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Antrag auf Erteilung
Antrag auf begleitetes Fahren ab 17
Ich beantrage die Erteilung der Fahrerlaubnis im Rahmen des begleitenden Fahrens ab 17 für die Klasse(n):
B BE
Bei der Beantragung von mehreren Klassen füllen Sie bitte das Formular „Doppelklasse“ aus
Zusätzlich müssen Sie die Formulare „Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17“ sowie „Beiblatt für eine Begleitperson“ ausfüllen.
Theoretische Prüfung Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzulegen.
Es besteht auch die Möglichkeit, die theoretische Prüfung in folgenden Sprachen zu absolvieren:
Englisch Französisch Griechisch Hocharabisch
Italienisch Kroatisch Polnisch Portugiesisch
Rumänisch Russisch Spanisch Türkisch
Bitte wählen Sie eine Sprache aus, wenn Sie die Prüfung nicht in deutscher Sprache absolvieren.
Praktische Prüfung
Ich beantrage die Ablegung der Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe.
Familienname Name der Fahrschule
Geburtsname
Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort- und land
Anschrift
Staatsangehörigkeit
Telefonnummer E-Mail-Adresse
Bereits erteilte Fahrerlaubnisklassen:
Mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis verzichte ich auf eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum dieser Klasse(n). (§ 21 Abs. 2 FeV)
Hinweis zum Antragsverfahren:
Sollten Sie nicht innerhalb eines Jahres nach Erstellung des Prüfauftrags Ihre theoretische Prüfung abgelegt haben, so wird Ihr Antrag als erledigt und die bezahlten Gebühren als verfallen betrachtet.
Mit meiner Unterschrift versichere ich die Richtigkeit der vorstehenden Angaben sowie die Kenntnisnahme der Hinweise.
___________________________ _______________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift)
Unterschrift für die Ausstellung des Kartenführerscheins
!Bitte mittig mit einem schwarzen Stift unterschreiben!
https://web1.karlsruhe.de/service/Formulare/ordnungsamt/Antrag-auf-begleitetes-Fahren.pdf
Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe Zweite Fortschreibung 2019
Schuljahr 2018 | 2019
Stadt Karlsruhe Dezernat 3 | Schul- und Sportamt Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
2 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Herausgeber: Stadt Karlsruhe
Schul- und Sportamt
Telefon: 0721 133-4166
Fax: 0721 133-95 4166
E-Mail: bildungskoordination@sus.karlsruhe
Internet: www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu.de
Layout: Hopfengärtner
Druck: Städtische Rathausdruckerei
Papier: 100 Prozent Recyclingpapier
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 3
Inhalt
Einführung .........................................................................................................................................5
A: Allgemeinbildende Schulen ...........................................................................................................6
1. Statistische Daten .................................................................................................................................. 6
2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation ........................................................................................ 10
Zusammenfassung und Empfehlungen ......................................................................................................... 16
B: Berufliche Schulen ....................................................................................................................... 18
1. Statistische Daten ................................................................................................................................ 18
2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation ........................................................................................ 24
3. Zusammenfassung und Empfehlungen ................................................................................................. 27
C: Übergänge in Ausbildung und Beruf ............................................................................................ 28
1. Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten am Übergang Schule-Beruf .............................................. 28
2. Zur Situation junger Geflüchteter am Übergang Schule-Beruf ............................................................... 30
3. Zur Situation an den beruflichen Schulen ............................................................................................. 32
4. Zusammenfassung und Empfehlungen ................................................................................................. 36
Anhang ........................................................................................................................................................... 37
Abkürzungen ................................................................................................................................................... 37
Abbildungsverzeichnis ...................................................................................................................................... 38
Tabellenverzeichnis .......................................................................................................................................... 39
4 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 5
Einführung
Zum zweiten Mal wird der Bericht über die Schul-, Bildungs- und Ausbildungssituation neu zugewanderter
Kinder und Jugendlicher im Rahmen des Programms „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“
fortgeschrieben. Der Berichtszeitraum umfasst das Schuljahr 2018/19.
Neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen einen guten Anschluss in unser Bildungssystem zu ermöglichen,
ist eine komplexe Herausforderung, die verlässliche Rahmenbedingungen und Angebotsstrukturen erfordert,
und darüber hinaus auch viel Engagement bei den Akteuren und bei den Kindern und Jugendlichen selbst.
Die Kenntnis aktueller Entwicklungen ist notwendig, um von kommunaler Seite diese Rahmenbedingungen
wirksam mitzugestalten und damit die Bildungs- und Teilhabechancen neu zugewanderter junger Menschen in
unserer Gesellschaft zu verbessern. Dieser Bericht will einen Beitrag dazu leisten, auch wenn wegen der
schwierigen Datenlage viele Fragen zu Bildungsverläufen und Bildungserfolg junger Neuzugewanderter
unbeantwortet bleiben müssen.
Im Bereich der allgemein bildenden Schulen gibt es in Karlsruhe tragfähige Unterstützungsstrukturen, die sich
zum Teil schon seit Jahren bewährt haben und die kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dies darf jedoch nicht
darüber hinwegtäuschen, dass neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im Schulsystem strukturell
benachteiligt werden. Sie bekommen über alle Altersstufen hinweg weniger Unterricht als gleichaltrige
Schülerinnen und Schüler in Regelklassen und haben derzeit in Baden-Württemberg auch kein Recht auf
Teilnahme an einem ganztägigen Schulangebot.
Am Übergang Schule Beruf und begleitend zur Ausbildung sind in den vergangenen Jahren neue Angebote
und Netzwerke entstanden, die sich primär an den Bedarfen junger Geflüchteter orientieren. Diese Strukturen
gilt es nun zu festigen und dabei mehr als bisher auch andere Jugendliche mit Migrationsgeschichte in den Blick
zu nehmen.
Das Programm „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ wird vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung gefördert.
6 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
A: Allgemeinbildende Schulen
1. Statistische Daten
Internationale Vorbereitungsklassen, auch VKL genannt, werden von neu zugewanderten Kindern und
Jugendlichen mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen im Alter von 6 bis 16 Jahren besucht.1 Im Alter von
sechs bis zehn Jahren besuchen die Kinder eine Vorbereitungsklasse in der Grundschule, von 11 bis 16 Jahren in
der Regel eine VKL der Sekundarstufe I. Das Sprachniveau liegt bei Abschluss der VKL in der Regel bei A2 oder
B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Mit insgesamt 375 Schülerinnen und Schülern in 23 Klassen ist die Zahl der Neuzugewanderten in
Vorbereitungsklassen auf dem Niveau des Vorjahrs geblieben. Während die Schülerzahlen an den VKL der
allgemeinbildenden Schulen im Stadtgebiet leicht zurückgegangen ist, hat sich die Zahl der Kinder und
Jugendlichen in den Landeserstaufnahmestellen, die ein schulisches Angebot am Standort Felsstraße bekommen,
deutlich erhöht.
Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gab es im Schuljahr 2018/19 erstmals
Vorbereitungsklassen an allen Schularten von der Werkrealschule bis zum Gymnasium.
1.1 Grundschulen mit VKL-Klassen
Neu zugewanderte Grundschulkinder können an acht Grundschulen im Stadtgebiet Karlsruhe eine
Vorbereitungsklasse besuchen. Die Zuteilung erfolgt in der Regel wohnortnah. Tabelle 1 gibt einen Überblick
über die einzelnen Grundschulen mit Anzahl der VKL-Klassen sowie der Anzahl der Schülerinnen und Schüler.
Tabelle 1: Grundschulen mit Vorbereitungsklassen in Karlsruhe | Schuljahr 2018/19
Grundschulen mit VKL Klassen Schülerinnen und Schüler
GS Grünwinkel 1 16
Gutenbergschule 1 13
Hardtschule 1 16
Leopoldschule 1 21
Pestalozzischule 1 13
Schillerschule2 3 49
Tullaschule 1 12
Waldschule Neureut 1 13
Summe Grundschulen 10 153
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2018/2019
Die Auswertung der Staatsangehörigkeiten gibt Aufschluss über die Herkunft der Schülerinnen und Schüler in
den Vorbereitungsklassen (siehe Abbildung 1). Über die Hälfte der VKL-Schülerinnen und –Schüler im
Grundschulalter kommen aus Staaten der Europäischen Union. 14 Prozent kommen aus Staaten des Nahen oder
Mittleren Ostens, 12 Prozent aus osteuropäischen Nicht-EU-Ländern und GUS-Staaten. Nur eine Minderheit der
VKL-Grundschulkinder kommt aus südosteuropäischen Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind. 8 Prozent
kommen aus afrikanischen, südostasiatischen oder lateinamerikanischen Ländern. Eine Liste der Herkunftsländer
und die Zuordnung zu den jeweiligen Regionen befindet sich auf Seite 38.
1 Eine Übersicht über die im Bericht verwendeten Abkürzungen befindet sich am Ende des Berichts auf S. 39. 2 Die Klassen der Schillerschule am LEA-Standort Felsstraße werden in Kapitel 1.3 gesondert dargestellt.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 7
Abbildung 1: VKL-Grundschülerinnen und -schüler | Verteilung nach Herkunftsregionen
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt
Die insgesamt 153 Kinder in den Vorbereitungsklassen der Grundschulen stammen aus über 40 Ländern. Mit
Ausnahme von Rumänien, aus dem rund ein Viertel der Schülerinnen und Schüler kommen, gab es kaum
größere Gruppen mit gleicher Nationalität. Mit 15 Schülerinnen und Schülern ist die zweitgrößte Gruppe der
kroatischen Kinder deutlich kleiner (siehe Abbildung 2). Im Vergleich zum Vorjahr gab es in Bezug auf die
Herkunftsländer keine signifikanten Veränderungen.3
Abbildung 2: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen der Grundschulen
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt
1.2 Weiterführende Schulen mit VKL-Klassen
Bis zum Schuljahr 2017/18 wurden in Karlsruhe Vorbereitungsklassen an weiterführenden Schulen nur an
Werkrealschulen eingerichtet. Eine Ausnahme bildete die ausgelagerte Vorbereitungsklasse der Schillerschule am
Otto-Hahn-Gymnasium, die seit dem Schuljahr 2016/17 bestand. Mit dem Wegfall des Werkrealschulzugs an der
Schillerschule wurden zum Schuljahr 2018/19 die dort angesiedelten Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe
neu verteilt. Erstmals richteten die Ernst-Reuter-Schule (Gemeinschaftsschule), die Friedrich-Realschule und das
3 Im Unterschied zum Bericht des Vorjahres werden im aktuellen Bericht die Schülerinnen und Schüler, die die Schule an der Landeserstaufnahmestelle Felsstraße besuchen, separat ausgewertet. Diese stammen ausschließlich aus Nicht-EU-Ländern – vornehmlich aus südosteuropäischen Staaten. Vgl. Kapitel 1.3.
EU-Staaten 58%
Naher und Mittlerer Osten
14%
Osteuropa und GUS 12%
Südosteuropa 8%
Sonstige 8%
VKL-Grundschülerinnen und -schüler Verteilung nach Herkunftsregionen
40
15 11
9 8 7
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Rumänien Kroatien Russland Italien Deutschland Syrien
Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen der Grundschulen
8 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Otto-Hahn-Gymnasium je eine Vorbereitungsklasse ein. Damit gibt es nun Vorbereitungsklassen an allen
weiterführenden Schularten der Sekundarstufe I (siehe Tabelle 2).
Tabelle 2: Weiterführende Schulen mit Vorbereitungsklassen in Karlsruhe | Schuljahr 2018/19
Weiterführende Schulen mit VKL Klassen Klassenstufen Schülerinnen und Schüler
Gemeinschaftsschule 1 14
Ernst-Reuter-Schule 1 (7) – 8 – 9 14
Werkrealschule 5 82
Gutenbergschule 2 5 – 9 35
Pestalozzischule 2 5 – 9 27
Werner-von-Siemens-Schule 1 5 – 9 20
Gymnasium 1 13
Otto-Hahn-Gymnasium 1 5 – 6 – (7) 13
Realschule 1 12
Friedrich-Realschule 1 5 – 6 – (7) 12
Summe Weiterführende Schulen 8 121
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2018/2019
Auch in den Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe I kommen die Schülerinnen und Schülern zu beinahe 60
Prozent aus Staaten der europäischen Union (siehe Abbildung 3. Eine Liste der Herkunftsländer und die
Zuordnung zu den jeweiligen Regionen befindet sich auf Seite 38). Die zweitgrößte Gruppe sind hier mit 18
Prozent Schülerinnen und Schüler aus südosteuropäischen Staaten, die nicht Teil der EU sind.
Abbildung 3: VKL-Schülerinnen und -schüler in weiterführenden Schulen. Verteilung nach Herkunftsregionen
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt
Ähnlich wie in den Grundschulklassen sind Schülerinnen und Schüler aus Rumänien die mit Abstand größte
Gruppe. Ihre Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 19 auf 35 deutlich erhöht. Sie bilden im Schuljahr
2018/19 knapp 30 Prozent der Schülerschaft in den Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe I. Bei den übrigen
Herkunftsländern gibt es keine vergleichbar großen Gruppen von Schülerinnen und Schülern.
EU-Staaten 59%
Naher und Mittlerer Osten
10%
Osteuropa und GUS
6%
Südosteuropa 18%
Sonstige 7%
VKL-Schülerinnen und -schüler in weiterführenden Schulen Verteilung nach Herkunftsregionen
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 9
Abbildung 4: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen der weiterführenden Schulen
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt
1.3 VKL-Klassen am LEA-Standort Felsstraße
Seit dem Schuljahr 2016/17 gibt es ein staatliches Schulangebot für Kinder und Jugendliche aus den Karlsruher
Landeserstaufnahmestellen (LEA) Durlacher Allee und Felsstraße. Schulorganisatorisch ist die sogenannte
„Felsschule“ eine Außenstelle der Schillerschule. Zum Zeitpunkt der Schulstatistik (Oktober 2018) wurden
insgesamt 109 Kinder und Jugendliche aus den Landeserstaufnahmestellen am Standort Felsstraße unterrichtet,
davon 44 in der Grundschule und 65 in der Sekundarstufe I. Mit insgesamt fünf Klassen gab es an der Felsschule
somit zwei Klassen mehr als im Vorjahr. Für Kinder aus den Landeserstaufnahmestellen gibt es außerdem das
ehrenamtlich organisierte Bildungsangebot „Lernfreunde“ des Kinderhilfswerks UNESON, das vor allem von
Kindern aus der Landeserstaufnahmestelle Durlacher Allee besucht wird. Hierbei handelt es sich nicht um ein
reguläres schulisches Angebot.
Tabelle 3: Vorbereitungsklassen am LEA-Standort Felsstraße
Felsschule (Außenstelle Schillerschule) Klassen Schülerinnen und Schüler
Grundschule 2 44
Sekundarstufe I 3 65
Summe 5 109
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt
Knapp drei Viertel der Schülerinnen und Schüler kommen aus osteuropäischen Staaten.
Die übrigen Schülerinnen und Schüler stammen bis auf wenige Ausnahmen aus Ländern des Nahen
und Mittleren Ostens (siehe Abbildung 5).
35
8 7 7 7
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Rumänien Polen Kroatien Italien Syrien
Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen der weiterführenden Schulen
10 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Abbildung 5: Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus den Landeserstaufnahmestellen
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt
2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation
2.1 Anmeldung und Verteilung der VKL-Schülerinnen und Schüler
Die Anmeldung zu den Vorbereitungsklassen der Grundschulen erfolgt weiterhin direkt an der Grundschule des
jeweiligen Schulbezirks. Ist an der zuständigen Grundschule keine Vorbereitungsklasse eingerichtet, erfolgt eine
Weitervermittlung an die nächstgelegene Schule.
In der Sekundarstufe I hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Schulen mit Vorbereitungsklassen
vergrößert. Mit der auslaufenden Werkrealschule an der Schillerschule wurden die dort angesiedelten
Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe I neu aufgeteilt (siehe Kapitel 1.2). Die neu zugewanderten
Schülerinnen und Schüler werden seitdem über die beiden Geschäftsführenden Schulleitungen der Grund-und
Werkrealschulen auf die einzelnen Schulen verteilt.
Die derzeitigen Kriterien für die Aufteilung von Schülerinnen und Schülern auf die Vorbereitungsklassen an
weiterführenden Schulen sind Alter und Wohnort, wobei eine wohnortnahe Zuteilung wegen der Konzentration
der Schulen mit Vorbereitungsklassen im östlichen Stadtgebiet nicht immer gewährleistet werden kann.
Der Leistungsstand und die Bildungsbiographie des einzelnen Kindes werden bei der Zuweisung auf die
einzelnen Schulen bisher nicht berücksichtigt. Obwohl Vorbereitungsklassen an allen weiterführenden Schularten
von der Werkrealschule bis zum Gymnasium angesiedelt sind, bilden der Unterricht und die Zusammensetzung
der Schülerschaft in den Vorbereitungsklassen das Profil und Leistungsniveau der jeweils zugeordneten Schule
nicht ab. Eine Entscheidung darüber, in welche Schulart und in welche Klassenstufe eine Schülerin oder ein
Schüler integriert werden soll, ist beim derzeitigen Verfahren erst nach dem Besuch der Vorbereitungsklasse
vorgesehen.
2.2 Stundenzuweisungen und Unterrichtsorganisation in den Vorbereitungsklassen
Bei der Stundenzuweisung im VKL-Bereich hat sich im Schuljahr 2018/19 nichts verändert. Im Grundschulbereich
gab es weiterhin zwölf Lehrerwochenstunden Direktzuweisungen für den Pflichtbereich (Deutsch und
Demokratiebildung). Weitere sechs Lehrerwochenstunden für den Zusatzbereich wurden bedarfsgerecht über die
Südosteuropa 73%
Naher und Mittlerer Osten
24%
Sonstige 3%
Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus den Landeserstaufnahmestellen
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 11
Staatlichen Schulämter verteilt. 4 Mit dem Organisationserlass für das Schuljahr 2019/205 werden im
Grundschulbereich wieder 18 Lehrerwochenstunden pro Vorbereitungsklasse per Direktzuweisung vergeben.
Zwei weitere Lehrerwochenstunden pro Vorbereitungsklasse können ab 2019/20 bedarfsgerecht über die
Staatlichen Schulämter zugewiesen werden.
In der Sekundarstufe I wurden für den Pflichtbereich wie im Vorjahr 16 Lehrerwochenstunden direkt
zugewiesen, weitere neun Lehrerwochenstunden für den Zusatzbereich über die Staatlichen Schulämter. Hier ist
zum Schuljahr 2019/20 keine Änderung vorgesehen.
Unterrichtsorganisatorisch sind Vorbereitungsklassen weiterhin nicht gleichgestellt mit den Regelklassen der
jeweiligen Schularten. Die Stundentafel in den Vorbereitungsklassen sieht deutlich weniger Unterricht vor als in
den Regelklassen der entsprechenden Klassenstufen und Schularten. Für den Unterricht in Vorbereitungsklassen
gibt es keine verbindlichen Vorgaben im Sinne eines Bildungsplans, sondern lediglich einen
Orientierungsrahmen. Die konkrete Ausgestaltung bleibt der einzelnen Schule beziehungsweise den Lehrkräften
überlassen.6
Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen haben derzeit kein Anrecht auf ein ganztägiges Schulangebot.
Kinder, die eine Vorbereitungsklasse an einer Ganztagsgrundschule besuchen, können in der Regel am
Ganztagsangebot der Schule nicht teilnehmen.
2.3 Kommunal geförderte ergänzende Deutschförderung in den Vorbereitungsklassen
Um die Bildungschancen neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher zu verbessern, finanziert die Stadt
Karlsruhe im Rahmen des Karlsruher Integrationsplans Maßnahmen zur ergänzenden Deutschförderung für neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler.
In den Vorbereitungsklassen an Grundschulen wird seit 2009 ergänzende Deutschförderung im Rahmen des
Projekts „Bildungsberatung für junge Migranten und ihre Eltern“ in Kleingruppen erteilt. Das Angebot wird vom
Internationalen Bund umgesetzt und wird an allen Grundschulen mit Vorbereitungsklassen angeboten. Im
Schuljahr 2018/19 profitierten von diesem Angebot insgesamt 104 Schülerinnen und Schülern in 15 Gruppen.7
Das „Projekt zur Förderung junger Quereinsteiger ins Bildungssystem“ wurde 2001 im Rahmen des Europäischen
Sozialfonds gestartet und wird seit 2006 durch die Stadt Karlsruhe finanziert. Neu zugewanderte Schülerinnen
und Schüler aus den Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe I erhalten im Rahmen des Projekts ergänzende
Förderung in Deutsch und nach Bedarf in Englisch sowie individuelle Unterstützung bei der Wahl des weiteren
Bildungs- oder Berufswegs. Rund 145 Schülerinnen und Schüler nahmen im Schuljahr 2018/19 an dieser
Maßnahme teil. Das Angebot richtet sich an VKL-Schülerinnen und Schüler aus Vorbereitungsklassen an allen
weiterführenden Schularten. An zwei Schulen wurden außerdem Gruppen für Schülerinnen und Schüler
eingerichtet, die bereits den Übergang in die Regelklassen vollzogen haben. Träger dieser Maßnahme ist
ebenfalls der Internationale Bund.
2.4 Übergänge in die Regelklassen
Die Verweildauer von Schülerinnen und Schülern in den Vorbereitungsklassen ist individuell. Vorgesehen sind
laut der gültigen Verwaltungsvorschrift (im Folgenden: VwV) ein Jahr, in Ausnahmefällen zwei Jahre.8 Eine
4 Der Zusatzbereich umfasst weitere Fächer, die sich am Bildungsplan der jeweiligen Jahrgangsstufe und Schulart orientieren. Diese Fächer können auch integrativ unterrichtet werden. Im Vergleich zu den Regelklassen ist der Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern (außer Deutsch) in den Vorbereitungsklassen stark reduziert. 5 Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Unterrichtsorganisation und Eigenständigkeit der Schulen im Schuljahr 2019/2020 (Organisationserlass) http://gelbe-sammlung.kultus- bw.de/jportal/portal/t/xye/bs/21/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVBW- VVBW000030517&doc.part=S&doc.price=0.0%23focuspoint (12. September 2019). 6 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg: Deutsch im Kontext von Mehrsprachigkeit. Grundlagen und Anregungen für die Spracharbeit in Vorbereitungsklassen, S. 5. www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration- bildung/vkl_vabo/vkl/mehrsprachigkeit/grundlagenpapier/grundlagen.pdf#page=24 (18. August 2019) 7 Internationaler Bund, Schriftliche Auskunft vom 4. September 2019. 8 Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen vom 31.05.2017.
http://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/portal/t/xye/bs/21/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVBW-VVBW000030517&doc.part=S&doc.price=0.0%23focuspoint%20
http://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/portal/t/xye/bs/21/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVBW-VVBW000030517&doc.part=S&doc.price=0.0%23focuspoint%20
http://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/portal/t/xye/bs/21/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVBW-VVBW000030517&doc.part=S&doc.price=0.0%23focuspoint%20
https://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vkl/mehrsprachigkeit/grundlagenpapier/grundlagen.pdf
https://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vkl/mehrsprachigkeit/grundlagenpapier/grundlagen.pdf
12 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
unterjährige Integration ist ausdrücklich vorgesehen (siehe VwV 4.3). Häufig erfolgt bereits in den
Vorbereitungsklassen eine Teilintegration in verschiedenen Fächern (zum Beispiel in Sport, Kunst und Musik), so
dass Übergänge in die Regelklassen fließend gestaltet werden können. Dies setzt jedoch voraus, dass sich die
Klasse, in die die Schülerin oder der Schüler integriert werden soll, an derselben Schule befindet wie die
Vorbereitungsklasse. VKL-Lehrkräfte der Sekundarstufe I, die ihrer Schülerinnen und Schüler unterjährig teil- oder
vollintegrieren wollen, scheitern nach ihren Aussagen oft an vollen Klassen, fehlenden Räumlichkeiten und
manchmal auch am fehlenden Willen von Lehrkräften, neu hinzukommende Schülerinnen und Schüler in ihre
Klassen aufzunehmen.9
Das Procedere des Übergangs in die Regelklasse, innerhalb der eigenen Schule oder auch verbunden mit
Schulwechsel, ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Unerlässlich für einen gelingenden Übergang ist eine
aussagekräftige Dokumentation des Sprach- und Entwicklungsstands. Lehrkräfte an den Karlsruher
Vorbereitungsklassen stehen darüber in fachlichem Austausch und entwickeln Ansätze, um ein
schulübergreifend abgestimmtes Verfahren in Bezug auf die Übergänge zu erreichen. Ein weitergehender
Austausch zwischen Schulen und Lehrkräften über neu zu integrierende Schülerinnen und Schüler erscheint aus
pädagogischer Sicht sinnvoll, bedarf aber aus Datenschutzgründen des ausdrücklichen Einverständnisses der
Erziehungsberechtigten.
Über die tatsächliche Verweildauer von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen werden aktuell keine
Daten erhoben. Eine Abfrage des Kultusministeriums zum Schulhalbjahr 2018/19 über den prognostizierten
Verbleib von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen legt nahe, dass in den Vorbereitungsklassen im
Stadtgebiet Karlsruhe die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler über ein Schuljahr hinaus in
Vorbereitungsklassen bleiben. Ihr Anteil variiert je nach Schule von 38 bis 77 Prozent.10 Eine Erhebung der
Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen eines Beteiligungsprojekts an Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe I
ergab, dass die befragten Schülerinnen und Schüler im Durchschnitt deutlich länger als die empfohlenen zwölf
Monate in Vorbereitungsklassen verbrachten. Die Autorinnen und Autoren der Studie vermerken dazu kritisch:
„Eine höhere Verweildauer in den Vorbereitungsklassen erschwert es tendenziell den Jugendlichen, einen Bildungsabschluss an e iner
allgemeinbildenden Schule zu erlangen. Da die Vorbereitungsklassen vorwiegend auf die Deutschsprachvermittlung ausgelegt sind,
werden andere fachliche Inhalte zurückgestellt. Die Inhalte, die den Kindern und Jugendlichen bereits fehlen, werden während der
Beschulung in den Vorbereitungsklassen in der Sekundarstufe weiterhin verpasst, sodass der Übergang in die Regelklasse und das
Anknüpfen an die Lerninhalte der Regelbeschulung tendenziell erschwert werden.“11
Ebenso wenig lassen sich belastbare Aussagen über Bildungsverläufe von neu zugewanderten Schülerinnen und
Schülern über einen längeren Zeitraum treffen. Es werden bisher von offizieller Seite keine Daten darüber
erhoben, die Rückschlüsse darüber erlauben, in welche Schularten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
integriert werden und ob diese Integrationsprozesse (aus Sicht der Schulen, aus Sicht der Schülerinnen)
erfolgreich verlaufen oder nicht.
Aufschluss über die Übergänge aus den VKL-Klassen in Karlsruhe liefert eine Erhebung, die im Rahmen des „Projekts zur Förderung junger Quereinsteiger ins Bildungssystem“ durchgeführt wurde.12 Das nachfolgende Diagramm veranschaulicht, in welchen Schulformen die insgesamt 139 Schülerinnen und Schülern, die sich am Ende des Schuljahres 2018/19 in den Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen befanden, ihre Schullaufbahn fortsetzten:
9 Übereinstimmende Aussagen von VKL-Lehrkräfte bei einem Austauschtreffen in Karlsruhe am 14. Mai 2019 und am Fachtag „Beteiligung neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher“ am 8. Juli 2019 in Stuttgart. 10 Auswertung des Staatlichen Schulamts Karlsruhe, bereitgestellt am 26. April 2019. Aus der Abfrage geht allerdings nicht hervor, wie lange sich die Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt der Abfrage schon in den Vorbereitungsklassen befanden. 11 Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaften: Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung in Stuttgarter Vorbereitungsklassen, Stuttgart 2019, S. 17. https://www.stuttgart.de/img/mdb/item/633137/147000.pdf (13. August 2019). 12 Internationaler Bund, Projekt zur Förderung junger Quereinsteiger ins Bildungssystem, Schriftliche Auskunft vom 10. September 2019.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 13
Abbildung 6: Übergänge aus den Vorbereitungsklassen der weiterführenden Schulen, Schuljahr 2018/19
Quelle: Internationaler Bund
Deutlich wird, dass die Einrichtung von Vorbereitungsklassen an allen Schulen eine Maßnahme war, die der
Heterogenität der neu in Karlsruhe ankommenden Schülerinnen und Schüler Rechnung trägt. Jedoch wurde im
Rahmen der Erhebungen des Quereinsteigerprojekts auch beobachtet, dass fast alle VKL-Schülerinnen und –
Schüler in die Regelklassen an den Schulen integriert werden, an denen sie auch die Vorbereitungsklasse
absolviert haben. Es gibt also, unabhängig von den Vorkenntnissen und vom Leistungsstand der einzelnen
Schüler, einen „Klebeeffekt“ an den Schulen mit Vorbereitungsklassen.
Eine passgenaue Vermittlung in die Vorbereitungsklassen ab der Sekundarstufe I wäre ein Weg, um die
Vorkenntnisse und Leistungsniveau der einzelnen Schülerinnen und Schüler besser zu berücksichtigen und die
Zuteilung zu den verschiedenen Schularten transparenter zu gestalten. Dadurch könnte die Heterogenität in den
Vorbereitungsklassen reduziert und die Schülerinnen und Schüler noch besser auf den Einstieg ins gegliederte
Schulsystem vorbereitet werden.
2.5 Unterstützende Sprachförderung am Übergang
Der Übergang von der Vorbereitungsklasse in eine Regelklasse ist ein sensibler Moment für die schulische
Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler. Während in den Vorbereitungsklassen der Fokus auf
der Sprachvermittlung liegt, erfolgt die eigentliche Integration in das Schulsystem mit dem Eintritt in eine
Regelklasse. Dies erfordert von den Schülerinnen und Schülern umfassende Anpassungsleistungen in fachlicher,
sprachlicher und sozialer Hinsicht. Schülerinnen und Schüler sind deswegen am Übergang in besonderem Maße
auf Unterstützung und Begleitung angewiesen.
Erstmals gab es im Schuljahr 2018/19 für allgemeinbildende Schulen die Möglichkeit, eine Anschlussförderung
für ehemalige VKL-Schülerinnen und Schüler einzurichten. Für Gruppen ab vier bis maximal 16 Schülerinnen
oder Schüler können für die sogenannte „Nachgehende Sprachförderung“ jeweils zwei Lehrerwochenstunden
über das Staatliche Schulamt beantragt werden. Die inhaltliche Gestaltung der Kurse richtet sich nach den
individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler. Neben Deutsch können auch andere Fächer Gegenstand
des Förderunterrichts sein. Landesweit wurden für die Nachgehende Sprachförderung 164 Lehrerdeputate zur
Verfügung gestellt. Im Stadtbereich Karlsruhe wurden im Schuljahr 2018/19 33 Lehrerwochenstunden zur
Nachgehenden Sprachförderung an die folgenden Schulen vergeben:13
13 Staatliches Schulamt Karlsruhe, Schriftliche Auskunft vom 26. April 2019.
16
26
9
44 40
3 1
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
Gymnasium Realschule GMS WRS VKL- Verbleib VAB Umzug
Übergänge aus den Vorbereitungsklassen der weiterführenden Schulen, Schuljahr 2018/19
14 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Tabelle 4: Sprachförderung für ehemalige VKL- Schülerinnen und Schüler
Name Schulart Klassenstufe Anzahl Schüler
GS Grünwinkel GS GS 5
Schillerschule GS GS 25
Tullaschule GS GS 8
Waldschule Neureut GS GS 5
Gutenbergschule GWRS GS / Sek I 39
Pestalozzischule GWRS GS / Sek I 8
Werner-von-Siemens-Schule GWRS Sek I 4
Anne-Frank-Schule GMS Sek I 4
Summe 98
Quelle: Staatliches Schulamt Karlsruhe
Die Nachgehende Sprachförderung ist ein wichtiger Baustein, der die Übergänge ins Regelschulsystem
erleichtern kann. Sie kommt allerdings vor allem dort zum Tragen, wo größere Gruppen neu zugewanderter
Schülerinnen und Schüler integriert werden. Ab der Sekundarstufe verlaufen Bildungswege tendenziell
individueller, so dass davon auszugehen ist, dass nicht an allen Schulen, an denen Bedarf für nachgehende
Sprachförderung besteht, die kritische Gruppengröße für die Beantragung von Sprachförderkursen erreicht wird.
2.6 Elternarbeit
Die Information neu zugewanderter Eltern über das deutsche Bildungssystem sowie der Aufbau einer
vertrauensvollen Partnerschaft zwischen Bildungseinrichtungen und Eltern sind zentral, damit Eltern
verantwortungsvolle Entscheidungen treffen und ihre Kinder auf dem Bildungsweg gut begleiten können. Um
eine Verständigung auf sprachlicher Ebene zu ermöglichen und zu verbessern, können Eltern und Lehrkräfte auf
den kostenlosen Service des Dolmetscherpools zurückgreifen, der sich als wertvolle Ressource und Hilfestellung
etabliert hat. So wurden im Schuljahr 2018/19 insgesamt 491 Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Einsätze
an Schulen angefordert. Die Sprachen, die mit Abstand am häufigsten nachgefragt wurden, waren Rumänisch
und Arabisch.14
Das Projekt „Bildungsberatung für junge Migranten und ihre Eltern“ bietet neu zugewanderten Eltern
Informationsveranstaltungen und individuelle Beratung. Im Rahmen des Programms „Stärke“ werden außerdem
an allen Schulen mit Vorbereitungsklassen Elterninformationskurse durchgeführt. Neu zugewanderte Eltern von
Grundschulkindern bekommen über dieses Angebot gebündelt wichtige Informationen rund um Schule, Bildung,
Betreuung und Freizeit, die von den anwesenden Dolmetschern in die Sprachen der Eltern übersetzt werden.
Beratung und Information der Eltern neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I erfolgt
ebenfalls nach individuellem Bedarf im Rahmen des „Projekt zur Förderung junger Quereinsteiger ins
Bildungssystem“ durch den Internationalen Bund.
Elternarbeit, nicht nur für neu zugewanderte Eltern, wird auch in den Internationalen Elterncafés geleistet, die an
verschiedenen Karlsruher Grundschulen angesiedelt sind. Es handelt sich um ein niederschwelliges Angebot des
Austauschs und der Information, vornehmlich über Bildungs- und Erziehungsthemen. Die Elterncafés werden von
pädagogisch geschulten Kräften unterschiedlicher Träger geleitet.
Im Aufbau befindet sich derzeit das Projekt „Interkulturelle Elternmentoren“, das ergänzend zu den
bestehenden Angeboten auf ehrenamtlicher Basis Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Eltern fördern
und Hemmschwellen abbauen soll. Interkulturelle Elternmentoren unterstützen Eltern, die
14 Internationaler Bund Karlsruhe, Schriftliche Auskunft vom 11. September 2019.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 15
Verständigungsschwierigkeiten haben oder das deutsche Schulsystem nicht kennen, bei Fragen rund um Schule
und Bildung. Sie werden für diese Tätigkeit von der Elternstiftung Baden-Württemberg qualifiziert. Die
Koordination wird derzeit von der Bildungskoordination für Neuzugewanderte im Schul- und Sportamt
übernommen. Eine enge Verzahnung mit den bereits bestehenden Angeboten für Eltern mit
Migrationsgeschichte wird angestrebt.
2.7 Sport, Freizeit und Ferien
Das Programm „Soziales Miteinander durch Sport - Vielfalt bewegt Karlsruhe“ des Schul- und Sportamts sieht
vor, allen Karlsruher Einwohnerinnen und Einwohnern, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund sowie
sozial Benachteiligten die gleichberechtigte Teilhabe am Sport zu ermöglichen. Neben offenen Sportangeboten
in unterschiedlichen Sportarten werden im Rahmen des Programms auch Angebote für spezielle Ziel- und
Altersgruppen, wie zum Beispiel Schwimmen für junge Zugewanderte, gefördert. Attraktive und
niederschwellige Sportangebote für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche sind auch deswegen wichtig,
weil im Rahmen der Vorbereitungsklassen kein Sportunterricht vorgesehen ist.
Kontakte mit einheimischen Gleichaltrigen sind ein entscheidender Schritt des Ankommens für neu
zugewanderte Kinder und Jugendliche und fördern auf spielerische Weise Sprachkompetenz und soziales
Lernen. Die Teilnahme an betreuten Ferienangeboten bietet einen guten Rahmen, um soziale Kontakte zwischen
Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft zu fördern. Für Grundschulkinder werden
niederschwellige, stadtteilbezogene und kostengünstige Ferienangebote durch das Jugendfreizeit- und
Bildungswerk, den Lernverbund KLEVER im Stadtjugendausschuss e. V. sowie durch viele andere
Jugendhilfeträger angeboten. Weniger Angebote gibt es für Jugendliche ab zwölf Jahren.
Es hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, aktiv auf neu zugewanderte Eltern zuzugehen, damit solche Angebote
bekannt werden und wahrgenommen werden. Dies bedeutet zum einen, Informationen in leicht verständlicher
Sprache und gegebenenfalls auch mehrsprachig bereit zu stellen. Zum anderen kommt der Zusammenarbeit mit
den Schulen eine wichtige Rolle zu, um Eltern zu informieren und Hemmschwellen bei der Nutzung solcher
Angebote abzubauen.
Nicht zuletzt würde auch der Besuch einer Ganztagsschule die soziale Kontaktaufnahme und den Zugang zu
Freizeit- und Sportangeboten innerhalb der Schulen deutlich erleichtern. Diese Möglichkeit ist derzeit für
Schülerinnen und Schüler an Vorbereitungsklassen nicht gegeben (siehe Kapitel 2.2).
16 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Zusammenfassung und Empfehlungen
Datenlage zu Übergängen und zu Bildungsverläufen verbessern
Es fehlen weiterhin aussagekräftige Daten, um valide Aussagen über den Bildungserfolg neu zugewanderter
Schülerinnen und Schüler im baden-württembergischen Schulsystem, und damit auch in Karlsruhe zu treffen. Es
gibt derzeit weder eine einheitliche Erfassung des Leistungsstands neu ankommender Schülerinnen und Schüler,
noch lassen sich Bildungsverläufe ehemaliger VKL-Schülerinnen und –Schüler quantitativ oder qualitativ
nachvollziehen. Die schlechte Datenlage und mangelnde Transparenz im föderalen Bildungssystem erschweren
die wissenschaftliche Forschung zu diesen Themen und führen dazu, dass Forschungsergebnisse, wenn
vorhanden, nur eingeschränkt für die Praxis vor Ort nutzbar gemacht werden können. Auch kommunale
Maßnahmen zur Unterstützung des Bildungserfolgs von Neuzugewanderten können unter diesen
Voraussetzungen nur sehr eingeschränkt auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Passgenaue Vermittlung neu zugewanderter Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I
Wie bereits im Bericht des Vorjahres beschrieben, sollte die Verteilung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler in der Sekundarstufe auf die verschiedenen Schularten auf Grundlage von Testung und individueller
Beratung erfolgen. Dies wäre aus Sicht der Bildungskoordination ein wichtiger Schritt, um mehr
Bildungsgerechtigkeit für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler im gegliederten Schulsystem ab der
Sekundarstufe herzustellen.
Ein auf Testergebnissen basierendes Verfahren wird bereits seit dem Schuljahr 2015/16 in der Stadt Heilbronn
praktiziert. Dort werden neu hinzukommende Schülerinnen und Schüler einmal monatlich durch eine Lehrkraft
in Mathematik und Englisch getestet und bekommen eine Bildungsempfehlung. Die Verteilung auf die
Vorbereitungsklassen an verschiedenen Schularten erfolgt mit Unterstützung einer städtischen Clearing-Stelle.
Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen beenden
Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen sollten ebenso viel Unterricht bekommen wie gleichaltrige
Schülerinnen und Schüler in Regelklassen, damit sie nicht nur in Deutsch, sondern auch in anderen Fächern den
Unterrichtsstoff vermittelt bekommen, der ihrem Alter und ihrem Leistungsstand entspricht.
Ebenfalls sollte auf Landesebene darauf hingewirkt werden, dass VKL-Schülerinnen und Schüler ebenso wie
andere Grundschulkinder das Recht haben, eine Ganztagsschule zu besuchen. Wie bereits im Vorjahr
beschrieben, ist diese fehlende Möglichkeit zur Teilhabe kontraproduktiv im Sinne einer schnellen sprachlichen
und sozialen Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler (siehe auch Kapitel A.2.7). In einem
gemeinsamen Positionspapier von Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren aus ganz Baden-
Württemberg ist die Teilnahme am Ganztag eine der zentralen Forderungen an das Kultusministerium.15
Nachgehende Sprachförderung intensivieren
Positiv hat sich im Vergleich zu den Vorjahren die Möglichkeit entwickelt, über das Staatliche Schulamt
Sprachförderkurse für ehemalige VKL-Schülerinnen und -Schüler zu beantragen. Dies wurde im Schuljahr
2018/19 von vier Grundschulen, drei Grund- und Werkrealschulen und einer Gemeinschaftsschule genutzt. Die
Beantragung von Stunden für die Einrichtung von Sprachförderkursen wird für alle Schulen empfohlen, an
denen sich ehemalige VKL-Schülerinnen und Schüler befinden.
Für diejenigen, die nach dem Übergang in eine Regelklasse an ihrer Schule nicht durch Nachgehende
Sprachförderung unterstützt werden können, wird empfohlen, im Rahmen des kommunalen „Quereinsteiger-
Projekts“ individuelle Förderung anzubieten.
15 Bildungsteilhabe für Neuzugewanderte. Handlungsbedarfe im Kita-, Schul- und Ausbildungsbereich. Zusammengestellt von den Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren der kreisfreien Städte in Baden-Württemberg, 28.03.2019.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 17
Netzwerke der Elternarbeit ausbauen
Die Intensivierung der Elternarbeit durch die Implementierung des Programms „Interkulturelle Elternmentoren“
der Elternstiftung Baden-Württemberg wird ein Schwerpunkt der Bildungskoordination für Neuzugewanderte im
Schuljahr 2019/20 sein. Neben der Qualifizierung der ehrenamtlichen Elternmentorinnen und –mentoren,
beinhaltet dies die Koordination der Einsätze und den Aufbau tragfähiger Netzwerke mit Schulen und
Bildungsakteuren, in denen die ehrenamtliche Arbeit der Elternmentorinnen und -mentoren ergänzen und
unterstützen kann.
18 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
B: Berufliche Schulen
1. Statistische Daten
1.1 Eingangsklassen während der Inobhutnahme
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)16 haben in Karlsruhe die Möglichkeit, unmittelbar nach ihrer
Inobhutnahme eine Schule zu besuchen, bis das Clearing-Verfahren und damit auch die Entscheidung über ihren
weiteren Verbleib abgeschlossen ist. Die Jugendlichen besuchen in dieser Zeit eine sogenannte Eingangs- oder
Willkommensklasse, in der sie übergangsweise unterrichtet werden. Geht die Zuständigkeit auf einen anderen
Stadt- oder Landkreis über, muss der Transfer innerhalb von vier Wochen erfolgt sein. Ist dies organisatorisch
oder aus anderen Gründen nicht möglich, bleibt die Stadt Karlsruhe weiterhin zuständig. Verbleibt ein UMA
dauerhaft in Karlsruhe, erfolgt der Wechsel in eine reguläre VABO-Klasse.17
Eingangsklassen gibt es an der Elisabeth-Selbert-Schule, die seit 2010 eine Kooperationsklasse mit der
Heimstiftung Karlsruhe unterhält sowie seit dem Schuljahr 2014/15 auch am Parzival-Schulzentrum, wo in Obhut
genommene Jugendliche aus anderen Einrichtungen unterrichtet werden.
Abbildung 7: Vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Ausländerinnen in Karlsruhe
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2015 und 2016). Für die Jahre 2017 bis 2019 Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde
Seit 2015 ist die Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen kontinuierlich zurückgegangen. Im Jahr 2018 lag sie mit
195 Fällen nur noch bei einem Fünftel des Höchststands von 2015 (siehe Abbildung 7). Für das Jahr 2019
zeichnet sich nochmals ein deutlicher Rückgang ab. Bis Mitte August 2019 wurden nur 66 unbegleitete
ausländische Minderjährige vorläufig in Obhut genommen.18
1.2 VABO-Klassen
Zugewanderte Jugendliche, die der Berufsschulpflicht (16-18 Jahre) unterliegen, werden in Baden-Württemberg
in sogenannten VABO-Klassen unterrichtet. Ziel ist das Erlernen der deutschen Sprache und daran anschließend
die Integration in weiterführende Bildungsgänge oder in Ausbildung. Die VABO-Klassen enden mit einer
Sprachprüfung, die je nach Stand auf A2- oder B1-Niveau des europäischen Referenzrahmens abgelegt werden
kann. Im Schuljahr 2018/2019 gab es in Karlsruhe an öffentlichen Berufsschulen nach der amtlichen
16 Diese und weitere im Text verwendete Abkürzungen sind im Abkürzungsverzeichnis am Ende des Berichts hinterlegt. 17 Die Abkürzung VABO bedeutet Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf Ohne Sprachkenntnisse. 18 Quelle: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe, Stand 14.08.2019.
982
730
355
195 66
0
200
400
600
800
1000
1200
2015 2016 2017 2018 2019 (Stand 14.8.2019)
Vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Ausländerinnen in Karlsruhe
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 19
Schulstatistik sechs VABO-Klassen an vier Schulen mit insgesamt 102 Schülerinnen und Schülern. Hinzu kommt
eine VABO-Klasse am privaten Parzival-Schulzentrum mit acht Schülerinnen und Schülern (siehe Tabelle 5)19
Tabelle 5: VABO-Klassen an Beruflichen Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2018/19
Name Schulart Klassen Schülerinnen/Schüler
Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule 2 22
Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule 1 18
Elisabeth-Selbert-Schule Hauswirtschaftliche Schule 220 43
Walter-Eucken-Schule Kaufmännische Schule 1 19
Parzival Schulzentrum Private Berufsfachschule 1 8
Gesamt 7 110
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2018/2019
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der VABO-Schülerinnen und Schüler stabil geblieben. Für die unterjährig
neu hinzukommenden Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr auf die bestehenden Klassen verteilt werden
konnten, wurde zum Schulhalbjahr im Februar 2019 an der Walter-Eucken-Schule eine zusätzliche Klasse
eingerichtet, so dass sich die Zahl der VABO-Klassen auf insgesamt acht erhöhte.
Bezüglich der Herkunftsregionen gibt es im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügige Änderungen. Leichte
Rückgänge sind aus den Regionen der klassischen Fluchtmigration (Naher und Mittlerer Osten, Afrika südlich der
Sahara) zu verzeichnen. Gestiegen ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus Südosteuropa und aus EU-
Staaten, insbesondere aus Rumänien (siehe Abbildung 8).
Abbildung 8: Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler im VABO
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik
Hauptherkunftsländer der Schülerinnen und Schüler im VABO sind Somalia (17) und Rumänien (12).
Die Zahl der Jugendlichen aus Afghanistan und Gambia, aus denen im Schuljahr 2016/17 noch rund 45 Prozent der
VABO-Schülerinnen und Schüler kamen, ist im Schuljahr 2018/19 nochmals drastisch zurückgegangen
(siehe Abbildung 9).
19 Erhebungszeitpunkt für die Parzival-Schule: 17. Oktober 2018.. 20 Inklusive eine Eingangsklasse – siehe Kapitel B1.1. Eingangsklassen (Inobhutnahme).
232
106
83
15 19 3 6
101
32 45
14 2 4 4
110
29 39
24 11 4 1
0
50
100
150
200
250
Gesamt Naher und Mittlerer Osten
Afrika (Subsahara)
EU Südosteuropa Nordafrika Sonstige
Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler im VABO
2016/17
2017/18
2018/19
20 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Abbildung 9: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern im VABO
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik
Die Anzahl Frauen und Mädchen im VABO hat sich im Vergleich zum Schuljahr 2017/18 verdoppelt. Ihr Anteil an
der gesamten Schülerschaft im VABO lag bei 25 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um zehn
Prozentpunkte gestiegen (siehe Abbildung 12).
Abbildung 10: Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABO
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2018/2019
Der Anteil der minderjährigen oder ehemals minderjährigen unbegleiteten Ausländer im VABO kann auf
Grundlage der erhobenen Daten nicht exakt ermittelt werden. Nach einer Auszählung der hauptsächlichen
Fluchtländer und -regionen liegt der Anteil der Geflüchteten unter den Schülerinnen und Schülern im VABO bei
rund zwei Dritteln und damit etwas niedriger als im Schuljahr 2017/18 (75 Prozent).
1.3 Ausländische Schülerinnen und Schüler in VAB-Regelklassen
Sobald ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen (Referenzniveau A2 oder höher) können ausländische
berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler das Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf in der Regelform (VABR)
besuchen. Ziel im VABR ist es, Ausbildungsreife zu erlangen und gegebenenfalls einen dem Hauptschulabschluss
gleichwertigen Schulabschluss zu erreichen. Im Unterschied zum VABO, wo der Erwerb der deutschen Sprache
im Vordergrund steht, besuchen das VABR auch Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland geboren sind oder
als ausländische Staatsbürger schon längere Zeit hier leben. Bei der Auswertung der Statistik muss deswegen
16 8
69
18 16
35
14 9
15 8
15 11
17 12 11
6 6 2
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Somalia Rumänien Afghanistan Syrien Eritrea Gambia
Hauptherkunftsländer der Schülerinnen und Schüler im VABO
VABO 16/17
VABO 17/18
VABO 18/19
EU 10
Afrika (Subsahara)
7
Naher und mittlerer Osten
5
Südosteuropa 4
Nordafrika 1
Sonstige 1
Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABO (N=28)
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 21
berücksichtigt werden, dass es sich nicht bei allen ausländischen Schülerinnen und Schülern im VABR
notwendigerweise auch um Neuzugewanderte mit geringen Deutschkenntnissen handelt.
Neben den regulären Klassen (VABR) gibt es auch Kooperationsklassen mit Förderschulen für Jugendliche mit
Lernschwierigkeiten und sonderpädagogischem Förderbedarf (VAB-KF). Neuzugewanderte besuchen das VABR,
sofern keine Lernbeeinträchtigung vorliegt. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft wird
jedoch statistisch für beide Formen gemeinsam erhoben.
Während die Zahl der deutschen Schülerinnen und Schüler relativ konstant geblieben ist, sind die Schwankungen
der Schülerzahlen im VABR auf die ausländischen Schülerinnen und Schüler zurückzuführen. Ihre Zahl ist im
Vergleich zum Vorjahr stark zurückgegangen und liegt auch deutlich unter dem Niveau des Schuljahres 2016/17
(siehe Abbildung 11).
Abbildung 11: Entwicklung der Schülerzahlen in den VABR-Klassen (mit Parzival-Schule)
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik
Die Beschulung von Neuzugewanderten im VABR ist je nach Schule unterschiedlich geregelt. Teilweise werden
für diese Gruppe eigene Klassen gebildet, teilweise werden sie in gemischten Klassen unterrichtet. Tabelle 6 gibt
eine Übersicht, wie viele ausländische Schülerinnen und Schüler zum Erhebungszeitpunkt an den Karlsruher
VABR-Standorten unterrichtet wurden.
Tabelle 6: Schülerinnen und Schüler in VABR- und VAB-KF-Klassen im Schuljahr 2017/2018
Name Schulart Schülerinnen/ Schüler
davon ausländisch
Klassen VABR
Klassen VAB-KF
Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule 76 33 3 1
Elisabeth-Selbert-Schule Hauswirtschaftliche Schule 91 60 4 1
Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule 69 31 2 3
Parzival Schulzentrum Private Berufsfachschule 14 11 1 0
Gesamt 250 135 10 5
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018
Bezüglich der Herkunftsregionen der ausländischen Schülerinnen und Schüler im VABR lassen sich signifikante
Veränderungen verzeichnen: Stark zurückgegangen ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus dem nahen
und mittleren Osten und aus südosteuropäischen Ländern. Kontinuierlich erhöht hat sich hingegen die Zahl der
Schülerinnen und Schüler aus EU-Staaten. Ihr Anteil liegt im Schuljahr 2018/19 bei 30 Prozent
(siehe Abbildung 12).
301 335
250
170
226
135
0
50
100
150
200
250
300
350
400
2016/2017 2017/2018 2018/2019
Sc h ü le
ri n n en
u n d
S ch
ü le
r
Entwicklung der Schülerzahlen in den VABR-Klassen
VABR und VABKF gesamt
davon ausländisch
22 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Abbildung 12: Herkunftsregionen ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik
Der steigende Anteil der EU-Staaten ist vor allem auf Schülerinnen und Schüler mit rumänischer und italienischer
Staatsbürgerschaft zurückzuführen. Rumänische Schülerinnen und Schüler bildeten im Schuljahr 2018/19
erstmals die größte Gruppe unter der ausländischen Schülerschaft im VABR. Afghanistan und Syrien sind zwar
noch unter den Hauptherkunftsländern im VABR, jedoch ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus diesen
Ländern deutlich zurückgegangen (siehe Abbildung 13).
Abbildung 13: Hauptherkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik
Betrachtet man den weiblichen Teil der Schülerschaft, so ist die Zahl der Schülerinnen aus Südosteuropa im Vergleich
zum Vorjahr zurückgegangen. Der Anteil der Schülerinnen im VABR lag insgesamt bei 25 Prozent und hat sich im
Vergleich zum Schuljahr 2016/17 erhöht (siehe Abbildung 14)
170
69 49
29 11
0 8
226
104
45 35
22 7 13
135
44 34 40
5 2 10
0
50
100
150
200
250
Gesamt Naher und Mittlerer
Osten
Afrika (Subsahara)
EU Südosteuropa Nordafrika Sonstige
Herkunftsregionen ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR
VABR 2016/17
VABR 2017/18
VABR 2018/19
10
28
20
5 9
15 13
49
29
5 9
15 19
16 14
12 11 8
0
10
20
30
40
50
60
Rumänien Afghanistan Syrien Italien Eritrea Gambia
Hauptherkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR
VABR 2016/17
VABR 2017/18
VABR 2018/19
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 23
Abbildung 14: Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABR
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2018/19
Der Anteil der Geflüchteten unter den ausländischen VABR-Schülerinnen und Schülern lag im Schuljahr 2018/19
bei circa 60 Prozent.
1.4 Ausländische Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsvorbereitung Dual
Die Ausbildungsvorbereitung Dual (AVdual) ist ein berufsvorbereitender Bildungsgang, der im Rahmen der
Modellregion Übergang Schule-Beruf in Karlsruhe an zwei beruflichen Schulen erprobt wird. AVdual ist
gekennzeichnet durch einen hohen Praxisanteil in kooperierenden Betrieben und durch eine engmaschige
sozialpädagogische Begleitung. Zum Schuljahr 2017/2018 wurde der Bildungsgang erstmals für junge
Neuzugewanderte geöffnet.
Auch hier lässt sich anhand der Schulstatistik nur die Zahl ausländischer Schülerinnen und Schüler feststellen,
nicht aber, wer neu zugewandert ist und wer schon länger in Deutschland lebt. Im Schuljahr 2017/2018 wurden
an der Carl-Hofer-Schule und an der Gewerbeschule Durlach insgesamt drei AVdual- Klassen angeboten (siehe
Tabelle 7). Im Unterschied zum VABR werden Neuzugewanderte in der AVdual immer integrativ, das heißt,
gemeinsam mit den deutschsprachigen Schülerinnen und Schülern, unterrichtet.
Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in der AVdual hat sich Vergleich zum Vorjahr von 84 auf 104
erhöht. Die Zahl der ausländischen Schülerinnen und Schüler stieg von 44 auf 60. Ihr Anteil an der gesamten
Schülerschaft in der AVdual lag im Schuljahr 2018/19 bei 58 Prozent und damit etwas höher als im Vorjahr (52
Prozent).
Tabelle 7: Ausländische Schülerinnen und Schüler in der AVdual
Name Schulart Gesamt davon ausländisch Anteil
Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule 42 27 64%
Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule 62 33 53%
Gesamt 104 60 58%
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2018//2019
Erhöht hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie aus den EU-
Staaten. Bei den übrigen Regionen sind keine nennenswerten Veränderungen zu verzeichnen.
EU 14
Afrika (Subsahara)
9
Naher und mittlerer Osten
6
Südosteuropa 1
Sonstige
4
Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABR (N=34)
24 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Abbildung 15: Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler in der AVdual
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik
Der Anteil der ausländischen Frauen und Mädchen lag in der AVdual im Schuljahr 2018/19 bei 40 Prozent. Er ist
im Vergleich zum Vorjahr (27 Prozent) gestiegen und war auch deutlich höher als in den Bildungsgängen VABO
und VABR.
2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation
Die Rahmenbedingungen und die allgemeine Situation neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler im VABO,
VABR und und in der AVdual wurden im Bericht für das Schuljahr 2017/18 ausführlich beschrieben.21
Nachfolgend werden deshalb nur die Bereiche dargestellt, in denen sich signifikante Änderungen im Vergleich
zum Vorjahr ergeben haben.
2.1 Anmeldung im VABO
Die Anmeldezahlen im VABO bewegten sich im Schuljahr 2018/19 auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Die
Verteilung erfolgte über die Geschäftsführende Schulleitung. Durch die Einrichtung einer weiteren VABO-Klasse
an der Walter-Eucken-Schule zum Halbjahr konnte die Zuweisung von Schulplätzen ohne längere Wartezeiten
erfolgen. Eine niveaudifferenzierte Aufteilung der Schülerinnen und Schüler konnte auch im Schuljahr 2018/19
nur an den Schulen erfolgen, an denen zwei VABO-Klassen eingerichtet waren. Die Herausforderung des
Unterrichtens in sehr heterogenen Klassen bestand somit weiter fort.
Für das Schuljahr 2019/20 ist die Einführung eines neuen Verfahrens geplant. Grundlage dafür bildet eine
sprachunabhängige Testung und bildungsbiographischen Erfassung, die von der Schulkoordinatorin der
Heimstiftung Karlsruhe für die Beschulung während der vorläufigen Inobhutnahme entwickelt wurde und
gemeinsam mit der Geschäftsführenden Schulleitung für die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im VABO
adaptiert werden soll. Damit sollen die Heterogenität in den Klassen reduziert und die Möglichkeiten für
niveaudifferenziertes Lernen verbessert werden.
21 Stadt Karlsruhe: Beschulung von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe. Erste Fortschreibung 2018. www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZnNDrcwdUZjcW/ZZnRp7CLoPswxH/Beschulung%20v on%20neuzugewanderten%20Kindern%20und%20Jugendlichen%20in%20Karlsruhe%202018.pdf
9
15 12
6
2 0
11
23
19
5
1 1
0
5
10
15
20
25
Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler in der AVdual
AVdual 2017/18
AVdual 2018/19
file://///storage/data/SuS/_Bildungsplanung/Projekte%20(Schäfer)/BMA/SBR/Sitzungen/2019-11-15/TOP%204-Beschulung%20Neuzugewanderte/Rathausversion/www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZnNDrcwdUZjcW/ZZnRp7CLoPswxH/Beschulung%20von%20neuzugewanderten%20Kindern%20und%20Jugendlichen%20in%20Karlsruhe%202018.pdf
file://///storage/data/SuS/_Bildungsplanung/Projekte%20(Schäfer)/BMA/SBR/Sitzungen/2019-11-15/TOP%204-Beschulung%20Neuzugewanderte/Rathausversion/www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZnNDrcwdUZjcW/ZZnRp7CLoPswxH/Beschulung%20von%20neuzugewanderten%20Kindern%20und%20Jugendlichen%20in%20Karlsruhe%202018.pdf
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 25
2.2 Unterricht im VABO und VABR
Positiv ist, dass die ab dem Schuljahr 2016/17 umgesetzte Kürzung der Unterrichtsstunden im VABO auf 20
Unterrichtsstunden pro Woche zurückgenommen wurde. Die Stundenzahl wurde zum Schuljahr 2018/19 wieder
auf 30-32 Stunden erhöht und entspricht damit einer Vollzeitbeschulung, wie sie auch im VABR vorgesehen ist.
Bereitgestellt werden dafür maximal 40 Lehrerwochenstunden, davon acht für „Teilung, Teamteaching,
Kooperationszeiten für Lehrkräfte oder sonstige Aufgaben wie Organisation zusätzlicher Angebote“22. Die
Stundentafel im VABO stellt sich nun wie folgt dar:
Tabelle 8: Stundentafel im VABO ab dem Schuljahr 2018/19
Pflichtbereich
Deutsch 15
Religionslehre 1
Lebensweltbezogene Kompetenz mit Gemeinschaftskunde 2
Bildungssystem und Orientierung 2
Mathematik und Rechnen 3
Englisch 2
Computeranwendungen 2
Handlungskompetenz fächerübergreifend
Wahlpflichtbereich
Berufliche Kompetenz, Sport, Weitere Fächer 3
Wahlbereich
Angebote durch Ehrenamtliche, Schülermentoren,
Jugendbegleiter et cetera
Praktikum
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Durch die Erhöhung der Stundenzahl im VABO können allgemeinbildende Fächer wie Mathematik und Englisch,
die für das Erreichen des Hauptschulabschlusses von großer Bedeutung sind, mit einem höheren
Stundenkontingent unterrichtet werden. Es ist zu erwarten, dass VABO-Schülerinnen und –Schüler künftig
besser auf die Anforderungen im VABR vorbereitet sind, an dessen Ende die Prüfung zum Hauptschulabschluss
vorgesehen ist. Um schwerwiegende Defizite in Mathematik und Englisch nachzuholen, ist aber weiterhin
zusätzlicher Unterricht notwendig. Im Schuljahr 2017/18 erreichten von den ausländischen Schülerinnen und
Schülern im VABR 62 Prozent einen Hauptschulabschluss. Die Quote hat sich im Vergleich zum Vorjahr (56
Prozent) leicht erhöht. 23
2.3 Sprachvermittlung und Sprachkompetenz im VABO und VABR
Die Schwierigkeiten beim Deutschunterricht im VABR und VABR wurden im Bericht zum Schuljahr 2017/18
ausführlich beschrieben. Sie lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass es im beruflichen Übergangssystem
für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Muttersprache keine Möglichkeit gibt, innerhalb der
Schulunterrichts ein Sprachniveau zu erreichen, das für die Aufnahme einer Ausbildung oder für die Fortsetzung
der Schulbildung hin zu einem mittleren oder höheren Abschluss notwendig ist. Zusätzlich erschwert wird die
Situation durch die mangelnde Vergleichbarkeit des erreichten Sprachstands beim Verlassen des VABR mit den
Standards des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
22 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Schulversuchsbestimmungen beruflicher Schulen (§ 22 SchG). Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO). Neufassung (gültig ab dem Schuljahr 2018/19) vom 20. Juli 2018 Az. 41-6621.07-0/22. (Änderungen gegenüber der im Schuljahr 2017/18 geltenden Fassung, Anlage 1, S. 9. www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration- bildung/vkl_vabo/vabo/svb/svb-vabo2018-regelungen.pdf (14. August 2019) 23 Quelle: Schulstatistik 2018/19.
http://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vabo/svb/svb-vabo2018-regelungen.pdf%20(14
http://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vabo/svb/svb-vabo2018-regelungen.pdf%20(14
26 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Durch die Neufassung der Schulversuchsbestimmungen im VABO zum Schuljahr 2018/19 konnten kleine
Verbesserungen erreicht werden. Zum einen wurden die Standards für die Sprachstandserhebungen erhöht: Wie
im Erwachsenenbereich müssen nun auch alle Teile einer Sprachprüfung (Hörverstehen, Leseverstehen,
Textproduktion, Sprechen) einzeln bestanden werden. Es ist nun nicht mehr möglich, eine nicht bestandene
Teilleistung durch eine bessere Note in einem anderen Teil auszugleichen.24 Außerdem ist nun die Möglichkeit
vorgesehen, den Sprachunterricht im VABO nach erfolgreich bestandener A2-Prüfung fortzusetzen: „Bei
Bestehen der Sprachstanderhebung mit Niveau A2 ist ein anschließender Verbleib im VABO möglich, um die
Niveaustufe B1 oder B2 zu erwerben.“25 Damit wurde zumindest theoretisch die Möglichkeit geschaffen,
innerhalb des schulischen Rahmens Sprachkurse bis zum Niveau B2 einzurichten.
2.4 Unterrichtsergänzende Förderung und Ferienkurse
Über das Programm SCHEFF (Schulergänzende Förderung für Flüchtlinge), das derzeit über Mittel des
Europäischen Sozialfonds und des Projektfonds im Büro für Integration der Stadt Karlsruhe gefördert wird,
werden seit 2017 junge Zugewanderte und Geflüchtete im beruflichen Übergangssystem unterstützt. Die
Förderung in Kleingruppen ermöglicht es, auf individuelle Bedarfe einzugehen und ist damit eine wichtige
Ergänzung zum Unterricht in den oft heterogenen Klassen. Das Programm SCHEFF wird durch den
Internationalen Bund umgesetzt und kooperiert mit allen Schulen in Karlsruhe, an denen VABO, VABR und
AVdual angeboten wird. Im Rahmen von SCHEFF wurden im Schuljahr 2018/19 53 Teilnehmende in 15
Kleingruppen gefördert, davon sieben an VABO-Klassen und acht im VABR oder AVdual. Der Schwerpunkt lag
auf der Deutschförderung. Es wurden aber auch Mathematik und Berufsorientierung angeboten. Durch
Kooperationen mit außerschulischen Angeboten wurde auch die soziale Integration der Jugendlichen
gefördert.26
Fortgeführt und ausgebaut wurden im Schuljahr 2018/19 auch die Ferienkurse für Jugendliche im beruflichen
Übergangssystem. Initiiert durch die Bildungskoordination für Neuzugewanderte konnten über den Träger
„Netzwerk leichter Leben“ in den Osterferien 2019 drei Mathematikkurse auf unterschiedlichen Niveaus
angeboten werden. Auch in den Sommerferien 2019 wurden wieder Sprachkurse für die Zielniveaus A2 bis B2
angeboten. Hier zeigte sich im Vergleich zu den Vorjahren, dass die Nachfrage nach Sprachkursangeboten auf
höheren Niveaustufen (B1 und B2) steigt.
Mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Deutsch“ des Ministeriums für Soziales und Integration konnten
im Sommer 2019 erstmals durch Landesmittel Sommerintensivkurse eingerichtet werden, die mit einer
zertifizierten Prüfungen auf Niveau B1 oder B2 abschließen. Dank einer Kooperation mit dem Landratsamt
Karlsruhe konnten durch den Internationalen Bund vier Kurse eingerichtet werden, die entweder nach sechs
Wochen oder am Ende des darauffolgenden Schuljahres mit den Niveaustufen B1 oder B2 abschließen. Die
Kurse sind offen für alle neu zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen und können kostenlos
besucht werden. Insbesondere Jugendliche am Übergang Schule - Beruf können in den Sommerkursen ein
international anerkanntes Sprachzertifikat erwerben und damit ihre Chancen für den Einstieg in die
Berufsausbildung oder in ein weiterführendes Schulangebot verbessern.
2.5 Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen
Die arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen und die pädagogische Unterstützung durch die
AVdual-Begleitungen haben sich als wertvolle Ressource bei der Integration Neuzugewanderter in Schule und
Ausbildung erwiesen. Sie bietet Schülerinnen und Schülern individuelle Beratung und Zugang zu Hilfs- und
Förderangeboten und unterstützt Schulleitungen und Lehrkräfte in vielerlei Hinsicht.
Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 wurden insgesamt 3,5 neue Stellen für die
Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen geschaffen. Damit verfügen ab dem Schuljahr 2019/20 alle Schulen, an
denen VABO und VABR eingerichtet sind, über Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von 100 Prozent.
24 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Leitfaden für das VABO. Überarbeitete Auflage ab dem Schuljahr 2018/19, S. 12. 25Ebd. S. 12. 26 Internationaler Bund, Stand April 2019.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 27
3. Zusammenfassung und Empfehlungen
Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Situation für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in den
Beruflichen Schulen deutlich verbessert. Dies ist vor allem auf Rücknahme der Stundenkürzungen im VABO
zurückzuführen, für die sich auch viele Akteure aus Karlsruhe auf Landesebene eingesetzt haben. Damit wurden
die grundlegende Voraussetzungen für eine angemessene Unterrichtsversorgung neu zugewanderter
Jugendlicher und junger Erwachsener verbessert.
Jugendliche im VABO, die oft sehr heterogene Bildungsvoraussetzungen mitbringen, profitieren aber auch von
der individuellen Förderung im Rahmen des Programms SCHEFF. Durch die etablierten Kooperationsstrukturen
an den teilnehmenden Schulen ist die Projektleitung in der Lage, flexibel auf veränderte Bedarfe zu reagieren.
Das Angebot fördert die Bildungschancen von jugendlichen Zugewanderten auf allen Niveaus und entspricht
damit in vollem Umfang den Zielen des Karlsruher Integrationsplans.
Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Deutsch des Ministeriums für Soziales und Integration wurden verbindliche
und auf Dauer angelegte Fördermöglichkeiten für die Einrichtung von Ferienkursen auf Niveau B1 und B2
geschaffen. Dank der bereits bestehenden Kooperationsstrukturen konnte eine Umsetzung der geplanten Kurse
im Sommer 2019 bedarfsgerecht erfolgen. Die Möglichkeit, im Rahmen der Sprachkurse eine international
anerkannte Sprachprüfung abzulegen, schließt eine wichtige Lücke am Übergang von der Schule zur
Erwachsenenförderung.
Durch die Intensivierung der Unterrichtsversorgung und das effiziente Ineinandergreifen von schulischen und
schulergänzenden Fördermaßnahmen sind nun wichtige strukturelle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass
neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler im beruflichen Übergangssystem besser auf die Anforderungen
einer Berufsausbildung vorbereitet werden können, als dies in den vergangenen Jahren der Fall war.
Es wird empfohlen, die Maßnahmen SCHEFF und die Sommersprachkurse im Rahmen der VwV Deutsch als
Bestandteile eines integrierten Sprachförderkonzepts am Übergang Schule-Beruf weiter zu entwickeln und zu
verstetigen.
28 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
C: Übergänge in Ausbildung und Beruf
1. Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten am Übergang Schule-Beruf
1.1 Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung
Die im Vorjahresbericht beschriebenen Angebote zur Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung wurden
auch im Schuljahr 2018/19 fortgeführt. Speziell für die Zielgruppe der jungen Neuzugewanderten wurde im
Sommer 2018 erstmals mit 16 Teilnehmenden das einwöchige Beo-Workcamp veranstaltet, das praktische
Berufsorientierung am Vormittag mit Freizeitangeboten des Stadtjugendausschuss e. V. am Nachmittag
verband.27 Das erfolgreiche Format wurde im Sommer 2019 fortgesetzt.
Das vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg geförderte „Kümmerer-Programm“ wurde über die
ursprünglich vorgesehene Laufzeit bis Ende 2021 verlängert und auf weitere Zielgruppen wie Zuwanderer aus
EU-Staaten und Personen, die im Rahmen des voraussichtlich ab 2020 in Kraft tretenden
Fachkräftezuwanderergesetzes zum Zwecke der Ausbildung einreisen, ausgedehnt.28
Durch den Kümmerer der Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH, der im Rahmen des Projekts PIAF – Perspektiven
durch Integration in Ausbildung für Flüchtlinge eine Teilzeitstelle innehat, werden jährlich rund 15 junge
Geflüchtete aus den VABO- oder VABR-Klassen in Karlsruhe begleitet. Es handelte sich dabei bisher
ausschließlich um Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive. Es zeigt sich, dass bei dieser Personengruppe neben
der Vermittlung in Ausbildung oder in ausbildungsvorbereitende Maßnahmen die Vermittlung in weiterführende
Schulen und ins Studium eine ebenso große Rolle spielt.
Abbildung 16: Vermittlung durch das Kümmererprojekt PIAF 2016 bis 2019
Arbeitsförderungsbetriebe Karlsruhe gGmbH
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein bewährtes Regelinstrument der Arbeitsagenturen zur Berufsvorbereitung
und Vermittlung in Ausbildung. Für junge Zugewanderte und Geflüchtete eignet sich diese Maßnahme in
besonderem Maße, insbesondere als EQ Plus Sprache in der Kombination von betrieblichem Praktikum und
Deutschkurs.
27 Artikel: Schnuppertag in der Werkstatt, Badische Neueste Nachrichten vom 8. September 2018. 28 https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/integration-durch-ausbildung-perspektiven-fuer- fluechtlinge/ (14. August 2019)
0
2
4
6
8
10
12
EQ Ausbildung Weiterführende Schule,
Studium, FSJ
Mitarbeit im Betrieb als
Vorstufe zur Ausbildung
noch zu vermitteln
Austritte
Vermittlung durch das Kümmererprojekt PIAF 2016 bis 2019
2016
2017
2018
2019
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/integration-durch-ausbildung-perspektiven-fuer-fluechtlinge/
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/integration-durch-ausbildung-perspektiven-fuer-fluechtlinge/
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 29
In Karlsruhe wird die Einstiegsqualifizierung vor allem durch die EnBW genutzt, die im Rahmen eines
firmeneigenen Programms im Schuljahr 2018/19 insgesamt 36 Personen an den Standorten Karlsruhe und
Stuttgart auf eine Ausbildung vorbereitete. Kooperationsschule für das Programm, das in den vorherigen Jahren
im Rahmen einer VABR-Klasse durchgeführt wurde, ist in Karlsruhe die Carl-Benz-Schule. In der Regel werden
laut EnBW etwa die Hälfte der Teilnehmenden in eine reguläre Ausbildung übernommen und während der
Ausbildung von Firmenmitarbeitern ehrenamtlich unterstützt.29
Insgesamt sind die Vermittlungszahlen in die Einstiegsqualifizierung für Geflüchtete eher niedrig. Gerade für
Geflüchtete mit unsicherem Aufenthaltsstatus ist der direkte Weg in eine Ausbildung aus aufenthaltsrechtlichen
Erwägungen heraus oft die bessere Option. Seit einer Neuregelung des Innenministeriums vom 14. November
2018 kann auch die Einstiegsqualifizierung (ebenso wie die Ausbildung zum Kranken- oder Altenpflegehelfer)
Schutz vor drohender Abschiebung bieten.30 Die Voraussetzungen, unter denen dieser Schutz gewährt wird, sind
allerdings unnötig einengend und nicht dazu geeignet, dem arbeitsmarkpolitischen Instrument der
Einstiegsqualifizierung zu der Bedeutung zu verhelfen, die sie von der Konzeption her für die Integration von
Geflüchteten haben könnte. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit machten im Mai 2019 in Baden-
Württemberg insgesamt 549 Personen mit Fluchthintergrund eine Einstiegsqualifizierung.31
Weitere Faktoren, die sich negativ auf die Akzeptanz der Einstiegsqualifizierung auswirken, sind bürokratische
Hindernisse bei der Einrichtung von Sprachkursen, die je nach Aufenthaltsstatus getrennt erfolgen müssen und
die im Vergleich zur Ausbildung deutlich geringere Vergütung.
1.2 Sprachförderung am Übergang Schule-Beruf
Durch Einrichtung von Sommerkursen für die Zielniveaus B1 und B2 durch die Neufassung der
Verwaltungsvorschrift „Deutsch“ (VwV Deutsch) des Ministeriums für Soziales und Integration haben sich die
Möglichkeiten zur Sprachförderung am Übergang von der Schule-Beruf deutlich verbessert (siehe B 2.4.) Die
Kurse, die in den Sommerferien stattfinden und zum Teil auch während des darauffolgenden Ausbildungsjahres
weitergeführt werden können, stellen ein vielversprechendes Format dar, um junge Zugewanderte sprachlich auf
die Anforderungen einer Ausbildung vorzubereiten. Die Sprachkurse im Sommer 2019 wurden zum Teil auch
von Personen besucht, die sich bereits in Ausbildung befinden und von ihren Betrieben für die Kursteilnahme
freigestellt wurden. Ein besonderer Vorteil der Ferienkurse im Rahmen der VwV Deutsch ist, dass die Kurse offen
sind für alle Zugewanderten, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Im Vorgriff auf das 2020 voraussichtlich in Kraft tretende Fachkräftezuwanderungsgesetz wurden die
Rahmenbedingungen für die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanzierten Integrationskurse
(Zielniveau B1) und berufsspezifischen Sprachkurse (Zielniveau B2) mit Wirkung vom 1. August 2019 ebenfalls
gelockert: Bisher kamen keine B2-Kurse für (angehende) Auszubildende zustande, weil der infrage kommende
Personenkreis zu klein war. Dies hat sich nun geändert, allerdings sind die organisatorischen Vorgaben weiterhin
starr und damit nicht angepasst an die Situation der meisten Auszubildenden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit
sich die BAMF-geförderten berufsspezifischen Sprachkurse auch während der Ausbildung als Maßnahmen zur
Sprachförderung etablieren können.
1.3 Berufsorientierung und Ausbildung von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe
Auch die Stadt Karlsruhe bietet als Arbeitgeberin Möglichkeiten zur Berufsorientierung und zur Ausbildung von
Geflüchteten. Sie beteiligt sich an Orientierungstagen von „Beo Vielfalt“, die jeweils in den Osterferien
stattfinden, ermöglicht mehrtägige Hospitationen in Ämtern und Dienststellen und bietet Orientierungspraktika
für Schülerinnen und Schüler im VABO an.
29 Eine Chance für beide Seiten. EnBW integriert Azubis mit Migrationshintergrund über Einstiegsqualifizierungsjahr in Berufsalltag, Badische Neueste Nachrichten vom 23.10.2018. 30Landesregierung schafft neue Regelung für die Ausbildung von Ausländern. Gemeinsame Presseerklärung der Ministerien für Inneres, Wirtschaft und Soziales des Landes Baden-Württemberg vom 17. November 2018 31 Bundesagentur für Arbeit: Migrations-Monitor Arbeitsmarkt: Personen im Kontext von Fluchtmigration (Monatszahlen), August 2019: Tabelle 11: Teilnehmende in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Auswertung des Bestands in Baden-Württemberg für den Berichtsmonat April 2019. https://statistik.arbeitsagentur.de/ (2.September 2019)
https://statistik.arbeitsagentur.de/
30 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Im Rahmen des Projekts „Perspektive Ausbildung – Berufliche Integration von Geflüchteten“ hat die Stadt
Karlsruhe fünf zusätzliche Ausbildungsplätze für Geflüchtete geschaffen. Das Projekt wird vom Ausbildungsteam
im Personal- und Organisationsamt durchgeführt.32 Im April 2019 begann das Auswahlverfahren mit einem
Kennenlerntag, an dem circa 50 ausbildungsinteressierte Geflüchtete teilnahmen. Dort wurden die Berufsbilder
präsentiert, in denen Ausbildungsplätze bereitgestellt werden: Gärtner/in, Straßenbauer/in,
Feinwerkmechaniker/in, KfZ-Mechatroniker/in und Forstwirt/in. Insgesamt wurden 13 Praktika in allen fünf
Ausbildungsberufen vereinbart. Die Durchführung der Praktika verlief nach Angaben der Personal- und
Organisationsamts ausgesprochen positiv: „Aus den jeweiligen Dienststellen erreichte uns eine Vielzahl positiver
Rückmeldungen über viele interessante Begegnungen. Viele Bedenken, die im Vorfeld mitunter da waren,
konnten damit aus dem Weg geräumt werden.“33
Es wurden insgesamt sechs Geflüchtete ausgewählt. Davon begannen fünf zum Ausbildungsjahr 2019/20 eine
reguläre Ausbildung, eine Person begann mit einer Einstiegsqualifizierung (siehe Tabelle 9). Zur Vorbereitung auf
die Ausbildung erhielten alle angehenden Auszubildenden in den Sommerferien sechs Wochen Unterricht in
Deutsch und Mathematik.
Tabelle 9: Ausbildung von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe.
Berufsbild Zahl Qualifizierung
Gärtner/in 1 Einstiegsqualifizierung
Straßenbauer/in 2 Ausbildung
Feinwerkmechaniker/in 2 Ausbildung
KfZ-Mechatroniker/in 1 Ausbildung
Stadt Karlsruhe, Personal- und Organisationsamt
Alle ausgewählten Auszubildenden sind männlich und stammen aus folgenden Ländern: Eritrea, Mali, Syrien,
Kenia, Irak und Afghanistan.
Zwei weitere Geflüchtete, die bei der Stadt Karlsruhe als Straßenbauer ausgebildet wurden, haben ihre
Ausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen.
2 Zur Situation junger Geflüchteter am Übergang Schule-Beruf
2.1 Aufenthaltsrechtliche Rahmenbedingungen
An der Situation, wie sie im Bericht zum Schuljahr 2017/2018 beschrieben wurde, hat sich im Schul- und
Ausbildungsjahr 2018/19 nicht grundsätzlich etwas geändert. Kleinere Änderungen im Bereich der
Einstiegsqualifzierung (siehe C.1.1) und der Helferausbildungen wurden im Vorgriff auf das im Juni 2019
verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz Ende 2018 bereits auf Landesebene eingeführt. Es ist allerdings
nicht nachzuvollziehen, inwieweit die Änderungen zu spürbaren Verbesserungen der Situation von Geflüchteten
in diesem Bereich geführt haben.
Es ist davon auszugehen, dass sich ein großer Teil der geflüchteten Auszubildenden nach wie vor in einer
ungeklärten aufenthaltsrechtlichen Situation befindet und großen Unsicherheiten in Bezug auf die individuelle
Zukunftsperspektive und eventuell drohender Abschiebung ausgesetzt ist. Die unübersichtliche Rechtslage
erzeugt nicht nur bei den Betroffenen selbst, sondern auch bei ausbildenden Betrieben viel Verunsicherung. Eine
deutliche Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen zu Ausbildung und Beschäftigung für Asylsuchende und
Geduldete, insbesondere für solche mit ungeklärter Identität, bringt das „Zweite Gesetz zur besseren
Durchsetzung der Ausreisepflicht“, das im August 2019 in Kraft getreten ist. Wie sich die neue Gesetzeslage
konkret auf die Situation junger Geflüchteter in Karlsruhe auswirkt, lässt sich derzeit noch nicht ermessen.
32 Alle Angaben in diesem Abschnitt: Stadt Karlsruhe, Personal- und Organisationsamt, Schriftliche Auskunft vom 12. September 2019. 33 Stadt Karlsruhe, Personal- und Organisationsamt, Schriftliche Auskunft vom 12. September 2019
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 31
2.2 Junge Geflüchtete in der Jugendhilfe
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) und jungen volljährigen Geflüchteten, die sich in Jugendhilfeeinrichtungen der Stadt Karlsruhe befinden oder Hilfen zur Erziehung (HzE) bekommen, ist rückläufig. Seit Anfang 2019 wurden von den insgesamt 66 Personen, die vorläufig in Obhut genommen wurden (siehe Kapitel B1.1.), im Rahmen des Verteilverfahrens lediglich zwei Personen der Stadt Karlsruhe dauerhaft zugewiesen. 34 Ein großer Teil der geflüchteten Jugendlichen, die in Karlsruhe Hilfen zur Erziehung bekommen, ist nun bereits volljährig und befindet sich auf dem Weg in die Verselbständigung.
Abbildung 17: UMA und junge volljährige Geflüchtete in Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe
Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde
2.3 Bedarfe junger Geflüchteter in Jugendhilfeeinrichtungen35
Im Rahmen des Projekts „Qualipass in einfacher Sprache – Dokumentationsmappe für die berufliche
Orientierung“ entwickelte die Servicestelle Übergang Schule-Beruf in Zusammenarbeit mit der Sozial- und
Jugendbehörde, dem Schul- und Sportamt, dem Träger Institut für Transkulturelle Lösungen (ITL) und dem
Landratsamt Karlsruhe einen Fragebogen für junge Geflüchtete. Dieser wurde in den Jugendhilfeeinrichtungen
der Träger verteilt.
40 Jugendliche beantworteten in acht Einheiten diverse Fragen zu ihrer schulischen Laufbahn im Herkunftsland
sowie zu ihren Perspektiven in Deutschland. Die Bedarfsermittlung erfasst so die Sichtweise der Jugendlichen auf
ihre schulische, soziale und berufliche Orientierung. Sie erhebt keinen repräsentativen Anspruch, sondern ist rein
qualitativer Art.
Auszüge der Ergebnisse aus der Bedarfserhebung:
1. Sicht auf die Schule
35 der 40 Befragten gehen gerne zur Schule. 18 gaben an, dass sie gerne lernen. 27 wünschen sich mehr Unterstützung im Fach Deutsch und 30 hätten gern mehr Unterstützung im Fach Mathematik.
Fazit: Die Jugendlichen gehen überwiegend gern zur Schule, wünschen sich hier aber mehr Unterstützung zum
Beispiel durch weniger Unterrichtsausfall und kleinere Klassen.
2. Berufliche Orientierung
37 der Jugendlichen haben ein Praktikum absolviert. 30 von ihnen gaben an, dass ihnen ihr Praktikum Spaß gemacht hat. 29 führten an, mit ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen gut klarzukommen.
34 Sozial- und Jugendbehörde, 14. September 2019 35 Der folgende Abschnitt wurde durch die Servicestelle Übergang Schule – Beruf in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Karlsruhe erstellt.
43
113
29
0
20
40
60
80
100
120
Unter 18 Jahre 18-20 Jahre 21 Jahre und älter
UMA und junge volljährige Geflüchtete in Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe (August 2019)
32 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
12 Jugendliche befinden sich in der Ausbildung. 15 nahmen an außerschulischen Angeboten und 17 an Vorbereitungsmaßnahmen zur Berufsorientierung teil.
Fazit: Die Mehrheit der Jugendlichen hat Freude an praktischer Arbeit hat und hält ein Praktikum daher auch für
sinnvoll. Ähnlich positiv sind ihre Aussagen bezogen auf ihre Ausbildung. Trotzdem wird auch hier deutlich, dass
sie sich mehr Unterstützung und Geduld wünschen. Die außerschulischen Angebote zur Berufsorientierung
werden von weniger als der Hälfte der Befragten wahrgenommen. Die Teilnehmenden hingegen haben diese
Angebote dann als sehr hilfreich empfunden.
3. Soziale Perspektive
Der soziale und zwischenmenschliche Aspekt ist für die Jugendlichen von großer Bedeutung.
29 machen gern Mannschaftssport, treffen sich gern mit Freunden und möchten andere gern unterstützen. Die
Erhebung lässt aber auch erkennen, dass einige stigmatisiert werden und rassistischen Vorurteilen ausgesetzt
sind. Fast alle Jugendlichen formulierten als Ziel eine abgeschlossene Ausbildung. Für ihre Zukunft wünschen sie
sich einen sicheren Aufenthalt, einen deutschen Pass und die Möglichkeit, sich ein Leben in Deutschland
aufzubauen.
Die Bedarfserhebung zeigt deutlich, wie die jungen Geflüchteten ihre Perspektiven in Deutschland wahrnehmen
und wo sie dringenden Unterstützungsbedarf sehen. Die detaillierte Auswertung der Bedarfserhebung wird Ende
2019 von der Servicestelle Übergang-Schule-Beruf veröffentlicht und vorgestellt.
2. Zur Situation an den beruflichen Schulen
2.6 Neu zugewanderte Auszubildende an beruflichen Schulen in Karlsruhe
Zur Ermittlung der Zahl neu zugewanderter Auszubildender ist die amtliche Schulstatistik wenig aufschlussreich,
denn sie erfasst lediglich die Nationalität der Auszubildenden, nicht aber deren Aufenthaltsdauer in Deutschland.
Eine Annäherung konnte durch eine Befragung der Schulleitungen erfolgen, die im Dezember 2018
durchgeführt wurde. Die Angaben der Schulen zur Zahl der neu zugewanderten Auszubildenden sind als
Schätzwerte zu verstehen. Demnach machten in Karlsruhe im Schuljahr 2018/19 rund 540 Neuzugewanderte
eine Ausbildung (siehe Abbildung 18).
Abbildung 18: Neu zugewanderte Auszubildende an beruflichen Schulen in Karlsruhe, Schuljahr 2018/19
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der Beruflichen Schulen 2018
47
41
46
28
51
140
19
75
21
56
18
0 20 40 60 80 100 120 140 160
Carl-Benz-Schule
Carl-Engler-Schule
Carl-Hofer-Schule
Gewerbeschule Durlach
Heinrich-Hertz-Schule
Heinrich-Hübsch-Schule
Heinrich-Meidinger-Schule
Elisabeth-Selbert-Schule
Friedrich-List-Schule
Ludwig-Erhard-Schule
Walter-Eucken-Schule
Neu zugewanderte Auszubildende an Beruflichen Schulen in Karlsruhe, Schuljahr 2018/19 (N= 542)
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 33
Beinahe 70 Prozent der Auszubildenden erlernen einen Beruf aus dem gewerblich-technischen Spektrum. 17
Prozent sind an der hauswirtschaftlich-pflegerisch ausgerichteten Elisabeth-Selbert-Schule. Einen kaufmännischen
Beruf erlernen lediglich 14 Prozent der neu zugewanderten Auszubildenden (siehe Abbildung 19).
Abbildung 19: Neu zugewanderte Auszubildende an beruflichen Schulen in Karlsruhe nach Schulart, Schuljahr 2018/19
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der Beruflichen Schulen 2018
Die Angaben zum Sprachförderbedarf der neu zugewanderten Auszubildenden beruhen ebenfalls auf der
Einschätzung der Lehrkräfte. Um die Bedarfe zu ermitteln, sollten von den Schulen nur diejenigen Personen mit
Sprachförderbedarf aufgeführt werden, die zum Befragungszeitpunkt (Dezember 2018) nicht durch
anderweitige Maßnahmen versorgt werden konnten. Nach den Angaben der Schulen traf dies zum Zeitpunkt
der Befragung auf 269 Auszubildende zu. Dies entspricht knapp der Hälfte der neu zugewanderten
Auszubildenden. Die Gründe für hohen Sprachförderbedarf bei neu zugewanderten Auszubildenden wurden im
Bericht zum Schuljahr 2016/17 in Kapitel C.3.3. erläutert.
Abbildung 20: Auszubildende mit Sprachförderbedarf an beruflichen Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2018/19
Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der beruflichen Schulen 2019
Gewerbliche Schulen
69%
Kaufmännische Schulen
14%
Hauswirtschaftliche Schule 17%
Neu zugewanderte Auszubildende an beruflichen Schulen in Karlsruhe nach Schulart, Schuljahr 2018/19
65
55
37
28
27
24
18
5
5
5
0
0
0 10 20 30 40 50 60 70
Heinrich-Hübsch-Schule
Elisabeth-Selbert-Schule
Carl-Hofer-Schule
Gewerbeschule Durlach
Carl-Benz-Schule
Ludwig-Erhard-Schule
Heinrich-Hertz-Schule
Heinrich-Meidinger-Schule
Walter-Eucken-Schule
Friedrich-List-Schule
Carl-Engler-Schule
Engelbert-Bohn-Schule
Auszubildende mit Sprachförderbedarf an beruflichen Schulen in Karlsruhe, Schuljahr 2018/19 (N=269)
34 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Nach Angaben der Schulen haben viele neu zugewanderte Auszubildende darüber hinaus Förderbedarfe in
anderen Bereichen. Neben allgemeinbildenden Fächern wie Mathematik oder Englisch kommen je nach
Ausbildungsgang fachspezifische Bedarfe hinzu. Dies deckt sich mit der Einschätzung vieler Fachkräfte und in
vielen Fällen auch mit der Einschätzung der jungen Neuzugewanderten selbst (siehe Kapitel C2.3).
2.7 Unterstützungsmöglichkeiten während der dualen Ausbildung
Sprachförderkurse in Schulen
Zur Unterstützung von Auszubildenden mit Sprachschwierigkeiten konnten im Schuljahr 2018/19 von den Schulen
Förder-, Stütz- oder Deutschkurse eingerichtet werden. Laut der amtlichen Schulstatistik wurden im Schuljahr
2018/19 25 Kurse an sechs beruflichen Schulen eingerichtet. Insgesamt 316 Auszubildende wurden dadurch
erreicht.36 Dies war deutlich mehr als im Vorjahr, in dem lediglich fünf solcher Kurse durchgeführt wurden.
Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen
Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über arbeitsmarktpolitische Regelinstrumente, um Ausbildungsverhältnisse
zu fördern oder zu stabilisieren. Intensive Begleitung vor und während der Ausbildung gibt es in der „Assistierten
Ausbildung“ (AsA). An dieser Maßnahme nahmen aus der Stadt Karlsruhe 25 Personen mit Flüchtlingsstatus
teil.37 Diese Maßnahme wird individuell beantragt.
Das Instrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) wurde im Schuljahr 2018/19 deutlich ausgeweitet. Es
sieht zusätzlichen Stützunterricht von bis zu acht Unterrichtseinheiten pro Woche für Auszubildende vor. Der
Unterricht wird durch das Kolpingwerk erteilt, das Träger dieser Maßnahme in Karlsruhe ist.
Im Rahmen eines landesweiten Pilotprojekts konnten die ausbildungsbegleitenden Hilfen, die ansonsten
individuell beantragt werden müssen, für neu zugewanderte Auszubildende erstmals über die Schulen bei der
Arbeitsagentur beantragt werden. Für den Regierungsbezirk Karlsruhe wurde als Pilotschule die Heinrich-
Hübsch-Schule ausgewählt, an der besonders viele Geflüchtete mit Unterstützungsbedarf eine Ausbildung
machen. Der Zugang zu dieser Maßnahme wurde für alle Geflüchteten geöffnet, die einen Ausbildungsvertrag
vorweisen können. Auch konzeptionell wurden die abH so angepasst, dass nun eine Deutschförderung innerhalb
der Maßnahme möglich ist.
Durch die gute Zusammenarbeit aller Akteure in Schule, Arbeitsagentur, Träger und Stadtverwaltung war es
möglich, im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen für Geflüchtete neue Wege einzuschlagen. So wurde
erstmals Stützunterricht im Rahmen der abH direkt in den Räumlichkeiten der Schule abgehalten, was große
Vorteile in der Abstimmung zwischen Schule, Träger und Teilnehmenden bringt. Auch die konzeptionellen
Überlegungen, die bereits im vorherigen Schuljahr zur Unterstützung in den Landesfachklassen für Dachdecker
angestellt wurden, konnten im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen teilweise umgesetzt werden. Die
ausbildungsbegleitenden Hilfen an der Heinrich- Hübsch-Schule haben im April 2019 begonnen und werden im
Schuljahr 2019/20 weitergeführt.
Insgesamt wurden aus der Stadt Karlsruhe 75 Personen mit Flüchtlingsstatus durch ausbildungsbegleitende
Hilfen unterstützt (Stand August 2019).38 Im zweiten Halbjahr 2019 wurden weitere Plätze für
ausbildungsbegleitende Hilfen durch die Agentur für Arbeit ausgeschrieben.
Berufsbezogene Deutschförderung nach §45 Aufenthaltsgesetz
Wie bereits im Kapitel C1.2. beschrieben, wurden die am Aufenthaltsstatus orientierten Zugangskriterien zu
berufsbezogenen Deutschkursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gelockert und damit der Kreis
der potenziell Zugangsberechtigten vergrößert. Die Kurse bieten systematischen Deutschunterricht und
Abschlussprüfungen mit anerkannten Zertifikaten ab Niveau B2, sind aber bei den Rahmenbedingungen und bei
der Gestaltung der Inhalte wenig flexibel.
36 Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2018/19. 37 Agentur für Arbeit, Auskunft vom 27. August 2019. 38 Ebd.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 35
Weitere Programme zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen
Die Programme „Ausbildungsbegleitung“ der Handwerkskammer und „Bleib dran plus“ der
Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen richten sich gleichermaßen an
Auszubildende und Betriebe. Ein weiteres, deutschlandweites Programm ist das ehrenamtliche Mentoring-
Angebot VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen) des Senior Expert Service. Bei allen diesen Angeboten
handelt es sich um Regelangebote, die grundsätzlich auch Neuzugewanderten zur Verfügung stehen. Die
Schwerpunkte liegen dabei aber in der Regel nicht auf der Sprachförderung.
Speziell für junge Neuzugewanderte hat sich im Internationalen Begegnungszentrum das ehrenamtliche
Tandemprogramm Perspektive now!Plus etabliert. Im Schuljahr 2018/19 waren 48 Tandems aktiv. Bei den jungen
Neuzugewanderten handelt es sich mehrheitlich um junge Erwachsene mit Fluchtgeschichte. Etwa die Hälfte
befindet sich derzeit in Ausbildung, die andere Hälfte besucht eine Schule oder Bildungsmaßnahme.39
2.8 Kommunale Maßnahmen
Arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit
Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/20 wurden 3,5 neue Stellen für die Arbeitsweltbezogene
Schulsozialarbeit an den Beruflichen Schulen geschaffen. Diese leistet wichtige Unterstützung, gerade für die
Problemlagen von jungen Neuzugewanderten. An folgenden Schulen wurden 2019 neue 100 Prozent-Stellen für
Schulsozialarbeit eingerichtet: Carl-Benz-Schule, Engelbert-Bohn-Schule, Walter-Eucken-Schule.
Ab 2020 wird auch die Schulsozialarbeit an der Heinrich-Hübsch-Schule, an der besonders viele Geflüchtete eine
Berufsausbildung machen, auf eine 100-Prozent-Stelle aufgestockt.40
ESF-Förderstrategie
Auch für das Jahr 2020 haben die Bedarfe von jugendlichen Flüchtlingen und Migranten wieder Eingang in die
regionale ESF-Strategie und das Gesamtkonzept Arbeit der Stadt Karlsruhe gefunden und können durch
entsprechende Projekte unterstützt werden.
Netzwerkarbeit und Wissenstransfer
Im Mai 2019 fand in Karlsruhe der Fachtag „Soziale, schulische und berufliche Perspektiven junger Geflüchteter“
statt, eine gemeinsame Veranstaltung des Stadtjugendausschuss. e. V. Karlsruhe mit den
Arbeitsförderungsbetrieben gGmbH und dem Schul- und Sportamt der Stadt Karlsruhe im Rahmen der
Modellregion Übergang-Schule-Beruf. In Foren und Fachvorträgen wurde über „Schulische und sprachliche
Bildung“, „Soziale Orientierung und Berufswegeplanung“ sowie über „Gesellschaftliche Teilhabe und Einstieg in
den Arbeitsmarkt“ mit lokalem und überregionalem Fachpublikum diskutiert. Der Fachtag lieferte wichtige
Impulse für die weitere Bearbeitung des Themas in Karlsruhe. Eine Dokumentation der Ergebnisse wird im
Rahmen der Modellregion Übergang Schule-Beruf veröffentlicht.
Ein Ergebnis der Vernetzung und des regelmäßigen fachlichen Austauschs ist ein gemeinsames Positionspapier
der Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren in sieben kreisfreien Städten in Baden-Württemberg,
in dem Handlungsbedarfe auf Landes- und Bundesebene zusammengestellt sind.41
39 Internationales Begegnungszentrum, Schriftliche Auskunft vom 3. September 2019. 40 Verteilung der Schulsozialarbeiterstellen, Informationsvorlage im Jugendhilfeausschuss vom 8. Mai 2019 und im Schulbeirat am 29. Mai 2019. 41 „Bildungsteilhabe für Neuzugewanderte. Handlungsbedarfe im Kita- Schul- und Ausbildungsbereich. Zusammengestellt von den Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren der kreisfreien Städte in Baden-Württemberg, 28.03.2019. www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZo6nZKsXXGaxY/ZZo6n2PFRjufL6/2019_Positionspap ier_Bildungskoordination_web.pdf (11. September 2019).
http://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZo6nZKsXXGaxY/ZZo6n2PFRjufL6/2019_Positionspapier_Bildungskoordination_web.pdf
http://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZo6nZKsXXGaxY/ZZo6n2PFRjufL6/2019_Positionspapier_Bildungskoordination_web.pdf
36 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
3. Zusammenfassung und Empfehlungen
Der Zugang zu Unterstützungsangeboten für zugewanderte Auszubildende hat sich im Vergleich zum
vorangegangenen Schuljahr verbessert, auch wenn der Bedarf weiterhin höher ist als die verfügbaren Angebote.
Die Verbesserungen sind zum einen auf die Ausweitung der Sprachförderkurse zurückzuführen, für die den
Beruflichen Schulen deutlich mehr Stundendeputate als im Vorjahr zur Verfügung gestellt wurden.
Zum anderen konnten sie im zweiten Schulhalbjahr 2018/19 durch eine Aufstockung verfügbarer Plätze bei den
Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und eine Anpassung dieses Instruments an die Situation und Bedarfe von
Neuzugewanderten in Ausbildung erreicht werden.
Auch die arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit trägt wesentlich dazu bei, neu zugewanderte Auszubildende in
den beruflichen Schulen bedarfsgerecht und individuell zu unterstützen.
Durch die verbesserten Rahmenbedingungen am Übergang Schule-Beruf ist zu erwarten, dass junge
Neuzugewanderte in Zukunft besser auf die Anforderungen einer Ausbildung vorbereitet sein werden, als dies
bisher der Fall war.
Trotzdem bleiben die Anforderungen, die eine duale Ausbildung an Neuzugewanderte stellt, hoch. Der Erfolg in
der Ausbildung ist nicht allein von den persönlichen Voraussetzungen der Auszubildenden abhängig, sondern
auch vom Zugang zu Förderangeboten, vom Engagement der Betriebe und in vielen Fällen auch von der
Unterstützung durch Ehrenamtliche und Bezugspersonen. Positiv hervorzuheben sind die entwickelten
Netzwerkstrukturen in Karlsruhe und die gute Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in diesem Bereich.
Weiterhin schwierig ist die unsichere aufenthaltsrechtliche Situation vieler junger Geflüchteter in Bezug auf
drohende Abschiebungen. Die unübersichtliche Rechtslage erzeugt nicht nur bei den Betroffenen selbst, sondern
auch bei ausbildenden Betrieben viel Verunsicherung. Es bleibt abzuwarten, wie sich das im Juni 2019
verabschiedete Migrationspaket auf die Perspektiven von jungen Geflüchteten mit ungeklärtem
Aufenthaltsstatus auswirkt.
Im Vorjahresbericht wurden folgende Empfehlungen wurden für den Bereich „Übergänge in Ausbildung und
Beruf“ formuliert.
Sprachförderung vorbereitend auf die Ausbildung Kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen Netzwerkarbeit zur fachlichen Weiterentwicklung.
In allen genannten Bereichen konnten im Schuljahr 2018/19 deutliche Verbesserungen erreicht werden. Es bleibt
zu hoffen, dass die kurzfristig eingerichteten Maßnahmen wie Sprachförderkurse oder ausbildungsbegleitenden
Hilfen auch denjenigen noch nützen, die sich bereits im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr befinden. Die
Herausforderungen haben zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen Schulen, Bildungs- und
Jugendhilfeeinrichtungen, Arbeitsförderung und Betrieben geführt. Davon profitieren nicht nur die jungen
Neuzugewanderten, sondern auch die Einrichtungen als lernende Organisationen. Nun gilt es, die Strukturen der
Zusammenarbeit zu festigen und erfolgreiche Konzepte qualitativ weiter zu entwickeln.
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 37
Anhang
Herkunftsländer der Schülerinnen und Schüler in den Vorbereitungsklassen (Allgemeinbildende Schulen)
EU-Staaten Südost- europa
Osteuropa und GUS
Naher und Mittlerer Osten
Lateinam erika
Afrika (Subsahara)
Nord- afrika
Südost- asien
Bulgarien Albanien Aserbaidschan Afghanistan Bolivien Nigeria Ägypten China
Deutschland Bosnien Georgien Irak Brasilien Somalia Marokko Indien
Griechenland Moldawien Russland Iran Chile Tunesien Sri Lanka
Italien Nord-
mazedonien
Kasachstan Jemen Kuba Thailand
Kroatien Kosovo Ukraine Jordanien Mexiko Vietnam
Litauen Serbien Weißrussland Pakistan
Polen Palästina
Rumänien Türkei
Slowakei Syrien
Spanien
Ungarn
Abkürzungen
AVdual Arbeitsvorbereitung Dual
BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
2BFS Zweijährige Berufsfachschule
BiZuKi Bildungschancen und Zukunft für Kinder (Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V.)
BuT Bildung und Teilhabe
EQ Einstiegsqualifizierung
ESF Europäischer Sozialfonds
EU Europäische Union
GER Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen
GS Grundschule
IB Internationaler Bund
IBZ Internationales Begegnungszentrum
IK Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule Karlsruhe
KLEVER Karlsruher Lernverbund
LEA Landeserstaufnahme-Einrichtung
LWS Lehrerwochenstunden
PH Pädagogische Hochschule
SCHEFF Schulergänzende Förderung für Flüchtlinge
Sek I Sekundarstufe I
UMA Unbegleitete Minderjährige Ausländerinnen und Ausländer
VAB-KF Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf in Kooperation mit einer Förderschule
VABO Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf ohne Sprachkenntnisse
VABR Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf in der Regelform
VKL Vorbereitungsklasse
VwV Verwaltungsvorschrift
WRS Werkrealschule
38 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: VKL-Grundschülerinnen und -schüler | Verteilung nach Herkunftsregionen 7
Abbildung 2: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen der Grundschulen 7
Abbildung 3: VKL-Schülerinnen und -schüler in weiterführenden Schulen. Verteilung nach Herkunftsregionen 8
Abbildung 4: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen der weiterführenden Schulen 9
Abbildung 5: Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus den Landeserstaufnahmestellen 10
Abbildung 6: Übergänge aus den Vorbereitungsklassen der weiterführenden Schulen, Schuljahr 2018/19 13
Abbildung 7: Vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Ausländerinnen in Karlsruhe 18
Abbildung 8: Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler im VABO 19
Abbildung 9: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern im VABO 20
Abbildung 10: Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABO 20
Abbildung 11: Entwicklung der Schülerzahlen in den VABR-Klassen (mit Parzival-Schule) 21
Abbildung 12: Herkunftsregionen ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR 22
Abbildung 13: Hauptherkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR 22
Abbildung 14: Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABR 23
Abbildung 15: Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler in der AVdual 24
Abbildung 16: Vermittlung durch das Kümmererprojekt PIAF 2016 bis 2019 28
Abbildung 17: UMA und junge volljährige Geflüchtete in Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe 31
Abbildung 18: Neu zugewanderte Auszubildende an beruflichen Schulen in Karlsruhe, Schuljahr 2018/19 32
Abbildung 19: Neu zugewanderte Auszubildende an beruflichen Schulen in Karlsruhe nach Schulart, Schuljahr 2018/19 33
Abbildung 20: Auszubildende mit Sprachförderbedarf an beruflichen Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2018/19 33
Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 39
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Grundschulen mit Vorbereitungsklassen in Karlsruhe | Schuljahr 2018/19 ............................................................ 6
Tabelle 2: Weiterführende Schulen mit Vorbereitungsklassen in Karlsruhe | Schuljahr 2018/19 ............................................. 8
Tabelle 3: Vorbereitungsklassen am LEA-Standort Felsstraße ............................................................................................... 9
Tabelle 4: Sprachförderung für ehemalige VKL- Schülerinnen und Schüler .......................................................................... 14
Tabelle 5: VABO-Klassen an Beruflichen Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2018/19 .......................................................... 19
Tabelle 6: Schülerinnen und Schüler in VABR- und VAB-KF-Klassen im Schuljahr 2017/2018 .............................................. 21
Tabelle 7: Ausländische Schülerinnen und Schüler in der AVdual ....................................................................................... 23
Tabelle 8: Stundentafel im VABO ab dem Schuljahr 2018/19 ............................................................................................. 25
Tabelle 9: Ausbildung von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe. ........................................................................................ 30
40 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Einführung
A: Allgemeinbildende Schulen
1. Statistische Daten
1.1 Grundschulen mit VKL-Klassen
1.2 Weiterführende Schulen mit VKL-Klassen
1.3 VKL-Klassen am LEA-Standort Felsstraße
2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation
2
2.1 Anmeldung und Verteilung der VKL-Schülerinnen und Schüler
2.2 Stundenzuweisungen und Unterrichtsorganisation in den Vorbereitungsklassen
2.3 Kommunal geförderte ergänzende Deutschförderung in den Vorbereitungsklassen
2.4 Übergänge in die Regelklassen
2.5 Unterstützende Sprachförderung am Übergang
2.6 Elternarbeit
2.7 Sport, Freizeit und Ferien
Zusammenfassung und Empfehlungen
Datenlage zu Übergängen und zu Bildungsverläufen verbessern
Passgenaue Vermittlung neu zugewanderter Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I
Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen beenden
Nachgehende Sprachförderung intensivieren
Netzwerke der Elternarbeit ausbauen
B: Berufliche Schulen
1. Statistische Daten
1.1 Eingangsklassen während der Inobhutnahme
1.2 VABO-Klassen
1.3 Ausländische Schülerinnen und Schüler in VAB-Regelklassen
1.4 Ausländische Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsvorbereitung Dual
2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation
2.1 Anmeldung im VABO
2.2 Unterricht im VABO und VABR
2.3 Sprachvermittlung und Sprachkompetenz im VABO und VABR
2.4 Unterrichtsergänzende Förderung und Ferienkurse
2.5 Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen
3. Zusammenfassung und Empfehlungen
C: Übergänge in Ausbildung und Beruf
1. Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten am Übergang Schule-Beruf
1.1 Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung
1.2 Sprachförderung am Übergang Schule-Beruf
1.3 Berufsorientierung und Ausbildung von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe
2 Zur Situation junger Geflüchteter am Übergang Schule-Beruf
2.1 Aufenthaltsrechtliche Rahmenbedingungen
2.2 Junge Geflüchtete in der Jugendhilfe
2.3 Bedarfe junger Geflüchteter in Jugendhilfeeinrichtungen
2. Zur Situation an den beruflichen Schulen
2.6 Neu zugewanderte Auszubildende an beruflichen Schulen in Karlsruhe
2.7 Unterstützungsmöglichkeiten während der dualen Ausbildung
2.8 Kommunale Maßnahmen
3. Zusammenfassung und Empfehlungen
https://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZnNDrcwdUZjcW/ZZnRp7CLoPswxH/Fortschreibung%20Bericht%20Beschulung%20Neuzugewanderte%202019.pdf
Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
BESCHULUNG VON NEUZUGEWANDERTEN KINDERN UND JUGENDLICHEN IN KARLSRUHE BESTANDSAUFNAHME UND EMPFEHLUNGEN Schuljahr 2016/17
Stadt Karlsruhe Dezernat 3 | Schul- und Sportamt Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
2 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE
INHALT
Einführung ..................................................................................................................................... 3
A: Allgemeinbildende Schulen....................................................................................................... 4
1. Statistische Daten............................................................................................................................................................ 4
2. Gesprächsergebnisse ....................................................................................................................................................... 9
3. Externe Kooperationen .................................................................................................................................................. 13
4. Kritikpunkte, Impulse und Anliegen für die Praxis ........................................................................................................... 14
5. Empfehlungen ............................................................................................................................................................... 18
6. Fazit.............................................................................................................................................................................. 19
B: Berufliche Schulen ................................................................................................................... 20
1. Statistische Daten.......................................................................................................................................................... 20
2. Situation an den VABO- und VABR-Standorten in Karlsruhe............................................................................................ 25
3. Unterricht, interne Koordination und Kooperationen....................................................................................................... 28
4. Externe Kooperationen .................................................................................................................................................. 29
5. Was geschieht nach dem VABO? ................................................................................................................................... 31
6. Fazit.............................................................................................................................................................................. 32
DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 3
EINFÜHRUNG
Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis einer Bestandsaufnahme zur Situation in den Vorbereitungsklassen an Karlsruher Schulen. Sie wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Programms „Koordinierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte“ durchgeführt. Ihr Ziel ist, die derzeitige Situation der Beschulung von Neuzugewanderten an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in der Stadt Karlsruhe quantitativ und qualitativ zu beschreiben und auf dieser Grundlage Bedarfe und weitergehende Empfeh- lungen zu formulieren. Zu diesem Zweck wurden von Januar bis März 2017 alle Schulen, in denen derzeit Neuzu- gewanderte in Vorbereitungsklassen (VKL-Klassen an allgemeinbildenden Schulen sowie VABO-Klassen an berufli- chen Schulen) unterrichtet werden, besucht.
Mit den jeweiligen Schul- und Abteilungsleitungen und mit Lehrkräften wurden leitfadengestützte Gespräche ein- zeln oder zu mehreren geführt und im Nachgang schriftlich dokumentiert. An mehreren Schulen fanden Hospitati- onen im Unterricht statt. Ergänzend dazu wurden Expertengespräche mit über 30 Personen in Ämtern und Dienst- stellen der Stadt Karlsruhe, dem Staatlichen Schulamt Karlsruhe, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und verschie- denen Bildungsträgern geführt. Die Gesprächsergebnisse sowie daraus abgeleitete Empfehlungen sind Bestandteil dieses Berichts. Die verwendeten Daten wurden, soweit nicht anders gekennzeichnet, während der jeweiligen Schulbesuche erhoben und bilden den Stand zum Halbjahr des Schuljahres 2016/17 ab.
4 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE
A: ALLGEMEINBILDENDE SCHULEN
1. Statistische Daten
Im Schuljahr 2016/2017 gibt es zwölf VKL-Grundschulklassen an neun Standorten mit insgesamt 200 Schülerinnen und Schülern. Zudem bestehen an drei Standorten neun VKL-Werkrealschulklassen mit insgesamt 175 Schülerinnen und Schülern. Neben den genannten VKL-Klassen gibt es in Karlsruhe eine spezifische Integrationsklasse, die Inter- nationale Klasse, an der Sophie-Scholl-Realschule im Stadtteil Oberreut.
1.1. Grund- und Werkrealschulen mit VKL-Klassen
Tabelle 1 gibt einen Überblick über die einzelnen Grund- und Werkrealschulen mit Anzahl der VKL-Klassen sowie der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Dabei befindet sich eine Klasse der Schiller-Grund- und Werkrealschule als ausgelagerte Klasse am Otto-Hahn-Gymnasium.1 Insgesamt verfügen die allgemeinbildenden Schulen in Karls- ruhe über 21 VKL-Klassen mit 375 Schülerinnen und Schülern.
Tabelle 1: VKL Standorte in Karlsruhe nach Schulart mit Anzahl VKL sowie Schülerinnen und Schülern
Allgemeinbildende Schulen mit VKL
Anzahl VKL Anzahl Schülerinnen und Schüler
GS 12 200
GS Grünwinkel 1 20
Gutenbergschule 1 12
Hardtschule 1 22
Leopoldschule 1 17
Nebeniusschule 2 29
Pestalozzischule 2 45
Schillerschule 2 28
Tullaschule 1 11
Waldschule Neureut 1 16
WRS 9 175
Gutenbergschule 2 42
Pestalozzischule 1 23
Schillerschule (inklusive Klasse am OHG) 6 110
Gesamtergebnis 21 375
1 VKL-WRS (Klassenstufe 5/6) seit Schuljahr 2016/2017 am Otto-Hahn-Gymnasium. Bei diesem Modellprojekt konnten zum zweiten Schulhalbjahr bereits vier Kinder in Klasse 5 des Gymnasiums integriert werden. Zum Schuljahresende 2016/2017 wer- den voraussichtlich 14 Schülerinnen und Schüler – und damit über die Hälfte der Klasse – in die Regelklassen des Otto-Hahn- Gymnasiums wechseln.
DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 5
In den VKL-Grundschulklassen sind rund 60 Prozent der Schülerschaft männlich und rund 40 Prozent weiblich (sie- he Abbildung 1).
Abbildung 1: Verteilung der Schülerinnen und Schüler an VKL-Grundschulen nach Geschlecht
Dies entspricht ziemlich genau auch der Verteilung in den VKL-Werkrealschulklassen. Hier sind gerundet ebenfalls über die Hälfte der Schülerschaft (rund 60 Prozent) männlich und rund 40 Prozent weiblich (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2: Verteilung der Schülerinnen und Schüler an VKL-Werkrealschulen nach Geschlecht
1.2. Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule
Die Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule besuchen im März 2017 insgesamt 17 Schülerinnen und Schüler. Bemerkenswert an der Internationalen Klasse derzeit ist, dass etwa drei Viertel der Schülerschaft weiblich sind. Lediglich knapp ein Viertel ist männlich (siehe Abbildung 3). Mit diesem Geschlechterverhältnis von 13 Schüle- rinnen und vier Schülern stellt die Internationale Klasse im Vergleich zu den VKL-Klassen der Grund- und Werkreal- schulen momentan eine Besonderheit dar. Diese Zusammensetzung der Klasse ist temporär bedingt und unterliegt keiner konstanten Klassenstruktur. Das bedeutet, die Anzahl und Verteilung der Schülerinnen und Schüler kann und wird sich kontinuierlich verändern.
Abbildung 3: Verteilung der Schülerinnen und Schüler in der Internationalen Klasse nach Geschlecht
61%
39%
VKL-Grundschulen -Verteilung nach Geschlecht
Summe von Gesamt m Summe von Gesamt w
58%
42%
VKL-Werkrealschulen - Verteilung nach Geschlecht
Summe von Gesamt m
Summe von Gesamt w
24%
76%
Internationalen Klasse - Verteilung nach Geschlecht
Summe von Gesamt m Sophie-Scholl-Realschule
Summe von Gesamt w Sophie-Scholl-Realschule
6 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE
1.3. Herkunftsregionen und Hauptherkunftsländer
Die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler in den VKL-Klassen und der Internationalen Klasse kommen aus dem europäischen Ausland, hauptsächlich aus Südosteuropa. Diese Familien sind in der Regel im Zuge der sogenannten Wirtschaftsmigration neu nach Karlsruhe zugewandert. Eine weitere Gruppe sind Kinder geflüchteter Familien aus Syrien. Eine dritte Gruppe sind Migrantinnen und Migranten, die bereits in Deutschland gelebt haben, jedoch nach der Geburt ihres Kindes für einige Jahre in ihr Heimatland zurückgekehrt sind. Mit der Schulpflicht des Kindes kommen viele Familien wieder nach Deutschland zurück. Sie alle erhoffen sich eine bessere Zukunftsperspektive und vor allem mehr Bildungschancen für ihre Kinder als in ihren Herkunftsländern.
Ein anderer Teil der Familien mit Migrationshintergrund hat die ganze Zeit über in Deutschland gelebt, aber die Kinder haben keine ausreichenden Deutschkenntnisse, um dem Unterricht in einer Regelklasse folgen zu können.
VKL-Grundschulen
Die Schülerinnen und Schüler der VKL-Klassen stammen aus unterschiedlichen Herkunftsregionen. Die größte Gruppe an den Grundschulen bilden mit 40 Prozent Kinder aus Südosteuropa, gefolgt durch Kinder aus EU- Ländern (Deutschland, Italien, Spanien, Portugal) mit 24 Prozent. Kinder aus dem den Nahen und Mittleren Osten sind mit 21 Prozent vertreten, 13 Prozent der Kinder stammen aus Osteuropa. Ein mit 2 Prozent minimaler Anteil kommt aus Südostasien (siehe Abbildung 4).
Abbildung 4: VKL Grundschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen
Die Hauptherkunftsländer der Schülerinnen und Schüler aller VKL-Grundschulklassen sind mit Abstand Rumänien, Deutschland (hier geborene Migrantinnen und Migranten), gefolgt von Syrien und Italien sowie Polen (siehe Abbil- dung 5).
Abbildung 5: VKL-Grundschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern
40%
24%
21%
13%
2%
VKL-Grundschulen - Verteilung nach Herkunftsregionen
GS Summe von Südosteuropa GS Summe von EU sonstige GS Summe von Naher und Mittlerer Osten GS Summe von Osteuropa
GS Summe von Südostasien
0
10
20
30
40
50
VKL GS
VKL-Grundschulen - Verteilung nach Herkunftsländern
Summe von Rumänien
Summe von Deutschland
Summe von Syrien
Summe von Italien
Summe von Polen
DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 7
VKL-Werkrealschulen
Die Schülerinnen und Schüler der VKL-Werkrealschulen stammen aus denselben Herkunftsregionen wie die Schüle- rinnen und Schüler der VKL-Grundschulen mit Ausnahme von Afrika (Subsahara) und in einer anderen Gewichtung: Südosteuropa ist mit 45 Prozent fast zur Hälfte vertreten, gefolgt von 28 Prozent aus dem Nahen und Mittleren Osten und 12 Prozent aus Ländern der EU. 9 Prozent gehören der Herkunftsregion Osteuropa an und jeweils 3 Prozent stammen aus Afrika (Subsahara) und Südostasien (siehe Abbildung 6).
Abbildung 6: VKL Werkrealschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen
Auch bei den Hauptherkunftsländern der Schülerinnen und Schüler aller VKL-Werkrealschulklassen liegt Rumänien vorne. An zweiter Stelle steht Syrien, gefolgt von Kroatien und Afghanistan sowie Italien (siehe Abbildung 7).
Abbildung 7: VKL Werkrealschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern
45%
28%
12%
9%
3% 3%
VKL-Werkrealschulen - Verteilung nach Herkunftsregionen
WRS Summe von Südosteuropa
WRS Summe von Naher und Mittlerer Osten
WRS Summe von EU sonstige
WRS Summe von Osteuropa
WRS Summe von Afrika (Subsahara)
WRS Summe von Südostasien
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
VKL-Werkrealschulen- Verteilung nach Herkunftsländern
Summe von Rumänien
Summe von Syrien
Summe von Kroatien
Summe von Afghanistan
Summe von Italien
8 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE
Internationale Klasse
An der Sophie-Scholl-Realschule stammt über die Hälfte der Schülerinnen und Schüler der Internationalen Klasse aus Südosteuropa (53 Prozent). Osteuropa ist mit 23 Prozent am zweithäufigsten vertreten. Aus dem Nahen und Mittleren Osten stammen 18 Prozent der Schüler. Schließlich folgt die Herkunftsregion Afrika (Subsahara) mit sechs Prozent (siehe Abbildung 8).
Abbildung 8: Internationale Klasse - Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler
Zu den Hauptherkunftsländern der Schülerschaft der Internationalen Klasse zählen Rumänien und Kroatien, gefolgt von Syrien, Serbien und Ungarn (siehe Abbildung 9).
Abbildung 9: Internationale Klasse – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern
53%
23%
18% 6%
Internationale Klasse - Verteilung nach Herkunftsregionen
Summe von Südosteuropa
Summe von Osteuropa
Summe von Naher und Mittlerer Osten
Summe von Afrika (Subsahara)
0
1
2
3
4
5
6
Sophie-Scholl-Realschule
Internationale Klasse - Verteilung nach Herkunftsländern
Summe von Rumänien
Summe von Kroatien
Summe von Syrien
Summe von Serbien
Summe von Ungarn
DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 9
2. Gesprächsergebnisse
Im Anschluss an die statistischen Datengrundlagen folgt die Auswertung der Gesprächsergebnisse. Diese ergab viele Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungswerte, die praktische Handhabung und die daraus resultierenden Bedarfe. Im Folgenden werden Gemeinsamkeiten, Unterschiede, exter- ne Kooperationen sowie Wünsche, Anregungen und Kritikpunkte dargestellt.
2.1. Gemeinsamkeiten
Schulanmeldung und Verteilung
Die neuzugewanderten Eltern sprechen persönlich, meist in Begleitung einer dolmetschenden Person, direkt an der Schule vor, um ihr Kind anzumelden. Zuvor erhalten sie vom zuständigen Einwohnermeldeamt eine Liste mit den einzelnen Schulen und Schulbezirken. Laut Aussagen der befragten Schulleitungen verläuft die Anmeldung und die Verteilung der VKL-Schülerinnen und Schüler bisher sehr gut und problemlos. Die Schulleitungen nehmen die An- meldung der potentiellen VKL-Schülerinnen und -Schüler vor Ort an der jeweiligen Schule vor. Je nach Bedarf findet eine Rücksprache mit den Schulleitungen aus benachbarten VKL-Standorten statt, und es gelingt gegebenenfalls eine Umverteilung.
In der Regel wenden sich die Eltern an die nach Schulbezirk zuständige Schule. Verfügt diese Schule über keine VKL-Klasse, werden die Eltern von der Schulleitung an die nächstgelegene Schule mit freien VKL-Plätzen weiterver- wiesen. Die Verteilung der Kinder an die entsprechenden Schulen erfolgt jedoch in der Regel nach dem jeweiligen Schulbezirk in dem die Familie wohnt. Die Schulleitungen melden 14-tägig die Schülerzahlen ihrer VKL-Klasse(n) an das Staatliche Schulamt Karlsruhe. Die Anmeldung und Verteilung der Schülerinnen und Schüler erfolgt nach enger Absprache der Schulleitungen untereinander unter der Fachaufsicht des Staatlichen Schulamts. Die einzelnen Schu- len vermitteln die Kinder nur dann weiter, wenn entweder die Aufnahmekapazität erreicht oder ein Geschwister- kind bereits an einer anderen Schule angemeldet ist und die Eltern das Kind an derselben Schule anmelden möch- ten. In diesem Fall ist von den Eltern ein Antrag auf Schulbezirkswechsel zu stellen. Dies gilt jedoch nur für den Bereich der Grundschulen, für die Werkrealschulen gibt es keine Schulbezirke.
In den VKL-Klassen liegt der Klassenteiler bei 24 Schülerinnen und Schülern. Bei der Schulanmeldung werden auch die Räumlichkeiten gezeigt, die Schulstruktur erklärt, eine grobe Bestandsaufnahme der bisherigen Bildungsbiogra- fie gemacht und die Sprachkenntnisse erfasst. Dies geschieht jedoch nicht nach einem einheitlich standardisierten Verfahren, wie es beispielsweise das Modellprojekt „2P – Potenzial & Perspektive“ des Kultusministeriums auf frei- williger Basis ermöglicht, sondern ist von Schule zu Schule unterschiedlich.2
Bildungsvoraussetzungen
Die Bildungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sind in allen VKL-Klassen sehr heterogen. Sie reichen von keiner vorschulischen und schulischen Vorbildung über kurzzeitige, rudimentäre Schulbesuche, bis hin zu durchgängigen Schulbesuchen. So gibt es beispielsweise Kinder, die bereits ein bis zwei Jahre in der Schule waren und schon über erste Kenntnisse im Englischen und der lateinischen Schrift verfügen und Kinder, die noch nie eine Schule besucht haben und erst in der lateinischen Schrift alphabetisiert werden müssen. Zu guter Letzt gibt es auch Kinder, die beispielsweise keinen Kindergarten besucht haben und über nur sehr geringe feinmotorische Fähigkei- ten und Fertigkeiten verfügen. Diese gilt es von der VKL-Lehrkraft parallel zur Sprachförderung aufzuarbeiten. Das Erlernen gezielter feinmotorischer Fertigkeiten, die für den Unterricht notwendig sind muss neben der Deutschför- derung in den Unterrichtsinhalt miteinfließen, was für die VKL-Lehrkraft einen erhöhten Zeit- und Mehraufwand bedeutet. Häufig müssen, noch bevor der eigentliche Unterricht beginnen kann, zunächst allgemeine Regeln des sozialverträglichen Zusammenlebens an der Schule gelernt werden.
2 Siehe Kapitel „Erfassung des Lern- und Entwicklungsstandes”.
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Schülerinnen und Schüler, die mit der VKL-Klasse zum ersten Mal eine Schule besuchen oder deren Schriftsprache arabisch ist, müssen zunächst in der lateinischen Schrift alphabetisiert werden. In den VKL-Grundschulklassen findet dies in der Regel in Klassenstufe 1 oder in Niveaustufe1 statt. 3 Hierfür gibt es keine zusätzlichen Alphabetisierungs- klassen.
Die meisten Schülerinnen und Schüler, die eine VKL-Werkrealschulklasse besuchen, waren zuvor bereits in einer VKL-Grundschulklasse. Die Internationale Klasse besteht mehrheitlich aus Schülerinnen und Schülern, die nach etwa einem Jahr aus einer VKL-Werkrealschule wechseln sowie aus Schülerinnen und Schülern, die direkt aus dem Ausland zugezogen sind und in ihrem Heimatland bereits das Unterrichtsfach „Deutsch als Fremdsprache“ in der Schule besucht haben. Grundlegende Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für den Besuch der Internationalen Klasse. Es findet eine Aufnahmeprüfung statt.
Rahmenbedingungen, Unterrichtsinhalte und Fluktuation
Die Verweildauer in einer VKL-Klasse beträgt maximal zwei Jahre. Den VKL-Grundschulklassen stehen 18 Wochen- stunden zur Verfügung, den VKL-Werkrealschulklassen 25 Wochenstunden. Teilweise wird die Entlastungsstunde zur organisatorischen Planung für die VKL-Klasse von der Schulleitung auf die VKL-Lehrkraft übertragen.
Die Unterrichtsinhalte in den VKL-Grundschulklassen sind annähernd gleich. Im Vordergrund steht das Erlernen der deutschen Sprache. Auch im Fach Mathematik findet neben dem Erlernen der Zahlen und Grundrechenarten Sprachförderung durch den spezifischen Sprachwortschatz und die mathematischen Fachbegriffe statt. Zudem werden verschiedene Sachthemen, die auch in der Regelklasse auf dem Lehrplan stehen (beispielsweise das Thema der vier Jahreszeiten), in die Unterrichtsinhalte miteinbezogen. Die Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst werden in der Regel gemeinsam mit den Regelklassen durchgeführt. Bei allen Fächern steht die Sprachförderung im Mittel- punkt. Die VKL-Klassen stellen einen gleichwertigen Teil der Schulgemeinschaft dar und nehmen an allen gemein- samen schulinternen und klassenübergreifenden Aktivitäten teil.
Der Unterricht in den VKL-Grundschulklassen findet vormittags statt. Prinzipiell stehen den VKL-Schülerinnen und Schülern die regulären Schulangebote der ergänzenden Nachmittagsbetreuung offen. Teilweise ist eine Kosten- übernahme durch Bildung und Teilhabe (BuT) oder den Karlsruher Pass möglich. Die Resonanz hierzu ist unter- schiedlich und variiert von Schule zu Schule. Einige Eltern nehmen die ergänzende Betreuung in Anspruch, teilweise sind keine freien Plätze mehr vorhanden, oder die Eltern haben keinen Bedarf an diesem Angebot.
In den VKL-Werkrealschulklassen kommen zusätzliche Unterrichtsfächer wie Englisch, Biologie, Medien, Hauswirt- schaft, Natur und Technik hinzu. Es findet auch Nachmittagsunterricht statt. Nachmittags besteht die Möglichkeit, an den verschiedenen AGs der jeweiligen Schulen teilzunehmen, zum Beispiel an der Tanz- oder Basketball-AG.
Eine Fluktuation in den VKL-Klassen findet kaum statt. Schulwechsel sind sehr selten der Fall, zum Beispiel bei Wegzug aus Karlsruhe.
Interne Koordination und Schulsozialarbeit
An jeder Schule gibt es mindestens eine Ansprechperson bezüglich der VKL-Klasse(n). Dies sind in der Regel die Schulleitung und gegebenenfalls zusätzlich eine erfahrene VKL-Lehrkraft.
Das Unterstützungsangebot der Schulsozialarbeit steht den VKL-Klassen in gleichem Maße wie auch den Regelklas- sen zur Verfügung. Bei Verhaltensauffälligkeiten im sozialen Miteinander kann die Schulsozialarbeiterin oder der Schulsozialarbeiter beispielsweise in der Klasse und im Einzelgespräch als Mediatorin oder Mediator eingesetzt werden und den Eltern beratend zur Seite stehen. Die Schulsozialarbeit informiert Eltern zum Beispiel auch über die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) und den Karlsruher Pass und hilft, falls gewünscht, beim Ausfüllen der Anträge.
3 Die Bezeichnung variiert von Schule zu Schule.
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2.2. Unterschiede
Unterschiede im systematischen Vorgehen der Verteilung und Verwaltung der VKL-Klassen lassen sich unmittelbar nach der Anmeldung des Kindes an der Grundschule bei der Erhebung des individuellen Bildungsstandes erkennen. Je nach Kapazitäten und Möglichkeiten unterscheiden sich die Schulen auch bei der Zusammensetzung der VKL- Klassen und der (Teil-)Integration in die Regelklassen.
Erfassung des Lern- und Entwicklungsstandes
Wie bereits genannt, gibt es an den Schulen kein einheitliches Verfahren der Kompetenzdiagnostik. An dem freiwil- ligen Pilotprojekt des Kultusministeriums, „Potenzialanalyse 2P“, das Ende 2018 fertiggestellt wird, nimmt bisher keine der Schulen teil. Jede Schule handhabt eine individuelle Erstanalyse der Schülerinnen und Schüler auf eigene Art und Weise.
Beispielsweise beinhaltet dies eine Empfehlung an die Eltern, sich für eine Eingangsuntersuchung beim Gesund- heitsamt zu melden, um gegebenenfalls einen besonderen Förder- und Unterstützungsbedarf festzustellen. Es wer- den auch Kompetenztests zum Übergang Kindergarten – Schule an die VKL-Lehrkraft weitergeleitet. Diese erstellt dann anhand dieser Basisdokumentation eine detaillierte Sprachstanderhebung.
Ein anderes Beispiel ist ein sogenanntes Elterninterview, das von der Sekretärin durchgeführt wird. Ein Sonderpäda- gogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Lernen prüft zusätzlich auf Lern- schwächen. Hierzu werden zum Beispiel Sprachkenntnisse, schulische Laufbahn und Kontaktdaten deutschsprachi- ger Ansprechpersonen abgefragt. Auf ähnliche Weise wird dies auch anhand eines Einführungsgesprächs mit an- schließender schulischer Bestandsaufnahme durchgeführt. Ein Beispiel für ein Elterninterview findet sich in Abbil- dung 10.
Abbildung 10: Elterninterview der Hardtschule Karlsruhe bei Schulanmeldung zukünftiger VKL-Schülerinnen und Schülern
Interview Eltern-Vorbereitungsklasse
Fragen: Woher kommt die Familie (Herkunftsland)? Sprachkenntnisse
- Kind - Mutter - Vater
Wie lange ist die Familie in Deutschland? Wie lange ist die Familie in Karlsruhe? Mit wem lebt das Kind zusammen? (Mutter, Vater, Geschwister) Kind – Schulische Laufbahn Welche Klassenstufe? Wie lange geht das Kind schon zur Schule? Beurteilungen vorhanden? Vorlieben (z.B. Sport, Musikinstrument) Kann Ihr Kind schwimmen? Gibt es religiöse/kulturelle Einschränkungen zu beachten? Deutschsprachiger Ansprechpartner mit Telefonnummer Wünsche/Ideen/Anregungen
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Eine einheitliche Bildungsdiagnostik im engeren Sinne gibt es also nicht, jedoch findet in verkürzter Form an zwei Schulstandorten eine sogenannte „Sprachstandsüberprüfung und Förderdiagnostik“ (SFD) statt. Hierbei handelt es sich um ein Testverfahren für Grundschulkinder mit Deutsch als Erst- und Zweitsprache (siehe Abbildung 11). 4
Abbildung 11: Ablaufschema „Sprachstandsüberprüfung und Förderdiagnostik“ (SFD)
Zusammensetzung der Klassen
Je nach Anzahl der VKL-Klassen und der Ausstattung an Lehrpersonal an der Schule, setzen sich die jeweiligen VKL- Klassen unterschiedlich zusammen. So besteht beispielsweise eine VKL-Grundschulklasse aus 17 Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 2-4 mit einer VKL-Lehrerin. Schülerinnen und Schüler, die der Klassenstufe 1 zugedacht werden, sind von Anfang an in der Regelklasse voll integriert und erhalten durch den Internationalen Bund Karlsru- he (IB) eine zusätzliche Deutschförderung.
Eine andere VKL-Grundschulklasse setzt sich nach einem anderen Konzept zusammen. Sie unterteilt sich in drei Niveaustufen: in Niveaustufe 1 befinden sich die sogenannten Nichtsprachler, das heißt, Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse und ohne Kenntnisse der lateinischen Schrift. Derzeit sind in dieser Niveaustufe vier Schülerinnen und Schüler. Niveaustufe 2 orientiert sich an Klassenstufe 2 der Regelklassen. Hier befinden sich momentan fünf Schülerinnen und Schüler. Niveaustufe 3, mit ebenfalls fünf Schülerinnen und Schülern, orientiert sich an den Klassenstufen 3 und 4 der Regelklassen. Möglich ist so eine präzise und lernstandspezifische Aufteilung der aktuell insgesamt 14 Schülerinnen und Schüler jedoch nur, da neben einer sogenannten Nichterfüllerin (Lehr- kräfte ohne 2. Staatsexamen) zusätzlich zwei Lehrerinnen über Deputatsstunden eingesetzt werden können. Über ein solches Privileg verfügen die meisten Schulen nicht, so dass in der Regel eine große Heterogenität bezüglich des Altersunterschiedes und des Lernstandes der Schülerinnen und Schüler besteht.
Integration in Regelklassen
Die Handhabung der Integration der VKL-Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen der Grundschule ist an den meisten Schulen identisch. Ein Wechsel in die Regelklasse ist unterjährig möglich. Bevor eine Schülerin oder ein Schüler in die Regelklasse wechselt, wird dies in einer Gesamtlehrerkonferenz besprochen. Neben dem Sprachni- veau spielen das Sozial- und Arbeitsverhalten eine gleichwertige Rolle.
Beide Lehrkräfte, die ehemalige VKL-Lehrkraft und die neue Klassenlehrkraft, sind und bleiben in ständigem Aus- tausch. Es findet eine einjährige Integration mit Begleitungs- und Unterstützungsmaßnahmen, je nach Schule durch die Deutschförderung des IB oder das Programm BiZuKi des Vereins für Jugendhilfe, in der Regelklasse statt. Eine Leistungsbewertung im Fach Deutsch kann ausgesetzt werden beziehungsweise wird in der Regel nicht bewertet.
Eine Teilintegration in die entsprechenden Regelklassen findet bereits sehr frühzeitig – je nach Entwicklungsstand eines Kindes nach etwa sechs Wochen - während des Besuchs der VKL-Klasse in den Fächern Sport, Bildende Kunst, Musik und zum Teil in Mathematik statt. Mit den musisch-künstlerischen Fächern wurden bisher sehr gute Erfahrungen dieser (Teil-)Integrationsform gemacht. Die VKL-Klassen sind Teil der Schulgemeinschaft.
4 www.testzentrale.de/shop/sprachstandsueberpruefung-und-foerderdiagnostik.html [Stand 06.03.2017]
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Weitere Vorgehensweisen der Schulen:
Vollintegration mit zusätzlicher Deutschförderung: Schülerinnen und Schüler sind von Anfang an in den Regelunterricht integriert, das heißt in den Fächern Ma- thematik, Musik, Bildende Kunst und Sport. Während des Deutschunterrichts findet für die VKL-Schülerinnen und Schüler parallel in einem extra dafür vorgesehenen VKL-Klassenraum eine spezifische Deutschförderung in nach Niveaustufen eingeteilten Kleingruppen statt. So erhält die Gruppe mit Klassenniveau 1 je acht Stunden pro Woche Sprachförderung, die Gruppen mit Klassenniveau 2 und 3 je fünf Stunden pro Woche.
Keine Teilintegration wegen zu großer Regelklasse: Eine Teilintegration ist aufgrund der Klassengröße der Regelklassen nicht möglich. Das heißt, es fehlt an Räum- lichkeiten zur Differenzierung. Die Integration der VKL-Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen findet nach einem Jahr statt.
Keine Teilintegration aus inhaltlich-konzeptionellen Gründen: Die Schülerinnen und Schüler der VKL-Klasse der Klassenstufen 2-4 verbleiben bis zu einer möglichen komplet- ten Integration in ihrer VKL-Klasse. Neue VKL-Erstklässlerinnen und Erstklässler werden jedoch von Anfang an voll in die Regelklasse integriert. Stundenweise findet dann zusätzliche Sprachförderung statt. Hier findet expli- zit keine Teilintegration statt, da es schwierig ist, eine Klassengemeinschaft für einige Stunden in neuer Kons- tellation zu formieren, vor allem in den musisch-künstlerischen Fächern. Diese Fächer erfordern eine hohe Ko- härenz des Klassenverbands und einen kontinuierlichen Aufbau und Erhalt einer soliden Klassen- beziehungs- weise Gruppengemeinschaft. Nach etwa einem Jahr und drei Monaten - spätestens nach zwei Jahren - in einer VKL-Klasse findet an dieser Schule der Wechsel in die Regelklasse statt.
3. Externe Kooperationen
Alle VKL-Klassen und die Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule kooperieren mit dem Dolmetscher-Pool des Internationalen Bunds (IB) sowie mit dem Jugendmigrationsdienst des IB. Der Dolmetscher-Pool stellt den Schu- len auf Anfrage beispielsweise für Elterngespräche ehrenamtlich tätige Dolmetscherinnen und Dolmetscher kosten- frei zur Verfügung. Zu den Angeboten des Jugendmigrationsdienstes gehört die Deutschförderung in Kleingruppen in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule (PH) Karlsruhe und dem Verein für Jugendhilfe (Programm BiZuKi) sowie den Sprachpaten des Kinderschutzbundes. Ebenfalls in Anspruch genommen werden die Elterntreffs, die mehrheitlich durch den IB eingerichtet werden. Die oben genannten Bildungsangebote und der Dolmetscher- pool werden von der Stadt Karlsruhe durch das Büro für Integration finanziert. Weitere Kooperationen bestehen zu verschiedenen Sportvereinen und zu außerschulischen Bildungspartnern.5
Im Folgenden werden Beispiele guter Kooperationspraxis von Schulen und Trägern verschiedener Bildungsangebote geschildert. Hauptbildungsträger dieser Kooperationsangebote ist der IB Karlsruhe.
3.1. Dolmetscher-Pool (IB)
Der Dolmetscher-Pool des IB wird von allen befragten Schulen sehr gerne in Anspruch genommen und als notwen- diger und unabdingbarer Baustein sowohl für die Elterngespräche als auch für den allgemeinen Austausch zwi- schen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern angesehen.
3.2. Deutschförderung (IB und Verein für Jugendhilfe)
Ebenfalls sehr geschätzt von den Schulleitungen und VKL-Lehrkräften sind die den Unterricht unterstützende Deutschförderung des IB und des Vereins für Jugendhilfe (BiZuKi) in Kooperation mit der PH Karlsruhe und dem
5 Beispielsweise Spielvereinigung Aue, Tiyatro Dialog, Inner Wheel Club Karlsruhe (Lesepaten), BUDO-Club (Judo) und viele mehr.
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deutschen Kinderschutzbund (ehrenamtliche Sprach- und Bildungspaten). Somit können die Schülerinnen und Schüler parallel in Kleingruppen eingeteilt und es kann eine spezifische, je nach Lernniveau angepasste Sprachför- derung, im Unterricht ermöglicht werden.
3.3. Elterninformationskurse (IB)
Die Elterninformationskurse des IB an den Schulen werden von den Eltern gerne in Anspruch genommen. Es wer- den beispielsweise Hilfs- und Unterstützungsangebote besprochen oder das Schulsystem erklärt. Diese Form der Elternberatung kann bis zu acht Mal pro Schuljahr stattfinden. Dolmetscherinnen und Dolmetscher aus dem Dol- metscherpool sind während der Kurse unterstützend tätig.
3.4. Elterntreffs
Die interkulturellen Elterntreffs, auch Elterncafés genannt, die mehrheitlich durch den Türkischen Elternverein durchgeführt werden, finden ebenfalls großen Zuspruch sowohl bei den Lehrkräften als auch bei den Eltern. Hier können verschiedene Themen angesprochen und vertieft werden.
FAZIT
Nach Aussagen verschiedener Schulleitungen stehen den VKL-Klassen ausreichend Angebote außerschulischer Ko- operationspartner zur Verfügung. Lediglich im Bereich der differenzierten Deutsch- beziehungsweise Sprachförde- rung werden zusätzliche Bedarfe gesehen.
4. Kritikpunkte, Impulse und Anliegen für die Praxis
Auf Nachfrage wurden seitens der Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer verschiedene kritische Anmerkun- gen, Vorschläge und Wünsche zusammengetragen, die im Folgenden dokumentiert werden. Selbstverständlich sind nicht alle dieser genannten Bedarfe realisierbar, die Sammlung stellt im Sinne der Bestandsaufnahme eine Übersicht der geäußerten Rückmeldungen dar.
4.1. Elterninformationskurse (IB)
Die Elternberatung des IB in Form der Elterninformationskurse an den Schulen wird von den Eltern gerne in An- spruch genommen. Einige Schulleitungen merkten bei diesem Beratungsangebot allerdings an, dass die Beratung aus schulischer Sicht nicht immer erfolgreich gewesen sei, zumindest seien bei Rücksprachen mit Eltern lücken- und fehlerhafte Informationen festgestellt worden. Dies kann auch durch Verständigungsschwierigkeiten hervorgerufen sein, denn nicht immer stehen Dolmetscher in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung.
4.2. Infomaterial bei Schulanmeldung
Laut Aussagen der befragten Schulleitungen verlaufen die Anmeldung und die Verteilung der VKL-Schülerinnen und Schüler bisher problemlos. Häufig aber ist eine umfassende Informations- und Aufklärungsarbeit bei der An- meldung aus Zeitgründen nicht möglich. Hier wäre eine Entlastung zum Beispiel durch mehrsprachiges Infomaterial in Form einer Willkommensbroschüre hilfreich.
4.3. Zentrale Stelle zur Weitervermittlung von Schülerinnen und Schülern
In der Sophie-Scholl-Realschule sprechen immer häufiger Eltern vor, um ihr Kind für die Internationalen Klasse an- zumelden. Von ihren Bildungsvoraussetzungen her, so der Schulleiter, sind die Schülerinnen und Schüler jedoch nicht für die Internationale Klasse geeignet oder aber ein Kind ist geeignet, es stehen aber keine freien Plätze mehr zur Verfügung. Eine Beratung bezüglich der Schulen und des Schulsystems kann dann zwar in der Kürze der Zeit so
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gut wie möglich erteilt werden, aber letztlich müssen sich die Eltern auf die Suche nach einer passenden Schule machen.
Hier besteht seitens der Schulleitung der Wunsch nach einer zentralen Stelle, an welche sich die ratsuchenden El- tern zur weiteren Vermittlung wenden können.
4.4. Unterrichtsgestaltung
Wegen der häufig erheblichen Altersunterschiede sowie des heterogenen Lern- und Entwicklungsstands der einzel- nen Schülerinnen und Schüler ist es schwierig, die Kinder angemessen zu unterrichten. Doch noch vor dem eigent- lichen Unterrichten stehen häufig zuallererst allgemeine Regeln des Zusammenseins und des Sozialverhaltens auf der Tagesordnung. Dies sind Dinge, die hierzulande den Kindern bereits im Kindergarten und im (kulturell gepräg- ten) Elternhaus mit auf den Weg gegeben werden. Dazu gehören zum Beispiel das Begrüßen und Verabschieden, sich respektvoll gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Lehrerinnen uns Lehrern/Erwachsenen zu ver- halten, einander ausreden zu lassen, sich melden und so weiter. Somit sind vor dem eigentlichen Unterrichten zu- nächst allgemeine und schulspezifische Verhaltensregeln mit den Kindern zu erlernen. Die hohe Aufmerksamkeit, die Kinder die im Sozial- und Lernverhalten noch nicht altersgerecht entwickelt sind, beanspruchen, geht zu Lasten der Bedürfnisse anderer Kinder in den stark heterogenen und altersgemischten VKL-Klassen.
Im Grundschulbereich ist deswegen eine wirksamere Kommunikation und Kooperation mit Kindertageseinrichtun- gen dringend notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass Kinder - die zwar vom Alter her bereits schul- pflichtig, von ihren emotionalen und sozialen Bedürfnissen her jedoch noch eine Zeit lang (maximal ein Jahr) eine Kindertageseinrichtung besuchen sollten - eine Chance auf eine adäquate, individuelle und passgenaue Bildungs- förderung erhalten. Dies scheitert jedoch oft auch daran, dass nicht genügend Plätze in den Kindertagesstätten zur Verfügung stehen.
Aufgrund der großen Heterogenität der einzelnen Lern- und Entwicklungsstände ist es notwendig, den Unterricht in den verschiedenen Niveaustufen vor- und nachzubereiten. Dies erfordert einen immensen Zeit- und Arbeitsauf- wand. Um diesem zumindest ein bisschen Entgegenzukommen und Erleichterung zu verschaffen, entlastet die Deutschförderung des IB und das Programm BiZuKi mit seinen Unterstützungspartnern (ehrenamtliche Lesepaten) zwei Mal in der Woche die VKL-Lehrkraft, so dass der Unterricht in mehreren niveauähnlichen Kleingruppen mög- lich ist.
4.5. Schulische Übergänge
Die Übergänge von den Grundschulen an die weiterführenden Schulen verlaufen sehr unterschiedlich. Während viele Schülerinnen und Schüler nicht über das Sprachniveau A2 verfügen wenn sie aus der VKL-Grundschulklasse in eine VKL-Werkrealschulklasse kommen, besuchen andere bereits nach ein paar Monaten in der VKL- Werkrealschulklasse ein Gymnasium.
Nach erfolgreichem Abschluss der VKL-Werkrealschulklasse besteht die Möglichkeit des Übergangs in eine Real- schule, auf ein Gymnasium, auf eine Gemeinschaftsschule oder in eine berufsvorbereitende VAB-R-Klasse einer beruflichen Schule. Nach der Integration von einer VKL-Werkrealschulklasse in die Regelklasse einer Realschule oder eines Gymnasiums fehlt häufig ein mindestens einjähriges sprachliches Unterstützungsangebot, das den Schülerin- nen und Schülern den Anschluss erleichtert oder ihnen diesen erst ermöglicht.
Mehrheitlich wird der Übergang jedoch als schwierig bezeichnet. Viele Eltern haben sehr hohe Bildungsaspirationen im Hinblick auf die schulische Laufbahn ihres Kindes und kennen nicht das deutsche Schulsystem, das auf verschie- denen Wegen auch zu höheren Bildungsabschlüssen führen kann. Hier gilt es aufzuklären, dass beispielsweise nach dem Besuch einer Werkrealschule oder Realschule der Besuch eines Gymnasiums immer noch möglich ist.
Für den Übergang auf das Gymnasium sind zum Beispiel im Fach Mathematik alle Grundschulrechenarten sowie das sichere Beherrschen des Zahlensystems eine unerlässliche Voraussetzung. Dies ist beim Beenden der Grund- schule in einer VKL jedoch selten der Fall. In Karlsruhe gibt es im Schuljahr 2016/17 an den weiterführenden allge- meinbildenden Schulen neun VKL an Werkrealschulen, hiervon befindet sich eine Werkrealschul-VKL als Außenklas-
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se der Schillerschule am Otto-Hahn-Gymnasium. An einer Realschule gibt es bisher keine VKL. Dies ist jedoch not- wendig, um den Übergang und Einstieg an der weiterführenden Schule für die Schülerinnen und Schüler erleich- tern zu können. So bleibt die Empfehlung an die Eltern, ihr Kind vorerst an einer VKL-Werkrealschule anzumelden und im Anschluss auf eine Realschule oder gegebenenfalls auf ein Gymnasium zu wechseln. Hier wird zunächst ein niedrigeres Niveau verlangt, dafür erfahren die Schülerinnen und Schüler jedoch Erfolgserlebnisse, die Freude am Lernen bleibt erhalten und kann positiv für den weiteren Bildungsweg genutzt werden. Hier bedarf es einer fein- fühligen Aufklärung der neuzugewanderten Eltern bezüglich der vielfältigen Möglichkeiten des deutschen Schulsys- tems.
Die meisten der VKL-Grundschulschülerinnen und -schüler wechseln auf eine VKL-Werkrealschule, in die Internati- onale Klasse oder an eine Gemeinschaftsschule. Problematisch ist in diesem Fall, dass es zu wenige Werkrealschu- len mit VKL-Klassen gibt. Die Sprachkenntnisse für einen direkten Wechsel in eine Regelklasse der Realschule sind meist nicht ausreichend, so dass ein sprachsensibler Unterricht benötigt wird. Dieser kommt laut Aussagen vieler VKL-Lehrkräfte jedoch an den meisten Regelschulen zu kurz. Das erschwert einen Einstieg in die Realschule. Zudem ist in der Regelklasse der weiterführenden Schule eine unterstützende Sprachförderung für mindestens ein Schul- jahr notwendig. Beliebt ist deshalb die Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule, wo innerhalb eines Jah- res, bei 32 Wochenstunden und externer Deutschförderung durch den IB, die Integration in die Regelklasse der Realschule erfolgreich gelingt und nach Angaben der Schule geschätzte 95 Prozent der ehemaligen Schülerinnen und Schüler der Internationalen Klasse die Sophie-Scholl-Realschule mit einem guten und zum Teil auch sehr guten Realschulabschluss beenden.
Eine weitere Empfehlung ist die Gemeinschaftsschule, aufgrund der individuellen Betreuung und Förderung. Ge- genläufige Meinungen besagen, dass die Gemeinschaftsschule als Schulform für diese Schülergruppe nicht geeig- net ist, da selbständiges Lernen für die Gemeinschaftsschulen als Voraussetzung gilt und die ehemaligen VKL- Schülerinnen und -Schüler aber weiterführend auf zum Teil intensive Unterstützung und Hilfestellung angewiesen sind.
Die Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen erhalten mehrheitlich sogenannte Übergabeprotokolle zum Lern- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler. Es findet jedoch keine Nacherhebung mehr zum Verlauf an der weiterführenden Schule statt. Es gibt keine Daten darüber, wie viele VKL-Grundschülerinnen und -schüler auf welche Schulart wechseln. Oftmals gehen ehemalige VKL-Grundschülerinnen und -schüler nach der Integration in die Regelklasse in die schulbezirkseigene Grundschule zurück, so dass ein Übergang an eine weiterführende Schule nur sehr schwer festgestellt werden kann.
4.6. Entlastungsstunde
Die vorgesehene Entlastungsstunde, die den Schulleitungen zur Verfügung gestellt wird, wurde von vielen Schullei- tungen an die jeweilige VKL-Lehrkraft abgegeben. Diese teilten einheitlich mit, dass lediglich eine Entlastungsstun- de für die VKL-Lehrkraft definitiv zu wenig sei, da sehr viel Organisatorisches umgesetzt werden muss, beispielswei- se das Entwerfen von Plänen für die Teilintegration, das Führen von Telefonaten mit Trägern und Förderinstitutio- nen sowie das Heraussuchen neuer didaktische Materialien.
4.7. Wochenstundenkontingent in VKL-Grundschulen
Von allen befragten VKL-Lehrkräften kam die Rückmeldung, dass 18 Schulstunden pro Woche für den VKL- Unterricht nicht ausreichend sind. So bedienen sich die meisten VKL-Lehrkräfte mit 1-2 Stunden aus dem allgemei- nen Kontingent des erweiterten Ergänzungsbereichs (Förderunterricht), so dass 19-20 Stunden Unterricht pro Wo- che möglich sind, die eigentlich von vorne herein notwendig wären.
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4.8. Lehrkräfte
Geeignete Lehrkräfte zu finden ist für circa die Hälfte der befragten Schulen schwierig bis schwer. An der eigenen Schule sind zwar zum großen Teil interessierte und motivierte Lehrkräfte vorhanden, diese haben allerdings häufig ihr Deputat weitgehend ausgeschöpft. Darum werden häufig, jedoch nur ungern Nichterfüller6 als VKL-Lehrkräfte eingesetzt. Ungern deshalb, da die Arbeitsverträge der Nichterfüller in der Regel auf ein Jahr befristet sind. Daraus resultiert ein großer Schwund an potentiellen VKL-Lehrkräften. So kam es zum Beispiel an einer Schule vor, dass innerhalb von vier Schuljahren vier verschiedene Nichterfüller für eine VKL-Grundschulklasse zuständig waren. Eine weitere Schwierigkeit ist die, dass es kaum Krankheitsvertretungen für die VKL-Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen gibt. Aus pragmatischen Gründen wird im Zweifelsfall eher auf eine Fortbildung verzichtet, als dass der Unterricht in der VKL-Klasse ausfallen muss. Aus Sicht der Schulleitungen und der Lehrerschaft ist es oft ein reines Zeit- und Personalproblem das es erschwert, an den Fortbildungen teilzunehmen.
4.9. Einführungsveranstaltung für neue VKL-Lehrkräfte
Sinnvoll für neue VKL-Lehrkräfte, hauptsächlich für Nichterfüller, ist nach Ansicht Einiger eine Einführungsveranstal- tung. Damit könne ein Überblick über die verschiedenen Unterrichtsmöglichkeiten und -materialien geschaffen werden. Darüber hinaus könnten sich die neuen VKL-Lehrkräfte die Erfahrungswerte langjähriger VKL-Lehrkräfte zu Nutze machen sowie verschiedene Tipps und Strategien mit an die Hand bekommen. Auch eine Hospitation zu Beginn wäre sinnvoll und wünschenswert, so die Aussagen der VKL-Lehrkräfte.
Anmerkung:
Eine Einführungsveranstaltung für alle neuen VKL-Lehrkräfte/Nichterfüller gibt es nicht. In Eigeninitiative können sich neue VKL-Lehrkräfte jedoch an das Staatliche Schulamt wenden. Hier besteht eine Fachberatung für Unter- richtsentwicklung und Deutsch als Zweitsprache für die VKL-Klassen. Beraten werden Lehrkräfte und Schulen im Bereich Unterricht und Sprachförderung in Vorbereitungsklassen. Individuelle Einzelberatung sowie Hospitationen vor Ort sind möglich.
Der informelle Austausch mit erfahrenen VKL-Lehrkräften anderer Schulen ist hilfreich, findet jedoch aus Zeitgrün- den meist nur sporadisch über E-Mail und Telefonkontakt und auch nur vereinzelt, nach individuellem Engagement, statt. Bezüglich eines regelmäßigen Netzwerktreffens aller VKL-Lehrkräfte der Stadt Karlsruhe, gibt es Bedenken vieler Schulleitungen im Sinne ihrer Fürsorgepflicht. Viele VKL-Lehrkräfte sind bereits an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt, Zeit für solche zusätzlichen Treffen ist schlichtweg nicht vorhanden.
Zusammengefasst lässt sich diesbezüglich festhalten, dass der zwei Mal im Jahr stattfindende Runde Tisch unter der Leitung des Staatlichen Schulamts Karlsruhe für alle VKL-Lehrkräfte des Stadt- und Landkreises im Staatlichen Schulamt, die regelmäßig angebotenen Fortbildungen durch das Staatliche Schulamt und die individuelle Beratung eine ausreichende Palette an Unterstützungsmöglichkeiten für (neue) VKL-Lehrkräfte bietet. Diese Informationen sollten von den Verantwortlichen vor Ort an die neuen VKL-Lehrkräfte herangetragen werden.
6 Lehrkräfte ohne 2. Staatsexamen.
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5. Empfehlungen
Für einige der aufgeführten Bedarfe lassen sich folgende Empfehlungen ausmachen:
5.1. Mehrsprachiges Informationsmaterial
Zur Unterstützung und Entlastung bei der Anmeldung neuer VKL-Schülerinnen und -Schüler und, um den Eltern direkt etwas an die Hand (mit-)geben zu können, wäre ein sogenannter Willkommensbrief, -flyer oder -broschüre in verschiedenen Sprachen für die Eltern sehr hilfreich. Der Inhalt erklärt kurz und knapp die wichtigsten Formalitä- ten und Gegebenheiten des deutschen Schulsystems.
5.2. Einheitliche Erfassung des Lern- und Entwicklungsstandes
Zur weiteren Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Sekretariate bei der Anmeldung, könnte eine allge- meine standardisierte Kompetenzdiagnostik (Fragebogen, Erfassen des Sprachniveaus nach SFD) an den Grund- schulen zentral durch eine entsprechende Anlaufstelle erfasst und an die Schulen weitergeleitet werden.
5.3. Alphabetisierungsklassen an Werkrealschulen
Im Bereich der Werkrealschulen wäre es sinnvoll, Alphabetisierungsklassen einzurichten, um ein homogeneres Ler- numfeld zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist, dass ausreichend Lehrkräfte vorhanden sind.
5.4. Mehr differenzierte Sprachförderung in Kleingruppen
Um zusätzliche Sprachförderung in Kleingruppen in den VKL-Grundschulklassen zu ermöglichen, könnten ehren- amtliche Lesepaten der Freiwilligenagentur der Stadt Karlsruhe oder Lesepaten des „Inner Wheel Club Karlsruhe“ unterstützend eingesetzt werden.
5.5. Verbesserung der Übergänge in Regelklassen weiterführender Schulen
Die Übergänge an die weiterführenden Schulen verlaufen sehr unterschiedlich. Sie gestalten sich in sofern als schwierig, dass die meisten der VKL-Grundschülerinnen und -schüler auf die VKL-Werkrealschule wechseln und hier das Problem besteht, dass zu wenige VKL-Werkrealschulklassen vorhanden sind (derzeit neun VKL-WRS und zwölf VKL-GS). Die Sprachkenntnisse für einen direkten Wechsel auf die Realschule sind jedoch oft nicht ausreichend, so dass dort ein sprachsensibler Unterricht benötigt wird. Dieser kommt an den Regelschulen jedoch selten zum Ein- satz.
Darüber hinaus sollte nach der Integration in die Regelklasse einer weiterführenden Schule für mindestens ein Jahr weiterhin eine sprachliche Unterstützung zur Verfügung stehen, um den Schülerinnen und Schülern perspektivisch einen realistisch qualifizierten Schulabschluss zu ermöglichen. Mit solchen Unterstützungsmaßnahmen könnte der direkte Einstieg in die Realschule oder auf das Gymnasium erleichtert werden. Im Sinne eines kontinuierlichen Übergangs ist es auch wünschenswert, VKL-Klassen sowohl an Realschulen als auch an weiteren Gymnasien einzu- richten.
5.6. Vorschulische und schulische Bildungsberatung für Neuzugewanderte
Um sowohl die Schulen als auch die Eltern von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe bedarfs- gerecht unterstützen zu können, ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle „Vorschulische & schulische Bil- dungsberatung für Neuzugewanderte“ sinnvoll. Ein Angebot in dieser Form gibt es bisher in Karlsruhe noch nicht.
Durch eine solche Anlaufstelle könnten die Schulen bei der Anmeldung unterstützt und entlastet werden, weil die Eltern dort erfahren, welche Schule für ihr Kind am geeignetsten ist, welcher Schulbezirk gegebenenfalls in Frage
DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 19
kommt und ob freie Schulplätze vorhanden sind. Zudem kann bei spezifischem Beratungsbedarf direkt an adäquate Stellen verwiesen werden. Die Eltern haben die Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld informieren und beraten zu lassen, beispielsweise über das Schulsystem, die verschiedenen Schulformen und den Ablauf der Schulanmeldung. Die Eltern erhalten sämtliche Erstinformationen im (vor-)schulischen Bereich, allgemeine Informationen zur früh- kindlichen Bildung und Betreuung in Karlsruhe sowie über das schulische Angebot in Karlsruhe. Mehrsprachiges Infomaterial (z. B. Willkommensbroschüre) steht den Eltern kostenfrei zur Verfügung. Gleichzeitig kann auf geeig- nete außerschulische Bildungsangebote verwiesen werden, zum Beispiel auf die Integrations- und Sprachkurse des Büros für Integration oder Sprachkurse der Volkshochschule sowie auf Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
6. Fazit
Im Großen und Ganzen sind die Ablaufstrukturen und Gestaltungsprozesse der VKL-Klassen an den Grund- und Werkrealschulen identisch. Vereinzelte Unterschiede sind auf die jeweils individuellen Personal- und Raumvoraus- setzungen zurückzuführen.
Die Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule verfügt mit 32 Stunden/Woche und der zusätzlichen Deutschförderung durch den IB (Projekt Quereinsteiger) über 7-9 Schulstunden mehr Unterrichtszeit als die VKL- Werkrealschulklassen. Damit gelingt nach Schätzungen circa 95 Prozent der Schülerinnen und Schüler ein erfolgrei- cher Realschulabschluss. Bei Integration in eine Regelklasse der Sophie-Scholl-Realschule erhalten die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf weitere zusätzliche Deutschförderung durch den IB. Mit einer solchen zusätzlichen Sprach- förderung in den Regelklassen der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen würde den VKL-Schülerinnen und -Schülern der Grund- und Werkrealschulen der Übergang wesentlich erleichtert werden.
Unabhängig von ihren individuellen Bildungsvoraussetzungen verfügen alle VKL-Schülerinnen und -Schüler über eine sehr große Motivation, enorme Wissbegierde und eine hohe Lernbereitschaft, die mit den entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten im sprachlichen Bereich, zum Beispiel durch die Etablierung eines sprachsensiblen Unterrichts, auch in den Regelklassen aufrechterhalten werden kann.
Die im schulischen Kontext angebotenen externen Bildungsangebote der verschiedenen Bildungsträger und Vereine werden von den Schulen durchgehend genutzt. Außer zusätzlicher Deutsch- beziehungsweise Sprachförderung in Kleingruppen besteht kein Bedarf an weiteren Bildungsangeboten.
Im Hinblick darauf, dass es nach Aussagen der Lehrkräfte nicht genügend VKL-Klassen an Werkrealschulen gibt und vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Schillerschule um eine auslaufende Werkrealschule handelt, sind neue VKL-Klassen an den übrigen Werkrealschulen, Realschulen und Gymnasien und Gemeinschaftsschulen drin- gend notwendig.
Um die Schulen in ihrer Verwaltungsarbeit zu entlasten und die neuzugewanderten Eltern zu unterstützen, ist eine entsprechende Aufklärung und Beratung bezüglich des deutschen Schulsystems sowie über die vielfältigen Mög- lichkeiten und die Durchlässigkeit des Bildungssystems notwendig und sinnvoll.
Durch die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle „Vorschulische & schulische Bildungsberatung für Neuzugewan- derte“ beispielsweise beim Schul- und Sportamt im Fachbereich „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ könnte Abhilfe geschaffen werden. Von diesem freiwilligen und unverbindlichen Beratungs- und Informationsan- gebot der Stadt Karlsruhe könnten sowohl die Schulen, als auch die neuzugewanderten Eltern und außerschulische Bildungsträger in Karlsruhe profitieren.
20 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE
B: BERUFLICHE SCHULEN
1. Statistische Daten
1.1. Eingangsklassen (Inobhutnahme)
Unbegleitete minderjährige Ausländer (umAs) haben in Karlsruhe die Möglichkeit, unmittelbar nach ihrer Inobhut- nahme eine Schule zu besuchen, bis das Clearing-Verfahren und damit auch die Entscheidung über ihren weiteren Verbleib abgeschlossen ist. Die Jugendlichen besuchen in dieser Zeit eine sogenannte Eingangs- oder Willkom- mensklasse. Geht die Zuständigkeit auf einen anderen Stadt- oder Landkreis über, muss der Transfer Innerhalb von vier Wochen erfolgt sein. Ist dies organisatorisch oder aus anderen Gründen nicht möglich, bleibt die Stadt Karlsru- he weiterhin zuständig. Verbleibt ein umA dauerhaft in Karlsruhe, erfolgt der Wechsel in eine reguläre VABO- Klasse.
Eingangsklassen gibt es an der Elisabeth-Selbert-Schule, die seit 2010 eine Kooperationsklasse mit der Heimstiftung Karlsruhe unterhält sowie seit dem Schuljahr 2014/15 auch am Parzival-Schulzentrum, wo in Obhut genommene Jugendlichen aus anderen Einrichtungen unterrichtet werden. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Ein- gangsklassen ist abhängig von der Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen in Karlsruhe und unterliegt deswegen star- ken Schwankungen. So befanden sich beispielsweise Mitte Januar 2017 51 Personen in den Eingangsklassen. Bis Mitte März 2017 ist die Zahl um die Hälfte auf 21 bzw. 26 Personen zurückgegangen (siehe Tabelle 2).
Tabelle 2: Eingangsklassen während der Inobhutnahme
Schule Klasse Januar 2017 März 2017
Elisabeth-Selbert-Schule Eingangsklasse 10 12(7)7
Parzival Schulzentrum Eingangsklasse(n) 41 14
Gesamt 51 21 (26)
1.2. VABO-Klassen
Zuwanderer, die der Berufsschulpflicht (16-18 Jahre) unterliegen, werden in Baden-Württemberg in speziellen Vor- bereitungsklassen, sogenannten VABO-Klassen, unterrichtet.8 Ziel ist das Erlernen der deutschen Sprache und daran anschließend die Integration in weiterführende Bildungs- oder Ausbildungsgänge. Die VABO-Klassen enden mit einer Sprachprüfung, die je nach Stand auf A2- oder B1-Niveau des europäischen Referenzrahmens abgelegt wer- den kann. Stand März 2017 gibt es in Karlsruhe an öffentlichen Berufsschulen 14 VABO- Klassen an neun Schulen mit insgesamt 199 Schülerinnen und Schülern. Hinzu kommen zwei VABO-Klassen am privaten Parzival- Schulzent- rum mit derzeit 33 Schülerinnen und Schülern (siehe Tabelle 3)
7 Stand März 2017 befinden sich in der Eingangsklasse der Elisabeth-Selbert-Schule (Kooperationsklasse mit der Heimstiftung) zwölf Personen, doch nur sieben davon befinden sich noch in der Inobhutnahme. 8 Die Abkürzung VABO bedeutet Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf Ohne Sprachkenntnisse.
DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 21
Tabelle 3: VABO-Klassen an Beruflichen Schulen in Karlsruhe
Name Schulart Klasse Gesamt Klassen
Carl-Engler-Schule Gewerbliche Schule VABO 15 1
Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule VABO 34 2
Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule VABO 37 2
Heinrich-Hübsch-Schule Gewerbliche Schule VABO 14 1
Heinrich-Meidinger-Schule Gewerbliche Schule VABO 11 1
Elisabeth-Selbert-Schule Hauswirtschaftliche Schule VABO 46 4
Friedrich-List-Schule Kaufmännische Schule VABO 15 1
Ludwig-Erhard-Schule Kaufmännische Schule VABO 14 1
Walter-Eucken-Schule Kaufmännische Schule VABO 13 1
Parzival Schulzentrum Private Berufsfachschule VABO 33 2
Gesamt 232 16
Schülerinnen und Schüler aus 33 Nationen lernen derzeit in VABO-Klassen an Karlsruher Berufsschulen. Davon kommen etwa zwei Drittel aus fünf Ländern: Afghanistan, Gambia, Syrien, Eritrea und Somalia. Afghanen stellen mit rund 30% die mit Abstand größte Gruppe, gefolgt von Schülerinnen und Schülern aus Gambia, deren Anteil bei 15% liegt. Deutlich niedriger ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus Syrien (8 Prozent) und aus den ostafrikanischen Staaten Eritrea und Somalia mit jeweils 7 Prozent (siehe Abbildung 12).
Abbildung 12: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in VABO-Klassen (N=232)
Nach Regionen gruppiert kommen fast die Hälfte der VABO-Schülerinnen und Schüler aus dem Nahen und Mittle- ren Osten (44 Prozent), gefolgt von afrikanischen Staaten südlich der Sahara mit 35 Prozent. Schülerinnen und Schüler aus südosteuropäischen Staaten außerhalb der EU haben einen Anteil von 8 Prozent. Nur eine kleine Min-
69
35
18 16 16
0
10
20
30
40
50
60
70
80
VABO
Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern im VABO
Summe von Afghanistan
Summe von Gambia
Summe von Syrien
Summe von Eritrea
Summe von Somalia
22 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE
derheit der VABO-Schülerschaft kommt aus EU-Staaten. Schülerinnen und Schüler aus anderen Weltregionen gibt es derzeit kaum (siehe Abbildung 13).
Abbildung 13: VABO-Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen (N=232)
Gebildet werden die VABO-Klassen zu überwiegenden Teilen aus männlichen Schülern; ihr Anteil liegt bei rund 90 Prozent. Betrachtet man nur die Herkunft der 22 weiblichen Schülerinnen, ergibt sich ein anderes Bild: Hier kommt die größte Gruppe aus Afrika, wovon Somalia mit vier Schülerinnen am stärksten vertreten ist. Prozentual höher ist der Anteil der Schülerinnen aus Südosteuropa und der EU, während weibliche Schülerinnen aus dem nahen und mittleren Osten kaum vertreten sind (siehe Abbildung 14).
Abbildung 14: VABO: Weibliche Schülerinnen nach Herkunftsregionen (N=22)
Wieviele minderjährige oder ehemals minderjährige unbegleitete Ausländer sich unter den VABO-Schülerinnen und –Schülern befinden, kann auf Grundlage der erhobenen Daten nicht exakt ermittelt werden. Geht man davon aus, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern aus dem nahen und mittleren Osten und aus Afrika in der Regel um (ehemalige) umAs handelt, liegt der Anteil in den VABO-Klassen bei etwa 80 Prozent.
Afrika (Subsahara); 83; 35%
Südosteuropa; 19; 8%EU; 15; 6%
Staatenlos; 10; 4%Sonstige; 4; 2%
Nordafrika; 3; 1%
Naher und Mittlerer Osten; 106; 44%
Schülerinnen und Schüler im VABO nach Herkunftsregionen
Afrika (Subsahara) 9
Südosteuropa 6
EU 4
Sonstige 1
Naher und mittlerer Osten 2
Schülerinnen im VABO nach Herkunftsregionen
DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 23
1.3. Ausländische Schülerinnen und Schüler in VAB-Regelklassen
Sobald ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen (Referenzniveau A2 oder höher) können ausländische berufsschul- pflichtige Schülerinnen und Schüler das Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf im Regelzug (VABR) besuchen. Ziel im VABR ist es, Ausbildungsreife zu erlangen und gegebenenfalls einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss zu erreichen. Im Unterschied zum VABO, wo der Erwerb der deutschen Sprache im Vordergrund steht, besuchen das VABR auch Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland geboren sind oder als ausländische Staatsbürger schon längere Zeit hier leben. Bei der Auswertung der Statistik muss deswegen berücksichtigt werden, dass es sich nicht bei allen ausländischen Schülerinnen und Schüler im VABR notwendigerweise auch um Neuzu- gewanderte handelt. Zum Stichtag der Schulstatistik (19.10.2016) lag die Anzahl ausländischer Schüler im VABR bei 170 Personen (siehe Tabelle 4). Zum Halbjahr ist die Zahl mit 166 leicht zurückgegangen (siehe Tabelle 5).
Tabelle 4: Anteil Ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR. Quelle: Schulstatistik Karlsruhe 2016/2017
Schülerinnen und Schüler im VABR davon ausländisch in Prozent
301 170 56 Prozent
Die Beschulung von Neuzugewanderten im VABR ist je nach Schule unterschiedlich geregelt. Teilweise werden für diese Gruppe eigene Klassen gebildet, teilweise werden sie in gemischten Klassen unterrichtet. Tabelle 5 gibt eine Übersicht, wie viele ausländische Schülerinnen und Schüler derzeit an den Karlsruher VABR-Standorten unterrichtet werden.
Tabelle 5: Ausländische Schülerinnen und Schülern an VABR-Klassen an Beruflichen Schulen in Karlsruhe
Name Schulart Klasse Gesamt
Carl-Benz-Schule Gewerbliche Schule VABR 13
Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule VABR 36
Elisabeth-Selbert-Schule Hauswirtschaftliche Schule VABR 57
Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule VABR 38
Parzival Schulzentrum Private Berufsfachschule VABR 22
Gesamt 166
Eine Besonderheit bildet dabei die Carl-Benz-Schule. Hier wurde in Kooperation mit EnBW eine VABR-Klasse für Geflüchtete eingerichtet, die im Rahmen von Betriebspraktika von EnBW als Kandidaten für eine technische Ausbil- dung bei EnBW ausgewählt wurden.9 Diese Schüler haben drei Tage pro Woche Unterricht in der Carl-Benz-Schule und sind an zwei Tagen im Betrieb. Dort werden sie teils von Fachlehrern der Carl-Benz-Schule, teils durch betrieb- liche Ausbilder unterrichtet.
Im Vergleich zum VABO liegt der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus dem Nahen und Mittleren Osten und aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara im VABR mit 70 Prozent etwas niedriger. Deutlich höher ist hingegen der Anteil der EU-Ausländer, der im VABO bei 6 Prozent liegt und im VABR 17 Prozent beträgt (siehe Abbildung 15).
9 In dieser Klasse befinden sich im Schuljahr 2016/17 ausschließlich männliche Jugendliche und junge Erwachsene.
24 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE
Abbildung 15: Ausländische Schülerinnen und Schüler im VABR nach Herkunftsländern( N=166)
Auch im VABR bilden Afghanen die größte nationale Gruppe, jedoch ist ihr Anteil mit rund 17 Prozent aller auslän- dischen Schüler deutlich geringer als im VABO, wo er 30 Prozent beträgt. Auch wenn sich die Hauptherkunftslän- der im VABO und VABO ähneln, gibt es insgesamt unter den 38 Herkunftsländern im VABR eine geringere Kon- zentration auf einzelne Länder (siehe Abbildung 16).
Abbildung 16: Top 5 der Herkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR
Der Anteil weiblicher ausländischer Schülerinnen ist mit 22 Prozent im VABR mehr als doppelt so hoch als im VABO (9 Prozent). Von den insgesamt 36 Frauen und Mädchen im VABR stammen fast die Hälfte (16) aus EU-Staaten, die anderen verteilen sich relativ gleichmäßig auf Länder aus Südosteuropa, Afrika und aus dem Nahen und Mittleren Osten (siehe Abbildung 17).
Naher und Mittlerer Osten; 69; 42%
Afrika (Subsahara); 49; 29%
Südosteuropa; 11; 7%
EU; 29; 17%
Sonstige; 6; 4% Staatenlos; 2; 1%
Ausländische Schülerinnen und Schüler im VABR nach Herkunftsregionen (N=166)
28
20
15
12 10
0
5
10
15
20
25
30
VABR
Hauptherkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR
Summe von Afghanistan
Summe von Syrien
Summe von Gambia
Summe von Somalia
Summe von Rumänien
DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 25
Abbildung 17: Weibliche Schülerinnen im VABR nach Herkunftsregionen (N=36)
Auch im VABR lässt sich anhand der erhobenen Daten der Anteil der Flüchtlinge (umAs und junge Volljährige) nicht genau beziffern. Auf Grundlage einer Analyse der Herkunftsländer kann man davon ausgehen, dass es sich im Schuljahr 2016/17 bei circa 70 Prozent der ausländischen VABR-Schülerinnen und Schüler um Geflüchtete handelt.
2. Situation an den VABO- und VABR-Standorten in Karlsruhe
Die Voraussetzungen in den Karlsruher Berufsschulen sind in Bezug auf die Beschulung von Neuzugewanderten unterschiedlich. Bis 2014 wurden Neuzugewanderte in Berufsvorbereitenden Klassen an der Elisabeth-Selbert- Schule (Hauswirtschaftliche Schule) und der Carl-Hofer-Schule (Gewerbliche Schule) unterrichtet. Beide Schulen verfügen über jahrelange Erfahrung im Umgang mit dieser Zielgruppe. Für die Beschulung von unbegleiteten min- derjährigen Ausländern, die in Karlsruhe in Obhut genommen werden, entwickelte die Elisabeth-Selbert-Schule in Kooperation mit der Heimstiftung Karlsruhe im Rahmen eines von 2010 bis 2014 durch den Europäischen Sozial- fonds geförderten Projekts ein eigenes Konzept.10 Mit dem Schuljahr 2014/15 kamen die Gewerbeschule Durlach und das private Parzival-Schulzentrum hinzu.11
10 der 16 regulären VABO-Klassen sowie alle Eingangsklassen während der Inobhutnahme befinden sich heute an diesen vier Schulen. Zur ihrer Entlastung wurden im Schuljahr 2015/16 wegen des großen Bedarfs weitere Standor- te eingerichtet: Eine Klasse regulär zu Schuljahresbeginn im September 2015 an der Heinrich-Hübsch-Schule und fünf zusätzliche Klassen unterjährig zwischen Februar und Juni 2016 an folgenden Schulen: Walter-Eucken-Schule, Ludwig-Erhard-Schule, Carl-Engler-Schule, Friedrich-List-Schule und Heinrich-Meidinger-Schule. Außerdem wurde eine VABR-Flüchtlingsklasse in Kooperation mit EnBW im Juni 2016 an der Carl-Benz-Schule eingerichtet.
10 Breithecker, Renate: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Regelschule. Ein Projekt des Kinder- und Jugendhilfezent- rums der Heimstiftung Karlsruhe in Kooperation mit der Elisabeth-Selbert-Schule, Karlsruhe. Abschlussbericht der wissenschaftli- chen Begleitung. http://www.heimstiftung-karlsruhe.de/117-0-Abschlussberichte.html 11 Das Parzival-Schulzentrum unterrichtet nach den Prinzipien der Waldorfpädagogik. Im Beschulungskonzept für Flüchtlinge finden Methoden und Überlegungen zum Umgang mit Traumatisierungen besondere Berücksichtigung. http://www.parzival- zentrum.de/schulen/fluechtlingsklassen-vab-o/
Naher und mittlerer Osten 5
Afrika (Subsahara) 6
Südosteuropa 6
EU 16
Sonstige 2 Staatenlos 1
Schülerinnen im VABR nach Herkunftsregionen (N=36)
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Alle letztgenannten Schulen unterhalten derzeit je eine VABO bzw. VABR-Klasse und hatten bis dahin keine Erfah- rungen mit der Beschulung von Neuzugewanderten. Durch die kurzfristige Einrichtung haben die neuen Klassen und Standorte mit spezifischen Herausforderungen zu kämpfen, die nachfolgend genauer beschrieben werden.
2.1. Anmeldung und Aufteilung der VABO-Schülerinnen und Schüler
Die Zuständigkeit für die Anmeldung und Verteilung neuer VABO-Schüler liegt bei der geschäftsführenden Schullei- tung.12
Zu Schuljahresbeginn werden die Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Standorte verteilt. Bei Schulen mit mehreren VABO-Klassen findet in der Regel nach vorheriger Lernstandserhebung eine Aufteilung in verschiedene Niveaus statt. Bei der Heinrich-Hübsch-Schule, deren VABO-Klasse zum Schuljahresbeginn 2015/16 eingerichtet wurde, fand eine Lernstands- und Kompetenzerhebung und anschließende Klassenaufteilung gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern der benachbarten Carl-Hofer-Schule statt. Bei den unterjährig eingerichteten Klassen fand vor der Klasseneinteilung keine Lernstands- und Kompetenzerhebung statt. Dies führte an diesen Klassen zu einer sehr heterogenen Zusammensetzung.
Bei der unterjährigen Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler ist das Verfahren in der Praxis uneinheitlich. Un- begleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländern melden die zuständigen Wohngruppenbetreuer in der Regel an einer Berufsschule ihrer Wahl an. Kann die betreffende Person dort nicht aufgenommen werden, wird an andere Schulen oder an die geschäftsführende Schulleitung weiterverwiesen. Die Aufnahmepraxis der Schulen ist dabei unterschiedlich. Während manche ihre Klassen unterjährig auffüllen, lehnen andere dies offenbar ab.
Unterjährige Zugänge sind ein weiterer Faktor, der die Heterogenität in den Klassen erhöht und – wenn sie in gro- ßer Zahl erfolgen – eine Herausforderung für die Unterrichtenden und für die Stabilität der Klassengemeinschaft sind.
2.2. Zusammensetzung der Klassen
Neuzugewanderte Schülerinnen und Schüler, die bei ihren Eltern wohnen, bilden bei den VABO-Klassen an Karls- ruher beruflichen Schulen die Minderheit. Die überwiegende Mehrheit sind unbegleitete minderjährige Ausländer, die in unterschiedlichen Wohngruppen im Stadtgebiet Karlsruhe und teilweise auch im Landkreis Karlsruhe woh- nen.13 In Bezug auf die umAs setzen sich die Klassen in der Regel aus Bewohnerinnen und Bewohnern unterschied- licher Wohngruppen zusammen. Lediglich die VABO-Klasse der Walter-Eucken-Schule, die zeitlich mit der Eröff- nung einer neuen Wohngruppe zusammenfiel, besteht ausschließlich aus Bewohnern einer einzigen Wohngruppe.
Da sich die Zuwanderung über das gesamte Jahr verteilt, herrscht in VABO-Klassen eine größere Fluktuation als in Regelklassen. Doch nicht nur Zugänge, auch unterjährige Abgänge sind zu verzeichnen. Schülerinnen und Schüler verlassen die VABO-Klassen aus unterschiedlichen Gründen: Dazu gehören Überstellungen ins VABR nach erfolg- reich absolvierter Sprachprüfung, vereinzelte Überstellungen in weiterführende Schularten (Realschule, Beobach- tungsprogramm des KIT), aber auch Wohnortwechsel, Verlassen der Schule nach Erreichen der Volljährigkeit oder „Untertauchen“. Im Hinblick auf die absoluten Schülerzahlen ergaben sich allerdings im regulären VABO keine
12 Bei Beginn der Untersuchung lag dieses Amt für beruflichen Schulen in Karlsruhe kommissarisch bei StD Christian Nolte (Ge- werbeschule Durlach), seit Februar 2017 ist OStD Stefan Pauli (Walter-Eucken-Schule) als geschäftsführender Schulleiter bestellt. 13 Im Stadtgebiet Karlsruhe gibt es circa 270 Hilfen-zur-Erziehung-Plätze für umAs. Nur für einen Teil davon (190) liegt die Zu- ständigkeit bei der Stadt Karlsruhe. Die anderen Plätze sind an Jugendliche vergeben, für die andere Städte oder Landkreise zuständig sind, welche selbst nicht genügend Wohnheimplätze haben. UmAs können auch nach Vollendung des 18. Lebensjah- res weiterhin Hilfen zur Erziehung beantragen. Diese werden in der Regel von der Stadt Karlsruhe gewährt. In den Fällen, in denen keine weitere Jugendhilfe beantragt oder gewährt wurde, kann die Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Karlsruhe erfolgen.
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signifikanten Veränderungen zwischen dem Zeitpunkt der Schulstatistik vom Oktober 2016 und den im Januar und Februar 2017 erhobenen Daten.
2.3. Voraussetzungen und Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler
Die befragten Lehrerinnen und Lehrer im VABO berichten übereinstimmend von den Schwierigkeiten, die individu- ellen Voraussetzungen und die Bildungsbiografie der Schülerinnen und Schüler adäquat einzuschätzen. Lediglich der Kenntnisstand in Fach Deutsch lasse sich einigermaßen verlässlich erheben.
Der allgemeine schulische Kenntnisstand sei hingegen deutlich schwieriger zu beurteilen. Die Dauer des Schulbe- suchs im Herkunftsland sei ein eher unzuverlässiger Indikator, weil die Schulsysteme nicht vergleichbar und die Bildungsbiografien oft von Unterbrechungen gekennzeichnet seien. Die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler unterscheide sich zum Teil erheblich von der Einschätzung der Lehrkräfte bezüglich des Lernstands und der Kompetenzen. In der Regel sei der schulische Kenntnisstand der VABO-Schüler niedriger als der gleichaltriger Deut- scher.
Insbesondere die Lehrkräfte, die unterjährig eingerichtete Klassen unterrichteten, beklagen die große Heterogenität in den Klassen, in denen Jugendliche mit ganz unterschiedlichen Vorerfahrungen und Voraussetzungen vertreten sind. Auch wenn die Motivation der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen hoch sei, ist ein Unterricht, der dem einzelnen Schüler gerecht werde unter diesen Voraussetzungen nicht zu leisten. Dabei blieben insbesondere die Jugendlichen „auf der Strecke“, die durch das Unterrichtstempo über- oder unterfordert seien oder aus anderen Gründen wie Traumatisierung, psychosoziale Probleme oder lernunfreundliche Wohnsituation Schwierigkeiten hät- ten, sich im Schulalltag zurechtzufinden. Lehrerinnen und Lehrer wünschen sich mehr Unterstützung und individu- elle Lösungen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen oder Problemlagen.
Eine besondere Gruppe bilden die Analphabeten, für die es derzeit in den meisten Schulen keine gesonderte Klasse und keine differenzierte Förderung gibt. Junge Menschen, die die lateinische Schrift nicht lesen und schreiben kön- nen, weil sie noch nie eine Schule besucht haben, weil sie in einer anderen Schrift alphabetisiert wurden, oder weil sie als funktionelle Analphabeten große Defizite haben, müssen durch besondere Maßnahmen erst in die Lage versetzt werden, den regulären Unterrichtsangeboten folgen zu können. Die Reduzierung der Heterogenität in den VABO-Klassen und das Schaffen von speziellen Unterrichtsangeboten für Analphabeten wäre ein wichtiger Schritt, um den Lernerfolg in den VABO-Klassen zu erhöhen und die Motivation der Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
EMPFEHLUNGEN
Strukturierung des Verfahrens bei der Anmeldung und Verteilung von VABO-Schülerinnen und Schülern.
Einheitliche und flächendeckende Lernstandserhebung oder Informationsweitergabe am Übergang Eingangs- klasse – VABO.
Einrichtung von Klassen mit unterschiedlichen Niveaustufen, gegebenenfalls Bildung von Verbünden mehrerer Schulen zu diesem Zweck.
Bildung von Halbjahresklassen oder Zusammenarbeit mit externen Bildungsträgern zur Einrichtung von Kursen für unterjährige Neuzugänge.
Separate Beschulung von Analphabeten.
Individuelle Lösungen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen, zum Beispiel durch regelmäßige zuständigkeitsübergreifende Fallkonferenzen.
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3. Unterricht, interne Koordination und Kooperationen
3.1. Rahmenbedingungen im VABO
Bezüglich der Unterrichtsinhalte und der Stundentafel unterliegt das VABO den Schulversuchsbestimmungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Im Schuljahr 2016/2017 wurden im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren weitreichende Änderungen umgesetzt. Die Stundentafel im VABO wurde von bisher 32 auf 20 Wochen- stunden reduziert. Damit einher ging eine veränderte Schwerpunktsetzung weg von allgemeinbildenden Fächern hin zum verstärkten Spracherwerb in Kombination mit früh einsetzenden Orientierungspraktika.
Für den Sprachunterricht werden teilweise Fachlehrkräfte Deutsch der jeweiligen Schule eingesetzt, teilweise wird der Sprachunterricht durch eigens dafür angestellte Lehrkräfte, zum Teil Quereinsteiger mit Qualifikation im Zweit- spracherwerb, erteilt. Der allgemeinbildende Unterricht wird in der Regel durch Berufsschullehrkräfte erteilt. Die interne Koordination erfolgt entweder über die Abteilungsleitungen oder durch die Schulleitung.
Lehrerinnen und Lehrer an Schulen, an denen VABO-Klassen neu eingerichtet wurden, müssen sich zum Teil in völlig neue Aufgabengebiete einarbeiten. Dies betrifft fachliche und methodische Aspekte, die bisher nicht Teil der Lehrerausbildung sind, wie Deutsch als Zweitsprache oder sprachsensibles Unterrichten, Verfahren wie Lernstands- erhebungen oder schriftliche Beurteilungen und den Umgang mit einer bisher unbekannten Zielgruppe. Diese Ex- pertise muss parallel zum Unterrichten durch Fortbildungen, Austausch und „learning by doing“ aufgebaut wer- den. Von mehreren Schulen wurde das Thema Stundenausfall angesprochen, da es für Fehlzeiten der Lehrkräfte durch Krankheit oder Fortbildungen in vielen Fällen keine Vertretung gebe.
Viele Lehrerinnen und Lehrer pflegen informellen Erfahrungsaustausch mit anderen VABO-Lehrkräften. Ein regel- mäßiger regionaler Gesprächskreis für 20-25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird durch das Regierungspräsidium Karlsruhe organisiert. Aus den geführten Gesprächen ergab sich kein eindeutiger Bedarf nach Formaten für zusätz- lichen Erfahrungsaustausch.
Vor allem erfahrene Lehrkräfte kritisieren die Reduzierung der Stundenzahlen im VABO. Die Vermittlung von Deutschkenntnissen beschränke sich nicht auf den reinen Deutschunterricht, sondern sei auch bisher integraler Bestandteil aller Unterrichtsfächer im VABO gewesen. Gerade für Schülerinnen und Schüler mit ungünstigen Bil- dungsvoraussetzungen sei es durch die neue Stundentafel noch schwieriger, Lücken in der Allgemeinbildung nach- zuholen. Ihre Chancen, im VABR den Hauptschulabschluss nachzuholen, verschlechtern oder verzögern sich dadurch.
Auch die Rahmenbedingungen für Kooperationen und Unterstützungsangebote außerschulischer Partner ver- schlechtern sich durch die reduzierte Stundentafel. Bei gleichbleibend hohem Betreuungsaufwand für die einzelnen Schülerinnen und Schüler bleibt insgesamt weniger Zeit für die Organisation und Koordination außerunterrichtli- cher Angebote während und nach der Unterrichtszeit. Schulen, bei denen VABO-Klassen neu eingerichtet wurden und die nicht über erprobte Kooperationsstrukturen verfügen, sind davon in besonderer Weise betroffen.
3.2. Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit gibt es momentan an vier von elf VABO-Standorten (Carl-Hofer-Schule, Elisabeth-Selbert-Schule, Gewerbeschule Durlach mit jeweils 100 Prozent Stellenumfang und Heinrich-Hübsch-Schule mit 50 Prozent Stel- lenumfang). Mit Ausnahme der Heinrich- Hübsch-Schule handelt es sich dabei sämtlich um die großen Standorte mit mehreren VABO-und VAB-Flüchtlingsklassen. Die Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter nehmen in Bezug auf die ausländischen Schülerinnen und Schüler umfangreiche Aufgaben wahr. Sie reichen von der Beratung und Be- treuung bei schulischen Problemen zur Unterstützung bei der Praktikumssuche oder der Anerkennung ausländi- scher Abschlüsse bis hin zur Vermittlung von Kooperationen mit außerschulischen Partnern oder zur Organisation gemeinsamer Klassenaktivitäten. Von allen befragten Lehrpersonen wurde die Schulsozialarbeit als wertvolle Unter- stützung für die betreuungsintensive Arbeit mit neuzugewanderten Jugendlichen eingeschätzt. Die Schulen, an denen neue VABO-Klassen eingerichtet wurden, verfügen mit Ausnahme der Heinrich-Hübsch-Schule nicht über Schulsozialarbeit und sind damit in mehrfacher Hinsicht benachteiligt: Ihnen fehlt nicht nur die Unterstützung beim
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Aufbau von Kooperationsnetzwerken und bei der Betreuung, sondern auch das Budget der Schulsozialarbeit, um damit Aktivitäten oder spezielle Maßnahmen zu finanzieren. Einen Antrag auf Schulsozialarbeit hat von den ge- nannten Schulen bisher aber nur die Walter-Eucken-Schule gestellt.14
3.3. Integration und Kontaktmöglichkeiten an der Schule
Der Unterricht in den meisten VABO-Klassen läuft relativ isoliert vom sonstigen Schulbetrieb. Verschiedene Schulen erproben eine stundenweise Integration in andere Unterrichtsgänge, ziehen dabei aber ein gemischtes Fazit. Positiv sei, dass sich vereinzelt Kontakte zu anderen Schülerinnen und Schülern entwickelt hätten, der reguläre Unterricht in den Berufsschulen sei für viele VABO-Schülerinnen und Schüler wegen der Verständigungsschwierigkeiten aber- nicht ertragreich. Die geringe Relevanz der Integrationsstunden für die VABO-Schülerinnen und Schüler schlage sich in hohen Fehlzeiten nieder. An vielen Schulen nehmen VABO-Schülerinnen und Schüler an klassenübergreifenden Veranstaltungen (zum Beispiel Fußballturniere) teil und beteiligen sich mit Essens- oder Informationsständen an Schulfesten. Vereinzelt wurden auch innerschulische Patenschaftsprogramme oder Unterstützung bei den Hausauf- gaben erprobt, allerdings haben sich bisher keine langfristigen Peer-to-Peer- Strukturen entwickelt. Viele Lehrkräfte wünschen sich für ihre VABO-Schülerinnen und Schüler mehr und intensivere Kontakte zu einheimischen Gleichalt- rigen. Hier gibt es Bedarf an Ideen und erfolgversprechenden, alltagstauglichen Ansätzen.
EMPFEHLUNGEN
Bessere personelle Ausstattung des VABO-Bereichs und (Wieder-)erhöhung der Stundenzahl.
Unbürokratische Finanzierungsmöglichkeit oder Budget für Klassenaktivitäten an VABO-Standorten ohne Schulsozialarbeit.
Schulsozialarbeit an allen VABO-Standorten als langfristiges Ziel.
Mehr Kontaktmöglichkeiten zu einheimischen Schülerinnen und Schülern schaffen.
4. Externe Kooperationen
4.1. Informationsaustausch mit den Wohngruppenbetreuern
Austausch besteht bei allen VABO-Klassen mit den jeweiligen Wohngruppenbetreuern der umAs. Während einige Klassen sich ausschließlich oder mehrheitlich aus einer Einrichtung rekrutieren, befinden sich in anderen Klassen Schülerinnen und Schüler aus vielen unterschiedlichen Wohngruppen. Der Austausch mit den zuständigen Betreue- rinnen und Betreuern findet entweder zu festen Terminen statt oder richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Nach Aussagen von befragten Lehrerinnen und Lehrern gibt es bei den Wohngruppen große Qualitätsunterschiede, was den Kontakt zu den Betreuern, die Regelmäßigkeit der Kommunikation und das Engagement bei der Unter- stützung in Bezug auf Hausaufgaben, Tagesstruktur, Freizeitgestaltung und individuelle Förderung angehe. Dies führe dazu, dass einzelne Schülerinnen und Schüler nach der Wahrnehmung ihrer Lehrer sehr unterschiedlich ver- sorgt und gefördert würden. Als verwirrend empfanden einige Lehrerinnen und Lehrer auch die Unübersichtlichkeit der Zuständigkeiten in Bezug auf die umAs (unterschiedliche Wohngruppen und Träger, Vormundschaften in ver- schiedenen Städten und Landkreisen). Die Planung der Bildungswege von umAs geschieht in der Regel im Einver- nehmen zwischen den beteiligten Lehrkräften, Betreuern und dem Amtsvormund. Einzelne Fälle wurden genannt, in denen wichtige Entscheidungen aus Sicht der Schule intransparent oder nicht nachvollziehbar getroffen wurden.
14 Quelle: Sozial und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe (Stand: 03.03.2017).
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4.2. Kooperationen und Angebote außerschulischer Partner
In Bezug auf Kooperationen und Unterstützungsangebote gibt es große Unterschiede an den Schulen. Es über- rascht wenig, dass Schulen, die schon längere Erfahrung mit VABO-Klassen haben, über ein breiteres Netzwerk an außerschulischen Kooperationspartnern verfügen als Schulen, die damit erst begonnen haben. Wie bereits themati- siert, haben es neue VABO-Standorte durch die Reduzierung der dafür vorgesehenen Lehrerstunden besonders schwer, Kooperationen aufzubauen und zu koordinieren.
In Bezug auf Kooperationen scheint weniger der Mangel an Angeboten problematisch zu sein, als ihre Unübersicht- lichkeit. Für die Zielgruppe der Neuzugewanderten an Schulen ist ein Markt entstanden und viele Anbieter kommen direkt auf die Schulen zu. Vor allem Lehrerinnen und Lehrer, die neu in diesem Themengebiet arbeiten, wünschen sich mehr Orientierung und eine strukturierte Darstellung von Informationen und Angeboten außerschulischer Partner. Das Wissen über Beratungs- und Hilfsangebote, wie beispielsweise den Dolmetscherdienst, ist lückenhaft
4.3. Berufsorientierung oder Vermittlung in Praktika
Fast alle Schulen kooperieren in diesem Bereich mit außerschulischen Trägern. Als Partner wurden hier genannt: Agentur für Arbeit, Beo Netzwerk, Internationaler Bund und Handwerkskammer mit dem Programm „Pro Beruf“. Die Vermittlung in Praktika erfolgt mitunter auch über Kontakte der Wohngruppen; Lehrkräfte besuchen aber auch Ausbildungsbörsen oder aktivieren persönliche Netzwerke. An einer Schule werden Schülerinnen und Schüler durch Ehrenamtliche des Jugendbegleiterprogramms betreut. An vier Berufsschulen wird die Vermittlung in Praktika und Ausbildung durch einen „Kümmerer“ der Arbeitsförderungsbetriebe unterstützt. Zielgruppe dieses Programms sind motivierte und ausbildungsreife Flüchtlinge aus Herkunftsstaaten mit guter Bleibeperspektive (derzeit Syrien, Soma- lia, Eritrea, Iran und Irak). Problematisch ist allerdings, dass die Mehrheit der in Karlsruhe lebenden umA´s nicht aus Ländern kommen, die in die Kategorie der „guten Bleibeperspektive“ fallen.
4.4. Nachhilfe- und Förderangebote
Nachhilfe- und Förderangebote in den Fächern Deutsch und Mathematik gibt es derzeit nur an vier von elf VABO- oder VABR-Standorten. Zwei Schulen nehmen seit Januar 2017 am Projekt SCHEFF (Schulergänzende Förderung für Flüchtlinge) des Internationalen Bunds teil, das mit einer Laufzeit von einem Jahr bewilligt wurde. In diesem Pro- gramm können pro teilnehmender Schule 16 Schülerinnen und Schüler in je vier Kleingruppen vier Wochenstunden ergänzende Förderung in Deutsch, Mathematik und in der Berufsorientierung erhalten. In einer VABR-Klasse kann durch ein Unterstützungsangebot des Kolpingwerks während der Unterrichtszeit differenzierte Sprachförderung angeboten werden. Eine Schule bietet ergänzenden Sprach- und Mathematikunterricht durch Ehrenamtliche an. Der Bedarf an zusätzlichen Förderangeboten liegt deutlich über dem derzeitigen Angebot, zumal es der Mehrheit der Standorte bisher überhaupt keine Förderangebote gibt.
4.5. Weitere Kooperationen und Angebote außerschulischer Partner
An vier Schulen gibt es Angebote im kulturellen und künstlerischen Bereich (Theater- und Musikprojekte, Koopera- tionen mit der Kunsthalle Karlsruhe und dem Museum für Naturkunde), an zwei Schulen Sportangebote und an einer Schule ein umfangreiches Präventionsangebot.
EMPFEHLUNGEN
Erarbeitung eines gemeinsamen Qualitätsrahmens mit Wohngruppenträgern, um bestehende Ungleichheiten bei den Kommunikations- und Unterstützungsstrukturen im schulischen Bereich zu reduzieren.
Übersichtliche Darstellung vorhandener Angebote außerschulischer Träger für VABO-Klassen
Flächendeckende Versorgung mit Nachhilfe- und Förderangeboten an allen VABO-Standorten.
Unterstützung beim Aufbau von Kooperationsstrukturen durch Beratung und Vernetzung.
DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 31
5. Was geschieht nach dem VABO?
Das Förderkonzept des Kultusministeriums sieht nach dem erfolgreichen Abschluss des VABO einen Wechsel in das VABR vor, in dessen Rahmen der Hauptschulabschluss und damit die Ausbildungsreife erreicht werden soll.15 Im Rahmen des VABR ist zusätzliche Sprachförderung vorgesehen, damit das für die Aufnahme einer Ausbildung emp- fohlene Sprachniveau B1 erreicht werden kann.
Sowohl VABO als auch VABR können bei Nichterreichen der Klassenziele wiederholt werden. Die Schülerinnen und Schüler verlieren damit aber wertvolle Zeit auf ihrem Bildungs- und Berufsweg.
Nach einer Erhebung des Kultusministeriums erreichten im Schuljahr 2015/16 in Baden-Württemberg nur circa 50 Prozent der VABO-Schülerinnen und -Schüler, die den Unterricht ein Schuljahr oder länger besuchte am Ende des Schuljahres das Niveau A2. Um die Situation in Karlsruhe einschätzen zu können, erscheint es geboten, genauere Daten zu den erreichten Sprachniveaus und Übergängen in Karlsruhe zu erheben und auf dieser Grundlage Kon- zepte zu entwickeln. Dabei sollte es einerseits darum gehen möglichst viele VABO-Schülerinnen zur Ausbildungsrei- fe zu bringen und andererseits für diejenigen, die in diesem System über- oder unterfordert sind, individuelle Lö- sungen zu finden. Eine besondere Risikogruppe stellen dabei junge Volljährige ohne Schulabschluss dar, die keine Leistungen der Jugendhilfe mehr beziehen.
Weiterhin zeichnet sich ab, dass Unterstützungsbedarf für neu Zugewanderte auch während der Aufnahme einer dualen Ausbildung weiterbesteht, damit die hohe Zahl von Ausbildungsabbrüchen reduziert werden kann.16 Unter- stützung gibt es derzeit für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive durch das vom Ministerium für Wirtschaft ge- förderte Programm der „Kümmerer.“ Notwendig ist der Ausbau von Angeboten zum Ausgleich von sprachlichen und fachlichen Defiziten an Berufsschulen auch für Personen, die bisher keine Schule in Deutschland besucht haben oder durch Förderprogramme für Flüchtlinge auf eine Ausbildung vorbereitet wurden. Es ist zu erwarten, dass sich ihre Zahl durch die neu geschaffene Möglichkeit der „Ausbildungsduldung“ deutlich erhöhen wird. Sie können nur dann zu zukünftigen Fachkräften werden, wenn sie nicht am anspruchsvollen theoretischen Teil der Ausbildung scheitern.
EMPFEHLUNGEN
Gezielte Förderangebote (zum Beispiel Sommersprachkurse), damit mehr Schülerinnen und Schüler das VABO erfolgreich in kürzerer Zeit abschließen können.
Monitoring aufbauen, um gesicherte Daten zu Sprachstand und Bildungsabschlüssen im VABO und VABR zu bekommen.
Konzepte und Bildungswege für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Problemlagen oder Bedarfen erarbei- ten (zum Beispiel Analphabeten, junge Volljährige ohne Schulabschluss, begabte Schülerinnen und Schüler).
Unterstützungssysteme an Berufsschulen auch für die Berufsausbildung etablieren oder ausbauen.
15 http://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM- Homepage/Fl%C3%BCchtlingsintegration/2016%2022%2002%20F%C3%B6rderkonzept%20Web.pdf (17.03.2017) 16 Für Baden-Württemberg liegen derzeit keine Daten vor. In Bayern, das bei der Integration von Flüchtlingen in Duale Ausbil- dung als vorbildlich gilt, lagen 2015 die Abbruchquoten bei Flüchtlingen laut dem Chef der Bayerischen Handwerkskammer bei rund 70 Prozent. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/handwerkskammer-in-bayern-70-prozent-der- fluechtlinge-brechen-ausbildung-ab-13857887.html (15.03.2017)
32 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE
6. Fazit
Die Neuzugewanderten in den VABO-Klassen bilden keine einheitliche Gruppe. Es handelt sich um junge Menschen mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen und Vorgeschichten. Sie alle möchten sich in Deutschland eine Zu- kunft aufbauen und ein großer Teil der Jugendlichen ist motiviert, dieses Ziel zu erreichen.
Während ihre Altersgenossen in Deutschland die Schule bereits abgeschlossen haben oder kurz davor stehen, ha- ben die Jugendlichen im VABO noch einen langen Weg vor sich. Sie müssen eine fremde Sprache (und manchmal auch Schrift) lernen und je nach schulischer Vorbildung umfangreiche Wissenslücken auffüllen, um eine dem Hauptschulabschluss vergleichbare Qualifikation zu erwerben. Eine Ausbildung oder ein weiterführender Bildungs- abschluss sind notwendig, um eine realistische Perspektive auf eine gesicherte Existenz in Deutschland zu bekom- men. Dieser Weg dauert viele Jahre und erfordert von Neuzugewanderten ungleich mehr Anstrengung als für Ein- heimische.
Deswegen ist ein ökonomischer Umgang mit „Zeit“ in dieser so entscheidenden Phase des Lebens der Jugendlichen und jungen Erwachsenen besonders wichtig.
Vor diesem Hintergrund ist die Reduzierung der Stundenzahl im VABO von über 30 auf derzeit 20 Stunden ein fatales Signal, denn bei verringerter Intensität der Beschulung verlieren Schülerinnen und Schüler wertvolle Zeit bis zur Ausbildungsreife oder beginnen eine Ausbildung ohne die so notwendigen sprachlichen und fachlichen Grund- lagen, was die Gefahr des Scheiterns dramatisch erhöht. Wenn nach einem Schuljahr oder länger im VABO die Hälfte der Schülerinnen und Schüler das Niveau A2 nicht erreichen, wie eine Erhebung des Kultusministeriums Ba- den-Württemberg zum Schuljahr 2015/2016 ergeben hat, kann der Unterricht derzeit nur als ineffizient bezeichnet werden.17 Dies ist nicht den Lehrerinnen und Lehren anzulasten, die unter den gegebenen Bedingungen ihr Bestes geben. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die Quote mit der Neukonzeption des VABO im Schuljahr 2016/17 verändert.
Um den Weg der jungen Zuwanderer in Ausbildung und Berufstätigkeit effizienter und erfolgversprechender zu gestalten, bedarf es verbesserter Aufteilung der Schülerinnen und Schüler, um die Heterogenität in den Klassen zu verringern, einer verbesserten Personalsituation (und Schulsozialarbeit) und Erhöhung der Stundenzahl an den Schulen, um die Qualität der Unterrichtsergebnisse zu erhöhen und eines funktionierenden und differenzierten Unterstützernetzwerks, um Lösungen für Schüler mit besonderen Bedarfen (Analphabeten, Lernschwache, beson- ders Motivierte) zu entwickeln.
Welchen Zugang VABO-Schülerinnen und Schüler zu ergänzenden Bildungsangeboten haben und in welchem Maß insbesondere umAs Unterstützung in schulischen Belangen in ihren Wohngruppen erhalten, ist momentan von Schule zu Schule, und offenbar auch von Wohngruppe zu Wohngruppe unterschiedlich. Eine Verständigung über einen gemeinsamen Qualitätsrahmen kann hier zu mehr Chancengleichheit beitragen.
Die hohe Motivation und der Aufstiegswille junger Zuwanderer sind eine wertvolle Ressource. Sie gilt es zu erhalten und für die Verwirklichung individuell angepasster Ziele zu nutzen, damit die jungen Menschen auf dem Weg durch das deutsche Bildungs- und Ausbildungssystem nicht verloren gehen.
Stand: 22.08.2017
17 https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/neue-verwaltungsvorschrift-sprachfoerderung/ (22.03.2017) Zum Erreichen der Niveaustufe A2 kalkuliert das Goethe-Institut einen Richtwert von 200 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 min für Erwachsene und 350 UE für Kinder. Bei wöchentlich 15UE Deutsch bekommen VABO-Schülerinnen und Schüler im Schuljahr rund 450 UE.
DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 33
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Verteilung der Schülerinnen und Schüler an VKL-Grundschulen nach Geschlecht.................................................... 5
Abbildung 2: Verteilung der Schülerinnen und Schüler an VKL-Werkrealschulen nach Geschlecht................................................ 5
Abbildung 3: Verteilung der Schülerinnen und Schüler in der Internationalen Klasse nach Geschlecht ......................................... 5
Abbildung 4: VKL Grundschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen .......................................... 6
Abbildung 5: VKL-Grundschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern ................................................. 6
Abbildung 6: VKL Werkrealschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen ...................................... 7
Abbildung 7: VKL Werkrealschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern ............................................. 7
Abbildung 8: Internationale Klasse - Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler ................................................................ 8
Abbildung 9: Internationale Klasse – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern ............................................. 8
Abbildung 10: Elterninterview der Hardtschule Karlsruhe bei Schulanmeldung zukünftiger VKL-Schülerinnen und Schülern ....... 11
Abbildung 11: Ablaufschema „Sprachstandsüberprüfung und Förderdiagnostik“ (SFD)............................................................. 12
Abbildung 12: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in VABO-Klassen (N=232)............................................... 21
Abbildung 13: VABO-Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen (N=232) .................................................................... 22
Abbildung 14: VABO: Weibliche Schülerinnen nach Herkunftsregionen (N=22) ........................................................................ 22
Abbildung 15: Ausländische Schülerinnen und Schüler im VABR nach Herkunftsländern( N=166) ............................................. 24
Abbildung 16: Top 5 der Herkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR ..................................................... 24
Abbildung 17: Weibliche Schülerinnen im VABR nach Herkunftsregionen (N=36) ..................................................................... 25
https://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZnnptSjB94IRs/ZZno62ljRx4LnO/StadtKA_Bericht%20VKL%20und%20VABO%202016_17.pdf
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Luftqualität in Baden-Württemberg L Auswertung der Jahresdaten für 2017
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Luftqualität in Baden-Württemberg L Auswertung der Jahresdaten für 2017
Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung der LUBW unter Quellenangabe und
Überlassung von Belegexemplaren gestattet. D-138-00063
Herausgeber
bearbeitung
DatengrunDlage
bericHtsumfang
stanD
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
76231 Karlsruhe, Postfach 100163, www.lubw.baden-wuerttemberg.de
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
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poststelle@lubw.bwl.de
Referat 33 – Luftqualität, Immissionsschutz
Referat 62 – Betrieb Messnetze, Zentrale Logistik
Referat 64 – Labor für Luftmessungen und stofflichen Verbraucherschutz
114 Seiten
März 2019
IMPRESSUM
Zusammenfassung 7
1 ÜberwacHung Der luftqualität in baDen-wÜrttemberg 9
1.1 Messnetze 9
1.1.1 Luftmessnetz 9
1.1.2 Spotmessungen 9
1.1.3 Depositionsmessnetz 11
1.2 Rechtliche Grundlagen und Beurteilungswerte 13
1.3 Ermittlung und Bewertung der Jahreskenngrößen 15
1.4 Veröffentlichung der Immissionsdaten 15
2 JaHreskenngrössen unD beurteilung Der luftqualität 2017 15
2.1 Meteorologie 22
2.2 Stickstoffdioxid 23
2.3 Partikel PM10 25 2.4 Partikel PM2,5 30
2.5 Ozon 30
2.6 Schwefeldioxid 34
2.7 Ammoniak 35
2.8 Kohlenmonoxid 36
2.9 Benzol 36
2.10 Benzo[a]pyren in der Partikelfraktion PM10 36 2.11 Schwermetalle in der Partikelfraktion PM10 36 2.12 Ruß in der Partikelfraktion PM10 36 2.13 Schadstoffdepositionen 38
2.14 Räumliche Struktur der Luft ver unreinigungen an verkehrsnahen Messstellen 39
2.15 Luftschadstoffbelastung in Deutschland 40
3 entwicklung Der luftqualität unD Der Depositionen 42
4 anHang 52
4.1 Relevante Luftschadstoffe 52
4.2 Messverfahren 57
4.3 Stammdaten der Messstationen, der Spotmessstellen und der Standorte der Depositionsmessungen
in Baden-Wüttemberg 2017 59
4.4 Kartendarstellungen 65
4.5 Auswertungen für die Regierungsbezirke 106
4.6 Quellenverzeichnis 108
4.7 Glossar 109
INhaltsverzeIchNIs
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 7
Zusammenfassung
In Baden-Württemberg ist die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg für
die Überwachung der Luftqualität zuständig. Hierfür betreibt Baden-Württemberg ein
Luftmessnetz und ein Depositionsmessnetz. Außerdem werden Spotmessungen an inner-
örtlichen Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen durchgeführt, mit dem Ziel die ver-
kehrsnahe Luftbelastung in städtischen Gebieten zu erfassen. Die genauen Durchführungs-
bestimmungen sowie Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit wurden vom Gesetzgeber
in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung
über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) [39. BImSchV,
2010] festgelegt. Im vorliegenden Bericht werden die gemäß der 39. BImSchV wichtigsten
Kenngrößen der relevanten Luftschadstoffe für das Jahr 2017 zusammengestellt. Des Wei-
teren erfolgt eine Darstellung der Auswertung der Messergebnisse an den Spotmessstellen.
Die Stickstoffdioxidkonzentrationen sind im Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 an fast allen
Messstandorten zurückgegangen. Je nach Messstation haben sich die Partikel PM10-Kon-
zentrationen ebenfalls verringert, sind konstant geblieben oder haben aber leicht zugenom-
men. Für alle anderen Luftschadstoffe liegen die gemessenen Konzentrationen auf ähnlichem
oder sogar niedrigerem Niveau. Die Änderungen und insbesondere die Rückgänge der
Schadstoffbelastung können neben der Meteorologie auch mit der stetigen Verbesserung
der Abgasgrenzwerte beim Kraftfahrzeugverkehr und den verkehrlichen Maßnahmen in
den Ballungsgebieten erklärt werden. Die Ergebnisse der Spotmessungen zeigen einen
Schwerpunkt der verkehrsbedingten Luftverunreinigungen im Großraum Stuttgart. Hier
werden die höchsten Konzentrationen und die häufigsten Überschreitungen der Tages-
und Stundengrenzwerte festgestellt. Daneben liegen auch noch vergleichsweise hohe Be-
lastungen in Reutlingen und Heilbronn vor.
Für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid wurde der in der 39. BImSchV festgelegte Immis-
sionsgrenzwert von 40 μg/m3 (Jahresmittelwert) an allen Messstationen im ländlichen und
städtischen Hintergrund sowie an mehr als der Hälfte der verkehrsnahen Messstationen
in Baden-Württemberg im Jahr 2017 eingehalten. Der höchste Jahresmittelwert wurde an
der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor mit 73 μg/m3 festgestellt. Der Stundenwert von
200 μg/m3 für Stickstoffdioxid wurde an keiner Messstelle in Baden-Württemberg im Jahr
2017 mehr als 18 mal überschritten. Jeweils nur 3 Überschreitungen traten an den Stutt-
garter Spotmessstellen Am Neckartor und Hohenheimer Straße auf.
Für Partikel PM10 und Partikel PM2,5 (Feinstaub) wurden an fast allen Messstationen in
Baden-Württemberg keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte festgestellt. Ledig-
lich an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor konnte der Immissionsgrenzwert von
50 μg/m3 Partikel PM10 (Tagesmittelwert) mit 45 (bzw. 41 nach Abzug von Streusalz)
Überschreitungstagen bei zulässigen 35 Tagen im Kalenderjahr nicht eingehalten werden.
8 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Die Ozonbelastung ist vor allem von der Meteorologie abhängig. Ozon wird aus Sauerstoff
und Luftschadstoffen (Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen) bei geeig-
neten meteorologischen Bedingungen (starke Sonneneinstrahlung, mehrere Tage andau-
ernde Hochdruckwetterlage) gebildet. Im Sommer 2017 traten langanhaltende sommerliche
Hochdruckwetterlagen kaum auf, so dass die Ozonbelastung im Jahr 2017 sehr moderat
ausfiel.
Die Grenzwerte für Benzol, Blei, Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid sowie die Ziel-
werte für Arsen, Kadmium und Nickel wurden an allen beprobten Messstellen des Luft-
und Spotmess netzes eingehalten. Bei der Komponente Benzo[a]pyren, die als Marker für
andere polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe erfasst wird, wird der Zielwert von
1 ng/m3 (Jahresmittel wert) ebenfalls an allen Messstellen eingehalten. Der an der Spot-
messstelle Tübingen Jesinger Hauptstraße gemessene Jahresmittelwert von 0,9 ng/m3 sig-
nalisiert jedoch Bedarf weiterer Verbesserungen. Hier ist im Gegensatz zu den anderen
Schadstoffen nicht der Verkehr, sondern die Holzfeuerung der Hauptverursacher. Für Ruß
lagen die Jahresmittelwerte an den beprobten Messstellen im verkehrsnahen Bereich zwi-
schen 2,5 μg/m3 (Mannheim Friedrichsring und Tübingen Jesinger Hauptstraße) und 3,7 μg/m3
(Stuttgart Am Neckartor).
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 9
1 Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg
1.1 messnetze Die Luftqualität ist europaweit nach einheitlichen Vorgaben
zu überwachen und zu bewerten. Die rechtliche Grundlage
hierfür ist die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG [EU,
2008], welche mit der 39. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über
Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39.
BImSchV) [39. BImSchV, 2010] in deutsches Recht überführt
worden ist. Zur Überwachung der Luftqualität betreibt
Baden-Württemberg verschiedene Messnetze. Sie dienen in
erster Linie der Information von Bevölkerung und Behörden
über die aktuelle Luftqualität in Baden-Württemberg. Da-
rüber hinaus sind die Daten Grundlage für wissenschaft liche
Untersuchungen.
1.1.1 luftmessnetz
Das Luftmessnetz Baden-Württemberg setzt die Anforde-
rungen der Luftqualitätsrichtlinie um und dient der Lang-
zeitüberwachung von Luftschadstoffen unter Berücksichti-
gung verschiedener Belastungssituationen. Die langjährigen
Messreihen lassen Aussagen über die zeitliche Entwicklung
der Luftbelastung zu. Die Anzahl der Messstellen und ihre
räumliche Anordnung im Land gewährleisten eine flächen-
deckende Überwachung der Luftqualität. In Abhängigkeit
von ihrem Standort und der Belastungssituation werden die
Messstationen des Luftmessnetzes einem von drei Stations-
typen zugeordnet. Die dauerhaft betriebenen Verkehrsmess-
stationen (V) werden in unmittelbarer Verkehrsnähe be-
trieben. Der städtische Hintergrund (S) zeichnet sich durch
eine dichte Bebauung aus. Allerdings befinden sich die zu
diesem Stationstyp gehörenden Messstationen nicht in un-
mittelbarem Einfluss von Verkehr oder anderen lokalen
Emissionsquellen. Dem Stationstyp ländlicher Hintergrund
(L) werden die typischen Hintergrundmessstationen weit
ab von anthropogenen Emissionsquellen zugeordnet.
Das Luftmessnetz Baden-Württemberg besteht derzeit aus
8 Verkehrsmessstationen, 24 Messstationen im städtischen
Hintergrund und 2 Messstationen im ländlichen Hintergrund.
Zusätzlich zum Luftmessnetz Baden-Württemberg betreibt
die LUBW 2 Messstationen im städtischen Hintergrund im
Auftrag Dritter. Die Messungen an diesen Messstationen in
Konstanz und Reutlingen werden nicht vom Land Baden-
Württemberg, sondern durch Dritte, d. h. die Stadt Konstanz
bzw. die Stadt Reutlingen, finanziert. Die Auftraggeber
dieser Messungen haben der LUBW gestattet, die dort ge-
messenen Daten auszuwerten und zu veröffentlichen. Damit
stehen dem Land Baden-Württemberg insgesamt 36 Mess-
stationen zur Überwachung der Luftqualität zur Verfügung.
Die LUBW dankt den Auftraggebern für die großzügige
Unterstützung.
An den Messstationen des Luftmessnetzes werden, je nach
Lage und lokaler Immissionssituation, die Konzentrationen
unterschiedlicher Luftschadstoffe gemessen (z. B. Stickstoff-
dioxid, Feinstaub und Ozon), zu denen im Anhang 4.1 ei-
nige Informationen gegeben sind. Zusätzlich werden an den
Messstationen des Luftmessnetzes auch meteorologische
Parameter (z. B. Windgeschwindigkeit, Temperatur und
Luftdruck) gemessen, die für die Entstehung und die Aus-
breitung von Luftverunreinigungen und damit für die Be-
urteilung der Luftqualität relevant sind.
1.1.2 spotmessungen
Seit dem Jahr 2004 werden die Verkehrsmessstationen des
Luftmessnetzes um weitere Messstellen an innerörtlichen
Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und schlechten
Ausbreitungsbedingungen ergänzt (sogenannte Spotmess-
stellen). Im Gegensatz zum Luftmessnetz sind an den Spot-
messstellen (SPOT) nur zeitlich befristete Messungen vor-
gesehen (in der Regel bis zur Einhaltung der Grenzwerte).
An den meisten Spotmessstellen werden nur die Konzent-
rationen weniger Komponenten (Stickstoffdioxid, Partikel
PM10) gemessen.
Die Messstationen des Luftmessnetzes sowie die Spotmess-
stellen in Baden-Württemberg sind in der Abbildung 1.1.2-1
dargestellt. Im Anhang 4.3 sind in der Tabelle 4.3-1 die
Stammdaten und in der Tabelle 4.3-2 der Messumfang die-
ser Messstellen aufgelistet.
10 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Dem Beginn der Spotmessungen im Jahr 2004 waren im
Jahr 2003 umfangreiche Voruntersuchungen vorangegangen.
Dabei wurden landesweit hoch belastete, verkehrsnah ge-
legene Punkte, sogenannte Spots, ermittelt und entsprechend
ihrer Schadstoffbelastung in eine Prioritätenliste einsortiert.
Die Prioritätenliste der Spotmessungen wurde in den Jahren
2006 und 2015 überarbeitet, um den seither eingetretenen
Veränderungen bei den Verkehrs- und Belastungsverhält-
nissen Rechnung zu tragen. Die im Jahr 2015 überarbeitete
Prioritätenliste bildet die Planungsgrundlage für die Spot-
messungen ab dem Jahr 2016. Die Vorgehensweise und die
Ergebnisse der Voruntersuchungen sind in folgenden LUBW-
Berichten ausführlich beschrieben:
Abbildung 1.1.2-1: Lage der Messstationen des Luftmessnetzes und der Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2017
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 11
Spotmessungen ab dem Jahr 2007 –
Voruntersuchungen 2006 [LUBW, 2006],
Spotmessungen ab dem Jahr 2016 –
Aktualisierung der Prioritätenliste [LUBW, 2015].
Die Berichte können im Internet unter www.lubw.baden-
wuerttemberg.de/publikationen (Rubrik: > Bestellshop >
Luft > Luft – Spotmessungen) abgerufen werden. Dort ste-
hen auch die Berichte mit den Ergebnissen der Spotmes-
sungen 2004 bis 2016 zur Verfügung.
messstellen im Jahr 2017
Gegenüber dem Messjahr 2016 ergeben sich bei den Spot-
messungen 2017 die in der Tabelle 1.1.2-1 dargestellten we-
sentlichen Änderungen. Insgesamt wurden im Jahr 2017 an
8 Spotmessstellen und 8 Verkehrsmessstationen Messungen
von Partikel PM10 und an 31 Spotmessstellen und 8 Ver-
kehrsmessstationen Messungen von Stickstoffdioxid (NO2)
sowie an einigen ausgewählten Spotmessstellen und Ver-
kehrsmessstationen Messungen von Partikeln PM2,5, Benzol,
Blei, Arsen, Kadmium, Nickel, Benzo[a]pyren und Ruß
erfolgreich durchgeführt.
1.1.3 Depositionsmessnetz
Seit 1992 werden die Ablagerungen (Depositionen) von
Luftschadstoffen in städtisch und industriell geprägten Ge-
bieten sowie in ländlichen Räumen messtechnisch erfasst.
Das Depositionsmessnetz wurde sukzessive an die aktuellen
Anforderungen angepasst. Eine Neuausrichtung der Depo-
sitionsmessungen fand zuletzt im Jahr 2017 statt. Alle das
Depositionsmessnetz im Jahr 2017 umfassende 12 Stand orte
sind auf städtische und ländliche Regionen verteilt. Die
Standorte in den ländlich strukturierten Gebieten sind nach
klimatischen, vegetationsspezifischen sowie naturräumlichen
Kriterien über das ganze Land verteilt. Im Rahmen der
Depositionsmessnetzes werden der Staubniederschlag und
Tabelle 1.1.2-1: Änderungen der Spotmessungen 2017 im Vergleich zu den Spotmessungen 2016
Station Änderung Komponenten Grund
Backnang Eugen-Adolff-Straße Abbau PM10 Im ersten Jahr der Messungen (2016) wurden die PM10-Grenzwerte eingehalten.
Balingen Schömberger Straße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle zur Überprüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen
Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle zur Überprüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen
Friedrichshafen Maybachstraße Aufbau NO2, PM10 Neue Spotmessstelle gemäß Prioritätenliste
Hemmingen Hauptstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle zur Überprüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen
Ingersheim Tiefengasse Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2016) wurde der Grenzwert eingehalten
Konstanz Theodor-Heuss-Straße Abbau alle (NO2, PM10) Im ersten Jahr der Messungen (2016) wurde keine Grenzwertüberschreitung festgestellt.
Kuchen Hauptstraße Abbau PM10, B[a]P Im ersten Jahr der Messungen (2016) wurden die PM10-Grenzwerte eingehalten.
Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße Abbau PM10, B[a]P Im ersten Jahr der Messungen (2016) wurden die PM10-Grenzwerte eingehalten.
Lichtenstein Wilhelmstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle gemäß Prioritätenliste
Markdorf Ravensburger Straße Abbau alle (NO2) Im ersten Jahr der Messungen (2016) wurde keine Grenzwertüberschreitung festgestellt.
Remseck Hauptstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle zur Überprüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen
Remseck Remstalstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle zur Überprüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen
Ulm Karlstraße Aufbau NO2 Wiederaufnahme der Messungen nach Beendigung der lokalen Bauarbeiten
Ulm Zinglerstraße Aufbau NO2 Wiederaufnahme der Messungen nach Beendigung der lokalen Bauarbeiten
Weil am Rhein Freiburger Straße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle gemäß Prioritätenliste
12 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Abbildung 1.1.3-1: Lage der Messstellen des Depositionsmessnetzes in Baden-Württemberg 2017
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 13
die Schwermetall einträge im Staubniederschlag sowie die
Einträge von Sulfat, Nitrat und Ammonium gemessen. Wei-
tere Informationen zu diesen Schadstoffen sind im Anhang
4.1 gegeben.
Das Depositionsmessnetz dient dazu diese Vorgänge zu
überwachen. Die festgelegten Immissionswerte für Schad-
stoffdepositionen in der TA Luft (Technische Anleitung zur
Reinhaltung der Luft) [TA Luft] sollen einen Schutz vor
erheblichen Belästigungen und Beeinträchtigungen gewähr-
leisten. Langfristig sollen insbesondere die empfindlichen
Ökosysteme vor zu hohen Stickstoff- und Säureeinträgen
geschützt werden. Der Schutz dieser empfindlichen Öko-
systeme vor erhöhten Stickstoffeinträgen, zum Beispiel durch
landwirtschaftliche Betriebe, wurde bisher über die Son-
derfallprüfung nach Ziffer 4.8 der TA Luft sowie über den
Leitfaden der Bund/Ländergemeinschaft für Immissions-
schutz [LAI, 2012] geprüft.
Die Messstellen des Depositionsmessnetzes Baden-Würt-
temberg sind in der Abbildung 1.1.3-1 dargestellt. Im Anhang
4.3 sind in den Tabellen 4.3-3 und 4.3-4 die Stammdaten
und der Messumfang dieser Messstationen aufgelistet.
1.2 rechtliche grundlagen und beurteilungswerte
Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkun-
gen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterun-
gen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz
– BImSchG) [BImSchG] sieht in § 44 die Überwachung der
Luftqualität durch die zuständigen Behörden vor. In Baden-
Württemberg wurde die LUBW mit der Durchführung der
Überwachung der Luftqualität beauftragt.
Im Jahr 2008 wurde von der Europäischen Union die EU-
Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates über Luftqualität und saubere Luft in Europa
verabschiedet [EU, 2008]. Durch Zusammenfassung der bis
dahin geltenden Rahmenrichtlinie Luftqualität und der 1.
bis 3. Tochterrichtlinien sowie unter Anpassung an neueste
wissenschaftliche Erkenntnisse im Gesundheitsbereich, bil-
det diese Richtlinie seitdem einen gemeinschaftlichen Rah-
men für die Kontrolle und Beurteilung der Luftqualität in
Europa.
Die Vorgaben der EU-Richtlinie und deren Änderung sind
mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitäts-
standards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) im
Jahr 2010 in deutsches Recht überführt worden [39. BImSchV,
2010]. Mit Inkrafttreten der 39. BImSchV wurden die bisher
zur Überwachung der Luftqualität maßgeblichen Verord-
nungen (Verordnung über Immissionswerte für Schadstof-
fe in der Luft – 22. BImSchV; Verordnung zur Verminderung
von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen – 33.
BImSchV) aufgehoben. Die 39. BImSchV enthält u. a. für
alle relevanten Luftschadstoffe Immissionswerte in Form
von Immissionsgrenzwerten, Zielwerten, Informations- und
Alarmschwellen sowie kritische Werte (siehe Tabelle 1.2-1).
Weitere Immissionswerte und Anforderungen legt die Ers-
te Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissi-
onsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der
Luft – TA Luft) [TA Luft] zum Schutz vor schädlichen Um-
welteinwirkungen durch Schadstoffdepositionen fest (siehe
Tabelle 1.2-2), die Grundlage für die Genehmigung von
Anlagen im Rahmen von immissionsrechtlichen Genehmi-
gungsverfahren sind.
14 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Tabelle 1.2-1: Immissionswerte für Luftschadstoffe gemäß der 39. BImSchV
Luftschadstoff Schutzgut Mittelungs- zeitraum Wert Zulässige Anzahl von Überschreitungen
Definition des Immissionswertes
Stickstoffdioxid (NO2) Menschliche Gesundheit 1 Stunde 200 μg/m3 18 im Kalenderjahr Grenzwert
Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 40 μg/m3 - Grenzwert
Menschliche Gesundheit 1 Stundea) 400 μg/m3 - Alarmschwelle
Stickstoffoxide (NOx) Vegetation Kalenderjahr 30 μg/m3 - Kritischer Wert
Partikel PM10 Menschliche Gesundheit 1 Tag 50 μg/m3 35 im Kalenderjahr Grenzwert
Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 40 μg/m3 - Grenzwert
Partikel PM2,5 Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 25 μg/m3 - Grenzwert
Ozon (O3) Menschliche Gesundheit 8 Stundenb) 120 μg/m3 25 im Kalenderjahrc) Zielwert
Menschliche Gesundheit 1 Stunde 180 μg/m3 - Informationschwelle
Menschliche Gesundheit 1 Stunde 240 μg/m3 - Alarmschwelle
Vegetation AOT40d) 18.000 (μg/m3)h - Zielwert
Vegetation AOT40d) 6.000 (μg/m3)h - langfristiges Ziel
Schwefeldioxid (SO2) Menschliche Gesundheit 1 Stunde 350 μg/m3 24 im Kalenderjahr Grenzwert
Menschliche Gesundheit 1 Tag 125 μg/m3 3 im Kalenderjahr Grenzwert
Menschliche Gesundheit 1 Stundea) 500 μg/m3 - Alarmschwelle
Ökosysteme Kalenderjahr 20 μg/m3 - Kritischer Wert
Ökosysteme Winterhalbjahre) 20 μg/m3 - Kritischer Wert
Kohlenmonoxid (CO) Menschliche Gesundheit 8 Stundenb) 10 mg/m3 - Grenzwert
Benzol (C6H6) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 5 μg/m3 - Grenzwert
Benzo[a]pyren (C20H12, B[a]P)
Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 1 ng/m3 - Zielwert
Arsen (As) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 6 ng/m3 - Zielwert
Blei (Pb) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 0,5 μg/m3 - Grenzwert
Kadmium (Cd) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 5 ng/m3 - Zielwert
Nickel (Ni) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 20 ng/m3 - Zielwert
a) gemessen an drei aufeinander folgenden Stunden b) höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages c) gemittelt über 3 Jahre d) AOT40, ausgedrückt in (μg/m3)h, ist die über einen vorgegebenen Zeitraum (1. Mai bis 31. Juli) summierte Differenz zwischen Ozonwerten
über 80 μg und 80 μg (= 40 ppb) unter ausschließlicher Verwendung der täglichen 1-Stundenmittelwerte zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit, gemittelt über 5 Jahre.
e) 1.10. bis 31.3.
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 15
1.3 ermittlung und bewertung der Jahreskenngrößen
Aus den Messdaten werden zum Vergleich mit den gültigen
Immissionswerten (Tabelle 1.2-1 und 1.2-2) sogenannte Jah-
reskenngrößen berechnet. Die Berechnung der Kenngrößen
erfolgt auf Grundlage der in der 39. BImSchV festgelegten
Kriterien (z. B. erforderlicher Anteil gültiger Daten, Daten-
qualität, zeitliche und räumliche Repräsentativität, Berech-
nungsvorschrift usw.) sowie mit Hilfe des Handbuchs „Luft-
qualitätsdaten- und Informationsaustausch in Deutschland“
[UBA, 2017].
1.4 Veröffentlichung der immissionsdaten
Die ermittelten und stündlich aktualisierten Messdaten so-
wie Informationen zu Überschreitungen von sogenannten
Informations- und Alarmschwellen werden wie folgt von
der LUBW bereitgestellt:
Internet: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft
(Rubrik: > Aktuelle Messwerte)
Telefonischer Ansagedienst: 07 21 / 56 00 35 20,
Fernsehtext des SWR ab Tafel 174.
2 Jahreskenngrößen und Beurteilung der Luftqualität 2017
Aus den in Baden-Württemberg erhobenen Messergebnissen
im Jahr 2017 wurden Jahreskenngrößen ermittelt, die mit
den in der 39. BImSchV festgelegten Immissionswerten
(Grenzwerte, Zielwerte, kritische Werte usw.) verglichen
werden und so Grundlage für die Beurteilung der Luftqua-
lität in Baden-Württemberg sind. Die Tabellen 2-1 bis 2-4
geben einen Überblick über die Messergebnisse im Jahr
2017. Die Ergebnisse der Spotmessungen sowie der Verkehrs-
messstationen sind der Übersicht halber noch einmal ge-
sondert in der Tabelle 2-5 aufgeführt. Hier ist farblich ge-
kennzeichnet, ob eine Überschreitung von Immissions grenz-
bzw. Zielwerten vorliegt. Darüber hinaus werden die Ergeb-
nisse dieser Messungen an den Spotmessstellen und den
Verkehrsmessstationen in Kartenausschnitten im Anhang
4.4 (soweit vorhanden auch Ergebnisse der Profil- und Hin-
tergrundmesspunkte, Partikel PM2,5 und Schwermetalle)
dargestellt.
Tabelle 1.2-2: Immissionswerte für Schadstoffdepositionen gemäß der TA Luft
Stoffgruppe Mittelungszeitraum Immissionswert
Staubniederschlag Kalenderjahr 0,35 g/(m²d)
Arsen und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Arsen Kalenderjahr 4 μg/(m²d)
Blei und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Blei Kalenderjahr 100 μg/(m²d)
Kadmium und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Kadmium Kalenderjahr 2 μg/(m²d)
Nickel und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Nickel Kalenderjahr 15 μg/(m²d)
Quecksilber und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Quecksilber Kalenderjahr 1 μg/(m²d)
Thallium und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Thallium Kalenderjahr 2 μg/(m²d)
16 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Tabelle 2-1: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Stickstoffdioxid, Partikel PM10 und PM2,5 sowie Ozon an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2017
stickstoffdioxid partikel pm10 partikel pm2,5
ozon
Messstelle JMW
[µg/m³] Az1h >200
JMW [µg/m³]
AzT >50
JMW [µg/m³]
Max1h [µg/m³]
AzT8h >120
Az1h >180
AOT40 [(µg/m³)h]
Stations- typ
Aalen 20 0 16 10 - 207 28 8 19978 S Backnang Eugen-Adolff-Straße*
53 - - - - - - - - SPOT
Baden-Baden 17 0 14 7 - 203 31 9 18453 S Balingen Schömberger Straße* 34 - - - - - - - - SPOT
Bernhausen 28 0 18 11 - 208 26 6 17671 S Biberach 17 0 14 7 - 174 21 0 16241 S Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße* 38 - - - - - - - - SPOT
Eggenstein 20 0 17 7 - 201 27 8 17218 S Esslingen Grabbrunnenstraße*
48 - 26 26 - - - - - SPOT
Freiberg Benninger Straße* 39 - - - - - - - - SPOT
Freiburg 19 0 14 8 10 188 30 2 18886 S Freiburg Schwarzwaldstraße
49 0 19 11 11 - - - - V
Freiburg Zähringer Straße* 37 - - - - - - - - SPOT Friedrichshafen 23 0 15 8 - 179 26 0 18208 S Friedrichshafen Maybachstraße* *** - 22 15 - - - - - SPOT
Gärtringen 14 0 14 6 - 205 39 9 20303 S Heidelberg 24 0 17 8 - 190 24 10 14882 S Heidelberg Mittermaier- straße* 39 - - - - - - - - SPOT
Heidenheim Wilhelmstraße*
41 - - - - - - - - SPOT
Heilbronn 26 0 20 13 13 185 22 2 15689 S Heilbronn Weinsberger Straße-Ost
55 0 24 13 14 - - - - V
Hemmingen Hauptstraße* 30 - - - - - - - - SPOT Herrenberg Hindenburgstraße*
47 - - - - - - - - SPOT
Ilsfeld König-Wilhelm-Straße* 38 - - - - - - - - SPOT
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße 39 0 19 11 12 - - - - V
Karlsruhe-Nordwest 22 0 16 8 11 197 31 7 18672 S Kehl 24 0 17 12 12 187 25 4 17558 S Konstanz** 21 0 15 5 11 168 24 0 17703 S Kuchen Hauptstraße* 39 - - - - - - - - SPOT Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße*
41 - - - - - - - - SPOT
Leonberg Grabenstraße 43 0 - - - - - - - SPOT Lichtenstein Wilhelmstraße* 38 - - - - - - - - SPOT
Ludwigsburg 25 0 17 10 - 189 32 6 18640 S Ludwigsburg Friedrichstraße
51 0 24 24 - - - - - SPOT
Mannheim Friedrichsring 45 0 22 12 14 - - - - V Mannheim-Nord 26 0 17 8 12 205 27 9 16925 S Markgröningen Grabenstraße* 39 - 27 31 - - - - - SPOT
Mögglingen Hauptstraße* 37 - - - - - - - - SPOT
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 17
stickstoffdioxid partikel pm10 partikel pm2,5
ozon
Messstelle JMW
[µg/m³] Az1h >200
JMW [µg/m³]
AzT >50
JMW [µg/m³]
Max1h [µg/m³]
AzT8h >120
Az1h >180
AOT40 [(µg/m³)h]
Stations- typ
Mühlacker Stuttgarter Straße*
47 - - - - - - - - SPOT
Neuenburg 19 0 16 10 - 185 27 2 17601 S Pfinztal Karlsruher Straße 36 0 18 11 13 - - - - V Pforzheim 23 0 16 10 10 203 21 3 14203 S Pforzheim Jahnstraße* 38 - - - - - - - - SPOT Pleidelsheim Beihinger Straße*
44 - - - - - - - - SPOT
Remseck Hauptstraße* 39 - - - - - - - - SPOT Remseck Remstalstraße* 36 - - - - - - - - SPOT Reutlingen** 25 0 16 11 - 218 19 6 14540 S Reutlingen Lederstraße-Ost
60 0 28 25 15 - - - - V
Schramberg Oberndorfer Straße 36 0 16 6 11 - - - - V
Schwäbisch Gmünd Remsstraße* 40 - - - - - - - - SPOT
Schwäbisch Hall 19 0 17 10 - 184 29 3 18150 S Schwäbische Alb 7 0 10 1 7 214 26 4 18362 L Schwarzwald-Süd 3 0 8 0 5 185 50 2 21011 L Stuttgart Am Neckartor 73 3 35 41 (45) 16 - - - - SPOT Stuttgart Arnulf-Klett-Platz 56 0 25 17 14 - - - - V Stuttgart Hohenheimer Straße
69 3 24 16 - - - - - SPOT
Stuttgart Waiblinger Straße*
45 - - - - - - - - SPOT
Stuttgart-Bad Cannstatt 30 0 17 11 12 188 22 1 15682 S Tauberbischofsheim 14 0 15 8 - 179 25 0 17086 S Tübingen 21 0 16 10 11 209 25 5 17500 S Tübingen Jesinger Hauptstraße* 39 - 21 19 - - - - - SPOT
Tübingen Mühlstraße 48 0 24 21 (22) - - - - - SPOT Ulm 28 0 17 12 12 163 19 0 14017 S Ulm Karlstraße* 40 - - - - - - - - SPOT Villingen-Schwenningen 13 0 13 1 - 175 30 0 19061 S Walzbachtal Bahnhofstraße*
42(1) - - - - - - - - SPOT
Weil am Rhein 18 0 14 3 10 177 31 0 19501 S Weil am Rhein Freiburger Straße 40 - - - - - - - - SPOT
Wiesloch 17 0 16 7 - 189 31 3 17485 S
Immissionsgrenzwert/ Zielwert
40 µg/m³
18 zulässige Überschrei- tungen im
Kalenderjahr
40 µg/m³
35 zulässige Überschrei- tungen im
Kalenderjahr
25 µg/m³ -
25 zulässige Überschrei- tungen im
Kalenderjahr
- 18000 [(µg/m³)h]
S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle - keine Messung * passive NO2-Messung ** durch Dritte finanzierte Messstelle *** Baustellentätigkeiten während des Messzeitraumes lassen eine zuverlässige Einschätzung einer Überschreitung bei NO2 nicht zu 1 räumliche Repräsentativität des Standortes genügt nicht den Anforderungen der 39. BImSchV Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte sind rot markiert AOT40 AOT40 (Mittelwert 2013 bis 2017) [(μg/m³)h] Az1h>180 Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 180 μg/m³ Az1h>200 Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 200 μg/m³ AzT>50 Anzahl Tagesmittelwerte > 50 μg/m³, Tage mit Überschreitungen aufgrund von Streusalzeinträgen werden von der Gesamtmenge abgezogen; () ohne Streusalzabzug AzT8h>120 Anzahl Tage > 120 μg/m³ (Mittelwert 2015 bis 2017), höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages JMW Jahresmittelwert Max1h höchster 1-Stundenmittelwert
18 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Tabelle 2-2: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Ammoniak, Benzol, Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2017
ammoniak benzol kohlenmonoxid schwefeldioxid
Messstelle JMW
[µg/m³] JMW
[µg/m³] Max8h
[mg/m³] Max1h [µg/m³]
MaxTMW [µg/m³]
JMW [µg/m³]
Stations- typ
Aalen 2,7 - - 16 4 1 S Biberach 3,0 - - - - - S Eggenstein - - - 55 10 2 S Freiburg Schwarzwaldstraße 6,0 - 1,0 - - - V Heilbronn 2,5 - - - - - S Heilbronn Weinsberger Straße-Ost - - 1,8 - - - V Isny 5,1 - - - - - S Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße - - 2,5 - - - V Kehl 2,8 - - - - - S Ludwigsburg Friedrichstraße 6,8 - - - - - SPOT Mannheim Friedrichsring - 1,1 1,6 - - - V Mannheim-Nord 3,4 - - 106 21 4 S Pfinztal Karlsruher Straße - - 1,6 - - - V Reutlingen Lederstraße-Ost - - 2,1 - - - V Schramberg Oberndorfer Straße - - 1,7 - - - V Schwäbisch Hall 3,0 - - - - - S Schwäbische Alb 2,3 - - - - - L Schwarzwald-Süd 1,9 - - 6 2 1 L Stötten 4,5 L Stuttgart Am Neckartor 8,4 1,4 - - - - SPOT Stuttgart Arnulf-Klett-Platz - - 1,3 - - - V Weil am Rhein 2,2 S Welzheim Sternwarte 2,7 - 1,3 - - - L
Immissionsgrenzwert/Zielwert - 5 μg/m³ 10 mg/m³
350 μg/m³ bei 24 zulässi-
gen Überschrei- tungen im
Kalenderjahr
125 μg/m³ bei 3 zulässigen
Überschrei- tungen im
Kalenderjahr
20 μg/m³
S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle Max1h höchster 1-Stundenmittelwert Max8h höchster 8-Stundenmittelwert MaxTMW höchster Tagesmittelwert JMW Jahresmittelwert
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 19
Tabelle 2-3: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Benzo[a]pyren, Schwermetalle und Ruß in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2017
Tabelle 2-4: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Staubniederschlag und Schwermetalle an den Depositionsstandorten und Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg 2017
ruß benzo[a]pyren arsen blei kadmium nickel
Messstelle JMW
[µg/m³] JMW
[ng/m³] JMW
[ng/m³] JMW
[ng/m³] JMW
[ng/m³] JMW
[ng/m³] Stations-
typ
Esslingen Grabbrunnenstraße - 0,5 - - - - SPOT Freiburg Schwarzwaldstraße 2,7 0,3 - - - - V Gärtringen 1,3 0,2 0,3 2,6 0,1 0,5 S Heilbronn - 0,2 - - - - S Heilbronn Weinsberger Straße-Ost 3,4 0,4 - - - - V Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße - 0,3 - - - - V Kehl - 0,2 0,5 6,1 0,1 1,1 S Ludwigsburg Friedrichstraße 2,8 - - - - - SPOT Mannheim Friedrichsring 2,5 0,2 - - - - V Pfinztal Karlsruher Straße - 0,5 - - - - V Pforzheim - 0,2 0,3 3,3 0,1 1,0 S Reutlingen Lederstraße-Ost 3,1 0,4 - - - - V Schramberg Oberndorfer Straße - 0,6 - - - - V Stuttgart Am Neckartor 3,7 0,3 0,7 3,8 0,1 3,3 SPOT Stuttgart Arnulf-Klett-Platz 2,6 - 0,6 3,6 0,1 2,0 V Stuttgart-Bad Cannstatt 1,7 0,2 0,4 4,0 0,1 1,4 S Tübingen - 0,3 - - - - S Tübingen Jesinger Hauptstraße 2,5 0,9 - - - - SPOT Tübingen Mühlstraße - 0,3 - - - - SPOT
Immissionsgrenzwert/Zielwert - 1 ng/m³ 6 ng/m³ 500 ng/m³ (=0,5 μg/m³)
5 ng/m³ 20 ng/m³
S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle JMW Jahresmittelwert
bergerhoff-Verfahren
staubniederschlag arsen blei kadmium nickel antimon
Standort JMW
[g/(m²d)] JMW
[µg/(m²d)] JMW
[µg/(m²d)] JMW
[µg/(m²d)] JMW
[µg/(m²d)] JMW
[µg/(m²d)] Stations-
typ
Eggenstein 0,07 0,4 2,1 0,04 1,8 0,4 S Heilbronn 0,07 0,5 4,8 0,09 3,8 1,2 S Karlsruhe Hertzstraße 0,04 0,3 2,0 0,04 5,0 0,4 S Kehl Kinzigallee 0,05 0,4 4,9 0,11 2,0 0,5 DEPO Mannheim-Nord 0,04 0,4 4,7 0,11 1,9 0,7 S Pforzheim 0,06 0,3 2,2 0,05 1,5 1,0 S Plochingen 0,06 0,3 3,7 0,09 1,5 0,7 DEPO Immissionsgrenzwert 0,35 g/(m²d) 4 µg/(m²d) 100 µg/(m²d) 2 µg/(m²d) 15 µg/(m²d) -
S = Städtischer Hintergrund DEPO = Depositionsmessstelle JMW Jahresmittelwert
20 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
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22 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
2.1 meteorologie Die Luftqualität ist nicht nur abhängig vom Ausmaß der
anthropogenen Emissionen, sondern auch von den meteoro-
logischen Verhältnissen und somit auch von der Jahreszeit.
Diese saisonalen Schwankungen der Luftschadstoffe lassen
sich vor allem bei der Feinstaubbelastung (Partikel PM10)
und beim Ozon beobachten. So treten hohe Feinstaubbe-
lastungen überwiegend in den Wintermonaten bei austausch-
armen Verhältnissen in der Atmosphäre auf. Hohe Ozon-
konzentrationen treten dagegen bei stabilen Hochdruck-
wetterlagen mit starker Sonneneinstrahlung, hohen Luft-
temperaturen und Trockenheit auf.
Die Jahresmitteltemperaturen lagen 2017 in Baden-Würt-
temberg über den langjährigen Durchschnittswerten. Die
Niederschlagsmengen unterschritten überwiegend die lang-
jährigen durchschnittlichen Niederschlagssummen. Die
Sonnenscheindauer war landesweit überdurchschnittlich.
Landesweit zu warm gegenüber den langjährigen Durch-
schnittswerten waren 2017 in Baden-Württemberg insgesamt
drei Monate (Februar, März und Juni). In den beiden Mo-
naten Juli und Oktober lagen die Temperaturen in den
meisten Landesteilen über den langjährigen Durchschnitts-
werten. Zu kalt gegenüber den vieljährigen Durchschnitts-
werten waren dagegen die drei Monate Januar, April und
September, wobei der Monat Januar die höchsten negativen
Abweichungen aufwies.
Die monatlichen Niederschlagsmengen lagen landesweit im
Monat November über und im Monat Januar unter den
langjährigen durchschnittlichen Werten. Die beiden Mona-
te Juli und August waren überwiegend zu nass. Überwiegend
zu trocken waren in Baden-Württemberg dagegen die vier
Monate Februar, April, Mai und Juni.
Die Sonnenscheindauer lag in den drei Monaten März, Mai
und Juni landesweit über den vieljährig durchschnittlichen
Werten. In den beiden Monaten Januar und Oktober war
die Sonnenscheindauer nahezu landesweit überdurchschnitt-
lich. Dagegen war die Sonnenscheindauer in den beiden
Monaten Juli und September landesweit unterdurchschnitt-
lich. In den beiden Monaten November und Dezember war
die Sonnenscheindauer nahezu landesweit unterdurchschnitt-
lich.
Die Tabelle 2.1-1 gibt einen Überblick über die meteorolo-
gischen Kenngrößen Lufttemperatur, Niederschlag und
Sonnen scheindauer für Rheinstetten und Stuttgart-
Schnarrenberg sowie über die Windcharakteristika der Sta-
tionen des landesweiten Luftmessnetzes im Jahr 2017. Die
Durchschnittswerte der meteorologischen Größen sind seit
2013 auf den Zeitraum von 1981 bis 2010 bezogen; vorher
1961 bis 1990.
Im Jahr 2017 lagen Zeiträume mit anhaltenden ungünstigen
Austauschbedingungen (niedrige Windgeschwindigkeit,
niedrige Mischungsschichthöhe, anhaltende Inversion) im
letzten Drittel des Monats Januar, zu Beginn des ersten und
zweiten Februardrittels, in der dritten Oktoberwoche und
an wenigen Tagen Mitte November vor. Vor allem die Pha-
sen im Januar und Februar waren von ausgeprägten aus-
tauscharmen Wetterlagen geprägt. Die Sommermonate
waren vergleichsweise wechselhaft. Ab September überwog
ebenfalls die wechselhafte Witterung mit einer deutlich
höheren Anzahl an Niederschlagstagen und mit nur kurzen
trockenen Phasen. Somit konnte es im zweiten Halbjahr
nicht zu einer größeren Ansammlung von Schadstoffen in
der Atmosphäre kommen.
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 23
2.2 stickstoffdioxid Der Immissionsgrenzwert von 40 μg/m3 für Stickstoffdioxid
(Jahresmittelwert) konnte bei mehr als der Hälfte der ver-
kehrsnahen Messstationen im Jahr 2017 eingehalten werden.
An 18 verkehrsnahen Messpunkten wird der Immissions-
grenzwert aber überschritten (Abbildung 2.2-1). Belastungs-
schwerpunkte sind der Großraum Stuttgart mit den höchs-
ten mittleren Stickstoffdioxidimmissionen von 73 μg/m3 an
der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor und 69 μg/m3
an der Spotmessstelle Stuttgart Hohenheimer Straße, sowie
der verkehrsnahe Messstandort Reutlingen Lederstraße-Ost
mit 60 μg/m3 NO2.
Tabelle 2.1-1: Meteorologische Kenngrößen im Jahr 2017. Für die meteorologischen Kenngrößen Lufttemperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer sind die monatlichen Mittelwerte bzw. Summen sowie die Abweichungen der Monatswerte vom bzw. die monatlichen Anteile am Langzeitmittel (1981 bis 2010) für Rheinstetten und Stuttgart-Schnarrenberg aufgeführt. Für die monatlichen Windcharakteristika wurden die Stationen des landesweiten Luftmessnetzes einbezogen (Quelle: Deutscher Wetterdienst; LUBW).
Einheit Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez
temperatur Rheinstetten 2017
Mittelwert °C -1,4 5,1 9,3 9,6 16,2 20,4 20,9 20 14,2 12 6,2 4,2
Abweichung °C -3,3 2,3 2,6 -0,9 1,2 2,3 0,6 0,2 -1,3 1,2 0,5 1,4
Stuttgart 2017
Mittelwert °C -2,0 5,3 9,1 9,2 15,5 20,6 20,4 20,0 13,8 12,2 5,7 3,3
Abweichung °C -3,4 3,0 3,0 -0,6 1,2 3,3 0,7 0,9 -1,2 1,7 0,4 1,0
niederschlag Rheinstetten 2017
Summe mm 20 42 65 20 64 72 103 69 107 67 107 81
Anteil am langjährigen Durchschnitt % 32 67 100 34 72 87 124 101 160 80 151 103
Stuttgart 2017
Summe mm 18 19 52 27 68 71 89 61 53 53 83 40
Anteil am langjährigen Durchschnitt % 50 56 127 56 79 87 120 92 104 95 180 74
sonnenscheindauer Rheinstetten 2017
Summe h 73 86 174 209 246 282 221 211 159 125 47 27
Anteil am langjährigen Durchschnitt % 146 106 140 119 118 126 90 92 96 120 82 71
Stuttgart 2017
Summe h 93 96 182 197 234 300 210 219 142 143 44 46
Anteil am langjährigen Durchschnitt % 133 103 144 117 116 143 87 98 88 125 59 81
windgeschwindigkeiten im Mittel über alle Stationen des Luftmessnetzes 2017
Mittlere Windgeschwindigkeit m/s 1,6 1,8 1,9 1,5 1,3 1,5 1,5 1,2 1,3 1,5 1,6 2,0
Windstillen % 10,8 11,0 7,9 9,8 12,2 10,8 10,9 16,4 17,2 14,5 10,4 6,3
Unterschreitungshäufigkeit von 1,5 m/s % 57,9 54,4 47,1 60,6 68,1 62,1 62,8 72,9 72,3 64,8 58,0 41,6
Unterschreitungshäufigkeit von 3,0 m/s % 87,9 84,0 81,3 90,9 94,8 90,2 90,3 95,0 92,3 89,0 87,6 68,9
24 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
An den Messstationen im städtischen und ländlichen Hin-
tergrund wurden dagegen keine Überschreitungen festgestellt
(Abbildung 2.2-1). Hier lagen die mittleren Stickstoffdioxid-
konzentrationen im städtischen Hintergrund zwischen
30 μg/m3 (Stuttgart-Bad Cannstatt) und 13 μg/m3 (Villingen-
Schwenningen).
Mit den kontinuierlich anzeigenden Messgeräten für Stick-
stoffdioxid ist es außerdem möglich die Einhaltung des
Kurzzeitgrenzwertes von 200 μg/m3 (1-Stundenmittelwert)
zu überprüfen. An vielen Spotmessstellen wird Stickstoff-
dioxid allerdings mit Passivsammlern gemessen, so dass für
diese nur Jahresmittelwerte ermittelt werden können. Die
Ergebnisse der Messungen im ländlichen und städtischen
Hintergrund, an den Verkehrsmessstationen sowie an fünf
Spotmessstellen zeigen, dass der Kurzzeitgrenzwert lediglich
an den Stuttgarter Spotmessstellen Am Neckartor und
Hohenheimer Straße jeweils 3 mal überschritten wurde. Die
zulässige Anzahl von 18 Überschreitungen im Kalender jahr
für den Immissionsgrenzwert von 200 μg/m3 (1-Stunden-
mittelwert) wurde allerdings an allen Mess stationen im Land
Baden-Württemberg im Jahr 2017 eingehalten.
Abbildung 2.2-1: Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentrationen an den verkehrsnahen Messstationen in Baden- Württemberg 2017
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 25
Der höchste maximale 1-Stundenmittelwert im Jahr 2017
wurde mit 225 μg/m3 an der Spotmessstelle Stuttgart Am
Neckartor gemessen. Eine Überschreitung der Alarmschwel-
le von 400 μg/m3 (1-Stundenmittelwert) lag im Jahr 2017 an
keinem Messpunkt in Baden-Württemberg vor.
Für das Schutzgut Vegetation wurde der kritische Wert für
Stickstoffoxide (NOx) von 30 μg/m3 (Jahresmittelwert) im
Jahr 2017 an den ländlichen Hintergrundmessstationen
Schwarzwald-Süd (4 μg/m3) und Schwäbische Alb (8 μg/m3)
wieder sicher eingehalten.
2.3 partikel pm10 In Baden-Württemberg wurde im Jahr 2017 an allen ver-
kehrsnahen Messstationen (Abbildung 2.3-1) sowie an allen
Messstationen im städtischen und ländlichen Hintergrund
(Abbildung 2.3-2) der für das Kalenderjahr festgelegte Im-
missionsgrenzwert von 40 μg/m3 für Partikel PM10 einge-
halten. Die Partikel PM10-Jahresmittel werte lagen im Jahr
2017 zwischen 8 μg/m3 und 10 μg/m3 im ländlichen Hinter-
grund, zwischen 13 μg/m3 und 20 μg/m3 im städtischen
Hintergrund und zwischen 16 μg/m3 und 35 μg/m3 an den
verkehrsnahen Messstationen.
Der Immissionsgrenzwert von 50 μg/m3 Partikel PM10 (Tages-
mittelwert) wurde im Jahr 2017 mit 45 Überschreitungen
bei zulässigen 35 pro Kalenderjahr nur an der Spotmess stelle
Stuttgart Am Neckartor nicht eingehalten (Abbildungen
2.3-3 und 2.3-4), dabei sind 4 Überschreitungen auf den
Einsatz von Streusalz zurückzuführen (siehe unten).
Hohe Feinstaubbelastungen treten überwiegend in den
Wintermonaten bei austauscharmen Verhältnissen in der
Abbildung 2.2-2: Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentrationen an den städtischen und ländlichen Hintergrundmessstationen 2017
26 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Atmosphäre auf. In der Abbildung 2.3-5 ist die Anzahl der
Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg mit
Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 μg/m3 für
Partikel PM10 dargestellt. Man erkennt deutlich, dass hohe
Partikel PM10-Konzentrationen vor allem in den Monaten
Januar und Februar 2017 auftraten, vereinzelt auch in den
Monaten März, April, September und Oktober 2017. Vor
allem die erhöhten Partikel PM10-Konzentrationen im Ja-
nuar und Februar sind den anhaltenden Phasen eingeschränk-
ter Austauschverhältnisse geschuldet. Weitere Phasen ein-
geschränkter Austauschverhältnisse traten aber nur selten
und mit Unterbrechungen im Jahr 2017 auf (Kapitel 2.1), so
dass es auf der einen Seite zu einer sehr moderaten Anzahl
an Überschreitungen des Grenzwertes kam und auf der
anderen Seite Grenzwertüberschreitungen vereinzelt auch
bei Wetterphasen mit nicht stark eingeschränkten Austausch-
bedingungen auftraten.
eintrag von saharastaub nach
baden-württemberg
Gemäß § 24 der 39. BImSchV [39. BImSchV] können Emis-
sionsbeiträge aus natürlichen Quellen, darunter auch Sahara-
staub, bei der Ermittlung von Überschreitungen von Im-
missionsgrenzwerten außer Ansatz bleiben. Im Jahr 2017
traten keine Episoden mit verstärktem Eintrag von Sahara-
staub in die Atmosphäre und infolge dessen Überschreitun-
gen des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m3 (Tagesmittel-
wert) für Partikel PM10 auf.
emissionen aufgrund von streusalz
Gemäß § 25 der 39. BImSchV [39. BImSchV] können Emis-
sionsbeiträge, die auf die Ausbringung von Streusalz auf
Straßen im Winterdienst zurückzuführen sind, bei der Er-
mittlung von Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten
außer Ansatz bleiben. Die LUBW untersucht den Streusalz-
anteil an den gemessenen Partikel PM10-Konzentrationen
an ausgewählten Spotmessstellen in Baden-Württemberg.
Streusalzuntersuchungen werden an diesen Messstellen nur
an Tagen durchgeführt, an denen der Partikel PM10-Grenz-
wert für das Tagesmittel in Höhe von 50 μg/m3 überschrit-
ten wurde und an diesem Tag oder den Vortagen Streusalz
ausgebracht wurde. Im Jahr 2017 wurden die Beiträge von
Streusalz an den beiden Spotmessstellen Stuttgart Am Ne-
ckartor und Tübingen Mühlstraße analysiert. Die Analysen
ergaben, dass das Ausbringen von Streusalz zu vier (Stuttgart
Am Neckartor) bzw. einer (Tübingen Mühlstraße) Über-
Abbildung 2.3-1: Jahresmittelwerte der Partikel PM10-Konzentrationen an den verkehrsnahen Messstationen in Baden-Württem- berg im Jahr 2017
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 27
schreitungen des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m3 für
Partikel PM10 (Tagesmittelwert) geführt hat (2.3-3). Die
Untersuchungen zum Streusalzbeitrag wurden von der
LUBW dokumentiert [LUBW, 2018-1]. Die auf den Streu-
salzbeitrag zurückzuführenden Grenzwertüberschreitungen
werden bei der Luftreinhalteplanung sowie bei der Bericht-
erstattung an die Europäische Union nicht berücksichtigt
[LUBW, 2018-2].
Abbildung 2.3-2: Jahresmittelwerte der Partikel PM10-Konzentrationen an den städtischen und ländlichen Hintergrundmess- stationen in Baden-Württemberg im Jahr 2017
28 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Abbildung 2.3-3: Anzahl der Tage mit Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m3 (Tagesmittelwert) für Partikel PM10 an den verkehrsnahen Messstationen in Baden-Württemberg im Jahr 2017 (35 Überschreitungen sind im Kalenderjahr zulässig)
Abbildung 2.3-4: Anzahl der Tage mit Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m3 (Tagesmittelwert) für Partikel PM10 an den städtischen und ländlichen Hintergrundmessstationen in Baden-Württemberg im Jahr 2017 (35 Überschreitungen sind im Kalenderjahr zulässig)
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 29
Abbildung 2.3-5: Anzahl der Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg mit Überschreitungen des Tagesmittel- wertes von 50 μg/m3 für Partikel PM10 im Vergleich zu den Tagen mit austauscharmen Verhältnissen in der Atmosphäre sowie zu den Tagen mit Ausbringung von Streusalz in Stuttgart und Tübingen im Jahr 2017
30 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
2.4 partikel pm2,5 Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit erlassene
Immissionsgrenzwert von 25 μg/m3 für Partikel PM2,5 (Jahres-
mittelwert) konnte an allen Messpunkten in Baden-Würt-
temberg, an denen die Belastung durch Partikel PM2,5 erfasst
wird, im Jahr 2017 eingehalten werden (Abbildung 2.4-1).
Die mittleren Konzentrationen lagen zwischen 5 bzw.
7 μg/m3 im ländlichen Hintergrund, zwischen 10 und
13 μg/m3 im städtischen Hintergrund und zwischen 11 und
16 μg/m3 an den verkehrsnahen Messpunkten.
2.5 ozon Im Gegensatz zu den anderen Luftschadstoffen werden die
höchsten Ozonkonzentrationen im Jahresmittel an den Sta-
tionen im Hintergrund gemessen, vor allem an den ländlichen
Hintergrundmessstationen. Die verstärkte Ozonbildung im
Hintergrund wird durch den Transport von Stickstoffmon-
oxid aus den belasteten Gebieten und die gleichzeitige Um-
wandlung in Stickstoffdioxid sowie in Verbindung mit flüch-
tigen organischen Verbindungen (VOC) begünstigt. Die
Stickoxide und VOC werden daher auch als sogenannte
Vorläufersubstanzen für Ozon bezeichnet. Neben den Vor-
läufersubstanzen bedarf es für die Bildung von hohen bzw.
erhöhten Ozonkonzentrationen besonderer meteorologischer
Bedingungen. Diese treten besonders an Sommertagen bei
stabilen Hochdruckwetterlagen mit starker Sonneneinstrah-
lung, hohen Lufttemperaturen und Trockenheit auf. Eine
verstärkte Ozonbildung kommt dabei vor allem bei gleich-
zeitiger erhöhter Belastung durch die o.g. Vorläufersubstan-
zen für Ozon vor.
Die Informationsschwelle für Ozon von 180 μg/m3 (1-Stunden-
mittelwert) wurde aufgrund der schon bei kurzzeitiger Ex-
position möglichen Gesundheitsrisiken festgelegt und dient
als Information der Bevölkerung über erhöhte Ozonkon-
zentrationen. Beim Überschreiten dieser Informationsschwel-
le für Ozon besteht ein Gesundheitsrisiko für besonders
empfindliche Bevölkerungsgruppen. Ozonempfindlichen
Personen und Kindern wird empfohlen, ungewohnte kör-
perliche Anstrengungen und sportliche Ausdauerleistungen
im Freien insbesondere in den Nachmittags- und frühen
Abbildung 2.4-1: Jahresmittelwerte der Partikel PM2,5-Konzentrationen an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden- Württemberg und an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor im Jahr 2017
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 31
Abendstunden zu vermeiden, da hier die höchsten Ozon-
werte auftreten. Die Informationsschwelle von 180 μg/m3
(1-Stundenmittelwert) wurde zwischen Juni und September
2017 an 21 Messstationen des Luftmessnetzes (2 im ländlichen
und 19 im städtischen Hintergrund) überschritten (Abbildung
2.5-1). Da langanhaltende sommerliche Hochdruckwetter-
lagen im Sommer 2017 fehlten, wurden die Überschreitun-
gen an insgesamt nur sechs Tagen beobachtet (Tabelle 2.5-1).
Die Alarmschwelle von 240 μg/m3 (1-Stundenmittelwert)
wurde im Jahr 2017 an keiner Messstation des Luftmessnet-
zes überschritten. Beim Überschreiten der Alarmschwelle
gilt die zuvor beschriebene Verhaltensempfehlung für die
Gesamtbevölkerung.
Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit
beträgt 120 μg/m3 (höchster 8-Stundenmittelwert eines Ta-
ges) bei 25 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
Maßgebend für die Beurteilung, ob der Zielwert eingehalten
werden kann, ist die Zahl der Überschreitungstage pro Ka-
lenderjahr, gemittelt über 3 Jahre. Die Mittelung über meh-
rere Jahre dient dazu, den starken Einfluss der meteorolo-
gischen Verhältnisse auf die Ozonbildung zu berücksichtigen.
Zur Prüfung der Einhaltung des Zielwertes wurde eine
Mittelung der Überschreitungstage für die Jahre 2015, 2016
und 2017 vorgenommen. Die zulässige Anzahl von 25 Über-
schreitungen im Kalenderjahr für den Zielwert von 120 μg/m3
(höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages) wurde im Jahr
2017 an 17 Messstationen überschritten (Abbildung 2.5-2),
mit 50 Tagen hat die ländliche Hintergrundmessstation
Schwarzwald-Süd die meisten Überschreitungstage.
Der Zielwert zum Schutz der Vegetation vor Ozon beträgt
18.000 (μg/m3)h berechnet als AOT40 für den Zeitraum von
Mai bis Juli eines Kalenderjahres. Der AOT40, ausgedrückt
in (μg/m3)h, ist die über einen vorgegebenen Zeitraum (1. Mai
bis 31. Juli) summierte Differenz zwischen Ozonwerten über
80 μg (= 40 ppb) und 80 μg unter ausschließlicher Verwen-
dung der täglichen 1-Stundenmittelwerte zwischen 8:00 Uhr
und 20:00 Uhr mitteleuropäischer Normalzeit. Liegen im
Abbildung 2.5-1: Anzahl der Tage mit Überschreitung der Informationsschwelle von 180 μg/m3 (1-Stundenmittelwert) für Ozon an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2017
32 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
o. g. Zeitraum nicht alle möglichen Messdaten vor, was in
der Regel der Fall ist, wird ein so genannter AOT40-Schätz-
wert berechnet (siehe 39. BImSchV, Anlage 7). Maßgebend
für die Beurteilung, ob der Zielwert eingehalten werden
kann, ist der AOT40-Wert gemittelt über fünf Jahre. Die
Mittelung über mehrere Jahre dient auch hier dazu, den
starken Einfluss der meteorologischen Verhältnisse auf die
Ozonbildung zu berücksichtigen. Zur Prüfung der Einhaltung
des Zielwertes von 18.000 (μg/m3)h wurde eine Mittelung
der AOT40-Werte für die Jahre 2013 bis 2017 vorgenommen.
Der Zielwert von 18.000 (μg/m3)h wurde im Jahr 2017 (bei
Mittelung über die letzten 5 Jahre) an 12 Messstationen
überschritten (Abbildung 2.5-3), wobei der höchste gemit-
telte AOT40-Wert von 21.011 (μg/m3)h an der Station
Schwarzwald-Süd auftrat.
Tabelle 2.5-1: Überschreitungen der Informationsschwelle von 180 μg/m3 Ozon (1-Stundenmittelwert) an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2017
Station 29.05. 19.06. 20.06. 21.06. 22.06. 19.07.
Aalen ●
Baden-Baden ● ●
Bernhausen ● ●
Eggenstein ● ● ●
Freiburg ●
Gärtringen ● ● ●
Heidelberg ● ● ● ●
Heilbronn ●
Karlsruhe-Nordwest ● ●
Kehl ● ●
Ludwigsburg ● ● ●
Mannheim-Nord ● ● ●
Neuenburg ●
Pforzheim ●
Reutlingen ● ● ●
Schwäbisch Hall ●
Schwäbische Alb ●
Schwarzwald-Süd ●
Stuttgart-Bad-Cannstatt ●
Tübingen ●
Wiesloch ● ● ●
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 33
Abbildung 2.5-2: Anzahl der Tage mit Überschreitung (Mittelung über die Jahre 2015 bis 2017) des Zielwertes von 120 μg/m3 (höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages) für Ozon an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg
34 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Abbildung 2.5-3: Ozonkonzentrationen berechnet als AOT40 in (μg/m3)h (Mittelung über die Jahre 2013 bis 2017) an den Mess- stationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg
2.6 schwefeldioxid Die Belastung durch Schwefeldioxid in Baden-Württemberg
liegt verglichen mit den gültigen Grenzwerten (Tabelle 1.2-1)
auf sehr niedrigem Niveau. Der kritische Wert zum Schutz
der Ökosysteme von 20 μg/m3 für Schwefeldioxid (Jahres-
mittelwert) wurde mit gemessenen Schwefeldioxidkonzen-
trationen zwischen 1 μg/m3 und 4 μg/m3 im Jahresmittel
deutlich unterschritten. Auch die zum Schutz der mensch-
lichen Gesundheit geltenden Kurzzeitgrenzwerte in Form
von maximal zulässigen Überschreitungshäufigkeiten,
1-Stunden mittelwert von 350 μg/m3 bei 24 Überschreitun-
gen und Tagesmittelwert von 125 μg/m3 bei 3 Überschrei-
tungen im Kalenderjahr, wurden an den vier Messstationen
in Baden-Württemberg im Jahr 2017 sicher eingehalten. Der
maximale 1-Stunden- bzw. Tagesmittelwert für Schwefel-
dioxid trat jeweils mit 106 μg/m3 bzw. 21 μg/m3 an der
städtischen Hintergrundmessstation Mannheim-Nord auf.
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 35
2.7 ammoniak Im Jahr 2017 lagen die Jahresmittelwerte von Ammoniak
im Bereich von 1,9 μg/m3 bis 8,4 μg/m3.
Die Höhe der im vierwöchigen Rhythmus gemessenen Am-
moniakkonzentrationen wird geprägt durch die nähere oder
fernere Umgebung von potentiellen Emittenten.
Ammoniakmessungen finden daher im emittentenfernen
Umfeld, d. h. in größerer Entfernung z. B. zu landwirtschaft-
lichen und industriell städtischen Emittenten (Abbildung
2.7-1) statt. Diese emittentenfernen Messungen sollen eine
Bewertung der Ammoniakvorbelastung für das jeweilige
Umfeld ermöglichen [LUBW 2017-1]. Für das emittenten-
nahe Umfeld finden Ammoniakmessungen in direkter Nähe
zu verkehrsgeprägten Standorten, z. B. am Straßenrand, statt
(Abbildung 2.7-2), so dass sie die Immissionssituation in
unmittelbarer Verkehrsnähe, also emittentennah, widerspie-
geln.
Im Jahr 2017 lagen an den Standorten im weiträumigen
Umfeld potentieller Quellen (emittentenfern) die Jahres-
mittelwerte von Ammoniak im Bereich von 1,9 μg/m3 und
5,1 μg/m3. In unmittelbarer Quellennähe verkehrsgeprägter
Standorte (emittentennah) wurden Jahresmittelwerte zwischen
6,0 μg/m3 und 8,4 μg/m3 Ammoniak gemessen.
Abbildung 2.7-1: Jahresmittelwerte der Ammoniakkonzentrationen an Standorten im weiträumigen Umfeld potentieller Quellen (emittentenfern) in Baden-Württemberg im Jahr 2017
Abbildung 2.7-2: Jahresmittelwerte der Ammoniakkonzentrationen in unmittelbarer Quellennähe verkehrsgeprägter Standorte (emittentennah) in Baden-Württemberg im Jahr 2017
36 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
2.8 kohlenmonoxid Die im Jahr 2017 gemessenen Kohlenmonoxidkonzentrati-
onen liegen in Baden-Württemberg auf sehr niedrigem Ni-
veau. Der Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen
Gesundheit von 10 mg/m3 (höchster 8-Stundenmittelwert
eines Tages) wurde im Jahr 2017 an allen Messstationen weit
unterschritten (Abbildung 2.8-1). Die Werte für den maxi-
malen 8-Stundenmittelwert lagen dabei im Bereich 1 mg/m3
(Freiburg Schwarzwaldstraße) und 2,5 mg/m3 (Karlsruhe
Reinhold-Frank-Straße).
2.9 benzol Als eine vor allem den Emissionen des Verkehrs zuzuord-
nende Komponente wird Benzol in Baden-Württemberg
nur noch an 2 verkehrsnahen Messstationen erfasst; an der
Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor und an der Ver-
kehrsmessstation Mannheim Friedrichsring. Der Immissi-
onsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit
von 5 μg/m3 (Jahresmittelwert) wurde im Jahr 2017 mit
1,1 μg/m3 (Stuttgart Am Neckartor) und 1,4 μg/m3 (Mann-
heim Friedrichsring) sicher eingehalten.
2.10 benzo[a]pyren in der partikelfraktion pm10
Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von
1 ng/m3 (Jahresmittelwert) für Benzo[a]pyren, das auch als
Markersubstanz für weitere polyzyklische aromatische Koh-
lenwasserstoffe (PAK) dient, wurde im Jahr 2017 sowohl an
allen Messstationen des Luftmessnetzes als auch an allen
Spotmessstellen eingehalten (Abbildung 2.10-1). Der an der
Spotmessstelle Tübingen Jesinger Hauptstraße gemessene
Jahresmittelwert von 0,9 ng/m3 signalisiert jedoch eine Be-
lastungssituation, die weiter beobachtet wird, um ggf., bei
Überschreitung des Zielwertes, Minderungsmaßnahmen zu
ergreifen. Für die anderen Messpunkte wurden mittlere
Benzo[a]pyrenkonzentrationen im Bereich zwischen
0,2 ng/m3 und 0,6 ng/m3 ermittelt.
Bei Benzo[a]pyren zeigen sich somit andere Belastungs-
schwerpunkte als bei Partikel PM10 und Stickstoffdioxid,
bei denen die Belastungsschwerpunkte im Raum Stuttgart
liegen. Hauptgrund für die hohe Belastung durch Benzo[a]-
pyren in der Jesinger Hauptstraße sind Holzfeuerungen.
2.11 schwermetalle in der partikelfraktion pm10
In der Abbildung 2.11-1 sind die Spannweiten der an 5 Mess-
stationen des Luftmessnetzes (4 Messstationen im städtischen
Hintergrund, eine verkehrsnahe Messstation) und an der
Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor gemessenen Jahres-
mittelwerte für das Jahr 2017 dargestellt. Die zum Schutz
der menschlichen Gesundheit geltenden Zielwerte für Arsen,
Kadmium und Nickel sowie der Immissionsgrenzwert für
Blei (Tabelle 1.2-1) wurden an allen Messstationen weit un-
terschritten. Der mit 6,1 ng/m3 höchste Jahresmittelwert für
Blei wurde an der städtischen Hintergrundmessstation Kehl
gemessen, für Stuttgart Am Neckartor lag der Jahresmittel-
wert bei 3,8 ng/m3. Für die in der Partikelfraktion PM10 gemessenen Anteile an Arsen und Nickel traten die höchs-
ten Jahresmittel mit 0,7 ng/m3 und 3,3 ng/m3 jeweils an der
Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor auf. Die Jahres-
mittelwerte für Kadmium lagen an allen Messstationen bei
0,1 ng/m3.
2.12 ruß in der partikelfraktion pm10 Auch bei Ruß ist der Hauptemittent der Verkehr, und so
traten im Jahr 2017 die höchsten Jahresmittelwerte erwar-
tungsgemäß an den verkehrsnahen Messstationen auf (Ab-
bildung 2.12-1). Die Jahresmittelwerte der Ruß-Konzentra-
tionen lagen im Jahr 2017 zwischen 1,3 μg/m3 (Gärtringen)
und 1,7 μg/m3 (Stuttgart-Bad Cannstatt) im städtischen
Hintergrund sowie zwischen 2,5 μg/m3 (Tübingen Jesinger
Hauptstraße) und 3,7 μg/m3 (Stuttgart Am Neckartor) an
verkehrsnahen Messpunkten. Für Ruß besteht derzeit kein
rechtlich verbindlicher Ziel- oder Grenzwert. Die 23. BImSchV,
aufgehoben im Juli 2004, führte einen Maßnahmenwert von
8 μg/m3 für das Jahresmittel auf.
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 37
Abbildung 2.8-1: Maximale 8-Stundenmittelwerte der Kohlenmonoxidkonzentrationen an den Messstationen des Luftmess netzes Baden-Württemberg im Jahr 2017
Abbildung 2.11-1: Spannweiten der Jahresmittelwerte der Schwermetallkonzentrationen von Arsen, Blei, Kadmium und Nickel in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmessnetzes in Baden-Württemberg und an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor im Jahr 2017
Abbildung 2.10-1: Jahresmittelwerte von Benzo[a]pyren in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg im Jahr 2017
38 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
2.13 schadstoffdepositionen Die Staubniederschläge werden in Bergerhoff-Gefäßen ge-
messen. Die Jahresmittelwerte lagen im Jahr 2017 zwischen
0,04 g/(m²d) und 0,07 g/(m²d) und damit deutlich unterhalb
des Immissionswertes der TA Luft von 0,35 g/(m²d) (Abbildung
2.13-1).
Im Staubniederschlag wurden die Schwermetalle Antimon,
Arsen, Blei, Kadmium und Nickel bestimmt. Die Spann-
weiten der jeweiligen Schwermetalleinträge sind in der Ab-
bildung 2.13-2 dargestellt. Die Jahresmittelwerte liegen für
alle Schwermetalldepositionen weit unterhalb der entspre-
chenden Immissionswerte der TA Luft (Tabelle 1.2-2).
Die Nitrat-, Ammonium- und Sulfateinträge wurden 2017
an 5 Standorten über wet-only-Sammler bestimmt. Die
Schadstoffeinträge unterliegen großen Schwankungen, die
sowohl standort- als auch witterungsbedingt begründet sind.
Im Probenahmegefäß unterliegen die genannten Verbin-
dungen chemischen Umwandlungsprozessen, so dass auch
unterschiedliche Sammelzeiträume zu Schwankungen der
Einträge führen können. Die Messungen werden für Betrach-
tungen von langjährigen Trends herangezogen.
Die Spannweiten der jeweiligen Einträge ( Jahresmittelwerte)
sind in der Abbildung 2.13-3 dargestellt.
Abbildung 2.12-1: Jahresmittelwerte der Ruß-Konzentrationen in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmess- netzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg im Jahr 2017
Abbildung 2.13-1: Jahresmittelwerte der Staubniederschläge an den Standorten des Depositionsmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2017
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 39
2.14 räumliche struktur der luft ver- unreinigungen an verkehrsnahen messstellen
Bei der Beurteilung der Luftqualität eines Straßenabschnitts
ist gemäß Anlage 3 der 39. BImSchV der Ort einer Probe-
nahmestelle so zu wählen, dass die Luftproben für mindes-
tens eine Länge von 100 Metern repräsentativ sind. Bei neu
eingerichteten Spotmessstellen wird diese Repräsentativität
geprüft, indem zusätzlich zum Referenzmesspunkt (RMP)
sogenannte Profilmesspunkte (PMP) entlang der Straße
eingerichtet werden. An jedem Profilmesspunkt wird die
Konzentration von Stickstoffdioxid durch Passivsammler
bestimmt. Die Profilmesspunkte werden 1 bis 3 Jahre mit
beprobt. Mit sinkendem Konzentrationsniveau von Stick-
stoffdioxid stellt sich die Frage der räumlichen Repräsenta-
tivität auch für bestehende Spotmessstellen. So wurden im
Jahr 2017 an der Spotmessstelle Mühlacker Stuttgarter Stra-
ße und Walzbachtal Bahnhofstraße zusätzliche Profilmess-
punkte beprobt.
Ergänzend zu den Profilmessungen wurden an sieben Spot-
messstellen Messungen der städtischen Hintergrundbelastung
in den betreffenden Stadtteilen durchgeführt. Sie dienen
u. a. der Maßnahmenplanung bei Überschreitung der Im-
missionsgrenzwerte an den Referenzmesspunkten.
Die Ergebnisse der Profil- und Hintergrundmesspunkte sind
in der Abbildung 2.14-1 dargestellt. Mit Ausnahme der Mess-
punkte in Mühlacker und in Walzbachtal haben die Profil-
messungen die Messergebnisse an den Referenzmesspunk-
ten bestätigt. Am Messpunkt Mühlacker Stuttgarter Straße
werden die Grenzwerte an der Straße auf beiden Straßen-
seiten überschritten, an den Profilmesspunkten 2 und 5, die
an der Baufluchtlinie der ortsauswärts liegenden rechten
Straßenseite liegen, werden sie dagegen eingehalten (vgl.
Kartendarstellung in Anhang 4.4). Die Messungen belegen
in der Gesamtbetrachtung, dass der Referenzmesspunkt für
einen Straßenabschnitt von über 100 Metern Länge reprä-
sentativ ist.
Abbildung 2.13-2: Spannweiten der Jahresmittelwerte der Schwermetalleinträge von Antimon, Arsen, Blei, Kadmium und Nickel im Staubniederschlag an den Standorten des Depositionsmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2017
Abbildung 2.13-3: Spannweiten der Ammonium-, Nitrat-, Chlorid- und Sulfateinträge an den Standorten des Depositions- messnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2017
40 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
2.15 luftschadstoffbelastung in Deutschland
Entsprechend den Anforderungen der 39. BImSchV werden
auch in den anderen Bundesländern Messnetze zur Über-
wachung der Luftqualität betrieben. Die Daten aller Mess-
netze werden von den Bundesländern an das Umweltbun-
desamt (UBA) geliefert, so dass u. a. auch ein Vergleich der
Luftbelastung in den einzelnen Regionen möglich ist.
In den Abbildungen 2.15-1 und 2.15-2 sind die 20 am höchs-
ten belasteten Messstationen in Deutschland im Jahr 2017
für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Partikel PM10 dargestellt. Aus den Abbildungen ist ersichtlich, dass einige
verkehrsnahe Messstationen in Baden-Württemberg zu den
am höchsten belasteten Messstationen in Deutschland ge-
hören.
Abbildung 2.14-1: Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentrationen an ausgewählten Referenz-, Profil- und Hintergrund- messpunkten im Jahr 2017
An der Spotmessstelle Walzbachtal Bahnhofstraße haben
die Profilmessungen gezeigt, dass im Jahr 2017 nur noch
eine kleinräumige Überschreitung des Jahresmittelwertes
von 40 μg/m3 für Stickstoffdioxid vorlag, die nicht repräsen-
tativ für einen längeren Straßenabschnitt ist (Abbildung
2.14-1). Die Messergebnisse dieser Messstelle genügen den
Anforderungen der 39. BImSchV somit nicht und werden
deshalb nur im Anhang 4.4 des vorliegenden Berichtes ver-
öffentlicht.
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 41
Abbildung 2.15-1: Messstationen mit den höchsten Stickstoffdioxidkonzentrationen sowie der Anzahl der Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes von 200 μg/m3 (1-Stundenmittelwert) in Deutschland im Jahr 2017 (Quelle: Umweltbundesamt, LUBW)
Abbildung 2.15-2: Messstationen mit den höchsten Partikel PM10-Konzentrationen sowie der Anzahl der Tage mit Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m3 (Tagesmittelwert) in Deutschland im Jahr 2017; Messwerte ohne Streusalzabzug dargestellt (Quelle: Umweltbundesamt, LUBW)
42 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
3 Entwicklung der Luftqualität und der Depositionen
In Baden-Württemberg wird die Luftqualität bereits seit
Anfang der 1970er Jahre überwacht. Aus diesem Grund
liegen umfangreiche und detaillierte Daten über die Ent-
wicklung der Luftqualität in Baden-Württemberg vor.
Bei diesen langjährigen Beobachtungen ist zu beachten,
dass sich Anzahl und Orte der Messstationen, die gemesse-
nen Komponenten und die eingesetzte Messtechnik im
Laufe der Jahre ständig verändert und weiterentwickelt ha-
ben. Gründe hierfür sind unter anderem:
sich ändernde rechtliche Anforderungen,
die sich verändernde Emissionssituation (einzelne Luft-
schadstoffe verlieren durch emissionsmindernde Maß-
nahmen an Bedeutung, andere Schadstoffe rücken in
den Fokus),
technische Neuerungen (neue Messtechnik),
städtebauliche Entwicklungen (die zu einer Verlegung
oder dem Abbau von Messstationen führen).
Wissend um diese Einschränkungen werden im Folgenden
oft Spannweiten angegeben, um die Diagramme übersicht-
lich zu halten. Bei den Stationen des städtischen Hinter-
grunds werden hierbei einheitlich alle Stationen dargestellt,
die im Jahr 2017 aktiv waren. Wegen der häufigen Stations-
wechsel ist das bei den verkehrsnahen Messstandorten nicht
möglich – stattdessen werden hier für jedes Jahr jeweils
alle im betreffenden Jahr aktiven Stationen betrachtet. In
den Diagrammen sind außerdem die derzeit gültigen Grenz-
bzw. Zielwerte dargestellt – es erfolgt keine Darstellung
früherer, heute nicht mehr gültiger Grenz- und Zielwerte.
Die Entwicklung der verschiedenen Luftschadstoffe zeigt,
dass die Immissionen der meisten Luftschadstoffe in den
vergangenen Jahren zum Teil deutlich zurückgegangen sind
und inzwischen meist unter den gesetzlichen Grenz- bzw.
Zielwerten liegen. In den folgenden Abbildungen ist die
Entwicklung der Immissionsbelastung durch die einzelnen
Schadstoffkomponenten für die Jahre 1990 bis 2017 bzw.
soweit verfügbar dargestellt.
Abbildung 3-1: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 43
Abbildung 3-2: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid (Anzahl der Stundenmittelwerte über 200 μg/m3) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-3: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Partikel PM10 (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg
44 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Abbildung 3-4: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Partikel PM10 (Anzahl der Tagesmittelwerte über 50 μg/m3) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-5: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Partikel PM2,5 (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 45
Abbildung 3-6: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Ozon (Anzahl der Tage mit Überschreitung des 8-Stundenmittel- wertes von 120 μg/m3) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-7: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Schwefeldioxid (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg
46 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Abbildung 3-8: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Kohlenmonoxid (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-9: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Benzol (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 47
Abbildung 3-10: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Blei (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-11: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Arsen (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg
48 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Abbildung 3-12: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Kadmium (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-13: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Nickel (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 49
Abbildung 3-14: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Benzo[a]pyren (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-15: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Ruß (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg
50 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Auch die Schadstoffdepositionen sind rückläufig. In Baden-
Württemberg werden seit 1992 die Staubniederschläge sowie
die Sulfateinträge über Bergerhoff-Gefäße erfasst. Die ein-
zelnen Standorte des Depositionsmessnetzes können fol-
genden Regionen zugeordnet werden:
Städtischer Hintergrund
Ländliche/naturnahe Region (z. B. Schwäbische Alb)
Zur Veranschaulichung des Depositionstrends wurden für
die o. g. Regionen 3 Messstationen, die seit 1992 ohne grö-
ßere Unterbrechung in Betrieb waren, wie folgt ausgewählt:
Mannheim-Nord (städtischer niederschlagsarmer Hin-
tergrund)
Mudau (ländlich, landwirtschaftlich geprägte Region)
Schwäbische Alb (ländliche/naturnahe Region)
Wie in Abbildung 3-16 erkennbar ist, nahmen die Staub-
niederschläge seit Beginn der Messungen ab. Im städtischen
Hintergrund liegen aufgrund der Vielzahl verschiedener
Emittenten die höchsten Staubniederschläge vor.
Die Abbildung 3-17 zeigt die Entwicklung der jährlichen
Sulfateinträge. Die Messungen an den Standorten in Mudau
und der Schwäbischen Alb wurden im Jahr 2015 eingestellt.
Insgesamt ist seit 1992 ein abnehmender Trend erkennbar.
Gründe hierfür sind der Einbau von Rauchgasentschwefe-
lungsanlagen bei Kraftwerken und der Einsatz von schwe-
felarmen Brennstoffen. Die höchsten Sulfateinträge verzeich-
net der städtische Bereich, verursacht durch Schwefeldi-
oxidfreisetzungen aus der Verbrennung von schwefelhaltigen
Energieträgern. In den ländlichen Regionen sind die Einträ-
ge geringer. Aufgrund des Auskämmeffektes und Ferntrans-
ports können auch in diesen Regionen höhere Sulfatein träge
auftreten.
Abbildung 3-16: Entwicklung der Deposition von Staub (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 51
Abbildung 3-17: Entwicklung der Deposition von Sulfat (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg
52 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
4 Anhang
4.1 relevante luftschadstoffe
luftschadstoff / Definition quellen wirkung auf mensch / umwelt
stickstoffoxide (nox)
Stickstoffmonoxid (NO) und Stick- stoffdioxid (NO2) werden unter der Bezeichnung Stickstoffoxide (NOx) zusammengefasst.
Immissionsgrenzwerte wurden nur für Stickstoffdioxid festgelegt.
entstehen bei allen Verbrennungs-
prozessen unter hohen Temperatu-
ren
bedeutende Emissionsquellen:
Kraftfahrzeugverkehr, Verbren-
nung fossiler Brennstoffe
natürlichen Quellen u. a. Blitze in Gewitterwolken
In der Atmosphäre wird das über-
wiegend freigesetzte NO ver-
gleichsweise schnell in NO2 umge-
wandelt. Die Umwandlungszeit ist
von der Tages- und Jahreszeit so-
wie von der Ozonkonzentration ab-
hängig. Tagsüber und im Sommer
erfolgt die Umwandlung rasch,
nachts und im Winter wesentlich
langsamer.
reizende Wirkung auf die Schleim- häute sowie die Atemwege des Men- schen
zu beobachtende Zunahme von Herz-Kreislauferkrankungen
können Pflanzen schädigen
Beitrag zur Überdüngung der Böden in empfindlichen Ökosystemen und Gewässern durch langfristige Um- wandlung in Nitrat und nachfolgen- der Deposition
Beitrag zur Versauerung über die Umwandlung zu Salpetersäure
NO2 ist zusammen mit den flüchti- gen organischen Verbindungen (VOC) eine der Vorläufersubstanzen für die Bildung von bodennahem Ozon.
feinstaubpartikel
Partikel (Particulate Matter, PM) sind luftgetragene feste oder flüssige Teilchen, die nicht unmittelbar zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit (mehrerer Tage) in der Atmo- sphäre verweilen und über große Dis tanzen transportiert werden können
chemische und physikalische Eigen- schaften der Partikel durch ihre Grö- ße und Zusammensetzung
Unterscheidung der Fraktionen hin- sichtlich des Durchmessers der Staubpartikel, die gröberen Fraktio- nen beinhalten immer auch die klei- neren Partikel (Grobstaub >10 μg/m³, Feinstaub ≤ 10 μg/m³ (PM10, PM2,5 und PM0,1))
Unterscheidung zwischen primären und sekundären Partikeln
Primäre Partikel werden direkt in die Umwelt emittiert und können durch menschliches Handeln freigesetzt werden (beispielsweise durch Ver- kehr und Feuerungsanlagen) oder natürlichen Ursprungs sein (z. B. als Folge von Bodenerosion).
Sekundäre Partikel entstehen erst in der Atmosphäre durch eine chemi- sche Reaktion aus gasförmigen Vor- läufersubstanzen wie Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden oder Ammoniak.
Größe der Partikel und ihre Zusam- mensetzung bestimmt Wirkung auf Mensch und Umwelt
vor allem Partikel der Fraktionen PM0,1 und PM2,5 sind für Beeinträch- tigungen der menschlichen Gesund- heit bedeutsam
aufgrund ihrer guten Lungengän- gigkeit können sie weit in den Orga- nismus vordringen und Beschwerden des Atemtraktes und des Herz-Kreis- laufsystems verursachen
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 53
luftschadstoff / Definition quellen wirkung auf mensch / umwelt
ozon (o3)
chemisch sehr reaktives Gas
Ozonschicht (oberhalb von etwa 20 km, in der Stratosphäre) zum Schutz vor schädlicher Ultraviolett- strahlung der Sonne
(natürliches) Vorkommen in boden- nahen Luftschichten; die natürliche Hintergrundkonzentration beträgt hier im Mittel etwa 50 μg/m³
bodennahes O3 stammt zu einem ge- ringeren Teil aus dem vertikalen Transport von O3 aus der Strato- sphäre (Ozonschicht)
Bildung hauptsächlich bei intensiver Sonneneinstrahlung durch photo- chemische Reaktionen der Vorläufer- substanzen, insbesondere Stickstoff- dioxid und VOC
Fazit: keine direkten Emissionsquel- len für O3, Bildung erst in der Atmo- sphäre
wirkt in erhöhten Konzentrationen als Reizgas auf die Atemwege
potentielle Förderung der Entste- hung entzündlicher Prozesse im Lungengewebe nach tiefer Inhalati- on (z. B. bei sportlicher Betätigung)
Ausprägung der Empfindlichkeit ge- genüber O3 sehr individuell
Beeinträchtigung des Pflanzen- wachstums durch erhöhte Ozonkon- zentrationen in Bodennähe
schwefeldioxid (so2)
farbloses, stechend riechendes und wasserlösliches Gas
Entstehung bei der Verbrennung fos- siler schwefelhaltiger Brennstoffe, insbesondere von Kohle und Heizöl
natürliche Quellen von Schwefeldi- oxid sind z. B. Vulkane und Schwe- felquellen
Reizung der Schleimhäute und Atemwege
Kombination von SO2 und Stäuben verstärkt die negative Wirkung auf die Gesundheit erheblich
Schädigung der Pflanzen; empfindli- che Reaktion insbesondere von Na- delhölzern, Moosen und Flechten auf erhöhte SO2-Konzentrationen in der Luft
Beitrag zur Versauerung von Böden und Gewässern sowie zu säurebe- dingten Korrosions- und Verwitte- rungsschäden an Metallen und Ge- stein (z. B. an Gebäuden) als Folge des Abbaus von SO2 in der Atmo- sphäre durch Oxidation zu Sulfat und Schwefelsäure, die als Nieder- schlag ausgetragen wird
54 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
luftschadstoff / Definition quellen wirkung auf mensch / umwelt
kohlenmonoxid (co)
ist ein geruchloses, brennbares und wasserlösliches Gas
Entstehung bei unvollständiger Ver- brennung kohlenstoffhaltiger Brenn- stoffe wie Benzin, Öl, Holz und Kohle
einer der Hauptemittenten ist der Verkehr
Vergiftungen aufgrund der Blockie- rung des Sauerstofftransportes bei höheren Konzentrationen (abhängig von Konzentrationsdauer und Ein- wirkungszeit)
akute Vergiftungserscheinungen tre- ten vor allem in geschlossenen Räu- men mit laufenden Verbrennungs- motoren (z. B. Garagen) auf
in der Außenluft üblicherweise nur relativ geringe Konzentrationen nachweisbar bei längerer Exposi- tion ebenfalls belastende Wirkung auf den Menschen, insbesondere empfindliche Bevölkerungsgruppen
benzol (c6H6)
der einfachste aromatische Kohlen- wasserstoff
charakteristischer Geruch der Flüs- sigkeit, die leicht in die Gasphase übertritt
Hauptemissionsquellen: Verbren- nung von Benzin in Kraftfahrzeu- gen, Verdunstungsverluste beim Be- tanken und bei Heiß-/Warmabstell- vorgängen aus den Motoren sowie Freisetzungen bei der industriellen Produktion
Eine weitere Quelle: Holzfeuerungs- anlagen.
Aufnahme in den menschlichen Körper erfolgt über die Atemwege.
kanzerogene und erbgutschädigende Wirkung bei längerer Exposition
toxische Wirkung, jedoch spielen to- xische Effekte in den in der Außen- luft auftretenden Konzentrationsbe- reichen nur eine untergeordnete Rolle
ammoniak (nH3)
wasserlösliches, stechend riechendes Gas
natürliche Entstehung: bei der mik- robiellen Zersetzung stickstoffhalti- ger organischer Materie (z. B. abge- storbene Pflanzenreste, tierische Ex- kremente), bei der sogenannten Hu- minifizierung
anthropogene Emissionen: überwiegend Landwirtschaft; mit rund 90 Prozent Intensivtierhaltung ( insbesondere Rinderhaltung)
besondere Bedeutung: die Emissio- nen von Tierställen sowie die Lage- rung und Ausbringung von Gülle und Festmist
Eine weitere, nicht landwirtschaft- liche Quelle ist der Verkehr. Durch den Einbau des Dreiwege-Katalysa- tors bei benzinbetriebenen Kraft
Reizende Wirkung auf Augen, Schleimhäute und Atemtrakt
Aufgrund der schnellen Umsetzung in der Atmosphäre lagert sich das freigesetzte Ammoniak daher über- wiegend in unmittelbarer Emitten- tennähe als trockene Deposition ab
Als einzige basische Komponente reagiert der Hauptteil des Ammoni- aks mit den in der Atmosphäre vor- handenen Säuren wie Schwefel- oder Salpetersäure. Dabei wird Ammoniak zu Ammonium (NH4+) bzw. seinen Salzen Ammoniumsulfat ((NH4)2SO4) und Ammoniumnitrat (NH4NO3) umgewandelt, die über weite Strecken in emittentenferne Regionen transportiert werden
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 55
luftschadstoff / Definition quellen wirkung auf mensch / umwelt
ammoniak (nH3) [fortsetzung]
fahrzeugen hat im Bereich des Ver- kehrs die Ammoniakemission an Bedeutung zugenommen.
können. Dort können sie als nasse Deposition über die Niederschläge ausgewaschen werden und in den Boden gelangen. Diese sekundär ge- bildeten Partikel tragen somit zur Feinstaubbelastung und durch ihre versauernde und eutrophierende Wirkung auch zur Gefährdung emp- findlicher Ökosysteme bei.
staubinhaltsstoffe
Zu den relevanten Inhaltsstoffen, die in der Staubfraktion Partikel PM10 ermit- telt und beurteilt werden, zählen u. a.:
Arsen (As), Blei (Pb), Kadmium (Cd) und Nickel (Ni), welche unter dem Begriff „Schwermetalle“ zusam- mengefasst werden
Benzo[a]pyren (C20H12, BaP), das zur aus mehreren Hundert Einzelver- bindungen bestehenden Gruppe der polyzyklischen aromatischen Koh- lenwasserstoffe (PAK) gehört; im Allgemeinen wird es als Leitsubstanz für die Gruppe der PAK herangezo- gen. BaP ist nur gering flüchtig und liegt in der Atmosphäre partikelge- bunden vor
Ruß, d. h. Partikel, die bei der un- vollständigen Verbrennung kohlen- stoffhaltiger Brennstoffe (wie Öl, Kohle, Holz) entstehen. Rußpartikel bestehen aus Kohlenstoff und wei- sen eine Größe von ca. 0,01 bis 1 μm auf.
Hauptquellen atmosphärischer Emis- sionen von Arsen, Kadmium und Nickel: Verbrennung von Öl und Kohle in Feuerungsanlagen
Freisetzung von Blei vor allem durch Verkehr (bis zum Verbot bleihaltiger Zusätze in Kraftstoffen)
Emissionsquellen von Benzo[a]pyren: Verkehr, überwiegend aber Ver- brennungsprozesse in Feuerungsan- lagen hohe BaP-Konzentratio- nen vor allem im Umfeld von Holz- und Kohlefeuerungen
PAK reichern sich in der Umwelt an und werden kaum abgebaut. Sie las- sen sich ubiquitär nachweisen.
Entstehung von Ruß: bei der unvoll- ständigen Verbrennung bzw. der thermischen Spaltung von dampf- förmigen kohlenstoffhaltigen Subs- tanzen
wichtige Quellen von Ruß: Fahrzeu- ge und Maschinen ohne Partikel- filter, Holzfeuerungen und offene Feuer mit Wald-, Feld- und Garten- abfällen
reines elementares Arsen ist nicht giftig, dreiwertige, lösliche Arsenver- bindungen haben hohes akut toxi- sches Potenzial
Bei den anderen Schwermetallen sind weniger akut toxische Effekte bedeutend für gesundheitliche Beeinträchtigungen, vielmehr die Akkumulation im Körper aufgrund langjähriger Exposition und inhala- tiver oder oraler Aufnahme.
Blei: u. a. Nierenfunktionsstörungen, Schäden des blutbildenden Systems und der Muskulatur sowie des Ner- vensystems, fruchtschädigende Wir- kung, Beeinträchtigung der Zeu- gungsfähigkeit
Kadmium: u. a. Störung des Eiweiß- und Kohlenhydrastoffwechsels; Ursache für Knochenschäden und Erkrankungen des Immun- und Ner- vensystems; bestimmte Kadmium- verbindungen sind kanzerogen und erbgutschädigend
Nickel: häufiger Auslöser für Kon- taktallergien; u. a. Schädigung der Lunge und des Immunsystems, fruchtschädigende Wirkung, Nickel- stäube stehen ferner im Verdacht, kanzerogen zu sein
Die PAK einschließlich Benzo[a]py- ren sind toxisch, einige PAK sind kanzerogen und stehen im Verdacht, frucht- und erbgutschädigend zu sein
56 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
luftschadstoff / Definition quellen wirkung auf mensch / umwelt
staubinhaltsstoffe [fortsetzung]
Ruß: kanzerogene Wirkung, schädi- gende Wirkung des Rußes beruht dabei auch auf anhaftenden Substan- zen, wie z. B. krebserregende PAK, welche ebenfalls bei Verbrennungs- prozessen entstehen und zusammen mit dem Ruß in den Körper gelan- gen können
schadstoffdepositionen
Entfernung der in die Atmosphäre eingebrachten Luftschadstoffe durch nasse, feuchte und trockene Deposi- tion (Ablagerung)
nasse Deposition: Stoffeintrag über Niederschläge wie Regen, Hagel oder Schnee
feuchte Deposition: Stoffeintrag z. B. über Nebel oder Tau
trockene Deposition: trockene Partikel, Gase
Stoffeinträge bei feuchter und tro- ckener Deposition überwiegend von Größe und Struktur der beaufschlag- ten Oberfläche abhängig (bei Bäu- men bilden die Blätter und Nadeln eine große Oberfläche mit unter- schiedlicher Rauigkeit, d. h. der De- positionswiderstand ist recht hoch, vermehrte Ablagerung der luftgetra- genen Schadstoffe (Auskämmeffekt)
Stoffe wie SO2, NO2 oder NH3 kön- nen sich sowohl direkt am Ort der Emission ablagern als auch durch chemische Prozesse in der Luft in Sulfat-, Nitrat- oder Ammoniumver- bindungen umgewandelt und über weite Strecken in emittentenferne Regionen transportiert werden
Als Indikatoren für den Säureeintrag gelten die Komponenten Sulfat (SO42-), Nitrat (NO3-) und Ammo- nium (NH4+).
Staubniederschläge, die z. B. Schwer- metalle wie Arsen, Antimon, Blei, Kadmium, Nickel und Quecksilber enthalten, können zu Kontaminatio- nen von Pflanzen, Böden und Ge- wässer führen
Die reaktiven Stickstoffverbindun- gen Nitrat und Ammonium, die über die Vorläuferstoffe Stickstoffoxide und Ammoniak entstehen, besitzen zusätzlich auch eutrophierende Wir- kungen. Für empfindliche Ökosyste- me kann dies zur Belastung werden. Dabei wird die Empfindlichkeit eines Ökosystems bezüglich eutro- phierend und versauernd wirkender Stoffeinträge über die kritische Belastungsrate – critical load – definiert.
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 57
4.2 messverfahren Folgende Messverfahren nach entsprechend aufgeführter
Richtlinie kommen zur Erfassung der Immissionen und
Depositionen zum Einsatz.
Messung von Stickstoffdioxid mit Chemielumineszenz:
DIN EN 14211: Luftqualität – Messverfahren zur Be-
stimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und
Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz, Deutsche
Fassung EN 14211:2005
Messung von Stickstoffdioxid mit Passivsammler:
Verfahrensanweisung der LUBW: 504-721192-5 –
Bestimmung von NO2 in der Außenluft mittels
Palmes-Sammler (Passivsammlung d = 12 mm) und
Analyse am Ionenchromatograph
Messung von Partikel PM10 mit Gravimetrie:
DIN EN 12341: Luftbeschaffenheit – Ermittlung der
PM10-Fraktion von Schwebstaub – Referenzmethode
und Feldprüfverfahren zum Nachweis der Gleich-
wertigkeit von Messverfahren und Referenzmethode;
Deutsche Fassung EN 12341:1998
Messung von Partikel PM2,5 mit Gravimetrie:
DIN EN 14907: Luftbeschaffenheit – Gravimetrisches
Standardmessverfahren für die Bestimmung der
PM2,5-Massenfraktion des Schwebstaubs; Deutsche
Fassung EN 14907:2005
Messung von Ozon mit Ultraviolett-Photometrie:
DIN EN 14625: Luftqualität – Messverfahren zur
Bestimmung der Konzentration von Ozon mit Ultra-
violett-Photometrie; Deutsche Fassung EN 14625:2005
Messung von Schwefeldioxid mit Ultraviolett-
Fluoreszenz:
DIN EN 14212: Luftqualität – Messverfahren zur
Bestimmung der Konzentration von Schwefeldioxid
mit Ultraviolett-Fluoreszenz; Deutsche Fassung
EN 14212:2005
Messung von Ammoniak mit Passivsammlern:
VDI 3869 Blatt 4: Messen von Ammoniak in der
Außenluft - Probenahme mit Passivsammlern –
Fotometrische oder ionenchromatografische Analyse;
Ausgabedatum: 2012-03
Messung von Kohlenmonoxid mit Infrarot-Absorption:
DIN EN 14626: Luftqualität – Messverfahren zur
Bestimmung der Konzentration von Kohlenmonoxid
mit nicht-dispersiver Infrarot-Photometrie; Deutsche
Fassung EN 14626:2005
Messung von Benzol mit Passivsammlern:
DIN EN 14662-5: Luftbeschaffenheit – Standardver-
fahren zur Bestimmung von Benzolkonzentrationen –
Teil 5: Diffusionsprobenahme mit anschließender
Lösemitteldesorption und Gaschromatographie;
Deutsche Fassung EN 14662-5:2005
Verfahrensanweisung der LUBW: 504-722112-7 –
Bestimmung von leicht- und mittelflüchtige Kohlen-
wasserstoffen nach Probenahme mittels ORSA-Passiv-
sammlern
Messung von Benzo[a]pyren in der Partikel PM10-
Fraktion:
DIN EN 15549: Luftbeschaffenheit – Messverfahren
zur Bestimmung der Konzentration von Benzo[a]pyren
in Luft; Deutsche Fassung EN 15549:2008
DIN ISO 16362: Außenluft – Bestimmung partikelge-
bundener aromatischer Kohlenwasserstoffe mit Hoch-
leistungs-Flüssigkeitschromatographie (ISO 16362:2005)
Messung von Schwermetallen in der Partikel PM10-
Fraktion:
DIN EN 14902: Außenluftbeschaffenheit – Standardi-
siertes Verfahren zur Bestimmung von Pb/Cd/As/Ni als
Bestandteil der PM10-Fraktion des Schwebstaubes;
Deutsche Fassung EN 14902:2005
Messung von Ruß in der Partikel PM10-Fraktion:
VDI 2465 Blatt 2: Messen von Ruß (Immission) –
Thermographische Bestimmung des elementaren
Kohlenstoffes nach Thermodesorption des organischen
Kohlenstoffes; Ausgabedatum: 1999-05
58 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Messung von Staubniederschlag:
VDI 4320 Blatt 2: Messung atmosphärischer Deposi-
tionen – Bestimmung des Staubniederschlags nach der
Bergerhoff-Methode, Ausgabedatum Januar 2012
Messung von Schwermetallen im Staubniederschlag:
VDI 2267 Blatt 15: Stoffbestimmung an Partikeln in
der Außenluft – Messen der Massenkonzentration von
Al, As, Ca, Cd, Co, Cr, Cu, K, Mn, Ni, Pb, Sb, V, Zn
als Bestandteile des Staubniederschlages mit Hilfe der
Massenspektrometrie (ICP-MS); Ausgabedatum: 2005-11
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 59
4.3 stammdaten der messstationen, der spotmessstellen und der standorte der Depositionsmessungen in baden-wüttemberg 2017
Tabelle 4.3-1: Stammdaten der Messstationen des Luft- und der Spotmessnetzes Baden-Württemberg 2017
Messstation Standort Stations-
typ Höhe über
NN (m) Mess-
beginn Rechtswert Hochwert
Aalen Bahnhofstraße S 424 01.03.82 3580537 5412854
Backnang Eugen-Adolff-Straße Eugen-Adolff-Straße SPOT 270 01.01.16 3532086 5423167
Baden-Baden Aumattstraße S 148 01.04.93 3442759 5404244
Balingen Schömberger Straße Schömberger Straße SPOT 541 01.01.17 3488048 5346407
Bernhausen Heubergstraße S 370 01.12.89 3516839 5393413
Biberach Hans-Liebherr-Straße S 533 01.11.90 3559663 5328288
Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße Stuttgarter Straße SPOT 199 01.01.17 3509949 5424220
Eggenstein Gewann Zigeunerschlag S 109 01.09.76 3456727 5437871
Esslingen am Neckar Grabbrunnen- straße Grabbrunnenstraße SPOT 239 01.01.16 3523182 5400407
Freiberg Benninger Straße Benninger Straße SPOT 193 01.01.08 3515046 5422307
Freiburg Fehrenbachallee S 262 01.06.79 3412926 5318815
Freiburg Schwarzwaldstraße Talstraße V 289 06.05.04 3414977 5317374
Freiburg Zähringer Straße Zähringer Straße SPOT 257 01.01.06 3414655 5320114
Friedrichshafen Ehlersstraße S 403 01.01.87 3536655 5280307
Friedrichshafen Maybachstraße 2) Maybachstraße SPOT 413 01.01.17 3535167 5279920
Gärtringen Goethestraße S 464 21.12.05 3493032 5389785
Heidelberg Berliner Straße S 112 01.01.84 3476615 5475898
Heidelberg Mittermaierstraße Mittermaierstraße SPOT 117 01.01.09 3476634 5474529
Heidenheim Wilhelmstraße Wilhelmstraße SPOT 496 01.01.09 3584809 5394176
Heilbronn Hans-Rießer-Straße S 155 01.11.79 3516466 5447621
Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Weinsberger Straße V 165 01.01.09 3516556 5445449
Hemmingen Hauptstraße Hauptstraße SPOT 334 01.01.17 3502380 5414141
Herrenberg Hindenburgstraße Hindenburgstraße SPOT 432 01.01.06 3490421 5384131
Ilsfeld König-Wilhelm-Straße König-Wilhelm-Straße SPOT 230 01.01.06 3517911 5435348
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Reinhold-Frank-Straße V 119 10.03.94 3455242 5430253
Karlsruhe-Nordwest Daimlerstraße S 114 01.03.85 3452954 5432567
Kehl Am Yachthafen S 135 01.02.82 3411699 5382970
Konstanz 1) Wallgutstraße S 403 01.09.90 3512792 5280683
Kuchen Hauptstraße Hauptstraße SPOT 405 01.01.16 3558893 5389091
Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße Hauptstraße SPOT 420 01.01.16 3512390 5394723
Leonberg Grabenstraße Grabenstraße SPOT 387 29.12.04 3501289 5407059
Lichtenstein Wilhelmstraße Wilhelmstraße SPOT 495 01.01.17 3518955 5366337
Ludwigsburg Heinrich-Schweitzer-Straße S 302 01.03.82 3512760 5417996
Ludwigsburg Friedrichstraße Friedrichstraße SPOT 299 23.12.03 3514011 5416883
Mannheim Friedrichsring Friedrichsring / U2 V 101 28.04.94 3461826 5484102
Mannheim-Nord Gewann Steinweg S 94 01.01.75 3461377 5489834
Markgröningen Grabenstraße Grabenstraße SPOT 276 29.12.06 3506040 5418395
Mögglingen Hauptstraße Hauptstraße SPOT 413 06.09.12 3570866 5409926
60 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Messstation Standort Stations-
typ Höhe über
NN (m) Mess-
beginn Rechtswert Hochwert
Mühlacker Stuttgarter Straße Stuttgarter Straße SPOT 242 01.01.06 3488772 5423260
Neuenburg Freiburger Straße S 223 01.11.92 3392834 5298860
Pfinztal Karlsruher Straße Karlsruher Straße V 135 01.01.06 3465415 5429708
Pforzheim Wildbader Straße S 281 01.01.08 3475544 5416903
Pforzheim Jahnstraße Jahnstraße SPOT 256 01.01.06 3477772 5416780
Pleidelsheim Beihinger Straße Beihinger Straße SPOT 195 07.01.04 3515099 5424686
Remseck Hauptstraße Hauptstraße SPOT 237 01.01.17 3520458 5416726
Remseck Remstalstraße Remstalstraße SPOT 210 01.01.17 3520167 5414841
Reutlingen Lederstraße-Ost Lederstraße V 382 21.03.07 3515657 5372420
Reutlingen 1) Friedrich-Ebert-Straße S 392 01.02.82 3515408 5372358
Schramberg Oberndorfer Straße Oberndorfer Straße V 458 29.12.06 3454803 5343646
Schwäbisch Gmünd Remsstraße Remsstraße SPOT 325 29.12.08 3558538 5407519
Schwäbisch Hall Bahngelände S 306 01.01.91 3553611 5441444
Schwäbische Alb Sonnenbühl-Erpfingen, Sportplatz L 797 27.04.94 3515467 5356456
Schwarzwald-Süd Kälbelescheuer L 902 01.01.84 3407539 5297592
Stuttgart Am Neckartor Am Neckartor SPOT 239 23.12.03 3514111 5405642
Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Arnulf-Klett-Platz V 243 06.12.94 3513357 5405088
Stuttgart Hohenheimer Straße Hohenheimer Straße SPOT 302 23.12.03 3513638 5403483
Stuttgart Waiblinger Straße Waiblinger Straße SPOT 223 01.01.06 3516263 5407388
Stuttgart-Bad Cannstatt Gnesener Straße S 250 01.01.81 3516959 5407965
Tauberbischofsheim Bei der Kläranlage S 174 01.11.90 3547667 5499976
Tübingen Derendinger Straße S 324 22.01.02 3503855 5374446
Tübingen Jesinger Hauptstraße Jesinger Hauptstraße SPOT 355 01.01.06 3498557 5376519
Tübingen Mühlstraße Mühlstraße SPOT 340 01.01.06 3504362 5375836
Ulm Böblingerstraße S 480 01.10.78 3572570 5362580
Ulm Karlstraße Karlstraße SPOT 481 01.01.06 3573173 5363395
Ulm Zinglerstraße 3) Zinglerstraße SPOT 481 01.01.06 3572907 5362336
Villingen-Schwenningen Unterer Dammweg S 699 01.06.87 3460085 5323536
Walzbachtal Bahnhofstraße 4) Bahnhofstraße SPOT 168 29.12.06 3469139 5432339
Weil am Rhein Zwölfthauen S 277 01.02.82 3397261 5273096
Weil am Rhein Freiburger Straße Freiburger Straße SPOT 270 01.01.17 3395847 5276166
Wiesloch In der Hessel S 162 01.05.86 3478261 5462679
S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle 1) durch Dritte finanzierte Messstelle 2) Baustellentätigkeiten während des Messzeitraumes lassen eine zuverlässige Einschätzung einer Überschreitung bei NO2 nicht zu 3) keine Messungen in 2017 aufgrund von Baumaßnahmen 4) entspricht in ihrer räumlichen Repräsentativität nicht den Vorgaben der 39. BImSchV
Tabelle 4.3-1 [Fortsetzung]
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 61
Tabelle 4.3-2: Messumfang der Messstationen des Luft- und Spotmessnetzes Baden-Württemberg 2017
Messstation NO2 NO2
passiv PM10 PM2,5 Ozon SO2 CO Benzol SM B[a]P Ruß Meteo- rologie
Aalen X X X X
Backnang Eugen-Adolff-Straße X X
Baden-Baden X X X X
Balingen Schömberger Straße X
Bernhausen X X X X
Biberach X X X X
Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße X
Eggenstein X X X X
Esslingen am Neckar Grabbrunnenstraße X X X
Freiberg Benninger Straße X
Freiburg X X X X X
Freiburg Schwarzwaldstraße X X X X X X
Freiburg Zähringer Straße X
Friedrichshafen X X X X
Friedrichshafen Maybachstraße** X X
Gärtringen X X X X X
Heidelberg X X X X
Heidelberg Mittermaierstraße X
Heidenheim Wilhelmstraße X
Heilbronn X X X X X X
Heilbronn Weinsberger Straße-Ost X X X X X X
Hemmingen Hauptstraße X
Herrenberg Hindenburgstraße X
Ilsfeld König-Wilhelm-Straße X
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße X X X X X
Karlsruhe-Nordwest X X X X X
Kehl X X X X X X X
Konstanz* X X X X X
Kuchen Hauptstraße X X
Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße X X X
Leonberg Grabenstraße X X X
Lichtenstein Wilhelmstraße X
Ludwigsburg X X X X
Ludwigsburg Friedrichstraße X X X X
Mannheim Friedrichsring X X X X X X X
Mannheim-Nord X X X X X X
Markgröningen Grabenstraße X X
Mögglingen Hauptstraße X
Mühlacker Stuttgarter Straße X
Neuenburg X X X X
62 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Tabelle 4.3-2 [Fortsetzung]
Messstation NO2 NO2
passiv PM10 PM2,5 Ozon SO2 CO Benzol SM B[a]P Ruß Meteo- rologie
Pfinztal Karlsruher Straße X X X X X
Pforzheim X X X X X X X
Pforzheim Jahnstraße X
Pleidelsheim Beihinger Straße X
Remseck Hauptstraße X
Remseck Remstalstraße X
Reutlingen Lederstraße-Ost X X X X X X
Reutlingen* X X X X
Schramberg Oberndorfer Straße X X X X X
Schwäbisch Gmünd Remsstraße X
Schwäbisch Hall X X X X
Schwäbische Alb X X X X X
Schwarzwald-Süd X X X X X X
Stuttgart Am Neckartor X X X X X X X X
Stuttgart Arnulf-Klett-Platz X X X X
Stuttgart Hohenheimer Straße X X X
Stuttgart Waiblinger Straße X
Stuttgart-Bad Cannstatt X X X X X X X X
Tauberbischofsheim X X X X
Tübingen X X X X X X
Tübingen Jesinger Hauptstraße X X X X
Tübingen Mühlstraße X X X X
Ulm X X X X X
Ulm Karlstraße X
Villingen-Schwenningen X X X X
Walzbachtal Bahnhofstraße*** X
Weil am Rhein X X X X X
Weil am Rhein Freiburger Straße X
Wiesloch X X X X
anzahl 41 33 48 22 28 2 8 2 4 18 8 28
SM = Schwermetalle Meteorologie = Lufttemperatur, Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Niederschlag, Globalstrahlung, Taupunkttemperatur (,Luftdruck)
* durch Dritte finanzierte Messstation ** Baustellentätigkeiten während des Messzeitraumes lassen eine zuverlässige Einschätzung einer Überschreitung bei NO2 nicht zu *** entspricht in ihrer räumlichen Repräsentativität nicht den Vorgaben der 39. BImSchV
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 63
Tabelle 4.3-3: Stammdaten der Standorte mit Depositions- und Ammoniakmessungen in Baden-Württemberg 2017
Standorte Stations-
typ Höhe über
NN (m) Messbeginn Deposition
Messbeginn Ammoniak Rechtswert Hochwert
Aalen S 424 28.12.06 3580537 5412854
Biberach S 533 29.12.06 3559663 5328288
Eggenstein S 109 28.08.91 3456727 5437871
Freiburg Schwarzwaldstraße V 289 27.12.06 3414977 5317374
Heilbronn S 155 27.12.06 29.12.06 3516466 5447621
Isny DEPO 700 06.11.91 04.01.07 3580014 5287773
Karlsruhe Hertzstraße DEPO 114 28.08.91 3453561 5433511
Kehl S 135 28.12.06 3411699 5382970
Kehl Kinzigallee DEPO 135 27.12.06 27.12.06 3412990 5382520
Ludwigsburg Friedrichstraße SPOT 299 28.12.06 3514011 5416883
Mannheim-Nord S 94 29.08.91 05.01.07 3461377 5489834
Pforzheim S 281 29.12.06 3475544 5416903
Plochingen DEPO 250 03.01.07 05.01.07 3530591 5396865
Schwäbisch Hall S 306 21.12.16 21.12.16 3553611 5441444
Schwäbische Alb S 797 28.12.92 04.01.07 3515467 5356456
Schwarzwald-Süd S 902 27.12.17 3407539 5297592
Stötten DEPO 733 01.01.93 12.12.16 3563773 5392375
Stuttgart Am Neckartor SPOT 239 02.01.07 3514111 5405642
Weil am Rhein S 277 27.12.06 3397261 5273096
Welzheim Sternwarte DEPO 541 13.03.14 22.12.17 3543801 5415361
S = Städtischer Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle DEPO = Depositionsmessstelle
64 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
Tabelle 4.3-4: Messumfang an den Standorten mit Depositions- und Ammoniakmessungen in Baden-Württemberg 2017
Bergerhoff-Verfahren Wet-only-Verfahren Passiv-sammler
Standorte Staubnie-derschlag As Pb Cd Ni Sb NH4 + NO2- NO3- SO42- Cl- NH3
Aalen X
Biberach X
Eggenstein X X X X X X
Freiburg Schwarzwaldstraße X
Heilbronn X X X X X X X
Isny X X X X X X
Karlsruhe Hertzstraße X X X X X X
Kehl X
Kehl Kinzigallee X X X X X X
Ludwigsburg Friedrichstraße X
Mannheim-Nord X X X X X X X
Pforzheim X X X X X X
Plochingen X X X X X X
Schwäbisch Hall X X X X X X
Schwäbische Alb X X X X X X
Schwarzwald-Süd X
Stötten X X X X X X
Stuttgart Am Neckartor X
Weil am Rhein X
Welzheim Sternwarte X X X X X X
anzahl 7 7 7 7 7 7 5 5 5 5 5 15
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 65
4.4 kartendarstellungen
NO2-Passivsammler
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden
259
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JMW
NO2 22 [µg/m³]
MP5
P ro
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M P JMW
NO2 44 [µg/m³]
MP 3
P ro
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M P JMW
NO2 48 [µg/m³]
MP 4
R ef
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E B
W 21
9 JMW
NO2 53 [µg/m³]
MP 2
© LUBW, LGL BW
Backnang Eugen-Adloff-Straße
0 20 40 Meter10
Karte 1: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Backnang Eugen-Adolff-Straße
66 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
N S
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36
38
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14/1
41 /2
52 /1
41 /1
43 /1
21 /2
27/ 1
36 /1
36 /2
42 /1
15 /1
21 /1
41
MP3
R ef
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E B
W 21
3 JMW
NO2 34 [µg/m³]
MP 3
© LUBW, LGL BW
Balingen Schömberger Straße
0 20 40 Meter10
Karte 2: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Balingen Schömberger Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 67
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
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22 24
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53
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23 21
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11 13
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10
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35
33
13
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15 17
19
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16 18
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24 26
11
15
13
12
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10
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6/1
48 /1
51/1
27 /1
27 /2
23/1
8
45
41
43/1
11 /1
13 /1
15 /1
17 /1
MP1
MP2
MP3
P ro
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M P JMW
NO2 37 [µg/m³]
MP 2
P ro
fi l-
M P JMW
NO2 51 [µg/m³]
MP 3
R ef
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z- M
es sp
u n
kt D
E B
W 21
4 JMW
NO2 38 [µg/m³]
MP 1
© LUBW, LGL BW
Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße
0 20 40 Meter10
Karte 3: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße
68 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-Passivsammler PM10, B[a]P
ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
N
S
OW
Heugasse
Urbanstraße
Hauffstraße
Milchstraße
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Urbanstraße
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Mülbergerstraße
Mülbergerstraße
Hindenburgstraße
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Ka th ar in en st ra ße
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G ra bb ru nn en st ra ße
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Richard-Hirschmann-Stra
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12
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33
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14 15
16 18
20
23
27
25
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17
35 37
39
41
29 22 19
16 152 6
14 1317
11
10
3533
11
31
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11
10
12
13
10
13
12
10
47
10
44
20
21
22
19
18
17
11
15
16 14
1220
18
15 13 1116
60
25
58 56
24
63
52 59
50 57
55
23
31
52
51
48
21 23
46
15 19
31
30
2927
28
1410 1671
68
69
6667 64
20
65
62
81
15
11 17
73
84
85 87
83
9/1
8/1
3/2
23/1
15/1
15/2
13/2
13/3
13/1
91/1
25/2
11/1
13/1
13 /1
19/1
11/1
16/1
65 /1
63 /1
31 /3
31 /1
31 /2
48 /1
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62 /1
62 /2
MP2
MP3
MP1
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kt
JMW
NO2 31 [µg/m³]
MP 5
P ro
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M P JMW
NO2 42 [µg/m³]
MP 1
P ro
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M P JMW
NO2 43 [µg/m³]
MP 3
R ef
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W 22
0
0,5
PM10 26 [Anzahl Tage]
ÜTMW 50µg/m³
JMW
NO2 48 [µg/m³]
MP 2
26 0
B[a]P [ng/m³]
© LUBW, LGL BW
Esslingen Grabbrunnenstraße
0 20 40 Meter10
Karte 4: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Esslingen Grabbrunnenstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 69
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
NO2-Passivsammler
N S
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1
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1
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13
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13
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M P
1
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D EB
W 15
4 JMW
NO2 39 [µg/m³]
MP 1
© LUBW, LGL BW
Freiberg am Neckar Benninger Straße
40 Meter20100
Karte 5: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Freiberg Benninger Straße
70 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden
N
S
OW
8
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1
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6
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19
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38
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15
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18
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11
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15
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16
58
10
47
17
1213 25
11
57
18
16
11a
13b
13a
Komturplatz
Händelstraße
Uhlbergstraße
Zähringer Straße
Karlsruher Straße
Waldkircher Straße
Offenburger Straße
Stuttgarter Straße
Haydnstraße
MP4
R ef
er en
z- M
es sp
u n
kt D
E B
W 12
7 JMW
NO2 37 [µg/m³]
MP 4
© LUBW, LGL BW
Freiburg Zähringer Straße
0 20 40 Meter10
Karte 6: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Freiburg Zähringer Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 71
NO2-Passivsammler PM10
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
N S
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16
MP1
MP2
MP3
MP5
P ro
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M P JMW
NO2 39 [µg/m³]
MP 2
P ro
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M P JMW
NO2 37 [µg/m³]
MP 3
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JMW
NO2 22 [µg/m³]
MP5
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W 21
4
[Anzahl Tage]
ÜTMW NO2
PM10
43*
22
[µg/m³]
50µg/m³
MP 1
15 0
JMW
*keine Überschreitung nach 39. BImSchV ; räumliche Repräsentativität nicht gegeben
© LUBW, LGL BW
Friedrichshafen Maybachstraße
0 20 40 Meter10
Karte 7: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Friedrichshafen Maybachstraße
72 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden
N
S
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127/2
127/1
Kirchstraße
Kirchstraße
Kirchstraße
Mittermaierstraße
Bergheimer Straße
Alfons-Beil-Platz
Mittermaierstraße
Alte Eppelheimer Straße
MP4
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D EB
W 15
1 JMW
NO2 39 [µg/m³]
MP 4
© LUBW, LGL BW
Heidelberg Mittermaierstraße
0 20 40 Meter10
Karte 8: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Heidelberg Mittermaierstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 73
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
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D EB
W 14
5 JMW
NO2 41 [µg/m³]
MP 4
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Heidenheim Wilhelmstraße
Karte 9: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Heidenheim Wilhelmstraße
74 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
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Im Pfädle
Bergstraße Bergstraße
Fronstraße
Adlerg asse
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Rosenstraße
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Blohnstraße
Blohnstraße
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Schillerstraße
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11
12
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35
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10
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3/1 3/2
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31
29
25
31/1
MP2
MP1
MP3
MP4
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M P JMW
NO2 27 [µg/m³]
MP 1
P ro
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M P JMW
NO2 32 [µg/m³]
MP 3
P ro
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M P JMW
NO2 35 [µg/m³]
MP 4
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W 19
5 JMW
NO2 30 [µg/m³]
MP 2
© LUBW, LGL BW
Hemmingen Hauptstraße
0 20 40 Meter10
Karte 10: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Hemmingen Hauptstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 75
NO2-Passivsammler
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden
N
S
OW
Bronngasse
Spitalgasse
SchulstraßeSchulstraße
Musikschule
Musikschule
Moltkestraße
Uhlandstraße
Kurze Straße
Moltkestraße
Erhardtstraße
Auf dem Graben
Bismarckstraße
Auf dem Graben
Auf dem Graben
Bismarckstraße
ChristuskircheChristuskirche
Hindenburgstraße
Richthofenstraße
Hindenburgstraße
Richthofenstraße
Gültsteiner Straße
Reinhold-Schick-Platz
Albert-Schweitzer-Schule
9
4
2
7
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6
3
8
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12/1
MP2
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W 13
5 JMW
NO2 47 [µg/m³]
MP 2
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Herrenberg Hindenburgstraße
Karte 11: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Herrenberg Hindenburgstraße
76 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden
N
S
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65/4 65/1
65/2
12/1
11/1
Karlstraße
Haagstraße
Brandgasse
Bergstraße
Bachstraße
Ledergasse
Küfergasse
Karlstraße
Im Winkele
Haagstraße
Brandgasse
Bergstraße
Bachstraße
Kirchstraße
Gerbergasse
Kirchstraße
Krumme Straße
Brückenstraße
Bahnhofstraße
Krumme Straße
Brückenstraße
Bahnhofstraße
Friedrichstraße
Friedrichstraße
Charlottenstraße
Badbrunnenstraße
Charlottenstraße
Hägenscheuergäßle
König-Wilhelm-Straße König-Wilhelm-Straße MP6
R ef
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W 13
3
NO2 38
MP 6 JMW [µg/m³]
© LUBW, LGL BW
Ilsfeld König-Wilhelm-Straße
0 20 40 Meter10
Karte 12: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Ilsfeld König-Wilhelm-Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 77
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
N
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Badgasse
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Marktplatz
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Hafengasse
Kirchgasse
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Froschgasse
Hauptstraße
Hauptstraße
Am Mühlbach
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Bahnhofstraße
Bahnhofstraße
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26
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136 134
128132
126
131 124
146 148
150
152 154
156
19/1
19/1
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144/1
150/1
MP1
MP3
MP2
MP4
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JMW
NO2 17 [µg/m³]
MP 5
P ro
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M P JMW
NO2 50 [µg/m³]
MP 4
P ro
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M P JMW
NO2 32 [µg/m³]
MP 2
P ro
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M P JMW
NO2 46 [µg/m³]
MP 3
R ef
er en
z- M
es sp
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kt D
E B
W 22
2 JMW
NO2 39 [µg/m³]
MP 1
© LUBW, LGL BW
Kuchen Hauptstraße
0 20 40 Meter10
Karte 13: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Kuchen Hauptstraße
78 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
N
S
OW
Im Gäßle
Obergasse
Maiergasse
Hauptstraße
Hauptstraße
Hauptstraße
Bäckergasse
Hirschstraße
Kleine Obergasse
Hinter den Gärten
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/1
11
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16/2
MP3
MP2
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MP6
MP5
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JMW
NO2 19 [µg/m³]
MP 5
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M P JMW
NO2 41 [µg/m³]
MP 6 P
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P JMW
NO2 41 [µg/m³]
MP 1 P ro
fi l-
M P JMW
NO2 45 [µg/m³]
MP 3
P ro
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M P JMW
NO2 45 [µg/m³]
MP 4 R
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M es
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D E
B W
22 3 JMW
NO2 41 [µg/m³]
MP 2
© LUBW, LGL BW
Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße
0 20 40 Meter10
Karte 14: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 79
NO2-kontinuierlich
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
N
S
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73
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14/1
19/1
17/1
11/1
Marktplatz
Im Zwinger
Marktbrunnen
Zwerchstraße
Zwerchstraße
Grabenstraße
Zwerchstraße
Schloßstraße
Müllergässle
Grabenstraße
Klosterstraße
Schmalzstraße
Schmalzstraße
Klosterstraße
Hintere Straße
Hintere Straße
Oberamteistraße
Hinterer Zwinger
Hinterer Zwinger
Stuttgarter Straße
Graf-Ulrich-Straße
Stuttgarter Straße
Agnes-Miegel-Straße
Agnes-Miegel-Straße
Graf-Eberhard-Straße Grabenstraße
Bahnhofstraße
Eltinger-Straße
MP1
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W 12
0
[Anzahl Stunden]
Ü1hMW
0
200µg/m³ JMW
NO2 43 [µg/m³]
MP 1
© LUBW, LGL BW
Leonberg Grabenstraße
0 20 40 Meter10
Karte 15: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Leonberg Grabenstraße
80 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
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Bergs traße
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Haldenstraße
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MP1
MP3 MP4
MP6
MP5
P ro
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M P JMW
NO2 34 [µg/m³]
MP 3
P ro
fi l-
M P JMW
NO2 37 [µg/m³]
MP 4
P ro
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M P JMW
NO2 36 [µg/m³]
MP 6
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4 JMW
NO2 38 [µg/m³]
MP 1
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JMW
NO2 20 [µg/m³]
MP5
© LUBW, LGL BW
Lichtenstein Wilhelmstraße
0 20 40 Meter10
Karte 16: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Lichtenstein Wilhelmstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 81
NO2-kontinuierlich, PM10, Ruß
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
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Ruß 2,8
PM10 24
[Anzahl Stunden]
Ü1hMW
0
200µg/m³
[Anzahl Tage]
ÜTMW 50µg/m³
JMW
NO2 51 [µg/m³]
MP 7
24 0
© LUBW, LGL BW
Ludwigsburg Friedrichstraße
0 20 40 Meter10
Karte 17: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Ludwigsburg Friedrichstraße
82 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-Passivsammler PM10
ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
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[Anzahl Tage]
JMW
ÜTMWNO2
PM10
39
27
[µg/m³]
50µg/m³
MP 6
31 0
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Markgröningen Grabenstraße
Karte 18: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Markgröningen Grabenstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 83
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
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8 JMW
NO2 37 [µg/m³]
MP 2
© LUBW, LGL BW
Mögglingen Hauptstraße
0 20 40 Meter10
Karte 19: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Mögglingen Hauptstraße
84 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden
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8 JMW
NO2 47 [µg/m³]
MP 1
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NO2 45 [µg/m³]
MP 4
P ro
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M P JMW
NO2 39 [µg/m³]
MP 2
P ro
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M P JMW
NO2 42 [µg/m³]
MP 7
P ro
fi l-
M P JMW
NO2 46 [µg/m³]
MP 6
P ro
fi l-
M P JMW
NO2 33 [µg/m³]
MP 5
© LUBW, LGL BW
Mühlacker Stuttgarter Straße
0 20 40 Meter10
Karte 20: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Mühlacker Stuttgarter Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 85
NO2-Passivsammler
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden
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W 13
0 JMW
NO2 38 [µg/m³]
MP 7
© LUBW, LGL BW
Pforzheim Jahnstraße
0 20 40 Meter10
Karte 21: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Pforzheim Jahnstraße
86 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden
N
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Riedba chstraß
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Friedrichstraße
Hindenburgplatz
Bei der Zehntscheuer
Badbrunnenstr.
K 1700 L 1125
Schillerplatz
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W 12
1
NO2 44
MP 4 JMW [µg/m³]
© LUBW, LGL BW
Pleidelsheim Beihinger Straße
0 20 40 Meter10
Karte 22: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Pleidelsheim Beihinger Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 87
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
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27
MP1
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E B
W 21
1 JMW
NO2 39 [µg/m³]
MP 1
© LUBW, LGL BW
Remseck Hauptstraße
0 20 40 Meter10
Karte 23: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Remseck Hauptstraße
88 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
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2 JMW
NO2 36 [µg/m³]
MP 2
© LUBW, LGL BW
Remseck Remstalstraße
0 20 40 Meter10
Karte 24: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Remseck Remstalstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 89
NO2-Passivsammler
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden
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22/1 18/1
39/1
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14/1
35/1
B 29
REMS
Remsstraße
Remsstraße
Grät
Bocksgasse
Bocksgasse
Münsterplatz
Kornhaus
Spitalhof
Turniergraben
ParlerstraßeUferstraße
MilchgäßleAllestraße
Ledergasse
Türkensteg Freudental
Badmauer
Mohrengäßle
Ledergasse
Ledergasse
Akazienweg
Asylstraße
Kroatensteg
Fehrle-Steg
Lindenfirst
Josefsbrücke
Pfeifergäßle
Bahnhofstraße
Fünfknopfturm
Johanniskirche
Marktplatz
Kalter Markt
Kappelgasse
Postgasse
Marktplatz
Katharinenstraße
Lindenfirststraße
Lindenfirststraße
MP8
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5 JMW
NO2 40 [µg/m³]
MP 8
© LUBW, LGL BW
Schwäbisch Gmünd Remsstraße
0 40 80 Meter20
Karte 25: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Schwäbisch Gmünd Remsstraße
90 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-, Benzol-Passivsammler NO2-kontinuierlich, PM10, SM, Ruß, B[a]P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
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B[a]P 0,3 [ng/m³] Ruß 3,7 [µg/m³] Ni 3,3 [ng/m³] Pb [ng/m³]3,8 Cd 0,1 [ng/m³] As 0,7 [ng/m³]
PM2,5 16Re fe
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[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
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Benzol 1,4
[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
MP 4
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NO2 30 [µg/m³]
MP 5
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NO2 68 [µg/m³]
MP 6
P ro
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M P JMW
NO2 55 [µg/m³]
MP 7
P ro
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M P JMW
NO2 71 [µg/m³]
MP 3
P ro
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M P JMW
NO2 64 [µg/m³]
MP 2
P ro
fi l-
M P JMW
NO2 65 [µg/m³]
MP 1
P ro
fi l-
M P JMW
NO2 50 [µg/m³]
MP 9
P ro
fi l-
M P JMW
NO2 49 [µg/m³]
MP 8
© LUBW, LGL BW
Stuttgart Am Neckartor
0 20 40 Meter10
Karte 26: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Stuttgart Am Neckartor
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 91
NO2-kontinuierlich, PM10
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
N
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97/1
Schickstraße
Wächterstraße
Danneckerplatz
Danneckerstraße Stitzenburgstraße
Hohenheimer Straße
MP7
Ruß
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W 11
6
[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
ÜTMW
NO2
PM10
69 3
24
[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
MP 7
16 0
© LUBW, LGL BW
Stuttgart Hohenheimer Straße
0 20 40 Meter10
Karte 27: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Stuttgart Hohenheimer Straße
92 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden
N
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19/1
17/1
35/1
25/1
29/1
31/1
41/1 L 1193
Daimlerplatz
Daimlerstraße
Daimlerstraße
Seelbergstraße
Waiblinger Straße
Dürrheimer Straße
Waiblinger Straße
Wiesbadener Straße
Kreuznacher Straße
Kreuznacher Straße
MP7
R ef
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E B
W 13
4
NO2 45
MP 7 JMW [µg/m³]
© LUBW, LGL BW
Stuttgart Waiblinger Straße
0 20 40 Meter10
Karte 28: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Stuttgart Waiblinger Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 93
NO2-Passivsammler PM10, Ruß, B[a]P
ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten Zielwert nach Rundungsregel eingehalten, jedoch Verbesserungsbedarf kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
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15
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[Anzahl Tage]
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[µg/m³]
50µg/m³
MP 8
B[a]P 0,9[ng/m³]
19 0
© LUBW, LGL BW
Tübingen Jesinger Hauptstraße
0 20 40 Meter10
Karte 29: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Tübingen Jesinger Hauptstraße
94 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-kontinuierlich, PM10, B[a]P
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
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[µg/m³]
50µg/m³
MP 2
B[a]P 0,3[ng/m³]
22 1
[Anzahl Stunden] Ü1hMW
0 200µg/m³
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Tübingen Mühlstraße
Karte 30: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Tübingen Mühlstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 95
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
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NO2 40 [µg/m³]
MP 4
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Ulm Karlstraße
Karte 31: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Ulm Karlstraße
96 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-Passivsammler * keine Überschreitung nach 39. BImSchV; räumliche Repräsen- tativität nicht gegeben Grenzwert überschritten
Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
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NO2 42* [µg/m³]
MP 1
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NO2 28 [µg/m³]
MP 6
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NO2 32 [µg/m³]
MP 4
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NO2 32 [µg/m³]
MP 3
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M P JMW
NO2 38 [µg/m³]
MP 2
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Walzbachtal Bahnhofstraße
Karte 32: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Walzbachtal Bahnhofstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 97
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden
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NO2 38 [µg/m³]
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NO2 28 [µg/m³]
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NO2 36 [µg/m³]
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NO2 40 [µg/m³]
MP 1
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NO2 16 [µg/m³]
MP5
© LUBW, LGL BW
Weil am Rhein Freiburger Straße
0 20 40 Meter10
Karte 33: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Weil am Rhein Freiburger Straße
98 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-kontinuierlich, PM10, PM2,5 ,Ruß, B[a]P
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
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© LUBW, LGL BW
Freiburg Schwarzwaldstraße
0 20 40 Meter10
Karte 34: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Freiburg Schwarzwaldstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 99
NO2-kontinuierlich, PM10, Ruß, B[a]P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
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75 /1
60 /1
39 /1
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73 /1
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W 15
2
[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
ÜTMW
NO2
PM10
55 0
24
[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
VMS2
13
JMW
B[a]P [ng/m³]0,4 3,4 [µg/m³]
P M
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Ruß
0
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Heilbronn Weinsberger Straße-Ost
Karte 35: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Heilbronn Weinsberger Straße-Ost
100 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-kontinuierlich, PM10, B(a)P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
N
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32a
Landgraben
Sophienstraße
Sophienstraße
Hans-Sachs-Straße
Lessingstraße
Reinhold-Frank-Straße
Voktoriastraße
Reinhold-Frank-Straße
Belfortstraße
PM2,5 12Re fe
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E B
W 08
0
[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
ÜTMW
NO2
PM10
39 0
19
[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
VMS3
11 0
JMW
B[a]P [ng/m³]0,3
P M
10 -I
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© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße
Karte 36: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 101
NO2-kontinuierlich, PM10, PM2,5 ,Ruß, Benzol, B[a]P
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
N
S
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11/12
Herschelplatz
Friedrichsring
Kurpfalzstraße
U2U1
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U3
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U4
U4
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U3U3
U2
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Friedrichsring
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W 09
8
[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
ÜTMW
NO2
PM10
45 0
22
[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
VMS4
12 0
JMW
B[a]P [ng/m³]0,2 2,5 [µg/m³]
P M
10 -I
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Ruß
1,1Benzol
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Mannheim Friedrichsring
Karte 37: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Mannheim Friedrichsring
102 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-kontinuierlich, PM10, B[a]P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
N S
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W 12
5
[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
ÜTMW
NO2
PM10
36 0
18
[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
VMS5
11 0
JMW
B[a]P [ng/m³]0,5
P M
10 -I
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© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Pfinztal Karlsruher Straße
Karte 38: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Pfinztal Karlsruher Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 103
NO2-kontinuierlich, PM10, Ruß, B[a]P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2)
ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
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7 [Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
ÜTMW
NO2
PM10
60 0
28
[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
VMS6
25 0
JMW
B[a]P [ng/m³]0,4 3,1 [µg/m³]
P M
10 -I
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Ruß
© LUBW, LGL BW
Reutlingen Lederstraße-Ost
0 20 40 Meter10
Karte 39: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Reutlingen Lederstraße-Ost
104 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
NO2-kontinuierlich, PM10, B(a)P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
N S
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6
[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
ÜTMW
NO2
PM10
36 0
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[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
VMS7
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JMW
B[a]P [ng/m³]0,6 P
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© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Schramberg Oberndorfer Straße
Karte 40: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Schramberg Oberndorfer Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 105
NO2-kontinuierlich, PM10, PM2,5, Ruß, SM, B[a]P
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
N
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17/1
B 27
Zeppelinbau
Kronenstraße
Kronenstraße
Hauptbahnhof
Klett-Passage
Hindenburgbau
Straßburger Platz
Arnulf-Klett-Platz
Arnulf-Klett-Platz
Lautenschlagerstraße
Kurt-Georg-Kiesinger-Pla
PM2,5 14Re fe
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W 09
9
[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
ÜTMW
NO2
PM10
56 0
25
[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
VMS8
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JMW
Ruß 2,6 [µg/m³] Ni 2,0 [ng/m³] Pb 3,6 [ng/m³] Cd 0,1 [ng/m³] As 0,6 [ng/m³]
17 0
© LUBW, LGL BW
Stuttgart Arnulf-Klett-Platz
0 20 40 Meter10
Karte 41: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Stuttgart Arnulf-Klett-Platz
106 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
4.5 auswertungen für die regierungsbezirke
Abbildung 4.5-1: Stickstoffdioxidkonzentrationen an ausgewählten verkehrsnahen Messstellen in den Regierungsbezirken (RB) Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 107
Abbildung 4.5-2: Partikel PM10-Konzentrationen an ausgewählten verkehrsnahen Messstellen in den Regierungsbezirken (RB) Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg
108 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
4.6 quellenverzeichnis
[BImSchG]
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
vom 26. September 2002 (BGBl. I, S. 3830) zuletzt geändert
durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I,
Nr. 57, S. 2178) in Kraft getreten am 1. Dezember 2011
[39. BImSchV, 2010]
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitäts-
standards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) vom
2. August 2010 (BGBl. I, Nr. 40, S. 1065), in Kraft getreten
am 6. August 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ver-
ordnung vom 10. Oktober 2016 (BGBI. I, S. 2244)
[EU, 2008]
Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft
in Europa, zuletzt geändert am 28. August 2015
[LAI, 2012]
Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffein-
trägen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissions-
schutz, 1. März 2012
[LUBW, 2006]
Spotmessungen ab dem Jahr 2007 – Voruntersuchungen 2006,
Bericht der LUBW, Karlsruhe, 2006
[LUBW, 2015]
Spotmessungen ab dem Jahr 2016 – Aktualisierung der Prio-
ritätenliste, Bericht der LUBW, Karlsruhe, Dezember 2015
[LUBW, 2018-1]
Beiträge von Streusalz und natürlichen Quellen zu den Par-
tikel PM10-Immissionen in Baden-Württemberg – Kurzbericht
für das Jahr 2017, Bericht der LUBW, Karlsruhe, Mai 2018
[LUBW, 2018-2]
Luftreinhaltepläne für Baden-Württemberg – Grundlagenband
2017, Bericht der LUBW, Karlsruhe, Januar 2019
[TA Luft]
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immis-
sionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung
der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl. S. 511)
[UBA, 2017]
Handbuch „Luftqualitätsdaten- und Informationsaustausch
in Deutschland“, Version V 4.1, Umweltbundesamt März 2017
[UM, 2017]
Reaktiver Stickstoff in der Atmosphäre von Baden-Württem-
berg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Baden-Württemberg, Juli 2017
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 109
4.7 glossar
abkürzungen
39. BImSchV
39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luft-
qualitätsstandards und Emissionshöchstmengen)
Az1h>180
Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 180 μg/m³
Az1h>200
Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 200 μg/m³
AzT>50
Anzahl Tagesmittelwerte >50 μg/m³
AzT8h>120
Anzahl Tage >120 μg/m³, höchster 8-Stundenmittelwert
eines Tages
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
DEBWxxx
Stationscode nach Formular 3 der jährlichen Meldung
an das Umweltbundesamt (DE: Deutschland, BW:
Baden-Württemberg)
DEPO
Depositionsmessstelle
DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
JMW Jahresmittelwert
Kfz Kraftfahrzeug
L Messstation im ländlichen Hintergrund
Lkw Lastkraftwagen
LUBW
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Max1h
Höchster 1-Stundenmittelwert
Max8h
Höchster 8-Stundenmittelwert
MaxTMW
Höchster Tagesmittelwert
MESZ
Mitteleuropäische Sommerzeit
MEZ Mitteleuropäische Zeit („Winterzeit“)
MP Messpunkt
MW Mittelwert
PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
Pkw Personenkraftwagen
PMP Profilmesspunkt
ppb parts per billion (deutsch: ein Teil auf eine
Milliarde Teile, dimensionslose Größe)
ppm parts per million (deutsch: ein Teil auf eine
Million Teile, dimensionslose Größe)
RB Regierungsbezirk
RMP Referenzmesspunkt
S Messstation im städtischen Hintergrund
SM Schwermetalle
SPOT
Spotmessstelle
SWR Südwestrundfunk
110 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
TA Luft
Technische Anleitung zur Reinhaltung Luft
TMW
Tagesmittelwert
UBA Umweltbundesamt
ÜTMW
Anzahl der Überschreitungen des
Tagesmittelwertes
Ü1hMW
Anzahl der Überschreitungen des
1-Stundenmittelwertes
V verkehrsnahe Messstation / Verkehrsmessstation
VOC flüchtige organische Verbindungen
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 111
begriffe
Aerodynamischer Durchmesser
Der aerodynamische Durchmesser ist eine abstrakte
Größe zur Beschreibung des Verhaltens eines gasge-
tragenen Partikels (zum Beispiel eines in der Luft
schwebenden Staubteilchens). Der aerodynamische
Durchmesser eines Partikels entspricht dem Durch-
messer einer Kugel mit der Dichte 1 g/cm3, welche
die gleiche Sinkgeschwindigkeit in Luft wie der Par-
tikel hat.
Alarmschwelle
Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger
Exposition ein Risiko für die Gesundheit der Gesamt-
bevölkerung besteht und unverzüglich Maßnahmen
ergriffen werden müssen.
AOT40
AOT40 (μg/m3)h ist die über einen vorgegebenen
Zeitraum (1. Mai bis 31. Juli) summierte Differenz
zwischen Ozonwerten über 80 μg und 80 μg (= 40 ppb)
unter ausschließlicher Verwendung der täglichen
1-Stundenmittelwerte zwischen 8:00 Uhr und 20:00
Uhr mitteleuropäischer Zeit.
AOT40Schätzwert Liegen nicht alle möglichen Messdaten vor, so werden
die AOT40-Werte anhand folgenden Faktors berechnet:
AOT40Schätzwert = AOT40Messwert x mögliche Gesamtstundenzahl
Zahl der gemessenen Stundenwerte
Mögliche Gesamtstundenzahl: Stundenzahl innerhalb
der Zeitspanne der AOT40-Definition, d. h. 8:00 Uhr
bis 20:00 Uhr MEZ vom 1. Mai bis zum 31. Juli (1104
Stunden)
Eutrophierung
Anreicherung von Nährstoffen in einem Ökosystem
(= Nährstoffeintrag)
Immissionsgrenzwert
Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse
mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen
auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt
insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verrin-
gern, und der innerhalb eines bestimmten Zeitraums
eingehalten werden muss und danach nicht überschrit-
ten werden darf.
Informationsschwelle
Wert für Ozon in der Luft, bei dessen Überschreitung
bereits bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die
Gesundheit insbesondere empfindlicher Bevölkerungs-
gruppen besteht und bei dem unverzüglich geeignete
Informationen erforderlich sind.
Kritischer Wert
Wert, dessen Überschreitung aufgrund wissenschaft-
licher Erkenntnisse unmittelbare schädliche Auswir-
kungen für manche Rezeptoren wie Bäume, sonstige
Pflanzen oder natürliche Ökosysteme, aber nicht für
den Menschen erwarten lässt.
Zielwert
Wert, der dahingehend festgelegt wird, schädliche
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder
die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern
oder zu verringern, und nach Möglichkeit innerhalb
eines bestimmten Zeitraums eingehalten werden muss.
112 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW
einheiten
mg/m3
Milligramm pro Kubikmeter (0,001 g)
μg/m3
Mikrogramm pro Kubikmeter (0,000001 g)
ng/m3
Nanogramm pro Kubikmeter (0,000000001 g)
kg/(ha a)
Kilogramm pro Hektar und Jahr (kg ha-1 a-1)
mg/(m2d)
Milligramm pro Quadratmeter und Tag
μg/(m2d)
Mikrogramm pro Quadratmeter und Tag
elementsymbole und chemische formeln
As Arsen als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion
PM10
B[a]P Benzo[a]pyren (C20H12) als Gesamtgehalt in der
Partikelfraktion PM10
Cd Kadmium als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion
PM10
CO Kohlenmonoxid
NH3 Ammoniak
Ni Nickel als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10
NO Stickstoffmonoxid
NO2 Stickstoffdioxid
NOx Stickstoffoxid
O3 Ozon
Pb Blei als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10
PM10 Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass
passieren, der für einen aerodynamischen Durch-
messer von 10 Mikrometern einen Abscheidegrad
von 50 % aufweist.
PM2,5 Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass
passieren, der für einen aerodynamischen Durch-
messer von 2,5 Mikrometern einen Abscheidegrad
von 50 % aufweist.
PM0,1 Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass
passieren, der für einen aerodynamischen Durch-
messer von 0,1 Mikrometern einen Abscheidegrad
von 50 % aufweist.
Sb Antimon als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion
PM10
SO2 Schwefeldioxid
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 113
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Postfach 10 01 63 · 76231 Karlsruhe · Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Zusammenfassung
1 Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg
1.1 Messnetze
1.1.1 Luftmessnetz
1.1.2 Spotmessungen
1.1.3 Depositionsmessnetz
1.2 Rechtliche Grundlagen und Beurteilungswerte
1.3 Ermittlung und Bewertung der Jahreskenngrößen
1.4 Veröffentlichung der Immissionsdaten
2 Jahreskenngrößen und Beurteilung der Luftqualität 2017
2.1 Meteorologie
2.2 Stickstoffdioxid
2.3 Partikel PM10
2.4 Partikel PM2,5
2.5 Ozon
2.6 Schwefeldioxid
2.7 Ammoniak
2.8 Kohlenmonoxid
2.9 Benzol
2.10 Benzo[a]pyren in der Partikelfraktion PM10
2.11 Schwermetalle in der Partikelfraktion PM10
2.12 Ruß in der Partikelfraktion PM10
2.13 Schadstoffdepositionen
2.14 Räumliche Struktur der Luftverunreinigungen an verkehrsnahen Messstellen
2.15 Luftschadstoffbelastung in Deutschland
3 Entwicklung der Luftqualität und der Depositionen
4 Anhang
4.1 Relevante Luftschadstoffe
4.2 Messverfahren
4.3 Stammdaten der Messstationen, der Spotmessstellen und der Standorte der Depositionsmessungen in Baden-Wüttemberg 2017
4.4 Kartendarstellungen
4.5 Auswertungen für die Regierungsbezirke
4.6 Quellenverzeichnis
4.7 Glossar
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/luft/luftreinhaltung/HF_sections/content/ZZoxxXc4v4Pz6A/40674-Luftqualit%C3%A4t_in_Baden-W%C3%BCrttemberg._Auswertung_der_Jahresdaten_f%C3%BCr_2017.pdf
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Luftqualität in Baden-Württemberg L Auswertung der Jahresdaten für 2018
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Luftqualität in Baden-Württemberg L Auswertung der Jahresdaten für 2018
Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung der LUBW unter Quellenangabe und
Überlassung von Belegexemplaren gestattet. D-138-00063
HERAUSGEBER
BEARBEITUNG
DATENGRUNDLAGE
BERICHTSUMFANG
STAND
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
76231 Karlsruhe, Postfach 100163, poststelle@lubw.bwl.de
www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Referat 33 – Luftqualität, Immissionsschutz
Referat 62 – Betrieb Messnetze, Zentrale Logistik
Referat 64 – Labor für Luftmessungen und stofflichen Verbraucherschutz
112 Seiten
November 2019
IMPRESSUM
ZUSAMMENFASSUNG 7
1 ÜBERWACHUNG DER LUFTQUALITÄT IN BADEN-WÜRTTEMBERG 9
1.1 Messnetze 9
1.1.1 Luftmessnetz 9
1.1.2 Spotmessungen 9
1.1.3 Depositionsmessnetz 11
1.2 Rechtliche Grundlagen und Beurteilungswerte 13
1.3 Ermittlung und Bewertung der Jahreskenngrößen 15
1.4 Veröffentlichung der Immissionsdaten 15
2 JAHRESKENNGRÖSSEN UND BEURTEILUNG DER LUFTQUALITÄT 2018 15
2.1 Räumliche Struktur der Luftverun reinigungen an verkehrsnahen Messstellen 22
2.2 Meteorologie 23
2.3 Stickstoffdioxid 26
2.4 Partikel PM10 28
2.5 Partikel PM2,5 31 2.6 Ozon 32
2.7 Schwefeldioxid 35
2.8 Ammoniak 35
2.9 Kohlenmonoxid 37
2.10 Benzol 37
2.11 Benzo[a]pyren in der Partikelfraktion PM10 37 2.12 Schwermetalle in der Partikelfraktion PM10 38 2.13 Ruß in der Partikelfraktion PM10 38 2.14 Schadstoffdepositionen 39
2.15 Luftschadstoffbelastung in Deutschland 40
3 ENTWICKLUNG DER LUFTQUALITÄT UND DER DEPOSITIONEN 42
4 ANHANG 52
4.1 Relevante Luftschadstoffe 52
4.2 Messverfahren 57
4.3 Stammdaten und Messumfang der Messstationen, der Spotmessstellen und der Standorte der
Depositionsmessungen in Baden-Wüttemberg 2018 59
4.4 Kartendarstellungen 64
4.5 Auswertungen für die Regierungsbezirke 104
4.6 Quellenverzeichnis 106
4.7 Glossar 107
INHALTSVERZEICHNIS
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 7
Zusammenfassung
In Baden-Württemberg ist die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg für
die Überwachung der Luftqualität zuständig. Hierfür betreibt Baden-Württemberg Mes-
sungen im Rahmen des Luftmessnetzes und des Depositionsmessnetzes. Die verkehrsnahe
Luftbelastung in städtischen Gebieten wird mit den Spotmessungen an innerörtlichen
Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen erfasst. Die genauen Durchführungsbestimmun-
gen der Messungen sowie Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit wurden vom Gesetz-
geber in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV)
[39. BImSchV, 2010] festgelegt. Im vorliegenden Bericht werden die gemäß der 39. BImSchV
wichtigsten Kenngrößen der relevanten Luftschadstoffe für das Jahr 2018 zusammengestellt.
Des Weiteren erfolgt eine Darstellung der Messergebnisse an den Spotmessstellen.
Die Stickstoffdioxidkonzentrationen sind im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 an fast allen
Messstandorten zurückgegangen. Je nach Messstation haben sich die Partikel PM10-Kon-
zentrationen ebenfalls verringert oder sind konstant geblieben. Für alle anderen Luftschad-
stoffe liegen die gemessenen Konzentrationen auf ähnlichem Niveau oder etwas höherem
Niveau (Ozon). Die Änderungen und insbesondere die Rückgänge der Schadstoffbelastung
können neben der Meteorologie auch mit der stetigen Verbesserung der Abgasgrenzwerte
beim Kraftfahrzeugverkehr und den verkehrlichen Maßnahmen in den Ballungsgebieten
erklärt werden. Die Ergebnisse der Spotmessungen zeigen einen Schwerpunkt der ver-
kehrsbedingten Luftverunreinigungen im Großraum Stuttgart. Hier werden die höchsten
Konzentrationen und die häufigsten Überschreitungen der Tages- und Stundengrenzwerte
festgestellt. Daneben liegen auch noch vergleichsweise hohe Belastungen in den Städten
Reutlingen und Heilbronn vor.
Für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid wurde der in der 39. BImSchV festgelegte Immis-
sionsgrenzwert von 40 µg/m3 (Jahresmittelwert) an allen Messstationen im ländlichen und
städtischen Hintergrund sowie an mehr als der Hälfte der verkehrsnahen Messstationen
in Baden-Württemberg im Jahr 2018 eingehalten. Der höchste Jahresmittelwert wurde an
der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor mit 71 µg/m3 festgestellt. Der Stundenwert von
200 µg/m3 für Stickstoffdioxid wurde an keiner Messstelle in Baden-Württemberg im Jahr
2018 mehr als 18 mal überschritten; nur an der Stuttgarter Spotmessstelle Am Neckartor
gab es 11 Überschreitungen des Kurzzeitgrenzwertes.
Für Partikel PM10 und Partikel PM2,5 (Feinstaub) wurden an allen Messstationen in
Baden-Württemberg keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte festgestellt. Erst-
malig konnte auch an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor der Immissionsgrenzwert
von 50 µg/m3 für Partikel PM10 (Tagesmittelwert) mit 21 Überschreitungstagen (bzw. 20
nach Abzug von Streusalz) bei zulässigen 35 Tagen im Kalenderjahr eingehalten werden.
8 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Die Ozonbelastung ist vor allem von der Meteorologie abhängig. Ozon wird aus Sauerstoff
und Luftschadstoffen (Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen) bei geeig-
neten meteorologischen Bedingungen (starke Sonneneinstrahlung, mehrere Tage andau-
ernde Hochdruckwetterlage) gebildet. Im Jahr 2018 traten solch sommerliche Hochdruck-
wetterlagen vermehrt auf, so dass die Ozonkonzentrationen erhöht waren.
Die Grenzwerte für Benzol, Blei, Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid sowie die Ziel-
werte für Arsen, Kadmium und Nickel wurden an allen beprobten Messstellen des Luft-
und Spotmessnetzes eingehalten. Bei der Komponente Benzo[a]pyren, die als Marker für
andere polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe erfasst wird, wird der Zielwert von
1 ng/m3 (Jahresmittelwert) ebenfalls an allen Messstellen eingehalten. Der im Jahr 2018
höchste gemessene Jahresmittelwert mit 0,7 ng/m3 trat an der Spotmessstelle Tübingen
Jesinger Hauptstraße auf. Hier ist im Gegensatz zu den anderen Schadstoffen nicht der
Verkehr, sondern die Holzfeuerung der Hauptverursacher. Für Ruß lagen die Jahresmittel-
werte an den beprobten Messstellen im verkehrsnahen Bereich zwischen 2,4 µg/m3 (Mann-
heim Friedrichsring und Stuttgart Arnulf-Klett-Platz) und 3,2 µg/m3 (Stuttgart Am Neckar-
tor und Heilbronn Weinsberger Straße-Ost).
Weiterführende, auch unterjährige Informationen zu Messungen und Messstationen sowie
zu Sonderauswertungen werden im Internet der LUBW unter https://www.lubw.baden-
wuerttemberg.de/luft (Rubrik: > Aktuelle Messwerte) bereitgestellt.
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 9
1 Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg
1.1 Messnetze Die Luftqualität ist europaweit nach einheitlichen Vorgaben
zu überwachen und zu bewerten. Die rechtliche Grundlage
hierfür ist die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG [EU,
2008], welche mit der 39. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über
Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39.
BImSchV) [39. BImSchV, 2010] in deutsches Recht überführt
worden ist. Zur Überwachung der Luftqualität betreibt
Baden-Württemberg verschiedene Messnetze. Sie dienen in
erster Linie der Information von Bevölkerung und Behörden
über die aktuelle Luftqualität in Baden-Württemberg. Da-
rüber hinaus sind die Daten Grundlage für wissenschaftliche
Untersuchungen.
1.1.1 Luftmessnetz
Das Luftmessnetz Baden-Württemberg setzt die Anforde-
rungen der Luftqualitätsrichtlinie um und dient der Lang-
zeitüberwachung von Luftschadstoffen unter Berücksichti-
gung verschiedener Belastungssituationen. Die langjährigen
Messreihen lassen Aussagen über die zeitliche Entwicklung
der Luftbelastung zu. Die Anzahl der Messstellen und ihre
räumliche Anordnung im Land gewährleisten eine flächen-
deckende Überwachung der Luftqualität. In Abhängigkeit
von ihrem Standort und der Belastungssituation werden die
Messstationen des Luftmessnetzes einem von drei Stations-
typen zugeordnet. Die dauerhaft betriebenen Verkehrsmess-
stationen (V) werden in unmittelbarer Verkehrsnähe be-
trieben. Der städtische Hintergrund (S) zeichnet sich durch
eine dichte Bebauung aus. Allerdings befinden sich die zu
diesem Stationstyp gehörenden Messstationen nicht in un-
mittelbarem Einfluss von Verkehr oder anderen lokalen
Emissionsquellen. Dem Stationstyp ländlicher Hintergrund
(L) werden die typischen Hintergrundmessstationen weit
ab von anthropogenen Emissionsquellen zugeordnet.
Das Luftmessnetz Baden-Württemberg besteht derzeit aus
8 Verkehrsmessstationen, 24 Messstationen im städtischen
Hintergrund und 2 Messstationen im ländlichen Hintergrund.
Zusätzlich betreibt die LUBW 2 Messstationen im städtischen
Hintergrund im Auftrag Dritter. Die Messungen an den
Messstationen in Konstanz und Reutlingen werden durch
die Stadt Konstanz bzw. die Stadt Reutlingen finanziert.
Die Auftraggeber dieser Messungen haben der LUBW ge-
stattet, die dort gemessenen Daten auszuwerten und zu
veröffentlichen. Damit stehen dem Land Baden-Württemberg
insgesamt 36 Messstationen zur Überwachung der Luftqua-
lität zur Verfügung.
An den Messstationen des Luftmessnetzes werden, je nach
Lage und lokaler Immissionssituation, die Konzentrationen
unterschiedlicher Luftschadstoffe gemessen (z. B. Stickstoff-
dioxid, Feinstaub und Ozon; siehe auch Anhang 4.1). Zu-
sätzlich werden an den Messstationen des Luftmessnetzes
auch meteorologische Parameter (z. B. Windgeschwindigkeit,
Temperatur und Luftdruck) gemessen, die für die Ausbrei-
tung von Luftverunreinigungen und damit für die Beurtei-
lung der Luftqualität relevant sind.
1.1.2 Spotmessungen
Seit dem Jahr 2004 werden die Verkehrsmessstationen des
Luftmessnetzes um weitere Messstellen an innerörtlichen
Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und schlechten
Ausbreitungsbedingungen ergänzt (sogenannte Spotmess-
stellen). Im Gegensatz zum Luftmessnetz sind an den Spot-
messstellen (SPOT) nur zeitlich befristete Messungen vor-
gesehen (in der Regel bis zur Einhaltung der Grenzwerte;
Spotmessstellen in Umweltzonen werden auch bei Immis-
sionsbelastungen unterhalb der Grenzwerte weiter betrieben,
wenn es keinen anderen verkehrsnahen Messpunkt in dieser
Umweltzone gibt). An den meisten Spotmessstellen werden
nur die Konzentrationen weniger Komponenten (Stickstoff-
dioxid, Partikel PM10) gemessen.
Die Messstationen des Luftmessnetzes sowie die Spotmess-
stellen in Baden-Württemberg sind in der Abbildung 1.1.2-1
dargestellt. Im Anhang 4.3 sind in der Tabelle 4.3-1 die
Stammdaten und in der Tabelle 4.3-2 der Messumfang die-
ser Messstellen aufgelistet.
10 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Dem Beginn der Spotmessungen im Jahr 2004 waren im
Jahr 2003 umfangreiche Voruntersuchungen vorangegangen.
Dabei wurden landesweit hoch belastete, verkehrsnah ge-
legene Punkte, sogenannte Spots, ermittelt und entsprechend
ihrer Schadstoffbelastung in eine Prioritätenliste einsortiert.
Die Prioritätenliste der Spotmessungen wurde in den Jahren
2006 und 2015 überarbeitet, um den seither eingetretenen
Veränderungen bei den Verkehrs- und Belastungsverhält-
nissen Rechnung zu tragen. Die im Jahr 2015 überarbeitete
Prioritätenliste bildet die Planungsgrundlage für die Spot-
messungen ab dem Jahr 2016. Die Vorgehensweise und die
Ergebnisse der Voruntersuchungen sind in folgenden LUBW-
Berichten ausführlich beschrieben:
Abbildung 1.1.2-1: Lage der Messstationen des Luftmessnetzes und der Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2018
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 11
Spotmessungen gemäß der 22. BImSchV in Baden-
Württemberg – Voruntersuchungen 2003 [UMEG,
2004],
Spotmessungen ab dem Jahr 2007 – Voruntersuchun-
gen 2006 [LUBW, 2006],
Spotmessungen ab dem Jahr 2016 – Aktualisierung der
Prioritätenliste [LUBW, 2015].
Die Berichte können im Internet unter www.lubw.baden-
wuerttemberg.de/publikationen abgerufen werden. Dort
stehen auch die Berichte mit den Ergebnissen der Spotmes-
sungen 2004 bis 2016 zur Verfügung. Seit dem Jahr 2017
werden die Ergebnisse der Spotmessungen in den Berichten
„Luftqualität in Baden-Württemberg“ dargestellt.
Messstellen im Jahr 2018
Gegenüber dem Messjahr 2017 ergeben sich bei den Spot-
messungen 2018 die in der Tabelle 1.1.2-1 dargestellten we-
sentlichen Änderungen. Stickstoffdioxid (NO2) wurde im
Jahr 2018 an 32 Spotmessstellen und 8 Verkehrsmessstatio-
nen und Partikel PM10 an 7 Spotmessstellen und 8 Verkehrs-
messstationen erfasst. An einigen ausgewählten Spotmess-
stellen und Verkehrsmessstationen wurden darüber hinaus
Messungen von Partikeln PM2,5, Benzol, Blei, Arsen, Kad-
mium, Nickel, Benzo[a]pyren und Ruß durchgeführt.
1.1.3 Depositionsmessnetz
Seit 1992 werden die Ablagerungen (Depositionen) von
Luftschadstoffen in städtisch und industriell geprägten Ge-
bieten sowie in ländlichen Räumen messtechnisch erfasst.
Tabelle 1.1.2-1: Änderungen der Spotmessungen 2018 im Vergleich zu den Spotmessungen 2017
Station Änderung Komponenten Grund
Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten
Freiberg Benninger Straße Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten
Freiburg Zähringer Straße Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten
Friedrichshafen Maybachstraße Abbau PM10 Im ersten Jahr der Messungen (2017) wurden die PM10-Grenzwerte eingehalten.
Hemmingen Hauptstraße Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten
Kuchen Hauptstraße Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten
Marbach Schillerstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle als Fortführung der Messungen im Auftrag der Kommune
Mögglingen Hauptstraße Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten
Öhringen Schillerstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle gemäß Prioritätenliste
Östringen Hauptstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle gemäß Prioritätenliste
Ravensburg Schussenstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle als Fortführung der Messungen im Auftrag der Kommune
Rastatt Kapellenstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle gemäß Prioritätenliste
Remseck Hauptstraße Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten
Sindelfingen Hanns-Martin-Schleyer-Straße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle gemäß Prioritätenliste
Steinheim Ludwigsburger Straße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle als Fortführung der Messungen im Auftrag der Kommune
Ulm Zinglerstraße Aufbau NO2 Wiederaufnahme der Messungen nach Beendigung der lokalen Bauarbeiten
Walzbachtal Bahnhofstraße Abbbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten
Weil am Rhein Freiburger Straße Abbbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten
12 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Mannheim
Schwäbisch HallHeilbronn
Welzheim Sternwarte
Kehl Kinzigallee
Stuttgart-Bad Cannstatt
Schwäbische Alb
Isny
Stötten
Depositionsmessstelle
© LUBW, LGL BW0 4020 km
Abbildung 1.1.3-1: Lage der Messstellen des Depositionsmessnetzes in Baden-Württemberg 2018
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 13
Das Depositionsmessnetz wurde sukzessive an die aktuellen
Anforderungen angepasst. Eine Neuausrichtung der Depo-
sitionsmessungen fand zuletzt im Jahr 2017 statt. Die 8 Stand-
orte des Depositionsmessnetzes im Jahr 2018 sind auf städ-
tische und ländliche Regionen verteilt. Im Rahmen des
Depo sitionsmessnetzes werden der Staubniederschlag und
die Schwermetalleinträge im Staubniederschlag sowie Ein-
träge von Sulfat, Nitrat und Ammonium gemessen. Weitere
Informationen zu diesen Schadstoffen sind im Anhang 4.1
aufgeführt.
Das Depositionsmessnetz dient der Überwachung der Schad-
stoffeinträge. Die festgelegten Immissionswerte für Schad-
stoffdepositionen in der TA Luft (Technische Anleitung zur
Reinhaltung der Luft) [TA Luft] sollen einen Schutz vor
erheblichen Belästigungen und Beeinträchtigungen gewähr-
leisten. Langfristig sollen insbesondere die empfindlichen
Ökosysteme vor zu hohen Stickstoff- und Säureeinträgen
geschützt werden. Der Schutz dieser empfindlichen Öko-
systeme vor erhöhten Stickstoffeinträgen, zum Beispiel durch
landwirtschaftliche Betriebe, wurde bisher über die Sonder-
fallprüfung nach Ziffer 4.8 der TA Luft sowie über den
Leitfaden der Bund/Ländergemeinschaft für Immissions-
schutz [LAI, 2012] geprüft.
Die Messstellen des Depositionsmessnetzes Baden-Württem-
berg sind in der Abbildung 1.1.3-1 dargestellt. Im Anhang 4.3
sind in den Tabellen 4.3-3 und 4.3-4 die Stammdaten und
der Messumfang dieser Messstationen aufgelistet.
1.2 Rechtliche Grundlagen und Beurteilungswerte
Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkun-
gen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterun-
gen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz
– BImSchG) [BImSchG] sieht in § 44 die Überwachung der
Luftqualität durch die zuständigen Behörden vor. In Baden-
Württemberg wurde die LUBW mit der Durchführung der
Überwachung der Luftqualität beauftragt.
Im Jahr 2008 wurde von der Europäischen Union die EU-
Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates über Luftqualität und saubere Luft in Europa
verabschiedet [EU, 2008]. Durch Zusammenfassung der bis
dahin geltenden Rahmenrichtlinie Luftqualität und der 1.
bis 3. Tochterrichtlinien sowie unter Anpassung an neueste
wissenschaftliche Erkenntnisse im Gesundheitsbereich, bil-
det diese Richtlinie seitdem einen gemeinschaftlichen Rah-
men für die Kontrolle und Beurteilung der Luftqualität in
Europa.
Die Vorgaben der EU-Richtlinie und deren Änderung sind
mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitäts-
standards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) im
Jahr 2010 in deutsches Recht überführt worden [39. BImSchV,
2010]. Mit Inkrafttreten der 39. BImSchV wurden die bisher
zur Überwachung der Luftqualität maßgeblichen Verord-
nungen (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe
in der Luft – 22. BImSchV; Verordnung zur Verminderung
von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen –
33. BImSchV) aufgehoben. Die 39. BImSchV enthält u. a.
für alle relevanten Luftschadstoffe Immissionswerte in Form
von Immissionsgrenzwerten, Zielwerten, Informations- und
Alarmschwellen sowie kritische Werte (siehe Tabelle 1.2-1).
Weitere Immissionswerte und Anforderungen legt die Erste
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissions-
schutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der
Luft – TA Luft) [TA Luft] zum Schutz vor schädlichen Um-
welteinwirkungen durch Schadstoffdepositionen fest (siehe
Tabelle 1.2-2), die Grundlage für die Genehmigung von
Anlagen im Rahmen von immissionsrechtlichen Genehmi-
gungsverfahren sind.
14 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Tabelle 1.2-1: Immissionswerte für Luftschadstoffe gemäß der 39. BImSchV
Luftschadstoff Schutzgut Mittelungs- zeitraum Wert Zulässige Anzahl von Überschreitungen
Definition des Immissionswertes
Stickstoffdioxid (NO2) Menschliche Gesundheit 1 Stunde 200 μg/m3 18 im Kalenderjahr Grenzwert
Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 40 μg/m3 - Grenzwert
Menschliche Gesundheit 1 Stundea) 400 μg/m3 - Alarmschwelle
Stickstoffoxide (NOx) Vegetation Kalenderjahr 30 μg/m3 - Kritischer Wert
Partikel PM10 Menschliche Gesundheit 1 Tag 50 μg/m3 35 im Kalenderjahr Grenzwert
Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 40 μg/m3 - Grenzwert
Partikel PM2,5 Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 25 μg/m3 - Grenzwert
Ozon (O3) Menschliche Gesundheit 8 Stundenb) 120 μg/m3 25 im Kalenderjahrc) Zielwert
Menschliche Gesundheit 1 Stunde 180 μg/m3 - Informationschwelle
Menschliche Gesundheit 1 Stunde 240 μg/m3 - Alarmschwelle
Vegetation AOT40d) 18.000 (μg/m3)h - Zielwert
Vegetation AOT40d) 6.000 (μg/m3)h - langfristiges Ziel
Schwefeldioxid (SO2) Menschliche Gesundheit 1 Stunde 350 μg/m3 24 im Kalenderjahr Grenzwert
Menschliche Gesundheit 1 Tag 125 μg/m3 3 im Kalenderjahr Grenzwert
Menschliche Gesundheit 1 Stundea) 500 μg/m3 - Alarmschwelle
Ökosysteme Kalenderjahr 20 μg/m3 - Kritischer Wert
Ökosysteme Winterhalbjahre) 20 μg/m3 - Kritischer Wert
Kohlenmonoxid (CO) Menschliche Gesundheit 8 Stundenb) 10 mg/m3 - Grenzwert
Benzol (C6H6) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 5 μg/m3 - Grenzwert
Benzo[a]pyren (C20H12, B[a]P)
Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 1 ng/m3 - Zielwert
Arsen (As) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 6 ng/m3 - Zielwert
Blei (Pb) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 0,5 μg/m3 - Grenzwert
Kadmium (Cd) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 5 ng/m3 - Zielwert
Nickel (Ni) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 20 ng/m3 - Zielwert
a) gemessen an 3 aufeinanderfolgenden Stunden b) höchster gleitender 8-Stundenmittelwert eines Tages c) gemittelt über 3 Jahre, gültige Daten für 1 Jahr d) AOT40 (accumulated exposure over a threshold of 40 ppb), die summierte Differenz zwischen 1-Stundenmittelwerten über 80 μg/m³ (= 40 ppb)
und 80 μg/m³ (= 40 ppb) im Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit; gemittelt über 5 Jahre, gültige Daten für 3 Jahre
e) 1.10. bis 31.3.
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 15
1.3 Ermittlung und Bewertung der Jahreskenngrößen
Aus den Messdaten werden zum Vergleich mit den gültigen
Immissionswerten (Tabelle 1.2-1 und 1.2-2) sogenannte
Jahres kenngrößen berechnet. Die Berechnung der Kenn-
größen erfolgt auf Grundlage der in der 39. BImSchV fest-
gelegten Kriterien (z. B. erforderlicher Anteil gültiger Daten,
Datenqualität, zeitliche und räumliche Repräsentativität,
Berechnungsvorschrift usw.) sowie mit Hilfe des Handbuchs
„Luftqualitätsdaten- und Informationsaustausch in Deutsch-
land“ [UBA, 2019].
1.4 Veröffentlichung der Immissionsdaten
Die ermittelten und stündlich aktualisierten Messdaten so-
wie Informationen zu Überschreitungen von sogenannten
Informations- und Alarmschwellen werden wie folgt von
der LUBW bereitgestellt:
Internet: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft
(Rubrik: > Aktuelle Messwerte)
Telefonischer Ansagedienst: 07 21 / 56 00-35 20
Fernsehtext des SWR ab Tafel 174
2 Jahreskenngrößen und Beurteilung der Luftqualität 2018
Aus den in Baden-Württemberg erhobenen Messergebnissen
im Jahr 2018 wurden Jahreskenngrößen ermittelt, die mit
den in der 39. BImSchV festgelegten Immissionswerten
(Grenzwerte, Zielwerte, kritische Werte usw.) verglichen
werden und so Grundlage für die Beurteilung der Luftqua-
lität in Baden-Württemberg sind. Die Tabellen 2-1 bis 2-4
geben einen Überblick über die Messergebnisse im Jahr
2018.
Die Ergebnisse der verkehrsnahen Spotmessungen sowie
der Verkehrsmessstationen sind noch einmal gesondert in
der Tabelle 2-5 aufgeführt. Überschreitungen von Immissi-
onsgrenz- bzw. Zielwerten sind dabei farblich gekennzeich-
net. Darüber hinaus werden die Ergebnisse dieser Messun-
gen in Kartenausschnitten im Anhang 4.4 (soweit vorhanden
auch Ergebnisse der Profil- und Hintergrundmesspunkte,
Partikel PM2,5 und Schwermetalle) dargestellt.
Tabelle 1.2-2: Immissionswerte für Schadstoffdepositionen gemäß der TA Luft
Stoffgruppe Mittelungszeitraum Immissionswert
Staubniederschlag Kalenderjahr 0,35 g/(m²d)
Arsen und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Arsen Kalenderjahr 4 μg/(m²d)
Blei und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Blei Kalenderjahr 100 μg/(m²d)
Kadmium und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Kadmium Kalenderjahr 2 μg/(m²d)
Nickel und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Nickel Kalenderjahr 15 μg/(m²d)
Quecksilber und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Quecksilber Kalenderjahr 1 μg/(m²d)
Thallium und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Thallium Kalenderjahr 2 μg/(m²d)
16 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Tabelle 2-1: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Stickstoffdioxid, Partikel PM10 und PM2,5 sowie Ozon an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2018
Stickstoffdioxid Partikel PM10 Partikel PM2,5
Ozon
Messstelle JMW
[µg/m³] Az1h >200
JMW [µg/m³]
AzT >50
JMW [µg/m³]
Max1h [µg/m³]
AzT8h >120
Az1h >180
AOT40 [(µg/m³)h]
Stations- typ
Aalen 22 0 16 6 - 164 29 0 21416 S Backnang Eugen-Adolff-Straße*
49 - - - - - - - - SPOT
Baden-Baden 16 0 13 3 - 180 35 0 20165 S Balingen Schömberger Straße* 31 - - - - - - - - SPOT
Bernhausen 27 0 17 7 - 203 30 4 20177 S Biberach 17 0 16 4 - 169 23 0 17956 S Eggenstein 23 0 16 2 - 195 33 7 19914 S Esslingen Grabbrunnenstraße*
45 - 25 14 - - - - - SPOT
Freiburg 19 0 14 3 10 194 35 8 20794 S Freiburg Schwarzwaldstraße
50 0 18 5 12 - - - - V
Friedrichshafen 21 0 16 4 - 186 30 2 19588 S Friedrichshafen Maybachstraße* 39 - - - - - - - - SPOT
Gärtringen 14 0 14 2 - 190 43 4 23183 S Heidelberg 23 0 16 3 - 180 29 0 17622 S Heidelberg Mittermaierstraße* 38 - - - - - - - - SPOT
Heidenheim Wilhelmstraße* 39 - - - - - - - - SPOT
Heilbronn 28 0 20 5 12 170 25 0 17368 S Heilbronn Weinsberger Straße-Ost
52 0 25 7 14 - - - - V
Herrenberg Hindenburgstraße*
41 - - - - - - - - SPOT
Ilsfeld König-Wilhelm-Straße* 33 - - - - - - - - SPOT
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße 38 0 18 3 12 - - - - V
Karlsruhe-Nordwest 22 0 16 2 11 202 35 7 20929 S Kehl 25 0 17 4 12 186 27 1 19208 S Konstanz** 20 0 16 3 11 180 27 0 19327 S Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße* 38 - - - - - - - - SPOT
Leonberg Grabenstraße 45 0 - - - - - - - SPOT Lichtenstein Wilhelmstraße* 34 - - - - - - - - SPOT
Ludwigsburg 25 0 17 5 - 187 34 3 20370 S Ludwigsburg Friedrichstraße
51 0 25 12 - - - - - SPOT
Mannheim Friedrichsring 47 0 22 5 13 - - - - V Mannheim-Nord 24 0 17 5 12 194 33 12 19444 S Marbach Schillerstraße* 39 - - - - - - - - SPOT Markgröningen Grabenstraße* 35 - 25 15 - - - - - SPOT
Mühlacker Stuttgarter Straße* 33
(1) - - - - - - - - SPOT
Neuenburg 20 0 16 3 - 185 32 2 17520 S Öhringen Schillerstraße* - (2) - - - - - - - - SPOT Östringen Hauptstraße* 31 - - - - - - - - SPOT Pfinztal Karlsruher Straße 35 0 18 4 13 - - - - V Pforzheim 25 0 16 4 11 187 20 2 15080 S Pforzheim Jahnstraße* 37 - - - - - - - - SPOT
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 17
Tabelle 2-1 [Fortsetzung]
Stickstoffdioxid Partikel PM10 Partikel PM2,5
Ozon
Messstelle JMW
[µg/m³] Az1h >200
JMW [µg/m³]
AzT >50
JMW [µg/m³]
Max1h [µg/m³]
AzT8h >120
Az1h >180
AOT40 [(µg/m³)h]
Stations- typ
Pleidelsheim Beihinger Straße* 39 - - - - - - - - SPOT
Rastatt Kapellenstraße* 37 - - - - - - - - SPOT Ravensburg Schussenstraße* -
(3) - - - - - - - - SPOT
Remseck Remstalstraße* 29 - - - - - - - - SPOT Reutlingen** 25 0 16 7 - 189 18 2 15073 S Reutlingen Lederstraße-Ost
53 0 23 11 13 - - - - V
Schramberg Oberndorfer Straße 34 0 16 4 11 - - - - V
Schwäbisch Gmünd Remsstraße* 38 - - - - - - - - SPOT
Schwäbisch Hall (4) - - - - - - 24 - 18682 S Schwäbische Alb 7 0 11 2 8 172 27 0 19362 L Schwarzwald-Süd 5 0 9 0 6 199 54 16 22503 L Sindelfingen Hanns- Martin-Schleyer-Straße*
45 - - - - - - - - SPOT
Steinheim Ludwigsburger Straße* 37 - - - - - - - - SPOT
Stuttgart Am Neckartor 71 11 29 20 (21) 14 - - - - SPOT Stuttgart Arnulf-Klett-Platz 46 0 23 7 13 - - - - V Stuttgart Hohenheimer Straße
65 0 23 11 - - - - - SPOT
Stuttgart Waiblinger Straße* 39 0 - - - - - - - SPOT
Stuttgart-Bad Cannstatt 27 0 17 3 11 184 27 1 18006 S Tauberbischofsheim 12 0 15 4 - 170 29 0 19320 S Tübingen 21 0 16 4 11 175 28 0 19351 S Tübingen Jesinger Hauptstraße* 35 - 20 7 - - - - - SPOT
Tübingen Mühlstraße 46 0 23 13 - - - - - SPOT Ulm 27 0 17 6 12 162 18 0 16141 S Ulm Karlstraße* 35 - - - - - - - - SPOT Ulm Zinglerstraße* 43 - - - - - - - - SPOT Villingen-Schwenningen 14 0 14 1 - 177 33 0 21296 S Weil am Rhein 18 0 14 2 11 201 39 16 21868 S Wiesloch 16 0 16 4 - 203 38 6 20555 S
Immissionsgrenzwert/ Zielwert
40 µg/m³
18 zulässige Überschrei- tungen im
Kalenderjahr
40 µg/m³
35 zulässige Überschrei- tungen im
Kalenderjahr
25 µg/m³ -
25 zulässige Überschrei- tungen im
Kalenderjahr
- 18000 [(µg/m³)h]
S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle - keine Messung * passive NO2-Messung ** durch Dritte finanzierte Messstelle 1 Straßensanierung in 2018, geringeres Verkehrsaufkommen am Standort 2 keine Überschreitung gemäß 39. BImSchV aufgrund fehlender räumlicher Repräsentativität 3 eingeschränkte Datenverfügbarkeit 4 Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte/Zielwerte sind rot markiertt AOT40 AOT40 (Mittelwert 2014 bis 2018) [(μg/m³)h]; gemittelt über 5 Jahre, gültige Daten für 3 Jahre Az1h>180 Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 180 μg/m³ Az1h>200 Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 200 μg/m³ AzT>50 Anzahl Tagesmittelwerte > 50 μg/m³; Tage mit Überschreitungen aufgrund von Streusalzeinträgen werden von der Gesamtmenge abgezogen; () ohne Streusalzabzug AzT8h>120 Anzahl Tage > 120 μg/m³ (Mittelwert 2016 bis 2018); höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages, gemittelt über 3 Jahre, gültige Daten für 1 Jahr JMW Jahresmittelwert Max1h höchster 1-Stundenmittelwert
18 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Tabelle 2-2: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Ammoniak, Benzol, Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2018
Ammoniak Benzol Kohlenmonoxid Schwefeldioxid
Messstelle JMW
[µg/m³] JMW
[µg/m³] Max8h
[mg/m³] Max1h [µg/m³]
MaxTMW [µg/m³]
JMW [µg/m³]
Stations- typ
Aalen 2,8 - - 15 4 1 S Biberach 2,8 - - - - - S Eggenstein - - - 216 27 2 S Freiburg Schwarzwaldstraße 4,2 - 1,0 - - - V Heilbronn 2,6 - - - - - S Heilbronn Weinsberger Straße-Ost - - 1,8 - - - V Isny 5,7 - - - - - S Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße - - 1,4 - - - V Kehl 2,3 - - - - - S Ludwigsburg Friedrichstraße 6,6 - - - - - SPOT Mannheim Friedrichsring - 1,4 0,9 - - - V Mannheim-Nord 3,1 - - 65 19 3 S Pfinztal Karlsruher Straße - - 1,1 - - - V Reutlingen Lederstraße-Ost - - 1,5 - - - V Schramberg Oberndorfer Straße - - 1,1 - - - V Schwäbsich Hall (1) - - - - - - S Schwäbische Alb 1,5 - - - - - L Schwarzwald-Süd 1,3 - - 5 3 1 L Stötten 3,1 - - - - - L Stuttgart Am Neckartor 7,9 1,6 - - - - SPOT Stuttgart Arnulf-Klett-Platz - - 0,9 - - - V Stuttgart-Bad Cannstatt 2,7 - - - - - S Weil Am Rhein 2,1 - - - - - S Welzheim Sternwarte 2,2 - - - - - L
Immissionsgrenzwert/Zielwert - 5 μg/m³ 10 mg/m³
350 μg/m³ bei 24 zulässi-
gen Überschrei- tungen im
Kalenderjahr
125 μg/m³ bei 3 zulässigen
Überschrei- tungen im
Kalenderjahr
20 μg/m³
S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle - keine Messung 1 Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle, betrifft Ammoniak-Messungen JMW Jahresmittelwert Max1h höchster 1-Stundenmittelwert Max8h höchster 8-Stundenmittelwert MaxTMW höchster Tagesmittelwert
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 19
Tabelle 2-3: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Benzo[a]pyren, Schwermetalle und Ruß in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2018
Tabelle 2-4: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Staubniederschlag und Schwermetalle an den Depositionsstandorten und Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg 2018
Ruß Benzo[a]pyren Arsen Blei Kadmium Nickel
Messstelle JMW
[µg/m³] JMW
[ng/m³] JMW
[ng/m³] JMW
[ng/m³] JMW
[ng/m³] JMW
[ng/m³] Stations-
typ
Esslingen Grabbrunnenstraße - 0,4 - - - - SPOT Freiburg Schwarzwaldstraße 2,5 0,2 0,5 2,9 0,1 1,7 V Gärtringen 1,4 0,2 0,3 2,4 0,1 0,5 S Heilbronn - 0,2 - - - - S Heilbronn Weinsberger Straße-Ost 3,2 0,3 - - - - V Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße - 0,2 - - - - V Kehl 1,8 0,2 0,6 5,5 0,1 0,9 S Ludwigsburg Friedrichstraße 2,9 - - - - - SPOT Mannheim Friedrichsring 2,4 0,2 - - - - V Pfinztal Karlsruher Straße - 0,4 - - - - V Pforzheim - 0,2 0,5 8,9 0,1 1,0 S Reutlingen Lederstraße-Ost 2,6 0,2 - - - - V Schramberg Oberndorfer Straße - 0,5 - - - - V Stuttgart Am Neckartor 3,2 0,2 0,8 3,6 0,1 2,9 SPOT Stuttgart Arnulf-Klett-Platz 2,4 0,2 0,6 3,3 0,1 1,9 V Stuttgart-Bad Cannstatt 1,7 0,2 0,5 4,1 0,1 1,2 S Tübingen - 0,2 - - - - S Tübingen Jesinger Hauptstraße - 0,7 - - - - SPOT Tübingen Mühlstraße - 0,3 - - - - SPOT
Immissionsgrenzwert/Zielwert - 1 ng/m³ 6 ng/m³ 500 ng/m³ (=0,5 μg/m³)
5 ng/m³ 20 ng/m³
S = Städtischer Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle - keine Messung JMW Jahresmittelwert
Bergerhoff-Verfahren
Staubniederschlag Antimon Arsen Blei Chrom Kadmium Nickel
Standort JMW
[g/(m²d)] JMW
[µg/(m²d)] JMW
[µg/(m²d)] JMW
[µg/(m²d)] JMW
[µg/(m²d)] JMW
[µg/(m²d)] JMW
[µg/(m²d)] Stations-
typ
Heilbronn 0,06 1,40 0,70 5,00 10,50 0,09 4,50 S Isny 0,01 0,30 0,20 1,20 1,50 0,04 0,70 DEPO Kehl 0,03 0,80 0,50 6,00 22,40 0,12 3,10 S Mannheim-Nord 0,05 0,70 0,60 4,10 6,40 0,08 1,90 S Schwäbische Alb 0,04 0,20 0,20 1,10 1,60 0,03 0,70 L Stuttgart-Bad Cannstatt 0,05 0,70 0,30 2,00 4,30 0,04 1,70 S
Immissionsgrenzwert 0,35 g/(m²d) - 4 µg/(m²d) 100 µg/(m²d) - 2 µg/(m²d)
15 µg/ (m²d)
S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund DEPO = Depositionsmessstelle JMW Jahresmittelwert
20 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
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22 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
2.1 Räumliche Struktur der Luftverun- reinigungen an verkehrsnahen Messstellen
Bei der Beurteilung der Luftqualität eines Straßenabschnitts
ist gemäß Anlage 3 der 39. BImSchV der Ort einer Probe-
nahmestelle so zu wählen, dass die Luftproben für mindes-
tens eine Länge von 100 Metern repräsentativ sind. Bei neu
eingerichteten Spotmessstellen wird diese Repräsentativität
geprüft, indem zusätzlich zum Referenzmesspunkt (RMP)
sogenannte Profilmesspunkte (PMP) entlang der Straße
eingerichtet werden. An jedem Profilmesspunkt wird als
Indikator für die Schadstoffbelastung die Konzentration
von Stickstoffdioxid durch Passivsammler bestimmt. Die
Profilmesspunkte werden 1 bis 3 Jahre mit beprobt. Mit
sinkendem Konzentrationsniveau von Stickstoffdioxid stellt
sich die Frage der räumlichen Repräsentativität auch für
bestehende Spotmessstellen. Deshalb wurde auch an Spot-
messstellen, die bereits länger bestehen, Profilmessungen
durchgeführt. Insgesamt wurden im Jahr 2018 an 12 Spot-
messstellen Profilmessungen durchgeführt.
Ergänzend zu den Profilmessungen wurden an 7 Spotmess-
stellen Messungen der städtischen Hintergrundbelastung in
den betreffenden Stadtteilen durchgeführt. Sie dienen u. a.
der Maßnahmenplanung bei Überschreitung der Immissions-
grenzwerte an den Referenzmesspunkten.
Die Ergebnisse der Profil- und Hintergrundmesspunkte sind
in der Abbildung 2.1-1 sowie im Anhang 4.4 dargestellt.
Bei den Profilmessungen an den Spotmessstellen Herrenberg
Hindenburgstraße und Ludwigsburg Friedrichstraße hat sich
gezeigt, dass die durchgeführten Profilmessungen für die
Beurteilung der Repräsentativität nicht ausreichend waren.
Sie werden deshalb, ergänzt um weitere Profilmesspunkte,
im Folgejahr fortgeführt. An den Messpunkten Marbach
Schillerstraße und Markgröningen Grabenstraße wurde der
Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid am jeweiligen
Referenz messpunkt eingehalten, an einem bzw. mehreren
Profilmesspunkten hingegen überschritten. Da der Über-
schreitungsbereich an beiden Standorten jeweils aber weniger
Abbildung 2.1-1: Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentrationen an ausgewählten Referenz-, Profil- und Hintergrund- messpunkten im Jahr 2018
NO2-Konzentration in µg/m³
1 Heidelberg, Karlsruher Straße 2 Heidelberg, Mittermaierstraße 3 Ingersheim, Tiefengasse 4 Murg, Hauptstraße 5 Schramberg, Oberndorfer Straße 6 Schwäbisch Gmünd, Remsstraße 7 Ulm, Karlstraße 8 Urbach Hauptstraße
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PMP1 PMP4PMP2 PMP3Referenzmesspunkt PMP6Hintergrundmesspunkt
Profilmesspunkte (PMP):
PMP5
PMP7 PMP8 PMP9
*Räumliche Repräsentativität gemäß 39. BImSchV fehlt
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 23
als 100 Meter lang ist, liegen in beiden Fällen dennoch kei-
ne Grenzwertüberschreitungen vor. An der Spotmessstelle
Öhringen Schillerstraße haben die Profilmessungen gezeigt,
dass eine Überschreitung des Jahresmittelwertes von 40 µg/m3
für Stickstoffdioxid nur in unmittelbarer Umgebung des
Referenzmesspunktes vorlag. An den Profilmess punkten
wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Es
handelt sich somit nur um eine kleinräumige Überschreitung,
die nicht repräsentativ für einen längeren Straßen abschnitt
ist. Die Messergebnisse dieser Messstelle genügen den An-
forderungen der 39. BImSchV somit nicht und werden des-
halb nur im Anhang 4.4 des vorliegenden Berichtes veröf-
fentlicht. An den anderen 7 Messstellen haben die Profil-
messungen die Messergebnisse an den Referenzmess punkten
bestätigt.
2.2 Meteorologie Die Luftqualität ist nicht nur abhängig vom Ausmaß der
anthropogenen Emissionen, sondern auch von den meteo-
rologischen Verhältnissen und somit auch von der Jahreszeit.
Die saisonalen Schwankungen der Luftschadstoffe lassen
sich vor allem bei der Feinstaubbelastung (Partikel PM10)
und beim Ozon beobachten. So treten hohe Feinstaub-
belastungen überwiegend in den Wintermonaten bei aus-
tauscharmen Verhältnissen in der Atmosphäre auf. Hohe
Ozonkonzentrationen treten dagegen bei stabilen Hoch-
druckwetterlagen mit starker Sonneneinstrahlung, hohen
Lufttemperaturen und Trockenheit typischerweise in den
Sommermonaten auf.
2018 war ein besonders warmes Jahr. Die Jahresmitteltem-
peratur hat 2018 mit 10,4°C in Baden-Württemberg einen
neuen Höchstwert seit Beginn der Aufzeichnungen 1881
erreicht. Das Jahr 2018 war durchschnittlich wärmer als das
Jahr 2003 mit dem Jahrhundertsommer, aber in der Spitze
nicht ganz so heiß. In 2018 gab es gemittelt über das ganze
Land 21 Heiße Tage und damit mehr als viermal so viele
wie im Mittel pro Jahr im Zeitraum 1961–1990 (5 Tage); in
2003 gab es jedoch über fünfmal so viele (27 Tage). Tempe-
raturspitzenwerte wie in 2003 von über 40°C wurden in
2018 nicht erreicht.
Darüber hinaus war 2018 auch ein sehr trockenes Jahr, was
sich vor allem in der Vegetationszeit bemerkbar machte.
Vergleicht man die Niederschlagssummen in der Vegetati-
onszeit, so gab es in 2018 mit nur 370 mm nach 1947 mit
354 mm die zweittrockenste Vegetationsperiode. Bis auf die
Monate Januar und Dezember, die deutlich zu nass waren,
war es das ganze Jahr überdurchschnittlich trocken. Der
Herbst 2018, in dem nur 102 mm Niederschlag gefallen sind
und der damit rund 55 % trockener war als im Zeitraum
1961–1990, ist sogar der trockenste seit Beginn der Wetter-
aufzeichnungen 1881 in Baden-Württemberg [DWD, 2018].
Bezogen auf die einzelnen Monate im Jahr 2018 lagen im
Januar recht durchmischte Verhältnisse vor mit ungewöhn-
lich milden Temperaturen, mit viel Niederschlag und mit
höheren Windgeschwindigkeiten. Dagegen waren insbeson-
dere der Februar und auch zum Teil der März durch aus-
tauscharme Wetterlagen geprägt, beide Monate waren ver-
gleichsweise kalt und niederschlagsarm. Anfang April wur-
de es fast schlagartig und im Vergleich zu den Vorjahren
auffällig warm, mit überdurchschnittlicher Sonneneinstrah-
lung. Die Sommermonate waren bedingt durch die hohe
Einstrahlung vergleichsweise sehr warm, aber nicht unbedingt
heiß, Niederschlag gab es selten, aber lokal unwetterartig.
Auch der September war vergleichsweise warm. Zum Vor-
jahr vergleichbare Temperaturen lagen im Oktober und
November vor. Die Niederschlagsarmut hielt bis November
an, so dass bei gleichzeitigen niedrigen Windgeschwindig-
keiten und aufgrund der abnehmenden Strahlung die Aus-
tauschverhältnisse in der Atmosphäre abnahmen, Schad-
stoffe wie Stickstoffdioxid oder Partikel PM10 zeigten somit
im späteren Verlauf des Jahres eher einen Anstieg. Der
Dezember war geprägt von einer wechselhaften Witterung,
mild und niederschlagsreich, hohe Konzentrationen konn-
ten weder für Stickstoffdioxid noch für Feinstaub festgestellt.
Die Tabelle 2.2-1 gibt einen Überblick über die meteoro-
logischen Kenngrößen Lufttemperatur, Niederschlag und
Sonnenscheindauer für Rheinstetten und Stuttgart-Schnar-
renberg im Jahr 2018 und im Vergleich zum langjährigen
Mittel. Die Durchschnittswerte der meteorologischen Grö-
ßen sind seit 2013 auf den Zeitraum von 1981 bis 2010 be-
zogen. In der Abbildung 2.2-1 sind die meteorologischen
Kenngrößen dargestellt.
24 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Tabelle 2.2-1: Meteorologische Kenngrößen für Lufttemperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer im Jahr 2018 sowie die Abweichungen bzw. Anteile vom langjährigen Mittel (1981 bis 2010) für Rheinstetten und Stuttgart-Schnarrenberg (Quelle: Deutscher Wetterdienst).
Einheit Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez
Lufttemperatur Rheinstetten 2018
Monatsmittelwert °C 6,7 0,5 5,3 14 16,9 20 22,5 22 16,9 12 6,3 5,1
Abweichung vom langjährigen Mittel °C 4,8 -2,3 -1,4 3,5 1,9 1,9 2,2 2,2 1,4 1,2 0,6 2,3
Stuttgart 2018
Monatsmittelwert °C 5,7 -0,6 5 14,6 16,9 19,4 22 21,8 17 12,4 6,4 4,5
Abweichung vom langjährigen Mittel °C 4,3 -2,9 -1,1 4,8 2,6 2,1 2,3 2,7 2 1,9 1,1 2,2
Niederschlag Rheinstetten 2018
Monatssumme mm 128 29 32 30 72 48 54 6 25 12 33 106
Anteil am langjährigen Mittel % 206% 46% 49% 51% 81% 58% 65% 9% 37% 14% 46% 134%
Stuttgart 2018
Monatssumme mm 93 17 22 26 41 99 51 31 38 18 15 71
Anteil am langjährigen Mittel % 258% 50% 54% 54% 48% 121% 69% 47% 75% 32% 33% 131%
Sonnenscheindauer Rheinstetten 2018
Monatssumme h 37 105 105 241 256 258 322 273 253 163 91 25
Anteil am langjährigen Mittel % 74% 130% 85% 137% 122% 116% 131% 119% 153% 157% 160% 66%
Stuttgart 2018
Monatssumme h 42 88 121 261 236 247 303 259 248 171 90 35
Anteil am langjährigen Mittel % 60% 95% 96% 154% 117% 118% 125% 116% 154% 150% 120% 61%
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Lufttemperatur Rheinstetten 2018
Monatsmittelwert
Abweichung vom langjährigen Mittel
3,5 1,9 1,9 2,2 2,2 1,4 1,2 0,6
-2,3 -1,4
4,8 2,3
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Niederschlag Rheinstetten 2018
Monatssumme
Anteil am langjährigen Mittel
81 58 65
9 14
134
100 %
206
46 49 51 37 46
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Niederschlag Stuttgart 2018
Monatssumme
Anteil am langjährigen Mittel
258
54 48
121
69 75
3250 54
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47 33
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Sonnenscheindauer Rheinstetten 2018
Monatssumme
Anteil am langjährigen Mittel
74
137 122 116
131 119
153 157 160
66
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Lufttemperatur Stuttgart 2018
Monatsmittelwert
Abweichung vom langjährigen Mittel
4,8 2,6 2,1 2,3 2,7 2,0 1,9 1,1
-2,9 -1,1
4,3
2,2
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Sonnenscheindauer Stuttgart 2018
Monatssumme
Anteil am langjährigen Mittel
60
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117 118 125 116
154 150
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61
95 100 %96
Abbildung 2.2-1: Meteorologische Kenngrößen für Lufttemperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer im Jahr 2018 sowie die Abweichungen bzw. Anteile vom langjährigen Mittel (1981 bis 2010) für Rheinstetten und Stuttgart-Schnarrenberg (Quelle: Deutscher Wetterdienst)
26 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
2.3 Stickstoffdioxid Der Immissionsgrenzwert von 40 µg/m3 für Stickstoffdioxid
(Jahresmittelwert) konnte bei mehr als der Hälfte der ver-
kehrsnahen Messstationen im Jahr 2018 eingehalten werden.
An 15 verkehrsnahen Messpunkten wird der Immissions-
grenzwert aber überschritten (Abbildung 2.3-1). Belastungs-
schwerpunkt ist der Großraum Stuttgart mit mittleren
Stickstoffdioxidkonzentrationen von 71 µg/m3 an der Spot-
messstelle Stuttgart Am Neckartor und 65 µg/m3 an der
Spotmessstelle Stuttgart Hohenheimer Straße.
An den Messstationen im städtischen und ländlichen Hinter-
grund wurden keine Überschreitungen festgestellt (Abbil-
dung 2.3-2). Im städtischen Hintergrund lagen die mittleren
Stickstoffdioxidkonzentrationen zwischen 28 µg/m3 (Heil-
bronn) und 12 µg/m3 (Tauberbischofsheim).
Mit den kontinuierlich anzeigenden Messgeräten für Stick-
stoffdioxid ist eine Überprüfung auf Einhaltung des Kurz-
zeitgrenzwertes von 200 µg/m3 (1-Stundenmittelwert) mög-
lich. An vielen Spotmessstellen wird Stickstoffdioxid aller-
0 10 20 30 40 50 60 70 80
weitere Messstandorte ** Remseck Remstalstraße Östringen Hauptstraße
Balingen Schömberger Straße Mühlacker Stuttgarter Straße *
Ilsfeld König-Wilhelm-Straße Schramberg Oberndorfer Straße
Lichtenstein Wilhelmstraße Ulm Karlstraße
Tübingen Jesinger Hauptstraße Pfinztal Karlsruher Straße
Markgröningen Grabenstraße Steinheim Ludwigsburger Straße
Rastatt Kapellenstraße Pforzheim Jahnstraße
Schwäbisch Gmünd Remsstraße Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Heidelberg Mittermaierstraße
Stuttgart Waiblinger Straße Pleidelsheim Beihinger Straße
Marbach Schillerstraße Heidenheim Wilhelmstraße
Friedrichshafen Maybachstraße Herrenberg Hindenburgstraße
Ulm Zinglerstraße Sindelfingen Hanns-Martin-Schleyer-Straße
Leonberg Grabenstraße Esslingen Grabbrunnenstraße
Tübingen Mühlstraße Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Mannheim Friedrichsring
Backnang Eugen-Adolff-Straße Freiburg Schwarzwaldstraße Ludwigsburg Friedrichstraße
Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Reutlingen Lederstraße-Ost
Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart Am Neckartor
−
71 65
53 52
51 50
49 47
46 46
45 45 45
43 41
39 39 39 39 39
38 38 38 38
37 37 37
35 35 35 35
34 34
33 33
31 31
29
Jahresmittelwert in µg/m³
Verkehr
Immissionsgrenzwert
Spotmessstelle passivSpotmessstelle aktiv
* Straßensanierung in 2018, geringeres Verkehrsaufkommen ** Messstandort entspricht in seiner räumlichen Repräsentativität nicht den Vorgaben der 39. BImSchV: Öhringen Schillerstraße eingeschränkte Datenverfügbarkeit: Ravensburg Schussenstraße
NO2
Abbildung 2.3-1: Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentrationen an den verkehrsnahen Messstationen in Baden-Württemberg 2018
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 27
dings mit Passivsammlern gemessen, so dass für diese nur
Jahresmittelwerte ermittelt werden können. Die Ergebnisse
der kontinuierlichen Stickstoffdioxidmessungen im ländli-
chen und städtischen Hintergrund, an den Verkehrsmess-
stationen sowie an 5 Spotmessstellen zeigen, dass der Kurz-
zeitgrenzwert lediglich an der Spotmessstelle Stuttgart Am
Neckartor 11 mal überschritten wurde. Die zulässige Anzahl
von 18 Überschreitungen im Kalenderjahr für den Immis-
sionsgrenzwert von 200 µg/m3 (1-Stundenmittelwert) wurde
an allen Messstationen im Land Baden-Württemberg im
Jahr 2018 eingehalten.
Der höchste maximale 1-Stundenmittelwert im Jahr 2018
wurde mit 221 µg/m3 an der Spotmessstelle Stuttgart Am
Neckartor festgestellt. Eine Überschreitung der Alarmschwel-
le von 400 µg/m3 (1-Stundenmittelwert) lag im Jahr 2018 an
keiner Messstelle in Baden-Württemberg vor.
Für das Schutzgut Vegetation wurde der kritische Wert für
Stickstoffoxide (NOx) von 30 µg/m3 (Jahresmittelwert) im
Jahr 2018 an den ländlichen Hintergrundmessstationen
Schwarzwald-Süd (5 µg/m3) und Schwäbische Alb (7 µg/m3)
wieder sicher eingehalten.
0 10 20 30 40 50 60 70 80
weitere Messstandorte **
Schwarzwald-Süd
Schwäbische Alb
Tauberbischofsheim
Villingen-Schwenningen
Gärtringen
Wiesloch
Baden-Baden
Biberach
Weil am Rhein
Freiburg
Neuenburg
Konstanz *
Tübingen
Friedrichshafen
Karlsruhe-Nordwest
Aalen
Heidelberg
Eggenstein
Mannheim-Nord
Reutlingen *
Pforzheim
Ludwigsburg
Kehl
Ulm
Stuttgart-Bad Cannstatt
Bernhausen
Heilbronn
−
28
27
27
27
25
25
25
25
24
23
23
22
22
21
21
20
20
19
18
17
16
16
14
14
12
7
5
Jahresmittelwert in µg/m³
städtischer Hintergrund
Immissionsgrenzwert
ländlicher Hintergrund
* Durch Dritte finanzierte Messstelle ** Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle: Schwäbisch Hall
NO2
Abbildung 2.3-2: Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentrationen an den städtischen und ländlichen Hintergrundmess- stationen 2018
28 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
2.4 Partikel PM10 In Baden-Württemberg wurde im Jahr 2018 an allen ver-
kehrsnahen Messstationen (Abbildung 2.4-1) sowie an allen
Messstationen im städtischen und ländlichen Hintergrund
(Abbildung 2.4-2) der für das Kalenderjahr festgelegte Im-
missionsgrenzwert von 40 µg/m3 für Partikel PM10 einge-
halten. Die Partikel PM10-Jahresmittelwerte lagen im Jahr
2018 zwischen 9 µg/m3 und 11 µg/m3 im ländlichen Hinter-
grund, zwischen 13 µg/m3 und 20 µg/m3 im städtischen
Hintergrund und zwischen 16 µg/m3 und 29 µg/m3 an den
verkehrsnahen Messstationen.
Der Immissionsgrenzwert von 50 µg/m3 Partikel PM10 (Tages-
mittelwert) wurde im Jahr 2018 an allen Messstationen im
Land Baden-Württemberg eingehalten (Abbildungen 2.4-3
und 2.4-4). Die mit 21 Tagen meisten Überschreitungen gab
es an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor, dabei ist
eine Überschreitung auf den Einsatz von Streusalz zurück-
zuführen (siehe unten).
Hohe Feinstaubbelastungen treten überwiegend in den
Wintermonaten bei austauscharmen Verhältnissen in der
Atmosphäre auf. In der Abbildung 2.4-5 ist die Anzahl der
Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg mit
Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m3 für
Partikel PM10 dargestellt. Man erkennt deutlich, dass hohe
Partikel PM10-Konzentrationen vor allem in den Monaten
Februar und März 2018 auftraten, vereinzelt auch in den
Monaten April und Oktober 2018. Vor allem die erhöhten
Partikel PM10-Konzentrationen im Februar und März sind
Phasen eingeschränkter Austauschverhältnisse geschuldet.
Weitere Phasen eingeschränkter Austauschverhältnisse tra-
ten nur selten und mit Unterbrechungen im Jahr 2018 auf,
so dass es zu einer sehr moderaten Anzahl an Überschrei-
tungen des Grenzwertes kam.
Eintrag von Saharastaub nach
Baden-Württemberg
Gemäß § 24 der 39. BImSchV [39. BImSchV] können Emis-
sionsbeiträge aus natürlichen Quellen, darunter auch Sahara-
staub, bei der Ermittlung von Überschreitungen von Im-
missionsgrenzwerten außer Ansatz bleiben. Im Jahr 2018
traten keine Episoden mit verstärktem Eintrag von Sahara-
staub in die Atmosphäre und infolge dessen keine Über-
schreitungen des Immissionsgrenzwertes von 50 µg/m3
(Tagesmittelwert) für Partikel PM10 auf.
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
Schramberg Oberndorfer Straße
Pfinztal Karlsruher Straße
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße
Freiburg Schwarzwaldstraße
Tübingen Jesinger Hauptstraße
Mannheim Friedrichsring
Tübingen Mühlstraße
Stuttgart Hohenheimer Straße
Stuttgart Arnulf-Klett-Platz
Reutlingen Lederstraße-Ost
Markgröningen Grabenstraße
Ludwigsburg Friedrichstraße
Heilbronn Weinsberger Straße-Ost
Esslingen Grabbrunnenstraße
Stuttgart Am Neckartor
25
25
25
23
23
23
23
22
20
18
18
18
16
25
29
Jahresmittelwert in µg/m³
Verkehr SpotmessstellePartikel PM10 Immissionsgrenzwert
Abbildung 2.4-1: Jahresmittelwerte der Partikel PM10-Konzentrationen an den verkehrsnahen Messstationen in Baden- Württemberg im Jahr 2018
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 29
Emissionen aufgrund von Streusalz
Gemäß § 25 der 39. BImSchV [39. BImSchV] können Emis-
sionsbeiträge, die auf die Ausbringung von Streusalz auf
Straßen im Winterdienst zurückzuführen sind, bei der Er-
mittlung von Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten
außer Ansatz bleiben. Die LUBW untersucht den Streusalz-
anteil an den gemessenen Partikel PM10-Konzentrationen
an ausgewählten Spotmessstellen in Baden-Württemberg.
Streusalzuntersuchungen werden an diesen Messstellen nur
an Tagen durchgeführt, an denen der Partikel PM10-Grenz-
wert für das Tagesmittel in Höhe von 50 µg/m3 überschrit-
ten wurde und an diesem Tag oder den Vortagen Streusalz
ausgebracht wurde. Im Jahr 2018 wurden die Beiträge von
Streusalz nur an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor
analysiert. Die Analysen ergaben, dass das Ausbringen von
Streusalz zu einer Überschreitung des Immissionsgrenzwer-
tes von 50 µg/m3 für Partikel PM10 (Tagesmittelwert) geführt
hat (Abbildung 2.4-3). Die Untersuchungen zum Streusalz-
beitrag wurden von der LUBW dokumentiert [LUBW,
2019-1]. Die auf den Streusalzbeitrag zurückzuführenden
Grenzwertüberschreitungen werden bei der Luftreinhalte-
planung sowie bei der Berichterstattung an die Europäische
Union nicht berücksichtigt [LUBW, 2019-2].
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
Schwarzwald-Süd
Schwäbische Alb
Baden-Baden
Weil am Rhein
Villingen-Schwenningen
Gärtringen
Freiburg
Tauberbischofsheim
Wiesloch
Tübingen
Reutlingen *
Pforzheim
Neuenburg
Konstanz *
Karlsruhe-Nordwest
Heidelberg
Friedrichshafen
Eggenstein
Biberach
Aalen
Ulm
Stuttgart-Bad Cannstatt
Mannheim-Nord
Ludwigsburg
Kehl
Bernhausen
Heilbronn 20
17
17
17
17
17
17
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
15
14
14
14
14
13
11
9
Jahresmittelwert in µg/m³
städtischer Hintergrund
Immissionsgrenzwert
ländlicher Hintergrund
* Durch Dritte finanzierte Messstelle
Partikel PM10
Abbildung 2.4-2: Jahresmittelwerte der Partikel PM10-Konzentrationen an den städtischen und ländlichen Hintergrund- messstationen in Baden-Württemberg im Jahr 2018
30 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße
Schramberg Oberndorfer Straße
Pfinztal Karlsruher Straße
Mannheim Friedrichsring
Freiburg Schwarzwaldstraße
Tübingen Jesinger Hauptstraße
Stuttgart Arnulf-Klett-Platz
Heilbronn Weinsberger Straße-Ost
Stuttgart Hohenheimer Straße
Reutlingen Lederstraße-Ost
Ludwigsburg Friedrichstraße
Tübingen Mühlstraße
Esslingen Grabbrunnenstraße
Markgröningen Grabenstraße
Stuttgart Am Neckartor
14
13
12
11
11
7
7
7
5
5
4
4
3
15
21 (1)
Anzahl der Tage mit Überschreitung des Tagesmittelwertes > 50 µg/m³
Verkehr Spotmessstelle Partikel PM10 maximal 35 Überschreitungen
davon durch Saharastaub davon durch Streusalz
Abbildung 2.4-3: Anzahl der Tage mit Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m³ (Tagesmittelwert) für Partikel PM10 an den verkehrsnahen Messstationen in Baden-Württemberg im Jahr 2018 (35 Überschreitungen sind im Kalenderjahr zulässig)
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
Schwarzwald-Süd
Villingen-Schwenningen
Weil am Rhein
Schwäbische Alb
Karlsruhe-Nordwest
Gärtringen
Eggenstein
Stuttgart-Bad Cannstatt
Neuenburg
Konstanz *
Heidelberg
Freiburg
Baden-Baden
Wiesloch
Tübingen
Tauberbischofsheim
Pforzheim
Kehl
Friedrichshafen
Biberach
Mannheim-Nord
Ludwigsburg
Heilbronn
Ulm
Aalen
Reutlingen *
Bernhausen 7
7
6
6
5
5
5
4
4
4
4
4
4
4
3
3
3
3
3
3
2
2
2
2
2
1
0
Anzahl der Tage mit Überschreitung des Tagesmittelwertes > 50 µg/m³
Partikel PM10 maximal 35 Überschreitungen städtischer Hintergrund ländlicher Hintergrund
* Durch Dritte finanzierte Messstelle
Abbildung 2.4-4: Anzahl der Tage mit Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m³ (Tagesmittelwert) für Partikel PM10 an den städtischen und ländlichen Hintergrundmessstationen in Baden-Württemberg im Jahr 2018 (35 Überschreitungen sind im Kalenderjahr zulässig)
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 31
2.5 Partikel PM2,5 Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit erlassene
Immissionsgrenzwert von 25 µg/m3 für Partikel PM2,5 (Jahres-
mittelwert) wurde an allen Messstellen in Baden-Württem-
berg, an denen die Belastung durch Partikel PM2,5 erfasst
wird, im Jahr 2018 eingehalten (Abbildung 2.5-1). Die mitt-
leren Konzentrationen lagen zwischen 6 bzw. 8 µg/m3 im
ländlichen Hintergrund, zwischen 10 und 12 µg/m3 im städ-
tischen Hintergrund und zwischen 11 und 14 µg/m3 an den
verkehrsnahen Messpunkten.
31 .1
2. 18
24 .1
2. 18
17 .1
2. 18
10 .1
2. 18
3. 12
.1 8
26 .1
1. 18
19 .1
1. 18
12 .1
1. 18
5. 11
.1 8
22 .1
0. 18
29 .1
0. 18
15 .1
0. 18
8. 10
.1 8
1. 10
.1 8
24 .9
.1 8
17 .9
.1 8
10 .9
.1 8
3. 9.
18
27 .8
.1 8
20 .8
.1 8
13 .8
.1 8
6. 8.
18 30
.7 .1
8 23
.7 .1
8 16
.7 .1
8 9.
7. 18
2. 7.
18
25 .6
.1 8
18 .6
.1 8
11 .6
.1 8
4. 6.
18
28 .5
.1 8
21 .5
.1 8
14 .5
.1 8
7. 5.
18 30
.4 .1
8 23
.4 .1
8 16
.4 .1
8 9.
4. 18
2. 4.
18
26 .3
.1 8
19 .3
.1 8
12 .3
.1 8
5. 3.
18
26 .2
.1 8
19 .2
.1 8
12 .2
.1 8
5. 2.
18
29 .1
.1 8
22 .1
.1 8
15 .1
.1 8
8. 1.
18 1.
1. 18
Anzahl der Messstationen mit Überschreitung des Partikel PM10-TMW > 50 µg/m3
DezNovOktSeptAugJulJunMaiAprMrzFebJan
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Anzahl der Messstationen mit Überschreitung des Partikel PM10-TMW > 50 µg/m3
Abbildung 2.4-5: Anzahl der Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg mit Überschreitungen des Tagesmittel- wertes von 50 μg/m³ für Partikel PM10 im Jahr 2018
0 5 10 15 20 25 30
Schwarzwald-Süd
Schwäbische Alb
Freiburg
Weil am Rhein
Tübingen
Stuttgart-Bad Cannstatt
Schramberg Oberndorfer Straße
Pforzheim
Konstanz *
Karlsruhe-Nordwest
Ulm
Mannheim-Nord
Kehl
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße
Heilbronn
Freiburg Schwarzwaldstraße
Stuttgart Arnulf-Klett-Platz
Reutlingen Lederstraße-Ost
Pfinztal Karlsruher Straße
Mannheim Friedrichsring
Stuttgart Am Neckartor
Heilbronn Weinsberger Straße-Ost 14
14
13
13
13
13
12
12
12
12
12
12
11
11
11
11
11
11
11
10
8
6
Jahresmittelwert in µg/m³
Verkehr Spotmessstelle
städtischer Hintergrund ländlicher Hintergrund
Partikel PM2,5 Immissionsgrenzwert
* Durch Dritte finanzierte Messstelle
Abbildung 2.5-1: Jahresmittelwerte der Partikel PM2,5-Konzentrationen an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden- Württemberg und an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor im Jahr 2018
32 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
2.6 Ozon Im Gegensatz zu den anderen Luftschadstoffen werden die
höchsten Ozonkonzentrationen im Jahresmittel an den Sta-
tionen im Hintergrund gemessen, vor allem an den ländlichen
Hintergrundmessstationen. Die verstärkte Ozonbildung im
Hintergrund wird durch den Transport von Stickstoffoxiden
aus den belasteten Gebieten begünstigt, die in Verbindung
mit flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) die Ozon-
bildung ermöglichen. Die Stickoxide und VOC werden daher
auch als sogenannte Vorläufersubstanzen für Ozon bezeich-
net. Neben den Vorläufersubstanzen bedarf es für die Bildung
von hohen bzw. erhöhten Ozonkonzentrationen besonderer
meteorologischer Bedingungen. Diese treten besonders an
Sommertagen bei stabilen Hochdruckwetterlagen mit star-
ker Sonneneinstrahlung, hohen Lufttemperaturen und Tro-
ckenheit auf. Eine verstärkte Ozonbildung kommt dabei vor
allem bei gleichzeitiger erhöhter Belastung durch die o. g.
Vorläufersubstanzen für Ozon vor.
Die Informationsschwelle für Ozon von 180 µg/m3 (1-Stun-
denmittelwert) wurde aufgrund der schon bei kurzzeitiger
Exposition möglichen Gesundheitsrisiken festgelegt und
dient als Information der Bevölkerung über erhöhte Ozon-
konzentrationen. Beim Überschreiten dieser Informations-
schwelle für Ozon besteht ein Gesundheitsrisiko für beson-
ders empfindliche Bevölkerungsgruppen. Ozonempfindlichen
Personen und Kindern wird empfohlen, ungewohnte kör-
perliche Anstrengungen und sportliche Ausdauerleistungen
im Freien insbesondere in den Nachmittags- und frühen
Abendstunden zu vermeiden, da hier die höchsten Ozon-
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
weitere Messstandorte**
Stuttgart-Bad Cannstatt
Reutlingen *
Pforzheim
Neuenburg
Kehl
Friedrichshafen
Ludwigsburg
Bernhausen
Mannheim-Nord
Gärtringen
Freiburg
Wiesloch
Schwarzwald-Süd
Karlsruhe-Nordwest
Eggenstein
Weil am Rhein 7
4
4
4
4
3
3
3
2
2
1
1
1
1
1
1
0
Anzahl der Tage mit Überschreitung des 1-Stundenmittelwertes 180 µg/m³
Ozon städtischer Hintergrund ländlicher Hintergrund
* Durch Dritte finanzierte Messstelle ** Messstationen ohne Überschreitungen: Aalen, Baden-Baden, Biberach, Heidelberg, Heilbronn, Konstanz *, Schwäbische Alb, Tauberbischhofsheim, Tübingen, Ulm, Villingen-Schwenningen
Abbildung 2.6-1: Anzahl der Tage mit Überschreitung der Informationsschwelle von 180 μg/m³ (1-Stundenmittelwert) für Ozon an
den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2018
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 33
werte auftreten. Die Informationsschwelle von 180 µg/m3
(1-Stundenmittelwert) wurde zwischen April und August
2018 an 16 Messstationen des Luftmessnetzes (1 im ländlichen
und 15 im städtischen Hintergrund) überschritten (Abbildung
2.6-1). Aufgrund der sommerlichen Hochdruckwetterlagen
im Sommer 2018, wurden Überschreitungen an insgesamt
17 Tagen beobachtet; vor allem im Juli (6 Tage) und im
August (7 Tage) traten erhöhte Ozonkonzentrationen auf
(Tabelle 2.6-1).
Die Alarmschwelle von 240 µg/m3 (1-Stundenmittelwert)
wurde im Jahr 2018 an keiner Messstation des Luftmess netzes
überschritten. Beim Überschreiten der Alarmschwelle gilt
die zuvor beschriebene Verhaltensempfehlung für die Ge-
samtbevölkerung.
Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit
beträgt 120 µg/m3 (höchster 8-Stundenmittelwert eines
Tages) bei 25 zugelassenen Überschreitungen im Kalender-
jahr. Maßgebend für die Beurteilung ist die Zahl der Über-
schreitungstage pro Kalenderjahr, gemittelt über 3 Jahre
mit gültigen Daten für mindestens 1 Jahr. Die Mittelung
über mehrere Jahre dient dazu, den starken Einfluss der
meteorologischen Verhältnisse auf die Ozonbildung zu be-
rücksichtigen. Zur Prüfung der Einhaltung des Zielwertes
wurde eine Mittelung der Überschreitungstage für die Jah-
re 2016, 2017 und 2018 vorgenommen. An der Station Schwä-
bisch Hall lagen für die Mittelung nur Daten aus den Jahren
2016 und 2017 vor. Die zulässige Anzahl von 25 Überschrei-
tungen im Kalenderjahr für den Zielwert von 120 µg/m3
(höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages) wurde im Jahr
Tabelle 2.6-1: Überschreitungen der Informationsschwelle von 180 μg/m³ Ozon (1-Stundenmittelwert) an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2018
Station 21.4. 5.6. 6.6. 9.6. 2.7. 3.7. 20.7. 24.7. 25.7. 31.7. 2.8. 3.8. 4.8. 5.8. 6.8. 7.8. 22.8.
Bernhausen ● ●
Eggenstein ● ● ● ●
Freiburg ● ● ●
Friedrichshafen ●
Gärtringen ● ● ●
Karlsruhe-Nordwest ● ● ● ●
Kehl ●
Ludwigsburg ● ●
Mannheim-Nord ● ● ●
Neuenburg ●
Pforzheim ●
Reutlingen ●
Schwarzwald-Süd ● ● ● ●
Stuttgart-Bad Cannstatt ●
Weil am Rhein ● ● ● ● ● ● ●
Wiesloch ● ● ● ●
34 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60
Ulm
Reutlingen *
Pforzheim
Biberach
Schwäbisch Hall
Heilbronn
Stuttgart-Bad Cannstatt
Schwäbische Alb
Konstanz *
Kehl
Tübingen
Tauberbischofsheim
Heidelberg
Aalen
Friedrichshafen
Bernhausen
Neuenburg
Villingen-Schwenningen
Mannheim-Nord
Eggenstein
Ludwigsburg
Karlsruhe-Nordwest
Freiburg
Baden-Baden
Wiesloch
Weil am Rhein
Gärtringen
Schwarzwald-Süd
Anzahl der Tage mit Überschreitung des Zielwertes von 120 µg/m³ gemittelt über die Jahre 2016 bis 2018
33
18
18
20
23
24
25
27
27
27
27
28
29
29
29
30
30
32
33
33
34
35
35
35
38
39
43
54
Ozon städtischer Hintergrund ländlicher Hintergrund
maximal 25 Überschreitungen
* Durch Dritte finanzierte Messstelle
Abbildung 2.6-2: Anzahl der Tage mit Überschreitung (Mittelung über die Jahre 2016 bis 2018) des Zielwertes von 120 μg/m³ (höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages) für Ozon an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg
2018 (bei Mittelung über die letzten 3 Jahre) an 22 von 28
Messstationen überschritten (Abbildung 2.6-2), mit 54 Tagen
weist die ländliche Hintergrundmessstation Schwarzwald-
Süd die meisten Überschreitungstage auf.
Der Zielwert zum Schutz der Vegetation vor Ozon beträgt
18.000 (µg/m3)h berechnet als AOT40 für den Zeitraum von
Mai bis Juli eines Kalenderjahres. Der AOT40, ausgedrückt
in (µg/m3)h, ist die über einen vorgegebenen Zeitraum (1. Mai
bis 31. Juli) summierte Differenz zwischen Ozonwerten über
80 µg/m3 (= 40 ppb) und 80 µg/m3 unter ausschließlicher
Verwendung der täglichen 1-Stundenmittelwerte zwischen
8:00 Uhr und 20:00 Uhr mitteleuropäischer Normalzeit.
Liegen im o. g. Zeitraum nicht alle möglichen Messdaten
vor, was in der Regel der Fall ist, wird ein AOT40-Schätzwert
berechnet (siehe 39. BImSchV, Anlage 7). Maßgebend für
die Beurteilung, ob der Zielwert eingehalten werden kann,
ist der AOT40-Wert gemittelt über 5 Jahre mit gültigen
Daten für mind. 3 Jahre. Die Mittelung über mehrere Jahre
dient auch hier dazu, den starken Einfluss der meteo-
rologischen Verhältnisse auf die Ozonbildung zu berück-
sichtigen. Zur Prüfung der Einhaltung des Zielwertes von
18.000 (µg/m3)h wurde eine Mittelung der AOT40-Werte
für die Jahre 2014 bis 2018 vorgenommen. An den Stationen
Neuenburg und Schwäbisch Hall lagen für die Mittelung
nur Daten aus den Jahren 2016 bis 2017 vor. Der Zielwert
von 18.000 (µg/m3)h wurde im Jahr 2018 (bei Mittelung
über die letzten 5 Jahre) an 21 Messstationen überschritten
(Abbildung 2.6-3), wobei der höchste gemittelte AOT40-Wert
von 23.183 (µg/m3)h an der Station Gärtringen auftrat.
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 35
2.7 Schwefeldioxid Die Belastung durch Schwefeldioxid in Baden-Württemberg
liegt verglichen mit den gültigen Grenzwerten (Tabelle 1.2-1)
auf sehr niedrigem Niveau (Tabelle 2-2). Der kritische Wert
zum Schutz der Ökosysteme von 20 µg/m3 für Schwefel dioxid
(Jahresmittelwert) wurde mit Konzentrationen zwischen
1 µg/m3 und 3 µg/m3 im Jahresmittel deutlich unterschritten.
Auch die zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten-
den Kurzzeitgrenzwerte in Form von maximal zulässigen
Überschreitungshäufigkeiten, 1-Stundenmittelwert von
350 µg/m3 bei 24 Überschreitungen und Tagesmittelwert
von 125 µg/m3 bei 3 Überschreitungen im Kalenderjahr,
wurden an den 4 Messstationen in Baden-Württemberg im
Jahr 2018 sicher eingehalten. Der maximale 1-Stunden- bzw.
Tages mittelwert für Schwefeldioxid trat jeweils mit 216 µg/m3
bzw. 27 µg/m3 an der städtischen Hintergrundmessstation
Eggenstein auf.
2.8 Ammoniak Im Jahr 2018 lagen die Jahresmittelwerte von Ammoniak
im Bereich von 1,3 µg/m3 bis 7,6 µg/m3.
Die Höhe der gemessenen Ammoniakkonzentrationen wird
geprägt durch die nähere oder fernere Umgebung von mög-
lichen Emittenten. Ammoniakmessungen zur Bewertung
der Ammoniakvorbelastung für die jeweilige Umgebung,
finden daher im emittentenfernen Umfeld, d. h. in größerer
Entfernung z. B. zu landwirtschaftlichen und industriellen
Emittenten statt. Für das emittentennahe Umfeld finden
0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000
Reutlingen *
Pforzheim
Ulm
Heilbronn
Neuenburg
Heidelberg
Biberach
Stuttgart-Bad Cannstatt
Schwäbisch Hall
Kehl
Tauberbischofsheim
Konstanz *
Tübingen
Schwäbische Alb
Mannheim-Nord
Friedrichshafen
Eggenstein
Baden-Baden
Bernhausen
Ludwigsburg
Wiesloch
Freiburg
Karlsruhe-Nordwest
Villingen-Schwenningen
Aalen
Weil am Rhein
Schwarzwald-Süd
Gärtringen
18.000
17.520
17.622
17.956
18.006
18.682
19.208
19.320
19.327
19.351
19.362
19.444
19.588
19.914
20.165
20.177
20.370
20.555
20.793
20.929
21.296
21.416
21.868
22.503
23.183
17.368
16.141
15.080
15.073
AOT40 in (µg/m³)h gemittelt über die Jahre 2014 bis 2018
Ozon städtischer Hintergrund ländlicher Hintergrund
Zielwert
* Durch Dritte finanzierte Messstelle
Abbildung 2.6-3: Ozonkonzentrationen berechnet als AOT40 in (μg/m³)h (Mittelung über die Jahre 2014 bis 2018) an den Mess stationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg
36 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0
Stuttgart Arnulf-Klett-Platz
Mannheim Friedrichsring
Freiburg Schwarzwaldstraße
Schramberg Oberndorfer Straße
Pfinztal Karlsruher Straße
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße
Reutlingen Lederstraße-Ost
Heilbronn Weinsberger Straße-Ost
0,9
0,9
1,8
1,5
1,4
1,1
1,1
1,0
maximaler 8-Stundenmittelwert in mg/m³
CO Verkehr
Abbildung 2.9-1: Maximale 8-Stundenmittelwerte der Kohlenmonoxidkonzentrationen an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2018
0 2 4 6 8 10 12 14 16
weitere Messstandorte ** Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb
Weil am Rhein Welzheim Sternwarte
Kehl Heilbronn
Stuttgart-Bad Cannstatt Aalen
Biberach Mannheim-Nord
Stötten Isny 5,7
3,1 3,1
2,8 2,8
2,7 2,6
2,3 2,2 2,1
1,5 1,3
0
Jahresmittelwert in µg/m³
Ammoniak Stadt Industrie
Hintergrund Landwirtschaft
** Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle: Schwäbisch Hall
Abbildung 2.8-1: Jahresmittelwerte der Ammoniakkonzentrationen an Standorten im weiträumigen Umfeld möglicher Quellen
(emittentenfern) in Baden-Württemberg im Jahr 2018
0 2 4 6 8 10 12 14 16
Freiburg Schwarzwaldstraße
Ludwigsburg Friedrichstraße
Stuttgart Am Neckartor
4,2
6,6
7,9
Jahresmittelwert in µg/m³
Ammoniak Verkehr
Abbildung 2.8-2: Jahresmittelwerte der Ammoniakkonzentrationen in unmittelbarer Quellennähe verkehrsgeprägter Standorte (emittentennah) in Baden-Württemberg im Jahr 2018
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 37
Ammoniakmessungen in direkter Nähe zu verkehrsgepräg-
ten Standorten, z. B. am Straßenrand, statt, so dass sie die
Immissionssituation in unmittelbarer Verkehrsnähe, also
emittentennah, widerspiegeln.
Im Jahr 2018 lagen an den emittentenfernen Standorten die
Jahresmittelwerte von Ammoniak im Bereich von 1,3 µg/m3
und 5,7 µg/m3 (Abbildung 2.8-1). An den emittentennahen,
d. h. an den verkehrsgeprägten Standorten, wurden Jahres-
mittelwerte zwischen 4,2 µg/m3 und 7,9 µg/m3 Ammoniak
gemessen (Abbildung 2.8-2).
2.9 Kohlenmonoxid Die im Jahr 2018 an den Verkehrsmessstationen gemessenen
Kohlenmonoxidkonzentrationen liegen in Baden-Württem-
berg auf sehr niedrigem Niveau. Der Immissionsgrenzwert
zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 10 mg/m3
(höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages) wurde im Jahr
2018 an allen Messstationen weit unterschritten (Abbildung
2.9-1). Die Werte für den maximalen 8-Stundenmittelwert
lagen dabei im Bereich 0,9 mg/m3 (Mannheim Friedrichsring
und Stuttgart Arnulf-Klett-Platz) und 1,8 mg/m3 (Heilbronn
Weinsberger Straße-Ost).
2.10 Benzol Als eine vor allem den Emissionen des Verkehrs zuzuord-
nende Komponente, wird Benzol in Baden-Württemberg
nur noch an 2 verkehrsnahen Messstationen erfasst; an der
Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor und an der Ver-
kehrsmessstation Mannheim Friedrichsring. Der Immissi-
onsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit
von 5 µg/m3 (Jahresmittelwert) wurde im Jahr 2018 mit
1,6 µg/m3 (Stuttgart Am Neckartor) und 1,4 µg/m3 (Mann-
heim Friedrichsring) sicher eingehalten (Tabelle 2-2).
2.11 Benzo[a]pyren in der Partikelfraktion PM10
Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von
1 ng/m3 (Jahresmittelwert) für Benzo[a]pyren, das auch als
Markersubstanz für weitere polyzyklische aromatische Koh-
lenwasserstoffe (PAK) dient, wurde im Jahr 2018 sowohl an
allen Messstationen des Luftmessnetzes als auch an allen
Spotmessstellen eingehalten (Abbildung 2.11-1). Wie in den
Jahren zuvor wurde die höchste Belastung durch Benzo[a]-
pyren an der Spotmessstelle Tübingen Jesinger Hauptstraße
mit 0,7 ng/m3 festgestellt. Für die anderen Messpunkte
0,00 0,25 0,50 0,75 1,00 1,25 1,50 1,75 2,00
Tübingen
Stuttgart-Bad Cannstatt
Stuttgart Arnulf-Klett-Platz
Stuttgart Am Neckartor
Reutlingen Lederstraße-Ost
Pforzheim
Mannheim Friedrichsring
Kehl
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße
Heilbronn
Gärtringen
Freiburg Schwarzwaldstraße
Tübingen Mühlstraße
Heilbronn Weinsberger Straße-Ost
Pfinztal Karlsruher Straße
Esslingen Grabbrunnenstraße
Schramberg Oberndorfer Straße
Tübingen Jesinger Hauptstraße 0,7
0,5
0,4
0,4
0,3
0,3
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
Jahresmittelwert in ng/m³
B[a]P in Partikel PM10 Zielwert
städtischer HintergrundVerkehr Spotmessstelle keine Zielwertüberschreitung wegen Rundungsregel
Abbildung 2.11-1: Jahresmittelwerte von Benzo[a]pyren in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg im Jahr 2018
38 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
wurden mittlere Benzo[a]pyrenkonzentrationen im Bereich
zwischen 0,2 ng/m3 und 0,5 ng/m3 ermittelt.
Bei Benzo[a]pyren zeigen sich somit andere Belastungsschwer-
punkte als bei Partikel PM10 und Stickstoffdioxid, bei denen
die Belastungsschwerpunkte im Raum Stuttgart liegen.
Hauptgrund für die höhere Belastung durch Benzo[a] pyren
in der Jesinger Hauptstraße sind Holzfeuerungen.
2.12 Schwermetalle in der Partikelfraktion PM10
In der Abbildung 2.12-1 sind die Spannweiten der an 6 Mess-
stationen des Luftmessnetzes (4 Messstationen im städtischen
Hintergrund, 2 verkehrsnahe Messstationen) und an der
Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor gemessenen Jahres-
mittelwerte für das Jahr 2018 dargestellt. Die zum Schutz
der menschlichen Gesundheit geltenden Zielwerte für Arsen,
Kadmium und Nickel sowie der Immissionsgrenzwert für
Blei (Tabelle 1.2-1) wurden an allen Messstationen weit un-
terschritten. Der mit 8,9 ng/m3 höchste Jahresmittelwert für
Blei wurde an der städtischen Hintergrundmessstation Pforz-
heim gemessen, für Stuttgart Am Neckartor lag der Jahres-
mittelwert bei 3,6 ng/m3. Für die in der Partikelfraktion
PM10 gemessenen Anteile an Arsen und Nickel traten die
höchsten Jahresmittel mit 0,8 ng/m3 und 2,9 ng/m3 jeweils
an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor auf. Die Jah-
resmittelwerte für Kadmium lagen an allen Messstationen
bei 0,1 ng/m3.
2.13 Ruß in der Partikelfraktion PM10 Auch bei Ruß ist der Hauptemittent der Verkehr und so
traten im Jahr 2018 die höchsten Jahresmittelwerte erwar-
tungsgemäß an den verkehrsnahen Messstationen auf (Ab-
bildung 2.13-1). Die Jahresmittelwerte der Ruß-Konzentrati-
0,5 bis 2,9
~ 0,1
2,4 bis 8,9
0,3 bis 0,8 6
500 (= 0,5 µg/m³)
5
20
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Spannweite der Schwermetalle in Partikel PM10 in ng/m³
Nickel
Kadmium
Blei
Arsen
Zielwert/Immissionsgrenzwert
Schwermetalle in Partikel PM10 Schwermetalle
Abbildung 2.12-1: Spannweiten der Jahresmittelwerte der Schwermetallkonzentrationen von Arsen, Blei, Kadmium und Nickel in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg und an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor im Jahr 2018
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0
Gärtringen
Stuttgart-Bad Cannstatt
Kehl
Stuttgart Arnulf-Klett-Platz
Mannheim Friedrichsring
Freiburg Schwarzwaldstraße
Reutlingen Lederstraße-Ost
Ludwigsburg Friedrichstraße
Stuttgart Am Neckartor
Heilbronn Weinsberger Straße-Ost 3,2
3,2
2,9
2,6
2,5
2,4
2,4
1,8
1,7
1,4
Jahresmittelwert in µg/m³
Ruß in Partikel PM10
Verkehr Spotmessstelle
städtischer Hintergrund
Abbildung 2.13-1: Jahresmittelwerte der Ruß-Konzentrationen in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmess- netzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg im Jahr 2018
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 39
onen lagen im Jahr 2018 im städtischen Hintergrund zwischen
1,4 µg/m3 (Gärtringen) und 1,8 µg/m3 (Kehl) sowie zwischen
2,4 µg/m3 (Stuttgart Arnulf-Klett-Platz und Mannheim Fried-
richsring) und 3,2 µg/m3 (Stuttgart Am Neckartor und Heil-
bronn Weinsberger Straße-Ost) an verkehrsnahen Messpunk-
ten. Für Ruß besteht derzeit kein rechtlich verbindlicher
Ziel- oder Grenzwert. Die 23. BImSchV, aufgehoben im
Juli 2004, führte einen Maßnahmenwert von 8 µg/m3 für
das Jahresmittel auf.
2.14 Schadstoffdepositionen Die Staubniederschläge werden in Bergerhoff-Gefäßen an
6 Standorten gemessen. Die Jahresmittelwerte lagen im Jahr
2018 zwischen 0,01 g/(m2d) und 0,06 g/(m2d) und damit
deutlich unterhalb des Immissionswertes der TA Luft von
0,35 g/(m2d) (Abbildung 2.14-1).
Im Staubniederschlag wurden die Schwermetalle Antimon,
Arsen, Blei, Chrom, Kadmium und Nickel bestimmt. Die
Spannweiten der jeweiligen Schwermetalleinträge sind in
der Abbildung 2.14-2 dargestellt. Die Jahresmittelwerte lie-
gen für alle Schwermetalldepositionen weit unterhalb der
entsprechenden Immissionswerte der TA Luft (Tabelle 1.2-2).
Die Ammonium-, Nitrat- und Sulfateinträge wurden 2018
über wet-only-Sammler an 5 Standorten bestimmt. Die
Schadstoffeinträge unterliegen großen Schwankungen, die
sowohl standort- als auch witterungsbedingt begründet sind.
Im Probenahmegefäß unterliegen die genannten Verbin-
dungen chemischen Umwandlungsprozessen, so dass auch
unterschiedliche Sammelzeiträume zu Schwankungen der
Einträge führen können. Die Spannweiten der jeweiligen
Einträge (Jahresmittelwerte) sind in der Abbildung 2.14-3
dargestellt.
0,00 0,01 0,02 0,03 0,04 0,05 0,06 0,07 0,08 0,09 0,10 0,11 0,12
Isny
Kehl
Schwäbische Alb
Mannheim-Nord
Stuttgart-Bad Cannstatt
Heilbronn 0,06
0,05
0,05
0,04
0,03
0,01
Jahresmittelwert des Staubniederschlags in g/(m²d)
Staubniederschlag Stadt Industrie
Hintergrund Landwirtschaft
Abbildung 2.14-1: Jahresmittelwerte der Staubniederschläge an den Standorten des Depositionsmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2018
0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24
Nickel
Kadmium
Chrom
Blei
Arsen
Antimon –
4
100
–
2
15
Immissionsgrenzwert
0,7 bis 4,5
0,03 bis 0,12
1,1 bis 6,0
1,5 bis 22,4
0,2 bis 1,4
0,2 bis 0,7
Spannweite der Schwermetalle im Staubniederschlag in µg/(m²d)
Schwermetalle im Staubniederschlag Schwermetalle
Abbildung 2.14-2: Spannweiten der Jahresmittelwerte der Schwermetalleinträge von Antimon, Arsen, Blei, Chrom, Kadmium und Nickel im Staubniederschlag an den Standorten des Depositionsmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2018
40 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
2.15 Luftschadstoffbelastung in Deutschland
Entsprechend den Anforderungen der 39. BImSchV werden
auch in den anderen Bundesländern Messnetze zur Über-
wachung der Luftqualität betrieben. Die Daten aller Mess-
netze werden von den Bundesländern an das Umweltbun-
desamt (UBA) geliefert, so dass u. a. auch ein Vergleich der
Luftbelastung in den einzelnen Regionen möglich ist.
In den Abbildungen 2.15-1 und 2.15-2 sind die 20 am höchs-
ten belasteten Messstationen in Deutschland im Jahr 2018
für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Partikel PM10 dargestellt. Aus den Abbildungen ist ersichtlich, dass einige
verkehrsnahe Messstationen in Baden-Württemberg zu den
am höchsten belasteten Messstationen in Deutschland ge-
hören.
0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22
Sulfat
Nitrat
Ammonium
4,0 bis 5,5
8,8 bis 12,8
4,3 bis 9,9
Spannweite der Stoffeinträge in kg/(ha*a)
Stoffeinträge Stoffeinträge über Wet-Only-Sammler
Abbildung 2.14-3: Spannweiten der Ammonium-, Nitrat- und Sulfateinträge an 5 Standorten des Depositionsmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2018
Methyltertiärbutylether (MTBE) Ethyltertiärbutylether (ETBE)Jahresmittelwert NO2 Anzahl der Stundenwerte von NO2 > 200 µg/m³
71 66
60 59 54 54 53 52 51 51
67 65
59 55 54 54 53 52 51 51
11–
11 9
– 00 – – – – –0 0 0 0 0––
NO2-Konzentration in µg/m³ Anzahl der Stundenmittelwerte > 200 µg/m³
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
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andere Bundesländer – bei Messungen mit zu geringer zeitlicher AuflösungBaden-Württemberg
Abbildung 2.15-1: Messstationen mit den höchsten Stickstoffdioxidkonzentrationen sowie der Anzahl der Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes von 200 μg/m³ (1-Stundenmittelwert) in Deutschland im Jahr 2018 (Quelle: Umweltbundesamt, LUBW)
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 41
Methyltertiärbutylether (MTBE) Ethyltertiärbutylether (ETBE)Jahresmittelwert PM10 Anzahl der Tagesmittelwerte von PM10 > 50 µg/m3
30 28 27 26 26 25
29 29 29 29 28 28 27 26 25 25 25 25 25 25
23 23 21 16
12 7
16 11
27
21
36
24 24 19
13 15 16 15 14 14
Partikel PM10-Konzentration in µg/m3
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50 Anzahl der Tagesmittelwerte > 50 µg/m3
Lü n
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andere BundesländerBaden-Württemberg
Abbildung 2.15-2: Messstationen mit den höchsten Partikel PM10-Konzentrationen sowie der Anzahl der Tage mit Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m³ (Tagesmittelwert) in Deutschland im Jahr 2018; Messwerte ohne Streusalzabzug dar- gestellt (Quelle: Umweltbundesamt, LUBW)
42 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
3 Entwicklung der Luftqualität und der Depositionen
In Baden-Württemberg wird die Luftqualität bereits seit
Anfang der 1970er Jahre überwacht. Aus diesem Grund
liegen umfangreiche und detaillierte Daten über die Ent-
wicklung der Luftqualität in Baden-Württemberg vor.
Bei diesen langjährigen Beobachtungen ist zu beachten,
dass sich Anzahl und Orte der Messstationen, die gemesse-
nen Komponenten und die eingesetzte Messtechnik im
Laufe der Jahre ständig verändert und weiterentwickelt ha-
ben. Gründe hierfür sind unter anderem:
sich ändernde rechtliche Anforderungen,
die sich verändernde Emissionssituation (einzelne Luft-
schadstoffe verlieren durch emissionsmindernde Maß-
nahmen an Bedeutung, andere Schadstoffe rücken in
den Fokus),
technische Neuerungen (neue Messtechnik),
städtebauliche Entwicklungen (die zu einer Verlegung
oder dem Abbau von Messstationen führen).
Auf Grund dieser Einschränkungen werden in den folgenden
Abbildungen oft Spannweiten angegeben, um die Diagram-
me übersichtlich zu halten. Bei den Stationen des städtischen
Hintergrunds werden hierbei einheitlich alle Stationen dar-
gestellt, die im Jahr 2018 aktiv waren. Wegen der häufigen
Stationswechsel ist das bei den verkehrsnahen Messstandor-
ten nicht möglich – stattdessen werden hier für jedes Jahr
jeweils alle im betreffenden Jahr aktiven Stationen betrachtet.
In den Diagrammen sind außerdem die derzeit gültigen Grenz-
bzw. Zielwerte dargestellt – es erfolgt keine Darstellung frü-
herer, heute nicht mehr gültiger Grenz- und Zielwerte.
Die Entwicklung der verschiedenen Luftschadstoffe zeigt,
dass die Immissionen der meisten Luftschadstoffe in den
vergangenen Jahren zum Teil deutlich zurückgegangen sind
und inzwischen meist unter den gesetzlichen Grenz- bzw.
Zielwerten liegen. In den folgenden Abbildungen ist die
Entwicklung der Immissionsbelastung durch die einzelnen
Schadstoffkomponenten für die Jahre 1990 bis 2018 bzw.
soweit verfügbar dargestellt.
Abbildung 3-1: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 43
Abbildung 3-2: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid (Anzahl der Stundenmittelwerte über 200 μg/m3) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-3: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Stickstoffmonoxid (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
44 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Abbildung 3-5: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Partikel PM10 (Anzahl der Tagesmittelwerte über 50 μg/m3) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-4: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Partikel PM10 (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 45
Abbildung 3-6: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Partikel PM2,5 (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-7: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Ozon (Anzahl der Tage mit Überschreitung des 8-Stundenmittel- wertes von 120 μg/m3) in Baden-Württemberg
46 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Abbildung 3-9: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Kohlenmonoxid (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-8: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Schwefeldioxid (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 47
Abbildung 3-11: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Arsen (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-10: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Benzol (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
48 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Abbildung 3-13: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Kadmium (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-12: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Blei (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 49
Abbildung 3-15: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Benzo[a]pyren (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-14: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Nickel (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
50 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Auch die Schadstoffdepositionen sind rückläufig. In Baden-
Württemberg werden seit 1992 die Staubniederschläge über
Bergerhoff-Gefäße erfasst. Die Bestimmung der Sulfatein-
träge erfolgte von 1992 bis 2016 ebenfalls über Bergerhoff-
Gefäße und seit 2017 nur noch über die wet-only-Sammler.
Die einzelnen Standorte des Depositionsmessnetzes können
folgenden Regionen zugeordnet werden:
Städtischer Hintergrund
Ländliche/naturnahe Region (z. B. Schwäbische Alb)
Zur Veranschaulichung des Depositionstrends wurden für
die o. g. Regionen folgende Messstationen, die seit 1992 ohne
größere Unterbrechung in Betrieb waren, ausgewählt:
Mannheim-Nord (städtischer niederschlagsarmer
Hintergrund)
Mudau (ländlich, landwirtschaftlich geprägte Region)
Schwäbische Alb (ländliche/naturnahe Region)
Wie in Abbildung 3-17 erkennbar, nehmen die Staubnieder-
schläge seit Beginn der Messungen ab. Im städtischen Hin-
tergrund liegen die Staubniederschläge aufgrund der Vielzahl
verschiedener Emittenten auf einem höheren Niveau als im
ländlichen Hintergrund.
Die Abbildung 3-18 zeigt die Entwicklung der jährlichen
Sulfateinträge. Die Messungen der Sulfateinträge mit Ber-
gerhoff-Gefäßen wurden 2017 an allen Standorten eingestellt,
so dass diese Trendbetrachtung nicht fortfügeführt werden
konnte. Insgesamt ist seit 1992 ein abnehmender Trend er-
kennbar. Gründe hierfür sind der Einbau von Rauchgas-
entschwefelungsanlagen bei Kraftwerken und der Einsatz
von schwefelarmen Brennstoffen. Die höchsten Sulfatein-
träge verzeichnet der städtische Bereich, verursacht durch
Schwefeldioxidfreisetzungen aus der Verbrennung von
schwefelhaltigen Energieträgern. In den ländlichen Regionen
sind die Einträge geringer. Aufgrund des Auskämmeffektes
und Ferntransports können auch in diesen Regionen höhe-
re Sulfateinträge auftreten.
Abbildung 3-16: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Ruß (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 51
Abbildung 3-17: Entwicklung der Staubniederschläge (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
Abbildung 3-18: Entwicklung der Sulfatdeposition (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg
52 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
4 Anhang
4.1 Relevante Luftschadstoffe
Luftschadstoff / Definition Quellen Wirkung auf Mensch / Umwelt
Stickstoffoxide (NOx)
Stickstoffmonoxid (NO) und Stick- stoffdioxid (NO2) werden unter der Bezeichnung Stickstoffoxide (NOx) zusammengefasst.
Immissionsgrenzwerte wurden nur für Stickstoffdioxid festgelegt.
entstehen bei allen Verbrennungs-
prozessen unter hohen Temperatu-
ren
bedeutende Emissionsquellen:
Kraftfahrzeugverkehr, Verbren-
nung fossiler Brennstoffe
natürlichen Quellen u. a. Blitze in
Gewitterwolken
In der Atmosphäre wird das über-
wiegend freigesetzte NO ver-
gleichsweise schnell in NO2 umge-
wandelt. Die Umwandlungszeit ist
von der Tages- und Jahreszeit
sowie von der Ozonkonzentration
abhängig. Tagsüber und im
Sommer erfolgt die Umwandlung
rasch, nachts und im Winter we-
sentlich langsamer.
reizende Wirkung auf die Schleim- häute sowie die Atemwege des Men- schen
zu beobachtende Zunahme von Herz-Kreislauferkrankungen
können Pflanzen schädigen
Beitrag zur Überdüngung der Böden in empfindlichen Ökosystemen und Gewässern durch langfristige Um- wandlung in Nitrat und nachfolgen- der Deposition
Beitrag zur Versauerung über die Umwandlung zu Salpetersäure
NO2 ist zusammen mit den flüchti- gen organischen Verbindungen (VOC) eine der Vorläufersubstanzen für die Bildung von bodennahem Ozon.
Feinstaubpartikel
Partikel (Particulate Matter, PM) sind luftgetragene feste oder flüssige Teilchen, die nicht unmittelbar zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit (mehrere Tage) in der Atmo- sphäre verweilen und über große Dis tanzen transportiert werden können.
chemische und physikalische Eigen- schaften der Partikel durch ihre Größe und Zusammensetzung
Unterscheidung der Fraktionen hin- sichtlich des Durchmessers der Staubpartikel, die gröberen Fraktio- nen beinhalten immer auch die klei- neren Partikel (Grobstaub >10 µg/m³, Feinstaub ≤ 10 µg/m³ (PM10, PM2,5 und PM0,1))
Unterscheidung zwischen primären und sekundären Partikeln
Primäre Partikel werden direkt in die Umwelt emittiert und können durch menschliches Handeln freige- setzt werden (beispielsweise durch Verkehr und Feuerungsanlagen) oder natürlichen Ursprungs sein (z. B. als Folge von Bodenerosion).
Sekundäre Partikel entstehen erst in der Atmosphäre durch eine chemische Reaktion aus gasförmigen Vorläufersubstanzen wie Schwefel- dioxid, Stickstoffoxiden oder Ammoniak.
Größe der Partikel und ihre Zusam- mensetzung bestimmt Wirkung auf Mensch und Umwelt
vor allem Partikel der Fraktionen PM0,1 und PM2,5 sind für Beeinträch- tigungen der menschlichen Gesund- heit bedeutsam
aufgrund ihrer guten Lungen- gängigkeit können sie weit in den Organismus vordringen und Be- schwerden des Atemtraktes und des Herz-Kreislaufsystems verursachen
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 53
Luftschadstoff / Definition Quellen Wirkung auf Mensch / Umwelt
Ozon (O3)
chemisch sehr reaktives Gas
Ozonschicht (oberhalb von etwa 20 km, in der Stratosphäre) zum Schutz vor schädlicher Ultraviolett- strahlung der Sonne
(natürliches) Vorkommen in boden- nahen Luftschichten; die natürliche Hintergrundkonzentration beträgt hier im Mittel etwa 50 µg/m³
bodennahes O3 stammt zu einem ge- ringeren Teil aus dem vertikalen Transport von O3 aus der Strato- sphäre (Ozonschicht)
Bildung hauptsächlich bei intensiver Sonneneinstrahlung durch photo- chemische Reaktionen der Vorläufer- substanzen, insbesondere Stickstoff- dioxid und VOC
Fazit: keine direkten Emissionsquel- len für O3, Bildung erst in der Atmo- sphäre
wirkt in erhöhten Konzentrationen als Reizgas auf die Atemwege
potentielle Förderung der Entste- hung entzündlicher Prozesse im Lungengewebe nach tiefer Inhalati- on (z. B. bei sportlicher Betätigung)
Ausprägung der Empfindlichkeit ge- genüber O3 sehr individuell
Beeinträchtigung des Pflanzen- wachstums durch erhöhte Ozonkon- zentrationen in Bodennähe
Schwefeldioxid (SO2)
farbloses, stechend riechendes und wasserlösliches Gas
Entstehung bei der Verbrennung fossiler schwefelhaltiger Brennstoffe, insbesondere von Kohle und Heizöl
natürliche Quellen von Schwefel- dioxid sind z. B. Vulkane und Schwefelquellen
Reizung der Schleimhäute und Atemwege
Kombination von SO2 und Stäuben verstärkt die negative Wirkung auf die Gesundheit erheblich
Schädigung der Pflanzen; empfind- liche Reaktion insbesondere von Nadelhölzern, Moosen und Flechten auf erhöhte SO2-Konzentrationen in der Luft
Beitrag zur Versauerung von Böden und Gewässern sowie zu säurebe- dingten Korrosions- und Verwitte- rungsschäden an Metallen und Ge- stein (z. B. an Gebäuden) als Folge des Abbaus von SO2 in der Atmo- sphäre durch Oxidation zu Sulfat und Schwefelsäure, die als Nieder- schlag ausgetragen wird
54 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Luftschadstoff / Definition Quellen Wirkung auf Mensch / Umwelt
Kohlenmonoxid (CO)
ist ein geruchloses, brennbares und wasserlösliches Gas
Entstehung bei unvollständiger Ver- brennung kohlenstoffhaltiger Brenn- stoffe wie Benzin, Öl, Holz und Kohle
einer der Hauptemittenten ist der Verkehr
Vergiftungen aufgrund der Blockie- rung des Sauerstofftransportes bei höheren Konzentrationen (abhängig von Konzentrationsdauer und Ein- wirkungszeit)
akute Vergiftungserscheinungen tre- ten vor allem in geschlossenen Räu- men mit laufenden Verbrennungs- motoren (z. B. Garagen) auf
in der Außenluft üblicherweise nur relativ geringe Konzentrationen nachweisbar bei längerer Exposi- tion ebenfalls belastende Wirkung auf den Menschen, insbesondere empfindliche Bevölkerungsgruppen
Benzol (C6H6)
der einfachste aromatische Kohlen- wasserstoff
charakteristischer Geruch der Flüs- sigkeit, die leicht in die Gasphase übertritt
Hauptemissionsquellen: Verbren- nung von Benzin in Kraftfahrzeu- gen, Verdunstungsverluste beim Be- tanken und bei Heiß-/Warmabstell- vorgängen aus den Motoren sowie Freisetzungen bei der industriellen Produktion
eine weitere Quelle: Holzfeuerungs- anlagen
Aufnahme in den menschlichen Körper erfolgt über die Atemwege
kanzerogene und erbgutschädigende Wirkung bei längerer Exposition
toxische Wirkung, jedoch spielen toxische Effekte in den in der Außen luft auftretenden Konzentrations bereichen nur eine untergeordnete Rolle
Ammoniak (NH3)
wasserlösliches, stechend riechendes Gas
natürliche Entstehung: bei der mikrobiellen Zersetzung stickstoff- haltiger organischer Materie (z. B. abgestorbene Pflanzenreste, tierische Exkremente), bei der sogenannten Humifizierung
anthropogene Emissionen: überwiegend Landwirtschaft; mit rund 90 Prozent Intensivtierhaltung ( insbesondere Rinderhaltung)
besondere Bedeutung: die Emissio- nen von Tierställen sowie die Lage- rung und Ausbringung von Gülle und Festmist
Eine weitere, nicht landwirtschaft- liche Quelle ist der Verkehr. Durch den Einbau des Dreiwege-Katalysa- tors bei benzinbetriebenen Kraft- fahrzeugen hat im Bereich des
reizende Wirkung auf Augen, Schleimhäute und Atemtrakt
Critcal Limits sollen Ökosysteme vor der eutrophierenden Wirkung der Ammoniak-Immissionen schützen.
Aufgrund der schnellen Umsetzung in der Atmosphäre lagert sich das freigesetzte Ammoniak daher über- wiegend in unmittelbarer Emitten- tennähe als trockene Deposition ab
Als einzige basische Komponente re- agiert der Hauptteil des Ammoniaks mit den in der Atmosphäre vorhan- denen Säuren wie Schwefel- oder Salpetersäure. Dabei wird Ammoniak zu Ammonium (NH4+) bzw. seinen Salzen Ammoniumsulfat ((NH4)2SO4) und Ammoniumnitrat (NH4NO3) umgewandelt, die über
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 55
Luftschadstoff / Definition Quellen Wirkung auf Mensch / Umwelt
Ammoniak (NH3) [Fortsetzung]
Verkehrs die Ammoniakemission an Bedeutung zugenommen.
weite Strecken in emittentenferne Regionen transportiert werden kön- nen. Dort können sie als nasse De- position über die Niederschläge aus- gewaschen werden und in den Bo- den gelangen. Diese sekundär gebil- deten Partikel tragen somit zur Feinstaubbelastung und durch ihre versauernde und eutrophierende Wirkung auch zur Gefährdung emp- findlicher Ökosysteme bei.
Staubinhaltsstoffe
Zu den relevanten Inhaltsstoffen, die in der Staubfraktion Partikel PM10 ermit- telt und beurteilt werden, zählen u. a.:
Arsen (As), Blei (Pb), Kadmium (Cd) und Nickel (Ni), welche unter dem Begriff „Schwermetalle“ zusam- mengefasst werden
Benzo[a]pyren (C20H12, BaP), das zur aus mehreren Hundert Einzel- verbindungen bestehenden Gruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlen wasserstoffe (PAK) gehört; im Allgemeinen wird es als Leit- substanz für die Gruppe der PAK herangezogen. BaP ist nur gering flüchtig und liegt in der Atmosphäre partikelgebunden vor
Ruß, d. h. Partikel, die bei der un- vollständigen Verbrennung kohlen- stoffhaltiger Brennstoffe (wie Öl, Kohle, Holz) entstehen. Rußpartikel bestehen aus Kohlenstoff und weisen eine Größe von ca. 0,01 bis 1 µm auf.
Hauptquellen atmosphärischer Emis- sionen von Arsen, Kadmium und Nickel: Verbrennung von Öl und Kohle in Feuerungsanlagen
Freisetzung von Blei vor allem durch Verkehr (bis zum Verbot bleihaltiger Zusätze in Kraftstoffen)
Emissionsquellen von Benzo[a]pyren: Verkehr, überwiegend aber Verbren- nungsprozesse in Feuerungs anlagen
hohe BaP-Konzentrationen vor allem im Umfeld von Holz- und Kohlefeuerungen
PAK reichern sich in der Umwelt an und werden kaum abgebaut. Sie las- sen sich ubiquitär nachweisen.
Entstehung von Ruß: bei der unvoll- ständigen Verbrennung bzw. der thermischen Spaltung von dampf- förmigen kohlenstoffhaltigen Subs- tanzen
wichtige Quellen von Ruß: Fahrzeu- ge und Maschinen ohne Partikel- filter, Holzfeuerungen und offene Feuer mit Wald-, Feld- und Garten- abfällen
reines elementares Arsen ist nicht giftig, dreiwertige, lösliche Arsenver- bindungen haben hohes akut toxi- sches Potenzial
Bei den anderen Schwermetallen sind weniger akut toxische Effekte bedeutend für gesundheitliche Beeinträchtigungen, vielmehr die Akkumulation im Körper aufgrund langjähriger Exposition und inhala- tiver oder oraler Aufnahme.
Blei: u. a. Nierenfunktionsstörungen, Schäden des blutbildenden Systems und der Muskulatur sowie des Nervensystems, fruchtschädigende Wirkung, Beeinträchtigung der Zeugungsfähigkeit
Kadmium: u. a. Störung des Eiweiß- und Kohlenhydrastoffwechsels; Ur- sache für Knochenschäden und Er- krankungen des Immun- und Ner- vensystems; bestimmte Kadmium- verbindungen sind kanzerogen und erbgutschädigend
Nickel: häufiger Auslöser für Kon- taktallergien; u. a. Schädigung der Lunge und des Immunsystems, fruchtschädigende Wirkung, Nickel- stäube stehen ferner im Verdacht, kanzerogen zu sein
Die PAK einschließlich Benzo[a]py- ren sind toxisch, einige PAK sind kanzerogen und stehen im Verdacht, frucht- und erbgutschädigend zu sein
56 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Luftschadstoff / Definition Quellen Wirkung auf Mensch / Umwelt
Staubinhaltsstoffe [Fortsetzung]
Ruß: kanzerogene Wirkung, schädi- gende Wirkung des Rußes beruht dabei auch auf anhaftenden Substan- zen, wie z. B. krebserregende PAK, welche ebenfalls bei Verbrennungs- prozessen entstehen und zusammen mit dem Ruß in den Körper gelan- gen können
Schadstoffdepositionen
Entfernung der in die Atmosphäre eingebrachten Luftschadstoffe durch nasse, feuchte und trockene Deposi- tion (Ablagerung)
nasse Deposition: Stoffeintrag über Niederschläge wie Regen, Hagel oder Schnee
feuchte Deposition: Stoffeintrag z. B. über Nebel oder Tau
trockene Deposition: trockene Partikel, Gase
Stoffeinträge bei feuchter und tro- ckener Deposition überwiegend von Größe und Struktur der beaufschlag- ten Oberfläche abhängig. Bei Bäu- men bilden Blätter und Nadeln eine große Oberfläche mit unterschied- licher Rauigkeit, d. h. der Depositi- onswiderstand ist recht hoch, ver- mehrte Ablagerung der luftgetrage- nen Schadstoffe (Auskämmeffekt)
Stoffe wie SO2, NO2 oder NH3 kön- nen sich sowohl direkt am Ort der Emission ablagern als auch durch chemische Prozesse in der Luft in Sulfat-, Nitrat- oder Ammoniumver- bindungen umgewandelt und über weite Strecken in emittentenferne Regionen transportiert werden.
Als Indikatoren für den Säureeintrag gelten die Komponenten Sulfat (SO42-), Nitrat (NO3-) und Ammo- nium (NH4+).
Staubniederschläge, die z. B. Schwer- metalle wie Arsen, Antimon, Blei, Chrom, Kadmium, Nickel und Quecksilber enthalten, können zu Kontaminationen von Pflanzen, Böden und Gewässern führen.
Die reaktiven Stickstoffverbindun- gen Nitrat und Ammonium, die über die Vorläuferstoffe Stickstoffoxide und Ammoniak entstehen, besitzen zusätzlich auch eutrophierende Wirkungen. Für empfindliche Öko- systeme kann dies zur Belastung werden. Dabei wird die Empfind- lichkeit eines Ökosystems bezüglich eutrophierend und versauernd wir- kender Stoffeinträge über die kriti- sche Belastungsrate – critical load – definiert.
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 57
4.2 Messverfahren Folgende Messverfahren nach entsprechend aufgeführter
Richtlinie kommen zur Erfassung der Immissionen und
Depositionen zum Einsatz.
Messung von Stickstoffdioxid mit Chemielumineszenz:
DIN EN 14211: Außenluft – Messverfahren zur Be-
stimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und
Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz, Deutsche
Fassung EN 14211:2012
Messung von Stickstoffdioxid mit Passivsammler:
Verfahrensanweisung der LUBW: 504-721192-5 –
Bestimmung von NO2 in der Außenluft mittels
Palmes-Sammler (Passivsammlung d= 12 mm) und
Analyse am Ionenchromatograph
Messung von Partikel PM10 mit Gravimetrie:
DIN EN 12341: Außenluft – Gravimetrisches Standard-
messverfahren für die Bestimmung der PM10- und
PM2,5-Massenfraktion des Schwebstaubs; Deutsche
Fassung EN 12341:2014
Messung von Partikel PM2,5 mit Gravimetrie:
DIN EN 12341: Außenluft – Gravimetrisches Standard-
messverfahren für die Bestimmung der PM10- und
PM2,5-Massenfraktion des Schwebstaubs; Deutsche
Fassung EN 12341:2014
Messung von Ozon mit Ultraviolett-Photometrie:
DIN EN 14625; Außenluft – Messverfahren zur Be-
stimmung der Konzentration von Ozon mit Ultravio-
lett-Photometrie; Deutsche Fassung EN 14625:2012
Messung von Schwefeldioxid mit Ultraviolett-
Fluoreszenz:
DIN EN 14212; Außenluft – Messverfahren zur
Bestimmung der Konzentration von Schwefeldioxid
mit Ultraviolett-Fluoreszenz; Deutsche Fassung
EN 14212:2012
Messung von Ammoniak mit Passivsammlern:
VDI 3869 Blatt 4: Messen von Ammoniak in der
Außenluft – Probenahme mit Passivsammlern –
Fotometrische oder ionenchromatografische Analyse;
Ausgabedatum: 2012-03
Messung von Kohlenmonoxid mit Infrarot-Absorption:
DIN EN 14626: Außenluft – Messverfahren zur
Bestimmung der Konzentration von Kohlenmonoxid
mit nicht-dispersiver Infrarot-Photometrie; Deutsche
Fassung EN 14626:2012
Messung von Benzol mit Passivsammlern:
DIN EN 14662-5: Luftbeschaffenheit – Standardverfah-
ren zur Bestimmung von Benzolkonzentrationen –
Teil 5: Diffusionsprobenahme mit anschließender
Lösemitteldesorption und Gaschromatographie;
Deutsche Fassung EN 14662-5:2005
Verfahrensanweisung der LUBW: 504-722112-7 –
Bestimmung von leicht- und mittelflüchtige Kohlen-
wasserstoffen nach Probenahme mittels ORSA-Passiv-
sammlern
Messung von Benzo[a]pyren in der Partikel PM10-
Fraktion:
DIN EN 15549: Luftbeschaffenheit – Messverfahren
zur Bestimmung der Konzentration von Benzo[a]pyren
in Luft; Deutsche Fassung EN 15549:2008
DIN ISO 16362: Außenluft – Bestimmung partikel-
gebundener aromatischer Kohlenwasserstoffe mit
Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie
(ISO 16362:2005)
Messung von Schwermetallen in der Partikel PM10-
Fraktion:
DIN EN 14902: Außenluftbeschaffenheit – Standardi-
siertes Verfahren zur Bestimmung von Pb/Cd/As/Ni als
Bestandteil der PM10-Fraktion des Schwebstaubes;
Deutsche Fassung EN 14902:2005
58 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Messung von Ruß in der Partikel PM10-Fraktion:
VDI 2465 Blatt 2: Messen von Ruß (Immission) –
Thermographische Bestimmung des elementaren Koh-
lenstoffes nach Thermodesorption des organischen
Kohlenstoffes; Ausgabedatum: 1999-05
Messung von Staubniederschlag:
VDI 4320 Blatt 2: Messung atmosphärischer Depositio-
nen – Bestimmung des Staubniederschlags nach der
Bergerhoff-Methode, Ausgabedatum Januar 2012
Messung von Schwermetallen im Staubniederschlag:
VDI 2267 Blatt 15: Stoffbestimmung an Partikeln in
der Außenluft – Messen der Massenkonzentration von
Al, As, Ca, Cd, Co, Cr, Cu, K, Mn, Ni, Pb, Sb, V, Zn
als Bestandteile des Staubniederschlages mit Hilfe der
Massenspektrometrie (ICP-MS); Ausgabedatum:
2005-11
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 59
4.3 Stammdaten und Messumfang der Messstationen, der Spotmessstellen und der Standorte der Depositionsmessungen in Baden-Wüttemberg 2018
Tabelle 4.3-1: Stammdaten der Messstationen des Luft- und der Spotmessnetzes Baden-Württemberg 2018
Messstation Standort Stations-
typ Höhe über
NN (m) Mess-
beginn UTM32
Ost UTM32 Nord
Aalen Bahnhofstraße 115 S 424 01.03.82 580429 5411128
Backnang Eugen-Adolff-Straße Eugen-Adolff-Straße 51 SPOT 270 01.01.16 531998 5421437
Baden-Baden Aumattstraße 4 S 148 01.04.93 442706 5402523
Balingen Schömberger Straße Schömberger Straße 44 SPOT 541 01.01.17 487977 5344709
Bernhausen Heubergstraße (Nürtinger Str. 87) S 370 01.12.89 516756 5391696
Biberach Hans-Liebherr-Straße 29 S 533 01.11.90 559563 5326596
Eggenstein Gewann Zigeunerschlag S 109 01.09.76 456669 5436136
Esslingen Grabbrunnenstraße Grabbrunnenstraße 10 SPOT 239 01.01.16 523097 5398686
Freiburg Fehrenbachallee 12 S 262 01.06.79 412885 5317129
Freiburg Schwarzwaldstraße Talstraße 76 neben Schwarzwaldstraße V 289 06.05.04 414935 5315688
Friedrichshafen Ehlersstraße 35 S 403 01.01.87 536463 5278635
Friedrichshafen Maybachstraße Maybachstraße 6 SPOT 413 01.01.17 535076 5278248
Gärtringen Goethestraße (Ecke Kiebitzweg) S 464 21.12.05 492959 5388069
Heidelberg Berliner Straße (Ecke Blumenthalstraße) S 112 01.01.84 476550 5474147
Heidelberg Mittermaierstraße Mittermaierstraße 13 SPOT 117 01.01.09 476568 5472779
Heidenheim Wilhelmstraße Wilhelmstraße 6 SPOT 496 01.01.09 584699 5392458
Heilbronn Hans-Rießer-Straße 7 S 155 01.11.79 516384 5445882
Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Weinsberger Straße 34 V 165 01.01.09 516474 5443710
Herrenberg Hindenburgstraße Hindenburgstraße 16 SPOT 432 01.01.06 490349 5382417
Ilsfeld König-Wilhelm-Straße König-Wilhelm-Straße 61 SPOT 230 01.01.06 517828 5433613
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Reinhold-Frank-Straße 27 V 119 10.03.94 455185 5428521
Karlsruhe-Nordwest Daimlerstraße 19 S 114 01.03.85 452897 5430835
Kehl Am Yachthafen S 135 01.02.82 411659 5381258
Konstanz** Wallgutstraße 14 S 403 01.09.90 512710 5279010
Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße Hauptstraße 88 SPOT 420 01.01.16 512310 5393005
Leonberg Grabenstraße Grabenstraße 14 SPOT 387 29.12.04 501213 5405336
Lichtenstein Wilhelmstraße Ortsteil Unterhausen, Wilhelmstraße 53 SPOT 495 01.01.17 518872 5364630
Ludwigsburg Heinrich-Schweitzer- Straße 59 S 302 01.03.82 512679 5416269
Ludwigsburg Friedrichstraße Friedrichstraße 9 SPOT 299 23.12.03 513930 5415156
Mannheim Friedrichsring Friedrichsring / U2 V 101 28.04.94 461766 5482348
Mannheim-Nord Gewann Steinweg (Kurve Memeler Str 83) S 94 01.01.75 461317 5488079
Marbach Schillerstraße Schillerstraße 7 SPOT 213 01.01.18 519125 5421038
Markgröningen Grabenstraße Grabenstraße 38 SPOT 276 29.12.06 505962 5416682
Mühlacker Stuttgarter Straße (1) Stuttgarter Straße 48 SPOT 242 01.01.06 488701 5421531
Neuenburg Freiburger Straße 25a S 223 01.11.92 392801 5297182
Öhringen Schillerstraße (2) Schillerstraße / Bismarck-straße 30 SPOT 234 01.01.18 536654 5450089
60 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Messstation Standort Stations-
typ Höhe über
NN (m) Mess-
beginn UTM32
Ost UTM32 Nord
Östringen Hauptstraße Hauptstraße 98 SPOT 155 01.01.18 478903 5451822
Pfinztal Karlsruher Straße Karlsruher Straße 84 V 135 01.01.06 465354 5427976
Pforzheim Wildbader Straße (Carl-Hölzle-Str 1) S 281 01.01.08 475478 5415177
Pforzheim Jahnstraße Jahnstraße 23 SPOT 256 01.01.06 477705 5415054
Pleidelsheim Beihinger Straße Beihinger Straße 12 SPOT 195 07.01.04 515017 5422956
Rastatt Kapellenstraße Kapellenstraße 14 SPOT 116 01.01.18 441744 5411720
Ravensburg Schussenstraße (3) Schussenstraße 9 SPOT 441 02.05.18 545902 5292571
Remseck Remstalstraße Remstalstraße 43 SPOT 210 01.01.17 520084 5413114
Reutlingen** Friedrich-Ebert-Straße 6a S 392 01.02.82 515326 5370649
Reutlingen Lederstraße-Ost Lederstraße 84 V 382 21.03.07 515574 5370711
Schramberg Oberndorfer Straße Oberndorfer Straße 94 V 458 29.12.06 454745 5341949
Schwäbisch Gmünd Remsstraße Remsstraße 20 SPOT 325 29.12.08 558439 5405795
Schwäbisch Hall (4) Bahngelände (Ringstraße 3) S 306 01.01.91 553514 5439707
Schwäbische Alb Sonnenbühl-Erpfingen, Sportplatz L 797 27.04.94 515385 5354754
Schwarzwald-Süd Kälbelescheuer L 902 01.01.84 407500 5295914
Sindelfingen Hanns-Martin-Schleyer-Straße
Hanns-Martin-Schleyer- Straße 16 SPOT 432 01.01.18 499811 5394638
Steinheim Ludwigsburger Straße Ludwigsburger Straße 5 SPOT 200 01.01.18 520345 5423699
Stuttgart Am Neckartor Am Neckartor 22 SPOT 239 23.12.03 514030 5403919
Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Arnulf-Klett-Platz 1 V 243 06.12.94 513276 5403366
Stuttgart Hohenheimer Straße Hohenheimer Straße 64 SPOT 302 23.12.03 513557 5401761
Stuttgart Waiblinger Straße Waiblinger Straße 24 SPOT 223 01.01.06 516181 5405665
Stuttgart-Bad Cannstatt Gnesener Straße (Seubertstraße 1) S 250 01.01.81 516877 5406242
Tauberbischofsheim Bei der Kläranlage 1 S 174 01.11.90 547573 5498216
Tübingen Derendinger Straße 86 S 324 22.01.02 503778 5372736
Tübingen Jesinger Hauptstraße Jesinger Hauptstraße 68 SPOT 355 01.01.06 498482 5374809
Tübingen Mühlstraße Mühlstraße 8 SPOT 340 01.01.06 504284 5374125
Ulm Böblingerstraße 29 S 480 01.10.78 572465 5360875
Ulm Karlstraße Karlstraße 20 SPOT 481 01.01.06 573068 5361689
Ulm Zinglerstraße Zinglerstraße 31 SPOT 481 01.01.06 572802 5360630
Villingen-Schwenningen Unterer Dammweg 2 S 699 01.06.87 460025 5321847
Weil am Rhein Zwölfthauen 3 S 277 01.02.82 397226 5271428
Wiesloch In der Hessel 9 S 162 01.05.86 478195 5460934
S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle
** durch Dritte finanzierte Messstelle 1 Straßensanierung in 2018, geringeres Verkehrsaufkommen am Standort 2 keine Überschreitung gemäß 39. BImSchV aufgrund fehlender räumlicher Repräsentativität 3 eingeschränkte Datenverfügbarkeit 4 Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle
Tabelle 4.3-1 [Fortsetzung]
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 61
Tabelle 4.3-2: Messumfang der Messstationen des Luft- und Spotmessnetzes Baden-Württemberg 2018
Messstation NO2 NO2
passiv PM10 PM2,5 Ozon SO2 CO Benzol SM B[a]P Ruß Meteo- rologie
Aalen X X X X X
Backnang Eugen-Adolff-Straße X
Baden-Baden X X X X
Balingen Schömberger Straße X
Bernhausen X X X X
Biberach X X X X
Eggenstein X X X X X
Esslingen Grabbrunnenstraße X X X
Freiburg X X X X X
Freiburg Schwarzwaldstraße X X X X X X X
Friedrichshafen X X X X
Friedrichshafen Maybachstraße X
Gärtringen X X X X X X X
Heidelberg X X X X
Heidelberg Mittermaierstraße X
Heidenheim Wilhelmstraße X
Heilbronn X X X X X X
Heilbronn Weinsberger Straße- Ost X X X X X X
Herrenberg Hindenburgstraße X
Ilsfeld König-Wilhelm-Straße X
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße X X X X X
Karlsruhe-Nordwest X X X X X
Kehl X X X X X X X X
Konstanz** X X X X X
Leinfelden-Echterdingen Haupt- straße X
Leonberg Grabenstraße X
Lichtenstein Wilhelmstraße X
Ludwigsburg X X X X
Ludwigsburg Friedrichstraße X X X
Mannheim Friedrichsring X X X X X X X
Mannheim-Nord X X X X X X
Marbach Schillerstraße X
Markgröningen Grabenstraße X X
Mühlacker Stuttgarter Straße (1) X
Neuenburg X X X X
Öhringen Schillerstraße (2) X
Östringen Hauptstraße X
Pfinztal Karlsruher Straße X X X X X
Pforzheim X X X X X X X
Pforzheim Jahnstraße X
62 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Tabelle 4.3-2 [Fortsetzung]
Messstation NO2 NO2
passiv PM10 PM2,5 Ozon SO2 CO Benzol SM B[a]P Ruß Meteo- rologie
Pleidelsheim Beihinger Straße X
Rastatt Kapellenstraße X
Ravensburg Schussenstraße (3) X
Remseck Remstalstraße X
Reutlingen** X X X X
Reutlingen Lederstraße-Ost X X X X X X
Schramberg Oberndorfer Straße X X X X X
Schwäbisch Gmünd Remsstraße X
Schwäbisch Hall (4) X X X X
Schwäbische Alb X X X X X
Schwarzwald-Süd X X X X X X
Sindelfingen Hanns-Martin- Schleyer-Straße X
Steinheim Ludwigsburger Straße X
Stuttgart Am Neckartor X X X X X X X X
Stuttgart Arnulf-Klett-Platz X X X X X X X
Stuttgart Hohenheimer Straße X X
Stuttgart Waiblinger Straße X
Stuttgart-Bad Cannstatt X X X X X X X X
Tauberbischofsheim X X X X
Tübingen X X X X X X
Tübingen Jesinger Hauptstraße X X X
Tübingen Mühlstraße X X X
Ulm X X X X X
Ulm Karlstraße X
Ulm Zinglerstraße X
Villingen-Schwenningen X X X X
Weil am Rhein X X X X X
Wiesloch X X X X
Anzahl 41 28 43 22 28 4 8 2 7 18 10 28
SM = Schwermetalle Meteorologie = Lufttemperatur, Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Niederschlag, Globalstrahlung, Taupunkttemperatur (,Luftdruck)
** durch Dritte finanzierte Messstelle 1 Straßensanierung in 2018, geringeres Verkehrsaufkommen am Standort 2 keine Überschreitung gemäß 39. BImSchV aufgrund fehlender räumlicher Repräsentativität 3 eingeschränkte Datenverfügbarkeit 4 Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 63
Tabelle 4.3-3: Stammdaten der Standorte mit Depositions- und Ammoniakmessungen in Baden-Württemberg 2018
Standorte Stations-
typ Höhe über
NN (m) Messbeginn Deposition
Messbeginn Ammoniak
UTM32 Ost
UTM32 Nord
Aalen S 424 28.12.06 580429 5411128
Biberach S 533 29.12.06 559563 5326596
Freiburg Schwarzwaldstraße V 289 27.12.06 414935 5315688
Heilbronn S 155 27.12.06 29.12.06 516384 5445882
Isny DEPO 700 06.11.91 04.01.07 579905 5286098
Kehl S 135 04.01.18 28.12.06 411659 5381258
Ludwigsburg Friedrichstraße SPOT 299 28.12.06 513930 5415156
Mannheim-Nord S 94 29.08.91 05.01.07 461317 5488079
Schwäbisch Hall (1) S 306 21.12.16 21.12.16 553514 5439707
Schwäbische Alb L 797 28.12.92 04.01.07 515385 5354754
Schwarzwald-Süd S 902 27.12.17 407500 5295914
Stötten DEPO 733 12.12.16 563672 5390658
Stuttgart Am Neckartor SPOT 239 02.01.07 514030 5403919
Stuttgart-Bad Cannstatt S 250 19.12.17 19.12.17 516877 5406242
Weil am Rhein S 277 27.12.06 397226 5271428
Welzheim Sternwarte DEPO 541 22.12.17 543708 5413635
S = Städtischer Hintergrund V = Verkehrsmessstation L = Ländlicher Hintergrund SPOT = Spotmessstelle DEPO = Depositionsmessstelle 1 Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle
Tabelle 4.3-4: Messumfang an den Standorten mit Depositions- und Ammoniakmessungen in Baden-Württemberg 2018
Bergerhoff-Verfahren Wet-only-Verfahren Passiv-sammler
Standorte Staubnie-derschlag As Pb Cd Cr Ni Sb NH4 + NO2- NO3- SO42- Cl- NH3
Aalen X
Biberach X
Freiburg Schwarzwaldstraße X
Heilbronn X X X X X X X X
Isny X X X X X X X X X X X X X
Kehl X X X X X X X X
Ludwigsburg Friedrichstraße X
Mannheim-Nord X X X X X X X X
Schwäbisch Hall (1) X X X X X X
Schwäbische Alb X X X X X X X X X X X X X
Schwarzwald-Süd X
Stötten X X X X X X
Stuttgart Am Neckartor X
Stuttgart-Bad Cannstatt X X X X X X X X X X X X X
Weil am Rhein X
Welzheim Sternwarte X X X X X X
Anzahl 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 16
1 Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle
64 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
4.4 Kartendarstellungen
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
O W
Bu rg
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z
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6
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1 3
2
1
6 8
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24
28
71
22
32
57
55
30
53
51 49
16
19
10
23 21
17
15
50
33
39
37
20
29
18
27
47
45 39
43 41
37 35
28 26
10
12 14
18 41
45 47
49 59
57 51
53 55
63 67
54 65
2/1
7/1
26 /157 /1
49 /1
33 /1
10 /1
M P
2
R ef
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W 21
9 JMW
NO2 49 [µg/m³]
MP 2
© LUBW, LGL BW
Backnang Eugen-Adolff-Straße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-1: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Backnang Eugen-Adolff-Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 65
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
O W
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Reumorgen weg
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33
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5 3
1
4
8
9
6
7
6
2
30
27
20
19
21
23 25
22
24
28
19
20
21
22
23
24
11
14
13
16 18
15
15
17
10
53 12
12 14
56
55
57
61
10
46
48 50
40
42
44
45
52
54
34
37
27
36
38
23
23
25
26 21
11
15
8/1
1/1
7/1
18/1
13/1
12/1
16/1
14/1
41 /2
52 /1
41 /1
43 /1
21 /2
27/ 1
36 /1
36 /2
42 /1
15 /1
21 /1
41
MP3
R ef
er en
z- M
es sp
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kt D
E B
W 21
3 JMW
NO2 31 [µg/m³]
MP 3
© LUBW, LGL BW
Balingen Schömbergerstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-2: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Balingen Schömberger Straße
66 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-Passivsammler PM10, B[a]P
ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten
davon durch Saharastaub / Streusalz
N
S
OW
Heugasse
Urbanstraße
Hauffstraße
Milchstraße
R ilk
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Ottilienh of
Urbanstraße
W ag
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Ottilienplatz
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Mülbergerstraße
Mülbergerstraße
Hindenburgstraße
Ka th
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ra ße
Ka th
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Ebershaldenstraße
Enteng rabenst
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Franziskanergasse
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Landenbergerstraße
Richard-Hirschmann-Stra
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4
1
5 3
4
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4
1
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2
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8
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9
6
6 29
7
8
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1 3
2
1 2
3 4
15
8 6
8
64
9
6 8
1
6 4
2 7
3 1
9
7 9
69
5
2
4
8
5 3
36
8 5 7
9
58 7
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20
18
14
12
10
1210
28 26
15 2517
19
26
19 22
12
11
10
30
12
33
10
21
13
89
91
95
23
97
10
12
12
15 17
11
33
54
15
13
10
14 15
16 18
20
23
27
25
21 19
17
35 37
39
41
29 22 19
16 152 6
14 1317
11
10
3533
11
31
13 12
11
10
12
13
10
13
12
10
47
10
44
20
21
22
19
18
17
11
15
16 14
1220
18
15 13 1116
60
25 58
56
24
63
52 59
50 57
55
23
31
52
51
48
21 23
46
15 19
31
30
2927
28
1410 1671
68
69
6667 64
20
65
62
81
15
11 17
73
84
85 87
83
9/1
8/1
3/2
23/1
15/1
15/2
13/2
13/3
13/1
91/1
25/2
11/1
13/1
13 /1
19/1
11/1
16/1
65 /1
63 /1
31 /3
31 /1
31 /2
48 /1
29/1
62 /1
62 /2
MP2
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0
0,4
PM10 25 [Anzahl Tage]
ÜTMW 50µg/m³
JMW
NO2 45 [µg/m³]
MP 2
14 0
B[a]P [ng/m³]
© LUBW, LGL BW
Esslingen Grabbrunnenstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-3: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Esslingen Grabbrunnenstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 67
NO2-kontinuierlich, PM10, SM, Ruß, B[a]P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
N S
O W
3
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1
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1
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10
68
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B 31
Sternwaldstraße
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[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
ÜTMW
NO2
PM10
50 0
18
[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
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JMW
B[a]P 0,2 [ng/m³] Ruß 2,5 [µg/m³] Ni 1,7 [ng/m³] Pb 2,9 [ng/m³] Cd 0,1 [ng/m³] As 0,5 [ng/m³]
5 0
© LUBW, LGL BW
Freiburg Schwarzwaldstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-4: Ergebnisse 2018 – Messstation Freiburg Schwarzwaldstraße
68 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
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16
MP1
MP2
MP3
MP5
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NO2 34 [µg/m³]
MP 2
P ro
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M P JMW
NO2 33 [µg/m³]
MP 3
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NO2 39 [µg/m³]
MP 1 H
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JMW
NO2 19 [µg/m³]
MP5
© LUBW, LGL BW
Friedrichshafen Maybachstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-5: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Friedrichshafen Maybachstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 69
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten
N
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9
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3638 40424446
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22/1
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129/1
114/2
114/3
114/1
127/2
127/1
Kirchstraße
Kirchstraße
Kirchstraße
Mittermaierstraße
Bergheimer Straße
Alfons-Beil-Platz
Mittermaierstraße
Alte Eppelheimer Straße
MP4
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D EB
W 15
1 JMW
NO2 38 [µg/m³]
MP 4
© LUBW, LGL BW
Heidelberg Mittermaierstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-6: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Heidelberg Mittermaierstraße
70 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
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W 14
5 JMW
NO2 39 [µg/m³]
MP 4
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Heidenheim Wilhelmstraße
Abbildung 4.4-7: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Heidenheim Wilhelmstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 71
NO2-kontinuierlich, PM10, Ruß, B(a)P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
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38
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35 33
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54
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16 /1
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39 /1
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58 /1
37 /2
37 /1
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35 /2
56 /1
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52 /1
27 /2
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46 /1
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[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
ÜTMW
NO2
PM10
52 0
25
[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
VMS2
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JMW
B[a]P 0,3 [ng/m³] Ruß [µg/m³]3,2
7 0
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Heilbronn Weinsberger Straße-Ost
Abbildung 4.4-8: Ergebnisse 2018 – Messstation Heilbronn Weinsberger Straße-Ost
72 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
O W
7
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20 35
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5 JMW
NO2 41 [µg/m³]
MP 2
P ro
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M P JMW
NO2 38 [µg/m³]
MP 8
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Herrenberg Hindenburgstraße
Abbildung 4.4-9: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Herrenberg Hindenburgstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 73
NO2-Passivsammler
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten
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11
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11
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4/1
6/1
22/2
51/1
65/4 65/1
65/2
12/1
11/1
Karlstraße
Haagstraße
Brandgasse
Bergstraße
Bachstraße
Ledergasse
Küfergasse
Karlstraße
Im Winkele
Haagstraße
Brandgasse
Bergstraße
Bachstraße
Kirchstraße
Gerbergasse
Kirchstraße
Krumme Straße
Brückenstraße
Bahnhofstraße
Krumme Straße
Brückenstraße
Bahnhofstraße
Friedrichstraße
Friedrichstraße
Charlottenstraße
Badbrunnenstraße
Charlottenstraße
Hägenscheuergäßle
König-Wilhelm-Straße König-Wilhelm-Straße MP6
R ef
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E B
W 13
3
NO2 33
MP 6 JMW [µg/m³]
© LUBW, LGL BW
Ilsfeld König-Wilhelm-Straße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-10: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Ilsfeld König-Wilhelm-Straße
74 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-kontinuierlich, PM10, B(a)P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten
davon durch Saharastaub / Streusalz
N
S
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9
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17
15
29
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74
25
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46
48
50
10
52
57
10
54
11
11
12
14
13
56
15
13
58
16
14
15
60
17
18
16
17
19
20
42
40
38
18
19
36
21
34
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22
26
24
22
20
16
23
14
12
10
25
23
21
19
17
15
13
11
61
27
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11
13
78
15
17 19
21
2325
27
29
31
33
16
18
14
33
35
41
39
37
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12b
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12a
35a
16b
12a
32a
Landgraben
Sophienstraße
Sophienstraße
Hans-Sachs-Straße
Lessingstraße
Reinhold-Frank-Straße
Voktoriastraße
Reinhold-Frank-Straße
Belfortstraße
PM2,5 12Re fe
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E B
W 08
0
[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
ÜTMW
NO2
PM10
38 0
18
[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
VMS3
P M
10 -I
n h
al ts
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o ff
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JMW
BaP 0,2 [ng/m³]
3 0
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße
Abbildung 4.4-11: Ergebnisse 2018 – Messstation Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 75
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten
N
S
OW
Im Gäßle
Obergasse
Maiergasse
Hauptstraße
Hauptstraße
Hauptstraße
Bäckergasse
Hirschstraße
Kleine Obergasse
Hinter den Gärten
8
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1 7
53
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/2
63 10
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12
59
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15
/1
72
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12
10
12
10
75
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69
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/1
/1
11
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16
18
17
19
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21
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25
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78
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10
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/1
86
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80
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/2
/2
10
14
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16
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10
96
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2/1
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7/1
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9/1 7/2
12/1 61/1 62/2
58/1 12/1
65/2
73/2
91/1
89/3 12/2
12/1
84/2
74/1
16/2
MP2
R ef
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z- M
es sp
u n
kt D
E B
W 22
3 JMW
NO2 38 [µg/m³]
MP 2
© LUBW, LGL BW
Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-12: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße
76 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-kontinuierlich
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten
N
S
OW
73
6 1
2
3
1
53 8
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1
2
4
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1
6
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1
2
4 28
6
4
2
1
9
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6
1
6 4
2
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4
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6
4
2
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6
5
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2
2
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5
7
3
5
7 9
3
5 3 1 5 3
579
9 7
1
1
9 7
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16/1
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13/2
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14/1
19/1
17/1
11/1
Marktplatz
Im Zwinger
Marktbrunnen
Zwerchstraße
Zwerchstraße
Grabenstraße
Zwerchstraße
Schloßstraße
Müllergässle
Grabenstraße
Klosterstraße
Schmalzstraße
Schmalzstraße
Klosterstraße
Hintere Straße
Hintere Straße
Oberamteistraße
Hinterer Zwinger
Hinterer Zwinger
Stuttgarter Straße
Graf-Ulrich-Straße
Stuttgarter Straße
Agnes-Miegel-Straße
Agnes-Miegel-Straße
Graf-Eberhard-Straße Grabenstraße
Bahnhofstraße
Eltinger-Straße
MP1
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W 12
0
[Anzahl Stunden]
Ü1hMW
0
200µg/m³ JMW
NO2 45 [µg/m³]
MP 1
© LUBW, LGL BW
Leonberg Grabenstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-13: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Leonberg Grabenstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 77
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
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Bergs traße
Bergs traße
Gerokstra ße
Haldenstraße
WilhelmstraßeWilhe lmstraß
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Wilhelm straße
Haldens traße
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Moltkes traße
Moltkes traße
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MP1
MP3 MP4
MP6
MP5
P ro
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M P JMW
NO2 31 [µg/m³]
MP 3
P ro
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M P JMW
NO2 34 [µg/m³]
MP 4
P ro
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M P JMW
NO2 33 [µg/m³]
MP 6
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7 JMW
NO2 34 [µg/m³]
MP 1
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JMW
NO2 19 [µg/m³]
MP5
© LUBW, LGL BW
Lichtenstein Wilhelmstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-14: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Lichtenstein Wilhelmstraße
78 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-kontinuierlich, PM10, Ruß NO2-Passivsammler
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
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27
Seestraße
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Solitudestraße
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Ruß 2,9
PM10 25
[Anzahl Stunden]
Ü1hMW
0
200µg/m³
[Anzahl Tage]
ÜTMW 50µg/m³
JMW
NO2 51 [µg/m³]
MP 7
12 0
P ro
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M P JMW
NO2 38 [µg/m³]
MP 8
P ro
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M P JMW
NO2 39 [µg/m³]
MP 2
© LUBW, LGL BW
Ludwigsburg Friedrichstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-15: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Ludwigsburg Friedrichstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 79
Benzol-Passivsammler NO2-kontinuierlich, PM10, Ruß, B[a]P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
N
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Herschelplatz
Friedrichsring
Kurpfalzstraße
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Friedrichsring
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[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
ÜTMW
NO2
PM10
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Benzol 1,4
[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
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JMW
Ruß 2,4 [µg/m³] BaP 0,2 [ng/m³]
5 0
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Mannheim Friedrichsring
Abbildung 4.4-16: Ergebnisse 2018 – Messstation Mannheim Friedrichsring
80 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
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NO2 33 [µg/m³]
MP 3
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NO2 44 [µg/m³]
MP 1
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9 JMW
NO2 39 [µg/m³]
MP 2
© LUBW, LGL BW
Marbach Schillerstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-17: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Marbach Schillerstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 81
NO2-Passivsammler PM10
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten
davon durch Saharastaub / Streusalz
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[Anzahl Tage]
JMW
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[µg/m³]
50µg/m³
MP 6
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NO2 39 [µg/m³]
MP 7
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M P JMW
NO2 42 [µg/m³]
MP 1
P ro
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M P JMW
NO2 48 [µg/m³]
MP 2
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Markgröningen Grabenstraße
Abbildung 4.4-18: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Markgröningen Grabenstraße
82 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-Passivsammler
Anmerkung: Straßensanierung in 2018, geringeres Verkehrsaufkommen am Standort
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
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NO2 33 [µg/m³]
MP 1
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M P JMW
NO2 29 [µg/m³]
MP 7
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NO2 32 [µg/m³]
MP 6
© LUBW, LGL BW
Mühlacker Stuttgarter Straße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-19: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Mühlacker Stuttgarter Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 83
NO2-Passivsammler * keine Überschreitung nach 39. BImSchV; räumliche Repräsen- tativität nicht gegeben Grenzwert überschritten
Grenzwert eingehaltenN S
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NO2 39 [µg/m³]
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NO2 40 [µg/m³]
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M P JMW
NO2 40 [µg/m³]
MP 3
P ro
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M P JMW
NO2 36 [µg/m³]
MP 2
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NO2 42* [µg/m³]
MP 1
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JMW
NO2 22 [µg/m³]
MP5
© LUBW, LGL BW
Öhringen Schillerstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-20: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Öhringen Schillerstraße
84 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
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M P JMW
NO2 33 [µg/m³]
MP 2
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NO2 33 [µg/m³]
MP 4
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M P JMW
NO2 33 [µg/m³]
MP 3
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1 JMW
NO2 31 [µg/m³]
MP 1
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JMW
NO2 14 [µg/m³]
MP5
© LUBW, LGL BW
Östringen Hauptstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-21: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Östringen Hauptstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 85
NO2-kontinuierlich, PM10, B(a)P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten
davon durch Saharastaub / Streusalz
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50µg/m³
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B(a)P 0,4 [ng/m³]
4 0
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Pfinztal Karlsruher Straße
Abbildung 4.4-22: Ergebnisse 2018 – Messstation Pfinztal Karlsruher Straße
86 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
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NO2 37 [µg/m³]
MP 7
© LUBW, LGL BW
Pforzheim Jahnstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-23: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Pforzheim Jahnstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 87
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten
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NO2 39
MP 4 JMW [µg/m³]
© LUBW, LGL BW
Pleidelsheim Beihinger Straße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-24: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Pleidelsheim Beihinger Straße
88 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
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NO2 36 [µg/m³]
MP 3
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NO2 36 [µg/m³]
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NO2 39 [µg/m³]
MP 2
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NO2 37 [µg/m³]
MP 1
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JMW
NO2 19 [µg/m³]
MP5
© LUBW, LGL BW
Rastatt Kapellenstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-25: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Rastatt Kapellenstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 89
NO2-Passivsammler
* keine ausreichende Datenverfügbarkeit Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
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NO2 37* [µg/m³]
MP 2
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NO2 40 [µg/m³]
MP 1
© LUBW, LGL BW
Ravensburg Schussenstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-26: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Ravensburg Schussenstraße
90 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
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NO2 29 [µg/m³]
MP 2
© LUBW, LGL BW
Remseck Remstalstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-27: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Remseck Remstalstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 91
NO2-kontinuierlich, PM10, Ruß, B(a)P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
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[Anzahl Tage]
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ÜTMW
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[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
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JMW
Ruß 2,6 [µg/m³] B(a)P 0,2 [ng/m³]
11 0
© LUBW, LGL BW
Reutlingen Lederstraße-Ost
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-28: Ergebnisse 2018 – Messstation Reutlingen Lederstraße-Ost
92 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-kontinuierlich, PM10, B(a)P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten
davon durch Saharastaub / Streusalz
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[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
ÜTMW
NO2
PM10
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[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
VMS7
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JMW
B(a)P 0,5 [ng/m³]
4 0
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Schramberg Oberndorfer Straße
Abbildung 4.4-29: Ergebnisse 2018 – Messstation Schramberg Oberndorfer Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 93
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten
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B 29
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Remsstraße
Remsstraße
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Bocksgasse
Bocksgasse
Münsterplatz
Kornhaus
Spitalhof
Turniergraben
ParlerstraßeUferstraße
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Ledergasse
Türkensteg Freudental
Badmauer
Mohrengäßle
Ledergasse
Ledergasse
Akazienweg
Asylstraße
Kroatensteg
Fehrle-Steg
Lindenfirst
Josefsbrücke
Pfeifergäßle
Bahnhofstraße
Fünfknopfturm
Johanniskirche
Marktplatz
Kalter Markt
Kappelgasse
Postgasse
Marktplatz
Katharinenstraße
Lindenfirststraße
Lindenfirststraße
MP8
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5 JMW
NO2 38 [µg/m³]
MP 8
© LUBW, LGL BW
Schwäbisch Gmünd Remsstraße
0 40 80 Meter20
Abbildung 4.4-30: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Schwäbisch Gmünd Remsstraße
94 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-Passivsammler
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NO2 43 [µg/m³]
MP 3
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NO2 42 [µg/m³]
MP 2
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NO2 45 [µg/m³]
MP 1
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NO2 24 [µg/m³]
MP5
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NO2 40 [µg/m³]
MP 4
© LUBW, LGL BW
Sindelfingen Hanns-Martin-Schleyer-Straße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-31: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Sindelfingen Hanns-Martin-Schleyer-Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 95
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
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5 JMW
NO2 37 [µg/m³]
MP 1
© LUBW, LGL BW
Steinheim Ludwigsburger Straße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-32: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Steinheim Ludwigsburger Straße
96 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-, Benzol-Passivsammler NO2-kontinuierlich, PM10, SM, Ruß, B[a]P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
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B[a]P 0,2 [ng/m³] Ruß 3,2 [µg/m³] Ni 2,9 [ng/m³] Pb 3,6 [ng/m³] Cd 0,1 [ng/m³] As 0,8 [ng/m³]
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[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
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Benzol 1,6
[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
MP 4
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JMW
NO2 26 [µg/m³]
MP 5
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NO2 62 [µg/m³]
MP 6
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M P JMW
NO2 51 [µg/m³]
MP 7
P ro
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M P JMW
NO2 62 [µg/m³]
MP 3
P ro
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M P JMW
NO2 60 [µg/m³]
MP 2
P ro
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M P JMW
NO2 57 [µg/m³]
MP 1
© LUBW, LGL BW
Stuttgart Am Neckartor
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-33: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Stuttgart Am Neckartor
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 97
NO2-kontinuierlich, PM10, SM, Ruß, B[a]P, PM2,5
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz
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Kronenstraße
Hauptbahnhof
Klett-Passage
Hindenburgbau
Straßburger Platz
Arnulf-Klett-Platz
Arnulf-Klett-Platz
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[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
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JMW
B[a]P 0,2 [ng/m³] Ruß 2,4 [µg/m³] Ni 1,9 [ng/m³] Pb 3,3 [ng/m³] Cd 0,1 [ng/m³] As 0,6 [ng/m³]
7 0
© LUBW, LGL BW
Stuttgart Arnulf-Klett-Platz
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-34: Ergebnisse 2018 – Messstation Stuttgart Arnulf-Klett-Platz
98 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-kontinuierlich, PM10
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten
davon durch Saharastaub / Streusalz
N
S
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4
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3
1320
22
42
31 15
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35
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50
52
1724 44
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96
99
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75 66
68
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64
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27
25
8774
91
97
29
83
85
93
45
76
31
72
81
43
69
62
37
54
25
23
27
34 58
5/2 54A
5/1
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5/3
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19B
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5/4
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104
107
109
111
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3/1
101
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70A
71A
71B
1/1
115
19/3
19/1
19/2
97/1
Schickstraße
Wächterstraße
Danneckerplatz
Danneckerstraße Stitzenburgstraße
Hohenheimer Straße
MP7 R
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11 6
[Anzahl Stunden]
[Anzahl Tage]
JMW Ü1hMW
ÜTMW
NO2
PM10
65 0
23
[µg/m³] 200µg/m³
50µg/m³
MP 7
11 0
© LUBW, LGL BW
Stuttgart Hohenheimer Straße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-35: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Stuttgart Hohenheimer Straße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 99
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten
N
S
OW
7
7
5
8
5
1
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42
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18
24
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57
47
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33
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52
25
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17
16
37
36
13
25
39
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15
35
11
53
30
35
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38
56
47
43
41
54
36
45
39
34
20
25
21
32
36
30
16
34
29
22
28
28
24
14
11
12
27
10
22
59
53
51
49
56
31
54
31
33
29
27
19
38
42
17
44
36
15
39
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61
6/2
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44A
8/1 6/1
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34B
34A
21/1
19/1
17/1
35/1
25/1
29/1
31/1
41/1 L 1193
Daimlerplatz
Daimlerstraße
Daimlerstraße
Seelbergstraße
Waiblinger Straße
Dürrheimer Straße
Waiblinger Straße
Wiesbadener Straße
Kreuznacher Straße
Kreuznacher Straße
MP7
R ef
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kt D
E B
W 13
4
NO2 39
MP 7 JMW [µg/m³]
© LUBW, LGL BW
Stuttgart Waiblinger Straße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-36: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Stuttgart Waiblinger Straße
100 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-Passivsammler PM10, B[a]P
ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten Zielwert nach Rundungsregel eingehalten, jedoch Verbesserungsbedarf
davon durch Saharastaub / Streusalz
N S
O W
2
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1
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18
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89
81
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71
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55
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13
15
10
19
10
14
19
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31
33
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13 15
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25
27
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16
87
91
15
57
59
61
51
58
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32
13
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20
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72
52
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4/2
7/1
9/1
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4/1
6/1
7/1
8/2
9/1
7/2
7/2
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17 /1
17 /1
51 /1
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22 /2
10 /3
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10 /1
72 /1
13 /1
79 /1
78 /1
61 /1
14 /2
62 /1
75 /1
53 /1
60 /1
58 /1
11 /1
16 /1
74 /1
92 /189
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88 /1
19 /1
61 /2
14 /1
22 /3
17 /1
13 /1
23 /1
29 /1
88 /2
15 /1
56 /1
20 /2
13 /1
70 /1
25 /2
13 /1
15 /2
22 /1
65 /1
20 /1
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21 /1
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2
L 37
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Rotenburger Straße
Rotenburger Straße
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7
[Anzahl Tage]
JMW
ÜTMW
NO2
PM10
35
20
[µg/m³]
50µg/m³
MP 8
B[a]P 0,7[ng/m³]
7 0
© LUBW, LGL BW
Tübingen Jesinger Hauptstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-37: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Tübingen Jesinger Hauptstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 101
NO2-kontinuierlich, PM10, B[a]P
Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10)
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten
davon durch Saharastaub / Streusalz
N S
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3
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1
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14
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10
11
18
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16
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1012
16
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28 26
24
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16
10
14
10
12
12 141
6
10
15 13
11
20
18
12
13 14
25
32
11
22 30
14
10
8/1
8/1
5/1
6/5 6 /3
3/1
4/1
5/1
5/1
2/1
1/1
6/1
6/6
6/4
6/2
6/1
3/1
8/1
4/1
4/2
4/1
6/1
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12 /1
15 /1
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13 /1
17 /1
16 /1
16 /1
10 /1
10 /1
11 /1
13 /1
18 /1
10 /1
18 /2
18 /5 18 /6
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10 /1
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W 13
6
[Anzahl Tage]
JMW
ÜTMW
NO2
PM10
46
23
[µg/m³]
50µg/m³
MP 2
B[a]P 0,3[ng/m³]
13 0
[Anzahl Stunden]
Ü1hMW
0
200µg/m³
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Tübingen Mühlstraße
Abbildung 4.4-38: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Tübingen Mühlstraße
102 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
NO2-Passivsammler
Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S
O W
32
20
14/5
27
18
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19
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4
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7/1
10
28
26
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25 /1
30 5 /1
7/1
24
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33 16/2
27
27
5
34
8/1
9
11
19 /3
20 /1
25
28
191
25 /1
25 /3
30 23
11
7
1
7
10/3
5/2
8
23
19
34/2
4/1 4/2
18
17 /2
14/2
26 /1
1727 3
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3
33/1
31 38
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24 5
12
6
32 /1 4
4
5
34/1 39/1
20
17 /1
32
20
24/2
23 24/1
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39 16/ 3
16/5
28 /1
28 /2
28
11 1/1
3/2
3
36
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26 6/4
22
6/1
17
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23
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33/3
43
25 /4
16/4 31/1
29
29 /1 29 32
6
2829 /2
10
4
30 /3
1/2
1
10/4
6
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17
36
6/3
26/1
17 /3
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26 /2
35
29
22
26
42
36
25
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3
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24
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33 1 4
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18
33/2
34
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6
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5/3
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W 15
3 JMW
NO2 35 [µg/m³]
MP 4
© LUBW, LGL BW
0 20 40 Meter10
Ulm Karlstraße
Abbildung 4.4-39: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Ulm Karlstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 103
NO2-Passivsammler
Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten
N
S
OW
8
42
4
33
32
1/4
15
51
40
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29
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40
30
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49/ 2
34
1
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14
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44
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10
19
28/3
13
24
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12
52
49/ 1
48
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11/ 1
131 5/1
8
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25
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63
46
20
18
33
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15 17
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30
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23
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57
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23
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24 34 31
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61
11
13
44
42
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7/1
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17
36
26/ 2
16
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26/ 1
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Schillerstraße
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Furttenbachstraße
Schillerstraße
Bismarckring
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E B
W 13
8 JMW
NO2 43 [µg/m³]
MP 3
© LUBW, LGL BW
Ulm Zinglerstraße
0 20 40 Meter10
Abbildung 4.4-40: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Ulm Zinglerstraße
104 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
4.5 Auswertungen für die Regierungsbezirke
Abbildung 4.5-1: Stickstoffdioxidkonzentrationen an ausgewählten verkehrsnahen Messstellen in den Regierungsbezirken (RB) Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg
StuttgartRB
0
20
40
60
80
100
120
140
Grenzwert
NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ 20
07
20 09
20 08
20 17
20 18
20 16
20 14
20 15
20 13
20 12
20 11
20 10
20 06
Backnang Eugen-Adolff-Straße Esslingen Grabbrunnenstraße Freiberg Benninger Straße Heidenheim Wilhelmstraße Heilbronn Weinsberger Str.-Ost (VMS) Herrenberg Hindenburgstraße Ilsfeld König-Wilhelm-Straße Ingersheim Tiefengasse Leinfelden-Echterdingen Hauptstr. Leonberg Grabenstraße Ludwigsburg Friedrichstraße
Markgröningen Grabenstr. Mögglingen Hauptstraße Pleidelsheim Beihinger Straße Remseck Remstalstraße Schwäbisch Gmünd Remssstraße Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz (VMS) Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart Waiblinger Straße Urbach Hauptstraße
TübingenRB
0
20
40
60
80
100
120
140
Grenzwert
NO2-Jahresmittelwert in µg/m³
20 07
20 09
20 08
20 17
20 18
20 16
20 14
20 15
20 13
20 12
20 11
20 10
20 06
Balingen Schömberger Straße Friedrichshafen Maybachstraße Lichtenstein Wilhelmstraße Reutlingen Lederstraße-Ost (VMS)
Tübingen Jesinger Hauptstraße Tübingen Mühlstraße Ulm Karlstraße Ulm Zinglerstraße
FreiburgRB
0
20
40
60
80
100
120
140
Grenzwert
NO2-Jahresmittelwert in µg/m³
20 07
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20 12
20 11
20 10
20 06
Freiburg Schwarzwaldstraße (VMS) Freiburg Zähringer Straße Lahr Reichenbacher Hauptstraße
Murg Hauptstraße Schramberg Oberndorfer Straße (VMS)
KarlsruheRB
0
20
40
60
80
100
120
140
Grenzwert
NO2-Jahresmittelwert in µg/m³
20 07
20 09
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20 10
20 06
Heidelberg Mittermaierstraße Karlsruhe Kriegsstraße Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße (VMS) Mannheim Friedrichsring (VMS)
Mühlacker Stuttgarter Straße Pfinztal Karlsruher Straße (VMS) Pforzheim Jahnstraße Walzbachtal Bahnhofstraße
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 105
Abbildung 4.5-2: Partikel PM10-Konzentrationen an ausgewählten verkehrsnahen Messstellen in den Regierungsbezirken (RB) Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg
StuttgartRB
PM10-Jahresmittelwert in µg/m³ 20
07
20 09
20 08
20 17
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20 13
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20 10
20 06
Heilbronn Weinsberger Straße-Ost (VMS) Stuttgart Arnulf-Klett-Platz (VMS) Ludwigsburg Friedrichstraße
Markgröningen Grabenstraße
Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Hohenheimer Straße
0
10
20
30
40
50
60
Grenzwert
TübingenRB
PM10-Jahresmittelwert in µg/m³
20 07
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0
10
20
30
40
50
60
Grenzwert
Reutlingen Lederstraße-Ost (VMS) Tübingen Jesinger Hauptstraße Tübingen Mühlstraße
FreiburgRB
PM10-Jahresmittelwert in µg/m³
20 07
20 09
20 08
20 17
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20 11
20 10
20 06
Freiburg Schwarzwaldstraße (VMS) Schramberg Oberndorfer Straße (VMS)
0
10
20
30
40
50
60
Grenzwert
KarlsruheRB
PM10-Jahresmittelwert in µg/m³
20 07
20 09
20 08
20 17
20 18
20 16
20 14
20 15
20 13
20 12
20 11
20 10
20 06
Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße (VMS) Mannheim Friedrichsring (VMS) Pfinztal Karlsruher Straße (VMS)
0
10
20
30
40
50
60
Grenzwert
106 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
4.6 Quellenverzeichnis
[BImSchG]
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
vom 26. September 2002 (BGBl. I, S. 3830), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I,
S. 432), in Kraft getreten am 12. April 2019
[39. BImSchV, 2010]
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitäts-
standards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) vom
2. August 2010 (BGBl. I, Nr. 40, S. 1065), zuletzt geändert
durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Juli 2018 (BGBI. I,
S. 1222, 1231), in Kraft getreten am 31. Juli 2018
[DWD, 2018]
Deutschlandwetter im Jahr 2018; Pressemitteilung vom
28. Dezember 2018
[EU, 2008]
Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft
in Europa, zuletzt geändert am 28. August 2015
[LAI, 2012]
Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffein-
trägen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissions-
schutz, 1. März 2012
[LUBW, 2006]
Spotmessungen ab dem Jahr 2007 – Voruntersuchungen 2006,
Bericht der LUBW, Karlsruhe, August 2006
[LUBW, 2015]
Spotmessungen ab dem Jahr 2016 – Aktualisierung der Prio-
ritätenliste, Bericht der LUBW, Karlsruhe, Dezember 2015
[LUBW, 2019-1]
Beiträge von Streusalz und natürlichen Quellen zu den Par-
tikel PM10-Immissionen in Baden-Württemberg – Kurzbericht
für das Jahr 2018, Bericht der LUBW, Karlsruhe, Juni 2019
[LUBW, 2019-2]
Luftreinhaltepläne für Baden-Württemberg – Grundlagenband
2018, www.lubw.baden-wuerttemberg.de/publikationen, Bericht
der LUBW, Karlsruhe, in Bearbeitung
[TA Luft]
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immis-
sionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung
der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl. S. 511), in Kraft
getreten am 1. Oktober 2002
[UBA, 2019]
Handbuch „Luftqualitätsdaten- und Informationsaustausch
in Deutschland“, Version V 5, Umweltbundesamt April 2019
[UMEG, 2004]
Spotmessungen gemäß der 22. BImSchV in Baden-Württem-
berg – Voruntersuchungen 2003, UMEG Zentrum für
Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit
Baden-Württemberg, Juli 2004
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 107
4.7 Glossar
Abkürzungen
39. BImSchV
39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luft-
qualitätsstandards und Emissionshöchstmengen)
Az1h>180
Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 180 µg/m3
Az1h>200
Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 200 µg/m3
AzT>50
Anzahl Tagesmittelwerte > 50 µg/m3
AzT8h>120
Anzahl Tage > 120 µg/m3, höchster 8-Stundenmittel-
wert eines Tages
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
DEBWxxx
Stationscode nach Formular 3 der jährlichen Meldung
an das Umweltbundesamt (DE: Deutschland, BW:
Baden-Württemberg)
DEPO
Depositionsmessstelle
DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
JMW Jahresmittelwert
Kfz Kraftfahrzeug
L Messstation im ländlichen Hintergrund
Lkw Lastkraftwagen
LUBW
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Max1h
Höchster 1-Stundenmittelwert
Max8h
Höchster 8-Stundenmittelwert
MaxTMW
Höchster Tagesmittelwert
MESZ
Mitteleuropäische Sommerzeit
MEZ Mitteleuropäische Zeit („Winterzeit“)
MP Messpunkt
MW Mittelwert
PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
Pkw Personenkraftwagen
PMP Profilmesspunkt
ppb parts per billion (deutsch: ein Teil auf eine
Milliarde Teile, dimensionslose Größe)
ppm parts per million (deutsch: ein Teil auf eine
Million Teile, dimensionslose Größe)
RB Regierungsbezirk
RMP Referenzmesspunkt
S Messstation im städtischen Hintergrund
SM Schwermetalle
SPOT
Spotmessstelle
SWR Südwestrundfunk
108 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
TA Luft
Technische Anleitung zur Reinhaltung Luft
TMW
Tagesmittelwert
UBA Umweltbundesamt
ÜTMW
Anzahl der Überschreitungen des
Tagesmittelwertes
Ü1hMW
Anzahl der Überschreitungen des
1-Stundenmittelwertes
V verkehrsnahe Messstation / Verkehrsmessstation
VOC flüchtige organische Verbindungen
© LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 109
Begriffe
Aerodynamischer Durchmesser
Der aerodynamische Durchmesser ist eine abstrakte
Größe zur Beschreibung des Verhaltens eines gasge-
tragenen Partikels (zum Beispiel eines in der Luft
schwebenden Staubteilchens). Der aerodynamische
Durchmesser eines Partikels entspricht dem Durch-
messer einer Kugel mit der Dichte 1 g/cm3, welche
die gleiche Sinkgeschwindigkeit in Luft wie der Par-
tikel hat.
Alarmschwelle
Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger
Exposition ein Risiko für die Gesundheit der Gesamt-
bevölkerung besteht und unverzüglich Maßnahmen
ergriffen werden müssen.
AOT40
AOT40 (µg/m3)h ist die über einen vorgegebenen
Zeitraum (1. Mai bis 31. Juli) summierte Differenz
zwischen Ozonwerten über 80 µg und 80 µg (= 40 ppb)
unter ausschließlicher Verwendung der täglichen
1-Stundenmittelwerte zwischen 8:00 Uhr und 20:00
Uhr mitteleuropäischer Zeit.
AOT40Schätzwert Liegen nicht alle möglichen Messdaten vor, so werden
die AOT40-Werte anhand folgenden Faktors berechnet:
AOT40Schätzwert = AOT40Messwert x mögliche Gesamtstundenzahl
Zahl der gemessenen Stundenwerte
Mögliche Gesamtstundenzahl: Stundenzahl innerhalb
der Zeitspanne der AOT40-Definition, d. h. 8:00 Uhr
bis 20:00 Uhr MEZ vom 1. Mai bis zum 31. Juli
(1104 Stunden)
Eutrophierung
Anreicherung von Nährstoffen in einem Ökosystem
(= Nährstoffeintrag)
Immissionsgrenzwert
Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse
mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen
auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt
insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verrin-
gern, und der innerhalb eines bestimmten Zeitraums
eingehalten werden muss und danach nicht überschrit-
ten werden darf.
Informationsschwelle
Wert für Ozon in der Luft, bei dessen Überschreitung
bereits bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die
Gesundheit insbesondere empfindlicher Bevölkerungs-
gruppen besteht und bei dem unverzüglich geeignete
Informationen erforderlich sind.
Kritischer Wert
Wert, dessen Überschreitung aufgrund wissenschaft-
licher Erkenntnisse unmittelbare schädliche Auswir-
kungen für manche Rezeptoren wie Bäume, sonstige
Pflanzen oder natürliche Ökosysteme, aber nicht für
den Menschen erwarten lässt.
Zielwert
Wert, der dahingehend festgelegt wird, schädliche
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder
die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern
oder zu verringern, und nach Möglichkeit innerhalb
eines bestimmten Zeitraums eingehalten werden muss.
110 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW
Einheiten
mg/m3
Milligramm pro Kubikmeter (0,001 g)
µg/m3
Mikrogramm pro Kubikmeter (0,000001 g)
ng/m3
Nanogramm pro Kubikmeter (0,000000001 g)
kg/(ha a)
Kilogramm pro Hektar und Jahr (kg ha-1 a-1)
mg/(m2d)
Milligramm pro Quadratmeter und Tag
µg/(m2d)
Mikrogramm pro Quadratmeter und Tag
Elementsymbole und chemische Formeln
As Arsen als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion
PM10
B[a]P Benzo[a]pyren (C20H12) als Gesamtgehalt in der
Partikelfraktion PM10
Cd Kadmium als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion
PM10
CO Kohlenmonoxid
NH3 Ammoniak
Ni Nickel als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10
NO Stickstoffmonoxid
NO2 Stickstoffdioxid
NOx Stickstoffoxide
O3 Ozon
Pb Blei als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10
PM10 Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass
passieren, der für einen aerodynamischen Durch-
messer von 10 Mikrometern einen Abscheidegrad
von 50 % aufweist.
PM2,5 Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass
passieren, der für einen aerodynamischen Durch-
messer von 2,5 Mikrometern einen Abscheidegrad
von 50 % aufweist.
PM0,1 Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass
passieren, der für einen aerodynamischen Durch-
messer von 0,1 Mikrometern einen Abscheidegrad
von 50 % aufweist.
Sb Antimon als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion
PM10
SO2 Schwefeldioxid
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Postfach 10 01 63 · 76231 Karlsruhe · Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/luft/luftreinhaltung/HF_sections/content/ZZoxxXmZt1JZle/10016-Auswertung_der_Jahresdaten_f%C3%BCr_2018.pdf
MEHR BIO IN KOMMUNEN
Strategien und Konzepte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsbereich von Kommunen – Ein Projekt des Netzwerks deutscher Biostädte
Ein Praxisleitfaden des Netzwerks deutscher Biostädte
2 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
IMPRESSUM
Herausgeber:
Netzwerk deutscher Biostädte
c/o Stadt Nürnberg
Referat für Umwelt und Gesundheit
Hauptmarkt 18
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231 - 4189
www.biostaedte.de
Autorinnen und Autoren:
Melanie Fülles, Rainer Roehl, Dr. Carola Strassner;
a‘verdis – Roehl & Dr. Strassner GbR
Andreas Hermann und Dr. Jenny Teufel;
Ökoinstitut e.V.
Redaktion:
Rainer Roehl; a‘verdis – Roehl & Dr. Strassner GbR
Astrid Engel; Landeshauptstadt München,
Referat für Gesundheit und Umwelt
Gestaltung:
bioculture GmbH
Druck:
Bavaria Druck
100 % Recyclingpapier, zertifiziert mit dem
Blauen Engel
Fotos:
Titelseite: Oekolandbau.de/Thomas Stephan,
a‘verdis, Archiv Stadt München
Stadt Nürnberg/Christine Dierenbach: S 3
Eleana Hegerich: S. 3, Adobe Stock: S. 10, 24
Oekolandbau.de/Dominic Menzler: S. 14, 43, 64,
Oekolandbau.de/Thomas Stephan: S. 16, 24, 26,
29, 47, 66
Peter Vogel: S. 58, Christian Buck: S. 61, 62
a‘verdis: S. 8, 20, 25, 32, 35, 37, 38, 41, 42, 44, 49,
50, 52, 53, 54, 56, 57, 59, 60, 67, 69, 70
Das Projekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des Bundesprogramms
Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger
Landwirtschaft.
Der Leitfaden wurde erstellt im Rahmen des Projektes:
„Strategien und Konzepte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsbereich von
Kommunen“ der Biostädte Augsburg, Freiburg, Heidelberg, Lauf, München und Nürnberg.
Ansprechpartnerin: Astrid Engel (Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt,
E-Mail: astrid.engel@muenchen.de)
Wir bedanken uns bei unseren Sponsoren:
Stand: Februar 2017
Echt Bio für Großverbraucher
www.biostaedte.de
Oekolandbau.de/Thomas
Oekolandbau.de/Dominic
Oekolandbau.de/Thomas
mailto:astrid.engel@muenchen.de
Vorwort des Herausgebers 3
VORWORT DES HERAUSGEBERS
Eine wachsende Anzahl von Städten und Gemein-
den legt Wert auf eine schmackhafte und qualitativ
hochwertige Verpflegung in ihren Einrichtungen
und bei der Bewirtung ihrer Gäste, ihrer Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter und vor allen ihrer Kinder
und Jugendlichen. Tragen doch Kommunen Ver-
antwortung für die zukunftsfähige Gestaltung der
Lebensbedingungen ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Genau diesen Ansprüchen werden Lebensmittel
aus ökologischem Landbau gerecht: Sie werden
nicht nur umweltverträglich produziert und scho-
nend verarbeitet, sie sind auch gesund und lecker.
Die Kommunen, die sich im Netzwerk deutscher
Bio-Städte zusammengeschlossen haben, haben
sich daher zum Ziel gesetzt, den Einsatz von Biole-
bensmitteln kontinuierlich zu steigern. Darüber hi-
naus wollen wir möglichst viele andere Städte und
Gemeinden motivieren und dabei unterstützen,
ebenfalls verstärkt Bio-Produkte zu verwenden.
Als Bio-Städte haben wir seit vielen Jahren Erfah-
rungen mit der Beschaffung und dem Einsatz von
Produkten aus ökologischem Landbau gesammelt.
Im Austausch mit anderen Städten und Gemeinden
wurde uns klar, dass es viele offene Fragen im Hin-
blick auf den Bio-Einsatz gibt. Vor diesem Hinter-
grund entstand das Projekt „Mehr Bio in Kommu-
nen“. Es ging uns darum, alle Themen rund um die
Bio-Einführung zusammen zu tragen, gut verständ-
lich aufzubereiten und allen interessierten Kommu-
nen zur Verfügung zu stellen.
Dies ist der erste Leitfaden zum Thema Einsatz
von Biolebensmitteln, der sich direkt an Kommu-
nen richtet. Wir wollen damit alle ansprechen, die
mit dem Einkauf und dem Einsatz von Verpflegung
in einer Kommunen befasst sind – angefangen von
den politischen Entscheidungsträgern über Be-
schaffungsverantwortliche in der Verwaltung bis
hin zu Küchenleitungen.
Zusätzlich zu diesem Leitfaden gibt es umfangrei-
ches weiteres Informationsmaterial das Kommu-
nen bei der Bio-Einführung unterstützen soll. Es ist
auf der Homepage des Bio-Städtenetzwerks (www.
biostaedte.de) zu finden.
An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-
schaft für die finanzielle Unterstützung bedanken,
ohne die die Umsetzung dieses Projekts nicht mög-
lich gewesen wäre.
Wir hoffen, dass Sie in diesem Leitfaden viele hilf-
reiche Anregungen finden für Ihr Vorhaben, Bio-Le-
bensmittel in der eigenen Gemeinde einzusetzen
– und wünschen uns, dass unser Netzwerk noch
stärker wächst als bisher!
Im Namen des Netzwerks deutscher Bio-Städte
Dr. Peter Pluschke
- Sprecher des Bio-Städte-Netzwerks -
Stephanie Jacobs
Referentin für Gesundheit und Umwelt
der Landeshauptstadt München
www.biostaedte.de
www.biostaedte.de
4 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
VORWORT DES HERAUSGEBERS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
1. EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
2. DER AUSSER-HAUS-VERPFLEGUNGSMARKT IN DEUTSCHLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.1 Marktstruktur und Marktentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.2 Herausforderungen für gastronomische Dienstleister heute und in Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.3 Besonderheiten für eine Gastronomie in öffentlicher Trägerschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
2.4 Besonderheiten verschiedener Verpflegungsanlässe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
2.5 Besonderheiten verschiedener Verpflegungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
3. BIO-LEBENSMITTEL ALS BAUSTEIN EINER
NACHHALTIGEN BESCHAFFUNGSSTRATEGIE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
3.1 Eckpfeiler einer nachhaltigen gastronomischen Dienstleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
3.2 Herkunft und Qualität der Lebensmittel als zentrales Handlungsfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
3.3 Argumente für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln benennen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
4. DER RECHTSRAHMEN FÜR EINE NACHHALTIGE
ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
4.1 Entwicklungsgeschichte der Berücksichtigung von Umweltkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
4.2 Im Vergaberecht zu beachtende Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
4.3 Überblick über die anzuwendenden Vergabevorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
5. NOTWENDIGE SCHRITTE IN POLITIK UND VERWALTUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
5.1 Nachhaltige Beschaffung als Managementaufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
5.2 Strategische Planung und politische Beschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
5.3 Durchführung und Einbettung in das Verwaltungsgeschehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
5.4 Erfolgskontrolle und Monitoring der Zielerreichung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
5.5 Lernen und Berichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
6. FAHRPLAN FÜR DAS VERGABEVERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
6.1 Bestimmung von Beschaffungsgegenstand, Auftragswert und Vergabeart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
6.2 Anforderungen an die Bietereignung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
6.3 Erstellen der Leistungsbeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
6.4 Angebotsbewertung und Zuschlagserteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis 5
7. VORSCHLÄGE FÜR DIE FORMULIERUNG DER VERGABEANFORDERUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . 45
7.1 Formulierungsvorschläge für Mindestanforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
7.1.1 Anforderungen an den Anteil von Bio-Lebensmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
7.1.2 Anforderungen an den Anteil von Fisch aus nachhaltigem Fischfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
7.1.3 Anforderungen an den Anteil von fair gehandelten Produkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
7.2 Formulierungsvorschläge für Auftragsdurchführungsklauseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
7.2.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne
bzw. angebotenen Speisen: Obst und Gemüse gemäß der Saison . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
7.2.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermeidung und Abfallentsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
7.2.3 Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
7.3 Zusätzliche Auftragsdurchführungsklauseln für den Betrieb von Kantinen und
anderen langfristigen Cateringdienstleistungen (z. B. Mittagsverpflegung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
7.3.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw.
angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
7.3.2 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw.
angebotenen Speisen: zielgruppenorientierte Berücksichtigung von
allgemein akzeptierten Nährstoffempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
7.3.3 Kunden-Feedback . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
7.4 Zusätzliche Klauseln für Catering-Dienstleistungen bei Einzelveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
7.4.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der angebotenen Speisen:
Reduktion des Fleischkonsums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
7.4.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermeidung und -entsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
7.5 Bewertung mit Nutzwertanalyse und Wertungsmatrix . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
8. SCHRITTE ZUR ERFOLGREICHEN EINFÜHRUNG VON BIO-LEBENSMITTELN . . . . . . . . . . . . . . . . 53
8.1 Gründe für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der eigenen Einrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
8.2 Entscheidung für den Einsatz und die Menge von Bio-Lebensmitteln treffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
8.3 Konzept für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln festlegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
8.4 Bio-Lieferanten vergleichen und auswählen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
8.5 Strategie für die Preisgestaltung finden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
8.6 Das Bio-Angebot intern und extern kommunizieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
8.7 Die Verwendung von Bio-Lebensmitteln kontrollieren und zertifizieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
9. ERFOLGSBEISPIELE AUS DEUTSCHLAND UND EUROPA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
9.1 Bio-Erfolge in nicht-kommunalen öffentlichen Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
9.2 Bio-Erfolge in kommunalen Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
9.2.1 Beispiele aus Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
9.2.2 Beispiele aus Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
6 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
10. FAZIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
11. SERVICETEIL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
11.1 Literatur und Links . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
11.1.1 Bücher, Broschüren und Fachbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
11.1.2 Websites . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
11.1.3 Weiterbildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
11.2 Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
11.2.1 Ministerien und Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
11.2.2 Öko-Kontrollstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
11.2.3 Verbände und andere Multiplikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
11.2.4 Bio-Lieferanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
11.3 Beispiele für Ausschreibungstexte, Stadtratsbeschlüsse u.a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Außer-Haus-Markt Konsum/Umsatzentwicklung 2014 zu 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Abbildung 2: Ebenen für ökologisch ausgerichtetes Angebot im öffentlichen Bereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Abbildung 3: Kreislaufwirtschaft im ökologischen Landbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Abbildung 4: Beipiele für Vorgaben gemäß Berliner Verwaltungsvorschrift
Beschaffung und Umwelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Abbildung 5: Management-Zyklus einer nachhaltigen Beschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Abbildung 6: Fahrplan für das Vergabeverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bewertung der Verpflegungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Tabelle 2: Überblick über die Vergabevorschriften ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte . . . . . . 28
Tabelle 3: Bewertungsschlüssel für die Nutzwertanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Tabelle 4: Rechenbeispiel einer Nutzwertanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Tabelle 5: Zusatzpunkte für den Bio-Lebensmittelanteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
INHALTSVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis 7
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AG Aktiengesellschaft
AHV Außer-Haus-Verpflegung
AHVM Außer-Haus-Verpflegungsmarkt
AOK Allgemeine Ortskrankenkasse
ASC Aquaculture Stewardship Council
BerlAVG Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
BGBl Bundesgesetzblatt
BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BÖLN Bundesprogramm ökologische Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft
BÖLW Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft
BVergG Bundesvergabegesetz
CO 2 Kohlendioxid
D-A-CH Deutschland, Österreich, Schweiz
DGE Deutsche Gesellschaft für Ernährung
EG Europäische Gemeinschaft
EG-Öko-VO EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
e.V. eingetragener Verein
EU Europäische Union
EuGH Europäischer Gerichtshof
EMAS Eco-Management and Audit Scheme
FIBL Forschungsinstitut für biologischen Landbau
GEPA Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt mbH
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GVO Gentechnisch veränderte Organismen
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
ILO Internationale Arbeitsorganisation
KiTa Kindertagesstätte
KNB Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe
MSC Marine Stewardship Council
QM Qualitätsmanagement
RNE Rat für Nachhaltige Entwicklung
VgV Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
VOL/A Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VwVBU Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (Berlin)
WWF World Wide Fund For Nature
8 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
1. EINLEITUNG
1. Einleitung 9
1. EINLEITUNG
Öffentliche Auftraggeber in Deutschland beschaffen jährlich Produkte, Bau- und Dienstleistungen in einem
Umfang von rund 19 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Im Jahr 2010 lag das Einkaufsvolumen bei knapp
480 Mrd. Euro, mit jährlich steigender Tendenz.1 Etwa die Hälfte der Ausgaben entfällt auf Bund und Län-
der, die andere Hälfte auf Kommunen und Landkreise. Als Großverbraucher verfügt die öffentliche Hand
über eine starke Marktmacht, die sie nutzen kann, um nachhaltigere Produkte am Markt zu etablieren und
umweltpolitische Ziele oder faire Arbeitsbedingungen zu fördern. Die Beschaffung nachhaltiger Produkte
und Dienstleistungen setzt auch ein deutliches Signal in Richtung privater Anbieter2 und unterstützt deren
nachhaltiges Wirtschaften.
Dies gilt auch für den wachsenden Markt gastronomischer Dienstleistungen, z. B. in Kindergärten, Schulen,
Betrieben, Krankenhäusern und auf Veranstaltungen. Mit einem Umsatzvolumen von gut 70 Mrd. Euro bei
11 Mrd. Besuchen gehört der Außer-Haus-Markt zu den wichtigsten Segmenten der Lebensmittelwirt-
schaft. Im Vergleich zum Lebensmitteleinzelhandel spielt der Einsatz von Bio-Lebensmitteln hier aber noch
eine eher kleine Rolle. Nach vorsichtigen Schätzungen3 machen Bio-Lebensmittel im Außer-Haus-Bereich
gerade einmal fünf Prozent des gesamten Bio-Marktes aus. Im Vergleich zu anderen Absatzmärkten ist das
Bio-Potenzial für diesen Markt demnach noch sehr groß. Wichtige Gründe für diese zurückhaltende Nach-
frage sind die zu geringe aktive Gästenachfrage, die auf den ersten Blick höheren Preise für Bio-Lebensmittel
und der im Vergleich zu herkömmlichen Produkten höhere Beschaffungsaufwand. Und schließlich wird die
Bio-Zertifizierung von Küchen teilweise als unklar, unflexibel und aufwändig eingeschätzt.4
Auch in den öffentlichen Verpflegungseinrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen spielen Bio-Le-
bensmittel trotz zahlreicher erfolgreicher Umsetzungsbeispiele z. B. in den Kommunen, die sich im Netz-
werk deutscher Biostädte5 zusammengeschlossen haben, derzeit eine eher geringe Rolle. Neben den oben
genannten Gründen liegt dies möglicherweise auch an der fehlenden Kenntnis, wie die geltenden rechtlichen
Rahmenbedingungen korrekt in öffentlichen Ausschreibungsverfahren umgesetzt werden können und an
der fehlenden Erfahrung, wie eine politische Entscheidung für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in einer
Kommune konkret herbeigeführt und erfolgreich umgesetzt werden kann.
Der vorliegende Leitfaden beleuchtet die genannten Ursachen und gibt kommunalen Beschafferinnen und
Beschaffern eine praxisorientierte Hilfestellung bei der erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln
bzw. bei der Erhöhung des Anteils an Bio-Lebensmitteln in ihren Einrichtungen.
1 European Commission (2011): Public procurement indicators 2010. ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/indicators2010_en.pdf 2 Praxisbeispiele, wie nachhaltige Beschaffung derzeit schon umgesetzt wird, sind beispielsweise in den Produktwegweisern, die von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg herausgegeben werden, dargestellt. 3 BÖLW (2015): Zahlen. Daten. Fakten. Die Bio-Branche 2015. 4 Nießen, J., Paffe, M. (2010): Außer-Haus-Verpflegung und Bio-Lebensmittel in Deutschland. Trends, Hemmnisse, Chancen. Ergebnisse einer Expertenbefragung. Vita rustica & Vita urbana 4 5 www.biostaedte.de
ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/indicators2010_en.pdf
www.biostaedte.de
10 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
2. DER AUSSER-HAUS-VERPFLEGUNGSMARKT IN DEUTSCHLAND
2.1 Marktstruktur und Marktentwicklung
2.2 Herausforderungen für gastronomische Dienstleister heute und in Zukunft
2.3 Besonderheiten für eine Gastronomie in öffentlicher Trägerschaft
2.4 Besonderheiten verschiedener Verpflegungsanlässe
2. Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt in Deutschland 11
2. DER AUSSER-HAUS-VERPFLEGUNGSMARKT IN DEUTSCHLAND
2.1 Marktstruktur und Marktentwicklung
Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt (AHVM) in
Deutschland ist ein spannender und perspektiven-
reicher Milliardenmarkt. Gleichwohl ist dieses Seg-
ment der Lebensmittel- und Dienstleistungswirt-
schaft äußerst komplex und sehr heterogen. Die
Betriebstypen reichen von der Imbissbude an der
Ecke, über die Kantine in der Behörde bis zum Ster-
nerestaurant auf dem Land. Die Größenordnungen
bewegen sich von Kindertagesstätten, in denen nur
20 Mittagessen pro Tag ausgegeben werden bis zu
Großveranstaltungen mit 20.000 Gästen an einem
Abend. Jeder der drei großen Bereiche, Gastrono-
mie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung, hat
andere Strukturen, Herausforderungen und Kalku-
lationsmodelle.
Das Verbraucherpanel Crest online der npdgroup
aus Nürnberg ermittelt jedes Jahr die Verbraucher-
ausgaben im Außer-Haus-Markt. 2015 waren dies
in Deutschland mehr als 70 Mrd. Euro. Bei diesen
Zahlen fehlen allerdings wichtige Bereiche, etwa
die Geschäftsnachfrage beim Event-Catering und
der Verzehr in Krankenhäusern, Seniorenheimen
und Gefängnissen, die häufig als öffentliche Einrich-
tungen betrieben werden. Gleiches gilt auch für das
große Feld der Betriebskantinen in Eigenregie. Hier
erlösten 2014 allein die zehn größten Eigenregie-
betriebe (darunter Daimler, Siemens und Deutsche
Bahn) an 405 Standorten nahezu 580 Mio. Euro.
Der Gesamtumsatz im Außer-Haus-Markt dürfte
demnach deutlich über 75 Mrd. Euro liegen.
Im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung wach-
sen die Bereiche Schulverpflegung, bedingt durch
den bundesweiten Ausbau der Ganztagsschulen,
und die Seniorenverpflegung am stärksten. Beson-
ders viele Essen werden in Studentenwerken, grö-
ßeren Betriebsrestaurants und Krankenhäusern
ausgegeben.
Das Speisenangebot wird derzeit von drei zentralen
Trends geprägt: Die Gäste suchen nach Sicherheit
(Herkunft & Regionalität), Gesundheit (vegetari-
sche und vegane Angebote, Salate) und Frische (Zu-
bereitung vor dem Gast). Das mit Abstand stärkste
Nachfragewachstum haben vegetarische und vega-
ne Speiseangebote. Auf dieser Grundlage werden
nicht nur laufend neue Restaurants eröffnet, in der
Gemeinschaftsverpflegung verlangen insbesondere
jüngere Gäste verstärkt nach vegetarischen Speisen.
2.2 Herausforderungen für gastronomische
Dienstleister heute und in Zukunft
Die Diskussionen über Klimawandel und Ressour-
cenverknappung prägen zunehmend auch das
wirtschaftliche Handeln in der Außer-Haus-Ver-
pflegung. Stichworte wie Green-Hospitality oder
Klimaschutz mit Messer und Gabel tauchen nicht
nur häufiger in den gastronomischen Fachmedien
auf, sondern entwickeln sich zu elementaren Be-
standteilen gastronomischer Dienstleistungen.
Hintergrund für diese Entwicklung sind im We-
sentlichen globale Herausforderungen, die unsere
derzeitige Lebens-, Wirtschafts- und Ernährungs-
weise in Frage stellen: Klimawandel, Ressourcen-
verknappung, globaler Süßwassermangel, Bio-
diversitätsverlust, Entwaldung, Wüstenbildung,
demografischer Wandel, Bevölkerungswachstum
und die Zunahme von Armut. Erzeugung, Produk-
tion und Handel von und mit Lebensmitteln haben
erhebliche Auswirkungen auf die genannten globa-
len Herausforderungen. Bezogen auf den ökologi-
schen Fußabdruck, einem Indikator für die Berech-
nung der ökologischen Belastung von Lebensstilen,
macht die Ernährung (inkl. Außer-Haus-Verpfle-
gung) eines durchschnittlichen Deutschen einen
Anteil von gut einem Drittel6 aus. Die Verantwor-
6 www.footprint.at/fileadmin/zf/dokumente/Footprint_Deutschland_2008__2_.pdf
www.footprint.at/fileadmin/zf/dokumente/Footprint_Deutschland_2008__2_.pdf
12 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
tung für Wirtschaft, Ökologie und Gesellschaft ist
also sehr groß.
Für die Gemeinschaftsgastronomie in Kitas, Schu-
len, Betrieben und Krankenhäusern gehört das
Thema Gesundheit zu einer weiteren prägenden
Herausforderung. Neben der Lebensmittelsicher-
heit durch eine gute Hygienepraxis geht es dabei
um eine ausgewogene Nährstoffversorgung, das
Vermeiden unerwünschter Zutaten und ein funkti-
onierendes Allergenmanagement.
Auch die Entstrukturierung unserer Lebensstile
stellt gastronomische Anbieter vor große Her-
ausforderungen. Anstelle von drei Mahlzeiten im
Kreise der Familie essen Menschen heute zu jeder
Zeit und an nahezu jedem Ort. Viele Anbieter von
Schulverpflegung leiden unter dieser Entwicklung,
denn immer mehr Kinder und Jugendliche empfin-
den es als nicht zeitgemäß ein Tellergericht im Klas-
senverband zu sich zu nehmen. Stattdessen ist es
angesagt, unterwegs im Kreise der besten Freunde
zu „snacken“.
Die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen
zu erkennen und zu bedienen wird nicht einfacher,
denn Essen bedeutet eben nicht nur Nahrungsauf-
nahme sondern entwickelt sich für viele Menschen
zu einem wichtigen Teil des persönlichen Lebens-
stils. Was ich esse und besonders auch das, was ich
nicht esse wird immer häufiger Ausdruck einer per-
sönlichen ökologischen, politischen oder ethischen
Überzeugung.
2.3 Besonderheiten für eine Gastronomie
in öffentlicher Trägerschaft
Die Bedarfe öffentlicher Auftraggeber (z. B. Städte,
Gemeinden oder Landkreise) werden in der Regel
über öffentliche Auftragsvergaben gedeckt. Dies
sind entgeltliche Verträge mit Unternehmen zur
Beschaffung von Liefer-, Bau- oder Dienstleistun-
gen. Kaufen öffentliche Auftraggeber Lebensmittel
ein oder vergeben Pachtverträge, unterliegen auch
diese Aufträge dem Vergaberecht (vgl. Kapitel 4),
das heißt, es muss in der Regel eine Ausschreibung
stattfinden.
In diesen Fällen richtet sich der Einkaufsprozess
oder der Inhalt des Pachtvertrages nach den be-
reits bei der Formulierung des Ausschreibungs-
textes definierten Vorgaben. Um sicherzustellen,
Schnellgastronomie
23,4 (+3,7 %)
Erlebnisgastronomie
12,8 (+3,0 %)
Arbeits- und Ausbildungsplatzverpflegung**
6,9 (+4,4 %)
Bediengastronomie/ Hotelrestaurants*
29,0 (+3,1 %)
Andere 1,4 (+5,5 %)
Abb.1: Außer-Haus-Markt Konsum/Umsatzentwicklung 2014 zu 2015
Ausgaben in Mrd. € (Veränderung im Vergleich zu 2014 in Klammern)
Quelle: CRESTonline Deutschland, npdgroup deutschland GmbH, Nürnberg
* Hotellerie inkl. Frühstück bei Übernachtung ** inkl. Vending am Arbeits-/Ausbildungsplatz
2. Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt in Deutschland 13
dass Bio-Lebensmittel berücksichtigt werden, ist
es darum sehr wichtig, dieses bereits in einem sehr
frühen Stadium, also bei der inhaltlichen Gestaltung
der Ausschreibung, zu verankern (vgl. Kap. 6 und 7).
Bewirten Pächter oder Catering-Unternehmen
öffentliche Kantinen, regeln die jeweiligen Pacht-
verträge, wer die verschiedenen Arten der Auf-
wendungen zu tragen hat. In der Regel werden die
Kosten für die Fläche, die Energie, das Wasser, die
Entsorgung und für größere Investitionen vom Auf-
traggeber übernommen, während der Pächter oder
Caterer mit dem Verkaufspreis die Kosten für Wa-
reneinsatz, Personal, Verbrauchsgüter und seinen
unternehmerischen Gewinn erwirtschaften muss.
In einzelnen Fällen wird auch eine Pacht erhoben.
Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn
eine Kantine auch für externe Gäste geöffnet wird.
Auch eine Beteiligung der Auftraggeber an den
Kosten für kleinere Investitionen (z. B. Geschirr) ist
möglich.
Eine weitere Besonderheit ist die Preisbindung für
in der Regel zwei Hauptspeisen in öffentlichen Kan-
tinen. Damit soll den Beschäftigten in Ämtern und
Behörden ein günstiges Mittagessen ermöglicht
werden. Höhere Preise für Lebensmittel aus öko-
logischer Erzeugung, regionaler Herkunft oder art-
gerechter Tierhaltung können also nicht über einen
höheren Verkaufspreis für diese Essen aufgefangen
werden, sondern müssen anders kompensiert wer-
den, um nicht den notwendigen Gewinn zu schmä-
lern. Dies setzt ökologisch motivierte und gastrono-
misch versierte Betreiber voraus.
Setzen Einrichtungen wie Schulen oder Kinderta-
geseinrichtungen Bio-Lebensmittel ein, ist unter
Umständen eine unterstützende interne und ex-
terne Kommunikation zum Speisenangebot, unter
Hilfestellung der Stadt oder Gemeinde, hilfreich.
Dadurch kann unter anderem die Akzeptanz der
Verpflegungsleistung gesteigert werden, auf der
anderen Seite dokumentiert der öffentliche Auf-
traggeber bzw. Träger damit seinen eigenen Vor-
bildcharakter.
2.4 Besonderheiten verschiedener
Verpflegungsanlässe
Die Gelegenheiten, bei denen in einer Kommu-
ne gastronomische Dienstleistungen angeboten
werden, sind vielfältiger als es auf den ersten Blick
scheint. Angefangen bei der Verpflegung in Kinder-
tageseinrichtungen über die Schul-, Kantinen- und
Krankenhausverpflegung bis zum Catering bei öf-
fentlichen Anlässen und Festen; überall hier ist es
möglich, Bio-Lebensmittel einzusetzen.
Verpflegung in Kindertageseinrichtungen
An dieser Stelle besteht eine gute Möglichkeit, sich
sehr früh positiv in das Verpflegungsangebot der
Kleinsten einzubringen. Das Ernährungsverhalten
von morgen wird bereits in jungen Jahren geprägt.
Das Angebot einer vollwertigen, gesunden Bio-
Kost kann einen wertvollen Beitrag zur gesunden
Entwicklung der Kindergartenkinder einer Kommu-
ne darstellen. Viele Eltern wählen bewusst solche
Einrichtungen für Ihre Kinder aus, die das Thema
Ernährung in Kombination mit Bewegung in ihrem
Konzept verankert haben. Viele Einrichtungen wer-
ben deshalb offensiv mit einem Bio-Angebot und
zeigen damit ihr Verantwortungsbewusstsein für
den Nachwuchs.
Verpflegung in Schulen
Das Bio-Angebot in Schulen ist in den letzten Jahren
immer mehr ausgeweitet worden. Egal, ob die Bio-
Komponenten in der Mensa, der faire Bio-Schoko-
riegel am Kiosk oder der Bio-Kaffee aus fairem Han-
del im Lehrerzimmer: Schulen sind ein gutes Setting,
um Bio-Lebensmittel einzusetzen. Das Thema kann
außerdem in verschiedenen Fächern (z. B. Sozial-
kunde, Politik, Erdkunde, Ernährungslehre, Bio-
logie) aufgegriffen werden und Schülerinnen und
Schüler können durch Mensabeiräte, Schülerfirmen
oder andere Arbeitsgemeinschaften in die Gestal-
tung eines Bio-Angebots einbezogen werden. In
Verbindung mit entsprechenden ernährungspäda-
gogischen Angeboten sind Biolebensmittel in Schu-
len also eine große Chance, um Ernährungsbildung
und Ernährungserziehung erlebbar zu gestalten.
14 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
Kantinenverpflegung
Viele Städte und Kommunen verfügen über eine ei-
gene Kantine. Hier besteht die Möglichkeit, Verant-
wortung für eine lebenswerte Umwelt zu überneh-
men und gleichzeitig die gesundheitliche Qualität
des Verpflegungsangebots für die Beschäftigten zu
beeinflussen.
Verpflegung in Kliniken und Heimen
Menschen in Krankenhäusern und Seniorenheimen
befinden sich in der Regel in besonderen Lebens-
situationen, in denen die Ernährung eine wichti-
ge Rolle spielen kann. Trotz enger Budgets ist ein
gewisser Bio-Anteil auch in den Großküchen von
kommunalen Krankenhäusern und Seniorenheimen
umsetzbar. Einige Beispiele finden sich im Informa-
tionsportal www.oekolandbau.de.7
Verpflegung bei Festen, Tagungen, Kultur- und
Sportveranstaltungen
Ob die kleine Vorführung einer kommunalen Musik-
7 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/ bio-in-krankenhaeusern/biokonzepte-trotz-knapper-budgets/
schule oder das große Volksfest einmal im Jahr, in
der Regel werden bei solchen Anlässen Speisen und
Getränke angeboten. Feste, Tagungen und andere
Veranstaltungen im Kultur- und Sportbereich bieten
immer eine gute Gelegenheit, das gastronomische
Angebot nachhaltig auszurichten und Bio-Produkte
einzusetzen. Bio-Angebote haben sich inzwischen
bei Events überall in Deutschland etabliert.
Tipp: Für alle Bereiche gilt: Werden Bio-Lebens-
mittel ausgelobt und gewerbsmäßig in Verkehr
gebracht, müssen die gastronomischen Ein-
richtungen am Kontrollverfahren gemäß den
EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen
Landbau teilnehmen. Weitere ausführliche Infor-
mationen dazu finden sich in der Broschüre: „Mit
einfachen Schritten zum Bio-Zertifikat“8. Aus-
genommen von der Kontrollpflicht sind Schulen
und Kindertagesstätten, die nur für sich selbst
kochen und keine anderen Tischgäste bedienen
als die eigenen Schul- bzw. Kindergartenkinder.
8 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio-zertifizierung/
Abb.: Kreislaufwirtschaft im ökologischen Landbau.
www.oekolandbau.de
www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/bio-in-krankenhaeusern/biokonzepte
www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/bio-in-krankenhaeusern/biokonzepte
www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio
2. Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt in Deutschland 15
2.5 Besonderheiten verschiedener
Verpflegungssysteme
Zunächst muss unterschieden werden, ob es sich
um eine Küche handelt, die in Eigen- oder Fremdre-
gie bewirtschaftet wird. Des Weiteren gilt es zu
unterscheiden, ob es sich um eine Vollverpflegung
handelt (z. B. in Krankenhäusern), oder um einzel-
ne Essensangebote (z. B. Frühstück, Mittagessen,
Abendessen, Pausenverpflegung). Und schließlich
ist es nicht unerheblich, mit welchem Verpflegungs-
system gearbeitet wird.
Der Begriff Verpflegungssystem umfasst alle As-
pekte, die am Prozess der Speisenherstellung
beteiligt sind. Dazu gehören beispielsweise das
Produktionsverfahren, die Betriebs- und Hilfs-
mittelausstattung sowie das Personal. Zwischen
folgenden vier Verpflegungssystemen wird unter-
schieden: Frisch- und Mischküche (frisch kochen
vor Ort mit eigener Küche), Warmverpflegung
(Anlieferung von warm gehaltenem Essen), Cook
& Chill (Belieferung mit gekühlten Speisen, die in
einer Aufbereitungsküche regeneriert werden)
und das Tiefkühlsystem (Belieferung mit tiefge-
kühlten Speisen, die in einer Aufbereitungsküche
regeneriert werden). Eine Bewertung der ver-
schiedenen Systeme ist nicht einfach und muss
verschiedene Aspekte beinhalten. Dazu gehören
insbesondere die ernährungsphysiologische und
sensorische Qualität sowie ökologische und wirt-
schaftliche Aspekte, wie die Höhe der Investitions-
kosten und die laufenden Betriebskosten (vgl. Tab. 1).
Für die Frisch- und Mischküche sind die Qualifikations-
anforderungen an das Personal höher als für die drei
anderen Systeme. Die geringsten Anforderungen be-
stehen bei der Warmverpflegung. Jedes Verpflegungs-
system hat seine spezifischen Stärken und Schwächen;
diese können zum Teil durch ergänzende Maßnahmen
(z. B. frische Salate oder Obst bei Warmverpflegung)
ausgeglichen werden. Welches System für eine Einrich-
tung in Frage kommt, hängt zunächst von der Hauptziel-
setzung ab. Dies kann eine höchstmögliche Attraktivi-
tät, ausgedrückt in hohen Gästezahlen, oder möglichst
niedrige Kosten, etwa Personalkosten, sein. Darüber
hinaus sind die gewünschte Angebotsbreite, die räumli-
chen Gegebenheiten, die personelle Situation sowie das
verfügbare Investitionsbudget von Bedeutung. Vor- und
Nachteile der unterschiedlichen Verpflegungssysteme
werden, beispielhaft für die Kitaverpflegung, auf der Sei-
te der Initiative Fit Kid dargestellt9.
9 www.fitkid-aktion.de/wissenswertes/fuer-kitas/verpflegungssysteme.html
Tabelle 1: Bewertung der Verpflegungssysteme
Ernährungsphysio-
logische Qualität
Sensorische
Qualität
Hygienische
Qualität
Frisch- und
Mischküche
gut bis sehr gut, abhängig
von Rezepturen
gut bis sehr gut gut, abhängig von der
Schulung des Personals
Cook & Chill gut, Produktpalette leicht
eingeschränkt
gut bis sehr gut sehr gut
Tiefkühlmenüs gut, Produktpalette leicht
eingeschränkt
gut bis sehr gut sehr gut
Warmverpflegung gut bis mittelmäßig, auch
abhängig vom Transport
gut bis mittelmäßig, ab-
hängig vom Transport
gut, abhängig von der
Schulung des Personal
www.fitkid-aktion.de/wissenswertes/fuer-kitas/verpflegungssysteme.html
16 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
3. BIO-LEBENSMITTEL ALS BAUSTEIN EINER NACHHALTIGEN BESCHAFFUNGSSTRATEGIE
3.1 Eckpfeiler einer nachhaltigen gastronomischen Dienstleistung
3.2 Herkunft und Qualität der Lebensmittel als zentrales Handlungsfeld
3.3 Argumente für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln benennen
3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie 17
3. BIO-LEBENSMITTEL ALS BAUSTEIN EINER NACHHALTIGEN BESCHAFFUNGSSTRATEGIE
3.1 Eckpfeiler einer nachhaltigen
gastronomischen Dienstleistung
Für jede professionelle Gastronomie und Gemein-
schaftsverpflegung geht es zukünftig immer mehr
darum, die Aspekte „Genuss“ und „Gesundheit“ mit
den klassischen Themen einer nachhaltigen Ent-
wicklung (wirtschaftliche, ökologische und soziale
Verantwortung) zu einem schlüssigen Ganzen zu
verbinden. Daraus ergeben sich fünf zentrale An-
forderungen.
Eine zukunftsfähige Gastronomie …
… ist wirtschaftlich für Küche (Pächter,
Caterer), Unternehmen (Träger) und Gäste,
… bietet ein attraktives Speisen- und Geträn-
keangebot, ein angenehmes Umfeld und einen
gastorientierten Service,
… fördert die Gesunderhaltung, die Leistungs-
fähigkeit und das Wohlbefinden der Gäste,
… trägt auf allen Prozessstufen zur Schonung
der Umwelt bei und
… basiert auf einer partnerschaftlichen Zu-
sammenarbeit mit Gästen, Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern sowie Lieferantinnen und
Lieferanten.
Zunächst muss die Verpflegungsleistung wirt-
schaftlich für alle Beteiligten sein. Für den Gastro-
nomen bedeutet das, mit dem Erlös der verkauften
Essen Personal zu entlohnen, Waren einzukaufen,
die laufenden Betriebskosten zu bezahlen und da-
rüber hinaus mit einem positiven Betriebsergebnis
Rücklagen für zukünftige Investitionen zu erwirt-
schaften.
Bei der Gesundheit ist die Berücksichtigung aner-
kannter Standards, wie etwa der DGE-Qualitäts-
standard (Deutsche Gesellschaft für Ernährung),
ebenso wichtig wie die Einhaltung hygienerechtli-
cher Bestimmungen. Um vom Markt akzeptiert zu
werden, spielt die Attraktivität des Speisenange-
botes eine große Rolle. Nicht nur in Kindergärten,
Schulen und Betriebskantinen gehören der Ge-
schmack und die Optik der angebotenen Speisen
zu den wichtigsten Auswahlkriterien. Ein gewisses
Maß an Abwechslung und die Erfüllung zielgrup-
penspezifischer Anforderungen sind weitere wich-
tige Aspekte.
Durch die in Kapitel 2 beschriebenen globalen Her-
ausforderungen wird ein ökologisch ausgerichtetes
Angebot auch im öffentlichen Bereich immer wich-
tiger. Dabei geht es um zwei zentrale Ebenen:
1. Lebensmittelebene: Speisenplanung und
Lebensmitteleinkauf
Im Rahmen der Rezeptgestaltung, Speisenplanung
und Einkaufspolitik wird über Menge, Häufigkeit
und Qualität der eingesetzten Lebensmittel ent-
schieden. Zwei wichtige Maßnahmen in diesem
Zusammenhang sind die deutliche Reduktion des
Einsatzes von Fleisch und der verstärkte Einkauf
von ökologisch erzeugten und fair gehandelten Le-
bensmitteln.
2. Technikebene: Ressourcen schonende Prozesse
und Geräte
Die Reduktion des Ressourcenverbrauchs (Fläche,
Energie, Wasser, Lebensmittel) wird insbesondere
durch eine effiziente Gerätetechnik und effektive
Prozessabläufe erreicht. Wichtige Maßnahmen
in diesem Einflussbereich sind die Umstellung auf
Ökostrom und die Reduktion der Lebensmittelab-
fälle. Über 18 Mio. Tonnen Lebensmittel werden in
Deutschland jährlich als Abfall entsorgt, davon gut
18 Prozent in Großküchen und Restaurants10. Hier
10 WWF (2015): Das große Wegschmeißen. Vom Acker bis zum Verbraucher: Ausmaß und Umwelteffekte der Lebensmittelverschwendung in Deutschland.
18 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
bietet sich ein enormes finanzielles Sparpotenzial
– das für eventuelle Mehrausgaben beim Kauf von
Bio-Lebensmitteln genutzt werden kann.
3.2 Herkunft und Qualität der Lebensmittel als
zentrales Handlungsfeld
Aufgrund der Bedeutung und Wirksamkeit des
Lebensmitteleinkaufs für eine nachhaltige Verpfle-
gungsleistung hat das Deutsche Studentenwerk
2011 neun Leitlinien für einen nachhaltigen Le-
bensmitteleinkauf verabschiedet:
1. Bevorzugung von Produkten aus der
Region und gemäß der Saison
2. Einkauf von Produkten aus ökologischer
Erzeugung
3. Fleisch und Geflügel bevorzugt aus artge-
rechter Tierhaltung
4. Fisch bevorzugt aus Bestand schonender
Fischerei
5. Bevorzugung von Produkten aus fairem
Handel
6. Keine kennzeichnungspflichtig gentech-
nisch veränderten Produkte
7. Kein Fleisch von geklonten Tieren
8. Möglichst keine deklarationspflichtigen
Zusatzstoffe
9. Bei Auftragsvergabe bevorzugt Mehrweg-
verpackungen und Mehrwegsysteme bzw.
sortenreine Verpackungen
Die Leitlinien berücksichtigen alle derzeit disku-
tierten Qualitätsaspekte von Lebensmitteln, be-
inhalten alle relevanten Siegel und Zertifikate und
dienen den einzelnen Studentenwerken als Orien-
tierung für zukünftige Einkaufsentscheidungen.11
Eine der wichtigsten Möglichkeiten, umweltverträg-
lich zu wirtschaften, bietet der verstärkte Einsatz
von Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung.
Aus diesem Grund spricht der Rat für Nachhalti-
ge Entwicklung in seinen Empfehlungen für eine
nachhaltige Gestaltung der Agrarwende auch vom
„Gold-Standard Ökolandbau“12. In dem Entwurf der
Bundesregierung für die Deutsche Nachhaltigkeits-
strategie13 wird der ökologische Landbau als „eine
besonders ressourcenschonende und umweltver-
trägliche Wirtschaftsform“ beschrieben, deren
Erzeugnisse nicht nur von einer wachsenden Zahl
von Verbraucherinnen und Verbrauchern wertge-
schätzt wird, sondern der aufgrund seiner Prinzi-
pien (z. B. Kreislaufwirtschaft, flächengebundene
und besonders tiergerechte Haltung) insbesondere
kleineren und mittelgroßen Familienbetrieben eine
11 Die Leitlinien wurden 2014 überarbeitet und werden 2016 in dritter Auflage erscheinen. Sie stehen bisher ausschließlich den 58 Studentenwerken in Deutschland zur Verfügung. 12 RNE (2011): Gold-Standard Ökolandbau. Für eine nachhaltige Gestaltung der Ag- rarwende. Empfehlungen des Rates für Nachhaltige Entwicklung vom 11. Juli 2011. 13 www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Nachhaltigkeit/0- Buehne/2016-05-31-text-zum-entwurf-nachhaltigkeitsstrategie.html
LEBENSMITTELEBENE
Speisenplanung und
Lebensmitteleinkauf
TECHNIKEBENE
Ressourcen schonende
Prozesse und Geräte
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www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Nachhaltigkeit/0-Buehne/2016-05-31-text-zum-entwurf-nachhaltigkeitsstrategie.html
www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Nachhaltigkeit/0-Buehne/2016-05-31-text-zum-entwurf-nachhaltigkeitsstrategie.html
3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie 19
Entwicklungsperspektive für die Zukunft bietet.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung im Rahmen der
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es daher,
dass der Ökologische Landbau einen Flächenanteil
von 20 Prozent der landwirtschaftlichen Gesamt-
fläche erreicht.
Im Gegensatz zu vielen anderen Qualitätsbeschrei-
bungen ist die Kennzeichnung von ökologisch er-
zeugten Lebensmitteln gesetzlich geregelt. Alle als
Bio-Lebensmittel gehandelten Waren müssen die
EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Land-
bau erfüllen. Bio-Lebensmittel, die nach den Krite-
rien der deutschen ökologischen Anbauverbände
(z. B. Demeter, Bioland, Naturland) erzeugt werden,
übertreffen diese Anforderungen noch hinsichtlich
Umwelt- und Tierschutz. Die Einhaltung der Bio-
Standards wird zudem regelmäßig und systema-
tisch kontrolliert.
Bei landwirtschaftlichen Produkten aus Entwick-
lungs- und Schwellenländern sind die Arbeitsbe-
dingungen, unter denen diese produziert werden,
nicht zu vernachlässigen. Durch fairen Handel soll
die Existenz von Kleinbauern gesichert und soziale
Mindeststandards von Plantagenarbeitern umge-
setzt werden. Eine gesetzliche Definition ähnlich
den EU-Vorgaben für ökologische Produkte exis-
tiert für den fairen Handel nicht. Es gibt jedoch pri-
vatrechtliche Regelungen auf internationaler und
nationaler Ebene. Eine Bewertung der verschiede-
nen Siegel hat die Organisation Stiftung Warentest
vorgenommen.14
Die Gebote für den internationalen fairen Handel
wie gegenseitiger Respekt, Verlässlichkeit und fai-
re Preise haben auch für nationale und regionale
Lieferpartnerschaften Bedeutung. Durch bereits
im Vorfeld verhandelte Konditionen im Vertragsan-
bau profitieren Anbieter (Landwirte, Produzenten,
Verarbeiter) und Abnehmer (Küchen, Händler) glei-
chermaßen und zu guter Letzt auch die Gäste.
14 www.test.de/Nachhaltigkeitssiegel-Koennen-Verbraucher-Fairtrade-Utz-Co-ver- trauen-5007466-0/
Aus ökologischen und ethischen Gründen ist es
außerdem zu empfehlen, Fleisch aus artgerechter
Tierhaltung und Fisch aus bestandschonender Fi-
scherei zu beziehen. Auch für eine artgerechte Tier-
haltung gibt es bisher keine gesetzliche Regelung.
Sie orientiert sich an den natürlichen Bedürfnissen
der Tiere und versucht, ihnen den Lebensraum zu
schaffen, der ihren angeborenen Eigenschaften
und ihrer ursprünglichen Lebensweise entspricht.
Wichtige Kriterien sind ein ausreichendes Plat-
zangebot für jedes Tier, voneinander getrennte
Bereiche für Fressen und Liegen, ein der Tierart an-
gepasstes Stallklima und ein tiergerechtes Futter-
angebot. Diese Kriterien sind Teil der EU-Rechts-
vorschriften für den ökologischen Landbau und
werden insbesondere auch durch die Standards der
Anbauverbände sicher geregelt.
Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung, artge-
rechter Tierhaltung und fairem Handel sind in der
Regel zwar vordergründig teurer als konventionell
hergestellte Produkte, dennoch ist der Einsatz von
Bio-Produkten nicht nur ökologisch sinnvoll, son-
dern beispielsweise bei Grundnahrungsmitteln
wie Kartoffeln, Gemüse, Reis oder Teigwaren in
bestimmten Anteilen auch nahezu kostenneutral
realisierbar. Auch das Angebot von Fleisch aus art-
gerechter Tierhaltung und von Kaffee und Tee aus
fairem Handel lässt sich ohne nennenswerte finan-
zielle Belastungen für den Betrieb und die Gäste
einkaufen und anbieten, wenn bestimmte Anpas-
sungen bei der Rezept- und Speisenplangestaltung
vorgenommen werden. Ein Ansatz ist die Reduktion
der Gesamtmengen an Fleisch- und Fischproduk-
ten. Mit anderen Worten: Weniger häufig Fleisch-
gerichte anbieten, häufiger Speisen mit einem ge-
ringen Fleischanteil auf die Karte setzen und die
Rohgewichte in den Rezepturen grundsätzlich re-
duzieren. Dies hat nicht nur ökologische Vorteile,
sondern dient auch der Gesundheit der Gäste.15
15 Weniger Fleisch essen heißt aktiv und wirkungsvoll Klimaschutz zu betreiben. Darüber hinaus ist auch aus gesundheitlichen Gründen eine deutliche Reduktion des Pro-Kopf-Konsums von Fleisch entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu befürworten (vgl. Teufel et al. 2014).
www.test.de/Nachhaltigkeitssiegel
20 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
3.3 Argumente für den Einsatz von
Bio-Lebensmitteln benennen
Der Einsatz von Bio-Lebensmitteln berücksichtigt
nicht nur das verstärkte Interesse der Gäste nach
Herkunft und Qualität von Lebensmitteln, sondern
leistet darüber hinaus einen Beitrag zum Klima-
schutz, was sich auf die Außendarstellung der Städ-
te und Gemeinden positiv auswirken kann.
Die Produktion von Bio-Lebensmitteln unterschei-
det sich in drei großen Bereichen von der sog. kon-
ventionellen Produktion: In der Pflanzenprodukti-
on, bei der Tierhaltung und bei der Verarbeitung.
Hinsichtlich der Tierhaltung geht der ökologische
Landbau von einem geschlossenen Betriebskreis-
lauf aus, bei dem die Anzahl der Tiere, die auf dem
Hof gehalten werden, an die Betriebsgröße gekop-
pelt ist. Somit steht genug Fläche zur Verfügung, um
auf der einen Seite Futter anbauen zu können und
auf der anderen Seite keine Überdüngung durch
zu viel Mist zu verursachen. Pro Hektar Land dür-
fen beispielsweise zwei Großvieheinheiten (z. B.
Kühe) gehalten werden. Der Auslauf ist streng
vorgeschrieben und Liegebereiche müssen mit
Stroh ausgestattet werden. Zudem wird den Tie-
ren ermöglicht, ihre arttypischen Verhaltensweisen
auszuleben: Hühner dürfen picken und Schwei-
ne im Stroh wühlen. Der Einsatz von Antibiotika
ist eingeschränkt. Das systematische Stutzen von
Schnäbeln, das Kupieren von Schwänzen und Oh-
ren sowie das Abschleifen von Zähnen sind im
Öko-Landbau verboten.
In der Pflanzenproduktion gibt es ebenfalls stren-
ge Richtlinien für Bio-Erzeuger. Der Einsatz che-
misch-synthetischer Düngemittel ist nicht erlaubt,
stattdessen werden organische Dünger eingesetzt
und Leguminosen zur natürlichen Anreicherung
des Bodens mit Stickstoff angepflanzt. Statt che-
misch-synthetischer Pflanzenschutzmittel kommt
3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie 21
eine Vielzahl anderer ökologischer Maßnahmen zur
Anwendung. So werden beispielsweise Nützlinge
wie Schlupfwespen und Marienkäfer eingesetzt,
um Schädlinge auszuschalten. Für die Unkraut-
vernichtung werden thermische und mechanische
Verfahren verwendet. Durch die Wahl robuster
Sorten, die an die Bedürfnisse des Standortes an-
gepasst sind, die Förderung der Bodengesundheit
und eine vielfältige Fruchtfolge wird Krankheiten
vorgebeugt.
Auch in der Verarbeitung gibt es deutliche Unter-
schiede. Im Gegensatz zur konventionellen Verar-
beitung, die EU-weit über 300 Zusatzstoffe zulässt,
dürfen in Bio-Produkten gemäß EU-Öko-Verord-
nung nur weniger als 50 Zusatzstoffe zur Anwen-
dung kommen. Die ökologischen Anbauverbände
sind hier sogar noch strenger. Künstliche Farbstof-
fe, synthetische Süßstoffe, Stabilisatoren und Ge-
schmacksverstärker sind verboten. Und Lebens-
mittelzusatzstoffe sind in Bio-Produkten nur in
den Fällen erlaubt, in denen die Lebensmittel ohne
diese weder hergestellt noch haltbar gemacht wer-
den können. Gerade im Hinblick auf die Kennzeich-
nungspflicht auf Speisekarten und mit Rücksicht
auf die Gäste, die auf Zusatzstoffe empfindlich re-
agieren, kann der Einsatz von Bio-Lebensmitteln
also eine Wertsteigerung des Essens bewirken.
Durch den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und
einen – im Vergleich zu konventionell wirtschaf-
tenden Landwirten – viel geringeren Einsatz von
Stickstoffdünger tragen Bio-Erzeuger zum Schutz
des Grundwassers bei. Um die Bodenfruchtbarkeit
zu erhalten, fördern Bio-Landwirte die wichtige Hu-
musbildung in den Böden. Der ökologische Landbau
fördert außerdem die Artenvielfalt, sowohl durch
die Art und Weise des Wirtschaftens auf den land-
wirtschaftlichen Flächen als auch durch die (Re-)
Kultivierung alter Tierrassen und Gemüsesorten.
Die ökologische Landwirtschaft ist somit prakti-
scher Umweltschutz, der beim Anbau der Lebens-
mittel beginnt.
Und schließlich schont der ökologische Landbau in
besonderem Maße unsere Ressourcen und verur-
sacht weniger Emissionen durch CO 2
16. Ein Grund
dafür ist der Verzicht auf energieintensiv produ-
zierten Mineraldünger. Ein weiterer Vorteil für
unser Klima liegt in der erhöhten Bindung von CO 2
aus der Atmosphäre durch die Humusanreicherung
in ökologisch bewirtschafteten Böden. Zusätzlich
können die Böden mehr Wasser aufnehmen, in Ge-
bieten mit erhöhtem Risiko für Überschwemmun-
gen ein nicht zu unterschätzendes Argument.
Regelmäßige Untersuchungen der Lebensmittel-
überwachungsämter zeigen, dass Bio-Lebensmittel
deutlich weniger Schadstoffe (z. B. Pestizidrück-
stände, Schwermetalle, Nitrat) im Vergleich zu her-
kömmlichen Lebensmitteln aufweisen. Der Einsatz
von Gentechnik ist im ökologischen Landbau verbo-
ten.17
16 www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/allgemein/publikationen/nachhaltige_ernaeh- rung_broschuere.pdf 17 www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argu- mente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf
www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/allgemein/publikationen/nachhaltige_ernaehrung_broschuere.pdf
www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/allgemein/publikationen/nachhaltige_ernaehrung_broschuere.pdf
www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf
www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf
22 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
Exkurs: Kontrolle der ökologischen Lebensmittel-
wirtschaft
In Deutschland sind die Begriffe Bio und Öko ge-
setzlich geschützt. Darunter fallen auch Kom-
binationen wie „aus biologischem Landbau“ und
„aus ökologischem Landbau“. Wer Lebensmittel
also als Bio-Lebensmittel auslobt, verpflichtet sich
zur Teilnahme am Kontrollverfahren gemäß den
EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Land-
bau (EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007)
und die Vorschriften und Kontrollen entlang der ge-
samten Produktionskette einzuhalten. Mindestens
einmal im Jahr wird der Betrieb durch eine der 18 in
Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstellen ge-
prüft. Dabei wird auch die Buchhaltung (Rechnun-
gen, Lieferscheine usw.) überprüft, damit der Kun-
de sicher sein kann, dass nur so viel Bio verkauft
wird, wie Bio eingekauft wurde. Alle am Prozess be-
teiligten Unternehmen unterliegen dieser Verord-
nung, vom Produzenten über den Verarbeiter bis
hin zum Verkäufer der Waren. Produkte die nach
diesen Vorschriften zertifiziert wurden tragen das
EU-Bio-Siegel. Zusätzlich dazu muss sich die Code-
nummer der prüfenden Kontrollstelle im Format
DE-Öko-0XX auf allen Bio-Produkten finden. Einige
Bio-Betriebe unterwerfen sich freiwillig den in der
Regel noch strengeren Richtlinien der Bio-Anbau-
verbände (Naturland, Bioland, Demeter usw.). Die
Einhaltung dieser Regelungen wird zusätzlich zur
EG-Öko-Kontrolle ebenfalls regelmäßig geprüft.
Abb. 3: Kreislaufwirtschaft im ökologischen Landbau.
Vorbeugender Pflanzenschutz
Flächengebundene Tierhaltung
Erhalt der Bodenfruchtbarkeit
Artgerechte Tierhaltung und Fütterung
Vielseitige Fruchtfolgen
Möglichst geschlossener
Betriebskreislauf
Betriebseigene organische Dünger
Betriebseigene Futtermittel
3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie 23
WICHTIGE GÜTEZEICHEN IM ÖKOLOGISCHEN LANDBAU
Gesetzlich geregelte Bio-Siegel
Seit dem 1. Juli 2010 ist das EU-Bio-Siegel verpflichtend für verpackte Ware aus der Europäi-
schen Union zu verwenden. Für importierte Produkte ist es freiwillig. Das EU-Bio-Siegel wird
zusätzlich zur Kennzeichnung der Öko-Kontrollstelle benutzt und erhöht somit den Wiederer-
kennungswert von Bio-Produkten.
Die Gestaltung und Verwendung des deutschen Bio-Siegels wird durch das Öko-Kennzeichen-
Gesetz und die Öko-Kennzeichen-Verordnung geregelt. Voraussetzung für die Verwendung
ist die Einhaltung der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Das Bio-Siegel
kann auch von gastronomischen Einrichtungen zur Kennzeichnung von Gerichten, Kompo-
nenten oder ganzen Menüs verwendet werden. Das Bio-Siegel ist markenrechtlich geschützt;
die Nutzung erfordert lediglich eine Anmeldung bei der Bio-Siegel-Informationsstelle in der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Nähere Informationen s. www.oekolandbau/bio-siegel.de
Bio-Kennzeichen der ökologischen Anbauverbände
www.demeter.de
www.bioland.de
www.naturland.de
www.gaea.de
www.biokreis.de
www.ecovin.de
www.ecoland.de
www.biopark.de
www.verbund-oekohoefe.de
www.oekolandbau/bio-siegel.de
www.demeter.de
www.bioland.de
www.naturland.de
www.gaea.de
www.biokreis.de
www.ecovin.de
www.ecoland.de
www.biopark.de
www.verbund-oekohoefe.de
24 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
4. DER RECHTSRAHMEN FÜR EINE NACHHALTIGE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG
4.1 Entwicklungsgeschichte der Berücksichtigung von Umweltkriterien
4.2 Im Vergaberecht zu beachtende Grundsätze
4.3 Überblick über die anzuwendenden Vergabevorschriften
4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 25
4. DER RECHTSRAHMEN FÜR EINE NACHHALTIGE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG
4.1 Entwicklungsgeschichte der Berücksichtigung
von Umweltkriterien
Das deutsche und das europäische Vergaberecht
haben in der Vergangenheit unterschiedliche Zie-
le verfolgt. Weil das deutsche Vergaberecht ur-
sprünglich ein spezieller Teil des Haushaltsrechts
war, wurden Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
immer in den Vordergrund gestellt. Die Zielsetzung
des europäischen Vergaberechts ist es hingegen,
die Marktöffnung zwischen den Mitgliedsstaaten
zu fördern und dadurch den europäischen Binnen-
markt zu verwirklichen. Dieses Ziel verfolgen auch
die europäischen Grundfreiheiten, die im Rahmen
der öffentlichen Beschaffung ober- und unterhalb
der EU-Schwellenwerte beachtet werden müssen
(vgl. Kap. 4.2). So würde eine Ausschreibung, die die
Beschaffung von ökologischen Lebensmitteln oder
Catering-Dienstleistungen aus einem anderen EU-
Mitgliedsstaat ohne sachlichen Grund ausschließt,
gegen die Warenverkehrs- und Dienstleistungs-
freiheit verstoßen und damit rechtlich angefochten
werden können.
Von der deutschen Rechtswissenschaft wurde das
Thema „umweltfreundliche öffentliche Beschaf-
fung“ lange Zeit eher kritisch unter dem Stichwort
„vergabefremde Aspekte“ diskutiert. Aber bereits
1984 hat der deutsche Gesetzgeber in den Erläu-
terungen zu § 8 VOL/A (Vergabe- und Vertragsord-
nung für Leistungen Teil A) klargestellt, dass das
Vergaberecht die Beschaffungsstelle nicht daran
hindert, auch Umweltanforderungen an die auszu-
schreibende Leistung zu knüpfen. Gleichwohl spiel-
te die europäische Rechtsprechung und Gesetzge-
bung für die Anerkennung und Durchsetzung des
Themas in Deutschland eine nicht unerhebliche
Rolle. Wichtige Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) waren dabei die „Concordia-
Bus“-Entscheidung (2002) und die „Wienstrom“-
Entscheidung (2003).
In der „Concordia-Bus“-Entscheidung musste das
Gericht die Frage klären, ob in der Ausschreibung
Kriterien zur Verringerung der Stickoxid- und Lärm-
emissionen der Busse festgelegt werden können,
von denen von vornherein feststeht, dass nur we-
nige Anbieter diese erfüllen können. Der EuGH
sah darin keine Verletzung des Gleichbehandlungs-
grundsatzes. Im „Wienstrom“-Urteil ging es um die
Zulässigkeit von Zuschlagskriterien, die die Her-
kunft des zu beschaffenden Stroms aus erneuerba-
ren Energien forderten. Das Gericht urteilte, dass
die Beschaffungsstellen auch bestimmte Produkti-
onsverfahren fordern dürfen, wenn diese dazu bei-
tragen, das Produkt zu charakterisieren; und zwar
unabhängig davon, ob es sich um sichtbare oder un-
sichtbare Charakteristika handelt. So unterschei-
det sich „konventioneller Strom“ von „Strom aus
erneuerbaren Energiequellen“ nur in der Produkti-
onsweise.
Beide EuGH-Entscheidungen können auch für die
Beschaffung von ökologisch erzeugten Lebensmit-
teln herangezogen werden, die sich von konventio-
nellen Lebensmitteln insbesondere durch die Pro-
duktionsweise unterscheiden und möglicherweise
nur von einem begrenzten Kreis von Anbietern ge-
liefert werden können.
26 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
Umweltaspekte lassen sich in allen Phasen des Ver-
gabeverfahrens berücksichtigen: Bei der Auswahl
des Auftragsgegenstands (z. B. Beschaffung von
ökologisch erzeugten Kartoffeln), in der Leistungs-
beschreibung (z. B. Forderung umweltfreundlicher
Anbaumethoden), im Rahmen der Eignungsprü-
fung (z. B. Teilnahme am Kontrollverfahren nach
EG-Öko-Verordnung) und bei den Zuschlagskriteri-
en für die Angebotswertung (z. B. geldwerter Anteil
von Bio-Lebensmitteln). Voraussetzung dafür ist,
dass die Kriterien
•• im Zusammenhang mit dem Auftragsgegen-
stand stehen, z. B. die Produkt- und Prozess-
qualität des zu liefernden Lebensmittels
betreffen,
•• nicht diskriminierend sind,
•• ausdrücklich in den Vergabeunterlagen (Leis-
tungsverzeichnis oder Bekanntmachung)
genannt sind und
•• dem öffentlichen Auftraggeber keine unbe-
schränkte Wahlfreiheit (Entscheidungsfreiheit)
einräumen. Das heißt, sie müssen im Einklang
mit den im Vergaberecht zu beachtenden
Grundsätzen stehen (vgl. Kapitel 4.2).
Der europäische Gesetzgeber hat die vorgenann-
ten Regeln der Rechtsprechung in der Neufassung
der EU-Beschaffungs-Richtlinien 2004/18/EG (so-
genannte „Koordinierungsrichtlinie“) und 2004/17/
EG (sogenannte „Sektorenrichtlinie“) umgesetzt.
Die Zulässigkeit der Einbeziehung von Umweltkri-
terien war jedoch bereits vor der Reform der EU-
Beschaffungs-Richtlinien durch die Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs abgesichert (vgl.
Concordia-Bus und Wienstrom-Urteil) und in ei-
ner interpretierenden Mitteilung der Europäischen
Kommission aus dem Jahr 2001 dargestellt worden.
Die „Koordinierungsrichtlinie“ und die „Sekto-
renrichtlinie“ wurden im April 2009, mit dem In-
krafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des
Vergaberechts, vollständig in deutsches Recht um-
gesetzt. Damit ist nun auch ausdrücklich im Gesetz
geregelt, dass neben wirtschaftlichen Kriterien
auch soziale und ökologische Kriterien berücksich-
tigt werden können und sogar sollen. In § 97 Absatz
3 GWB heißt es: „Bei der Vergabe werden Aspekte
der Qualität und der Innovation sowie soziale und
umweltbezogene Aspekte nach Maßgabe dieses
Teils berücksichtigt.“
Die vorgenannten Vergabe-Richtlinien wurden im
April 2014 von den neuen EU-Vergaberichtlinien
2014/24/EU (neue Koordinierungsrichtlinie) und
2015/24/EU (neue Sektorenrichtlinie) abgelöst.
Ein wesentlicher Anlass für die Reform des Verga-
berechts war es, die öffentliche Beschaffung für
die Förderung eines nachhaltigeren und sozialeren
Wachstums in Europa zu nutzen. Zu diesem Zweck
wurde auch die Verwendung von Gütezeichen als
Nachweis der Leistungsbeschreibung (z. B. EU-Bio-
Siegel oder Fairtrade-Siegel) eindeutig in Art. 2 und
Art. 41 der neuen Koordinierungsrichtlinie gere-
gelt. Nach der im April 2016 erfolgten Umsetzung
in deutsches Recht können die Beschaffungsstellen
von den Bietern verlangen, dass diese die Einhal-
tung der Anforderungen in der Leistungsbeschrei-
bung durch die Vorlage eines Gütezeichens nach-
weisen (vgl. § 34 Vergabeverordnung; vgl. Kap. 6.3).
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das euro-
päische und nationale Vergaberecht der Berück-
sichtigung von Umweltkriterien in der Beschaffung
in Deutschland nicht entgegensteht, sondern – im
Gegenteil – dies sogar erwünscht ist. Das gilt in
Deutschland für die europaweite (oberhalb der
Schwellenwerte) und nationale Beschaffung (un-
terhalb der Schwellenwerte) von ökologischen
Lebensmitteln und Catering-Dienstleistungen. In
bestimmten Vergabefällen sind Umweltkriterien
sogar verpflichtend zu berücksichtigen, so z. B. bei
der Beschaffung von Elektrogeräten die Energieef-
fizienz, gem. § 67 VgV.
4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 27
4.2 Im Vergaberecht zu beachtende Grundsätze
Unabhängig von der Art und dem Umfang der Ver-
gabe sind bei der Beschaffung von ökologischen
Lebensmitteln und Catering-Dienstleistungen
die Grundsätze des EU-Vertrags einzuhalten. Die
Grundsätze gelten auch bei einer Vergabe un-
terhalb der EU-Schwellenwerte und auch bei der
freihändigen Vergabe. Im Folgenden werden die
Grundsätze wie sie in Deutschland in § 97 GWB
umgesetzt wurden, kurz skizziert:
Der Grundsatz des freien Warenverkehrs soll einen
freien Verkehr von Waren zwischen EU-Mitglied-
staaten gewähren. Dieser darf nicht durch staatliche
Maßnahmen beschränkt werden, die zum Schutz der
einheimischen Produktion ausländische Erzeugnis-
se vom nationalen Markt fernhalten. Deshalb ist die
ausdrückliche Beschränkung der Ausschreibung auf
regionale Anbieter oder die Forderung nach regional
erzeugten Lebensmitteln nicht unproblematisch und
muss sachlich gut begründet sein.
Dienstleistungsfreiheit soll es Angehörigen eines
Mitgliedstaates ermöglichen, Dienstleistungen in
einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen, also z. B.
einem niederländischen Catering-Unternehmen sei-
ne Cateringleistungen in Deutschland anzubieten.
Aufträge sind an fachkundige, leistungsfähige, ge-
setzestreue und zuverlässige Bieter zu vergeben.
Der öffentliche Auftraggeber soll jedoch durch die
Auswahl der Vergabekriterien Bieter nicht diskri-
minieren. Beispielsweise könnte durch die Wahl der
Zuschlagskriterien eine unzulässige Einengung des
Bieterkreises auf wenige oder einen einzelnen erfol-
gen. Bei der Auftragsausführung können zusätzliche
Anforderungen an soziale, umweltbezogene oder
innovative Aspekte aber gestellt werden, wenn sie
im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsge-
genstand stehen und sich aus der Leistungsbeschrei-
bung ergeben (s.o.). Vergabefremde Kriterien, wie
z. B. Anforderungen an die umweltfreundliche Ge-
staltung der Gebäude, in denen die Lebensmittel er-
zeugt werden, dürfen hingegen keine Rolle spielen.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt,
dass die gewählten Maßnahmen zur Erreichung des
verfolgten Ziels angemessen und erforderlich sind.
Dies bedeutet etwa für die Auswahl der Bewer-
berinnen und Bewerber, dass keine technischen,
fachlichen oder finanziellen Fähigkeiten verlangt
werden dürfen, die in Bezug auf den Auftragsge-
genstand als nicht angemessen anzusehen wären,
z. B. ein Ausbildungsniveau des Cateringpersonals,
das deutlich über der geforderten Aufgabe steht.
Der Grundsatz der Transparenz hat zum Ziel, ein
nachvollziehbares Vergabeverfahren durchzufüh-
ren. Damit soll insbesondere ein unverfälschter
Wettbewerb gewährleistet werden. Im Vergabe-
recht bedeutet dies, dass die Vergabestelle einem
potenziellen Bieter alle Informationen zur Verfü-
gung stellen muss, die dieser zur Entscheidung der
Teilnahme am Verfahren benötigt.
So lange diese Grundsätze beachtet werden, kön-
nen Umweltkriterien in öffentlichen Ausschreibun-
gen aufgenommen werden, ohne dabei den nationa-
len und EU-weiten Regelungen zu widersprechen.
Exkurs: Beschaffung von Lebensmitteln aus
regionaler Herkunft
Die Beschaffung von Lebensmitteln aus regionaler
Herkunft kann unterschiedliche positive Effekte
haben, wie z. B. die Förderung lokaler Wirtschafts-
kreisläufe. Allerdings ist bei der Verfolgung dieser
Zielsetzung Vorsicht geboten. Denn die sachlich
unbegründete Bevorzugung von Waren oder Er-
zeugnissen ausschließlich aus regionaler Produk-
tion oder die Vorgabe, Dienstleistungen nur durch
ortansässige Anbieter durchführen zu lassen, ver-
stößt gegen das Diskriminierungsverbot (siehe §
97 Abs. 2 GWB n.F.).
Sachlich begründet und damit unproblematisch ist
die Ausschreibung von saisonalen Lebensmittel
oder solchen Lebensmitteln, die nicht in Gewächs-
häusern gezogen worden sind. Zur Klarstellung ist
es empfehlenswert, den Begriff „saisonal“ in der
Leistungsbeschreibung zu definieren. Dies kann z. B.
28 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
durch Beifügung eines regionalen Saisonkalenders
mit den entsprechenden Waren in der Leistungsbe-
schreibung erfolgen. Sachlich begründet kann auch
das Verlangen von kurzfristigen (z. B. innerhalb 4
Stunden) Nachlieferungen von Lebensmitteln für
unvorhergesehene Cateringaufträge sein.
4.3 Überblick über die anzuwendenden
Vergabevorschriften
Das Vergaberecht regelt die Beschaffungsvorgänge
der öffentlichen Hand. Dabei gelten die Gebote der
Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und
der Transparenz, sodass ein fairer Wettbewerb
zwischen den bietenden Unternehmen sicherge-
stellt ist und Korruption und Vetternwirtschaft
wirksam verhindert werden. Außerdem kann die
Vergabe öffentlicher Aufträge auch der Verwirk-
lichung strategischer Politikziele dienen, indem
nachhaltige und insbesondere umweltbezogene,
soziale und innovative Kriterien einbezogen wer-
den können.18
Gesetze, Verordnungen und der Wert der zu ver-
gebenden Aufträge entscheiden in der Regel darü-
ber, welches Vergabeverfahren im Einzelnen ange-
wendet werden kann. Grundsätzlich wird zwischen
18 www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/ uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html
Vergaben im Oberschwellen-Bereich (aktuell ab
209.000 €) und im Unterschwellen-Bereich (unter
209.000 €) unterschieden. „Mit einer umfassenden
Reform, die am 18. April 2016 in Kraft getreten ist,
wurde der Rechtsrahmen für die Vergabe öffentli-
cher Aufträge der EU-weiten Vergaben oberhalb
der EU-Schwellenwerte reformiert, modernisiert,
vereinfacht und anwenderfreundlicher gestaltet.“19
Eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffent-
licher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unter-
halb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenver-
gabeordnung – UVgO) soll 2017 in Kraft treten20.
Die Beschaffung von ökologischen Lebensmitteln
und Catering-Dienstleistungen ist dem Liefer- und
Dienstleistungsbereich zuzuordnen, der den Kauf
oder das Leasing von Waren, Miet- und Pachtver-
hältnisse sowie Dienstleistungen betrifft. Viele Ver-
gaben finden unterhalb der Schwellenwerte statt.
Eine Übersicht der verschiedenen Verfahrensar-
ten, die öffentliche Auftraggeber zur Vergabe öf-
fentlicher Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge
wählen können, findet sich auf den Seiten des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Energie.21
19 www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/ reform-der-eu-weiten-vergaben,did=692720.html (abgerufen am 09.11.2016) 20 www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/diskussionsenetwurf-zur-unter- schwellenvergabeordnung-ugvo,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb= true.pdf 21 www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/ verfahrensarten.html
Nationales Vergabeverfahren
(Auftragswert unter 209.000 €)
EU-Vergabeverfahren
(Auftragswert unter 209.000 €)
EU-Primärrecht (Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit, Diskriminierungsverbot,
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Transparenzgebot)
§§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-
schränkungen (GWB n.F.)
Haushaltsordnung des Bundes und der Länder Vergabeverordnung (VgV n.F.)
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
– 1. Abschnitt (VOL/A)
Verwaltungsvorschriften (z.B. Kantinenrichtlinie des Bundes)
Tariftreue- und Vergabegesetze der Länder
Verwaltungsvorschriften der Länder (z.B. Kantinenrichtlinien der Länder)
Tabelle 2: Überblick über die Vergabevorschriften ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte
www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html
www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html
www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform
www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform
692720.html
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/diskussionsenetwurf
true.pdf
www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/verfahrensarten.html
www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/verfahrensarten.html
4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 29
Nach § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB sind „mittelständi-
sche Interessen vornehmlich zu berücksichtigen“.
Dies ist insbesondere durch die losweise Vergabe
möglich. Hierunter versteht man die Aufteilung der
Leistungen nach Menge (Teillose) oder nach Art
und Fachgebiet (Fachlose). Eine gesamthafte Ver-
gabe soll zulässig sein, wenn wirtschaftliche oder
technische Gründe dies erfordern, beispielsweise,
um den erforderlichen Koordinationsaufwand nicht
zu groß werden zu lassen.22
Liegt das Volumen der (losweise) zu vergeben-
den Leistung unterhalb des Wertes, der eine be-
schränkte Ausschreibung oder freihändige Verga-
be erlaubt23, so kann der Auftraggeber gezielt eine
begrenzte Auswahl von Unternehmen zur Ange-
botsabgabe auffordern. Für die Auswahl der Bieter
müssen objektive Gründe vorliegen (beispielsweise
der Bedarf einer täglichen Belieferung mit tages-
frischen Lebensmitteln), die idealerweise auch in
eigenen Leitlinien für eine nachhaltige Beschaffung
verankert sind. Um auch innerhalb dieser besonde-
ren Anforderungen einen fairen Wettbewerb zu ge-
währleisten, ist ein regelmäßiger Wechsel des Bie-
terkreises empfehlenswert. Über die begründete
Auswahl des Bieterkreises sollte außerdem immer
ein Vermerk angelegt werden.
Bei den verschiedenen Vergabeverfahren sind kei-
ne Grenzbeträge eingetragen, da diese in den ver-
schiedenen Bundesländern variieren24. Ebenso gibt
es eigene Grenzen für die Ausschreibungen des
Bundes. In Tabelle 2 sind die verschiedenen Geset-
ze und Regelungen, die bei einer öffentlichen Ver-
gabe greifen, aufgelistet.
Exkurs: Vergabevorschriften der Länder
Viele Bundesländer verfügen über länderspezifi-
sche Vergabegesetze oder Verwaltungsvorschrif-
ten zur öffentlichen Vergabe. Die Vergabevorschrif-
ten und Verwaltungsvorschriften der einzelnen
22 vgl. §97 Abs. 4 GWB 23 www.bescha.bund.de/DE/Rechtsgrundlagen/Vergabeverfahren/node. html#doc4067806bodyText2 24 Ein Beispiel für das Bundesland NRW: www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kom- munales/kommunale-finanzen/einzelthemen/vergabegrundsaetze.html
Bundesländer ergänzen die bundesrechtlich vorge-
geben Vertragsordnungen. Auch in den Kommunen
gibt es Verwaltungsvorschriften oder Richtlinien
für die öffentliche Beschaffung. Die Vorgaben der
Länder und Kommunen ergänzen oder erläutern
die Beschaffungsvorschriften der EU und des Bun-
des. Dies ist insbesondere bei Ausschreibungen un-
terhalb der EU-Schwellenwerte möglich. So nennen
die landesrechtlichen Regelungen beispielsweise
Wertgrenzen, bis zu denen eine beschränkte Aus-
schreibung zulässig ist.
Allerdings sind - bis auf wenige Ausnahmen - in den
Vergabevorschriften der Länder keine spezifischen
Regelungen für die Beschaffung von ökologischen
Lebensmitteln oder Catering-Dienstleistungen
enthalten. Zu den Ausnahmen zählt das Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)25,
wonach öffentliche Auftraggeber bei der Angebots-
bewertung die vollständigen Lebenszykluskosten
eines Produkts oder einer Dienstleistung (§ 7 Abs. 2
BerlAVG) berücksichtigen müssen. Das Gesetz fin-
det auf alle Vergabevorgänge ab einem geschätzten
Auftragswert von 10.000 Euro netto, hinsichtlich
des Mindestlohns ab einem geschätzten Auftrags-
wert von 500 Euro netto Anwendung. In welcher
25 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 08.07.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 5. 6. 2012 (GVBl. S. 159).
www.bescha.bund.de/DE/Rechtsgrundlagen/Vergabeverfahren/node.html
www.bescha.bund.de/DE/Rechtsgrundlagen/Vergabeverfahren/node.html
www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/einzelthemen/vergabegrundsaetze.html
www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/einzelthemen/vergabegrundsaetze.html
30 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
Weise die vollständigen Lebenszykluskosten von
Lebensmitteln oder Catering-Dienstleistungen zu
ermitteln sind, muss allerdings noch konkretisiert
werden. Vorgaben für die Ausschreibung von Kan-
tinen, Essen- und Getränkelieferanten sind ferner
in Nr. 23 des Anhangs I der Verwaltungsvorschrift
Beschaffung und Umwelt (VwVBU)26 enthalten.
Danach sind folgende Anforderungen in der Leis-
tungsbeschreibung verpflichtend aufzunehmen:
26 Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU), siehe: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index. shtml#vwvbu_neu (so am 31.10.2016).
•• Lebensmittel müssen zu mind. 15 Prozent (be-
zogen auf den Gesamtwareneinsatz) aus biolo-
gischer Landwirtschaft gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 834/2007 stammen. Mindestens eine
Speisekomponente pro Tag muss in Bio-Qua-
lität angeboten werden (z. B. Kartoffeln oder
Gemüse).
•• Das Standardangebot von Lebensmitteln (z. B.
Zucker, Milch usw.) wird nicht in Portionsverpa-
ckungen dargereicht. Bei Kunststoffmehrweg-
geschirr ist hochwertiger, umweltfreundlicher
Kunststoff, z. B. Polypropylen oder Polycarbo-
nat zu verwenden.
•• Es dürfen nur Küchenrollen und Papierhandtü-
cher aus Altpapier genutzt werden und Back-/
Koch- und Heißfilterpapiere (z. B. Kaffee- und
Teefilter) müssen aus ungebleichtem Papier
sein.
•• Speisenabfälle, Altglas, Pappe, Papier und
Leichtverpackungen sowie Fette und Öle wer-
den der Wertstoffsammlung zugeführt.
Standardangebot nicht in Portions-
verpackungen. Bei Kunststoffgeschirr -
nur hochwertiges / umweltfreundliches
Material
Küchenrollen, Papierhandtücher,
Backpapiere, Heißfilter- papiere aus Altpapier
Lebensmittel
zu mind. 15 Prozent
aus biologischer
Landwirtschaft
Abfälle werden der
Wertstoffsammlung zugeführt
Vorgaben für die
Ausschreibung von
Kantinen, Essen- und
Getränkelieferanten
Abb.4: Beipiele für Vorgaben gemäß Berliner Verwaltungsvor- schrift Beschaffung und Umwelt. Siehe nebenstehender Text.
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml
4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 31
Die vorgenannten Anforderungen sind auch bei der
Ausschreibung von Großveranstaltungen zu beach-
ten, außerdem folgende Vorgaben an die Abfallver-
meidung (nach Nr. 24 des Anhangs I):
•• Die Verwendung von Einweggeschirr (inkl.
Getränkebecher), Einwegbesteck und Einweg-
getränkeverpackungen (mit Ausnahme von Kar-
tonverpackungen, Schlauchbeutelverpackun-
gen und Folien-Standbeutel) ist nicht zulässig.
•• Das Rücknahmesystem und die Wiederverwen-
dung von Mehrweggeschirr sowie Mehrwegbe-
steck und Mehrweggetränkeverpackungen (mit
Ausnahme von Kartonverpackungen, Schlauch-
beutelverpackungen und Folien-Standbeutel)
werden durch ein Pfandsystem und ein ausrei-
chendes Angebot der Annahmestellen sicher-
gestellt.
In Bayern27, Nordrhein-Westfalen28, Brandenburg29
und Sachsen-Anhalt30 gelten Kantinenrichtlinien
für den Betrieb von Kantinen der Landesdienststel-
len, die sich inhaltlich an den Kantinenrichtlinien
des Bundes orientieren. Sie können Vorgaben zum
Kantinenangebot und den Qualitätsanforderungen
an das Essen enthalten. Explizite gesetzliche Vor-
schriften zur Verwendung von Lebensmitteln aus
ökologischer Erzeugung, regionaler Herkunft oder
fairem Handel enthalten die untersuchten Kanti-
nenrichtlinien aber nicht.
27 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ein- richtung von Kantinen bei Dienststellen des Freistaates Bayern vom 10. November 1960 ; i.d.F. vom 16.3.1970. 28 Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien), Rund- erlass des Finanzministeriums - B 3115 - 0.3 - IV A 2 v. 15.1.2015. 29 Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes Brandenburg (Kantinen- richtlinien), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 13. Novem- ber 2013, Amtsblatt 13, Nr. 51, S. 3011. 30 Ministerium der Finanzen Verwaltungsvorschrift Kantinenrichtlinien; i. d. F. v. 12.12.2007.
32 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
5. NOTWENDIGE SCHRITTE IN POLITIK UND VERWALTUNG
5.1 Nachhaltige Beschaffung als Managementaufgabe
5.2 Strategische Planung und politische Beschlüsse
5.3 Durchführung und Einbettung in das Verwaltungsgeschehen
5.4 Erfolgskontrolle und Monitoring der Zielerreichung
5.5 Lernen und Berichten
5. Notwendige Schritte in Politik und Verwaltung 33
5. NOTWENDIGE SCHRITTE IN POLITIK UND VERWALTUNG
5.1 Nachhaltige Beschaffung als Management-
aufgabe
Eine umweltfreundliche und sozialverträgliche Be-
schaffung – und damit auch der Einkauf von Bio-
Lebensmitteln, ist eine klassische Managementauf-
gabe und sollte auch als solche verstanden werden.
Beschaffungsstellen sind weit mehr als nur Annah-
mestellen für die Bestellungen der verschiedenen
Bedarfsträger. Bei ihnen laufen vielmehr die Fäden
für das nachhaltige Wirtschaften der jeweiligen
Kommune oder Verwaltungseinheit zusammen. Die
Einführung von Bio-Lebensmitteln erfordert ein
systematisches und zugleich flexibles strategisches
Vorgehen, bei dem die spezifische Beschaffungssi-
tuation vor Ort berücksichtigt und kontinuierlich
überprüft wird.
Letztlich ist die nachhaltige Beschaffung, wie jede
andere Managementaufgabe auch, ein zyklischer
Prozess (vgl. PDCA-Zyklus in Abb. 5), der sich von
der Planung über die Durchführung, die Erfolgs-
kontrolle und schließlich die Ableitung von Schluss-
folgerungen für zukünftige Beschaffungsvorgänge
immer wiederholt.
5.2 Strategische Planung und politische
Beschlüsse
Für die erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens
„Mehr Bio in Kommunen“ muss für die zuständigen
Beschaffungsstellen ein klarer politischer Hand-
lungsrahmen geschaffen werden. Dazu gehören ein
möglichst genauer Grundsatzbeschluss der politi-
schen Ebene (z. B. Gemeinderat, Stadtrat) und ein
klares Bekenntnis der Verwaltungsspitze. Konkrete
Ziele, wie beispielsweise die Angabe eines bestimm-
ten Prozent-Anteils, zu dem Bio-Lebensmittel in ge-
nau definierten Geschäfts- und Aufgabenbereichen
(z. B. Verpflegung in Kindertagesstätten, Verpfle-
gung in Schulen, bei Empfängen der Stadt oder Ge-
meinde etc.) eingesetzt werden sollen, sind zielfüh-
render als allgemein gehaltene Vorgaben, wie etwa:
„Der Anteil an Bio-Lebensmitteln in der Stadtverwal-
tung soll erhöht werden“.
Erster Schritt ist die gründliche Bestandsaufnahme
der aktuellen Beschaffungssituation und die Iden-
tifikation der auszuschreibenden Verpflegungsan-
lässe. Möglicherweise bietet es sich an, bereits in
dieser Phase interessierte Kreise, wie beispielswei-
se lokale Agenda-Gruppen einzubeziehen. Beispiel-
haft für eine solche Vorgehensweise sind die Städte
München, Nürnberg, Freiburg und Berlin. Die dort
gefassten Beschlüsse beruhen in der Regel auf ei-
ner soliden Bestandsaufnahme und bauen aufein-
ander auf. Folgende Fragen sind in diesem Zusam-
menhang von Bedeutung:
•• Wo bzw. in welchem Rahmen werden Bio-Le-
bensmittel schon eingesetzt?
•• Geschieht das systematisch oder nur punktuell?
•• Welcher Bedarf besteht qualitativ und quanti-
tativ?
•• Wer ist für welche Beschaffung zuständig?
•• Wen muss ich im Hinblick auf Änderungen im
Beschaffungsvorgang einbeziehen oder infor-
mieren?
•• Wie und wann müssen diese Informationen
fließen?
Dieser Schritt ist zwar mit einem gewissen Auf-
wand verbunden. Eine gute Datenbasis ist aber Vo-
raussetzung für eine effektive Planung und Erfolgs-
kontrolle.
34 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
5.3 Durchführung und Einbettung in das
Verwaltungsgeschehen
Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der
verabschiedeten Grundsatzbeschlüsse sind eine gut
geplante Kommunikationsstrategie und das Ange-
bot von weiteren Unterstützungsmaßnahmen (u. a.
die Bereitstellung von entsprechenden schriftli-
chen Unterlagen, fachlicher Beratung oder motivie-
render Veranstaltungen). Alle Beteiligten müssen
eingebunden werden, wobei es sinnvoll ist, ihnen
konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Grundlegend für eine erfolgreiche nachhaltige Be-
schaffungspraxis sind die klare Benennung von Ver-
antwortlichkeiten und die Bereitstellung von perso-
nellen und finanziellen Ressourcen. Wer sammelt
die notwendigen Informationen zu den Themen
„nachhaltige Ernährung, Bio-Lebensmittel, Fairer
Handel etc.?“ Kann diese Verantwortung beispiels-
weise einer Person übertragen werden, die als gene-
relle Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbeauftragte im
Beschaffungswesen allgemein bestellt wird? Je nach
Größe oder Komplexität des Auftragsgegenstandes
ist es sinnvoll, das Umweltamt, das Umweltreferat,
das Referat für Gesundheit oder andere, auch ex-
terne Stellen (z. B. die zuständige Vernetzungsstelle
Schulverpflegung) zu beteiligen bzw. deren Beteili-
gung verbindlich festzuschreiben.
Hilfreich ist die Bereitstellung von unterstützenden
Handreichungen. Diese gibt es in verschiedenen
Formaten, wie z. B. dieser Leitfaden, als Umwelt-
schutzanforderungen wie in der Berliner Verwal-
tungsvorschrift31 oder als sogenannte Produktweg-
weiser32, wie sie für verschiedene Produktgruppen
in Baden-Württemberg erarbeitet wurden. Eine
Übersicht über verschiedene Leitfäden und Hand-
lungshilfen für verschiedene Produktgruppen hat
die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
der Bundesregierung auf einer Internetseite zusam-
mengestellt33.
31 www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index. shtml 32 www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/231737/ 33 www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Produktgruppen/produktgruppen_node. html
Abb.5: Management-Zyklus einer nachhaltigen Beschaffung
PLAN
CHECK
DOACT
• Erarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten
• Ausweitung oder Reduktion der Aktivitäten
• Berichterstattung (intern / extern)
• Auswertung der Beschaffungsvorgänge
• Erstellen von Kennzahlen
• Vergleich mit der Zielsetzung
• Zielsetzung durch Leitungsgremium (z.B. Amtsleitung, Gemeinderat)
• Bestandsaufnahme (Identifikation der wichti- gen Umsetzungsbereiche)
• Einbeziehung interessierter Kreise (z.B. Verbände, NGOs)
• Ressourcen bereitstellen (z.B. Personal, Finanzmittel)
• Erstellen von Muster ausschreibungsunterlagen
• Beschaffung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml
www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is
www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Produktgruppen/produktgruppen_node.html
www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Produktgruppen/produktgruppen_node.html
5. Notwendige Schritte in Politik und Verwaltung 35
Auch Musterausschreibungen, die sich bei Bedarf
an andere Beschaffungsvorgänge (z. B. die Verga-
be von Lizenzen für Verpflegungsstände auf Märk-
ten) anpassen lassen, sind nützlich. Das Kapitel
„Vorschläge für die Formulierung der Vergabean-
forderungen“ enthält Textbausteine, die in entspre-
chende Ausschreibungen aufgenommen werden
können. (vgl. Kap. 7)
Als Einstieg in die öffentliche Beschaffung von
Bio-Lebensmitteln bieten sich sogenannte Rou-
tinebeschaffungen an, wie die Ausschreibung der
Verpflegungsleistung an Schulen oder Kinderta-
geseinrichtungen, die Konzessionsvergabe einer
Kantine oder die Ausschreibung einer einmaligen
Catering-Dienstleistung im Rahmen einer Veran-
staltung. Im ersten Schritt kommt es nicht vorrangig
darauf an, einen möglichst hohen prozentualen Bio-
Anteil zu fordern, sondern vielmehr darauf, dass mit
der Umsetzung gestartet wird und sich geeignete
Anbieter auf die (neuen) Anforderungen einstellen
können. Trotzdem sollten die Anforderungen klar
formuliert und ein bestimmter Prozent-Anteil an
Bio-Lebensmitteln festgeschrieben werden.
5.4 Erfolgskontrolle und Monitoring der
Zielerreichung
Ein gewisses Maß an Kontrolle ist unerlässlich. Zum
einen, um der Verwaltungsspitze und den politi-
schen Gremien Auskunft darüber zu geben, inwie-
weit die Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden34
und zum anderen, um die beteiligten Akteure für die
Umsetzung zu motivieren. Sind die notwendigen In-
formationen zu Mengen, Beschaffungsvolumina
und Nachhaltigkeitskriterien der zu beschaffenden
Produkte erst einmal zusammengetragen, lassen
sich unterschiedliche Bewertungen vornehmen. So
können etwa Kennzahlen gebildet und Fortschritte
leicht nachverfolgt werden. Dabei ist es wichtig, die
unternommenen Schritte gut zu dokumentieren,
damit diese auch später nachvollzogen werden kön-
nen. Geeignete Kennzahlen sind beispielsweise:
34 www.nuernberg.de/imperia/md/biomodellstadt/dokumente/bericht_biometropo- le_2012.pdf
•• Anzahl der Beschaffungsvorgänge, bei denen
Lebensmittel in Bioqualität oder Fairtrade-Pro-
dukte eingekauft wurden,
•• Quotient aus nachhaltigem Beschaffungsvolu-
men (z. B. Anzahl Mittagessen mit Bio-Anteil)
zum gesamten Beschaffungsvolumen (Anzahl
Mittagessen insgesamt),
•• Anteil Bio-Lebensmittel am geldwerten Lebens-
mitteleinsatz insgesamt,
•• Anteil fair gehandelter Produkte am Gesam-
teinsatz ausgewählter Produktgruppen (z. B.
Kaffee, Schwarz-Tee, Grüner Tee, Bananen,
Zucker),
•• Anteil Fisch aus nachhaltiger Fischerei oder
nachhaltiger Aquakultur am gesamten Fischein-
satz,
•• Ggf. Treibhausgaseinsparungen durch die
Erhöhung des Anteils von Speisen mit einem
geringen CO 2 -Fußabdruck.
www.nuernberg.de/imperia/md/biomodellstadt/dokumente/bericht_biometropole_2012.pdf
www.nuernberg.de/imperia/md/biomodellstadt/dokumente/bericht_biometropole_2012.pdf
36 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
Kennzahlen und Erfolgsindikatoren machen dann
Sinn, wenn sie einfach zu erfassen sind und zum an-
deren Auskunft über die Zielerreichung geben. Der
Vergleich von Zielerreichung und Zielsetzung zeigt,
ob die ergriffenen Maßnahmen zielführend waren
und die Ziele weiter verstetigt werden können.
Die Erfolgskontrolle ist gerade bei einer schrittwei-
sen Umsetzung bzw. einer klar definierten Erhö-
hung des Anteils an Bio-Lebensmitteln (z. B. um 10
Prozent) wichtig, um gegebenenfalls gegensteuern
zu können. Vor diesem Hintergrund ist die Veranke-
rung einer Berichtspflicht, also einer regelmäßigen
Information von Gemeinderat, Hausspitze oder der
Öffentlichkeit zum Stand der Dinge, empfehlens-
wert.
5.5 Lernen und Berichten
Damit die nachhaltige Lebensmittelbeschaffung
bzw. die Beschaffung von Bio-Lebensmitteln einem
kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterliegt,
müssen die gemachten Erfahrungen ausgewertet
und daraus Rückschlüsse für weitere Aktivitäten
abgeleitet werden.
Die gesammelten Erkenntnisse sollten immer auch
gegenüber dem Gremium berichtet werden, das
für die Festlegung der Ziele zuständig ist, also bei-
spielsweise gegenüber der Amtsleitung oder dem
Gemeinderat. Nur so kann erreicht werden, dass
die Ziele bei Bedarf angepasst werden.
Darüber hinaus bietet sich ein regelmäßiger Erfah-
rungsaustausch mit anderen Beschaffungsverant-
wortlichen an, z. B. in Veranstaltungen und Fortbil-
dungsseminaren, um Anregungen zu bekommen,
eigene Erfahrungen weiterzugeben und die Vernet-
zung voranzutreiben.
5. Notwendige Schritte in Politik und Verwaltung 37
Tue Gutes und rede darüber: Die gewünschte
Vorbildwirkung der öffentlichen Hand gegenüber
Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern lässt
sich nur erzielen, wenn über die Ergebnisse auch
öffentlich berichtet und dadurch das kommunale
Engagement sichtbar wird. Der Internetauftritt der
Kommune, regionale Tageszeitungen oder ähnliche
Plattformen sind geeignete Instrumente hierfür.
Nachfolgend drei Beispiele für öffentlichkeitswirk-
same Maßnahmen:
•• Bewirtung eines Empfangs im Rathaus mit
Bio-Lebensmitteln durch eine hauswirtschaft-
lich ausgerichtete Berufsschule.
•• Mitmachaktion zum Thema „regionale und
saisonale Küche“, mit dem Ziel ein „kommunales
Kochbuch“ zu gestalten35.
•• Event mit einer entsprechenden Partnerstadt
zum Thema „nachhaltige Ernährungssysteme“.
35 vgl. z. B. Projekt „Klimagesunde Schulküche“ der Stadt Bielefeld (www.bielefeld. de/de/un/kli/jsc/kgs/)
www.bielefeld.de/de/un/kli/jsc/kgs
www.bielefeld.de/de/un/kli/jsc/kgs
38 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
6. FAHRPLAN FÜR DAS VERGABEVERFAHREN
6.1 Bestimmung von Beschaffungsgegenstand, Auftragswert und Vergabeart
6.2 Anforderungen an die Bietereignung
6.3 Erstellen der Leistungsbeschreibung
6.4 Angebotsbewertung und Zuschlagserteilung
6. Fahrplan für das Vergabeverfahren 39
6. FAHRPLAN FÜR DAS VERGABEVERFAHREN
6.1 Bestimmung von Beschaffungsgegenstand,
Auftragswert und Vergabeart
Vor der Durchführung einer Ausschreibung muss
der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsge-
genstand, den voraussichtlichen Auftragswert und
das Vergabeverfahren festlegen.
Bei der Definition des Beschaffungsgegenstandes hat
der Auftraggeber eine große Freiheit, die Anforderun-
gen an die zu beschaffenden Waren (z. B. Bio-Lebens-
mittel) und Dienstleistungen (z. B. Anforderungen an
die Qualität des Essens beim Catering) zu bestimmen,
da die Festlegung des Beschaffungsgegenstandes we-
der von europäischen noch von nationalen Vergabe-
vorschriften erfasst wird. Bereits bei der Formulierung
des Titels der Ausschreibung kann den potenziellen
Bietern von Verpflegungsdienstleistungen signalisiert
werden, dass es sich um eine Dienstleistung mit beson-
deren Schwerpunkten handelt, z. B. durch die Formu-
lierung „Gemeinschaftsverpflegung mit Lebensmitteln
aus ökologischer Erzeugung und fair gehandelten Pro-
dukten.“
In der Leistungsbeschreibung (siehe unten) wird
der Inhalt des Auftrages dann im Detail beschrie-
ben. Sämtliche Anforderungen an den Bieter sind
dort aufzuführen. Bestimmte Herstellungsverfah-
ren oder Produktionsabläufe (z. B. Warmverpfle-
gung oder Cook & Chill) können beispielsweise von
einer Vergabe ausgeschlossen werden.
Der voraussichtliche Auftragswert beinhaltet die
geschätzte Gesamtvergütung einschließlich aller
Optionen und Vertragsverlängerungen. Verträge
für Verpflegungsdienstleistungen werden üblicher-
weise nicht für mehr als 3-4 Jahre geschlossen.
Um die Interessen kleiner und mittelständischer
Unternehmen zu berücksichtigen (vgl. §97 Abs. 4
Satz 1 GWB n.F.), kann eine Aufteilung der zu ver-
gebenen Leistungen in Lose sinnvoll sein. Schreiben
große Städte beispielsweise die komplette Grund-
schulverpflegung in einem Los aus, kann es schnell
um 5.000-10.000 Essen pro Tag gehen. Kleinere
und mittelständische Unternehmen könnten mit
diesem Volumen überfordert sein. Bei der loswei-
sen Vergabe – beispielsweise eine Aufteilung inner-
halb der Schulgrenzbezirke oder Ortsteile – haben
auch kleinere Anbieter eine Chance im Wettbe-
werb.
Eine besondere Vergabeart ist die Dienstleistungs-
konzession. Hierbei erhält der Auftragnehmer als
Gegenleistung statt eines Entgelts das Recht zur
kommerziellen Nutzung und/oder Verwertung sei-
ner Dienste, d.h. das Recht, die erbrachte Dienstleis-
tung Dritten in Rechnung zu stellen. Damit trägt er
also das wesentliche wirtschaftliche Nutzungs- und
Verwertungsrisiko.36 Die Konzession muss derzeit
ab einem Auftragswert von 5.225.000 €37 EU-weit
ausgeschrieben werden; dabei sind die Vergabe-
vorschriften der 2016 in Kraft getretene Konzes-
sionsvergabeverordnung (KonzVgV)38 einzuhalten.
Unterhalb des Schwellenwertes muss nicht das ge-
samte Ausschreibungsprozedere durchlaufen wer-
den, aber die Grundprinzipien des EU-Vertrages
(Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung)
sind zwingend einzuhalten. Ebenfalls kommt das
Wirtschaftlichkeitsprinzip zur Anwendung.
6.2 Anforderungen an die Bietereignung
Der öffentliche Auftraggeber kann auch Anforde-
rungen an die Eignung des Bieters stellen, wenn
dies für den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Die Eignungsprüfung darf sich nur auf die Fach-
kunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und
Zuverlässigkeit des Bieters beziehen. So kann er
36 http://www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/233391A.pdf 37 www.gesetze-im-internet.de/konzvgv/BJNR068300016.html 38 ebd.
http://www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/233391A.pdf
www.gesetze-im-internet.de/konzvgv/BJNR068300016.html
40 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
z. B. Referenzen über die in der Vergangenheit er-
brachten Leistungen in der ökologischen Lebens-
mittelbeschaffung oder des ökologischen Caterings
verlangen. Individuell auf die Bedürfnisse von Auf-
traggebern zugeschnittene Nachweise zur fach-
lichen Eignung der Bieter, wie z. B. die Forderung
einer bestimmten Tätigkeitsdauer am Markt (zum
Ausschluss von Newcomern), sind dagegen nicht
unbedingt sinnvoll.
Ferner kann der Auftraggeber auch Eignungsan-
forderungen an das Personal stellen, welches den
Auftrag ausführt. So z. B. bei der Kantinenbewirt-
schaftung, dass:
•• die Speisenplanung und -kennzeichnung durch
ernährungswissenschaftlich geschultes Fach-
personal durchgeführt wird;
•• für die Zubereitung der Speisen eine ausge-
bildete Köchin/ein ausgebildeter Koch verant-
wortlich ist und
•• die Essensausgabe nur durch geschultes Ser-
vicepersonal vorgenommen werden darf.
Die Bestandteile der Eignungsprüfung sind voll-
ständig und abschließend durch die folgenden drei
Kategorien in § 122 Abs. 2 GWB bestimmt:
•• Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
•• wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-
keit und
•• technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Als Nachweis für die technische Leistungsfähigkeit
kann der Auftraggeber z. B. eine Zertifizierung nach
EMAS oder eine Bio-Zertifizierung39 verlangen. Er
muss aber gleichwertige Nachweise akzeptieren.
Wichtig ist, dass die Eignungsanforderungen an
den Bieter im Zusammenhang mit der konkret zu
erbringenden Leistung stehen (§ 124 Abs. 4 GWB
i.V.m. § 75 Abs. 4 VgV). So kann der Auftraggeber
unter dem Stichwort „Qualität“ nicht allgemeine
Anforderungen an die ökologischen oder sozialen
Regelungen oder Aktivitäten des Bieters stellen
(z. B. die Gestaltung der Produktionsstätte).
Anhand der aufgestellten Eignungskriterien ist die
39 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio-zertifizierung/
1 2 3 4
Abb. 6: Fahrplan für das Vergabeverfahren
Bestimmung von Beschaffungs- gegenstand,
Auftragswert und Vergabeart
Anforderungen an die
Bietereignung
Erstellen der Leistungs -
beschreibung
Angebots- bewertung und
Zuschlags- erteilung
www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio
6. Fahrplan für das Vergabeverfahren 41
Eignung des Bieters zwingend vor der wirtschaftli-
chen Wertung des Angebots zu überprüfen. Ist der
Bieter für die Ausführung der konkreten Leistung
nicht geeignet, z. B., weil er kein Bio-Zertifikat nach-
weisen kann und den Nachweis auch nicht anstrebt,
ist er vom weiteren Vergabeverfahren auszuschlie-
ßen (vgl. § 57 VgV).
6.3 Erstellen der Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber muss die Leistung eindeutig und
erschöpfend beschreiben. Dazu müssen die Aus-
schreibungsunterlagen eine detaillierte Beschrei-
bung aller Anforderungen inkl. der technischen
Anforderungen (technische Spezifikationen) ent-
halten, in der die zu beschaffende Leistung mittels
eines Kriterienkatalogs charakterisiert wird. Mit
der Leistungsbeschreibung muss es allen Bietern
möglich sein, die Angebotspreise möglichst sicher
und ohne umfangreiche Recherchen zu kalkulieren.
Die Beschaffungskriterien in der Leistungsbe-
schreibung können in der Form von Mindestkrite-
rien und Bewertungskriterien formuliert werden:
•• Mindestkriterien sind solche Anforderungen,
welche die zu beschaffende Leistung erfüllen
muss. Andernfalls führt dies zum Ausschluss
aus dem Vergabeverfahren. Andere Bezeich-
nungen für Mindestkriterien sind Ausschluss-
kriterien, Mindestanforderungen oder Muss-
Anforderungen. Beispiele für Mindestkriterien
sind Mindestanteile von Bio-Lebensmitteln
oder die Kennzeichnung bzw. Verbote von
bestimmten Inhaltsstoffen.
•• Bewertungskriterien (auch Wertungs-,
Zuschlags- oder Soll-Kriterien genannt) sind
solche Anforderungen, die quantitativ oder
qualitativ bewertet werden und deren Erfül-
lungsgrad zur Angebotsbewertung beiträgt.
Beispiel für ein Bewertungskriterium ist der
Preis. Bewertungskriterien sollten in Form
einer Nutzwertanalyse (vgl. Kap. 7.5) ausge-
wertet werden.
Nach dem Vergaberecht können als Beschaffungs-
kriterien neben Eigenschaften, wie beispielsweise
der Qualität, auch soziale und umweltbezogene
Aspekte als Mindest- und Bewertungskriterium
festgelegt werden (vgl. § 97 Absatz 3 GWB bzw.
§ 127 GWB). Wesentlich ist, dass die Umweltan-
forderungen an den Leistungsgegenstand Einfluss
auf die Beschaffenheit des Produktes (z. B. Spei-
senangebot mit Bio-Anteil) oder die Dienstleistung
haben. Die Kriterien müssen also mit dem Auftrags-
gegenstand in Verbindung stehen, z. B. Umweltei-
genschaften und Betriebskosten (vgl. § 127 GWB).
Wichtig ist, dass die Bewertungskriterien bereits in
der Leistungsbeschreibung gewichtet und bekannt
gemacht werden, z. B. in Form von Prozentwerten
oder Punkten. Bewertungskriterien, die nicht be-
kannt gemacht wurden, dürfen bei der Angebots-
wertung nicht angewendet werden. Ferner dürfen
die Kriterien nicht diskriminierend sein.
Als Mindestkriterien an die Verpflegungsdienst-
leistung können z. B. Anforderungen an das Produk-
tionssystem, Anforderungen an die Speisen(plan)
qualität und Anforderungen an die Herkunft und
Qualität der Lebensmittel formuliert werden:
•• Das Bewirtschaftungssystem: Eigen- oder
Fremdregie;
•• das Verpflegungssystem: Frisch- oder Mischkü-
che, Warmverpflegung, Cook & Chill, Tiefkühl-
kost;
•• die Speisen(plan)-Qualität: Häufigkeiten von
beispielsweise Fleisch- und Fischgerichten, von
Salat und Rohkostangeboten, von Vollkornpro-
dukten oder der Wiederholung von Menüs;
•• die Herkunft und Qualität der Lebensmittel:
X-Prozent der eingesetzten Lebensmittel
(bezogen auf den Gesamtwareneinsatz) stam-
men aus biologischer Landwirtschaft nach der
Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom
28. Juni 2007 über die ökologische/biologische
42 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
Produktion und die Kennzeichnung von ökolo-
gischen/biologischen Erzeugnissen;
•• die Beschreibung der Speisenherstellung, z. B.
durch Angabe von max. Warmhaltezeiten der
fertigen Speisen;
•• die Servicequalität beim Betrieb der Kantine;
•• das Hygienemanagement, z. B. durch Benen-
nung von Anforderungen aus der Lebensmittel-
hygiene-Verordnung (LMHV)40;
•• die Verarbeitungsqualität der Lebensmittel;
Obst nur frisch oder tiefgekühlt, ohne Zucker-
zusatz oder Gemüse und Salat nur frisch oder
tiefgekühlt;
•• das Verbot des Einsatzes z. B. von gentechnisch
veränderten Lebensmitteln, Geschmacksver-
stärkern, künstlichen Aromen oder vitamini-
sierten Produkten;
•• Mitlieferung eines Musterspeiseplanes oder
•• Alternativangebote bei Schweinefleisch für
Muslime.
Die vorgenannten Aspekte können auch als Be-
wertungskriterien beschrieben werden. Der Er-
füllungsgrad dieser Bewertungskriterien schlägt
sich dann in der Angebotswertung nieder (Gewich-
tungsbeispiel: 50 Prozent Preis, 30 Prozent Spei-
senqualität, 20 Prozent Servicekonzept). Positiv in
die Bewertung kann auch eingehen, wenn ein Bieter
einen höheren Prozentanteil an Bio-Lebensmitteln
einsetzt als gefordert ist (Gewichtungsbeispiel: 40
Prozent Preis, 20 Prozent Bioanteil oberhalb des
geforderten Mindestanteils, 30 Prozent Qualität,
10 Prozent Servicekonzept). Die Kriterien und ihre
Gewichtung sind in der Leistungsbeschreibung ex-
plizit zu benennen.
40 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) vom 08.08.2007, BGBl. I S. 1816, 1817), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verord- nung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 929).
Exkurs: Beschaffung von Bio-Lebensmitteln und
Verwendung von Gütezeichen
Wie bereits dargestellt, ist es bei Dienstleistungs-
aufträgen zulässig, die Herkunft eines Produkts
aus ökologischer Landwirtschaft bzw. aus fairem
Handel als Zuschlagskriterium zu berücksichti-
gen. So hat die Vergabekammer des Landes Berlin
bei der Belieferung einer Schulkantine die folgen-
de Vorgabe in der Leistungsbeschreibung als zu-
lässig angesehen: Das Speisenangebot sowie die
Speisenplangestaltung müssen den „Vorgaben der
Qualitätsstandards für die Schulverpflegung des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz und der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (DGE)“ entsprechen
und mindestens 20 Prozent des Wareneinsatzes
müssen auf Lebensmittel aus ökologisch/biologi-
scher Erzeugung entfallen.“ Als Nachweis kann die
Vorlage eines entsprechenden Gütezeichens ver-
langt werden.
Allerdings kann der öffentliche Auftraggeber nach
geltender Rechtslage Anforderungen an ökolo-
gische Lebensmittel in Form von Leistungs- und
Funktionsanforderungen nur dann in Bezug auf
Gütezeichen vorschreiben, wenn er diejenigen
Spezifikationen oder Teile davon in der Leistungs-
beschreibung verwendet, die in europäischen, mul-
tinationalen oder anderen Gütezeichen definiert
sind. Dazu gehören z. B. die Siegel der Verbände
des ökologischen Landbaus (z. B. Demeter, Bioland,
Naturland), das europäische Bio-Siegel oder das
Fairtrade-Siegel. Wichtig außerdem: Die Gütezei-
chen müssen bestimmten Anforderungen genügen,
insbesondere auf der Grundlage von wissenschaft-
lich abgesicherten Information ausgearbeitet, in ei-
nem offenen und transparenten Verfahren erlassen
worden und allen Bietern zugänglich sein (vgl. § 34
Abs. 2 VgV). Dies trifft beispielsweise auf das EU-
Bio-Siegel und die Siegel der ökologischen Anbau-
verbände zu.
Nicht zulässig ist es, in der Leistungsbeschreibung
pauschal auf die Anforderungen eines Gütezei-
chens (z. B. Bioland oder Rainforst Alliance) zu
6. Fahrplan für das Vergabeverfahren 43
verweisen. Problematisch ist es außerdem, wenn
nur Anbieter mit einem Siegel der ökologischen An-
bauverbände (etwa Bioland, Demeter, Naturland)
zugelassen werden, ohne gleichwertige Anbieter
zuzulassen, die die Voraussetzungen dieser Siegel
ebenfalls erfüllen. Dies kann beispielsweise dann
der Fall sein, wenn ein Erzeuger oder Hersteller am
Kontrollverfahren nach den EU-Rechtsvorschriften
teilnimmt und außerdem die Anforderungen eines
Anbauverbandes erfüllt (z. B. keine Verwendung
von Nitritpökelsalz bei Fleisch und Wurstwaren),
ohne aber vertraglich mit diesem Anbauverband
verbunden zu sein. Deshalb sollte die Forderung ei-
nes bestimmten Siegels als Nachweis in den Verga-
beunterlagen immer durch den Zusatz „oder gleich-
wertig“ ergänzt werden (vgl. § 34 Abs. 4 VgV).
Vorgaben für die Auftragsausführung (Auftrags-
ausführungsklauseln)
In der Leistungsbeschreibung können zusätzliche
Anforderungen an eine nachhaltige Beschaffung
bei der Vertragsausführung formuliert werden
(vgl. § 128 Abs. 2 GWB). In diesen zusätzlichen An-
forderungen, sogenannten Auftragsausführungs-
klauseln, kann die Einhaltung von sozialen und
umweltbezogenen Aspekten vorgeschrieben wer-
den, denn sie knüpfen nicht an die Beschaffenheit
oder das Ergebnis der Leistung an (im Gegensatz
zu den technischen Spezifikationen, die an Art, Ei-
genschaft oder Güte der Leistung anknüpfen müs-
sen). Vorausgesetzt wird vielmehr, dass sie mit dem
Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und sich
aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Der Auf-
tragnehmer kann diese Klauseln nicht ändern oder
streichen, sondern sie entweder akzeptieren oder
sich nicht an der Ausschreibung beteiligen.
Im Bereich der Verpflegungsdienstleistungen sind
insbesondere Vorgaben zur Art und Weise der Wa-
renanlieferung geeignet. So kann z. B. für das Stan-
dardangebot von Lebensmitteln wie Zucker, Milch
oder Marmelade vorgeschrieben werden, dass zur
Abfallvermeidung keine Portionsverpackungen an-
geboten werden dürfen.
Nicht zulässig sind hingegen Auftragserfüllungs-
klauseln, die über den konkreten Auftrag hinaus
generelle Anforderungen an den Betrieb oder die
Organisation des Auftragnehmers stellen (z. B. die
Verwendung von Öko-Strom im Betrieb des Auf-
tragnehmers).
6.4 Angebotsbewertung und Zuschlagserteilung
Im nächsten Schritt erfolgt die inhaltliche Bewer-
tung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien.
Der Zuschlag ist nach dem Kriterium des wirt-
schaftlich günstigsten Angebotes (das beste
Preis-Leistungs-Verhältnis) zu erteilen, wobei die
Kriterien je nach Auftrag wechseln und mit unter-
schiedlichem Gewicht berücksichtigt werden kön-
nen (§ 127 GWB). Der öffentliche Auftraggeber
kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben,
sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließ-
lich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozi-
alen Zuschlagskriterien bestimmt wird (§ 58 Abs. 2
Satz 3 VgV).
Um neben dem Preis nicht-monetäre Bewertungs-
kriterien wie z. B. Qualität, Umwelteinfluss oder
Gesundheitsaspekte des Angebots bewerten zu
können, wird eine Nutzwertanalyse mit einer Wer-
tungsmatrix empfohlen (vgl. Kap. 7.5). Das Ergebnis
der Nutzwertanalyse ist eine Punktewertung (ma-
ximal 100 Punkte), die das Produkt mit dem höchs-
ten Nutzen im Sinne der Leistungsbeschreibung mit
der höchsten Punktzahl bewertet und damit gleich-
zeitig das wirtschaftlichste Angebot identifiziert.
Die Zuschlagsbewertung kann auch an ein Probees-
sen durch eine Essenskommission geknüpft wer-
den. In diesem Fall muss der Essenskommission ein
differenziertes Bewertungsschema zur Verfügung
gestellt werden. Unzulässig ist es, den Zuschlag von
einem Probeessen abhängig zu machen, wenn nur
zwei Bewertungskategorien zur Verfügung stehen:
den präferierten Zulieferer mit der Note „1“ zu be-
werten und alle anderen pauschal mit der Note „6“.
44 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
7. VORSCHLÄGE FÜR DIE FORMULIERUNG DER VERGABEANFORDERUNGEN
7.1 Formulierungsvorschläge für Mindestanforderungen
7.2 Formulierungsvorschläge für Auftragsdurchführungsklauseln
7.3 Zusätzliche Auftragsdurchführungsklauseln für den Betrieb von Kantinen und
anderen langfristigen Cateringdienstleistungen
7.4 Zusätzliche Klauseln für Catering-Dienstleistungen bei Einzelveranstaltungen
7.5 Bewertung mit Nutzwertanalyse und Wertungsmatrix
7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen 45
7. VORSCHLÄGE FÜR DIE FORMULIERUNG DER VERGABEANFORDERUNGEN
7.1 Formulierungsvorschläge für Mindest-
anforderungen
Im Folgenden sind Formulierungsvorschläge aufge-
führt, die leicht an die individuellen Bedürfnisse und
Anforderungen einer Kommune angepasst werden
können. Egal ob es um Ausschreibungen im Bereich
der Krankenhausverpflegung, dem Event-Catering
oder um die Pausenverpflegung am Schulkiosk geht;
die vorgefertigten Textbausteine bieten eine gute
Orientierung, um alle Forderungen zu formulieren.
7.1.1 Anforderungen an den Anteil von Bio-Le-
bensmitteln
Es bietet sich an, für die Verwendung von Bio-Le-
bensmitteln einen Mindestanteil entweder in Bezug
auf das Gewicht oder den monetären Warenein-
satz über alle Warengruppen hinweg festzulegen.
Da sich die Rahmenbedingungen regional und von
Kommune zu Kommune stark unterscheiden kön-
nen, wird hier bewusst kein genereller Mindestan-
teil vorgeschlagen. Die Senatsverwaltung Berlin hat
in ihren Leistungsblättern einen Mindestanteil von
15 Prozent festgelegt, Baden-Württemberg emp-
fiehlt einen Mindestanteil von 25 Prozent (bezogen
auf das Gewicht) und die Stadt München fordert ei-
nen Mindestanteil von 50 Prozent (bezogen auf den
monetären Wareneinsatz) bei einer Ausschreibung
von Mittagsverpflegung.
Formulierungsvorschlag:
Lebensmittel stammen zu mind. x Prozent (des Gewichtes/des monetären Wareneinsatzes) be- zogen auf den Gesamtwareneinsatz aus biologi- scher Landwirtschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / bio- logischen Erzeugnissen.
Nachweis:
Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde-
rung. Bei der Auftragsdurchführung erstellt der
Dienstleister eine Bilanz des Gesamtwareneinsat-
zes und stellt diese zusammen mit dem Bio-Zertifi-
kat dem Auftraggeber zur Verfügung.
7.1.2 Anforderungen an den Anteil von Fisch aus
nachhaltigem Fischfang
Es wird vorgeschlagen für den Anteil an Fisch aus
nachhaltigem Fischfang oder nachhaltiger Aquakul-
tur einen Mindestanteil entweder in Bezug auf das
Gewicht oder den monetären Wareneinsatz fest-
zulegen. Da sich die Rahmenbedingungen regional
stark unterscheiden können, wird hier bewusst kein
Mindestanteil vorgeschlagen. Eine Ausschreibung
für die Mittagsverpflegung der Stadt München
sieht einen Mindestanteil von 100 Prozent vor. Ba-
den-Württemberg empfiehlt ebenfalls einen Anteil
von 100 Prozent.
Formulierungsvorschlag:
Fisch und andere Meeresprodukte stammen zu X Prozent (des Gewichtes/des monetären Wa- reneinsatzes) bezogen auf den Gesamteinsatz an Fischprodukten aus nachhaltigem Fisch- fang oder wurden mit nachhaltigen Methoden produziert.
Nachweis:
Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde-
rung. Bei der Auftragsdurchführung müssen die
eingesetzten Aquakultur- und Meeresprodukte mit
einem Gütezeichen für nachhaltige Fischerei oder
Aquakultur versehen sein (z. B. MSC (Marine Ste-
wardship Council), ASC (Aquaculture Stewardship
Council) bzw. mit dem EU-Bio- Zeichen für biologi-
schen Landbau, Naturland, Bioland, Demeter oder
einem vergleichbaren Gütezeichen.
46 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
7.1.3 Anforderungen an den Anteil von fair gehan-
delten Produkten
Es wird vorgeschlagen, für den Anteil von aus Asien,
Afrika oder Lateinamerika stammenden Waren, die
aus fairem Handel erhältlich sind, einen Mindest-
anteil entweder in Bezug auf das Gewicht oder den
monetären Wareneinsatz auf den Gesamtwaren-
einsatz dieses Sortiments festzulegen.
Formulierungsvorschlag:
Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade stammen zu X Prozent (des Gewichtes/des monetären Wa- reneinsatzes) bezogen auf den Gesamteinsatz dieser Waren aus fairem Handel. D. h., diese Produkte aus Asien, Afrika oder Lateinamerika wurden unter Einhaltung der Kernarbeitsnor- men der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO41 -Übereinkommen Nr. 29, Nr. 87, Nr. 100, Nr. 105, Nr. 111, Nr. 138 und Nr. 182) produ- ziert.
Nachweis:
Vorlage einer Zertifizierung der Produkte, bei-
spielsweise mit einem der Gütezeichen Fairtrade,
GEPA oder einem gleichwertigen Gütezeichen. Bei
der Auftragsdurchführung erstellt der Dienstleis-
ter eine Bilanz des Gesamtwareneinsatzes. Min-
destens x Prozent der eingesetzten Waren bezo-
gen auf die vorher definierten Waren müssen aus
fairem Handel stammen.
7.2 Formulierungsvorschläge für Auftrags-
durchführungsklauseln
7.2.1 Anforderungen an die Zusammensetzung
der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen:
Obst und Gemüse gemäß der Saison
Durch die Forderung von saisonal angepassten
Speisenplänen, können regional produzierte Le-
bensmittel indirekt gefördert werden. Es wird vor-
geschlagen, für den Anteil an saisonalen Rohwaren
41 International Labour Organization – Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Hauptsitz in Genf. Sie ist zustän- dig für die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstan- dards. Die weltweit geltenden Mindeststandards sollen die Rechte bei der Arbeit und damit menschenwürdige Arbeit für alle Menschen auf der Welt sicherstellen. www. ilo.org
einen Mindestanteil entweder in Bezug auf das
Gewicht oder den monetären Wareneinsatz bezo-
gen auf den Gesamtwareneinsatz an frisch verwen-
deten Zutaten (Salat, Kräuter, Gemüse und Obst)
festzulegen. Da sich die Marktbedingungen regio-
nal stark unterscheiden können, wird hier bewusst
kein Mindestanteil vorgeschlagen.
Formulierungsvorschlag:
Bei der Speisengestaltung werden saisonale Rohwaren sowie die Verwendung von frischen Zutaten bevorzugt berücksichtigt. Frische Zu- taten (Salat, Kräuter, Gemüse und Obst) gemäß der Saison machen mindestens x Prozent (des Gewichtes/des monetären Wareneinsatzes), be- zogen auf den Gesamteinsatz, aus.
Nachweis:
Der Anbieter erklärt schriftlich die Einhaltung der
Anforderung und legt beispielhafte Speisenpläne
für den Jahresverlauf vor. Bei Zuschlag wird jeweils
monatlich im Voraus ein Vierwochen-Speisenplan
vorgelegt.
7.2.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermei-
dung und Abfallentsorgung
Formulierungsvorschlag:
Das Standardangebot von Lebensmitteln (z. B. Zucker, Milch, Marmelade, Senf usw.) wird zur Abfallvermeidung nicht in Portionsverpackun- gen angeboten.
Sofern Kunststoffmehrweggeschirr zum Einsatz kommt, muss dieses aus hochwertigem umwelt- freundlichem Kunststoff, z. B. Polypropylen, Po- lycarbonat gefertigt sein.
Zur Abfallverwertung werden Speiseabfälle, Fet- te und Öle, Altglas, Pappe, Papier und Leichtver- packungen getrennt gesammelt und entsorgt.
Nachweis:
Der Anbieter erklärt schriftlich die Einhaltung der
genannten Anforderungen.
www.ilo.org
www.ilo.org
7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen 47
7.2.3 Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung
von Lebensmittelabfällen
Formulierungsvorschlag:
Der Bieter verpflichtet sich, die Menge der zu entsorgenden Lebensmittelabfälle so gering wie möglich zu halten. Dazu ist eine Dokumentation der anfallenden Nassmüllmenge zu führen, mit dem Ziel diese kontinuierlich zu verringern. Die- se ist in regelmäßigen Abständen (z. B. halbjähr- lich oder jährlich) zusammen mit Optimierungs- vorschlägen der Auftraggeberin unaufgefordert vorzulegen.
Nachweis
Der Anbieter erklärt schriftlich die Einhaltung der
genannten Anforderungen.
7.3 Zusätzliche Auftragsdurchführungsklauseln
für den Betrieb von Kantinen und anderen lang-
fristigen Cateringdienstleistungen (z. B. Mittags-
verpflegung)
7.3.1 Anforderungen an die Zusammensetzung
der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen:
Reduktion des Fleischkonsums
Die Umstellung auf einen höheren Anteil an
fleischlosen oder fleischarmen Gerichten geht mit
einer deutlichen Reduktion der Umweltbelastun-
gen einher und wird aus gesundheitlichen Gründen
auch von der Deutschen Gesellschaft für Ernäh-
rung (DGE)42 empfohlen. Es wird daher vorgeschla-
gen, eine Anforderung zu formulieren, die diesen
Aspekt berücksichtigt.
42 Die DGE empfiehlt einen durchschnittlichen Fleischkonsum von 300 bis maximal 600 g Fleisch/Woche (vgl. www.dge.de/presse/pm/weniger-fleisch-auf-dem-teller-schont-das-klima/)
www.dge.de/presse/pm/weniger
48 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
Formulierungsvorschlag:
Stehen täglich zwei oder mehr Menüs zur Aus- wahl, wird maximal ein Fleischgericht ange- boten. Wird nur ein Menü pro Tag angeboten, stehen wöchentlich maximal zwei fleischhaltige Menüs auf dem Speisenplan, um den Fleisch- konsum auf ein aus Umwelt- und Gesundheits- sicht sinnvolles und verantwortungsvolles Maß zu reduzieren. Die Deutsche Gesellschaft für Er- nährung empfiehlt aus gesundheitlichen Grün- den beispielsweise einen Fleischkonsum von 15 bis 30 kg/Jahr und Person.
Nachweis:
Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde-
rung und legt einen beispielhaften Speisenplan für
den Jahresverlauf vor. Bei Zuschlag wird jeweils
monatlich im Voraus ein Vierwochen-Speisenplan
vorgelegt.
7.3.2 Anforderungen an die Zusammensetzung der
Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: zielgrup-
penorientierte Berücksichtigung von allgemein ak-
zeptierten Nährstoffempfehlungen
Eine nachhaltige Gestaltung von Gemeinschaftsver-
pflegung berücksichtigt auch gesundheitliche Aspek-
te. Es wird daher vorgeschlagen, eine Anforderung
zu formulieren, die diesen Aspekt berücksichtigt.
Formulierungsvorschlag:
Die Zusammenstellung der angebotenen Menüs erfolgt unter Berücksichtigung von allgemein ak- zeptierten Empfehlungen (z. B. den DGE-Qua- litätsstandards für die Schul- oder Betriebsver- pflegung, bzw. die jeweiligen altersspezifischen D-A-CH-Referenzwerte der DGE für weitere Zielgruppen).
Nachweis:
Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde-
rung und legt einen beispielhaften Speisenplan für
den Jahresverlauf vor. Bei Zuschlag wird jeweils
monatlich im Voraus ein Vierwochen-Speisenplan
vorgelegt.
7.3.3 Kunden-Feedback
Von großer Bedeutung für die Akzeptanz des An-
gebotes sind Geschmack, Qualität und Abwechs-
lung. Idealerweise erfolgt die Planung mit Hilfe der
Zielgruppe, beispielsweise durch Befragungen oder
ein Feedback-System (Bewertung der Qualität und
Quantität durch die Kunden). Dadurch kann die
Akzeptanz erhöht werden, Lebensmittelabfälle ver-
mieden und gegebenenfalls Kosten durch bedarfs-
gerechte Mengenplanung gesenkt werden.
Formulierungsvorschlag:
Der Anbieter verpflichtet sich, ein Feedback- System einzurichten, das eine regelmäßige Be- fragung der versorgten Personen zur Bewertung der Qualität und Quantität des Angebots bein- haltet. Das System soll das Ziel verfolgen, die Akzeptanz des Angebots stetig zu verbessern und Lebensmittelabfälle durch das Angebot von zu großen Portionen zu reduzieren.
Nachweis:
Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforderung
und legt eine schriftliche Beschreibung des vorgese-
henen Feedback-Systems sowie eine Auswertung
der Verbesserungsvorschläge und deren Umsetzung
vor.
7.4 Zusätzliche Klauseln für Catering-
Dienstleistungen bei Einzelveranstaltungen
7.4.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der
angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums
Zur Reduktion des Fleischkonsums wird empfoh-
len, auch für das Catering von Einzel-Veranstaltun-
gen, eine Anforderung zu formulieren.
Formulierungsvorschlag:
Mindestens X Prozent der angebotenen Speisen im Rahmen eines Caterings sind vegetarisch.
Nachweis:
Die Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde-
rung und belegt die Einhaltung durch das Angebot.
Wichtig ist die Klärung, was unter „Speisen“ ver-
7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen 49
standen wird, z. B. Hauptspeisen oder alle Speisen
inkl. Vorspeisen, Beilagen und Desserts.
7.4.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermei-
dung und -entsorgung
Formulierungsvorschlag:
Die Verwendung von Einweggeschirr (inkl. Ge- tränkebecher), Einwegbesteck und Einweg-Ge- tränkeverpackungen (mit Ausnahme von Kar- tonverpackungen, Schlauchbeutelverpackungen und Folien-Standbeutel) ist nicht zulässig.
Das Rücknahmesystem und die Wiederverwen- dung von Mehrweggeschirr, Mehrwegbesteck und Mehrweggetränkeverpackungen (mit Aus- nahme von Kartonverpackungen, Schlauchbeu- telverpackungen und Folien-Standbeutel) werden durch geeignete Maßnahmen (z. B. ein Pfandsys- tem) und ein ausreichendes Angebot der Annah- mestellen sichergestellt.
Nachweis:
Der Anbieter erklärt die Einhaltung der genannten
Anforderungen und zeigt anhand konkreter Bei-
spiele, wie die Anforderungen erfüllt werden.
Eine Möglichkeit ist die (vertragliche) Vereinbarung
von Statusberichten, die je nach Fall monatlich,
quartalsweise, halbjährlich oder auch jährlich beim
Auftraggeber einzureichen sind. Den Statusberich-
ten können Lieferscheine o.ä. beigefügt werden, um
glaubhaft zu vermitteln, dass die Forderungen tat-
sächlich eingehalten wurden.
7.5 Bewertung mit Nutzwertanalyse und
Wertungsmatrix
Die Einhaltung der Mindestanforderungen und
Klauseln für die Auftragsdurchführung (vgl. Kap.
7.1-7.4) ist verpflichtend. Angebote, die die formu-
lierten Anforderungen nicht einhalten, werden von
der Auftragsvergabe ausgeschlossen.
Tabelle 3: Bewertungsschlüssel für die Nutzwertanalyse
Bewertungskriterium Punktewertung Gewichtung
Angebotspreis Minimalwert x 100 / Bieterwert 60 %
Lebensmittel stammen zu mehr als der in der
Ausschreibung festgelegten x % (des Gewichtes/
des Volumens/des monetären Wareneinsatzes)
bezogen auf den Gesamtwareneinsatz aus bio-
logischer Landwirtschaft nach der Verordnung
(EG) Nr. 834/2007
(Bioanteil – x %) / (100 –x ) % * 100 20 %
Juryentscheid der Verkostung mit Menüs des
regulären Angebotes
0 Punkte: ungenügend, minderwertig
30 Punkte: ausreichend
50 Punkte: befriedigend
80 Punkte: gut
100 Punkte: sehr gut, optimal
20 %
50 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
Ergänzend zur Bewertung der Angebote nach dem
Preis können weitere Bewertungskriterien hinzu-
gezogen werden. Beispielsweise kann positiv ge-
wertet werden, wenn mehr als der festgelegte Min-
destanteil bezogen auf den Gesamtwareneinsatz
aus biologischer Landwirtschaft nach der Verord-
nung (EG) Nr. 834/2007 stammen.
Da für die Akzeptanz und den Erfolg des Verpfle-
gungsangebotes die Qualität und der Geschmack
von großer Bedeutung sind, kann vor der Auftrags-
vergabe eine Verkostung mit Menüs des regulären
Speisenangebots stattfinden, in der eine Jury des
Auftraggebers anhand verschiedener Kriterien
(z. B. Geschmack, Frische, Konsistenz, Aussehen)
das Essen qualitativ bewertet. Die gemittelte Be-
wertung der Jury kann dann ebenfalls in die Ange-
botsbewertung in Form von Punkten eingehen.
Es ist empfehlenswert, bei der Nutzwertanalyse
die Angebote anhand von Punkten zu bewerten.
In den Tabellen 3 und 4 ist ein dazu passendes Re-
Tabelle 4: Rechenbeispiel einer Nutzwertanalyse; in der Ausschreibung festgelegter Bioanteil beträgt 15 %
Bewertungskriterium Berechnungsformel Gewichtung Angebotskonditionen Kriterienerfüllung Teilnutzen
Bieter 1 Bieter 2 Bieter 1 Bieter 2 Bieter 1 Bieter 2
Angebotspreis Minimalwert x 100 / Bieterwert 60 % 180.000 € 210.000 € 100 86 60 52
Bioanteil (Bioanteil – 15 %) / (100 –15 ) % * 100 20 % 20% 50% 6 41 1 8
Verkostung 20 % gut Sehr gut 80 100 16 20
Punktesumme 77 80
7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen 51
chenbeispiel und ein exemplarischer Bewertungs-
schlüssel dargestellt. Die prozentuale Gewichtung
der verschiedenen Bewertungskriterien kann
nach Bedarf verändert werden. Der Bewertungs-
schlüssel muss in den Vergabeunterlagen bekannt
gemacht werden.
Ein Beispiel aus Berlin (vgl. Kapitel 9): 2013 und
2014 wurde das Schulessen für die Berliner Grund-
schulen neu ausgeschrieben. Dabei wurden 15
Prozent des geldwerten Warenanteils der verwen-
deten Lebensmittel in Bio-Qualität als Mindestkri-
terium gefordert. Insgesamt wurden vier Bewer-
tungskriterien festgelegt:
1. Sensorische Qualitätsbewertung des Test-
essens (Maximal 50 Punkte)
2. Schulisches Umsetzungskonzept des Caterers
(Maximal 25 Punkte)
3. Warmhaltezeiten (Maximal 15 Punkte)
4. Höhe des Bio-Anteils (Maximal 10 Punkte)
Der Bioanteil war ein Mindestkriterium, die Nicht-
erreichung der 15 Prozent Bio-Anteil führte zum
Ausschluss. Weiterhin gab es folgenden Bewer-
tungsschlüssel für den geldwerten Bio-Anteil:
Tabelle 5: Zusatzpunkte für den Bio-Lebensmittelanteil
Anteil Bio-Lebensmittel Zusatzpunkte
15 Prozent 1 Punkt
16-25 Prozent 2 Punkte
26-35 Prozent 4 Punkte
36-45 Prozent 8 Punkte
Mehr als 55 Prozent 10 Punkte
Tabelle 4: Rechenbeispiel einer Nutzwertanalyse; in der Ausschreibung festgelegter Bioanteil beträgt 15 %
Bewertungskriterium Berechnungsformel Gewichtung Angebotskonditionen Kriterienerfüllung Teilnutzen
Bieter 1 Bieter 2 Bieter 1 Bieter 2 Bieter 1 Bieter 2
Angebotspreis Minimalwert x 100 / Bieterwert 60 % 180.000 € 210.000 € 100 86 60 52
Bioanteil (Bioanteil – 15 %) / (100 –15 ) % * 100 20 % 20% 50% 6 41 1 8
Verkostung 20 % gut Sehr gut 80 100 16 20
Punktesumme 77 80
52 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
8. SCHRITTE ZUR ERFOLGREICHEN EINFÜHRUNG VON BIO-LEBENSMITTELN
8.1 Gründe für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der eigenen Einrichtung
8.2 Entscheidung für den Einsatz und die Menge von Bio-Lebensmitteln treffen
8.3 Konzept für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln festlegen
8.4 Bio-Lieferanten vergleichen und auswählen
8.5 Strategie für die Preisgestaltung finden
8.6 Das Bio-Angebot intern und extern kommunizieren
8.7 Die Verwendung von Bio-Lebensmitteln kontrollieren und zertifizieren
8. Schritte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln 53
8. SCHRITTE ZUR ERFOLGREICHEN EINFÜHRUNG VON BIO-LEBENSMITTELN
Die nachfolgende Gliederung und die Inhalte die-
ses Kapitels sind in Anlehnung an die Fragen auf-
gebaut, die sich jede professionelle Küche stellen
muss, wenn sie Bio-Lebensmittel einführen oder
das Bio-Angebot ausbauen will:
1. Welche Gründe sprechen dafür, in unserer
Einrichtung bzw. für diesen Verpflegungs-
anlass Bio-Lebensmitteln einzusetzen?
2. Wer entscheidet (mit), ob und wenn ja, in
welcher Größenordnung Bio-Lebensmit-
tel eingesetzt werden?
3. Welches Bio-Konzept (z. B. einzelne
Lebensmittel oder ganze Speisen in Bio-
Qualität) ist am sinnvollsten für unseren
Zweck?
4. Welche Bio-Lieferanten (z.B. Bio-Groß-
händler, einzelne Landwirte) passen am
besten zum eigenen Bio-Konzept?
5. Wie lassen sich die (möglichen) Mehr-
kosten für Bio-Lebensmittel am besten
kompensieren?
6. Soll die Verwendung von Bio-Lebensmit-
teln kommuniziert werden und wenn ja,
offensiv oder eher zurückhaltend?
7. Wie kann die Teilnahme am Kontrollver-
fahren nach den EU-Rechtsvorschriften
für den ökologischen Landbau (Bio-Zerti-
fizierung) im Alltag geregelt werden?
8.1 Gründe für den Einsatz von Bio-
Lebensmitteln in der eigenen Einrichtung
Die Gründe für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln
sind so vielfältig wie die Betriebe selbst. Es gibt eine
Vielzahl objektiver Gründe für den Einkauf und Ein-
satz von Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung
(vgl. Kap. 3.3). Darüber hinaus kann es aber weitere
Gründe geben, die eine Kommune dazu veranlas-
sen, Bio-Lebensmittel einzukaufen bzw. Speisen mit
Bio-Lebensmitteln anzubieten.
Es gibt verschiedene Anspruchsgruppen, die den
Anstoß dazu geben können, Bio-Lebensmittel in der
Gemeinschaftsverpflegung zu integrieren. In eini-
gen Bereichen sind es die Gäste, die diesen Wunsch
äußern. In Kindertagesstätten können es beispiels-
weise Elterninitiativen sein, die sich an die Einrich-
tungen oder direkt an die Politik wenden, um eine
Qualitätsverbesserung des Essens ihrer Kinder zu
bewirken. Oftmals ist es auch die Führungsebene
oder die Küchenleitung, die sich persönlich für das
Thema interessiert und dieses dann im eigenen Be-
trieb umsetzen möchte.
Immer häufiger sind Bio-Produkte Teil eines um-
fassenden Nachhaltigkeitskonzeptes einer Kom-
mune und betreffen deshalb auch den Caterer
oder Pächter einer städtischen Verpflegungsein-
richtung. Denn das Thema Nachhaltigkeit wird
in vielen engagierten Unternehmen, Städten und
Gemeinden mittlerweile ganzheitlich gesehen und
schließt neben der Produktionsweise und dem
Umgang mit Mitarbeitern viele weitere Themen
mit ein. Die Qualität des Essens in der Kantine ist
ein Bereich der, auch im Rahmen des betrieblichen
Gesundheitsmanagements, immer mehr in den Fo-
kus rückt. Eine gute Mitarbeiterzufriedenheit kann
durch viele Faktoren unterstützt werden, eine at-
traktive Ernährung ist nicht nur langfristig eine gute
Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter, sie
kann auch zum täglichen Wohlbefinden beitragen.
54 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
Mit Bio-Lebensmitteln kann nicht nur eine Verant-
wortung dem Mitarbeiter gegenüber, sondern auch
eine gesellschaftliche und ökologische Verantwor-
tung gezeigt werden.
Jede gute Küchenleiterin und jeder gute Küchen-
leiter möchte „gutes Essen“ anbieten, das den
Menschen gut schmeckt. Und dazu gehört auch ein
gewisser Qualitätsanspruch hinsichtlich der einge-
kauften Lebensmittel. Der Aufwand der in den Kü-
chen durch kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe
auf den Speiseplänen verursacht wird, ist nicht zu
unterschätzen. Werden Bio-Produkte eingesetzt,
nehmen die Zahl der Zusatzstoffe und somit auch
der Aufwand, diese in den Speiskarten zu kenn-
zeichnen deutlich ab.
Eine Vielzahl an Küchen nutzt die Werbung mit dem
Bio-Siegel um sich am Markt zu profilieren, um sich
von der großen Masse gastronomischer Anbieter
abzusetzen und ein eigenes, ganzheitliches Quali-
tätsverständnis zu kommunizieren.
8.2 Entscheidung für den Einsatz und die Menge
von Bio-Lebensmitteln treffen
Die Entscheidung für den Einkauf von Bio-Produk-
ten wird meist bewusst getroffen, und zwar von
Personen, die sich in einer „Entscheider-Position“
(z.B. Geschäftsleitung oder Küchenleitung) oder
„Mitentscheider-Position“ (z. B. Betriebs- oder Per-
sonalrat) befinden. Häufig ist die Entscheidung für
die Verwendung von Bio-Lebensmitteln mit einem
konkreten Bio-Anteil (z.B. 10 % vom Warenwert)
verbunden. Auch können bestimmte Lebensmittel
(z. B. Gemüse) bevorzugt in Bio-Qualität gefordert
werden.
8.3 Konzept für den Einsatz von Bio-
Lebensmitteln festlegen
Bio-Produkte werden je nach Einrichtung in unter-
schiedlicher Häufigkeit und Intensität verwendet.
Die am weitesten verbreitete Variante ist das Ange-
bot von Menükomponenten in Bio-Qualität (z. B. Bio-
Salat oder Bio-Kartoffeln als Beilage), gefolgt vom
kompletten Austausch einzelner Rohstoffe in Bio-
Qualität. Am wenigsten häufig ist mittlerweile das
Angebot kompletter Bio-Menüs (neben konventio-
nellen Speisen). Welches Konzept gewählt wird, be-
einflusst alle nachfolgenden Themen (vgl. 8.3 – 8.7).
Austausch einzelner Rohstoffe in Bio-Qualität
(z. B. alle Nudelsorten)
Viele Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und
auch viele Restaurants entscheiden sich dafür, be-
stimmte Produkte nur noch in Bio-Qualität einzu-
kaufen und dies entsprechend zu bewerben. Ein
Aushang im Eingangsbereich einer Kantine oder
eine Seite im Intranet kann transparent machen,
welche Produkte das sind. Beispielsweise: “Alle
Milchprodukte, also Milch, Sahne, Joghurt, Butter,
bieten wir ausnahmslos in Bio-Qualität an.“
Der große Vorteil dieser Variante liegt in der Be-
schaffung und Lagerung. Da eine oder mehrere Zu-
taten nur noch in Bio-Qualität eingekauft werden,
kann es nicht zu Verwechslungen mit konventionel-
len Produkten kommen. Die Überprüfung des Wa-
renflusses bei den Bio-Kontrollen ist damit verein-
facht möglich.
Menükomponenten in Bio-Qualität (z. B. Bio-Salat
oder Bio-Kartoffeln als Beilage)
Häufig finden sich Beilagen wie Kartoffeln und Reis
oder Gemüse und Salat als Bio-Komponenten auf
den Speisenplänen wieder. Diese Variante ist be-
sonders bei Betrieben mit Selbstbedienungstheke
(sog. Free Flow Ausgabe) beliebt und wird außer-
dem häufig in Kliniken, Kindertageseinrichtungen
und Schulküchen umgesetzt. Ein Vorteil bei dieser
Methode liegt in der Variationsmöglichkeit der Bei-
lagen. In der Sommersaison kann es beispielsweise
der Salat sein (z. B. der Bio-Gurkensalat), in den
kalten Monaten eher das Gemüse (z. B. Bio-Rahm-
wirsing) und im Februar vielleicht die Bio-Nudeln.
Hierbei muss beachtet werden, dass alle Zutaten
der Komponente (auch die Gewürze, die Sahne etc.)
Bio-Qualität aufweisen.
8. Schritte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln 55
Komplette Bio-Menüs
Eher selten werden komplette Bio-Menüs neben
konventionellen Menüs angeboten. Dafür gibt es im
Wesentlichen drei Gründe: Erstens ist der Aufwand
für die Trennung der Bio-Zutaten von konventionel-
ler Ware im Lager sehr aufwendig; zweitens kann
das Menü nicht als Bio-Menü gekennzeichnet wer-
den, wenn nur eine Zutat des Menüs nicht in der ge-
wünschten Bio-Qualität verfügbar ist und drittens
machen viele Gastronomen die Erfahrung, dass für
die meisten Gäste „Bio“ nicht entscheidend für die
Wahl einer Speise ist, sondern eher die Menüzu-
sammensetzung.
(Fast) Alles Bio
Einige Betriebe im Außer-Haus-Markt gehen bisher
den konsequenten Weg und kaufen ausschließlich
Bio-Lebensmittel ein. Die vollständige Umstellung
auf Bio-Zutaten ist technisch gesehen heute für je-
den Betrieb der Außer-Haus-Verpflegung möglich,
denn Bio-Hersteller und Bio-Händler haben sich
schon länger auf die Bedürfnisse von Großküchen
und Gastronomie eingestellt, sodass ein hundert-
prozentiger Einkauf von Bio-Lebensmitteln qualita-
tiv und logistisch grundsätzlich möglich ist.
8.4 Bio-Lieferanten vergleichen und auswählen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bio-Lebens-
mittel einzukaufen. So beispielsweise direkt beim
Erzeuger, beim Bio-Großhändler oder beim kon-
ventionellen Grossisten mit Bio-Sortiment. Jede
Einkaufsquelle hat Vor- und Nachteile. Hier gibt
es kein richtig oder falsch, der Lieferpartner muss
zum Betrieb und zum Bio-Konzept passen und der
Aufwand für die Beschaffung muss realistisch sein.
Verantwortliche, denen die Qualität der eingekauf-
ten Waren am Herzen liegt, beschäftigen sich in der
Regel intensiv mit der Herkunft und Qualität der
Produkte, egal ob in biologischer oder in konventi-
oneller Qualität. Bei öffentlichen Ausschreibungen
hängt die Wahl des Lieferanten natürlich auch vom
Ergebnis der Ausschreibung ab.
8.5 Strategie für die Preisgestaltung finden
Keine Frage: Bio-Lebensmittel sind in der Regel
teurer als konventionell erzeugte Produkte.
Erfolgreiche Bio-Küchen schaffen es mit einem
durchdachten, effektiven Einkauf und einer an die
Bio-Lebensmittel angepassten Speisenplanung
die Mehrkosten im Rahmen zu halten oder sogar
zu kompensieren. Es gibt viele Stellschrauben, um
mögliche Mehrkosten unter Kontrolle zu halten.
Abgesehen von den gesundheitlichen und ökologi-
schen Vorteilen die eine fleischärmere Kost für die
Tischgäste mit sich bringt, kann sie sich auch posi-
tiv auf die Höhe des Wareneinsatzes auswirken.
Attraktive, vegetarische Gerichte erfreuen sich
nicht nur bei der jüngeren, weiblichen Kundschaft
immer größerer Beliebtheit. Eine weitere Mög-
lichkeit, um Kosten einzusparen ist es, die Verluste
durch Lebensmittelreste so gering wie möglich zu
halten. Sicher gibt es in den meisten Küchen einen
Kellenplan; wird dieser aber auch regelmäßig und
von allen Mitarbeitern genutzt? Das Nachfüllen von
Buffets sollte gegen Ende der Mittagszeit nur noch
mengenangepasst stattfinden. Ergebnis sind ein
geringerer Wareneinsatz, und geringere Entsor-
gungskosten.
Die Verkaufspreise in öffentlichen Kantinen (auch
in Schulen und Kitas) sind in der Regel zumindest
teilweise festgeschrieben. Bei einer Erhöhung der
Kosten für den Wareneinsatz werden häufig stan-
dardisierte Kalkulationsfaktoren für die Berech-
nung der Abgabepreise zugrunde gelegt. Die so
errechneten Verkaufspreise sind deutlich höher
als die Mehrkosten für den Wareneinsatz. Ein hö-
herer Wareneinsatz durch Bio-Produkte erhöht
jedoch nicht automatisch auch die Betriebs- oder
die Personalkosten. Wird lediglich die Erhöhung
der Lebensmittelkosten an den Gast weitergege-
ben, so kommt es zu einer geringeren Erhöhung
der Gesamtkosten, bei gleichbleibenden Neben-
kosten. Wichtig ist es, die Berechnungsgrundlagen
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ehrlich
zu diskutieren und verbindliche Vereinbarungen zu
treffen.
56 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
Warum sind Bio-Lebensmittel teurer?
Dafür gibt es viele (gute) Gründe: Der größe-
re Platzbedarf in der Tierhaltung, der höhere
personelle Aufwand im Gartenbau, der grö-
ßere Arbeitsaufwand durch den Weidegang
der Tiere oder die aufwendigeren Anbaume-
thoden, die die Fruchtfolge vorschreibt. Dazu
kommt noch, dass viele Kosten (sog. externe
Kosten) die andere Anbaumethoden verursa-
chen, nicht im tatsächlichen Verkaufspreis der
Produkte enthalten sind. Muss das Trinkwas-
ser durch aufwendige Methoden von Nitrat-
rückständen, die häufig in Gebieten mit Mas-
sentierhaltung vorkommen, befreit werden,
so werden diese Kosten nicht direkt an den
Verbraucher weitergegeben. Würde man die
Kosten mit in die Produkte einrechnen, wür-
den sich auch für konventionelle Waren ande-
re Preise ergeben. Der Ökolandbau versucht
die Auswirkungen auf die Umwelt durch die
Art und Weise der Bewirtschaftung so gering
wie möglich zu halten. Davon profitieren alle,
die im Endeffekt für die Kosten aufkommen.43
43 Inhalte und Aufbau angelehnt an: aid Infodienst (2015): Bio-Lebensmittel. Fragen und Antworten. Bonn: aid.
8.6 Das Bio-Angebot intern und extern
kommunizieren
Einige Unternehmen profilieren sich durch das Bio-
Angebot. Sie nutzen die Chance, um sich durch die
Qualität positiv vom Markt abzuheben. Andere Be-
triebe setzen nahezu 100 Prozent Bio-Lebensmit-
tel ein, ohne es zu bewerben. Wichtig ist zu klären,
ob und wenn ja, wie das Bio-Angebot intern und ex-
tern kommuniziert werden soll.
Eine Erhöhung der Kosten für ein Essen wird in der
Regel nicht positiv aufgenommen, nicht nur in Kin-
dertageseinrichtungen und Schulen kann dies zu
Konflikten führen. „Wenn das Bio-Essen 3,50 Euro
kostet, wäre es ohne Bio vielleicht für 3,00 Euro zu
haben.“ Solche Aussagen sind nicht unüblich. Hier
hilft eine offene und gezielte Kommunikation mit
allen Beteiligten: Warum werden Bio-Lebensmittel
eingesetzt? Welche Vorteile sind damit verbunden,
für uns und für zukünftige Generationen? „Ihr Kind
ist uns wichtig, darum fordern wir Bio-Produkte in
der Schulverpflegung“, solche Strategien werden in
der Regel positiv aufgenommen. Dies gilt auch für
Betriebskantinen, denn zum betrieblichen Gesund-
8. Schritte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln 57
heitsschutz gehören nicht nur rückenfreundliche
Stühle und Bewegung in der Mittagspause, sondern
auch ein attraktives Essensangebot. Bio-Lebens-
mittel können ein Teil davon sein. Wie diese gelebte
Wertschätzung gegenüber den Gästen kommuni-
ziert wird, liegt an den zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten der einzelnen Betriebe und Kommu-
nen. Infomaterial, welches an die Tischgäste ver-
teilt wird, die Veröffentlichung im eigenen Intranet,
Bio-Aktionstage, Verkostungen und Vorträge zu
nachhaltiger Ernährung sind nur einige Beispiele.
Entscheidend für den unternehmerischen Erfolg sind
und bleiben die Menschen. Nur gut informierte und
motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der je-
weiligen Verpflegungseinrichtungen, die mitbestim-
men können und fair entlohnt werden, sind willens
und in der Lage, qualitativ hochwertige Lebensmit-
tel einzukaufen und Speisen zuzubereiten, effektive
Arbeitsabläufe umzusetzen, einen gastorientierten
Service anzubieten und notwendige Innovationen
mitzutragen. Deshalb ist es unabdingbar, alle Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter – vor allem die mit Gäs-
tekontakt – vor der Bio-Einführung zu schulen, damit
diese auf Fragen der Gäste klare und gute Antworten
geben können.
8.7 Die Verwendung von Bio-Lebensmitteln
kontrollieren und zertifizieren
Grundsätzlich gilt: Jede gewerbsmäßig betriebe-
ne Einrichtung der Außer-Haus-Verpflegung, die
Bio-Produkte in den Verkehr bringt und als solche
kennzeichnet, muss in Deutschland gemäß Öko-
Landbaugesetz am Kontrollverfahren nach den EU-
Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
teilnehmen. Für die Kontrollpflicht ist weder die
Höhe noch die Häufigkeit des Bio-Einsatzes aus-
schlaggebend.
Es spielt also weder eine Rolle, ob ein Betrieb ein-
zelne Zutaten, einzelne Komponenten oder voll-
ständige Gerichte in Bio-Qualität anbietet und aus-
lobt noch ob der Bio-Anteil 5 Prozent, 25 Prozent
oder 75 Prozent des gesamten Wareneinkaufes
ausmacht. Auch eine Bio-Aktionswoche muss bei
einer Öko-Kontrollstelle (Adressen siehe Service-
Teil) angemeldet werden. Hierfür wurde ein stan-
dardisiertes Verfahren entwickelt.
Keine Kontrollpflicht besteht erstens für den Ver-
kauf nicht weiter verarbeiteter, abgepackter Han-
delsware im Kioskbereich, zweitens für Einrich-
tungen, die nicht gewerbsmäßig betrieben werden
(Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen
ein Essensangebot vor Ort frisch zubereitet wird)
und drittens, wenn das Bio-Angebot nicht als sol-
ches gekennzeichnet wird.
Der 2017 aktualisierte Küchenleitfaden „Mit ein-
fachen Schritten zum Bio-Zertifikat“ beantwortet
sehr praxisnah alle Fragen rund um das Thema Bio-
Zertifizierung von Gemeinschaftsverpflegung und
Gastronomie44.
Viele Küchen scheuen die Kontrollpflicht und zögern
aus diesem Grund vor der Einführung ökologisch er-
zeugter Produkte. Auch die Kosten einer Zertifizie-
rung sind vielen Küchen nicht bekannt, die Befürch-
tung einer Überschreitung des Budgets ist zum Teil
groß. Um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu
können, empfiehlt es sich, Angebote verschiedener
Öko-Kontrollstellen einzuholen. Mit etwa 300,- bis
800,- Euro pro Jahr (je nach Größe des Betriebes
und je nach Bio-Konzept) muss gerechnet werden.
Bei der Kontrolle geht es in erster Linie darum, dem
Kunden die Gewissheit zu geben, dass alle Produk-
te, die als Bio-Produkte ausgegeben werden, auch
wirklich Bio-Produkte sind. Darum wird beispiels-
weise der Warenfluss geprüft: Wie viele Bio-Kar-
toffeln wurden eingekauft und wie viele Bio-Kartof-
feln wurden ausgegeben? Die dadurch gewonnene
Sicherheit für den Gast kann sehr gut als akzep-
tanzfördernde Maßnahme eingesetzt werden: „Bei
uns ist Bio drin wo Bio drauf steht, das lassen wir
uns von einer Öko-Kontrollstelle bescheinigen.“
44 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio-zertifizierung/
www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio
58 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
9. ERFOLGSBEISPIELE AUS DEUTSCHLAND UND EUROPA
9.1 Bio-Erfolge in nicht-kommunalen öffentlichen Einrichtungen
9.1 Bio-Erfolge in kommunalen Einrichtungen
9. Erfolgsbeispiele aus Deutschland und Europa 59
9. ERFOLGSBEISPIELE AUS DEUTSCHLAND UND EUROPA
Nachfolgend werden einige Beispiele von Einrich-
tungen und Kommunen vorgestellt, die Bio-Lebens-
mittel in ihrer Verpflegung erfolgreich eingeführt
haben. Es wird aufgezeigt, wer den Bio-Einsatz
initiiert und maßgeblich vorangetrieben hat und
welche Erfolgsfaktoren eine Rolle gespielt haben
und immer noch spielen. Jedes Erfolgsbeispiel ent-
hält außerdem Informationen darüber, in welcher
Form und in welcher Größenordnung Bio-Lebens-
mittel eingesetzt werden. Weitere Beispiele sowie
ausführlichere Beschreibungen der hier vorge-
stellten Best-Practice-Beispiele wurden in einer
Status-Quo-Analyse zusammengestellt, die auf der
Website des Bio-Städte-Netzwerks heruntergela-
den werden kann (vgl. www.biostaedte.de).
9.1 Bio-Erfolge in nicht-kommunalen
öffentlichen Einrichtungen
Studentenwerk Oldenburg
An den vier Standorten des Studentenwerks Olden-
burg (Elsfleth, Emden, Oldenburg und Wilhelmsha-
ven) werden in den sechs Mensen und vier Cafete-
rien täglich etwa 7.000 Essen an Studierende sowie
Lehrende und externe Gäste ausgegeben45. Doris
Senf ist dort seit über 30 Jahren für den Einkauf zu-
ständig und seit 2016 auch Leiterin der gesamten
Hochschulgastronomie. Zu den wichtigen Qualitäts-
kriterien für den Einkauf gehören neben dem Preis
ein möglichst hoher Anteil frischer und ökologisch
erzeugter Lebensmittel sowie ein regionaler Einkauf.
Der Bio-Anteil liegt bei über 25 Prozent vom gesam-
ten Warenwert. Über 40 Prozent aller verwendeten
Lebensmittel stammen aus der Region, viele direkt
von Bio-Landwirten. Regionale Partnerschaften und
eine regionale Wertschöpfung sind gelebte Realität.
Kaffee, Tee und Kakao stammen ausschließlich aus
dem fairen Handel und sind außerdem in Bio-Quali-
tät. Der Seefisch kommt ausschließlich aus MSC-zer-
45 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/ interviews/nachgefragt-bei-biomentorin-doris-senf/
tifizierten nachhaltigen Quellen, Fleisch grundsätz-
lich aus artgerechter Tierhaltung.
Das Studentenwerk Oldenburg war nicht nur eine
der ersten großen Küchen in Deutschland, die Bio-Le-
bensmittel eingekauft haben, sondern auch das erste
Studentenwerk mit Bio-Zertifikat. Maßgeblich betei-
ligt am langfristigen Erfolg dieser Entwicklung ist die
heutige gastronomische Leiterin Doris Senf. Sie hat
das nachhaltige Wirtschaftskonzept mit der dama-
ligen Geschäftsführung auf den Weg gebracht und
zusammen mit der Küchenleitung der Hauptmensa
umgesetzt. Das Einkaufsmanagement wurde über
viele Jahre hinweg kontinuierlich optimiert und der
Bio-Anteil nach und nach erhöht. Ein wichtiger Fak-
tor für den Erfolg ist neben dem persönlichen Einsatz
die eher nüchterne, in der Sache aber deutliche Gäs-
tekommunikation des Nachhaltigkeitskonzeptes und
des Bio-Angebotes, beispielsweise auf den eigenen
Internetseiten der Hochschulgastronomie.46
Psychiatrisches Zentrum Nordbaden in Wiesloch
In der Zentralküche des Psychiatrischen Zentrums,
die seit 2006 von der eigenen Tochtergesellschaft
Servicegesellschaft Nordbaden mbh betrieben
wird, werden vom 90-köpfigen Küchenteam täglich
rund 4.000 Essen zubereitet. Küchenleiter Bertold
Kohm ist an den vorgegeben Essenssatz der Kran-
kenkassen gebunden und erreicht trotzdem einen
Bio-Anteil von durchschnittlich 15 Prozent.
Seit 2007 werden Bio-Lebensmittel in der Zent-
ralküche eingesetzt. Anfangs war es noch möglich,
einen Bioanteil von 10 Prozent ohne gravierende
Mehrkosten zu realisieren. Seitdem sind die Preise
für Bio-Produkte allerdings angestiegen und tragen
zu einer Erhöhung des Wareneinsatzes pro Tag und
Patient um 0,20 bis 0,25 Euro bei. Trotzdem konn-
te der Bio-Anteil bei 15 Prozent des Warenwertes
bis heute gehalten werden. Frischkartoffeln, Reis,
46 www.studentenwerk-oldenburg.de/de/gastronomie/oekologie-im-studentenwerk. html
www.biostaedte.de
www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/interviews/nachgefragt
www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/interviews/nachgefragt
www.studentenwerk-oldenburg.de/de/gastronomie/oekologie-im-studentenwerk.html
www.studentenwerk-oldenburg.de/de/gastronomie/oekologie-im-studentenwerk.html
60 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
Teigwaren (vorwiegend), Trockenhülsenfrüchte,
Tiefkühl-Produkte, Kaffee, Tee, Bananen, Milchpro-
dukte, Senf, Ketchup, und Gewürze werden aus-
schließlich in Bio-Qualität eingekauft. Zudem wer-
den in der Mitarbeiterkantine Bio-Getränke und
-Süßwaren angeboten. Geliefert wird die Bio-Ware
von einem Biogroßhändler.
Initiiert wurde der Bio-Einsatz vom zuständigen
GV-Betriebsleiter Bertold Kohm, der aufgrund der
steigenden Preise durch einen achtsamen Umgang
mit den Lebensmitteln und die Vermeidung von Ab-
fällen Einsparungen generiert, welche dann für Bio-
Produkte verwendet werden können. Auch attrakti-
ve vegetarische Gerichte sorgen bei den Patienten
für eine hohe Akzeptanz des fleischlosen Angebotes
und wirken sich positiv auf den Wareneinsatz aus.
9.2 Bio-Erfolge in kommunalen Einrichtungen
9.2.1 Beispiele aus Deutschland
„Nachhaltiges Wirtschaften, um zukunftsfähig zu
sein“. Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutsch-
land nutzen den Einsatz ökologischer Lebensmittel
als wichtigen Baustein des nachhaltigen Wirtschaf-
tens. Dem Biostädte Netzwerk47 haben sich derzeit
12 aktive Städte angeschlossen, die es sich unter an-
derem zum Ziel gesetzt haben, Bio-Lebensmittel ver-
stärkt im kommunalen Bereich zu fördern um somit
den Ökolandbau weiter voran zu treiben.
Die im Mai 2015 durch Bundeslandwirtschaftsmi-
nister Christian Schmidt ins Leben gerufene Initiati-
ve „Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau“48 soll
den Ökologischen Landbau in Deutschland stärken
sowie den Flächenanteil der ökologisch bewirt-
schafteten landwirtschaftlichen Fläche ausweiten.
Ein Handlungsfeld im Rahmen der Zukunftsstra-
tegie ist eine ökologische öffentliche Beschaffung.
Auch der vorliegende Leitfaden ist Teil dieser Maß-
nahme.
47 www.biostaedte.de/ 48 www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/_Tex- te/ZukunftsstrategieOekologischerLandbau.html
Schulessen Berlin: Verbindlicher Bio-Anteil von
15 Prozent
In der bundesdeutschen Hauptstadt haben mehre-
re Gesetze und Vorschriften der letzten Jahre zu ei-
nem verpflichtenden Bio-Anteil in Berliner Schulen
von mindestens 15 Prozent geführt. Bereits 2003
wurde die Vernetzungsstelle Schulverpflegung mit
dem Ziel gegründet, das Verpflegungsangebot an
Grundschulen zu verbessern. Im Auftrag der AOK
und der Senatsverwaltung Berlin wurden die „Ber-
liner Qualitätskriterien“ erarbeitet, in welchen ein
Bio-Anteil von 10 Prozent empfohlen wird.49
2006 wurde im Rahmen der Berliner Agenda, die
sieben Handlungsfelder für eine zukunftsfähige
Stadtentwicklung vorgibt, das Ziel definiert, bis
2015 einen Bio-Anteil von 15 Prozent und bis 2030
einen Bio-Anteil von 30 Prozent in öffentlichen Ein-
richtungen umzusetzen. Vier Jahre später, im Jahr
2010, erschien dann eine Neufassung des Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG),
welches zwar keine konkreten Forderungen bezüg-
lich der Beschaffung von Bio-Lebensmitteln stellt,
aber Auftraggeber ausdrücklich dazu verpflichtet
bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriteri-
en zu berücksichtigen. Somit ist bei der Vergabe um-
weltfreundlichen Produkten der Vorzug zu geben.50
Eine weitere Arbeitsgrundlage wurde im Januar
2013 mit der Verwaltungsvorschrift Beschaffung
und Umwelt – VwVBU51 veröffentlicht. Neben dem
Ziel sicherzustellen, dass sich die Beschaffung nicht
nur an den eigenen finanziellen Interessen des Auf-
traggebers orientiert, sondern auch ökologische Kri-
terien berücksichtigt werden, soll die Verwaltungs-
vorschrift zudem für eine Vereinfachung und mehr
Transparenz in der öffentlichen Beschaffung sorgen.
Im gleichen Jahr trat das Gesetz über die Qualitäts-
verbesserung des Schulmittagessens in Kraft, wel-
49 Leistungsverzeichnis zur Vergabe der Verpflegungsorganisation von Ganz- tagsschulen an externe Dienstleister. Teil 1 – Berliner Qualitätskriterien. Online verfügbar unter: www.vernetzungsstelle-berlin.de/fileadmin/downloadDateien/ QualitaetsstandardsKindertageseinrichtungen.pdf (Zugriff 23.09.2915) 50 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 08.07.2010. Online verfügbar unter: www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/rechtsquellen/ mdb-berlavg_12_06_17_lesefassung.doc. (Zugriff 23.09.2915) 51 Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (VwVBU) vom 23. Oktober 2012 Online verfügbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestex- te/de/beschaffung/index.shtml (Zugriff 31.10.2016)
www.biostaedte.de
www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/_Texte/ZukunftsstrategieOekologischerLandbau.html
www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/_Texte/ZukunftsstrategieOekologischerLandbau.html
www.vernetzungsstelle-berlin.de/fileadmin/downloadDateien/QualitaetsstandardsKindertageseinrichtungen.pdf
www.vernetzungsstelle-berlin.de/fileadmin/downloadDateien/QualitaetsstandardsKindertageseinrichtungen.pdf
www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/rechtsquellen/mdb-berlavg_12_06_17_lesefassung.doc
www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/rechtsquellen/mdb-berlavg_12_06_17_lesefassung.doc
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml
9. Erfolgsbeispiele aus Deutschland und Europa 61
ches die Integration von Lebensmitteln aus ökolo-
gischer Erzeugung in das Schulmittagessen fordert.
Angaben über einen Prozentsatz werden in diesem
Dokument jedoch nicht gemacht. 2013 und 2014
wurde schließlich das Schulessen für alle Berliner
Grundschulen neu ausgeschrieben. Im Zuge dieser
Neuordnung des schulischen Mittagessens werden
nun 15 Prozent des geldwerten Warenanteils der
verwendeten Lebensmittel in Bio-Qualität als Min-
destkriterium gefordert. Wird ein höherer Bio-Anteil
umgesetzt, schlägt sich das positiv auf die Bewertung
aus. (16 bis 25 Prozent: 2 Punkte, 26 bis 35 Prozent:
4 Punkte, 36 bis 45 Prozent: 8 Punkte und mehr als
55 Prozent: 10 Punkte).52 Da eine Nichterfüllung
zum Ausschluss führt, wird der Mindestanteil von
15 Prozent bereits in allen Grundschulen umgesetzt,
laut der Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau
Berlin-Brandenburg e.V. liegt der durchschnittliche
Anteil an Bio-Lebensmitteln bereits bei 40 Prozent53.
Kindergarten- und Schulessen in der BioStadt
München
Im Jahr 2006 wurde die „BioStadt München“ im Rah-
men eines einstimmigen Stadtratsbeschlusses auf
den Weg gebracht. Darin eingebettet sind die einzel-
nen Aufgabenbereiche „Bio in Kinderbetreuungsein-
richtungen“, „Bio in der Gastronomie“ und „Bio in der
städtischen Verwaltung“54. Gleichzeitig wurde das
Modellprojekt „Bio für Kinder“55 entwickelt, welches
auf Initiative der Tollwood GmbH56 und in Kooperati-
on mit dem Münchener Referat für Gesundheit und
Umwelt entstanden ist. Mithilfe von Paten aus der
Privatwirtschaft bekamen Kindertageseinrichtun-
gen finanzielle Unterstützung bei der Umstellung
auf Bio. Die Einrichtungen wurden in der Startphase
mit bis zu einem Euro pro Mahlzeit gefördert sowie
52 Neuordnung des schulischen Mittagessens an offenen und gebundenen Ganz- tagsgrundschulen sowie für Förderzentren im Land Berlin. Online verfügbar unter: www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/besondere_paedagogische_konzep- te/gute_gesunde_schule/hr_neuordnung_schul_mittagessen.pdf (Zugriff 23.09.2915) 53 Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg e.V: Berlin: Bio-Hauptstadt beim Schulmittagessen. Vom 24.11.2014. Online verfügbar unter: www.bio-berlin-brandenburg.de/presse/detailansicht/meldungen/berlin-bio-haupt- stadt-beim-schulmittagessen-vernetzungsstelle-schulverpflegung-berlin/ (Zugriff 31.10.2016) 54 Leitprojekte der Biostadt. Online verfügbar unter: www.muenchen.de/rathaus/ Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_ Muenchen/Leitprojekte.html. (Zugriff 23.09.2915) 55 Modellprojekt: Bio für Kinder. Online verfügbar unter: www.muenchen.de/ rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/ Biostadt_Muenchen/Leitprojekte/Bio_fuer_Kinder.html (Zugriff 02.08.2016) 56 Die Tollwood GmbH ist eine privatwirtschaftliche Gesellschaft für kulturelle Veranstaltungen und Umweltaktivitäten, siehe auch www.tollwood.de.
durch Beratungs- und Coachingangebote umfassend
unterstützt. Seit 2014 steht auch ein Bio-Speise-
planmanager57 bereit, den Kindereinrichtungen und
Beratungsstellen kostenlos nutzen können. Saisonale
und gesunde Speisepläne, Portionen-, Kosten- und
Einkaufsrechner sowie eine umfangreiche Rezept-
datenbank erleichtern die Umstellung auf eine gut
schmeckende Bioküche. Die Rezepte sind mit Prei-
sen (durchschnittliche Preise Münchner Großhänd-
ler) und Zutatenlisten versehen und können an die
eigenen Küchenbedarfe angepasst werden.
In den letzten Ausschreibungen für öffentliche Ki-
tas in München ist ein Bio-Anteil von 50 Prozent
verbindliche Vorgabe, bei den Fleischkomponenten
liegt er sogar bei 90 Prozent. In den Kindertagesein-
richtungen wird außerdem viel Wert auf frische und
gesunde Bioverpflegung gelegt. Im Rahmen einer
„Bio-Offensive“ kommen aktuell alle Einrichtungen
in den Genuss von Schulungen zum Einsatz frischer
Bioprodukte. Neben der Vermittlung theoretischen
Wissens, etwa zu Lagerung, dem Einkauf und zur
Kalkulation, gibt es auch kochpraktische Einheiten
und Rezeptvorschläge, die problemlos in den einzel-
nen Einrichtungen umgesetzt werden können.
Heidelberg: Ausschreibung der städtischen Kitas
verlangt 30 Prozent Bio-Anteil
Das Thema Bio im Bereich der Kommune ist in Hei-
delberg seit einigen Jahren allgegenwärtig. Im Rah-
men von „bio.regional.fair“, einem Projekt zur Förde-
rung von Bio, regionalen und fairen Lebensmitteln in
Heidelberg, werden Heidelbergs Einwohnerinnen
und Einwohner sowie die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verwaltung für das Thema sensibili-
siert. So sind es neben der Elternschaft der Kitas und
Schulen auch die Fachämter, wie das Kinder- und
Jugendamt, die die Diskussion um einen Bio-Anteil
in der Verpflegung von Kindern auf die Agenda brin-
gen. Der Einfluss der verschiedenen fachlich kom-
petenten Beteiligten führt seit 2015 dazu, dass nun
konkret in der Ausschreibung der Essensversorgung
in den 23 städtischen Kindertageseinrichtungen der
57 www.biospeiseplan.de
www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/besondere_paedagogische_konzepte/gute_gesunde_schule/hr_neuordnung_schul_mittagessen.pdf
www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/besondere_paedagogische_konzepte/gute_gesunde_schule/hr_neuordnung_schul_mittagessen.pdf
www.bio-berlin-brandenburg.de/presse/detailansicht/meldungen/berlin
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte.html
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte.html
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte.html
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte/Bio_fuer_Kinder.html
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte/Bio_fuer_Kinder.html
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte/Bio_fuer_Kinder.html
www.tollwood.de
bio.regional.fair
www.biospeiseplan.de
62 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
Bio-Anteil mindestens 30 Prozent beträgt. Bereits in
einem älteren Vertrag hat das Kinder- und Jugend-
amt einen Bio-Anteil mit einem Caterer vereinbart.
In der genannten Ausschreibung sind die Lebens-
mittelgruppen nicht festgelegt und können selbst
bestimmt werden. Im Rahmen der Ausschreibung
spielen die folgenden Kriterien eine Rolle: Umwelt-
freundlichkeit, Nachhaltigkeit, Müllmenge, Bezug
regionaler Frischekomponenten, Umfang der Pro-
duktpalette, Umgang mit individuellen Problemstel-
lungen und besonderen Bedürfnissen der Kinder bei
der Essensversorgung.
Für die Zukunft wird ein weiterer Ausbau des Bio-
Anteils in Erwägung gezogen. Ein Erfolgsfaktor in
Heidelberg ist sicher das Zusammenspiel der ver-
schiedenen Akteure, die sich sozusagen am runden
Tisch austauschen um die Impulse, die vom Projekt
„bio.regional.fair“, den Eltern sowie den einzelnen
Fachämtern ausgehen, zu realisieren.
9.2.2 Beispiele aus Europa
Auf Europäischer Ebene gibt es sehr viele privat-
wirtschaftliche und öffentliche Aktivitäten zur
Förderung einer nachhaltigen Beschaffung von Le-
bensmitteln und Catering-Dienstleistungen. Einen
guten Überblick gibt die Internetseite von INNO-
CAT (= Eco-innovative catering)58.
Kopenhagen, Dänemark
Die dänische Hauptstadt Kopenhagen wurde 2014
von der Europäischen Kommission zu Europas grüns-
ter Hauptstadt gewählt59. Der Titel wird von einer
Jury vergeben, die sich aus Vertretern der Europäi-
schen Kommission, der Europäischen Umweltagen-
tur und maßgeblicher europäischer und internatio-
naler Umweltorganisationen zusammensetzt. Den
Titel bekommt eine Stadt in Europa verliehen, der es
in besonderer Weise gelungen ist, Umweltschutz und
wirtschaftliches Wachstum mit einer hervorragen-
den Lebensqualität ihrer Einwohner zu verbinden.
58 www.sustainable-catering.eu/home/ 59 www.visitdenmark.co.uk/en-gb/copenhagen/transportation/green-and-laid-back- capital
Täglich werden für alle städtischen Einrichtungen,
dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kin-
dertagestätten und Einrichtungen für Menschen mit
geistiger Behinderung, 20.000 Essen in 80 städti-
schen Großküchen gekocht. Kopenhagen hat es sich
zum Ziel gesetzt, die Verpflegung nachhaltiger zu
gestalten und arbeitet diesbezüglich mit der 2007
von der Stadt gegründetem unabhängigen Stiftung
Copenhagen House of Food zusammen.60 Bereits
2011 wurde in gemeinsamer Arbeit erreicht, dass 75
Prozent aller eingekauften Lebensmittel aus ökologi-
scher Erzeugung stammen. Auch das anschließende
Ziel, Gemüse zu 100 Prozent aus biologischem, re-
gionalem Anbau (entsprechend der Saison) zu bezie-
hen und bis 2015 insgesamt 90 Prozent aller einge-
kauften Lebensmittel in Bio-Qualität einzusetzen,
wurde erreicht61.
Um die Ausgaben für die Beschaffung überblicken
zu können, wurde das Excel-Tool „Food Basket“ ein-
geführt. Dieses zeigt, dass bei einer Reduzierung
des Fleischanteils und einer gleichzeitigen Erhö-
hung der Gemüsemenge, die Beschaffung von Bio-
Lebensmitteln nicht teurer ist, als auf konventionel-
lem Wege.62 Den Lieferanten wird vorgeschrieben
energieeffizient zu wirtschaften, die umweltfreund-
lichsten Transportmöglichkeiten zu nutzen und
Verpackungen einzusparen, indem recyclingfähige
Materialien eingesetzt werden.
Für die Vergabe gelten laut Gesetz folgende Krite-
rien: Preis (40 Prozent), Qualität (35 Prozent) und
die Größe des Sortiments (25 Prozent). Obst und
Gemüse bezieht die Stadt seit August 2014 von ei-
nem Lieferanten, der eine große Auswahl an saiso-
nalem Obst und Gemüse anbietet.
Die Kopenhagener Bemühungen sind Teil eines
ambitionierten Plans zur Förderung der biologi-
60 Innocat. Procurement of eco-innovative catering (2015) Sustainable Public Procurement of School Catering Services. A good practice report. Online verfügbar unter: www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/ InnocatReportFINAL_interactive.pdf 61 www.foodlinkscommunity.net/foodlinks-good-examples/public-sector-food- procurement/foodlinks-green-cities.html 62 Innocat. Procurement of eco-innovative catering (2015) Sustainable Public Procurement of School Catering Services. A good practice report. Online verfügbar unter: www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/ INNOCAT_Catering_Report_FINAL.pdf.
bio.regional.fair
www.sustainable-catering.eu/home
www.visitdenmark.co.uk/en-gb/copenhagen/transportation/green
www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/InnocatReportFINAL_interactive.pdf
www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/InnocatReportFINAL_interactive.pdf
www.foodlinkscommunity.net/foodlinks-good-examples/public-sector-food-procurement/foodlinks-green-cities.html
www.foodlinkscommunity.net/foodlinks-good-examples/public-sector-food-procurement/foodlinks-green-cities.html
www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/INNOCAT_Catering_Report_FINAL.pdf
www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/INNOCAT_Catering_Report_FINAL.pdf
9. Erfolgsbeispiele aus Deutschland und Europa 63
schen Landwirtschaft in Dänemark, der im Sommer
2012 vom dänischen Landwirtschaftsministerium
bekannt gegeben wurde. Demnach soll sich der
Bio-Markt bis zum Jahr 2020 verdoppeln. Zu dem
Massnahmenbündel gehört auch die Unterstüt-
zung für den Bereich der öffentlichen Verpflegung
und der Schulobstvergabe. Eines der Ziele ist das
landesweite Erreichen der 60 Prozent-Marke mit
Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung in
allen öffentlichen Einrichtungen bis zum Jahr 2020.
Wien, Österreich
Wien hat es sich zum Ziel gesetzt, vermehrt Lebens-
mittel aus ökologischem Anbau zu beschaffen, der
Anteil soll bei mindestens 30 Prozent des Warenwer-
tes liegen. Des Weiteren soll Obst und Gemüse mög-
lichst entsprechend der Saison und aus der Region
eingekauft werden. Dies ist Teil des Klimaschutzpro-
gramms der Stadt Wien. Im Bereich des Lebensmittel-
einkaufs hat die „Arbeitsgruppe 09 Lebensmittel“ ei-
nen Kriterienkatalog zum Einkauf von Lebensmitteln
und ökologischen Erzeugnissen erarbeitet, welcher
den Mitarbeitern der Stadt Wien, die mit den ent-
sprechenden Ausschreibungen betraut sind, zur Ver-
fügung steht. Darin wird auf den großen Beitrag, den
die Beschaffung biologisch erzeugter Lebensmittel
zum Klimaschutzprogramm der Stadt Wien beiträgt,
hingewiesen. Die schonende Nutzung der Böden,
das Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutz-
mittel sowie der Umwelt- und Tierschutz durch die
biologische, extensive Tierhaltung werden genauso
erwähnt wie die Vorteile des regionalen Einkaufs.
Den Ausschreibungsunterlagen sind die Zertifikate
der anerkannten Öko-Kontrollstellen beizufügen.
Ausgeweitet werden die Anforderungen auch auf die
Verpackungen; soweit am Markt verfügbar, sind Geträn-
ke sowie Obst und Gemüse in Mehrwegverpackungen
anzuliefern.63 Weitere von der Arbeitsgruppe entwickel-
ten Kriterienkataloge beschäftigen sich mit den Themen:
63 Öko-Kauf-Wien, Kriterienkatalog 09001, 22. November 2012, Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft, AG 09 Lebensmittel. Hrsg. Magistrat der Stadt Wien, Programm für umweltgerechte Leistungen „ÖkoKauf Wien“, 1082 Wien, Rathaus, www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/lebensmittel.pdf
•• Lebensmittel mit einem möglichst geringen
Anteil an Transfettsäuren (auch dabei ist ein
Textbaustein formuliert, der in Ausschreibun-
gen eingefügt werden kann).64
•• Beschaffung von Hühnerfrischei (Schalenei),
pasteurisiertem Hühnervollei, Hühnereigelb
und Hühnereiweiß aus Freilandhaltung. Gefor-
dert wird hier die Herkunft aus konventioneller
Freilandhaltung oder aus kontrolliert biologi-
schem Landbau.65
•• Beschaffung von konventionellen GVO-freien
Lebensmitteln. Hier werden die Risiken und
Probleme des Einsatzes von GVO kurz erläu-
tert und wiederum ein Textbaustein angeboten.
•• Zwei Positionspapiere informieren über den
Einsatz von Fisch- und Fischprodukten sowie
die ökologische und ökonomische Bereitstel-
lung von Trinkwasser.
Der Bereich Catering/Cateringdienstleistungen
wird durch die Richtlinie „Ökologisierung von Ver-
anstaltungen“ abgedeckt. Hier wurde von der „Ar-
beitsgruppe 16 Veranstaltungen“ eine Handrei-
chung veröffentlicht, die bei Veranstaltungen, die
durch die Stadt Wien organisiert oder beauftragt
werden, zur Anwendung kommt. Diese sollen einem
ökologischen Mindeststandard entsprechen. Da-
rüber hinaus sollen die Akteure motiviert werden,
weitere ökologische Aspekte zu berücksichtigen.
Die Bereiche: Kulinarik, Abfallwirtschaft, Verkehr,
Energieverbrauch und –versorgung sowie Ankün-
digungen machen auf Handlungsfelder aufmerk-
sam und zeigen Möglichkeiten zur ökologischen
Gestaltung auf. Ebenso gibt es die Möglichkeit eine
kostenlose bzw. geförderte ÖkoEvent-Beratung im
Bereich der „Umweltberatung Wien“ in Anspruch zu
nehmen.66
64 www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/transfett.pdf 65 www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/frischei.pdf 66 www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/veranstaltung.pdf
www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/lebensmittel.pdf
www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/transfett.pdf
www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/frischei.pdf
www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/veranstaltung.pdf
64 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
10. FAZIT
10. Fazit 65
10. FAZIT
Warum Bio in Kommunen?
Die großen Herausforderungen denen wir heute
und in Zukunft gegenüberstehen (Ressourcen-
verknappung, Klimawandel u.v.a.) drängen darauf,
einen Beitrag zu einer lebenswerten Umwelt für
uns und die nachfolgenden Generationen zu leis-
ten. Dazu kommt die starke Marktmacht, über die
die öffentliche Hand im Bereich des Einkaufs ver-
fügt und die sie beispielsweise nutzen kann, um
umweltpolitische Ziele zu verfolgen oder um faire
Arbeitsbedingungen zu fördern und damit den pri-
vaten Anbietern mit gutem Beispiel voranzugehen.
Bio-Lebensmittel bieten hierfür ein enormes Po-
tenzial (vgl. Kap 3).
Wer setzt es schon wie um?
Die Einführung von Bio-Lebensmitteln im Bereich
der Außer-Haus-Verpflegung findet in einem sich
wandelnden Umfeld statt, das es zu beachten gilt
(vgl. Kap. 2). Und: In immer mehr Städten und Kom-
munen ist die „grüne Beschaffung“ längst gängige
Einkaufspraxis. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist
die Verwendung ökologisch erzeugter Produkte
bei der Beschaffung von Lebensmitteln und bei der
Vergabe von Cateringdienstleistungen. Sehr gute
Beispiele sind hier die Mitglieder des Biostädte-
Netzwerks67. Aber auch zahlreiche andere kom-
munale und nicht-kommunale Beispiele zeigen,
dass der Einsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel
wirtschaftlich machbar umzusetzen ist (vgl. Kap. 9).
67 www.biostaedte.de/
Was muss ich tun? Wie kann ich beginnen?
„Einen Schritt nach dem anderen“ und am besten
starten Sie mit viel Rückenwind. Suchen Sie sich
engagierte Mitstreiter in Ihrer Kommune, dann ha-
ben Sie bereits einen ersten Schritt in die richtige
Richtung getan. Wie Sie grundsätzlich vorgehen
können, finden Sie in Kapitel 5 „Notwendige Schrit-
te in Politik und Verwaltung“, Kapitel 6 „Fahrplan für
das Vergabeverfahren“ und Kapitel 8 „Schritte zur
erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln“.
Wo finde ich Formulierungsvorschläge?
Nicht immer muss das Rad neu erfunden werden.
Mit den Formulierungsvorschlägen in Kapitel 7 er-
halten Sie eine wertvolle Hilfestellung bei der Ge-
staltung Ihrer Ausschreibungen. Angepasst auf Ihre
persönlichen Vorstellungen und Bedürfnisse bieten
Sie ein gutes Gerüst, um die entsprechenden Pas-
sagen in den Ausschreibungsunterlagen zu formu-
lieren.
Wo bekomme ich Unterstützung?
Im Serviceteil dieses Leitfadens stehen viele nützli-
che Adressen. Verschiedene Anbieter bieten Schu-
lungen zum Thema, einige Adressen dazu finden Sie
ebenfalls im Service-Teil (vgl. Weiterbildungsange-
bote).
www.biostaedte.de
66 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
11. SERVICETEIL
11.1 Literatur und Links
11.2 Adressen
11.3 Beispiele für Ausschreibungstexte, Stadtratsbeschlüsse u.a.
11. Serviceteil 67
11. SERVICETEIL
Hier erhalten Sie nützliche Informationen in Form
von Literaturverweisen und Links, Websites, Wei-
terbildungsangeboten, sowie Adressen rund um
das Thema Einführung von Biolebensmitteln in
Kommunen.
11.1 Literatur und Links
11.1.1 Bücher, Broschüren und Fachbeiträge
aid Infodienst (2015): Bio-Lebensmittel. Fragen und
Antworten. Bonn: aid. Online abrufbar: www.aid.de/_
data/files/0392_2015_bio_lebensmittel_x000.pdf
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (2014):
Umweltschutz in Behörden. Ratgeber zur Berück-
sichtigung von Umweltgesichtspunkten in öffent-
lichen Einrichtungen. Augsburg: Online abrufbar
unter:
www.lfu.bayern.de/umweltqualitaet/umweltleitfa-
den/leitfaden_behoerden/rechtliche_grundlagen/
index.htm
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des
Innern (2014): Informationsbroschüre über die
Arbeit und das Angebot der Kompetenzstelle für
nachhaltige Beschaffung. Bonn. Online verfügbar
unter:
www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/
DokumenteNB/141211_Broschüre_KNB.pdf
BÖLW (2012): 28 Antworten zum Stand des Wis-
sens rund um Ökolandbau und Bio-Lebensmittel.
Berlin: mediabogen GbR. Online abrufbar unter:
www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argu-
mentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auf-
lage4_2012_02.pdf
Hepperle, Florian (2016): Nachhaltigkeit in der öf-
fentlichen Beschaffung. Eine empirische Studie auf
kommunaler Ebene in Baden-Württemberg. Wies-
baden: Springer Gabler.
Isenheim, Monique (2011): Nachhaltige öffentliche
Beschaffung. Potentiale, Rahmenbedingungen und
praktische Ansätze zur Integration von Nachhaltig-
keitskriterien in der Vergabe öffentlicher Aufträge.
München: Grin.
Keck, Wolfgang (2015): Nachhaltige Beschaffung.
Wie Sie mit Verhaltenskodizes und/oder Risiko- und
Selbstbewertungen Ihrer Lieferanten eine nachhal-
tige Beschaffungsstrategie umsetzen. Herne: NWB
Verlag GmbH & Co. KG.
Laux, Dieter (2014): Nachhaltige Beschaffung: Ein
Leitfaden für Bedarfsstellen, Beschaffungsverant-
wortliche und Studenten der öffentlichen Verwal-
tung im VOL-Bereich. Norderstedt: Books On De-
mand.
Roehl, R., Strassner, C. (2012): Expertise - Inhalte
und Umsetzung einer nachhaltigen Verpflegung.
Projektschriftenreihe Nachhaltigkeitsorientiertes
Rahmencurriculum für die Ernährungs- und Haus-
wirtschaftsberufe Bd. 1.
11.1.2 Websites
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
KNB (als Teil des Beschaffungsamtes des Bun-
desministeriums des Innern)
Zentrales Portal für nachhaltige Beschaffung öf-
fentlicher Auftraggeber. Informationen über Ge-
setze, Regelungen, Leitfäden, Beispiele aus Bund,
Ländern und Kommunen.
www.nachhaltige-beschaffung.info
Information zur Nachhaltigkeit für die Produktgrup-
pe Lebensmittel/Catering
www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/
DokumenteNB/Produktblätter/Lebensmittel_Ca-
tering.pdf
https://www.aid.de/_data/files/0392_2015_bio_lebensmittel_x000.pdf
https://www.aid.de/_data/files/0392_2015_bio_lebensmittel_x000.pdf
www.lfu.bayern.de/umweltqualitaet/umweltleitfaden/leitfaden_behoerden/rechtliche_grundlagen/index.htm
www.lfu.bayern.de/umweltqualitaet/umweltleitfaden/leitfaden_behoerden/rechtliche_grundlagen/index.htm
www.lfu.bayern.de/umweltqualitaet/umweltleitfaden/leitfaden_behoerden/rechtliche_grundlagen/index.htm
http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/141211_Brosch
http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/141211_Brosch
BCre_KNB.pdf
http://www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf
http://www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf
http://www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf
http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Home/home_node.html
http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/Produktbl
http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/Produktbl
Lebensmittel_Catering.pdf
Lebensmittel_Catering.pdf
68 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
Vernetzungsstellen Schulverpflegung
Für die Ausschreibung von Schulverpflegung bie-
tet die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW
Checklisten zur Vergabe von Schulverpflegungsleis-
tungen (Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungs-
konzession). Dazu bekommt der Nutzer die Möglich-
keit, ein Leistungsverzeichnis online zu erstellen. Die
wichtigsten Wertungsmethoden zur Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebotes werden vorgestellt. Ein
Bewertungsbogen für ein Probeessen/eine Verkos-
tung rundet das Angebot ab. Ein Handlungsleitfaden
Ausschreibung & Leistungsbeschreibung sowie Ar-
beitshilfen zur schulinternen Qualitätssicherung der
Mittagsverpflegung liefern weitergehende Hilfen.
www.verbraucherzentrale.nrw/vergabe-schulverpflegung
Die Vernetzungsstellen werden durch das Bundes-
ministerium für Ernährung und Landwirtschaft ge-
fördert und sind Teil der Initiative InForm.
Die Initiative „Bio kann jeder - nachhaltig essen in
Kita und Schule“ informiert, wie Bio-Lebensmittel
in Ausschreibungen und somit in die Verpflegung
integriert werden können. Aktuelle Workshops und
eine Liste der Regionalpartner gibt es unter folgen-
dem Link: www.biokannjeder.de. Städte und Kom-
munen können über die Regionalpartner Work-
shops initiieren.
Kompass Nachhaltigkeit – Öffentliche Beschaffung
Kompass Nachhaltigkeit informiert und unterstützt
Beschafferinnen und Beschaffer aller Verwaltungs-
ebenen, soziale und ökologische Belange im öffent-
lichen Einkauf stärker zu berücksichtigen.
www.kompass-nachhaltigkeit.de
Die Internetplattform Kompass Nachhaltigkeit
wurde im Auftrag des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) durch die Gesellschaft für internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und bezüglich des
Kommunalen Service durch die Servicestelle Kom-
munen in der Einen Welt der Engagement Global
gGmbH aufgebaut. Die inhaltliche Überarbeitung
der Internetplattform wurde vom ICLEI Europase-
kretariat Freiburg unterstützt. Die technische Um-
setzung erfolgte durch LGMi Berlin.
Green Public Procurement 2020
GPP 2020 möchte in ganz Europa klimafreundliche
Beschaffungsverfahren fördern um das von der EU
gesteckte Ziel zu erreichen die Treibhausgasemis-
Liste der Vernetzungsstellen Schulverpflegung in Deutschland
Baden-Württemberg www.dge-bw.de/schulverpflegung
Bayern www.schulverpflegung.bayern.de
Berlin www.vernetzungsstelle-berlin.de
Brandenburg www.bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/schulkultur/schulverpflegung-bb
Bremen www.vernetzungsstelle-bremen.de.1bin.de/
Hamburg www.hag-vernetzungsstelle.de
Hessen www.schuleundgesundheit.hessen.de/themen/ernaehrung/vernetzungsstelle-schulverpflegung
Meck.-Vorpommern www.dgeveki-mv.de
NRW www.verbraucherzentrale.nrw/link563921A.html
Niedersachsen www.dgevesch-ni.de
Rheinland-Pfalz www.schulverpflegung.rlp.de
Saarland www.vernetzungsstelle-saarland.de
Sachsen-Anhalt www.lvg-lsa.de/o.red.c/lvgform-vernetzung.php
Schleswig-Holstein www.dgevesch-sh.de
Thüringen www.vzth.de/schulverpflegung
http://www.verbraucherzentrale.nrw/vergabe
www.biokannjeder.de.Städte
http://oeffentlichebeschaffung.kompass-nachhaltigkeit.de
http://www.dge-bw.de/schulverpflegung
http://www.schulverpflegung.bayern.de
http://www.vernetzungsstelle-berlin.de/aktuelles.html
bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/schulkultur/schulverpflegung-bb
www.vernetzungsstelle-bremen.de.1bin.de
http://www.hag-vernetzungsstelle.de
http://www.schuleundgesundheit.hessen.de/themen/ernaehrung/vernetzungsstelle-schulverpflegung.html
http://www.dgeveki-mv.de
http://www.verbraucherzentrale.nrw/link563921A.html
http://www.dgevesch-ni.de
http://www.schulverpflegung.rlp.de/Internet/global/inetcntr.nsf/dlr_web_full.xsp?src=I7MV5327L4&p1=26442O215P&p3=567Z405A6F&p4=211E87Q5GR
http://www.vernetzungsstelle-saarland.de
http://www.lvg-lsa.de/o.red.c/lvgform-vernetzung.php
http://www.dgevesch-sh.de
www.vzth.de/schulverpflegung
11. Serviceteil 69
sionen um 20 Prozent zu senken, den Anteil der
erneuerbaren Energien auf 20 Prozent zu heben
sowie die Energieeffizienz um 20 Prozent zu stei-
gern. Die Seite bietet viele Informationen, Beispiele
sowie direkte Schulungen zum Thema klimafreund-
liche Beschaffung für Beschaffer und Beschafferin-
nen sowie Seminare zur „Ausbildung der Ausbilder“
Das GPP 2020-Konsortium besteht aus 19 Part-
nern. Es vereint wichtige Auftraggeber und un-
terstützende Stellen aus Österreich, Kroatien,
Deutschland, Italien, den Niederlanden, Portugal,
Slowenien und Spanien. Das Projekt wird von ICLEI
– Local Governments for Sustainability koordiniert
und von einem schwedischen Expertengremium für
Beschaffungsfragen gefördert.
www.gpp2020.eu
Lebensmittel und Verpflegungsdienstleistungen,
Europäische Kommission GPP-Schulungs-Toolkit -
Modul 3: Beschaffungsempfehlungen:
ec.europa.eu/environment/gpp/pdf/toolkit/food_
GPP_product_sheet_de.pdf
ICLEI Local Governments for Sustainability
Der weltweite Verband von Städten und Gemein-
den die sich der nachhaltigen Entwicklung ver-
pflichtet haben, engagiert sich auf verschiedenen
Ebenen, so begleitet er beispielsweise Kommunen
auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Die Seite in
englischer Sprache informiert unter anderem über
Sustainable Procurement.
www.iclei-europe.org/
PROCURA +
Das europaweite Netzwerk hat zum Ziel, Behörden
und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung
nachhaltiger Beschaffung und bei der Bewerbung
ihrer Arbeit zu helfen. Es wurde im Jahr 2004 von
ICLEI-Local Governments ins Leben gerufen.
www.procuraplus.org
Für die Produktgruppen Lebensmittel und Cate-
ringdienstleistungen gibt es ein Produktinforma-
tionsblatt und eine Detailinformation zum Einkauf
biologisch erzeugter Produkte sowie zum Thema
Fairer Handel.
www.procuraplus.org/manual
Informationsdienst des Umweltbundesamtes zur
umweltfreundlichen Beschaffung
Von der umweltfreundlichen Beschaffung in Ihrer
Institution über Umweltaspekte im Vergabever-
fahren bis zu guten Praxisbeispielen und Veranstal-
tungen werden auf dieser Seite viele Informationen
bereitgestellt. Online abrufbar unter:
www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-
konsum/umweltfreundliche-beschaffung
Rat für nachhaltige Entwicklung: Der nachhaltige
Warenkorb (Essen und Trinken)
Der Nachhaltige Warenkorb bietet Konsumalternati-
ven und Tipps für alle, die nachhaltig leben möchten.
www.nachhaltiger-warenkorb.de
Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler
Klimaschutz (2014): Klimaschutz & Beschaffung.
Praktische Ansätze für Kommunen zur Förderung
einer klimafreundlichen Beschaffung. Berlin: Deut-
sches Institut für Urbanistik. Online abrufbar unter:
www.difu.de/publikationen/2014/klimaschutz-be-
schaffung.html
11.1.3 Weiterbildungsangebote
Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
bietet Schulungen zur Nachhaltigen Beschaffung.
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
beim Beschaffungsamt des Bundesministerium
des Innern (BMI)
Brühler Str. 3, 53119 Bonn
Tel. 0228 / 99610 2345
E-mail: nachhaltigkeit@bescha.bund.de
www.nachhaltige-beschaffung.info
http://www.gpp2020.eu/de/home
http://ec.europa.eu/environment/gpp/pdf/toolkit/food_GPP_product_sheet_de.pdf
http://ec.europa.eu/environment/gpp/pdf/toolkit/food_GPP_product_sheet_de.pdf
http://www.iclei-europe.org/search
http://www.procuraplus.org
www.procuraplus.org/manual
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche
http://nachhaltiger-warenkorb.de
http://www.difu.de/publikationen/2014/klimaschutz-beschaffung.html
http://www.difu.de/publikationen/2014/klimaschutz-beschaffung.html
mailto:nachhaltigkeit@bescha.bund.de
http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Schulungen/schulungen_node.html
70 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“
Vernetzungsstelle Schulverpflegung
Die Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den
einzelnen Bundesländern bieten in unregelmäßi-
gen Abständen Schulungen zum Thema „Ausschrei-
bungen in der Schulverpflegung“ an68. Termine und
Inhalte finden Sie auf den Seiten der Vernetzungs-
stellen der Bundesländer.
68 www.verbraucherzentrale.nrw/vergaberecht-in-der-schulverpflegung---qualitaet- faengt-bei-der-ausschreibung-an--
11.2 Adressen
11.2.1 Ministerien und Behörden
Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-
schaft (BMEL)
Dienstsitz Bonn
Besucheranschrift: Rochusstraße 1
53123 Bonn
Postanschrift: Postfach 14 02 70, 53107 Bonn
Telefon: 02 28 / 9 95 29 - 0
Telefax: 02 28 / 9 95 29 - 42 62
Dienstsitz Berlin
Besucheranschrift: Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
http://www.verbraucherzentrale.nrw/vergaberecht
mailto:poststelle@bmel.bund.de
11. Serviceteil 71
Umweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 / 2103-0
Fax: 0340 / 2103-2285
E-Mail: buergerservice@uba.de
Zentrale Vergabestelle für den Geschäftsbereich
des BMEL
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
www.ble.de
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des
Innern
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
Brühler Str. 3
53119 Bonn
Telefon: 0228 / 99610-2345
E-mail: nachhaltigkeit@bescha.bund.de
11.2.2 Öko-Kontrollstellen
Eine umfassende Aufstellung aller deutschen
Öko-Kontrollstellen findet sich auf der Sei-
te des Internet-Portals Oekolandbau.de unter:
www.oekolandbau.de/bio-siegel/info-fuer-unter-
nehmen/kontrollen/kontrollstellen/
11.2.3 Verbände und andere Multiplikatoren
In der Mitgliederliste des Bundes Ökologische Le-
bensmittelwirtschaft finden Sie Kontaktdaten der
Verbände. Die Liste finden Sie unter folgendem
Link: www.boelw.de/boelw-mitglieder. Von diesen
Seiten aus gelangen Sie auch zu den einzelnen Lan-
desverbänden der Anbauverbände.
11.2.4 Bio-Lieferanten
Auf der Seite des Internetportals www.oekoland-
bau.de finden Sie eine Vielzahl an Internetangebo-
ten für die Suche nach dem passenden Lieferanten.
www.oekolandbau.de/haendler/betriebsmanage-
ment/unternehmensfuehrung/biolieferantinnen-
und-lieferanten/.
Auch unter www.oekolandbau.de/service/adres-
sen/einkaufsfuehrer/ finden sich zahlreiche, nach
Bundesland geordnete, Einkaufsquellen.
11.3 Beispiele für Ausschreibungstexte,
Stadtratsbeschlüsse u.a.
Auf der Website des Biostädte-Netzwerks (www.
biostaedte.de) finden sich Texte von Ausschreibun-
gen, Stadtratsbeschlüssen und andere Dokumente,
an denen sich Kommunen orientieren können.
Unter anderem befindet sich dort eine Ausschrei-
bung zur Schulverpflegung der Berliner Grund-
schulen als Best-Practice-Beispiel, welcher Sie un-
ter anderem hilfreiche Formulierungsvorschläge
entnehmen können.
mailto:buergerservice@uba.de
www.ble.de
mailto:nachhaltigkeit@bescha.bund.de
Oekolandbau.de
www.oekolandbau.de/bio-siegel/info-fuer-unternehmen/kontrollen/kontrollstellen
www.oekolandbau.de/bio-siegel/info-fuer-unternehmen/kontrollen/kontrollstellen
http://www.boelw.de/boelw-mitglieder/mitglieder
www.oekolandbau.de
www.oekolandbau.de
www.oekolandbau.de/haendler/betriebsmanagement/unternehmensfuehrung/biolieferantinnen
www.oekolandbau.de/haendler/betriebsmanagement/unternehmensfuehrung/biolieferantinnen
www.oekolandbau.de/service/adressen/einkaufsfuehrer
www.oekolandbau.de/service/adressen/einkaufsfuehrer
www.biostaedte.de
www.biostaedte.de
www.biostaedte.de
DIE BIOSTÄDTE STELLEN SICH VOR
Die Bio-Branche ist eine der nachhaltigs-
ten und zukunftsträchtigsten Branchen.
Durch die beachtliche Zahl an Unter-
nehmen und Arbeitsplätzen erlangt die
Biobranche an wirtschaftlicher Bedeu-
tung. Der ökologische Landbau schont
Böden, sorgt für weniger belastetes
Abwasser, fördert die Artenvielfalt und
trägt dazu bei, unser Klima zu schonen.
In Biolebensmitteln finden sich in der
Regel mehr sekundäre Pflanzeninhalts-
stoffe, weniger Rückstände von Agro-
Chemikalien und chemischen Kunst-
düngern. Es finden bei der Verarbeitung
auch weniger Zusatzstoffe Einsatz.
Seit 2010 arbeiten Städte, die den Öko-
landbau und Bio-Lebensmittel fördern,
zusammen. Im Vordergrund stehen Er-
fahrungsaustausch, gemeinsame Projek-
te, die Akquise von Fördermitteln und öf-
fentlichkeitswirksame Aktionen. Durch
das gemeinsame Auftreten im Netzwerk
der deutschen Bio-Städte, -Gemeinden
und -Landkreise soll dem Anliegen ein
höheres politisches Gewicht verliehen
werden. Möglichst viele Städte, Gemein-
den und Landkreise sollen sich deshalb
dem Netzwerk anschließen.
ZIELE DES NETZWERKS
1. Den Ökolandbau, die Weiterverar-
beitung und die Nachfrage nach Bio-
Lebensmitteln mit kurzen Transport-
wegen und regionaler Wertschöpfung
fördern.
2. Vorrang für Bio-Lebensmittel bei öf-
fentlichen Einrichtungen, Veranstal-
tungen und Märkten. Insbesondere
bei der Essenversorgung von Kindern
und Jugendlichen auf gesunde Bio-
Lebensmittel setzen.
3. Über vielfältige Aktionen, Veranstal-
tungen und Maßnahmen private Ver-
braucherinnen und Verbraucher, aber
auch Betriebskantinen und Catering-
unternehmen ansprechen.
4. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung
die Bio-Branche vernetzen und Ar-
beitsplätze in einer Zukunftsbranche
fördern.
5. Darauf hinwirken, dass sich die staat-
liche Förderpolitik wesentlich stärker
auf die Bio-Branche und entsprechen-
de Kooperationsprojekte fokussiert,
und agrarpolitische und wirtschafts-
politische Maßnahmen enger mit den
kommunalen Aktivitäten verzahnt
werden.
Das Netzwerk der Bio-Städte, -Gemein-
den und -Landkreise ist ein Aktiven-Netz-
werk im besten Sinne, ohne feste Organi-
sationsform und Mitgliedsbeiträge. Je
nach Projekt und Aktion wird die Finan-
zierung gemeinsam besprochen und fest-
gelegt. Grundlage der Zusammenarbeit
ist eine Kooperationsvereinbarung, die
von den Gründungsstädten gemeinsam
erarbeitet wurde. Alle interessierten
Städte, Gemeinden und Landkreise sind
eingeladen, das Netzwerk kennenzuler-
nen und darin mitzuarbeiten.
www.biostaedte.de
Strategien und Konzepte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsbereich von Kommunen – Ein Projekt des Netzwerks deutscher Biostädte
impressum
VORWORT DEs HERAUSGEBERs
inhaltsverzeichnis
inhaltsverzeichnis
Abbildungs- und tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt in Deutschland
2.1 Marktstruktur und Marktentwicklung
2.2 Herausforderungen für gastronomische Dienstleister heute und in Zukunft
2.3 Besonderheiten für eine Gastronomie in öffentlicher Trägerschaft
2.4 Besonderheiten verschiedener Verpflegungsanlässe
2.5 Besonderheiten verschiedener Verpflegungssysteme
Tabelle 1: Bewertung der Verpflegungssysteme
3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie
3.1 Eckpfeiler einer nachhaltigen gastronomischen Dienstleistung
3.2 Herkunft und Qualität der Lebensmittel als zentrales Handlungsfeld
3.3 Argumente für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln benennen
Vielseitige Fruchtfolgen
Vorbeugender Pflanzenschutz
Erhalt der
Bodenfruchtbarkeit
Betriebseigene
Futtermittel
Möglichst
geschlossener
Betriebskreislauf
Betriebseigene
organische Dünger
Flächengebundene
Tierhaltung
Artgerechte Tierhaltung und Fütterung
Wichtige Gütezeichen im Ökologischen Landbau
Gesetzlich geregelte Bio-Siegel
Bio-Kennzeichen der ökologischen Anbauverbände
4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung
4.1 Entwicklungsgeschichte der Berücksichtigung von Umweltkriterien
4.2 Im Vergaberecht zu beachtende Grundsätze
4.3 Überblick über die anzuwendenden Vergabevorschriften
5. Notwendige Schritte in Politik und Verwaltung
5.1 Nachhaltige Beschaffung als Managementaufgabe
5.2 Strategische Planung und politische Beschlüsse
5.3 Durchführung und Einbettung in das Verwaltungsgeschehen
5.4 Erfolgskontrolle und Monitoring der Zielerreichung
5.5 Lernen und Berichten
6. Fahrplan für das Vergabeverfahren
6.1 Bestimmung von Beschaffungsgegenstand, Auftragswert und Vergabeart
6.2 Anforderungen an die Bietereignung
1
2
3
4
6.3 Erstellen der Leistungsbeschreibung
6.4 Angebotsbewertung und Zuschlagserteilung
7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen
7.1 Formulierungsvorschläge für Mindest- anforderungen
7.1.1 Anforderungen an den Anteil von Bio-Lebensmitteln
7.1.2 Anforderungen an den Anteil von Fisch aus nachhaltigem Fischfang
7.1.3 Anforderungen an den Anteil von fair gehandelten Produkten
7.2 Formulierungsvorschläge für Auftrags- durchführungsklauseln
7.2.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermeidung und Abfallentsorgung
7.2.3 Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen
7.3 Zusätzliche Auftragsdurchführungsklauseln für den Betrieb von Kantinen und anderen langfristigen Cateringdienstleistungen (z. B. Mittagsverpflegung)
7.3.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums
7.3.2 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: zielgruppenorientierte Berücksichtigung von allgemein akzeptierten Nährstoffempfehlungen
7.3.3 Kunden-Feedback
7.4 Zusätzliche Klauseln für Catering- Dienstleistungen bei Einzelveranstaltungen
7.4.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums
7.5 Bewertung mit Nutzwertanalyse und Wertungsmatrix
8. Schritte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln
8.1 Gründe für den Einsatz von Bio- Lebensmitteln in der eigenen Einrichtung
8.2 Entscheidung für den Einsatz und die Menge von Bio-Lebensmitteln treffen
8.3 Konzept für den Einsatz von Bio- Lebensmitteln festlegen
8.4 Bio-Lieferanten vergleichen und auswählen
8.5 Strategie für die Preisgestaltung finden
8.6 Das Bio-Angebot intern und extern kommunizieren
8.7 Die Verwendung von Bio-Lebensmitteln kontrollieren und zertifizieren
9. Erfolgsbeispiele aus Deutschland und Europa
9.1 Bio-Erfolge in nicht-kommunalen öffentlichen Einrichtungen
9.2 Bio-Erfolge in kommunalen Einrichtungen
9.2.1 Beispiele aus Deutschland
9.2.2 Beispiele aus Europa
10. fazit
11. Serviceteil
11.1 Literatur und Links
11.1.1 Bücher, Broschüren und Fachbeiträge
11.1.2 Websites
11.1.3 Weiterbildungsangebote
11.2.1 Ministerien und Behörden
11.2.2 Öko-Kontrollstellen
11.2.3 Verbände und andere Multiplikatoren
11.2.4 Bio-Lieferanten
11.3 Beispiele für Ausschreibungstexte, Stadtratsbeschlüsse u.a.
Die Biostädte stellen sich vor
Ziele des Netzwerks
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/bio-stadt/schwerpunkt/HF_sections/content/ZZnhSNvB6ccFPK/Leitfaden%20Mehr%20Bio%20in%20Kommunen.pdf
Karlsruhe: Office for integration
Neu in Karlsruhe
Interessante Links
Wegweiser "Gesundheit für alle": Ein Wegweiser durch
das deutsche Gesundheitswesen:
English/Englisch,
Türkçe/Türkisch,
Polski/Polnisch,
Español / Spanisch,
Français/Französisch,
Italiano/Italienisch,
Русский / Russisch,
Hrvatski/Kroatisch,
Română/Rumänisch,
فارسی / Farsi,
عربي/Arabisch,
پښتو/Paschtu,
Kurdisch/Kurdî
Nach Karlsruhe ziehen jedes Jahr viele Menschen aus anderen
Ländern. Als Wissenschafts- und Forschungsstandort und als
Standort vieler internationaler Unternehmen kommen zahlreiche
Neuankömmlinge nach Karlsruhe, um eine Arbeit aufzunehmen. Sie
finden in Karlsruhe und Umgebung eine bessere Perspektive auf
dem Arbeitsmarkt als in ihrem Herkunftsland.
So konnte Karlsruhe 2018 ein Wanderungssaldo von 1.196
Ausländerinnen und Ausländern verzeichnen. Die meisten neu
Zugewanderten aus dem Ausland (ohne deutschen Pass) kamen 2018
aus Rumänien (1.174 Personen), China (404 Personen) und Italien
(353 Personen) nach Karlsruhe.
Mit ihren attraktiven Hochschulen lockt Karlsruhe zudem viele
junge Fachkräfte. So hatten im Sommersemester 2019 24,2% der
rund 23.000 eingeschriebenen Studierenden am KIT eine
ausländische Herkunft.
Karlsruhe verfügt über eine breite Angebots- und
Beratungslandschaft für neu Zugewanderte. Um sich schnell
zurechtzufinden, können sie sich auf den untenstehenden Portalen
über Angebote informieren.
Foto André Rösler
Willkommensheft "Erste Schritte beim Ankommen in Karlsruhe"
Das neue Willkommensheft "Erste Schritte beim Ankommen in Karlsruhe" bietet Zugewanderten Orientierung in den ersten Wochen und Monaten in Karlsruhe.
Neben Informationen zur Wohnungssuche, zur Anmeldung im Bürgerbüro und bei der Krankenkasse beinhaltet das Heft unter anderem auch Informationen zu den Themen Deutschlernen, Arbeit, Kinderbetreuung und Schulbildung.
Zum Willkommensheft
AniKA Ankommen in Karlsruhe
Die Webseite des Bündnisses AniKA - Ankommen in Karlsruhe informiert über Angebote für neu nach Karlsruhe Zugewanderte in den Bereichen:
Bildung
Arbeit
Hilfsangebote/ Beratungen
Freizeit
Wohnen
Read more zur externen Seite AniKA Ankommen in Karlsruhe
Welcome Center TechnologieRegion Karlsruhe
Das Welcome Center TechnologieRegion Karlsruhe ist eine zentrale Anlaufstelle für internationale Fach- und Nachwuchskräfte, die in der TechnologieRegion arbeiten und leben möchten und für Unternehmen der Region, die an internationalen Fachkräften interessiert sind. Das Internetportal des Welcome Centers informiert über:
Aufenthaltstitel
Behördengänge in der TRK: Was? Wann? Wo? Wozu?
Erstberatung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Ausbildung und Studium
Regionaler Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Jobsuche und Bewerbungsprozess
Dual Career
Sprachkurse
Alltagsleben wie Wohnen, Versicherungen, Mobilität, Kinderbetreuung, Freizeit
Read more zur externen Seite Welcome Center TechnologieRegion Karlsruhe
bunt Karlsruhe Bündnis zur Unterstützung von Geflüchteten in Karlsruhe
Der Veranstaltungskalender des Bündnisses bunt sammelt Angebote, die sich an Geflüchtete in Karlsruhe richten. Die Übersicht umfasst Angebote in den Bereichen:
Bildung
Arbeit
Hilfsangebote
Freizeit
Wohnen
Read more zur externen Seite bunt Karlsruhe Bündnis zur Unterstützung von Geflüchteten in Karlsruhe
Koordinationsstelle zur Integration von Geflüchteten und Migranten/-innen am KIT
Die Koordinationsstelle ist der zentrale Anlaufpunkt am KIT für Studieninteressierte und Studierende mit Flucht- und Migrationshintergrund.
Read more zur externen Seite Koordinationsstelle zur Integration von Geflüchteten und Migranten/-innen am KIT
Zu- und Wegzüge Karlsruhe 2018Infogram
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/neu_in_karlsruhe
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Weiterhin ziehen viele Familien ins Umland
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle
Bevölkerung in Karlsruhe 2018
2 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Impressum
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe
Leiterin: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig
Bereich: Statistikstelle Andrea Rosemeier
Bearbeitung: Manuela Cretu
Layout: Stefanie Groß
Auskunftsdienst und Bestellung: Telefon: 0721 133-1230 Fax: 0721 133-1239 E-Mail: statistik@karlsruhe.de Internet: statistik.karlsruhe.de
Stand: Mai 2019
© Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers ist es nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen oder in elektronischen Systemen anzubieten.
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 3
Die Einwohnerzahl steigt seit Jahren Karlsruhe wächst seit Jahren, und auch 2018 hielt der Anstieg der Karlsruher Bevölkerungszahl weiter an. Lediglich aufgrund der Flüchtlingszuwanderung im Jahr 2015 war die Einwohnerzahl der Fächerstadt mit der hier ansässigen Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) stark angestiegen. In den Folgejahren führten die Umverteilung
der Flüchtlinge auf andere Gemeinden und der nachlassende Zuzug von Asylantragstellenden dann wieder zu Rückgängen der Bevölkerungszahl. Zum Jahresende 2018 hatten 305.616 Personen ihre Hauptwohnung im Stadtgebiet, darunter 19,1 % Ausländerinnen und Ausländer (Abbildung 1).
Abbildung 1
Die Entwicklung der Einwohnerzahl1 in Karlsruhe seit 1946
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
1946 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2018
Jahr
Ausländer/-innen
Deutsche
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung; kann aus DV-technischen Gründen vom ermittelten Saldo der Bewegungsstatistik abweichen. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA).
Quellen: Bis 1979 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, ab 1980 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Anzahl
4 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Rückläufi ge Zahl der Karlsruherinnen und Karlsruher mit deutschem Pass Wie bereits in den Vorjahren konnte die Fächerstadt wieder ein Einwohnerplus verbuchen. Der Bevölkerungszuwachs basierte vor allem auf Wanderungsgewinnen bei Ausländerinnen und Ausländern (+1.196 Personen im Jahr 2018). Ein deutlicher Wanderungsverlust zeigte sich im vergangenen Jahr hingegen bei der deutschen Bevölkerung (-752 Personen), sodass die Fächerstadt insgesamt durch Wanderungen nur 444 Einwohner hinzugewann.
Bei der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ergab sich 2018 mit 2.952 Lebendgeburten gegenüber 3.012 Sterbefällen ein Geburtendefi zit von -60 Personen. Ähnlich wie bei den Wanderungen stand einem Plus bei den Ausländerinnen und Ausländern ein Minus in der deutschen Bevölkerung gegenüber. Die Verluste im deutschen Bevölkerungsteil von Karlsruhe, bedingt durch ein Geburtendefi zit (-201 Personen)
und den Wanderungsverlust (-752 Personen), konnten im vergangenen Jahr nicht durch Staatsangehörigkeitswechsel ausgeglichen werden, sodass die Zahl der Karlsruherinnen und Karlsruher mit deutschem Pass erstmals seit dem Jahr 2000 zurückging. Alles in allem belief sich die Einwohnerzahl der Fächerstadt am 31. Dezember 2018 auf 305.616 Personen (Tabelle 1).
Die Bewohnerinnen und Bewohner der Landeserstaufnahme- einrichtung für Flüchtlinge (LEA) sind meldepfl ichtig und werden somit zur Karlsruher Einwohnerzahl hinzugerechnet. Da die Asylsuchenden und Flüchtlinge jedoch nur für einen kurzen Zeitraum in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden, bleiben die Bewohnerinnen und Bewohner der LEA bei den folgenden Auswertungen unberücksichtigt.
Tabelle 1
Einwohnerentwicklung1 in Karlsruhe im Jahr 2018
Deutsche Ausländer/-innen Insgesamt
Einwohnerbestand am 31. Dezember 2017 247.329 57.891 305.220
Lebendgeburten 2.620 332 2.952
Sterbefälle 2.821 191 3.012
Saldo -201 141 -60
Zuzug 13.262 14.133 27.395
Fortzug 14.014 12.937 26.951
Saldo -752 1.196 444
Ausländer zu Deutschen 748 -748 X
Deutsche zu Ausländern -13 13 X
Saldo 735 -735 X
Saldo insgesamt -218 602 384
Einwohnerbestand am 31. Dezember 2018 247.125 58.491 305.616
Natürliche Bevölkerungsentwicklung
Wanderungen
Staatsangehörigkeitswechsel
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung; kann aus DV-technischen Gründen vom ermittelten Saldo der Bewegungsstatistik abweichen. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA).
Quellen: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 5
Durchschnittsalter der Karlsruher Bevölkerung steigt wieder Da die nach Karlsruhe Zuziehenden im Schnitt jünger waren als die Wegziehenden, bewirkten die Wanderungsbewegungen bislang einen Verjüngungseffekt. Insbesondere die deutlichen Wanderungsgewinne bei jungen Erwachsenen in den vergangenen Jahren hatten das Durchschnittsalter der Karlsruher Bevölkerung zwischen 2009 bis 2011 und 2017 von 42,1 auf 41,8 Jahre herabgesenkt. Allerdings setzte sich dieser Trend 2018 nicht fort. Vielmehr stieg das Durchschnittsalter der Karlsruherinnen und Karlsruher erstmals seit 2009 wieder leicht auf 41,9 Jahre an.
Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass 2018 ein Rückgang der Kinder und Jugendlichen in der Fächerstadt zu beobachten gewesen wäre. Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner im Alter unter 18 Jahren stieg auf 43.405 (2017: 43.276 Personen), vor allem die Zahl der Kinder im Vorschulalter. In der Altersgruppe der unter 6-Jährigen wurden 278 Einwohner mehr als im Vorjahr registriert. Ihre Zahl erhöhte sich somit um 1,8 % auf insgesamt 15.646 Personen, zehn Jahre zuvor lag die Zahl der Karlsruherinnen und Karlsruher im Alter unter 6 Jahren noch bei 14.435 Personen. Einen Überblick über die detaillierte Altersstruktur der Karlsruher Bevölkerung liefert die Abbildung 2.
Abbildung 2
Altersaufbau der Karlsruherinnen und Karlsruher1 am 31. Dezember 2018 nach Migrationshintergrund
Alter
Anzahl
0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000
unt. 1 3 6 9
12 15 18 21 24 27 30 33 36 39 42 45 48 51 54 57 60 63 66 69 72 75 78 81 84 87 90 93 96 99
Frauen
05001.0001.5002.0002.5003.0003.5004.000
Männer
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Ausländer/-innen Deutsche mit persönlichem Migrationshintergrund Deutsche ohne Migrationshintergrund
6 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Geburtenüberschüsse von Mai bis November Im Jahresverlauf zeigten sich bei den natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten und Sterbefälle) bereits bekannte Muster. In den Sommer- und Herbstmonaten von Mai bis November wurden mehr Kinder geboren als Personen verstarben, während in der kalten Jahreszeit die Sterbefälle
überwogen (Abbildung 3 und Tabelle 2). Die meisten Neugeborenen hatten im August das Licht der Welt erblickt (286 Geburten). Einen Überblick über die Entwicklung der Geburten und Sterbefälle in den vergangenen zehn Jahren gibt die Abbildung 4.
Abbildung 3
Natürliche Bevölkerungsbewegung1 in Karlsruhe 2018 nach Monaten
-20 -34
-65
-36
8
35 16 18 6
17 13
-60 -100
-50
0
50
100
150
200
250
300
350
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Monat
Geburtenüberschuss(+)/-defizit (-)
Lebendgeborene
Gestorbene
Anzahl
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
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Tabelle 2
Bevölkerungsbewegung1 in Karlsruhe 2018 nach Monaten
Januar 229 249 -20 1.757 1.789 -32 1.435 -52
Februar 202 236 -34 1.605 1.699 -94 1.494 -128
März 257 322 -65 1.906 1.767 139 1.549 74
April 223 259 -36 1.870 1.843 27 1.738 -9
Mai 236 228 8 1.506 1.535 -29 1.737 -21
Juni 248 213 35 1.602 1.643 -41 1.628 -6
Juli 249 233 16 1.697 1.887 -190 1.707 -174
August 286 268 18 2.001 2.307 -306 1.920 -288
September 247 241 6 3.093 2.132 961 1.604 967
Oktober 263 246 17 3.509 2.447 1.062 2.203 1.079
November 253 240 13 1.720 1.729 -9 1.800 4
Dezember 214 274 -60 1.300 1.446 -146 1.484 -206
Jahr 2018 2.907 3.009 -102 23.566 22.224 1.342 20.299 1.240
Monat
Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungsbewegung
Zu-/Abnahme (-) insgesamtLebend-
geborene Gestorbene
Geburten- überschuss(+)/
-defizit (-)
Außenwanderung Innerstädtische
Umzüge2Zugezogene Fortgezogene Gewinn (+)/ Verlust (-)
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA).
Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Abbildung 4
Natürliche Bevölkerungsbewegungen1 in Karlsruhe 2008 bis 2018
-71 -279 -259
-161
-447
-52 -66 -238
40
-225 -102
-1.000
-500
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Jahr
Geburtenüberschuss(+)/-defizit(-)
Lebendgeborene
Gestorbene
Anzahl
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
8 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Im Jahr 2018 überstieg die Zahl der Geburten nur in zehn der 27 Karlsruher Stadtteile die Zahl der Sterbefälle. Wie bereits im Vorjahr ergab sich das größte Geburtenplus mit +101
Personen in der Südstadt, gefolgt von der Südweststadt (+97 Personen). Das größte Geburtendefi zit verzeichnete das zweite Jahr in Folge Daxlanden mit -64 Personen (Tabelle 3).
Tabelle 3
Natürliche Bevölkerungsbewegung der Deutschen sowie der Ausländerinnen und Ausländer1
in den Karlsruher Stadtteilen 2018
Deutsche Ausländer/
-innen Deutsche
Ausländer/ -innen
Deutsche Ausländer/
-innen
01 Innenstadt-Ost 40 35 5 63 52 11 -23 -17 -6
02 Innenstadt-West 81 69 12 97 90 7 -16 -21 5
03 Südstadt 259 231 28 158 131 27 101 100 1
04 Südweststadt 267 242 25 170 161 9 97 81 16
05 Weststadt 205 190 15 210 196 14 -5 -6 1
06 Nordweststadt 90 78 12 138 133 5 -48 -55 7
07 Oststadt 184 167 17 153 140 13 31 27 4
08 Mühlburg 167 140 27 205 189 16 -38 -49 11
09 Daxlanden 84 78 6 148 145 3 -64 -67 3
10 Knielingen 118 100 18 107 99 8 11 1 10
11 Grünwinkel 89 77 12 120 112 8 -31 -35 4
12 Oberreut 114 103 11 117 106 11 -3 -3 0
13 Beiertheim-Bulach 72 67 5 56 51 5 16 16 0
14 Weiherfeld-Dammerstock 50 48 2 90 87 3 -40 -39 -1
15 Rüppurr 81 76 5 103 96 7 -22 -20 -2
16 Waldstadt 89 77 12 123 120 3 -34 -43 9
17 Rintheim 53 46 7 68 64 4 -15 -18 3
18 Hagsfeld 81 71 10 49 46 3 32 25 7
19 Durlach 303 278 25 349 333 16 -46 -55 9
20 Grötzingen 81 71 10 92 91 1 -11 -20 9
21 Stupferich 43 41 2 19 19 0 24 22 2
22 Hohenwettersbach 23 23 0 18 18 0 5 5 0
23 Wolfartsweier 29 27 2 34 33 1 -5 -6 1
24 Grünwettersbach 36 34 2 50 50 0 -14 -16 2
25 Palmbach 18 15 3 16 16 0 2 -1 3
26 Neureut 179 164 15 190 181 9 -11 -17 6
27 Nordstadt 71 69 2 66 62 4 5 7 -2
Stadt Karlsruhe 2.907 2.617 290 3.009 2.821 188 -102 -204 102
davon davon davonStadtteile
Lebendgeburten Sterbefälle Geburtenüberschuss/-defizit
insgesamt insgesamt insgesamt
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
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Hohe Wanderungsgewinne zu Semester- und Schuljahresbeginn Am attraktiven Bildungsstandort Karlsruhe prägten das Studien- und Ausbildungsjahr traditionell die Zahl der Zu- und Wegzüge im Jahresverlauf. Zu Semester- beziehungsweise Schuljahresbeginn im September und Oktober zogen etwa doppelt so viele Personen nach Karlsruhe wie in den übrigen Monaten, sodass sich für die Fächerstadt im Herbst deutliche Wanderungsgewinne ergaben. Mit einem kleinen
Hoch im März und April zeichnete sich auch der Beginn des Sommersemesters in den Wanderungsbewegungen ab. Die größten Wanderungsverluste waren in den Monaten Juli und August zu verbuchen, als sich das Studien- und Ausbildungsjahr dem Ende zuneigte und die Absolventen oder Studienortwechsler Karlsruhe verließen (Tabelle 2 und Abbildung 5).
Abbildung 5
Wanderungsbewegungen1 in Karlsruhe 2018 nach Monaten
-32 -94
139 27
-29 -41 -190
-306
961 1.062
-9 -146
-500
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Monat
Gewinn (+)/ Verlust (-)
Zugezogene
Fortgezogene
Innerstädtische Umzüge
Anzahl
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Innerstädtische Umzüge einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA).
Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
10 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Bei den Wanderungszahlen zeigte sich seit 2008 ein deutlicher Anstieg der Zu- und Fortzüge, nicht nur bedingt durch den Zuzug von Auszubildenden oder Studierenden aus dem In- und Ausland, sondern, auch durch die EU-Osterweiterung und Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, welche die Wanderungsverfl echtungen mit dem Ausland verstärkt haben. Zudem meldeten sich vor dem Hintergrund der
Ausweitung der Erstwohnsitzkampagne und der Ankündigung der Zweitwohnsitzsteuer die Zuziehenden verstärkt mit Hauptwohnung an und erhöhten so das Wanderungsplus (Abbildung 6). Allerdings sank in den letzten beiden Jahren die Anzahl der Zuzüge nach Karlsruhe wieder auf das Niveau von vor fünf Jahren ab.
Abbildung 6
Wanderungsbewegungen1 in Karlsruhe 2008 bis 2018
1.831 1.172 2.573 2.677
3.699 3.212 2.324 2.710
4.239
1.933 1.342
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Jahr
Gewinn (+)/ Verlust (-)
Zugezogene
Fortgezogene
Innerstädtische Umzüge
Anzahl
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Innerstädtische Umzüge einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA).
Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
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Die Wanderungsbewegungen von außerhalb in die Karlsruher Stadtteile waren 2018 überwiegend durch Zuzug geprägt. Insgesamt verzeichneten 19 der 27 Stadtteile in der Fächerstadt ein Außenwanderungsplus.
Mit +334 Personen wies die Innenstadt-West den größten Außenwanderungsgewinn auf, gefolgt von der Südweststadt mit einem Plus von 270 Personen (Tabelle 4).
Tabelle 4
Wanderungsbewegung der Deutschen sowie der Ausländerinnen und Ausländer1 in den Karlsruher Stadtteilen 2018
Deutsche Ausländer/
-innen Deutsche
Ausländer/ -innen
Deutsche Ausländer/
-innen
01 Innenstadt-Ost 974 529 445 831 491 340 143 38 105
02 Innenstadt-West 1.964 957 1.007 1.630 902 728 334 55 279
03 Südstadt 2.157 1.222 935 2.078 1.296 782 79 -74 153
04 Südweststadt 1.789 1.099 690 1.519 1.025 494 270 74 196
05 Weststadt 1.943 1.097 846 1.841 1.127 714 102 -30 132
06 Nordweststadt 958 558 400 864 552 312 94 6 88
07 Oststadt 2.159 1.267 892 2.186 1.360 826 -27 -93 66
08 Mühlburg 1.368 715 653 1.483 769 714 -115 -54 -61
09 Daxlanden 446 266 180 430 316 114 16 -50 66
10 Knielingen 808 416 392 654 409 245 154 7 147
11 Grünwinkel 700 344 356 633 342 291 67 2 65
12 Oberreut 381 253 128 379 291 88 2 -38 40
13 Beiertheim-Bulach 437 246 191 387 270 117 50 -24 74
14 Weiherfeld-Dammerstock 244 158 86 233 166 67 11 -8 19
15 Rüppurr 516 344 172 434 302 132 82 42 40
16 Waldstadt 781 408 373 827 509 318 -46 -101 55
17 Rintheim 442 234 208 396 235 161 46 -1 47
18 Hagsfeld 466 244 222 477 316 161 -11 -72 61
19 Durlach 2.014 1.189 825 1.891 1.277 614 123 -88 211
20 Grötzingen 469 253 216 520 361 159 -51 -108 57
21 Stupferich 172 103 69 146 95 51 26 8 18
22 Hohenwettersbach 104 85 19 119 95 24 -15 -10 -5
23 Wolfartsweier 173 107 66 171 112 59 2 -5 7
24 Grünwettersbach 181 118 63 204 159 45 -23 -41 18
25 Palmbach 66 43 23 108 84 24 -42 -41 -1
26 Neureut 1.222 682 540 1.160 734 426 62 -52 114
27 Nordstadt 632 324 308 623 412 211 9 -88 97
Stadt Karlsruhe 23.566 13.261 10.305 22.224 14.007 8.217 1.342 -746 2.088
davon davon davonStadtteile
Zugezogene Fortgezogene Wanderungsbilanz
insgesamt insgesamt insgesamt
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Zu- und Fortzüge über die Stadtgrenze, ohne innerstädtische Umzüge.
Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
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12 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Das Stadtviertel Neu-Knielingen wächst um mehr als 500 Einwohner Die Bevölkerungsbilanz der Karlsruher Stadtviertel für das Jahr 2018 wird in Karte 1 im gesamtstädtischen Kontext dargestellt. Sie stellt letztlich das Ergebnis aus Geburten- und Sterbefällen sowie Zu- und Wegzügen einschließlich innerstädtischer Umzüge dar. Mehr als die Hälfte, nämlich 45 der 70 Karlsruher Stadtviertel verzeichneten 2018 ein Einwohnerplus, während 24 Stadtviertel im vergangenen Jahr Bevölkerung verloren haben. Nur in Palmbach blieb die Bewohnerzahl unverändert. Unter den Stadtvierteln mit Bevölkerungsgewinnen konnten 14 Stadtviertel sowohl einen Geburtenüberschuss als auch ein Wanderungsplus verbuchen. In weiteren 29 Stadtvierteln glichen Wanderungsgewinne das Geburtendefi zit mehr als aus und führten zu wachsenden Einwohnerzahlen. Lediglich im östlichen Teil der Südstadt und in Hohenwettersbach stieg die Einwohnerzahl – trotz Wanderungsverlusten – durch ein Geburtenplus.
Den mit Abstand größten Einwohnerzuwachs verzeichnete das Stadtviertel Neu-Knielingen mit +506 Personen. Er steht in Zusammenhang mit der Bebauung des Gebiets „Knielingen 2.0“, wo 2017 und 2018 zahlreiche Wohnbauvorhaben abgeschlossen wurden. In dem neu geschaffenen Wohnraum fanden Karlsruherinnen und Karlsruher aus dem übrigen Stadtgebiet sowie Personen von außerhalb ein neues Zuhause. Die tendenziell junge Bevölkerungsstruktur in Neubaugebieten führt darüber hinaus zu steigenden Geburtenzahlen, sodass das Stadtviertel auch durch Geburtenüberschüsse Einwohner hinzugewann.
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 13
Karte 1
Bevölkerungsbilanz* in den Karlsruher Stadtvierteln 2018
102
101
263
262
261
264
272
271
061
063
064
062
051
052
082
081
084
083
091 092
093
094
113
111
115 114
112
122 121 132
131
043 042
041
142 141
151
153
152 154 231
241 251
211
221 194
193
195
196
194
191
192 202
201
181
182
171 172
071
072
073
162
161
011 021
022
012
031 033
032
0102
27
26
10
06
05
08
11 12
13 15
14
04
07
17
16
20
19
23
2224
25
21
03
18
09
Stadtteile
01 Innenstadt-Ost 15 Rüppurr 02 Innenstadt-West 16 Waldstadt 03 Südstadt 17 Rintheim 04 Südweststadt 18 Hagsfeld 05 Weststadt 19 Durlach 06 Nordweststadt 20 Grötzingen 07 Oststadt 21 Stupferich 08 Mühlburg 22 Hohenwettersbach 09 Daxlanden 23 Wolfartsweier 10 Knielingen 24 Grünwettersbach 11 Grünwinkel 25 Palmbach 12 Oberreut 26 Neureut 13 Beiertheim-Bulach 27 Nordstadt 14 Weiherfeld-Dammerstock
Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Karlsruhe insgesamt:
positive Bevölke- rungsungsbilanz
Zeichenerklärung
Stadtgrenze Stadtteilgrenze Stadtviertelgrenze
Wanderungsbilanz*
Einwohnerzunahme durch:
Natürliche Bevölkerungsbilanz
+ _
+ _
Einwohnerabnahme durch:
Natürliche Bevölkerungsbilanz
Wanderungsbilanz*
+ _
+ _
* Einschließlich innerstädtischer Umzüge.
Keine Veränderung
fr ee
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| d es
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J av
i_ In
dy 14 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Junge Erwachsene und Ausländer/-innen ziehen in die Fächerstadt Karlsruhe ist nach wie vor ein beliebtes Zuzugsgebiet. Trotz zuletzt leicht rückläufi ger Zuzugszahlen hat die Fächerstadt 2018 – ohne Berücksichtigung der Bevölkerungsbewegungen in der LEA – durch Wanderungen 1.342 Einwohner hinzu- gewonnen. Nicht zuletzt wegen des attraktiven Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplatzangebots sind in den letzten zehn Jahren insgesamt 25.881 Personen mehr nach Karlsruhe zugezogen, als der Stadt den Rücken gekehrt haben.
Diese auf den ersten Blick positive Entwicklung trifft jedoch nicht für alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße zu. Wie ein Blick auf den Wanderungssaldo nach Alter und Staatsangehörigkeit zeigt, wird dieses Wachstum vor allem von zwei Gruppen getragen: den ausländischen Zuwanderern und den jungen Erwachsenen. Diese Entwicklung kann nicht nur in Karlsruhe beobachtet werden, sondern auch in den meisten Großstädten der Bundesrepublik. Im Jahr 2018 gingen die Wanderungsgewinne fast ausschließlich auf das Konto von Personen im Alter von 17 bis unter 25 Jahren. In nahezu allen anderen Altersgruppen waren Verluste zu verbuchen.
Dabei fi el das Wanderungsdefi zit bei Kindern unter sechs Jahren und ihren Eltern besonders hoch aus. Lediglich bei der ausländischen Bevölkerung werden Wanderungsgewinne auch bei Kindern und Jugendlichen im Alter unter 18 Jahren und bei Erwachsenen im Alter zwischen Mitte Zwanzig und Ende Vierzig verzeichnet (Abbildung 7). An der altersspezifi schen Verteilung der Wanderungsgewinne und –verluste hat sich in den vergangenen Jahren nur wenig verändert. In den letzten zehn Jahren hat Karlsruhe jährlich etwa 3.000 bis 4.000 junge Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren durch Wanderungen hinzugewonnen, während in den übrigen Altersgruppen durchweg mehr Wegzüge als Zuzüge verzeichnet wurden. Die Wanderungsverluste von Personen außerhalb des Ausbildungs- und Studierendenalters fi elen in den letzten beiden Jahren 2017 und 2018 mit jeweils mehr als -2.000 Personen besonders hoch aus (Abbildung 8).
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 15
Abbildung 7
Wanderungsplus beziehungsweise -verlust1 Karlsruhes 2018 nach Alter und Staatsangehörigkeit
-400 -200 0 200 400 600 800 1000
unter 1 2 4 6 8
10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 56 58 60 62 64 66 68 70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98
100
Anzahl
Deutsche Ausländer/-innen
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Alter
16 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Abbildung 8
Wanderungssaldo1 Karlsruhes seit 2008 nach Alter
2.993 2.898 2.916
3.351
3.903 3.550
3.256 3.456
5.219
4.038
3.498
-1.162
-1.726
-343 -674
-204 -338
-932 -746
-980
-2.105 -2.156
-3.000
-2.000
-1.000
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
15- bis unter 25 Jährige
andere Altersgruppen
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Anzahl
Jahr
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 17
Eine Betrachtung des Wanderungssaldos nach Staatsange- hörigkeit zeigt ebenfalls große Unterschiede auf. Während sich zwischen 2008 und 2013 sowohl bei der deutschen als auch bei der ausländischen Bevölkerung Wanderungsgewinne ergaben, waren in den folgenden Jahren bei deutschen Personen überwiegend Verluste zu verbuchen. Eine Ausnahme bildete lediglich das Jahr 2016 in dem – aufgrund der Ankündigung der Zweitwohnungssteuer und der Ausweitung der Erstwohnsitzkampagne – besonders viele
Personen in Karlsruhe ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben. Darunter waren auch Personen, die zuvor bereits mit einem Nebenwohnsitz in der Fächerstadt gemeldet waren. Das Wanderungsplus bei der ausländischen Bevölkerung lag hingegen in den letzten fünf Jahren – vor allem durch die Zuwanderung aus Ost- und Südosteuropa – mit einem Nettozuzug von mehr als 2.000 Personen pro Jahr auf einem sehr hohen Niveau (Abbildung 9).
Abbildung 9
Wanderungssaldo1 Karlsruhes seit 2008 nach Staatsangehörigkeit
1.514
1.100 1.127
786
1.019
407
-651 -484
1.366
-136
-746
317
72
1.446
1.891
2.680 2.805
2.975
3.194
2.873
2.069 2.088
-1.000
-500
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Deutsche
Ausländer/-innen
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Jahr
Anzahl
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18 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Anhaltende Wanderungsgewinne gegenüber dem Ausland Obwohl im vergangenen Jahr nur bei weniger als einem Drittel der Wanderungen das Herkunfts- beziehungsweise Zielgebiet im Ausland lag, waren diese Auslandswanderungen für die gesamtstädtischen Wanderungsgewinne maßgebend. Das Wanderungsplus gegenüber dem Ausland lag bei +1.847 Personen, während die Fächerstadt gegenüber den Zielgebieten im Inland einen Wanderungsverlust von -505 Personen zu verzeichnen hatte. Hierbei
zeigten sich allerdings große Unterschiede zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung: Bei Ausländerinnen und Ausländern wurden sowohl durch grenzüberschreitende als auch durch innerdeutsche Wanderungen Bevölkerungsgewinne erzielt, während die Stadt Einwohnerinnen und Einwohner mit deutschem Pass an das In- und Ausland verloren hat (Tabelle 5).
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 19
Deutsche Ausländer/-innen Deutsche Ausländer/-innen Deutsche Ausländer/-innen
2008 15.659 13.247 2.412 13.619 11.234 2.385 2.040 2.013 27
2009 15.333 13.004 2.329 14.055 11.675 2.380 1.278 1.329 -51
2010 15.319 12.875 2.444 13.892 11.571 2.321 1.427 1.304 123
2011 16.112 13.584 2.528 15.397 12.593 2.804 715 991 -276
2012 16.141 13.406 2.735 15.471 12.280 3.191 670 1.126 -456
2013 16.108 12.880 3.228 15.684 12.420 3.264 424 460 -36
2014 15.959 12.452 3.507 16.462 12.898 3.564 -503 -446 -57
2015 16.630 12.666 3.964 16.900 12.979 3.921 -270 -313 43
2016 18.497 14.493 4.004 16.698 12.966 3.732 1.799 1.527 272
2017 17.493 13.352 4.141 17.178 13.280 3.898 315 72 243
2018 16.888 12.739 4.149 17.393 13.293 4.100 -505 -554 49
2008 4.635 554 4.081 4.844 1.053 3.791 -209 -499 290
2009 4.746 595 4.151 4.852 824 4.028 -106 -229 123
2010 5.237 583 4.654 4.091 760 3.331 1.146 -177 1.323
2011 6.131 574 5.557 4.169 779 3.390 1.962 -205 2.167
2012 6.770 581 6.189 3.741 688 3.053 3.029 -107 3.136
2013 6.996 605 6.391 4.208 658 3.550 2.788 -53 2.841
2014 7.490 537 6.953 4.663 742 3.921 2.827 -205 3.032
2015 8.037 584 7.453 5.057 755 4.302 2.980 -171 3.151
2016 7.467 579 6.888 5.027 740 4.287 2.440 -161 2.601
2017 7.200 531 6.669 5.582 739 4.843 1.618 -208 1.826
2018 6.678 522 6.156 4.831 714 4.117 1.847 -192 2.039
2008 20.294 13.801 6.493 18.463 12.287 6.176 1.831 1.514 317
2009 20.079 13.599 6.480 18.907 12.499 6.408 1.172 1.100 72
2010 20.556 13.458 7.098 17.983 12.331 5.652 2.573 1.127 1.446
2011 22.243 14.158 8.085 19.566 13.372 6.194 2.677 786 1.891
2012 22.911 13.987 8.924 19.212 12.968 6.244 3.699 1.019 2.680
2013 23.104 13.485 9.619 19.892 13.078 6.814 3.212 407 2.805
2014 23.449 12.989 10.460 21.125 13.640 7.485 2.324 -651 2.975
2015 24.667 13.250 11.417 21.957 13.734 8.223 2.710 -484 3.194
2016 25.964 15.072 10.892 21.725 13.706 8.019 4.239 1.366 2.873
2017 24.693 13.883 10.810 22.760 14.019 8.741 1.933 -136 2.069
2018 23.566 13.261 10.305 22.224 14.007 8.217 1.342 -746 2.088
Wanderungen innerhalb Deutschlands
Wanderungen zwischen Karlsruhe und dem Ausland
Wanderungen insgesamt
Jahr Zuzug Wegzug Saldo
Insgesamt davon
Insgesamt davon
Insgesamt davon
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Zu- und Fortzüge über die Stadtgrenze, ohne innerstädtische Umzüge.
Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Tabelle 5
Wanderungsverfl echtung1 Karlsruhes mit dem In- und Ausland seit 2008 nach Staatsangehörigkeit
20 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Viele Deutsche ziehen in die Schweiz und nach Frankreich Die meisten Zuwanderer aus dem Ausland (ohne deutschen Pass) kamen 2018 aus Rumänien (1.174 Personen), China (404 Personen) und Italien (353 Personen) nach Karlsruhe (Tabelle 6). Berücksichtigt man, wie viele Wegzüge es aus Karlsruhe in umgekehrte Richtung ins Ausland gab, so war der Saldo mit Rumänien (+369 Personen), Italien (+169 Personen),
Kroatien (+159 Personen) und Indien (+137 Personen) am höchsten (Tabelle 7). Die wichtigsten Zielländer von Deutschen, die von Karlsruhe ins Ausland zogen, waren 2018 die Schweiz (116 Personen), Frankreich (90 Personen) und Österreich (54 Personen) (Tabelle 8).
Herkunftsland Zuzüge
Rumänien 1.174
China 404
Italien 353
Kroatien 318
Indien 269
Polen 265
Frankreich 236
Bulgarien 208
Spanien 195
Türkei 160
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahme- einrichtung für Flüchtlinge (LEA). Zu- und Fortzüge über die Stadtgrenze, ohne innerstädtische Umzüge.
Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Tabelle 7
Länder mit den höchsten Wanderungsgewinnen der ausländischen Bevölkerung1 in Karlsruhe 2018
Herkunfts-/Zielland Wanderungssaldo
Rumänien 369
Italien 169
Kroatien 159
Indien 137
China 111
Polen 77
Bulgarien 54
Russische Föderation 53
Brasilien 52
Frankreich 48
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahme- einrichtung für Flüchtlinge (LEA). Zu- und Fortzüge über die Stadtgrenze, ohne innerstädtische Umzüge.
Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Tabelle 8
Wichtigste Zielländer der von Karlsruhe ins Ausland ziehenden Deutschen1
Tabelle 6
Wichtigste Herkunftsländer der aus dem Ausland nach Karlsruhe zuziehenden Ausländerinnen und Ausländer1 2018
Zielland Wegzüge
Schweiz 116
Frankreich 90
Österreich 54
Vereinigtes Königreich 51
Vereinigte Staaten/USA 45
Spanien 40
Australien 23
Niederlande 22
Türkei 18
Kanada 15
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahme einrichtung für Flüchtlinge (LEA). Zu- und Fortzüge über die Stadtgrenze, ohne innerstädtische Umzüge.
Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
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Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 21
Wanderungsverluste auch gegenüber dem Bundesgebiet 2018 hat Karlsruhe – wie bereits in den Jahren 2014 und 2015 mehr Einwohner an andere deutsche Kommunen verloren, als von dort in die Fächerstadt zugezogen sind. Hinsichtlich der Herkunfts- und Zielgebiete zeigten sich hierbei große Unterschiede. Während Karlsruhe von Wanderungsgewinnen aus vielen Teilen Baden-Württembergs, Rheinland-Pfalz und Deutschlands profi tierte, verlor die Stadt Einwohner an das direkte Umland und die großen deutschen Metropolen. In den letzten zehn Jahren lag die Netto-Abwanderung in das Umland bei etwa 1.000 Personen pro Jahr, davon entfi el ein Großteil auf die Gemeinden des Nachbarschaftsverbands. An die sechs größten deutschen
Städte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart verlor die Fächerstadt (netto) rund 400 bis 500 Personen. Da die Wanderungsgewinne aus den übrigen Gebieten Baden-Württembergs und dem übrigen Deutschland seit 2012 zurückgegangen waren, konnten die Wanderungsverluste an das Umland und die Metropolen nicht mehr kompensiert werden, sodass die Fächerstadt durch innerdeutsche Wanderungen insgesamt Einwohner verlor (Abbildung 10). Nur im Jahr 2016 ergaben sich Wanderungsgewinne, die vor allem auf die Ankündigung der Zweitwohnsitzsteuer und die Ausweitung der Erstwohnsitzkampagne zurückzuführen waren.
Junge Erwachsene ziehen in die deutschen Metropolen Je nach Alter der Zu- und Wegziehenden zeigten sich hinsichtlich der Herkunfts- und Zielgebiete unterschiedliche Schwerpunkte. Bei Personen im Alter von 18 bis unter 20 Jahren – der Altersgruppe mit den größten Wanderungsgewinnen – war das mit Abstand wichtigste Herkunftsgebiet das übrige Baden-Württemberg (ohne die Landeshauptstadt Stuttgart). In dieser Altersgruppe wurden sogar Wanderungsgewinne gegenüber dem Umland und den größten deutschen Städten erzielt, also jenen Gebieten, an die Karlsruhe insgesamt Einwohner verlor. Unter den 20- bis unter 24-Jährigen zogen im vergangenen Jahr ebenfalls mehr Personen in die Fächerstadt zu als fort, jedoch wurden auch Wanderungsverluste gegenüber den deutschen Metropolen verzeichnet. Die sechs zuvor genannten Großstädte mit über 600.000 Einwohnern waren bei Personen im Alter von 20 bis
unter 30 Jahren das wichtigste Zielgebiet der (Netto-) Abwanderung. Ab etwa einem Alter von 30 Jahren wurden die größten Wanderungsverluste gegenüber dem direkten Umland verzeichnet (Abbildung 11).
In diesem Querschnitt über die Altersjahre zeigt sich eine typische Wanderungsbiographie: Junge Erwachsene ziehen aus ihrer Heimatgemeinde in die Großstadt, um dort ein Studium oder eine Ausbildung aufzunehmen. Begeben sich die jungen Erwachsenen nach ihrem Abschluss auf Jobsuche, so verlassen viele von ihnen wieder die Stadt – attraktive Ziele sind die Metropolen mit einem großen Arbeitsmarkt. Mit steigendem Lebensalter werden durch Familiengründung oder den Erwerb von Eigentum bedingte Umzüge häufi ger; das Umland wird dann zum wichtigsten Zielgebiet.
22 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Abbildung 10
Wanderungsgewinne und-verluste Karlsruhes durch Binnenwanderungen seit 2008 nach Herkunfts- und Zielgebiet
-2.000
-1.000
0
1.000
2.000
3.000
4.000
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Umland übrige Region Karlsruhe
übriges Baden-Württemberg übriges Rheinland-Pfalz
deutsche Metropolen übriges Deutschland
Wanderungssaldo innerdeutscher Wanderungen
Anzahl
Jahr
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA).
Region Karlsruhe: Regionalverband Mittlerer Oberrhein (außer Stadtkreis Karlsruhe, das heißt Stadtkreis Baden-Baden, alle Gemeinden der Landkreise Karlsruhe und Rastatt), die Gemeinde Remchingen aus dem Enzkreis sowie zehn Gemeinden des rheinland-pfälzischen Landkreises Germersheim (Stadt Wörth am Rhein, Verbandsgemeinde Jockgrim sowie Teile der Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel).
Umland Karlsruhe: Nachbarschaftsverband Karlsruhe (außer Stadtkreis Karlsruhe, das heißt Eggenstein-Leopoldshafen, Stadt Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal, Stadt Rheinstetten, Stadt Stutensee, Waldbronn und Weingarten), die Gemeinden Malsch, Walzbachtal und Dettenheim aus dem Landkreis Karlsruhe, die Gemeinden Au am Rhein und Durmersheim aus dem Landkreis Rastatt, die Gemeinde Remchingen aus dem Enzkreis sowie zehn Gemeinden des rheinland-pfälzischen Landkreises Germersheim (Stadt Wörth am Rhein, Verbandsgemeinde Jockgrim sowie Teile der Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel).
Deutsche Metropolen: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart.
übriges Baden-Württemberg: Baden-Württemberg ohne die Gemeinden der Region Karlsruhe und ohne die Landeshauptstadt Stuttgart.
übriges Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz ohne die Gemeinden der Region Karlsruhe.
übriges Deutschland: Deutschland ohne die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin und Hamburg sowie ohne die Städte München, Köln und Frankfurt am Main.
Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 23
Abbildung 11
Wanderungsplus beziehungsweise -verlust1 Karlsruhes 2018 nach Herkunfts-/Zielgebiet in Deutschland und ausgewählten Altersjahren der Personen
-200 0 200 400 600 800 1000
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
Umland
Region
übriges Baden-Württemberg
übriges Rheinland-Pfalz
Großstädte
übriges Deutschland
Alter
Anzahl
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA).
Region Karlsruhe: Regionalverband Mittlerer Oberrhein (außer Stadtkreis Karlsruhe, das heißt Stadtkreis Baden-Baden, alle Gemeinden der Landkreise Karlsruhe und Rastatt), die Gemeinde Remchingen aus dem Enzkreis sowie zehn Gemeinden des rheinland-pfälzischen Landkreises Germersheim (Stadt Wörth am Rhein, Verbandsgemeinde Jockgrim sowie Teile der Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel).
Umland Karlsruhe: Nachbarschaftsverband Karlsruhe (außer Stadtkreis Karlsruhe, das heißt Eggenstein-Leopoldshafen, Stadt Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal, Stadt Rheinstetten, Stadt Stutensee, Waldbronn und Weingarten), die Gemeinden Malsch, Walzbachtal und Dettenheim aus dem Landkreis Karlsruhe, die Gemeinden Au am Rhein und Durmersheim aus dem Landkreis Rastatt, die Gemeinde Remchingen aus dem Enzkreis sowie zehn Gemeinden des rheinland-pfälzischen Landkreises Germersheim (Stadt Wörth am Rhein, Verbandsgemeinde Jockgrim sowie Teile der Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel).
Deutsche Metropolen: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart.
übriges Baden-Württemberg: Baden-Württemberg ohne die Gemeinden der Region Karlsruhe und ohne die Landeshauptstadt Stuttgart.
übriges Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz ohne die Gemeinden der Region Karlsruhe.
übriges Deutschland: Deutschland ohne die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin und Hamburg sowie ohne die Städte München, Köln und Frankfurt am Main.
Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
24 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Anhaltende Suburbanisierung in die Region Nach wie vor verliert Karlsruhe im Rahmen der Suburbanisierung Einwohner an das direkte Umland. Insgesamt zogen im vergangenen Jahr 4.204 Personen von der Fächerstadt in die Umlandgemeinden, das waren 1.063 mehr als von dort nach Karlsruhe zuzogen. Das Hauptmotiv für einen Wegzug ins Umland ist eine Veränderung
beziehungsweise Verbesserung der Wohnsituation. Sei es mehr Platz, niedrigere Mieten oder der Eigenheimerwerb, häufi g ist der Immobilienmarkt außerhalb einer wachsenden Großstadt wie Karlsruhe entspannter und damit gegebenenfalls attraktiver.
Neuer Wohnstandort möglichst nah an der Stadt Weggezogene Karlsruherinnen und Karlsruher suchten in der Vergangenheit ihren neuen Wohnstandort möglichst nah an der Stadtgrenze (Abbildung 12). Bevorzugt wurden dabei neben den direkt angrenzenden Nachbarkommunen auch Gemeinden entlang der Verkehrsachsen oder ÖPNV-Trassen. Die Städte und Gemeinden im Umland, die im vergangenen Jahr 2018 am stärksten von der Abwanderung aus Karlsruhe profi tierten, waren Stutensee (+248 Personen), Wörth am
Rhein (+132 Personen) und Ettlingen (+131 Personen) (Abbildung 13 und Karte 2), doch war die Wanderungsbilanz gegenüber sämtlichen an Karlsruhe angrenzenden Gemeinden zuletzt negativ. Mehr als 75 % der ins Umland ziehenden Personen bleiben in den unmittelbaren Nachbargemeinden. Noch 2008 hatten deutlich weniger Kommunen von der Zuwanderung aus dem Stadtgebiet profi tiert (Karte 3).
Abbildung 12
Zu- und Wegzüge nach beziehungsweise von Karlsruhe 2018 nach Wanderungsentfernung
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
2.569
1.210 1.139
782
610 522
250
1.968
935 861
754 725
508
264
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
bis 10 10 bis 15 15 bis 20 20 bis 25 25 bis 30 30 bis 35 35 bis 40
Entfernung in km (Luftlinie)
Wegzug Zuzug
Anzahl
Abbildung 13
Wanderungsverlust1 beziehungweise -plus Karlsruhes gegenüber den Städten und Gemeinden des Umlandes 2018
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 25
-248
-132
-131
-72
-71
-57
-55
-53
-49
-41
-31
-28
-19
-17
-15
-13
-13
-8
-7
-5
-2
-2
-1
-1
2
6
-300 -250 -200 -150 -100 -50 0 50
Stutensee, Stadt
Wörth am Rhein, Stadt
Ettlingen, Stadt
Linkenheim-Hochstetten
Pfinztal
Eggenstein-Leopoldshafen
Waldbronn
Rheinstetten, Stadt
Walzbachtal
Weingarten
Jockgrim
Dettenheim
Remchingen
Au am Rhein
Karlsbad
Hagenbach, Stadt
Kandel, Stadt
Minfeld
Neuburg am Rhein
Berg (Pfalz)
Hatzenbühl
Marxzell
Malsch
Rheinzabern
Durmersheim
Neupotz
Anzahl
1 Bevölkerung mit Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Gemeinden des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
Verlust durch Fortzüge nach ...
Plus durch Zuzüge aus ...
26 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Karte 2
Wanderungsverlust1 beziehungweise -plus Karlsruhes gegenüber den Städten und Gemeinden des Umlandes 2018
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2 01
8
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 27
Karte 3
Wanderungsverlust1 beziehungweise -plus Karlsruhes gegenüber den Städten und Gemeinden des Umlandes 2008
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2 00
8
28 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Wanderungsverluste bei Familien mit Kindern nehmen zu In den vergangenen zehn Jahren ist die Zahl der Zu- und Wegzüge gegenüber dem Umland leicht angestiegen (Abbildung 14). Dabei nahmen die Wegzüge in die Städte und Gemeinden des Umlands geringfügig stärker zu als die Zuzüge aus diesem Gebiet, sodass sich auch der Wanderungsverlust gegenüber dem Umland leicht erhöht hat. Eine Betrachtung des Wanderungssaldos nach Alter zeigt, dass insbesondere die Nettoabwanderung von Familien mit Kindern in diesem Zeitraum zugenommen hat. Unter den Kindern und Jugendlichen im Alter unter 15 Jahren und den Erwachsenen
im Alter von 25 bis unter 45 Jahren – der Elterngeneration der Kinder – hatten mehr Personen die Fächerstadt für ein neues Zuhause im Umland verlassen als von dort in die Fächerstadt zugezogen waren (Abbildung 15). Durch die Abwanderung ins Umland verlor Karlsruhe allein in diesen beiden Altersgruppen insgesamt 1.101 Einwohnerinnen und Einwohner. Dabei entscheiden sich Familien vor allem vor der Einschulung des Kindes für eine Verlagerung des Wohnstandorts (siehe Abbildung 7).
Abbildung 14
Zu- und Wegzüge1 Karlsruhes gegenüber dem Umland seit 2008
3. 04
8
2. 85
7
2. 99
8
3. 03
3
3. 00
9 3. 20
6
3. 10
3 3. 30
5
3. 12
8 3. 30
3
3. 14
1
3. 51
2 3 .8
23
3. 70
4 3. 90
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4
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7
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4
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500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Zuzüge Wegzüge
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Umland Karlsruhe: Nachbarschaftsverband Karlsruhe (außer Stadtkreis Karlsruhe, das heißt Eggenstein-Leopoldshafen, Stadt Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal, Stadt Rheinstetten, Stadt Stutensee, Waldbronn und Weingarten), die Gemeinden Malsch, Walzbachtal und Dettenheim aus dem Landkreis Karlsruhe, die Gemeinden Au am Rhein und Durmersheim aus dem Landkreis Rastatt, die Gemeinde Remchingen aus dem Enzkreis sowie zehn Gemeinden des rheinland-pfälzischen Landkreises Germersheim (Stadt Wörth am Rhein, Verbandsgemeinde Jockgrim sowie Teile der Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel).
Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Anzahl
Abbildung 15
Wanderungssaldo1 Karlsruhes gegenüber dem Umland seit 2008 nach Alter
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 29
-200 -287 -255 -334 -325 -276 -327 -288
-422 -377 -362
133 98 187 182
249 303 152 135
228 320 303
-330
-506 -433
-589 -640
-576 -621
-562
-814
-651 -739
23
-179
-172
-99
-212
-100
-120 -160
-140
-180 -179
-90
-92
-33
-30
-77
-60
-78 -50
-26
-36
-86
-1.600
-1.400
-1.200
-1.000
-800
-600
-400
-200
0
200
400
600
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Unter 15 15 bis unter 25 25 bis unter 45 45 bis unter 65 65 und älter
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Umland Karlsruhe: Nachbarschaftsverband Karlsruhe (außer Stadtkreis Karlsruhe, das heißt Eggenstein-Leopoldshafen, Stadt Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal, Stadt Rheinstetten, Stadt Stutensee, Waldbronn und Weingarten), die Gemeinden Malsch, Walzbachtal und Dettenheim aus dem Landkreis Karlsruhe, die Gemeinden Au am Rhein und Durmersheim aus dem Landkreis Rastatt, die Gemeinde Remchingen aus dem Enzkreis sowie zehn Gemeinden des rheinland-pfälzischen Landkreises Germersheim (Stadt Wörth am Rhein, Verbandsgemeinde Jockgrim sowie Teile der Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel).
Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Anzahl
30 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Rund 20.000 Personen ziehen innerhalb des Karlsruher Stadtgebiets um Die Zu- und Wegzüge über die Stadtgrenze bilden jedoch nur einen Teil des Wanderungsgeschehens ab, nämlich gut die Hälfte. Die andere Hälfte entfällt auf innerstädtische Umzüge. Rund 20.000 Personen fanden eine Wohnung innerhalb der Stadt. Während Zu- und Wegzüge über die Stadtgrenze zu Bevölkerungsgewinnen und –verlusten führen können, haben innerstädtische Umzüge keinen direkten Effekt auf die gesamtstädtische Einwohnerzahl, sondern wirken sich lediglich auf die Verteilung der Bevölkerung im Stadtgebiet aus.
In den letzten zehn Jahren schwankte die Zahl der innerstädtischen Umzüge zwischen 20.200 und 20.300 Personen. Ausnahmen bildeten die Jahre 2011 und 2015 in denen mit 20.897 (2011) und 21.694 (2015) Umzügen deutlich mehr Personen als sonst innerhalb des Stadtgebiets umzogen. Aus der relativ konstant gebliebenen Zahl der innerstädtischen Umzüge ergibt sich – vor dem Hintergrund einer wachsenden Bevölkerung in der Fächerstadt (+ 26.204 Personen seit 2008) und einem engen Wohnungsmarkt – eine rückläufi ge Umzugsrate. Zogen im Jahr 2008 noch etwa 72 von 1.000 Karlsruherinnen und Karlsruhern in eine andere Wohnung innerhalb der Stadt, so traf dies 2018 nur noch auf 66 Personen zu (Abbildung 16).
Abbildung 16
Innerstädtische Umzüge1 in Karlsruhe seit 2008
20.205 20.323 20.247 20.897
20.292 20.396 20.686 21.694
20.281 20.293 20.299
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Innerstädtische Umzüge
Innerstädtische Umzüge je 1.000 Einwohner
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Innerstädtische Umzüge einschließlich Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Anzahl je 1.000 EinwohnerAnzahl
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 31
Ein Viertel der Umziehenden bleibt im Stadtteil Rund jede vierte innerhalb Karlsruhes umgezogene Person (25,1 %) blieb 2018 beim Wohnungswechsel ihrem Stadtteil treu, knapp jede Sechste zog dabei in eine andere Wohnung innerhalb des gleichen Stadtviertels (15,8 %). Noch vor zehn Jahren lagen diese Anteile jeweils um etwa vier Prozentpunkte höher bei 29,3 % und 19,3 %. Dabei verblieben Familien mit Kindern und Senioren besonders häufi g in ihrem vertrauten Stadtteil (Abbildung 17).
Zwischen den Stadtteilen zeigten sich deutliche Unterschiede. Knapp jede zweite innerhalb der Stadt umgezogene Person, die 2018 aus einer Durlacher Wohnung ausgezogen ist, hat auch in Durlach wieder eine neue Wohnung bezogen (44,3 %). In Daxlanden (39,2 %), Rüppurr (37,3 %), Oberreut (36,3 %), Neureut (35,2 %), Knielingen (34,4 %) und der Waldstadt (33,8 %) lag die Quote immerhin bei mehr als einem Drittel der Umziehenden. Hingegen verblieb in der Innenstadt-Ost (13,4 %) und der Innenstadt-West (12,8 %) weniger als jeder siebte Umziehende in seinem Stadtteil (Abbildung 18).
Abbildung 17
Innerstädtische Umzüge1 innerhalb des Stadtviertels beziehungsweise Stadtteils in Karlsruhe 2018
32,9
17,8
24,6
30,2
32,2
25,1
22,9
10,4
15,4
19,2 19,3
15,8
0
5
10
15
20
25
30
35
Unter 15 15 bis unter 25 25 bis unter 45 45 bis unter 65 65 und älter Insgesamt
Umzüge innerhalb des Stadtteils Umzüge innerhalb des Stadtviertels
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Innerstädtische Umzüge einschließlich Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Einschließlich Umzüge innerhalb des Stadtviertels. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Alter in Jahren
%
32 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Abbildung 18
Anteil der innerhalb des Stadtteils Umziehenden1 an allen innerstädtisch Umziehenden in Karlsruhe 2018
44,3
39,2
37,3
36,3
35,2
34,4
33,8
31,1
30,6
28,0
25,5
25,1
24,8
24,0
23,9
22,7
20,6
20,5
19,6
19,0
18,8
18,7
18,6
18,4
16,2
15,1
13,4
12,8
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
Durlach
Daxlanden
Rüppurr
Oberreut
Neureut
Knielingen
Waldstadt
Grötzingen
Weiherfeld-Dammerstock
Wolfartsweier
Palmbach
Karlsruhe
Oststadt
Stupferich
Südstadt
Grünwettersbach
Hagsfeld
Grünwinkel
Mühlburg
Hohenwettersbach
Rintheim
Südweststadt
Nordstadt
Weststadt
Nordweststadt
Beiertheim-Bulach
Innenstadt-Ost
Innenstadt-West
%
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Innerstädtische Umzüge einschließlich Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 33
Karlsruherinnen und Karlsruher ziehen vom Stadtzentrum an den Stadtrand Wechselten Karlsruherinnen und Karlsruher bei einem innerstädtischen Umzug den Stadtteil, so zogen sie tendenziell vom Stadtzentrum an den Stadtrand. Die Innenstadt-West (-298 Personen), die Südweststadt (-224 Personen) und die Oststadt (-173 Personen) verloren durch innerstädtische Umzüge die meisten Einwohner. Hingegen hat der Stadtteil Knielingen mit dem Neubaugebiet Knielingen 2.0, in dem
2018 viel neuer Wohnraum entstanden ist, das größte Einwohnerplus durch innerstädtische Umzüge erzielt (+351 Personen). In die Stadtteile Mühlburg (+170 Personen), Waldstadt (+120 Personen), Oberreut (+107 Personen) und Grünwinkel (+98 Personen) zogen ebenfalls deutlich mehr Personen aus dem übrigen Stadtgebiet zu als von dort in andere Stadtteile wegzogen (Abbildung 19 und Karte 4).
Abbildung 19
Saldo innerstädtischer Umzüge1 in den Karlsruher Stadtteilen 2018
351
170
120
107
98
45
44
39
35
29
20
16
16
13
8
6
-2
-4
-12
-13
-14
-84
-126
-167
-173
-224
-298
-400 -300 -200 -100 0 100 200 300 400
Knielingen
Mühlburg
Waldstadt
Oberreut
Grünwinkel
Durlach
Rüppurr
Palmbach
Rintheim
Daxlanden
Neureut
Nordweststadt
Grünwettersbach
Hohenwettersbach
Weiherfeld-Dammerstock
Stupferich
Grötzingen
Hagsfeld
Südstadt
Beiertheim-Bulach
Wolfartsweier
Nordstadt
Innenstadt-Ost
Weststadt
Oststadt
Südweststadt
Innenstadt-West
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Innerstädtische Umzüge einschließlich Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Anzahl
34 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Karte 4
Saldo innerstädtischer Umzüge in den Karlsruher Stadtvierteln 2018
102
101
263
262
261
264
272
271
061
063
064
062
051
052
082
081
084
083
091 092
093
094
113
111
115 114
112
122 121 132
131
043 042
041
142 141
151
153
152 154 231
241 251
211
221 194
193
195
196
194
191
192 202
201
181
182
171 172
071
072
073
162
161
011 021
022
012
031 033
032
0102
27
26
10
06
05
08
11 12
13 15
14
04
07
17
16
20
19
23
2224
25
21
03
18
09
Stadtteile
01 Innenstadt-Ost 15 Rüppurr 02 Innenstadt-West 16 Waldstadt 03 Südstadt 17 Rintheim 04 Südweststadt 18 Hagsfeld 05 Weststadt 19 Durlach 06 Nordweststadt 20 Grötzingen 07 Oststadt 21 Stupferich 08 Mühlburg 22 Hohenwettersbach 09 Daxlanden 23 Wolfartsweier 10 Knielingen 24 Grünwettersbach 11 Grünwinkel 25 Palmbach 12 Oberreut 26 Neureut 13 Beiertheim-Bulach 27 Nordstadt 14 Weiherfeld-Dammerstock
Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Zeichenerklärung
Stadtgrenze Stadtteilgrenze Stadtviertelgrenze
Saldo innerstädtischer Umzüge
100 und mehr
50 bis unter 100
25 bis unter 50
0 bis unter 25
Einwohnergewinne
unter 25
25 bis unter 50
50 und mehr
Einwohnerverluste
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 35
Zwei Drittel der Neubaubezieher kommen aus dem Stadtgebiet Für die Einwohnerentwicklung ist das Angebot an verfügbarem Wohnraum ein wichtiger Faktor. Insbesondere dort, wo neuer Wohnraum entsteht, lassen Zuzüge von innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets nicht lange auf sich warten und wirken sich auf die Zusammensetzung der Bevölkerung aus.
Mehr als zwei Drittel der Personen (70,4 %), die im vergangenen Jahr in einen 2018 bezugsfertig gewordenen Neubau in Karlsruhe einzogen, wohnten bereits vor ihrem Umzug in der Fächerstadt (Abbildung 20). Unter den Beziehern von neu errichteten Ein- und Zweifamilienhäusern lag dieser Anteil mit 88,5 % besonders hoch. Durch innerstädtische Umzüge aus Bestandswohnungen in die Neubauten werden wiederum Wohnungen für andere Um- und Zuziehende frei.
Abbildung 20
Herkunftsgebiet der in neu errichtete Wohngebäude1 Einziehenden2 in Karlsruhe 2018
Umzug in der Gemeinde 70,4 %
Zuzug von außerhalb 29,6 %
1 Baufertigstellungen 2018 basierend auf den vorläufigen Ergebnissen der Baustatistik. 2 Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
36 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Viele Familien mit Kindern in neuen Wohngebäuden Die Neubautätigkeit hat über ihre Bedeutung für die Einwohnerentwicklung der Gesamtstadt hinaus – indem sie Wohnraum für zusätzliche Einwohner schafft – einen Einfl uss auf die kleinräumige Entwicklung und Zusammensetzung der Bevölkerung. Dies ist insbesondere in Neubaugebieten der Fall. So weicht die demografi sche Struktur von Neubaubeziehern deutlich von der allgemeinen Bevölkerungszusammensetzung ab. Die erwachsenen Neubaubezieher sind im Schnitt etwas älter als es üblicherweise die Zu- und Umziehenden im Stadtgebiet sind, auch liegt die Kinderzahl höher. Noch deutlicher zeigen sich Unterschiede bei den Beziehern neuer Ein- und Zweifamilienhäuser.
Abbildung 21 zeigt die Altersstruktur der Personen, die zum Jahresende 2018 in einem ebenfalls 2018 bezugsfertig gewordenem Ein- oder Zweifamilienhaus lebten, im Vergleich zur Gesamtstadt. Die am stärksten besetzten Altersgruppen in den neuen Ein- und Zweifamilienhäusern waren die 30- bis unter 40-Jährigen, in Karlsruhe insgesamt waren dies hingegen die 20- bis unter 30-Jährigen. Kinder im Alter unter 10 Jahren waren ebenfalls überdurchschnittlich stark vertreten. Dies spiegelt sich auch in der Haushaltsstruktur der Haushalte in neuen Wohngebäuden wider (Abbildung 22). Der häufi gste Haushaltstyp in neuen Wohngebäuden waren Ehe-/Paare mit Kindern (34,7 %), in neuen Ein- und Zweifamilienhäusern lag ihr Anteil sogar bei 64,3 %. Unter den Karlsruher Haushalten insgesamt stellten Ehepaare mit Kindern lediglich einen Anteil von 11,8 %.
Abbildung 21
Altersstruktur der Karlsruher Bevölkerung1 und der Einwohnerinnen und Einwohner in neu erichteten Ein- und Zweifamilienhäusern2 2018
20 15 10 5 0 5 10 15 20
Unter 3
3 bis unter 6
6 bis unter 10
10 bis unter 15
15 bis unter 18
18 bis unter 20
20 bis unter 25
25 bis unter 30
30 bis unter 35
35 bis unter 40
40 bis unter 45
45 bis unter 50
50 bis unter 55
55 bis unter 60
60 bis unter 65
65 bis unter 70
70 bis unter 75
75 bis unter 80
80 bis unter 85
85 bis unter 90
90 bis unter 95
95 und älter
1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Baufertigstellungen von Ein- und Zweifamilienhäusern 2018 basierend auf den vorläufigen Ergebnissen der Baustatistik. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
Alter in Jahren
%
Bewohnerstruktur neuer Ein- und Zweifamilienhäuser in Karlsruhe
Bewohnerstruktur aller Wohnungen in Karlsruhe
Abbildung 22
Haushaltestruktur der Karlsruher Bevölkerung1 und der Haushalte in neu errichteten Wohngebäuden2 2018
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 37
23,2
4,6
34,7 34,2
3,2
8,2
1,0
64,3
24,5
2,0
54,2
3,7
11,8
25,3
5,0
0
10
20
30
40
50
60
70
Einpersonen-HH Alleinerziehende Ehe-/Paare mit Kind Ehe-/Paare ohne Kind sonstige Mehrpersonen-HH
Neue Wohngebäude insgesamt
Neue Ein- und Zweifamilienhäuser
alle bewohnten Gebäude in Karlsruhe
1 Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Baufertigstellungen 2018 basierend auf den vorläufigen Ergebnissen der Baustatistik. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018.
%
Haushaltstyp
38 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018
Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 39
https://web3.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/pdf/2018/2018-bevoelkerung-jahresbericht.pdf
Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung
Projekt digital@ka
Ergebnisse der Bürgerumfrage zur Multifunktions-App
Das Projekt digital@ka wird gefördert im Rahmen der Initiative digital@bw durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg.
2 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Inhaltsverzeichnis
1. Das Projekt digital@KA ...................................................................................................................................... 3
2. Die Bürgerumfrage............................................................................................................................................. 4
3. Themenbereiche der Multifunktions-App........................................................................................................... 6
4. Enthaltene Apps und Dienste ........................................................................................................................... 11
5. Möglichkeit der Vernetzung über die Multifunktions-App .............................................................................. 15
6. Nutzung von Bürgerdiensten ........................................................................................................................... 19
7. Bürgerbeteiligung über die Multifunktions-App .............................................................................................. 24
8. Eigenschaften der Multifunktions-App ............................................................................................................ 26
9. Testen von Start-up-Apps über die Multifunktions-App .................................................................................. 29
10. Finanzierung der Multifunktions-App .............................................................................................................. 30
11. Angaben zur Person ......................................................................................................................................... 32
12. Zusammenfassung der Ergebnisse ................................................................................................................... 36
Anhang 1: Fragebogen ............................................................................................................................................. 38
Anhang 2: Wichtigkeit von Themenbereichen .......................................................................................................... 50
Anhang 3: Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Apps .......................................................................................... 55
Anhang 4: Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Bürgerdiensten ......................................................................... 60
Anhang 5: App-basierte Unterstützung für Bürgerdienste ....................................................................................... 63
Anhang 6: App-basierte Unterstützung zur Bürgerbeteiligung ................................................................................ 66
Anhang 7: Wichtigkeit von Eigenschaften der Multifunktions-App .......................................................................... 68
Anhang 8: Finanzierungsmodelle für die Multifunktions-App ................................................................................. 71
Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Dr. Ralf Trunko Telefon: 0721 133-1791 info-digital@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/digital_ka
Stand: Januar 2020
mailto:info-digital@karlsruhe.de
http://www.karlsruhe.de/digital_ka
3 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
1. Das Projekt digital@KA
Anlass und Ausgangslage des Projektes
In vielen deutschen Kommunen werden zwischenzeitlich zahlreiche kommunale und privatwirtschaftliche digitale Dienste, Webseiten und e-Serviceangebote mit lokalem Bezug angeboten. Häufig fehlt es jedoch an einer Übersicht dieser Angebote, welche zudem überwiegend mittels eigenständiger Anmeldung (je mit Benutzername und Passwort, gegebenenfalls mit zweitem Authentifizierungsfaktor) verfügbar sind. Hinzu kommt, dass E-Government-Dienste nur sporadisch angeboten und E-Government-Apps (sofern überhaupt verfügbar) kaum beziehungsweise selten genutzt werden.
Ziel des Projektes
Die Stadt Karlsruhe setzt in dem Projekt „digital@KA“1 gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft eine Multifunktions-App um. Unter dem Arbeitstitel „digital@KA“ soll eine mobile Plattform für Karlsruher Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Wissenschaft und Wirtschaft realisiert werden. Bereits vorhandene mobile Dienste mit Karlsruher Bezug sollen zentral, mittels Single-Sign-On (einmalige Anmeldung zur Nutzung aller integrierten Apps und Dienste) und je nach Präferenz individualisierbar verwendet werden können. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in die Lage versetzt werden, sowohl kommunale Bürgerdienste, als auch sonstige von der Stadtverwaltung Karlsruhe angebotene Dienste (zum Beispiel Kita-Portal WebKita oder Mängelmelder-App KA-Feedback) und Angebote kommerzieller Anbieter über eine einzige App mobil abzuwickeln.
Im Bereich Datensicherheit werden die neuesten Sicherheitsstandards Anwendung finden und transparente, faire Nutzungsbedingungen geboten. Zur nachhaltigen Nutzung der App werden zudem im Rahmen des Projektes ein Geschäftsmodell und ein Betreiberkonzept entwickelt.
1 https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/digital_ka.de
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/digital_ka.de
4 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
2. Die Bürgerumfrage Im Rahmen der Entwicklung der Multifunktions-App müssen natürlich auch die späteren potenziellen Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich ihrer Anforderungen an eine derartige App befragt werden. Gleichzeitig bietet sich hierbei auch die Gelegenheit, das kreative Potenzial der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, indem Ideen und Vorschläge, aber auch Kritikpunkte ermittelt werden konnten und Berücksichtigung bei der weiteren App- Entwicklung finden sollen. Nach der Entwicklung von Konzepten
zu Datenmanagement und Datenschutz sowie der technischen Grundfunktionalitäten und des Nachweises der technischen Machbarkeit wurde daher eine Fragebogenaktion durch das Projektteam gestartet. Vom 11. Oktober bis zum 30. November 2019 hatten die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Bedarfe, Anregungen und Ideen für die kommende Multifunktions-App mit einzubringen.
Die Inhalte der Bürgerumfrage befassten sich zum einen mit der Berücksichtigung unterschiedlicher Interessensbereiche wie zum Beispiel Kultur, Freizeit, Nachtleben, Sport oder Mobilität sowie verschiedenen Apps und Diensten, etwa vom Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) oder den Badischen Neuesten Nachrichten (BNN). Zum anderen wurden Themen in Bezug auf Bürgerdienste der öffentlichen Verwaltung sowie diverse Angebote der Privatwirtschaft abgefragt. Zudem sollten Präferenzen zu bestimmten Eigenschaften der Handhabung und Finanzierung der Multifunktions-App untersucht werden. Darüber hinaus wurden unter den Teilnehmenden diverse Preise verlost und man konnte sich zur Teilnahme an App-Tests melden. Der Fragebogen konnte anonym ausgefüllt werden und enthielt 25 Fragen.
Am Ende der Umfrage waren 762 komplett ausgefüllte Fragebögen eingereicht worden. Der Fragebogen konnte zwar anonym ausgefüllt und abgeschickt werden, wer jedoch an der Verlosung teilnehmen oder sich als App- Tester zur Verfügung stellen wollte, konnte hierfür nach Absenden des Fragebogens freiwillig seinen Namen und seine Adresse an die Projektleitung schicken. Von den 762 Teilnehmern meldeten sich 212 Personen zur Teilnahme an der Verlosung und 157 Personen zur Teilnahme an App-Tests.
Am 18. Dezember 2019 wurden die Gewinner der Verlosung im Rahmen der digital@KA Bürgerumfrage ermittelt. Die Verlosung fand im Amt für Informationstechnik und Digitalisierung der Stadt Karlsruhe statt und wurde von Amtsleiter Markus Losert (rechts im Bild) sowie der Projektverantwortlichen für Marketing und Kommunikation, Nora Kaiber, durchgeführt.
5 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Aus den 212 an der Verlosung Teilnehmenden wurden insgesamt 40 Gewinnerinnen und Gewinner ermittelt. Zu gewinnen gab es Freikarten für das ZKM und den Karlsruher Zoo, Karlsruher Wertgutscheine sowie digital@KA Überraschungstaschen. Die Glückspilze wurden umgehend per E-Mail benachrichtigt und erhielten zeitnah ihre Preise.
Das vorliegende Dokument beschreibt die Auswertungsergebnisse der eingereichten Fragebögen.
Hinweise:
Bei der Auswertung von Antworten im Freitext-Format wurden Oberkategorien gebildet, denen die thematisch jeweils zugehörigen Antworten zugeordnet wurden.
Sofern eine Kategorie „Sonstiges“ eingeführt wurde, so enthalten diese Antworten, die den zuvor gebildeten Kategorien nicht zugeordnet werden konnten und die nur einmal genannt worden sind. Die Kategorie „Sonstiges“ fasst diese Einzelantworten zusammen.
Da nicht alle Fragen verpflichtend beantwortet werden mussten, variiert die Anzahl der für die einzelnen Fragen abgegebenen Antworten. Dies bezieht sich auf Fragen, die per Freitext beantwortet werden konnten.
Antworten, die keinen Bezug zur jeweiligen Frage hatten, sondern eher Vorschläge, Anregungen oder Kritik enthielten, werden separat im Text aufgeführt.
Graue Boxen enthalten Fragen beziehungsweise Texte aus dem Fragebogen. Der Fragebogen selbst findet sich in Anhang 1 dieses Dokuments.
6 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
3. Themenbereiche der Multifunktions-App Im ersten Bereich des Fragebogens ging es um die Möglichkeit der Personalisierbarkeit der Multifunktions-App. Basierend auf einer individuellen Auswahl von Interessensgebieten soll ein Nutzer selbst steuern können, zu welchen Themen er Informationen und (falls zugelassen vom Nutzer) Werbung erhält. Zunächst wurde hierfür eine Auswahl von 13 Themenbereichen vorgestellt. Der Ausfüllenden sollte dann jeweils auf der Skala „unwichtig, weniger wichtig, wichtig, sehr wichtig“ die Relevanz des Themas für sich selbst einstufen. War man sich nicht sicher bzgl. des jeweiligen Themas, so konnte auch „keine Antwort“ ausgewählt werden.
Die Multifunktions-App soll personalisierbar sein, das heißt man kann Themengebiete, für die man sich interessiert, auswählen und dann selbst entscheiden, ob man Informationen oder Werbung zu diesen Themengebieten erhalten möchte.
Frage 1: Wie wichtig ist Ihnen die Berücksichtigung der folgenden Themenbereiche in der Multifunktions-App?
Abbildung 1 dient als Zusammenfassung und zeigt die Einstufung des jeweiligen Themenbereiches auf der Stufe „sehr wichtig“. Die Prozentzahl gibt den Anteil der Personen an, die den jeweiligen Themenbereich mit „sehr wichtig“ bewertet hatten. So zeigt beispielsweise der Balken im Themenbereich „Mobilität“ an, dass circa 67 % der Teilnehmenden diesen Bereich für sich als sehr wichtig betrachten.
Abbildung 1: Einstufung der Themenbereich in der Kategorie „sehr wichtig“
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
7 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Die Bewertung aller einzelnen aufgeführten Themenbereiche in Bezug auf die gesamte Bewertungsskala findet sich in Anhang 2.
Da hier nur beispielhaft eine Auswahl von Themenbereichen bewertet werden konnte, sollten die Ausfüllenden danach diese Auswahl um weitere, für sie interessante Themenbereiche ergänzen, indem sie diese in einem Freitextfeld angaben. Da hier keine Einstufung der Wichtigkeit vorgenommen, sondern nur weitere Themenbereiche genannt werden sollten, wird davon ausgegangen, dass diese Themenbereiche die Einstufung „sehr wichtig“ bei den Personen haben, die sie aufgeführt hatten. Abbildung 2 zeigt die ergänzten zusätzlichen Themenbereiche.
Frage 2: Gibt es weitere Themengebiete, die hier nicht aufgelistet, aber für Sie von Interesse sind?
Abbildung 2: Weitere Themenbereiche von Interesse
Insgesamt wurde diese Freitext-Frage von 184 Personen beantwortet (keine Pflichtfrage). Die Auswertung zeigt, dass hier auch Themenbereiche genannt wurden, die bereits in der vorhergehenden Frage ausgewählt werden konnten. Hierzu zählen Vereinswesen, Bürgerdienste und Mobilität. Insbesondere die beiden letztgenannten Themenbereiche spielen durchgehend im weiteren Fragebogenverlauf eine große Rolle für die Teilnehmenden. Die vier größten genannten Themenbereiche (Übersichten mit Zusatzinformationen, Mobilität, Behördliche Informationen sowie Bürgerdienste) sind nachfolgend noch weiter untergliedert dargestellt.
1% 2% 2% 2% 2% 2%
3%
3%
4%
5%
6%
7%
11% 11%
16%
24%
Weitere gewünschte Themenbereiche
Wohnen
Bildung
Vereinswesem
Wissenschaft
Ehrenamtliches Engagement
Behinderte
Religion
Vernetzung
Kinder
Nein
Umwelt
Beratungs- und Hilfsangebote
Bürgerdienste
Behördliche Informationen
Mobilität
Übersichten mit Zusatzinformationen
8 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Abbildung 3: Verfeinerung Themenbereich Übersichten mit Zusatzinformationen
Der Themenbereich „Übersichten mit Zusatzinformationen“ wurde bei dieser Frage am häufigsten genannt (39 Nennungen). Die Intention bezieht sich auf die Orientierung in der Stadt hinsichtlich des Auffindens bestimmter Einrichtungen oder Orte in einer Kartenansicht, wobei nicht nur Standorte angegeben sein sollten, sondern diese Standortinformationen mit zusätzlichen Informationen angereichert sein sollten. So soll bei einer Kartenübersicht über Schwimmbäder im Stadtgebiet nicht nur deren Standorte angegeben sein, sondern auch weitergehende Informationen wie beispielsweise Eintrittspreise, Öffnungszeiten, Anfahrtsbeschreibung, Link zur Homepage (falls vorhanden) ... Am häufigsten wurde hier eine Übersicht über städtische Einrichtungen (Bäder, Zoo, ...) genannt, gefolgt von Medizinischen Diensten und Öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet.
6%
6%
9%
9%
9%
9% 9%
9%
11%
11%
15%
Übersichten mit Zusatzinformationen Infrastruktur (Briefkästen, Wasserspender ...)
Sonstige
Bibliotheken
Freizeiteinrichtungen
Öffentliche Einrichtungen (Grill-/Spielplätze, Grünflächen ...)
Regionale Veranstaltungen (Messen, Flohmärkte, Sport ...)
Wirtschaft (Dienstleister, Neueröffnungen, Happy Hours ...) Nachhaltigkeit (Altkleider/-papier, Foodsharing, Tauschbörsen ...) Öffentliche Toiletten
Medizinische Dienste (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser ...) Städtische Einrichtungen (Bäder, Zoo ...)
9 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Abbildung 4: Verfeinerung des Themenbereichs Mobilität
Im Themenbereich Mobilität (insgesamt 30 Nennungen) nimmt insbesondere die Kategorie „Parken“ eine dominante Rolle ein, was die Wichtigkeit betrifft. Die restlichen genannten Kategorien des Themenbereichs Mobilität sind nahezu gleichverteilt.
Abbildung 5: Verfeinerung Themenbereich Städtische Informationen
Im Themenbereich „Behördliche Informationen“ (22 Nennungen) dominiert der Wunsch nach Informationen aus dem Gemeinderat beziehungsweise über Lokalpolitik, gefolgt von detaillierteren Informationen zur Kontaktaufnahme mit städtischen Ansprechpartnern.
13%
13%
13%
13%
17%
30%
Thema Mobilität
Elektromobilität
Verkehrsinformationen
Car Sharing
ÖPNV
Fahrradfahren
Parken
5% 5%
14%
23%
55%
Thema Behördliche Informationen
Städtischer Veranstaltungskalender
Digitaler Kummerkasten bei Stadtverwaltung
Behördenmeldungen
Kontaktaufnahme (Ansprechpartner, Öffnungszeiten, Lagepläne ...)
Informationen zu Gemeinderat, Lokalpolitik ...
10 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Abbildung 6: Relevante Themen bezüglich Nutzung von Bürgerdiensten
Im Themenbereich „Bürgerdienste“ (21 Antworten) gab es tatsächlich nur zwei Themen, die von Interesse waren. Einerseits ist die Digitalisierung von Bürgerdiensten von hoher Relevanz. Die Antwortenden möchten sich Behördengänge möglichst ersparen und orts- und zeitunabhängig Bürgerdienste in Anspruch nehmen. Einem größeren Teil der Antwortenden war jedoch die Möglichkeit des Meldens von Mängeln im Stadtbild (defekte Straßenlaternen, Frostaufbrüche in der Straße ...) sowie von Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel Falschparker) sehr wichtig.
42,9%
57,1%
Thema Bürgerdienste
Digitalisierung von Bürgerdiensten
Melden von Mängeln / Ordnungswidrigkeiten
11 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
4. Enthaltene Apps und Dienste Im Dezember 2018 wurde beim Tag der offenen Tür im Rathaus am Marktplatz ein Stimmungsbild bzgl. der Kenntnis beziehungsweise Verwendung von Karlsruhe-spezifischen Apps bei den Besucherinnen und Besuchern erhoben. Mehr als 80 Personen wurden gefragt, ob sie Apps, die man nur in Karlsruhe nutzen kann, kennen beziehungsweise benutzen. Nur fünf Personen antworteten positiv, kannten und nutzten aber nur die App kvv.ticket. Das Ergebnis dieses kleinen Stimmungsbildes lässt darauf schließen, dass die Unkenntnis über die Existenz von Karlsruhe-spezifischen Apps weit verbreitet ist. Viele dieser Apps könnten das Leben und Arbeiten in Karlsruhe verbessern oder erleichtern, verfügen jedoch über einen eher niedrigen Bekanntheitsgrad. Ein Ziel der Multifunktions-App, die im Rahmen von Projekt digital@KA entwickelt wird, ist es daher, einen einfachen und zentralen Zugang zu diesen Karlsruhe-spezifischen Apps zu ermöglichen.
Um die Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Apps für die Teilnehmenden zu ermitteln, wurde im Fragebogen eine Auswahl derartiger Apps zur Bewertung aufgeführt. Analog zu Themenbereichen von Interesse konnten die Teilnehmenden hier die aufgeführten Apps auf einer Skala „unwichtig, weniger wichtig, wichtig, sehr wichtig“ die Relevanz der jeweiligen App für sich selbst einstufen. War man sich nicht sicher bzgl. der jeweiligen App, so konnte auch „keine Antwort“ ausgewählt werden.
Die Multifunktions-App soll einen zentralen Zugang zu möglichst vielen anderen Apps und Diensten mit Bezug zu Karlsruhe bieten.
Nachfolgend ist eine Auswahl von Karlsruhe-spezifischen Apps von Privatunternehmen aufgelistet.
Frage 4: Wie wichtig ist es Ihnen, dass diese Apps in der Multifunktions-App enthalten sind?
Die nachfolgende Abbildung 7 dient als Zusammenfassung und zeigt die Einstufung der jeweiligen Apps auf der Stufe „sehr wichtig“. Die Prozentzahl gibt den Anteil der Personen an, die die jeweilige App mit „sehr wichtig“ bewertet hatten. Analog zum Themenbereich mit dem höchsten Interesse der Teilnehmenden, Mobilität, zeigt sich, dass die beiden ÖPNV-Apps kvv.ticket und kvv.mobil die höchsten Nennungen im Wertebereich „sehr wichtig“ aufweisen.
Vorgeschlagen wurde im Bereich Mobilität, auch die Verkehrsmelde-App KA mobil des Tiefbauamtes zu integrieren und basierend auf der aktuellen Verkehrslage Vorschläge für alternative Verkehrsmittel (ÖPNV, Fahrrad ...) anzuzeigen im Falle von Staus oder Behinderungen auf den Straßen.
Die restlichen aufgeführten Apps liegen hier weit abgeschlagen, wobei dies auch darauf zurückzuführen sein könnte, dass diese einen niedrigeren Bekanntheitsgrad aufweisen beziehungsweise deren Funktionalitäten nicht oder wenig bekannt sind.
12 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Abbildung 7: Einstufung der aufgeführten Apps in der Kategorie „sehr wichtig“
Die Bewertung aller einzelnen aufgeführten Apps in Bezug auf die gesamte Bewertungsskala findet sich in Anhang 3.
Da es sich bei den zur Bewertung aufgeführten Apps nur um eine Auswahl handelte, hatten die Teilnehmenden die Gelegenheit, weitere Karlsruhe-spezifische Apps zu nennen, die für sie Relevanz haben. Da hierbei keine Bewertung durchgeführt werden konnte, ist davon auszugehen, dass hier genannte Apps von hoher Wichtigkeit für die sie jeweils nennende Person sind. Es handelte sich hierbei um keine Pflichtfrage, weshalb die Anzahl der gegebenen Antworten variiert.
Frage 5: Gibt es weitere Apps oder Dienste mit Bezug zu Karlsruhe, die hier nicht aufgeführt sind, Ihrer Meinung nach aber in die Multifunktions-App aufgenommen werden sollten?
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
13 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Abbildung 8: Weitere gewünschte In-Apps
Insgesamt wurden 163 Antworten zu dieser Frage mit Freitext-Antwortmöglichkeit abgegeben. Es wurde eine große Zahl unterschiedlicher Apps genannt. Zu unterscheiden ist hier zwischen Apps, deren Nutzung wirklich nur in Karlsruhe Sinn macht und Apps, die man auf Karlsruhe „einstellen“ kann, die aber auch in anderen Städten genutzt werden können. So können beispielsweise Apps wie „KA mobil“, „Karlsruhe barrierefrei“ oder „Müllmann“ nur in Karlsruhe genutzt werden, jedoch in keiner anderen Kommune. Im Gegensatz dazu können beispielsweise Apps wie „Foresquare“, „Warnwetter“ oder „Meet up“ auf die jeweilige Stadt eingestellt, aber quasi bundesweit genutzt werden. Beide Arten von Apps sind relevant für die Multifunktions-App. Wichtig ist das Kriterium, dass die jeweilige App einen Bezug zu Karlsruhe haben muss.
Die meisten Nennungen (22) erhielt die App „KA Feedback“, eine Mängelmelder-App, die als Bürgerdienst von der Stadt Karlsruhe angeboten wird und sich wachsender Beliebtheit erfreut. Dieses Ergebnis deckt sich mit der Wichtigkeit des Themas „Melden von Mängeln oder Ordnungswidrigkeiten“ im Kapitel „Themenbereiche der Multifunktions-App“.
Die hohe Relevanz der Themenbereiche Mobilität sowie Orientierung deckt sich mit der häufigen Nennung von Apps wie „Stadtmobil“, „KA mobil“ oder „VOI“ (Mieten von E-Rollern) sowie von Stadtplan-Übersichten.
Häufig wurden nur Anwendungsfälle wie „Navigation“ ... angegeben, aber keine konkreten existierenden Apps mit Bezug zu Karlsruhe. Auch wurden häufig Apps von Firmen oder anderen Einrichtungen genannt, die gar keine Apps anbieten.
Die „DAS FEST App“ wurde genannt, obwohl deren Betrieb eingestellt worden ist, da sie größtenteils nur eine Woche im Jahr intensiv verwendet worden ist. Auch die sehr beliebte, aber im Dezember 2019 eingestellte App „ticket2go“ wurde häufig genannt.
1% 1% 1% 1% 1% 2% 2%
2% 2%
2%
2%
2%
2%
2%
3%
3%
3%
3%
4%
5%
5% 5%
5%
8%
11%
11%
12%
Gewünschte In-Apps Nextbike Apps für sicheren Heimweg (Wayguard, Omnia)
MeetUp App
Foresquare App (lokale Empfehlungen)
vhsApp
Müllmann App
Warn-Apps (NINA, KAT-Warn, Warnwetter)
Taxi-Apps wie FreeNow
ÖPNVlive
RegioMOVE
Karlsruhe barrierefrei
Das FEST App
ticket2go
Weitere Banking-Apps
Onleihe (Bibliothekenübergreifende Suche + Ausleihe)
ToGoodToGo App
Deutsche Bahn Apps (DB Navigator, DB Streckenagent)
Apps der Hochschulen (UNIverse, Mensa Karlsruhe)
Sonstige
Nebenan.de
KA mobil
keine
eScooter Apps wie VOI
Stadtplan-Übersichten
Stadtmobil
Nicht-existente Apps
KA Feedback
14 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Häufig wurde übersehen, dass es sich bei Apps, die zur Auswahl gestellt wurden, nicht um eine abgeschlossene Liste handelt, sondern dass gerade erwünscht ist, dass weitere Apps (auch von anderen Firmen) vorgeschlagen werden.
Teilweise wurde auch übersehen, dass manche Karlsruher Firmen oder Einrichtungen gar keine App anbieten und daher nicht in der Auswahl vorhanden waren. So wurde beispielsweise gefordert, dass ergänzend zur „Filmpalast-App“ auch die „Schauburg-App“ in die Liste aufgenommen werden soll, obwohl das Kino Schauburg gar keine App anbietet. Ebenso wurde kritisiert, dass Fußball nicht die einzige Sportart ist, die für die Menschen in Karlsruhe von Interesse ist. Jedoch bieten nur sehr wenige Sportvereine in Karlsruhe auch eine App an.
Einige Teilnehmer bedauerten, dass in der App-Liste ausschließlich Angebote (außer KVV) gelistet sind, die „primitive Unterhaltungs-/Mainstreaminformationskultur“ bieten. Und man sollte bedenken, dass in Karlsruhe nicht nur „Fußballproleten“ leben und arbeiten, sondern auch Menschen mit reiferen Interessensgebieten jenseits der „Festle-/Eventkultur“. Es wurde daher die Aufnahme einer „Sozio-App“ oder einer „KIT- Wissenschafts-App“ verlangt. Jedoch waren die Kritiker nicht in der Lage, eine derartige konkret existierende App zu nennen. Auch wurde moniert, dass Karlsruhe bzgl. Apps nicht nur „oberflächliche Hurra-Kultur“ anbieten sollte zum schnellen unkritischen Konsum, sondern eine „qualitative Abhebung des Kulturniveaus“ wünschenswert sei. In diesem Zusammenhang wurden dann Einrichtungen genannt, die gar keine Apps anbieten oder es wurden „anspruchsvollere“ Apps wie zum Beispiel „Bundestags-App“, „Süddeutsche App“ oder „ZEIT App“ genannt, jedoch haben diese Apps keinen Bezug zu Karlsruhe und können daher nicht in die Liste aufgenommen werden.
Ein Alleinstellungsmerkmal der Multifunktions-App ist der hybride Ansatz, dass sowohl städtische Bürgerdienste als auch Apps und Dienste kommerzieller Anbieter genutzt werden können. Das sind alle Fremde teilweise kommerzielle Apps die meiner Meinung nach nichts in einer städtischen App zu suchen haben. Einige Teilnehmende kritisierten diese Dualität der Multifunktions-App und verlangten, dass die App nur zur Erledigung von Bürgerdiensten verwendet werden sollte, ohne zusätzlich private kommerzielle Dienste mit anzubieten. Es ist jedoch gerade ein negatives Merkmal vieler reiner eGovernment-Apps, dass diese nur selten vom einzelnen Nutzer verwendet werden.
Vereinzelte Stimmen kritisierten unter anderem die Integration von Banken beziehungsweise Bezahlfunktionen in die Multifunktions-App oder befürchten eine Werbeflut, wenn auch kommerzielle Dienste über die App abgewickelt werden können.
15 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
5. Möglichkeit der Vernetzung über die Multifunktions-App
Großstädten wird häufig eine gewisse Anonymität nachgesagt. Über die Multifunktions-App kann in diesem Zusammenhang die Möglichkeit angeboten werden, sich mit anderen Menschen in Karlsruhe zu vernetzen und diese Vernetzung auch mit anderen Funktionen wie beispielsweise dem städtischen Veranstaltungskalender zu verknüpfen, um zum Beispiel gemeinsame Veranstaltungsbesuche zu organisieren. In diesem Abschnitt des Fragebogens ging es daher um das generelle Interesse an einer derartigen Vernetzungsmöglichkeit, aber auch darum, zu welchen Themengebieten man sich vernetzen würde.
Mit der Multifunktions-App soll es möglich sein, sich mit anderen zu vernetzen (beispielsweise Menschen in Karlsruhe finden, die ähnliche Interessen haben, und sich mit diesen auszutauschen, gemeinsame Projekt zu planen ...)
Frage 6: Würden Sie sich über die Multifunktions-App mit anderen Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern vernetzen?
Abbildung 9: Relevante Themengebiete für Bürgervernetzung
Insgesamt gab es 391 Nennungen zum Thema Vernetzung. Die drei größten Kategorien, die sich aus den Antworten ergaben, waren die Vernetzungsgebiete „Soziales“ sowie „Kultur & Freizeit“, gefolgt von einer eher ablehnenden Haltung gegenüber einer Vernetzungsmöglichkeit über die Multifunktions-App. Diese drei Kategorien werden nachfolgend detaillierter dargestellt.
1% 2% 2% 3%
4%
8%
10%
16%
20%
34%
Möglichkeit der Vernetzung über die App
Umwelt
Sonstiges
Mobilität
Bürgerbeteiligung
Vereinswesen
Verleihen/verschenken/verkaufen
Sport
Nein
Kultur & Freizeit
Soziales
16 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Abbildung 10: Vernetzungsthemen Bereich Soziales
Im Vernetzungsbereich „Soziales“ gab es 132 Nennungen. Es dominieren die Themen „Gleichgesinnte treffen/ kennenlernen“ (43 Nennungen), „Nachbarschaftshilfe“ (32 Nennungen) sowie „Gegenseitiger Austausch“ (22 Nennungen). Gleichgesinnte bezieht sich dabei auf Personen mit gleichen beziehungsweise ähnlichen Interessen, aber auch auf bestimmte Personengruppen wie Eltern, Mütter, Ältere, Hundebesitzer ... Ein gegenseitiger Austausch über ein Netzwerk ist erwünscht bezüglich Tipps, Erfahrungen, Bewertungen, Empfehlungen, gemeinsamen Interessen ...
1% 2% 3% 3%
8%
11%
17%
24%
33%
Vernetzung zu Soziales über die App
Spielgruppen für Kinder organisieren
Dating
Unterstützung für neue Stadtbewohner
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Gemeinnützige / soziale Projekte
Gemeinsam Veranstaltungen organisieren Gegenseitiger Austausch
Nachbarschaftshilfe
Gleichgesinnte treffen / kennenlernen
17 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Abbildung 11: Vernetzungsthemen Bereich Kultur und Freizeit
Im Vernetzungsbereich „Kultur und Freizeit“ ergaben sich 79 Nennungen. Dabei dominieren die Themen „Sonstige Veranstaltungen besuchen“ (17 Nennungen) sowie „Freizeitaktivitäten allgemein“ (16 Nennungen) und „Kultur allgemein“ (8 Nennungen).
3% 3% 3%
3% 3%
4%
4%
5%
8%
8%
9% 10%
20%
21%
Vernetzung zu Kultur und Freizeit über die App
Spieleabende
Partys organisieren
Gemeinsame Museumsbesuche
Gemeinsame Theaterbesuche
Gemeinsame Kinobesuche
Stadtführung
Informieren über Neuigkeiten/Aktivitäten in der Stadt/im Stadtteil Hobbies gemeinsam betreiben
Ausgehen/Essen gehen allgemein
Sonstige
Konzerte gemeinsam besuchen
Kultur allgemein
Freizeitaktivitäten allgemein
Sonstige Veranstaltungen besuchen
18 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Abbildung 12: Gründe für unerwünschte Vernetzung
Eine eher ablehnende Haltung gegenüber einer Vernetzungsmöglichkeit über die Multifunktions-App zeigten 64 Personen an. Dominant waren hier diejenigen, die eine Verwendung von Social Media generell eher ablehnen (17 Nennungen), was sich also nicht nur gegen die hier aufgeführte App-basierte Vernetzung richtet. Eine weitere große Gruppe in diesem Bereich (13 Nennungen) bevorzugt eine Vernetzung in der realen Welt. Die drittgrößte Gruppe (9 Nennungen) sieht Datenschutzbedenken, die für sie gegen eine derartige Vernetzungsmöglichkeit sprechen.
2% 3% 3%
3%
3%
5%
6%
8%
9%
14%
20%
26%
Keine Vernetzung erwünscht Wohne nicht in Karlsruhe
Sehe keinen Mehrwert in einer solchen Vernetzung
Bin bereits anderweitig ausreichend vernetzt
Vertraue einem derartigen Netzwerk nicht
Glaube nicht, dass eine Nachfrage nach einem solchen Netzwerk besteht
Weil das den Rahmen der App sprengt
Missbrauch des Netzwerks befürchtet
Viele (bereits etablierte) andere Möglichkeiten vorhanden
Benutze grundsätzlich keine sozialen Netzwerke
Aus Datenschutzgründen nicht erwünscht
Bevorzuge Vernetzung in der analogen Welt
Möchte mich generell nicht über diese App vernetzen
19 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
6. Nutzung von Bürgerdiensten Ein Alleinstellungsmerkmal der Multifunktions-App bildet die Möglichkeit, auch städtische Bürgerdienste abwickeln zu können. In diesem Zusammenhang war zunächst danach gefragt, ob die Nutzung von Bürgerdiensten über die Multifunktions-App generell von Interesse wäre.
Die Multifunktions-App soll nicht nur einen zentralen Zugang zu Karlsruher Apps und Diensten von privatwirtschaftlichen Anbietern bereitstellen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Nutzung von städtischen Bürgerdiensten unterstützen.
Frage 7: Würden Sie generell Bürgerdienste über eine App abwickeln?
Abbildung 13: Interesse an App-basierter Nutzung von Bürgerdiensten
Es zeigt sich, dass ein großer Teil der Befragten in beiden Welten agieren, das heißt Bürgerdienste sowohl digital als auch im Bürgerbüro vor Ort abwickeln möchte. Am häufigsten wurde eine Kombination aus analogen und digitalen Kanälen gewünscht. Die Wahlfreiheit bei der Art der Nutzung ist hier wichtig. Nur ein kleiner Anteil von 15 % steht der App-basierten Nutzung von Bürgerdiensten ablehnend gegenüber. Teilweise bestehen Zweifel bzgl. Ausgereiftheit der digitalen Lösung, teilweise herrscht Misstrauen bezüglich Datenschutz und IT-Sicherheit. Vielen Befürwortern ist jedoch die digitale Ausführung von Bürgerdiensten über den Touchscreen eines Smartphones zu unhandlich, sie bevorzugen hierfür eher einen Tablet-PC oder ein Notebook. Auch wurde hinterfragt, ob ein 24-Stunden-Service gewährleistet sei, da viele App-Nutzende davon ausgehen würden.
Nachfolgend wurde unterschieden zwischen „hoheitlichen“ und „nicht-hoheitlichen“ Bürgerdiensten. Es wurde zunächst eine Auswahl nicht-hoheitlicher, Karlsruhe-spezifischer Bürgerdienste aufgelistet, die bzgl. Wichtigkeit für die Befragten auf der Skala „unwichtig, weniger wichtig, wichtig, sehr wichtig“ bewertet werden sollten. War man sich nicht sicher bzgl. des jeweiligen Bürgerdienstes, so konnte auch „keine Antwort“ ausgewählt werden.
15%
38%
46%
Nutzung von Bürgerdiensten über die App
Nein
Ja
Digital & analog
20 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Bei Bürgerdiensten unterscheidet man zwischen „hoheitlichen“ Diensten, die von jeder Stadt angeboten werden müssen (zum Beispiel Personalausweisverlängerung, Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses ...) und „nicht-hoheitlichen“ Diensten, die nur von einer bestimmten Stadt angeboten werden. So ist zum Beispiel die Mängelmelder-App „KA-Feedback“ ein Bürgerdienst, der nur in Karlsruhe, aber in keiner anderen Stadt angeboten wird.
Frage 8: Welche der nachfolgend aufgeführten Karlsruhe-spezifischen Bürgerdienste sollten aus Ihrer Sicht in der Multifunktions-App enthalten sein?
Die nachfolgende Abbildung 14 dient als Zusammenfassung und zeigt die Einstufung der jeweiligen Karlsruhe- spezifischen Bürgerdienste auf der Stufe „sehr wichtig“. Die Prozentzahl gibt den Anteil der Personen an, die den jeweiligen Bürgerdienst mit „sehr wichtig“ bewertet hatten. Analog zum Themenbereich mit dem höchsten Interesse der Teilnehmenden, Mobilität, zeigt sich, dass „KA mobil“, ein Bürgerdienst des Karlsruher Tiefbauamtes, der auch als App verfügbar ist, die höchste Wichtigkeit unter den Befragten erzielte. Die hohe Relevanz der Möglichkeit des Meldens von Mängeln oder Ordnungswidrigkeiten spiegelt sich wider in der zweithöchsten Bewertung für den Mängelmelder „KA Feedback“.
Abbildung 14: Bewertung Karlsruhe-spezifischer Bürgerdienste mit „sehr wichtig“
Die Bewertung aller einzelnen aufgeführten Bürgerdienste in Bezug auf die gesamte Bewertungsskala findet sich in Anhang 4.
Da es sich bei der zu bewertenden Auflistung nur um eine Auswahl von Karlsruhe-spezifischen Bürgerdiensten handelte, wurden die Befragten aufgefordert, basierend auf ihrem Kenntnisstand weitere, für sie relevante Karlsruhe-spezifische Bürgerdienste zu nennen. Da hier nicht zusätzlich noch eine Bewertung durchgeführt werden sollte, wird davon ausgegangen, dass die explizite Nennung eines Bürgerdienstes gleichbedeutend ist mit der Bewertung „sehr wichtig“.
Frage 9: Gibt es weitere Karlsruhe-spezifische Bürgerdienste, die aus Ihrer Sicht unbedingt in der Multifunktions-App enthalten sein sollten?
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
21 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Insgesamt wurden zu dieser Frage mit Freitext-Antwortmöglichkeit 72 auswertbare Antworten gegeben. Die meisten Antworten (19 Nennungen) bezogen sich auf das Thema „Interaktion mit der Kommune“. Darunter wurden Nennungen zusammengefasst wie „Möglichkeit der Terminvereinbarung“, „Auskunftserteilung“, „Status von Verfahren, an denen man beteiligt ist“, „Bußgeldentrichtung“, „Dienste rund ums Kfz“ ... Diese können im weitesten Sinne als Bürgerdienste bezeichnet werden. Die zweitgrößte Kategorie (12 Nennungen) beinhaltet Nennungen von Karlsruhe-spezifischen Bürgerdiensten, die bereits in der vorhergehenden Auswahl aufgeführt waren, allen voran „KA Feedback“. Der geringe Bekanntheitsgrad von Karlsruhe-spezifischen Bürgerdiensten zeigte sich darin, dass 14 % (10 Nennungen) der Antwortenden gar keine weiteren Dienste dieser Art einfielen und 11 % (8 Nennungen) Dienste nannten, die keine Bürgerdienste sind (zum Beispiel Stadtmobil, Lieferando). Auch fiel den Antwortenden die Unterscheidung zwischen hoheitlichen und nicht- hoheitlichen Bürgerdiensten schwer, da immerhin 10 % hier hoheitliche Bürgerdienste aufführten (zum Beispiel Personalausweis beantragen, Führungszeugnis beantragen).
Abbildung 15: Weitere gewünschte Karlsruher Bürgerdienste
Die nächste Frage befasste sich mit hoheitlichen Bürgerdiensten, also Diensten, die bundesweit von jeder Kommune angeboten werden. Im Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (auch: Onlinezugangsgesetz, kurz OZG), welches im August 2017 beschlossen worden ist, wurden Bund und Länder verpflichtet, bis spätestens 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Es soll damit sichergestellt werden, dass Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen erhalten. Zur Umsetzung wurde der sogenannte OZG-Umsetzungskatalog verabschiedet, welcher 575 Verwaltungsleistungen in über 50 Lebens- und Geschäftslagen in 14 Themenfeldern kategorisiert. Bis zur Umsetzung dieser großen Menge an Verwaltungsleistungen beziehungsweise Bürgerdiensten können diese nicht digital über die Multifunktions-App abgewickelt werden, sondern werden größtenteils in Bürgerbüros durchgeführt. Es besteht aber dennoch die Möglichkeit, die Nutzung von Bürgerdiensten App-basiert zu unterstützen.
1% 1% 3% 3%
4%
10%
10%
11%
14%
17%
26%
Weitere gewünschte Karlsruhe-spezifische Bürgerdienste
Wo-ist-Markt
Müllmann App
Karlsruhe barrierefrei
Kontakt zu KOD
Parking App
Nennung hoheitlicher Bürgerdienste
Übersichtskarten mit Zusatzinformationen
Dienste, die keine Bürgerdienste sind
Keine
Bereits in der Auswahl aufgeführte Karlsruher Bürgerdienste
Interaktion mit der Kommune
22 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Hoheitliche Bürgerdienste müssen zurzeit noch in Bürgerbüros in Anspruch genommen werden.
Frage 10: Welche Unterstützung bei der Durchführung dieser Art von Bürgerdiensten per App ist Ihnen wichtig?
Zu dieser Frage wurde exemplarisch eine Auswahl von App-basierten Unterstützungsmöglichkeiten aufgelistet, die bzgl. Wichtigkeit für die Befragten auf der Skala „unwichtig, weniger wichtig, wichtig, sehr wichtig“ bewertet werden sollten. War man sich nicht sicher bzgl. der jeweiligen Unterstützungsmöglichkeit, so konnte auch „keine Antwort“ ausgewählt werden.
Die nachfolgende Abbildung 16 dient als Zusammenfassung und zeigt die Einstufung der jeweiligen Karlsruhe- spezifischen Bürgerdienste auf der Stufe „sehr wichtig“. Die Prozentzahl gibt den Anteil der Personen an, die den jeweiligen Bürgerdienst mit „sehr wichtig“ bewertet hatten.
Abbildung 16: Bewertung App-basierter Unterstützung für Bürgerdienste mit „sehr wichtig“
Insbesondere die Themen „Online-Terminvereinbarung“, „Informationsbereitstellung“ für die Inanspruchnahme von Bürgerdiensten sowie „Automatische Statusbenachrichtigung“ bezüglich eines in Anspruch genommenen Bürgerdienstes zeigen hier die höchsten Werte. Die Bewertung aller einzelnen aufgeführten Unterstützungsmöglichkeiten in Bezug auf die gesamte Bewertungsskala findet sich in Anhang 5. Ergänzend zur aufgelisteten Auswahl hatten die Befragten dann die Möglichkeit, weitere Wünsche bezüglich Unterstützung bei der Ausführung von Bürgerdiensten zu nennen.
Frage 11: Welche weitere Unterstützung bei der Erledigung von Bürgerdiensten über die Multifunktions-App wäre für Sie generell hilfreich?
Zu dieser Frage mit Freitext-Antwortmöglichkeit wurden 78 Antworten abgegeben. Die meisten Antwortenden (17 Nennungen) betrachten es als am hilfreichsten, möglichst alle Bürgerdienste online durchführen zu können. Den zweithöchsten Wert (11 Nennungen) erhielt die Bereitstellung von Informationen für die Abwicklung von Bürgerdiensten. Diese Art der Unterstützung konnte jedoch bereits bei der vorhergehenden Auswahl gewählt werden und landete dort bzgl. Wichtigkeit ebenfalls auf Platz 2. Den dritten Platz teilen sich die „Etablierung eines Bürgerkontos“ sowie eine „Verbesserte Benutzerfreundlichkeit von Bürgerdiensten“ mit jeweils 8
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
23 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Nennungen. Unter einem „Bürgerkonto“ verstehen die Antwortenden die Möglichkeit, Unterlagen und sonstige Daten beziehungsweise Dateien, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Bürgerdiensten entstanden beziehungsweise notwendig sind, zu verwalten sowie den aktuellen Status von momentan genutzten Bürgerdiensten überblicken zu können.
Abbildung 17: Gewünschte Unterstützung bei Bürgerdiensten
Die Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit von Bürgerdiensten bezieht sich auf die Aspekte Einfachheit, Verständlichkeit, Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit. Wünschenswert aus Sicht der Antwortenden wären beispielsweise auch eine Art digitaler Assistenz bei der Inanspruchnahme von Bürgerdiensten (zum Beispiel ein Chatbot) und ein automatischer Erinnerungsservice der beispielsweise vor dem Ablaufen des Personalausweises warnt.
1% 1% 3% 4%
4%
4%
4%
4%
6%
6%
8%
10%
10%
14%
22%
Weitere Unterstützung bei Bürgerdiensten
Biometrische Bilder App für Ausweisbeantragung
Navigation zur relevanten Dienststelle (auch im Gebäude) Datenschutz gewährleisten
Upload von Dokumenten, Fotos ...
Erinnerungsservice
Gebühren per EC-/Kreditkarte bezahlen
Elektronische Identifikation
Digitale Assistenz
Elektronische Bereitstellung von Formularen, Unterlagen ... Vereinfachte Terminvereinbarung
Keine
Verbesserte Benutzerfreundlichkeit von Bürgerdiensten Etablierung eines Bürgerkontos
Informationen über Abwicklung von Bürgerdiensten
Möglichst alles online erledigen können
24 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
7. Bürgerbeteiligung über die Multifunktions-App Bürgerbeteiligung findet in Karlsruhe seit vielen Jahren an verschiedenen Orten und zu unterschiedlichen Themen statt. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich bereits für die Weiterentwicklung der Stadt Karlsruhe. Eine elektronische Unterstützung für die Bürgerbeteiligung bietet die Stadtverwaltung bereits durch das Beteiligungsportal. Die Multifunktions-App kann einen weiteren Kommunikations- und Kooperationskanal im Rahmen der Bürgerbeteiligung bieten. Auf diesen Verwendungszweck zielten die nächsten beiden Fragen der Umfrage ab. Es wurde eine Auswahl von fünf verschiedenen Möglichkeiten aufgelistet, für die die Multifunktions-App im Rahmen der Bürgerbeteiligung genutzt werden könnte: Informationen über städtische Projekte erhalten, Mitwirkung an der Umsetzung von städtischen Projekten, Terminankündigungen zu öffentlichen Veranstaltungen mit Bürgerbeteiligung, Feedback zu Beteiligungsmaßnahmen geben sowie Themenvorschläge für Beteiligungsprojekte einreichen. Diese Unterstützungsmöglichkeiten sollten die Teilnehmenden mittels der Antwortmöglichkeiten „ja“ oder „nein“ hinsichtlich Interesses und Bereitschaft für sich selbst einstufen. War man sich nicht sicher bzgl. der jeweiligen App-Unterstützung für eine Beteiligungsmaßnahme, so konnte auch „weiß nicht“ ausgewählt werden.
Frage 12: In welcher Form würden Sie an Bürgerbeteiligungsmaßnahmen per App teilnehmen?
Die nachfolgende Abbildung 18 dient als Zusammenfassung und zeigt die Angaben zur jeweiligen App-basierten Unterstützung mit der Antwort „ja“. Die Prozentzahl gibt den Anteil der Personen an, die den Wunsch nach jeweiliger App-basierter Unterstützung mit „ja“ bewertet hatten.
Abbildung 18: Wunsch nach App-basierter Unterstützung für Beteiligungsmaßnahmen
Die höchsten Werte erzielten das Erhalten von Informationen über städtische Projekte sowie das Ankündigen von Terminen für öffentliche Veranstaltungen mit Bürgerbeteiligung. Die Möglichkeit der Einreichung von Themenvorschlägen für Beteiligungsprojekte, die Mitwirkung an deren Umsetzung sowie das Geben von Feedback zu laufenden oder abgeschlossenen Beteiligungsprojekten werden als eher nachrangig erachtet Im Wesentlichen wurde eine möglichst umfassende und transparente Informationsvermittlung zum Thema Bürgerbeteiligung über die Multifunktions-App gewünscht. Die Bewertung aller einzelnen aufgeführten App- basierten Unterstützungsmöglichkeiten in Bezug auf die gesamte Bewertungsskala findet sich in Anhang 6.
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
90,0%
25 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Da es sich bei der zu bewertenden Auflistung nur um eine Auswahl handelte, hatten die Teilnehmenden bei der nächsten Frage die Möglichkeit, diese Auflistung um weitere Formen der App-basierten Unterstützung für Bürgerbeteiligung zu ergänzen.
Frage 13: Gibt es noch andere Formen der Bürgerbeteiligung, die Sie sich über die Multifunktions-App vorstellen könnten?
Zur Beantwortung dieser Frage mit Freitext-Antwortmöglichkeit wurden 37 auswertbare Antworten abgegeben. Zu den Favoriten (jeweils 6 Nennungen) zählten hier die Nutzung eines Diskussionsforums über die App sowie das Informieren der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Beteiligungsmöglichkeiten und -maßnahmen über die App. Ebenso viele Teilnehmende gaben an, keine weiteren App-basierten Unterstützungsmöglichkeiten für Bürgerbeteiligung zu kennen.
Abbildung 19: Weitere Formen App-gestützter Bürgerbeteiligung
Trotz der Möglichkeit einer Freitext-Antwort wurden auch hier Antworten gegeben, die bereits bei der vorhergehenden Frage zur Auswahl standen (Bürger informieren, Mitwirkung an städtischen Projekten, Bewertungsmöglichkeit). Wünschenswert war manchen Teilnehmenden beispielsweise auch die Möglichkeit einer personalisierbaren Beteiligung, da nicht jedes Beteiligungsthema für jede Person von Interesse ist. Andere wiederum möchten grundsätzlich anonym an Beteiligungsmaßnahmen teilnehmen. Wie bei mehreren vorhergehenden Themen wurden auch hier Bedenken bezüglich Datenschutz und IT-Sicherheit geäußert. Auch waren einige Personen der Meinung, dass eine umfangreichere beziehungsweise komplexere Beteiligungsmaßnahme nur schwer per App umzusetzen wäre, sondern hierfür dann eher Desktop-PC oder Notebook eingesetzt werden würden. Dies würde auch erklären, warum insbesondere der Erhalt von Informationen zu Beteiligungsmaßnahmen und -möglichkeiten über die App am meisten präferiert worden ist.
5% 5%
8%
8%
11%
14% 16%
16%
16%
Weitere Formen der Bürgerbeteiligung über die App
Bewertungsmöglichkeit
Kreatives Bürgerpotenzial nutzen
Umfragen
Mitwirkung an städtischen Projekten
Kontaktaufnahme mit Verwaltung
Abstimmungen
Keine
Bürger informieren
Diskussionsforum
26 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
8. Eigenschaften der Multifunktions-App Unabhängig von den in ihr integrierten Apps und Diensten sollte die Multifunktions-App selbst über bestimmte Eigenschaften verfügen beispielsweise bestimmte Aspekte berücksichtigen.
Aspekte wie Datenschutz und Sicherheit werden grundsätzlich bei der Entwicklung der Multifunktions-App berücksichtigt. Aber es gibt noch weitere Funktionalitäten der App, die für Sie vielleicht unterschiedlich wichtig sind.
Frage 14: Welche Eigenschaften der Multifunktions-App sind aus Ihrer Sicht wichtig?
Es wurde eine Auswahl von mehreren verschiedenen Eigenschaften und Funktionen aufgelistet, die von den Teilnehmenden auf der Skala „unwichtig, weniger wichtig, wichtig, sehr wichtig“ bewertet werden sollten. War man sich nicht sicher bzgl. der jeweiligen Eigenschaft beziehungsweise Funktion, so konnte auch „keine Antwort“ ausgewählt werden.
Abbildung 20 dient als Zusammenfassung und zeigt die Einstufung der jeweiligen Eigenschaften beziehungsweise Funktionen auf der Stufe „sehr wichtig“. Die Prozentzahl gibt den Anteil der Personen an, die die jeweilige Eigenschaft/Funktion mit „sehr wichtig“ bewertet hatten.
Abbildung 20: Bewertung der Wichtigkeit von App-Eigenschaften mit „sehr wichtig“
Die Auswertung ergab, dass die Möglichkeit des Single Sign On (SSO) von den meisten Teilnehmenden als sehr wichtig angesehen wurde. Unter SSO (auch „Einmalanmeldung“ genannt) versteht man, dass ein Benutzer nach einer einmaligen Anmeldung an einem IT-System auf alle innerhalb dieses Systems installierten Dienste, für die er lokal berechtigt (autorisiert) ist, zugreifen kann, ohne sich an den einzelnen Diensten jedes Mal zusätzlich anmelden zu müssen. Im Falle der Multifunktions-App hieße das, dass man sich nur einmal anmelden muss und dann auf alle integrierten Apps (sogenannte In-Apps) und Dienste Zugriff hat, ohne sich für diese jedes Mal erneut anmelden zu müssen.
0,0% 5,0%
10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0%
27 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Die Bewertung aller einzelnen aufgeführten Eigenschaften/Funktionen in Bezug auf die gesamte Bewertungsskala findet sich in Anhang 7.
Am zweitwichtigsten war den meisten Teilnehmenden das Vorhandensein integrierter Bezahlfunktionen. So soll man beispielsweise ein Ticket für eine Veranstaltung in Karlsruhe oder den Eintritt in ein Karlsruher Museum über eine Funktion der Multifunktions-App bezahlen können, ohne eine weitere App außerhalb der Multifunktions-App verwenden zu müssen.
Personalisierung bedeutet die individuelle Auswahl von Interessensgebieten (vergleichen Fragen 1 und 2 des Fragebogens), zu denen man sich dann gezielt Informationen abonnieren kann. Die Möglichkeit von Push Notifications bedeutet, dass ein Nutzer der Multifunktions-App zu bestimmten Themen, die er im Rahmen der Personalisierung „seiner“ Multifunktions-App freigeschaltet oder abonniert hat, automatisch Benachrichtigungen bekommt (zum Beispiel über neue Stücke im Sandkorn-Theater oder den Beginn der Schlosslichtspiele ...).
Barrierefreiheit bezieht sich beispielsweise auf Möglichkeiten wie Sprachsteuerung, Vorlesefunktion oder Einhand-Bedienung.
Mehrsprachigkeit bezieht sich auf das Angebot der Nutzung der Multifunktions-App unter Fremdsprachen wie beispielsweise Englisch oder Französisch.
Eine Feedbackfunktion würde es ermöglichen, Wünsche, Verbesserungen oder Kritik hinsichtlich Handhabung, Funktionsumfang oder Design der Multifunktions-App beziehungsweise Vorschläge für neu zu integrierende Apps und Dienste an deren Betreiber zu übermitteln.
Die Möglichkeit von ortsabhängigen Angeboten (auch: Location-Based Services) lässt die Übermittlung von in der Nähe des eigenen Standorts verfügbaren Diensten, Produktangeboten, Veranstaltungen ... zu, sofern der App- Nutzer diese Möglichkeit freischaltet.
Da es sich bei der zu bewertenden Auflistung nur um eine Auswahl handelte, hatten die Teilnehmenden bei der nächsten Frage die Möglichkeit, diese Auflistung um weitere wünschenswerte Eigenschaften/Funktionen zu ergänzen.
Frage 15: Gibt es noch weitere Eigenschaften der Multifunktions-App, die für Sie wichtig wären?
Zur Beantwortung dieser Frage mit Freitext-Antwortmöglichkeit wurden 63 auswertbare Antworten abgegeben. Den größten Anteil daran hatten Einzelnennungen, die unter „Sonstiges“ zusammengefasst wurden (11 Nennungen), darunter die Möglichkeit, Inhalte teilen zu können über die Multifunktions-App, die Verfügbarkeit unterschiedlicher Zahlungsdienstleister, ein ansprechendes Layout, die Löschbarkeit und Konfigurierbarkeit des Kunden-Accounts, Datenkontrolle beim Nutzer oder kein Registrierungszwang. Die zweitgrößte Gruppe von Antwortenden (10 Nennungen) möchte eine aus ihrer Sicht negative Eigenschaft vermieden sehen, nämlich dass die Multifunktions-App keine (personalisierte) Werbung enthält. Die drittgrößte Gruppe (8 Nennungen) hat keine weiteren Wünsche. Dem folgen das Usability-Thema „Übersichtlichkeit der angebotenen Dienste“, hohe Sicherheit, anonyme Nutzbarkeit sowie die Vermeidung von GPS-Ortung oder Bildung von Bewegungsprofilen.
28 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Abbildung 21: Weitere gewünschte App-Eigenschaften
Auch die Themen Single Sign On sowie Bezahlfunktionen wurden hier nochmal genannt, obwohl sie bereits in der vorhergehenden Auswahl enthalten waren.
3% 3% 3%
3%
3%
3%
3%
5%
6%
10%
11%
13%
16%
17%
Weitere gewünschte App-Eigenschaften
Zentrale und sichere Zahlungsfunktion
Single Sign On
Intuitive Bedienung
Datensparsamkeit
Offline-Nutzbarkeit
App soll Open Source sein
Zuverlässigkeit
Keine GPS-Ortung, kein Profiling
Anonyme Nutzbarkeit
Hohe Sicherheit
Übersichtlichkeit der angebotenen Dienste
Keine
Keine (personalisierte) Werbung
Sonstige
29 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
9. Testen von Start-up-Apps über die Multifunktions-App Um die Karlsruher IT-Wirtschaft zu unterstützen, wäre es möglich, einen Bereich der Multifunktions-App zu reservieren, um dort Karlsruher Start-ups aus dem IT-Bereich die Gelegenheit zu geben, von ihnen entwickelte Apps zu präsentieren und von Nutzern der Multifunktions-App testen zu lassen. Start-ups könnten ihre Apps auf diese Weise im realen Leben von potenziellen echten Nutzern testen lassen, Nutzer der Multifunktions-App hätten wiederum die Gelegenheit, die neuesten Karlsruher Apps kennenzulernen und zu bewerten.
Es ist geplant, Karlsruher IT Start-ups das Testen ihrer eigenen Apps über die Multifunktions-App zu ermöglichen. Benutzer der Multifunktions-App hätten damit die Gelegenheit, als Erste neuartige Apps aus Karlsruhe auszuprobieren.
Frage 16: Wären Sie bereit, solche Start-up-Apps, die gegebenenfalls noch nicht ausgereift sind, über die Multifunktions-App zu testen und Feedback zu geben?
Ein großer Teil der Teilnehmenden hätte Interesse, derartige Apps zu testen. Teilnehmende mit einer eher ablehnenden Haltung haben daran entweder generell kein Interesse, möchten dafür eine Gegenleistung, haben Datenschutzbedenken oder befürchten, dass eine unausgereifte App ihrem Smartphone schaden könnte.
Abbildung 22: Bereitschaft zum Testen von Start-up-Apps
Vergleicht man Befürwortende (49,1 %) mit Ablehnenden insgesamt (36,2 %), so zeigt sich eine Tendenz zur Bereitschaft für das Testen von Start-up-Apps, wobei dieses Testen im eigenen Ermessen der Nutzer der Multifunktions-App liegen würde.
0,3% 3,2% 3,6%
5,6%
7,7%
19,3%
49,1%
11,4%
Bereitschaft zum Testen von neuen Apps
Keine Antwort
Sonstiges
Nein, nur wenn ich etwas dafür bekomme
Nein, weil ich befürchte, dass eine unausgereifte App meinem Smartphone schaden könnte Nein, weil ich Datenschutzbedenken habe
Nein, daran habe ich kein Interesse
Ja
Weiß nicht
30 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
10. Finanzierung der Multifunktions-App Die Multifunktions-App wird im Rahmen des Projektes digital@KA entwickelt. Die Entwicklungskosten werden zu 50% durch öffentliche Fördermittel abgedeckt, die weiteren 50% werden durch Eigenmittel der Projektpartner erbracht. Doch auch nach Projektende entstehen beim weiteren Betrieb der Multifunktions-App Kosten (beispielsweise für Wartung, Weiterentwicklung, Gewährleistung von IT-Sicherheit, technischer und inhaltlicher Redaktion ...). Eine finanzielle Förderung durch öffentliche Mittel ist jedoch nur bis zum Ende des Projektes digital@KA gegeben, so dass alternative Finanzierungsmodelle identifiziert werden müssen. Im Rahmen von digital@KA erfolgt daher nicht nur die technische Entwicklung der Multifunktions-App, sondern auch die begleitende Entwicklung eines Geschäftsmodells und eines Betreiberkonzeptes. Die Beantwortung der folgenden beiden Fragen soll hierzu einen Beitrag leisten.
Soll die Multifunktions-App nach Projektende weiterhin zur Nutzung angeboten werden, so fallen hierfür Kosten an (beispielsweise für Wartung, Sicherheit, Weiterentwicklung ...). Um diese Kosten decken zu können, muss die spätere Betreibergesellschaft Einnahmen erwirtschaften. Hier stellt sich die Frage, wie diese Einnahmen erwirtschaftet werden sollen.
Frage 17: Welche Finanzierungsart würden Sie bevorzugen, damit Sie die Multifunktions-App künftig nutzen können?
Zunächst wurden drei unterschiedliche Finanzierungsmodelle zur Wahl gestellt: Nutzungs-Abo (das heißt der Nutzer der Multifunktions-App zahlt eine monatliche oder jährliche Nutzungsgebühr), Freemium-Ansatz (das heißt es werden kostenlose Basisdienste der Multifunktions-App angeboten, ergänzt durch kostenpflichte Mehrwertdienste) sowie Werbefinanzierung (das heißt Firmen, die ihre Apps oder Dienste über die Multifunktions-App anbieten, können hier auch Werbung platzieren und bezahlen diese Möglichkeit dem Betreiber).
Abbildung 23 zeigt zusammenfassend die Zustimmungsanteile der Teilnehmenden für die verschiedenen Finanzierungsmodell-Vorschläge. Die Bewertung aller einzelnen aufgeführten Vorschläge findet sich in Anhang 8.
Abbildung 23: Zustimmungsanteile für Finanzierungsmodell-Vorschläge
Den größten Zustimmungsanteil unter den vorgeschlagenen Finanzierungsformen erhielt der Freemium-Ansatz mit über 63%. Die größte Ablehnung erhielt das Modell Nutzungsabo mit nur 23 % Zustimmung. Ergänzend zu den vorgeschlagenen Finanzierungsformen wurden die Teilnehmenden um eigene Ergänzungen gebeten.
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
Nutzungs-Abo Werbefinanziert Freemium-Ansatz
31 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Frage 18: Haben Sie weitere Vorschläge zur Finanzierung des Betriebs der Multifunktions-App?
Zur Beantwortung dieser Frage mit Freitext-Antwortmöglichkeit wurden 146 auswertbare Antworten abgegeben. Den größten Anteil (53 Nennungen) daran hatte der Wunsch nach einer Finanzierung durch öffentliche Mittel (genauer: durch Steuereinnahmen, Investition von durch die Multifunktions-App eingesparten städtischen Mitteln, Zuschüsse/Förderungen durch Stadt/Land/Bund). Den zweitgrößten Anteil (23 Nennungen) hatte der Wunsch nach einer Finanzierung durch die teilnehmenden Firmen (für die Nutzung der Multifunktions- App als Vertriebs- oder Marketingkanal). Die drittgrößte Gruppe der Teilnehmenden (19 Nennungen) möchte, dass die Nutzung der Multifunktions-App grundsätzlich kostenlos ist, egal wie die Finanzierung sonst erfolgt. 16 Nennungen bezogen sich auf das Zulassen von Mischformen bei der Finanzierung, das heißt aus öffentlichen und privatwirtschaftlichen Quellen. Werbung wird nicht gern gesehen, wobei insbesondere gegenüber Werbevideos eine starke Abneigung besteht
Abbildung 24: Vorschläge zur App-Finanzierung
Insgesamt ergibt sich, dass die potenziellen Nutzer der Multifunktions-App möglichst nicht für deren Nutzung bezahlen möchten, sondern die Finanzierung eher durch öffentliche Mittel oder Mischformen aus öffentlichen und privatwirtschaftlichen Mitteln sehen.
3% 3% 5%
6%
6%
11%
13% 16%
36%
Vorschläge zur App-Finanzierung
Nutzer zahlt Gebühr
Keine Werbung
Einmalzahlung durch Nutzer
Werbefinanziert
Crowdfunding/Spenden
Gemischt (öffentlich und privat finanziert)
Kostenlos für Nutzer, egal wie
Von teilnehmenden Firmen finanziert
Aus öffentlichen Mitteln finanziert
32 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
11. Angaben zur Person Am Ende des Fragebogens sollten die Teilnehmenden noch einige Angaben für die Umfragestatistik abgeben.
Bitte machen Sie zum Schluss für statistische Zwecke noch einige Angaben zu Ihrer Person. Ihre Angaben sind anonym.
Das Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmern war nahezu ausgeglichen.
Auch die Teilnehmenden aus den drei Altersgruppen zwischen 18 und 65 Jahren waren annähernd gleichverteilt.
1,2% 1,3%
47,0% 50,5%
Geschlecht
Keine Antwort
divers
männlich
weiblich
0,5% 0,7%
33,5%
32,8%
29,0%
3,5%
Altersgruppe
Keine Antwort
unter 18
18-35
36-50
51-65
über 65
33 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Der allergrößte Teil der Teilnehmenden bestand aus deutschen Staatsbürgern. Unter „Sonstiges“ wurde im Wesentlichen „Türkisch“, „Kroatisch“ und „Spanisch“ als Nationalität angegeben.
Nahezu zwei Drittel der Teilnehmenden benutzen „Android“ als mobiles Betriebssystem. Unter „Sonstiges“ wurde im Wesentlichen „Windows Phone“ genannt.
2,6% 2,7%
97,3%
Nationalität
Keine Antwort
Sonstiges
Deutsch
1,3%
35,1%
63,6%
Verwendetes mobiles Betriebssystem
Sonstiges
iOS (Apple)
Android
34 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Über 85 % der Teilnehmenden sind berufstätig. Unter „Sonstiges“ wurden zumeist „Selbständig“ oder „Freiberufler“ genannt, wobei auch diese zur Kategorie „Berufstätig“ zählen.
Fast zwei Drittel der Teilnehmenden verfügen über einen Hochschulabschluss. Unter „Sonstiges“ wurden im Wesentlichen „Promotion“, „Meisterbrief“ und „Fachabitur“ genannt.
0,4%
0,1%
0,8%
0,9% 1,4% 1,6%
4,1%
5,5%
85,2%
Tätigkeit
Keine Antwort
Nicht berufstätig
Arbeitssuchend
Schüler/in
Sonstiges
Ausbildung
Im Ruhestand
Studium
Berufstätig
1,2% 0,4% 1,8% 2,6%
8,0%
8,8%
14,3% 62,9%
Letzter Schul-/Bildungsabschluss
Keine Antwort
(noch) kein Schulabschluss
Hauptschulabschluss
Sonstiges
Gymnasium (Abitur)
Realschule (Mittlere Reife)
abgeschlossene Ausbildung
Hochschulabschluss
35 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Ebenfalls nahezu zwei Drittel der Teilnehmenden sind bereits seit über zehn Jahren wohnhaft in Karlsruhe. Unter „Sonstiges“ wurden im Wesentlichen „Pendler“ genannt, die in Karlsruhe arbeiten, aber aus dem Landkreis oder der Pfalz in die Stadt pendeln.
Mehr als 40% der Teilnehmenden wurden durch Soziale Medien oder den Internetauftritt der Stadt Karlsruhe auf den Fragebogen aufmerksam. Unter „Sonstiges“ meldeten sich insbesondere städtische Mitarbeitende (138 Personen), die durch das städtische Intranet oder die elektronischen Amtsbriefkästen auf den Fragebogen aufmerksam gemacht wurden. Ein kleiner Anteil der Teilnehmenden (13 Personen) wurde im Rahmen des städtischen Auftritts auf der offerta 2019 auf den Fragebogen hingewiesen.
1,6% 4,2%
12,9%
9,6%
62,1%
9,7%
Wohnhaft in Karlsruhe seit
Keine Antwort
< 1 Jahr
1-5 Jahre
6-10 Jahre
> 10 Jahre
Sonstiges
1,4% 4,7%
10,2%
12,3%
19,0% 22,7%
29,5%
Auf Fragebogen aufmerksam geworden durch
Keine Antwort
StadtZeitung
Presse (BNN, ka-news ...)
Beteiligungsportal
karlsruhe.de
Soziale Medien (Facebook, Twitter, Instagram ...) Sonstiges
36 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
12. Zusammenfassung der Ergebnisse Themengebiete von Interesse Unter den Themengebieten von Interesse erhielten insbesondere „Mobilität“ und „Bürgerdienste“ den höchsten Zuspruch. Bezüglich Mobilität waren insbesondere die Themen Parken und Fahrradfahren von Interesse. Hinsichtlich Bürgerdienste gab es nur zwei Bereiche von Relevanz: Digitalisierung von Bürgerdiensten sowie das Melden von Mängeln oder Ordnungswidrigkeiten. Berücksichtigt man die von den Teilnehmenden selbst ergänzten Themengebiete, so kommt hier auf Platz drei „Übersichten mit Zusatzinformationen“. Gemeint sind damit Kartendienste, die nicht nur Lagepositionen angeben, sondern angereichert sind mit Zusatzinformationen. Ein Beispiel ist hier eine Übersichtskarte der Schwimmbäder im Stadtgebiet, wobei diese nicht nur die Lage beziehungsweise Adresse des jeweiligen Schwimmbades anzeigt, sondern auch Zusatzinformationen wie Öffnungszeiten, Eintrittspreise, ÖPNV-Anbindung ...
Enthaltene Apps und Dienste Analog zur Dominanz des Themas Mobilität wurden die beiden ÖPNV-Apps kvv.ticket und kvv.mobil als am wichtigsten bewertet. Bei den Apps, die von den Teilnehmenden selbst ergänzt werden konnten, waren die städtische Mängelmelder-App KA Feedback sowie die Stadtmobil-App am häufigsten genannt.
Möglichkeit der Vernetzung über die Multifunktions-App Hinsichtlich der angebotenen Möglichkeit zur Vernetzung mit anderen Menschen in Karlsruhe über die Multifunktions-App gaben 54 % der Teilnehmenden an, diese entweder im Bereich Kultur und Freizeit oder für Soziales zu verwenden. 16 % standen einer Vernetzungsmöglichkeit eher ablehnend gegenüber, wobei es ich hier größtenteils um Personen handelte, die generell die Nutzung von Sozialen Medien ablehnen.
Nutzung von Bürgerdiensten 83 % der Teilnehmenden befürworteten eine Abwicklung von Bürgerdiensten per App, wobei die meisten Personen Bürgerdienste eher über einen Tablet-PC oder ein Notebook in Anspruch nehmen würden. Hinsichtlich der Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Apps und Diensten innerhalb der Multifunktions-App nehmen die Verkehrsmanagement-App KA mobil, die Mängelmelder-App KA Feedback sowie der städtische Veranstaltungskalender die Spitzenpositionen ein. Ergänzt wurde die zur Bewertung gestellte Auswahl durch die Teilnehmenden, wobei das Thema „Interaktion mit der Kommune“ am wichtigsten erschien. Darunter wurden Nennungen zusammengefasst wie „Möglichkeit der Terminvereinbarung“, „Auskunftserteilung“, „Status von Verfahren, an denen man beteiligt ist“, „Bußgeldentrichtung“, „Dienste rund ums Kfz“ ... Hoheitliche Bürgerdienste (die von jeder Kommune angeboten werden müssen) werden zurzeit noch nicht als digitale mobile Dienste angeboten werden. Aus diesem Grund kann die Multifunktions-App hier nur unterstützend genutzt werden. Eine App-basierte Unterstützung wurde insbesondere bei den Themen „Online-Terminvereinbarung“, „Informationsbereitstellung für die Abwicklung von Bürgerdiensten“ sowie „Automatische Statusbenachrichtigung bei in Anspruch genommenen Bürgerdiensten“ gewünscht. Ergänzend wurde von den Teilnehmenden der Wunsch genannt, möglichst alles im Rahmen der Abwicklung von Bürgerdiensten online erledigen zu können.
Bürgerbeteiligung über die Multifunktions-App Der wichtigste Wunsch der Teilnehmenden hinsichtlich App-gestützter Bürgerbeteiligung war das Erhalten von Informationen über laufende oder geplante Beteiligungsmaßnahmen beziehungsweise -projekte. Ergänzend wurde die Nutzung der Multifunktions-App als Diskussionsforum beziehungsweise die Durchführung von Abstimmungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung genannt.
Eigenschaften der Multifunktions-App Hinsichtlich der Eigenschaften der Multifunktions-App wurden insbesondere das Thema Single Sign On, also die einmalige Anmeldung zur Nutzung aller enthaltenen Apps und Dienste, sowie die Integration von Bezahlfunktionen als sehr wichtig erachtet. Als weitere wichtige Ergänzungen wurden die Übersichtlichkeit der angebotenen Dienste, eine hohe Sicherheit sowie die Möglichkeit der anonymen Nutzung genannt.
37 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Testen von Start-up-Apps über die Multifunktions-App Fast die Hälfte der Teilnehmenden (49,1 %) wäre bereit, Apps von Karlsruher Start-ups über die Multifunktions- App zu testen und Feedback zu geben. Bei den Ablehnenden bestehen im Wesentlichen Datenschutzbedenken oder gar kein Interesse.
Finanzierung der Multifunktions-App Unter den drei vorgeschlagenen möglichen Finanzierungsformen für den weiteren Betrieb der Multifunktions- App fand der Freemium-Ansatz (das heißt es werden kostenlose Basisdienste der Multifunktions-App angeboten, ergänzt durch kostenpflichte Mehrwertdienste) die meiste Zustimmung. Hinsichtlich weiterer Vorschläge für die Finanzierung des Betriebs der Multifunktions-App wünschte sich mehr als ein Drittel der Teilnehmenden eine Finanzierung durch öffentliche Mittel (zum Beispiel Steuereinnahmen oder Fördergelder), gefolgt vom Wunsch einer Finanzierung durch die teilnehmenden Firmen.
Fazit Die Dominanz der Themen Mobilität und Bürgerdienste spiegelte sich in der Auswahl gewünschter Apps und Dienste wider. Ein Bedarf nach (lokaler) Vernetzung ist trotz der Existenz von Platzhirschen wie Facebook oder nebenan.de gegeben. Viele Apps, Dienste oder Unterstützungsformate, die gewünscht beziehungsweise gefordert werden, sind eigentlich bereits vorhanden und weisen anscheinend einen zu geringen Bekanntheitsgrad auf. Hinsichtlich Bürgerbeteiligung ist im Wesentlichen Information, Diskussion und Abstimmung gefragt, die Abwicklung von komplexeren Beteiligungsmaßnahmen über die Multifunktions-App wird eher nicht gewünscht. Sicherheit, Datenschutz und Einmalanmeldung werden als wesentliche Eigenschaften der Multifunktions-App gefordert. Eine große Bereitschaft zur Unterstützung von Karlsruher Start- ups durch Testen von deren Apps über die Multifunktions-App ist vorhanden. Zur Finanzierung des Weiteren Betriebs der Multifunktions-App erhielt ein Freemium-Ansatz die höchste Akzeptanz, wobei viele Teilnehmende sich eher eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln oder durch teilnehmende Firmen wünschen.
38 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Anhang 1: Fragebogen
39 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
40 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
41 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
42 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
43 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
44 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
45 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
46 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
47 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
48 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
49 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
50 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Anhang 2: Wichtigkeit von Themenbereichen
5,8% 1,9%
11,8%
37,5%
43,1%
Wichtigkeit Bereich Kultur
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
5,7% 3,3%
14,2%
39,1%
37,7%
Wichtigkeit Bereich Freizeit/Nachtleben
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
6,0%
11,1%
28,8% 35,1%
19,0%
Wichtigkeit Bereich Sport
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
51 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
6,8% 1,4% 4,6%
20,2%
66,9%
Wichtigkeit Bereich Mobilität
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
7,4%
2,5%
10,1%
31,7%
48,3%
Wichtigkeit Bereich Bürgerdienste
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
6,6% 4,1%
16,9%
37,4%
35,0%
Wichtigkeit Bereich Lokale Nachrichten
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
52 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
6,0%
19,2%
35,4%
27,1%
12,3%
Wichtigkeit Bereich Einkaufen in Karlsruhe
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
6,3%
8,3%
34,0% 36,6%
14,9%
Wichtigkeit Bereich Gastronomie
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
6,3%
13,0%
36,7%
31,6%
12,4%
Wichtigkeit Bereich Vereinsleben
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
53 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
6,5%
5,7%
21,2%
41,6%
25,1%
Wichtigkeit Bereich Veranstaltungen
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
8,0%
3,6%
18,3%
34,9%
35,2%
Wichtigkeit Bereich Bürgerbeteiligung
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
7,8%
2,6%
10,6%
39,6%
39,3%
Wichtigkeit Bereich Lokale Informationen
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
54 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
7,4%
9,7%
34,1% 34,0%
14,9%
Wichtigkeit Bereich Stadtführungen/ Sehenswürdigkeiten
keine Antwort (A5)
unwichtig (A1)
weniger wichtig (A4)
wichtig (A3)
sehr wichtig (A2)
55 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Anhang 3: Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Apps
0,6% 3,3% 6,2%
27,6%
62,3%
Wichtigkeit kvv.mobil
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
0,9%
7,7%
15,7%
29,0%
46,7%
Wichtigkeit kvv.ticket
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
1,5%
59,3%
26,7%
8,4%
4,1%
Wichtigkeit KSC-App
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
56 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
1,5%
26,7%
32,2%
31,5%
8,0%
Wichtigkeit BNN-App
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
1,5%
46,1%
36,5%
13,3%
2,6%
Wichtigkeit Baden TV App
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
3,0%
23,7%
40,6%
26,1%
6,5%
Wichtigkeit Stadtgeist Karlsruhe App
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
57 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
1,6%
25,0%
35,7%
29,7%
8,0%
Wichtigkeit Filmpalast App
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
1,7%
40,0%
37,6%
17,5%
3,1%
Wichtigkeit Ettlinger Tor App (ECE Center)
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
1,8%
22,5%
36,7%
31,4%
7,6%
Wichtigkeit ZKM App
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
58 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
11,4%
51,5%
29,6%
6,1% 1,5%
Wichtigkeit SCOUP Shopping App
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
0,7%
20,4%
24,0% 41,3%
13,6%
Wichtigkeit ka-news App
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
7,1%
32,9%
39,4%
17,3%
3,2%
Wichtigkeit Stadtwerke-App käppsele
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
59 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
3,0%
17,7%
28,8% 33,6%
17,0%
Wichtigkeit Trinkwasser Karlsruhe App
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
3,0%
58,3%
28,4%
7,1%
3,2%
Wichtigkeit Sparkasse Karlsruhe App
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
60 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Anhang 4: Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Bürgerdiensten
8,0%
20,9%
19,7% 32,3%
19,2%
Wichtigkeit WebKita Portal
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
1,8% 5,5%
11,3%
38,2%
43,2%
Wichtigkeit KA Feedback
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
8,3%
27,3%
34,1%
24,8%
5,6%
Wichtigkeit Babysitterbörse
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
61 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
3,4% 5,7%
15,9%
42,5%
32,5%
Wichtigkeit Beteiligungsportal
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
9,2%
24,8%
32,0%
24,9%
9,1%
Wichtigkeit Grundschulsuche
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
1,6% 2,7%
16,3%
47,7%
31,8%
Wichtigkeit Sperrmüll auf Abruf
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
62 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
1,2% 1,3%
10,4%
46,7%
40,3%
Wichtigkeit Städtischer Veranstaltungskalender
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
3,3%
8,0%
23,3%
39,3%
26,1%
Wichtigkeit Transparenzportal
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
0,8% 2,3%
8,9%
33,4% 54,6%
Wichtigkeit KA mobil App
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
63 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Anhang 5: App-basierte Unterstützung für Bürgerdienste
1,7% 3,0%
11,7%
40,8%
42,8%
Bürgerbüro finden
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
1,5% 0,8% 1,8%
25,0%
70,9%
Online-Terminvereinbarung
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
3,0%
14,2%
32,9% 30,3%
19,5%
Navigation zum Bürgerbüro
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
64 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
2,5%
13,7%
30,2% 35,6%
18,0%
ÖPNV-Integration für Fahrt zum Bürgerbüro
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
1,8% 2,2%
8,4%
35,3% 52,3%
Automatische Nachricht bzgl. Bearbeitungsstatus
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
2,1% 1,3% 2,9%
32,2%
61,5%
Informationsbereitstellung bzgl. Bürgerdienst
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
65 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
2,5% 6,2%
17,8%
31,9%
41,5%
Online-Bezahlfunktion für Gebühren
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
66 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Anhang 6: App-basierte Unterstützung zur Bürgerbeteiligung
0,7%
11,3% 5,8%
82,2%
Informationen über städtische Projekte erhalten
Keine Antwort
Weiß nicht
Nein
Ja
0,7%
31,1%
14,8%
53,4%
Mitwirkung an Umsetzung städtischer Projekte
Keine Antwort
Weiß nicht
Nein
Ja
0,8%
15,5%
8,6%
75,0%
Terminankündigung zu Beteiligungsveranstaltungen
Keine Antwort
Weiß nicht
Nein
Ja
67 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
0,7%
21,6%
12,9% 64,8%
Feedback zu Beteiligungsmaßnahmen geben
Keine Antwort
Weiß nicht
Nein
Ja
0,8%
31,6%
18,8%
48,8%
Themenvorschläge für Beteiligungsprojekte einreichen
Keine Antwort
Weiß nicht
Nein
Ja
68 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Anhang 7: Wichtigkeit von Eigenschaften der Multifunktions-App
4,6% 4,1%
9,4%
36,1%
45,8%
Single Sign On
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
4,7%
10,3%
23,9%
37,4%
23,7%
Barrierefreiheit
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
3,8%
13,1%
28,7% 35,8%
18,5%
Mehrsprachigkeit
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
69 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
4,0% 6,0%
25,3%
45,2%
19,6%
Feedback-Funktion
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
2,3%
17,3%
22,8%
33,5%
24,0%
Personalisierung
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
2,9%
7,7%
23,6%
44,4%
21,4%
Push-Notifications
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
70 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
2,2%
6,6%
16,6%
37,1%
37,5%
Integrierte Bezahlfunktionen
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
7,1% 6,9%
24,1%
44,3%
17,6%
Informationen zu ortsabhängigen Angeboten
keine Antwort
unwichtig
weniger wichtig
wichtig
sehr wichtig
71 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage
Anhang 8: Finanzierungsmodelle für die Multifunktions-App
15,9%
61,0%
23,2%
Nutzungs-Abo
Weiß nicht
Nein
Ja
13,3%
23,2%
63,5%
Freemium-Ansatz
Weiß nicht (A3)
Nein (A2)
Ja (A1)
11,2%
38,5% 50,3%
Werbefinanziert
Weiß nicht (A3)
Nein (A2)
Ja (A1)
1. Das Projekt digital@KA
Anlass und Ausgangslage des Projektes
Ziel des Projektes
2. Die Bürgerumfrage
Hinweise:
3. Themenbereiche der Multifunktions-App
4. Enthaltene Apps und Dienste
5. Möglichkeit der Vernetzung über die Multifunktions-App
6. Nutzung von Bürgerdiensten
7. Bürgerbeteiligung über die Multifunktions-App
8. Eigenschaften der Multifunktions-App
9. Testen von Start-up-Apps über die Multifunktions-App
10. Finanzierung der Multifunktions-App
11. Angaben zur Person
12. Zusammenfassung der Ergebnisse
Themengebiete von Interesse
Enthaltene Apps und Dienste
Möglichkeit der Vernetzung über die Multifunktions-App
Nutzung von Bürgerdiensten
Bürgerbeteiligung über die Multifunktions-App
Eigenschaften der Multifunktions-App
Testen von Start-up-Apps über die Multifunktions-App
Finanzierung der Multifunktions-App
Fazit
Anhang 1: Fragebogen
Anhang 2: Wichtigkeit von Themenbereichen
Anhang 3: Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Apps
Anhang 4: Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Bürgerdiensten
Anhang 5: App-basierte Unterstützung für Bürgerdienste
Anhang 6: App-basierte Unterstützung zur Bürgerbeteiligung
Anhang 7: Wichtigkeit von Eigenschaften der Multifunktions-App
Anhang 8: Finanzierungsmodelle für die Multifunktions-App
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/digital_ka/aktuelles/ergebnisse_buergerumfrage/HF_sections/content/ZZossCom1qQYaD/digital%40KA_Ergebnisse_B%C3%BCrgerumfrage_20-0041.pdf
Biološki otpad prvo staviti u papir pa onda u bio kantu
Ispravno zbrinjavanje biološkog otpada
Stadt Karlsruhe Amt für Abfallwirtschaft
© Stadt Karlsruhe | Layout: Streeck | Bild: Text & Design, Panten, AfA | Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier | Stand: Januar 2019 | HR
Molimo, stavite biološki otpad u bio kantu samo zamotanog u novinski papir, papir ili pekarske vrećice.
Ne koristite plastične vrećice i vrećice od bio plastike koja se može kompostirati. One ometaju daljnju obradu biološkog otpada.
Ostatci hrane životinjskog porijekla kao što je meso, kobasica, riba, sir, ljuska od jaja
Ostatci povrća i voća te ljuske i citrusi
Lončanice i balkonsko cvijeće, rezani cvjetovi
Ostatci kuhane hrane, ostatci kruha, filteri za kavu, bez umaka/juha
Ispravno zbrinjavanje biološkog otpada
Stadt Karlsruhe Amt für Abfallwirtschaft Ottostraße 21, 76227 Karlsruhe Dodatne informacije: www.karlsruhe.de/abfall Behördennummer 115
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/abfall/entsorgungsfragen/downloads_sprachen/HF_sections/content/ZZo10FqwQVEQnU/Hrvatski%20%E2%80%93%20Kroatisch_Ispravno%20zbrinjavanje%20biolo%C5%A1kog%20otpada_HR%20.pdf