzen und extreme Armut zu bekämpfen. Die Youth Academy Baden ist eine Ini- tiative von Evangelischer Akademie und Evangelischer Jugend Baden und bietet verschiedene Formate für junge Erwachsene zu gesellschaftspolitischen Themen.
Montag, 23. September
Mit ANA & ANDA auf fairen Entdeckungs-Pfaden
Veranstalterinnen ANA & ANDA Uhrzeit 11 bis 13 Uhr Treffpunkt Kronenplatz, beim Brunnen Teilnahmegebühr 7 Euro Anmeldung E-Mail info@anaundanda.de Telefon 0173 8027778 oder 0721 8306129 Internet www.anaundanda.de
„Es geht auch anders!“: Unter diesem Motto führen die Künstlerinnen ANA & ANDA zur Fairen Woche 2019 durch die Karlsruher Innenstadt.
Zu entdecken gibt es dabei Orte, an denen fair und ökologisch gehandelt, produziert und verkauft wird. Treffpunkt ist der Brunnen auf dem Kronenplatz. Erfahren Sie, was Mangostreifen mit philippinischen Kindern zu tun haben, warum auch beim Brötchenkauf Regionalität eine Rolle spielt, wie ein Gastronom zum Bio-Siegel kommt oder was es mit „Second Trend“ auf sich hat. Die Inhaberinnen und Inhaber der Läden kommen selber zu Wort – und Sie haben Gelegenheit, die Tour bei einem ökofairen Kaffee im Ateliercafé ANA & ANDA, dem ersten natursüßen Café Karlsruhes, ausklingen zu lassen!
Dienstag, 24. September
„Frauenwunderland“
Veranstalter Weltladen Karlsruhe Uhrzeit 19 Uhr Ort Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.aewev.de
An diesem Abend schauen wir uns „Frauenwunderland“ an – ein Buch über Frauen in Ruanda, von dem wir hier in Deutschland viel lernen können.
Dieses Buch erzählt die Erfolgsge- schichte eines afrikanischen Landes, in dem vor knapp einem Vierteljahr- hundert noch ein grausamer Krieg tobte – eine Erfolgsgeschichte, die
Ruandas Frauen schrieben. Noch vor zwei Jahrzehnten durften sie weder ein Bankkonto eröffnen noch in der Öffentlichkeit sprechen. Heute hat das Land mehr Frauen im Parlament als jedes andere auf der Welt und über die Hälfte der Unternehmen sind in Frauenhand.
Ohne diese Express-Emanzipation wäre das rasante Wirtschaftswachstum Ruandas nicht möglich gewesen. Die wirtschaftliche Entwicklung ist eindrucksvoll, doch noch eindrücklicher sind die Menschen, die dahinter stehen. Das Buch wirft einen neuen Blick auf den afrika- nischen Kontinent, der für uns in Europa immer größere Bedeutung gewinnt. © Quelle: Klappentext, Reclam Verlag
Für die, die unser Konzept des offenen Themenabends im Weltladen noch nicht kennen: Wir lesen, bereiten vor, laden ein: Sie können „Frauenwunderland“ vor dem Abend lesen, müssen es aber nicht. Wir stellen das Buch vor und greifen einzelne Aspekte heraus, die uns beim Lesen aufgefallen sind und die uns besonders wichtig waren oder bewegt haben. Darüber kommen wir dann ins Gespräch und diskutieren miteinander. Das Buch können Sie zum Beispiel im Weltladen kaufen oder in unserer Weltladenbibliothek ausleihen.
Umwelt- und Arbeitsschutz | 4544 | Faire Wochen 2019
Dienstag, 24. September
Alles Banane – oder was? Uns ist es nicht egal!
Veranstalterin Kita St. Stephan Ort Markgrafenstraße 18, 76133 Karlsruhe Geschlossene Veranstaltung
Es sollte uns eben nicht egal sein, wie und wo wir einkaufen.
Nachdem die Kinder der katholi- schen Kindertages- stätte St. Stephan letztes Jahr auf Entdeckungstour
rund um Bananen gegangen sind, wollen wir dieses Jahr zusätzlich die allseits beliebte Schokolade in den Blick nehmen.
Für Kinder im Kindergartenalter ist es wichtig, die Welt mit allen Sinnen zu erfahren. So werden wir uns mit allen Sinnen der Schokolade widmen. Doch lohnt es sich darüber hinaus, über weitere Fragen nachzuden- ken: Woraus wird Schokolade gemacht? Woher kommt der Kakao, den es zur Schokoladenherstellung braucht? Wie geht es den Menschen dort in Lateinamerika und Afrika? Wie leben sie?
Wir möchten uns für eine gerechte Welt engagieren. So werden wir mit den Kindern in den benachbarten Weltladen gehen und erfahren, dass es Schokolade und auch andere Produkte aus fairem Handel gibt. Denn für Fairness haben die Kinder sehr wohl ein gutes Gespür.
© Bild: www.kallari-futuro.de
Donnerstag, 26. und Freitag, 27. September
Karlsuher „Tage der Umwelt 2019“
Veranstalterin Initiative für Erneuerbare Energien und Anlagen Germany, IFEEA Uhrzeit 10 bis 18 Uhr sowie Konferenzen am Abend Ort Eingangshalle Hauptbahnhof Karlsruhe Kontakt E-Mail francis.zonon@ifeea-germany.de Telefon 0151 45607165 Internet www.ifeea-germany.de
Die Karlsruher „Tage der Umwelt“ sind eine große Plattform mit Infoständen, Modellausstellun- gen, Aktionen, Vorträgen und Workshops für die neue Energie- und Fairhandelswelt und den Klimaschutz.
Für das Erreichen der Klimaschutzziele spielen die Konkretisierung und die ernsthafte Umsetzung von Klima- und Naturschutzzielen
in Energie- und Gebäudewirtschaft, Industrie, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft eine zentrale Rolle. Die Karls- ruher „Tage der Umwelt“ bieten Forschungsinstituten, Fakultäten, Schulen, Vereinen, Initiativen, Organisatio- nen und allen Interessierten, die sich mit Umwelt- und Naturschutz, Fairem Handel und Erneuerbaren Energien befassen, die Möglichkeit, sich mit einen Infostand oder einer Ausstellung zu präsentieren oder sich im Rahmen der geplanten Konferenzen zu beteiligen. Durch Vorträ- ge, Aktionen und Workshops sollen die Besucherinnen und Besucher für die globalen Umweltprobleme sensibi- lisiert werden. Hier der Programmüberblick:
Ausstellung mit Infoständen, Workshops und Fachvorträgen sowie praxisorientierte Solarworkshops täglich von 10 bis 18 Uhr
Offizielle Eröffnung am 26. September ab 18 Uhr mit der IFEEA Vorstandsvorsitzenden Monika Feigk
Konferenz am 26. September ab 19:30 Uhr zum Thema Plakstikvermüllung mit Vortrag von Rainer Zawatzky, BUND International, und anschließender Podiumsdiskussion.
Konferenz am 27. September ab 17 Uhr zum Thema Zukunft ohne Atomkraftwerke und Kohlekraftwerke mit Vortrag von Franziska Müller und anschließender Podiumsdiskussion.
© Bild: Burundikids © Bild: Photo by mali maeder from Pexels
Umwelt- und Arbeitsschutz | 4746 | Faire Wochen 2019
Gewinne deinen Jahresbedarf an Fairtrade-Kaffee – Mach den Hauptgewinn Jede und jeder, der bei der Fairtrade-Kaffeetafel-Aktion auf der Fairtrade-Kampagnenwebseite mitmacht, nimmt automatisch an der Verlosung teil. Also nichts wie los.
Ergänze deine Kaffeetafel durch ein Event – Mach deine persönliche Ausstellung mit Fotos eines Starfotografen Der renommierte Fotograf Sean Hawkey hat Fotos rund um den Kaffeeanbau gemacht. Diese und spannende Materialien mit Hintergrund-Infos stehen für dich auf der Kampagnenseite zum Download bereit. Dort bekommst du weitere Tipps und kannst ganz bequem und einfach die Daten herunterladen.
Rege dein Umfeld an – Mach dein Lieblings-Café und Co zum Fairness-Hotspot Es gibt viele Orte, an denen wir unseren Kaffee genießen. Wäre es nicht schön, wenn es dann fair ge- handelter Kaffee wäre? Oft reicht ein nettes Gespräch oder eine kleine Anregung bei Café-, Mensa- oder Kantinen-Betreiberinnen oder Betreibern, um sie von der guten – und leckeren – Sache zu überzeugen. Auf der Fairtrade-Kampagnenseite findest du als Hilfestel- lung ein vorgefertigtes Anschreiben dafür.
Go Social – #MachKaffeeFair und schreibe, poste, teile Nichts ist ansteckender als Begeisterung. Teile und verlinke deine Kaffeetafeln, Beiträge und Erfolge mit #MachKaffeeFair.
© Quelle: Transfair e. V.
Schau eine Ausstellung an – Fairer Kaffee im Weltladen Karlsruhe Am Coffee Fairday gibt es im Weltladen, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe, von 10 bis 16 Uhr eine Ausstellung zum Karlsruher Fächerkaffee. Gerne bei einer Tasse Kaffee!
© Bild: Burundikids
Samstag, 28. September
Faire Kleidung – klar, aber wo? Eine Stadtradtour zu Karlsruher Geschäften mit fairen Textilien
Veranstalterin Micha Lokalgruppe Karlsruhe Uhrzeit 10 bis 12:30 Uhr Treffpunkt Nehemia-Initiative, Winterstraße 29, 76137 Karlsruhe (großes Tor) Teilnahme ist kostenlos. Bitte Fahrrad mitbringen! Kontakt micha.ka@nehemia-initiative.de Internet micha.nehemia-initiative.de
Fair hergestellte Schokolade oder Kaffee sind leicht zu beschaffen. Doch wo kann man in Karlsruhe fair hergestellte Kleidung kaufen? Dieser Frage sind wir auf den Grund
gegangen und haben herausgefunden, dass es sowohl im Internet als auch in Karlsruher Geschäften ein überraschend vielfältiges Angebot gibt. Über dieses Angebot möchten wir im Rahmen unserer fairen Stadtradtour informieren, zu der wir herzlich einladen! Anfangen werden wir mit einem Überblick über die wichtigsten Kleidersiegel. Anschließend werden wir in einer circa zweistündigen Fahrradtour verschiedene Karlsruher Geschäfte erkunden und Gespräche mit unterschiedlichen Ladenbesitzerinnen und -besitzern führen. Dabei lernen wir automatisch auch die modische ökofaire Vielfalt in Karlsruhe kennen.
Veranstalterin ist die Micha Lokalgruppe Karlsruhe. Die Micha-Initiative ist eine weltweite Kampagne von Christen, die Menschen dazu begeistern möchte sich für globale Gerechtigkeit einzusetzen und extreme Armut zu bekämpfen. Sie versteht sich als Antwort auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen.
Freitag, 27. September
Fairer Handel – auch beim Smartphone
Veranstalter Faire Ware Uhrzeit 10 bis 20 Uhr Ort Herrenstraße 46, 76133 Karlsruhe Internet www.faireware.de
An diesem Tag steht im Laden Faire Ware alles unter dem Motto „Fairer Handel – auch beim Smartphone“.Es gibt nützliche Infos darüber, was alles möglich ist, um
rund um das Thema Handy fair zu handeln.
Mittlerweile gehören Smartphones zum Alltag fast jeden Menschens. Fairer Handel im Elektronikbereich ist schwierig, daher gibt es bisher nur wenige empfehlens- werte Produkte. Am Aktionstag können Besucherinnen und Besucher zum Beispiel die Faire Maus oder auch das neue fair gehandelte Shiftphone 6m sowie mobile Solargeräte ausprobieren. Außerdem wird eine Expertin der DIGITALWERKSTATT Karlsruhe vor Ort sein. Repara- turen und Upcycling elektronischer Geräte schonen Res- sourcen, unterstützen die Langlebigkeit von Produkten und sind Wertschätzung gegenüber Menschen in den Produktionsketten.
Im Laden Faire Ware befindet sich dauerhaft eine PING- Station, die es ermöglicht, nicht mehr genutzte, funkti- onsfähige Handys und Smartphones sowie Zubehör an andere Nutzerinnen und Nutzer weiterzugeben.
Bringt an diesem Tag wieder gebrauchte, funktions- tüchtige Handys und auch alten Kleinelektronikschrott mit, die dann an Ort und Stelle weitergegeben werden können. Die Produkte sollen unter fairen Bedingungen für Mensch und Umwelt hergestellt worden sein Am Aktions- tag ist der Laden ausnahmsweise bis 20 Uhr geöffnet.
Samstag, 28. September
Coffee Fairday – Aktionsideen für alle
Veranstalter Transfair e. V. und Weltladen Karlsruhe Internet fairtrade-deutschland.de | www. aewev.de
Das Motto der diesjährigen Fairen Woche ist „Gleiche Chancen durch Fairen Handel“ und gerade im Kaffeeanbau sind Frauen oft stark benachteiligt – sei es durch
fehlende Rechte oder mangelnde Bildung. Die Fairtrade-Kaffee-Kampagne möchte mit dem Aufruf #MachKaffeeFair auf die größten Herausforderungen im Kaffeesektor aufmerksam machen: Klimaschutz, Lohngerechtigkeit und eben Gleichberechtigung.
Jeder kann Kaffee fair machen – bei sich zuhause oder in der direkten Umgebung. Das beginnt beim persönli- chen Kauf von fair gehandeltem Kaffee und geht weiter im Job. Denn ganz gleich ob Kantine in der Firma, Schule, Uni, Lieblingscafé und so weiter: Du kannst dein Umfeld dazu anregen, die gute Sache zu unterstützen.
Überzeuge Freunde, Familie und Kollegen – Mach mit bei der längsten Kaffeetafel der Welt Das geht ganz einfach: Lade Leute zu deiner Kaffeetafel ein. Das ist ein toller Rahmen, um über die Vorteile von fair gehandeltem Kaffee zu sprechen und ihn auch gleich ganz entspannt zu probieren. Dann gehst du online auf die #MachKaffeeFair-Kampagnenseite. Hier kannst du mit nur einem Klick deine Kaffeetafel der längsten Kaffeetafel der Welt virtuell hinzufügen. Jeder deiner Gäste addiert einen Meter dazu. Und am Ende haben wir alle zusammen eine endlos lange Kaffeetafel und viele Male Kaffee fair gemacht.
Umwelt- und Arbeitsschutz | 4948 | Faire Wochen 2019
Sonntag, 6. Oktober
Fairer Sonntagsbrunch in der SENFKoRN Ladenkirche an Erntedank
Veranstalterin Evangelische Ladenkirche SENFKoRN Uhrzeit 10:30 bis 12:30 Uhr Ort Anna-Lauter-Straße 13, 76135 Karlsruhe Kontakt nicole.schally@senfkorn-ladenkirche.de Internet www.senfkorn-ladenkirche.de
Nette Leute, guter Kaffee, knusprige Brötchen, leckeres zum Durchprobie- ren: „Fair-teilen“ beim Erntedank Sonntagsbrunch in der evangelischen Ladenkirche SENFKoRN. Wer
mag, bringt noch was Feines fürs Frühstücks-Buffet mit. Kaffee, Tee, Kakao und Brötchen sind auf jeden Fall schon mal da und auch eine Auswahl von Aufstrichen aus dem fair gehandelten Sortiment des Weltladens. SENFKoRN, das ist: Gespräche auf der Bank vor dem Laden Lachen beim Seifen-Filzen hinterm Haus Feierabend im Citypark Entkoffeinierter Espresso im ElternKindCafé Kunstwerke aus der KreativWerkstatt Betthupferl auf dem Clara-Immerwahr-Haber-Platz Advent, Weihnachten, Ostern … im Quartier Full-House bei der Nikolausfeier St. Martins-Umzug im Citypark Kerzen anzünden im Garten der Religionen ...
Der Name „Ladenkirche“ stammt aus den 1960er Jahren und bedeutet, dass mitten in einer Ladenzeile Kirche gemeinsam mit den Menschen vor Ort nach- barschaftlich lebt und stetig mit ihnen neue Projekte entwickelt. Trägerin des SENFKoRNs ist die evangelische Kirche Karlsruhe. Das ganze Jahr über gibt es bei uns fair gehandelten Kaffee und Tee. Kommen Sie gern mal vorbei, wir freuen uns darüber!
Montag, 7. Oktober
„10 Milliarden – Wie werden wir alle satt?“ – Filmvorführung mit anschließender Diskussion
Veranstalter Attac Karlsruhe und Netzwerk Gerechter Welthandel Filmbeginn 18:30 Uhr Diskussion ab circa 20:10 Uhr Ort Filmtheater Schauburg, Marienstraße 16, 76137 Karlsruhe Kontakt karlsruhe@attac.de Eintritt 7,50 Euro, ermäßigt 6,50 Euro Internet www.gerechter-welthandel.org/regional
Bis 2050 wird die Weltbevölkerung auf zehn Milliarden Menschen anwachsen. Doch wie wollen alle satt werden? Kann man Fleisch künstlich herstellen? Sind Insekten die neue Proteinquelle? Oder baut jeder bald seine eigene Nahrung an?
Regisseur, Bestseller-Autor und Food-Fighter Valentin Thurn sucht weltweit nach Lösungen und verarbeitet sie in seinem Film „10 Milliarden – Wie werden wir alle satt?“. Auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage, wie wir verhindern können, dass die Menschheit durch die hemmungslose Ausbeutung knapper Ressourcen die Grundlage für ihre Ernährung zerstört, erkundet er die wichtigsten Grundlagen der Lebensmittelproduktion. Er spricht mit Machern aus den gegnerischen Lagern der industriellen und der bäuerlichen Landwirtschaft, trifft Biobauern und Nahrungsmittelspekulanten, besucht Laborgärten und Fleischfabriken. © Quelle: www.10milliarden-derfilm.de
Wir von Attac Karlsruhe und dem Netzwerk gerechter Welthandel Karlsruhe freuen uns, gemeinsam mit den Besucherinnen und Besuchern den Film anzuschauen und anschließend darüber zu diskutieren. Wir sind schon jetzt gespannt auf viele Impulse und Anregungen.
Dienstag, 8. Oktober
Genossenschaften & Gemeinwohl-Ökonomie: Mehr als die halbe Miete!
Veranstalter Gemeinwohl-Ökonomie Regionalgruppe Karlsruhe Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.gwoe-karlsruhe.de
Vieles spricht dafür, dass Klimawandel, Ressourcen- verbrauch und Artensterben einerseits und die soziale beziehungsweise Verteilungsfrage andererseits die größten Zukunftsrisiken der Menschheit darstellen. Beide Komplexe tragen zur Gefahr weltweiter Krisen bis hin zu neuen Weltkriegen oder dem Ende der menschlichen Zivilisation bei.
In beiden Bereichen spielt offensichtlich – neben dem individuellen Lebenswandel und Konsum- verhalten – die Art des Wirtschaftens, das heißt das weltweit etablierte ökonomische System eine maßgeb- liche Rolle. Angesichts der Folgen der vorherrschenden Orientierung auf Konkurrenz, Profitorientierung und Wachstum setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass es hier einen Wandel geben muss, eine „sozial- ökologische Transformation“.
Entgegen weit verbreiteter Meinung muss nicht unbe- dingt das Rad erst neu erfunden werden, um auf einen nachhaltigen Pfad einzubiegen: Vor über 200 Jahren wurde die Genossenschaftsidee geboren, die unter anderem auf die grundlegenden Prinzipien Kooperation und Solidarität setzt und sich inzwischen weltweit in mannigfaltigen Formen als Bewegung mit etwa einer Milliarde Mitgliedern manifestiert. Obwohl seinerzeit nicht beabsichtigt, hat das Genossenschaftsprinzip unter anderem den heute so wichtigen Vorteil, nicht dem Wachstumszwang der kapitalistischen Wirtschaft zu unterliegen. Nicht annähernd so alt und verbreitet, aber bereits mit beachtlicher Resonanz, ist die Idee der Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ). Dieses Konzept sieht vor, die Einhaltung von ökologischen und anderen Stan- dards, die inzwischen zumeist Bestandteil von demokra- tischen Verfassungen sind und den genossenschaftli- chen Werten und Prinzipien weitgehend entsprechen, verbindlich in die Erfolgsmessung und Honorierung von unternehmerischem Handeln zu integrieren.
Wir stellen uns die Frage, in wieweit die Verknüpfung von Genossenschaftswesen und GWÖ-Konzept einen Beitrag auf dem Weg zu einer zukunftstauglichen Wirt- schaftsweise leisten kann. Eine fachkundige Referentin oder ein fachkundiger Referent wird hierzu den Stand der Dinge darstellen und die Chancen einer weiteren Entwicklung beleuchten. Dazu sollen auch Erfahrungen von einschlägigen Unternehmen aus der Region einbe-
zogen werden. Die GWÖ-Karlsruhe freut sich auf einen interessanten Vortrag und eine lebhafte Diskussion über dieses spannende Thema.
Die Karlsruher Regionalgruppe der GWÖ-BaWü wurde 2011 mit dem Ziel gegründet, Vision und Konzept der Gemeinwohl-Ökonomie in der Region bekannt zu machen und Unternehmen einzuladen, dieses zukunftsträchtige Wirtschaftsmodell zu unterstützen und umzusetzen. Zu den Monatstreffen und vielfältigen Aktivitäten sind Interessierte jederzeit herzlich eingeladen.
Umwelt- und Arbeitsschutz | 5150 | Faire Wochen 2019
Dienstag, 15. Oktober
„Plastikfrei, minimalistisch, Konsum reduziert – 10 Tipps für ein nachhaltigeres Leben“ Vortrag und Diskussion
Veranstalterin BUND Ettlingen Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.bund.net/bund-tipps/detail-tipps/tip/ plastikmuell-vermeiden | www.aewev.de
Immer mehr Menschen wollen weniger Müll produzieren, ihren ökologischen Fußabdruck verkleinern oder verbannen jede Art von Plastik aus ihrem Haushalt.
An diesem Abend werden zehn Lebensbereiche genauer unter die Lupe genommen und Alternativen aufgezeigt und ausprobiert, sodass garantiert für jede und jeden spannende Tipps dabei sind, um das eigene Leben nachhaltiger zu gestalten: ob im Haushalt, in puncto Kleidung und Ernährung, bei der Arbeit oder was die Mobilität anbelangt.
In Karlsruhe gibt es viele Projekte in diesen Bereichen, die ebenfalls vorgestellt werden. Nicht zuletzt spart man dadurch auch jede Menge Geld. Produkte zum Selbstmachen, die vorgestellt werden – zum Beispiel Kosmetik – sind selbstverständlich regional, bio und fair.
Die Referentin Silke Bott vom BUND Ettlingen engagiert sich seit über zehn Jahren zum Thema nachhaltige Ernährungs- und Lebensweise. Die Chefredakteurin des ProVeg-Magazins hält Vorträge und Workshops an der VHS Karlsruhe, in Schulen und Universitäten und organisiert regelmäßig nachhaltige Abende.
Dienstag, 15. Oktober
Yambu Burundi! Eine Reise ins Partnerland Baden-Württembergs
Veranstalter ibz Karlsruhe Uhrzeit 19 Uhr Ort Kaiserallee 12d, 76133 Karlsruhe Internet ibz-karlsruhe.de, ww.burundikids.org
Burundi ist das offizielle Partner- land Baden-Würt- tembergs. Auch die Stadt Karlsruhe pflegt gute Verbindungen zu Burundi und seit zwei Jahren gibt es den „Karlsruher
Fächerkaffee“ aus Burundi als Agenda-Kaffee. Darüber hinaus verbindet uns noch viel mehr mit dem kleinen Staat in Ostafrika.
Der Karlsruher Philipp Ziser hat acht Jahre in Burundi gelebt und gearbeitet und engagiert sich bis heute mit dem Verein Burundikids e.V. für Partnerschaft und mehr Chancengleichheit und Perspektiven vor allem für Kinder und Jugendliche in Burundi. Geschlechtergerechtigkeit spielt dabei auch im Partnerland eine immer größere Rolle. Der Vortrag im Internationalen Begegnungszen- trum entführt mit Fotos und Erzählungen aus erster Hand tief ins Herz Burundis und räumt mit so manchem Klischee über Afrika in unseren Köpfen auf.
© Bild: Burundikids
Donnerstag, 17. Oktober
Fairer Karlsruher Kaffee-Abend
Veranstalterin Alt-Katholische Gemeinde Karlsruhe Uhrzeit 19:45 Uhr Ort Gemeindesaal, Röntgenstraße 2, 76133 Karlsruhe (Haltestelle Mühlburger Tor) Internet www.alt-katholisch.de
Fairer Handel und Kaffee, das ist ein Paar, was zusammengehört. Deshalb gibt es auch den Karlsruher Fächerkaffee, der von einer Kooperative aus Burundi stammt.
Schon seit zwei Jahren steht er beispielhaft und mit Erfolg für den Fairen Handel in Karlsruhe. An diesem Abend werden wir neueste Entwicklungen im Kaffeehandel kennenlernen, einen Überblick über den Fairen Kaffeehandel bekommen und einen Film über „unseren“ Karlsruher Burundikaffee schauen. Und wir werden die Ausstellung der Fairhandelsgenossenschaft WeltPartner Ravensburg zeigen, die den Kaffee aus Burundi importiert.
Organisiert wird der Abend von der Fair-Handels- Gruppe der Alt-Katholischen Gemeinde in Karlsruhe. Wir verkaufen regelmäßig fair gehandelte Waren in unserem kleinen Laden in unserer Gemeinde und laden besonders herzlich auch andere faire Karlsruher Kom- missionsgruppen zu unserem Kaffeeabend ein.
Unsere Alt-Katholischen Kirchengemeinde gibt es schon seit 1873 in Karlsruhe. Altkatholikinnen und Altkatholiken sind unabhängig von Rom katholisch. Die Alt-Katholischen Kirche ist staatlich anerkannt, ökume- nisch ausgerichtet und hat eine bischöflich-synodale (demokratische) Kirchenstruktur. Darüber hinaus sind alle Christinnen und Christen unabhängig von ihrer Konfession und Lebenssituation zur Eucharistie eingela- den, wir haben keine Zölibatsverpflichtung und lassen Frauen und Männer zu den Dienstämtern (Diakonin, Priesterin, Bischöfin) zu. Wir feiern jeden Sonntag um 10 Uhr Gottesdienst in der Christi Auferstehungskirche.
Umwelt- und Arbeitsschutz | 5352 | Faire Wochen 2019
Samstag, 19. Oktober
Gemeinsam leben auf dem Planeten A
Veranstalter Netzwerk Eine Welt Karlsruhe Uhrzeit 15 bis 19 Uhr Ort Gemeindesaal St. Bernhard, Georg-Friedrich- Straße 19, 76131 Karlsruhe Internet www.eine-welt-ka.de
25 (!) Karlsruher Gruppen, die im Bereich Eine Welt aktiv sind, laden ein zu einem Kennenlern- und Austauschevent mit Infos, Kuchen, Kaffee und Musik ein. Präsentationstische und Kurzvorstellungen der ein- zelnen Gruppen geben die Möglichkeit, die Arbeit der Gruppen in einem entspannten Ambiente kennenzuler- nen. Austausch ist ausdrücklich erwünscht! Sie können mit Vertreterinnen und Vertretern einzelner Gruppen ins Gespräch kommen und mehr über deren Aktivitäten erfahren. Besonders wollen wir auch Gäste ermutigen
vorbeizuschauen, die noch nicht aktiv sind, sich das aber gut vorstellen können – vielleicht finden Sie ja eine Gruppe, bei der Sie sich engagieren möchten!
Auch neue Gruppen können gerne zum „Schnuppern“ dazukommen!
Das Netzwerk Eine Welt Karlsruhe besteht seit Anfang 2011 und hat 25 Mitgliedsgruppen. Es organisiert Tref- fen, beteiligt sich an Veranstaltungen, hat eine eigene Homepage und führt gemeinsame Aktionen durch. Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit sind die
Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen in Ländern des sogenannten globalen Südens
Unterstützung von Emanzipations- und Menschenrechtsbewegungen in diesen Ländern
Entwicklungspolitische Bildungsarbeit Förderung des Fairen Handels
Neue Gruppen aus dem Bereich Eine Welt in Karlsruhe sind herzlich eingeladen, beim Netzwerk Eine Welt mitzumachen!
Mittwoch, 23. Oktober
Das Fahrrad als Entwicklungsmotor – Projekte der Jugendhilfe Ostafrika in Uganda
Veranstalter Jugendhilfe Ostafrika e. V. und Weltladen Karlsruhe Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen Karlsruhe, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.jugendhilfe-ostafrika.de | www.aewev.de
Seit über 25 Jahren ist der Jugendhilfe Ostafrika e.V. in Uganda aktiv. Eva Rudolph, die Vereinsvorsitzende wird über die Aktivitäten des gemeinnützigen Vereins bei ei- nem Infoabend im Weltladen aus erster Hand vorstellen.
Der Jugendhilfe Ostafrika e.V. unterstützt Fahrradpa- tenschaften, den Bau von Dreirädern für Menschen mit Behinderungen, führt ein Pilotprojekt mit Solarkochern für Flüchtlinge aus dem Südsudan in Uganda durch und unterstützt ugandische Selbsthilfeprojekte für Kinder, Schulen und den Klimaschutz. So wird zum Beispiel in Jinja am Victoriasee im Süden von Uganda eine Fahrradwerkstatt betrieben, die von Ugandern geleitet wird und sich zu einem florierenden handwerklichen
Zentrum mit rund 20 Angestellten entwickelt hat. Außer der Fahrradwerkstatt gibt es unter anderem eine Schrei- nerei und eine Schlosserei und es werden Jugendliche im Handwerk ausgebildet. Zusätzlich werden auch Gestelle für Solarkocher hergestellt. Diese werden zum Beispiel in einem weiteren Projekt des Vereins einge- setzt: In einem Pilotprojekt wurden 100 Solarkocher in eine der riesigen Flüchtlingssiedlungen in Norduganda gebracht. Uganda beherbergt über eine Million Flücht- linge vor allem aus Südsudan. In den Siedlungen wird das Brennholz knapp und die Verwendung der Solarko- cher hilft, wertvolle Baumbestände zu schützen.
Jugendhilfe Ostafrika ist eine kleine Gruppe, die ausschließlich ehrenamtlich arbeitet. Auch Reisen nach Uganda bezahlen sie aus eigener Tasche. Die Spendengelder kommen daher zu fast 100 Prozent dort an, wo sie dringend benötigt werden. Uganda liegt in Ostafrika, direkt am Victoriasee. Es grenzt im Norden an Sudan, im Osten an Kenia, im Süden an Tansania und Ruanda und im Westen an Zaire. Uganda ist, ab- gesehen von der Haupt- und Millionenstadt Kampala, eher von kleineren Städten geprägt. Lediglich Gulu und Lira überschreiten noch die Grenze von 100.000 Einwohnern zur Großstadt. Uganda ist wie die meisten Staaten der Welt vom Klimawandel betroffen.
© Bild: Jugendhilfe Ostafrika
Umwelt- und Arbeitsschutz | 5554 | Faire Wochen 2019
Freitag, 25. Oktober
Afrika im Blick: „AfriKA Union Karlsruhe stellt vor – Demokratische Republik Kongo und Ruanda“
Veranstalter AfriKA Union Karlsruhe und ibz Uhrzeit 19 Uhr Einlass ab 18:30 Uhr Ort ibz, Kaiserallee 12 d, 76133 Karlsruhe Internet www.ibz-karlsruhe.de
Mit „Afrika im Blick“ stellt die AfriKA Union Karlsruhe mehrmals im Jahr jeweils zwei der 54 afrikanischen Staaten vor. Die Referentinnen und Referenten haben ihre Wurzeln in Afrika, ihre Wahlheimat in Deutschland, den Mittelpunkt ihres Lebens in Karlsruhe.
Im Rahmen der Fairen Woche führt uns der Fokus in die beiden Staaten Demokratische Republik Kongo und Ruanda. Die Vorträge sollen einen Einblick in die Geschichte sowie die aktuelle Situation der Länder bieten. Anschließend laden wir Sie zur Diskussion ein und wollen mit Köstlichkeiten aus den Ländern den Abend ausklingen lassen.
Die AfriKA Union Karlsruhe ist ein Zusammenschluss von Menschen afrikanischer Herkunft, deren Mitglie- der in verschiedenen Vereinen in und um Karlsruhe aktiv sind. Ziel der AfriKA Union Karlsruhe ist es, die gleichberechtigte Partizipation und das Teilhaben an gesellschaftlichen Prozessen zu fördern. Darüber hinaus setzt sich die AfriKA Union Karlsruhe für einen diskrimi- nierungs- und rassismusfreien Umgang miteinander ein.
Das Internationale Begegnungszentrum (ibz) setzt sich seit 1995 für eine solidarische und weltoffene Gesellschaft, für den Abbau von Vorurteilen und gegen Rechtsextremismus ein. Dies geschieht durch ein breites Angebot an interkulturellen und gesellschaftspoliti- schen Veranstaltungen, aber auch durch die Förderung von Begegnungen in Projekten. Das ibz ist außerdem zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Zuwanderung.
Die Veranstaltung wird gefördert durch das Kulturamt der Stadt Karlsruhe.
Sonntag, 27. Oktober
Kleidertauschparty mit Denkanstoß
Veranstalterin Micha Lokalgruppe Karlsruhe Uhrzeit 16 bis 18 Uhr Ort Nehemia-Initiative, Winterstraße 29, 76137 Karlsruhe Kontakt micha.ka@nehemia-initiative.de Internet micha.nehemia-initiative.de
Du hast viele Klamotten aber das Richtige zum Anziehen ist dennoch nicht dabei? Du hast Lust auf Abwechslung im Kleiderschrank ohne Neues zu kaufen? Dann bist du bei unserer Kleidertauschparty genau richtig!
Um Alternativen zur „Fast Fashion“ zu bieten und zu zeigen, dass man sich auch ohne übermäßigen Konsum mit Kleidern neu eindecken kann, veranstalten wir von der Karlsruher Lokalgruppe der Micha-Initiative eine Kleidertauschparty. Bringe einfach maximal zehn deiner noch gut erhaltenen Schrankhüter mit, so dass sich an der Kleidervielfalt jeder bedienen kann. Es muss nicht eins zu eins getauscht werden. Jeder bringt was er
kann und kann mitnehmen, was passt und gefällt.
Nebenbei informie- ren wir dich auch, woher du fair pro- duzierte Kleidung beziehen kannst. Ebenso wird es Zeit
für Begegnungen bei einer fairen Tasse Kaffee oder Tee geben. Sehr gerne kannst du auch Freunde mitbringen.
Programm
16 Uhr Ankommen und Kleider auslegen
16:15 Uhr Begrüßung und Infos
16:30 Uhr Beginn des Tauschrauschs (nebenbei gemütliches Kaffeetrinken)
18 Uhr Ende
Die Micha-Initiative ist eine weltweite Kampagne von Christen, die Menschen dazu begeistern möchte sich für globale Gerechtigkeit einzusetzen und extreme Ar- mut zu bekämpfen. Sie versteht sich als Antwort auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen.
Umwelt- und Arbeitsschutz | 5756 | Faire Wochen 2019
Dienstag, 29. Oktober
Und ob das Frauen können!
Veranstalter Weltladen Karlsruhe und Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen Karlsruhe, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe (Haltestelle Kronenplatz) Internet www.aewev.de | www.oikocredit.de
Frauen gehen anders mit Geld um. Studien aus vielen Ländern zeigen, dass sie ihre Einkommen nachhaltiger investieren, nämlich in Ernährung,
Gesundheitsversorgung ihrer Familien und Schulbildung ihrer Kinder. Daher werden Mikrokredite vornehmlich an Kreditnehmerinnen vergeben.
Der Zugang von Frauen zu Finanzdienstleistungen ist in der Regel schwieriger, vor allem in ländlichen Regi- onen. Der Vortrag „Und ob das Frauen können!“ zeigt exemplarisch, welche Rahmenbedingungen notwendig sind, damit Mikrokredite von Frauen erfolgreich ge- managt werden können. Beispiele aus Indien, Bolivien und Peru dokumentieren, wie der Kreditzugang nicht nur die ökonomische Situation von Frauen verbessern, sondern ihr Selbstvertrauen und ihre Position in der Familie und der Gesellschaft stärken kann. Oikocredit legt seit der Gründung 1975 seinen Fokus auf die Förderung von Frauen.
© Bild: La Paz – Bolivia 2014
Zum Start des Wintersemesters
Engineers without Borders: Infoabend für Interessierte
Veranstalter Engineers without Borders Uhrzeit und Ort werden noch bekannt gegeben Internet www.ewb-karlsruhe.de
„Engineers Without Borders“ – der Name ist Programm. In unserer internatio- nalen Projektarbeit überschreiten wir als Hochschulgrup- pe nicht nur geographische
Grenzen, sondern teilen die Überzeugung, dass es viele Grenzen unseres Alltags zu hinterfragen und zu überwinden gilt.
Die Globalisierung ist nicht nur ein wirtschaftlicher Trend, denn es müssen auch interkulturelle und soziale Barrieren überwunden werden, um unser Ziel zu erreichen. Wir wollen gemeinsam mit Menschen in wirtschaftlich, sozial oder politisch benachteiligten Regionen durch die Realisierung von Ingenieurprojekten neue Perspektiven schaffen, indem wir ihren individu- ellen Herausforderungen mit nachhaltigen Lösungen begegnen. Um dies zu erreichen, verfolgen wir einen gesamtheitlichen Ansatz, der die Selbstständigkeit unse- rer Projektpartner und eine vollständige Integration der Projekte in die lokalen Strukturen ermöglichen soll.
Wir laden Sie zu unserem Infoabend für Interessierte ein, um unsere zehn Projekte in neun Ländern des globalen Südens kennenzulernen, die von Studierenden unterschiedlichster Fachrichtungen gemeinsam geplant und umgesetzt werden.
Während der Fairen Woche Karlsruhe – Termin wird noch bekannt gegeben
Über den Tellerrand kochen
Veranstalterin Über den Tellerrand Community Karlsruhe Uhrzeit und Ort werden auf der Webseite und der Facebookseite noch bekannt gegeben Kontakt karlsruhe@ueberdentellerrand.org Internet facebook: Über den Tellerrand Community Karlsruhe | https://ueberdentellerrand.org/karlsruhe
Die „Über den Tellerrand Community Karlsruhe“ ist einer von über 30 offiziellen Satelliten von Über den Tellerrand e. V.
Unser Ziel ist es, über aktive Begegnung auf Augenhö- he zwischen Geflüchteten und Beheimateten ein größeres Bewusstsein füreinander zu schaffen. Dadurch möchten wir zu einem vorurteilsfreien Austausch motivieren und über den eigenen Tellerrand hinaus
probieren, voneinander lernen, miteinander genießen und freundschaftliche Netzwerke in Karlsruhe bilden!
Hier in Karlsruhe verwirklichen wir
die Idee, Berührungsängste durch Neugierde auszutau- schen, durch Gruppen- und Gesellschaftsspiele oder in- dem wir gemeinsame Kochabende veranstalten. Dabei findet unsere Küche Einfluss aus den verschiedensten Ländern der Welt. Ganz im Sinne der Fairen Woche werden wir ein Kochevent aus geretteten Lebensmitteln veranstalten. Dabei werden wir, passend zur Jahreszeit, auch Gemüse und Kräuter aus unserem Tellerrand-Beet in Karlsruhe ernten und verwerten.
Wir glauben an eine Gesellschaft, in der jeder Mensch ein gleichwertiges Mitglied ist und diese aktiv mitgestalten kann.
Umwelt- und Arbeitsschutz | 5958 | Faire Wochen 2019
© Bild: Jugendhilfe Ostafrika
Umwelt- und Arbeitsschutz | 6160 | Faire Wochen 2019
„Faire“ Cafés in Karlsruhe
Nach all den Informationen haben Sie sich ein faires Tässchen Kaffee verdient!
Wo kann ich einen fair gehandelten Kaffee trinken, wenn ich nicht zu Hause bin? Wir möchten an dieser Stelle exemplarisch Cafés, Geschäfte mit Cafébetrieb und sonstige Einrichtungen vorstellen, die fair gehandelten Kaffee und/oder weitere faire Produkte im Angebot haben. Wir können hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und freuen uns über jedes Café, welches fair gesiegelten oder glaubwürdig und nachweisbar fair gehandelten Kaffee im Sortiment hat!
AKK Café im alten Stadion Studentisches Kultur-Café mit fair gehandeltem Biokaffee Paulckeplatz 1, 76131 Karlsruhe www.akk.org Montag, Mittwoch und Freitag 9:30 bis 17:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9:30 bis „Open End“
Ateliercafé ANA & ANDA Café mit natursüßen und herzhaften Genuss- Spezialitäten mit biologischen und fair gehan- delten Zutaten Akademiestraße 48, 76133 Karlsruhe www.ateliercafe.anaundanda.de Mittwoch bis Sonntag 10 bis 18 Uhr
Café Pan Crêpes-Bio-Restaurant mit fairem Kaffee, Tee und Bananen Kaiserstraße 50, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 3505858 www.cafepan.de Mittwoch bis Freitag 11 bis 19 Uhr, Samstag 12 bis 17 Uhr
Café Vis-à-vis Fairer Kaffee, Tee, Kakao und Zucker im Sortiment am Walther-Rathenau-Platz Bienwaldstraße 18, 76187 Karlsruhe www.vis-a-vis-cafe.de Dienstag 9:30 bis 12:30 Uhr, 14:30 bis 18 Uhr Samstag 9:30 bis 12:30 Uhr, Sonntag 14:30 bis 18 Uhr
El Tesoro Lateinamerikanisches Café mit Bazar und fairem Kaffee Rheinstraße 65, 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 5966690 www.eltesoro.de Donnerstag und Freitag 10 bis 18 Uhr, Samstag 10 bis 14 Uhr
Evangelische Ladenkirche SENFKoRN Ladenkirche mit fair gehandeltem Kaffee und Tee Anna-Lauter-Straße 13, 76137 Karlsruhe www.senfkorn-ladenkirche.de Eltern-Kind-Café: Dienstag 16 bis 18 Uhr, Mittwoch 9:45 bis 11:45 Uhr und Feierabend-Café : Donnerstag 17 bis 18:30 Uhr
Kantine im Rathaus-West Fairer Kaffee im Angebot Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Montag bis Freitag 7 bis 16 Uhr
Kulturzentrum TOLLHAUS e. V. Fairer Kaffee, Tee und Kakao im Ausschank Alter Schlachthof 35, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 9640514 www.tollhaus.de Geöffnet während der Veranstaltungen
LaurentiusCafé Familienfreundliches und barrierefreies Café mit fairem Kaffee im Ausschank Schäferstraße 15, 76139 Karlsruhe Telefon: 0721 4705635 www.laurentiuskirche-hagsfeld.de Dienstag, Mittwoch, Samstag und Sonntag 14:30 bis 17:30 Uhr
MoccaSin Coffee Karlsruhe Fairer Kaffee im Angebot Ritterstraße 6, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 9212127 www.moccasin-coffee.de Montag bis Freitag 7:30 bis 20 Uhr, Samstag 9 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertage 10 bis 20 Uhr
Räume – für natürliches Wachstum Ab Oktober jeden 1. Sonntag im Monat Brunch im Hardtwald | regional, saisonal und fair trade Linkenheimer Allee 8, 76131 Karlsruhe www.raeume-karlsruhe.de Sonntag 10 bis 14 Uhr
Weltladen Karlsruhe Fair-Trade-Produkte und Stehcafé mit fair gehandeltem Angebot Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 32050 www.apdw.de Montag 10 bis 20 Uhr, Dienstag bis Freitag 10 bis 18:30 Uhr, Samstag 10 bis 16 Uhr
Wohnzimmer Café mit Kaffee, Limonade und mehr aus fairem Handel Zähringerstraße 96, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 46720977 www.wohnzimmer-karlsruhe.de Montag bis Samstag 11 bis 19 Uhr, Samstag 11 bis 20 Uhr
Und Die Badische Backstub´ und Tchibo schenken nur fair gehandelten Fairtrade Café in ihren Filialen aus!
© Bild von Myriam Zilles auf Pixabay
Kooperationspartner: Diese Zeichen weisen verlässlich auf Fairen Handel hin:Veranstalter: Gefördert mit Mitteln des evangelischen Kirchlichen Entwicklungsdienstes, durch MISEREOR und durch ENGAGEMENT GLOBAL mit finanzieller Unterstützung des
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ICH BIN UNTERNEHMERIN. Gleiche Chancen durch Fairen Handel.
Rosemary Wanjuhy Wambugy Gikanda Farmers Co-Operative Society, Kenya
Umwelt- und Arbeitsschutz | 6362 | Faire Wochen 2019
„Faire“ Textilien in Karlsruhe
Wo kann ich einkaufen, wenn ich auf der Suche nach fair gehandelten Textilien bin? Eine gute Alternative und auch nachhaltig sind natürlich die vielen Second Hand Läden in Karlsruhe! Und fündig wird man natürlich auch im Internet zum Beispiel unter www.gruenemode.com und www.fairtradekleidung.org.
Aber so richtig neu und vor Ort zum Anprobieren? Auch dieses Jahr möchten wir wieder exemplarisch Läden vorstellen, die fair gehandelte Textilien in Karlsruhe anbieten. Doch auch in anderen Läden kann es sein, dass sich Ware findet mit Siegeln wie dem Fairtrade Cotton Siegel, dem Fair Ware Foundation Siegel (FWF), dem Global Organic Textile Standard (GOTS) oder dem Siegel des Internationalen Verbandes der Naturtextilwirtschaft (INVBest) – diese Siegel sind auf dem Bastelbogen zu Siegeln abgebildet, der in diesem Heft weiter vorne zu finden ist. Sie sind im Bereich faire und ökologische Textilien besonders empfehlenswert! Am besten ausschneiden und als Gedächtnisstütze in den Geldbeutel legen! Und ruhig auch mal in Läden nachfragen!
Comazo Store Karlsruhe Unterwäsche und Nachtwäsche GOTS und Fairtrade Cotton Karlstraße 56, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 46713632 www.comazo.de
FaireWare Nachhaltige Produkte, auch Textilien GOTS, FWF Herrenstraße 46, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 1603888 www.faireware.de
LadenZWEI Mode abseits des Mainstreams Schwerpunkt faire Produktion Goethestraße 41, 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 96492212 www.ladenzwei.com
Spinnrad Naturtextilien IVN BEST, GOTS Karlstraße 99, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 494897 www.spinnrad-naturtextilien.com
Waschbär Naturtextilien und mehr GOTS, FWF Rüppurer Straße 92, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 4764921 www.waschbaer.de
Weltladen Karlsruhe Alles aus dem Fairen Handel WFTO, GOTS, Fairtrade Cotton, FairWear Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 32050 www.apdw.de
Impressum
Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3101 umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/agenda21/fairewoche2019
Redaktion: Pujiula, AEW e. V./Weltladen Layout: Streeck Bilder: Das Urheberrecht liegt, wenn nicht anders angegeben, bei den beteiligten Akteuren sowie von ihnen beauftragten Fotografen selbst. Druck: Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier Der Herausgeber ist für den Inhalt allein verantwortlich. Stand: Juli 2019
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/agenda21/fairewoche/HF_sections/content/ZZnIIBJRLsn0vC/ZZnIIEQd3hGgKZ/Programmheft_Faire%20Woche%202019_19-0301.pdf
Kopie von DwW_2019_Anmeldungen.xlsx
Wochentag Datum Uhrzeit
Ort der Aktion Gruppenname
Aktionen über die gesamte Laufzeit der Dreck - weg - Wochen Montag 11.3.
bis Dienstag 30.4. versch. Zeiten
Rüppurr rund um "Am Rüppurrer Schloss" Summer
Montag 11.3. bis
Dienstag 30.4. versch. Zeiten
Mühlburg Moltkestraße zwischen Hertz- und Stösserstraße
Steurer
Montag 11.3. bis
Dienstag 30.4. versch. Zeiten
Nordweststadt Alter Flugplatz und Umgebung Deubel
Montag 11.3. bis
Dienstag 30.4. montags
Durlach Turmberg, Bergfriedhof, Richtung Pfinz Die Hermanns
Montag 11.3. bis
Dienstag 30.4. versch. Zeiten
Grötzingen Mitte Weis
Montag 11.3. bis
Dienstag 30.4. versch. Zeiten
Grünwinkel Alb, Grünwinkel Kita Gummibärchen
Montag 11.3. bis
Dienstag 30.4.
Neureut Drachenwiese Drachenfreunde Karlsruhe
Montag 11.3. bis
Montag 30.4. Nachmittag
Dammerstock Rechts der Alb, mit Grünstreifen zur Freiburger Straße, an der Alb
Treger
Montag 11.3. bis
Dienstag 30.4.
Oberreut Parkanlagen und Straßen um das Kinderhaus Lummerland, inkl. Spielplätze
Kinderhaus Lummerland
Montag 11.3. bis
Dienstag 30.4.
Waldstadt Elbinger und Kolberger Straße Elster
Montag 11.3. bis
Dienstag 30.4.
Oberreut Grünflächen rund um das Schulgebäude Engelbert-Bohn-Schule
Montag 11.3. bis
Dienstag 30.4. versch. Zeiten
Durlach Rittnertstraße zwischen Ortsausgang Durlach und Thomashof
Mezger
Montag 11.3. bis
Dienstag 30.4. freitags
Innenstadt-West rund um die Kita Kita Rabennest
Montag 11.3. bis
Dienstag 30.4. versch. Zeiten
Südstadt Rüppurrer Straße ab Höhe Werderstraße Richtung Hauptbahnhof und Oberwald, Oberwald Richtung Erlachsee - um den Erlachsee -Richtung Polizeisportverein, um den See am Polizeisportverein und zurück
Südstädter und Freunde
Montag 11.3. bis
Dienstag 30.4. versch. Zeiten
Grötzingen Pfinz Oberausstraße bis Berghausen von Bülow
Montag 11.3. bis
Dienstag 18.5. versch. Zeiten
Weststadt Umfeld Weinbrennerplatz, Haltestellen Weinbrenner-Grundschule
Dienstag 12.3. bis Montag 30.4.
versch. Zeiten
Durlach-Aue Westmarkstraße und Umgebung, Rommelstraße, Alter Graben
Putztrupp Auma
Mittwoch 13.3. bis
Mittwoch 24.4. mittwochs
Innenstadt-Ost rund um die Kita Kita Krone
Donnerstag 14.3. bis
Freitag 30.4. versch. Zeiten
Waldstadt Reitschulschlag: Lachenweg und Umgebung
Frau Breitmaier
Samstag 16.3. bis
Donnerstag 29.4. versch. Zeiten
Oststadt östl. der Georg-Friedrich-Straße zwischen Haid-und-Neu-Straße, Otto-Dullenkopf-Park und Tullastraße; Ostring ab Messplatz bids Haid-und-Neu- Straße; Haid-und--Neu-Straße ab Ecke Ostring bis Durlacher Tor
Oststadt-Aktion
Montag 18.3. bis
Montag 30.4. versch. Zeiten
Neureut Umfeld der Hardtschule SBBZ Hardtwaldschule Neureut
Montag 18.3. bis
Montag 30.4. versch. Zeiten
Neureut Kirchfeld KinderSpielHaus gGmbH
Montag 18.3. bis
Montag 30.4. versch. Zeiten
Knielingen entlang der Alb von der Sängerhalle bis Endstation Daxlanden und auf der gegenüber liegenden Seite zurück
Das Rudel
Montag 18.3. bis
Montag 30.4. versch. Zeiten
Oststadt Theodor-Rehbock-Straße, Jakob-Malsch- Anlage, Oberwaldsee
Familie K.
Aktionen im März
Montag 11.3. bis
Freitag 15.3. 9.45 bis 14.30 Uhr
Knielingen Alter Flugplatz Ev. Jakobusschule - Leoparden
Montag 11.3. oder
Mittwoch 13.3. 12.45 bis 15 Uhr
Mühlburg rund um die Friedrich-Ebert-Schule, entlang der Alb Richtung Entenfang und Richtung Kühler Krug
Friedrich-Ebert-Grundschule
Montag 11.3. bis
Freitag 15.3. 7.45 bis 13 Uhr
Oberreut rund um den Kindergarten Städt. Kita Bonhoefferstraße
Montag 11.3. bis
Freitag 22.3. 9.30 bis 12.30 Uhr
Durlach rund um den Kindergarten Ev. Oberlinkindergarten
Montag 11.3. bis
Freitag 29.3. 9.30 bis 12.30 Uhr
Oststadt Hardtwald, rund um die Großherzogliche Grabkapell, sowie rund um die Werthmannstraße
Evang. Kita Werthmannstraße Eröffnungsputzete mit Frau Bürgermeisterin Lisbach am 11.3.
Montag 11.3. bis
Montag 1.4. 9 bis 13 Uhr
Oststadt Hardtwald zwischen Linkenheimer Landstraße und Friedrichstaler Allee
Kinderhaus Agnes
Dienstag 12.3. 10 bis 11 Uhr
Durlach rund um das Amt für Abfallwirtschaft, anliegende Straßen und Waldwege
AfA
Dienstag 12.3. bis
Donnerstag 14.3. 16 bis 17 Uhr
Mühlburg von der Alberich- durch die Tristanstraße bis rund um die Fanny-Hensel-Anlage
Kindgen
Dienstag 12.3. bis
Samstag 30.3. versch. Zeiten
Hagsfeld Feldwege Hagsfeld/Rintheim, Technologiepark/SSC u. a. Haltestelle Hagsfeld Süd
Familie Keibel
Dienstag 12.3. Dienstag 26.3. Dienstag 2.4.
Dienstag 23.4. Dienstag 30.4.
jeweils 13.15 bis 15 Uhr
Südweststadt CJD Karlsruhe
Mittwoch 13.3. 9.30 bis 12.30 Uhr
Oststadt Theodor-Rehbock-, Gustav-Specht-Straße
AWO Kita Mikado Schulanfänger
Mittwoch 13.3. und
Donnerstag 14.3.
Neureut Kirchfeld Nord, Waldstück zwischen Willi- Meinzer-Weg, Linkenheimer Allee und Blankenlocher Weg
Natur Pur, Waldgruppen
Mittwoch 13.3. und
Mittwoch 20.3. 9 bis 12 Uhr
Waldstadt Königsberger Straße De Bernardi
Donnerstag 14.3. vormittag
Südweststadt Günter-Klotz-Anlage Unfallkasse Baden-Württemberg
Donnerstag 14.3. ab 13 Uhr
Innenstadt-West Haydnplatz, Hildapromenade, Schlosspark Feldmann & Maisack
Freitag 15.3. 10 bis 12 Uhr Durlach Heiseke
Freitag 15.3. oder
Donnerstag 21.3. oder
Freitag 22.3.
Knielingen Wege an der Alb
Lehrerinnen der Grundschule Knielingen
Freitag 15.3. bis
Samstag 30.3. 15.30 bis 17.30 Uhr
Grötzingen links und rechts der Pfinz, zwischen Oberausbrücke und Saurbrücke
Katic
Freitag 15.3., Mittwoch 20.3.
und Freitag 29.3. 10 bis 12 Uhr
Südstadt Grünstreifen, rund um das Theater Kita Unserer Lieben Frau
Samstag 16.3. ab 10 Uhr
Daxlanden Rappenwört Kanukreis Karlsruhe
Samstag 16.3. ab 10 Uhr
Nordstadt Umfeld Rhode-Island-Allee 50-54 und 40-44
RIA 50-54 + 40-44
Samstag 16.3. 10 bis 12 Uhr
Knielingen Grünflächen und -streifen ab Endehaltestelle S5 bis Sudetenstraße, Knielingen 2.0, Eggensteiner Straße, Grünstreifen Reinmuthstraße zwischen Eggensteiner Straße und Lassallestraße
Knielinger Dreck-weg-Aktion
Samstag 16.3. 12 bis 15 Uhr
Mühlburg Pfannkuchstraße VDV e. V.
Samstag 16.3. GrötzingenB3 entlang der Amphibienleiteinrichtung Amphibienschutzgruppe Grötzingen
Samstag 16.3. 14 bis 17 Uhr
Grötzingen Baggersee Grötzingen Jugendgruppe Grötzingen
Samstag 16.3. 11.30 bis 14.30 Uhr
Südstadt Werderplatz, Marienstraße, Grünstreifen, Wilhelmstraße, Schützenstraße
South Side Cleaners***
Samstag 16.3. und
Samstag 23.3. 10 bis 13 Uhr
Durlach DJK Sportgelände, Pfinz entlag, Fahrradweg
DJK Durlach
Samstag 16.3. und
Samstag 23.3. 10 bis 13 Uhr
Nordweststadt Wäldchen und Grünstreifen am Schänzle Jorde
Sonntag 17.3. DurlachKillisfeld, Kieselweg Waldrand Nachbarschaftsinitiative Kieselweg
Sonntag 17.3. und
Samstag 23.3. 10 bis 11.30 Uhr
Nordweststadt rund um die Josef-Schofer-Straße Beck-Bonhomme
Montag 18.3. 9 bis 12 Uhr
Südweststadt rund ums Europabad
Freie Duale Fachakademie für Pädagogik
Montag 18.3 bis
Freitag 22.3. 9.30 - 15 Uhr
Daxlanden Hammweg, Kirschstraße, Fritschlach, Pfarr- und Federbachstraße
Federbachschule SBBZ
Montag 18.3. bis
Freitag 29.3. versch. Zeiten
Weststadt Spielplatz an der Schillerstraße und Spielplatz in der Nottinghamanlage
Tagesgruppe Regenbogenfische
Montag 18.3. bis
Freitag 29.3. versch. Zeiten
Mühlburg rund um die Vogesenschule Vogesenschule
Montag 18.3. bis
Samstag 5.4. 10 bis 12 Uhr
Nordweststadt vor der Kita, entlang der Hertz- und Berliner Straße, entlang der SG Siemens
AWO Kita Pamina
Montag 18.3. bis
Freitag 18.4. 10 bis 12 Uhr
Südstadt-Ost City Park Kita Aufwind
Dienstag 19.3. 9.30 bis 11 Uhr
Nordstadt Knielinger Allee zwischen Von-Beck-Straße und Adenauerring
Kath. Kita Herz Jesu
Dienstag 19.3. bis
Freitag 22.3. 10.30 bis 12 Uhr
Nordstadt Kanalweg zwischen Willy-Brandt-Allee und Erzbergerstraße
Kinderhaus am Schlossstrahl
Dienstag 19.3. bis
Freitag 22.3. 9 bis 12 Uhr
Durlach Raiherwiesenstraße bis Bahnhof Durlach, Vorplatz Bahnhof mit Bushaltestelle und Wiese, Pestalozzi-Spiekplatz
Kita Grünschnabel
Mittwoch 20.3. Mittwoch 27.3. Mittwoch 3.4.
Innenstadt-West rund um die Kita, Nottingham-Anlage Kita Lessingstraße
Freitag 22.3. 16.30 bis 18 Uhr
Knielingen Sudetenstraße zwischen Annweiler und Ludwig-Dill-Straße auf der Wohnhausseite, Itzsteinstraße
Kelly-Metz
Freitag 22.3. 15 bis 17 Uhr
Knielingen Jakob-Dörr-Straße und umliegende Straßen Quernhorst
Freitag 22.3. 8 bis 10 Uhr
Weiherfeld Weiherwald Weiherwaldschule
Freitag 22.3. 8 bis 10 Uhr Hohenwettersbach OV Hohenwettersbach
Freitag 22.3. bis
Sonntag 31.3. 11 bis 17 Uhr
Durlach Max-Liebermann-Straße und angrenzendes Wiesen-/Waldgebiet
Braun
Samstag 23.3. ab 9 Uhr Grünwinkel Bürgerverein Grünwinkel e. V.
Samstag 23.3. 9 bis 15 Uhr
Daxlanden Bereich ums Tierheim, Rappenwört mit Bürgerverein Daxlanden
Tierschutzverein Karlsruhe
Samstag 23.3. 10 bis 13 Uhr
Untermühlsiedlung Rad- und Fußwege durch die Siedlungen, sowie Bächle Tiefentalgraben, Bahnhof Durlach Ausgang West, Kleingartenzugänge, Dornwaldstraße und Parkplätze
Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung
Samstag 23.3.
vormittag Daxlanden Bürgerverein Daxlanden
Samstag 23.3 und
Sonntag 24.3.
Durlach Weinweg Suamztips
Samstag 23.3 und
Sonntag 24.3.
Innenstadt-Ost Ahaweg, Waldstück zwischen Teutschneureuter Allee und Ahaweg
Familie Scheer
Sonntag 24.3. 10 bis 17 Uhr
Rintheim Bereich zwischen Rintheim und Hagsfeld, Hinterwiesenweg
Waschhaus WG
Sonntag 24.3. 10 bis 14 Uhr
Bulach südl. Orteingang Simalich
Montag 25.3. 10.30 bis 12 Uhr
Grünwinkel Haltestelle Karlsruhe West, Grünstreifen hinter Gleis 1 von Kleingärten bis unter Grünwinkler Brücke
Hirsch
Montag 25.3. bis
Montag 30.4. versch. Zeiten
Beiertheim Vater
Montag 25.3. und
Montag 1.4. 14 bis 16.30 Uhr
Neureut rund um das Gymnasium Gymnasium Neureut
Montag 25.3. bis
Freitag 29.3. 10 bis 11.30 Uhr
Mühlburg an der Alb entlang vom Entenfang bis zur Haltestelle Mühlburger Feld, auf beiden Seiten der Alb
Kita Mühlwichtel
Montag 25.3. bis
Freitag 12.4. vormittag
Durlach Schule am Turmberg
Dienstag 26.3. 16 bis 18 Uhr
Südstadt-Ost/City Park rund um den Wohnblock Rahel-Straus- Straße 1-3, Clara-Immerwahr-Haber-Platz, Grünstreifen bis Bürgerzentrum
Innenhof Frauenpower
Dienstag 26.3. 16.30 bis 18.30 Uhr
Neureut Kirchfeld Nord Bessell
Dienstag 26.3. 16.30 bis 18.30 Uhr Knielingen Nachbarschaft Knielingen
Dienstag 26.3. bis
Donnerstag 28.3. 9 bis 13 Uhr
Rüppurr Oberwald, Rissnert
Waldkindergarten Wind- und Wetterknirpse e. V.
Mittwoch 27.3. 17 bis 19 Uhr
Grünwinkel Hardeck-, Andreas-Hofer-, Neubruch- Robert-Blum-, Mühlburger Straße
Itron GmbH
Mittwoch 27.3. 16 bis 18.30 Uhr
Oberreut Waldwege Wald-Radlerinnen
Mittwoch 27.3. oder
Freitag 29.3. 10 bis 12 Uhr
Knielingen Spielplatz am Friedhof und Spielplatz Neubaugebiet
Viktor-von-Scheffel-Schule Klasse 3 b
Mittwoch 27.3. und
Donnerstag 28.3. 9 Uhr bis 15 Uhr
Durlach nähere Umgebung der Kita AWO Kita Les explorateurs
Donnerstag 28.3. und
Freitag 29.3. 9 bis 12 Uhr
Grünwinkel rund um die Kita AWO Kita Bernstein
Donnerstag 28.3. und
Donnerstag 4.4. 9.30 bis 11.30 Uhr
Daxlanden rund um den Kindergarten, Philippuskirche, Spielplatz
Ev. Kita Sonnenschein, Schulanfänger
Donnerstag 28.3. 13 bis 15.30 Uhr
Nordstadt um Erzbergerstraße bis Flugplatz, Heide Comenius Ganztagsrealschule
Donnerstag 28.3. ganztags
Grötzingen Augustenburgstraße, rund um die Schule, Fußweg zur Bahnüberführung, Weg über B10 bis Gewerbeschule Durlach
Augustenburg-Gemeinschaftsschule
Donnerstag 28.3. 13.45 bis 15.30 Uhr
Nordweststadt entlang der Bahnlinie der S1/S11 zwischen August-Bebel- und Kurt-Schumacher- Straße
Ev. Jakobusschule Mondstein
Freitag 29.3. 10 bis 12 Uhr
Oststadt Wolfartsweierer Straße vom Gottesauer Platz bis zum Kreisel beidseitig
Borg und Katja
Freitag 29.3. 13 bis 15 Uhr
Durlach alter Stadtkern rund um die Friedrich- Realschule
Friedrich-Realschule, Klasse 8 c
Samstag 30.3. NeureutHeide inkl. Heidesee Bürgerverein Neureut-Heide e. V.
Samstag 30.3. 10 bis 13 Uhr
Oststadt Plogging-Putzete im Wald
Information und Anmeldung: Waldpädagogik Karlsruhe 0721 133-7354
Samstag 30.3. 9 bis 11 Uhr
Durlach rund um den KGV Durlach-Süd
Kleingartenverein Durlach-Süd e. V.
Samstag 30.3. 10 bis 12 Uhr
Wettersbach Grünwettersbach und Palmbach OV Wettersbach
Samstag 30.3. 10 bis 13 Uhr
Waldstadt Wäldchen zwischen Interbruger und Schneidemühler Straße, westlicher Teil
Ade
Samstag 30.3. 15 bis 17 Uhr
Neureut Oberfeld Die Q's
Samstag 30.3. und
Sonntag 31.3. 12 bis 15 Uhr
Oststadt Tullastraße von Ecke Essenweinstraße bis zur Haltestelle
Schmidt
Samstag 30.3. bis
Sonntag 31.3. und
Samstag 6.4. bis Sonntag 7.4.
nachmittags
Südstadt Adlerstraße, Bereich Staatstheater, Spielplatz im Block Baumeister- /Marienstraße
Emmerichs/Schlapps
Samstag 30.3. und
Samstag 13.4. bis
Donnerstag 18.4. versch. Zeiten
Rüppurr Weiherfeld: Grünflächen im Sackgassenbereich Links der Alb 1 - 9
Links der Alb
Samstag 30.3. mittags
Neureut Vogelsiedlung Wein
Samstag 30.3. nachmittags
Waldstadt Umfeld der Waldenburger Straße Bader
Samstag 30.3. 10.30 bis 13.30 Uhr
Grötzingen rund um das Naturfreundehaus, öffentlicher Spielplatz am Knittelberg, Wanderwege rund um das Gelände
Kindergruppe Naturfreunde
Samstag 30.3. 10 bis 12 Uhr
Weststadt Straßenzüge um den Gutenbergplatz herum
Bürgerverein der Weststadt e. V.
Sonntag 31.3. 14 bis 16 Uhr
Waldstadt rund um das Fraunhofer ISI, zwischen Breslauer Straße und der Rintheimer Querallee
Fraunhofer ISI Doktoranden
Aktionen im April
Montag 1.4. 9.30 bis 12 Uhr
Südweststadt um die Kita herum, Spielplatz gegenüber, über die Brücke Richtung Beiertheim zum Spielplatz am Friedhof
Kita Les petits amis
Montag 1.4. Vormittag
Südweststadt rund zum die Südendschule, Kirche St. Elisabeth, Apotheke
Cityroadrunners
Montag 1.4. 17 bis 19 Uhr
Innenstadt-West Bismarckstraße, Scheffelplatz
Caritasverband Karlsruhe e. V./ Jugendgästehaus
Montag 1.4. bis
Freitag 5.4.
Mühlburg Sophienstraße 203/205, Spielplatz und Grünflache
Kath. Kita St. Peter und Paul
Montag 1.4. bis
Freitag 5.4.
Südstadt City Park Kita Südstadtstrolche
Montag 1.4. bis
Freitag 12.4.
Oberreut rund um die Schule, Schulwege, Kinderspielplätze, Grünstreifen, Schulgelände bis Waldgebiete
Anne-Frank-GWRSchule
Montag 1.4. bis
Samstag 13.4. 10 bis 11.30 Uhr
Rüppurr rund um das Rüppurrer Schloss bis Oberwald/Hardtstift
Kita Wasserfrösche
Montag 1.4. bis
Montag 30.4. ab 17 Uhr
Rüppurr rund um den PSK um im dahinterliegenden Oberwald
B2 Mädels PSK
Montag 1.4. bis
Montag 30.4. 10 bis 12 Uhr
Innenstadt Lidellplatz und Umgebung Kita im Gewerbehof e. V.
Montag 1.4. bis
Mittwoch 15.5. 10.30 bis 12 Uhr
Hagsfeld/Waldstadt rund um die Kita und auf Spielplätzen AWO Kita Der Kleine Prinz
Dienstag 2.4. Durlach Weiherhofgelände, Feuerwehrspielplatz, Grünfläche Weiherhof
Kinderfeuerwehr Durlach
Mittwoch 3.4. 9 bis 11 Uhr
Südstadt Werderplatz Streetwork-Diakonie
Mittwoch 3.4. 9.30 bis 11 Uhr
Rüppurr rund um die Schule Eichelgartenschule
Mittwoch 3.4. 9.30 bis 11 Uhr
Oststadt rund um die Tullaschule von Otto- Dullenkopf-Park bis Haid-und-Neu-Straße
Tulla Grundschule
Mittwoch 3.4. und
Mittwoch 10.4. ab 14.10 Uhr
Stupferich Umwelt AG derGrundschule Stupferich
Donnerstag 4.4. 9.30 bis 11.30 Uhr
Durlach Feuerwehrspielplatz, rund um das Weiherhofbad
Kita Villa, Waldgruppe
Donnerstag 4.4. 10 bis 12 Uhr
Oststadt Technologiepark element-i Grundschule
Donnerstag 4.4. 10 bis 12.30 Uhr
verschoben auf 16.4.
Weiherfeld Weiherwaldsee und entlang der Alb Ev. Kita Friedensnest
Donnerstag 4.4. 15.30 bis 17 Uhr
Grünwettersbach rund um die Heinz-Barth-Grundschule, Sportplatz, Gelände bis zum Waldrand
Kinderstadtkirche der Heinz-Barth-Schule
Donnerstag 4.4. 9 bis 12 Uhr
Mühlburg Günther-Klotz-Anlage beim Anna-Walch- Haus bis zum erstgen See und zum den Spielplatz herum
Ev. Kindergarten Bachstraße
Donnerstag 4.4. bis
Donnerstag 11.4. 11 bis 11.30 Uhr
Waldstadt zwischen Königsberger und Insterburger Straße
Kiga Emmaus
Freitag 5.4. 10 bis 12 Uhr
Neureut rund um den Heidesee Kinderhaus Heidesee
Freitag 5.4. 14.30 bis 16.30 Uhr
Durlach-Killisfeld Wohngebiet Killisfeld AWO Tagesgruppe Huckleberry
Freitag 5.4. 17 bis 18 Uhr
Oststadt Gerwig-, Veilchen- und Essenweinstraße Oststadt-Nachbarschaft
Freitag 5.4. 8.30 bis 12.15 Uhr
Innenstadt-West Engländerplatz und Knielinger Alle auf dieser Höhe
Hebelgrundschule, Klasse 1 - Erdmännchen- und Löwenklasse
Freitag 5.4. 9 bis 10.30 Uhr
Nordweststadt Sengestraße und Umgebung
Ev. Jakobusschule Klasse 8 - Smaragde
Freitag 5.4. 14 bis 16.30 Uhr
Knielingen Lassallestraße bis Eggensteiner Straße Schülerhort Knielingen
Freitag 5.4. 15 bis 17 Uhr
Knielingen Bruchweg und Umgebuch CDU Ortsverband Knielingen
Freitag 5.4. und
Montag 8.4. 10.30 bis 11.15 Uhr
Rintheim rund um die Kita Flohkiste Kita Flohkiste
Freitag 5.4. und
Freitag 12.4. 14 bis 17 Uhr
Neureut Kirchfeld
Schülerhort an der Waldschule Kirchfeld
Freitag 5.4. 14.30 bis 16.30 Uhr
Südtstadt Grünsteifen Haltestelle Tivoli bis Oststadtkreisel
Heimstiftung Karlsruhe
Freitag 5.4. bis
Dienstag 30.4. 8.30 bis 12.15 Uhr
Mühlburg rund um die Hardtschule, Hardtstraße und Sternstraße bis Günther-Klotz-Anlage
Hardtschule
Samstag 6.4. 10 bis 13 Uhr
Bulach entlang Malscher Landgraben, Grünwinkler Straße, Litzenhardtstraße, Neue Anlagestraße
Bürgerverein Bulach
Samstag 6.4. 9 bis 14 Uhr
verschoben auf 13.4.
Hagsfeld Geroldsäcker Nord: Grünstreifen rund um das Blaue Haus, Bolzplatz, angrenzendes Wäldchen
Blaues Haus Geroldsäcker
Samstag 6.4. ab 10 Uhr
Daxlanden rund um das Sonnenbad Freundeskreis Sonnenbad e. V.
Samstag 6.4. 15 bis 17 Uhr
Südstadt CityPark inkl. Esplanade und Garten der Religionen
SiRiHeJuEl
Samstag 6.4. bis
Dienstag 30.4.
Durlach um den Kleingartenverein Mastweide herum
Kleingartenverein Mastweide e. V.
Samstag 6.4. bis
Dienstag 30.4. versch. Zeiten
Rüppurr Waldgebiet und Alb Fischer und Schumacher
Sonntag 7.4. 15 bis 18 Uhr
Neureut Kirchfeld: Waldstück östlich des Wohngebietes Kirchfeld-Nord bzw. des Bundeswehr-Materiallagers Richtung Linkenheimer Allee
LKS-Putzkolonne
Sonntag 7.4. und
Sonntag 28.4. 11 bis 14 Uhr
Südweststadt rund ums ZKM, Filmpalast bis Steinhäuserstraße
Mündel
Montag 8.4. 9 bis 12 Uhr
Grötzingen Süd und Mitte
Augustenburg- Gemeinschaftsschule, Klasse 2c
Montag 8.4. 9 bis 12 Uhr
Durlach Feuerwehr- und Schlossspielplatz Severin
Montag 8.4. bis
Freitag 12.4.
Neureut Kirchfeld, Waldgebiet hinter der Kaserne Schnirkelschnecken
Montag 8.4. bis
Mittwoch 10.4. 10.45 bis 11.45 Uhr
Durlach-Aue Bilfinger Straße, Ellmendinger Straße, näheres Umfeld der Kita
Evang. Kita Melanchthon
Montag 8.4. bis
Freitag 12.4. 8 bis 13 Uhr
Südweststadt rund um die Kimmelmannschule Kimmelmannschule
Montag 8.4. bis
Freitag 12.4. vormittags
Durlach rund zum die Pestalozzischule Pestalozzischule Durlach
Montag 8.4. bis
Freitag 12.4. 14 bis 19 Uhr
Rintheim rund um die Kirche St. Martin Ministranten St. Martin
Montag 8.4. bis
Freitag 12.4. 10 bis 11.15 Uhr
Oststadt Alter Friedhof mit den beiden Spielplätzen, links und rechts der Ostendstaße, Vorgarten und Gehwege um die Kita herum
Städt. Kita Frühlingstraße
Montag 8.4. bis
Freitag 12.4. versch. Zeiten
Mühlburg Seldeneckstraße, Fanny-Hensel-Anlage, Nibelungenplatz
Drais Grundschule
Montag 8.4. bis
Freitag 12.4. tagsüber
Südstadt-Ost City Park Grundschule am Wasserturm
Montag 8.4. bis
Freitag 12.4. versch. Zeiten
Nordstadt rund um die Kita Kita Kentuckyallee
Montag 8.4. bis
Freitag 12.4. versch. Zeiten
Nordstadt rund um die Kita Kinderhaus im Kifaz
Montag 8.4. 9 bis 12 Uhr
Oststadt KIT Wiesen Karlsruhe Eidechschen
Dienstag 9.4. 8 - 12 Uhr
Daxlanden rund um die Schule
Adam-Remmele-Schule 6 Grundschulklassen
Dienstag 9.4. 9 - 12 Uhr
Durlach Turmberg
Tulla-Realschule Klasse 7B
Dienstag 9.4. 15 bis 16.15 Uhr
Nordstadt rund um das Heisenberg-Gymnasium Heisenberg-Gymnasium
Dienstag 9.4. und
Mittwoch 10.4. 10 bis 11.30 Uhr
Durlach-Aue Spielplätze in Durlach-Aue in der Umgebung der Oberwaldschule
Städt. Kita Ellmendinger Straße
Dienstag 9.4. 10.25 bis 12.15 Uhr
und Mittwoch 10.4.
9.40 bis 11.10 Uhr
Innenstadt Umgebung Kant-Gymnasium, KIT-Gelände südlich
Kant-Gymnasium
Mittwoch 10.4. Neureut OV Neureut
Mittwoch 10.4. 8.30 bis 13 Uhr
Knielingen rund um die G.-Braun-Straße 14 Pro-Liberis gGmbH Geschäftsstelle
Mittwoch 10.4. 8 bis 13 Uhr
Rintheim Forststraße, Mannheimer Straße, Ostring, Hirtenweg, Heilbronner Straße Oststadt Rintheimer Hauptstraße inkl. Seitenstraßen
Tulla-Realschule Klasse 5B
Mittwoch 10.4. 11.30 bis 12.30 Uhr
Innenstadt Nymphengarten Bürgermeisterkonferenz
Mittwoch 10.4. 8 bis 12 Uhr
Waldstadt zwischen Elbinger Straße, Breslauer Straße und Theodor-Heuss-Allee bis L650
Eichendorffschule
Mittwoch 10.4. bis
Dienstag 30.4.
Durlach rund um die Festhalle Löwenkindergarten e. V.
Mittwoch 10.4. bis
Dienstag 16.4. Nachmittag
Mühlburg Mühlburger Feld, Spielplätze im Umfeld Schülerhort Weinbrennerstraße
Donnerstag 11.4. 10 bis 12 Uhr
Knielingen Eggensteiner Straße, Spielplatz
Viktor-von-Scheffel-Schule Klasse 1 b
Donnerstag 11.4. 8 bis 11 Uhr
Wolfartsweier rund um die Grundschule Grundschule Wolfartsweier
Donnerstag 11.4. bis Samstag 13.4.
versch. Zeiten
Nordstadt rund um die Marylandschule und das Heisenberggymnasium, Wäldchen zwischen Tennesseeallee und Kentuckyallee, öffentlicher Weg zwischen Rhode-Island-Allee und Kentuckyallee, Erzbergerstraße von Michiganstraße bis Straße Am Wald
Bürgerverein Nordstadt
Freitag 12.4. Vormittag
Hagsfeld rund um die Grundschule Hagsfeld Grundschule Hagsfeld
Freitag 12.4. 11.30 bis 12.45 Uhr
Durlach Bergwald, rund um die Bergwaldschule Bergwaldschule
Freitag 12.4. 16.45 bis 19 Uhr
Grötzingen Wege am Ortsrand von Grötzingen Grüne Liste Grötzingen
Freitag 12.4. 10.30 bis 12.10 Uhr
Rintheim Hinterwiesenweg, Elefantenwiese/Rintheimer Hauptstraße, Weg zum TSV/Spielplartz, Schulgelände
GS Rintheim
Freitag 12.4. 10.30 bis 12.10 Uhr
Durlach Grünanlage bei der Pfinz, Waldshuter Straße, Oberlinstraße, Hubstraße
B90/DIE GRÜNEN Durlach
Freitag 12.4. 15.30 bis 18 Uhr
Innenstadt Zirkel und Umgebung FÜR Karlsruhe
Freitag 12.4. 8 bis 11 Uhr Grötzingen Geschwister-Scholl-Realschule
Freitag 12.4. 9 bis 12 Uhr
Daxlanden rund um die Schule Grundschule Daxlanden
Freitag 12.4. 13 bis 17 Uhr
Innenstadt-West Scheffelplatz Engländer-Gruppe
Freitag 12.4. 8.30 bis 13 Uhr
Rüppurr Richtung Aussiedlerhöfe WLRS 7a
Samstag 13.4. 15 bis 18 Uhr
Knielingen Neubaugebiet 2.0 Knielingen 2.0
Samstag 13.4. 11 bis 13 Uhr
Weststadt rund um den DMK e. V. DMK e. V.
Samstag 13.4. 8.30 bis 13.30 Uhr
Bergwald Elsa-Brändström-Straße Initiative Elsa-Brändström-Straße
Samstag 13.4. 14 bis 18 Uhr
Rüppurr zwischen Christkönig-Kirche, Diakonissen- Krankenhaus, Eichelgartenschule und Max- Planck-Gymnasium
Drei Familien aus Rüppurr
Samstag 13.4. 16 bis 18 Uhr
Weiherfeld-Dammerstock rund um die Friedenskirche, Tauberstraße, Enzstraße, Belchenstraße, Albanlage, Albspielplatz, Nürnberger Straße …
FrieTeam der Friedensgemeinde Karlsruhe
Samstag 13.4. 9 bis 12 Uhr
Durlach Kreisel Otto-/Fiduziastraße sowie Zwischenweg zur Wilferdinger Straße, dann Richtung Südtangente auf der linken Seite den bereich zwischen Damm und Fuß- /Fahrradweg bis zur Ostmarkstraße
Kleingartenverein Lohn-Lissen
Samstag 13.4. und
Samstag 27.4. 10 bis 13 Uhr
Wolfartsweier, Grünwettersbach offener Bachlauf des Wetterbach Tauchsportclub Karlsruhe e. V.
Sonntag 14.04 11 bis 18 Uhr
Durlach Turmberg Spazierwege Baur
Sonntag 14.4. 12 bis 16 Uhr
Weststadt Günter Klotz Anlage Spielplatz am Kühlen Krug
Familienforum Karlsruhe e.V.
Montag 15.4. und
Dienstag 16.4.
Durlach Amalienbad-/Gärtner-/Basler-Tor- /Rommelstraße mit Schwerpunkt Festhallenparkplatz
Bonning/Kemm
Montag 15.4. bis
Mittwoch 17.4. 9 bis 11 Uhr
Waldstadt Waldstück zwischen Königsberger und Schneidemühler Straße
Familie Wottge
Montag 15.4 bis Samstag 27.4 14 bis 17 Uhr
Grötzingen Grötzingen Nord/West Spielplätze und Fahrradwege
Familie Rieger
Dienstag 16.4. 11.30 bis 13 Uhr
Südstadt Schützenstraße, Ettlinger Straße, Wilhelmstraße
A3 - Diakonie Karlsruhe
Mittwoch 17.4. und
Donnerstag 18.4.
Durlach Hubstraße und Hub Familie Ruf
Samstag 20.4. 10 bis 14 Uhr
Oststadt rund um die Großherzogliche Grabkapelle, Lärchenallee, Klosterweg
Historische Bürgerwehr Karlsruhe
Samstag 20.04. 10:30 bis 12:00 Uhr
Knielingen 2.0 rund um Bernhard-Metz-Straße Familie Bradneck
Samstag 20.04. 9 bis 12 Uhr
Hardtwald hinter Majolika cis KSC + Gamania Dietrich Abt
Montag 22.4. bis Sonntag 28.4. 10 bis 16 Uhr
Dammerstock bis Durlach Aue Oberwald Pedalkart Karlsruhe
Dienstag 23.4. bis Donnerstag 25.4.
10 bis 12 Uhr
Oberreut rund um den Sonnenkindergarten Sonnenkindergarten
Dienstag 23.4. bis
Freitag 26.4. 9 bis 15 Uhr
Neureut Industriegebiet HWK Neureut BBB
Dienstag 23.4. bis
Freitag 26.4. 10.15 bis 11.15 Uhr
Grünwinkel Durmersheimer Straße 61, rund um die Kita Hopfenstraße, rund um das Seniorenzentrum Grünwinkel Durmersheimer Straße 55, rund um den Polizeiposten Grünwinkel
Kita Villa Siebenschläfer
Mittwoch 24.4. ab 15 Uhr
Innenstadt Westliche Kaiserstraße bis Europaplatz CDU-Fraktion des Gemeinderates
Mittwoch 24.4. 10 bis 12 Uhr
Mühlburg rund um die Hardtschule Schülerhort an der Hardtschule
Mittwoch 24.4. 10 bis 12 Uhr
Oststadt ab Rintheimer Straße 30 über Essenwein- und Veilchenstraße bis BGV-Park
Emmler-Schönherr
Freitag 26.4. 10 bis 12.30 Uhr
Waldstadt kompletter Grünstreifen zwischen Königsberger und Schneidemühler Straße bis zur Emmauskirche sowie der Grünstreifen in der Königsberger Straße ab Polizei bis Stettiner Straße (2. Spielplatz)
Kindergarten St. Hedwig
Samstag 27.4. Wolfartsweier OV Wolfartsweier
Samstag 27.4. 14 bis 16 Uhr
Grötzingen an der Pfinz, Mühlgraben CDU Grötzingen
Samstag 27.4. 17 bis 18 Uhr
Mühlburg Lindenplatz Familie Gillich
Montag 29.4. 9.30 bis 11.30 Uhr
Oststadt Jakob-Malsch-Anlage Kita Räuberkiste
Montag 29.4. und
Dienstag 30.4. 8.30 bis 12 Uhr
Beiertheim zwischen Ebertstraße und Alb, rund um die Grundschule Beiertheim
Grundschule Beiertheim
Dienstag 30.4. 15 bis 17 Uhr
Waldstadt Grünstreifen entlang des Jugendhauses Kinder- und Jugendhaus Waldstadt
noch offen
Oberreut Wäldchen an der Albert-Braun-Straße 5, Bankbereich hinter der St. Nikolauskirche in Rüppurr
Herr H.
Aktionen zwischen den Dreck - weg - Wochen
ab Montag 14.1. ganztags
Rüppurr Wohnstift Erlenweg, Rüppurrer Schloss, Ettlinger Straße
Herr Walter, 1. Vorstand Herr Rother, im Hause
Freitag 22.2. ab 10.30 Uhr
Nordweststadt Alter Flugplatz Umweltamt Karlsruhe
Freitag 22.2. und
Samstag 30.3.
Mühlburg rund um den KGV KGV Oberer See
Samstag 14.9. RheinuferBereich Karlsruhe Stadt Karlsruhe Anmeldungen unter 133-7099
Aktionen mit Laufzeit über das ganze Jahr/Patenschaften
Aktionen über's Jahr
Durlach Grüner Wanderweg von der Baslertorstraße entlang der TG-Aue, dem Rückhaltebecken bis zum Schindweg
Dr. J.
Aktionen über's Jahr Oberreutrund um den Badeniaplatz Familie Appenzeller
Aktionen über's Jahr Daxlanden Frau Birnbreier
Aktionen über's Jahr Daxlanden Frau Bornschein
Aktionen über's Jahr WeststadtFliederplatz, Hildapromenade Frau M.
Aktionen über's Jahr Weststadt Lessingstraße zwischen Kriegsstraße und Sophienstraße
Frau Morcelli
Aktionen über's Jahr Rüppurr Wohnstift Erlenweg, Rüppurrer Schloss, Ettlinger Straße
FSV Alemannia Rüppurr e. V.
Aktionen über's Jahr
Dammerstock Im Eschwinkel, Friedrich-Kappes-Brücke, Weiherfelder Brücke, links und rechts der Alb zwischen Kappesbrücke und St. Franziskus
Herr Fassnacht
Aktionen über's Jahr Rüppurrdie Alb entlang Herr W.
Aktionen über's Jahr
Innenstadt Reinhold-Frank-Straße/Umgebung Stadtgebiet Werbung Dreck-weg-Wochen
Richtig Sauber Service-Partner GmbH
Aktionen über's Jahr
Südstadt Werderplatz Rintheim Albert-Nestler-Straße
Team de Robertis
Patenschaft Grötzingen öffentlicher Weg von Container 3 zum Schulgeände
Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen
Patenschaft WeststadtUmkreis Leopoldstraße AWO Arbeitsprojekt
Patenschaft WeststadtGünther-Klotz-Anlage AWO Werkstatt
Patenschaft InnenstadtFriedrichsplatz Baden-Württembergische Bank
Patenschaft Knielingen Familie E.
Patenschaft NordstadtVBK-Bushaltestelle in der Hertzstraße Familie H.
Patenschaft Grötzingenan der Pfinz entlang ab Edelmännerstraße Familie H.
Patenschaft KnielingenSaarlandstraße Herr B.
Patenschaft Rüppurr Familie P.
Patenschaft Südstadt OstCity Park Frau B.
Patenschaft Oststadt Essenwein-, Tulla-, Humboldt- und Gerwigstraße
Familie Wolf
Patenschaft Nordstadt Frau B.-S.
Patenschaft Waldstadt Frau Blanke
Patenschaft
Hagsfeld Feldwege Hagsfeld/Rintheim, Technologiepark/SSC u. a. Haltestelle Hagsfeld Süd
Familie Keibel
Patenschaft Weiherfeld Frau Buchta
Patenschaft RüppurrRüppurer Schloss, Oberwald Frau C.
Patenschaft GrötzingenSpazierwege Frau D.
Patenschaft RüppurrDiakonissenstraße, Eichelgartenwald Frau F.
Patenschaft Durlach Frau Füßler
Patenschaft WeiherfeldGut Scheibenhardt Frau G.
Patenschaft Waldstdt Königsberger Straße bis Straßenbahnhaltestelle Glogauer Straße
Frau G.
Patenschaft SüdweststadtMathystraße 6 - 10 (Grünfläche)
Buzo Umweltzentrum Urban-Gardening-Gruppe "Fächergärtner"
Patenschaft Waldstdt Königsberger Straße bis Straßenbahnhaltestelle Glogauer Straße
Frau H.
Patenschaft Weststadtrund um die Erich-Kästner-Schule Frau H. Herr S.
Patenschaft
Innenstadt-Ost Moltkestraße (Kunsthochschule) bis Michiganstraße und Grünstreifen Erzbergerstraße
Frau Hessel-Mack
Patenschaft Grünwettersbach Frau B.
Patenschaft Knielingen Frau J.
Patenschaft Weststadt Frau K.
Patenschaft Neureut Frau K.
Patenschaft Nordstadt Grünstreifen in der Erzbergerstraße von der Moltkestraße bis zur Straße Am Wald
Frau K.
Patenschaft
Nordweststadt Friedrich-Naumann-Straße 4 und 6 Umgebung, Fußweg westlich der S1/S11,Brücke über Haltestelle Kurt- Schumacher-Straße, Rampenwege zur Haltestelle mit Seitenstreifen
Frau M.
Patenschaft Rüppurr Frau M.
Patenschaft Innenstadt-OstLudwigsplatz und Umgebung Frau Metzger
Patenschaft BeiertheimBeiertheimer Allee 1-9 Frau Müller
Patenschaft OststadtTheodor-Rehbock-Straße Frau N.
Patenschaft RüppurrAlb, Freibad H & S
Patenschaft Hohenwettersbach Frau Raisin
Patenschaft OststadtVincent-Priesnitz-Straße Frau S.
Patenschaft Beiertheim-BulachGünther-Klotz-Anlage Frau S.
Patenschaft OststadtKarl-Wilhelm-Platz Frau S.
Patenschaft MühlburgNibelungen-/Felix-Mottl-Straße Frau S.
Patenschaft GrötzingenHattenkellenhohl, weitere Höhenwege Frau S.
Patenschaft Südstadt OstCity Park Frau S. "Für einen sauberen City Park"
Patenschaft Rintheimum die Rintheimer Straße herum Frau T.
Patenschaft Waldstadt Frau W.
Patenschaft WaldstadtEuropaviertel Herr A.
Patenschaft
Beiertheim Europahalle/Skaterplatz, Beiertheimer Feld, rund um den Aktivspielplatz und Sinnesgarten/Schatzinsel
Freireligiöse Jugend Jochen Freiberger
Patenschaft Hagsfeldrund um die Grundschule Hagsfeld Grundschule Hagsfeld
Patenschaft InnenstadtEngländerplatz Haus Sonnensang
Patenschaft BeiertheimBeiertheimer Allee 4 bis 14 Hausgemeinschaft Beiertheimer Allee
Patenschaft
Südstadt-Ost City Park
Oststadt Hundeauslauffläche bei der Gartenanlage
Herr A.
Patenschaft Oberreut Herr B.
Patenschaft von Grötzingen aus Wege auf Tagestouren Herr B.
Patenschaft Oberreut Schmallen von Wilhelm-Leuschner-Straße bis Bahnlinie
Herr Bächle
Patenschaft
Innenstadt Hölderlinstraße, Kanalweg zwischen Theodor-Heuss- und Willy-Brandt-Allee, Fasanengarten nähe Schloss und auf der Seite des botanischen Gartens, Richard Willstätter Allee
Herr Ch.
Patenschaft
Hardtwald ab Ahaweg, Eggensteiner, Linkenheimer, Grabener und Kurze Allee bis Höhe Adenauerring
Herr D.
Patenschaft Rüppurr/Dammerstock Herr E.
Patenschaft Südweststadt Herr G.
Patenschaft Weiherfeld-DammerstockWaldgebiet um die Seen des Weiherwaldes Herr G.
Patenschaft
Südstadt-Ost City Park
Oststadt Hundeauslauffläche bei der Gartenanlage
Herr G. "Für einen sauberen City Park"
Patenschaft Stadtgebiet
Grünflächen im Stadtgebiet
Herr G. "Erhaltet die Hundebeutel"
Patenschaft Nordstadt Herr H.
Patenschaft Rüppur Battstraße beidseitig bis Nikolaus-Lenau- Straße
Herr Jäger
Patenschaft Südstadtrund um die Nebenius-Realschule Herr K.
Patenschaft
Oberreut Bernhard-Lichtenberg-Straße 56-96, Wege durch Grünanlage hinter der Eva-Maria- Bruch-Straße, Geh- und Radweg von Bernhard-Lichtenberg-Straße bis Oberreut Zentrum
Herr K.
Patenschaft Rüppurr Herr Maiermit Freunden
Patenschaft Südstadt CityPark: Grünfläche bei der Neuen Welle Südwerk Bürgerzentrum
Herr N.
Patenschaft Oststadt Herr N.
Patenschaft KnielingenSiemensallee bis Hertzstraße Herr O.
Patenschaft DurlachSchindweg Herr P.
Patenschaft Südstadt Amalie-Bader-Straße, Wolfartsweierer Straße 17 - 42
Herr Sch.
Patenschaft Waldstadt Herr S.
Patenschaft OststadtHumboldtstraße 14 bis Essenweinstraße Herr St., Siegfried
Patenschaft OststadtHumboldtstraße Herr St., Timo
Patenschaft WaldstadtIm Eichbäumle: Weg an der Bahnlinie 4 Herr T.
Patenschaft Grötzingen-NordAn der Pfinz, Im Speitel Herr und Frau Wagner
Patenschaft Daxlanden Herr V.
Patenschaft DurlachTurmberg Herr V.
Patenschaft Knielingen Herr Vogel
Patenschaft Nordstadt Rhode-Island-Allee 82 - 94 und angrenzender Spielplatz
Herr W.
Patenschaft Innenstadt Zentralhof zwischen Wald- und Herrenstraße
Herr W.
Patenschaft NeureutOberfeld
Herr Weis Mitputzende willkommen. Kontakt über AfA.
Patenschaft
Neureut Robidogstation beim Salbeiweg 67, Heidesee: Grünflächen Aktionen für die Nutzung der Hundekottüten
Herr Wenz
Patenschaft
Neureut-Heide Alter Flugplatz, Fußweg zwischen Kentuckyallee und Adenauerring Sanddornweg bis Rembrandtstraße Sporadische: Rund um den Heidesee, Willy- Brandt-Allee vom Adenauerring bis Willy- Andreas-Allee, Geh- und Radweg westlich des Alten Flugplatzes
Herr Wiehl mit der Bürgeraktion Sauberes Karlsruhe
Patenschaft Oststadt Großherzogliche Grabkapelle Lärchenallee, Klosterweg
Historische Bürgerwehr Karlsruhe
Patenschaft
Bulach Bulach, Grün- und Straßengelände Bannwaldallee 62 bis 64, Teile vom Bahngelände
Joachim Krust
Patenschaft RappenwörtAltrhein Kanugruppe Rheinbrüder
Patenschaft KnielingenGrünflächen vor KGV Exerzierplatz KGV Exerzierplatz
Patenschaft
Oststadt Georg-Friedrich-Straße, beidseits zwischen Gottesauer Platz und Kreisel Spielplatz und Kirchplatz St. Bernhard
Kindergarten St. Bernhard
Patenschaft NeureutKirchfeld, Unterer Saugraben Kindergarten St. Heinrich und Kunigunde
Patenschaft Knielingen Frau M.
Patenschaft Neureutrund um den Heidesee Kinderhaus Heidesee
Patenschaft Neureutrund um das KinderSpielHaus KinderSpielHaus e. V. Waldwichtel
Patenschaft
Südweststadt Günther-Klotz-Anlage, in und um das Kleingartengelände herum; auch entlang der Alb auf der Seite des KGV
Kleingartenverein "Gartenfreunde im Albgrün"
Patenschaft StupferichWald beim Thomashof Löwenkindergarten e. V.
Patenschaft Neureut-KirchfeldJoseph-Groß-Platz Mahnmalpflege des BV-SG Neureut- Kirchfeld
Patenschaft Grünwinkel an der Alb entlang, Albkapelle, Spielplätze Kita Gummibärchen
Patenschaft Nordstadt Schülerhort Rhode-Island-Allee
Patenschaft WaldstadtReitschulschlag Herr M.
Patenschaft NordweststadtUmgebung des Tennisclubs TC Karlsruhe West
Patenschaft
Südweststadt Beiertheimer Wäldchen zwischen Beiertheimer Allee und Schwarzwaldstraße, Verlängerung bis Alb/Hinterm Hauptbahnhof
Wiedemann und Freunde
Patenschaft Daxlandenrund um die Thomas-Mann-Straße 3 Wohngruppe Weitblick
Patenschaft Neureut Herr W.
Patenschaft BeiertheimMarie-Alexandra-Straße Frau Barth
Patenschaft Grötzingen links und rechts der Pfinz, zwischen Oberausbrücke und Saurbrücke
Frau K.
Patenschaft GrötzingenNord Frau S.
Patenschaft Oststadt rund um die Tullaschule von Otto- Dullenkopf-Park bis Haid-und-Neu-Straße
Tulla Grundschule
Patenschaft RintheimRintheimer Feld Mieterbeirat der Volkswohnung
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/abfall/sauberes_karlsruhe/dreckwegwochen/HF_sections/content/ZZo0iTrqK2vnEb/DwW_2019_Anmeldungen.pdf
Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe Satzung vom 8.10.1996 (Amtsblatt vom 11.10.1996 und Amtsblatt vom 15.11.1996), in der letzten Fassung vom 29.1.2002 (Amtsblatt vom 1.3.2002). Aufgrund der §§ 25 Abs. 3 und Abs. 5, 58 Abs. 6, 59 Abs. 1 - 7, 11 und § 64 Abs. 1 Nr. 2 des Natur- schutzgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen:
Schutzgegenstand
(1) Auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe werden nach näherer Maßgabe dieser Satzung alle Bäume unter Schutz gestellt, die in Höhe eines Meters über dem Erdboden einen Stammumfang von min- destens 80 Zentimeter haben. Dem Schutz dieser Satzung unterstehen auch mehrstämmige Bäume, wenn die Summe ihrer einzelnen Stammumfänge in Höhe eines Meters über dem Erdboden minde- stens 120 Zentimeter beträgt. Bei mehr als 4 Stäm- men gilt Abs. 3 entsprechend.
(2) Bäume der Arten Buchsbaum, Stechpalme und Eibe unterstehen dem Schutz dieser Satzung, wenn sie in Höhe eines Meters über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 40 Zentimeter haben.
(3) Dem Schutz dieser Satzung unterstehen auch Baumreihen und Baumgruppen mit mehr als 4 Bäu- men, soweit diese in Höhe eines Meters über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 40 Zentimeter erreichen.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 sind Obstbäume geschützt, wenn sie in Höhe eines Meters über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 150 Zentimeter haben. Dieser Absatz gilt nicht für Walnussbäume und Esskastanien.
(5) Ohne Beschränkung auf einen bestimmten Stammumfang unterstehen dem Schutz dieser Sat- zung auch solche Bäume, die aufgrund eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß §7 des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch (Vorha- ben- und Erschließungsplan) zu erhalten sind.
§1
(6) Behördlich angeordnete Ersatzpflanzungen sind ohne Beschränkung auf einen bestimmten Stamm- umfang geschützt.
(7) Diese Satzung gilt nicht für Bäume, die zum Weiterverkauf in Baumschulen und Gärtnereien ge- zogen werden.
(8) Diese Satzung gilt nicht für Wald im Sinne von §2 des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg.
Wesentlicher Schutzzweck
Wesentlicher Schutzzweck dieser Satzung ist die Erhaltung der geschützten Bäume zur Sicherstellung eines ausgewogenen Klimas, zur Erhaltung von Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes.
Verbote
Eingriffe in den Bestand, das Erscheinungsbild oder die natürlichen Funktionen, insbesondere das Wachstum, eines geschützten Baumes sind verboten. Verbotene Eingriffe in die natürlichen Funktionen eines geschützten Baumes sind auch Störungen des Wurzelbereichs unter der Baumkrone, insbeson- dere durch 1. Befestigung des Bodens im Kronenbereich mit einer wasserundurchlässigen Decke, 2. Verdichtung des Bodens im Kronenbereich, 3. Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüt- tungen im Kronenbereich, 4. Lagerung oder Ausbringung von Salzen, Ölen, Säuren oder Laugen unter der Baumkrone, 5. Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln unter der Baumkrone.
Zulässige Handlungen
§3 gilt nicht
1. für Beeinträchtigungen, die mit der Erfüllung der gesetzlichen Räum- und Streupflicht gemäß § 41 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg unvermeidlich verbunden sind, 2. für Maßnahmen, die der Pflege und Erhaltung der geschützten Bäume dienen, 3. für Maßnahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung und ordnungsgemäßen
Unterhaltung von Grundstücken, die einem der in § 38 Abs. 1 des Bundesnaturschutzge- setzes genannten Zwecke dienen.
Pflegemaßnahmen
Die geschützten Bäume sind so gut zu pflegen und ihre Lebensbedingungen so zu erhalten und zu fördern, dass ihr Fortbestand und ihre Leis- tungsfähigkeit langfristig gesichert bleiben. Die Stadt kann die zur Erfüllung dieser Pflicht erfor- derlichen Anordnungen treffen.
Erlaubnis
(1) Eine nach § 3 verbotene Handlung kann er- laubt werden, wenn der Schutzzweck dieser Satzung hierdurch nicht erheblich beeinträchtigt wird und ein mit der verbotenen Handlung verfolgter vernünftiger Zweck anders nicht oder nur unter unverhältnismäßiger Erschwerung erreicht werden kann.
(2) Eine nach § 3 verbotene Handlung ist unbe- schadet weiter gehender öffentlich-rechtlicher Bestimmungen zu erlauben, wenn
1. die Antragstellerin/der Antragsteller aufgrund nachbarrechtlicher Bestimmungen oder eines auf ihrer Grundlage ergangenen rechtskräf- tigen Urteils verpflichtet ist, einen geschützten Baum zu beseitigen. Die Pflicht zur Beseitigung eines geschützten Baumes bleibt außer Betracht, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller die Beseitigung infolge Verjährung des Beseiti- gungsanspruchs verweigern kann oder in einem vorausgegangenen Rechtsstreit hätte verweigern können.
2. die Antragstellerin/der Antragsteller gemäß § 910 BGB berechtigt oder gemäß § 1004
BGB verpflichtet ist, eingedrungene Wurzeln oder herüberragende Äste eines nachbar- rechtswidrig gepflanzten geschützten Baumes abzuschneiden. Die Berechtigung und die Ver- pflichtung bleiben außer Betracht, wenn infolge der Schnittmaßnahme der Fortbestand des Baumes gefährdet oder sein Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigt würde und der nach- barrechtliche Anspruch auf Beseitigung des geschützten Baumes verjährt wäre.
§2
§3
§4
§5
§6
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Stadt Karlsruhe · Gartenbauamt
Baumschutz- satzung
3. von einem geschützten Baum Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen und die Gefahr anders nicht oder nur mit unzumutba- rem Aufwand zu beheben ist.
4. ein geschützter Baum so krank ist, dass seine Erhaltung unzumutbaren Aufwand erfordern würde.
In den Fällen der Nrn. 3 und 4 besteht kein Erlaub- nisanspruch, wenn die Stadt die Kosten möglicher Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen ganz oder zu einem angemessenen Teil übernimmt.
(3) Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen sowie widerruflich oder befristet erteilt werden. Bedarf eine erlaubnispflichtige Handlung nach anderen Vorschriften einer Gestattung, so entscheidet die hierfür zuständige Behörde im Einvernehmen mit der Stadt, soweit Bundes- oder Landesrecht nicht entgegensteht.
(4) Bei Handlungen des Bundes oder des Landes, die nicht nach anderen Vorschriften einer Gestattung bedürfen, wird die Erlaubnis durch das Einvernehmen mit der Stadt ersetzt.
Befreiung
(1) Von den Bestimmungen dieser Satzung kann die Stadt gemäß § 63 Abs. 1 in Verbindung mit §62 Abs. 1 NatSchG Befreiung erteilen, wenn
1. überwiegende öffentliche Belange, insbeson- dere Belange der öffentlichen Versorgung, Entsorgung oder Verkehrserschließung die Befreiung erfordern,
2. der Vollzug der Bestimmung zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.
(2) §6 Abs. 3 und Abs. 4 gelten entsprechend.
Ersatzpflanzungen
Zum Ausgleich eines genehmigten oder eines nicht genehmigten bestandsmindernden Eingriffs im Sinne von § 3 kann die Stadt angemessene und zumutbare Ersatzpflanzungen standortgerechter Gehölze anordnen.
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 64 Abs. 1 Nr. 2 NatSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 verbotene Handlung begeht, ohne im Besitz einer Erlaubnis oder Befreiung nach dieser Satzung zu sein.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
Schlussvorschriften
(1) Gestattungen, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung nach anderen Vorschriften erteilt worden sind, bleiben unberührt.
(2) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuches oder einer Satzung gemäß § 7 des Maßnahmenge- setzes zum Baugesetzbuch (Vorhaben- und Erschließungsplan) ist die Baumschutzsatzung nicht anzuwenden, soweit und sobald sie der Verwirklichung des Bebauungsplanes oder der Satzung gemäß § 7 des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch entgegensteht.
(3) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Be- kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Karlsruhe über die einstweilige Sicherstellung von Bäumen auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe vom 18. Oktober 1994 außer Kraft.
Karlsruhe, 30. Januar 2002 Heinz Fenrich Oberbürgermeister
Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Lammstraße 7a 76133 Karlsruhe
Beratung und Information: Telefon: Wolfgang Baier, 133-6753 Fax: 133-6709 E-Mail: wolfgang.baier@gba.karlsruhe.de
Grafik: Dietmar Kup, Stadtplanungsamt Druck: Druckerei Böckle, Karlsruhe gedruckt auf holzfreiem Naturpapier September 2008
§7
§8
§9
§10
Stadt Karlsruhe · Gartenbauamt
Baumschutz- satzung
Der Karlsruher Gemeinderat hat beschlossen, dass zum Schutz der Grünbestände alle Bäume im Stadtgebiet, die 1 Meter über dem Erdboden einen Stammum- fang von mind. 80 cm haben, unter Schutz gestellt sind...
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https://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/baeume/baumschutzsatzung/HF_sections/content/ZZnhBT1sPHS31C/baumschutzsatzung-karlsruhe-flyer.pdf
Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt
Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe
Offene Sportangebote für alle
Im Rahmen der offenen Sportangebote bietet das Schul- und Sportamt in Zusammenarbeit mit seinen Kooperationspartnern ein vielfältiges Sportangebot für alle an.
kostenlos ohne Anmeldung – einfach kommen und mitmachen
Sportkleidung mitbringen
Ausrüstung wird kostenlos gestellt
Die Angebote ohne extra Hinweis finden in den Schulferien nicht statt.
Kontakt und Information
Wir beraten Sie auch gerne über Sportangebote in Vereinen.
Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe E-Mail: sport@sus.karlsruhe.de Telefon: 0721 133-4168 und -4165 Internet: www.karlsruhe.de/sport
In Kooperation mit:
© Stadt Karlsruhe | Layout: Streeck | Bild: www.pixabay.de; Silhoutten: designed by freepik.com | Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier | Stand: Mai 2018
kostenlos
Rugby
Dienstag, 17:30 Uhr bis 19 Uhr Mädchen und Jungen, 6 bis 18 Jahre Waldstadt: Karlsruher Sportverein Rintheim-Waldstadt, Am Sportpark 7
Donnerstag, 17:30 Uhr bis 19 Uhr Mädchen und Jungen, 6 bis 18 Jahre Waldstadt: Karlsruher Sportverein Rintheim-Waldstadt, Am Sportpark 7
Kooperationspartner: KSV Rintheim-Waldstadt
Schach
Montag, 17 bis 19 Uhr Mädchen und Jungen, ab 10 Jahre Weststadt: Gemeindezentrum Jüdische Kultusgemeinde, Knielinger Allee 11
Kooperationspartner: Makkabi Karlsruhe
Squash
Donnerstag, 16 bis 17 Uhr Mädchen und Jungen, 8 bis 18 Jahre Grünwinkel: „Squashtreff“, Bannwaldallee 38
Samstag, 11 bis 12 Uhr Mädchen und Jungen, 8 bis 18 Jahre Grünwinkel: „Squashtreff“, Bannwaldallee 38
Kooperationspartner: 1. Squashclub Karlsruhe
In den Schulferien auf Anfrage
Tanzen
Montag, 16:30 bis 18:30 Uhr Mädchen und Jungen, 12 bis 16 Jahre Innenstadt: JUBEZ (Jugend- und Begegnungszentrum), Kronenplatz 1 Kooperationspartner: Landsmannschaft der Deutschen aus Russland
Mittwoch, 17 bis 17:45 Uhr Mädchen und Jungen, 6 bis 7 Jahre Mittwoch, 17:45 bis 18:30 Uhr Mädchen und Jungen, 8 bis 11 Jahre Oberreut: Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Weiße Rose“, Otto-Wels-Straße 31 Kooperationspartner: Stadtjugendausschuss e. V. und Landsmannschaft der Deutschen aus Russland
Mittwoch, 17:30 bis 18:15 Uhr Mädchen und Jungen, 6 bis 9 Jahre Mittwoch, 18:15 bis 19 Uhr Mädchen und Jungen, 10 bis 13 Jahre Hagsfeld: Jugendtreff Blaues Haus, Hallesche Allee 1 Kooperationspartner: Stadtjugendausschuss e. V. und Post Südstadt Karlsruhe
Volleyball
Montag, 17 bis 19:30 Uhr Mädchen und Jungen, ab 16 Jahren Waldstadt: Sporthalle Europäische Schule, Albert-Schweitzer-Straße 1 Kooperationspartner: SSC Karlsruhe
Mittwoch, 18:30 bis 20 Uhr Mädchen und Jungen, ab 16 Jahren Innenstadt: Sporthalle Kant-Gymnasium, Englerstraße 10 Kooperationspartner: FV Grünwinkel
Offene Sportangebote für alle
American Football
Dienstag, 17:30 bis 19 Uhr Jungen, 15 bis 20 Jahre Oststadt: MTV Kunstrasen, Kanalweg 1
Mittwoch, 19 bis 20:30 Uhr Jungen, 15 bis 20 Jahre Oststadt: MTV Kunstrasen, Kanalweg 1
Kooperationspartner: KIT SC Engineers
Ballspiele
Donnerstag, 14 bis 15 Uhr Mädchen und Jungen, 6 bis 8 Jahre Südstadt: Sporthalle Nebeniusschule, Nebeniusstraße 22
Donnerstag, 15 bis 16 Uhr Mädchen und Jungen, 8 bis 10 Jahre Südstadt: Sporthalle Nebeniusschule, Nebeniusstraße 22
Kooperationspartner: Post Südstadt Karlsruhe
Basketball bei Nacht
Dienstag, 20:30 bis 23 Uhr Mädchen und Jungen, ab 16 Jahre Oberreut: Sporthalle Anne-Frank-Schule, Bonhoefferstraße 12
Kooperationspartner: Makkabi Karlsruhe
Basketball bis Mitternacht
Donnerstag, 22 bis 24 Uhr Mädchen und Jungen, ab 16 Jahre Nordstadt: Sporthalle an der Tennesseeallee, Rhode-Island-Allee 70
Kooperationspartner: SG EK Karlsruhe
Boule-Treff
Donnerstag, 16:30 bis 19 Uhr (April bis Oktober) Für alle Waldstadt: Freizeitsportanlage SSC Karlsruhe, Am Sportpark 5
Kooperationspartner: SSC Karlsruhe
Flag Football – American Football ohne Tackling
Montag, 17:30 bis 19 Uhr Mädchen und Jungen, 9 bis 14 Jahre Innenstadt-Süd: Sporthalle Heinrich-Hübsch-Schule (EG), Fritz-Erler-Straße 16
Donnerstag, 17:30 bis 19 Uhr Mädchen und Jungen, 9 bis 14 Jahre Weststadt: Dragoner Sporthalle, Blücherstraße 19
Kooperationspartner: KIT SC Engineers
Frauengymnastik
Montag, 17 bis 18 Uhr Frauen 55 + Weststadt: Gemeindezentrum Jüdische Kultusgemeinde, Knielinger Allee 11 Kooperationspartner: Makkabi Karlsruhe
Freitag, 18 bis 19 Uhr Frauen 60 + Weststadt: Jugendhaus, Scheffelstraße 54 Kooperationspartner: Landesmannschaft der Deutschen aus Russland
Fußball
Dienstag, 17 bis 18:30 Uhr Mädchen und Jungen, 14 bis 18 Jahre Hagsfeld: Jugendtreff Blaues Haus, Hallesche Allee 1
Sonntag, 14 bis 17 Uhr Mädchen und Jungen, 14 bis 18 Jahre Hagsfeld: Jugendtreff Blaues Haus, Hallesche Allee 1
Kooperationspartner: ASV Hagsfeld und SSC Karlsruhe
Futsal – Hallenfußball
Dienstag, 16:15 bis 17:30 Uhr Mädchen und Jungen, bis 16 Jahre Innenstadt-Ost: Sporthalle Heinrich-Hübsch-Schule (EG), Fritz-Erler-Straße 16
Kooperationspartner: SG EK Karlsruhe
Gorodki – traditionelles osteuropäisches Wurfspiel
Sonntag, 15 bis 17 Uhr Mädchen, Jungen und Erwachsene Oberreut: Wolfgang-Bürger-Gorodki-Anlage, FV Grünwinkel, Joachim-Kurzaj-Weg 5
Kooperationspartner: FV Grünwinkel
Hallenfußball
Freitag, 20 bis 22 Uhr Jungen ab 15 Jahre Waldstadt: Sporthalle Europäische Schule, Albert-Schweitzer-Straße 1 Kooperationspartner: SSC Karlsruhe
Freitag, 20:30 bis 22:30 Uhr, November bis Februar Freitag, 19 bis 21 Uhr, März bis Oktober Jungen ab 15 Jahre Oberreut: Sporthalle Anne-Frank-Schule, Bonhoefferstraße 12 Kooperationspartner: FV Grünwinkel
Parkour
Mittwoch, 18 bis 19:30 Uhr, Mai bis Oktober Mädchen und Jungen, ab 12 Jahre Oststadt: Aktions- und Zirkusbüro, Wolfartsweierer Straße 11
Freitag, 15 bis 16:30 Uhr „Just Move“ Mädchen und Jungen, ab 9 Jahre Nordstadt: NCO-Club, Delawarestraße 21
Freitag, 17:30 bis 19 Uhr Mädchen und Jungen, ab 12 Jahren Innenstadt: JUBEZ (Jugend- und Begegnungszentrum), Kronenplatz 1 Der Teilnehmerbeitrag beträgt 2 Euro. Mit Karlsruher Kinderpass ist die Teilnahme kostenfrei.
Kooperationspartner: Stadtjugendausschuss e. V.
https://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/sport/Sportprojekte/integration/HF_sections/content/ZZm0v2IEcFEIi6/ZZm0vwfJRuAk8c/Faltblatt_Offene%20Sportangebote_18-0289.pdf
RAT UND HILFE 2015
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde
www.karlsruhe.de/hilfen
2 | RAT & HILFE
Suchen Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind oder benö tigen Sie Hilfe für die häusliche Pflege von Angehörigen? So vielschichtig wie die Karlsruher Bevölkerung sind die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger.
Auch die neuaufgelegte Broschüre „Rat und Hilfe“ bietet einen umfassenden Überblick über die Beratungs- und Informationsstellen im sozialen Bereich.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Auskünfte wünschen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe gerne zur Verfügung.
Ich hoffe und wünsche, dass Ihnen dieser Ratgeber durch seine Verbindung von Information und Beratung eine Hilfe und Unterstützung in Ihren Anliegen gibt.
Martin Lenz Bürgermeister
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 3
www.karlsruhe.de/hilfen
4 | RAT & HILFE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 5
INHALTSVERZEICHNIS Aids .............................................................................................................6
Akute Lebenskrisen ......................................................................................6
Alkohol- und Drogenprobleme ......................................................................7
Arbeit und Arbeitslosigkeit ............................................................................9
Aus- und Weiterbildung ..............................................................................12
Behörden ...................................................................................................14
Betreuungen .............................................................................................20
Bürgerbüro .................................................................................................20
Ehe-, Familien- und Lebensberatung ................................................................21
Ehrenamtliches Engagement ......................................................................25
Familien ....................................................................................................27
Frauen .......................................................................................................28
Gesundheitsberatung ................................................................................32
Homosexualität .........................................................................................34
Kinder und Jugendliche .............................................................................34
Männer .....................................................................................................44
Menschen mit Behinderungen ...................................................................44
Menschen mit geringem Einkommen .........................................................54
Menschen mit Migrationshintergrund .........................................................56
Menschen mit psychischen Erkrankungen ...................................................59
Mieter und Vermieter ..................................................................................63
Pflege ........................................................................................................63
Rentenberatung .........................................................................................69
Selbsthilfegruppen......................................................................................69
Seniorinnen und Senioren ...........................................................................70
Sonstige Beratung ......................................................................................73
Sterbe- und Trauerbegleitung .................................................................................... 74
Straffälligenhilfe .........................................................................................75
Studierende ................................................................................................76
Verbände der freien Wohlfahrtspflege .........................................................77
Wehrdienst ................................................................................................78
Wohnungslose ...........................................................................................79
Impressum .................................................................................................81
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 76 | AIDS
AIDS Wer informiert und berät?
Wenn Sie Fragen über AIDS haben, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder an:
AIDS-Hilfe Karlsruhe e. V. Wilhelmstr. 14, Südstadt Tel. 354816-20/-21, Fax 354816-16 info@aidshilfe-karlsruhe.de www.aidshilfe-karlsruhe.de Mo 13-18 Uhr, Di 10-15 Uhr, Mi 10-15 Uhr, Do 13-18 Uhr. Aktuelle Test-Termine unter: www.aidshilfe-karlsruhe.de Information, Beratung und Beglei- tung, Selbsthilfegruppen, HIV- Schnelltest, Anonyme Telefonbera- tung, anonyme Online-Beratung.
Gesundheitsamt | Landratsamt Karlsruhe Zuständig für Stadt- und Landkreis Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2 Tel. 936-5868/-5866, Fax 936-5143 aids@landratsamt-karlsruhe.de Medizinische Beratung, auch anonym, telefonisch und persönlich Mo, Di 8-11, Do 14-17 Uhr Möglichkeit zur anonymen und kostenlosen Untersuchung auf HIV-Antikörper, u. a. Geschlechts- krankheiten, Psychosoziale Beratung und Betreuung.
Drogenberatungsstelle | Stadt Karlsruhe Kaiserstr. 64 Tel. 133-5391, Fax 133-5489 jdb@karlsruhe.de Siehe „Alkohol- und Drogenprobleme”
Alle genannten Stellen beraten kostenlos (auf Wunsch anonym).
AKUTE LEBENSKRISEN
Arbeitskreis Leben Karlsruhe e. V. Hilfe in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr. Hirschstr. 87 Krisenberatung: Tel. 811424 Geschäftsstelle: Tel. 8200667 Fax 8200668 akl-karlsruhe@ak-leben.de www.ak-leben.de Telefonsprechzeiten: Mo, Di 10-12 Uhr, Do, Fr 10-12 Uhr, Mi 17-19 Uhr und nach Vereinbarung.
Brücke Gespräche, Information, Lebensberatung, Kronenstr. 23 Tel. 385038, Fax 3844459 www.bruecke-karlsruhe.de Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 10-13, 15-18, Mi 16-20 Uhr Offene Beratungsstelle in akuten persönlichen Problem-, Konflikt- und Krisensituationen. Ohne Wartezeiten, ohne Voranmeldung. Dem Besucher entstehen keine Kosten. Ein Ange- bot der Kirchen.
Elterntelefon Tel. 0800 1110550 Sprechzeiten: Mo-Fr 9-11 Uhr, Di und Do 17-19 Uhr Kostenlose und anonyme Beratung für Eltern.
Hospiz-Dienst Karlsruhe Lebensbegleitung schwerkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen Kaiserstraße 172, 4. OG Tel. 831849-25 hospiz-dienst@dw-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr und nach Vereinbarung
Kinder- und Jugendtelefon Nummer gegen Kummer Kostenloser Anruf: 0800 1110333 Sprechzeiten: Mo-Sa 14-20 Uhr Kostenlose und anonyme Beratung für Kinder und Jugendliche.
Notfallseelsorge Karlsruhe Geschäftsstelle, Erbprinzenstr. 14 Tel. 9127452, Fax 9127435 dekanat@kath-karlsruhe.de
Frauenhaus SkF Karlsruhe | Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Tel. 824466, Fax 8244689 frauenhaus@skf-karlsruhe.de Schutz, Unterkunft und Beratung für von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder. Aufnahme täglich 8-21 Uhr. Nachts können Sie sich an jedes Polizeirevier wenden. Frauenberatungsstelle SkF Tel. 91375-18 Siehe „Frauen“
Projekt Findelbaby Kostenlose Notrufnummer: 0800-6272134 Rund um die Uhr erreichbar.
Telefonseelsorge Karlsruhe Tel. 0800-1110111 und Tel. 0800-1110222 Die Beratung in Not- und Krisensituationen. Das Telefon ist Tag und Nacht besetzt. Die Anrufe sind kostenfrei. www.telefonseelsorge.de
Verein zum Schutz misshandel- ter Frauen und deren Kinder e. V. Frauenhaus: Tel. 567824 Frauenberatungsstelle: Tel. 849047 Siehe „Frauen, Frauenberatungsstelle“
ALKOHOL- UND DROGENPROBLEME
AA-Anonyme Alkoholiker Täglich persönlich erreichbar von 7 bis 23 Uhr unter: Tel. 19295 Kostenlose und anonyme Beratung www.anonyme-alkoholiker.de
AL-Anon Familiengruppen Kontaktstelle Karlsruhe Fasanenstr. 1, Tel. 9375188 www.al-anon.de Meetings/Kontaktgespräche Mo 19:30, Di 20, Mi 17:30, Do 20, Sa 18, So 19:30 Uhr (erw. Kinder) Außerdem: Mo 18 Uhr - Neureut,
Linkenheimer Landstr. 133/Ein- gang Spöckerstr., Hildegard-Baur- Haus - Al-Anon und Alateen
Mo 19 Uhr - Eggenstein, Antoni- usweg, Kircheng. St. Antonius
Di 20 Uhr - Durlach, Am Zwinger 5, Ev. Stadtkirche Durlach, Gemeindehaus, Musikzimmer
Mi 19:30 Uhr - Rüppurr, Tulpenstr. 1 a, Kath. Gemeindehaus
AWO – Ambulanz Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen. Ritterstr. 9, Tel. 3527255
AWO – Get IN Anlauf- und Kontaktstelle für Drogen- gebraucherinnen und -verbraucher Kriegsstr. 76, Tel. 375635, Fax 9375800, getin@awo-karlsruhe.de Öffnungszeiten: Mo-Mi 12:30-17 Uhr, Do 10-15 Uhr, Fr 12:30-16 Uhr, Sa 12-16 Uhr, Feiertags: siehe Aushang. Gesprächstermine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten. Wir unterliegen der Schweigepflicht und beraten auf Wunsch auch anonym.
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 98 | ALKOHOL- UND DROGENPROBLEME
lemen mit illegalen und legalen Drogen. Hilfestellung für Gefährdete, Konsumentinnen und Konsumenten sowie Angehörige.
Elternkreis für drogengefährde- te und drogenabhängige Söhne und Töchter (EL-dro-ST e. V.) Treffpunkt: jeden Di 19:30 Uhr, Werderstr. 57 (Hinterhaus 2. OG) Kontakt: Bettina Konstandin Tel. 07232 3134521 info@eldrost.de www.eldrost.de
Familienkreis Karlsruhe e. V. Breite Str. 88, Eingang über den Hof Tel. 812290 Mo-Di 19-21, Fr 18-19 Uhr Selbsthilfegruppe für Suchtkranke, Alkohol-Medikamente-Suchtmittel.
Freundeskreis für Suchtkran- kenhilfe Karlsruhe e. V. Selbsthilfegruppen für Suchtkranke und Angehörige. Adlerstr. 31 Tel. 34890, Fax 3842441 hallo@freundeskreis-karlsruhe.de www.freundeskreis-karlsruhe.de Information und Beratung Di-Do 19-20 Uhr Gesprächsgruppen für Alkoholkrankheit Medikamentenabhängigkeit Spielsucht Mediensucht Anorexie und Bulimie
Freundeskreis Karlsruhe-West Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen und deren Angehörige. Gesprächsgruppen: Mo 19:30-22 Uhr Gruppenräume: Evang. Hoffnungs- gemeinde, Am Anger 6 b Beratung und Infos: Harald Klingler, Tel. 0171 4917823
Haus Bodelschwingh | Verein für evangelische Heimfürsorge e. V. Karlstr. 94 Tel. 93127-0, Fax 93127-77 info@bodelschwingh.de www.bodelschwingh.de Alkohol- und Drogenhilfe.
Kindergruppe Regenbogen Gruppe für Kinder aus Familien mit Suchtproblematik. Siehe „Kinder und Jugendliche“
Kreuzbund Karlsruhe Selbsthilfegruppen für Suchtkranke und Angehörige. Gruppentreffen: Mo 20 und Mi
19:30 Uhr im Caritashaus, Sophienstr. 33, Kontakt: Herr Häring, Tel. 386961 Alois Ganter, Tel. 33745
Gruppentreffen: Mo 19:30 Uhr im Anna-Leimbach-Haus Durlach, Blumentorstr. 6-10, Kontakt: Herr Schilling, Tel. 0151 57716657
Russisch-sprachige Gruppe: montags 17:30 Uhr im Caritas- haus, Sophienstraße 33, Kontakt: Liudmila Unzer Tel. 46712616
Frauen-Gruppe: mittwochs um 17:30 Uhr im Caritashaus, Sophienstraße 33, Kontakt: Frau Häring-Sinn, Tel. 0721/ 40243228
Narcotics Anonymous (NA) Selbsthilfegruppe für Menschen mit Drogen- und Medikamentenpro- blemen karlsruhe@na-suedwest.de www.narcotics-anonymous.de Treffen: Di 19-20:30 Uhr Städt. Klinikum Kaiserallee 10, Casino, Mi 20-22 Uhr Röntengstr. 1, Hinterhaus, Do 19.30-21 Uhr Augartenstr. 21, Kinder- und Jugendtreff Südstadt, Mo 19:30-21 Uhr und Sa 20-21:30 Uhr Schillerstr. 33, So 18:30-20 Uhr Werderstr. 57 sowie weitere Termine.
AWO – KID Hilfe für drogenabhängige Eltern und ihre Kinder. Kronenstr. 15 Tel. 35007-147, Fax 35007-160 kid@awo-karlsruhe.de www.awo-karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo 9-12, Mi 14-18, Do 14-16 Uhr und nach Vereinbarung
Blaues Kreuz der Ev. Stadtmission Karlsruhe Stephanienstr. 72 Begegnungsgruppe: Di 18-20 Uhr Markus Borchardt, Tel. 9176-112 blaues-kreuz@ karlsruher-stadtmission.de
Blaues Kreuz in Deutschland e. V. Ortsverein Karlsruhe, Postanschrift: Klaus Adam, Friedrichstr. 39 76351 Linkenheim-Hochstetten Kontakt: Rund um die Uhr Herr Adam, Tel. 07247 5109 Mobil 0170 3004236, blkrka@gmx.de Begegnungsgruppe: Do 19:30 Uhr Angehörigengruppe: Do 19:30 Uhr
Bei Bedarf, Treff: Karlsruhe, Winterstr. 29 a, Kontakt: Frau Adam Tel. 07247 5109 Mobil 0160 8400248 hildegardadam@gmx.de
Montagsgruppe: Mo 19 Uhr, 2. und 4. Montag Treff: Karlsruhe, Winterstr. 29 a Kontakt: Frau Stahl, 07247 20441
Angehörigengruppe: Nach Absprache, 15 Uhr Treff: Linkenheim-Hochstetten Friedrichstr. 39, Kontakt: Frau Adam, siehe oben.
bwlv-Zentrum Beratung, Behandlung, Prävention für Betroffene und Angehörige mit Suchtproblemen Karlstr. 61 Tel. 35239810, Fax 35239899 fs-karlsruhe@bw-lv.de Öffnungszeiten: Mo - Do 9-12 Uhr, Mo und Do 13-18 Uhr, Mi+Do 13-17 Uhr, Fr 9-13 Uhr
Fachstelle Sucht Beratung-Behandlung-Prävention. Tel. 352398-10 fs-karlsruhe@bw-lv.de
Tagesklinik Für Alkohol- und Medikamentenprobleme. Tel. 352398-30, Fax: 35239849 tagesklinik-karlsruhe@bw-lv.de
Diakonische Suchthilfe Mittelbaden Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke (Alkohol, Medikamente, Glücksspiel) Beratungs- und Informationsstelle bei Essstörungen „BESS“ Stephanienstr. 98 Tel. 167-292, Fax 167-291 suchtberatung-ka@diakonische- suchthilfe-mittelbaden.de www.diakonische-suchthilfe- mittelbaden.de Mo-Fr 9-12 Uhr, Mo+Mi 9-15 Uhr, Di 13-18 Uhr, Do 13-17 Uhr Sprechzeiten ohne Terminvereinba- rung: Di 16-18 Uhr, Do 10-12 Uhr
Drogenberatungsstelle | Stadt Karlsruhe, Kaiserstr. 64 Tel. 133-5391, Fax 133-5489 www.karlsruhe.de/drogenberatung jdb@karlsruhe.de Sekretariat: Mo-Do 8:30-12 Uhr, 13-17 Uhr; Erstkontakt: Di, Mi, Do 13-14 Uhr; Beratung von Jugend- lichen und Erwachsenen bei Prob-
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 1110 | ARBEIT UND ARBEITSLOSIGKEIT
des EURES-Transfrontalier Oberrhein informieren über Regelungen für Grenzgänger im Arbeits- und Sozial- recht und sie sind bei der Arbeitsu- che behilflich. EURES-Beraterin der Region:
Sylvia Müller-Wolff Agentur für Arbeit Siehe „Behörden“
Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH (HWK) Postanschrift: Postfach 43 02 60, 76217 Karlsruhe info@hwk.com, www.hwk.com Kontakt: Tel. 6208-0, Fax 6208-150 Berufliche Bildung, Arbeit und betriebliche Integration für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung. Siehe „Menschen mit Behinderung“
IG Metall Karlsruhe DGB-Haus, Ettlinger Str. 3a Tel. 93115-0, karlsruhe@igmetall.de www.karlsruhe.igm.de Kostenlose Beratung in allen sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen für Mitglieder.
IKARUS, Arbeit und Soziales Arbeitsloseninitiative e. V. Kriegsstr. 47 a Tel. 36497, Fax 9376977 info@ikarus-alo.de www.ikarus-alo.de Beratung und Bewerbungshilfen nach Vereinbarung.
IL-KA Integration+Leistung Karlsruhe gGmbH Kanalweg 40/42 Tel. 98141-80, Fax 98 141-19 info@il-ka.de, www.il-ka.de Arbeitsprojekte.
Internationaler Bund (IB) | Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V. IB Bildungszentrum Siehe „Aus- und Weiterbildung“
Jobcenter | Stadt Karlsruhe Die Zuständigkeit richtet sich nach der Postleitzahl (PLZ) der antragstellenden Person.
Standort Agentur für Arbeit Karlsruhe (PLZ: 76131, 76135, 76137, 76139, 76149, 76187, 76199) Brauerstr. 10, Tel. 8319-0 Mo-Fr 7:30-12:30, Do 14-17 Uhr Siehe „Behörden”
Standort Durlach (PLZ: 76227, 76228, 76229) Badener Str. 3, Tel. 8319-0 Mo-Fr 7:30-12:30, Do 14-17 Uhr
Standort Rathaus-West (PLZ: 76133, 76185, 76189) Kaiserallee 4, Tel. 8319-0 Mo-Fr 7:30-12:30, Do 14-17 Uhr
Sozialverband VdK Sozialrechtsberatung VdK SRgGmbH Servicestelle Karlsruhe Karlstr. 53-55 Tel. 932790, Fax 9327979 Tel. erreichbar Mo-Fr 9-12 Uhr und Mo-Do 14-15:30 Uhr, srg-karlsruhe@vdk.de www.vdk-bawue.de Beratung bei Fragen zur Arbeitslosigkeit (SGB II & III).
ARBEIT UND ARBEITSLOSIGKEIT
AFB-Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH Daimlerstr. 8, Tel. 97246-0 info@afb-karlsruhe.de www.afb-karlsruhe.de Beschäftigungsgesellschaft der
Stadt Karlsruhe mit Angeboten zur Koordinierung, Vermittlung und Begleitung von arbeitslosen Jugend- lichen und Langzeitarbeitslosen in geförderte Beschäftigung auf Zeit. Herr Zetzmann, Tel. 97246-12 reiner.zetzmann@afb-karlsruhe.de
Beratungsangebot. Kostenlose Beratung und Unterstützung bei drohendem Arbeitsplatzverlust, Arbeitsplatzsuche, Berufliche (Neu-) Orientierung, Erstellen von Bewerbungsunterlagen, Vorbe- reiten auf Vorstellungsgespräche, Übergang in neue Arbeitsstelle. Herr Dressler, Tel. 97246-22 Frau Fabritius, Tel. 97246-23
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Brauerstr. 10, Tel. Arbeitnehmer: 0800 4555500 (gebührenfrei) Fax 823-2000 karlsruhe-rastatt@arbeitsagentur.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 7:30-12:30, Do 14-18 Uhr
Arbeitsprojekte | Heimstiftung Karlsruhe Adlerstraße 41, Tel. 3505815 arbeitsprojekte@heimstiftung- karlsruhe.de www.heimstiftung-karlsruhe.de Arbeitsmaßnahmen in versch. Bereichen bspw. Handwerk, Haus- wirtschaft, Landschaftspflege, Küche und Büro
AWO – Arbeitsprojekt für Menschen mit Handicap Herr Schmidt, Leopoldstr. 11 Tel. 18316-0/-24
Beschäftigungszentrum Karlsruhe gGmbH (BZKA) Ohmstr. 14, Tel. 62353-40, Fax 62353-44, info@bzka.de www.bzka.de Integrationsfirma mit Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung im Dienstleistungssektor.
Caritasverband Karlsruhe e. V. Caritashaus, Sophienstr. 33 Beschäftigungsförderung – Koordinierung, Vermittlung und Begleitung von Zusatzjobs für Langzeitarbeitslose Sprechzeiten nach Vereinbarung Tel. 91243-0 caritashaus@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de
Diakonisches Werk Karlsruhe Stephanienstr. 98 Arbeitsgelegenheiten nach SGB II In diakonischen Einrichtungen und evangelischen Kirchengemeinden Tel. 167-144/-142, Fax 167-169 morlok@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de
Gewerkschaft, Erziehung und Wissenschaft, GEW Rechtsberatung für Mitglieder. DGB-Haus, Ettlinger Str. 3 a, EG Tel. 32625, bezirk.nb@gew-bw.de www.gew-bw.de Beratung nach Voranmeldung.
Grenzgängerberatung EURES (EURopean Employment Services) wurde von der Europäischen Kom- mission als europaweites Netzwerk zur Unterstützung der Freizügigkeit und Mobilität gegründet. Die Berater
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 1312 | AUS- UND WEITERBILDUNG
Gesellschaft, Persönlichkeitsbildung und Lebensgestaltung, Kreativität, lehrenden und leitenden Tätigkeiten. Bildungsprogramm „junge alte“ für Menschen ab 55.
Fernstudienzentrum des Karls- ruher Institutes für Technologie (KIT) Information und Beratung zu Fernstudienangeboten, Studieren ohne Abitur, Studienvorbereitung, Wissenschaftliche Weiterbildung
(berufsbegleitend) Siehe „Studierende“
IB Bildungszentrum | Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V. Scheffelstr. 11-17 a Tel. 85019-0, Fax 85019-28 bz-karlsruhe@internationaler-bund.de www.internationaler-bund.de www.carlo-schmid-schule.de Angebote: Berufsvorbereitende Maß- nahmen für arbeitslose Jugendliche, Ausbildung von benachteiligten und lernbehinderte Jugendlichen, Sprachkurse für Aussiedler/innen und Ausländer/innen. Hausaufgabenbe- treuung für Kinder mit Migrationshin- tergrund, Betreuung von Sinti- und Romakindern. Carlo-Schmid-Schule, Berufskolleg, Wirtschaftsschule und Sozial- und gesundheitswissenschaft- liches Gymnasium Profil Soziales und Profil Gesundheit. Umschulung, Wei- terbildung, Qualifizierung, Trainings- maßnahmen für Erwachsene.
Impuls Atelier | SP PS Service GmbH Windelbachstr. 8 (Stupferich) Tel. 464710-40, Fax 464710-59 info@impuls-atelier.de www.impuls-atelier.de Schulungen für pflegende Pflege- kräfte und Pflegeinteressierte mit Seminarräumen
Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche | Stadtjugendausschuss e. V. Jugendagentur Stadt Karlsruhe Siehe „Kinder und Jugendliche”
JUKS Jugendkunstschule Karlsruhe Kaiserallee 12 e Tel. 83123-0, Fax 83123-35 juks@karlsruhe.de, www.juks.karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo, Do 14-17, Mi 9:30-12, Fr 14-16 Uhr Künstlerische Bildung für junge Men- schen im Alter von 2 bis 24 Jahre in Bildender Kunst, Tanz, Theater und Neue Medien.
Malteser Hilfsdienst e.V. Stephanienstr. 60, Tel. 83183580 www.malteser-karlsruhe.de ausbildung.karlsruhe@malteser.org Schwesternhelferin/ Pflegediensthel- fer, Betreuungsassistent nach §87b Abs.3 SGB XI
Servicestelle Übergang Schule-Beruf Jugendagentur Stadt Karlsruhe Siehe „Kinder und Jugendliche“
Regionalbüro des Netzwerks für berufliche Fortbildung Scheffelstr. 11-17, Ute Braun Tel. 85019-54, Fax 85019-860 karlsruhe@regionalbuero-bw.de www.fortbildung-bw.de oder www.regionalbuero-bw.de Information und trägerneutrale Orientierungsberatung über die berufliche Fort- und Weiterbildung in der Region.
Tagestreff für Frauen in beson- deren sozialen Schwierigkeiten und Wohnungsnot TafF | Sozpädal, Sozialpädagogische Alternativen e. V. Projekt „Arbeiten und Qualifizieren“ Belfortstr. 10 Tel. 16089880, Fax 16089886 taff@sozpaedal.de, www.sozpaedal.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-13:30, Mi 9-16:30, Sa 10-12:30 Uhr
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Rüppurrer Str. 1 a Tel. 3846-000, Fax 3846-335 bz.mittelbaden-nordschwarzwald@ verdi.de, www.mittelbaden.verdi.de Kostenlose Beratung für arbeitslose und beschäftigte Mitglieder.
AUS- UND WEITERBILDUNG
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Brauerstr. 10, Tel. Arbeitnehmer: 0800 4555500 (gebührenfrei) karlsruhe-rastatt@arbeitsagentur.de www.arbeitsagentur.de U. a. Arbeitsberatung, Berufsbera- tung, Berufsinformation (BiZ) Siehe „Behörden”
BAföG für Studierende Siehe „Behörden”
BeoPlus – soziale Berufe Stadtjugendausschuss e. V. Jugendagentur Stadt Karlsruhe Siehe „Kinder und Jugendliche”
Bildungsberatung IHK-Karlsruhe, Lammstr. 13-17 Isabell Gros, Tel. 174-207 isabell.gros@karlsruhe.ihk.de www.karlsruhe.ihk.de
Bildungszentrum Karlsruhe | Berufsfortbildungswerk Gem. Bildungseinrichtung des DGB GmbH Geschäftsstelle Oberrhein/Stuttgart/ Mannheim, Redtenbacherstr. 5 Tel. 20599-0, Fax 20599-44 karlsruhe@bfw.de, www.bfw.de Lehrgangsangebote über Umschu- lungen, Fort- und Weiterbildungs- maßnahmen im kaufmännischen und gewerblichtechnischen Bereich sowie Seminarangebote im Bereich der Augenoptik.
Bildungszentrum Metall Dieselstr. 12 Tel. 496926, Fax 9419784 karlsruhe@bfw.de
Kfm. Trainings-Center im Berufsfortbildungswerk Redtenbacherstr. 5 Tel. 20599-0, Fax 20599-44 karlsruhe@bfw.de
maxQ. im Berufsfortbildungs- werk – Staatl. anerk. Fachschule für Altenpflege Redtenbacherstr. 5 Tel. 20599-21, Fax 20599-33 karlsruhe@maxq.net www.maxq.net
Staatl. anerk. Fachschule für Augenoptiker im Berufs- fortbildungswerk Redtenbacherstr. 5 Tel. 20599-0, Fax 20599-44 karlsruhe@bfw.de, www.bfw.de
Evangelische Erwachsenenbildung Reinhold-Frank-Str. 48 Tel. 824673-10, Fax 824673-19 service@eeb-karlsruhe.de www.eeb-karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr und nach Vereinbarung Angebote zu: Theologie, Politik und
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 1514 | AUS- UND WEITERBILDUNG
ERSTE-HILFE-LEHRGÄNGE
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Ettlinger Str. 13, Tel. 955950 www.drk-karlsruhe.de
Malteser Hilfsdienst e.V. Stephanienstr. 60, Tel. 83183580 www.malteser-karlsruhe.de ausbildung.karlsruhe@malteser.org
BEHÖRDEN Bundeseinheitliche Behördenauskunft 115 Gemeinsames Servicecenter von Stadt- und Landkreis Karlsruhe, Mo-Fr 8-18 Uhr, Rufnummer 115 (ohne Vorwahl aus dem Fest- und Mobilnetz)
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Brauerstr. 10, Tel. Arbeitnehmer: 0800 4555500 (gebührenfrei) karlsruhe-rastatt@arbeitsagentur.de www.arbeitsagentur.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 7:30-12:30, Do 14-18 Uhr Arbeitsberatung
Beratung von Jugendlichen und Erwachsenen (keine Schüler) in Fragen beruflicher Fortbildung und Umschulung.
Beratung für Arbeitssuchende, Arbeitslose und Lohnersatzleis- tungen. Vermittlungs- und Beratungs- gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Berufsberatung, Ausbildungsver- mittlung, Berufsausbildungsbeihil- fe, Ausbildungsstellenvermittlung Fax 823-2020 karlsruhe-rastatt.552-U25@ arbeitsagentur.de Beratungen in allen Fragen der
Berufswahl für Schülerinnen und Schüler aller Schularten und deren Eltern; Vermittlung betrieblicher Ausbildungsstellen; Nachweis schu- lischer Ausbildungsplätze; finan- zielle Förderung der betrieblichen Berufsausbildung; Beratungsgesprä- che nach Terminvereinbarung.
BerufsInformationsZentrum (BiZ) Fax 823-2021 karlsruhe-rastatt.BiZ@arbeits- agentur.de Informationen überbetriebliche und schulische Ausbildungsberufe sowie über Fach- und Hochschul- berufe; kostenlose Recherche im Internet; Informationen über Auslandsaufenthalte in Europa; Veranstaltungen rund um Ausbil- dung, Studium und Beruf. Öffnungszeiten: Mo-Mi 7:30- 15:30, Do 7:30-18 Uhr, Fr 7:30-12:30 Uhr Schulklassen und andere Gruppen nach Terminvereinbarung.
Eures-Beratung Arbeiten in Europa/ Grenzgängerberatung Fax 823-2405
Familienkasse Kriegsstr. 100, Tel. 0800 4555530 (kostenfrei), Fax 5163-120 Familienkasse-Baden- Wuerttemberg-West@ arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten: Mo+Di, Do+Fr 8-12, Do 14-18 Uhr Mi geschlossen
Job-Vermittlung Job-Zeitpersonal, alle Berufe, alle Arbeiten, Studierende/Schüler. karlsruhe-rastatt.129-JOB@ arbeitsagentur.de Öffnungszeiten: Mo-Mi und Fr 7:30-10, Do 14-16 Uhr
Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V. Hauptschulkurs, Thomas-Mann-Str. 3 Tel. 50904-28, www.vfj-ka.de Einjähriger Vorbereitungskurs für die externe Hauptschulabschluss- prüfung.
Volkshochschule Karlsruhe Kaiserallee 12 e Tel. 98575-0, Fax 98575-75 info@vhs-karlsruhe.de www.vhs-karlsruhe.de Servicebüro, Anmeldung: Mo-Do 9-17, Fr 9-12 Uhr Tages-, Abend-, Wochenendkurse
und -veranstaltungen. Seminare der allg., berufl. und
staatsbürgerl. Weiterbildung in den Abteilungen Gesellschaft und Wissen, Kultur und Kreativität, Gesundheit, LebensART und LebensRAT, Beruf und EDV, Sprachen.
Besondere Programmangebote für Eltern und Kinder, KinderAkademie für Hochbegabte, ALTERnativen, (Schule und Freizeit), Junge Men- schen (Schule, Freizeit, Übergang Schule-Beruf), Menschen mit geistigen Behinderungen.
Vorbereitung auf den qualifizierten Hauptschulabschluss, Abendreal- schule oder Abendgymnasium (staatl. anerkannt).
Weiterbildung/ Bildungsberatung Handwerkskammer Karlsruhe Bildungsakademie, Hertzstr. 177 Ingrid Lehr-Binder, Tel. 1600-403 lehr-binder@hwk-karlsruhe.de
AUSBILDUNGSBERATUNG
Die Ausbildungsberatung steht dem Ausbildungsbetrieb, den Eltern und dem Auszubildenden zur Verfügung bei allen mit der Berufsausbildung zusammenhängenden Problemstellungen.
Handwerkskammer Karlsruhe Friedrichsplatz 4-5, Kontakt: Melanie Herdle, Tel. 1600-143 herdle@hwk-karlsruhe.de Barbara Schwarz, Tel. 1600-141 schwarz@hwk-karlsruhe.de Lehrstellenvermittler:
Helmut Arbogast, Tel. 1600-154, arbogast@hwk-karlsruhe.de
Industrie- und Handelskammer Karlsruhe Berater für die Ausbildungsberufe aus Industrie und Handel. Lammstr. 13-17, Tel. 174-216/-217/- 218/-220/-286/-335/-370 www.karlsruhe.ihk.de
Landwirtschaftsamt | Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee 2 (Südweststadt) landwirtschaftsamt@landratsamt- karlsruhe.de www.landwirtschaft-mlr.baden- wuerttemberg.de Dienstgebäude: Am Viehmarkt 1, 76646 Bruchsal, Tel. 07251 74-1700 Fax 07251 74-1705 Ausbildungsberatung Gartenbau,
Landwirt/in, Winzer/in : Claudia Schmidt, Tel. 07251 74-1846
Hauswirtschaft: Marlies Schirg Tel. 07251 74-1707
Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz 4-6, Sigrid Meng, Berufsausbildung Pferdewirt/in Tel. 926-0 (täglich von 9-11:30 Uhr) Fax 926-93340230 (z. Hd. Frau Meng) Sigrid.Meng@rpk.bwl.de
Außerdem bei den anderen jeweils zuständigen Kammern wie Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer und so weiter.
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 1716 | BEHÖRDEN
Gesundheitsamt | Landratsamt Karlsruhe Zuständig für Stadt- und Landkreis Karlsruhe Beiertheimer Allee 2 Tel. 936-5943, Fax 936-5143 gesundheitsamt@landratsamt- karlsruhe.de Amtsärztliche Sprechstunde:
Mo, Do 8-11, Do 13-16 Uhr Ansteckende Krankheiten
Tel. 936-5980/-5982/-5979 /-5984 infektionsschutz@landratsamt- karlsruhe.de
Beratungsstelle für Schwangere und Frauen im Schwangerschafts- konflikt (gem. §219 StGB) Tel. 936-5904/-5903 schwangerenberatung@ landratsamt-karlsruhe.de Tel. Terminvereinbarung: Mo-Do 08:30-16, Fr 8:30-12 Uhr
Geschlechtskrankheiten, AIDS-Beratung und -Test Tel. 936-5868/-5866 aids@landratsamt-karlsruhe.de Mo, Di 8-11, Do 14-17 Uhr
Gesundheitsförderung Tel. 936-5908/-5910 gesundheitsfoerderung@ landratsamt-karlsruhe.de Koordinierung der Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe
www.landratsamt-karlsruhe.de/ gesundheitskonferenz Beratung, Begleitung, Initiierung und Koordination von Projekten und Prozessen zur Gesundheits- förderung. Angebotsdatenbank zur Gesund- heitsförderung und Prävention für Kinder und Jugendliche: Netzwerk Bildung und Gesundheit im Stadt- und Landkreis Karlsruhe unter www.gesundaufwachsen-ka.de
Impfambulanz/Gelbfieberimpf- stelle Tel. 936-5876, Sprechzeiten: Mo 8-11, Do 14-16 Uhr
Kinder- und Jugendärztliche Abteilung Tel. 936-5955 gesundheitsamt.kinder.jugend@ landratsamt-karlsruhe.de Beratung zu schulärztlichen Fragestellungen, zu Impffragen, zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, zur Frühförderung
Sozialmedizinische Beratung von psychisch Kranken und Angehö- rigen Tel. 936-5901, sozialmed.bera- tung@landratsamt-karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo-Fr 8-12, Mo-Do 13-16 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung.
Telefonische Impfberatung Tel. 936-5943, Mo-Fr 8:30-10 Uhr
Tuberkulosefürsorge Tel. 936-5983
Jobcenter | Stadt Karlsruhe Die Zuständigkeit richtet sich nach der Postleitzahl (PLZ) des Antragstellers. Standort Agentur für Arbeit
Karlsruhe (PLZ: 76131, 76135, 76137, 76139, 76149, 76187, 76199) Brauerstr. 10, Tel. 8319-0 Sprechzeiten: Mo-Fr 7:30-12:30, Do 14-17 Uhr Standort Durlach (PLZ: 76227, 76228, 76229) Badener Str. 3, Tel. 8319-0 Sprechzeiten: Mo-Fr 7:30-12:30, Do 14-17 Uhr
Standort Rathaus-West (PLZ: 76133, 76185, 76189) Kaiserallee 4, Tel. 8319-0 Sprechzeiten: Mo-Fr 7:30-12:30, Do 14-17 Uhr
Schwerbehinderte/Berufliche Rehabilitation Fax 823-2014 karlsruhe-rastatt.261-Reha@ arbeitsagentur.de
Team für akademische Berufe Beratung von Abiturienten, Fachhochschüler/innen, Studienin- teressierten, Hochschulstudieren- den, -absolventen und Akademi- kern. Fax 823-2000 karlsruhe-rastatt.271- Akademiker@arbeitsagentur.de
Amt für Abfallwirtschaft | Stadt Karlsruhe afa@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/abfall Allgemeine Beratung
Behördenauskunft Tel. 115 Abholservice „Weiße Ware
Behördenauskunft Tel. 115 Sauberkeits-Hotline
Tel. 133-7082 Gewerbeberatung
Tel. 133-7025 Kindergarten- und Schulberatung
Tel. 133-7005 Behälterbestellung
Tel. 133-7024, -7083
Ämter für Ausbildungsförderung | Stadt Karlsruhe
Für Schülerinnen und Schüler Amt für Ausbildungsförderung für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe Ausbildungsförderung von Schülern nach dem Bundesausbildungsför- derungsgesetz -BAföG- bzw. Auf- stiegsfortbildungsförderungsgesetz -AFBG- („Meister-BAföG“) Kochstr. 7 (Nähe Rathaus-West); Ansprechperson für die Buchsta- ben: A-B Tel. 133-5035, C-Gd Tel. 133-5083, Ge-Kle Tel. 133-5037, Kli-Nh Tel. 133-5036, Ni-Schp Tel. 133-5025, Schr-Z Tel. 133-5038 Fax: 133-5095;
Sprechzeiten: Mo, Mi 8-11:45, Mo, Mi 13:30-15:30, Do 13:30-17 Uhr
Für Studierende Studierendenwerk Karlsruhe Amt für Ausbildungsförderung Adenauerring 7, Eingang neben Haupteingang Mensa, Am Adenauerring Tel. 6909177, Fax 6909222 bafoeg@sw-ka.de Sprechzeiten: Di 10-12, Do 13:30-15:30 Uhr Das Beratungsbüro im Info-Center der Mensa ist Mo-Fr von 10-14 Uhr geöffnet. Tel. Erreichbarkeit Ihres Beraters sehen Sie unter: www.sw-ka.de
Amt für Versorgung und Rehabilitation | Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee 2 Hausanschrift: Wolfartsweierer Str. 5. Tel. 936-7324, Fax 936-5131 versorgungsamt@landratsamt- karlsruhe.de www.landratsamt-karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo, Mi, Do, Fr 8-12 Uhr, Do 14-17 Uhr in der Wolfarts- weierer Str. 5. Beantragung von Behindertenausweisen, Versorgung von Kriegsopfern und Opfern von Gewalttaten. Zuständig für Stadt- und Landkreis Karlsruhe.
Deutsche Rentenversicherung Bund Siehe „Rentenberatung, Deutsche Rentenversicherung“
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Siehe „Rentenberatung”, „Menschen mit Behinderungen”
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 1918 | BEHÖRDEN
Wirtschaftliche Hilfen für Min- derjährige und junge Volljährige, Zuschüsse für Kindergärten, Krippen und Schülerhorte Karlsruhe: Tel. 133-5190 Durlach: Tel. 133-1917
Sozialamt Tel. 133-5415, Fax 133-5009 sjb@karlsruhe.de Amt für Ausbildungsförderung
für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe Kochstr. 7 (Nähe Rathaus-West); Ansprechperson für die Buchsta- ben: A-Dt: 133-5035, Du-Ht: 133- 5083, Hu-Mh: 133-5037, Mi-Schn: 133-5025, Scho-Z: 133-5038; Fax: 133-5095; Sprechzeiten: Mo, Mi 8-11:45, Mo, Mi 13:30-15:30, Do 13:30-17 Uhr
Beratung im Zusammenhang mit Neuanträgen auf Leistungsge- währung nach SGB XII (Grundsi- cherung bei Erwerbsminderung und im Alter); Bestätigung von Anträgen auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Ferien- zuschüsse für kinderreiche Familien (ab drei Kinder); Ausgabe Landes- familienpass Baden-Württemberg. Tel. 133-5415/-5010/-5094/- 5925/-5965
Betreuungsbehörde Stephanienstr. 13 Tel. 1516643, Fax 1208481 Sprechzeiten: nur nach Vereinbarung
Leistungen für Bildung und Teilhabe Tel. 8319-280 www.karlsruhe.de/b3/soziales/ bildungspaket
Stadtamt Durlach, Jugend und Soziales Pfinztalstr. 33 (Rathaus) Tel. 133-1956, Fax 133-1989 jus@durlach.karlsruhe.de
(Für Durlach, Bergwald, Grötzin- gen, Grünwettersbach, Hohenwet- tersbach, Palmbach, Stupferich, Thomashof und Wolfartweier)
Schuldnerberatung Tel. 133-5034 Termine nach Vereinbarung
Seniorenbüro/Pflegestützpunkt Informations- und Fachbera- tungsstelle für Seniorinnen und Senioren. Markgrafenstr. 14, Tel. 133-5084 www.karlsruhe.de/senioren
Sozialamt Grötzingen Rathaus Grötzingen Tel. 94851-21
Sozialamt Neureut Rathaus Neureut, Tel. 7805-117
Stationäre und ambulante Hilfe zur Pflege Tel. 133-5415/-5010/-5094/ -5925/-5965
Wohnungssicherung Tel. 133-5453
Sozialer Dienst Kochstr. 7, Nähe Rathaus-West Tel. 133-5301, Fax 133-5389 sodi@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/sodi Sprechzeiten: Mo 8:30-12, Do 14-17 Uhr Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34 Tel. 133-5307, Fax 133-5309 sodi-mittesued@sjb.karlsruhe.de Innenstadt Ost, Oststadt westl. Teil, Südstadt, Dammerstock, Weiherfeld Bezirksgruppe Mitte-West Kochstr. 7 Tel. 133-5311, Fax 133-5759 sodi-mittewest@sjb.karlsruhe.de Innenstadt West, Weststadt südl. Teil, Südweststadt, Beiertheim, Bulach
Sozial- und Jugendbehörde | Stadt Karlsruhe Kaiserallee 4, Rathaus-West Tel. 133-5415, Fax 133-5009 sjb@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/soziales Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8-11:45, 13:30-15:30 Uhr, Do 8-11:45, 13:30- 17, Fr 8-11:45 Uhr, Vorsprachen nur nach tel. Terminvereinbarung.
Hauptabteilung Beratung Otto-Sachs-Str. 6 Tel. 133-5391, Fax 133-5489 pbs@sjb.karlsruhe.de AllerleiRauh – Fachberatungsstel-
le bei sexueller Gewalt Tel. 133-5381/-5382/-5722 Fax 5449 allerleirauh@sjb.karlsruhe.de
Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ Tel. 133-5060/-5362 Fax 133-5449
Jugend- und Drogenberatungsstelle Tel. 133-5391, Fax 133-5489 jdb@karlsruhe.de
Psychologische Beratungsstellen Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche Tel. 133-5360 Fax 133-5449 pbs@sjb.karlsruhe.de
Jugendamt Südendstr. 42 Tel. 133-5101, Fax 133-5009 sjb@karlsruhe.de Jugendgerichtshilfe
Kaiserstr. 64 Tel. 133-5106, Fax 133-5978 Beratung und Hilfe für junge Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und deren Eltern.
Mobile Jugendarbeit Beratung, Hilfen und Unterstüt- zung für junge Menschen und Jugendcliquen
Helmholtzstr. 1 Tel. 133-5135/-5134/-5148 Fax 133-5323
Kinderbüro (Frühe Prävention, Familienbil- dung, Kinderinteressenvertre- tung, Jugendschutz, Bündnis für Familie) Südendstr. 42 Tel. 133-5111, Fax 133-5139 kinderbuero@sjb.karlsruhe.de
Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung Südendstr. 42 Tel. 133-5115, Fax 133-5985
Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften und Unterhaltsvor- schusskasse (Rat und Unterstützung bei Unterhaltsangelegenheiten für minderjährige Kinder und bei der Feststellung der Vaterschaft) Karlsruhe: Hebelstr. 21 Tel. 133-5528, Fax 133-5529 Durlach: Pfinztalstr. 33 Tel. 133-1917, Fax 133-1989
Sorgeregister und Negativatteste Hebelstr. 21 Tel. 133-5528, Fax 133-5529
Stadtamt Durlach, Jugend und Soziales Pfinztalstr. 33 (Rathaus) Tel. 133-1917, Fax 133-1989 (Für Durlach, Bergwald, Grötzin- gen, Grünwettersbach, Hohenwet- tersbach, Palmbach, Stupferich, Thomashof und Wolfartweier) Tageseinrichtungen für Kinder (Krippen, Kindertageseinrichtun- gen, Schülerhorte), Südendstr. 42, Tel. 133-5141/- 5142/-5517, Fax 133-5149
kt@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/kitas Servicestelle 133-5566 (Di 13-15 Uhr, Mi 14-17 Uhr, Do 9-12 Uhr) familienbuendnis@sjb.karlsruhe. de
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 2120 | BETREUUNGEN
Bürgerbüro Mitte Karl-Friedrich-Str.10, Rathaus am Marktplatz Terminvereinbarung, online: otv. karlsruhe.de oder telefonisch unter Tel. 115, Fax 133-3319
Bürgerbüro Ost Beuthener Str. 42, Terminvereinbarung, online: otv.karlsruhe.de oder telefonisch unter Tel. 115, Fax 133-3379
Bürgerbüro Süd Helmholzstr. 9/11 Terminvereinbarung, online: otv. karlsruhe.de oder telefonisch unter Tel. 115, Fax 133-3369. Nachtbrief- kasten für Zulassungen.
Öffnungszeiten der vier vorgenannten Bürgerbüros Mo-Fr 8:30-12:30, Do 14-17 Uhr und nach telefonischer Terminvereinbarung Daneben stehen Ihnen noch das Stadtamt Durlach und die Ortsver- waltungen Neureut, Grötzingen, Wolfartsweier, Stupferich, Wetters- bach und Hohenwettersbach zur Verfügung (Öffnungszeiten/Angebo- te: 115, www.karlsruhe.de/rathaus/ buergerdienste/anlaufstellen).
Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen in allen Bürger- Büros und Ortsverwaltungen an An-, Ab- und Ummeldung bei
Wohnungswechsel Umtausch von Führerscheinen Antrag auf Ausstellung von
Führerscheinen bei Verlust Ausstellung von Führerscheinen
bei Verlust Internationale Führerscheine KFZ-Zulassungen (beachten Sie
bitte den Hinweis auf die Beson- derheiten am Ende der Auflistung)
Wunschkennzeichenreservierung (auch online und telefonisch möglich Tel. 115)
Pass- und Ausweisangelegenheiten
Amtliche Beglaubigungen von Abschriften, Kopien, Zeugnis- sen, Unterschriften (nur von beziehungsweise für inländische Behörden)
Ausgabe von Schwerbehinderten- ausweisen
Beantragung von Führungszeugnissen
Bescheinigungen und Auskünfte aus dem Melderegister (auch online möglich)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nur für Natürliche Personen)
An- und Abmeldung von Hunden (steuerrechtlich)
Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen (nur im Bürgerbüro Süd, Bürgerbüro Ost und Bürgerbüro Mitte möglich)
Ausgabe des Landesfamiliepasses (nur im Bürgerbüro Süd, Bürgerbüro Ost und Bürgerbüro Mitte möglich)
Beantragung und Ausstellung von Bewohnerparkausweisen und Besucherparkausweisen (nur im Bürgerbüro Kaiserallee 8, Bürgerbüro Ost und Bürgerbüro Mitte möglich)
Ausstellung von Verpflichtungserklärungen für die Einladung von Personen aus dem Ausland nur noch im Bürgerbüro Kaiserallee 8 möglich
Nur saisonal im Angebot Ausgabe von Laubsäcken in den
Monaten März und April sowie Oktober bis 15. Dezember nur in haushaltsüblichen Mengen
Ausgabe von Briefwahlunterlagen
Bezirksgruppe Nordwest Kochstr. 7 Tel. 133-5303, Fax 133-5749 sodi-nordwest@sjb.karlsruhe.de Weststadt mittl. Teil, Nordwest- stadt, Knielingen, Neureut, Nordstadt, Hardtwaldsiedlung
Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42 Tel. 133-5306, Fax 133-5359 sodi-ost@sjb.karlsruhe.de Waldstadt, Hagsfeld, Geroldsä- cker, Oststadt östl. Teil, Rintheim
Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b Tel. 133-5305, Fax 133-5399 sodi-suedwest@sjb.karlsruhe.de Oberreut mit Kleinseeäcker, Heidenstückersiedlung, Stadtrandsiedlung, Rüppurr
Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3 Tel. 15116-0, Fax 15116-240 sodi-west@sjb.karlsruhe.de Mühlburg, Alt-Grünwinkel, Alb- siedlung, Daxlanden, Rheinstrand- siedlung mit Nußbaumweg
Stadtamt Durlach, Jugend und Soziales Pfinztalstr. 33 (Rathaus) Tel. 133-1917, Fax 133-1989 jus@durlach.karlsruhe.de Sprechzeiten nach Terminverein- barung. (Für Durlach, Bergwald, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Thomashof und Wolfartweier)
BETREUUNGEN RECHTLICHE BETREUUNGEN, VORSORGEVOLLMACHTEN UND BETREUUNGSVERFÜGUNGEN
Betreuungsbehörde | Stadt Karlsruhe Stephanienstr. 13 Tel. 1516643, Fax 1208481 Sprechzeiten: nur nach Vereinbarung
DRK Ortsverein Karlsruhe-Stadt e. V. Betreuungsverein, Delawarestr. 22 Tel. 97131-04, Fax 97131-02
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Akademiestr. 15 Tel. 91375-21, Fax 91375-75 btg@skf-karlsruhe.de Siehe „Frauen”
BÜRGERBÜRO Unser telefonisches Kundencenter erreichen Sie für alle Behördenan- fragen Montag bis Freitags von 8-18 Uhr unter der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer 115 oder per E-Mail buergerdienste@oa.karlsruhe.de Weitere Informationen und Online- service: www.karlsruhe.de/b4/ buergerdienste/oa
Bürgerbüro K 8 Kaiserallee 8 Terminvereinbarung online: otv. karlsruhe.de oder telefonisch unter Tel. 115, Fax 133-3309
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 2322 | EHE-, FAMILIEN- UND LEBENSBERATUNG
Deutscher Kinderschutzbund OV Stadt und Landkreis Karlsruhe e. V. Beratung für Eltern, Kinder, Jugend- liche, Angehörige und Betroffene; Begleiteter Umgang; Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder©, Familienberatung/-begleitung, Kleiderladen, Sprachpaten, Grup- pentraining sozialer Kompetenzen, Babysitterkurse, Nummer gegen Kummer, Kind im Krankenhaus. Siehe „Kinder und Jugendliche“
Ehe-, Familien- und Partner- schaftsberatung Karlsruhe e. V. Nelkenstr. 17 Tel. 842288, Fax 856051 info@eheberatung-karlsruhe.de www.eheberatung-karlsruhe.de Anmeldung/Terminabsprache: Mo-Fr 9-12, Di, Mi, Do 14-17 Uhr Sprechstunde ohne Voranmeldung: Do 17-18 Uhr Psychologische Beratung für Einzelne, Paare, Familien, auch für Gehörlose und Hörgeschädigte Muttersprachliche Beratung in engl., franz., russ., span., türk. in Partnerschaftskonflikten und
-krisen, bei Trennung und Scheidung, in anderen schwierigen Lebens-
lagen.
Familien unterstützende Dienste | Reha-Südwest gGmbH Markgrafenstr. 17/19 Tel. 932740, Fax 9327474 Kostenfreie Hotline: 0800 0932740 fud@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de
Frauenberatungsstelle Siehe „Frauen”
Frühchentreff Karlsruhe e. V. Verein zur Förderung früh- und risikogeborener Kinder Dr. Ines Dombrowski, Jollystraße 47, 76137 Karlsruhe, Tel. 8198892 ines_dombrowski@hotmail.com www.fruehchenverein.de Monatliche Elterninfoabende in der Kinderklinik (Termine siehe Website), geschlossene Facebookgruppe (Link siehe Website), Information und Beratung von Frühcheneltern
Frühförderstelle im Familienzentrum Karlsruhe Reha-Südwest gGmbH Siehe „Menschen mit Behinderungen”
pro familia Amalienstr. 25 Tel. 92050-5, Fax 92050-60 karlsruhe@profamilia.de Mo, Di, Mi, Fr 9-12, Mo-Do 15-18 Uhr Jugendberatung (kostenlos) jeden Mi von 16-17 Uhr Telefonsprechstunden: Sozialrechtliche Fragen bei
Schwangerschaft: Di 18-19, Fr 15-16 Uhr
Vorgeburtliche Untersuchungen, gynäkologische Fragen: Mi 16-17 Uhr
Beratungsangebote: Psychologische Einzel- und
Paarberatung (auch Homo-Paare und Transsexuelle), Familienthera- pie, Beratung zu sexuellen Fragen.
Beratung zur Familienpla- nung (Verhütungsinformation, Durchführung von Schwanger- schaftstests Pränataldiagnostik, Sterilisation, Wechseljahre, zweite Meinung zu anstehenden oder nach gyn. Operationen.)
Beratung im Schwangerschafts- konflikt Beratung gem. § 219 StGb.
Nur im Bürgerbüro Süd Beantragung von
Kurzzeitkennzeichen Beantragung von
Ausfuhrkennzeichen Beantragung von
„Roten Kennzeichen“ für Händler und Oldtimersammler
EHE-, FAMILIEN- UND LEBENSBERATUNG
Broschüre Startklar Siehe „Familien“
AllerleiRauh | Stadt Karlsruhe Hilfe und Beratung bei sexueller Gewalt. Otto-Sachs-Str. 6 Tel. 133-5381/-5382, Fax 133-5449 allerleirauh@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/allerleirauh Tel. Sprechzeiten: Mo, Mi 11-12, Di, Do 16-17 Uhr
Ambulante Hilfen | Sozialdienst kath. Frauen e. V. Stephanienstr.31, Tel. 5704499-1 holtzhausen@skf-karlsruhe.de Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Betreutes Einzelwohnen (BEW), Begleiteter Umgang (BU), Haushaltsorganisationstraining (HOT), Familienrat
Autismus-Beratungsstelle Siehe „Menschen mit Behinderungen”
AWO – Sozialpädagogische Familienhilfe Kronenstr. 15 Tel. 35007-187, Fax 35007-152 a.bauch@awo-karlsruhe.de
AWO – Familientherapie zu Hause Kronenstr. 15 Tel. 35007-187, Fax 35007-152 a.bauch@awo-karlsruhe.de
AWO – Zentrum Haus der Familie Tel. 35007-122, Fax 35007-160 d.konrad@awo-karlsruhe.de Angebote: Pekip, Mutter-Kind- Spielgruppen, Gymnastik, Kochkurse, Sprachkurse (auch für Senioren), Kreatives Arbeiten, Mutter/Vater- Kind-Kurse, Yoga-Kurse, Gymnastik- Kurse, Tanzkurse u.v.m. Anmeldung und Information: Mo-Fr 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Babysitterkurs/-vermittlung Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Ettlinger Str. 13 Tel. 95595176, Fax 95595179 babysitter@drk-karlsruhe.de
Beratung für alleinerziehende Familien beim Caritasverband Karlsruhe e. V. Caritashaus, Sophienstr. 33 Tel. 91243-0 familienzentrum@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de/ alleinerziehende Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ | Stadt Karlsruhe, Otto-Sachs-Str. 6 Tel. Sprechzeiten: Di-Fr 8:30-9, Mo und Do 12-13 Uhr Tel. 133-5362/-5060, Fax 133-5449 fruehe.hilfen@sjb.karlsruhe.de Beratung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern bis zwei Jahren bei Problemen wie häufiges Schreien, starke Unruhe, Einschlaf- und Durch- schlafprobleme, Fütterschwierigkeiten, Unsicherheit im Umgang mit dem Säugling/Kleinkind, Bindungs-, Entwicklungs- und Erziehungsfragen, psychische Probleme im Wochenbett.
Brücke Siehe „Akute Lebenskrisen“
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 2524 | EHE-, FAMILIEN- UND LEBENSBERATUNG
Die Beratung in Not- und Krisensitua- tionen. Das Telefon ist Tag und Nacht besetzt. Die Anrufe sind kostenfrei. www.telefonseelsorge.de Geschäftsstelle: Postfach 11 14 30, 76064 Karlsruhe Tel. 167277, Fax 167265 geschaeftsstelle@telefonseelsorge- karlsruhe.de www.telefonseelsorge-karlsruhe.de
Verband allein erziehender Mütter und Väter | Orts- und Kreisverband Karlsruhe e. V. Luise-Riegger-Haus, Baumeisterstr. 56 Tel. 359052, vamv-karlsruhe@web.de Bürozeiten: Di 10:30-12:30, Do 18-20 Uhr (in den Schulferien spora- disch erreichbar) Treff: 1. Sa im Monat Schwimmen
(Anmeldung Tel. 9862210) Treff: 4. So Steppketreff/Aus flüge
15 Uhr, Lichtenbergstr. 46-48 Freizeiten (Tel. 9862210)
Verein für Internationale Jugendarbeit e. V. Brunhilde-Baur-Haus Linkenheimer Landstr. 133 Tel. 62690455 karlsruhe@au-pair-vij.org Sprechzeiten: Mo, Mi 9-11, Do 15-17 Uhr
Versorgungsamt Siehe „Menschen mit Behinderungen”
wellcome | Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt. Hardtwaldzentrum, Kanalweg 40/42 Tel. 91230-58, Fax 91230-52 karlsruhe@wellcome-online.de www.wellcome-online.de www.paritaet-ka.de
Wildwasser & FrauenNotruf | Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e. V. Fachberatungsstelle, Kaiserstraße 235 Tel. 859173, Fax 859174 info@wildwasser-frauennotruf.de www.wildwasser-frauennotruf.de Tel. Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 10-12, Mi 16-18, Do 14-16 Uhr
MOBBING
AAA Jehle Personal Hilfe, Beratung und Begleitung für von Mobbing betroffene. Horst Jürgen Jehle, Mediator. Tel. 59668920 jehle@jehle-personal.de Mehr Info zum Berater unter: www.jehle-personal.de Konfliktlösung im Betrieb auch durch kooperative Beratung/Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberseite.
Begleitete Mobbing-Gruppe Karlsruhe für Betroffene | IKARUS - Arbeit und Soziales e. V. Jeden 1. Di im Monat von 18-20 Uhr Kriegsstr. 47 a, www.ikarus-alo.de Anmeldung: Tel. 36497
Kostenlose Beratung für Mobbingbetroffene | Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evang. Landeskirche in Baden Blumenstr. 1-7, Tel. 9175-366 Telefonische Beratung, Einzelbera- tung, Seminare, Konfliktberatung, Vorträge, Vermittlung von Therapeu- ten und Rechtsanwälten, Mitarbeit bei der Mobbing-Hotline Baden- Württemberg. Tel. 0180 26622464
Sozialrechtliche Information und Beratung bei Schwangerschaft sowie Beantragungsmöglichkeiten finanzieller Hilfen, „Der runde Donnerstag“ (Offene Sprechstun- de für Schwangere und Partner) Do 16-18 Uhr.
Mediation = außergerichtliche Streitbeilegung im Familienkon- flikt, insbesondere bei Trennung/ Scheidung.
Zwei Anwältinnen beraten rund um familienrechtliche Fragen und Anliegen.
Beratung zu sexualpädagogischen Themen. Durchführung von Veranstaltungen für Kindergar- ten, Schulen, Jugendgruppen, Betrieben ...
Gruppen und Info-Abende zu allen oben genannten Themen.
Alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter stehen unter Schweigepflicht. Auf Wunsch: Anonyme Beratung möglich. Die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter gehen gerne auf die Bedürfnisse spezieller Gruppen ein. Termine sind Mo und Mi nachmittags möglich.
Psychologische Beratungsstel- len Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche | Stadt Karlsruhe, Otto-Sachs-Str. 6 Tel. 133-5360, Fax 133-5449 pbs@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/soziales/ einrichtungen/pbst Tel. Anmeldung: Mo-Do 8:30-12, 14-16, Fr 8:30-13:30 Uhr Offene Sprechstunde: (persönl./tel.) Mi 15-17 Uhr Information und Beratung für Eltern und allein Erziehende, Kinder, Jugendliche und Familien. Angeboten werden: Einzelbera- tungen, Gespräche mit der ganzen Familie, psychologische Diagnostik, sozialpädagogische Betreuung,
Gruppenangebote für Eltern und Kinder sowie Beratung von Eltern bei Trennung und Scheidung. Alle Mitarbeiter der Beratungsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflich- tet; es entstehen keine Kosten.
Sonderpädagogische Beratungsstellen für Kinder mit Behinderung Siehe „Menschen mit Behinderungen”
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Akademiestr. 15 Tel. 91375-0, Fax 91375-75 skf.karlsruhe@t-online.de www.skf-karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo, Fr 8:30-12, Di 14-16 Uhr und nach Vereinbarung Umfassende Beratung von Frauen in Notsituationen. Siehe „Frauen”
Frauenhaus, SkF Karlsruhe Tel. 824466, Fax 8244689
St. Antoniusheim Kinder- und Jugendheim Rheinstr. 113 Tel. 95597-0, Fax 552767 gernot.foshag@st-antoniusheim.de
Sozialmedizinische Nachsorge | Reha-Südwest gGmbH Familienzentrum Karlsruhe Fasanenstr. 14, Tel. 9327417, Mobil: 0171 8650916, Fax 9327474 sozmed.nachsorge@reha- suedwest.de www.reha-suedwest.de Begleitung von Familien mit chro- nisch- und schwerstkranken Kindern.
Telefonseelsorge Karlsruhe | Evang. und kath. Kirche, alt-kath. Kirche, evang.-freikirchliche Ge- meinde (Baptisten) Tel. 0800-1110111 Tel. 0800-1110222
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 2726 | EHRENAMTLICHES ENGAGEMENT
Freiwilligendienste (FSJ und BFD) Markgrafenstr. 17/19 Tel. 9327450, Fax 9327459 freiwillige@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de/freiwillige
Heimstiftung Karlsruhe Stiftung des öffentlichen Rechts Lammstr. 9, Tel. 133-5437 verwaltung@heimstiftung-karlsruhe.de www.heimstiftung-karlsruhe.de Ehrenamtliche Mitarbeit in den Bereichen Alten-, Jugend-, und Wohnungslosenhilfe.
Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche | Stadtjugendausschuss e. V. Jugendagentur Stadt Karlsruhe Siehe „Kinder und Jugendliche”
Jugendfreizeit- und Bildungs- werk (jfbw) Tel. 133-5671 www.jfbw.de, jfbw@stja.de Ehrenamtliche Mitarbeit als Teamer/ in bei Ferienangeboten des jfbw im In- und Ausland.
Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V. Im Lebenshilfe-Haus Steinhäuserstr. 18 c Andrea Sauermost, Tel. 831612-22 sauermost@lebenshilfe-karlsruhe.de
Malteser Hilfsdienst e.V. Stephanienstr. 60, Tel. 83183580 www.malteser-karlsruhe.de ausbildung.karlsruhe@malteser.org
NEUSTART gemeinnützige GmbH Ehrenamtliche Bewährungshilfe. Siehe „Straffälligenhilfe“
Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe Hardtwaldzentrum, Kanalweg 40/42 Tel. 91230-58, Fax 91230-52
Servicestelle für ehrenamtliches und soziales Engagement gfd@paritaet-ka.de www.paritaet-ka.de Im Mittelpunkt steht die Idee, Menschen dazu zu gewinnen, ihre Erfahrungen, Talente und ihr Wissen für andere einzubringen, mit dem Ziel, gleichzeitig bürgerschaftliches Engagement und den Aufbau einer entsprechenden Kultur der Anerken- nung zu fördern.
ProMedic Rettungsdienst gGmbH Medical Service. Für den Einsatzbe- reich Eventbetreuung, Schnellein- satzgruppe, Katastrophenschutz. Sophienstr. 187 Tel. 8803-0, Fax 8803-200 medicalservice@promedic.de www.promedic.de
Seniorenbüro/Pflegestützpunkt mit Seniorenfachberatung | Stadt Karlsruhe Markgrafenstr. 14 , Tel. 133-5084 ruth.bassler@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/senioren Informationen über ehrenamtliche Einsatzstellen im Bereich der Seniorenarbeit.
Sozialdienst kath. Frauen e. V. Akademiestr. 15, Tel. 91375-0 skf.karlsruhe@t-online.de www.skf-karlsruhe.de
Sozialverband VdK | Kreisverband Karlsruhe Karlstr. 53-55 Tel. 359799, Fax 9379859 Erreichbar Mo und Do 9-12 Uhr kv-karlsruhe@vdk.de www.vdk.de/kv-karlsruhe Ehrenamtliche Mitarbeit in den Bereichen Organisation von Veranstaltungen, verbandsinterne EDV- Unterstützung, Öffentlichkeitsarbeit. Mehrere VdK-Veranstaltungen finden
Lumen-Mediation Beratung und Begleitung von Mobbing-Betroffenen. Christian Lundbeck, Ob der Eichhälden 15 b, Tel. 45565, www.lumen-mediation.de Innerbetriebliche Konfliktlösung und außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediation.
Mobbing-Sprechstunde DGB Nordbaden Im DGB-Haus, Ettlinger Str. 3 a, EG Monatlich Mo 17-19 Uhr. Termine und Anmeldung unter: karlsruhe@dgb.de Tel. 93121-0 www.nordbaden.dgb.de
Mobbing-Hotline Baden-Württemberg Mo-Fr (werktags) 8-22 Uhr Tel. 0180 26622464
EHRENAMTLICHES ENGAGEMENT
AIDS-Hilfe Karlsruhe e. V. Wilhelmstr. 14, Südstadt Tel. 354816-11 claudia.kramer@aidshilfe-karlsruhe.de www.aidshilfe-karlsruhe.de Ehrenamtliche Mitarbeit im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Prävention. Monatliche Treffen. Fortbildungs- möglichkeiten für ehrenamtlich Aktive.
Aktionsbüro Mitmachen – Ehrensache | Stadtjugendausschuss e. V. Jugendagentur Karlsruhe Siehe „Kinder und Jugendliche”
Amt für Stadtentwicklung | Aktivbüro | Stadt Karlsruhe, Fachstelle für Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen und ehrenamtlich Engagierte: Freiwil- ligenvermittlung, Fortbildung für
Ehrenamtliche, Geschäftsstelle des Forums Ehrenamt. Zähringerstr. 61 (hinter der kleinen Kirche) Tel. 133-1212, Fax 133-1279 aktivbuero@afsta.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/aktivbuero
Arbeiter-Samariter-Bund ASB Pforzheimerstr. 27 a, Tel. 49008-0 info@asb-ka.de, www.asb-ka.de
AWO KA gemeinnützige GmbH Rahel-Straus-Str. 2, Tel. 35007-119 info@awo-karlsruhe.de www.awo-karlsruhe.de
Bahnhofsmission Karlsruhe Bahnhofsplatz 1/Gleis 101 Tel. 30955 daferner@bahnhofsmission.de www.bahnhofsmission.de Ehrenamtliche Mitarbeit auf
dem Bahnhof für Menschen in Notlagen oder bei Begleitungen im Nahverkehr.
Caritasverband Karlsruhe e. V. Sophienstr. 33, Tel. 91243-0 caritashaus@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de/ehrenamt Informationen für ehrenamtliches Engagement im Caritashaus
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Ettlinger Str. 13, Tel. 95595-0, Fax 95595179 soziales@drk-karlsruhe.de www.drk-karlsruhe.de
Diakonisches Werk Karlsruhe Stephanienstr. 98 Tel. 167-148, Fax 167-169 info@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 2928 | FAMILIEN
Sozialdienst kath. Frauen e. V. Akademiestr. 15, Tel. 91375-17 fachteamfk@skf-karlsruhe.de
KINDERBETREUUNGSANGEBOTE
Eine Übersicht über die Kinderbe- treuungsangebote im Stadtgebiet Karlsruhe gibt es unter www.karlsruhe.de/b3/soziales/ betreuungsangebote Information und Beratung speziell zum Thema Kindertageseinrichtun- gen: Die Servicestelle der Stadt Karls- ruhe berät zu konkreten Betreuungs- wünschen, dem Rechtsanspruch und nimmt spezifische Anliegen entgegen, Tel. 133-5566, Di 13-15 Uhr, Mi 14-17 Uhr, Do 9-12 Uhr Der Pflegekinderdienst vermittelt Tagespflegepersonen, Tel. 133-5115, Mo 8 -12 Uhr, Do 14-17 Uhr
Nachbarschaftshilfe minikids | Caritasverband Karlsruhe e. V. Caritashaus siehe „Familien“
FRAUEN Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Frauenorganisationen Luise-Riegger-Haus, Baumeisterstr. 56 Tel. 890924, Fax 892174 (Kanzlei Meerpohl und Muser-Zoche)
Beratung für alleinerziehende Familien | Caritasverband Karlsruhe e. V. Caritashaus, Sophienstr. 33 Tel. 91243-0 Sprechzeiten nach Vereinbarung. familienzentrum@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de/ alleinerziehende
Beratungsstelle für Frauen | Sozialdienst kath. Frauen e. V. Akademiestr. 15 Tel. 91375-0, Fax 91375-75 skf.karlsruhe@t-online.de www.skf-karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo, Fr 8:30-12, Di 14- 16 Uhr und nach Vereinbarung. Beratung bei Partnerschaftspro-
blemen, Trennung und Scheidung Ehe-, Familien-, Lebensberatung Beratung und Hilfe für miss-
handelte Frauen und Mädchen, Clearingstelle bei häuslicher Gewalt, Hilfe nach Auszug aus dem Frauenhaus SkF frauen@skf-karlsruhe.de
Beratung für junge Frauen, Alleinerziehende und Familien intensiv@skf-karlsruhe.de
Schwangerschaftsberatung skf.karlsruhe@t-online.de
Sozialpädagogische Familienhilfe holtzhausen@skf-karlsruhe.de
Startpunktcafé startpunkt@skf-karlsruhe.de
Fachteam Frühe Kindheit fachteamfk@skf-karlsruhe.de
Betreuung nach dem Betreuungs- gesetz, btg@skf-karlsruhe.de
Begleiteter Umgang bu@skf-karlsruhe.de
Betreutes Einzelwohnen bew@skf-karlsruhe.de
Familienrat familienrat@skf-karlsruhe.de
Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot | SOZPÄDAL, SOZIALPÄDAGOGISCHE ALTERNATIVEN E. V. Scheffelstr. 37, Rückgebäude Tel. 133-5461, Fax 133-5473 frauenberatungsstelle@sozpaedal.de www.sozpaedal.de Öffnungszeiten: Mo, Fr 8:30-13, Mi 10:30-13:30 Uhr
im Stadt- und Landkreis Karlsruhe statt. Fortbildungsmöglichkeiten.
Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. Programm ehrenamtlicher Betreuungshelfer. Thomas-Mann-Str. 3 Tel. 50904-53, www.vfj-ka.de
FAMILIEN Broschüre Startklar Wegweiser für werdende Eltern und Familien mit Kindern bis drei Jahren; von der Schwanger- schaft bis zur Freizeitgestaltung mit Kindern, Anlaufstellen und Informationen. Startpunkt Familienzentren Anlauf- und Kontaktstellen für werdende Eltern und Familien mit kleinen Kindern. Siehe Broschüre Startklar. Die Broschüre ist erhältlich beim Kinderbüro, Tel. 133-5111
Familienzentrum Caritashaus | Caritasverband Karlsruhe e. V. Sophienstr. 33, Tel. 91243-0 familienzentrum@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de/ familienzentrum Angebote: Startpunkt-Elterncafé, Elternveranstaltungen, Senioren- Begegnungsstätte, Frühstück für alleinerziehende Familien und Senioren, rechtliche Beratung bei Scheidung/Trennung
Familienzentrum Karlsruhe | Reha-Südwest gGmbH Familienbildung, Frühförderung und Fachberatung. Fasanenstr. 14 Tel. 93200-0, Fax 93200-24 famz.karlsruhe@reha-suedwest.de Kurse und Gruppenangebote für Fa- milien, Eltern und Kinder im Bereich
Bewegung, Erziehung, Sprache und Musik. Frühförderstelle siehe „Menschen
mit Behinderungen“
Informations- und Vernetzungs- stelle Pränataldiagnostik | Diakonisches Werk Karlsruhe Stephanienstr. 98 Tel. 167-267, Fax 167-169 prolingheuer@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de www.pnd-beratung.de Beratung und Begleitung bei vorge- burtlichen (pränataldiagnostischen) Fragen und Entscheidungen z.B.: Welche vorgeburtlichen Unter- suchungen sind für Sie sinnvoll? Entwicklung von Perspektiven auch bei pränataldiagnostischen Befunden, Begleitung bei glücklos verlaufenden Schwangerschaften.
Kinderbüro | Stadt Karlsruhe Südendstr. 42 Tel. 133-5111, Fax 133-5139 kinderbuero@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/kinderbuero Sprechzeiten: Mo, Mi, Do 8:30-12, 13-15:30, Di 13-15:30, Fr 8:30-13 Uhr, und nach Vereinbarung Frühe Prävention, Familienbildung, Kinderinteressenvertretung, Jugend- schutz, Bündnis für Familie
FACHTEAM FRÜHE KINDHEIT
AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH Kronenstr. 15 Tel. 35007-215, Fax 35700-160 fachteamfk@awo-karlsruhe.de
Diakonisches Werk Karlsruhe Hilfen für Schwangere und junge Familien. Stephanienstr. 98, Tel. 167-220 fachteamfk@dw-karlsruhe.de www.diakonisches-werk-karlsruhe.de
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 3130 | FRAUEN
zur Verbesserung der Situation und initiiert hierzu konkrete Projekte. Die Gleichstellungsbeauftragte koope- riert mit Frauen und Frauengruppen, Verbänden und Gewerkschaften sowie gleichstellungsorientierten Männerorganisationen. Termine und jeweilige Projekte werden auf der Internetseite veröffentlicht.
Informations- und Vernetzungs- stelle Pränataldiagnostik | Diakonisches Werk Karlsruhe Stephanienstr. 98 Tel. 167-267, Fax 167-169 prolingheuer@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de www.pnd-beratung.de Beratung und Begleitung bei vorge- burtlichen (pränataldiagnostischen) Fragen und Entscheidungen z.B.: Welche vorgeburtlichen Unter- suchungen sind für Sie sinnvoll? Entwicklung von Perspektiven auch bei pränataldiagnostischen Befunden, Begleitung bei glücklos verlaufenden Schwangerschaften.
Kontaktstelle Frau und Beruf | Stadt Karlsruhe Zähringerstr. 65 a Leitung: Cora Pogantsch, Tel. 133-7331 info@frauundberuf-karlsruhe.de Beratung: Friedegard Baier Tel. 133-7332, Mo 15-17 Uhr tel. Beratung zu beruflichen Frage- stellungen, Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch Di-Do 9 bis 12 Uhr. Nur vormittags: Vera Sanesi, Tel. 133-7335, Fax 133-7339
pro familia Amalienstr. 25 Tel. 92050-5, Fax 92050-60 Siehe „Ehe-, Familien- und Lebensberatung“
Selbsthilfegruppe für Frauen mit Haarverlust | PARADISE FASION Hair & Beauty Inhaberin: Sara Krieg Ritterstr. 10 Tel. 1832808, Fax 1832828 www.paradise-fashion.de
Tagestreff für Frauen in beson- deren sozialen Schwierigkeiten und Wohnungsnot TafF | SOZPÄDAL, SOZIALPÄDAGOGISCHE ALTERNATIVEN E. V. Belfortstr. 10 Tel. 16089880, Fax 16089886 taff@sozpaedal.de www.sozpaedal.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-13:30, Mi 9-16:30, Sa 10-12:30 Uhr
Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. Anti-Gewalt-Beratung und Training für Frauen Thomas-Mann-Str. 3 Tel. 50904-50 Sprechzeiten: Montag 10-12 Uhr und nach Vereinbarung anja.pfettscher@vfj-ka.de www.vfj-ka.de
Wildwasser & FrauenNotruf | Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e. V. Fachberatungsstelle, Kaiserstraße 235 Tel. 859173, Fax 859174 info@wildwasser-frauennotruf.de www.wildwasser-frauennotruf.de Tel. Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 10-12, Mi 16-18, Do 14-16 Uhr
Beratung für Prostituierte | Diakonisches Werk Karlsruhe beratungfuerprostituierte@dw- karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de
Frauenberatungsstelle Kriegsstr. 148 Tel. 849047, Fax 8305831 info@frauenberatungsstelle- karlsruhe.de Termine nach Vereinbarung; Psychologische, psychosoziale und rechtliche Beratung für Frauen in persönlichen Krisensituationen, mit Gewalterfahrungen, bei Trennung und Scheidung, nach Platzverweis des Partners, nach Frauenhausaufenthalt.
Frauenhaus SkF Karlsruhe | Sozialdienst katholischer Frauen Tel. 824466, Fax 8244689 frauenhaus@skf-karlsruhe.de www.skf-karlsruhe.de Schutz, Unterkunft und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder Aufnahme täglich 8-21 Uhr. Nachts können Sie sich an jedes Polizeirevier wenden.
Frauenhaus Karlsruhe | Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e. V. Postfach 05 15, 76155 Karlsruhe Tel. 567824, Fax 564794 karlsruhe@frauenhaus.de Das Frauenhaus bietet Frauen nach häuslicher Gewalt Schutz und Beratung. Wir begleiten Frauen bei der Entwick- lung neuer Lebensperspektiven. Unser Konzept ist Hilfe zur Selbsthilfe.
Frauenhaus | Sozialdienst kath. Frauen e. V. Beratung und Aufnahme. Tel. 824466, Fax 8244689 frauenhaus@skf-karlsruhe.de www.skf-karlsruhe.de
Frauenselbsthilfe nach Krebs, Gruppe Karlsruhe Siehe „Gesundheitsberatung, Krebsberatung”
Frühchentreff Karlsruhe e. V. Verein zur Förderung früh- und risikogeborener Kinder. Siehe „Ehe-, Familien- und Lebensberatung“
gewächsHAUS | Mütterzentrum Karlsruhe e. V. Werderstr. 63, Tel. 661036 buero@muetterzentrum-karlsruhe.de www.muetterzentrum-karlsruhe.de Bürozeiten: Mo, Mi, Fr 9:30-11:30 Uhr Treffpunkt für werdende und gewor- dene Mütter und Väter, offene Cafes, Minikindergarten (1,5-3 Jahre), Rückbildungsgymnastikund Sport- Kurse mit Kinderbetreuung.
Gleichstellungsbeauftragte | Stadt Karlsruhe Rathaus am Marktplatz Sprechzeiten nach Vereinbarung, Erreichbarkeit: uneingeschränkt barrierefrei, Tel. 133-3062 Fax 133-3069, gb@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/gleichstellung Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe an der Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungs- gebotes von Frauen und Männern im Alltag mitzuwirken. Sie ist Anlauf- stelle für Frauen und Männer mit An- regungen, Fragen und Beschwerden, zeigt vorhandene Defizite bei der Gleichstellung von Frauen und Män- nern in der Stadt und in der Stadt- verwaltung auf, erarbeitet Vorschläge
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 3332 | FRAUEN
GESUNDHEITS- BERATUNG
AOK – Die Gesundheitskasse Mittlerer Oberrhein Kriegsstr. 41 Tel. 3711-0, Fax 3711-550 www.aok-bw.de/mor aok.mittlerer-oberrhein@bw.aok.de Öffnungszeiten: Mo-Mi 8:30-17, Do 8:30-18, Fr 8:30-16 Uhr
AOK – Gesundheitszentrum Ernährungs- Bewegungs- und Entspannungsangebote Tel. 3711-171/-173, Fax 3711-189 Ernährungsfachkräfte: Tel. 3711-175/-186 Bewegungsfachkräfte: Tel. 3711-170/-179/-183/-184
DAK Gesundheit Servicezentrum Karlsruhe Amalienstr. 81-87 Tel. 8309370 (24 Stunden, 365 Tage), Fax 830937-7030 service744200@dak.de www.dak.de Öffnungszeiten: Mo-Mi 8-16, Do 8-17, Fr 8-13 Uhr
Ernährungszentrum im Landkreis Karlsruhe | Landratsamt Karlsruhe Fachbereich V/Landwirtschaftsamt Postanschrift: Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe Sitz: Am Viehmarkt 1, 76646 Bruchsal Tel. 07251 74-1752 Fax 07251 74-1705 ernaehrungszentrum@landratsamt- karlsruhe.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung. Information über Ernährung und Lebensmittelqualität.
Gesundheitsamt | Landratsamt Karlsruhe Zuständig für Stadt- und Landkreis Karlsruhe Gesundheitsförderung Beiertheimer Allee 2 Tel. 936-5908/-5910 gesundheitsfoerderung@ landratsamt-karlsruhe.de Beratung, Begleitung, Initiierung und Koordination von Projekten und Prozessen zur Gesundheitsförderung. Angebote aus den Bereichen
Gesundheit und Soziales: Regionaler Internet-Wegweiser unter www.internet-gid.de/ka
Angebotsdatenbank zur Gesund- heitsförderung und Prävention für Kinder und Jugendliche: Netzwerk Bildung und Gesundheit im Stadt- und Landkreis Karlsruhe unter www.gesundaufwachsen-ka.de
Krebsberatung Siehe „Krebsberatung”
Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe Selbsthilfebüro im Hardtwaldzentrum Kanalweg 40/42 Tel. 91230-25, Fax 91230-52 selbsthilfe@paritaet-ka.de www.paritaet-ka.de
Regionales Schlaganfallbüro | Ambulantes Zentrum für Rehabilitation und Prävention am Entenfang GmbH Am Entenfang 12-14, Tel. 95206-42 schlaganfallbuero@azr.de Beratungs- und Begegnungszentrum.
Unabhängige Patientenbera- tung Deutschland (UPD) | Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Kaiserstr. 167, Tel. 9845121, Fax: 9845150 karlsruhe@upd-online.de www.unabhaengige-patienten- beratung.de, Beratungszeiten:
FAMILIENHEBAMMEN
Gesundheitsamt | Landratsamt Karlsruhe Zuständig für Stadt- und Landkreis Karlsruhe Beiertheimer Allee 2, Zimmer L 0286 Claudia Müller Tel. 936-81720 oder 0171 3039694 claudia.mueller@landratsamt- karlsruhe.de
pro familia Amalienstr. 25 Birgit Kränzler-Haas, Terminabsprache: Tel. 920505 birgit.kraenzler-haas@profamilia.de Telefonsprechstunde: Mo 8-10 Uhr, Do 16-18 Uhr
MUTTER-KIND-KUREN
Caritasverband Karlsruhe e. V. Caritashaus, Sophienstr. 33 Tel. 91243-0, Tel. Terminabsprache: Mo-Do 8:30-12, Do 13:30-16 Uhr
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Ettlinger Str. 13 Tel. 95595172, Fax 95595179 mk-kuren@drk-karlsruhe.de Sprechzeiten nach Vereinbarung.
SCHWANGERSCHAFTSKONFLIKT- BERATUNG GEM. § 219 STGB
Schwangerschaftsberatung | Diakonisches Werk Karlsruhe Stephanienstr. 98 Tel. 167-245, Fax 167-169 hirsch@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de Wir beraten werdende Eltern und Familien mit kleinen Kindern: Ver- trauliche Geburt, Familienplanung, Pränataldiagnostik, Leben mit Kind, finanzielle Hilfen, familiärer Stress, Ausbildung und Beruf, Gespräch
zum Schwangerschaftsabbruch mit Beratungsbescheinigung Einzel- und Paarberatung
Gesundheitsamt | Landratsamt Karlsruhe Zuständig für Stadt- und Landkreis Karlsruhe Beiertheimer Allee 2 Tel. 936-5903/-5904, Fax 936-5143 schwangerenberatung@landratsamt- karlsruhe.de Termine nach Vereinbarung.
pro familia Amalienstr. 25 Tel. 92050-5, Fax 92050-60 Ein Beraterteam aus Sozialarbeite- rinnen, -berater, Psychologinnen, Psychologen, Ärztinnen, Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechts- anwälten berät Sie bei der Frage Schwangerschaftsabbruch ja oder nein? Siehe „Ehe-, Familien- und Lebensberatung”
Schwangeren- und Familienberatung | Sozialdienst kath. Frauen e. V. Akademiestr. 15, Tel. 91375-0 skf.karlsruhe@t-online.de Beratung zu finanziellen, sozial- rechtlichen und persönlichen Fragen in Zusammenhang mit Schwanger- schaft und Geburt sowie in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes; Anträge an die Bundesstiftung „Mutter und Kind“
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 3534 | GESUNDHEITSBERATUNG
Krebsinformationsdienst KID Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg steht Krebspatienten, ihren Angehörigen und allen Ratsu- chenden bei Fragen zu Krebs kosten- frei zur Verfügung. Finanziert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung informieren Ärztinnen und Ärzte am Telefon, per E-Mail und im Internet aktuell, unabhängig und wissenschaftlich fundiert zu allen krebsbezogenen Themen. Der Krebsinformationsdienst vermittelt auch Adressen von Anlaufstellen für die medizinische und psychosoziale Versorgung von Krebspatienten und bietet schriftliche Informationen wie Broschüren. Tel. 0800 4203040, tägl. 8-20 Uhr krebsinformationsdienst@dkfz.de www.krebsinformationsdienst.de www.facebook.de/ krebsinformationsdienst Persönliche Gespräche im Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg, Terminvereinbarung Tel. 06221 42-2890
Landesverband Prostatakrebs Selbsthilfe Baden-Württemberg g. V. Karl Heinz Bauer, Hildebrandstr. 33, 76227 Karlsruhe, Tel./Fax 389513 info@prostatakrebs-lps-bw.de www.prostatakrebs-lps-bw.de
Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Karlsruhe Karl Heinz Bauer, Hildebrandstr. 33 76227 Karlsruhe, Tel./Fax 389513 karl-heinz-bauer-m6@t-online.de www.selbsthilfegruppe- prostatakrebs-karlsruhe.de
HOMOSEXUALITÄT In Karlsruhe gibt es ein breites Angebot für Schwule und Lesben. Dazu gehören Freizeitangebote, Selbsthilfegruppen, Treffpunkte, Kul- turveranstaltungen, Rat- und Hilfs- angebote unterschiedlicher Gruppen. Informationen hierzu und Beratung bieten die folgenden Stellen an:
pro familia Amalienstr. 25 Tel. 92050-5, Fax 92050-60 Siehe „Ehe-, Familien- und Lebensberatung”
Schwung – Schwule Bewegung Karlsruhe e. V. Steinstr. 23, Tel. 1748467 www.schwung-karlsruhe.de Rat, Hilfe, Informationen für Schwule (Coming-Out-Gruppe, Jugendgruppe, Bibliothek, Rosa Telefon)
KINDER UND JUGENDLICHE
AGAPE Youth | AGAPE-Gemeinde Bienleinstorstr. 1 Tel. 497833, Fax 9415703 www.agape-ka.de Jugendtreff: Fr 18:30-22 Uhr
Freizeit Angebote für Jugendliche
Alive Youth | Alive Church e.V. Amalienbadstraße 5-7 Tel. 94197550, Fax 94197549 www.alivechurch.de Jugendtreff: Fr 18:30 Uhr
Freizeit Angebote für Jugendliche Krabbelgruppe/Spielkreis:
Fr 10-12 Uhr Austausch und Gespräch für Eltern mit Kleinkindern
Mo, Do 14-18, Di, Mi 10-14 Uhr Tel. Beratung: Mo, Do 16-18, Di, Mi 10-14 Uhr Kostenfreie Beratung zu patienten- spezifischen Themen wie: gesetzliche und private Krankenversicherung, Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Arzneimittel, Pflege, Patientenrechte.
KREBS BERATUNG UND SELBSTHILFE
AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH
Beratungsstelle für Familien mit krebskranken Kindern und Jugendlichen Elke Rottenberg-Enghofer Tel. 35007-128, Fax -160 e.rottenberg@awo-karlsruhe.de Sprechzeiten: Mi 13-16, Do 9-12 Uhr oder nach Vereinbarung.
Psychosoziale Beratungs- stelle für Krebskranke und deren Angehörige Kronenstr. 15 krebsberatung@awo-karlsruhe.de Erreichbar unter folgenden Nummern: Elke Rottenberg-Enghofer (Dipl.Päd) Tel. 35007-128 Petra Stecker (Dipl.Soz.Arb.) Tel. 35007-129 Cornelia Dewein (Dipl.Soz.Arb) Tel. 35007-224 Franziska Petridis (Dipl.Psych.) Tel. 35007-223 Fax: 35007-160 Sprechzeiten nach Vereinbarung, Anrufbeantworter ist geschaltet.
B.L.u.T. e. V. – Bürger für Leukä- mie- und Tumorerkrankte Ringstr. 116, 76356 Weingarten Tel. 07244 6083-0 Fax 07244 6083-20 www.blutev.de, info@blutev.de
Elke Jordan, Beate Wimmer Mo-Fr 9-12:30 Begleitung und Hilfe bei Leuk-
ämie- und Tumorerkrankungen, Organisation und Durchführung von Suchaktionen nach freiwilli- gen Stammzellspendern
Selbsthilfegruppe für Leukämie- und Lymphompatienten: jeden zweiten Monat am 1. Do um 19:30 Uhr, Ringstr. 116 in 76356 Weingarten
OnkoWalking, Sport für Krebspa- tienten während und nach der Therapie. Info über Kurse in Ihrer Region unter 07244 6083-0 oder unter www.onkowalking.info
Palliativmedizinisches Angebot im Städtischen Klinikum Karlsruhe, www.fk-palliativ.de
Diakonisches Werk Karlsruhe Beratungsstelle für Krebskranke und Angehörige, Kaiserstr. 172 Tel. 831849-41 c.obenaus@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de Sprechzeiten nach Vereinbarung. Nachsorgegruppen: Gruppentreffen: Kußmaulstr. 72,
Mo ab 15:30 Uhr Gesprächsgruppe für Frauen
„Das Leben geht weiter ...“ jeden 2. Do im Monat, 17:30-19:30 Uhr, Kaiserstr. 172
Selbsthilfegruppe Lungenkrebs „Jetzt erst recht!“ jeden 3. Do im Monat 17:30-19:30 Uhr, im Seminarraum in den Vincentius-Kliniken, Südendstr.
Frauenselbsthilfe nach Krebs, Gruppe Karlsruhe Brigitte Hug, Tel. 07246 944759 brigitte-hug@web.de www.frauenselbsthilfe.de Unser Motto: Auffangen, Informie- ren, Begleiten nach der Diagnose Krebs
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 3736 | KINDER UND JUGENDLICHE
Evangelisches Jugendwerk | Zentralstelle der Evangelischen Jugendarbeit im Kirchenbezirk Karlsruhe-Durlach, Luisenstr. 53 Tel. 848930, Fax 853419 jugendwerk@juweka.de www.juweka.de Sprechzeiten: Mo 14-16:30, Di, Mi, Do 9-12, 13-16:30 Uhr
Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Baden – EKJB | Zentralstelle der Evangelischen Jugend in der Evangelischen Landes- kirche in Baden Blumenstr. 1-7 Tel. 9175-458, Fax 9175-25458 zentrale.ekjb@ekiba.de www.ejuba.de, www.YouVent.info Freizeitangebote für Kinder,
Jugendliche, Familien, körperbe- hinderte Kinder und Jugendliche.
Beratung für Freiwilligendienste im In- und Ausland, Angebote zum ehrenamtlichen Engagement, Jugendkirchen, Jugendarbeit und Schule.
Zentralstellen eigenständiger evangelischer Jugendorganisatio- nen: EGJ-Baden, VCP-Land Baden, ESB-Baden, intakt, JuKuPop, FÖF.
Familienzentrum des Stadt- und Kreisverbandes der Hörgeschä- digten Karlsruhe e.V. Im Jagdgrund 8, 76189 Karlsruhe-Daxlanden Tel. 95759401, Fax: 501772 faze@gl-stadtverband.de www.stv-ka.info Informationen für Familien mit hörgeschädigten Familienmitgliedern und Interessierte. Wir bieten: Beratung bei Fragen zum Umgang
mit einer Hörbehinderung. Hör- screening/ Hörtest auffällig? Was nun? Beratende Begleitung bei der Diagnose Hörschädigung.
Unterstützung bei Erziehungsfra- gen und Konflikten in der Familie.
Lerngruppen – geleitete Spiel- gruppen für Kinder unterschiedli- chen Alters
Vorträge, Seminare, Workshops rund um die Themen Hörschädi- gung, Erziehung und Gebärden- sprache
Kommunikationskurse – Sprach- kurse für unterschiedliche Bedürf- nisse
Treffpunkt – Begegnung zwischen hörenden, hörgeschädigten, alten, jungen, behinderten und nicht behinderten Menschen
Durch unsere Angebote möchten wir Eltern Kenntnisse und Ideen mitgeben, damit diese ihren Alltag einfacher gestalten können.
Hans und Therese Krille-Haus | Diakonisches Werk Karlsruhe Wohnhaus und Außenwohngruppe für psychisch kranke Jugendliche. Seubertstr. 7 Tel. 961400-0, Fax 961400-18 krillehaus@dw-karlsruhe.de www.krillehaus.de
Heilpädagogischer Fachdienst für Kindertageseinrichtungen | Reha-Südwest gGmbH Waldhornstr. 29 Tel. 8317790, Fax 831779 9 hpfd.karlsruhe@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de Beratung und Hilfe bei Fragen zu Kindern mit sozial-emotionalen Entwicklungsauffälligkeiten in Krippe und Kita
IGLU | Heimstiftung Karlsruhe Anlaufstelle für Kinder und Jugend- liche (bis circa 27 Jahre) ohne Zuhause. Adlerstr. 20 Tel. 133-5480, Fax 133-5481 iglu@heimstiftung-karlsruhe.de www.heimstiftung-karlsruhe.de
AllerleiRauh | Stadt Karlsruhe Otto-Sachs-Str. 6, 1. OG Tel. 133-5381/-5382, Fax 133-5449 allerleirauh@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/allerleirauh Tel. Sprechzeiten: Mo, Mi 11-12, Di, Do 16-17 Uhr Hilfe und Beratung bei sexueller Gewalt.
Amt für Ausbildungsförderung | Stadt Karslruhe Siehe „Behörden”
Au-pair-Beratung | Verein für Internationale Jugendarbeit e. V. Siehe „Menschen mit Migrationshintergrund”
IN VIA | Kath. Verband für Mäd- chen- und Frauensozialarbeit e. V. Au-pair-Beratung Siehe „Kinder und Jugendliche”
AWO – Jugendhilfeeinrichtungen Luzie – Einrichtung für Mädchen
und junge Frauen, Tel. 9408964 BINGO – Einrichtung für Jugend-
liche unterschiedlicher Nationalitäten, Tel. 3528775
Sozialtherapeutische Tagesgruppen, Herr Zimmermann, Tel. 4538686
www.awo-karlsruhe.de
AWO – Reisen Ferienwerk Kronenstr. 11 Tel. 35007-151, Fax 35007-152 awo-reisen@awo-karlsruhe.de www.awo-reisen.de
Azubi-Pool | BBQ Berufliche Bildung gGmbH Anne Schmolt Kriegsstr. 240, Tel. 62687-23 schmolt.anne@biwe-bbq.de Passgenaue Vermittlung Auszu- bildender an ausbildungswillige Unternehmen. Unterstützung von
Jugendliche und junge Erwachse- ne, die auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz sind und eine duale Berufsausbildung anstreben.
Beratung von Mädchen und jungen Frauen | Sozialdienst kath. Frauen e. V. Akademiestr. 15 Tel. 91375-19, Fax 91375-75 intensiv@skf-karlsruhe.de www.skf-karlsruhe.de Individuelle begleitende psychosoziale Beratung
Deutscher Kinderschutzbund | OV Stadt und Landkreis Karlsruhe e. V. Kaiserallee 109 Tel. 842208, Fax 843270 info@kinderschutzbund-karlsruhe.de www.kinderschutzbund-karlsruhe.de Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9:30- 12, Mo, Mi, Do 15-17:30 Uhr Kleiderladen: Di 9:30-12, Mi 15- 17:30 Uhr; Elterncafé: Fr 15-17 Uhr Hilfe für Kinder, Jugendliche, Eltern und alle, die mit Kindern zu tun haben. Kostenlos, unbürokratisch und vertraulich. Babysitterkurse Begleiteter Umgang DakaDu (Das kannst auch Du!) Elterncafé Elternkurse Starke Eltern –
Starke Kinder ® Familienberatung/-begleitung KIK Kind im Krankenhaus Kleiderladen (kostenfreie
Kinderkleidung) Kinder- und Jugendtelefon
Tel. 0800 1110333 bundesweite kostenlose Telefonberatung Mo-Sa 14-20 Uhr Die Nummer gegen Kummer
Sprachpaten „Mach Dich stark“
Gruppentraining Sozialer Kompetenzen für Jugendliche
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 3938 | KINDER UND JUGENDLICHE
Jugendamt | Stadt Karlsruhe Siehe „Behörden”
Jugendberatungsstelle | Stadt Karlsruhe, Kaiserstr. 64 Tel. 133-5391, Fax 133-5489 www.karlsruhe.de/jugendberatung jdb@karlsruhe.de Sekretariat: Mo-Do 8:30-12 Uhr, 13- 17 Uhr; Erstkontakt: Di, Mi, Do 13-14 Uhr; Beratung und Hilfestellung für Jugendliche, junge Erwachsene und Angehörige bei Konflikten, akuten Krisen und persönlichen Problemen. Die Beratungen sind kostenfrei und auf Wunsch anonym. Selbstverständ- lich stehen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Schweigepflicht.
Jugendgruppe „Schwule Jungs“ Jeden 2. und 4. Freitag im Monat um 18:30 Uhr in den Räumen des Entropia e. V., Steinstr. 23 schwule-jungs@schwung-karlsruhe.de
JUKS Jugendkunstschule Karlsruhe Kaiserallee 12 e, Tel. 83123-0 juks@karlsruhe.de www.juks.karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo, Do 14-17, Mi 9:30-12, Fr 14-16 Uhr Künstlerische Bildung für junge Menschen im Alter von 2 bis 24 Jahre in Bildender Kunst, Tanz, Theater und Neue Medien.
JUNO | Heimstiftung Karlsruhe Notschlafstelle für weibliche, akut wohnungslos gewordene junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahre aus Karlsruhe. Kaiserstr. 46, Tel. 35489309 juno@heimstiftung-karlsruhe.de www.heimstiftung-karlsruhe.de
NOKU | Heimstiftung Karlsruhe Notschlafstelle für männliche, akut wohnungslos gewordene junge
Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahre aus Karlsruhe. Adlerstr. 20, Tel. 133-5523 noku@heimstiftung-karlsruhe.de www.heimstiftung-karlsruhe.de
Karlsruher Vereinigung zur Hilfe für psychisch kranke Kinder und Jugendliche e. V. Gruppen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen wie ADHS, Ängste, Depressionen, Essstörungen, Autismus, und mehr. Siehe „Menschen mit psychischen Erkrankungen, Freizeitangebote“
Katholisches Jugendbüro Karlsruhe Zentralstelle für kirchliche Jugendarbeit. Steinstr. 31, 76133 Karlsruhe Tel. 28262, Fax 25208 mail@jugendhaus-ka.de www.jugendhaus-ka.de Telefonisch erreichbar: 10-17 Uhr, Do 12-20 Uhr, Fr 10-14 Uhr
Kinderbüro | Stadt Karlsruhe Siehe „Familien“
Kindergruppe Regenbogen Gruppe für Mädchen und Jungen zwischen 7 und 12 Jahren aus sucht- belasteten Familien. Beratungsstelle der Diakonischen Suchthilfe Mittel- baden. Stephan Peter-Höner, Tel. 167-292 regenbogen@diakonische-suchthilfe- mittelbaden.de
Kinderhospizdienst für Stadt und Landkreis Karlsruhe Lebensbegleitung für Familien mit einem schwerkranken oder unheilbar kranken Kind oder Jugendlichen. Kaiserstr. 172 Tel. 831849-31 oder -33 Fax: 831849-69
Öffnungszeiten: Mo 9-12 Uhr, Di/Do 9-17 Uhr, Mi/Fr 9-14 Uhr Es wird unter anderem Hilfe angebo- ten bei Problemen mit der momentanen
Wohnsituation Obdachlosigkeit oder drohender
Obdachlosigkeit der Unterstützung zur Verbesse-
rung der Lebenssituation Postmeldeadresse Frühstück von 9-15 Uhr
IN VIA | Kath. Verband für Mäd- chen- und Frauensozialarbeit e. V. Caritashaus, Sophienstr.33 Tel. 91243-21, Fax 91243-45 invia.karlsruhe@caritas-karlsruhe.de Au-pair Beratung, Vermittlung und Betreuung, Infos über das Freiwillige Soziale Jahr, Jugendberatung, Schul- kooperation.
Jugendagentur Stadt Karlsruhe Bildungsnetzwerk für Kinder und Jugendliche.
Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe Moltkestr. 22, Tel. 133-5621 info@ jaka-ka.de, www.jaka-ka.de Aktionsbüro Mitmachen –
Ehrensache, Tel. 133-5624 karlsruhe@mitmachen- ehrensache.de www.mitmachen-ehrensache.de Jugendliche jobben am Interna- tionalen Tag des Ehrenamtes (5. Dez.), einen Tag lang. Sie unter- stützen mit ihrem Lohn soziale Projekte.
Aktions- uund Zirkusbüro Otto-D. Wolfartsweierer Str. 11 Tel. 66499240
ILB – Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche Tel. 133-5622, info@jaka-ka.de Ehrenamtlich engagierte Bürge- rinnen und Bürger unterstützen
Jugendliche dabei, ihren Schulall- tag besser zu meistern und ihre schulischen Erfolge zu verbessern.
BeoNetzwerk – vertiefte Berufso- rientierung Tel. 133-5624 info@beo-netzwerk.de www.beonetzwerk.de Projekt zur Förderung Jugend- licher (Klassenstufe 7-9 der Haupt- und Realschulen) durch den Aufbau eines regionalen Netzwerks beim Übergang von der Schule in das Berufsleben.
BeoPlus – soziale Berufe Tel. 133 5625, info@beoplus.de www.beoplus.de Projekt zur gezielten Vorbereitung von Schülern und Schülerinnen auf eine Ausbildung in sozialen Berufen
Klever – Der Karlsruher Lernver- bund Tel. 133-5622, info@jaka-ka.de www.klever-ka.de Ferien- und Nachmittagsprojekte, Hausaufgaben- und Spielbetreu- ung auf Anfrage von Schulen, Fördervereinen und Eltern.
Servicestelle Übergang Schule – Beruf Kronenplatz 1, Tel. 133-5623 servicestelle@stja.karlsruhe.de www.servicestelle-ka.de Masterplan 2015: Gemein- schaftsprojekt von Stadtjugend- ausschuss e. V., AFB und Schul- und Sportamt zur Verbesserung der Übergangsquote von Schulab- solventen in den Beruf
Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw) Tel. 133-5671 www.ferien-karlsruhe.de www.jfbw.de, jfbw@stja.de Freizeiten für Kinder und Jugendliche im In- und Ausland, Stadtranderholung, Ferienspa- Angebote
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 4140 | KINDER UND JUGENDLICHE
Siehe „Ehe-, Familien- und Lebensberatung”
Psychologische Beratungsstel- len Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche | Stadt Karlsruhe Siehe „Ehe-, Familien und Lebensberatung”
Selbstbehauptungskurse für Jungen | Männerbüro Karlsruhe e. V. An den Schulen in Karlsruhe und Umland. Siehe „Männer“
Sozialer Dienst | Stadt Karlsruhe Siehe „Behörden”
Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe Geschäftsstelle und Sekretariat Moltkestr. 22 Tel. 133-5601, Fax 133-5609 www.stja.de Jugendverbandsreferat
Tel. 133-5614/-5614 Aktivspielplatz Günther-Klotz-
Anlage, Tel. 133-5677
Aktivspielplatz Nordweststadt Hertzstr. 176, Tel. 9714330
Anne Frank, Haus der Jugendverbände Moltkestr. 20, Tel. 133-5615
Baerenthal, Jugendfreizeit- und Bildungsstätte und La Famille (Selbstversorgerhaus) Place Robert Schuman F-57230 Baerenthal, Direkt: Tel. 0033 387065038
Durlach, Kinder- und Jugendhaus Weiherstr. 1, Tel. 4905626
Fanprojekt Mainestr. 8, Tel. 5984471
Geroldsäcker, Kinder- und Jugendtreff Blaues Haus Hallesche Allee 1, Tel. 682259
Grötzingen, Kinder und Jugendtreff Eisenbahnstr. 34, Tel. 9151306
Jugend- und Begegnungszentrum JUBEZ Kronenplatz 1, Tel. 935193
Jugendagentur (Schulkooperationen und Projek- te) Moltkestr. 20, Tel. 133-5621
Jugendfreizeit- und Bildungswerk Karl-Röckl-Passage, Bürgerstr. 16, Tel. 133-5671/-5672/-5673
Lohn-Lissen Kinder- und Jugendtreff Ellmendinger Str. 1, Tel. 4905626
Mädchentreff „LA VIE“ Ettlinger Str. 9, Tel. 35454980
Mobile Spielaktion Pforzheimer Str. 35, Tel. 4763887
MOK-Initiative (für jugendl. Spätaussiedler) Moltkestr. 20
Mühlburg, Kinder- und Jugend- treff Fliederstr. 1, Tel. 591290
Musikmobil Soundtruck Saarlandstr. 16, Tel. 566341
NCO-Club Delawarestr. 21, Tel. 9714866
Neureut, Kinder- und Jugendtreff Trafohäusle, Teutschneureuter Str. 54 Tel. 700948
Nordweststadt, Kinder- und Jugendtreff Kurt-Schumacher-Str. 1 Tel. 4852570
Oberreut, Gemeinschaftszentrum „Weiße Rose“ Otto-Wels-Str. 31, Tel. 133-5650
Oberreut Spiel- und Lernstube Otto-Wels-Str. 31 133-5652
Oststadt, Kinder- und Jugendtreff Rintheimer Str. 47, Tel. 615327
Rintheim, Kinder- und Jugendtreff Heilbronner Str. 28 e Tel. 62389847
info@kinderhospiz-karlsruhe.de www.kinderhospiz-karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr und nach Vereinbarung.
Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V. Im Lebenshilfe-Haus Steinhäuserstr. 18 c www.lebenshilfe-karlsruhe.de
Familienberatung Kinder und Jugendliche Tel. 831612-28/-29, Fax 831612-99 Termine nach Vereinbarung. beratung@lebenshilfe-karlsruhe.de Anlaufstelle für Familien mit Kindern und Jugendlichen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung. Beratung und Unterstützung im Hinblick auf finanzielle Hilfen, Möglichkeiten der Frühförderung, Familienbildung und Elternkurse.
Offene Angebote Tel. 831612-23, Fax 831612-99 oa@lebenshilfe-karlsruhe.de Bildungs-, Freizeit- und Unterstüt- zungsangebote für Menschen mit Behinderung; Unterstützung und Entlastung für Eltern und Angehörige.
Leistungen für Bildung und Teilhabe | Stadt Karlsruhe Tel. 8319-280 www.karlsruhe.de/b3/soziales/bil- dungspaket
MINToring | BBQ Berufliche Bildung gGmbH Martina Morcelli Kriegsstr. 240, Tel. 62687-13 morcelli.martina@biwe-bbq.de Studierende der MINT-Fächer werden zu Mentoren für MINT-interessierte Schülerinnen und Schüler im letzten Schuljahr und begleiten sie drei Jahre lang von der Schule an die Hochschule. Die MINToren begeis-
tern für MINT, informieren über das Spektrum der Studiengänge, geben Einblicke in die Hochschulen und ste- hen den Studieneinsteigern während der ersten vier Semester mit Rat und Tat zur Seite.
Mobile Jugendarbeit | Stadt Karlsruhe, Helmholtzstr. 1 Aufsuchende Sozialarbeit/Street- work, Cliquen- und Gruppenarbeit, individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung.
Streetwork Innenstadt Tel. 133-5134 streetwork.ka@gmx.de
Streetwork Oberreut Tel. 133-5471/-5148 streetwork.oberreut@web.de
Mobile Jugendarbeit West Tel. 133-5065/-5064 streetworkwest@web.de
HipHop Kulturzentrum „Combo“ Tel. 613625 und 133-5148 info@farbschall.de
pro familia Amalienstr. 25 Tel. 92050-5, Fax 92050-60 Jugendsprechstunde, jeden Mi von 16-17 Uhr Alle Fragen rund um das Leben zwi- schen 10 und 20 Jahren können hier gestellt werden. Eine Ärztin kann Dich untersuchen, eine Sozialarbeiterin hilft bei deinen Problemen mit dir selbst, dem Freund/der Freundin, der Schule, dem Betrieb oder mit den Eltern. Die Beratung ist kostenlos. Beratung zu sexualpädagogischen Themen für Eltern, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher. Durchführung von Veran- staltungen für Kindergärten, Schulen, Jugendgruppen, Betriebe.
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 4342 | KINDER UND JUGENDLICHE
JUGEND- UND KINDERHEIME
Hardtstiftung Neureuter Hauptstr. 2 (Mädchen und Mütter ab 12 Jahren, Heimgruppen, pädagogisch betreute Wohngemeinschaft, Ausbildung) Tel. 7082-0, Fax 7082-24 info@hardtstiftung.de www.hardtstiftung.de
Kinder- und Jugendhilfezentrum | Heimstiftung Karlsruhe Sybelstr. 11, Tel. 133-5127 Fax 133-5199, jugendhilfezentrum@ heimstiftung-karlsruhe.de www.heimstiftung-karlsruhe.de Wohngruppen, Tagesgruppen, betreutes Wohnen, Inobhutnahme- gruppen, Augartenschule.
St. Antoniusheim Kinder- und Jugendheim Rheinstr. 113 Tel. 95597-0, Fax 552767 gernot.foshag@st-antoniusheim.de
JUGENDWOHN- UND LEHRLINGSHEIME
Jugendgästehaus St. Hildegard Ettlinger Str. 39 Tel. 201833-0, Fax 201833-9 st.hildegard@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de/st.hildegard
Jugendgästehaus Kettelerheim | Caritasverband Karlsruhe e. V. Bismarckstr. 71 Tel. 91993-0, Fax 91993-33 kettelerheim@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de/kettelerheim
Theodor-Steinmann-Haus | Hardtstiftung Gartenstr. 27-29, Wohnheim für weibliche und männliche junge Menschen. Tel. 816265, Fax 827071 theodor-steinmann-haus@web.de www.theodor-steinmann-haus.de
KINDERBETREUUNGSANGEBOTE
Siehe „Familien, Kinderbetreuungsangebote“
PÄDAGOGISCH BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN
Hardtstiftung Weibliche Jugendliche, Mütter mit Kindern ab 18 Jahren. Neureuter Hauptstr. 2 Tel. 626904-0, Fax 626904-12 info@hardtstiftung.de www.hardtstiftung.de
Kinder- und Jugendhilfezentrum | Heimstiftung Karlsruhe Siehe „Kinder und Jugendliche, Jugend- und Kinderheime“
WisE | SOZPÄDAL, SOZIALPÄDAGO- GISCHE ALTERNATIVEN E. V. Betreutes Einzelwohnen für junge Frauen ab 16 Jahren. Werderstr. 40-44 Tel. 35236656, Fax 35259878 wise@sozpaedal.de www.sozpaedal.de
Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. Thomas-Mann-Str. 3 Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene, Betreutes Einzelwoh- nen, Hauptschulkurs, ehrenamtliche Betreuungshelfer. Tel. 5090-40, Fax 5090-460 info@vfj-ka.de, www.vfj-ka.de
Schülerhort Husky (Nordstadt) Tennesseeallee 126 b Tel. 7508605
Schülerhort NCO Delawarestr. 21, Tel. 9714867
Schülerhort Südstadt Marienstr. 63, Tel. 3523448 Augartenstr. 21, Tel. 3843790
Schülerhort Riedschule (Rüppurr) Riedstr. 11, Tel. 5984505
Südoststadt Kinder- und Jugendtreff Henriette-Obermüller-Str. 10 Tel. 6053270
Südstadt, Kinder- und Jugendtreff Augartenstr. 21, Tel. 30659
Südweststadt, Kinder- und Jugendtreff Südendstr. 51 a, Tel. 35454978
Waldstadt Kinder- und Jugendhaus Neisser Str. 8, Tel. 2010464
West, Kindertreff Jugendhaus Lindenallee 10, Tel. 133-5643
Westside Paradise, Jugendcafe Schillerstr. 25, Tel. 8302216
TeClub Karlsruhe | BBQ Berufliche Bildung gGmbH Martina Morcelli Kriegsstr. 240, Tel. 62687-13 morcelli.martina@biwe-bbq.de Technik-Club für Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren. Interesse und Begeisterung für Technik sollen durch praktisches Erleben in Work- shops und Spaß am Tüfteln geweckt werden.
Verein für Internationale Jugendarbeit e. V. Siehe „Menschen mit Migrationshintergrund”
Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. Thomas-Mann-Str. 3, ww.vfj-ka.de Betreuungshilfen, Tel. 50904-37
Betreutes Jugendwohnen, flexible Hilfen, sozialpädagogische Fami- lienhilfe.
Hauptschulkurs, Tel. 50904-28 Einjähriger Vorbereitungskurs für die externe Hauptschulabschluss- prüfung.
Kompetenzagentur Karlsruhe Tel. 50904-22 kompetenzagentur@vfj-ka.de www.kompetenzagentur.vfj-ka.de Das Projekt ist ein Angebot am Übergang Schule/Beruf für Jugendliche im Alter von 15-25 Jahre, die von Regelangeboten zur sozialen und beruflichen Inte- gration bisher noch nicht erreicht werden konnten.
Programm ehrenamtliche Betreuungshelfer, Tel. 50904-23
Wildwasser & FrauenNotruf | Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e. V. Fachberatungsstelle, Kaiserstraße 235 Tel. 859173, Fax 859174 info@wildwasser-frauennotruf.de www.wildwasser-frauennotruf.de Tel. Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 10-12, Mi 16-18, Do 14-16 Uhr
Staatliches Schulamt Karlsruhe Schulpsychologische Beratungsstelle Ritterstr. 16-20 Tel. 605610-70, Fax 605610-970 SPBS@ssa-ka.kv.bwl.de Termine nach persönlicher oder telefonischer Voranmeldung Beratung und Hilfe für Schüler/- innen, Eltern und Lehrer/-innen bei Schulschwierigkeiten bzw. Schulver- sagen. Information und Beratung über Bildungswege und Schulab- schlüsse. Supervision für Lehrkräfte.
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 4544 | KINDER UND JUGENDLICHE
SCHULVERWEIGERUNG
Ordnungs- und Bürgeramt | Stadt Karlsruhe Kontaktadresse: Bußgeldstelle Steinhäuserstr. 22, Tel. 133-3298 bussgeldstelle@oa.karlsruhe.de Informationen zum Bußgeldverfah- ren gegen Schulverweigerer und zur zwangsweisen Vorführung der Jugendlichen.
Sozialer Dienst | Stadt Karlsruhe Kochstr. 7, Tel. 133-5301 sodi@sjb.karlsruhe.de Vertrauliche und kostenfreie Bera- tung von Eltern und Jugendlichen bei speziellen Problemlagen wie Schulverweigerung.
Schulsozialarbeit An Karlsruher Schulen – Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, Förderung der Koope- ration zwischen Jugendhilfe, Schule und Eltern usw. Tel. 133-5337 schuso.koordination@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/sodi
Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe Jugendagentur Karlsruhe – KLEVER Karlsruher Lernverbund Moltkestr. 22, Tel. 133-5622 info@jaka-ka.de, Öffnungszeiten: Fr 9-12, 13-15 Uhr oder Anrufbeant- worter. Weitere Informationen unter www.jaka-ka.de
MÄNNER Gleichstellungsbeauftragte | Stadt Karlsruhe Rathaus am Marktplatz Sprechzeiten nach Vereinbarung, Erreichbarkeit: uneingeschränkt barrierefrei, Tel. 133-3062 Fax 133-3069, gb@karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/gleichstellung Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe an der Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungs- gebotes von Frauen und Männern im Alltag mitzuwirken. Sie ist Anlaufstelle für Anregungen, Fragen und Beschwerden, zeigt vorhandene Defizite bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadt und in der Stadtverwaltung auf, erarbeitet Vorschläge zur Verbesse- rung der Situation und initiiert hierzu konkrete Projekte.
Männerbüro Karlsruhe e. V. Werderstr. 1 mann@maennerbuero-karlsruhe.de www.maennerbuero-karlsruhe.de Tel. 17028039 (AB), Aktivitäten und Beratung für Männer, Seminare, Männergruppen, Jungenkurse und mehr.
Schwangerschaftsberatung | Diakonisches Werk Karlsruhe Stephanienstr. 98 Tel. 167-245, Fax 167-169 hirsch@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de Wir beraten werdende Eltern und Familien mit kleinen Kindern: Familienplanung, Pränataldiagnostik, Leben mit Kind, finanzielle Hilfen, familiärer Stress, Ausbildung und Beruf, Schwangerschaftskonflikt Einzel- und Paarberatung
Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum. Thomas-Mann-Str. 3, Tel. 50904-59 Sprechzeiten: Di 17-18, Do 13:30-15 Uhr und nach Vereinbarung hans-peter.menke@vfj-ka.de
Wakala – Jugendhilfe in Karlsruhe Steinstr. 27 b Tel. 9376602, Fax 9376603 wakala@wakala.de, www.wakala.de Wir bieten Wohngruppen und be- treutes Einzelwohnen für weibliche und männliche Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren an.
SCHULPROBLEME
AFB-Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH Sozialpädagogisches Begleit- und Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer an den Karlsruher Berufsschulen mit VAB (Vorbereitungsklasse Arbeit Beruf) und Berufseinstiegsjahr (BEJ). Unterstützung bei der Berufsweg-, Schulweg- und Lebensplanung durch Einzelgespräche und Gruppenak- tivitäten, Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach Praktikums- und Ausbildungsplätzen in enger Koope- ration mit der Agentur für Arbeit.
Carl-Hofer-Schule Frau Adler, Tel. 133-4869 adler@chs.karlsruhe.de
Elisabeth-Selbert-Schule Frau Kloßek, Tel. 133-4944 doris.klossek@ess.karlsruhe.de
Gewerbeschule Durlach Herr Esposito, Tel. 9498-122 esposito@gsd.ka.schule-bw.de
Heinrich-Hübsch-Schule Sozialpädagogisches Begleit- und Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler in Ausbildung, deren Eltern und Ausbildungsbetriebe. Frau Sava, Tel. 133-4622 teodora.Sava@huebsch.karlsruhe.de
Landesverband Legasthenie & Dyskalkulie Ba.-Württemb. e.V. Beratung: Ina-Maria Lienhart, 1. Vorsitzende Tel. 07641-48324 Weitere Kontaktdaten und Informationen: www.legasthenie-lvl-bw.de
IB Bildungszentrum | Internationaler Bund (IB), Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V. Scheffelstr. 11-17 a Tel. 85019-45, Fax 85019-28 hausaufgaben-karlsruhe@ internationaler-bund.de Hilfe bei schulischen Fragen.
IN VIA | Kath. Mädchen- und Frau- ensozialarbeit e. V. Caritashaus, Sophienstr. 33 Tel. 91243-21, Fax 91243-45 invia.karlsruhe@caritas-karlsruhe.de Siehe „Kinder und Jugendliche”
Jugendberatungsstelle | Stadt Karlsruhe, Kaiserstr. 64 Tel. 133-5391, Fax 133-5489 Siehe „Kinder und Jugendliche”
Kinder- und Jugendtelefon Nummer gegen Kummer Tel. 0800 1110333, bundesweite kostenlose Telefonberatung. Mo-Sa 14-20 Uhr.
Psychologische Beratungsstel- len Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche | Stadt Karlsruhe Beratung bei Schulschwierigkeiten. Siehe „Ehe-, Familien und Lebensberatung”
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 4746 | MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Zi. 057, Tel. 133-5770, Fax 133-5049 joerg.kreuzinger@sjb.karlsruhe.de
Sozialamt, Soziale Hilfen Informations- und Vermittlungsstel- leBeratung im Zusammenhang mit Neuanträgen auf Leistungsgewäh- rung nach SGB XII (Grundleistungen bei Erwerbsminderung und im Alter); Bestätigung von Anträgen auf Befreiung von der Rundfunkge- bührenpflicht; Ferienzuschüsse für kinderreiche Familien (ab 3 Kinder); Ausgabe Landesfamilienpass Baden- Württemberg.
Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis max. 21 Jahre (z. B. Integration an allgemeinen Schulen) Tel. 133-5949
Für Durlach, Bergwald, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwet- tersbach, Palmbach, Stupferich, Thomashof und Wolfartweier ist zuständig:
Stadtamt Durlach, Jugend und Soziales Pfinztalstr. 33, (Rathaus) Sozialhilfe: Tel. 133-1956 Jugendhilfe: Tel. 133-1970 jus@durlach.karlsruhe.de
ARBEITSANGEBOTE
Berufliche Rehabilitation für schwer behinderte Menschen Agentur für Arbeit, Brauerstr. 10 Tel. 0800 4555500 (gebührenfrei) Fax 823-2014
Beschäftigungszentrum Karlsruhe gGmbH Ohmstr. 14 Tel. 62353-40, Fax 62353-44 info@bzka.de, www.bzka.de
Geschäftsbereiche Retourenbearbeitung Katalogkonfektionierung Archivierung Administration Lager/Logistik Fahrzeugreinigung Garten- und Landschaftsbau Gebäudereinigung Postagentur Mensen- und Kantinenbetriebe
CAP-Markt und Backshop Kaiserallee 37-39 Tel. 98503-50, Fax 98503-52
CAP-Markt Bruchhausen Richard-Wagner-Str. 27, 76275 Ettlingen Tel. 07243 91332, Fax 07243 93429
CAP-Markt Durlach Pfinztalstr. 62 Tel. 18369-25, Fax 18369-59 Letter Shop: Retourenbear-
beitung; Archivierung Greschbachstr. 9, Grötzingen Tel. 62757-14, Fax 62757-15
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Gartenstr. 105 Tel. 825-11203, Fax 825-11930 servicestelle.ka@drv-bw.de Sprechzeiten: Mo-Mi 8-16, Do 8-18, Fr 8-12 Uhr
MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Beirat für Menschen mit Behinderung | Stadt Karlsruhe
Geschäftsstelle Behindertenkoordination Rathaus-West, Kaiserallee 4, Zimmer 110, Tel. 133-5022 Anliegen, Ideen, Fragen für Men- schen mit Handicap in Karlsruhe
Behinderten- und Psychiatriekoordination | Stadt Karlsruhe
Rathaus-West, Kaiserallee 4 Zimmer 110, Tel. 133-5022 behindertenkoordination@sjb. karlsruhe.de www.karlsruhe.de/behinderte
Broschüre Infos und Angebote für Menschen mit Behinderungen Informiert über: Beirat für Men- schen mit Behinderungen, Einglie- derungshilfe der Stadt Karlsruhe, Beförderungsdienste, Familienent- lastende Dienste, Wohnangebote, Arbeit/Tagesstruktur/Zuverdienst,
Beratungs- und Unterstützungs- angebote, Freizeitangebote, Schulkindergärten und Informa- tionen zu integrativen Kinderta- geseinrichtungen, Vereine und Selbsthilfegruppen. Die Broschüre ist erhältlich bei der Sozial- und Jugendbehörde: Tel. 133-5050
Amt für Versorgung und Rehabilitation | Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee 2 Hausanschrift: Wolfartsweierer Str. 5 Tel. 936-50, Fax 936-5131 versorgungsamt@landratsamt- karlsruhe.de www.landratsamt-karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo, Mi, Do, Fr 8-12 Uhr, Do 14-17 Uhr in der Wolfarts- weierer Str. 5. Beantragung von Behindertenausweisen, Versorgung von Kriegsopfern und Opfern von Gewalttaten. Zuständig für Stadt- und Landkreis Karlsruhe.
Sozial- und Jugendbehörde | Stadt Karlsruhe Kaiserallee 4, Rathaus-West Tel. 133-5415, Fax 133-5009 sjb@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/soziales Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8-11:45, 13:30-15:30, Do 8-11:45, 13:30-17, Fr 8-11:45 Uhr Vorsprachen nur nach telefonischer Terminvereinbarung für allgemeine Fragen siehe „Behörden“
Sozialamt, Sozialamt-Teams Hilfe zum Lebensunterhalt, Haushaltshilfen, Hilfe zur Familien- planung, Grundsicherung für ältere Menschen über 65 Jahren und dauer-haft voll erwerbsgeminderte Menschen, Altenhilfe, Krankenhilfe, stationäre und ambulante Hilfe zur Pflege, Bestattungskosten Tel. 133-5415/-5010/-5094/ -5925/-5965 manfred.gartner@sjb.karlsruhe.de torsten.klein@sjb.karlsruhe.de
Sozialamt, Eingliederungshilfe Ambulante, teilstationäre und stationäre Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Information und Beratungsstelle der
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 4948 | MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Bei Überschreitung der Einkom- mensgrenze wird ein jährlicher Kostenbeitrag erhoben.
Fahrten im Stadtgebiet und in die unmittelbar angrenzenden Gemeinden, nur zur Freizeitge- staltung (keine Fahrten zu Ärzten, Tagespflege, für Wohn- und Pfle- geheimausflüge, zum Arbeitsplatz oder Rehabilitationsmaßnahmen).
Fahrbereitschaft Mit Taxi, Spezialfahrzeug (mit
Befestigungsvorrichtungen für Rollstühle) und ggf. Tragehilfe.
Inanspruchnahme in der Regel täglich 24 Stunden.
Eine Liste der Fahrdienste erhalten Sie unter o. g. Adresse/Tel. bzw. im Internet: www.karlsruhe.de/b3/sozi- ales/personengruppen/behinderte/ barrierefreiheit/befoerderungsdienst
BERATUNGS- UND UNTER- STÜTZUNGSANGEBOTE FREIER TRÄGER
Ambulante Dienste – ISB | Reha-Südwest gGmbH Markgrafenstr. 17/19 Kostenfreie Hotline: 0800 0932740 Tel. 93274-0, Fax 93274-74 isb.karlsruhe@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de/isb Individuelle Schwerstbehindertenbe- treuung, Ambulanter Pflegedienst, Fahrdienste für Menschen mit Behinderung, Kurzzeitaufnahme, Fachdienst Schulbegleitung, Famili- enentlastende und unterstützende Dienste.
Ambulantes Zentrum für Rehabilitation und Prävention am Entenfang GmbH Am Entenfang 12-14 Tel. 95206-14 Ambulante Reha Tel. 95206-21 Heilmittelpraxis Fax 95206-32
info@azr.de, www.azr.de Anschluss-Rehabilitation nach Kran- kenhausaufenthalt und ambulante Rehabilitation für die Fachbereiche Orthopädie und Neurologie. Ambu- lante Rehanachsorge. Praxisbetrieb für Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie und Massage.
Autismus-Beratungsstelle Durmersheimer Str. 83 Leitung: Simone Morales Sabournin Tel. 569-5881, Fax 569-5879 Termine nach Vereinbarung über das Sekretariat: Tel. 569-5880 morales@autismus-karlsruhe.de www.autismus-karlsruhe.de/7.html Kostenlose und unabhängige Be- ratung für Menschen mit Autismus, deren Angehörige, Arbeitgeber, Lehrer, Erzieher, Fachleute (etwa Therapeuten), Interessierte und alle, die mit Autisten zusammenleben und -arbeiten.
Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V. im Lebenshilfe-Haus Steinhäuserstr. 18 c Tel. 831612-0 www.lebenshilfe-karlsruhe.de
Familienberatung Kinder und Jugendliche Tel. 831612-28/-29, Fax 831612-99 beratung@lebenshilfe-karlsruhe.de Siehe „Kinder und Jugendliche“
Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH Postanschrift: Postfach 43 02 60, 76217 Karlsruhe info@hwk.com, www.hwk.com Kontakt: Tel. 6208-0, Fax 6208-150
Betriebsstätte Ettlingen Hertzstr. 8, 76275 Ettlingen Tel. 07243 3783-0 Fax 07243 3783-18 Betriebsstätte Hagsfeld 1
Am Storrenacker 9-11 Tel. 6208-0, Fax 6208-175 Betriebsstätte Hagsfeld 2
Am Storrenacker 27 Tel 94605-0, Fax 94605-33 Betriebsstätte Neureut
Unterer Dammweg 9 Tel. 97895-0, Fax 97895-19 Betriebsstätte Südstadt
Werderstr. 7-9 Tel. 93297-0, Fax 93297-60 CAP-Markt Ettlingen
Wilhelmstr. 4 c Tel. 07243 52328-80 Fax 07243 52328-82 HWK-Gärtnerei Grötzingen
Am Viehweg 15 Tel. 94870-0, Fax 94870-50
HWK-Workweb (Betrieblich integrierte Werkstattplätze) Karlstr. 22-24 Tel. 509655-55, Fax 509655-99 workweb@hwk.com
IL-KA Integration+Leistung Karlsruhe gGmbH Kanalweg 40/42 Tel. 98141-80, Fax 98141-19 info@il-ka.de, www.il-ka.de
Integrationsfachdienst | Stadt Karlsruhe Steinhäuserstr. 12 Tel. 83149-0, Fax 83149-50 info@ifd-karlsruhe.de www.ifd-bw.de
Termine nach Vereinbarung, Beratung, Vermittlung & Unter stützung im Themenbereich Arbeit, Gesundheit & Behinderung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arbeitssuchende.
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Zweigstelle Karlsruhe, Integrationsamt Erzbergerstr. 119 Tel. 8107-0, Fax 8107-903 info@kvjs.de, www.kvjs.de www.integrationsaemter.de Begleitende Hilfen im Arbeitsleben, Kündigungsschutz für schwerbehin- derte Menschen, Ausgleichsabgabe.
BEFÖRDERUNGSDIENST FÜR SCHWERSTBEHINDERTE MENSCHEN
Antragstellung je nach Wohnsitz an:
Sozial- und Jugendbehörde | Stadt Karlsruhe Kaiserallee 4 (Rathaus-West), Zimmer 064 A-K, Tel. 133-5943 L-Z, Tel. 133-5771 (Persönliche Antragstellung nur mit Terminvergabe)
Stadtamt Durlach, Jugend und Soziales | Stadt Karlsruhe Pfinztalstr. 33 (Rathaus), Zimmer 204 A-Z, Tel. 133-1964 (Persönliche Antragstellung nur mit Terminvergabe) Berechtigter Personenkreis schwerstbehinderte Bürgerinnen
und Bürger, die im Stadtgebiet Karlsruhe wohnen, nicht in der Lage sind, den öffentlichen Per- sonennahverkehr zu nutzen und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG oder Bl oder Pflegestufe II oder III haben.
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 5150 | MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Informations- und Vernetzungs- stelle Pränataldiagnostik | Diakonisches Werk Karlsruhe Stephanienstr. 98 Tel. 167-267, Fax 167-169 prolingheuer@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de www.pnd-beratung.de Beratung und Begleitung bei vorge- burtlichen (pränataldiagnostischen) Fragen und Entscheidungen z.B.: Welche vorgeburtlichen Unter- suchungen sind für Sie sinnvoll? Entwicklung von Perspektiven auch bei pränataldiagnostischen Befunden, Begleitung bei glücklos verlaufenden Schwangerschaften.
TherapieZentrum Nordstadt Hardtwaldzentrum, Kanalweg 40/42 Tel. 91230-50, Fax 91230-52 info@therapiezentrum-nordstadt.de www.therapiezentrum-nordstadt.de Wohnberatung, mobile geriatrische Rehabilitation, Praxisgemeinschaft für Ergotherapie, Logopädie und Krankengymnastik
Mobile Soziale Dienste/organi- sierte Nachbarschaftshilfe Siehe „Seniorinnen und Senioren”
Reha-Südwest gGmbH Kanalweg 40/42 Tel. 98141-0, Fax 98141-19 info@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de Ambulante und stationäre Hilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit körperlichen und schweren Mehr- fachbehinderungen: Familienzentren mit Frühförderstellen, Schulkinder- gärten, Inklusive Kindertagesstätten, sozialpädagogische Wohnheime, ambulant begleitetes Wohnen, Pfle- gedienst und Beratung, Fahrdienst, Fachdienst Schulbegleitung, Familien unterstützende Dienste.
Sozialverband VdK Sozialrechtsberatung VdK SRgGmbH Servicestelle Karlsruhe, Karlstr. 53-55 Tel. 932790, Fax 9327979 Tel. erreichbar Mo-Fr 9-12 Uhr und Mo-Do 14-15:30 Uhr, srg-karlsruhe@vdk.de www.vdk-bawue.de Beratung bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht SGB IX.
FREIZEITGESTALTUNG
Mittendrin Aktuelle Freizeit-, Sport- und Kulturangebote für Menschen mit Behinderungen in und rund um Karlsruhe erhalten Sie unter: www.karlsruhe.de/mittendrin
Behinderten- und Freizeitsport Karlsruhe e. V. (BFS) Sportverein für Körperbehinderte jeglicher Art. Geschäftsstelle: Rolf Busch Maria-Matheis-Str. 7, Tel. + Fax 883239 busch.rolf@arcor.de www.bfs-karlsruhe.de Sportanlage: Ettlinger Allee 5 Tel. 886935
Club Orange – für Menschen mit und ohne Behinderung | Reha-Südwest gGmbH Markgrafenstr. 17/19 Kostenlose Hotline: 0800 0932740 Tel. 93274-15, Fax 93274-74 fud@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de/club
Familienberatung Erwachsene – Kompass Aufsuchender Familienberatender Dienst – ein Angebot der Lebenshilfe in Kooperation mit der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe. Beratungsangebot für Familien, die erwachsene Angehörige mit geisti- gen oder mehrfachen Behinderungen zu Hause betreuen. Tel. 831612-26, Fax 831612-99 kompass@lebenshilfe-karlsruhe.de
edukativa – Heilpädagogisches Zentrum Karlsruhe Kaiserallee 121 Tel. 82 48 18 38, Fax 82 48 18 37 www.edukativa.eu 9-13 Uhr und 15-17 Uhr Beratung, Begleitung, Seminare und Vorträge zur Inklusionsförderung
Ehe-, Familien- und Partner- schaftsberatung Karlsruhe e. V. Psychologische Beratung für hörge- schädigte Menschen (DGS und LBG). Siehe „Ehe-, Familien- und Lebensberatung”
Evangelischer Blinden- und Seh- behinderten Dienst Baden e. V. Stephanienstr. 98 Tel. 22201, Fax 2032620 info@ebs-baden.de www.ebs-baden.de Beratung, Gesprächskreise, Freizeiten und Helferbörse.
Fachberatung – Ambulante Dienste (ISB) | Reha-Südwest gGmbH Markgrafenstr. 17/19 Kostenfreie Hotline: 0800 0932740 Tel. 93274-16, Fax 93274-74 fachberatung@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de/fachberatung Die Fachberatungsstelle informiert, berät und begleitet Menschen mit
einer Körper- und Mehrfachbehin- derung sowie deren Angehörige. Information über mögliche Hilfen und Unterstützung in der besonde- ren Lebenssituation.
Fachdienst Schulbegleitung – Ambulante Dienste (ISB) | Reha-Südwest gGmbH Markgrafenstr. 17/19 Kostenfreie Hotline: 0800 0932740 Tel. 93274-0, Fax 93274-74 isb.karlsruhe@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de/isb
Frühförderstelle im Familienzent- rum Karlsruhe | Reha-Südwest gGmbH Fasanenstr. 14 Tel. 93200-0, Fax 93200-24 famz.karlsruhe@reha-suedwest.de Krankengymnastik nach Bobath/ Vojta (ambulant/mobil), Psychomotorik, Ergotherapie (ambulant/mobil), Logo- pädie, Spieltherapie, psychologische Entwicklungsdiagnostik, heilpädago- gische Entwicklungsförderung. Für Eltern: Eltern- und Familienberatung. www.reha-suedwest.de/famzka
Geriatrisches Zentrum Karlsruhe Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr, Diakonissenstr. 28 Tel. 889-2701, Fax 889-3912 geriatrie-zentrum@diak-ka.de www.diak-ka.de Ambulante, mobile und stationäre geriatrische Rehabilitation und Praxis- betrieb für Krankengymnastik, Mas- sage, Ergotherapie und Logopädie für Senioren mit Behinderungen. Sowie monatliche Informationsnachmittage zur Förderung von Gesundheit.
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 5352 | MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Sonderpädagogische Bera- tungsstelle für Sehbehinderte Schule am Weinweg, Weinweg 1 Tel. 133-4726/-4722, Fax 133-4399 beratungsstelle@schule-am- weinweg.de www.schule-am-weinweg.de Weitere Informationen finden Sie im Internet oder auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Karlsruhe. Bei allgemeinen Fragen zur Frühför- derung wenden Sie sich bitte an:
Regionale Arbeitsstelle Frühförderung Staatliches Schulamt Karlsruhe Ritterstr. 16-20, 76133 Karlsruhe Tel. 0721 605610-67 astff@ssa-ka.kv.bwl.de
TAGESPFLEGE
Tagespflege am Klosterweg | Heimstiftung Karlsruhe Klosterweg 1a Tel. 9644644, Fax: 9644655 tagespflege@heimstiftung-karlsruhe. de www.heimstiftung-karlsruhe.de
VEREINE UND SELBSTHILFEGRUPPEN
Aktionsbündnis für Frauen mit und ohne Handicap Stefanie Ritzmann, Tel. 376418 Ute Strunck, Tel. 7837788
Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenhilfe e. V. RG-Leiter Harald Frase Daimlerstr. 43, Tel. 1329699 rg-nordbaden@abs-hilfe.de www.abs-hilfe.de
Amsel-Kontaktgruppe Karlsruhe (Multiple Sklerose Erkrankte) Otto-Wels-Str. 18, Tel. 1830430 amsel-ka@web.de
junge.ini.karlsruhe@web.de www.karlsruhe.amsel.de Kontakt Gruppenleitung: Sigrid Wagner, Tel. 403558
Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V. m. K. Augartenstr. 55, 68165 Mannheim Tel. 0621 402031 Bezirksgruppe Karlsruhe: Inge Stumpp, Tel. 07248 5724 Information und Beratung für Blinde, Sehbehinderte und ihre Angehörigen in sozialrechtlichen, beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Belangen, sowie Punktschriftkurse und Hilfsmittelverkauf.
Blickpunkt Selbsthilfegruppe für Blinde, Sehbehinderte und deren Freunde in Karlsruhe Gabriele Becker, Tel. 50859 kontakt@blickpunkt-karlsruhe.de www.blickpunkt-karlsruhe.de Information und Beratung für Neu- betroffene und deren Angehörige, Aufklärungsarbeit in Kindergärten und Schulen, regelmäßige Treffen zum gegenseitigen Austausch und Tandem fahren.
Bund der Kriegsblinden Geschäftsstelle Information und Beratung. Pfalzbahnstr. 2, Tel. 567011
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Bereich Karlsruhe e. V. (BSK) Claudia Gottschalk, Saarlandstr. 15 Tel. 864184, Fax 5316684 Brigitte Meggers, Lange Str. 78 a Tel. und Fax 885271
Freizeitclub für Erwachsene mit geistiger Behinderung | Caritasverband Karlsruhe e. V. Clubtreffen einmal wöchentlich, Di 17:30-20 Uhr Caritashaus, Sophienstr. 33 Auskünfte unter Tel. 91243-39 familienzentrum@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de/club
Gehörlosen-Sportverein Karlsruhe 1948 e. V. Im Jagdgrund 8, Geschäftsstelle, Tel. 579593, Fax 501772 info@gsv-karlsruhe.de Fußball, Basketball, Tennis, Kegel, Leichtathletik, Volleyball, Brei- tensport, Schach, Dart, Wandern, Familientreff, Seniorengymnastik, Kinderturnen, Jugend.
Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V. Offene Angebote Tel. 831612-23, Fax 831612-99 oa@lebenshilfe-karlsruhe.de Bildungs-, Freizeit- und Unterstüt- zungsangebote für Menschen mit Behinderung; Unterstützung und Entlastung für Eltern und Angehörige
SONDERPÄDAGOGISCHE BERATUNGSSTELLEN FÜR KINDER MIT BEHINDERUNG
Beratungsstelle für entwick- lungsverzögerte Kinder Schule am Turmberg Am Steinbruch 20, KA-Durlach Tel. 133-4787, Fax: 133-4377 beratungsstelle@schule-am- turmberg.de
Beratungsstelle für erziehungs- hilfebedürftige (verhaltens- auffällige) Kinder Federbachschule, Pfarrstr. 51 Tel. 133-4778, Fax 133-4711
poststelle@federbachschule-ka. schule.bwl.de www.teach-online.de/dateien/hps/ federbach-karlsruhe/index.htm
Beratungsstelle für körperbe- hinderte und entwicklungsauf- fällige Kinder An der Ludwig-Guttmann-Schule Schule für Körperbehinderte Guttmannstr. 8, 76307 Karlsbad Tel. 07202 9326-0 bzw. -15, Fax 07202 9326-99 lgs.beratung@landratsamt-karlsruhe.de
Beratungsstelle für vorschulische Entwicklung an der Vogesenschule Ansprechpartner für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren mit Entwicklungs- auffälligkeiten. Zuständigkeit: Westteil der Stadt Karlsruhe, Hardtstr. 1 Tel. 133-4793, Fax 133-4381 spff@vogesenschule-ka.schule.bwl.de
Pädagogisch-audiologische Beratungsstelle/ Sonderpädagogische Bera- tungsstelle für sprachauffällige Kinder und Jugendliche Erich Kästner-Schule Moltkestr. 134 Tel. 133-4773, Fax 133-4780 spff@erich-kaestner-schule-ka. schule.bwl.de, www.eks-ka.de Sprechzeiten: Mi 9-12 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Sonderpädagogische Beratungsstelle für Kinder mit einer geistigen Behinderung oder einer Entwicklungsverzögerung. Albschule, Scheibenhardter Weg 23 Tel. 133-4759, Fax 133-4760 poststelle@albschule-ka.schule. bwl.de Beratung nach Vereinbarung.
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 5554 | MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
und Spätertaubte. Anfragen über Gebärdensprachdolmetschen: Tel. 59 78 917, Fax 59 78 921 gsd@gl-stadtverband.de
Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e. V. Geschäfts- und Beratungsstelle: Rathaus-West, Kaiserallee 4, Eingang Grashofstr. Tel. und Fax 854157 vssk@dsbovka.de, www.dsbovka.de Beratung: Mo 16-18 Uhr Berater: Josef Krämer, Wilfried Schippers, Stefan Heidland, Manfred Weber 1. Vorsitzender: Manfred Weber Tel. und Fax 862448
Verein zur Förderung Sehbehinderter e. V. Schule für Sehbehinderte, Weinweg 1 Tel. 133-4722, Fax 133-4399 info@schule-am-weinweg.de www.schule-am-weinweg.de Unterstützung der Schule am Weinweg (Schule für Sehbehinderte), Kontaktpflege mit Behinderten- und Sehbehindertenverbänden, Bereitstellung von Fahrzeugen für außerschulische Veranstaltungen, Beschaffung und Unterhalt von Computerarbeitsplätzen für Sehbe- hinderte.
Verein für körper- und mehr- fachbehinderte Menschen mittlerer Oberrhein e. V. Kanalweg 40/42 Ansprechpartnerin: Silvia Siebel Tel. 07245 937860 Fax 07245 937861 siebel_silvia@web.de info@vkm-karlsruhe.de Beratung und Unterstützung
Betroffener und von Familien- angehörigen,
Tagesfreizeiten,
Elterngesprächskreise (z. B. zu nachschulischer Wohnversor- gung),
Informationsveranstaltungen, Persönliche Zukunftsplanung mit
Unterstützerkreisen.
WOHNANGEBOTE
Ambulant Begleitetes Wohnen für Menschen mit Behinderung | Reha-Südwest gGmbH Fasanenstr. 10 Tel. 933820-2, Fax 933820-9 begleitetes-wohnen@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de
Evangelischer Verein für Stadtmission e. V. Paul-Gerhardt-Haus, Stephanienstr. 72 Ansprechperson: Gudrun van Weelden, Tel. 9176-170 gudrun.vanweelden@karlsruher- stadtmission.de www.karlsruher-stadtmission.de Zielgruppe: Wohngruppen für
schwerst- und mehrfachbehinderte Erwachsene
Angebotsstruktur: 18 Plätze für schwerst-mehrfachbehinderte Menschen
Funktionsräume für: Physio-,Logo- und Ergotherapie, Musiktherapie, Snoezelen
Tagesstrukturierende Maßnahmen (Förder- und Betreuungsgruppe)
Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH Postanschrift: Postfach 43 02 60, 76217 Karlsruhe Fachberatung Wohnen Tel. 96711-36 Geschäftsführung Wohnen Tel. 831612-20 wohnen@hwk.com, www.hwk.com
Contergangeschädigte e. V. Postanschrift: Schückstr. 8 Kontakt: Jörg Kreuzinger (Vors.) Tel. 07244 1389 o. 133-5770 (d) kreuzinger@contergan-karlsruhe.de www.contergan-karlsruhe.de
Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e. V. Landesverband Baden-Württemberg Benjamin Bechtle, B.A. An der RaumFabrik 4, 76227 Karlsruhe Tel. 17029572 benjamin.bechtle@dgm.org www.bw.dgm.org Kontakt: Martina Baumung-Hirsch M.A., Richard-Wagner-Str. 2 Tel. 842211 hirsch-baumung@t-online.de
Down-Syndrom (DS) Selbsthilfegruppe Karlsruhe e. V. Geschäftsstelle: Im Rück 1, 76337 Waldbronn Bernd Breidohr,
Tel. 0176 78514322 bernd.breidohr@web.de
Inge Pawlik, Tel. 380960 Markgrafenstr. 30 a, Karlsruhe
Eltern und Freunde für Inklusion e. V. Karlsruhe c/o Andrea Ebers Goethestr. 24 d, 76316 Malsch Tel. 07246 6707 andrea.ebers@t-online.de www.efi-ka.de Beratung und Unterstützung von
Eltern (und Angehörigen) von Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung von Inklusion in den Kindergarten, Schule, Arbeit, Wohnen, Freizeit
Mitarbeit in Gremien, um Inklusi- on voranzubringen
Angebote von inklusiven Ange- boten
Frühchentreff Karlsruhe e. V. Verein zur Förderung früh- und risikogeborener Kinder Siehe „Ehe-, Familien- und Lebensberatung“
Gehörlosenverein Karlsruhe 1900 e. V. Im Jagdgrund 8, Geschäftsstelle Tel. 579593, Fax 501772 Seniorentreff, Pflege der Gehörlosenkultur.
Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V. Postanschrift: Postfach 43 02 60, 76217 Karlsruhe kontakt@lebenshilfe-karlsruhe.de www.lebenshilfe-karlsruhe.de Geschäftsstelle im Lebenshilfe-Haus Steinhäuserstr. 18 c Tel. 831612-0, Fax 831612-99
SHG für Epileptiker Karlsruhe e. V. Parkstr. 38, Susanne Viehbacher, Tel. 694544, Fax 9664267 o. Klaus Heckfuss, Tel. 07203 5667 shg-epi-ka@t-online.de www.shg-epi-ka.de
Stadt- und Kreisverband der Hörgeschädigten Karlsruhe e. V. Im Jagdgrund 8 Tel. 579593, Fax 501772 info@gl-stadtverband.de www.stv-ka.info Verschiedene barrierefreie Treffen und Veranstaltungen für hörbe- hinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene, sowie deren Angehöri- ge. Angebot eines Gebärdensprach- kurses und Gebärdensprachstamm- tisches. Zusätzlich: soziale und kulturelle Betreuung, Beratung, Vertretung der Gehörlosen und Hörgeschädigten bei Behörden, Hilfe für die Gehörlosen in allen Lebenslagen, Dolmetscher- dienst für Gehörlose, Schwerhörige
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 5756 | MENSCHEN MIT GERINGEM EINKOMMEN
LEBENSMITTEL
Beiertheimer Tafel | Caritasverband Karlsruhe e. V. Marie-Alexandra-Str. 35 Tel. 354850-1 tafel@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de/tafel Öffnungszeiten Tafel-Laden: Mo-Fr 12-14, 15-17 Uhr
Durlacher Tafel | Alive Church e. V. Schinnrainstr. 11 Tel. 62597010, Fax 94266968 info@durlacher-tafel.de www.durlacher-tafel.de Lebensmittelausgabe: Di 13-15:45 Uhr, Fr 9-12 Uhr Bürozeiten: Di 13-15:45 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Karlsruher Tafel e. V. Nördliche Uferstr. 8 Tel. 501751, Fax 5164542 Vorsitzende: Ursula Höhn Tel. 0173 3120436 information@karlsruher-tafel.de Marktleiter: Reinhold Müller Tel. 0178 2013741, Klaus Hochdörffer Tel. 0152 23935975 marktleiter@karlsruher-tafel.de www.karlsruher-tafel.de Bürozeiten: Do 10-12 Uhr Lebensmittelausgabe: Di, Fr 8:30-12 Uhr Die Karlsruher Tafel sammelt Lebens- mittel und gibt sie an Bedürftige weiter. Die Lebensmittel können, nachdem die Bedürftigkeit nachge- wiesen wurde, an den Ausgabetagen abgeholt werden.
RECHTSBERATUNG
Amtsgericht Karlsruhe Lammstr. 1-5 Die Rechtsberatung erfolgt aus- schließlich Mi von 13-15 Uhr, nur für Bürger mit geringem Einkommen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Karlsruhe. Organisiert durch den Anwaltsverein Karlsruhe e. V. Termine werden nicht vergeben, Anmeldungen sind nicht möglich. Ab 12:30 Uhr werden Nummern für die Zahl der möglichen Beratungen ausgegeben. Mitzubringen sind Per- sonalausweis und Einkommensnach- weis. Für Personen mit geringem Einkommen (z. B. Sozialhilfe) erfolgt die Beratung gemäß Beratungshilfe- gesetz. Der Anwalt kann höchstens 10 Euro verlangen, auf die er aber auch verzichten darf.
pro familia Amalienstr. 25 Tel. 92050-5, Fax 92050-60 Siehe „Ehe-, Familien- und Lebensberatung”
Sozialverband VdK Sozialrechtsberatung VdK SRgGmbH Servicestelle Karlsruhe Karlstr. 53-55 Tel. 932790, Fax 9327979 Tel. erreichbar Mo-Fr 9-12 Uhr und Mo-Do 14-15:30 Uhr, srg-karlsruhe@vdk.de www.vdk-bawue.de Beratung zu Fragen des Sozialrechts sowie des Sozialversicherungsrechts.
Ambulant Begleitetes Wohnen für erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung
Wohnheime für erwachsene Men- schen mit geistiger Behinderung
HWK-Wohnheim-Standorte Hagsfeld
Julius-Bender-Str. 20, Tel. 96711-0 Jägerhausstraße
Jägerhausstr. 44, Tel. 682628 Gerwigstraße
Gerwigstr. 44, Tel. 2018009-0 Ettlingen I
Rheinstr. 124, 76275 Ettlingen Tel. 07243 4615 Ettlingen II
Rheinstr. 120, 76275 Ettlingen Tel. 07243 79239 Bruchhausen
Am Sang 2, 76275 Ettlingen- Bruchhausen, Tel. 07243 523110 Söllingen
Wesebachstr. 31b, 76327 Pfinztal- Söllingen, Tel. 07240 943910 Friedrichstal I
Hagenbuchenstr. 24, 76297 Stutensee Tel. 07249 4550 Friedrichstal II
Jägersteig 2, 76297 Stutensee Tel. 07249 4118 HWK-Außenwohngruppe
Marktpassage Marktpassage 2, 76275 Ettlingen, Tel. 07243 719228
Martinshaus Berghausen | Bad. Landesverein für Innere Mission Ev. Heim für Menschen mit Behin- derungen. Karlsruher Str. 37, 76327 Pfinztal Tel. 94664-0, Fax 94664-42 grihn@badischer-landesverein.de www.innere-mission-baden.de Außenwohngruppe
Albtalstr. 11, Tel. 33345 Außenwohngruppe
Virchowstr. 20, Tel. 857525 Haus Erle
Pforzheimer Str. 115, 75015 Bretten Tel. 07252 4066
Ein weiteres Leistungsangebot des Martinshauses ist das ambulant begleitete Wohnen (ABW) und das begleitete Wohnen in Familien (BWF).
Sozialpädagogisches Wohnheim für Kinder und Jugendliche mit Mehrfachbehinderung | Reha-Südwest gGmbH Moltkestr. 130 Tel. 464705-0, Fax 464705-19 wh.karlsruhe@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de/sozpaedwh-ka
MENSCHEN MIT GERINGEM EINKOMMEN
Karlsruher Kinderpass und Karlsruher Pass Tel. 133-5671 www.jfbw.de, jfbw@stja.de Mit diesen Pässen soll sozial benachteiligten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Leistungen für Bildung und Teilhabe Tel. 8319-280 www.karlsruhe.de/b3/soziales/ bildungspaket
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 5958 | MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND
Haus der Heimat Karlsruhe: Europa-Erbe, Auftrag und Zukunft e. V. Kulturzentrum der Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler; Vermietung von Räumen Moltkestr. 29 a, Tel./Fax 25527
IB Bildungszentrum | Internationaler Bund (IB), Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V. Scheffelstr. 11-17 Tel. 85019-0, Fax 85019-28 bz-karlsruhe@internationaler-bund.de
IN VIA | Kath. Verband für Mäd- chen- und Frauensozialarbeit e. V. Au-pair-Beratung, Vermittlung und Begleitung mit RAL Gütezeichen. Siehe „Kinder und Jugendliche”
Initial e. V. Augartenstr. 1 Tel. 93369-0, Fax 93369-18 info@initial-karlsruhe.de www.initial-karlsruhe.de Deutsch-Sprachkurse, Integrationskur- se, Orientierungskurse für Ausländer, ausländische Studierende, Greencard. Initial ist zertifizierter Kursträger vom Bundesamt für Migration und Flücht- linge in Nürnberg. Einzelberatung zur Berufswegplanung, Coaching. Ver- mittlung von Arbeitsgelegenheiten, Kurse zur beruflichen Weiterbildung.
Internationales Begegnungszentrum, ibz Kaiserallee 12 d Tel. 89333710, Fax 89333719 info@ibz-karlsruhe.de www.ibz-karlsruhe.de Nationalitätsübergreifende
Kulturarbeit in Karlsruhe kulturelle Veranstaltungen mit
Veranstaltungsprogramm, dem „Kulturdialog“
Vermietung von Vereinsräumen und Büros für ausländisch-deut- sche Vereine
Vermietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Gruppen
Internationaler Treffpunkt: Café Globus , Tel. 89333714, Di-Sa 16-21 Uhr
Beratung für ausländische und deutsche Frauen und Männer
Unterricht für Migrantinnen und Migranten
Projekte zur Integration von Men- schen mit Migrationshintergrund: „PatinnenProjekt“, Projekt „Sprecht miteinander!“ und Projekt „Mann trifft sich“, „Inter- nationales Frauencafé“, „Tasse Tee“ und „Willkommenscafé“
ITO: Initiative zur Inklusion von Thailänder/innen, Süd- und Ostasiat/innen e.V. Beratung und Unterstützung, Krisen- intervention, Amtsbegleitung und sozialrechtliche Fragen Leibnitz Str. 8 Termine nur nach Vereinbarung Frau Ruangthong Tel. 0176 38073113 ito-karlsruhe@web.de
Jugendmigrationsdienst Werderstr. 57 Tel. 378055, Fax 359447 Sprechzeiten: Mo, Do 15-18 Uhr und nach Vereinbarung jmd-karlsruhe@internationaler-bund.de Fachdienst für junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren. Steuerung und sozialpädagogi-
sche Begleitung des Integrations- prozesses junger Neuzuwanderer 16-27 Jahre.
MENSCHEN MIT MIGRATIONS- HINTERGRUND AFB-Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH Daimlerstr. 8, Tel. 97246-0 info@afb-karlsruhe.de www.afb-karlsruhe.de Beratung für Familien mit Migra- tionshintergrund zu den Themen Schule, Übergang Schule – Beruf und Ausbildung. Jugendliche und ausländisch geführte Unternehmen werden gezielt im Bereich Ausbil- dung unterstützt und begleitet. Frau Abaygil, Tel. 97246-25 belgin.abaygil@afb-karlsruhe.de
Ausländerbehörde Kaiserallee 8, Tel. 133-3388 Sprechzeiten: Mo-Mi, Fr 8-12, Do 14-17:45 Uhr oder nach telefo- nischer Terminvereinbarung.
AWO – Migrationserstberatung Kronenstr. 15 Tel. 35007-241/243/-246 mbe@awo-karlsruhe.de
Büro für Integration | Stadt Karlsruhe Helmholtzstr. 9-11 Tel. 133-5761, Fax 133-5769 buero.fuer.integration@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/soziales/ einrichtungen/bfi Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-11:45, Mo-Mi 13:30-15:30, Do 13:30-17 Uhr. Fördert die Integration und Teilha-
be aller Menschen in Karlsruhe. Gestaltet aktiv die Vielfalt in der
Stadtgesellschaft. Fördert die interkulturelle Kompe-
tenz und Öffnung der Verwaltung.
Unterstützt und vernetzt Verwal- tung, Verbände und Organisati- onen bei ihren interkulturellen Aufgaben.
Berät Sie: wenn Sie ein interkulturelles
Projekt durchführen möchten. bei ausländerrechtliche Fragen wenn Sie Kontakte zu Behörden
und Vereinen suchen. wenn Sie sich diskriminiert und
benachteiligt fühlen.
Beratung zu Integrationssprachkursen Terminvereinbarung unter Tel. 133-5727 oder -5779
Koordinierungsstelle für Aussiedler und Flüchtlinge Bernsteinstr. 13, Tel. 579794 Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen.
Migrationsbeirat Tel. 133-5550 migrationsbeirat@sjb.karlsruhe.de
Freunde für Fremde e. V. Initiative zur Begegnung von Flücht- lingen, Ausländern und Deutschen IBZ, Kaiserallee 12 d 1. OG Tel. 845341 und 8315560 Fax 8315560 Freunde_fuer_ Fremde@t-online.de www.freunde-fuer-fremde.de Hilfe in sozialen und ausländerrecht- lichen Fragen. Di 15-17:30 und Do 10-12 und 14-16 Uhr. Unentgeltlicher Deutschunterricht. Anmeldung: Di 11:30 Uhr
Freundeskreis Asyl Karlsruhe e. V. Beratung und Unterstützung, Krisen- intervention, Amtsbegleitung und sozialrechtliche Fragen ito-karlsruhe@freenet.de Mobil 0176 38073113 Sprechzeiten: nur nach Vereinbarung
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 6160 | MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND
pro familia Amalienstr. 25 Tel. 92050-5, Fax 92050-60 Siehe „Ehe-, Familien- und Lebensberatung”
Verein für Internationale Jugendarbeit e. V. Fischerstr. 3 Tel. 98918-19, Fax 98918-20 Sprechzeiten: Mo 9-11, Mi 9-11, Do 15-17:30 Uhr Au-pair-Club jeden letzten Do im Monat 17-18 Uhr Au-pair-Vermittlung.
Verein zur Unterstützung trau- matisierter Migranten e. V. Alter Schlachthof 59, (im Menschen- rechtszentrum), Tel. 6288306 trauma-migranten@web.de www.traumatisierte-migranten.de Sprechstunde: Mi und Fr 10-12 Uhr. Wir beraten und stellen eine erste Diagnose, vermitteln zu psychiatrisch/ psychotherapeutischen Fachkräften, übernehmen Lotsenfunktion und bie- ten ein Netzwerk von Dolmetschern. MUIMI-Mutersprachliche Informati- on für Migranten: Information und Gespräch mit kurzen Fachreferaten, muttersprachlich übersetzt, zu Fragen der Gesundheit, der Kinder- erziehung und wie man als Frau und Migrantin seine Identität findet. Aktuelle Termine unserer Treffen erhalten Sie im Büro und Internet.
MENSCHEN MIT PSYCHISCHEN ERKRANKUNGEN Behinderten- und Psychiatriekoordination | Stadt Karlsruhe Rathaus-West, Kaiserallee 4 Zimmer 110, Tel. 133-5022 behindertenkoordination@ sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/soziales/ personengruppen/behinderte/ psychisch_krank
Broschüre Gemeindepsychiatrischer Verbund der Stadt Karlsruhe Arbeit/Tagesstruktur/Zuverdienst, Dienste und Beratungsstellen, Wohnangebote für psychisch kranke Menschen, Medizinisch- therapeutische Behandlung und Rehabilitation, Freizeitangebote,
Selbsthilfe von Betroffenen und Angehörigen. Die Broschüre ist erhältlich bei der Sozial- und Jugend behörde: Tel. 133-5027
DIENSTE UND BERATUNGSSTELLEN
Arbeitskreis Leben Karlsruhe e. V. Hirschstr. 87, Tel. 811424 Hilfe bei Lebenskrisen und Selbst- tötungsgefahr. Siehe „Akute Lebenskrisen”
Case Management, vom Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge geförderte Jugendintegrationskur- se mit 600 Stunden Deutsch und 30 Stunden Orientierungs-kurse mit Abschlusszertifikat B 1 Euro- päischer Referenzrahmen.
Beratung junger Menschen in deutscher, russischer, italienischer, englischer und tschechischer Sprache.
Projekt zur Förderung von jungen Quereinsteigern ins Bildungssys- tem, Internettraining, Orientierung bei der Berufsfindung und im Sozialraum, Kulturarbeit (z. B. Theatergruppe).
Genderarbeit (z. B. Mädchen- und Frauengruppe).
Straßensozialarbeit, Täter-Opfer- Ausgleich, Diversionsarbeit.
Kooperationsprojekt zur Multipli- katorenschulung für Verkehrssi- cherheit mit der Verkehrspolizei, „Sport auf der Straße” mit Schul- und Sportamt und Stadtjugend- ausschuss.
Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge des Landes Baden-Württemberg Durlacher Allee 100 Tel. 926-7001, Fax 93340284 abteilung8@rpk.bwl.de
Lastenausgleich/Spätaussiedler | Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugend- behörde Abwicklungsstelle Ausgleichsamt Werderstr. 57, Tel. 133-5511/-5302, Fax 133-5389
Beratung von Spätaussied- lern hinsichtlich Anerkennung ausländischer Berufsqualifi- kationen nach dem Landes- anerkennungsgesetz Baden- Württemberg (LAnGBW) | Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 82 Durlacher Allee 100 Tel. 926-7058, Fax 93340284 Abteilung8@rpk.bwl.de
Mennonitisches Hilfswerk e. V. Beratung für Asylsuchende und Flüchtlinge Menschenrechtszentrum Alter Schlachthof 59 Tel. 6271486, Fax 6272364 asylka@menno-hilfswerk.de Weitere Angebote: Deutschkurse: Mo-Fr Besuch im Schlossmuseum:
Fr 14-16 Uhr Skype und Internet
Alle Angebote sind kostenlos!
Ökumenischer Migrationsdienst (ÖMD) | Caritasverband Karlsruhe e. V. und Diakonisches Werk Karlsruhe Im Beratungszentrum Caritashaus Sophienstr. 33 Laden-Öffnungszeiten: Mo-Fr 12-14, 15-17 Uhr Sprechzeiten Sekretariat: Mo-Do 9-12, Mo u. Do 14-16 Uhr Tel. 91243-169 sekretariat-oemd@ caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de/ÖMD eratungsstelle für ausländische Mitbürger mit Wohnsitz in Karlsruhe, Flüchtlinge und Asylbewerber; Migrationsberatung für Erwachsene, Rückkehrberatung, Migrationsarbeit in den Übergangswohnheimen der Stadt Karlsruhe.
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 6362 | MENSCHEN MIT PSYCHISCHEN ERKRANKUNGEN
HWK-Workweb (Betrieblich integrierte Werkstattplätze) Karlstr. 22-24 workweb@hwk.com Tel. 509655-55, Fax: 509655-99 CAP-Markt Ettlingen
Wilhelmstr. 4 c, Tel. 07243 52328-80 Fax 07243 52328-82
FREIZEITANGEBOTE
Café Relax Alle zwei Monate am dritten Sams- tag von 15 Uhr bis 17 Uhr im Café der Psychiatrischen Klinik Karlsruhe. Angebot des Gemeindepsychiatri- schen Verbundes Karlsruhe. www.karlsruhe.de/b3/soziales/ personengruppen/behinderte/ psychisch_krank
Tagesstätte und Freizeitclub „Club Pinguin“ im Zentrum für seelische Gesundheit Diakonisches Werk Karlsruhe, Caritasverband Karlsruhe und Stadt Karlsruhe Stephanienstr. 16 Tel. 98173-0, Fax 98173-33 zentrum@dw-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de Öffnungszeiten Mo-Fr ab 9:30 Uhr Angebote zur Freizeitgestaltung und Tagesstrukturierung
Freitagsclub | Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Städt. Klinikum Karlsruhe Kaiserallee 10 Tel. 974-3710 (Zentrale) Frau Kirchner: Tel. 974-3712, Frau Bitterwolf-Knam: Tel. 974-3854 Wissensvermittlung und Erfahrungs- austausch für Psychiatrieerfahrene, Angehörige und Interessierte: Fr 16-17 Uhr
Karlsruher Vereinigung zur Hilfe für psychisch kranke Kinder und Jugendliche e. V. Gruppen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen wie ADHS, Ängste, Depressionen, Essstörungen, Autismus, und mehr Postfach 410503, 76205 Karlsruhe Tel. 0177 4300835 info@karlsruher-vereinigung.de www.karlsruher-vereinigung.de Ziele sind unter anderem die Förde- rung der sozialen Kompetenz, des Selbstbewusstseins, der Konzentrationsfähigkeit, der kreativen Fähigkeiten. Die Gruppen finden wöchentlich in der Südlichen Hildapromenade 7, 76133 Karlsruhe statt.
VEREINE UND SELBSTHILFEGRUPPEN
Angehörigengruppe psychisch Kranker Karlsruhe und Umgebung Kontakte: Veronika Bräunling, Schillerstr. 33, Mobil: 0170 4822591 Tel. 38489550 veronika-braeunling@t-online.de Evi Musso, Tel. 682833 Treff: jeden zweiten Mittwoch im Monat um 19 Uhr bzw. telefonischer Vereinbarung
Emotions Anonymous (EA) SHG für emotionale Gesundheit Mo 19:30 Uhr
Bilfinger Str. 5 (Durlach-Aue) Tel. Ludwig: 3504287
Di 19:30 Uhr Vorholzstr. 47 (KA-Südwest) Tel. Dieter: 408221
Fr 19:30 Uhr Vorholzstr. 47 (KA-Südwest) Tel. Ekkehard: 0178 6267695
www.emotionsanonymous.de
Beschwerdestelle Psychiatrie | Stadt Karlsruhe Stephanienstr. 16, Tel./Fax 9212544 Sprechzeiten: jeden 1. und 3. Mi 16-18 Uhr www.karlsruhe.de/b3/soziales/ personengruppen/behinderte/ psychisch_krank/beschwerdestelle
KAP Ambulante Pflege GmbH Erzbergerstr. 100 Tel. 5311300, Fax 5311303 kontakt@kap-gmbh.de www.kap-gmbh.de
Psychotherapeutische Bera- tungsstelle für Studierende (PBS) Siehe „Studierende”
Seniorenbüro/Pflegestützpunkt mit Seniorenfachberatung | Stadt Karlsruhe Markgrafenstr. 14 Tel 133-5084, Fax 133-5069 ruth.bassler@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/senioren Informationen über Fach- und Beratungsstellen für an Demenz er- krankte Menschen, über Wohnberei- che gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen in Altenpflegeheimen und tagesstrukturierende Einrichtungen.
Telefonseelsorge Karlsruhe Tel. 0800-1110111 und Tel. 0800-1110222 Die Beratung in Not- und Krisen- situationen. Das Telefon ist Tag und Nacht be- setzt. Die Anrufe sind kostenfrei. www.telefonseelsorge.de
Sozialpsychiatrischer Dienst Karlsruhe im Zentrum für seeli- sche Gesundheit Diakonisches Werk Karlsruhe, Caritasverband Karlsruhe und Stadt Karlsruhe
Stephanienstr. 16 Tel. 98173-0, Fax 98173-33 Tel. Erreichbarkeit Sekretariat: Mo, Mi, Fr 9-12, Di, Mi, Do 14 -16 Uhr zentrum@dw-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de Beratung, Begleitung und Soziotherapie für psychisch erkrankte Menschen
ARBEIT, TAGESSTRUKTUR, ZUVERDIENST
AWO – Arbeitsprojekt für Menschen mit Handicap Leopoldstr. 11, Herr Schmidt, Tel. 18316-0/-24
Diakonisches Werk Karlsruhe DIENSTLEISTUNGSZENTRUM Arbeit und Beschäftigung für Men- schen mit psychischen Erkrankungen Gerwigstr. 35 Tel. 6184246, Fax 62389417 beck@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de
Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH Postanschrift: Postfach 43 02 60, 76217 Karlsruhe Tel. 6208-0, Fax 6208-150 info@hwk.com, www.hwk.com
Betriebsstätte Ettlingen II Robert-Bosch-Str. 5, 76275 Ettlingen Tel. 07243 3783-30 Fax 07243 3783-30 HWK-Gärtnerei Grötzingen
Am Viehweg 15, Tel. 94870-0 Fax 94870-50 Betriebsstätte Hagsfeld 2
Am Storrenacker 27 Tel 94605-0, Fax 94605-33 Betriebsstätte Südstadt
Werderstr. 7-9, Tel. 93297-0 Fax: 93297-60
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 6564 | MENSCHEN MIT PSYCHISCHEN ERKRANKUNGEN
Diakonisches Werk Karlsruhe Hans und Therese Krille Haus Wohnhaus für psychisch kranke Jugendliche, Seubertstr. 7 Tel. 9614000, Fax 96140018 krillehaus@dw-karlsruhe.de Außenwohngruppe
Stephanienstr. 22, Tel. 1208815, krillewg@dw-karlsruhe.de
Frommelhaus | Ev. Stadtmission Karlsruhe Hilfen für psychisch erkrankte Menschen. Wohnheim, Außenwohn- gruppen und Betreutes Wohnen Kreuzstr. 23 Tel. 93241-0, Fax 93241-30 frommelhaus@stadtmission-ka.de
Haus Bodelschwingh | Verein für evangelische Heimfürsorge Karlsruhe e. V. Karlstr. 92-98 Tel. 93127-0, Fax 93127-77 info@bodelschwingh.de www.bodelschwingh.de Wohnheim für sucht- und/oder psychisch kranke Menschen, päd- agogisch betreute Wohngruppen, Außenwohngruppen, Betreutes Wohnen, Bauernhof.
Hausgemeinschaft Mörsch Ambulant betreute Hausgemein schaft für psychisch kranke Menschen. Rappenwörthstr. 8 ,76287 Mörsch KAP Ambulante Pflege GmbH Tel. 5311300, Fax 5311303 kontakt@kap-gmbh.de www.kap-gmbh.de
Leo 11 | AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH Wohnhaus für psychisch kranke Menschen Leopoldstr. 11, Tel. 18316-0 leo11@awo-karlsruhe.de www.awo-karlsruhe.de
Luitgard-Haus | Caritasverband Karlsruhe e. V. Wohnheim und Betreutes Wohnen Frankenstr. 2, Tel. 82804-0 luitgardhaus@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de/ Luitgardhaus
MIETER UND VERMIETER
Mietrechtsfragen | Mieterverein Karlsruhe e. V. Ritterstr. 24 Tel. 3750-91/-92, Fax 378125 info@mieterverein-karlsruhe.de www.mieterverein-karlsruhe.de Bürozeiten: Mo, Di, Do 9-12, 14-17, Mi, Fr 9-12 Uhr, Sprechstunde nach Vereinbarung (nur für Mitglieder)
Vermieterfragen und alles rund um die Immobilie | Haus & Grund Karlsruhe e. V. Eigentümer-Schutzgemeinschaft Kaiserallee 89 a Tel. 98469-0, Fax 98469-99 verband@hug-ka.de www.hug-ka.de Sprechstunden nur nach Vereinba- rung (Beratung nur für Mitglieder). Formularverkauf: Mo, Di, Do 8-16:30,Mi 8-15, Fr 8-12 Uhr
Karlsruher Vereinigung zur Hilfe für psychisch kranke Kinder und Jugendliche e. V. Gruppen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen wie ADHS, Ängste, Depressionen, Essstörungen, Autismus, und mehr. Siehe „Menschen mit psychischen Erkrankungen, Freizeitangebote“
KAUZ Karlsruher Selbsthilfe- gruppe für Angst, Zwänge und Depressionen (anonyme Gruppe) Kontakt-Telefon über Selbsthilfebüro im Hardtwaldzentrum Tel. 91230-25, Sprechzeiten: Mo 12-14, Di 14-18, Mi 10-12, Do 9-12 Uhr
Kreis der Angehörigen psychisch Kranker und Behinderter | AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH Treff: alle 14 Tage dienstags im Haus der Familie, Kronenstr. 15 Informationen: Siegfried Fischer Keplerstr. 11 a, 76327 Pfinztal Tel. 465787 fsgfrd@aol.com
Schiller 33 e. V. Treffpunkt für Betroffene, Angehö- rige und Mitarbeiter im Bereich der Sozialpsychiatrie. Schillerstr. 33 www.schiller33-ka.de Kontakt: Andrea Tel. 07244 4802, Britta Mobil 0151 46320565, (11-13 Uhr, Mo-Fr), britbrand@web.de Veronika Tel. 38489550, Mobil 0170 4822591 veronika-braeunling@t-online.de Öffnungszeiten: Mo 15-18 Uhr, Mal-Kaffee Mi und Fr 14-18 Uhr, Fr, 17 Uhr
gem. Kochen
jed. 3. Samstag im Monat, Kreativ-Nachmittag
jed. 3. So im Monat, 10 Uhr Brunch
jed. 2. Mi im Monat, 19 Uhr Angehörigengruppe
Selbsthilfegruppe für psychisch Kranke Karlsruhe (SHGPK) Treffpunkt Betroffener So im „Wolfsbräu“ am Werderplatz, ab ca. 19 Uhr Kontakt (auch SMS): Peter, Tel. 0160 4328207 (Do 20-21Uhr) shgpk@aol.com Vorherige Kontaktaufnahme empfohlen.
WOHNANGEBOTE
Ambulant Betreutes Wohnen für ältere Menschen mit psychi- scher Erkrankung | Heimstiftung Karlsruhe Wohngruppe Weitblick Thomas-Mann-Str. 3, 9. OG Tel. 95783264, Fax 95783266 weitblick@heimstiftung-karlsruhe.de www.heimstiftung-karlsruhe.de Psychisch kranke, ältere Menschen mit einem (altersbedingt) erhöhtem Hilfebedarf, welche selbständig, aber nicht allein leben wollen/können.
Diakonisches Werk Karlsruhe Appartementhaus für ehemals woh- nungslose psychisch kranke Menschen Rüppurrerstr. 56, Tel. 38489728 burkhardt-diem@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de
Diakonisches Werk Karlsruhe Betreute Wohngemeinschaften, Betreutes Einzel- und Paarwohnen und Begleitetes Wohnen in Familien. Stephanienstr. 98 Tel. 167-222, Fax 167-262 bwb@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 6766 | PFLEGE
Helfende Hand GmbH Ambulante Pflege Siehe „Private Pflegedienste“
KAP – Ambulante Pflege Erzbergerstr.100 Tel. 5311300, Fax 5311303 kontakt@kap-gmbh.de www.kap-gmbh.de
Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe Begleitet zu Hause leben – Unterstützung für Senioren und pflegende Angehörige Kanalweg 40/42 Tel. 91230-58, Fax. 91230-52 gfd@paritaet-ka.de www.paritaet-ka.de
SP PS e. K. Windelbachstr. 8 Tel. 464710-10, Fax 464710-29 info@sp-ps.de, www.sp-ps.de
HAUSNOTRUFSYSTEME
Alten-Pflege-Hilfe Am Blumentor, Blumentorstr. 18-20 Tel. 94490-0, Fax 94490-10 info@baghira.cc
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Regionalverband Karlsruhe Pforzheimer Str. 27 a Tel. 49008-460, Fax 49008-190, hnr@asb-ka.de
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Auskunft und Vermittlung Cäcilia Busch, Ettlinger Str. 13 Tel. 95595176, Fax 95595179 hausnotruf@drk-karlsruhe.de
Evang. Sozialstation Karlsruhe GmbH Herrenalber Str. 45 Tel. 988430-0, Fax 988430-24 info@evsozka.de, www.evsozka.de
Helfende Hand GmbH Ambulante Pflege Siehe „Private Pflegedienste“
Malteser Hilfsdienst Stephanienstr. 60, Tel. 574419
Notrufzentrale der b.i.g.-Gruppe Ehrmannstr. 6, Tel. 8206-400 logistik-ka@big-gruppe.com
Pflegeservice Hans-Jürgen Habura Kirchfeldstr. 55 Tel. 782802, Fax 784629 hjhabura@t-online.de www.habura-ka.de
Profi 24 GmbH Das Sanitätshaus/Der Pflegedienst Rastatter Str. 66 Tel 98829-0, Fax 98829-20
RECONTROL Notruf- und Servicezentrale Hedwigstr. 1, Tel. 8803-3, Fax 8803-499 recontrol@t-online.de
SP PS e. K. Windelbachstr. 8 Tel. 464710-10, Fax 464710-29 info@sp-ps.de, www.sp-ps.de
PFLEGE
Seniorenbüro/Pflegestütz- punkt in Kooperation mit Seniorenfachberatung | Stadt Karlsruhe Informations- und Beratungsdienst. Markgrafenstr. 14 Tel. 133-5084, Fax 133-5069 ruth.bassler@sjb.karlsruhe.de pflegestuetzpunkt@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/senioren
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:30-12, Mo-Mi 13:30-15:30, Do 14-17 Uhr Auskünfte, Informationen, persönli- che Beratung und Vermittlung über: Veranstaltungen, Begegnungs-,
Freizeit-, Sport- und Erholungs- angebote, bürgerschaftliches Engagement: Tel. 133-5086;
Sozialversicherungsleistungen bei Hilfe- und Pflegebedürftig- keit ambulant und stationär: Tel. 133-5513/-5084.
Pflegebegleiter | Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Regionalverband Karlsruhe Ehrenamtliche Begleitung für pflegende Angehörige. Pforzheimer Str. 27 a Tel. 49008-680 (Do 12-16 Uhr) pflegebegleiter@asb-ka.de
Ev. Stadtmission Karlsruhe Stephanienstr. 72 Kundenzentrum Tel. 9176-162 kundenzentrum@ karlsruher-stadtmission.de
BETREUUNGSLEISTUNGEN BEI DEMENZ
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Regionalverband Karlsruhe Ambulante Pflege Pforzheimer Str. 27 a Tel. 49008-430, Fax 49008-190 sozialstation@asb-ka.de
Demenzgruppe | Caritasverband Karlsruhe e. V. beim Anna-Leimbach-Haus in Durlach, Blumentorstr. 6-10 Tel. 94340-29 demenz@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de/ demenzdurlach
Demenzgruppe „mittendrin“ | Caritasverbandes Karlsruhe e. V. im Seniorenzentrum St. Valentin in Daxlanden, Waidweg 1a-c Tel. (0721) 82 487-0 demenz@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de/mittendrin
Diakonisches Werk Karlsruhe Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige Telefon: 96719-0, Fax: 9671913 faber@dw-karlsruhe.de und kuehn@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de
Evang. Sozialstation Karlsruhe GmbH Herrenalber Str. 45 Tel. 988430-0, Fax 988430-24 info@evsozka.de, www.evsozka.de
Geriatrisches Zentrum Karls- ruhe Aktivierungsgruppe für demente Menschen am Geriatrischen Zentrum Karlsruhe. Siehe „Menschen mit Behinderungen”
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 6968 | PFLEGE
Evang. Sozialstation Karlsruhe GmbH Herrenalber Str. 45 Tel. 988430-0, Fax 988430-24 info@evsozka.de, www.evsozka.de
Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe Mobile Pflege, 24 Std.-Betreuung, Haushaltshilfe. Kanalweg 40/42 Tel. 91230-60, Fax 91230-23 pflege@paritaet-ka.de www.paritaet-ka.de
PRIVATE PFLEGEDIENSTE
ABC Ambulanter Betreuungs- und Pflegedienst Curatio GmbH Sophienstr. 116, Weststadt Tel. 83038-00, Fax 83038-02 hollerbach@abc-curatio.de www.abc-curatio.de
AKD Ambulanter Krankenpfle- gedienst Karlsruhe GmbH Hirschstr. 73, Südweststadt Tel. 981660, Fax 9816666 info@akd-karlsruhe.de www. akd-karlsruhe.de
Alpha-Pflegeteam Bachstr. 56, Mühlburg Tel. 590211, Fax 9529786
Alten-Pflege-Hilfe Haus am Blumentor Ambulanter Dienst Blumentorstr. 18-20, Durlach Tel. 94490-0, Fax 94490-10
Alternative Mobile Lebenshilfe Beratung – Pflege – Betreuung Yorckstr. 1, Weststadt Tel. 590973, Fax 9553940
Am Turmberg GmbH Senioren- Pflegeheim Basler-Tor-Str. 77, Durlach Tel. 494022, Fax 494511 info@am-turmberg.de www.am-turmberg.de
Ambulante häusliche Kranken- pflege Sabine Pankow Wiesenstr. 14, Grünwettersbach Tel. 45299, Fax 4671789
Ambulanter Nachtpflegedienst „Sternschnuppe“ Mobile Einsätze/Nachtwache Am Storrenacker 1 a, Hagsfeld Tel. 681882, Fax 9684902 info@helfende-hand-gmbh.de
Casa Vita Seniorenbetreuung und Pflege Stettiner Str. 23, Waldstadt Tel. 968679-2, Fax 968679-3 www.casavita-ka.de seniorenbetreuung@casavita-ka.de
Fachpflege zu Hause | Gabriele Bulla Am Wetterbach 92, Grünwettersbach Tel. 451426, Fax 9454462 fachpflege@hotmail.com www.fachpflegezuhause.de
Gabriela Diercks Häusliche Krankenpflege 24h Pflege zu Hause Schauenburgstr. 15 Tel. 36338, Fax 36356 pflegedienst.g.diercks@versanet.de
INFORMATIONS- UND BERATUNGSSTELLEN RUND UM DIE PFLEGE
AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH Mehr vom Leben ... wenn das Gedächtnis nachlässt – Ambulante Betreuung für demente Menschen Hopfenstr. 3, Tel. 83140-16 mvl@awo-karlsruhe.de
Diakonisches Werk Karlsruhe Fachstelle für demenzkranke Menschen und deren Angehörige Kaiserstraße 172 Tel. 83184911, Fax 83184912 kaiser@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de Treffpunkt für Ältere
Schäferstr. 15 Tel. 967190, Fax 9671913 faber@dw-karlsurhe.de
Pflegefächer Karlsruhe e. V. c/o ArcheNOAH, Philippstr. 8 Tel. 2030384, Fax 2030385 info@pflegefaecher.de
Seniorenbüro/Pflegestützpunkt mit Seniorenfachberatung | Stadt Karlsruhe Marktgrafenstr. 14 Tel. 133-5513, Fax 133-5069 pflegestuetzpunkt@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/senioren Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:30-12 Uhr, Mo-Mi 13:30-15:30 Uhr, Do 14-17 Uhr Zentrale Anlaufstelle in Karlsruhe bei allen Fragen rund um das Thema Hil- fe- und Pflegebedürftigkeit. Darüber hinaus leisten die Seniorenfachbe- ratungskräfte für ältere Menschen und deren Angehörige persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Klärung individueller Lebenssitua- tionen. Somit ist eine umfassende, neutrale, kostenlose und wohn-
ortnahe Auskunft und Beratung gewährleistet.
Sozialverband VdK Sozialrechtsberatung VdK SRgGmbH Servicestelle Karlsruhe Karlstr. 53-55 Tel. 932790, Fax 9327979 Tel. erreichbar Mo-Fr 9-12 Uhr und Mo-Do 14-15:30 Uhr, srg-karlsruhe@vdk.de www.vdk-bawue.de Beratung bei Fragen zum Pflegever- sicherungsgesetz, Krankenkassen- Angelegenheiten.
SP PS e. K. Windelbachstr. 8 Tel. 464710-10, Fax 464710-29 info@sp-ps.de, www.sp-ps.de
PFLEGEDIENSTE DER WOHLFAHRTSVERBÄNDE AUSKUNFT UND VERMITTLUNG
Ambulante Dienste – ISB | Reha-Südwest gGmbH Markgrafenstr. 17/19 Kostenfreie Hotline: 0800 0932740 isb.karlsruhe@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de/isb
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Karlsruhe Sozialstation Pforzheimer Str. 27 a Tel. 49008-430, Fax 49008-190 sozialstation@asb-ka.de
AWO – Mobile Pflege und Betreuung, Sozialstation und hauswirtschaftliche Hilfen Hopfenstr. 3 Tel. 83140-14, Fax 83140-20 sozialstation@awo-karlsruhe.de www.awo-karlsruhe.de
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 7170 | PFLEGE
Helfende Hand GmbH Ambulante Pflege 24-Std. Pflege Mobile Nachtpflege Dementenbetreuung Alles rund um die Pflege Am Storrenacker 1 a, Hagsfeld Tel. 681882, Fax 9684902 info@helfende-hand-gmbh.de www.helfende-hand-gmbh.de
Humanis Pflege- und Betreuungsdienst für pflegebedürftige Personen Mozartstr. 1, Weststadt Tel. 27111, Fax 24403 info@humanis-gmbh.de www.humanis-pflege.de
Ihr Pflegedienst | Uwe Barthel Wilhelmstr. 4 a, Südstadt Tel. 84673, Fax 9850504 pflegedienst-barthel@t-online.de www.pflegedienst-barthel.de
KAP Ambulante Pflege GmbH Psychiatrische Krankenpflege. Erzbergerstr. 100, Nordstadt Tel. 5311300, Fax 5311303 kontakt@kap-gmbh.de www.kap-gmbh.de
Medica Ambulante Pflege Leibnizstraße 10, Südweststadt Tel. 8203364, Fax 8203764 bahri.xh@hotmail.de
Mobile Pflege Fidelitas | Heimstiftung Karlsruhe Klosterweg 1, Oststadt Tel. 96446-23, Fax 96446-20 fidelitas@heimstiftung-karlsruhe.de www.heimstiftung-karlsruhe.de
Mobile Pflegehilfe Bader GmbH Kaiserallee 70, Mühlburg Tel. 555845, Fax 552828 www.mobile-pflegehilfe.de
PDH Pflegedienst | Dagmar Heiss Reichenbachstr. 7, Durlach Tel. 406398, Fax 9430002 www.pdheiss.de
Pflege Ambulant Ostring 8, Oststadt Tel. 9613825, Fax 9613826 s.theophil@pflege-ambulant.de
PHD Pflege & Hilfe Daheim GmbH Ulmenstraße 14/1, 71272 Renningen Tel. 0800-3650024 (gebührenfrei) www.phd-24hpflege.de info@phd-24hpflege.de Karlsruhe und bundesweit
Pflegeservice Hans-Jürgen Habura Kirchfeldstr. 55, Neureut Tel. 782802, Fax 784629 www.habura-ka.de
Pflegeteam – DER SCHÖNE TAG | Benita Ott, Gritznerstr. 1, Durlach Tel. 941668-6, Fax 941668-5 benitaott@web.de
Privates Krankenpflegeteam | Ingrid Gatzke Killisfeldstr. 2 a, Durlach Tel. 0172 7201592, Fax 9415666
Profi 24 GmbH Das Sanitätshaus/Der Pflegedienst Rastatter Str. 66, Rüppurr Tel. 98829-0, Fax 98829-20 info@pflegeprofi24.de www.pflegeprofi24.de
Santivo mobile Pflege GmbH „Würdevoll und selbstbestimmt die Gesundheit pflegen“ Königsberger Str. 2 h, Waldstadt Tel. 2012712, Fax 2012710 www.santivo.net pflege@santivo.net
SP PS e. K., Susanne Pletowski PflegeService Häusliche Alten-, Kranken-, Behindertenhilfe, Windelbachstr. 8 Tel. 464710-10, Fax 464710-29 info@sp-ps.de, www.sp-ps.de
von Ginsheim AG Ihr Gesundheitspartner für Pflege und Versorgung. Weberstr. 9, Weststadt Tel. 7907080, Fax 79070866 Mobil 0162 2850100 info@von-ginsheim-ag.de www.von-ginsheim-ag.de
SONDERPFLEGEDIENSTE
Ambulante Dienste – ISB | Reha-Südwest gGmbH Markgrafenstr. 17/19 Kostenfreie Hotline: 0800 0932740 Tel. 93274-0, Fax 93274-74 isb.karlsruhe@reha-suedwest.de www.reha-suedwest.de/isb
ASB Mobile Soziale Dienste Pforzheimer Str. 27 a Tel. 49008-42 sozialstation@asb-ka.de
Helfende Hand GmbH Ambulante Pflege Siehe „Private Pflegedienste“
Individuelle Schwerst- behindertenbetreuung (ISB) | AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH Hopfenstr. 3 Tel. 83140-14, Fax 83140-20 sozialstation@awo-karlsruhe.de
Intensivpflege und Heimbeatmung | SPPS Intensiv GmbH Ausserklinische Intensivpflege Windelbachstr. 8 Tel. 464710-20, Fax 464710-29 intensiv@sp-ps.de www.spps-intensiv.de
KAP – Ambulante Pflege Erzbergerstr. 100 Tel. 5311300, Fax 5311303 kontakt@kap-gmbh.de www.kap-gmbh.de
Pro Casa, Beatmungspflege 24 Service GmbH Bunsenstr. 10, Tel. 57042980 info@heimbeatmungen.de www.heimbeatmungen.de
Profi 24 GmbH Das Sanitätshaus/Der Pflegedienst Rastatter Str. 66 Tel 98829-0, Fax 98829-20 info@pflegeprofi24.de www.pflegeprofi24.de
RENTENBERATUNG DAK Servicezentrum Karlsruhe Amalienstr. 81-87 Terminvereinbarung: Tel. 8309370 service744200@dak.de Sprechstunde durch Versichertenbe- rater der Deutschen Rentenversiche- rung: Do 16-17 Uhr Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung, Hilfestellung bei der Kontenklärung, Annahme von Rentenanträgen.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Servicezentrum Karlsruhe Gartenstr. 105, Tel. 825-11542 Fax 825-11928, Terminvereinbarung unter 825-11543
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 7372 | SELBSTHILFEGRUPPEN
servicezentrum.karlsruhe@drv-bw.de www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Sprechzeiten: Mo-Mi 8-16, Do 8-18, Fr 8-12 Uhr
Rentenberatung DGB Nordbaden Im DGB-Haus, Ettlinger Str. 3 a, EG Fragen zur gesetzlichen Rentenversi- cherung. 14-tägig Mi 16-18 Uhr karlsruhe@dgb.de Tel. 93121-0 www.nordbaden.dgb.de
Renten-Sprechtage – Renten- beratung für Handwerker | Handwerkskammer Karlsruhe Friedrichsplatz 4-5, Kontakt: Annette Klenert, Tel. 1600-121 klenert@hwk-karlsruhe.de Angebot der Handwerkskammer Karlsruhe in Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.
Sozialverband VdK Sozialrechtsberatung VdK SRgGmbH Servicestelle Karlsruhe Karlstr. 53-55 Tel. 932790, Fax 9327979 Tel. erreichbar Mo-Fr 9-12 Uhr und Mo-Do 14-15:30 Uhr, srg-karlsruhe@vdk.de www.vdk-bawue.de
SELBSTHILFE- GRUPPEN In dieser Broschüre werden unter verschiedenen Stichwörtern mehrere Selbsthilfegruppen, aber nicht alle genannt. Jede/r die/der sich für eine Selbsthilfegruppe interessiert und Kontakt zu einer sucht, oder eine Selbsthilfegruppe gründen will, kann sich an folgen- de Stelle wenden:
In dieser Broschüre werden unter verschiedenen Stichwörtern mehrere Selbsthilfegruppen, aber
nicht alle genannt. Jede/r die/der sich für eine Selbsthilfegruppe interessiert und Kontakt zu einer sucht, oder eine Selbsthilfegruppe gründen will, kann sich an folgen- de Stelle wenden:
Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe Selbsthilfebüro im Hardtwaldzent- rum, Kanalweg 40/42 Tel. 91230-25, Fax 91230-52 selbsthilfe@paritaet-ka.de www.paritaet-ka.de
Information und Unterstüt- zung für Selbsthilfe für Selbsthilfegruppen und
Interessierte in Karlsruhe und Umgebung,
für Fachleute aus dem Ge- sundheits- und Sozialbereich und Menschen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft.
Angebote des Selbsthilfebüros fördert und begleitet die
Gründung von Gruppen, unterstützt den
Erfahrungsaustausch, vernetzt Betroffene, Fachleute
und Institutionen, vermittelt Interessierte in
Gruppen, organisiert Aktionen, bietet Tagungsräume zu
günstigen Preisen.
Die Beratung ist kostenlos.
SENIORINNEN UND SENIOREN
Seniorenbüro/Pflegestütz- punkt mit Seniorenfachbera- tung | Stadt Karlsruhe
Informations- und Beratungsdienst.
Markgrafenstr. 14 Tel. 133-5084, Fax 133-5069 ruth.bassler@sjb.karlsruhe.de pflegestuetzpunkt@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/senioren Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:30-12, Mo-Mi 13:30-15:30, Do 14-17 Uhr Auskünfte, Informationen, persönli- che Beratung und Vermittlung über: Veranstaltungen, Begegnungs-,
Freizeit-, Sport- und Erholungs- angebote, bürgerschaftliches Engagement: Tel. 133-5086;
Sozialversicherungsleistungen bei Hilfe- und Pflegebedürftig- keit, altersgerechte Wohnfor- men, ambulante und stationäre Hilfen: Tel. 133-5513/-5084.
Broschüren über Aktiv im Alter, Altersgerechte Wohnformen, Pflegeplätze in Karlsruhe
Inititative für Senioren ArcheNOAH e. V. Treffpunkt und Beratung für Senioren Philippstr. 8 Tel. 2030-383, Fax 2030-385 Mo-Do 10-16, Fr 10-13 Uhr info@arche-noah.org www.arche-noah.org
Pflegefächer Karlsruhe e. V. Geschäftsstelle: c/o Arche NOAH gGmbH Philippstr. 8 Tel. 2030384, Fax 2030385 info@pflegefaecher.de www.pflegefaecher.de
SENIORENFACHBERATUNG
Persönliche Beratung zur Klärung von Unterstützungs- und Pflegefragen. Die Fachkräfte der Seniorenfachberatung stehen Ihnen in den Stadtteilen zum persönlichen Gespräch zur Verfügung:
Mühlburg, Innenstadt-West, Daxlanden (mit Rheinstrand- siedlung) | Caritasverband Karlsruhe e. V. Christiane Kern, Tel. 91243-11 Mo-Fr 8:30-16 Uhr c.kern@caritas-karlsruhe.de
Hagsfeld, Waldstadt/Gerolds- äcker, Rintheim, Oststadt | Diakonisches Werk Karlsruhe Anna Faber, Tel. 96719-0 Mo-Do 9-12 Uhr faber@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de
Neureut, Nordstadt | Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe Daniela Hahn-Schaefer, Tel. 91230-55, Mo, Do 8-16 Uhr senioren@paritaet-ka.de
Rüppurr, Dammerstock- Weiherfeld, Beiertheim-Bulach,
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 7574 | SENIORINNEN UND SENIOREN
Oberreut | Geriatrisches Zentrum Karlsruhe Dagmar Lind-Matthäus Tel. 889-2707 Di, Do 8:30-12 Uhr, d.lind@diak-ka.de
Südweststadt, Südstadt | Seniorenbüro/Pflegestützpunkt mit Seniorenfachberatung, Stadt Karlsruhe Waltraud Caspary, Tel. 133-5092, Mo, Di 8:30-12, Do 14-17 Uhr und nach Vereinbarung. waltraud.caspary@sjb.karlsruhe.de
Weststadt, Knielingen, Nord- weststadt, Grünwinkel (mit Alb-, Hardeck- und Heidenstü- ckersiedlung), Innenstadt-Ost, Wolfartsweier, Hohenwet- tersbach, Grünwettersbach, Palmbach, Stupferich Seniorenbüro/Pflegestützpunkt mit Seniorenfachberatung, Stadt Karlsruhe Gisela Ehrmann, Tel. 133-5099 Mo, Di 8:30-12, Do 14-17 Uhr und nach Vereinbarung. gisela.ehrmann@sjb.karlsruhe.de
MOBILE MAHLZEITENDIENSTE
Alten-Pflege-Hilfe | aph Am Blumentor Blumentorstr. 18-20 Tel. 94490-0, Fax 94490-10 info@baghira.cc
Landhausküche von apetito Amalienbadstr. 41 Tel. 9863715, Fax 05971 80208099 info@landhaus-kueche.de www.landhaus-kueche.de
AWO – Menü Hopfenstr. 3 Tel. 83140-12, Fax 83140-20 awo-menue@awo-karlsruhe.de
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Essen auf Rädern Ettlinger Str. 13 Tel. 95595175 Fax 95595179 soziales@drk-karlsruhe.de
Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe Essen auf Rädern Hardtwaldzentrum, Kanalweg 40/42 Tel. 91230-10, Fax 91230-20 essen@paritaet-ka.de www.paritaet-ka.de
MOBILE SOZIALE DIENSTE
Mobile Soziale Dienste | Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Regionalverband Karlsruhe Sozialstation Pforzheimer Str. 27 a Tel. 49008-430, Fax 49008-190 sozialstation@asb-ka.de
AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH Hopfenstr. 3 Tel. 83140-10, Fax 83140-20
Evang. Sozialstation Karlsruhe GmbH Herrenalber Str. 45 Tel. 988430-0, Fax 988430-24
Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe Mobile Dienste Hardtwaldzentrum, Kanalweg 40/42 Tel. 91230-60, Fax 91230-23 pflege@paritaet-ka.de www.paritaet-ka.de
Profi 24 GmbH Das Sanitätshaus/Der Pflegedienst Rastatter Str. 66 Tel. 98829-0, Fax 98829-20 www.pflegeprofi24.de
MOBILE UND AMBULANTE GERIATRISCHE REHABILITATION
Ambulante Geriatrische Rehabilitation am Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr Diakonissenstr. 28, Tel. 889-3204 ambulante.reha@diak-ka.de
TherapieZentrum Nordstadt Mobile geriatrische Rehabilitation Hardtwaldzentrum, Kanalweg 40/42 Tel. 91230-50, Fax 91230-52 www.therapiezentrum-nordstadt.de
Mobile Geriatrische Rehabilitation Karlsruhe am Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr Diakonissenstr. 28, Tel. 889-3591 mogereha@diak-ka.de
ORGANISIERTE NACHBAR- SCHAFTSHILFE UND HAUSWIRT- SCHAFTLICHE VERSORGUNG
Evang. Sozialstation Karlsruhe GmbH Herrenalber Str. 45 Tel. 988430-0, Fax 988430-24 info@evsozka.de, www.evsozka.de
Nachbarschaftshilfe der Kath. Pfarrgemeinden, Infos: Caritasverband Karlsruhe e.V. Sophienstr. 33, Tel. 91243-0 caritashaus@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de/NBH
Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe Hardtwaldzentrum, Kanalweg 40/42 www.paritaet-ka.de
Begleitet zu Hause leben – interkulturell Stundenweise Betreuung zu Hause durch Freiwillige Tel. 91230-58, Fax 91230-52 gfd@paritaet-ka.de
Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe | Wohnpartnerschaften Wohnen für Hilfe Tel.91230-34, Fax 91230-52 wohnen@paritaet-ka.de www.facebook.com/wfh.karlsruhe
SENIORENREISEN, -FREIZEITEN UND -KUREN
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Ettlinger Str. 13, Tel. 95595172 soziales@drk-karlsruhe.de Sprechzeiten nach Vereinbarung
Sozialverband VdK | Kreisverband Karlsruhe Karlstr. 53-55 Tel. 359799, Fax 9379859 Erreichbar Mo und Do 9-12 Uhr kv-karlsruhe@vdk.de www.vdk.de/kv-karlsruhe Unsere Ortsverbände bieten viele verschiedene Tagesausflüge von Karlsruhe an. Angebote sind beim Kreisverband zu erfragen.
STADTRANDERHOLUNG FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN
Diakonisches Werk Karlsruhe Stephanienstr. 98 Tel. 83184911, Fax 83184912 kaiser@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de
76 | SONSTIGE BERATUNG RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 77
WOHNBERATUNG
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Ettlinger Str. 13 Tel. 95595175 Fax 95595179 soziales@drk-karlsruhe.de
TherapieZentrum Nordstadt Barrierefreies und behinderungsge- rechtes Wohnen Hardtwaldzentrum, Kanalweg 40/42 Tel. 91230-50, Fax 91230-52 info@therapiezentrum-nordstadt.de www.therapiezentrum-nordstadt.de
Profi 24 GmbH Das Sanitätshaus/Der Pflegedienst Rastatter Str. 66 Tel. 98829-0, Fax 98829-20 info@pflegeprofi24.de www.pflegeprofi24.de
SONSTIGE BERATUNG DRK Suchdienst Familienzusammenführung Am Sandfeld 19 Tel. 9778-206 soziales@drk-karlsruhe.de www.drk-karlsruhe.de
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Beiertheimer Allee 16 Tel. 939-5045, Fax 939-5049 karlsruhe.pp.praevention.kbst@ polizei.bwl.de Sprechzeiten: Mo-Fr nach telefoni- scher Terminvereinbarung Hinweise: Schutz vor Einbruchs-
diebstählen und Raubüberfälle Kostenlose sicherheitstechnische
Bauplan- und Objektberatung Tipps zur vorbeugenden Krimina-
litätsbekämpfung Ausstellungsräume zum Thema
Sicherungstechnik
Schuldnerberatung beim Caritasverband Karlsruhe e. V. Caritashaus, Sophienstr. 33 Tel. 91243-0 schuldnerberatung@caritas- karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Kaiserstr. 167, Öffnungszeiten: Mo 14-18, Mi 10-14 Uhr Fax 9845150 Infotelefon 0711 669110
Mo-Do 10-18 Uhr, Fr 10-14 Uhr Telekommunikation, Freizeit,
Haushalt Beratungstelefon 0900 177444-1* Mo-Fr 9-12 Uhr, Mi auch 15-18 Uhr
Ernährung, Kosmetik, Hygiene Beratungstelefon 0900 177444-2* Mo-Fr 9-12 Uhr, Mi auch 15-18 Uhr
Versicherungen Beratungstelefon 0900 177444-3* Mo-Fr 9-12 Uhr, Mi auch 15-18 Uhr
Altersvorsorge, Banken, Kredite Beratungstelefon 0900 177444-4* Mo-Fr 9-12 Uhr, Mi auch 15-18 Uhr
Bauen und Wohnen Beratungstelefon 0900 177444-5* Mo-Fr 9-12 Uhr, Mi auch 15-18 Uhr
Energie Beratungstelefon 0900-177444-6* Mo-Fr 9-12 Uhr, Mi auch 15-18 Uhr
* Festnetzpreis 1,75 Euro/Min. Mobilfunk- preis abweichend.
Volksbund Deutsche Kriegs gräberfürsorge e. V. Bezirksverband Nordbaden Karlstr. 13 Tel. 23020, Fax 21970 bv-karlsruhe@volksbund.de Sprechzeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr und 14-16 Uhr außer Freitag
Weißer Ring e. V. Hilfe für Verbrechensopfer Außenstelle Karlsruhe Postfach 111520, 76065 Karlsruhe Tel. 015155164726 + 116006 (bun- desweite kostenlose Rufnummer) weisserring-ka@arcor.de www.weisser-ring.de
SEKTENBERATUNG
Ausstieg e. V. Selbsthilfegruppe für Sektenaussteiger und Betroffene Binger Str. 105 Ursula Meschede, Tel. 754550 umeschede@web.de
Beauftragter der Ev. Landeskirche in Baden für Weltanschauungsfragen und religiöse Gegenwartskultur Pfarrer Dr. Gernot Meier Blumenstraße 1-7 Tel. 9175-359 oder -358 Fax: 9175-25-359 wa_infostelle@ekiba.de
STERBE- UND TRAUERBEGLEITUNG
Arbeitskreis Leben Karlsruhe e. V. – AKL Hirschstr. 87 Krisenberatung: Tel. 811424 Hilfe in Lebenskrisen und bei Selbst- tötungsgefahr. Trauergruppe für Hinterbliebene
nach Suizid Siehe „Akute Lebenskrisen”
Hospiz-Dienst Karlsruhe Lebensbegleitung schwerkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen. Tel. 50966-0, Fax 50966-224 hospiz-dienst@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de
www.caritas-karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr und nach Vereinbarung.
Info-Center Friedhof Karlsruhe Verein zur Pflege der Friedhofs- und Bestattungskultur. Kostenlose, neutrale Beratung in
allen Friedhofs- Bestattungs- und Vorsorgefragen.
Veranstaltungen, Führungen und wechselnde Ausstellungen.
Trauerliteratur und kostenlo- se Broschüren. Halbjähriges Programm, Sonderführungen und Vorträge auf Anfrage.
Grabbesuche wieder möglich! Das kostenlose Friedhofsmobil fährt alle, die nicht gut laufen können, zum Grab und holt sie wieder ab. Mo-Fr 9-15 Uhr, Christiane Dietz
Haid-und-Neu-Str. 33 Tel. 7820933, Fax 7820934 service@friedhof-karlsruhe.de www.friedhof-karlsruhe.de Öffnungszeiten: Di-Fr 10-17, Sa 10-13 Uhr
Trauerbegleitungsangebote des Info-Centers am Hauptfriedhof Emil-Frommel-Str. 1 b www.friedhof-karlsruhe.de/aktuelles/ begleitung.php Krisenintervention und Notfall-
nachsorge für akut betroffene Hinterbliebende.
Offenes Trauer-Café (Gesprächskreis) Trauerbegleitung in Einzelgesprä-
chen für Erwachsene, Jugendliche, Kinder sowie Familien und Paare, „Kontaktnetz Trauer“
Kindertrauergruppen, Jugendtrau- ergruppe, Selbsthilfegruppe für jung Verwitwete
Seriöse Vermittlung von Freizeit- partnern für Trauernde
Führungen durch den symbolischen Trauerweg im „Lebensgarten“.
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 7978 | STRAFFÄLLIGENHILFE
Barbara Kieferle-Stotz, Tel. 6638965 kieferle-stotz@trauerbegleitung.info
Kinderhospizdienst für Stadt und Landkreis Karlsruhe Lebensbegleitung für Familien mit einem schwerkranken oder unheilbar kranken Kind oder Jugendlichen. Kaiserstr. 172 , 4. OG Tel. 831849-31 oder -33 Fax 831849-69 info@kinderhospiz-karlsruhe.de www.kinderhospiz-karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr und nach Vereinbarung.
OmegaCentrumKarlsruhe Gerwigstr. 10 Tel. 9646010, Fax 9646012 info@trauerhilfe-stier.de www.trauerhilfe-stier.de Sprechzeiten nach Vereinbarung. Begleitung von Trauernden, Gruppenangebote, Veranstaltungen zu Leben,
Sterben, Tod und Trauer.
Trauerbegleitung bei Fehlgeburt, Totgeburt und frühem Tod – SKF Einzel- und Paarberatung bei
allen Trauerprozessen durch eine glücklose Schwangerschaft,
durch eine Abtreibung, durch drohende Behinderung oder durch den frühen Tod eines Kindes.
Irene Basler, Tel. 91375-16 Gabriele Kopp, Tel. 91375-23 skf.karlsruhe@t-online.de www.skf-karlsruhe.de
Wenn Geburt und Tod zusam- menkommen – Initiative Regen- bogen – Glücklose Schwanger- schaft e. V. Zwickauer Str. 7 Corinna Stieler, Tel. 683205 Judith Schweser, Tel. 07250 922630 Gesprächskreis, Erfahrungsaustausch,
Hilfe und Kontakt für Eltern von Eltern, die ein Kind vor, während oder kurz nach der Geburt verloren haben.
corinna@regenbogen-ka.de www.regenbogen-ka.de
STRAFFÄLLIGENHILFE Christophorus-Haus Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. Karlstr. 165 Tel. 18366-0, Fax 18366-20 ch@vfj-ka.de, www.vfj-ka.de Sprechzeiten: Di und Do 9-12, Mi 14-17 Uhr und nach Vereinbarung Anlauf- und Betreuungsstelle für
Straffällige und Haftentlassene, Ehrenamtlichenkreis, Angehörigenarbeit, Täter-Opfer-Ausgleich f. Jugendliche, Projekt: Gemeinnützige Arbeit, Beratungsstelle bei Gewalt im
sozialen Nahraum.
Jugendgerichtshilfe | Stadt Karlsruhe Kaiserstr. 64 Tel. 133-5106, Fax 133-5978 Termine nach Vereinbarung jugendgerichtshilfe@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/soziales/ einrichtungen/jugendgerichtshilfe Kostenlose und vertrauliche Bera- tung und Hilfe für junge Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und deren Eltern.
NEUSTART gemeinnützige GmbH Kriegsstr. 5 a, Geschäftszeiten: Mo-Do 8-16, Fr 8-12 Uhr Tel. 605601-0, Fax 605601-69 karlsruhe@neustart.org Bewährungshilfe und Führungs-
aufsicht für Jugendliche, Heran- wachsende und Erwachsene,
Gerichtshilfe und Täter-Opfer- Ausgleich für Erwachsene,
ehrenamtliche Bewährungshilfe.
Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. Strafrechtliche Beratung für Jugendliche (bis 21 Jahre). Terminvereinbarung: Di-Fr 9-12 Uhr, Tel. 5090420 Die Beratung ist kostenlos. Es berät Frau Rechtsanwältin Semra Wangler, in der Adlerstr. 20, zu den Themen: Ermittlungsverfahren, Strafbefehl oder Anklage.
STUDIERENDE Amt für Ausbildungsförderung Siehe „Behörden”
Beauftragte für die Belange be- hinderter Studieninteressierter und Studierender | KIT (Karlsruher Institut für Technologie) Engelbert-Arnold-Str. 2 Gebäude 30.11 Tel. 608-44832 und -44860 Fax 608-42020 angelika.scherwitz@kit.edu www.studiumundbehinderung.kit.edu
Beratung ausländischer Studie- render im International Student Center des Studierendenwerks Karlsruhe Leitung: Iris Buchmann, Tel. 6909-204 Foyer der Mensa Am Adenauerring Adenauerring 7, isc@sw-ka.de
www.sw-ka.de Sprechzeiten: Mo-Fr 10-14 Uhr und nach Vereinbarung.
Fernstudienzentrum | Karlsruher Institutes für Technologie (KIT) Karl-Friedrich-Str. 17 Tel. 608-48200, Fax 608-48210 info@fsz.kit.edu, www.fsz.kit.edu Öffnungszeiten: Mo 9-13, Do 14-19, Fr 9-14 Uhr Beratung und Betreuung von
Fernstudierenden Studienvorbereitung
Gewerkschaftliche Studieren- dengruppe Karlsruhe In den Räumen des UStA, Mensa Campus am Durlacher Tor gewerkschaften@usta.de www.gska.blogsport.de
Job-Vermittlung | Agentur für Arbeit, Brauerstr. 10 Job-Zeitpersonal, alle Berufe/alle Arbeiten, Studierende/Schüler Tel. 0800 4555500 (gebührenfrei) karlsruhe-rastatt.129-JOB@ arbeitsagentur.de Sprechstunden: Mo-Mi, Fr 7:30-10, Do 14-16 Uhr
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RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 8180 | VERBÄNDE DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE
Schwerbehindertenbeauftragter des Studierendenwerks Karlsruhe für Studierende Horst Brandschert Adenauerring 7, Tel. 6909-147 wohnen@sw-ka.de
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und Rechtsberatung, studentische Kulturförderung.
Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS) | Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Engesserstr. 4, Tel. 608-42760, Fax 608-42020 info@szs.kit.edu, www.szs.kit.edu Unterstützung von Studierenden
mit Blindheit oder Sehbehinderung Literaturumsetzung Barrierefreie Klausuren und
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Caritasverband Karlsruhe e. V. Verbandszentrale, Waldstr. 37-39 Tel. 921335-0 caritas@caritas-karlsruhe.de www.caritas-karlsruhe.de Telefonisch erreichbar: Mo-Do 8:30-12:30 u. 14-16 Uhr, Fr 8:30-13 Uhr
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Am Mantel 3, 76646 Bruchsal Tel. 07251 922-0 Geschäftsstelle Karlsruhe
Ettlinger Str. 13 Tel. 95595189, Fax 95595179 soziales@drk-karlsruhe.de www.drk-karlsruhe.de Sprechzeiten: Mo-Do 8-16, Fr 8-14 Uhr
Diakonisches Werk Karlsruhe Stephanienstr. 98 Tel. 167-236, Fax 167-169 info@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de
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Glaubensangehörige: Mo-Fr 8-16 Uhr, Termin nach tel. Vereinbarung. Tel. 756539
Rabbinische Seelsorge und Bera- tung: Di 17-18:30 Uhr, Termin nach tel. Vereinbarung. Tel. 7509741
Paritätischer Wohlfahrtsverband Regionalgeschäftsstelle Karlsruhe Hardtwaldzentrum, Kanalweg 40/42 Tel. 91230-21, Fax 91230-52 kv-ka@paritaet-bw.de www.paritaet-bw.de/kvka
Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe Hardtwaldzentrum, Kanalweg 40/42 Tel. 91230-0, Fax 91230-52 info@paritaet-ka.de www.paritaet-ka.de Sprechzeiten: Mo-Fr 8-17 Uhr Begleitet zu Hause leben: 91230-58 Beschäftigungsförderung: 91230-53 Essen auf Rädern: 91230-10 Freiwilligendienst: 91230-58 Mobile Pflege: 91230-60 Raumvermietung: 91230-29
Selbsthilfebüro: 91230-25 Seniorenberatung: 91230-55 Startpunkt Familienzentrum: 91230-0 wellcome: 91230-58 Wohnpartnerbörse: 91230-34
Sozialdienst kath. Frauen e.V. Akademiestr. 15 Tel. 91375-0; Fax 91375-75 skf.karlsruhe@t-online.de www.skf-karlsruhe.de Sprechstunden: Mo u. Fr 8:30-12, Di 14-16 Uhr und nach Vereinbarung
WEHRDIENST Beratung und Betreuung für Reservisten der Bundeswehr | Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. Kreisgeschäftsstelle Karlsruhe General-Fahnert-Kaserne (Geb. 27, Zi. E7 und E8) An der Trift 13-15 Tel. 606572 o. 696555, Fax 6649297 karlsruhe@reservistenverband.de www.reservistenverband.de
Wehrdienstberatung Rintheimer Querallee 4 a Tel. 692-42651/-52/-53/-55 Fax 692-42681 kbbkarlsruhe@bundeswehr.org www.bundeswehr.de Sprechzeiten: Mo-Do 8-15, Fr 8-12 Uhr (tel. Anmeldung erforderlich) Beratung über den Dienst als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr.
RAT & HILFE | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 8382 | WOHNUNGSLOSE
WOHNUNGSLOSE Appartementhaus für ehemals wohnungslose psychisch kranke Menschen | Diakonisches Werk Karlsruhe Rüppurrerstr. 56, Tel. 38489728 burkhardt-diem@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de
Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot | SOZPÄDAL, Sozialpädagogische Alternativen e. V. Scheffelstr. 37/Rückgebäude Tel. 133-5461, Fax 133-5473 frauenberatungsstelle@sozpaedal.de www.sozpaedal.de Öffnungszeiten: Mo und Fr 8:30-13, Mi 10:30-13:30 Uhr
Beratungsstelle für wohnungs- lose Männer | Stadt Karlsruhe Kriegsstr. 88, 1. OG Tel. 3540083, Fax 35455787 Mo-Fr 8:30-12 Uhr
BürgerInnen ohne Wohnung | SOZPÄDAL, Sozialpädagogische Alternativen e. V. Scheffelstr. 37 Tel. 840891-0, Fax: 840891-29 bow@sozpaedal.de www.sozpaedal.de Sprechzeiten: Di 14-16:30, Do 9-12 Uhr, Nur Frauen: Di 9-12 Uhr
Frauenpension „Unter den Linden“ | SOZPÄDAL, Sozialpädagogische Alternativen e. V. Kaiserallee 71 Tel. 8306903, Fax 8307286 frauenpension@sozpaedal.de www.sozpaedal.de
Hilfe bei drohendem Wohnungs- verlust | Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Fachstelle Wohnungssicherung Zi. 038, Rathaus-West, Kaiserallee 4 Tel. 133-5477/-5948, Fax 133-5979
IGLU | Heimstiftung Karlsruhe Anlaufstelle für Kinder und Jugendli- che (bis ca. 27 Jahre) ohne Zuhause. Siehe „Kinder und Jugendliche”
Langzeitwohnbereich Thomas- Mann-Straße | Heimstiftung KA Thomas-Mann-Str. 3 Tel. 57056-94, Fax 57056-95 lzwb@heimstiftung-karlsruhe.de www.heimstiftung-karlsruhe.de Alleinstehende wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte, ältere Männer mit einem Pflegebe- darf unterhalb der Pflegestufen.
Mittagstisch für Obdachlose | Herz-Jesu-Stift Gellertstr. 41, Schwester Alfonsa Tel. 5312420, Fax 5310270 Öffnungszeiten: Mo-Mi, Fr-So 9-13 Uhr, jeden 1. So im Monat geschlossen. Frühstück ab 9 Uhr Warmer Mittagstisch: täglich 12 Uhr
Straßensozialarbeit Karlsruhe Rüppurrer Str. 10 Tel. 3842764, Fax: 9379138 Sprechstunden: Di 10-13 Uhr kern@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de
Tagestreff „Tür“ für Menschen ohne Wohnung | Diakonisches Werk Karlsruhe Kriegsstr. 88 Tel. 9204004, Fax 3831677 enderle@dw-karlsruhe.de schindler@dw-karlsruhe.de www.dw-karlsruhe.de Öffnungszeiten im Winter: Mo-Fr 8-17:30, Sa-So 8-14:30 Uhr (So nur bei Bedarf) Öffnungszeiten im Sommer: Mo-Fr 8:30-16, So 8:30-14 Uhr
Tagestreff für Frauen in beson- deren sozialen Schwierigkeiten und Wohnungsnot – TafF | SOZPÄDAL, SOZIALPÄDAGOGISCHE ALTERNATIVEN E. V. Belfortstr. 10 Tel. 16089880, Fax 16089886 taff@sozpaedal.de www.sozpaedal.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-13:30, Mi 9-16:30, Sa 10-12:30 Uhr
Unterbringung von Obdachlosen | Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Fachstelle Wohnungssicherung Zi. 039, Rathaus-West, Kaiserallee 4 Tel. 133-5452, Fax: 133-5979
Wohngruppe Adlerstraße und Außenstellen | Heimstiftung Karlsruhe Adlerstr. 33, Tel. 133-5456 Fax 133-5479, wohngruppe@ heimstiftung-karlsruhe.de www.heimstiftung-karlsruhe.de
Wohnungslose Männer | Stadt Karlsruhe Wohnheim Karlsruhe Rüppurrer Str. 23 Tel. 133-5457, Fax 133-5459 Männerwohnheim
IMPRESSUM Herausgegeben von Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde (SJB) Öffentlichkeitsarbeit 76124 Karlsruhe
Weitere Hilfen finden Sie unter anderem hier:
www.karlsruhe.de/ratgeber (Datenbank mit über 1.000 Einrichtungen in Karlsruhe)
www.karlsruhe.de/hilfen (Hilfen der SJB für besondere Personengruppen)
www.karlsruhe.de/soziales (unter anderem Liste aller Einrich- tungen der SJB und ihre Angebote)
Alle Broschüren der SJB finden Sie als PDFs zum Herunterladen unter: www.karlsruhe.de/b3/soziales/ infomaterial
Redaktion und Satz F. Vorreiter
Gestaltung F. Vorreiter
Bilder Titel: pixelio.de, Markus Jürgens Grußwort: pixelio.de, Rainer Sturm
Vermissen Sie eine Bera- tungsstelle, haben Sie einen Ergänzungsvorschlag oder einen Fehler entdeckt? Für jede neue Anregung sind wir dankbar. publikationen@sjb.karlsruhe.de
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Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier. Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Stand: Juli 2015
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/hilfsangebote/rat_und_hilfe/HF_sections/content/ZZjX94ZA5i1Io4/ZZkPSxiiWzCKjZ/Rat%20und%20Hilfe%202015%20ohne%20Werbung.pdf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Steinkreuzstraße 14“, Karlsruhe – Wolfartsweier
Entwurf
Vorhabenträger: SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH Alte Kreisstraße 42 76149 Karlsruhe T. 0721 – 7802‐0 F. 0721 – 7802‐22 info@sbw‐karlsruhe.de
Planverfasser: VbB VEP GERHARDT.stadtplaner.architekten Werkgemeinschaft Karlsruhe Weinbrennerstraße 13 Freie Architekten BDA 76135 Karlsruhe Kammerer & Stengel T. 0721 – 831030 Partnerschaft mbB F. 0721 – 8310399 Schubertstraße 2 mail@gsa‐karlsruhe.de 76185 Karlsruhe
T. 0721 – 84006 ‐ 0 F. 0721 – 84006 ‐ 66 info@wgk‐ka.de
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Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ...................... 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 5 2. Bestehende Planungen ........................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................. 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................... 6 3. Bestandsaufnahme ................................................................................ 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........... 6 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten ................................................................ 6 3.2.2 Bodenbeschaffenheit ............................................................................... 7 3.2.3 Artenschutz ............................................................................................ 7 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................... 9 3.4 Eigentumsverhältnisse ........................................................................... 10 3.5 Belastungen .......................................................................................... 10 4. Planungskonzept ................................................................................. 11 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung .................................................. 12 4.2 Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 12 4.3 Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 13 4.4 Bauweise .............................................................................................. 14 4.5 Abstandsflächen .................................................................................... 14 4.6 Erschließung ......................................................................................... 16 4.6.1 ÖPNV ................................................................................................... 16 4.6.2 Motorisierter Individualverkehr ............................................................... 16 4.6.3 Ruhender Verkehr ................................................................................. 16 4.6.4 Geh‐ und Radwege ................................................................................ 16 4.6.5 Feuerwehrzufahrt .................................................................................. 17 4.6.6 Ver‐ und Entsorgung .............................................................................. 17 4.7 Gestaltung ............................................................................................ 17 4.8 Grünordnung / Ersatz‐ und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ............. 18 4.8.1 Grünplanung, Pflanzungen ..................................................................... 18 4.8.2 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 19 4.8.3 Maßnahmen für den Artenschutz ........................................................... 20 4.9 Belastungen .......................................................................................... 26 4.9.1 Altlasten ............................................................................................... 26 4.9.2 Schall ................................................................................................... 27 4.9.3 Luftqualität ........................................................................................... 28 4.9.4 Energieeffizienz / Klimaschutz ................................................................ 28 4.9.5 Kampfmittel .......................................................................................... 29 5. Umweltbericht ..................................................................................... 29 6. Sozialverträglichkeit ............................................................................ 29 7. Statistik ............................................................................................... 29 7.1 Flächenbilanz ........................................................................................ 29
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7.2 Geplante Bebauung ............................................................................... 30 7.3 Bodenversiegelung ................................................................................ 30 8. Kosten ................................................................................................. 30 9. Durchführung ....................................................................................... 30 10. Übersicht der erstellten Gutachten ....................................................... 30 B. Hinweise (beigefügt) ............................................................................ 31 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................... 31 2. Entwässerung ....................................................................................... 31 3. Niederschlagswasser ............................................................................. 31 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 32 5. Baumschutz .......................................................................................... 32 6. Altlasten ............................................................................................... 32 7. Erdaushub / Auffüllungen ....................................................................... 32 8. Private Leitungen .................................................................................. 32 9. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 32 10. Erneuerbare Energien ............................................................................ 33 11. Dachbegrünung und Solaranlagen .......................................................... 33 12. Artenschutz .......................................................................................... 33 13. Wasserschutzgebiet ............................................................................... 34 14. Kriminalprävention ................................................................................ 34 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ........... 35 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ....................................................... 35 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 35 2. Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 35 3. Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 35 4. Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................. 36 5. Abstandsflächen .................................................................................... 36 6. Stellplätze und Garagen, Carports .......................................................... 36 7. Nebenanlagen ....................................................................................... 36 8. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ..................................... 36 8.1 Erhaltung von Bäumen ........................................................................... 36 8.2 Pflanzgebote für Einzelbäume ................................................................ 36 8.2.1 Zu pflanzende Bäume außerhalb der Tiefgarage ...................................... 37 8.2.2 Zu pflanzende Bäume auf der Tiefgarage ................................................ 37 8.2.3 Bedingte Festsetzung für die Pflanzgebote für Einzelbäume im Bereich der Freihaltetrasse der Stadtbahn ........................................................... 37 8.2.4 Artenverwendungsliste für Pflanzgebot Einzelbaum ................................ 37 8.3 Dachbegrünung ..................................................................................... 38 8.4 Begrünung der Tiefgaragen .................................................................... 39 8.5 Pflanzung von Schnitthecken ................................................................. 39 9. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ....................................... 39 9.1 Ersatzpflanzungen von Gehölzen ............................................................ 39
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9.2 CEF‐Maßnahmen .................................................................................. 40 9.3 Weitere Artenschutzmaßnahmen (keine CEF‐Maßnahmen) ..................... 41 9.3.1 Nistmöglichkeiten ................................................................................. 41 9.3.2 Beleuchtung .......................................................................................... 41 10. Geh‐ und Leitungsrechte ........................................................................ 41 11. Schallschutz .......................................................................................... 41 11.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen ............................................................. 41 11.2 Passive Schallschutzmaßnahmen ........................................................... 42 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 43 1 Dächer .................................................................................................. 43 2. Werbeanlagen und Automaten ............................................................... 43 3. Einfriedigungen, Stützmauern ................................................................ 44 4. Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen ............................................. 44 5. Abfallbehälterstandplätze ...................................................................... 44 6. Außenantennen .................................................................................... 44 7. Niederspannungsfreileitungen ............................................................... 44 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 45 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ...................................... 46 Unterschriften ................................................................................................ 48 Anlage zur Begründung ‐ Vorhaben‐ und Erschließungsplan ............................ 49
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A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt)
1. Aufgabe und Notwendigkeit
Der Vorhabenträger „SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH“ plant im Karls‐ ruher Stadtteil Wolfartsweier auf einem ca. 0,82 ha großen, heute gewerblich ge‐ nutzten Areal am nordwestlichen Ortsrand an der Ecke Ringstraße / Steinkreuz‐ straße eine Wohnbebauung mit einer Senioren‐Wohngemeinschaft und Praxis‐ räumen sowie Kindertagesstätte. Die Planung ist aus einer Mehrfachbeauftra‐ gung hervorgegangen und wurde bereits vom Ortschaftsrat und vom Planungs‐ ausschuss befürwortet.
Das Vorhaben ist nach den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungs‐ plans nicht genehmigungsfähig. Das für die Umsetzung des Vorhabens erforderli‐ che Planungsrecht soll über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau‐ ungsplans gem. § 12 BauGB (Ziffer 2) hergestellt werden.
2. Bestehende Planungen
2.1 Vorbereitende Bauleitplanung
Abb.1: Ausschnitt Flächennutzungsplan
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Das Planungsgebiet ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan des Nach‐ barschaftsverbandes Karlsruhe (FNP NVK) als „Gewerbliche Baufläche“ darge‐ stellt. Die geplante Wohnnutzung ist nicht aus dem Flächennutzungsplan entwi‐ ckelt. Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung geändert werden.
Aufgrund der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger nach § 4 BauGB (Anmerkung: Verfahren im Rahmen der Flächennutzungs‐ planung) im Frühjahr 2018 besteht die Möglichkeit, dass die im FNP 2010, 5. Aktu‐ alisierung als "geplante Gewerbliche Baufläche" dargestellte Fläche "Hörgel", die nordöstlich an das Plangebiet angrenzt, doch in den FNP 2030 übernommen wird. Entgegen ursprünglicher Planungen soll die Erschließung der Fläche dann aber von Norden erfolgen und nicht über die Steinkreuzstraße 14.
2.2 Verbindliche Bauleitplanung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan (Straßen‐ und Baulinienplan) Nr. 392 „Wingertäcker“ vom 10.09.1970 setzt für das Plangebiet ein Allgemeines Wohn‐ gebiet fest. Aufgrund der im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen ist die Umsetzung des geplanten Vorhabens nicht möglich.
3. Bestandsaufnahme
3.1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nummer 20305, 20306, 20308/1 sowie Teile des Straßenflurstücks 21972 und hat eine Größe von insge‐ samt ca. 0,82 ha.
Das Grundstück wird im Süd‐Osten durch die Steinkreuzstraße, im Süd‐Westen durch die Ringstraße mit anschließender Wohnbebauung, im Nord‐Westen durch ein privates Grundstück mit Wohnbebauung und im Nord‐Osten durch die Wen‐ deschleife der Straßenbahn begrenzt.
Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der im zeichnerischen Teil festgesetzte Geltungsbereich.
3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz
3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten
Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortseingang des Stadtteils Karlsruhe‐ Wolfartsweier in prägnanter Ortsrandlage. Durch seine Lage an der Straßenbahn‐ Haltestelle verfügt es über eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung.
Neben der gegenwärtig als Gewerbefläche genutzten und überwiegend versiegel‐ ten Grundstücksfläche befindet sich im nördlichen Bereich des Plangebiets ein Pappel‐Baumbestand. Aus Gründen des Verkehrsschutzes kann die Pappelgruppe auf Dauer nicht erhalten bleiben, da eine ausreichende Standsicherheit der Bäume nicht gewährleistet ist. Das zuständige städtische Amt hatte daher schon eine Fäll‐ genehmigung erteilt, deren Wirksamkeit aktuell ausgesetzt ist. Eine gutachterliche Untersuchung der Pappeln hat ergeben, dass vorab die Fällung von zwei dringli‐
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chen Gefahrenbäumen und Kronenrücknahmen an den Nachbarbäumen aus Grün‐ den der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Der übrige Pappelbestand, aus dem die zwei Gefahrenpappeln entnommen wurden, bleibt nach den Sicherungsmaßnah‐ men vorerst erhalten. Das Gelände fällt vom Süden (Steinkreuzstraße) nach Nor‐ den (Flurstück 21971/2) von ca. 130 m über NHN auf ca. 121 m über NHN um ca. 9 m ab.
Das Plangebiet liegt im Bereich des Wasserschutzgebietes Durlacher Wald Zone lll B.
Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei rd. 116,00 m über NHN. (T511 Talwiesenstr. Spielplatz). Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über einen längeren Zeitraum der bisher ermittelte max. Grundwasserstand überschritten werden kann.
3.2.2 Bodenbeschaffenheit
Im zum Vorhaben erstellten Baugrundgutachten (Siehe Ziffer 10 der Begründung) werden zur geologischen Situation im Plangebiet folgende Aussagen getroffen:
Am östlichen Rheintalgrabenbruch grenzt eine tektonische Hochscholle aus Bunt‐ sandstein an das mit Kies gefüllte Becken des Rheintalgrabens, der sich von Basel bis Frankfurt erstreckt. Im Bereich der Untersuchungsfläche lagert Hangschutt und Geschiebe aus roten Buntsandsteingeröllen, der noch von Lößlehm überlagert wird. Löß wurde während der Eiszeit dünenartig aus den unbewaldeten Schotter‐ fluren des Rheingrabens ausgeblasen und an den Hängen wieder abgelagert.
Die Kiesfüllung der Oberrheinebene lag früher noch bis zu 6 m über der jetzigen Talaue, sodass in der unteren Hanglage auch noch alte Terrassenreste aus alpinen Kiesen vorhanden sind. Während der schluffige Löß nach der Eiszeit zu wenig trag‐ fähigem Lößlehm durchgewittert ist, bilden die ab 1,5 m Tiefe durchgehend vor‐ handenen Geröllschichten aus hartem Buntsandstein oder Kiesen der Hochter‐ rasse einen gut tragfähigen Baugrund.
Im Übrigen wird auf die Inhalte des Baugrundgutachtens verwiesen.
Der nördliche Teil des Grundstückes liegt in der Kinzig‐Murg‐Rinne. Aufgrund der Nähe zur tektonisch entstandenen Grabenbruchkante des Oberrheingrabens ist mit unterirdischem Schichtwasser zu rechnen.
3.2.3 Artenschutz
Das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten im Plangebiet wurde im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages vom Büro arguplan aus Karls‐ ruhe untersucht. Die Ergebnisse werden gegliedert nach den betroffenen Arten nachfolgend zusammenfassend dargestellt. Die Bewertung der Bestandsauf‐ nahme und die Darstellung des daraus abgeleiteten Maßnahmenkonzepts erfolgt unter Ziffer 4.8.3 der Begründung.
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Bestandsaufnahme im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
Vögel
Im Rahmen der Vogelkartierung wurden insgesamt 23 Vogelarten im Vorhabenbe‐ reich festgestellt. Bei acht Arten handelt es sich um Brutvögel (Arten mit Brutnach‐ weis oder Brutverdacht). Wertgebende bzw. gefährdete Arten befinden sich nicht darunter. Die nachgewiesenen Brutvogelarten stellen vor allem Gehölzbewohner dar. Gebäudebrüter (z.B. Haussperling, Hausrotschwanz) nutzen das Areal nur als Nahrungshabitat.
Fledermäuse
Im Rahmen der sechs Detektorbegehungen wurden im Untersuchungsgebiet Flug‐ aktivitäten von Zwergfledermäusen festgestellt. Es besteht der Verdacht, dass die Gebäude und der Pappelbestand zeitweise als Einzelquartiere genutzt werden. Al‐ lerdings ergab die Habitatpotenzialanalyse ein sehr geringes Angebot an fleder‐ mausrelevanten Strukturen im Vorhabenbereich. Im Fachbeitrag wird festgestellt, dass es keine Hinweise auf ein Wochenstubenquartier (Fortpflanzungsstätte) im Gebäudekomplex und im Baumbestand gibt. Beide Strukturen können jedoch als sporadisch genutzte Tagesquartiere (Ruhestätten) einzelner Zwergfledermausin‐ dividuen dienen. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Biotopausstattung wird mit einem Vorkommen weiterer europarechtlich geschützter Arten im Vorhaben‐ bereich nicht gerechnet.
Totholzkäfer
Das Vorkommen von Totholzkäfern (Heldbock, Juchtenkäfer und Scharlachkäfer) im Plangebiet wurde geprüft.
Die Entwicklung des Heldbocks erfolgt ausschließlich in Stiel‐ und Trauben‐Eichen, besonders in latent geschädigten lebenden Bäumen in sonnenexponierter Lage. Da innerhalb des Eingriffsbereichs keine Eichen vorhanden sind, kann ein Vorkom‐ men ausgeschlossen werden.
Der Juchtenkäfer besiedelt alte anbrüchige Laubbäume in Parks, Alleen, historisch genutzte Waldformen (Hudewälder) und alte Eichen‐ und Buchenwälder mit Stör‐ stellen. Die Larvenentwicklung erfolgt im Mulmkörper von Stammhöhlungen und Spalten alter Laubbäume (ebd.). Das Mindestvolumen eines zur Fortpflanzung in Frage kommenden Mulmkörpers beträgt einige Liter (ebd.). Aufgrund des noch all‐ gemein guten Vitalitätszustands der Pappel‐Bäume ist im Vorhabenbereich nicht mit größeren Mulmhöhlen zu rechnen.
Der Scharlachkäfer lebt unter morschen, feuchten Rinden stehender und liegender Laubbäume, v.a. an Pappeln und Weiden. Die aktuellen Fundorte in Baden‐Würt‐ temberg liegen in der Oberrheinebene bei Rastatt und Karlsruhe. Bei der Erfassung des Scharlachkäfers an den liegenden Pappel‐Totholzstämmen im Vorhabenbe‐ reich wurden keine Larven festgestellt. Aufgrund der sich ablösbaren Rinde weist das Totholz zwar potenziell geeignete Besiedlungsstrukturen auf, aufgrund der starken Beschattung ist jedoch kein optimaler Larvallebensraum gegeben.
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Sonstige Arten
Vor dem Hintergrund der vorliegenden Biotopausstattung wird mit einem Vor‐ kommen weiterer europarechtlich geschützter Arten im Vorhabensbereich nicht gerechnet. Zum Beispiel ist die Fläche für Amphibien aufgrund des Fehlens von Ge‐ wässern nicht geeignet. Auch für Reptilien (v.a. Zauneidechse) sind keine geeigne‐ ten Habitate vorhanden.
Hinweise zu weiteren relevanten Arten im Rahmen des Verfahrens
Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden von den Natur‐ schutzverbänden Hinweise zu Art und Umfang möglicher Vorkommen arten‐ schutzrechtlich relevanten Arten im Plangebiet abgegeben, denen das Büro Argu‐ plan mit fachlicher Unterstützung des Fachamtes für Umwelt und Arbeitsschutz nachgegangen ist Außerdem wurden weitere Begehungen unter Einsatz eines Baumkletteres im Gebiet und den Bestandsgebäuden durchgeführt. Die Beurtei‐ lung der Beobachtungsergebnisse und ihre Berücksichtigung im Rahmen des Maß‐ nahmenkonzepts werden unter Ziffer 4.8.3 dargestellt:
Vögel
Bei den Vogelarten wurden von den Naturschutzverbänden zusätzlich als wertge‐ bende Brutvogelarten der Star (RL‐D 3), die Klappergrasmücke (RL‐BW V) und der streng geschützte Grünspecht festgestellt. Mit der Heckenbraunelle und der Nach‐ tigall wurden zwei weitere Brutvogelarten festgestellt, bei denen es sich jedoch um ungefährdete Arten handelt. Bei einer weiteren Begehung im Dezember 2018 wur‐ den Spechtlöcher im Plangebiet entdeckt.
Fledermäuse
Die Naturschutzverbände übermittelten Informationen über Beobachtungen bzw. Anregungen für die Fledermausarten Zwergfledermaus, Graues Langohr, Breitflü‐ gelfledermaus und Kleiner Abendsegler.
Sonstige Arten
Als weitere Art wurde seitens der Naturschutzverbände im Plangebiet ein Vorkom‐ men der Haselmaus vermutet. Bei einer Begehung im Dezember wurde ein Vor‐ kommen von Eichhörnchen im Plangebiet festgestellt.
3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung
Der im südlichen Bereich des Plangebiets konzentrierte Gebäudebestand setzt sich aus diversen Gewerbegebäuden wie einer Fabrikationshalle, Lagerflächen, einer Ausstellungshalle und Büroräumen zusammen. Außerdem befindet sich eine Trafostation im Planungsgebiet. Die Erschließung des Planungsgebietes er‐ folgt über die Ringstraße.
Im nördlichen Teil des Plangebietes befindet sich der Anschluss an das Wander‐ wegsystem Odenwald‐Vogesen, der im Rahmen der Planung fortgeführt werden soll.
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3.4 Eigentumsverhältnisse
Das Straßengrundstück im Nordwesten des Plangebiets befindet sich im Eigen‐ tum der Stadt Karlsruhe. Der Vorhabenträger hat mit dem Eigentümer der Flä‐ chen des Plangebietes (Flurstücke: 20305, 20306, 20308/1 sowie Teile des Stra‐ ßenflurstücks 21972) einen Kaufvertrag abgeschlossen. Die Übertragung des Ei‐ gentums wurde inzwischen vollzogen.
3.5 Belastungen
Altlasten
Das Grundstück ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung „AS Maschinenfabrik Thielicke“ und der Objekt‐Nummer 04893 im Bodenschutz‐ und Altlastenkataster erfasst.
Auf dem Gelände war zwischen 1953 und 2006 die Maschinenfabrik Thielicke & Co aktiv. Von 2009 bis 2011 wurde ein Handel mit Kfz‐Teilen betrieben.
Aus der Historischen Untersuchung geht hervor, dass in verschiedenen Bereichen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, sodass ein Eintrag von Schadstoffen in den Untergrund oder das Grundwasser aus fachtechnischer Sicht nicht ausgeschlossen werden kann.
Verdachtsbereiche sind unter anderem die unterirdischen Heizöltanks, der Be‐ reich der Spänelagerung oder die Werk‐ und Montagehalle, in der vermutlich mit Lösemitteln umgegangen wurde.
Aus fachtechnischer Sicht sind auf dem Gelände weitere bodenschutzrechtliche Untersuchungen für den Wirkungspfad Boden‐Grundwasser erforderlich. Unter‐ suchungen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden‐Mensch können in Abhängig‐ keit der Detailplanung erforderlich werden.
Die weiteren und abschließenden Bodenuntersuchungen können vollständig erst nach Abriss der Bestandsgebäude durchgeführt werden. Aufgrund der vorliegen‐ den Untersuchungen gibt es keine Anhaltspunkte für Gefährdungen, die sich als absolutes Planungshindernis erweisen, weil sie auf Ebene des Planvollzugs die Be‐ bauung ausschließen.
Immissionen
Zu berücksichtigen waren die Einwirkungen des Straßenbahn‐ und des Straßen‐ verkehrslärms auf das Plangebiet, insbesondere durch die nördlich verlaufende B3 und die südlich gelegene Autobahn A8.
Außerdem wurden die Auswirkungen der Planung auf die umgebende Wohnbe‐ bauung untersucht. Dabei waren insbesondere die geplanten Tiefgaragenzufahr‐ ten zu berücksichtigen.
Weiterhin waren die in dem Plangebiet vorgesehene Kindertagesstätte sowie der daran angrenzende Kinderspielplatz in die Überlegung mit einzubeziehen. Dabei war nicht der durch den Betrieb entstehende Kinderlärm, sondern der durch even‐ tuelle Freizeitaktivitäten von Jugendlichen entstehende Lärm, wie z. B. auf Bolz‐ plätzen oder Skateranlagen, schalltechnisch zu bewerten.
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Zur Bewertung der schalltechnischen Belange wurde ein Fachgutachten erstellt.
Kampfmittel
Im Rahmen der Planung war auch eine mögliche Belastung des Plangebiets durch Kampfmittel zu prüfen. Aus diesem Anlass wurde von der Firma UXO PRO CON‐ SULT eine Luftbildauswertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittel‐ belastung erstellt.
4. Planungskonzept
Vor dem Hintergrund eines steigenden Bedarfs an Wohnungen für Senioren aber auch anderer Bevölkerungsgruppen plant die SÜBA Bauen & Wohnen Karlsruhe GmbH die Errichtung von sieben Wohnhäusern und einer Kindertagesstätte. Ne‐ ben den Wohnungen mit unterschiedlichen Zuschnitten sind im Bereich des Erd‐ geschosses eine Seniorenwohngemeinschaft und eine Arztpraxis vorgesehen. Die Planung basiert auf dem Entwurf der Werkgemeinschaft Karlsruhe Freie Architek‐ ten BDA.
Die Bebauung gliedert sich in drei Teilbereiche, die in ihrer Höhenentwicklung ge‐ staffelt sind. An der Steinkreuzstraße befindet sich der fußläufige Hauptzugang zur ersten Baugruppe sowie in das Planungsgebiet an sich. Über eine großzügige Platzsituation wird der Ortseingang von Wolfartsweier auch für Fußgänger neu gestaltet.
In der ersten Baugruppe an der Steinkreuzstraße befindet sich die Seniorenwohn‐ gemeinschaft mit 12 Plätzen im Erdgeschoss zweier im Erdgeschoss verbundener Baukörper (A2 und A3 gemäß Bezeichnung im VEP). Eine Arztpraxis ist im Erdge‐ schoss des dritten, an der Ringstraße gelegenen Riegelgebäudes (A1 gemäß Be‐ zeichnung im VEP) untergebracht. Alle Gebäude werden vom geschützten Innen‐ hof aus erschlossen.
Die zweite Baugruppe wird aus vier 2‐spännigen Punkthäusern gebildet, die sich in lockerer Anordnung ebenfalls um einen geschützten Aufenthalts‐ und Erschlie‐ ßungshof gruppieren. Zwischen den beiden Gruppen befindet sich die 2‐geschos‐ sige Kindertagesstätte. Diese ist aufgrund ihrer Kubatur bzw. Geschossigkeit als Sondernutzung ablesbar. Die wechselnde Geschossigkeit innerhalb des Vorha‐ bens trägt zur Maßstäblichkeit der Bebauung bei und somit zur verträglichen In‐ tegration in die umliegende Bebauung.
Insgesamt ist die Errichtung von 62 Wohnungen geplant, die über 1,5 bis 4 Zim‐ mer verfügen.
Die Ausrichtung der geplanten Baukörper orientiert sich am Verlauf der Ring‐ straße und formt den Ortsrand des Stadtteils an dieser Stelle neu. Die kubischen Gebäude mit begrüntem Flachdach fügen sich in ihrer Höhenentwicklung in die bestehende Bebauung ein. Die Nachbarbebauung staffelt sich vom Hochpunkt an der Steinkreuzstraße mit 4 Geschossen zum Tiefpunkt am nordwestlichen Grund‐ stücksrand mit 1 Geschoss ab. Am Ortseingang wurden dementsprechend die bei‐ den Riegelgebäude als Hochpunkte der Bebauung ausgebildet. Der Höhenent‐
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wicklung der Umgebungsbebauung folgend staffeln sich die Gebäude von 4 Voll‐ geschossen plus Staffelgeschoss im Süd‐Osten auf 3 Vollgeschosse bzw. 2 Vollge‐ schosse plus Staffelgeschoss entlang der nördlichen Gebietsgrenze ab.
Die private Parkierung erfolgt in zwei Tiefgaragen, die über die Ringstraße er‐ schlossen werden. Die Parkplätze für die Kindertagesstätte und die Arztpraxis werden ebenfalls von der Ringstraße angedient. Die erforderlichen Fahrradstell‐ plätze sind teilweise ebenerdig, teilweise im Bereich der Tiefgaragen unterge‐ bracht.
Der Spielplatz des Quartiers liegt zentral im Plangebiet und wird durch Hecken‐ und Baumpflanzungen zum Außenbereich abgegrenzt. Der daran angrenzende Freibereich der Kindertagesstätte befindet sich teilweise auf der Tiefgarage und überwindet den Höhenunterschied durch Sitzstufen. Die nicht überbauten Flä‐ chen der Tiefgaragen sind begrünt und unter Berücksichtigung der entsprechen‐ den Überdeckung mit Einzelpflanzungen ergänzt. Ein Wegenetz verbindet die verschiedenen Außenbereiche und führt im Süden auf den öffentlichen Quartiers‐ platz, der durch seine Gestaltung zum Verweilen einlädt und an die vorhandene Bushaltestelle anknüpft.
Die gem. § 35 Abs. 1 LBauO BW notwendigen barrierefreien Wohnungen, berück‐ sichtigen die von der LBO gestellten Anforderungen an die Barrierefreiheit. Die geplanten Wohngebäude sind über den angelegten öffentlichen Gehweg entlang der Ringstraße barrierefrei erreichbar.
Das Grünkonzept sieht, neben den zwei zu erhaltenden Bäumen im nördlichen Plangebiet, eine straßenbegleitende Begrünung entlang der Ringstraße sowie die Fortführung der Baumreihe entlang der Steinkreuzstraße vor. Im Gebiet sind ver‐ einzelt Baumstandorte vorgesehen, die sich in Richtung des östlichen Gebietsran‐ des verdichten.
4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung
In Anwendung von § 9 Abs. 2 i.V.m. § 12 Abs. 3a BauGB sind im Geltungsbereich nur solche Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchfüh‐ rungsvertrag unter Bezug auf den zugehörigen Vorhaben‐ und Erschließungsplan (VEP) verpflichtet hat. Die gemäß § 12 Abs. 3a BauGB zulässige Änderung eines Durchführungsvertrags ist nur im Einvernehmen zwischen Vorhabenträger und Stadt Karlsruhe möglich. Sollten sich Änderungen einvernehmlich als sinnvoll er‐ weisen, muss nicht der Bebauungsplan durch ein entsprechendes Verfahren geän‐ dert werden, sondern es genügt eine Änderung des Durchführungsvertrages, so‐ fern diese sich innerhalb des durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ge‐ zogenen Rahmens bewegt.
4.2 Art der baulichen Nutzung
Hauptziel des Vorhabens ist die Schaffung von neuem, innerstädtischen Wohn‐ raum, ergänzt durch eine Kindertagesstätte, eine Arztpraxis und ggf. eine Praxis für Physiotherapie. Zur Umsetzung der Planungsziele wird im Plangebiet ein All‐ gemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
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In Anwendung von § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass Tankstellen und Gar‐ tenbaubetriebe unzulässig sind. Gartenbaubetriebe stehen aufgrund ihrer Flä‐ chenintensität dem Ziel der Schaffung von neuem Wohnraum entgegen, durch Tankstellen werden aufgrund des Verkehrsaufkommens Konflikte mit der geplan‐ ten Wohnnutzung befürchtet.
Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für die Verwaltung können in untergeordnetem Umfang zur Wohn‐ nutzung eine sinnvolle oder verträgliche Ergänzung darstellen und können des‐ halb gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden, soweit sie räumlich untergeordnet sind und keine verkehrlichen oder schalltechnischen Be‐ lange entgegenstehen.
Unter Berücksichtigung der an drei Seiten des Plangebiets anschließenden Wohn‐ bauflächen gewährleisten die Festsetzungen insgesamt die Umsetzung des ge‐ planten Vorhabens und eine homogene Entwicklung der bestehenden Wohnsied‐ lung.
4.3 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Grundflächenzahl (GRZ) und die Wandhöhe. Festgesetzt wird der Maximalwert.
Wandhöhen
Die festgesetzten Wandhöhen ermöglichen eine zwei‐ bis viergeschossige Bebau‐ ung inklusive Staffelgeschoss und orientiert sich damit an der Höhenentwicklung der bestehenden Bebauung auf der Südwestseite der Ringstraße. Insofern fügt sich die geplante Bebauung in ihrer Höhe in das städtebauliche Umfeld ein. Die Bezugshöhen sind im zeichnerischen Teil als absolute Höhe über Höhennormal‐ null festgesetzt.
Grundflächenzahl
Die festgesetzte maximale Grundflächenzahl entspricht mit 0,4 der gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO festgelegten Obergrenze für Allgemeine Wohngebiete.
Nach BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 be‐ zeichneten Anlagen um maximal 50% überschritten werden, also maximal bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6. Dieser Wert ist jedoch zur Umsetzung des wohn‐ und betriebstechnisch erforderlichen Umfangs an Parkierungsflächen und Tiefga‐ ragen nicht ausreichend.
Deshalb ist es notwendig, dass abweichend von der Regelung in §19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,75 zugelassen wird. Bei dem Vorhaben geht es um die Nachnutzung eines Gewerbe‐ standorts und um die Schaffung von neuem Wohnraum in Kombination mit Anla‐ gen für soziale und gesundheitliche Zwecke auf einem städtebaulich integrierten Standort.
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Das Vorhaben stellt einen wertvollen Beitrag für die Schaffung von dringend be‐ nötigten innerstädtischen Wohnraum dar und trägt als Maßnahme der Innenent‐ wicklung aus dem im Baugesetzbuch formulierten Anspruch für einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung.
Bei einer Überschreitung der zulässigen Grundfläche ist zu prüfen, ob die Über‐ schreitung der Schaffung von gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse entgegen‐ steht und im welchen Umfang ein Ausgleich für die Beeinträchtigungen geschaf‐ fen werden muss.
Die Überschreitung wird nicht durch die Gebäude selbst bzw. eine erhöhte städte‐ baulichen Dichte verursacht, die Obergrenze der BauNVO für Allgemeine Wohn‐ gebiete wird eingehalten. Somit kann auch angesichts der gewählten Gebäude‐ stellung davon ausgegangen werden, dass eine ausreichende Besonnung und Be‐ lüftung der geplanten Gebäude und der bestehenden Gebäude in der Umgebung gegeben ist.
Die Überschreitung der zulässigen Grundfläche resultiert vielmehr aus dem er‐ höhten Versiegelungsgrad und dem damit verbundenen Rückgang des Grün‐ und Baumbestandes. Um diesen negativen Folgen der Flächenversiegelung entgegen‐ zuwirken, wird eine ausreichende Erdüberdeckung und Begrünung für die Tiefga‐ ragen, die Begrünung der Dachflächen der Gebäude und weitere Pflanzgebote an den Gebietsrändern festgesetzt. Die Dachbegrünung dient ebenfalls der besseren Rückhaltung des Regenwassers und wirkt sich insgesamt positiv auf das Stadt‐ klima aus.
Durch die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen wird Park‐ platzlärm für die geplante Bebauung und den umliegenden Bestand minimiert und somit negative Auswirkungen auf die Wohnqualität vermieden.
Insofern wird es insgesamt städtebaulich für vertretbar gehalten, eine Überschrei‐ tung der zulässigen Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeich‐ neten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,75 zuzulassen.
Geschossflächenzahl
Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,17 erfor‐ derlich. Die GFZ bewegt sich damit in dem von der in § 17 der BauNVO für Allge‐ meine Wohngebiete vorgesehenen Rahmen.
4.4 Bauweise
Die festgesetzte offene Bauweise sichert durch die damit einhergehende Be‐ schränkung der Länge der Baukörper, dass sich die geplanten Gebäude maßstäb‐ lich in ihre bauliche Umgebung einfügen.
4.5 Abstandsflächen
In der südlichen Baugruppe werden die erforderlichen Abstandsflächen zwischen zwei der geplanten Gebäude in einem Teilbereich der Fassade nicht eingehalten, um eine bessere Abgrenzung des halböffentlichen Innenhofbereichs vom im Süd‐ westen des Planungsgebiets gelegenen öffentlichen Platzraum zu erreichen. Da
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dadurch jedoch gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt wer‐ den, erscheint die Unterschreitung der Abstandsflächen in diesem beschränkten Umfang vertretbar. Aus diesem Grund wird festgesetzt, dass in diesem Bereich (Bereich „A1“ gemäß zeichnerischem Teil) die Abstandsflächen auf eine Tiefe von 2,5 m reduziert werden dürfen. Die Belange des Brandschutzes bleiben von der Festsetzung unberührt.
Auch für den Bereich zwischen dem geplanten Kindergarten und dem südlich an‐ grenzenden Wohngebäude wird eine Regelung für eine Reduzierung der Ab‐ standsflächen getroffen. Danach dürfen in dem im zeichnerischen Teil mit „A2“ festgesetzten Bereich die nach Bauordnungsrecht erforderlichen Abstandsflä‐ chen auf eine Mindesttiefe von 2,5 m reduziert werden. Vordächer bis zu einer Tiefe von 2,5 m dürfen auch ohne Einhaltung von Abstandsflächen errichtet wer‐ den. Die Vermeidung dieser Regelung durch eine Verschiebung der Baukörper ist nicht möglich, da es sonst an anderer Stelle zu einer Überlappung der Abstandsflächen kommen würde. Eine Reduzierung der Geschosshöhen wurde ebenfalls geprüft, der konstruktive Aufbau der Geschosse und der Gründächer ist aber bereits mini‐ miert, so dass nur eine Reduktion der Geschossigkeit und damit des Wohnrau‐ mangebots zu einer Einhaltung der Abstandsflächen führen würde. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Geländeversprungs zwischen Kita und Wohngebäude keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belichtung und Belüftung des Wohngebäudes zu erwarten sind. Auch für den Betrieb des Kindergartens sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten, da im betroffenen Bereich keine dauerhaften Aufenthaltsräume vorgesehen sind. Die Vorgaben des Brandschut‐ zes wurden berücksichtigt. Insofern kann auch bei der geplanten Reduzierung der Abstandsflächen davon ausgegangen werden, dass weiterhin gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnissen herrschen. Insofern wird die getroffene Regelung zur Redu‐ zierung der Abstandsflächen in diesem Fall für vertretbar gehalten.
An der östlichen Geltungsbereichsgrenze können die erforderlichen Abstandsflä‐ chen von 0,4 der Wandhöhe im Bereich der südlich gelegenen Baugruppe in zwei Teilbereichen (Flächen „A3“ gemäß zeichnerischem Teil) nicht auf den eigenen Grundstücksflächen nachgewiesen werden. Da das angrenzende Grundstück, auf das die Abstandsflächen fallen, dauerhaft für verkehrliche Zwecke genutzt wer‐ den, ist auch langfristig mit keiner weiteren Bebauung in diesem Bereich zu rech‐ nen. Insofern ist gewährleistet, dass auch trotz der reduzierten Abstandsflächen weiterhin gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich herrschen, so dass auch in diesem Bereich eine Regelung zur Reduzierung der Abstandsflä‐ chen vertretbar erscheint.
Im Übrigen werden die von der LBO Baden‐Württemberg für Allgemeine Wohn‐ gebiete vorgesehenen Abstandsflächen eingehalten.
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4.6 Erschließung
4.6.1 ÖPNV
Das Plangebiet ist über die beiden Haltepunkte der Bushaltestelle „Wolfarts‐ weier‐Nord“ in der Steinkreuzstraße bzw. über die Buslinien 27 – Durlach – Palm‐ bach (Waldbronn), 47 – Hauptbahnhof – Stupferich/Rathaus – 107 – Durlach – Ett‐ lingen und 118 – Zündhütle – Langensteinbach sowie über die Straßenbahnlinien 2 und 8 an das städtische ÖPNV‐Netz angeschlossen.
Gemäß Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe ist eine Streckenergänzung der Stadtbahn von Wolfartsweier nach Ettlingen/Grünwettersbach vorgesehen, für die eine Freihaltetrasse im vorliegenden Entwurf berücksichtigt wurde.
4.6.2 Motorisierter Individualverkehr
Die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über das beste‐ hende Straßennetz der Ringstraße. Änderungen am bestehenden Straßennetz sind nach aktueller Einschätzung nicht erforderlich. Die geplanten Zufahrtsberei‐ che für die Tiefgaragen sind im zeichnerischen Teil festgesetzt.
4.6.3 Ruhender Verkehr
Da die Freiflächen im Umfeld der geplanten Gebäude im Wesentlichen als woh‐ nungsbezogene Frei‐ und Grünflächen dienen sollen, werden die für die Nutzun‐ gen erforderlichen Stellplätze im Wesentlichen im Bereich von zwei Tiefgaragen untergebracht. Lediglich vor der geplanten Kindertagesstätte sind 7 ebenerdige Privatparkplätze vorgesehen. Außerdem werden entlang der Ringstraße 20 öf‐ fentliche Parkplätze vorgesehen. Insgesamt werden im Plangebiet 101 Stellplätze untergebracht.
Bei der Ermittlung der erforderlichen Stellplätze wurde gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung von einem Stellplatz pro Wohneinheit ausgegangen. Für die weiteren geplanten Nutzungen wurden die Vorgaben der VwV Stellplätze unter Einbeziehung des ÖPNV‐Bonus berücksichtigt.
Danach ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 96 Stellplätzen. Abzüglich der 20 öf‐ fentlichen Stellplätze ergibt sich, dass im Plangebiet für die geplanten Nutzungen 5 Stellplätze mehr als erforderlich angeboten werden.
Fahrradstellplätze
Die nach § 35 LBO („Wohnungen“) erforderlichen Stellplätze sind im Bereich der Tiefgaragen untergebracht.
Zusätzlich werden weitere Fahrradstellplätze als Besucherstellplätze in den Au‐ ßenanlagen untergebracht.
Insgesamt sind 205 (150 in TG und 55 oben) Fahrradstellplätze vorgesehen.
4.6.4 Geh‐ und Radwege
Entlang der Ringstraße wird ein öffentlicher Gehweg vorgesehen. Die erforderli‐ che Fläche wird im zeichnerischen Teil als öffentliche Verkehrsfläche gesichert.
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Der bestehende Wanderweg im Norden des Plangebietes wird erhalten und barri‐ erefrei an den bestehenden Wanderweg angeschlossen. Die Sicherung des Weges wird im zeichnerischen Teil durch ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit gesi‐ chert.
Der bestehende Gehweg entlang der Westseite der Ringstraße wird erhalten und entsprechend fortgeführt.
4.6.5 Feuerwehrzufahrt
Der außerhalb des Geltungsbereichs im Nord‐Osten an das Plangebiet angren‐ zende, derzeit beschränkte öffentlich gewidmete Weg (für Fußgänger und Rad‐ fahrer) ist verkehrsrechtlich als Feuerwehrzufahrt zulässig. Eine Umwidmung ist nicht erforderlich.
4.6.6 Ver‐ und Entsorgung
Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme
Die Versorgung des Plangebietes erfolgt durch Anschluss an das bestehende Ver‐ sorgungsnetz. Für die Stromversorgung ist eine Trafostation im nördlichen Be‐ reich der Tiefgarage geplant. Um den Zugriff zur Trafostation für den Versor‐ gungsträger zu sichern, wurde ein entsprechendes Leitungsrecht im Bebauungs‐ plan festgesetzt.
Entwässerung
Die Entwässerung des Bauvorhabens erfolgt durch Anschluss an das bestehende Mischsystem. Es kann an den bestehenden Mischwasserkanal in der Ringstraße angeschlossen werden. Die Einleitbeschränkung für Regenwasser beträgt 65 l/s. Darüber hinaus anfallendes Regenwasser ist zurück zu halten.
Zur Entlastung der bestehenden Kanalisation werden Retentionsmaßnahmen umgesetzt. Dazu zählen die extensive Begrünung der Dachflächen der Hauptge‐ bäude mit einer Aufbaustärke von mindestens 12 cm und die intensiv begrünten Aufbauten (durchlässige Überdeckung) der Tiefgarage (für Anlagen zur natürli‐ chen Entlüftung der Tiefgaragen, für die zulässigen Nebenanlagen und für Wege darf die Vegetationsdecke unterbrochen werden).
Im Rahmen der Entwässerungsplanung wird auch ein Überflutungsnachweis ge‐ mäß DIN 1986‐100 geführt.
Abfallentsorgung Die notwendigen Aufstellflächen für Abfallbehälter sind in die Gebäude integriert. Die Entsorgung der Abfallbehälter erfolgt über die Ringstraße. Der Abstand der geplanten Aufstellflächen zur Ringstraße beträgt weniger als 15 m.
4.7 Gestaltung
Die Gestaltung der Gebäude ist Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung und wurde bereits im Ortschaftsrat Wolfartsweier und im Planungsausschuss der Stadt Karls‐ ruhe behandelt und befürwortet.
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Die mit begrünten Flachdächern versehene Bebauung wird neben der angrenzen‐ den Wohnbebauung als eigenständige Einheit wahrgenommen. In Länge und Ge‐ schossigkeit fügen sich die zwei‐ bis viergeschossigen Baukörper aber maßstäb‐ lich in die umliegende Bebauung ein.
Auch die Gliederung der Fassaden sowie die Materialität der Fassade schaffen Be‐ züge zur bestehenden Bebauung. Die Fassaden sind als helle Putzfassaden mit dunkleren Akzenten gestaltet. Die Staffelgeschosse sind durch Rücksprünge ge‐ genüber den darunterliegenden Geschossen abgesetzt.
Um zu verhindern, dass Dachaufbauten störend in Erscheinung treten, haben sie, mit Ausnahme von Aufzugsüberfahrten, zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, in dem sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschreiten.
Um ein durchgängiges Erscheinungsbild zum Straßenraum sicherzustellen und zur Verbesserung der Durchgrünung des Plangebietes sind Einfriedigungen nur als geschnittene Hecken mit oder ohne dahinter liegendem Drahtgeflecht bzw. Metallgitterzaun zulässig. Da zum Abfangen des Geländes zur Umsetzung des Vorhabens an mehreren Stellen des Plangebiets Stützmauern erforderlich sind, werden diese zugelassen.
Werbeanlagen und Automaten sind aufgrund der geplanten Nutzung und der Auswirkung auf das Ortsbild nur eingeschränkt vorgesehen und werden daher in ihrer Größe und Lage beschränkt.
4.8 Grünordnung / Ersatz‐ und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz
4.8.1 Grünplanung, Pflanzungen
Von der Baumaßnahme sind insgesamt 74 durch die städtische Baumschutzsat‐ zung erfasste Bäume betroffen, für die eine Fällerlaubnis erforderlich ist.
Für 22 Pappeln im Plangebiet lag eine Fällerlaubnis aus dem Jahr 2007 vor, auf deren Grundlage bereits damals 7 Pappeln gefällt wurden. Eine weitere Pappel wurde etwa im Jahr 2004 auf 3 bis 4 Meter Höhe reduziert. Die Gültigkeit jener Fällgenehmigung ist zwischenzeitlich abgelaufen
Vom Sachverständigenbüro Weber wurde im Zuge des Verfahrens ein Gutachten zur Verkehrssicherheit des Baumbestandes von noch 15 Pappelexemplaren, hier‐ von 13 in einer „Pappelgruppe“ (Stand: 17.12.2018) erstellt, in dem bei 4 ausge‐ wählten Kanada‐ Pappeln eine Stichprobe durchführt wurde und Angaben zur Stand‐ und Bruchsicherheit im Sinne der Verkehrssicherheit gemacht werden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass 2 der untersuchten Kanada‐Pappeln nicht ver‐ kehrssicher sind und im Winter 2018/19 gefällt werden müssen, wobei die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen sind. Bei einem Baum sind Pflegemaßnah‐ men zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit notwendig. Einer der unter‐ suchten Bäume ist noch verkehrssicher. Da die Bäume fast alle vom Pappelglas‐ flügler befallen sind, kann über die restlichen Bäume, die nicht eingehend unter‐ sucht wurden, keine Aussage über die Verkehrssicherheit getroffen werden. Es ist anzunehmen, dass sich der Schädling immer noch in den Bäumen befindet. Über
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die Bohrlöcher können zusätzlich holzzersetzende Pilze eintreten. Nach Einschät‐ zung des Gutachters ist es fraglich, ob diese Pappelgruppe noch lange erhalten werden kann.
Für die beiden nicht verkehrssicheren Bäume wurde bereits eine Fällgenehmi‐ gung erteilt und die Fällung durchgeführt, da sie eine akute Gefahr für mehrere Fußwege, die Straßenbahnwendeschleife und ein benachbartes Wohnhaus dar‐ stellen. Im Zuge der Fällarbeiten sind die angrenzenden Bäume durch Kronenre‐ duzierungen zu entlasten, um deren Verkehrssicherheit bei den veränderten Ver‐ hältnissen gewährleisten zu können. Die in der Fällgenehmigung enthaltenen ar‐ tenschutzrechtlichen Vorgaben wurden bei der Fällung berücksichtigt. Da bei der Untersuchung der beiden Bäume 3 Eichhörnchenkobel festgestellt wurden, war die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme für Eichhörnchen im Rah‐ men der Fällgenehmigung erforderlich. Die Fällung der restlichen Bäume erfolgt in Absprache mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz.
Vorgesehen ist der Erhalt einer Birke und einer Vogelkirsche am nordwestlichen Grundstücksrand. Der Erhalt dieser Bäume wurde planungsrechtlich gesichert. Details zur Sicherstellung des fachgerechten Erhalts sind im Durchführungsver‐ trag geregelt. Es werden insgesamt 46 Einzelbäume und eine Fläche von ca. 488 m² mit Wildhecke gepflanzt. Die Pflanzungen sind planungsrechtlich gesichert. Sie sind zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen
Die Tiefgarage wird mit einer Substratschicht bedeckt, deren Stärke oberhalb der „Drän‐/Retentions‐ und Filterschicht“ mindestens 40 cm betragen soll und je nach Standort und Art der Bepflanzung bis zu ca. 0,9 m betragen kann. Dadurch wird eine entsprechende Begrünung mit Rasen, Stauden und z.T. Bäumen ermöglicht. Die Flachdächer werden ebenfalls begrünt, so dass gegenüber dem bisherigen Zustand eine stärkere Durchgrünung des Planungsgebietes umgesetzt wird.
Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anla‐ gen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nut‐ zung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Siehe dazu auch die Hinweise, Ziffer 11.
Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats auf den Dächern oberhalb einer Drän‐ und Filterschicht hat mindestens 12 Zentimeter zu betragen.
Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung (60:40) aus Kräutern und Gräsern aus den Listen unter den Planungsrechtlichen Festsetzungen, Ziffer 8.2.
4.8.2 Ausgleichsmaßnahmen
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent‐ wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich der
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durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft ist deshalb nicht erforderlich.
4.8.3 Maßnahmen für den Artenschutz
Nachfolgend wird die Entwicklung des artenschutzrechtlichen Maßnahmenkon‐ zepts erläutert. Dabei werden zuerst die aus dem artenschutzrechtlichen Fachbei‐ trag abgeleiteten Maßnahmen dargestellt, anschließend die Ergänzungen des Maßnahmenkonzepts im Laufe des Verfahrens.
Maßnahmenkonzept des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
Für die Belange des Artenschutzes wurde vom Büro arguplan GmbH aus Karlsruhe ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Darin wurde die Planung auf ein Vorliegen bzw. eine drohende Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstat‐ bestände des § 44 Abs.1 BNatSchG geprüft und insofern das besondere Arten‐ schutzrecht des BNatSchG abgearbeitet. Abgeleitet von der unter Ziffer 3.2.3 dar‐ gestellten Bestandsaufnahme von relevanten Arten werden in dem Fachbeitrag nachfolgende Maßnahmen empfohlen:
Vögel
Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen (im Plangebiet):
Entfernung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit der Vögel
Baubeginn außerhalb der Brutzeit
Ersatzpflanzungen von Gehölzen im Plangebiet zur Minimierung des Ver‐ lustes des bestehenden Pappelwäldchens (Schnellwachsende Baumgruppe und Wildhecke)
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen) außerhalb des Pla‐ nungsgebiets:
Aufhängen von Vogelnistkästen:
‐ 2Vogelkästen für Höhlenbrüter (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Flugloch‐ weite 32 mm) (Aufhänghöhe > 2 m)
‐ Die externen CEF‐Maßnahmen (Nistkästen für Vögel) werden im Umfeld des Plangebiets auf dem angrenzenden Grundstück Flurstück Nummer 20308 durchgeführt. Die Orte, wo die Kästen installiert werden sollen, sind der nachfolgenden Abb. 2 zu entnehmen. Der Verbleib der Kästen auf dem städtischen Grundstück Flurstück Nr. 20308 wird im Rahmen des Durchfüh‐ rungsvertrags verbindlich geregelt. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen) innerhalb des Planungsgebiets):
‐ 2 Vogelkästen für Höhlenbrüter (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Flugloch‐ weite 32mm) (Aufhänghöhe > 2 m)
Die internen CEF‐Maßnahmen (Nistkästen für Vögel) werden in den beiden zum Erhalt festgesetzten Bestandsbäumen umgesetzt.
Weitere Artenschutzmaßnahmen (im Plangebiet)
Installation von Vogelkästen:
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‐ 2 Vogelkästen für Höhlenbrüter (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Flugloch‐ weite 32 mm) (Aufhänghöhe > 2 m). Es ist geplant, die beiden Kästen auf die beiden Giebelseiten der Kindertagesstätte zu verteilen.
Abb.2 Anbringungsorte für Nistkästen für Vögel und Fledermäuse (CEF‐Maßnahmen)
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Fledermäuse
Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen (im Plangebiet):
Entfernung des Vegetationsbestandes in der Aktivitätszeit der Fleder‐ mäuse
Gebäudeabriss in der Aktivitätszeit der Fledermäuse
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen, außerhalb des Plange‐ biets):
Aufhängen von Fledermauskästen:
‐ 2 Fledermauskästen (Modell Schwegler: Typ 1FF Flachkasten) (Aufhäng‐ höhe > 3 m)
Die CEF‐Maßnahmen (Fledermauskästen) werden im Umfeld des Plange‐ biets auf dem angrenzenden Grundstück Flurstück Nummer 20308 herge‐ stellt, siehe Darstellung der Anbringungsorte auf Abb. 2. Der Verbleib der Kästen auf dem städtischen Grundstück Flurstück Nr. 20308 wird im Rah‐ men des Durchführungsvertrags verbindlich geregelt.
Weitere Artenschutzmaßnahmen (im Plangebiet)
Installation von Fledermauskästen:
‐ 2 Fledermauskästen am geplanten Kindergartengebäude
Ergänzung des Maßnahmenkonzepts im Verfahren
Abgeleitet von den Anregungen der Träger öffentlicher Belange und den Untersu‐ chungsergebnissen von weiteren Begehungen des Plangebiets im Dezember 2018 wurde das Maßnahmenkonzept ergänzt. Nachfolgend wird nach betroffenen Ar‐ ten sortiert zusammenfassend dargestellt, welche Ergänzungen vorgenommen wurden und wie die Anregungen der Träger öffentlicher Belange bewertet wurden.
Vögel
Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen (im Plangebiet):
Maßnahmen gegen Vogelschlag
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen, außerhalb des Plange‐ biets):
Aufhängen von Vogelnistkästen:
‐ Zusätzliche Installation von 1 Starenkasten (Modell Schwegler: Staren‐ höhle 3S) (Aufhänghöhe > 2 m)
Die CEF‐Maßnahmen (Nistkästen für Vögel) werden im Umfeld des Plange‐ biets auf dem angrenzenden Grundstück Flurstück Nummer 20308 herge‐ stellt, siehe Darstellung gem. Abb. 2.
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Erläuterung zu den die Vögel betreffenden Ergänzungen:
Beobachtung von Star (RL‐D 3) und Klappergrasmücke (RL‐BW V) als wert‐ gebende Brutvogelarten sowie dem streng geschützten Grünspecht:
Das Vorkommen des Stars wird bei dem Maßnahmenkonzept berücksich‐ tigt, indem ein Nistkasten im Umfeld zusätzlich aufgehängt wird.
Beim Grünspecht ist vorhabenbedingt nicht mit einem Revierverlust zu rechnen. Da die Art im Allgemeinen Reviergrößen von über 150 ha besitzt und, wie das Vorkommen im Bereich des Planungsraumes zeigt, im Umfeld geeignete Lebensräume (mit Brutbäumen) existieren, ist ein Ausweichen auf die Umgebung möglich. Ausgleichsmaßnahmen für die Art sind daher nicht erforderlich.
Das Revierzentrum der Klappergrasmücke wurde im Zuge der artenschutz‐ rechtlichen Untersuchungen in einer Hecke im direkten Umfeld der Ein‐ griffsfläche festgestellt. Das Revier erstreckte sich auch auf die Gehölzrand‐ zone des Geltungsbereichs. Da somit mit keinem vollständigen Revierver‐ lust zu rechnen ist, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nicht erfor‐ derlich. Die Art profitiert auch von der geplanten Anlage von Wildhecken am Nordrand des Planungsraumes.
Beobachtung der Heckenbraunelle und der Nachtigall (Brutvogelarten):
Bei den genannten Arten handelt es sich um ungefährdete Arten. Im Regel‐ fall ist gemäß der aktuellen Rechtsprechung davon auszugehen, dass bei den häufigen und verbreiteten Vogelarten aufgrund deren günstigen Erhal‐ tungszustandes und der großen Anpassungsfähigkeit ein Vorhaben nicht gegen die Verbote des § 44 BNatSchG verstößt (s. Bick 2016, Natur und Recht 38 (2): 73‐78). Durch die geplante Anlage von Wildhecken im Norden des Geltungsbereichs werden für die Arten Ersatzlebensräume zur Verfü‐ gung gestellt, so dass das Beschädigungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht ausgelöst wird. Aufgrund der Gehölzbeseitigung außer‐ halb der Brutzeit wird der Tötungsverbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erfüllt.
Berücksichtigung des Themas Vogelschlag:
Als Minimierungsmaßnahme ist vorgesehen, dass für großflächige Glasele‐ mente ausschließlich Elemente aus bedrucktem vogelschlagsicherem Glas zu verwenden sind. Außerdem ist auf Übereckverglasungen und spiegelnde Elemente zu verzichten. Im Bedarfsfall werden die Maßnahmen mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz abgestimmt.
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Fledermäuse
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen, außerhalb des Plange‐ biets):
Aufhängen von Fledermauskästen:
‐ Installation von 8 Fledermauskästen (Modell Schwegler: Typ 1FF Flachkas‐ ten) (Aufhänghöhe > 3 m)
Die CEF‐Maßnahmen (Fledermauskästen) werden im Umfeld des Plange‐ biets auf dem angrenzenden Grundstück Flurstück Nummer 20308 herge‐ stellt, siehe Darstellung Abb. 2.
Weitere Artenschutzmaßnahmen (im Plangebiet)
‐ Installation von 16 fassadenintegrierte Kästen für Fledermäuse in den neu entstehenden Gebäuden (2 Kästen pro Gebäude = 16 Kästen, Modell Sch‐ wegler: Typ 1 FR Fassadenröhre) (Aufhänghöhe > 3 m)
Erläuterung zu den die Fledermäuse betreffenden Ergänzungen des Maßnah‐ menkonzepts im Laufe des Verfahrens:
Zu den Gebäuden
Beim Gebäudeabriss sollen potentielle Strukturen, wie zum Beispiel das At‐ tikablech, in Anwesenheit der ökologischen Baubegleitung vorsichtig und nach Möglichkeit händisch entfernt werden.
Der Abbruch wird in Anwesenheit einer ökologischen und fledermauskund‐ lichen Baubegleitung mit vorheriger Detektorefassung durchgeführt.
Die Integration von 16 Fledermauskästen in den neuen Gebäuden wird fest‐ gesetzt. Acht Fledermausflachkästen wurden bereits an nahe gelegenen Bäumen aufgehängt um einen ausreichenden Ausgleich für wegfallende Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten zu schaffen.
Dem Verdacht auf Wochenstuben der Zwergfledermaus in den Gebäuden wurde im Rahmen einer Baum‐ und Gebäudekontrolle im Dezember 2018 nachgegangen und hat sich nicht bestätigt.
Zum Baumbestand
Baumkontrolle zwecks gegebenenfalls vorgezogener Fällung:
Im Baumbestand gibt es keine großen Baumhöhlen. Lediglich eine kleinere, fledermausgeeignete Höhle (derzeit ungenutzt) und Kleinstrukturen/Rin‐ denstrukturen. Bei der Gebäude‐ und Baumkontrolle im Dezember 2018 wurde festgestellt, dass keine Winterquartiere durch die Fällung betroffen sind, da die Äste der Pappeln stark der Witterung ausgesetzt sind und keine ungestörten, frostfreien Aufenthaltsorte bieten.
Durch eine Sichtkontrolle durch Baumkletterer konnte die Wahrscheinlich‐ keit, dass Tiere bei den Fällarbeiten zu Schaden kommen, besser beurteilt werden. Im vorliegenden Fall konnte das Risiko, dass Fledermäuse im Win‐ terschlaf bei einer Fällung betroffen sind, stark eingegrenzt werden, da
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kaum bis keine geeigneten Strukturen vorhanden sind. Ein signifikant er‐ höhtes Tötungsrisiko von Fledermäusen durch eine Fällung in den Winter‐ monaten besteht somit nicht.
Ausgleich der Balzhabitate und zugehöriger Quartiere:
Der Bebauungsplan setzt neben den allgemeinen Pflanzgeboten auch die Pflanzung mehrerer großkroniger Bäume (18‐20cm Stammumfang bei Pflanzung) und Wildhecken fest. Im Westen grenzt die landwirtschaftliche Feldflur von Wolfartsweier, seit Neuestem geschützt durch das Land‐ schaftsschutzgebiet „Oberwald‐Rißnert”, an den Vorhabenbereich. Im Os‐ ten grenzt Wolfartsweier direkt an den Bergwald und das Landschafts‐ schutzgebiet ,,Bergwald‐Rappeneigen“. Das Gebiet zeichnet sich durch na‐ turnahe Waldtypen, reizvolle Waldränder mit Übergängen zu extensiven Gärten und Streuobstwiesen aus. Der Baumbestand in der Steinkreuz‐ straße ist zwar ein Teillebensraum von Fledermäusen. Eine essentielle Be‐ deutung als Nahrungshabitat, Balzquartier, Winter‐ und Sommerquartier ist dem Bestand jedoch nicht zuzusprechen.
Tagesquartier der Zwergfledermaus im Pappelbestand; Nahrungsquartier von Zwergfledermäusen, Kleinen Abendseglern, Breitflügelfledermäusen und Grauen Langohren:
Durch die Integration von Fledermauskästen in den neuen Gebäuden, auf‐ gehängte Fledermauskästen im Umfeld des Plangebiets, neue Gebäu‐ desturkturen, der Pflanzung von großkronigen Bäumen und Wildhecken und die Nähe zum Bergwald wird gewährleistet, dass der Erhaltungszu‐ stand der Population verschiedener Fledermausarten sich nicht verschlech‐ tert. Von dem Aufhängen der Kästen soll in erster Linie die Zwergfleder‐ maus profitieren, welche das Plangebiet als Tagesquartier nutzt. Allen üb‐ rigen von den Naturschutzverbänden gemeldeten Arten (Kleinabendseg‐ ler, Breitflügelfledermaus) dient der Geltungsbereich bzw. der dortige Pap‐ pelbestand möglicherweise als Nahrungshabitat. Aber auch sie können die Kästen ebenfalls als Einzelquartier nutzen. Der Pappelbestand wurde sei‐ tens der Naturschutzverbände aufgrund der relativ geringen Entfernung zu einem bekannten Quartier des Grauen Langohrs eine essenzielle Bedeu‐ tung zugesprochen. Diese Einschätzung konnte trotz intensiver Fledermau‐ suntersuchungen nicht bestätigt werden, was auch fachlich der „wenig mo‐ bilen und strukturgebundenen“ Art entspricht. Um die Beanspruchung ei‐ nes Nahrungslebensraumes für alle betroffenen Arten auszugleichen, ist die Anlage einer Wildhecke und von Baumgruppen am Nordostrand des Geltungsbereich vorgesehen. Eine essentielle Bedeutung als Nahrungsha‐ bitat, Balzquartier, Winter‐ und Sommerquartier ist dem Bestand jedoch nicht zuzusprechen.
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Sonstige Tierarten
Haselmaus
Als weitere Art wurde seitens der Naturschutzverbände im Plangebiet ein Vorkommen der Haselmaus vermutet. Hierzu wurde vom Fachplanungs‐ büro eine Potentialanalyse durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass im Vorhabenbereich nicht mit der Haselmaus zu rechnen ist.
Eichhörnchen
Im Rahmen der Baum‐ und Gebäudekontrolle im Dezember 2018 wurden Eichhörnchen als weitere artenschutzrechtlich relevante Art im Plangebiet identifiziert. Eichhörnchen sind national besonders geschützt. Solange kein zulässiges Eingriffsvorhaben vorliegt, ist eine Ausnahme der unteren Na‐ turschutzbehörde erforderlich, sollte eine Störung oder Tötung der Eich‐ hörnchen unumgänglich sein. Diese wurden mit folgender Maßgabe erteilt:
Bei der Fällung des Baumbestandes (im Januar/Februar) inklusive Sträucher nach Fällfreigabe sind die Bäume mit den meisten Eichhörnchenkobeln zu belassen (gemäß Bericht zum Kontrolltermin 2 Bäume). So verbleiben acht Kobel, um den dort lebenden Eichhörnchen die Winterruhe und die an‐ schließende Fortpflanzung zu ermöglichen. Fällung der ,,Kobelbäume” er‐ folgt nach Abstimmung mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz zu einem Zeitpunkt, an dem die Fledermäuse mobil sind und fliehen kön‐ nen, sollten sie sich in den Bäume aufhalten.
Insekten
Zum Schutz der Insektenpopulation wurde festgesetzt, dass für die Stra‐ ßenbeleuchtung und die grundstücksbezogene Beleuchtung insekten‐ freundliche Leuchtmittel (1. Priorität: LED, 2. Priorität: Natriumnieder‐ drucklampen) zu verwenden sind, wobei die Leuchten nach oben abge‐ schirmt sein müssen (Fokussierung des Lichtstroms auf die zu beleuch‐ tende Fläche). Die Leuchtengehäuse müssen gegen das Eindringen von Spinnen und Insekten geschützt sein, die Oberflächentemperatur der Leuchten darf 60° C nicht überschreiten.
Die im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vorgeschlagenen bzw. im Verfahren er‐ gänzten artenschutzrechtlichen Maßnahmen wurden, soweit es sich um Maßnah‐ men innerhalb des Geltungsbereichs handelt, in den Bebauungsplan übernommen, des Weiteren im Durchführungsvertrag geregelt. Die Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs (CEF‐Maßnahmen) werden durch entsprechende Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert.
4.9 Belastungen
4.9.1 Altlasten
Aufgrund der jahrelangen altlastenrelevanten Nutzung kann eine Verunreinigung des Untergrundes und des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden. Aus fach‐ technischer Sicht sind auf dem Gelände weitere bodenschutzrechtliche Untersu‐
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chungen für den Wirkungspfad Boden‐Grundwasser erforderlich. Untersuchun‐ gen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden‐Mensch können in Abhängigkeit der Detailplanung erforderlich werden.
Anfallendes Rückbau‐ und Aushubmaterial ist in jedem Fall abfallrechtlich zu un‐ tersuchen. Im Vorfeld sind ein Rückbau‐ sowie ein Aushub‐ und Entsorgungskon‐ zept von einem Sachverständigen zu erarbeiten und der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz vorzulegen. Sämtliche Baumaßnahmen sind gutachterlich zu überwachen.
Eine Muldenversickerung über mögliche vorhandene anthropogene Auffüllungen oder nutzungsbedingte Verunreinigungen ist nicht zulässig. Die Auffüllungen bzw. das verunreinigte Bodenmaterial sind auszuheben und fachgerecht zu ent‐ sorgen. Die Schadstofffreiheit ist analytisch nachzuweisen (Sohlbeprobung).
Die weiteren und abschließenden Bodenuntersuchungen können vollständig erst nach Abriss der Bestandsgebäude durchgeführt werden.
4.9.2 Schall
Im Rahmen der schalltechnischen Stellungnahme waren zum einen Aussagen über die Einwirkungen durch Verkehrslärm auf das Plangebiet anhand der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) sowie durch Straßenbahnlärm zu beurteilen. Weiterhin sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umgebung zu beur‐ teilen. Hierbei ist der von der Zufahrt zur Tiefgarage ausgehende Lärm als Gewer‐ belärm einzustufen und nach der TA‐Lärm zu beurteilen. Ergänzend ist zu unter‐ suchen, inwieweit sich Geräuschimmissionen aus der geplanten Kindertages‐ stätte mit angrenzendem Spielplatz auf das Plangebiet auswirken. Aufgrund der unter Ziffer 3.5. dargestellten Immissionssituation in der Umgebung des Plangebietes wurde zur Klärung der schalltechnischen Belange ein schalltech‐ nisches Gutachten vom Büro „Schalltechnik Dr. Müller“ aus Rheinstetten erstellt. Das Gutachten kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: Der resultierende Lärmeintrag aus dem Straßen‐ und Schienenverkehr liegt be‐ reichsweise deutlich über den Lärmpegeln, die nach den Planungsrichtwerten der städtebaulichen Schallschutznorm DIN 18 005 /1/ für eine Bebauung mit wohnli‐ cher Nutzung anzustreben sind. Deshalb werden im Bebauungsplan geeignete Lärmminderungsmaßnahmen festgesetzt. Hierbei werden durch geeignete Bau‐ formen bzw. Grundrissgestaltung und passive Schallschutzmaßnahmen an Ge‐ bäuden verträgliche Verhältnisse in Wohn‐ und Arbeitsräumen geschaffen. Abschirmmaßnahmen sind an den zur Steinkreuzstraße bzw. Straßenbahn‐ Schleife weisenden Gebäudefassaden nicht durchführbar. Eine etwaige Abschir‐ mung von der Steinkreuzstraße (z.B. durch eine h = 2 m hohe Lärmschutzwand) wurde geprüft, könnte in Teilen der Bebauung aber keine spürbare Minderung der Beurteilungspegel bewirken, zumindest nicht in den oberen, zur wohnlichen Nut‐ zung geplanten Gebäudebereichen. Aufgrund der nur in einem kleinen Einwirkungsbereich in Bodennähe erreichba‐ ren Verbesserung der Geräuschimmissionssituation, der Barrierewirkung einer solchen Mauer und den negativen Auswirkungen auf das Ortsbild erscheint diese aufwändige bautechnische Maßnahme als nicht angemessen und städtebaulich
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vertretbar. Der angestrebte offene Charakter des geplanten öffentlichen Platzes im Süden des Geltungsbereichs wäre so nicht umsetzbar, auch Sicherheitsas‐ pekte (mangelnde Einsehbarkeit) sprechen gegen eine solche Lösung.
Hinsichtlich möglicher Geräuscheinwirkungen aus dem Betrieb des Kindergartens ist festzustellen, dass Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspiel‐ plätzen ausgeht, gemäß BImSchG /2/(§ 22 Abs.1a) im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist und im Wohnumfeld hingenommen werden muss. Ein Bolzplatz bzw. eine Skateranlage oder ähnliches durch Nutzung von Jugendlichen ist nicht vorgesehen. Der Kinder‐ Spielplatz im Außenbereich des Kindergartens wird ausschließlich von Kindern und nicht von Jugendlichen genutzt. Dies wird durch eine entsprechende Beschilderung sichergestellt. Die im Gutachten vorgeschlagenen aktiven und passiven Schallschutzmaßnah‐ men wurden in die Festsetzungen des Bebauungsplans übernommen.
Im Gutachten wird außerdem eine ergänzende Maßnahme genannt, die zu einer weiteren Reduzierung der Schallbelastung und damit zu einer Verbesserung der Wohnqualität führt, aus schalltechnischer Sicht unter Berücksichtigung der rele‐ vanten Normen jedoch nicht zwingend erforderlich ist und daher auch nicht als Festsetzungsvorschlag im Gutachten genannt wird. Danach können zum Schutz der Außenbereiche (Loggien und Balkone o.ä.), welche direkt an der Steinkreuz‐ straße liegen, diese zusätzlich mit einem „verglasten Wintergarten“ o.ä. mit ei‐ nem bewerteten Schalldämmmaß von Rw > 25 dB eingeplant werden.
4.9.3 Luftqualität
Eine relevante Erhöhung der Luftbelastung durch das Vorhaben ist nicht zu er‐ warten. Durch die punktartige Positionierung der Gebäude wird ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet. Der erhöhte Dämmstandard der Gebäude in Verbin‐ dung mit einer effizienten Energieversorgung (siehe auch unter Ziff. 4.9.4) tragen dazu bei, den Ausstoß von Luftschadstoffen zu minimieren.
4.9.4 Energieeffizienz / Klimaschutz
Für die Bebauung des Plangebiets hat der Vorhabenträger ein Energiekonzept er‐ stellt. Dabei wurden verschiedene Varianten der Gebäudehülle inklusive der Anla‐ gen zur Raumheizung und zur Trinkwarmwasserbereitung mit Hilfe von Energie‐ bilanzen untersucht.
Die zur Umsetzung vorgesehene Vorzugsvariante sieht eine zentrale Wärmever‐ sorgung aller Gebäude über ein hocheffizientes Nahwärmenetz mit Gas‐BHKW und Spitzenlastkessel vor. Über das BHKW kann so in Kraft‐Wärme‐Kopplung der größte Teil der benötigten Wärme bereitgestellt sowie zusätzlich Strom produ‐ ziert und vor Ort genutzt werden. Die Wärmeverteilung in den Gebäuden erfolgt über niedertemperaturbasierte Flächenheizungen. Die Belüftung der Gebäude wird über dezentrale Lüftungsanlagen (Wohngebäude) bzw. eine zentrale Lüf‐ tungsanlage (Kindertagesstätte) mit Wärmerückgewinnung realisiert. In Kombi‐ nation mit erhöhten Dämmstärken bei den Bauteilen der Gebäudehülle sowie ei‐ ner durchgehenden 3‐fach Wärmeschutzverglasung wird bei den Wohngebäuden der Standard eines KfW‐Effizienzhaus 55 erreicht. Die Kindertagesstätte verpasst
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bei gleicher Ausführung auf Grund der schlechteren Bewertung durch die Berech‐ nung nach DIN 18599 (Nichtwohngebäude) den KfW‐55‐Standard nur knapp. Dennoch werden auch hier gesetzliche Anforderungen der Energieeinsparverord‐ nung (EnEV) um ‐23% beim Jahres‐Primärenergiebedarf (Qp‘) bzw. mit über ‐50% beim mittleren U‐Wert (Ht‘) für opake Bauteile unterschritten. Die Absicherung des KfW 55 Standards der Wohngebäude erfolgt über den Durchführungsvertrag.
Die Begrünung der Flachdächer und der Tiefgarage, die Gestaltung der Fassaden als helle Putzfassaden und die punktartige, die Durchlüftung erlaubende Gebäu‐ deanordnung vermeiden eine negative Wirkung auf das Lokalklima.
4.9.5 Kampfmittel
Von der Firma UXO PRO CONSULT wurde für das Plangebiet eine Luftbildaus‐ wertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung erstellt. Das Gutachten kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
Die Auswertung der Luftbildaufnahmen hat den Verdacht der Kontamination des Erkundungsgebietes mit Kampfmitteln nicht bestätigt. Nach jetzigen Kenntnis‐ stand sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.
Die Luftbildauswertung resultiert in der Erkenntnis, dass die zu untersuchende Wahrscheinlichkeit der Kontamination des Erkundungsgebietes mit Kampfmit‐ teln verschwindend gering ist. Folglich besteht keine zwingende Notwendigkeit, den Beginn der Phase B (technische Erkundung der Kampfmittelbelastung und Gefährdungsabschätzung) der Kampfmittelräumung zu veranlassen. Nach jetzi‐ gem Kenntnisstand ist die technische Erkundung demnach nicht zwingend not‐ wendig. Die tatsächliche Kampfmittelbelastung des Erkundungsgebietes kann ausschließlich durch technische Methoden vor Ort überprüft werden.
5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent‐ wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprü‐ fung ist deshalb nicht durchzuführen.
6. Sozialverträglichkeit
Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt:
Das Vorhaben ist in Teilbereichen eine Maßnahme des sozial geförderten Woh‐ nungsbaus. Die Gebäude sind teilweise barrierefrei konzipiert, die Wohnungsgrö‐ ßen und Zuschnitte orientieren sich an den Bedürfnissen der Nutzer.
7. Statistik
7.1 Flächenbilanz
Wohngebiet ca. 0,65 ha 79,00% Verkehrsflächen ca. 0,17 ha 21,00% Grünflächen ca. 0,00 ha Ausgleichsflächen ca. 0,00 ha Gesamt ca. 0,82 ha 100,00%
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7.2 Geplante Bebauung
Anzahl Wohneinheiten Bruttogrundfläche Einzelhäuser 8 62 14.743 m²
7.3 Bodenversiegelung1
Gesamtfläche ca. 0,82 ha 100,00%
Derzeitige Versiegelung ca. 0,18 ha 21,95%
Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 0,66 ha 80,49%
8. Kosten
Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließlich der Erschließungsanlagen übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe ent‐ stehen keine Kosten.
9. Durchführung
Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden im Durchführungsvertrag gere‐ gelt.
10. Übersicht der erstellten Gutachten
‐ Schallgutachten, Schalltechnik–Dr. Müller, Fassung vom 12. Juni 2018
‐ Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, arguplan, Fassung vom April 2018
‐ Historische Altlastenerkundung, GHJ, Fassung vom 6. März 2018
‐ Baugrundgutachten, Geologisches Büro Jochen Lang, Fassung vom 12. April 2018
‐ Luftbildauswertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelas‐ tung, UXO PRO CONSULT, Fassung vom 16. April 2018
1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum.
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B. Hinweise (beigefügt)
1. Versorgung und Entsorgung
Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand‐ platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu verse‐ hen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten.
Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er‐ schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vor‐ handenen Bäumen einhalten.
2. Entwässerung
Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks‐ und Gebäudeteile können eventuell nur über Hebeanlagen entwäs‐ sert werden.
Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli‐ cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberflä‐ che möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen.
3. Niederschlagswasser
Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts‐ gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich‐rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions‐ schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt ange‐ zeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Ge‐ bäuden bestehen.
Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not‐ wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen‐
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pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter‐ grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden.
4. Archäologische Funde, Kleindenkmale
Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde o‐ der Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Lan‐ desamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karls‐ ruhe), anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik‐ reste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffäl‐ lige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutz‐ behörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Do‐ kumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.
5. Baumschutz
Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen.
6. Altlasten
Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein‐ trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un‐ verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden.
7. Erdaushub / Auffüllungen
Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür ver‐ wendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbei‐ mengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern.
Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutzge‐ setz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen.
8. Private Leitungen
Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. Die Berücksichtigung oder Sicherung erfolgt im Durchführungsvertrag, soweit erforderlich.
9. Barrierefreies Bauen
In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 35 LBO).
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10. Erneuerbare Energien
Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er‐ neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuer‐ bare‐Energien‐Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er‐ neuerbarer Wärmeenergie in Baden‐Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen.
11. Dachbegrünung und Solaranlagen
Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung kön‐ nen sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspit‐ zen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege auf‐ einander abgestimmt sein.
Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrü‐ nungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte.
Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständerter Form mit ausreichen‐ dem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sichergestellt, dass die Anforderungen an eine dauer‐ hafte Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, so‐ dass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funk‐ tion nicht unzulässig eingeschränkt wird.
12. Artenschutz
Rodungsarbeiten dürfen nur außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden, also von Anfang Oktober bis Ende Februar bzw. in Abstimmung mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz.
Da gleichzeitig ein störungsbedingtes Verlassen von möglichen Zwergfledermäu‐ sen aus ihren Einzelquartieren gewährleistet werden muss, darf zumindest der Baumbestand im Oktober, bzw. in Abstimmung mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz, gefällt werden.
Um eine Tötung/Verletzung von möglichen Fledermäusen in den Gebäuden zu vermeiden, soll der Abriss von Anfang September bis Ende Oktober, bzw. in Ab‐ stimmung mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz, stattfinden, damit die Tiere bei Bedarf ihre Einzelquartiere verlassen können.
Um eine Störung brütender Vögel weitestgehend zu vermeiden, dürfen nur die eigentlichen Bauarbeiten vor Beginn der Brutzeit beginnen, damit die Brutpaare bei der Nistplatzwahl entsprechend ausweichen können.
Da sich im Spätsommer und Frühherbst witterungsbedingt die Fledermäuse tags‐ über in einem tiefen Torpor befinden und erst nach einigen Minuten aktiv werden können, sind bei der Fällung von Bäumen und beim Gebäudeabriss direkt vor dem
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Fäll‐ bzw. Abrisstermin Aktivitätsbeobachtungen durchzuführen. Ggf. sind ge‐ staffelte Fällungen zur Vergrämung sowie ein vorsichtiges Abdecken des Dachs und anderer geeigneter Strukturen vor dem Abriss erforderlich. Außerdem ist bei der Durchführung einer ökologischen Baubegleitung erforderlich.
Die Fällung von Bäumen mit Eichhörnchenkobeln muss zeitlich so erfolgen, dass das Risiko der Betroffenheit von Jungtieren ausgeschlossen ist. Gleiches gilt für die Vergrämung bzw. Vergrämung der Eichhörnchen. Am Tag der Fällung und be‐ vor diese begonnen werden sind die betroffenen Eichhörnchenkobel durch einen Baumkletterer oder in anderer geeigneter Weise auf Besatz zu kontrollieren, ggf. vorhandene Tiere sind vorsichtig und behutsam zu vertreiben und die Kobel un‐ verzüglich danach zu entfernen. Zugleich sind von der ökologischen Maßnahmen‐ begleitung nochmals insgesamt die zur Fällung anstehenden Bäume prophylak‐ tisch darauf zu überprüfen, dass auch keine anderen geschützten Tiere tangiert. Vor der Fällung von Bäumen mit Eichhörnchenkobeln sind in Abstimmung mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz künstliche Eichhörnchen‐ Ersatzko‐ bel im nahen Umfeld der zu fällenden Bäume aufzuhängen. Die Fällung ist von ei‐ ner ökologischen Fällbegleitung zu begleiten. Dem Fachamt für Umwelt‐ und Ar‐ beitsschutz ist ein kurzer Bericht hierzu und über den Umgang mit den Kobel vor‐ zulegen.
Sollten großflächige Glaselemente geplant sein, ist das Thema Vogelschlagrisiko zu beachten. Für diese Flächen sind ausschließlich Elemente aus bedrucktem vo‐ gelschlag‐sicherem Glas mit hochwirksamen Mustern zu verwenden. Im Bedarfs‐ fall sind die Maßnahmen mit dem Umwelt‐ und Arbeitsschutz abzustimmen. Auf Übereckverglasungen und spiegelnde Elemente ist zu verzichten.
13. Wasserschutzgebiet
Das Vorhaben liegt bekanntermaßen in der Zone IIIB des Wasserschutzgebietes Durlacher Wald. Die entsprechende Schutzgebietsverordnung in ihrer jeweils gül‐ tigen Fassung sowie das DVGW‐Arbeitsblatt W 101 „Richtlinie für Trinkwasser‐ schutzgebiete; I. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser“ vom Juni 2006 sind zu be‐ achten.
14. Kriminalprävention
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens auch Aspekte der Kriminalprävention einbezogen werden sollten, um dem Grund‐ bedürfnis nach einer sicheren Wohnumgebung gerecht zu werden. Wichtige Aspekte sind hierbei z.B. die Gestaltung der Freiräume mit guter Orien‐ tierbarkeit und Sichtbarkeit im Sinne einer sozialen Kontrolle, das Beleuchtungs‐ konzept sowie die Zugangsbedingungen und die technische Sicherung der Ge‐ bäude und Wohnungen. Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Karlsruhe ist gerne bereit die Bauträger/Bauherren kostenlos und unverbindlich bzgl. eines individu‐ ellen Sicherungskonzeptes zu beraten oder in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe eine Veranstaltung für Bauinteressenten durchzuführen.
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C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen
Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9, 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtli‐ che Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderun‐ gen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt:
I. Planungsrechtliche Festsetzungen
1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
Im Rahmen der Ziffern 2 bis 11 und der Planzeichnung (IV.) sind auf der Basis des Vorhaben‐ und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durch‐ führungsvertrag verpflichtet.
2. Art der baulichen Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Zulässig sind: ‐ Wohngebäude, ‐ die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank‐ und Speisewirt‐
schaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe, ‐ Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwe‐
cke; Ausnahmsweise können zugelassen werden: ‐ Betriebe des Beherbergungsgewerbes, ‐ sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, ‐ Anlagen für Verwaltungen; Nicht zulässig sind: ‐ Gartenbaubetriebe, ‐ Tankstellen.
3. Maß der baulichen Nutzung
Die Bezugshöhe (BZH) zur Ermittlung der Wandhöhe wird im zeichnerischen Teil als absolute Höhe über Normalhöhennull festgesetzt.
Die Wandhöhe (WH) ist das Maß zwischen der Bezugshöhe und dem oberen Wandabschluss bzw. der Oberkante Flachdachattika.
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Bei der Ausbildung von Retentionsdächern dürfen die festgesetzten Wandhöhen um das Maß ihrer Retentionsschicht überschritten werden.
Die festgesetzte Grundflächenzahl darf durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer GRZ von maximal 0,75 überschritten werden.
4. Überbaubare Grundstücksfläche
Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit Ausnahme der zur Ringstraße orientier‐ ten Fassaden durch Balkone / Loggien bis zu einer Breite von 5 m und einer Tiefe von 2,20 m überschritten werden. Entlang der Ringstraße können untergeordnete Bauteile die Baugrenze in gering‐ fügigen Maße überschreiten, solange das Lichtraumprofil des Gehwegs und der Zufahrten nicht beeinträchtigt wird.
5. Abstandsflächen
In dem im zeichnerischen Teil mit „A1“ festgesetzten Bereich dürfen die nach Bauordnungsrecht erforderlichen Abstandsflächen auf eine Tiefe von 2,5 m redu‐ ziert werden. In dem im zeichnerischen Teil mit „A2“ festgesetzten Bereich dürfen die nach Bauordnungsrecht erforderlichen Abstandsflächen auf eine Tiefe von 2,5 m redu‐ ziert werden. Vordächer bis zu einer Tiefe von 2,5 m dürfen auch ohne Einhaltung von Abstandsflächen errichtet werden. In den im zeichnerischen Teil mit „A3“ festgesetzten Bereichen dürfen die Ge‐ bäude auch ohne Einhaltung der Abstandsflächen errichtet werden.
6. Stellplätze und Garagen, Carports
Oberirdische Garagen und Carports sind unzulässig. Stellplätze und Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zuläs‐ sig.
7. Nebenanlagen
Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO sind im gesamten Plangebiet zulässig.
8. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung
8.1 Erhaltung von Bäumen
Im Kronentraufbereich der im zeichnerischen Teil zum Erhalt festgesetzten Bäume sind Abgrabungen, zusätzliche Versiegelungen und Bodenveränderungen unzulässig. Bei Abgang der Bäume ist in der nächsten Pflanzperiode ein gleichar‐ tiger Laubbaum zu pflanzen. Details zur Sicherstellung des fachgerechten Erhalts sind im Durchführungsvertrag geregelt.
8.2 Pflanzgebote für Einzelbäume
An den im zeichnerischen Teil festgesetzten Standorten sind Hochstammbäume gemäß nachfolgender Artenverwendungsliste fachgerecht zu pflanzen. Bei Über‐ schneidungen mit Leitungsrechten oder bei sonstigen nicht vermeidbaren Hinde‐ rungsgründen dürfen die festgesetzten Baumstandorte geringfügig verschoben werden. Näheres regelt der Durchführungsvertrag.
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8.2.1 Zu pflanzende Bäume außerhalb der Tiefgarage
Für Straßenbäume und Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baumschei‐ ben von mind. 10 m² Größe vorzusehen. Der zur Verfügung stehende durchwur‐ zelbare Raum hat mindestens 20m³ je Baum zu betragen. Eine teilweise Über‐ bauung der Baumscheibe ist möglich, wenn aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erforderlich. Der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube ist mit ver‐ dichtbarem Baumsubstrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Land‐ schaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (Richtlinie der Forschungsgesell‐ schaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanz‐ gruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“ in der jeweils gültigen Fassung2) zu verfüllen. Die Überbauung hat wasserdurchlässig zu erfol‐ gen. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich geeignete technische Maß‐ nahmen (z.B. Belüftungsrohre, Bewässerungssystem) vorzusehen, um den lang‐ fristigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten.
8.2.2 Zu pflanzende Bäume auf der Tiefgarage
Für Bäume auf der Tiefgarage ist eine Pflanzgrube mit mind. 12 m³ bei mind. 0,9m Tiefe vorzusehen. Die tatsächliche Tiefe ist abhängig von der jeweiligen Überde‐ ckung auf der Tiefgarage.
8.2.3 Bedingte Festsetzung für die Pflanzgebote für Einzelbäume im Bereich der Freihaltetrasse der Stadtbahn
Die Pflanzgebote für Einzelbäume im Bereich der gemäß zeichnerischem Teil von Bebauung freizuhaltenden Flächen sind wie unter Ziffer 8.2.1 umzusetzen und dauerhaft zu unterhalten, bis die Stadtbahn realisiert wird.
8.2.4 Artenverwendungsliste für Pflanzgebot Einzelbaum
Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Wuchsklasse 1 (großkronig) Acer plataniodes in Sorten Spitzahorn Fagus sylvatica Rotbuche Tilia in Arten und Sorten Linde Wuchsklasse 2 (mittelkronig) Acer campestre Feldahorn Carpinus betulus Hainbuche Liquidambar styracifula und Sorten Amberbaum Prunus avium und Sorten Vogelkirsche Sophora japonica Regent Schnurbaum Paulowina tomentosa Blauglockenbaum
2 Einzusehen im Stadtplanungsamt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe
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Wuchsklasse 3 (kleinkronig) Malus‐Hybriden Zier‐Apfel Prunus padus Traubenkirsche Qualität: Hochstämme Stammumfang 18‐20 cm.
8.3 Dachbegrünung
Die Dachflächen sind dauerhaft extensiv zu begrünen. Die Flächen sind mit einer für Gräser‐ und Kräutervegetation ausreichenden Substratschüttung von im ge‐ setzten Zustand mindestens 12 cm über der Drainschicht zu versehen und mit ei‐ ner Gräser‐ und Kräutermischung gemäß nachfolgender Artenverwendungsliste zu bepflanzen. Artenverwendungsliste Dachbegrünung
Kräuter ( Anteil 60 % ) Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber‐Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättr. Glockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus deltoides Heide‐Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen‐Wolfsmilch Helianthemum nummular Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg‐Sandglöckchen Potentilla tabernaemonta Frühlings‐Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben‐Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioide Gewöhnlicher Thymian
Gräser ( Anteil 40 % ):
Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge
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Festuca guestfalica Harter Schafschwingel
Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anla‐ gen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
8.4 Begrünung der Tiefgaragen
Die nicht überbauten Decken von Tiefgaragen sind, soweit sie nicht für Zuwege oder Nebenanlagen benötigt werden, zu begrünen. Für die Substratschicht ober‐ halb der „Drän‐/Retentions‐ und Filterschicht“ sind folgende Höhen erforderlich:
‐für Rasen 40 cm,
‐für Sträucher 70 cm,
‐für Bäume 90 cm im Kronentraufbereich der ausgewachsenen Bäume.
8.5 Pflanzung von Schnitthecken
Bei der Pflanzung von geschnittenen Hecken (Siehe Ziff. 3 der örtlichen Bauvor‐ schriften) sind Arten der nachfolgenden Pflanzliste zu verwenden:
Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Carpinus betulus Hainbuche Cornus mas Kornelkirsche Fagus sylvatica Rotbuche Ligustrum vulgare Altrovirens Liguster
9. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
9.1 Ersatzpflanzungen von Gehölzen
Die im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zum Erhalt von Boden, Natur und Landschaft sind flächig mit Gehölzen aus nachfol‐ gender Artenverwendungsliste zu bepflanzen. Zu verwenden sind gebietsheimi‐ sche Pflanzen aus dem Herkunftsgebiet 6 Oberrheingraben (Quelle LUBW)3. Zu verwenden ist Pflanzgut aus regionalen Herkünften, das mit einer Identitätsnum‐ mer gekennzeichnet ist (PFG 1). Die Gehölze sind zu erhalten, müssen fachgerecht gepflegt werden und sind bei Abgang gleichartig zu ersetzen.
3 Einzusehen beim Stadtplanungsamt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe
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Artenverwendungsliste Pflanzgebot 1 (PFG 1) Baumarten Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Acer campestre Feldahorn Acer plataniodes in Sorten Spitzahorn Carpinus betulus Hainbuche Fagus sylvatica Rotbuche Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche Prunus avium Vogelkirsche Liste Straucharten: Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Cornus mas Kornelkirsche Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Haselnuss Crataegus laevigata Weißdorn Crataegus mongyna Eingriffeliger Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare Liguster Mespilus germanica Mispel Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose Sambucus nigra Schwarzer Holunder Sorbus aucuparia Eberesche Sorbus torminalis Elsbeere Viburnum opolus Gewöhnlicher Schneeball Viburnum lantana Wolliger Schneeball Qualität: Bäume (Hochstämme und Stammbüsche) Stammumfang 18‐20 cm Sträucher 2x verpflanzte Sträucher, je nach Art in der Sortierung 60‐80cm , 80‐100 cm oder 100‐150 cm
9.2 CEF‐Maßnahmen
In den im zeichnerischen Teil zum Erhalt festgesetzten Bäumen sind ausreichend vorzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen nachfolgend beschriebene Nistkästen anzubringen:
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‐ 2 Vogelkästen für Höhlenbrüter (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Flugloch‐ weite 32mm) (Aufhänghöhe > 2 m)
9.3 Weitere Artenschutzmaßnahmen (keine CEF‐Maßnahmen)
9.3.1 Nistmöglichkeiten
Im Plangebiet nachfolgend beschriebene Nistkästen anzubringen:
Vögel
2 Vogelkästen für Höhlenbrütern an den neu entstehenden Gebäu‐ den (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Fluglochweite 32 mm) (Aufhäng‐ höhe > 2 m)
Fledermäuse
16 fassadenintegrierte Kästen in den neu entstehenden Gebäuden (2 Käs‐ ten pro Gebäude = 16 Kästen, Modell Schwegler: Typ 1 FR Fassadenröhre) (Aufhänghöhe > 3 m)
9.3.2 Beleuchtung
Für die Straßenbeleuchtung und die grundstücksbezogene Beleuchtung sind in‐ sektenfreundliche Leuchtmittel (1. Priorität: LED, 2. Priorität: Natriumnieder‐ drucklampen) zu verwenden, wobei die Leuchten nach oben abgeschirmt sein müssen (Fokussierung des Lichtstroms auf die zu beleuchtende Fläche). Die Leuchtengehäuse müssen gegen das Eindringen von Spinnen und Insekten ge‐ schützt sein, die Oberflächentemperatur der Leuchten darf 60° C nicht über‐ schreiten.
10. Geh‐ und Leitungsrechte
Die im zeichnerischen Teil mit „L“ festgesetzte Fläche ist mit einem Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers zu belasten.
Die im zeichnerischen Teil mit „G“ festgesetzte Fläche ist mit einem Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belasten.
Die mit einem Leitungsrecht belasteten Flächen sind von jeglicher Bebauung frei‐ zuhalten. Pflanzungen in diesen Bereichen sind nur in Absprache mit dem Lei‐ tungsträger zulässig.
11. Schallschutz
11.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen
Tiefgaragenrampen sind einzuhausen.
Auf den Innenseiten der Rampeneinhausungen ist eine hochabsorbierende Ver‐ kleidung anzubringen (Absorberklasse C oder besser, aw > 0,60).
Die Verkleidung ist ebenfalls an der Deckenfläche im angrenzenden Tiefgaragen‐ parkbereich auf eine Tiefe von mindestens 10 m anzubringen.
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11.2 Passive Schallschutzmaßnahmen
Bei der Neuerrichtung von Wohn‐ oder Arbeitsräumen sind die baurechtlich ver‐ bindlichen Anforderungen nach DIN 4109‐1 /4c/ (2016‐7) an die Luftschalldäm‐ mung von Außenbauteilen (Wand, Dach, Fassade, Fenster) von Gebäuden zu be‐ achten. Diese Anforderungen sind abhängig von den im zeichnerischen Teil fest‐ gesetzten Lärmpegelbereichen und der nachfolgenden Tabelle umzusetzen.
Abb.3 Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
Liegt die Fassade eines Gebäudes im Bereich von zwei unterschiedlichen Lärmpe‐ gelbereichen, ist für die Fassade der höhere Lärmpegelbereich anzusetzen.
Innerhalb des im zeichnerischen Teil festgesetzten Bereichs der überbaubaren Flächen sind Schlafräume (Schlaf‐ und Kinderzimmer) mit schallgedämmten Lüf‐ tungseinrichtungen auszustatten. Dies gilt auch, wenn der Schlafraum nur teil‐ weise in diesem Bereich liegt. Ausnahmen sind zulässig, wenn der Schlafraum durch ein weiteres Fenster belüftbar ist, das außerhalb des festgesetzten Bereichs liegt.
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen, können die Anforderun‐ gen an die Schalldämmung der Außenbauteile ausnahmsweise entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden.
Die DIN 4109, DIN 18005, TA Lärm, VDI 4100 und VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ liegen beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstraße 7, 1. OG., Zimmer D 113/ 114, 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienststunden (08.30 Uhr – 15.30 Uhr) eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim Beuth‐Verlag, Ber‐ lin).
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II. Örtliche Bauvorschriften
1 Dächer
Zulässig sind Flachdächer mit einer Neigung von max. 5°. Für Nebenanlagen sind auch abweichende Dachformen und Neigungen zulässig. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anla‐ gen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Technische Dachaufbauten (außer Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solar‐ thermischen Nutzung) sind auf max. 20% der Dachflächen begrenzt. Dachterras‐ sen sind nur für Staffelgeschosse zulässig.
Dachaufbauten, mit Ausnahme von Aufzugsüberfahrten, haben zu Außenfassa‐ den mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschreiten (X ≥ Z; s. Beispielskizze).
Abb. 4: Beispielskizze Mindestabstand der Dachaufbauten zu Außenfassaden
2. Werbeanlagen und Automaten
Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude, im Erdgeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig:
‐ Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite, ‐ sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu ei‐
ner Fläche von 0,5 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybea‐ mer oder Ähnliches.
Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig.
Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Ein‐ richtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig.
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3. Einfriedigungen, Stützmauern
Einfriedigungen sind nur als geschnittene Hecken bis 1,4 m Höhe (einschließlich der Aufkantung der Tiefgarage) über der Hinterkante des Gehwegs zulässig. Die Hecken können mit einem dahinterliegenden Drahtgeflecht oder Metallgitter‐ zaun kombiniert werden.
Die Errichtung von Stützmauern ist zulässig.
4. Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen
Die nicht überbaubaren privaten Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für Stellplätze, Zugänge und Nebenanlagen benötigt werden, zu begrünen und als Vegetationsflächen dauerhaft anzulegen und zu unterhalten.
5. Abfallbehälterstandplätze
Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen. Falls dieser baulich hergestellt wird, muss er begrünt werden.
6. Außenantennen
Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig.
7. Niederspannungsfreileitungen
Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig.
III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen)
Der Bebauungsplan Nr. 392 in Kraft getreten am 10. September 1970, wird in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden.
Der Vorhaben‐ und Erschließungsplan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Dies gilt nicht für die dargestellte Möblierung und Planeintei‐ lung.
047_VbB-Steinkreuzstrasse 14-Erneute Offenlage-clean
VEP unmarkiert
01-Steinkreuzstr 14_2019-10-14_VEP ohne Markierung
01-190813 WSW Genehmigungsplanung ohne Kennzeichnung
19 [TÖB Genehmigungsplan (A4)]
1/4.5
2/19
Steinkreuzstr. 14_Stellplätze_2019-08-20
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/steinkreuzstrasse_14/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZo4ZDllpX89eZ/VbB%20Steinkreuzstr_II_Offenl_14102019.pdf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Steinkreuzstraße 14“, Karlsruhe – Wolfartsweier
Entwurf
Vorhabenträger: SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH Alte Kreisstraße 42 76149 Karlsruhe T. 0721 – 7802‐0 F. 0721 – 7802‐22 info@sbw‐karlsruhe.de
Planverfasser: VbB VEP GERHARDT.stadtplaner.architekten Werkgemeinschaft Karlsruhe Weinbrennerstraße 13 Freie Architekten BDA 76135 Karlsruhe Kammerer & Stengel T. 0721 – 831030 Partnerschaft mbB F. 0721 – 8310399 Schubertstraße 2 mail@gsa‐karlsruhe.de 76185 Karlsruhe
T. 0721 – 84006 ‐ 0 F. 0721 – 84006 ‐ 66 info@wgk‐ka.de
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Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ...................... 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 5 2. Bestehende Planungen ........................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................. 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................... 6 3. Bestandsaufnahme ................................................................................ 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........... 6 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten ................................................................ 6 3.2.2 Bodenbeschaffenheit ............................................................................... 7 3.2.3 Artenschutz ............................................................................................ 7 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................... 9 3.4 Eigentumsverhältnisse ........................................................................... 10 3.5 Belastungen .......................................................................................... 10 4. Planungskonzept ................................................................................. 11 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung .................................................. 12 4.2 Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 12 4.3 Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 13 4.4 Bauweise .............................................................................................. 14 4.5 Abstandsflächen .................................................................................... 14 4.6 Erschließung ......................................................................................... 16 4.6.1 ÖPNV ................................................................................................... 16 4.6.2 Motorisierter Individualverkehr ............................................................... 16 4.6.3 Ruhender Verkehr ................................................................................. 16 4.6.4 Geh‐ und Radwege ................................................................................ 16 4.6.5 Feuerwehrzufahrt .................................................................................. 17 4.6.6 Ver‐ und Entsorgung .............................................................................. 17 4.7 Gestaltung ............................................................................................ 17 4.8 Grünordnung / Ersatz‐ und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ............. 18 4.8.1 Grünplanung, Pflanzungen ..................................................................... 18 4.8.2 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 19 4.8.3 Maßnahmen für den Artenschutz ........................................................... 20 4.9 Belastungen .......................................................................................... 26 4.9.1 Altlasten ............................................................................................... 26 4.9.2 Schall ................................................................................................... 27 4.9.3 Luftqualität ........................................................................................... 28 4.9.4 Energieeffizienz / Klimaschutz ................................................................ 28 4.9.5 Kampfmittel .......................................................................................... 29 5. Umweltbericht ..................................................................................... 29 6. Sozialverträglichkeit ............................................................................ 29 7. Statistik ............................................................................................... 29 7.1 Flächenbilanz ........................................................................................ 29
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7.2 Geplante Bebauung ............................................................................... 30 7.3 Bodenversiegelung ................................................................................ 30 8. Kosten ................................................................................................. 30 9. Durchführung ....................................................................................... 30 10. Übersicht der erstellten Gutachten ....................................................... 30 B. Hinweise (beigefügt) ............................................................................ 31 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................... 31 2. Entwässerung ....................................................................................... 31 3. Niederschlagswasser ............................................................................. 31 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 32 5. Baumschutz .......................................................................................... 32 6. Altlasten ............................................................................................... 32 7. Erdaushub / Auffüllungen ....................................................................... 32 8. Private Leitungen .................................................................................. 32 9. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 32 10. Erneuerbare Energien ............................................................................ 33 11. Dachbegrünung und Solaranlagen .......................................................... 33 12. Artenschutz .......................................................................................... 33 13. Wasserschutzgebiet ............................................................................... 34 14. Kriminalprävention ................................................................................ 34 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ........... 35 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ....................................................... 35 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 35 2. Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 35 3. Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 35 4. Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................. 36 5. Abstandsflächen .................................................................................... 36 6. Stellplätze und Garagen, Carports .......................................................... 36 7. Nebenanlagen ....................................................................................... 36 8. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ..................................... 36 8.1 Erhaltung von Bäumen ........................................................................... 36 8.2 Pflanzgebote für Einzelbäume ................................................................ 36 8.2.1 Zu pflanzende Bäume außerhalb der Tiefgarage ...................................... 37 8.2.2 Zu pflanzende Bäume auf der Tiefgarage ................................................ 37 8.2.3 Bedingte Festsetzung für die Pflanzgebote für Einzelbäume im Bereich der Freihaltetrasse der Stadtbahn ........................................................... 37 8.2.4 Artenverwendungsliste für Pflanzgebot Einzelbaum ................................ 37 8.3 Dachbegrünung ..................................................................................... 38 8.4 Begrünung der Tiefgaragen .................................................................... 39 8.5 Pflanzung von Schnitthecken ................................................................. 39 9. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ....................................... 39 9.1 Ersatzpflanzungen von Gehölzen ............................................................ 39
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9.2 CEF‐Maßnahmen .................................................................................. 40 9.3 Weitere Artenschutzmaßnahmen (keine CEF‐Maßnahmen) ..................... 41 9.3.1 Nistmöglichkeiten ................................................................................. 41 9.3.2 Beleuchtung .......................................................................................... 41 10. Geh‐ und Leitungsrechte ........................................................................ 41 11. Schallschutz .......................................................................................... 41 11.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen ............................................................. 41 11.2 Passive Schallschutzmaßnahmen ........................................................... 42 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 43 1 Dächer .................................................................................................. 43 2. Werbeanlagen und Automaten ............................................................... 43 3. Einfriedigungen, Stützmauern ................................................................ 44 4. Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen ............................................. 44 5. Abfallbehälterstandplätze ...................................................................... 44 6. Außenantennen .................................................................................... 44 7. Niederspannungsfreileitungen ............................................................... 44 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 45 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ...................................... 46 Unterschriften ................................................................................................ 48 Anlage zur Begründung ‐ Vorhaben‐ und Erschließungsplan ............................ 49
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A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt)
1. Aufgabe und Notwendigkeit
Der Vorhabenträger „SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH“ plant im Karls‐ ruher Stadtteil Wolfartsweier auf einem ca. 0,82 ha großen, heute gewerblich ge‐ nutzten Areal am nordwestlichen Ortsrand an der Ecke Ringstraße / Steinkreuz‐ straße eine Wohnbebauung mit einer SeniorenPflege‐Wohngemeinschaft und Praxisräumen sowie Kindertagesstätte. Die Planung ist aus einer Mehrfachbeauf‐ tragung hervorgegangen und wurde bereits vom Ortschaftsrat und vom Pla‐ nungsausschuss befürwortet.
Das Vorhaben ist nach den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungs‐ plans nicht genehmigungsfähig. Das für die Umsetzung des Vorhabens erforderli‐ che Planungsrecht soll über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau‐ ungsplans gem. § 12 BauGB (Ziffer 2) hergestellt werden.
2. Bestehende Planungen
2.1 Vorbereitende Bauleitplanung
Abb.1: Ausschnitt Flächennutzungsplan
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Das Planungsgebiet ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan des Nach‐ barschaftsverbandes Karlsruhe (FNP NVK) als „Gewerbliche Baufläche“ darge‐ stellt. Die geplante Wohnnutzung ist nicht aus dem Flächennutzungsplan entwi‐ ckelt. Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung geändert werden.
Aufgrund der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger nach § 4 BauGB (Anmerkung: Verfahren im Rahmen der Flächennutzungs‐ planung) im Frühjahr 2018 besteht die Möglichkeit, dass die im FNP 2010, 5. Aktu‐ alisierung als "geplante Gewerbliche Baufläche" dargestellte Fläche "Hörgel", die nordöstlich an das Plangebiet angrenzt, doch in den FNP 2030 übernommen wird. Entgegen ursprünglicher Planungen soll die Erschließung der Fläche dann aber von Norden erfolgen und nicht über die Steinkreuzstraße 14.
2.2 Verbindliche Bauleitplanung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan (Straßen‐ und Baulinienplan) Nr. 392 „Wingertäcker“ vom 10.09.1970 setzt für das Plangebiet ein Allgemeines Wohn‐ gebiet fest. Aufgrund der im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen ist die Umsetzung des geplanten Vorhabens nicht möglich.
3. Bestandsaufnahme
3.1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nummer 20305, 20306, 20308/1 sowie Teile des Straßenflurstücks 21972 und hat eine Größe von insge‐ samt ca. 0,82 ha.
Das Grundstück wird im Süd‐Osten durch die Steinkreuzstraße, im Süd‐Westen durch die Ringstraße mit anschließender Wohnbebauung, im Nord‐Westen durch ein privates Grundstück mit Wohnbebauung und im Nord‐Osten durch die Wen‐ deschleife der S‐BahnStraßenbahn begrenzt.
Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der im zeichnerischen Teil festgesetzte Geltungsbereich.
3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz
3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten
Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortseingang des Stadtteils Karlsruhe‐ Wolfartsweier in prägnanter Ortsrandlage. Durch seine Lage an der S‐BahnStra‐ ßenbahn‐Haltestelle verfügt es über eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung.
Neben der gegenwärtig als Gewerbefläche genutzten und überwiegend versiegel‐ ten Grundstücksfläche befindet sich im nördlichen Bereich des Plangebiets ein Pappel‐Baumbestand. Aus Gründen des Verkehrsschutzes kann die Pappelgruppe auf Dauer nicht erhalten bleiben, da eine ausreichende Standsicherheit der Bäume nicht gewährleistet ist. Das zuständige städtische Amt hatte daher schon eine Fäll‐ genehmigung erteilt, deren Wirksamkeit aktuell ausgesetzt ist. Eine gutachterliche Untersuchung der Pappeln hat ergeben, dass vorab die Fällung von zwei dringli‐
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chen Gefahrenbäumen und Kronenrücknahmen an den Nachbarbäumen aus Grün‐ den der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Der übrige Pappelbestand, aus dem die zwei Gefahrenpappeln entnommen wurden, bleibt nach den Sicherungsmaßnah‐ men vorerst erhalten bis zum Herbst. Das Gelände fällt vom Süden (Steinkreuz‐ straße) nach Norden (Flurstück 21971/2) von ca. 130 m über NHN auf ca. 121 m über NHN um ca. 9 m ab.
Das Plangebiet liegt im Bereich des Wasserschutzgebietes Durlacher Wald Zone lll B.
Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei rd. 116,00 m über NHN. (T511 Talwiesenstr. Spielplatz). Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über einen längeren Zeitraum der bisher ermittelte max. Grundwasserstand überschritten werden kann.
3.2.2 Bodenbeschaffenheit
Im zum Vorhaben erstellten Baugrundgutachten (Siehe Ziffer 10 der Begründung) werden zur geologischen Situation im Plangebiet folgende Aussagen getroffen:
Am östlichen Rheintalgrabenbruch grenzt eine tektonische Hochscholle aus Bunt‐ sandstein an das mit Kies gefüllte Becken des Rheintalgrabens, der sich von Basel bis Frankfurt erstreckt. Im Bereich der Untersuchungsfläche lagert Hangschutt und Geschiebe aus roten Buntsandsteingeröllen, der noch von Lößlehm überlagert wird. Löß wurde während der Eiszeit dünenartig aus den unbewaldeten Schotter‐ fluren des Rheingrabens ausgeblasen und an den Hängen wieder abgelagert.
Die Kiesfüllung der Oberrheinebene lag früher noch bis zu 6 m über der jetzigen Talaue, sodass in der unteren Hanglage auch noch alte Terrassenreste aus alpinen Kiesen vorhanden sind. Während der schluffige Löß nach der Eiszeit zu wenig trag‐ fähigem Lößlehm durchgewittert ist, bilden die ab 1,5 m Tiefe durchgehend vor‐ handenen Geröllschichten aus hartem Buntsandstein oder Kiesen der Hochter‐ rasse einen gut tragfähigen Baugrund.
Im Übrigen wird auf die Inhalte des Baugrundgutachtens verwiesen.
Der nördliche Teil des Grundstückes liegt in der Kinzig‐Murg‐Rinne. Aufgrund der Nähe zur tektonisch entstandenen Grabenbruchkante des Oberrheingrabens ist mit unterirdischem Schichtwasser zu rechnen.
3.2.3 Artenschutz
Das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten im Plangebiet wurde im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages vom Büro arguplan aus Karls‐ ruhe untersucht. Die Ergebnisse werden gegliedert nach den betroffenen Arten nachfolgend zusammenfassend dargestellt. Die Bewertung der Bestandsauf‐ nahme und die Darstellung des daraus abgeleiteten Maßnahmenkonzepts erfolgt unter Ziffer 4.8.3 der Begründung.
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Bestandsaufnahme im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
Vögel
Im Rahmen der Vogelkartierung wurden insgesamt 23 Vogelarten im Vorhabenbe‐ reich festgestellt. Bei acht Arten handelt es sich um Brutvögel (Arten mit Brutnach‐ weis oder Brutverdacht). Wertgebende bzw. gefährdete Arten befinden sich nicht darunter. Die nachgewiesenen Brutvogelarten stellen vor allem Gehölzbewohner dar. Gebäudebrüter (z.B. Haussperling, Hausrotschwanz) nutzen das Areal nur als Nahrungshabitat.
Fledermäuse
Im Rahmen der sechs Detektorbegehungen wurden im Untersuchungsgebiet Flug‐ aktivitäten von Zwergfledermäusen festgestellt. Es besteht der Verdacht, dass die Gebäude und der Pappelbestand zeitweise als Einzelquartiere genutzt werden. Al‐ lerdings ergab die Habitatpotenzialanalyse ein sehr geringes Angebot an fleder‐ mausrelevanten Strukturen im Vorhabenbereich. Im Fachbeitrag wird festgestellt, dass es keine Hinweise auf ein Wochenstubenquartier (Fortpflanzungsstätte) im Gebäudekomplex und im Baumbestand gibt. Beide Strukturen können jedoch als sporadisch genutzte Tagesquartiere (Ruhestätten) einzelner Zwergfledermausin‐ dividuen dienen. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Biotopausstattung wird mit einem Vorkommen weiterer europarechtlich geschützter Arten im Vorhaben‐ bereich nicht gerechnet.
Totholzkäfer
Das Vorkommen von Totholzkäfern (Heldbock, Juchtenkäfer und Scharlachkäfer) im Plangebiet wurde geprüft.
Die Entwicklung des Heldbocks erfolgt ausschließlich in Stiel‐ und Trauben‐Eichen, besonders in latent geschädigten lebenden Bäumen in sonnenexponierter Lage. Da innerhalb des Eingriffsbereichs keine Eichen vorhanden sind, kann ein Vorkom‐ men ausgeschlossen werden.
Der Juchtenkäfer besiedelt alte anbrüchige Laubbäume in Parks, Alleen, historisch genutzte Waldformen (Hudewälder) und alte Eichen‐ und Buchenwälder mit Stör‐ stellen. Die Larvenentwicklung erfolgt im Mulmkörper von Stammhöhlungen und Spalten alter Laubbäume (ebd.). Das Mindestvolumen eines zur Fortpflanzung in Frage kommenden Mulmkörpers beträgt einige Liter (ebd.). Aufgrund des noch all‐ gemein guten Vitalitätszustands der Pappel‐Bäume ist im Vorhabenbereich nicht mit größeren Mulmhöhlen zu rechnen.
Der Scharlachkäfer lebt unter morschen, feuchten Rinden stehender und liegender Laubbäume, v.a. an Pappeln und Weiden. Die aktuellen Fundorte in Baden‐Würt‐ temberg liegen in der Oberrheinebene bei Rastatt und Karlsruhe. Bei der Erfassung des Scharlachkäfers an den liegenden Pappel‐Totholzstämmen im Vorhabenbe‐ reich wurden keine Larven festgestellt. Aufgrund der sich ablösbaren Rinde weist das Totholz zwar potenziell geeignete Besiedlungsstrukturen auf, aufgrund der starken Beschattung ist jedoch kein optimaler Larvallebensraum gegeben.
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Sonstige Arten
Vor dem Hintergrund der vorliegenden Biotopausstattung wird mit einem Vor‐ kommen weiterer europarechtlich geschützter Arten im Vorhabensbereich nicht gerechnet. Zum Beispiel ist die Fläche für Amphibien aufgrund des Fehlens von Ge‐ wässern nicht geeignet. Auch für Reptilien (v.a. Zauneidechse) sind keine geeigne‐ ten Habitate vorhanden.
Hinweise zu weiteren relevanten Arten im Rahmen des Verfahrens
Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden von den Natur‐ schutzverbänden Hinweise zu Art und Umfang möglicher Vorkommen arten‐ schutzrechtlich relevanten Arten im Plangebiet abgegeben, denen das Büro Argu‐ plan mit fachlicher Unterstützung des Fachamtes für Umwelt und Arbeitsschutz nachgegangen ist Außerdem wurden weitere Begehungen unter Einsatz eines Baumkletteres im Gebiet und den Bestandsgebäuden durchgeführt. Die Beurtei‐ lung der Beobachtungsergebnisse und ihre Berücksichtigung im Rahmen des Maß‐ nahmenkonzepts werden unter Ziffer 4.8.3 dargestellt:
Vögel
Bei den Vogelarten wurden von den Naturschutzverbänden zusätzlich als wertge‐ bende Brutvogelarten der Star (RL‐D 3), die Klappergrasmücke (RL‐BW V) und der streng geschützte Grünspecht festgestellt. Mit der Heckenbraunelle und der Nach‐ tigall wurden zwei weitere Brutvogelarten festgestellt, bei denen es sich jedoch um ungefährdete Arten handelt. Bei einer weiteren Begehung im Dezember 2018 wur‐ den Spechtlöcher im Plangebiet entdeckt.
Fledermäuse
Die Naturschutzverbände übermittelten Informationen über Beobachtungen bzw. Anregungen für die Fledermausarten Zwergfledermaus, Graues Langohr, Breitflü‐ gelfledermaus und Kleiner Abendsegler.
Sonstige Arten
Als weitere Art wurde seitens der Naturschutzverbände im Plangebiet ein Vorkom‐ men der Haselmaus vermutet. Bei einer Begehung im Dezember wurde ein Vor‐ kommen von Eichhörnchen im Plangebiet festgestellt.
3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung
Der im südlichen Bereich des Plangebiets konzentrierte Gebäudebestand setzt sich aus diversen Gewerbegebäuden wie einer Fabrikationshalle, Lagerflächen, einer Ausstellungshalle und Büroräumen zusammen. Außerdem befindet sich eine Trafostation im Planungsgebiet. Die Erschließung des Planungsgebietes er‐ folgt über die Ringstraße.
Im nördlichen Teil des Plangebietes befindet sich der Anschluss an das Wander‐ wegsystem Odenwald‐Vogesen, der im Rahmen der Planung fortgeführt werden soll.
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3.4 Eigentumsverhältnisse
Das Straßengrundstück im Nordwesten des Plangebiets befindet sich im Eigen‐ tum der Stadt Karlsruhe. Der Vorhabenträger hat mit dem Eigentümer der Flä‐ chen des Plangebietes (Flurstücke: 20305, 20306, 20308/1 sowie Teile des Stra‐ ßenflurstücks 21972) einen Kaufvertrag abgeschlossen. Die Übertragung des Ei‐ gentums auf den Vorhabenträger wird nach Abschluss der öffentlichen Ausle‐ gungwurde inzwischen vollzogen.
3.5 Belastungen
Altlasten
Das Grundstück ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung „AS Maschinenfabrik Thielicke“ und der Objekt‐Nummer 04893 im Bodenschutz‐ und Altlastenkataster erfasst.
Auf dem Gelände war zwischen 1953 und 2006 die Maschinenfabrik Thielicke & Co aktiv. Von 2009 bis 2011 wurde ein Handel mit Kfz‐Teilen betrieben.
Aus der Historischen Untersuchung geht hervor, dass in verschiedenen Bereichen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, sodass ein Eintrag von Schadstoffen in den Untergrund oder das Grundwasser aus fachtechnischer Sicht nicht ausgeschlossen werden kann.
Verdachtsbereiche sind unter anderem die unterirdischen Heizöltanks, der Be‐ reich der Spänelagerung oder die Werk‐ und Montagehalle, in der vermutlich mit Lösemitteln umgegangen wurde.
Aus fachtechnischer Sicht sind auf dem Gelände weitere bodenschutzrechtliche Untersuchungen für den Wirkungspfad Boden‐Grundwasser erforderlich. Unter‐ suchungen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden‐Mensch können in Abhängig‐ keit der Detailplanung erforderlich werden.
Die weiteren und abschließenden Bodenuntersuchungen können vollständig erst nach Abriss der Bestandsgebäude durchgeführt werden. Aufgrund der vorliegen‐ den Untersuchungen gibt es keine Anhaltspunkte für Gefährdungen, die sich als absolutes Planungshindernis erweisen, weil sie auf Ebene des Planvollzugs die Be‐ bauung ausschließen.
Immissionen
Zu berücksichtigen waren die Einwirkungen des Straßenbahn‐ und des Straßen‐ verkehrslärms auf das Plangebiet, insbesondere durch die nördlich verlaufende B3 und die südlich gelegene Autobahn A8.
Außerdem wurden die Auswirkungen der Planung auf die umgebende Wohnbe‐ bauung untersucht. Dabei waren insbesondere die geplanten Tiefgaragenzufahr‐ ten zu berücksichtigen.
Weiterhin waren die in dem Plangebiet vorgesehene Kindertagesstätte sowie der daran angrenzende Kinderspielplatz in die Überlegung mit einzubeziehen. Dabei war nicht der durch den Betrieb entstehende Kinderlärm, sondern der durch even‐ tuelle Freizeitaktivitäten von Jugendlichen entstehende Lärm, wie z. B. auf Bolz‐ plätzen oder Skateranlagen, schalltechnisch zu bewerten.
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Zur Bewertung der schalltechnischen Belange wurde ein Fachgutachten erstellt.
Kampfmittel
Im Rahmen der Planung war auch eine mögliche Belastung des Plangebiets durch Kampfmittel zu prüfen. Aus diesem Anlass wurde von der Firma UXO PRO CON‐ SULT eine Luftbildauswertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittel‐ belastung erstellt.
4. Planungskonzept
Vor dem Hintergrund eines steigenden Bedarfs an Wohnungen für Senioren aber auch anderer Bevölkerungsgruppen plant die SÜBA Bauen & Wohnen Karlsruhe GmbH die Errichtung von sieben Wohnhäusern und einer Kindertagesstätte. Ne‐ ben den Wohnungen mit unterschiedlichen Zuschnitten sind im Bereich des Erd‐ geschosses eine PflegewohngemeinschaftSeniorenwohngemeinschaft und eine Arztpraxis vorgesehen. Die Planung basiert auf dem Entwurf der Werkgemein‐ schaft Karlsruhe Freie Architekten BDA.
Die Bebauung gliedert sich in drei Teilbereiche, die in ihrer Höhenentwicklung ge‐ staffelt sind. An der Steinkreuzstraße befindet sich der fußläufige Hauptzugang zur ersten Baugruppe sowie in das Planungsgebiet an sich. Über eine großzügige Platzsituation wird der Ortseingang von Wolfartsweier auch für Fußgänger neu gestaltet.
In der ersten Baugruppe an der Steinkreuzstraße befindet sich die Pflegewohnge‐ meinschaftSeniorenwohngemeinschaft mit 12 Plätzen im Erdgeschoss zweier im Erdgeschoss verbundener Baukörper (A2 und A3 gemäß Bezeichnung im VEP). Eine Arztpraxis ist im Erdgeschoss des dritten, an der Ringstraße gelegenen Rie‐ gelgebäudes (A1 gemäß Bezeichnung im VEP) untergebracht. Alle Gebäude wer‐ den vom geschützten Innenhof aus erschlossen.
Die zweite Baugruppe wird aus vier 2‐spännigen Punkthäusern gebildet, die sich in lockerer Anordnung ebenfalls um einen geschützten Aufenthalts‐ und Erschlie‐ ßungshof gruppieren. Zwischen den beiden Gruppen befindet sich die 2‐geschos‐ sige Kindertagesstätte. Diese ist aufgrund ihrer Kubatur bzw. Geschossigkeit als Sondernutzung ablesbar. Die wechselnde Geschossigkeit innerhalb des Vorha‐ bens trägt zur Maßstäblichkeit der Bebauung bei und somit zur verträglichen In‐ tegration in die umliegende Bebauung.
Insgesamt ist die Errichtung von 6162 Wohnungen geplant, die über 1,5 bis 4 Zim‐ mer verfügen.
Die Ausrichtung der geplanten Baukörper orientiert sich am Verlauf der Ring‐ straße und formt den Ortsrand des Stadtteils an dieser Stelle neu. Die kubischen Gebäude mit begrüntem Flachdach fügen sich in ihrer Höhenentwicklung in die bestehende Bebauung ein. Die Nachbarbebauung staffelt sich vom Hochpunkt an der Steinkreuzstraße mit 4 Geschossen zum Tiefpunkt am nordwestlichen Grund‐ stücksrand mit 1 Geschoss ab. Am Ortseingang wurden dementsprechend die bei‐ den Riegelgebäude als Hochpunkte der Bebauung ausgebildet. Der Höhenent‐
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wicklung der Umgebungsbebauung folgend staffeln sich die Gebäude von 4 Voll‐ geschossen plus Staffelgeschoss im Süd‐Osten auf 3 Vollgeschosse bzw. 2 Vollge‐ schosse plus Staffelgeschoss entlang der nördlichen Gebietsgrenze ab.
Die private Parkierung erfolgt in zwei Tiefgaragen, die über die Ringstraße er‐ schlossen werden. Die Parkplätze für die Kindertagesstätte und die Arztpraxis werden ebenfalls von der Ringstraße angedient. Die erforderlichen Fahrradstell‐ plätze sind teilweise ebenerdig, teilweise im Bereich der Tiefgaragen unterge‐ bracht.
Der Spielplatz des Quartiers liegt zentral im Plangebiet und wird durch Hecken‐ und Baumpflanzungen zum Außenbereich abgegrenzt. Der daran angrenzende Freibereich der Kindertagesstätte befindet sich teilweise auf der Tiefgarage und überwindet den Höhenunterschied durch Sitzstufen. Die nicht überbauten Flä‐ chen der Tiefgaragen sind begrünt und unter Berücksichtigung der entsprechen‐ den Überdeckung mit Einzelpflanzungen ergänzt. Ein Wegenetz verbindet die verschiedenen Außenbereiche und führt im Süden auf den öffentlichen Quartiers‐ platz, der durch seine Gestaltung zum Verweilen einlädt und an die vorhandene Bushaltestelle anknüpft.
Die gem. § 35 Abs. 1 LBauO BW notwendigen barrierefreien Wohnungen, berück‐ sichtigen die von der LBO gestellten Anforderungen an die Barrierefreiheit. Die geplanten Wohngebäude sind über den angelegten öffentlichen Gehweg entlang der Ringstraße barrierefrei erreichbar.
Das Grünkonzept sieht, neben den zwei zu erhaltenden Bäumen im nördlichen Plangebiet, eine straßenbegleitende Begrünung entlang der Ringstraße sowie die Fortführung der Baumreihe entlang der Steinkreuzstraße vor. Im Gebiet sind ver‐ einzelt Baumstandorte vorgesehen, die sich in Richtung des östlichen Gebietsran‐ des verdichten.
4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung
In Anwendung von § 9 Abs. 2 i.V.m. § 12 Abs. 3a BauGB sind im Geltungsbereich nur solche Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchfüh‐ rungsvertrag unter Bezug auf den zugehörigen Vorhaben‐ und Erschließungsplan (VEP) verpflichtet hat. Die gemäß § 12 Abs. 3a BauGB zulässige Änderung eines Durchführungsvertrags ist nur im Einvernehmen zwischen Vorhabenträger und Stadt Karlsruhe möglich. Sollten sich Änderungen einvernehmlich als sinnvoll er‐ weisen, muss nicht der Bebauungsplan durch ein entsprechendes Verfahren geän‐ dert werden, sondern es genügt eine Änderung des Durchführungsvertrages, so‐ fern diese sich innerhalb des durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ge‐ zogenen Rahmens bewegt.
4.2 Art der baulichen Nutzung
Hauptziel des Vorhabens ist die Schaffung von neuem, innerstädtischen Wohn‐ raum, ergänzt durch eine Kindertagesstätte, eine Arztpraxis und ggf. eine Praxis für Physiotherapie. Zur Umsetzung der Planungsziele wird im Plangebiet ein All‐ gemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
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In Anwendung von § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass Tankstellen und Gar‐ tenbaubetriebe unzulässig sind. Gartenbaubetriebe stehen aufgrund ihrer Flä‐ chenintensität dem Ziel der Schaffung von neuem Wohnraum entgegen, durch Tankstellen werden aufgrund des Verkehrsaufkommens Konflikte mit der geplan‐ ten Wohnnutzung befürchtet.
Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für die Verwaltung können in untergeordnetem Umfang zur Wohn‐ nutzung eine sinnvolle oder verträgliche Ergänzung darstellen und können des‐ halb gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden, soweit sie räumlich untergeordnet sind und keine verkehrlichen oder schalltechnischen Be‐ lange entgegenstehen.
Unter Berücksichtigung der an drei Seiten des Plangebiets anschließenden Wohn‐ bauflächen gewährleisten die Festsetzungen insgesamt die Umsetzung des ge‐ planten Vorhabens und eine homogene Entwicklung der bestehenden Wohnsied‐ lung.
4.3 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Grundflächenzahl (GRZ) und die Wandhöhe. Festgesetzt wird der Maximalwert.
Wandhöhen
Die festgesetzten Wandhöhen ermöglichen eine zwei‐ bis viergeschossige Bebau‐ ung inklusive Staffelgeschoss und orientiert sich damit an der Höhenentwicklung der bestehenden Bebauung auf der Südwestseite der Ringstraße. Insofern fügt sich die geplante Bebauung in ihrer Höhe in das städtebauliche Umfeld ein. Die Bezugshöhen sind im zeichnerischen Teil als absolute Höhe über Höhennormal‐ null festgesetzt.
Grundflächenzahl
Die festgesetzte maximale Grundflächenzahl entspricht mit 0,4 der gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO festgelegten Obergrenze für Allgemeine Wohngebiete.
Nach BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 be‐ zeichneten Anlagen um maximal 50% überschritten werden, also maximal bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6. Dieser Wert ist jedoch zur Umsetzung des wohn‐ und betriebstechnisch erforderlichen Umfangs an Parkierungsflächen und Tiefga‐ ragen nicht ausreichend.
Deshalb ist es notwendig, dass abweichend von der Regelung in §19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,75 zugelassen wird. Bei dem Vorhaben geht es um die Nachnutzung eines Gewerbe‐ standorts und um die Schaffung von neuem Wohnraum in Kombination mit Anla‐ gen für soziale und gesundheitliche Zwecke auf einem städtebaulich integrierten Standort.
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Das Vorhaben stellt einen wertvollen Beitrag für die Schaffung von dringend be‐ nötigten innerstädtischen Wohnraum dar und trägt als Maßnahme der Innenent‐ wicklung aus dem im Baugesetzbuch formulierten Anspruch für einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung.
Bei einer Überschreitung der zulässigen Grundfläche ist zu prüfen, ob die Über‐ schreitung der Schaffung von gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse entgegen‐ steht und im welchen Umfang ein Ausgleich für die Beeinträchtigungen geschaf‐ fen werden muss.
Die Überschreitung wird nicht durch die Gebäude selbst bzw. eine erhöhte städte‐ baulichen Dichte verursacht, die Obergrenze der BauNVO für Allgemeine Wohn‐ gebiete wird eingehalten. Somit kann auch angesichts der gewählten Gebäude‐ stellung davon ausgegangen werden, dass eine ausreichende Besonnung und Be‐ lüftung der geplanten Gebäude und der bestehenden Gebäude in der Umgebung gegeben ist.
Die Überschreitung der zulässigen Grundfläche resultiert vielmehr aus dem er‐ höhten Versiegelungsgrad und dem damit verbundenen Rückgang des Grün‐ und Baumbestandes. Um diesen negativen Folgen der Flächenversiegelung entgegen‐ zuwirken, wird eine ausreichende Erdüberdeckung und Begrünung für die Tiefga‐ ragen, die Begrünung der Dachflächen der Gebäude und weitere Pflanzgebote an den Gebietsrändern festgesetzt. Die Dachbegrünung dient ebenfalls der besseren Rückhaltung des Regenwassers und wirkt sich insgesamt positiv auf das Stadt‐ klima aus.
Durch die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen wird Park‐ platzlärm für die geplante Bebauung und den umliegenden Bestand minimiert und somit negative Auswirkungen auf die Wohnqualität vermieden.
Insofern wird es insgesamt städtebaulich für vertretbar gehalten, eine Überschrei‐ tung der zulässigen Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeich‐ neten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,75 zuzulassen.
Geschossflächenzahl
Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,17 erfor‐ derlich. Die GFZ bewegt sich damit in dem von der in § 17 der BauNVO für Allge‐ meine Wohngebiete vorgesehenen Rahmen.
4.4 Bauweise
Die festgesetzte offene Bauweise sichert durch die damit einhergehende Be‐ schränkung der Länge der Baukörper, dass sich die geplanten Gebäude maßstäb‐ lich in ihre bauliche Umgebung einfügen.
4.5 Abstandsflächen
In der südlichen Baugruppe werden die erforderlichen Abstandsflächen zwischen zwei der geplanten Gebäude in einem Teilbereich der Fassade nicht eingehalten, um eine bessere Abgrenzung des halböffentlichen Innenhofbereichs vom im Süd‐ westen des Planungsgebiets gelegenen öffentlichen Platzraum zu erreichen. Da
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dadurch jedoch gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt wer‐ den, erscheint die Unterschreitung der Abstandsflächen in diesem beschränkten Umfang vertretbar. Aus diesem Grund wird festgesetzt, dass in diesem Bereich (Bereich „A1“ gemäß zeichnerischem Teil) die Abstandsflächen auf eine Tiefe von 2,5 m reduziert werden dürfen. Die Belange des Brandschutzes bleiben von der Festsetzung unberührt.
Auch für den Bereich zwischen dem geplanten Kindergarten und dem südlich an‐ grenzenden Wohngebäude wird eine Regelung für eine Reduzierung der Ab‐ standsflächen getroffen. Danach dürfen in dem im zeichnerischen Teil mit „A2“ festgesetzten Bereich die nach Bauordnungsrecht erforderlichen Abstandsflä‐ chen auf 0,125 der Wandhöhe reduziert werden. Eineeine Mindesttiefe von 2,5 m muss eingehaltenreduziert werden. Vordächer bis zu einer Tiefe von 2,5 m dürfen auch ohne Einhaltung von Abstandsflächen errichtet werden. Die Vermeidung dieser Regelung durch eine Verschiebung der Baukörper ist nicht möglich, da es sonst an anderer Stelle zu einer Überlappung der Abstandsflächen kommen würde. Eine Reduzierung der Geschosshöhen wurde ebenfalls geprüft, der konstruktive Aufbau der Geschosse und der Gründächer ist aber bereits mini‐ miert, so dass nur eine Reduktion der Geschossigkeit und damit des Wohnrau‐ mangebots zu einer Einhaltung der Abstandsflächen führen würde. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Geländeversprungs zwischen Kita und Wohngebäude keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belichtung und Belüftung des Wohngebäudes zu erwarten sind. Auch für den Betrieb des Kindergartens sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten, da im betroffenen Bereich keine dauerhaften Aufenthaltsräume vorgesehen sind. Die Vorgaben des Brandschut‐ zes wurden berücksichtigt. Insofern kann auch bei der geplanten Reduzierung der Abstandsflächen davon ausgegangen werden, dass weiterhin gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnissen herrschen. Insofern wird die getroffene Regelung zur Redu‐ zierung der Abstandsflächen in diesem Fall für vertretbar gehalten.
An der östlichen Geltungsbereichsgrenze können die erforderlichen Abstandsflä‐ chen von 0,4 der Wandhöhe im Bereich der südlich gelegenen Baugruppe in zwei Teilbereichen (Flächen „A3“ gemäß zeichnerischem Teil) nicht auf den eigenen Grundstücksflächen nachgewiesen werden. Da das angrenzende Grundstück, auf das die Abstandsflächen fallen, dauerhaft für verkehrliche Zwecke genutzt wer‐ den, ist auch langfristig mit keiner weiteren Bebauung in diesem Bereich zu rech‐ nen. Insofern ist gewährleistet, dass auch trotz der reduzierten Abstandsflächen weiterhin gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich herrschen, so dass auch in diesem Bereich eine Regelung zur Reduzierung der Abstandsflä‐ chen vertretbar erscheint.
Im Übrigen werden die von der LBO Baden‐Württemberg für Allgemeine Wohn‐ gebiete vorgesehenen Abstandsflächen eingehalten.
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4.6 Erschließung
4.6.1 ÖPNV
Das Plangebiet ist über die beiden Haltepunkte der Bushaltestelle „Wolfarts‐ weier‐Nord“ in der Steinkreuzstraße bzw. über die Buslinien 27 – Durlach – Palm‐ bach (Waldbronn), 47 – Hauptbahnhof – Stupferich/Rathaus – 107 – Durlach – Ett‐ lingen und 118 – Zündhütle – Langensteinbach sowie über die Straßenbahnlinien 2 und 8 an das städtische ÖPNV‐Netz angeschlossen.
Gemäß Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe ist eine Streckenergänzung der Stadtbahn von Wolfartsweier nach Ettlingen/Grünwettersbach vorgesehen, für die eine Freihaltetrasse im vorliegenden Entwurf berücksichtigt wurde.
4.6.2 Motorisierter Individualverkehr
Die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über das beste‐ hende Straßennetz der Ringstraße. Änderungen am bestehenden Straßennetz sind nach aktueller Einschätzung nicht erforderlich. Die geplanten Zufahrtsberei‐ che für die Tiefgaragen sind im zeichnerischen Teil festgesetzt.
4.6.3 Ruhender Verkehr
Da die Freiflächen im Umfeld der geplanten Gebäude im Wesentlichen als woh‐ nungsbezogene Frei‐ und Grünflächen dienen sollen, werden die für die Nutzun‐ gen erforderlichen Stellplätze im Wesentlichen im Bereich von zwei Tiefgaragen untergebracht. Lediglich vor der geplanten Kindertagesstätte sind 7 ebenerdige Privatparkplätze vorgesehen. Außerdem werden entlang der Ringstraße 20 öf‐ fentliche Parkplätze vorgesehen. Insgesamt werden im Plangebiet 100101 Stell‐ plätze untergebracht.
Bei der Ermittlung der erforderlichen Stellplätze wurde gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung von einem Stellplatz pro Wohneinheit ausgegangen. Für die weiteren geplanten Nutzungen wurden die Vorgaben der VwV Stellplätze unter Einbeziehung des ÖPNV‐Bonus berücksichtigt.
Danach ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 9496 Stellplätzen. Abzüglich der 20 öffentlichen Stellplätze ergibt sich, dass im Plangebiet für die geplanten Nutzun‐ gen 65 Stellplätze mehr als erforderlich angeboten werden.
Fahrradstellplätze
Die nach § 35 LBO („Wohnungen“) erforderlichen Stellplätze sind im Bereich der Tiefgaragen untergebracht.
Zusätzlich werden weitere Fahrradstellplätze als Besucherstellplätze in den Au‐ ßenanlagen untergebracht.
Insgesamt sind 233 (178205 (150 in TG und 55 oben) Fahrradstellplätze vorgese‐ hen.
4.6.4 Geh‐ und Radwege
Entlang der Ringstraße wird ein öffentlicher Gehweg vorgesehen. Die erforderli‐ che Fläche wird im zeichnerischen Teil als öffentliche Verkehrsfläche gesichert.
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Der bestehende Wanderweg im Norden des Plangebietes wird erhalten und barri‐ erefrei an den bestehenden Wanderweg angeschlossen. Die Sicherung des Weges wird im zeichnerischen Teil durch ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit gesi‐ chert.
Der bestehende Gehweg entlang der Westseite der Ringstraße wird erhalten und entsprechend fortgeführt.
4.6.5 Feuerwehrzufahrt
Der außerhalb des Geltungsbereichs im Nord‐Osten an das Plangebiet angren‐ zende, derzeit beschränkte öffentlich gewidmete Weg (für Fußgänger und Rad‐ fahrer) ist verkehrsrechtlich als Feuerwehrzufahrt zulässig. Eine Umwidmung ist nicht erforderlich.
4.6.6 Ver‐ und Entsorgung
Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme
Die Versorgung des Plangebietes erfolgt durch Anschluss an das bestehende Ver‐ sorgungsnetz. Für die Stromversorgung ist eine Trafostation im nördlichen Be‐ reich der Tiefgarage geplant. Um den Zugriff zur Trafostation für den Versor‐ gungsträger zu sichern, wurde ein entsprechendes Leitungsrecht im Bebauungs‐ plan festgesetzt.
Entwässerung
Die Entwässerung des Bauvorhabens erfolgt durch Anschluss an das bestehende Mischsystem. Es kann an den bestehenden Mischwasserkanal in der Ringstraße angeschlossen werden. Die Einleitbeschränkung für Regenwasser beträgt 65 l/s. Darüber hinaus anfallendes Regenwasser ist zurück zu halten.
Zur Entlastung der bestehenden Kanalisation werden Retentionsmaßnahmen umgesetzt. Dazu zählen die extensive Begrünung der Dachflächen der Hauptge‐ bäude mit einer Aufbaustärke von mindestens 12 cm und die intensiv begrünten Aufbauten (durchlässige Überdeckung) der Tiefgarage (für Anlagen zur natürli‐ chen Entlüftung der Tiefgaragen, für die zulässigen Nebenanlagen und für Wege darf die Vegetationsdecke unterbrochen werden).
Im Rahmen der Entwässerungsplanung wird auch ein Überflutungsnachweis ge‐ mäß DIN 1986‐100 geführt.
Abfallentsorgung Die notwendigen Aufstellflächen für Abfallbehälter sind in die Gebäude integriert. Die Entsorgung der Abfallbehälter erfolgt über die Ringstraße. Der Abstand der geplanten Aufstellflächen zur Ringstraße beträgt weniger als 15 m.
4.7 Gestaltung
Die Gestaltung der Gebäude ist Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung und wurde bereits im Ortschaftsrat Wolfartsweier und im Planungsausschuss der Stadt Karls‐ ruhe behandelt und befürwortet.
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Die mit begrünten Flachdächern versehene Bebauung wird neben der angrenzen‐ den Wohnbebauung als eigenständige Einheit wahrgenommen. In Länge und Ge‐ schossigkeit fügen sich die zwei‐ bis viergeschossigen Baukörper aber maßstäb‐ lich in die umliegende Bebauung ein.
Auch die Gliederung der Fassaden sowie die Materialität der Fassade schaffen Be‐ züge zur bestehenden Bebauung. Die Fassaden sind als helle Putzfassaden mit dunkleren Akzenten gestaltet. Die Staffelgeschosse sind durch Rücksprünge ge‐ genüber den darunterliegenden Geschossen abgesetzt.
Um zu verhindern, dass Dachaufbauten störend in Erscheinung treten, haben sie, mit Ausnahme von Aufzugsüberfahrten, zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, in dem sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschreiten.
Um ein durchgängiges Erscheinungsbild zum Straßenraum sicherzustellen und zur Verbesserung der Durchgrünung des Plangebietes sind Einfriedigungen nur als geschnittene Hecken mit oder ohne dahinter liegendem Drahtgeflecht bzw. Metallgitterzaun zulässig. Da zum Abfangen des Geländes zur Umsetzung des Vorhabens an mehreren Stellen des Plangebiets Stützmauern erforderlich sind, werden diese zugelassen.
Werbeanlagen und Automaten sind aufgrund der geplanten Nutzung und der Auswirkung auf das Ortsbild nur eingeschränkt vorgesehen und werden daher in ihrer Größe und Lage beschränkt.
4.8 Grünordnung / Ersatz‐ und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz
4.8.1 Grünplanung, Pflanzungen
Von der Baumaßnahme sind insgesamt 74 durch die städtische Baumschutzsat‐ zung erfasste Bäume betroffen, für die eine Fällerlaubnis erforderlich ist.
Für 22 Pappeln im Plangebiet lag eine Fällerlaubnis aus dem Jahr 2007 vor, auf deren Grundlage bereits damals 7 Pappeln gefällt wurden. Eine weitere Pappel wurde etwa im Jahr 2004 auf 3 bis 4 Meter Höhe reduziert. Die Gültigkeit jener Fällgenehmigung ist zwischenzeitlich abgelaufen
Vom Sachverständigenbüro Weber wurde im Zuge des Verfahrens ein Gutachten zur Verkehrssicherheit des Baumbestandes von noch 15 Pappelexemplaren, hier‐ von 13 in einer „Pappelgruppe“ (Stand: 17.12.2018) erstellt, in dem bei 4 ausge‐ wählten Kanada‐ Pappeln eine Stichprobe durchführt wurde und Angaben zur Stand‐ und Bruchsicherheit im Sinne der Verkehrssicherheit gemacht werden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass 2 der untersuchten Kanada‐Pappeln nicht ver‐ kehrssicher sind und im Winter 2018/19 gefällt werden müssen, wobei die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen sind. Bei einem Baum sind Pflegemaßnah‐ men zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit notwendig. Einer der unter‐ suchten Bäume ist noch verkehrssicher. Da die Bäume fast alle vom Pappelglas‐ flügler befallen sind, kann über die restlichen Bäume, die nicht eingehend unter‐ sucht wurden, keine Aussage über die Verkehrssicherheit getroffen werden. Es ist anzunehmen, dass sich der Schädling immer noch in den Bäumen befindet. Über
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die Bohrlöcher können zusätzlich holzzersetzende Pilze eintreten. Nach Einschät‐ zung des Gutachters ist es fraglich, ob diese Pappelgruppe noch lange erhalten werden kann.
Für die beiden nicht verkehrssicheren Bäume wurde bereits eine Fällgenehmi‐ gung erteilt und die Fällung durchgeführt, da sie eine akute Gefahr für mehrere Fußwege, die Straßenbahnwendeschleife und ein benachbartes Wohnhaus dar‐ stellen. Im Zuge der Fällarbeiten sind die angrenzenden Bäume durch Kronenre‐ duzierungen zu entlasten, um deren Verkehrssicherheit bei den veränderten Ver‐ hältnissen gewährleisten zu können. Die in der Fällgenehmigung enthaltenen ar‐ tenschutzrechtlichen Vorgaben wurden bei der Fällung berücksichtigt. Da bei der Untersuchung der beiden Bäume 3 Eichhörnchenkobel festgestellt wurden, war die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme für Eichhörnchen im Rah‐ men der Fällgenehmigung erforderlich. Die Fällung der restlichen Bäume ister‐ folgt in Absprache mit dem Fachamt für den Herbst 2019 vorgesehenUmwelt‐ und Arbeitsschutz.
Vorgesehen ist der Erhalt einer Birke und einer Vogelkirsche am nordwestlichen Grundstücksrand. Der Erhalt dieser Bäume wurde planungsrechtlich gesichert. Details zur Sicherstellung des fachgerechten Erhalts sind im Durchführungsver‐ trag geregelt. Es werden insgesamt 46 Einzelbäume und eine Fläche von ca. 482488 m² mit Wildhecke gepflanzt. Die Pflanzungen sind planungsrechtlich gesi‐ chert. Sie sind zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen
Die Tiefgarage wird mit einer Substratschicht bedeckt, deren Stärke oberhalb der „Drän‐/Retentions‐ und Filterschicht“ mindestens 40 cm betragen soll und je nach Standort und Art der Bepflanzung bis zu ca. 0,9 m betragen kann. Dadurch wird eine entsprechende Begrünung mit Rasen, Stauden und z.T. Bäumen ermöglicht. Die Flachdächer werden ebenfalls begrünt, so dass gegenüber dem bisherigen Zustand eine stärkere Durchgrünung des Planungsgebietes umgesetzt wird.
Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anla‐ gen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nut‐ zung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Siehe dazu auch die Hinweise, Ziffer 11.
Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats auf den Dächern oberhalb einer Drän‐ und Filterschicht hat mindestens 12 Zentimeter zu betragen.
Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung (60:40) aus Kräutern und Gräsern aus den Listen unter den Planungsrechtlichen Festsetzungen, Ziffer 8.2.
4.8.2 Ausgleichsmaßnahmen
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent‐ wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich der
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durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft ist deshalb nicht erforderlich.
4.8.3 Maßnahmen für den Artenschutz
Nachfolgend wird die Entwicklung des artenschutzrechtlichen Maßnahmenkon‐ zepts erläutert. Dabei werden zuerst die aus dem artenschutzrechtlichen Fachbei‐ trag abgeleiteten Maßnahmen dargestellt, anschließend die Ergänzungen des Maßnahmenkonzepts im Laufe des Verfahrens.
Maßnahmenkonzept des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
Für die Belange des Artenschutzes wurde vom Büro arguplan GmbH aus Karlsruhe ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Darin wurde die Planung auf ein Vorliegen bzw. eine drohende Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstat‐ bestände des § 44 Abs.1 BNatSchG geprüft und insofern das besondere Arten‐ schutzrecht des BNatSchG abgearbeitet. Abgeleitet von der unter Ziffer 3.2.3 dar‐ gestellten Bestandsaufnahme von relevanten Arten werden in dem Fachbeitrag nachfolgende Maßnahmen empfohlen:
Vögel
Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen (im Plangebiet):
Entfernung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit der Vögel
Baubeginn außerhalb der Brutzeit
Ersatzpflanzungen von Gehölzen im Plangebiet zur Minimierung des Ver‐ lustes des bestehenden Pappelwäldchens (Schnellwachsende Baumgruppe und Wildhecke)
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen) außerhalb des Pla‐ nungsgebiets:
Aufhängen von Vogelnistkästen:
‐ 2Vogelkästen für Höhlenbrüter (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Flugloch‐ weite 32 mm) (Aufhänghöhe > 2 m)
‐ Die externen CEF‐Maßnahmen (Nistkästen für Vögel) werden im Umfeld des Plangebiets auf dem angrenzenden Grundstück Flurstück Nummer 20308 durchgeführt. Die Orte, wo die Kästen installiert werden sollen, sind der nachfolgenden Abb. 2 zu entnehmen. Der Verbleib der Kästen auf dem städtischen Grundstück Flurstück Nr. 20308 wird im Rahmen des Durchfüh‐ rungsvertrags verbindlich geregelt. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen) innerhalb des Planungsgebiets):
‐ 2 Vogelkästen für Höhlenbrüter (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Flugloch‐ weite 32mm) (Aufhänghöhe > 2 m)
Die internen CEF‐Maßnahmen (Nistkästen für Vögel) werden in den beiden zum Erhalt festgesetzten Bestandsbäumen umgesetzt.
Weitere Artenschutzmaßnahmen (im Plangebiet)
Installation von Vogelkästen:
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‐ 2 Vogelkästen für Höhlenbrüter (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Flugloch‐ weite 32 mm) (Aufhänghöhe > 2 m). Es ist geplant, die beiden Kästen auf die beiden Giebelseiten der Kindertagesstätte zu verteilen.
Abb.2 Anbringungsorte für Nistkästen für Vögel und Fledermäuse (CEF‐Maßnahmen)
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Fledermäuse
Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen (im Plangebiet):
Entfernung des Vegetationsbestandes in der Aktivitätszeit der Fleder‐ mäuse
Gebäudeabriss in der Aktivitätszeit der Fledermäuse
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen, außerhalb des Plange‐ biets):
Aufhängen von Fledermauskästen:
‐ 2 Fledermauskästen (Modell Schwegler: Typ 1FF Flachkasten) (Aufhäng‐ höhe > 3 m)
Die CEF‐Maßnahmen (Fledermauskästen) werden im Umfeld des Plange‐ biets auf dem angrenzenden Grundstück Flurstück Nummer 20308 herge‐ stellt, siehe Darstellung der Anbringungsorte auf Abb. 2. Der Verbleib der Kästen auf dem städtischen Grundstück Flurstück Nr. 20308 wird im Rah‐ men des Durchführungsvertrags verbindlich geregelt.
Weitere Artenschutzmaßnahmen (im Plangebiet)
Installation von Fledermauskästen:
‐ 2 Fledermauskästen am geplanten Kindergartengebäude
Ergänzung des Maßnahmenkonzepts im Verfahren
Abgeleitet von den Anregungen der Träger öffentlicher Belange und den Untersu‐ chungsergebnissen von weiteren Begehungen des Plangebiets im Dezember 2018 wurde das Maßnahmenkonzept ergänzt. Nachfolgend wird nach betroffenen Ar‐ ten sortiert zusammenfassend dargestellt, welche Ergänzungen vorgenommen wurden und wie die Anregungen der Träger öffentlicher Belange bewertet wurden.
Vögel
Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen (im Plangebiet):
Maßnahmen gegen Vogelschlag
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen, außerhalb des Plange‐ biets):
Aufhängen von Vogelnistkästen:
‐ Zusätzliche Installation von 1 Starenkasten (Modell Schwegler: Staren‐ höhle 3S) (Aufhänghöhe > 2 m)
Die CEF‐Maßnahmen (Nistkästen für Vögel) werden im Umfeld des Plange‐ biets auf dem angrenzenden Grundstück Flurstück Nummer 20308 herge‐ stellt, siehe Darstellung gem. Abb. 2.
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Erläuterung zu den die Vögel betreffenden Ergänzungen:
Beobachtung von Star (RL‐D 3) und Klappergrasmücke (RL‐BW V) als wert‐ gebende Brutvogelarten sowie dem streng geschützten Grünspecht:
Das Vorkommen des Stars wird bei dem Maßnahmenkonzept berücksich‐ tigt, indem ein Nistkasten im Umfeld zusätzlich aufgehängt wird.
Beim Grünspecht ist vorhabenbedingt nicht mit einem Revierverlust zu rechnen. Da die Art im Allgemeinen Reviergrößen von über 150 ha besitzt und, wie das Vorkommen im Bereich des Planungsraumes zeigt, im Umfeld geeignete Lebensräume (mit Brutbäumen) existieren, ist ein Ausweichen auf die Umgebung möglich. Ausgleichsmaßnahmen für die Art sind daher nicht erforderlich.
Das Revierzentrum der Klappergrasmücke wurde im Zuge der artenschutz‐ rechtlichen Untersuchungen in einer Hecke im direkten Umfeld der Ein‐ griffsfläche festgestellt. Das Revier erstreckte sich auch auf die Gehölzrand‐ zone des Geltungsbereichs. Da somit mit keinem vollständigen Revierver‐ lust zu rechnen ist, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nicht erfor‐ derlich. Die Art profitiert auch von der geplanten Anlage von Wildhecken am Nordrand des Planungsraumes.
Beobachtung der Heckenbraunelle und der Nachtigall (Brutvogelarten):
Bei den genannten Arten handelt es sich um ungefährdete Arten. Im Regel‐ fall ist gemäß der aktuellen Rechtsprechung davon auszugehen, dass bei den häufigen und verbreiteten Vogelarten aufgrund deren günstigen Erhal‐ tungszustandes und der großen Anpassungsfähigkeit ein Vorhaben nicht gegen die Verbote des § 44 BNatSchG verstößt (s. Bick 2016, Natur und Recht 38 (2): 73‐78). Durch die geplante Anlage von Wildhecken im Norden des Geltungsbereichs werden für die Arten Ersatzlebensräume zur Verfü‐ gung gestellt, so dass das Beschädigungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht ausgelöst wird. Aufgrund der Gehölzbeseitigung außer‐ halb der Brutzeit wird der Tötungsverbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erfüllt.
Berücksichtigung des Themas Vogelschlag:
Als Minimierungsmaßnahme ist vorgesehen, dass für großflächige Glasele‐ mente ausschließlich Elemente aus bedrucktem vogelschlagsicherem Glas zu verwenden sind. Außerdem ist auf Übereckverglasungen und spiegelnde Elemente zu verzichten. Im Bedarfsfall werden die Maßnahmen mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz abgestimmt.
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Fledermäuse
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen, außerhalb des Plange‐ biets):
Aufhängen von Fledermauskästen:
‐ Installation von 8 Fledermauskästen (Modell Schwegler: Typ 1FF Flachkas‐ ten) (Aufhänghöhe > 3 m)
Die CEF‐Maßnahmen (Fledermauskästen) werden im Umfeld des Plange‐ biets auf dem angrenzenden Grundstück Flurstück Nummer 20308 herge‐ stellt, siehe Darstellung Abb. 2.
Weitere Artenschutzmaßnahmen (im Plangebiet)
‐ Installation von 16 fassadenintegrierte Kästen für Fledermäuse in den neu entstehenden Gebäuden (2 Kästen pro Gebäude = 16 Kästen, Modell Sch‐ wegler: Typ 1 FR Fassadenröhre) (Aufhänghöhe > 3 m)
Erläuterung zu den die Fledermäuse betreffenden Ergänzungen des Maßnah‐ menkonzepts im Laufe des Verfahrens:
Zu den Gebäuden
Beim Gebäudeabriss sollen potentielle Strukturen, wie zum Beispiel das At‐ tikablech, in Anwesenheit der ökologischen Baubegleitung vorsichtig und nach Möglichkeit händisch entfernt werden.
Der Abbruch wird in Anwesenheit einer ökologischen und fledermauskund‐ lichen Baubegleitung mit vorheriger Detektorefassung durchgeführt.
Die Integration von 16 Fledermauskästen in den neuen Gebäuden wird fest‐ gesetzt. Acht Fledermausflachkästen wurden bereits an nahe gelegenen Bäumen aufgehängt um einen ausreichenden Ausgleich für wegfallende Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten zu schaffen.
Dem Verdacht auf Wochenstuben der Zwergfledermaus in den Gebäuden wurde im Rahmen einer Baum‐ und Gebäudekontrolle im Dezember 2018 nachgegangen und hat sich nicht bestätigt.
Zum Baumbestand
Baumkontrolle zwecks gegebenenfalls vorgezogener Fällung:
Im Baumbestand gibt es keine großen Baumhöhlen. Lediglich eine kleinere, fledermausgeeignete Höhle (derzeit ungenutzt) und Kleinstrukturen/Rin‐ denstrukturen. Bei der Gebäude‐ und Baumkontrolle im Dezember 2018 wurde festgestellt, dass keine Winterquartiere durch die Fällung betroffen sind, da die Äste der Pappeln stark der Witterung ausgesetzt sind und keine ungestörten, frostfreien Aufenthaltsorte bieten.
Durch eine Sichtkontrolle durch Baumkletterer konnte die Wahrscheinlich‐ keit, dass Tiere bei den Fällarbeiten zu Schaden kommen, besser beurteilt werden. Im vorliegenden Fall konnte das Risiko, dass Fledermäuse im Win‐ terschlaf bei einer Fällung betroffen sind, stark eingegrenzt werden, da
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kaum bis keine geeigneten Strukturen vorhanden sind. Ein signifikant er‐ höhtes Tötungsrisiko von Fledermäusen durch eine Fällung in den Winter‐ monaten besteht somit nicht.
Ausgleich der Balzhabitate und zugehöriger Quartiere:
Der Bebauungsplan setzt neben den allgemeinen Pflanzgeboten auch die Pflanzung mehrerer großkroniger Bäume (18‐20cm Stammumfang bei Pflanzung) und Wildhecken fest. Im Westen grenzt die landwirtschaftliche Feldflur von Wolfartsweier, seit Neuestem geschützt durch das Land‐ schaftsschutzgebiet „Oberwald‐Rißnert”, an den Vorhabenbereich. Im Os‐ ten grenzt Wolfartsweier direkt an den Bergwald und das Landschafts‐ schutzgebiet ,,Bergwald‐Rappeneigen“. Das Gebiet zeichnet sich durch na‐ turnahe Waldtypen, reizvolle Waldränder mit Übergängen zu extensiven Gärten und Streuobstwiesen aus. Der Baumbestand in der Steinkreuz‐ straße ist zwar ein Teillebensraum von Fledermäusen. Eine essentielle Be‐ deutung als Nahrungshabitat, Balzquartier, Winter‐ und Sommerquartier ist dem Bestand jedoch nicht zuzusprechen.
Tagesquartier der Zwergfledermaus im Pappelbestand; Nahrungsquartier von Zwergfledermäusen, Kleinen Abendseglern, Breitflügelfledermäusen und Grauen Langohren:
Durch die Integration von Fledermauskästen in den neuen Gebäuden, auf‐ gehängte Fledermauskästen im Umfeld des Plangebiets, neue Gebäu‐ desturkturen, der Pflanzung von großkronigen Bäumen und Wildhecken und die Nähe zum Bergwald wird gewährleistet, dass der Erhaltungszu‐ stand der Population verschiedener Fledermausarten sich nicht verschlech‐ tert. Von dem Aufhängen der Kästen soll in erster Linie die Zwergfleder‐ maus profitieren, welche das Plangebiet als Tagesquartier nutzt. Allen üb‐ rigen von den Naturschutzverbänden gemeldeten Arten (Kleinabendseg‐ ler, Breitflügelfledermaus) dient der Geltungsbereich bzw. der dortige Pap‐ pelbestand möglicherweise als Nahrungshabitat. Aber auch sie können die Kästen ebenfalls als Einzelquartier nutzen. Der Pappelbestand wurde sei‐ tens der Naturschutzverbände aufgrund der relativ geringen Entfernung zu einem bekannten Quartier des Grauen Langohrs eine essenzielle Bedeu‐ tung zugesprochen. Diese Einschätzung konnte trotz intensiver Fledermau‐ suntersuchungen nicht bestätigt werden, was auch fachlich der „wenig mo‐ bilen und strukturgebundenen“ Art entspricht. Um die Beanspruchung ei‐ nes Nahrungslebensraumes für alle betroffenen Arten auszugleichen, ist die Anlage einer Wildhecke und von Baumgruppen am Nordostrand des Geltungsbereich vorgesehen. Eine essentielle Bedeutung als Nahrungsha‐ bitat, Balzquartier, Winter‐ und Sommerquartier ist dem Bestand jedoch nicht zuzusprechen.
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Sonstige Tierarten
Haselmaus
Als weitere Art wurde seitens der Naturschutzverbände im Plangebiet ein Vorkommen der Haselmaus vermutet. Hierzu wurde vom Fachplanungs‐ büro eine Potentialanalyse durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass im Vorhabenbereich nicht mit der Haselmaus zu rechnen ist.
Eichhörnchen
Im Rahmen der Baum‐ und Gebäudekontrolle im Dezember 2018 wurden Eichhörnchen als weitere artenschutzrechtlich relevante Art im Plangebiet identifiziert. Eichhörnchen sind national besonders geschützt. Solange kein zulässiges Eingriffsvorhaben vorliegt, ist eine Ausnahme der unteren Na‐ turschutzbehörde erforderlich, sollte eine Störung oder Tötung der Eich‐ hörnchen unumgänglich sein. Diese wurden mit folgender Maßgabe erteilt:
Bei der Fällung des Baumbestandes (im Januar/Februar) inklusive Sträucher nach Fällfreigabe sind die Bäume mit den meisten Eichhörnchenkobeln zu belassen (gemäß Bericht zum Kontrolltermin 2 Bäume). So verbleiben acht Kobel, um den dort lebenden Eichhörnchen die Winterruhe und die an‐ schließende Fortpflanzung zu ermöglichen. Fällung der ,,Kobelbäume” er‐ folgt Ende August/Anfang September 2019 nach Abstimmung mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz. zu einem Zeitpunkt, an dem die Fledermäuse sind in diesem Zeitraum mobil sind und fliehen können, soll‐ ten sie sich in den Bäume aufhalten, fliehen.
Insekten
Zum Schutz der Insektenpopulation wurde festgesetzt, dass für die Stra‐ ßenbeleuchtung und die grundstücksbezogene Beleuchtung insekten‐ freundliche Leuchtmittel (1. Priorität: LED, 2. Priorität: Natriumnieder‐ drucklampen) zu verwenden sind, wobei die Leuchten nach oben abge‐ schirmt sein müssen (Fokussierung des Lichtstroms auf die zu beleuch‐ tende Fläche). Die Leuchtengehäuse müssen gegen das Eindringen von Spinnen und Insekten geschützt sein, die Oberflächentemperatur der Leuchten darf 60° C nicht überschreiten.
Die im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vorgeschlagenen bzw. im Verfahren er‐ gänzten artenschutzrechtlichen Maßnahmen wurden, soweit es sich um Maßnah‐ men innerhalb des Geltungsbereichs handelt, in den Bebauungsplan übernommen, des Weiteren im Durchführungsvertrag geregelt. Die Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs (CEF‐Maßnahmen) werden durch entsprechende Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert.
4.9 Belastungen
4.9.1 Altlasten
Aufgrund der jahrelangen altlastenrelevanten Nutzung kann eine Verunreinigung des Untergrundes und des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden. Aus fach‐
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technischer Sicht sind auf dem Gelände weitere bodenschutzrechtliche Untersu‐ chungen für den Wirkungspfad Boden‐Grundwasser erforderlich. Untersuchun‐ gen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden‐Mensch können in Abhängigkeit der Detailplanung erforderlich werden.
Anfallendes Rückbau‐ und Aushubmaterial ist in jedem Fall abfallrechtlich zu un‐ tersuchen. Im Vorfeld sind ein Rückbau‐ sowie ein Aushub‐ und Entsorgungskon‐ zept von einem Sachverständigen zu erarbeiten und der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz vorzulegen. Sämtliche Baumaßnahmen sind gutachterlich zu überwachen.
Eine Muldenversickerung über mögliche vorhandene anthropogene Auffüllungen oder nutzungsbedingte Verunreinigungen ist nicht zulässig. Die Auffüllungen bzw. das verunreinigte Bodenmaterial sind auszuheben und fachgerecht zu ent‐ sorgen. Die Schadstofffreiheit ist analytisch nachzuweisen (Sohlbeprobung).
Die weiteren und abschließenden Bodenuntersuchungen können vollständig erst nach Abriss der Bestandsgebäude durchgeführt werden.
4.9.2 Schall
Im Rahmen der schalltechnischen Stellungnahme waren zum einen Aussagen über die Einwirkungen durch Verkehrslärm auf das Plangebiet anhand der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) sowie durch Straßenbahnlärm zu beurteilen. Weiterhin sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umgebung zu beur‐ teilen. Hierbei ist der von der Zufahrt zur Tiefgarage ausgehende Lärm als Gewer‐ belärm einzustufen und nach der TA‐Lärm zu beurteilen. Ergänzend ist zu unter‐ suchen, inwieweit sich Geräuschimmissionen aus der geplanten Kindertages‐ stätte mit angrenzendem Spielplatz auf das Plangebiet auswirken. Aufgrund der unter Ziffer 3.5. dargestellten Immissionssituation in der Umgebung des Plangebietes wurde zur Klärung der schalltechnischen Belange ein schalltech‐ nisches Gutachten vom Büro „Schalltechnik Dr. Müller“ aus Rheinstetten erstellt. Das Gutachten kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: Der resultierende Lärmeintrag aus dem Straßen‐ und Schienenverkehr liegt be‐ reichsweise deutlich über den Lärmpegeln, die nach den Planungsrichtwerten der städtebaulichen Schallschutznorm DIN 18 005 /1/ für eine Bebauung mit wohnli‐ cher Nutzung anzustreben sind. Deshalb werden im Bebauungsplan geeignete Lärmminderungsmaßnahmen festgesetzt. Hierbei werden durch geeignete Bau‐ formen bzw. Grundrissgestaltung und passive Schallschutzmaßnahmen an Ge‐ bäuden verträgliche Verhältnisse in Wohn‐ und Arbeitsräumen geschaffen. Abschirmmaßnahmen sind an den zur Steinkreuzstraße bzw. S‐BahnStraßen‐ bahn‐Schleife weisenden Gebäudefassaden nicht durchführbar. Eine etwaige Ab‐ schirmung von der Steinkreuzstraße (z.B. durch eine h = 2 m hohe Lärmschutz‐ wand) wurde geprüft, könnte in Teilen der Bebauung aber keine spürbare Minde‐ rung der Beurteilungspegel bewirken, zumindest nicht in den oberen, zur wohnli‐ chen Nutzung geplanten Gebäudebereichen. Aufgrund der nur in einem kleinen Einwirkungsbereich in Bodennähe erreichba‐ ren Verbesserung der Geräuschimmissionssituation, der Barrierewirkung einer solchen Mauer und den negativen Auswirkungen auf das Ortsbild erscheint diese
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aufwändige bautechnische Maßnahme als nicht angemessen und städtebaulich vertretbar. Der angestrebte offene Charakter des geplanten öffentlichen Platzes im Süden des Geltungsbereichs wäre so nicht umsetzbar, auch Sicherheitsas‐ pekte (mangelnde Einsehbarkeit) sprechen gegen eine solche Lösung.
Hinsichtlich möglicher Geräuscheinwirkungen aus dem Betrieb des Kindergartens ist festzustellen, dass Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspiel‐ plätzen ausgeht, gemäß BImSchG /2/(§ 22 Abs.1a) im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist und im Wohnumfeld hingenommen werden muss. Ein Bolzplatz bzw. eine Skateranlage oder ähnliches durch Nutzung von Jugendlichen ist nicht vorgesehen. Der Kinder‐ Spielplatz im Außenbereich des Kindergartens wird ausschließlich von Kindern und nicht von Jugendlichen genutzt. Dies wird durch eine entsprechende Beschilderung sichergestellt. Die im Gutachten vorgeschlagenen aktiven und passiven Schallschutzmaßnah‐ men wurden in die Festsetzungen des Bebauungsplans übernommen.
Im Gutachten wird außerdem eine ergänzende Maßnahme genannt, die zu einer weiteren Reduzierung der Schallbelastung und damit zu einer Verbesserung der Wohnqualität führt, aus schalltechnischer Sicht unter Berücksichtigung der rele‐ vanten Normen jedoch nicht zwingend erforderlich ist und daher auch nicht als Festsetzungsvorschlag im Gutachten genannt wird. Danach können zum Schutz der Außenbereiche (Loggien und Balkone o.ä.), welche direkt an der Steinkreuz‐ straße liegen, diese zusätzlich mit einem „verglasten Wintergarten“ o.ä. mit ei‐ nem bewerteten Schalldämmmaß von Rw > 25 dB eingeplant werden.
4.9.3 Luftqualität
Eine relevante Erhöhung der Luftbelastung durch das Vorhaben ist nicht zu er‐ warten. Durch die punktartige Positionierung der Gebäude wird ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet. Der erhöhte Dämmstandard der Gebäude in Verbin‐ dung mit einer effizienten Energieversorgung (siehe auch unter Ziff. 4.9.4) tragen dazu bei, den Ausstoß von Luftschadstoffen zu minimieren.
4.9.4 Energieeffizienz / Klimaschutz
Für die Bebauung des Plangebiets hat der Vorhabenträger ein Energiekonzept er‐ stellt. Dabei wurden verschiedene Varianten der Gebäudehülle inklusive der Anla‐ gen zur Raumheizung und zur Trinkwarmwasserbereitung mit Hilfe von Energie‐ bilanzen untersucht.
Die zur Umsetzung vorgesehene Vorzugsvariante sieht eine zentrale Wärmever‐ sorgung aller Gebäude über ein hocheffizientes Nahwärmenetz mit Gas‐BHKW und Spitzenlastkessel vor. Über das BHKW kann so in Kraft‐Wärme‐Kopplung der größte Teil der benötigten Wärme bereitgestellt sowie zusätzlich Strom produ‐ ziert und vor Ort genutzt werden. Die Wärmeverteilung in den Gebäuden erfolgt über niedertemperaturbasierte Flächenheizungen. Die Belüftung der Gebäude wird über dezentrale Lüftungsanlagen (Wohngebäude) bzw. eine zentrale Lüf‐ tungsanlage (Kindertagesstätte) mit Wärmerückgewinnung realisiert. In Kombi‐ nation mit erhöhten Dämmstärken bei den Bauteilen der Gebäudehülle sowie ei‐ ner durchgehenden 3‐fach Wärmeschutzverglasung wird bei den Wohngebäuden der Standard eines KfW‐Effizienzhaus 55 erreicht. Die Kindertagesstätte verpasst
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bei gleicher Ausführung auf Grund der schlechteren Bewertung durch die Berech‐ nung nach DIN 18599 (Nichtwohngebäude) den KfW‐55‐Standard nur knapp. Dennoch werden auch hier gesetzliche Anforderungen der Energieeinsparverord‐ nung (EnEV) um ‐23% beim Jahres‐Primärenergiebedarf (Qp‘) bzw. mit über ‐50% beim mittleren U‐Wert (Ht‘) für opake Bauteile unterschritten. Die Absicherung des KfW 55 Standards der Wohngebäude erfolgt über den Durchführungsvertrag.
Die Begrünung der Flachdächer und der Tiefgarage, die Gestaltung der Fassaden als helle Putzfassaden und die punktartige, die Durchlüftung erlaubende Gebäu‐ deanordnung vermeiden eine negative Wirkung auf das Lokalklima.
4.9.5 Kampfmittel
Von der Firma UXO PRO CONSULT wurde für das Plangebiet eine Luftbildaus‐ wertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung erstellt. Das Gutachten kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
Die Auswertung der Luftbildaufnahmen hat den Verdacht der Kontamination des Erkundungsgebietes mit Kampfmitteln nicht bestätigt. Nach jetzigen Kenntnis‐ stand sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.
Die Luftbildauswertung resultiert in der Erkenntnis, dass die zu untersuchende Wahrscheinlichkeit der Kontamination des Erkundungsgebietes mit Kampfmit‐ teln verschwindend gering ist. Folglich besteht keine zwingende Notwendigkeit, den Beginn der Phase B (technische Erkundung der Kampfmittelbelastung und Gefährdungsabschätzung) der Kampfmittelräumung zu veranlassen. Nach jetzi‐ gem Kenntnisstand ist die technische Erkundung demnach nicht zwingend not‐ wendig. Die tatsächliche Kampfmittelbelastung des Erkundungsgebietes kann ausschließlich durch technische Methoden vor Ort überprüft werden.
5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent‐ wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprü‐ fung ist deshalb nicht durchzuführen.
6. Sozialverträglichkeit
Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt:
Das Vorhaben ist in Teilbereichen eine Maßnahme des sozial geförderten Woh‐ nungsbaus. Die Gebäude sind teilweise barrierefrei konzipiert, die Wohnungsgrö‐ ßen und Zuschnitte orientieren sich an den Bedürfnissen der Nutzer.
7. Statistik
7.1 Flächenbilanz
Wohngebiet ca. 0,65 ha 79,00% Verkehrsflächen ca. 0,17 ha 21,00% Grünflächen ca. 0,00 ha Ausgleichsflächen ca. 0,00 ha Gesamt ca. 0,82 ha 100,00%
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7.2 Geplante Bebauung
Anzahl Wohneinheiten Bruttogrundfläche Einzelhäuser 8 62 14.743 m²
7.3 Bodenversiegelung1
Gesamtfläche ca. 0,82 ha 100,00%
Derzeitige Versiegelung ca. 0,18 ha 21,95%
Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 0,66 ha 80,49%
8. Kosten
Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließlich der Erschließungsanlagen übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe ent‐ stehen keine Kosten.
9. Durchführung
Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden im Durchführungsvertrag gere‐ gelt.
10. Übersicht der erstellten Gutachten
‐ Schallgutachten, Schalltechnik–Dr. Müller, Fassung vom 12. Juni 2018
‐ Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, arguplan, Fassung vom April 2018
‐ Historische Altlastenerkundung, GHJ, Fassung vom 6. März 2018
‐ Baugrundgutachten, Geologisches Büro Jochen Lang, Fassung vom 12. April 2018
‐ Luftbildauswertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelas‐ tung, UXO PRO CONSULT, Fassung vom 16. April 2018
1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum.
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B. Hinweise (beigefügt)
1. Versorgung und Entsorgung
Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand‐ platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu verse‐ hen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten.
Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er‐ schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vor‐ handenen Bäumen einhalten.
2. Entwässerung
Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks‐ und Gebäudeteile können eventuell nur über Hebeanlagen entwäs‐ sert werden.
Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli‐ cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberflä‐ che möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen.
3. Niederschlagswasser
Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts‐ gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich‐rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions‐ schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt ange‐ zeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Ge‐ bäuden bestehen.
Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not‐ wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen‐
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pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter‐ grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden.
4. Archäologische Funde, Kleindenkmale
Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde o‐ der Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Lan‐ desamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karls‐ ruhe), anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik‐ reste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffäl‐ lige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutz‐ behörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Do‐ kumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.
5. Baumschutz
Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen.
6. Altlasten
Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein‐ trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un‐ verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden.
7. Erdaushub / Auffüllungen
Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür ver‐ wendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbei‐ mengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern.
Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutzge‐ setz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen.
8. Private Leitungen
Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. Die Berücksichtigung oder Sicherung erfolgt im Durchführungsvertrag, soweit erforderlich.
9. Barrierefreies Bauen
In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 35 LBO).
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10. Erneuerbare Energien
Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er‐ neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuer‐ bare‐Energien‐Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er‐ neuerbarer Wärmeenergie in Baden‐Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen.
11. Dachbegrünung und Solaranlagen
Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung kön‐ nen sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspit‐ zen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege auf‐ einander abgestimmt sein.
Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrü‐ nungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte.
Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständerter Form mit ausreichen‐ dem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sichergestellt, dass die Anforderungen an eine dauer‐ hafte Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, so‐ dass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funk‐ tion nicht unzulässig eingeschränkt wird.
12. Artenschutz
Rodungsarbeiten dürfen nur außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden, also von Anfang Oktober bis Ende Februar. bzw. in Abstimmung mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz.
Da gleichzeitig ein störungsbedingtes Verlassen von möglichen Zwergfledermäu‐ sen aus ihren Einzelquartieren gewährleistet werden darfmuss, darf zumindest der Baumbestand im Oktober, bzw. in Abstimmung mit dem Fachamt für Um‐ welt‐ und Arbeitsschutz, gefällt werden.
Um eine Tötung/Verletzung von möglichen Fledermäusen in den Gebäuden zu vermeiden, soll der Abriss von Anfang September bis Ende Oktober, bzw. in Ab‐ stimmung mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz, stattfinden, damit die Tiere bei Bedarf ihre Einzelquartiere verlassen können.
Um eine Störung brütender Vögel weitestgehend zu vermeiden, dürfen nur die eigentlichen Bauarbeiten vor Beginn der Brutzeit beginnen, damit die Brutpaare bei der Nistplatzwahl entsprechend ausweichen können.
Da sich im Spätsommer und Frühherbst witterungsbedingt die Fledermäuse tags‐ über in einem tiefen Torpor befinden und erst nach einigen Minuten aktiv werden können, sind bei der Fällung von Bäumen und beim Gebäudeabriss direkt vor dem
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Fäll‐ bzw. Abrisstermin Aktivitätsbeobachtungen durchzuführen. Ggf. sind ge‐ staffelte Fällungen zur Vergrämung sowie ein vorsichtiges Abdecken des Dachs und anderer geeigneter Strukturen vor dem Abriss erforderlich. Außerdem ist bei der Durchführung einer ökologischen Baubegleitung erforderlich.
Die Fällung von Bäumen mit Eichhörnchenkobeln muss zeitlich so erfolgen, dass das Risiko der Betroffenheit von Jungtieren ausgeschlossen ist. Gleiches gilt für die Vergrämung bzw. Vergrämung der Eichhörnchen. Am Tag der Fällung und be‐ vor diese begonnen werden sind die betroffenen Eichhörnchenkobel durch einen Baumkletterer oder in anderer geeigneter Weise auf Besatz zu kontrollieren, ggf. vorhandene Tiere sind vorsichtig und behutsam zu vertreiben und die Kobel un‐ verzüglich danach zu entfernen. Zugleich sind von der ökologischen Maßnahmen‐ begleitung nochmals insgesamt die zur Fällung anstehenden Bäume prophylak‐ tisch darauf zu überprüfen, dass auch keine anderen geschützten Tiere tangiert. Vor der Fällung von Bäumen mit Eichhörnchenkobeln sind in Abstimmung mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz künstliche Eichhörnchen‐ Ersatzko‐ bel im nahen Umfeld der zu fällenden Bäume aufzuhängen. Die Fällung ist von ei‐ ner ökologischen Fällbegleitung zu begleiten. Dem Fachamt für Umwelt‐ und Ar‐ beitsschutz ist ein kurzer Bericht hierzu und über den Umgang mit den Kobel vor‐ zulegen.
Sollten großflächige Glaselemente geplant sein, ist das Thema Vogelschlagrisiko zu beachten. Für diese Flächen sind ausschließlich Elemente aus bedrucktem vo‐ gelschlag‐sicherem Glas mit hochwirksamen Mustern zu verwenden. Im Bedarfs‐ fall sind die Maßnahmen mit dem Umwelt‐ und Arbeitsschutz abzustimmen. Auf Übereckverglasungen und spiegelnde Elemente ist zu verzichten.
13. Wasserschutzgebiet
Das Vorhaben liegt bekanntermaßen in der Zone IIIB des Wasserschutzgebietes Durlacher Wald. Die entsprechende Schutzgebietsverordnung in ihrer jeweils gül‐ tigen Fassung sowie das DVGW‐Arbeitsblatt W 101 „Richtlinie für Trinkwasser‐ schutzgebiete; I. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser“ vom Juni 2006 sind zu be‐ achten.
14. Kriminalprävention
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens auch Aspekte der Kriminalprävention einbezogen werden sollten, um dem Grund‐ bedürfnis nach einer sicheren Wohnumgebung gerecht zu werden. Wichtige Aspekte sind hierbei z.B. die Gestaltung der Freiräume mit guter Orien‐ tierbarkeit und Sichtbarkeit im Sinne einer sozialen Kontrolle, das Beleuchtungs‐ konzept sowie die Zugangsbedingungen und die technische Sicherung der Ge‐ bäude und Wohnungen. Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Karlsruhe ist gerne bereit die Bauträger/Bauherren kostenlos und unverbindlich bzgl. eines individu‐ ellen Sicherungskonzeptes zu beraten oder in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe eine Veranstaltung für Bauinteressenten durchzuführen.
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C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen
Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9, 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtli‐ che Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderun‐ gen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt:
I. Planungsrechtliche Festsetzungen
1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
Im Rahmen der Ziffern 2 bis 11 und der Planzeichnung (IV.) sind auf der Basis des Vorhaben‐ und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durch‐ führungsvertrag verpflichtet.
2. Art der baulichen Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Zulässig sind: ‐ Wohngebäude, ‐ die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank‐ und Speisewirt‐
schaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe, ‐ Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwe‐
cke; Ausnahmsweise können zugelassen werden: ‐ Betriebe des Beherbergungsgewerbes, ‐ sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, ‐ Anlagen für Verwaltungen; Nicht zulässig sind: ‐ Gartenbaubetriebe, ‐ Tankstellen.
3. Maß der baulichen Nutzung
Die Bezugshöhe (BZH) zur Ermittlung der Wandhöhe wird im zeichnerischen Teil als absolute Höhe über Normalhöhennull festgesetzt.
Die Wandhöhe (WH) ist das Maß zwischen der Bezugshöhe und dem oberen Wandabschluss bzw. der Oberkante Flachdachattika.
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Bei der Ausbildung von Retentionsdächern dürfen die festgesetzten Wandhöhen um das Maß ihrer Retentionsschicht überschritten werden.
Die festgesetzte Grundflächenzahl darf durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer GRZ von maximal 0,75 überschritten werden.
4. Überbaubare Grundstücksfläche
Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit Ausnahme der zur Ringstraße orientier‐ ten Fassaden durch Balkone / Loggien bis zu einer Breite von 5 m und einer Tiefe von 2,20 m überschritten werden. Entlang der Ringstraße können untergeordnete Bauteile die Baugrenze in gering‐ fügigen Maße überschreiten, solange das Lichtraumprofil des Gehwegs und der Zufahrten nicht beeinträchtigt wird.
5. Abstandsflächen
In dem im zeichnerischen Teil mit „A1“ festgesetzten Bereich dürfen die nach Bauordnungsrecht erforderlichen Abstandsflächen auf eine Tiefe von 2,5 m redu‐ ziert werden. In dem im zeichnerischen Teil mit „A2“ festgesetzten Bereich dürfen die nach Bauordnungsrecht erforderlichen Abstandsflächen auf eine Tiefe von 2,5 m redu‐ ziert werden. Vordächer bis zu einer Tiefe von 2,5 m dürfen auch ohne Einhaltung von Abstandsflächen errichtet werden. In den im zeichnerischen Teil mit „A3“ festgesetzten Bereichen dürfen die Ge‐ bäude auch ohne Einhaltung der Abstandsflächen errichtet werden.
6. Stellplätze und Garagen, Carports
Oberirdische Garagen und Carports sind unzulässig. Stellplätze und Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zuläs‐ sig.
7. Nebenanlagen
Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO sind im gesamten Plangebiet zulässig.
8. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung
8.1 Erhaltung von Bäumen
Im Kronentraufbereich der im zeichnerischen Teil zum Erhalt festgesetzten Bäume sind Abgrabungen, zusätzliche Versiegelungen und Bodenveränderungen unzulässig. Bei Abgang der Bäume ist in der nächsten Pflanzperiode ein gleichar‐ tiger Laubbaum zu pflanzen. Details zur Sicherstellung des fachgerechten Erhalts sind im Durchführungsvertrag geregelt.
8.2 Pflanzgebote für Einzelbäume
An den im zeichnerischen Teil festgesetzten Standorten sind Hochstammbäume gemäß nachfolgender Artenverwendungsliste fachgerecht zu pflanzen. Bei Über‐ schneidungen mit Leitungsrechten oder bei sonstigen nicht vermeidbaren Hinde‐ rungsgründen dürfen die festgesetzten Baumstandorte geringfügig verschoben werden. Näheres regelt der Durchführungsvertrag.
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8.2.1 Zu pflanzende Bäume außerhalb der Tiefgarage
Für Straßenbäume und Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baumschei‐ ben von mind. 10 m² Größe vorzusehen. Der zur Verfügung stehende durchwur‐ zelbare Raum hat mindestens 20m³ je Baum zu betragen. Eine teilweise Über‐ bauung der Baumscheibe ist möglich, wenn aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erforderlich. Der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube ist mit ver‐ dichtbarem Baumsubstrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Land‐ schaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (Richtlinie der Forschungsgesell‐ schaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanz‐ gruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“ in der jeweils gültigen Fassung2) zu verfüllen. Die Überbauung hat wasserdurchlässig zu erfol‐ gen. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich geeignete technische Maß‐ nahmen (z.B. Belüftungsrohre, Bewässerungssystem) vorzusehen, um den lang‐ fristigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten.
8.2.2 Zu pflanzende Bäume auf der Tiefgarage
Für Bäume auf der Tiefgarage ist eine Pflanzgrube mit mind. 12 m³ bei mind. 0,9m Tiefe vorzusehen. Die tatsächliche Tiefe ist abhängig von der jeweiligen Überde‐ ckung auf der Tiefgarage.
8.2.3 Bedingte Festsetzung für die Pflanzgebote für Einzelbäume im Bereich der Freihaltetrasse der Stadtbahn
Die Pflanzgebote für Einzelbäume im Bereich der gemäß zeichnerischem Teil von Bebauung freizuhaltenden Flächen sind wie unter Ziffer 8.2.1 umzusetzen und dauerhaft zu unterhalten, bis die Stadtbahn realisiert wird.
8.2.4 Artenverwendungsliste für Pflanzgebot Einzelbaum
Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Wuchsklasse 1 (großkronig) Acer plataniodes in Sorten Spitzahorn Fagus sylvatica Rotbuche Tilia in Arten und Sorten Linde Wuchsklasse 2 (mittelkronig) Acer campestre Feldahorn Carpinus betulus Hainbuche Liquidambar styracifula und Sorten Amberbaum Prunus avium und Sorten Vogelkirsche Sophora japonica Regent Schnurbaum Paulowina tomentosa Blauglockenbaum
2 Einzusehen im Stadtplanungsamt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe
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Wuchsklasse 3 (kleinkronig) Malus‐Hybriden Zier‐Apfel Prunus padus Traubenkirsche Qualität: Hochstämme Stammumfang 18‐20 cm.
8.3 Dachbegrünung
Die Dachflächen sind dauerhaft extensiv zu begrünen. Die Flächen sind mit einer für Gräser‐ und Kräutervegetation ausreichenden Substratschüttung von im ge‐ setzten Zustand mindestens 12 cm über der Drainschicht zu versehen und mit ei‐ ner Gräser‐ und Kräutermischung gemäß nachfolgender Artenverwendungsliste zu bepflanzen. Artenverwendungsliste Dachbegrünung
Kräuter ( Anteil 60 % ) Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber‐Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättr. Glockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus deltoides Heide‐Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen‐Wolfsmilch Helianthemum nummular Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg‐Sandglöckchen Potentilla tabernaemonta Frühlings‐Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben‐Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioide Gewöhnlicher Thymian
Gräser ( Anteil 40 % ):
Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge
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Festuca guestfalica Harter Schafschwingel
Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anla‐ gen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
8.4 Begrünung der Tiefgaragen
Die nicht überbauten Decken von Tiefgaragen sind, soweit sie nicht für Zuwege oder Nebenanlagen benötigt werden, zu begrünen. Für die Substratschicht ober‐ halb der „Drän‐/Retentions‐ und Filterschicht“ sind folgende Höhen erforderlich:
‐für Rasen 40 cm,
‐für Sträucher 70 cm,
‐für Bäume 90 cm im Kronentraufbereich der ausgewachsenen Bäume.
8.5 Pflanzung von Schnitthecken
Bei der Pflanzung von geschnittenen Hecken (Siehe Ziff. 3 der örtlichen Bauvor‐ schriften) sind Arten der nachfolgenden Pflanzliste zu verwenden:
Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Carpinus betulus Hainbuche Cornus mas Kornelkirsche Fagus sylvatica Rotbuche Ligustrum vulgare Altrovirens Liguster
9. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
9.1 Ersatzpflanzungen von Gehölzen
Die im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zum Erhalt von Boden, Natur und Landschaft sind flächig mit Gehölzen aus nachfol‐ gender Artenverwendungsliste zu bepflanzen. Zu verwenden sind gebietsheimi‐ sche Pflanzen aus dem Herkunftsgebiet 6 Oberrheingraben (Quelle LUBW)3. Zu verwenden ist Pflanzgut aus regionalen Herkünften, das mit einer Identitätsnum‐ mer gekennzeichnet ist (PFG 1). Die Gehölze sind zu erhalten, müssen fachgerecht gepflegt werden und sind bei Abgang gleichartig zu ersetzen.
3 Einzusehen beim Stadtplanungsamt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe
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Artenverwendungsliste Pflanzgebot 1 (PFG 1) Baumarten Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Acer campestre Feldahorn Acer plataniodes in Sorten Spitzahorn Carpinus betulus Hainbuche Fagus sylvatica Rotbuche Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche Prunus avium Vogelkirsche Liste Straucharten: Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Cornus mas Kornelkirsche Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Haselnuss Crataegus laevigata Weißdorn Crataegus mongyna Eingriffeliger Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare Liguster Mespilus germanica Mispel Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose Sambucus nigra Schwarzer Holunder Sorbus aucuparia Eberesche Sorbus torminalis Elsbeere Viburnum opolus Gewöhnlicher Schneeball Viburnum lantana Wolliger Schneeball Qualität: Bäume (Hochstämme und Stammbüsche) Stammumfang 18‐20 cm Sträucher 2x verpflanzte Sträucher, je nach Art in der Sortierung 60‐80cm , 80‐100 cm oder 100‐150 cm
9.2 CEF‐Maßnahmen
In den im zeichnerischen Teil zum Erhalt festgesetzten Bäumen sind ausreichend vorzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen nachfolgend beschriebene Nistkästen anzubringen:
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‐ 2 Vogelkästen für Höhlenbrüter (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Flugloch‐ weite 32mm) (Aufhänghöhe > 2 m)
9.3 Weitere Artenschutzmaßnahmen (keine CEF‐Maßnahmen)
9.3.1 Nistmöglichkeiten
Im Plangebiet nachfolgend beschriebene Nistkästen anzubringen:
Vögel
2 Vogelkästen für Höhlenbrütern an den neu entstehenden Gebäu‐ den (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Fluglochweite 32 mm) (Aufhäng‐ höhe > 2 m)
Fledermäuse
16 fassadenintegrierte Kästen in den neu entstehenden Gebäuden (2 Käs‐ ten pro Gebäude = 16 Kästen, Modell Schwegler: Typ 1 FR Fassadenröhre) (Aufhänghöhe > 3 m)
9.3.2 Beleuchtung
Für die Straßenbeleuchtung und die grundstücksbezogene Beleuchtung sind in‐ sektenfreundliche Leuchtmittel (1. Priorität: LED, 2. Priorität: Natriumnieder‐ drucklampen) zu verwenden, wobei die Leuchten nach oben abgeschirmt sein müssen (Fokussierung des Lichtstroms auf die zu beleuchtende Fläche). Die Leuchtengehäuse müssen gegen das Eindringen von Spinnen und Insekten ge‐ schützt sein, die Oberflächentemperatur der Leuchten darf 60° C nicht über‐ schreiten.
10. Geh‐ und Leitungsrechte
Die im zeichnerischen Teil mit „L“ festgesetzte Fläche ist mit einem Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers zu belasten.
Die im zeichnerischen Teil mit „G“ festgesetzte Fläche ist mit einem Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belasten.
Die mit einem Leitungsrecht belasteten Flächen sind von jeglicher Bebauung frei‐ zuhalten. Pflanzungen in diesen Bereichen sind nur in Absprache mit dem Lei‐ tungsträger zulässig.
11. Schallschutz
11.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen
Tiefgaragenrampen sind einzuhausen.
Auf den Innenseiten der Rampeneinhausungen ist eine hochabsorbierende Ver‐ kleidung anzubringen (Absorberklasse C oder besser, aw > 0,60).
Die Verkleidung ist ebenfalls an der Deckenfläche im angrenzenden Tiefgaragen‐ parkbereich auf eine Tiefe von mindestens 10 m anzubringen.
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11.2 Passive Schallschutzmaßnahmen
Bei der Neuerrichtung von Wohn‐ oder Arbeitsräumen sind die baurechtlich ver‐ bindlichen Anforderungen nach DIN 4109‐1 /4c/ (2016‐7) an die Luftschalldäm‐ mung von Außenbauteilen (Wand, Dach, Fassade, Fenster) von Gebäuden zu be‐ achten. Diese Anforderungen sind abhängig von den im zeichnerischen Teil fest‐ gesetzten Lärmpegelbereichen und der nachfolgenden Tabelle umzusetzen.
Abb.3 Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
Liegt die Fassade eines Gebäudes im Bereich von zwei unterschiedlichen Lärmpe‐ gelbereichen, ist für die Fassade der höhere Lärmpegelbereich anzusetzen.
Innerhalb des im zeichnerischen Teil festgesetzten Bereichs der überbaubaren Flächen sind Schlafräume (Schlaf‐ und Kinderzimmer) mit schallgedämmten Lüf‐ tungseinrichtungen auszustatten. Dies gilt auch, wenn der Schlafraum nur teil‐ weise in diesem Bereich liegt. Ausnahmen sind zulässig, wenn der Schlafraum durch ein weiteres Fenster belüftbar ist, das außerhalb des festgesetzten Bereichs liegt.
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen, können die Anforderun‐ gen an die Schalldämmung der Außenbauteile ausnahmsweise entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden.
Die DIN 4109, DIN 18005, TA Lärm, VDI 4100 und VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ liegen beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstraße 7, 1. OG., Zimmer D 113/ 114, 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienststunden (08.30 Uhr – 15.30 Uhr) eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim Beuth‐Verlag, Ber‐ lin).
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II. Örtliche Bauvorschriften
1 Dächer
Zulässig sind Flachdächer mit einer Neigung von max. 5°. Für Nebenanlagen sind auch abweichende Dachformen und Neigungen zulässig. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anla‐ gen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Technische Dachaufbauten (außer Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solar‐ thermischen Nutzung) sind auf max. 20% der Dachflächen begrenzt. Dachterras‐ sen sind nur für Staffelgeschosse zulässig.
Dachaufbauten, mit Ausnahme von Aufzugsüberfahrten, haben zu Außenfassa‐ den mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschreiten (X ≥ Z; s. Beispielskizze).
Abb. 4: Beispielskizze Mindestabstand der Dachaufbauten zu Außenfassaden
2. Werbeanlagen und Automaten
Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude, im Erdgeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig:
‐ Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite, ‐ sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu ei‐
ner Fläche von 0,5 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybea‐ mer oder Ähnliches.
Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig.
Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Ein‐ richtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig.
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3. Einfriedigungen, Stützmauern
Einfriedigungen sind nur als geschnittene Hecken bis 1,4 m Höhe (einschließlich der Aufkantung der Tiefgarage) über der Hinterkante des Gehwegs zulässig. Die Hecken können mit einem dahinterliegenden Drahtgeflecht oder Metallgitter‐ zaun kombiniert werden.
Die Errichtung von Stützmauern ist zulässig.
4. Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen
Die nicht überbaubaren privaten Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für Stellplätze, Zugänge und Nebenanlagen benötigt werden, zu begrünen und als Vegetationsflächen dauerhaft anzulegen und zu unterhalten.
5. Abfallbehälterstandplätze
Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen. Falls dieser baulich hergestellt wird, muss er begrünt werden.
6. Außenantennen
Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig.
7. Niederspannungsfreileitungen
Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig.
III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen)
Der Bebauungsplan Nr. 392 in Kraft getreten am 10. September 1970, wird in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden.
Der Vorhaben‐ und Erschließungsplan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Dies gilt nicht für die dargestellte Möblierung und Planeintei‐ lung.
046_VbB-Steinkreuzstrasse 14-Erneute Offenlage-Textteil-markiert
VEP markiert
Steinkreuzstr 14_2019-10-14_VEP mit Markierung
190813 WSW Genehmigungsplanung
19 [TÖB Genehmigungsplan (A4)]
1/4.5
2/19
Steinkreuzstr. 14_Stellplätze_2019-08-20
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/steinkreuzstrasse_14/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZojqYJnVkpdNr/VbB%20Steinkreuzstr_II_Offenl_14102019_%C3%84nderungen_markiert.pdf
Karlsruhe: Stadtgeschichte
Blick in die Geschichte Nr. 75 vom 16. Juni 2007: Zum Tod des Großherzogs Friedrich I. von Baden 1907
Der letzte Paladin
Als Paladine, als Quasipfalzgrafen hatte man Moltke
(+1891) und Bismarck (+1898) empfunden, als die Getreuen
das alten Kaisers, so tönte es in den Zeitungen anlässlich
jener Proklamationsszene im Versailler Schloss im
Januar 1871, deren Bild in jedem Schulbuch an die Gründung
des Deutschen Reiches erinnerte. Und nun war auch der
letzte "Führer des heroischen Zeitalters"
dahingegangen: Großherzog Friedrich brachte 1871 das
erste Hoch auf Kaiser Wilhelm aus, einem Titel, den er als
Moderator im Streit zwischen seinem Schwiegervater und
Bismarck als Konfliktlösung nutzte, denn der Kanzler hielt
Begriffe wie "Deutscher Kaiser" oder "Kaiser von
Deutschland" für konfliktträchtig.
Großherzog Friedrich war nicht nur durch die Heirat mit
Luise, der Prinzessin von Preußen, borussisch gesonnen.
Für ihn war ein Preußen Deutschland die einzige Lösung,
um an Stelle des lockeren Deutschen Bundes ein modernes
strafferes Deutsches Reich zu schaffen. Daran erinnerte
man sich jetzt, 1907, in kaum zählbaren
Leitartikeln.
Pressestimmen
Die liberalen Blätter feierten Friedrich schlechthin als
"Genius der Liberalität", die konservativen suchten
nach etwas kleinerer Münze. So hieß es in der
"Nationalzeitting" etwas herablassend: "Wenn das Wort
Musterländle' gelegentlich mit einem spöttischen Unterton
gesprochen wurde, so hat doch Friedrich von Baden bis in
die letzten Jahre seines Lebens bewiesen, eine wie ernste
Sache ihm, dem Fürsten, die verfassungsmäßige Sicherung
des Staatslebens war." Der SPD-Fraktionsvorsitzende
und 2. Vizepräsident der Badischen 2.Kammer, hatte sich
zwar "aus verfassungsmäßigen Gründen" nicht an der
Kondolenzdepesche beteiligt, die immerhin einem
Monarchen galt aber die SPD-Abgeordneten Frank und Kolb
nahmen an dem Trauerzug teil, sehr zum Ärger der Berliner
Parteizentrale.
Und so nahm denn auch das Volk als erstes am Bodensee vorn
dem Einundachtzigjährigen Abschied und die Presse war
voll von Anekdoten über den "getreuen Eckart", der nicht
wie anderswo immer in Uniforrn herumlief, so dass mancher
ihn in Zivil nicht gleich erkannte. Es werden immer die
gleichen Vorkommnisse wiederholt, so z.B. die Begegnung
des Fürstenpaares mit einem alten Bauern im Umfeld von
St. Blasien. "Der Alte schaute die Großherzogin scharf an
und sagte zum Großherzog: 'No, mit dere werre Ihr au Euri
liewe Not ha!"
Der Weg zur Residenz
Auf der Mainau war Friedrich am 28. September 1907 im
Kreis seiner Familie sanft und friedlich entschlummert,
und der Sonderzug nahm am 30. September von Konstanz aus
langsame Fahrt nach Karlsruhe. Die Stationen wurden
angezeigt, und da strömte alles herbei, die Bauern und
Handwerker, die Kaufleute und Beamte, die Feuerwehren
und Gendarmerien und Vereine noch und noch. Mit
Tannengrün und Trauerschleifen waren die Fahnenmaste in
Karlsruhe geschmückt, die Straßenlaternen gelöscht, aus
Pylonen flackerte Feuer, mächtige Kandelaber waren auf dem
Marktplatz errichtet. Am Abend vorher hatte in der
Festhalle eine große Trauerfeier stattgefunden. Nun
läuteten alle Glocken, Kanonendonner scholl vom
Lauterberg. Die Gendarmerie hatte Mühe, den Ansturm der
Bevölkerung beim Leichenzug vom Bahnhof zum Schloss zu
kanalisieren. Vom 3. bis 5. Oktober konnte man in der
Schlosskirche zwischen 10 und 17 Uhr im dunklen Anzug
Abschied vom Einbalsamierten nehmen. Ca. 20 000
Besucher zählte man, die im langsamen Gang am Prunksarg
vorbei defilierten.
Die Beisetzung
Zur Beisetzung am 7.Oktober kam Kaiser Wilhelm II. mit
seinen fünf Söhnen, von Großherzog Friedrich II. am
Bahnhof herzlich begrüßt. "Dreimal küßten sie sich", heißt
es in vielen Zeitungen. Das Verhältnis der Vettern -
Friedrichs Mutter Luise war die Schwester des Vaters
Wilhelms konnte man nicht immer als harmonisch bezeichnen.
Und 1901 war es zum echten Konflikt gekommen, als der alte
Großherzog sich für seinen Sohn, Kommandierender
General in Koblenz, das Generalkommando in Karlsruhe
ausbat, um den Nachfolger in seiner Nähe zu haben. Des
Kaisers Militärkabinett lehnte das mit höchster Billigung
ab, weil man einen General aus Preußen an einer möglichen
Front gegen den "Erbfeind" im Grenzland wissen wollte.
1902 sagte Friedrich I. den üblichen Januarbesuch zum
Geburtstag Wilhelms II. in Berlin ab, denn, so schrieb er,
er mochte ihm "den Anblick eines alten betrübten Vaters
ersparen." Doch schon 1902 meldete Eisendecher, der
preußische Gesandte in Baden: "Der Landesherr ist zwar
offenbar noch etwas gereizt ... Derartige Stimmungen
dürften aber mit der Zeit verschwinden."
Und nun, fünf Jahre später, beschwor Wilhelm wieder die
herausragende Rolle seine Onkels bei der Reichsgründung,
diesmal in der Uniform, des Mannheimer
Grenadierregiments, dessen Chef er war, mit badischen
Farben im Generalsfederbusch und dem Marschallstab in
der verkrüppelten Rechten. Um 11 Uhr fuhr man in die
Schlosskirche, wo sich 50 Fürsten in den Logen
drängelten, der Kronprinz von Schweden, Schwiegersohn
des Toten, die Könige von Sachsen und Württemberg, alle
Großherzöge und viele Fürsten mehr. 65 Staaten hatten
Vertreter entsandt. Man begann mit Gesang. Der Präsident
des Oberkirchenrats predigte. Nach dem Segen trugen
zwölf Unteroffiziere den Sarg hinaus. Die Damen fuhren
in ihren Kutschen zum Mausoleum, die Herren ordneten sich
zum Leichenzug über den Zirkel zum Fasanengarten.
Der Leichenzug
Am Anfang Militär, am Ende Militär, schließlich war
Friedrich 1. zuletzt Generaloberst der Kavallerie mit dem
Rang eines Generalfeldmarschalls auch mit unguten
Erinnerungen, da er 1849 als Major in der Absicht, das
rebellierende badische Leibgarderegiment wieder zur Raison
zu bringen, plötzlich vor den randalierenden Soldaten aus
dem Kasernenfenster springen mußte, um anschließend mit
seiner Familie das Land zu verlassen.
Hinter dem Hoffurier schritten die Geistlichen beider
Konfessionen; auch Erzbischof Nörter aus Freiburg war
anwesend. Und der Bezirksrabbiner Pinkuss stand in der
Trauer um seinen Großherzog nicht nach, dessen
aufgeschlossene Haltung gegenüber den Israeliten preisend,
wie es auch in den "Mitteilungen des Vereins zur Abwehr des
Antisemitismus" hieß.
Nach den Flügeladjutanten trugen Minister und Generale die
Orden, das Szepter, das Schwert, der Präsident des
Staatsministeriums die Krone. Nun führte man das Leibpferd
des Toten vorbei, dem der Leichenwagen folgte. Vier
Generale, die neben ergrauten Kammerherren schritten,
hielten die Zipfel des schwarzen bestickten Sargtuches. Dann
kam die Fürstenschar, der Kaiser, Großherzog Friedrich II.
und Prinz Max, der die Nachfolge des kinderlosen badischen
Vetters übernehmen sollte. An die Schar flatternder
Helmbusche schlossen sich weitere Uniformierte an: die
Oberhofchargen, Kammerherrn, Diplomaten, behandelnde Ärzte,
Hofbeamte. Unter Nummer 16 der Gruppenfolge rangierte erst
das Präsidium des Reichstags und der Reichskanzler Fürst
Bülow, auch er in Husarenuniform bei dieser Reminiszenz
nationaler Politik. Dann folgten die Staatsbeamten der
ersten vier Rangklassen im Leichenzug immerhin noch vor der
Gruppennummer 19, den Kommandierenden Generalen denen noch
viele folgten, darunter die Prorektoren der Universitäten.
Der Karlsruher Prorektor Rehbock hatte den Namensgeber der
Fridericiana als Mann des technischen Fortschritts gefeiert,
der bei der Verbauung der Schwarzwaldflüsse, der
Rheinregulierung Verständnis zeigte, dass mancher Ingenieur
"mit rücksichtsloser Hand in altgewohnte liebgewonnene
Verhältnisse einzugreifen gezwungen war," und der die
Technische Hochschule oft unter Misstrauen der
alteingesessenen Universitäten mit Promotions- und
Habilitationsrecht aufgewertet hatte.
In Trauerkleidung folgten die Stadtoberhäupter, unter ihnen
Karlsruhes Oberbürgermeister Siegrist, der mit dem Stadtrat
den Bau eines Denkmals für Friedrich I. beschließen wird,
nicht zuletzt als Dank der Stadt dafür, dass der Großherzog
niemals "in die Leitung ihrer Geschäfte oder ihrer
Unternehmungen eingegriffen" habe. "Das verbot ihm der
gewissenhafte Respekt vor den gesetzlichen Rechten der
Bürger."
Und Künstler folgten wohl auch dem Förderer von Kunst und
Wissenschaft, vielleicht auch Albert Geiger, Vorsitzender
des Vereins heimatlicher Kunstpflege, dem auch Hans Thoma
angehörte. In Westermnanns Monatsheften veröffentlichte
Geiger eines
jener damaligen Legionen von Gedichten über "Friedrich den
Guten" in Zeitungen, Vereinsblättern,
Gedenkfeierprotokollen, die aus allen Kreisen verfasst
worden waren.
Bei Geiger heißt es: "Der Arbeit Hammer und der
Wissenschaft/ Niemüde Feder stritten edlen Wettstreit/ Die
Speicher dehnten sich von Kaufmanns Fleiß/ Des Dampfes
rasche Dienerinnen erschloß/ Entleg'ne Täler fröhlich dem
Verkehr". Das lange Versepos war mit Befriedigung auf der
Trauerfeier des Vereins, der eine kulturelle Speerspitze
darstellen wollte, aufgenommen worden. Später schrieb Geiger
einen miserablen Schlüsselroman "Die versunkene Stadt", in
dem er sich über das großherzogliche "Dingsdahausen", sprich
Karlsruhe, lustig zu machen versuchte.
Kurz vor den Hofbediensteten rangierten an 23. Stelle die
Bürgermeister und die Deputation der Stadt Karlsruhe. Das
Volk stand Spalier. Man zählte etwa 9000 Vertreter von
Verbänden, vom Radfahrer bis zum Stenographenverein,
den Studentenverbindungen, Schulen und was alles mit 112
Fahnen platziert war. Das Gedränge war außerordentlich.
Sanitäter kümmerten sich um Ohnmächtige. Ein junger Mann
stürzte vom Baum und brach einem Schieferdeckermeister das
Genick. Ein Dragoner wurde von einem Hufschlag
verletzt.
Abreise
Um halbdrei Uhr kehrte nach der Feier im Mausoleum die
Trauerbegleitung bei Nieselregen ins Schloss zurück. An den
Tischen mit 70 Gedecken saßen die Allerhöchsten Herrschaften
rund um den Kaiser, an der Marschalltafel die Höchsten
Herrschaften an 270 Gedecken. Es dauerte nicht lang, denn um
16.00 Uhr wollte der Kaiser im Sonderzug wieder abfahren.
Für den Heimweg wurden Zigarren gereicht, denn im Schloss
des Großherzogs herrschte striktes Rauchverbot, wie der
"Badische Beobachter" zu berichten wusste. Der preußische
Gesandte Eisendecher nahm an der Verabschiedung der Majestät
am Bahnhof teil und berichtete am 8. Oktober an den Kanzler
Bülow über den neuen Großherzog: "Ich glaube namentlich,
dass der regierende Herr selbst und Höchstdessen
schwergeprüfte Frau Mutter die ehrende Aufmerksamkeit des
obersten Kriegsherrn gerade an diesem Tage mit wärmsten
Dankgefühl anerkennen.
Die Hotels, vorweg die "Germania" freuten sich an den vielen
fremden Gästen, die sich in dieser Residenzstadt zu einem
selten farbigen Bild nationaler Demonstration des
Kaiserreichs versammelt hatten. Die Generaldirektion der
Staatseisenhahn empfing vom neuen Regenten "Höchst seinen
Dank und Höchst seine Anerkennung, waren doch außer 135
planmäßigen Zügen noch 23 Sonderzüge in Karlsruhe
eingetroffen. Gleicher Dank galt der Karlsruher
Stadtverwaltung. Dem Fahrpersonal der Straßenbahnen wurde
eine besondere Vergütung bewilligt.
Dr. Leonhard Müller, Historiker
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Überführung des Leihnams Großherzogs Friedrich I. vom Karlsruher Hauptbahnhof an der Kriegsstraße zur Schlosskirche. Foto: Stadtarchiv
Überführung des Leihnams Großherzogs Friedrich I. vom Karlsruher Hauptbahnhof an der Kriegsstraße zur Schlosskirche. Foto: Stadtarchiv
https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/blick_geschichte/blick75/aufsatz2
Betriebsname Adresse Betriebsart 1&1 Internet AG Ernst-Frey-Straße 9 Küche 1&1 Internet AG Brauerstraße 48 Küche Abone Döner Pizza Tennesseeallee 126 Imbiss Acabelle de Fleur Kriegsstraße 83 Küche acora Hotel und Wohnen Sophienstraße 69-71 Küche Agip Service-Station Neureuter Straße 5 Imbiss Agip Service-Station Killisfeldstraße 44 Imbiss Akropolis Zum Sportzentrum 3 Speisegaststätte Al Ponte Karlsruher Straße 77 Speisegaststätte Allianz Deutschland AG Kriegsstraße 117 Küche Alnatura Douglasstraße 28 - 30 Lebensmittelgeschäft Alnatura Käppelestraße 5 Lebensmittelgeschäft Alte Durlacher Brauerei Ochsentorstraße 18 Speisegaststätte Alten- und Pflegeheim - Haus Aaron - Im Eisenhafengrund 1 Küche Alten- und Pflegeheim - Haus Diana - Rinterheimer Hauptstraße 125 Küche Alten- und Pflegezentrum St. Anna Rüppurrer Straße 29 Küche Altenhilfezentrum Karlsruhe Nordost Glogauer Straße 10 Küche Am Turmberg Senioren-Pflegeheim Basler-Tor-Straße 77 Küche American Diner Durlach Fiduciastraße 2 Speisegaststätte Anders auf dem Turmberg Reichardtstraße 22 Speisegaststätte Anna's Backstube Wilhelm-Leuschner-Str. 49 Bäckereifiliale Anna-Walch-Haus Gustav-Heller-Platz 1 Küche Anne-Frank-Gesamtschule Bonhoefferstraße 12 Küche Aposto Waldstraße 57 Speisegaststätte Aral Autocenter Schempf Ebertstraße 32 Imbiss Aral Autosilio Mayer Amalienstraße 55 Imbiss Aral Tankstelle Wiesenstraße 30 Imbiss Aral Tankstelle Haid-und-Neu-Straße 60 Imbiss Aroma Imbiss Kriegsstraße 274 a Imbiss Arte Dolce Gelateria Kaiserallee 51 Eisdiele ASB Seniorenresidenz am Ostring Rintheimer Straße 86a Küche ASB Seniorenzentrum Oberreut -Haus Lucia Hug- Wilhelm-Leuschner-Straße 65 Küche Augustenburg Gemeinschaftsschule Augustenburgstraße 22a Küche Aurum Alter Schlachthof 45 Speisegaststätte AWO Kindertagesstätte les explorateurs An der Raumfabrik 8 Küche AWO Kindertagesstätte Polyglott Albert-Schweitzer-Straße 1 a Küche AWO Kindertagesstätte Sebold Seboldstraße 3 Küche AWO Kindertagesstätte Villa Weiherstraße 1c Küche AWO Seniorenzentrum Grünwinkel Hopfenstraße 3 Küche AWO Seniorenzentrum Hanne-Landgraf-Haus Grezzostraße 7 Küche AWO Seniorenzentrum Karl-Siebert-Haus Zähringerstraße 9-13 Küche AWO Seniorenzentrum Knielingen 2.0 Sudetenstraße 45 Küche AWO Stephanienstift Stephanienstraße 43-47 Küche AWO Tagesgruppe Mafalda Gewann Kleinseeäcker 16 Küche Back-Eck Bismarckstraße 35a Bäckerei Back Werk Kreuzstraße 9 Bäckereifiliale Back Werk Kaiserstraße 22 Bäckereifiliale Back Werk Bahnhofplatz 1 Bäckereifiliale Bäckerei Fütterer Am Steinhäusle 2 a Bäckereifiliale Bäckerei Hatz Nürnberger Straße 5 a Bäckereifiliale Bäckerei Hatz Nelkenstraße 29 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Erzbergerstraße 100 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Haid-und-Neu-Straße 2 Bäckereifiliale
Betriebe mit dem Karlsruher Hygienesiegel
Bäckerei Neff Heideweg 1 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Landauer Straße 1 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Luise-Riegger-Straße 13 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Stösserstr. 28 Bäckereifiliale Bäckerei Neff Eichelbergstraße 34 Bäckereifiliale Bäckerei Peters gute Backstube Kaiserstraße 227 Bäckereifiliale Bäckerei Reinmuth Karlstraße 130 Bäckereifiliale Bäckerei Reinmuth Im Mittelfeld 3 Bäckerei Bäckerei Schmidt Ritterstraße 7 Bäckerei Bäckerei Visel Tennesseeallee 122 Bäckereifiliale Backlädle Thomashof Rittnertstraße 252 Bäckerei Badisch Brauhaus Stephanienstraße 38-40 Küche Badische Backstub' Kaiserstraße 18 Bäckereifiliale Badische Backstub' Karl-Friedrich-Straße 20 Bäckereifiliale Badische Backstub' Pfinztalstraße 54 Bäckereifiliale Badische Backstub' Pfinztalstraße 67 Bäckereifiliale Badische Backstub' Rheinstraße 34 Bäckereifiliale Badische Beamtenbank Herrenstraße 2 - 10 Küche Badnerlandhalle Rubensstraße 21 Speisegaststätte Bäko Mittelbaden eG Ottostraße 9 Großhandel Bangkok Douglasstraße 12-14 Imbiss Barco Control Rooms Greschbachstraße 5a Küche Bard Angiomed Wachhausstraße 6 Küche Becker´s Hofladen Amtmännenwiesen Gewann 5 Metzgerei Beim Griechen Steinmannstraße 1 Speisegaststätte Berckholtz-Stiftung Kantine Weinbrennerstraße 60 Küche BGH Kantine Herrenstraße 45A Küche BGV/ Badische Versicherungen Durlacher Allee 56 a Küche BNN Kantine Linkenheimer Landstraße 133 Küche Bosch Betriebskantine Auf der Breit 4 Küche Bosch Bistro Auf der Breit 4 Imbiss Brunhilde-Baur-Haus Großküche Linkenheimer Landstraße 133 Küche Brunhilde-Baur-Haus Konditorei Linkenheimer Landstraße 133 Konditorei Bunte Kuh Welschneureuter Straße 36 Speisegaststätte Burger King Boschstraße 2 Speisegaststätte Burger King Durmersheimer Straße 145 a Speisegaststätte Burger King Kaiserstraße 64 Speisegaststätte Burger King Kaiserstraße 217 Speisegaststätte bwgv Akademiehotel -Aramark GmbH- Am Rüppurrer Schloss 40 Küche Cafe Ball Emil-Frommel-Straße 1a Cafe Cafe Böckeler Kaiserstraße 141 Cafe Cafe Galerie Karlsruher Allee 1 Cafe Cafe im Park Kaiserallee 10 Cafe Cafe im St. Vincentius-Klinikum Südendstraße 32 Cafe Cafe Initial das Lernrestaurant Ettlinger Straße 29 Speisegaststätte Cafe Jäck Karlstraße 37 Konditorei Cafe Kongress Ettlinger Straße 11a Konditorei Cafe Palaver Steinstraße 23 Speisegaststätte Cafe Pavillion Steinhäuserstraße 18 Cafe Cafe Rih Waldstr. 3 Cafe Cafe-Conditorei Brenner Karlstraße 61a Konditorei Cafeteria Am Adenauerring Adenauerring 7 Imbiss Cafeteria Bismarckstraße PH - Studentenwerk Karlsruhe Bismarckstraße 10 Küche Cafeteria Engesserstrasse Engesserstraße 9 Imbiss Cafeteria Moltkestrasse Moltkestraße 30 Imbiss Cantina Majolika Ahaweg 6 Speisegaststätte
CAP - Markt Pfinztalstraße 62 Lebensmittelgeschäft Caritas Seniorenzentrum St. Franziskus - stationäre Pflege - Steinhäuserstraße 19 c Küche Caritas Seniorenzentrum St. Franziskus - Tagespflege - Steinhäuserstraße 19 b Küche CAS Software AG CAS-Weg 1-5 Küche CCE AG Im kleinen Bruch 11 Küche Cilantro Bistro del Arte Markgrafenstraße 31 Speisegaststätte Coffee Boxx Moltkestraße 44 Cafe Comestibles España Import GmbH Luisenstraße 6 Lebensmittelgeschäft Confiserie Endle Kaiserstraße 241 a Cafe Cronimet Betriebsrestaurant Südbeckenstr. 22 Küche Curry 76 Waldstraße 24-28 Imbiss Curry Queen Adenauerring 7 Imbiss Das Rieberg Ostendorfplatz 1 Konditorei DB Gastronomie Betriebsrestaurant DB Netz Schwarzwaldstraße 86 Küche DB Gastronomie Bildungszentrum Karlsruhe Schwarzwaldstraße 78 a Küche Dean & David Kaiserstraße 223 a Speisegaststätte Dein Pausenladen Lorenzstraße 16 Imbiss DeliBurgers Akademiestraße 39 Speisegaststätte Der Backlade Georg-Friedrich-Straße 7 Bäckereifiliale der Vogelbräu Kapellenstraße 46-50 Speisegaststätte Deutsche Rentenversicherung Gartenstraße 105 Küche DHB - Netzwerk Haushalt Kaiserstraße 63 Küche DHU Kantine Ottostraße 24 Küche DIWAN Rüppurrer Str.94 Imbiss DOM - Grill, Kitchen, Bar - Akademiestraße 69 Gaststätte Durlacher Pestoria An der Raumfabrik 1 Lebensmittelgeschäft Edeka Bauer Waidweg 3 Lebensmittelgeschäft Edeka Piston Talstraße 67 Lebensmittelgeschäft Edeka Aktiv Markt Rees Grünhutstraße 1 Lebensmittelgeschäft EFA Tankstelle Fettweisstraße 8 Imbiss EFA Tankstelle "Tanke an der Brücke" Wolfartsweierer Straße 46 Imbiss Eichendorffschule Lötzener Straße 2a Küche Eis Oma Hellbergstraße 1 Eisdiele Eiscafe Adria Grötzinger Straße 15 Cafe Eiscafe am Albufer Nürnberger Straße 14 Eisdiele Eiscafe am Sophienpark Sophienstraße 98 Eisdiele Eiscafe Capri Kaiserpassage 2-4 Eisdiele Eiscafe Casal Kaiserstraße 124 c Eisdiele Eiscafe Gargano Glümerstraße 16 Eisdiele Eiscafe La Crema Bärenweg 35 Eisdiele Eissalon Cortina Kaiserstraße 101-103 Eisdiele El Taco Saarlandstraße 88 Imbiss El Taquito Waldstraße 24-26 Speisegaststätte El Toro Akademiestraße 57 Speisegaststätte Elisabeth-Selbert-Schule - Lehrküche Steinhäuserstraße 27 Küche EnBw Kantine Durlacher Allee 93 Küche EnBW Kraftwerke Fettweisstraße 60 Küche Ernst-Reuter-Schule Tilsiter Straße 15 Küche Espressione Waldstraße 10 Cafe ESW Evang. Stadtmission Stephanienstraße 72 Küche ESW Evang. Stadtmission - Zentralküche Bannwaldallee 38 Küche Ettli Kaffee & Teehaus Erbprinzenstraße 28 Cafe Europäische Schule Karlsruhe Albert-Schweitzer-Straße 1 Küche Evang. Kindertagesstätte Kunterbunt An der Tagweide 27 Küche Evang. Kindertagesstätte Schwetzinger Schwetzinger Straße 16-18 Küche Evangelischer Kindergarten Simeon Insterburger Straße 13 Küche
FächerResidenz Rhode-Island-Allee 4 Küche FC Germania Neureut 07 Am Schulberg 7 Speisegaststätte Feinkost Kirbas Durlacher Allee 111 Lebensmittelgeschäft Fichte Gymnasium -Mensa- Sophienstraße 12 Küche Fiducia & GAD IT AG Wachausstraße 4a Küche Freie Waldorfschule Neisser Straße 2 Küche Fresh Sub Kaiserpassage 2-4 Speisegaststätte Fresh•Sushi•Asian Eichelbergstraße 34 Imbiss Füllhorn Erbprinzenstraße 27 Lebensmittelgeschäft Fünf Kanalweg 52 Speisegaststätte Gasthaus Gutenberg Nelkenstraße 27 Speisegaststätte Gasthof Tannweg Balinger Straße 2 Speisegaststätte Gelatone Pfinztalstraße 66 Eisdiele Grimminger Bäckerei/Cafe Kaiserstraße 217 Bäckereifiliale Grünkern Naturkost Am Berg 1 Lebensmittelgeschäft Hagsfelder Hofladen An der Tagweide 5 Lebensmittelgeschäft Hans im Glück Burgergrill & Bar Karl-Friedrich-Straße 12 Küche Hardthof Seniorenzentrum Hardtstraße 26 Küche Hatz-Moninger Brauhaus Durmersheimer Straße 59 Brauerei Haus Bodelschwingh Karlstraße 94 Küche Haus Karlsruher Weg Julius-Hirsch-Straße 2 Küche Haus Sonnensang Moltkestraße 5 Küche Heinrich Heine GmbH -GSG Gastro Service GmbH- Windeckstraße 15 Küche HELIOS Klinik für Herzchirurgie Karlsruhe Franz-Lust-Straße 30 Küche Hit Frischetheken Eichelbergstraße 34 Lebensmittelgeschäft Hofladen Kraut und Rüben Steiermärker Straße 16a Lebensmittelgeschäft Hot Dog Spezial Eichelbergstraße 34 Imbiss Hotel am Markt Kaiserstraße 76 Hotel Hotel Auerhahn Karlsruher Straße 29 Speisegaststätte Hotel Blankenburg Kriegsstraße 90 Speisegaststätte Hotel Der Blaue Reiter Amalienbadstraße 16 Hotel Hotel Ibis Karlsruhe City Poststraße 1 Küche Hotel Markgräfler Hof Rudolfstraße 31 Speisegaststätte Hotel Rio - Restaurant - Hans-Sachs-Straße 2 Speisegaststätte HWK - Betriebskantine Am Viehweg 15 Küche HWK 1 Hagsfelder Werkstätten Am Storrenacker 9-11 Küche HWK 2 Hagslfeder Werkstätten Am Storrenacker 27 Küche HWK Neureut 2 Im kleinen Bruch 7 Küche HWK Neureut 1 Unterer Dammweg 9 Küche ibis budget Karlsruhe Ottostraße 1 a Hotel Gastro Foxx Greschbachstraße 25 Hersteller von
Mineralwasser/TafelwasserIce Fuzzy Lorbeerweg 26 Hersteller von Mineralwasser/TafelwasserImbiss mit Herz Auf der Breit 5 Imbiss
Itron GmbH -SV Business Catering GmbH- Hardeckstraße 2 Küche Jacques Meyer's Culinarium Friedrichstraße 14 Speisegaststätte Jugendgästehaus St. Hildegard Ettlinger Straße 39 Küche Jugendherberge Moltkestraße 24 Küche Justizvollzugsanstalt Karlsruhe Riefstahlstraße 9 Küche Kaffeehaus Schmidt Kaiserallee 69 Konditorei Kaisergrill Kaiserstraße 32 Speisegaststätte Kamps Kaiserstraße 142 Bäckereifiliale Kantine- Chrono 24 GmbH Haid-und-Neu-Str. 18 Küche Kantine der Badenia Bausparkasse Badeniaplatz 1 Küche Kantine im AfA Ottostr. 21 Küche Kantine im Fraunhofer ISI Breslauer Straße 48 Küche Kantine im Landratsamt Beiertheimer Allee 2 Küche
Karlsruher Hof Pfalzstr. 13 Speisegaststätte Kath. Kindergarten St. Albert Elbinger Straße 14 Küche Kath. Kita Heilig Kreuz Die Weltentdecker Reinmuthstraße 42 b Küche Kath. Kindertagesstätte St. Thomas Esslinger Straße 2 Küche Kath. Kita Luisenhof Am Grollenberg Küche Kehrle -Konditorei und Café- Pfinztalstraße 35 Konditorei Kesselhaus+Färberei Griesbachstraße 10 a,c Speisegaststätte Kettelerheim Bismarckstraße 71 Küche Kinderhaus Grünschnabel Pfaffstraße 1 Küche Kinderhaus Technido Albert-Nestler-Straße 13 Küche Kinderhaus Zipfelmütze Flughafenstraße 8 Küche Kindertagesstätte Bienenkörbchen Marie-Alexandra-Straße 37 Küche Kindertagesstätte Mühlwichtel Hardtstraße 28 Küche Kindertagesstätte Sterngucker Keplerstraße 43 Küche Kindertagesstätte Sternschnuppe Hertzstraße 16 Küche Kindertagesstätte Wigwam Pfinzstraße 18 b Küche Kita Kieselsteine Rhode- Island- Allee 62 Küche Kofflers Heuriger Lange Straße 1 Speisegaststätte Köhler's Cafe Bistro Am Alten Bahnhof 26 Imbiss Konditorei Ludwig -Produktion- Am Stadtgarten 11 Konditorei Kretschmar Huber Haus Schäferstraße 15a Küche Kronen Cafe Bannwaldallee 38 B Speisegaststätte Kronen Kaffee Rösterei Bannwaldallee 38 B Kaffee Rösterei K&U Bäckerei Waidweg 3 Bäckereifiliale
La Fattoria Moldaustraße 14 Speisegaststätte Lago-Bowling Center Gablonzer Straße 13 Speisegaststätte La Mer Hirschstraße 87 Speisegaststätte Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge Durlacher Allee 100 Küche Landeserstaufnahmestelle-Schutzraum-Griesbachhaus Sophienstraße 193 Küche La Prima by Jörg Hammer Hans-Thoma-Straße 3 Speisegaststätte L-Bank Services Betriebskantine Schloßplatz 10-12 Küche LBBW Kantine Ludwig-Erhard-Allee 4 Küche LBS Betriebsrestaurant Karlsruhe Siegfried-Kühn-Straße 4 Küche Lehner's Wirtshaus Karlstraße 21a Speisegaststätte Lemon Tree Pfizerstraße 1 Küche Leonardo Hotel Ettlinger Straße 23 Küche L'Oréal Betriebskantine Hertzstraße 175 Küche L'Osteria Pizza e Pasta Zähringerstraße 69 Speisegaststätte Luisenheim, Bad. Schwesternschaft, Rotes Kreuz Kochstraße 2 Küche Malatya Pizza & Kebap Am Wetterbach 100 Speisegaststätte Marianne's Flammkuchen Kriegsstraße 300 Speisegaststätte Markgrafenstift Raiherwiesenstraße 13 Küche Mauritius Kaiserstraße 47 Speisegaststätte Max-Rubner-Institut - Casino Catering Haid-und-Neu-Straße 9 Küche Mc Donald´s Am Mühlburger Bahnhof 1 Speisegaststätte Mc Donald's Bocksdornweg 2 Speisegaststätte Mc Donald's Kaiserstraße 150 Speisegaststätte Mc Donald's Bahnhofplatz 1 Speisegaststätte Mediterrane Zunftstraße 5 Speisegaststätte Meine Pestoria -Kochschule- Grötzinger Straße 42 Speisegaststätte Mensa Adenauerring, Küche 1 und Update Adenauerring 7 Küche Mensa Adenauerring, Küche 2 und Schnitzelbar Adenauerring 7 Küche Mensa Erzbergerstraße Erzbergerstraße 121 Küche Mensa Moltke Moltkestraße 12 Küche Mensa Schloss Gottesau Am Schloss Gottesaue 7a Küche
Metzgerei Brath Klauprechtstraße 25 Metzgerei Metzgerei Kastner Breisgaustraße 9 Metzgereifiliale Metzgerei Kauffeld Kastenwörtstraße 25 Metzgerei Metzgerei Los Hardtstraße 20 Metzgerei Metzgerei Mehlem Werderstraße 46 - 48 Metzgerei Metzgerei Mohr Ostendorfplatz 4 Metzgerei Metzgerei Sack Karlstraße 130 Metzgereifiliale Metzgerei Sack Pfinztalstraße 13 Metzgereifiliale Metzgerei Sack Uhlandstraße 34 Metzgereifiliale Mevlana Restaurant Kriegsstraße 224 Speisegaststätte Michelin AG - Betriebskantine - Michelinstraße 4 Küche Midyad Pizza & Kebap Haus Saarlandstraße 92 Imbiss Mille Stelle Akademiestraße 38-40 Speisegaststätte Miro I Kantine -Aramark GmbH- DEA-Scholven-Straße Küche Miro II Kantine -Aramark GmbH- Nördliche Raffineriestraße Küche MoccaSin Coffee Ritterstraße 6 Cafe Muller Catering Hertzstraße 177 Küche Nagels Kranz Wilde Welt Neureuter Hauptstraße 210 Speisegaststätte Neureuter Döner & Pizza Holbeinstraße 5 Imbiss Nordsee Kaiserstraße 70 Speisegaststätte Novotel Karlsruhe Kongress Festplatz 2 Speisegaststätte Oberländer Weinstube Akademiestraße 7 Speisegaststätte Oberwaldschule Aue Grazer Straße 25 Küche Oststadt Döner Haid-und-Neu-Straße 2 Imbiss Otto-Hahn-Gymnasium - Mensa Im Eichbäumle 1 Küche Pasta Pasta - La Strada Amalienstraße 17 Speisegaststätte Pestalozzischule Kantine Christofstraße 23 Küche PI Physik Instrumente Auf der Römerstraße 1 Küche Pizzeria Da Pino Pfinztalstraße 71 Speisegaststätte Privatbrauerei Hoepfner Haid-und-Neu-Straße 18 Brauerei PTV Group - Kantine Haid-und-Neu-Straße 15 Küche Puro Yogurt Ettlinger-Tor-Platz 1 Cafe Quintino Ristorante Gartenstraße 72 Speisegaststätte R & S Siemens Betriebskantine II Siemensallee 84 Küche R+V Allg. Versicherung AG - Eurest Deutschland GmbH Siegfried-Kühn-Straße 1 Küche Rachele Fleisch- und Wurstgroßhandel Koellestraße 16 b Metzgerei Ratatouille Hermann-Veit-Straße 6 Küche räume Linkenheimer Allee 8 Speisegaststätte real,- Markt Karlsruhe Durlacher Allee 111 Lebensmittelgeschäft Reiter's Kaiserallee 13 a Cafe Restaurant Bernstein Bernsteinstraße 22 Speisegaststätte Restaurant DJK Daxlanden Im Jagdgrund 10 Speisegaststätte Restaurant Hasen Gerwigstraße 47 Speisegaststätte Restaurant No. 17 Rüppurrer Straße 2 Speisegaststätte Rewe Ettlinger-Tor-Platz 1 Lebensmittelgeschäft Rewe Theodor-Rehbock-Straße 11 Lebensmittelgeschäft Rewe Ponzer Hermann-Höpker-Aschoff-Straße 1 Lebensmittelgeschäft Romaco Betriebskantine Am Heegwald 11 Küche Röser Verlagshaus - Betriebskantine Fritz-Erler-Straße 25 Küche Rosenbauer GmbH & Co.KG -Betriebsrestaurant Carl-Metz-Straße 3 Küche Rudolf-Steiner-Kindergarten Karlsruhe e.V. Landauer Straße 2a Küche Saray Grill Uhlandstr. 2 Speisegaststätte Scheck-In Rüppurrer Straße 1 Lebensmittelgeschäft Scheck-In Centeria Rüppurrer Straße 1 Imbiss Scheck-In Durlach Marstallstraße 18 Lebensmittelgeschäft Schlemmermeyer Kaiserstraße 100 Metzgereifiliale
Schlossschule Durlach Prinzessenstraße 1 Küche Schule am Weinweg Weinweg 2 Küche Schulzentrum Neureut Unterfeldstraße 12 Küche Schumann & Sohn Degenfeldstraße 4 Aromenhersteller Schützenhaus auf dem Turmberg Jean-Ritzert-Straße 8 Speisegaststätte Schützenhaus Wolfartsweier Horbenloch Gewann 3 Speisegaststätte Schwabe Kantine Willmar-Schwabe-Straße 4 Küche Segafredo Espresso Bar Erbprinzenstraße 27 Cafe sein Scheffelstraße 57 Speisegaststätte Senioren- und Pflegeheim Schmitz Klopstockstraße 6 Küche Seniorenresidenz am Wetterbach Am Wiesenacker 29 Küche Seniorenresidenz im Blumenwinkel Im Blumenwinkel 2 Küche Seniorenzentrum Kirchfeld Hermann-Höpker-Aschoff-Straße 2 Küche Seniorenzentrum Parkschlössle Badener Straße 33 Küche Serpa Markt Wolfartsweierer Straße 1 Lebensmittelgeschäft Shell Tankstelle Boggasch Linkenheimer Landstraße 102 a Imbiss Siemens I R & S Kasino Östliche Rheinbrückenstraße 50 Küche Sparkasse Kasino Kaiserstraße 223 Küche Sport Kindertagesstätte Wirbelwind Am Sportpark 1b Küche Sportschule Schöneck Sepp-Herberger-Weg 2 Küche St. Vincentius Krankenhaus Steinhäuserstraße 18 Küche St. Vincentius-Kliniken Südendstraße 32 Küche Staatliches Museum für Naturkunde -Cafeteria- Erbprinzenstraße 13 Cafe Städt. Kindertagesstätte die Katze Wettersteinstraße 16 a Küche Städt. Kindertagesstätte Kentuckyallee Kentuckyallee 120 Küche Städt. Kindertagesstätte Lassallestraße Lassallestraße 2b Küche Städt. Kindertagesstätte Obere Setz Obere Setz 1a Küche Städt. Klinikum, Kiosk/Minimarkt Moltkestraße 90 Küche Städt. Klinikum, Milchküche Moltkestraße 90 Küche Stadtwerke Karlsruhe -Betriebsküche- Daxlander Straße 72 Küche Star Inn Hotel Siemensallee 86 Hotel Steinofen Saarlandstraße 96 Speisegaststätte Stövchen Waldstraße 54 Speisegaststätte Stora Enso Kantine Mitscherlichstraße 1 Küche Südwestliche Bau BG -Kantine- Steinhäuserstraße 10 Küche Syrtaki Herrenstraße 36 Speisegaststätte Tagungsstätte Thomashof Stupfericher Weg 1 Küche Theodor-Steinmann-Haus Gartenstraße 27-29 Küche Thermo Fisher Scientific Kantine Dieselstraße 4 Küche Tialini Ludwig-Erhard-Allee 6 Speisegaststätte Tigris Haid-und-Neu-Str. 40 Imbiss Total Tankstelle Südtangente Erlachseeweg 10 Imbiss Trattoria & Pizzeria Pulcinella Unten am Grötzinger Weg 1 Speisegaststätte Trattoria Toscana Blumenstraße 19 Speisegaststätte Vapiano Karlstraße 11 Speisegaststätte VBK Betriebskantine Tullastraße 71 Küche Vitale Lunchbox Linkenheimer Allee 10 Küche Vogelbräu Durlach -Brauerei- Amalienbadstraße 16 Brauerei Vogelbräu Durlach -Gaststätte- Amalienbadstraße 16 Speisegaststätte Vollack Betriebskantine Am Heegwald 26 Küche W & W Versicherungen Friedrich-Scholl-Platz 1 Küche Waldenserschänke im TSV Palmbach Waldbronner Straße 12 Speisegaststätte Wichernhaus Alten- und Pflegeheim Weinbrennerstraße 69 Küche Wienerwald Kaiserallee 69 Speisegaststätte Wirtshaus Wolfbräu Werderstraße 51 Speisegaststätte Wohnstift Karlsruhe e.V. Erlenweg 2 Küche
Zel-Restaurant Kaiserstraße 174 Speisegaststätte Zoo Terrassen Karlsruhe Ettlinger Straße 8 B, Speisegaststätte Zum Auerhof Auer Straße 64 Speisegaststätte Zum kleinen Ketterer Adlerstraße 34 Speisegaststätte Zum Ochsen Pfinzstraße 64 Speisegaststätte
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/luv/hygienesiegel/HF_sections/content/ZZjv4NZGefsvD4/1330089682546/Liste%20KHS%2002.01.2020.pdf
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Blick in die Geschichte, Karlsruher stadthistorische Beiträge 1
Karlsruher stadthistorische Beiträge Nr. 105·12. Dezember 2014
Magdalene Wilhelmine
Der bis heute häufig kolportierte Ruf dieser ba- dischen Markgräfin und Ehefrau des Stadtgrün- ders von Karlsruhe könnte nicht schlechter sein: Moralische Frömmlerin, zänkische Xanthippe und noch dazu wenig ansehnlich sind die wenig schmeichelhaften Charakterzüge und Eigenschaf- ten, die ihr nachgesagt werden. Wie so oft bietet genaueres Hinsehen ein deutlich differenzierteres Bild. Sie wurde 1677 als Tochter des württember- gischen Herzogspaares geboren. Von ihrer Mutter religiös erzogen, erlebte sie zugleich das Interesse des elterlichen Hofes an weltlicher Musik, musi- zierte und sang auch selbst. Zur engeren dynasti- schen Verbindung der beiden Länder wurde sie 1697 mit dem Thronfolger von Baden-Durlach, Karl III. Wilhelm, verheiratet. Die ersten Ehejahre, in die auch die Geburt der drei Kinder (1701 – 1712; 1703 – 1732; 1706 – 1709) fiel, waren von Aufent- halten bei ihrer Mutter in Stuttgart und bei den Schwiegereltern im Basler Palais der Markgrafen bestimmt, während der Ehemann im Spanischen Erbfolgekrieg im Feld stand.
Der ausschweifende Lebenswandel Karl Wil- helms, an dem auch Ermahnungen des Vaters und ihre mutige Klage beim deutschen Kaiser nichts zu ändern vermochten, führten zur Zerrüttung der Ehe. So beschloss die Markgräfin 1718, als Karl Wilhelm seine Residenz von Durlach in das 1715 neu gegründete Karlsruhe verlegte, mit ihrem Sohn in Durlach wohnen zu bleiben. Sie suchte fortan Trost in ihrer Religion, was ihrem kleinen Hof bei Chronisten den Ruf einbrachte, mehr einem andachtsvollen Kloster als einer fürstlichen Residenz zu gleichen. Gleichwohl nahm sie gele- gentlich an Feierlichkeiten und Festen mit ihrem Hofstaat in Karlsruhe teil. Vor allem aber erwarb sie sich und dem Haus Baden-Durlach Ansehen und Zuneigung durch Wohltätigkeit für Arme und Kranke.
Große Verdienste um das Land erwarb sie sich nach dem Tod ihres Sohnes und der psychischen Erkrankung von dessen Ehefrau im Jahr 1732 als Erzieherin des späteren Regenten Karl Friedrich. Zur geachteten Landesmutter wurde sie im Pol- nischen Erbfolgekrieg 1733 – 1736, als sie in Dur- lach blieb und dank ihres Ansehens mit dazu bei- trug, die Kriegslasten für Baden-Durlach zu lin- dern. Nach dem Tod Karl Wilhelms übernahm sie 1738 mit Markgraf Karl August Reinhard die vor- mundschaftliche Regierung für den minderjäh- rigen Erbprinzen. Bestattet wurde sie in der mark- gräflichen Gruft in der Schlosskirche Pforzheim, wo auch das Herz ihres Mannes ruht.
Wie schon in jüngeren Publikationen über Karl Wilhelm wird auch die zum Stadtjubiläum 2015 geplante Ausstellung im Landesmuseum Anlass bieten Leben und Leistung dieser Markgräfin an- gemessen zu würdigen. Manfred Koch
1677 – 1742 Foto: Stadtarchiv
Fortsetzung Seite 2
Der Verfasser dieser Erinnerungen war seit 1985 ständiger offizieller Gast in der DDR, um als Mithe- rausgeber die zwischen dem Aufbau-Verlag, Berlin/ DDR und dem Suhrkamp Verlag, Frankfurt a.M. ver- einbarte gemeinsame Große kommentierte Ausga- be der Werke Bertolt Brechts in 30 Bänden (GBA) zu erarbeiten. Am 4. und 5. November 1989 hatten die Verlage in Berlin/DDR eine Herausgeber-Tagung an- gesetzt. Alle vier Herausgeber beteiligten sich, ein- geladen von den Veranstaltern, an der Demonstra- tion auf dem Alexanderplatz und verfolgten die Re- den vom Hotelzimmer aus bei eingeschaltetem DDR-Fernsehen, das die Kundgebung live übertrug. Alle waren zu diesem Zeitpunkt noch der Meinung, dass der DDR ein langer, demokratischer Reform- kurs mit einer neuen, aus freien Wahlen hervorge- henden Regierung bevorstünde, und gaben diesem Prozess etwa zehn bis 15 Jahre.
Aber ihr Reich erinnert An den Bau des Assyriers Tar, jene gewaltige Festung Die, so lautet die Sage, von keinem Heer
genommen werden konnte, die aber Durch ein einziges lautes Wort, im Innern gesprochen In Staub zerfiel. Bertolt Brecht, 1936
Am frühen Morgen des 4. November ging ich durch die leeren Straßen der Hauptstadt. Verwun- dert registrierte ich, dass die am Abend im West- fernsehen (wie es hier hieß) angekündigten 500 000 DDR-Bürger, die sich Fahrkarten nach Berlin erworben hätten, nicht längst die Bahnhöfe und vielleicht auch die Straßen füllten. Die S- Bahnhöfe, die ich abfuhr, waren nur mit wenigen Leuten besetzt – wie an einem gewöhnlichen Samstag, an dem die Leute ausschliefen. Verein- zelt kamen Leute mit Transparenten, noch zusam- mengewickelt und fast schamvoll nach unten ge- halten, damit sich niemand an den Aufschriften stoßen konnte. Andere Frühaufsteher wie ich re- gistrierten die potenziellen Demonstranten freundlich und mit Neugierde, beugten die Köpfe nach unten zu den Parolen, nickten, obwohl sie kaum etwas gelesen haben konnten. Es herrschte offenbar unausgesprochenes Einverständnis.
Ich fuhr zum Alexanderplatz und ging zum Zentrum der Bildenden Künstler. Der Alex war noch leer. In kleinen Gruppen standen Polizisten, genauer: Volkspolizisten, kurz: Vopos, in der No- vember-Kälte. Sie hielten sich im Hintergrund und waren offenbar unsicher, wie sie sich verhalten sollten. Den Ordnungsdienst hatten die Veranstal- ter, federführend das Berliner Ensemble, über- nommen. Die Ordner trugen grün-gelbe Schärpen mit der Aufschrift: Keine Gewalt. Die Vopos durf- ten, so die Abmachung, nur den Verkehr regeln.
Das Zentrum der Bildenden Künstler glich einer riesigen Requisitenkammer. Transparente, Papp- tafeln, Unmengen an Tapeten, beschrieben, unbe- schrieben, bepinselt oder leer, lagerten an den Wänden und auf dem Boden; dazu Flugblätter und Resolutionen. Alle waren sich einig, die alten Zeiten der Gängelung der Künste, der Bevormun- dung allenthalben, waren vorbei. Trotzdem blieb die Stimmung verhalten, und für die neuen He- rausforderungen fehlte die Übung. Man begrüßte
Ein Karlsruher in Berlin
Erinnerungen an den 4. November 1989 von Jan Knopf
alle Neuankömmlinge freundlich, zuversichtlich, aber auch mit Fragezeichen in den Gesichtern. Was heute geschah, war ungewöhnlich, im Jun- kie-Jargon: abartig. Aber wer weiß, wer sich alles unter die Demonstranten mischte. Trotzdem herrschte Zuversicht: Wir stehen vor einem histo- rischen Datum – so oder so. Veränderung war je- denfalls angesagt. Eine Papptafel trug die Auf- schrift: Daß ich das noch erleben durfte!!!! Eine andere: Nur keine Gewalt!
9 Uhr. Wir gingen auf dem breiten Fußweg der Karl-Liebknecht-Straße zum Alex. Inzwischen herrschte Betrieb wie zu normalen Einkaufszeiten, nur dass wenige Autos fuhren. Der Busbetrieb war eingestellt. Wir liefen, inzwischen eine Gruppe von rund hundert Menschen, brav durch den un- säglichen Fußgängertunnel auf die andere Stra- ßenseite dahin, wo der Fernsehturm stand. Mir fiel unwillkürlich Lenins zynischer Satz ein: Bevor sie einen Bahnhof besetzen, kaufen sich die deut- schen Revolutionäre Bahnsteigkarten.
Treffpunkt war die Ecke gegenüber dem Hotel Stadt Berlin, in dem wir als offizielle Gäste des Mi- nisterrats der DDR logierten: Suite mit zwei rie- sigen Fensterseiten. Da wusste ich noch nicht, dass wir später für die Kundgebung einen Logen- platz haben sollten. Die Transparente wurden ent- rollt, zögernd in die Höhe gehalten. Dann der Ruf: Auf die Straße! Die Demonstranten folgten mit vorsichtigem Schritt, als prüften sie noch das Ter- rain. Dann füllten sie wenigstens eine Straßensei- te. Die Polizei sperrte endgültig die Straßen für jeglichen Autoverkehr: frei für die Demo.
Wo kamen sie auf einmal alle her? Aus der Rich- tung vom Prenzlauer Berg formierte sich ein un- übersehbarer Menschenzug, der sich langsam in Richtung Unter den Linden in Bewegung setzte, erst wiederum zögernd, dann sicherer, selbstbe- wusster. Die Straße gehörte uns. Die Polizisten waren verschwunden, abgezogen? Versteckt? Vorwärts und nicht vergessen: / Wessen Straße ist die Straße? / Wessen Welt ist die Welt? Der Schlussrefrain von Brechts Solidaritätslied prangte groß von der Häuserwand des schrecklichen Be- tonsilos an der Karl-Liebknecht-Straße, von dem aus wir aufgebrochen waren.
Noch immer standen vereinzelt oder in kleinen Gruppen Menschen auf den Fußwegen, verwun- dert und unsicher, ob sie sich anschließen sollten oder besser nicht. Ein Mann verbarg seine Ratlo- sigkeit in mit markigen Gesten begleiteten Wor- ten: Das ist nur eine Volksbelustigung, zum La- chen! Ich traf ihn später auf dem Alex wieder in- mitten von Demonstranten. Er skandierte lachend die Sprechchöre mit wie: Stasi in die Produktion!
Mir wurde klar, der Demonstrationszug sollte einmal in größerem Bogen zum Alex geführt wer- den, damit er auch als gewaltige Demonstration – im Wortsinn – sichtbar würde. Vor mir fuhr ein Wa- gen mit einem riesigen Kleister-Kübel. Die leeren Tapeten, die ich bei den bildenden Künstlern wahrgenommen hatte, wurden mit Kleister an die Wände der Ministerien geklebt. Vom Tapeten- wechsel hatte Kurt Hager gesprochen, als er die Moskauer Reformen Gorbatschows mit einer un- angemessenen Metapher zuzukleistern ver-
4 Blick in die Geschichte, Karlsruher stadthistorische Beiträge
denn auch nicht möglich sein, nach Carlsruhe, das in der Nachbarschaft Flüsse und selbst davon den Rhein hat, schiffbares Wasser zu bringen?“ Wein- brenner denkt dabei vor allem an den Handel und das Speditionsgewerbe.
1809 zeichnet Weinbrenner in den Stadtvergrö- ßerungsplan auf der Höhe der heutigen Pädago- gischen Hochschule am Kanal eine Schiffsanlege- stelle ein, 1810 eine zugehörige Platzanlage mit „Kauf- und Warenmagazinen“. Die Form des Kaufhausplatzes behält Weinbrenner auch in sei- nen beiden nicht ausgeführten Stadtvergröße- rungsplänen von 1812 und 1818 bei.
Tulla entwickelte 1824 mehrere Varianten für die Linienführung des erforderlichen Zuleitungs- kanals mit Wasser aus der Alb sowie eine Kosten- Nutzen-Analyse. Doch im Ergebnis war er davon überzeugt, dass der Bau eines Rheinkanals aus
technischen wie finanziellen Gründen kaum zu vertreten sei. Im folgenden Jahr distanzierte sich Tulla endgültig von dem Vorhaben und auch Weinbrenner musste sich schweren Herzens den überzeugenden Argumenten Tullas anschließen.
Das Ende der Pläne für einen Kanal zum Rhein
Nach dem Ableben der beiden großen Planer war es dann allein noch der Karlsruher Gemeinde- rat, der entgegen aller fachlichen Bedenken an dem Projekt „Kanal Ludwig“ festhielt. 1828 fand sich in der Tat ein Unternehmer, der innerhalb von 18 Monaten die Baumaßnahme bewältigen wollte. Zur Finanzierung sollte, wie bei vergleichbaren Kanalbauten andernorts, eine Aktiengesellschaft gegründet werden. Als das Innenministerium je-
doch die Hinterlegung einer Kaution von 100 000 Gulden verlangte, winkte der Bauunternehmer ab. Und dennoch ließ der Gemeinderat nicht lo- cker. Mehrmals noch griff er in den Folgejahren das Projekt auf, zum letzten Mal 1858, über drei- ßig Jahre nach Weinbrenners Tod. Im Jahr darauf jedoch scheiterte das Vorhaben endgültig. Die zu- ständige Wasserbaubehörde schrieb, sie sei durch die Planung der „Eisenbahnbauten“ voll bean- sprucht und daher nicht in der Lage, „ein so um- fassendes Projekt wie das über die Verbindung der Stadt mit dem Rhein durch Erbauung eines Canals mit der erforderlichen Gründlichkeit zu prüfen.“ Beamte also haben einer wohl mehr als eineinhalb Jahrhunderte lebendigen Planungs- idee ein jähes Ende bereitet. Mit der Schiene war ein neues technisches Zeitalter für das Transport- wesen angebrochen.
Herausgeber / Redaktion: Dr. Manfred Koch Herstellung: Badendruck „Blick in die Geschichte“ online ab Nr. 61/2003 unter: www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/ blick_geschichte/ausgaben.de
Wer in der Hildapromenade am Grünstreifen beim Haydnplatz vorbeigeht oder -fährt, wird ver- mutlich schon einmal den wuchtigen Steinblock aus Muschelkalk bemerkt haben, 1,68 Meter hoch und 2,90 x 1,38 Meter in der Fläche. Doch nur die wenigsten dürften dieses als Sarkophag gestaltete Denkmal bewusst wahrnehmen. Den Zweck teilt die Aufschrift auf der Vorderseite mit: „DIE 35. DI- VISION IHREN GEFALLENEN 1939 – 1945“. Die Rückseite listet die verschiedenen Einheiten die- ser Wehrmachtsdivision auf, die Seitenflächen zieren das Erkennungszeichen der Einheit, ein sti- lisierter Fisch (Symbol seit 1941 in Anlehnung an den damaligen Kommandeur General Walther Fi- scher von Weikersthal) sowie das deutsche militä- rische Ehrenzeichen schlechthin, das Eiserne Kreuz. Dieses Ehrenmal gehört zur Gattung Krie- gerdenkmäler, von denen nach dem Ersten Welt- krieg zahlreiche in der Stadt geschaffen wurden. Für eine nationalsozialistische Wehrmachtseinheit gibt es hingegen nur dieses eine im öffentlichen Raum in Karlsruhe.
Eingeweiht und der Stadt übergeben wurde es am 30. Mai 1964 vom „Kameradendienst der 35. Infanteriedivision e.V.“ anlässlich ihrer dritten Wiedersehensfeier. Der Ausführungsentwurf stammt vom Karlsruher Kunstmaler und Buchil- lustrator Bogislav Groos (1905 – 1969). Die beiden steinernen Sitzbänke davor wurden 1971 aufge- stellt. 1964 hatte der Vorsitzende des „Kame- radendienstes“, Dr. Eberhard Knittel (1899 – 1989), bei der Feierlichkeit ausgeführt: „zusammenfas- send muss gesagt werden: Wir haben nicht den geringsten Anlass, […] uns unserer soldatischen Vergangenheit zu schämen“, und, „in der Treue, in der Kameradschaft, in der Tapferkeit und in der vaterländischen Gesinnung, geben die alten Sol- daten ein Vorbild ab“. Hier wurde der Mythos eines zeitlosen Soldatenbildes gepflegt, das kei- nerlei Kritik duldete oder diese stets als angeb- liche Lüge und Beschmutzung einer imaginierten Soldatenehre abzuweisen suchte.
Die Beteiligung der Division an Kriegsverbrechen
Die 35. Infanteriedivision, die 1941 unmittelbar vor Moskau stand, war an Kriegsverbrechen in der Sowjetunion beteiligt. Sie war 1936 mit Divisions- stab in Karlsruhe aufgestellt worden und hatte Einheiten verteilt auf Baden und Württemberg. Die historische Forschung hat ihre wesentliche Beteiligung beim Großverbrechen von Ozarichi, 150 Kilometer südöstlich von Minsk nahe Bobru- jsk gelegen, im Frühjahr 1944 aufgearbeitet. Das Oberkommando der 9. Armee der Heeresgruppe Mitte hatte im März 1944 angesichts der aussichts- losen militärischen Lage einen Rückzug geplant unter Verbringung der arbeitsfähigen Bevölke- rung zur Zwangsarbeit in das Reich. Die nichtar- beitsfähige Bevölkerung, Sieche, Alte und Kran- ke, sollten dagegen in den aufzugebenden Raum geschaffen werden, um sie nicht ernähren zu müs- sen und sie der Roten Armee zuzutreiben. Diese sollte bei ihrem Vormarsch durch die zahlreichen Typhus- und Fleckfiebererkrankten aufgehalten werden. Zu diesem Zweck waren in der vom 12. bis 19. März dauernden Aktion sieben Konzentra-
tionslager im Sumpfwald bei Ozarichi errichtet worden, ohne Baracken und sonstige Anlagen, al- lein mit Stacheldraht und Maschinengewehr-Tür- men umgeben. Verschiedene Wehrmachtein- heiten, darunter die 35. Infanteriedivision, trieben über 40 000 Zivilisten in die Lager. Schon beim Marsch in die Lager starben viele Zivilisten ent- kräftet oder wurden erschossen, auch in die Lager selbst wurde hineingeschossen. Mindestens 9 000 Menschen wurden so unter Verantwortung der Wehrmacht, weniger des Sonderkommandos 7a der SS-Einsatzgruppe B, ermordet.
Daneben war die 35. Division verantwortlich für zahllose andere Verbrechen in der Sowjetunion. Dieser Krieg war von vornherein als „Eroberungs- und Vernichtungskrieg“ angelegt. Im Minsker Nationalarchiv liegen viele Dokumente, die zei- gen, dass Angehörige der 35. Infanteriedivisionen beim Vormarsch 1941 wie bei den anschließenden Rückzügen Zivilisten erschossen, Häuser und Dörfer nieder brannten und auch Frauen verge- waltigten.
Die Vorgeschichte der Denkmalssetzung
Die „Kameradschaft“ der 35. Infanteriedivision hatte im Januar 1952 in einem Schreiben an den Karlsruher Oberbürgermeister Günther Klotz ge- fordert, am früheren Divisions-Standort Karlsruhe ein „würdiges“ Denkmal zu errichten, etwa eine stehende oder liegende Bronze-Platte. Hinzuge- fügt wurde, dass „der Friedhof nicht in Frage kommt, sondern die Kameradschaft Wert darauf legt, dass das Denkmal in der Mitte der Stadt [...] Aufstellung findet“, möglichst beim Ettlinger oder Mühlburger Tor. Im Rathaus reagierte man zu- stimmend und beauftragte das Stadtplanungsamt, die Umsetzung zu unterstützen.
Die Wünsche der Kameradschaft zur Errichtung eines Denkmals fielen in eine Zeit, in der in der Bundesrepublik Deutschland die Entnazifizierung zugunsten der Integration ehemaliger nationalso- zialistisch Belasteter abgebrochen und die Wie- derbewaffnung geplant und durchgesetzt worden waren. Das „131er-Gesetz“ regelte 1951 die Wie- dereingliederung von Beamten und von ehema- ligen Berufssoldaten der Wehrmacht. Der Kalte Krieg und die Konfrontation mit der Sowjetunion ließen den nationalsozialistischen Krieg gegen
diese im Nachhinein sogar gerechtfertigt erschei- nen. Die Stadt schlug der „Kameradschaft“ als Platz für das Denkmal den Nymphengarten oder die Grünfläche bei der Christuskirche vor. Die Plä- ne der „Kameradschaft“ gingen inzwischen über eine bronzene Platte hinaus. Der erste Skizzenent- wurf noch aus dem Jahr 1952 zeigt ein Denkmal größerer Dimension, mehr einen monumentalen Sarg oder gar einen Altar. 1957 wurde dem Ober- bürgermeister ein nicht mehr überlieferter Ent- wurf zugesandt, der wohl nicht wesentlich von der Skizze von 1952 abwich. Die zwischenzeitliche Idee, das Denkmal mit einem Stahlhelm auszufüh- ren, schien der „Kameradschaft“ selbst überdi- mensioniert, weswegen sie alternativ einen Ei- chenkranz vorschlug. Bei dieser Gelegenheit sprach sie dem Oberbürgermeister und seinen Mitarbeitern bereits den „herzlichen Dank“ für das entgegengebrachte Wohlwollen aus.
Der weitere Verlauf der Denkmalssetzung lässt sich nur mittelbar erschließen, da die Aktenüber- lieferung abbricht. Die Kameradschaft schlug von der Stadt angebotene Standorte etwa an der Ecke Moltkestraße, Parkring aus, da er ihr zu peripher erschien. Sie wünschte beharrlich die Aufstellung am Friedrichsplatz in der Platzmitte vor dem Mu- seum. Der Gemeinderat hatte sich allerdings laut den Tagesordnungen und den Offenlagen nie mit der Denkmalaufstellung befasst. Der schließlich 1964 gefundene Platz liegt eher außerhalb der Stadtmitte, dabei nahe der Kaserne des ehema- ligen 109. Infanterieregiments, einer der Ein- heiten der 35. Division.
Die relativ lange Zeit bis zur Ausführung des Denkmals war keiner grundsätzlichen Auseinan- dersetzung geschuldet, sondern der Problematik, dass Flächen in Karlsruhe in der zweiten Wieder- aufbau- und der Neugestaltungsphase Ände- rungen unterworfen waren. Ein anderer Grund war, dass die „Kameradschaft“ die Einweihung des Denkmals und eine Publikation zur Geschich- te der 35. Division zusammen fallen lassen wollte.
Das Denkmal verwendet in seiner äußeren Form nur scheinbar eine andere ästhetische und For- mensprache als Kriegerdenkmäler zum Ersten Weltkrieg. Die Stilisierung des Heldentums deut- scher Soldaten war mit der kompletten Niederla- ge der Wehrmacht und dem Untergang des ver- brecherischen NS-Staates nicht mehr möglich. So werden in diesem Denkmal die Wehrmachtsol- daten nun selbst zu „Opfern“ umgedeutet, ihre Täterschaft an Verbrechen verschwiegen, keine Verantwortlichkeiten thematisiert. Das Denkmal ist damit auch steingewordener Umgang mit der NS-Geschichte und der Wehrmacht in der Früh- phase der Bundesrepublik Deutschland. In Kennt- nis der Beteiligung der Division an Kriegsverbre- chen fordert die Präsenz des Denkmals im öffentli- chen Raum Widerspruch heraus.
Carlsruher Blickpunkt
Ein fragwürdiges Ehrenmal von Jürgen Schuhladen-Krämer
Foto: Stadtarchiv
kurier
2 Blick in die Geschichte, Karlsruher stadthistorische Beiträge
suchte. Nun erhielten sie die DDR-Oberen um ihre Wendehälse und Doppelköpfe geklebt.
Ein Schauspieler lief auf dem Fußweg mit einem Schild am Demonstrationszug entlang; seine Auf- schrift: Blumen statt Krenze. Vor dem Ministerium für Kultur bekamen die selbst ernannten Oberen ebenfalls eine geklebt. Alle Bedenken begannen sich in zunehmender Heiterkeit aufzulösen. Wir wurden uns langsam sicher, heute würde kein Blut fließen. Die Kundgebung auf dem Alex, der sich nach widersprüchlichen Angaben mit einer Million Menschen gefüllt hatte (die DDR-Regie- rung »korrigierte« später auf 300 000 – 500 000), dauerte drei Stunden. Die Regie lag in den Hän- den (und Füßen) von Ulrich Mühe (er musste viel laufen, um Provokationen abzuwehren). Er führte sie so klug, dass diese Demonstration kein Glück benötigte, um friedlich zu bleiben. Das hatten wohl auch die Regierenden bemerkt.
Mühe ließ nicht nur die Veranstalter zu Wort kommen, sondern auch die Regierungsvertreter, wohldosiert und in durchdachter Reihenfolge, 26 insgesamt. Keiner nutzte die Gunst der Stunde, auf- zuwiegeln oder so abzuwiegeln, dass sich der Zorn der Massen entlüde. Der kleine Lastwagen als Red- nerpult war eben da positioniert, wo sonst die auf- gedonnerten Tribünen standen, auf denen die alte
Garde aus Wandlitz sich versammelte, um »ihr« Volk an sich vorbeiziehen und sich feiern zu lassen.
Heiner Müller sprach, obwohl er vorher noch versprochen hatte, nur auf das Podest zu treten, um zu sagen, dass er nichts zu sagen habe. Er las einen Aufruf der »Initiative für unabhängige Ge- werkschaften« langsam vor und plädierte – wie dann auch Christa Wolf – für eine friedliche Um- gestaltung der DDR von innen heraus, für »revolu- tionäre Erneuerung«. Obwohl er kaum zwei Mi- nuten benötigte, erschienen seine Ausführungen, unterbrochen von Rufen Arbeiten! Aufhören! wie eine kleine Ewigkeit.
Den Schlusspunkt setzte die 82-jährige Schau- spielerin Steffi Spira. Weniger, was sie sagte, viel- mehr, wie sie es sagte, brachten ihr Jubel und Zu- stimmung ein. Lässig rezitierte sie Verse aus dem Lob der Dialektik von Bertolt Brecht, der als Liefe- rant von Parolen an diesem Tag allgegenwärtig war: So, wie es ist, bleibt es nicht / Wer seine Lage erkannt hat, wie soll der aufzuhalten sein? / Und aus Niemals wird: Heute noch. Steffi Spira sagte es so, als hätte man die Verse noch nie gehört.
Zum Abgang schlug sie vor: Aus Wandlitz ma- chen wir ein Altersheim! Die über 60- und 65-Jäh- rigen können jetzt schon dort wohnen bleiben – wenn sie das tun, was ich jetzt tue: Abtreten! To-
sender Beifall begleitete sie. Ihre Gestik besagte: Ich gehöre auch zu den Alten, ich habe alles ge- sagt, jetzt seid Ihr dran! Macht was draus, aber oh- ne den Weg in den Westen. Der aber kam schon fünf Tage später, am 9. November, völlig überra- schend, von niemand geahnt, durch ein Versehen eines verwirrten Funktionärs.
Die offizielle Chronik der Deutschen führt den 9. November 1989 als Tag der »friedlichen Revoluti- on«. Der 4. November spielt in ihr eine nur unterge- ordnete, wenn überhaupt noch eine Rolle. Durch die Wahl des 3. Oktober als »Tag der deutschen Ein- heit« wurde auch dieser 9. November an den Rand gedrängt, ein Datum, das schon zweimal deutsche Geschichte schrieb, aber nicht ins nationale Selbst- verständnis »passte«: die November-Revolution von 1918 und die »Reichskristallnacht« von 1938. Auch die Chance, unserer Nationalhymne endlich einen Text zu geben, der ohne Auslassung ganzer Strophen hätte gesungen werden können, wurde nicht genutzt. Er lag seit Gründung beider deut- schen Staaten bereit. So blieb vom 4. November nur die Frage stehen Wessen ist die Straße? – sowie die Antwort, die an der Rednerbühne angeschlagen war: Die Straße ist unsere Tribüne.
Der Beitrag erscheint in erweiterter Form in der Online-Ausgabe.
Ein Großteil des rund 600 Werke umfassenden Schaffens des lange vergessenen Kapellmeisters der badischen Markgrafen Johann Melchior Mol- ter liegt noch heute in der Badischen Landesbibli- othek. Dies ist dem glücklichen Umstand zu ver- danken, dass dessen Sohn, Hofbibliothekar Fried- rich Valentin, den fast vollständigen Nachlass des Geigers und Komponisten der Karlsruher Hof- bibliothek übergab. Die Erschließung und Erfor- schung von Molters Œuvre begann in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts: Mittlerweile liegen über 100 Kompositionen im Druck vor, und etliche seiner Werke sind auf Tonträgern festgehalten. Als erstes wurden die Solokonzerte, vor allem die Trompeten- und Klarinettenkonzerte wiederent- deckt, inzwischen gilt das Interesse seinem ge- samten Instrumentalschaffen. Zeugnisse über das Leben Molters sind nur wenige erhalten, Klaus Häfner hat sie in seiner Monographie über den Komponisten 1996 erstmals publiziert.
Ausbildung, Anstellung in Karlsruhe und Studien in Italien
Johann Melchior Molter wurde am 10. Februar 1696 in Tiefenort in Thüringen als Sohn eines Leh- rers und Kantors geboren. Die Musik wurde ihm damit gleich doppelt in die Wiege gelegt, war in Thüringen doch eine besonders reiche Musiktra- dition lebendig. Die erste musikalische Unterwei- sung erhielt er von Vater Valentin, in seiner zwei- jährigen Gymnasialzeit in Eisenach profitierte er ganz offensichtlich von der vorbildlichen Musik- erziehung an der Schule und vom hohen Niveau der öffentlichen Musik. Er konnte von den Besten lernen, denn Georg Philipp Telemann war von 1708 bis 1712 Konzertmeister und Kantor am Hof des Herzogs Johann Wilhelm von Sachsen-Eisen- ach, und auch die in der Stadt ansässige Familie Bach stand für musikalische Exzellenz.
Wo Molter seine Musikerlehre absolvierte ist nicht bekannt, jedenfalls war er als Geiger und Komponist gründlich ausgebildet, als er 1717 im Alter von 21 Jahren in die Dienste des Markgrafen Karl Wilhelms von Baden-Durlach trat. Eingestellt wurde er als Violinist, doch bereits 1719 gewährte ihm der Markgraf bei vollem Gehalt einen Studi- enaufenthalt in Italien. Zu dieser Zeit war Molter schon mit Maria Salome Rollwagen aus Gerns- bach verheiratet, mit der er acht Kinder hatte, von denen sechs das Erwachsenenalter erreichen sollten. Molter reiste allein in den Süden, „umb in der Music, mit der Erlernung der Italianischen Manier auch anderer Vortheil und HandGriffe sich mehrers zu habilitiren“. In Venedig lernte er wenn nicht die Violinvirtuosen und Komponisten Tomaso Albinoni und Antonio Vivaldi selbst, so doch ihre Werke kennen. Von besonderem Inte- resse waren für Molter die neue, von Vivaldi stan-
dardisierte dreisätzige Konzertform und die drei- sätzige Sinfonie nach dem Muster der neapolita- nischen Opernsinfonie. Von einem Aufenthalt in Rom, den er dem Markgrafen schriftlich ankün- digte, ist nichts überliefert.
Nach seiner Rückkehr im Herbst 1721 wurde er zum Konzertmeister und im April 1722 zum Hof- kapellmeister ernannt. Dafür bedankte er sich bei seinem Dienstherren mit sechs hochvirtuosen Vio- linsonaten, die als Esercizio Studioso op. 1 ge- druckt wurden. Sie blieben die einzigen Werke, die zu Molters Lebzeiten verlegt wurden. Aller- dings waren seine Kompositionen als Abschriften in Süddeutschland so weit verbreitet, dass Molter bereits 1732 vom Schwäbisch Haller Organisten und Kantor Joseph Majer als „vortrefflicher Com- ponist“ und „berühmter Capell-Meister“ bezeich- net wurde. Als Hofkapellmeister war Molter für die Bereiche Kirche, Oper und Kammer zuständig, er schrieb Opern und Kantaten, Sonaten, Sinfo- nien und Konzerte, probte mit den Solisten und bildete junge Musiker, Sängerinnen und Sänger aus. Zu besonderen Anlässen wie Taufen, Hoch- zeits-, Geburtstags- und Trauerfeiern, aber auch wenn hoher Besuch ins Haus stand wurde von ihm Neues erwartet. Etliche der in der Digitalen Sammlung der Badischen Landesbibliothek ein- sehbaren Handschriften zeugen von höchster Eile – die Einzelstimmen, die im Kerzenlicht gut lesbar sein mussten, sind sorgfältig ausgeführt, die Diri- gierpartitur aber ist flüchtig skizziert.
Entlassung und Rückkehr nach Karlsruhe
Hofmusiker waren im 18. Jahrhundert Teil der Dienerschaft, ihr Wohl und Wehe hing unmittelbar von ihrem Fürsten ab. Johann Melchior Molter stand bei Karl Wilhelm zwar in hoher Gunst, den- noch musste er erleben, dass dieser 1733 sein Or- chester wegen des Polnischen Thronfolgekrieges auflöste. Als schwacher Trost blieb ihm, dass der Kapellmeistertitel für ihn reserviert wurde. Zu Molters Glück fügte es sich, dass der Eisenacher Kapellmeister im Februar dieses Jahres verstorben war und er an dessen Stelle engagiert wurde. Nach dem Tod seiner Frau Maria Salome im August 1737 gelang es ihm noch einmal, einen Dienstherren von der Notwendigkeit einer Italienreise zu über- zeugen; in Rom zeichnete Pier Leone Ghezzi das einzige Porträt, das wir von Molter kennen. Noch in Italien, erreichte ihn im Mai 1738 die Nachricht, dass Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach gestorben war, und er eilte nach Karlsruhe, um die Trauermusik zu komponieren. Die Musik mit dem Titel „Opffer der Treue“ ist verloren, überliefert wurde, dass sie viel Beifall fand.
Während der Eisenacher Jahre pflegte Molter mit der Übersendung neuer Werke die Verbin- dung nach Karlsruhe. Das zahlte sich aus, als nach dem Tod Wilhelm Heinrichs von Sachsen-Eisen- ach im Juli 1741 die dortige Hofhaltung aufgelöst wurde. Molter zog zurück nach Karlsruhe und be- warb sich um Wiedereinstellung, die im Februar 1743 erfolgte. Bis zu seinem Tod am 12. Januar 1765 blieb er Hofkapellmeister. Der neue Mark- graf Karl Friedrich, ein begeisterter Flötenspieler, beauftragte Molter Anfang 1747 mit der Reorgani- sation der Hofmusik: Das Orchester bestand nun aus zwei bis drei Trompeten, Pauken, zwei Hör- nern, zwei Oboen und Flöten, ein bis zwei Fa- gotten, Streichern und einer Continuo-Gruppe. Anfang 1751 heiratete Karl Friedrich Caroline Lui- se von Hessen-Darmstadt, durch die der Karlsru- her Hof einen weiteren kulturellen Aufschwung erlebte. Es ist anzunehmen, dass die junge Mark- gräfin bei der musikalischen Unterhaltung zuwei- len selbst am Cembalo saß. Molters Sachverstand war nicht nur bei Hofe gefragt: So wurde er zuge- zogen, als es 1759 um die Einweihung der neuen Stumm-Orgel in der Durlacher Stadtkirche ging. Dabei begleitete er den Aufbau des Instruments und komponierte die Musik zur Einweihung.
Molters Werk zwischen Barock und Klassik
Zwischen etwa 1720 und 1760 war Johann Mel- chior Molter am produktivsten. Diese Epoche mar- kiert den Übergang zwischen Barock und Klassik, eine Zeit, in der neue musikalische Gattungen entstanden und intensiv experimentiert wurde. In Abkehr zum strengen polyphonen Stil wurde
Ein lange vergessener Komponist
Der Hofkapellmeister Johann Melchior Molter von Birgitta Schmid
Johann Melchior Molter (Ausschnitt). Foto: BLB
Blick in die Geschichte, Karlsruher stadthistorische Beiträge 3
weitgehend auf den „gelehrten“ Kontrapunkt verzichtet, kurze, leicht fassliche melodische Mo- tive und Verständlichkeit wurden zum Ideal. Neu entwickelte Instrumente bereicherten das Farb- spektrum der Orchester und forderten die Kompo- nisten heraus, bis dahin unerhörte Klangkombina- tionen auszuprobieren. Von seinen Konzerten für ein bis zwei Solisten, die Molter für sich und seine Musiker in Karlsruhe und Eisenach schrieb, sind rund 50 überliefert. Etliche Musiker der Karlsru- her Hofkapelle beherrschten mehrere Instru- mente, und so konnte er nicht nur auf Trompete, Geige, Flöte, Oboe, Violoncello und Fagott als So- loinstrumente zurückgreifen, sondern auch die Möglichkeiten von Klarinette oder Flauto d‘amore erproben. Molters sechs Konzerte für Klarinette gehören zu den frühesten Solokonzerten für die- ses Instrument, das um 1700 in Nürnberg entwi- ckelt wurde.
Das Molter-Werkverzeichnis von Klaus Häfner verzeichnet 169 Sinfonien in unterschiedlicher Be- setzung. Die meisten sind dreisätzig, zehn Sinfo-
nien aus der zweiten Karlsruher Schaffenszeit ha- ben bereits einen vierten Satz, ein Menuett. Er schrieb auch etliche Ouvertüren im französischen Stil, wobei er die meisten Tänze durch Allegrosät- ze und Charakterstücke ersetzte. Molters urei- genster Beitrag bei der Suche nach neuen forma- len Wegen ist die vier- bis fünfsätzige Sonata gros- sa für Orchester mit der Satzfolge Largo, Allegro – Fuga – Andante/Aria – Alla breve – Allegro. Inte- ressant ist hier die direkte Gegenüberstellung der barocken „gelehrten“ Fuge mit einem „empfind- samen“ kantablen Andante: Molter rückte hier gleichsam seine musikalische Herkunft aus der thüringischen Kantorentradition mit den neuen Ausdrucksmöglichkeiten der Vorklassik zusam- men. Von Molters Opern für Karl Wilhelm ist die Musik verschollen, das Gleiche gilt für seine Trau- ermusiken und viele seiner Kantaten. Kammer- musik zu zwei bis vier Stimmen, Musik für Tasten- instrumente und Bläser-Ensembles, Märsche, Tänze und Vokalstücke schlummern bis heute ih- rer Wiederentdeckung entgegen.
Titelblatt Sonata grossa G-Dur mit Incipit und Angabe des Verfassers Johann Melchior Molter (Ausschnitt). Foto: BLB
Der Transport auf dem Wasserweg ist noch heu- te eine wirtschaftliche Art der Warenbeförderung. Das galt natürlich besonders in früherer Zeit, als die Landwege noch ungenügend ausgebaut und häufig in schlechtem Zustand waren. Für schwere Lasten kam ein anderer Transportweg gar nicht in Frage. Die Nähe zu einem Fluss war demnach ein großer Vorteil für die Lage eines Ortes. Um die zu nutzen, stand oftmals auch der Bau eines künst- lichen Wasserwegs, eines Kanals, zur Diskussion, so auch in Karlsruhe. Ingenieur Joseph Haber- stroh wies im Dezember 1824 in seinem „Gutach- ten über die Anlegung eines schiffbaren Rheinka- nals“ darauf hin: „Schon in früheren Zeiten haben große und kleinere Staaten Europas die Anlegung schiffbarer Canäle zur Beförderung und Erleichte- rung der inneren Communication, wodurch die Gewerbe und der innere Verkehr die bedeutends- ten Vortheile gewinnen, sich angelegen seyn las- sen“. Verständlich, dass Markgraf Karl Wilhelm den Rhein für die Lage seiner Residenzstadt im Auge behielt. Ähnlich hatte sich auch Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg, sein schwä- bischer Schwager, für das näher zum Neckar gele- gene Ludwigsburg als seinen neuen Sitz entschie- den.
Erste Überlegungen im 18. Jahrhundert
Offenbar schon früh erwog man in Karlsruhe die Möglichkeit, einen Kanal vom Rhein anzulegen. Zwar sind hierzu keine schriftlichen Dokumente bekannt, allerdings einschlägige Berichte erhal- ten. So erwähnt zum Beispiel Major Silberrad von der Suite in seinen „Gemeinnützigen Vorschlä- gen“ von 1854, dass „schon in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, wie ich als Knabe von alten Leuten erzählen hörte, von der Herstellung eines Carlsruher Rheinhafens zur Belebung des Handels und der Industrie die Rede war“. Diesem Schriftstück entnehmen wir an anderer Stelle, dass „der Schiffskanal nach dem ersten Stadtplan in einer Allee und in gerader Richtung bis in den
Rhein sich hinzieht, so dass man auf dem Großher- zogl. Schlossturm, der für die ganze Anlage der Stadt und ihrer Umgebungen als das Centrum an- genommen ist, die ab- und zufahrenden Schiffe von Karlsruhe bis an den Rhein durch die Alleen mit Vergnügen beobachten könnte“. Die Pla- nungsidee, die Residenzstadt durch einen schiff- baren Kanal mit dem Rhein zu verbinden, so lesen wir in einem anderen alten Papier, sei ein „in frü- hen Zeiten gemachter Vorschlag (…) schon längst gewünscht.“
Das Vorbild des Karlsruher Stadtplans
Für ein solches Vorhaben gibt es jedoch ein Bei- spiel, das nach dem einhelligen Urteil der Histori- ker zugleich als das eigentliche Vorbild für die erste bauliche Konzeption Karlsruhes gelten kann, die aus der sternförmigen Anlage von Waldwegen entwickelt wurde: der Entwurf „Porte et Place de France“, die nicht ausgeführte Hafen- und Platzanlage in den Sümpfen von Tem- ple im Osten von Paris. Der Plan ist erhalten in einem Kupferstich von Claude Chastillon von 1610, der, noch heute nachweisbar, in mehreren Exemplaren zum Bestand der Markgräflichen Bi- bliothek gehört hat.
Der Stich zeigt einen Platz mit einer im Halb- kreis angeordneten dreistöckigen Bebauung mit Arkaden. Vom geometrischen Mittelpunkt des Platzes gehen radial gerichtete Straßen aus. Hin- ter prächtigen Stadthäusern führt eine Straße in Zirkelform vorbei, an die ein Gebiet mit nied- rigerer Bebauung anschließt. Die Ähnlichkeit die- ser Anlage mit dem frühen Karlsruhe ist verblüf- fend, trotz einiger Abweichungen: etwa der gerin- geren Zahl an Straßen, dem Fehlen der mittleren Straße oder einem Torbau als Mittelpunkt anstelle des Schlosses. Dennoch war, wie gesagt, der Ent- wurf Chastillons sehr wahrscheinlich die entschei- dende Anregung für den Ausbau der Waldwege in einen Straßenfächer mit einer Blockrandbebau- ung.
Doch der Entwurf Chastillons zeigt noch ein an- deres bedeutendes Detail, das bei unserem The- ma von besonderem Interesse sein muss. Im Vor- dergrund, außerhalb der Platzanlage, sehen wir Masten und Segel, Schiffe, die Lasten befördern auf einem Kanal, der hinter Markthallen und Ma- gazinbauten vorbeiführt. Auch Weinbrenner wird 1802 in seinem ersten Stadtvergrößerungsplan in vergleichbarer Lage einen Kanal parallel zur heu- tigen Moltkestraße einzeichnen, den er in allen seinen Stadtvergrößerungsplänen zugleich als Grenze für die nördliche bauliche Stadterweite- rung beibehalten wird. Dieser Wasserweg soll vom Rhein zum Karlsruher Schloss leiten und sich dort in seiner östlichen Verlängerung mit dem in der Trasse der heutigen Richard-Willstätter-Allee verlaufenden Steinschiffkanal verbinden.
Kanalpläne von Weinbrenner und Tulla
Auch Weinbrenner verweist in den Erläute- rungen zu seinen Stadtplänen darauf, dass der Bau eines solchen Kanals schon in früherer Zeit im Gespräch gewesen sei. Doch ist die Frage, wer ei- gentlich den Karlsruher Kanal geplant hat, bis heute nicht geklärt. Weinbrenner gesteht, seine Kenntnisse als Architekt seien „hierin zu einge- schränkt, als dass ich diese Aufgabe Wasser hier- her zu bringen, gehörig und bestmöglichst auflö- sen könnte.“ Johann Gottfried Tulla andererseits antwortet seinem Brieffreund Kroencke in Darm- stadt – verbunden mit einigen abschätzigen Be- merkungen über Weinbrenner –, „das Projekt der Anlegung eines schiffbaren Canals von Karlsruhe an den Rhein ist nicht von mir.“ Jedoch treten bei- de, vor allem Weinbrenner, nachweislich bis in die 1820er Jahre für das Karlsruher Kanalprojekt ein.
Für Markgraf Karl Wilhelm jedenfalls war die günstige Lage der Stadt zum Rhein ein wichtiger Aspekt für die Ansiedlung neuer Bürger. In den Privilegien des Jahres 1722 hebt der Fürst aus- drücklich auf die „Verbesserung des Handels“ ab wie auch auf die „Einleitung des zu allerhand Ma- nufacturen und Commercien recht erwünschten und sehr bequemen Situation (…). In diesem ernstlichen Vorhaben auch Unsere Fürstliche Re- sidenz um mehr dann eine Meyl-Weegs näher ge- gen den Rhein und Unsere daselbst habende or- dentliche Ueberfahrt, nehmlich bis nach Carlsru- he, gerücket.“
Weinbrenner jedenfalls wird nicht müde, ein- dringlich immer wieder die Bedeutung des künst- lichen Wasserwegs und seine damit verbundenen Vorteile für Handel und Gewerbe zu betonen. Er wünsche, „dass man das schon vor vielen Jahren vorgeschlagene Projekt, ein größeres und schiff- bares Wasser nach Carlsruhe zu bringen, nicht au- ser acht lassen möchte. Es wäre vielleicht ein nicht zu großes, und doch ein so wichtiges, die natürli- che Lage von Carlsruhe durch Kunst so umzu- schaffen, dass hier Handel und Gewerb entstehen und besser fort kommen könnte (…) warum sollte
Karlsruhes langer Weg zum Rhein
Das Projekt eines Ludwigskanals von Gottfried Leiber
Fortsetzung Seite 4Porte et Place de France. Kupferstich von Claude Chastillon von 1610.
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2 Blick in die Geschichte, Karlsruher stadthistorische Beiträge
suchte. Nun erhielten sie die DDR-Oberen um ihre Wendehälse und Doppelköpfe geklebt.
Ein Schauspieler lief auf dem Fußweg mit einem Schild am Demonstrationszug entlang; seine Auf- schrift: Blumen statt Krenze. Vor dem Ministerium für Kultur bekamen die selbst ernannten Oberen ebenfalls eine geklebt. Alle Bedenken begannen sich in zunehmender Heiterkeit aufzulösen. Wir wurden uns langsam sicher, heute würde kein Blut fließen. Die Kundgebung auf dem Alex, der sich nach widersprüchlichen Angaben mit einer Million Menschen gefüllt hatte (die DDR-Regie- rung »korrigierte« später auf 300 000 – 500 000), dauerte drei Stunden. Die Regie lag in den Hän- den (und Füßen) von Ulrich Mühe (er musste viel laufen, um Provokationen abzuwehren). Er führte sie so klug, dass diese Demonstration kein Glück benötigte, um friedlich zu bleiben. Das hatten wohl auch die Regierenden bemerkt.
Mühe ließ nicht nur die Veranstalter zu Wort kommen, sondern auch die Regierungsvertreter, wohldosiert und in durchdachter Reihenfolge, 26 insgesamt. Keiner nutzte die Gunst der Stunde, auf- zuwiegeln oder so abzuwiegeln, dass sich der Zorn der Massen entlüde. Der kleine Lastwagen als Red- nerpult war eben da positioniert, wo sonst die auf- gedonnerten Tribünen standen, auf denen die alte
Garde aus Wandlitz sich versammelte, um »ihr« Volk an sich vorbeiziehen und sich feiern zu lassen.
Heiner Müller sprach, obwohl er vorher noch versprochen hatte, nur auf das Podest zu treten, um zu sagen, dass er nichts zu sagen habe. Er las einen Aufruf der »Initiative für unabhängige Ge- werkschaften« langsam vor und plädierte – wie dann auch Christa Wolf – für eine friedliche Um- gestaltung der DDR von innen heraus, für »revolu- tionäre Erneuerung«. Obwohl er kaum zwei Mi- nuten benötigte, erschienen seine Ausführungen, unterbrochen von Rufen Arbeiten! Aufhören! wie eine kleine Ewigkeit.
Den Schlusspunkt setzte die 82-jährige Schau- spielerin Steffi Spira. Weniger, was sie sagte, viel- mehr, wie sie es sagte, brachten ihr Jubel und Zu- stimmung ein. Lässig rezitierte sie Verse aus dem Lob der Dialektik von Bertolt Brecht, der als Liefe- rant von Parolen an diesem Tag allgegenwärtig war: So, wie es ist, bleibt es nicht / Wer seine Lage erkannt hat, wie soll der aufzuhalten sein? / Und aus Niemals wird: Heute noch. Steffi Spira sagte es so, als hätte man die Verse noch nie gehört.
Zum Abgang schlug sie vor: Aus Wandlitz ma- chen wir ein Altersheim! Die über 60- und 65-Jäh- rigen können jetzt schon dort wohnen bleiben – wenn sie das tun, was ich jetzt tue: Abtreten! To-
sender Beifall begleitete sie. Ihre Gestik besagte: Ich gehöre auch zu den Alten, ich habe alles ge- sagt, jetzt seid Ihr dran! Macht was draus, aber oh- ne den Weg in den Westen. Der aber kam schon fünf Tage später, am 9. November, völlig überra- schend, von niemand geahnt, durch ein Versehen eines verwirrten Funktionärs.
Die offizielle Chronik der Deutschen führt den 9. November 1989 als Tag der »friedlichen Revoluti- on«. Der 4. November spielt in ihr eine nur unterge- ordnete, wenn überhaupt noch eine Rolle. Durch die Wahl des 3. Oktober als »Tag der deutschen Ein- heit« wurde auch dieser 9. November an den Rand gedrängt, ein Datum, das schon zweimal deutsche Geschichte schrieb, aber nicht ins nationale Selbst- verständnis »passte«: die November-Revolution von 1918 und die »Reichskristallnacht« von 1938. Auch die Chance, unserer Nationalhymne endlich einen Text zu geben, der ohne Auslassung ganzer Strophen hätte gesungen werden können, wurde nicht genutzt. Er lag seit Gründung beider deut- schen Staaten bereit. So blieb vom 4. November nur die Frage stehen Wessen ist die Straße? – sowie die Antwort, die an der Rednerbühne angeschlagen war: Die Straße ist unsere Tribüne.
Der Beitrag erscheint in erweiterter Form in der Online-Ausgabe.
Ein Großteil des rund 600 Werke umfassenden Schaffens des lange vergessenen Kapellmeisters der badischen Markgrafen Johann Melchior Mol- ter liegt noch heute in der Badischen Landesbibli- othek. Dies ist dem glücklichen Umstand zu ver- danken, dass dessen Sohn, Hofbibliothekar Fried- rich Valentin, den fast vollständigen Nachlass des Geigers und Komponisten der Karlsruher Hof- bibliothek übergab. Die Erschließung und Erfor- schung von Molters Œuvre begann in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts: Mittlerweile liegen über 100 Kompositionen im Druck vor, und etliche seiner Werke sind auf Tonträgern festgehalten. Als erstes wurden die Solokonzerte, vor allem die Trompeten- und Klarinettenkonzerte wiederent- deckt, inzwischen gilt das Interesse seinem ge- samten Instrumentalschaffen. Zeugnisse über das Leben Molters sind nur wenige erhalten, Klaus Häfner hat sie in seiner Monographie über den Komponisten 1996 erstmals publiziert.
Ausbildung, Anstellung in Karlsruhe und Studien in Italien
Johann Melchior Molter wurde am 10. Februar 1696 in Tiefenort in Thüringen als Sohn eines Leh- rers und Kantors geboren. Die Musik wurde ihm damit gleich doppelt in die Wiege gelegt, war in Thüringen doch eine besonders reiche Musiktra- dition lebendig. Die erste musikalische Unterwei- sung erhielt er von Vater Valentin, in seiner zwei- jährigen Gymnasialzeit in Eisenach profitierte er ganz offensichtlich von der vorbildlichen Musik- erziehung an der Schule und vom hohen Niveau der öffentlichen Musik. Er konnte von den Besten lernen, denn Georg Philipp Telemann war von 1708 bis 1712 Konzertmeister und Kantor am Hof des Herzogs Johann Wilhelm von Sachsen-Eisen- ach, und auch die in der Stadt ansässige Familie Bach stand für musikalische Exzellenz.
Wo Molter seine Musikerlehre absolvierte ist nicht bekannt, jedenfalls war er als Geiger und Komponist gründlich ausgebildet, als er 1717 im Alter von 21 Jahren in die Dienste des Markgrafen Karl Wilhelms von Baden-Durlach trat. Eingestellt wurde er als Violinist, doch bereits 1719 gewährte ihm der Markgraf bei vollem Gehalt einen Studi- enaufenthalt in Italien. Zu dieser Zeit war Molter schon mit Maria Salome Rollwagen aus Gerns- bach verheiratet, mit der er acht Kinder hatte, von denen sechs das Erwachsenenalter erreichen sollten. Molter reiste allein in den Süden, „umb in der Music, mit der Erlernung der Italianischen Manier auch anderer Vortheil und HandGriffe sich mehrers zu habilitiren“. In Venedig lernte er wenn nicht die Violinvirtuosen und Komponisten Tomaso Albinoni und Antonio Vivaldi selbst, so doch ihre Werke kennen. Von besonderem Inte- resse waren für Molter die neue, von Vivaldi stan-
dardisierte dreisätzige Konzertform und die drei- sätzige Sinfonie nach dem Muster der neapolita- nischen Opernsinfonie. Von einem Aufenthalt in Rom, den er dem Markgrafen schriftlich ankün- digte, ist nichts überliefert.
Nach seiner Rückkehr im Herbst 1721 wurde er zum Konzertmeister und im April 1722 zum Hof- kapellmeister ernannt. Dafür bedankte er sich bei seinem Dienstherren mit sechs hochvirtuosen Vio- linsonaten, die als Esercizio Studioso op. 1 ge- druckt wurden. Sie blieben die einzigen Werke, die zu Molters Lebzeiten verlegt wurden. Aller- dings waren seine Kompositionen als Abschriften in Süddeutschland so weit verbreitet, dass Molter bereits 1732 vom Schwäbisch Haller Organisten und Kantor Joseph Majer als „vortrefflicher Com- ponist“ und „berühmter Capell-Meister“ bezeich- net wurde. Als Hofkapellmeister war Molter für die Bereiche Kirche, Oper und Kammer zuständig, er schrieb Opern und Kantaten, Sonaten, Sinfo- nien und Konzerte, probte mit den Solisten und bildete junge Musiker, Sängerinnen und Sänger aus. Zu besonderen Anlässen wie Taufen, Hoch- zeits-, Geburtstags- und Trauerfeiern, aber auch wenn hoher Besuch ins Haus stand wurde von ihm Neues erwartet. Etliche der in der Digitalen Sammlung der Badischen Landesbibliothek ein- sehbaren Handschriften zeugen von höchster Eile – die Einzelstimmen, die im Kerzenlicht gut lesbar sein mussten, sind sorgfältig ausgeführt, die Diri- gierpartitur aber ist flüchtig skizziert.
Entlassung und Rückkehr nach Karlsruhe
Hofmusiker waren im 18. Jahrhundert Teil der Dienerschaft, ihr Wohl und Wehe hing unmittelbar von ihrem Fürsten ab. Johann Melchior Molter stand bei Karl Wilhelm zwar in hoher Gunst, den- noch musste er erleben, dass dieser 1733 sein Or- chester wegen des Polnischen Thronfolgekrieges auflöste. Als schwacher Trost blieb ihm, dass der Kapellmeistertitel für ihn reserviert wurde. Zu Molters Glück fügte es sich, dass der Eisenacher Kapellmeister im Februar dieses Jahres verstorben war und er an dessen Stelle engagiert wurde. Nach dem Tod seiner Frau Maria Salome im August 1737 gelang es ihm noch einmal, einen Dienstherren von der Notwendigkeit einer Italienreise zu über- zeugen; in Rom zeichnete Pier Leone Ghezzi das einzige Porträt, das wir von Molter kennen. Noch in Italien, erreichte ihn im Mai 1738 die Nachricht, dass Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach gestorben war, und er eilte nach Karlsruhe, um die Trauermusik zu komponieren. Die Musik mit dem Titel „Opffer der Treue“ ist verloren, überliefert wurde, dass sie viel Beifall fand.
Während der Eisenacher Jahre pflegte Molter mit der Übersendung neuer Werke die Verbin- dung nach Karlsruhe. Das zahlte sich aus, als nach dem Tod Wilhelm Heinrichs von Sachsen-Eisen- ach im Juli 1741 die dortige Hofhaltung aufgelöst wurde. Molter zog zurück nach Karlsruhe und be- warb sich um Wiedereinstellung, die im Februar 1743 erfolgte. Bis zu seinem Tod am 12. Januar 1765 blieb er Hofkapellmeister. Der neue Mark- graf Karl Friedrich, ein begeisterter Flötenspieler, beauftragte Molter Anfang 1747 mit der Reorgani- sation der Hofmusik: Das Orchester bestand nun aus zwei bis drei Trompeten, Pauken, zwei Hör- nern, zwei Oboen und Flöten, ein bis zwei Fa- gotten, Streichern und einer Continuo-Gruppe. Anfang 1751 heiratete Karl Friedrich Caroline Lui- se von Hessen-Darmstadt, durch die der Karlsru- her Hof einen weiteren kulturellen Aufschwung erlebte. Es ist anzunehmen, dass die junge Mark- gräfin bei der musikalischen Unterhaltung zuwei- len selbst am Cembalo saß. Molters Sachverstand war nicht nur bei Hofe gefragt: So wurde er zuge- zogen, als es 1759 um die Einweihung der neuen Stumm-Orgel in der Durlacher Stadtkirche ging. Dabei begleitete er den Aufbau des Instruments und komponierte die Musik zur Einweihung.
Molters Werk zwischen Barock und Klassik
Zwischen etwa 1720 und 1760 war Johann Mel- chior Molter am produktivsten. Diese Epoche mar- kiert den Übergang zwischen Barock und Klassik, eine Zeit, in der neue musikalische Gattungen entstanden und intensiv experimentiert wurde. In Abkehr zum strengen polyphonen Stil wurde
Ein lange vergessener Komponist
Der Hofkapellmeister Johann Melchior Molter von Birgitta Schmid
Johann Melchior Molter (Ausschnitt). Foto: BLB
Blick in die Geschichte, Karlsruher stadthistorische Beiträge 3
weitgehend auf den „gelehrten“ Kontrapunkt verzichtet, kurze, leicht fassliche melodische Mo- tive und Verständlichkeit wurden zum Ideal. Neu entwickelte Instrumente bereicherten das Farb- spektrum der Orchester und forderten die Kompo- nisten heraus, bis dahin unerhörte Klangkombina- tionen auszuprobieren. Von seinen Konzerten für ein bis zwei Solisten, die Molter für sich und seine Musiker in Karlsruhe und Eisenach schrieb, sind rund 50 überliefert. Etliche Musiker der Karlsru- her Hofkapelle beherrschten mehrere Instru- mente, und so konnte er nicht nur auf Trompete, Geige, Flöte, Oboe, Violoncello und Fagott als So- loinstrumente zurückgreifen, sondern auch die Möglichkeiten von Klarinette oder Flauto d‘amore erproben. Molters sechs Konzerte für Klarinette gehören zu den frühesten Solokonzerten für die- ses Instrument, das um 1700 in Nürnberg entwi- ckelt wurde.
Das Molter-Werkverzeichnis von Klaus Häfner verzeichnet 169 Sinfonien in unterschiedlicher Be- setzung. Die meisten sind dreisätzig, zehn Sinfo-
nien aus der zweiten Karlsruher Schaffenszeit ha- ben bereits einen vierten Satz, ein Menuett. Er schrieb auch etliche Ouvertüren im französischen Stil, wobei er die meisten Tänze durch Allegrosät- ze und Charakterstücke ersetzte. Molters urei- genster Beitrag bei der Suche nach neuen forma- len Wegen ist die vier- bis fünfsätzige Sonata gros- sa für Orchester mit der Satzfolge Largo, Allegro – Fuga – Andante/Aria – Alla breve – Allegro. Inte- ressant ist hier die direkte Gegenüberstellung der barocken „gelehrten“ Fuge mit einem „empfind- samen“ kantablen Andante: Molter rückte hier gleichsam seine musikalische Herkunft aus der thüringischen Kantorentradition mit den neuen Ausdrucksmöglichkeiten der Vorklassik zusam- men. Von Molters Opern für Karl Wilhelm ist die Musik verschollen, das Gleiche gilt für seine Trau- ermusiken und viele seiner Kantaten. Kammer- musik zu zwei bis vier Stimmen, Musik für Tasten- instrumente und Bläser-Ensembles, Märsche, Tänze und Vokalstücke schlummern bis heute ih- rer Wiederentdeckung entgegen.
Titelblatt Sonata grossa G-Dur mit Incipit und Angabe des Verfassers Johann Melchior Molter (Ausschnitt). Foto: BLB
Der Transport auf dem Wasserweg ist noch heu- te eine wirtschaftliche Art der Warenbeförderung. Das galt natürlich besonders in früherer Zeit, als die Landwege noch ungenügend ausgebaut und häufig in schlechtem Zustand waren. Für schwere Lasten kam ein anderer Transportweg gar nicht in Frage. Die Nähe zu einem Fluss war demnach ein großer Vorteil für die Lage eines Ortes. Um die zu nutzen, stand oftmals auch der Bau eines künst- lichen Wasserwegs, eines Kanals, zur Diskussion, so auch in Karlsruhe. Ingenieur Joseph Haber- stroh wies im Dezember 1824 in seinem „Gutach- ten über die Anlegung eines schiffbaren Rheinka- nals“ darauf hin: „Schon in früheren Zeiten haben große und kleinere Staaten Europas die Anlegung schiffbarer Canäle zur Beförderung und Erleichte- rung der inneren Communication, wodurch die Gewerbe und der innere Verkehr die bedeutends- ten Vortheile gewinnen, sich angelegen seyn las- sen“. Verständlich, dass Markgraf Karl Wilhelm den Rhein für die Lage seiner Residenzstadt im Auge behielt. Ähnlich hatte sich auch Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg, sein schwä- bischer Schwager, für das näher zum Neckar gele- gene Ludwigsburg als seinen neuen Sitz entschie- den.
Erste Überlegungen im 18. Jahrhundert
Offenbar schon früh erwog man in Karlsruhe die Möglichkeit, einen Kanal vom Rhein anzulegen. Zwar sind hierzu keine schriftlichen Dokumente bekannt, allerdings einschlägige Berichte erhal- ten. So erwähnt zum Beispiel Major Silberrad von der Suite in seinen „Gemeinnützigen Vorschlä- gen“ von 1854, dass „schon in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, wie ich als Knabe von alten Leuten erzählen hörte, von der Herstellung eines Carlsruher Rheinhafens zur Belebung des Handels und der Industrie die Rede war“. Diesem Schriftstück entnehmen wir an anderer Stelle, dass „der Schiffskanal nach dem ersten Stadtplan in einer Allee und in gerader Richtung bis in den
Rhein sich hinzieht, so dass man auf dem Großher- zogl. Schlossturm, der für die ganze Anlage der Stadt und ihrer Umgebungen als das Centrum an- genommen ist, die ab- und zufahrenden Schiffe von Karlsruhe bis an den Rhein durch die Alleen mit Vergnügen beobachten könnte“. Die Pla- nungsidee, die Residenzstadt durch einen schiff- baren Kanal mit dem Rhein zu verbinden, so lesen wir in einem anderen alten Papier, sei ein „in frü- hen Zeiten gemachter Vorschlag (…) schon längst gewünscht.“
Das Vorbild des Karlsruher Stadtplans
Für ein solches Vorhaben gibt es jedoch ein Bei- spiel, das nach dem einhelligen Urteil der Histori- ker zugleich als das eigentliche Vorbild für die erste bauliche Konzeption Karlsruhes gelten kann, die aus der sternförmigen Anlage von Waldwegen entwickelt wurde: der Entwurf „Porte et Place de France“, die nicht ausgeführte Hafen- und Platzanlage in den Sümpfen von Tem- ple im Osten von Paris. Der Plan ist erhalten in einem Kupferstich von Claude Chastillon von 1610, der, noch heute nachweisbar, in mehreren Exemplaren zum Bestand der Markgräflichen Bi- bliothek gehört hat.
Der Stich zeigt einen Platz mit einer im Halb- kreis angeordneten dreistöckigen Bebauung mit Arkaden. Vom geometrischen Mittelpunkt des Platzes gehen radial gerichtete Straßen aus. Hin- ter prächtigen Stadthäusern führt eine Straße in Zirkelform vorbei, an die ein Gebiet mit nied- rigerer Bebauung anschließt. Die Ähnlichkeit die- ser Anlage mit dem frühen Karlsruhe ist verblüf- fend, trotz einiger Abweichungen: etwa der gerin- geren Zahl an Straßen, dem Fehlen der mittleren Straße oder einem Torbau als Mittelpunkt anstelle des Schlosses. Dennoch war, wie gesagt, der Ent- wurf Chastillons sehr wahrscheinlich die entschei- dende Anregung für den Ausbau der Waldwege in einen Straßenfächer mit einer Blockrandbebau- ung.
Doch der Entwurf Chastillons zeigt noch ein an- deres bedeutendes Detail, das bei unserem The- ma von besonderem Interesse sein muss. Im Vor- dergrund, außerhalb der Platzanlage, sehen wir Masten und Segel, Schiffe, die Lasten befördern auf einem Kanal, der hinter Markthallen und Ma- gazinbauten vorbeiführt. Auch Weinbrenner wird 1802 in seinem ersten Stadtvergrößerungsplan in vergleichbarer Lage einen Kanal parallel zur heu- tigen Moltkestraße einzeichnen, den er in allen seinen Stadtvergrößerungsplänen zugleich als Grenze für die nördliche bauliche Stadterweite- rung beibehalten wird. Dieser Wasserweg soll vom Rhein zum Karlsruher Schloss leiten und sich dort in seiner östlichen Verlängerung mit dem in der Trasse der heutigen Richard-Willstätter-Allee verlaufenden Steinschiffkanal verbinden.
Kanalpläne von Weinbrenner und Tulla
Auch Weinbrenner verweist in den Erläute- rungen zu seinen Stadtplänen darauf, dass der Bau eines solchen Kanals schon in früherer Zeit im Gespräch gewesen sei. Doch ist die Frage, wer ei- gentlich den Karlsruher Kanal geplant hat, bis heute nicht geklärt. Weinbrenner gesteht, seine Kenntnisse als Architekt seien „hierin zu einge- schränkt, als dass ich diese Aufgabe Wasser hier- her zu bringen, gehörig und bestmöglichst auflö- sen könnte.“ Johann Gottfried Tulla andererseits antwortet seinem Brieffreund Kroencke in Darm- stadt – verbunden mit einigen abschätzigen Be- merkungen über Weinbrenner –, „das Projekt der Anlegung eines schiffbaren Canals von Karlsruhe an den Rhein ist nicht von mir.“ Jedoch treten bei- de, vor allem Weinbrenner, nachweislich bis in die 1820er Jahre für das Karlsruher Kanalprojekt ein.
Für Markgraf Karl Wilhelm jedenfalls war die günstige Lage der Stadt zum Rhein ein wichtiger Aspekt für die Ansiedlung neuer Bürger. In den Privilegien des Jahres 1722 hebt der Fürst aus- drücklich auf die „Verbesserung des Handels“ ab wie auch auf die „Einleitung des zu allerhand Ma- nufacturen und Commercien recht erwünschten und sehr bequemen Situation (…). In diesem ernstlichen Vorhaben auch Unsere Fürstliche Re- sidenz um mehr dann eine Meyl-Weegs näher ge- gen den Rhein und Unsere daselbst habende or- dentliche Ueberfahrt, nehmlich bis nach Carlsru- he, gerücket.“
Weinbrenner jedenfalls wird nicht müde, ein- dringlich immer wieder die Bedeutung des künst- lichen Wasserwegs und seine damit verbundenen Vorteile für Handel und Gewerbe zu betonen. Er wünsche, „dass man das schon vor vielen Jahren vorgeschlagene Projekt, ein größeres und schiff- bares Wasser nach Carlsruhe zu bringen, nicht au- ser acht lassen möchte. Es wäre vielleicht ein nicht zu großes, und doch ein so wichtiges, die natürli- che Lage von Carlsruhe durch Kunst so umzu- schaffen, dass hier Handel und Gewerb entstehen und besser fort kommen könnte (…) warum sollte
Karlsruhes langer Weg zum Rhein
Das Projekt eines Ludwigskanals von Gottfried Leiber
Fortsetzung Seite 4Porte et Place de France. Kupferstich von Claude Chastillon von 1610.
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Blick in die Geschichte, Karlsruher stadthistorische Beiträge 1
Karlsruher stadthistorische Beiträge Nr. 105·12. Dezember 2014
Magdalene Wilhelmine
Der bis heute häufig kolportierte Ruf dieser ba- dischen Markgräfin und Ehefrau des Stadtgrün- ders von Karlsruhe könnte nicht schlechter sein: Moralische Frömmlerin, zänkische Xanthippe und noch dazu wenig ansehnlich sind die wenig schmeichelhaften Charakterzüge und Eigenschaf- ten, die ihr nachgesagt werden. Wie so oft bietet genaueres Hinsehen ein deutlich differenzierteres Bild. Sie wurde 1677 als Tochter des württember- gischen Herzogspaares geboren. Von ihrer Mutter religiös erzogen, erlebte sie zugleich das Interesse des elterlichen Hofes an weltlicher Musik, musi- zierte und sang auch selbst. Zur engeren dynasti- schen Verbindung der beiden Länder wurde sie 1697 mit dem Thronfolger von Baden-Durlach, Karl III. Wilhelm, verheiratet. Die ersten Ehejahre, in die auch die Geburt der drei Kinder (1701 – 1712; 1703 – 1732; 1706 – 1709) fiel, waren von Aufent- halten bei ihrer Mutter in Stuttgart und bei den Schwiegereltern im Basler Palais der Markgrafen bestimmt, während der Ehemann im Spanischen Erbfolgekrieg im Feld stand.
Der ausschweifende Lebenswandel Karl Wil- helms, an dem auch Ermahnungen des Vaters und ihre mutige Klage beim deutschen Kaiser nichts zu ändern vermochten, führten zur Zerrüttung der Ehe. So beschloss die Markgräfin 1718, als Karl Wilhelm seine Residenz von Durlach in das 1715 neu gegründete Karlsruhe verlegte, mit ihrem Sohn in Durlach wohnen zu bleiben. Sie suchte fortan Trost in ihrer Religion, was ihrem kleinen Hof bei Chronisten den Ruf einbrachte, mehr einem andachtsvollen Kloster als einer fürstlichen Residenz zu gleichen. Gleichwohl nahm sie gele- gentlich an Feierlichkeiten und Festen mit ihrem Hofstaat in Karlsruhe teil. Vor allem aber erwarb sie sich und dem Haus Baden-Durlach Ansehen und Zuneigung durch Wohltätigkeit für Arme und Kranke.
Große Verdienste um das Land erwarb sie sich nach dem Tod ihres Sohnes und der psychischen Erkrankung von dessen Ehefrau im Jahr 1732 als Erzieherin des späteren Regenten Karl Friedrich. Zur geachteten Landesmutter wurde sie im Pol- nischen Erbfolgekrieg 1733 – 1736, als sie in Dur- lach blieb und dank ihres Ansehens mit dazu bei- trug, die Kriegslasten für Baden-Durlach zu lin- dern. Nach dem Tod Karl Wilhelms übernahm sie 1738 mit Markgraf Karl August Reinhard die vor- mundschaftliche Regierung für den minderjäh- rigen Erbprinzen. Bestattet wurde sie in der mark- gräflichen Gruft in der Schlosskirche Pforzheim, wo auch das Herz ihres Mannes ruht.
Wie schon in jüngeren Publikationen über Karl Wilhelm wird auch die zum Stadtjubiläum 2015 geplante Ausstellung im Landesmuseum Anlass bieten Leben und Leistung dieser Markgräfin an- gemessen zu würdigen. Manfred Koch
1677 – 1742 Foto: Stadtarchiv
Fortsetzung Seite 2
Der Verfasser dieser Erinnerungen war seit 1985 ständiger offizieller Gast in der DDR, um als Mithe- rausgeber die zwischen dem Aufbau-Verlag, Berlin/ DDR und dem Suhrkamp Verlag, Frankfurt a.M. ver- einbarte gemeinsame Große kommentierte Ausga- be der Werke Bertolt Brechts in 30 Bänden (GBA) zu erarbeiten. Am 4. und 5. November 1989 hatten die Verlage in Berlin/DDR eine Herausgeber-Tagung an- gesetzt. Alle vier Herausgeber beteiligten sich, ein- geladen von den Veranstaltern, an der Demonstra- tion auf dem Alexanderplatz und verfolgten die Re- den vom Hotelzimmer aus bei eingeschaltetem DDR-Fernsehen, das die Kundgebung live übertrug. Alle waren zu diesem Zeitpunkt noch der Meinung, dass der DDR ein langer, demokratischer Reform- kurs mit einer neuen, aus freien Wahlen hervorge- henden Regierung bevorstünde, und gaben diesem Prozess etwa zehn bis 15 Jahre.
Aber ihr Reich erinnert An den Bau des Assyriers Tar, jene gewaltige Festung Die, so lautet die Sage, von keinem Heer
genommen werden konnte, die aber Durch ein einziges lautes Wort, im Innern gesprochen In Staub zerfiel. Bertolt Brecht, 1936
Am frühen Morgen des 4. November ging ich durch die leeren Straßen der Hauptstadt. Verwun- dert registrierte ich, dass die am Abend im West- fernsehen (wie es hier hieß) angekündigten 500 000 DDR-Bürger, die sich Fahrkarten nach Berlin erworben hätten, nicht längst die Bahnhöfe und vielleicht auch die Straßen füllten. Die S- Bahnhöfe, die ich abfuhr, waren nur mit wenigen Leuten besetzt – wie an einem gewöhnlichen Samstag, an dem die Leute ausschliefen. Verein- zelt kamen Leute mit Transparenten, noch zusam- mengewickelt und fast schamvoll nach unten ge- halten, damit sich niemand an den Aufschriften stoßen konnte. Andere Frühaufsteher wie ich re- gistrierten die potenziellen Demonstranten freundlich und mit Neugierde, beugten die Köpfe nach unten zu den Parolen, nickten, obwohl sie kaum etwas gelesen haben konnten. Es herrschte offenbar unausgesprochenes Einverständnis.
Ich fuhr zum Alexanderplatz und ging zum Zentrum der Bildenden Künstler. Der Alex war noch leer. In kleinen Gruppen standen Polizisten, genauer: Volkspolizisten, kurz: Vopos, in der No- vember-Kälte. Sie hielten sich im Hintergrund und waren offenbar unsicher, wie sie sich verhalten sollten. Den Ordnungsdienst hatten die Veranstal- ter, federführend das Berliner Ensemble, über- nommen. Die Ordner trugen grün-gelbe Schärpen mit der Aufschrift: Keine Gewalt. Die Vopos durf- ten, so die Abmachung, nur den Verkehr regeln.
Das Zentrum der Bildenden Künstler glich einer riesigen Requisitenkammer. Transparente, Papp- tafeln, Unmengen an Tapeten, beschrieben, unbe- schrieben, bepinselt oder leer, lagerten an den Wänden und auf dem Boden; dazu Flugblätter und Resolutionen. Alle waren sich einig, die alten Zeiten der Gängelung der Künste, der Bevormun- dung allenthalben, waren vorbei. Trotzdem blieb die Stimmung verhalten, und für die neuen He- rausforderungen fehlte die Übung. Man begrüßte
Ein Karlsruher in Berlin
Erinnerungen an den 4. November 1989 von Jan Knopf
alle Neuankömmlinge freundlich, zuversichtlich, aber auch mit Fragezeichen in den Gesichtern. Was heute geschah, war ungewöhnlich, im Jun- kie-Jargon: abartig. Aber wer weiß, wer sich alles unter die Demonstranten mischte. Trotzdem herrschte Zuversicht: Wir stehen vor einem histo- rischen Datum – so oder so. Veränderung war je- denfalls angesagt. Eine Papptafel trug die Auf- schrift: Daß ich das noch erleben durfte!!!! Eine andere: Nur keine Gewalt!
9 Uhr. Wir gingen auf dem breiten Fußweg der Karl-Liebknecht-Straße zum Alex. Inzwischen herrschte Betrieb wie zu normalen Einkaufszeiten, nur dass wenige Autos fuhren. Der Busbetrieb war eingestellt. Wir liefen, inzwischen eine Gruppe von rund hundert Menschen, brav durch den un- säglichen Fußgängertunnel auf die andere Stra- ßenseite dahin, wo der Fernsehturm stand. Mir fiel unwillkürlich Lenins zynischer Satz ein: Bevor sie einen Bahnhof besetzen, kaufen sich die deut- schen Revolutionäre Bahnsteigkarten.
Treffpunkt war die Ecke gegenüber dem Hotel Stadt Berlin, in dem wir als offizielle Gäste des Mi- nisterrats der DDR logierten: Suite mit zwei rie- sigen Fensterseiten. Da wusste ich noch nicht, dass wir später für die Kundgebung einen Logen- platz haben sollten. Die Transparente wurden ent- rollt, zögernd in die Höhe gehalten. Dann der Ruf: Auf die Straße! Die Demonstranten folgten mit vorsichtigem Schritt, als prüften sie noch das Ter- rain. Dann füllten sie wenigstens eine Straßensei- te. Die Polizei sperrte endgültig die Straßen für jeglichen Autoverkehr: frei für die Demo.
Wo kamen sie auf einmal alle her? Aus der Rich- tung vom Prenzlauer Berg formierte sich ein un- übersehbarer Menschenzug, der sich langsam in Richtung Unter den Linden in Bewegung setzte, erst wiederum zögernd, dann sicherer, selbstbe- wusster. Die Straße gehörte uns. Die Polizisten waren verschwunden, abgezogen? Versteckt? Vorwärts und nicht vergessen: / Wessen Straße ist die Straße? / Wessen Welt ist die Welt? Der Schlussrefrain von Brechts Solidaritätslied prangte groß von der Häuserwand des schrecklichen Be- tonsilos an der Karl-Liebknecht-Straße, von dem aus wir aufgebrochen waren.
Noch immer standen vereinzelt oder in kleinen Gruppen Menschen auf den Fußwegen, verwun- dert und unsicher, ob sie sich anschließen sollten oder besser nicht. Ein Mann verbarg seine Ratlo- sigkeit in mit markigen Gesten begleiteten Wor- ten: Das ist nur eine Volksbelustigung, zum La- chen! Ich traf ihn später auf dem Alex wieder in- mitten von Demonstranten. Er skandierte lachend die Sprechchöre mit wie: Stasi in die Produktion!
Mir wurde klar, der Demonstrationszug sollte einmal in größerem Bogen zum Alex geführt wer- den, damit er auch als gewaltige Demonstration – im Wortsinn – sichtbar würde. Vor mir fuhr ein Wa- gen mit einem riesigen Kleister-Kübel. Die leeren Tapeten, die ich bei den bildenden Künstlern wahrgenommen hatte, wurden mit Kleister an die Wände der Ministerien geklebt. Vom Tapeten- wechsel hatte Kurt Hager gesprochen, als er die Moskauer Reformen Gorbatschows mit einer un- angemessenen Metapher zuzukleistern ver-
4 Blick in die Geschichte, Karlsruher stadthistorische Beiträge
denn auch nicht möglich sein, nach Carlsruhe, das in der Nachbarschaft Flüsse und selbst davon den Rhein hat, schiffbares Wasser zu bringen?“ Wein- brenner denkt dabei vor allem an den Handel und das Speditionsgewerbe.
1809 zeichnet Weinbrenner in den Stadtvergrö- ßerungsplan auf der Höhe der heutigen Pädago- gischen Hochschule am Kanal eine Schiffsanlege- stelle ein, 1810 eine zugehörige Platzanlage mit „Kauf- und Warenmagazinen“. Die Form des Kaufhausplatzes behält Weinbrenner auch in sei- nen beiden nicht ausgeführten Stadtvergröße- rungsplänen von 1812 und 1818 bei.
Tulla entwickelte 1824 mehrere Varianten für die Linienführung des erforderlichen Zuleitungs- kanals mit Wasser aus der Alb sowie eine Kosten- Nutzen-Analyse. Doch im Ergebnis war er davon überzeugt, dass der Bau eines Rheinkanals aus
technischen wie finanziellen Gründen kaum zu vertreten sei. Im folgenden Jahr distanzierte sich Tulla endgültig von dem Vorhaben und auch Weinbrenner musste sich schweren Herzens den überzeugenden Argumenten Tullas anschließen.
Das Ende der Pläne für einen Kanal zum Rhein
Nach dem Ableben der beiden großen Planer war es dann allein noch der Karlsruher Gemeinde- rat, der entgegen aller fachlichen Bedenken an dem Projekt „Kanal Ludwig“ festhielt. 1828 fand sich in der Tat ein Unternehmer, der innerhalb von 18 Monaten die Baumaßnahme bewältigen wollte. Zur Finanzierung sollte, wie bei vergleichbaren Kanalbauten andernorts, eine Aktiengesellschaft gegründet werden. Als das Innenministerium je-
doch die Hinterlegung einer Kaution von 100 000 Gulden verlangte, winkte der Bauunternehmer ab. Und dennoch ließ der Gemeinderat nicht lo- cker. Mehrmals noch griff er in den Folgejahren das Projekt auf, zum letzten Mal 1858, über drei- ßig Jahre nach Weinbrenners Tod. Im Jahr darauf jedoch scheiterte das Vorhaben endgültig. Die zu- ständige Wasserbaubehörde schrieb, sie sei durch die Planung der „Eisenbahnbauten“ voll bean- sprucht und daher nicht in der Lage, „ein so um- fassendes Projekt wie das über die Verbindung der Stadt mit dem Rhein durch Erbauung eines Canals mit der erforderlichen Gründlichkeit zu prüfen.“ Beamte also haben einer wohl mehr als eineinhalb Jahrhunderte lebendigen Planungs- idee ein jähes Ende bereitet. Mit der Schiene war ein neues technisches Zeitalter für das Transport- wesen angebrochen.
Herausgeber / Redaktion: Dr. Manfred Koch Herstellung: Badendruck „Blick in die Geschichte“ online ab Nr. 61/2003 unter: www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/ blick_geschichte/ausgaben.de
Wer in der Hildapromenade am Grünstreifen beim Haydnplatz vorbeigeht oder -fährt, wird ver- mutlich schon einmal den wuchtigen Steinblock aus Muschelkalk bemerkt haben, 1,68 Meter hoch und 2,90 x 1,38 Meter in der Fläche. Doch nur die wenigsten dürften dieses als Sarkophag gestaltete Denkmal bewusst wahrnehmen. Den Zweck teilt die Aufschrift auf der Vorderseite mit: „DIE 35. DI- VISION IHREN GEFALLENEN 1939 – 1945“. Die Rückseite listet die verschiedenen Einheiten die- ser Wehrmachtsdivision auf, die Seitenflächen zieren das Erkennungszeichen der Einheit, ein sti- lisierter Fisch (Symbol seit 1941 in Anlehnung an den damaligen Kommandeur General Walther Fi- scher von Weikersthal) sowie das deutsche militä- rische Ehrenzeichen schlechthin, das Eiserne Kreuz. Dieses Ehrenmal gehört zur Gattung Krie- gerdenkmäler, von denen nach dem Ersten Welt- krieg zahlreiche in der Stadt geschaffen wurden. Für eine nationalsozialistische Wehrmachtseinheit gibt es hingegen nur dieses eine im öffentlichen Raum in Karlsruhe.
Eingeweiht und der Stadt übergeben wurde es am 30. Mai 1964 vom „Kameradendienst der 35. Infanteriedivision e.V.“ anlässlich ihrer dritten Wiedersehensfeier. Der Ausführungsentwurf stammt vom Karlsruher Kunstmaler und Buchil- lustrator Bogislav Groos (1905 – 1969). Die beiden steinernen Sitzbänke davor wurden 1971 aufge- stellt. 1964 hatte der Vorsitzende des „Kame- radendienstes“, Dr. Eberhard Knittel (1899 – 1989), bei der Feierlichkeit ausgeführt: „zusammenfas- send muss gesagt werden: Wir haben nicht den geringsten Anlass, […] uns unserer soldatischen Vergangenheit zu schämen“, und, „in der Treue, in der Kameradschaft, in der Tapferkeit und in der vaterländischen Gesinnung, geben die alten Sol- daten ein Vorbild ab“. Hier wurde der Mythos eines zeitlosen Soldatenbildes gepflegt, das kei- nerlei Kritik duldete oder diese stets als angeb- liche Lüge und Beschmutzung einer imaginierten Soldatenehre abzuweisen suchte.
Die Beteiligung der Division an Kriegsverbrechen
Die 35. Infanteriedivision, die 1941 unmittelbar vor Moskau stand, war an Kriegsverbrechen in der Sowjetunion beteiligt. Sie war 1936 mit Divisions- stab in Karlsruhe aufgestellt worden und hatte Einheiten verteilt auf Baden und Württemberg. Die historische Forschung hat ihre wesentliche Beteiligung beim Großverbrechen von Ozarichi, 150 Kilometer südöstlich von Minsk nahe Bobru- jsk gelegen, im Frühjahr 1944 aufgearbeitet. Das Oberkommando der 9. Armee der Heeresgruppe Mitte hatte im März 1944 angesichts der aussichts- losen militärischen Lage einen Rückzug geplant unter Verbringung der arbeitsfähigen Bevölke- rung zur Zwangsarbeit in das Reich. Die nichtar- beitsfähige Bevölkerung, Sieche, Alte und Kran- ke, sollten dagegen in den aufzugebenden Raum geschaffen werden, um sie nicht ernähren zu müs- sen und sie der Roten Armee zuzutreiben. Diese sollte bei ihrem Vormarsch durch die zahlreichen Typhus- und Fleckfiebererkrankten aufgehalten werden. Zu diesem Zweck waren in der vom 12. bis 19. März dauernden Aktion sieben Konzentra-
tionslager im Sumpfwald bei Ozarichi errichtet worden, ohne Baracken und sonstige Anlagen, al- lein mit Stacheldraht und Maschinengewehr-Tür- men umgeben. Verschiedene Wehrmachtein- heiten, darunter die 35. Infanteriedivision, trieben über 40 000 Zivilisten in die Lager. Schon beim Marsch in die Lager starben viele Zivilisten ent- kräftet oder wurden erschossen, auch in die Lager selbst wurde hineingeschossen. Mindestens 9 000 Menschen wurden so unter Verantwortung der Wehrmacht, weniger des Sonderkommandos 7a der SS-Einsatzgruppe B, ermordet.
Daneben war die 35. Division verantwortlich für zahllose andere Verbrechen in der Sowjetunion. Dieser Krieg war von vornherein als „Eroberungs- und Vernichtungskrieg“ angelegt. Im Minsker Nationalarchiv liegen viele Dokumente, die zei- gen, dass Angehörige der 35. Infanteriedivisionen beim Vormarsch 1941 wie bei den anschließenden Rückzügen Zivilisten erschossen, Häuser und Dörfer nieder brannten und auch Frauen verge- waltigten.
Die Vorgeschichte der Denkmalssetzung
Die „Kameradschaft“ der 35. Infanteriedivision hatte im Januar 1952 in einem Schreiben an den Karlsruher Oberbürgermeister Günther Klotz ge- fordert, am früheren Divisions-Standort Karlsruhe ein „würdiges“ Denkmal zu errichten, etwa eine stehende oder liegende Bronze-Platte. Hinzuge- fügt wurde, dass „der Friedhof nicht in Frage kommt, sondern die Kameradschaft Wert darauf legt, dass das Denkmal in der Mitte der Stadt [...] Aufstellung findet“, möglichst beim Ettlinger oder Mühlburger Tor. Im Rathaus reagierte man zu- stimmend und beauftragte das Stadtplanungsamt, die Umsetzung zu unterstützen.
Die Wünsche der Kameradschaft zur Errichtung eines Denkmals fielen in eine Zeit, in der in der Bundesrepublik Deutschland die Entnazifizierung zugunsten der Integration ehemaliger nationalso- zialistisch Belasteter abgebrochen und die Wie- derbewaffnung geplant und durchgesetzt worden waren. Das „131er-Gesetz“ regelte 1951 die Wie- dereingliederung von Beamten und von ehema- ligen Berufssoldaten der Wehrmacht. Der Kalte Krieg und die Konfrontation mit der Sowjetunion ließen den nationalsozialistischen Krieg gegen
diese im Nachhinein sogar gerechtfertigt erschei- nen. Die Stadt schlug der „Kameradschaft“ als Platz für das Denkmal den Nymphengarten oder die Grünfläche bei der Christuskirche vor. Die Plä- ne der „Kameradschaft“ gingen inzwischen über eine bronzene Platte hinaus. Der erste Skizzenent- wurf noch aus dem Jahr 1952 zeigt ein Denkmal größerer Dimension, mehr einen monumentalen Sarg oder gar einen Altar. 1957 wurde dem Ober- bürgermeister ein nicht mehr überlieferter Ent- wurf zugesandt, der wohl nicht wesentlich von der Skizze von 1952 abwich. Die zwischenzeitliche Idee, das Denkmal mit einem Stahlhelm auszufüh- ren, schien der „Kameradschaft“ selbst überdi- mensioniert, weswegen sie alternativ einen Ei- chenkranz vorschlug. Bei dieser Gelegenheit sprach sie dem Oberbürgermeister und seinen Mitarbeitern bereits den „herzlichen Dank“ für das entgegengebrachte Wohlwollen aus.
Der weitere Verlauf der Denkmalssetzung lässt sich nur mittelbar erschließen, da die Aktenüber- lieferung abbricht. Die Kameradschaft schlug von der Stadt angebotene Standorte etwa an der Ecke Moltkestraße, Parkring aus, da er ihr zu peripher erschien. Sie wünschte beharrlich die Aufstellung am Friedrichsplatz in der Platzmitte vor dem Mu- seum. Der Gemeinderat hatte sich allerdings laut den Tagesordnungen und den Offenlagen nie mit der Denkmalaufstellung befasst. Der schließlich 1964 gefundene Platz liegt eher außerhalb der Stadtmitte, dabei nahe der Kaserne des ehema- ligen 109. Infanterieregiments, einer der Ein- heiten der 35. Division.
Die relativ lange Zeit bis zur Ausführung des Denkmals war keiner grundsätzlichen Auseinan- dersetzung geschuldet, sondern der Problematik, dass Flächen in Karlsruhe in der zweiten Wieder- aufbau- und der Neugestaltungsphase Ände- rungen unterworfen waren. Ein anderer Grund war, dass die „Kameradschaft“ die Einweihung des Denkmals und eine Publikation zur Geschich- te der 35. Division zusammen fallen lassen wollte.
Das Denkmal verwendet in seiner äußeren Form nur scheinbar eine andere ästhetische und For- mensprache als Kriegerdenkmäler zum Ersten Weltkrieg. Die Stilisierung des Heldentums deut- scher Soldaten war mit der kompletten Niederla- ge der Wehrmacht und dem Untergang des ver- brecherischen NS-Staates nicht mehr möglich. So werden in diesem Denkmal die Wehrmachtsol- daten nun selbst zu „Opfern“ umgedeutet, ihre Täterschaft an Verbrechen verschwiegen, keine Verantwortlichkeiten thematisiert. Das Denkmal ist damit auch steingewordener Umgang mit der NS-Geschichte und der Wehrmacht in der Früh- phase der Bundesrepublik Deutschland. In Kennt- nis der Beteiligung der Division an Kriegsverbre- chen fordert die Präsenz des Denkmals im öffentli- chen Raum Widerspruch heraus.
Carlsruher Blickpunkt
Ein fragwürdiges Ehrenmal von Jürgen Schuhladen-Krämer
Foto: Stadtarchiv
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