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Gesamt SoDi 03-2019
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SoDi-Adresse
Tel. Sachbearbeitung
Tel-Sekr.
Abraham-Lincoln-Allee
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Acherstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Adalbert-Stifter-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Ada-Lovelace-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Adenauerring
7-27
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Adenauerring
2-4
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Adenauerring
30-36
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Adlerstraße
1-13
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Adlerstraße
15-45
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Adlerstraße
47-61
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Adlerstraße
2-12
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Adlerstraße
14-48
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Adlerstraße
50-64
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Agathenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Ahaweg
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Ahornweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Ährenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5497
0721 133-5305
Akademiestraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Akazienstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Alberichstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Albert-Braun-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46728297
0721 133-5305
Albert-Einstein-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Albert-Nestler-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Albert-Schneller-Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Albert-Schweitzer-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Albhäusleweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Albrecht-Altdorfer-Weg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Albring
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Albtalstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Albwinkel
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Alemannenstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Alfons-Fischer-Allee
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Allensteiner Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Allmendstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Alte Friedrichstraße
1-39
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Alte Friedrichstraße
41-171
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Alte Friedrichstraße
2-44
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Alte Friedrichstraße
48-162
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Alte Karlsruher Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Alte Kreisstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Alte Palmbacher Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Alte Weingartener Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Alter Brauhof
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Alter Graben
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Alter Postweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Alter Schlachthof
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Alter Weinberg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Altfeldstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Am Alten Bahnhof
1-19
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Am Alten Bahnhof
21-39
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Am Alten Bahnhof
2-20
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Am Alten Bahnhof
22-32
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Am Alten Graben Gewann
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Am Anger
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Am Bachkanal
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Am Badenwerk
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Am Baufeld
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Am Berg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Am Brurain
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Am Burgweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Am Dechantsberg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Am Dornwäldle Gewann
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Am Eichelgarten
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Am Entenfang
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Am Fasanengarten
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Am Floßgraben
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Am Friedhof
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Am Gartenberg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Am Gießbach
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Am Gräfelsberg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Am Grafenacker
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Am Grollenberg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Am Grünberg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Am Hang
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Am Heegwald
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Am Herrenweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Am Hohen Stein
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Am Hubengut
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Am Illwig
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Am Junkertschritt
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Am Kegelsgrund
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Am Kirchberg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Am Kirchensämle
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Am Kirchtal
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Am Knittelberg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Am Künstlerhaus
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Am Lerchenberg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Am Liepoldsacker
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Am Lustgarten
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Am Michelsberg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Am Mühlburger Bahnhof
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Am Münchsberg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Am Ölhafen
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Am Pfad
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Am Pfarrgarten
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Am Pfinztor
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Am Rainle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Am Rennbuckel
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Am Rüppurrer Schloss
1-3d
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Am Rüppurrer Schloss
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Am Sandberg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Am Sandfeld
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Am Schleifweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Am Schulberg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Am Schwalbenloch
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Am Sixenrain
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Am Sportpark
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5912
0721 133-5306
Am Stadtgarten
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Am Stadtgraben
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Am Steinbruch
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Am Steinhäusle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Am Storrenacker
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Am Thomashäusle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Am Viehweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Am Vogelhäusle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Am vorderen weißen Rainle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Am Wald
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Am Wasserfall
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Am Wetterbach
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Am Wiesenacker
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Am Zinken
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Am Zollstock
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Am Zündhütle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Am Zwinger
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Amalie-Baader-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Amalienbadstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Amalienstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Amselweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Amthausstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Amtsmännerwiesen Gewann
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
An der Alb ob der Brücke
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
An der alten Bach
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
An der Bahn
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
An der Blöße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
An der Fasanengarten Mauer
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
An der Fayence
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
An der Pfinz
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
An der Rainmühle
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
An der Raumfabrik
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
An der Roßweid
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
An der Sandgrube
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
An der Silbergrub
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
An der Stadtmauer
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
An der Tagweide
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
An der Trift
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
An der Vogelhardt
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
An der Waldschule
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
An der Wässerung
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Andersenstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Andreas-Hofer-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Anebosweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Ankerstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Anna-Lauter-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Annweiler Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Anton-Bruckner-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Appenmühlstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Archivplatz
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Arndtstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Arnikaweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Aschenbrödelweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Asternweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Auer Straße
1-23
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Auer Straße
25-49
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Auer Straße
51-63
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Auer Straße
2-16
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Auer Straße
18-60
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Auer Straße
62-76
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Auf dem Guggelensberg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Auf dem Katzenberg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Auf dem Schlössle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Auf dem Turmberg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Auf den Lohn
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Auf der Breit
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Auf der Eiswiesen
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Auf der unteren Hub
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Augartenstraße
1-61
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Augartenstraße
63-85
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5687
0721 133-5307
Augartenstraße
87-95
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Augartenstraße
2-62
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Augartenstraße
64-74
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5687
0721 133-5307
Augartenstraße
76-88
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Augustastraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
August-Bebel-Straße
45-89
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5422
0721 133-5303
August-Bebel-Straße
32-74
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5313
0721 133-5303
August-Dosenbach-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
August-Dürr-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Augustenburgstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
August-Euler-Weg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
August-Kutterer-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
August-Macke-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
August-Schwall-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Babbergerstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Bachenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Bachstelzenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Bachstraße
1-25
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Bachstraße
27-83
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Bachstraße
2-26
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Bachstraße
28-60
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Badener Straße
1-39a
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Badener Straße
41-59
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Badener Straße
61-131
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Badener Straße
2-20
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Badener Straße
22-50
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Badener Straße
52-122
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Badeniaplatz
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Badenwerkstraße/Festplatz
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Bäderstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Bahnhofplatz
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Bahnhofstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Baischstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Balinger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Bankhof
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Bannwaldallee
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Barbarossaplatz
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Bärenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Basler-Tor-Straße
1-37
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Basler-Tor-Straße
39-95
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Basler-Tor-Straße
2-40
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Basler-Tor-Straße
42-94
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Battertstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Battstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Batzenhofweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Baumeisterstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Baumgartenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Baumgasse
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Bäumlesäcker
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-180
0721 15116-0
Beethovenstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Bei dem Elfmorgenbruch
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5306
0721 133-5306
Bei dem Fasanenhaus
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Bei den Werren
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Beiertheimer Allee
1-25
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Beiertheimer Allee
2-22
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Beiertheimer Allee
24-34
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Beiertheimer Allee
36-78
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Beim Gewann
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Beim Wasserturm
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Belchenplatz
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Belchenstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Belfortstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Bellheimer Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Benzstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Berckmüllerstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Bergbahnstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Berghausener Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Bergstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Bergwaldstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Bergzabener Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Berliner Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Bernhard-Lichtenberg-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5497
0721 133-5305
Bernhard-Metz-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Bernhardstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Bernsteinstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Bert-Brecht-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Bertha-von-Suttner-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Bertholdstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Besoldgasse
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Besselstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Bettina-von-Arnim-Weg
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Beunstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Beuthener Straße
6-22
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Beuthener Straße
30-42
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Bienenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Bienleinstorstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Bienwaldstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Biesestraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Bilfinger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Binger Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Binsenschlauchweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Birkenwäldle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Birkenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Bismarckstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Blankenlocher Weg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Blattwiesenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Blauenstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Bleichenhofstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Bleichstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Blenkerstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Blindstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Blohnstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Blöße Gewann
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Blotterstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Blücherstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Blumenstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Blumentorstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Blütenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Böblinger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Bochumer Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Bocksdornweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Bockweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Bodelschwinghstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Boeckhstraße
1-21
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Boeckhstraße
23-31
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Boeckhstraße
2-26
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Boeckhstraße
28-52
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Boettgestraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Böhmerwaldstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Bonhoefferstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5497
0721 133-5305
Bonndorfer Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Bonner Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Borsigstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Boschstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Brahmsplatz
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Brahmsstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Brauerstraße
1a-33
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Brauerstraße
35-61
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Brauerstraße
6-50a
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Braunsberger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5912
0721 133-5306
Breisgaustraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Breite Gaß
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Breite Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Breslauer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Brettener Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Brieger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5912
0721 133-5306
Brohrainstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Brüchlestraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Bruchsaler Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Bruchwaldstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Bruchweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Brückenäckerweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Brückenstraße
1-29
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Brückenstraße
4-36
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Brühlstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Brunhildenstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Brunnenäckerweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Brunnenhausstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Brunnenstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Brunnenstückweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Büchelbergstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Buchenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Büchiger Allee
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Bulacher Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Bunsenstraße
1-9
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Bunsenstraße
11-17
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Bunsenstraße
2-10
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Bunsenstraße
12-22
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Buntestraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Burbacher Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Burgau Gewann
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Bürgerstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Burgstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Burgunderplatz
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Burgunderstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Bürklinstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Buschweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Buschwiesenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Busenbacher Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Bussardweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Butz-Jakobs-Äcker-Gewann
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-180
0721 15116-0
Cäciliastraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Cannstatter Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Carl-Hofer-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Carl-Langhein-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Carl-Metz-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Carl-Schäfer-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Carl-Schurz-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Charlottenplatz
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Charlottenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Christian-Schneider-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Christofstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Curjel-und-Moser-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Dachsbau
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Dahlienweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Dahner Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Daimler Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Damaschkestraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Dammerstockstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Danziger Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Däumlingsweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Daxgasse
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Daxlander Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Dea-Scholven-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
De-Coster-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Degenfeldstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Dekan-Hofheinz-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Delaware Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5303
0721 133-5303
Dessauer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Devrientstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Diakonissenstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Dieselstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Dietrichstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Dobelstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Dollmätschstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Donaulandstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Donauschwabenstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Donaustraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Donnersbergweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Dornröschenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Dornwaldstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Dorotheastraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Dörrenbacher Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Douglashof
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Douglasstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Dragoner Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Draisstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Dreikönigstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Dreisamstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Dresdener Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Drosselsangweg
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Drosselweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Dunantstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Dürer Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-4795
0721 133-5303
Dürkheimer Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Durlacher Allee
11-23
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Durlacher Allee
25-125
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Durlacher Allee
4-48
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Durlacher Allee
50-98
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Durlacher Allee
100-112
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Durlacher Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Durlacher Tor
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Durlacher Weg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Durmersheimer Straße
1-47
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Durmersheimer Straße
49-99
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Durmersheimer Straße
149-159
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Durmersheimer Straße
4-66
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Durmersheimer Straße
68-124
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Durmersheimer Straße
126-198
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Durmstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Dürrbachstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Dürrenwettersbacher Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Ebersteinstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Ebertstraße
1-7a
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Ebertstraße
9-53
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Ebertstraße
2-6
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Ebertstraße
8-16a
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Ebertstraße
18-52e
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Eckartstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Eckener Straße
1-25
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Eckener Straße
27-33
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Eckener Straße
2-54
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Edelbergstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Edelmänne
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Edelsheimstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Edgar-Heller-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Edgar-von-Gierke-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Edith-Stein-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5497
0721 133-5305
Eduard-Mörike-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Eduard-von-Simson-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Efeustraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Egelseestraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Egerlandstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Eggensteiner Allee
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Eggensteiner Straße
1-11
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Eggensteiner Straße
13-107
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Eggensteiner Straße
2-28a
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Eggensteiner Straße
30-70
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Egon-Eiermann-Allee
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Ehlerstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5313
0721 133-5303
Ehrmannstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Eibenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Eichelbergstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Eichelgasse
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Eichelhäherweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Eichenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Eichheckle
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Eichrodtweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Eichwaldstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Eisenacher Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Eisenbahnstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Eisenlohrstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Eisvogelweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Elbinger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Elfenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Elfmorgenbruchstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Elisabeth-Großwendt-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Elisabeth-von-Thadden-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5497
0721 133-5305
Ellmendinger Straße
1-25
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Ellmendinger Straße
27-91
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Ellmendinger Straße
2-28
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Ellmendinger Straße
30-92
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Elly-Heuss-Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Elsa-Brändström-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1960
0721 133-1917
Elsässer Platz
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Elsässer Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Elsternweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Emil-Frommel-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Emil-Gött-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Emil-Nolde-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Emmy-Noether-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Engelbert-Strobel-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Engesserstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Englerstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Enzianstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Enzstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Eppinger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Erasmusstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Erbprinzenhof
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Erbprinzenstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Erfurter Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Erich-Heckel-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Erich-Kästner-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Erikaweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Erlachseeweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Erlenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Erna-Scheffler-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Ernst-Barlach-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Ernst-Frey-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Ernst-Friedrich-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Ernststraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Ernst-Würtenberger-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Ersinger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Erzbergerstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-4795
0721 133-5303
Eschenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Espenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Essenweinstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Esslinger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Essostraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Ettlinger Allee
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Ettlinger Straße
1-21
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Ettlinger Straße
23-111
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Ettlinger Straße
2-22
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Ettlinger-Tor-Platz
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Eugen-Geck-Straße
1-11
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5497
0721 133-5305
Eugen-Geck-Straße
2-10
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5320
0721 133-5305
Eugen-Geck-Straße
12-18
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Eugen-Geiger-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Eugen-Kleiber-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Eugen-Langen-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Eugen-Richter-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-4795
0721 133-5303
Eugen-Wolfarth-Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Eulenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Eva-Maria-Buch-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5497
0721 133-5305
Fabrikstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Falkenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Falterweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Fanny-Hensel-Anlage
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Farnweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Fasanenstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Fautenbruchstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Fechtstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Federbachstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Feierabendweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Feindhag
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Feldbergplatz
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Feldbergstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Feldblumenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Feldstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Felix-Mottl-Straße
1-11
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Felix-Mottl-Straße
2-28
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Felsstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Ferdinand-Keller-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Festplatz
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Fettweissstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Feuerdornweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Fichtenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Fichtestraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Fiduciastraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Fießlerweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Fikentscherstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Finkenschlagweg
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Finkenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Finterstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Fischerstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Fischreiherstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116250
0721 15116-0
Fliederplatz
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Fliederstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Floridastraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Flughafenstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Föhrenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Forchheimer Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Forlenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Forststraße
3-19
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5347
0721 133-5306
Forststraße
21-21a
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Forststraße
49-71
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Forststraße
4
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5347
0721 133-5306
Forststraße
50-66
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Frankenstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Frankenthaler Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Frans-Hals-Weg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Franz-Abt-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Franz-Kafka-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Franz-Lust-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Franz-Marc-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Franz-Schnabel-Str.
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Franz-Xaver-Honold-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Frauenalber Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Frauenhäusleweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Fraunhoferstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Freiburger Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Fremersbergweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Freydorfstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Fridtjof-Nansen-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1960
0721 133-1917
Friedenstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Friedhofstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Friedhofweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Friedlander Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5912
0721 133-5306
Friedrich-Blos-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5303
0721 133-5303
Friedrich-Eberle-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Friedrich-Naumann-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5313
0721 133-5303
Friedrich-Raab-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Friedrich-Scholl-Platz
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Friedrichsplatz
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Friedrichstaler Allee
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Friedrichstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Friedrich-Weick-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5497
0721 133-5305
Friedrich-Wolff-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Fritschlachweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Fritz-Erler-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Fritz-Haber-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Fröbelstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Frohngärtenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Fronstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Froschhöhle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Frühlingstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Fuchsbau
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Fünfzig Morgen
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Funkerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Füßlinstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Gabelsbergerstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Gablonzer Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Gaistalweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Gänsbergstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Gartenäckerweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Gartenstraße
1-35
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Gartenstraße
37-105
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Gartenstraße
2-36b
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Gartenstraße
38-92
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Gartenweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Gärtnerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Gaußstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Gebhard-Müller-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Gebhardstraße
1-11
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Gebhardstraße
13-57
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Gebhardstraße
2-12
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Gebhardstraße
14-72
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Gebrüder-Bachert-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Gebrüder-Braun-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Gebrüder-Grimm-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Gebrüder-Himmelheber-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Geibelstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Geigersbergstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Geißenrainweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Gellertstraße
1-29
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5329
0721 133-5311
Gellertstraße
31-45
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Gellertstraße
2-32
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5329
0721 133-5311
Gellertstraße
34-48
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Georg-Büchner-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Georg-Friedrich-Straße
1-25
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5306
Georg-Friedrich-Straße
2-34
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Georg-Scholz-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Geranienstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5329
0721 133-5311
Gerberastraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Gerberstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Gerda-Krüger-Nieland-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Gerhard-Leibholz-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Gerhardtstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Gerhart-Hauptmann-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Germersheimer Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Geroldsäcker Weg
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Geroldstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Gerstenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Gervinusstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Gerwigstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Geschwister-Scholl-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Gewerbering
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Gildestraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Ginsterweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Glatzer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5912
0721 133-5306
Gleiwitzer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Glogauer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Gluckstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Glümerstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Goerdeler Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5321
0721 133-5305
Goethestraße
1-21
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5331
0721 133-5311
Goethestraße
23-51
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Goethestraße
2-18
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5331
0721 133-5311
Goethestraße
20-54
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Göhrenstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Goldgrundstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Goldlackweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Goldregenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Goldwäschergasse
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Göllnitzer Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Gondelsheimer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Görresstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5329
0721 133-5311
Gothaer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Gottesauer Platz
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Gottesauer Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Gottlob-Schreber-Weg
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Grabener Allee
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Grabener Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Grabenort Gewann
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Graf-Eberstein-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Graf-Galen-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Graf-Konrad-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Graf-Rhena-Straße
1-3a
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Graf-Rhena-Straße
5-11
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Graf-Rhena-Straße
13-23
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Graf-Rhena-Straße
2-4
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Graf-Rhena-Straße
6-10
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Graf-Rhena-Straße
12-24
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Graf-Stauffenberg-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Grashofstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Grazer Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Grenadierstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Grenzstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Greschbachstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Gretelweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Grezzostraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Griesbachstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Grillenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Grillparzerstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5329
0721 133-5311
Gritznerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Große Salzgasse
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Großer Pfad
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Großer und kleiner Saum
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Großoberfeld Gewann
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5497
0721 133-5305
Großschneidersweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Grötzinger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Grünberger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5912
0721 133-5306
Grundstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Grüner Weg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Grünewaldstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Grünhutstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Grünwettersbacher Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Grünwinkler Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Gudrunstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Guntherstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Gürrichstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Gustav-Binz-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Gustav-Heinemann-Allee
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Gustav-Heinkel-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Gustav-Heller-Platz
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Gustav-Hofmann-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Gustav-Meerwein-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Gustav-Schönleber-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Gustav-Schulenburg-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Gustav-Specht-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Gut Batzenhof
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Gutedelstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Gutenbergplatz
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Gutenbergstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Gut-Magnus-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Gutschstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Gymnasiumstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Hagdornstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Hagebuttenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Hagenbacher Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Hagenstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Hagsfelder Allee
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Hagsfelder Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Hahnemannstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Hahnenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Haid- und-Neu-Straße
1-45
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Haid- und-Neu-Straße
81-149
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Haid- und-Neu-Straße
151-173
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Haid- und-Neu-Straße
2-60
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Haid- und-Neu-Straße
62-80
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Haid- und-Neu-Straße
116b-128
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Hainbuchenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Haizingerstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Haldenwangstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Hallesche Allee
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Hambacher Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Hammäcker
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-180
0721 15116-0
Hammweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Händelstraße
1-25
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Händelstraße
2-28
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Hanfstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Hangstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Hansastraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Hans-Baldung-Grien-Weg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Hänselweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Hansjakobstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Hans-Pfitzner-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Hans-Sachs-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5567
0721 133-5311
Hans-Thoma-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Hans-von-Dohnany-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Hardeckstraße
1-23
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Hardeckstraße
2-16
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Hardenburgweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Hardtstraße
1-23
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Hardtstraße
25-53
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Hardtstraße
2-46
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Hardtstraße
48-70
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Haselweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Hasensprung
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Haubenkopfstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Hauckstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Hauerlandstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Haufstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Haulenbergstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Hauptbahnstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Hausackerstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Hauschildpfad
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Häusserstraße
1-11
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Häusserstraße
2-14
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5687
0721 133-5307
Haydnplatz
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Hebelstraße
1-7
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Hebelstraße
9-23
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Hebelstraße
2-4
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Hebelstraße
6-20
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Heckenrosenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Heckenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Heckerstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Hedwig-Kettler-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Hedwigstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Hegaustraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Heidelbergerstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Heidenheimer Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Heidenstückerweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Heideweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Heilbronner Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5351
0721 133-5306
Heimgartenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Heinrich-Heine-Ring
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Heinrich-Köhler-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5422
0721 133-5303
Heinrich-Kurz-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Heinrich-Lilienfein-Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Heinrich-Spachholz-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Heinrich-Weitz-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1960
0721 133-1917
Heinrich-Wittmann-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Heinstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Helga-Seibert-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Hellbergstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Hellenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Helmertstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Helmholtzstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Hengstplatz
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Hennebergstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Henri-Arnaud-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Henriette-Obermüller-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Herderstraße
1-13
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5329
0721 133-5311
Herderstraße
2-12
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Herdweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Hermann-Billing-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Hermann-Hesse-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Hermann-Höpker-Aschoff-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Hermann-Köhl-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Hermann-Löns-Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Hermann-Müller-Würtz-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Hermann-Schneider-Allee
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Hermannstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Hermann-Veith-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Hermann-Vollmer-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Hermann-Weick-Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Hermine-Villinger-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Herrenalber Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Herrenstraße
1-7
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Herrenstraße
13-45a
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Herrenstraße
2-66
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Herrmann-Leichtlin-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Hertzstraße
1-173
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Hertzstraße
2-8
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Hertzstraße
10-182
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Herweghstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Herzogstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Heubergstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Hildastraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Hildebrandstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Hinter den Scheunen
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Hinter der Kirche
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Hintere Spitalstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Hinterm Dorf
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Hinterm Hauptbahnhof
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Hinterm Zaun
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Hinterwiesen Gewann
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Hinterwiesenweg
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Hirsauer Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Hirschäckerstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Hirschberger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5912
0721 133-5306
Hirschgrabenweg
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5353
0721 133-5306
Hirschhof
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Hirschstraße
1-45
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Hirschstraße
47-101
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Hirschstraße
103-113
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Hirschstraße
115-135
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Hirschstraße
137-145
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Hirschstraße
2-64
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Hirschstraße
66-116
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Hirschstraße
118-174
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Hirschweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Hirtenweg
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Hochbahnstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Hochkopfstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Hochstetten Gewann
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Hochstettener Ring
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Hofäcker Gewann
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Hofäckerstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Hofäckerweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Hoffstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Hohenbergstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Höhenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Hohenwettersbacher Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Hohenwettersbacher Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Hohenzollernstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Hohleichweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Hohlohstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Holbeinstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-4795
0721 133-5303
Hölderlinstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Holderweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Holländer Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Holtzstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Honsellstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Hooverstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1960
0721 133-1917
Hopfenacker
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Hopfenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Horbenloch
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Horbenloch Gewann
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Hördtstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Horfstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Hörgelstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Hornisgrindestraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Hotzerweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Hubertusallee
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Hübschstraße
1-15
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Hübschstraße
17-29
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Hübschstraße
8-18
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Hübschstraße
20-44
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Hubstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Humboldtstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Husarenlager Gewann
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Huttenstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Ibisweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Iltisweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Im Bipples
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Im Blumenwinkel
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Im Breiten Wasen Gewann
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Im Brühl
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Im Brühl Gewann
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Im Brunnenfeld
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Im Eichbäumle
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5912
0721 133-5306
Im Eichbusch
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Im Eisenhafengrund
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Im Emsbühl
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Im Eschwinkel
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Im Fischerweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Im Gäßle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Im Gräfeneich
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Im Grün
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Im Haberacker
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Im Hirschwinkel
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5353
0721 133-5306
Im Hohengrund
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Im Holderbusch
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Im Husarenlager
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Im Jagdgrund
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Im Jäger
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Im Kennental
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Im Kleinen Bruch
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Im Kloth
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Im Krautgarten
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Im Lanzinger
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Im Löhl
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Im Mehl
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Im Mittelfeld
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Im Neubruch
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Im oberen Dechantsberg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Im Oberviertel
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Im Rennich
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Im Rodel
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Im Rosengärtle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Im Säuterich
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Im Sonnental
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Im Speitel
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Im Spiegelgärtle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Im Stalbühl
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Im Tann
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Im Unteren Wolf
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Im Unterviertel
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Im Vogelsand
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Im Winterrot
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Im Zeitvogel
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Imberstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
In den Erlengärten
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
In den Kuhwiesen
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
In den Weihergärten
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
In der Beun
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
In der Clams
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
In der Setz
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
In der Tasch
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Ina-Seidel-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Indianaring
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Industriestraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Inselstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Insterburger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Irisweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Isoldestraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Ispringer Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Itzsteinstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Jagdstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5351
0721 133-5306
Jägerhausstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Jägerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Jahnstraße
1-7
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Jahnstraße
9-17
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Jahnstraße
2-16
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Jahnstraße
18-24
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Jakob-Dörr-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Jasminweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Jean-Ritzert-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Jenaer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Joachim-Kurzaj-Weg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Jockgrimer Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Johanna-Kirchner-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Johannes-Schuster-Weg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Johannisburger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Johann-Strauß-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Jollystraße
1-27
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Jollystraße
29-73
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Jollystraße
2-12
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Jordanstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Josef-Kraus-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Josef-Schmitt-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5313
0721 133-5303
Josef-Schofer-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5422
0721 133-5303
Joseph-von Eichendorf-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Julius-Bender-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Julius-Bergmann-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Junge Hälden
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Jung-Stilling-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Junkerstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Junker-und-Ruh-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Junker-und-Ruh-Weg
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Kaiserallee
1-11b
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5567
0721 133-5311
Kaiserallee
11d-31
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5331
0721 133-5311
Kaiserallee
33-69
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Kaiserallee
71-113
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5329
0721 133-5311
Kaiserallee
115-151
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Kaiserallee
2-48
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Kaiserallee
50-86
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Kaiserpassage
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Kaiserslauterner Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Kaiserstraße
1-139
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Kaiserstraße
141-247
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Kaiserstraße
2-74
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Kaiserstraße
76-190
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Kalliwodastraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Kallmorgenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Kalmitweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Kammerlachweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Kampmannstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Kanalweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Kandelstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Kanonierstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Kantstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Kanzlerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Kapellenstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Käppelestraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Kärcherstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Karl-Delisle-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Karl-Flößer-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5321
0721 133-5305
Karl-Friedrich-Straße
1-23
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Karl-Friedrich-Straße
6-28
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Karl-Hoffmann-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Karl-Jäck-Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Karl-Leopold-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Karl-Martin-Graff-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Karlsbader Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Karlsburgstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Karl-Schrempp-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Karl-Seckinger-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Karlshof
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Karlsruher Allee
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Karlsruher Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Karlsruher Weg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Karlstraße
1-45
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Karlstraße
47-61
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Karlstraße
63-95
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Karlstraße
97-131
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Karlstraße
157-169
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Karlstraße
2-44
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Karlstraße
46-98
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Karlstraße
100-118
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Karlstraße
120-144a
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Karlstraße
146-162
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Karl-Weysser-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Karl-Wilhelm-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Karl-Wolf-Weg
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Kärntner Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Karolinenstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Karolingerstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Karpatenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Karpfenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Kastanienallee
1-21
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Kastanienallee
23-93
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-180
0721 15116-0
Kastanienallee
2-28f
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Kastanienallee
32
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-180
0721 15116-0
Kastellstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Kastenwörtstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Käthe-Kollwitz-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Katzenbergstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Kehler Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Kelterstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Kentuckyallee
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5317
0721 133-5303
Keplerstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Keramikweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Kesselbergweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Keßlaustraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Keßlerstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Kiebitzenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Kieferäckerstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Kiefernweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Kieselweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Killisfeld Gewann
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Killisfeldstraße
1-19
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Killisfeldstraße
21-39
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Killisfeldstraße
41-53
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Killisfeldstraße
2-26
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Killisfeldstraße
28-40a
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Killisfeldstraße
42-84
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Kinzigstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Kirchau Gewann
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Kirchbühlstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Kirchfeldstraße
1-67
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Kirchfeldstraße
69-181
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Kirchfeldstraße
2-52
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Kirchfeldstraße
54-144
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Kirchhofstraße
1-35
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Kirchhofstraße
37-133
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Kirchhofstraße
2-28
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Kirchhofstraße
30-126
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Kirchplatz
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Kirchstaig
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Kirchstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Kirschstraße
3-41
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Kirschstraße
43-43a
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Kirschstraße
6-38
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Klammweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Klara-Siebert-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Klauprechtstraße
1-27
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Klauprechtstraße
29-51
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Klauprechtstraße
2-30
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Klauprechtstraße
32-54
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Kleiberweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Kleinbachstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Kleine Federbachstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Kleiner Anger
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Kleiner Pfad
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Kleingärtnerweg
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Kleinoberfeld Gewann
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5497
0721 133-5305
Kleinseeäcker Gewann
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5497
0721 133-5305
Kleinsteinbacher Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Kleiststraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Klopstockstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Klosestraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Klosterweg
1-11
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Klosterweg
2-28
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Kniebisstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Knielinger Allee
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Koblenzer Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Köblerweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Kochstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Koellestraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Koelreuter Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Kohlenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Köhlerweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Kohlplattenschlag
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Kolbengärten
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Kolberger Straße
3-27d
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5912
0721 133-5306
Kolberger Straße
29-35d
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Kolberger Straße
2a-28e
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5912
0721 133-5306
Kolpingplatz
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Königsberger Straße
1-19
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Königsberger Straße
21-55
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Königsberger Straße
2-16c
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5352
0721 133-5306
Königstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Konrad-Hesse-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Konradin-Kreutzer-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Konstanzer Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Kopernikusstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Köpfle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Kornblumenstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Körnerstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Kornweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Kösliner Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Koyweg
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Kraichgaustraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Krämerstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Kranichweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Krappmühlenweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Kremnitzer Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Kreuzackerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Kreuzelbergstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Kreuzstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Kriegäcker Gewann
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Kriegsstraße
1-5d
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Kriegsstraße
23-73
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3859
0721 133-5311
Kriegsstraße
75-101
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Kriegsstraße
103-117
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3859
0721 133-5311
Kriegsstraße
119-139
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Kriegsstraße
141-191
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Kriegsstraße
2-50
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Kriegsstraße
70-114
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Kriegsstraße
116-222
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3859
0721 133-5311
Kriegsstraße
224-250
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5331
0721 133-5311
Kriegsstraße
252-300
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Kriemhildenstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Krokusweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Kronenplatz
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Kronenstraße
1-15
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Kronenstraße
2-22
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Kronenstraße
24-36
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Kronprinzenstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Kropsburgweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Krumme Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Kübelkopfstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Kuckucksweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Kuhlager-Seele-Weg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Kurfürstenstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Kurt-Schumacher-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5422
0721 133-5303
Kurzheckweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Kußmaulstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Küstriner Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Lachäcker/Landfahrerplatz
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Lachenweg
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5353
0721 133-5306
Lachnerstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Lagerstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Lameystraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Lammstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Lamprechtstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Landauer Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Landeckstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Landgrabenstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Langbruch Gewann
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Lange Gass
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Lange Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Langeckweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Langenackerstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Langenbruchweg
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Langenheck Gewann
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Lärchenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Lassallestraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Laubenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Laubplatz
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Laubstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Lauenburger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Laurentiusstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Lauschiger Weg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Lautenburger Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Lauterbergstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Lavendelweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Lebrechtstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Lederstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Lehmannstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Leibnizstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Leipziger Allee
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Lenzenhub Gewann
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Lenzenhubweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Lenzstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Leo-Faller-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Leonberger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Leopoldshafener Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Leopoldstraße
1-45
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Leopoldstraße
49-51
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Leopoldstraße
2-40
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Leopoldstraße
42-48
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Lerchenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Lessingstraße
1-45
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5567
0721 133-5311
Lessingstraße
47-55
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Lessingstraße
2-72
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5567
0721 133-5311
Lessingstraße
74-78
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Leußlerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Leutschauer Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Libellenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Liebensteinstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Liebenzeller Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Liebigstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Liedolsheimer Ring
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Liegnitzer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Ligusterweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Lilienstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Lilienthalstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Limburgweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Lindenallee
1-3
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-180
0721 15116-0
Lindenallee
5-31
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Lindenallee
2-128
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Lindenplatz
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Lindenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Linkenheimer Allee
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Linkenheimer Landstraße
111-123
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Linkenheimer Landstraße
133
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Linkenheimer Landstraße
102-108
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Links der Alb
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Lissenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Liststraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Litzelaustraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Litzenhardtstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Lohengrinstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Lohfeldstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Lohwiesenweg
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Lönsstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Lorbeerweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Lorenzstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Lörracher Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Lorscher Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Lortzingstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Lothar-Kreyssig-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Lothringer Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Lotzbeckstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Lötzener Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Louise-Schröder-Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Louisianaring
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5303
0721 133-5303
Löwenstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Lucas-Cranach-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-4795
0721 133-5303
Lüderitzstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Ludwig-Dill-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Ludwig-Erhard-Allee
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Ludwig-Marum-Straße
1-19
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Ludwig-Marum-Straße
23-47
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Ludwig-Marum-Straße
2-20
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Ludwig-Marum-Straße
24-46
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Ludwigsburger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Ludwigshafener Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Ludwig-Tieck-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Ludwig-Wilhelm-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Ludwig-Windhorst-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-4795
0721 133-5303
Luisenstraße
1-75
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Luisenstraße
77-117
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Luisenstraße
2-8
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Luisenstraße
10-38
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5687
0721 133-5307
Luisenstraße
40-68
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Luisenstraße
70-94
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Luise-Riegger-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Lußsteige
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Lußstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Lützowstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Lykerstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Lyonel-Feininger-Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Machstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Madenburgweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Magdeburger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5353
0721 133-5306
Mahlbergstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Maiblumenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Maienweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Mainestraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Mainstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Mainzer Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Mallenweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Malvenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Mannheimer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Marbacher Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Märchenring
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Margarethe-Hormuth-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Margarethenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Maria-Matheis-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Maria-Terwiel-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5497
0721 133-5305
Marie-Alexandra-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Marie-Baum-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Marie-Curie-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Marie-Juchacz-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Marie-Luise-Kaschnitz-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Marienstraße
1-107
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Marienstraße
2-32
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5356
0721 133-5307
Marienstraße
34-96
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Markgrafenstraße
9-29
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Markgrafenstraße
31-53
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Markgrafenstraße
8-28
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Markgrafenstraße
30-54
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Marktstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Markusstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Marstallstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Martha-Kropp-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Martin-Luther-Platz
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Martin-Luther-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Martin-Schongauer-Weg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Martinstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Marxzeller Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Mastweidenweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Mathystraße
1-35
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Mathystraße
2-36
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Mathystraße
38-42c
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Mauerweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Mauzenbergstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Maxau am Rhein
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Maxau Ort
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Maxauer Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Max-Beckmann-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Max-Born-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Maxburgweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Max-Dortu-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Max-Habermann-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Maximilianstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Max-Laeuger-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Max-Liebermann-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Max-von-Laue-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Maybachstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Mecklenburger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Medersbuckel
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Mehliskopfstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Meidingerstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Meisenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Meißner Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5353
0721 133-5306
Melanchthonstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Melitta-Schöpf-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Memeler Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Mendelssohnplatz
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Mergelackerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Merkurweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Michael-Pacher-Weg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Michaelstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Michelinstraße
31-49
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Michelinstraße
2-4
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Michigan Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Millöckerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Mistelweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Mitscherlichstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Mittelbergstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Mittelbruchstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Mittelstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Mitteltorstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Moldaustraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Moltkestraße
1-29a
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Moltkestraße
31-117
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Moltkestraße
119-153
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Moltkestraße
2-30
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Moltkestraße
32-118
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Moltkestraße
120-152
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5422
0721 133-5303
Mombertstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Mondstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Moningerstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3859
0721 133-5311
Moosalbstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Moosweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Morgenstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Mörscher Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Mosbacher Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Mozartstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Mühlburger Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Mühlstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Mühlwiesenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Murgstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Nachtigallenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Nahenhausen Gewann
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Nancystraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Naumburger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5353
0721 133-5306
Nebeniusstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Neckarplatz
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Neckarstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Neidenburger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Neisser Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Nelkenstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Neßlerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Neubergstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Neubruch Gewann
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Neubruchstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Neubruchweg
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Neubrunnenstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Neuburger Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Neue-Anlage-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Neuenbürger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Neuensteinstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Neuer Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Neuer Zirkel
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Neufeldstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Neugärtenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Neugrabenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Neuheckstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Neureuter Hauptstraße
1-143
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Neureuter Hauptstraße
145-403
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Neureuter Hauptstraße
2-158
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Neureuter Hauptstraße
160-348
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Neureuter Querallee
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Neureuter Straße
3-35
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Neureuter Straße
37-199
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Neureuter Straße
4-10
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Neureuter Straße
12-198
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Neustadter Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
New-Jersey-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
New-York-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Nibelungenplatz
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Nibelungenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Niddaplatz
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Niddastraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Nikolaus-Lenau-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Nikolausstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Nokkstraße
1-7
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Nokkstraße
9-17
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Nokkstraße
2-10
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Nokkstraße
12-22
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Nonnenbühl
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Nordbeckenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Nördliche Hildapromenade
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Nördliche Raffineriestraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Nördliche Uferstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Nordoststraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Nowackanlage
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Nuitsstraße
1-35
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-180
0721 15116-0
Nuitsstraße
2-2c
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Nuitsstraße
4-30
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-180
0721 15116-0
Nürnberger Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Nußbaumweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-180
0721 15116-0
Ob den Gärten
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Ob der Eichhälden
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Oberausstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Oberdorfstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Obere Gaß
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Obere Krautgärten
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Obere Setz
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Oberfeldstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Oberfeldweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Oberkirchfeldstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Oberlinstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Obermühlweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Oberroßweide Gewann
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5497
0721 133-5305
Oberwald Gewann
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Oberwaldstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Ochsenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Ochsentorstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Ochsenwiese
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Offenburger Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Ohio Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5303
0721 133-5303
Ohmstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Okenstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Ölgartenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Omerskopfstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Oosstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Oppauer Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Oppelner Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5912
0721 133-5306
Ortelsburger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Ortenaustraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Ortenbergstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Ortsstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Ossietzkystraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Ostendorfplatz
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Ostendorfstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Ostendstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Osteroder Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Östliche Rheinbrückenstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Ostmarkstraße
1-59
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Ostmarkstraße
61-75a
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Ostmarkstraße
2-76
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Ostmarkstraße
78-84c
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Ostpreußenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Ostring
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Otto-Bartning-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Otto-Laible-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Otto-Sachs-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Otto-Schließler-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Ottostraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Otto-Wels-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Palmaienstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Palmbacher Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Panoramaweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-180
0721 15116-0
Pappelallee
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Parkstraße
1-27
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Parkstraße
30-68
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Pascalstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Passage
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Passagehof
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Pastor-Felke-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Paula-Modersohn-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Paul-Böss-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Paul-Ehrlich-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Paul-Klee-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Paul-Rein-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Pennsylvania Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Peter- und-Paul-Platz
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Petergraben
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Petrus-Waldus-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Pfaffstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Pfalzbahnstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Pfalzstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Pfannkuchstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Pfarrer-Blink-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Pfarrer-Graebener-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Pfarrer-Junker-Weg
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5306
0721 133-5306
Pfarrer-Löw-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Pfarrstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Pfauenstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Pfefferäckerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Pfeilerweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Pfinzstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Pfinztalstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Pfinzuferweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Pfistergrund
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Pfizerstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Pforzheimer Straße
1-23
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Pforzheimer Straße
25-39
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Pforzheimer Straße
2-24
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Pforzheimer Straße
26-40
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Philipp-Reis-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Philippstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Piemontstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Pillauer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Pionierstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Pirmasenser Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Pirolstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Plättigweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Posseltstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Poststraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Postweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Pralistraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Preßburger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Primelweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Printzstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Prinzenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Prinzessenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Pulverhausstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Putlitzstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Quellenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Querstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Rabenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Raffineriestraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Rahel-Strauß-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Raiffeisenplatz
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Raiherwiesenstraße
1-3
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Raiherwiesenstraße
5-41
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Raiherwiesenstraße
2-16
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Raiherwiesenstraße
18-40
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Rankestraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Rappenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Rappenwört/Rheinstrandbad
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Rappenwörtstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Rastatter Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Rathausgasse
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Rathausplatz
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Rathausstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Rebberweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Rebenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Rebgärtenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Rechts der Alb
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Rechts der langen Richtstatt
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Redtenbacherstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Rehbergweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Rehbuckel
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Reichardtstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Reichenbachstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Reickerststraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Reihenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Reinhold-Frank-Straße
1-59
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5567
0721 133-5311
Reinhold-Frank-Straße
63-81
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Reinhold-Frank-Straße
2-76
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5567
0721 133-5311
Reinhold-Schneider-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Reinmuthstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Reithohl
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Reitschulschlag
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5353
0721 133-5306
Rembrandstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Renckstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Rennbergstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Rennichwiesen Gewann
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1960
0721 133-1917
Resedenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Retzlachweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Reutlinger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Reutstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Rheinbergstraße
1-23
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Rheinbergstraße
25-81
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Rheinbergstraße
2-16
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Rheinbergstraße
18-78
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Rheingoldstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Rheinhafenstraße
1-53
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Rheinhafenstraße
55-101
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Rheinhafenstraße
125-205
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Rheinhafenstraße
2-16
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Rheinhafenstraße
22-90
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Rheinstrandallee
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Rheinstraße
1-77 a
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Rheinstraße
81-127
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Rheinstraße
2-48
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Rheinstraße
50-116
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Rhode-Island-Allee
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Richard-Wagner-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Richard-Willstätter-Allee
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Riedstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Riefstahlstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Rieslingstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Ringelberghohl
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Ringstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Rintheimer Hauptstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Rintheimer Querallee
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5351
0721 133-5306
Rintheimer Straße
1-73
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Rintheimer Straße
2-92
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Ritterstraße
1-7
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Ritterstraße
9-31
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Ritterstraße
2-6
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Ritterstraße
8-22
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Ritterstraße
24-48
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Rittnertstraße
1-265
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Rittnertstraße
2-276
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Robert-Blum-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Rodbergweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Rodter Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Roggenbachstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Rolandplatz
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Rolandstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Rollerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Römerstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Römhildtstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Rommelstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Röntgenstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Roonstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Rosengarten
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Rosenhofweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Rosenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Rosmarinweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Roßwagstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Rotdornweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Rotenbüschle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Rotkäppchenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Rotkehlchenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Rötlingweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Rotteckstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Rubensstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Rudolf-Breitscheid-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5686
0721 133-5305
Rudolf-Freytag-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Rudolf-Link-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Rudolfstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Ruländerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Rülzheimer Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Rummstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Rüppurrer Straße
1-59
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Rüppurrer Straße
61-81
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Rüppurrer Straße
2-24
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5336
0721 133-5307
Rüppurrer Straße
26-48
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5356
0721 133-5307
Rüppurrer Straße
50-74
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Rüppurrer Straße
76-136
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Ruschgraben
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Rußheimer Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Rußweg
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Rüsterweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Saarlandstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Sachsenstraße
1-21
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Sachsenstraße
2-20
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Säckinger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Salbeiweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Salierstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Salmenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Sanddornweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Sandweg
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5353
0721 133-5306
Saumweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Schäferstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Schafweide
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Schänzle
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Schattenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Schauenburgstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Schauinsland
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Scheelweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Scheffelplatz
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Scheffelstraße
1-23
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5331
0721 133-5311
Scheffelstraße
25-65
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3859
0721 133-5311
Scheffelstraße
2-44b
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5331
0721 133-5311
Scheffelstraße
46-70
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Scheibenbergstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Scheibenhardt
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Scheibenhardter Weg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Schenkenburg Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Schenkendorfstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Scherrstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Scheuwächtgestück
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5306
0721 133-5306
Schifferstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Schillerstraße
1-39
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5331
0721 133-5311
Schillerstraße
41-55
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Schillerstraße
2-58
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Schilling v. Canstatt-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Schindweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Schinnrainstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1996
0721 133-1917
Schirmerstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Schlachthausstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Schlagfeldweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Schlaucherplatz
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Schlehenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Schlesier Straße
23-49
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Schlesier Straße
51-79
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Schlesier Straße
16-60
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Schlesier Straße
62-74
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Schliffkopfweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Schlossbergstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Schlossbezirk
1-9
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Schlossbezirk
11-13
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Schlossbezirk
2-10
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Schlossbezirk
12-14
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Schlössleweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Schlossplatz
1-13
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Schlossplatz
15-23
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Schlossplatz
2-12
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Schlossplatz
14-22
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Schmetterlingweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Schneewittchenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Schneidemühler Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5352
0721 133-5306
Schnetzlerstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Schoemperlenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Schöllbronner Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Schöllkopfweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Schönenberger Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Schöner Pfad
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Schönfeldstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Schopfheimer Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Schroeder Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Schubertstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Schubis Gewann
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Schückstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Schulstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Schultheißenstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Schultheiß-Kiefer-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Schumannstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Schustergasse
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Schützenstraße
1-63a
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5687
0721 133-5307
Schützenstraße
65-91
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Schützenstraße
2-18
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5356
0721 133-5307
Schützenstraße
20-52
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Schützenstraße
54-56
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5356
0721 133-5307
Schützenstraße
58-76
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Schützenstraße
78-110
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Schwalbenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Schwarzdornweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Schwarzwaldstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Schweidnitzer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5912
0721 133-5306
Schweigener Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5313
0721 133-5303
Schwetzinger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5353
0721 133-5306
Schwindstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Sebastian-Kneipp-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Seboldstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Sedanstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Seegasse
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Seewiesenäcker
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Seiterichstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Seldeneckstraße
3-15
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Seldeneckstraße
17-43
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Seldeneckstraße
2-14
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Seldeneckstraße
16-44
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Seminarstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Sengestraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5313
0721 133-5303
Sepp-Herberger-Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Seubertstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Seydlitzstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Siebenmannstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Siedlerstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Siegfried-Buback-Platz
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Siegfried-Kühn-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Siegfriedstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Siegriststraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Siemensallee
13-67
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Siemensallee
73-87
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Siemensallee
80-88
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Sigmaringer Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Silcherstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Silvanerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Sinnerstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Sinsheimer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Sommerstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Sonnenbergstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Sonnenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Sonntagstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Sophienstraße
1-59
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Sophienstraße
61-81
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5567
0721 133-5311
Sophienstraße
83-99
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3859
0721 133-5311
Sophienstraße
101-123
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Sophienstraße
125-155
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Sophienstraße
157-185
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5329
0721 133-5311
Sophienstraße
187-215
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Sophienstraße
221-225
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Sophienstraße
2-64
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Sophienstraße
66-94
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5567
0721 133-5311
Sophienstraße
96-126
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3859
0721 133-5311
Sophienstraße
128-168
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Sophienstraße
174-206
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5329
0721 133-5311
Sophienstraße
208-248
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Sophienstraße
250
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Spechtweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Sperberweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Sperlingweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Spessarter Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Speyerer Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726009
0721 133-5305
Spielberger Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Spitalhof
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Spitalstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Spöcker Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
St. Florian-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
St. Georg-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
St.-Barbara-Weg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Stabelstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Staigstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Ständehausstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Starckstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Starenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Staudenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Staudingerstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Staufenbergweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Stefan-Zweig-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Stegwiesenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Steiermärker Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Steinäckerstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-180
0721 15116-0
Steinbügelstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Steinhauerweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Steinhäuserstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Steinhofstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Steinkreuzstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Steinlesweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Steinmannstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Steinmetzstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Steinstraße
13-15
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Steinstraße
19-31
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Stephanienstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Stephan-Lochner-Weg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Stephanplatz
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Sternbergstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Sternstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Stettiner Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Steubenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-120
0721 15116-0
Stieglitzweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Stiller Winkel
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Stockgäßchen
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 46726944
0721 133-5305
Stolper Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Storchenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Stösserstraße
1-5
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Stösserstraße
7-31
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Stösserstraße
2-6a
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Stösserstraße
10-34
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Strahlenburgweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Strählerweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Straßburger Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Straße am Forum
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Straße des Roten Kreuzes
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1960
0721 133-1917
Stresemannstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5422
0721 133-5303
Striederstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Struvestraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Stückeläckerstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Stulzstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Stumpfstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Stupfericher Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Stutenpferchstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Stuttgarter Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5338
0721 133-5307
Südbeckenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Südendstraße
1-27
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Südendstraße
29-47
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Südendstraße
51-59
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Südendstraße
2-38
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Südendstraße
40-58
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Sudetenstraße
1-41
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Sudetenstraße
43-125
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Sudetenstraße
2-52
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Sudetenstraße
54-94
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Südhafenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Südl. Uferstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Südliche Hildapromenade
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Sulzfelderstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5913
0721 133-5306
Sybelstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Taglöhnergärten
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Talstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Talwiesenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Tannenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Tannhäuserstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Taubenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Tauberstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Tennesseeallee
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5918
0721 133-5303
Teutschneureuter Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Theodor-Fontane-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Theodor-Heuss-Allee
15
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5349
0721 133-5306
Theodor-Rehbock-Straße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Theodor-Söhner-Weg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Thomashofstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Thomas-Mann-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Thujaweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Thüringer Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Tiefentalstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Tiengener Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Tiergartenweg
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Tilsiter Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5756
0721 133-5306
Tiroler Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Töpferweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Töpperstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Torwiesenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Trainstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Traminerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Treitschkestraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Trierer Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5313
0721 133-5303
Trifelsstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3836
0721 133-5303
Tristanstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Trollingerstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Tübinger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Tullastraße
25
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Tullastraße
49-71
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Tullastraße
8-28
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Tullastraße
38-88
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Tullaweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Tulpenstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Turmbergstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Turnerstraße
1-21
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Turnerstraße
23-41
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Turnerstraße
2-34
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Turnerstraße
40-52
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Uhlandstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Uhuweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Ulmenallee
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Ulmer Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Unten am Grötzinger Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Untere Hardtstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Untere Hub Gewann
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Untere Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Unterer Dammweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Unterer Lichtenbergweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Unterer Lußweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Unterfeldgewann
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5306
0721 133-5306
Unterfeldstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Untermühlstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Unterreut
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Unterweingartenfeld
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Valentinstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Veilchenstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Vermontring
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Victor-Gollancz-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Vierodtstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Vierzehn Morgen
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Viktoriastraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Vincentiusstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Vincenz-Prießnitz-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Virchowstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Vogelsang
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Vogtstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Vokkenaustraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Volzstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
von-Beck-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Vorarlberger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Vorbergstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Vorderstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Vorholzstraße
1-47
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Vorholzstraße
2-40
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5330
0721 133-5311
Vorholzstraße
42-60
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Wachenburgweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Wachhausstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Wacholderweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Waiblinger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Waidweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Waldbronner Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Waldeckstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Waldenburger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5912
0721 133-5306
Waldenserstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Waldhornplatz
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Waldhornstraße
1-25
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Waldhornstraße
29-61
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Waldhornstraße
2-22
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Waldhornstraße
24-38
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Waldmeisterweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Waldrebenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Waldring
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5441
0721 133-5303
Waldshuter Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Waldstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Walter-Bothe-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Walter-Tron-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Wartburgstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5328
0721 133-5311
Wartestation Beun
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Wartestation Hubstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Wartestation Speitel
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Wasgaustraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Wasserwerkstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Wattkopfstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Wattstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Weberstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Weechstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Weglangstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5424
0721 133-5306
Wehlauer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5912
0721 133-5306
Wehrastraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Weidengarten Gewann
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Weidenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Weiherfeldstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Weiherhof
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Weiherstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1986
0721 133-1917
Weiklesstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Weimarer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Weinbrennerstraße
3-23
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Weinbrennerstraße
25-47
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5329
0721 133-5311
Weinbrennerstraße
49-81
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Weinbrennerstraße
2-52
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Weinbrennerstraße
54-70
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Weinbrennerstraße
72-108
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Weingartener Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Weinweg
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Weißdornweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3887
0721 133-5303
Weißenburger Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5313
0721 133-5303
Welckerstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Welfenstraße
1-7
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Welfenstraße
9-35
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Welfenstraße
2-18
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3841
0721 133-5311
Welfenstraße
20-22
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Welfenstraße
24-32
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5334
0721 133-5311
Welschneureuter Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5312
0721 133-5303
Weltzienstraße
1-7
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5329
0721 133-5311
Weltzienstraße
9-17
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Weltzienstraße
19-43
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Weltzienstraße
2-14
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5329
0721 133-5311
Weltzienstraße
16-20
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Weltzienstraße
22-44
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Wendtstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Werderplatz
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5687
0721 133-5307
Werderstraße
1a-51
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5687
0721 133-5307
Werderstraße
53-73
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5356
0721 133-5307
Werderstraße
75-93
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Werderstraße
2-80
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5687
0721 133-5307
Werderstraße
82-100
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Werftstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Werrabronner Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Werrenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Werthmannstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Westliche Rheinbrückenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Westmarkstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1994
0721 133-1917
Wettersteinstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1983
0721 133-1917
Wichernstraße
3-29
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5329
0721 133-5311
Wichernstraße
2-18
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Wichtelmännerweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Wickenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Wielandtstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5342
0721 133-5307
Wiesbadener Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Wieselweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Wiesenäckerweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Wiesenblumenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Wiesenstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Wiesentalstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Wikingerstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-170
0721 15116-0
Wildbader Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Wilferdinger Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1966
0721 133-1917
Wilhelm-Baur-Straße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5547
0721 133-5311
Wilhelm-Hausenstein-Allee
1-17
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Wilhelm-Hausenstein-Allee
8-22
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5313
0721 133-5303
Wilhelm-Kolb-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5422
0721 133-5303
Wilhelm-Leuschner-Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5320
0721 133-5305
Wilhelm-Mössinger-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Wilhelm-Schickard-Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5351
0721 133-5306
Wilhelmstraße
1-23
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5356
0721 133-5307
Wilhelmstraße
25-55
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5687
0721 133-5307
Wilhelmstraße
57-85
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Wilhelmstraße
2-20
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5356
0721 133-5307
Wilhelmstraße
22-50
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5687
0721 133-5307
Wilhelmstraße
52-80
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Wilhelm-Tell-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Wilhelm-Trübner-Weg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Willhelm-Raabe-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Willich Gewann
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Willi-Egler-Straße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-150
0721 15116-0
Willi-Kastin-Weg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Willmar-Schwabe-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Willy-Andreas-Allee
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Wiltraud-Rupp-von-Brünneck-Anlage
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Windeckstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Windelbachstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Wingertgasse
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Winkelriedstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Winkler-Dentz-Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Winterstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5341
0721 133-5307
Wischauer Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Wißmannstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Wittenberger Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Woerishoffer Straße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5497
0721 133-5305
Wolfartsweierer Straße
1-25
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-3815
0721 133-5307
Wolfartsweierer Straße
2-46
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Wolfartsweierer Weg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Wolfgang-Zeidler-Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Wolfweg
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1984
0721 133-1917
Wormser Straße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5553
0721 133-5303
Wörthstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Wotanstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Wutachstraße
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5901
0721 133-5305
Yburgweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Yorckstraße
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5344
0721 133-5311
Zähringerstraße
1-49
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Zähringerstraße
55a-65a
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Zähringerstraße
79
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5327
0721 133-5311
Zähringerstraße
2-78
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5997
0721 133-5307
Zähringerstraße
80-96
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Zamenhofstraße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5730
0721 133-5306
Zanderweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Zedernweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Zehntstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Zehntwaldstraße
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Zeisigweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5316
0721 133-5303
Zeppelinstraße
3-9
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Zeppelinstraße
11-21e
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Zeppelinstraße
23-37
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Zeppelinstraße
2-8
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5322
0721 133-5305
Zeppelinstraße
10-46b
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Zeppelinstraße
54c-76
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Ziegeleistraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1981
0721 133-1917
Ziegelstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-140
0721 15116-0
Zietenstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-190
0721 15116-0
Zikadenweg
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-160
0721 15116-0
Zimmerstraße
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5339
0721 133-5307
Zipser Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1995
0721 133-1917
Zirbenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Zirkel
3-21
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Zirkel
23-35
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Zirkel
8-24
Bezirksgruppe Mitte-Süd
Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe
0721 133-5058
0721 133-5307
Zirkel
32-42
Bezirksgruppe Mitte-West
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-3863
0721 133-5311
Zollstraße
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-200
0721 15116-0
Zum Bergle
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Zum Heidenfeld
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Zum Sportzentrum
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Zum Wald
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Zunftstraße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Zur Allmend
Bezirksgruppe West
Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe
0721 15116-250
0721 15116-0
Zur Dorfwies
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Zur Gießerei
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1998
0721 133-1917
Zur Schmalzwies
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Zur Seeplatte
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Zur Ziegelhütte
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1997
0721 133-1917
Zweibrückener Straße
Stadtamt Durlach
Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe
0721 133-1985
0721 133-1917
Zwergenweg
Bezirksgruppe Südwest
Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe
0721 133-5319
0721 133-5305
Zwickauer Straße
Bezirksgruppe Ost
Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe
0721 133-5346
0721 133-5306
Zypressenweg
Bezirksgruppe Nordwest
Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe
0721 133-5314
0721 133-5303
Sozialer Dienst 01.03.2019
Seite &P
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sodi/HF_sections/content/1284627326185/1334906249930/Stra%C3%9Fenverz.%20SoDi%2003-2019-internet.xlsx
Malerbetriebe • Alshut Maler-Meister GmbH., Im Husaren-
lager 10, 76187 KA, Tel. 56 47 56 • F.R.W. Malerbetrieb GmbH, Federlechner-
Rohrer-Wolf, Alte-Kreis-Str. 6, 76149 KA, Tel. 9 78 80 80
• Hans Füg GmbH, Im Schlehert 16a, 76187 KA, Tel. 57 25 83 • Hammer & Buchmüller, Durmersheimer Str. 90, 76185 KA, Tel. 57 77 71 • Linder GmbH „Malerfachbetrieb“,
Sophienstr. 65, 76133 KA, Tel. 98 56 90 • malerdeck GmbH, Benzstr. 4, 76344 Eggen-
stein-Leopoldshafen, Tel. 40 24 62 90 • Malerfachbetrieb Leverkus, An der Roßweid 1, 76229 KA, Tel. 61 10 58 • Malerfachbetrieb Schucker, Rintheimer
Hauptstr. 2, 76131 KA, Tel. 60 56 06-0
Markisenbau • Kirchenbauer Markisenbau, Im kleinen Bruch
4-6, 76149 KA, Tel. 70 55 57
Metallbau und Glastechnik • Matthias Baumstark GmbH,
Metallbau-Glastechnik, Wachhausstr. 37, 76227 KA, Tel. 96 25 40
Metzgereien • Metzgerei Kunzmann, An der Pfinz 1, 76229 KA, Tel. 481 481 • Metzgerei Sack, Uhlandstr. 34, 76135 KA, Tel. 84 19 30 • Metzgerei Zehnbauer, Nelkenstr. 31, 76135 KA, Tel. 84 19 94
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Rheinstetten, Tel. 5000-20
Sanitätshäuser, Gesundheit • Angela Geib, Praxis für Krankengymnastik,
Bärenweg 31, 76149 KA, Tel. 78 78 05 • Ergo- und Physiotherapiepraxis Robert Balter,
Fritz-Erler-Str. 1-3, 76131 KA, Tel. 50 43 59 78
• Haarformer Salon Anneliese ohmer, Volzstr. 2, 76185 KA, Tel. 55 07 09 • Lonie Rasch, Podologin und Heilpraktikerin für
Podologie, Elbinger Str. 16e, Tel. 3 52 33 70 • Naturheilpraxis Rita Hilcher, Langestr. 37,
76199 KA, Tel. 59 84 10 84 • Physiotherapiepraxis Erik Balter,
Essenweinstr. 3, 76131 KA, Tel. 78 80 97 17 • Praxis für Logopädie, Bärbel Weinmann,
Herrenstr. 23, 76133 KA, Tel. 55 37 78 • Reha Profi 24 GmbH, Rastatter Str. 66, 76199 KA, Tel. 98 82 90 • Sanitätshaus Karl Ruck GmbH, Amalienstr. 15, 76133 KA, Tel. 2 43 19 • SPPS e.K., Susanne Pletowski, Windelbachstr. 8,
76228 KA, Tel. 4 64 71 00 • Storch & Beller, Kaiserstr. 166, 76133 KA, Tel. 55 900 250 • TRIMEDIc – Steffen Wiemann,
ohiostr. 4, 76149 KA, Tel. 48 48 70
Schlüsseldienst • Schlüssel-Weiss GmbH., Erbprinzenstr. 24,
76133 KA, Tel. 2 58 82
Schreinereien, Innenausbau, Glasereien • Eberlein & Rappsilber, Holzbau, Schoemperlen-
str. 11a, 76185 KA, Tel. 95 13 94 81 • Fenster AS Fenstermann, Pforzheimer Str. 25,
76227 KA, Tel. 4 76 58 19 • Glaserei Sand & co GmbH, Blotterstr. 11, 76227 KA, Tel. 4 14 69 • Goutier & Schmidt, Zimmerei u. Innenausbau,
Krumme Str. 13, 76229 KA, Tel. 9 48 34 95 • Jäger – Ihr Türenspezialist, Unterer Dammweg 3,
76149 KA, Tel. 97 04 60 • Ulrich Kuppinger Innenausbau u. Schreinerei,
Boschstr. 3, 76185 KA, Tel. 75 11 81
• Schreinerei Dimmler, Inh. Andreas Weiss, Im Schlehert 16, 76187 KA, Tel. 56 67 17 • Schreiner Kalesse, ostendstr. 13, 76131 KA, Tel. 38 82 41
Schreibwaren, Büroeinrichtungen • ERHARDT am Ludwigsplatz, Waldstr. 53, 76133 KA, Tel. 91 24 40 • Papier-Fischer, Kaiserstr. 130, 76133 KA, Tel. 9 17 20
Schuhwaren • Schuh-Götz, Martin-Luther-Str. 20, 76229 KA, Tel. 48 14 07 • Klaus Harrer, orthopädie-Schuhtechnik, Sophienstr. 11, 76133 KA, Tel. 2 12 51 • Schuh-Müller, Rheinstr. 25, 76185 KA, Tel. 55 33 81 • Schuh-Roth, Heike Laux, Waldstr. 64, 76133 KA, Tel. 2 58 05
Sicherheitszentrum • Bolzhauser GmbH, Adlerstr. 7,
76133 KA, Tel. 35 72 72
Umzugsunternehmen • Hegele und Schmitt Möbelspedition GmbH,
Hardeckstr. 5, 76185 KA, Tel. 57009 7352
Taxi-Unternehmen • Taxi-Laschuk UG mbh, Sophienstr. 236a,
76185 KA, Tel. 0170 2 46 88 99
Treppenlifte • Stufenlos – Mobilität nach Maß,
Lorbeerweg 20, 76149 KA, Tel. 7 83 12 40
Liste der Firmen mit dem Zertifikat
„Seniorenfreundlicher Service“
Stand: Januar 2016
Seniorenfreundlicher Service®
Stadtseniorenrat Karlsruhe e.V.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Stadtseniorenrat Karlsruhe hat in Zusam- menarbeit mit den Kammern und Verbänden der Wirtschaft ein Projekt entwickelt, das sich seit über 12 Jahren großer Zustimmung erfreut: Firmen aus Handel, Handwerk und dem Dienst- leistungsbereich können sich um das Zertifikat „Seniorenfreundlicher Service“ bewerben. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die Erfül- lung bestimmter Kriterien, die auf die Wünsche und Erwartungen der älteren Kundinnen und Kunden abgestimmt sind. Besonderen Wert wird dabei auf die Kundenfreundlichkeit, umfang- reiche Beratung und einen abgestimmten Service gelegt.
Die Bewerber werden von einem Team des Stadtseniorenrats zu einer Prüfung besucht, ein Arbeitskreis aus Mitgliedern des Seniorenrats und Vertretern der Kammern und Verbände entschei- det danach über die Zertifizierung.
Im vorliegenden Faltblatt sind die zertifizierten Firmen, nach Branchen geordnet, aufgeführt – derzeit sind es rund 150 Karlsruher Unterneh- men. Ihr Zeichen ist das Logo auf der Frontseite, das für den Stadtseniorenrat Karlsruhe marken- rechtlich geschützt ist.
Ihr Stadtseniorenrat Karlsruhe e.V.
Stadtseniorenrat Karlsruhe e.V. Markgrafenstr. 14, 76131 Karlsruhe, Telefon (0721) 133-50 84
Apotheken • Apotheke 29, Karlstr. 29, 76133 KA, Tel. 91 29 29 • Apotheke am Bärenweg, Bärenweg 25, 76149 KA, Tel. 70 00 90 • Bahnhof-Apotheke, Pfinztalstr. 83, 76227 KA, Tel. 4 14 34 • Bergbahn-Apotheke, Bergbahnstr. 2a, 76227 KA, Tel. 49 75 76 • Drei-Linden-Apotheke, Rheinstr. 2, 76185 KA, Tel. 55 38 13 • Eisbärapotheke, An der RaumFabrik 6,
76227 KA; Tel. 89 33 08 80 • Gropius-Apotheke, Nürnberger Str. 7-9,
76199 KA, Tel. 98 85 70 • Hardt-Apotheke, Franz-Kafka-Str. 4, 76149 KA, Tel. 9 70 31 11 • Heinrich-Heine-Apotheke, Nikolaus-Lenau-Str.
18, 76199 KA, Tel.9 88 71 00 • Holbein-Apotheke, Unterfeldstr. 14, 76149 KA, Tel. 78 67 70 • Johannes-Apotheke, Markgrafenstr. 27a, 76131 KA, Tel. 37 38 39 • Kranich-Apotheke, otto-Wels-Str. 35b,
76189 KA, Tel. 86 20 65 • Kreuz-Apotheke mit Abteilung Sanitätshaus,
Saarlandstr. 73, 76187 KA, Tel. 56 75 42 • LINDA apotheke burgert, Am Ludwigsplatz, Waldstr. 65, 76133 KA, Tel. 2 59 26 • Merkur-Apotheke, Reinmuthstr. 50, 76187 KA,
Tel. 56 73 36 • oK-Apotheke am Kolpingplatz, Karlstr. 115, 76137 KA, Tel. 3 06 50 • Rathaus-Apotheke, Niddastr. 8, 76229 KA, Tel. 48 20 44 • Rhein-Apotheke im Ärztehaus Mühlburg, Rheinstr. 41, 76185 KA, Tel. 9 55 02 60
• Rosen-Apotheke, Breisgaustr. 9, 76199 KA, Tel. 98 92 90 75
• Schloss-Apotheke, Kronenstr. 24, 76133 KA, Tel.38 99 51
Baugeschäfte, Gebäudeservice • Hamer Gebäude-Service, Daimlerstr. 35,
76185 KA, Tel. 9 37 56 03 • Schaber Platten/Pflasterbau, Augustenburgstr. 48,
76229 Karlsruhe, Tel. 79 18 05 55
Bäckereien • Bäckerei Glutsch, Neureuter Hauptstr. 114,
76149 KA, Tel. 70 51 94 • Bäckerei Lörz, Hardtstr. 10, 76185 KA, Tel. 55 01 72 • Bäckerei Neu, Herrenstr. 27, 76133 KA, Tel. 2 77 04 • Bäckerei Schongar, Kirchhofstr. 100, 76149 KA, Tel. 70 55 66
Blumen • blumen-beetz, Bahnhofplatz 8, 76137 KA, Tel. 3 69 82 • Blumen-Mittendorf, Rittnertstr. 1, 76227 KA,
Tel. 40 54 66 • Dornröschen Blumen-Schmidt, Bruchwald -
str. 32, 76229 KA, Tel. 48 14 62
Cafés und Gaststätten • Badisch Brauhaus, Stephanienstr. 38-40,
76133 KA, Tel. 14 47 00 • café-conditorei Brenner, Karlstr. 61a, 76133 KA, Tel. 35 67 89 • café Gales, Am Entenfang 2, 76185 KA, Tel. 5 31 13 31
• Kaffeehaus Schmidt, Kaiserallee 69, 76133 KA, Tel. 84 93 38 • Maredo-Restaurant, Zähringer Str. 69,
76133 KA, Tel. 2 16 44 • Restaurant Badnerlandhalle, Rubensstr. 21,
76149 KA, Tel. 78 51 88 • VIVA-Restaurant, Lammstr. 7a,
76133 KA, Tel. 2 32 93
Computer-Systeme • congroup GmbH, Vorholzstr. 9, 76137 KA,
Tel. 75 40 72 40 • DALo.de, Pc-Service u. Beratung,
Gebhardstr. 45, 76135 KA, Tel. 9 33 99 89 • EDV-Forum, Vorholzstr. 9, 76137 KA, Tel. 9 37 42 43 • Individuelle Pc-Systeme Joachim Specht,
Wiesbadener Str. 10, 76185 KA, Tel. 2 01 78 70
• NetFactory, Gesellschaft für Netzwerk- lösungen, Durmersheimer Str. 159, 76189 KA, Tel. 93 33 00
• Printor, Barbarossaplatz 6, 76137 KA, Tel. 12 05 10
Dienstleistungen • De Robertis, Kronprinzenstr. 5, 76131 KA,
Tel. 60 90 93 52 • Wäscherei Schütze, Brauerstr. 49, 76137 KA,
Tel. 81 27 70
Elektro- und Fernsehgeschäfte • BSH-Hausgeräte Service GmbH, Service-Shop,
Stephanienstr. 102, 76133 KA, Tel. 1 51 89 33 • crocoll Fernsehservice, Durmersheimer Str.
159, 76189 KA, Tel. 5 70 55 60
• Elektro-Singer, Jollystr. 25, 76137 KA, Tel. 81 31 79 • Elektrohaus Rüssel GmbH, Rudolf-Freytag-Str.
1, 76189 Karlsruhe, Tel. 57 30 85 • Elektro-Wilhelm, oberausstr. 16, 76229 KA,
Tel. 48 32 73 • olaf Löb, Zirkel 30, 76131 KA, Tel. 2 23 41 • Manes GmbH, Elektroservice und Verkauf,
Durmersheimer Str. 79, 76185 KA, Tel. 55 73 89 • Sauter & Gut GmbH, Verkauf und Service, Mathystr. 13, 76133 KA, Tel. 9 71 44 08
Fahrschulen • Frank Dopf, Rüppurrer Str. 50,
76137 KA, Tel. 0171 6 21 31 34 • Axel Reichenberger, Nelkenstr. 1, 76135 KA, Tel. 57 7522
Foto-Service • Fotostudio Dinter, Pfinztalstr. 86, 76227 KA,
Tel. 49 35 99
Hörgeräte Akustik • Anne Greff Hörgeräte-Akustik GmbH, Herrenstr. 14, 76133 KA, Tel. 2 13 11 • Haus des Hörens, A. Bünting-Walter, Kaiserstr. 190, 76133 KA, Tel. 57 03 40 10 Pfinztalstr. 49-51, 76227 KA • Iffland hören GmbH & co. KG, Kaiserstr. 68, 76133 KA, Tel. 38 85 00
Juweliere und Optiker • Bassmann-optik e.K., Kaiserstr. 141, 76133 KA, Tel. 2 53 11 • Brillen-Knobloch, Ritterstr. 7, 76133 KA, Tel. 9 12 34 56
• Fitterer GmbH, Alte Friedrichstr. 55, 76149 KA, Tel. 78 44 44 • Knipper + Lauinger optik GmbH, Mühlstr. 8, 76229 KA, Tel. 48 22 16 • Hans Meißburger GmbH, Augenoptik, Pfinztalstr. 38, 76227 KA, Tel. 94 39 477 • optik-Keller, Saarlandstr. 68, 76187 KA, Tel. 56 60 10 • optik-Maier, Waldstr. 49, 76133 KA,
Tel. 2 31 94 • Ries + co. Schmuck-Design, Daimlerstr. 5a, 76185 KA, Tel. 97 22 10 • Wolf-optik, Pfinztalstr. 82, 76227 KA, Tel. 49 33 44
Kraftfahrzeug-Zubehör, Fahrräder • E. Weisenburger, Autolackierung,
Daimlerstr. 49, 76185 KA, Tel. 7 43 40 • Gruners Gute Fahrräder, Pennsylvaniastr. 2,
76149 KA, Tel. 97 31 75 • Reifen-Gablenz GmbH, ohmstr. 14, 76229 KA, Tel. 61 66 77
Lebensmittel • cAP-Märkte Kaiserallee 37, 76133 KA,
Tel. 9 85 03 50 und Pfinztalstr. 62, 76227 KA, Tel.1 83 69 25 • Grötzinger Warengesellschaft, Schultheiß-
Kiefer-Str. 8, 76229 KA, Tel. 48 18 64 • nahkauf Demirkök, ostendorfplatz 4, 76199 KA, Tel. 9 89 21 70 • nahkauf Sarac, Erzbergerstr. 100, 76133 KA, Tel. 7 17 66 • Nahkauf Dittes, Ebertstr. 40, 76137 KA, Tel. 9 81 20 14 • Schmid Party-Service, Sedanstr. 6,
76185 KA, Tel. 3 50 05 10
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/senioren/stadtseniorenrat/seniorenfreundlich/HF_sections/content/ZZjZHyT8MlPlFD/ZZjZHz91h2UTvb/Seniorenfreundlicher%20Service_2016_low.pdf
Standort MO DI MI DO FR SA Marktzeiten Bauernmarkt Saumarkt Durlach
7:30 bis 14 Uhr
Blumenmarkt Marktplatz
9 bis 20 Uhr
Daxlanden Turnerstraße vor der Kirche
7:30 bis 14 Uhr
Durlach Marktplatz
7:30 bis 14 Uhr
Gottesauer Platz Durlacher Allee/ Wolfartsweierer Straße
7:30 bis 14 Uhr
Gutenbergplatz Sophienstraße
7:30 bis 14 Uhr
Knielingen Elsässer Platz
Mi 7:30 bis 14 Uhr Fr 14 bis 18:30 Uhr Sa 7:30 bis 14 Uhr
Kronenplatz Mo bis Fr 9 bis 20 Uhr Sa 9 bis 16 Uhr
Mühlburg Rheinstraße/Entenfang
7:30 bis 14 Uhr
Neureut Neureuter Platz
7:30 bis 18 Uhr
Nordweststadt Walter-Rathenau-Platz
7:30 bis 14 Uhr
Oberreut Julius-Leber-Platz
14 bis 18:30 Uhr
Rüppurr vor der Christ-König-Kirche
7:30 bis 14 Uhr
Stephanplatz bei der PostGalerie
7:30 bis 14 Uhr
Waldstadt Neisser Straße/ Waldstadtzentrum
Mi 14 bis 18:30 Uhr Fr 12 bis 18:30 Uhr Sa 7:30 bis 14 Uhr
Werderplatz Marienstraße/Wilhelmstraße
7:30 bis 14 Uhr
Sommerzeit = ABENDMARKT auf dem Marktplatz, mittwochs, 16 bis 20 Uhr
Angegeben sind die maximal zulässigen Öffnungszeiten. In den Stadtteilmärkten kann der Marktschluss von den angegebenen Zeiten eventuell abweichen.
Layout: Stadt Karlsruhe, Hauska; Foto: Fabry
KARLSRUHER WOCHENMARKTE
https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte/HF_sections/content/ZZmz9e88SQB1vI/ZZk5USfxXtj8Uu/1_Aktuell_Marktzeiten_A5-Zeiten%20einseitig%20mit%20Abendmarkt.pdf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
PCU PLANCONSULTUMWELT PARTNERSCHAFT KASELER WEG 1 66113 SAARBRÜCKEN TEL. 0681 73781, 73782 FAX 73783 EMAIL: PCU@PCU.DE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
“Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Be-
triebshof)“, Karlsruhe – Oststadt
Artenschutzrechtliche Potentialanalyse
Auftraggeber
AVG – Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH
Tullastraße 71
76131 Karlsruhe
Saarbrücken, den 27. September 2017
ASP zum B-Plan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße“, Karlsruhe – Oststadt“
08.02.2018 I
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG .................................................................................................................................... 2
1.1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG .................................................................................................. 2 1.2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND METHODIK .................................................................................... 3
2. VORHABENBESCHREIBUNG ....................................................................................................... 5
3. GRUNDLAGEN ZUM PLANGEBIET ............................................................................................. 7
4. BIOTOPAUSSTATTUNG UND –BEWERTUNG .......................................................................... 8
5. WIRKUNGFAKTOREN DES VORHABENS ............................................................................... 13
6. BESTAND SOWIE DARLEGUNG DER BETROFFENHEIT DER ARTEN .............................. 13
6.1 BESTAND UND BETROFFENHEIT DER PFLANZENARTEN NACH ANHANG IV DER FFH-RICHTLINIE .... 13 6.2 BESTAND UND BETROFFENHEIT DER TIERARTEN NACH ANHANG IV DER FFH-RICHTLINIE ............. 13
7. ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG ..................................................................................... 18
8. ANHANG: PLANUNGSRELEVANTE VOGELARTEN / STRENG GESCHÜTZTE VOGELARTEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG............................................................................ 20
ASP zum B-Plan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße“, Karlsruhe – Oststadt“
2
1. EINLEITUNG
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Der städtische Verkehrsbetrieb, die Albtalverkehrsgesellschaft mbH (AVG), beabsichtigt eine Neubebauung auf dem Grundstück der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) an der Ecke Tullastraße-Durlacher Allee. Die gesamten neu bebaubaren Grundstücksflächen hat eine Größe von ca. 11.000 m².
Vor diesem Hintergrund wurde 2016 ein Realisierungswettbewerb zur Nachnutzung des Ge- ländes durchgeführt und kam hierbei zu folgendem Ergebnis. Auf den Grundstücksflächen sol- len Büro- und Dienstleistungsflächen und kleinteilige Nahversorgung von insgesamt ca. 30.000 m² BGF entstehen. Ein Teil der Flächen soll von der VBK, AVG, KVV & KASIG selbst genutzt werden.
Für die angrenzenden, rückwärtigen Flächen mit ca. 23.800 m², ebenfalls auf dem Grundstück der VBK wurden im Rahmen des oben genannten Realisierungswettbewerb ebenfalls ein städtebauliches Konzept und eine Nutzungskonzept entwickelt, das aufzeigt, wie sich das Areal mittel- bis langfristig als Ganzes entwickeln kann. Da es sich hierbei um eine langfristige Planung handelt, kann ein enger sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang ausge- schlossen werden.
Für das Plangebiet bestehen derzeit unterschiedliche Bebauungspläne. Insbesondere im Hin- blick auf die zulässige Höhe baulicher Anlagen sind keine konkreten Vorgaben aus der Umge- bung ableitbar. Um in Folge des Wettbewerbs neue Gebäude entsprechend der gewünschten städtebaulichen Rahmenkonzeption realisieren zu können, ist es erforderlich einen vorhaben- bezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die zulässi- ge Grundfläche 20.000 m² nicht überschreitet, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Ver- fahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Be- bauungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchfüh- rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPG) oder nach Landesrecht unterliegen.
Neben dem Geltungsbereich, dem sog. Realisierungsteils, sind weitere Flächen des Betriebs- hofes im Rahmen des Realisierungswettbewerbs von 2016 überplant worden. Die weiteren Flächen werden im sog. Ideenteil subsummiert. Die zeitliche Umsetzung dieses Parts ist aktu- ell nicht absehbar. Durch den gemeinsamen Wettbewerb und die bestehende Nutzung ist ein sachlicher wie räumlicher Zusammenhang gegeben, allerdings wird die zeitliche Komponente verneint. Nach aktuellen Planungen des Vorhabenträgers sowie des Eigentümers der Fläche ist eine Umsetzung der aktuell noch schematischen Ergebnisse des Realisierungswettbe- werbs 2025 geplant.
ASP zum B-Plan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße“, Karlsruhe – Oststadt“
3
Eine faunistische Erfassung ist derzeit aufgrund der Jahreszeit (Brutzeit von Vögeln/Laichzeit von Amphibien/Aktivität von Reptilien) nicht möglich. Daher kann derzeit nur eine Potentialab- schätzung, welche Arten hier vorkommen könnten, vorgenommen werden.
1.2 Rechtliche Grundlagen und Methodik
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) im Rahmen der Bauleitplanung ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzge- setzes (BNatSchG). In der ASP werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden könnten, ermittelt und dargestellt.
Die ASP stellt somit fest, ob die Kriterien für die Verbotstatbestände (Schädigungsverbot und Störungsverbot) erfüllt sind. Wesentlich dafür ist, ob alle von den geplanten Nutzungen poten- ziell beeinträchtigten Tierarten mit ihren Populationen sich in ihrem Erhaltungszustand nicht verschlechtern bzw. eine ausreichende Lebensraumfläche für den Fortbestand der Populatio- nen erkennbar erhalten bleibt.
Anteil daran können einerseits die grünordnerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Gestal- tungsmaßnahmen haben. Andererseits ist zu klären, ob im Umfeld der geplanten Nutzungen hinreichend geeignete Habitatstrukturen bestehen und verbleiben, die den betroffenen Tierar- ten respektive derer Lokalpopulationen die weitere Existenz im angestammten Raum dauer- haft ermöglichen können.
Gemäß den Handlungsempfehlungen „Artenschutz in der Bauleitplanung und der baurechtl i- chen Zulassung von Vorhaben“ des MKULNV & MBV 2010 gliedert sich die Artenschutzprü- fung je nach Vorhaben und Auswirkung in mehrere Stufen.
ASP zum B-Plan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße“, Karlsruhe – Oststadt“
4
In der Stufe I (Vorprüfung) ist darzulegen, ob von dem Vorhaben planungsrelevante Arten be- troffen sein könnten und ob weitere Prüfungsschritte als notwendig angesehen werden.
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, werden ver- fügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum ausgewertet. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzube- ziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.
ASP zum B-Plan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße“, Karlsruhe – Oststadt“
5
2. VORHABENBESCHREIBUNG
Der Betriebshof soll sich gem. dem Wettbewerb in ein nach außen präsent zeigendes, den- noch differenziertes Gebäudeensemble entlang der Durlacher Allee entwickeln. Die Aufwer- tungsmaßnahmen an der Durlacher Allee versprechen eine attraktive Adresse für die neuen Dienstleistungs- und Wohngebäude, die durch ihre Rhythmisierung und Höhenstaffelung diffe- renzierte Stadträume schaffen. Zwei versetzt angeordnete Baukörper und ein Brückenbau bil- den die klaren Kanten für das neue Quartier „Betriebshof“. Die Baukörper schirmen den inne- ren Bereich vor den Emissionen der Durlacher Allee und Tullastraße ab. Die Traufhöhe von durchgehend 18m wird entlang der Durlacher Allee und Tullastraße eingehalten, sodass ein respektvoller Umgang zu den benachbarten Bauten entsteht. Eine Öffnung im Ensemble sorgt für die notwendige Durchlässigkeit in Süd-Nord-Richtung. Extensive Begrünung auf den Dä- chern und ein begrünter Innenhof kontrollieren das Stadtklima adiabatisch. Die verkehrliche Erschließung und die Einfahrt in die Tiefgarage erfolgt für das Plangebiet über die Durlacher Allee.
Das neue Gebäudeensemble im Geltungsbereich schafft mit seinen unterschiedlichen
Gebäudetiefen eine vielfältige Nutzungsmöglichkeit für unterschiedliche Bürotypen.
Durch die optimale Platzierung der aus brandschutztechnischer Sicht notwendigen Ker-
ne erfolgt eine wirtschaftliche Erschließung. Dabei können Büroeinheiten von verschie-
dener Größe in horizontaler, als auch in vertikaler Verteilung bereitgestellt werden. Dies
führt zu einer sehr nachhaltigen Gebäudenutzung. Ein zusätzliches Treppenmodul kann
beliebig in den Einheiten platziert werden. Das Erdgeschoss bietet Raum für Nahversor-
ger, deren Attraktion durch die direkte Anbindung an die Vorplätze gesteigert wird. Durch
den überdurchschnittlich guten ÖPNV Anschluss kann die Anzahl der KfZ-Stellplätze und
die dafür benötigte Fläche auf ein Untergeschoss reduziert werden. Die benötigten Fahr-
radstellplätze werden auf den entstehenden Platzflächen und geschützt in Fahrradab-
stellräumen im Gebäude nachgewiesen.
Die erweiterten Büroraume der VBK und AVG befinden sich im gesamten Gebäudeteil
der Tullastraße und kundenorientiert mit neuem Gesicht zur Durlacher Allee. Eine Brücke
verbindet den Bestand mit der neuen Einheit. Zur Gewährleistung der barrierefreien Ver-
bindung kann im Bestand ein Aufzug vorgesehen werden. Das neue Kundeninformati-
onszentrum präsentiert sich einladend und großzügig über das gesamte Erdgeschoss
eines Gebäudeteils entlang der Durlacher Allee, sodass es von beiden Seiten aus er-
schlossen werden kann. Über ein Foyer gelangt der Besucher zusätzlich direkt von der
Markthalle in die geschlossene Ausstellungsfläche. Das Schaufenster bindet die beste-
henden Bauten der VBK an den Neubau an und bildet gleichzeitig ein Zentrum aus. Die
dort liegenden Schienen können so vorerst erhalten bleiben und zu einem späteren Zeit-
punkt teilweise rückgebaut werden. Das Angebot der Markthalle erweitert sich um das
Konferenzzentrum.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches wird in folgender Abbildung darge-
stellt:
ASP zum B-Plan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße“, Karlsruhe – Oststadt“
6
ASP zum B-Plan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße“, Karlsruhe – Oststadt“
7
3. GRUNDLAGEN ZUM PLANGEBIET
Die flächendeckende Biotoptypenerfassung im Plangebiet ergab keine Flächen, für die eine Schutzwürdigkeit gemäß § 30 BNatSchG besteht.
Das Plangebiet selbst unterliegt keiner Schutzgebietsverordnung.
In der Kartierung besonders schutzwürdiger Biotope des LUBW sind für das Plangebiet keine Eintragungen vorgenommen. Das nächste Schutzgebiet liegt 950m südlich bzw. 1.100 m öst- lich:
das Landschaftsschutzgebiet Oberwald (Kompaktes Waldgebiet auf der grundwasserfeuchten Kinzig-Murg-Rinne zwischen Rüppurr und Durlach) mit einer Fläche 573 ha und
das Landschaftsschutzgebiet Elfmorgenbruch (nassen Standorte eines Bruchwaldes innerhalb der Kinzig-Murg-Rinne, dem feuchten Naturraum zwischen den Hardtplatten und der Vorberg- zone/dem Kraichgau) mit einer Fläche von 89 ha .
Lage des Plangebiets in Bezug zu Schutzgebieten
Erläuterung: Lage des Plangebiets = gestichelte rote Linie
In einer von Entfernung von ca. 1,5 km liegt das FFH-Gebiet 6916342 Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe und das Vogelschutzgebiet 6916441 Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Kiefernwald mit Buchen, Eichen, Hainbuchen und Linden auf Sand, z.T. als Laubunterbau, z.T. Altbestände (Stieleichen), lichte und offene Bereiche, aufgelassene renaturierte Kiesgrube mit ausgedehnten Flachwasserzonen, Steilufern und Inseln.)
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4. BIOTOPAUSSTATTUNG UND –BEWERTUNG
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung soll dargestellt werden, ob durch die ge- planten Nutzungen des Plangebiets planungsrelevante Arten betroffen sein könnten.
Zur Prüfung und Einschätzung der gebietsspezifischen Artenvorkommen wurden bei einer Ge- ländebegehung des Plangebietes die Biotopstrukturen hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion betrachtet und Zufallsbeobachtungen registriert.
Darüber hinaus wurden die Biotopstrukturen vor dem Hintergrund der potentiell vorkommen- den planungsrelevanten Arten bewertet:
Im Juli 2017 wurde der Biotopbestand des Plangebietes erfasst. Hierbei wurden das Plange- biet und die direkt angrenzenden Flächen auch gezielt auf besondere Habitatstrukturen wie geeignete Nistplätze untersucht.
Das Untersuchungsgebiet stellt einen innerörtlichen bebauten und versiegelten Bereich dar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nahezu vollständig versiegelt.
Die derzeitigen schmalen Grünflächen, die das Gebiet randlich zu den äußeren Verkehrsflä- chen hin einrahmen, bleiben nach den Vorgaben des B-Planes nicht erhalten.
Die randlichen Grünflächen können von Süden nach Norden wie folgt beschrieben werden:
Der südliche Grünstreifen entlang der Durlacher Alle besteht aus einer lückigen Baumreihe mit Esche und Hasel mit dichtem Bodendeckerbewuchs im Untergrund. Nach Norden anschlie- ßend durch eine in einspurige Bahnlinie (gepflastert mit randlichen Betonsteinen) getrennt, fin- det sich ein ebenfalls mit Bodendeckern bepflanztes, lückiges Gebüsch mit Kornellkirsche und Zierahorn.
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Nach Osten schließt sich ein Zierrasen mit Straßenbäumen (Platanen) an.
Im östlichen Bereich finden sich neben den Gebäuden, welche teilweise schon nicht mehr ge- nutzt sind, Gleisanlagen, Betonsteinflächen und 2 Platanen in einer mit Bodendeckern be- pflanzten Baumscheibe.
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Zentrales Gebäude im Süden ist mit einer Fläche von ca. 3.360 m² eine große Straßenbahn- halle, die sich noch im aktiven Betrieb befindet. Im Innern gab es keine Hinweise auf Nester oder sonstige Brutstätten.
Der Westen des Geländes ist ebenso wie der Osten geprägt von Gleisanlagen und Beton- steinflächen.
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Im westlichen Bereich findet sich ein schmaler Zierrasen am Begrenzungszaun; im nordwest- lichen Plangebiet ein mit Platanen überstanden Parkplatze (Betonsteine) in mit Bodendeckern bepflanzten Baumscheiben, welche mit Rasengittersteinen eingefasst sind.
Vorbelastung
Die Fläche ist von stark befahrenen Straßen eingerahmt. Somit muss als primärer Störfaktor der Verkehr angesehen werden, der auf der Durlacher Allee 39.079 DTV KFZ (Fahrtzeugen in 24 h) und (http://www.svz-bw.de/verkehrszaehlung.html), Zahlen 2014 auf der B-Planfläche für eine hohe Belastung mit Lärm und Luftschadstoffimmissionen sorgt. Die Mittelungspegel des Straßenverkehrslärms liegen, laut Lärmkartierung 2014, am Tag zwischen 65 dB(A) bis 75 dB(A).
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Legende
45.30 Einzelbaum
44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten
60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche
60.30 Gleisbereich
60.52 Baumscheibe
60.22 Gepflasterte Straße oder Platz
33.80 Zierrasen
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5. WIRKUNGFAKTOREN DES VORHABENS
Die geplanten Nutzungen auf der innerörtlichen Fläche können potenziell zu verschiedenen Wirkungen auf die umgebende Umwelt sowie die planungsrelevanten Arten führen. Es sind grundsätzlich baubedingte, anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkungen des Bauvorha- bens zu erwarten. Anhand dieser als potenziell denkbaren Wirkfaktoren angenommenen Wirk- faktoren wird das Vorhaben im Hinblick auf seine artenschutzrechtliche Relevanz analysiert.
Bau- und betriebsbedingt kann es durch das Vorhaben zu Störungen durch Lärmimmissionen und optische Beunruhigung (Beleuchtung) infolge der Betriebstätigkeiten und des induzierten Verkehrs kommen. Darüber hinaus sind verkehrsbedingte Schadstoffimmissionen zu erwar- ten. Diese Wirkfaktoren haben jedoch bedingt durch die Lage an der Durlacher Allee sowie die bestehende derzeitige Nutzung von geringerer Relevanz als bei Planungen im Außenbereich. Die potentiell induzierten Verkehrsströme sind in Bezug zum bestehenden Verkehr auf dem Gelände und besonders in Bezug zu den sehr hohen Verkehrsströmen auf der B 10 als irrele- vant einzustufen.
Bau- und anlagebedingt ist normalerweise eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme zu ver- zeichnen, die jedoch im Plangebiet “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK
Betriebshof)“, Karlsruhe – Oststadt aufgrund der bereits bestehenden Vollversiegelung im
zentralen Bereich nicht vorhanden sein wird.
Die Beseitigung von älteren Gehölzen findet sich nur im Bereich der Parkplatz- und Straßen- bäume, die durch die hohe Lärmbelastung und die Störwirkung des Verkehrs als Brutplatz nicht attraktiv sind. Die Bäume wurden optisch kontrolliert und es wurden weder Bruthöhlen noch Nester festgestellt.
Anlagebedingt ist eine Veränderung des Mikroklimas potenziell möglich. Die lokalen Wind- und Rückstrahlungsverhältnisse können durch Gebäude verändert werden.
6. BESTAND SOWIE DARLEGUNG DER BETROFFENHEIT DER ARTEN
6.1 Bestand und Betroffenheit der Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Auch die Möglichkeit der Betroffenheit der in Anhang IV (b) der FFH-RL aufgeführten Pflan- zenarten ist im Hinblick auf die Verbotstatbestände des § 44 (1) Nr. 4 BNatSchG in Verbin- dung mit § 44 (5) Satz 4 BNatSchG zu überprüfen. In der Regel ist jedoch eine Betroffenheit von europarechtlich geschützten Pflanzen durch Infrastrukturvorhaben angesichts der kleinen Restbestände an den zumeist bekannten Sonderstandorten sehr unwahrscheinlich.
Ein Vorkommen von artenschutzrechtlich relevanten Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie wurde nicht nachgewiesen bzw. kann für den Standort durch seine nahezu vollstän- dige Versiegelung im betroffenen Bereich auch ausgeschlossen werden.
Damit werden der Pflanzenarten keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.
6.2 Bestand und Betroffenheit der Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:
Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwick- lungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.
Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,
Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht
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vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Popu- lation führt.
Ermittlung planungsrelevanter Arten
Die Ermittlung der im Plangebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten erfolgte mittels der Auswertung von vorhandenen Untersuchungen bezüglich der Artenvorkommen in der Region und einer fachlich begründeten Auswahl bzw. Ausschluss als planungsrelevante Art.
In der vorliegenden Habitatpotenzialanalyse wurden nur die Tiergruppen berücksichtigt, de- ren Vorkommen an die vorkommenden Lebensraumtypen gebunden sind bzw. der Vorkom- men in der randlichen Umgebung möglich oder wahrscheinlich ist:
- Amphibien
- Reptilien
- Fledermäuse als Jagdgebiet
- Vögel
Die Ermittlung der im Plangebiet vorkommenden planungsrelevanten Arten erfolgte durch die Artenvorkommen der Landes Baden Württembergs (Vogelliste) und Verbreitungskarten Ar- tenvorkommen Fledermäuse.
Für diese Arten wird im Folgenden eine individuelle Abschätzung möglicher Wirkungen des Vorhabens vorgenommen.
Diese Gesamtzahl der im Detail zu beurteilenden Arten wird auf der Grundlage der im Plan- gebiet vorkommenden Lebensraumtypen eingeschätzt. Für Beurteilung wurden die Arten ein- geschätzt, deren Vorkommen an die folgenden Lebensraumtypen gebunden sind:
- Vegetationsarme oder -freie Biotope, (Parkplätze, Gebäude)
- Innerörtliche straßen-/bahnbegleitende Gehölzbestände (randlich, innerhalb des B- Planumgriffs)
Eine faunistische Erfassung ist derzeit aufgrund der Jahreszeit (Brutzeit von Vögeln/Laichzeit von Amphibien/Aktivität von Reptilien) nicht möglich. Daher kann derzeit nur eine Potential- abschätzung, welche Arten hier vorkommen könnten, vorgenommen werden.
Es wurde im Juli 2017 eine Begehung durchgeführt, die eine Einschätzung der Eignung der im Plangebiet vorkommenden Lebensraumtypen für planungsrelevante Arten vornahmen.
Hierbei wurden die im Plangebiet vorhandenen Raumstrukturen und Lebensraumtypen be- trachtet, ob planungsrelevante Arten der entsprechenden Lebensraumtypen im Plangebiet po- tentiell vorkommen können.
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Amphibien
Amphibienhabitate sind aufgrund des Fehlens von geeigneten Laichhabitaten im Plangebiet auszuschließen. Durch die von Verkehrswegen eingeschlossene Lage des Plangebiets, die fehlend Attraktivität als Nahrungsbiotop durch seine nahezu vollständige Versiegelung ist auch
die Nutzung als Sommerlebensraum auszuschließen. Auch als Sommerlebensraum ist das
Gelände nicht geeignet, da die Zugänglichkeit durch die stark frequentieren Verkehrswege abgeschnitten ist und keine geeigneten Nahrungsbiotope vorhanden sind.
Potentielles Arteninventar nach der Landesweiten Artenkartierung (LAK) - Amphibien
Artname wissenschaftlicher
Name
Aktueller Nachweis
Feuersalamander Salamandra sala- mandra
kein aktueller Nachweis, nur Verbreitungsgebiet
Bergmolch Triturus alpestris ja
Kammolch Triturus cristatus ja
Teichmolch Triturus vulgaris ja
Gelbbauchunke Bombina variegata kein aktueller Nachweis, nur Verbreitungsgebiet
Erdkröte Bufo bufo ja
Kreuzkröte Bufo calamita kein aktueller Nachweis, nur Verbreitungsgebiet
Wechselkröte Bufo viridis ja
Moorfrosch Rana arvalis kein aktueller Nachweis, nur Verbreitungsgebiet
Springfrosch Rana dalmatina ja
Grasfrosch Rana temporaria ja
Teichfrosch Rana kl. esculenta ja
Seefrosch Rana ridibunda kein aktueller Nachweis, nur Verbreitungsgebiet
Grau = Streng geschützt (Quelle: https://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/245961/)
Reptilien
Gleiches gilt auch für Reptilien; die stark frequentieren Verkehrswege verhindern eine Zu- wanderung (die innerstädtischen Bahngleise bieten auch in Gegensatz zu sonstigen Bahnglei- sen kein Schotterbett mit Versteckmöglichkeiten) und keine fehlen durch die geringen und sehr eintönigen Grünflächen geeigneten Nahrungsbiotope.
Potentielles Arteninventar nach der Landesweiten Artenkartierung (LAK) - Reptilien
Artname wissenschaftlicher
Name
Aktueller Nachweis
Zauneidechse Lacerta agilis ja
Mauereidechse Podarcis muralis ja
Blindschleiche Anguis fragilis ja
Schlingnatter Coronella austriaca kein aktueller Nachweis, nur Verbreitungsgebiet
Barren-Ringelnatter Natrix natrix helvetica ja
Grau = Streng geschützt (Quelle: https://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/245961/)
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Fledermäuse
Im Osten von Karlsruhe (6916SO) sind nach den Verbreitungskarten Artenvorkommen Fle- dermäuse (http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/225809/) 8 der 21 Fleder- mausarten Baden-Württembergs nachgewiesen. Alle Arten sind streng geschützt.
Potentielles Arteninventar nach der Landesweiten Artenkartierung (LAK)
Artname wissen-
schaftlicher
Name
Lebensraum und Jagdgebie-
te
Quartieransprüche: Gebäude
bewohnend
Breitflügelfledermaus Eptesicus
serotinus
in und am Rand von Sied-
lungsgebieten
Sommerquartier: in Hohlräu-
men in Dächern oder Außen-
wänden
Winterquartier: in Höhlen und
Felsspalten
ja
Wasserfledermaus Myotis
daubentonii
Die Wasserfledermaus ist sehr
gut an die Insektenjagd über
Gewässern angepasst, kann
aber durchaus auch in Wäldern
nach Nahrung suchen.
Sommerquartier: Baumhöhlen
zur Jungenaufzucht, bevorzugt
in der Nähe von Lichtungen,
Waldrändern oder Wegen
Winterquartier:
in Höhlen und Stollen., Bun-
keranlagen oder Kellern
ja
Großes Mausohr Myotis myotis Lebensraum: Alte Laub- und
Mischwälder
Jagdgebiete: überwiegend im
Wald aber auch auf Feldern
und Wiesen
Sommerquartier: hpts. in Kir-
chen, aber auch in anderen
großen Gebäuden
Winterquartier: hpts. in Höh-
len, Kellern und unterirdischen
Stollen
ja
Kleiner Abendsegler Nyctalus
leisleri
typische Waldfledermaus
Waldbestände mit einem ho-
hen Angebot an Baumhöhlen-,
Spalten- und Rindenquartieren
führt weite Wanderungen (bis
zu 1.500 km)
Jagdgebiete
keine bestimmten Lebensräu-
me bevorzugt; überwiegend im
freien Luftraum über Baumkro-
nen, Gewässern, an Waldrän-
dern, über Waldlichtungen und
Schneisen, auch kleinräumig
gegliedertes Offenland und
Parks oder Alleen werden
ebenso nach Insekten abge-
sucht wie der Luftraum rund
um Lampen in Ortschaften
Sommerquartier: Paarungs-
und Wochenstubenquartiere
sind üblicherweise in Baum-
höhlen; zunehmend werden
Quartiere in Spalten und Hohl-
räumen an Gebäuden nach-
gewiesen.
Winterquartier: Nur aus Ba-
den-Württemberg sind Über-
winterungsnachweise bekannt. Baumhöhlen, Felsspalten und
Spalten in und an Gebäuden
ja
Großer Abendsegler Nyctalus
noctula
Waldfledermausart
Laubwälder, weniger häufig
Kiefernwälder, Parkanlagen,
baumbestandene Fluss- und
Teichufer, Auwälder, Alleen
und Einzelbäume im Sied-
lungsbereich
Jagdgebiete:
Ränder von Laubwäldern in der
Nähe von Gewässern, Still-
und Fließgewässer im Wald,
Flussauen, Randsäume von
Waldwiesen, Flussufer und
Städte
Wochenstubenzeit hauptsäch-
lich in Quartieren in Wäldern
oder Parks
Winterquartier: Baumhöhlen,
in tiefen Fels- und Mauerspal-
ten, Höhlen, Gebäuden (z.B. in
Spalten hinter Fassadenver-
kleidungen geheizter Gebäu-
de, großen Brücken, Kirchen,
in Speichern oder in Lüftungs-
schächten).
ja
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Rauhautfledermaus Pipistrellus
nathusii
typischen Waldfledermausart
abwechslungs-, tümpel- und
gewässerreiche Wälder im
Tiefland, Bruch- und Moorwäl-
dern bis hin zu reinen Kiefern-
beständen mit kleine Seen,
Tümpel und Weiher in unmit-
telbaren Umgebung.
Sommerquartier: Baumhöhlen,
Stammrissen, Spalten hinter
loser Borke oder in Spalten an
Gebäuden z.B. in Rollladen-
kästen, unter Dachziegeln, in
Mauerritzen.
Winterquartier: Baumhöhlen,
Felsspalten, Mauerrisse, Höh-
len und manchmal sogar auch
Holzstapel.
ja
Zwergfledermaus Pipistrellus
pipistrellus
Lebensraum: Siedlungen,
Waldgebiete, Flussauen
Jagdgebiete: im Siedlungsbe-
reich, Streuobstwiesen und in
offenen Waldbereichen
Sommerquartier: fast aus-
schließlich in Spalten an Ge-
bäuden
Winterquartier: insbesondere
in Spalten von Höhlen und
Stollen, auch in Gewölbekel-
lern und Kirchtürmen
ja
Mückenfledermaus Pipistrellus
pygmaeus Lebensraum: Rhein- und Ne-
ckarauen
Jagdgebiete: in Flussauen
Quartieransprüche:
Sommer- und Winterquartier:
in Spalten an und in Gebäu-
den
ja
Fledermäuse sind in erster Linie im Bereich ihrer Sommer- und Winterquartiere empfindlich. Im weiteren Umfeld des Plangebietes insbesondere in den Waldgebieten nördlich des Plan- gebietes sind verschiedene, waldbewohnende Fledermausarten zu erwarten.
Die Gehölzbestände des Plangebiets selbst wurden bei den Begehungen nach möglichen Quartieren abgesucht. Besondere Höhlen, Spalten und/oder geeignete Altholzbestände, die als Fledermausquartiere genutzt werden könnten, konnten hierbei nicht gefunden werden.
Die vorhandenen Gebäude sind für Fledermäuse nicht zugänglich, da sie gewerblich genutzt und somit nicht für Fledermäuse auf der Suche einem Sommerquartier geeignet sind. Die of- fene Halle zeigt keine Zeichen einer Besiedlung und ist auch erfahrunggemäß zu zugig für Fledermäuse. Bei den sonstigen Gebäude handelt es sich um Gebäude mit Flachdächern, die über keine für Fledermausarten geeigneten Strukturmerkmale verfügen.
Quartierbereiche sind somit nicht betroffen.
Die offenen Bereiche der Parkplätze sind nur sehr bedingt als Nahrungsraum bzw. Jagdgebiet geeignet (Anlockeffekte von Insekten durch Beleuchtung).
Vogelfauna
Bei der Begehung wurden nur 3 Arten, Haussperling, Kohlmeise und Rabe aus dem Gelände festgestellt. Die Ortsbegehung ergab keine konkreten Hinweise auf (Brut-)Vorkommen pla-
nungsrelevanter Arten. Insgesamt sind 153 streng geschützte Vogelarten (s. Anhang) in Ba-
den-Württemberg aufgeführt, davon 42 Arten, die in Baden-Württemberg nur als Durchzügler erfasst sind. Eine Nutzung als Bruthabitat ist für diese Arten im Betrachtungsraum auszu- schließen.
Aufgrund der Lebensraumstrukturen sind Vorkommen des größten Teils der gelisteten Vogel- arten nicht zu erwarten.
Die vorhandenen Gehölzstrukturen im Plangebiet stellen für die planungsrelevanten Baum- brüter keine geeigneten Bruthabitate dar.
Die bebauten Bereiche sind aufgrund des hohen Störungsgrads des Plangebiets durch ge- werbliche Betriebstätigkeiten als Bruthabitat gänzlich ungeeignet und in den Randbereichen nur sehr bedingt als Nahrungshabitat geeignet.
Die vorhandenen Gebäude sind für an Gebäuden brütende Arten (z.B. Turmfalke) nicht ge- eignet.
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Eine Vielzahl der gelisteten, planungsrelevanten Arten finden im Plangebiet keine geeigneten Biotope wie die Nähe zum Gewässer und feuchtes offenes Grünland.
Die vorhandenen Gehölzpflanzungen im Plangebiet stellen für die planungsrelevanten Baum- brüter auch aufgrund der Umgebungsstruktur (Straßenverkehr, Parkplätze) keine geeigneten Bruthabitate dar. Die bebauten Bereiche und der Parkplatz sind aufgrund des sehr hohen Stö- rungsgrads des Plangebiets durch Fußgänger sowie Verkehr als Bruthabitat gänzlich unge- eignet. Auch Nahrungsbiotope sind dort nicht vorhanden.
Bei den Arten, welche die Verkehrsgrünflächen und Randgehölze als Bruthabitat nutzen, han- delt es sich um ungefährdete „Allerweltsarten“, die weit verbreitet sind und sich durch einen landesweit günstigen Erhaltungszustand auszeichnen. Bei diesen Arten wird grundsätzlich da- von ausgegangen, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird.
Aufgrund der Lebensraumstrukturen sind Vorkommen von streng geschützten Vogelarten auch nicht zu erwarten.
Für verschiedene planungsrelevante Arten ist eine Nutzung der randlichen Gehölzstrukturen als Nahrungshabitat nicht vollkommen auszuschließen, jedoch wird in diese Bereich nicht ak- tiv eingegriffen, randliche Störungen durch Verkehr und Fußgänger sind bereits derzeit vor- handen, so dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die Lokalpopulationen zu erwarten sind.
Alle planungsrelevanten Arten finden im Plangebiet keine geeigneten Biotope, wie vorhande- nen Gehölzstrukturen mit Althölzbeständen, feuchtes offenes Grünland und Parkanlagen.
VERMEIDUNG VON VOGELSCHLAG AN GLASFLÄCHEN Es wird empfohlen, große Glasflächen an den Fassaden (z.B. Wintergärten, Glasfassaden) so zu konstruieren, dass Vogelschlag vermieden wird. Zum Beispiel durch die Verwendung von Vogelschutzglas. Nähere Informationen finden sich in Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht oder Vogelschlag an Glasflächen vermeiden - UmweltWissen – Natur – des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
Quellen:
(http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/106962/voegel_glas_licht_2012.pdf) oder http://www.mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/vogelfreundl_bauen.pdf)
https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_106_vogelschlag_an_glasflaechen_vermeiden.pdf
7. ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG
Die relevanten Arten finden im direkten Eingriffsgebiet keinen adäquaten Lebensraum. Für die randlichen Bereiche des Grüngürtels ist eine Nutzung als Nahrungsbiotop für einige Arten nicht auszuschließen, jedoch sind diese Bereiche durch die derzeitigen Nutzungen (insbeson- dere den randlichen Verkehr und damit verbundene Lärmimmissionen) bereits so stark vorbe- lastet, dass sie als Brut- und Nahrungshabitate keinen hohen Stellenwert haben.
Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung wird somit festgestellt, dass die Kriterien für die Verbotstatbestände (Schädigungsverbot und Störungsverbot) nicht erfüllt sind. Wesentlich dafür ist, dass von den geplanten Nutzungen keine schützenswerten Tier- und Pflanzenarten betroffen sind und potenziell beeinträchtigte Tierarten in den Randbereichen mit ihren Popula- tionen sich in ihrem Erhaltungszustand nicht verschlechtern.
Dem Planvollzug stehen somit aus Gründen des Artenschutzrechts keine Hindernisse entge- gen. Darüber hinaus besteht keine Notwendigkeit zusätzlicher vorgezogener Ausgleichsmaß- nahmen (CEF-Maßnahmen, vgl. § 44 Abs. 5 BNatSchG). Ein weiterer Untersuchungsbedarf der Tierartenvorkommen im Plangebiet ergibt sich auf der Grundlage der Untersuchungser- gebnisse nicht.
Im Hinblick auf den Artenschutz ist die Verwendung standortgerechter Gehölzarten bei der Gestaltung der Außenbereiche der künftigen Bebauung empfehlenswert.
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Saarbrücken, den 27. September 2017 PCU PlanConsultUmwelt
Partnerschaft
Christoph Horras
§ 9 Übertragung von Nutzungsrechten Sämtliche Rechte für die Nutzungen und Veröffentlichung der vom Auftragnehmer erstellten Gutachten, Unterlagen und Bildaufnahmen etc. werden uneingeschränkt und ausschließlich auf die Stadt Karlsruhe übertragen.
Die Stadt Karlsruhe darf die erstellten Gutachten, Unterlagen und Bildaufnahmen etc. sowohl in der Entwurfs- als auch in der Endversion ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Ein- schränkung in unveränderter oder veränderter Form selbst oder durch Dritte, die mit dem Einverständnis der Stadt Karlsruhe handeln, ungeachtet aller Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere auch elektronische Bildbearbeitung) zur Illustration und zu nichtkommerziellen Zwecken, wie z.B. für Vorträge, Internetpräsentation, Vorlagen verwen- den. Insbesondere ist die Bearbeitung von Bildern und grafischen Darstellungen möglich.
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8. ANHANG: PLANUNGSRELEVANTE VOGELARTEN / STRENG GESCHÜTZTE VOGELARTEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG
* Ausschluss aufgrund offensichtlich abweichender Lebensraumansprüche und nachweislich fehlender Vorkommen
Art Deutscher Name Aus-
schluss* Bemerkung Lebensraumansprüche
Accipiter gentilis Habicht nein als Nahrungsgast nicht vollständig auszuschließen
Accipiter nisus Sperber nein als Nahrungsgast nicht vollständig auszuschließen
Acrocephalus arundinaceus Drosselrohrsänger ja benötigt großflächige Feuchtgebiete mit Schilfröhricht
Acrocephalus paludicola Seggenrohrsänger ja benötigt großflächige Feuchtgebiete mit Schilfröhricht
Acrocephalus schoenobaenus Schilfrohrsänger ja benötigt Feuchtgebiete mit Schilfröhricht
Actitis hypoleucos Flussuferläufer ja unbegradigte Flussläufe mit leicht bewachsenen Kies- und Sandbänken
Aegolius funereus Raufußkauz ja bergige Nadelwälder, auch in dichten Mischwäldern, mit Altholzbeständen
Aegypius monachus Mönchsgeier ja wilde Bergwälder, keine Angaben zu Vorkommen in der Region
Alcedo atthis Eisvogel ja Prallhänge und Steilufer an Flüssen, Bächen mit klarem, wenig verschmutztem Wasser und Überhängenden oder senkrechten Abbruchkanten, Wände in Kies- und Sandgruben, am Kocher nachgewiesen
Alectoris graeca Steinhuhn ja sonnige, etwas begraste Schutthalden zwischen Holz- und Schneegrenze in den Alpen, sehr seltener Gast in BW, keine Vorkommen in der Region
Alectoris rufa Rothuhn ja sehr seltener Gast, keine Angaben zu Vorkommen in der Region
Amazona oratrix Gelbkopfamazone ja in BW gibt es eine Population aus entflogenen Vögeln
Anas querquedula Knäkente ja Teiche und Moore mit einer ausgeprägte Unterwasservegetation, auch an vegetations- reichen Entwässerungsgräben oder auf flachgründig überschwemmten Wiesen
Anthus campestris Brachpieper ja bevorzugt als Lebensraum Brachland (trockene, spärlich bewachsene Standorte),in warmen und niederschlagsarmen Regionen, Bodenbrüter, keine Vorkommen in der Re-
gion
http://de.wikipedia.org/wiki/Schneegrenze
http://de.wikipedia.org/wiki/Teich
http://de.wikipedia.org/wiki/Moor
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Art Deutscher Name Aus-
schluss* Bemerkung Lebensraumansprüche
Aquila chrysaetos Steinadler ja offene und halboffene Landschaften des Alpenraums, mit Felswänden oder ältere Baumbestände für Nestbau, keine Vorkommen in der Region
Aquila clanga Schelladler ja an feuchte Lebensräume mit alten Auenwäldern, Wiesen und Seen gebunden, keine Vorkommen in der Region
Aquila fasciata Habichtsadler ja bewohnt Hügel- und Berglandschaften mit Schluchten, Buschland und ausgedehnten Wäldern
Aquila heliaca Kaiseradler ja besiedelt halboffene und offene Steppen mit zumindest einzelnen Baumgruppen, keine Vorkommen in BW
Aquila pennata Zwergadler ja Durchzügler, brüten in ausgedehnten, mehr oder weniger geschlossenen Waldgebieten im Gebirge
Aquila pomarina Schreiadler ja Durchzügler, Feuchtgebiete, Fließgewässer, Kulturlandschaft
Ardea purpurea Purpurreiher ja Durchzügler, Feuchtgebiete, ausgedehnte Röhrichtflächen
Arenaria interpres Steinwälzer ja Durchzügler, Feuchtgebiete, Seen, Fließgewässer
Asio flammeus Sumpfohreule ja weiträumige, feuchte Niederungsflächen, nur 1 Vorkommen im Donaumoos
Asio otus Waldohreule ja benötigt vor allem offenes Gelände mit niedrigem Pflanzenwuchs, Vogel der offenen
Kulturlandschaft., auch Wald mit Freiflächen
Athene noctua Steinkauz ja Nadelwälder des Berglandes, auch in dichten Mischwäldern, an Altholzbestände gebun- den
Aythya nyroca Moorente ja Fischteiche, flache Seen und Altwässer mit dichtem Bewuchs
Botaurus stellaris Rohrdommel ja ausgedehnte Schilfbestände in Verlandungszonen von Seen und Altwässern, auch in kleineren Schilfbeständen von Baggerseen und Tümpeln oder an Ufern von Fließgewäs- sern.
Branta ruficollis Rothalsgans ja Durchzügler, Feuchtgebiete, Seen, Kulturland
Bubo bubo Uhu ja bevorzugt reich strukturierte Landschaften, brütet in Felswänden und Steilhängen, Re- viergröße bis 20 km²
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Art Deutscher Name Aus-
schluss* Bemerkung Lebensraumansprüche
Bubo scandiacus Schneeeule ja lebt nördlich bzw. oberhalb der Waldgrenze in übersichtlichem Gelände, in Moor- und Heidegebieten, seltener Gastvogel in BW, keine Vorkommen in der Region
Bubulcus ibis Kuhreiher ja Feuchtgebiete, Seen, Fließgewässer, Überschwemmungsgebiete
Burhinus oedicnemus Triel ja offene, wenig produktive, steinige oder sandige Flächen mit schütterer Vegetation, sel-
tener Gastvogel in BW, keine Vorkommen in der Region
Buteo buteo Mäusebussard nein Nahrungsgast, kleine Waldgebiete mit angrenzenden, offenen Landschaften zur Nah- rungssuche
Buteo lagopus Raufußbussard ja große, alte und zusammenhängende Wälder; als Höhlenbrüter ist der Raufußkauz auf
Altholzbestände – meist von Kiefern oder Rotbuchen – mit Schwarzspechthöhlen ange- wiesen
Buteo rufinus Adlerbussard ja Unregelmäßiger Durchzügler
Calidris alpina Alpenstrandläufer ja Durchzügler, benötigt Feuchtgebiete, Seen, Fließgewässer
Caprimulgus europaeus Ziegenmelker ja
lichte Wälder und warme Sandböden mit vegetationslosen Stellen zur Rast am Tag mit aufgelockerter Krautschicht mit dem damit verbundenen Insektenreichtum; sehr selten, brütet nur im Schwetzinger- und Hockenheimer Hardt und nördlich von Karlsruhe sowie im Wurzacher Ried.
Carpodacus erythrinus Karmingimpel ja feuchte, unterholzreiche Wälder, Ufergebüsch, Schlehen- und Sanddornbestände, Baum- und Buschgruppen in Regenmooren, Verlandungszonen
Casmerodius albus Silberreiher ja häufiger Gast in BW; lebt in Flachwasserzonen, Schilfgürteln in Feuchtgebieten, Seen, Fließgewässer, Sümpfen
Charadrius alexandrinus Seeregenpfeifer ja seltener Durchzügler, Meeresküste, Seen, Feuchtgebiete, Fließgewässer
Charadrius dubius Flussregenpfeifer ja lebt auf Schlamm-, Sand-, Kiesflächen und an Baggerseen,
Charadrius hiaticula Sandregenpfeifer ja Durchzügler, seltener Gast an Gewässern im Binnenland
Charadrius morinellus Mornellenregenpfeifer ja nicht alljährlicher Durchzügler, keine Nachweise in der Region
Chlamydotis macqueenii Steppenkragentrappe ja sehr seltener Gast, keine Nachweise in BW
http://de.wikipedia.org/wiki/Waldgrenze
http://de.wikipedia.org/wiki/Moor
http://de.wikipedia.org/wiki/Heide_%28Landschaft%29
http://de.wikipedia.org/wiki/Wald
http://de.wikipedia.org/wiki/Landschaft
http://de.wikipedia.org/wiki/Regenmoor
http://de.wikipedia.org/wiki/Schlamm
http://de.wikipedia.org/wiki/Sand
http://de.wikipedia.org/wiki/Kies
http://de.wikipedia.org/wiki/Baggersee
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23
Art Deutscher Name Aus-
schluss* Bemerkung Lebensraumansprüche
Chlidonias leucopterus Weißflügel-Seeschwalbe ja Seltener Gast, keine Nachweise in der Region
Chlidonias niger Trauerseeschwalbe ja als Durchzügler regelmäßig und teilweise häufig an Binnengewässern
Ciconia ciconia Weißstorch ja Nestanlage überwiegend innerhalb von Ortschaften auf Dächern und Hauskaminen, Nahrungssuche in feuchten und extensiv genutzten Wiesen in offenen Landschaften,
kein Vorkommen in der Region bekannt
Ciconia nigra Schwarzstorch ja große, störungsarme Wäldern, Horst bevorzugt in der lichten Krone eines alten Baumes, Nahrungssuche am Bach oder am Ufer eines Sees watend, Fische, Wasserinsekten, Mol- che und Frösche, kein Vorkommen in der Region bekannt
Circaetus gallicus Schlangenadler ja Durchzügler, Jagdgebiet mit reptilreiches offenes, nicht oder nur wenig kultiviertes Land
Circus aeruginosus Rohrweihe ja Feuchtbiotope, Verlandungszonen stehender Gewässer, seltener von Flüssen, Horst be- findet sich in Röhrichten
Circus cyaneus Kornweihe ja
brütet in Auwäldern, Aufforstungen oder auch in Moor- und Heideflächen, umgeben von
dichter Vegetation, Verlandungszonen, regional auch junge Nadelholzaufforstungen, auch Ackerflächen, bekannte Brutvorkommen nur in der Oberrheinebene, im Tauberland und auf der Südwestalb
Circus macrourus Steppenweihe ja Durchzügler, Kulturland, grasbewachsenen Ebenen, trockenen Steppen, Halbwüsten,
Sumpf- und Marschlandschaften
Circus pygargus Wiesenweihe ja Feuchtwiesen, lockere Schilfbestände oder Flachmoore, auch in Getreide- und Rapsfel- dern, Bruten nur im Taubergrund bekannt
Coracias garrulus Blauracke ja nur Durchzügler, als Brutvogel ausgestorben
Crex crex Wachtelkönig ja
feuchte Wiesen in Flussniederungen, auch in Moorgebieten, feuchten Bergwiesen und auf Streuobstgelände, bevorzugt strukturreiches, extensiv genutztes Wiesengelände, insbesondere im Bereich der Verlandungszone von Seen, in Niedermoorgebieten und am Rand von Hochmooren
Cygnus cygnus Singschwan ja lokaler Wintergast, regelmäßiger, seltener Durchzügler, Küstennahe oder Ufer großer Flüsse
http://de.wikipedia.org/wiki/Steppe
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24
Art Deutscher Name Aus-
schluss* Bemerkung Lebensraumansprüche
Dendrocopos leucotos Weißrückenspecht ja Große, naturnahe, urwaldartige Laub- und Mischwälder mit einem hohen Anteil an Alt- holz und Totholz
Dendrocopos medius Mittelspecht ja Charaktervogel für alte Eichenwälder, Altholzbestände, auch Auwälder und Streuobst- wiesen mit altem Baumbestand
Dryocopus martius Schwarzspecht ja Wälder mit Altholzbeständen, vorzugsweise besiedelt er Buchen-Tannen- Altholzbestände, mit hohem Anteil an Totholz
Egretta garzetta Seidenreiher ja Feuchtgebiete, Seen, Fließgewässer, regelmäßiger spärlicher Durchzügler, seltener Sommer- und Wintergast,
Elanus caeruleus Gleitaar ja seltener Irrgast, Kulturland, Feuchtgebiete
Emberiza calandra Grauammer ja bevorzugt Reviere mit Brachflächen, Säume und extensiv genutzte Flächen, z.B. in wei- ten Talauen, aber auch auf plateauartigen Landschaftsteilen, in feuchten Streuwiesen bis zu trockenen Getreidefluren
Emberiza cia Zippammer ja extensiv genutzte Weinberge, strukturreiche Weidfelder und Besenginsterheiden, warme Lichtungen und Kahlschläge, licht bewaldete Felshänge und verwilderte Steinbrüche, Vorkommen ausschließlich im auf den Süd- und Nordschwarzwald sowie Odenwald
Emberiza cirlus Zaunammer ja warme, offene Landschaft mit Büschen oder eingestreuten Baumgruppen, sonnenexpo-
nierte Hanglagen, mehr oder weniger extensiv bewirtschaftete Weinberge, Vorkommen nur im südbadische Oberrheintal, Hochrheintal bis in die Gegend von Grenzach-Wyhlen
Emberiza hortulana Ortolan ja trockene, sandige, nicht zu dicht bewachsene Ackerflächen, klein strukturiertes Kultur- land mit Rübenäckern und Buschgruppen oder Hecken sowie Streuobstwiesen; Vor-
kommen als Brutvogel ist 1982 erloschen, heute nur noch Durchzügler
Falco cherrug Würgfalke ja seltener Durchzügler
Falco columbarius Merlin ja regelmäßiger, seltener Durchzügler und Wintergast
Falco naumanni Rötelfalke ja Irrgast
Falco peregrinus Wanderfalke nein Nahrungsgast, bevorzugter Felsenbrüter, zunehmend auch in Städten, an Kirchtürmen
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25
Art Deutscher Name Aus-
schluss* Bemerkung Lebensraumansprüche
und anderen steilen Bauten, Nahrungsreviere umfassen mehrere km²
Falco subbuteo Baumfalke nein Nahrungsgast, bevorzugen abwechslungsreiche Lebensräume, z.B. die Ränder alter Kie- fernwälder, Rand von Laub- und Mischwäldern, auch in Parkanlagen, Jagdgebiet in halboffener Landschaft
Falco tinnunculus Turmfalke nein
Nahrungsgast, nistet an Kirchtürmen, Masten und anderen hohen Gebäuden mit einer zugänglichen Öffnung oder Nische; im Gebirge, an Felsabbrüchen oder Steinbrüchen, nutzen auch alte Krähen- oder Elsternnester an Waldrändern, in Feldgehölzen oder auf einzeln stehenden Bäumen, auch Nistkästen an hohen Gebäuden oder Brückenpfeilern
Falco vespertinus Rotfußfalke ja Durchzügler
Ficedula albicollis Halsbandschnäpper ja alte Obstbaumanlagen und lichte Laubwälder, auch Parks mit altem Baumbestand, Bruthöhlen zur Aufzucht,
Ficedula parva Zwergschnäpper ja unregelmäßiger, seltener Durchzügler
Galerida cristata Haubenlerche ja Kulturfolger auf steppenähnlichen Lebensräumen wie Bahn- und Industrieanlagen, Stra- ßenränder oder Randbereiche von Siedlungen,
Gallinago gallinago Bekassine ja bevorzugt in Feuchtgebieten: Moore, Feuchtwiesen sowie Verlandungszonen von Seen, Brutvorkommen ausschließlich im Alpenvorland und der mittleren Oberrheinebene,
Überwinterungsgäste am Bodensee
Gallinago media Doppelschnepfe ja nicht alljährlicher Durchzügler, brütet in feuchten Mooren, an Flussniederungen
Gallinula chloropus Teichhuhn ja flachen Gewässer mit einer dichten Röhrichtvegetation am Ufer, an stehenden und lang- sam fließenden Gewässern,
Gavia immer Eistaucher ja seltener Durchzügler, größere Seen und Flüsse
Gelochelidon nilotica Lachseeschwalbe ja unregelmäßiger Durchzügler, vegetationsarme Kies- und Sandbänke der Voralpenflüsse, große Mager- und Trockenrasenflächen als Nahrungsraum
Geronticus eremita Waldrapp ja in BW ausgestorben
Glaucidium passerinum Sperlingskauz ja Höhlenbrüter in Spechthöhlen weiträumiger Altholzbestände, Revier in naturnahen
http://de.wikipedia.org/wiki/Moor
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4sser
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6hricht
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Art Deutscher Name Aus-
schluss* Bemerkung Lebensraumansprüche
Bergmischwäldern mit Totholz, aufgelichteten Stellen, Mooren, kleinen Gewässern, Schneisen, Waldlichtungen für die Jagd , Hauptverbreitungsgebiet im Schwarzwald, ein kleines Vorkommen im Allgäu
Grus grus Kranich ja alljährlicher Durchzügler, brütet in Feuchtgebieten der Niederungen, wie Nieder- und Hochmoore, Bruchwälder, Seeränder, Feuchtwiesen und Sumpfgebiete,
Gypaetus barbatus Bartgeier ja Gebirge, seltener Brutvogel in den Alpen
Gyps fulvus Gänsegeier ja Aasgeier, steile Felsklippen, Schluchten und ähnlich nutzbare Felsformationen in den Al- pen
Haliaeetus spp. Seeadler ja seltener Wintergast, Feuchtgebiete, Seen, Fließgewässer
Himantopus himantopus Stelzenläufer ja vereinzelter und unregelmäßiger Sommergast, Flachwasserzonen mit Süß-, Brack- oder Salzwasser, auch Sumpf- und Moorlandschaften
Hydrobates pelagicus Sturmschwalbe ja seltener Durchzügler
Hydroprogne caspia Raubseeschwalbe ja alljährlicher Durchzügler, Schwemmlandinseln im Mündungsbereich von größeren Flüs- sen
Ixobrychus minutus Zwergdommel ja große und kleine Seen, künstliche Stehgewässer, Weiher und Fischteiche, langsam flie- ßende Gewässer mit Schilfbereichen und flacher Verlandungszone,
kein Brutvorkommen in der Region bekannt
Jynx torquilla Wendehals ja lichte Wälder, Streuobstwiesen und Weinbaugebiete, auch Alleen, Parks, Friedhöfe und Gärten, Baumhöhlen oder auf künstliche Nistkästen
Lanius excubitor Raubwürger ja
halboffene, übersichtliche, extensiv bewirtschaftete Landschaften, ausgedehnte Streu- obstwiesen mit reichlich eingestreuten Büschen, Heckenlandschaften, Heidelandschaften mit Busch- und Baumgruppen und Randbereiche von Mooren, insbesondere Flachmoo- ren, Büsche und niedrigen Bäume als Ansitzwarten, als Brutvogel nur noch Restpopula- tionen (20-40 Bp) in der Oberrheinischen Tiefebene, südwestlichen Schwäbische Alb
und Tauberland
Lanius minor Schwarzstirnwürger ja Durchzügler, Kulturland, Hecken, Feuchtgebiete
http://de.wikipedia.org/wiki/Feuchtgebiet
http://de.wikipedia.org/wiki/Niedermoor
http://de.wikipedia.org/wiki/Regenmoor
http://de.wikipedia.org/wiki/Bruchwald
http://de.wikipedia.org/wiki/See_%28Gew%C3%A4sser%29
http://de.wikipedia.org/wiki/Feuchtwiese
http://de.wikipedia.org/wiki/Sumpf
http://de.wikipedia.org/wiki/Brackwasser
http://de.wikipedia.org/wiki/Sumpf
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Art Deutscher Name Aus-
schluss* Bemerkung Lebensraumansprüche
Lanius senator Rotkopfwürger ja Randbereiche von Auwäldern, auch alte, extensiv genutzte Streuobstwiesen, nur noch Restpopulationen (25 Bp), nur noch Restpopulationen in Oberrheinebene und Vorland Schwäbischer Alb
Limosa limosa Uferschnepfe ja alljährlicher Durchzügler, Feuchtwiesen, feuchte Weiden, rasten in Verlandungszonen am Rand von Seen und Flüssen
Locustella luscinioides Rohrschwirl ja Seen, Fließgewässer, Feuchtgebiete
Lullula arborea Heidelerche ja vegetationsfreie, sandige Stellen, mit möglichst lockerem Pflanzenbewuchs, Restpopu- lationen nur auf Schwäbischer Alb
Luscinia svecica Blaukehlchen ja in Schilfgebieten an Seen und Gräben, auch in feuchten Sekundärlebensräume wie auf- gelassene Kies-, Sand- und Tongruben, Klärteiche und Entwässerungsgräben
Lymnocryptes minimus Zwergschnepfe ja alljährlicher Durchzügler, versumpfte, verschilfte Wiesen, Seggen- und Schilfbestände, Uferstreifen von Wasserläufen
Merops apiaster Bienenfresser ja
offene, warme und sonnige Landschaften, am Rande von Fließgewässern und Seen, brütet in Steilwänden, gräbt in die Steilwände tiefe Bruthöhlen, trockene sandige oder lehmige Steilwände an Gewässerufern, Nahrungssuche in sonnigen, offenen Landschaf- ten mit einzelnen Bäumen und eingestreutem Gebüsch, kein Vorkommen in der Region
Milvus migrans Schwarzmilan ja Gewässer, bevorzugen Flussniederungen, Horst auf hohen Bäumen meist im Auwald oder in den Hangwäldern der Flussniederungen
Milvus milvus Rotmilan nein Kulturfolger, bevorzugt eine abwechslungsreiche Landschaft, brütet in lichten Laub- und
Mischwäldern und benötigt zum Jagen offene Flächen, Horst, meist auf einem hohen Baum in Waldrandnähe
Monticola saxatilis Steinrötel ja sehr seltener Gast, keine Brutnachweise in der Region
Neophron percnopterus Schmutzgeier ja Gelegentlicher Irrgast in den Alpen
Numenius arquata Großer Brachvogel ja weiträumige feuchte Grünlandflächen, extensiv genutzte Weide- und Wiesengebiete, Streuwiesen sowie Hoch- und Niedermoore, keine Nachweise in der Region
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Art Deutscher Name Aus-
schluss* Bemerkung Lebensraumansprüche
Numenius tenuirostris Dünnschnabel- Brachvo- gel
ja Sehr seltener Gast, Vorkommen im südlichsten BW, keine Nachweise in der Region, brü- tet in ausgedehnten Torfmooren, mit Seggen, Sumpfschachtelhalmen, Zwergbirken und Korbweiden, außerhalb der Brutzeit in Süßwasserfeuchtgebieten
Nycticorax nycticorax Nachtreiher ja bevorzugt Sumpf- und Schilfgebiete sowie Flussauen, brütet an Flüssen und Seen mit dichter Vegetation, insbesondere Auwälder, kein Brutnachweis in der Region
Oceanodroma leucorhoa Wellenläufer ja sehr seltener Durchzügler, große Binnenseen und Fließgewässer
Otis tarda Großtrappe ja weiträumige Acker- und Wiesenfluren, in BW ausgestorben
Otus scops Zwergohreule ja Kein Brutnachweis in BW
Oxyura leucocephala Weißkopf-Ruderente ja flachen Seen mit ausgeprägten Seggenriedzonen, kein Vorkommen in BW
Pandion haliaetus Fischadler ja langsam fließende oder stehende Gewässer, Brut Bäumen, Felswänden, künstlichen Bauwerken, ehemaliger Brutvogel, kein Brutnachwies in BW, spärlicher Durchzügler, extrem seltener Sommergast
Pernis apivorus Wespenbussard ja lichte Laub- und Mischwälder mit altem Baumbestand, Horst in großflächigen Waldge- bieten, bevorzugt tiefere Lagen bis 450 m, als Nahrungsgast nicht auszuschließen
Phalaropus lobatus Odinshühnchen ja Durchzügler, seltener Gast, Uferbereich von Flachgewässern
Philomachus pugnax Kampfläufer ja Durchzügler, feuchte Niederungswiesen, Moore und Riede,
Phoenicopterus roseus Rosaflamingo ja sehr seltener Gast, Gefangenschaftsflüchtling
Phylloscopus bonelli Berglaubsänger ja lichten Laub- und Nadelwäldern meist in südexponierter Hanglage mit felsigen Steilab- fällen und ausreichender Krautschicht, auch flache relativ kalte, mit Bergkiefern und Bir-
ken durchsetzten Hochmooren mit geschlossener Krautschicht,
Picoides leucotos Weißrückenspecht ja naturnahe, urwaldartige Laub- und Mischwälder mit hohem Altholz- und Totholzanteil, mind. 100 ha groß, Vorkommen nur in der Adelegg und im Schwarzwald, kein Brut- nachweis in der Region bekannt
Picoides tridactylus Dreizehenspecht ja totholzreiche Wald, größere Gehölzbestände mit hohem Altholzbestand und Totholz, Vorkommen nur im Schwarzwald und Allgäu
http://de.wikipedia.org/wiki/See_%28Gew%C3%A4sser%29
http://de.wikipedia.org/wiki/Moor
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Art Deutscher Name Aus-
schluss* Bemerkung Lebensraumansprüche
Picus canus Grauspecht ja altholzreiche, lichte Laub- und Mischwälder, auch Auen- und Bruchwälder, auch Streu- obstwiesen mit altem Baumbestand
Picus viridis Grünspecht ja altholzreiche, lichte Laub- und Mischwälder, Feldgehölze, Parkland und offenes Gelände mit Bäumen.
Platalea leucorodia Löffler ja nicht alljährlicher Gast, Sümpfe und Verlandungszonen mit Schilfbestand, einer typi- schen Auenvegetation sowie einzelnen Büsche, Nahrungssuche im Seichtwasser, keine Vorkommen in der Region bekannt
Plegadis falcinellus Sichler ja seltener Gast, Feuchtgebiete, Seen, Sümpfe, Lagunen und Flüsse, keine Vorkommen in
der Region bekannt
Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer ja Durchzügler, Mooren, nassen Heiden und feuchte, kurzrasige Wiesen
Podiceps auritus Ohrentaucher ja Durchzügler, Marsch- und Sumpfgebiete, Binnenseen
Podiceps grisegena Rothalstaucher ja Flachwasserzonen von Seen und Teichen, keine Brutvorkommen in der Region bekannt
Podiceps nigricollis Schwarzhalstaucher ja eutrophe, vegetationsreiche, störungsarme Seen, keine Brutvorkommen in der Region bekannt
Porzana parva Kleines Sumpfhuhn ja Sümpfe und an Seen im seeseitigen Verlandungsgürtel, – vom Großseggenried bis zum dichten Schilfgürtel; Lebensraum muss unter Wasser stehen, kein Brutnachweis in der
Region seit mehreren Jahrzehnten
Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn ja Sumpfgebieten, Niedermooren und Seggenbeständen,
Porzana pusilla Zwergsumpfhuhn ja Sumpfgebieten, Niedermooren und Seggenbeständen, keine Brutnachweise in der Regi-
on
Ptyonoprogne rupestris Felsenschwalbe ja Durchzügler, Felsen und Siedlungen
Recurvirostra avosetta Säbelschnäbler ja seltener Durchzügler, feinsedimentige, vegetationsarme Flachwasserzonen und Uferbe- reiche von Seen und Fließgewässern
Riparia riparia Uferschwalbe ja in Steilufern von unverbauten Flüssen und Kiesgruben, benötigen lehmige oder festsan- dige Steilufer und Abbruchkanten zur Anlage ihrer Brutröhren, keine Vorkommen in der
http://de.wikipedia.org/wiki/Sumpf
http://de.wikipedia.org/wiki/Lagune
http://de.wikipedia.org/wiki/Niedermoor
http://de.wikipedia.org/wiki/Seggen
http://de.wikipedia.org/wiki/Niedermoor
http://de.wikipedia.org/wiki/Seggen
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Flachwasserzone&action=edit&redlink=1
http://de.wikipedia.org/wiki/Ufer
http://de.wikipedia.org/wiki/Ufer
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Art Deutscher Name Aus-
schluss* Bemerkung Lebensraumansprüche
Region bekannt
Sterna dougallii Rosenseeschwalbe ja Durchzügler, Seen und große Fließgewässer
Sterna hirundo Flussseeschwalbe ja brüten im Binnenland an größeren Fließgewässern mit klarem, fischreichen Wasser und kahlen Kies- oder Sandinseln, auch Uferbereiche sauberer Seen, leben meist in Kolo-
nien, sehr störungsanfällig
Sterna paradisaea Küstenseeschwalbe ja Durchzügler, große Flussmündungen
Sterna sandvicensis Brandseeschwalbe ja Durchzügler, Sand- und Kiesbänke sowie Uferzonen von Gewässern
Sternula albifrons Zwergseeschwalbe ja Durchzügler, Sandstrände und flache Kiesbänke der großen Flüsse.
Streptopelia turtur Turteltaube ja besiedeln lichte Laub-, Nadel- und Mischwälder sowie Feldgehölze, Parkanlagen, Ödlän- der, Viehweiden, Auwälder, Weidenbrüche und Obstplantagen sowie Weinberge, auch in städtischen Grünanlagen, kein Vorkommen in der Region
Strix aluco Waldkauz ja Bevorzugt reich strukturierte Landschaften mit alten Baumbeständen, vornehmlich lichte Laub- und Mischwälder, Parkanlagen, alte Friedhöfe, Brutplatz in alten Bäumen mit ge- räumigen Höhlen
Strix uralensis Habichtskauz ja Kein Vorkommen in BW
Surnia ulula Sperbereule ja Sehr seltener Gast, kein Vorkommen in der Region
Sylvia nisoria Sperbergrasmücke ja Ausgedehnte reich gegliederte Hecken und Feldgehölze in warmen und trockenen La- gen, keine Nachweise in der Region
Tetrao tetrix Birkhuhn ja Moore, Heiden, Wiesen, Waldränder, in BW ausgestorben
Tetrao urogallus Auerhuhn ja reich gegliederte Wälder der höheren Mittelgebirgs- und Gebirgsregionen, Lebensraum muss vielfältig strukturiert sein, Vorkommen nur im Schwarzwald
Tetrax tetrax Zwergtrappe ja Gras- und Kulturlandschaften, oft an trockenen, steinigen Plätzen, nicht alljährlicher Gast, kein Vorkommen in der Region bekannt
Tringa glareola Bruchwasserläufer ja Alljährlicher Durchzügler, rastet auf Schlamm- und Schlickflächen, überschwemmte Wie- sen und Ackerflächen
http://de.wikipedia.org/wiki/Sandstrand
http://de.wikipedia.org/wiki/Fluss
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Art Deutscher Name Aus-
schluss* Bemerkung Lebensraumansprüche
Tringa ochropus Waldwasserläufer ja Regelmäßiger Gast, offene Wasserflächen, Verlandungszonen, Wald auf moorigen Bö- den, rastet nahe Fließ- und Stillgewässer wie Wasserlöcher, Altwässer, Wiesengräben, Kleinstgewässer, Überwinterungsnachweis in der Region
Tringa stagnatilis Teichwasserläufer ja Regelmäßiger Gast, rastet und ernährt sich auf offenen Schlammflächen und –bänken am Ufer von Seen, Teichen und Klärteichen, überschwemmten Ackerflächen
Tringa totanus Rotschenkel ja Feuchte bis sehr nasse Hoch- und Niedermoore, Süßgras-Feuchtwiesen und Seeriede, Schlammflächen von Seen und Flüsse, zur Rast auch Rieselfelder und Klärteiche,
Tyto alba Schleiereule nein bevorzugt halboffene Landschaften, als Kulturfolger fast ausschließlich in offener Agrar-
landschaft mit dörflichen Siedlungen, Brutplätze in Scheunen, Kirchtürmen, seltener auch Baumhöhlen, als Nahrungsgast nicht auszuschließen
Upupa epops Wiedehopf ja
Höhlenbrüter, offene Landschaft mit eingestreuten Bäumen, in Streuobstwiesen, in kurz- rasigen Ried- und Wiesenlandschaften mit Feldgehölzen und freistehenden Bäumen, in baumbestandenen Viehweiden, in lichten Kiefernwäldern, in parkähnlichen Landschaften
und großen verwilderten Gärten mit altem Baumbestand sowie in extensiv bewirtschaf- teten Weinbergen.
Vanellus vanellus Kiebitz ja feuchtes Grünland und Überschwemmungsflächen, auch Äcker und Grünland, in allen Landesteilen, Nachweise am Kocher
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/vbk_betriebshof/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZnFbZNyDXf3oL/180208_PCU_Artenschutz%20Tullastr.pdf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Victor‐Gollancz‐Straße 1‐5“, Karlsruhe – Südweststadt
‐Entwurf‐
Karlsruhe, den 30. Mai 2017 Fassung vom 16. März 2018
Vorhabenträger: VGS Beteiligungs ‐ und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 76756 Bellheim T. 07272/9338‐0 F. 07272/9338‐10
Planverfasser: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe T. 0721 ‐ 831030 F. 0721 ‐ 853410
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Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ...................... 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 5 2. Bauleitplanung ....................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................. 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme ................................................................................ 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........... 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................... 7 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................. 7 3.5 Belastungen ............................................................................................ 7 3.5.1 Altlasten ................................................................................................. 7 3.5.2 Immissionen............................................................................................ 8 4. Planungskonzept ................................................................................... 8 4.1 Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 11 4.2 Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 13 4.3 Bauweise und Abstandsflächen .............................................................. 15 4.4 Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................... 16 4.5 Erschließung ......................................................................................... 16 4.5.1 ÖPNV ................................................................................................... 16 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr ............................................................... 17 4.5.3 Ruhender Verkehr ................................................................................. 18 4.5.4 Geh‐ und Radwege ................................................................................ 18 4.5.5 Ver‐ und Entsorgung .............................................................................. 18 4.6 Gestaltung ............................................................................................ 21 4.7 Grünordnung / Eingriff in Natur und Landschaft / Artenschutz ................... 22 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen ..................................................................... 22 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft / Ausgleichsmaßnahmen ........................ 23 4.7.3 Artenschutz .......................................................................................... 23 4.8 Belastungen .......................................................................................... 27 4.8.1 Immissionsschutz .................................................................................. 27 4.8.2 Klima .................................................................................................... 29 4.8.3 Verschattung ........................................................................................ 30 4.8.4 Altlasten ............................................................................................... 32 4.8.5 Kampfmittel .......................................................................................... 32 4.8.6 Umweltbericht ...................................................................................... 32 5. Sozialverträglichkeit ............................................................................ 34 6. Statistik ............................................................................................... 34 6.1 Flächenbilanz ........................................................................................ 34 6.2 Geplante Bebauung ............................................................................... 34 6.3 Bodenversiegelung ................................................................................ 34 7. Kosten ................................................................................................. 34
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8. Durchführung ....................................................................................... 34 B. Hinweise (beigefügt) ............................................................................ 35 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................... 35 2. Entwässerung ....................................................................................... 35 3. Niederschlagswasser ............................................................................. 35 4. Denkmalschutz ..................................................................................... 36 5. Baumschutz .......................................................................................... 37 6. Artenschutz .......................................................................................... 37 7. Altlasten ............................................................................................... 37 8. Erdaushub / Auffüllungen ....................................................................... 37 9. Private Leitungen .................................................................................. 37 10. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 37 11. Erneuerbare Energien ............................................................................ 38 12. Kampfmittel .......................................................................................... 38 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ........... 39 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ....................................................... 39 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 39 2. Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 39 3. Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 40 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Abstandsflächen ................... 40 4.1 Abweichende Bauweise ......................................................................... 40 4.2 Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................... 40 4.3 Abstandsflächen .................................................................................... 40 5. Stellplätze und Garagen ......................................................................... 41 6. Nebenanlagen ....................................................................................... 41 7. Pflanzgebote ......................................................................................... 41 7.1 Dachbegrünung ..................................................................................... 41 7.2 Pflanzgebote für Bäume......................................................................... 42 8. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ........................................................... 43 8.1 Vergrämung der Mauereidechsen ........................................................... 43 8.2 Maßnahmen gegen Vogelschlag ............................................................. 43 8.3 CEF‐Maßnahmen für Mauereidechsen .................................................... 44 8.4 Artenschutzmaßnahme A1 ..................................................................... 44 8.5 Insektenfreundliche Beleuchtung ............................................................ 45 9. Immissionsschutz .................................................................................. 46 9.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen ............................................................. 46 9.2 Passive Schallschutzmaßnahmen ........................................................... 46 10. Leitungsrechte ...................................................................................... 49 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 50 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ............................................... 50 1.1 Dächer .................................................................................................. 50 2. Werbeanlagen ....................................................................................... 50
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3. Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze, ............................................ 50 nicht überbaubare Flächen ..................................................................... 50 3.1 Einfriedigungen ..................................................................................... 50 3.2 Abfallbehälterstandplätze ...................................................................... 50 3.3 Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen ............................................. 51 4. Außenantennen .................................................................................... 51 5. Niederspannungsfreileitungen ............................................................... 51 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 51 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ...................................... 52 Unterschriften ................................................................................................ 55 Anlage zur Begründung: Vorstudie Haltestellen ....................................... 56 Anlage: Vorhaben‐ und Erschließungsplan .................................................. 58
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A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt)
1. Aufgabe und Notwendigkeit
Die GeRo Real Estate AG, Bellheim und die FAY Projekt Nr. 120 GmbH, Mannheim haben über gemeinsame Beteiligungsgesellschaften das ehemalige Bahngrund‐ stück südlich der Victor‐Gollancz‐Straße in Karlsruhe erworben und planen dessen Bebauung. Realisiert werden soll ein Gebäudekomplex mit einem Hotel, Büro‐ und Konferenzflächen, Einzelhandel und Gastronomie sowie weiteren ergänzenden Nutzungen. Das Plangebiet ist eine bisher weitgehend unbebaute Fläche im An‐ schluss an die Bahngleise, die gegenwärtig als Kfz‐Parkplatz genutzt wird.
Aufgrund der hohen städtebaulichen Bedeutung der Fläche in unmittelbarer Nähe zum Karlsruher Hauptbahnhof und zum Bahnhofplatz wurde im Vorfeld des Be‐ bauungsplanverfahrens eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Der Entwurf der Arbeitsgemeinschaft Kohlbecker Gesamtplan GmbH / vielmo architekten GmbH ging aus der Mehrfachbeauftragung als Sieger hervor und bildet die Grund‐ lage für die weitere Planung.
Um das Planungsrecht für die geplante Bebauung zu schaffen und eine städtebau‐ lich geordnete Entwicklung zu gewährleisten, soll ein vorhabenbezogener Bebau‐ ungsplan aufgestellt werden. Vorhabenträger ist die „VGS Beteiligungs‐ und Ver‐ waltungs GmbH“.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung im In‐ nenbereich, bei dem eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festge‐ setzt wird. Der Bebauungsplan soll deshalb im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.
2. Bauleitplanung
2.1 Vorbereitende Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes der Stadt Karlsruhe stellt das Plangebiet als geplante gemischte Baufläche dar. Außerdem ist ein Hinweis auf Altlasten eingetragen.
Es handelt sich bei dem geplanten Sondergebiet um eine Mischung aus einem Ho‐ tel und weiteren gewerblichen Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stö‐ ren. Nach Einschätzung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe kann der Bebau‐ ungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt erachtet werden.
2.2 Verbindliche Bauleitplanung
Das Plangebiet war bisher im Eigentum der Bahn und unterlag damit dem Fachpla‐ nungsprivileg der Bahn. Die Freistellung durch das Eisenbahnbundesamt ist er‐ folgt, was die Aufstellung eines Bebauungsplanes ermöglicht.
Derzeit gelten für das Plangebiet ‐ bzw. Teile davon ‐ der am 8. Oktober 1909 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 81 „Gelände zwischen Hirschstraße und Bahn‐ hofstraße“, der am 20. März 1913 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 116 „Am
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Stadtgarten, Poststraße, Karl‐Hoffmann‐Straße“ sowie, für die in das Plangebiet einbezogenen Zufahrtsbereiche von der Victor‐Gollancz‐Straße, der am 15. Au‐ gust 1958 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 272 „Am Albtalbahnhof zwischen Karl‐, Ebert‐, Albtal‐ und Marie‐Alexandra‐Straße“. Es handelt sich jeweils um ein‐ fache Bebauungspläne, die lediglich Bau‐ bzw. Straßenfluchten festsetzen (Bau‐ fluchtenpläne) und für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanent‐ wurfs aufgehoben werden. Im Übrigen richten sich die weiteren Anforderungen an eine Bebauung nach § 34 BauGB.
3. Bestandsaufnahme
3.1 Räumlicher Geltungsbereich
Das ca. 0,72 ha große Plangebiet liegt westlich des Karlsruher Hauptbahnhofs im Stadtteil Karlsruhe – Südweststadt. Der Geltungsbereich umfasst das Vorhaben‐ gebiet mit den Flurstücken 19917/4, 19917/5, 19917/6, 19917/7 und 19917/10 sowie eine Teilfläche der Victor‐Gollancz‐Straße (Flst.Nr. 2366/13). Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans.
3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz
Naturräumliche Gegebenheiten
Der zur Victor‐Gollancz‐Straße hingewandte, nördliche Teil des Vorhabengebiets befindet sich überwiegend auf demselben Höhenniveau wie die Victor‐Gollancz‐ Straße und ist somit auch von dort aus begeh‐ bzw. befahrbar. Der südlichere Teil, ein ehemaliger Gleisbereich der DB Netz AG, liegt auf einem in etwa fünf Meter höheren Niveau. Die dazwischenliegende Böschung zieht sich über die gesamte Länge des Grundstücks und ist durchweg mit Vegetation bedeckt (diverse Bäume, Sträucher und Stauden etc.).
Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei ca. 112,10 m + NHN. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über ei‐ nen längeren Zeitraum der bisher ermittelte maximale Grundwasserstand über‐ schritten werden kann.
Artenschutz
Da bei dem geplanten Vorhaben eine Beeinträchtigung von europarechtlich ge‐ schützten Arten nicht ausgeschlossen werden kann, wurde im Rahmen des Bebau‐ ungsplanverfahrens eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom Büro Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Umwelt‐ und Landschaftsplanung aus Karlsruhe erstellt.
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der damit zusammenhängenden Ha‐ bitatpotentiale wurden die folgenden Tierarten mit den entsprechenden Untersu‐ chungstiefen erhoben:
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Reptilien
Reptilien wurden bei örtlicher Kartierung im Sommer 2014 visuell entlang von ge‐ eigneten Habitatstrukturen gesucht. Dies waren vor allem lückige und sonnenex‐ ponierte Flächen im Übergangsbereich zwischen vegetationslosen und mit Gebü‐ schen bestandenen Abschnitten.
Avifauna
Für die Avifauna wurde auf der Grundlage von örtlichen Begehungen zusätzlich zu den in diesem Rahmen erfassten Vogelarten das Habitatpotential des Plangebiets anhand der vorhandenen Biotoptypen, des Nahrungsangebotes und des Störungs‐ grades eingeschätzt.
Fledermäuse
Zur Abschätzung des Habitatpotentials für Fledermäuse wurde der Baumbestand auf das Vorhandensein potentieller Quartierstandorte (Spechthöhlen, Astabbrü‐ che, Rindenquartier, Spalten, Initialhöhlen) untersucht. Zudem erfolgte eine Ab‐ schätzung des Habitatangebots auf Basis des Vorkommens von Insekten als Nah‐ rungsquelle für Fledermäuse.
3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung
Das Planungsgebiet wird gegenwärtig als Parkplatz genutzt, der von der Victor‐ Gollancz‐Straße aus erschlossen wird. Die südlich an das Vorhabengebiet angren‐ zenden Bahntrassen liegen ca. 5 m höher als die Victor‐Gollancz‐Straße. Das Bau‐ grundstück ist auf der Südseite entsprechend angeböscht. Auf dem Bahngelände verläuft eine Bahnsteigüberdachung parallel zum Vorhabengrundstück.
Zwei im Plangebiet befindliche, ehemalige Bahnsteigdächer, ein Bahnsteig und eine Stützmauer entlang der Victor Gollancz‐Straße sind Kulturdenkmale nach § 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG). Sie sind Bestandteile der unter Schutz stehenden Sachgesamtheit Kulturdenkmal Hauptbahnhof Karlsruhe. Die denkmalgeschütz‐ ten Anlagen wurden nachrichtlich im zeichnerischen Teil dargestellt.
3.4 Eigentumsverhältnisse
Die in den Bebauungsplan einbezogenen Verkehrsflächen der Victor‐ Gollancz‐ Straße befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Die Flächen des Vorhaben‐ gebiets befinden sich gegenwärtig noch im Eigentum der Deutschen Bahn AG, die mit dem Vorhabenträger einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der bei Erlangung des Baurechts wirksam wird.
3.5 Belastungen
3.5.1 Altlasten
Das Plangelände ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung „AA Victor‐Gollancz‐Straße“ und der Objekt‐Nummer 04108 im Bo‐ denschutz‐ und Altlastenkataster erfasst.
Des Weiteren befand sich auf dem Flurstück 19917/6 zwischen 1933 und 1955 eine Tankstelle. Genauere Informationen über die Lage der Tankanlagen und Zapfstel‐ len sind nicht bekannt.
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Auf dem Gelände wurden bereits technische Untersuchungen durchgeführt, die im Bericht der Sakosta CAU vom Dezember 2012 zusammengefasst sind.
Im Bereich des Parkplatzes liegen lokal erhöhte Konzentrationen von Polyzykli‐ schen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) vor. Im Bereich des Bahndamms wurden Verunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) nachgewie‐ sen. Der Gutachter sieht derzeit keine Gefährdung des Grundwassers, da die Ver‐ unreinigungen oberflächennah nachgewiesen wurden. Der untersuchte Gleis‐ schotter wies Herbizide auf.
Im gesamten Plangelände sind anthropogene Auffüllungen bekannt, die ebenfalls Schadstoffbelastungen aufweisen. Auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse ist eine technische Verwertung teilweise nicht möglich. Es ist mit Einstufungen bis >Z2 gemäß VwV Boden zu rechnen.
Zusätzliche orientierende abfallrechtliche Untersuchungen wurden im Rahmen des Baugrundgutachtens im Jahr 2018 durchgeführt. Es wurden keine bis geringe abfallrechtlich relevanten Konzentrationen in den Auffüllungen nachgewiesen (Einstufung in Z0 bis Z1.2 nach VwV Boden).
Aus fachtechnischer Sicht besteht auf dem Gelände derzeit kein weiterer Hand‐ lungsbedarf.
3.5.2 Immissionen
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Hauptbahnhof und den Bahngleisen sowie aufgrund der an das Plangebiet angrenzenden Straßen ist das Vorhaben erhebli‐ chen Lärmbelastungen ausgesetzt, die schon im Rahmen der städtebaulichen Kon‐ zeption berücksichtigt werden müssen.
Neben der auf die geplanten Nutzungen einwirkenden Lärmbelastung durch Ver‐ kehr war auch zu untersuchen, in welchem Umfang Lärmbelastungen durch das Vorhaben selbst bzw. durch die geänderte Verkehrssituation auf die angrenzende bestehende Bebauung entstehen.
Außerdem waren auch Belastungen durch Luftschadstoffe und Erschütterungen aus dem Bahnbetrieb sowie durch elektromagnetische Felder in die Abwägung mit einzustellen.
4. Planungskonzept
Lage des Vorhabens im Stadtgefüge
Das Vorhabengrundstück liegt im Stadtteil Südweststadt zwischen der Victor‐ Gollancz‐Straße im Norden und den Bahnflächen im Süden. Westlich und stirnsei‐ tig des Baugrundstücks verläuft die Schwarzwaldstraße als eine der städtischen Hauptverbindungsachsen. An der Schwarzwaldstraße liegt der Albtalbahnhof der Stadtbahnlinien. Nördlich der Victor‐Gollancz‐Straße stehen fünfgeschossige Wohn‐ und Geschäftshäuser, die räumliche Grenze zum Bahnhofplatz markiert ein siebengeschossiger Baukörper. Östlich grenzen die Gebäude des 1913 fertigge‐ stellten Hauptbahnhofs an.
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Zur Neugestaltung des ebenfalls 1913 entstandenen Bahnhofplatzes liegt ein Wettbewerbsergebnis vor, für das der Realisierungszeitraum noch nicht feststeht. Nach Umsetzung der Platzgestaltung wird von der Victor‐Gollancz‐Straße aus we‐ der mit dem Pkw (heute schon nicht möglich) noch mit dem Bus über den Bahn‐ hofplatz nach Osten gefahren werden können. Das Baugrundstück ist vom Bahn‐ hofplatz aus zu sehen, was die städtebauliche Bedeutung des Bauvorhabens unter‐ streicht.
Stadträumliches Konzept
Die Bebauung an der Victor‐Gollancz‐Straße ist als neues Stadtentree am Haupt‐ bahnhof von Karlsruhe konzipiert.
Die Gebäudefigur ist in der Form eines Mäanders geplant und in zwei Bereiche ge‐ gliedert. Im östlichen Grundstücksteil direkt am Bahnhof ist ein Hotel mit bis zu 200 Zimmern vorgesehen und bildet im Dialog mit dem bestehenden Gebäude nördlich der Victor‐Gollancz‐Straße ein Tor zum Bahnhofplatz. Im westlichen Teil des En‐ sembles ist ein Bürokomplex aus zwei Bauteilen vorgesehen, das den Auftakt des Stadtentrees räumlich akzentuiert. In den Erdgeschossen ergänzen Einzelhandel‐ und Gastronomieflächen das Nutzungsspektrum. Die Gebäude treten inklusive Ge‐ bäudesockel zur Victor‐Gollancz‐Straße hin mit sechs‐ bis acht Geschossen in Er‐ scheinung. Durch die variierenden Gebäudehöhen entsteht ein differenziertes Hö‐ henspiel in der Stadtsilhouette am Stadtentree.
Die Gebäudestruktur entwickelt sich aus dem städtebaulichen Kontext. Das Thema der bestehenden Stützmauer sowie der Sockelbereiche / Arkaden am Bahnhof‐ platz wird aufgegriffen und fortgeführt. Über einem durchgängigen Eingangsso‐ ckelgeschoss erheben sich drei Baukörper mit fünf bis sieben Geschossen. Durch diese Konzeption entstehen auf der Ebene 1 attraktive Gartenflächen, die den un‐ terschiedlichen Nutzungen zugeordnet werden. Zur Victor‐Gollancz‐Straße ent‐ stehen zu den bestehenden Wohn‐ und Geschäftshäusern attraktive öffnende Raumformen mit einladenden grünen Gartenhöfen. Die Victor‐Gollancz‐Straße er‐ hält eine neue räumliche Fassung und ein neues Gesicht.
Die Raumfigur mit den sich öffnenden Binnenräumen vernetzt die neue Bebauung mit dem stadträumlichen Umfeld. Von der Hotelterrasse auf der Ebene 1 eröffnet sich ein Blick auf den Schwarzwald sowie direkt durch das neue Tor an der Victor‐ Gollancz‐Straße auf den Bahnhofplatz. Im östlichen Teil des mittleren Bürogebäu‐ des öffnet sich die Gebäudefigur nach Süden mit Blick auf den Schwarzwald.
Ein gläsernes Schallschutzsegel schützt die Hofbereiche gegen den Außenlärm, ohne den Blick zu versperren. Im Zusammenspiel mit den geplanten Gebäuden bzw. Gebäudefassaden entsteht ein wirksamer Schallschutz, der auch den beste‐ henden Nutzungen an der Victor‐Gollancz‐Straße zu Gute kommt.
Erschließung und Gebäudeorganisation
Die Erschließung des Gebäudekomplexes erfolgt über die Victor‐Gollancz‐Straße. Über das Sockelgeschoss werden die Zufahrt für die zweigeschossige Garage so‐ wie der Eingangsbereich des Hotels und der beiden Bürogebäude erreicht. Auch
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die Anlieferung des Hotelgebäudes über eine befahrbare Anlieferhalle erfolgt von hier aus. Alle Gebäude sind barrierefrei erschlossen.
Hotel und Büronutzungen sind so geplant, dass sie optional real teilbar sind. Die Gebäudetiefen sind so angelegt, dass innerhalb der Projektentwicklung unter‐ schiedliche Nutzungsszenarien unter Beibehaltung der stadträumlichen Qualität umgesetzt werden können.
Das geplante Hotelgebäude im Osten des Plangebiets bekommt einen geschütz‐ ten Vorplatz auf der Ebene 0, über den alle Bereiche erreicht werden können. Ent‐ ree, Bar‐ und Restaurantbereiche befinden sich auf der Ebene 0. In den darüber lie‐ genden Ebenen sind die Hotelzimmer untergebracht.
Die Bürogebäude sind kompakt erschlossen und so organsiert, dass Büroflächen in flexiblen Größen ab ca. 150 m² angemietet werden können.
Einzelhandel und Gastronomie in den Erdgeschossen ergänzen das Nutzungskon‐ zept.
Grünplanung / Freiraumkonzept
Das Freiraumkonzept für den Straßenraum der Victor‐Gollancz‐Straße ist abhän‐ gig von der Anordnung der geplanten Bushaltestellen und bleibt einem späteren Planungsverfahren vorbehalten. Die Bebauung schafft durch ihre Sockelzone eine klare Fassung des öffentlichen Straßenraums.
Auf dem Vorhabengrundstück selbst soll durch Pflanzungen im Bereich der nicht überbauten Flächen und der Dachflächen des geplanten Gebäudekomplexes eine angemessene Durchgrünung des Vorhabens entstehen. Dabei sind die arten‐ schutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Auf Ziffer 4.7.3 der Begründung wird verwiesen.
Grüne Architektur
Wichtiger Bestandteil des architektonischen Konzeptes ist die Einbeziehung von Grünstrukturen in die Gebäudeplanung. So gibt es teilweise eine intensive Dach‐ begrünung mit Terrassen auf dem Sockelgeschoss mit einem umfangreichen Be‐ satz an Sträuchern, Dachbegrünung im Bereich der sonstigen Dachflächen und Baumpflanzungen im Innenhof des Hotels und entlang der südlichen Grenze des Geltungsbereichs hin zu den Bahnflächen.
Denkmalschutz
Im Plangebiet befinden sich drei denkmalgeschützte Anlagen, deren Lage im zeichnerischen Teil nachrichtlich dargestellt ist. Es handelt sich um zwei Bahnstei‐ güberdachungen vom ehemaligen Gleis 104 und um eine Sandsteinmauer entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze.
Die Sandsteinmauer ist denkmalpflegerisch zu dokumentieren, ihre Steine sind fachgerecht aufzuarbeiten und im Bereich des jetzigen Standortes in die Neube‐ bauung zu integrieren. Die Wiedererrichtung ist im Innenhof des konzipierten Ho‐ tels vorgesehen, so dass die Mauer wieder öffentlich für eine Großzahl Menschen erlebbar gestaltet ist.
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Die beiden innerhalb des Plangebiets befindlichen Bahnsteigüberdachungen be‐ stehen aus insgesamt 7 Stützenträgern und der darauf befindlichen Bedachung aus asbesthaltigen Wellplatten mit innenliegender Entwässerungsrinne. Die Beda‐ chung selbst stammt nicht aus der ursprünglichen Bauzeit und ist fachgerecht zu entsorgen.
Die genieteten Stützenträger aus der Bauzeit des Bahnhofes sollen rückgebaut, fachgerecht aufgearbeitet und in unmittelbarem Bahnhofsumfeld wiedererrichtet werden. Als zukünftiger Standort ist das Gleis 101 vorgesehen. Durch den Wieder‐ einbau soll die dortige bestehende Überdachung in Richtung Westen vervollstän‐ digt werden. Entsprechende Verpflichtungen werden vertraglich zwischen Vorha‐ benträger und DB geregelt.
Der außerhalb des Grundstücks des Vorhabenträgers auf DB‐Gelände befindliche, östliche Überdachungsteil (Richtung Bahnhofsgebäude) ist zu erhalten und zu Las‐ ten des Grundstückseigners die Bedachung fachgerecht in ursprünglicher Form mit Holzlattung und Dachpappe zu erneuern.
Im Rahmen der Baumaßnahmen ist zu Lasten des Vorhabenträgers auch ein fach‐ gerechter Teilabbau und Wiederaufbau an der Originalposition zulässig, die Maß‐ nahmen sind denkmalpflegerisch zu begleiten.
Ergänzende Regelungen erfolgen im Rahmen des Durchführungsvertrags.
Brandschutzkonzept
Für das Bürogebäude wird eine geschossweise Einteilung in voraussichtlich ein bis vier Nutzungseinheiten mit ca. 1200 m² pro Geschoss (einteilbar in Einheiten < 400 m² bzw. gemäß Brandschutzkonzept) und die Erschließung durch zwei respektive drei Treppenräume mit Fluranbindung umgesetzt. Im mittleren Bürogebäude sind zwei Treppenräume vorgesehen, die die Regelgeschosse mit je ca. 600 m² ent‐ fluchten. Die Einteilung in Einheiten < 400 m² bzw. gemäß Brandschutzkonzept er‐ laubt Open‐Space‐Flächen ohne Sprinklerung des Gebäudes.
In den Obergeschossen des Hotels sind Treppenraum und Fluchttreppe über einen notwendigen Flur verbunden, so dass hier lediglich eine Flurtür zu berücksichtigen ist. Die Anbindung der Treppenräume an die Freiflächen bzw. das Geländeniveau ist gewährleistet. Die Anbindung an die Freiflächen erfolgt entweder direkt auf dem Höhenniveau der Victor‐Gollancz‐ Straße oder über die Dachflächen im 1. OG.
Die Garagenflächen sowie die nicht über Fenster/Schächte frei zu entrauchenden Flächen erhalten eine Sprinklerung. Eine mechanische Entrauchung von Heißrauch ist dadurch nicht erforderlich.
4.1 Art der baulichen Nutzung
Aufgrund der attraktiven Lage in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs soll das Plangebiet als Standort für Büronutzungen und Betriebe des Beherbergungsge‐ werbes entwickelt werden. In der Sockelzone des Gebäudekomplexes sollen er‐ gänzende gewerbliche Nutzungen wie Einzelhandelsbetriebe und Unternehmen der Gastronomie angesiedelt werden, die ebenfalls von der zentralen Lage profi‐ tieren können.
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Innerhalb des Plangebiets sind folgende Nutzungen zulässig:
Büro‐ und Geschäftsgebäude,
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe,
Schank‐ und Speisewirtschaften,
Fahrradgaragen,
die zu den obengenannten Nutzungen gehörigen Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze gegebenenfalls auch als gewerbliches Parkhaus.
Die Zulässigkeit von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und von Büro‐ und Geschäftsgebäuden sichert die Umsetzung der geplanten Hauptnutzungen, beste‐ hend aus einem Hotel und zwei Bürogebäuden. Da sich im Bahnhofsumfeld auch jetzt schon Bürogebäude und Beherbergungsbetriebe befinden, kann man davon ausgehen, dass sich die geplanten Nutzungen gut in das städtebauliche Umfeld einfügen werden.
Auch Schank‐ und Speisewirtschaften gibt es im Umfeld des Bahnhofplatzes be‐ reits. Ein zusätzliches Angebot in diesem Bereich bildet eine gute Ergänzung zu den geplanten Hauptnutzungen und stärkt den angestrebten urbanen, gemischt genutzten Charakter des Bahnhofsumfeldes.
Auch ist das Bahnhofsumfeld durch kleinflächigen Einzelhandel geprägt, dessen Zulässigkeit auch im Bereich des Plangebiets ermöglicht werden soll. Deshalb wird im beschränkten Umfang auch Einzelhandel zugelassen (nicht großflächige Einzel‐ handelsbetriebe), wobei im Durchführungsvertrag gesichert wird, dass pro Betrieb eine Verkaufsfläche von 700 m² nicht überschritten wird, um einen für den Standort verträglichen Maßstab zu wahren. Dem gleichen Ziel dient die über den Durchfüh‐ rungsvertrag geregelte Beschränkung der Gesamtverkaufsfläche auf maximal 1200 m².
In Hinblick auf den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche werden zentrenrele‐ vante Sortimente entsprechend der derzeit gültigen „Märkterichtlinien der Stadt Karlsruhe“ (Stand 2014, Flächennutzungsplan) ausgeschlossen.
Der festgesetzte Katalog zulässiger Nutzungen spiegelt die gewünschte städte‐ bauliche Entwicklung im Plangebiet wieder. Abweichende Nutzungen wie zum Beispiel Vergnügungsstätten sind demnach nicht zulässig, was ergänzend auch im Durchführungsvertrag geregelt wird.
Im Rahmen des Vorhabens soll auch ‐ zusätzlich zu den baurechtlich notwendigen Fahrradstellplätzen für das Vorhaben selbst ‐ eine öffentlich nutzbare Fahrradga‐ rage mit ca. 100 Plätzen errichtet werden, um zusätzlichen Parkraum für Fahrräder im Umfeld des Bahnhofes zu schaffen. Deshalb werden auch Fahrradgaragen unter die im Sondergebiet zulässigen Nutzungen aufgenommen.
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4.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Ge‐ schossflächenzahl (GFZ) und die Wandhöhe bestimmt, wobei jeweils der Maximal‐ wert festgesetzt wird.
Grundflächenzahl
Um das Wettbewerbsergebnis umsetzen zu können, wird eine maximale Grundflä‐ chenzahl von 0,95 festgesetzt. Damit liegt die GRZ über dem nach § 17 BauNVO für urbane Gebiete und sonstige Sondergebiete vorgesehenen Maximalwert von 0,8 – aber unter der in Kerngebieten zulässigen GRZ von 1,0.
§ 17 Abs. 2 BauNVO ermöglicht eine Überschreitung der in Absatz 1 aufgeführten Obergrenzen aus städtebaulichen Gründen, wenn die Überschreitung durch Um‐ stände ausgeglichen ist oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die si‐ chergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn‐ und Ar‐ beitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Die städtebauliche Verträglichkeit der Dichte wurde im Wettbewerb überprüft. Sie trägt gleichzeitig dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden Rechnung.
Die festgesetzte GRZ resultiert in erster Linie aus dem schmalen Grundstückszu‐ schnitt und der Ausbildung eines durchgängigen Sockelgeschosses, das sich in der Höhe an der bestehenden Böschung zur Bahn orientiert und nach Norden hin den Straßenraum der Victor‐Gollancz‐Straße räumlich fasst. Da der durchgängige So‐ ckel nur eingeschossig ausgebildet ist und sich in die bestehende Geländesituation einfügt, bleiben die gesunden Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse bei der bestehenden Bebauung gewahrt. Durch die klare räumliche Kante zur Victor‐Gollancz‐Straße mit gemischt genutzten Erdgeschossflächen trägt das Vorhaben auch in der vorlie‐ genden Dichte insgesamt zur Aufwertung des bestehenden Straßenraums bei.
Auch die ausgesprochene Lagegunst der Fläche in unmittelbarer Nähe des Bahn‐ hofs spricht für eine möglichst optimale Ausnutzung der Fläche.
Ergänzend ist zu sagen, dass die bereits im Rahmen des vorgeschalteten Wettbe‐ werbsverfahrens vorgegebene mögliche Realteilung des Gebäudekomplexes in se‐ parate Grundstücke für die Nutzungen Bürogebäude und Hotel dazu führt, dass bei einem Teilgrundstück eine GRZ von annähernd 0,95 erreicht wird. Bei gemeinsa‐ mer Betrachtung der Grundstücke wird eine GRZ von 0,9 eingehalten.
Um nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt durch den erhöhten Versiegelungs‐ grad des Bodens entgegenzuwirken, werden folgende Maßnahmen getroffen.
Es wird festgesetzt, dass die Dachflächen ‐ mit Ausnahme eines Anteils für Terras‐ senflächen und Technikflächen ‐ zu begrünen sind. Dabei wird für die Decke des Erdgeschosses eine Substratstärke festgesetzt, die eine intensive Begrünung er‐ möglicht, für die sonstigen Dächer eine extensive Begrünung. Auf diese Weise wird die Durchgrünung des Gebietes gestärkt, der Abfluss des Niederschlagswassers wird verzögert und die Kanalisation so entlastet.
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Insgesamt vereinigt die vorliegende, im Rahmen der vorgeschalteten Mehrfachbe‐ auftragung gefundene Lösung, aus städtebaulicher Sicht die städtebaulichen Be‐ lange der Schaffung eines neuen Stadtentrees unter Berücksichtigung der eben‐ falls beachtlichen schalltechnischen Belange.
Angesichts der vorher genannten Punkte kann insgesamt von gesunden Wohn‐ und Arbeitsverhältnissen ausgegangen werden und es erscheint somit vertretbar, die Überschreitung der GRZ bis zu einem Wert von 0,95 zuzulassen, um das ge‐ plante Projekt verwirklichen zu können und damit eine bisher brachliegende Fläche an einem stadträumlich wichtigen Punkt zu entwickeln.
Höhe der baulichen Anlagen
Die im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhen beziehen sich auf die im zeich‐ nerischen Teil als absolute Höhen über Normalhöhennull (NHN) festgesetzte Be‐ zugshöhe. Die Bezugshöhe entspricht der Bestandshöhe der Victor‐Gollancz‐ Straße an der festgesetzten Stelle. Die im zeichnerischen Teil festgesetzten Wand‐ höhen orientieren sich an den im VEP dargestellten Höhen. Sie ermöglichen eine Bebauung, die zur Victor‐Gollancz‐Straße mit maximal sechs bis acht Geschossen in Erscheinung tritt.
Die Höhe des Hotelgebäudes orientiert sich an der Höhe der bestehenden Bebau‐ ung am Bahnhofplatz nördlich der Victor‐Gollancz‐Straße und schafft im Zusam‐ menspiel mit dieser eine neue Torsituation bzw. eine räumliche Fassung des Bahn‐ hofplatzes. Das Bürogebäude im Westen bildet den Auftakt des neuen Stadt‐ entrees und schafft räumliche Bezüge zu der geplanten, räumlich wirksamen Be‐ bauung südlich des Bahnhofs.
Durch die festgesetzten Baugrenzen in Verbindung mit den festgelegten maxima‐ len Wandhöhen werden auch Durchblicke zwischen den drei Baukörpern gesichert, die auf der gemeinsamen Sockelebene sitzen. Dies trägt zur Gliederung des Ge‐ samtbaukörpers bei und berücksichtigt die Belichtungssituation der nördlich gele‐ genen Bestandsgebäude.
Die baurechtlich erforderlichen Abstandsflächen zu den benachbarten Bestands‐ gebäuden nördlich der Victor‐Gollancz‐Straße werden eingehalten. Die Verschat‐ tung der Bestandsgebäude durch den geplanten Gebäudekomplex wurde im Rah‐ men einer Verschattungsstudie geprüft, deren Ergebnisse unter Ziffer 4.8.3 der Be‐ gründung dargestellt sind.
Geschossflächenzahl
Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens ist auch unter Berücksichtigung einer op‐ tionalen Teilung der Fläche für Hotel und Bürogebäude in separate Grundstücke eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,0 erforderlich.
Der Wert liegt über dem in der BauNVO für Sondergebiete vorgesehenen Maximal‐ wert von 2,4 und über der für urbane Gebiete und Kerngebiete genannten Ober‐ grenze von 3,0. Die erforderliche GFZ ergibt sich aus der oben genannten Über‐ schreitung der GRZ und den festgesetzten maximalen Wandhöhen, deren Festle‐ gung für die Umsetzung des aus der Mehrfachbeauftragung hervorgegangenen Siegerentwurfes notwendig ist.
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Zur Begründung der festgesetzten Geschossflächenzahl ist hier wie schon bei der Grundflächenzahl auf die Lagegunst des Plangebiets in einer zentralen urbanen Lage hinzuweisen, wo auch vor dem Hintergrund des im Baugesetzbuch geforder‐ ten sparsamen Umgangs mit Grund und Boden eine optimierte Flächennutzung grundsätzlich sinnvoll erscheint. In diesem Zusammenhang wird auch auf das für die Flächen südlich des Hauptbahnhofs geltende Baurecht verwiesen, dessen Hö‐ henentwicklung das vorliegende Vorhaben noch übersteigt.
Außerdem ist die Gliederung des Baukörpers hervorzuheben, der mit seinen Durchblicken und den gestaffelten Höhen ‐ bei einer guten Raumausnutzung zur Victor‐Gollancz‐Straße hin – der Bestandsbebauung ausreichend Luft und Licht lässt und sich verträglich in das städtebauliche Umfeld einfügt. Dies wurde auch bei der Entscheidung der vorgeschalteten Mehrfachbeauftragung gewürdigt.
Die städtebauliche Randlage des Vorhabens an den offenen Bahnflächen trägt ebenfalls dazu bei, dass Konflikte des geplanten Vorhabens mit der Bestandsbe‐ bauung vermieden werden.
Somit kann mit Verweis auf die oben aufgeführten Gründe insgesamt davon aus‐ gegangen werden, dass im Plangebiet und der Umgebung bei der Umsetzung des Vorhabens weiterhin gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnissen herrschen.
4.3 Bauweise und Abstandsflächen
Festgesetzt wird die abweichende Bauweise. In der abweichenden Bauweise dür‐ fen die Gebäude auch ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden. Gebäude‐ längen über 50 m sind zulässig.
Die festgesetzte Bauweise sichert die Umsetzung des Vorhabens als zusammen‐ hängendes Gebäudeensemble auf zwei separaten Grundstücken für die Hotel‐ und die Büronutzung und die Realisierung der städtebaulich angestrebten Torsituation im Übergang zum Bahnhofplatz. Im Zusammenspiel mit den festgesetzten Bau‐ grenzen und Wandhöhen ist eine maßstäbliche Gliederung des Baukörpers gesi‐ chert.
In Anlehnung an die in Gewerbegebieten zulässigen Abstandsflächen beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,125 der Wandhöhe. Unter Berücksichtigung der fest‐ gesetzten Bauweise und Baulinien werden die nach LBO erforderlichen Abstands‐ flächen im Wesentlichen eingehalten. Lediglich im östlichen Teilbereich des ge‐ planten Hotels werden bei der rückwärtigen Grenze zum Bahngelände die erfor‐ derlichen Abstandsflächen unterschritten. Da dadurch jedoch weder gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse noch die Betriebsabläufe der Bahn beeinträchtigt werden, erscheint die Überschreitung der Abstandsflächen in diesem beschränk‐ ten Umfang vertretbar. Aus diesem Grund wird festgesetzt, dass in dem im zeich‐ nerischen Teil festgesetzten Bereich die Gebäude auch ohne Einhaltung der Ab‐ standsflächen errichtet werden dürfen. Im Übrigen werden die Abstandsflächen nach LBO eingehalten. Sämtliche Mindestabstände zu den Bahnanlagen und Inge‐ nieurbauwerken der Bahn sind vollumfänglich berücksichtigt.
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4.4 Überbaubare Grundstücksflächen
Die festgesetzten Baugrenzen sichern zusammen mit den maximalen Wandhöhen die im VEP dargestellte Grundstruktur der geplanten Bebauung mit den für die nördlich anschließende Bebauung städtebaulich wichtigen Durchblicken. Die fest‐ gesetzten Baulinien sichern die angestrebte Torsituation beziehungsweise die räumliche Fassung des Bahnhofplatzes.
4.5 Erschließung
4.5.1 ÖPNV
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Hauptbahnhof ist das Plangebiet durch den ÖPNV optimal erschlossen.
Die Planung berücksichtigt, dass zukünftig im Bereich der Victor‐Gollancz‐Straße vier neue, barrierefrei ausgebaute Haltestellen für Linienbusse der Verkehrsbe‐ triebe Karlsruhe angeordnet werden müssen (Wettbewerb Bahnhofplatz). Die Busse (auch Gelenkbusse bis 18 m Länge) sollen im 20‐Minuten‐Takt fahren. Die im Bereich der Haltestellen vorgesehenen Überdachungen müssen zu gegebener Zeit – wie auch die Haltestellen und der Kreisverkehrsplatz – über ein gesondertes Planungsverfahren realisiert werden.
Die Notwendigkeit der Anlage von Bushaltestellen resultiert aus dem von den Ver‐ kehrsbetrieben Karlsruhe beabsichtigten barrierefreien Umbau der Straßenbahn‐ haltestelle Hauptbahnhof. Hier soll das Höhenniveau der Bahngleise bei gleichzei‐ tiger Beibehaltung der Höhe der Bahnsteige umgestaltet werden. Hierzu ist eine Verbreiterung der bisherigen Straßenbahnhaltestelle notwendig. Zudem können zukünftig keine Busse mehr in der Straßenbahnhaltestelle halten bzw. Fahrgäste ein‐ und aussteigen. Durch die Verbreiterung kann zudem im Zuge der Bahnhof‐ straße keine Haltestelle mehr wie heute eingerichtet werden.
Als separate Anlage zur Begründung wird eine mögliche Verteilung der benötigten Haltestellen in Abstimmung mit den verkehrlichen Randbedingungen des geplan‐ ten Gebäudekomplexes (Anlieferung) dargestellt. Ziel dabei ist der Nachweis, dass die Anordnung von vier Bushaltebuchten unter Berücksichtigung des Vorhabens grundsätzlich machbar ist.
Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans und im Vorhaben‐ und Erschließungs‐ plan wird lediglich der bestehende Straßenraum dargestellt, da der Zeitpunkt der Verlegung der Haltestellen und deren Ausformung und Lage noch nicht hinrei‐ chend konkret sind. Deshalb umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans ne‐ ben dem Vorhabengrundstück nur die erforderlichen Zufahrtsbereiche zu dem ge‐ planten Gebäudekomplex. Die Umgestaltung des Straßenraums der Victor‐ Gollancz‐Straße unter Berücksichtigung der geplanten Haltestellen bleibt einem separaten Planungsverfahren vorbehalten. Dieses umfasst auch eine mögliche Überdachung der geplanten Haltestellen sowie die zukünftige Anordnung von Baumstandorten in der Victor‐Gollancz‐Straße.
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4.5.2 Motorisierter Individualverkehr
Die Erschließung der geplanten Bebauung erfolgt über die Victor‐Gollancz‐Straße. Die Garagenzufahrt und die Anlieferung für das Hotel können sowohl von Westen (Schwarzwaldstraße) als auch von Osten (Bahnhofplatz) aus erreicht werden.
Zur Klärung der verkehrstechnischen Belange wurde vom Büro Koehler & Leutwein GmbH und Co. & KG aus Karlsruhe eine verkehrstechnische Untersuchung durch‐ geführt. Die Ergebnisse der Untersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Entsprechend aktuellen Ansätzen zur Verkehrserzeugung ist davon auszugehen, dass durch die geplanten Nutzungen ca. 350 Fahrten werktags jeweils im Ziel‐ und Quellverkehr entstehen werden.
Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Bahnhofvorplatzes und Verle‐ gung der Bushaltestellen in die Victor‐Gollancz‐Straße soll der Knoten Schwarz‐ waldstraße/Victor‐Gollancz‐Straße zum Kreisverkehrsplatz umgebaut werden.
Somit ist es zukünftig möglich, auch von der Schwarzwaldstraße links in die Victor‐ Gollancz‐Straße einzubiegen. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen orientiert sich vornehmlich zur Schwarzwaldstraße, über welche die weitere Verteilung erfolgt. Unter Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsbelastungen aus dem Bebau‐ ungsplangebiet südlich des Hauptbahnhofs und Güterbahnstraße sowie allgemei‐ nen Verkehrszuwächsen bis zum Zieljahr 2030 kann auch unter Berücksichtigung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens aus dem Bebauungsplangebiet „Victor‐ Gollancz‐Straße“ die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage Schwarzwaldstraße / Victor‐Gollancz‐Straße nachgewiesen werden.
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen aus dem Bebauungsplangebiet wird somit zu keinen maßgeblichen Verschlechterungen im Verkehrsablauf im engeren Untersu‐ chungsbereich führen.
Der Realisierungszeitraum für den Kreisverkehrsplatz steht noch nicht fest und bleibt einem späteren Planungsverfahren vorbehalten. Die erforderlichen Ver‐ kehrsflächen für die Umsetzung des Kreisverkehrsplatzes sind gesichert.
Im Bereich des geplanten Kreisverkehrsplatzes wurde ein Zufahrtsverbot auf das Vorhabengrundstück festgesetzt, um möglichen Konfliktsituationen vorzubeugen.
Die Anlieferung der geplanten Gebäude erfolgt im Wesentlichen über zwei Punkte. Für die beiden Bürogebäude wird eine Anlieferungsmöglichkeit im Bereich der Zu‐ und Abfahrt für die Tiefgarage vorgesehen. Die Anlieferung erlaubt Lkw die Ein‐ fahrt für die Versorgung der Ladengeschäfte sowie der Büronutzungen. Das Hotel erhält eine eigene Anlieferzone für Lkw.
Davon räumlich getrennt wird die Hotelvorfahrt angeordnet. Für diese wird im Be‐ stand die Fläche von drei Pkw‐Haltebuchten reserviert. Die Vorfahrt ist für die Pkw‐ Vorfahrt zum Be‐ und Entladen und zudem als Einfahrt in den Hotelhof ausgelegt. Im Rahmen des gesonderten Planungsverfahrens zur Neuordnung der geplanten Bushaltestellen wird die Fläche, soweit für die Anordnung der Haltebuchten erfor‐ derlich, reduziert. Die Einfahrt in den Hotelhof bleibt jedoch dauerhaft gewährleis‐ tet.
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4.5.3 Ruhender Verkehr
Für die geplanten Nutzungen sind die erforderlichen Stellplätze entsprechend den Werten der Verwaltungsvorschrift VwV Stellplätze vom 28.05.2015 nachzuweisen. Aufgrund der optimalen Anbindung an das ÖPNV‐Netz in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof kann für gewerbliche Nutzungen der maximale ÖPNV‐Bonus (Re‐ duzierung auf 40 %) angenommen werden. Fahrradstellplätze sind gemäß LBO bzw. VwV Stellplätze nachzuweisen.
Die erforderlichen Pkw‐Stellplätze werden in einer zweigeschossigen Garage nachgewiesen. Insgesamt sind ca. 140 Stellplätze für Pkw und ca. 214 Fahrradstell‐ plätze vorgesehen.
Damit werden im Rahmen des Vorhabens ca. 100 zusätzliche Fahrradstellplätze („Fahrradparkhaus“) geschaffen, um einen Beitrag zu einer weiteren Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel an strategisch wichtiger Stelle zu leisten. Ent‐ sprechend wurde diese Nutzung unter den Festsetzungen zur Art der Nutzung be‐ rücksichtigt.
4.5.4 Geh‐ und Radwege
Das Plangebiet wird für Radfahrer und Fußgänger barrierefrei über die Victor‐ Gollancz‐Straße erschlossen.
4.5.5 Ver‐ und Entsorgung
Die Ver‐ und Entsorgung des Plangebiets erfolgt im Anschluss an das bestehende Ver‐ und Entsorgungsnetz in der Victor‐Gollancz‐Straße und der Schwarzwald‐ straße. Die Versorgung mit Heizenergie erfolgt über die bestehende Fernwärme‐ leitung in der Victor‐Gollancz‐Straße.
Entwässerung Die Entwässerung des Vorhabengrundstücks erfolgt im Mischsystem.
Im Bereich des Vorhabengrundstücks liegen auf dem Flurstück Nr. 19917/4 Kanäle DN 700 und DN 800. An diese Kanäle sind Entwässerungsanlagen der Deutschen Bahn angeschlossen. Ein Verzicht auf diese Kanäle ist möglich, da alle Hausentwäs‐ serungsanlagen der DB AG auf Kosten des Vorhabenträgers verlegt und an die Ka‐ nalisation in der Victor‐Gollancz‐Straße angeschlossen werden. Eventuell ange‐ schlossene Straßenabläufe müssen entsprechend den Hausentwässerungsanlagen der DB AG auf Kosten des Vorhabenträgers umgeschlossen werden. Eine entspre‐ chende vertragliche Vereinbarung zwischen DB AG und Vorhabenträger wurde be‐ reits geschlossen.
Die öffentliche Kanalisation zwischen Schacht 5528113 und Schacht 55280003 wird auf Kosten des Vorhabenträgers rückgebaut beziehungsweise verdämmt werden. Dies wurde zwischen Leitungsträger und Vorhabenträger bereits abgestimmt und wird entsprechend vertraglich fixiert.
Niederschlagswasser Zu berücksichtigen ist zunächst, dass das Plangebiet im Bereich der Wasserschutz‐ zone III A des Wasserwerks Durlacher Wald in Karlsruhe – Südwest liegt. Die aktu‐
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elle Schutzgebietsverordnung in Bezug auf die Nutzung und Behandlung von Flä‐ chen im Schutzgebiet sind zu beachten, der Grundwasserschutz ist vollumfänglich zu berücksichtigen.
Laut Schutzgebietsverordnung Durlacher Wald § 6 ist in der Zone III A das Versi‐ ckern von Abwasser verboten. Nach § 54 WHG ist Abwasser das von Niederschlä‐ gen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abflie‐ ßende Wasser (Niederschlagswasser).
Bei dem geplanten Vorhaben soll auf eine Versickerung des anfallenden Nieder‐ schlagswassers verzichtet werden (hoher Überbauungsgrad, Bodenverhältnisse). Als Kompensationsmaßnahme sind Gründächer vorgesehen, die das Nieder‐ schlagswasser puffern und verzögert in die Kanalisation einleiten. Unabhängig da‐ von ist vorgesehen, dass schadstoffbelastete Auffüllungen im Rahmen der Bau‐ maßnahmen mittels Bodenaustausch entfernt werden. Zur Einschätzung der zu er‐ wartenden Belastungen im Boden wurde ein Gutachten erstellt, dessen Inhalte zu‐ sammenfassend unter Ziffer 4.8.4 der Begründung dargestellt sind.
Die zulässige Gesamteinleitmenge beträgt ‐ bezogen auf das Gesamtgrundstück ‐ 85 l/s. Um den Einleitgrenzwert einzuhalten, ist zusätzlich zur Begrünung der Dä‐ cher eine planmäßige Regenwasserrückhaltung auf den Massivdächern erforder‐ lich. Diese werden statisch entsprechend der erforderlichen Wasseranstauhöhe be‐ messen, die in der Regel geringer als die zu berücksichtigende Schneelast ist. Der Anschluss der jeweiligen Realteile erfolgt an die städtische Mischwasser‐Kanalisa‐ tion in der Victor‐Gollancz‐Straße.
Stromversorgung
Am westlichen Rand verläuft innerhalb des Plangebietes eine 20‐kV‐Kabelstrasse. Konflikte mit der geplanten Bebauung sind nicht zu befürchten. Die Kabeltrasse ist technisch, sowie bei einer Veräußerung der Flächen darüber hinaus dinglich, zu si‐ chern oder auf Rechnung des Veranlassers umzulegen.
Fernwärme
Im Straßenbereich der Victor‐Gollancz‐Straße ist im Bereich der Tiefgaragenzu‐ fahrt und Anlieferung Infrastruktur der Fernwärme vorhanden. Diese Leitungen sind im Rahmen der Umsetzung vor Beschädigung zu schützen. Die Energieversor‐ gung der Gebäude ist über Fernwärme vorgesehen.
Kommunikations‐ und Informationstechnik
Am westlichen Grundstücksende, jedoch außerhalb des Baufeldes, sind teilweise erdverlegte CU‐FM‐Kabel sowie LWL‐Kabel in Schutzrohren verlegt. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Ein Überbauen der Trassen ist nicht erlaubt. Zur dauerhaften Sicherung wurde in diesem Bereich ein Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers festgesetzt.
Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt über die Victor‐Gollancz‐Straße. Die erforderlichen Aufstellflächen für Abfallbehälter werden im Erdgeschoss innerhalb der Gebäude bzw. der privaten Grundstücksflächen nachgewiesen. Für die Büronutzung werden
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Abfallsammelräume im Gebäude vorgehalten, aus denen die Behälter vom Entsor‐ ger direkt abgeholt werden können. Für das Hotel sind die Behälter durch den Nut‐ zer am Leerungstag auf privater Fläche (zum Beispiel in der Hotel‐/LKW‐Andie‐ nungszone) zur Leerung bereit zu stellen.
Bahnflächen Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Plangebietes zur Bahn ist eine besonders enge Abstimmung des Vorhabens mit der Bahn erforderlich, insbesondere auch während der Bauphase. Diese Themen werden in einer separaten Baudurchfüh‐ rungsvereinbarung zwischen DB Netz AG und Vorhabenträger geregelt werden. Neben den allgemeingültigen Punkten wurden für dieses Vorhaben folgende The‐ men identifiziert:
- Leitungsumverlegung der vorhandenen Gleis‐ und Bahnsteigentwässerungen DB (max. DN 300) im August/September 2018,
- Gestattung der geplanten Bahndamm‐Abgrabung und Verbaumaßnahmen inkl. verbleibender Rückverankerung auf DB‐Grundstück,
- Eventuelle Nutzung von grenznahen DB‐Flächen in der Bauphase, - Übernahme der Abstandsflächen der geplanten Bäume entlang der südlichen
Grundstücksgrenze auf Gelände der DB => Dienstbarkeit, - Gestattung der regelmäßigen Reinigungsmöglichkeit Schallschutzwand &
Fassaden über Südseite/DB‐Gelände, - Regelung/Ablauf von Rückbau/Einlagerung/Wiedererrichtung von auf dem
Gelände befindlichen Denkmälern (Schnittstellenliste), - Fixierung der maximal zulässigen Stromstärke für grenznahe Speiseleitungen
der DB (= Limitierung der elektromagnetische Strahlung), - Regelung zur Zaunstellung entlang der Grundstückgrenzen DB/VGS GmbH, - Umgang mit eventuellen, im Kaufvertrag nicht geregelten DB‐Leitungen auf
den Baugelände, - Regelungen zu (Teil‐) Sperrungen der Victor‐Gollancz‐Straße während der
Bauphase wegen eventueller Schienenersatzverkehre der DB.
Alle vorgenannten Themen befinden sich bereits in Abstimmung mit der DB, Kon‐ flikte oder gar Hindernisse für das Vorhaben ergeben sich jedoch nicht.
In den vorhandenen Bahndamm darf nur nach Abschluss einer Baudurchführungs‐ vereinbarung eingegriffen werden. Mit der Planung und Begleitung der Ausfüh‐ rung ist ein für Maßnahmen an DB‐Anlagen zugelassenes Ingenieurbüro beauf‐ tragt. Auch der Durchführungsvertrag wird hierzu Regelungen enthalten.
Über den Abschluss der o.g. Baudurchführungsvereinbarung vor Beginn von Bau‐ arbeiten wird der Vorhabenträger mit der DB Netz AG, Immobilienmanagement sicherstellen, dass der Betrieb oder die Anlagen der DB Netz AG während der Bau‐ maßnahme nicht beeinträchtigt oder beschädigt werden.
Insgesamt wird zudem sichergestellt, dass sich aus der Bebauung keine negativen Einflüsse für den Bahnbetrieb ergeben. Dies gilt sowohl temporär für die Bautätig‐ keit (beispielsweise durch Staubwirkung), als auch permanent für die Zeit nach der Bautätigkeit, in diesem Fall beispielsweise durch Beleuchtung.
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In den Stellungnahmen der Bahn wurden u.a. Hinweise zu erforderlichen Sicher‐ heitsmaßnahmen, Informationen zum Leitungsbestand, Hinweise zum Umgang mit Baumaschinen und zur Umsetzung von Pflanzungen gegeben.
Ferner wurde festgestellt, dass die sich aus dem Bahnbetrieb und der Unterhaltung der Anlagen der DB Netz AG ergebenden Immissionen entschädigungslos zu dul‐ den sind. Dazu gehören Lärm, Bremsstaub, Erschütterungen und ggf. elektrische Beeinflussung durch magnetische Felder.
Die aus dem Bahnbetrieb resultierenden Immissionen sind im Rahmen der für den Bebauungsplan erstellten Gutachten umfangreich berücksichtigt worden und in den Bebauungsplan eingeflossen.
Hinsichtlich weiterer Vorgaben aus dem Bahnbetrieb auf das Vorhaben wird auf den Durchführungsvertrag verwiesen.
Energetisches Konzept Die Gebäude werden entsprechend den Vorgaben der EnEV 2016 umgesetzt. Die Energieversorgung erfolgt über Fernwärme im Anschluss an die bestehende Fern‐ wärme‐Versorgungsleitung in der Victor‐Gollancz‐Straße.
Der Vorhabenträger strebt für die Bebauung eine Zertifizierung nach dem DGNB Standard „Gold“ (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) an. Bei der geplanten Optimierung der Nachhaltigkeit der Bebauung werden auch die Ziele des Klimaschutzes berücksichtigt. Bei dem Pre‐Check zur Zertifizierung, der 2017 durchgeführt wurde, wurde die Zertifizierung des Vorhabens als Gold‐Standard in Aussicht gestellt.
4.6 Gestaltung
Fassaden
Die Gebäude des Hotels und der Bürogebäude bilden ein Ensemble, so dass ein ein‐ heitliches architektonisches Bild am Stadtentree zum Hauptbahnhof entsteht. In‐ nerhalb dieses städtebaulichen Rahmens erhält jede Gebäudefassade ‐ seiner Nut‐ zung entsprechend ‐ ein eigenständiges Gesicht. Die Fassaden des durchlaufenden Sockelgeschosses sind aufgrund des urbanen Standorts einheitlich als Betonfassa‐ den in hellem bearbeitetem Beton vorgesehen, die Fassaden der aufgehenden Baukörper erhalten mehr Eigenständigkeit. Angestrebt wird insgesamt ein helles Erscheinungsbild.
Die Plastizität der Fassaden kann durch Fensterlaibungen bzw. plastische Vor‐ und Rücksprünge betont und variiert werden. Dadurch entsteht eine große Varianz bei gleichem Grundduktus.
Insbesondere bei den nach Süden gerichteten transparenten Lärmschutzwänden sind auch die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. Zur Vermeidung des Vogelschlagrisikos sind vergleichbare wirksame Maßnahmen zu ergreifen wie z.B. eine Bedruckung mit geeigneten Rastern.
Gestaltung der unbebauten Flächen
Zur Sicherung einer ausreichenden Durchgrünung und eines geordneten Erschei‐ nungsbildes des Gebäudekomplexes wird festgesetzt, dass die nicht überbaubaren
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privaten Grundstücksflächen, soweit sie nicht für Stellplätze, Zugänge und Neben‐ anlagen benötigt werden, als Vegetationsfläche anzulegen und dauerhaft zu pfle‐ gen sind. Bei Flächen, die mit Maßnahmen zum Artenschutz belegt sind, muss die Pflege den artenschutzrechtlichen Belangen angepasst werden.
Gestaltung der Aufstellflächen für Abfallbehälter
Zur Sicherung eines attraktiven Straßenbildes wird festgesetzt, dass Abfallbehäl‐ terstandplätze, sofern diese von öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen sind. Werbeanlagen Zur Sicherung eines attraktiven Stadtbildes werden Werbeanlagen auf ein verträg‐ liches Maß beschränkt und der Anbringungsort geregelt. Besonders aggressive Werbeformen (Blinkleuchten, Laufschriften o.ä.) werden ausgeschlossen. Die Festsetzungen tragen der Bedeutung des direkt am Bahnhofsplatz gelegenen Vor‐ habens für das Stadtbild Rechnung und ermöglichen eine adäquate Werbung für das Hotel. Einfriedigungen Durch die Ausbildung einer baulichen Kante zur Victor Gollancz‐Straße und die aus artenschutzrechtlichen Gründen vorgesehenen Steinriegel entlang der Schwarz‐ waldstraße kann bis auf die Grenze zum Gleiskörper der Bahn auf Einfriedigungen verzichtet werden. Für diese Seite werden Einfriedigungen als Metallgitterzäune bis zu einer Höhe von maximal 2 m zugelassen. Außenantennen Um das Ortsbild durch eine Vielzahl von Antennenanlagen an der Fassade nicht zu beeinträchtigen, wird festgesetzt, dass pro Gebäude nur eine Gemeinschaftsan‐ tennenanlage oder Satellitenantenne zulässig ist.
Niederspannungsfreileitungen
Zur Sicherung eines geordneten Straßenbildes wird festgesetzt, dass Niederspan‐ nungsfreileitungen unzulässig sind.
4.7 Grünordnung / Eingriff in Natur und Landschaft / Artenschutz
4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen
Die Grünplanung für das Vorhaben umfasst die Gestaltung der unbebauten Flä‐ chen, Baumpflanzungen auf befestigten Flächen und die Begrünung der Dachflä‐ chen. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass die Dachflächen dauerhaft extensiv oder intensiv zu begrünen sind. Dadurch sollen mit der kühlenden Wirkung positive Ef‐ fekte für das Stadtklima erzielt werden. Außerdem entstehen Lebensräume für Tiere und Pflanzen und die Ableitung von Niederschlagswasser wird verzögert. Im Rahmenplan Klimaanpassung "Hitze" der Stadt Karlsruhe (2015) ist diese Fläche als "Potenzialfläche klimaoptimierte Nachverdichtung" dargestellt, was die Bedeu‐ tung von Maßnahmen mit positiven klimatischen Wirkungen unterstreicht. Die Be‐
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grünung der Dachflächen ist hierbei neben der Ausgestaltung begrünter Freiflä‐ chen ein zentrales Element und auf allen Flächen, die nicht mit technisch notwen‐ digen Einrichtungen belegt sind, vorgesehen. Zur Gewährleistung einer wirksamen und dauerhaften Vegetationsentwicklung wird eine Mindesthöhe des Substrats vorgegeben. Der Wasserrückhalt steigt mit der Substrathöhe, die Gefahr der Austrocknung in Hitzephasen sinkt. Höhere Sub‐ stratstärken sind möglich und erwünscht; sie eröffnen die Möglichkeiten, über die extensive Begrünung hinaus, auch intensive Formen der Dachbegrünung mit viel‐ fältigen Ausprägungen herzustellen. Um die hier notwendigen positiven stadtkli‐ matischen Effekte im Gebiet zu gewährleisten, werden die zulässigen Flächen für technische Aufbauten sowie Dachterrassen begrenzt. Im Hofbereich des Hotels soll ein mittelkroniger Baum gepflanzt werden, der auch zur Durchgrünung des Vorhabens beiträgt und auch zum Straßenraum der Victor‐ Gollancz‐Straße hin wirksam ist. Der erforderliche Wurzelraum wird im Bereich der Tiefgaragenebene vorgehalten. Die Gestaltung der unbebauten Flächen erfolgt in Abstimmung mit den arten‐ schutzrechtlichen Belangen. Im Freibereich südlich der geplanten Baukörper im Übergang zum Bahngelände ist eine Reihe von säulenförmigen Hainbuchen vorge‐ sehen, die das Vorhaben zur Bahn hin eingrünen, entfallene Bäume teilweise erset‐ zen und sich positiv auf das Klima der Innenhöfe hinter der transparenten Lärm‐ schutzwand auswirken. Durch die schlanke Wuchsform und entsprechende Pflege‐ maßnahmen werden die Ziele des Artenschutzes dabei nicht beeinträchtigt. Der Bereich zwischen Schwarzwaldstraße und geplanter Bebauung wird terrassen‐ förmig angelegt und mit ergänzenden Steinriegeln gestaltet. Pflanzmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Straßenflächen der Victor‐ Gollancz‐Straße bleiben einem späteren Planungsverfahren vorbehalten, in dem auch die Anordnung der geplanten vier Haltebuchten für Busse geklärt wird.
4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft / Ausgleichsmaßnahmen
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufge‐ stellt. Die Erstellung eines Umweltberichts mit Eingriffs‐/Ausgleichsbilanz ist dabei nicht erforderlich. Die Belange des Artenschutzes werden davon unabhängig be‐ rücksichtigt.
4.7.3 Artenschutz
Für die Belange des Artenschutzes wurde vom Büro Emch + Berger aus Karlsruhe eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt und ein Maßnahmen‐ konzept entwickelt, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden. Auf die Inhalte der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird verwiesen. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH‐Richtlinie
Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH‐RL sind nicht betroffen.
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Fauna
Reptilien
Im Rahmen der Begehungen im Juli und August 2014 wurden innerhalb des Unter‐ suchungsraumes bei für Reptilien optimalen Witterungsbedingungen insgesamt 124 Individuen der streng geschützten Mauereidechse nachgewiesen. Hiervon wa‐ ren ca. 55% adulte und ca. 45% juvenile Tiere.
Fundpunkte befanden sich zum überwiegenden Teil im süd‐östlichen Abschnitt des Untersuchungsraumes angrenzend an den noch aktiven Bahnsteig (ca. 85% al‐ ler Nachweise). Hier war insbesondere der Übergangsbereich zwischen Bahnsteig und Gehölzen sehr dicht besiedelt.
Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen werden bei den Mauereidechsen folgende Maßnahmen erforderlich:
Vermeidungsmaßnahme V2
Die Mauereidechsen müssen vor einer Flächeninanspruchnahme aus dem unmit‐ telbaren Eingriffsbereich vergrämt werden (Flächengröße circa 1.250 m²). Die Ver‐ grämung wird zeitnah nach dem witterungsabhängigen Beginn der Aktivitäts‐ phase der Eidechsen durchgeführt (Mitte/Ende März bis Anfang/Mitte April).
Im Anschluss an die Vergrämung durch Auslegen einer blickdichten Folie über ei‐ nen Zeitraum von mindestens 2 bis 3 Wochen, wird ein Reptilienschutzzaun zur Ab‐ grenzung der Eingriffsflächen errichtet. Die Vergrämung erfolgt in Flächen, die als Lebensraum für Mauereidechsen geeignet sind; diese Flächen werden unabhängig von der Baumaßnahme durch einen Pflegeschnitt aufkommender Pioniergehölze im Winter vor der Vergrämung strukturell aufgewertet. Zusätzlich werden vorge‐ zogen im Rahmen der Maßnahme CEF 1 weitere Habitatelemente geschaffen.
Nach Aufstellen des Reptilienzaunes und Entfernen der Vergrämungsfolie werden die Eingriffsbereiche auf verbliebene Mauereidechsen kontrolliert. Die ggf. noch vorhandenen Tiere werden abgefangen und hinter den Reptilienzaun verbracht.
Der Reptilienschutzzaun wird aus glattem Folienmaterial hergestellt, und grenzt sowohl das Baufeld als auch den Bereich der temporären Flächeninanspruchnahme ab, so dass ein Einwandern der Eidechsen in diese Flächen verhindert wird. Die Länge des Reptilienzaunes beträgt rund 200 m.
Artenschutzmaßnahme CEF1
Unmittelbar angrenzend an den Eingriffsbereich und den Mauereidechsenlebens‐ raum werden zur Ausweitung und Aufwertung des Lebensraumes zwei Steinriegel mit begleitenden Sandlinsen hergestellt (Winterquartiere und Eiablageplätze). Die Gestaltung der Steinriegel orientiert sich an den vorhandenen Geländeformen. Der umgebende Vegetationsbestand wird durch regelmäßige Schnittmaßnahmen of‐ fen gehalten und durch Entnahme des Schnittgutes ausgehagert mit dem Ziel, eine lichte Vegetationsbedeckung zu entwickeln. Die Maßnahmenfläche umfasst einen rund 235 m² großen Bereich und dient durch die Aufwertung des Lebensraumes auch der Kompensation des anlagebedingten Flächenverlustes. Der zwischen al‐ tem und neuem Bahnsteig verbleibende Geländestreifen (circa 625 m²) wird von
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der sich ausbreitenden Gehölzsukzession freigestellt, um die Habitateignung der Flächen für die Mauereidechse zu verbessern. Die Flächen wären auch unabhängig von der Baumaßnahme zeitnah als Pflegeschnitt von aufkommenden Pionierge‐ hölzen und Buschwerk zu befreien, um die Funktionsfähigkeit der Eidechsenle‐ bensräume zu gewährleisten. Gleichzeitig wird auch der zu vergrämende Teilbe‐ reich freigestellt, um die Vergrämungsmaßnahme recht‐zeitig beginnen zu kön‐ nen.
Nach Abschluss der Baumaßnahme werden zur optischen Einbindung der dahinter liegenden gläsernen Schallschutzwand, eine lockere Reihe von Einzelbäumen vor der Glaswand gepflanzt. Durch größere Pflanzabstände (circa 15 m) und die Ver‐ wendung von schlanken säulenförmigen Einzelbäumen wird die Habitateignung der Fläche für die Mauereidechse dadurch nicht eingeschränkt. Es erfolgt zukünftig eine regelmäßige Pflege (Mahd mindestens zweimal jährlich), sodass sich dort keine weitere beschattende Gehölzsukzession etablieren kann.
Die Maßnahmen werden zeitlich vorgezogen vor Beginn des Bauvorhabens durch‐ geführt. Die Maßnahmen stehen in räumlichem Zusammenhang mit dem Gesamt‐ lebensraum der Mauereidechsen und tragen zu einer Verbesserung der Habitateig‐ nung und einer Erhöhung der Tragfähigkeit des Gebiets für die Eidechsenpopula‐ tion insbesondere auch vor dem Hintergrund der geplanten Vergrämung (vgl. V2) bei.
Artenschutzmaßnahme A1
Die nicht durch die Maßnahme in Anspruch genommene Restfläche zwischen Schwarzwaldstraße, Victor‐Gollancz‐Straße und Bahnanlage, die als Teil des Grün‐ flächenkonzeptes der Bebauung erhalten werden soll, wird eidechsengerecht um‐ gestaltet. Hierzu wird das Gelände bereits unmittelbar entlang des Gehweges durch eine flankierende Bruchsteinmauer oder eine Gabionenreihe abgegrenzt.
Die heute auf Niveau der Victor‐Gollancz‐Straße liegende Fläche wird mit Schrop‐ pen hinterfüllt, mit Rohbodenmaterial abgedeckt und mit Sandlinsen ergänzt. Im weiteren Verlauf des bestehenden Böschungsanstiegs wird das Gelände durch zwei weitere Gabionenreihen terrassiert, die ebenfalls mit Schroppen hinterfüllt und mit Rohbodenmaterial abgedeckt werden. Die weiteren Gabionenreihen wer‐ den parallel zur Schwarzwaldstraße bis in Höhe des Brückenwiderlagers fortge‐ führt.
Durch den Einbau der Schroppen entsteht ein Hohlraumsystem, das eine frostfreie Überwinterung für die Mauereidechsen ermöglichen soll und somit eine deutliche Anreicherung des Lebensraumes mit Winterquartiermöglichkeiten darstellt. Zu‐ gleich entstehen durch die Abdeckung mit Rohboden (mageres Substrat) Jagdflä‐ chen und durch die Sandlinsen neue Eiablageplätze. Insgesamt wird durch die Maßnahme A1 eine Fläche von rund 270 m² eidechsengerecht gestaltet.
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Avifauna
Die im Böschungsbereich dominierenden Robinienbestände weisen aufgrund ihres geringen Alters ein geringes Habitatpotenzial für Höhlenbrüter auf. Von einem Vorkommen häufiger Arten der Hecken‐ und Gebüschbrüter ist auszugehen. Beo‐ bachtet wurden im Rahmen der Begehungen die Mönchsgrasmücke, die Ringel‐ taube und der Zilpzalp.
Alle heimischen Vogelarten unterliegen dem Schutz der EU‐Vogelschutzrichtlinie und sind nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 besonders geschützt und sind daher in der Konflik‐ tanalyse zu betrachten. Für die potenziell betroffenen Vogelarten wurde eine Prü‐ fung in Gilden durchgeführt.
Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen werden bei Vö‐ geln folgende Maßnahmen erforderlich:
Vermeidungsmaßnahme V1
Ausführung von Rodungsarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit von An‐ fang Oktober bis Ende Februar.
Sollte die vorgegebene Rodungszeit nicht eingehalten werden können, muss der Vorhabenträger frühzeitig Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufneh‐ men, um ggf. geeignete Maßnahmen abzustimmen und durchzuführen, die eine Verlängerung der Bauzeit ermöglichen würden.
Vermeidungsmaßnahme V3
Zur Vermeidung von Vogelschlag an der gläsernen Schallschutzwand muss die Er‐ kennbarkeit für Vögel durch geeignete Maßnahmen hergestellt werden. Das Ziel der Vermeidungsmaßnahme besteht darin, die gläserne Wand für Vögel deutlich erkennbar zu gestalten. Im Durchführungsvertrag wird geregelt, dass dazu ein ge‐ mäß ONR 191040 hoch wirksames Muster verwendet wird.
Aufgrund der innerstädtischen Lage ist davon auszugehen, dass es sich bei den po‐ tenziell betroffenen Vogelarten um kleinere Singvogelarten handelt, welche die angrenzenden Hecken‐ und Gebüsche der Bahnanlagen als Lebensraum nutzen. Eine Beeinträchtigung des klassischen Vogelzuges ist aufgrund der Lage nicht zu erwarten.
Im Ergebnis können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden wer‐ den, wenn die Ausführung von Rodungsarbeiten nur in der Zeit von Anfang Okto‐ ber bis Ende Februar, also außerhalb der Brutzeit, erfolgt.
Fledermäuse
Alle Fledermausarten sind in Anhang IV der FFH‐RL aufgeführt und nach dem BNatSchG streng geschützt.
Die Stammdurchmesser der vorwiegend aus Robinien (Robinia pseudoacacia) be‐ stehenden Gehölze im Untersuchungsraum betragen durchschnittlich zwischen 10 bis 30 cm. Geeignete Quartierstandorte in Form von Baumhöhlen oder Rinden‐ quartieren konnten nicht festgestellt werden.
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Eine Nutzung der bahnnahen Flächen und des Böschungsbereiches als Nahrungs‐ habitate kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Allerdings stehen im direkten Umfeld durch die umfangreichen Bahnflächen, den Albtalbahnhof, etc. ausrei‐ chend alternative Nahrungshabitate zur Verfügung, so dass sich hieraus keine Maßnahmen für das Vorhaben ergeben.
Zusammenfassung
Bei Berücksichtigung der in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vorge‐ schlagenen Maßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ver‐ mieden werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in die Festsetzungen des Bebauungsplans übernommen, die Eingriffszeiträume für Rodungen werden in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen.
4.8 Belastungen
4.8.1 Immissionsschutz
Aufgrund der Lage des Plangebiets in unmittelbarer Nähe der Bahntrasse als auch aufgrund der Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr sind die Belange des Schallschutzes bei dem Vorhaben von großer Bedeutung und wurden bereits in der Entwurfsfindung im Rahmen der vorgeschalteten Mehrfachbeauftragung berück‐ sichtigt. Insbesondere der Bahnlärm war entwurfsprägend und findet seinen Nie‐ derschlag in der städtebaulichen Ausformung des Baukörpers und der Anordnung transparenter Schallsegel zu den Bahngleisen hin.
Durch die verglasten Schallschutzwände wird in dem zur Südseite (Bahnseite) ge‐ öffneten Innenhof eine optimierte Aufenthaltsqualität erreicht. Die Schallschutz‐ wände werden z.B. als Stahlprofil‐Fassade ausgeführt und mit schalldämmenden VSG‐Gläsern ausgefacht. Durch die verglasten Schallschutzwände können die den Schallschutz verbessernden Zusatzmaßnahmen für die Fensterelemente in den In‐ nenhofbereichen reduziert werden.
Für die Bewertung der schalltechnische Untersuchung wurde vom Büro Koehler & Leutwein aus Karlsruhe ein schalltechnisches Gutachten erstellt, dessen Ergeb‐ nisse sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Die schalltechnische Untersuchung wurde unter Berücksichtigung des Verkehrs‐ lärms sowie des vom Bauvorhaben ausgehenden Gewerbelärms erstellt. Die zu er‐ wartenden Lärmemissionen und –immissionen wurden anhand der geltenden Richtlinien berechnet und anhand der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) sowie der TA‐Lärm (Technische An‐ leitung zum Schutz gegen Lärm) beurteilt.
Die Berechnungen ergaben, dass durch die vorgesehene Architektur mit abschir‐ menden Wänden in Richtung Bahnlinie, die nach Norden bzw. nach innen liegen‐ den Gebäudefassaden, von den obersten Geschossen abgesehen, keine Über‐ schreitungen der Orientierungs‐ und Immissionsgrenzwerte auftreten. Abschir‐ mende Maßnahmen sind für die nach Süden und Westen gerichteten Fassaden nicht möglich. Hier sind aufgrund der somit gegebenen Überschreitungen von Ori‐ entierungs‐/Grenzwerten zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen in Form
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von optimierter Grundrissgestaltung und entsprechend schallgedämmten Außen‐ bauteilen erforderlich. Diese sind im Bebauungsplan durch die Vorgabe von Lärm‐ pegelbereichen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) festzusetzen.
Der Vergleich der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm für das bestehende Um‐ feld mit dem zukünftigen Bauvorhaben und dessen zu erwartender Verkehrserzeu‐ gung und dem bestehenden Zustand, bzw. einem hierfür ermittelten Prognose‐ Nullfall zeigen eine Abnahme der Lärmbelastungen im Umfeld, die sich durch die zukünftige Abschirmung der Schienenverkehrsanlagen ergibt. Weitere organisato‐ rische oder bauliche Maßnahmen bzgl. Verkehrslärm auf öffentlichen Flächen, der durch das Bauvorhaben induziert wird, sind daher nicht erforderlich.
Durch die Betriebsgeräusche auf dem als Gewerbeanlage zu wertenden Bauvorha‐ ben durch z. B. An‐ und Abfahrtverkehr zur Tiefgarage, Geräusche durch Anliefe‐ rungen oder durch die Schallemissionen von haustechnischen Anlagen auf dem Dach der Baukörper, ergeben sich im Umfeld im Tageszeitraum keine Überschrei‐ tungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm. Im Nachtzeitraum sind ‐ um Über‐ schreitungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm zu vermeiden – Anlieferun‐ gen auszuschließen sowie die Lärmentstehungen der haustechnischen Anlagen zu begrenzen, um unzumutbare Lärmbelastungen zu vermeiden.
Zur rechtlichen Sicherung des erarbeiteten Schallschutzkonzeptes werden im Be‐ bauungsplan die geplanten transparenten Schallschutzwände nach Süden zur Bahn als aktive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Die im Schallgutachten vor‐ geschlagenen Festsetzungen für passive Schallschutzmaßnahmen werden in den Bebauungsplan übernommen.
Der im Schallgutachten vorgeschlagene Ausschluss von Anlieferungszeiten im Nachtzeitraum und die Begrenzung der abstrahlenden Schallleistung von Kälte‐ maschinen auf 83 dB(A) werden im Rahmen des Durchführungsvertrages geregelt. Der schalltechnische Nachweis zu den haustechnischen Anlagen ist im Baugeneh‐ migungsverfahren zu erbringen. So können hier auch als „seltene Ereignisse“ an höchstens zehn Tagen pro Jahr höhere Immissionspegel zugelassen werden, wie zum Beispiel bei Anlieferungen für besondere Veranstaltungen oder Ähnlichem.
Erschütterungen und sekundärer Luftschall
Zur Klärung der Belastung durch Erschütterungen aus dem benachbarten Bahnbe‐ trieb wurde Fachgutachten vom Ingenieurbüro Lichte aus Leipzig erstellt, dessen Ergebnisse sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Aufgrund der Dammlage des Bahngeländes in Bezug auf die Gebäudegründung, die Entfernungsverhältnisse sowie für die Einfahrt bzw. Durchfahrt reduzierten Ge‐ schwindigkeiten sind Erschütterungseinwirkungen auf das Plangebiet seitens des Bahnverkehrs als gering einzustufen.
Die Anhaltswerte nach DIN 4150‐2 und die Vorgaben der VDI 2038 für hohen Kom‐ fort sind eingehalten. Damit geht einher, dass auch der sekundäre Luftschall eine untergeordnete Rolle spielt.
Besondere erschütterungsmindernde Maßnahmen sind nicht erforderlich.
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Elektromagnetische Felder
Zur Klärung der Belastung durch elektromagnetische Felder aus dem benachbar‐ ten Bahnbetrieb wurde ein Fachgutachten erstellt, dessen Inhalte sich wie folgt zu‐ sammenfassen lassen:
Das Vorhaben liegt im Nahbereich einer Bahn‐Freileitung (3 Speiseleitungen, 16,7 Hz). Aus diesem Grund sollte untersucht werden, ob die elektromagnetische Ver‐ träglichkeit als Schutz von Personen und von Geräten / Anlagen gegeben ist.
Die EMV‐Untersuchung hat gezeigt, dass mit der bisherigen Anordnung der Bahnstrom‐Speiseleitungen und den angenommenen Betriebsströmen in diesen Speiseleitungen im Hotel und in den Bürogebäuden relativ hohe magnetische Fel‐ der zu erwarten sind.
Die Personenschutzgrenzwerte von 300 μT bei 16,7 Hz werden jedoch bei weitem nicht erreicht und um den Faktor ~ 10 unterschritten.
Die Ergebnisse des Gutachtens werden hinsichtlich der weiteren konstruktiven Durchbildung des Gebäudes in die Hinweise zum Bebauungsplan übernommen.
Luft
Durch die Bebauung wird keine relevante Veränderung der Luftbelastung erfolgen. Der CO²‐Ausstoß der Neubebauung wird unter dem CO²‐Ausstoß der angrenzen‐ den Bestandsbebauung liegen, da es heute effizientere Einsparungsmethoden gibt als zur Zeit der Entstehung der Nachbarbebauungen. Die besseren Energiewerte werden durch verbesserte Wärmedämmung der Wände, Decken und Dächer sowie durch bessere Fensterverglasungen erreicht.
4.8.2 Klima
Stadtklima/Klimawandel/Luftreinhaltung
Im Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung (SRKA) ist die Fläche als Poten‐ tialfläche für eine klimaoptimierte Bebauung gekennzeichnet. Diesem Potential wird in der Planung Rechnung getragen. Negative klimatische Auswirkungen sind entsprechend nicht zu erwarten. Die Dachbegrünung und die Begrünung der ver‐ bleibenden Freiräume tragen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei. Die hellen Fassaden wirken sich ebenfalls günstig auf die klimatischen Verhältnisse aus. Hierzu werden im Durchführungsvertrag Regelungen getroffen.
Um die Auswirkungen des Vorhabens für das Mikroklima im Umfeld des Planungs‐ gebietes abschätzen zu können, wurde ein Fachgutachten durch das Büro Wacker Ingenieure erstellt. Darin wurden nach Ermittlung der relevanten Windrichtungen die Windverhältnisse bzw. der Windkomfort im bodennahen Außenbereich und die Durchlüftung des städtischen Nahbereichs insbesondere in Hinblick auf die nörd‐ lich an das Vorhaben angrenzende Bebauung untersucht. Die untersuchten Wind‐ richtungen umfassen die Hauptwindrichtungen und die Windrichtung bei der die geplante Bebauung den maximalen Einfluss auf die nördlich angrenzende Bebau‐ ung hat.
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Im Ergebnis führt die Bebauung zu einer Verbesserung des bodennahen Windkom‐ forts im Nahbereich des Gebäudes. Es entstehen insgesamt keine relevanten Be‐ einträchtigungen für die Durchlüftung des Bahnhofplatzes und die nördlich an‐ grenzende Bebauung. Lediglich bei einer untersuchten Windrichtung (Anström‐ richtung 150°) kann die Durchlüftung im Bereich der nördlich angrenzenden Be‐ bauung möglicherweise ungünstig beeinflusst werden. Aufgrund der geringen sta‐ tistischen Häufigkeit dieser Windrichtung im Jahresverlauf spielt dies für die Be‐ wertung des Mikroklimas nur eine untergeordnete Rolle.
Klimaschutz
Die Versorgung des geplanten Gebäudekomplexes mit Heizenergie erfolgt durch Fernwärme. Damit sind gemäß den Forderungen der EnEV 2016 keine weiteren Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien für den Betrieb der Gebäude notwendig. Die Anordnung von Anlagen zur solaren Energieversorgung ist im Rah‐ men des festgesetzten Anteils für technische Aufbauten im Bereich der Dachflä‐ chen zwar möglich, aber aufgrund der der geplanten Fernwärmenutzung im Ener‐ giekonzept nicht vorgesehen.
Im Übrigen werden die Gebäude entsprechend den Vorgaben der aktuellen EnEV umgesetzt.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass der Vorhabenträger für die Bebauung eine Zertifi‐ zierung nach dem DGNB Standard „Gold“ anstrebt. Dabei werden im Rahmen der Optimierung der Nachhaltigkeit der Bebauung auch die Ziele des Klimaschutzes berücksichtigt. Bei dem im Jahr 2017 durchgeführten Pre‐Check wurde eine Zerti‐ fizierung im Gold‐Standard in Aussicht gestellt. Das konkrete Maßnahmenkonzept zur Erreichung des Gold‐Standards ist im weiteren Planungsprozess noch zu kon‐ kretisieren.
4.8.3 Verschattung
Zur Prüfung der Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Besonnung der nördlich angrenzenden Bestandsgebäude wurde eine Verschattungsstudie erstellt. Die Inhalte der Studie lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Beurteilungsgrundlagen Zur Beurteilung der Verschattung von Gebäudefassaden gibt es keine rechtlich ver‐ bindlichen Beurteilungskriterien. Grundsätzlich sind die nach Landesbauordnung erforderlichen Abstandsflächen einzuhalten. Diese sehen nach Gebietsfestsetzung gestaffelte Abstände vor und sollen so unter anderem grundsätzlich eine ausrei‐ chende Besonnung sicherstellen.
Die Verschattungssituation (Eigen‐ und Fremdverschattung) wurde in Anlehnung an § 34 Abs. 2 LBP und einschlägige technische Regelwerke untersucht. Dabei wurde sowohl die Eigen‐ als auch die Fremdverschattung überprüft.
Hinsichtlich des Verlustes an direktem Himmelslicht wird empfohlen, dass dies durch helle Oberflächen im Raum und durch eine helle Fassade der gegenüberlie‐ genden Gebäude vermindert werden kann. Diesen Anforderungen wird durch ent‐
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sprechende Regelungen im Durchführungsvertrag Rechnung getragen. Die emp‐ fohlenen Werte gelten dabei für Wohnräume; für Arbeitsräume werden keine An‐ forderungen definiert.
Im vorliegenden Fall wurden oben genannte Kriterien der Besonnung für die Fas‐ saden der bestehenden Gebäude östlich des Plangebietes überprüft. Durch die ver‐ einfachte Darstellung in Kubatur ‐ ohne Kenntnis von Aufenthaltsräumen oder Wohnräumen ‐ wird eine allgemeine Darstellung der Verschattung ‐ bezogen auf die jeweiligen Gesamtgebäude ‐ vorgenommen.
Ergänzend wird eine Betrachtung für den weiteren Jahreszeitverlauf durchgeführt. Die genannten erforderlichen Besonnungszeiten beziehen sich dabei generell auf die astronomisch mögliche Besonnung, d.h. ohne Berücksichtigung von meteoro‐ logischen Einflüssen wie zum Beispiel Bewölkung.
Die Verschattung wurde im Jahresverlauf anhand von 4 Stichtagen zu unterschied‐ lichen Tageszeiten untersucht:
Untersuchungsergebnisse
Am 21.6.
findet keine Verschattung durch die geplante Bebauung statt.
Zwischen dem 17.5. und dem 25.7. findet zumindest keine Verschattung der Wohn‐ bebauung Victor‐Gollancz‐Straße 4 – 10 statt.
An den Stichtagen 20.3. und 23.9.:
9:00: partielle Verschattung der Wohnbebauung Victor‐Gollancz‐Straße 4‐10 über alle Etagen,
12:00: partielle Verschattung der der Wohnbebauung Victor‐Gollancz‐Straße in den unteren zwei Etagen,
17:00: keine Verschattung durch die Planung, stattdessen Eigenverschattung des Bestands, bedingt durch die leichte Krümmung der Victor‐Gollancz‐Straße nach Südwesten.
Der Kopfbau verschattet um 9:00 und 12:00 das Haus Schwarzwaldstr 39 teilweise, da es sich dabei aber um ein Bürohaus handelt, kann dies als unproblematisch an‐ gesehen werden.
Am Stichtag 17.1.:
9:00 völlige Verschattung des Bestands bedingt durch die tiefstehende Sonne,
12:00 partielle Verschattung über alle Etagen,
15:00 partielle Verschattung der Wohnbebauung Victor‐Gollancz‐Straße 4‐10 über alle Etagen durch den Kopfbau.
Die Beeinträchtigung des Bestands an der Victor‐Gollancz‐Straße durch die Ver‐ schattung der Neubebauung bewegt sich in einem vertretbaren Rahmen. Die Ei‐ genverschattung der Bestandsbauten untereinander tragen in erheblichen Um‐ fang zur Gesamtverschattung bei. Durch die Umsetzung von hellen Fassaden bei dem geplanten Baukomplex wird die Belichtungssituation positiv beeinflusst.
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4.8.4 Altlasten
Im gesamten Plangelände sind anthropogene Auffüllungen bekannt. Bei techni‐ schen Untersuchungen wurden lokale, zum Teil nutzungsspezifische, Verunreini‐ gungen angetroffen. Anfallendes Aushubmaterial ist daher abfallrechtlich zu un‐ tersuchen.
Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung von 2018 (Geotechnischer Be‐ richt) inkl. orientierender abfalltechnischer Bewertung, die deutlich geringere Be‐ lastungen ergeben hat, als bislang angenommen, ist davon auszugehen, dass keine Untersuchungen bezüglich des Wirkungspfades Boden‐Mensch erforderlich wer‐ den. Näheres hierzu wird bei Erfordernis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. im Durchführungsvertrag geregelt.
4.8.5 Kampfmittel
Aufgrund des Ergebnisses einer Luftbildauswertung muss für Teilbereiche der Un‐ tersuchungsfläche mit Bombenblindgängern gerechnet werden. Für die nahegele‐ gene Eisenbahnüberführung sowie die Gleisanlagen sind drei Einzelfunde sowie ein Bombentrichter nachgewiesen. Für die restlichen Bereiche der Untersuchungsflä‐ che sind keine Blindgänger bekannt. Somit kann eine Kampfmittelbelastung ins‐ gesamt nicht ausgeschlossen werden.
Flächenhafte Untersuchungen im Plangebiet sind bedingt durch Störkörper im Un‐ tergrund nicht anzuraten. Im Vorfeld der Baumaßnahme sind geeignete Sondie‐ rungsmaßnahmen mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (Regierungspräsidium Stuttgart) abzustimmen.
4.8.6 Umweltbericht
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufge‐ stellt. Die Erstellung eines Umweltberichts mit Eingriffs‐/Ausgleichsbilanz ist dabei nicht erforderlich.
Nach Anlage 1 des UVPG ist unter Ziffer 18.1.2 für Bauvorhaben mit einer Betten‐ zahl von jeweils insgesamt 100 bis weniger als 300 oder mit einer Gästezimmerzahl von jeweils insgesamt 80 bis weniger als 200 eine allgemeine Vorprüfung des Ein‐ zelfalles gemäß § 3 c UVPG durchzuführen.
Bei der Vorprüfung ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs‐ und Verminderungs‐ maßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden.
Das Planungsbüro Emch + Berger aus Karlsruhe hat eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Durch die geplante Baumaßnahme an der Victor‐Gollancz‐Straße ist derzeit kein UVP‐pflichtiger Sachverhalt erkennbar.
Die artenschutzrechtlichen Belange sind in der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt. Ein entsprechendes Maßnahmenkonzept ist vorgesehen.
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Stoffliche Emissionen sind zwar baubedingt (Staub) möglich, können aber durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Belasteter Boden wird im Zuge der Bau‐ maßnahme ausgetauscht und fachgerecht entsorgt.
Die zu erwartenden Schallemissionen werden im Schalltechnischen Gutachten aufgezeigt.
Die Berechnungen ergaben, dass durch die vorgesehene Architektur mit abschir‐ menden Wänden in Richtung Bahnlinie, die nach Norden bzw. nach innen liegen‐ den Gebäudefassaden, von den obersten Geschossen abgesehen, keine Über‐ schreitungen der Orientierungs‐ und Immissionsgrenzwerte zu erwarten sind. Ab‐ schirmende Maßnahmen sind für die nach Süden und Westen gerichteten Fassa‐ den nicht möglich. Hier sind aufgrund der somit gegebenen Überschreitungen von Orientierungs‐/Grenzwerten zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen in Form von optimierter Grundrissgestaltung und entsprechend schallgedämmten Außen‐ bauteilen erforderlich.
Der Vergleich der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm für das bestehende Um‐ feld mit dem zukünftigen Bauvorhaben und dessen zu erwartender Verkehrserzeu‐ gung und dem bestehenden Zustand, bzw. einem hierfür ermittelten Prognose‐ Nullfall zeigen eine Abnahme der Lärmbelastungen im Umfeld, die sich durch die zukünftige Abschirmung der Schienenverkehrsanlagen ergibt. Weitere organisato‐ rische oder bauliche Maßnahmen bzgl. Verkehrslärm auf öffentlichen Flächen, der durch das Bauvorhaben induziert wird, sind daher nicht erforderlich.
Durch die Betriebsgeräusche auf dem als Gewerbeanlage zu wertenden Bauvorha‐ bens durch z.B. An‐ und Abfahrtverkehr zur Tiefgarage, Geräusche durch Anliefe‐ rungen oder durch die Schallemissionen von haustechnischen Anlagen auf dem Dach der Baukörper, ergeben sich im Umfeld im Tageszeitraum keine Überschrei‐ tungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm. Im Nachtzeitraum sind ‐ um Über‐ schreitungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm zu vermeiden – Anlieferun‐ gen auszuschließen, sowie die Lärmentstehungen der haustechnischen Anlagen zu begrenzen, um unzumutbare Lärmbelastungen zu vermeiden.
Für die UVP‐relevanten Kriterien sind insgesamt keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
Schutzgutspezifisch sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträch‐ tigungen bereits Bestandteil der Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungs‐ plan.
Eine Verpflichtung auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung be‐ steht nicht.
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5. Sozialverträglichkeit
Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt:
- behindertengerechte Zugänge zu allen Gebäuden, - Schaffung von zusätzlichem Parkraum für Fahrräder in Bahnhofsnähe durch
Fahrradgarage.
6. Statistik
6.1 Flächenbilanz
Öffentliche Verkehrsflächen
Grundfläche Gebäude
ca.
ca.
0,02 ha
0,60 ha
3 %
83 %
Freiflächen ca. 0,10 ha 14 %
Gesamter Geltungsbereich ca. 0,72 ha 100 %
6.2 Geplante Bebauung
Bruttogrundfläche Hotel
Bruttogrundfläche Bürogebäude
Bruttogrundfläche gesamt
ca.
ca.
ca.
9.147 m²
16.199 m²
25.346 m²
6.3 Bodenversiegelung
Gesamtfläche Plangebiet ca. 0,72 ha 100%
Derzeitige Versiegelung Plangebiet ca. 0,24 ha 33%
Künftige Versiegelung Plangebiet ca. 0,63 ha 88%
7. Kosten
Alle im Zusammenhang durch das Vorhaben verursachten Kosten übernimmt der Vorhabenträger.
8. Durchführung
Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag geregelt.
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B. Hinweise (beigefügt)
1. Versorgung und Entsorgung
Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten.
Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er‐ schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vor‐ handenen Bäumen einhalten.
2. Entwässerung
Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks‐ und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden.
Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicher‐ weise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei star‐ ken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigen‐ tümer selbst entsprechend zu schützen.
Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei ca. 112,10 m + NHN. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über ei‐ nen längeren Zeitraum der bisher ermittelte max. Grundwasserstand überschritten werden kann.
3. Niederschlagswasser
Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not‐ wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen‐ pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter‐ grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet wer‐ den.
Das Vorhaben befindet sich in der Schutzzone III A des Wasserwerks Durlacher Wald. Die Schutzgebietsverordnung ist zu beachten.
Laut Schutzgebietsverordnung Durlacher Wald § 6 ist in der Zone III A das Versi‐ ckern von Abwasser verboten. Nach § 54 WHG ist Abwasser das von Niederschlä‐ gen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abflie‐ ßende Wasser (Niederschlagswasser). Sollte eine Versickerung des Niederschlags‐ wassers geplant werden, ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Aus‐ nahmegenehmigung von der Schutzgebietsverordnung zu beantragen.
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4. Denkmalschutz
Bau‐ und Kunstdenkmalpflege
Im Plangebiet befinden sich zwei Bahnsteigdächer und eine Sandsteinmauer ent‐ lang der Victor Gollancz‐Straße, die als Kulturdenkmale nach § 2 DSchG eingestuft sind. Diese sind Bestandteile der unter Schutz stehenden Sachgesamtheit Kultur‐ denkmal Hauptbahnhof Karlsruhe. Die denkmalgeschützten Anlagen wurden nachrichtlich in den zeichnerischen Teil übernommen.
Die Sandsteinmauer ist denkmalpflegerisch zu dokumentieren, ihre Steine sind fachgerecht aufzuarbeiten und im Umfeld des jetzigen Standortes in die Neube‐ bauung zu integrieren.
Die beiden Bahnsteigüberdachungen bestehen aus insgesamt 7 Stützenträgern und der darauf befindlichen Bedachung aus asbesthaltigen Wellplatten mit innen‐ liegender Entwässerungsrinne. Die Bedachung selbst stammt nicht aus der ur‐ sprünglichen Bauzeit und ist fachgerecht zu entsorgen.
Die genieteten Stützenträger aus der Bauzeit des Bahnhofes sollen rückgebaut, fachgerecht aufgearbeitet und in unmittelbarem Bahnhofsumfeld wiedererrichtet werden. Als zukünftiger Standort ist das Gleis 101 vorgesehen. Durch den Wieder‐ einbau soll die dortige bestehende Überdachung in Richtung Westen vervollstän‐ digt werden.
Der außerhalb des Grundstücks des Vorhabenträgers auf DB‐Gelände befindliche, östliche Überdachungsteil (Richtung Bahnhofsgebäude) ist zu erhalten und zu Las‐ ten des Grundstückseigners die Bedachung fachgerecht in ursprünglicher Form mit Holzlattung und Dachpappe zu erneuern.
Im Rahmen der Baumaßnahmen ist zu Lasten des Vorhabenträgers auch ein fach‐ gerechter Teilabbau und Wiederaufbau an der Originalposition zulässig, die Maß‐ nahmen sind denkmalpflegerisch zu begleiten.
Ergänzende Regelungen erfolgen im Rahmen des Durchführungsvertrags.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass vor baulichen Eingriffen, wie auch vor einer Veränderung des Erscheinungsbildes dieser Kulturdenkmale nach der vorhe‐ rigen Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Archäologische Denkmalpflege
Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde umgehend zu benachrichtigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metall‐ teile, Keramikreste, Knochen etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brand‐ schichten, bzw. auffällige Erdfärbungen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denk‐ malschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Ref. 84.2) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkei‐
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ten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäo‐ logischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen.
5. Baumschutz
Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12. Oktober 1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen.
Auf die Beachtung der DIN 18920 Baumschutz auf Baustellen wird hingewiesen.
6. Artenschutz
Rodungszeiten
Sollten Baumfällungen erforderlich sein, sind diese nur zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar, also außerhalb der Fortpflanzungszeit, zulässig. Damit wird eine erhebliche Störung oder Tötung der streng geschützten Arten bzw. der europäi‐ schen Vogelarten während der Fortpflanzungs‐, Aufzucht‐, Mauser‐, Überwinte‐ rungs‐ und Wanderungszeiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr.1 und 2 BNatSchG vermieden.
Vogelschlag
Größere Glasfassaden, stark spiegelnde Scheiben, verglaste Eckausbildungen und „Durchblicke“ sind zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos zu verringern oder durch gestalterische Elemente zu gliedern. Im Übrigen wird auf Ziffer 8.2 der pla‐ nungsrechtlichen Festsetzungen verwiesen.
7. Altlasten
Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein‐ trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un‐ verzüglich der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz, Markgrafen‐ straße 14, 76131 Karlsruhe zu melden.
8. Erdaushub / Auffüllungen
Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür ver‐ wendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimen‐ gungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern.
Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutz‐ge‐ setz) vom 17. März 1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen.
9. Private Leitungen
Private Leitungen zur Entwässerung des südlich gelegenen Bahngeländes im west‐ lichen Teil des Grundstückes sind bekannt und dürfen zu Lasten des Vorhabenträ‐ gers bei entsprechendem Funktionserhalt verlegt bzw. auf neue Trassen umge‐ schlossen werden. Im Übrigen sind private Leitungen von der Planung nicht erfasst.
10. Barrierefreies Bauen
In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO).
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11. Erneuerbare Energien
Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er‐ neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuer‐ bare‐Energien‐Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er‐ neuerbarer Wärmeenergie in Baden‐Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen.
12. Kampfmittel
Aufgrund des Ergebnisses einer Luftbildauswertung muss für Teilbereiche der Un‐ tersuchungsfläche mit Bombenblindgängern gerechnet werden. Für die nahegele‐ gene Eisenbahnüberführung sowie die Gleisanlagen sind drei Einzelfunde sowie ein Bombentrichter nachgewiesen. Für die restlichen Bereiche der Untersuchungsflä‐ che sind keine Blindgänger bekannt. Somit kann eine Kampfmittelbelastung ins‐ gesamt nicht ausgeschlossen werden.
Flächenhafte Untersuchungen der Fläche sind bedingt durch Störkörper im Unter‐ grund nicht anzuraten. Im Vorfeld der Baumaßnahme sind geeignete Sondierungs‐ maßnahmen mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
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C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen
Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9, 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtli‐ che Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderun‐ gen und Ergänzungen.
In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt:
I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
Im Rahmen der Ziffern 2 bis 10 und der Planzeichnung (IV) sind auf der Basis des Vorhaben‐ und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchfüh‐ rungsvertrag verpflichtet.
2. Art der baulichen Nutzung
Zulässig sind:
Büro‐ und Geschäftsgebäude,
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe. Folgende Sortimente sind ausge‐ schlossen:
- Parfümeriewaren,
- Sanitäts‐ und Orthopädiebedarf,
- Bücher,
- Spielwaren, Baby‐ u. Kinderartikel (kleinteilig),
- Oberbekleidung, Wäsche, Strümpfe, Kürschnerwaren,
- Schuhe,
- Leder‐ und Modewaren (Handtaschen, Reisegepäck, Schirme, Accessoires usw.),
- Sportartikel und ‐bekleidung,
- Elektrokleingeräte (Haus‐ und Küchengeräte, Geräte zur persönlichen Pflege),
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- Telekommunikationsgeräte / ‐zubehör,
- Unterhaltungselektronik (Fernseh‐,Hifi‐, Videogeräte usw.), Ton‐ und Bild‐ träger, Computerspiele, Fotogeräte / Fotobedarf,
- Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik, Flecht‐ und Korbwaren,
- Geschenk‐ und Dekorationsartikel, Kunstgewerbe,
- Antiquitäten, Kunstgegenstände,
- Heimtextilien, Gardinen / Vorhänge,
- Stoffe, Wolle, Handarbeitsbedarf, Nähmaschinen,
- Optik, optische Erzeugnisse, Hörgeräteakustik,
- Uhren, Schmuck, Gold‐ und Silberwaren,
- Sammlerbedarf (Antiquariat, Philatelie, Numismatik usw.).
Schank‐ und Speisewirtschaften,
Fahrradgaragen,
die zu den oben genannten Nutzungen gehörigen Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze.
3. Maß der baulichen Nutzung
Die Wandhöhe ist das Maß zwischen der im zeichnerischen Teil festgesetzten Be‐ zugshöhe und dem oberen Abschluss der Wand (Attika).
Die im zeichnerischen Teil festgesetzte maximale Wandhöhe darf auf einer Fläche von maximal 30 % der Dachflächen durch technische Anlagen bis zu einer Höhe von maximal 3,5 m überschritten werden. Mit Ausnahme der erforderlichen Aufbauten für Aufzüge müssen die Dachaufbauten mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Attika zurückversetzt werden.
4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Abstandsflächen
4.1 Abweichende Bauweise
In der abweichenden Bauweise dürfen die Gebäude auch ohne seitlichen Grenzab‐ stand errichtet werden. Gebäudelängen über 50 m sind zulässig.
4.2 Überbaubare Grundstücksflächen
Die Baugrenzen dürfen durch untergeordnete Bauteile bis zu einer Breite von 5 m und einer Tiefe von 1,5 m überschritten werden.
4.3 Abstandsflächen
Die Abstandsflächen werden auf 0,125 der Wandhöhe festgesetzt.
In dem im zeichnerischen Teil festgesetzten Bereich der Grenze des Plangebiets dürfen Gebäude auch ohne Einhaltung der Abstandsflächen errichtet werden.
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5. Stellplätze und Garagen
Garagen und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
6. Nebenanlagen
Nebenanlagen im Sinne von § 14 Absatz 1 BauNVO sind nur innerhalb der überbau‐ baren Flächen zulässig.
7. Pflanzgebote
7.1 Dachbegrünung
Bereiche mit intensiver Begrünung
Dachflächen (bis 5° Neigung) in Bereichen, in denen im zeichnerischen Teil eine maximale Wandhöhe von 6,70 m festgesetzt ist, sind intensiv zu begrünen. Davon ausgenommen sind Flächen für Dachterrassen und technische Anlagen, deren An‐ teil maximal 35% der Gesamtfläche einnehmen dürfen.
Pro 3 m² der intensiv zu begrünenden Dachflächen ist mindestens ein Strauch zu pflanzen.
Die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats muss oberhalb der Drän‐ und Filterschicht in gesetztem Zustand mindestens betragen:
40 cm bei Rasen,
60 cm bei Sträuchern,
90 cm bei Bäumen (im Kronentraufbereich des ausgewachsenen Baumes).
Die intensiv begrünten Dachflächen sind zu bewässern.
Bereiche mit extensiver Begrünung
Die sonstigen Dachflächen von Flachdächern und flach geneigten Dächern (bis 5° Neigung) sind extensiv mit einer Mischung aus Gräsern und Kräutern gemäß Ar‐ tenverwendungsliste zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten.
Die Dachflächen im Bereich technischer Anlagen und Dachterrassen sind hiervon ausgenommen. Der Anteil der Dachterrassen und technischen Anlagen darf 40% der extensiv zu begrünenden Dachflächen nicht überschreiten. Die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats muss oberhalb der Drän‐ und Filterschicht min‐ destens 12 cm in gesetztem Zustand betragen.
Artenverwendungsliste Dachbegrünung
Kräuter (Anteil 60 %):
Wissenschaftl. Name: Deutscher Name:
Allium schoenoprasum Schnittlauch
Anthemis tinctoria Färber‐Kamille
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Anthyllis vulneraria Wundklee
Campanula rotundifolia. Rundblättrige Glockenblume
Centaurea jacea ssp. ang. Schmalblättrige Wiesen‐Flockenblume
Dianthus armeria Rauhe Nelke
Dianthus deltoides Heide‐Nelke
Echium vulgare Natternkopf
Euphorbia cyparissias Zypressen‐Wolfsmilch
Helianthemum nummular Sonnenröschen
Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut
Jasione montana Berg‐Sandglöckchen
Potentilla tabernaemonta. Frühlings‐Fingerkraut
Scabiosa columbaria Tauben‐Skabiose
Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer
Sedum album Weißer Mauerpfeffer
Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer
Silene nutans Nickendes Leimkraut
Silene vulgaris Gemeines Leimkraut
Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian
Gräser (Anteil 40%):
Wissenschaftl. Name: Deutscher Name:
Briza media Zittergras
Carex flacca Blaugrüne Segge
Festuca guestfalica Harter Schafschwingel
7.2 Pflanzgebote für Bäume
Allgemeines
Für Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baumscheiben von mind. 10 m² vor‐ zusehen und eine mit Substrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Land‐ schaftsentwicklung und Landschaftsbau1 zu verfüllende Baumpflanzgrube von mind. 12 m³ Größe und einer Tiefe von 1,50 m. Der Stammumfang großkroniger Bäume hat 20 ‐ 25 cm zu betragen, der mittelkroniger 18 – 20 cm. Die Bäume sind
1 Liegen beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau (Offenlage), 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienststunden (08.30 Uhr – 15.30 Uhr) eingesehen werden.
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mit einem Dreibock und langhaftender elastischer Stammschutzfarbe zu verse‐ hen, welche die Rinde vor dem Aufplatzen schützt.
Die Baumpflanzungen sind bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die im zeichneri‐ schen Teil festgesetzten Pflanzstandorte dürfen um bis zu 5 m verschoben werden.
Baumpflanzung im Hofbereich des Hotels
An der im zeichnerischen Teil festgesetzten Stelle ist ein Laubbaum der Art „Liqui‐ dambar styraciflua“ (Amberbaum), Mindestgröße 5x v., STU. 30‐35, zu pflanzen.
Baumpflanzungen im Bereich der CEF‐Fläche
An den im zeichnerischen Teil festgesetzten Stellen sind Laubbäume der Art Car‐ pinus betulus ‚fastigiata‘ (Hainbuche), 4xv, STU 18‐20, zu pflanzen.
8. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo‐ den, Natur und Landschaft
8.1 Vergrämung der Mauereidechsen
Die Mauereidechsen müssen gemäß Darstellung in Abb. 1 vor einer Flächeninan‐ spruchnahme aus dem unmittelbaren Eingriffsbereich vergrämt werden (Flächen‐ größe ca. 1250 m²). Die Vergrämung in die CEF‐Flächen kann zeitnah nach dem witterungsabhängigen Beginn der Aktivitätsphase der Eidechsen durchgeführt werden (Mitte/Ende März bis Anfang/Mitte April). Alternativ ist die Vergrämung auch nach dem Schlupf der Jungtiere aber vor Ende der Aktivitätszeit (Mitte August bis Mitte September) möglich.
Im Anschluss an die Vergrämung durch Auslegen einer blickdichten Folie über ei‐ nen Zeitraum von mindestens zwei bis drei Wochen, ist gemäß Abb. 1 ein Reptili‐ enschutzzaun zur Abgrenzung der Eingriffsflächen zu errichten. Die Vergrämung erfolgt in Flächen, die als Lebensraum für Mauereidechsen geeignet sind (CEF‐Flä‐ che). Diese Flächen sind durch einen Pflegeschnitt aufkommender Pioniergehölze im Winter vor der Vergrämung strukturell aufzuwerten.
Nach Aufstellen des Reptilienzaunes und Entfernen der Vergrämungsfolie sind die Eingriffsbereiche auf verbliebene Mauereidechsen zu kontrollieren. Die ggf. noch vorhandenen Tiere sind abzufangen und hinter den Reptilienzaun zu verbringen.
Der Reptilienschutzzaun ist aus glattem Folienmaterial herzustellen, und grenzt sowohl das Baufeld als auch den Bereich der temporären Flächeninanspruchnahme ab, so dass ein Einwandern der Eidechsen in diese Flächen verhindert wird. Die Länge des Reptilienzaunes beträgt rund 200 m.
8.2 Maßnahmen gegen Vogelschlag
Für die transparenten Elemente der nach Süden orientierten Lärmschutzwände ist zur Vermeidung von Vogelschlag eine hoch wirksame Markierung zu verwenden. Die Lärmschutzwände sind so zu konstruieren, dass sie keine Barriere für Kleintiere darstellen.
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8.3 CEF‐Maßnahmen für Mauereidechsen
Vor Beginn der Baumaßnahmen sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
Gemäß Darstellung auf Abb. 1 sind auf der im zeichnerischen Teil mit dem Ein‐ schrieb „CEF 1“ festgesetzten Fläche zwei Steinriegel mit begleitenden Sandlinsen herzustellen. Der umgebende Vegetationsbestand ist durch regelmäßige Schnitt‐ maßnahmen offen zu halten und durch Entnahme des Schnittgutes auszuhagern mit dem Ziel, eine lichte Vegetationsbedeckung zu entwickeln.
Die Fläche zwischen altem und neuem Bahnsteig ist von der sich ausbreitenden Gehölzsukzession freizustellen und als Pflegeschnitt von aufkommenden Pionier‐ gehölzen und Buschwerk zu befreien. Als Pflegemaßnahme ist mindestens zwei‐ mal jährlich eine Mahd durchzuführen.
8.4 Artenschutzmaßnahme A1
Die im zeichnerischen Teil mit dem Einschrieb „A1“ festgesetzte Fläche ist nach Abschluss der Baumaßnahme eidechsengerecht umzugestalten.
Hierzu ist das Gelände entlang des Gehweges durch eine flankierende Bruchstein‐ mauer oder eine Gabionenreihe abzugrenzen.
Die heute auf Niveau der Victor‐Gollancz‐Straße liegende Fläche ist mit Schroppen zu hinterfüllen, mit Rohbodenmaterial abzudecken und mit Sandlinsen zu ergän‐ zen. Im Verlauf des bestehenden Böschungsanstiegs ist das Gelände durch zwei weitere Gabionenreihen zu terrassieren, die ebenfalls mit Schroppen hinterfüllt und mit Rohbodenmaterial abgedeckt werden müssen.
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Abb. 1 Maßnahmen zum Artenschutz
8.5 Insektenfreundliche Beleuchtung
Für die Außenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel (1. Priorität: LED, 2. Priorität: Natriumniederdrucklampen) mit niedriger Lichtpunkthöhe und primär nach unten gerichteter Beleuchtung zu verwenden. Die Leuchtengehäuse sind gegen das Eindringen von Spinnen und Insekten zu schützen, die Oberflächen‐ temperatur der Leuchtgehäuse darf 60° C nicht übersteigen.
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9. Immissionsschutz
9.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen
Auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen sind Lärmschutzwände in transparenter Ausführung mit der im zeichnerischen Teil festgesetzten Höhe zu er‐ richten. Abweichungen von der festgesetzten Höhe bis zu 1 m sind zulässig.
9.2 Passive Schallschutzmaßnahmen
Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden sind die Außenbauteile der Auf‐ enthaltsräume mindestens gemäß den Anforderungen der in Abb. 2 und Abb. 3 dargestellten Lärmpegelbereiche nach der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" vom Juli 2016 entsprechend nachfolgender Tabelle auszubilden.
Die der Planung zugrunde liegenden DIN‐Vorschriften können im Stadtplanungs‐ amt der Stadt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76124 Karlsruhe, 1. OG, Zimmer D 116 ein‐ gesehen werden.
Für Außenbauteile und Aufenthaltsräume sind unter Berücksichtigung der Raum‐ arten und Nutzungen die nach der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, 2016‐07) aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten. Die Schall‐ schutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpegelbereich nach Tabelle 7 der DIN 4109 und der VDI Richtlinie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster‐ und Wandgrößen aus den in Abb. 3 und Abb. 4 festgesetzten Lärmpegelbereichen. Im Lärmpegelbereich IV oder höher sind Fremdbelüftungen ohne Eigengeräusch vorzusehen.
Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im baurechtlichen Verfahren nachgewiesen wird, dass geringere Lärmpegelberei‐ che an den Fassaden vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der
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Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. Im gesamten Plangebiet ist an Schlafräumen der Gebäude die Belüftung zu si‐ chern, und zwar: durch die Verwendung fensterunabhängiger schallgedämmter Lüftungsein‐
richtungen oder gleichwertiger Maßnahmen bautechnischer Art, die eine ausreichende Belüftung sicherstellen,
durch Anordnung der Fenster an einer geringer schallbelasteten Fassade oder durch eine geeignete Eigenabschirmung der Fenster.
Außenwohnbereiche sind unzulässig.
Sofern für die einzelnen Gebäudefronten oder Außenbereiche im Einzelfall gerin‐ gere Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch abschir‐ mende Bauten entstehen, können für die Außenbauteile entsprechend geringere Schalldämmmaße berücksichtigt werden.
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Abb.2
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Abb.3
10. Leitungsrechte
Die im zeichnerischen Teil mit „L“ festgesetzte Fläche wird mit einem Leitungs‐ recht zu Gunsten des Versorgungsträgers belegt. Sie ist von baulichen Anlagen frei zu halten.
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II. Örtliche Bauvorschriften
1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen
1.1 Dächer
Zulässig sind Flachdächer bis zu einer Dachneigung von 5°. Für untergeordnete Bau‐ teile und Nebenanlagen sind auch abweichende Dachformen und Neigungen zulässig.
2. Werbeanlagen
Werbeanlagen sind genehmigungspflichtig. Sie sind nur am Gebäude, an der Fas‐ sade des Erdgeschosses/Sockelgeschosses und unter Einhaltung folgender Größen zulässig:
Einzelbuchstaben bis max. 1,0 m Höhe und Breite,
Sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und der‐ gleichen) bis zu einer Fläche von 1,00 m²,
Die Oberkante der Werbeanlage darf den oberen Wandabschluss des Erd‐ geschosses/Sockelgeschosses nicht überschreiten.
Außerdem ist je aufsteigendem Bauteil (Punkthaus) je eine Werbeanlage an höchs‐ tens drei Gebäudeseiten zulässig. Im Bereich des Hotels darf die Ansichtsfläche 9 m², im Übrigen 4 m² nicht überschreiten. Die Werbeanlagen sind auf Wandflächen unterhalb des oberen Abschlusses der Wandanzuordnen und dürfen nicht über diese hinausragen.
Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybea‐ mer oder Ähnliches.
Im Bereich des Hotels ist maximal eine freistehende Werbestehle zulässig. Diese darf maximal 3,0 m hoch und 0,7 m breit sein.
3. Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze
nicht überbaubare Flächen
3.1 Einfriedigungen
Einfriedigungen sind nur entlang der südlichen Grenze (Grenze zu den Gleisflä‐ chen) zulässig.
Einfriedigungen sind nur als Metallgitterzäune bis zu einer Höhe von maximal 2 m zulässig.
3.2 Abfallbehälterstandplätze
Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und We‐ gen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist.
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3.3 Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen
Die nicht überbaubaren privaten Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für Stellplätze, Zugänge und Nebenanlagen benötigt werden, zu begrünen und als gärtnerische Anlagen dauerhaft zu unterhalten.
4. Außenantennen
Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig.
5. Niederspannungsfreileitungen
Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig.
III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen)
Die Anlagen – Vorhaben‐ und Erschließungsplan – sind bindender Bestandteil die‐ ses vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Der am 8. Oktober 1909 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 81 „Gelände zwi‐ schen Hirschstraße und Bahnhofstraße“, der am 20. März 1913 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 116 „Am Stadtgarten, Poststraße, Karl‐Hoffmann‐Straße“ so‐ wie der am 15. August 1958 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 272 „Am Albtal‐ bahnhof zwischen Karl‐, Ebert‐, Albtal‐ und Marie‐Alexandra‐Straße“ werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt wer‐ den.
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IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung
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Anlage zur Begründung: Vorstudie Haltestellen
Lageplan
Maßstab:
KOEHLER & LEUTWEIN bearbeitet 31/01/18 Nitsche
Datum Name
vorhabenbezogener Bebauungsplan Victor-Gollancz-Straße
Vorstudie
Z:\Projekte\Karlsruhe\Victor-Gollancz-Straße VU_SU\Planung\Civil 3D Projekt\Karlsruhe Victor-Gollancz-Str\KL_Victor-Gollancz Lageplan 2017-03-17.dwg, LP500 Sägezahn süd mit Fuß, 24.04.2018 13:53:46
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Anlage: Vorhaben‐ und Erschließungsplan
Bestehend aus:
Plan 1‐2: Perspektiven Plan 3: Übersichtsplan Plan 4: Bestandsplan Plan 5: Lageplan Plan 6‐10: Grundrisse Plan 11‐14: Ansichten Plan 15‐18: Schnitte Stellplatzberechnung
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/victor-gollancz/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZnDImCXBdHTOO/VBB%20mit%20VEP%20klein.pdf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Victor‐Gollancz‐Straße 1‐5“, Karlsruhe – Südweststadt
‐Entwurf‐
Karlsruhe, den 30. Mai 2017 Fassung vom 05. Juli 2018
Vorhabenträger: VGS Beteiligungs ‐ und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 76756 Bellheim T. 07272/9338‐0 F. 07272/9338‐10
Planverfasser: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe T. 0721 ‐ 831030 F. 0721 ‐ 853410
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Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ...................... 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 5 2. Bauleitplanung ....................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................. 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme ................................................................................ 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........... 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................... 7 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................. 7 3.5 Belastungen ............................................................................................ 7 3.5.1 Altlasten ................................................................................................. 7 3.5.2 Immissionen............................................................................................ 8 4. Planungskonzept ................................................................................... 8 4.1 Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 12 4.2 Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 13 4.3 Bauweise und Abstandsflächen .............................................................. 15 4.4 Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................... 16 4.5 Erschließung ......................................................................................... 16 4.5.1 ÖPNV ................................................................................................... 16 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr ............................................................... 17 4.5.3 Ruhender Verkehr ................................................................................. 18 4.5.4 Geh‐ und Radwege ................................................................................ 18 4.5.5 Ver‐ und Entsorgung .............................................................................. 18 4.6 Gestaltung ............................................................................................ 21 4.7 Grünordnung / Eingriff in Natur und Landschaft / Artenschutz ................... 22 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen ..................................................................... 22 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft / Ausgleichsmaßnahmen ........................ 23 4.7.3 Artenschutz .......................................................................................... 23 4.8 Belastungen .......................................................................................... 27 4.8.1 Immissionsschutz .................................................................................. 27 4.8.2 Klima .................................................................................................... 29 4.8.3 Verschattung ........................................................................................ 30 4.8.4 Altlasten ............................................................................................... 32 4.8.5 Kampfmittel .......................................................................................... 32 4.8.6 Umweltbericht ...................................................................................... 32 5. Sozialverträglichkeit ............................................................................ 34 6. Statistik ............................................................................................... 34 6.1 Flächenbilanz ........................................................................................ 34 6.2 Geplante Bebauung ............................................................................... 34 6.3 Bodenversiegelung ................................................................................ 34 7. Kosten ................................................................................................. 34
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8. Durchführung ....................................................................................... 34 B. Hinweise (beigefügt) ............................................................................ 35 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................... 35 2. Entwässerung ....................................................................................... 35 3. Niederschlagswasser ............................................................................. 35 4. Denkmalschutz ..................................................................................... 36 5. Baumschutz .......................................................................................... 37 6. Artenschutz .......................................................................................... 37 7. Altlasten ............................................................................................... 37 8. Erdaushub / Auffüllungen ....................................................................... 37 9. Private Leitungen .................................................................................. 37 10. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 37 11. Erneuerbare Energien ............................................................................ 38 12. Kampfmittel .......................................................................................... 38 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ........... 39 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ....................................................... 39 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 39 2. Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 39 3. Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 40 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Abstandsflächen ................... 40 4.1 Abweichende Bauweise ......................................................................... 40 4.2 Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................... 40 4.3 Abstandsflächen .................................................................................... 40 5. Stellplätze und Garagen ......................................................................... 41 6. Nebenanlagen ....................................................................................... 41 7. Pflanzgebote ......................................................................................... 41 7.1 Dachbegrünung ..................................................................................... 41 7.2 Pflanzgebote für Bäume......................................................................... 42 8. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ........................................................... 43 8.1 Vergrämung der Mauereidechsen ........................................................... 43 8.2 Maßnahmen gegen Vogelschlag ............................................................. 43 8.3 CEF‐Maßnahmen für Mauereidechsen .................................................... 44 8.4 Artenschutzmaßnahme A1 ..................................................................... 44 8.5 Insektenfreundliche Beleuchtung ............................................................ 45 9. Immissionsschutz .................................................................................. 46 9.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen ............................................................. 46 9.2 Passive Schallschutzmaßnahmen ........................................................... 46 10. Leitungsrechte ...................................................................................... 49 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 50 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ............................................... 50 1.1 Dächer .................................................................................................. 50 2. Werbeanlagen ....................................................................................... 50
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3. Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze, ............................................ 50 nicht überbaubare Flächen ..................................................................... 50 3.1 Einfriedigungen ..................................................................................... 50 3.2 Abfallbehälterstandplätze ...................................................................... 50 3.3 Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen ............................................. 51 4. Außenantennen .................................................................................... 51 5. Niederspannungsfreileitungen ............................................................... 51 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 51 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ...................................... 52 Unterschriften ................................................................................................ 55 Anlage zur Begründung: Vorstudie Haltestellen ....................................... 56 Anlage: Vorhaben‐ und Erschließungsplan .................................................. 58
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A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt)
1. Aufgabe und Notwendigkeit
Die GeRo Real Estate AG, Bellheim und die FAY Projekt Nr. 120 GmbH, Mannheim haben über gemeinsame Beteiligungsgesellschaften das ehemalige Bahngrund‐ stück südlich der Victor‐Gollancz‐Straße in Karlsruhe erworben und planen dessen Bebauung. Realisiert werden soll ein Gebäudekomplex mit einem Hotel, Büro‐ und Konferenzflächen, Einzelhandel und Gastronomie sowie weiteren ergänzenden Nutzungen. Das Plangebiet ist eine bisher weitgehend unbebaute Fläche im An‐ schluss an die Bahngleise, die gegenwärtig als Kfz‐Parkplatz genutzt wird.
Aufgrund der hohen städtebaulichen Bedeutung der Fläche in unmittelbarer Nähe zum Karlsruher Hauptbahnhof und zum Bahnhofplatz wurde im Vorfeld des Be‐ bauungsplanverfahrens eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Der Entwurf der Arbeitsgemeinschaft Kohlbecker Gesamtplan GmbH / vielmo architekten GmbH ging aus der Mehrfachbeauftragung als Sieger hervor und bildet die Grund‐ lage für die weitere Planung.
Um das Planungsrecht für die geplante Bebauung zu schaffen und eine städtebau‐ lich geordnete Entwicklung zu gewährleisten, soll ein vorhabenbezogener Bebau‐ ungsplan aufgestellt werden. Vorhabenträger ist die „VGS Beteiligungs‐ und Ver‐ waltungs GmbH“.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung im In‐ nenbereich, bei dem eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festge‐ setzt wird. Der Bebauungsplan soll deshalb im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.
2. Bauleitplanung
2.1 Vorbereitende Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes der Stadt Karlsruhe stellt das Plangebiet als geplante gemischte Baufläche dar. Außerdem ist ein Hinweis auf Altlasten eingetragen.
Es handelt sich bei dem geplanten Sondergebiet um eine Mischung aus einem Ho‐ tel und weiteren gewerblichen Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stö‐ ren. Nach Einschätzung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe kann der Bebau‐ ungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt erachtet werden.
2.2 Verbindliche Bauleitplanung
Das Plangebiet war bisher im Eigentum der Bahn und unterlag damit dem Fachpla‐ nungsprivileg der Bahn. Die Freistellung durch das Eisenbahnbundesamt ist er‐ folgt, was die Aufstellung eines Bebauungsplanes ermöglicht.
Derzeit gelten für das Plangebiet ‐ bzw. Teile davon ‐ der am 8. Oktober 1909 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 81 „Gelände zwischen Hirschstraße und Bahn‐ hofstraße“, der am 20. März 1913 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 116 „Am
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Stadtgarten, Poststraße, Karl‐Hoffmann‐Straße“ sowie, für die in das Plangebiet einbezogenen Zufahrtsbereiche von der Victor‐Gollancz‐Straße, der am 15. Au‐ gust 1958 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 272 „Am Albtalbahnhof zwischen Karl‐, Ebert‐, Albtal‐ und Marie‐Alexandra‐Straße“. Es handelt sich jeweils um ein‐ fache Bebauungspläne, die lediglich Bau‐ bzw. Straßenfluchten festsetzen (Bau‐ fluchtenpläne) und für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanent‐ wurfs aufgehoben werden. Im Übrigen richten sich die weiteren Anforderungen an eine Bebauung nach § 34 BauGB.
3. Bestandsaufnahme
3.1 Räumlicher Geltungsbereich
Das ca. 0,72 ha große Plangebiet liegt westlich des Karlsruher Hauptbahnhofs im Stadtteil Karlsruhe – Südweststadt. Der Geltungsbereich umfasst das Vorhaben‐ gebiet mit den Flurstücken 19917/4, 19917/5, 19917/6, 19917/7 und 19917/10 sowie eine Teilfläche der Victor‐Gollancz‐Straße (Flst.Nr. 2366/13). Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans.
3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz
Naturräumliche Gegebenheiten
Der zur Victor‐Gollancz‐Straße hingewandte, nördliche Teil des Vorhabengebiets befindet sich überwiegend auf demselben Höhenniveau wie die Victor‐Gollancz‐ Straße und ist somit auch von dort aus begeh‐ bzw. befahrbar. Der südlichere Teil, ein ehemaliger Gleisbereich der DB Netz AG, liegt auf einem in etwa fünf Meter höheren Niveau. Die dazwischenliegende Böschung zieht sich über die gesamte Länge des Grundstücks und ist durchweg mit Vegetation bedeckt (diverse Bäume, Sträucher und Stauden etc.).
Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei ca. 112,10 m + NHN. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über ei‐ nen längeren Zeitraum der bisher ermittelte maximale Grundwasserstand über‐ schritten werden kann.
Artenschutz
Da bei dem geplanten Vorhaben eine Beeinträchtigung von europarechtlich ge‐ schützten Arten nicht ausgeschlossen werden kann, wurde im Rahmen des Bebau‐ ungsplanverfahrens eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom Büro Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Umwelt‐ und Landschaftsplanung aus Karlsruhe erstellt.
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der damit zusammenhängenden Ha‐ bitatpotentiale wurden die folgenden Tierarten mit den entsprechenden Untersu‐ chungstiefen erhoben:
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Reptilien
Reptilien wurden bei örtlicher Kartierung im Sommer 2014 visuell entlang von ge‐ eigneten Habitatstrukturen gesucht. Dies waren vor allem lückige und sonnenex‐ ponierte Flächen im Übergangsbereich zwischen vegetationslosen und mit Gebü‐ schen bestandenen Abschnitten.
Avifauna
Für die Avifauna wurde auf der Grundlage von örtlichen Begehungen zusätzlich zu den in diesem Rahmen erfassten Vogelarten das Habitatpotential des Plangebiets anhand der vorhandenen Biotoptypen, des Nahrungsangebotes und des Störungs‐ grades eingeschätzt.
Fledermäuse
Zur Abschätzung des Habitatpotentials für Fledermäuse wurde der Baumbestand auf das Vorhandensein potentieller Quartierstandorte (Spechthöhlen, Astabbrü‐ che, Rindenquartier, Spalten, Initialhöhlen) untersucht. Zudem erfolgte eine Ab‐ schätzung des Habitatangebots auf Basis des Vorkommens von Insekten als Nah‐ rungsquelle für Fledermäuse.
3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung
Das Planungsgebiet wird gegenwärtig als Parkplatz genutzt, der von der Victor‐ Gollancz‐Straße aus erschlossen wird. Die südlich an das Vorhabengebiet angren‐ zenden Bahntrassen liegen ca. 5 m höher als die Victor‐Gollancz‐Straße. Das Bau‐ grundstück ist auf der Südseite entsprechend angeböscht. Auf dem Bahngelände verläuft eine Bahnsteigüberdachung parallel zum Vorhabengrundstück.
Zwei im Plangebiet befindliche, ehemalige Bahnsteigdächer, ein Bahnsteig und eine Stützmauer entlang der Victor Gollancz‐Straße sind Kulturdenkmale nach § 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG). Sie sind Bestandteile der unter Schutz stehenden Sachgesamtheit Kulturdenkmal Hauptbahnhof Karlsruhe. Die denkmalgeschütz‐ ten Anlagen wurden nachrichtlich im zeichnerischen Teil dargestellt.
3.4 Eigentumsverhältnisse
Die in den Bebauungsplan einbezogenen Verkehrsflächen der Victor‐Gollancz‐ Straße befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Die Flächen des Vorhaben‐ gebiets befinden sich gegenwärtig noch im Eigentum der Deutschen Bahn AG, die mit dem Vorhabenträger einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der bei Erlangung des Baurechts wirksam wird.
3.5 Belastungen
3.5.1 Altlasten
Das Plangelände ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung „AA Victor‐Gollancz‐Straße“ und der Objekt‐Nummer 04108 im Bo‐ denschutz‐ und Altlastenkataster erfasst.
Des Weiteren befand sich auf dem Flurstück 19917/6 zwischen 1933 und 1955 eine Tankstelle. Genauere Informationen über die Lage der Tankanlagen und Zapfstel‐ len sind nicht bekannt.
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Auf dem Gelände wurden bereits technische Untersuchungen durchgeführt, die im Bericht der Sakosta CAU vom Dezember 2012 zusammengefasst sind.
Im Bereich des Parkplatzes liegen lokal erhöhte Konzentrationen von Polyzykli‐ schen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) vor. Im Bereich des Bahndamms wurden Verunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) nachgewie‐ sen. Der Gutachter sieht derzeit keine Gefährdung des Grundwassers, da die Ver‐ unreinigungen oberflächennah nachgewiesen wurden. Der untersuchte Gleis‐ schotter wies Herbizide auf.
Im gesamten Plangelände sind anthropogene Auffüllungen bekannt, die ebenfalls Schadstoffbelastungen aufweisen. Auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse ist eine technische Verwertung teilweise nicht möglich. Es ist mit Einstufungen bis >Z2 gemäß VwV Boden zu rechnen.
Zusätzliche orientierende abfallrechtliche Untersuchungen wurden im Rahmen des Baugrundgutachtens im Jahr 2018 durchgeführt. Es wurden keine bis geringe abfallrechtlich relevanten Konzentrationen in den Auffüllungen nachgewiesen (Einstufung in Z0 bis Z1.2 nach VwV Boden).
Aus fachtechnischer Sicht besteht auf dem Gelände derzeit kein weiterer Hand‐ lungsbedarf.
3.5.2 Immissionen
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Hauptbahnhof und den Bahngleisen sowie aufgrund der an das Plangebiet angrenzenden Straßen ist das Vorhaben erhebli‐ chen Lärmbelastungen ausgesetzt, die schon im Rahmen der städtebaulichen Kon‐ zeption berücksichtigt werden müssen.
Neben der auf die geplanten Nutzungen einwirkenden Lärmbelastung durch Ver‐ kehr war auch zu untersuchen, in welchem Umfang Lärmbelastungen durch das Vorhaben selbst bzw. durch die geänderte Verkehrssituation auf die angrenzende bestehende Bebauung entstehen.
Außerdem waren auch Belastungen durch Luftschadstoffe und Erschütterungen aus dem Bahnbetrieb sowie durch elektromagnetische Felder in die Abwägung mit einzustellen.
4. Planungskonzept
Lage des Vorhabens im Stadtgefüge
Das Vorhabengrundstück liegt im Stadtteil Südweststadt zwischen der Victor‐ Gollancz‐Straße im Norden und den Bahnflächen im Süden. Westlich und stirnsei‐ tig des Baugrundstücks verläuft die Schwarzwaldstraße als eine der städtischen Hauptverbindungsachsen. An der Schwarzwaldstraße liegt der Albtalbahnhof der Stadtbahnlinien. Nördlich der Victor‐Gollancz‐Straße stehen fünfgeschossige Wohn‐ und Geschäftshäuser, die räumliche Grenze zum Bahnhofplatz markiert ein siebengeschossiger Baukörper. Östlich grenzen die Gebäude des 1913 fertigge‐ stellten Hauptbahnhofs an.
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Zur Neugestaltung des ebenfalls 1913 entstandenen Bahnhofplatzes liegt ein Wettbewerbsergebnis vor, für das der Realisierungszeitraum noch nicht feststeht. Nach Umsetzung der Platzgestaltung wird von der Victor‐Gollancz‐Straße aus we‐ der mit dem Pkw (heute schon nicht möglich) noch mit dem Bus über den Bahn‐ hofplatz nach Osten gefahren werden können. Das Baugrundstück ist vom Bahn‐ hofplatz aus zu sehen, was die städtebauliche Bedeutung des Bauvorhabens unter‐ streicht.
Stadträumliches Konzept
Die Bebauung an der Victor‐Gollancz‐Straße ist als neues Stadtentree am Haupt‐ bahnhof von Karlsruhe konzipiert.
Die Gebäudefigur ist in der Form eines Mäanders geplant und in zwei Bereiche ge‐ gliedert. Im östlichen Grundstücksteil direkt am Bahnhof ist ein Hotel mit bis zu 200 Zimmern vorgesehen und bildet im Dialog mit dem bestehenden Gebäude nördlich der Victor‐Gollancz‐Straße ein Tor zum Bahnhofplatz. Im westlichen Teil des En‐ sembles ist ein Bürokomplex aus zwei Bauteilen vorgesehen, das den Auftakt des Stadtentrees räumlich akzentuiert. In den Erdgeschossen ergänzen Einzelhandel‐ und Gastronomieflächen das Nutzungsspektrum. Die Gebäude treten inklusive Ge‐ bäudesockel zur Victor‐Gollancz‐Straße hin mit sechs‐ bis acht Geschossen in Er‐ scheinung. Durch die variierenden Gebäudehöhen entsteht ein differenziertes Hö‐ henspiel in der Stadtsilhouette am Stadtentree.
Die Gebäudestruktur entwickelt sich aus dem städtebaulichen Kontext. Das Thema der bestehenden Stützmauer sowie der Sockelbereiche / Arkaden am Bahnhof‐ platz wird aufgegriffen und fortgeführt. Über einem durchgängigen Eingangsso‐ ckelgeschoss erheben sich drei Baukörper mit fünf bis sieben Geschossen. Durch diese Konzeption entstehen auf der Ebene 1 attraktive Gartenflächen, die den un‐ terschiedlichen Nutzungen zugeordnet werden. Zur Victor‐Gollancz‐Straße ent‐ stehen zu den bestehenden Wohn‐ und Geschäftshäusern attraktive öffnende Raumformen mit einladenden grünen Gartenhöfen. Die Victor‐Gollancz‐Straße er‐ hält eine neue räumliche Fassung und ein neues Gesicht.
Die Raumfigur mit den sich öffnenden Binnenräumen vernetzt die neue Bebauung mit dem stadträumlichen Umfeld. Von der Hotelterrasse auf der Ebene 1 eröffnet sich ein Blick auf den Schwarzwald sowie direkt durch das neue Tor an der Victor‐ Gollancz‐Straße auf den Bahnhofplatz. Im östlichen Teil des mittleren Bürogebäu‐ des öffnet sich die Gebäudefigur nach Süden mit Blick auf den Schwarzwald.
Ein gläsernes Schallschutzsegel schützt die Hofbereiche gegen den Außenlärm, ohne den Blick zu versperren. Im Zusammenspiel mit den geplanten Gebäuden bzw. Gebäudefassaden entsteht ein wirksamer Schallschutz, der auch den beste‐ henden Nutzungen an der Victor‐Gollancz‐Straße zu Gute kommt.
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Erschließung und Gebäudeorganisation
Die Erschließung des Gebäudekomplexes erfolgt über die Victor‐Gollancz‐Straße. Über das Sockelgeschoss werden die Zufahrt für die zweigeschossige Garage so‐ wie der Eingangsbereich des Hotels und der beiden Bürogebäude erreicht. Auch die Anlieferung des Hotelgebäudes über eine befahrbare Anlieferhalle erfolgt von hier aus. Alle Gebäude sind barrierefrei erschlossen.
Hotel und Büronutzungen sind so geplant, dass sie optional real teilbar sind. Die Gebäudetiefen sind so angelegt, dass innerhalb der Projektentwicklung unter‐ schiedliche Nutzungsszenarien unter Beibehaltung der stadträumlichen Qualität umgesetzt werden können.
Das geplante Hotelgebäude im Osten des Plangebiets bekommt einen geschütz‐ ten Vorplatz auf der Ebene 0, über den alle Bereiche erreicht werden können. Ent‐ ree, Bar‐ und Restaurantbereiche befinden sich auf der Ebene 0. In den darüber lie‐ genden Ebenen sind die Hotelzimmer untergebracht.
Die Bürogebäude sind kompakt erschlossen und so organsiert, dass Büroflächen in flexiblen Größen ab ca. 150 m² angemietet werden können.
Einzelhandel und Gastronomie in den Erdgeschossen ergänzen das Nutzungskon‐ zept.
Grünplanung / Freiraumkonzept
Das Freiraumkonzept für den Straßenraum der Victor‐Gollancz‐Straße ist abhän‐ gig von der Anordnung der geplanten Bushaltestellen und bleibt einem späteren Planungsverfahren vorbehalten. Die Bebauung schafft durch ihre Sockelzone eine klare Fassung des öffentlichen Straßenraums.
Auf dem Vorhabengrundstück selbst soll durch Pflanzungen im Bereich der nicht überbauten Flächen und der Dachflächen des geplanten Gebäudekomplexes eine angemessene Durchgrünung des Vorhabens entstehen. Dabei sind die arten‐ schutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Auf Ziffer 4.7.3 der Begründung wird verwiesen.
Grüne Architektur
Wichtiger Bestandteil des architektonischen Konzeptes ist die Einbeziehung von Grünstrukturen in die Gebäudeplanung. So gibt es teilweise eine intensive Dach‐ begrünung mit Terrassen auf dem Sockelgeschoss mit einem umfangreichen Be‐ satz an Sträuchern, Dachbegrünung im Bereich der sonstigen Dachflächen und Baumpflanzungen im Innenhof des Hotels und entlang der südlichen Grenze des Geltungsbereichs hin zu den Bahnflächen.
Denkmalschutz
Im Plangebiet befinden sich drei denkmalgeschützte Anlagen, deren Lage im zeichnerischen Teil nachrichtlich dargestellt ist. Es handelt sich um zwei Bahnstei‐ güberdachungen vom ehemaligen Gleis 104 und um eine Sandsteinmauer entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze.
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Die Sandsteinmauer ist denkmalpflegerisch zu dokumentieren, ihre Steine sind fachgerecht aufzuarbeiten und im Bereich des jetzigen Standortes in die Neube‐ bauung zu integrieren. Die Wiedererrichtung ist im Innenhof des konzipierten Ho‐ tels vorgesehen, so dass die Mauer wieder öffentlich für eine Großzahl Menschen erlebbar gestaltet ist.
Die beiden innerhalb des Plangebiets befindlichen Bahnsteigüberdachungen be‐ stehen aus insgesamt 7 Stützenträgern und der darauf befindlichen Bedachung aus asbesthaltigen Wellplatten mit innenliegender Entwässerungsrinne. Die Beda‐ chung selbst stammt nicht aus der ursprünglichen Bauzeit und ist fachgerecht zu entsorgen.
Die genieteten Stützenträger aus der Bauzeit des Bahnhofes sollen rückgebaut, fachgerecht aufgearbeitet und in unmittelbarem Bahnhofsumfeld wiedererrichtet werden. Als zukünftiger Standort ist das Gleis 101 vorgesehen. Durch den Wieder‐ einbau soll die dortige bestehende Überdachung in Richtung Westen vervollstän‐ digt werden. Entsprechende Verpflichtungen werden vertraglich zwischen Vorha‐ benträger und DB geregelt.
Der außerhalb des Grundstücks des Vorhabenträgers auf DB‐Gelände befindliche, östliche Überdachungsteil (Richtung Bahnhofsgebäude) ist zu erhalten und zu Las‐ ten des Grundstückseigners die Bedachung fachgerecht in ursprünglicher Form mit Holzlattung und Dachpappe zu erneuern.
Im Rahmen der Baumaßnahmen ist zu Lasten des Vorhabenträgers auch ein fach‐ gerechter Teilabbau und Wiederaufbau an der Originalposition zulässig, die Maß‐ nahmen sind denkmalpflegerisch zu begleiten.
Ergänzende Regelungen erfolgen im Rahmen des Durchführungsvertrags.
Brandschutzkonzept
Für das Bürogebäude wird eine geschossweise Einteilung in voraussichtlich ein bis vier Nutzungseinheiten mit ca. 1200 m² pro Geschoss (einteilbar in Einheiten < 400 m² bzw. gemäß Brandschutzkonzept) und die Erschließung durch zwei respektive drei Treppenräume mit Fluranbindung umgesetzt. Im mittleren Bürogebäude sind zwei Treppenräume vorgesehen, die die Regelgeschosse mit je ca. 600 m² ent‐ fluchten. Die Einteilung in Einheiten < 400 m² bzw. gemäß Brandschutzkonzept er‐ laubt Open‐Space‐Flächen ohne Sprinklerung des Gebäudes.
In den Obergeschossen des Hotels sind Treppenraum und Fluchttreppe über einen notwendigen Flur verbunden, so dass hier lediglich eine Flurtür zu berücksichtigen ist. Die Anbindung der Treppenräume an die Freiflächen bzw. das Geländeniveau ist gewährleistet. Die Anbindung an die Freiflächen erfolgt entweder direkt auf dem Höhenniveau der Victor‐Gollancz‐Straße oder über die Dachflächen im 1. OG.
Die Garagenflächen sowie die nicht über Fenster/Schächte frei zu entrauchenden Flächen erhalten eine Sprinklerung. Eine mechanische Entrauchung von Heißrauch ist dadurch nicht erforderlich.
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4.1 Art der baulichen Nutzung
Aufgrund der attraktiven Lage in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs soll das Plangebiet als Standort für Büronutzungen und Betriebe des Beherbergungsge‐ werbes entwickelt werden. In der Sockelzone des Gebäudekomplexes sollen er‐ gänzende gewerbliche Nutzungen wie Einzelhandelsbetriebe und Unternehmen der Gastronomie angesiedelt werden, die ebenfalls von der zentralen Lage profi‐ tieren können.
Innerhalb des Plangebiets sind folgende Nutzungen zulässig:
Büro‐ und Geschäftsgebäude,
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe,
Schank‐ und Speisewirtschaften,
Fahrradgaragen,
die zu den obengenannten Nutzungen gehörigen Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze gegebenenfalls auch als gewerbliches Parkhaus.
Die Zulässigkeit von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und von Büro‐ und Geschäftsgebäuden sichert die Umsetzung der geplanten Hauptnutzungen, beste‐ hend aus einem Hotel und zwei Bürogebäuden. Da sich im Bahnhofsumfeld auch jetzt schon Bürogebäude und Beherbergungsbetriebe befinden, kann man davon ausgehen, dass sich die geplanten Nutzungen gut in das städtebauliche Umfeld einfügen werden.
Auch Schank‐ und Speisewirtschaften gibt es im Umfeld des Bahnhofplatzes be‐ reits. Ein zusätzliches Angebot in diesem Bereich bildet eine gute Ergänzung zu den geplanten Hauptnutzungen und stärkt den angestrebten urbanen, gemischt genutzten Charakter des Bahnhofsumfeldes.
Auch ist das Bahnhofsumfeld durch kleinflächigen Einzelhandel geprägt, dessen Zulässigkeit auch im Bereich des Plangebiets ermöglicht werden soll. Deshalb wird im beschränkten Umfang auch Einzelhandel zugelassen (nicht großflächige Einzel‐ handelsbetriebe), wobei im Durchführungsvertrag gesichert wird, dass pro Betrieb eine Verkaufsfläche von 700 m² nicht überschritten wird, um einen für den Standort verträglichen Maßstab zu wahren. Dem gleichen Ziel dient die über den Durchfüh‐ rungsvertrag geregelte Beschränkung der Gesamtverkaufsfläche auf maximal 1200 m².
In Hinblick auf den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche werden zentrenrele‐ vante Sortimente entsprechend der derzeit gültigen „Märkterichtlinien der Stadt Karlsruhe“ (Stand 2014, Flächennutzungsplan) ausgeschlossen.
Der festgesetzte Katalog zulässiger Nutzungen spiegelt die gewünschte städte‐ bauliche Entwicklung im Plangebiet wieder. Abweichende Nutzungen wie zum Beispiel Vergnügungsstätten sind demnach nicht zulässig, was ergänzend auch im Durchführungsvertrag geregelt wird.
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Im Rahmen des Vorhabens soll auch ‐ zusätzlich zu den baurechtlich notwendigen Fahrradstellplätzen für das Vorhaben selbst ‐ eine öffentlich nutzbare Fahrradga‐ rage mit ca. 100 Plätzen errichtet werden, um zusätzlichen Parkraum für Fahrräder im Umfeld des Bahnhofes zu schaffen. Deshalb werden auch Fahrradgaragen unter die im Sondergebiet zulässigen Nutzungen aufgenommen.
4.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Ge‐ schossflächenzahl (GFZ) und die Wandhöhe bestimmt, wobei jeweils der Maximal‐ wert festgesetzt wird.
Grundflächenzahl
Um das Wettbewerbsergebnis umsetzen zu können, wird eine maximale Grundflä‐ chenzahl von 0,95 festgesetzt. Damit liegt die GRZ über dem nach § 17 BauNVO für urbane Gebiete und sonstige Sondergebiete vorgesehenen Maximalwert von 0,8 – aber unter der in Kerngebieten zulässigen GRZ von 1,0.
§ 17 Abs. 2 BauNVO ermöglicht eine Überschreitung der in Absatz 1 aufgeführten Obergrenzen aus städtebaulichen Gründen, wenn die Überschreitung durch Um‐ stände ausgeglichen ist oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die si‐ chergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn‐ und Ar‐ beitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Die städtebauliche Verträglichkeit der Dichte wurde im Wettbewerb überprüft. Sie trägt gleichzeitig dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden Rechnung.
Die festgesetzte GRZ resultiert in erster Linie aus dem schmalen Grundstückszu‐ schnitt und der Ausbildung eines durchgängigen Sockelgeschosses, das sich in der Höhe an der bestehenden Böschung zur Bahn orientiert und nach Norden hin den Straßenraum der Victor‐Gollancz‐Straße räumlich fasst. Da der durchgängige So‐ ckel nur eingeschossig ausgebildet ist und sich in die bestehende Geländesituation einfügt, bleiben die gesunden Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse bei der bestehenden Bebauung gewahrt. Durch die klare räumliche Kante zur Victor‐Gollancz‐Straße mit gemischt genutzten Erdgeschossflächen trägt das Vorhaben auch in der vorlie‐ genden Dichte insgesamt zur Aufwertung des bestehenden Straßenraums bei.
Auch die ausgesprochene Lagegunst der Fläche in unmittelbarer Nähe des Bahn‐ hofs spricht für eine möglichst optimale Ausnutzung der Fläche.
Ergänzend ist zu sagen, dass die bereits im Rahmen des vorgeschalteten Wettbe‐ werbsverfahrens vorgegebene mögliche Realteilung des Gebäudekomplexes in se‐ parate Grundstücke für die Nutzungen Bürogebäude und Hotel dazu führt, dass bei einem Teilgrundstück eine GRZ von annähernd 0,95 erreicht wird. Bei gemeinsa‐ mer Betrachtung der Grundstücke wird eine GRZ von 0,9 eingehalten.
Um nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt durch den erhöhten Versiegelungs‐ grad des Bodens entgegenzuwirken, werden folgende Maßnahmen getroffen.
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Es wird festgesetzt, dass die Dachflächen ‐ mit Ausnahme eines Anteils für Terras‐ senflächen und Technikflächen ‐ zu begrünen sind. Dabei wird für die Decke des Erdgeschosses eine Substratstärke festgesetzt, die eine intensive Begrünung er‐ möglicht, für die sonstigen Dächer eine extensive Begrünung. Auf diese Weise wird die Durchgrünung des Gebietes gestärkt, der Abfluss des Niederschlagswassers wird verzögert und die Kanalisation so entlastet.
Insgesamt vereinigt die vorliegende, im Rahmen der vorgeschalteten Mehrfachbe‐ auftragung gefundene Lösung, aus städtebaulicher Sicht die städtebaulichen Be‐ lange der Schaffung eines neuen Stadtentrees unter Berücksichtigung der eben‐ falls beachtlichen schalltechnischen Belange.
Angesichts der vorher genannten Punkte kann insgesamt von gesunden Wohn‐ und Arbeitsverhältnissen ausgegangen werden und es erscheint somit vertretbar, die Überschreitung der GRZ bis zu einem Wert von 0,95 zuzulassen, um das ge‐ plante Projekt verwirklichen zu können und damit eine bisher brachliegende Fläche an einem stadträumlich wichtigen Punkt zu entwickeln.
Höhe der baulichen Anlagen
Die im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhen beziehen sich auf die im zeich‐ nerischen Teil als absolute Höhen über Normalhöhennull (NHN) festgesetzte Be‐ zugshöhe. Die Bezugshöhe entspricht der Bestandshöhe der Victor‐Gollancz‐ Straße an der festgesetzten Stelle. Die im zeichnerischen Teil festgesetzten Wand‐ höhen orientieren sich an den im VEP dargestellten Höhen. Sie ermöglichen eine Bebauung, die zur Victor‐Gollancz‐Straße mit maximal sechs bis acht Geschossen in Erscheinung tritt.
Die Höhe des Hotelgebäudes orientiert sich an der Höhe der bestehenden Bebau‐ ung am Bahnhofplatz nördlich der Victor‐Gollancz‐Straße und schafft im Zusam‐ menspiel mit dieser eine neue Torsituation bzw. eine räumliche Fassung des Bahn‐ hofplatzes. Das Bürogebäude im Westen bildet den Auftakt des neuen Stadt‐ entrees und schafft räumliche Bezüge zu der geplanten, räumlich wirksamen Be‐ bauung südlich des Bahnhofs.
Durch die festgesetzten Baugrenzen in Verbindung mit den festgelegten maxima‐ len Wandhöhen werden auch Durchblicke zwischen den drei Baukörpern gesichert, die auf der gemeinsamen Sockelebene sitzen. Dies trägt zur Gliederung des Ge‐ samtbaukörpers bei und berücksichtigt die Belichtungssituation der nördlich gele‐ genen Bestandsgebäude.
Die baurechtlich erforderlichen Abstandsflächen zu den benachbarten Bestands‐ gebäuden nördlich der Victor‐Gollancz‐Straße werden eingehalten. Die Verschat‐ tung der Bestandsgebäude durch den geplanten Gebäudekomplex wurde im Rah‐ men einer Verschattungsstudie geprüft, deren Ergebnisse unter Ziffer 4.8.3 der Be‐ gründung dargestellt sind.
Geschossflächenzahl
Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens ist auch unter Berücksichtigung einer op‐ tionalen Teilung der Fläche für Hotel und Bürogebäude in separate Grundstücke eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,0 erforderlich.
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Der Wert liegt über dem in der BauNVO für Sondergebiete vorgesehenen Maximal‐ wert von 2,4 und über der für urbane Gebiete und Kerngebiete genannten Ober‐ grenze von 3,0. Die erforderliche GFZ ergibt sich aus der oben genannten Über‐ schreitung der GRZ und den festgesetzten maximalen Wandhöhen, deren Festle‐ gung für die Umsetzung des aus der Mehrfachbeauftragung hervorgegangenen Siegerentwurfes notwendig ist.
Zur Begründung der festgesetzten Geschossflächenzahl ist hier wie schon bei der Grundflächenzahl auf die Lagegunst des Plangebiets in einer zentralen urbanen Lage hinzuweisen, wo auch vor dem Hintergrund des im Baugesetzbuch geforder‐ ten sparsamen Umgangs mit Grund und Boden eine optimierte Flächennutzung grundsätzlich sinnvoll erscheint. In diesem Zusammenhang wird auch auf das für die Flächen südlich des Hauptbahnhofs geltende Baurecht verwiesen, dessen Hö‐ henentwicklung das vorliegende Vorhaben noch übersteigt.
Außerdem ist die Gliederung des Baukörpers hervorzuheben, der mit seinen Durchblicken und den gestaffelten Höhen ‐ bei einer guten Raumausnutzung zur Victor‐Gollancz‐Straße hin – der Bestandsbebauung ausreichend Luft und Licht lässt und sich verträglich in das städtebauliche Umfeld einfügt. Dies wurde auch bei der Entscheidung der vorgeschalteten Mehrfachbeauftragung gewürdigt.
Die städtebauliche Randlage des Vorhabens an den offenen Bahnflächen trägt ebenfalls dazu bei, dass Konflikte des geplanten Vorhabens mit der Bestandsbe‐ bauung vermieden werden.
Somit kann mit Verweis auf die oben aufgeführten Gründe insgesamt davon aus‐ gegangen werden, dass im Plangebiet und der Umgebung bei der Umsetzung des Vorhabens weiterhin gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnissen herrschen.
4.3 Bauweise und Abstandsflächen
Festgesetzt wird die abweichende Bauweise. In der abweichenden Bauweise dür‐ fen die Gebäude auch ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden. Gebäude‐ längen über 50 m sind zulässig.
Die festgesetzte Bauweise sichert die Umsetzung des Vorhabens als zusammen‐ hängendes Gebäudeensemble auf zwei separaten Grundstücken für die Hotel‐ und die Büronutzung und die Realisierung der städtebaulich angestrebten Torsituation im Übergang zum Bahnhofplatz. Im Zusammenspiel mit den festgesetzten Bau‐ grenzen und Wandhöhen ist eine maßstäbliche Gliederung des Baukörpers gesi‐ chert.
In Anlehnung an die in Gewerbegebieten zulässigen Abstandsflächen beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,125 der Wandhöhe. Unter Berücksichtigung der fest‐ gesetzten Bauweise und Baulinien werden die nach LBO erforderlichen Abstands‐ flächen im Wesentlichen eingehalten. Lediglich im östlichen Teilbereich des ge‐ planten Hotels werden bei der rückwärtigen Grenze zum Bahngelände die erfor‐ derlichen Abstandsflächen unterschritten. Da dadurch jedoch weder gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse noch die Betriebsabläufe der Bahn beeinträchtigt werden, erscheint die Überschreitung der Abstandsflächen in diesem beschränk‐
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ten Umfang vertretbar. Aus diesem Grund wird festgesetzt, dass in dem im zeich‐ nerischen Teil festgesetzten Bereich die Gebäude auch ohne Einhaltung der Ab‐ standsflächen errichtet werden dürfen. Im Übrigen werden die Abstandsflächen nach LBO eingehalten. Sämtliche Mindestabstände zu den Bahnanlagen und Inge‐ nieurbauwerken der Bahn sind vollumfänglich berücksichtigt.
4.4 Überbaubare Grundstücksflächen
Die festgesetzten Baugrenzen sichern zusammen mit den maximalen Wandhöhen die im VEP dargestellte Grundstruktur der geplanten Bebauung mit den für die nördlich anschließende Bebauung städtebaulich wichtigen Durchblicken. Die fest‐ gesetzten Baulinien sichern die angestrebte Torsituation beziehungsweise die räumliche Fassung des Bahnhofplatzes.
4.5 Erschließung
4.5.1 ÖPNV
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Hauptbahnhof ist das Plangebiet durch den ÖPNV optimal erschlossen.
Die Planung berücksichtigt, dass zukünftig im Bereich der Victor‐Gollancz‐Straße vier neue, barrierefrei ausgebaute Haltestellen für Linienbusse der Verkehrsbe‐ triebe Karlsruhe angeordnet werden müssen (Wettbewerb Bahnhofplatz). Die Busse (auch Gelenkbusse bis 18 m Länge) sollen im 20‐Minuten‐Takt fahren. Die im Bereich der Haltestellen vorgesehenen Überdachungen müssen zu gegebener Zeit – wie auch die Haltestellen und der Kreisverkehrsplatz – über ein gesondertes Planungsverfahren realisiert werden.
Die Notwendigkeit der Anlage von Bushaltestellen resultiert aus dem von den Ver‐ kehrsbetrieben Karlsruhe beabsichtigten barrierefreien Umbau der Straßenbahn‐ haltestelle Hauptbahnhof. Hier soll das Höhenniveau der Bahngleise bei gleichzei‐ tiger Beibehaltung der Höhe der Bahnsteige umgestaltet werden. Hierzu ist eine Verbreiterung der bisherigen Straßenbahnhaltestelle notwendig. Zudem können zukünftig keine Busse mehr in der Straßenbahnhaltestelle halten bzw. Fahrgäste ein‐ und aussteigen. Durch die Verbreiterung kann zudem im Zuge der Bahnhof‐ straße keine Haltestelle mehr wie heute eingerichtet werden.
Als separate Anlage zur Begründung wird eine mögliche Verteilung der benötigten Haltestellen in Abstimmung mit den verkehrlichen Randbedingungen des geplan‐ ten Gebäudekomplexes (Anlieferung) dargestellt. Ziel dabei ist der Nachweis, dass die Anordnung von vier Bushaltebuchten unter Berücksichtigung des Vorhabens grundsätzlich machbar ist.
Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans und im Vorhaben‐ und Erschließungs‐ plan wird lediglich der bestehende Straßenraum dargestellt, da der Zeitpunkt der Verlegung der Haltestellen und deren Ausformung und Lage noch nicht hinrei‐ chend konkret sind. Deshalb umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans ne‐ ben dem Vorhabengrundstück nur die erforderlichen Zufahrtsbereiche zu dem ge‐ planten Gebäudekomplex. Die Umgestaltung des Straßenraums der Victor‐ Gollancz‐Straße unter Berücksichtigung der geplanten Haltestellen bleibt einem separaten Planungsverfahren vorbehalten. Dieses umfasst auch eine mögliche
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Überdachung der geplanten Haltestellen sowie die zukünftige Anordnung von Baumstandorten in der Victor‐Gollancz‐Straße.
4.5.2 Motorisierter Individualverkehr
Die Erschließung der geplanten Bebauung erfolgt über die Victor‐Gollancz‐Straße. Die Garagenzufahrt und die Anlieferung für das Hotel können sowohl von Westen (Schwarzwaldstraße) als auch von Osten (Bahnhofplatz) aus erreicht werden.
Zur Klärung der verkehrstechnischen Belange wurde vom Büro Koehler & Leutwein GmbH und Co. & KG aus Karlsruhe eine verkehrstechnische Untersuchung durch‐ geführt. Die Ergebnisse der Untersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Entsprechend aktuellen Ansätzen zur Verkehrserzeugung ist davon auszugehen, dass durch die geplanten Nutzungen ca. 350 Fahrten werktags jeweils im Ziel‐ und Quellverkehr entstehen werden.
Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Bahnhofvorplatzes und Verle‐ gung der Bushaltestellen in die Victor‐Gollancz‐Straße soll der Knoten Schwarz‐ waldstraße/Victor‐Gollancz‐Straße zum Kreisverkehrsplatz umgebaut werden.
Somit ist es zukünftig möglich, auch von der Schwarzwaldstraße links in die Victor‐ Gollancz‐Straße einzubiegen. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen orientiert sich vornehmlich zur Schwarzwaldstraße, über welche die weitere Verteilung erfolgt. Unter Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsbelastungen aus dem Bebau‐ ungsplangebiet südlich des Hauptbahnhofs und Güterbahnstraße sowie allgemei‐ nen Verkehrszuwächsen bis zum Zieljahr 2030 kann auch unter Berücksichtigung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens aus dem Bebauungsplangebiet „Victor‐ Gollancz‐Straße“ die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage Schwarzwaldstraße / Victor‐Gollancz‐Straße nachgewiesen werden.
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen aus dem Bebauungsplangebiet wird somit zu keinen maßgeblichen Verschlechterungen im Verkehrsablauf im engeren Untersu‐ chungsbereich führen.
Der Realisierungszeitraum für den Kreisverkehrsplatz steht noch nicht fest und bleibt einem späteren Planungsverfahren vorbehalten. Die erforderlichen Ver‐ kehrsflächen für die Umsetzung des Kreisverkehrsplatzes sind gesichert.
Im Bereich des geplanten Kreisverkehrsplatzes wurde ein Zufahrtsverbot auf das Vorhabengrundstück festgesetzt, um möglichen Konfliktsituationen vorzubeugen.
Die Anlieferung der geplanten Gebäude erfolgt im Wesentlichen über zwei Punkte. Für die beiden Bürogebäude wird eine Anlieferungsmöglichkeit im Bereich der Zu‐ und Abfahrt für die Tiefgarage vorgesehen. Die Anlieferung erlaubt Lkw die Ein‐ fahrt für die Versorgung der Ladengeschäfte sowie der Büronutzungen. Das Hotel erhält eine eigene Anlieferzone für Lkw.
Davon räumlich getrennt wird die Hotelvorfahrt angeordnet. Für diese wird im Be‐ stand die Fläche von drei Pkw‐Haltebuchten reserviert. Die Vorfahrt ist für die Pkw‐ Vorfahrt zum Be‐ und Entladen und zudem als Einfahrt in den Hotelhof ausgelegt. Im Rahmen des gesonderten Planungsverfahrens zur Neuordnung der geplanten
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Bushaltestellen wird die Fläche, soweit für die Anordnung der Haltebuchten erfor‐ derlich, reduziert. Die Einfahrt in den Hotelhof bleibt jedoch dauerhaft gewährleis‐ tet.
4.5.3 Ruhender Verkehr
Für die geplanten Nutzungen sind die erforderlichen Stellplätze entsprechend den Werten der Verwaltungsvorschrift VwV Stellplätze vom 28.05.2015 nachzuweisen. Aufgrund der optimalen Anbindung an das ÖPNV‐Netz in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof kann für gewerbliche Nutzungen der maximale ÖPNV‐Bonus (Re‐ duzierung auf 40 %) angenommen werden. Fahrradstellplätze sind gemäß LBO bzw. VwV Stellplätze nachzuweisen.
Die erforderlichen Pkw‐Stellplätze werden in einer zweigeschossigen Garage nachgewiesen. Insgesamt sind ca. 121 Stellplätze für Pkw und ca. 253 Fahrradstell‐ plätze vorgesehen.
Damit werden im Rahmen des Vorhabens ca. 100 zusätzliche Fahrradstellplätze („Fahrradparkhaus“) geschaffen, um einen Beitrag zu einer weiteren Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel an strategisch wichtiger Stelle zu leisten. Ent‐ sprechend wurde diese Nutzung unter den Festsetzungen zur Art der Nutzung be‐ rücksichtigt.
4.5.4 Geh‐ und Radwege
Das Plangebiet wird für Radfahrer und Fußgänger barrierefrei über die Victor‐ Gollancz‐Straße erschlossen.
4.5.5 Ver‐ und Entsorgung
Die Ver‐ und Entsorgung des Plangebiets erfolgt im Anschluss an das bestehende Ver‐ und Entsorgungsnetz in der Victor‐Gollancz‐Straße und der Schwarzwald‐ straße. Die Versorgung mit Heizenergie erfolgt über die bestehende Fernwärme‐ leitung in der Victor‐Gollancz‐Straße.
Entwässerung Die Entwässerung des Vorhabengrundstücks erfolgt im Mischsystem.
Im Bereich des Vorhabengrundstücks liegen auf dem Flurstück Nr. 19917/4 Kanäle DN 700 und DN 800. An diese Kanäle sind Entwässerungsanlagen der Deutschen Bahn angeschlossen. Ein Verzicht auf diese Kanäle ist möglich, da alle Hausentwäs‐ serungsanlagen der DB AG auf Kosten des Vorhabenträgers verlegt und an die Ka‐ nalisation in der Victor‐Gollancz‐Straße angeschlossen werden. Eventuell ange‐ schlossene Straßenabläufe müssen entsprechend den Hausentwässerungsanlagen der DB AG auf Kosten des Vorhabenträgers umgeschlossen werden. Eine entspre‐ chende vertragliche Vereinbarung zwischen DB AG und Vorhabenträger wurde be‐ reits geschlossen.
Die öffentliche Kanalisation zwischen Schacht 5528113 und Schacht 55280003 wird auf Kosten des Vorhabenträgers rückgebaut beziehungsweise verdämmt werden. Dies wurde zwischen Leitungsträger und Vorhabenträger bereits abgestimmt und wird entsprechend vertraglich fixiert.
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Niederschlagswasser Zu berücksichtigen ist zunächst, dass das Plangebiet im Bereich der Wasserschutz‐ zone III A des Wasserwerks Durlacher Wald in Karlsruhe – Südwest liegt. Die aktu‐ elle Schutzgebietsverordnung in Bezug auf die Nutzung und Behandlung von Flä‐ chen im Schutzgebiet sind zu beachten, der Grundwasserschutz ist vollumfänglich zu berücksichtigen.
Laut Schutzgebietsverordnung Durlacher Wald § 6 ist in der Zone III A das Versi‐ ckern von Abwasser verboten. Nach § 54 WHG ist Abwasser das von Niederschlä‐ gen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abflie‐ ßende Wasser (Niederschlagswasser).
Bei dem geplanten Vorhaben soll auf eine Versickerung des anfallenden Nieder‐ schlagswassers verzichtet werden (hoher Überbauungsgrad, Bodenverhältnisse). Als Kompensationsmaßnahme sind Gründächer vorgesehen, die das Nieder‐ schlagswasser puffern und verzögert in die Kanalisation einleiten. Unabhängig da‐ von ist vorgesehen, dass schadstoffbelastete Auffüllungen im Rahmen der Bau‐ maßnahmen mittels Bodenaustausch entfernt werden. Zur Einschätzung der zu er‐ wartenden Belastungen im Boden wurde ein Gutachten erstellt, dessen Inhalte zu‐ sammenfassend unter Ziffer 4.8.4 der Begründung dargestellt sind.
Die zulässige Gesamteinleitmenge beträgt ‐ bezogen auf das Gesamtgrundstück ‐ 85 l/s. Um den Einleitgrenzwert einzuhalten, ist zusätzlich zur Begrünung der Dä‐ cher eine planmäßige Regenwasserrückhaltung auf den Massivdächern erforder‐ lich. Diese werden statisch entsprechend der erforderlichen Wasseranstauhöhe be‐ messen, die in der Regel geringer als die zu berücksichtigende Schneelast ist. Der Anschluss der jeweiligen Realteile erfolgt an die städtische Mischwasser‐Kanalisa‐ tion in der Victor‐Gollancz‐Straße.
Stromversorgung
Am westlichen Rand verläuft innerhalb des Plangebietes eine 20‐kV‐Kabelstrasse. Konflikte mit der geplanten Bebauung sind nicht zu befürchten. Die Kabeltrasse ist technisch, sowie bei einer Veräußerung der Flächen darüber hinaus dinglich, zu si‐ chern oder auf Rechnung des Veranlassers umzulegen.
Fernwärme
Im Straßenbereich der Victor‐Gollancz‐Straße ist im Bereich der Tiefgaragenzu‐ fahrt und Anlieferung Infrastruktur der Fernwärme vorhanden. Diese Leitungen sind im Rahmen der Umsetzung vor Beschädigung zu schützen. Die Energieversor‐ gung der Gebäude ist über Fernwärme vorgesehen.
Kommunikations‐ und Informationstechnik
Am westlichen Grundstücksende, jedoch außerhalb des Baufeldes, sind teilweise erdverlegte CU‐FM‐Kabel sowie LWL‐Kabel in Schutzrohren verlegt. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Ein Überbauen der Trassen ist nicht erlaubt. Zur dauerhaften Sicherung wurde in diesem Bereich ein Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers festgesetzt.
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Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt über die Victor‐Gollancz‐Straße. Die erforderlichen Aufstellflächen für Abfallbehälter werden im Erdgeschoss innerhalb der Gebäude bzw. der privaten Grundstücksflächen nachgewiesen. Für die Büronutzung werden Abfallsammelräume im Gebäude vorgehalten, aus denen die Behälter vom Entsor‐ ger direkt abgeholt werden können. Für das Hotel sind die Behälter durch den Nut‐ zer am Leerungstag auf privater Fläche (zum Beispiel in der Hotel‐/LKW‐Andie‐ nungszone) zur Leerung bereit zu stellen.
Bahnflächen Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Plangebietes zur Bahn ist eine besonders enge Abstimmung des Vorhabens mit der Bahn erforderlich, insbesondere auch während der Bauphase. Diese Themen werden in einer separaten Baudurchfüh‐ rungsvereinbarung zwischen DB Netz AG und Vorhabenträger geregelt werden. Neben den allgemeingültigen Punkten wurden für dieses Vorhaben folgende The‐ men identifiziert:
- Leitungsumverlegung der vorhandenen Gleis‐ und Bahnsteigentwässerungen DB (max. DN 300) im August/September 2018,
- Gestattung der geplanten Bahndamm‐Abgrabung und Verbaumaßnahmen inkl. verbleibender Rückverankerung auf DB‐Grundstück,
- Eventuelle Nutzung von grenznahen DB‐Flächen in der Bauphase, - Übernahme der Abstandsflächen der geplanten Bäume entlang der südlichen
Grundstücksgrenze auf Gelände der DB => Dienstbarkeit, - Gestattung der regelmäßigen Reinigungsmöglichkeit Schallschutzwand &
Fassaden über Südseite/DB‐Gelände, - Regelung/Ablauf von Rückbau/Einlagerung/Wiedererrichtung von auf dem
Gelände befindlichen Denkmälern (Schnittstellenliste), - Fixierung der maximal zulässigen Stromstärke für grenznahe Speiseleitungen
der DB (= Limitierung der elektromagnetische Strahlung), - Regelung zur Zaunstellung entlang der Grundstückgrenzen DB/VGS GmbH, - Umgang mit eventuellen, im Kaufvertrag nicht geregelten DB‐Leitungen auf
den Baugelände, - Regelungen zu (Teil‐) Sperrungen der Victor‐Gollancz‐Straße während der
Bauphase wegen eventueller Schienenersatzverkehre der DB.
Alle vorgenannten Themen befinden sich bereits in Abstimmung mit der DB, Kon‐ flikte oder gar Hindernisse für das Vorhaben ergeben sich jedoch nicht.
In den vorhandenen Bahndamm darf nur nach Abschluss einer Baudurchführungs‐ vereinbarung eingegriffen werden. Mit der Planung und Begleitung der Ausfüh‐ rung ist ein für Maßnahmen an DB‐Anlagen zugelassenes Ingenieurbüro beauf‐ tragt. Auch der Durchführungsvertrag wird hierzu Regelungen enthalten.
Über den Abschluss der o.g. Baudurchführungsvereinbarung vor Beginn von Bau‐ arbeiten wird der Vorhabenträger mit der DB Netz AG, Immobilienmanagement sicherstellen, dass der Betrieb oder die Anlagen der DB Netz AG während der Bau‐ maßnahme nicht beeinträchtigt oder beschädigt werden.
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Insgesamt wird zudem sichergestellt, dass sich aus der Bebauung keine negativen Einflüsse für den Bahnbetrieb ergeben. Dies gilt sowohl temporär für die Bautätig‐ keit (beispielsweise durch Staubwirkung), als auch permanent für die Zeit nach der Bautätigkeit, in diesem Fall beispielsweise durch Beleuchtung.
In den Stellungnahmen der Bahn wurden u.a. Hinweise zu erforderlichen Sicher‐ heitsmaßnahmen, Informationen zum Leitungsbestand, Hinweise zum Umgang mit Baumaschinen und zur Umsetzung von Pflanzungen gegeben.
Ferner wurde festgestellt, dass die sich aus dem Bahnbetrieb und der Unterhaltung der Anlagen der DB Netz AG ergebenden Immissionen entschädigungslos zu dul‐ den sind. Dazu gehören Lärm, Bremsstaub, Erschütterungen und ggf. elektrische Beeinflussung durch magnetische Felder.
Die aus dem Bahnbetrieb resultierenden Immissionen sind im Rahmen der für den Bebauungsplan erstellten Gutachten umfangreich berücksichtigt worden und in den Bebauungsplan eingeflossen.
Hinsichtlich weiterer Vorgaben aus dem Bahnbetrieb auf das Vorhaben wird auf den Durchführungsvertrag verwiesen.
Energetisches Konzept Die Gebäude werden entsprechend den Vorgaben der EnEV 2016 umgesetzt. Die Energieversorgung erfolgt über Fernwärme im Anschluss an die bestehende Fern‐ wärme‐Versorgungsleitung in der Victor‐Gollancz‐Straße.
Der Vorhabenträger strebt für die Bebauung eine Zertifizierung nach dem DGNB Standard „Gold“ (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) an. Bei der geplanten Optimierung der Nachhaltigkeit der Bebauung werden auch die Ziele des Klimaschutzes berücksichtigt. Bei dem Pre‐Check zur Zertifizierung, der 2017 durchgeführt wurde, wurde die Zertifizierung des Vorhabens als Gold‐Standard in Aussicht gestellt.
4.6 Gestaltung
Fassaden
Die Gebäude des Hotels und der Bürogebäude bilden ein Ensemble, so dass ein ein‐ heitliches architektonisches Bild am Stadtentree zum Hauptbahnhof entsteht. In‐ nerhalb dieses städtebaulichen Rahmens erhält jede Gebäudefassade ‐ seiner Nut‐ zung entsprechend ‐ ein eigenständiges Gesicht. Die Fassaden des durchlaufenden Sockelgeschosses sind aufgrund des urbanen Standorts einheitlich als Betonfassa‐ den in hellem bearbeitetem Beton vorgesehen, die Fassaden der aufgehenden Baukörper erhalten mehr Eigenständigkeit. Angestrebt wird insgesamt ein helles Erscheinungsbild.
Die Plastizität der Fassaden kann durch Fensterlaibungen bzw. plastische Vor‐ und Rücksprünge betont und variiert werden. Dadurch entsteht eine große Varianz bei gleichem Grundduktus.
Insbesondere bei den nach Süden gerichteten transparenten Lärmschutzwänden sind auch die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. Zur Vermeidung des
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Vogelschlagrisikos sind vergleichbare wirksame Maßnahmen zu ergreifen wie z.B. eine Bedruckung mit geeigneten Rastern.
Gestaltung der unbebauten Flächen
Zur Sicherung einer ausreichenden Durchgrünung und eines geordneten Erschei‐ nungsbildes des Gebäudekomplexes wird festgesetzt, dass die nicht überbaubaren privaten Grundstücksflächen, soweit sie nicht für Stellplätze, Zugänge und Neben‐ anlagen benötigt werden, als Vegetationsfläche anzulegen und dauerhaft zu pfle‐ gen sind. Bei Flächen, die mit Maßnahmen zum Artenschutz belegt sind, muss die Pflege den artenschutzrechtlichen Belangen angepasst werden.
Gestaltung der Aufstellflächen für Abfallbehälter
Zur Sicherung eines attraktiven Straßenbildes wird festgesetzt, dass Abfallbehäl‐ terstandplätze, sofern diese von öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen sind. Werbeanlagen Zur Sicherung eines attraktiven Stadtbildes werden Werbeanlagen auf ein verträg‐ liches Maß beschränkt und der Anbringungsort geregelt. Besonders aggressive Werbeformen (Blinkleuchten, Laufschriften o.ä.) werden ausgeschlossen. Die Festsetzungen tragen der Bedeutung des direkt am Bahnhofsplatz gelegenen Vor‐ habens für das Stadtbild Rechnung und ermöglichen eine adäquate Werbung für das Hotel. Einfriedigungen Durch die Ausbildung einer baulichen Kante zur Victor Gollancz‐Straße und die aus artenschutzrechtlichen Gründen vorgesehenen Steinriegel entlang der Schwarz‐ waldstraße kann bis auf die Grenze zum Gleiskörper der Bahn auf Einfriedigungen verzichtet werden. Für diese Seite werden Einfriedigungen als Metallgitterzäune bis zu einer Höhe von maximal 2 m zugelassen. Außenantennen Um das Ortsbild durch eine Vielzahl von Antennenanlagen an der Fassade nicht zu beeinträchtigen, wird festgesetzt, dass pro Gebäude nur eine Gemeinschaftsan‐ tennenanlage oder Satellitenantenne zulässig ist.
Niederspannungsfreileitungen
Zur Sicherung eines geordneten Straßenbildes wird festgesetzt, dass Niederspan‐ nungsfreileitungen unzulässig sind.
4.7 Grünordnung / Eingriff in Natur und Landschaft / Artenschutz
4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen
Die Grünplanung für das Vorhaben umfasst die Gestaltung der unbebauten Flä‐ chen, Baumpflanzungen auf befestigten Flächen und die Begrünung der Dachflä‐ chen. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass die Dachflächen dauerhaft extensiv oder intensiv zu begrünen sind. Dadurch sollen mit der kühlenden Wirkung positive Ef‐ fekte für das Stadtklima erzielt werden. Außerdem entstehen Lebensräume für
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Tiere und Pflanzen und die Ableitung von Niederschlagswasser wird verzögert. Im Rahmenplan Klimaanpassung "Hitze" der Stadt Karlsruhe (2015) ist diese Fläche als "Potenzialfläche klimaoptimierte Nachverdichtung" dargestellt, was die Bedeu‐ tung von Maßnahmen mit positiven klimatischen Wirkungen unterstreicht. Die Be‐ grünung der Dachflächen ist hierbei neben der Ausgestaltung begrünter Freiflä‐ chen ein zentrales Element und auf allen Flächen, die nicht mit technisch notwen‐ digen Einrichtungen belegt sind, vorgesehen. Zur Gewährleistung einer wirksamen und dauerhaften Vegetationsentwicklung wird eine Mindesthöhe des Substrats vorgegeben. Der Wasserrückhalt steigt mit der Substrathöhe, die Gefahr der Austrocknung in Hitzephasen sinkt. Höhere Sub‐ stratstärken sind möglich und erwünscht; sie eröffnen die Möglichkeiten, über die extensive Begrünung hinaus, auch intensive Formen der Dachbegrünung mit viel‐ fältigen Ausprägungen herzustellen. Um die hier notwendigen positiven stadtkli‐ matischen Effekte im Gebiet zu gewährleisten, werden die zulässigen Flächen für technische Aufbauten sowie Dachterrassen begrenzt. Im Hofbereich des Hotels soll ein mittelkroniger Baum gepflanzt werden, der auch zur Durchgrünung des Vorhabens beiträgt und auch zum Straßenraum der Victor‐ Gollancz‐Straße hin wirksam ist. Der erforderliche Wurzelraum wird im Bereich der Tiefgaragenebene vorgehalten. Die Gestaltung der unbebauten Flächen erfolgt in Abstimmung mit den arten‐ schutzrechtlichen Belangen. Im Freibereich südlich der geplanten Baukörper im Übergang zum Bahngelände ist eine Reihe von säulenförmigen Hainbuchen vorge‐ sehen, die das Vorhaben zur Bahn hin eingrünen, entfallene Bäume teilweise erset‐ zen und sich positiv auf das Klima der Innenhöfe hinter der transparenten Lärm‐ schutzwand auswirken. Durch die schlanke Wuchsform und entsprechende Pflege‐ maßnahmen werden die Ziele des Artenschutzes dabei nicht beeinträchtigt. Der Bereich zwischen Schwarzwaldstraße und geplanter Bebauung wird terrassen‐ förmig angelegt und mit ergänzenden Steinriegeln gestaltet. Pflanzmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Straßenflächen der Victor‐ Gollancz‐Straße bleiben einem späteren Planungsverfahren vorbehalten, in dem auch die Anordnung der geplanten vier Haltebuchten für Busse geklärt wird.
4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft / Ausgleichsmaßnahmen
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufge‐ stellt. Die Erstellung eines Umweltberichts mit Eingriffs‐/Ausgleichsbilanz ist dabei nicht erforderlich. Die Belange des Artenschutzes werden davon unabhängig be‐ rücksichtigt.
4.7.3 Artenschutz
Für die Belange des Artenschutzes wurde vom Büro Emch + Berger aus Karlsruhe eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt und ein Maßnahmen‐ konzept entwickelt, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden.
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Auf die Inhalte der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird verwiesen. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH‐Richtlinie
Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH‐RL sind nicht betroffen.
Fauna
Reptilien
Im Rahmen der Begehungen im Juli und August 2014 wurden innerhalb des Unter‐ suchungsraumes bei für Reptilien optimalen Witterungsbedingungen insgesamt 124 Individuen der streng geschützten Mauereidechse nachgewiesen. Hiervon wa‐ ren ca. 55% adulte und ca. 45% juvenile Tiere.
Fundpunkte befanden sich zum überwiegenden Teil im süd‐östlichen Abschnitt des Untersuchungsraumes angrenzend an den noch aktiven Bahnsteig (ca. 85% al‐ ler Nachweise). Hier war insbesondere der Übergangsbereich zwischen Bahnsteig und Gehölzen sehr dicht besiedelt.
Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen werden bei den Mauereidechsen folgende Maßnahmen erforderlich:
Vermeidungsmaßnahme V2
Die Mauereidechsen müssen vor einer Flächeninanspruchnahme aus dem unmit‐ telbaren Eingriffsbereich vergrämt werden (Flächengröße circa 1.250 m²). Die Ver‐ grämung wird zeitnah nach dem witterungsabhängigen Beginn der Aktivitäts‐ phase der Eidechsen durchgeführt (Mitte/Ende März bis Anfang/Mitte April).
Im Anschluss an die Vergrämung durch Auslegen einer blickdichten Folie über ei‐ nen Zeitraum von mindestens 2 bis 3 Wochen, wird ein Reptilienschutzzaun zur Ab‐ grenzung der Eingriffsflächen errichtet. Die Vergrämung erfolgt in Flächen, die als Lebensraum für Mauereidechsen geeignet sind; diese Flächen werden unabhängig von der Baumaßnahme durch einen Pflegeschnitt aufkommender Pioniergehölze im Winter vor der Vergrämung strukturell aufgewertet. Zusätzlich werden vorge‐ zogen im Rahmen der Maßnahme CEF 1 weitere Habitatelemente geschaffen.
Nach Aufstellen des Reptilienzaunes und Entfernen der Vergrämungsfolie werden die Eingriffsbereiche auf verbliebene Mauereidechsen kontrolliert. Die ggf. noch vorhandenen Tiere werden abgefangen und hinter den Reptilienzaun verbracht.
Der Reptilienschutzzaun wird aus glattem Folienmaterial hergestellt, und grenzt sowohl das Baufeld als auch den Bereich der temporären Flächeninanspruchnahme ab, so dass ein Einwandern der Eidechsen in diese Flächen verhindert wird. Die Länge des Reptilienzaunes beträgt rund 200 m.
Artenschutzmaßnahme CEF1
Unmittelbar angrenzend an den Eingriffsbereich und den Mauereidechsenlebens‐ raum werden zur Ausweitung und Aufwertung des Lebensraumes zwei Steinriegel mit begleitenden Sandlinsen hergestellt (Winterquartiere und Eiablageplätze). Die Gestaltung der Steinriegel orientiert sich an den vorhandenen Geländeformen. Der
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umgebende Vegetationsbestand wird durch regelmäßige Schnittmaßnahmen of‐ fen gehalten und durch Entnahme des Schnittgutes ausgehagert mit dem Ziel, eine lichte Vegetationsbedeckung zu entwickeln. Die Maßnahmenfläche umfasst einen rund 235 m² großen Bereich und dient durch die Aufwertung des Lebensraumes auch der Kompensation des anlagebedingten Flächenverlustes. Der zwischen al‐ tem und neuem Bahnsteig verbleibende Geländestreifen (circa 625 m²) wird von der sich ausbreitenden Gehölzsukzession freigestellt, um die Habitateignung der Flächen für die Mauereidechse zu verbessern. Die Flächen wären auch unabhängig von der Baumaßnahme zeitnah als Pflegeschnitt von aufkommenden Pionierge‐ hölzen und Buschwerk zu befreien, um die Funktionsfähigkeit der Eidechsenle‐ bensräume zu gewährleisten. Gleichzeitig wird auch der zu vergrämende Teilbe‐ reich freigestellt, um die Vergrämungsmaßnahme recht‐zeitig beginnen zu kön‐ nen.
Nach Abschluss der Baumaßnahme werden zur optischen Einbindung der dahinter liegenden gläsernen Schallschutzwand, eine lockere Reihe von Einzelbäumen vor der Glaswand gepflanzt. Durch größere Pflanzabstände (circa 15 m) und die Ver‐ wendung von schlanken säulenförmigen Einzelbäumen wird die Habitateignung der Fläche für die Mauereidechse dadurch nicht eingeschränkt. Es erfolgt zukünftig eine regelmäßige Pflege (Mahd mindestens zweimal jährlich), sodass sich dort keine weitere beschattende Gehölzsukzession etablieren kann.
Die Maßnahmen werden zeitlich vorgezogen vor Beginn des Bauvorhabens durch‐ geführt. Die Maßnahmen stehen in räumlichem Zusammenhang mit dem Gesamt‐ lebensraum der Mauereidechsen und tragen zu einer Verbesserung der Habitateig‐ nung und einer Erhöhung der Tragfähigkeit des Gebiets für die Eidechsenpopula‐ tion insbesondere auch vor dem Hintergrund der geplanten Vergrämung (vgl. V2) bei.
Artenschutzmaßnahme A1
Die nicht durch die Maßnahme in Anspruch genommene Restfläche zwischen Schwarzwaldstraße, Victor‐Gollancz‐Straße und Bahnanlage, die als Teil des Grün‐ flächenkonzeptes der Bebauung erhalten werden soll, wird eidechsengerecht um‐ gestaltet. Hierzu wird das Gelände bereits unmittelbar entlang des Gehweges durch eine flankierende Bruchsteinmauer oder eine Gabionenreihe abgegrenzt.
Die heute auf Niveau der Victor‐Gollancz‐Straße liegende Fläche wird mit Schrop‐ pen hinterfüllt, mit Rohbodenmaterial abgedeckt und mit Sandlinsen ergänzt. Im weiteren Verlauf des bestehenden Böschungsanstiegs wird das Gelände durch zwei weitere Gabionenreihen terrassiert, die ebenfalls mit Schroppen hinterfüllt und mit Rohbodenmaterial abgedeckt werden. Die weiteren Gabionenreihen wer‐ den parallel zur Schwarzwaldstraße bis in Höhe des Brückenwiderlagers fortge‐ führt.
Durch den Einbau der Schroppen entsteht ein Hohlraumsystem, das eine frostfreie Überwinterung für die Mauereidechsen ermöglichen soll und somit eine deutliche Anreicherung des Lebensraumes mit Winterquartiermöglichkeiten darstellt. Zu‐
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gleich entstehen durch die Abdeckung mit Rohboden (mageres Substrat) Jagdflä‐ chen und durch die Sandlinsen neue Eiablageplätze. Insgesamt wird durch die Maßnahme A1 eine Fläche von rund 270 m² eidechsengerecht gestaltet.
Avifauna
Die im Böschungsbereich dominierenden Robinienbestände weisen aufgrund ihres geringen Alters ein geringes Habitatpotenzial für Höhlenbrüter auf. Von einem Vorkommen häufiger Arten der Hecken‐ und Gebüschbrüter ist auszugehen. Beo‐ bachtet wurden im Rahmen der Begehungen die Mönchsgrasmücke, die Ringel‐ taube und der Zilpzalp.
Alle heimischen Vogelarten unterliegen dem Schutz der EU‐Vogelschutzrichtlinie und sind nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 besonders geschützt und sind daher in der Konflik‐ tanalyse zu betrachten. Für die potenziell betroffenen Vogelarten wurde eine Prü‐ fung in Gilden durchgeführt.
Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen werden bei Vö‐ geln folgende Maßnahmen erforderlich:
Vermeidungsmaßnahme V1
Ausführung von Rodungsarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit von An‐ fang Oktober bis Ende Februar.
Sollte die vorgegebene Rodungszeit nicht eingehalten werden können, muss der Vorhabenträger frühzeitig Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufneh‐ men, um ggf. geeignete Maßnahmen abzustimmen und durchzuführen, die eine Verlängerung der Bauzeit ermöglichen würden.
Vermeidungsmaßnahme V3
Zur Vermeidung von Vogelschlag an der gläsernen Schallschutzwand muss die Er‐ kennbarkeit für Vögel durch geeignete Maßnahmen hergestellt werden. Das Ziel der Vermeidungsmaßnahme besteht darin, die gläserne Wand für Vögel deutlich erkennbar zu gestalten. Im Durchführungsvertrag wird geregelt, dass dazu ein ge‐ mäß ONR 191040 hoch wirksames Muster verwendet wird.
Aufgrund der innerstädtischen Lage ist davon auszugehen, dass es sich bei den po‐ tenziell betroffenen Vogelarten um kleinere Singvogelarten handelt, welche die angrenzenden Hecken‐ und Gebüsche der Bahnanlagen als Lebensraum nutzen. Eine Beeinträchtigung des klassischen Vogelzuges ist aufgrund der Lage nicht zu erwarten.
Im Ergebnis können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden wer‐ den, wenn die Ausführung von Rodungsarbeiten nur in der Zeit von Anfang Okto‐ ber bis Ende Februar, also außerhalb der Brutzeit, erfolgt.
Fledermäuse
Alle Fledermausarten sind in Anhang IV der FFH‐RL aufgeführt und nach dem BNatSchG streng geschützt.
Die Stammdurchmesser der vorwiegend aus Robinien (Robinia pseudoacacia) be‐ stehenden Gehölze im Untersuchungsraum betragen durchschnittlich zwischen 10
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bis 30 cm. Geeignete Quartierstandorte in Form von Baumhöhlen oder Rinden‐ quartieren konnten nicht festgestellt werden.
Eine Nutzung der bahnnahen Flächen und des Böschungsbereiches als Nahrungs‐ habitate kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Allerdings stehen im direkten Umfeld durch die umfangreichen Bahnflächen, den Albtalbahnhof, etc. ausrei‐ chend alternative Nahrungshabitate zur Verfügung, so dass sich hieraus keine Maßnahmen für das Vorhaben ergeben.
Zusammenfassung
Bei Berücksichtigung der in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vorge‐ schlagenen Maßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ver‐ mieden werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in die Festsetzungen des Bebauungsplans übernommen, die Eingriffszeiträume für Rodungen werden in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen.
4.8 Belastungen
4.8.1 Immissionsschutz
Aufgrund der Lage des Plangebiets in unmittelbarer Nähe der Bahntrasse als auch aufgrund der Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr sind die Belange des Schallschutzes bei dem Vorhaben von großer Bedeutung und wurden bereits in der Entwurfsfindung im Rahmen der vorgeschalteten Mehrfachbeauftragung berück‐ sichtigt. Insbesondere der Bahnlärm war entwurfsprägend und findet seinen Nie‐ derschlag in der städtebaulichen Ausformung des Baukörpers und der Anordnung transparenter Schallsegel zu den Bahngleisen hin.
Durch die verglasten Schallschutzwände wird in dem zur Südseite (Bahnseite) ge‐ öffneten Innenhof eine optimierte Aufenthaltsqualität erreicht. Die Schallschutz‐ wände werden z.B. als Stahlprofil‐Fassade ausgeführt und mit schalldämmenden VSG‐Gläsern ausgefacht. Durch die verglasten Schallschutzwände können die den Schallschutz verbessernden Zusatzmaßnahmen für die Fensterelemente in den In‐ nenhofbereichen reduziert werden.
Für die Bewertung der schalltechnische Untersuchung wurde vom Büro Koehler & Leutwein aus Karlsruhe ein schalltechnisches Gutachten erstellt, dessen Ergeb‐ nisse sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Die schalltechnische Untersuchung wurde unter Berücksichtigung des Verkehrs‐ lärms sowie des vom Bauvorhaben ausgehenden Gewerbelärms erstellt. Die zu er‐ wartenden Lärmemissionen und –immissionen wurden anhand der geltenden Richtlinien berechnet und anhand der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) sowie der TA‐Lärm (Technische An‐ leitung zum Schutz gegen Lärm) beurteilt.
Die Berechnungen ergaben, dass durch die vorgesehene Architektur mit abschir‐ menden Wänden in Richtung Bahnlinie, die nach Norden bzw. nach innen liegen‐ den Gebäudefassaden, von den obersten Geschossen abgesehen, keine Über‐ schreitungen der Orientierungs‐ und Immissionsgrenzwerte auftreten. Abschir‐ mende Maßnahmen sind für die nach Süden und Westen gerichteten Fassaden
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nicht möglich. Hier sind aufgrund der somit gegebenen Überschreitungen von Ori‐ entierungs‐/Grenzwerten zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen in Form von optimierter Grundrissgestaltung und entsprechend schallgedämmten Außen‐ bauteilen erforderlich. Diese sind im Bebauungsplan durch die Vorgabe von Lärm‐ pegelbereichen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) festzusetzen.
Der Vergleich der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm für das bestehende Um‐ feld mit dem zukünftigen Bauvorhaben und dessen zu erwartender Verkehrserzeu‐ gung und dem bestehenden Zustand, bzw. einem hierfür ermittelten Prognose‐ Nullfall zeigen eine Abnahme der Lärmbelastungen im Umfeld, die sich durch die zukünftige Abschirmung der Schienenverkehrsanlagen ergibt. Weitere organisato‐ rische oder bauliche Maßnahmen bzgl. Verkehrslärm auf öffentlichen Flächen, der durch das Bauvorhaben induziert wird, sind daher nicht erforderlich.
Durch die Betriebsgeräusche auf dem als Gewerbeanlage zu wertenden Bauvorha‐ ben durch z. B. An‐ und Abfahrtverkehr zur Tiefgarage, Geräusche durch Anliefe‐ rungen oder durch die Schallemissionen von haustechnischen Anlagen auf dem Dach der Baukörper, ergeben sich im Umfeld im Tageszeitraum keine Überschrei‐ tungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm. Im Nachtzeitraum sind ‐ um Über‐ schreitungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm zu vermeiden – Anlieferun‐ gen auszuschließen sowie die Lärmentstehungen der haustechnischen Anlagen zu begrenzen, um unzumutbare Lärmbelastungen zu vermeiden.
Zur rechtlichen Sicherung des erarbeiteten Schallschutzkonzeptes werden im Be‐ bauungsplan die geplanten transparenten Schallschutzwände nach Süden zur Bahn als aktive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Die im Schallgutachten vor‐ geschlagenen Festsetzungen für passive Schallschutzmaßnahmen werden in den Bebauungsplan übernommen.
Der im Schallgutachten vorgeschlagene Ausschluss von Anlieferungszeiten im Nachtzeitraum und die Begrenzung der abstrahlenden Schallleistung von Kälte‐ maschinen auf 83 dB(A) werden im Rahmen des Durchführungsvertrages geregelt. Der schalltechnische Nachweis zu den haustechnischen Anlagen ist im Baugeneh‐ migungsverfahren zu erbringen. So können hier auch als „seltene Ereignisse“ an höchstens zehn Tagen pro Jahr höhere Immissionspegel zugelassen werden, wie zum Beispiel bei Anlieferungen für besondere Veranstaltungen oder Ahnlichem.
Erschütterungen und sekundärer Luftschall
Zur Klärung der Belastung durch Erschütterungen aus dem benachbarten Bahnbe‐ trieb wurde Fachgutachten vom Ingenieurbüro Lichte aus Leipzig erstellt, dessen Ergebnisse sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Aufgrund der Dammlage des Bahngeländes in Bezug auf die Gebäudegründung, die Entfernungsverhältnisse sowie für die Einfahrt bzw. Durchfahrt reduzierten Ge‐ schwindigkeiten sind Erschütterungseinwirkungen auf das Plangebiet seitens des Bahnverkehrs als gering einzustufen.
Die Anhaltswerte nach DIN 4150‐2 und die Vorgaben der VDI 2038 für hohen Kom‐ fort sind eingehalten. Damit geht einher, dass auch der sekundäre Luftschall eine untergeordnete Rolle spielt.
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Besondere erschütterungsmindernde Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Elektromagnetische Felder
Zur Klärung der Belastung durch elektromagnetische Felder aus dem benachbar‐ ten Bahnbetrieb wurde ein Fachgutachten erstellt, dessen Inhalte sich wie folgt zu‐ sammenfassen lassen:
Das Vorhaben liegt im Nahbereich einer Bahn‐Freileitung (3 Speiseleitungen, 16,7 Hz). Aus diesem Grund sollte untersucht werden, ob die elektromagnetische Ver‐ träglichkeit als Schutz von Personen und von Geräten / Anlagen gegeben ist.
Die EMV‐Untersuchung hat gezeigt, dass mit der bisherigen Anordnung der Bahnstrom‐Speiseleitungen und den angenommenen Betriebsströmen in diesen Speiseleitungen im Hotel und in den Bürogebäuden relativ hohe magnetische Fel‐ der zu erwarten sind.
Die Personenschutzgrenzwerte von 300 μT bei 16,7 Hz werden jedoch bei weitem nicht erreicht und um den Faktor ~ 10 unterschritten.
Die Ergebnisse des Gutachtens werden hinsichtlich der weiteren konstruktiven Durchbildung des Gebäudes in die Hinweise zum Bebauungsplan übernommen.
Luft
Durch die Bebauung wird keine relevante Veränderung der Luftbelastung erfolgen. Der CO²‐Ausstoß der Neubebauung wird unter dem CO²‐Ausstoß der angrenzen‐ den Bestandsbebauung liegen, da es heute effizientere Einsparungsmethoden gibt als zur Zeit der Entstehung der Nachbarbebauungen. Die besseren Energiewerte werden durch verbesserte Wärmedämmung der Wände, Decken und Dächer sowie durch bessere Fensterverglasungen erreicht.
4.8.2 Klima
Stadtklima/Klimawandel/Luftreinhaltung
Im Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung (SRKA) ist die Fläche als Poten‐ tialfläche für eine klimaoptimierte Bebauung gekennzeichnet. Diesem Potential wird in der Planung Rechnung getragen. Negative klimatische Auswirkungen sind entsprechend nicht zu erwarten. Die Dachbegrünung und die Begrünung der ver‐ bleibenden Freiräume tragen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei. Die hellen Fassaden wirken sich ebenfalls günstig auf die klimatischen Verhältnisse aus. Hierzu werden im Durchführungsvertrag Regelungen getroffen.
Um die Auswirkungen des Vorhabens für das Mikroklima im Umfeld des Planungs‐ gebietes abschätzen zu können, wurde ein Fachgutachten durch das Büro Wacker Ingenieure erstellt. Darin wurden nach Ermittlung der relevanten Windrichtungen die Windverhältnisse bzw. der Windkomfort im bodennahen Außenbereich und die Durchlüftung des städtischen Nahbereichs insbesondere in Hinblick auf die nörd‐ lich an das Vorhaben angrenzende Bebauung untersucht. Die untersuchten Wind‐ richtungen umfassen die Hauptwindrichtungen und die Windrichtung bei der die geplante Bebauung den maximalen Einfluss auf die nördlich angrenzende Bebau‐ ung hat.
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Im Ergebnis führt die Bebauung zu einer Verbesserung des bodennahen Windkom‐ forts im Nahbereich des Gebäudes. Es entstehen insgesamt keine relevanten Be‐ einträchtigungen für die Durchlüftung des Bahnhofplatzes und die nördlich an‐ grenzende Bebauung. Lediglich bei einer untersuchten Windrichtung (Anström‐ richtung 150°) kann die Durchlüftung im Bereich der nördlich angrenzenden Be‐ bauung möglicherweise ungünstig beeinflusst werden. Aufgrund der geringen sta‐ tistischen Häufigkeit dieser Windrichtung im Jahresverlauf spielt dies für die Be‐ wertung des Mikroklimas nur eine untergeordnete Rolle.
Klimaschutz
Die Versorgung des geplanten Gebäudekomplexes mit Heizenergie erfolgt durch Fernwärme. Damit sind gemäß den Forderungen der EnEV 2016 keine weiteren Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien für den Betrieb der Gebäude notwendig. Die Anordnung von Anlagen zur solaren Energieversorgung ist im Rah‐ men des festgesetzten Anteils für technische Aufbauten im Bereich der Dachflä‐ chen zwar möglich, aber aufgrund der der geplanten Fernwärmenutzung im Ener‐ giekonzept nicht vorgesehen.
Im Übrigen werden die Gebäude entsprechend den Vorgaben der aktuellen EnEV umgesetzt.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass der Vorhabenträger für die Bebauung eine Zertifi‐ zierung nach dem DGNB Standard „Gold“ anstrebt. Dabei werden im Rahmen der Optimierung der Nachhaltigkeit der Bebauung auch die Ziele des Klimaschutzes berücksichtigt. Bei dem im Jahr 2017 durchgeführten Pre‐Check wurde eine Zerti‐ fizierung im Gold‐Standard in Aussicht gestellt. Das konkrete Maßnahmenkonzept zur Erreichung des Gold‐Standards ist im weiteren Planungsprozess noch zu kon‐ kretisieren.
4.8.3 Verschattung
Zur Prüfung der Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Besonnung der nördlich angrenzenden Bestandsgebäude wurde eine Verschattungsstudie erstellt. Die Inhalte der Studie lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Beurteilungsgrundlagen Zur Beurteilung der Verschattung von Gebäudefassaden gibt es keine rechtlich ver‐ bindlichen Beurteilungskriterien. Grundsätzlich sind die nach Landesbauordnung erforderlichen Abstandsflächen einzuhalten. Diese sehen nach Gebietsfestsetzung gestaffelte Abstände vor und sollen so unter anderem grundsätzlich eine ausrei‐ chende Besonnung sicherstellen.
Die Verschattungssituation (Eigen‐ und Fremdverschattung) wurde in Anlehnung an § 34 Abs. 2 LBP und einschlägige technische Regelwerke untersucht. Dabei wurde sowohl die Eigen‐ als auch die Fremdverschattung überprüft.
Hinsichtlich des Verlustes an direktem Himmelslicht wird empfohlen, dass dies durch helle Oberflächen im Raum und durch eine helle Fassade der gegenüberlie‐ genden Gebäude vermindert werden kann. Diesen Anforderungen wird durch ent‐
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sprechende Regelungen im Durchführungsvertrag Rechnung getragen. Die emp‐ fohlenen Werte gelten dabei für Wohnräume; für Arbeitsräume werden keine An‐ forderungen definiert.
Im vorliegenden Fall wurden oben genannte Kriterien der Besonnung für die Fas‐ saden der bestehenden Gebäude östlich des Plangebietes überprüft. Durch die ver‐ einfachte Darstellung in Kubatur ‐ ohne Kenntnis von Aufenthaltsräumen oder Wohnräumen ‐ wird eine allgemeine Darstellung der Verschattung ‐ bezogen auf die jeweiligen Gesamtgebäude ‐ vorgenommen.
Ergänzend wird eine Betrachtung für den weiteren Jahreszeitverlauf durchgeführt. Die genannten erforderlichen Besonnungszeiten beziehen sich dabei generell auf die astronomisch mögliche Besonnung, d.h. ohne Berücksichtigung von meteoro‐ logischen Einflüssen wie zum Beispiel Bewölkung.
Die Verschattung wurde im Jahresverlauf anhand von 4 Stichtagen zu unterschied‐ lichen Tageszeiten untersucht:
Untersuchungsergebnisse
Am 21.6.
findet keine Verschattung durch die geplante Bebauung statt.
Zwischen dem 17.5. und dem 25.7. findet zumindest keine Verschattung der Wohn‐ bebauung Victor‐Gollancz‐Straße 4 – 10 statt.
An den Stichtagen 20.3. und 23.9.:
9:00: partielle Verschattung der Wohnbebauung Victor‐Gollancz‐Straße 4‐10 über alle Etagen,
12:00: partielle Verschattung der der Wohnbebauung Victor‐Gollancz‐Straße in den unteren zwei Etagen,
17:00: keine Verschattung durch die Planung, stattdessen Eigenverschattung des Bestands, bedingt durch die leichte Krümmung der Victor‐Gollancz‐Straße nach Südwesten.
Der Kopfbau verschattet um 9:00 und 12:00 das Haus Schwarzwaldstr 39 teilweise, da es sich dabei aber um ein Bürohaus handelt, kann dies als unproblematisch an‐ gesehen werden.
Am Stichtag 17.1.:
9:00 völlige Verschattung des Bestands bedingt durch die tiefstehende Sonne,
12:00 partielle Verschattung über alle Etagen,
15:00 partielle Verschattung der Wohnbebauung Victor‐Gollancz‐Straße 4‐10 über alle Etagen durch den Kopfbau.
Die Beeinträchtigung des Bestands an der Victor‐Gollancz‐Straße durch die Ver‐ schattung der Neubebauung bewegt sich in einem vertretbaren Rahmen. Die Ei‐ genverschattung der Bestandsbauten untereinander tragen in erheblichen Um‐ fang zur Gesamtverschattung bei. Durch die Umsetzung von hellen Fassaden bei dem geplanten Baukomplex wird die Belichtungssituation positiv beeinflusst.
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4.8.4 Altlasten
Im gesamten Plangelände sind anthropogene Auffüllungen bekannt. Bei techni‐ schen Untersuchungen wurden lokale, zum Teil nutzungsspezifische, Verunreini‐ gungen angetroffen. Anfallendes Aushubmaterial ist daher abfallrechtlich zu un‐ tersuchen.
Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung von 2018 (Geotechnischer Be‐ richt) inkl. orientierender abfalltechnischer Bewertung, die deutlich geringere Be‐ lastungen ergeben hat, als bislang angenommen, ist davon auszugehen, dass keine Untersuchungen bezüglich des Wirkungspfades Boden‐Mensch erforderlich wer‐ den. Näheres hierzu wird bei Erfordernis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. im Durchführungsvertrag geregelt.
4.8.5 Kampfmittel
Aufgrund des Ergebnisses einer Luftbildauswertung muss für Teilbereiche der Un‐ tersuchungsfläche mit Bombenblindgängern gerechnet werden. Für die nahegele‐ gene Eisenbahnüberführung sowie die Gleisanlagen sind drei Einzelfunde sowie ein Bombentrichter nachgewiesen. Für die restlichen Bereiche der Untersuchungsflä‐ che sind keine Blindgänger bekannt. Somit kann eine Kampfmittelbelastung ins‐ gesamt nicht ausgeschlossen werden.
Flächenhafte Untersuchungen im Plangebiet sind bedingt durch Störkörper im Un‐ tergrund nicht anzuraten. Im Vorfeld der Baumaßnahme sind geeignete Sondie‐ rungsmaßnahmen mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (Regierungspräsidium Stuttgart) abzustimmen.
4.8.6 Umweltbericht
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufge‐ stellt. Die Erstellung eines Umweltberichts mit Eingriffs‐/Ausgleichsbilanz ist dabei nicht erforderlich.
Nach Anlage 1 des UVPG ist unter Ziffer 18.1.2 für Bauvorhaben mit einer Betten‐ zahl von jeweils insgesamt 100 bis weniger als 300 oder mit einer Gästezimmerzahl von jeweils insgesamt 80 bis weniger als 200 eine allgemeine Vorprüfung des Ein‐ zelfalles gemäß § 3 c UVPG durchzuführen.
Bei der Vorprüfung ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs‐ und Verminderungs‐ maßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden.
Das Planungsbüro Emch + Berger aus Karlsruhe hat eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Durch die geplante Baumaßnahme an der Victor‐Gollancz‐Straße ist derzeit kein UVP‐pflichtiger Sachverhalt erkennbar.
Die artenschutzrechtlichen Belange sind in der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt. Ein entsprechendes Maßnahmenkonzept ist vorgesehen.
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Stoffliche Emissionen sind zwar baubedingt (Staub) möglich, können aber durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Belasteter Boden wird im Zuge der Bau‐ maßnahme ausgetauscht und fachgerecht entsorgt.
Die zu erwartenden Schallemissionen werden im Schalltechnischen Gutachten aufgezeigt.
Die Berechnungen ergaben, dass durch die vorgesehene Architektur mit abschir‐ menden Wänden in Richtung Bahnlinie, die nach Norden bzw. nach innen liegen‐ den Gebäudefassaden, von den obersten Geschossen abgesehen, keine Über‐ schreitungen der Orientierungs‐ und Immissionsgrenzwerte zu erwarten sind. Ab‐ schirmende Maßnahmen sind für die nach Süden und Westen gerichteten Fassa‐ den nicht möglich. Hier sind aufgrund der somit gegebenen Überschreitungen von Orientierungs‐/Grenzwerten zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen in Form von optimierter Grundrissgestaltung und entsprechend schallgedämmten Außen‐ bauteilen erforderlich.
Der Vergleich der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm für das bestehende Um‐ feld mit dem zukünftigen Bauvorhaben und dessen zu erwartender Verkehrserzeu‐ gung und dem bestehenden Zustand, bzw. einem hierfür ermittelten Prognose‐ Nullfall zeigen eine Abnahme der Lärmbelastungen im Umfeld, die sich durch die zukünftige Abschirmung der Schienenverkehrsanlagen ergibt. Weitere organisato‐ rische oder bauliche Maßnahmen bzgl. Verkehrslärm auf öffentlichen Flächen, der durch das Bauvorhaben induziert wird, sind daher nicht erforderlich.
Durch die Betriebsgeräusche auf dem als Gewerbeanlage zu wertenden Bauvorha‐ bens durch z.B. An‐ und Abfahrtverkehr zur Tiefgarage, Geräusche durch Anliefe‐ rungen oder durch die Schallemissionen von haustechnischen Anlagen auf dem Dach der Baukörper, ergeben sich im Umfeld im Tageszeitraum keine Überschrei‐ tungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm. Im Nachtzeitraum sind ‐ um Über‐ schreitungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm zu vermeiden – Anlieferun‐ gen auszuschließen, sowie die Lärmentstehungen der haustechnischen Anlagen zu begrenzen, um unzumutbare Lärmbelastungen zu vermeiden.
Für die UVP‐relevanten Kriterien sind insgesamt keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
Schutzgutspezifisch sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträch‐ tigungen bereits Bestandteil der Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungs‐ plan.
Eine Verpflichtung auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung be‐ steht nicht.
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5. Sozialverträglichkeit
Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt:
- behindertengerechte Zugänge zu allen Gebäuden, - Schaffung von zusätzlichem Parkraum für Fahrräder in Bahnhofsnähe durch
Fahrradgarage.
6. Statistik
6.1 Flächenbilanz
Öffentliche Verkehrsflächen
Grundfläche Gebäude
ca.
ca.
0,02 ha
0,60 ha
3 %
83 %
Freiflächen ca. 0,10 ha 14 %
Gesamter Geltungsbereich ca. 0,72 ha 100 %
6.2 Geplante Bebauung
Bruttogrundfläche Hotel
Bruttogrundfläche Bürogebäude
Bruttogrundfläche gesamt
ca.
ca.
ca.
9.147 m²
16.199 m²
25.346 m²
6.3 Bodenversiegelung
Gesamtfläche Plangebiet ca. 0,72 ha 100%
Derzeitige Versiegelung Plangebiet ca. 0,24 ha 33%
Künftige Versiegelung Plangebiet ca. 0,63 ha 88%
7. Kosten
Alle im Zusammenhang durch das Vorhaben verursachten Kosten übernimmt der Vorhabenträger.
8. Durchführung
Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag geregelt.
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B. Hinweise (beigefügt)
1. Versorgung und Entsorgung
Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten.
Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er‐ schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vor‐ handenen Bäumen einhalten.
2. Entwässerung
Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks‐ und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden.
Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicher‐ weise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei star‐ ken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigen‐ tümer selbst entsprechend zu schützen.
Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei ca. 112,10 m + NHN. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über ei‐ nen längeren Zeitraum der bisher ermittelte max. Grundwasserstand überschritten werden kann.
3. Niederschlagswasser
Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not‐ wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen‐ pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter‐ grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet wer‐ den.
Das Vorhaben befindet sich in der Schutzzone III A des Wasserwerks Durlacher Wald. Die Schutzgebietsverordnung ist zu beachten.
Laut Schutzgebietsverordnung Durlacher Wald § 6 ist in der Zone III A das Versi‐ ckern von Abwasser verboten. Nach § 54 WHG ist Abwasser das von Niederschlä‐ gen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abflie‐ ßende Wasser (Niederschlagswasser). Sollte eine Versickerung des Niederschlags‐ wassers geplant werden, ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Aus‐ nahmegenehmigung von der Schutzgebietsverordnung zu beantragen.
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4. Denkmalschutz
Bau‐ und Kunstdenkmalpflege
Im Plangebiet befinden sich zwei Bahnsteigdächer und eine Sandsteinmauer ent‐ lang der Victor Gollancz‐Straße, die als Kulturdenkmale nach § 2 DSchG eingestuft sind. Diese sind Bestandteile der unter Schutz stehenden Sachgesamtheit Kultur‐ denkmal Hauptbahnhof Karlsruhe. Die denkmalgeschützten Anlagen wurden nachrichtlich in den zeichnerischen Teil übernommen.
Die Sandsteinmauer ist denkmalpflegerisch zu dokumentieren, ihre Steine sind fachgerecht aufzuarbeiten und im Umfeld des jetzigen Standortes in die Neube‐ bauung zu integrieren.
Die beiden Bahnsteigüberdachungen bestehen aus insgesamt 7 Stützenträgern und der darauf befindlichen Bedachung aus asbesthaltigen Wellplatten mit innen‐ liegender Entwässerungsrinne. Die Bedachung selbst stammt nicht aus der ur‐ sprünglichen Bauzeit und ist fachgerecht zu entsorgen.
Die genieteten Stützenträger aus der Bauzeit des Bahnhofes sollen rückgebaut, fachgerecht aufgearbeitet und in unmittelbarem Bahnhofsumfeld wiedererrichtet werden. Als zukünftiger Standort ist das Gleis 101 vorgesehen. Durch den Wieder‐ einbau soll die dortige bestehende Überdachung in Richtung Westen vervollstän‐ digt werden.
Der außerhalb des Grundstücks des Vorhabenträgers auf DB‐Gelände befindliche, östliche Überdachungsteil (Richtung Bahnhofsgebäude) ist zu erhalten und zu Las‐ ten des Grundstückseigners die Bedachung fachgerecht in ursprünglicher Form mit Holzlattung und Dachpappe zu erneuern.
Im Rahmen der Baumaßnahmen ist zu Lasten des Vorhabenträgers auch ein fach‐ gerechter Teilabbau und Wiederaufbau an der Originalposition zulässig, die Maß‐ nahmen sind denkmalpflegerisch zu begleiten.
Ergänzende Regelungen erfolgen im Rahmen des Durchführungsvertrags.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass vor baulichen Eingriffen, wie auch vor einer Veränderung des Erscheinungsbildes dieser Kulturdenkmale nach der vorhe‐ rigen Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Archäologische Denkmalpflege
Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde umgehend zu benachrichtigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metall‐ teile, Keramikreste, Knochen etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brand‐ schichten, bzw. auffällige Erdfärbungen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denk‐ malschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Ref. 84.2) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkei‐
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ten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäo‐ logischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen.
5. Baumschutz
Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12. Oktober 1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen.
Auf die Beachtung der DIN 18920 Baumschutz auf Baustellen wird hingewiesen.
6. Artenschutz
Rodungszeiten
Sollten Baumfällungen erforderlich sein, sind diese nur zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar, also außerhalb der Fortpflanzungszeit, zulässig. Damit wird eine erhebliche Störung oder Tötung der streng geschützten Arten bzw. der europäi‐ schen Vogelarten während der Fortpflanzungs‐, Aufzucht‐, Mauser‐, Überwinte‐ rungs‐ und Wanderungszeiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr.1 und 2 BNatSchG vermieden.
Vogelschlag
Größere Glasfassaden, stark spiegelnde Scheiben, verglaste Eckausbildungen und „Durchblicke“ sind zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos zu verringern oder durch gestalterische Elemente zu gliedern. Im Übrigen wird auf Ziffer 8.2 der pla‐ nungsrechtlichen Festsetzungen verwiesen.
7. Altlasten
Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein‐ trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un‐ verzüglich der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz, Markgrafen‐ straße 14, 76131 Karlsruhe zu melden.
8. Erdaushub / Auffüllungen
Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür ver‐ wendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimen‐ gungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern.
Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutz‐ge‐ setz) vom 17. März 1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen.
9. Private Leitungen
Private Leitungen zur Entwässerung des südlich gelegenen Bahngeländes im west‐ lichen Teil des Grundstückes sind bekannt und dürfen zu Lasten des Vorhabenträ‐ gers bei entsprechendem Funktionserhalt verlegt bzw. auf neue Trassen umge‐ schlossen werden. Im Übrigen sind private Leitungen von der Planung nicht erfasst.
10. Barrierefreies Bauen
In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO).
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11. Erneuerbare Energien
Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er‐ neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuer‐ bare‐Energien‐Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er‐ neuerbarer Wärmeenergie in Baden‐Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen.
12. Kampfmittel
Aufgrund des Ergebnisses einer Luftbildauswertung muss für Teilbereiche der Un‐ tersuchungsfläche mit Bombenblindgängern gerechnet werden. Für die nahegele‐ gene Eisenbahnüberführung sowie die Gleisanlagen sind drei Einzelfunde sowie ein Bombentrichter nachgewiesen. Für die restlichen Bereiche der Untersuchungsflä‐ che sind keine Blindgänger bekannt. Somit kann eine Kampfmittelbelastung ins‐ gesamt nicht ausgeschlossen werden.
Flächenhafte Untersuchungen der Fläche sind bedingt durch Störkörper im Unter‐ grund nicht anzuraten. Im Vorfeld der Baumaßnahme sind geeignete Sondierungs‐ maßnahmen mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
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C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen
Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9, 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtli‐ che Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderun‐ gen und Ergänzungen.
In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt:
I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
Im Rahmen der Ziffern 2 bis 10 und der Planzeichnung (IV) sind auf der Basis des Vorhaben‐ und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchfüh‐ rungsvertrag verpflichtet.
2. Art der baulichen Nutzung
Zulässig sind:
Büro‐ und Geschäftsgebäude,
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe. Folgende Sortimente sind ausge‐ schlossen:
- Parfümeriewaren,
- Sanitäts‐ und Orthopädiebedarf,
- Bücher,
- Spielwaren, Baby‐ u. Kinderartikel (kleinteilig),
- Oberbekleidung, Wäsche, Strümpfe, Kürschnerwaren,
- Schuhe,
- Leder‐ und Modewaren (Handtaschen, Reisegepäck, Schirme, Accessoires usw.),
- Sportartikel und ‐bekleidung,
- Elektrokleingeräte (Haus‐ und Küchengeräte, Geräte zur persönlichen Pflege),
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- Telekommunikationsgeräte / ‐zubehör,
- Unterhaltungselektronik (Fernseh‐,Hifi‐, Videogeräte usw.), Ton‐ und Bild‐ träger, Computerspiele, Fotogeräte / Fotobedarf,
- Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik, Flecht‐ und Korbwaren,
- Geschenk‐ und Dekorationsartikel, Kunstgewerbe,
- Antiquitäten, Kunstgegenstände,
- Heimtextilien, Gardinen / Vorhänge,
- Stoffe, Wolle, Handarbeitsbedarf, Nähmaschinen,
- Optik, optische Erzeugnisse, Hörgeräteakustik,
- Uhren, Schmuck, Gold‐ und Silberwaren,
- Sammlerbedarf (Antiquariat, Philatelie, Numismatik usw.).
Schank‐ und Speisewirtschaften,
Fahrradgaragen,
die zu den oben genannten Nutzungen gehörigen Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze.
3. Maß der baulichen Nutzung
Die Wandhöhe ist das Maß zwischen der im zeichnerischen Teil festgesetzten Be‐ zugshöhe und dem oberen Abschluss der Wand (Attika).
Die im zeichnerischen Teil festgesetzte maximale Wandhöhe darf auf einer Fläche von maximal 30 % der Dachflächen durch technische Anlagen bis zu einer Höhe von maximal 3,5 m überschritten werden. Mit Ausnahme der erforderlichen Aufbauten für Aufzüge müssen die Dachaufbauten mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Attika zurückversetzt werden.
4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Abstandsflächen
4.1 Abweichende Bauweise
In der abweichenden Bauweise dürfen die Gebäude auch ohne seitlichen Grenzab‐ stand errichtet werden. Gebäudelängen über 50 m sind zulässig.
4.2 Überbaubare Grundstücksflächen
Die Baugrenzen dürfen durch untergeordnete Bauteile bis zu einer Breite von 5 m und einer Tiefe von 1,5 m überschritten werden.
4.3 Abstandsflächen
Die Abstandsflächen werden auf 0,125 der Wandhöhe festgesetzt.
In dem im zeichnerischen Teil festgesetzten Bereich der Grenze des Plangebiets dürfen Gebäude auch ohne Einhaltung der Abstandsflächen errichtet werden.
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5. Stellplätze und Garagen
Garagen und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
6. Nebenanlagen
Nebenanlagen im Sinne von § 14 Absatz 1 BauNVO sind nur innerhalb der überbau‐ baren Flächen zulässig.
7. Pflanzgebote
7.1 Dachbegrünung
Bereiche mit intensiver Begrünung
Dachflächen (bis 5° Neigung) in Bereichen, in denen im zeichnerischen Teil eine maximale Wandhöhe von 6,70 m festgesetzt ist, sind intensiv zu begrünen. Davon ausgenommen sind Flächen für Dachterrassen und technische Anlagen, deren An‐ teil maximal 35% der Gesamtfläche einnehmen dürfen.
Pro 3 m² der intensiv zu begrünenden Dachflächen ist mindestens ein Strauch zu pflanzen.
Die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats muss oberhalb der Drän‐ und Filterschicht in gesetztem Zustand mindestens betragen:
40 cm bei Rasen,
60 cm bei Sträuchern,
90 cm bei Bäumen (im Kronentraufbereich des ausgewachsenen Baumes).
Die intensiv begrünten Dachflächen sind zu bewässern.
Bereiche mit extensiver Begrünung
Die sonstigen Dachflächen von Flachdächern und flach geneigten Dächern (bis 5° Neigung) sind extensiv mit einer Mischung aus Gräsern und Kräutern gemäß Ar‐ tenverwendungsliste zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten.
Die Dachflächen im Bereich technischer Anlagen und Dachterrassen sind hiervon ausgenommen. Der Anteil der Dachterrassen und technischen Anlagen darf 40% der extensiv zu begrünenden Dachflächen nicht überschreiten. Die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats muss oberhalb der Drän‐ und Filterschicht min‐ destens 12 cm in gesetztem Zustand betragen.
Artenverwendungsliste Dachbegrünung
Kräuter (Anteil 60 %):
Wissenschaftl. Name: Deutscher Name:
Allium schoenoprasum Schnittlauch
Anthemis tinctoria Färber‐Kamille
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Anthyllis vulneraria Wundklee
Campanula rotundifolia. Rundblättrige Glockenblume
Centaurea jacea ssp. ang. Schmalblättrige Wiesen‐Flockenblume
Dianthus armeria Rauhe Nelke
Dianthus deltoides Heide‐Nelke
Echium vulgare Natternkopf
Euphorbia cyparissias Zypressen‐Wolfsmilch
Helianthemum nummular Sonnenröschen
Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut
Jasione montana Berg‐Sandglöckchen
Potentilla tabernaemonta. Frühlings‐Fingerkraut
Scabiosa columbaria Tauben‐Skabiose
Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer
Sedum album Weißer Mauerpfeffer
Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer
Silene nutans Nickendes Leimkraut
Silene vulgaris Gemeines Leimkraut
Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian
Gräser (Anteil 40%):
Wissenschaftl. Name: Deutscher Name:
Briza media Zittergras
Carex flacca Blaugrüne Segge
Festuca guestfalica Harter Schafschwingel
7.2 Pflanzgebote für Bäume
Allgemeines
Für Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baumscheiben von mind. 10 m² vor‐ zusehen und eine mit Substrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Land‐ schaftsentwicklung und Landschaftsbau1 zu verfüllende Baumpflanzgrube von mind. 12 m³ Größe und einer Tiefe von 1,50 m. Der Stammumfang großkroniger Bäume hat 20 ‐ 25 cm zu betragen, der mittelkroniger 18 – 20 cm. Die Bäume sind
1 Liegen beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau (Offenlage), 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienststunden (08.30 Uhr – 15.30 Uhr) eingesehen werden.
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mit einem Dreibock und langhaftender elastischer Stammschutzfarbe zu verse‐ hen, welche die Rinde vor dem Aufplatzen schützt.
Die Baumpflanzungen sind bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die im zeichneri‐ schen Teil festgesetzten Pflanzstandorte dürfen um bis zu 5 m verschoben werden.
Baumpflanzung im Hofbereich des Hotels
An der im zeichnerischen Teil festgesetzten Stelle ist ein Laubbaum der Art „Liqui‐ dambar styraciflua“ (Amberbaum), Mindestgröße 5x v., STU. 30‐35, zu pflanzen.
Baumpflanzungen im Bereich der CEF‐Fläche
An den im zeichnerischen Teil festgesetzten Stellen sind Laubbäume der Art Car‐ pinus betulus ‚fastigiata‘ (Hainbuche), 4xv, STU 18‐20, zu pflanzen.
8. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo‐ den, Natur und Landschaft
8.1 Vergrämung der Mauereidechsen
Die Mauereidechsen müssen gemäß Darstellung in Abb. 1 vor einer Flächeninan‐ spruchnahme aus dem unmittelbaren Eingriffsbereich vergrämt werden (Flächen‐ größe ca. 1250 m²). Die Vergrämung in die CEF‐Flächen kann zeitnah nach dem witterungsabhängigen Beginn der Aktivitätsphase der Eidechsen durchgeführt werden (Mitte/Ende März bis Anfang/Mitte April). Alternativ ist die Vergrämung auch nach dem Schlupf der Jungtiere aber vor Ende der Aktivitätszeit (Mitte August bis Mitte September) möglich.
Im Anschluss an die Vergrämung durch Auslegen einer blickdichten Folie über ei‐ nen Zeitraum von mindestens zwei bis drei Wochen, ist gemäß Abb. 1 ein Reptili‐ enschutzzaun zur Abgrenzung der Eingriffsflächen zu errichten. Die Vergrämung erfolgt in Flächen, die als Lebensraum für Mauereidechsen geeignet sind (CEF‐Flä‐ che). Diese Flächen sind durch einen Pflegeschnitt aufkommender Pioniergehölze im Winter vor der Vergrämung strukturell aufzuwerten.
Nach Aufstellen des Reptilienzaunes und Entfernen der Vergrämungsfolie sind die Eingriffsbereiche auf verbliebene Mauereidechsen zu kontrollieren. Die ggf. noch vorhandenen Tiere sind abzufangen und hinter den Reptilienzaun zu verbringen.
Der Reptilienschutzzaun ist aus glattem Folienmaterial herzustellen, und grenzt sowohl das Baufeld als auch den Bereich der temporären Flächeninanspruchnahme ab, so dass ein Einwandern der Eidechsen in diese Flächen verhindert wird. Die Länge des Reptilienzaunes beträgt rund 200 m.
8.2 Maßnahmen gegen Vogelschlag
Für die transparenten Elemente der nach Süden orientierten Lärmschutzwände ist zur Vermeidung von Vogelschlag eine hoch wirksame Markierung zu verwenden. Die Lärmschutzwände sind so zu konstruieren, dass sie keine Barriere für Kleintiere darstellen.
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8.3 CEF‐Maßnahmen für Mauereidechsen
Vor Beginn der Baumaßnahmen sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
Gemäß Darstellung auf Abb. 1 sind auf der im zeichnerischen Teil mit dem Ein‐ schrieb „CEF 1“ festgesetzten Fläche zwei Steinriegel mit begleitenden Sandlinsen herzustellen. Der umgebende Vegetationsbestand ist durch regelmäßige Schnitt‐ maßnahmen offen zu halten und durch Entnahme des Schnittgutes auszuhagern mit dem Ziel, eine lichte Vegetationsbedeckung zu entwickeln.
Die Fläche zwischen altem und neuem Bahnsteig ist von der sich ausbreitenden Gehölzsukzession freizustellen und als Pflegeschnitt von aufkommenden Pionier‐ gehölzen und Buschwerk zu befreien. Als Pflegemaßnahme ist mindestens zwei‐ mal jährlich eine Mahd durchzuführen.
8.4 Artenschutzmaßnahme A1
Die im zeichnerischen Teil mit dem Einschrieb „A1“ festgesetzte Fläche ist nach Abschluss der Baumaßnahme eidechsengerecht umzugestalten.
Hierzu ist das Gelände entlang des Gehweges durch eine flankierende Bruchstein‐ mauer oder eine Gabionenreihe abzugrenzen.
Die heute auf Niveau der Victor‐Gollancz‐Straße liegende Fläche ist mit Schroppen zu hinterfüllen, mit Rohbodenmaterial abzudecken und mit Sandlinsen zu ergän‐ zen. Im Verlauf des bestehenden Böschungsanstiegs ist das Gelände durch zwei weitere Gabionenreihen zu terrassieren, die ebenfalls mit Schroppen hinterfüllt und mit Rohbodenmaterial abgedeckt werden müssen.
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Abb. 1 Maßnahmen zum Artenschutz
8.5 Insektenfreundliche Beleuchtung
Für die Außenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel (1. Priorität: LED, 2. Priorität: Natriumniederdrucklampen) mit niedriger Lichtpunkthöhe und primär nach unten gerichteter Beleuchtung zu verwenden. Die Leuchtengehäuse sind gegen das Eindringen von Spinnen und Insekten zu schützen, die Oberflächen‐ temperatur der Leuchtgehäuse darf 60° C nicht übersteigen.
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9. Immissionsschutz
9.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen
Auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen sind Lärmschutzwände in transparenter Ausführung mit der im zeichnerischen Teil festgesetzten Höhe zu er‐ richten. Abweichungen von der festgesetzten Höhe bis zu 1 m sind zulässig.
9.2 Passive Schallschutzmaßnahmen
Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden sind die Außenbauteile der Auf‐ enthaltsräume mindestens gemäß den Anforderungen der in Abb. 2 und Abb. 3 dargestellten Lärmpegelbereiche nach der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" vom Juli 2016 entsprechend nachfolgender Tabelle auszubilden.
Die der Planung zugrunde liegenden DIN‐Vorschriften können im Stadtplanungs‐ amt der Stadt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76124 Karlsruhe, 1. OG, Zimmer D 116 ein‐ gesehen werden.
Für Außenbauteile und Aufenthaltsräume sind unter Berücksichtigung der Raum‐ arten und Nutzungen die nach der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, 2016‐07) aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten. Die Schall‐ schutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpegelbereich nach Tabelle 7 der DIN 4109 und der VDI Richtlinie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster‐ und Wandgrößen aus den in Abb. 3 und Abb. 4 festgesetzten Lärmpegelbereichen. Im Lärmpegelbereich IV oder höher sind Fremdbelüftungen ohne Eigengeräusch vorzusehen.
Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im baurechtlichen Verfahren nachgewiesen wird, dass geringere Lärmpegelberei‐ che an den Fassaden vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der
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Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. Im gesamten Plangebiet ist an Schlafräumen der Gebäude die Belüftung zu si‐ chern, und zwar: durch die Verwendung fensterunabhängiger schallgedämmter Lüftungsein‐
richtungen oder gleichwertiger Maßnahmen bautechnischer Art, die eine ausreichende Belüftung sicherstellen,
durch Anordnung der Fenster an einer geringer schallbelasteten Fassade oder durch eine geeignete Eigenabschirmung der Fenster.
Außenwohnbereiche sind unzulässig.
Sofern für die einzelnen Gebäudefronten oder Außenbereiche im Einzelfall gerin‐ gere Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch abschir‐ mende Bauten entstehen, können für die Außenbauteile entsprechend geringere Schalldämmmaße berücksichtigt werden.
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Abb.2
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Abb.3
10. Leitungsrechte
Die im zeichnerischen Teil mit „L“ festgesetzte Fläche wird mit einem Leitungs‐ recht zu Gunsten des Versorgungsträgers belegt. Sie ist von baulichen Anlagen frei zu halten.
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II. Örtliche Bauvorschriften
1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen
1.1 Dächer
Zulässig sind Flachdächer bis zu einer Dachneigung von 5°. Für untergeordnete Bau‐ teile und Nebenanlagen sind auch abweichende Dachformen und Neigungen zulässig.
2. Werbeanlagen
Werbeanlagen sind genehmigungspflichtig. Sie sind nur am Gebäude, an der Fas‐ sade des Erdgeschosses/Sockelgeschosses und unter Einhaltung folgender Größen zulässig:
Einzelbuchstaben bis max. 1,0 m Höhe und Breite,
Sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und der‐ gleichen) bis zu einer Fläche von 1,00 m²,
Die Oberkante der Werbeanlage darf den oberen Wandabschluss des Erd‐ geschosses/Sockelgeschosses nicht überschreiten.
Außerdem ist je aufsteigendem Bauteil (Punkthaus) je eine Werbeanlage an höchs‐ tens drei Gebäudeseiten zulässig. Im Bereich des Hotels darf die Ansichtsfläche 9 m², im Übrigen 4 m² nicht überschreiten. Die Werbeanlagen sind auf Wandflächen unterhalb des oberen Abschlusses der Wandanzuordnen und dürfen nicht über diese hinausragen.
Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybea‐ mer oder Ähnliches.
Im Bereich des Hotels ist maximal eine freistehende Werbestehle zulässig. Diese darf maximal 3,0 m hoch und 0,7 m breit sein.
3. Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze
nicht überbaubare Flächen
3.1 Einfriedigungen
Einfriedigungen sind nur entlang der südlichen Grenze (Grenze zu den Gleisflä‐ chen) zulässig.
Einfriedigungen sind nur als Metallgitterzäune bis zu einer Höhe von maximal 2 m zulässig.
3.2 Abfallbehälterstandplätze
Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und We‐ gen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist.
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3.3 Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen
Die nicht überbaubaren privaten Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für Stellplätze, Zugänge und Nebenanlagen benötigt werden, zu begrünen und als gärtnerische Anlagen dauerhaft zu unterhalten.
4. Außenantennen
Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig.
5. Niederspannungsfreileitungen
Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig.
III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen)
Die Anlagen – Vorhaben‐ und Erschließungsplan – sind bindender Bestandteil die‐ ses vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Der am 8. Oktober 1909 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 81 „Gelände zwi‐ schen Hirschstraße und Bahnhofstraße“, der am 20. März 1913 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 116 „Am Stadtgarten, Poststraße, Karl‐Hoffmann‐Straße“ so‐ wie der am 15. August 1958 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 272 „Am Albtal‐ bahnhof zwischen Karl‐, Ebert‐, Albtal‐ und Marie‐Alexandra‐Straße“ werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt wer‐ den.
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IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung
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Anlage zur Begründung: Vorstudie Haltestellen
Lageplan
Maßstab:
KOEHLER & LEUTWEIN bearbeitet 31/01/18 Nitsche
Datum Name
vorhabenbezogener Bebauungsplan Victor-Gollancz-Straße
Vorstudie
Z:\Projekte\Karlsruhe\Victor-Gollancz-Straße VU_SU\Planung\Civil 3D Projekt\Karlsruhe Victor-Gollancz-Str\KL_Victor-Gollancz Lageplan 2017-03-17.dwg, LP500 Sägezahn süd mit Fuß, 24.04.2018 13:53:46
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Anlage: Vorhaben‐ und Erschließungsplan
Bestehend aus:
Plan 1‐2: Perspektiven Plan 3: Übersichtsplan Plan 4: Bestandsplan Plan 5: Lageplan Plan 6‐11: Grundrisse Plan 12‐15: Ansichten Plan 16‐19: Schnitte Stellplatzberechnung
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
1
KOHLBECKER vielmo architekten
Blick vom Bahnhofsplatz Richtung Victor-Gollancz-Straße
Visualisierung
Entwurf
o.M.
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
2
KOHLBECKER vielmo architekten
Blick vom Albtalbahnhof Richtung Victor-Gollancz-Straße
Visualisierung
Entwurf
o.M.
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
3
KOHLBECKER vielmo architekten
Strukturplan
Übersichtsplan
Entwurf
o.M.
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
4
KOHLBECKER vielmo architekten
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6082/2
19917/10
19917
2366/13
19917
Albtalbahnhof
Gh s
Btrg
Whs
Kiosk
BVK
ANL
HDL
S
Whs
ANL
Tgar
W hs
BVK
Whs Whs
WGhs
WGhs
WBF
HDL
BVK
Btrg
Btrg
Victor-Gollancz-Straße
W BF
ANL
Whs
Btrg
WGhs
W BF
W BF
HDL
S
Tgar
Sc hw
ar zw
ald str
aß e
Ghs
Btrg
Ghs
S
S
W BF
BVK
BVK
Bei erth
eim er A
llee
HDL
Hotel
W BF
Büro Hotel
Tgar
B trg
Btrg
Whs
Gar
BVK
Btrg
BVK
BVK
S chw
arzw aldstraße
BVK
Bahnhofplatz
Trafo
Bahnhofplatz
121.31
121.33 121.28 121.21
K a n te
Ü b e rd a c h u n g
Bahnsteigkante
E n tw ä sse
ru n g srin
n e
vo rh a n d e n e
Entwässerungskanal Bestand
Bestandsplan mit Geltungsbereich
Bestandsplan
Entwurf
6082/2
19917
o.M.
Sc hw
ar zw al ds tra ße
19917/9
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
5
KOHLBECKER vielmo architekten
Lageplan
Entwurf
o.M.
Sc hw
ar zw al ds tra ße
Victor-Gollancz-StraßeAnlieferung Garage
Lageplan mit Dachaufsicht
Anlieferung Hotel
VII Büro/Gewerbe +28,10m + Tech
VI Büro +24,40m + Tech.
VII Büro +28,10m+ Tech.
VI Büro +24,40m + Tech. VIII
Hotel +27,50m + Tech.
Hotelvorplatz
begrünte Dachfläche I-TH +5,00 -5,50m
Bürogarten I +5,00 - 5,50m
I +5,00 - 5,50m
Haupteingang Büro 1
Haupteingang Büro 2
Haupteingang Hotel
Terrasse
Lichtschacht
A
A
B
B
C
C
D
D
VORFAHRT
Terrasse
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
6
KOHLBECKER vielmo architekten
15.00%
15.00%
16.71 m ²NSHV
-/AV
13.24 m² Logistik-Lager
14.94 m² NSHV-/AV
6.07 m² BOS-Z1
11.66 m²
NSHV-/AV
10.47 m²
NSHV-/SV
10.46 m²
NSHV-/TG
3.08 m² BOS-Z1
37.29 m² Kältetechnik
69.51 m² Heizungstechnik
775.38 m² Garage
6.54 m² TGA Schacht 65.79 m²
Flur
15.42 m ²Schle
use
13.82 m² Archiv
38.58 m² Fremdfirma
20.19 m² Schmutzwäsche
41.57 m² Wäschelager
8.36 m² Waschmaschine
3.91 m² WC H.
10.71 m² Umkleide H
4.06 m² WC D. 32.33 m²
Flur
5.44 m² Schleuse
10.20 m²
Mobilfunk
6.39 m² Schleuse
22.49 m² MSHV-Raum
5.98 m² Trafo H
otel
3.00 m² ZB
12.89 m² HAR Wasser
19.46 m² HAR FW
26.98 m² Enthärtung
21.83 m² Fettabs. H
264.19 m²
RLT Hotel
13.98 m² Lager
16.18 m² Werkstatt
2.64 m² WC Weiss
8.90 m² Aufzug
4.59 m² Aufzug
17.19 m²
Fettabs. C
13.98 m² Lager
2.64 m² WC Weiss
3.35 m² Technik
7.12 m² Trafo Bü
ro 2
7.43 m² Provider 2
28.75 m² Flur
5.32 m² TGA Sch
acht
829.12 m² Garage
751.00 m² Garage
10.73 m²
Flur 11.28 m
²Flur 11.38 m²
Aufzug
5.32 m² TGA Schacht
16.83 m² HAR FW
21.61 m² Sanitär
8.62 m² Provider
2
9.40 m² Provider
1
2.99 m² HAR
5.49 m² BMZ
21.73 m² Schwachstr.
4.99 m² ZB
13.44 m² HAR W
13.86 m² HA Wa
128.56 m² Sprinklerbehälter
51.37 m² Heizung
72.90 m² Lager/ZBV
12.55 m ²Flur
11.37 m² Aufzug
23.33 m² Flur
2.78 m² HAR
7.74 m² Mobilfunk7.01 m²
BMZ
11.85 m²
Schwachstr.
3.29 m² ZB
8.56 m² Provider 1+2
16.50 m² HA FW
32.39 m² TH1
20.41 m²
TH2
29.85 m ²TH1 29.85 m²
TH2
29.96 m² TH1
41.96 m² Flur
35.93 m² Sprinklerzentrale
123456789101112131415
27 282625242322212019181716
12 11 10 9 8 7 6 5 4 3
2
1
13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 2 6
27 28 29
25.52 m² Baumquartier
3.89 m² Vorraum Du D
6.36 m² Schacht
6789 5 4 3 2 1
14.98 m² Sanitärzentr.
11.38 m ²Aufzu
g 36.38 m² Tiefgarage Service
338.89 m² Lüftung und Kältezentrale 8.42 m²
Hebeanlage
5.15 m² BOS-Z1
1.88 m² Schacht TGA
6.76 m² Dusche/
Umkleide D
1.44 m² Flur
6.60 m² Dusche/
Umkleide H
47.59 m ²Fahrr
adp. 2
9.40 m² Mobilfun
k
8.33 m² ELT-Raum
12 1918171615141312
10
11
5.25 m² Provider 1
4.00 m² HAR
20
93.36 m² Heizung
196.13 m² ZBV
24.63 m² Hebe T
1.48 m² TGA Schacht
24.64 m² Hebe T
1.48 m² TGA Schacht
126.65 m² Garage
1.95 m² Steuerung Aufzug33.9
2 m²Fa hrradp. 1
3.89 m² Vorraum Du H
10.71 m² Umkleide D
13.11 m² Schwachstr.
1.50 m² Garagenschacht
3.11 m² Schacht
2.81 m² Schacht
2.06 m² Schacht
2.06 m² Schacht
3.90 m² Schacht
36.11 m² Sprinklerzentrale
Grundriss
Entwurf
o.M.
Grundriss Ebene -1
Tiefgarage Tiefgarage
Tiefgarage
Tiefgarage
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
7
KOHLBECKER vielmo architekten
Grundriss Ebene 0
Grundriss
Entwurf
o.M.
Victor-Gollancz-Straße
116,30 NHN
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
8
KOHLBECKER vielmo architekten
Grundriss Ebene 1
Grundriss
Entwurf
o.M.
Victor-Gollancz-Straße
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
9
KOHLBECKER vielmo architekten
Grundriss Ebene 2
Grundriss
Entwurf
o.M.
Luftraum über OG1 Luftraum über OG1 Luftraum über OG1
Luftraum über OG1
25.65 m² TH 2
33.85 m ²Konf
erenz 25.93 m²Bü
ro
13.21 m ²Büro
12.74 m ²Büro
10.74 m ²Büro
10.79 m ²Büro
19.53 m ²Büro
19.53 m ²Büro
19.35 m ²Büro
40.04 m² Besprech
ung 7.74 m² ELT
46.26 m² TH 3
18.55 m² Büro
18.55 m² Büro
18.55 m² Büro
18.55 m² Büro
18.55 m² Büro
18.55 m² Büro
10.74 m²
Büro
10.78 m²
Büro
10.78 m ²Büro
20.56 m² Büro
10.77 m² Kopierraum 20.78 m²
Büro
7.44 m² ELT
2.50 m² Abstell4.55
m²TG A Schac
ht 11.38 m
²Aufz ug
29.85 m ²TH 1
7.44 m² ELT
4.19 m² WC H.
1.80 m² WC-D
1.80 m² WC-D 4.00 m²
WC-H
4.55 m² TGA Schacht
11.38 m²
Aufzug
29.85 m²
TH 2
2.50 m² Abstell
5.75 m² WC Beh.
19.53 m²
Büro
19.33 m²
Büro
39.21 m² Besprechung
19.53 m²
Büro
19.53 m²
Büro 25.20 m² TH 1
10.79 m²
Büro
12.86 m²
Büro 9.58 m² ELT
5.15 m² TGA Schacht
5.15 m² TGA Sch
acht
25.90 m²
Büro
32.94 m²
Besprechung
19.83 m²
Büro16.75 m² Büro
10.79 m²
Büro
21.38 m² Büro
10.77 m² Kopierraum20.78 m²
Büro
35.41 m²
Pausenr.
16.75 m ²Büro
19.93 m ²Büro
12.47 m² Pausenr.
33.16 m ²Paus
enr.
17.57 m² Housekeeping
19.31 m² Techniker
10.55 m² TGA-Schacht
4.59 m² Aufzug
9.56 m² Flur
22.90 m² TH 1
9.04 m² TH 4
1.08 m² ELT
4.95 m² ELT-Raum
8.90 m² Aufzug
19.73 m²
Zimmer
2.64 m² TGA Schacht
23.80 m²
TH 2
1.30 m² TGA Schacht
6.36 m² Schacht
62.63 m² Flur
4.07 m² ELT
0.76 m² TGA Schacht
15.76 m²
TH 3
16.15 m²
Zimmer 15.85 m²
Zimmer 15.95 m²
Zimmer 16.14 m²
Zimmer 20.62 m²
Zimmer
16.09 m²
Zimmer
16.37 m²
Zimmer
3.15 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
Luftraum über OG1 Luftraum über OG1
16.00 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
16.00 m² Zimmer
20.77 m² Zimmer
5.48 m² Bad 3.22 m²
Bad 3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
20.21 m ²Büro
5.10 m² WC D.
6.54 m² WC H.
9.99 m² Think T.
9.49 m² Think T.
4.18 m² Lager8.87 m²
ELT
7.09 m² Copy
5.45 m² Vorr. WC
-D 3.07 m² Vorr. WC
-H
3.37 m² PuMi
7.31 m² WC H
2.65 m² Vorr WC-H
29.35 m² Pausenraum
34.63 m² Flur
14.75 m ²Büro
41.15 m ²Flur
19.94 m ²Besp
rechung
24.43 m ²Büro
82.81 m ²Büro
Open S pace
23.35 m ²Paus
enraum
23.11 m ²Besp
rechung 7.42 m² WC D
2.65 m² Vorr. WC-D
11.14 m² Büro
18.05 m² Büro
3.50 m² Schacht TGA
3.65 m² Schacht TGA
15.76 m ²Lage
r
10.87 m ²Lage
r
13.69 m ²ELT.
11.87 m² Büro
0.45 m² ELT Sch
acht
OK Glasaufzug
OK Decke Windfang
18.94 m² Pausenr.
11.37 m² Aufzug
6.75 m² Etagen-Office
83.98 m ²Büro
21.16 m² Besprechung
1.80 m² WC -D
1.80 m² WC-D
4.19 m² WC-H
4.00 m² WC-H
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
10
KOHLBECKER vielmo architekten
Grundriss Regelebene
Grundriss
Entwurf
o.M.
11.37 m² Aufzug
16.00 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
3.22 m² Bad
24.38 m² Zimmer
5.86 m² Bad
5.04 m² ELT-Raum
4.59 m² Aufzug23.05 m²
TH 1
16.15 m²
Zimmer 15.85 m²
Zimmer 15.95 m²
Zimmer 16.14 m²
Zimmer 20.62 m²
Zimmer
16.09 m²
Zimmer
8.90 m² Aufzug
19.75 m²
Zimmer
3.15 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
23.80 m²
TH 2
6.36 m² Schacht
16.00 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
16.00 m² Zimmer
16.18 m² Zimmer
16.00 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
16.00 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
16.00 m² Zimmer
16.00 m² Zimmer
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
5.35 m² Bad
3.22 m² Bad
16.35 m² Zimmer
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
16.17 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
16.17 m² Zimmer
16.35 m² Zimmer
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
16.17 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
16.17 m² Zimmer
21.54 m² Zimmer
3.22 m² Bad 16.37 m²
Zimmer
35.45 m²
Flur
3.71 m² ELT
0.73 m² TGA Schacht
3.22 m² Bad
33.89 m ²Konf
erenz 25.9 7 m²
Büro 33.2 4 m²
Pausenr aum
13.23 m ²Büro
12.77 m ²Büro
10.77 m ²Büro
10.81 m ²Büro
19.58 m ²Büro
19.45 m ²Büro
40.17 m² Besprech
ung
7.74 m² ELT
46.26 m² TH 3
18.58 m² Büro
18.58 m² Büro
18.58 m² Büro
18.58 m² Büro
18.58 m² Büro
18.58 m² Büro
10.77 m²
Büro
10.80 m²
Büro
10.80 m ²Büro
20.60 m² Büro
10.80 m² Kopierraum 20.82 m²
Büro
2.50 m² Abstell
4.55 m² Schacht
11.38 m ²Aufz
ug
29.85 m ²TH 1
2.36 m² Vorr. WC-H
11.38 m²
Aufzug
29.85 m²
TH 2
5.75 m² WC Beh.
19.71 m²
Büro
19.57 m²
Büro
39.57 m² Besprechung
19.67 m²
Büro
19.63 m²
Büro
10.81 m²
Büro
12.91 m²
Büro
9.58 m² ELT
5.15 m² Schacht
18.97 m² Pausenr.
5.15 m² Schacht
25.99 m²
Büro
33.03 m²
Besprechung
19.95 m²
Büro 16.78 m²
Büro
10.81 m²
Büro
21.41 m² Büro
10.80 m² Kopierraum20.82 m²
Büro
35.44 m²
Pausenr.
16.78 m ²Büro19.97 m²
Büro
12.49 m² Pausenr.
2.50 m² Abstell 4.55 m²
TGA Schacht
25.63 m² TH 2
25.20 m² TH
11.37 m² Aufzug
20.30 m ²Büro
5.07 m² WC D.
6.63 m² WC H.
9.99 m² Think T.
9.52 m² Think T.
4.18 m² Lager
8.90 m² ELT
7.01 m² Copy
5.48 m² Vorr. WC
-D3.0 7 m²
Vorr. WC -H
3.37 m² PuMi
7.31 m² WC H
2.65 m² Vorr WC-H
29.54 m² Pausenraum
35.10 m² Flur
14.62 m ²Büro
41.18 m ²Flur
83.45 m ²Büro
3.65 m² Schacht TGA
21.20 m² Besprechung
20.06 m ²Besp
rechung
24.57 m ²Büro
23.21 m ²Paus
enraum
13.55 m ²ELT
22.86 m ²Besp
rechung
7.42 m² WC D
2.65 m² Vorr. WC-D
11.14 m² Büro
18.10 m² Büro
15.68 m ²Lage
r
0.30 m² Schacht
ELT
82.22 m ²Büro
Open S pace
10.89 m ²Lage
r
3.50 m² Schacht
167.21 m²
Flur
167.21 m² Flur
140.14 m ²Flur
140.14 m ²Flur
2.00 m² WC -D
2.00 m² WC -D
3.90 m² Install.TG
A
4.19 m² WC-H
2.75 m² Vorr. WC-D
2.00 m² WC -D
2.00 m² WC -D
2.75 m² Vorr. WC-D
2.50 m² Vorr. WC-H
3.90 m² Install.TGA
4.00 m² WC-H
2.00 m² WC-H
13.35 m² Etagen-Office
6.60 m² TGA Schacht
27.45 m² Flur
21.30 m² Flur 76.63 m²
Flur
39.78 m² Flur
4.19 m² WC H
7.44 m² ELT
140.14 m² Flur
19.58 m ²Büro
1 7.44 m² ELT
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
11
KOHLBECKER vielmo architekten
Grundriss Ebene 6/7
Grundriss
Entwurf
o.M.
H 1
2 /6
S G
I
H 1
2 ,1
/6
H 1
2 ,1
/6
H 1
2 /6
S G
I
H 1
2 /6
S G
I
H 1
2 ,1
/6
H 1
2 ,1
/6
H 1
2 /6
S G
I
21.70 m² TH 1
36.66 m ²NEA
7.97 m² TH 2
11.37 m² Aufzug
13.35 m² Etagen-Office
5.04 m² ELT-Raum
6.60 m² TGA Schacht
8.90 m² Aufzug
35.45 m²
Flur
1.30 m² Schacht
6.36 m² Schacht
76.55 m² Flur
23.05 m² TH 1
9.24 m² Büro
10.08 m² Think T.
9.67 m² Think T.
4.18 m² Lager
83.90 m² Büro
7.24 m² Copy
7.18 m² WC H
2.65 m² Vorr WC-H
21.20 m² Besprechung
7.34 m² WC D
2.65 m² Vorr. WC-D
11.14 m² Büro
18.14 m² Büro
34.53 m ²Besp
rechung
34.23 m² Flur
33.86 m ²Konf
erenz 19.32 m
²Büro
13.20 m ²Büro
12.77 m ²Büro
10.76 m ²Büro
10.79 m ²Büro
10.70 m ²Büro
16.75 m ²Emp
fang
39.99 m ²Paus
enraum
19.53 m ²Büro
19.43 m ²Büro
40.10 m² Besprech
ung
19.53 m ²Büro
2.75 m² Vorraum
WC H.
6.75 m² WC H.
2.75 m² Vorraum
WC D. 6.45 m² WC D.
18.54 m² Büro
10.83 m ²Büro
10.74 m ²Büro
32.59 m² Besprechung
3.72 m² Schacht TGA
3.65 m² Schacht ELT
11.12 m² Büro
4.59 m² Aufzug
3.78 m² ELT
18.54 m² Büro
11.38 m ²Aufz
ug
29.85 m ²TH 1
120.83 m ²Flur
5.15 m² TGA Sch
acht
Dachterrasse < 100m²
160.07 m²
RLT-Zentrale
19.53 m ²Büro
15.40 m ²Büro
120.83 m ²Flur
7.28 m² ELT 7.13 m²
WC-Beh .
26.21 m²
TH 2
0.45 m² ELT Schacht
29.58 m² Pausenraum
8.95 m² ELT
27.45 m² Flur
21.30 m² Flur
23.80 m²
TH 2
24.39 m² Zimmer
16.35 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
16.35 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
21.54 m² Zimmer
16.00 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
16.00 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
16.00 m² Zimmer
16.18 m² Zimmer
16.00 m² Zimmer
16.17 m² Zimmer
16.00 m² Zimmer
16.27 m² Zimmer
16.00 m² Zimmer
16.00 m² Zimmer
3.22 m² Bad
5.84 m² Bad
3.22 m² Bad
3.13 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
3.22 m² Bad
5.35 m² Bad
3.23 m² Bad
3.23 m² Bad
3.23 m² Bad
3.23 m² Bad
3.23 m² Bad
3.23 m² Bad
3.23 m² Bad
3.23 m² Bad
3.23 m² Bad
3.23 m² Bad
16.17 m² Zimmer
20.95 m² Zimmer
16.15 m²
Zimmer 15.84 m²
Zimmer 15.94 m²
Zimmer 16.13 m²
Zimmer 20.62 m²
Zimmer3.16 m² Bad
3.23 m² Bad
3.23 m² Bad
3.23 m² Bad
3.23 m² Bad
16.09 m²
Zimmer
19.76 m²
Zimmer
3.23 m² Bad
3.23 m² Bad
16.37 m²
Zimmer
3.23 m² Bad
Dachterrasse < 100m²
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
12
KOHLBECKER vielmo architekten
Ansicht von Osten - Hotel
o.M.
Ansicht
Entwurf
+143,80m ü. NHN (+27,50m + Technik)
+121,80m ü. NHN
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
13
KOHLBECKER vielmo architekten
Ansicht von Westen - Bürogebäude 1
o.M.
Ansicht
Entwurf
+144,40m ü. NHN (+28,10m + Technik)
+121,80m ü. NHN
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
14
KOHLBECKER vielmo architekten
Ansicht von Norden - Victor-Gollancz-Straße
Ansichten
Entwurf
o.M.
+143,80m ü. NHN (+27,50m + Technik) +144,40m ü. NHN (+28,10m + Technik) +140,70m ü. NHN (+24,40m + Technik)
+144,40m ü. NHN (+28,10m + Technik)
+121,80m ü. NHN
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
15
KOHLBECKER vielmo architekten
Ansicht von Süden - Bahnseite
o.M.
Ansichten
Entwurf
+143,80m ü. NHN (+27,50m + Technik)+144,40m ü. NHN (+28,10m + Technik)
+140,70m ü. NHN (+24,40m + Technik) +144,40m ü. NHN (+28,10m + Technik)
+121,80m ü. NHN +120,00m ü. NHN
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
16
KOHLBECKER vielmo architekten
G ru
nd st
üc ks
gr en
ze
H O
TE L
H O
TE L
G ru
nd st
üc ks
gr en
ze
Referenzhöhe SOCKEL 121.80m üNN
Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116.30m üNN
Referenzhöhe TIEFGARAGE E-1 112.20m üNN
Referenzhöhe TIEFGARAGE E0 115.70m üNN
5, 50
60 3,
50
141,69m üNN
139,68m üNN
Referenzhöhe UK TIEFGARAGE E-1 111.40m üNN
V ic
to r-
G ol
la nc
z- S
tra ße
B ah
ns ei
te
D'''E'''F'''
8,10 7,925 6,20 4,754,75
AC
1, 10
3, 05
3, 05
3, 05
3, 05
3, 05
3, 05
3, 05
5, 00
4, 10
HE0 OKFF +0,00m
EFH 116.30m üNN
HE6 OKFF +20,25m
HE5 OKFF +17,20m
HE4 OKFF +14,15m
HE3 OKFF +11,10m
HE7 OKFF +23,30m
HDA OK +26,35m
HAttika OK +27,45m
HE1 OKFF +5,00m
HE-1 OKFF -4,10m
UKRD -0,45m
UKRD +4,55m
UKRD +10,65m
UKRD +13,70m
UKRD +16,75m
UKRD +18,70m
UKRD +22,85m
UKRD +25,90m
UKAHD +9,15m
UKAHD +3,55m
HAttika 143.75m üNN
Schnitt Hotelgebäude CC
o.M.
Schnitt
Entwurf
ACD'''E'''F'''
Konferenz 3
Windfang Hotelplatz
Garage WC H.Flur
Konferenzfoyer
Zimmer
Zimmer Zimmer
Zimmer
ZimmerBad
Bad
Bad Bad
Bad
Bad
Flur
Flur
112,20NHN= -4.10
UDF= -0.70
OFR= -4.25
30 2.7
5 30
2.7 5
30 2.7
5 30
2.7 5
30 2.7
5 30
5.8 0
30 4.7
0 30
3.8 0
65
6.525 7.925 6.20 4.75
80 2.9
5 30
30 55
3.0 0
OFF= +0.00
Zimmer
Heizungstechnik
Rezeption
BadZimmer
BadZimmer
Bad Zimmer
Bad Zimmer
Flur
Flur
Lichtschacht
Vorraum Du H
Vorraum
Flur
Dusche H.
Back Office
Technik Dachfläche
111,4NHN= -4.90
UDR= +22.85
UDR= +25.90
UDR= +19.80
UDR= +16.75
UDR= +13.70
UDR= +10.65
UDR= +4.55
OFF= +23.30
OFF= +20.25
OFF= +17.20
OFF= +14.15
OFF= +11.10
OK= +27.50 =143,8NHN
112,20 NHN= -4.10
UDR= +4.55
3.5 0
90 40
30 2.6
0 45
2.6 0
45 2.6
0 45
2.6 0
45 2.6
0 45
OFF= +26.30
Referenzhöhe SOCKEL 121,80m üNN
Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116,30m üNN
Referenzhöhe TG E0 115,70m üNN Referenzhöhe TG E-1 112,20m üNN
3, 50
Referenzhöhe UK TG E-1 111,40m üNN
G ru
nd st
üc ks
gr en
ze
H O
TE L
H O
TE L
G ru
nd st
üc ks
gr en
ze
Referenzhöhe SOCKEL 121.80m üNN
Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116.30m üNN
Referenzhöhe TIEFGARAGE E-1 112.20m üNN
Referenzhöhe TIEFGARAGE E0 115.70m üNN
5, 50
60 3,
50
141,69m üNN
139,68m üNN
Referenzhöhe UK TIEFGARAGE E-1 111.40m üNN
V ic
to r-
G ol
la nc
z- S
tra ße
B ah
ns ei
te
D'''E'''F'''
8,10 7,925 6,20 4,754,75
AC
1, 10
3, 05
3, 05
3, 05
3, 05
3, 05
3, 05
3, 05
5, 00
4, 10
HE0 OKFF +0,00m
EFH 116.30m üNN
HE6 OKFF +20,25m
HE5 OKFF +17,20m
HE4 OKFF +14,15m
HE3 OKFF +11,10m
HE7 OKFF +23,30m
HDA OK +26,35m
HAttika OK +27,45m
HE1 OKFF +5,00m
HE-1 OKFF -4,10m
UKRD -0,45m
UKRD +4,55m
UKRD +10,65m
UKRD +13,70m
UKRD +16,75m
UKRD +18,70m
UKRD +22,85m
UKRD +25,90m
UKAHD +9,15m
UKAHD +3,55m
HAttika 143.75m üNN.80
HAttika OK +27,50m
HDA OK +26,60m
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
17
KOHLBECKER vielmo architekten
BÜRO TH1
TH1
WE1 OKFF +5,00m
WE0 OKFF -0,40m
EFH 115,90m üNN
WE-1 OKFF -4,10m
WE0 OKFF -0,60m 115,70m üNN
WE-1 OKFF -4,10m
P A R K E N WE0
R A M P E (WE0-WE-1)
P A R K E N WE-1
SANITÄR- RAUM
UKRD +4,55m
UKRD -0,85m
FOYER
FLUR
TH1
TH1
TH1
A U
FZ U
G SS
C H
A C
H T
TERRASSE
WAttika (WE7) +24,40m
UKAHD +3,45m
120.00
BÜRO
WAttika +28,05m
WDA (WE7) +26,95m
TH1
BÜRO TH1
BÜRO TH1
Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116.30m üNN
Referenzhöhe TIEFGARAGE E-1 112.20m üNN
Referenzhöhe TIEFGARAGE E0 115.70m üNN
5, 50
60 3,
50
Referenzhöhe SOCKEL 121.80m üNN
Referenzhöhe UK TIEFGARAGE E-1 111.40m üNN
D''F''G''I''
90 1,80 5,83 6,875 4,15 7,85 4,95
Z K''J'' E''
4,75
AC
(4,805)
3, 70
3, 65
3, 65
3, 65
3, 65
3, 65
5, 40
3, 70
WE3 OKFF +12,30m
WE4 OKFF +15,95m
WE2 OKFF +8,65m
UKRD +19,15m
UKRD +15,50m
UKRD +11,85m
UKRD +8,20m
BÜRO
WE6 OKFF +23,25m
UKRD +26,50m
BÜRO TH1
WE5 OKFF +19,60m
UKRD +22,80m
WAttika (BE7) 140.70m üNN
WAttika (BE8) 144.35m üNN
130.29m üNN
133.72m üNN
Schnitt Bürogebäude 2 BB
o.M.
Schnitt
Entwurf
B2 Attika OK +28,10m
Referenzhöhe SOCKEL 121,80m üNN
Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116,30m üNN
Referenzhöhe TG E0 115,70m üNN Referenzhöhe TG E-1 112,20m üNN
3, 50
Referenzhöhe UK TG E-1 111,40m üNN
B2 DA OK +27,20m
.40 B2 Attika
B2 Attika
BÜRO TH1
TH1
WE1 OKFF +5,00m
WE0 OKFF -0,40m
EFH 115,90m üNN
WE-1 OKFF -4,10m
WE0 OKFF -0,60m 115,70m üNN
WE-1 OKFF -4,10m
P A R K E N WE0
R A M P E (WE0-WE-1)
P A R K E N WE-1
SANITÄR- RAUM
UKRD +4,55m
UKRD -0,85m
FOYER
FLUR
TH1
TH1
TH1
A U
FZ U
G SS
C H
A C
H T
TERRASSE
WAttika (WE7) +24,40m
UKAHD +3,45m
120.00
BÜRO
WAttika +28,05m
WDA (WE7) +26,95m
TH1
BÜRO TH1
BÜRO TH1
Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116.30m üNN
Referenzhöhe TIEFGARAGE E-1 112.20m üNN
Referenzhöhe TIEFGARAGE E0 115.70m üNN
5, 50
60 3,
50
Referenzhöhe SOCKEL 121.80m üNN
Referenzhöhe UK TIEFGARAGE E-1 111.40m üNN
D''F''G''I''
90 1,80 5,83 6,875 4,15 7,85 4,95
Z K''J'' E''
4,75
AC
(4,805)
3, 70
3, 65
3, 65
3, 65
3, 65
3, 65
5, 40
3, 70
WE3 OKFF +12,30m
WE4 OKFF +15,95m
WE2 OKFF +8,65m
UKRD +19,15m
UKRD +15,50m
UKRD +11,85m
UKRD +8,20m
BÜRO
WE6 OKFF +23,25m
UKRD +26,50m
BÜRO TH1
WE5 OKFF +19,60m
UKRD +22,80m
WAttika (BE7) 140.70m üNN
WAttika (BE8) 144.35m üNN
130.29m üNN
133.72m üNN
ACD''E''F''G''I''
112,20mNN= -4.10
Rampe Garage
Flur Garage
UDR= -4.908 0
3.2 0
30 4.3
0 30
OFF= +23.25
OFF= +5.00
Sprinklerbehälter112,20mNN= -4.10
OK Attika= +28.10 =144,4NHN
UDR= +3.70
+4.00
5.83 6.875 4.15 7.85 4.95 4.75
Heizung
Think T.
Lüftungszentrale
WC D Büro
Think T. WC D Büro
Think T. WC D Büro
Think T. FlurWC D Büro
Müllraum Flur
Flur
Flur
OFF= -0.40
OK Attika= +24.40 =140.70NHN
90
OFR=OFF= -0.60
BüroWC D.Think T. Flur
BüroFlurWC D.Think T.
Sprinklerzentrale
Flur
3.5 0
30 3.4
0 30
3.3 5
30 3.3
5 30
3.3 5
30 3.3
5 30
3.3 5
30 5.1
5 30
3.2 0
80
OFF= +19.60
OFF= +15.95
OFF= +12.30
OFF= +8.65
+30.70 =147,00NHN
OK= +4.20
Flur
Flur
Flur
Flur
Flur
Flur
Lager
-0.60
-4.10
UDR= -90
+26.80
UDR= -85 UDF= -1.00
3.1 0
10
Bahnsteig DB
OK= +26.70 =143,00NHN
B2 Attika (WE7) +24,40m
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
18
KOHLBECKER vielmo architekten
o.M.
Schnitt Bürogebäude 1 AA
o.M.
Schnitt
Entwurf
TH3 BÜROBÜRO FLUR FLUR
TH3 BÜROBÜRO FLUR FLUR
TH3 BÜROBÜRO FLUR FLUR
BE6 OKFF +23,25m
BAttika (BE7) +28,05m
BE4 OKFF+15,95m
BE5 OKFF +19,60m
BE3 OKFF +12,30m
BDA +26,95m
BE2 OKFF +8,65m
BE1 OKFF +5,00m
BE-1 OKFF -4,10m
BE0 OKFF -0,60m
(EFH 115.70m üNN)
UKRD +22,80m
UKRD +19,15m
UKRD +26,45m
UKRD +15,50m
UKRD +11,85m
UK +4,35m
UKRD -0,90m
LADEN
TECHNIK
LOBBY
TIEFGARAGE BE0
VERSCHIEBEPARKER
TIEFGARAGE BE-1TECHNIK
SOCKELTERRASSE (VORPLATZ EINGÄNGE)
FREI- TREPPE
AUFZUG
TH3 BÜROBÜRO FLUR FLUR
opt. TH3
FLUR BÜRO
G ru
nd st
üc ks
gr en
ze
B Ü
R O
1
B Ü
R O
1 G
ru nd
st üc
ks gr
en ze
V ic
to r-
G ol
la nc
z- S
tra ss
e
B ah
ns ei
te
1, 10
3, 70
3, 65
3, 65
3, 65
3, 65
3, 65
5, 60
3, 50
Referenzhöhe SOCKEL 121.80m üNN
Referenzhöhe TIEFGARAGE E-1 112.20m üNN
Referenzhöhe TIEFGARAGE E0 115.70m üNN
5, 50
60 3,
50
Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116.30m üNN
Referenzhöhe UK TIEFGARAGE E-1 111.40m üNN
6,20 4,75
ACD'Z E'G'I' F'
3,775 2,10 5,10 6,60(14,421)
18,75
UK +8,20m
UKAHD +7,70m
UKAHD +11,35m
UKAHD +15,00m
UKAHD +18,65m
UKAHD +22,30m
BAttika (BE6) +24,40m
0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 m
BAttika (BE6) 140.70m üNN
BAttika (BE7) 144.35m üNN
vielmo architekten
Sämtliche Höhenangaben bezogen auf +116,10m üNN = ± 0,00m
Planinhalt
Bauherr
Bauvorhaben
Gezeichnet:
Format interne NummerMaßstab
Geprüft:
Planerstellung:
Stand:
S t-6
:/P ro
je kt
e/ 10
84
IndexPlaner Phase Planfeld Inhalt OrtProjekt Plan-Nr.
A1084
N
S
ludwigstrasse 57, 70176 stuttgart telefon +49 711 9763-0 www.vielmo.de
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Victor-Gollancz-Strasse" in Karlsruhe
VGS Beteiligung- und Verwaltung GmbH
waldstückerring 6, 76756 bellheim telefon +49 7272 9338-0 www.ge-ro.de
hildastrasse 20, 76571 gaggenau telefon +49 7225 660 www.kohlbecker.de
Arge
KOHLBECKER G e s a m t p l a n G m b H
IndexPlaner Phase Planfeld Inhalt OrtProjekt Plan-Nr.
A1084 2
2
KA
KA
1cm in 1:1
N
S
Büro VB
cs/gwc
13.10.2017
ch/ph
B GR
B GR
-
-
1:200
SCHNITT Querschnitt A-A
590x297mm
04.10.2017
(3. TRH optional)
25.10.2017
BAttika (BE6) +24,40m
UKRD +26,45m
BDA +26,95m
BAttika (BE7) +28,05m
BE6 OKFF +23,25
Referenzhöhe SOCKEL 121,80m üNN
Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116,30m üNN
Referenzhöhe TG E0 115,70m üNN Referenzhöhe TG E-1 112,20m üNN
3, 50
Referenzhöhe UK TG E-1 111,40m üNN
.40
ACD'E'F'G'I'
14.421 3.775 2.10 5.10 6.60 6.20 4.75
Büro
Laden
GarageSchwachstr.
FlurTH 3 Büro Büro
Lobby
Lüftung und Kältezentrale
TH 3 Büro Büro
Flur
Vorplatz Garage
Windfang TH 3
Büro BüroTH 3 Flur
Flur Büro Büro
TH 3
Flur
FREI- TREPPE
AUFZUG SOCKELTERASSE (VORPLATZ EINGÄNGE)
UDF= +22.60
UDF= +18.95
UDF= +15.30
UDF= +11.65
UDF= +8.00
UDF= +22.10
UDF= +18.45
UDF= +14.80
UDF= +11.15
UDF= +7.50
OK Attika +24.40OK Attika +24.40OK Attika= +24.40
3.9 0
3.6 5
3.6 5
3.6 5
3.6 5
5.6 0
3.5 0
Z
UDF= +3.25
TH3 BÜROBÜRO FLUR FLUR
TH3 BÜROBÜRO FLUR FLUR
TH3 BÜROBÜRO FLUR FLUR
BE6 OKFF +23,25m
BAttika (BE7) +28,05m
BE4 OKFF+15,95m
BE5 OKFF +19,60m
BE3 OKFF +12,30m
BDA +26,95m
BE2 OKFF +8,65m
BE1 OKFF +5,00m
BE-1 OKFF -4,10m
BE0 OKFF -0,60m
(EFH 115.70m üNN)
UKRD +22,80m
UKRD +19,15m
UKRD +26,45m
UKRD +15,50m
UKRD +11,85m
UK +4,35m
UKRD -0,90m
LADEN
TECHNIK
LOBBY
TIEFGARAGE BE0
VERSCHIEBEPARKER
TIEFGARAGE BE-1TECHNIK
SOCKELTERRASSE (VORPLATZ EINGÄNGE)
FREI- TREPPE
AUFZUG
TH3 BÜROBÜRO FLUR FLUR
opt. TH3
FLUR BÜRO
G ru
nd st
üc ks
gr en
ze
B Ü
R O
1
B Ü
R O
1 G
ru nd
st üc
ks gr
en ze
V ic
to r-
G ol
la nc
z- S
tra ss
e
B ah
ns ei
te
1, 10
3, 70
3, 65
3, 65
3, 65
3, 65
3, 65
5, 60
3, 50
Referenzhöhe SOCKEL 121.80m üNN
Referenzhöhe TIEFGARAGE E-1 112.20m üNN
Referenzhöhe TIEFGARAGE E0 115.70m üNN
5, 50
60 3,
50
Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116.30m üNN
Referenzhöhe UK TIEFGARAGE E-1 111.40m üNN
6,20 4,75
ACD'Z E'G'I' F'
3,775 2,10 5,10 6,60(14,421)
18,75
UK +8,20m
UKAHD +7,70m
UKAHD +11,35m
UKAHD +15,00m
UKAHD +18,65m
UKAHD +22,30m
BAttika (BE6) +24,40m
0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 m
BAttika (BE6) 140.70m üNN
BAttika (BE7) 144.35m üNN
vielmo architekten
Sämtliche Höhenangaben bezogen auf +116,10m üNN = ± 0,00m
Planinhalt
Bauherr
Bauvorhaben
Gezeichnet:
Format interne NummerMaßstab
Geprüft:
Planerstellung:
Stand:
S t-6
:/P ro
je kt
e/ 10
84
IndexPlaner Phase Planfeld Inhalt OrtProjekt Plan-Nr.
A1084
N
S
ludwigstrasse 57, 70176 stuttgart telefon +49 711 9763-0 www.vielmo.de
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Victor-Gollancz-Strasse" in Karlsruhe
VGS Beteiligung- und Verwaltung GmbH
waldstückerring 6, 76756 bellheim telefon +49 7272 9338-0 www.ge-ro.de
hildastrasse 20, 76571 gaggenau telefon +49 7225 660 www.kohlbecker.de
Arge
KOHLBECKER G e s a m t p l a n G m b H
IndexPlaner Phase Planfeld Inhalt OrtProjekt Plan-Nr.
A1084 2
2
KA
KA
1cm in 1:1
N
S
Büro VB
cs/gwc
13.10.2017
ch/ph
B GR
B GR
-
-
1:200
SCHNITT Querschnitt A-A
590x297mm
04.10.2017
(3. TRH optional)
25.10.2017
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
19
KOHLBECKER vielmo architekten
Ansicht von Osten - HotelSchnitt Bürogebäude 2
BÜROBÜRO FLUR FLUR
WE0 OKFF -0,40m
EFH 115.90m üNN
WE5 OKFF +19,60m
BÜROBÜRO FLUR FLUR WE4
OKFF +15,95m
BÜROBÜRO FLUR FLUR WE3
OKFF +12,30m
WE6 OKFF +23,25m
GABIONENWAND zur Bahnseite
TIEFGARAGE
RAMPE (TIEFGARAGE)TECHNIK / LAGER SCHLEUSE
TECHNIK
W1W2W3
13,925 7,425 5,725
WE2 OKFF +8,65m
BÜROBÜRO FLUR FLUR
WE1 OKFF +5,00m
WE-1 OKFF -4,10m
WE0 (Tiefgarage) OKFF -0,60m
1, 10
3, 65
3, 65
3, 65
3, 65
3, 65
5, 60
3, 50
UKRD +7,20m
UKRD +15,50m
UKRD +19,15m
UKRD +11,85m
UKRD +4,40m
UKRD +22,80m
WAttika (WE7) +28,05m
UKRD -0,90m
W A
-A W
A -A
WAttika (WE6) +24,35m
BÜROBÜRO FLUR FLURReferenzhöhe SOCKEL 121.80m üNN
Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116.30m üNN
Referenzhöhe TIEFGARAGE E-1 112.20m üNN
Referenzhöhe TIEFGARAGE E0 115.70m üNN
5, 50
60 3,
50
141,69m üNN
139,68m üNN
Referenzhöhe UK TIEFGARAGE E-1 111.40m üNN
B Ü
R O
2 G
ru nd
st üc
ks gr
en ze
G ru
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gr en
ze
H O
TE L
H O
TE L
G ru
nd st
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gr en
ze
ZIMMER FLUR
ZIMMER FLUR
CAFÉ LKW-
ANLIEFERUNGRESTAURANT
GABIONENWAND
MÜLLRAUM
TECHNIK ABSTELL-RAUM TIEFGARAGE
HOTELVORPLATZ
ZIMMER FLUR
ZIMMER
ZIMMER
ZIMMER
TREPPEN- HAUS 2
EINGANG 4 ,2
0
HE2 OKFF +8,05m
HE1 OKFF +5,00m
HE0 OKFF +0,00m
EFH 116.30m üNN
ZIMMER FLUR ZIMMER
ZIMMER FLUR ZIMMER
HE4 OKFF +14,15m
HE5 OKFF +17,20m
HE6 OKFF +20,25m
HE7 OKFF +23,30m
HDA +26,35m
HAttika +27,45m
HE-1 OKFF -4,10m
451 7,925 5,50 1,70 3,625
18,75
H7H8H10H11 H9
UKRD -0,45m
UKRD +4,55m
UKRD +7,60m
UKRD +13,70m
UKRD +16,75m
UKRD +19,80m
UKRD +22,85m
UKRD +25,90m
H A
-A H
A -A
ZIMMER FLUR ZIMMER
ZIMMER FLUR ZIMMER
HE3 OKFF +11,10m
UKRD +10,65m
1, 10
3, 05
3, 05
3, 05
3, 05
3, 05
3, 05
3, 05
5, 00
4, 10
7,20 7,20 7,20 7,20 8,50
182021 19 17 16
UKRD +22,80m
BE6 OKFF +23,25m
BAttika (BE7) +28,05m
BE4 OKFF+15,95m
BE5 OKFF +19,60m
BÜROFLURFLURBÜRO FLUR BÜRO BÜRO FLURTH1TH2
BE3 OKFF +12,30m
BDA (BE7) +26,95m
BÜROFLURFLURBÜRO FLUR BÜRO BÜRO FLURTH1TH2
BÜROFLURFLURBÜRO FLUR BÜRO BÜRO FLURTH1TH2 BE2
OKFF +8,65m
BE1 OKFF +5,00m
BE-1 OKFF -4,10m
BE0 OKFF -0,60m
(EFH 115.70m üNN)
GABIONEN- WAND
LADEN
FLUR (ANLIEFERUNG)EINFAHRT
(GARAGE)
TECHNIKLAGER RAMPE
(GARAGE)
TECHNIK
BÜROFLURBÜRO FLUR
BÜRO FLUR BÜROFLUR
TH1
TH1
TH1
TH1
TH2
TH2
TH2
TH2
SOCKELTERRASSE (VORPLATZ EINGÄNGE)
LADEN
FAHRRADRAUMSCHL.
SCHL.
SCHL.
SCHL.
G ru
nd st
üc ks
gr en
ze
B Ü
R O
1
B Ü
R O
1 G
ru nd
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ks gr
en ze
G ru
nd st
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gr en
ze
B Ü
R O
2
Sc hw
ar zw
al ds
tra ße
1, 10
3, 70
3, 65
3, 65
3, 65
3, 65
3, 65
5, 60
3, 50
UKRD +19,15m
UKRD +26,45m
UKRD +15,50m
UKRD +11,85m
UKRD +8,20m
UKRD +4,55m
UKRD -1,05m
UKRD ???
B A
-A B
A -A B4 B2 B1B3
18,15
B5B6B7B8
18,15
BÜROFLURFLURBÜRO FLUR BÜRO BÜRO FLURTH1TH2
UKAHD +18,65m
UKAHD +22,30m
UKAHD +15,00m
UKAHD +11,35m
UKAHD +25,95m
UKAHD +7,70m
45 5,80 4,85 6,60 4545 6,60 4,85 5,80 45
-5,50m-5,50m
4, 30
vielmo architekten
Sämtliche Höhenangaben bezogen auf +116,10m üNN = ± 0,00m
Planinhalt
Bauherr
Bauvorhaben
Gezeichnet:
Format interne NummerMaßstab
Geprüft:
Planerstellung:
Stand:
S t-6
:/P ro
je kt
e/ 10
84
IndexPlaner Phase Planfeld Inhalt OrtProjekt Plan-Nr.
A1084
N
S
ludwigstrasse 57, 70176 stuttgart telefon +49 711 9763-0 www.vielmo.de
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Victor-Gollancz-Strasse" in Karlsruhe
VGS Beteiligung- und Verwaltung GmbH
waldstückerring 6, 76756 bellheim telefon +49 7272 9338-0 www.ge-ro.de
hildastrasse 20, 76571 gaggenau telefon +49 7225 660 www.kohlbecker.de
Arge
KOHLBECKER G e s a m t p l a n G m b H
IndexPlaner Phase Planfeld Inhalt OrtProjekt Plan-Nr.
A1084
VORABZUG
3
3
KA
KA
cs/gwc
18.02.2018
ch/ph
0
0
-
-
1:300900x297mm
gwc
Büro / Wohnen / Hotel 12.04.2017
31.05.2017
1cm in 1:1
SCHNITT Längsschnitt
TECHNIK
TECHNIK
TECHNIKTECHNIK
x
o.M.
Schnitt
Entwurf
B Attika (B E7) +28,10m
B2 Attika (B2 E7) +28,10m
H Attika +27,50m
B2 Attika (B2 E6) +24,40m
H DA +26,60m
B2 E6 +23,50m
Referenzhöhe SOCKEL 121,80m üNN
Referenzhöhe PROJEKT (HE0) 116,30m üNN Referenzhöhe TG E0 115,70m üNN Referenzhöhe TG E-1 112,20m üNN Referenzhöhe UK TG E-1 111,40m üNN
B DA (B E7) +27,20m
Längsschnitt DD
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 660
Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 97 63-0
Karlsruhe, den 30.05.2017 Fassung vom 05.07.2018
Plan:
Maßstab: Plan
20
KOHLBECKER vielmo architekten
GeRo Real Estate AG/ FAY projekt Nr. 120 GmbH, Mannheim
Bebauung Victor-Gollancz-Straße in Karlsruhe
Flächenberechnung nach DIN 277
vielmo architekten
Stellplatznachweis
Stellplatznachweis nach VwV Stellplätze Baden-Württemberg, 28.05.2015
KFZ-Stellplätze - Variante Hochhaus
Verkehrsquelle/ Nutzungen
mittlerer Richtwert/ Zahl der KFZ-Stellplätze
Nutzflächen Verkaufsflächen = 85%
NUF 4 Anzahl Zimmer/
Apartments Anzahl KFZ-Stellplätze
ohne ÖPNV Kriterien ÖPNV - Bonus*
40% Anzahl KFZ-Stellplätze
inkl. ÖPNV Kriterien Stpl. IST (geplant)
Grundlage pro Stellplatz
1. Hotel
Hotel 1 Stellplatz je 2-6 Zimmer (Ansatz: 1Stpl. je 4 Zimmer) 4.251 179 45 18 18 19
Verkaufsstätten bis 700qm Verkaufsnutzfläche (EG)
1 Stellplatz je 30-50qm Verkaufsnutzfläche (min. 2) (Ansatz: 1Stpl. je 40qm) 112 3 1 1 1
2. Büro 2 / Gewerbe
Bürogebäude
1 Stellplatz je 30-40qm Büronutzfläche (Ansatz: 1Stpl. je 35qm) 2.001 57 23 23 28
Verkaufsstätten bis 700qm Verkaufsnutzfläche (EG)
1 Stellplatz je 30-50qm Verkaufsnutzfläche (min. 2) (Ansatz: 1Stpl. je 40qm) 64 2 1 1 1
3. Büro 1 / Gewerbe
Bürogebäude
1 Stellplatz je 30-40qm Büronutzfläche (Ansatz: 1Stpl. je 35qm) 3.891 111 44 44 53
Verkaufsstätten bis 700qm Verkaufsnutzfläche (EG)
1 Stellplatz je 30-50qm Verkaufsnutzfläche (min. 2) (Ansatz: 1Stpl. je 40qm) 698 17 7 7 19
Gesamtsumme KFZ-Stellplätze 235 94 94 121
Fahrrad-Stellplätze
Verkehrsquelle/ Nutzungen
mittlerer Richtwert/ Zahl der Fahrrad-Stellplätze
Nutzflächen Anzahl Betten/ Apartments
Anzahl Fahrrad Stellplätze
öffentliche Fahrrad-Stellplätze Fahrräder Gesamt F IST (geplant)
1. Hotel
Hotel 1 Stellplatz je 10 Betten (2 Betten je Zimmer) 4.251 358 36 36
Verkaufsstätten bis 700qm Verkaufsnutzfläche (EG) 1 je 50qm Verkaufsnutzfläche 112 2 2
2. Büro 2 / Gewerbe
Bürogebäude 1 Stellplatz je 100m² Büronutzfläche 2.001 20 51
Verkaufsstätten bis 700qm Verkaufsnutzfläche (EG) 1 je 50qm Verkaufsnutzfläche 64 1 1 Öffentliche Fahrradstellplätze 100 103
3. Büro 1 / Gewerbe
Bürogebäude 1 Stellplatz je 100m² Büronutzfläche 3.891 39 46
Verkaufsstätten bis 700qm Verkaufsnutzfläche (EG) 1 je 50qm Verkaufsnutzfläche 698 14 14
Gesamtsumme Fahrrad-Stellplätze 212 253
* ÖPNV-Bonus: 40% der nach VwV ermittelten Stellplätze (10-11 Punkte nach VwV Stellpätze BW, 2015) Stellplatznachweis nach VwV Stellplätze Baden-Württemberg, 28.05.2015
Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karlsruhe Südstadt Victor-Gollancz-Strasse 1 - 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Gaggenau, 29.06.2018 Fassung vom 29.06.2018
Vorhabenträger: VGS Beteiligung- und Verwaltungs GmbH Architekt: Kohlbecker Gesamtplan GmbH Entwurfsverfasser: vielmo architekten GmbH
Waldstückerring 6 - 76756 Bellheim - +49 (7272) 93 38-0
Hildastraße 20 - 76571 Gaggenau - +49 (7225) 66-0
Ludwigstraße 57 - 70176 Stuttgart - +49 (711) 9763-0
Seite 1 von 1 09.07.2018
VbB-Victor Gollancz Str-Text- 031
17027_AR_D_PN_20180705_VEP-VGS-Karlsruhe
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/victor-gollancz/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZnGphgcb150SH/VbB-Victor%20Gollancz%20Str-Gesamt-%20Offenlage-13072018.pdf
g1200526_121213
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund und Kampfmittel auf einer Untersuchungs-
fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße
(ALVF 7054-02-002)
103 Seiten, 55 Tabellen, 9 Anlagen
Auftraggeber : DB Netz AG c/o DB Services Immobilien GmbH Bahnhofstraße 5 76137 Karlsruhe
Gutachtenersteller: SakostaCAU GmbH Zweigstelle Gengenbach Nollenstraße 34 77723 Gengenbach Tel.: 07803 / 9288 – 78 Fax: 07803 / 9288 – 79 e-mail: f.boerschig@sakostacau.de
Projektbearbeitung: Dipl.-Min. Falko Börschig
Projektnummer : 1200526/1
Gengenbach, den 17.12.2012
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungsfläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02-002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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INHALTSVERZEICHNIS Seite
1 Veranlassung / Aufgabenstellung.................... ..................................................14
1.1 Auftraggeber und Auftragsdatum ..........................................................................14
1.2 Aufgabenstellung ..................................................................................................14
2 Räumliche Einordnung der Untersuchungsfläche ...... .....................................15
3 Geologie der Untersuchungsfläche ................. .................................................17
4 Hydrogeologie der Untersuchungsfläche ............ ............................................19
5 Nutzung der Untersuchungsfläche ................... .................................................20
5.1 Historische Nutzung ..............................................................................................20
5.2 Aktuelle Nutzung ...................................................................................................21
5.3 Nutzungskonzept ..................................................................................................21
6 Altlasten (Modul I) .............................. ................................................................22
6.1 Durchgeführte Untersuchungen / Ergebnisse .......................................................22 6.1.1 Vorhandene Untersuchungen ...............................................................................22 6.1.2 Altlastenuntersuchungen / Ergebnisse ..................................................................26 6.1.2.1 Untersuchungskonzept .....................................................................................26 6.1.2.2 Festlegung der Aufschlusspunkte und Kampfmittelfreimessungen ...................27 6.1.2.3 Vermessung ......................................................................................................27 6.1.2.4 Feldarbeiten ......................................................................................................28 6.1.2.5 Beschreibung der Probenahme Boden .............................................................29 6.1.2.6 Beschreibung der Probenahme Gleisschotter ...................................................30 6.1.2.7 Beschreibung der Probenahme Bodenluft .........................................................30 6.1.2.8 Durchgeführte chemische Analytik ....................................................................31 6.1.2.9 Entsorgung .......................................................................................................32 6.1.2.10 Analysenergebnisse der durchgeführten Untersuchungen ................................33 6.1.2.11 Stoffbezogene Beschreibung der Analysenergebnisse .....................................39 6.1.2.12 Flächenbezogene Beschreibung der Analysenergebnisse ................................41
6.2 Gefährdungsabschätzung .....................................................................................42 6.2.1 Bewertungskriterien in Hinblick auf die Gefährdung von Schutzgütern .................42 6.2.2 Gefährdungsabschätzung Boden Grundwasser ...............................................47 6.2.3 Gefährdungsabschätzung Boden Mensch ........................................................51 6.2.3.1 Bewertung der vorliegenden Analysenergebnisse .............................................51 6.2.3.2 Zusammenfassung Wirkungspfad Boden Mensch ........................................56
6.3 Kostenschätzung ..................................................................................................56
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7 Abfall / Boden (Modul II) ........................ ............................................................56
7.1 Durchgeführte Untersuchungen / Ergebnisse .......................................................56 7.1.1 Anderweitige Untersuchungen ..............................................................................56 7.1.2 Abfalluntersuchungen und Ergebnisse ..................................................................58 7.1.2.1 Bodenmischproben des geogenen Bodens .......................................................58 7.1.2.2 Bodenmischproben der Auffüllungen ................................................................61 7.1.2.3 Gleisschotteruntersuchung ...............................................................................64
7.2 Untersuchungsauswertung und abfalltechnische Bewertung ................................66 7.2.1 Abfalltechnische Bewertungskriterien ...................................................................66 7.2.1.1 Boden ...............................................................................................................66 7.2.1.2 Gleisschotter .....................................................................................................69 7.2.2 Abfalltechnische Bewertung Boden .......................................................................71 7.2.2.1 Bewertung der Mischbeprobungen ....................................................................71 7.2.2.2 Bewertung der Einzelproben hinsichtlich abfalltechnischer Einstufung .............71 7.2.3 Abfalltechnische Bewertung Gleisschotter ............................................................74
7.3 Tiefenenttrümmerung ...........................................................................................75
7.4 Massenquantifizierung ..........................................................................................76 7.4.1 Vorbemerkungen ..................................................................................................76 7.4.2 Massenermittlung Gleisschotter ............................................................................80 7.4.3 Massenermittlung Boden ......................................................................................80 7.4.3.1 Arbeitssicherheit ...............................................................................................84
7.5 Kostenschätzung ..................................................................................................84
7.6 Optimierungsmöglichkeiten ...................................................................................84
8 Baugrund (Modul III) ............................. .............................................................86
8.1 Durchgeführte Untersuchungen ............................................................................86 8.1.1 Feldarbeiten und Probenahme ..............................................................................86 8.1.2 Umfang bodenmechanischer Laborversuche ........................................................86
8.2 Auswertung und Darstellung .................................................................................87 8.2.1 Befunde der Kleinbohrungen und Rammsondierungen .........................................87 8.2.2 Befunde der Rammsondierungen .........................................................................91 8.2.3 Bodenmechanische Laboruntersuchungen ...........................................................92 8.2.4 Bodenklassifizierung .............................................................................................93 8.2.5 Bodenmechanische Kennwerte .............................................................................94 8.2.6 Bodenklassen nach DIN 18300 / DIN 18301 .........................................................95
8.3 Hinweise zur Standortoptimierung ........................................................................95
9 Kampfmittel ....................................... ..................................................................96
9.1 Früher durchgeführte Anfragen beim zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst96
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9.2 Zusätzlich notwendige Anfragen bzw. Freigaben ..................................................96
9.3 Zusätzlich notwendige Untersuchungen / Sondierungen zur Bohrpunktfreigabe ...97
9.4 Zusätzlich notwendige Untersuchungen / Sondierungen zur allgemeinen Freigabe97
9.5 Kostenschätzung ..................................................................................................97
10 Zusammenfassende Ergebnisdarstellung .............. ..........................................99
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ...................................... 15 Tabelle 2: Geologie der Untersuchungsfläche................................................................ 17 Tabelle 3: Hydrogeologie der Untersuchungsfläche ....................................................... 19 Tabelle 4: Nutzungsgeschichte der ALVF 7054-02-002„ Olex-Tankstelle Victor-
Gollancz-Straße“ ........................................................................................... 20 Tabelle 5: Nutzungsgeschichte ALVF 7054-02-002-00 „Olex-Tankstelle Victor-
Gollancz-Straße“ ........................................................................................... 22 Tabelle 6: Durchgeführte Geländearbeiten .................................................................... 28 Tabelle 7: Durchgeführte Laboranalytik .......................................................................... 32 Tabelle 8: Analysenergebnisse auf die Parameter PAK, MKW und Schwermetalle
im Feststoff .................................................................................................... 35 Tabelle 9: Analysenergebnisse auf die Parameter Cyanid, EOX, BTEX, LCKW und
PCB im Feststoff ........................................................................................... 37 Tabelle 10: Analysenergebnisse auf die Parameter Schwermetalle im Eluat ................... 38 Tabelle 11: Analysenergebnisse auf die Parameter Cyanid und Phenolindex im
Eluat .............................................................................................................. 38 Tabelle 12: Analysenergebnisse der Bodenluftproben (BTEX, LCKW) ............................ 39 Tabelle 13: Analysenergebnisse der Schwarzdecke des Bahnsteigs auf die
Parameter PAK und Phenolindex .................................................................. 39 Tabelle 14: Prüfwerte der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden Grundwasser
(µg/l) .............................................................................................................. 44 Tabelle 15: Beurteilungswerte gemäß HLUG-Handbuch Altlasten, Band 3, Teil 3 ........... 45 Tabelle 16: Prüfwerte für Boden nach BBodSchV für den Wirkungspfad Boden
Mensch .......................................................................................................... 46 Tabelle 17: Gefährdungsabschätzung, Wirkungspfad Boden Grundwasser gem.
BBodSchV, Auffüllung der Dammschüttung .................................................. 49 Tabelle 18: Gefährdungsabschätzung, Wirkungspfad Boden Grundwasser gem.
BBodSchV, Auffüllungen Typ 2, Parkplatz ..................................................... 50 Tabelle 19: Relevante Ergebnisse von Einzelproben hinsichtlich des
Wirkungspfades Boden Mensch, direkter Kontakt ..................................... 53 Tabelle 20: Relevante Ergebnisse von Bodenluftproben hinsichtlich ................................ 54 des Wirkungspfades Boden Mensch, Innenraumluft ................................. 54 Tabelle 21: Maximale Einstufung des durch das Chemische Labor Dr. Vogt
untersuchten Dammschüttungsmaterials anhand von Einzelanalysen ........... 57 Tabelle 22: Maximale Einstufung der im Zuge der OU untersuchten Auffüllungen der
ALVF 7054-02-002 anhand von Einzelanalysen ............................................ 57 Tabelle 23: Zusammensetzung der Bodenmischproben des geogenen Bodens .............. 58 Tabelle 24: Ergebnisse des auf die Parametervorgaben der VWV-Abfall
untersuchten geogenen Bodens mit Einstufung gemäß VWV-Abfall (Feststoff) ...................................................................................................... 59
Tabelle 25: Ergebnisse des gemäß VWV-Abfall untersuchten geogenen Bodens mit Einstufung gemäß VWV-Abfall (Eluat) ........................................................... 59
Tabelle 26: Gesamteinstufung des gemäß VWV-Abfall untersuchten geogenen Bodens (Feststoff und Eluat) ......................................................................... 60
Tabelle 27: Zusammensetzung der Bodenmischproben der Auffüllungen sowie Anteile Bauschutt ........................................................................................... 61
Tabelle 28: Ergebnisse der gemäß VWV-Abfall untersuchten Auffüllungen mit Einstufung gemäß VWV-Abfall ...................................................................... 62
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Tabelle 29: Ergebnisse der gemäß VWV-Abfall untersuchten Auffüllungen mit Einstufung gemäß VWV-Abfall ...................................................................... 63
Tabelle 30: Gesamteinstufung der gemäß VWV-Abfall untersuchten Auffüllungen .......... 63 Tabelle 31: Zusammensetzung der analysierten Gleisschottermischprobe ...................... 64 Tabelle 32: Chemisch – analytische Befunde der Gleisschottermischprobe mit
Einstufung ..................................................................................................... 65 Tabelle 33: Erläuterung der Zuordnungswerte der VWV-Abfall ........................................ 66 Tabelle 34: Zuordnungswerte der VWV-Abfall, Feststoff.................................................. 67 Tabelle 35: Zuordnungswerte der VWV-Abfall, Eluat ....................................................... 68 Tabelle 36: Zuordnungswerte für die Bewertung von Gleisschotter ................................. 69 Tabelle 37: Statistische Auswertung der Zuordnungen von Einzelproben aus den
Auffüllungen, Typ 2, Feststoff ........................................................................ 72 Tabelle 38: Statistische Auswertung der Zuordnungen von Einzelproben aus der
Dammschüttung, Feststoff ............................................................................. 72 Tabelle 39: Festgestellte Bohrhindernisse ....................................................................... 75 Tabelle 40: Relevante Kennzahlen zur Massenermittlung; alle Angaben ca..................... 77 Tabelle 41: Massenermittlung Dammschüttungsmaterial ................................................. 82 Tabelle 42: Herleitung der Kubaturen Bodenaushub für die Untersuchungsfläche,
ohne Dammschüttungsmaterial ..................................................................... 82 Tabelle 43: Massenermittlung Boden für die Untersuchungsfläche, ohne
Dammschüttungsmaterial .............................................................................. 83 Tabelle 44: Zusätzliche Geländearbeiten zur Erkundung der Baugrundsituation ............. 86 Tabelle 45: Bodenmechanische Laborversuche ............................................................... 87 Tabelle 46: Vereinfachter Schichtenaufbau ...................................................................... 89 Tabelle 47: Grundwasserstand in den Kleinbohrungen .................................................... 90 Tabelle 48: Ergebnisse der Korngrößenanalysen ............................................................ 92 Tabelle 49: Ergebnisse der Bestimmung von Zustandsgrenzen und Wassergehalt ......... 92 Tabelle 50: Bodenklassifizierung ...................................................................................... 93 Tabelle 51: Bodenmechanische Kennwerte ..................................................................... 94 Tabelle 52: Bodenklassen nach DIN 18300 bzw. DIN 18301 ........................................... 95 Tabelle 53: Abgeschätzte Kosten aufgrund Kampfmittel; Angaben netto ......................... 98 Tabelle 54: Anfallende Massen ...................................................................................... 100 Tabelle 55: Anfallende Kosten; Angaben netto .............................................................. 102
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Übersichtslageplan (Maßstab 1 : 25.000)
Anlage 2: Detaillageplan der Untersuchungsfläche mit Aufschlüssen (Maßstab 1 : 800)
Anlage 3: Detaillagepläne mit Darstellung der Probenahmepunkte und der Ergebnisse der chemischen Untersuchungen (Maßstab 1 : 800)
Anlage 3.1: Detaillageplan mit Analysenergebnissen, Schadstoffparameter PAK, MKW, Schwermetalle im Feststoff (Maßstab 1 : 800)
Anlage 3.2: Detaillageplan mit Analysenergebnissen, Schadstoffparameter Cyanid, EOX, BTEX, LCKW und PCB im Feststoff (Maßstab 1 : 800)
Anlage 3.3: Detaillageplan mit Analysenergebnissen, Schadstoffparameter Schwermetal- le, Cyanid und Phenolindex im Eluat (Maßstab 1 : 800)
Anlage 3.4: Detaillageplan mit Analysenergebnissen, Schadstoffparameter BTEX und LCKW in der Bodenluft, (Maßstab 1 : 800)
Anlage 4: Detaillagepläne mit Darstellung der Zuordnungsklassen (Maßstab 1 : 800)
Anlage 4.1: Detaillageplan mit Darstellung der Zuordnungsklassen, Auffüllungen (Maß- stab 1 : 800)
Anlage 4.2: Detaillageplan mit Darstellung der Zuordnungsklassen, geogener Boden (Maßstab 1 : 800)
Anlage 5: Modul Kampfmittel: Sachstandsbericht und Protokoll zur Kampfmittelfrei- messung, Fa. geomer und Auswertung des Kammpfmittelbeseitigungs- dienstes Baden-Württemberg (3 Seiten, 1 Plan)
Anlage 6: Schichtenverzeichnisse nach DIN EN ISO 14688-1
Anlage 6.1: Schichtenverzeichnisse der Baggerschürfe zzgl. Rampe (6 Seiten)
Anlage 6.2: Schichtenverzeichnisse der Kleinbohrungen (10 Seiten)
Anlage 7: Bohr- und Schurfprofile nach DIN 4023 sowie Sondierdiagramme
Anlage 7.1: Profile Baggerschürfe zzgl. Aufschluss Rampe nach DIN 4023 (7 Seiten)
Anlage 7.2: Bohrprofile nach DIN 4023 (10 Seiten)
Anlage 7.3: Sondierdiagramme (4 Seiten)
Anlage 7.4: Vergleich Bohrprofile / Sondierdiagramme (4 Seiten)
Anlage 8: Prüfberichte
Anlage 8.1: Prüfberichte der chemischen Untersuchungen an Bodeneinzelproben (6 Sei- ten)
Anlage 8.2: Prüfberichte der chemischen Untersuchungen des geogenen Bodens gemäß den Parametervorgaben der VWV-Abfall (8 Seiten)
Anlage 8.3: Prüfberichte der chemischen Untersuchungen der Auffüllungen gemäß den Parametervorgaben der VWV-Abfall (22 Seiten)
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Anlage 8.4: Prüfbericht der chemischen Untersuchungen an Gleisschotterproben (3 Sei- ten)
Anlage 8.5: Prüfbericht der bodenmechanischen Untersuchungen an Bodeneinzelproben (9 Seiten)
Anlage 9: Probenahmeprotokolle
Anlage 9.1: Probenahmeprotokolle der Probenahmen aus Baggerschürfen (14 Seiten)
Anlage 9.2: Probenahmeprotokolle der Gleisschotterprobenahmen (4 Seiten)
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Verzeichnis der Anhänge / Musterdokumente
Anhang 1, Modul I Altlasten: Darstellung der vorhandenen Untersuchungser-
gebnisse für alle ALVF (3 Seiten)
Anhang 2, Modul II Abfall/Boden: Massen- und Kostenabschätzung für die Untersu-
chungsfläche (10 Seiten)
Anhang 3: Kostenzusammenstellung (2 Seiten)
Literaturverzeichnis
Verwendete Vorschriften / Regeln
[U1] Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Gesetz zum
Schutz des Bodens (BBodSchG) vom 17.03.1998, Bonn, BGBl. I, S. 502 ff
[U2] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Bundes - Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Bonn, 12.07.1999
[U3] HLUG Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (2001): Handbuch Altlas- ten – Band 3, Teil 3 - Untersuchung des Wirkungspfades Boden – Grundwasser (Sickerwasserprognose), Wiesbaden 2001
[U4] Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007 – Az.: 25-8980.08M20 Land/3
[U5] Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr und des Sozialministeriums über Orientierungswerte für die Bearbeitung von Alt- lasten und Schadensfällen vom 16. September 1993 in der Fassung vom 1. März 1998 sowie Hinweise zur VwV: Beurteilung von Bodenluftwerten – Schutzgut Ge- sundheit von Menschen auf kontaminierten Flächen, Mai 1996
[U6] Regierungspräsidium Stuttgart: Berechnung orientierender Hinweise auf Prüfwer- te für flüchtige Stoffe in der Bodenluft, Artikel in Altlasten und Boden News 01/2005
[U7] Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit PAK-, MKW-, BTEX-, LHKW-, PCB-, PCDD/F- und herbizidhaltiger Abfälle auf Deponien, Umweltminis- terium Baden-Württemberg, 14. Juni 2007
[U8] Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden-Württemberg, Um- weltministerium Baden-Württemberg, März 2008
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[U9] Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, Erlass des Minis- teriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg vom 13.04.2004 in Verbin- dung mit Erlass des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom 18.12.2007, Az. 25-8982.31/37
[U10] Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung – AVV), 10.12.2001
[U11] Zuordnung von Abfällen zu Abfallarten aus Spiegeleinträgen, Vorläufige Vollzugs- hinweise, Reihe Abfall, Heft 69, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2002
[U12] Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg: Altlastenhandbuch Teil 1, Altlastenbewertung, Karlsruhe, 1988
[U13] BG Bau – Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: BGR 128 Kontaminierte Bereiche, Köln 2006 (aktualisierte Fassung)
[U14] Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung – GefS- toffV) vom 15. November 1999, BGBl. I, S. 2233, zuletzt geändert am 13. August 2002, BGBl. I S. 3185
[U15] Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV) vom 27. April 2009 (BGBI. I Nr. 22, S. 900) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ver- ordnung vom 17. Oktober 2011 (BGBI. I Nr. 52, S. 2066) in Kraft getreten am 1. Dezember 2001
[U16] Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung – Chem-VerbotsV) vom 19. Juli 1996, BGBI. I S. 1151, zuletzt geändert am 15. August 2002, BGBI. I S. 3316
[U17] Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwas- serschäden, Bund / Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser, 1994
[U18] DB Netz AG „Bautechnik, Verwertung von Altschotter“, Richtlinie 880.4010 vom 01.02.2003
[U19] Leitfaden zum Umgang mit teerhaltigen Straßenaufbruch, Ministerium für Um- weltschutz, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg, März 2010
Allgemeine Literatur
[U20] Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) –Altlastenausschuss
(AIA) –Untersuchungsausschuss Sickerwasserprognose: Arbeitshilfe Sickerwas- serprognose bei orientierenden Untersuchungen; Juli 2003
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Verwendete Karten und Pläne
[U21] Geologische Karte im Maßstab 1 : 25.000, Blatt 6916, Karlsruhe-Nord incl. Erläu- terungen, herausgegeben vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg
[U22] Geologische Karte im Maßstab 1 : 25.000, Blatt 7016, Karlsruhe-Süd incl. Erläu- terungen, herausgegeben vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg
[U23] Hydrogeologische Kartierung und Grundwasserbewirtschaftung im Raum Karlsruhe Speyer, Analyse des Ist-Zustandes und Aufbau eines mathematischen Grundwassermodells, Erläuterungen mit zahlreichen Karten und Schnitten, her- ausgegeben vom Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg sowie vom Ministerium für Umwelt und Gesundheit Rheinland-Pfalz, 1988
Verwendete Gutachten und Unterlagen
[U24] Historische Erkundung der DB Liegenschaften am Stondort 7054 Karlsruhe; Teil-
standort Karlsruhe Hauptbahnhof Flächenname: Olex-Tankstelle Victor-Gollancz- Straße, interne-Flächen-Nr.: 7054-02-002-00, Trischler und Partner GmbH, 18. März 1998
[U25] Auszüge aus: Orientierende Untersuchung Stufe IIa Standort 7054 Karlsruhe, Teilstandort 02, Karlsruhe Hauptbahnhof, Fläche 7054-02-002 – OLEX- Tankstelle Victor-Gollancz-Straße, AKF-Nr. B-007054-162, DB Verkehrsbau Lo- gistik, Homburg, Juni 2001
[U26] Auszüge aus: Geotechnisches Gutachten Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Schwarzwaldstraße in Karlsruhe, Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH, 27. September 2002
[U27] Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt, Stadtentwässerung: Grundwasserstand GW- Meßstelle T103 in Karlsruhe (Hauptbahnhof), Schreiben vom 16.08.2012
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Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungen allgemein ALVF Altlastenverdachtsfläche BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz BBodSchV Bundesbodenschutzverordnung BS Baggerschurf DepV Deponieverordnung DIN Deutsches Institut für Normung e.V. DU Detailuntersuchung EPA Environmental Protection Agency FFH Fauna-Flora-Habitat ges. gesamt GK Gefahrenklasse GOK Geländeoberkante GW Grundwasser H Hochwert HCH Hexachlorcyclohexan HE Historische Erkundung HK Handlungskategorie k.S.m. keine Summenbildung möglich, da alle Einzelparameter u.d.B. KF Kontaminationsfläche KMBD Kampfmittelbeseitigungsdienst KRB Kleinrammbohrung KVO Klärschlammverordnung LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LAWA Länderarbeitsgemeinschaft Wasser m u. GOK Meter unter Geländeoberkante m u. POK Meter unter Pegeloberkante mNN Meter Normalnull N Norden n.b. nicht bestimmt n.n. nicht nachgewiesen NN Normalnull o.b.W. ohne besondere Wahrnehmung OU Orientierende Untersuchung PCP Pentachlorphenol POK Pegeloberkante R Rechtswert RKS Rammkernsondierung SP Sondierpunkt u.d.B. unter der Bestimmungsgrenze US-EPA United States- Environmental Pollution Agency VWV-Abfall Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwer-
tung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial VWV-Orientierungswerte Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Um-
welt und Verkehr und des Sozialministeriums über Orientie- rungswerte für die Bearbeitung von Altlasten und Schadens- fällen
--- nicht analysiert
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Abkürzungen Probenbezeichnung: MP Mischprobe GS Gleisschotter
Abkürzungen Chemische Elemente/Verbindungen: AKW Aromatische Kohlenwasserstoffe AOX Adsorbierbare halogenierte Kohlenwasserstoffe As Arsen BaP Benzo(a)pyren BTEX Leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol-, Toluol-, Xylol-
Aromaten); auch als LAKW bezeichnet Cd Cadmium Cr Chrom Cu Kupfer Hg Quecksilber LCKW leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe LHKW leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe MKW unpolare Kohlenwasserstoffe, Mineralölkohlenwasserstoffe Ni Nickel PAK 15 Summe der PAK nach EPA ohne Naphthalin PAK nach EPA Summe der 16 PAK nach EPA PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe Pb Blei PSM Pflanzenschutzmittel PCB polychlorierte Biphenyle PCDD/F Polychlorierte Dibenzodioxine, -furane PCP Pentachlorphenol SM Schwermetalle Zn Zink
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1 Veranlassung / Aufgabenstellung
1.1 Auftraggeber und Auftragsdatum
Die SakostaCAU GmbH wurde am 22.08.2012 damit beauftragt, auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße eine Flächenrisikodetailuntersuchung (FRIDU) durchzuführen. Grundlage war das Angebot der SakostaCAU GmbH Nr. 1200526 vom 09.07.2012. Auftraggeber und vertragsabwickelnde Stelle ist:
DB Services Immobilien GmbH Niederlassung Karlsruhe Bahnhofstraße 5 76137 Karlsruhe
Die Projektsteuerung für die FRIDU erfolgte durch folgende Stelle:
Deutsche Bahn AG Sanierungsmanagement Regionalbüro Südwest (FRS-SW) Frau Anja Stacheder Lammstraße 19 76133 Karlsruhe
1.2 Aufgabenstellung
Veranlassung für die FRIDU ist eine geplante Umnutzung der Untersuchungsfläche. Für die Untersuchungsfläche müssen Untersuchungsergebnisse, die zur Klärung eines aktuellen Sanierungs- / Sicherungsbedarfes sowie zur Erfassung abfallrechtlicher Belange aktuell und in den letzten Jahren durchgeführt wurden, mit der geplanten Nutzung gespiegelt wer- den. Auf der Untersuchungsfläche ist die Errichtung eines Hotels geplant.
Bestehende Liegenschaftsrisiken sollen in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung abge- schätzt und finanziell bewertet werden.
Die FRIDU soll Risiken aufzeigen, die sich aus einer potentiellen Inanspruchnahme gemäß BBodSchG ableiten und / oder die bei baubedingtem Aushub von verunreinigtem Boden / Gleisschotter zu erhöhten Entsorgungskosten führen. Aus den Untersuchungsergebnissen sollten notwendige Maßnahmen zur Schaffung gesunder Arbeitsverhältnisse abgeleitet und dargestellt werden. Darüber hinaus sollten notwendige Maßnahmen bzgl. möglicherweise vorhandener Kampfmittel aufgezeigt und finanziell quantifiziert werden. Ferner war eine orientierende Untersuchung des Baugrundes mit Erstellung eines indikativen Baugrundmo- dells durchzuführen.
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2 Räumliche Einordnung der Untersuchungsfläche
In der folgenden Tabelle 1 werden wesentliche Standortdaten kurz zusammengefaßt:
Tabelle 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsge bietes
Name des Standorts: Karlsruhe Nummer des Standorts: 7054 Name des Teilstandortes: Karlsruhe-Hauptbahnhof Nummer des Teilstandortes : 7054-02 Altlastenverdachtsfläche: 7054-02-002 (betrifft ausschließlich Fläche der OLEX-
Tankstelle) Bundesland: Baden-Württemberg Regierungsbezirk: Karlsruhe Landkreis: Kreisfreie Stadt Karlsruhe Gemarkung: Karlsruhe Flurstücksnummern: 19917 (teilweise), 19917/4, 19917/5, 19917/6, 19917/7 Bahnstrecken: 3443 (Winden, Pfalz – Karlsruhe Hbf) Bahnkilometer: 26,6 – 26,8 Größe des Untersuchungsgebietes: ca. 7.790 m2 davon hier relevant: ca. 7.250 m³ Eigentümer: DB Services Immobilien GmbH Höhe des Untersuchungsgebietes: Im Mittel 115,5 mNN für die Grundstücksteile niveaugleich
zur Victor-Gollancz-Straße Im Mittel 120,5 mNN für die Grundstücksteile auf dem Bahndamm
Jährlicher Niederschlag: 800 mm Mittlere Jahrestemperatur: 10,7oC Blattnummer der Topographischen Karte (TK 25):
6916 (Karlsruhe-Nord)
Räumliche Einordnung
Karlsruhe liegt im Naturraum der oberrheinischen Tiefebene. Im Westen schließt sich die Vorderpfalz und das nördliche Elsass mit den Mittelgebirgen des Pfälzer Waldes und der Vogesen an. Im Osten befinden sich die nördlichsten Ausläufer des Schwarzwaldes. Dieser geht nach Norden in den Kraichgau über. Karlsruhe liegt auf einer Höhe von etwa 115 mNN (Marktplatz) und ist mit einer Jahresmitteltemperatur von 10,7o C eine der wärmsten Städte Deutschlands.
Die Untersuchungsfläche liegt am südlichen Rand der Innenstadt von Karlsruhe in einem überwiegend durch die DB AG (Hauptbahnhof mit Gleisanlagen) bzw. zu Wohn- /Bürozwecken genutztem Umfeld. Die Untersuchungsfläche ist unterteilt in eine niveau- gleich zur Victor-Gollancz-Straße gelegene Fläche, eine steile Böschung (Sprunghöhe ca. 5 m) und eine niveaugleich zu den Gleisanlagen des Hauptbahnhofs gelegene Fläche auf einem Bahndamm. Die Fläche wird im Süden durch die Gleisanlagen des Karlsruher Hauptbahnhofs (im wesentlichen die Strecken mit den Nummern 3443, (Winden/Pfalz - Karlsruhe), 4020 (Mannheim - Rastatt) und 4000 (Mannheim - Konstanz)) begrenzt. Die Victor-Gollancz-Straße bildet die Grenze nach Norden. Nach Osten wird die Untersu-
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chungsfläche begrenzt durch Lager- und Bürogebäude des Karlsruher Hauptbahnhofs (Ex- pressgut). Die Grenze in Richtung Westen wird durch den westlichen Fußgängerweg der Schwarzwaldstraße (Höhe Bahnkilometer 73,300) gebildet. Es ist zu beachten, dass der die Schwarzwaldstraße umfassende Teil der Untersuchungsfläche (ca. 540 m²) gemäß den Vorgaben des AG mit den hier durchzuführenden Untersuchungen nicht erfasst werden sollte und im Folgenden (z.B. bei Massenermittlung) nicht berücksichtigt wird.
Oberflächengewässer
Nächstgelegenes Oberflächengewässer ist die Alb. Diese befindet sich in einer Entfernung von ca. 300 m in Richtung Süden. Die Alb fließt auf Höhe der Untersuchungsfläche von Ost nach West.
Der Rhein stellt den nächstgelegenen Hauptvorfluter dar. Der Rhein befindet sich in einer Entfernung von ca. 8 km in westlicher Richtung. Der Rhein fließt auf Höhe der Untersu- chungsfläche von Südwestsüd nach Nordostnord.
Lage zu Trinkwasser-, Natur- und Landschaftsschutzg ebieten, FFH-Gebieten und Naturdenkmalen
Das Landschaftsschutzgebiet „Oberwald“ (LUBW-Kennung: 2.12.008) befindet sich in ca. 600 m Entfernung in Richtung Südwestsüd.
In ca. 300 m Entfernung in Richtung Süden befindet sich das Schutzgebiet nach FFH- Richtlinie „Oberwald und Alb in Karlsruhe“ (LUBW-Kennung: 7016343). In ca. 1,2 km Ent- fernung Richtung Südosten befindet sich das Biotop nach § 24a „Feuchtwald an der Seewies“ (Biotop-Nummer: 270162126213).
Naturschutzgebiete befinden sich nicht in der unmittelbaren Umgebung der Untersuchungs- fläche. Das nächstgelegene Naturschutzgebiet Erlachsee (Schutzgebietsnummer 2.066) befindet sich ca. 2,2 km südöstlich der Untersuchungsfläche.
Die Untersuchungsfläche befindet sich vollständig innerhalb der Zone III bzw. IIIA des Wasserschutzgebietes Stadt Karlsruhe, Wasserwerk Durlacher Wald (LUBW-Nr.: 212015). Quellenschutzgebiete befinden sich nicht in der Umgebung der Untersuchungsfläche.
Alle Angaben aus: www.lubw.baden-wuerttemberg.de, Anfrage vom 11.09.2012/10:00 Uhr.
Sicherung bzw. Zugänglichkeit, - Zuwegung
Der niveaugleich zur Victor-Gollancz-Straße gelegene Teilbereich wird als PKW-Parkplatz bzw. zum Abstellen von Fahrrädern (überdachte, abschließbare Fahrradboxen) genutzt. Eine Zugänglichkeit für Personen bzw. die Zufahrt für PKW ist daher von der Victor- Gollancz-Straße aus gegeben. Zur provisorischen Abtrennung zwischen dem öffentlichen Parkplatz (Flurstücke 19917/5 und 19917/6) und einem für Mitarbeiter der DB AG vorbehal- tenen Parkplatz (Flurstück 19917/4) ist ein Bauzaun vorhanden.
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Die Untersuchungsfläche auf dem Bahndamm und der Böschung ist größtenteils nur ein- geschränkt begehbar. Bäume, Buschwerk, Gestrüpp erschweren die Begehbarkeit stellen- weise erheblich. Eine Befahrbarkeit ist aufgrund des starken Bewuchses nicht gegeben.
3 Geologie der Untersuchungsfläche
In der folgenden Tabelle 2 werden wesentliche Angaben zur Geologie der Untersuchungs- fläche basierend auf den Angaben in [U21], [U22], [U23], [U24], [U25], [U26] und [U27] kurz zusammengefaßt:
Tabelle 2: Geologie der Untersuchungsfläche
Das Untersuchungsgebiet liegt im Oberrheingraben, einem im Erdmittelalter angelegten paläoge- nen Grabenbruch. Die Hauptrandverwerfung des Oberrheingrabens befindet sich ca. 6 km östlich des Untersuchungsgebietes. Der Rhein befindet sich ca. 8 km westlich. Der Untergrund wird im Bereich des Untersuchungsgebietes durch anthropogene Auffüllungen mit inhomogener Zusam- mensetzung und variierender Mächtigkeit geprägt. Unter den Auffüllungen stehen quartäre Ablage- rungen der Rhein-Niederterrasse an. In die kiesigen, sandigen Rheinsedimente sind fluviatile Hochwasserabsätze und Rinnenfüllungen (Ablagerungen des Kinzig-Murg-Systems, Ablagerungen der Pfinz) eingeschaltet. Die allgemeine Stratigraphie im Umfeld des Hbf Karlsruhe läßt sich wie folgt darstellen: Geologische Einheit Beschreibung (Lithologie / Mächtigkeit) - Anthropogene Auffül- lungen:
Stark sandige Kiese bis stark kiesige, schwach schluffige Sande zum Teil auch stark sandiger Schluff. Bauschuttreste. Mächtigkeiten von 1 m bis zu 8 m
- Quartär (Q), Holozän:
Oberes Kieslager: Lockergesteine bestehend aus Kies, sandigem Kies, kiesigem Grobsand mit Mächtigkeiten von ca. 14 m bis ca. 20 m teilweise auch: Hochwasserabsätze / Rinnenfüllungen: Auensedimente bestehend aus tonigen Schluff bis schluffigen Sand mit variierenden Anteilen humoser Bestandteile, z.T. auch Torf. Oberer Zwischenhorizont (OZH): Fein- bis Mittelsand teilweise schwach kiesig oder tonig mit Mächtigkeiten von ca. 5 m. Der OZH ist nicht durchgehend vorhanden. Mittleres Kieslager: feinkörnige Sedimente, Kies, sandiger Kies, kie- siger Grobsand mit Mächtigkeiten von ca. 15 m bis ca. 20 m.
- Quartär (Q), Pleisto- zän:
Unteres Kieslager: Mächtigkeiten von ca. 10 m bis ca. 20 m
- Neogen / Paläogen: Sandige, schluffige, tonige Lockersedimente mit Mächtigkeiten von ca. 150 m bis ca. 170 m. Die Gesamtmächtigkeit der neogenen / paleogenen Schichten beträgt im Raum KA ca. 2.000 m
- Mesozoikum: Das Liegende der paleogenen Sedimente wird im Raum Karlsruhe von den Gesteinen des Mittleren (Braunen) Jura gebildet. Hierbei handelt es sich um eine Wechsellagerung von Ton- und Kalksand- steinen.
Die im Rahmen der FRIDU durchgeführten Aufschlüsse ergaben für die Untersuchungsfläche fol- genden Schichtenaufbau:
- Anthropogene Auffül- lungen:
Es wurden zwei signifikant unterschiedliche Auffüllungen ermittelt. Die Auffüllungen des Bahndammes (= Auffüllung Typ 1) bestehen vorwiegend aus einem Gemisch aus Kies und Sand mit variierenden Anteilen an Steinen sowie schwachen Anteilen an Schluff und Blö-
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Tabelle 2: Geologie der Untersuchungsfläche
cken. Die Blöcke erreichen Kantenlängen bis ca. 0,5 m. Bereichswei- se sind in die rolligen Auffüllungen Linsen aus einem sandigen Schluff eingelagert. Die Auffüllungen sind von brauner bis rotbrauner Farbe und führen gering Glimmer. Das Korn ist gerundetes bis kantig und besteht zumeist aus Buntsandstein. Korn aus Quarz bzw. Rhyolit ist nur untergeordnet vertreten. Gemäß den Angaben in [U26] wurde das Material im Zuge der Verlegung des Hbf in den Jahren 1908 – 1910 aus dem Bereich des Albschwemmfächers entnommen. Anthropogene Anteile in Form von schlackenartigen Partikeln und Bauschutt wurden nur untergeordnet festgestellt. Auf dem niveaugleich zur Victor-Gollancz-Straße gelegenen Teilflä- che wurden im wesentlichen folgende zwei Arten von Auffüllungen festgestellt: Auffüllungen Typ 2): Es handelt es sich um einen kiesigen Sand bis stark sandigen Kies mit variierenden Beimengungen an Schluff und Steinen. Auffüllungsspezifische Gemengteile sind in stark unter- schiedlicher Menge enthalten. Folgende technogene Beimengungen wurden festgestellt: Beton- und Ziegelbruch, Glas, schlackenartige Substanzen, Schwarzdeckenaufbruch, Holz, Kunststoff, Metall, Ver- bundpflaster. Die Auffüllungen waren zumeist von dunkelbrauner, schwarzer und dunkelgrauer Farbe. In einigen Aufschlüssen betrug der Anteil an Bauschutt deutlich über 10 % (Kantenlängen des Be- tonbruchs bis ca. 0,9m), so dass stellenweise von einem Bauschutt und nicht von einem Boden auszugehen ist. Eventuell handelt es sich hierbei um Auffüllungen die im Zuge der Verlegung des Hbf in den Jahren 1908 – 1910 zur Geländemodellierung verwendet wurden. Bei Auffüllungen mit geringen Anteilen an anthropogenen Bestandteilen handelt es sich ggf. um Auffüllungen neueren Datums, die im Zuge von Baumaßnahmen (z.B. Verlegung einer Wasserleitung) einge- bracht wurden.
- Quartär (Q), Holozän Rinnenfüllungen / Hochwasserabsätze: schluffiger bis stark schluffiger, toniger Sand. Die Färbung ist in der Regel braun bis grau. Vereinzelt vorhandene schwarze Färbung zeigt organische Anteile an. Diese Sedimente sind zumeist glimmerhaltig und vereinzelt durch einen gering fauligen Geruch charakterisiert. Die Konsistenz wurde im Gelände mit überwiegend als weich, vereinzelt auch als steif ermit- telt. Oberes Kieslager: Sand mit variierenden Anteilen an Kies vereinzelt auch Schluff, stellenweise glimmerhaltig und von grauer bis brauner Farbe. Das Korn ist gut gerundet, die Komponenten bestehen über- wiegend aus Quarz. Teilweise wechseln kiesfreie Lagen aus Sand mit gering sandigen Kieslagen ab.
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4 Hydrogeologie der Untersuchungsfläche
In der folgenden Tabelle 3 werden wesentliche Angaben zur Hydrogeologie der Untersu- chungsfläche basierend auf den Angaben in [U21], [U22], [U23], [U24], [U25], [U26] und [U27] kurz zusammengefaßt:
Tabelle 3: Hydrogeologie der Untersuchungsfläche
Quartäre GW-Leiter
Oberer Grundwasserleiter (OGWL): Porenaquifer ausgebildet in den Lockergesteinen des Oberen Kieslagers. Stauhorizont zum liegenden Grundwasserleiter: OZH Mittlerer Grundwasserleiter (MGWL): Porenaquifer ausgebildet in den Lockergesteinen des Mittleren Kieslagers. Stauhorizont zum liegenden Grundwasserleiter: Unterer Zwischenton Unterer Grundwasserleiter (UGWL): Porenaquifer ausgebildet in den Lockergesteinen des Unteren Kieslagers
Im Rahmen der FRIDU wurde das Grundwasser des OGWL aufgeschlossen. Die nachfolgenden Angaben zur Hydrogeologie beziehen sich daher auf dieses Grundwasserstockwerk GW-Mächtigkeit ca. 16 – 17 m Flurabstand ca. 4 – 9 m u. GOK kf-Wert ca. 1 * 10-4 m/s bis 3 * 10-3 m/s Transmissivität ca. 4 - 6 * 10-2 m²/s GW-Neubildungsrate ca. 2 l/s x km² Trinkwasserschutzgebiete / Heilquellenschutzgebiete
Die Untersuchungsfläche befindet sich innerhalb der Zone IIIA bzw. III des Wasserschutzgebietes Wasserwerk Durlacher Wald. Heilquellenschutzgebiete sind in der Umgebung des Untersuchungsgebietes nicht vorhanden.
GW-Fließrichtung Die großräumige Grundwasserfließrichtung ist nach Nordwes- ten in Richtung auf den Rhein gerichtet. Gemäß [U27] ist bei Grundwasserhochstände von einer Fließrichtung nach Nord- westnord und bei Grundwasserniedrigständen von einer Fließ- richtung nach Nordostnord auszugehen.
GW- Abstandsgeschwindigkeit ca. 1 m/d (geschätzt) Hauptvorfluter Rhein, ca. 8 km westlich Jährliche Niederschlagsmenge ca. 800 mm Die lokale Hydrogeologie ist durch die Lage der Untersuchungsfläche im Oberrheingraben ge- prägt. Die oberste Grundwasserführung ist in den Kiesen und Sanden des OGWL ausgebildet. In den im Rahmen der FRIDU durchgeführten Aufschlüssen konnte der Wasserstand infolge Ver- stürzen des Bohrloches zumeist nicht eingemessen werden. Lediglich in der Kleinbohrung SP2 konnte ein Wasserstand von 4,30 m u. GOK (entspricht rd. 111,22 mNN) nachgewiesen werden. In den Kleinbohrungen SP3 und SP4 wurde ab Tiefen von ca. 9,0 m (entsprechend ca. 111,5 mNN) nasses Bohrgut festgestellt. In der Dammschüttung wurde stellenweise ein sehr feuchter Schluff ermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in niederschlagsreichen Mona- ten auf langaushaltenden Schlufflinsen schwebende Stauwasservorkommen ausbilden. In den Baggerschürfen wurde kein Zutritt von Wasser registriert. Am Hauptbahnhof befindet sich die Grundwassermessstelle T103 (Entfernung zur Untersuchungs- fläche ca. 350 m). Diese wird seit 1958 beobachtet. Der bisherige maximale Grundwasserstand wurde am 04.03.2002 mit 111,87 mNN gemessen. Der bisherige minimale Grundwasserstand wurde am 02.07.1974 mit 108,82 mNN gemessen (alle Angaben aus [U27]). Für die Untersuchungsfläche ist unter Beachtung eines Sicherheitszuschlags von einem indikati- ven Bemessungswasserstand von 112,4 mNN auszugehen.
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5 Nutzung der Untersuchungsfläche
5.1 Historische Nutzung
Gemäß den Angaben in [U24] befindet sich auf der Untersuchungsfläche die ca. 300 m² große Altlastenverdachtsfläche „Olex-Tankstelle Victor-Gollancz-Straße“ (ALVF-Nr.: 7054- 02-002, AKF-Nr. B-007054-162). Die Geschichte der Altlastenverdachtsfläche „Olex- Tankstelle Victor-Gollancz-Straße“ lässt sich gemäß [U24] und [U25] wie folgt darstellen:
Tabelle 4: Nutzungsgeschichte der ALVF 7054-02-002 „ Olex-Tankstelle Victor-Gollancz- Straße “
Zeitraum Nutzung 1933 – 1955 Olex-Tankstelle, die Lage der Zapfsäulen bzw. der Tanks ist nicht
bekannt 1955 – ca. 1965 Taxizentrale ca. 1980 – 1994 InterRent Autovermietung 1994 - dato Parkplatz der DB AG
Gemäß der vorliegenden HE [U24] wurde das ursprüngliche Bruchgelände im Umfeld des Karlsruhe Hauptbahnhofs ab ca. 1908 im Zuge der Verlegung des Hauptbahnhofes an den südlichen Stadtrand von Karlsruhe aufgeschüttet. Dabei wurde auch der sogenannte Lau- tersee aufgeschüttet. Die Aufschüttungsarbeiten waren im Jahr 1910 vollzogen. Als Auffül- lungsmaterial wurde wahrscheinlich Schlacke, Bauschutt, Sand und Kies verwendet. Im Bereich des Hauptbahnhofs wurden bis zu 5 m Material, auf den Bahntrassen auch bis 7 m Material aufgeschüttet. Für die Aufschüttung der Bahntrassen wurde gemäß den Angaben in [U26] Material aus dem Albschwemmfächer verwendet.
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5.2 Aktuelle Nutzung
Der niveaugleich zur Victor-Gollancz-Straße gelegene Teil der Untersuchungsfläche wird als PKW-Parkplatz bzw. als überdachte Abstellgelegenheit für Fahrräder genutzt. Der auf dem Bahndamm befindliche Teil der Untersuchungsfläche liegt aktuell brach.
5.3 Nutzungskonzept
Die Untersuchungsfläche soll vollständig einer gewerblichen Bebauung mit einem 6- geschossigen Hotelgebäude zugeführt werden. Es ist ein Untergeschoss (Tiefgarage) vor- gesehen.
Die für das vorgesehene Nutzungsszenario relevanten Kennzahlen wie z.B. Bauflächen und Aushubtiefen finden sich in Kapitel 7.4.
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6 Altlasten (Modul I)
6.1 Durchgeführte Untersuchungen / Ergebnisse
6.1.1 Vorhandene Untersuchungen
Zur Berichtserstellung lag die Historische Erkundung der Altlastenverdachtsfläche Nr. 7054-02-002-00 „Olex-Tankstelle Victor-Gollancz-Straße“ der Fa. Trischler und Partner GmbH [U24] und die Orientierende Untersuchung dieser Fläche durch die Fa. DB Ver- kehrsbau Logistik GmbH [U25] in Auszügen vor. Die Altlastenverdachtsfläche Nr. 7054-02- 002-00 „Olex-Tankstelle Victor-Gollancz-Straße“ ist Teil der Untersuchungsfläche. Für die übrigen Bereiche der Untersuchungsfläche liegt eine Untersuchung des Chemischen La- bors Dr. Vogt aus dem Jahr 1993 vor. Dieser Bericht ist als Anlage der HE [U24] beigege- ben.
Nachfolgend werden die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchungen dargestellt.
Historische Erkundungen:
Die ALVF 7054-02-002-00 „Olex-Tankstelle Victor-Gollancz-Straße“ weist eine Fläche von ca. 300 m2 auf. Es wurde folgende Nutzungsgeschichte recherchiert:
Tabelle 5: Nutzungsgeschichte ALVF 7054-02-002-00 „Olex-Tankstelle Victor-Gollancz- Straße“
Zeitraum Nutzung
1933 – 1955 Tankstelle 1955 – ca. 1965 Taxizentrale Ca. 1980 – 1994 InterRent Autovermietung 1994 – dato*) Parkplatz der DB AG
*) = Angaben aus OU [U25]
Die Lage der ehemaligen Tankanlagen und der Zapfsäulen konnte nicht ermittelt werden. Angaben über den Verbleib der ehemaligen tanktechnischen Einrichtungen finden sich in [U24] nicht. Der Einsatz folgender umweltrelevanter Schadstoffe wurde für die ALVF 7054- 02-002-00 „Olex-Tankstelle Victor-Gollancz-Straße“ nachgewiesen bzw. vermutet:
- MKW, BTEX, in Spuren PAK und PCB
Für die Umgebung der ALVF im Bereich der Schwarzwaldstraße und der östlich gelegenen Fautenbruchstraße ist folgende Nutzungsgeschichte bekannt:
Das ursprüngliche Bruchgelände wurde ab ca. 1908 im Zuge der Verlegung des Haupt- bahnhofes an den südlichen Stadtrand von Karlsruhe aufgeschüttet. Dabei wurde auch der sogenannte Lautersee verfüllt. Die Aufschüttungsarbeiten waren im Jahr 1910 vollzogen.
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Als Auffüllungsmaterial wurde wahrscheinlich Schlacke, Bauschutt, Sand und Kies verwen- det. Im Bereich des Hauptbahnhofs wurden bis zu 5 m Material, auf den Bahntrassen auch bis 7 m Material aufgeschüttet. Der Einsatz folgender umweltrelevanter Schadstoffe wurde für die Auffüllungen vermutet:
- MKW, PAK und Schwermetalle
Aufgrund des Altlastenverdachts wurde ein weiterer Handlungsbedarf abgeleitet. Eine ori- entierende Untersuchung wurde empfohlen. Mit dieser sollte abgeklärt werden ob eine Schadstoffbelastung im Boden bzw. im Grundwasser vorhanden ist. Folgende Maßnahmen wurden als erforderlich erachtet:
- Kampfmitteluntersuchung des Geländes durch den KMBD Baden-Württemberg
- Durchführung von fünf Kleinbohrungen bis in eine Tiefe von ca. 2 bis 4 m bzw. bis zum Erreichen der Unterkante der Auffüllungen oder bis zum Erreichen organolep- tisch unauffälliger Bodenschichten. Begleitende Entnahme von Boden- und Boden- luftproben mit Analytik auf die relevanten Schadstoffparameter. Die genaue Lage der Ansatzpunkte sowie die Auswahl der zur Analytik vorgesehenen Proben sollte an die Befunde vor Ort angepasst werden.
Sonstige Untersuchungen:
In der Historischen Erkundung wird auf ein bodenmechanisches Gutachten verwiesen mit dem die Bebaubarkeit des bahneigenen Geländes in der Victor-Gollancz-Straße geprüft werden sollte (Projekt: Neubau IC-Fächer am Bahnhof Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße). In der Anlage 5 der Historischen Erkundung ist zudem ein Bodengutachten der Fa. Chemi- sches Labor Dr. Vogt von 18. September 1993 beigegeben. Gemäß den Angaben im Text- teil der HE bzw. dem Gutachten in Anlage 5 wurden insgesamt 12 Bohrungen ausgeführt (10 Kernbohrungen, 2 Bohrungen). Neun Kernbohrungen erfolgten auf dem Bahndamm. Zwei Bohrungen und eine Kernbohrung erfolgten auf dem niveaugleich zur Victor-Gollancz- Straße gelegenen Gelände (Parkplatz). Die Bohrung B1 wurde dabei bis in eine Tiefe von 15 m u. GOK ausgeführt. Angaben darüber ob Auffüllungen oder geogener Boden erbohrt wurde fehlen. Für die auf dem Bahndamm ausgeführten Kernbohrungen (max. Bohrtiefe 7 m) kann jedoch mit großer Sicherheit angenommen werden, dass ausschließlich Auffüllun- gen erbohrt wurden. Die erbohrten Auffüllungen setzten sich aus Sanden und Kiesen mit örtlichen Steineinlagerungen und wechselnden Anteilen an Schluff und Ton zusammen. Ausgesuchte Bodenproben wurden auf Gehalte an unpolaren Kohlenwasserstoffen im Feststoff und im Eluat untersucht. Zudem wurden Bodenproben auf CKW und Schwerme- talle im Feststoff analysiert. Es wurden erhöhte MKW-Gehalte im Feststoff ermittelt (maxi- maler MKW-Gehalt: 6.200 mg/kg). In den Eluatuntersuchungen wurden keine erhöhten MKW-Konzentrationen nachgewiesen. Erhöhte Gehalte an CKW wurden nicht ermittelt. Die analysierten Schwermetalle zeigen ebenfalls keine erhöhten Gehalte auf. Aufgrund der Tiefenlage der erhöhten MKW-Gehalte wurde der Schluss gezogen, dass bereits mit der Aufschüttung des Geländes schadstoffhaltiges Material verwendet worden war. Die Kubatur
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der maximalen Schadstoffkonzentrationen (KB1, 0 – 1,0 m: 6.200 mg/kg) wurde mit ca. 30 m3 abgeschätzt. Die Kubatur des schwach mit MKW belasteten Aushubmaterials wurde mit ca. 600 m3 abgeschätzt.
Dem Lageplan des Gutachtens kann die Lage der sechs Kernbohrungen KB5, KB6, KB7, KB8, KB9 und KB10 nicht entnommen werden. Aus dem beigefügten Schnitt lässt sich die ungefähre Lage abschätzen. Die durchgeführten Analysen sind teilweise nicht nachvoll- ziehbar, so fehlen die Prüfberichte über die durchgeführten Eluatuntersuchungen. Schich- tenverzeichnisse bzw. Bohrprofile fehlen.
Orientierende Erkundungen:
Im Februar 2000 erfolgte durch die DB Verkehrsbau Logistik GmbH eine orientierende Er- kundung der ALVF 7054-02-002 „Olex-Tankstelle Victor-Gollancz-Straße“ [U25]. Insgesamt wurden fünf Schneckenbohrungen im Durchmesser 100 mm durchgeführt. Die Aufschluss- tiefe betrug max. 4 m Tiefe u. GOK. Wegen Betonfundamenten bzw. Betonschutt konnten zwei der Aufschlüsse lediglich bis 1,5 m bzw. 2 m u. GOK abgeteuft werden. Es wurden Boden- und Bodenluftproben entnommen. Ausgewählte Proben wurden laboranalytischen Untersuchungen zugeführt.
Die Ergebnisse der OU lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Boden
Die Auffüllungen konnten in keiner Schneckenbohrung durchteuft werden. Der geogene Untergrund wurde nicht erreicht. Die Auffüllungen setzen sich zumeist aus Sanden und Kiesen zusammen. Untergeordnet wurden auch Blöcke ermittelt. Die anthropogenen Antei- le bestehen in der Regel aus Bauschutt (Beton). In einer Schneckenbohrung wurde in der Tiefenstufe zwischen 2,0 und 4,0 m ein schwacher Heizölgeruch registriert.
In keiner der untersuchten Bodenproben der Auffüllungen wurden umweltrelevant erhöhte Gehalte an MKW und Schwermetallen ermittelt. Die zur Beurteilung herangezogenen Prüf- werte gemäß [U3] werden jeweils unterschritten. In einer Probe wurden umweltrelevant erhöhte Gehalte an PAK- und Benzo-a-pyren nachgewiesen. Eine vertikale Abgrenzung ist gegeben. Die weiteren untersuchten PAK- und Benzo-a-pyren-Gehalte unterschreiten die jeweiligen Prüfwerte. In der durch einen Heizölgeruch auffälligen Tiefenstufe wurden keine erhöhten MKW- Gehalte festgestellt. Allerdings wurden in dieser Tiefe die maximalen Ge- halte an PAK und Naphthalin ermittelt. In abfalltechnischer Hinsicht wurden Böden der Zu- ordnungsklassen Z 0 bis > Z 2 nach VWV-Abfall festgestellt.
Untersuchungen im Eluat erfolgten nicht.
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Bodenluft
Es wurden zwei Bodenluftproben entnommen. In diesen Proben wurden keine erhöhten Konzentrationen an BTEX und LCKW festgestellt. Die ermittelten Schadstoffkonzentratio- nen befanden sich unterhalb der Bestimmungsgrenze.
Schutzgutbezogene Bewertung
Es wurden keine nutzungsspezifischen Verunreinigungen durch den früheren Tankstellen- betrieb ermittelt. Es wurde jedoch eine auffüllungsbedingte, punktuelle PAK-Belastung nachgewiesen. Eine Beeinträchtigung von Oberflächengewässern und des Grundwassers wurde aufgrund des Naphthalingehaltes nicht ausgeschlossen. Ein latentes Gefährdungs- potential für das Schutzgut Boden und Grundwasser wurde als gegeben angesehen. Eine Gefährdung des Schutgutes Mensch wurde unter Berücksichtigung der Nutzung als Park- platz als nicht gegeben bewertet. Eine Gefährdung des Schutzgutes Luft wurde nicht ange- nommen.
Handlungskategorien
Die Handlungskategorien der DB AG werden nachfolgend kurz erläutert:
- HK 0: Altlastenverdacht nicht bestätigt, kein weiterer Handlungsbedarf
- HK 1.1: latente Gefährdung, keine Gefahrenabwehr, evtl. erhöhte Entsorgungs- kosten, Aushub ist beschränkt wiedereinbaufähig, Belastung < LAGA Z2
- HK 1.2: latente Gefahr, keine Gefahrenabwehr, Anfall erhöhter Entsorgungskos- ten, Aushub ist nicht wiedereinbaufähig, Belastungen > LAGA Z2
- HK 2: konkrete Gefahr, Schadenseintritt sehr wahrscheinlich, Handlungsbedarf Gefahrenabwehr
- HK 3: sofortiger Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr, Schaden eingetreten
Im Zuge der OU wurde die ALVF in die Handlungskategorie HK 1.2 der DB AG eingestuft. Diese Einstufung wurde unter Zugrundelegung einer Nutzungsparallelität getroffen.
Empfehlungen
Bei gleichbleibender Nutzung als Parkplatz sind gemäß [U25] keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Im Falle einer Nutzungsänderung hin zu einer sensibleren Nutzung bzw. bei Eingriffen in den Boden wurde eine gutachterliche Begleitung der Maßnahmen empfohlen.
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Detailuntersuchungen:
Detailuntersuchungen bzw. erweiterte Detailuntersuchungen wurden auf der Untersu- chungsfläche nicht ausgeführt.
Gleisschotteruntersuchungen
Angaben über Gleisschotteruntersuchungen liegen nicht vor.
6.1.2 Altlastenuntersuchungen / Ergebnisse
In den nachfolgenden Kapiteln werden die altlastenrelevanten Feldarbeiten und Probenah- men (Modul I) im Zuge der FRIDU dargestellt. Die Feldarbeiten und Probenahmen zur Klä- rung abfalltechnischer Fragestellungen werden im Modul II, Abfall/Boden unter Kapitel 7 erläutert. Die Feldarbeiten und Probenahmen zur Klärung baugrundtechnischer Fragestel- lungen werden im Modul III, Baugrund, unter Kapitel 8 dargestellt.
6.1.2.1 Untersuchungskonzept
Entsprechend der Inhalte und Ergebnisse der Voruntersuchungen wurde für die aktuellen Untersuchungen das nachfolgend aufgeführte Untersuchungskonzept erstellt. Dieses war im Vorfeld mit dem AG abgestimmt worden.
1. Durchführung von erschütterungsarmen Schneckenbohrungen mit anschließender Freimessung der Ansatzpunkte auf Kampfmittel im Vorfeld der Kleinbohrungen. Beglei- tung der Baggerschürfe durch einen Feuerwerker.
2. Durchführung von sechs Baggerschürfen (davon 1 x Schurfschlitz zum Aufschließen des Bahndamms), zwei Gleisschotterschürfen und sieben unverrohrten Kleinbohrungen zur Klärung der Altlastensituation.
3. Die Aufschlüsse verteilen sich dabei wie folgt: Drei Baggerschürfe auf dem niveaugleich zur Victor-Gollancz-Straße gelegenen Parkplatz, ein Schurfschlitz an der Böschung des Bahndamms und zwei Baggerschürfe auf dem Bahndamm. Zwei Kleinbohrungen auf dem niveaugleich zur Victor-Gollancz-Straße gelegenen Parkplatz. Zwei Gleisschotter- schürfe, zwei Baggerschürfe und fünf Kleinbohrungen auf dem Bahndamm.
4. Die Baggerschürfe sollten die vorhandenen Auffüllungen bis in eine Tiefe von min. ca. 2 m aufschließen. Die fünf Kleinbohrungen auf dem Bahndamm sollten – soweit tech- nisch durchführbar – bis in eine Tiefe von 10 m abgeteuft werden. Die zwei Kleinboh- rungen auf dem Parkplatz sollten bis zum Erreichen des geogenen Bodens abgeteuft werden. Beim Antreffen organoleptisch auffälliger Böden sollten die Aufschlüsse bis zum Erreichen organoleptisch unauffälliger Bodenhorizonte vertieft werden.
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5. Aufgrund des Lagerns / Umschlagens von leichtflüchtigen Schadstoffen im Bereich der ALVF „Olex-Tankstelle Victor-Gollancz-Straße“ sollten Kleinbohrungen innerhalb der ALVF bzw. Kleinbohrungen in unmittelbar Nachbarschaft zur ALVF zu temporären Bo- denluftmessstellen ausgebaut werden.
6. Gutachterliche Begleitung und umweltgeologische Aufnahme der Baggerschürfe, der Gleisschotterschürfe und der unverrohrten Kleinbohrungen. Meterweise bzw. horizont- bezogene Beprobung des Bohrgutes, Beprobung der temporären Bodenluftmessstellen, Beprobung des Gleisschotters.
7. Chemische Untersuchung ausgewählter Bodenproben und aller Bodenluftproben auf die jeweiligen Verdachtsparameter. Untersuchung ausgewählter Bodenproben auf die Parametervorgaben der VWV-Abfall. Untersuchung einer Gleisschotterprobe auf die Parametervorgaben der Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden- Württemberg
Aus den bereits vorliegenden und den im Zuge der FRIDU gewonnenen Daten sollte ein Gutachten mit Berücksichtigung der Themenfelder Altlasten, Boden/Abfall, Baugrund und Kampfmittel erstellt werden. Die aus der erfassten Altlasten- und Abfallsituation zu erwar- tenden Kosten sollten in Hinblick auf die projektierte Nutzung ermittelt werden. Für die Ab- fallkostenrechnung sollten die Entsorgungskosten für Gleisschotter und unterlagernden Boden differenziert ausgewertet werden.
6.1.2.2 Festlegung der Aufschlusspunkte und Kampfmi ttelfreimessungen
Im Vorfeld der Geländearbeiten erfolgte die Spartenklärung mit Drittversorgern und bahnin- ternen Stellen. Die endgültige Festlegung der Aufschlusspunkte erfolgte im Gelände unter Einbeziehung der durch den AG zur Verfügung gestellten Spartenpläne. Jeder Bohr- bzw. Sondieransatzpunkt musste hinsichtlich der Kampfmittelfreiheit freigemessen werden. Zur Freimessung der Bohransatzpunkte wurde an fünf Bohransatzpunkten eine erschütte- rungsarme Schneckenbohrung abgeteuft. Danach erfolgte die Freimessung im Bohrloch.
Die Erstellung der Baggerschürfe wurde durch einen gemäß §7 §20 Sprengstoffgesetz be- fähigten Kampfmittelfeuerwerker kontinuierlich überwacht. In den Baggerschürfen wurden keine Hinweise auf das Vorliegen von Kampfmitteln festgestellt.
6.1.2.3 Vermessung
Die Einmessung der Bohr-, Sondier- und Schurfansatzpunkte nach Lage erfolgte im Gelän- de zunächst auf feste Bezugspunkte (z. B. Gebäudeecken, Bahnsteigkanten). Die Ansatz- punkte wurden auf die Ivl-Lagepläne übertragen, aus denen ausgehend von Bezugspunk- ten mit bekannten Koordinaten die Hoch- und Rechtswerte (Gauß-Krüger) ausgelesen wurden.
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Die Einmessungen nach Höhe erfolgten ausgehend von einem Kanaldeckel in der Victor- Gollancz-Straße (Höhe: 115,22 mNN). Die Höhe des Bezugspunktes in der Victor- Gollancz-Straße war durch die Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt / Stadtentwässerung, zur Ver- fügung gestellt worden.
Alle Höhennivellements wurden entsprechend der Ablesegenauigkeit auf eine Genauigkeit von 0,5 cm durchgeführt.
6.1.2.4 Feldarbeiten
Die Feldarbeiten wurden im Zeitraum zwischen dem 08.08.2012 und dem 10.08.2012 durchgeführt.
Die ungefähre Anzahl, Ausbildung und Lage der Aufschlüsse war im Vorfeld der Gelände- arbeiten bei einem Ortstermin mit dem AG abgestimmt worden.
Im Zuge der Feldarbeiten wurden zur Erkundung der Bodenschichtung und zur Entnahme von Bodenproben insgesamt 10 RKS im Durchmesser 36 – 80 mm abgeteuft und 6 BS erstellt. Darüber hinaus wurde der Gleisschotter auf dem Bahndamm mittels zweier Bag- gerschürfe und zweier Gleisschotterschürfe aufgeschlossen. Aus den Aufschlüssen wurden Boden- und Schottereinzelproben entnommen. Zur Klärung der Reinigungsfähigkeit des Gesamtschotters wurde darüber hinaus eine Gesamtschottermischprobe entnommen. Zur Durchführung umwelt- / abfalltechnischer Untersuchungen erfolgte die Erstellung von Bo- denmischproben sowie einer Schottermischprobe im Labor.
In der folgenden Tabelle 6 werden die im Rahmen der FRIDU durchgeführten Geländear- beiten zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 6: Durchgeführte Geländearbeiten
Leistung Anzahl Einheit
Schneckenbohrungen zur Kampfmittelortung - Anzahl 7 [Stk.] - Bohrmeter 33 [lfm] Kleinbohrungen - Anzahl 10 [Stk.] - Bohrmeter 47,9 [lfm] Bodenluftmessstellen - Anzahl 2 [Stk.] Baggerschürfe bis 3 m Tiefe - Anzahl 6 [Stk.] Gleisschotterschürfe - Anzahl 2 [Stk.] Entnahme von Bodenproben - 5 l PE- Eimer 10 [Stk.] - 2,5 l PE-Eimer 4 [Stk.] - Schraubdeckelgläser 50 [Stk.]
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Leistung Anzahl Einheit
- Head-Space-Gläser 7 [Stk.]
Entnahme von Bodenluftproben - Entnahme von Bodenluftproben 2 [Stk.]
Entnahme von Gleisschotterproben - Entnahme von Gleisschottereinzelproben 4 [Stk.] - Entnahme einer Gesamtschotterprobe 1 [Stk.]
Die Lage der Aufschlusspunkte ist den Plänen in Anlage 3 zu entnehmen.
6.1.2.5 Beschreibung der Probenahme Boden
Zur Durchführung der RKS wurde eine Bohrschappe im Durchmesser zwischen 36 und 80 mm im Rammkernverfahren meterweise in den Untergrund eingeschlagen und pro Sondiermeter gezogen. Mit einem geeigneten Werkzeug wurde eine dünne Schicht des Bohrgutes in der Sonde quer zur Sondenlängsachse abgetragen. Nach der Separation von etwaigem Nachfall am oberen Ende der Schappen wurde das Bohrprofil aufgenommen und organoleptisch beurteilt. Die Bohrkerne wurden gemäß DIN EN ISO 14688 geologisch auf- genommen und organoleptisch beurteilt. Aus den erhaltenen Daten wurden Schichtenver- zeichnisse gemäß DIN EN ISO 14688 (Anlage 6) und Bohrprofile gemäß DIN 4023 (Anlage 7) erstellt.
Nach Fertigstellung der Baggerschürfe wurden diese ebenfalls gemäß DIN EN ISO 14688 geologisch aufgenommen. Das Baggergut wurde organoleptisch beurteilt und beprobt. Aus den dabei erhaltenen Daten wurden Schichtenverzeichnisse gemäß DIN 4022 und Bohrpro- file gemäß DIN 4023 erstellt. Die Schichtenverzeichnisse finden sich in Anlage 6, die Profile in Anlage 7.
Bei der Probenahme auf anorganische Schadstoffe und schwerflüchtige organische Schadstoffe (z.B. PAK) wurden Einzelproben in Anlehnung an BBodSchV über je ca. 1,0 m Bohrstrecke bzw. in Abhängigkeit von organoleptischen Auffälligkeiten oder bei Schicht- wechsel entnommen. Die Proben wurden homogenisiert, in 425 ml Weißgläser gefüllt und mit Twist-Off-Schraubdeckeln verschlossen. Aus den Baggerschürfen wurden aufgrund des Umfanges des zur Verfügung stehenden Probenmaterials Mischproben in 5 l PE- bzw. 2,5 l PE-Eimer entnommen und mit Schnappdeckeln verschlossen. Die Mischproben wurden aus mehreren Einstichen in das geförderte Baggergut gebildet. Die Probenahmeprotokolle gemäß LAGA sind in der Anlage 9.1 einzusehen.
Bei der Probennahme auf leichtflüchtige Schadstoffe (z.B. BTEX) muss der hohen Flüch- tigkeit dieser Stoffgruppen Rechnung getragen werden. Daher wurde ohne Homogenisie- rung des Bohrgutes, sofort nach Ziehen der Bohrschappen, Bodenmaterial aus einer be-
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stimmten Tiefe entnommen und in methanolbefüllte 50 ml-Head-Space-Gläschen gefüllt, welche zuvor im Labor vorbereitet worden waren.
Die Bezeichnung der entnommenen Proben setzt sich wie folgt zusammen:
SP1/ bzw. BS1/ Kleinbohrung bzw. Baggerschurf mit laufender Nummer,
0 – 1,0 Tiefenbereich in m der Entnahme
Die SakostaCAU GmbH ist akkreditiert nach DIN EN 17025 für die Probenahme und Analy- tik unterschiedlichster (Schad-)Stoffe in den Medien Wasser, Bausubstanz, Boden und Luft. Die Probenahmetechnik ist in entsprechenden hausinternen Arbeitsanweisungen fest- gelegt.
6.1.2.6 Beschreibung der Probenahme Gleisschotter
Die Gleisschotterproben wurden aus zwei Handschürfen und zwei Baggerschürfen, die auf dem Bahndamm durchgeführt wurden, entnommen. Nach vorheriger organoleptischer Prü- fung und Aufnahme des festgestellten Befundes in die Bohrprofile wurde aus jedem Schurf eine Einzelprobe des Gleisschotters (a- und b-Horizont) entnommen und in einen 10 l Edel- stahleimer eingegeben. Nach erfolgter Homogenisierung wurde die Probe abgesiebt (Quadratlochsieb mit Maschenweite 22,4 mm), in einen 5 l PVC-Eimer eingegeben, mit einem Schnappdeckel verschlossen und in das Labor zur Analytik überführt.
Die Probenahme erfolgte in Anlehnung an die LAGA PN 98 und die interne DB Netz AG Richtlinie 880.4010.
Die Befunde der Baggerschürfe finden sich in den Bohrprofilen in der Anlage 7.1 bzw. in den Schichtenverzeichnissen in Anlage 6.1. Die Befunde der Handschürfe finden sich in den Bohrprofilen in der Anlage 7.2 bzw. in den Schichtenverzeichnissen in Anlage 6.2. Die Probenahmeprotokolle der Gleisschottermischproben sind in Anlage 9.2 beigefügt.
Die Probenbezeichnung setzt sich in Anlehnung an die Bezeichnung der Bodenproben wie folgt zusammen:
SP1/ bzw. BS4/ Hand- / Baggerschurf mit laufender Nummer,
0 – 0,3 Tiefenbereich in m der Entnahme
Gs Gleisschotterprobe
6.1.2.7 Beschreibung der Probenahme Bodenluft
Die Bodenluftbeprobung erfolgte in den zu temporären Bodenluftmeßstellen ausgebauten Bohrlöchern. Hierbei wurden in die Bohrlöcher HDPE-Filter- bzw. Vollrohre im Durchmesser 1 ¼“ (31,25 mm) eingeführt. Der Ringraum wurde bis ca. 0,3 m über Oberkante der Filter-
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rohre mit Filterkies verfüllt. Der Ringraum zwischen Oberkante Filterkies und Geländeober- kante wurde mit Bentonit verschlossen.
Die Beprobung der temporären Bodenluftmessstellen erfolgte nach einer Wartezeit von min. 24 Stunden. Hierfür wurde der Deckel der Bodenluftmessstellen durch eine mit einem Durchlass präparierte luftdichte Kappe ersetzt. Die Absaugung der Bodenluft erfolgte durch eine direkt an den Bodenluftpegel angeschlossene Pumpe. Die Dichtigkeit des Systems wurde über einen Manometer kontrolliert. Die Proben wurden nach vorherigem Absaugen des ca. zweifachen Totvolumens des Entnahmesystems (10 l) entnommen. Das im Zuge der Probenahme auf Aktivkohleröhrchen entnommene Bodenluftvolumen belief sich jeweils auf 20 l.
Die Proben wurden mit dem Namen des Sondierpunktes (RKS) und der Bezeichnung BL für Bodenluft versehen (z.B: RKS1/BL) und dunkel und gekühlt unmittelbar dem Labor überstellt. Die zugehörigen Probenahmeprotokolle finden sich in Anlage 9.3.
Nach erfolgter Probenahme wurden die temporären Bodenluftmessstellen zurückgebaut.
6.1.2.8 Durchgeführte chemische Analytik
Der nachfolgend erläuterte Untersuchungsumfang wurde auf Grundlage der Befunde der Geländearbeiten mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Die chemischen Analysen an Bodeneinzel-, Bodenmisch-, Bodenluft- und Gleisschotterpro- ben wurden vom Labor Dr. Graner & Partner GmbH (nach DIN EN ISO 17025 akkreditier- tes Prüflabor, DAR-Registriernummer DAP-PA-2295.01), 81249 München, Lochhausener Straße 205, durchgeführt. Das Labor ist durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) anerkannt.
Der Analysenumfang Boden orientierte sich an den in den bisherigen Untersuchungen festgestellten Belastungen und den im Zuge der Geländearbeiten festgestellten Befunden. Bodeneinzelproben wurden im Feststoff auf die Parameter PAK und SM (gem. KVO + Ar- sen) untersucht. Die Analytik von Bodenmischproben erfolgte auf die Parametervorgaben der VWV-Abfall im Feststoff und im Eluat. Die Analytik der Bodenmischprobe mit einem Bauschuttanteil > 10 % erfolgte ebenfalls auf die Parametervorgaben der VWV-Abfall im Feststoff und im Eluat.
Zwei Bodenluftproben wurden auf den Parameter BTEX untersucht. Da die Olex-Tankstelle (ALVF 7054-02-002) bereits im Jahr 1955 stillgelegt worden war und der Einsatz von MTBE als Antiklopfmittel erst seit ca. Anfang der 1980’er Jahre erfolgte, wurde davon abgesehen die Bodenluftproben zusätzlich auf den Parameter MTBE zu untersuchen.
Die Gleisschottermischproben wurden gemäß den Vorgaben der Altschotterrichtlinie der DB AG [U18] bzw. der Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden- Württemberg [U8] untersucht.
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Für die Bodeneinzelproben erfolgten sämtliche Analysen an der Kornfraktion < 2 mm. Die Gleisschotteranalytik erfolgte an der Kornfraktion < 22,4 mm.
In der Tabelle 7 sind die durchgeführten chemischen Analysen und der Untersuchungsum- fang zusammengestellt.
Tabelle 7: Durchgeführte Laboranalytik
Leistung An- zahl
Ein- heit
Chemische Analytik Boden-, Bodenluft- und Gleisscho tterproben - Eluaterstellung (DIN 38414 S4) 1 [Stk.] - Königswasseraufschluss 4 [Stk.] - PAK 6 [Stk.] - MKW 4 [Stk.] - Schwermetalle nach KVO incl. Arsen 4 [Stk.] - Cyanid, gesamt 2 [Stk.] - EOX 1 [Stk.] - BTEX 3 [Stk.] - LCKW 1 [Stk.] - PCB 1 [Stk.] - Phenolindex 2 [Stk.] - Parametervorgaben der VWV-Abfall im Original und im Eluat 7 [Stk.] - Parametervorgaben der Altschotterrichtlinie bzw. der Handlungshilfe
für die Verwertung von Gleisschotter im Original und im Eluat 1 [Stk.]
- Herbizide gemäß der Handlungshilfe für die Verwertung von Gleis- schotter
1 [Stk.]
Sämtliche Proben wurden am Tag nach der Probenahme gekühlt und lichtgeschützt dem Labor überstellt. Die Analyseverfahren, Einzelstoffparameter und Bestimmungsgrenzen der durchgeführten chemischen Analysen sind in den Prüfberichten der Anlage 8 aufgeführt. Die 3-monatige Aufbewahrung und Entsorgung der Bodenproben erfolgt gemäß den Vor- gaben der DIN EN ISO 17025.
6.1.2.9 Entsorgung
Das Baggergut der Schürfe wurde zum Wiederverfüllen verwendet. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Wiederverfüllung entsprechend dem festgestellten Bodenaufbau erfolg- te, d.h. gewachsener Boden wurde an der Schurfsohle verfüllt, die Auffüllungen wurden zur anschließenden Verfüllung bis zur Geländeoberkante verwendet.
Das Bohrgut der Schnecken- und der Kleinbohrungen wurde zum Verfüllen der Bohrlöcher verwendet.
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6.1.2.10 Analysenergebnisse der durchgeführten Unte rsuchungen
Im folgenden werden für die Untersuchungsfläche die Analysenergebnisse zusammenge- stellt. Es werden die Ergebnisse der technischen Untersuchungen durch das Chemische Labor Dr. Vogt, die DB Verkehrsbau Logistik GmbH und durch die SakostaCAU GmbH aufgeführt.
Aus den Bezeichnungen der Kleinbohrungen / Aufschlüsse kann entnommen werden, durch welches Ing.-Büro Untersuchungen durchgeführt wurden:
B1 – B2 bzw. KB -…: Untersuchungen des Chemischen Labor Dr. Vogt, Karlsruhe, Sep- tember 1993
RTB -…: Untersuchungen der Verkehrsbau Logistik GmbH, Homburg, Juni 2000
SP1/- …bzw. BS1/.: Untersuchungen im Zuge der FRIDU durch SakostaCAU GmbH, Gengenbach, August 2012
In den Messwerttabellen wird neben der Entnahmetiefe auch vermerkt, ob die Proben aus der Auffüllung [A] oder aus dem natürlichen Untergrund entnommen wurden. Für den na- türlichen Untergrund werden hierbei die Hauptgemengteile Kies (G), Sand (S), Schluff (U) und Ton (T) angegeben. Bei Auffüllungen wird zusätzlich zum Kürzel für Auffüllung der Hauptgemengteil aufgeführt (z.B. [A, u]). Für die im Bericht des Chemischen Labor Dr. Vogt dokumentierten Aufschlüsse sind keine Profile vorhanden. Da die Kernbohrungen KB1 – KB3 sowie KB5 – KB10 auf dem Bahndamm abgeteuft wurden, kann mit großer Si- cherheit angenommen werden, dass bis in die Endteufen von 7 m Auffüllungen aufge- schlossen wurden. Die Kernbohrung KB4 und die Bohrung B1 wurden ab Höhenniveau der Victor-Gollancz-Straße abgeteuft. Angaben zu eventuellen Auffüllungen oder der Art der aufgeschlossenen Böden finden sich in den vorhandenen Unterlagen für diese Aufschlüsse nicht. Gemäß den Angaben des chemischen Labor Dr. Vogt (siehe hierzu Texteil, Seite 2) wurden aus Bodenproben der Kernbohrungen KB6, KB7, KB8 und KB10 Eluate erstellt und auf unpolare Kohlenwasserstoffe untersucht. Alle untersuchten Proben zeigen Konzentrati- onen < 0,1 mg/l auf. Da nähere Angaben fehlen (z.B. Probenbezeichnung) werden diese Ergebnisse in den nachfolgenden Tabellen nicht aufgeführt.
Im Bericht zur OU weichen die im Texteil, Tabelle 69, aufgeführten Analysenergebnisse von den Darstellungen im Prüfbericht des Labors Görtler & Partner, Anlage B5, Protokolle, hinsichtlich der Probenbezeichnung ab. Da die Probenbezeichnungen in Tabelle 69 mit den Probenbezeichnungen in den Bohrprofilen übereinstimmen wird davon ausgegangen, dass der Prüfbericht des Labors Görtler & Partner nicht korrekt ist. In dieser FRIDU wird daher auf die Probenbezeichnungen in Tabelle 69 der OU zurückgegriffen. Im Bohrprofil bzw. Schichtenverzeichnis der Aufschlüsse RTB 202-1 und RTB 202-3 wird in der Tiefenstufe von 2 bis 4 m eine Auffüllung aus einem zum Teil stark schluffigen Sand beschrieben. Dies wird mit diesem Gutachten übernommen. Ausgehend von den Befunden der FRIDU ist je-
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doch nicht völlig auszuschließen, dass in dieser Tiefenstufe mit den Rotationstrockenboh- rungen der Auelehm bzw. der Auesand aufgeschlossen wurde.
Nachfolgend werden sämtliche für die Gefährdungsabschätzung relevanten Analysebefun- de tabellarisch aufgeführt. Neben der umweltrechtlichen Bewertung der Analyseergebnisse erfolgte gleichzeitig auch im Vorgriff auf Kapitel 7 eine abfallrechtliche Bewertung.
Hinsichtlich der Bewertung der ermittelten Schadstoffgehalte nach Umweltrecht gilt:
Analysenergebnisse im Feststoff, die den Beurteilungswerten gemäß [U3] in etwa entspre- chen (= hohe Gehalte) bzw. diese überschreiten (= sehr hohe Gehalte), sind durch eine orangene Schattierung kenntlich gemacht. Analysenergebnisse im Eluat, die den Prüfwert der BBodSchV [U2] überschreiten, sind ebenfalls durch eine orangene Schattierung kennt- lich gemacht.
Hinsichtlich der Bewertung der ermittelten Schadstoffgehalte nach Abfallrecht (vgl. Ab- schnitt 7.2) gilt:
Zuordnungsklasse gem. VWV-Abfall
normale Schrift: Z 0, Z0*
unterstrichen Z 1.1
kursiv und unterstrichen Z 1.2
kursiv und fett Z 2
kursiv, fett und unterstrichen > Z 2
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Tabelle 8: Analysenergebnisse auf die Parameter PAK , MKW und Schwermetalle im Feststoff
ALVF Aufschluss – Nr.
Haupt- gemeng-
teil
Ent- nahme-
tiefe PAK 2 – 16
Naph- thalin
Benzo- a-pyren MKW Arsen
Queck silber
Cad- mium Blei Chrom Kupfer Nickel Zink Thallium
m mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg
Beurteilungswerte gemäß HLUG [U3] 25 5 1 2.500 150 5 5 500 500 300 250 750 ---
7054- 02-002
RTB 202-1 [A,s,y] 0 – 0,5 --- --- --- 4303) 5 0,22 < 0,3 68 33 24 19 92 ---
[A,s] 2,0 – 3,0 0,32 < 0,05 0,04 < 53) --- --- --- --- --- --- --- --- ---
RTB 202-2 [A,s] 0,1 – 0,5 --- --- --- 623) 6,7 0,32 < 0,3 120 19 34 18 150 ---
RTB 202-3
[A,s] 1,0 – 2,0 14,84 0,16 0,96 --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
[A,s] 2,0 – 3,0 31,5 2,5 1,6 113) --- --- --- --- --- --- --- --- ---
[A,s] 3,0 – 4,0 6,5 < 0,05 0,42 --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
RTB 202-4 [A,s] 1,0 – 2,0 1) 2,6 < 0,05 0,21 39 3) --- --- --- --- --- --- --- --- ---
RTB 202-5 [A,g] 0,5 – 1,0 2 < 0,05 0,16 593) 7,6 0,4 0,34 200 20 60 18 410 ---
BS1 [A,s] 0 – 1,0 8,894 0,021 0,72 < 503) 4,0 < 0,1 0,18 44 14 24 11 97 ---
außer- halb
ALVF
KB 1
[A] 0 – 1 --- --- --- 6.2003) --- 0,07 < 1 19 16 7 13 38 --- [A] 1 – 2 --- --- --- 603) --- 0,05 < 1 8 16 9 12 10 --- [A] 2 – 3 --- --- --- < 203) --- 0,05 < 1 5 12 4 9 9 --- [A] 3 – 4 --- --- --- 503) --- 0,02 < 1 5 13 4 8 12 --- [A] 4 – 5 --- --- --- < 203) --- 0,10 < 1 12 29 9 12 41 --- [A] 5 – 6 --- --- --- < 203) --- 0,05 < 1 11 20 7 19 9 ---
KB 2
[A] 0 – 1 --- --- --- < 203) --- 0,09 < 1 < 5 16 10 13 10 --- [A] 1 – 2 --- --- --- 503) --- 0,07 < 1 < 5 20 4 11 5 --- [A] 2 – 3 --- --- --- 3303) --- 0,20 < 1 17 18 8 15 27 --- [A] 3 – 4 --- --- --- 243) --- 0,02 < 1 5 14 6 10 4 --- [A] 4 – 5 --- --- --- < 203) --- 0,03 < 1 5 23 8 19 13 --- [A] 5 – 6 --- --- --- < 203) --- 0,03 < 1 < 5 4 6 10 7 --- [A] 6 – 7 --- --- --- < 203) --- 0,05 < 1 6 19 7 20 13 ---
KB 3 [A] 0 – 1 --- --- --- 1303) --- 0,07 < 1 50 16 7 17 18 ---
[A] 1 – 2 --- --- --- 403) --- 0,04 < 1 < 5 11 4 9 10 --- [A] 2 – 3 --- --- --- < 203) --- 0,01 < 1 < 5 10 4 9 < 1 ---
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Tabelle 8: Analysenergebnisse auf die Parameter PAK , MKW und Schwermetalle im Feststoff
ALVF Aufschluss – Nr.
Haupt- gemeng-
teil
Ent- nahme-
tiefe PAK 2 – 16
Naph- thalin
Benzo- a-pyren MKW Arsen
Queck silber
Cad- mium Blei Chrom Kupfer Nickel Zink Thallium
m mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg
Beurteilungswerte gemäß HLUG [U3] 25 5 1 2.500 150 5 5 500 500 300 250 750 ---
[A] 3 – 4 --- --- --- 413) --- 0,06 < 1 < 5 11 6 12 8 --- [A] 4 – 5 --- --- --- < 203) --- 0,07 < 1 < 5 10 4 8 4 --- [A] 5 – 6 --- --- --- < 203) --- 0,02 < 1 < 5 10 3 8 1 --- [A] 6 – 7 --- --- --- < 203) --- 0,03 < 1 < 5 11 3 10 < 1 ---
KB 4 Keine Angaben
0 – 1 --- --- --- 253) --- 0,28 < 1 64 23 20 18 93 --- 1 – 2 --- --- --- < 203) --- 0,27 < 1 45 23 22 17 70 --- 2 – 3 --- --- --- < 203) --- 0,07 < 1 7 17 4 15 7 --- 3 – 4 --- --- --- < 203) --- < 0,01 < 1 < 5 8 1 10 < 1 --- 4 – 5 --- --- --- < 203) --- < 0,01 < 1 < 5 8 1 10 < 1 --- 5 – 6 --- --- --- < 203) --- 0,01 < 1 < 5 7 2 9 < 1 --- 6 – 7 --- --- --- < 203) --- 0,02 < 1 6 7 2 9 < 1 ---
KB 6 [A] 0 – 1,0 --- --- --- 5403) --- --- --- --- --- --- --- --- --- [A] 3,0 – 4,0 --- --- --- 1403) --- --- --- --- --- --- --- --- ---
KB 7 [A] 0 – 1,0 --- --- --- 5003) --- --- --- --- --- --- --- --- --- [A] 1,0 – 2,0 --- --- --- 3203) --- --- --- --- --- --- --- --- ---
KB 8 [A] 0 – 1,0 --- --- --- 2103) --- --- --- --- --- --- --- --- --- KB 10 [A] 0 – 1,0 --- --- --- 1083) --- --- --- --- --- --- --- --- ---
B 1 Keine Angaben
0 – 0,6 --- --- --- < 203) --- --- --- --- --- --- --- --- --- 0,6 – 1,5 --- --- --- < 203) --- --- --- --- --- --- --- --- --- 1,5 – 3,5
2) --- --- --- < 20 3) --- --- --- --- --- --- --- --- ---
3,5 – 3,8 --- --- --- < 203) --- --- --- --- --- --- --- --- --- 3,8 – 4,3 --- --- --- < 203) --- --- --- --- --- --- --- --- --- 4,3 – 5,0 --- --- --- < 203) --- --- --- --- --- --- --- --- --- 5,0 – 6,5 --- --- --- < 203) --- --- --- --- --- --- --- --- --- 6,5 – 8,0 --- --- --- < 203) --- --- --- --- --- --- --- --- --- 8,0 – 9,5 --- --- --- < 203) --- --- --- --- --- --- --- --- ---
9,5 – 10,5 --- --- --- < 203) --- --- --- --- --- --- --- --- --- 10,5 – 12,0 --- --- --- < 20
3) --- --- --- --- --- --- --- --- ---
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Tabelle 8: Analysenergebnisse auf die Parameter PAK , MKW und Schwermetalle im Feststoff
ALVF Aufschluss – Nr.
Haupt- gemeng-
teil
Ent- nahme-
tiefe PAK 2 – 16
Naph- thalin
Benzo- a-pyren MKW Arsen
Queck silber
Cad- mium Blei Chrom Kupfer Nickel Zink Thallium
m mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg
Beurteilungswerte gemäß HLUG [U3] 25 5 1 2.500 150 5 5 500 500 300 250 750 ---
12,0 – 13,0 --- --- --- < 20
3) --- --- --- --- --- --- --- --- ---
13,0 – 14,4 --- --- --- < 20
3) --- --- --- --- --- --- --- --- ---
14,4 – 15,0 --- --- --- < 20
3) --- --- --- --- --- --- --- --- ---
BS 2 [A,g] 0 – 1,2 16,587 0,044 1,3 < 50 4,5 0,11 0,17 51 12 21 10 120 --- [A,g] 1,2 – 2,9 0,919 u.d.B. 0,1 --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
BS 4 [A,g] 0 – 1,1 42,61 0,025 3,3 < 50 4,8 < 0,1 0,21 24 13 12 8,3 81 --- [A,s] 1,1 – 2,0 0,289 u.d.B. 0,029 u.d.B. 6,9 0,17 0,28 170 20 29 14 170 u.d.B.
1) = gemäß [U25] RTB 202-4 / 2,0 – 3,0, da Bohrung jedoch nur 2 m tief ist, handelt es sich vermutlich um die Tiefenstufe von 1,0 bis 2,0 m 2) = gemäß [U24] B1 / 1,5 – 3,8, dies stimmt aber nicht mit folgender Probe (B1 / 3,5 – 3,8) überein. Es handelt es sich vermutlich um die Tiefenstufe von 1,5 bis 3,5 m 3) = Bestimmung gemäß DIN 38409 – H18
Tabelle 9: Analysenergebnisse auf die Parameter Cya nid, EOX, BTEX, LCKW und PCB im Feststoff
ALVF Auf-
schluss – Nr.
Haupt- gemeng-
teil
Ennahme- tiefe
Cyanid, gesamt EOX BTEX LCKW PCB
m mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg
Prüfwerte gemäß HLUG [U3] --- --- 25 10 5
außerhalb ALVF BS4 [A,s] 1,1 – 2,0 u.d.B. u.d.B. k.S.m. k.S.m. k.S.m.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Tabelle 10: Analysenergebnisse auf die Parameter Sc hwermetalle im Eluat
ALVF Auf-
schluss – Nr.
Haupt- gemeng-
teil
Ennahme- tiefe Arsen
Queck silber
Cad- mium Blei Chrom Kupfer Nickel Zink Thallium Σ PAK 2-16
Naph- thalin
m µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l
Prüfwerte gemäß BBodSchV [U2] 10 1 5 25 50 50 50 500 0,2 2
außerhalb ALVF BS4 [A,s] 1,1 – 2,0 u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. --- ---
Tabelle 11: Analysenergebnisse auf die Parameter Cy anid und Phenolindex im Eluat
ALVF Auf-
schluss – Nr.
Haupt- gemeng-
teil
Ennahme- tiefe Cyanid, gesamt Phenolindex
m µg/l µg/l
Prüfwerte gemäß BBodSchV [U2] --- 20
außerhalb ALVF BS4 [A,s] 1,1 – 2,0 u.d.B. u.d.B.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungsfläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02-002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Tabelle 12: Analysenergebnisse der Bodenluftproben (BTEX, LCKW)
ALVF Aufschluss – Nr. BTEX LCKW
mg/m³ mg/m³ Beurteilungswerte gemäß VWV-Orientierungswerte
[U5] 10 10
7054-02-002
RTB 202-1 k.S.m. k.S.m.
RTB 202-3 k.S.m. k.S.m.
SP 1 k.S.m. ---
Außerhalb ALVF SP 2 k.S.m. ---
Tabelle 13: Analysenergebnisse der Schwarzdecke des Bahnsteigs auf die Parameter PAK und Phenolindex
ALVF Aufschluss – Nr. Entnahmetiefe PAK BaP Phenolindex
m mg/kg mg/kg mg/kg
Beurteilungswerte gemäß Leitfaden Teer [U19] 200 50 ---
außerhalb ALVF SP 6 0 – 0,05 1,081 0,079 u.d.B.
6.1.2.11 Stoffbezogene Beschreibung der Analysenerg ebnisse
MKW: Bei der Betrachtung der verschiedenen Ergebnisse ist zu berücksichtigen, daß die MKW- Ergebnisse der OU im Jahr 2000 sowie der Untersuchungen des Chemischen Labor Dr. Vogt im Jahr 1991 nach der Analysenmethode DIN 38414 H 18 ermittelt wurden. Diese Methode ist veraltet und wurde im Jahr 2002 durch das Verfahren nach DIN ISO 16703 abgelöst. Beide Verfahren sind sog. Analytische Konventionsverfahren, d.h. das Ergebnis kann nur bei genauer Einhaltung des Verfahrens reproduziert werden. Eine direkte Ver- gleichbarkeit der Ergebnisse der in der Vergangenheit ausgeführten Untersuchungen mit den Ergebnissen der FRIDU ist somit nicht gegeben. Es kann auch keine generelle Aussa- ge darüber getroffen werden, welches Verfahren Mehr- oder Minderbefunde liefert, da dies von der Zusammensetzung der Probe abhängt (z. B. Bodenart, Anteil Leichtflüchtiger Ver- bindungen, Anteil aromatischer Verbindungen).
Aufgrund der Lage der Kontamination im Nahbereich von Gleisanlagen ist von einem Ein- trag infolge Tropfverlusten / Handhabungsverlusten an Loks oder Kesselwagen und somit von einem Vorliegen von Diesel oder Heizöl EL bzw. Heizöl S auszugehen. Die Wasserlös- lichkeit von Diesel und Heizöl EL ist relativ gering, so dass der MKW-Austrag über das Si- ckerwasser ebenfalls als gering anzusehen ist. Die Mobilität im Untergrund ist generell als
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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mäßig zu beurteilen. Die aerobe Abbaubarkeit ist gut bis mäßig. Heizöl S ist bei Raumtem- peratur zähflüssig bis fest, so dass die Mobilität im Untergrund als gering zu beurteilen ist. Die Abbaubarkeit ist gegenüber Diesel und Heizöl EL deutlich geringer.
In Kleinbohrung KB1, in der Tiefenstufe von 0 bis 1,0 m, überschreitet der analysierte MKW-Gehalt den Beurteilungswert nach HLUG. Der Gehalt liegt bei 6.200 mg/kg. Eine vertikale Eingrenzung ist gegeben. Die Kleinbohrung KB1 befindet sich auf dem Bahn- damm und erschließt Auffüllungen (Dammschüttungsmaterial, ggf. Gleisschotter).
In allen weiteren analysierten Proben wird der Beurteilungswert nach HLUG unterschritten.
Die durch das Chemische Labor Dr. Vogt durchgeführten Eluatuntersuchungen weisen kei- ne erhöhten MKW- Konzentrationen auf. Aufgrund fehlender Angaben zu Aufschluss und Entnahmetiefe konnten diese Ergebnisse nicht in den vorstehenden Tabellen dargestellt werden (vgl. hierzu [U24], Anhang, Seite 2 im Gutachten Chemisches Labor Dr. Vogt).
PAK, Benzo-a-pyren, Naphthalin (Boden):
In den durchgeführten Feststoffuntersuchungen auf den Summenschadstoffparameter PAK wird der Beurteilungswert gemäß HLUG an insgesamt 2 Aufschlüssen überschritten. Für den Einzelschadstoffparameter Benzo-a-pyren wird der Beurteilungswert gemäß HLUG an insgesamt 3 Aufschlüssen überschritten. Für den Einzelschadstoffparameter Naphthalin wurden keine Überschreitungen festgestellt. Alle erhöhten Schadstoffgehalte sind vertikal eingegrenzt. Der höchste PAK-Gehalt sowie der höchste Benzo-a-pyren-Gehalt wurde in Schurf BS4 in der Tiefenstufe von 0 bis 1,1 m analysiert (ca. 42 mg/kg PAK1-16 sowie 3,3 mg/kg Benzo-a-pyren). Alle Überschreitungen wurden in dem niveaugleich zur Victor- Gollancz-Straße befindlichen Geländeteil (Parkplatz) festgestellt. Die Schadstoffgehalte sind gemäß [U3] als hoch bis sehr hoch zu bezeichnen.
Da alle erhöhten Schadstoffgehalte bereits in den Auffüllungen abgegrenzt werden konnten und der geogene Boden keine diesbezüglichen Auffälligkeiten aufwies, wurde der geogene Boden nicht anhand weiterer Bodeneinzelproben untersucht. Die in der Tiefenstufe des geogenen Bodens entnommenen Bodenmischproben MP1 / G und MP2 / G (siehe hierzu Kapitel 7.1.2.1) zeigen ebenfalls keine erhöhten Gehalte an PAK, Naphthalin oder Benzo-a- pyren auf.
Zusammensetzung PAK:
Die Betrachtung der Hauptkomponenten des analysierten PAK – Spektrums zeigt für die Feststoffuntersuchungen, dass im Untersuchungsareal Fluoranthen und Pyren die Haupt- komponenten sind. Phenantren und Benzo-a-anthracen sind ebenfalls relevante Einzel- komponenten. Bei den Hauptkomponenten Fluoranthen und Pyren sowie der relevanten Einzelkomponente Benzo-a-anthracen handelt es sich um 4er-Ringe. Diese sind durch eine geringe Mobilität und eine sehr eingeschränkte Abbaubarkeit gekennzeichnet. Die Einzel- komponente Phenantren ist eine 3er-Ringverbindung und durch eine mittlere Mobilität so- wie ebenfalls nur sehr eingeschränkte Abbaubarkeit charakterisiert.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Bei der Betrachtung der Mobilität von PAK ist zu berücksichtigen, dass die Mobilität erhöht wird, wenn Lösungsvermittler im Boden vorliegen. PAK können darüber hinaus in das Grundwasser gelangen, wenn sie – adsorbiert an Kolloiden – mit dem Sickerwasser ver- frachtet werden. LCKW und BTEX fungieren als Lösungsvermittler für PAK und erhöhen die Mobilität. Weder bei den in der Vergangenheit durchgeführten noch bei den aktuellen Bodenluftuntersuchungen wurden relevante LCKW- bzw. BTEX- Konzentrationen ermittelt. In der HE finden sich keine Hinweise darauf, dass sich auf dem Gelände der ehem. Olex- Tankstelle eine Waschhalle befand. Das Vorliegen von als Lösungsvermittler wirkenden Tensiden ist somit ebenfalls wenig wahrscheinlich.
Schwarzdecke des stillgelegten Bahnsteigs:
Auf Grundlage der vorliegenden Analysenergebnisse ist die Schwarzdecke des stillgelegten Bahnsteigs auf dem Bahndamm gemäß als nicht teerhaltig einzustufen und kann z.B. in Asphaltmischwerken verwertet werden.
BTEX, LCKW (Bodenluft):
Sämtliche analysierten Bodenluftkonzentrationen an BTEX und LCKW unterschreiten den in der VWV-Orientierungswerte [U5] aufgeführten unteren Beurteilungswert von 10 mg/m³ deutlich.
Es wurden keine BTEX- und LCKW- Konzentrationen über der Bestimmungsgrenze ermittelt.
Schwermetalle (SM):
Erhöhte Gehalte an Schwermetallen wurden im Untersuchungsbereich weder im Feststoff noch im Eluat festgestellt. Alle Gehalte unterschreiten die hier verwendeten Beurteilungs- werte gemäß HLUG [U3] für Feststoffuntersuchungen bzw. die Prüfwerte der BBodSchV [U2].
Die durch dunkle Farben und anthropogene Anteile (Betonbruch, Bauschutt, vereinzelt schlackenartige Partikel, Aschen etc.) charakterisierten Auffüllungen in der niveaugleich zur Victor-Gollancz-Straße gelegenen Teilfläche zeigen dabei höhere Schwermetallgehalte als das Dammschüttungsmaterial.
6.1.2.12 Flächenbezogene Beschreibung der Analysene rgebnisse
Befunde, die prinzipiell Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers bedingen können, wurden in den auf dem Parkplatz vorhandenen Auffüllungen (relevanter Schadstoffparame- ter PAK, Benzo-a-pyren) und im Dammschüttungsmaterial (relevanter Schadstoffparameter MKW) festgestellt. Die Verunreinigungen beschränken sich auf die Auffüllungen.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Im Dammschüttungsmaterial wurde an einem Aufschluss im obersten Meter der Beurtei- lungswert für MKW überschritten. Die Betrachtung der übrigen Analysenergebnisse zeigt auch für die übrigen Kleinbohrungen in der Regel im obersten Meter die höchsten MKW- Gehalte auf. Zur Tiefe hin gehen die Gehalte deutlich zurück. Der Befund deutet darauf hin, dass der Eintrag von MKW von der Oberfläche aus erfolgte. Gemäß den vorliegenden Un- terlagen wurden die Untersuchungen des Chemischen Labor Dr. Vogt auf dem Bahnsteig und somit außerhalb des Gleisbereichs durchgeführt. Als Schadensursache ist der Einsatz von Schmiermitteln an Weichen damit eher auszuschließen. Eventuell könnten Tropf- oder Handhabungsverluste beim Umschlagen von Mineralölprodukten in Frage kommen. Ge- naue Angaben zur Probenahme bzw. Bohrprofile mit Hinweisen zu den organoleptischen Befunden liegen nicht vor.
Für alle weiteren untersuchten Schadstoffe wie z.B. PAK oder Schwermetalle weist das Dammschüttungsmaterial keine erhöhten Gehalte auf. Ein Einsatz schadstoffhaltigen Mate- rials bei der Schüttung des Damms wird als wenig wahrscheinlich beurteilt. Auf Grundlage der vorliegenden Befunde kann der Bereich mit erhöhten MKW-Gehalten horizontal und vertikal annähernd eingegrenzt werden.
Die auf dem Parkplatz vorhandenen Auffüllungen weisen vereinzelt erhöhte Gehalte an PAK und Benzo-a-pyren auf. Die Basis der Auffüllungen befindet sich in Nähe zum Grund- wasserschwankungsbereich. Eine Grundwasserschirmschicht aus Auelehm ist ausweislich der vorliegenden Ergebnisse für große Bereiche der Untersuchungsfläche gegeben. Es ist jedoch nicht gänzlich auszuschließen, dass im Bereich früherer Einbauten (z.B. unterflurige Lagertanks) der Auelehm stellenweise durchstossen wurde. In diesem Fall ist nicht völlig auszuschließen, dass bei Grundwasserhöchstständen die Basis der Auffüllungen unterhalb des Grundwasserspiegels liegt. Die Ausweisung von Teilbereichen als geringer bzw. höher mit PAK belastet erachten wir aufgrund des inhomogenen Charakters der Auffüllungen als nicht sinnvoll.
6.2 Gefährdungsabschätzung
6.2.1 Bewertungskriterien in Hinblick auf die Gefäh rdung von Schutzgütern
Für die Beurteilung von Schadstoffkonzentrationen im Boden existieren in der Bundesre- publik Deutschland einheitlich für alle Bundesländer gesetzlich vorgegebene Prüfwerte (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung [BBodSchV], [U2]). Die BBodSchV findet u.a. Anwendung bei der Bewertung von altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Boden- veränderungen und Altlasten. Dabei wird zwischen verschiedenen Wirkungspfaden unter- schieden. Gemäß Aufgabenstellung sind im vorliegenden Fall die Wirkungspfade Boden - Grundwasser und Boden Mensch zu betrachten.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Wirkungspfad Boden Grundwasser
Bewertung der Eluatuntersuchungen:
Für den Wirkungspfad Boden Grundwasser sind in der BBodSchV Prüfwerte für Schad- stoffkonzentrationen im Sickerwasser angegeben. Der Ort der Beurteilung in Bezug auf die Schadstoffkonzentrationen im Sickerwasser ist gemäß BBodSchV der Übergangsbereich von der ungesättigten Bodenzone in die gesättigte Bodenzone (Grundwasserbereich).
Für den Fall, dass eine repräsentative Beprobung von Sickerwasser am Ort der Beurteilung nicht möglich ist, ist gemäß der BBodSchV eine Sickerwasserprognose zu erstellen. Mit Hilfe der Sickerwasserprognose werden die Schadstoffkonzentrationen und –frachten im Sicker- wasser und der Schadstoffeintrag in das Grundwasser im Übergangsbereich von der unge- sättigten Bodenzone in die gesättigte Bodenzone abgeschätzt.
Die BBodSchV führt drei Möglichkeiten an, wie die Sickerwasserprognose durchgeführt werden kann. Diese sind:
- Untersuchungen im Grundwasserabstrom,
- In-situ-Untersuchungen in der ungesättigten Bodenzone,
- Material-/Bodenuntersuchungen im Labor.
Im vorliegenden Fall werden die Ergebnisse der laboranalytischen Bodenuntersuchungen herangezogen. Bei der Abschätzung des Schadstoffeintrags von der ungesättigten in die gesättigte Zone werden außerdem noch folgende Kriterien berücksichtigt:
- Bodenart,
- Geologische und Hydrogeologische Verhältnisse,
- Mobilität und Abbaubarkeit der Schadstoffe.
Zur Beurteilung der Stoffkonzentration organischer lipophiler sowie leichtflüchtiger Schad- stoffe im Sickerwasser am Ort der Probenahme fordert die BBodSchV die Durchführung von Säulenversuchen, da die herkömmlichen Eluierungsverfahren für diese Stoffe nicht (leichtflüchtige organische Parameter) oder nur mit Einschränkungen (schwerflüchtige or- ganische Stoffe) geeignet sind. Aus diesem Grund werden für organische Schadstoffpara- meter zur Abschätzung der Sickerwasserkonzentration Säulenversuche (z.B. gemäß DIN 19528) herangezogen. Für anorganische Schadstoffe werden zur Abschätzung der Sicker- wasserkonzentration die herkömmlichen Elutionsverfahren nach DEV S4 herangezogen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass beim Durchlaufen des Sickerwassers durch die einzel- nen Bodenhorizonte bis in den wassergesättigten Bereich Veränderungen in der Konzent- ration auftreten (insbesondere bei höherem bindigen Anteil Adsorption von Schadstoffen an die Oberflächenmatrix und zum Teil Immobilisierung).
In der nachfolgenden Tabelle 14 finden sich die Prüfwerte der BBodSchV für den Wir- kungspfad Boden Grundwasser.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Tabelle 14: Prüfwerte der BBodSchV für den Wirkungs pfad Boden Grundwasser (µg/l)
Organische Stoffe Prüfwert [µg/l] Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (gesamt: PAK nach EPA ohne Naphthalin und Methylnaphthaline)
0,2
Naphthalin 2 Anorganische Stoffe Prüfwert [µg/l] Quecksilber 1 Cadmium 5 Blei 25 Chrom (gesamt) 50 Kupfer 50 Nickel 50 Zink 500 Arsen 10
Bewertung der Feststoffuntersuchungen:
In der BBodSchV sind für den Bewertungspfad Boden Grundwasser nur Prüfwerte für Schadstoffgehalte im Eluat angegeben. Daher werden die im Zuge der FRIDU ebenfalls analysierten Feststoffgehalte gemäß gutachterlicher Erfahrung bewertet. Hierzu werden ins- besondere die Parameter Geologie, Grundwasserstand und Versiegelungsgrad beachtet und für alle im Feststoff untersuchten Parameter die folgende Unterlage herangezogen:
- HLUG Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (2001): Handbuch Altlasten – Band 3, Teil 3 – Untersuchung des Wirkungspfades Boden – Grundwasser (Si- ckerwasserprognose), Wiesbaden 2001 [U3]
Die in Anhang 3 der vorgenannten Bewertungsgrundlage aufgeführten Beurteilungswerte können als Maßstab für die Einstufung geringer, hoher oder sehr hoher Schadstoffgehalte im Boden verwendet werden.
Im oben genannten HLUG-Handbuch werden für die verschiedenen Schadstoffe Beurtei- lungswerte genannt, nach denen die Gehalte im Boden im Hinblick auf das Schutzgut Grundwasser als gering, hoch oder sehr hoch eingestuft werden:
gering: .................. Die Schadstoffgehalte unterschreiten deutlich die Beurteilungswerte aus Anhang 3
hoch: .................... Die Schadstoffgehalte entsprechen etwa den Beurteilungswerten aus Anhang 3
sehr hoch: ............ Die Schadstoffgehalte überschreiten die in Anhang 3 aufgeführten Beurteilungswerte um das Mehrfache
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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In der nachfolgenden Tabelle 15 sind die Beurteilungswerte des HLUG-Handbuches für die im vorliegenden Fall untersuchten Schadstoffe im Boden aufgeführt.
Tabelle 15: Beurteilungswerte gemäß HLUG-Handbuch A ltlasten, Band 3, Teil 3
Parameter Beurteilungswert [mg/kg] Quecksilber 5
Arsen 150 Cadmium 5
Blei 500 Chrom 500 Kupfer 300 Nickel 250 Zink 750
Mineralölkohlenwasserstoffe 2.500 Summe der PAK nach EPA 25
Benzo-a-pyren 1 Naphthalin 5
Die Abschätzung der Grundwassergefährdung erfolgt auf Grundlage der vorstehend aufge- führten Beurteilungswerte sowie einer Beurteilung der Mobilität der relevanten Schadstoffe (hoch, mittel oder gering gemäß Anhang 1 des HLUG-Handbuches) und einer Bewertung der Schutzfunktion der ungesättigten Bodenzone (hoch, mittel oder gering gemäß Tabelle 1 des HLUG-Handbuches).
Bewertung der Bodenluftuntersuchungen:
Für Schadstoffgehalte in der Bodenluft gibt die BBodSchV keine Prüf- oder Maßnahmen- schwellenwerte an. Daher wird für die Beurteilung der Analysenergebnisse der Bodenluft- untersuchungen die VWV-Orientierungswerte [U5] herangezogen.
Gemäß den Angaben der VWV-Orientierungswerte ist bei LCKW-Konzentrationen von 10 mg/m³ in der Bodenluft davon auszugehen, dass eine Grundwassergefährdung gegeben ist. Eine Bodenluftabsaugung ist solange zu betreiben, bis auch bei intermittierendem Be- trieb keine Bodenluftwerte über 1 mg/m³ mehr auftreten. Ein Vergleichswert für aromati- sche Kohlenwasserstoffe liegt in der VWV-Orientierungswerte nicht vor, jedoch ist die Übertragbarkeit des Vergleichswertes auf die Stoffgruppe der BTEX-Aromaten aufgrund der ähnlichen chemisch-physikalischen Stoffeigenschaften eine in Baden-Württemberg vielfach praktizierte Vorgehensweise.
Als weitere Orientierungshilfe zur Beurteilung von Bodenluftuntersuchungen können die Empfehlungen der LAWA [U17] herangezogen werden.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Zur Beurteilung von Bodenluftbelastungen durch leichtflüchtige Schadstoffe werden in der LAWA-Richtlinie folgende Richtwerte, bezogen auf die LHKW-Summenkonzentration, un- terschieden:
Prüfwert für LHKW in der Bodenluft 5 – 10 mg/m³
Maßnahmenschwellenwert für LHKW in der Bodenluft 50 mg/m³
Die oben genannten Richtwerte bzgl. LHKW-belasteter Bodenluft können gemäß der LAWA-Richtlinie auch für die Bewertung mit leichtflüchtigen BTEX-Aromaten in der Boden- luft als Orientierungswerte herangezogen werden.
Wirkungspfad Boden Mensch
Bewertung von Bodenuntersuchungen:
Als Beurteilungsgrundlage für den Wirkungspfad Boden Mensch werden die nutzungs- bezogenen Prüfwerte der BBodSchV verwendet. Für die Untersuchungsfläche ist eine Nut- zung durch ein unterkellertes Hotel vorgesehen. Auf der gesamten Untersuchungsfläche soll ein Bodenaushub bis 3,3 m Tiefe stattfinden. Daher ist eine Bewertung der vorliegen- den Bodenuntersuchungen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden Mensch im Hinblick auf die künftige Nutzung nicht sinnvoll. Eine Bewertung des Wirkungspfades Boden Mensch im Hinblick auf die aktuelle Nutzung als Parkplatz ist demgegenüber relevant, hier- für werden die Prüfwerte der Nutzungskategorie „Industrie- und Gewerbegrundstücke“ her- angezogen.
Ausschlaggebend für die aktuelle Nutzung als Industrie-/Gewerbestandort sind die Schad- stoffkonzentrationen im oberen Bodenbereich bis 0,1 m Tiefe. Liegen die Konzentrationen von Schadstoffen unterhalb des Prüfwertes, so ist der Verdacht einer Altlast / schädlichen Bodenveränderung ausgeräumt. Beim Überschreiten des Prüfwertes der BBodSchV liegen konkrete Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht auf eine Altlast / schädliche Bo- denverunreinigung vor, d.h. es sind weitere, detaillierte Untersuchungen erforderlich.
In der nachfolgenden Tabelle 16 sind die Prüfwerte nach BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Mensch, Nutzungskategorie Industrie- und Gewerbegrundstücke, Park- und Frei- zeitanlagen, Wohngebiete und Kinderspielflächen aufgeführt.
Tabelle 16: Prüfwerte für Boden nach BBodSchV für d en Wirkungspfad Boden Mensch
Prüfwerte nach BBodSchV, „Boden Mensch“ Nutzungska-
tegorie Kinderspiel-
flächen Wohngebie-
te Park- und Frei-
zeitanlagen Industrie- und Ge- werbegrundstücke
Einheit [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] Arsen 25 50 125 140 Blei 200 400 1.000 2.000
Cadmium 10 20 50 60 Cyanide 50 50 50 100
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Prüfwerte nach BBodSchV, „Boden Mensch“ Nutzungska-
tegorie Kinderspiel-
flächen Wohngebie-
te Park- und Frei-
zeitanlagen Industrie- und Ge- werbegrundstücke
Einheit [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] Chrom 200 400 1.000 1.000 Nickel 70 140 350 900
Quecksilber 10 20 50 80 Benzo(a)pyren 2 4 10 12
PCP 50 100 250 250 PCB 6 0,4 0,8 2 40
Bewertung von Bodenluftuntersuchungen:
Zur Abschätzung einer möglichen Ausbreitung von flüchtigen Schadstoffen aus einer altlas- tenverdächtigen Fläche in Gebäude (Bewertung Innenraumluft) finden die orientierenden Hinweise auf Prüfwerte für flüchtige Stoffe in der Bodenluft gemäß [U6] Anwendung. Bei einem zugrunde gelegten Transferfaktor der Verdünnung von der Bodenluft in die Innen- raumluft von 1:1.000 werden in [U6] als orientierende Hinweise auf Prüfwerte folgende Werte genannt:
- Tetrachlorethen 200 mg/m³,
- Toluol 2.500 mg/m³
- Xylole 4.000 mg/m³
6.2.2 Gefährdungsabschätzung Boden Grundwasser
Nachfolgend wird auf Grundlage der vorliegenden Gelände- und Laborbefunde eine Ge- fährdungsabschätzung bezüglich des Wirkungspfades Boden Grundwasser durchge- führt.
Hinweise zur Gefährdungsabschätzung Boden Grundwasser
- Die Gefährdungsabschätzung des Wirkungspfades Boden Grundwasser und die Herleitung gegebenenfalls erforderlicher Maßnahmen erfolgt in tabellarischer Form. Von einer Bewertung einzelner Aufschlüsse wird wegen des weitgehend identischen Schadstoffinventars und der weitgehend identischen Einbausituation der Auffüllungen / der Dammschüttung abgesehen.
- Der Grundwasserabstand bezieht sich jeweils auf den vertikalen Abstand zwischen Un- terkante des Kontaminationshorizontes und dem vermutlich höchsten Grundwasser- stand. Zur Ermittlung des vermutlich höchsten Grundwasserstandes wurde der in Kapi- tel 4 aufgeführte, bisher höchste Grundwasserstand von ca. 111,9 mNN mit einem Sicherheitszuschlag von 0,5 m versehen. Somit ergibt sich ein voraussichtlich höchster Grundwasserstand (= indikativer Bemessungswasserstand, vgl. Kapitel 8) von 112,4 mNN.
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- zu PAK: Die PAK wurden im Feststoff an ausgewählten Proben untersucht. Bei der Ge- fährdungsabschätzung wurde das Gesamtspektrum der nachgewiesenen PAK hinsicht- lich der Ringzahlen und damit der Mobilität und der Abbaubarkeit beurteilt. Ausweislich der Betrachtung der Zusammensetzung der PAK (siehe hierzu Kapitel 6.1.2.11) liegen vorwiegend 4-er Ringverbindungen mit geringer Mobilität vor. 3-er Ringverbindungen mit mittlerer Mobilität wurden demgegenüber nur untergeordnet festgestellt. Naphthalin, als Parameter mit der höchsten Wasserlöslichkeit und Mobilität tritt nicht in umweltrele- vanten Gehalten auf. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass PAK leicht an Boden- partikel adsorbieren. Lösungsvermittler wurden nicht festgestellt. Das Kontaminations- potential der PAK auf dem Gelände wird als mittel, die Mobilität und die Wassergefähr- dung jedoch als gering eingestuft.
- Schwermetalle – hier: As, Hg, Cd, Pb, Cr, Cu, Ni, Zn: Weder bei den Untersuchungen des Chemischen Labor Dr. Vogt, der OU noch der FRIDU wurden im Feststoff und im Eluat erhöhte Schwermetallgehalte festgestellt. Die Schwermetalle werden bei der Ge- fährdungsabschätzung daher nicht berücksichtigt.
- BTEX und LCKW: Sämtliche im Zuge der OU bzw. der FRIDU entnommenen Boden- luftproben wurden auf die Parameter BTEX untersucht. Im Zuge der OU wurde darüber hinaus der Parameter LCKW untersucht. Da in keiner der untersuchten Proben eine Überschreitung des Minimalwertes von 5 mg/m festgestellt wurde, werden diese Para- meter bei der Gefährdungsabschätzung nicht berücksichtigt. Beide Parameter können als Lösungsvermittler für PAK relevant sein, daher wird hierauf in der nachfolgenden Gefährdungsabschätzung eingegangen.
- MKW: Die MKW- Ergebnisse der OU sowie der Untersuchungen des Chemischen La- bor Dr. Vogt wurden nach der Analysenmethode DIN 38414 H 18 ermittelt und können mit den Ergebnissen der FRIDU nicht unmittelbar verglichen werden. Die Mobilität der vermutlich vorliegenden Kontaminanten Diesel oder Heizöl EL bzw. Heizöl S im Unter- grund ist als mäßig bis gering zu beurteilen. Die aerobe Abbaubarkeit ist für Diesel und Heizöl EL gut bis mäßig, für Schmieröl und Heizöl S deutlich geringer. In den durch das Chemische Labor Dr. Vogt durchgeführten Eluatuntersuchungen wurden keine erhöh- ten Konzentrationen an MKW festgestellt.
In den nachfolgenden Tabellen 17 und 18 wird für die vorliegenden Ergebnisse (Untersu- chungen Chemisches Labor Dr. Vogt, OU, FRIDU) eine verbal-argumentative Sickerwas- serprognose jeweils für die MKW-Verunreinigungen in den Auffüllungen der Dammschüt- tung und die PAK-Verunreinigungen für die Auffüllungen des Parkplatzes (Auffüllungen Typ 2) durchgeführt.
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Tabelle 17: Gefährdungsabschätzung, Wirkungspfad Bo den Grundwasser gem. BBodSchV, Auffüllung der Dammschüt tung
Auf-
schlüs
se
Überschreitung
Beurteilungswert
(BW) im Feststoff
< / > BW
Tiefe der
Belastungen
[m u. GOK]
Vertikale
Abgrenzung
ja/nein mit
Tiefenangabe
[m u. GOK]
Prüfwertüber-
schreitung am Ort
der Probenahme
Eluat < / > Prüfwert
(PW)
Sickerwasserprognose
Prognostizierte Stoff-
konzentrati on am Ort der
Beurteilung
< / > Prüfwert (PW)
Gefährdung / Maß-
nahmen
erforderlich
KB1 MKW > BW 0 – 1,0 Ja,
1,0 – 6,0 MKW: n.b.
MKW: Die erhöhten MKW-Gehalte sind auf den obersten Meter be- schränkt. Eine Versiegelung ist vereinzelt vorhanden. Eine vertikale
Eingrenzung ist gegeben. In den durchgeführten Eluatunter-suchungen wurden keine erhöhten MKW-Konzentrationen ermittelt. Der Grundwas- serabstand beträgt min. rd. 7,5 m. Innerhalb der zumeist rolligen Auffül- lungen des Bahndamms treten geringaushaltende bindige Horizonte mit schwachen Durchlässigkeiten von ca. 10-7 m/s auf. Eine potentielle Re- duzierung der Sickergeschwindigkeit ist an diesen Horizonten möglich.
Im Liegenden steht flächig eine Grundwasserschirmschicht aus Auelehm in einer mittleren Mächtigkeit von ca. 0,7 m an. Der Grundwasserspiegel unterhalb des Auelehms ist zumeist frei, bei Grundwasserhochständen können auch gespannte Verhältnisse vorliegen. Der liegende Auelehm besitzt schwache bis sehr schwache Durchlässigkeiten von ca. 10-7 m/s bis ca. 10-8 m/s. Dies reduziert die Sickergeschwindigkeit und erhöht das Sorptionspotential des Untergrundes. Die Mobilität ist mäßig bis gering, die Abbaubarkeit variiert zwischen gut bis gering. Darüber hinaus bestä- tigen die Bodenmischproben der Auffüllungen des Bahndamms die ins-
gesamt geringen Gehalte an MKW.
→ niedriges Emissionspotential
Eine nennenswerte Schadstoffverfrachtung in das Grundwasser ist nicht wahrscheinlich.
MKW < PW
keine weiteren Er- kundungs- bzw. Sa- nierungsmaßnahme n erforderlich. Ge-
plante Tiefbauarbei- ten sollten gutach- terlich überwacht
werden. Die verbal- argumentative Si-
ckerwasserprognose ist über Sohl- und
ggf. Wandbeprobungen
abzusichern.
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Tabelle 18: Gefährdungsabschätzung, Wirkungspfad Bo den Grundwasser gem. BBodSchV, Auffüllungen Typ 2, Par kplatz
Auf-
schlüs
se
Überschrei-
tung Beur-
teilungs-
wert im
Feststoff
< / > BW
Tiefe der Belas-
tungen
[m u. GOK]
Vertikale
Abgrenzung
ja/nein mit Tie-
fenangabe
[m u. GOK]
Prüfwertüber-
schreitung am
Ort der Proben-
ahme Eluat
< / > Prüfwert
(PW)
Sickerwasserprognose
Prognostizierte
Stoffkonzentra-
tion am Ort der
Beurteilung
< / > Prüfwert
(PW)
Gefährdung / Maßnah-
men
erforderlich
RTB
202-3 /
BS2 /
BS4
PAK > BW
BaP > BW
2,0 –3,0 (RTB 202-3)
/ 0 – 1,2 (BS2) / 0 – 1,1 (BS4)
Ja, 3,0 – 4,0 (RTB
202-3) /
1,2 – 2,9 (BS2) /
1,1 – 2,0 (BS4)
PAK n.b.
BaP n.b.
PAK, BaP: Schadstoffhaltige Auffüllungen sind im Parkplatzbereich flächig vorhanden.
Die durchschnittliche Mächtigkeit beträgt ca. 1,1 m. Erhöhte PAK-Gehalte sind vermutlich
auf schlackenartige Partikel, Aschen und Teerreste zurückzuführen. Es ist kein Lösungs-
vermittler vorhanden. Eine Versiegelung bzw. Überdachung ist teilweise vorhanden.
Vertikale Eingrenzung ist gegeben. Der Grundwasserabstand beträgt min. rd. 0,5 m. Im
Liegenden steht voraussichtlich flächig eine Grundwasserschirmschicht aus Auelehm in
einer mittleren Mächtigkeit von ca. 0,7 m an. Der Grundwasserspiegel unterhalb des Aue-
lehms ist zumeist frei, bei Grundwasserhochständen können auch gespannte Verhältnis-
se vorliegen. Bei Grundwasserhöchstständen ist nicht völlig auszuschließen, dass der
Fuß der Auffüllungen unterhalb des Grundwasserspiegels liegt. Der liegende Auelehm
besitzt schwache bis sehr schwache Durchlässig-keiten von ca. 10-7 m/s bis ca. 10-8 m/s.
Dies reduziert die Sickergeschwindigkeit und erhöht das Sorptionspotential des Unter-
grundes. Schadstoffhaltige Auffüllungen sowie liegender Auelehm zeigen basischen pH
(8,7) und damit ein mittleres bis hohes Puffervermögen. Das Schadstoffspektrum der
nachgewiesenen PAK zeigt ein signifikantes Überwiegen von gering mobilen, schlecht
löslichen 4er-Ringverbindungen. BaP ist als 5er-Ringverbindung ebenfalls durch geringe
Mobilität und schlechte Löslichkeit gekennzeichnet. Bodenmischproben aus dem liegen-
den Geogen zeigen keine erhöhten PAK-Gehalte.
→ niedriges Emissionspotential
Eine nennenswerte Schadstoffverfrachtung in das Grundwasser ist wenig wahrscheinlich.
PAK < PW
BaP < PW
keine weiteren Erkun- dungs- bzw. Sanie-
rungsmaßnahmen er- forderlich. Geplante
Tiefbauarbeiten sollten jedoch gutachterlich
überwacht werden. Die verbal-argumentative
Sickerwasserprognose ist über Sohl- und ggf. Wandbeprobungen ab-
zusichern.
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Allgemeiner Hinweis:
In der Untersuchungsfläche wird aufgrund der vorgesehenen Nutzung (Neubau eines Ho- tels mit Unterkellerung) die schadstoffhaltige Auffüllung auf dem Parkplatz flächig bis max. ca. 3,3 m u. GOK abgezogen werden. Anschließend erfolgt eine vollständige Versiegelung / Überbauung der Fläche. Im Bereich des Bahndamms wird an der Südgrenze der Untersu- chungsfläche ein rückverankerter Baugrubenverbau erstellt werden. Im Schutz des Verbaus wird das Material des Bahndamms ebenfalls bis in eine Tiefe von ca. 3,3 m u. GOK Parkplatzniveau entfernt. Durch diese Aushubmaßnahmen wird daher eine nahezu vollständige Beseitigung vorhandener Schadstoffquellen realisiert sein. Durch die Überbau- ung / Versiegelung wird der Eintritt von Sickerwasser weitestgehend unterbunden.
Auf Grundlage der vorstehenden verbal-argumentativen Sickerwasserprognose werden auf dem Untersuchungsgelände aus gutachterlicher Sicht für die mit den bisherigen Untersu- chungen erfassten Bereiche keine weiteren Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen als erforderlich erachtet. Eine Absicherung der verbal-argumentativen Sickerwassserprognose durch eine gutachterliche Begleitung der geplanten Baumaßnahmen mit Entnahme von Sohl- und ggf. Wandproben ist zu empfehlen.
6.2.3 Gefährdungsabschätzung Boden Mensch
6.2.3.1 Bewertung der vorliegenden Analysenergebnis se
In der nachfolgenden Tabelle 19 sind die Analysewerte von oberflächennahen Einzelproben aufgeführt und den Prüfwerten der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden Mensch gegenübergestellt. Aufgeführt sind hierbei nur oberflächennahe Proben aus dem Tiefenbe- reich ab GOK bis max. 1 m u. GOK und nur die Parameter, für die in der BBodSchV Prüf- werte angeführt werden.
Gemäß Angaben des AG ist eine vollständige Bebauung der Untersuchungsfläche, einher- gehend mit einem Bodenaushub bis in eine Tiefe von rd. 3,3 m u. OK aktueller Parkplatz, vorgesehen. Aus diesem Grund ist eine Bewertung der Bodenproben in Hinblick auf die künftige Nutzung nicht sinnvoll. Im Folgenden wird daher eine Gefährdungsabschätzung für die aktuelle Nutzung als PKW-Parkplatz bzw. Brachfläche durchgeführt. Die Ergebnisse haben nur eine eingeschränkte Aussagekraft hinsichtlich des Wirkungspfades Boden Mensch, da die Beprobungsart nicht den Vorgaben der BBodSchV hinsichtlich des vorge- nannten Wirkungspfades entspricht. Sie ermöglichen jedoch eine orientierende Aussage, in welchen Bereichen weitergehende Untersuchungen zu empfehlen sind, sollte entgegen der derzeitigen Planung der aktuelle Zustand belassen werden.
In der Tabelle 20 finden sich die Analysenergebnisse der im Zuge der OU bzw. der FRIDU entnommenen Bodenluftproben. Diese werden den Prüfwerten gemäß [U6] gegenüberge- stellt.
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Die Laborprüfberichte mit den Analysenmethoden, Bestimmungsgrenzen und den Einzel- analysenergebnissen der im Zuge der FRIDU analysierten Proben sind in der Anlage 8 beigegeben.
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Tabelle 19: Relevante Ergebnisse von Einzelproben h insichtlich des Wirkungspfades Boden Mensch, direkter Kontakt
ALVF Auf-
schluss – Nr.
Haupt- gemengteil
Entnahme tiefe
Benzo- a-pyren Arsen
Queck- silber Cadmium Blei Chrom Nickel
m u. GOK mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg
Prüfwerte gemäß BBodSchV [U2]
Kinderspielflächen 2 25 10 10 200 200 70 Wohngebiete 4 50 20 20 400 400 140
Park- und Freizeitanlagen 10 125 50 50 1.000 1.000 350 Industrie- und Gewerbegrundstücke 12 140 80 60 2.000 1.000 900
7054-02-002
RTB202-1 [A,s,y] 0 – 0,5 --- 5 0,22 < 0,3 68 33 19
RTB202-2 [A,s] 0,1 – 0,5 --- 6,7 0,32 < 0,3 120 19 18
BS1 [A,s] 0 – 1,0 0,72 4,0 < 0,1 0,18 44 14 11
Außerhalb ALVF
KB1 [A] 0 - 1 --- --- 0,07 < 1 19 16 13
KB2 [A] 0 - 1 --- --- 0,09 < 1 < 5 16 13
KB3 [A] 0 - 1 --- --- 0,07 < 1 50 16 17
KB4 [A] 0 - 1 --- --- 0,28 < 1 64 23 18
BS2 [A,g] 0 – 1,2 1,3 4,5 0,11 0,17 51 12 10
BS4 [A,g] 0 – 1,1 3,3 4,8 < 0,1 0,21 24 13 8,3
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Tabelle 20: Relevante Ergebnisse von Bodenluftprob en hinsichtlich des Wirkungspfades Boden Mensch, Innenraumluft
ALVF Aufschluss – Nr. Toluol Xylole Tetrachlorethen
mg/m³ mg/m³ mg/m³
Prüfwerte gemäß RP Stuttgart [U6] 2.500 4.000 200
7054-02-002
RTB 202-1 u.d.B. u.d.B. u.d.B.
RTB 202-3 u.d.B. u.d.B. u.d.B.
SP1 u.d.B. u.d.B. ---
Außerhalb ALVF SP2 u.d.B. u.d.B. ---
--- = nicht analysiert
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Wirkungspfad Boden Mensch, direkter Kontakt:
Im Bereich des Bahndamms ist die Untersuchungsfläche infolge des teilweise dichten Be- wuchses nur eingeschränkt zugänglich, Verwehungen und Ausblasungen von potentiellen Schadstoffen sind hier weitgehend auszuschließen. Im höhengleich zur Victor-Gollanz- Straße gelegenen Flächenteil ist die Untersuchungsfläche gut zugänglich. Im Bereich des öffentlich genutzten Parkplatzes ist im Fahrbereich eine Versiegelung mit einer Schwarzde- cke vorhanden. In den übrigen Bereichen ist eine geringmächtige (wenige cm) Aufschotte- rung aus Splitt vorhanden. Verwehungen und Ausblasungen von potentiellen Schadstoffen sind hier auszuschließen bzw. wenig wahrscheinlich. Der nicht als öffentlicher Parkplatz gekennzeichnete Teilbereich (Flurstück 19917/4) weist weder eine Versiegelung noch eine Aufschotterung aus. Vegetation ist nur stellenweise vorhanden. Verwehungen und Ausblasungen von potentiellen Schadstoffen sind hier prinzipiell möglich. Der zum Abstel- len von Fahrrädern genutzte Geländeteil weist eine Versiegelung aus Beton aus. Verwe- hungen und Ausblasungen von potentiellen Schadstoffen sind hier auszuschließen.
In allen untersuchten Proben werden die hier relevanten Prüfwerte für Industrie- und Ge- werbegrundstücke unterschritten. Auch die Prüfwerte der Nutzungskategorie „Park- und Freizeitanlagen“ sowie „Wohngebiete“ werden an allen Aufschlüssen unterschritten. Für die Nutzungskategorie „Kinderspielflächen“ wird in einem Aufschluss (BS4) der Prüfwert für den Paramater Benzo-a-pyren überschritten. In allen weiteren Aufschlüssen werden die Prüfwerte für diese Nutzungskategorie unterschritten.
Auf Grundlage der vorstehenden Befunde lassen sich in Hinblick auf das Schutzgut Mensch für die aktuelle Nutzung der Untersuchungsfläche keine Sicherungs- oder Sanie- rungsmaßnahmen ableiten.
Für die gesamte Untersuchungsfläche ist ein Aushub bis ca. 3,3 m u. OK Parkplatz mit an- schließender Bebauung vorgesehen. Eine gutachterliche Begleitung der Aushubmaßnah- men ist (siehe hierzu vorstehendes Kapitel 6.2.2) zu empfehlen. Unter Berücksichtigung des geplanten Vorhabens lassen sich auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse keine zusätzlich erforderlichen Maßnahmen ableiten.
Generell ist darauf hinzuweisen, dass die mit diesem Erkundungsschritt durchgeführten Untersuchungen nur eine erste Orientierung hinsichtlich des Wirkungspfades Boden Mensch erlauben.
Aus den festgestellten Schadstoffgehalten lassen sich bei den geplanten Baumaßnahmen keine gesonderten Anforderungen an den Arbeitsschutz ableiten. Die allgemeinen Anforde- rungen an den Arbeitsschutz bleiben hiervon unberührt.
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Wirkungspfad Boden Mensch, Innenraumluft:
In allen durchgeführten Bodenluftuntersuchungen werden die in [U6] genannten Orientie- rungswerte erheblich unterschritten. Eine Gefährdung lässt sich auf Grundlage der vorlie- genden Ergebnisse für die künftige Bebauung nicht ableiten.
6.2.3.2 Zusammenfassung Wirkungspfad Boden Mensch
Weder für den Wirkungspfad Boden Mensch, direkter Kontakt, noch für den Wirkungs- pfad Boden Mensch, Innenraumluft, lassen sich auf Grundlage der vorliegenden Ergeb- nisse weitere Maßnahmen ableiten.
6.3 Kostenschätzung
Auf Grundlage der in den vorstehenden Kapiteln aufgeführten Gefährdungsabschätzung werden keine Kosten infolge von Investitionshemmnissen, die unter Berücksichtigung der geplanten Nutzung entstehen, anfallen. Wir haben daher davon abgesehen im Anhang 1 entsprechende Kosten aufzuführen.
7 Abfall / Boden (Modul II)
7.1 Durchgeführte Untersuchungen / Ergebnisse
7.1.1 Anderweitige Untersuchungen
Für die abfalltechnische Betrachtung werden neben den aktuellen Ergebnissen auch die Ergebnisse der Untersuchung des Chemischen Labor Dr. Vogt aus dem Jahr 1991 (siehe hierzu [U24], Anlage) und die Ergebnisse der OU aus dem Jahr 2000 [U25] herangezogen.
Untersuchung Chemisches Labor Dr. Vogt aus dem Jahr 1991 [U24]
Die Untersuchung ergab für das Dammschüttungsmaterial in Einzelproben Schadstoffbe- lastungen des Bodens mit MKW die eine abfallrechtliche Relevanz besitzen, d. h. aus de- nen sich Mehrkosten für die Entsorgung/Verwertung der Dammschüttung bei einem Aus- hub ableiten. In der nachfolgenden Tabelle 21 ist die maximal anfallende Zuordnungskate- gorie nach VWV-Abfall aufgeführt.
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Tabelle 21: Maximale Einstufung des durch das Chem ische Labor Dr. Vogt untersuchten Dammschüttungsmaterials anhand von Einzelanalysen
Untersuchtes Material Zuordnungskategorie nach VWV-Abfall
ausschlaggebender Parameter
Dammschüttung (Tiefenstufe von 0 bis 1,0 m im Bereich des alten Bahnsteigs)
> Z 2 MKW
Zu beachten ist, dass keine vollständige Untersuchung gemäß den Parametervorgaben der VWV-Abfall durchgeführt wurde. Die Einstufung in die maximale Zuordnungskategorie der VWV-Abfall beruht auf der Untersuchung von Bodeneinzelproben auf die Verdachtspara- meter MKW und Schwermetalle.
Orientierende Untersuchung aus dem Jahr 2000 [U24]
Die orientierende Untersuchung ergab für die Auffüllungen auf dem Gelände der ALVF 7054-02-002 „ehemalige Olex-Tankstelle, Victor-Gollancz-Straße“ für Einzelproben abfallre- levant erhöhte Schadstoffbelastungen des Bodens mit PAK, Benzo-a-pyren, MKW und Schwermetallen (Pb, Zn). Aus diesen leiten sich Mehrkosten für die Entsorgung / Verwer- tung des Bodenmaterials bei einem Aushub ab. In der nachfolgenden Tabelle 22 ist die maximal anfallende Zuordnungskategorie nach VWV-Abfall aufgeführt.
Tabelle 22: Maximale Einstufung der im Zuge der OU untersuchten Auffüllungen der ALVF 7054-02-002 anhand von Einzelanalysen
Untersuchtes Material Zuordnungskategorie nach VWV-Abfall
ausschlaggebender Parameter
Auffüllung (1 x RTB, Tiefenstufe 2,0 – 3,0 m)
> Z 2 PAK
Die Aufschlüsse RTB 202-1 bis 202-5 wurden ausschließlich auf dem Gelände der ALVF 7054-02-002 „ehemalige Olex-Tankstelle, Victor-Gollancz-Straße“ durchgeführt. Es ist je- doch davon auszugehen, dass die hierbei aufgeschlossenen Auffüllungen eine vergleichba- re Zusammensetzung wie die restlichen Auffüllungen auf der niveaugleich zur Victor- Gollancz-Straße gelegenen Teilfläche aufweisen.
Zu beachten ist, dass keine vollständige Untersuchung gemäß den Parametervorgaben der VWV-Abfall durchgeführt wurde. Die Einstufung in die maximale Zuordnungskategorie der VWV-Abfall beruht auf der Untersuchung von Bodeneinzelproben auf die Verdachtspara- meter PAK, MKW und Schwermetalle.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungsfläche in 76137 Karlsruhe, Stuttgarter Straße / Zimmerstraße, (ALVF 7054-03-007), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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7.1.2 Abfalluntersuchungen und Ergebnisse
7.1.2.1 Bodenmischproben des geogenen Bodens
Probenahme und Mischprobenbildung
Für eine vorläufige abfalltechnische Einstufung gemäß VWV-Abfall und zur Abschätzung von Entsorgungskosten bei Aushubmaßnahmen, wurden zwei Mischproben erstellt.
Die Mischproben wurden entsprechend der Bodenansprache gebildet. Bodenproben aus der Tiefenstufe des bindigen Bodens (Auelehm) wurden zur Mischprobe MP 1 / G zusam- mengefasst. Bodenproben aus der Tiefenstufe des rolligen Bodens (Rheinsand) wurden zur Mischprobe MP 2 / G zusammengefasst.
Die Zusammensetzung der Mischproben des geogenen Bodens ist in der nachfolgenden Tabelle 23 aufgeführt.
Tabelle 23: Zusammensetzung der Bodenmischproben de s geogenen Bodens
Probenbezeichnung Teilbereich Einzelproben Tiefenbereich
MP 1 / G
BS1 / 2,3 – 2,8 BS4 / 2,0 – 2,6 SP2 / 2,1 – 2,4 SP2 / 2,4 – 3,0 SP3 / 7,4 – 8,0 SP4 / 7,5 – 7,6 SP4 / 7,6 – 8,2
MP 2 / G
SP2 / 3,0 – 4,0 SP2 / 4,0 – 5,0 SP2 / 5,0 – 6,0
SP3 / 8,0 – 10,0 SP4 / 8,2 – 8,5
SP4 / 8,5 – 10,0
Die Bodenmischproben wurden gemäß den Parametervorgaben der VWV-Abfall [U4] in der Originalsubstanz und im Eluat untersucht.
Die Lage der Entnahmebereiche ist dem Lageplan in Anlage 4.2 zu entnehmen.
Ergebnisse der Mischbeprobungen für den geogenen Bo den
In den nachfolgenden Tabellen 24, 25 und 26 sind die Ergebnisse der auf die Parameter- vorgaben der VWV-Abfall untersuchten Bodenmischproben dargestellt. Die Zusammenstel- lung der Mischproben sowie die Probenahmebereiche sind aus der Tabelle 23 sowie dem Lageplan in Anlage 4.2 ersichtlich.
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Tabelle 24: Ergebnisse des auf die Parametervorgabe n der VWV-Abfall untersuchten geogenen Bodens mit Einstufung gemäß VWV-Abfall (Fe ststoff)
Parameter Einheit MP 1 / G MP 2 / G
Bodenart Auelehm Rheinsand
BTEX mg/kg k.S.m. k.S.m. LHKW mg/kg k.S.m. k.S.m.
PAK n. EPA mg/kg k.S.m. k.S.m. Benzo(a)pyren mg/kg u.d.B. u.d.B.
PCB mg/kg k.S.m. k.S.m. Arsen mg/kg 2,2 2,2
Quecksilber mg/kg u.d.B. u.d.B. Cadmium mg/kg u.d.B. u.d.B.
Blei mg/kg 12 2,9 Chrom mg/kg 20 9,5 Kupfer mg/kg 8 3,4 Nickel mg/kg 13 7,6 Zink mg/kg 24 19
Thallium mg/kg u.d.B. u.d.B. Cyanid, ges. mg/kg u.d.B. u.d.B.
EOX mg/kg u.d.B. u.d.B. MKW mg/kg u.d.B. u.d.B.
Zuordnungsklasse nach VwV- Abfall
Z 0 Z 0
Tabelle 25: Ergebnisse des gemäß VWV-Abfall untersu chten geogenen Bodens mit Einstu- fung gemäß VWV-Abfall (Eluat)
Parameter Einheit MP 1 / G MP 2 / G
Bodenart Auelehm Rheinsand
Eluat pH-Wert - 8,7 9,1 Leitfähigkeit µS/cm 99 61 Chlorid mg/l u.d.B. u.d.B. Sulfat mg/l 3,2 u.d.B. Cyanid µg/l u.d.B. u.d.B. Arsen µg/l u.d.B. 3,1 Quecksilber µg/l u.d.B. u.d.B. Cadmium µg/l u.d.B. u.d.B. Blei µg/l u.d.B. u.d.B. Chrom µg/l u.d.B. u.d.B. Kupfer µg/l u.d.B. u.d.B. Nickel µg/l u.d.B. u.d.B. Zink µg/l u.d.B. u.d.B.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Tabelle 25: Ergebnisse des gemäß VWV-Abfall untersu chten geogenen Bodens mit Einstu- fung gemäß VWV-Abfall (Eluat)
Parameter Einheit MP 1 / G MP 2 / G
Bodenart Auelehm Rheinsand
Eluat Thallium µg/l u.d.B. u.d.B. Phenolindex µg/l u.d.B. u.d.B.
Zuordnungsklasse nach VwV- Abfall
Z 0 Z 0
Tabelle 26: Gesamteinstufung des gemäß VWV-Abfall u ntersuchten geogenen Bodens (Fest- stoff und Eluat)
Probe MP 1 / G MP 2 / G
Zuordnungsklasse nach VWV-Abfall, Feststoff und Eluat
Z 0 Z 0
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungsfläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02-002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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7.1.2.2 Bodenmischproben der Auffüllungen
Probenahme und Mischprobenbildung
Für eine abfalltechnische Einstufung der Auffüllungen und zur Abschätzung von Entsor- gungskosten bei Aushubmaßnahmen, wurden in Abstimmung mit dem AG fünf Mischpro- ben gebildet.
Die Zusammensetzung der Mischproben der Auffüllungen und die im Gelände abgeschätzen Anteile an Bauschutt sind in der nachfolgenden Tabelle 27 aufgeführt.
Tabelle 27: Zusammensetzung der Bodenmischproben de r Auffüllungen sowie Anteile Bau- schutt
Probenbezeich- nung
Materialart Einzelproben / Tiefenbereich
Anteile Bauschutt [ca. %]
MP 1 / [A]
Damm- schüttung
BS1 / 1,0 – 2,3 BS2 / 1,2 – 2,9 BS6 / 0,6 – 2,9 SP5 / 0,5 – 2,0 SP5 / 2,0 – 3,0 SP5 / 3,0 – 4,0 SP5 / 4,0 – 5,0 SP5 / 5,0 – 6,0 SP5 / 6,0 – 7,0
SP6 / 0,05 – 1,6 SP6 / 1,6 – 2,0 SP6 / 2,0 – 3,3 SP6 / 3,3 – 4,0 SP6 / 4,0 – 5,0 SP6 / 5,0 – 6,0
5%
MP 2 / [A]
BS3 / 0,25 – 1,1 BS5 / 0,7 – 2,9
SP3 / 0,05 – 1,0 SP3 / 1,0 – 2,0 SP3 / 2,0 – 3,0 SP3 / 3,0 – 4,0 SP3 / 4,0 – 5,0 SP3 / 5,0 – 6,0 SP3 / 6,0 – 7,4 SP4 / 0,6 – 2,0 SP4 / 2,0 – 2,8 SP4 / 2,8 – 3,0 SP4 / 3,0 – 3,8 SP4 / 3,8 – 5,0 SP4 / 5,0 – 6,0 SP4 / 6,0 – 7,5
0 %
MP 3 / [A] Auffüllung Typ 2
BS2 / 0 – 1,2 BS4 / 0 – 1,1
SP2 / 0,2 – 0,5 < 10%
MP 4 / [A] bauschutt
haltige Auf- füllung
BS1 / 0 – 1,0 SP1 / 0,1 – 0,8 SP1 / 0,8 – 2,0 SP1 / 2,0 – 3,0
> 10%
MP 5 / [A] Auffüllung Typ 2 BS4 / 1.1 – 2,0 SP2 / 0,5 – 2,1 0%
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Die Lage der Entnahmebereiche ist dem Lageplan in Anlage 4.1 zu entnehmen.
Die Mischproben mit einem Bauschuttanteil < 10 % (MP1 / [A], MP 2 / [A], MP 3 / [A] und MP 5 / [A]) wurden der Analytik gemäß VwV-Abfall [U4] zugeführt. Die Mischprobe MP 4 / [A] mit einem Bauschuttanteil > 10 % wurde ebenfalls der Analytik gemäß VwV-Abfall [U4] zugeführt.
Ergebnisse der Mischbeprobungen für die Auffüllunge n
In den nachfolgenden Tabellen 28 und 29 sind die Ergebnisse der auf die Parametervorga- ben der VWV-Abfall untersuchten Mischproben der Auffüllungen dargestellt. Zudem wird für jede untersuchte Probe die Zuordnungskategorie und der für die Einstufung ausschlag- gebende Parameter aufgeführt. In der Tabelle 30 findet sich die Gesamtbewertung der je- weiligen Probe. Die Zusammenstellung der Mischproben sowie die Probenahmebereiche sind aus der Tabelle 27 sowie dem Lageplan in Anlage 4.1 ersichtlich.
Tabelle 28: Ergebnisse der gemäß VWV-Abfall untersu chten Auffüllungen mit Einstufung ge- mäß VWV-Abfall
Parameter Einheit MP 1 / [A] MP 2 / [A] MP 3 / [A] MP 4 / [A] MP 5 / [A]
Herkunft Material Dammschüttung Auffüllung Typ 2
Feststoff BTEX µg/kg k.S.m. k.S.m. k.S.m. k.S.m. k.S.m. LHKW µg/kg k.S.m. k.S.m. k.S.m. k.S.m. k.S.m.
PAK n. EPA mg/kg 0,299 0,302 15,139 9,079 0,301 Benzo-(a)-pyren mg/kg 0,027 0,04 1,3 0,8 0,031
PCB mg/kg k.S.m. k.S.m. 0,0221 k.S.m. k.S.m. Arsen mg/kg 3,0 3,4 3,1 u.d.B. 9,4
Quecksilber mg/kg u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. Cadmium mg/kg u.d.B. u.d.B. u.d.B. 0,14 0,11
Blei mg/kg 7,2 4,3 11 57 14 Chrom mg/kg 13 10 14 24 20 Kupfer mg/kg 7,3 4,8 6,5 16 7,2 Nickel mg/kg 7,4 6,4 9,8 13 12 Zink mg/kg 20 15 28 200 38
Thallium mg/kg u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. Cyanid, ges. mg/kg u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B.
EOX mg/kg u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B.
MKW mg/kg u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B.
Zuordnungsklasse nach VWV-Abfall, Feststoff
Z 0 Z 0
Z 2 [PAK,
Benzo-a- pyren]
Z 2 [PAK]
Z 0
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Tabelle 29: Ergebnisse der gemäß VWV-Abfall untersu chten Auffüllungen mit Einstufung ge- mäß VWV-Abfall
Parameter Einheit MP 1 / [A] MP 2 / [A]
MP 3 / [A] MP 4 / [A] MP 5 / [A]
Herkunft Material Dammschüttung Auffüllung Typ 2
Eluat pH-Wert - 9,0 8,8 8,7 10,5 8,8 Leitfähigkeit µS/cm 73 75 110 230 96 Chlorid mg/l u.d.B. u.d.B. u.d.B. 3,2 u.d.B. Sulfat mg/l 2,8 u.d.B. 7,2 31 2,8 Cyanid µg/l u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. Arsen µg/l 3,3 u.d.B. u.d.B. 8,3 u.d.B. Quecksilber µg/l u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. Cadmium µg/l u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. Blei µg/l u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. Chrom µg/l u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. Kupfer µg/l u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. Nickel µg/l u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. Zink µg/l u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. Thallium µg/l u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. Phenolindex µg/l u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. u.d.B. Zuordnungsklasse nach
VWV-Abfall, Eluat Z 0 Z 0 Z 0 Z 0 Z 0
Tabelle 30: Gesamteinstufung der gemäß VWV-Abfall u ntersuchten Auffüllungen
Probe MP 1 / [A] MP 2 / [A] MP 3 / [A] MP 4 / [A] MP 5 / [A]
Herkunft Material Dammschüttung Auffüllung Typ 2
Zuordnungsklasse nach VWV-Abfall, Feststoff und
Eluat Z 0 Z 0
Z 2 [PAK,
Benzo-a- pyren]
Z 2 [PAK]
Z 0
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7.1.2.3 Gleisschotteruntersuchung
Im Zuge der Geländearbeiten wurde aus jedem der zwei Handschürfe sowie aus zwei Bag- gerschürfen eine Gleisschottereinzelprobe entnommen. Diese vier Einzelproben wurden im Labor zu einer Gleisschottermischprobe vereinigt. Damit sollte geklärt werden, ob eine Be- lastung des Gleisschotters vorliegt. Da im Zuge der Geländearbeiten der Feinkornanteil mit > 25% abgeschätzt wurde, wurde darüber hinaus eine Gesamtschotterprobe als Mischpro- be aus allen vier Aufschlüssen entnommen. Damit sollte der Feinkornanteil mittels Siebung bestimmt werden. An der Grobfraktion des Gleisschotters waren keine visuellen oder orga- noleptischen Belastungen festzustellen.
Die Zusammensetzung der analysierten Gleisschottermischprobe ist in der nachfolgenden Tabelle 31 aufgeführt.
Tabelle 31: Zusammensetzung der analysierten Gleiss chottermischprobe
Bezeichnung der Ein- zelproben
Bezeichnung der Mischprobe
BS 5 / 0 – 0,7 – Gs
MP – Gleisschotter BS 6 / 0 – 0,6 – Gs SP4 / 0 – 0,6 – Gs SP5 / 0 – 0,5 – Gs
Chemisch – analytischer Untersuchungsumfang und Befunde
Die Analytik erfolgte gemäß den Vorgaben der Altschotterrichtlinie der DB AG [U18] bzw. der Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden-Württemberg [U8].
Die Analyseverfahren, die Analysenergebnisse mit den Einzelstoffparametern und den Be- stimmungsgrenzen sind dem Laborbericht der Anlage 8.4 zu entnehmen.
In der nachfolgenden Tabelle 32 sind die Analysenergebnisse der Untersuchungen an der Gleisschottermischprobe sowie die entsprechenden Zuordnungsklassen der Feinfraktion und der Gesamtfraktion aufgeführt.
Die Umrechnung der Schadstoffbelastung in der Feinfraktion auf den Gesamtschotter wur- de dabei anhand der nachfolgend aufgeführten Formel durchgeführt:
Analysenwert GF = Analysenwert FA * h MZ * g Fa x FA MZ (h Sch * g Sch + h MZ * g MZ)
Dabei bedeutet:
H = Höhe [m] g Fa = 17 kN / m² MZ = Gleisschotter, b-Horizont g MZ = 19 kN / m² FA = Feinanteil [Vol-%] g Sch = 18 kN / m Sch = Gleisschotter, a-Horizont GF = Gesamtfraktion
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Tabelle 32: Chemisch – analytische Befunde der Glei sschottermischprobe mit Einstufung
Parameter Einheit MP – Gleisschotter
Anteil Fraktion < 22,4 [Vol-%] 28,5 KW mg/kg 85
PAK n. EPA mg/kg 7,675 pH-Wert - 8,7
Elektrische Leitfähigkeit µS/cm 110 Arsen µg/l 8,8 Blei µg/l u.d.B.
Cadmium µg/l u.d.B. Chrom, gesamt µg/l u.d.B.
Kupfer µg/l u.d.B. Nickel µg/l u.d.B.
Quecksilber µg/l u.d.B. Zink µg/l u.d.B.
Atrazin µg/l u.d.B. Bromacil µg/l 0,05
Desethylatrazin µg/l 0,72 Dimefuron µg/l 0,038
Diuron µg/l 0,07 Hexazinon µg/l 0,25
Flumioxazin µg/l u.d.B. Flazasulfuron µg/l u.d.B.
Simazin µg/l u.d.B. Glyphosat µg/l 0,16
AMPA µg/l 0,24 ΣΣΣΣ Herbizide und Abbauprodukte µg/l 1,528
ΣΣΣΣ Glyphosat u. AMPA µg/l 0,4
Zuordnungsklasse Feinfraktion Z 2
[ΣΣΣΣ Herbizide, Desethylatrazin, Hexazinon] Zuordnungsklasse Gesamtfraktion Z 1.1
In der entnommenen Gesamtschotterprobe wurde durch Siebung ein Anteil der Körnung < 22,4 mm von 28,5 % festgestellt. Der grobkörnige, nicht durchmischte Gleisschotter (a- Horizont) war in den vier Aufschlüssen überwiegend geringmächtig (im Mittel 0,1 m) aus- gebildet. Die mittlere Mächtigkeit des durchmischten Gleisschotters (b-Horizont) betrug 0,5 m. In den Gleisschotteraufschlüssen wurde eine teilweise starke Durchwurzelung des Gleisschotters registriert. Darüber hinaus wurden teilweise asche- und schlackehaltige Par- tikel identifiziert.
Die Mächtigkeit des Gleisschotters ab Geländeoberkante bis Unterkante b-Horizont variiert zwischen min. 0,5 m in Aufschluss SP5 und max. 0,7 m in Aufschluss BS5.
Der an der Geländeoberfläche anstehende Gleisschotter wies keine Auffälligkeiten wie z.B. schwarze Flecken von Holzschutz- und Imprägniermitteln auf. Die Anlagen des Oberbaus
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(Schienen, Schwellen, Kleineisen) sind vollständig rückgebaut. Hinweise auf die Ausbildung der ehemals verlegten Schwellen (Beton, Holz, Stahl) ließen sich nicht mehr erkennen.
Die vorliegende Analytik zeigt, dass Herbizide ausschlaggebender Parameter sind. Die er- höhten Herbizid-Konzentrationen stammen entsprechend der langjährigen Nutzung des Geländes wahrscheinlich aus dem Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln die zur Freihal- tung des Gleiskörpers eingesetzt wurden.
7.2 Untersuchungsauswertung und abfalltechnische Be wertung
7.2.1 Abfalltechnische Bewertungskriterien
7.2.1.1 Boden
Neben der vorrangigen Beurteilung von Bodenverunreinigungen vor dem Hintergrund der Vorgaben des Bodenschutzrechtes werden abfallrechtliche Hinweise im Hinblick auf die Entsorgung von ausgekoffertem Bodenmaterial bei zukünftigen Baumaßnahmen gegeben.
Als Orientierungsgrößen zur Beurteilung der Ablagerbarkeit von Böden werden die in der „Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial“ vom 14. März 2007 [U4] angegebenen Zuord- nungswerte herangezogen. Die darin aufgeführten Zuordnungskonfigurationen stellen je- weils die Obergrenze für die jeweiligen Einbaukonfigurationen dar. Dabei haben die Ein- baukonfigurationen folgende Bedeutung:
Tabelle 33: Erläuterung der Zuordnungswerte der VWV -Abfall
Technische Regeln für die Verwertung mineralischer Reststoffe/Abfälle
Einbaukonfigu- ration Z 0
Mit Einbaukonfiguration Z 0 wird die Verwertung von Bodenmaterial in bodenähnli- chen Anwendungen, d. h. z. B. im Landschaftsbau und zur Verfüllung von Abgrabun- gen verstanden. Für die Verfüllung von Abgrabungen darf Z 0-Material uneinge- schränkt verwendet werden. Darüber hinaus darf auch Bodenmaterial bis zu den Zu- ordnungswerten Z 0* verwertet werden, wenn zusätzliche Bedingungen (z.B.: Auffül- lungen befinden sich außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten) eingehalten sind.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Tabelle 33: Erläuterung der Zuordnungswerte der VWV -Abfall
Technische Regeln für die Verwertung mineralischer Reststoffe/Abfälle
Einbaukonfigu- ration Z 1
Unter der Einbaukonfiguration Z 1 wird der Einbau von Bodenmaterial der Qualitäts- stufen Z 0 bis Z 1 in technischen Bauwerken in wasserdurchlässiger Bauweise ver- standen. Die Einbaukonfiguration Z 1 wird wiederum unterschieden in Z 1.1 und Z 1.2:
Einbaukonfiguration Z 1.1: Bei Z 1.1 ist ein Mindestabstand zum höchsten Grundwas- serstand von einem Meter einzuhalten.
Einbaukonfiguration Z 1.2: Voraussetzung für Z 1.2 sind günstige hydrogeologische Verhältnisse. Hydrogeologisch günstig sind u.a. Standorte, bei denen der Grundwas- serleiter durch flächig verbreitete, ausreichend mächtige und homogene natürliche oder künstliche Deckschichten mit geringer Durchlässigkeit und hohem Rückhalte- vermögen ggü. Schadstoffen geschützt ist. Ein hohes Rückhaltevermögen bieten in der Regel Deckschichten aus Tonen, Schluffen oder Lehmen mit min. zwei Meter Mächtigkeit. Der Nachweis einer hydrogeologisch günstigen Deckschicht sowie die Einhaltung des Mindestabstandes zum höchsten Grundwasserstand ist durch ein Gutachten oder durch Vorlage von amtlich dokumentierten hydrogeologischen Daten zu belegen.
Einbaukonfigu- ration Z 2
Bodenmaterial der Qualitätsstufe Z 2, das in technischen Erdbauwerken eingebaut wird, muss mit einer Dichtung oder durch andere technische Maßnahmen vor dem Eindringen von Oberflächen- und Niederschlagswasser dauerhaft geschützt werden. Die Dichtung kann einschichtig homogen, aus mineralischem, qualitativ entsprechen- dem Baustoff oder mehrschichtig als Dichtungssystem, bestehend aus aufeinander abgestimmten Dichtungselementen konzipiert werden. Sie muss standsicher und nachhaltig funktionsfähig sein, die lokal bestehenden Einbaubedingungen berücksich- tigen und bautechnisch auf die Eigenschaften des Z 2 Bodenmaterials abgestimmt werden. Entwässerungsmaßnahmen müssen frostsicher und dauerhaft funktionsfähig sein. Die Filterstabilität muss eingehalten werden. Der Abstand zwischen der Sohle des Schüttkörpers und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand soll min. 1 m betragen.
Die den abfallrechtlichen Hinweisen zugrundegelegten Z-Werte nach VWV-Abfall sind in den nachfolgenden Tabellen 34 und 35 zusammengestellt. Für konkrete Entsorgungsmaß- nahmen ist die jeweils entsprechend gültige Gesetzesgrundlage mit zu beachten. Für Mate- rial der Zuordnungsklasse > Z2 ist die Deponieverordnung [U15] zu berücksichtigen.
Tabelle 34: Zuordnungswerte der VWV-Abfall, Feststo ff
Parameter Di-
mensi on
Zuordnungswert
Z 0 (Sand)
Z 0 (Lehm / Schluff)
Z 0 (Ton)
Z 0* III A
Z 0* Z 1.1 Z 1.2 Z 2
Feststoff EOX mg/kg 1 1 1 1 3 10
KW 2) mg/kg 100 100 100 100 200 (400)
300 (600) 1000 (2000)
BTX mg/kg 1 1 1 1 1 1 LHKW mg/kg 1 1 1 1 1 1 PAK mg/kg 3 3 3 3 3 9 30 Benzo-a- mg/kg 0,3 0,3 0,3 0,3 0,6 0,9 3
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Tabelle 34: Zuordnungswerte der VWV-Abfall, Feststo ff
Parameter Di-
mensi on
Zuordnungswert
Z 0 (Sand)
Z 0 (Lehm / Schluff)
Z 0 (Ton)
Z 0* III A
Z 0* Z 1.1 Z 1.2 Z 2
pyren PCB mg/kg 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 0,15 0,5 Arsen mg/kg 10 15 20 15/20 1) 45 150 Blei mg/kg 40 70 100 100 140 210 700 Cadmium mg/kg 0,4 1 1,5 1 3 10 Chrom ges. mg/kg 30 60 100 100 120 180 600 Kupfer mg/kg 20 40 60 60 80 120 400 Nickel mg/kg 15 50 70 70 100 150 500 Quecksilber mg/kg 0,1 0,5 1 1 1,5 5 Thallium mg/kg 0,4 0,7 1 0,7 2,1 7 Zink mg/kg 60 150 200 200 300 450 1500 Cyanide ges. mg/kg --- --- --- --- --- 3 10
1) = Der Wert 15 mg/kg gilt für Bodenmaterial der Bodenarten Sand und Lehm/Schluff. Für Bo- denmaterial der Bodenart Ton gilt 20 mg/kg. 2) = Die angegebenen Zuordnungswerte ohne Klammer gelten für Kohlenwasserstoffverbindun- gen mit einer Kettenlänge von C10 bis C22, diejenigen in der Klammer für Kohlenwasserstoffverbin- dungen mit einer Kettenlänge von C10 bis C40.
Tabelle 35: Zuordnungswerte der VWV-Abfall, Eluat
Parameter Di-
mensi on
Zuordnungswert
Z 0 (Sand)
Z 0 (Lehm / Schluff)
Z 0 (Ton)
Z 0* III A
Z 0* Z 1.1 Z 1.2 Z 2
Feststoff pH-Wert1) 6,5 – 9,5 6 – 12 5,5 –
12 Leitfähigkeit1) µS/cm 250 1500 2000 Chlorid mg/l 30 50 100 Sulfat²) mg/l 50 100 150 Arsen µg/l --- 14 20 60 Blei µg/l --- 40 80 200 Cadmium µg/l --- 1,5 3 6 Chrom ges. µg/l --- 12,5 25 60 Kupfer µg/l --- 20 60 100 Nickel µg/l --- 15 20 70 Quecksilber µg/l --- 0,5 1 2 Zink µg/l --- 150 200 600 Cyanide ges. µg/l 5 10 20 Phenolindex µg/l 20 40 100
1) = Eine Überschreitung dieser Parameter allein ist kein Ausschlusskriterium 2) = Die Öffnungsklausel ist zu beachten. Bei großflächigen Verwertungen von Bodenmaterialien
mit mehr als 20 mg/l Sulfat im Eluat sind in Gebieten ohne geogen erhöhte Sulfatgehalte im Grundwasser grundwassereinzugsbezogene Frachtbetrachtungen anzustellen.
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Die Bewertung des durch einen Bauschuttanteils > 10 % gekennzeichneten Bodens erfolg- te ebenfalls nach VWV-Abfall. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach Absieben bzw. Trennung der Bauschuttanteile von den Bodenanteilen die Charge Boden gemäß VWV- Abfall, die Charge Bauschutt jedoch entsprechend der „Vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial“ des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden- Württemberg vom 13. April 2004 [U9] („Dihlmann-Erlass“) zu bewerten ist.
7.2.1.2 Gleisschotter
Für die Bewertung von Gleisschotter und dessen Teilfraktionen in technischen Bauwerken ist die Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden-Württemberg [U8] heranzuziehen. Die Vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial [U9] werden mit dieser Handlungshilfe spezifiziert.
Die abfallrechtliche Einstufung von Gleisschotter erfolgt gemäß der Abfallverzeichnisver- ordnung (AVV) [U10] in Verbindung mit den aktualisierten Vollzugshinweisen für Spiegel- einträge des Umweltministeriums Baden-Württemberg [U11]:
17 05 07* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält
17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
Gleisschotter mit dem Abfallschlüssel 17 05 07* darf nicht in technischen Bauwerken ver- wertet werden und ist ggf. auf Deponien abzulagern. Für die Beseitigung von Gleisschotter auf Deponien ist die AbfAblV (DKI, DKII) bzw. DepV (DK0, DKIII) in Verbindung mit der Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit PAK-, MKW-, BTEX-, LHKW-, PCB-, PCDD/F- und herbizidhaltiger Abfälle auf Deponien [U7] heranzuziehen. Eine Herbizidbelastung führt dabei nur dann zur Einstufung als gefährlicher Abfall, wenn der in [U7] angegebene Orientierungswert für DKII überschritten wird.
In der nachfolgenden Tabelle 36 werden die Zuordnungswerte gemäß [U8] aufgeführt.
Tabelle 36: Zuordnungswerte für die Bewertung von G leisschotter
Parameter Dimensi-
on Z 1.1 Z 1.2 Z 2
pH-Wert --- 6,5 – 12,5 6 – 12,5 5,5 – 12,5 Elektrische Leitfähig-
keit µS / cm 2.500 3.000 5.000
Arsen µg/l 15 30 60 Blei µg/l 40 100 200
Cadmium µg/l 2 5 6 Chrom, gesamt µg/l 30 75 100
Kupfer µg/l 50 150 200 Nickel µg/l 50 100 100
Quecksilber µg/l 0,5 1 2 Zink µg/l 150 300 400
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Parameter Dimensi-
on Z 1.1 Z 1.2 Z 2
Herbizide1) (Einzel- substanz) µg/l 0,1 0,2 1
2)
Σ Herbizide und Ab- bauprodukte1) µg/l 0,5 1 5
2)
Kohlenwasserstoffe C10 – C22 (C10 – C40)
3) mg/kg 300 (600) 300 (600) 1.000 (2.000)
PAK nach EPA mg/kg 5 15 20 1) : Atrazin, Bromacil, Desethylatrazin, Dimefuron, Diuron, Hexazinon, Simazin, Flumioxazin, Flazasulfuron,
Glyphosat, AMPA 2) : Für die Summe von Glyphosat und AMPA gelten 10 µg/l 3) : Die angegebenen Zuordnungswerte gelten für Kohlenwasserstoffverbindungen mit einer Kettenlänge von
C10 – C22. Der Gesamtgehalt bestimmt nach DIN EN 14039 (C10 – C40) darf ingesamt den in Klammern genannten Wert nicht überschreiten.
Aufgrund der großen Zahl der bei der DB Netz AG vorliegenden Kornverteilungskurven kann im Regelfall für die Feinfraktion ein Gewichtsanteil von 25 % angenommen und auf eine gesonderte Bestimmung der Feinfraktion verzchtet werden. Liegen Hinweise auf einen erhöhten Feinanteil im Gleisschotter vor, ist die Kornverteilung anhand einer repräsentati- ven Gesamtschotterprobe zu bestimmen. Ein Hochrechnen der Schadstoffgehalte auf die Gesamtmenge des Schotters ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- die Gesamtfraktion wird derselben Verwertung zugeführt
- die Grobfraktion enthält keine erkennbaren Belastungen
Folgende Hinweise sind bei einer Verwendung von Gleisschotter zu beachten:
- Eine Verwendung in Wasserschutzgebietszonen I und II ist ausgeschlossen
- Eine Verwendung von Gleisschotter, der lediglich die Zuordnungswerte Z 2 einhält ist ausgeschlossen in:
► festgesetzten, vorläufig sichergestellten oder fachbehördlich geplanten Trink- wasserschutzgebieten in den Zonen IIIA und IIIB*,
► festgesetzten, vorläufig sichergestellten oder fachbehördlich geplanten Heil- quellenschutzgebieten, Zone III-IV*,
► Überschwemmungsgebieten,
► Wasservorrangebieten, die im Interesse der künftigen Wasserversorgung raumordnerisch ausgewiesen worden sind*,
► Karstgebieten, ohne ausreichende Deckschichten und Randgebiete, die im Karst entwässern, sowie in Gebieten mit stark klüftigem, besonders wasser- wegsamen Untergrund.
* Ausgenommen hiervon ist die Verwendung unter wasserundurchlässiger Deckschicht (Asphalt, Beton, Pflaster mit abgedichteten Fugen), ggf. einschließlich Bankett- und Bö- schungsabdichtung.
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7.2.2 Abfalltechnische Bewertung Boden
7.2.2.1 Bewertung der Mischbeprobungen
Auffüllungen:
Die chemische Analytik ergab für das Dammschüttungsmaterial eine Einstufungen in die Zuordnungskategorie Z0 nach VWV-Abfall.
Die Auffüllungen auf dem niveaugleich zur Victor-Gollancz-Straße gelegenen Parkplatz sind auf Grundlage der durchgeführten chemischen Analytik in die Zuordnungskategorie Z0 bzw. Z2 nach VWV-Abfall einzustufen. Ausschlaggebende Parameter für die Einstufung in die Zuordnungskategorie Z2 sind PAK und Benzo-a-pyren.
Geogener Boden:
Die Mischproben aus dem anstehenden Boden weisen in abfalltechnischer Hinsicht keine erhöhten Schadstoffgehalte auf. Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen ist so- wohl der Auelehm als auch der Auesand / Rheinsand in die Zuordnungskategorie Z 0 nach VWV-Abfall einzustufen.
Gesamtbetrachtung
Die Ergebnisse der untersuchten Mischproben bestätigen den organoleptischen Befund.
Das Dammschüttungsmaterial und die Teile der Auffüllungen vom Typ 2 weisen keine ab- falltechnisch erhöhten Schadstoffgehalte auf und können der Zuordnungskategorie Z0 zu- geordnet werden.
Die Auffüllungen vom Typ 2 sind aufgrund erhöhter Schadstoffgehalte teilweise der Zuord- nungskategorie Z2 zuzuordnen.
Die Ergebnisse der abfalltechnisch untersuchten Mischproben aus den Auffüllungen spie- geln im wesentlichen das Schadstoffspektrum der Einzelproben wider. Auffällige Schad- stoffparameter sind PAK bzw. Benzo-a-pyren. Erhöhte MKW-Gehalte im Dammschüt- tungsmaterial wurden mit den abfalltechnischen Mischproben jedoch nicht ermittelt.
Der geogene Boden wies in keiner der untersuchten Proben erhöhte Schadstoffgehalte auf. Dies deutet an, dass die erhöhten Schadstoffgehalte im wesentlichen an die Auffüllungen gebunden sind.
Hinsichtlich der Einstufungen der einzelnen Bodenmaterialien in Zuordnungskategorien nach VWV-Abfall ist einschränkend anzumerken, dass eine kleinräumige Variabilität der Schadstoffgehalte zu berücksichtigen ist.
7.2.2.2 Bewertung der Einzelproben hinsichtlich abf alltechnischer Einstufung
Die Analysenergebnisse der im Zuge aller bisherigen Untersuchungen entnommenen Ein- zelproben wurden in die jeweiligen Zuordnungsklassen gemäß VWV-Abfall eingestuft. Bo-
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denproben aus Auffüllungsbereichen die durch einen Bauschuttanteil von geschätzt > 10% auffällig waren sind dabei nicht berücksichtigt. Die abfalltechnische Einstufung der Einzel- proben ist in den Tabellen 8 bis 11 ersichtlich.
Auffüllungen:
In der nachfolgenden Tabelle 37 ist eine Zusammenstellung der Einstufungen der Einzel- proben aus den Auffüllungen, Typ 2, gemäß VWV-Abfall aufgeführt. Da für die Aufschlüsse KB4 und B1 keine Angaben zu den erbohrten Bodenschichten vorliegen, wird davon aus- gegangen, dass die Auffüllungen an diesen Ansatzpunkten bis ca. 3 m bzw. 3,5 m u. GOK vorliegen.
Tabelle 37: Statistische Auswertung der Zuordnunge n von Einzelproben aus den Auffüllungen, Typ 2, Feststoff
Zuordnungsklasse gem. VWV-Abfall
Anzahl Pro- ben
Einstufungsrelevante Parameter
Z 0 und Z0* 10 ---
Z 1.1 2 Pb, Zn
Z 1.2 2 PAK, BaP
Z 2 3 MKW, PAK, BaP
> Z 2 2 PAK, BaP
Für die untersuchten Einzelproben aus den Auffüllungen, Typ 2, haben sich in der überwie- genden Zahl Einstufungen in die Zuordnungskategorien Z0 und Z0* ergeben (10 Einzelpro- ben).
Drei Einzelproben sind in die Zuordnungskategorie Z2 einzustufen. Die einstufungsrelevan- ten Parameter sind MKW, PAK und Benzo-a-Pyren.
Je zwei Einzelproben sind in die Zuordnungskategorien Z1.1 (einstufungsrelevante Para- meter: Schwermetalle Blei und Zink), Z1.2 (einstufungsrelevante Parameter: PAK und Benzo-a-Pyren) und > Z2 (einstufungsrelevante Parameter PAK und Benzo-a-Pyren) ein- zustufen.
In der nachfolgenden Tabelle 38 ist eine Zusammenstellung der Einstufungen der Einzel- proben aus der Dammschüttung gemäß VWV-Abfall aufgeführt.
Tabelle 38: Statistische Auswertung der Zuordnunge n von Einzelproben aus der Dammschüt- tung, Feststoff
Zuordnungsklasse gem. VWV-Abfall
Anzahl Pro- ben
Einstufungsrelevante Parameter
Z 0 und Z0* 20 ---
Z 1.1 1 MKW
Z 1.2 0 ---
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Zuordnungsklasse gem. VWV-Abfall
Anzahl Pro- ben
Einstufungsrelevante Parameter
Z 2 4 MKW
> Z 2 1 MKW
Für die untersuchten Einzelproben aus der Dammschüttung, haben sich in der überwie- genden Zahl Einstufungen in die Zuordnungskategorien Z0 und Z0* ergeben (20 Einzelpro- ben).
Vier Einzelproben sind in die Zuordnungskategorie Z2 einzustufen. Je eine Einzelprobe ist in die Zuordnungskategorien Z1.1 und > Z2 einzustufen. Der einstufungsrelevante Parame- ter ist jeweils MKW.
Es ist zu berücksichtigen, dass die durch das Chemische Labor Dr. Vogt entnommenen Bodeneinzelproben ausschließlich auf die Parameter MKW und Schwermetalle untersucht wurden.
Vergleich mit den Ergebnissen der Bodenmischproben:
Die Auswertung der Einzelproben der Dammschüttung bestätigt den Befund der Mischpro- ben in folgenden Punkten:
- Abgesehen von abfalltechnisch lokal erhöhten MKW-Gehalten in der Tiefenstufe bis max. 3 m liegen für die Dammschüttung keine signifikant erhöhten Gehalten an MKW vor;
- Es liegen keine erhöhten Gehalte an Schwermetallen vor.
Die Auswertung der Einzelproben von Auffüllungen aus der niveaugleich zur Victor- Gollancz-Straße gelegenen Untersuchungsfläche bestätigt den Befund der Mischproben wie folgt:
- Die Auffüllungen weisen erhöhte PAK- bzw. Benzo-a-pyren-Gehalte auf;
- Die Schwermetallgehalte sind nur vereinzelt erhöht und sind gegenüber den PAK- bzw. Benzo-a-pyren-Gehalten nur untergeordnet einstufungsrelevant;
- Die weiteren untersuchten Parameter wie z.B. Cyanid, gesamt oder PCB zeigen keine auffälligen Gehalte auf;
- Die Schwermetallgehalte zeigen kein auffälliges Elutionsverhalten auf.
Geogener Boden:
Die aus dem geogenen Boden entnommenen Einzelproben der Aufschlüsse KB4 (Annah- me: geogener Boden ab 3,0 m u. GOK) und B1 (Annahme: geogener Boden ab 3,5 m u. GOK) sind sämtlich in die Zuordnungsklasse Z0 einzustufen.
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Es ist zu berücksichtigen, dass die durch das Chemische Labor Dr. Vogt entnommenen Bodeneinzelproben lediglich auf die Parameter MKW und Schwermetalle untersucht wur- den.
Vergleich mit den Ergebnissen der Bodenmischproben:
Die Auswertung der Einzelproben des geogenen Bodens bestätigt den Befund der Misch- proben dahingehend, dass keine erhöhten Gehalte an MKW und Schwermetallen vorlie- gen.
7.2.3 Abfalltechnische Bewertung Gleisschotter
Abfallzuordnung
Gemäß dem Europäischen Abfallkatalog (Abfallverzeichnis –Verordnung – AVV) ist der Gleisschotter auf der Untersuchungsfläche wie folgt einzustufen:
- AVV Schlüssel 17 05 08 „Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 (Gleisschotter der gefährliche Stoffe enthält) fällt“
Die Feinfraktion des Gleisschotters ist aufgrund der festgestellten Schadstoffkonzentratio- nen nicht als gefährlicher Abfall im Sinne der AVV einzustufen.
Verwertung
Eine Verwertung von Altschotter in technischen Bauwerken ist nach [U8] bei einer Zuord- nung zum AVV-Schlüssel 17 05 08 möglich. Entsprechend den vorliegenden Ergebnissen ist somit eine Verwertung in technischen Bauwerken als Recyclingbaustoff möglich.
Behandlung / Beseitigung
Eine Behandlung von im Zuge künftiger Baumaßnahmen anfallendem Gleisschotter ist prinzipiell denkbar. Dabei kommen folgende Verfahren in Frage:
• mechanische Aufbereitung
• waschen
• biologische Behandlung
Der Gleisschotter weist einen Anteil an Feinkorn < 22,4 mm von 28,5 % auf. Gemäß den Befunden der Geländearbeiten ist der b-Horizont stellenweise stark durchwurzelt. An der Oberfläche ist Bewuchs (Brombeeren, Sommerflieder etc.) vorhanden. Erfahrungsgemäß sind Durchwurzelungen des Gleisschotters problematisch und vermindern die Reinigungs- fähigkeit deutlich. Die Reinigungsfähigkeit des Gleisschotters wird gutachterlicherseits so- mit als schlecht eingeschätzt. Daher empfehlen wir die Gesamtfraktion auszubauen und einer Deponierung zuzuführen.
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7.3 Tiefenenttrümmerung
Bei geplanten zukünftigen Baumaßnahmen auf der Untersuchungsfläche können Boden- eingriffe den Rückbau bzw. die Enttrümmerung von unterirdischen Fundamenten oder sonstigen erdgebundenen Bauwerken erforderlich machen. Bohrhindernisse in den bisher durchgeführten Kleinbohrungen / Bohrungen / Sondierungen (Untersuchungen Labor Dr. Vogt, OU, FRIDU) bzw. die Befunde der Baggerschürfe können dahingehend Hinweise auf im Untergrund vorhandene Fundamente oder Bauwerke geben.
Bei den bisher durchgeführten Aufschlüssen wurden die in der nachfolgenden Tabelle 39 aufgeführten Bohrhindernisse festgestellt:
Tabelle 39: Festgestellte Bohrhindernisse
Lage des Auf- schlusses
Untersu- chung
Aufschluss Tiefenlage [m u. GOK]
Art
Parkplatz
OU RTB202-5 1,5 Beton
FRIDU
SP1a 4,0 Bohrhindernis un-bekannt SP1b 0,3 Beton SP1c 0,6 Beton
Kampfmittelbohrung RTB1 2.0
Bohrhindernis un- bekannt
Kampfmittelbohrung RTB2 1,0
Bohrhindernis un- bekannt
Bahndamm
SP5 7,0 Bohrhindernis un-bekannt
SP6 8,0 Bohrhindernis un-bekannt SP7a 0,6 Beton SP7b 1,4 Beton
Die im Zuge der FRIDU durchgeführten Kleinbohrungen SP1a, SP1b und SP1c wurden im unmittelbaren Umfeld der Kampfmittelbohrung RTB1 niedergebracht. Dabei wurde in der Tiefenstufe der Auffüllungen ein hoher Anteil an Betonbruch (> 10%) ermittelt. Es ist daher davon auszugehen, dass Betonbruch die Ursache für das Bohrhinderniss in Kampfmittel- bohrung RTB1 ist. Das Bohrhindernis in Kleinbohrung SP1a in ca. 4,0 m Tiefe ist voraus- sichtlich durch in das Bohrloch verstürzten Betonbruch verursacht, da ab einer Tiefenstufe von ca. 3,0 m geogener Auelehm erbohrt wurde.
Die im Zuge der FRIDU abgeteufte Kampfmittelbohrung RTB2 musste in einer Tiefe von ca. 1,0 m wegen eines unbekannten Bohrhindernisses abgebrochen werden. Im unmittel- baren Umfeld der Kampfmittelbohrung RTB2 wurde die Kleinbohrung SP2 niedergebracht. Die Kleinbohrung konnte bis zur vorgesehenen Endtiefe von 6,0 m abgeteuft werden. Hin- weise auf Betonbruch oder sonstigen Bauschutt wurden in den Auffüllungen nicht festge- stellt.
Bei den auf dem Bahndamm abgeteuften Kleinbohrungen SP5 und SP6 ist davon auszu- gehen, dass in den Auffüllungen des Bahndamms enthaltene Blöcke die Ursache für den Abbruch der Kleinbohrung darstellen.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Bei den im Zuge der FRIDU durchgeführten Baggerschürfen wurden in den Aufschlüssen BS1 und BS2 teilweise deutlich erhöhte Anteile an Bauschutt festgestellt. Dabei handelte es sich jedoch nicht um Fundamente sondern um gebrochen Bauschutt mit Kantenlängen von bis zu ca. 0,9 m. In Baggerschurf BS4 wurde in ca. 0,6 m Tiefe an den südlichen, östli- chen und nördlichen Schurfwandungen ein ca. 0,4 m mächtiges, umlaufendes Betonfun- dament festgestellt. Gegebenenfalls handelt es sich hierbei um das Fundament des in An- lage B-2 des Berichtes zur OU [U25] eingetragenen, ehemaligen, Gebäudes „Gast“ (Victor- Gollancz-Straße 7).
Auf dem niveaugleich zur Victor-Gollancz-Straße gelegenen Teil der Untersuchungsfläche sind überdachte Fahrradabstellplätze / Radschuppen und Stützmauern vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass hier Kleinfundamente und Streifenfundamente vorhanden sind. Für die ehemalige Olex-Tankstelle ist zunächst davon auszugehen, dass alle Fundamente (Tankstellenshop, Dachstützen etc.) sowie alle tanktechnischen Einrichtungen (Tanks, Ab- scheider, Rohrleitungen) im Zuge von Rückbauarbeiten entfernt wurden. Da jedoch keine Dokumentation zum Rückbau vorliegt, sind genaue Angaben hierzu nicht möglich. Die Ge- ländeoberfläche ist stellenweise mit Schwarzdecke (Fahrbereich des öffentlich ausgewie- senen Parkplatzes) bzw. mit Beton (Fahrradabstellplätze / Radschuppen) versiegelt.
Auf dem Bahndamm ist ein stellenweise überdachter, außer Betrieb befindlicher Bahnsteig sowie außer Betrieb befindliche Fahrleitungsmasten vorhanden. Für den Bahndamm ist daher davon auszugehen, dass in den oberflächennahhen Bereichen Kleinfundamente und Streifenfundamente vorhanden sind. Der außer Betrieb befindliche Bahnsteig weist eine Oberflächenbefestigungen aus Beton bzw. Schwarzdecke auf. Aufgrund von Überwuche- rungen, Baum, Strauch- und Grasbewuchs sind vorhandene Fundamente oder Oberflä- chenversiegelungen teilweise jedoch nicht mehr sichtbar.
Grundsätzlich ist daher davon auszugehen, daß sowohl auf dem niveaugleich zur Victor- Gollancz-Straße gelegenen Grundstücksteil als auch auf dem Bahndamm bei Bodeneingrif- fen eine Tiefenenttrümmerung erforderlich werden wird.
Eine genauere Erfassung und Abgrenzung von im Untergrund vorhandenen Fundamenten oder Bauwerken sollte mittels Begehungen und Aufnahme der vorhandenen Bauwerke und ggf. eingrenzender Untersuchungen (z.B. geophysikalische Messungen) erfolgen.
7.4 Massenquantifizierung
7.4.1 Vorbemerkungen
Gemäß Aufgabenstellung waren für das der Kostenschätzung zugrundeliegende Nut- zungsszenario die Aushubkubaturen getrennt nach den jeweiligen Einbauklassen gemäß VWV-Abfall zu ermitteln. Darauf aufbauend sollte eine Kostenschätzung (incl. Sowieso- Kosten und excl. Sowieso-Kosten) durchgeführt werden. Nachfolgend wird das Nutzungs- szenario skizziert:
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Die gesamte Untersuchungsfläche soll mit einem Gebäude (vermutlich Hotel) bebaut wer- den. Das Gebäude wird mit einem Untergeschoss ausgeführt und weist eine Fläche von ca. 7.250 m² auf (100 % der Untersuchungsfläche). Die südliche Grundstücksgrenze wird im Zuge der Bebauung gesichert (z.B. mittels einer Spund- bzw. Trägerbohlenwand).
Die für die Massenermittlung relevanten Kennzahlen werden in der nachfolgenden Tabelle 40 übersichtlich aufgeführt:
Tabelle 40: Relevante Kennzahlen zur Massenermittlu ng; alle Angaben ca.
Künftige Nutzung Gesamtfläche
[m²] Gebäudefläche
[m²] Verkehrsfläche
[m²] Grünfläche
[m²]
Gebäude (vermutlich Hotel)
7.250*) 7.250*) 0 0 *) = Der in der Schwarzwaldstraße gelegene Bereich mit einer Größe von ca. 540 m² ist bereits in Abzug gebracht (vgl. Kapitel 2)
Folgende Aushubtiefen werden der Massenermittlung zugrundegelegt:
- Gebäude: 3,3 m
Die Zuordnung von Massen zu den einzelnen Einbauklassen kann zwangsläufig nur auf Basis von Interpolationen vorgenommen werden, da die durchgeführten Bodenaufschlüsse nur punktuelle Einblicke in den Untergrund geben und zudem nur ausgesuchte Einzelpro- ben bzw. Mischproben aus mehreren Einzelproben abfalltechnisch untersucht wurden.
Massenquantifizierung Gleisschotter:
- Aufgrund des hohen Anteils an Feinmaterial, der starken bis sehr starken Durchwurze- lung, des vorhandenen Bewuchses und der insgesamt geringen Menge an Gleisschot- ter gehen wir davon aus, dass der gesamte Gleisschotter ausgebaut und ohne vorheri- ge Waschung und Absiebung der Feinanteile einer Deponierung zugeführt wird.
- Die Massenquantifizierung wurde nach folgender Formel durchgeführt:
Masse MZ = B Bettung * L Abschnitt * g MZ x H MZ 10
Masse Sch = B Bettung * L Abschnitt * g Sch x H Sch 10
Masse Gesamtschotter = Masse MZ + Masse Sch
Dabei bedeutet:
H = Höhe [m] g MZ = 19 kN / m³ MZ = Gleisschotter, b-Horizont g Sch = 18 kN / m³ L Abschnitt = Länge des Abschnittes [m] Sch = Gleisschotter, a-Horizont B Bettung = Breite der Gleisbettung [m]
Die Breite der Bettung ist gemäß den im Gelände festgestellten Befunden bzw. den aus den Lageplänen entnommenen Aufmaßen mit ca. 8,5 m anzusetzen.
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Massenquantifizierung Boden:
- Für die Massenquantifizierung wurden die durch den AG zur Verfügung gestellten Da- ten (Planungsstand Mai 2012) verwendet. Die Gesamtgröße des Untersuchungsgebie- tes wurde auf Grundlage der Grenzen der Untersuchungsfläche mittels der vorhande- nen CAD-Lagepläne mit ca. 7.790 m² ermittelt. Für eine Berechnung von Kubaturen ergibt sich abzüglich der ca. 540 m² großen Teilfläche im Bereich der Schwarzwald- straße eine relevante Flächengröße von ca. 7.250 m²;
- Zur Ermittlung der Kubaturen wurde davon ausgegangen, dass an allen Grundstücks- grenzen ein Baugrubenverbau erfolgt und somit unmittelbar an den Grundstücksgren- zen bis zur vorgesehenen Endtiefe von 3,3 m unter Niveau des Parkplatzes ausgeho- ben wird. Es wird somit nicht davon ausgegangen, dass geböschte Baugruben erstellt werden;
- Auf Basis der abgeteuften Kleinbohrungen / Schürfungen wurde der Anteil der Auffül- lungen einerseits und der Anteil des geogenen Bodens andererseits abgeschätzt. Die Auffüllungen wurden aufgrund der signifikant unterschiedlichen Zusammensetzung und unterschiedlichen Belastungssituationen in drei Chargen (Dammschüttungsmaterial / Auffüllungen Typ 2 / Bauschutt) unterteilt. Die Massen des Dammschüttungsmaterials, der Auffüllungen vom Typ 2 und des Bauschutts wurden jeweils separat abgeschätzt;
- Gemäß Angaben des AG wird der Bahndamm unmittelbar an der südlichen Grund- stücksgrenze sowie an der östlichen Grundstückgrenze durch einen rückverankerten Verbau (Spundwand / Trägerbohlenwand o.ä.) gesichert. Im Anschluss daran wird der Bahndamm rückgebaut und die gesamte Grundstücksfläche bis auf ein Niveau von 3,3 m u. Oberkante des Parkplatzes ausgekoffert. Die Abschätzung der Masse des Dammschüttungsmaterials berücksichtigt den gesamten Tiefenbereich bis auf ein Ni- veau von 3,3 m u. Oberkante des Parkplatzes. Die zur überschlägigen Massenermitt- lung des Dammschüttungsmaterials relevanten Daten (Länge / Breite) wurden aus den vorhandenen Lageplänen abgegriffen. Zur Ermittlung der Höhe des Bahndammes wurden die Ergebnisse des Nivellements verwendet. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bahndamm zwischen GOK Parkplatz und Aufstandsfläche auf dem geogenen Boden im gleichen Winkel wie zwischen GOK Parkplatz und GOK Bahn- damm fortsetzt (rd. 29o). Zur Vereinfachung wurden dabei jeweils gemittelte Werte (z.B. gemittelte Höhen, gemittelte Dammbreite an der Krone und am Dammfuß) ver- wendet. Genauere Abschätzungen der Massen des Bahndammes sind bei Aufmessung der Geometrie des Bahndammes durch ein Vermessungsbüro möglich;
- Nach Rückbau des Materials des Bahndammes bzw. nach Rückbau der Auffüllungen vom Typ 2 müssen noch Auelehme in einer mittleren Mächtigkeit von 0,8 m ausgekof- fert werden, um die Endaushubtiefe von 3,3 m unter Niveau Parkplatz zu erreichen. Dies wurde bei der Ermittlung der Aushubmassen berücksichtigt;
-
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- Ungeachtet der Lage des einzelnen Bodenaufschlusses haben wir für die Untersu- chungsfläche für das den einzelnen Zuordnungsklassen zuzuordnende Dammschüt- tungsmaterial einen Verteilungsschlüssel erstellt. Dieser wurde auf Basis der Untersu- chungen von Bodenmischproben gemäß VWV-Abfall und der Untersuchung von Bo- deneinzelproben auf MKW, PAK und Schwermetalle entsprechend der Anzahl der je- weiligen Zuordnungsklassen an der Gesamtmenge der untersuchten Proben erstellt. Damit errechnet sich z.B. die Menge an Dammschüttungsmaterial der Zuordnungs- klasse Z0 / Z0* wie folgt: Insgesamt 28 Proben aus der Dammschüttung wurden ge- mäß VWV-Abfall sowie auf MKW, PAK und Schwermetalle analysiert (2 x Boden- mischproben, 26 x Bodeneinzelproben). Davon sind 22 Proben der Klasse Z0 bzw. Z0* zuzuordnen. Damit sind 78,5 % der Auffüllungen als Material der Zuordnungsklasse Z0 bzw. Z0* einzustufen. Gemäß dieses Berechnungsmodells kann die Dammschüttung wie folgt in die verschiedenen Zuordnungsklassen eingestuft werden:
- Zuordnungsklasse Z0 / Z0*: 78,5 %
- Zuordnungsklasse Z1.1: 3,6 %
- Zuordnungsklasse Z1.2: 0 %
- Zuordnungsklasse Z2: 14,3 %
- Zuordnungsklasse >Z2: 3,6 %
Für die auf dem Parkplatz vorhandenen Auffüllungen wurde nach vorstehendem Mus- ter ebenfalls ein Verteilungsschlüssel erstellt. Dabei wurden 22 Proben aus diesen Auf- füllungen berücksichtigt (3 x Bodenmischproben, 19 x Bodeneinzelproben). Die Boh- rung B1 wurde dabei – ausgehend davon dass die in den Jahren 1900 bis 1908 aufge- brachten Auffüllungen weitgehend identisch sind – ebenfalls gewertet. Diese Auffüllun- gen können wie folgt in die verschiedenen Zuordnungsklassen gemäß VWV-Abfall ein- gestuft werden.
- Zuordnungsklasse Z0 / Z0*: 50,0 %
- Zuordnungsklasse Z1.1: 9,1 %
- Zuordnungsklasse Z1.2: 9,1 %
- Zuordnungsklasse Z2: 22,7 %
- Zuordnungsklasse >Z2: 9,1 %
Für Bodenaushub der Zuordnungsklasse > Z2 lässt sich ausweislich der vorliegenden Analytik und der vorstehend dargestellten Vorgehensweise folgender prozentuale Ver- teilungsschlüssel erstellen:
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- Deponieklasse DK0: 0 %
- Deponieklasse DKI: 100 %
- Deponieklasse DKII: 0 %
- Deponieklasse DKIII: 0 %
Es ist anzumerken, dass in keinem Fall eine vollständige Analytik gemäß Deponiever- ordnung durchgeführt worden ist. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die im Jahr 1993 durchgeführten MKW-Untersuchungen mit einem mittlerweile veralteten Analyseverfahren erfolgten und nur eingeschränkt verwendet werden können. Der o.g. Verteilungsschlüssel ist daher als indikativ anzusehen. Ferner ist nicht auszuschließen, dass beim Rückbau der oberen Horizonte des Bahndamms stark durchwurzeltes Bo- denmaterial anfällt, das infolge eines hohen TOC- Gehaltes trotz Klassifizierung als z.B. Z0- Material in eine Deponieklasse gemäß DepV einzustufen ist;
- Der geogene Boden ist auf Grundlage der vorliegenden Analysen von Bodenmisch- und Bodeneinzelproben vollständig in die Zuordnungsklasse Z0 einzustufen;
- Mehraushub der sich aus eventuellen geotechnischen Erfordernissen ergibt (z.B. Auf- bau von Bodenpolstern), wurde nicht berücksichtigt;
- Als Wichte des Bodens werden 18 kN/m³ angesetzt;
- Auf Grundlage der 4 Gleisschotterschürfe wurde von einer mittleren Mächtigkeit des auf dem Bahndamm vorhandenen Gleisschotters von 0,6 m ausgegangen. Bei der Be- rechnung der Bodenaushubmassen des Bahndammes wurde die mittlere Mächtigkeit des Gleisschotters in Abzug gebracht. In den restlichen Bereichen der Untersuchungs- fläche ist kein Gleisschotter vorhanden;
- Es wird davon ausgegangen, dass alle tanktechnischen Einrichtungen entfernt wurden und das Volumen für z.B. Tankbehälter, Abscheider, Gebäudekeller nicht in Ansatz zu bringen ist;
7.4.2 Massenermittlung Gleisschotter
Für die Untersuchungsfläche ergibt sich gemäß den in Kapitel 7.4.1 aufgeführten Vorbe- merkungen eine Gesamtschottermenge von ca. 1.600 t. Diese Menge ist ausweislich der vorliegenden Analysenergebnisse der Probe „MP – Gleisschotter“ in die Zuordnungsklasse Z 1.1 einzustufen.
7.4.3 Massenermittlung Boden
Ermittlung der Massen des Dammsschüttungsmaterials des Bahndammes:
Für den Bahndamm ergeben sich aus den vorhandenen Lageplänen folgende Kennzahlen bzw. Bemessungsgrundlagen:
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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- Breite der Dammkrone im Mittel ca. 20 m, davon befindet sich die Dammkrone in einer Breite von ca. 8,5 m in einer Höhe von rd. 120,4 mNN. In diesem Segment ist Gleis- schotter in einer mittleren Mächtigkeit von ca. 0,6 m in Abzug zu bringen. Ein zweiter Teilbereich des Bahndamms mit einer Breite von ca. 11,5 m befindet sich in einer Höhe von rd. 121,3 mNN. Hierbei handelt es sich um den ehemaligen Bahnsteig;
- Böschungsbreite zwischen OK Bahndamm und GOK auf Höhe des Parkplatzes an der Victor-Gollancz-Straße im Mittel ca. 9 m bei einer Höhendifferenz von ca. 5,5 m. Die Böschung weist somit einen Winkel von im Mittel ca. 29o gegen die Horizontale auf. Es wird davon ausgegangen, dass die Böschung unter Beibehaltung dieses Winkels bis zur Aufstandsfläche auf den geogenen Boden verläuft;
- Im Bereich der vorhandenen Stützmauern zur Victor-Gollancz-Straße (Flurstück Nr. 19917/7 sowie im Teilbereich in dem die Stützmauer direkt an die Victor-Gollancz- Straße angrenzt) setzen wir voraus, dass die Stützmauern als Schwergewichtsmauern bis auf den geogenen Boden abgesetzt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass auf Flurstück Nr. 19917/7 zwischen Stützmauer und Victor-Gollancz-Straße kein Damm- schüttungsmaterial vorhanden ist;
- Mittlere Länge des Bahndammes ca. 170 m. Verschneidungen, Grundstücks- ausbuchtungen etc. wurden über Teilflächenbildung berücksichtigt;
- Genauere Abschätzungen der Massen des Bahndammes sind bei Aufmessung der Geometrie des Bahndammes durch ein Vermessungsbüro möglich.
Anhand dieser Daten läßt sich die Masse des Dammschüttungsmaterials überschlägig mit ca. 36.600 m³ ermitteln.
Ermittlung der Kubaturen Bodenaushub:
In den nachfolgenden Tabellen 41 bis 43 ist die Herleitung der Kubaturen bzw. die Mas- senermittlung dargestellt. In der Tabelle 41 findet sich die Massenermittlung für das Dammschüttungsmaterial. In den Tabellen 42 bis 43 findet sich die Herleitung der Kubaturen bzw. die Massenermittlung für das auszuhebende Material nach Rückbau der Dammschüttungsmaterialien.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02-002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Tabelle 41: Massenermittlung Dammschüttungsmaterial
Kubatur, gesamt [m³]
Wichte Bo- den
[kN/m³]
Tonnage, gesamt
[t]
Verteilungs- schlüssel
Zuordnungsklasse Z0 [t]
Z1.1 [t]
Z1.2 [t]
Z2 [t]
>Z2 [t]
36.600 18 65.880
Z0 = 78,5 % Z1.1 = 3,6 % Z1.2 = 0 %
Z2 = 14,3 % >Z2 = 3,6 %
(davon: 0 % DK0
100 % DKI 0 % DKII
0 % DKIII)
51.715 2.372 0 9.421 2.372
36.600 --- 65.880 --- 51.715 2.372 0 9.421 2.372
Tabelle 42: Herleitung der Kubaturen Bodenaushub fü r die Untersuchungsfläche, ohne Dammschüttungsmater ial
Flächengröße, gesamt
[m²] Segment
Zukünftige Nutzung
Flächen- größe [m²]
Aushubtiefe Fläche
[m]
Ø Mächtig- keit Auffül-
lungen [m]
Abtragungs- menge, Auffül-
lungen [m³]
Ø Mächtigkeit geogen
[m]
Abtragungsmenge, geogener Boden
[m³]
Abtragungs- menge, gesamt
[m³]
7.250
Bahndamm
Gebäude
5.015 3,3 0 0 0,8 4.012 4.012
Parkplatz 2.235 3,3 2,5 4.900* 0,8 1.788 6.688
Gesamtsumme --- --- 4.900 --- 5.800 10.700
* = bei der Ermittlung der Abtragungsmenge ist von der rechnerischen Kubatur von 5.588 m³ das in die Fläche des Parkplatzes hineinreichende Dammschüttungsmaterial abzuziehen
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Tabelle 43: Massenermittlung Boden für die Untersuc hungsfläche, ohne Dammschüttungsmaterial
Teilfläche
Zukünftige Nutzung
Kubatur, gesamt [m³]
Wichte Boden [kN/m³]
Tonnage, gesamt [t]
Verteilungsschlüssel Zuordnungsklasse
Z0 [t]
Z1.1 [t]
Z1.2 [t]
Z2 [t]
>Z2 [t]
Bahndamm
Gebäude
4.012
18
7.222 Geogen: Z0 = 100 % 7.222 0 0 0 0
Parkplatz
6.688 (4.900 m³ Auffül-
lungen zzgl. 1.788 m³
geogener Boden)
12.038 (8.820 t zzgl. 3.218 t geogener Boden)
Auffüllungen: Z0 = 50,0 % Z1.1 = 9,1 % Z1.2 = 9,1 % Z2 = 22,7 % >Z2 = 9,1 %
(davon: 0 % DK0
100 % DKI 0 % DKII
0 % DKIII) Geogen: Z0 = 100 %
7.628 803 803 2.001 803
Gesamtsumme 10.700 --- 19.260 --- 14.850 803 803 2.001 803
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7.4.3.1 Arbeitssicherheit
Auf Grundlage der vorliegenden Analysenergebnisse sind bei durchzuführenden Aushub- arbeiten keine gesonderten Anforderungen an den Arbeitsschutz erforderlich. Die allgemei- nen Anforderungen an den Arbeitsschutz bleiben hiervon unberührt.
7.5 Kostenschätzung
Auf Basis der vorstehenden Massenermittlungen wurden die potentiellen Entsorgungskos- ten ermittelt. Die diesbezügliche Kostenschätzung findet sich in Anhang 2, Modul II Abfall / Boden.
7.6 Optimierungsmöglichkeiten
Boden
Gutachterliche Begleitung und Separation unterschiedlicher Materialien
Eine gutachterliche Aushubüberwachung während der Erdarbeiten ist anzuraten, um eine Trennung von unbelasteten und schadstoffhaltigen Material sicherstellen zu können. Unter- schiedliche Materialien sind im Zuge der Aushubarbeiten zu trennen. So ist insbesendere eine Abtrennung der Bauschuttanteile von den Bodenanteilen durch z.B. Einsatz von Sieb- löffeln anzuraten.
Chargenweise Beprobung
In Bereichen mit heterogener und unscharfer Schadstoffverteilung sind Haufwerksbildungen und chargenweise Beprobungen zu empfehlen. Dadurch lassen sich Chargen mit niedriger Schadstoffbelastung definieren und kostengünstig entsorgen / ver- werten.
Wiedereinbau
Bodenaushub ohne Schadstoffbelastungen (z.B. überwiegender Teil des Dammschüt- tungsmaterials) sollte, soweit möglich, vor Ort verbleiben und wiedereingebaut werden. Es wird davon ausgegangen, daß Bodenmaterialien der Zuordnungsklassen Z 0 und Z 1.1 generell wiedereingebaut werden dürfen. Für Materialien der Zuordnungsklasse Z 1.2 ist im Einzelfall mit der Behörde die Einbaufähigkeit abzuklären. Im oberflächennahen Bereich (großer Grundwasserabstand) sowie als Unterbau unter versiegelten Flächen bestehen bei entsprechender geotechnischer Eignung aus gutachterlicher Sicht derzeit keine grundsätz- lichen Bedenken.
Material der Zuordnungsklasse Z 2 ist nur eingeschränkt wiedereinbaufähig.
Vor einem Wiedereinbau von Bodenaushub ist grundsätzlich die bautechnische Eignung zu überprüfen. Das auf der Untersuchungsfläche angetroffene rollige Dammschüttungsmateri-
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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al weist prinzipiell eine gute baugrundtechnische Eignung auf. Es ist jedoch zu beachten, dass dieses Material ausweislich der im Zuge dieser Untersuchung durchgeführten Siebun- gen in die Frostempfindlichkeitsklasse F2 (gering bis mittel frostempfindlich) einzustufen ist (siehe hierzu auch Ausführungen im folgenden Kapitel 8).
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungsfläche in 76137 Karlsruhe, Stuttgarter Straße / Zimmerstraße, (ALVF 7054-03-007), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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8 Baugrund (Modul III)
8.1 Durchgeführte Untersuchungen
8.1.1 Feldarbeiten und Probenahme
Zur Erkundung der Baugrundsituation und zur Ableitung von Bodenkennwerten wurde auf die in Kapitel 6.1.2.4 aufgeführten Feldarbeiten zurückgegriffen. Das dabei aufgeschlossene Bohrgut der Kleinbohrungen bzw. das Schurfgut der Baggerschürfe wurde ingenieurgeolo- gisch angesprochen und in Schichtenverzeichnisse gemäß DIN 4022-1/DIN EN ISO 14688-1 aufgenommen. Aus den gewonnenen Daten wurden Bohrprofile nach DIN 4023 erstellt.
Zusätzlich zu diesen Geländetätigkeiten wurden die in der nachfolgenden Tabelle 44 darge- legten Aufschlussarbeiten ausgeführt.
Tabelle 44: Zusätzliche Geländearbeiten zur Erkund ung der Baugrundsituation
Leistung Anzahl Einheit
Rammsondierungen mit der schweren Ramm- sonde (DPH) gemäß DIN EN ISO 22476-2 - Anzahl 4 [Stk.] - Sondiermeter 36,0 [lfm]
Die Rammsondierungen mit der schweren Rammsonde wurden jeweils nach Freimessung des Ansatzpunktes bzgl. Kampfmittel und vor Durchführung der Kleinbohrungen ausge- führt. In dem niveaugleich zur Victor-Gollancz-Straße gelegenen Geländeteil wurde die Rammsondierung DPH 2 niedergebracht. Die Rammsondierungen DPH 4 – 5 erfolgten von der OK des Bahndamms aus.
Die Rammsondierungen wurden mit der Abkürzung DPH und der Nummer der begleiten- den Kleinbohrung gekennzeichnet, daher ist z.B. die Rammsondierung DHP1 nicht vorhan- den. Die Lage der schweren Rammsondierungen sind den Plänen in Anlage 2 und 3 zu entnehmen.
Die Durchführung der Probenahme ist in Kapitel 6.1.2.5 ausführlich dargestellt und kann dort eingesehen werden.
8.1.2 Umfang bodenmechanischer Laborversuche
An ausgesuchten Bodenproben wurden im Baugrundlabor Dr. Wolfgang Hölzer, Bruchsal, bodenmechanische Untersuchungen ausgeführt. Die Versuche erfolgten in der Regel an Bodeneinzelproben. Aufgrund des im Dammschüttungsmaterial enthaltenen Großkorns
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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wurde zur Gewährleistung einer repräsentativen Untersuchung die Einzelproben BS3 / 0,2 – 1,1 + BS5 / 0,7 – 2,9 + BS6 / 0,6 – 2,9 zu einer Mischprobe zusammengeführt (Proben- menge ca. 23 kg).
In der nachfolgenden Tabelle 45 ist das Programm der bodenmechanischen Laborversu- che aufgeführt.
Tabelle 45: Bodenmechanische Laborversuche
Geotechnische Laborversuche Probenbezeichnung Bodenart
- Sieb-/Körnungslinie nach DIN 18 123 - Zustandsgrenzen nach DIN 18 122 T1 - Wassergehalt nach DIN 18121, Teil 1
SP4 / 7,6 – 8,2 Auelehm
BS6 / 1,4 – 1,8 Dammschüttung, bindig
- Sieb-/Körnungslinie nach DIN 18 123
SP2 / 4,0 – 6,0 Rheinsand
SP3 / 7,4 – 8,0 Auelehm
BS3 / 0,2 – 1,1 + BS5 / 0,7 – 2,9 + BS6 / 0,6 – 2,9
Dammschüttung, rol- lig
BS2 / 0 – 1,2 Auffüllung Typ 2
BS4 / 1,1 – 2,0
8.2 Auswertung und Darstellung
8.2.1 Befunde der Kleinbohrungen und Rammsondierung en
Eine übersichtliche Darstellung der geologischen Situation sowie der Befunde der Kleinboh- rungen und Baggerschürfe bzw. die Darstellung der Schichtenfolge ist der Tabelle 2 in Kapi- tel 3 zu entnehmen.
Nachfolgend wird das Baugrundmodell dargestellt.
Schicht 1, Auffüllungen
Auf dem gesamten Gelände sind Auffüllungen anzutreffen. Diese lassen sich in zwei unter- schiedliche Ausbildungen unterscheiden.
Dammschüttung (Auffüllung Typ 1):
Es handelt sich zumeist um ein Gemisch aus Kies und Sand mit variierenden Anteilen an Steinen und in der Regel schwachen Anteilen an Schluff. In einigen Aufschlüssen wurden Blöcke mit einer Kantenlänge von max 0,5 m festgestellt. Das Kies- und Steinkorn besteht hauptsächlich aus Buntsandstein. Untergeordnet tritt Stein- und Kieskorn aus Quarz auf. Das Korn ist kantig bis gut gerundet. Vereinzelt sind anthropogene Anteile wie z.B. Beton, Bauschutt, Schwarzdeckenaufbruch, asche- bzw. schlackeartige Partikel und Gleisschotter enthalten. Das Dammschüttungsmaterial war trocken bis erdfeucht, gering glimmerhaltig und infolge des hohen Anteils an Buntsandstein zumeist von rötlicher bis brauner Färbung.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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In das rollige Dammschüttungsmaterial sind unregelmäßig bis zu 0,8 m mächtige, gering- aushaltende Linsen aus einem sandigen, tonigen Schluff eingeschaltet. Die Färbung ist rötlich bis hellbraun. Der Schluff ist erdfeucht bis sehr feucht und weist gemäß Geländean- sprache zumeist eine weiche, stellenweise auch eine breiige Konsistenz auf.
Die mittlere Mächtigkeit der Dammschüttung ist mit ca. 7,0 bis 7,5 m anzusetzen.
Auffüllung Bereich Parkplatz (Auffüllungen Typ 2):
Es handelt sich um einen stark sandigen, steinigen Kies bzw. einen kiesigen, steinigen Sand mit in der Regel schwachen Anteilen an Schluff. Die Auffüllungen sind erdfeucht und von schwarzer, dunkelbrauner bis hellbrauner bzw. dunkelgrauer Färbung. Die Auffüllungen vom Typ 2 weisen stark varierende Anteile an anthropogenen Bestandteilen auf. Hierbei handelt es sich zumeist um Bauschutt, Holz, Teerreste, Verbundpflaster, Glas, Metall, Plas- tik und schlackenartige Partikel bzw. Aschen. Es wurden Betonblöcke mit Kantenlängen bis 0,9 m festgestellt. Der Anteil an Bauschutt beträgt teilweise > 10 %, so dass das Material stellenweise als Bauschutt zu klassifizieren ist. Bereichsweise tritt eine gute Rundung des aus Quarz bestehenden Korns auf. In Aufschluss BS4 wurde in den Auffüllungen eine Wasserleitung festgestellt. Gegebenenfalls handelt es sich bei diesen Auffüllungen um Hinterfüllmaterial, das zum Verfüllen des Leitungsgrabens verwendet wurde und somit jün- geren Alters ist. Die maximale Mächtigkeit der Auffüllungen wurde bei Aufschluss SP1a mit ca. 2,0 m festgestellt. Die mittlere Mächtigkeit der Auffüllung beträgt ca. 1,1 m. Die Auffül- lungen vom Typ 2 wurden mit den durchgeführten Aufschlüssen ausschließlich auf dem niveaugleich zur Victor-Gollancz-Straße gelegenen Geländeteil festgestellt.
Schicht 2, Auelehm:
Unter den aufgefüllten Böden wurde als oberste Sequenz des geogenen Bodens quartärer Auelehm erbohrt.
Es handelt sich um einen schluffigen bis stark schluffigen, tonigen Sand von zumeist grauer Färbung und einem geringen Gehalt an Glimmer. Stellenweise wurde eine schwarze Fär- bung ermittelt, die auf feinverteilte organische Anteile hindeutet. Die Konsistenz wurde im Gelände zumeist mit weich, stellenweise auch mit steif ermittelt. Der Anteil an Sand nimmt zur Tiefe hin tendenziell zu.
Die Mächtigkeiten des quartären Auelehms variiert zwischen min. ca. 0,6 m und max. ca. 0,9 m. Die durchschnittliche Mächtigkeit beträgt ca. 0,7 m.
Schicht 3, Rheinsande:
Unter dem Auelehm folgt ein Sand mit variierenden, zumeist starken Anteilen an Kies und einem stellenweise schwachen Anteil an Schluff. Am Top ist der Rheinsand bereichsweise nur schwach kiesführend, in den tieferen Bereichen treten vereinzelt nahezu sandfreie Kieslagen auf. Schluff tritt in Form von geringmächtigen Linsen auf (Mächtigkeiten im cm-
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Bereich). Das Kieskorn ist überwiegend gut gerundet und wird zumeist aus Quarz gebildet. Der Sand ist stellenweise glimmerhaltig, feucht bis nass und von hellbrauner teilweise auch grauer Färbung.
Die Unterkante der Schicht 3 wurde nicht erbohrt.
Entsprechend den Befunden der ausgewerteten Unterlagen und den durchgeführten Auf- schlüssen ergibt sich der in der folgenden Tabelle 46 wiedergegebene vereinfachte Schich- tenaufbau.
Tabelle 46: Vereinfachter Schichtenaufbau
Schichten- bezeichnung
Tiefe
Schichtenunterkante
mNN
Bodenart Konsistenz/
Lagerungs- dichte/
Festigkeit
Auffüllung Min. ca. 113,0 mNN Max. ca. 113,7 mNN
Dammschüttung (Auffüllung Typ 1): Kies und Sand mit variierenden Anteilen an Steinen zumeist schwach schluffig sowie blockig, geringe Anteile an anthropoge- nen Bestandteilen. Unregelmäßige Ein- lagerung von geringaushaltenden Schlufflinsen
Auffüllung Typ 2: stark sandiger, steini- ger Kies bis kiesiger, steiniger Sand, stellenweise schwach schluffig, stark wechselnde Anteile an anthropogenen Bestandteilen, teilweise > 10% Bau- schutt
locker – mittel- dicht
(Schlufflinsen in Auffüllungen Dammschüt- tung: weich)
Auelehm Min. ca. 112,3 mNN Max. ca. 112,6 mNN
Sand, schluffig bis stark schluffig, tonig, stellenweise organische Anteile weich – steif
Rheinsand Schichtunterkante nicht erbohrt < 109,5 mNN
Sand mit variierenden, zumeist hohen Anteilen an Kies, bereichsweise gering schluffig
locker – dicht
Die ermittelten Befunde stehen in guter Übereinstimmung zu [U26].
Hydrologie
Nächstgelegenes Oberflächengewässer ist die Alb. Diese befindet sich in einer Entfernung von ca. 300 m in Richtung Süden. Die Alb fließt auf Höhe der Untersuchungsfläche von Ost nach West.
Der Rhein stellt den nächstgelegenen Hauptvorfluter dar. Der Rhein befindet sich in einer Entfernung von ca. 8 km in westlicher Richtung. Der Rhein fließt auf Höhe der Untersu- chungsfläche von Südwestsüd nach Nordostnord.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Hydrogeologie
Im unmittelbaren Umfeld des Untersuchungsgeländes, am Hauptbahnhof, ist die Grund- wassermessstelle T103 (Entfernung zur Untersuchungsfläche ca. 350 m) vorhanden. Diese wird seit 1958 beobachtet. Der bisherige maximale Grundwasserstand wurde am 04.03.2002 mit 111,87 mNN gemessen. Der bisherige minimale Grundwasserstand wurde am 02.07.1974 mit 108,82 mNN gemessen. Alle Angaben aus [U27]
Die großräumige Grundwasserfließrichtung ist nach Nordwesten in Richtung auf den Rhein gerichtet. Gemäß [U27] ist bei Grundwasserhochständen von einer Fließrichtung nach Nordwestnord und bei Grundwasserniedrigständen von einer Fließrichtung nach Nordostnord auszugehen.
In den abgeteuften Kleinbohrungen wurde am 09.08.2012 Grundwasser in den Rheinsanden festgestellt. Die hangenden Auelehme waren zumeist erdfeucht. Nach dem Ziehen des Gestänges wurde das Grundwasser in den Sondierlöchern durch Abloten ermittelt. Dabei ergab sich der in der nachfolgenden Tabelle 47 dargestellten Grundwasserstand.
Tabelle 47: Grundwasserstand in den Kleinbohrungen
Aufschluss- punkt
Höhe Ansatzpunkt der Kleinbohrung
[mNN]
Grundwasserstand unter GOK
[m]
Grundwasserstand
[mNN]
SP2 115,52 4,30 111,22
In den übrigen Kleinbohrungen war das Bohrloch verstürzt, Grundwasserstandsmessungen waren hier nicht möglich. In den Kleinbohrungen SP3 und SP4 wurde ab Tiefen von ca. 9,0 m (entsprechend ca. 111,5 mNN) nasses Bohrgut festgestellt. Mit den Baggerschürfen wur- de kein Grundwasser aufgeschlossen. Ausweislich der in Tabelle 53 aufgeführten Befunde stellt sich der Grundwasserstand innerhalb der Schicht 3 (Rheinsand) ein. Zum Zeitpunkt der Geländearbeiten lag ein freier Grundwasserspiegel vor.
Auf Grundlage der langjährigen Messungen in der Grundwassermessstelle T103 ist – unter Beachtung eines Sicherheitszuschlags von 0,5 m – für die Untersuchungsfläche somit von einem indikativen Bemessungswasserstand von 112,4 mNN auszugehen. Bei Grundwas- serhochständen sind gespannte Grundwasserstände somit nicht auszuschließen.
Das in den nicht versiegelten Geländeoberflächen in den Auffüllungen versickernde Niederschlagswasser staut sich auf der Oberfläche des Auelehms und kann einen temporären Stauwasserhorizont bilden. In der Dammschüttung wurde stellenweise ein sehr feuchter Schluff ermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in niederschlagsreichen Monaten auf langaushaltenden Schlufflinsen schwebende Stauwasservorkommen ausbilden.
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Die Untersuchungsfläche befindet sich vollständig innerhalb der Zone III und IIIA des Was- serschutzgebietes Stadt Karlsruhe, Wasserwerk Durlacher Wald (LUBW-Nr.: 212015). Quellenschutzgebiete befinden sich nicht in der Umgebung der Untersuchungsfläche.
Die im Zuge der Geländearbeiten festgestellten Grundwasserstände entsprechend weitgehend den in [U26] dargelegten Befunden.
8.2.2 Befunde der Rammsondierungen
Bei der Bewertung der Schlagzahlen der schweren Rammsondierungen ist generell zu be- rücksichtigen, dass zur Freimessung des Ansatzpunktes bzgl. Kampfmittel vorab Schne- ckenbohrungen durchgeführt werden mussten. Hierdurch kann es zu einer Herabsetzung der Lagerungsdichte / Konsistenz infolge einer Entspannung des Bodens kommen. Dies ist bei der Bewertung der Befunde der Rammsondierungen zu berücksichtigen.
Die Auffüllungen auf dem niveaugleich zur Victor-Gollancz-Straße gelegenen Grundstücks- teil wiesen zumeist Schlagzahlen von 1 < N10 < 4 auf, die auf lockere Lagerungsverhältnis- se hindeuten. Die erhöhten Schlagzahlen in den obersten 3 dm der Auffüllungen (Schlag- zahlen von 5 < N10 < 7) sind vermutlich auf eine Verdichtung infolge des PKW-Verkehrs zurückzuführen.
Das rollige Dammschüttungsmaterial wies in den Rammsondierungen DPH3 und DPH4 Schlagzahlen von in Mittel 3 < N10 < 7 auf. In der Rammsondierung DPH 5 sind die Schlag- zahlen geringfügig niedriger und liegen im Mittel bei 2 < N10 < 5. Ausweislich der festge- stellten Schlagzahlen ist das rollige Material der Dammschüttung locker bis mitteldicht ge- lagert. Die erhöhten Schlagzahlen bei Rammsondierung DPH3 im Teufenbereich zwischen GOK und ca. 1,0 m u. GOK bzw. bei Rammsondierung DPH 5 im Teufenbereich zwischen ca. 0,5 und 0,9 m sind voraussichtlich auf eine Bodenverdichtung infolge des ehemaligen Schienenverkehrs zurückzuführen. Im Dammschüttungsmaterial auftretende Schlagzahlen von N10 > 10 sind voraussichtlich auf eingelagerte Steine und Blöcke zurückzuführen.
Das bindige Dammschüttungsmaterial wies im Mittel Schlagzahlen von 2 < N10 < 4 auf. Dies entspricht einer weichen Konsistenz.
Im Auesediment wurden zumeist Schlagzahlen von 1 < N10 < 7 festgestellt, die auf breiige bis steife Konsistenzen hindeuten.
In der Tiefenstufe des Rheinsandes wurden zumeist Schlagzahlen von 5 < N10 < 13 festge- stellt. Unter Berücksichtigung der überwiegenden Lagerung unterhalb des Grundwassers deuten diese Schlagzahlen auf eine mitteldichte bis dichte Lagerung hin. Oberhalb des Grundwasserspiegels treten insbesondere in der schwach kiesigen Ausbildung des Rhein- sandes Schlagzahlen von 2 < N10 < 4 auf. Diese Schlagzahlen deuten auf eine lockere La- gerung hin.
Da Korrelationen zwischen Schlagzahlen und Konsistenzen generell große Unsicherheiten haben, werden die Befunde der Rammsondierungen für die schluffige Ausbildung des
Gutachten Liegenschaftsrisiko (FRIDU) auf einer Untersuchungs- fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, (ALVF 7054-02- 002), Module Altlasten, Abfall/Boden, Baugrund, Kampfmittel
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Dammschüttungsmaterials bzw. die Tiefenstufe des Auesediments im Folgenden nur nachgeordnet berücksichtigt.
8.2.3 Bodenmechanische Laboruntersuchungen
Es wurden geotechnische Laborversuche an Bodenproben aus dem Dammschüttungsma- terial, den Auffüllungen, dem Auesediment, und dem Rheinsand durchgeführt.
Die Ergebnisse der mit diesem Untersuchungsschritt durchgeführten Laborversuche wer- den in den folgenden Tabellen 48 und 49 zusammengefasst. Die Laborberichte sind in An- lage 8.5 enthalten.
Tabelle 48: Ergebnisse der Korngrößenanalysen
Proben- Bezeichnung
Schichten- bezeichnung
Bodenart n. DIN 4022 / DIN EN
ISO 14688-1
Boden- gruppe
DIN 18196
Feinkorn- anteil
< 0,063 mm
Ungleich- förmigkeits
zahl
Krümmungs- zahl
[%] d60/d10 (d30) 2/(d10*d60)
BS3 / 0,2 – 1,1 + BS5 / 0,7 – 2,9 + BS6 / 0,6 – 2,9
Dammschüt- tung, rollig
A [G und S, x,u’,t’] / clsicoGr/Sa
GU / GT 11,57 --- ---
BS 6 / 1,4 – 1,8 Dammschüt- tung, bindig
A [T,s*,u] / sisa*Cl TL 58,6 --- ---
BS2 / 0 – 1,2 Auffüllung,
Typ 2
A [G und S,u’] / siGr/Sa
GU / GT
11,8 103,8 0,15
BS4 / 1,1 – 2,0 A [S,g,u’,t’] / clsigrSa
SU / ST 14,83 --- ---
SP3 / 7,4 – 8,0 Auelehm
S,u*,t* / clsiSa SU* / ST*
31,8 --- ---
SP4 / 7,6 – 8,2 T,s*,u / sisa*Cl TL 40,0 --- ---
SP2 / 4,0 – 6,0 Rheinsand S,g*,u‘ / sigr*Sa SU / ST 5,02 10,8 0,5
--- = nicht bestimmbar
Tabelle 49: Ergebnisse der Bestimmung von Zustandsg renzen und Wassergehalt
Proben- Bezeichnung
Schichten- bezeichnung
Wassergehalt, korrigiert
Fließgrenze wL
Konsistenzzahl Ic
Zustandsform
Boden- gruppe
DIN 18196
[%] [%]
BS6 / 1,4 – 1,8 Dammschüt- tung, bindig
21,6 27,44 0,684 weich TL
SP4 / 7,6 – 8,2 Auelehm 18,31 33,01 0,754 steif TL
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Für den Auelehm werden die Befunde der Bodenansprache vor Ort weitgehend bestätigt. Für die im Dammschüttungsmaterial enthaltene Schlufflinse werden die Ergebnisse der Bodenansprache vor Ort bestätigt.
8.2.4 Bodenklassifizierung
Die Benennung und Beschreibung der erbohrten Bodenschichten erfolgte nach Maßgabe der DIN 4022 / DIN EN ISO 14688-1 und DIN 18196 / DIN EN ISO 14688-2. Die festgestell- ten Bodengruppen in den gründungsrelevanten Bereichen und die wichtigsten bodenme- chanischen Eigenschaften sind in der nachfolgenden Tabelle 50 zusammengestellt.
Tabelle 50: Bodenklassifizierung
Schichtenbe- zeichnung
Teufe Schichten- unterkante
in mNN
Bodenart nach DIN 4022 / DIN EN ISO 14688-1
Boden- gruppe nach
DIN 18196
Frostemp- findlichkeits
klasse (*)
Konsistenz / Lagerungs-
dichte
Durch- lässigkeit
Dammschüt- tung, rollig
Min. ca. 113,0 mNN Max. ca. 113,7
mNN
A [G und S, x,u’,t’] /
clsicoGr/Sa GU / GT F 2
locker bis mitteldicht 6 x 10
-5
Dammschüt- tung, bindig
A [T,s*,u] / sisa*Cl
TL F 3 weich 1 x 10-7
Auffüllung, Typ 2
Min. ca. 112,9 mNN Max. ca. 115,0
mNN
A [G und S,u’] / siGr/Sa
GU / GT F 2 locker 1 x 10-5
A [S,g,u’,t’] / clsigrSa
SU / ST F 2 locker 1 x 10-5
Auelehm
Min. ca. 112,3 mNN Max. ca. 112,6
mNN
S,u*,t* / clsiSa bis
T,s*,u / sisa*Cl
SU* / ST* bis TL
F 3 weich bis steif
3 x 10-7 bis
2 x 10-8
Rheinsand
Schichtunterkante nicht erbohrt <
109,5 mNN S,g*,u‘ / sigr*Sa SU / ST F 2 locker bis
mitteldicht 1 x 10-4
(∗) gem. ZTVE-StB 09 F1 = nicht frostempfindlich F2 = gering bis mittel frostempfindlich F3 = sehr frostempfindlich
Die Durchlässigkeiten wurden gemäß Biallas bzw. Beyer ermittelt.
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8.2.5 Bodenmechanische Kennwerte
Entsprechend den Ergebnissen unserer Untersuchungen können in Verbindung mit den Angaben der DIN 1055 sowie der allgemeinen Erfahrung für die im Untergrund gründungs- relevanten Bodenschichten bei erdstatischen Berechnungen nachfolgende Bodenkennwer- te angesetzt werden (Tabelle 51).
Tabelle 51: Bodenmechanische Kennwerte
Schichtenbe- zeichnung / Bodengruppe
Teufe Schichten- unterkante
in mNN
Wichte Rei- bungs winkel
Kohäsion Steife- Modul
erd- feucht
unter Auf- trieb
cal c‘
cal cu
Es
cal γ [kN/m³]
cal γ’ [kN/m³]
cal ϕ [°] kN/ m²
kN/ m²
MN/m²
Dammschüt- tung, rollig /
GU/GT
Min. ca. 113,0 mNN
Max. ca. 113,7 mNN
18 – 20 10 – 12 30 – 32,5 - - 20 – 40
Dammschüt- tung, bindig / TL
20 10 27,5 0 0 2 – 4
Auffüllung, Typ 2 / GU/GT
bzw. SU/ST
Min. ca. 112,9 mNN
Max. ca. 115,0 mNN
18 – 20 10 – 12 30 – 32,5
- - 20
Auelehm / SU* / ST* bis TL
Min. ca. 112,5 mNN
Max. ca. 112,6 mNN
20 – 21,5
10 – 11,5
27,5 0 – 2
0 – 15
4 – 6
Rheinsand, lo- cker / SU/ST Schichtunter-
kante nicht erbohrt <
109,5 mNN
18 10 30 - - 20
Rheinsand, mit- teldicht / SU/ST
19 11 32,5 - - 40
Rheinsand, dicht / SU/ST
20 12 35 - - 60 - 80
Die oben angegebenen Bodenparameter basieren auf den vorliegenden Untersuchungser- gebnissen und auf Erfahrungswerten mit vergleichbaren Böden. Sie beziehen sich auf die erbohrten Bodenschichten im ungestörten Zustand und gelten für die angegebenen Konsis-
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tenzen und Lagerungsdichten. Durch Störungen, wie z.B. Auflockerungen können sich die angegebenen Parameter erheblich reduzieren.
8.2.6 Bodenklassen nach DIN 18300 / DIN 18301
Die im Untergrund erbohrten Bodenschichten können überwiegend den in der nachfolgen- den Tabelle aufgeführten Bodenklassen nach DIN 18300 bzw. DIN 18301 zugeordnet wer- den. Bodenklassen die in Klammern gesetzt sind wurden mit den bodenmechanischen La- borversuchen nicht nachgewiesen, können gemäß der Befunde im Gelände aber nicht ausgeschlossen werden.
Tabelle 52: Bodenklassen nach DIN 18300 bzw. DIN 18 301
Schichtenbe- zeichnung
Bodenklassen nach DIN 18300
Bodenklassen nach DIN 18301
Dammschüttung, rollig
3, (4, 5, 6) BN1, (BN2), (bei Stein-
/Blockeinlagerungen auch BS1 – BS4)
Dammschüttung, bindig
4, (5) BB2, (bei Stein-
/Blockeinlagerungen auch BS1 – BS4)
Auffüllung Typ 2 3, (4, 5, 6) BN1, (BN2), (bei Stein-
/Blockeinlagerungen auch BS1 – BS4)
Auelehm 4, (5) BB2, (BB3)
Rheinsand 3 BN1 (BN2)
Die in Tabelle 52 angegebenen Bodenklassen beschränken sich auf den Zustand der punktweise vorgenommenen Bodenaufschlüsse. Werden im Zuge der Bauausführung ab- weichende Verhältnisse festgestellt, sind die Bodenklassen durch einen Baugrundgutachter festlegen zu lassen.
8.3 Hinweise zur Standortoptimierung
Aufgrund der potentiellen Herabsetzung der Lagerungsdichte / Konsistenz infolge von vor- ab durchzuführenden Kampfmittelsondierungen empfehlen wir bei zukünftigen, auf das geplante Bauwerk abgestimmten, Aufschlüssen Drucksondierungen mit begleitender Frei- messung auf Kampfmittel durchzuführen.
Die angegebenen Kennwerte dienen einer ersten orientierenden Abschätzung der Bau- grundsituation im Baufeld. Zur konkreten Bauplanung sind in jedem Fall auf das zu erstel- lende Bauwerk abgestimmte Aufschlüsse durchzuführen.
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9 Kampfmittel
9.1 Früher durchgeführte Anfragen beim zuständigen Kampfmittelbeseiti- gungsdienst
Angaben darüber ob im Zuge der Untersuchungen des Chemischen Labor Dr. Vogt Anfra- gen beim KMBD Baden-Württemberg erfolgten, finden sich in den zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht. Das Untersuchungskonzept das in der Historischen Erkundung vorge- schlagen wird, beinhaltet die Untersuchung des Geländes auf Bombenblindgänger durch den KMDB. Im Zuge der OU wurden erschütterungsarme Schneckenbohrungen durchge- führt. Angaben darüber, ob eine begleitende Freimessung auf Kampfmittel ausgeführt wur- de bzw. ob der KMBD mit einer Untersuchung der Untersuchungsfläche bzgl. Kampfmittel beauftragt wurde, finden sich in den zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht.
In den zur Verfügung gestellten Unterlagen findet sich ein undatierter Antrag an den KMBD zur Kampfmittelüberprüfung des Flurstücks mit der Nummer 19917 in der Victor-Gollancz- Straße in Karlsruhe. In einem Lageplan (Datum: 07 / 2012) sind die Informationen des KMDB zu der EÜ über die Schwarzwaldstraße ausgewertet. Ein Teilbereich der Untersu- chungsfläche wird durch diese Auswertung des KMBD mit abgedeckt. Gemäß dem vorlie- genden Lageplan wurde der westliche Teilbereich der Untersuchungsfläche (Flurstück-Nr. 19917 / 4 sowie südlich daran angrenzende Bereiche der Fläche 19917) bombardiert. Hier muss mit Bombenblindgängern gerechnet werden. Im Bereich der EÜ über die Schwarz- waldstraße sind drei Einzelfunde sowie ein Bombentrichter nachgewiesen.
Eine Anfrage beim KMBD zur Untersuchungsfläche selbst wurde nicht durchgeführt. Ge- mäß Angaben des AG kann auf eine Anfrage verzichtet werden, da anzunehmen ist, dass für die gesamte Untersuchungsfläche ein Kampfmittelverdacht vorliegt.
9.2 Zusätzlich notwendige Anfragen bzw. Freigaben
Für Untersuchungsflächen auf denen der Verdacht einer Kampfmitteleinwirkung vorliegt, empfiehlt der KMBD, dass vor Beginn von Rammkernsondierungen bzw. Rammsondierun- gen durch eine zugelassene Fachfirma im unmittelbaren Nahbereich um den Bohransatz- punkt eine Schneckenbohrung niedergebracht wird. Die Rammkernsondierung / Ramm- sondierung soll erst nach erfolgtem Freimessen des Bohrloches der Schneckenbohrung erfolgen.
Im Zuge der FRIDU wurden Rammkernsondierungen mit einem händisch tragbaren Bohr- gerät in einem Durchmesser von 36 bis 80 mm ausgeführt. Die Rammsondierungen erfolg- ten mit einer auf einer Lafette montierten, motorgetriebenen schweren Rammsonde. An
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den jeweiligen Bohransatzpunkten war vorab eine erschütterungsarme Schneckenbohrung mit anschließender Freimessung ausgeführt worden.
Die im Verlauf der FRIDU ausgeführten Baggerschürfe wurden durch einen nach § 7, § 20 Sprengstoffgesetz geprüften Kampfmittelfeuerwerker begleitet und überwacht.
Im Zuge der FRIDU erfolgte gutachterlicherseits daher keine weitere Anfrage beim KMBD.
9.3 Zusätzlich notwendige Untersuchungen / Sondieru ngen zur Bohrpunkt- freigabe
An jedem Ansatzpunkt einer Kleinbohrung / Rammsondierung war im Zuge der FRIDU vor- ab eine erschütterungsarme Schneckenbohrung mit anschließender Freimessung durchge- führt worden.
Die im Verlauf der FRIDU ausgeführten Baggerschürfe wurden durch einen nach § 7, § 20 Sprengstoffgesetz geprüften Kampfmittelfeuerwerker begleitet und überwacht.
Durch die im Zuge der FRIDU erfolgten Kampfmitteluntersuchungen wurden im Untergrund Messwerte gemessen, die Permanentstörkörpern zugeordnet werden können. Die Freigabe der bearbeiteten Bereiche auf Kampfmittel wurde erteilt. In den Baggerschürfen wurden durch den Kampfmittelfeuerwerker keine Hinweise auf Kampfmittel festgestellt. Das dies- bezügliche Protokoll der beauftragten Fachfirma findet sich in Anlage 5.
9.4 Zusätzlich notwendige Untersuchungen / Sondieru ngen zur allgemeinen Freigabe
In der Regel sind für Untersuchungsflächen für die ein Blingängerverdacht besteht flächen- hafte Vor-Ort Überprüfungen erforderlich. Weitere Maßnahmen sind unter Berücksichti- gung der „Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg (KMBD) für die Vergabe von Entmunitionierungsarbeiten vom April 2006 durchzuführen. Zukünftige Tiefbauarbeiten im Bereich der Untersuchungsfläche sind gemäß Empfehlung des KMBD durch den KMBD selbst oder durch entsprechende Fachfirmen begleiten zu lassen. Die auf dem Gelände flächendeckend vorhandenen Auffüllungen weisen u.a. Me- tallreste auf. Die Ergebnisse der Freimessungen im Zuge der FRIDU weisen auf Perma- nentstörkörper im Untergrund hin. Flächenhafte Untersuchungen sind bedingt durch derar- tige Störkörper im Untergrund nach unserem Dafürhalten nicht anzuraten.
9.5 Kostenschätzung
Für die nachfolgende Kostenschätzung gehen wir davon aus, dass gemäß der allgemeinen Empfehlungen des KMBD Tiefbauarbeiten durch einen nach § 7, § 20 Sprengstoffgesetz geprüften Kampfmittelfeuerwerker begleitet und überwacht werden. In der nachfolgenden
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Tabelle 53 finden sich die abgeschätzten Kosten die aus einer Überwachung der Erdaus- hubarbeiten resultieren. Wir gehen dabei davon aus, dass der Ausbau des Gleisschotters nicht begleitet und überwacht werden muss.
Tabelle 53: Abgeschätzte Kosten aufgrund Kampfmitte l; Angaben netto
Untersuchungsfläche
Abtragungsmenge [t] 85.142
Arbeitsleistung Bagger 1000 t / Arbeitstag
Tagespauschale Feuerwerker incl. aller Nebenkosten [€]
550
Kosten [€] 46.828
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10 Zusammenfassende Ergebnisdarstellung
Der vorliegende Bericht dokumentiert die Untersuchungsergebnisse der Flächenrisikode- tailuntersuchung auf einer Fläche in 76137 Karlsruhe, Victor-Gollancz-Straße, Standort-Nr. 7054-02, Karlsruhe-Hauptbahnhof. Die Untersuchungen wurden von der SakostaCAU GmbH im August 2012 durchgeführt. Die Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen werden ebenfalls berücksichtigt und in die Bewertung mit einbezogen.
Die Ergebnisse stellen sich für das jeweils zu betrachtende Modul wie folgt dar:
Modul I (Boden/Altlasten):
Die auf dem Gelände festgestellten Auffüllungen lassen sich in zwei signifikant unterschied- liche Chargen (Dammschüttungsmaterial / Auffüllungen Parkplatz) unterteilen. Für das Dammschüttungsmaterial liegen ausweislich von im Jahr 1993 ausgeführten Untersuchun- gen teilweise Verunreinigungen mit MKW vor. Als Ursache sind Tropf- / Handhabungsver- luste von Mineralölprodukten anzunehmen. Die MKW- Verunreinigungen treten in den ober- flächennahen Tiefenstufen auf und sind vertikal eingegrenzt. Eluatuntersuchungen zeigen keine erhöhten Konzentrationen auf. Der zur Beurteilung herangezogene Prüfwert wird mit einer Probe über- und in den weiteren Proben unterschritten. Die Auffüllungen im Bereich des Parkplatzes weisen im Feststoff teilweise erhöhte Schadstoffgehalte an PAK und Benzo-a-pyren auf. Die Verunreinigungen wurden vertikal eingegrenzt. Der zur Beurteilung herangezogene Prüfwert für PAK wird mit zwei Proben über- und in den weiteren Proben unterschritten. Der zur Beurteilung herangezogene Prüfwert für Benzo-a-pyren wird mit drei Proben über- und in den weiteren Proben unterschritten. Eine signifikante Schadstoffvertei- lung lässt sich aus den Ergebnissen nicht ableiten. Für die Auffüllungen ist von einem weit- gehend homogenen Schadstoffinventar und einer weitgehend identischen Einbausituation auszugehen. Für den geogenen Boden wurden keine erhöhten Schadstoffgehalte ermittelt.
Auf der Untersuchungsfläche liegt voraussichtlich flächendeckend eine im Mittel 0,7 m mächtige Grundwasserschirmschicht aus einem schwach durchlässigen Auelehm vor. Es ist jedoch nicht völlig auszuschließen, dass im Bereich ehemaliger unterirdischer Einbauten (Lagertanks der ehem. OLEX-Tankstelle) diese Schirmschicht durchstossen wurde. In der Regel beträgt der Abstand zwischen UK der PAK- haltigen Auffüllungen und dem Grund- wasserstand rd. 0,5 m. Bei Grundwasserhöchstständen kann sich der Fuß der Auffüllungen unterhalb des Grundwasserspiegels befinden. Der Abstand zwischen der Unterkante des MKW- haltigen Dammschüttungsmaterials und dem höchsten anzunehmenden Grundwas- serstand beträgt ca. 7,5 m.
Die Bodenluftuntersuchungen auf BTEX und LCKW ergaben in keinem Aufschluss erhöhte Konzentrationen. Hinweise auf das Vorliegen von Lösungsvermittlern für PAK liegen nicht vor.
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Auf Grundlage der durchgeführten Gefährdungsabschätzung sind keine Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers beziehungsweise Maßnahmen zur Überprüfung des vorhande- nen Schadstoffpotentials oder Maßnahmen zur Überprüfung der Grundwasserqualität er- forderlich.
Aus den festgestellten Schadstoffbelastungen läßt sich bei der aktuellen Nutzung keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit gemäß BBodSchV ableiten. Gesonderte Maß- nahmen zum Arbeitsschutz bei den vorgesehenen Bauarbeiten lassen sich ebenfalls nicht ableiten.
Bei der zukünftig geplanten Umnutzung der Untersuchungsfläche ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass schadstoffbelastete Auffüllungen bei den geplanten Baumaßnahmen mittels Bodenaustausch vollständig entfernt werden.
Modul II (Boden / Abfall)
Die Ergebnisse von in der Vergangenheit durchgeführten Untersuchungen und den im Zu- ge der FRIDU durchgeführten Untersuchungen wurden ausgewertet. Der auf dem Bahn- damm anfallende Gleisschotter wurde separat bewertet. Der Boden wurde hinsichtlich Auf- füllungen und gewachsenen Boden getrennt.
Die gesamte Untersuchungsfläche wird mit einem unterkellerten Gebäude bebaut. Der auf einem Teil der Untersuchungsfläche vorhandene Bahndamm wird incl. des aufliegenden Bahnschotters bis unmittelbar an die südlichen und östlichen Grenzen vollständig rückge- baut. An der südlichen und der östlichen Grundstücksgrenze erfolgt die Sicherung der Baugrubenwände mit einem Verbau. Für den Gleisschotter wurde von einem vollständigen Ausbau mit anschließender Verbringung des Gesamtschotters ausgegangen. Für den Bo- den wurden fünf Varianten berücksichtigt. Die jeweils anfallenden Massen und die diesbe- züglichen Kosten wurden abgeschätzt und gegenübergestellt.
In der nachfolgenden Tabelle 54 sind die anfallenden Massen aufgeführt.
Tabelle 54: Anfallende Massen
Charge Anfallende Masse [t]
Zuordnungsklasse
Gleisschotter 1.600 Z1.1
Boden (Auffüllung und geogen)
66.565 Z0
3.175 Z1.1
803 Z1.2
11.422 Z2
3.175 > Z2
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Die für die Untersuchungsfläche abgeschätzten Grobkosten finden sich in der nachfolgend aufgeführten tabellarischen Betrachtung der Gesamtkosten (Tabelle 55).
Modul III (Baugrund)
Im Zuge der FRIDU erfolgte für das künftige Baufeld eine erste Abschätzung der Bau- grundgüte. Hierzu wurden die durchgeführten Aufschlüsse geotechnisch ausgewertet. Da- rüber hinaus wurden Rammsondierungen mit der schweren Rammsonde gemäß DIN EN ISO 22476-2 durchgeführt. An ausgewählten Bodenproben wurden im Labor bodenmecha- nische Versuche ausgeführt. Aus den gewonnenen Daten wurde ein erstes Baugrundmo- dell erstellt. Der Boden wurde klassifiziert, Bodenkennwerte abgeleitet und Angaben zu den zu erwartenden Bodenklassen erarbeitet.
Für das geplante Bauwerk (unterkellertes, mehrstöckiges Hotelgebäude) ist der anstehen- de Auelehm voraussichtlich nicht ausreichend tragfähig. Die Gründung muss voraussicht- lich auf den liegenden, dicht gelagerten, Rheinsanden erfolgen. Die hydrogeologische Situ- ation wurde recherchiert, als indikativer Bemessungswasserstand wird 112,4 mNN ange- geben.
Die relevanten Befunde sind in Kapitel 8 "Baugrund Modul III" aufgeführt. Die ermittelten Daten stehen in guter Übereinstimmung zu Ergebnissen die im Zuge einer Baugrundunter- suchung für die nahegelegene EÜ Schwarzwaldstraße festgestellt wurden.
Die mit diesem Schritt erarbeiteten Daten dienen einer ersten Abschätzung. Zur konkreten Bauplanung ist in jedem Fall vorab eine auf das geplante Bauwerk abgestimmte Baugrund- untersuchung durchzuführen. Aufgrund der Kampfmittelsituation empfehlen wir dabei Drucksondierungen mit begleitender Kampfmittelfreimessung anstelle von Rammsondie- rungen durchzuführen.
Sonstiges (Kampfmittel)
Für Teilbereiche der Untersuchungsfläche muss mit Bombenblindgängern gerechnet wer- den. Für die nahegelegene EÜ sowie die Gleisanlagen sind drei Einzelfunde sowie ein Bombentrichter sind nachgewiesen. Für die restlichen Bereiche der Untersuchungsfläche liegt ausweislich des vorliegenden Plans keine Blindgängergefahr vor. Die Angaben können jedoch nicht als Garantie einer Kampfmittelfreiheit gewertet werden.
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Flächenhafte Untersuchungen der Fläche sind bedingt durch Störkörper im Untergrund nicht anzuraten. Hierdurch ergeben sich bei zukünftigen Baumaßnahmen Folgekosten, da für Aushubarbeiten eine Begleitung durch Firmen mit Kampfmittelbefähigung anzuraten ist. Die dabei entstehenden Kosten wurden abgeschätzt und sind in der nachfolgend aufge- führten tabellarischen Betrachtung der Gesamtkosten aufgeführt.
Tabellarische Betrachtung der Gesamtkosten
Eine tabellarische Betrachtung der Gesamtkosten für die Untersuchungsfläche, aufge- schlüsselt in die anfallenden Materialien und Varianten findet sich in der nachfolgenden Tabelle 55.
Tabelle 55: Anfallende Kosten; Angaben netto
Kostenart Kosten [€]
Gesamtschotter
Variante 1 Entsorgungskosten
21.875
Variante 2 Entsorgungskosten bei Abzug der Sowieso-Kosten für Z0
9.075
Variante 3 Entsorgungskosten bei Abzug der Sowieso-Kosten für Z1.1 0
*)
Variante 4 Entsorgungskosten bei Abzug der Sowieso-Kosten für Z1.2 0
*)
Variante 5 Entsorgungskosten bei Abzug der Sowieso-Kosten für Z2 0
*)
Boden (Auffüllung und geogen)
Variante 1 Entsorgungskosten
1.304.200
Variante 2 Entsorgungskosten bei Abzug der Sowieso-Kosten für Z0
367.660
Variante 3 Entsorgungskosten bei Abzug der Sowieso-Kosten für Z1.1 172.210
*)
Variante 4 Entsorgungskosten bei Abzug der Sowieso-Kosten für Z1.2 95.210
*)
Variante 5 Entsorgungskosten bei Abzug der Sowieso-Kosten für Z2 22.225
*)
Kampfmittel
Zusätzliche Kosten infolge Kampfmittel 46.828
*) = Bei Annahme: Gutachterliche Leistungen und Analytik sind ab Ansatz der Variante 3 (Material der Zu- ordnungsklassen Z1.1 bis Z2 = „Sowieso-Kosten“) ebenfalls den „Sowieso-Kosten“ zuzurechnen.
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Die SakostaCAU GmbH ist gerne bereit, beim weiteren Vorgehen beratend zur Seite zu stehen und fachliche Entscheidungshilfen zu geben.
Das vorliegende Gutachten ist nur in seiner Gesamtheit gültig.
SakostaCAU GmbH
ppa. K. H. Maas i. A. F. Börschig Dipl.-Geol. Dipl.-Min.
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/victor-gollancz/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZnGpkPrSeohJM/g1200526_121213.pdf
Karlsruhe
Karlsruhe - 300 Jahre Migrationsgeschichte
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Pfinzgaumuseum Durlach
Karlsburg Durlach, Eingang B, Pfinztalstraße 9, Haltestelle Schlossplatz, 76227 Karlsruhe
Stadtarchiv Karlsruhe Markgrafenstraße 29, Haltestelle Kronenplatz, 76133 Karlsruhe
Ihre vhs Karlsruhe, Juni 2014
http://www.vhs-karlsruhe.de/
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/aktuelles/HF_sections/content/1333014774953/ZZlyoScDxkf3V1/Kostenlose%20F%C3%BChrungen%20u.%20Workshops%20Karlsruhe.pdf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Steinkreuzstraße 14“, Karlsruhe – Wolfartsweier
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Planverfasser: VbB VEP GERHARDT.stadtplaner.architekten Werkgemeinschaft Karlsruhe Weinbrennerstraße 13 Freie Architekten BDA 76135 Karlsruhe Kammerer & Stengel T. 0721 – 831030 Partnerschaft mbB F. 0721 – 8310399 Schubertstraße 2 mail@gsa‐karlsruhe.de 76185 Karlsruhe
T. 0721 – 84006 ‐ 0 F. 0721 – 84006 ‐ 66 info@wgk‐ka.de
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Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ...................... 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 5 2. Bestehende Planungen ........................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................. 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................... 6 3. Bestandsaufnahme ................................................................................ 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........... 6 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten ................................................................ 6 3.2.2 Bodenbeschaffenheit ............................................................................... 7 3.2.3 Artenschutz ............................................................................................ 7 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................... 9 3.4 Eigentumsverhältnisse ........................................................................... 10 3.5 Belastungen .......................................................................................... 10 4. Planungskonzept ................................................................................. 11 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung .................................................. 12 4.2 Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 12 4.3 Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 13 4.4 Bauweise .............................................................................................. 14 4.5 Abstandsflächen .................................................................................... 14 4.6 Erschließung ......................................................................................... 16 4.6.1 ÖPNV ................................................................................................... 16 4.6.2 Motorisierter Individualverkehr ............................................................... 16 4.6.3 Ruhender Verkehr ................................................................................. 16 4.6.4 Geh‐ und Radwege ................................................................................ 16 4.6.5 Feuerwehrzufahrt .................................................................................. 17 4.6.6 Ver‐ und Entsorgung .............................................................................. 17 4.7 Gestaltung ............................................................................................ 17 4.8 Grünordnung / Ersatz‐ und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ............. 18 4.8.1 Grünplanung, Pflanzungen ..................................................................... 18 4.8.2 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 19 4.8.3 Maßnahmen für den Artenschutz ........................................................... 20 4.9 Belastungen .......................................................................................... 26 4.9.1 Altlasten ............................................................................................... 26 4.9.2 Schall ................................................................................................... 27 4.9.3 Luftqualität ........................................................................................... 28 4.9.4 Energieeffizienz / Klimaschutz ................................................................ 28 4.9.5 Kampfmittel .......................................................................................... 29 5. Umweltbericht ..................................................................................... 29 6. Sozialverträglichkeit ............................................................................ 29 7. Statistik ............................................................................................... 29 7.1 Flächenbilanz ........................................................................................ 29
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7.2 Geplante Bebauung ............................................................................... 30 7.3 Bodenversiegelung ................................................................................ 30 8. Kosten ................................................................................................. 30 9. Durchführung ....................................................................................... 30 10. Übersicht der erstellten Gutachten ....................................................... 30 B. Hinweise (beigefügt) ............................................................................ 31 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................... 31 2. Entwässerung ....................................................................................... 31 3. Niederschlagswasser ............................................................................. 31 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 32 5. Baumschutz .......................................................................................... 32 6. Altlasten ............................................................................................... 32 7. Erdaushub / Auffüllungen ....................................................................... 32 8. Private Leitungen .................................................................................. 32 9. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 32 10. Erneuerbare Energien ............................................................................ 33 11. Dachbegrünung und Solaranlagen .......................................................... 33 12. Artenschutz .......................................................................................... 33 13. Wasserschutzgebiet ............................................................................... 34 14. Kriminalprävention ................................................................................ 34 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ........... 35 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ....................................................... 35 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 35 2. Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 35 3. Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 35 4. Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................. 36 5. Abstandsflächen .................................................................................... 36 6. Stellplätze und Garagen, Carports .......................................................... 36 7. Nebenanlagen ....................................................................................... 36 8. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ..................................... 36 8.1 Erhaltung von Bäumen ........................................................................... 36 8.2 Pflanzgebote für Einzelbäume ................................................................ 36 8.2.1 Zu pflanzende Bäume außerhalb der Tiefgarage ...................................... 37 8.2.2 Zu pflanzende Bäume auf der Tiefgarage ................................................ 37 8.2.3 Bedingte Festsetzung für die Pflanzgebote für Einzelbäume im Bereich der Freihaltetrasse der Stadtbahn ........................................................... 37 8.2.4 Artenverwendungsliste für Pflanzgebot Einzelbaum ................................ 37 8.3 Dachbegrünung ..................................................................................... 38 8.4 Begrünung der Tiefgaragen .................................................................... 39 8.5 Pflanzung von Schnitthecken ................................................................. 39 9. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ....................................... 39 9.1 Ersatzpflanzungen von Gehölzen ............................................................ 39
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9.2 CEF‐Maßnahmen .................................................................................. 40 9.3 Weitere Artenschutzmaßnahmen (keine CEF‐Maßnahmen) ..................... 41 9.3.1 Nistmöglichkeiten ................................................................................. 41 9.3.2 Beleuchtung .......................................................................................... 41 10. Geh‐ und Leitungsrechte ........................................................................ 41 11. Schallschutz .......................................................................................... 41 11.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen ............................................................. 41 11.2 Passive Schallschutzmaßnahmen ........................................................... 42 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 43 1 Dächer .................................................................................................. 43 2. Werbeanlagen und Automaten ............................................................... 43 3. Einfriedigungen, Stützmauern ................................................................ 44 4. Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen ............................................. 44 5. Abfallbehälterstandplätze ...................................................................... 44 6. Außenantennen .................................................................................... 44 7. Niederspannungsfreileitungen ............................................................... 44 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 45 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ...................................... 46 Unterschriften ................................................................................................ 48 Anlage zur Begründung ‐ Vorhaben‐ und Erschließungsplan ............................ 49
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A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt)
1. Aufgabe und Notwendigkeit
Der Vorhabenträger „SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH“ plant im Karls‐ ruher Stadtteil Wolfartsweier auf einem ca. 0,82 ha großen, heute gewerblich ge‐ nutzten Areal am nordwestlichen Ortsrand an der Ecke Ringstraße / Steinkreuz‐ straße eine Wohnbebauung mit einer Pflege‐Wohngemeinschaft und Praxisräu‐ men sowie Kindertagesstätte. Die Planung ist aus einer Mehrfachbeauftragung hervorgegangen und wurde bereits vom Ortschaftsrat und vom Planungsaus‐ schuss befürwortet.
Das Vorhaben ist nach den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungs‐ plans nicht genehmigungsfähig. Das für die Umsetzung des Vorhabens erforderli‐ che Planungsrecht soll über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau‐ ungsplans gem. § 12 BauGB (Ziffer 2) hergestellt werden.
2. Bestehende Planungen
2.1 Vorbereitende Bauleitplanung
Abb.1: Ausschnitt Flächennutzungsplan
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Das Planungsgebiet ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan des Nach‐ barschaftsverbandes Karlsruhe (FNP NVK) als „Gewerbliche Baufläche“ darge‐ stellt. Die geplante Wohnnutzung ist nicht aus dem Flächennutzungsplan entwi‐ ckelt. Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung geändert werden.
Aufgrund der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger nach § 4 BauGB (Anmerkung: Verfahren im Rahmen der Flächennutzungs‐ planung) im Frühjahr 2018 besteht die Möglichkeit, dass die im FNP 2010, 5. Aktu‐ alisierung als "geplante Gewerbliche Baufläche" dargestellte Fläche "Hörgel", die nordöstlich an das Plangebiet angrenzt, doch in den FNP 2030 übernommen wird. Entgegen ursprünglicher Planungen soll die Erschließung der Fläche dann aber von Norden erfolgen und nicht über die Steinkreuzstraße 14.
2.2 Verbindliche Bauleitplanung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan (Straßen‐ und Baulinienplan) Nr. 392 „Wingertäcker“ vom 10.09.1970 setzt für das Plangebiet ein Allgemeines Wohn‐ gebiet fest. Aufgrund der im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen ist die Umsetzung des geplanten Vorhabens nicht möglich.
3. Bestandsaufnahme
3.1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nummer 20305, 20306, 20308/1 sowie Teile des Straßenflurstücks 21972 und hat eine Größe von insge‐ samt ca. 0,82 ha.
Das Grundstück wird im Süd‐Osten durch die Steinkreuzstraße, im Süd‐Westen durch die Ringstraße mit anschließender Wohnbebauung, im Nord‐Westen durch ein privates Grundstück mit Wohnbebauung und im Nord‐Osten durch die Wen‐ deschleife der S‐Bahn begrenzt.
Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der im zeichnerischen Teil festgesetzte Geltungsbereich.
3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz
3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten
Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortseingang des Stadtteils Karlsruhe‐ Wolfartsweier in prägnanter Ortsrandlage. Durch seine Lage an der S‐Bahn‐Halte‐ stelle verfügt es über eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung.
Neben der gegenwärtig als Gewerbefläche genutzten und überwiegend versiegel‐ ten Grundstücksfläche befindet sich im nördlichen Bereich des Plangebiets ein Pappel‐Baumbestand. Aus Gründen des Verkehrsschutzes kann die Pappelgruppe auf Dauer nicht erhalten bleiben, da eine ausreichende Standsicherheit der Bäume nicht gewährleistet ist. Das zuständige städtische Amt hatte daher schon eine Fäll‐ genehmigung erteilt, deren Wirksamkeit aktuell ausgesetzt ist. Eine gutachterliche Untersuchung der Pappeln hat ergeben, dass vorab die Fällung von zwei dringli‐
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chen Gefahrenbäumen und Kronenrücknahmen an den Nachbarbäumen aus Grün‐ den der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Der übrige Pappelbestand,aus dem die zwei Gefahrenpappeln entnommen wurden,bleibt nach den Sicherungsmaßnah‐ men vorerst erhalten bis zum Herbst. Das Gelände fällt vom Süden (Steinkreuz‐ straße) nach Norden (Flurstück 21971/2) von ca. 130 m über NHN auf ca. 121 m über NHN um ca. 9 m ab.
Das Plangebiet liegt im Bereich des Wasserschutzgebietes Durlacher Wald Zone lll B.
Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei rd. 116,00 m über NHN. (T511 Talwiesenstr. Spielplatz). Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über einen längeren Zeitraum der bisher ermittelte max. Grundwasserstand überschritten werden kann.
3.2.2 Bodenbeschaffenheit
Im zum Vorhaben erstellten Baugrundgutachten (Siehe Ziffer 10 der Begründung) werden zur geologischen Situation im Plangebiet folgende Aussagen getroffen:
Am östlichen Rheintalgrabenbruch grenzt eine tektonische Hochscholle aus Bunt‐ sandstein an das mit Kies gefüllte Becken des Rheintalgrabens, der sich von Basel bis Frankfurt erstreckt. Im Bereich der Untersuchungsfläche lagert Hangschutt und Geschiebe aus roten Buntsandsteingeröllen, der noch von Lößlehm überlagert wird. Löß wurde während der Eiszeit dünenartig aus den unbewaldeten Schotter‐ fluren des Rheingrabens ausgeblasen und an den Hängen wieder abgelagert.
Die Kiesfüllung der Oberrheinebene lag früher noch bis zu 6 m über der jetzigen Talaue, sodass in der unteren Hanglage auch noch alte Terrassenreste aus alpinen Kiesen vorhanden sind. Während der schluffige Löß nach der Eiszeit zu wenig trag‐ fähigem Lößlehm durchgewittert ist, bilden die ab 1,5 m Tiefe durchgehend vor‐ handenen Geröllschichten aus hartem Buntsandstein oder Kiesen der Hochter‐ rasse einen gut tragfähigen Baugrund.
Im Übrigen wird auf die Inhalte des Baugrundgutachtens verwiesen.
Der nördliche Teil des Grundstückes liegt in der Kinzig‐Murg‐Rinne. Aufgrund der Nähe zur tektonisch entstandenen Grabenbruchkante des Oberrheingrabens ist mit unterirdischem Schichtwasser zu rechnen.
3.2.3 Artenschutz
Das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten im Plangebiet wurde im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages vom Büro arguplan aus Karls‐ ruhe untersucht. Die Ergebnisse werden gegliedert nach den betroffenen Arten nachfolgend zusammenfassend dargestellt. Die Bewertung der Bestandsauf‐ nahme und die Darstellung des daraus abgeleiteten Maßnahmenkonzepts erfolgt unter Ziffer 4.8.3 der Begründung.
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Bestandsaufnahme im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
Vögel
Im Rahmen der Vogelkartierung wurden insgesamt 23 Vogelarten im Vorhabenbe‐ reich festgestellt. Bei acht Arten handelt es sich um Brutvögel (Arten mit Brutnach‐ weis oder Brutverdacht). Wertgebende bzw. gefährdete Arten befinden sich nicht darunter. Die nachgewiesenen Brutvogelarten stellen vor allem Gehölzbewohner dar. Gebäudebrüter (z.B. Haussperling, Hausrotschwanz) nutzen das Areal nur als Nahrungshabitat.
Fledermäuse
Im Rahmen der sechs Detektorbegehungen wurden im Untersuchungsgebiet Flug‐ aktivitäten von Zwergfledermäusen festgestellt. Es besteht der Verdacht, dass die Gebäude und der Pappelbestand zeitweise als Einzelquartiere genutzt werden. Al‐ lerdings ergab die Habitatpotenzialanalyse ein sehr geringes Angebot an fleder‐ mausrelevanten Strukturen im Vorhabenbereich. Im Fachbeitrag wird festgestellt, dass es keine Hinweise auf ein Wochenstubenquartier (Fortpflanzungsstätte) im Gebäudekomplex und im Baumbestand gibt. Beide Strukturen können jedoch als sporadisch genutzte Tagesquartiere (Ruhestätten) einzelner Zwergfledermausin‐ dividuen dienen. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Biotopausstattung wird mit einem Vorkommen weiterer europarechtlich geschützter Arten im Vorhaben‐ bereich nicht gerechnet.
Totholzkäfer
Das Vorkommen von Totholzkäfern (Heldbock, Juchtenkäfer und Scharlachkäfer) im Plangebiet wurde geprüft.
Die Entwicklung des Heldbocks erfolgt ausschließlich in Stiel‐ und Trauben‐Eichen, besonders in latent geschädigten lebenden Bäumen in sonnenexponierter Lage. Da innerhalb des Eingriffsbereichs keine Eichen vorhanden sind, kann ein Vorkom‐ men ausgeschlossen werden.
Der Juchtenkäfer besiedelt alte anbrüchige Laubbäume in Parks, Alleen, historisch genutzte Waldformen (Hudewälder) und alte Eichen‐ und Buchenwälder mit Stör‐ stellen. Die Larvenentwicklung erfolgt im Mulmkörper von Stammhöhlungen und Spalten alter Laubbäume (ebd.). Das Mindestvolumen eines zur Fortpflanzung in Frage kommenden Mulmkörpers beträgt einige Liter (ebd.). Aufgrund des noch all‐ gemein guten Vitalitätszustands der Pappel‐Bäume ist im Vorhabenbereich nicht mit größeren Mulmhöhlen zu rechnen.
Der Scharlachkäfer lebt unter morschen, feuchten Rinden stehender und liegender Laubbäume, v.a. an Pappeln und Weiden. Die aktuellen Fundorte in Baden‐Würt‐ temberg liegen in der Oberrheinebene bei Rastatt und Karlsruhe. Bei der Erfassung des Scharlachkäfers an den liegenden Pappel‐Totholzstämmen im Vorhabenbe‐ reich wurden keine Larven festgestellt. Aufgrund der sich ablösbaren Rinde weist das Totholz zwar potenziell geeignete Besiedlungsstrukturen auf, aufgrund der starken Beschattung ist jedoch kein optimaler Larvallebensraum gegeben.
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Sonstige Arten
Vor dem Hintergrund der vorliegenden Biotopausstattung wird mit einem Vor‐ kommen weiterer europarechtlich geschützter Arten im Vorhabensbereich nicht gerechnet. Zum Beispiel ist die Fläche für Amphibien aufgrund des Fehlens von Ge‐ wässern nicht geeignet. Auch für Reptilien (v.a. Zauneidechse) sind keine geeigne‐ ten Habitate vorhanden.
Hinweise zu weiteren relevanten Arten im Rahmen des Verfahrens
Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden von den Natur‐ schutzverbänden Hinweise zu Art und Umfang möglicher Vorkommen arten‐ schutzrechtlich relevanten Arten im Plangebiet abgegeben, denen das Büro Argu‐ plan mit fachlicher Unterstützung des Fachamtes für Umwelt und Arbeitsschutz nachgegangen ist Außerdem wurden weitere Begehungen unter Einsatz eines Baumkletteres im Gebiet und den Bestandsgebäuden durchgeführt. Die Beurtei‐ lung der Beobachtungsergebnisse und ihre Berücksichtigung im Rahmen des Maß‐ nahmenkonzepts wird unter Ziffer 4.8.3 dargestellt:
Vögel
Bei den Vogelarten wurden von den Naturschutzverbänden zusätzlich als wertge‐ bende Brutvogelarten der Star (RL‐D 3), die Klappergrasmücke (RL‐BW V) und der streng geschützte Grünspecht festgestellt. Mit der Heckenbraunelle und der Nach‐ tigall wurden zwei weitere Brutvogelarten festgestellt, bei denen es sich jedoch um ungefährdete Arten handelt. Bei einer weiteren Begehung im Dezember 2018 wur‐ den Spechtlöcher im Plangebiet entdeckt.
Fledermäuse
Die Naturschutzverbände übermittelten Informationen über Beobachtungen bzw. Anregungen für die Fledermausarten Zwergfledermaus, Graues Langohr, Breitflü‐ gelfledermaus und Kleiner Abendsegler.
Sonstige Arten
Als weitere Art wurde seitens der Naturschutzverbände im Plangebiet ein Vorkom‐ men der Haselmaus vermutet. Bei einer Begehung im Dezember wurde ein Vor‐ kommen von Eichhörnchen im Plangebiet festgestellt.
3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung
Der im südlichen Bereich des Plangebiets konzentrierte Gebäudebestand setzt sich aus diversen Gewerbegebäuden wie einer Fabrikationshalle, Lagerflächen, einer Ausstellungshalle und Büroräumen zusammen. Außerdem befindet sich eine Trafostation im Planungsgebiet. Die Erschließung des Planungsgebietes er‐ folgt über die Ringstraße.
Im nördlichen Teil des Plangebietes befindet sich der Anschluss an das Wander‐ wegsystem Odenwald‐Vogesen, der im Rahmen der Planung fortgeführt werden soll.
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3.4 Eigentumsverhältnisse
Das Straßengrundstück im Nordwesten des Plangebiets befindet sich im Eigen‐ tum der Stadt Karlsruhe. Der Vorhabenträger hat mit dem Eigentümer der Flä‐ chen des Plangebietes (Flurstücke: 20305, 20306, 20308/1 sowie Teile des Stra‐ ßenflurstücks 21972) einen Kaufvertrag abgeschlossen. Die Übertragung des Ei‐ gentums auf den Vorhabenträger wird nach Abschluss der öffentlichen Auslegung vollzogen.
3.5 Belastungen
Altlasten
Das Grundstück ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung „AS Maschinenfabrik Thielicke“ und der Objekt‐Nummer 04893 im Bodenschutz‐ und Altlastenkataster erfasst.
Auf dem Gelände war zwischen 1953 und 2006 die Maschinenfabrik Thielicke & Co aktiv. Von 2009 bis 2011 wurde ein Handel mit Kfz‐Teilen betrieben.
Aus der Historischen Untersuchung geht hervor, dass in verschiedenen Bereichen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, sodass ein Eintrag von Schadstoffen in den Untergrund oder das Grundwasser aus fachtechnischer Sicht nicht ausgeschlossen werden kann.
Verdachtsbereiche sind unter anderem die unterirdischen Heizöltanks, der Be‐ reich der Spänelagerung oder die Werk‐ und Montagehalle, in der vermutlich mit Lösemitteln umgegangen wurde.
Aus fachtechnischer Sicht sind auf dem Gelände weitere bodenschutzrechtliche Untersuchungen für den Wirkungspfad Boden‐Grundwasser erforderlich. Unter‐ suchungen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden‐Mensch können in Abhängig‐ keit der Detailplanung erforderlich werden.
Die weiteren und abschließenden Bodenuntersuchungen können vollständig erst nach Abriss der Bestandsgebäude durchgeführt werden. Aufgrund der vorliegen‐ den Untersuchungen gibt es keine Anhaltspunkte für Gefährdungen, die sich als absolutes Planungshindernis erweisen, weil sie auf Ebene des Planvollzugs die Be‐ bauung ausschließen.
Immissionen
Zu berücksichtigen waren die Einwirkungen des Straßenbahn‐ und des Straßen‐ verkehrslärms auf das Plangebiet, insbesondere durch die nördlich verlaufende B3 und die südlich gelegene Autobahn A8.
Außerdem wurden die Auswirkungen der Planung auf die umgebende Wohnbe‐ bauung untersucht. Dabei waren insbesondere die geplanten Tiefgaragenzufahr‐ ten zu berücksichtigen.
Weiterhin waren die in dem Plangebiet vorgesehene Kindertagesstätte sowie der daran angrenzende Kinderspielplatz in die Überlegung mit einzubeziehen. Dabei war nicht der durch den Betrieb entstehende Kinderlärm, sondern der durch even‐ tuelle Freizeitaktivitäten von Jugendlichen entstehende Lärm, wie z. B. auf Bolz‐ plätzen oder Skateranlagen, schalltechnisch zu bewerten.
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Zur Bewertung der schalltechnischen Belange wurde ein Fachgutachten erstellt.
Kampfmittel
Im Rahmen der Planung war auch eine mögliche Belastung des Plangebiets durch Kampfmittel zu prüfen. Aus diesem Anlass wurde von der Firma UXO PRO CON‐ SULT eine Luftbildauswertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittel‐ belastung erstellt.
4. Planungskonzept
Vor dem Hintergrund eines steigenden Bedarfs an Wohnungen für Senioren aber auch anderer Bevölkerungsgruppen plant die SÜBA Bauen & Wohnen Karlsruhe GmbH die Errichtung von sieben Wohnhäusern und einer Kindertagesstätte. Ne‐ ben den Wohnungen mit unterschiedlichen Zuschnitten sind im Bereich des Erd‐ geschosses eine Pflegewohngemeinschaft und eine Arztpraxis vorgesehen. Die Planung basiert auf dem Entwurf der Werkgemeinschaft Karlsruhe Freie Architek‐ ten BDA.
Die Bebauung gliedert sich in drei Teilbereiche, die in ihrer Höhenentwicklung ge‐ staffelt sind. An der Steinkreuzstraße befindet sich der fußläufige Hauptzugang zur ersten Baugruppe sowie in das Planungsgebiet an sich. Über eine großzügige Platzsituation wird der Ortseingang von Wolfartsweier auch für Fußgänger neu gestaltet.
In der ersten Baugruppe an der Steinkreuzstraße befindet sich die Pflegewohnge‐ meinschaft mit 12 Plätzen im Erdgeschoss zweier im Erdgeschoss verbundener Baukörper (A2 und A3 gemäß Bezeichnung im VEP). Eine Arztpraxis ist im Erdge‐ schoss des dritten, an der Ringstraße gelegenen Riegelgebäudes (A1 gemäß Be‐ zeichnung im VEP) untergebracht. Alle Gebäude werden vom geschützten Innen‐ hof aus erschlossen.
Die zweite Baugruppe wird aus vier 2‐spännigen Punkthäusern gebildet, die sich in lockerer Anordnung ebenfalls um einen geschützten Aufenthalts‐ und Erschlie‐ ßungshof gruppieren. Zwischen den beiden Gruppen befindet sich die 2‐geschos‐ sige Kindertagesstätte. Diese ist aufgrund ihrer Kubatur bzw. Geschossigkeit als Sondernutzung ablesbar. Die wechselnde Geschossigkeit innerhalb des Vorha‐ bens trägt zur Maßstäblichkeit der Bebauung bei und somit zur verträglichen In‐ tegration in die umliegende Bebauung.
Insgesamt ist die Errichtung von 61 Wohnungen geplant, die über 1,5 bis 4 Zim‐ mer verfügen.
Die Ausrichtung der geplanten Baukörper orientiert sich am Verlauf der Ring‐ straße und formt den Ortsrand des Stadtteils an dieser Stelle neu. Die kubischen Gebäude mit begrüntem Flachdach fügen sich in ihrer Höhenentwicklung in die bestehende Bebauung ein. Die Nachbarbebauung staffelt sich vom Hochpunkt an der Steinkreuzstraße mit 4 Geschossen zum Tiefpunkt am nordwestlichen Grund‐ stücksrand mit 1 Geschoss ab. Am Ortseingang wurden dementsprechend die bei‐ den Riegelgebäude als Hochpunkte der Bebauung ausgebildet. Der Höhenent‐
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wicklung der Umgebungsbebauung folgend staffeln sich die Gebäude von 4 Voll‐ geschossen plus Staffelgeschoss im Süd‐Osten auf 3 Vollgeschosse bzw. 2 Vollge‐ schosse plus Staffelgeschoss entlang der nördlichen Gebietsgrenze ab.
Die private Parkierung erfolgt in zwei Tiefgaragen, die über die Ringstraße er‐ schlossen werden. Die Parkplätze für die Kindertagesstätte und die Arztpraxis werden ebenfalls von der Ringstraße angedient. Die erforderlichen Fahrradstell‐ plätze sind teilweise ebenerdig, teilweise im Bereich der Tiefgaragen unterge‐ bracht.
Der Spielplatz des Quartiers liegt zentral im Plangebiet und wird durch Hecken‐ und Baumpflanzungen zum Außenbereich abgegrenzt. Der daran angrenzende Freibereich der Kindertagesstätte befindet sich teilweise auf der Tiefgarage und überwindet den Höhenunterschied durch Sitzstufen. Die nicht überbauten Flä‐ chen der Tiefgaragen sind begrünt und unter Berücksichtigung der entsprechen‐ den Überdeckung mit Einzelpflanzungen ergänzt. Ein Wegenetz verbindet die verschiedenen Außenbereiche und führt im Süden auf den öffentlichen Quartiers‐ platz, der durch seine Gestaltung zum Verweilen einlädt und an die vorhandene Bushaltestelle anknüpft.
Die gem. § 35 Abs. 1 LBauO BW notwendigen barrierefreien Wohnungen, berück‐ sichtigen die von der LBO gestellten Anforderungen an die Barrierefreiheit. Die geplanten Wohngebäude sind über den angelegten öffentlichen Gehweg entlang der Ringstraße barrierefrei erreichbar.
Das Grünkonzept sieht, neben den zwei zu erhaltenden Bäumen im nördlichen Plangebiet, eine straßenbegleitende Begrünung entlang der Ringstraße sowie die Fortführung der Baumreihe entlang der Steinkreuzstraße vor. Im Gebiet sind ver‐ einzelt Baumstandorte vorgesehen, die sich in Richtung des östlichen Gebietsran‐ des verdichten.
4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung
In Anwendung von § 9 Abs. 2 i.V.m. § 12 Abs. 3a BauGB sind im Geltungsbereich nur solche Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchfüh‐ rungsvertrag unter Bezug auf den zugehörigen Vorhaben‐ und Erschließungsplan (VEP) verpflichtet hat. Die gemäß § 12 Abs. 3a BauGB zulässige Änderung eines Durchführungsvertrags ist nur im Einvernehmen zwischen Vorhabenträger und Stadt Karlsruhe möglich. Sollten sich Änderungen einvernehmlich als sinnvoll er‐ weisen, muss nicht der Bebauungsplan durch ein entsprechendes Verfahren geän‐ dert werden, sondern es genügt eine Änderung des Durchführungsvertrages, so‐ fern diese sich innerhalb des durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ge‐ zogenen Rahmens bewegt.
4.2 Art der baulichen Nutzung
Hauptziel des Vorhabens ist die Schaffung von neuem, innerstädtischen Wohn‐ raum, ergänzt durch eine Kindertagesstätte, eine Arztpraxis und ggf. eine Praxis für Physiotherapie. Zur Umsetzung der Planungsziele wird im Plangebiet ein All‐ gemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
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In Anwendung von § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass Tankstellen und Gar‐ tenbaubetriebe unzulässig sind. Gartenbaubetriebe stehen aufgrund ihrer Flä‐ chenintensität dem Ziel der Schaffung von neuem Wohnraum entgegen, durch Tankstellen werden aufgrund des Verkehrsaufkommens Konflikte mit der geplan‐ ten Wohnnutzung befürchtet.
Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für die Verwaltung können in untergeordnetem Umfang zur Wohn‐ nutzung eine sinnvolle oder verträgliche Ergänzung darstellen und können des‐ halb gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden, soweit sie räumlich untergeordnet sind und keine verkehrlichen oder schalltechnischen Be‐ lange entgegenstehen.
Unter Berücksichtigung der an drei Seiten des Plangebiets anschließenden Wohn‐ bauflächen gewährleisten die Festsetzungen insgesamt die Umsetzung des ge‐ planten Vorhabens und eine homogene Entwicklung der bestehenden Wohnsied‐ lung.
4.3 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Grundflächenzahl (GRZ) und die Wandhöhe. Festgesetzt wird der Maximalwert.
Wandhöhen
Die festgesetzten Wandhöhen ermöglichen eine zwei‐ bis viergeschossige Bebau‐ ung inklusive Staffelgeschoss und orientiert sich damit an der Höhenentwicklung der bestehenden Bebauung auf der Südwestseite der Ringstraße. Insofern fügt sich die geplante Bebauung in ihrer Höhe in das städtebauliche Umfeld ein. Die Bezugshöhen sind im zeichnerischen Teil als absolute Höhe über Höhennormal‐ null festgesetzt.
Grundflächenzahl
Die festgesetzte maximale Grundflächenzahl entspricht mit 0,4 der gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO festgelegten Obergrenze für Allgemeine Wohngebiete.
Nach BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 be‐ zeichneten Anlagen um maximal 50% überschritten werden, also maximal bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6. Dieser Wert ist jedoch zur Umsetzung des wohn‐ und betriebstechnisch erforderlichen Umfangs an Parkierungsflächen und Tiefga‐ ragen nicht ausreichend.
Deshalb ist es notwendig, dass abweichend von der Regelung in §19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,75 zugelassen wird. Bei dem Vorhaben geht es um die Nachnutzung eines Gewerbe‐ standorts und um die Schaffung von neuem Wohnraum in Kombination mit Anla‐ gen für soziale und gesundheitliche Zwecke auf einem städtebaulich integrierten Standort.
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Das Vorhaben stellt einen wertvollen Beitrag für die Schaffung von dringend be‐ nötigten innerstädtischen Wohnraum dar und trägt als Maßnahme der Innenent‐ wicklung aus dem im Baugesetzbuch formulierten Anspruch für einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung.
Bei einer Überschreitung der zulässigen Grundfläche ist zu prüfen, ob die Über‐ schreitung der Schaffung von gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse entgegen‐ steht und im welchen Umfang ein Ausgleich für die Beeinträchtigungen geschaf‐ fen werden muss.
Die Überschreitung wird nicht durch die Gebäude selbst bzw. eine erhöhte städte‐ baulichen Dichte verursacht, die Obergrenze der BauNVO für Allgemeine Wohn‐ gebiete wird eingehalten. Somit kann auch angesichts der gewählten Gebäude‐ stellung davon ausgegangen werden, dass eine ausreichende Besonnung und Be‐ lüftung der geplanten Gebäude und der bestehenden Gebäude in der Umgebung gegeben ist.
Die Überschreitung der zulässigen Grundfläche resultiert vielmehr aus dem er‐ höhten Versiegelungsgrad und dem damit verbundenen Rückgang des Grün‐ und Baumbestandes. Um diesen negativen Folgen der Flächenversiegelung entgegen‐ zuwirken, wird eine ausreichende Erdüberdeckung und Begrünung für die Tiefga‐ ragen, die Begrünung der Dachflächen der Gebäude und weitere Pflanzgebote an den Gebietsrändern festgesetzt. Die Dachbegrünung dient ebenfalls der besseren Rückhaltung des Regenwassers und wirkt sich insgesamt positiv auf das Stadt‐ klima aus.
Durch die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen wird Park‐ platzlärm für die geplante Bebauung und den umliegenden Bestand minimiert und somit negative Auswirkungen auf die Wohnqualität vermieden.
Insofern wird es insgesamt städtebaulich für vertretbar gehalten, eine Überschrei‐ tung der zulässigen Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeich‐ neten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,75 zuzulassen.
Geschossflächenzahl
Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,17 erfor‐ derlich. Die GFZ bewegt sich damit in dem von der in § 17 der BauNVO für Allge‐ meine Wohngebiete vorgesehenen Rahmen.
4.4 Bauweise
Die festgesetzte offene Bauweise sichert durch die damit einhergehende Be‐ schränkung der Länge der Baukörper, dass sich die geplanten Gebäude maßstäb‐ lich in ihre bauliche Umgebung einfügen.
4.5 Abstandsflächen
In der südlichen Baugruppe werden die erforderlichen Abstandsflächen zwischen zwei der geplanten Gebäude in einem Teilbereich der Fassade nicht eingehalten, um eine bessere Abgrenzung des halböffentlichen Innenhofbereichs vom im Süd‐ westen des Planungsgebiets gelegenen öffentlichen Platzraum zu erreichen. Da
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dadurch jedoch gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt wer‐ den, erscheint die Unterschreitung der Abstandsflächen in diesem beschränkten Umfang vertretbar. Aus diesem Grund wird festgesetzt, dass in diesem Bereich (Bereich „A1“ gemäß zeichnerischem Teil) die Abstandsflächen auf eine Tiefe von 2,5 m reduziert werden dürfen. Die Belange des Brandschutzes bleiben von der Festsetzung unberührt.
Auch für den Bereich zwischen dem geplanten Kindergarten und dem südlich an‐ grenzenden Wohngebäude wird eine Regelung für eine Reduzierung der Ab‐ standsflächen getroffen. Danach dürfen in dem im zeichnerischen Teil mit „A2“ festgesetzten Bereich die nach Bauordnungsrecht erforderlichen Abstandsflä‐ chen auf 0,125 der Wandhöhe reduziert werden. Eine Mindesttiefe von 2,5 m muss eingehalten werden. Vordächer bis zu einer Tiefe von 2,5 m dürfen auch ohne Einhaltung von Abstandsflächen errichtet werden. Die Vermeidung dieser Regelung durch eine Verschiebung der Baukörper ist nicht möglich, da es sonst an anderer Stelle zu einer Überlappung der Abstandsflächen kommen würde. Eine Reduzierung der Geschosshöhen wurde ebenfalls geprüft, der konstruktive Aufbau der Geschosse und der Gründächer ist aber bereits mini‐ miert, so dass nur eine Reduktion der Geschossigkeit und damit des Wohnrau‐ mangebots zu einer Einhaltung der Abstandsflächen führen würde. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Geländeversprungs zwischen Kita und Wohngebäude keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belichtung und Belüftung des Wohngebäudes zu erwarten sind. Auch für den Betrieb des Kindergartens sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten, da im betroffenen Bereich keine dauerhaften Aufenthaltsräume vorgesehen sind. Die Vorgaben des Brandschut‐ zes wurden berücksichtigt. Insofern kann auch bei der geplanten Reduzierung der Abstandsflächen davon ausgegangen werden, dass weiterhin gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnissen herrschen. Insofern wird die getroffene Regelung zur Redu‐ zierung der Abstandsflächen in diesem Fall für vertretbar gehalten.
An der östlichen Geltungsbereichsgrenze können die erforderlichen Abstandsflä‐ chen von 0,4 der Wandhöhe im Bereich der südlich gelegenen Baugruppe in zwei Teilbereichen (Flächen „A3“ gemäß zeichnerischem Teil) nicht auf den eigenen Grundstücksflächen nachgewiesen werden. Da das angrenzende Grundstück, auf das die Abstandsflächen fallen, dauerhaft für verkehrliche Zwecke genutzt wer‐ den, ist auch langfristig mit keiner weiteren Bebauung in diesem Bereich zu rech‐ nen. Insofern ist gewährleistet, dass auch trotz der reduzierten Abstandsflächen weiterhin gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich herrschen, so dass auch in diesem Bereich eine Regelung zur Reduzierung der Abstandsflä‐ chen vertretbar erscheint.
Im Übrigen werden die von der LBO Baden‐Württemberg für Allgemeine Wohn‐ gebiete vorgesehenen Abstandsflächen eingehalten.
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4.6 Erschließung
4.6.1 ÖPNV
Das Plangebiet ist über die beiden Haltepunkte der Bushaltestelle „Wolfarts‐ weier‐Nord“ in der Steinkreuzstraße bzw. über die Buslinien 27 – Durlach – Palm‐ bach (Waldbronn), 47 – Hauptbahnhof – Stupferich/Rathaus – 107 – Durlach – Ett‐ lingen und 118 – Zündhütle – Langensteinbach sowie über die Straßenbahnlinien 2 und 8 an das städtische ÖPNV‐Netz angeschlossen.
Gemäß Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe ist eine Streckenergänzung der Stadtbahn von Wolfartsweier nach Ettlingen/Grünwettersbach vorgesehen, für die eine Freihaltetrasse im vorliegenden Entwurf berücksichtigt wurde.
4.6.2 Motorisierter Individualverkehr
Die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über das beste‐ hende Straßennetz der Ringstraße. Änderungen am bestehenden Straßennetz sind nach aktueller Einschätzung nicht erforderlich. Die geplanten Zufahrtsberei‐ che für die Tiefgaragen sind im zeichnerischen Teil festgesetzt.
4.6.3 Ruhender Verkehr
Da die Freiflächen im Umfeld der geplanten Gebäude im Wesentlichen als woh‐ nungsbezogene Frei‐ und Grünflächen dienen sollen, werden die für die Nutzun‐ gen erforderlichen Stellplätze im Wesentlichen im Bereich von zwei Tiefgaragen untergebracht. Lediglich vor der geplanten Kindertagesstätte sind 7 ebenerdige Privatparkplätze vorgesehen. Außerdem werden entlang der Ringstraße 20 öf‐ fentliche Parkplätze vorgesehen. Insgesamt werden im Plangebiet 100 Stellplätze untergebracht.
Bei der Ermittlung der erforderlichen Stellplätze wurde gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung von einem Stellplatz pro Wohneinheit ausgegangen. Für die weiteren geplanten Nutzungen wurden die Vorgaben der VwV Stellplätze unter Einbeziehung des ÖPNV‐Bonus berücksichtigt.
Danach ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 94 Stellplätzen. Abzüglich der 20 öf‐ fentlichen Stellplätze ergibt sich, dass im Plangebiet für die geplanten Nutzungen 6 Stellplätze mehr als erforderlich angeboten werden.
Fahrradstellplätze
Die nach § 35 LBO („Wohnungen“) erforderlichen Stellplätze sind im Bereich der Tiefgaragen untergebracht.
Zusätzlich werden weitere Fahrradstellplätze als Besucherstellplätze in den Au‐ ßenanlagen untergebracht.
Insgesamt sind 233 (178 in TG und 55 oben) Fahrradstellplätze vorgesehen.
4.6.4 Geh‐ und Radwege
Entlang der Ringstraße wird ein öffentlicher Gehweg vorgesehen. Die erforderli‐ che Fläche wird im zeichnerischen Teil als öffentliche Verkehrsfläche gesichert.
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Der bestehende Wanderweg im Norden des Plangebietes wird erhalten und barri‐ erefrei an den bestehenden Wanderweg angeschlossen. Die Sicherung des Weges wird im zeichnerischen Teil durch ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit gesi‐ chert.
Der bestehende Gehweg entlang der Westseite der Ringstraße wird erhalten und entsprechend fortgeführt.
4.6.5 Feuerwehrzufahrt
Der außerhalb des Geltungsbereichs im Nord‐Osten an das Plangebiet angren‐ zende, derzeit beschränkte öffentlich gewidmete Weg (für Fußgänger und Rad‐ fahrer) ist verkehrsrechtlich als Feuerwehrzufahrt zulässig. Eine Umwidmung ist nicht erforderlich.
4.6.6 Ver‐ und Entsorgung
Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme
Die Versorgung des Plangebietes erfolgt durch Anschluss an das bestehende Ver‐ sorgungsnetz.
Entwässerung
Die Entwässerung des Bauvorhabens erfolgt durch Anschluss an das bestehende Mischsystem. Es kann an den bestehenden Mischwasserkanal in der Ringstraße angeschlossen werden. Die Einleitbeschränkung für Regenwasser beträgt 65 l/s. Darüber hinaus anfallendes Regenwasser ist zurück zu halten.
Zur Entlastung der bestehenden Kanalisation werden Retentionsmaßnahmen umgesetzt. Dazu zählen die extensive Begrünung der Dachflächen der Hauptge‐ bäude mit einer Aufbaustärke von mindestens 12 cm und die intensiv begrünten Aufbauten (durchlässige Überdeckung) der Tiefgarage (für Anlagen zur natürli‐ chen Entlüftung der Tiefgaragen, für die zulässigen Nebenanlagen und für Wege darf die Vegetationsdecke unterbrochen werden).
Im Rahmen der Entwässerungsplanung wird auch ein Überflutungsnachweis ge‐ mäß DIN 1986‐100 geführt.
Abfallentsorgung Die notwendigen Aufstellflächen für Abfallbehälter sind in die Gebäude integriert. Die Entsorgung der Abfallbehälter erfolgt über die Ringstraße. Der Abstand der geplanten Aufstellflächen zur Ringstraße beträgt weniger als 15 m.
4.7 Gestaltung
Die Gestaltung der Gebäude ist Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung und wurde bereits im Ortschaftsrat Wolfartsweier und im Planungsausschuss der Stadt Karls‐ ruhe behandelt und befürwortet.
Die mit begrünten Flachdächern versehene Bebauung wird neben der angrenzen‐ den Wohnbebauung als eigenständige Einheit wahrgenommen. In Länge und Ge‐ schossigkeit fügen sich die zwei‐ bis viergeschossigen Baukörper aber maßstäb‐ lich in die umliegende Bebauung ein.
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Auch die Gliederung der Fassaden sowie die Materialität der Fassade schaffen Be‐ züge zur bestehenden Bebauung. Die Fassaden sind als helle Putzfassaden mit dunkleren Akzenten gestaltet. Die Staffelgeschosse sind durch Rücksprünge ge‐ genüber den darunterliegenden Geschossen abgesetzt.
Um zu verhindern, dass Dachaufbauten störend in Erscheinung treten, haben sie, mit Ausnahme von Aufzugsüberfahrten, zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, in dem sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschreiten.
Um ein durchgängiges Erscheinungsbild zum Straßenraum sicherzustellen und zur Verbesserung der Durchgrünung des Plangebietes sind Einfriedigungen nur als geschnittene Hecken mit oder ohne dahinter liegendem Drahtgeflecht bzw. Metallgitterzaun zulässig. Da zum Abfangen des Geländes zur Umsetzung des Vorhabens an mehreren Stellen des Plangebiets Stützmauern erforderlich sind, werden diese zugelassen.
Werbeanlagen und Automaten sind aufgrund der geplanten Nutzung und der Auswirkung auf das Ortsbild nur eingeschränkt vorgesehen und werden daher in ihrer Größe und Lage beschränkt.
4.8 Grünordnung / Ersatz‐ und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz
4.8.1 Grünplanung, Pflanzungen
Von der Baumaßnahme sind insgesamt 74 durch die städtische Baumschutzsat‐ zung erfasste Bäume betroffen, für die eine Fällerlaubnis erforderlich ist.
Für 22 Pappeln im Plangebiet lag eine Fällerlaubnis aus dem Jahr 2007 vor, auf deren Grundlage bereits damals 7 Pappeln gefällt wurden. Eine weitere Pappel wurde etwa im Jahr 2004 auf 3 bis 4 Meter Höhe reduziert. Die Gültigkeit jener Fällgenehmigung ist zwischenzeitlich abgelaufen
Vom Sachverständigenbüro Weber wurde im Zuge des Verfahrens ein Gutachten zur Verkehrssicherheit des Baumbestandes von noch 15 Pappelexemplaren, hier‐ von 13 in einer „Pappelgruppe“ (Stand: 17.12.2018) erstellt, in dem bei 4 ausge‐ wählten Kanada‐ Pappeln eine Stichprobe durchführt wurde und Angaben zur Stand‐ und Bruchsicherheit im Sinne der Verkehrssicherheit gemacht werden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass 2 der untersuchten Kanada‐Pappeln nicht ver‐ kehrssicher sind und im Winter 2018/19 gefällt werden müssen, wobei die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen sind. Bei einem Baum sind Pflegemaßnah‐ men zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit notwendig. Einer der unter‐ suchten Bäume ist noch verkehrssicher. Da die Bäume fast alle vom Pappelglas‐ flügler befallen sind, kann über die restlichen Bäume, die nicht eingehend unter‐ sucht wurden, keine Aussage über die Verkehrssicherheit getroffen werden. Es ist anzunehmen, dass sich der Schädling immer noch in den Bäumen befindet. Über die Bohrlöcher können zusätzlich holzzersetzende Pilze eintreten. Nach Einschät‐ zung des Gutachters ist es fraglich, ob diese Pappelgruppe noch lange erhalten werden kann.
Für die beiden nicht verkehrssicheren Bäume wurde bereits eine Fällgenehmi‐ gung erteilt und die Fällung durchgeführt, da sie eine akute Gefahr für mehrere
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Fußwege, die Straßenbahnwendeschleife und ein benachbartes Wohnhaus dar‐ stellen. Im Zuge der Fällarbeiten sind die angrenzenden Bäume durch Kronenre‐ duzierungen zu entlasten, um deren Verkehrssicherheit bei den veränderten Ver‐ hältnissen gewährleisten zu können. Die in der Fällgenehmigung enthaltenen ar‐ tenschutzrechtlichen Vorgaben wurden bei der Fällung berücksichtigt. Da bei der Untersuchung der beiden Bäume 3 Eichhörnchenkobel festgestellt wurden, war die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme für Eichhörnchen im Rah‐ men der Fällgenehmigung erforderlich. Die Fällung der restlichen Bäume ist für den Herbst 2019 vorgesehen.
Vorgesehen ist der Erhalt einer Birke und einer Vogelkirsche am nordwestlichen Grundstücksrand. Der Erhalt dieser Bäume wurde planungsrechtlich gesichert. Details zur Sicherstellung des fachgerechten Erhalts sind im Durchführungsver‐ trag geregelt. Es werden insgesamt 46 Einzelbäume und eine Fläche von ca. 482 m² mit Wildhecke gepflanzt. Die Pflanzungen sind planungsrechtlich gesichert. Sie sind zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen
Die Tiefgarage wird mit einer Substratschicht bedeckt, deren Stärke oberhalb der „Drän‐/Retentions‐ und Filterschicht“ mindestens 40 cm betragen soll und je nach Standort und Art der Bepflanzung bis zu ca. 0,9 m betragen kann. Dadurch wird eine entsprechende Begrünung mit Rasen, Stauden und z.T. Bäumen ermöglicht. Die Flachdächer werden ebenfalls begrünt, so dass gegenüber dem bisherigen Zustand eine stärkere Durchgrünung des Planungsgebietes umgesetzt wird.
Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anla‐ gen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nut‐ zung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Siehe dazu auch die Hinweise, Ziffer 11.
Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats auf den Dächern oberhalb einer Drän‐ und Filterschicht hat mindestens 12 Zentimeter zu betragen.
Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung (60:40) aus Kräutern und Gräsern aus den Listen unter den Planungsrechtlichen Festsetzungen, Ziffer 8.2.
4.8.2 Ausgleichsmaßnahmen
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent‐ wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft ist deshalb nicht erforderlich.
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4.8.3 Maßnahmen für den Artenschutz
Nachfolgend wird die Entwicklung des artenschutzrechtlichen Maßnahmenkon‐ zepts erläutert. Dabei werden zuerst die aus dem artenschutzrechtlichen Fachbei‐ trag abgeleiteten Maßnahmen dargestellt, anschließend die Ergänzungen des Maßnahmenkonzepts im Laufe des Verfahrens.
Maßnahmenkonzept des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
Für die Belange des Artenschutzes wurde vom Büro arguplan GmbH aus Karlsruhe ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Darin wurde die Planung auf ein Vorliegen bzw. eine drohende Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstat‐ bestände des § 44 Abs.1 BNatSchG geprüft und insofern das besondere Arten‐ schutzrecht des BNatSchG abgearbeitet. Abgeleitet von der unter Ziffer 3.2.3 dar‐ gestellten Bestandsaufnahme von relevanten Arten werden in dem Fachbeitrag nachfolgende Maßnahmen empfohlen:
Vögel
Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen (im Plangebiet):
Entfernung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit der Vögel
Baubeginn außerhalb der Brutzeit
Ersatzpflanzungen von Gehölzen im Plangebiet zur Minimierung des Ver‐ lustes des bestehenden Pappelwäldchens (Schnellwachsende Baumgruppe und Wildhecke)
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen) außerhalb des Pla‐ nungsgebiets:
Aufhängen von Vogelnistkästen:
‐ 2Vogelkästen für Höhlenbrüter (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Flugloch‐ weite 32 mm) (Aufhänghöhe > 2 m)
‐ Die externen CEF‐Maßnahmen (Nistkästen für Vögel) werden im Umfeld des Plangebiets auf dem angrenzenden Grundstück Flurstück Nummer 20308 durchgeführt. Die Orte, wo die Kästen installiert werden sollen, sind der nachfolgenden Abb. 2 zu entnehmen. Der Verbleib der Kästen auf dem städtischen Grundstück Flurstück Nr. 20308 wird im Rahmen des Durchfüh‐ rungsvertrags verbindlich geregelt. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen) innerhalb des Planungsgebiets):
‐ 2 Vogelkästen für Höhlenbrüter (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Flugloch‐ weite 32mm) (Aufhänghöhe > 2 m)
Die internen CEF‐Maßnahmen (Nistkästen für Vögel) werden in den beiden zum Erhalt festgesetzten Bestandsbäumen umgesetzt.
Weitere Artenschutzmaßnahmen (im Plangebiet)
Installation von Vogelkästen:
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‐ 2 Vogelkästen für Höhlenbrüter (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Flugloch‐ weite 32 mm) (Aufhänghöhe > 2 m). Es ist geplant, die beiden Kästen auf die beiden Giebelseiten der Kindertagesstätte zu verteilen.
Abb.2 Anbringungsorte für Nistkästen für Vögel und Fledermäuse (CEF‐Maßnahmen)
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Fledermäuse
Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen (im Plangebiet):
Entfernung des Vegetationsbestandes in der Aktivitätszeit der Fleder‐ mäuse
Gebäudeabriss in der Aktivitätszeit der Fledermäuse
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen, außerhalb des Plange‐ biets):
Aufhängen von Fledermauskästen:
‐ 2 Fledermauskästen (Modell Schwegler: Typ 1FF Flachkasten) (Aufhäng‐ höhe > 3 m)
Die CEF‐Maßnahmen (Fledermauskästen) werden im Umfeld des Plange‐ biets auf dem angrenzenden Grundstück Flurstück Nummer 20308 herge‐ stellt, siehe Darstellung der Anbringungsorte auf Abb. 2. Der Verbleib der Kästen auf dem städtischen Grundstück Flurstück Nr. 20308 wird im Rah‐ men des Durchführungsvertrags verbindlich geregelt.
Weitere Artenschutzmaßnahmen (im Plangebiet)
Installation von Fledermauskästen:
‐ 2 Fledermauskästen am geplanten Kindergartengebäude
Ergänzung des Maßnahmenkonzepts im Verfahren
Abgeleitet von den Anregungen der Träger öffentlicher Belange und den Untersu‐ chungsergebnissen von weiteren Begehungen des Plangebiets im Dezember 2018 wurde das Maßnahmenkonzept ergänzt. Nachfolgend wird nach betroffenen Ar‐ ten sortiert zusammenfassend dargestellt, welche Ergänzungen vorgenommen wurden und wie die Anregungen der Träger öffentlicher Belange bewertet wurden.
Vögel
Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen (im Plangebiet):
Maßnahmen gegen Vogelschlag
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen, außerhalb des Plange‐ biets):
Aufhängen von Vogelnistkästen:
‐ Zusätzliche Installation von 1 Starenkasten (Modell Schwegler: Staren‐ höhle 3S) (Aufhänghöhe > 2 m)
Die CEF‐Maßnahmen (Nistkästen für Vögel) werden im Umfeld des Plange‐ biets auf dem angrenzenden Grundstück Flurstück Nummer 20308 herge‐ stellt, siehe Darstellung gem. Abb. 2.
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Erläuterung zu den die Vögel betreffenden Ergänzungen:
Beobachtung von Star (RL‐D 3) und Klappergrasmücke (RL‐BW V) als wert‐ gebende Brutvogelarten sowie dem streng geschützten Grünspecht:
Das Vorkommen des Stars wird bei dem Maßnahmenkonzept berücksich‐ tigt, indem ein Nistkasten im Umfeld zusätzlich aufgehängt wird.
Beim Grünspecht ist vorhabenbedingt nicht mit einem Revierverlust zu rechnen. Da die Art im Allgemeinen Reviergrößen von über 150 ha besitzt und, wie das Vorkommen im Bereich des Planungsraumes zeigt, im Umfeld geeignete Lebensräume (mit Brutbäumen) existieren, ist ein Ausweichen auf die Umgebung möglich. Ausgleichsmaßnahmen für die Art sind daher nicht erforderlich.
Das Revierzentrum der Klappergrasmücke wurde im Zuge der artenschutz‐ rechtlichen Untersuchungen in einer Hecke im direkten Umfeld der Ein‐ griffsfläche festgestellt. Das Revier erstreckte sich auch auf die Gehölzrand‐ zone des Geltungsbereichs. Da somit mit keinem vollständigen Revierver‐ lust zu rechnen ist, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nicht erfor‐ derlich. Die Art profitiert auch von der geplanten Anlage von Wildhecken am Nordrand des Planungsraumes.
Beobachtung der Heckenbraunelle und der Nachtigall (Brutvogelarten):
Bei den genannten Arten handelt es sich um ungefährdete Arten. Im Regel‐ fall ist gemäß der aktuellen Rechtsprechung davon auszugehen, dass bei den häufigen und verbreiteten Vogelarten aufgrund deren günstigen Erhal‐ tungszustandes und der großen Anpassungsfähigkeit ein Vorhaben nicht gegen die Verbote des § 44 BNatSchG verstößt (s. Bick 2016, Natur und Recht 38 (2): 73‐78). Durch die geplante Anlage von Wildhecken im Norden des Geltungsbereichs werden für die Arten Ersatzlebensräume zur Verfü‐ gung gestellt, so dass das Beschädigungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht ausgelöst wird. Aufgrund der Gehölzbeseitigung außer‐ halb der Brutzeit wird der Tötungsverbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erfüllt.
Berücksichtigung des Themas Vogelschlag:
Als Minimierungsmaßnahme ist vorgesehen, dass für großflächige Glasele‐ mente ausschließlich Elemente aus bedrucktem vogelschlagsicherem Glas zu verwenden sind. Außerdem ist auf Übereckverglasungen und spiegelnde Elemente zu verzichten. Im Bedarfsfall werden die Maßnahmen mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz abgestimmt.
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Fledermäuse
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen, außerhalb des Plange‐ biets):
Aufhängen von Fledermauskästen:
‐ Installation von 8 Fledermauskästen (Modell Schwegler: Typ 1FF Flachkas‐ ten) (Aufhänghöhe > 3 m)
Die CEF‐Maßnahmen (Fledermauskästen) werden im Umfeld des Plange‐ biets auf dem angrenzenden Grundstück Flurstück Nummer 20308 herge‐ stellt, siehe Darstellung Abb. 2.
Weitere Artenschutzmaßnahmen (im Plangebiet)
‐ Installation von 16 fassadenintegrierte Kästen für Fledermäuse in den neu entstehenden Gebäuden (2 Kästen pro Gebäude = 16 Kästen, Modell Sch‐ wegler: Typ 1 FR Fassadenröhre) (Aufhänghöhe > 3 m)
Erläuterung zu den die Fledermäuse betreffenden Ergänzungen des Maßnah‐ menkonzepts im Laufe des Verfahrens:
Zu den Gebäuden
Beim Gebäudeabriss sollen potentielle Strukturen, wie zum Beispiel das At‐ tikablech, in Anwesenheit der ökologischen Baubegleitung vorsichtig und nach Möglichkeit händisch entfernt werden.
Der Abbruch wird in Anwesenheit einer ökologischen und fledermauskund‐ lichen Baubegleitung mit vorheriger Detektorefassung durchgeführt.
Die Integration von 16 Fledermauskästen in den neuen Gebäuden wird fest‐ gesetzt. Acht Fledermausflachkästen wurden bereits an nahe gelegenen Bäumen aufgehängt um einen ausreichenden Ausgleich für wegfallende Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten zu schaffen.
Dem Verdacht auf Wochenstuben der Zwergfledermaus in den Gebäuden wurde im Rahmen einer Baum‐ und Gebäudekontrolle im Dezember 2018 nachgegangen und hat sich nicht bestätigt.
Zum Baumbestand
Baumkontrolle zwecks gegebenenfalls vorgezogener Fällung:
Im Baumbestand gibt es keine großen Baumhöhlen. Lediglich eine kleinere, fledermausgeeignete Höhle (derzeit ungenutzt) und Kleinstrukturen/Rin‐ denstrukturen. Bei der Gebäude‐ und Baumkontrolle im Dezember 2018 wurde festgestellt, dass keine Winterquartiere durch die Fällung betroffen sind, da die Äste der Pappeln stark der Witterung ausgesetzt sind und keine ungestörten, frostfreien Aufenthaltsorte bieten.
Durch eine Sichtkontrolle durch Baumkletterer konnte die Wahrscheinlich‐ keit, dass Tiere bei den Fällarbeiten zu Schaden kommen, besser beurteilt werden. Im vorliegenden Fall konnte das Risiko, dass Fledermäuse im Win‐ terschlaf bei einer Fällung betroffen sind, stark eingegrenzt werden, da
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kaum bis keine geeigneten Strukturen vorhanden sind. Ein signifikant er‐ höhtes Tötungsrisiko von Fledermäusen durch eine Fällung in den Winter‐ monaten besteht somit nicht.
Ausgleich der Balzhabitate und zugehöriger Quartiere:
Der Bebauungsplan setzt neben den allgemeinen Pflanzgeboten auch die Pflanzung mehrerer großkroniger Bäume (18‐20cm Stammumfang bei Pflanzung) und Wildhecken fest. Im Westen grenzt die landwirtschaftliche Feldflur von Wolfartsweier, seit Neuestem geschützt durch das Land‐ schaftsschutzgebiet „Oberwald‐Rißnert”, an den Vorhabenbereich. Im Os‐ ten grenzt Wolfartsweier direkt an den Bergwald und das Landschafts‐ schutzgebiet ,,Bergwald‐Rappeneigen“. Das Gebiet zeichnet sich durch na‐ turnahe Waldtypen, reizvolle Waldränder mit Übergängen zu extensiven Gärten und Streuobstwiesen aus. Der Baumbestand in der Steinkreuz‐ straße ist zwar ein Teillebensraum von Fledermäusen. Eine essentielle Be‐ deutung als Nahrungshabitat, Balzquartier, Winter‐ und Sommerquartier ist dem Bestand jedoch nicht zuzusprechen.
Tagesquartier der Zwergfledermaus im Pappelbestand; Nahrungsquartier von Zwergfledermäusen, Kleinen Abendseglern, Breitflügelfledermäusen und Grauen Langohren:
Durch die Integration von Fledermauskästen in den neuen Gebäuden, auf‐ gehängte Fledermauskästen im Umfeld des Plangebiets, neue Gebäu‐ desturkturen, der Pflanzung von großkronigen Bäumen und Wildhecken und die Nähe zum Bergwald wird gewährleistet, dass der Erhaltungszu‐ stand der Population verschiedener Fledermausarten sich nicht verschlech‐ tert. Von dem Aufhängen der Kästen soll in erster Linie die Zwergfleder‐ maus profitieren, welche das Plangebiet als Tagesquartier nutzt. Allen üb‐ rigen von den Naturschutzverbänden gemeldeten Arten (Kleinabendseg‐ ler, Breitflügelfledermaus) dient der Geltungsbereich bzw. der dortige Pap‐ pelbestand möglicherweise als Nahrungshabitat. Aber auch sie können die Kästen ebenfalls als Einzelquartier nutzen. Der Pappelbestand wurde sei‐ tens der Naturschutzverbände aufgrund der relativ geringen Entfernung zu einem bekannten Quartier des Grauen Langohrs eine essenzielle Bedeu‐ tung zugesprochen. Diese Einschätzung konnte trotz intensiver Fledermau‐ suntersuchungen nicht bestätigt werden, was auch fachlich der „wenig mo‐ bilen und strukturgebundenen“ Art entspricht. Um die Beanspruchung ei‐ nes Nahrungslebensraumes für alle betroffenen Arten auszugleichen, ist die Anlage einer Wildhecke und von Baumgruppen am Nordostrand des Geltungsbereich vorgesehen. Eine essentielle Bedeutung als Nahrungsha‐ bitat, Balzquartier, Winter‐ und Sommerquartier ist dem Bestand jedoch nicht zuzusprechen.
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Sonstige Tierarten
Haselmaus
Als weitere Art wurde seitens der Naturschutzverbände im Plangebiet ein Vorkommen der Haselmaus vermutet. Hierzu wurde vom Fachplanungs‐ büro eine Potentialanalyse durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass im Vorhabenbereich nicht mit der Haselmaus zu rechnen ist.
Eichhörnchen
Im Rahmen der Baum‐ und Gebäudekontrolle im Dezember 2018 wurden Eichhörnchen als weitere artenschutzrechtlich relevante Art im Plangebiet identifiziert. Eichhörnchen sind national besonders geschützt. Solange kein zulässiges Eingriffsvorhaben vorliegt, ist eine Ausnahme der unteren Na‐ turschutzbehörde erforderlich, sollte eine Störung oder Tötung der Eich‐ hörnchen unumgänglich sein. Diese wurden mit folgender Maßgabe erteilt:
Bei der Fällung des Baumbestandes (im Januar/Februar) inklusive Sträucher nach Fällfreigabe sind die Bäume mit den meisten Eichhörnchenkobeln zu belassen (gemäß Bericht zum Kontrolltermin 2 Bäume). So verbleiben acht Kobel, um den dort lebenden Eichhörnchen die Winterruhe und die an‐ schließende Fortpflanzung zu ermöglichen. Fällung der ,,Kobelbäume” er‐ folgt Ende August/Anfang September 2019 nach Abstimmung mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz. Fledermäuse sind in diesem Zeit‐ raum mobil und können, sollten sie sich in den Bäume aufhalten, fliehen.
Insekten
Zum Schutz der Insektenpopulation wurde festgesetzt, dass für die Stra‐ ßenbeleuchtung und die grundstücksbezogene Beleuchtung insekten‐ freundliche Leuchtmittel (1. Priorität: LED, 2. Priorität: Natriumnieder‐ drucklampen) zu verwenden sind, wobei die Leuchten nach oben abge‐ schirmt sein müssen (Fokussierung des Lichtstroms auf die zu beleuch‐ tende Fläche). Die Leuchtengehäuse müssen gegen das Eindringen von Spinnen und Insekten geschützt sein, die Oberflächentemperatur der Leuchten darf 60° C nicht überschreiten.
Die im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vorgeschlagenen bzw. im Verfahren er‐ gänzten artenschutzrechtlichen Maßnahmen wurden, soweit es sich um Maßnah‐ men innerhalb des Geltungsbereichs handelt, in den Bebauungsplan übernommen, des Weiteren im Durchführungsvertrag geregelt. Die Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs (CEF‐Maßnahmen) werden durch entsprechende Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert. .
4.9 Belastungen
4.9.1 Altlasten
Aufgrund der jahrelangen altlastenrelevanten Nutzung kann eine Verunreinigung des Untergrundes und des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden. Aus fach‐ technischer Sicht sind auf dem Gelände weitere bodenschutzrechtliche Untersu‐
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chungen für den Wirkungspfad Boden‐Grundwasser erforderlich. Untersuchun‐ gen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden‐Mensch können in Abhängigkeit der Detailplanung erforderlich werden.
Anfallendes Rückbau‐ und Aushubmaterial ist in jedem Fall abfallrechtlich zu un‐ tersuchen. Im Vorfeld sind ein Rückbau‐ sowie ein Aushub‐ und Entsorgungskon‐ zept von einem Sachverständigen zu erarbeiten und der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz vorzulegen. Sämtliche Baumaßnahmen sind gutachterlich zu überwachen.
Eine Muldenversickerung über mögliche vorhandene anthropogene Auffüllungen oder nutzungsbedingte Verunreinigungen ist nicht zulässig. Die Auffüllungen bzw. das verunreinigte Bodenmaterial sind auszuheben und fachgerecht zu ent‐ sorgen. Die Schadstofffreiheit ist analytisch nachzuweisen (Sohlbeprobung).
Die weiteren und abschließenden Bodenuntersuchungen können vollständig erst nach Abriss der Bestandsgebäude durchgeführt werden.
4.9.2 Schall
Im Rahmen der schalltechnischen Stellungnahme waren zum einen Aussagen über die Einwirkungen durch Verkehrslärm auf das Plangebiet anhand der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) sowie durch Straßenbahnlärm zu beurteilen. Weiterhin sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umgebung zu beur‐ teilen. Hierbei ist der von der Zufahrt zur Tiefgarage ausgehende Lärm als Gewer‐ belärm einzustufen und nach der TA‐Lärm zu beurteilen. Ergänzend ist zu unter‐ suchen, inwieweit sich Geräuschimmissionen aus der geplanten Kindertages‐ stätte mit angrenzendem Spielplatz auf das Plangebiet auswirken. Aufgrund der unter Ziffer 3.5. dargestellten Immissionssituation in der Umgebung des Plangebietes wurde zur Klärung der schalltechnischen Belange ein schalltech‐ nisches Gutachten vom Büro „Schalltechnik Dr. Müller“ aus Rheinstetten erstellt. Das Gutachten kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: Der resultierende Lärmeintrag aus dem Straßen‐ und Schienenverkehr liegt be‐ reichsweise deutlich über den Lärmpegeln, die nach den Planungsrichtwerten der städtebaulichen Schallschutznorm DIN 18 005 /1/ für eine Bebauung mit wohnli‐ cher Nutzung anzustreben sind. Deshalb werden im Bebauungsplan geeignete Lärmminderungsmaßnahmen festgesetzt. Hierbei werden durch geeignete Bau‐ formen bzw. Grundrissgestaltung und passive Schallschutzmaßnahmen an Ge‐ bäuden verträgliche Verhältnisse in Wohn‐ und Arbeitsräumen geschaffen. Abschirmmaßnahmen sind an den zur Steinkreuzstraße bzw. S‐Bahn‐Schleife weisenden Gebäudefassaden nicht durchführbar. Eine etwaige Abschirmung von der Steinkreuzstraße (z.B. durch eine h = 2 m hohe Lärmschutzwand) wurde ge‐ prüft, könnte in Teilen der Bebauung aber keine spürbare Minderung der Beurtei‐ lungspegel bewirken, zumindest nicht in den oberen, zur wohnlichen Nutzung ge‐ planten Gebäudebereichen. Aufgrund der nur in einem kleinen Einwirkungsbereich in Bodennähe erreichba‐ ren Verbesserung der Geräuschimmissionssituation, der Barrierewirkung einer solchen Mauer und den negativen Auswirkungen auf das Ortsbild erscheint diese aufwändige bautechnische Maßnahme als nicht angemessen und städtebaulich
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vertretbar. Der angestrebte offene Charakter des geplanten öffentlichen Platzes im Süden des Geltungsbereichs wäre so nicht umsetzbar, auch Sicherheitsas‐ pekte (mangelnde Einsehbarkeit) sprechen gegen eine solche Lösung.
Hinsichtlich möglicher Geräuscheinwirkungen aus dem Betrieb des Kindergartens ist festzustellen, dass Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspiel‐ plätzen ausgeht, gemäß BImSchG /2/(§ 22 Abs.1a) im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist und im Wohnumfeld hingenommen werden muss. Ein Bolzplatz bzw. eine Skateranlage oder ähnliches durch Nutzung von Jugendlichen ist nicht vorgesehen. Der Kinder‐ Spielplatz im Außenbereich des Kindergartens wird ausschließlich von Kindern und nicht von Jugendlichen genutzt. Dies wird durch eine entsprechende Beschilderung sichergestellt. Die im Gutachten vorgeschlagenen aktiven und passiven Schallschutzmaßnah‐ men wurden in die Festsetzungen des Bebauungsplans übernommen.
Im Gutachten wird außerdem eine ergänzende Maßnahme genannt, die zu einer weiteren Reduzierung der Schallbelastung und damit zu einer Verbesserung der Wohnqualität führt, aus schalltechnischer Sicht unter Berücksichtigung der rele‐ vanten Normen jedoch nicht zwingend erforderlich ist und daher auch nicht als Festsetzungsvorschlag im Gutachten genannt wird. Danach können zum Schutz der Außenbereiche (Loggien und Balkone o.ä.), welche direkt an der Steinkreuz‐ straße liegen, diese zusätzlich mit einem „verglasten Wintergarten“ o.ä. mit ei‐ nem bewerteten Schalldämmmaß von Rw > 25 dB eingeplant werden.
4.9.3 Luftqualität
Eine relevante Erhöhung der Luftbelastung durch das Vorhaben ist nicht zu er‐ warten. Durch die punktartige Positionierung der Gebäude wird ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet. Der erhöhte Dämmstandard der Gebäude in Verbin‐ dung mit einer effizienten Energieversorgung (siehe auch unter Ziff. 4.9.4) tragen dazu bei, den Ausstoß von Luftschadstoffen zu minimieren.
4.9.4 Energieeffizienz / Klimaschutz
Für die Bebauung des Plangebiets hat der Vorhabenträger ein Energiekonzept er‐ stellt. Dabei wurden verschiedene Varianten der Gebäudehülle inklusive der Anla‐ gen zur Raumheizung und zur Trinkwarmwasserbereitung mit Hilfe von Energie‐ bilanzen untersucht.
Die zur Umsetzung vorgesehene Vorzugsvariante sieht eine zentrale Wärmever‐ sorgung aller Gebäude über ein hocheffizientes Nahwärmenetz mit Gas‐BHKW und Spitzenlastkessel vor. Über das BHKW kann so in Kraft‐Wärme‐Kopplung der größte Teil der benötigten Wärme bereitgestellt sowie zusätzlich Strom produ‐ ziert und vor Ort genutzt werden. Die Wärmeverteilung in den Gebäuden erfolgt über niedertemperaturbasierte Flächenheizungen. Die Belüftung der Gebäude wird über dezentrale Lüftungsanlagen (Wohngebäude) bzw. eine zentrale Lüf‐ tungsanlage (Kindertagesstätte) mit Wärmerückgewinnung realisiert. In Kombi‐ nation mit erhöhten Dämmstärken bei den Bauteilen der Gebäudehülle sowie ei‐ ner durchgehenden 3‐fach Wärmeschutzverglasung wird bei den Wohngebäuden der Standard eines KfW‐Effizienzhaus 55 erreicht. Die Kindertagesstätte verpasst
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bei gleicher Ausführung auf Grund der schlechteren Bewertung durch die Berech‐ nung nach DIN 18599 (Nichtwohngebäude) den KfW‐55‐Standard nur knapp. Dennoch werden auch hier gesetzliche Anforderungen der Energieeinsparverord‐ nung (EnEV) um ‐23% beim Jahres‐Primärenergiebedarf (Qp‘) bzw. mit über ‐50% beim mittleren U‐Wert (Ht‘) für opake Bauteile unterschritten. Die Absicherung des KfW 55 Standards der Wohngebäude erfolgt über den Durchführungsvertrag.
Die Begrünung der Flachdächer und der Tiefgarage, die Gestaltung der Fassaden als helle Putzfassaden und die punktartige, die Durchlüftung erlaubende Gebäu‐ deanordnung vermeiden eine negative Wirkung auf das Lokalklima.
4.9.5 Kampfmittel
Von der Firma UXO PRO CONSULT wurde für das Plangebiet eine Luftbildaus‐ wertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung erstellt. Das Gutachten kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
Die Auswertung der Luftbildaufnahmen hat den Verdacht der Kontamination des Erkundungsgebietes mit Kampfmitteln nicht bestätigt. Nach jetzigen Kenntnis‐ stand sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.
Die Luftbildauswertung resultiert in der Erkenntnis, dass die zu untersuchende Wahrscheinlichkeit der Kontamination des Erkundungsgebietes mit Kampfmit‐ teln verschwindend gering ist. Folglich besteht keine zwingende Notwendigkeit, den Beginn der Phase B (technische Erkundung der Kampfmittelbelastung und Gefährdungsabschätzung) der Kampfmittelräumung zu veranlassen. Nach jetzi‐ gem Kenntnisstand ist die technische Erkundung demnach nicht zwingend not‐ wendig. Die tatsächliche Kampfmittelbelastung des Erkundungsgebietes kann ausschließlich durch technische Methoden vor Ort überprüft werden.
5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent‐ wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprü‐ fung ist deshalb nicht durchzuführen.
6. Sozialverträglichkeit
Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt:
Das Vorhaben ist in Teilbereichen eine Maßnahme des sozial geförderten Woh‐ nungsbaus. Die Gebäude sind teilweise barrierefrei konzipiert, die Wohnungsgrö‐ ßen und Zuschnitte orientieren sich an den Bedürfnissen der Nutzer.
7. Statistik
7.1 Flächenbilanz
Wohngebiet ca. 0,65 ha 79,00% Verkehrsflächen ca. 0,17 ha 21,00% Grünflächen ca. 0,00 ha Ausgleichsflächen ca. 0,00 ha Gesamt ca. 0,82 ha 100,00%
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7.2 Geplante Bebauung
Anzahl Wohneinheiten Bruttogrundfläche Einzelhäuser 8 61 14.779 m²
7.3 Bodenversiegelung1
Gesamtfläche ca. 0,82 ha 100,00%
Derzeitige Versiegelung ca. 0,18 ha 21,95%
Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 0,66 ha 80,49%
8. Kosten
Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließlich der Erschließungsanlagen übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe ent‐ stehen keine Kosten.
9. Durchführung
Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden im Durchführungsvertrag gere‐ gelt.
10. Übersicht der erstellten Gutachten
‐ Schallgutachten, Schalltechnik–Dr. Müller, Fassung vom 12. Juni 2018
‐ Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, arguplan, Fassung vom April 2018
‐ Historische Altlastenerkundung, GHJ, Fassung vom 6. März 2018
‐ Baugrundgutachten, Geologisches Büro Jochen Lang, Fassung vom 12. April 2018
‐ Luftbildauswertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelas‐ tung, UXO PRO CONSULT, Fassung vom 16. April 2018
1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum.
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B. Hinweise (beigefügt)
1. Versorgung und Entsorgung
Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand‐ platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu verse‐ hen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten.
Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er‐ schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vor‐ handenen Bäumen einhalten.
2. Entwässerung
Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks‐ und Gebäudeteile können eventuell nur über Hebeanlagen entwäs‐ sert werden.
Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli‐ cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberflä‐ che möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen.
3. Niederschlagswasser
Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts‐ gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich‐rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions‐ schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt ange‐ zeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Ge‐ bäuden bestehen.
Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not‐ wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen‐
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pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter‐ grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden.
4. Archäologische Funde, Kleindenkmale
Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde o‐ der Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Lan‐ desamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karls‐ ruhe), anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik‐ reste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffäl‐ lige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutz‐ behörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Do‐ kumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.
5. Baumschutz
Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen.
6. Altlasten
Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein‐ trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un‐ verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden.
7. Erdaushub / Auffüllungen
Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür ver‐ wendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbei‐ mengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern.
Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutzge‐ setz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen.
8. Private Leitungen
Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. Die Berücksichtigung oder Sicherung erfolgt im Durchführungsvertrag, soweit erforderlich.
9. Barrierefreies Bauen
In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 35 LBO).
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10. Erneuerbare Energien
Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er‐ neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuer‐ bare‐Energien‐Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er‐ neuerbarer Wärmeenergie in Baden‐Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen.
11. Dachbegrünung und Solaranlagen
Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung kön‐ nen sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspit‐ zen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege auf‐ einander abgestimmt sein.
Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrü‐ nungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte.
Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständerter Form mit ausreichen‐ dem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sichergestellt, dass die Anforderungen an eine dauer‐ hafte Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, so‐ dass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funk‐ tion nicht unzulässig eingeschränkt wird.
12. Artenschutz
Rodungsarbeiten dürfen nur außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden, also von Anfang Oktober bis Ende Februar.
Da gleichzeitig ein störungsbedingtes Verlassen von möglichen Zwergfledermäu‐ sen aus ihren Einzelquartieren gewährleistet werden darf, darf zumindest der Baumbestand im Oktober gefällt werden.
Um eine Tötung/Verletzung von möglichen Fledermäusen in den Gebäuden zu vermeiden, soll der Abriss von Anfang September bis Ende Oktober stattfinden, damit die Tiere bei Bedarf ihre Einzelquartiere verlassen können.
Um eine Störung brütender Vögel weitestgehend zu vermeiden, dürfen nur die eigentlichen Bauarbeiten vor Beginn der Brutzeit beginnen, damit die Brutpaare bei der Nistplatzwahl entsprechend ausweichen können.
Da sich im Spätsommer und Frühherbst witterungsbedingt die Fledermäuse tags‐ über in einem tiefen Torpor befinden und erst nach einigen Minuten aktiv werden können, sind bei der Fällung von Bäumen und beim Gebäudeabriss direkt vor dem Fäll‐ bzw. Abrisstermin Aktivitätsbeobachtungen durchzuführen. Ggf. sind ge‐ staffelte Fällungen zur Vergrämung sowie ein vorsichtiges Abdecken des Dachs und anderer geeigneter Strukturen vor dem Abriss erforderlich. Außerdem ist bei der Durchführung einer ökologischen Baubegleitung erforderlich.
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Die Fällung von Bäumen mit Eichhörnchenkobeln muss zeitlich so erfolgen, dass das Risiko der Betroffenheit von Jungtieren ausgeschlossen ist. Gleiches gilt für die Vergrämung bzw. Vergrämung der Eichhörnchen. Am Tag der Fällung und be‐ vor diese begonnen werden sind die betroffenen Eichhörnchenkobel durch einen Baumkletterer oder in anderer geeigneter Weise auf Besatz zu kontrollieren, ggf. vorhandene Tiere sind vorsichtig und behutsam zu vertreiben und die Kobel un‐ verzüglich danach zu entfernen. Zugleich sind von der ökologischen Maßnahmen‐ begleitung nochmals insgesamt die zur Fällung anstehenden Bäume prophylak‐ tisch darauf zu überprüfen, dass auch keine anderen geschützten Tiere tangiert. Vor der Fällung von Bäumen mit Eichhörnchenkobeln sind in Abstimmung mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz künstliche Eichhörnchen‐ Ersatzko‐ bel im nahen Umfeld der zu fällenden Bäume aufzuhängen. Die Fällung ist von ei‐ ner ökologischen Fällbegleitung zu begleiten. Dem Fachamt für Umwelt‐ und Ar‐ beitsschutz ist ein kurzer Bericht hierzu und über den Umgang mit den Kobel vor‐ zulegen.
Sollten großflächige Glaselemente geplant sein, ist das Thema Vogelschlagrisiko zu beachten. Für diese Flächen sind ausschließlich Elemente aus bedrucktem vo‐ gelschlag‐sicherem Glas mit hochwirksamen Mustern zu verwenden. Im Bedarfs‐ fall sind die Maßnahmen mit dem Umwelt‐ und Arbeitsschutz abzustimmen. Auf Übereckverglasungen und spiegelnde Elemente ist zu verzichten.
13. Wasserschutzgebiet
Das Vorhaben liegt bekanntermaßen in der Zone IIIB des Wasserschutzgebietes Durlacher Wald. Die entsprechende Schutzgebietsverordnung in ihrer jeweils gül‐ tigen Fassung sowie das DVGW‐Arbeitsblatt W 101 „Richtlinie für Trinkwasser‐ schutzgebiete; I. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser“ vom Juni 2006 sind zu be‐ achten.
14. Kriminalprävention
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens auch Aspekte der Kriminalprävention einbezogen werden sollten, um dem Grund‐ bedürfnis nach einer sicheren Wohnumgebung gerecht zu werden. Wichtige Aspekte sind hierbei z.B. die Gestaltung der Freiräume mit guter Orien‐ tierbarkeit und Sichtbarkeit im Sinne einer sozialen Kontrolle, das Beleuchtungs‐ konzept sowie die Zugangsbedingungen und die technische Sicherung der Ge‐ bäude und Wohnungen. Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Karlsruhe ist gerne bereit die Bauträger/Bauherren kostenlos und unverbindlich bzgl. eines individu‐ ellen Sicherungskonzeptes zu beraten oder in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe eine Veranstaltung für Bauinteressenten durchzuführen.
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C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen
Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9, 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtli‐ che Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderun‐ gen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt:
I. Planungsrechtliche Festsetzungen
1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
Im Rahmen der Ziffern 2 bis 11 und der Planzeichnung (IV.) sind auf der Basis des Vorhaben‐ und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durch‐ führungsvertrag verpflichtet.
2. Art der baulichen Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Zulässig sind: ‐ Wohngebäude, ‐ die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank‐ und Speisewirt‐
schaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe, ‐ Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwe‐
cke; Ausnahmsweise können zugelassen werden: ‐ Betriebe des Beherbergungsgewerbes, ‐ sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, ‐ Anlagen für Verwaltungen; Nicht zulässig sind: ‐ Gartenbaubetriebe, ‐ Tankstellen.
3. Maß der baulichen Nutzung
Die Bezugshöhe (BZH) zur Ermittlung der Wandhöhe wird im zeichnerischen Teil als absolute Höhe über Normalhöhennull festgesetzt.
Die Wandhöhe (WH) ist das Maß zwischen der Bezugshöhe und dem oberen Wandabschluss bzw. der Oberkante Flachdachattika.
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Bei der Ausbildung von Retentionsdächern dürfen die festgesetzten Wandhöhen um das Maß ihrer Retentionsschicht überschritten werden.
Die festgesetzte Grundflächenzahl darf durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer GRZ von maximal 0,75 überschritten werden.
4. Überbaubare Grundstücksfläche
Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit Ausnahme der zur Ringstraße orientier‐ ten Fassaden durch Balkone / Loggien bis zu einer Breite von 5 m und einer Tiefe von 2,20 m überschritten werden. Entlang der Ringstraße können untergeordnete Bauteile die Baugrenze in gering‐ fügigen Maße überschreiten, solange das Lichtraumprofil des Gehwegs und der Zufahrten nicht beeinträchtigt wird.
5. Abstandsflächen
In dem im zeichnerischen Teil mit „A1“ festgesetzten Bereich dürfen die nach Bauordnungsrecht erforderlichen Abstandsflächen auf eine Tiefe von 2,5 m redu‐ ziert werden. In dem im zeichnerischen Teil mit „A2“ festgesetzten Bereich dürfen die nach Bauordnungsrecht erforderlichen Abstandsflächen auf eine Tiefe von 2,5 m redu‐ ziert werden. Vordächer bis zu einer Tiefe von 2,5 m dürfen auch ohne Einhaltung von Abstandsflächen errichtet werden. In den im zeichnerischen Teil mit „A3“ festgesetzten Bereichen dürfen die Ge‐ bäude auch ohne Einhaltung der Abstandsflächen errichtet werden.
6. Stellplätze und Garagen, Carports
Oberirdische Garagen und Carports sind unzulässig. Stellplätze und Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zuläs‐ sig.
7. Nebenanlagen
Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO sind im gesamten Plangebiet zulässig.
8. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung
8.1 Erhaltung von Bäumen
Im Kronentraufbereich der im zeichnerischen Teil zum Erhalt festgesetzten Bäume sind Abgrabungen, zusätzliche Versiegelungen und Bodenveränderungen unzulässig. Bei Abgang der Bäume ist in der nächsten Pflanzperiode ein gleichar‐ tiger Laubbaum zu pflanzen. Details zur Sicherstellung des fachgerechten Erhalts sind im Durchführungsvertrag geregelt.
8.2 Pflanzgebote für Einzelbäume
An den im zeichnerischen Teil festgesetzten Standorten sind Hochstammbäume gemäß nachfolgender Artenverwendungsliste fachgerecht zu pflanzen. Bei Über‐ schneidungen mit Leitungsrechten oder bei sonstigen nicht vermeidbaren Hinde‐ rungsgründen dürfen die festgesetzten Baumstandorte geringfügig verschoben werden. . Näheres regelt der Durchführungsvertrag.
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8.2.1 Zu pflanzende Bäume außerhalb der Tiefgarage
Für Straßenbäume und Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baumschei‐ ben von mind. 10 m² Größe vorzusehen. Der zur Verfügung stehende durchwur‐ zelbare Raum hat mindestens 20m³ je Baum zu betragen. Eine teilweise Über‐ bauung der Baumscheibe ist möglich, wenn aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erforderlich. Der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube ist mit ver‐ dichtbarem Baumsubstrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Land‐ schaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (Richtlinie der Forschungsgesell‐ schaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanz‐ gruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“ in der jeweils gültigen Fassung2) zu verfüllen. Die Überbauung hat wasserdurchlässig zu erfol‐ gen. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich geeignete technische Maß‐ nahmen (z.B. Belüftungsrohre, Bewässerungssystem) vorzusehen, um den lang‐ fristigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten.
8.2.2 Zu pflanzende Bäume auf der Tiefgarage
Für Bäume auf der Tiefgarage ist eine Pflanzgrube mit mind. 12 m³ bei mind. 0,9m Tiefe vorzusehen. Die tatsächliche Tiefe ist abhängig von der jeweiligen Überde‐ ckung auf der Tiefgarage.
8.2.3 Bedingte Festsetzung für die Pflanzgebote für Einzelbäume im Bereich der Freihaltetrasse der Stadtbahn
Die Pflanzgebote für Einzelbäume im Bereich der gemäß zeichnerischem Teil von Bebauung freizuhaltenden Flächen sind wie unter Ziffer 8.2.1 umzusetzen und dauerhaft zu unterhalten, bis die Stadtbahn realisiert wird.
8.2.4 Artenverwendungsliste für Pflanzgebot Einzelbaum
Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Wuchsklasse 1 (großkronig) Acer plataniodes in Sorten Spitzahorn Fagus sylvatica Rotbuche Tilia in Arten und Sorten Linde Wuchsklasse 2 (mittelkronig) Acer campestre Feldahorn Carpinus betulus Hainbuche Liquidambar styracifula und Sorten Amberbaum Prunus avium und Sorten Vogelkirsche Sophora japonica Regent Schnurbaum Paulowina tomentosa Blauglockenbaum
2 Einzusehen im Stadtplanungsamt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe
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Wuchsklasse 3 (kleinkronig) Malus‐Hybriden Zier‐Apfel Prunus padus Traubenkirsche Qualität: Hochstämme Stammumfang 18‐20 cm.
8.3 Dachbegrünung
Die Dachflächen sind dauerhaft extensiv zu begrünen. Die Flächen sind mit einer für Gräser‐ und Kräutervegetation ausreichenden Substratschüttung von im ge‐ setzten Zustand mindestens 12 cm über der Drainschicht zu versehen und mit ei‐ ner Gräser‐ und Kräutermischung gemäß nachfolgender Artenverwendungsliste zu bepflanzen. Artenverwendungsliste Dachbegrünung
Kräuter ( Anteil 60 % ) Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber‐Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättr. Glockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus deltoides Heide‐Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen‐Wolfsmilch Helianthemum nummular Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg‐Sandglöckchen Potentilla tabernaemonta Frühlings‐Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben‐Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioide Gewöhnlicher Thymian
Gräser ( Anteil 40 % ):
Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge
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Festuca guestfalica Harter Schafschwingel
Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anla‐ gen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
8.4 Begrünung der Tiefgaragen
Die nicht überbauten Decken von Tiefgaragen sind, soweit sie nicht für Zuwege oder Nebenanlagen benötigt werden, zu begrünen. Für die Substratschicht ober‐ halb der „Drän‐/Retentions‐ und Filterschicht“ sind folgende Höhen erforderlich:
‐für Rasen 40 cm,
‐für Sträucher 70 cm,
‐für Bäume 90 cm im Kronentraufbereich der ausgewachsenen Bäume.
8.5 Pflanzung von Schnitthecken
Bei der Pflanzung von geschnittenen Hecken (Siehe Ziff. 3 der örtlichen Bauvor‐ schriften) sind Arten der nachfolgenden Pflanzliste zu verwenden:
Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Carpinus betulus Hainbuche Cornus mas Kornelkirsche Fagus sylvatica Rotbuche Ligustrum vulgare Altrovirens Liguster
9. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
9.1 Ersatzpflanzungen von Gehölzen
Die im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zum Erhalt von Boden, Natur und Landschaft sind flächig mit Gehölzen aus nachfol‐ gender Artenverwendungsliste zu bepflanzen. Zu verwenden sind gebietsheimi‐ sche Pflanzen aus dem Herkunftsgebiet 6 Oberrheingraben (Quelle LUBW)3. Zu verwenden ist Pflanzgut aus regionalen Herkünften, das mit einer Identitätsnum‐ mer gekennzeichnet ist (PFG 1). Die Gehölze sind zu erhalten, müssen fachgerecht gepflegt werden und sind bei Abgang gleichartig zu ersetzen.
3 Einzusehen beim Stadtplanungsamt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe
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Artenverwendungsliste Pflanzgebot 1 (PFG 1) Baumarten Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Acer campestre Feldahorn Acer plataniodes in Sorten Spitzahorn Carpinus betulus Hainbuche Fagus sylvatica Rotbuche Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche Prunus avium Vogelkirsche Liste Straucharten: Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Cornus mas Kornelkirsche Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Haselnuss Crataegus laevigata Weißdorn Crataegus mongyna Eingriffeliger Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare Liguster Mespilus germanica Mispel Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose Sambucus nigra Schwarzer Holunder Sorbus aucuparia Eberesche Sorbus torminalis Elsbeere Viburnum opolus Gewöhnlicher Schneeball Viburnum lantana Wolliger Schneeball Qualität: Bäume (Hochstämme und Stammbüsche) Stammumfang 18‐20 cm Sträucher 2x verpflanzte Sträucher, je nach Art in der Sortierung 60‐80cm , 80‐100 cm oder 100‐150 cm
9.2 CEF‐Maßnahmen
In den im zeichnerischen Teil zum Erhalt festgesetzten Bäumen sind ausreichend vorzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen nachfolgend beschriebene Nistkästen anzubringen:
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‐ 2 Vogelkästen für Höhlenbrüter (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Flugloch‐ weite 32mm) (Aufhänghöhe > 2 m)
9.3 Weitere Artenschutzmaßnahmen (keine CEF‐Maßnahmen)
9.3.1 Nistmöglichkeiten
Im Plangebiet nachfolgend beschriebene Nistkästen anzubringen:
Vögel
2 Vogelkästen für Höhlenbrütern an den neu entstehenden Gebäu‐ den (Modell Schwegler: Nisthöhle 1B, Fluglochweite 32 mm) (Aufhäng‐ höhe > 2 m)
Fledermäuse
16 fassadenintegrierte Kästen in den neu entstehenden Gebäuden (2 Käs‐ ten pro Gebäude = 16 Kästen, Modell Schwegler: Typ 1 FR Fassadenröhre) (Aufhänghöhe > 3 m)
9.3.2 Beleuchtung
Für die Straßenbeleuchtung und die grundstücksbezogene Beleuchtung sind in‐ sektenfreundliche Leuchtmittel (1. Priorität: LED, 2. Priorität: Natriumnieder‐ drucklampen) zu verwenden, wobei die Leuchten nach oben abgeschirmt sein müssen (Fokussierung des Lichtstroms auf die zu beleuchtende Fläche). Die Leuchtengehäuse müssen gegen das Eindringen von Spinnen und Insekten ge‐ schützt sein, die Oberflächentemperatur der Leuchten darf 60° C nicht über‐ schreiten.
10. Geh‐ und Leitungsrechte
Die im zeichnerischen Teil mit „L“ festgesetzte Fläche ist mit einem Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers zu belasten.
Die im zeichnerischen Teil mit „G“ festgesetzte Fläche ist mit einem Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belasten.
Die mit einem Leitungsrecht belasteten Flächen sind von jeglicher Bebauung frei‐ zuhalten. Pflanzungen in diesen Bereichen sind nur in Absprache mit dem Lei‐ tungsträger zulässig.
11. Schallschutz
11.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen
Tiefgaragenrampen sind einzuhausen.
Auf den Innenseiten der Rampeneinhausungen ist eine hochabsorbierende Ver‐ kleidung anzubringen (Absorberklasse C oder besser, aw > 0,60).
Die Verkleidung ist ebenfalls an der Deckenfläche im angrenzenden Tiefgaragen‐ parkbereich auf eine Tiefe von mindestens 10 m anzubringen.
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11.2 Passive Schallschutzmaßnahmen
Bei der Neuerrichtung von Wohn‐ oder Arbeitsräumen sind die baurechtlich ver‐ bindlichen Anforderungen nach DIN 4109‐1 /4c/ (2016‐7) an die Luftschalldäm‐ mung von Außenbauteilen (Wand, Dach, Fassade, Fenster) von Gebäuden zu be‐ achten. Diese Anforderungen sind abhängig von den im zeichnerischen Teil fest‐ gesetzten Lärmpegelbereichen und der nachfolgenden Tabelle umzusetzen.
Abb.3 Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
Liegt die Fassade eines Gebäudes im Bereich von zwei unterschiedlichen Lärmpe‐ gelbereichen, ist für die Fassade der höhere Lärmpegelbereich anzusetzen.
Innerhalb des im zeichnerischen Teil festgesetzten Bereichs der überbaubaren Flächen sind Schlafräume (Schlaf‐ und Kinderzimmer) mit schallgedämmten Lüf‐ tungseinrichtungen auszustatten. Dies gilt auch, wenn der Schlafraum nur teil‐ weise in diesem Bereich liegt. Ausnahmen sind zulässig, wenn der Schlafraum durch ein weiteres Fenster belüftbar ist, das außerhalb des festgesetzten Bereichs liegt.
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen, können die Anforderun‐ gen an die Schalldämmung der Außenbauteile ausnahmsweise entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden.
Die DIN 4109, DIN 18005, TA Lärm, VDI 4100 und VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ liegen beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstraße 7, 1. OG., Zimmer D 113/ 114, 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienststunden (08.30 Uhr – 15.30 Uhr) eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim Beuth‐Verlag, Ber‐ lin).
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II. Örtliche Bauvorschriften
1 Dächer
Zulässig sind Flachdächer mit einer Neigung von max. 5°. Für Nebenanlagen sind auch abweichende Dachformen und Neigungen zulässig. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anla‐ gen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Technische Dachaufbauten (außer Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solar‐ thermischen Nutzung) sind auf max. 20% der Dachflächen begrenzt. Dachterras‐ sen sind nur für Staffelgeschosse zulässig.
Dachaufbauten, mit Ausnahme von Aufzugsüberfahrten, haben zu Außenfassa‐ den mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschreiten (X ≥ Z; s. Beispielskizze).
Abb. 4: Beispielskizze Mindestabstand der Dachaufbauten zu Außenfassaden
2. Werbeanlagen und Automaten
Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude, im Erdgeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig:
‐ Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite, ‐ sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu ei‐
ner Fläche von 0,5 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybea‐ mer oder Ähnliches.
Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig.
Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Ein‐ richtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig.
‐ 44 ‐
3. Einfriedigungen, Stützmauern
Einfriedigungen sind nur als geschnittene Hecken bis 1,4 m Höhe (einschließlich der Aufkantung der Tiefgarage) über der Hinterkante des Gehwegs zulässig. Die Hecken können mit einem dahinterliegenden Drahtgeflecht oder Metallgitter‐ zaun kombiniert werden.
Die Errichtung von Stützmauern ist zulässig.
4. Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen
Die nicht überbaubaren privaten Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für Stellplätze, Zugänge und Nebenanlagen benötigt werden, zu begrünen und als Vegetationsflächen dauerhaft anzulegen und zu unterhalten.
5. Abfallbehälterstandplätze
Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen. Falls dieser baulich hergestellt wird, muss er begrünt werden.
6. Außenantennen
Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig.
7. Niederspannungsfreileitungen
Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig.
III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen)
Der Bebauungsplan Nr. 392 in Kraft getreten am 10. September 1970, wird in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden.
Der Vorhaben‐ und Erschließungsplan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Dies gilt nicht für die dargestellte Möblierung und Planeintei‐ lung.
040_VbB-Steinkreuzstrasse 14-Entwurf
VEP gesamt
20190408_Steinkreuzstr. 14_VEP Fassung 4. April
Steinkreuzstr. 14_Stellplätze_2019-04-04
190404 WSW Genehmigungsplanung.pdf
19 [TÖB Genehmigungsplan (A4)]
1/4.5
2/19
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/steinkreuzstrasse_14/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZo4ZDllpX89eZ/VBB_Steinkreuzstrasse%2014_11042019.pdf
Modellregion Karlsruhe
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Fachtag
Soziale, schulische und berufliche Perspektiven junger Geflüchteter“
15. Mai 2019
Jubez Karlsruhe Kronenplatz 1
76133 Karlsruhe
Modellregion Karlsruhe
Das Ausbildungsbündnis in Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt mehr Jugendlichen den direkten Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu ermöglichen, schwächere Jugendliche bei diesem Übergang so gut wie möglich zu unter- stützen und den Übergangsbereich zu reduzieren und zu optimieren. In der Veranstaltung wird die Zielgruppe der jungen Ge- flüchteten in den Fokus genommen. Welche Orientierungen, Lernprozesse und Handlungsstrategien brauchen Geflüchtete im Übergang zu einer beruflichen Tätigkeit, welche bringen sie mit. Welche Erfahrungen machen sie mit Unterstützungs- systemen und welche Erfahrungen machen Unterstützungssys- teme mit ihnen.
Die Partner
Stadt Karlsruhe / Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt / AFB-Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH / Carl-Hofer-Schule / Deutscher Gewerkschaftsbund / Handwerkskammer Karlsruhe / Gewerbeschule Durlach / Industrie- und Handelskammer Karlsruhe / Jobcenter Karlsruhe / Kreishandwerkerschaft Karlsruhe / Regierungs präsidium Karlsruhe (Abt.7) / Staatliches Schulamt Karlsruhe / Stadt jugendausschuss e. V. Karlsruhe / Südwestmetall Bezirksgruppe Karlsruhe
Anmeldung
bis 3. Mai 2019
https://www.redseat.de/perspektiven/
oder über den QR-Code
Kontakt: Servicestelle Übergang Schule – Beruf
stja
Moltkestraße 22
76133 Karlsruhe
Tel: 0721/133-5623
Programm:
13:30 Uhr Ankommen
14:00 Uhr Begrüßung durch BM Martin Lenz
14:15 Uhr – 16:00 Uhr FORUM 1 bis 3 Incl. Kaffeepause
Abendveranstaltung:
UPDATE ZWISCHEN REALITÄTEN UND ANSPRÜCHEN
16:00 Uhr Ankommen / Pause
16:30 Uhr „Beschulung und Herausforderungen in der Berufsausbildung und die rechtlichen Hürden“ Ein fachlicher Input von Tobias Klaus, BUMF Berlin (Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge)
Drei Botschaften aus den Fachforen
17:00 Uhr Diskussionsrunde Moderation: Markus Brock
Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup
Ingo Zenkner, Agentur für Arbeit Ariane Durian, IHK-Karlsruhe Alexander Christ, BIBB Berlin Prof. Dr. Josef Held, Universität Tübingen,
Netzwerk Fluchtforschung Verena Kratzer, SchlaU-Werkstatt für
Migrationspädagogik
„Im Blitzlicht junger Geflüchteter“ – Filmblogs von Murad Atshan, Karlsruhe
Die Moderation stellt den Teilnehmern der Podiumsdiskussion Fragen zu den Themenfeldern „Soziale und berufliche Perspektiven junger Ge- flüchteter“. Zwischendurch werden Filmblogs und Beiträge von jungen Geflüchteten eingespielt, die deren Sichtweise spiegeln. Murad Atshan hat im Vorfeld einige der jungen Menschen zu ihren persönlichen, so- zialen, schulischen und beruflichen Perspektiven interviewt. Ziel ist ein Update der Realitäten und Ansprüche aus Politik, Wirtschaft, Bildung/ Jugendhilfe und den Betroffenen.
18:30 Uhr Ende
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Forum 1
„Schulische und Sprachliche Bildung“
Ankommen in Deutschland bedeutet für die meisten jungen
Geflüchteten auch Ankommen im deutschen Bildungssystem.
Sie finden sich wieder in einer neuen Rolle als Lernende.
Die Möglichkeiten der Integration durch Sprache und Bildung
begreifen viele junge Geflüchtete als Chance – deutlich wer-
den aber auch die gesellschaftlichen und politischen Erwartun-
gen, die damit verknüpft sind. Viele lernen unter schwierigen
Bedingungen, in denen Erfahrungen von Flucht und Trennung
nachwirken und die Zukunftsperspektiven in Deutschland
ungewiss sind. In diesem Forum soll es darum gehen, wie
junge Geflüchtete auf ihrem Bildungsweg unterstützt werden
können. Welche Rahmenbedingungen brauchen sie, wo gibt
es erfolgreiche Ansätze und was ist noch zu tun?
Fachlicher Input: Verena Kratzer, SchlaU-Werkstatt für Migrationspädagogik
Moderation: Martina Weber Koordination: Johanna Hopfengärtner, Bildungskoordination für Neuzugewanderte in Karlsruhe
Ausgewählte Angebote und Projekte vor Ort: SCHEF, IB Karlsruhe
Perspektive NOW, IBZ
Erfahrungsbericht einer Lehrkraft
Forum 2
„Soziale Orientierung und Berufswegeplanung“
Junge Geflüchtete stehen im Spannungsfeld in sehr kurzer
Zeit die deutsche Sprache zu erlernen und schnellstmöglich
in eine Ausbildung zu gehen, um u.a. eine Abschiebung zu
verhindern. Prof. Dr. Josef Held, Leiter der Tübinger For-
schungsgruppe für Migration und Integration, wird in seinem
fachlichen Input vor allem die subjektive Situation der jungen
Geflüchteten in den Fokus stellen. Im Anschluss wird die
Notwendigkeit einer sozialen Orientierung und Berufswege-
planung für diese Zielgruppe näher beleuchtet, insbesondere
werden Akteure der Stadt Karlsruhe ihre Angebote zum
Thema vorstellen.
Fachlicher Input: Prof. Dr. Josef Held, Netzwerk für Fluchtforschung, Universität Tübingen
Moderation: Markus Brock Koordination: Assma Akka-Hobitz, Servicestelle ÜSB
Ausgewählte Angebote und Projekte vor Ort: AVdual, AFB gGmbH
BEO Coach, stja
Qualipass in einfacher Sprache, Servicestelle, stja
Forum 3
„Gesellschaftliche Teilhabe und der Einstieg in den Arbeitsmarkt“
Gesellschaftliche Teilhabe und gelingender Einstieg
in Ausbildung und Beruf sind eng miteinander verknüpft.
Wie kann er gelingen, welche Angebote gibt es und was
brauchen wir noch in Karlsruhe? Alexander Christ vom
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wird in seinem fach-
lichen Input die Situation junger Geflüchteter beleuchten,
lokale Akteure werden die anschließende Diskussion mit
ihren Beiträgen bereichern.
Fachlicher Input: Alexander Christ, BiBB Moderation: Sigrid Frank-Eßlinger Koordination: Carmen Fabritius, AFB gGmbH
Ausgewählte Angebote und Projekte vor Ort: ‚Bleib Dran Plus‘, AFB gGmbH
Berufliche Schulen
Handwerksbetrieb (angefragt)
Agentur für Arbeit
https://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZo3V2jl2FsDhg/ZZo3V9c2nJSuzz/flyer_fachtag.pdf