Karlsruhe: Impressum
Die Suchmaschine
Nordstadt Ecke Lilienthal-/Erzbergerstraße Eingabe Mo-Sa 7-19 Uhr*
Nordweststadt Ecke Hertz-/Schweigener Straße Eingabe Mo-Sa 7-19 Uhr*
Oberreut Wertstoffstation Großoberfeld
Mi+Fr 9-17 Uhr Sa 10-16 Uhr
Oststadt Betriebsgelände Gartenbauamt Frühlingstraße 2 a
Mo-Do 7:30-15 Uhr Fr 7:30-12:30 Uhr
Friedhofs- und Bestattungsamt Stumpfstraße Pforte beim Gewerbetor Parkplatz
Mo-Fr 8:30-15:30 Uhr
Rüppurr Steinmannstraße 1 Eingabe Mo-Sa 7-19 Uhr*
Monatsspiegel Rüppurr Lange Straße 4
Mo+Mi 8-12 und 13-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
Südweststadt Bürgerbüro H 9-11 (ehemals Süd), Helmholtzstraße 9-11
Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr Do 14-17 Uhr
Stupferich Ortsverwaltung Stupferich Kleinsteinbacher Straße 16
Mo-Mi 8-12 Uhr Do 13-18 Uhr
Zum Bergle, nahe Bergleshalle Eingabe Mo-Sa 7-19 Uhr*
Waldstadt Bürgerbüro Ost, Beuthener Straße 42
Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr Do 14-17 Uhr
Theodor-Heuss-Allee/Breslauer Straße Eingabe Mo-Sa 7-19 Uhr*
Wochenmarkt Waldstadtzentrum Gärtnerei Hagsfelder Werkstätten
Fr
Weststadt Bürgerbüro West, Kaiserallee 8 (Fundbüro)
Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr Do 14-17 Uhr
Wochenmarkt Gutenbergplatz Gärtnerei Hagsfelder Werkstätten
Di+Do
Wolfartsweier Im Gewann, beim ASV Eingabe Mo-Sa 7-19 Uhr*
Ortsverwaltung Wolfartsweier Mo, Di, Fr 8-12 Uhr
Do 13-17:30 Uhr
* Bitte beachten Sie: Aus Lärmschutzgründen keine Anlieferung von Grünabfällen an Sonn- und Feiertagen
Stadt Karlsruhe Amt für Abfallwirtschaft Ottostraße 21 76227 Karlsruhe Internet: www.karlsruhe.de/abfall E-Mail: afa@karlsruhe.de Behördennummer:
Hagsfeld Wertstoffstation Schäferstraße
Mi+Fr 7-17 Uhr Sa 10-16 Uhr
Hohenwettersbach Schilling-von-Cannstatt-Straße beim Sportgelände Eingabe Mo-Sa 7-19 Uhr*
Ortsverwaltung Hohenwettersbach Kirchplatz 4
Di, Mi, Fr 8-12 Uhr Do 13-17:30 Uhr
Innenstadt Umweltzentrum Kronenstraße 9
Di-Do 10-12 Uhr Di+Do 14-17 Uhr
Knielingen Kompostierungsanlage An der Wässerung
Feb-Nov Mo, Mi-Fr 7-16 Uhr Di 7-18 Uhr Sa 8-16 Uhr
Dez-Jan Mo, Mi-Fr 7-16 Uhr Di 7-17 Uhr Sa 9-13 Uhr
Wertstoffstation Nordbeckenstraße 1
Di-Fr 9-17 Uhr Sa 8:30-17 Uhr
Mühlburg Hertzstraße 4-6, nahe Kondima Eingabe Mo-Sa 7-19 Uhr*
Neureut Wertstoffstation Am Waldsportplatz
April-Okt Mi+Sa 10-15:30 Uhr Fr 13:30-15:30 Uhr
Nov-Mrz Mi+Sa 10-14:30 Uhr Fr 13:30-14:30 Uhr
Ortsverwaltung Neureut Neureuter Hauptstraße 256 – 258
Mo-Fr 8:30-12 Uhr Do 13:30-17:30 Uhr
Wertstoffstation Am Junckertschritt (Bauhof)
Mi+Sa 10-15:30 Uhr Fr 13:30-15:30 Uhr
Bergwald Elsa-Brändström-Straße Eingabe Mo-Sa 7-19 Uhr*
Daxlanden Wertstoffstation Fettweisstraße
Di+Do 9-17 Uhr Sa10-16 Uhr
Friedhof Daxlanden Eingabe Mo-Sa 7-19 Uhr*
Wochenmarkt vor der Kirche Gärtnerei Hagsfelder Werkstätten
Di
Durlach Wertstoffstation Maybachstraße 10 b
Di-Fr 9-17 Uhr Sa 8:30-17 Uhr
Wertstoffstation Alte Weingartener Straße 63
Di+Do 9-17 Uhr Sa 10-16 Uhr
Festplatz, Steiermärker Straße Eingabe Mo-Sa 7-19 Uhr*
Wochenmarkt Saumarkt Gärtnerei Hagsfelder Werkstätten nur 7.11., 21.11. und 5.12.2018 Mi
Grötzingen Im Jäger Eingabe Mo-Sa 7-19 Uhr*
Kompostierungsanlage Grötzingen, Herdweg
Feb-Nov Mo 10-18 Uhr Fr+Sa 8-16 Uhr
Dez-Jan Mo 9-17 Uhr Fr 8-16 Uhr Sa 9-13 Uhr
Ortsverwaltung Grötzingen Rathausplatz 1
Mo, Di, Mi, Fr 8-12 Uhr Do 8-18 Uhr
Wochenmarkt Rathausplatz Gärtnerei Hagsfelder Werkstätten
Do
Grünwettersbach Wertstoffstation Wiesenstraße
Okt-Apr Mi+Fr 13-17 Uhr Sa 10-16 Uhr
Mai-Sep Mi+Fr 14:30-18:30 Uhr Sa 10-16 Uhr
Ortsverwaltung Wettersbach Am Wettersbach 40
Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr Do 14-17 Uhr
Zeichenerklärung:
Laubsackverkaufsstelle
Grünabfallcontainer
Kompostierungsanlage
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20 18
Stadt Karlsruhe Amt für Abfallwirtschaft
Grüngutentsorgung in Karlsruhe
Laub und Gartenabfall
Küchenabfall oder Grüngut?
Bei der Entsorgung von organischen, kompostierbaren Abfällen unterscheiden wir zwischen Küchenabfällen und Grüngut.
Küchenabfälle sind zum Beispiel gekochte und ungekochte Speisereste, Fleischreste und Knochen. Diese Abfälle können über die gebührenfreie Biotonne (Infos unter www.karlsruhe.de/abfall oder Behördennummer 115) und im hauseigenen Komposter entsorgt werden, wenn dieser vor Ungeziefer gesichert ist.
Grüngut, also Laub, Zweige und sonstige Gartenabfälle, sollten Sie selber kompostieren, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. In Karlsruhe können Sie Grünabfälle aber auch zu unseren Kompostierungsanlagen oder zum Grünabfallcontainer bringen. Die Annahme ist für Privatpersonen kostenlos. Im Herbst gibt es außerdem eine Laubsacksammlung vor der eigenen Haustür.
Laubsackaktion Herbstlaub und Rückschnitt können Sie in den Jutesäcken sam- meln, die die Stadt Karlsruhe an ihren Verkaufsstellen bereit hält. Für Laubsäcke und deren Entsorgung bezahlen Sie pro Stück 25 Cent. Gebündelte Zweige bis 1,20 Meter Länge werden kostenlos mitgenommen. Bitte benutzen Sie zum Bündeln nur Schnur aus verrottbaren Materialien. Stellen Sie die Laubsäcke am Abholtag auf den Gehsteig vor Ihr Haus, damit die Mitarbeiter des Amtes für Abfallwirtschaft (AfA) sie mitnehmen können. Bitte beachten Sie: In Kleingartenanlagen werden keine Laubsäcke abgeholt.
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Durlach, Grötzingen, Neureut, Wolfartsweier
Grünwettersbach, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Stupferich, Waldstadt
Innenstadt, Nordstadt, Südstadt, Südweststadt, Weststadt
Daxlanden, Knielingen, Mühlburg, Nordweststadt
Beiertheim, Bulach, Dammerstock, Grünwinkel, Oberreut, Rüppurr, Weiherfeld
Laubsackverkaufsstellen:
Eine Liste der Laubsackverkaufsstellen finden Sie umseitig auf diesem Merkblatt.
Wann werden Laubsäcke eingesammelt?
Das AfA holt die Säcke von Mitte Oktober bis Mitte Dezember ab, und zwar einmal pro Woche. An den Feiertagen entfällt die Sammlung. Die genauen Abholtermine erfahren Sie rechtzeitig im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe, im Internet unter www.karlsruhe.de/abfall oder unter der Behördennummer 115.
Kompostierungsanlagen und Grünabfallcontainer Die Standorte der Grünabfallcontainer finden Sie auf der Rückseite des Merkblattes. Bitte beachten Sie, dass die frei zugänglichen Grünabfallcontainer aus Lärmschutzgründen nur montags bis samstags von 7 bis 19 Uhr genutzt werden dürfen. Keine Grünguteingabe an Sonn- und Feiertagen.
Die Kompostierungsanlagen – ein besonderes Angebot
Auf den Kompostierungsanlagen in Knielingen und Grötzingen laden Sie Ihre Grünabfälle bequem direkt auf den Boden ab . Und wenn Sie möchten, können Sie sich anschließend mit Komposterde, Rasenerde, Pflanzerde und Blumenerde versorgen.
Die Preise für Privatpersonen aus dem Stadtkreis Karlsruhe:
Grüngut abgeben: kostenlos Komposterde mitnehmen: kostenlos Rasenerde mitnehmen: 25 Euro pro Kubikmeter 1,25 Euro für 50 Liter Pflanzerde mitnehmen: 25 Euro pro Kubikmeter 1,25 Euro für 50 Liter Blumenerde: 6 Euro pro 45 Liter-Sack
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/abfall/entsorgungsfragen/downloads/HF_sections/content/ZZmJa5fNPw39eo/laub-und-gartenabfall.pdf
1
Bewerbung für den Karlsruher Wochenmarkt
Name, Vorname | Firma
Ansprechpartner
Straße
PLZ, Ort
Telefon-Nr. | Mobil-Nr.
E-Mail Adresse
Homepage
Angaben zum Sortiment
Bitte geben Sie Ihre gesamte Ware genauestens in Bezug auf die speziellen Kategorien an.
Eigenerzeugnisse
Händlerware
davon Demeterware
davon zertifizierte Bioware
Angaben zur Verkaufseinrichtung (Art der Verkaufseinrichtung bitte ankreuzen)
☐ Anhänger mit Deichsel in Verkaufsrichtung ☐rechts ☐links
☐ Selbstfahrer mit Verkaufsrichtung in Fahrtrichtung ☐rechts ☐links
☐ Zelt
☐ Tisch/Schirm
☐ Sonstiges: _____________________________________________________________________
Stadt Karlsruhe | Marktamt Weinweg 43 76137 Karlsruhe Per Fax: 0721 133-7209 Per E-Mail: ma@karlsruhe.de
2
Größe der Verkaufseinrichtung (in Metern):
Frontlänge (inklusive allen seitlichen Überständen)
Tiefe und Tiefe mit beiden Vordächern /
Höhe (maximal 3,00 m)
Durchgangshöhe unter dem Vordach (mindestens 2,10 m)
Angaben zum Strombedarf (bitte ankreuzen)
☐ Kein Strombedarf
☐ 16A Drehstrom
☐ 230V Schuko
☐ 2x 230V Schuko ☐ Sonstiges: ________________________________________________________________
Angaben zur Nutzung von Gasflaschen
☐ Es wird keine Gasanlage genutzt ☐ Es wird eine Gasanlage genutzt Wochenmarkt (Standort und Tage bitte ankreuzen)
Standort MO DI MI DO FR SA Marktzeiten Abendmarkt Marktplatz
☐ 16 bis 20 Uhr in der Sommerzeit
Bauernmarkt Saumarkt Durlach ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Blumenmarkt Marktplatz ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 9 bis 20 Uhr
Daxlanden Turnerstraße ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Durlach Marktplatz
☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Gottesauer Platz ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Gutenbergplatz * ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Knielingen Elsässer Platz ☐ ☐ ☐
Mi, Sa 7:30 bis 14 Uhr Fr, 7:30 bis 18:30 Uhr
Kronenplatz ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Mo-Fr, 9 bis 19 Uhr Sa, 9 bis 16 Uhr
Mühlburg Rheinstraße/Entenfang
☐ 7:30 bis 14 Uhr
Neureut Neureuter Platz ☐ 7:30 bis 18 Uhr
Nordweststadt Walther-Rathenau-Platz ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Oberreut Julius-Leber-Platz ☐ 14 bis 18:30 Uhr
Rüppurr Christ-König-Kirche ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Stephanplatz * Bei der Postgalerie
☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Waldstadt Waldstadtzentrum ☐
☐ ☐ Mi, 12 bis 18:30 Uhr Fr, 12 bis 18:30 Uhr Sa, 7:30 bis 14 Uhr
Werderplatz Marienstraße/Wilhelmstraße ☐ ☐ ☐
7:30 bis 14 Uhr
* Zulassungen grundsätzlich nur an allen Markttagen
3
Sonstige Hinweise/Anfragen: ____________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
Bitte fügen Sie der Bewerbung den unterzeichneten Datenschutzhinweis, eine Gewerbeanmeldung, Haftpflichtversicherungsbestätigung und falls vorhanden Bilder der Verkaufseinrichtung und des Sortiments bei.
Weitere Informationen zu Satzung und Gebühren finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte.de. Bei Rückfragen wählen Sie die Telefonnummer 0721 133-7220.
Datenschutzhinweis und Einwilligung in die Datenverarbeitung
a) Behörde
Stadt Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe
b) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadt Karlsruhe Marktamt Weinweg 43 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 133-7201 E-Mail: ma@karlsruhe.de Fax: 0721 133-7209
c) Behördliche Datenschutzbeauftragte
Stadt Karlsruhe, Stabsstelle Datenschutz 76124 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3050/3055 E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721/133-3059
d) Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Karlsruhe Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 EU-Datenschutz-Grundverordnung/DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und die Übertragung Ihrer Daten (Art. 20 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen (Art. 7 Absatz 3 DSGVO). Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren. Die Betroffenenrechte (außer dem Beschwerderecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen.
4
e) Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage
ea) Die personenbezogenen Daten werden aufgrund von § 67 Gewerbeordnung und der Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Karlsruhe (Wochenmarktsatzung) zum Zweck der Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens zu den Karlsruher Wochenmärkten erhoben und verarbeitet.
eb) Ihre personenbezogenen Daten können auch für Werbezwecke der Stadt Karlsruhe verwendet werden (§ 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg).
ec) Eine Übersicht mit Namen und Sortiment der zugelassenen Bewerber wird auf digitalen und konventionellen Plattformen der Stadt Karlsruhe, in der örtlichen Presse und am Veranstaltungsort auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO) veröffentlicht. In die Veröffentlichung der Daten willige ich ausdrücklich ein.
f) Geplante Speicherdauer
Die Daten werden ab sofort bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Beendigung der Zulassung beziehungsweise nach Zustellung einer Absage für die Karlsruher Wochenmärkte gemäß der Wochenmarktsatzung gespeichert.
g) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden)
Die Daten werden an veranstaltungsrelevante Ämter und Stellen, insbesondere an das Ordnungs- und Bürgeramt, die Branddirektion und die Stadtwerke Karlsruhe GmbH sowie an die mit Sicherheitsaufgaben betrauten Behörden, insbesondere Polizei, Rettungsleitstellen und Notarzt weitergegeben.
h) Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung
Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung zur Zulassung auf den Karlsruher Wochenmärkten nicht bearbeitet werden.
Sonstige Hinweise:
Es werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare berücksichtigt.
Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Produkte des aufgeführten Sortiments zu streichen.
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gleiches gilt für die Zuteilung eines bestimmten Standplatzes.
Bei Rückfragen ist eine Terminvereinbarung unter Telefon +49 721 133-7220 möglich.
Die Richtigkeit aller Angaben wird hiermit bestätigt:
__________________________________ _______________________________________ Ort, Datum Unterschrift
Name Vorname Firma:
Ansprechpartner:
Straße:
PLZ Ort:
EMail Adresse:
Homepage:
Eigenerzeugnisse:
Händlerware:
davon Demeterware:
davon zertifizierte Bioware:
Anhänger mit Deichsel in Verkaufsrichtung:
Selbstfahrer mit Verkaufsrichtung in Fahrtrichtung:
Zelt:
TischSchirm:
Sonstiges:
rechts:
rechts_2:
links:
links_2:
undefined:
Frontlänge inklusive allen seitlichen Überständen:
Höhe maximal 300m:
Durchgangshöhe unter dem Vordach mindestens 210m:
Kein Strombedarf:
16A Drehstrom:
230V Schuko:
2x 230V Schuko:
Sonstiges_2:
undefined_2:
Es wird keine Gasanlage genutzt:
Es wird eine Gasanlage genutzt:
undefined_13:
Sonstige HinweiseAnfragen 1:
Sonstige HinweiseAnfragen 2:
Ort Datum:
Unterschrift:
TelefonNr:
MobilNr:
Tiefe:
Tiefen mit Vordäckern:
Check Box1:
Check Box2:
Check Box3:
Check Box4:
Check Box5:
Check Box6:
Check Box7:
Check Box8:
Check Box9:
Check Box10:
Check Box11:
Check Box12:
Check Box13:
Check Box14:
Check Box15:
Check Box16:
Check Box17:
Check Box18:
Check Box19:
Check Box20:
Check Box21:
Check Box22:
Check Box23:
Check Box24:
Check Box25:
Check Box26:
Check Box27:
Check Box28:
Check Box29:
Check Box30:
Check Box31:
Check Box32:
Check Box33:
Check Box34:
Check Box35:
Check Box36:
Check Box37:
Check Box38:
Check Box39:
Check Box40:
Check Box41:
Check Box42:
Check Box43:
Check Box44:
Check Box45:
Check Box46:
Check Box47:
Drucken:
https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte/HF_sections/content/1512118067070/ZZk5USfxXtj8Uu/0_Bewerbungsformular%20Wochenmarkt.pdf
Karlsruhe: Klimaschutzkampagne
BUZO
×
BUZO
Kurzbeschreibung
Bürgerinitiativen finden sich aufgrund eines konkreten
Anlasses zusammen und beschäftigen sich mit vielfältigen
Themen. Sie sind meist an ein Projekt gebunden und lösen
sich danach in der Regel wieder auf. Die Bürgeraktion
Umweltschutz Zentrales Oberrheingebiet (BUZO) e. V. hat
ihr Themenspektrum erweitert und zudem ein
Umweltzentrum gegründet. So ist sie mittlerweile eine
der ältesten Bürgerinitiativen in Deutschland.
Begonnen hat die Geschichte der BUZO mit dem Widerstand
gegen die Expansionspläne der Erdölraffinerien in
Knielingen 1971. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit wandelten
sich vom Widerstand gegen Atomkraft in den 1970er und
1980er Jahren hin zu Verkehr, Städtebau und Abfall sowie
erneuerbare Energien und Klimaschutz. Heute stehen
besonders die Umweltgruppenkoordination,
Information und Umweltberatung im Fokus. Die BUZO
betreibt das Umweltzentrum, in dem mehrere Vereine und
Verbände ihre Heimat gefunden haben, organisiert
Veranstaltungen zu umweltrelevanten Themen und
beteiligt sich an der Zeitschrift "umwelt&verkehr"
Karlsruhe.
Daten und Fakten
Service
Kostenloses Info-Material zu zahlreichen
Umweltthemen
Kostenlose Beratung
Vermittlung kompetenter Ansprechpartner zu allen
Umweltthemen
Kontakte zu den Vereinen
Umwelt-Bibliothek
BUZO-Veranstaltungsreihe
Sammelstelle für Korken, CDs und alten
Mobiltelefonen
Verleih eines Schallpegel-Messgeräts/db-Meter
Verleih eines Energiemessgeräts zur Kontrolle des
Energieverbrauchs
Verleih von Fahrradpacktaschen (durch stadtmobil)
Verleih eines Elektrosmogmessgerätes
Raumangebot für Gruppen
Weitere ansässige Verbände im Umweltzentrum
ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) -
Kreisverband Karlsruhe
Fahrgastverband PRO BAHN - Regionalverband
Mittlerer Oberrhein
Verkehrsclub Deutschland (VCD) - Kreisverband
Karlsruhe
CARLO-Regional - Regionalinitiative für Karlsruhe
und Umgebung
o/ZB - ohne Zins
Adresse
BUZO
Kronenstraße 9
76131 Karlsruhe
Stadtteil: Innenstadt-Ost
Ansprechpartner
BUZO
Mari Däschner
0721/380575 (Anrufbeantworter)
E-Mail-Adresse
Besichtigungsmöglichkeit
Büro- und Öffnungszeiten
Dienstag bis Donnerstag - 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag - 14 bis 17 Uhr
Internetverweis
Umweltzentrum Karlsruhe
Stand der Information: Mai 2012
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/klimaschutz/karlsruhemachtklima/klimaschutzvorort/akteure/buzo
Beschulung von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe
Beschulung von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe Erste Fortschreibung 2018
Schuljahr 2017 | 2018
Stadt Karlsruhe
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt
Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
2 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 3
Inhalt
Einführung ........................................................................................................................................ 5
A: Allgemeinbildende Schulen .......................................................................................................... 6
1. Statistische Daten ................................................................................................................................... 6
2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation .......................................................................................... 12
3. Externe Kooperationen ......................................................................................................................... 16
4. Verbesserungswürdige Praxis und Empfehlungen .................................................................................. 19
5. Fazit ..................................................................................................................................................... 21
B: Berufliche Schulen ...................................................................................................................... 22
1. Statistische Daten ................................................................................................................................. 22
2. Situation an den VABO- und VABR-Standorten in Karlsruhe ................................................................... 29
3. Sprachvermittlung und Sprachkompetenz im VABO und VABR ............................................................... 32
4. Außerschulische Angebote .................................................................................................................... 33
5. Empfehlungen ...................................................................................................................................... 34
C: Übergänge in Ausbildung und Beruf ........................................................................................... 35
1. Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung ................................................................................... 35
2. Aufnahme einer Ausbildung .................................................................................................................. 37
3. Zur Situation an den beruflichen Schulen ............................................................................................... 41
4. Unterstützungsmöglichkeiten während der dualen Ausbildung .............................................................. 44
5. Kommunale Maßnahmen ...................................................................................................................... 45
6. Bildungswege jenseits der Ausbildung ................................................................................................... 46
7. Zusammenfassung und Fazit ................................................................................................................. 46
8. Empfehlungen ...................................................................................................................................... 47
Abkürzungen ................................................................................................................................................... 49
Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................................................... 50
Tabellenverzeichnis.......................................................................................................................................... 51
4 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 5
Einführung
Der vorliegende Bericht ist die Fortschreibung des 2017 erstellten Berichts: „Beschulung von neuzuge-
wanderten Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe. Bestandsaufnahme und Empfehlungen“ der Bildungs-
koordination für Neuzugewanderte. Er enthält aktuelle Daten für das Schuljahr 2017/2018 sowie die
Beschreibung von Veränderungen und Entwicklungen im Vergleich zum Vorjahr. Aber auch neue Themen,
wie zum Beispiel die Verwaltungsvorschrift für Vorbereitungsklassen-Klassen, der Übergang Schule-Beruf
oder die Duale Berufsausbildung finden ihren Platz. Abschließend werden für jeden Teil themenbezogene
Empfehlungen dargelegt.
Das Programm „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ wird vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung gefördert.
6 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
A: Allgemeinbildende Schulen
1. Statistische Daten
Internationale Vorbereitungsklassen, auch VKL-Klassen genannt, werden von neuzugewanderten Kindern
und Jugendlichen mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen im Alter von 6 bis 16 Jahren besucht.
Von 6 bis 10 Jahren besuchen die Kinder eine VKL in der Grundschule, von 11 bis 16 Jahren in der Regel
eine VKL der Sekundarstufe 1. Das Sprachniveau liegt bei Abschluss der VKL in der Regel bei A2 oder B1
des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Im Schuljahr 2017/2018 gab es elf VKL-Grundschulklassen an acht Standorten mit insgesamt 177 Schülerin-
nen und Schülern. Zudem bestanden an vier Standorten zwölf VKL-Werkrealschulklassen mit insgesamt 201
Schülerinnen und Schülern. Neben den genannten VKL-Klassen gibt es in Karlsruhe die Internationale Klasse
(IK) an der Sophie-Scholl-Realschule sowie eine ausgelagerte Werkrealschulklasse der Schiller-Grund- und
Werkrealschule am Otto-Hahn-Gymnasium1 und drei weitere ausgelagerte Klassen der Schillerschule in der
Landeserstaufnahme-Einrichtung (LEA) Felsstraße. In dem Pilotprojekt Felsschule werden seit dem Schuljahr
2016/2017 Flüchtlingskinder aus den Landeserstaufnahmestellen in Karlsruhe unterrichtet.
1.1. Grund- und Werkrealschulen mit VKL-Klassen
Tabelle 1 gibt einen Überblick über die einzelnen Grund- und Werkrealschulen mit Anzahl der VKL-
Klassen sowie der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Insgesamt verfügten die allgemeinbildenden
Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2017/2018 über 23 VKL-Klassen mit 378 Schülerinnen und Schülern.
Tabelle 1: VKL Standorte in Karlsruhe nach Schulart mit Anzahl VKL sowie Schülerinnen und Schülern
Allgemeinbildende Schulen mit VKL VKL Schülerinnen/Schüler
GS 11 177
GS Grünwinkel 1 14
Gutenbergschule 1 17
Hardtschule 1 11
Leopoldschule 1 18
Pestalozzischule 2 27
Schillerschule (inklusive 1 Klasse in Felsschule) 3 62
Tullaschule 1 14
Waldschule Neureut 1 14
WRS 12 201
Gutenbergschule 2 41
Pestalozzischule 1 10
Schillerschule (inklusive 1 Klasse am OHG und 2 Klassen in Felsschule) 8 140
Werner-von-Siemens-Schule 1 10
Summe 23 378
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018
1 VKL-WRS (Klassenstufe 5/6) seit Schuljahr 2016/2017 am Otto-Hahn-Gymnasium. Bei diesem Modellprojekt konnten zum zweiten Schulhalbjahr 2016/2017 vier Kinder und zum Schuljahresende 2016/2017 sieben Kinder in Klasse 5 des Otto-Hahn-Gymnasiums integriert werden.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 7
Im Vergleich zum Schuljahr 2016/2017 sind dies eine VKL-Grundschulklasse und ein Grundschulstandort
weniger, dafür aber drei VKL-Werkrealschulklassen und ein Werkrealschulstandort mehr. Insgesamt sind
es somit im Schuljahr 2017/2018 zwei VKL-Klassen mehr als im Vorjahr.
In den VKL-Grundschulklassen sind knapp über die Hälfte der Schülerschaft männlich (54 Prozent) und
knapp unter der Hälfte (46 Prozent) weiblich. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies sieben Prozent mehr
Schülerinnen und sieben Prozent weniger Schüler.
Dies entspricht ziemlich genau auch der Verteilung in den VKL-Werkrealschulklassen. Hier sind gerundet
ebenfalls über die Hälfte der Schülerschaft (rund 60 Prozent) männlich und rund 40 Prozent weiblich. Dies
stimmt genau mit dem Verhältnis des letzten Schuljahres überein.
1.2. Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule
Die Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule im Stadtteil Oberreut wurde bereits in den 1980-er
Jahren für die damaligen Spätaussiedler eingerichtet und ist seitdem fester Bestandteil der Schule. In der
heutigen Form besteht sie seit dem Jahr 2006. Diese Klasse unterscheidet sich insofern von den VKL-
Klassen, als sie sich stunden- und fächermäßig direkt am Bildungsplan der Realschule orientiert (circa 33
Stunden pro Woche, der Stundenplan orientiert sich an Klasse 8 der Realschulen). Die Verweildauer in der
IK beträgt ein Schuljahr.
Die Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule besuchten im April 2018 insgesamt 19 Schülerin-
nen und Schüler. Im Vergleich zum letzten Schuljahr, als etwa drei Viertel der Schülerschaft weiblich war,
liegt das Geschlechterverhältnis in diesem Schuljahr in umgekehrter Reihenfolge vor.
1.3. Herkunftsregionen und Hauptherkunftsländer
Die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler in den VKL-Klassen und der Internationalen Klasse kommen -
wie auch im letzten Schuljahr - aus dem europäischen Ausland, hauptsächlich aus Südosteuropa. Zu Süd-
osteuropa zählen Rumänien, Mazedonien, Serbien, Kroatien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulga-
rien, Griechenland und der Kosovo (siehe Abbildung 1).
Diese Familien sind in der Regel im Zuge der sogenannten Wirtschaftsmigration neu nach Karlsruhe zu-
gewandert. Eine weitere Gruppe sind Kinder geflüchteter Familien aus Syrien. Eine dritte Gruppe sind
Migrantinnen und Migranten, die bereits in Deutschland gelebt haben, jedoch nach der Geburt ihres Kin-
des für einige Jahre in ihr Heimatland zurückgekehrt sind. Mit der Schulpflicht des Kindes kommen viele
Familien wieder nach Deutschland zurück. Sie alle erhoffen sich eine bessere Zukunftsperspektive und vor
allem mehr Bildungschancen für ihre Kinder als in ihren Herkunftsländern.
Ein anderer Teil der Familien mit Migrationshintergrund hat die ganze Zeit über in Deutschland gelebt,
aber die Kinder haben keine ausreichenden Deutschkenntnisse, um dem Unterricht in einer Regelklasse
folgen zu können.
8 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Abbildung 1: Herkunftsländer aus Südosteuropa
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt
VKL-Grundschulen
Die Schülerinnen und Schüler der VKL-Klassen stammen aus unterschiedlichen Herkunftsregionen. Die
Herkunftsregionen unterteilen in Südosteuropa, Osteuropa, EU sonstige, Naher und Mittlerer Osten, La-
teinamerika und Afrika (Subsahara).
Tabelle 2: Herkunftsregionen mit Herkunftsländern
Südosteuropa Osteuropa EU sonstige Naher und Mittle- rer Osten
Lateinamerika Afrika (Subsa- hara)
Rumänien Russland Italien Syrien Chile Nigeria
Mazedonien Ukraine Deutschland Irak Brasilien Tschad
Serbien Polen Spanien Türkei Kolumbien Somalia
Kroatien Ungarn Großbritannien Georgien Peru Kamerun
Albanien Kasachstan Niederlande Iran Kenia
Bosnien und Herzegowina Moldawien Afghanistan Elfenbeinküste
Bulgarien Slowakei Sri Lanka Gambia
Griechenland Armenien
Kosovo Indien
Tunesien
Palästina
Algerien
Pakistan
Ägypten
Bahrain
Aserbaidschan
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt
Im Schuljahr 2017/2018 bildeten Kinder aus Südosteuropa mit 54 Prozent die größte Gruppe, gefolgt von
Kindern aus dem Nahen und Mittleren Osten mit 24 Prozent. Kinder aus sonstigen EU-Ländern (Deutsch-
76
42 41
30
11 11 8 6 5
0
10
20
30
40
50
60
70
80
A n za
h l
Land
Herkunftsländer aus Südosteuropa
Rumänien
Mazedonien
Serbien
Kroatien
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Bulgarien
Griechenland
Kosovo
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 9
land, Italien, Spanien, Niederlande) sind mit 10 Prozent vertreten, weitere 10 Prozent der Kinder stammen
aus Osteuropa. Ein mit 2 Prozent minimaler Anteil kommt aus Lateinamerika (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2: VKL Grundschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt
Die Hauptherkunftsländer der Schülerinnen und Schüler aller VKL-Grundschulklassen sind mit Abstand
Rumänien und Kroatien. Dann folgen Serbien, Syrien, Italien, Russland, die Türkei und Deutschland (hier
geborene Migrantinnen und Migranten, siehe Abbildung 3).
Abbildung 3: VKL-Grundschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Hauptherkunftsländern
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt
VKL-Werkrealschulen
Im Schuljahr 2017/2018 stammten die Schülerinnen und Schüler der VKL-Werkrealschulklassen aus den-
selben Herkunftsregionen wie die Schülerinnen und Schüler der VKL-Grundschulklassen mit Ausnahme
von Afrika (Subsahara) und in einer anderen Gewichtung: Südosteuropa ist mit 45 Prozent fast zur Hälfte
Südosteuropa 54%
Naher und Mittlerer
Osten 24%
EU sonstige 10%
Osteuropa 10%
Lateinamerika 2%
VKL-Grundschülerinnen und -schüler Verteilung nach Herkunftsregionen
32
17 17
13
10 8
7 6
0
5
10
15
20
25
30
35
A n za
h l
Land
VKL-Grundschülerinnen und -schüler - Verteilung nach Herkunftsländern
Rumänien
Kroatien
Serbien
Syrien
Italien
Russland
Türkei
Deutschland
10 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
vertreten, gefolgt von 25 Prozent aus dem Nahen und Mittleren Osten und 15 Prozent aus Osteuropa. 13
Prozent gehören der Herkunftsregion EU sonstige an und 2 Prozent stammen aus Afrika (Subsahara) -
(siehe Abbildung 4).
Abbildung 4: VKL Werkrealschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt
Auch bei den Hauptherkunftsländern der Schülerinnen und Schüler aller VKL-Werkrealschulklassen lag
Rumänien vorne. An zweiter Stelle steht Kroatien, gefolgt von Syrien, Russland, Italien, Deutschland und
der Türkei sowie der Ukraine (siehe Abbildung 5)
Südosteuropa 45%
Naher und Mittlerer Osten
25%
Osteuropa 15%
EU sonstige 13%
Afrika (Subsahara) 2%
VKL Werkrealschülerinnen und -schüler Verteilung nach Herkunftsregionen
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 11
Abbildung 5: VKL Werkrealschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Hauptherkunftsländern
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt
Internationale Klasse
An der Sophie-Scholl-Realschule stammte im Schuljahr 2017/2018 über die Hälfte der Schülerinnen und
Schüler der Internationalen Klasse aus Osteuropa (54 Prozent). Südosteuropa war mit 16 Prozent am
zweithäufigsten vertreten und lag damit in umgekehrter Reihenfolge vor als im vorangegangenen Schul-
jahr. Aus der Herkunftsregion EU sonstige stammten 15 Prozent der Schüler. Schließlich folgt die Her-
kunftsregion Naher und Mittlerer Osten mit ebenfalls 15 Prozent (siehe Abbildung 6).
Abbildung 6: Internationale Klasse - Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt
19
11
9
6 6
3 3 3
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
A n za
h l
Land
VKL Werkrealschülerinnen und -schüler Verteilung nach Hauptherkunftsländern
Rumänien
Kroatien
Syrien
Russland
Italien
Türkei
Ukraine
Deutschland
Osteuropa 54% Südosteuropa
16%
EU sonstige 15%
Naher und Mittlerer Osten
15%
Internationale Klasse - Verteilung nach Herkunftsregionen
12 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Zu den Hauptherkunftsländern der Schülerschaft der Internationalen Klasse zählten Russland, Italien, Syri-
en, Kasachstan und die Ukraine, gefolgt von Kroatien und Rumänien (siehe Abbildung 7Fehler! Es wur-
de kein Textmarkenname vergeben.). Dies stellt eine andere Länderzusammensetzung als im letzten
Schuljahr dar (SJ 2016/2017: Rumänien, Kroatien, Syrien, Serbien und Ungarn).
Abbildung 7: Internationale Klasse – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt
2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation
Im Anschluss an die statistischen Datengrundlagen folgt die Auswertung der Fragebögen und Gesprächs-
ergebnisse. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich an den Rahmenbedingungen kaum etwas verändert. Neu ist
die seit dem 1. August 2017 gültige Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze
zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutsch-
kenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Einzelne Inhalte und Auswirkungen der
Verwaltungsvorschrift werden im Folgenden dargestellt, neben den Gemeinsamkeiten und Unterschieden
der Schulen im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungswerte, die praktische Handhabung und die daraus
resultierenden Bedarfe.
2.1. Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder
und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an
allgemeinbildenden und beruflichen Schulen
Die seit 1. August 2017 gültige Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum
Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkennt-
nissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen beinhaltet unter anderem die Aufnahmekriterien
in eine VKL-Klasse sowie die allgemeine Schulpflicht, die Integration in eine Regelklasse und den mutter-
sprachlichen Zusatzunterricht. Im Vergleich zur bisherigen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums
über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Sprachförderbedarf an allgemein
bildenden und beruflichen Schulen haben sich nur geringfügig Änderungen beziehungsweise Ergänzun-
gen ergeben: beispielsweise können berufsschulpflichtige und berufsschulberechtigte junge Menschen
zum Spracherwerb auch in eine allgemein bildende Schule aufgenommen werden, sofern dort keine zu-
sätzlichen Klassen entstehen.
4
2 2 2
1 1 1
0
0,5
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
A n za
h l
Land
Internationale Klasse - Verteilung nach Herkunftsländern
Russland
Italien
Syrien
Kasachstan
Ukraine
Kroatien
Rumänien
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 13
Muttersprachlicher Zusatzunterricht
Das Land Baden Württemberg befürwortet und fördert für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache den
muttersprachlichen Zusatzunterricht. Dabei liegt die inhaltliche und organisatorische Durchführung bei
den Konsulaten und Generalkonsulaten, das heißt bei den Herkunftsländern. Die staatliche Schulaufsicht
ist dabei nicht involviert. Der muttersprachliche Zusatzunterricht wird derzeit in Baden-Württemberg für
Kinder aus insgesamt 14 Herkunftsländern zur Verfügung gestellt: Bosnien-Herzegowina, Griechenland,
Italien, Kosovo, Kroatien, Makedonien, Polen, Portugal, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei, Tunesien und
Ungarn2. Die Unterrichtskurse umfassen in der Regel bis zu fünf Wochenstunden. Die Teilnahme am mut-
tersprachlichen Zusatzunterricht ist freiwillig. Im Zeugnis kann der Besuch des muttersprachlichen Zusat-
zunterrichts vermerkt werden.
In Karlsruhe gibt es an folgenden Standorten muttersprachlichen Zusatzunterricht in den nachfolgenden
Sprachen:
Tabelle 3: Muttersprachlicher Zusatzunterricht an Karlsruher Schulen
Sprache Standort Schülerzahl
Spanisch Nebenius-Realschule 63
Italienisch Gutenbergschule GWRS 61
Nebenius-Realschule 13
Parzivalschule (Privatschule) 10
Pestalozzischule 15
Friedrich-Realschule 10
Portugiesisch Gutenberg GWRS 32
Serbisch Serbischorthodoxe Kirche 35
Bosnisch Tulla GWRS 26
Arabisch Paritätische Sozialdienste gGmbH (Nordstadt) 27
Türkisch wird an > 30 Schulen angeboten > 100
Slowenisch Realschule Neureut 6
Quelle: Staatliches Schulamt Karlsruhe
Ebenfalls seit 1. August 2017 in Kraft und in Verbindung zur Verwaltungsvorschrift steht die Verordnung
des Kultusministeriums zur Regelung der Stundentafeln für die Vorbereitungsklassen allgemein bildender
Schulen. Hier ist der Begriff der Vorbereitungsklasse definiert sowie die Stundentafeln für die Vorberei-
tungsklassen der Grundschule und der Klassen 1 bis 4 der Gemeinschaftsschule ebenso wie für die Vorbe-
reitungsklassen der Hauptschule, der Werkrealschule, der Realschule und jeweils der Klassen 5 bis 10 der
Gemeinschaftsschule und des Gymnasiums.
Die dazugehörende Verordnung des Kultusministeriums zur Regelung der Stundentafeln für die Vorberei-
tungsklassen allgemeinbildender Schulen vom 21. Juni 2017 umfasst einen Pflichtbereich „Deutsch“ und
„Demokratiebildung“ sowie einen Zusatzbereich für weitere Fächer, die im Rahmen der Vorbereitungs-
klassen unterrichtet werden. Den Schulen wird der Pflichtbereich direkt zugwiesen (Deutsch: 10 Lehrer-
wochenstunden [LWS] in der Grundschule [GS], 12 LWS in der Sekundarstufe I [Sek I] und Demokratiebil-
dung: 2 LWS in GS und 4 LWS in Sek I). Die Stunden des Zusatzbereichs erhalten die Staatlichen Schuläm-
2 vgl.: www.km-bw.de/,Lde_DE/Startseite/Schule/Sprachfoerderung?QUERYSTRING=zusatzunterricht [Stand 06.06.2018]
http://www.km-bw.de/,Lde_DE/Startseite/Schule/Sprachfoerderung?QUERYSTRING=zusatzunterricht
14 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
ter und die Regierungspräsidien in der jeweiligen Zuständigkeit als zweckgebundenen Stundenpool. Aus
diesem können entsprechend den schulischen Bedarfen Zuweisungen für Vorbereitungsklassen erfolgen3.
Die Direktzuweisung der Lehrerwochenstunden wurde somit in der Grundschule von 18 LWS auf 12 LWS
und in der Werkrealschule von 25 LWS auf 16 LWS gekürzt.
Tabelle 4: Kontingentstundentafel für die Vorbereitungsklassen der Grundschule
Bereiche Anzahl Lehrerwochenstunden
Pflichtbereich 12
Deutsch 10
Demokratiebildung 2
Zusatzbereich 6
Mathematik, Musik, Kunst/Werken, Bewegung, Spiel und Sport, Sachunterricht, Englisch oder Französisch
Summe: 18
Quelle: Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt vgl.4
Tabelle 5: Kontingentstundentafel für die Vorbereitungsklassen der Werkrealschule
Bereiche Anzahl Lehrerwochenstunden
Pflichtbereich 16
Deutsch 12
Demokratiebildung 4
Zusatzbereich 9
Mathematik, Musik, Kunst/Werken, Bewegung, Spiel und Sport, Sachunterricht, Englisch oder Französisch
Summe: 25
Quelle: Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt vgl.5
Die Anzahl der Lehrerwochenstunden des Pflichtbereichs für die Grundschule beträgt 12 LWS, für die
Werkrealschule 16 LWS. Die Anzahl der LWS im Zusatzbereich liegt für die Grundschule bei 6 LWS und für
die Werkrealschule bei 9 LWS. Dies ergibt ein Kontingent von 18 LWS für die Grundschule und von 25
LWS für die Werkrealschule. Das bedeutet, dass weniger Stunden direkt zugewiesen werden. Durch die
bedarfsgerechte Verteilung des Staatlichen Schulamts der LWS des Zusatzbereichs sind im Idealfall insge-
samt alle 18 beziehungsweise 25 LWS vorhanden. Theoretisch kommen die Änderungen allerdings einer
Kürzung gleich, auch wenn dies praktisch bisher in der Regel noch nicht ins Gewicht fiel, da in diesem
Schuljahr alle LWS bedarfsgerecht verteilt werden konnten.
3 vgl. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1931_D.pdf [Stand 09.05.2018] 4 http://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vkl/leitfaden-stundentafeln/stundentafeln/vorbklsttafelv_bw.pdf [Stand 27.09.2018] 5 http://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vkl/leitfaden-stundentafeln/stundentafeln/vorbklsttafelv_bw.pdf [Stand 27.09.2018]
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1931_D.pdf
http://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vkl/leitfaden-stundentafeln/stundentafeln/vorbklsttafelv_bw.pdf
http://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vkl/leitfaden-stundentafeln/stundentafeln/vorbklsttafelv_bw.pdf
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 15
2.2. Ergebnisse der Befragungen
Zur Einschätzung der aktuellen Situation an den VKL-Klassen wurden im Frühsommer 2018 an die Schul-
leitungen Fragebögen verteilt und einzelne Gespräche geführt.
Schulanmeldung und Verteilung
Bei der Handhabung der Schulanmeldung und Verteilung der Schülerinnen und Schüler hat sich im Ver-
gleich zum Vorjahr nichts geändert. In der Regel sprechen die neuzugewanderten Eltern persönlich, meist
in Begleitung einer dolmetschenden Person direkt an der Schule vor, um ihr Kind anzumelden. Zuvor er-
halten sie vom Einwohnermeldeamt eine Liste mit den einzelnen Schulen und Schulbezirken. Laut Aussa-
gen der befragten Schulleitungen verlaufen die Anmeldung und die Verteilung der VKL-Schülerinnen und
Schüler noch immer sehr gut und problemlos. Die Schulleitungen nehmen die Anmeldung der potentiellen
VKL-Schülerinnen und -Schüler vor Ort an der jeweiligen Schule vor. Je nach Bedarf findet eine Rückspra-
che mit den Schulleitungen aus benachbarten VKL-Standorten statt, und es gelingt gegebenenfalls eine
Umverteilung. Der Klassenteiler liegt weiterhin bei 24 Schülerinnen und Schülern pro VKL-Klasse.
Bildungsvoraussetzungen
Die Bildungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sind in allen VKL-Klassen nach wie vor sehr
heterogen. Sie reichen von keiner vorschulischen und schulischen Vorbildung über kurzzeitige, rudimentä-
re Schulbesuche, bis hin zu durchgängigen Schulbesuchen.
Rahmenbedingungen, Unterrichtsinhalte und Fluktuation
Die Verweildauer in einer VKL-Klasse beträgt wie auch im Vorjahr maximal zwei Jahre. Es kann aber auch
schon nach wenigen Wochen oder Monaten in eine Regelklasse gewechselt werden. Das hängt vom Lern-
und Entwicklungsstand des einzelnen Kindes ab. Normalerweise haben die Schülerinnen und Schüler der
VKL-Klassen bereits von Anfang an in den Fächern Kunst, Musik und Sport mit den Regelklassen gemein-
samen Unterricht.
Den VKL-Grundschulklassen steht insgesamt (inklusive Zusatzbereich) ein Kontingent von 18 Lehrerwo-
chenstunden zur Verfügung, den VKL-Werkrealschulklassen insgesamt ein Kontingent von 25 Lehrerwo-
chenstunden. Teilweise wird die Entlastungsstunde zur organisatorischen Planung für die VKL-Klasse von
der Schulleitung auf die VKL-Lehrkraft übertragen.
Die Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst werden in der Regel gemeinsam mit den Regelklassen durch-
geführt. Bei allen Fächern steht die Sprachförderung im Mittelpunkt. Die VKL-Klassen stellen einen
gleichwertigen Teil der Schulgemeinschaft dar und nehmen an allen gemeinsamen schulinternen und
klassenübergreifenden Aktivitäten teil.
Eine Fluktuation in den VKL-Klassen fand im Schuljahr 2017/2018 kaum statt. Schulwechsel sind sehr
selten der Fall, zum Beispiel bei Wegzug aus Karlsruhe in eine andere Stadt. Vereinzelt ziehen Familien
auch zurück in ihre Heimatländer. Die Tendenz besteht jedoch generell darin, dass mehr Schülerinnen und
Schüler in die VKL-Klassen hinzukommen als weggehen.
Interne Koordination und Schulsozialarbeit
An jeder Schule gibt es, wie bereits im Vorjahr, mindestens eine Ansprechperson bezüglich der VKL-
Klasse(n). Dies sind in der Regel die Schulleitung und gegebenenfalls zusätzlich eine erfahrene VKL-
Lehrkraft.
Das Unterstützungsangebot der Schulsozialarbeit steht den VKL-Klassen in gleichem Maße wie auch den
Regelklassen zur Verfügung.
Integration in Regelklassen
Die Handhabung der Integration der VKL-Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen der Grundschule
ist an den meisten Schulen identisch und verläuft wie bereits im Schuljahr zuvor. Ein Wechsel in die Regel-
klasse ist unterjährig möglich. Bevor eine Schülerin oder ein Schüler in die Regelklasse wechselt, wird dies
16 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
in einer Gesamtlehrerkonferenz besprochen. Neben dem Sprachniveau spielen das Sozial- und Arbeitsver-
halten eine gleichwertige Rolle.
Beide Lehrkräfte, die ehemalige VKL-Lehrkraft und die neue Klassenlehrkraft, sind und bleiben in ständi-
gem Austausch. Es findet eine einjährige Integration mit Begleitungs- und Unterstützungsmaßnahmen, je
nach Schule durch die Deutschförderung des Internationalen Bunds (IB) oder das Programm BiZuKi des
Vereins für Jugendhilfe, in der Regelklasse statt. Eine Leistungsbewertung im Fach Deutsch kann ausge-
setzt werden, beziehungsweise wird in der Regel nicht bewertet.
Weitere Vorgehensweisen an einzelnen Schulen:
Vollintegration mit zusätzlicher Deutschförderung: Schülerinnen und Schüler sind von Anfang an in den Regelunterricht integriert, das heißt in den Fä-
chern Mathematik, Musik, Bildende Kunst und Sport. Während des Deutschunterrichts findet für die
VKL-Schülerinnen und Schüler parallel in einem extra dafür vorgesehenen VKL-Klassenraum eine spe-
zifische Deutschförderung in nach Niveaustufen eingeteilten Kleingruppen statt.
Keine Teilintegration wegen zu großer Regelklasse: Eine Teilintegration ist aufgrund der Klassengröße der Regelklassen nicht möglich. Das heißt, es fehlt
an Räumlichkeiten zur Differenzierung. Die Integration der VKL-Schülerinnen und Schüler in die Re-
gelklassen findet nach einem Jahr statt.
Keine Teilintegration aus inhaltlich-konzeptionellen Gründen: An einer Schule verbleiben die Schülerinnen und Schüler der VKL-Klasse der Klassenstufen 2 bis 4 bis
zu einer möglichen kompletten Integration in ihrer VKL-Klasse. Neue VKL-Erstklässlerinnen und Erst-
klässler werden jedoch von Anfang an voll in die Regelklasse integriert. Stundenweise findet dann zu-
sätzliche Sprachförderung statt. Hier findet explizit keine Teilintegration statt, da es als schwierig an-
gesehen wird, eine Klassengemeinschaft für einige Stunden in neuer Konstellation zu formieren, vor
allem in den musisch-künstlerischen Fächern. Diese Fächer erfordern eine hohe Kohärenz des Klassen-
verbands und einen kontinuierlichen Aufbau und Erhalt einer soliden Klassen- beziehungsweise
Gruppengemeinschaft. Nach etwa einem Jahr und drei Monaten - spätestens nach zwei Jahren - in
einer VKL-Klasse findet hier der Wechsel in die Regelklasse statt.
3. Externe Kooperationen
Alle VKL-Klassen und die Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule kooperieren, wie auch im
Vorjahr, mit dem Dolmetscher-Pool des Internationalen Bunds (IB). Die VKL-Klassen an den Grundschulen
kooperieren zudem mit dem Projekt Bildungsberatung des IB. Der Dolmetscher-Pool stellt den Schulen auf
Anfrage beispielsweise für Elterngespräche ehrenamtlich tätige Dolmetscherinnen und Dolmetscher kos-
tenfrei zur Verfügung. Zu den Angeboten des Projekts Bildungsberatung im Fachbereich Integration und
Bildung des IB gehört die Deutschförderung in Kleingruppen an verschiedenen Grundschulen im Stadtge-
biet. Ebenfalls nach wie vor in Anspruch genommen werden die Elterninformationskurse, die durch den IB
eingerichtet werden. Die Elterninformationskurse werden durch das Landesprogramm STÄRKE gefördert6.
An den weiterführenden Schulen findet die Elternberatung durch das Projekt Quereinsteiger des IB statt.
Sie beinhaltet die gleichen Punkte wie die Bildungsberatung an den Grundschulen, ist jedoch inhaltlich am
Sekundarbereich ausgerichtet. Die Deutschförderung an den weiterführenden Schulen wird durch das
Projekt Quereinsteiger des IB abgedeckt.
Die Bildungsangebote des IB (Elterninformationskurse und Bildungsberatung für junge Migranten und
deren Eltern) können durch eine Einzelberatung der Eltern ergänzt werden. Dabei geht es um Themen, die
für Neuzugewanderte von besonderem Interesse sind. Dazu gehört etwa der Übergang in die Regelklasse,
der Übergang nach der Grundschule auf eine weiterführende Schule, eine für das Kind geeignete Schul-
6 vgl. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/eltern-und-familienbildung/landesprogramm-staerke/ [Stand 12.09.2018]
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/eltern-und-familienbildung/landesprogramm-staerke/
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 17
form, Deutschförderung und weitere Fördermöglichkeiten, Integration durch Freizeitangebote, Ferienbe-
treuung, aber auch Fragen nach Arbeit, Ausbildung, Deutschkursen und Wohnraum. In spezifischeren
Fällen kann mittels eines Clearings auf entsprechende Regeldienste und Beratungsstellen verwiesen wer-
den, bei Bedarf können die Eltern auch bis an die jeweiligen Stellen begleitet werden. Die Bildungsbera-
tung des IB bietet den Eltern somit ein niederschwelliges und vertrauliches Mentoring an und ist somit ein
wesentlicher Bestandteil im Netzwerk von Unterstützungsangeboten für neuzugewanderte Eltern und
deren Kinder in Karlsruhe.
Im Folgenden werden Beispiele guter Kooperationspraxis seitens des Internationalen Bunds (IB), BiZuKi
und des Ferienprogramms KLEVER des Stadtjugendausschuss e.V. mit den Schulen geschildert.
3.1. Deutschförderung des IB in den Vorbereitungsklassen für Grundschulkinder
Sehr geschätzt von den Schulleitungen und VKL-Lehrkräften ist die den Unterricht unterstützende
Deutschförderung des IB. Somit können die Schülerinnen und Schüler parallel in Kleingruppen eingeteilt
und es kann eine spezifische, je nach Lernniveau angepasste Sprachförderung, im Unterricht ermöglicht
werden.
3.2. Elterninformationskurse (IB)
Die Elterninformationskurse des IB an den Schulen werden von den Eltern gerne in Anspruch genommen.
Es werden beispielsweise Hilfs- und Unterstützungsangebote besprochen oder das Schulsystem erklärt.
Auch die verschiedenen Schulformen und die Übergangsmöglichkeiten werden besprochen. Ebenso wird
über Betreuungsmöglichkeiten im Freizeitbereich, über Ferienangebote, über (Betreuungs-)Angebote an
den Schulen, aber auch über außerschulische Bildungsangebote für die Eltern (zum Beispiel Integrations-
kurse) informiert. Zudem geben die Elterninformationskurse Auskunft über soziale Hilfen, verschiedenste
Unterstützungsangebote und Beratungseinrichtungen sowie über den Karlsruher Kinderpass, Bildung und
Teilhabe (BuT) und über die Rolle der Schulsozialarbeit. Regelmäßig finden auch Besuche zum Beispiel in
die Kinder- und Jugendbibliothek Karlsruhe oder das Internationale Begegnungszentrum (IBZ) statt. Das
Thema Mehrsprachigkeit spielt eine wichtige Rolle, und Dolmetscherinnen und Dolmetscher aus dem
Dolmetscherpool des IB sind während der Kurse unterstützend tätig und informieren in den Sprachen der
Eltern. Die Elterninformationskurse werden durch das Landesprogramm STÄRKE gefördert.
3.3. Bildungsberatung (IB) an Grundschulen
Die „Bildungsberatung für junge Migranten und deren Eltern“ des IB findet ebenfalls großen Zuspruch.
Hier werden die Eltern unter anderem darüber beraten, welche Schule für ihr Kind geeignet ist. In der
Beratung werden dabei sowohl Wohnortnähe als auch Erreichbarkeit miteinbezogen. Es kommt auch vor,
dass bei den Schulen angerufen und nachgefragt wird, ob freie Schulplätze zur Verfügung stehen. Zur
Bildungsberatung gehört es zudem, die Eltern bei spezifischem Beratungsbedarf weiter an die jeweiligen
Beratungsstellen und Institutionen zu vermitteln. Hierfür werden Dolmetscher aus dem Dolmetscher-Pool
des IB in der entsprechenden Sprache zur Verfügung gestellt.
3.4. Hausaufgabenbetreuung für Grundschulkinder mit Sprachförderbedarf (IB)
Die Hausaufgabenbetreuung Grundschule des IB in Kooperation mit dem Förderverein für Kinder- und
Jugendarbeit e.V. und dem Bürgerverein Waldstadt e.V. richtet sich an Kinder mit Migrationshintergrund
und an deutsche Kinder mit Sprachförderbedarf. Das Angebot ist kostenfrei und findet an acht Schulen
statt, darunter an drei Schulen mit VKL-Klassen. Gefördert wird das Projekt durch die Stadt Karlsruhe.
3.5. Elternberatung (IB ) an weiterführenden Schulen
Die Elternberatung des IB für die Sekundarstufe 1 an weiterführenden Schulen ist das Äquivalent zur Bil-
dungsberatung des IB an Grundschulen. Auch hier werden die Eltern unter anderem hinsichtlich der für
18 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
ihr Kind geeigneten Schule beraten. Bei speziellem Beratungsbedarf werden die Eltern an die entspre-
chenden Einrichtungen und Beratungsstellen weitervermittelt. Auch hierfür werden Dolmetscher des Dol-
metscher-Pools kostenlos bereitgestellt.
3.6. Förderung junger Quereinsteiger ins Bildungssystem (IB)
Das Projekt richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, die als Quereinsteiger ab Klassen-
stufe sechs ins deutsche Bildungssystem aufgenommen werden. Der Unterricht findet in Kleingruppen auf
Deutsch an teilnehmenden Kooperationsschulen statt und ist kostenlos.
3.7. BiZuKi (Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.)
Das Projekt BiZuKi - Bildungschancen und Zukunft für Kinder - bietet an sieben Grundschulen der Stadt
Karlsruhe eine zusätzliche Deutschförderung an. Hauptziel ist die unterrichtsergänzende Unterstützung
beim Erlernen der deutschen Sprache. Somit ist für die Schülerinnen und Schüler nach dem Besuch einer
VKL-Klasse über BiZuKi eine nahtlose Anschlussförderung in den Regelklassen möglich.
3.8. Ferienprojekt KLEVER – Ferienbetreuung für Kinder aus Karlsruher Vorbereitungsklassen
Der Karlsruher Lernverbund KLEVER des Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe organisiert seit 2003 schul-
und wohnortnahe Ferienprojekte für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Zudem plant und koordiniert
KLEVER flexible, verbindliche Betreuungsangebote an Grundschulen und weiterführenden Schulen: die
sogenannte Lern – und Spielbegleitung. KLEVER schult dabei sowohl die Betreuerinnen und Betreuer, als
auch die Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter und unterstützt diese bei der Durchführung und Or-
ganisation ihrer Aufgaben.
Anlässlich der in diesem Jahr in Karlsruhe stattfindenden Europäischen Kulturtage lautet das Motto 2018:
„Wir sind Europa – grenzenlos und miteinander. Mit KLEVER Europa entdecken“. Thematisch und spiele-
risch wird gemeinsam mit den Kindern eine Entdeckungsreise durch verschiedene Länder, Kulturen und
die Geschichte Europas unternommen. Auch das Thema „Kinderrechte“ wird in diesem Zusammenhang
in den Fokus gerückt werden7.
In diesem Schuljahr sollte vor allem Kindern aus den Vorbereitungsklassen der Karlsruher Grundschulen
die Möglichkeit gegeben werden, an den Sommerferienprojekten teilzunehmen. Dadurch erfuhr das Mot-
to nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch seine Bestimmung. Das Konzept der VKL-Klassen wird
durch das gemeinsame ungezwungene außerschulische Zusammensein mit deutschsprachigen Kindern
gleichen Alters untermauert und eine Integration kann schneller und intensiver stattfinden.
Dank finanzieller Unterstützung durch die Pfeiffer & May – Stiftung Karlsruhe konnte das Ferienprojekt
KLEVER dieses Jahr für und mit Kindern aus den Karlsruher Grundschulvorbereitungsklassen an den drei
Standorten Durlach, Bergwald und Hagsfeld mit insgesamt 15 Kindern verschiedener Nationalitäten er-
folgreich realisiert werden. Im Schuljahr 2018/2019 soll das Ferienprojekt KLEVER wieder gemeinsam mit
Schülerinnen und Schülern aus den VKL-Klassen fortgeführt werden.
7 vgl. https://www.klever-ka.de/ [Stand 29.08.2018]
https://www.klever-ka.de/
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 19
4. Verbesserungswürdige Praxis und Empfehlungen
Hinsichtlich der verbesserungswürdigen Praxis im Schuljahr 2017/2018 ergaben sich nach Rücksprachen
mit Schulleitungen und Lehrkräften folgende Bedarfe, die zum Teil bereits im letzten Schuljahr bestanden:
4.1. Vorbereitungsklassen und Ganztag
Derzeit gibt es einige Schülerinnen und Schüler aus VKL-Klassen, die an ihrer Schule am Ganztageszug teil-
nehmen. Dies ist allerdings nur dann möglich, solange sie keine neue Gruppe auslösen, sprich solange auf-
grund ihrer Teilnahme keine zusätzlichen Lehrerstunden für den Ganztag bewilligt werden müssen. Hinter-
grund ist, dass VKL-Klassen aufgrund ihrer Stundenanzahl, die jeweils am Vormittag abgehalten wird, nicht
für den Ganztag konzipiert sind. Wünschenswert wäre es, wenn VKL-Schülerinnen und Schüler an Ganz-
tagsschulen nach den gleichen Bedingungen am Ganztag teilnehmen könnten wie Schülerinnen und Schüler
der Regelklassen. Viele Eltern möchten ihr Kind anmelden, es sind jedoch keine freien Plätze mehr vorhan-
den, ohne dass eine neue Gruppe ausgelöst würde. Somit haben die Eltern momentan häufig keine Chance,
ihr Kind für die Ganztagesbetreuung anzumelden, obwohl ein großer Bedarf hierfür besteht.
Empfehlung:
Eine Öffnung der VKL-Klassen für den Ganztag ist wünschenswert, da gerade durch das Zusammensein
mit deutschsprachigen Kindern ein wichtiger Beitrag zum Lernerfolg und zu einer erfolgreichen Integrati-
on der Schülerinnen und Schüler geleistet werden könnte.
4.2. Schulwahl bei neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I
Im Kontext der im Schuljahr 2018/2019 für den Bereich der VKL-Klassen neu hinzukommenden Schulpro-
file der Gemeinschaftsschule, der Realschule und des Gymnasiums stellt sich die Frage, nach welchen
Kriterien die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 auf die VKL-Klassen der
unterschiedlichen weiterführenden Schularten verteilt werden. Vorerst sollen für die Auswahl und Vertei-
lung der Schülerinnen und Schüler Kriterien wie Wohnort, Analphabeten und unbegleitete minderjährige
Ausländerinnen und Ausländer (UMA) herangezogen werden, unberücksichtigt bleibt bisher der allgemei-
ne Bildungs- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler.
Empfehlung:
Im Hinblick auf die neu entstehende Sekundarstufen I – Landschaft im Schuljahr 2018/2019 der VKL-
Klassen wäre ein transparentes Verteilungssystem sinnvoll, das die Schülerinnen und Schüler anhand ihrer
Kompetenzen der jeweiligen Schulart zuordnet. Eine Verteilung auf die unterschiedlichen Schulformen
sollte auf Grundlage eines Testverfahrens und individueller Beratung erfolgen.
4.3. Schulische Übergänge – mehr sprachsensibler Unterricht in Regelklassen weiterführender
Schulen
Die Übergänge von den Grundschulen an die weiterführenden Schulen verlaufen weiterhin sehr unter-
schiedlich. Während viele Schülerinnen und Schüler nicht über das Sprachniveau A2 verfügen wenn sie
aus der VKL-Grundschulklasse in eine VKL-Werkrealschulklasse kommen, besuchen andere bereits nach
ein paar Monaten in der VKL-Werkrealschulklasse ein Gymnasium.
Nach erfolgreichem Abschluss der VKL-Werkrealschulklasse besteht die Möglichkeit des Übergangs in eine
Realschule, auf ein Gymnasium, auf eine Gemeinschaftsschule oder in eine berufsvorbereitende VAB-R-
Klasse einer beruflichen Schule. Der Übergang in die Regelklasse, gerade bei Schulen, die zu einem höhe-
ren Bildungsabschluss führen, bedeutet jedoch eine Herausforderung.
Die Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen erhalten mehrheitlich sogenannte Übergabeprotokolle
zum Lern- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler. Es findet jedoch keine Nacherhebung
20 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
mehr zum Verlauf an der weiterführenden Schule statt. Es gibt keine Daten darüber, wie viele VKL-
Grundschülerinnen und -schüler auf welche Schulart wechseln. Oftmals gehen ehemalige VKL-
Grundschülerinnen und -schüler nach der Integration in die Regelklasse in die schulbezirkseigene Grund-
schule zurück, Übergänge an eine weiterführende Schulen nur sehr schwer festgestellt werden können.
Empfehlung:
Beim Übergang auf weiterführende Schulen ist ein flächendeckender sprachsensibler Unterricht in den
Regelklassen notwendig. Dieser sollte auch in der Lehreraus-, fort- und -weiterbildung berücksichtigt wer-
den. Sprachförderkonzepte an weiterführenden Schulen sollten für mindestens ein Jahr in den Regelklas-
sen als sprachliche Unterstützung zur Verfügung stehen. Mit solchen Unterstützungsmaßnahmen könnte
der Einstieg in die Realschule, in die Gemeinschaftsschule oder auf das Gymnasium erleichtert und den
Schülerinnen und Schülern perspektivisch ein realistisch qualifizierter Schulabschluss ermöglicht werden.
Abbildung 8: Umgang mit Heterogenität - sprachsensibler Unterricht
Quelle: Rena Thormann „Umgang mit Heterogenität in Vorbereitungsklassen/Willkommensklassen“. Januar 2017
4.4. Wochenstundenkontingent in VKL-Grundschulen
Von allen befragten VKL-Lehrkräften kam die Rückmeldung, dass 18 Schulstunden pro Woche für den
VKL-Unterricht nicht ausreichend sind. So bedienen sich die meisten VKL-Lehrkräfte mit ein bis zwei Stun-
den aus dem allgemeinen Kontingent des erweiterten Ergänzungsbereichs (Förderunterricht), so dass 19-
20 Stunden Unterricht pro Woche möglich sind, die eigentlich von vorne herein notwendig wären. Ange-
sichts der reduzierten Stundenkontingente seit dem Schuljahr 2017/2018, kommt dieser Aspekt beson-
ders zum Tragen. Erfreulicherweise wird im Schuljahr 2018/2019 eine Erweiterung der Stundentafel für
die Grundschul-VKL-Klassen auf 20 LWS erfolgen.
Empfehlung:
Da die Deutschförderung ein wesentlicher Bestandteil für den Bildungserfolg der neuzugewanderten
Schülerinnen und Schüler ist, ist es wichtig, dass neu zugewanderte Grundschulkinder möglichst früh und
umfassend mit der deutschen Sprache vertraut gemacht werden. Aus diesem Grund sollte die kommunale
Sprachförderung im Grundschulbereich in vollem Umfang weitergeführt und durch ehrenamtliche Ange-
bote wie Lesepaten der Freiwilligenagentur der Stadt Karlsruhe oder des „Inner Wheel Club Karlsruhe“
ergänzt werden.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 21
5. Fazit
Den VKL-Klassen standen auch im Schuljahr 2017/2018 nach Rückmeldungen unterschiedlicher Schullei-
tungen weiterhin ausreichend Angebote außerschulischer Kooperationspartner zur Verfügung. Dazu ge-
hört auch der Dolmetscher-Pool des IB sowie die interkulturellen Elterntreffs (auch Elterncafés genannt) -
gefördert durch die Stadt Karlsruhe. In den Bereichen der differenzierten Deutsch- beziehungsweise der
durchgängigen Sprachförderung jedoch werden weiterhin zusätzliche Bedarfe gesehen.
Die Ablaufstrukturen und Gestaltungsprozesse der VKL-Klassen an den Grund- und Werkrealschulen ha-
ben sich im Vergleich zum letzten Schuljahr nicht verändert.
Unabhängig von ihren individuellen Bildungsvoraussetzungen verfügen alle VKL-Schülerinnen und Schüler
nach wie vor über eine sehr große Motivation, enorme Wissbegierde und eine hohe Lernbereitschaft, die
mit den entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten im sprachlichen Bereich, zum Beispiel durch die
Etablierung eines durchgängigen sprachsensiblen Unterrichts, auch in den Regelklassen aufrechterhalten
werden kann.
Abschließend lässt sich im Hinblick darauf, dass es sich bei den jetzigen insgesamt acht VKL-
Werkrealschulklassen der Schillerschule um auslaufende Klassen handelt festhalten, dass es dringend
notwendig und sinnvoll ist, neue VKL-Klassen an den übrigen Werkrealschulen, Realschulen, Gemein-
schaftsschulen und Gymnasien und einzurichten und zu etablieren. Mit acht VKL-Werkrealschulklassen
(inklusive ausgelagerte Klasse am Otto-Hahn-Gymnasium und zwei Klassen an der LEA Felsschule) ist die
Schillerschule im Bereich der Werkrealschulen aktuell der größte Standort. Zum Schuljahr 2018/2019 wird
sich die bestehende Konzeption im Sekundarbereich I ändern, da die Werkrealschule der Schillerschule
ausgelaufen ist. Für die Verteilung der VKL-Klassen in der Sekundarstufe I hat das Staatliche Schulamt eine
neue Konzeption erstellt. Die Sekundarstufe I der Schillerschule wird auf insgesamt sechs Standorte ver-
teilt, wobei an zwei Standorten erstmals eine VKL-Klasse eingerichtet ist: an die Ernst-Reuter-
Gemeinschaftsschule (neu), die Pestalozzischule, die Gutenbergschule, die Werner-von Siemens-Schule,
das Otto-Hahn-Gymnasium und auf die Friedrich-Realschule (neu). Damit sind mit dem Schuljahr
2018/2019 VKL-Klassen in allen Schulformen vertreten. Die beiden ausgelagerten Sekundarklassen in der
LEA Felsstraße (Felsschule) verbleiben weiterhin in der Schillerschule.
Im Schuljahr 2018/2019 sollen zudem sogenannte Interkulturelle Elternmentoren in den allgemeinbilden-
den Schulen mit VKL-Klassen etabliert werden. Dies bedeutet, dass Eltern mit Migrationshintergrund den
neuzugewanderten Eltern, die ihre Kinder neu an einer der allgemeinbildenden Schulen mit VKL-Klassen
anmelden, unterstützend mit Rat und Tat zur Seite stehen werden8.
8 vgl. https://www.elternstiftung.de/index.php?id=interkulturelle_mentoren0 [Stand 29.08.2018]
https://www.elternstiftung.de/index.php?id=interkulturelle_mentoren0
22 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
B: Berufliche Schulen
1. Statistische Daten
1.1. Eingangsklassen während der Inobhutnahme
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)9 haben in Karlsruhe die Möglichkeit, unmittelbar nach ihrer
Inobhutnahme eine Schule zu besuchen, bis das Clearing-Verfahren und damit auch die Entscheidung
über ihren weiteren Verbleib abgeschlossen ist. Die Jugendlichen besuchen in dieser Zeit eine sogenannte
Eingangs- oder Willkommensklasse, in der sie übergangsweise unterrichtet werden. Geht die Zuständig-
keit auf einen anderen Stadt- oder Landkreis über, muss der Transfer innerhalb von vier Wochen erfolgt
sein. Ist dies organisatorisch oder aus anderen Gründen nicht möglich, bleibt die Stadt Karlsruhe weiterhin
zuständig. Verbleibt ein UMA dauerhaft in Karlsruhe, erfolgt der Wechsel in eine reguläre VABO-Klasse.
Eingangsklassen gibt es an der Elisabeth-Selbert-Schule, die seit 2010 eine Kooperationsklasse mit der
Heimstiftung Karlsruhe unterhält sowie seit dem Schuljahr 2014/15 auch am Parzival-Schulzentrum, wo in
Obhut genommene Jugendliche aus anderen Einrichtungen unterrichtet werden.
Abbildung 9: Vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Ausländerinnen in Karlsruhe
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2015 und 2016). Für das Jahr 2017 Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde
Im Vergleich zum Höchststand im Jahr 2015 ist die Zahl der vorübergehenden Inobhutnahmen in den
nachfolgenden Jahren deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2016 betrug die Zahl 730, im Jahr 2017 waren
es nur noch 355 UMA (siehe Abbildung 9). Für das Jahr 2018 zeichnet sich nochmals ein Rückgang ab. Bis
Mitte September wurden 188 unbegleitete ausländische Minderjährige vorläufig in Obhut genommen.10
Entsprechend gesunken ist die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen in den Eingangsklassen. Starke
Schwankungen in der Klassengröße, wie sie noch im Schuljahr 2016/2017 zu verzeichnen waren, traten
im Schuljahr 2017/2018 nicht mehr auf.11
9 Diese und weitere im Text verwendete Abkürzungen sind im Abkürzungsverzeichnis am Ende des Berichts hinterlegt. 10 Quelle: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe, Stand 14.09.2018. 11 Die Eingangsklasse der Elisabeth-Selbert-Schule ist in der amtlichen Schulstatistik mit erfasst. Die Eingangsklasse der Parzivalschule nicht. Hier bewegten sich die Schülerzahlen über das Schuljahr 2017/2018 hinweg im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich.
982
730
355
0
200
400
600
800
1000
1200
2015 2016 2017
Vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Ausländerinnen in Karlsruhe
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 23
1.2. VABO-Klassen
Zugewanderte Jugendliche, die der Berufsschulpflicht (16-18 Jahre) unterliegen, werden in Baden-
Württemberg in speziellen Vorbereitungsklassen, sogenannten VABO-Klassen, unterrichtet.12 Ziel ist das
Erlernen der deutschen Sprache und daran anschließend die Integration in weiterführende Bildungs- oder
Ausbildungsgänge. Die VABO-Klassen enden mit einer Sprachprüfung, die je nach Stand auf A2- oder B1-
Niveau des europäischen Referenzrahmens abgelegt werden kann. Im Schuljahr 2017/2018 gab es in
Karlsruhe an öffentlichen Berufsschulen nach der amtlichen Schulstatistik sechs VABO- Klassen an vier
Schulen mit insgesamt 89 Schülerinnen und Schülern. Hinzu kommt eine VABO-Klasse am privaten Parzi-
val-Schulzentrum mit 12 Schülerinnen und Schülern (siehe Tabelle 6)13
Tabelle 6: VABO-Klassen an Beruflichen Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2017/2018
Name Schulart Klassen Schülerinnen/Schüler
Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule 1 16
Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule 2 34
Elisabeth-Selbert-Schule Hauswirtschaftliche Schule 214 22
Walter-Eucken-Schule Kaufmännische Schule 1 13
Parzival Schulzentrum Private Berufsfachschule 1 12
Gesamt 7 101
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018
Für die unterjährig neu hinzukommenden Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr auf die bestehenden
Klassen verteilt werden konnten, wurde zum Schulhalbjahr im Februar 2018 an der Walter-Eucken-Schule
eine zusätzliche Klasse eingerichtet, so dass sich die Zahl der VABO-Klassen auf insgesamt acht erhöhte.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der VABO-Schülerinnen und Schüler um mehr als die Hälfte
verringert. Die Zahl der Klassen reduzierte sich von 16 Klassen an zehn Schulen im Schuljahr 2016/2017
auf sieben beziehungsweise acht Klassen an fünf Schulen im Schuljahr 2017/2018.
Die sechs Hauptherkunftsländer im VABO sind zwar die gleichen geblieben. Die Zahl der Schülerinnen und
Schüler aus Afghanistan hat sich aber im Vergleich zum Vorjahr drastisch reduziert. Deutlich zurückge-
gangen ist auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus Gambia und Syrien. Kaum verändert haben
sich die Werte bei den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern aus den Herkunftsländern Eritrea,
Somalia und Rumänien (siehe Abbildung 10).
12 Die Abkürzung VABO bedeutet Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf Ohne Sprachkenntnisse. 13 Erhebungszeitpunkt für die Parzival-Schule: 19. Dezember 2017. 14 Inklusive eine Eingangsklasse – siehe Kapitel A1.1. Eingangsklassen (Inobhutnahme).
24 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Abbildung 10: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern im VABO
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018
Auch die regionale Zusammensetzung hat sich verändert. Bildeten im Schuljahr 2016/2017 Schülerinnen
und Schüler aus dem nahen und mittleren Osten mit Abstand die größte Gruppe, so waren es 2017/2018
Schülerinnen und Schüler aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara mit einem Anteil von rund 45
Prozent. Numerisch fast gleich geblieben ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union. Durch den Rückgang der Gesamtzahl konnte sich aber ihr Anteil von sechs Pro-
zent im Vorjahr auf 14 Prozent im Schuljahr 2017/2018 erhöhen. Rückläufig war auch die Zahl neuzuge-
wanderter Schülerinnen und Schüler aus südosteuropäischen Staaten, die nicht Mitglied der europäischen
Union sind (siehe Abbildung 11).
Abbildung 11: Herkunftsregionen der VABO- Schülerinnen und Schüler
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018
69
35
18 16 16
8
15 11
8
15 14 9
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Afghanistan Gambia Syrien Eritrea Somalia Rumänien
Hauptherkunftsländer der Schülerinnen und Schüler im VABO
VABO 16/17
VABO 17/18
232
106 83
15 19 3 6
101
32 45
14 2 4 4
0
50
100
150
200
250
Herkuntsregionen der Schülerinnen und Schüler im VABO
2016/17
2017/18
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 25
Die VABO-Klassen bestanden zu überwiegenden Teilen aus männlichen Schülern; ihr Anteil lag bei rund
85 Prozent. Von den insgesamt 16 weiblichen Schülerinnen kamen acht aus Afrika und fünf aus EU-
Mitgliedsstaaten. Mit Ausnahme der Schülerinnen aus südosteuropäischen Ländern, deren Zahl sich von
sechs im Vorjahr auf eine Schülerin im Schuljahr 2017/2018 verringert hat, sind bei den Schülerinnen
keine wesentlichen Veränderungen festzustellen. (siehe Abbildung 12).
Abbildung 12: Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABO
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018
Der Anteil der minderjährigen oder ehemals minderjährigen unbegleiteten Ausländer im VABO kann auf
Grundlage der erhobenen Daten nicht exakt ermittelt werden. Nach einer Auszählung der hauptsächli-
chen Fluchtländer und -regionen liegt der Anteil der Geflüchteten unter den Schülerinnen und Schülern
im VABO bei rund 75 Prozent.
1.3. Ausländische Schülerinnen und Schüler in VAB-Regelklassen
Sobald ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen (Referenzniveau A2 oder höher) können ausländische
berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler das Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf im Regelzug
(VABR) besuchen. Ziel im VABR ist es, Ausbildungsreife zu erlangen und gegebenenfalls einen dem Haupt-
schulabschluss gleichwertigen Schulabschluss zu erreichen. Im Unterschied zum VABO, wo der Erwerb der
deutschen Sprache im Vordergrund steht, besuchen das VABR auch Schülerinnen und Schüler, die in
Deutschland geboren sind oder als ausländische Staatsbürger schon längere Zeit hier leben. Bei der Aus-
wertung der Statistik muss deswegen berücksichtigt werden, dass es sich nicht bei allen ausländischen
Schülerinnen und Schülern im VABR notwendigerweise auch um Neuzugewanderte mit geringen
Deutschkenntnissen handelt.
Neben den regulären Klassen (VABR) gibt es auch Kooperationsklassen mit Förderschulen für Jugendliche
mit Lernschwierigkeiten und sonderpädagogischem Förderbedarf (VAB-KF). Neuzugewanderte besuchen
das VABR, sofern keine Lernbeeinträchtigung vorliegt. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ausländi-
scher Herkunft wird jedoch statistisch für beide Formen gemeinsam erhoben.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl ausländischer Schülerinnen und Schüler im VAB deutlich er-
höht, die Zahl der deutschen Schülerinnen und Schüler ist im gleichen Zeitraum zurückgegangen (siehe
Tabelle 7)
8
5
2
1
Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABO (N=16)
Afrika (Subsahara)
EU
Naher und mittlerer Osten
Südosteuropa
26 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Tabelle 7: Schülerinnen und Schüler im VABR (öffentliche Berufsschulen und Parzival-Schule)
Schuljahr VAB und VABKF gesamt davon ausländisch in Prozent
2016/2017 301 170 56 Prozent
2017/2018 335 226 67 Prozent
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018
Die Beschulung von Neuzugewanderten im VABR ist je nach Schule unterschiedlich geregelt. Teilweise
werden für diese Gruppe eigene Klassen gebildet, teilweise werden sie in gemischten Klassen unterrichtet.
Tabelle 4 gibt eine Übersicht, wie viele ausländische Schülerinnen und Schüler zum Erhebungszeitpunkt an
den Karlsruher VABR-Standorten unterrichtet wurden.
Tabelle 8: Ausländische Schülerinnen und Schüler in VABR- und VAB-KF-Klassen im Schuljahr 2017/2018
Name Schulart Schülerinnen/ Schüler
Klassen VABR
Klassen VAB-KF
Carl-Benz-Schule Gewerbliche Schule 15 1 0
Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule 83 5 1
Elisabeth-Selbert-Schule Hauswirtschaftliche Schule 69 4 1
Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule 36 2 3
Parzival Schulzentrum Private Berufsfachschule 23 1 0
Gesamt 226 13 5
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018
Eine Besonderheit bildet die Carl-Benz-Schule. Hier wurde in Kooperation mit EnBW eine VABR-Klasse für
Geflüchtete eingerichtet, die im Rahmen von Betriebspraktika als Kandidatinnen und Kandidaten für eine
technische Ausbildung bei EnBW ausgewählt wurden.15 Diese Schüler haben drei Tage pro Woche Unter-
richt in der Carl-Benz-Schule und sind an zwei Tagen im Betrieb. Dort werden sie teils von Fachlehrern der
Carl-Benz-Schule, teils durch betriebliche Ausbilder unterrichtet. Wegen des speziellen Auswahlverfahrens
wurden dieser Klasse keine regulären VABR-Schülerinnen und Schüler zugeteilt.
Betrachtet man die Hauptherkunftsländer, fällt auf, dass der Anstieg vor allem auf Schülerinnen und Schü-
ler aus Afghanistan und Syrien zurückzuführen ist. Schülerinnen und Schüler aus afrikanischen Ländern
kommen vor allem aus Gambia, Eritrea und Somalia. Rumänien ist unter den Herkunftsländern der EU am
stärksten vertreten (siehe Abbildung 13).
15 In dieser Klasse befinden sich im Schuljahr 2017/2018 ausschließlich männliche Jugendliche und junge Erwachsene.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 27
Abbildung 13: Hauptherkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018
Der Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr ist hauptsächlich auf die größere Zahl der Schülerinnen und Schü-
ler aus dem Nahen und Mittleren Osten zurückzuführen (siehe Abbildung 14). Auch Schülerinnen und
Schüler aus Südosteuropa und Nordafrika haben zahlenmäßig zugenommen. Bei den übrigen Herkunfts-
regionen gibt es nur geringfügige Veränderungen.
Abbildung 14: Herkunftsregionen ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018
Auch wenn sich die Zahl der weiblichen Schüler im VABR mit 43 (Vorjahr 36) erhöht hat, so ist doch ihr
Anteil von 22 Prozent im Vorjahr auf 19 Prozent im Schuljahr 2017/2018 leicht zurückgegangen. Die
Zusammensetzung der weiblichen Schülerschaft unterscheidet sich deutlich von der der männlichen.
Schülerinnen aus europäischen Staaten bilden hier die Mehrheit, gefolgt von Schülerinnen aus Afrika.
Schülerinnen aus den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sind unterproportional vertreten (siehe
Abbildung 15).
Abbildung 15: Schülerinnen im VABR nach Herkunftsregionen
28
20
15
10 9
49
29
15 13
11
0
10
20
30
40
50
60
Afghanistan Syrien Gambia Rumänien Irak
Hauptherkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR
VABR 2016/17
VABR 2017/18
69
49
29
11 0
8
104
45 35
22
7 13
0
20
40
60
80
100
120
Herkunftsregionen ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR
VABR 2016/17
VABR 2017/18
28 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018
Auch im VABR lässt sich anhand der erhobenen Daten der Anteil der Geflüchteten nicht genau beziffern.
Auf Grundlage einer Analyse der Herkunftsländer kann man davon ausgehen, dass es sich im Schuljahr
2017/2018 bei circa 55 Prozent der ausländischen VABR-Schülerinnen und Schüler um Geflüchtete han-
delt. Der Prozentsatz liegt damit deutlich niedriger als im VABO.
1.4. Ausländische Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsvorbereitung Dual
Die Ausbildungsvorbereitung Dual (AVdual) ist ein berufsvorbereitender Bildungsgang, der im Rahmen der
Modellregion Übergang Schule-Beruf in Karlsruhe an zwei beruflichen Schulen erprobt wird. AVdual ist
gekennzeichnet durch einen hohen Praxisanteil in kooperierenden Betrieben und durch eine engmaschige
sozialpädagogische Begleitung. Zum Schuljahr 2017/2018 wurde der Bildungsgang erstmals für junge
Neuzugewanderte geöffnet.
Auch hier lässt sich anhand der Schulstatistik nur der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler feststel-
len, nicht aber, wer neu zugewandert ist und wer schon länger in Deutschland lebt. Im Schuljahr 2017/2018
wurden an der Carl-Hofer-Schule und an der Gewerbeschule Durlach insgesamt drei AVdual Klassen ange-
boten (siehe Tabelle 9). Im Unterschied zum VABR werden Neuzugewanderte in der AVdual immer integra-
tiv, das heißt, gemeinsam mit den deutschsprachigen Schülerinnen und Schülern, unterrichtet.
Tabelle 9: Ausländische Schülerinnen und Schüler in der AVdual
Name Schulart Gesamt davon ausländisch Anteil
Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule 21 15 71%
Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule 63 29 46%
Gesamt 84 44 52%
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018
Im Vergleich zum VABR ist hier der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus europäischen Staaten (EU und
Südosteuropa) höher (insgesamt 41 zu 25 Prozent im VABR), der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus
dem nahen und mittleren Osten hingegen niedriger (34 zu 46 Prozent im VABR). Der Anteil der afrikani-
schen Schülerinnen und Schüler ist mit 20 Prozent in beiden Bildungsgängen gleich (siehe Abbildung 16).
EU 15
Südosteuropa 8
Afrika (Subsahara) 8
Naher und mittlerer Osten 6
Sonstige 6
Schülerinnen im VAB nach Herkunftsregionen (N=43)
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 29
Abbildung 16: Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler in der AVdual
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018
Der Anteil der ausländischen Frauen und Mädchen liegt in der AVdual bei 27 Prozent. Von den insgesamt
12 weiblichen Schülerinnen kommen zwei Drittel aus europäischen Staaten.
2. Situation an den VABO- und VABR-Standorten in Karlsruhe
2.1. Anmeldung und Klassensituation
Die Anzahl der VABO-Klassen hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 16 auf acht Klassen verringert. Die im
Laufe des Jahres 2016 neu eingerichteten VABO-Standorte wurden mit Ausnahme der Walter-Eucken-
Schule nicht weitergeführt. Die VABO-Klassen befinden sich nun wieder mehrheitlich an den Standorten,
an denen bereits vor 2016 Vorbereitungsklassen bestanden.
Die Zuständigkeit für die Anmeldung und Verteilung neuer VABO- und VABR-Schülerinnen und -Schüler
lag bei der geschäftsführenden Schulleitung. Durch eine Neustrukturierung des Anmeldeverfahrens konn-
te in Bezug auf minderjährige unbegleitete Ausländerinnen und Ausländer die Informationsweitergabe
zwischen Wohngruppen, Beschulung während der vorläufigen Inobhutnahme und Beschulung im VABO
verbessert werden. Die Verteilung der VABO-Schülerinnen und Schüler erfolgte jedoch weiterhin nur nach
dem Kriterium freier Kapazitäten. Eine vorgelagerte Sprachstandserhebung oder eine Differenzierung der
verschiedenen VABO-Klassen nach Niveaustufen fand nicht statt. Für Schülerinnen und Schüler mit Alpha-
betisierungsbedarf gab es auch im Schuljahr 2017/2018 keine spezielle Förderung.
Zum Erhebungszeitpunkt der Schulstatistik (Oktober 2017) lag die durchschnittliche Klassengröße im VA-
BO bei rund 15 Schülerinnen und Schülern. Der Klassenteiler liegt im VABO und im VABR bei 18 Schüle-
rinnen und Schülern. Wegen der unterjährigen Zugänge wurde zum Schulhalbjahr im Februar 2018 eine
zusätzliche Klasse an der Walter-Eucken-Schule eingerichtet. Den neu hinzukommenden Jugendlichen
konnten Schulplätze in der Regel ohne längere Wartezeiten vermittelt werden, so dass die zur Verfügung
stehenden Plätze zwar knapp aber ausreichend bemessen waren.
Die Engpässe, die im vorherigen Schuljahr im VABO-Bereich entstanden, haben sich im Schuljahr 2017/2018 in
das VABR verlagert. Zum Schuljahresbeginn wurden vom Regierungspräsidium Karlsruhe zwölf reguläre VAB-
Klassen und fünf VAB-Klassen in Kooperation mit Förderschulen eingerichtet. Im Vergleich zum Vorjahr sind
dies drei VAB-Regelklassen weniger und eine VAB-Förderklasse mehr. Die knappe Kalkulation im VABR hatte
zur Folge, dass im November 2017 60 berufsschulpflichtige Jugendliche in Karlsruhe nicht mit einem Schulplatz
versorgt werden konnten. Kurzfristige Abhilfe wurde Ende 2017 dadurch geschaffen, dass der Klassenteiler in
Afrika (Subsahara); 9
Naher und Mittlerer Osten;
15
EU-Staaten; 12
Südosteuropa; 6
Sonstige; 2
Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler in der AVdual (N=44)
30 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
den VABR-Klassen vorübergehend von 18 auf 21 angehoben wurde. Erst zum Halbjahr im Februar 2018 konn-
te die Warteliste vollständig abgearbeitet werden, indem eine weitere VABR-Klasse an der Elisabeth-Selbert
Schule eingerichtet wurde.16 Von den Lehrkräften wurde die Situation im VABR als sehr angespannt beschrie-
ben. Der Unterricht in Klassen, die teilweise bis über den Klassenteiler gefüllt waren, ermöglichte keine indivi-
duelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Durch die sehr dünne Personaldecke konnten Teilungsstunden
nicht realisiert und Unterrichtsausfälle durch Krankheit oder Schwangerschaft kaum kompensiert werden.
2.2. Unterricht im VABO und VABR
Die Rahmenbedingungen für den Unterricht im VABO und VABR haben sich im Vergleich zum Vorjahr
nicht verändert. Auch wenn die gesunkene Zahl der Inobhutnahmen von UMA zu einer Entspannung der
Situation im VABO geführt hat, blieb die Unterversorgung der VABO-Schülerinnen und Schüler durch die
im Schuljahr 2016/2017 umgesetzte Reduzierung der Stundentafel von 32 auf 20 Wochenstunden auch
im Berichtszeitraum bestehen. In Karlsruhe hat sich deswegen auf gemeinsame Initiative von Arbeitsförde-
rungsbetrieben gGmbH und Internationalem Begegnungszentrum eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, die
für eine Wiedererhöhung der Stundenzahl im VABO eintrat. Ein entsprechender Brief an die Kultusminis-
terin des Landes Baden-Württemberg wurde von OB Mentrup mit unterzeichnet.17
Im VABR entspricht die Stundentafel mit 30 Wochenstunden einer Vollzeitbeschulung. Allerdings wurden
an den Karlsruher Berufsschulen die Klassen zum Schuljahr 2017/2018 nicht bedarfsgerecht eingerichtet
(siehe Kapitel B 2.1). Vier weitere VABR-Klassen wären nötig gewesen, um im Herbst 2017 allen berufs-
schulpflichtigen Jugendlichen einen Schulplatz im VABR anbieten zu können.
An den meisten Schulen wurden für Neuzugewanderte eigene VABR-Klassen gebildet, die verstärkt in der
deutschen Sprache unterrichtet wurden. Hinzu kamen allgemeinbildende Fächer die auf den Erwerb eines
dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Bildungsabschlusses vorbereiten. Das VAB kann grundsätzlich
auch ohne Prüfung abgeschlossen werden. Ziel ist allerdings, den Jugendlichen den Erwerb eines aner-
kannten Bildungsabschlusses zu ermöglichen. Dies erreichten von den 156 ausländischen Schulabgänge-
rinnen und Schulabgängern zum Ende des Schuljahres 2016/2017 56 Prozent18
2.3. Bedingungen an den unterschiedlichen Schulstandorten
Durch die Konzentration der VABO-Klassen auf die größtenteils „erfahrenen“ Schulstandorte haben sich
die großen Unterschiede, die im Vorjahr in Bezug auf Erfahrung, Unterstützungs- und Kooperationsange-
bote an den Schulen bestanden, im Schuljahr 2017/2018 deutlich reduziert.
Eine Schieflage entstand im Schuljahr 2016/2017 auch dadurch, dass es nur an vier von elf VABO-
Standorten Schulsozialarbeit gab. Um zumindest die finanzielle Benachteiligung dieser VABO-Klassen auszu-
gleichen, wurden kurzfristig Mittel der Jugendgewaltprävention für gemeinschaftsstärkende Klassenaktivitä-
ten zur Verfügung gestellt und durch die Bildungskoordination verwaltet. Dies wurde von mehreren Klassen
für Ausflüge, gemeinsames Kochen oder für die Anschaffung von Übungsmaterialien verwendet.
Im Schuljahr 2017/2018 haben mit Ausnahme der Walter-Eucken- und der Carl-Benz-Schule alle öffentli-
chen VABO und VABR-Schulen Schulsozialarbeit mit jeweils 100 Prozent Stellenumfang. Die beiden Schu-
len ohne Schulsozialarbeit hatten weiterhin die Möglichkeit, Mittel aus dem Budget der Jugendgewaltprä-
vention zu beantragen. Die Walter-Eucken-Schule hat bereits 2015 einen Antrag auf Schulsozialarbeit
gestellt.
16 Telefonische Auskunft Geschäftsführer der beruflichen Schulen vom 26.2.2018. 17 Zum Ende des Schuljahres 2017/2018 hat die Kultusministerin angekündigt, die Stundenzahl im VABO ab dem Schuljahr 2018/2019 um voraussichtlich zehn Schülerwochenstunden zu erhöhen und die bis 31.Juli.2018 befristeten zusätzlichen Stellen für die Beschulung zugewanderter Kinder und Jugendli- chen zu verlängern. Pressemitteilung des Kultusministerium Baden-Württemberg vom 23. Juli 2018. https://km- bw.de/,Lde/Startseite/Service/2018+07+23+Weiterentwicklung+Sprachfoerderung+fuer+gefluechtete+Kinder+und+Jugendliche/?LISTPAGE=344894 18 Quelle: Schulstatistik 2017.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 31
2.4. Voraussetzungen und Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler
Die Bildungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler im VABO sind weiterhin heterogen. Sie wur-
den im Bericht für das Schuljahr 2016/2017 ausführlich beschrieben. Durch das neu gestaltete Anmelde-
verfahren können bildungsbezogene Informationen besser dokumentiert und weitergegeben werden als
bisher.
Spätestens mit dem Übergang vom VABO in das VABR werden nicht nur die Unterschiede in Sprachstand
und Schriftlichkeit deutlich, sondern auch in der Allgemeinbildung. Insbesondere das Fach Mathematik
bereitete vielen jungen Geflüchteten Schwierigkeiten. Durch die 2016/2017 erfolgte Neukonzeption des
VABO mit starker Konzentration auf den Spracherwerb wurde der Nachhol- oder Förderbedarf in anderen
allgemeinbildenden Bereichen häufig erst nach dem Übertritt in das VABR offenkundig. Dass die Jugendli-
chen innerhalb eines Jahres die entsprechenden Kenntnisse erwerben und festigen, bedeutete für die
Lehrkräfte und für die Jugendlichen eine große Herausforderung. Entsprechend hoch war der Bedarf an
zusätzlicher Förderung und Nachhilfe, den Lehrkräfte, Wohngruppenbetreuerinnen und -betreuer und
Ehrenamtliche übereinstimmend feststellten.
Als eine Konsequenz aus diesem Befund konzentrierten sich die kommunal finanzierten Fördermaßnah-
men in diesem Bereich nicht allein auf die Sprachförderung, sondern zunehmend auch auf das Fach Ma-
thematik (siehe Kapitel B:2.1).
Trotz des verstärkten Deutschunterrichts im VABO bestand bei vielen Jugendlichen im VABR Bedarf an
zusätzlicher Sprachförderung.
2.5. Unterrichtsergänzende Förderung in den Schulen
Zur Unterstützung des Deutschlernens konnten die beruflichen Schulen im Schuljahr 2017/2018 beim
Regierungspräsidium zusätzliche Lehrerstunden für die Einrichtung von schulischen Sprachförderkursen
beantragen. Diese Möglichkeit wurde an den Karlsruher VABO- und VABR-Standorten jedoch nur von der
Walter-Eucken-Schule genutzt.19 Neuzugewanderte Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedar-
fen wurden zum Teil auch über die sonderpädagogischen Dienste an den beruflichen Schulen unterstützt.
Der größte Teil der unterrichtsergänzenden Sprachförderung an den beruflichen Schulen erfolgte im Be-
richtszeitraum jedoch durch das Projekt SCHEFF (Schulergänzende Förderung für Flüchtlinge). Das vom
Internationalen Bund durchgeführte Projekt wurde 2017 zunächst mit einjähriger Laufzeit ins Leben geru-
fen. Eine Anschlussförderung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch die Stadt Karlsruhe
wurde für das Jahr 2018 bewilligt. SCHEFF bietet an den teilnehmenden Schulen eine zusätzliche Förde-
rung in Deutsch und Mathematik in Kleingruppen zu je vier Personen an. Die Gruppen werden zwei bis
vier Schulstunden pro Woche unterrichtet.
Im Schuljahr 2017/2018 wurden an der Elisabeth-Selbert-Schule, an der Carl-Hofer-Schule, an der Ge-
werbeschule Durlach und an der Schillerschule (VKL Sekundarstufe 2) insgesamt zehn Kleingruppen in
Deutsch und fünf Kleingruppen in Mathematik gefördert.
Dass bei jungen Neuzugewanderten der Bedarf über die in den Schulen vorhandenen Förderangebote
hinausging, zeigte die hohe Nachfrage bei den außerschulischen Angeboten (siehe Kapitel B:4.1).
19 Die Einrichtung zusätzlicher Sprachförderkurse scheiterte unter anderem daran, dass an den Schulen keine geeigneten Lehrkräfte zur Verfügung standen.
32 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
3. Sprachvermittlung und Sprachkompetenz im VABO und VABR
3.1. Erreichtes Sprachniveau nach dem VABO
Das Förderkonzept des Kultusministeriums Baden-Württemberg sieht nach Beendigung des VABO eine
Sprachprüfung vor, die angelehnt an Niveau A2 oder B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrah-
mens (GER) absolviert werden kann. Nach Auskunft des Kultusministeriums bestanden am Ende des
Schuljahres 2016/2017 rund 55 Prozent der VABO-Schülerinnen und Schüler in Karlsruhe die Prüfungen
auf Niveau A2 und rund 20 Prozent auf Niveau B1.20 Der Anteil derjenigen Schülerinnen und Schüler, die
das Sprachniveau A2 oder höher bestanden haben, lag demnach bei rund 75 Prozent und damit höher als
der landesweite Durchschnitt von 68 Prozent. Berücksichtigt werden muss bei der Interpretation dieses
Ergebnisses aber zum Einen, dass fünf der insgesamt sechzehn VABO-Klassen des Schuljahres 2016/2017
unterjährig zwischen Februar und Juni 2016 eingerichtet wurden und damit in diesen Klassen deutlich
länger als ein Schuljahr unterrichtet wurde. Zum anderen orientieren sich die von den Schulen durchge-
führten Sprachprüfungen zwar am gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER), mit der schuli-
schen Abschlussprüfung wird jedoch kein international anerkanntes Sprachzertifikat im Sinne des GER
erworben.
3.2. Sprachniveau nach Beendigung des VABR
Im VABR gibt es weiterhin Deutschunterricht und Sprachförderung für Neuzugewanderte, eine spezielle
Sprachprüfung wird jedoch bei Abschluss des VABR an Karlsruher Schulen nicht durchgeführt. Zwar kann
nach Aussagen der Lehrkräfte davon ausgegangen werden, dass bei bestandenem Hauptschulabschluss
im Fach Deutsch Sprachkenntnisse vergleichbar mit Niveau B1 vorliegen. Durch die fehlende Erhebung des
Sprachstands und das Beenden der schulischen Laufbahn ohne ein allgemein anerkanntes Sprachzertifikat
besteht jedoch faktisch keine Klarheit über die tatsächlich vorhandenen Sprachkompetenzen der Schulab-
gängerinnen und Schulabgänger. Einstufungstests bei im Rahmen weiterführender Sprachkurse legen
nahe, dass eine relevante Größe der VABR-Absolventinnen und –Absolventen das Sprachniveau B1 nicht
erreicht hat (siehe hierzu Kapitel C:1.4).
3.3. Kein schulischer Weg zum Sprachniveau B2
Auch Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 reichen nicht aus, um erfolgreich eine Ausbildung zu
absolvieren. Das derzeitige Förderkonzept des Kultusministeriums für Flüchtlinge im Jugendalter, das den
Bildungsweg VABO ►VABR ► Duale oder vollzeitschulische Ausbildung vorsieht, lässt offen, wie das für
die Aufnahme einer Ausbildung empfohlene Sprachniveau B2 erreicht werden soll. Einen Weg, der zum
Sprachniveau B2 führt, gibt es in den beruflichen Schulen derzeit nicht. Im Hinblick auf die Sprachförde-
rung besteht somit eine strukturelle Lücke zwischen den berufsvorbereitenden Bildungsgängen VABR und
AVdual und der Ausbildung, die auch durch die angekündigten Konzeptoptimierungen des Kultusministe-
riums zum Schuljahr 2018/2019 nicht behoben wird (siehe Abbildung 17).
20 Schreiben der Kultusministerin Susanne Eisenmann an Bürgermeister Martin Lenz vom 18. Mai 2018. Für das Schuljahr 2017/2018 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung keine Daten vor.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 33
Abbildung 17: Förderkonzept des Landes Baden-Württemberg für Berufliche Schulen
Quelle: Eigene Darstellung
4. Außerschulische Angebote
4.1. Außerschulische Bildungs- und Beratungsangebote
Die Broschüre „Bildungs- und Beratungsangebote für Neuzugewanderte Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene“ des Schul- und Sportamts listet Angebote gegliedert nach Themen und Zielgruppen auf und
wurde flächendeckend in den Schulen und bei relevanten außerschulischen Akteuren verteilt. Veranstal-
tungen oder kurzfristig verfügbare Angebote werden zudem über einen E-Mail-Verteiler der Bildungsko-
ordination für Neuzugewanderte an ein kontinuierlich wachsendes Netzwerk kommuniziert. Die Bildungs-
koordination berät auch individuell zu Angeboten und Fördermöglichkeiten.
Für junge Geflüchtete und Migranten gibt es in Karlsruhe eine große Bandbreite von außerschulischen
Bildungs- und Beratungsangeboten. Besonders nachgefragt sind Angebote, die Unterstützung in der
Schule, bei der Berufsorientierung und während der Ausbildung bieten. Die Patenschaftsprogramme Per-
spektive now Plus (Internationales Begegnungszentrum) und Beo Coach (Beo Netzwerk) bieten individuelle
Unterstützung für junge Migrantinnen und Migranten durch eine wachsende Zahl von Ehrenamtlichen.
Auch Ferienprogramme sind geeignete Formate zur Vertiefung von Unterrichtsinhalten. In den Sommerfe-
rien 2017 konnten dank einer Kooperation der Volkshochschule Karlsruhe mit dem Sozialen Dienst und
dem Schul- und Sportamt vierwöchige Sommerferiensprachkurse an der Ludwig-Erhard-Schule angeboten
werden, an denen rund 75 UMA und junge Volljährige aus Karlsruhe teilnahmen. Das erfolgreiche Format
wurde 2018 weitergeführt.
Zusätzlich wurden in den Osterferien 2018 erstmals schulergänzende und prüfungsvorbereitende Kurse in
Mathematik für VABO- und VABR-Schülerinnen und Schüler angeboten. Auch diese Kurse wurden von
der Volkshochschule Karlsruhe in Kooperation mit dem Schul- und Sportamt organisiert.
B
B
B
us ildung
B
Schulisches Förderkonzept
Erreichtes Sprachniveau
Erforderliches Sprachniveau
34 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
4.2. Außerschulische Bildungs- und Beratungsangebote
Im außerschulischen Bereich haben sich verschiedene Angebote und Initiativen etabliert, die Integration
fördern und Möglichkeiten der Begegnung schaffen. Neben den vielfältigen Angeboten des Internationa-
len Begegnungszentrums gibt es speziell für geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene die Initiative
Together Karlsruhe und den Projektraum Cola Taxi Okay am Kronenplatz mit regelmäßigen Aktivitäten
und Veranstaltungen. Der Stadtjugendausschuss e.V. begreift die Integration von geflüchteten jungen
Menschen als Teil seines Auftrags und setzt ihn mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und
Angeboten in seinen Einrichtungen um. Im Rahmen des Programms „Integration mit Sport“ organisiert
das Schul- und Sportamt Angebote für Migrantinnen und Migranten und unterstützt Sportvereine bei der
Integration von Neuzugewanderten.
5. Empfehlungen
5.1. Weiterführung der ergänzenden Förderung durch das Projekt SCHEFF
Nach wie vor ist die Herausforderung im VABO und VABR, solide sprachliche allgemeinbildende Grundla-
gen zu schaffen und damit die Schülerinnen und Schüler so nah wie möglich an das übergeordnete Ziel
der Ausbildungsfähigkeit heranzuführen. Die vom Kultusministerium angekündigte Rücknahme der Stun-
denkürzungen im VABO und der Ausbau der schulischen Sprachförderung für das Schuljahr 2018/2019
kann als Reaktion auf die hohe Zahl der abbruchgefährdeten Ausbildungsverhältnisse junger Geflüchteter
interpretiert werden, die in den meisten Fällen auf unzureichende Deutschkenntnisse zurückzuführen sind.
Es ist zu hoffen, dass sich im Schuljahr 2018/2019 durch eine positiv veränderte Unterrichtssituation im VA-
BO mehr Freiräume für die ergänzende kommunale Sprachförderung im Programm SCHEFF ergeben.
Dadurch könnte stärker als bisher auf die spezifischen Bedarfe der heterogenen Schülerschaft eingegangen
werden. Für mehr Planungssicherheit und kontinuierliche Weiterentwicklung des erfolgreichen Formats wird
empfohlen, die bisherige projektbasierte Finanzierung in eine regelhafte Förderung zu überführen.
5.2. Weiterentwicklung von Bildungsangeboten in den Schulferien
Es ist davon auszugehen, dass im Schuljahr 2018/2019 weiterhin Bedarf an ergänzenden Bildungsangebo-
ten in den Ferien besteht. Ob der Bedarf für diese Zielgruppe durch neu eingerichtete Fördermöglichkeiten
des Landes Baden-Württemberg gedeckt werden kann oder ob zusätzliche kommunal verantwortete An-
gebote notwendig sind, muss abgestimmt auf den aktuellen Bedarf beurteilt werden.
5.3. Passgenauere Förderung durch Dokumentation und Zertifizierung von Sprachkenntnissen
Wie in Kapitel B:3.2 beschrieben, besteht derzeit bei Schulabgängerinnen und -abgängern aus dem VABR
und AVdual wenig Klarheit über die vorhandenen Sprachkompetenzen. Eine differenzierte Erfassung und
Dokumentation des Sprachstands würde am Übergang Schule-Beruf eine passgenauere Beratung ermögli-
chen. Zu diesem Zweck könnte der bereits bei der Zielgruppe eingeführte Qualipass in einfacher Sprache
konzeptionell weiterentwickelt werden. Die Möglichkeit, an der Schule eine zertifizierte Sprachprüfung
abzulegen würde die Anschlussfähigkeit der Schulabgängerinnen und Schulabgänger an die Sprachför-
dersysteme für Erwachsene verbessern.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 35
C: Übergänge in Ausbildung und Beruf
1. Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung
1.1. Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung ab dem VABO
Die Berufsorientierung und Berufsvorbereitung beginnt im VABO und nimmt im VABR einen wichtigen
Stellenwert ein. Neben der in der Stundentafel verankerten Bildungsberatung durch die Lehrkräfte stehen
verschiedene Angebote und Programme der Agentur für Arbeit und von Beo Netzwerk zur Verfügung. Für
die Vermittlung in Praktika spielen weiterhin Kontakte von Schulen, Wohngruppen und Ehrenamtlichen zu
Betrieben eine große Rolle. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Jugendlichen spätestens nach dem
VAB mindestens ein betriebliches Praktikum absolviert haben.
Als neues Instrument am Übergang Schule-Beruf wurde Anfang 2018 der Qualipass in einfacher Sprache
in Karlsruhe eingeführt. Das baden-württembergweit bewährte Instrument zur Erfassung und Dokumen-
tation von berufsrelevanten Kompetenzen wurde speziell auf die Bedarfe junger Neuzugewanderter zuge-
schnitten. Ausgabe des Qualipasses und flankierende Schulungsmaßnahmen erfolgen durch die Service-
stelle Übergang Schule-Beruf im Stadtjugendausschuss e.V..
Maßnahmen wie die Landesprogramme „Pro Beruf“ und „Integration durch Ausbildung – Perspektiven
für Flüchtlinge“ (Kümmerer) haben zum Ziel, geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene an verschie-
dene Berufsfelder heranzuführen und berufsrelevante Kompetenzen systematisch zu erfassen. „Pro Beruf“
wurde in Karlsruhe im Berichtszeitraum durch die Handwerkskammer und den Internationalen Bund
durchgeführt. Die Handwerksammer plant eine Verlängerung des Programmes bis Ende 2020.21 Das Lan-
desprogramm „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Flüchtlinge“ (Kümmerer-Programm) wur-
de bis Ende 2019 verlängert. Das Programm wird in Karlsruhe von den Arbeitsförderungsbetrieben
gGmbH und von der Handwerkskammer umgesetzt. Das Angebot steht nur Geflüchteten mit einer siche-
ren Bleibeperspektive zur Verfügung.
1.2. Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen im Anschluss an VABO oder VABR
Ein wichtiges Instrument zur systematischen Heranführung an die Berufsausbildung im Anschluss an VA-
BO oder VABR ist die Einstiegsqualifizierung (EQ), die von der Agentur für Arbeit gefördert wird. Hierbei
handelt es sich um ein betriebliches Langzeitpraktikum, das an zwei Tagen pro Woche durch Sprachunter-
richt ergänzt wird und im Erfolgsfall in ein reguläres Ausbildungsverhältnis mündet. Ein begleitender
Sprachkurs war bisher nur für Bewerber mit einer guten Bleibeperspektive oder einem erfolgreich abge-
schlossenen Asylverfahren möglich. Ab dem Schuljahr 2018/2019 können auch Personengruppen, die
bisher von der Förderung ausgenommen waren, im Rahmen des Landesprogramms „Chancen gestalten“
(VwV Deutsch für Flüchtlinge) Sprachförderung erhalten. Das Angebot wird durch die Stadt Karlsruhe
kofinanziert. Anders als bei der sogenannten „Ausbildungsduldung“ sind abgelehnte Asylbewerber wäh-
rend einer Einstiegsqualifizierung nicht vor etwaigen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geschützt.
Zur Vorbereitung auf eine Ausbildung wurden im Sommer 2018 erstmals siebenwöchige Intensivsprach-
kurse angeboten. Hauptzielgruppe waren Absolventinnen und Absolventen des VABR oder AVdual, die im
September 2018 eine Ausbildung aufnehmen wollten. Die Maßnahme wurde im Rahmen des Landespro-
gramms „Chancen gestalten“ (VwV Deutsch für Flüchtlinge) gefördert und vom Internationalen Bund
durchgeführt. An dem Kurs mit Zielsprachniveau B1 nahmen acht Personen aus der Stadt Karlsruhe teil.
21 Im Rahmen von „Pro Beruf“ haben im Jahr 2017 38 Teilnehmende an der Bildungsakademie der Handwerkskammer das zweiwöchige Programm der vertieften Berufsorientierung erfolgreich durchlaufen. Für das Jahr 2018 stehen 80 Plätze zur Verfügung. Vgl. Pressemitteilung „Handwerk integriert Flücht- linge“ der Handwerkskammer Karlsruhe vom 19.12.2017 https://www.hwk-karlsruhe.de/artikel/handwerk-integriert-fluechtlinge-63,0,295.html
https://www.hwk-karlsruhe.de/artikel/handwerk-integriert-fluechtlinge-63,0,295.html
36 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
1.3. Berufsorientierung und Ausbildung von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe
Auch die Stadt Karlsruhe bietet als Arbeitgeberin Möglichkeiten zur Berufsorientierung und zur Ausbil-
dung von Geflüchteten. Sie beteiligt sich an Orientierungstagen von „Beo Vielfalt“, ermöglicht mehrtägi-
ge Hospitationen in Ämtern und Dienststellen und bietet Orientierungspraktika für Schülerinnen und
Schüler im VABO an. Bis Ende 2017 haben 16 Geflüchtete ein Praktikum bei der Stadt Karlsruhe absol-
viert:
Tabelle 10: Praktika von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe.
Amt Berufsbild Zahl
Gartenbauamt Gärtner/in 7
Tiefbauamt Straßenbauer/in 5
Forstamt Forstwirt/in 3
Amt für Abfallwirtschaft KfZ-Mechatroniker/in 1
Stadt Karlsruhe, Personal- und Organisationsamt
In Ausbildung befinden sich derzeit lediglich zwei Geflüchtete, beide im Tiefbauamt als Straßenbauer.22
Über das reguläre Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst gelingt es Geflüchteten derzeit in der Regel
noch nicht, sich erfolgreich auf Ausbildungsplätze zu bewerben. Das Personal- und Organisationsamt hat
ein Konzept zur beruflichen Integration erstellt. Demnach sollen fünf zusätzliche Ausbildungsplätze für
Geflüchtete geschaffen werden, die durch verschiedene Maßnahmen vorbereitet und während der Aus-
bildung unterstützt werden sollen. Berufsvorbereitende Maßnahmen wie Kennenlerntage und Praktika
sind ab 2019 geplant, eine Besetzung der Ausbildungsplätze soll ab September 2020 erfolgen.
1.4. Herausforderungen für die Sprachförderung am Übergang Schule – Beruf
Mit Beendigung des VABR endet für viele junge Neuzugewanderte auch die Berufsschulpflicht. Mit Voll-
endung des 18. Lebensjahres besteht nun grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilnahme an berufsbezoge-
nen Sprachkursen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge oder an anderen öffentlich ge-
förderten Programmen, die Maßnahmen der beruflichen Integration mit Sprachförderung kombinieren.
Der Übergang aus der schulischen Sprachförderung in die Sprachförderung für Erwachsene gestaltet sich
jedoch holprig. Dafür gibt es mehrere Gründe:
Wie in Kapitel B:3 beschrieben, ist eine sprachliche Ausbildungsreife nach Beendigung des VABR in der Regel nicht gegeben. Zusätzlich erschwert das Fehlen anerkannter Sprachzertifikate bei Schulab-
gängerinnen und Schulabgängern aus dem VABR die korrekte Einschätzung des vorhandenen
Sprachniveaus und damit die Auswahl eines passenden weiterführenden Angebots. Das Sprachniveau
muss daher zunächst durch einen Einstufungstest ermittelt werden. Die Erfahrungen beim Einsatz von
standardisierten Einstufungstests zeigen, dass auch bei Abgängerinnen und Abgängern, die eine
schulische B1-Prüfung absolviert haben, die ermittelten Kompetenzen zum Teil deutlich darunter lie-
gen. Dies betrifft besonders den Bereich der Schriftlichkeit. Da in beiden Bereichen dieselbe Begriff-
lichkeit nach dem GER verwendet wird, führt ein Testergebnis, das deutlich unter dem bisher ange-
nommenen Niveau liegt, bei den jungen Erwachsenen häufig zu Enttäuschung und Frustration.
Während die Schulpflicht für alle neu zugewanderten Jugendlichen gleichermaßen gilt, gestalten sich mit Eintritt des Erwachsenenalters die Zugänge zu Sprachförderung und berufsvorbereitenden Maß-
nahmen je nach Herkunftsland, Aufenthaltsstatus und Alter unterschiedlich. Es muss individuell ge-
prüft werden, welcher weitere Bildungsweg nach formalen Kriterien, Sprachniveau und persönlicher
Eignung in Frage kommt.
22 Quelle: Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Vorlage 2017/0516 vom 26.09.2017.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 37
Für die Übergänge aus der schulischen Sprachförderung in die Berufs- und Ausbildungsvorbereitung gibt es bisher kein schlüssiges Konzept. Verschiedene Maßnahmen wurden Ende des Schuljahres
2017/2018 durch das Land Baden-Württemberg an dieser Schnittstelle erstmals eingeführt oder an-
gekündigt. Sie weisen in die richtige Richtung, müssen sich allerdings in der Praxis noch bewähren
und gegebenenfalls konzeptionell weiterentwickelt werden.
Die Rahmenbedingungen, die für die Sprachförderkurse der verschiedenen berufsvorbereitenden Programme gelten, sind nicht harmonisiert. Insbesondere ist es in der berufsbezogenen Sprachförde-
rung bisher nicht möglich, Teilnehmende von BAMF-geförderten Kursen gemeinsam mit Teilnehmen-
den aus Förderprogrammen in anderer Zuständigkeit zu unterrichten. Für die Sprachkursanbieter be-
deutet dies, dass für unterschiedliche Programme jeweils eigene Sprachkurse angeboten werden müs-
sen. Eine wirtschaftlich tragbare Auslastung ist bei geringer Teilnehmerzahl mitunter nicht möglich, so
dass Kurse nicht zustande kommen oder nicht niveaudifferenziert angeboten werden können.
2. Aufnahme einer Ausbildung
2.1. Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen
Die Möglichkeit zur Aufnahme einer Ausbildung ist abhängig vom Aufenthaltsstatus. Dies ist vor allem für
geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene von Bedeutung. Nach Eintritt der Volljährigkeit ergeben
sich je nach Herkunftsland und persönlicher Situation unterschiedliche Perspektiven, abhängig davon, ob
die Asylentscheidung ein Bleiberecht oder eine Pflicht zur Ausreise nach sich zieht.
Seit der Novellierung des Integrationsgesetzes im August 2016 wird Geflüchteten mit abgelehntem Asyl-
antrag die Möglichkeit eingeräumt, zum Zweck der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer
der Ausbildung zu bekommen (die sogenannte Ausbildungsduldung). Im Anschluss besteht bei Erfüllung
der geforderten Voraussetzungen Anspruch auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis, die zunächst
auf zwei Jahre befristet ist (§60a Absatz 2 Satz 4ff. AufenthG).
Der Anspruch auf Ausbildungsduldung besteht derzeit (Stand Juli 2018) für alle staatlich anerkannten
oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei
Jahren. Die Ausbildung kann im dualen System oder vollzeitschulisch erfolgen.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung besteht derzeit nicht für einjährige Helferausbildun-
gen wie beispielsweise in der Kranken- oder Altenpflege und auch nicht für berufsvorbereitende Maß-
nahmen wie die Einstiegsqualifizierung.
Die Ausbildungsduldung soll ausbildungswilligen Betrieben in Bezug auf ihre Auszubildenden die notwen-
dige Rechtssicherheit bieten. Für Geflüchtete ohne Aufenthaltstitel ist die Ausbildungsduldung momentan
eine der wenigen Möglichkeiten, über den Weg der erfolgreichen Qualifizierung und beruflichen Integra-
tion ein dauerhaftes Bleiberecht zu bekommen.
In der Stadt Karlsruhe wurden seit Einführung der Regelung bis Anfang 2018 insgesamt 23 Ausbildungs-
duldungen erteilt. Ausbildungsduldungen wurden von der Ausländerbehörde nicht erteilt bei „mangeln-
der Mitwirkung, zumeist bei fehlenden Bemühungen bei der Passbeschaffung, unklarer Identität oder bei
Vorliegen von Straftaten“.23
Für einen Großteil der in Karlsruhe lebenden jungen Geflüchteten haben die Bestimmungen des Aufent-
haltsgesetzes weitreichende Bedeutung für die anstehenden Entscheidungen bezüglich ihres Bildungs-
und Berufswegs: Eine Befragung der Jugendhilfeträger über die in Karlsruhe lebenden unbegleiteten min-
derjährigen Ausländer und jungen Volljährigen ergab, dass im Frühjahr 2018 von 166 erfassten Personen
23 Stellungnahme zur Gemeinderatsanfrage „Umsetzung der Bleiberechtsregelung für geduldete Menschen in Karlsruhe“, Vorlage Nr. 2018/00013, 20.02.2018.
38 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
weniger als ein Viertel über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügte (siehe Abbildung 18). Über die
Hälfte hatte zum damaligen Zeitpunkt einen ungeklärten Status, also in der Regel ein noch nicht abge-
schlossenes Asylverfahren. Insgesamt 28 Ausbildungsduldungen wurden in den befragten Einrichtungen
seit Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes im August 2016 beantragt. Davon wurden 21 bewilligt.
Dies entspricht einer Quote von 75 Prozent.
Abbildung 18: Aufenthaltsstatus von UMA und jungen Volljährigen in Karlsruher Jugendhilfeeinrichtungen
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der Jugendhilfeträger 2018
2.2. Sprachkenntnisse und Bildungsabschlüsse
Um die Anforderungen einer dualen Ausbildung sprachlich zu meistern, werden für Auszubildende nicht-
deutscher Muttersprache Sprachkenntnisse auf Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens empfohlen.
Formale Voraussetzung ist dies jedoch nicht. Auch ein anerkannter Schulabschluss wird zur Aufnahme
einer Ausbildung nicht vorausgesetzt. Die Suche und Auswahl geeigneter Auszubildender liegt allein im
Ermessen der ausbildenden Betriebe.
Die Aussichten, einen Ausbildungsberuf erfolgreich abzuschließen, sind jedoch schlecht, wenn die Voraus-
setzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Berufsschulunterricht wegen mangelnder Sprachkenntnisse
oder Lücken in der Grundbildung nicht gegeben sind (siehe Teil B, Kapitel 2.1).
Wegen dieser oftmals schwierigen Voraussetzungen werden inzwischen auch Ausbildungsgänge mit inte-
grierter Sprachförderung angeboten, die auf die spezielle Situation von Neuzugewanderten zugeschnitten
sind. An der Elisabeth-Selbert-Schule ist im Rahmen des landesweiten Projekts „oikos - Ausbildungsoffen-
sive Hauswirtschaft“ zum Schuljahr 2017/2018 eine Modellklasse mit 16 Auszubildenden im Bereich
Hauswirtschaft gestartet. Der ansonsten dreijährige Ausbildungsgang wird hier um ein Jahr verlängert und
um Sprachförderung bis zum Zielsprachniveau B2 ergänzt.
Für Menschen mit geringer schulischer Vorbildung oder schlechten Bildungsvoraussetzungen kommt auch
eine Ausbildung nach §66 BBiG /§42m HwO in Frage. Die theoriereduzierte Fachpraktiker- oder Fachwer-
kerausbildung ist konzipiert für Menschen mit besonderem Förderbedarf.24 In Karlsruhe werden Fachprak-
tikerausbildungen in verschiedenen Bereichen betrieblich oder überbetrieblich angeboten. Aufbauend auf
die Fachwerker-Ausbildung kann ein regulärer Ausbildungsabschluss erworben werden.
Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Leistungen der Jugendhilfe beziehen, ist es in Einzelfällen
möglich, den besonderen erzieherischen Bedarf über eine externe Ausbildung durch die Jugendhilfe zu
decken (Anbieter sind beispielsweise die Hardtstiftung oder das St. Augustinusheim in Ettlingen). In die-
24 Fachwerker- oder Fachpraktiker sind theoriereduzierte Ausbildungen für Menschen mit besonderem Förderbedarf nach §66 BBiG /§42m HwO. Die Ausbildungen dauern in der Regel drei Jahre und orientieren sich an den anerkannten Ausbildungsberufen im jeweiligen Bereich. Sie sind als duale Ausbil- dung im Handwerk oder in Betrieben der beruflichen Rehabilitation möglich. Der Förderbedarf wird durch die Agentur für Arbeit festgestellt. Der Erwerb eines anerkannten Ausbildungsabschlusses im Anschluss daran ist möglich.
90
40
21
15
Status ungeklärt
Aufenthaltserlaubnis
Ausbildungsduldung
Duldung oder Ausreisepflicht
0 20 40 60 80 100
Aufenthaltsstatus von UMA und jungen Volljährigen in Karlsruher Jugendhilfeeinrichtungen
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 39
sem Jahr werden circa 20 junge Menschen durch diese besondere Hilfeform unterstützt, und ihnen wird
darüber eine Ausbildung ermöglicht.25
Der größte Teil der neuzugewanderten Auszubildenden absolviert aktuell jedoch reguläre Ausbildungs-
gänge. Unterrichtskonzepte und Unterstützungsstrukturen für diese Zielgruppe sind dort in den meisten
Fällen noch nicht aufgebaut.
2.3. Übergänge in Ausbildung bei jungen Geflüchteten in der Jugendhilfe
Die Mehrzahl der in Karlsruhe lebenden jungen Neuzugewanderten sind junge Geflüchtete, die als unbe-
gleitete Minderjährige in Obhut genommen wurden und in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind.
Der Großteil ist inzwischen volljährig, aber weiterhin in der Jugendhilfe. Eine Befragung der Jugendhilfe-
träger, die im Frühjahr 2018 durch die Bildungskoordination für Neuzugewanderte durchgeführt wurde,
liefert Aufschluss über die Bildungswege der dort betreuten jungen Geflüchteten. Über 90 Prozent der
jungen Geflüchteten in den befragten Jugendhilfeeinrichtungen besuchten im Befragungszeitraum eine
berufliche Schule. Sie verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Bildungs- und Ausbildungsgänge:
Abbildung 19: UMA und junge Volljährige aus Karlsruher Jugendhilfeeinrichtungen an beruflichen Schulen
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der Jugendhilfeträger 2018
Der Großteil der jungen Geflüchteten war zum Zeitpunkt der Befragung noch im schulischen Übergangs-
bereich. 39 der minderjährigen und jungen volljährige Geflüchteten machten eine duale oder vollzeitschu-
lische Ausbildung.
Nach Branchen gegliedert, bestehen fast zwei Drittel der Ausbildungsverhältnisse im Bereich Handwerk
und Bau. Besonders häufig wurde die Ausbildung zum Maler und Lackierer gewählt. Die Bereiche Handel
und Dienstleistungen sowie der Gesundheitsbereich sind in etwa gleich stark mit sieben beziehungsweise
sechs Auszubildenden. Hier ist der Beruf Altenpflege am stärksten vertreten. Auch Berufe in der Gastro-
nomie wie Restaurantfachmann oder Koch (hier dem Handwerk zugeordnet) wurden gewählt (siehe Ab-
bildung 20).
25 Quelle: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe (Stand: 18. September 2018)
32
79
6
35
4
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90
VABO
VAB oder AVDual
2BFS oder Berufskolleg
Duale Ausbildung
Schulische Ausbildung
UMA und junge Volljährige aus Karlsruher Jugendhilfeeinrichtungen an beruflichen Schulen (N=166)
40 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Abbildung 20: Auszubildende UMA und junge Volljährige nach Branchen
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der Jugendhilfeträger 2018
Die überwiegende Mehrheit der Auszubildenden (87 Prozent) macht eine reguläre Ausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf. Die einjährige Ausbildung zum Altenpflegehelfer wurde von einer Person
gewählt. Vier Personen aus den befragten Einrichtungen machen eine theoriereduzierte Ausbildung zum
Fachwerker- oder Fachpraktiker (siehe Kapitel B:2.2).
Zwei Drittel der Auszubildenden aus den Jugendhilfeeinrichtungen bekamen zusätzlichen Unterstützungs-
oder Förderunterricht durch die Berufsschule, die Agentur für Arbeit, den Betrieb oder in Form von privat
organisierter Nachhilfe. Lediglich eine Person hatte trotz gefährdetem Ausbildungserfolg zum Zeitpunkt
der Befragung keine passende Förderung oder Unterstützung (siehe Abbildung 21).
Abbildung 21: Unterstützung in der Ausbildung
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der Jugendhilfeträger 2018
Zum Befragungszeitpunkt im Frühjahr 2018 hatten vier der ausländischen Jugendlichen und jungen Er-
wachsenen, die seit Januar 2016 in den befragten Einrichtungen lebten, eine Ausbildung erfolgreich ab-
solviert. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei – wegen des knappen Zeitraums – um Ausbildungs-
gänge handelt, die in weniger als drei Jahren abgeschlossen werden können. Im gleichen Zeitraum haben
in den befragten Einrichtungen elf ausländische Jugendliche und junge Erwachsene ihre Ausbildung vor-
zeitig abgebrochen.
Die Aufnahme einer Ausbildung fällt für viele junge Geflüchtete mit dem Prozess der Verselbständigung
zusammen, mit dem die Beendigung der Jugendhilfe vorbereitet wird. Dabei ist besondere Achtsamkeit in
der Abstimmung von Jugendhilfe, Schulen und Ausbildungsbetrieben gefragt, um in den schwierigen
Übergangsphasen die persönliche Entwicklung und das begonnene Ausbildungsverhältnis nicht zu desta-
bilisieren.
Eine Risikogruppe stellen diejenigen dar, für die sich zum Zeitpunkt der Beendigung der Jugendhilfe noch
kein Weg in Ausbildung oder Beschäftigung aufgetan hat. Je nach Aufenthaltsstatus bleibt diesen jungen
Geflüchteten der Weg in weitere qualifizierende Maßnahmen, Sprachförderung oder in eine Erwerbstä-
24 7
6 2
Auszubildene UMA und junge Volljährige nach Branchen (N=39)
Handwerk und Bau
Handel und Dienstleistungen
Gesundheits- und Sozialwesen
39
26
1 0
10
20
30
40
50
Azubis insgesamt ...bekommen Unterstützung
…Bedarf an Unterstützung
Unterstützung in der Ausbildung
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 41
tigkeit versperrt. An diesem Punkt setzt das Programm „Geht was?!“ an, das durch die Arbeitsförde-
rungsbetriebe gGmbH und den Verein für Jugendhilfe e.V. umgesetzt wird. Es bietet begleitende Bera-
tung und Unterstützung für junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren aus dem Stadtgebiet Karlsruhe,
die aktuell keinen Zugang zu Regelsystemen der Bildung, Ausbildung, Maßnahmen der Arbeitsförderung
oder Arbeit finden. Unklar ist aber derzeit, welche Perspektiven sich für eine wachsende Gruppe junger
Geflüchteter, die geduldet und mitunter auch mit einem Beschäftigungsverbot belegt sind, in Karlsruhe
ergeben können.
3. Zur Situation an den beruflichen Schulen
3.1. Ausländische Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung
Von den insgesamt 12.025 Schülerinnen und Schülern, die an Karlsruher Berufsschulen eine teilzeitschuli-
sche (duale) Ausbildung machen, besitzen 1.473 eine ausländische Staatsbürgerschaft (siehe Abbildung
22). Dies entspricht einem Anteil von 12%. Aus den Vorjahren wissen wir, dass es sich dabei überwiegend
um Auszubildenden aus dem europäischen Ausland handelt (82 Prozent im Schuljahr 2016/2017).26 Da-
von hatten über die Hälfte einen türkischen oder italienischen Pass. 27
Auszubildende aus den Haupther-
kunftsländern der neuen Zuwanderung spielten im Schuljahr 2016/2017 noch eine vergleichsweise gerin-
ge Rolle. Es ist aber davon auszugehen, dass sich ihr Anteil im Schuljahr 2017/2018 erhöht hat und auch
in den kommenden Jahren noch weiter steigen wird, weil sich viele der seit 2015 zugewanderten Jugend-
lichen und jungen Erwachsenen noch im Übergangssystem befinden.
Abbildung 22: Auszubildende im Dualen System nach Staatsbürgerschaft, Schuljahr 2017/2018
Statistisches Bundesamt | www.bildungsmonitoring.de
3.2. Sprachförderbedarf in der dualen Ausbildung
Keine Rückschlüsse erlaubt die Auszählung der Schulstatistik nach Staatsbürgerschaft darüber, wie lange
sich die Auszubildenden in Deutschland aufhalten, ob sie das hiesige Schulsystem durchlaufen haben und
wie es um ihre Sprachkenntnisse bestellt ist. Informationen darüber konnten über eine Befragung der
26 Statistisches Bundesamt, Kommunale Bildungsdatenbank www.bildungsmonitoring.de. Für das Schuljahr 2017/2018 liegen derzeit (August 2018) noch keine Auszählungen nach Ländern vor.
27 Statistisches Bundesamt, Kommunale Bildungsdatenbank www.bildungsmonitoring.de
Deutsch; 10.552
Ausländisch; 1.473
Auszubildende im Dualen System nach Staatsbürgerschaft, Schuljahr 2017/2018
42 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
zwölf öffentlichen beruflichen Schulen in Karlsruhe zum Sprachförderbedarf in der dualen Ausbildung
gewonnen werden. Die Befragung wurde Anfang 2018 durch die Bildungskoordination für Neuzugewan-
derte durchgeführt.
Demnach sahen die Schulleitungen bei insgesamt 405 Auszubildenden den Ausbildungserfolg wegen
mangelnder Sprachkenntnisse gefährdet (siehe Abbildung 23). Somit haben mehr als ein Viertel aller aus-
ländischen Auszubildenden im Dualen System akuten Sprachförderbedarf.
Abbildung 23: Auszubildende mit Sprachförderbedarf an beruflichen Schulen in Karlsruhe
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der beruflichen Schulen 2018
Die Zahl von Auszubildenden mit Sprachförderbedarf verteilt sich unterschiedlich auf die einzelnen Schu-
len und Schularten. Besonders betroffen sind einige gewerbliche Schulen sowie die hauswirtschaftliche
Elisabeth-Selbert-Schule (siehe Abbildung 24): In den dort angebotenen Ausbildungsgängen im Handwerk
und in Hauswirtschafts- und Pflegeberufen werden besonders viele Neuzugewanderte ausgebildet.
Abbildung 24: Auszubildende mit Sprachförderbedarf
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der beruflichen Schulen 2018
Der Förderbedarf bezieht sich nach Einschätzung der Lehrkräfte vor allem auf den Bereich der Schriftlich-
keit und der Fachsprache (siehe Abbildung 25). Die Kompetenzen in diesen Bereichen sind ausschlagge-
405
176
Auszubildende mit Sprachförderbedarf an beruflichen Schulen in Karlsruhe
Auszubildende mit Sprachförderbedarf
Davon aus der Stadt Karlsruhe
100
64
50
49
32
25
25
22
16
9
8
5
0 20 40 60 80 100 120
Heinrich-Hübsch-Schule
Elisabeth-Selbert-Schule
Carl-Hofer-Schule
Heinrich-Hertz-Schule
Carl-Benz-Schule
Gewerbeschule Durlach
Walter-Eucken-Schule
Engelbert-Bohn-Schule
Friedrich-List-Schule
Heinrich-Meidinger-Schule
Ludwig-Erhard-Schule
Carl-Engler-Schule
Auszubildende mit Sprachförderbedarf (N=405)
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 43
bend dafür, ob sie die Inhalte der theoretischen Ausbildung verstehen und fachgerecht angewendet wer-
den können.
Abbildung 25: Sprachförderbedarf nach Kompetenzbereichen
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der beruflichen Schulen 2018
Weiterer Unterstützungsbedarf für Neuzugewanderte in der dualen Ausbildung besteht nach Angaben
der Schulleitungen vor allem in Mathematik und bei der Vermittlung allgemeiner Lernstrategien.
3.3. Gründe für den Sprachförderbedarf in der dualen Ausbildung
Was sind die Gründe dafür, dass der Ausbildungserfolg vieler Neuzugewanderter wegen mangelnder
Deutschkenntnisse gefährdet ist?
Das Förderkonzept des Landes Baden-Württemberg für die beruflichen Schulen bereitet jugendliche Neuzugewanderte nicht ausreichend auf die Anforderungen einer dualen Ausbildung vor. Sie brau-
chen mehr Unterrichtszeit, um solide sprachliche und allgemeinbildende Grundlagen zu erwerben, die
für den Ausbildungserfolg notwendig sind. Dies gilt insbesondere für das VABO. In Bezug auf die
Sprachkompetenz besteht eine strukturelle Lücke zwischen dem für die duale Ausbildung empfohle-
nen Sprachniveau B2 und dem Sprachstand, der mit dem Abgang der berufsvorbereitenden Bildungs-
gänge (VABR, AVdual) vorliegt (siehe Kapitel B:3).
Die Aufnahme einer Ausbildung ist derzeit für Geflüchtete mit abgelehntem Asylantrag die einzige Möglichkeit, über den Weg der erfolgreichen Qualifizierung und beruflichen Integration eine Bleibe-
perspektive zu bekommen. Aus diesem Grund erfolgt die Aufnahme einer Ausbildung oft schon, be-
vor die dafür notwendigen sprachlichen und allgemeinbildenden Grundlagen gelegt oder gefestigt
sind. Auch die Wahl des Ausbildungsberufs folgt oft weniger der Neigung denn der kurzfristigen Ver-
fügbarkeit von Ausbildungsplätzen.
In vielen Branchen besteht derzeit Arbeitskräftemangel. Gesucht werden auch geringqualifizierte Arbeitskräfte. Die Ausbildungsduldung ist für Betriebe auch eine Möglichkeit, Arbeitskräfte zu gewin-
nen, die sonst einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Im Vordergrund des Interesses
steht dabei jedoch häufig nicht die Qualifizierung, sondern die Arbeitskraft, die durch die Auszubil-
denden in den Betrieb eingebracht wird. Auch bei Betrieben die ausbilden wollen, besteht oft wenig
Kenntnis darüber, welche sprachlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung notwendig
sind. Die Auswahl der Auszubildenden erfolgt allein über die jeweiligen Betriebe.
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
10
wenig
eher wenig
eher viel
viel
44 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
4. Unterstützungsmöglichkeiten während der dualen Ausbildung
4.1. Sprachförderung durch die beruflichen Schulen
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat für das Schuljahr 2017/2018 zusätzliche Mittel zur Ein-
richtung von Sprachförderkursen bereitgestellt. Diese können für die Sprachförderung von Schülerinnen
und Schülern ab einer Gruppengröße von vier bis maximal sechzehn Personen abgerufen werden. Aller-
dings wurden für die insgesamt 784 beruflichen Schulen in Baden-Württemberg lediglich Mittel für 592
Sprachförderkurse bereitgestellt. An den zwölf beruflichen Schulen in Karlsruhe wurden im Schuljahr
2017/2018 gerade einmal fünf Sprachförderkurse durchgeführt. Weil keine geeigneten Lehrkräfte zur
Verfügung standen, verzichteten sieben Karlsruher Schulen von Vorneherein auf die Beantragung.28
Auch aus organisatorischen Gründen sind schulische Unterstützungsangebote in der dualen Ausbildung
schwierig zu realisieren, da die Auszubildenden nur einen Teil ihrer Zeit in der Schule verbringen. Die Be-
rufsschultage sind je nach Ausbildungsgang unterschiedlich, in manchen Ausbildungsgängen gibt es
Blockunterricht. Viele Auszubildende sind außerdem Auswärtige und haben längere Anfahrtswege.
4.2. Individuelle Unterstützung durch die Schulen
Für die individuelle Beratung und Unterstützung stehen an den Schulen Beratungslehrkräfte zur Verfü-
gung. Sonderpädagogische Dienste machen Unterstützungsangebote speziell für lernschwache Schülerin-
nen und Schüler. Hierbei handelt es sich jedoch in der Regel nicht um Sprachförderangebote. Sonderpä-
dagogische Förderung steht nicht an allen beruflichen Schulen in Karlsruhe zur Verfügung. Die individuelle
Unterstützung einer großen Zahl von Auszubildenden geht über die Kapazitäten der betroffenen Lehrkräf-
te und sonderpädagogischen Dienste.
4.3. Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach §45a Aufenthaltsgesetz
Auszubildende mit Sprachförderbedarf haben ein Anrecht auf berufsbezogene Deutschsprachförderung
nach §45a Aufenthaltsgesetz. Dort werden allgemeine berufsbezogene Deutschkenntnisse mit dem Ziel-
sprachniveau A2, B1, B2 oder C1 vermittelt. In Spezialmodulen wird Fachwortschatz für bestimmte Bran-
chen oder Berufsgruppen vermittelt. Die Antragsstellung erfolgt für Auszubildende direkt über das Bun-
desamt für Migration und Flüchtlinge. Voraussetzung dafür ist allerdings ein durch Zertifikat oder durch
Eingangstestung nachgewiesenes Sprachniveau B1, was von vielen Auszubildenden derzeit nicht erreicht
wird. Für eine berufsbezogene Sprachförderung unterhalb des Niveaus B1 durch das BAMF gelten je nach
Aufenthaltsstatus unterschiedliche Voraussetzungen. Problematisch ist außerdem, dass die derzeitigen,
durch das BAMF vorgegebenen Rahmenbedingungen (mindestens acht Unterrichtseinheiten pro Woche,
Gesamtdauer maximal ein Jahr) unter den Bedingungen einer Vollzeit-Ausbildung für die Auszubildenden
eine hohe zusätzliche Belastung bedeuten, die nur durch eine Freistellung der Auszubildenden in anderen
Bereichen abgefedert werden könnte.
4.4. Individuelle Unterstützung außerhalb der Schulen
Über die Agentur für Arbeit können einzelfallbezogen Fördermaßnahmen in Form von ausbildungsbeglei-
tenden Hilfen oder assistierter Ausbildung beantragt werden. Die Programme „Ausbildungsbegleitung“
der Handwerkskammer und „Bleib dran plus“ der Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH zur Verhinderung
von Ausbildungsabbrüchen richten sich gleichermaßen an Auszubildende und Betriebe. Ein weiteres,
deutschlandweites Programm ist das ehrenamtliche Mentoring-Angebot VerA (Verhinderung von Ausbil-
dungsabbrüchen) des Senior Expert Service. Bei allen diesen Angeboten handelt es sich um Regelangebo-
28 Befragung der Schulleitungen durch die Bildungskoordination, Januar 2018.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 45
te, die grundsätzlich auch Neuzugewanderten zur Verfügung stehen. Die Schwerpunkte liegen dabei aber
in der Regel nicht auf der Sprachförderung.
Das erfolgreiche Karlsruher Tandemprogramm Perspektive now Plus des Internationalen Begegnungszent-
rums wurde speziell für die Bedarfe junger Neuzugewanderte in Ausbildung erweitert und bietet nun
auch Betrieben und anderen Akteuren Unterstützung bei der Integration junger Zugewanderter in den
Arbeitsmarkt.
Wegen der aktuell hohen Bedarfe sind die Maßnahmen und ehrenamtlichen Angebote zur Sprachförde-
rung und Unterstützung aber zum großen Teil ausgeschöpft oder es bestehen lange Wartezeiten.
Individuelle Unterstützung in Form von Nachhilfe kann, je nach Voraussetzungen, auch über die Leistun-
gen für Bildung und Teilhabe beantragt werden. Bei Gefährdung des Schulabschlusses ist es in Einzelfällen
möglich, über die Jugendhilfe Nachhilfe oder andere Unterstützungsangebote zu finanzieren.
5. Kommunale Maßnahmen
5.1. Arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit
Die wichtigste Form der kommunal mitfinanzierten Unterstützung für neuzugewanderte Auszubildende ist
derzeit die arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit. Sie berät Auszubildende individuell zu schulischen und
persönlichen Problemlagen und vermittelt nach Bedarf in passende Angebote und Maßnahmen. Arbeits-
weltbezogene Schulsozialarbeit gibt es derzeit an fünf von zwölf öffentlichen Berufsschulen in Karlsruhe.
Die vorhandenen Stellen sind hauptsächlich an den Schulen angesiedelt, die den größten Sprachförderbe-
darf für Auszubildende zurückgemeldet haben, allerdings nicht immer mit ausreichendem Stellenumfang.
So ist derzeit an der Heinrich-Hübsch-Schule, an der mit Abstand der größte Sprachförderbedarf besteht,
lediglich eine Schulsozialarbeiterin mit 50 Stellenprozenten beschäftigt. Schulsozialarbeit stößt außerdem
dort an ihre Grenzen, wo nicht in geeignete Angebote und Maßnahmen vermittelt werden kann. Wie
bereits beschrieben, ist der aktuelle Unterstützungsbedarf deutlich höher als das zur Verfügung stehende
Angebot.
5.2. Ergänzende Sprachförderung und ESF-Projekte
Anders als im Übergangsbereich gibt es für Auszubildende bisher keine kommunalen Angebote ergän-
zender Sprachförderung. Erste Initiativen dazu wurden seit dem zweiten Schulhalbjahr 2017/2018 ergrif-
fen.
Zum einen wurde ein Konzept zur Sprachförderung in den Landesfachklassen der Heinrich-Hübsch-Schule
erstellt. Da die Auszubildenden aus ganz Baden-Württemberg kommen und nur zum Blockunterricht in
Karlsruhe sind, verbindet das Konzept Präsenzunterricht während der Blockphasen mit moderierten
E-learning-Angeboten in den Zeiten der Abwesenheit.29
Zum anderen haben die Bedarfe der neuzugewanderten Auszubildenden Eingang in die regionale ESF-
Strategie und das Gesamtkonzept Arbeit der Stadt Karlsruhe gefunden. Für die Umsetzung des spezifi-
schen Zieles C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch, Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit wird für das
Jahr 2019 ein Budget 273.254 € ausgewiesen, verbunden mit einem Förderaufruf zur Einreichung von
Projekten. Jugendliche Flüchtlinge/Migranten sind als eine von drei Hauptzielgruppen speziell genannt.30
29 Die Umsetzung des Konzepts wird derzeit (Stand August 2018) geprüft. 30 Regionale ESF-Strategie und Förderaufruf Gesamtkonzept Arbeit der Stadt Karlsruhe 2019, Karlsruhe, 9. Juli 2019, S. 9 und 13.
46 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
5.3. Netzwerkarbeit und Wissenstransfer
Um Ausbildungsabbrüche in großer Zahl zu vermeiden, ist es einerseits notwendig die Auszubildenden
bestmöglich zu beraten und die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Zum anderen
müssen weitere bedarfsgerechte Lösungen zur Unterstützung des Ausbildungserfolgs entwickelt werden.
Gerade im Bereich der dualen Ausbildung ist dafür ein Handeln in gemeinsamer Verantwortung von Schu-
len, Kommunen, Kammern, Betrieben und den Auszubildenden unerlässlich. Das Thema „Ausbildung und
Qualifizierung für junge Neuzugewanderte“ wird derzeit in verschiedenen Gremien auf Arbeitsebene und
auf der Ebene der strategischen Steuerung bearbeitet, unter anderen im Rahmen der Modellregion Regio-
nales Übergangsmanagement und als Teil des städtischen IQ-Projekts „Teilhabe durch Sprachförderung“.
Ein wichtiger Baustein der Bedarfsermittlung und des Wissenstransfers ist der regelmäßige Informations-
austausch der Bildungskoordination mit Akteuren und Netzwerken in den Bereichen Schule, Jugendhilfe,
Arbeitsförderung und im Ehrenamt. Der enge Kontakt mit der Praxis dient auch dazu, verschiedene Ak-
teure zu vernetzen, Impulse zur Weiterentwicklung von Konzepten und Angeboten zu geben und relevan-
te Zielgruppen auf kurzen Wegen anzusprechen.
Vernetzung findet über die Bildungskoordination für Neuzugewanderte auch regional und überregional
statt. Fachtagungen und Arbeitsgruppen dienen dem Austausch und Wissenstransfer bei gemeinsamen
Problemstellungen.
6. Bildungswege jenseits der Ausbildung
Nicht für alle jungen Neuzugewanderten ist eine Ausbildung der passende Bildungsweg. Einige werden
wegen schlechter Bildungsvoraussetzungen mittelfristig nicht in der Lage sein, den Anforderungen eines
anerkannten Ausbildungsberufs zu entsprechen. Andere haben das Potential, einen höheren Bildungsab-
schluss zu erreichen oder sogar ein Studium aufzunehmen. Und wieder andere drängen auf den Arbeits-
markt, um so schnell wie möglich finanziell unabhängig zu werden. Es ist wichtig, auch diese Menschen
nicht aus dem Blick zu verlieren und geeignete Möglichkeiten zur Unterstützung oder Weiterqualifizierung
aufzuzeigen. Gerade über den „zweiten Bildungsweg“ gibt es in Baden-Württemberg vielfältige Optio-
nen, um einen höheren Bildungsabschluss zu erwerben. Die Möglichkeit, über Bildung und Qualifizierung
eine dauerhafte Bleibeperspektive zu erreichen, besteht für Geflüchtete mit unsicherem Aufenthaltsstatus
derzeit jedoch nur über den Weg der Ausbildungsduldung.
Für die berufliche Integration junger Neuzugewanderter mit schlechten Bildungsvoraussetzungen fehlen
noch überzeugende Perspektiven und Konzepte.
7. Zusammenfassung und Fazit
Beim Übergang von Schule in Ausbildung scheint nach den verfügbaren Daten weniger die Berufsorientie-
rung und Lehrstellensuche problematisch zu sein, als die Aufrechterhaltung und Stabilisierung gefährdeter
Ausbildungsverhältnisse. Die Ausbildung junger Geflüchteter droht selten in der Praxis, sondern fast im-
mer in den beruflichen Schulen zu scheitern. Die Gründe liegen in unzureichenden Deutschkenntnissen, in
manchen Fällen kommen weitere Faktoren wie Lücken in der Schulbildung oder eine geringe Gewöhnung
an schulisches Lernen hinzu.
Die zur Unterstützung von Auszubildenden vorhandenen Regelsysteme an Schulen oder bei der Arbeitsagen-
tur greifen bei Neuzugewanderten schlecht, weil sie den Aspekt der Sprachförderung nicht oder nur unzu-
reichend abdecken. Der aktuelle Bedarf an Unterstützung übersteigt zudem das Angebot bei Weitem.
Das Schließen von Lücken bei Sprachkenntnissen und in der Allgemeinbildung ist nicht nur aus organisa-
torischen Gründen, sondern auch wegen der hohen Arbeitsbelastung während der Ausbildung deutlich
schwieriger als zuvor. Die beste Vorbeugung gegen Ausbildungsabbrüche ist deswegen die Vermittlung
solider Deutsch- und Mathematikkenntnisse vor dem Beginn einer Ausbildung.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 47
Wie oben beschrieben, verlassen viele Neuzugewanderte die Vorbereitungsklassen der beruflichen Schu-
len, ohne ausreichend auf die Anforderungen einer Ausbildung vorbereitet zu sein. Die Übergänge in die
Sprachfördersysteme für Erwachsene gestalten sich holprig.
Neben einer Erhöhung der Unterrichtszeit im VABO, die für das Schuljahr 2018/2019 angekündigt ist,
sollte ein Sprachförderkonzept des Kultusministeriums Baden-Württemberg für berufliche Schulen aufzei-
gen, auf welchen Wegen das Sprachniveau B2 innerhalb des VABR oder AVdual, ausbildungsvorbereitend
oder ausbildungsbegleitend erreicht werden kann. Dabei wäre insbesondere die Anschlussfähigkeit der
schulischen an die außerschulische Deutschförderung zu berücksichtigen. Maßnahmen in Zuständigkeit
unterschiedlicher Ministerien oder Behörden müssen dabei aufeinander abgestimmt und transparent
kommuniziert werden. Die Rahmenbedingungen bestehender Sprachfördermaßnahmen sind gegebenen-
falls so zu modifizieren, dass sie für (zukünftige) Auszubildende zu bewältigen sind.
Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingen führen dazu, dass Geflüchtete mit unsicherem Aufenthaltssta-
tus Ausbildungsverhältnisse beginnen, noch bevor die sprachlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Die „Nebenwirkungen“ der Ausbildungsduldung bekommen derzeit die beruflichen Schulen zu spüren.
Auch innerhalb der Ausbildungsgänge werden Strategien für Auszubildende mit geringen Deutschkennt-
nissen benötigt. Punktuelle Maßnahmen wie Sprachförderkurse, ausbildungsbegleitende Hilfen und eine
Verlängerung der Ausbildungszeit können Ausbildungsverhältnisse stabilisieren. Längerfristig sind aber
Berufsbildungskonzepte gefragt, die auf die Bedarfe heterogener Zielgruppen und auf Menschen mit
nicht-linearen Bildungsverläufen angepasst werden können. Wichtig sind zum einen Angebote mit inte-
grierter Sprachförderung, zum anderen Qualifizierungsangebote für unterschiedliche Lerngeschwindigkei-
ten und Lebenssituationen. Modellhafte Ansätze gibt es bereits, bisher wurde jedoch noch zu wenig in die
Fläche gebracht. Es besteht die Gefahr, dass diese Entwicklungen für die Auszubildenden, die momentan
Unterstützung benötigen, zu spät kommen.
8. Empfehlungen
8.1. Sprachförderung vorbereitend auf die Ausbildung
Vorbereitende Sprachförderung ist die beste Möglichkeit, um Ausbildungsabbrüchen bei jungen Neuzu-
gewanderten vorzubeugen. Deswegen sollten alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden, die das Ziel
haben, die Sprachkenntnisse zukünftiger Auszubildender zu verbessern. Dies kann mit Sommersprachkur-
sen oder begleitend zu einer berufsvorbereitenden Maßnahme geschehen. Bei jungen Neuzugewanderten
sollte im Rahmen der Berufsvorbereitung das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass solide Deutsch-
kenntnisse für eine erfolgreiche Ausbildung und berufliche Integration entscheidend sind.
8.2. Kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen
Für diejenigen, die sich bereits in gefährdeten Ausbildungsverhältnissen befinden, sind kurzfristige Maß-
nahmen gefragt. Kommunale Sprachförderung sollten dort zum Einsatz kommen, wo die schulischen
Sprachkurse oder anderweitig geförderte Maßnahmen den Bedarf nicht ausreichend decken können. Eine
Zertifizierung des erreichten Sprachstands durch ein anerkanntes Prüfungsverfahren nach dem GER wird
empfohlen, damit die Anschlussfähigkeit an weiterführende Sprachfördermöglichkeiten verbessert wird.
8.3. Netzwerkarbeit zur fachlichen Weiterentwicklung
Bei der Gestaltung von Ausbildungsverhältnissen und ihren Rahmenbedingungen wirken Schulen, Betrie-
be, Kammern, Verwaltung und Politik auf verschiedenen Ebenen zusammen. Erfolgreiche und tragfähige
Lösungen können nur im Austausch entstehen und in gemeinsamer Verantwortung umgesetzt werden.
Netzwerke am Übergang Schule-Beruf sollten die Erfahrungen mit der Integration junger Geflüchteter
dafür nutzen, bestehende Formen der beruflichen Qualifizierung zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
48 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 49
Abkürzungen
AVdual Arbeitsvorbereitung Dual
BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
2BFS Zweijährige Berufsfachschule
BiZuKi Bildungschancen und Zukunft für Kinder (Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.)
BuT Bildung und Teilhabe
EQ Einstiegsqualifizierung
ESF Europäischer Sozialfonds
EU Europäische Union
GER Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen
GS Grundschule
IB Internationaler Bund
IBZ Internationales Begegnungszentrum
IK Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule Karlsruhe
KLEVER Karlsruher Lernverbund
LEA Landeserstaufnahme-Einrichtung
LpB Landeszentrale für politische Bildung Baden Württemberg
LWS Lehrerwochenstunden
PH Pädagogische Hochschule
SCHEFF Schulergänzende Förderung für Flüchtlinge
Sek I Sekundarstufe I
UMA Unbegleitete Minderjährige Ausländerinnen und Ausländer
VAB-KF Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf in Kooperation mit einer Förderschule
VABO Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf ohne Sprachkenntnisse
VABR Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf in der Regelform
VKL Vorbereitungsklasse
VwV Verwaltungsvorschrift
WRS Werkrealschule
50 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Herkunftsländer aus Südosteuropa 8
Abbildung 2: VKL Grundschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen 9
Abbildung 3: VKL-Grundschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Hauptherkunftsländern 9
Abbildung 4: VKL Werkrealschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen 10
Abbildung 5: VKL Werkrealschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Hauptherkunftsländern 11
Abbildung 6: Internationale Klasse - Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler 11
Abbildung 7: Internationale Klasse – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern 12
Abbildung 8: Umgang mit Heterogenität - sprachsensibler Unterricht 20
Abbildung 9: Vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Ausländerinnen in Karlsruhe 22
Abbildung 10: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern im VABO 24
Abbildung 11: Herkunftsregionen der VABO- Schülerinnen und Schüler 24
Abbildung 12: Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABO 25
Abbildung 13: Hauptherkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR 27
Abbildung 14: Herkunftsregionen ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR 27
Abbildung 15: Schülerinnen im VABR nach Herkunftsregionen 27
Abbildung 16: Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler in der AVdual 29
Abbildung 17: Förderkonzept des Landes Baden-Württemberg für Berufliche Schulen 33
Abbildung 18: Aufenthaltsstatus von UMA und jungen Volljährigen in Karlsruher Jugendhilfeeinrichtungen 38
Abbildung 19: UMA und junge Volljährige aus Karlsruher Jugendhilfeeinrichtungen an beruflichen Schulen 39
Abbildung 20: Auszubildende UMA und junge Volljährige nach Branchen 40
Abbildung 21: Unterstützung in der Ausbildung 40
Abbildung 22: Auszubildende im Dualen System nach Staatsbürgerschaft, Schuljahr 2017/2018 41
Abbildung 23: Auszubildende mit Sprachförderbedarf an beruflichen Schulen in Karlsruhe 42
Abbildung 24: Auszubildende mit Sprachförderbedarf 42
Abbildung 25: Sprachförderbedarf nach Kompetenzbereichen 43
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 51
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: VKL Standorte in Karlsruhe nach Schulart mit Anzahl VKL sowie Schülerinnen und Schülern ................................. 6
Tabelle 2: Herkunftsregionen mit Herkunftsländern ............................................................................................................. 8
Tabelle 3: Muttersprachlicher Zusatzunterricht an Karlsruher Schulen ................................................................................. 13
Tabelle 4: Kontingentstundentafel für die Vorbereitungsklassen der Grundschule ............................................................... 14
Tabelle 5: Kontingentstundentafel für die Vorbereitungsklassen der Werkrealschule ........................................................... 14
Tabelle 6: VABO-Klassen an Beruflichen Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2017/2018...................................................... 23
Tabelle 7: Schülerinnen und Schüler im VABR (öffentliche Berufsschulen und Parzival-Schule) ............................................ 26
Tabelle 8: Ausländische Schülerinnen und Schüler in VABR- und VAB-KF-Klassen im Schuljahr 2017/2018 ......................... 26
Tabelle 9: Ausländische Schülerinnen und Schüler in der AVdual ........................................................................................ 28
Tabelle 10: Praktika von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe............................................................................................ 36
52 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Einführung
A: Allgemeinbildende Schulen
1. Statistische Daten
1.1. Grund- und Werkrealschulen mit VKL-Klassen
1.2. Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule
1.3. Herkunftsregionen und Hauptherkunftsländer
2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation
2.1. Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen
2.2. Ergebnisse der Befragungen
3. Externe Kooperationen
3.1. Deutschförderung des IB in den Vorbereitungsklassen für Grundschulkinder
3.2. Elterninformationskurse (IB)
3.3. Bildungsberatung (IB) an Grundschulen
3.4. Hausaufgabenbetreuung für Grundschulkinder mit Sprachförderbedarf (IB)
3.5. Elternberatung (IB ) an weiterführenden Schulen
3.6. Förderung junger Quereinsteiger ins Bildungssystem (IB)
3.7. BiZuKi (Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.)
3.8. Ferienprojekt KLEVER – Ferienbetreuung für Kinder aus Karlsruher Vorbereitungsklassen
4. Verbesserungswürdige Praxis und Empfehlungen
4.1. Vorbereitungsklassen und Ganztag
4.2. Schulwahl bei neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I
4.3. Schulische Übergänge – mehr sprachsensibler Unterricht in Regelklassen weiterführender Schulen
4.4. Wochenstundenkontingent in VKL-Grundschulen
5. Fazit
B: Berufliche Schulen
1. Statistische Daten
1.1. Eingangsklassen während der Inobhutnahme
1.2. VABO-Klassen
1.3. Ausländische Schülerinnen und Schüler in VAB-Regelklassen
1.4. Ausländische Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsvorbereitung Dual
2. Situation an den VABO- und VABR-Standorten in Karlsruhe
2.1. Anmeldung und Klassensituation
2.2. Unterricht im VABO und VABR
2.3. Bedingungen an den unterschiedlichen Schulstandorten
2.4. Voraussetzungen und Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler
2.5. Unterrichtsergänzende Förderung in den Schulen
3. Sprachvermittlung und Sprachkompetenz im VABO und VABR
3.1. Erreichtes Sprachniveau nach dem VABO
3.2. Sprachniveau nach Beendigung des VABR
3.3. Kein schulischer Weg zum Sprachniveau B2
4. Außerschulische Angebote
4.1. Außerschulische Bildungs- und Beratungsangebote
4.2. Außerschulische Bildungs- und Beratungsangebote
5. Empfehlungen
5.1. Weiterführung der ergänzenden Förderung durch das Projekt SCHEFF
5.2. Weiterentwicklung von Bildungsangeboten in den Schulferien
5.3. Passgenauere Förderung durch Dokumentation und Zertifizierung von Sprachkenntnissen
C: Übergänge in Ausbildung und Beruf
1. Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung
1.1. Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung ab dem VABO
1.2. Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen im Anschluss an VABO oder VABR
1.3. Berufsorientierung und Ausbildung von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe
1.4. Herausforderungen für die Sprachförderung am Übergang Schule – Beruf
2. Aufnahme einer Ausbildung
2.1. Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen
2.2. Sprachkenntnisse und Bildungsabschlüsse
2.3. Übergänge in Ausbildung bei jungen Geflüchteten in der Jugendhilfe
3. Zur Situation an den beruflichen Schulen
3.1. Ausländische Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung
3.2. Sprachförderbedarf in der dualen Ausbildung
3.3. Gründe für den Sprachförderbedarf in der dualen Ausbildung
4. Unterstützungsmöglichkeiten während der dualen Ausbildung
4.1. Sprachförderung durch die beruflichen Schulen
4.2. Individuelle Unterstützung durch die Schulen
4.3. Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach §45a Aufenthaltsgesetz
4.4. Individuelle Unterstützung außerhalb der Schulen
5. Kommunale Maßnahmen
5.1. Arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit
5.2. Ergänzende Sprachförderung und ESF-Projekte
5.3. Netzwerkarbeit und Wissenstransfer
6. Bildungswege jenseits der Ausbildung
7. Zusammenfassung und Fazit
8. Empfehlungen
8.1. Sprachförderung vorbereitend auf die Ausbildung
8.2. Kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen
8.3. Netzwerkarbeit zur fachlichen Weiterentwicklung
https://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZnNDrcwdUZjcW/ZZnRp7CLoPswxH/Beschulung%20von%20neuzugewanderten%20Kindern%20und%20Jugendlichen%20in%20Karlsruhe%202018.pdf
Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt
Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
2018 | 2019
2 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Herausgegeben von:
Stadt Karlsruhe
Schul- und Sportamt (SuS)
Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 133-4166 oder -4167
bildungskoordination@sus.karlsruhe.de
Die Broschüre „Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“
kann auch im Internet abgerufen werden: www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu
Redaktion: SuS, Bildungskoordination für Neuzugewanderte
Layout: Zimmermann
Bild: pixabay.com, Gordon Johnson (2730764), CCO
Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier
Stand: November 2018
https://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu
https://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu
Schul- und Sportamt | 3
Inhalt
Vorbemerkung..................................................................................................................................................... 4
Angebote für das Vorschulalter ............................................................................................................................ 5
Grundschulen ...................................................................................................................................................... 7
Schulanmeldung .................................................................................................................................................. 7
Grundschulen mit Vorbereitungsklassen im Schuljahr 2018 | 2019 ................................................................................. 7
Unterricht in den Landeserstaufnahmestellen (LEA) ..................................................................................................... 7
Ergänzende Sprachförderung an Grundschulen .......................................................................................................... 7
Angebote für Eltern zugewanderter Kinder ................................................................................................................ 8
Angebote für Vorbereitungsklassen an Grundschulen .................................................................................................. 9
Weiterführende Schulen .................................................................................................................................... 10
Schulanmeldung ................................................................................................................................................ 10
Weiterführende Schulen mit Vorbereitungsklassen im Schuljahr 2018 | 2019 .................................................................. 10
Unterricht in den Landeserstaufnahmestellen (LEA) ................................................................................................... 10
Ergänzende Sprachförderung an weiterführenden Schulen .......................................................................................... 10
Angebote für Vorbereitungsklassen an weiterführenden Schulen ................................................................................. 11
Berufliche Schulen ............................................................................................................................................. 12
Schulanmeldung ................................................................................................................................................ 12
Berufliche Schulen mit VABO-Klassen im Schuljahr 2018 | 2019 .................................................................................. 12
Ergänzende Sprachförderung an beruflichen Schulen ................................................................................................. 12
Angebote für Neuzugewanderte an beruflichen Schulen............................................................................................. 13
Außerschulische Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene .......................................................... 16
Hausaufgaben- und Lernbetreuung ....................................................................................................................... 16
Ehrenamtliche Nachhilfe- und Patenschaftsangebote................................................................................................. 16
Sprache und Kommunikation ............................................................................................................................... 17
Migrations- und Bildungsberatung ........................................................................................................................ 18
Zeugnisanerkennung und Anerkennungsberatung .................................................................................................... 20
Berufsorientierung und Bewerbung ....................................................................................................................... 21
Berufliche Integration für Geflüchtete ..................................................................................................................... 22
Angebote für studieninteressierte Geflüchtete .......................................................................................................... 23
Weitere Bildungsangebote für Geflüchtete .............................................................................................................. 24
Freizeitgestaltung .............................................................................................................................................. 25
Unterstützung von Bildung, Ausbildung und Teilhabe ................................................................................................ 26
Angebote für Erwachsene .................................................................................................................................. 28
Materialien und Informationen .......................................................................................................................... 29
Deutsch lernen und Unterrichtsgestaltung ............................................................................................................... 29
Integration und Aufenthaltsrecht .......................................................................................................................... 30
Mehrsprachige Informationsangebote .................................................................................................................... 31
4 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Vorbemerkung
Die vorliegende Broschüre wurde im Rahmen des Bundesprogramms „ Kommunale Bildungskoordination für
Neuzugewanderte“ erstellt und erschien erstmals im Herbst 2017. Sie liegt nun zum Schuljahr 2018 | 2019 in
einer aktualisierten Auflage vor.
Die Broschüre schafft Übersicht über Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendli-
che, junge Erwachsene oder deren Eltern. Sie richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, Pädagoginnen und Päda-
gogen sowie an alle, die mit neu zugewanderten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu tun haben
und sich über Unterstützungsmöglichkeiten informieren wollen.
Die Angebote werden von einer Vielzahl unterschiedlicher Träger und zum Teil auch von ehrenamtlichen Initiati-
ven bereitgestellt. Sie befinden sich an Schulen, Kindertagesstätten und im außerschulischen Bereich. Neben
Angeboten, die sich speziell an Neuzugewanderte richten, gibt es auch andere, die einem größeren Personen-
kreis offen stehen. Bei der Auswahl der Angebote wurden die berücksichtigt, die mindestens eines der folgen-
den Kriterien erfüllen:
Sprachförderung:
Angebote zur Förderung des Spracherwerbs oder der Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache.
Schulische oder berufliche Integration:
Angebote zur Unterstützung im Schul- oder Ausbildungsalltag oder zur Förderung gelingender Bildungs-
und Berufswege.
Orientierung:
Das Angebot berücksichtigt spezifische Belange oder Bedürfnisse von Menschen, die noch nicht lange in
Deutschland leben.
Begegnung:
Das Angebot fördert Begegnung und Austausch mit Einheimischen.
Die aufgenommenen Angebote im außerschulischen Bereich sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der
Regel kostenfrei. Nicht aufgeführt sind kostenpflichtige Sprachkurse, Nachhilfe- oder Förderangebote.
Für kostenpflichtige Angebote kann unter Umständen Ermäßigung oder Kostenübernahme in Anspruch ge-
nommen werden. Informationen dazu finden Sie im Kapitel „Unterstützung von Bildung, Ausbildung und Teil-
habe“.
Wenn Sie Angebote für junge Neuzugewanderte kennen, die noch nicht aufgeführt sind, freuen wir uns über
eine Mitteilung an:
bildungskoordination@sus.karlsruhe.de
Telefon: 0721 133-4166 oder -4167
Vielen Dank!
mailto:bildungskoordination@sus.karlsruhe.de
Schul- und Sportamt | 5
Angebote für das Vorschulalter
Sprachförderung für nicht deutschsprachige Kinder ist am effizientesten, wenn sie bereits im Vorschulalter
beginnt. An zahlreichen Karlsruher Kindertagesstätten wurden in den vergangenen Jahren Sprachbildungs-
konzepte erarbeitet und speziell fortgebildete Fachkräfte für diese Aufgabe eingestellt.
Alt & Jung – Kinderbetreuung durch Seniorinnen und Senioren
Eine Entlastung für Eltern bietet das Projekt „Alt & Jung“ des Kinderbüros in Koope- ration mit dem Seniorenbüro. Während eines Arztbesuchs, Einkaufs oder Ähnlichem können Kinder zwischen null und drei Jahren von ehrenamtlichen Seniorinnen und Senioren betreut werden. Durch das gemeinsame Tun, beispielsweise miteinander spielen oder Bücher lesen, findet eine direkte Generationenbegegnung statt.
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde FB Familienbildung/STÄRKE Südendstraße 42 Telefon: 0721 133-5111 familienbildung@sjb.karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/familienbildung/altundjung
Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ Brücken bauen in frühe Bildung
Aufgabe des Programms ist es, niedrigschwellige Angebote zu schaffen, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und begleiten. Die Angebote richten sich gezielt an Familien, die bisher nur unzureichend von der Kindertagesbetreuung erreicht werden. In Karlsruhe hat das Projekt den Schwerpunkt, Familien für die Bedeutung der frühkindlichen Betreuung zu sensibilisieren. Der Weg zur Kita wird durch frühpädagogische Angebote, Beratung und Information zum Thema Kitabe- treuung begleitet. Ein weiterer Baustein sind Qualifizierungsmaßnahmen für päda- gogische Fachkräfte zum Thema Interkulturalität
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Kinderbüro Südendstraße 42 Telefon 0721 133-5708
www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/kita-einstieg
Elterncafé „Bärenstark“ für Eltern mit Kindern von 0-4 Jahren
Das Elterncafé „Bärenstark“ ist ein offenes Angebot für Eltern mit Kindern von null bis vier Jahren. Hier gibt es Spielangebote und Informationen zu Kindererziehung und –Betreuung durch eine pädagogische Fachkraft. Auch die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Eltern ist gegeben.. Das Elterncafé ist kostenlos und will insbesondere auch neu zugewanderte Eltern ansprechen Es findet freitags von 9 bis 11 Uhr 30 in der Volkshochschule, Raum 113 statt..
Volkshochschule Karlsruhe Julia Sendi Kaiserallee 12e Telefon: 0721 985 75 630 sendi@vhs-karlsruhe.de
www.vhs-karlsruhe.de
Elterninitiativen – Spiel- und Krabbelgruppen
Die Familienbildung unterstützt bestehende selbst organisierte Elterngruppen, bei- spielsweise in Form von Elternveranstaltungen zu unterschiedlichen Erziehungsthe- men.
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde FB Familienbildung/STÄRKE Südendstraße 42 Telefon: 0721 133-5111 familienbildung@sjb.karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/familienbildung/krabbelgruppen
Krabbelspaß mit der Büchermaus
Krabbelgruppe für Kinder zwischen neun Monaten und zwei Jahren mit ihren Eltern. Gemeinsames Singen, Spielen und Bücher anschauen. Neben Büchern werden auch Kniereiterverse, Fingerspiele und Lieder vorgestellt. Jeden zweiten Mittwoch um 10:15 Uhr (Termine siehe Internetseite).
Stadt Karlsruhe Kinder- und Jugendbibliothek Karlstraße 10 jugendbibliothek@kultur.karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/b2/bibliotheken/zweigstellen/jugendbibliothek/jugendbibl_veran
mailto:familienbildung@sjb.karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/familienbildung/altundjung
http://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/kita-einstieg
mailto:sendi@vhs-karlsruhe.de
http://www.vhs-karlsruhe.de/
mailto:familienbildung@sjb.karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/familienbildung/krabbelgruppen
mailto:jugendbibliothek@kultur.karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b2/bibliotheken/zweigstellen/jugendbibliothek/jugendbibl_veran
6 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Sprachförderung an Kindertagesstätten
Sprachförderung ist für die frühkindliche Bildung essentiell und kann nicht früh genug beginnen. Bereits Ludwig Wittgenstein stellte fest: „Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt“. Dieses Motto greifen sowohl das städtische Sprachförderprogramm als auch das Bundesförderprogramm „Sprach- Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ auf. Beide Konzepte sind alltagsinte- griert ausgerichtet.
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Kindertageseinrichtungen Südendstraße 42, 2. OG Telefon: 0721 133-5141, -5142
www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kindertagesstaetten/kitas
Treffpunkte für Mütter und Väter – offene Elterncafés
Niederschwelliges stadtteilorientiertes Angebot für Eltern mit kleinen Kindern zum Kennenlernen und gegenseitigen Austausch. Besonderes angesprochen sind Eltern mit Migrationshintergrund.
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde FB Familienbildung/STÄRKE Südendstraße 42 Telefon: 0721 133-5111 familienbildung@sjb.karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/familienbildung/muttercafes
Vorlesenachmittag in der Kinder- und Jugendbibliothek
Bilderbuchrunde für Kinder ab drei Jahren im Prinz-Max-Palais. Jeden Mittwoch um 16 Uhr.
Stadt Karlsruhe Kinder- und Jugendbibliothek Karlstraße 10 jugendbibliothek@kultur.karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/b2/bibliotheken/zweigstellen/jugendbibliothek/jugendbibl_veran
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kindertagesstaetten/kitas
mailto:familienbildung@sjb.karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/familienbildung/muttercafes
mailto:jugendbibliothek@kultur.karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b2/bibliotheken/zweigstellen/jugendbibliothek/jugendbibl_veran
Schul- und Sportamt | 7
Grundschulen
Schulanmeldung
Kinder von sechs bis elf Jahren besuchen zum Erlernen der deutschen Sprache eine Vorbereitungsklasse an einer
Grundschule. Für die Zuweisung zu einer Grundschule ist der Wohnort entscheidend. Welche Schule für das Kind
zuständig ist, erfährt man unter dem Link www.karlsruhe.de/b2/schulen/schulen_ka/grundschulsuche
Die Anmeldung erfolgt direkt an der betreffenden Schule. Ist an der zuständigen Schule keine Vorbereitungsklasse
eingerichtet, wird an die nächstgelegene geeignete Schule vermittelt.
Bei Bedarf unterstützt die Kommunale Bildungskoordination und berät zu ergänzenden Bildungsangeboten.
Schul- und Sportamt Karlsruhe
Bildungskoordination für Neuzugewanderte
Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 133-41 66 oder 67
Fax: 0721 133-9541 66 oder 67
bildungskoordination@sus.karlsruhe.de
Grundschulen mit Vorbereitungsklassen im Schuljahr 2018 | 2019
Name Klassen
GS Grünwinkel 1
Gutenbergschule 1
Hardtschule 1
Leopoldschule 1
Pestalozzischule 2
Schillerschule 2
Tullaschule 1
Waldschule Neureut 1
Gesamt 10
Unterricht in den Landeserstaufnahmestellen (LEA)
Für Kinder und Jugendliche in den Karlsruher Landeserstaufnahmestellen gibt es am LEA-Standort Felsstraße ein
Unterrichtsangebot, das von Lehrkräften der Schillerschule durchgeführt wird. Die Eltern der betreffenden Kinder
werden in den Landeserstaufnahmestellen informiert.
Ergänzende Sprachförderung an Grundschulen
Bildungsberatung für junge Migranten und ihre Eltern
Zusätzliche Deutschförderung für Grundschulkinder in Grundschulförderklassen, Regelklassen und Vorbereitungsklassen in Kleingruppen an teilnehmenden Schu- len. Ansprechpartnerinnen: Vanessa Coban und Tania Prospero-Spannaus.
Internationaler Bund Telefon: 0721 35041-69 vanessa.coban@ib.de tania.prospero-spannaus@ib.de
www.internationaler-bund.de/angebot/8126/
http://www.karlsruhe.de/b2/schulen/schulen_ka/grundschulsuche
mailto:bildungskoordination@sus.karlsruhe.de
mailto:vanessa.coban@ib.de
mailto:tania.prospero-spannaus@ib.de
https://www.internationaler-bund.de/angebot/8126/
8 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
BiZuKi
Zusätzliche Deutschförderung für Grundschulkinder in Kleingruppen an teilneh- menden Schulen.
Verein für Jugendhilfe e. V. Gerhard Liebertz Telefon: 0721 50904-54 gerhard.liebertz@vfj-ka.de
www.vfj-ka.de/sites/jugendh/bizuki.html
Hausaufgabenbetreuung für Grundschulkinder mit Sprachförderbedarf
Die Hausaufgabenbetreuung in Karlsruhe ist für Kinder mit Migrationshintergrund und für deutsche Kinder mit Sprachförderbedarf. Die Anmeldung erfolgt individuell über die Schule oder über den Träger. Teilnehmende Schulen und Uhrzeiten auf der Internetseite.
Internationaler Bund Lena Kühr Telefon: 0721 85019-842 lena.kuehr@ib.de
www.internationaler-bund.de/angebot/8950/
Karlsruher Unterstützungssystem Schule (KUSS)
Zusätzliche Lese-, Schreib- und Sprachförderung für Grundschulkinder. Teilneh- mende Grundschulen: Friedrich-Ebert-Schule, Tullaschule, Pestalozzischule, Wer- ner-von-Siemens-Schule, Vogesenschule (SBBZ)
Schul- und Sportamt Bildungsplanung Telefon: 0721 133-4102 info@sus.karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/projekte/HF_sections/content/ZZmFZUI07iqC1C/kuss_stand_juni_2016.pdf
Sprachpaten*plus
Zielgruppe: Kinder im Grundschulalter Ehrenamtliche wöchentliche Begleitung für neu zugewanderte Kinder mit dem Ziel der Sprachförderung, sozialen und kulturellen Integration
Kinderschutzbund Karlsruhe Geschäftsstelle Telefon: 0721 842208 roskos@kinderschutzbund-karlsruhe.de
kinderschutzbund-karlsruhe.de/3828-2/
Angebote für Eltern zugewanderter Kinder
Arbeitsstelle Migration im Staatlichen Schulamt Karlsruhe
Die Arbeitsstelle Migration beim Staatlichen Schulamt Karlsruhe fördert und un- terstützt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern durch integrative Projek- te vor Ort und fungiert als Ansprechpartnerin für Schulen und Eltern.
Staatliches Schulamt Karlsruhe Arbeitsstelle Migration Samira El Bakezzi-Lang Dienstag 9 bis 15 Uhr Telefon: 0721 60561028 samira.elbakezzi-lang@ssa-ka.kv.bwl.de
schulamt-karlsruhe.de/,Lde/Startseite/Unterstuetzung+_+Beratung/Arbeitsstelle+Migration
Elterncafés an Schulen
Treffpunkte für Eltern von Schulkindern. Niederschwelliges Angebot für Eltern an verschiedenen Grundschulen in Karlsruhe zum Kennenlernen und zum gegenseiti- gen Austausch. Besonderes angesprochen sind Eltern mit Migrationshintergrund.
Stadt Karlsruhe Büro für Integration Frau Greiner Telefon: 0721 133-5763 buero.fuer.integration@sjb.karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/infomaterial/HF_sections/content/ZZnEueglmgdPwT/Treffpunkte_Eltern_mit_Schulki ndern.pdf
mailto:gerhard.liebertz@vfj-ka.de
http://www.vfj-ka.de/sites/jugendh/bizuki.html
mailto:lena.kuehr@ib.de
https://www.internationaler-bund.de/angebot/8950/
mailto:info@sus.karlsruhe.de
http://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/projekte/HF_sections/content/ZZmFZUI07iqC1C/kuss_stand_juni_2016.pdf
mailto:roskos@kinderschutzbund-karlsruhe.de
http://kinderschutzbund-karlsruhe.de/3828-2/
mailto:samira.elbakezzi-lang@ssa-ka.kv.bwl.de
mailto:buero.fuer.integration@sjb.karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/infomaterial/HF_sections/content/ZZnEueglmgdPwT/Treffpunkte_Eltern_mit_Schulkindern.pdf
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/infomaterial/HF_sections/content/ZZnEueglmgdPwT/Treffpunkte_Eltern_mit_Schulkindern.pdf
Schul- und Sportamt | 9
Elterninformationskurse
Information über das deutsche Schulsystem, Fördermöglichkeiten und darüber, wie Eltern ihre Kinder in der Schule unterstützen können.
Internationaler Bund Telefon: 0721 35041-69 vanessa.coban@ib.de
www.internationaler-bund.de/angebot/8126
Migrantenvereine und Organisationen
Das Internationale Begegnungszentrum (IBZ) ist ein interkulturelles Zentrum in Karlsruhe. Verschiedene ausländische Vereine haben dort ihre Räumlichkeiten. Die Angebote und Veranstaltungen sind auf der Internetseite und im vierteljährlich erscheinenden Veranstaltungsprogramm „Kulturdialog“ veröffentlicht. Eine Liste der Migrantischen Vereine und Organisationen gibt es auf den Internet- seiten der Stadt Karlsruhe.
Internationales Begegnungszentrum Kaiserallee 12 d Telefon: 0721 89333710 info@ibz-karlsruhe.de
www.ibz-karlsruhe.de http://www1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/Liste%20Migrationsbeirat.pdf
STÄRKE plus für Eltern mit Kindern von ein bis 18 Jahren
Alleinerziehende, Familien mit Migrationshintergrund, minderjährige Eltern, Eltern mit Mehrlingen, Pflege- und Adoptiveltern, Familien mit Krankheit, Behinderung, Trennung, Unfall und Tod, Patchwork-Familien sowie Familien mit geringem Einkommen erhalten besondere Unterstützung. Neben Müttern sollen gezielt auch Väter in die Familienbildungsangebote mit einbezogen werden. Die Familienbil- dungsangebote umfassen zum Beispiel Grundkurse zur Kindesentwicklung, ver- schiedene Themenkurse (Ernährung, Bewegung, Kommunikation in der Familie) sowie Kurse, die auf besondere Lebenslagen zugeschnitten sind.
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde FB Familienbildung/STÄRKE Südendstraße 42 Telefon: 0721 133-5111 familienbildung@sjb.karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/familienbildung/staerke/staerke_plus
Treffs für Mütter mit Migrationserfahrung
Für Familien mit Migrationserfahrung gibt es einen türkischen Müttertreff und einen internationalen Müttertreff „Multi-Kulti-Mamas“. Beide Angebote ermögli- chen Kennenlernen, Freundschaften, Austausch über Alltagsprobleme und Erzie- hungsfragen und gegenseitige Unterstützung bei Fragen zu Behörden und Schu- len.
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde FB Familienbildung/STÄRKE Südendstraße 42 Telefon: 0721 133-5111 familienbildung@sjb.karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/familienbildung/fammigration
Angebote für Vorbereitungsklassen an Grundschulen
Für Vorbereitungsklassen an Grundschulen gibt es neben der ergänzenden Sprachförderung wechselnde Ange-
bote und Projekte außerschulischer Partner im kultur- und freizeitpädagogischen Bereich. Wenn Sie Beratung
wünschen oder einen Kooperationspartner suchen, wenden Sie sich bitte an die Kommunale Bildungskoordina-
tion.
Schul- und Sportamt Karlsruhe
Bildungskoordination für Neuzugewanderte
Blumenstraße 2 a
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 133-4166 oder -4167
Fax: 0721 133-954166 oder -67
bildungskoordination@sus.karlsruhe.de
mailto:vanessa.coban@ib.de
file:///C:/Users/j.hopfengaertner/AppData/Local/Temp/21/notesF6BE80/www.internationaler-bund.de/angebot/8126
mailto:info@ibz-karlsruhe.de
http://www.ibz-karlsruhe.de/
http://www1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/Liste%20Migrationsbeirat.pdf
mailto:familienbildung@sjb.karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/familienbildung/staerke/staerke_plus
mailto:familienbildung@sjb.karlsruhe.de
http://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/familienbildung/fammigration
mailto:bildungskoordination@sus.karlsruhe.de
10 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Weiterführende Schulen
Schulanmeldung
Kinder und Jugendliche von 11 bis 16 Jahren ohne ausreichende Deutschkenntnisse besuchen eine Vorberei-
tungsklasse an einer weiterführenden Schule. Für die Koordinierung sind die geschäftsführenden Schulleitungen
der Gutenberg- und Pestalozzi Grund- und Werkrealschulen zuständig. Dort ist ein Termin zu vereinbaren, um
das Erstgespräch zu führen und eine passende Schule zu finden.
Gutenberg GWRS
Herr Gunter Vogel (Schulleitung)
Goethestraße 34
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 133-4674
Pestalozzi GWRS
Herr Klaus Kühn (Schulleitung)
Christofstraße 23
76227 Karlsruhe
Telefon: 0721 133-4707
Weiterführende Schulen mit Vorbereitungsklassen im Schuljahr 2018 | 2019
Name Schulart Klassen
Gutenbergschule Werkrealschule 2
Pestalozzischule Werkrealschule 2
Werner-von Siemens-Schule Werkrealschule 1
Friedrich-Realschule Realschule 1
Otto-Hahn-Gymnasium Gymnasium 1
Gesamt 7
Unterricht in den Landeserstaufnahmestellen (LEA)
Für Kinder und Jugendliche in den Karlsruher Landeserstaufnahmestellen gibt es am LEA-Standort Felsstraße ein
Unterrichtsangebot, das von Lehrkräften der Schillerschule durchgeführt wird. Die Eltern der betreffenden Kinder
werden in den Landeserstaufnahmestellen informiert.
Ergänzende Sprachförderung an weiterführenden Schulen
Jugendbegleiterprogramm
Im Rahmen des Jugendbegleiterprogramms können Schulen ergänzende Sprach- förderung oder Hausaufgabenhilfe durch Ehrenamtliche anbieten. Eine Auf- wandsentschädigung ist möglich. Informationen zur Umsetzung des Landespro- gramms in Karlsruhe erteilt das Schul- und Sportamt.
Schul- und Sportamt Karlsruhe Bildungsplanung Telefon: 0721 133-4153 info@sus.karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/b2/schulen/kooperationen_partner/jugendbegleiter
Förderung junger Quereinsteiger ins Bildungssystem
Kostenloser Unterricht in Deutsch für Jugendliche von 12 bis 18 Jahren, in klei- nen Gruppen an den Schulen sowie in den Räumen des Jugendmigrationsdiensts. Zielgruppe sind neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1.
Internationaler Bund Elena Reznik Telefon: 0721 2013174 elena.reznik@ib.de
www.internationaler-bund.de/angebot/5858/
mailto:info@sus.karlsruhe.de
http://www.karlsruhe.de/b2/schulen/kooperationen_partner/jugendbegleiter
mailto:elena.reznik@ib.de
https://www.internationaler-bund.de/angebot/5858/
Schul- und Sportamt | 11
Karlsruher Unterstützungssystem Schule (KUSS)
Ergänzende Förderung in Deutsch und Mathematik durch Dozentinnen und Do- zenten der Volkshochschule. Teilnehmende Gemeinschaftsschule: Anne-Frank- Schule
Schul- und Sportamt Bildungsplanung Telefon: 0721 133-4102 info@sus.karlsruhe.de
www.anne-frank-schule-karlsruhe.de/index.php/gemeinschaftsschule/bausteine/kuss
Angebote für Vorbereitungsklassen an weiterführenden Schulen
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Berufsorientierung im Klassenverband, individuelle Beratung, Vermittlung und/oder Klärung des Zugangs zu Leistungen der Arbeitsförderung
Agentur für Arbeit Simone Buchmüller Telefon: 0800 4555500 simone.buchmueller2@arbeitsagentur.de
BEONetzwerk – Berufsorientierung – Angebote im Klassenverband
Angebote zur Berufsorientierung und Stärkung der Sozialkompetenz im Klassenver- band. Praktische Projekte zur vertieften Berufsorientierung und Kurse zur Unterstüt- zung im Bewerbungsverfahren, aktuell auf der Internetseite oder im Programmheft.
BEONetzwerk (stja) Gabi Matusik Telefon: 0721 133-5625 g.matusik@stja.de
www.beonetzwerk.de/angebote/
Berufseinstiegsbegleitung
Unterstützung bei der Berufsorientierung und beim Weg in die Ausbildung für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf. Kooperationsschulen: Draisschule, Gutenbergschule, Schillerschule, Eichendorffschule, Vogesenschule, Schule am Turmberg, Pestalozzischule.
Kolping-Bildungswerk Telefon: 0721 93235-0 karlsruhe@kolping-bildung.de
www.kolping-bildung.de/index.php/karlsruhe
Deutsch lernen im Museum – Badisches Landesmuseum Karlsruhe
Führungen für Deutschlernende ab Niveau A2 zu unterschiedlichen Themen der Dauerausstellung im Badischen Landesmuseum. Kosten für Schulklassen: 60 € zuzüglich Museumseintritte.. Kontakt, Buchungsservice und Beratung(Mo–Do 9–12 Uhr und 14–17 Uhr / Fr 9–12 Uhr)
Badisches Landesmuseum Karlsruhe Telefon 721 926-6520 Fax 0721/ 926 6537, service@landesmuseum.de
www.landesmuseum.de/website/dyndata/Schulen__Nov17_kl_interaktiv.pdf
Sexualpädagogische Veranstaltung von ProFamilia
Zu Themen wie Liebe, Beziehung, Verhütung, Sexualität und Schwangerschaft bietet ProFamilia sexualpädagogische Schulveranstaltungen an. Sie arbeiten in der Regel geschlechtsspezifisch und zu den verschiedenen Fragen der Jugendli- chen. Dauer: 2 Stunden, Kosten 100 Euro plus Anfahrt. Eventuell benötigte Dolmetscher müssen von der Schule organisiert werden.
Pro Familia Sexualpädagogisches Team Telefon: 0721 920505 sp.karlsruhe@profamilia.de
www.profamilia.de/angebote-vor-ort/baden-wuerttemberg/karlsruhe.html
Together Karlsruhe – Integration von jugendlichen Flüchtlingen und Migranten
„Together Karlsruhe“ ist eine Plattform zur Integration von Jugendlichen mit Fluchterfahrung oder Migrationshintergrund. Angeboten werden verschiedene Aktivitäten und Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung und zur Begegnung. Die Angebote richten sich an Einzelpersonen und an Gruppen oder Schulklassen.
Lobin Karlsruhe e. V. Sabine Uhle Wilhelmstraße 28 Telefon: 0179 7537615 s.uhle@lobin-karlsruhe.de
www.together-karlsruhe.de
mailto:info@sus.karlsruhe.de
http://www.anne-frank-schule-karlsruhe.de/index.php/gemeinschaftsschule/bausteine/kuss
mailto:g.matusik@stja.de
http://www.beonetzwerk.de/angebote/
mailto:karlsruhe@kolping-bildung.de
https://www.kolping-bildung.de/index.php/karlsruhe
http://www.landesmuseum.de/website/dyndata/Schulen__Nov17_kl_interaktiv.pdf
mailto:sp.karlsruhe@profamilia.de
https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/baden-wuerttemberg/karlsruhe.html
mailto:s.uhle@lobin-karlsruhe.de
http://www.together-karlsruhe.de/
12 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Berufliche Schulen
Schulanmeldung
Neu zugewanderte berufsschulpflichtige Jugendliche (in der Regel im Alter von 16 bis 18 Jahren), die über keine
ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, werden an beruflichen Schulen in sogenannten VABO-Klassen un-
terrichtet. Ziel ist die Vermittlung von Deutschkenntnissen und die Vorbereitung auf den Erwerb eines Schulab-
schlusses oder die Aufnahme einer Ausbildung. Die Anmeldung und Verteilung an die öffentlichen Schulen er-
folgt über den geschäftsführenden Schulleiter der beruflichen Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe.
Walter-Eucken-Schule
OStD Stefan Pauli (Schulleitung)
Ernst-Frey-Straße 2
76135 Karlsruhe
sekretariat@wes.karlsruhe.de
Telefon: 0721 133-4927
Fax: 0721 133-4929
Berufliche Schulen mit VABO-Klassen im Schuljahr 2018 | 2019
Name Schulart
Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule
Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule
Elisabeth-Selbert-Schule Hauswirtschaftliche Schule
Walter-Eucken-Schule Kaufmännische Schule
Parzival Schulzentrum Private Berufsfachschule
Ergänzende Sprachförderung an beruflichen Schulen
Jugendbegleiterprogramm
Im Rahmen des Jugendbegleiterprogramms können Schulen ergänzende Sprach- förderung oder Hausaufgabenhilfe durch Ehrenamtliche anbieten. Eine Auf- wandsentschädigung ist möglich. Informationen zur Umsetzung des Landespro- gramms in Karlsruhe erteilt das Schul- und Sportamt.
Schul- und Sportamt Karlsruhe Bildungsplanung Telefon: 0721 133-4153 info@sus.karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/b2/schulen/kooperationen_partner/jugendbegleiter
SCHEFF – Schulergänzende Förderung für Flüchtlinge und Migranten
Ergänzende Förderung in Deutsch, Mathematik und Berufsorientierung in Klein- gruppen. Teilnehmende Schulen: Carl-Hofer-Schule, Gewerbeschule Durlach, Elisabeth-Selbert-Schule und Walter-Eucken-Schule.
Internationaler Bund Sonja Lenz Telefon: 0721 85019842 sonja.lenz@ib.de
www.internationaler-bund.de/angebot/10036/
mailto:sekretariat@wes.karlsruhe.de
mailto:info@sus.karlsruhe.de
http://www.karlsruhe.de/b2/schulen/kooperationen_partner/jugendbegleiter
mailto:sonja.lenz@ib.de
https://www.internationaler-bund.de/angebot/10036/
Schul- und Sportamt | 13
Angebote für Neuzugewanderte an beruflichen Schulen
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Berufsorientierung im Klassenverband, Individuelle Beratung, Vermittlung und/oder Klärung des Zugangs zu Leistungen der Arbeitsförderung
Agentur für Arbeit, Simone Buchmüller Telefon: 0800 4555500 sekretariat@wes.karlsruhe.de
BEONetzwerk – Berufsorientierung – Angebote im Klassenverband
Angebote zur Berufsorientierung und Stärkung der Sozialkompetenz im Klassen- verband. Praktische Projekte zur vertieften Berufsorientierung und Kurse zur Unter- stützung im Bewerbungsverfahren, aktuell auf der Internetseite oder im Pro- grammheft.
BEONetzwerk (stja) Gabi Matusik Telefon: 0721 133-5625 g.matusik@stja.de
www.beonetzwerk.de/angebote/
BEONetzwerk – Interkulturelles Training für VABO/R-Klassen
Angebote speziell für VABO/R-Klassen zur Stärkung der interkulturellen Kompe- tenzen in der Berufsorientierung. Zwei Vormittage, jeweils 3,5 Stunden.
BEONetzwerk (stja), Gabi Matusik Telefon: 0721 133-5625 g.matusik@stja.de
www.beonetzwerk.de/angebote/angebote-im-klassenverband/interkulturelles-training-1869/
BeoNetzwerk – Orientierung durch Vor- und Nachbereitung des Praktikums
Jeweils vor und nach einem Schulpraktikum arbeitet BeoNetzwerk im Klassen- verband zu dem Thema „Mein gelungenes Praktikum“. Es soll den Jugendlichen ermöglicht werden, ihre gemachten Erfahrungen zu reflektieren und hierbei Handlungsstrategien für ihre Zukunft zu entwickeln. Zwei Vormittage, jeweils 3,5 Stunden.
BEONetzwerk (stja), Gabi Matusik Telefon: 0721 133-5625 g.matusik@stja.de
www.beonetzwerk.de/angebote/beopraktikum/
Beratungsnetzwerk „Kompetent vor Ort“
Kostenloses Angebot des Demokratiezentrums Baden-Württemberg zur Bera- tung und Intervention bei Konflikten im Themenfeld Rassismus, Rechtsextremis- mus, menschenfeindliche Ideologien und Handlungen. Kann auch für interkultu- rell bedingte Konflikte in Anspruch genommen werden. Beratung und Interven- tionen richten sich nach dem individuellen Bedarf.
Fachstelle für Demokratie und Vielfalt (stja) Jakob Wolfrum Telefon: 0176 44410471 j.wolfrum@stja.de
www.stja.de/thema/beratungsnetzwerk-kompetent-vor-ort-fuer-demokratie-gegen-rechtsextremismus
Deutsch lernen im Museum – Badisches Landesmuseum Karlsruhe
Führungen für Deutschlernende ab Niveau A2 zu unterschiedlichen Themen der Dauerausstellung im Badischen Landesmuseum. Kosten für Schulklassen: 60 € zuzüglich Museumseintritte.. Kontakt, Buchungsservice und Beratung(Mo–Do 9–12 Uhr und 14–17 Uhr / Fr 9–12 Uhr)
Badisches Landesmuseum Karlsruhe Telefon 721 926-6520 Fax 0721/ 926 6537, service@landesmuseum.de
www.landesmuseum.de/website/dyndata/Schulen__Nov17_kl_interaktiv.pdf
Gesundheitsprävention und Sexualität
Information und Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten, Sexualität und Möglichkeiten der Verhütung. Der einstündige Vortrag ist in Deutsch, Eng- lisch und Persisch möglich, Dolmetscher für andere Sprachen müssen von der Schule organisiert werden.
Landratsamt Karlsruhe Abt. IV, Gesundheitsamt Telefon: 0721 9368-2070 aids@landratsamt-karlsruhe.de
mailto:sekretariat@wes.karlsruhe.de
mailto:g.matusik@stja.de
http://www.beonetzwerk.de/angebote/
mailto:g.matusik@stja.de
http://www.beonetzwerk.de/angebote/angebote-im-klassenverband/interkulturelles-training-1869/
mailto:g.matusik@stja.de
https://www.beonetzwerk.de/angebote/beopraktikum/
mailto:j.wolfrum@stja.de
http://www.stja.de/thema/beratungsnetzwerk-kompetent-vor-ort-fuer-demokratie-gegen-rechtsextremismus
http://www.landesmuseum.de/website/dyndata/Schulen__Nov17_kl_interaktiv.pdf
mailto:aids@landratsamt-karlsruhe.de
14 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
PIAF: Perspektiven durch Integration in Ausbildung für Flüchtlinge
Begleitung und Vermittlung ausbildungsinteressierter Geflüchteter mit guter Bleibeperspektive und guten Chancen auf Vermittlung durch einen „Kümmerer“ der Arbeitsförderungsbetriebe Karlsruhe an beruflichen Schulen in Karlsruhe. Teilnehmende Schulen: Carl-Hofer-Schule, Elisabeth-Selbert-Schule, Gewerbe- schule Durlach.
AfB gGmbH Frank Pfeffer Telefon: 0721 9724627 frank.pfeffer@afb-karlsruhe.de
www.afb-karlsruhe.de/de/jugendliche-schueler-azubis/piaf.html
Präventionsvortrag zu den Themen Polizei, Stalking und Sexualisierte Gewalt
Vortrag mit Gespräch, speziell für die Zielgruppe der unbegleiteten minderjähri- gen Ausländerinnen und Ausländer. Themen: Arbeit der Polizei, Rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau, Gegenüberstellung von Beziehungsanbah- nung und Stalking, Polizeiarbeit in Bezug auf häusliche Gewalt. Dolmetscher müssen bei Bedarf von der Schule organisiert werden.
Polizeipräsidium Karlsruhe Referat Prävention Telefon: 0721 666-1202 karlsruhe.pp.praevention@polizei.bwl.de
Ausführliche Beschreibung als PDF vorhanden
Pro Beruf Flüchtlinge: Vertiefte Berufsorientierung für Flüchtlinge
Zweiwöchiges Programm zur vertieften Berufsorientierung in vier Berufsfeldern. Hierbei stehen die praktische Erprobung und das Entdecken der eigenen Fähig- keiten im Vordergrund. Des Weiteren Kennenlernen des dualen Ausbildungssys- tems, Durchführung und Auswertung von Kompetenzanalysen.
HWK Bildungsakademie Sabine Rodi Telefon: 0721 1600-460 rodi@hwk-karlsruhe.de
www.hwk-karlsruhe.de/artikel/berufserprobung-fuer-fluechtlinge-63,0,188.html
Servicestelle Übergang Schule-Beruf
Die Servicestelle Übergang Schule-Beruf in der Jugendagentur Karlsruhe bündelt Angebote für einen gelingenden Übergang in Ausbildung oder Beruf. Angebote für Schulklassen oder Einzelpersonen können in einer Datenbank recherchiert werden.
Jugendagentur Karlsruhe (stja) Asma Akka-Hobitz Telefon: 0721 133-5623 a.akka-hobitz@stja.de
www.servicestelle-ka.de
Sexualpädagogische Veranstaltung von ProFamilia
Zu Themen wie Liebe, Beziehung, Verhütung, Sexualität und Schwangerschaft bietet ProFamilia sexualpädagogische Schulveranstaltungen an. Sie arbeiten in der Regel geschlechtsspezifisch und zu den verschiedenen Fragen der Jugendli- chen. Dauer: zwei Stunden, Kosten 100 Euro plus Anfahrt. Eventuell benötigte Dolmetscher müssen von der Schule organisiert werden.
Pro Familia Sexualpädagogisches Team Telefon: 0721 920505 sp.karlsruhe@profamilia.de
www.profamilia.de/angebote-vor-ort/baden-wuerttemberg/karlsruhe.html
Soundtruck Rockschule (stja)
Motto: Als Klasse kommen, als Band gehen. Erwerb sozialer und kommunikativer Kompetenzen durch gemeinsames Musizie- ren. Es sind keine musikalischen Vorkenntnisse nötig. Dauer: drei Stunden.
Musikmobil Soundtruck (stja) Katrin Boden Telefon: 0721 566341 k.boden@stja.de
www.stja.de/musikmobilsoundtruck
mailto:frank.pfeffer@afb-karlsruhe.de
https://www.afb-karlsruhe.de/de/jugendliche-schueler-azubis/piaf.html
mailto:karlsruhe.pp.praevention@polizei.bwl.de
mailto:rodi@hwk-karlsruhe.de
http://www.hwk-karlsruhe.de/artikel/berufserprobung-fuer-fluechtlinge-63,0,188.html
mailto:a.akka-hobitz@stja.de
http://www.servicestelle-ka.de/
mailto:sp.karlsruhe@profamilia.de
https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/baden-wuerttemberg/karlsruhe.html
mailto:k.boden@stja.de
http://www.stja.de/musikmobilsoundtruck
Schul- und Sportamt | 15
Soziales Training „Courage statt Gewalt“ für VABO-Klassen
Ziele: Festigung der Gruppe, Bearbeitung möglicher Konflikte, Sensibilisierung für die eigene Wirkung und den respektvollen Umgang miteinander, Erlernen ge- waltfreier Konfliktlösungsstrategien, positive Orientierung im Umgang zwischen Jungen und Mädchen. Durchführung im gemischtgeschlechtlichen Team, Dauer: fünf bis sechs Schulstunden
Armin Glaser Konfliktmanager Telefon: 0721 606542 vabo@arminglaser.de
Ausführliche Beschreibung als PDF vorhanden
Together Karlsruhe – Integration von jugendlichen Flüchtlingen und Migranten
„Together Karlsruhe“ ist eine Plattform zur Integration von Jugendlichen mit Fluchterfahrung oder Migrationshintergrund. Angeboten werden verschiedene Aktivitäten und Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung und zur Begegnung. Die Angebote richten sich an Einzelpersonen und an Gruppen oder Schulklassen.
Lobin Karlsruhe e. V., Sabine Uhle Wilhelmstraße 28 Telefon: 0179 7537615 s.uhle@lobin-karlsruhe.de
www.together-karlsruhe.de
mailto:vabo@arminglaser.de
mailto:s.uhle@lobin-karlsruhe.de
http://www.together-karlsruhe.de/
16 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Außerschulische Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Hausaufgaben- und Lernbetreuung
An vielen Schulen gibt es Angebote zur Hausaufgaben- und Lernbetreuung nach der Unterrichtszeit. In der
Ganztagsgrundschule gibt es anstelle von Hausaufgaben betreute „Lernzeit“. Dort findet individuelles Nachbe-
reiten und Vertiefen der Unterrichtsinhalte statt.
Hausaufgabenbetreuung in Kinder- und Jugendhäusern des Stadtjugendausschuss e. V. (stja)
In vielen Kinder- und Jugendhäusern des stja gibt es feste Zeiten, an denen Hausaufgabenbetreuung angeboten wird. Informationen zu den jeweiligen Ein- richtungen auf der Internetseite.
Stadtjugendausschuss e. V. Telefon: 0721 133-5601 stja@karlsruhe.de
www.stja.de/einrichtungen
Ehrenamtliche Nachhilfe- und Patenschaftsangebote
BEOCoach
Zielgruppe: Jugendliche Schülerinnen und Schüler Ehrenamtliche Unterstützung beim Lernen, Spracherwerb, bei der Berufsorientie- rung und beim Erwerb wichtiger Kompetenzen. Wöchentliche Treffen in der Schule.
BEONetzwerk (stja) Natalie Piekert Telefon: 0721 133-5625 n.piekert@stja.de
www.beonetzwerk.de/angebote/beocoach/
Perspektive Now! Plus
Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene, speziell unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Ehrenamtliche Begleitung für neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachse- ne mit den Zielen Sprachförderung, Unterstützung bei Schule und Berufswahl sowie soziale und kulturelle Integration. Unterstützung und Beratung von Geflüch- teten in Ausbildung und Ausbildungsbetrieben.
Internationales Begegnungszentrum Karlsruhe e. V. Projektleitung Telefon: 0159 03026090 perspektive-now@ibz-karlsruhe.de
www.ibz-karlsruhe.de/integrationsprojekte/perspektive-now.html
Programm ehrenamtlicher Betreuungshelfer (PeB)
Angebot der Jugendhilfe zur Unterstützung und Stärkung von Kindern und Ju- gendlichen in schulischen oder beruflichen Fragen, bei der Freizeitgestaltung oder im persönlichen und familiären Bereich. Betreuungszeit circa fünf Stunden wöchentlich.
Verein für Jugendhilfe Telefon: 0721 50904-54 oder -49 kornelia.romer@vfj-ka.de olga.allmendinger@vfj-ka.de gerhard.liebertz@vfj-ka.de
www.vfj-ka.de/sites/jugendh/betr_h.html
Sprachpaten*plus
Zielgruppe: Kinder Ehrenamtliche wöchentliche Begleitung für neu zugewanderte Kinder mit dem Ziel der Sprachförderung sowie der sozialen und kulturellen Integration.
Kinderschutzbund Karlsruhe Geschäftsstelle Telefon: 0721 842208 roskos@kinderschutzbund-karlsruhe.de
www.kinderschutzbund-karlsruhe.de/3828-2/
mailto:stja@karlsruhe.de
http://www.stja.de/einrichtungen
mailto:n.piekert@stja.de
https://www.beonetzwerk.de/angebote/beocoach/
mailto:perspektive-now@ibz-karlsruhe.de
http://www.ibz-karlsruhe.de/integrationsprojekte/perspektive-now.html
mailto:kornelia.romer@vfj-ka.de
mailto:olga.allmendinger@vfj-ka.de
mailto:gerhard.liebertz@vfj-ka.de
http://www.vfj-ka.de/sites/jugendh/betr_h.html
mailto:roskos@kinderschutzbund-karlsruhe.de
http://www.kinderschutzbund-karlsruhe.de/3828-2/
Schul- und Sportamt | 17
Sprungbrett Bildung
Zielgruppe: Kinder und Jugendliche Die studentische Initiative „Sprungbrett Bildung“ bietet Nachhilfe, Mentoring sowie soziale und kulturelle Aktivitäten für benachteiligte Kinder und Jugendli- che. Viele der ehrenamtlich tätigen Studierenden haben einen Migrationshinter- grund.
Sprungrett Bildung e. V. Ivo Georgiev und Mehmet Doymaz info@sprungbrett-bildung.de
www.sprungbrett-bildung.de/
Studenten für Kinder
Zielgruppe: Kinder Der Verein Studenten für Kinder Karlsruhe e. V. (SfKa) bietet ehrenamtlichen Nachhilfeunterricht für benachteiligte Kinder an. Voraussetzungen und Antrag auf der Internetseite.
Studenten für Kinder Karlsruhe e. V. studentenfuerkinder@googlemail.com
www.sfka.de/voraussetzung
Sprache und Kommunikation
Jugendintegrationskurs (bis Stufe B1)
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können junge Erwachsene von 18 bis 27 Jahren an einem Jugendintegrationskurs teilnehmen. Er umfasst 900 Stunden Sprachkurs und 60 Stunden Orientierungswissen über Deutschland. Sozialpäda- gogische Betreuung und Bewerbungstraining während des Kurses.
Internationaler Bund Christian Kunz Telefon: 0721 8501929 christian.kunz@ib.de
www.internationaler-bund.de/angebot/5857/
Deutschkurse ab Stufe B1
Kostenlose Deutsch-Aufbaukurse für junge Erwachsene aus Drittstaaten mit dauerhaftem und beständigem Aufenthalt zur Vorbereitung auf das Sprachzerti- fikat B2 und C1.
Internationaler Bund Christian Kunz Telefon: 0721 8501929 christian.kunz@ib.de
www.internationaler-bund.de/angebot/9330/
Besser Deutsch Sprechen
Mit theaterpädagogischen Methoden und Techniken werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer intensiv trainiert und erhalten professionellen Unterricht in Schau- spiel, Sprecherziehung, Improvisation. Die erlernten Fähigkeiten unterstützen eine optimale Selbstpräsentation, zum Beispiel bei Vorstellungsgesprächen. Teilnahme für Empfänger von ALG II und anerkannte Flüchtlinge frei, für andere gibt es güns- tige Preise. Zusätzlich zu den Trainings gibt es auch eine DVD zum Üben der kor- rekten deutschen Aussprache . Die DVD heißt: Besser Deutsch Sprechen 1 – Spra- che als Schlüssel und ist bei Frau Gambatté erhältlich.
Isis Chi Gambatté Theaterproduktionen gambatte@gambatte.name
www.gambatte.name/soziales.html
Digitale Lernwerkstatt Deutsch als Fremdsprache
In der vhs-Lernwerkstatt können Deutschlernende an zwei Nachmittagen in der Woche Lernplattformen und Lern-Apps zur Erweiterung ihrer Sprachkompetenz kostenlos nutzen. Dabei werden sie von Dozent/innen der vhs und von ehrenamt- lichen Lernbegleiter/innen unterstützt. Montags und mittwochs, 16:20 bis 18:20 Uhr.
Volkshochschule Karlsruhe e. V. Kaiserallee 12e 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 9895750
www.vhs-karlsruhe.de/index.php?id=75&kathaupt=2&katid=406&katvaterid=0&katname=Sprachen+Hilfe+beim+Deutschlernen
mailto:info@sprungbrett-bildung.de
http://www.sprungbrett-bildung.de/
mailto:studentenfuerkinder@googlemail.com
http://www.sfka.de/voraussetzung
mailto:christian.kunz@ib.de
https://www.internationaler-bund.de/angebot/5857/
mailto:christian.kunz@ib.de
https://www.internationaler-bund.de/angebot/9330/
mailto:gambatte@gambatte.name
http://www.gambatte.name/soziales.html
http://www.vhs-karlsruhe.de/index.php?id=75&kathaupt=2&katid=406&katvaterid=0&katname=Sprachen+Hilfe+beim+Deutschlernen
18 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Interkultureller Sprachentreff – Tandembörse
Der Interkulturelle Sprachentreff bietet Raum für Begegnungen zwischen auslän- dischen und deutschen Mitbürgern. Dort kann man In angenehmer Atmosphäre können Sie Kontakte knüpfen und Deutsch oder eine andere Fremdsprache üben.. Vielleicht findet sich sogar ein/e Tandempartner/in. Aktuelle Termine und Anmeldung auf der Internetseite.
Volkshochschule Karlsruhe e. V. Kaiserallee 12 e 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 9895750
www.vhs-karlsruhe.de/index.php?id=75&kathaupt=2&katid=406&katvaterid=0&katname=Sprachen+Hilfe+beim+Deutschlernen
Sprecht miteinander!
Kostenfreies und offenes Angebot für alle, die gesprochenes Deutsch üben wol- len. Gruppen mit unterschiedlichen Niveaus, die von Ehrenamtlichen moderiert werden. Keine Anmeldung nötig. Dienstag und Donnerstag 18:30 bis 20 Uhr im IBZ.
Internationales Begegnungszentrum Edna Bastian Kaiserallee 12 d info@ibz-karlsruhe.de
www.ibz-karlsruhe.de/integrationsprojekte/sprecht-miteinander.html
Transkulturelle Theatergruppe „Cumpania“ im IBZ
Verschiedene Theaterformen mit Improvisationselementen zur Förderung von Sprachkompetenz, Bühnenpräsenz und Ausdrucksfähigkeit in drei gemischten Altersgruppen ab elf Jahren. Keine Vorkenntnisse nötig. Proben mittwochs 16 bis 18 Uhr im IBZ nach vorheriger Anmeldung.
Tiyatro Diyalog Lamis Klein Telefon: 0152 54072991 info@tiyatrodiyalog.de
www.ibz-karlsruhe.de/integrationsprojekte/transkulturelle-cumpania.html
Migrations- und Bildungsberatung
BIMAQ – Bildungsberatung für Migrantinnen und Migranten zur Ausbildung und Qualifizierung
Spezielles Beratungsangebot der Arbeitsförderungsbetriebe für Zugewanderte aus der Türkei und Südosteuropa (überwiegend Rumänien) zum deutschen Schul- und Ausbildungssystem, zu Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkei- ten für junge Menschen und Erwachsene.
www.afb-karlsruhe.de/de/jugendliche-schueler-azubis/bimaq.html
AfB gGmbH, Belgin Abaygil Telefon: 0721 9724625 belgin.abaygil@afb-karlsruhe.de Daniel Mesca Telefon: 0721 9724639 daniel.mesca@afb-karlsruhe.de
Flüchtlings- und Migrationsberatung des Ökumenischen Migrationsdiensts
Beratung von anerkannten und abgelehnten Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie von Menschen mit irregulärem Aufenthaltsstatus und Migranten mit Wohnsitz in Karlsruhe. Themen: Aufenthalts- und asylrechtliche Fragen, sozial- rechtliche Fragen, psychosoziale Probleme, Familienzusammenführung, status- rechtliche Fragen. Das Angebot wird in gemeinsamer Trägerschaft von Caritas und Diakonie durchgeführt.
Caritasverband e. V. Iria Villhauer Sophienstraße 33 Telefon: 0721 91243-14 i.villhauer@caritas-karlsruhe.de
www.caritas-karlsruhe.de/hilfen-und-beratung/menschen-mit-migrationsgeschichte/der-oekumenische- migrationsdienst/fluechtlings-und-migrationsberatung/fluechtlings-und-migrationsberatung
Jugendmigrationsdienst
Jugendmigrationsdienst – Beratungsstelle und Fachdienst Individuelle Beratung und Case Management im Auftrag des Bundesfamilienmi- nisteriums für junge Zugewanderte von 12 bis 27 Jahren oder ihren Eltern. Beratungsschwerpunkte: Fragen zu Schulbesuch sowie Aus- und Weiterbildung, Unterstützung in Krisensituationen. Gruppenangebote: Bewerbungstrainings, Kompetenztraining, Deutschnachhilfe und vieles mehr.
JMD – Jugendmigrationsdienst Internationaler Bund Baden Werderstraße 57 Telefon: 0721 378055 oder 0721 3524625 annette.ganter@ib.de silvana.lindner@ib.de
www.internationaler-bund.de/standort/202305/
http://www.vhs-karlsruhe.de/index.php?id=75&kathaupt=2&katid=406&katvaterid=0&katname=Sprachen+Hilfe+beim+Deutschlernen
mailto:info@ibz-karlsruhe.de
http://www.ibz-karlsruhe.de/integrationsprojekte/sprecht-miteinander.html
mailto:info@tiyatrodiyalog.de
http://www.ibz-karlsruhe.de/integrationsprojekte/transkulturelle-cumpania.html
https://www.afb-karlsruhe.de/de/jugendliche-schueler-azubis/bimaq.html
mailto:belgin.abaygil@afb-karlsruhe.de
mailto:daniel.mesca@afb-karlsruhe.de
mailto:i.villhauer@caritas-karlsruhe.de
http://www.caritas-karlsruhe.de/hilfen-und-beratung/menschen-mit-migrationsgeschichte/der-oekumenische-migrationsdienst/fluechtlings-und-migrationsberatung/fluechtlings-und-migrationsberatung
http://www.caritas-karlsruhe.de/hilfen-und-beratung/menschen-mit-migrationsgeschichte/der-oekumenische-migrationsdienst/fluechtlings-und-migrationsberatung/fluechtlings-und-migrationsberatung
mailto:annette.ganter@ib.de
mailto:silvana.lindner@ib.de
https://www.internationaler-bund.de/standort/202305/
Schul- und Sportamt | 19
Geht was?!
Das Projekt Geht was?! stellt ein ergänzendes und begleitendes Beratungs- und Vermittlungsangebot dar. Es richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren aus dem Stadtgebiet Karlsruhe, die aktuell keinen Zugang zu Regelsys- temen der Bildung, Ausbildung, Maßnahmen der Arbeitsförderung oder Arbeit finden. In vertrauensvoller Zusammenarbeit sollen diese Menschen befähigt werden, persönliche Pläne zu entwickeln und umzusetzen. Konkret wird nach Formen gelingender Unterstützung gesucht, dass diese Menschen perspektivisch wieder in private und/oder institutionelle Regelangebote einmünden.
AfB gGmbH und Verein für Jugendhilfe e. V. Barbara Endres Telefon: 0721 50904-59 barbara.endres@geht-was-karlsruhe.de Rainer Lindner Telefon: 0721 50904-32 rainer.lindner@geht-was-karlsruhe.de Daniel Stutzmann Telefon: 0721 50904-35 daniel.stutzmann@geht-was-karlsruhe.de
www.vfj-ka.de/sites/jugendh/gehtwas.html www.afb-karlsruhe.de/de/jugendliche-schueler-azubis/geht-was.html
Migrationsberatung der AWO für Erwachsene und Familien
Beratungsstelle für Einwanderer ab 27 Jahren mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht oder Aussiedlerstatus und ihre Familien. Schwerpunkt ist die Anerkennungsbera- tung sowie die Beratung und Vermittlung zu weiteren Unterstützungsangeboten, insbesondere für Familien.
Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe Migrationsberatung Stephanienstraße 52, Telefon: 0721 1608-9412 mbe@awo-karlsruhe.de
www.awo-karlsruhe.de/leistungen/besondere-lebenslagen/migrationsberatung/
Migrationsberatung des Freundeskreis Asyl
Allgemeine Beratungstermine im Büro Rüppurrer Straße für Erwachsene. Speziel- le Sprechzeiten für Beratung von Migrantinnen und Migranten aus verschiedenen Herkunftsländern oder verschiedenen Sprachen sowie Frauensprechstunden.
Freundeskreis Asyl e. V. Rüppurrer Straße 56 Telefon: 0721 9649-4898 info@fka-ka.de
www.clients.magmadesignstudio.de/fka/wp/
Schulpsychologische Beratungsstelle
Die zentralen Aufgaben der schulpsychologischen Beratungsstelle sind die Unter- stützung von Schulen (Schulleitungen und Lehrkräften) sowie Schulaufsicht bei pädagogisch-psychologischen Fragen. Information und Beratung von Schülerin- nen und Schülern beziehungsweise deren Erziehungsberechtigten über Bildungs- gänge und bei Schulschwierigkeiten.
Staatliches Schulamt Karlsruhe Schulpsychologische Beratungsstelle Elena Belzer Telefon: 0721 6056-1070 elena.belzer@ssa-ka.kv.bwl.de
www.schulamt-karlsruhe.de/,Lde/4229390
Verfahrens- und Sozialberatung für Asylbewerberinnen und -bewerber
Verfahrens- und Sozialberatung durch den Freundeskreis Asyl im Menschen- rechtszentrum montags bis freitags. Die jeweiligen Öffnungszeiten stehen auf der Internetseite. Das Angebot steht allen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern unabhängig von ihrem Wohnsitz offen.
Freundeskreis Asyl e. V. Menschenrechtszentrum Alter Schlachthof 59 Telefon: 0721 9663937 info@fka-ka.de
www.clients.magmadesignstudio.de/fka/wp/
Verfahrens- und Sozialberatung an den Landeserstaufnahmestellen
Verfahrens- und Sozialberatung an den Landeserstaufnahmestellen (LEA) in Karlsruhe in gemeinsamer Trägerschaft von Caritas und Diakonie. Nur für Asyl- bewerberinnen und Asylbewerber der Erstaufnahmestellen Durlacher Alle, Fels- straße und Christian Griesbach-Haus.
Iris Just Sekretariat VSB Telefon: 0721 83093910 Fax: 0721 83084905 i.just@caritas-karlsruhe.de
www.caritas-karlsruhe.de/hilfen-und-beratung/menschen-mit-migrationsgeschichte/verfahrens-und-sozialberatung-fuer- fluechtlinge-an-der-landeserstau/verfahrens-und-sozialberatung-fuer-fluechtlinge-an-der-landeserstaufnahmeeinrichtung-lea
mailto:rainer.lindner@geht-was-karlsruhe.de
mailto:daniel.stutzmann@geht-was-karlsruhe.de
http://www.vfj-ka.de/sites/jugendh/gehtwas.html
http://www.vfj-ka.de/sites/jugendh/gehtwas.html
https://www.afb-karlsruhe.de/de/jugendliche-schueler-azubis/geht-was.html
mailto:mbe@awo-karlsruhe.de
https://www.awo-karlsruhe.de/leistungen/besondere-lebenslagen/migrationsberatung/
mailto:info@fka-ka.de
http://www.clients.magmadesignstudio.de/fka/wp/
mailto:elena.belzer@ssa-ka.kv.bwl.de
http://www.schulamt-karlsruhe.de/,Lde/4229390
mailto:info@fka-ka.de
http://www.clients.magmadesignstudio.de/fka/wp/
mailto:i.just@caritas-karlsruhe.de
http://www.caritas-karlsruhe.de/hilfen-und-beratung/menschen-mit-migrationsgeschichte/verfahrens-und-sozialberatung-fuer-fluechtlinge-an-der-landeserstaufnahmeeinrichtung/verfahrens-und-sozialberatung-fuer-fluechtlinge-an-der-landeserstaufnahmeeinrichtung-lea
http://www.caritas-karlsruhe.de/hilfen-und-beratung/menschen-mit-migrationsgeschichte/verfahrens-und-sozialberatung-fuer-fluechtlinge-an-der-landeserstaufnahmeeinrichtung/verfahrens-und-sozialberatung-fuer-fluechtlinge-an-der-landeserstaufnahmeeinrichtung-lea
20 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Zeugnisanerkennung und Anerkennungsberatung
Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Migrantinnen und Migranten
Im Rahmen des Landesprogramms „Integration durch Qualifizierung“ unterstützt die Anerkennungsberatung Personen im Prozess der Anerkennung beruflicher Qualifika- tionen. Sie informiert und berät Ratsuchende zu individuellen Fällen und bietet bei Bedarf eine Verfahrensbegleitung an. Eine Beratung findet nach vorheriger Termin- vereinbarung einmal wöchentlich im Internationalen Begegnungszentrum statt.
Ikubiz GmbH im IBZ Kaiserallee 12 d Telefon: 0621 43773113 anerkennung@ikubiz.de
www.ikubiz.de/iq-netzwerk-baden-wuerttemberg/anerkennungs-und-qualifizierungsberatung/
Beratung zur Anerkennung von Schul-, Berufs- oder Studienabschlüssen für Geflüchtete
Beratung, Begleitung und Unterstützung von Asylsuchenden und Flüchtlingen unabhängig vom Aufenthaltsstatus rund um das Thema Anerkennung schulischer und beruflicher Qualifikationen. Ansprechpartnerinnen: Laura Mössinger und Dominique Kirchgässner
Diakonisches Werk Karlsruhe Stephanienstraße 98 Telefon: 0721 167-297 Telefon: 0721 167-292 anerkennungsberatung@dw-karlsruhe.de
www.dw-karlsruhe.de/index.php/migration_und_integration.html
Beratung zur Anerkennung von Zertifikaten der Berufsausbildung durch die Industrie- und Handelkammer
Beratung für die Anerkennung von Zertifikaten der Berufsausbildung. Hinweise auf die Vorbereitung zum Vergleich des internationalen Berufsabschlusses mit einem deutschen Berufsabschluss. Die Berufsanerkennung ist kostenpflichtig.
IHK Karlsruhe Aus- und Weiterbildung Sonja Waldherr-Rummel Lammstraße 13 – 17 Telefon: 0721 174-360 sonja.waldherr-rummel@karlsruhe.ihk.de
www.ihk-fosa.de
Migrationsberatung der AWO für Erwachsene und Familien
Beratungsstelle für Einwanderer ab 27 Jahren und ihre Familien mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht oder Aussiedlerstatus. Schwerpunkt ist die Anerkennungsbera- tung sowie die Beratung und Vermittlung zu weiteren Unterstützungsangeboten, insbesondere für Familien.
Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe Migrationsberatung Stephanienstraße 52 Telefon: 0721 16089412 mbe@awo-karlsruhe.de
www.awo-karlsruhe.de/leistungen/besondere-lebenslagen/migrationsberatung/
Zeugnisanerkennungsstelle für Baden-Württemberg
Anerkennung beziehungsweise Prüfung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen. Auf der Internetseite befinden sich außerdem Kontaktadressen für die Anerkennung weiterer im Ausland erworbener Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse.
Regierungspräsidium Stuttgart OStR`in Irene Lebzelter-Drocur Telefon: 0711 904-17170 anerkennungsstelle@rps.bwl.de
www.rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt7/Seiten/Zeugnis.aspx
mailto:anerkennung@ikubiz.de
http://www.ikubiz.de/iq-netzwerk-baden-wuerttemberg/anerkennungs-und-qualifizierungsberatung/
mailto:anerkennungsberatung@dw-karlsruhe.de
https://www.dw-karlsruhe.de/index.php/migration_und_integration.html
mailto:sonja.waldherr-rummel@karlsruhe.ihk.de
http://www.ihk-fosa.de/
mailto:mbe@awo-karlsruhe.de
https://www.awo-karlsruhe.de/leistungen/besondere-lebenslagen/migrationsberatung/
mailto:anerkennungsstelle@rps.bwl.de
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt7/Seiten/Zeugnis.aspx
Schul- und Sportamt | 21
Berufsorientierung und Bewerbung
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Berufsberatung, Vermittlung und/oder Klärung des Zugangs zu Leistungen der Arbeitsförderung.
Agentur für Arbeit Simone Buchmüller Telefon: 0800 4555500 simone.buchmueller2@arbeitsagentur.de
BEONetzwerk – Praktische Projekte
Orientierung durch praktische Erfahrungen in unterschiedlichen Berufsbereichen,
angeleitet durch Auszubildende.
BEONetzwerk (stja) Gabi Matusik Kronenplatz 1, Telefon: 0721 133-5625 g.matusik@stja.de
www.beonetzwerk.de/angebote/praktische-projekte/
BEONetzwerk – Unterstützung im Bewerbungsverfahren
Gekonnt bewerben – Angebote und Kurse für einen gelungenen Einstieg in die Ausbildung
BEONetzwerk (stja) Gabi Matusik Kronenplatz 1, Telefon: 0721 133-5625 g.matusik@stja.de
www.beonetzwerk.de/angebote/unterstuetzung-im-bewerbungsverfahren/
Kompetenzagentur
Individuelle Beratung und Unterstützung für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren am Übergang von der Schule in den Beruf oder in die Ausbildung. Sprechzeiten Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr oder nach Terminvereinbarung.
Verein für Jugendhilfe e. V. Thomas-Mann-Straße 3 Telefon: 0721 50904-23 kompetenzagentur@vfj-ka.de
www.kompaka.vfj-ka.de/
Lehrstellenberatung der Industrie- und Handelskammer
Die Beratung für eine berufliche Ausbildung orientiert sich an persönlichen Inte- ressen und Talenten, an beruflicher Erfahrung und am Berufswunsch. Es werden Bewerbungsunterlagen angesehen und offene Ausbildungsstellen empfohlen. Beratungsgespräche Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 17 Uhr.
IHK Karlsruhe – Lehrstellenberater Aus- und Weiterbildung Katharina Herdt Lammstraße 13 – 17, Telefon: 0721 174-398 katharina.herdt@karlsruhe.ihk.de
www.ihk-lehrstellenboerse.de/
Qualipass in einfacher Sprache
Der Qualipass in einfacher Sprache ist eine Dokumentationsmappe für die beruf- liche Orientierung. Hauptzielgruppe sind junge Neuzugewanderte und Geflüch- tete. Der Qualipass kann bei der Servicestelle Übergang Schule – Beruf bestellt werden. Kosten: Ein Euro pro Exemplar
Jugendagentur Karlsruhe (stja) Asma Akka-Hobitz Telefon: 0721 133-5623 a.akka-hobitz@stja.de
www.qualipass.de/qualipass-einfache-sprache/
Servicestelle Übergang Schule-Beruf
Die Servicestelle Übergang Schule-Beruf in der Jugendagentur Karlsruhe bündelt Angebote für einen gelingenden Übergang in Ausbildung oder Beruf. Angebote für Schulklassen oder Einzelpersonen können in einer Datenbank recherchiert werden.
Jugendagentur Karlsruhe (stja) Asma Akka-Hobitz Telefon: 0721 133-5623 a.akka-hobitz@stja.de
www.servicestelle-ka.de
mailto:simone.buchmueller2@arbeitsagentur.de
mailto:g.matusik@stja.de
https://www.beonetzwerk.de/angebote/praktische-projekte/
mailto:g.matusik@stja.de
https://www.beonetzwerk.de/angebote/unterstuetzung-im-bewerbungsverfahren/
mailto:kompetenzagentur@vfj-ka.de
http://www.kompaka.vfj-ka.de/
mailto:katharina.herdt@karlsruhe.ihk.de
https://www.ihk-lehrstellenboerse.de/
http://www.qualipass.de/qualipass-einfache-sprache/
http://www.servicestelle-ka.de/
22 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Berufliche Integration für Geflüchtete
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Neben den Regelinstrumenten der Agentur für Arbeit gibt es auch spezielle Programme und Maßnahmen für Geflüchtete.
Agentur für Arbeit Simone Buchmüller, Telefon: 0800 4555500 simone.buchmueller2@arbeitsagentur.de
Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge – Projektverbund Baden
Beratung und Unterstützung zur beruflichen Integration, auch für junge Geflüch- tete beim Übergang Schule/Beruf. Ansprechpartnerinnen: Laura Mössinger und Anita Beneta
Diakonisches Werk Karlsruhe Stephanienstraße 98 Telefon: 0721 167-297 moessinger@dw-karlsruhe.de Telefon: 0721 167-296 beneta@dw-karlsruhe.de
www.dw-karlsruhe.de/index.php/migration_und_integration.html
Geht was?!
Das Projekt Geht was?! stellt ein ergänzendes und begleitendes Beratungs- und Vermittlungsangebot dar. Es richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren aus dem Stadtgebiet Karlsruhe, die aktuell keinen Zugang zu Regelsys- temen der Bildung, Ausbildung, Maßnahmen der Arbeitsförderung oder Arbeit finden. In vertrauensvoller Zusammenarbeit sollen diese Menschen befähigt werden, persönliche Pläne zu entwickeln und umzusetzen. Konkret wird nach Formen gelingender Unterstützung gesucht, dass diese Menschen perspektivisch wieder in private und/oder institutionelle Regelangebote einmünden.
AfB gGmbH und Verein für Jugendhilfe e. V. Barbara Endres Telefon: 0721 50904-59 barbara.endres@geht-was-karlsruhe.de Rainer Lindner Telefon: 0721 50904-32 rainer.lindner@geht-was-karlsruhe.de Daniel Stutzmann Telefon: 0721 50904-35 daniel.stutzmann@geht-was-karlsruhe.de
www.vfj-ka.de/sites/jugendh/gehtwas.html www.afb-karlsruhe.de/de/jugendliche-schueler-azubis/geht-was.html
Kompetenzagentur
Individuelle Beratung und Unterstützung für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren am Übergang von der Schule in den Beruf oder in die Ausbildung. Sprechzeiten Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr oder nach Terminvereinbarung.
Verein für Jugendhilfe e. V. Thomas-Mann-Straße 3 Telefon: 0721 50904-23 kompetenzagentur@vfj-ka.de
www.kompaka.vfj-ka.de/
Integration in Ausbildung – Perspektive für Flüchtlinge
Begleitung und Vermittlung ausbildungsinteressierter Geflüchteter mit guter Bleibeperspektive und guten Chancen auf Vermittlung in Handwerksberufe durch einen „Kümmerer“ der Handwerkskammer.
HWK Bildungsakademie Elchin Radshabov Telefon: 0721 16004667 radshabov@hwk-karlsruhe.de
www.hwk-karlsruhe.de/ansprechpartner/elchin-radshabov-63,0,dadetail.html?id=123
mailto:simone.buchmueller2@arbeitsagentur.de
mailto:moessinger@dw-karlsruhe.de
mailto:beneta@dw-karlsruhe.de
https://www.dw-karlsruhe.de/index.php/migration_und_integration.html
mailto:barbara.endres@geht-was-karlsruhe.de
mailto:rainer.lindner@geht-was-karlsruhe.de
mailto:daniel.stutzmann@geht-was-karlsruhe.de
http://www.vfj-ka.de/sites/jugendh/gehtwas.html
http://www.vfj-ka.de/sites/jugendh/gehtwas.html
https://www.afb-karlsruhe.de/de/jugendliche-schueler-azubis/geht-was.html
mailto:kompetenzagentur@vfj-ka.de
http://www.kompaka.vfj-ka.de/
mailto:radshabov@hwk-karlsruhe.de
http://www.hwk-karlsruhe.de/ansprechpartner/elchin-radshabov-63,0,dadetail.html?id=123
Schul- und Sportamt | 23
Angebote für studieninteressierte Geflüchtete
Duale Hochschule Karlsruhe
Integrationsprojekt für studieninteressierte Geflüchtete an der Dualen Hochschule Karlsruhe. Kostenlose Deutsch-Förderkurse auf C1-Niveau und weitere Angebote zur Studienvorbereitung.
Kordula Stewart und Judith Hüther Telefon: 0721 9735-615 oder -661 refugees@dhbw-karlsruhe.de
www.karlsruhe.dhbw.de/international-office/integrations-projekt-integra.html
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Die Koordinatorin für die Integration von Flüchtlingen ins KIT ist erste Anlaufstel- le für studieninteressierte Flüchtlinge im KIT. Auf der Internetseite sind außerdem Projekte verschiedener Initiativen im KIT verzeichnet, die sich für Flüchtlinge engagieren.
Daniela von Rüden daniela.rueden@kit.edu Beratung für Geflüchtete zum Studium am KIT Donnerstags von 14 bis 16 Uhr in Gebäude 50.20, EG, Raum 005
www.kit.edu/kit/fluechtlinge.php
Pelican-Projekt: Sprachpatenschaften am KIT
Pelican – personal intercultural academic network Sprachpatenschaften für studieninteressierte Geflüchtete. Ansprechpartnerinnen: Dr. Monika Hanauska und Marie-Hélène Adam
Arbeitskreis „Engagement für Flüchtlinge“ Telefon: 0721 60844714 monika.hanauska@kit.edu marie-helene.adam@kit.edu
www.pelican.kit.edu/
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Zuständige für Beratung und Koordination im Bereich Geflüchtete in den Spra- chen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch. Information über Studienmöglichkeiten für Geflüchtete an der PH Karlsruhe. Beratung von Studieninteressierten mit ausländischen Zeugnissen und von Ge- flüchteten findet montags von 11 bis 13 Uhr im Studien-Service-Zentrum der PH statt.
Pädagogische Hochschule Karlsruhe Akademisches Auslandsamt Telefon: 0721 9254222 oder -4224 simone.brandt@vw.ph-karlsruhe.de julia.friedl@vw.ph-karlsruhe.de
www.ph-karlsruhe.de/einrichtungen/akademisches-auslandsamt/gefluechtete/
Kiron University
Online-Universität mit anerkannten Abschlüssen ohne Zugangsbeschränkungen für Geflüchtete (Englisch)
www.kiron.ngo
mailto:refugees@dhbw-karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.dhbw.de/international-office/integrations-projekt-integra.html
mailto:daniela.rueden@kit.edu
https://www.kit.edu/kit/fluechtlinge.php
mailto:monika.hanauska@kit.edu
mailto:marie-helene.adam@kit.edu
http://www.pelican.kit.edu/
mailto:simone.brandt@vw.ph-karlsruhe.de
mailto:julia.friedl@vw.ph-karlsruhe.de
https://www.ph-karlsruhe.de/einrichtungen/akademisches-auslandsamt/gefluechtete/
http://www.kiron.ngo/
24 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Weitere Bildungsangebote für Geflüchtete
Lernfreundehaus
Das Lernfreundehaus in der ehemaligen Mackensen-Kaserne macht ein spenden- finanziertes ganztägiges Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche aus den Landeserstaufnahmestellen (LEAs) in Karlsruhe. Die Teilnahme ist unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status möglich.
Uneson Kinderhilfswerk Jasmin I. Sahin Telefon: 0721 98929920 info@uneson.org
www.uneson.org/lernfreunde/
Merkur-Akademie International
Die private Merkur-Akademie stellt bei entsprechender Eignung Freiplätze für Geflüchtete in der Ganztagsrealschule und in verschiedenen beruflichen Schul- zweigen zur Verfügung.
Merkur Akademie International Martina Siere-Heinsohn Telefon: 0721 1303227 info@merkur-akademie.de
www.merkur-akademie.de/
Naturkundemuseum – Führungen für Geflüchtete
Für Gruppen werden Führungen durch die Dauerausstellung des Naturkundemu- seums zum vergünstigten Preis angeboten. Die Führung erfolgt in deutscher Sprache. Um Anmeldung spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin wird gebeten. Weitere Information und Buchung Mo und Mi 15 – 17 Uhr Di und Do 10 – 12 Uhr unter der angegebenen Telefonnummer.
Staatliches Museum für Naturkunde Erbprinzenstr. 33 76133 Karlsruhe Telefonische Buchung Telefon: 0721 175-2152
www.smnk.de/wissensvermittlung/fuehrungen-fuer-gefluechtete/
ProRef – Programming for Refugees
Niederschwelliges ehrenamtliches Angebot von Angehörigen (Studierende, Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter) des KIT zum Erlernen der Programmiersprache Java. Kurssprachen sind Deutsch und Englisch. Anmeldung und aktuelle Kurse über die Internetseite.
EduRef e. V. Telefon: 0721 60837998 info@proref.eu www.facebook.com/EduRef.eu/
www.proref.eu
Sexualpädagogische Veranstaltungen für Gruppen
Zu Themen wie Liebe, Beziehung, Verhütung, Sexualität und Schwangerschaft bietet ProFamilia sexualpädagogische Veranstaltungen für Gruppen an. Sie arbeiten in der Regel geschlechtsspezifisch und zu den verschiedenen Fragen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dauer: 2 Stunden, Kosten 100 Euro plus Anfahrt. Eventuell benötigte Dolmetscher müssen von der Einrichtung organisiert werden.
Pro Familia Sexualpädagogisches Team Telefon: 0721 920505 sp.karlsruhe@profamilia.de
www.profamilia.de/angebote-vor-ort/baden-wuerttemberg/karlsruhe.html
mailto:info@uneson.org
http://www.uneson.org/lernfreunde/
mailto:info@merkur-akademie.de
https://www.merkur-akademie.de/
https://www.smnk.de/wissensvermittlung/fuehrungen-fuer-gefluechtete/
mailto:info@proref.eu
http://www.facebook.com/EduRef.eu/
http://www.proref.eu/
mailto:sp.karlsruhe@profamilia.de
https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/baden-wuerttemberg/karlsruhe.html
Schul- und Sportamt | 25
Freizeitgestaltung
Aus der Fülle der Angebote zur Freizeitgestaltung wurden solche ausgewählt, die kostenlos und anmeldefrei
zugänglich sind, regelmäßig stattfinden und Begegnungen mit anderen Kindern und Jugendlichen ermöglichen.
Aktionsbüro im Otto Dullenkopf-Park (stja)
Im neu gestalteten Otto Dullenkopf-Park gibt es offene Angebote für Kinder und Jugendliche in den Bereichen Zirkus, Parkour, Spielpädagogik und in Trendsport- arten.
Aktionsbüro Otto D. Imgard Schucker-Hüttel Telefon: 0721 66499240 i.schucker-huettel@stja.de
www.aktion-und-zirkus.de
Aktivspielplätze Günther Klotz-Anlage und Nordweststadt (stja)
Aktivspielplätze sind pädagogisch betreute Spielplätze zum Bauen, Werken, Klettern, Spielen oder Kochen im Freien. Der offene Bereich ist kostenlos und anmeldefrei zugänglich für Kinder von 6 bis 14 Jahren. Öffnungszeiten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unter den folgenden Links.
Stadtjugendausschuss e. V. Telefon: 0721 133-5601 stja@karlsruhe.de
www.stja.de/aktivspielplatz-guenther-klotz-anlage www.stja.de/aktivspielplatz-nordweststadt/
Ferienangebote kostenlos und anmeldefrei im Stadtjugendausschuss e. V. (stja)
Offene Ferienangebote für Schulkinder zwischen sechs und zwölf Jahren zwi- schen 10 und 15 Uhr gibt es während der Schulferien bei folgenden Einrichtun- gen des stja: Mobile Spielaktion, Jugendhäuser des stja, Aktivspielplätze Günther Klotz-Anlage und Nordweststadt, Aktions- und Zirkusbüro Otto D. Weitere In- formationen bei den jeweiligen Einrichtungen.
Stadtjugendausschuss e. V. Telefon: 0721 133-5601 stja@karlsruhe.de
www.stja.de/einrichtungen
Kinder- und Jugendhäuser des Stadtjugendausschuss e. V. (stja)
Die Kinder- und Jugendhäuser des stja sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und offen für alle jungen Menschen von 6 bis 27 Jahren. Neben Freizeitaktivitä- ten gibt es in vielen Einrichtungen auch Unterstützung bei Hausaufgaben, Be- werbungen. Einrichtungen, Öffnungszeiten und Ansprechpartnerinnen und An- sprechpartner sind auf der Internetseite des stja gelistet.
Stadtjugendausschuss e. V. Telefon: 0721 133-5601 stja@karlsruhe.de
www.stja.de/einrichtungen/
Offene Sportangebote
Kostenlose und anmeldefreie Sportangebote der Stadt Karlsruhe gibt es auf der Seite „Sport in Karlsruhe“ unter der Rubrik „Sportprogramme“ und als aktuelle Ausschreibungen
Stadt Karlsruhe | Schul-und Sportamt Telefon: 0721 133-4165 oder -4168 info@sus.karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/b3/freizeit/sport.de
Offene Werkstätten im jubez (stja)
Die Werkstätten in den Bereichen Fotografie, Holz, Keramik, Medien, Textil, Bildende Kunst, Theater und Tanz sind offen für junge Menschen von 6 bis 27 Jahren und können kostenlos und anmeldefrei besucht werden. Öffnungszeiten und weitere Informationen im jeweiligen Kalendereintrag auf der Startseite.
jubez Kronenplatz 1, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5630 jubez@stja.de
www.jubez.de
mailto:i.schucker-huettel@stja.de
http://www.aktion-und-zirkus.de/
mailto:stja@karlsruhe.de
http://www.stja.de/aktivspielplatz-guenther-klotz-anlage
http://www.stja.de/aktivspielplatz-nordweststadt/
mailto:stja@karlsruhe.de
http://www.stja.de/einrichtungen
mailto:stja@karlsruhe.de
http://www.stja.de/einrichtungen/
mailto:info@sus.karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/sport.de
mailto:jubez@stja.de
http://www.jubez.de/
26 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Projektraum COLA TAXI OKAY
Selbstorganisierter Kultur- und Projektraum für Begegnungen zwischen Neuzu- gewanderten und schon länger hier lebenden jungen Erwachsenen zwischen 18 und 35 Jahren. Wechselnde Aktionen und Veranstaltungen.
Cola Taxi Okay Kronenstraße 25 hello@colataxiokay.com oder über Facebook
www.colataxiokay.com
Tanzgruppe Lasya Pirya
Klassischen Indischen Tanz und Bollywood-Tanz für Kinder aus allen Ländern bietet die Tanzgruppe Lasya Pirya im Dachgeschoss des IBZ. Freitag 16 bis 19 Uhr Klassischer indischer Tanz Freitag 19 bis 20 Uhr Bollywood-Tanz
Internationales Begegenungszentrum Meera Mani Kaiserallee 12 d, Telefon: 0721 89333710 info@ibz-karlsruhe.de
www.ibz-karlsruhe.de/integrationsprojekte/tanzgruppe-lasya-pirya.html
Together Karlsruhe – Integration von jugendlichen Flüchtlingen und Migranten
„Together Karlsruhe“ ist eine Plattform zur Integration von Jugendlichen mit Fluchterfahrung oder Migrationshintergrund. Angeboten werden verschiedene Aktivitäten und Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung und zur Begegnung. Die Angebote richten sich an Einzelpersonen und an Gruppen oder Schulklassen.
Lobin Karlsruhe e. V. Sabine Uhle Wilhelmstraße 28, Telefon: 0179 7537615 s.uhle@lobin-karlsruhe.de
www.together-karlsruhe.de
Unterstützung von Bildung, Ausbildung und Teilhabe
Bleib dran plus
„Bleib dran plus“ hilft Auszubildenden und Betrieben dabei, Schwierigkeiten in der Ausbildung zu beheben, die Ausbildung fortzusetzen und zu einem erfolgrei- chem Abschluss zu führen.
AfB gGmbH Judith Bentele Telefon: 0721 9724616 judith.bentele@afb-karlsruhe.de
www.afb-karlsruhe.de/de/jugendliche-schueler-azubis/bleib-dran-plus.html
Dolmetscherpool
Kostenloser ehrenamtlicher Dolmetscherdienst zur Überwindung von Sprachbar- rieren in der Kommunikation, zum Beispiel mit Bildungseinrichtungen und zur Förderung der Chancengleichheit.
Internationaler Bund Elena Reznik Telefon: 0721 35256880 elena.reznik@ib.de
www.internationaler-bund.de/angebot/9516
Jugendmigrationsdienst
Individuelle Beratung von jungen Zugewanderten von 12 bis 27 Jahren oder ihren Eltern, auch zu Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten für Studium und Ausbildung
JMD – Jugendmigrationsdienst Internationaler Bund Baden Werderstraße 57 Telefon: 0721 378055 oder 0721 3524625 annette.ganter@ib.de silvana.lindner@ib.de
www.internationaler-bund.de/standort/202305
mailto:hello@colataxiokay.com
http://www.colataxiokay.com/
mailto:info@ibz-karlsruhe.de
http://www.ibz-karlsruhe.de/integrationsprojekte/tanzgruppe-lasya-pirya.html
mailto:s.uhle@lobin-karlsruhe.de
http://www.together-karlsruhe.de/
mailto:judith.bentele@afb-karlsruhe.de
https://www.afb-karlsruhe.de/de/jugendliche-schueler-azubis/bleib-dran-plus.html
mailto:elena.reznik@ib.de
https://www.internationaler-bund.de/angebot/9516/
mailto:annette.ganter@ib.de
mailto:silvana.lindner@ib.de
https://www.internationaler-bund.de/standort/202305/
Schul- und Sportamt | 27
Karlsruher Kinderpass
Der Karlsruher Kinderpass ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus einkom- mensschwachen Familien sowie unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen al- tersgerechte Freizeitaktivitäten und die Förderung individueller Begabungen. Berechtigte bekommen freien oder ermäßigten Eintritt in zahlreiche Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie weitere Vergünstigungen.
Jugendfreizeit- und Bildungswerk Bürgerstraße 16 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5671 jfbw@stja.de
www.jfbw.de/ka-kinderpass/index.php
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien können Leistungen „für Bildung und Teilhabe“ beantragen. Dazu zählen zum Beispiel Teilnahme an Klassenaktivitäten, Lernförderung, Schulverpflegung oder die Förderung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Jobcenter Abteilung Bildung und Teilhabe Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe (Rathaus-West) Telefon: 0721 8319-280 jobcenter-karlsruhe-stadt.but@jobcenter-ge.de
www.karlsruhe.de/b3/soziales/bildungspaket
mailto:jfbw@stja.de
http://www.jfbw.de/ka-kinderpass/index.php
mailto:jobcenter-karlsruhe-stadt.but@jobcenter-ge.de
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/bildungspaket/
28 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Angebote für Erwachsene
Angebote der Stadtbibliothek für Geflüchtete, Lehrkräfte und Ehrenamtliche
Mit und in der Bibliothek die Sprache und Kultur unseres Landes kennenlernen! Vielfältige Medienauswahl zu Deutsch als Fremdsprache und Berufsfeldern, freie Nutzung an zahlreichen Lernplätzen. Kostenlose Führungen für Sprachkurse und andere Gruppen nach Vereinbarung.
Stadtbibliothek im Neuen Ständehaus Telefon: 0721 133-4201 oder -4276 bibliothekspaedagogik@kultur.karlsruhe.de
www.stadtbibliothek-karlsruhe.de
AniKA -„Ankommen in Karlsruhe“
Datenbank mit Angeboten für Migrantinnen und Migranten, die das Ankommen beziehungsweise Einleben in Karlsruhe erleichtern. Neben Angeboten von Migran- tenorganisationen finden sich spezielle Projekte und Beratungsangebote für Mig- rantinnen und Migranten.
Internationales Begegnungszentrum Shqipe Bajrami-Grohs Telefon: 0176 50814669 anika.netz@gmx.de
Die Datenbank befindet sich im Aufbau.
Beratung für Betroffene von rechter Gewalt
Kostenlose, anonyme und vertrauliche Beratung für Betroffene und Zeuginnen und Zeugen von rechter Gewalt durch die Fachstelle „Leuchtlinie“. Internetseite in Deutsch, englisch, türkisch und arabisch. Es können über die Internetseite auch Vorfälle gemeldet werden. LEUCHTLINIE ist eine Fachstelle im Demokratiezentrum, Trägerin der Fachstelle ist die Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg.
Beratungsstelle Leuchtlinie Hotline 0711 88899933 kontakt@leuchtlinie.de
www.leuchtlinie.de
„bunt“: Portal für Geflüchtete in Karlsruhe
Sprachkurse, Veranstaltungen und weitere Angebote für Geflüchtete in Karlsruhe. Das Portal wird von verschiedenen Trägern und ehrenamtlichen Initiativen gemein- schaftlich betrieben und vom Projektverbund von Caritas und Diakonie koordiniert.
Caritasverband Karlsruhe e. V. | Diakonisches Werk Karlsruhe Telefon: 0721 921335-0 info@caritas-karlsruhe.de
www.bunt-ka.de
Zentrale Beratungsstelle für Integrationskurse
Zentrale Koordinierungsstelle beim Büro für Integration. Informationen zu Integra- tionskursen und Anbietern von Sprachkursen auf der Internetseite, bei Bedarf auch persönliche Beratung.
Büro für Integration Telefon: 0721 133-5727 zebefi1@sjb.karlsruhe.de oder Telefon: 0721 133-5779 zebefi2@sjb.karlsruhe.de
www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/integrationskurse
mailto:bibliothekspaedagogik@kultur.karlsruhe.de
http://www.stadtbibliothek-karlsruhe.de/
mailto:anika.netz@gmx.de
mailto:kontakt@leuchtlinie.de
http://www.leuchtlinie.de/
mailto:info@caritas-karlsruhe.de
http://www.bunt-ka.de/
mailto:zebefi2@sjb.karlsruhe.de
http://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/integrationskurse
Schul- und Sportamt | 29
Materialien und Informationen
Deutsch lernen und Unterrichtsgestaltung
Berufsbezogenes Deutsch: Online-Ressourcen und Lehrwerke
www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu
Deutschlernangebote auf Youtube: Artikel des Goethe-Instituts mit Empfehlungen verschiedener YouTube-
Kanäle
www.goethe.de/de/spr/mag/21103527.html
Deutschlernangebote auf YouTube: Empfehlenswerte YouTube-Kanäle
www.germanskills.com/single-post/Die-besten-Deutschlehrer-auf-YouTube
Integration-Migration-Bildung: Fachportal des Landesinstituts für Schulentwicklung Baden-Württemberg
www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung
Kinder- und Jugendbibliothek: Liste der Sprachen, in denen es Literatur für Kinder und Jugendliche gibt
www.karlsruhe.de/b2/bibliotheken/zweigstellen/jugendbibliothek/HF_sections/content/1503406551075/Jugendbibliothek_vorh
andene_Sprachen.pdf
Kinder lernen Deutsch: Portal des Goethe-Instituts mit umfangreichen Informationen und Materialien für das
Kindergarten- und Grundschulalter
www.goethe.de/de/spr/unt/kum/dki.html
Landesmedienzentrum: Angebote für Geflüchtete und Migranten
www.lmz-bw.de/landesmedienzentrum/programme/angebote-fuer-gefluechtete-und-migranten/
Lernox: Ankommen durch Sprache: Sprachportal mit umfangreichen DaF und DaZ-Materialien
www.lernox.de
Lingonetz: Materialien zum integrierten Sach- und Fremdsprachenunterricht Content and Language
Integrated Learning (CLIL)
www.lingonetz.de
Linksammlung mit Online-Angeboten und Unterrichtsmaterialen zum Deutschlernen des Vereins BIMS e. V.
www.bimsev.de/n/?Lernen_mit_Refugees
Online Deutsch lernen. Kostenlose Web-basierte Angebote zum Deutschlernen und zur Grundbildung
www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu
Podcasts beliebter deutscher Kinderbücher in arabischer Sprache (für Kinder im Grundschulalter)
www.goethe.de/de/spr/flu/ein.html
http://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu
https://www.goethe.de/de/spr/mag/21103527.html
https://www.germanskills.com/single-post/Die-besten-Deutschlehrer-auf-YouTube
http://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung
https://www.karlsruhe.de/b2/bibliotheken/zweigstellen/jugendbibliothek/HF_sections/content/1503406551075/Jugendbibliothek_vorhandene_Sprachen.pdf
https://www.karlsruhe.de/b2/bibliotheken/zweigstellen/jugendbibliothek/HF_sections/content/1503406551075/Jugendbibliothek_vorhandene_Sprachen.pdf
https://www.goethe.de/de/spr/unt/kum/dki.html
https://www.lmz-bw.de/landesmedienzentrum/programme/angebote-fuer-gefluechtete-und-migranten/
http://www.lernox.de/
http://www.lernox.de/
http://www.lingonetz.de/
http://www.bimsev.de/n/?Lernen_mit_Refugees
http://www.goethe.de/de/spr/flu/ein.html
30 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Integration und Aufenthaltsrecht
Einwanderer.net: Aktuelle Informationen und Arbeitshilfen zu Aufenthaltsrecht, Zugang zu Ausbildung,
Arbeit und Sozialleistungen
www.einwanderer.net/uebersichten-und-arbeitshilfen/
Fluechtlingshelfer.info: Internetseite mit aktuellen Informationen für Ehrenamtliche
www.fluechtlingshelfer.info
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Internetseite mit aktuellen Informationen
www.fluechtlingsrat-bw.de
Handlungsanleitung bei drohender Abschiebung eines Kindes oder eines Jugendlichen: (Merkblatt der GEW
Baden-Württemberg)
www.fluechtlingsrat-bw.de/files/Dateien/Dokumente/INFOS%20-%20Fluechtlingsarbeit%20BW/2017%20ueberregional/2017-
07-GEW-Leitfaden%20Abschiebung%20und%20Schule.pdf
Kultusministerium Baden-Württemberg: Informationsseite zur Flüchtlingsintegration
www.km-bw.de/Fluechtlingsintegration
Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Handreichung zum Thema: „Extremismus erkennen“
www.verfassungsschutz-
bw.de/site/lfv/get/documents/IV.Dachmandant/Datenquelle/PDF/2016_aktuell/%23%23ALT%23%23Extremismus_erkennen_F
l%C3%BCchtlingsunterk%C3%BCnfte.pdf
http://www.einwanderer.net/uebersichten-und-arbeitshilfen/
http://www.fluechtlingshelfer.info/
http://www.fluechtlingsrat-bw.de/
http://www.fluechtlingsrat-bw.de/files/Dateien/Dokumente/INFOS%20-%20Fluechtlingsarbeit%20BW/2017%20ueberregional/2017-07-GEW-Leitfaden%20Abschiebung%20und%20Schule.pdf
http://www.fluechtlingsrat-bw.de/files/Dateien/Dokumente/INFOS%20-%20Fluechtlingsarbeit%20BW/2017%20ueberregional/2017-07-GEW-Leitfaden%20Abschiebung%20und%20Schule.pdf
http://www.km-bw.de/Fluechtlingsintegration
http://www.verfassungsschutz-bw.de/site/lfv/get/documents/IV.Dachmandant/Datenquelle/PDF/2016_aktuell/%23%23ALT%23%23Extremismus_erkennen_Fl%C3%BCchtlingsunterk%C3%BCnfte.pdf
http://www.verfassungsschutz-bw.de/site/lfv/get/documents/IV.Dachmandant/Datenquelle/PDF/2016_aktuell/%23%23ALT%23%23Extremismus_erkennen_Fl%C3%BCchtlingsunterk%C3%BCnfte.pdf
http://www.verfassungsschutz-bw.de/site/lfv/get/documents/IV.Dachmandant/Datenquelle/PDF/2016_aktuell/%23%23ALT%23%23Extremismus_erkennen_Fl%C3%BCchtlingsunterk%C3%BCnfte.pdf
Schul- und Sportamt | 31
Mehrsprachige Informationsangebote
DGB-Gewerkschaftsjugend: Infos zur Berufsausbildung in Englisch, Französisch, Arabisch und Farsi
www.welcome-solidarity.de
Kultusministerium Baden-Württemberg: Flyer „Informationen zum Schulanfang“
www.km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/kultusportal-
bw/zzz_pdf/KuMi_Flyer_Elterninfo071026.pdf
In Italienisch, Russisch und Türkisch
www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Publikationen
Kultusministerium Baden-Württemberg: Broschüre „Bildungswege in Baden-Württemberg“
www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Publikationen
Auch in Englisch und Russisch erhältlich.
Handbook Germany: Antworten von A bis Z zum Leben in Deutschland auf Deutsch, Englisch, Französisch,
Arabisch, Türkisch, Farsi und Pashtu
www.handbookgermany.de
InfoMigrants: Nachrichtenportal mit Informationen und Nachrichten aus verschiedenen europäischen Län-
dern für Migranten, die auf dem Weg nach Europa sind oder sich bereits hier befinden, auf Englisch, Franzö-
sisch, Arabisch, Dari und Pashtu
www.infomigrants.net
Infoportal für Geflüchtete „Erste Schritte in Deutschland“ der Deutschen Welle mit umfangreichen Informa-
tionen zum Leben in Deutschland. Verfügbar auf Arabisch, Dari, Pashtu, Urdu und Englisch.
www.dw.com/de/themen/erste-schritte-in-deutschland/s-32443
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland (deutsch). Zugewanderte Eltern unterstützen ihre Kinder
beim Einstieg ins Berufsleben (in 16 Sprachen erhältlich)
32 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Notizen
Schul- und Sportamt | 33
Notizen
34 | Bildungs- und Beratungsangebote für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Vorbemerkung
Angebote für das Vorschulalter
Grundschulen
Schulanmeldung
Grundschulen mit Vorbereitungsklassen im Schuljahr 2018 | 2019
Unterricht in den Landeserstaufnahmestellen (LEA)
Ergänzende Sprachförderung an Grundschulen
Angebote für Eltern zugewanderter Kinder
Angebote für Vorbereitungsklassen an Grundschulen
Weiterführende Schulen
Schulanmeldung
Weiterführende Schulen mit Vorbereitungsklassen im Schuljahr 2018 | 2019
Unterricht in den Landeserstaufnahmestellen (LEA)
Ergänzende Sprachförderung an weiterführenden Schulen
Angebote für Vorbereitungsklassen an weiterführenden Schulen
Berufliche Schulen
Schulanmeldung
Berufliche Schulen mit VABO-Klassen im Schuljahr 2018 | 2019
Ergänzende Sprachförderung an beruflichen Schulen
Angebote für Neuzugewanderte an beruflichen Schulen
Außerschulische Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Hausaufgaben- und Lernbetreuung
Ehrenamtliche Nachhilfe- und Patenschaftsangebote
Sprache und Kommunikation
Migrations- und Bildungsberatung
Zeugnisanerkennung und Anerkennungsberatung
Berufsorientierung und Bewerbung
Berufliche Integration für Geflüchtete
Angebote für studieninteressierte Geflüchtete
Weitere Bildungsangebote für Geflüchtete
Freizeitgestaltung
Unterstützung von Bildung, Ausbildung und Teilhabe
Angebote für Erwachsene
Materialien und Informationen
Deutsch lernen und Unterrichtsgestaltung
Integration und Aufenthaltsrecht
Mehrsprachige Informationsangebote
https://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZnNDt0aM5hLK7/ZZnND2Ik9wGOiN/Bildungs-%20und%20Beratungsangebote%20f%C3%BCr%20neu%20zugewanderte%20Kinder%20Jugendliche%20und%20junge%20Erwachsene_12.11.2018.pdf
Karlsruhe Denkmaltag: Campus KIT-Süd
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Quelle: stattreisen Karlsruhe e.V.
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Campus KIT-Süd
Beitrag zum Tag des offenen Denkmals am 09.09.2018
Berliner Platz
Treffpunkt, Öffnungszeit und Führungen
17.00 Uhr: Rundgang „Erfinder und Erfindungen, die verbinden – ein Rundgang über den Campus KIT-Süd“ (Georg Hertweck, stattreisen Karlsruhe e.V.) Treffpunkt: vor dem Postamt am Berliner Platz
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Anfahrt
Die Entdeckung der unsichtbaren elektromagnetischen Wellen durch Hertz an der TH Karlsruhe war die Grundlage für die Entwicklung der drahtlosen Telegraphie und des Radios, zwei Techniken, die die Menschen auf eine bis dahin unvorstellbare Weise miteinander in Verbindung gebracht haben. Aber auch in neuester Zeit war die TH federführend: 1984 kam hier die erste in Deutschland empfangene E-Mail an. Aber noch vor den neuen Kommunikationswegen stand die Entwicklung des Verkehrswesens: Drais, Benz, Kessler, Tulla, Honsell und Dieter Ludwig haben in Karlsruhe und der Welt ihre Spuren hinterlassen.
Nächste Haltestelle Karlsruhe Kronenplatz (Fritz-Erler-Str.)
Linie: Tram 3
Nächster Parkplatz Englerstr. (Parkautomat)
Entfernung: ca. 50 m Luftlinie
Anfahrt
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Weitere Denkmale in der Nähe:
Führung „Handwerker und Huren, Künstler und Studenten – Das Dörfle – ein Stadtteil im Wandel“
Entfernung:
0,13 km
Stadtarchiv
Entfernung:
0,14 km
Evangelisch Lutherische Simeonkirche
Entfernung:
0,36 km
Kleine Kirche
Entfernung:
0,38 km
Führung „Vom Ausbesserungswerk zum Citypark“
Entfernung:
0,41 km
Marktplatz
Entfernung:
0,47 km
Entfernungen sind ausgehend vom Marktplatz, Karlsruhe Zentrum, angegeben.
Impressum
https://m.karlsruhe.de/denkmaltag/db/de/stadtfuhrung_erfinder_und_erfindungen
Begründung.pdf
Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe - Vogelsand - 3. Ände- rung“, Karlsruhe - Rintheim
beigefügt:
Begründung und Hinweise
- Entwurf -
- 2 -
Inhaltsverzeichnis:
A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ..................... 4
1. Aufgabe und Notwendigkeit .................................................................... 4
2. Bauleitplanung .......................................................................................... 4
2.1 Vorbereitende Bauleitplanung..................................................................... 4
2.2 Verbindliche Bauleitplanung ....................................................................... 4
3. Bestandsaufnahme ................................................................................... 5
3.1 Räumlicher Geltungsbereich....................................................................... 5
3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz .......... 5
3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit .............................. 5
3.2.2 Artenschutz ................................................................................................. 6
3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ................................... 7
3.4 Eigentumsverhältnisse ................................................................................ 7
3.5 Belastungen ................................................................................................ 7
4. Planungskonzept ...................................................................................... 8
4.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................ 11
4.2 Maß der baulichen Nutzung ...................................................................... 14
4.3. Erschließung ............................................................................................. 16
4.3.1 ÖPNV ....................................................................................................... 16
4.3.2 Motorisierter Individualverkehr .................................................................. 16
4.3.3 Ruhender Verkehr .................................................................................... 17
4.3.4 Geh- und Radwege ................................................................................... 17
4.3.5 Ver- und Entsorgung ................................................................................. 17
4.4 Gestaltung ................................................................................................ 19
4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ........... 23
4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen ....................................................................... 23
4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft................................................................ 27
4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen ............................................................................ 27
4.5.4 Maßnahmen für den Artenschutz/ CEF-Maßnahmen ........................... 27
4.6 Belastungen .............................................................................................. 30
4.6.1 Lärm ......................................................................................................... 30
4.6.2 Luft, Klimaanpassung, Klimaschutz .......................................................... 32
4.6.3 Altlasten .................................................................................................... 33
5. Umweltbericht ......................................................................................... 33
6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan .......................................................... 34
6.1 Sozialverträglichkeit der Planung.............................................................. 34
6.2 Sozialplan ................................................................................................. 34
7. Statistik .................................................................................................... 35
8. Bodenordnung ........................................................................................ 35
9. Kosten (überschlägig) ............................................................................. 36
9.1 Beitragsfähige Erschließungskosten ......................................................... 36
9.2 Sonstige Kosten zu Lasten der Stadt ........................................................ 36
9.3 Kosten für Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB ...................................... 37
9.4 Städtische Kosten insgesamt.................................................................... 37
9.5 Kosten zu Lasten der Stadtwerke ............................................................. 37
- 3 -
10. Finanzierung ........................................................................................... 37
B. Hinweise .................................................................................................. 38
1. Versorgung und Entsorgung ..................................................................... 38
2. Entwässerung ........................................................................................... 40
3. Niederschlagswasser ................................................................................ 41
4. Archäologische Funde, Kleindenkmale ..................................................... 42
5. Baumschutz .............................................................................................. 43
6. Altlasten .................................................................................................... 43
7. Erdaushub / Auffüllungen ......................................................................... 43
8. Private Leitungen ...................................................................................... 43
9. Barrierefreies Bauen ................................................................................. 43
10. Erneuerbare Energien .............................................................................. 43
11. Dachbegrünung und Solaranlagen ........................................................... 43
12. Begrünung von Tiefgaragen ..................................................................... 44
13. Schallschutz.............................................................................................. 44
14. Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung ............................... 44
15. Wasserschutzgebiet ................................................................................. 45
- 4 -
A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
1. Aufgabe und Notwendigkeit
Der Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe-Vogelsand“ vom 12. März 1993 wurde seinerzeit mit dem Ziel beschlossen, Gewerbeflächen für Forschungsberei- che bzw. technologieorientiertes Gewerbe zur Verfügung zu stellen und ein be- sonders hochwertiges Gewerbegebiet mit Vorbildfunktion zu schaffen. Dabei wurde großer Wert auf eine anspruchsvolle Gestaltung und starke Durchgrünung gesetzt. Um den Ansprüchen der Nutzer entgegenzukommen, wurde bereits En- de 1997 das Planrecht im Bereich der Punkthäuser angepasst. Im nordwestlichen Teil des Technologieparks wurde im März 2018 ein vorhabenbezogener Bebau- ungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ erstellt, um der Nachfrage nach schulischen Einrichtungen gerecht zu werden.
Im Stadtgebiet besteht eine große Nachfrage nach gewerblichen Flächen. Zu- gleich sind die in Karlsruhe verfügbaren Gewerbeflächen knapp.
Da sich die Ansprüche der Nutzer des Technologieparks deutlich verändert ha- ben, wurde die Konzeption für den Technologiepark Karlsruhe überarbeitet, um den heutigen und zukünftigen Bedürfnissen gerecht zu werden. Hierzu wurde in einem breiten Beteiligungsprozess und in Abstimmung mit den derzeitigen Nut- zern des Technologieparks der städtebauliche Rahmenplan „Technologiepark Karlsruhe Reload“ entwickelt. Dieser wurde im Oktober 2016 durch den Ge- meinderat beschlossen.
Die Überarbeitung des derzeit geltenden Baurechts auf der Basis des Rahmen- plans setzt die bisherige Konzeption für hochwertiges Gewerbe im Technologie- park fort, lässt ein höheres Maß an baulicher Dichte zu und setzt hohe Anforde- rungen an die Freiraumgestaltung. Der Bebauungsplan soll größere Flexibilität ermöglichen, ohne den hohen Gestaltungsanspruch aufzugeben, welcher prä- gend für den heutigen Technologiepark ist.
2. Bauleitplanung
2.1 Vorbereitende Bauleitplanung
Im aktuellen Flächennutzungsplan 2010, 4. Aktualisierung des Nachbarschafts- verbands Karlsruhe, ist der Planbereich als Sonderbaufläche mit der Zweckbe- stimmung „Forschung, technologieorientiertes Gewerbe“ dargestellt. Die Ände- rung des Bebauungsplans ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
2.2 Verbindliche Bauleitplanung
Es gelten die Bebauungspläne:
• Nr. 675 „Technologiepark Karlsruhe-Vogelsand“ vom 12. März 1993,
• Nr. 710 „Technologiepark Karlsruhe-Vogelsand, Satzungsänderung-Bereich Punkthäuser“ vom 20. März 1998.
- 5 -
Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans werden diese Pläne aufgehoben.
Dieses Bebauungsplanverfahren (3. Änderung) umfasst eine kleinere Gesamtflä- che, da mehrere Bereiche aus der Planung herausgenommen wurden. Dies be- trifft die Dauerkleingärten, welche erhalten bleiben, die Bahnanlagen (Haid-und- Neu-Straße) sowie das Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße, für welches ein vorha- benbezogener Bebauungsplan erstellt wurde.
3. Bestandsaufnahme
3.1 Räumlicher Geltungsbereich
Das ca. 30,53 ha große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Rintheim.
Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes.
3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz
Für das Plangebiet wurde ein Umweltbericht erarbeitet (Büro Emch+Berger, Karls- ruhe), welcher als Anlage 1 angefügt ist.
3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit
Das Gebiet liegt im Bereich der Niederterrasse des Rheins. Das Planungsgebiet ist der Wuchslandschaft des Buchen-Eichenwaldes zuzuordnen. Auf den durchlässi- gen kalk- und basenarmen Sandböden würden von Natur aus Rotbuche und Ei- che vorherrschen. Diese natürlichen Waldgesellschaften sind Ersatzgesellschaften, vorwiegend Acker- und Wildkräutergesellschaften gewichen.
Den geologischen Untergrund bilden quartäre Kiese und Sande. Vorherrschender Bodentyp ist tief entwickelte Braunerde. Die tiefgründigen Böden sind schwach sauer bis sauer. Der hohe Sandanteil bedingt eine hohe Wasserdurchlässigkeit und eine geringe Feldkapazität. Aufgrund des hohen Sandanteils und der Tief- gründigkeit weist der Ausgangsboden im Planungsgebiet eine sehr hohe Wasser- durchlässigkeit und eine sehr geringe Wasserspeicherkapazität auf.
Daraus und aus dem hohen Grundwasserflurabstand resultieren eine sehr hohe Bewertung der Bodenfunktion „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ (Bewer- tungsklasse 4) und eine geringe Bewertung der Bodenfunktion „Filter und Puffer für Schadstoffe“ (Bewertungsklasse 1). Die Funktion „Natürliche Bodenfruchtbar- keit” ist von geringer bis mittlerer Bedeutung. Das Relief im Planungsgebiet ist durch Materialumlagerungen und Nutzungen anthropogen überprägt. Im Bereich des Technologieparks wurde lokal immer wieder Sand abgebaut. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gruben mit anthropogenem Material wieder verfüllt wurden.
Der höchste bisher gemessene Grundwasserspiegel innerhalb des Plangebietes liegt bei 112 m ü. NHN. Die Grundwasserfließrichtung erfolgt von Südost nach Nordwest. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Nieder- schlägen über einen längeren Zeitraum der bisher ermittelte maximale Grund- wasserstand überschritten werden kann.
- 6 -
Die Grundstücke sind aus entwässerungstechnischen Gründen auf das Straßenni- veau aufzufüllen. Die notwendige Aufschüttung muss auf Höhe Gehweghinter- kante erfolgen. Diese Höhe ist beim Tiefbauamt Planung Straßenbau zu erfragen.
3.2.2 Artenschutz
Avifauna
Gemäß spezieller artenschutzrechtlicher Untersuchung (Stand 07. November 2018) zeigen sich das Untersuchungsgebiet und seine Umgebung mit 39 nach- gewiesenen Vogelarten hinsichtlich der Artenzahl als durchschnittlich. Von diesen Arten müssen viele als Nahrungsgäste gewertet werden (z.B. Mäusebussard), ei- nige Arten waren regelmäßig festzustellen (z.B. Grünspecht). Das Gebiet ist rela- tiv strukturarm, daher sind lediglich Hecken- und Gehölzbrüter wie Nachtigall, Dorngrasmücke und Mönchsgrasmücke stark vertreten.
Von den nachgewiesenen Arten, die auf der Roten Liste geführt werden, bzw. strengen Schutz genießen, können einige als Brutvögel ausgeschlossen werden, da für sie keine geeigneten Strukturen im Gebiet existieren: Dohle, Gartenrot- schwanz Grünspecht, Mauersegler, Mäusebussard, Saatkrähe, Sperber, Türken- taube.
Übrige Arten der Roten Liste, für die Maßnahmen erforderlich werden: Dorn- grasmücke, Feldsperling, Gimpel, Girlitz, Haussperling, Klappergrasmücke, Star, Turmfalke, Wacholderdrossel.
Bedeutung des Untersuchungsgebietes für Fledermäuse
Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden regelmäßig Zwergfledermäuse beim Jagen beobachtet. Die Jagdaktivität im Bereich der Heldbockverdachtsbäume war jedoch außergewöhnlich hoch. Große Abendsegler jagen meist in großer Höhe im freien Luftraum über Wäldern und Offenland, so dass das Untersuchungsge- biet höchstens Teil ihres Jagdgebietes darstellt. Selbst bei möglichem Verlust die- ses Nahrungshabitats sind durch das Vorhandensein gleichwertiger Habitate in der unmittelbaren Nachbarschaft direkte Effekte auf die lokale Fledermauspopu- lation auszuschließen.
Im Untersuchungsgebiet wurden keine bedeutenden Fledermaus-Transferwege nachgewiesen.
Im vorhandenen Baumbestand wurden nur wenige und aufgrund ihrer geringen Höhe nur bedingt als Fledermausquartier geeignete Baumhöhlen nachgewiesen. Das Vorkommen von Quartieren baumbewohnender Arten (z.B. Großer Abend- segler) kann im Baumbestand des Untersuchungsgebiets während des Untersu- chungszeitraumes ausgeschlossen werden.
Holzbewohnende Käfer
Drei Bäume sind potenziell von streng geschützten Holzkäfern besiedelt: eine Alt- eiche muss als Brutbaum gewertet werden, die beiden benachbarten Eichen sind als Verdachtsbäume einzustufen. Es handelt sich um eine Teil-Population der deutlich größeren Karlsruher Heldbock-Population.
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Reptilien
In allen Bereichen, die für Zauneidechsen auch nur halbwegs tauglich waren, konnten Zauneidechsen nachgewiesen werden. Daher ist davon auszugehen, dass geeignete Flächen innerhalb des gesamten Gebietes von Zauneidechsen be- siedelt sind und es keine „zauneidechsenfreien“ Idealhabitate gibt. Es wurden 61 Zauneidechsen nachgewiesen (42 adult, 2 Jungtiere, 17 unbestimmbar) – streng geschützt im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG.
3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung
Das 30,53 ha große Areal des Technologieparks ist bereits teilweise bebaut, grö- ßere Bauvorhaben werden derzeit realisiert. Die Unternehmen sind überwiegend in den Bereichen IT, Technologie und dem High-Tech Sektor tätig, davon etwa 30 Prozent internationale Unternehmen. Die Ausrichtung der gewerblichen Gebäu- denutzung ist derzeit eher von Büro- und Laborbauten als von Produktions- und großflächigen Forschungsbauten geprägt.
Die Technologiepark Karlsruhe GmbH (TPK GmbH) hat einen Großteil der derzeit bestehenden Gebäude innerhalb des Technologieparks entwickelt und vermietet. Ergänzend werden für die Mieter der TPK GmbH zusätzliche Dienstleistungen an- geboten. Das im Technologiepark bestehende element-i Bildungshaus Technido mit Kindertagestätte und Grundschule wird um eine Gemeinschaftsschule erwei- tert und im nordwestlichen Teil des Technologieparks angesiedelt. Darüber hin- aus errichteten mehrere Unternehmen eigengenutzte Immobilien.
Im Planareal befinden sich darüber hinaus noch wenige Wohnhäuser und Be- triebsgebäude.
3.4 Eigentumsverhältnisse
Haupteigentümerin der unbebauten Flächen ist die Stadt Karlsruhe. Die übrigen Flächen befinden sich in Privatbesitz.
3.5 Belastungen
Das Gebiet ist durch umliegende Straßen, gewerbliche Nutzung, Sportanlagen und einzelne wenige Schadstoffeinträge im Boden belastet. Näheres ist dem Umweltbericht zu entnehmen.
Lärm
Auf das Gebiet wirken Lärmimmissionen des Straßen- und Straßenbahnverkehrs, insbesondere von der Haid-und-Neu-Straße und vom Hirtenweg ein. Laut aktuel- ler Lärmkartierung 2016 liegen die Beurteilungspegel am Tag bei bis zu 65 dB(A). In den besonders empfindlichen Nachtstunden (22 Uhr bis 6 Uhr) liegt die durch- schnittliche Lärmbelastung bei bis zu 55 dB(A). Daneben wirkt die östlich des Plangebietes liegende Trasse der Deutschen Bahn auf das Plangebiet ein. Die Be- urteilungspegel liegen am Tag bei bis zu 60 dB(A) und nachts bei 55 dB(A).
Die höchsten Geräuscheinwirkungen treten insgesamt im Kreuzungsbereich Haid- und-Neu-Straße/Hirtenweg mit Beurteilungspegeln von bis zu 68 dB(A) am Tag und bis zu 61 dB(A) in der Nacht auf. An allen weiteren Gebäudefassaden liegen die Beurteilungspegel unter 60 dB(A) nachts.
- 8 -
Somit liegen an dieser Fassade Geräuscheinwirkungen von mehr als 60 dB(A) in der Nacht vor. Dieser Wert wird in der Rechtsprechung als Schwellenwert zur Schutzpflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum angesehen, was bei der Festlegung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen für Wohnnutzungen zu berücksichtigen ist.
Schalltechnische Einwirkungen durch Sportlärm
Nördlich angrenzend befinden sich mehrere Sportanlagen (Fußball, Cricket, Ten- nis, Beachvolleyball) sowie ein Hallenbad mit Außenbereichen, von denen Lärmemissionen in das Plangebiet einwirken.
Klima, Luft
Das Gebiet ist vollständig beplant, im Bestand aber nur teilweise bebaut. Überge- ordnete Kaltluftleitbahnen sind laut Klimafunktionskarte nicht vorhanden. Die öf- fentlichen Grünflächen besitzen aufgrund ihrer Kleinflächigkeit keine Funktion als Kaltluftentstehungsgebiete. Die bioklimatische Belastung der bisher bebauten Flächen erreicht vor allem geringe, in den Grenzbereichen zur L560 (Haid-und- Neu-Straße) infolge verkehrsbedingter Luftbelastungen, insbesondere durch Stickstoffdioxid, insgesamt mittlere Belastungen (NVK 2011). Für die restlichen, nach derzeit gültigem Bebauungsplan als gebaut geplanten Flächen wird eine vergleichbare Luftbelastung angenommen. Es liegen keine Überschreitung von Grenz- oder Orientierungswerten der Luftreinhaltung vor.
Altlasten
Im Bereich des Technologieparks liegt die bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasste Fläche „AA Hirten- weg“ (Objekt-Nummer 00512).
Es handelt sich um verfüllte Sand-/Kiesgruben, deren Ausdehnung oder die ver- wendeten Auffüllmaterialien nicht genau bestimmt werden konnten. Im Rahmen von technischen Erkundungen wurden Hausmüll, Erdaushub und Schlacken an- getroffen, die zum Teil schadstoffbelastet waren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch in nicht erfassten Bereichen ein Sand-/Kiesabbau stattgefun- den hat.
4. Planungskonzept
Der Technologiepark Karlsruhe bietet für großflächige Neuansiedlungen von Fir- men im Technologiesektor eine letzte zusammenhängende Fläche mit besonde- ren Vorteilen zur Vernetzung mit Universität und sonstigen Forschungseinrich- tungen und damit herausragende Standorteigenschaften für Unternehmen, die von der international bedeutenden Bildungs- und Forschungslandschaft profitie- ren. Die räumliche Lage und direkte Nachbarschaft zum KIT Campus Ost stellen wesentliche Qualitäten der Standortentwicklung dar.
Vor dem Hintergrund der Flächenknappheit für die Ansiedlung oder Erweiterung von Technologieunternehmen und zur Weiterentwicklung des technologieorien- tierten Wirtschaftssektors der Stadt und der Region soll der Technologiepark möglichst gut genutzt und als Standort profiliert werden.
- 9 -
Die Stadt Karlsruhe hat Albert Speer & Partner GmbH mit der Studie „Technolo- giepark Karlsruhe Reload“ beauftragt, um einen strategischen Rahmen für die Weiterentwicklung des Areals in den nächsten 15 – 20 Jahren zu entwerfen, der zeitgemäßen Rahmenbedingungen und Nutzeranforderungen entspricht. Hierzu wurde 2016 in Zukunftsworkshops und Nutzerbefragungen ein Rahmenplan entwickelt, der die Zukunft des Technologieparks Karlsruhe als bedeutenden Standort für Firmen aus dem Hightech-Sektor und deren Dienstleister definiert, Verbesserungsvorschläge für die attraktive Gestaltung und Nutzung darstellt und Grundlage der Bauleitplanung ist.
Entwurfselemente Rahmenplan Technologiepark Reload
Die städtebauliche Rahmenplanung sieht folgende Entwurfselemente vor, die in die Bebauungsplanung im Wesentlichen aufgenommen wurden:
„Technologie Plaza“ – Südliches Entrée
Das südliche Entrée soll zu einem attraktiven urbanen Stadtraum mit öffentlichen Nutzungen und Publikumsverkehr werden. Verdichtete Bauformen definieren das südliche Entrée - wie das Hotel mit baulicher Höhendominante von 45 m als „Landmark“. Weitere öffentliche Nutzungen wie gastronomische Angebote, Se- minar- und Schulungsräume, Eventflächen sind möglich. Ebenfalls ein Boarding- house sowie Büro- und Technologienutzungen.
Ein großzügiger, mit Bäumen flankierter Straßenraum entlang der südlichen Al- bert-Nestler-Straße schafft einen attraktiven Eingang zum Technologiepark. Zent- raler öffentlicher Raum ist der nördlich gelegene Platz, der zum Treffpunkt für Beschäftigte und Besucher des Technologieparks werden soll. Der Eingangsbe- reich wird für alle Verkehrsarten adäquat gestaltet und dient auch als Transfer- punkt für Ankommende mit dem öffentlichen Nahverkehr. Die Verknüpfung von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und dem angedachten internen TPK Bus Loop mit einer Haltestelle am Zufahrtsbereich soll die Nutzung der öffentli- chen Nahverkehrsmittel fördern.
„Mobilitätszentrale“ – Südliches Entrée West
Das westliche Baufeld am südlichen Gebietseingang war bislang Technologiean- siedlungen vorbehalten. Um den Entréecharakter stärker auszubilden, sollen auch hier künftig zusätzlich publikumsbezogene Nutzungen zugelassen werden, so dass eine multifunktionale Einheit aus Nahversorgung und gesundheitsorientier- ten Dienstleistungen entstehen kann. Am Gebietseingang soll ein öffentliches Parkhaus für Besucher und Nutzer entstehen. Parken und sonstige Nutzungen sollen möglichst in einer architektonischen Gebäudeeinheit kombiniert werden. Zudem sollte an dieser zentralen Stelle gut sichtbar ein Mobilitätszentrum inte- griert werden, mit dem beispielsweise ein Forschungsschwerpunkt Mobilität auch baulich sichtbar wäre. Die Verknüpfung und Konzentration von zentralem Park- haus, Mobility Hub, Service Station für Mobilität mit Übergang zum TPK Bus Loop kennzeichnet diese spezielle Nutzung.
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„Grüne Spange“ – Bebauung am Grünraum
Die „Grüne Spange“ übernimmt im Rahmen der bestehenden und neuen Bebau- ung am Grünraum die Funktion eines freien, öffentlichen Gestaltungs- und Kommunikationsraums. In direkter Verbindung zum Freiraum können öffentlich- keitswirksame Nutzungen wie Cafés, Gastronomie, der Versorgung des Gebiets dienende Läden und Servicedienste mit positiver Wirkung auf die Urbanität des Quartiers entwickelt werden.
„Synergie Plaza“ – Interaktion KIT Campus Ost/TPK
Die „Synergie Plaza“ verbindet den Technologiepark mit dem angrenzenden KIT Campus Ost räumlich und visuell. Der Platz bildet den westlichen Endpunkt der „Grünen Spange“ und markiert gleichzeitig diesen neuen nördlichen Zugang zum Technologiepark. Die geplanten Baukörper am Platz sind von der Hagsfelder Allee etwas zurückgesetzt, um den Charakter dieser wichtigen Wegeverbindung als Verlängerung des Schlossstrahls weiterhin zu wahren. In den angrenzenden Gebäuden sind Boardinghouses, Gastronomie, Läden, Dienstleistungen sowie Technologiedienstleistungen möglich.
„KIT Feld“
Der Teilbereich westlich der Konrad-Zuse-Straße wird als Potenzialfläche für er- gänzende Bauten des KIT Campus Ost vorgeschlagen. Das Areal bietet sich als Erweiterungsfläche für Büro-, Forschungs- und Laborbauten der universitären Nutzung an. Es stehen Baufelder zur Verfügung, die variabel unterteilbar sind und sowohl Büro-/Laborgebäude entlang der Straße als auch große Hallen auf- nehmen können. Nördlich grenzt eine Schule an.
„Flex Felder“
Durch die Verlegung der Straßenführung nach Norden entstehen im Bereich zwi- schen Konrad-Zuse-Straße und Wilhelm-Schickard-Straße zwei große Baufelder im Inneren des Technologieparks. Die „Flex Felder“ bieten einen großen Flächen- zuschnitt und ermöglichen vielfältige Bautypologien (Büro, Labor, Sonderbauten). Die Straßenführung ermöglicht eine verbesserte Anbindung mit Lastkraftwagen („Lkw Loop“), da sie in diesem Bereich ringförmig geführt werden kann.
„TPK Felder“
Die „TPK Felder“ umfassen die bereits bebauten Areale sowie angrenzende Po- tenzialflächen. Durch die Erhöhung der Gebäudehöhen sowie der Dichte erhöht sich die Ausnutzung und trägt somit dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung.
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„Schaufenster Ost“ – Adresse zur Haid-und-Neu-Straße
Der Technologiepark wird sich zukünftig stärker zur Haid-und-Neu-Straße präsen- tieren. Die viergeschossigen Gebäude (mit Staffelgeschoss) entlang der Haid-und- Neu-Straße werden mit repräsentativen Eingangsbereichen zum Straßenraum ori- entiert und adressbildend für das Quartier sein. Hierzu gehört auch der mit Bäu- men gestaltete Straßenraum.
Zudem sollen im Inneren effektiv nutzbare Grundstückseinheiten entstehen, die durch eine Ringerschließung parallel zur Albert-Nestler-Straße erschlossen wer- den. Von dieser Seite ist die Zufahrt zu den Gebäuden an der Haid-und-Neu- Straße vorgesehen. Zur Ringstraße staffelt sich die Gebäudehöhe teilweise auf drei Geschosse plus Staffelgeschoss zurück.
„Schaufenster Nord“
Im Norden soll durch die festgesetzte Bauhöhe eine räumliche Kante und visuelle Adressbildung des Technologieparks geschaffen werden. Zwischen den linear aufgereihten Gebäuden des „Schaufensters Nord“ sind breite Zäsuren vorgese- hen, die eine Durchlässigkeit vom Technologiepark nach außen erlauben. In Ver- längerung der Binnenparks entstehen Öffnungen zum Grünraum und binden den Technologiepark an die regionale Grünraumvernetzung sowie den nördlich gele- genen Sportpark an.
Die Planung berücksichtigt eine spätere nördliche Zufahrt. Ob diese jedoch an die Albert-Nestler-Straße oder an die Wilhelm-Schickert-Straße anschließen wird, wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Umfahrung Hagsfeld festge- legt werden.
4.1 Art der baulichen Nutzung
Der bestehende Bebauungsplan „Technologieparkt Karlsruhe – Vogelsand“ lässt im zentralen Bereich (SO 3, Bereiche 7 bis 12) – abgesehen von ausnahmsweise zulässigen Nutzungen - nur Forschungseinrichtungen, Entwicklungslabors und technologieorientiertes Gewerbe zu. Ergänzende Nutzungen waren den Punkt- häusern, dem Sondergebiet 1 (Hotel) und einzelnen kleineren Bauflächen vorbe- halten.
Es besteht eine große Nachfrage nach einem verbesserten Angebot innerhalb des Technologieparks, insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Urbanität und einer Belebung des Quartiers auch außerhalb der Arbeitszeiten. Daher wird die Art der baulichen Nutzung erweitert und räumlich zugeordnet, um eine größere Flexibilität zu ermöglichen. Gleichzeitig soll das Sondergebiet hochwertigen tech- nologieorientierten Nutzungen vorbehalten bleiben, was eine Einschränkung der zulässigen Nutzungen sowie eine Zuordnung einzelner Nutzungen auf bestimmte Teilbereiche des Planungsgebiets erfordert.
In den Sondergebieten SO 1, SO 2 und SO 3 sind solche Nutzungen allgemein zu- lässig, die bereits der derzeit geltende Bebauungsplan als Hauptnutzungen vor- sieht und die den Charakter des Technologieparks prägen. Neben diesen zumeist forschungs- und technologieorientierten Betrieben sollen auch solche Nutzungen angesiedelt werden können, die die Attraktivität des Gebiets für die dort arbei- tenden Menschen erhöhen, der Kommunikation dienen und die für eine Bele-
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bung des Gebiets sorgen (Konferenzräume und –zentren, Schank- und Speise- wirtschaften).
Im gesamten Technologiepark können ausnahmsweise, in eingeschränktem Um- fang, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zugelassen werden. Ferner der Versorgung des Gebietes die- nende Läden (Größe beschränkt) und der Versorgung des Gebiets dienende Ser- vicedienste.
Weitere ergänzende Nutzungen bleiben den Sondergebieten SO 1 (Hotel, Boar- dinghouse) und SO 2 (Parkhäuser, Einzelhandelsbetriebe bis insgesamt maximal 600 m² und Café im Bereich 3 „Mobilitätszentrale“) vorbehalten. Im SO 2 sind Boardinghouses lediglich im Bereich 2 (Synergieplaza) zulässig.
In den Sondergebieten SO 1 und SO 2 sind weitere Nutzungen ausnahmsweise zulässig (Büronutzungen und Verwaltungsgebäude, gesundheitsorientierte Dienstleistungsunternehmen). Es soll nur ein Fitnesscenter zulässig sein (SO 1) mit einer maximalen Fläche von 1.800 m². Diese Fläche ist für einen wirtschaftlichen Betrieb ausreichend. Betriebszugehörige Fitnessbereiche sind grundsätzlich zuläs- sig – hierfür bedarf es keiner Regelung im Bebauungsplan.
Einzelhandel und Dienstleistungen
Eine Nahversorgung ist im Technologiepark zum heutigen Zeitpunkt nicht gege- ben. In den unmittelbar angrenzenden Quartieren Rintheim und Waldstadt ist Einzelhandel nur gering ausgeprägt. In Rintheim gibt es seit Kurzem einen Su- permarkt sowie kleinere Dienstleistungs- und Nahversorgungseinrichtungen ent- lang des Hirtenwegs. Fußläufig befindet sich der Hirtenweg für Beschäftigte des östlichen Technologieparks in einer circa zehnminütigen Entfernung. Eine Kon- zentration von Einzelhandelsansiedlungen befindet sich im Fachmarktzentrum im südlichen Rintheim, welches nur mit dem Pkw erreichbar ist. Es trägt nicht zur täglichen Versorgung des Gebietes bei.
Um den Technologiepark in Zukunft besser mit Nahversorgungsangeboten aus- zustatten, werden generell im Gebiet „dem Quartier dienende Einrichtungen für Nahversorgung“ unter Einschränkung einer Flächengröße zugelassen.
Die Nahversorgungseinrichtungen im Technologiepark sollen nicht mit denen der benachbarten Stadtteile in Konkurrenz treten. Daher soll nur ein Nahversorger zulässig sein, beschränkt auf den Standort der Mobilitätszentrale im Sondergebiet 2. Die Verkaufsfläche darf maximal 600 m² betragen (Versorgung des Gebietes).
Die der Versorgung des Gebiets dienende Läden sind im gesamten Technologie- parkt zulässig. Da eine technologieorientierte Nutzung im Vordergrund stehen soll, sind Dienstleistungen nur in eingeschränktem Umfang zulässig.
Gastronomie
Derzeit beschränkt sich das gastronomische Angebot innerhalb des Technologie- parks auf das Casino, das durch die TPK GmbH betrieben wird und nur deren Mietern zur Verfügung steht. Dem Gebiet dienende gastronomische Nutzungen und Betriebskantinen sind künftig überall zulässig. Aus städtebaulicher Sicht soll- ten gastronomische Einrichtungen an öffentlichen Räumen mit Publikumsverkehr konzentriert werden, um diese Orte zu beleben.
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Wohnen
Der bestehende Bebauungsplan sieht innerhalb des Technologieparks - abgese- hen von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen - kein Wohnen vor.
Im Sondergebiet 1 ist eine Hotelnutzung mit Konferenzräumen zulässig. Aufgrund der verstärkten Nachfrage durch die ansässigen Unternehmen werden auch Formen von temporärem, gewerblichem Wohnen (Gebäude mit Kurzzeitbe- legung/Boardinghouse) zugelassen. Das Boardinghouse ist gekennzeichnet durch temporäre Mietverträge für jeweils kurze Zeiträume. Diese beherbergungsähnli- che gewerbliche Unterbringung ist nicht für eine selbstständige Haushaltsführung geeignet. Mögliche Standorte hierfür befinden sich im SO 1 und im äußeren Rahmen des Technologieparks, insbesondere als Ergänzung der dort gewünsch- ten gesundheitsorientierten Dienstleistungs- und Gastronomieangebote (Sonder- gebiet 2). Hier bieten sich die beiden Baufelder im Übergang zum KIT Campus Ost (SO 2, Bereich 2) an. Weitere Flächen sollen technologieorientierten Nutzun- gen vorbehalten bleiben.
Soziale Infrastruktur/Bildung
Im Technologiepark gibt es zum heutigen Zeitpunkt eine Kindertagesstätte für Kinder ab sechs Monaten (Technido) sowie eine ganztägige freie Grundschule für insgesamt 150 Kinder. Der Anteil der Kinder von Beschäftigten aus dem Techno- logiepark liegt bei etwa 30 Prozent. In den benachbarten Stadtquartieren gibt es eine Vielzahl an Schulen (in Rintheim zwei Grund- und je eine Haupt- und Real- schule, in der Waldstadt eine Grund- und Hauptschule, eine Freie Waldorfschule, ein Gymnasium, eine Europäische Schule). Diese Schulen weisen zum Teil noch Kapazitäten auf und sind vom Technologiepark mit dem Pkw in etwa fünf bis zehn Minuten erreichbar.
Im nordwestlichen Bereich des Technologieparks bildet der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße“ die planrechtliche Grundlage zur Errichtung einer weiterführenden Schule (Grundschule, Gemeinschaftsschule, gymnasiale Oberstufe, Kindertagesstätte).
Gesundheit/Sport
In Bezug auf ein sportliches Angebot in der Umgebung ist der Technologiepark sehr gut aufgestellt. Im Norden des Gebietes liegt die 26 ha große Anlage des Traugott-Bender-Sportparks mit vielfältigen Möglichkeiten zur sportlichen Betäti- gung. Die dort ansässigen Vereine und Institutionen (Fächerbad, Badischer Sport- bund Nord e.V., Karlsruher SV mit Fußball, Tennis, Rugby, Gymnastik, Sportclub SSC, Sport-und Gymnastikschule, Kunstturn Region Karlsruhe, Ski-Club- Karlsru- he e.V., Deutscher Alpenverein) sind als Arbeitsgemeinschaft organisiert, welche die Außendarstellung der Vereine übernimmt. Schon heute gibt es eine enge Zu- sammenarbeit sowie Kooperationen zwischen dem Technologiepark und dem Sportpark. Es gibt Lauf- und Schwimmgruppen des TPK, die Nutzung des Fuß- ballangebotes durch einzelne Firmen sowie Angebote für Gesundheitssport am Arbeitsplatz.
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Somit wird es nicht als notwendig erachtet, separate Outdoorsportstätten oder Sporthallen auf dem Technologieparkgelände zu errichten. Auch die Kita und Schule nutzen die sportlichen Einrichtungen (Sporthalle) des Sportparks für ihre Bewegungsangebote. Die öffentlichen Grünflächen – soweit nicht in Konflikt mit Maßnahmen für den Artenschutz oder mit Regenwasserversickerungsanlagen – können als Aufenthalts- und Bewegungsraum genutzt werden.
4.2 Maß der baulichen Nutzung
Es gelten die in der Planzeichnung festgesetzten Grundflächenzahlen. Aufgrund des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wurde die Ausnutzung gegen- über den bisher zulässigen Grundflächenzahlen (GRZ)/zulässigen Grundflächen erhöht. Im Bereich der Mobilitätszentrale im SO 2 wird eine maximale GRZ von 0,9 ausgewiesen, um für die dort angedachten – den allgemeinen Zwecken die- nenden – Nutzungen die erforderliche Flexibilität zu gewährleisten. Aufgrund der vorgesehenen CEF-Flächen wurde die ursprüngliche Größe des Baugrundstückes reduziert.
Die festgesetzten Grundflächenzahlen ermöglichen die erforderliche Flexibilität, würden jedoch in Kombination mit den zulässigen Wandhöhen zu einer massiven Verdichtung führen, die dem Prinzip der starken Durchgrünung des Technologie- parks zuwiderlaufen würde. Die Festlegung der Geschossflächenzahl (GFZ) wirkt sich hier regulierend aus. In Kombination mit der Festsetzung von Mindestwand- höhen, ist gewährleistet, dass genügend Freiflächen auf den Baugrundstücken erhalten bleiben. Die GFZ wurde für jedes einzelne Baufeld berechnet und festge- legt. Sie ist zum einen abhängig vom Verhältnis der Größe des Baufeldes zu der Größe des jeweils ausgewiesenen Baubereiches. Zum anderen ist die GFZ abhän- gig von den zulässigen Wandhöhen. Am höchsten ist die GFZ im Sondergebiet 1 und im Sondergebiet 2, Bereiche 1 und 3. Dort sind sehr hohe Wandhöhen zuläs- sig und große Baubereiche ausgewiesen. Eine höhere GFZ wurde auch bei dem Baufeld mit der zu erhaltenden Eiche (Albert-Nestler-Straße/Im Vogelsand (Flst. Nr. 71862) festgesetzt. Nördlich entlang der Randerschließung (SO 2, Bereich 1) sind die unterschiedlichen Geschossflächenzahlen mit den jeweils unterschiedli- chen Grundstückgrößen begründet. Hier soll eine homogene Bebauung ermög- licht werden.
Baulinien und Festsetzungen zu Wandhöhe und Geschossigkeit sind an wichtigen Schauseiten festgesetzt (an der Ostkante zur Haid-und-Neu- Straße, an den Raumkante nördlich der Emmy-Noether-Straße, an der „Synergie Plaza“ und an der „Technologie Plaza“). Die übrigen Bereiche werden durch Baugrenzen und Festlegungen zur maximalen Wandhöhe geregelt. Jedoch sollen aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden bestimmte Mindesthöhen nicht un- terschritten werden.
Es werden folgende maximale Wandhöhen des Hauptbaukörpers (ohne Staffel- geschoss) im Technologiepark zugelassen:
- maximal 14,0 m, ermöglicht werden somit drei Geschosse (mindestens 11,5 m),
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- maximal 18,5 m, ermöglicht werden somit vier Geschosse (mindestens 15,5 m),
- maximal 23,0 m, ermöglicht werden somit fünf Geschosse (mindestens 19,0 m),
- maximal 25,0 m, ermöglicht werden somit sechs Geschosse (mindestens 23,0 m),
- maximal 45,0 m auf einer Teilfläche von maximal insgesamt 3.500 m² im SO1, ermöglicht werden somit 10 bis 15 Geschosse (mindestens 40,0 m).
Da für produzierende Betriebe mitunter große freitragende Hallen für die Produk- tionsabläufe erforderlich sind, kann hier ausnahmsweise von den festgesetzten Mindestwandhöhen abgewichen werden, sofern ein über der Produktionshalle liegendes Geschoss wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Die Anzahl der möglichen Geschosse ist abhängig von der gewählten Geschoss- höhe.
Für den Großteil des Gebietes wird die Bauhöhe mit 18,5 m festgesetzt. Gegen- über dem bislang geltenden Baurecht wird somit eine größere Ausnutzung und Flexibilität ermöglicht.
Die Höhenentwicklung im Technologiepark ist entsprechend der Lage der Ge- bäude im Gebiet und entsprechend der Verhältnisse zu den zugehörigen Frei- räumen und Straßenräumen (Breite des Straßenraums) gegliedert:
Wandhöhe 18,5 m plus Staffelgeschoss – entspricht vier Geschossen mit Staf- felgeschoss (18,5 m + 5 m = 23,5 m)
- entlang der Albert-Nestler-Straße, - entlang der Haid-und Neu-Straße, - entlang der nördlichen Randerschließung des Technologieparks, - entlang der Konrad-Zuse-Straße, - westlich entlang der östlich zur Albert-Nestler-Straße verlaufenden Planstraße.
Wandhöhe 14 m plus Staffelgeschoss – entspricht drei Geschossen mit Staf- felgeschoss (14,0 m + 5 m = 19 m)
- den westlichen Binnenpark flankierend, - die Wilhelm-Schickard-Straße flankierend, - Innenbereiche der Baufelder zwischen Albert-Nestler-Straße und hierzu östlich
verlaufender Planstraße - rückwärtige Bereiche der beiden nördlichen Baufelder entlang der Haid-und-
Neu-Straße.
Wandhöhe 14 m (ohne Staffelgeschoss)– entspricht drei Geschossen
- den östlichen Binnenpark flankierend.
Wandhöhe 23 m (ohne Staffelgeschoss) – entspricht fünf Geschossen
- nördlich der Emmy-Noether-Straße.
Wandhöhe 25 m plus Staffelgeschoss– entspricht sechs Geschossen mit Staf- felgeschoss (25 m + 5m = 30 m)
- südlich der Emmy-Noether-Straße, westlich der Zufahrt Hirtenweg.
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Wandhöhe 25 m (ohne Staffelgeschoss) – entspricht sechs Geschossen
- südlich der Emmy-Noether-Straße, östlich der Zufahrt Hirtenweg.
Wandhöhe 45 m (ohne Staffelgeschoss) – entspricht 10 bis 15 Geschossen
- Im südlichen Eingangsbereich sollen auf einer Fläche von insgesamt maximal 3.500 m² ein oder mehrere bauliche Hochpunkte mit einer Wandhöhe von maximal 45 m möglich sein, um an dieser Stelle einen städtebaulichen Akzent für den Technologiepark Karlsruhe zu setzen.
Aus baukonstruktiven Gründen ist über die maximal zulässige Wandhöhe hinaus, ein Aufbau (Attika) bis zu einer Höhe von maximal 0,5 m zulässig. Um eine gleichmäßige Höhenentwicklung im öffentlichen Raum zu gewährleisten, sind Staffelgeschosse gegenüber dem öffentlichen Straßenraum und gegenüber öf- fentlichen Grünflächen um mindestens 2 m zurückzusetzen.
4.3. Erschließung
4.3.1 ÖPNV
Der Technologiepark ist gut an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen. Die Haltestelle „Hirtenweg“ wird von drei Straßenbahnlinien bedient (zwei Tramlinien 4 und 6, sowie die Stadtbahnlinie S2). Die Haltestelle „Sinsheimer Straße“ an der Haid-und-Neu-Straße wird von der Linie 4 (Tram) und der S2 (Stadtbahn) bedient.
Außerhalb dieses Bebauungsplanverfahrens wird derzeit die Verlängerung der Tramstrecke von der Haid- und-Neu-Straße (zwischen Haltestellen Hirtenweg und Sinsheimer Straße) über die Emmy-Noether-Straße in einem straßenbündigen Bahnkörper geprüft. Es ist mindestens eine Haltestelle im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans vorgesehen. Es besteht auch die Option einer Anbindung des KIT Campus Ost über eine weitere Verlängerung. Sollte die Verlängerung des Staßenbahnnetzes möglich sein, ist die Trassenführung über ein eigenes Planfest- stellungsverfahren festzulegen.
4.3.2 Motorisierter Individualverkehr
Externe Erschließung: Der Technologiepark Karlsruhe wird zukünftig an mindes- tens zwei Stellen an das bestehende Straßennetz angeschlossen. Die Einmündung der Albert-Nestler-Straße sowie die zweite Zufahrt (Bebauungsplan „Technolo- giepark Karlsruhe- Vogelsand - zweite Änderung (Zufahrt Hirtenweg)“) münden in den Hirtenweg. Außerdem wird ein dritter Anschluss im Zuge der Umfahrung Hagsfeld geprüft.
Interne Erschließung: Rückgrat der inneren Erschließung ist der Ring aus der Em- my-Noether-Straße, der Konrad-Zuse-Straße, dem nördlichen Ring- und der Al- bert-Nestler-Straße. Da der bisherige Bebauungsplan keine Wendemöglichkeiten für Lkw vorsieht, soll der Ring als Lkw-Loop ausgebaut werden. Dies bedeutet, dass insbesondere die Abbiegeradien und die Fahrbahnverbreiterungen in den Kurven den Schleppkurven der Lkw angepasst werden. Die Trassenführung des Lkw-Loops wurde so geplant, dass ein Eingriff in bereits bebaute Grundstücke vermieden wird.
Querschnittsgestaltung: Grundsätzlich sieht der Bebauungsplan einen Straßen- querschnitt mit einer 6,00 m breiten Fahrbahn, beidseitiger Parkierung
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(Längsparkierung 2,00 m breit, Senkrechtparkierung 4,30 m tief) und Gehwegen mit einer Breite von 2,50 m vor. Eine Ausnahme bildet hier nur die Emmy- Noether-Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,30 m. Hier wurde der Querschnitt so ausgelegt, dass eine mögliche Straßenbahntrasse zukünftig ohne Eingriff in die Parkierung und die Bäume integriert werden könnte.
4.3.3 Ruhender Verkehr
Am südlichen Entree ist ein multifunktionales Gebäude geplant, dass als Mobili- tätszentrale unter anderem ein zentrales Parkhaus, Ladestationen für E-Cars und E-Bikes sowie ein Angebot für Leihfahrräder und Carsharing enthalten soll. Wei- tere dezentrale Mobilitätshubs mit solarbetriebenen Ladestationen sollen gut sichtbar im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Die Standorte sind mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen.
Entlang aller für den Kfz-Verkehr freigegebenen Straßen sind öffentliche Stell- plätze vorgesehen. Ausnahmen sind nur die Grundstückszufahrten und die Ab- schnitte, die für Sichtfelder freigehalten werden müssen. Die baurechtlich not- wendigen Stellplätze sind auf den Grundstücken nachzuweisen.
Aus städtebaulichen Gründen sind Tiefgaragen und Parkdecks dem Bau von ebenerdigen Stellplätzen vorzuziehen. Dies ist auch dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden geschuldet.
Ebenerdige Radabstellanlagen sind möglichst zu überdachen und auf dem Grundstück nachzuweisen.
4.3.4 Geh- und Radwege
Der Radverkehr fährt im gesamten Technologiepark Karlsruhe auf der Fahrbahn. Sollte zukünftig eine Straßenbahn in der Emmy-Noether-Straße realisiert werden, ist hier ein Mischverkehr auf der Fahrbahn mit Kfz- und Radverkehr zu ermögli- chen. Neben den beiden Zufahrten für den Kfz-Verkehr können Radfahrende auch über die Hagsfelder Allee und die Anliegerfahrbahn der Haid-und-Neu- Straße auf das Gelände des Technologieparks fahren.
Beidseits der Erschließungsstraßen sind Gehwege angeordnet. Als zusätzliche Wegeverbindungen im Quartier stehen die Binnenparks zur Verfügung.
4.3.5 Ver- und Entsorgung
Hausanschlussräume
Hausanschlussräume sind so zu platzieren, dass diese mit der Hausanschlusslei- tung auf kürzestem Weg von der Verteilerleitung in den Straßen aus erreicht werden können. Der Hausanschluss ist von jeglicher Überbauung frei zu halten.
Energieversorgung allgemein
Die Energieversorgung ist abhängig von den Trassenmöglichkeiten und vom tat- sächlichen Bedarf. In der Regel gibt der erste Nutzer – in Abstimmung mit den Stadtwerken Karlsruhe – vor, welche Art der Energieversorgung in der Straßen verlegt wird.
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Stromversorgung
Niederspannungsfreileitungen werden ebenso wie individuelle Außen- bzw. Sa- tellitenantennen aus stadtgestalterischen Gründen ausgeschlossen.
Das Gesamtgebiet kann durch Verlegung von Nieder- und Mittelspannungssys- temen mit Strom versorgt werden. Die Lage und Anzahl der Kabelsysteme und Trafostationen ist dabei von der weiteren Planung und insbesondere von den Leistungsbedarfen der kommenden Bebauung abhängig.
In den Gehwegen müssen im Zuge der Herstellung Kabeltrassen der Spannungs- ebenen 1-kV und 20-kV verlegt werden. Auf welchen Abschnitten dies in wel- chem Detailumfang notwendig sein wird, hängt von der Art und von den Strom- bedarfen der kommenden Bebauungen ab. Ebenfalls hiervon abhängig ist, ob und an welchen Stellen die Errichtung von Netzstationen erforderlich sein wird.
Gas- und Wasserversorgung
Im Bereich der noch nicht ausgebauten Straßen müssen noch Wasserleitungen, bei Interesse der Grundstückskäufer (unter der Voraussetzung gegebener Wirt- schaftlichkeit) auch noch Gasleitungen verlegt werden.
Öffentliche Straßenbeleuchtung
Alle öffentlichen Straßen im Planungsgebiet werden mit einer Straßenbeleuch- tungsanlage versehen. Die Planung erfolgt nach Erhalt der üblichen Lagepläne für den Straßenbau, ebenso erfolgt die Bemessung der Beleuchtungsanlage nach den aktuellen geltenden Richtlinien für Straßenbeleuchtungsanlagen. Die Ausfüh- rung erfolgt dann im Zuge des Straßenbaus und der Herstellung der Gehwege.
Fernwärmeversorgung
Im Gebiet des Technologieparks ist teilweise Fernwärme verlegt. Eine Leitung liegt in der Albert-Nestler-Straße. Die Fernwärmeleitung in der Wilhelm- Schickard-Straße ist bis auf Höhe des CAS-Weges verlegt. Eine Leitung in der Konrad-Zuse-Straße bis auf Höhe des Bildungshauses ist momentan in der Pla- nung und wird 2019 realisiert.
Aufgrund des vorläufig alleinigen Anschlusses des Bildungshauses an der Vertei- lerleitung der Fernwärme in der Konrad-Zuse-Straße, kann mit dem dortigen An- schluss eine technisch einwandfreie Versorgung des Bildungshauses am Ende der Leitung nicht gewährleistet werden. Diese Versorgungssituation wird sich durch die Anbindung weiterer Anschlüsse verbessern.
Hausanschlussräume sind so zu platzieren, dass diese mit der Hausanschlusslei- tung auf kürzestem Weg von der Verteilerleitung in den Straßen aus erreicht werden können. Die technischen Anschlussbedingungen der Fernwärme sind zu beachten. Der Hausanschluss ist von jeglicher Überbauung frei zu halten.
Entwässerung
Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Die Vorgaben zur Entwässerungskon- zeption sind zu berücksichtigen.
Durch die Änderungen der Grundstücksanordnung wird unter der Straße Im Vo- gelsand zwischen der Wilhelm-Schickard-Straße und der Konrad-Zuse-Straße ein
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bereits 1993 nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan verlegter Mischwasserka- nal DN 600 auf 200 m Länge überbaut. Im Bereich der geplanten Baufelder wur- de der Bestandskanal 2018 verdämmt und am Kanal im öffentlichen Bereich fachgerecht verschlossen. Falls notwendig, kann er nach Absprache mit dem Tiefbauamt zurückgebaut werden.
Zwischen bestehenden/geplanten Kanälen und geplanten Bäumen ist ein lichtes Abstandsmaß von mind. 3,50 m einzuhalten.
Auf dem Flurstück Nr. 71791/1 liegt der bestehenden Mischwassersammler DN 2500. Für diesen wird ein Leitungsrecht zugunsten der Stadt Karlsruhe Tiefbau- amt festgesetzt. Auf der Fläche über dem Kanal, über den dazugehörenden Bauwerken und über den Einrichtungen einschließlich eines Schutz- und Unter- haltungsstreifens von je 3,00 m Breite auf beiden Seiten der Kanalachse dürfen keine baulichen Anlagen erstellen werden. Lage und Abmessung der Flächen mit Leitungsrechten sind der Planzeichnung zu entnehmen.
Trinkwasserversorgung
Der Bebauungsplan liegt in der Schutzzone IIIB des Wasserwerks Hardtwald der Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Dies bedeutet, dass dem Grundwasserschutz im Be- reich des Bebauungsplans eine besondere Bedeutung zukommen muss. Die aktu- elle Schutzgebietsverordnung in Bezug auf die Nutzung und Behandlung von Flä- chen in Schutzgebieten ist zu beachten, der Grundwasserschutz ist vollumfäng- lich zu berücksichtigen. Siehe Umweltbericht.
Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung ist über die bestehende und geplante Erschließung gesi- chert. Siehe Ziffer 1 der Hinweise.
Die drei an die bogenförmig verlaufende räumliche Grenze des Geltungsbereichs angrenzenden Baufelder sind nur über Stichstraßen ohne Wendehämmer er- schlossen. Die Abfallentsorgung ist daher so einzurichten, dass die Entsorgungs- fahrzeuge die Standplätze ohne Rückwärtsfahrt anfahren können.
Niederschlagswasser
Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes zur Versickerung gebracht werden.
Von der direkt an die Binnenparks angrenzenden Bebauung werden die unbe- denklichen Niederschlagsabflüsse ohne Vorbehandlung den Binnenparks, welche unter anderem als öffentliche Versickerungsmulde dienen, zugeführt.
4.4 Gestaltung
Allgemeines
Der Technologiepark Karlsruhe soll sich städtebaulich und landschaftlich in seine Umgebung einfügen. Dazu sollen unter anderem die intensive Durchgrünung und Randeingrünung des Gebietes, die Begrünung von Dächern sowie die allge- meine Höhenbeschränkung der Gebäude beitragen.
Wie in Ziffer 4.2 ausgeführt, sind aus städtebaulichen Gründen in bestimmten Bereichen höhere Gebäude vorgesehen:
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- Baufeld am Gebietseingang (Hotelgrundstück),
- Baufelder südlich entlang der Emmy-Noether-Straße.
Das Hotel am Gebietseingang, die Punkthäuser sowie die Gebäude entlang der Haid-und-Neu-Straße werden deutlich sichtbar sein und den Technologiepark nach außen hin repräsentieren. Da sie sein Erscheinungsbild wesentlich prägen werden, ist hier besonderer Wert auf die Gestaltung zu legen. Bei Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe befinden (beispielsweise Hotelgrundstück), ist es möglich und gegebenenfalls auch erforderlich, einem künftigen Eigentümer weitere, die Festsetzungen des Bebauungsplans übersteigende Anforderungen, aufzuerlegen. So kann beispielsweise durch einen Wettbewerb oder eine Mehr- fachbeauftragung eine optimale städtebauliche und gestalterische Lösung für wesentliche Standorte gefunden werden.
Aufgrund des besonderen Anspruchs an die Gestaltung des Technologieparks ist es sinnvoll, einzelne Projekte im Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe vorzustel- len.
Die Lage des Technologieparks am Stadteingang und seine in Ziffer 1 der Be- gründung beschriebene Zielsetzung erfordern Regelungen, die über das für Ge- werbegebiete übliche Maß hinausgehen.
Nebenanlagen
Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung sind aus gestalteri- schen Gründen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Ausgenommen hiervon sind nicht überdachte Fahrradstellplätze in der Vorgar- tenzone.
Vorgärten
Aus gestalterischen und stadtklimatischen Gründen sind Vorgärten mit Ausnah- me erforderlicher Zufahrten und Hauseingängen vollflächig als Vegetationsflä- chen anzulegen. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist daher nicht zulässig. Aus diesen Gründen ist auch das Anlegen von Mulch-, Schotter-, Kies-, Splitt- und vergleichbaren Flächen unzulässig.
Im Sinne eines gestalterisch anspruchsvollen Erscheinungsbilds des Straßenraums sind Nebenanlagen mit Ausnahme nicht überdachter Fahrradabstellplätze in den Vorgärten unzulässig.
Um den Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten, sind die Befestigungen nicht überbaubarer Flächen der Grundstücke auf ein erforderliches Mindestmaß zu begrenzen und wasserdurchlässig auszuführen, soweit andere Rechtsbestim- mungen nicht entgegenstehen.
Es werden keine Pflanzlisten vorgegeben. Zu beachten ist lediglich die Negativlis- te in Ziffer 5.3 der planungsrechtlichen Festsetzungen. Aus ökologischer Sicht ist die Pflanzung von Gehölzen aus der Artenliste unter Ziffer 5.4 der planungsrecht- lichen Festsetzungen zu empfehlen.
Tiefgaragen, Stellplätze
Aus gestalterischen und ökologischen Gründen sind Stellplätze bevorzugt in Tief- garagen, integriert in den Gebäuden oder in überdachten Parkpaletten unterzu-
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bringen. Aufgrund der negativen räumlichen Qualität bereits realisierter Stell- platzanlagen (vollflächige Versiegelung der Innenbereiche), wird dies zukünftig restriktiv geregelt.
Um den Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten und die natürliche Re- tentionsfähigkeit des Bodens zu gewährleisten, sind Tiefgaragen nur innerhalb der Baubereiche zulässig, erhaltenswerter Baumbestand ist hierbei auszusparen.
Die Dachflächen von Tiefgaragen sind zu begrünen.
Der derzeit gültige Bebauungsplan sieht private Stellplatzflächen im öffentlichen Straßenraum vor. Soweit diese bereits hergestellt sind, sollen sie beibehalten werden und werden daher auch in der Überarbeitung weiterhin festgesetzt. In den übrigen Bereichen - mit Ausnahme der Albert-Nestler-Straße im Abschnitt zwischen der Straße Im Vogelsand und Lkw-Loop - wird dieses Prinzip aufgege- ben. Eine Privatisierung der Parkflächen im Abschnitt zwischen Lkw-Loop und dem Radweg im Norden ist nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass die Par- kierung im Zuge einer zukünftig möglichen nördlichen Erschließung des Techno- logieparks (Planfeststellung zur Umfahrung Hagsfeld) aufgegeben werden muss. Im Zuge der Planfeststellung ist dann auch die Querung der Radwegeverbindung zu lösen.
Im öffentlichen Straßenraum werden nunmehr auch E-Ladestationen, Fahrrad- ständer und zusätzliche öffentliche Parkplätze angeboten.
Parkdecks und Parkpaletten sind nur zulässig, wenn die oberste Parkierungsebene überdacht oder mit einer flächig begrünten Pergola überstellt sind. Ebenerdige Stellplätze auf den Baugrundstücken sind mit Bäumen (nach Pflanzliste unter Zif- fer 5.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen) zu überstellen.
Die Stellplätze sind durchlässig für Niederschlagswasser (z.B. als Rasenfugenpflas- ter oder als Schotterrasen) auszuführen.
Einfriedigungen
Um den Technologiepark als Gesamtheit gestalten zu können und für die dort Beschäftigten sowie für Anwohner, Spaziergänger, Radfahrer als durchgrünten „Stadtteil“ erlebbar zu machen, sind Einfriedigungen der Grundstücke ausge- schlossen.
Fassaden
Die Gebäude des Technologieparks sollen ein Ensemble bilden, so dass ein ein- heitliches architektonisches Bild entsteht. Daher werden nur bestimmte Materia- lien für die Fassadengestaltung zugelassen. Innerhalb dieses städtebaulichen Rahmens bieten sich viele Möglichkeiten der individuellen Fassadengestaltung. Angestrebt wird insgesamt ein helles Erscheinungsbild. Dies entspricht auch den bisher geltenden Regelungen des Bebauungsplans „Technologiepark Karlsruhe – Vogelsand“ und ökologischen Anforderungen (Klimaanpassung). Die zurückhal- tende, harmonische Farbgebung und die einheitliche Materialität haben sich als gebietsprägende Qualität bewährt und werden von den Nutzern allgemein ge- schätzt. Daher soll dieses Prinzip auch zukünftig weiterverfolgt werden. Da je- doch zunehmend der Wunsch seitens der Unternehmen deutlich wird, sich über die Gebäude zu identifizieren und nach außen hin zu repräsentieren – insbeson-
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dere, wenn es sich bei den Unternehmen um internationale Firmen mit starker Corporate Identity handelt - werden die bisher geltenden Festsetzungen etwas gelockert. So sind abweichende Farbgebungen möglich, sofern sich diese auf 10 % der Fassadenfläche beschränken. Hierdurch können Farbakzente gesetzt oder markante Fassadenelemente individuell hervorgehoben werden, ohne das har- monische Gesamterscheinungsbild des Technologieparks zu beeinträchtigen. So- fern es sich bei der Corporate Identity um Ziegel in ihrer natürlichen Farbgebung handelt, ist auch ein höherer Anteil pro Fassade zulässig.
Die Plastizität der Fassaden kann durch Fensterlaibungen bzw. plastische Vor- und Rücksprünge betont und variiert werden. Dadurch entsteht eine große Vari- anz bei gleichem Grundduktus.
Gestaltung der unbebauten Flächen
Zur Sicherung einer ausreichenden Durchgrünung und eines geordneten Erschei- nungsbildes des Technologieparks wird festgesetzt, dass die nicht überbauten privaten Grundstücksflächen, soweit sie nicht für Stellplätze, Zufahrten, Zugänge und Nebenanlagen benötigt werden, als Vegetationsfläche anzulegen und dau- erhaft zu pflegen sind. Bei Flächen, die mit Maßnahmen zum Artenschutz belegt sind, muss die Pflege den artenschutzrechtlichen Belangen angepasst werden.
Dächer
Entsprechend der bisherigen Festsetzungen, werden auch weiterhin nur Flachdä- cher zugelassen. Die einheitliche Gestaltung ermöglicht, die Ausbildung einer quartiersspezifischen Identität.
Teilweise sind Staffelgeschosse zugelassen. Zulässig ist jeweils nur ein Staffelge- schoss, um über eine gleichmäßige Höhenentwicklung ein dem Ort angemesse- nes Stadtbild im Quartier entwickeln zu können (Wandhöhe ist nicht zwingend). Terrassenhäuser mit mehrfach zurückspringenden Bauteilen sind unzulässig. Der öffentliche Straßenraum soll im Ensemble der Gebäude klar definiert sein. Techni- sche Aufbauten - mit Ausnahme der Aufzugüberfahrten - sind in diese Staffelge- schosse zu integrieren. Diese Festlegung ist erforderlich, da negative Auswirkun- gen auf das Quartiersbild aufgrund des immer größer werdenden Bedarfs an technischen Aufbauten (Kühlung etc.) ausgeschlossen werden sollen.
Staffelgeschosse sind gegenüber den Gebäudekanten an den Erschließungsstra- ßen und an den öffentlichen Grünflächen um mindestens 2 m abzurücken.
Gestaltung der Aufstellflächen für Abfallbehälter
Zur Sicherung eines attraktiven Straßenbildes wird festgesetzt, dass Abfallbehäl- terstandplätze in die Gebäude zu integrieren sind. Ausnahmsweise können sie auch in Bereichen angeordnet werden, sofern diese nicht von öffentlichen Stra- ßen und Wegen aus einsehbar sind. In diesem Fall sind sie mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen.
Werbeanlagen
Aufgrund der Festsetzungen im derzeit gültigen Bebauungsplan (Technologiepark Karlsruhe – Vogelsand, Nr. 675) sind Werbeanlagen – mit Ausnahme von Werbe- anlagen an Haltestellen des ÖPNV – nur über freistehende gemeinsame Werbe-
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anlagen (Firmen-Sammler) im Vorgartenbereich in Verbindung mit Gebäudezu- gängen zulässig.
An diesem Grundsatz soll weiterhin festgehalten werden. Allerdings sind mittler- weile ganze Gebäude oder Baufelder von einer Firma genutzt. Daher und auf- grund des Anliegens großer Unternehmen, sich mit ihrer Corporate Identity nach außen hin zu präsentieren, ist es nunmehr ausnahmsweise zulässig, auch am Ge- bäude selbst zu werben. Hierzu wurde ein Rahmen festgelegt, der dem gestalte- rischen Anspruch des Technologieparks gerecht wird.
Außenantennen
Um das Ortsbild durch eine Vielzahl von Antennenanlagen an der Fassade nicht zu beeinträchtigen, wird festgesetzt, dass pro Gebäude nur eine Gemeinschafts- antennenanlage oder Satellitenantenne zulässig ist.
Niederspannungsfreileitungen
Zur Sicherung eines geordneten Straßenbildes wird festgesetzt, dass Niederspan- nungsfreileitungen unzulässig sind.
4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz
4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen
Das geplante Freiraumareal des Technologieparks nimmt Bezug auf die angren- zenden Freiräume - über die Hagsfelder Allee zum Fasanengarten und Schloßpark im Westen, über den Hirtenweg und die Rintheimer Querallee sowie den geplan- ten nördlichen Geh- und Rad zum Hardtwald im Nordwesten. Im Norden grenzen das Freiraumsystem „Grüne Nordspange“ und der Traugott-Bender-Sportpark an. Auch zum Hauptfriedhof und den Kleingartenanlagen am Hirtenweg im Süden und zum Kohlpattenschlag im Nordwesten bestehen Freiraumbezüge. Die Frei- räume des Technologieparks sind durch das innere Wegenetz auch mit den Grün- räumen der Umgebung verbunden.
Ziel der Grünordnungsplanung ist neben der räumlichen Gliederung die Schaf- fung von Grün- und Freiflächen, die den vielen an sie gestellten Anforderungen gerecht werden, u.a.:
• Aufenthalt und Erholung • Lebensraum für Tiere • Versickerung von Niederschlagswasser • Maßnahmen der Klimaanpassung und Widerstandsfähigkeit der Pflanzungen
gegen Hitze und Trockenheit • gestalterische Qualität.
Das gilt sowohl für die öffentlichen Grünflächen als auch die unbebauten Freiflä- chen der Baugrundstücke.
Das Freiraumsystem des Technologieparks setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:
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Auftakt Süd (SO 1 und „Mobilitätszentrale“ im SO 2)
Die südliche Eingangssituation zum Technologiepark ist durch Baumpflanzungen flankiert. Zentraler öffentlicher Raum ist der nördlich - angrenzend an das SO 1 - gelegene Platz, der mit einem gestalterisch und klimatisch wirksamen Baumpaket überstellt wird. Das öffentliche Parkhaus am Gebietseingang wird mit Laubbäu- men und Gehölzpflanzungen gefasst und eingegrünt.
Die Flächen südlich und westlich des Parkhauses sind Teilflächen aus dem Aus- gleichsflächenkonzept für die im Plangebiet vorkommenden Brutvögel und die streng geschützte Zauneidechse.
Zentraler Grünzug mit „Synergie Plaza“ im Übergang zum KIT
Der durchgängige Grünzug entlang der Emmy-Noether-Straße soll auch Freiflä- chen für öffentlichen Begegnung und Aufenthalt enthalten. Eine Detailgestaltung wird in Abstimmung mit den angrenzenden Nutzungen ausgearbeitet.
Der Platz an der Schnittstelle zum KIT Campus Ost (Synergie Plaza) wird mit Ve- getationsstrukturen ergänzt und so ein Platz mit Aufenthaltsfunktion geschaffen.
Hagsfelder Allee mit Grünzug
Die Erhaltung der Hagsfelder Allee als kräftige Grünstruktur ist ein wichtiges Ziel, das auch im Räumlichen Leitbild manifestiert ist. Sie soll - analog zu den Strah- lenalleen - weiterhin die Anmutung eines Weges durch den Wald behalten. Die Grünordnung sieht entlang der Hagsfelder Allee eine Grünstruktur in Form einer begleitenden Baumreihe vor.
Der Grünraum zwischen Hagsfelder Allee und der Bebauung des Technologie- parks wird als offener Hecken-Wald-Komplex in trockener Ausprägung entwickelt und als Ausgleichsfläche festgesetzt. Zielarten sind die streng geschützte Zau- neidechse und Brutvögel, die hier nutzbare Lebensraumstrukturen finden. Die Fläche ist Teilfläche des Ausgleichsflächenkonzepts. Vorhandener Gehölzbestand wird bei Eignung erhalten und in das Konzept integriert. Die lückigen Strukturen sichern Blick-beziehungen zwischen Hagsfelder Allee und der Bebauung des Technologieparks.
Nordrand
Den nördlichen Abschluss des Technologieparks bildet ein Geh- und Radweg zur Anbindung an die westlich verlaufende Hagsfelder Allee. Zur Gestaltung des Übergangs und zur Einbindung in die freie Landschaft im Norden des Plangebiets werden auf den Freiflächen der nördlichen Baufelder Saumheckenstrukturen als Ausgleichsmaßnahme für Brutvögel verortet. Diese Heckenstrukturen sollen im Bereich der nördlichen Teilflächen der Binnenparks unterbrochen werden, so dass Bezüge vom Geh-und Radweg in die Parkflächen im Plangebiet bestehen.
Die nordwestliche Grünfläche wird als Sandmagerrasen-Komplex ausgeführt und mit Einzelbäumen überstellt. Als eine Teilfläche des Ausgleichsflächenkonzepts für die Zauneidechse schafft diese Fläche eine Vernetzung zwischen dem Lebens- raum im Binnenpark und dem an der Hagsfelder Allee.
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Binnenparks
Die beiden Binnenparks zwischen den Baugrundstücken werden multifunktional gestaltet. Neben der Versickerungsfunktion für angrenzende Bauten dienen sie als öffentlich nutzbarer Freiraum sowie dem Artenschutz. Baum- und Strauch- pflanzungen bieten Lebensraum für Brutvögel. Der Sohlbereich der Versicke- rungsmulden ist von Baum- und Strauchpflanzungen freizuhalten. In die Bö- schungsbereiche werden Habitatstrukturen (Refugien) für die streng geschützten Zauneidechsen eingebaut.
Grünverbindung entlang der Haid-und-Neu-Straße
Die Haid-und-Neu-Straße ist eine der wichtigen Stadteinfahrten von Norden. Eine der Bebauung des Technologieparks vorgelagerte Baumreihe wirkt als räumliche grüne Kante. Um den erforderlichen Entwicklungsraum für die Pflanzung von großkronigen Bäumen bereit zu stellen, wird die Baulinie von der Straße abge- rückt. Auf Höhe des SO1 im Süden steht eine noch tiefere Vorzone zur Verfü- gung, um die Pflanzung großkroniger Bäume zu ermöglichen. Aus gestalteri- schen Gründen ist eine Baumart vorgegeben.
Die Bäume sind aus stadtgestalterischen Gründen und aufgrund der Vorgaben des städtebaulichen Rahmenplans zur Klimaanpassung, wonach die Haid-und- Neu-Straße als „kühler Verbindungsweg“ zu entwickeln ist, von besonderer Be- deutung. Unterbrechungen in der Baumreihe sind nur dort vorgesehen, wo die in Ost-West-Richtung verlaufenden Straßenräume auf die Haid-und-Neu-Straße sto- ßen.
Straßenräume mit Vorgärten und Parkierung
Ein Baustein des Grünkonzeptes sind die straßenbegleitenden Baumpflanzungen.
Neben der räumlichen Gliederung und Aufwertung des Straßenbildes dienen die Baumüberstellungen auch der Klimaanpassung. Durch Verschattung und Ver- dunstung kühlen die Bäume die Umgebungstemperatur. Ebenfalls zur Verbesse- rung des Erscheinungsbildes müssen die Vorgärten als Vegetationsflächen ange- legt werden und dürfen nicht als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen genutzt werden.
Entlang der öffentlichen Straßen, aber auch auf den Baugrundstücken werden ebenerdige Stellplätze mit versickerungsfähigen Belägen mit Rasenfuge ausge- führt. Die offenen Stellplätze werden zudem mit großkronigen Bäumen über- stellt. Baumpflanzungen und die Verwendung von Rasenfugenpflaster tragen zu einem grünen Erscheinungsbild bei. Die wasserdurchlässigen Flächen ermöglichen im Gegensatz zu versiegelten Flächen Niederschlagswasser zu versickern und ebenfalls durch Verdunstungskühle zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen.
Durch Festsetzung von Größen- und Qualitätsanforderungen an den durchwur- zelbaren Raum und Baumpflanzgruben innerhalb befestigter Flächen werden op- timale Standorte für die Bäume geschaffen. Dies ist Voraussetzung für ein nach- haltig gutes Wachstum.
Baugrundstücke
Die geplante Verdichtung, die Klimaanpassungsstrategien, aber auch der eigene Anspruch an eine grüne Arbeitsumgebung mit hoher Aufenthaltsqualität erfor-
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dern eine qualitätsvolle Begrünung der verbleibenden unbebauten Grundstücks- flächen.
Um eine Begrünung der Tiefgargendecken zu ermöglichen, werden die erforder- lichen Substrathöhen für Bepflanzungen festgesetzt. Die Flachdächer müssen zum größten Teil dauerhaft begrünt werden. Dadurch sollen mit der kühlenden Wirkung positive Effekte für das Stadtklima erzielt werden. Außerdem entstehen Lebensräume für Tiere und Pflanzen, die Ableitung von Niederschlagswasser wird verzögert.
Im Rahmen der Klimaanpassung ist die Begrünung der Dachflächen ein zentrales Element. Um die notwendigen positiven stadtklimatischen Effekte im Gebiet zu gewährleisten, werden die zulässigen Flächen für technische Aufbauten und Dachterrassen begrenzt. Als Minimum wird dazu ein Begrünungsanteil von 70% der theoretisch für eine Begrünung zu Verfügung stehenden Dachfläche (d.h. ab- züglich der Attika und der zu Revisionszwecken technisch notwendigen Kiesstrei- fen) vorgegeben.
Geeignete Fassaden (ungegliederte Fassaden mit mehr als 50 m²) und Stützmau- ern müssen flächig mit Kletterpflanzen begrünt werden. Begrünte Hausfassaden haben eine ähnliche Wirkung wie die Gründächer. Sie wirken sich positiv auf die Energiebilanz des Gebäudes aus. In ihrer Umgebung verbessern Kletterpflanzen die klimatischen Bedingungen und wirken positiv auf die Luftqualität (insbeson- dere Feinstaub). Kletterpflanzen sind darüber hinaus ein leistungsfähiges Gestal- tungsmittel und bieten Rückzugsraum für Tiere, insbesondere Vögel. Unter den Hinweisen befindet sich eine Liste mit geeigneten Kletterpflanzen.
Pflanzlisten
Je angefangene 500 m² Grundstücksfläche ist ein großkroniger einheimischer Baum zu pflanzen. Damit soll eine Durchgrünung mit ausreichend Großgrün und einer ökologisch gewünschten Artenzusammensetzung erreicht werden. Die in Ziffer 5.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen getroffene Auswahl ist ebenfalls für die Überstellung der ebenerdigen Parkierung auf den Baugrundstücken und fjür die Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenraum anzuwenden.
Aus städtebaulichen Gründen wird für die Pflanzgebote auf den Baugrundstü- cken westlich entlang der Haid-und-Neu-Straße keine Auswahlmöglichkeit gege- ben.
Aufgrund der größeren Distanz zum Hardtwald ist hier nicht die ökologische Eig- nung ausschlaggebend, sondern neben der Größe und der Wuchsform die Eig- nung als Stadt- und Straßenbaum sowie die Widerstandsfähigkeit gegenüber sich verändernden Klimabedingungen.
Für die Ausgleichsflächen erforderliche Pflanzungen wird eine Pflanzenliste mit heimischen standortgerechten Arten festgesetzt. So finden Tiere, u.a. Brutvögel nutzbare geeignete Habitatstrukturen.
Für den gesamten Geltungsbereich wird eine Liste nicht zu verwendender Pflan- zenarten festgesetzt. Diese Liste enthält Pflanzenarten, die große Ausbreitungs- tendenzen aufweisen und im nahe gelegenen Hardtwald nicht erwünscht sind. Für die Vorgärten und unbebaute Flächen der Baugrundstücke gilt – für Pflan-
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zungen, die über die festgesetzten Pflanzungen hinausgegen - lediglich diese Lis- te, so dass auch repräsentative Pflanzungen möglich sind.
4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft
Der Eingriff in Natur und Landschaft betrifft in erster Linie Acker-, Grünland- und Brachflächen unterschiedlicher Entwicklungsstadien sowie Gehölze, Bäume, die dort vorkommenden Tierarten und das Schutzgut Boden. Im Zuge der 3. Ände- rung des Bebauungsplans „Technologiepark Karlsruhe – Vogelsand“ ist ein Ein- griffsausgleich nach § 1a BauGB notwendig. Bei der seinerzeitigen Aufstellung des Bebauungsplans „Technologiepark Karlsruhe – Vogelsand“ war dies noch nicht rechtlich geboten.
4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen
Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich ist nur für Eingriffe notwendig, die über das bestehende Planrecht hinausgehen. Näheres ist dem Umweltbericht zu entneh- men.
4.5.4 Maßnahmen für den Artenschutz/ CEF-Maßnahmen
Es konnten einige streng geschützte Tierarten festgestellt werden, für die Minimierungs-, Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen erforderlich sind. Weiterhin konnten besonders geschützte Arten festgestellt werden, für die Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen genannt werden.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF Maßnahmen - measures to en- sure the „continued ecological functionality") werden für Zauneidechsen und Brutvogelarten notwendig. Die Maßnahmen begründen sich aus den Ergebnissen der artenschutzrechtlichen Prüfung in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatschG.
Heldbock (Cerambyx cerdo)
Auf dem Baufeld Ecke nördlich Emmy-Noether-Straße/östlich Konrad-Zuse-Straße stehen drei große Eichen. Am Fuße der nördlichen Alteiche befindet sich ein ge- kappter Stämmling (nur der Stumpf ist vorhanden), der Fraßspuren des streng ge- schützten Heldbocks aufweist. Die zwei benachbarten Eichen werden als Ver- dachtsbäume eingestuft. Die entsprechende Baumgruppe wird daher zum Erhalt festgesetzt. Ebenfalls festgesetzt wird ein Schutzbereich von mindestens Kronen- traufe + 1,5 m zuzüglich mindestens 0,8 m Arbeitsraum.
Zauneidechsen (Lacerta agilis)
Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen dürfen die Rodung (d.h. Entfernung der Wurzeln) von Gehölzen und Eingriffe in den Boden nur während der Aktivi- tätszeit der streng geschützten Zauneidechse und nach erfolgreicher Vergrä- mung/Umsiedelung erfolgen. Durch einen Kleintierschutzzaun wird ein Einwan- dern von Reptilien in das Baufeld nach der Baufeldfreimachung verhindert. Es wurden 42 eindeutig adulte Tiere im Gebiet gefunden. Zusätzlich wurde einige nicht eindeutig einem Alter zuzuordnende Tiere nachgewiesen. Geht man von 50 adulten Tieren aus, so ist unter Verwendung der anerkannten Korrekturfaktoren von rund 300 Zauneidechsen im Gebiet auszugehen. Der bisherige Lebensraum der Tiere beträgt etwa 20.000 m² (vor allem entlang der Konrad-Zuse-Straße im Westen des Gebietes, zusätzlich kleinere Areale südlich der Emmy-Noether-Straße und weitere zerstreute Vorkommen. Aus fachlicher Sicht sind mindestens wieder
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20.000 m² dahingehend aufzuwerten, dass es ein geeigneter Lebensraum für Zauneidechsen entsteht. Den Tieren sind geeignete Versteckmöglichkeiten und Überwinterungs-räume zu bieten. Als Richtmaß dient 1 Refugium für 10 Indivi- duen, somit sind mindestens 30 Refugien einzurichten. Hierbei sind mindestens 20 Refugien mit allen für Zauneidechsen relevanten Habitatstrukturen (Eiablage, Sonn- und Versteckmöglichkeiten, Überwinterungshabitat)zu errichten. Aufgrund der Grabbarkeit des natürlichen Bodens vor Ort kann auf die gesonderte Anlage von Eiablageplätzen verzichtet werden. Wichtig ist, die Sonn- und Versteckmög- lichkeiten ca. 0,8 m tief in die Böschung hineinragen zu lassen, um den Tieren ei- ne frostfreie Überwinterung zu ermöglichen. Bei 10 weiteren Refugien genügt es, zur Strukturanreicherung große Holz-Reisighaufen (Sonn- und Versteckmöglich- keiten) anzulegen.
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus); Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen dürfen Rodungsmaßnahmen nur au- ßerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse zwischen 20. Oktober bis zum 1. März durchgeführt werden. Gebäudeabbrüche sind zur Vermeidung des Verbotstat- bestandes ebenfalls nur außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse im Zeit- raum vom 20. Oktober bis zum 1. März durchzuführen. Sollten Eingriffe außer- halb dieses Zeitraumes stattfinden, so ist ein Nachweis zu erbringen, dass durch entsprechende Eingriffe artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht ausgelöst werden. In der saP wurde empfohlen, den Verlust von potentiell als Fledermausquartier geeigneten Baumhöhlen durch das Aufhängen von 6 Fledermauskästen im nähe- ren Bereich auszugleichen, um ein wirksames alternatives Quartierangebot zu re- alisieren. Geeignet wären zum Beispiel die Schwegler Fledermaus-Universal- Sommerquartiere.
Brutvögel (divers, z.B. Star - Sturnus vulgaris, Haussperling - Passer do- mesticus, Dorngrasmücke – Sylvia communis)
Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach Bundesnaturschutzgesetz dürfen die Rodung von Gehölzen und der Abriss von Gebäuden nur außerhalb der Brut- zeit im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erfolgen.
Der Technologiepark befindet sich in Nachbarschaft zum Hardtwald (Vogel- schutzgebiet) und zum ornithologisch wertvollen Hauptfriedhof. Somit ist mit ei- nem erhöhten Vogelaufkommen zu rechnen. Daher sind Maßnahmen zur Verrin- gerung des Vogelschlagrisikos festgesetzt.
Für Hecken- und Gebüschbrüter, wie z.B. die Dorngrasmücke sind Hecken und Gebüsche herzustellen. In der saP wird ein 1:2 Ausgleich empfohlen. Da weite Bereiche der Hecken- und Gebüschstrukturen im Westen des Gebietes erhalten werden können und sogar eine Aufwertung erfahren, wird gutachterlich emp- fohlen, eine Strauchhecke mit Saumstrukturen von mindestens 500 m Länge aus einheimischen Arten anzulegen. Aufgrund des weitgehenden Fehlens geeigneter Strukturen stellen Hecken und Gebüsche die hauptsächlichen Fortpflanzungs- und Ruhestätten der im Gebiet vorkommenden besonders geschützten Vogelar- ten dar. Die Gebüsche werden von Dorn-, Garten- und Mönchsgrasmücke, Am- sel, Heckenbraunelle, Rotkehlchen und Zaunkönig genutzt. Besonders hervorzu-
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heben sind dabei die sehr erstaunlichen Dichten von Arten wie der Nachtigall, für die mehrere Reviere auf sehr engem Raum festgestellt werden konnten.
Daneben dienen die Hecken und Gebüsche jedoch auch als bedeutende Nah- rungs-stätten für Brutvögel, aber auch für Fledermäuse: hier sammeln sich Insek- ten, die für die Versorgung der Brut relevant sind; die Beeren, Früchte und Säme- reien der Bäume und Sträucher sind eine wichtige Ernährungsgrundlage für Arten wie Stieglitz, Mönchsgrasmücke und Haussperling. Größere zusammenhängende Hecken- und Gebüschstrukturen sind gerade in urbanen Gebieten selten und müssen daher erhalten bzw. ausgeglichen werden.
Für Stare sind einige alte Bäume mit Höhlen attraktiv. Sie brüten in den Be- standsgehölzen, sofern die Höhlen eine ausreichende Dimension aufweisen und nicht bereits durch Meisen besetzt sind. Daher sind für die Stare CEF- Maßnahmen erforderlich.
Sofern durch Fällungen/Rodungen Einzelbäume mit über 30 cm Durchmesser ent- fallen, werden als Ersatz für entfallende Brutplätze von besonders geschützten Arten wie Kohl- und Blaumeise ebenfalls CEF-Maßnahmen festgesetzt. Bei groß- flächigen Eingriffen in Gehölzbestände, ist die konkrete Anzahl und Art von Nist- hilfen anhand des betroffenen Bereiches festzulegen.
Insekten
Die Präsenz von Fledermäusen lässt auf das Vorkommen weiterer Insektenarten schließen. Um die Auswirkungen der Beleuchtung auf lokale Insektenpopulatio- nen zu minimieren, sind für die Außenbeleuchtung ausschließlich Leuchtmittel mit insektenschonender Bauweise und nicht anlockendem Lichtspektrum einzu- setzen (LEDs). Es sind insektendichte eingehauste Lampen mit Abstrahlrichtung nach unten zu verwenden. Eine Farbtemperatur von maximal 2700-3000 ° K wird empfohlen. Die Außenbeleuchtung soll soweit als möglich über Bewegungsmel- der gesteuert werden. Die Leuchten sind so auszurichten, dass sie gezielt nur die Straßen und Wege, nicht jedoch angrenzende Gehölze oder Grünflächen aus- leuchten. Gebäudebeleuchtungen sind auf das für die Sicherheit erforderliche Maß zu reduzieren.
4.5.5 Zuordnung nach § 9 Abs. 1 a BauGB
Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen unter Ziffer 6.2.1 der planungsrechtli- chen Festsetzungen werden sämtlichen Grundstücken im Plangebiet zugeordnet. Nach den fachlichen Stellungnahmen im Umweltbericht, verteilen sich die ge- schützten Arten und somit die Eingriffe gleichmäßig auf das Plangebiet. Bei der späteren Kostenerstattung für die hergestellten Maßnahmenflächen wird nur der im Umweltbericht errechnete Ausgleichsbedarf zugrunde gelegt.
Auf bereits bebauten Flächen findet kein Eingriff statt. Baugrundstücke, für deren Bebauung bereits nach den alten Bebauungsplänen „Technologiepark Karlsruhe – Vogelsand“ sowie „Technologiepark Karlsruhe – Vogelsand, Satzungsänderung „Bereich Punkthäuser“ eine Baugenehmigung erteilt wurde, erfolgt flächenmäßig nur insoweit eine Zuordnung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, als der Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe – Vogelsand – 3. Änderung“ gegen- über der nach Baugenehmigung zulässigen überbaubaren Grundstücksfläche ei-
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ne weitergehende überbaubare Grundstücksfläche festsetzt. Gleiches gilt für die bereits zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses hergestellten öffentlichen Ver- kehrsflächen und Erschließungsanlagen.
4.6 Belastungen
4.6.1 Lärm
Schalltechnische Einwirkungen durch Sportlärm
Die schalltechnischen Untersuchungen haben ergeben, dass die zur Beurteilung herangezogenen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV – Sportanlagenlärm- schutzverordnung, Ausgabe 2017, für Gewerbegebiete bei Vollauslastung der nördlich gelegenen Sportanlagen bzw. des Hallenbads mit Außenbereichen im gesamten Plangebiet eingehalten werden. Planungsrechtliche Festsetzungen sind nicht erforderlich.
Schalltechnische Auswirkungen der Planung durch Anlagenlärm
Auf Grund der Art der zulässigen Betriebe/Institute im Technologiepark ist bzgl. des Anlagenlärms von einer schalltechnischen Verträglichkeit mit dem benachbar- ten „Reinen Wohngebiet“ (Rintheim, östlich der Haid-und-Neu-Straße) auszuge- hen.
Von der im Sondergebiet 1 geplanten Hotelnutzung werden ggf. auch nächtliche Emissionen ausgehen. Doch auch hier erfolgt die Erschließung in den abgewand- ten Bereichen.
Ein Konflikt der vom Technologiepark ausgehenden Anlagengeräusche mit der umliegenden Wohnbebauung ist daher nicht zu erwarten, weshalb keine pla- nungsrechtlichen Festsetzungen erforderlich werden.
Die Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm ist im Zuge der nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren der einzelnen Betriebe nachzu- weisen, wenn Detailplanungen feststehen. Die Schallemissionen der Lüftungs- und Kälteaggregate sind durch übliche technische Lärmminderungsmaßnahmen so weit zu minimieren, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden.
Schalltechnische Auswirkungen des öffentlichen Verkehrslärms
- auf die östlich der Haid-und-Neu-Straße gelegenen Wohngebäude
Betrachtet man ausschließlich die Zunahme der Immissionspegel des Straßenver- kehrs und der Straßenbahn, betragen die Pegelzunahmen rund 1 dB(A) bis zu punktuell 3dB(A) (fünf Gebäude). Bestimmend für die Pegelzunahmen sind nur in geringem Maße die zusätzlichen Verkehre. Hauptsächlich werden Pegelzunah- men durch Reflexionen an den künftigen mehrgeschossigen geschlossenen Bau- körpern hervorgerufen.
Betrachtet man die Zunahme der Immissionspegel des Gesamtverkehrs (ein- schließlich DB-Schiene) betragen die Pegelzunahmen rund 1 dB(A) bis zu rund 3 dB(A) tags. Im Nachtzeitraum liegen die Pegelzunahmen zwischen rund 1 dB(A) und punktuell 5 dB(A) (aufgrund der Reflexionen der Schienenverkehrsgeräusche der DB-Strecke an den künftigen mehrstöckigen geschlossenen Baukörpern).
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Somit liegen die Zunahmen des Verkehrslärms an einigen der vorhandenen Wohngebäuden bei mehr als 2 dB(A) (Nachtzeitraum insgesamt 14 Gebäude). Zudem überschreiten die Beurteilungspegel des Verkehrslärms an den bestehen- den Gebäuden der Haid-und-Neu-Straße die Immissionsgrenzwerte der in Anleh- nung herangezogenen 16. BImSchV für Reine Wohngebiete von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts. Die Zunahmen sind somit wesentlich im Sinne der 16. BIm- SchV.
Die Schwellenwerte der Rechtsprechung zur Schutzpflicht des Staates für Ge- sundheit und Eigentum (70 dB(A) tags und 60 dB(A)) nachts werden allerdings nicht erreicht.
Die Verkehrslärmbelastung im Plangebiet wird nach vollständiger Umsetzung des Bebauungsplans sowohl durch Mehrverkehr als auch durch Reflexionen an den zukünftigen Baukörpern steigen. Für Aufenthaltsräume ohne nächtlichen Schutz- anspruch werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für Gewerbegebiete von 65 dB(A) teilweise überschritten. Für Wohn- und Schlafräume, z.B. bei der Hotel- nutzung oder bei Wohnungen für Bereitschaftspersonen sind die nächtlichen Ori- entierungswerte von 55 dB(A) einschlägig. Diese werden im Osten und Westen des Plangebietes überschritten. Der Schwellenwert zur Schutzpflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum von 60 dB(A) nachts wird lediglich geringfügig und in einem sehr kleinen Teilbereich im Südosten des Plangebietes überschritten.
Schallschutzmaßnahmen
Um eine abschirmende Wirkung zu entfalten, müssten aktive Schallschutzmaß- nahmen nahezu die Höhe der zu schützenden Stockwerke erreichen. Unter Be- rücksichtigung von Lärmschutzwänden/-wällen in städtebaulich vertretbarer Höhe wäre ein Schutz der beiden unteren Stockwerke, nicht jedoch der oberen Stock- werke möglich. Die entlang der Haid-und-Neu-Straße und der projektierten Nordtangente geplante Bebauung wirkt ohnehin abschirmend auf die dahinter- liegende Bebauung. Stattdessen wurden sowohl Maßnahmen der Grundrissorien- tierung, als auch passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt.
Mit Hilfe der Grundrissorientierung sollen Aufenthaltsräume mit Wohnnutzung ausreichend belüftet und abgewandt vom Lärm angeordnet werden. Ersatzweise sind für die ausreichende Belüftung auch technische Lösungen möglich.
Die passiven Schallschutzmaßnahmen beziehen sich auf die Gebäudehüllen und berücksichtigen die erforderlichen Schalldämmmaße der Außenbauteile nach DIN 4109-2. Welches Schalldämmmaß erforderlich ist kann den Anlagen zu Ziffer 9 der planungsrechtlichen Festsetzungen entnommen werden. Beim Nachweis niedrigerer Belastungen kann auf Bauantragsebene zugelassen werden von den geforderten Schalldämmmaßen abzuweichen.
Aufgrund der zu erwartenden Schallreflexionen durch die Gebäudefassaden ent- lang der Haid-und-Neu-Straße (Sondergebiet 1 und 2 westlich der Haid-und-Neu- Straße) sind die Fassaden im Sondergebiet 1 auf der dort festgesetzten Baulinie auf einer Höhe von 10 m mit schallabsorbierenden Materialien auszuführen. Dies kann beispielsweise geschehen durch schallabsorbierende Fassadenelemente oder durch Gliederung des Fassadenprofils oder des Bauwerks. Das Verhältnis zwi- schen Fensterflächen und geschlossenen Fassadenelementen ist abhängig von der
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Absorptionsfähigkeit des gewählten Materials. Für die Fassaden entlang der Haid-und-Neu-Straße im Sondergebiet 2 (Baulinien) wird dies aufgrund der ge- ringeren Belastung lediglich empfohlen.
4.6.2 Luft, Klimaanpassung, Klimaschutz
Luft
Durch die Änderung des Bebauungsplans gehen Grünflächen verloren, welche eine lufthygienische Ausgleichsfunktion besitzen. Die Erhöhung der Bebauungs- dichte führt jedoch zu einer Vergrößerung potentiell begrünbarer Dach- und Fas- sadenflächen. Bei ausreichendem Begrünungsgrad dieser potentiell begrünbaren Flächen könnten diese den Grünflächenverlust hinsichtlich der lufthygienischen Ausgleichsfunktion kompensieren. Da keine Flächen mit Funktion als Kaltluftent- stehungsgebiet im derzeit gültigen Bebauungsplan vorliegen, wird die klimatische Regenerationsfunktion des Planungsraums durch die Änderung nicht verschlech- tert.
Hinsichtlich der Stickstoffdioxidbelastung durch den Ausbau und die Erhöhung der verkehrlichen Nutzung wird keine erhebliche Veränderung erwartet.
Klimaanpassung
Insbesondere in dicht bebauten Gebieten wird die bioklimatische Belastung durch die Veränderung des Lokalklimas wirksam. Zur Verbesserung sind daher innerhalb des Geltungsbereichs eine Durchgrünung der Freiflächen sowie die Begrünung von Dachflächen und fensterlosen Fassaden vorzunehmen. Das Gebiet wird zukünftig von dichter, mehrstöckiger Bebauung geprägt. Dem Thema Klimaanpassung kommt daher bei der Gestaltung eine zentrale Rolle zu, um - insbesondere am Tag - einer nachteiligen bioklimatischen Belastungssituati- on entgegenzuwirken und ausreichend Erholungsräume zur Verfügung zu stel- len. Der Grünzug entlang der Emmy-Noether-Straße und die Binnenparks sind we- sentliche Elemente, die zugleich das Thema Retention aufgreifen. Dachbegrü- nungen haben ebenfalls Retentionsfunktionen – die Herstellung von Retentions- dächern wird empfohlen.
Ab 50 m² geschlossener Wandfläche werden Fassadenbegrünungen festgesetzt, da diese einen erheblichen Einfluss auf das Klima im Straßenraum sowie auf das Innenklima der Gebäude haben. Die Verwendung von hellen Oberflächen auf versiegelten Flächen oder Fassaden mindert die Absorption von Sonnenstrahlung, so dass insgesamt weniger Wärmeenergie aufgenommen wird.
Die im bestehenden, rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehenen öffentlichen Grünflächen sowie die Dach- und Fassadenbegrünungen stellen Flächen mit einer gewissen lufthygienischen Ausgleichsfunktion für den Planungsraum dar. Insgesamt ist unter Berücksichtigung einer klimaverträglichen Gestaltung des Technologieparks nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung auf das Schutzgut Klima durch die geplante Änderung des Bebauungsplans zu rechnen.
Klimaschutz
Die Studie „Reload Technologiepark“ sieht als konzeptionelle folgende Grund- prinzipien für die Planung vor:
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• die Realisierung hoher Energiestandards (anzustreben: Passivhaus), • die sichtbare Nutzung von erneuerbaren Energien (Photovoltaik), sowie • die Prüfung innovativer Versorgungssysteme mit Wärme und Kälte (insbe-
sondere eines fernwärmegespeisten Nahwärme- und ggf. Kältenetzes). Das Plangebiet ist bereits mit Fernwärme erschlossen. Der weitere Ausbau der Fernwärme ist in Vorbereitung. Es ist möglich, das gesamte Gebiet mit Fernwär- me zu versorgen. Daher ist auch eine Nahwärmeversorgung gegebenenfalls eines gekoppelten Nahwärme- und Kältenetzes möglich.
Für die weitere Entwicklung des Gebiets ist die Erarbeitung eines Energiekonzepts zu den oben genannten Aspekten vorgesehen (Stadtwerke Karlsruhe).
4.6.3 Altlasten
Derzeit besteht auf dem Gelände kein weiterer Handlungsbedarf. Im Rahmen von Baumaßnahmen anfallendes Aushubmaterial ist jedoch abfallrechtlich zu unter- suchen. Material, welches zur Auffüllung/Höherlegung des Geländes verwendet wird, hat die bodenschutzrechtlichen und gegebenenfalls abfallrechtlichen An- forderungen an einen Einbau zu erfüllen.
Sofern in Bereichen mit anthropogenen Auffüllungen Versickerungsmulden ange- legt werden sollen, ist im Vorfeld das komplette anthropogene Material zu ent- fernen und bei Bedarf durch unbelastetes Material zu ersetzen. Die Schad- stofffreiheit ist durch eine Sohlbeprobung nachzuweisen.
5. Umweltbericht
Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wechsel- wirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprü- fung ist in einem Umweltbericht dargestellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung (siehe Anlage).
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans sind unter Maßgabe der Umsetzung von Vermeidungs-, Verminderungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. Dies gilt unter Entwicklung und Umsetzung angemessener Maßnahmen im Rahmen der Ein- griffsregelung sowie hinsichtlich des speziellen Artenschutzes.
Nach dem Umweltbericht (Eingriffsbilanz) besteht in der Eingriffsbilanz in der Ge- genüberstellung planungsrechtlicher Ist-Zustand (Bebauungsplan 1993) und ak- tuelle Planung (3. Änderung) ein Überschuss von 281.984 Ökopunkten. Dieser wird dem Ökokonto der Stadt Karlsruhe gutgeschrieben.
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6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan
6.1 Sozialverträglichkeit der Planung
Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt:
- Aktive Einbindung der Nutzer und der Bürgervereine der benachbarten Stadt- teile in den Rahmenplanprozess als Grundlage für die Bebauungsplanung.
- Die Planung dient der Entwicklung von technologie-orientiertem und for- schungsaffinem Gewerbe und ist inhaltlich sozialverträglich.
- Starke Durchgrünung des Technologieparks und der Übergänge in die an- grenzenden Gebiete,
- barrierefreie, fußgänger- und radfahrerfreundliche Konzeption,
- kurze Wege durch Nahversorgung im Gebiet,
- Anschluss an den ÖPNV,
- Anschluss an das Straßenbahnnetz möglich (Planfeststellungsverfahren erfor- derlich),
- Ermöglichung von alternativen und innovativen Mobilitätskonzepten,
- Beachtung ökologischer Belange zur Erhöhung der Umwelt- und Arbeitsquali- tät,
- identitätsprägendes Gestaltungskonzept.
6.2 Sozialplan
Die Notwendigkeit eines Sozialplanes kann für diesen Bebauungsplan nicht aus- geschlossen werden, da im Bereich zwischen der östlichen Bebauung der Albert- Nestler-Straße und der Haid-und Neu-Straße Wohnhäuser und Betriebsgebäude abgebrochen werden müssen. Die nach § 180 Abs. 1 Baugesetzbuch erforderli- chen Erörterungen mit den Betroffenen finden im Rahmen des Umlegungsverfah- rens statt.
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7. Statistik
Flächenbilanz
SO1-SO3, einschl. privater Stellplatzflächen im Straßenraum ca. 19,46 ha 63,74%
Öffentliche Grünfläche ca. 1,02 ha 3,34%
CEF-Flächen, Maßnahmenflächen ca. 3,25 ha 10,65%
Verkehrsflächen
- Fahrbahn ca. 2,65 ha 8,68%
- Geh- und Radweg ca. 2,45 ha 8,02%
- Parkierung ca. 0,92 ha 3,01%
- Verkehrsgrün ca. 0,78 ha 2,55%
Gesamt ca. 30,53 ha 100,00%
Nicht berücksichtigt ist die Fläche (0,68 ha) des VbB „Bildungshaus Konrad-Zuse- Straße“ Nr. 860.
8. Bodenordnung
Zur Verwirklichung des Bebauungsplans im Bereich zwischen der östlichen Be- bauung der Albert-Nestler-Straße und der Haid-und Neu-Straße ist ein Bodenord- nungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich, da hier Grundstücke neuge- ordnet und neu erschlossen werden müssen, die teilweise im Privateigentum ste- hen.
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9. Kosten (überschlägig)
9.1 Beitragsfähige Erschließungskosten
Grunderwerb * ca. 0 EUR
Erdbewegung- und Freilegung ca. 1.420.000 EUR
Verkehrsflächen ca. 2.370.000 EUR
Entwässerung ca. 780.000 EUR
Parkierung ca. 800.000 EUR
Begrünung ca. 530.000 EUR
Geh- und Radwege ca. 1.180.000 EUR
Beleuchtung ca. 570.000 EUR
Ausgleichsmaßnahmen ca. 391.000 EUR
Gesamt ca. 8.041.000 EUR
Rückersatz 95% ca. 7.638.950 EUR
Stadtanteil 5% ca. 402.050 EUR
Hierin sind auch die Kosten für bereits hergestellte Erschließungsanlagen enthal- ten.
* Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes im Bereich zwischen der östlichen Be- bauung der Albert-Nestler-Straße und der Haid-und-Neu-Straße ist ein Boden- ordnungsverfahren erforderlich (siehe Ziffer 8). Darüber werden die benötigten öffentlichen Erschließungsflächen bereitgestellt. Im übrigen Gebiet gleicht sich die durch die Veränderung der Planung hervorgerufene Flächenverschiebung zwi- schen den neuen Baugrundstücken und den vorgesehenen öffentlichen Erschlie- ßungsflächen nahezu aus.
9.2 Sonstige Kosten zu Lasten der Stadt
Grunderwerb (öffentliche Grünflächen) * ca. 0 EUR
Kanalneubau ca. 1.000.000 EUR
Kanalverdämmung (bereits erfolgt) ca. 8.000 EUR
Geh- und Radweg ca. 210.000 EUR
Begrünung ca. 25.000 EUR
Ausgleichsmaßnahmen für nicht beitragsfähige
Erschliessungsmaßnahmen ca. 17.000 EUR
Gesamt ca. 1.260.000 EUR
* Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes im Bereich zwischen der östlichen Be- bauung der Albert-Nestler-Straße und der Haid-und-Neu-Straße ist ein Boden- ordnungsverfahren erforderlich (siehe Ziffer 8). Darüber werden die benötigten öffentlichen Erschließungsflächen bereitgestellt. Im übrigen Gebiet gleicht sich
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die durch die Veränderung der Planung hervorgerufene Flächenverschiebung zwi- schen den neuen Baugrundstücken und den vorgesehenen öffentlichen Erschlie- ßungsflächen nahezu aus.
9.3 Kosten für Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB
Ausgleich für private Eingriffe (Baugrundstücke),
100 % umlagefähig ca. 1.117.000 EUR
9.4 Städtische Kosten insgesamt
Kosten Ziffer 9.1 ca. 402.050 EUR
Kosten Ziffer 9.2 ca. 1.260.000 EUR
Gesamt ca. 1.662.050 EUR
Hierin sind auch die Kosten für bereits hergestellte Erschließungsanlagen enthal- ten.
9.5 Kosten zu Lasten der Stadtwerke
Die Investitionskosten für Wasser-, Gas- und Stromversorgung werden über Bei- träge und Gebühren finanziert.
10. Finanzierung
Die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksich- tigen.
Karlsruhe, 7. Juli 2017 Fassung vom 4. April 2019 Stadtplanungsamt
Heike Dederer
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B. Hinweise
1. Versorgung und Entsorgung
Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Abfallentsorgung
Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu ver- sehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten.
Hausanschlussräume
Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten.
Leitungsabstände
Zur Konfliktvermeidung sind in der Regel Mindestabstände zwischen Leitungen und Bäumen einzuhalten. Die Mindestabstände betragen:
- 2,5 m zwischen unterirdischen Versorgungsleitungen (für Strom, Gas, Wasser und Wärme) und Bäumen,
- 3,5 m zwischen Abwasserkanälen und Bäumen.
Maßgeblich ist jeweils der horizontale Abstand zwischen der Stammachse und der Außenhaut der Versorgungsleitung bzw. des Abwasserkanals.
Trinkwasser
Gemäß § 17 der Trinkwasserverordnung in der jeweils gültigen Fassung (TrinkwV) ist allgemein zu beachten, dass Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu planen, zu bauen und zu betreiben sind. Der Unter- nehmer und der sonstige Inhaber von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser haben sicherzustellen, dass bei der Neuerrich- tung oder Instandhaltung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, welche im Kontakt mit dem Trinkwasser keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, den Geruch oder den Geschmack nicht nachtei- lig beeinträchtigen oder Stoffe in Mengen ins Trinkwasser abgeben, die größer sind als dies bei der Einhaltung der a.a.R.d.T unvermeidbar sind.
Weiterhin muss nach § 4 Absatz 1 Trinkwasserverordnung das Trinkwasser so be- schaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besor- gen ist. Es muss rein und genusstauglich sein und den Anforderungen der § 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung entsprechen.
Die Qualität des Trinkwassers gem. § 5 bis 7 Trinkwasserverordnung sind durch Untersuchungen von einem hierfür akkreditierten Labor zu bestätigen. Für die
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Einhaltung dieser Anforderungen ist der Betreiber und sonstige Inhaber der Was- serversorgungsanlage verantwortlich.
Es wird empfohlen, vor Inbetriebnahme mikrobiologische Trinkwasserproben (Kaltwasser) einschl. der Parameter E. coli, Coliforme Bakterien, Koloniezahl bei 22/ und Pseudonionas aeruginosa von einem akkreditierten Labor entnehmen und untersuchen zu lassen.
Kommunikations- und Informationstechnik
Im Baufeld sind teilweise erdverlegte CU-FM-Kabel sowie LWL-Kabel in Schutz- rohren verlegt. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Be- schädigungen sind unverzüglich zu melden. Ein Überbauen der Trassen ist nicht erlaubt. Das Bepflanzen einer Trasse mit tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern ist nur mit einem lichten Abstand von mindestens 2,5 m zwischen dem Stamm und der Versorgungsleitung gestattet.
Fernwärme
Die Fernwärme- Leitungen sind vor Beschädigung zu schützen. Rückverankerun- gen im Bereich von Fernwärme-Leitungen bedürfen der detaillierten Konfliktklä- rung und schriftlichen Genehmigung. Die Leitungsschutzanweisung der Stadt- werke Karlsruhe, Netzservice GmbH, ist zu beachten.
Fernwärmeleitungen dürfen nicht überbaut oder im Trassenbereich mit Bäumen bepflanzt werden. Fernwärmeleitungen dürfen auf einer Länge von mehr als 2 m weder seitlich noch oberhalb freigelegt werden. Der Fernwärmebetrieb, Tel: 599 3136, ist rechtzeitig vor Beginn von Arbeiten oberhalb, unterhalb oder neben Fernwärme-Trassen zu informieren.
Im Heizbetrieb ist eine ungestörte Überdeckungshöhe von mindestens 0,60 m aus rohrstatischen Gründen einzuhalten. Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen Abstimmung und schriftlichen Genehmigung des Fernwärme Netzbe- triebes. Bei unsicherer Leitungslage ist die tatsächliche Lage der Fernwärme durch Suchschlitze zu erheben, hierzu hat eine Absprache mit dem FW-Betrieb zu erfol- gen.
Neu zu pflanzende Bäume müssen zur Infrastruktur der Fernwärme einen Min- destabstand von 2,5 m einhalten. Außerhalb dieses Mindestabstandes ist bei der Wahl des Standortes folgendes zu berücksichtigen.
Das Wurzelwerk des Baumes darf auf keinen Fall in die Leitungszone eingreifen. Kann dies grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, ist ein Durchwurzelungs- schutz auf Kosten des Verursachers einzubauen. Alternativ sind Baumarten zu wählen, bei denen aufgrund der Kronenbreite und damit der Mächtigkeit des Wurzelwerkes eine Durchwurzelung der Leitungszone sicher ausgeschlossen werden kann. Sollten großkronige Bäume gepflanzt werden, ist der Abstand zur Leitung und damit die Standortwahl entsprechend der zu erwartenden Krone zu vergrößern.
Es ist sicher zu stellen, dass im Falle einer Havarie die Leitungszone zugänglich ist und ebenfalls ein Austausch der Fernwärme Infrastruktur in bestehender Trasse möglich ist.
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2. Entwässerung
Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer- den.
Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen.
Vorgaben zur Entwässerungskonzeption Um eine ganzheitliche Bauplanung zu gewährleisten, ist es wichtig, bereits früh- zeitig eine Entwässerungskonzeption zu erarbeiten.
Zu erstellen ist eine Konzeption für die innere Entwässerung, d.h. die Wasser- führung bzw. Wasserrückhaltung auf dem Gelände.
- Im Zuge einer Gefährdungsanalyse und Risikovorsorge sollte geprüft werden, ob Maßnahmen der objektbezogenen Vorsorge gegen Starkregen und urbane Sturzfluten sinnvoll und erforderlich sind.
- Bei Grundstücken von einer abflusswirksamen Fläche ab 800 m² ist grund- sätzlich ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 zu führen. Die Anord- nung und gegebenenfalls Aufteilung des erforderlichen Niederschlagswasserrückhalte- volumens muss entsprechend den örtlichen Verhältnissen und der Leitungs- führung auf dem Grundstück erfolgen. Bei Aufteilung des Volumens oder Aufteilung des Grundstückes in entwässerungstechnische Teilgebiete ist die Aufteilung zeichnerisch mit Fließwegen nachvollziehbar darzustellen.
- Es sind Systeme für die Schmutzwasserableitung und Regenwasserableitung bzw. evtl. Regenwasserbehandlung zu entwickeln.
- Vor der Einleitung von Schmutzwasser kann je nach Art der Nutzung eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich sein (Fettabscheider, Neutralisati- onsanlagen, Benzinabscheider, etc.). Eine Reduzierung der Entwässerungsge- bühren ist mit Einführung der gesplitteten Regenwassergebühr möglich. Je mehr Regenwasser dezentral versickert bzw. durch offene Beläge zurückge- halten werden kann, desto geringer ist die Regenwassergebühr für das Ob- jekt.
Zu erstellen ist eine Entwässerungskonzeption für die äußere Entwässerung, d.h. den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz.
- Es ist zu prüfen und festzulegen, wo das Schmutz- und Regenwasser in den
öffentlichen Kanal eingeleitet werden kann. - Die maximale Einleitwassermenge für die anzuschließende Fläche ist bei der
Stadtentwässerung (kanalkataster@tba.karlsruhe.de) mit Angabe der Flur- stücksnummer zu erfragen.
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- Folgende bauliche Einrichtungen, Randbedingungen und Betriebsweisen soll- ten bei der Aufstellung der Regenwasserkonzeption beachtet werden:
- Dachbegrünung, - Retentionsdächer, - Mulden-Rigolen-Systeme, - Regenwassernutzung / Stauraumkanäle, - Kurzfristiger Einstau von untergeordneten Flächen, - Abstand zur Nachbarbebauung, - Grundwasserflurabstand, - Altlastenkartierung des Umweltamtes.
Siehe hierzu auch die Broschüren unter: http://www.karlsruhe.de/b3/bauen/tiefbau/entwaesserung/grundstuecksentwaess.de http://www.karlsruhe.de/b3/bauen/tiefbau/entwaesserung/entwaesserungsgebuehr.de https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/wasserwirtschaft/regenwasser/ver sickerung.de
Erforderliche Unterlagen zur Regenwasserkonzeption
- Schriftliche Erläuterung des Konzeptes und Art der Retention, - die Berechnung ist spätestens mit dem Entwässerungsantrag vorzulegen, die-
se sind mit den KOSTRA-DWD 2010 Revision-Daten durchzuführen, - Lageplan Außenanlagen mit Kennzeichnung der Flächen inklusive Abfluss-
beiwert und Angabe der Größe in m².
Zusätzlich sind in diesen Plan einzuzeichnen: - die Zuordnung der abflusswirksamen Flächen zu den jeweiligen
Retentionsmaßnahmen bzw. Versickerungsanlagen; die Zuordnung soll über eingezeichnete Fließwege erfolgen unter Berücksichtigung der geplanten Topografie,
- die Einrichtungen der Retentionsmaßnahmen bzw. Versickerungsanlagen sind maßstäblich darzustellen.
Erforderliche Unterlagen für den Überflutungsnachweis
Analog zu den obigen Punkten wird noch benötigt: - Berechnung Vrück nach DIN1986-100, - Darstellung der Überflutungsflächen mit Angabe der Wassertiefe sowie der
technischen Lösung zur schadlosen Rückhaltung.
3. Niederschlagswasser
Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts- gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
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Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde erfolgen.
Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener- eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentli- che Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an- stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versi- ckerungsmulde erfolgen.
Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions- schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys- tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen.
Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen- pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter- grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden.
Sofern in Bereichen mit anthropogenen Auffüllungen Versickerungsmulden ange- legt werden, ist im Vorfeld das komplette anthropogene Material zu entfernen und bei Bedarf durch unbelastetes Material zu ersetzen. Die Schadstofffreiheit ist durch eine Sohlbeprobung nachzuweisen.
4. Archäologische Funde, Kleindenkmale
Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Lan- desamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karls- ruhe), anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffälli- ge Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutz- behörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzei- ten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kennt- nis gesetzt werden.
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5. Baumschutz
Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen.
6. Altlasten
Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden.
7. Erdaushub / Auffüllungen
Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern.
Im Rahmen von Baumaßnahmen anfallendes Aushubmaterial ist abfallrechtlich zu untersuchen und fachgerecht zu entsorgen.
Falls in Verbindung mit den geplanten Baumaßnahmen zur Auffüllung/ Höherle- gung des Grundstücks oder zur Schüttung von Wällen - über das vor Ort vorhan- dene, geeignete Material hinaus - zusätzlich der Einbau von Boden- oder Bau- schuttmaterial von außerhalb des Geländes erforderlich wird, sind die Bestim- mungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes bzw. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes maßgebend.
Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen.
8. Private Leitungen
Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst.
9. Barrierefreies Bauen
In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO).
10. Erneuerbare Energien
Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen.
11. Dachbegrünung und Solaranlagen
Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung kön- nen sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspit- zen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Bei-
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de Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufei- nander abgestimmt sein.
Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrü- nungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte.
Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständerter Form mit ausreichen- dem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sichergestellt, dass die Anforderungen an eine dauerhaf- te Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, so- dass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funk- tion nicht unzulässig eingeschränkt wird.
12. Begrünung von Tiefgaragen
Für die Begrünung der Dachflächen von Tiefgaragen ist als Begrünungssubstrat nach Möglichkeit ortsähnliches Bodenmaterial zu verwenden, sofern den Anfor- derungen entsprechendes Material zur Verfügung steht. Somit kann eine kultur- fähige, durchwurzelbare Bodenschicht hergestellt werden. Die oberste Boden- schicht ist davon mindestens 20 cm mächtig mit humushaltigem Oberbodenma- terial herzustellen.
Eine Bauwerksbegrünung muss umfangreiche Anforderungen an die Eigenschaf- ten der einzubauenden Vegetationstragschicht einhalten (siehe Dachbegrünungs- richtlinien der FLL). Berücksichtigt werden müssen die Korngrößenverteilung, der Gehalt organischer Substanz, die Witterungsbeständigkeit, die Struktur- und La- gerungsstabilität, die Wasserdurchlässigkeit, die Wasserspeicherfähigkeit, die Luftkapazität, der pH-Wert, der Salz- und Nährstoffgehalt sowie der Gehalt an keimfähigen Samen/regenerationsfähigen Pflanzenteilen und der Anteil an Fremdstoffen.
13. Schallschutz
Hinweis zur Anwendung der DIN 4109:
Mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - VwV TB wurde in Baden-Württemberg die DIN 4109-1[2] und die DIN 4109-2 [3], jeweils Ausgabe Juli 2016 in Verbindung mit E DIN 4109-1/Al vom Januar 2017 baurechtlich ein- geführt. Diese wurde für die Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel her- angezogen.
14. Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung
Flächen für die Feuerwehr
Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt, dürfen nur errichtet werden, wenn Zufahrt oder Zugang und geeignete Aufstell- flächen für die erforderlichen Rettungsgeräte vorgesehen werden. Ist für die Per- sonenrettung der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erforderlich, sind die dafür erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen vorzusehen. Bei Sonderbauten ist
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der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen.
Bei der Ausführung der Feuerwehrflächen ist die Verwaltungsvorschrift des Minis- teriums für Verkehr und Infrastruktur über Flächen für Rettungsgeräte der Feuer- wehr auf Grundstücken und Zufahrten (VwV Feuerwehrflächen) vom 17.09.2012 zu beachten.
Löschwasserversorgung
Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung ste- hen. Gemäß den Technischen Regeln des DVGW, Arbeitsblatt W 405 ist ein Löschwasserbedarf von 96m3/h für die vorgesehene Nutzung und Brandgefähr- dung erforderlich.
15. Wasserschutzgebiet
Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Schutzzone III B des Wasserwerks „Hardtwald“. Die geltenden Rechtsverordnungen für Wasser, Abwasser, Emission und Immission, insbesondere das Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 „Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete“ sind einzuhalten.
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/tpk-3.aenderung/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZo1mGrZKW6Zyi/Begr%C3%BCndung.pdf
Bebauungsplan „X„, Karlsruhe -
Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe - Vogelsand - 3. Ände- rung“, Karlsruhe - Rintheim
Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
- Entwurf -
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Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen............................................................ 3 1. Art der baulichen Nutzung .............................................................................. 3 1.1 Sondergebiete 1-3........................................................................................... 3 1.1.1 Allgemein zulässige Nutzungen (SO 1-3).......................................................... 3 1.1.2 Ausnahmsweise zulässige Nutzungen (SO 1-3) ................................................ 3 1.2 Sondergebiet 1................................................................................................ 3 1.3 Sondergebiet 2................................................................................................ 4 1.4 Sondergebiet 3................................................................................................ 4 2. Maß der baulichen Nutzung ............................................................................ 4 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche...................................................... 5 3.1 Abweichende Bauweise................................................................................... 5 3.2 Überbaubare Grundstücksfläche...................................................................... 5 4. Tiefgaragen, Garagen, Carports und Nebenanlagen......................................... 5 4.1 Tiefgaragen, Stellplätze, Parkpaletten, Garagen, Carports ................................ 5 4.2 Nebenanlagen................................................................................................. 6 5. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ............................................. 6 5.1 Schutz vorhandener Bäume, Pflanzgebote ....................................................... 6 5.2 Baumpflanzungen ........................................................................................... 6 5.3 Nicht zu verwendende Pflanzenarten............................................................... 8 5.4 Anpflanzung von Gehölzen (Maßnahmenflächen)............................................ 9 5.5 Dachbegrünung .............................................................................................. 9 5.6 Fassadenbegrünung ...................................................................................... 10 5.7 Begrünung der Tiefgaragen und Stellplätze ................................................... 10 6. Artenschutzmaßnahmen / Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.. 11 6.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen .................................................. 11 6.2 Ausgleichsmaßnahmen ................................................................................. 12 6.2.1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)............................... 12 6.3 Herkunft und Qualität des zu verwendenden Pflanzgutes .............................. 13 6.4 Zuordnung.................................................................................................... 14 7. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen ............................................. 14 8. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ..................................................................... 14 9. Schallschutz .................................................................................................. 15 II. Örtliche Bauvorschriften........................................................................... 19 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen..................................................... 19 1.1 Dächer .......................................................................................................... 19 1.2 Fassaden ....................................................................................................... 19 2. Werbeanlagen und Automaten ..................................................................... 20 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen ............................................................. 20 3.1 Vorgärten, unbebaute Grundstücksflächen.................................................... 20 3.2 Einfriedigungen............................................................................................. 21 3.3 Abgrabungen, Aufschüttungen ..................................................................... 21 3.4 Abfallbehälterstandplätze .............................................................................. 21 3.5 Feuerwehrflächen.......................................................................................... 21 4. Außenantennen ............................................................................................ 21 5. Niederspannungsfreileitungen ....................................................................... 21 III. Sonstige Festsetzungen............................................................................ 22
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Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungs- planes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen
Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen.
In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt:
I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung im gesamten Geltungsbereich entspricht einem Sondergebiet nach § 11 BauNVO. Es dient vorwiegend der Unterbringung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, technologieorientiertem Gewerbe, Technologiefirmen und diesen zuarbeitenden Betrieben, ergänzt um Nutzungen für die gebietsspezifischer Bedarf besteht (Nahversorgung, Hotel; Parken, Boar- dinghouse).
Die zulässigen Nutzungen werden innerhalb der Sondergebiete gegliedert.
1.1 Sondergebiete 1-3
1.1.1 Allgemein zulässige Nutzungen (SO 1, SO 2 Bereiche 1-3, SO 3)
In den Sondergebieten 1-3 (SO 1-3) sind allgemein zulässig:
- Forschungs- und Entwicklungslabors, Forschungsinstitutionen, - technologieorientiertes Gewerbe, Technologiefirmen sowie diesen zuarbei-
tende Betriebe, - Konferenzräume und –zentren, - der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und Speisewirtschaften, - Kindertageseinrichtungen als betriebliche Einrichtungen.
1.1.2 Ausnahmsweise zulässige Nutzungen (SO 1, SO 2 Bereiche 1-3, SO 3)
Ausnahmsweise können zugelassen werden (SO 1–3):
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinha- ber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegen- über in Grundfläche und Baumasse deutlich untergeordnet sind. Diese sind in die Betriebsgebäude zu integrieren,
- der Versorgung des Gebiets dienende Läden bis zu einer Größe von jeweils maximal 150 m² (z. B. Bäckerei mit Café),
- der Versorgung des Gebiets dienende Servicedienste.
1.2 Sondergebiet 1
Im Sondergebiet 1 sind des Weiteren (über die in Ziffer 1.1.1 der planungsrechtli- chen Festsetzungen aufgeführten Nutzungen hinaus) allgemein zulässig:
- Hotel und Boardinghouse.
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Ausnahmsweise kann (über die in Ziffer 1.1.2 der planungsrechtlichen Festset- zungen aufgeführten Nutzungen hinaus) zugelassen werden:
- ein Fitnesscenter auf einer Fläche von maximal 1.800 m², - Büronutzungen und Verwaltungsgebäude, - gesundheitsorientierte Dienstleistungsunternehmen.
1.3 Sondergebiet 2 (Bereiche 1-3)
Im Sondergebiet 2 sind des Weiteren (über die in Ziffer 1.1.1 der planungsrechtli- chen Festsetzungen aufgeführten Nutzungen hinaus) allgemein zulässig:
- Parkhäuser, - im SO 2, nur im Bereich 3, Einzelhandelsbetriebe, sofern Sie ausschließlich
der Versorgung des Gebietes mit Gütern des täglichen Bedarfs dienen bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von zusammen 600 m², zusätzlich ein Café mit einer maximalen Fläche von 200 m²,
- im SO 2, nur im Bereich 2, Boardinghouses.
Ausnahmsweise (Bereiche 1-3) kann (über die in Ziffer 1.1.2 der planungsrechtli- chen Festsetzungen aufgeführten Nutzungen hinaus) zugelassen werden:
- Büronutzungen und Verwaltungsgebäude, - gesundheitsorientierte Dienstleistungsunternehmen.
1.4 Sondergebiet 3
Im Sondergebiet 3 sind alle in Ziffern 1.2 und 1.3 der planungsrechtlichen Fest- setzungen aufgeführten Nutzungen unzulässig.
2. Maß der baulichen Nutzung
Wandhöhe
Als Wandhöhe gilt das Maß der Hinterkante des erschließenden, öffentlichen Gehwegs bzw. der Erschließungsstraße bis zum oberen Abschluss der Wand. Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. Es gelten die Einträge der Wandhöhe in der Planzeichnung. Ergänzend hierzu gelten folgende Min- destwandhöhen in Bezug auf die festgesetzten maximalen Wandhöhen (WH):
- WH maximal 14,0 m - WH mindestens 11,5 m, - WH maximal 18,5 m - WH mindestens 15,5 m, - WH maximal 23,0 m - WH mindestens 19,0 m, - WH maximal 25,0 m - WH mindestens 23,0 m, - WH maximal 45,0 m auf einer Teilfläche von insgesamt maximal 3.500 m² im
SO1 - WH mindestens 40,0 m.
Ausnahmen hiervon können zugelassen werden:
- für Produktionshallen, sofern aus statischen Gründen ein darüber liegendes Geschoss wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
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Über die maximal zulässige Wandhöhe hinaus, ist ein Aufbau (Attika) bis zu einer Höhe von maximal 0,5 m zulässig.
Staffelgeschosse sind nur zulässig, wenn dies in der Planzeichnung festgesetzt ist. Es ist nur ein Staffelgeschoss zulässig. Staffelgeschosse dürfen eine Höhe von 5 m nicht überschreiten.
Die Staffelgeschosse sind gegenüber dem öffentlichen Straßenraum und gegen- über öffentlichen Grünflächen um mindestens 2,0 m zurückzusetzen.
Höhe der Gebäude (SO 2 – Höhe Sockelgarage)
Die Höhe der Sockelgarage im Sondergebiet 2 (Bereich 1 zwischen Albert-Nestler- Straße und zweiter Zufahrt (Hirtenweg)) wird für die Oberkante Decke (Parkie- rungsbereich) mit 1,2 m über Straßenniveau der Ada-Lovelace-Straße festgesetzt.
3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
3.1 Abweichende Bauweise
Sondergebiet 1
Es gilt die offene Bauweise ohne Längenbeschränkung.
Sondergebiet 2
Es gilt die offene Bauweise ohne Längenbeschränkung (innerhalb der Bauberei- che).
Abweichend hiervon gilt im Sondergebiet 2, Emmy-Noether-Str. 9-17 östlich der Zufahrt Hirtenweg, die offene Bauweise – Längenbeschränkung 55 m.
Sondergebiet 3
Es gilt die offene Bauweise - Längenbeschränkung 120 m.
3.2 Überbaubare Grundstücksfläche
Ein Vor- und Zurücktreten von Gebäudeteilen - wahlweise entweder horizontal oder vertikal - gegenüber Baulinien ist auf maximal 10 % der jeweiligen Fassa- denfläche beschränkt. Balkone sind unzulässig.
4. Tiefgaragen, Garagen, Carports und Nebenanlagen
4.1 Tiefgaragen, Stellplätze, Parkpaletten, Garagen, Carports
Allgemein gilt:
Tiefgaragen, Stellplätze und Parkpaletten sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und auf den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig.
Garagen und Carports sind unzulässig, soweit nachfolgend nichts anderes gere- gelt ist.
Sondergebiet 1
Die Stellplätze im Sondergebiet 1 sind in Tiefgaragen nachzuweisen.
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Ebenerdige Stellplätze sind nur in untergeordnetem Umfang zulässig (maximal 5 Prozent der bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze).
Sondergebiet 2
Im Sondergebiet 2, im Baubereich zwischen Albert-Nestler-Straße und zweiter Zu- fahrt (Hirtenweg) sind die Stellplätze in Tiefgaragen/Sockelgaragen und im seitli- chen Bauwich nachzuweisen.
Im Sondergebiet 2, im Baubereich zwischen zweiter Zufahrt (Hirtenweg) und KIT Campus Ost sind die Stellplätze in Tiefgaragen oder integriert in den Gebäuden nachzuweisen.
Sondergebiet 3
Die mit Erhaltungsgebot festgesetzten Baumstandorte innerhalb der Baufenster dürfen nicht unterbaut werden.
Ebenerdige Stellplätze sind nur in untergeordnetem Umfang zulässig (maximal 10 Prozent der bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze).
4.2 Nebenanlagen
Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung wie u.a. Pergolen, Terrassen, Gartenhütten, überdachte Fahrradabstellplätze etc. sind innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig.
Außerhalb der Baufenster sind folgende baulichen Anlagen zulässig:
- Fahrradabstellplätze ohne Überdachungen, konzentriert an einer Stelle auf dem Grundstück und direkt angrenzend an die überbaubare Fläche,
- Fahrradabstellplätze mit Überdachungen, sofern sie nicht in den der Erschlie- ßungsstraßen zugewandten Gebäudevorzonen liegen.
Die Benutzung nicht überbaubarer Grundstücksflächen als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig.
5. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung
5.1 Schutz vorhandener Bäume, Pflanzgebote
In den Schutzbereichen (Kronentraufe + 1,5 m) der zum Erhalt festgesetzten Bäume sind Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bodenversiegelungen unzuläs- sig. Die durch Planeintrag mit Erhaltungsgebot dargestellten Bäume sind zu er- halten. Bei Abgang eines Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein großkro- niger standortgerechter Laubbaum zu pflanzen.
Alle festgesetzten Pflanzgebote sind zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen.
5.2 Baumpflanzungen
Je angefangene 500 m² Grundstück ist ein großkroniger standortgerechter Baum zu pflanzen. Auf den jeweiligen Grundstücken zu erhaltende Bäume sowie Pflanzgebote nach Ziffer 5.7 der planungsrechtlichen Festsetzungen werden hie- rauf angerechnet. Alle Bäume sind mindestens in der Qualität 3-fach verpflanzt,
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Stammumfang 20-25 cm, zu pflanzen. Es sind nur Arten der nachfolgenden Pflanzliste zulässig:
Bäume:
Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Acer platanoides Spitz-Ahorn Alnus spaethii Purpur-Erle Betula pendula Hänge-Birke Pinus sylvestris Wald-Kiefer Prunus avium Vogel-Kirsche Populus tremula Zitter-Pappel Quercus petraea Trauben-Eiche Quercus robur Stiel-Eiche
Diese Liste gilt auch für die in der Planzeichnung festgesetzten Straßenbäume.
Diese Liste gilt ferner für Baumpflanzungen in öffentlichen Grünflächen, soweit es sich hierbei nicht um Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft handelt. In diesen öffentlichen Grünflä- chen können ebenfalls Gehölze aus den in Ziffer 5.4 der planungsrechtlichen Festsetzungen aufgeführten Artenlisten gepflanzt werden.
An den in der Planzeichnung festgesetzten Baumstandorten westlich entlang der Haid- und Neustraße ist zu pflanzen:
- Tilia tomentosa ´Brabant´ Silber-Linde
Für Straßenbäume und Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baumscheiben von mindestens 10 m² Größe vorzusehen. Der zur Verfügung stehende durch- wurzelbare Raum hat mindestens 24 m³ je Baum zu betragen. Eine teilweise Überbauung der Baumscheibe ist möglich, wenn aus gestalterischen oder funkti- onalen Gründen erforderlich. Der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube ist mit verdichtbarem Baumsubstrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Land- schaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL Richtlinie) zu verfüllen. Die Überbauung hat wasserdurchlässig zu erfolgen. Erforderlichenfalls sind im über- bauten Bereich geeignete technische Maßnahmen (z.B. Belüftungsrohre, Bewäs- serungssystem) vorzusehen, um den langfristigen Erhalt der Bäume zu gewähr- leisten.
Alle Bäume sind mit einem Dreibock auszustatten und mit langhaftender elasti- scher Stammschutzfarbe gegen das Aufplatzen der Rinde zu versehen. Bäume, deren Baumquartier unmittelbar an Pkw-Stellplätze oder Grundstückszufahrten angrenzen, sind vor Beschädigungen zu schützen (z.B. durch Baumbügel).
Abweichungen von zeichnerisch festgesetzten Baumstandorten sind nur zulässig, um den notwendigen Abstand zu Leitungen, Kanälen und Zufahrten einzuhalten. Ferner kann hiervon abgewichen werden zur Herstellung von Wendehämmern.
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5.3 Nicht zu verwendende Pflanzenarten
Die im Folgenden aufgeführten Arten zeigen eine große Ausbreitungstendenz.
Auf das Anpflanzen dieser Arten ist im Rahmen der Freiflächenplanung sowohl auf privaten wie öffentlichen Flächen zu verzichten. Im Rahmen der Grünpflege sind sie zu entfernen, wenn sie sich im Gebiet zufällig ansiedeln. Die Auflistung richtet sich nach BMUB (2012).
Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name:
Acer negundo Eschen-Ahorn Ailanthus altissima Götterbaum Amorpha fructicosa Bastardindigo Buddleja davidii Schmetterlingsstrauch Bunias orientalis Orientalisches Zuckerschötchen Crassula helmsii Nadelkraut Echinops spaerocephalus Drüsige Kugeldistel Elodea canadensis Kanadische Wasserpest Elodea nuttallii Schmalblättrige Wasserpest Fraxinus pennsylvanica Rot-Esche Helianthus tuberosus Topinambur Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides Großer Wassernabel Impatiens glandulifera Indisches Springkraut Impatiens parviflora Kleines Springkraut Lupinus polyphyllus Vielblättrige Lupine Lycium barbarum Gewöhnlicher Bockshorn Lysichiton americanus Gelbe Scheinkalla Pinus nigra Schwarz-Kiefer Pinus strobus Weymouth-Kiefer Populus canadensis Kanadische Pappel Prunus serotina Später Traubenkirsche Pseudotsuga menziesii Gewöhnliche Douglasie Quercus rubra Rot-Eiche Reynoutria japonica Japanischer Staudenknöterich Reynoutria sachalinensis Sachalin-Staudenknöterich Reynoutria x bohemica Bastard-Staudenknöterich Rhus hirta Essigbaum Robinia pseudoacacia Robinie Rosa rugose Kartoffel-Rose Rubus armeniacus Armenische Brombeere Senecio inaequidens Schmalblättriges Greiskraut Solidago canadensis Kanadische Goldrute Solidago gigantea Späte Goldrute Symphoricarpos albus Gewöhnliche Schneebeere Vaccinium angustifolium x corymbosum Amerikanische Kultur-Heidelbeere
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5.4 Anpflanzung von Gehölzen (Maßnahmenflächen)
Abweichend zu den Festsetzungen unter Ziffer 5.2 Baumpflanzungen, sind auf den festgesetzten Flächen oder bei Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nur Arten der nachfolgenden Pflanzliste zulässig:
Innerhalb der in der Planzeichnung festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie den CEF-Flächen (CEF 1 und 2) sind freiwachsende Hecken zu pflanzen. Da diese CEF- Qualität aufweisen müssen, sind nur die folgenden Arten zulässig:
Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name:
Bäume
Acer campestre Feld-Ahorn Betula pendula Hänge-Birke Carpinus betulus Hainbuche Fagus sylvatica Rotbuche Pinus sylvestris Wald-Kiefer Prunus avium Vogel-Kirsche Quercus petraea Trauben-Eiche Quercus robur Stiel-Eiche Sorbus domestica Speierling
Wildobst
Sträucher
Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Gewöhnlicher Hasel Euonymus europaeus Gewöhnliches Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Echte Hundsrose Sambucus nigra Schwarzer Holunder
5.5 Dachbegrünung
Dachflächen der obersten Geschosse und der Staffelgeschosse sind zu begrünen. Ebenfalls zu begrünen sind die Dachflächen von Nebenanlagen.
Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 12 cm im gesetzten Zustand zu betragen.
Die Dachflächen im Bereich technischer Dachaufbauten und Dachterrassen sind hiervon ausgenommen, soweit der Anteil der Dachbegrünung an der Gesamt- dachfläche 70 % nicht unterschreitet.
Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und de- ren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
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Ferner sind sie um das Maß ihrer Maximalhöhe von der Gebäudekante abzurü- cken. Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermi- schen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen.
Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung (60:40) aus Kräutern und Gräsern aus nachfolgenden Pflanzlisten:
Kräuter
Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularium Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Potentilla tabernaemontani Frühlings-Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian
Gräser
Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Festuca guestfalica Harter Schafschwingel
5.6 Fassadenbegrünung
Ungegliederte Fassaden mit mehr als 50 m² geschlossener Wandfläche, Parkhaus- fassaden und Stützmauern sind flächig mit Kletterpflanzen zu begrünen. Dabei sind bei geeigneter Wandausbildung Selbstklimmer möglich, ansonsten sind Klet- terhilfen vorzusehen.
5.7 Begrünung der Tiefgaragen und Stellplätze
Dachflächen von Tiefgaragen sind zu begrünen. Die Stärke des Begrünungssub- strats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 70 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Das Niveau der Oberkante der Tiefgarage (einschließlich Substratstärke) muss auf dem Niveau des restlichen Grundstückes abschließen.
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Im Bereich von Baumstandorten ist die Substratstärke auf mindestens 1 m im Kronentraufbereich der ausgewachsenen Bäume zu erhöhen.
Die Pflanzung der Bäume bei Tiefgaragenaussparungen hat unter Bodenan- schluss zu erfolgen. Die Mindestgröße der Tiefgaragenaussparung hat mindes- tens 12 m² je Baum zu betragen, wobei eine Seite der Aussparung mindestens 2,5 m lang sein muss.
Die Sockelgaragendecken sind - mit Ausnahme der oberirdischen Stellplätze und Zufahrten sowie einer 5 m breiten, den Gebäuden vorgelagerten Fläche (ehemals Passarelle) - mit einem Begrünungssubstrat zu überdecken und dauerhaft zu be- grünen. Dieses hat oberhalb einer Drän- und Filterschicht für Gehölz- und Strauchpflanzungen mindestens 50 cm und für Baumpflanzungen mindestens 100 cm im Kronentraufbereich der ausgewachsenen Bäume zu betragen. Die So- ckelgaragenaußenwände sind außerhalb der zur Belüftung notwendigen Öff- nungen flächig zu begrünen und zwar durch vorgelagerte Strauch- und/oder Kletterpflanzen. Im Bereich der ehemaligen Passarelle kann auf eine Begrünung verzichtet werden, wenn die ca. 60 cm hohe Garagenkante auf der gesamten Länge durch vorgelagerte Stufen in den öffentlichen Grünraum eingebunden wird. Die Stufen sind in Beton mit Natursteinvorsatz oder Ähnlichem auszubilden.
Parkdecks und Parkpaletten sind nur zulässig, wenn die oberste Parkierungsebe- ne überdacht oder mit einer flächig begrünten Pergola überstellt sind. Ebenerdige Stellplätze auf den Baugrundstücken sind mit Bäumen (nach Pflanzliste, Ziffer 5.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen) zu überstellen.
Die Stellplätze sind durchlässig für Niederschlagswasser (z.B. als Rasenfugenpflas- ter oder als Schotterrasen) auszuführen.
Offene Stellplätze sind mit Bäumen zu überstellen. Dabei ist je fünf Stellplätze mindestens ein großkroniger standorttypischer Baum zu pflanzen. Die Pflanzliste (Ziffer 5.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen) ist zu beachten. Dieses Pflanz- gebot wird angerechnet auf das Pflanzgebot nach Quadratmetern.
6. Artenschutzmaßnahmen / Ausgleich von Eingriffen in Natur und Land- schaft
6.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Auf die direkt wirksamen Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (z.B. zeitliche Einschränkung für Rodungs- oder Abbrucharbeiten) wird nachricht- lich verwiesen.
Ausweisung einer Tabufläche zum Schutz von Brut- und Verdachtsbäu- men des Heldbocks
Die drei Eichen auf dem Flurstück Nr. 71896 sind als Brut- und Verdachtsbäume des Heldbocks zu erhalten in ihren jeweiligen Schutzbereichen (Kronentraufe + 1,5 m + 0,8 m Arbeitsraum) von jeglichen Eingriffen freizuhalten. Die Eichen sind vor Baubeginn und während der Bauzeit durch Absperrung mit einem Bauzaun zu kennzeichnen und zu schützen. Innerhalb dieser Flächen sind eine Befahrung mit schwerem Gerät, der Aushub von Boden, die Zwischenlagerung von anfal-
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lendem Oberboden, die Ablagerung von Baumaterial sowie alle weiteren, im Zu- sammenhang mit der Baumaßnahme erforderlichen Aktivitäten zu unterlassen.
Vermeidungsmaßnahmen für Zauneidechsen
Eingriffe in den Boden dürfen nur während der Aktivitätszeit der Reptilien und nach erfolgreicher Vergrämung oder Umsiedlung erfolgen. Durch einen Reptilien- schutzzaun ist ein Einwandern von Reptilien in das Baufeld nach der Baufeldfrei- machung zu verhindern. Der Zaun muss regelmäßig von Vegetation freigestellt werden, etwaige Beschädigungen sind unverzüglich zu reparieren.
Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwir- kung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung
Für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung sind ausschließlich insektenfreundli- che Beleuchtungseinrichtungen in Form von LED-Leuchten einzusetzen. Dabei sind warm-weiße oder neutral-weiße LED-Leuchten mit einer Lichttemperatur von unter 3000 Kelvin und primär nach unten gerichteter Beleuchtung zu verwenden. Die Leuchten sind so auszurichten, dass sie gezielt nur die Straßen und Wege, nicht jedoch angrenzende Gehölze oder Grünflächen ausleuchten. Die Leuchten- gehäuse sind gegen das Eindringen von Spinnen und Insekten zu schützen, die Oberflächentemperatur der Leuchtengehäuse darf 60° Celsius nicht übersteigen.
Gebäudebeleuchtungen sind auf das für die Sicherheit erforderliche Maß zu re- duzieren.
Vermeidung von tödlichem Vogelschlag
Bei großflächigen Glaselementen und großen spiegelnden Flächen muss das er- höhte Vogelschlagrisiko durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Hierzu eignet sich Vogelschutzglas mit geeigneten farblichen Strukturen oder Milchglas. Übereckverglasungen sind nicht zulässig. Ausnahmsweise können Übereckvergla- sungen zugelassen werden, sofern diesen eine Konstruktionsebene oder eine Baumpflanzung vorgelagert ist.
6.2 Ausgleichsmaßnahmen
Sämtliche festgesetzten Maßnahmen sind entsprechend der jeweiligen Ausfüh- rungen in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung auszuführen (Bioplan, Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, 07. November 2018).
6.2.1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
Als vorzeitiger Ausgleich im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatschG sind nach den Vor- gaben der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Maßnahmen durchzuführen.
Zauneidechsen:
Innerhalb den in der Planzeichnung ausgewiesenen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Kennzeich- nung CEF-2 Eidechsen) sind mindestens 12 einzelne Zauneidechsenrefugien an- zulegen. Die Umsetzung der Planung ist über eine ökologische Baubegleitung si- cherzustellen. Die CEF-Fläche muss vor Entwertung des bisherigen Lebensraumes vollumfänglich funktionsfähig sein. Die Funktionalität der Lebensräume für die Zauneidechsen ist dauerhaft durch fachgerechte Pflege zu erhalten. Hierzu sind folgende Maßgaben erforderlich:
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- Alle Teilflächen werden durch eine jährlich durchzuführende einmalige oder zweimalige Mahd mit einem Balkenmähgerät offengehalten. Die Mahd er- folgt zeitlich abgestuft auf jeweils 50 % der Fläche (Staffelmahd mit insge- samt zwei bis vier Mähterminen) zur Entwicklung eines kleinräumigen Vege- tationsmosaiks aus kurzgrasigen Pflanzenbeständen und höheren Kraut- schichten. Unerwünschter Gehölzaufwuchs wird bei Bedarf mittels eines Frei- schneiders beseitigt.
- Die Holzelemente der Refugien sind bei Funktionsverlust zu erneuern.
Die dauerhafte Sicherung der Funktionsfähigkeit und Pflege der CEF-Flächen für die Zauneidechse ist durch ein Monitoring im Abstand von 1, 2 und 3 Jahren ab Eingriff zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren.
Brutvögel:
Innerhalb des Plangebiets sind 10 Nistkästen für Brutvögel (Feldsperling, Meisen- arten, Star) an geeigneter Stelle aufzuhängen - Schwegler 3 SV (oder vergleich- bar).
Bei Fällungen von Einzelbäumen über 30 cm Durchmesser ist für jeden entfallen- den Baum ein Nistkasten für entfallende Brutplätze von besonders geschützten Arten wie Kohl- und Blaumeise aufzuhängen (z.B. Schwegler 2 GR oder 3 SV)
Die ökologische Funktion muss dauerhaft gewährleistet sein. Die Nistkästen müs- sen vor der Entwertung des bisherigen Lebensraumes vollumfänglich funktions- tüchtig sein. Die Nistkästen müssen für den Zeitraum von drei Jahren nach Auf- hängung einem jährlichen Monitoring sowie einer Reinigung unterzogen werden. Danach ist lediglich eine jährliche Reinigung erforderlich.
Innerhalb den in der Planzeichnung ausgewiesenen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Kennzeich- nung CEF-1 Brutvögel) sind als Ausgleich für entfallende Heckenstrukturen Strauchhecken zu pflanzen (Länge insgesamt mindestens 500 m, verteilt auf ein- zelne Maßnahmenflächen). Das Entwicklungsziel ist eine ca. 3-4 m hohe Strauchhecke mit dichtem Wuchs. Sie besteht aus niedrig wachsenden Sträu- chern, erreicht etwa 3-4 m Höhe und mindestens 4 m Breite.
Fledermäuse:
Aufhängung von Fledermauskästen innerhalb des Plangebietes.
6 x Schwegler Großraumhöhle (oder vergleichbar).
Die ökologische Funktion muss dauerhaft gewährleistet sein. Die Nistkästen müs- sen vor der Entwertung des bisherigen Lebensraumes vollumfänglich funktions- tüchtig sein. Die Nistkästen müssen für den Zeitraum von drei Jahren nach Auf- hängung einem jährlichen Monitoring sowie einer Reinigung unterzogen werden. Danach ist lediglich eine jährliche Reinigung erforderlich.
6.3 Herkunft und Qualität des zu verwendenden Pflanzgutes
Für Gehölzanpflanzungen und Wiesenansaaten auf Flächen zum Schutz, zur Pfle- ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie für Dachbegrü- nungen auf privaten und öffentlichen Flächen ist zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6 "Oberrheingraben" unter Berücksichtigung des Naturraums
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und des speziellen Standorts zu verwenden. Bei Lieferengpässen für das Her- kunftsgebiet 6 sind die Pflanzlisten den Lieferangeboten anzupassen oder es ist auf vergleichbare Forstware auszuweichen. Freiflächen sind im Hinblick auf ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere naturnah zu gestalten.
6.4 Zuordnung gemäß § 9 Abs. 1 a BauGB
Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen unter Ziffer 6.2.1 werden sämtlichen Grundstücken im Plangebiet zugeordnet, mit der Maßgabe, dass auf die öffentli- chen Verkehrsflächen ein Anteil von 26 % entfällt und auf die Baugrundstücke ein Anteil von 74 %.
Baugrundstücke, für deren Bebauung bereits nach den alten Bebauungsplänen „Technologiepark Karlsruhe – Vogelsand“ sowie „Technologiepark Karlsruhe – Vogelsand, Satzungsänderung „Bereich Punkthäuser“ eine Baugenehmigung er- teilt wurde, erfolgt flächenmäßig nur insoweit eine Zuordnung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, als der Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe – Vogelsand – 3. Änderung“ gegenüber der nach Baugenehmigung zulässigen überbaubaren Grundstücksfläche eine weitergehende überbaubare Grundstücks- fläche festsetzt. Gleiches gilt für die bereits zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlus- ses hergestellten öffentlichen Verkehrsflächen und Erschließungsanlagen.
7. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen
Aufschüttungen und Abgrabungen außerhalb der überbaubaren Bereiche sind unzulässig.
Im Rahmen von Baumaßnahmen anfallendes Aushubmaterial ist abfallrechtlich zu untersuchen und fachgerecht zu entsorgen.
Falls in Verbindung mit den geplanten Baumaßnahmen zur Auffüllung/ Höherle- gung des Grundstücks oder zur Schüttung von Wällen über das vor Ort vorhan- dene, geeignete Material hinaus zusätzlich der Einbau von Boden- oder Bau- schuttmaterial von außerhalb des Geländes erforderlich wird, sind die Bestim- mungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes bzw. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes maßgebend.
8. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Siehe Planeintrag. Auf der mit einem Leitungsrecht belegten Fläche dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden.
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9. Schallschutz
Grundrissorientierung:
An der in der Anlage 2 zu den planungsrechtlichen Festsetzungen grün gekenn- zeichneten Fassade (SO1, Kreuzungsbereich Haid-und-Neu-Straße/Hirtenweg) sind grundsätzlich keine öffenbaren Fenster von Wohnnutzungen zulässig. Öf- fenbare Fenster von Wohnnutzungen sind nur dann zulässig, wenn spezielle bau- liche Maßnahmen, wie vorgelagerte Loggien bzw. Wintergärten oder Prallschei- ben vorgesehen werden, die ausreichend belüftet sind und mit denen erreicht wird, dass vor dem geöffneten Fenster des Aufenthaltsraums Beurteilungspegel von weniger als 60 dB(A) nachts vorliegen.
Passive Schallschutzmaßnahmen:
Bei Errichtung und Änderung von Gebäuden in den gekennzeichneten Bereichen (Anlage 1, blaue Schraffur) sind die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außen- bauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen ohne nächtlichen Schutzan- spruch nach den in der Anlage 1 bezeichneten Außenlärmpegeln der DIN 4109-2 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der An- forderungen“ Ausgabe Juli 2016, Abschnitt 4.5.5 auszubilden.
Bei Errichtung und Änderung von Gebäuden in den in Anlage 2 gekennzeichne- ten Bereichen (blaue Schraffur) sind die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile von in der Nacht zum Schlafen genutzten Aufenthaltsräumen nach den in der Anlage 2 bezeichneten Außenlärmpegeln der DIN 4109-2 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der An- forderungen“ Ausgabe Juli 2015, Abschnitt 4.5.5 auszubilden.
Der Nachweis der erforderlichen Schalldämmmaße hat im Baugenehmigungsver- fahren bzw. Kenntnisgabeverfahren nach dem in der DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen” Ausgabe Juli 2016, i. V. m. E DIN 4109-1/A1 vom Januar 2017 vorgeschriebenen Verfahren in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße zu erfolgen.
Von den in den Anlagen 1 und 2 zu den planungsrechtlichen Festsetzungen zeichnerisch dargestellten Außenlärmpegeln kann abgewichen werden, soweit im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren der Nachweis er- bracht wird, dass ein geringerer maßgeblicher Außenlärmpegel vorliegt, als in der dokumentierten Situation unter Berücksichtigung freier Schallausbreitung. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können entsprechend den Vorgaben der DIN 4 109-1 reduziert werden. Grundlage für die Dimensionie- rung der Schalldämm-Maße der Außenbauteile bildet die schalltechnische Unter- suchung der Kurz und Fischer GmbH vom November 2018 (Gutachten 11965- 01).
Im SO 1 entlang der Haid-und-Neu-Straße sind die Fassaden auf der dort festge- setzten Baulinie bis zu einer Höhe von 10 m durch schallabsorbierende Materia- lien mit einem Absorptionskoeffizienten von 500 dem reinen Wohngebiet vorzusehen.
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Belüftung von Schlafräumen
Innerhalb des gekennzeichneten Bereichs (Anlage 2, blaue Schraffur) ist für Schlaf- und Kinderzimmer durch ein entsprechendes Lüftungskonzept ein ausrei- chender Mindestluftwechsel sicher zu stellen. Entweder kann die Belüftung über eine schallabgewandte Fassade erfolgen, an der die Orientierungswerte der DIN 18005 (Verkehr) eingehalten sind, oder ein ausreichender Luftwechsel ist auch bei geschlossenem Fenster durch technische Be- und Entlüftungssysteme sicher- gestellt.
Von dieser Festsetzung kann abgesehen werden, soweit im Baugenehmigungs- verfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren der Nachweis erbracht wird, dass unter Berücksichtigung der konkreten Planung die Orientierungswerte der DIN 18005 (Verkehr) eingehalten werden.
Die DIN 4109, DIN 18005, TA Lärm, VDI 4100 und VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ liegen beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstraße 7, 1. OG., Zimmer D 116, 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienststunden (08.30 Uhr – 15.30 Uhr) eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim Beuth-Verlag, Berlin).
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II. Örtliche Bauvorschriften
1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen
1.1 Dächer
Dachform
Es sind nur Flachdächer zulässig (Dachneigung 0° bis 10°). Zur Begrünung der Dachflächen siehe Ziffer 5.5 der planungsrechtlichen Festsetzungen.
Dachaufbauten
Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und de- ren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ferner sind auch sie um das Maß ihrer Maximalhöhe von der Gebäudekante ab- zurücken. Die Befestigungen von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solar- thermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Vo- lumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Siehe dazu auch Ziffer 5.5 der planungsrechtlichen Festsetzungen und Ziffer 11 der Hinweise.
Darüber hinaus sind ausschließlich technisch notwendige Dachaufbauten zuläs- sig. Dachaufbauten sind um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante abzurücken. Sie sind räumlich zusammenzufassen und vollständig mit einer ein- heitlich gestalteten Umhausung zu umgeben. Soweit Staffelgeschosse zulässig sind (siehe Ziffer 2 der planungsrechtlichen Festsetzungen), sind technische Anla- gen in die Staffelgeschosse zu integrieren.
1.2 Fassaden
Fassadengestaltung
Als Fassadenmaterialien werden Putz, Sichtbeton, Stein-, Klinker- oder beschich- tete Metallverkleidungen in heller Pastelltönung (Helligkeit (L) = 90 und Buntheit (C) = 05 gemäß RAL-Design-System) festgesetzt, für untergeordnete Flächen können Elemente aus Stahl (15 %) verwendet werden. Ebenso zulässig sind Glas- fassaden, sofern ihr Anteil an der Gesamtfassadenfläche 90 % nicht übersteigt und eine vorgelagerte Fassadenbegrünung vorgesehen ist.
Reflektierende Materialien sind zur Oberflächengestaltung der Gebäude unzuläs- sig. Großflächige Fenster, Anlagen zur Gewinnung von Energie sowie Bauteile zur Energieeinsparung sind hiervon ausgenommen.
Als Fassadenfarben sind nur Farbtöne mit einer Helligkeit = 90 und einer Buntheit = 05 (gemäß RAL-Design-System) zulässig. Auf maximal 10 % der jeweiligen Fas- sadenfläche ist ein Helligkeitswert bis maximal 60 und eine Buntheit von maximal 10 zulässig – allerdings nur innerhalb des gleichen Bunttons (H).
Ausnahmsweise sind sowohl von der Helligkeit als auch von der Buntheit abwei- chende Farbgebungen zulässig, sofern es sich um Farben der Corporate Identity handelt. Die abweichende Farbgebung ist auf maximal 10 % der jeweiligen Fas-
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sadenfläche beschränkt. Sofern es sich bei der Corporate Identity Farbe um Ziegel in ihrer natürlichen Farbgebung (beispielsweise ziegelrot, ziegelgelb) handelt, kann die Corporate Identity Farbgebung auch einen höheren prozentualen Anteil pro Fassade erreichen, sofern rechnerisch insgesamt (auf die Fassadenfläche des Gebäudes bezogen) ein Gesamtanteil von maximal 12 % nicht überschritten wird.
Sofern gemäß Ziffer 9 der planungsrechtlichen Festsetzungen eine schallabsorbie- rende Fassade herzustellen ist und dies nicht unter Einhaltung der obigen Festset- zungen zur Fassadengestaltung möglich ist, sind die Anforderungen aus Ziffer 9 der planungsrechtlichen Festsetzungen maßgebend.
2. Werbeanlagen und Automaten
Es sind nur freistehende gemeinsame Werbeanlagen (Firmen-Sammler) im Vor- garten, in Verbindung mit Gebäudezugängen, zulässig.
Sofern ein Gebäude ausschließlich von einer Firma genutzt wird, können aus- nahmsweise Werbeanlagen an der Gebäudefassade - unter Einhaltung folgender Voraussetzungen - zugelassen werden:
- Werbeanlagen sind unterhalb des oberen Gebäudeabschlusses anzubringen, - Einzelbuchstaben bis max. 1 m Höhe und Breite, hierbei darf eine Länge von 8
m nicht überschritten werden oder alternativ
- sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und derglei- chen) bis zu einer Fläche von 2 m², im SO 1 bis zu einer Fläche von 4 m².
Werbeanlagen an Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr sind zu- lässig.
Allgemein gilt:
Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, sowie La- serwerbung, Skybeamer oder Ähnliches.
3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen
3.1 Vorgärten, unbebaute Grundstücksflächen
Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grundstücks- breite zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der Baulinie bzw. Baugrenze sowie zwischen den Binnenparks und der Baugrenze liegen.
Vorgärten sind mit Ausnahme erforderlicher Zufahrten und Hauseingänge vollflä- chig als Vegetationsflächen anzulegen, das heißt zu bepflanzen oder einzusäen. Die Liste der nicht zu verwendenden Pflanzenarten in Ziffer 5.3 der planungs- rechtlichen Festsetzungen ist zu beachten. Das Anlegen von Mulch-, Schotter-, Kies-, Splitt- und vergleichbaren Flächen in den Vorgärten ist unzulässig.
Nicht überbaute Grundstücksflächen sind – soweit sie nicht für Stellplätze, Zu- fahrten, Zugänge und Nebenanlagen benötigt werden, als Vegetationsfläche an-
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zulegen und dauerhaft zu pflegen. Bei Flächen, die mit Maßnahmen zum Arten- schutz belegt sind, muss die Pflege den artenschutzrechtlichen Belangen ange- passt werden.
Die Befestigungen nicht überbaubarer Flächen der Grundstücke sind auf ein er- forderliches Mindestmaß zu begrenzen und wasserdurchlässig auszuführen, so- weit andere Rechtsbestimmungen nicht entgegenstehen.
3.2 Einfriedigungen
Einfriedigungen sind unzulässig.
3.3 Abgrabungen, Aufschüttungen
Abgrabungen und Aufschüttungen sind bis auf das Niveau der Gehweghinter- kante zulässig (siehe auch Ziffer 7 der planungsrechtlichen Festsetzungen)
3.4 Abfallbehälterstandplätze
Abfallbehälter sind in das Gebäude zu integrieren. Ausnahmsweise können diese auch in Bereichen, die nicht von öffentlichen Flächen aus einsehbar sind, ange- ordnet werden. In diesem Fall sind diese mit einem begrünten Sichtschutz zu ver- sehen.
3.5 Feuerwehrflächen
Feuerwehrflächen sind entsprechend der VwV Feuerwehrflächen vom 17.09.2012, in Kraft getreten zum 29.11.2011 auszubilden und sofern - sie nicht gleichzeitig der inneren Erschließung dienen - mit Rasenfugenpflaster oder Ra- sengittersteinen zu befestigen und mit Rasen einzusäen (keine Überdeckung zu- lässig, z. B. mit Humus).
4. Außenantennen
Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig.
Individuelle Außen- bzw. Satellitenantennen sind ausgeschlossen.
5. Niederspannungsfreileitungen
Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig.
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III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen)
Der Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe – Vogelsand“, in Kraft getreten am 12. März 1993 sowie der Bebauungsplan „Technologiepark Karlsruhe - Vo- gelsand, Satzungsänderung „Bereich Punkthäuser“, in Kraft getreten am 20. März 1998, werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebau- ungsplan neu geregelt werden.
Karlsruhe, den 7. Juli 2017 Fassung vom 4. April 2019 Stadtplanungsamt
Heike Dederer
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/tpk-3.aenderung/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZo1mGwIKZPjEr/Festsetzungen.pdf
Karlsruhe: Kultur & Tourismus
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Treppenhaus
Treppenhaus
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Reliefs
Kunstwerk von Klaus Arnold
Größe ca. 5/25 m
Material Betonguss
Jahr 1960/61
Favorit
Wilhelm-Nusselt-Weg76131 Karlsruhe
Innenstadt-Ost
Info
Anfahrt
Die Reliefs des ehemaligen Rektors der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe sind ein repräsentatives Beispiel für die künstlerische Gestaltung von Architektur mit dem Werkstoff Beton. Die umfassende Wandgestaltung am Kollegiengebäude der Fakultät für Maschinenbau des KIT zitiert typische Strukturelemente der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts. Sowohl die Reliefs im Treppenhaus und in den Fluren innen als auch an der Außenfassade beleben über ihren Rechtum an Formen und den stetig sich ändernden Lichtverhältnissen den gesamten Gebäudekomplex. Der Maler und Bildhauer wurde 1928 in Heidelberg geboren und starb 2009 in Karlsruhe.
Nächste Haltestelle
Karlsruhe Kronenplatz (Fritz-Erler-Str.)
Linie:
Tram 3
Fahrplanauskunft KVV (im neuen Fenster)
Nächster Parkplatz
Kaiserstr. 12
(Parkautomat)
Entfernung: ca.
30 m
Luftlinie
Anfahrt
Anfahrt mit Google Maps planen
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Weitere Kunstwerke von Arnold:
Arnold-Brunnen
von Klaus Arnold
Entfernung:
4.7 km
https://m.karlsruhe.de/kunst/db/de/reliefs.html?kl=1
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Bewerbung für den Karlsruher Wochenmarkt
Name, Vorname | Firma
Straße
PLZ, Ort
Ansprechpartner
Telefon
Mobil
Mail
Homepage
Angaben zum Sortiment
Gesamtes Sortiment (mit Angaben zu Eigenerzeugnissen, Bio, Regional etc.):
Angaben zur Verkaufseinrichtung
Art der Verkaufseinrichtung (bitte ankreuzen):
☐ Anhänger mit Deichsel in Verkaufsrichtung ☐rechts ☐links
☐ Selbstfahrer mit Verkaufsrichtung in Fahrtrichtung ☐rechts ☐links
☐ Zelt
☐ Tisch/Schirm
☐ Sonstiges: ________________________________________________________________
Größe der Verkaufseinrichtung (in Metern):
Frontlänge (inklusive allen seitlichen Überständen)
Tiefe und Tiefe mit beiden Vordächern /
Höhe (maximal 3,00m)
Durchgangshöhe unter dem Vordach (mindestens 2,10m)
Stadt Karlsruhe | Marktamt Weinweg 43 76137 Karlsruhe Per Fax: 0721 133-7209 Per E-Mail: ma@karlsruhe.de
__________________________________ _____________________________________ Ort, Datum Unterschrift 2
Angaben zum Strombedarf (bitte ankreuzen)
☐ Kein Strombedarf
☐ 16A Drehstrom
☐ 230V Schuko
☐ 2x 230V Schuko ☐ Sonstiges: ________________________________________________________________
Wochenmarkt (Standort und Tage bitte ankreuzen)
Standort MO DI MI DO FR SA Marktzeiten Abendmarkt Marktplatz
☐ 16 bis 20 Uhr in der Sommerzeit
Bauernmarkt Saumarkt Durlach
☐ 7:30 bis 14 Uhr
Blumenmarkt Marktplatz
☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 9 bis 20 Uhr
Daxlanden Turnerstraße
☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Durlach Marktplatz
☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Gottesauer Platz ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Gutenbergplatz ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Knielingen Elsässer Platz
☐ ☐ ☐ Mi, Sa 7:30 bis 14 Uhr Fr 7:30 bis 18:30 Uhr
Kronenplatz ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Mo - Fr 9 bis 19 Uhr Sa 9 bis 16 Uhr
Mühlburg Rheinstraße/Entenfang
☐ 7:30 bis 14 Uhr
Neureut Neureuter Platz
☐ 7:30 bis 18 Uhr
Nordweststadt Walther-Rathenau-Platz
☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Oberreut Julius-Leber-Platz
☐ 14 bis 18:30 Uhr
Rüppurr Christ-König-Kirche
☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Stephanplatz Bei der Postgalerie
☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Waldstadt Waldstadtzentrum
☐ ☐ ☐ Mi 12 bis 18:30 Uhr Fr 12 bis 18:30 Uhr Sa 7:30 bis 14 Uhr
Werderplatz Marienstraße/Wilhelmstraße
☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr
Sonstige Hinweise/Anfragen:
Bitte fügen Sie der Bewerbung eine Gewerbeanmeldung bei und falls vorhanden Bilder der Verkaufseinrichtung und des Sortiments. Weitere Informationen zu Satzung und Gebühren finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte.de. Bei Rückfragen wählen Sie die Telefonnummer 0721 133-7220.
Name Vorname Firma:
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Ansprechpartner:
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Gesamtes Sortiment mit Angaben zu Eigenerzeugnissen Bio Regional etc 1:
Anhänger mit Deichsel in Verkaufsrichtung:
Selbstfahrer mit Verkaufsrichtung in Fahrtrichtung:
Zelt:
TischSchirm:
Sonstiges:
rechts:
rechts_2:
links: On
links_2:
Frontlänge inklusive allen seitlichen Überständen:
Höhe maximal 300m:
Durchgangshöhe unter dem Vordach mindestens 210m:
Kein Strombedarf:
16A Drehstrom:
230V Schuko:
2x 230V Schuko:
Sonstiges_2:
undefined_2:
Sonstige HinweiseAnfragen 1:
Sonstige HinweiseAnfragen 2:
Ort Datum:
Sonstiges2:
Tiefe mit beiden Vordächern:
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https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte/HF_sections/content/1512118067070/ZZk5USfxXtj8Uu/Bewerbungsformular%20Wochenmarkt_NEU.pdf