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Antrag auf Erteilung Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 Ich beantrage die Erteilung der Fahrerlaubnis im Rahmen des begleitenden Fahrens ab 17 für die Klasse(n): B BE Bei der Beantragung von mehreren Klassen füllen Sie bitte das Formular „Doppelklasse“ aus Zusätzlich müssen Sie die Formulare „Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17“ sowie „Beiblatt für eine Begleitperson“ ausfüllen. Theoretische Prüfung Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzulegen. Es besteht auch die Möglichkeit, die theoretische Prüfung in folgenden Sprachen zu absolvieren: Englisch Französisch Griechisch Hocharabisch Italienisch Kroatisch Polnisch Portugiesisch Rumänisch Russisch Spanisch Türkisch Bitte wählen Sie eine Sprache aus, wenn Sie die Prüfung nicht in deutscher Sprache absolvieren. Praktische Prüfung Ich beantrage die Ablegung der Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe. Familienname Name der Fahrschule Geburtsname Vornamen Geburtsdatum Geburtsort- und land Anschrift Staatsangehörigkeit Telefonnummer E-Mail-Adresse Bereits erteilte Fahrerlaubnisklassen: Mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis verzichte ich auf eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum dieser Klasse(n). (§ 21 Abs. 2 FeV) Hinweis zum Antragsverfahren: Sollten Sie nicht innerhalb eines Jahres nach Erstellung des Prüfauftrags Ihre theoretische Prüfung abgelegt haben, so wird Ihr Antrag als erledigt und die bezahlten Gebühren als verfallen betrachtet. Mit meiner Unterschrift versichere ich die Richtigkeit der vorstehenden Angaben sowie die Kenntnisnahme der Hinweise. ___________________________ _______________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift) Unterschrift für die Ausstellung des Kartenführerscheins !Bitte mittig mit einem schwarzen Stift unterschreiben!
https://web1.karlsruhe.de/service/Formulare/ordnungsamt/Antrag-auf-begleitetes-Fahren.pdf
Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe Zweite Fortschreibung 2019 Schuljahr 2018 | 2019 Stadt Karlsruhe Dezernat 3 | Schul- und Sportamt Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte 2 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Herausgeber: Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt Telefon: 0721 133-4166 Fax: 0721 133-95 4166 E-Mail: bildungskoordination@sus.karlsruhe Internet: www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu.de Layout: Hopfengärtner Druck: Städtische Rathausdruckerei Papier: 100 Prozent Recyclingpapier Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 3 Inhalt Einführung .........................................................................................................................................5 A: Allgemeinbildende Schulen ...........................................................................................................6 1. Statistische Daten .................................................................................................................................. 6 2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation ........................................................................................ 10 Zusammenfassung und Empfehlungen ......................................................................................................... 16 B: Berufliche Schulen ....................................................................................................................... 18 1. Statistische Daten ................................................................................................................................ 18 2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation ........................................................................................ 24 3. Zusammenfassung und Empfehlungen ................................................................................................. 27 C: Übergänge in Ausbildung und Beruf ............................................................................................ 28 1. Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten am Übergang Schule-Beruf .............................................. 28 2. Zur Situation junger Geflüchteter am Übergang Schule-Beruf ............................................................... 30 3. Zur Situation an den beruflichen Schulen ............................................................................................. 32 4. Zusammenfassung und Empfehlungen ................................................................................................. 36 Anhang ........................................................................................................................................................... 37 Abkürzungen ................................................................................................................................................... 37 Abbildungsverzeichnis ...................................................................................................................................... 38 Tabellenverzeichnis .......................................................................................................................................... 39 4 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 5 Einführung Zum zweiten Mal wird der Bericht über die Schul-, Bildungs- und Ausbildungssituation neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher im Rahmen des Programms „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ fortgeschrieben. Der Berichtszeitraum umfasst das Schuljahr 2018/19. Neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen einen guten Anschluss in unser Bildungssystem zu ermöglichen, ist eine komplexe Herausforderung, die verlässliche Rahmenbedingungen und Angebotsstrukturen erfordert, und darüber hinaus auch viel Engagement bei den Akteuren und bei den Kindern und Jugendlichen selbst. Die Kenntnis aktueller Entwicklungen ist notwendig, um von kommunaler Seite diese Rahmenbedingungen wirksam mitzugestalten und damit die Bildungs- und Teilhabechancen neu zugewanderter junger Menschen in unserer Gesellschaft zu verbessern. Dieser Bericht will einen Beitrag dazu leisten, auch wenn wegen der schwierigen Datenlage viele Fragen zu Bildungsverläufen und Bildungserfolg junger Neuzugewanderter unbeantwortet bleiben müssen. Im Bereich der allgemein bildenden Schulen gibt es in Karlsruhe tragfähige Unterstützungsstrukturen, die sich zum Teil schon seit Jahren bewährt haben und die kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im Schulsystem strukturell benachteiligt werden. Sie bekommen über alle Altersstufen hinweg weniger Unterricht als gleichaltrige Schülerinnen und Schüler in Regelklassen und haben derzeit in Baden-Württemberg auch kein Recht auf Teilnahme an einem ganztägigen Schulangebot. Am Übergang Schule Beruf und begleitend zur Ausbildung sind in den vergangenen Jahren neue Angebote und Netzwerke entstanden, die sich primär an den Bedarfen junger Geflüchteter orientieren. Diese Strukturen gilt es nun zu festigen und dabei mehr als bisher auch andere Jugendliche mit Migrationsgeschichte in den Blick zu nehmen. Das Programm „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. 6 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte A: Allgemeinbildende Schulen 1. Statistische Daten Internationale Vorbereitungsklassen, auch VKL genannt, werden von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen im Alter von 6 bis 16 Jahren besucht.1 Im Alter von sechs bis zehn Jahren besuchen die Kinder eine Vorbereitungsklasse in der Grundschule, von 11 bis 16 Jahren in der Regel eine VKL der Sekundarstufe I. Das Sprachniveau liegt bei Abschluss der VKL in der Regel bei A2 oder B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Mit insgesamt 375 Schülerinnen und Schülern in 23 Klassen ist die Zahl der Neuzugewanderten in Vorbereitungsklassen auf dem Niveau des Vorjahrs geblieben. Während die Schülerzahlen an den VKL der allgemeinbildenden Schulen im Stadtgebiet leicht zurückgegangen ist, hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen in den Landeserstaufnahmestellen, die ein schulisches Angebot am Standort Felsstraße bekommen, deutlich erhöht. Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gab es im Schuljahr 2018/19 erstmals Vorbereitungsklassen an allen Schularten von der Werkrealschule bis zum Gymnasium. 1.1 Grundschulen mit VKL-Klassen Neu zugewanderte Grundschulkinder können an acht Grundschulen im Stadtgebiet Karlsruhe eine Vorbereitungsklasse besuchen. Die Zuteilung erfolgt in der Regel wohnortnah. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die einzelnen Grundschulen mit Anzahl der VKL-Klassen sowie der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Tabelle 1: Grundschulen mit Vorbereitungsklassen in Karlsruhe | Schuljahr 2018/19 Grundschulen mit VKL Klassen Schülerinnen und Schüler GS Grünwinkel 1 16 Gutenbergschule 1 13 Hardtschule 1 16 Leopoldschule 1 21 Pestalozzischule 1 13 Schillerschule2 3 49 Tullaschule 1 12 Waldschule Neureut 1 13 Summe Grundschulen 10 153 Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2018/2019 Die Auswertung der Staatsangehörigkeiten gibt Aufschluss über die Herkunft der Schülerinnen und Schüler in den Vorbereitungsklassen (siehe Abbildung 1). Über die Hälfte der VKL-Schülerinnen und –Schüler im Grundschulalter kommen aus Staaten der Europäischen Union. 14 Prozent kommen aus Staaten des Nahen oder Mittleren Ostens, 12 Prozent aus osteuropäischen Nicht-EU-Ländern und GUS-Staaten. Nur eine Minderheit der VKL-Grundschulkinder kommt aus südosteuropäischen Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind. 8 Prozent kommen aus afrikanischen, südostasiatischen oder lateinamerikanischen Ländern. Eine Liste der Herkunftsländer und die Zuordnung zu den jeweiligen Regionen befindet sich auf Seite 38. 1 Eine Übersicht über die im Bericht verwendeten Abkürzungen befindet sich am Ende des Berichts auf S. 39. 2 Die Klassen der Schillerschule am LEA-Standort Felsstraße werden in Kapitel 1.3 gesondert dargestellt. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 7 Abbildung 1: VKL-Grundschülerinnen und -schüler | Verteilung nach Herkunftsregionen Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt Die insgesamt 153 Kinder in den Vorbereitungsklassen der Grundschulen stammen aus über 40 Ländern. Mit Ausnahme von Rumänien, aus dem rund ein Viertel der Schülerinnen und Schüler kommen, gab es kaum größere Gruppen mit gleicher Nationalität. Mit 15 Schülerinnen und Schülern ist die zweitgrößte Gruppe der kroatischen Kinder deutlich kleiner (siehe Abbildung 2). Im Vergleich zum Vorjahr gab es in Bezug auf die Herkunftsländer keine signifikanten Veränderungen.3 Abbildung 2: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen der Grundschulen Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt 1.2 Weiterführende Schulen mit VKL-Klassen Bis zum Schuljahr 2017/18 wurden in Karlsruhe Vorbereitungsklassen an weiterführenden Schulen nur an Werkrealschulen eingerichtet. Eine Ausnahme bildete die ausgelagerte Vorbereitungsklasse der Schillerschule am Otto-Hahn-Gymnasium, die seit dem Schuljahr 2016/17 bestand. Mit dem Wegfall des Werkrealschulzugs an der Schillerschule wurden zum Schuljahr 2018/19 die dort angesiedelten Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe neu verteilt. Erstmals richteten die Ernst-Reuter-Schule (Gemeinschaftsschule), die Friedrich-Realschule und das 3 Im Unterschied zum Bericht des Vorjahres werden im aktuellen Bericht die Schülerinnen und Schüler, die die Schule an der Landeserstaufnahmestelle Felsstraße besuchen, separat ausgewertet. Diese stammen ausschließlich aus Nicht-EU-Ländern – vornehmlich aus südosteuropäischen Staaten. Vgl. Kapitel 1.3. EU-Staaten 58% Naher und Mittlerer Osten 14% Osteuropa und GUS 12% Südosteuropa 8% Sonstige 8% VKL-Grundschülerinnen und -schüler Verteilung nach Herkunftsregionen 40 15 11 9 8 7 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Rumänien Kroatien Russland Italien Deutschland Syrien Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen der Grundschulen 8 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Otto-Hahn-Gymnasium je eine Vorbereitungsklasse ein. Damit gibt es nun Vorbereitungsklassen an allen weiterführenden Schularten der Sekundarstufe I (siehe Tabelle 2). Tabelle 2: Weiterführende Schulen mit Vorbereitungsklassen in Karlsruhe | Schuljahr 2018/19 Weiterführende Schulen mit VKL Klassen Klassenstufen Schülerinnen und Schüler Gemeinschaftsschule 1 14 Ernst-Reuter-Schule 1 (7) – 8 – 9 14 Werkrealschule 5 82 Gutenbergschule 2 5 – 9 35 Pestalozzischule 2 5 – 9 27 Werner-von-Siemens-Schule 1 5 – 9 20 Gymnasium 1 13 Otto-Hahn-Gymnasium 1 5 – 6 – (7) 13 Realschule 1 12 Friedrich-Realschule 1 5 – 6 – (7) 12 Summe Weiterführende Schulen 8 121 Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2018/2019 Auch in den Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe I kommen die Schülerinnen und Schülern zu beinahe 60 Prozent aus Staaten der europäischen Union (siehe Abbildung 3. Eine Liste der Herkunftsländer und die Zuordnung zu den jeweiligen Regionen befindet sich auf Seite 38). Die zweitgrößte Gruppe sind hier mit 18 Prozent Schülerinnen und Schüler aus südosteuropäischen Staaten, die nicht Teil der EU sind. Abbildung 3: VKL-Schülerinnen und -schüler in weiterführenden Schulen. Verteilung nach Herkunftsregionen Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt Ähnlich wie in den Grundschulklassen sind Schülerinnen und Schüler aus Rumänien die mit Abstand größte Gruppe. Ihre Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 19 auf 35 deutlich erhöht. Sie bilden im Schuljahr 2018/19 knapp 30 Prozent der Schülerschaft in den Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe I. Bei den übrigen Herkunftsländern gibt es keine vergleichbar großen Gruppen von Schülerinnen und Schülern. EU-Staaten 59% Naher und Mittlerer Osten 10% Osteuropa und GUS 6% Südosteuropa 18% Sonstige 7% VKL-Schülerinnen und -schüler in weiterführenden Schulen Verteilung nach Herkunftsregionen Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 9 Abbildung 4: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen der weiterführenden Schulen Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt 1.3 VKL-Klassen am LEA-Standort Felsstraße Seit dem Schuljahr 2016/17 gibt es ein staatliches Schulangebot für Kinder und Jugendliche aus den Karlsruher Landeserstaufnahmestellen (LEA) Durlacher Allee und Felsstraße. Schulorganisatorisch ist die sogenannte „Felsschule“ eine Außenstelle der Schillerschule. Zum Zeitpunkt der Schulstatistik (Oktober 2018) wurden insgesamt 109 Kinder und Jugendliche aus den Landeserstaufnahmestellen am Standort Felsstraße unterrichtet, davon 44 in der Grundschule und 65 in der Sekundarstufe I. Mit insgesamt fünf Klassen gab es an der Felsschule somit zwei Klassen mehr als im Vorjahr. Für Kinder aus den Landeserstaufnahmestellen gibt es außerdem das ehrenamtlich organisierte Bildungsangebot „Lernfreunde“ des Kinderhilfswerks UNESON, das vor allem von Kindern aus der Landeserstaufnahmestelle Durlacher Allee besucht wird. Hierbei handelt es sich nicht um ein reguläres schulisches Angebot. Tabelle 3: Vorbereitungsklassen am LEA-Standort Felsstraße Felsschule (Außenstelle Schillerschule) Klassen Schülerinnen und Schüler Grundschule 2 44 Sekundarstufe I 3 65 Summe 5 109 Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt Knapp drei Viertel der Schülerinnen und Schüler kommen aus osteuropäischen Staaten. Die übrigen Schülerinnen und Schüler stammen bis auf wenige Ausnahmen aus Ländern des Nahen und Mittleren Ostens (siehe Abbildung 5). 35 8 7 7 7 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Rumänien Polen Kroatien Italien Syrien Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen der weiterführenden Schulen 10 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Abbildung 5: Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus den Landeserstaufnahmestellen Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt 2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation 2.1 Anmeldung und Verteilung der VKL-Schülerinnen und Schüler Die Anmeldung zu den Vorbereitungsklassen der Grundschulen erfolgt weiterhin direkt an der Grundschule des jeweiligen Schulbezirks. Ist an der zuständigen Grundschule keine Vorbereitungsklasse eingerichtet, erfolgt eine Weitervermittlung an die nächstgelegene Schule. In der Sekundarstufe I hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Schulen mit Vorbereitungsklassen vergrößert. Mit der auslaufenden Werkrealschule an der Schillerschule wurden die dort angesiedelten Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe I neu aufgeteilt (siehe Kapitel 1.2). Die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler werden seitdem über die beiden Geschäftsführenden Schulleitungen der Grund-und Werkrealschulen auf die einzelnen Schulen verteilt. Die derzeitigen Kriterien für die Aufteilung von Schülerinnen und Schülern auf die Vorbereitungsklassen an weiterführenden Schulen sind Alter und Wohnort, wobei eine wohnortnahe Zuteilung wegen der Konzentration der Schulen mit Vorbereitungsklassen im östlichen Stadtgebiet nicht immer gewährleistet werden kann. Der Leistungsstand und die Bildungsbiographie des einzelnen Kindes werden bei der Zuweisung auf die einzelnen Schulen bisher nicht berücksichtigt. Obwohl Vorbereitungsklassen an allen weiterführenden Schularten von der Werkrealschule bis zum Gymnasium angesiedelt sind, bilden der Unterricht und die Zusammensetzung der Schülerschaft in den Vorbereitungsklassen das Profil und Leistungsniveau der jeweils zugeordneten Schule nicht ab. Eine Entscheidung darüber, in welche Schulart und in welche Klassenstufe eine Schülerin oder ein Schüler integriert werden soll, ist beim derzeitigen Verfahren erst nach dem Besuch der Vorbereitungsklasse vorgesehen. 2.2 Stundenzuweisungen und Unterrichtsorganisation in den Vorbereitungsklassen Bei der Stundenzuweisung im VKL-Bereich hat sich im Schuljahr 2018/19 nichts verändert. Im Grundschulbereich gab es weiterhin zwölf Lehrerwochenstunden Direktzuweisungen für den Pflichtbereich (Deutsch und Demokratiebildung). Weitere sechs Lehrerwochenstunden für den Zusatzbereich wurden bedarfsgerecht über die Südosteuropa 73% Naher und Mittlerer Osten 24% Sonstige 3% Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus den Landeserstaufnahmestellen Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 11 Staatlichen Schulämter verteilt. 4 Mit dem Organisationserlass für das Schuljahr 2019/205 werden im Grundschulbereich wieder 18 Lehrerwochenstunden pro Vorbereitungsklasse per Direktzuweisung vergeben. Zwei weitere Lehrerwochenstunden pro Vorbereitungsklasse können ab 2019/20 bedarfsgerecht über die Staatlichen Schulämter zugewiesen werden. In der Sekundarstufe I wurden für den Pflichtbereich wie im Vorjahr 16 Lehrerwochenstunden direkt zugewiesen, weitere neun Lehrerwochenstunden für den Zusatzbereich über die Staatlichen Schulämter. Hier ist zum Schuljahr 2019/20 keine Änderung vorgesehen. Unterrichtsorganisatorisch sind Vorbereitungsklassen weiterhin nicht gleichgestellt mit den Regelklassen der jeweiligen Schularten. Die Stundentafel in den Vorbereitungsklassen sieht deutlich weniger Unterricht vor als in den Regelklassen der entsprechenden Klassenstufen und Schularten. Für den Unterricht in Vorbereitungsklassen gibt es keine verbindlichen Vorgaben im Sinne eines Bildungsplans, sondern lediglich einen Orientierungsrahmen. Die konkrete Ausgestaltung bleibt der einzelnen Schule beziehungsweise den Lehrkräften überlassen.6 Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen haben derzeit kein Anrecht auf ein ganztägiges Schulangebot. Kinder, die eine Vorbereitungsklasse an einer Ganztagsgrundschule besuchen, können in der Regel am Ganztagsangebot der Schule nicht teilnehmen. 2.3 Kommunal geförderte ergänzende Deutschförderung in den Vorbereitungsklassen Um die Bildungschancen neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher zu verbessern, finanziert die Stadt Karlsruhe im Rahmen des Karlsruher Integrationsplans Maßnahmen zur ergänzenden Deutschförderung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler. In den Vorbereitungsklassen an Grundschulen wird seit 2009 ergänzende Deutschförderung im Rahmen des Projekts „Bildungsberatung für junge Migranten und ihre Eltern“ in Kleingruppen erteilt. Das Angebot wird vom Internationalen Bund umgesetzt und wird an allen Grundschulen mit Vorbereitungsklassen angeboten. Im Schuljahr 2018/19 profitierten von diesem Angebot insgesamt 104 Schülerinnen und Schülern in 15 Gruppen.7 Das „Projekt zur Förderung junger Quereinsteiger ins Bildungssystem“ wurde 2001 im Rahmen des Europäischen Sozialfonds gestartet und wird seit 2006 durch die Stadt Karlsruhe finanziert. Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler aus den Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe I erhalten im Rahmen des Projekts ergänzende Förderung in Deutsch und nach Bedarf in Englisch sowie individuelle Unterstützung bei der Wahl des weiteren Bildungs- oder Berufswegs. Rund 145 Schülerinnen und Schüler nahmen im Schuljahr 2018/19 an dieser Maßnahme teil. Das Angebot richtet sich an VKL-Schülerinnen und Schüler aus Vorbereitungsklassen an allen weiterführenden Schularten. An zwei Schulen wurden außerdem Gruppen für Schülerinnen und Schüler eingerichtet, die bereits den Übergang in die Regelklassen vollzogen haben. Träger dieser Maßnahme ist ebenfalls der Internationale Bund. 2.4 Übergänge in die Regelklassen Die Verweildauer von Schülerinnen und Schülern in den Vorbereitungsklassen ist individuell. Vorgesehen sind laut der gültigen Verwaltungsvorschrift (im Folgenden: VwV) ein Jahr, in Ausnahmefällen zwei Jahre.8 Eine 4 Der Zusatzbereich umfasst weitere Fächer, die sich am Bildungsplan der jeweiligen Jahrgangsstufe und Schulart orientieren. Diese Fächer können auch integrativ unterrichtet werden. Im Vergleich zu den Regelklassen ist der Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern (außer Deutsch) in den Vorbereitungsklassen stark reduziert. 5 Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Unterrichtsorganisation und Eigenständigkeit der Schulen im Schuljahr 2019/2020 (Organisationserlass) http://gelbe-sammlung.kultus- bw.de/jportal/portal/t/xye/bs/21/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVBW- VVBW000030517&doc.part=S&doc.price=0.0%23focuspoint (12. September 2019). 6 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg: Deutsch im Kontext von Mehrsprachigkeit. Grundlagen und Anregungen für die Spracharbeit in Vorbereitungsklassen, S. 5. www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration- bildung/vkl_vabo/vkl/mehrsprachigkeit/grundlagenpapier/grundlagen.pdf#page=24 (18. August 2019) 7 Internationaler Bund, Schriftliche Auskunft vom 4. September 2019. 8 Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen vom 31.05.2017. http://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/portal/t/xye/bs/21/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVBW-VVBW000030517&doc.part=S&doc.price=0.0%23focuspoint%20 http://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/portal/t/xye/bs/21/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVBW-VVBW000030517&doc.part=S&doc.price=0.0%23focuspoint%20 http://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/portal/t/xye/bs/21/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVBW-VVBW000030517&doc.part=S&doc.price=0.0%23focuspoint%20 https://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vkl/mehrsprachigkeit/grundlagenpapier/grundlagen.pdf https://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vkl/mehrsprachigkeit/grundlagenpapier/grundlagen.pdf 12 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte unterjährige Integration ist ausdrücklich vorgesehen (siehe VwV 4.3). Häufig erfolgt bereits in den Vorbereitungsklassen eine Teilintegration in verschiedenen Fächern (zum Beispiel in Sport, Kunst und Musik), so dass Übergänge in die Regelklassen fließend gestaltet werden können. Dies setzt jedoch voraus, dass sich die Klasse, in die die Schülerin oder der Schüler integriert werden soll, an derselben Schule befindet wie die Vorbereitungsklasse. VKL-Lehrkräfte der Sekundarstufe I, die ihrer Schülerinnen und Schüler unterjährig teil- oder vollintegrieren wollen, scheitern nach ihren Aussagen oft an vollen Klassen, fehlenden Räumlichkeiten und manchmal auch am fehlenden Willen von Lehrkräften, neu hinzukommende Schülerinnen und Schüler in ihre Klassen aufzunehmen.9 Das Procedere des Übergangs in die Regelklasse, innerhalb der eigenen Schule oder auch verbunden mit Schulwechsel, ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Unerlässlich für einen gelingenden Übergang ist eine aussagekräftige Dokumentation des Sprach- und Entwicklungsstands. Lehrkräfte an den Karlsruher Vorbereitungsklassen stehen darüber in fachlichem Austausch und entwickeln Ansätze, um ein schulübergreifend abgestimmtes Verfahren in Bezug auf die Übergänge zu erreichen. Ein weitergehender Austausch zwischen Schulen und Lehrkräften über neu zu integrierende Schülerinnen und Schüler erscheint aus pädagogischer Sicht sinnvoll, bedarf aber aus Datenschutzgründen des ausdrücklichen Einverständnisses der Erziehungsberechtigten. Über die tatsächliche Verweildauer von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen werden aktuell keine Daten erhoben. Eine Abfrage des Kultusministeriums zum Schulhalbjahr 2018/19 über den prognostizierten Verbleib von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen legt nahe, dass in den Vorbereitungsklassen im Stadtgebiet Karlsruhe die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler über ein Schuljahr hinaus in Vorbereitungsklassen bleiben. Ihr Anteil variiert je nach Schule von 38 bis 77 Prozent.10 Eine Erhebung der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen eines Beteiligungsprojekts an Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe I ergab, dass die befragten Schülerinnen und Schüler im Durchschnitt deutlich länger als die empfohlenen zwölf Monate in Vorbereitungsklassen verbrachten. Die Autorinnen und Autoren der Studie vermerken dazu kritisch: „Eine höhere Verweildauer in den Vorbereitungsklassen erschwert es tendenziell den Jugendlichen, einen Bildungsabschluss an e iner allgemeinbildenden Schule zu erlangen. Da die Vorbereitungsklassen vorwiegend auf die Deutschsprachvermittlung ausgelegt sind, werden andere fachliche Inhalte zurückgestellt. Die Inhalte, die den Kindern und Jugendlichen bereits fehlen, werden während der Beschulung in den Vorbereitungsklassen in der Sekundarstufe weiterhin verpasst, sodass der Übergang in die Regelklasse und das Anknüpfen an die Lerninhalte der Regelbeschulung tendenziell erschwert werden.“11 Ebenso wenig lassen sich belastbare Aussagen über Bildungsverläufe von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern über einen längeren Zeitraum treffen. Es werden bisher von offizieller Seite keine Daten darüber erhoben, die Rückschlüsse darüber erlauben, in welche Schularten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler integriert werden und ob diese Integrationsprozesse (aus Sicht der Schulen, aus Sicht der Schülerinnen) erfolgreich verlaufen oder nicht. Aufschluss über die Übergänge aus den VKL-Klassen in Karlsruhe liefert eine Erhebung, die im Rahmen des „Projekts zur Förderung junger Quereinsteiger ins Bildungssystem“ durchgeführt wurde.12 Das nachfolgende Diagramm veranschaulicht, in welchen Schulformen die insgesamt 139 Schülerinnen und Schülern, die sich am Ende des Schuljahres 2018/19 in den Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen befanden, ihre Schullaufbahn fortsetzten: 9 Übereinstimmende Aussagen von VKL-Lehrkräfte bei einem Austauschtreffen in Karlsruhe am 14. Mai 2019 und am Fachtag „Beteiligung neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher“ am 8. Juli 2019 in Stuttgart. 10 Auswertung des Staatlichen Schulamts Karlsruhe, bereitgestellt am 26. April 2019. Aus der Abfrage geht allerdings nicht hervor, wie lange sich die Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt der Abfrage schon in den Vorbereitungsklassen befanden. 11 Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaften: Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung in Stuttgarter Vorbereitungsklassen, Stuttgart 2019, S. 17. https://www.stuttgart.de/img/mdb/item/633137/147000.pdf (13. August 2019). 12 Internationaler Bund, Projekt zur Förderung junger Quereinsteiger ins Bildungssystem, Schriftliche Auskunft vom 10. September 2019. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 13 Abbildung 6: Übergänge aus den Vorbereitungsklassen der weiterführenden Schulen, Schuljahr 2018/19 Quelle: Internationaler Bund Deutlich wird, dass die Einrichtung von Vorbereitungsklassen an allen Schulen eine Maßnahme war, die der Heterogenität der neu in Karlsruhe ankommenden Schülerinnen und Schüler Rechnung trägt. Jedoch wurde im Rahmen der Erhebungen des Quereinsteigerprojekts auch beobachtet, dass fast alle VKL-Schülerinnen und – Schüler in die Regelklassen an den Schulen integriert werden, an denen sie auch die Vorbereitungsklasse absolviert haben. Es gibt also, unabhängig von den Vorkenntnissen und vom Leistungsstand der einzelnen Schüler, einen „Klebeeffekt“ an den Schulen mit Vorbereitungsklassen. Eine passgenaue Vermittlung in die Vorbereitungsklassen ab der Sekundarstufe I wäre ein Weg, um die Vorkenntnisse und Leistungsniveau der einzelnen Schülerinnen und Schüler besser zu berücksichtigen und die Zuteilung zu den verschiedenen Schularten transparenter zu gestalten. Dadurch könnte die Heterogenität in den Vorbereitungsklassen reduziert und die Schülerinnen und Schüler noch besser auf den Einstieg ins gegliederte Schulsystem vorbereitet werden. 2.5 Unterstützende Sprachförderung am Übergang Der Übergang von der Vorbereitungsklasse in eine Regelklasse ist ein sensibler Moment für die schulische Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler. Während in den Vorbereitungsklassen der Fokus auf der Sprachvermittlung liegt, erfolgt die eigentliche Integration in das Schulsystem mit dem Eintritt in eine Regelklasse. Dies erfordert von den Schülerinnen und Schülern umfassende Anpassungsleistungen in fachlicher, sprachlicher und sozialer Hinsicht. Schülerinnen und Schüler sind deswegen am Übergang in besonderem Maße auf Unterstützung und Begleitung angewiesen. Erstmals gab es im Schuljahr 2018/19 für allgemeinbildende Schulen die Möglichkeit, eine Anschlussförderung für ehemalige VKL-Schülerinnen und Schüler einzurichten. Für Gruppen ab vier bis maximal 16 Schülerinnen oder Schüler können für die sogenannte „Nachgehende Sprachförderung“ jeweils zwei Lehrerwochenstunden über das Staatliche Schulamt beantragt werden. Die inhaltliche Gestaltung der Kurse richtet sich nach den individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler. Neben Deutsch können auch andere Fächer Gegenstand des Förderunterrichts sein. Landesweit wurden für die Nachgehende Sprachförderung 164 Lehrerdeputate zur Verfügung gestellt. Im Stadtbereich Karlsruhe wurden im Schuljahr 2018/19 33 Lehrerwochenstunden zur Nachgehenden Sprachförderung an die folgenden Schulen vergeben:13 13 Staatliches Schulamt Karlsruhe, Schriftliche Auskunft vom 26. April 2019. 16 26 9 44 40 3 1 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Gymnasium Realschule GMS WRS VKL- Verbleib VAB Umzug Übergänge aus den Vorbereitungsklassen der weiterführenden Schulen, Schuljahr 2018/19 14 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Tabelle 4: Sprachförderung für ehemalige VKL- Schülerinnen und Schüler Name Schulart Klassenstufe Anzahl Schüler GS Grünwinkel GS GS 5 Schillerschule GS GS 25 Tullaschule GS GS 8 Waldschule Neureut GS GS 5 Gutenbergschule GWRS GS / Sek I 39 Pestalozzischule GWRS GS / Sek I 8 Werner-von-Siemens-Schule GWRS Sek I 4 Anne-Frank-Schule GMS Sek I 4 Summe 98 Quelle: Staatliches Schulamt Karlsruhe Die Nachgehende Sprachförderung ist ein wichtiger Baustein, der die Übergänge ins Regelschulsystem erleichtern kann. Sie kommt allerdings vor allem dort zum Tragen, wo größere Gruppen neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler integriert werden. Ab der Sekundarstufe verlaufen Bildungswege tendenziell individueller, so dass davon auszugehen ist, dass nicht an allen Schulen, an denen Bedarf für nachgehende Sprachförderung besteht, die kritische Gruppengröße für die Beantragung von Sprachförderkursen erreicht wird. 2.6 Elternarbeit Die Information neu zugewanderter Eltern über das deutsche Bildungssystem sowie der Aufbau einer vertrauensvollen Partnerschaft zwischen Bildungseinrichtungen und Eltern sind zentral, damit Eltern verantwortungsvolle Entscheidungen treffen und ihre Kinder auf dem Bildungsweg gut begleiten können. Um eine Verständigung auf sprachlicher Ebene zu ermöglichen und zu verbessern, können Eltern und Lehrkräfte auf den kostenlosen Service des Dolmetscherpools zurückgreifen, der sich als wertvolle Ressource und Hilfestellung etabliert hat. So wurden im Schuljahr 2018/19 insgesamt 491 Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Einsätze an Schulen angefordert. Die Sprachen, die mit Abstand am häufigsten nachgefragt wurden, waren Rumänisch und Arabisch.14 Das Projekt „Bildungsberatung für junge Migranten und ihre Eltern“ bietet neu zugewanderten Eltern Informationsveranstaltungen und individuelle Beratung. Im Rahmen des Programms „Stärke“ werden außerdem an allen Schulen mit Vorbereitungsklassen Elterninformationskurse durchgeführt. Neu zugewanderte Eltern von Grundschulkindern bekommen über dieses Angebot gebündelt wichtige Informationen rund um Schule, Bildung, Betreuung und Freizeit, die von den anwesenden Dolmetschern in die Sprachen der Eltern übersetzt werden. Beratung und Information der Eltern neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I erfolgt ebenfalls nach individuellem Bedarf im Rahmen des „Projekt zur Förderung junger Quereinsteiger ins Bildungssystem“ durch den Internationalen Bund. Elternarbeit, nicht nur für neu zugewanderte Eltern, wird auch in den Internationalen Elterncafés geleistet, die an verschiedenen Karlsruher Grundschulen angesiedelt sind. Es handelt sich um ein niederschwelliges Angebot des Austauschs und der Information, vornehmlich über Bildungs- und Erziehungsthemen. Die Elterncafés werden von pädagogisch geschulten Kräften unterschiedlicher Träger geleitet. Im Aufbau befindet sich derzeit das Projekt „Interkulturelle Elternmentoren“, das ergänzend zu den bestehenden Angeboten auf ehrenamtlicher Basis Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Eltern fördern und Hemmschwellen abbauen soll. Interkulturelle Elternmentoren unterstützen Eltern, die 14 Internationaler Bund Karlsruhe, Schriftliche Auskunft vom 11. September 2019. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 15 Verständigungsschwierigkeiten haben oder das deutsche Schulsystem nicht kennen, bei Fragen rund um Schule und Bildung. Sie werden für diese Tätigkeit von der Elternstiftung Baden-Württemberg qualifiziert. Die Koordination wird derzeit von der Bildungskoordination für Neuzugewanderte im Schul- und Sportamt übernommen. Eine enge Verzahnung mit den bereits bestehenden Angeboten für Eltern mit Migrationsgeschichte wird angestrebt. 2.7 Sport, Freizeit und Ferien Das Programm „Soziales Miteinander durch Sport - Vielfalt bewegt Karlsruhe“ des Schul- und Sportamts sieht vor, allen Karlsruher Einwohnerinnen und Einwohnern, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund sowie sozial Benachteiligten die gleichberechtigte Teilhabe am Sport zu ermöglichen. Neben offenen Sportangeboten in unterschiedlichen Sportarten werden im Rahmen des Programms auch Angebote für spezielle Ziel- und Altersgruppen, wie zum Beispiel Schwimmen für junge Zugewanderte, gefördert. Attraktive und niederschwellige Sportangebote für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche sind auch deswegen wichtig, weil im Rahmen der Vorbereitungsklassen kein Sportunterricht vorgesehen ist. Kontakte mit einheimischen Gleichaltrigen sind ein entscheidender Schritt des Ankommens für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche und fördern auf spielerische Weise Sprachkompetenz und soziales Lernen. Die Teilnahme an betreuten Ferienangeboten bietet einen guten Rahmen, um soziale Kontakte zwischen Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft zu fördern. Für Grundschulkinder werden niederschwellige, stadtteilbezogene und kostengünstige Ferienangebote durch das Jugendfreizeit- und Bildungswerk, den Lernverbund KLEVER im Stadtjugendausschuss e. V. sowie durch viele andere Jugendhilfeträger angeboten. Weniger Angebote gibt es für Jugendliche ab zwölf Jahren. Es hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, aktiv auf neu zugewanderte Eltern zuzugehen, damit solche Angebote bekannt werden und wahrgenommen werden. Dies bedeutet zum einen, Informationen in leicht verständlicher Sprache und gegebenenfalls auch mehrsprachig bereit zu stellen. Zum anderen kommt der Zusammenarbeit mit den Schulen eine wichtige Rolle zu, um Eltern zu informieren und Hemmschwellen bei der Nutzung solcher Angebote abzubauen. Nicht zuletzt würde auch der Besuch einer Ganztagsschule die soziale Kontaktaufnahme und den Zugang zu Freizeit- und Sportangeboten innerhalb der Schulen deutlich erleichtern. Diese Möglichkeit ist derzeit für Schülerinnen und Schüler an Vorbereitungsklassen nicht gegeben (siehe Kapitel 2.2). 16 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Zusammenfassung und Empfehlungen Datenlage zu Übergängen und zu Bildungsverläufen verbessern Es fehlen weiterhin aussagekräftige Daten, um valide Aussagen über den Bildungserfolg neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler im baden-württembergischen Schulsystem, und damit auch in Karlsruhe zu treffen. Es gibt derzeit weder eine einheitliche Erfassung des Leistungsstands neu ankommender Schülerinnen und Schüler, noch lassen sich Bildungsverläufe ehemaliger VKL-Schülerinnen und –Schüler quantitativ oder qualitativ nachvollziehen. Die schlechte Datenlage und mangelnde Transparenz im föderalen Bildungssystem erschweren die wissenschaftliche Forschung zu diesen Themen und führen dazu, dass Forschungsergebnisse, wenn vorhanden, nur eingeschränkt für die Praxis vor Ort nutzbar gemacht werden können. Auch kommunale Maßnahmen zur Unterstützung des Bildungserfolgs von Neuzugewanderten können unter diesen Voraussetzungen nur sehr eingeschränkt auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Passgenaue Vermittlung neu zugewanderter Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I Wie bereits im Bericht des Vorjahres beschrieben, sollte die Verteilung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe auf die verschiedenen Schularten auf Grundlage von Testung und individueller Beratung erfolgen. Dies wäre aus Sicht der Bildungskoordination ein wichtiger Schritt, um mehr Bildungsgerechtigkeit für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler im gegliederten Schulsystem ab der Sekundarstufe herzustellen. Ein auf Testergebnissen basierendes Verfahren wird bereits seit dem Schuljahr 2015/16 in der Stadt Heilbronn praktiziert. Dort werden neu hinzukommende Schülerinnen und Schüler einmal monatlich durch eine Lehrkraft in Mathematik und Englisch getestet und bekommen eine Bildungsempfehlung. Die Verteilung auf die Vorbereitungsklassen an verschiedenen Schularten erfolgt mit Unterstützung einer städtischen Clearing-Stelle. Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen beenden Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen sollten ebenso viel Unterricht bekommen wie gleichaltrige Schülerinnen und Schüler in Regelklassen, damit sie nicht nur in Deutsch, sondern auch in anderen Fächern den Unterrichtsstoff vermittelt bekommen, der ihrem Alter und ihrem Leistungsstand entspricht. Ebenfalls sollte auf Landesebene darauf hingewirkt werden, dass VKL-Schülerinnen und Schüler ebenso wie andere Grundschulkinder das Recht haben, eine Ganztagsschule zu besuchen. Wie bereits im Vorjahr beschrieben, ist diese fehlende Möglichkeit zur Teilhabe kontraproduktiv im Sinne einer schnellen sprachlichen und sozialen Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler (siehe auch Kapitel A.2.7). In einem gemeinsamen Positionspapier von Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren aus ganz Baden- Württemberg ist die Teilnahme am Ganztag eine der zentralen Forderungen an das Kultusministerium.15 Nachgehende Sprachförderung intensivieren Positiv hat sich im Vergleich zu den Vorjahren die Möglichkeit entwickelt, über das Staatliche Schulamt Sprachförderkurse für ehemalige VKL-Schülerinnen und -Schüler zu beantragen. Dies wurde im Schuljahr 2018/19 von vier Grundschulen, drei Grund- und Werkrealschulen und einer Gemeinschaftsschule genutzt. Die Beantragung von Stunden für die Einrichtung von Sprachförderkursen wird für alle Schulen empfohlen, an denen sich ehemalige VKL-Schülerinnen und Schüler befinden. Für diejenigen, die nach dem Übergang in eine Regelklasse an ihrer Schule nicht durch Nachgehende Sprachförderung unterstützt werden können, wird empfohlen, im Rahmen des kommunalen „Quereinsteiger- Projekts“ individuelle Förderung anzubieten. 15 Bildungsteilhabe für Neuzugewanderte. Handlungsbedarfe im Kita-, Schul- und Ausbildungsbereich. Zusammengestellt von den Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren der kreisfreien Städte in Baden-Württemberg, 28.03.2019. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 17 Netzwerke der Elternarbeit ausbauen Die Intensivierung der Elternarbeit durch die Implementierung des Programms „Interkulturelle Elternmentoren“ der Elternstiftung Baden-Württemberg wird ein Schwerpunkt der Bildungskoordination für Neuzugewanderte im Schuljahr 2019/20 sein. Neben der Qualifizierung der ehrenamtlichen Elternmentorinnen und –mentoren, beinhaltet dies die Koordination der Einsätze und den Aufbau tragfähiger Netzwerke mit Schulen und Bildungsakteuren, in denen die ehrenamtliche Arbeit der Elternmentorinnen und -mentoren ergänzen und unterstützen kann. 18 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte B: Berufliche Schulen 1. Statistische Daten 1.1 Eingangsklassen während der Inobhutnahme Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)16 haben in Karlsruhe die Möglichkeit, unmittelbar nach ihrer Inobhutnahme eine Schule zu besuchen, bis das Clearing-Verfahren und damit auch die Entscheidung über ihren weiteren Verbleib abgeschlossen ist. Die Jugendlichen besuchen in dieser Zeit eine sogenannte Eingangs- oder Willkommensklasse, in der sie übergangsweise unterrichtet werden. Geht die Zuständigkeit auf einen anderen Stadt- oder Landkreis über, muss der Transfer innerhalb von vier Wochen erfolgt sein. Ist dies organisatorisch oder aus anderen Gründen nicht möglich, bleibt die Stadt Karlsruhe weiterhin zuständig. Verbleibt ein UMA dauerhaft in Karlsruhe, erfolgt der Wechsel in eine reguläre VABO-Klasse.17 Eingangsklassen gibt es an der Elisabeth-Selbert-Schule, die seit 2010 eine Kooperationsklasse mit der Heimstiftung Karlsruhe unterhält sowie seit dem Schuljahr 2014/15 auch am Parzival-Schulzentrum, wo in Obhut genommene Jugendliche aus anderen Einrichtungen unterrichtet werden. Abbildung 7: Vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Ausländerinnen in Karlsruhe Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2015 und 2016). Für die Jahre 2017 bis 2019 Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde Seit 2015 ist die Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen kontinuierlich zurückgegangen. Im Jahr 2018 lag sie mit 195 Fällen nur noch bei einem Fünftel des Höchststands von 2015 (siehe Abbildung 7). Für das Jahr 2019 zeichnet sich nochmals ein deutlicher Rückgang ab. Bis Mitte August 2019 wurden nur 66 unbegleitete ausländische Minderjährige vorläufig in Obhut genommen.18 1.2 VABO-Klassen Zugewanderte Jugendliche, die der Berufsschulpflicht (16-18 Jahre) unterliegen, werden in Baden-Württemberg in sogenannten VABO-Klassen unterrichtet. Ziel ist das Erlernen der deutschen Sprache und daran anschließend die Integration in weiterführende Bildungsgänge oder in Ausbildung. Die VABO-Klassen enden mit einer Sprachprüfung, die je nach Stand auf A2- oder B1-Niveau des europäischen Referenzrahmens abgelegt werden kann. Im Schuljahr 2018/2019 gab es in Karlsruhe an öffentlichen Berufsschulen nach der amtlichen 16 Diese und weitere im Text verwendete Abkürzungen sind im Abkürzungsverzeichnis am Ende des Berichts hinterlegt. 17 Die Abkürzung VABO bedeutet Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf Ohne Sprachkenntnisse. 18 Quelle: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe, Stand 14.08.2019. 982 730 355 195 66 0 200 400 600 800 1000 1200 2015 2016 2017 2018 2019 (Stand 14.8.2019) Vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Ausländerinnen in Karlsruhe Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 19 Schulstatistik sechs VABO-Klassen an vier Schulen mit insgesamt 102 Schülerinnen und Schülern. Hinzu kommt eine VABO-Klasse am privaten Parzival-Schulzentrum mit acht Schülerinnen und Schülern (siehe Tabelle 5)19 Tabelle 5: VABO-Klassen an Beruflichen Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2018/19 Name Schulart Klassen Schülerinnen/Schüler Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule 2 22 Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule 1 18 Elisabeth-Selbert-Schule Hauswirtschaftliche Schule 220 43 Walter-Eucken-Schule Kaufmännische Schule 1 19 Parzival Schulzentrum Private Berufsfachschule 1 8 Gesamt 7 110 Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2018/2019 Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der VABO-Schülerinnen und Schüler stabil geblieben. Für die unterjährig neu hinzukommenden Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr auf die bestehenden Klassen verteilt werden konnten, wurde zum Schulhalbjahr im Februar 2019 an der Walter-Eucken-Schule eine zusätzliche Klasse eingerichtet, so dass sich die Zahl der VABO-Klassen auf insgesamt acht erhöhte. Bezüglich der Herkunftsregionen gibt es im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügige Änderungen. Leichte Rückgänge sind aus den Regionen der klassischen Fluchtmigration (Naher und Mittlerer Osten, Afrika südlich der Sahara) zu verzeichnen. Gestiegen ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus Südosteuropa und aus EU- Staaten, insbesondere aus Rumänien (siehe Abbildung 8). Abbildung 8: Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler im VABO Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik Hauptherkunftsländer der Schülerinnen und Schüler im VABO sind Somalia (17) und Rumänien (12). Die Zahl der Jugendlichen aus Afghanistan und Gambia, aus denen im Schuljahr 2016/17 noch rund 45 Prozent der VABO-Schülerinnen und Schüler kamen, ist im Schuljahr 2018/19 nochmals drastisch zurückgegangen (siehe Abbildung 9). 19 Erhebungszeitpunkt für die Parzival-Schule: 17. Oktober 2018.. 20 Inklusive eine Eingangsklasse – siehe Kapitel B1.1. Eingangsklassen (Inobhutnahme). 232 106 83 15 19 3 6 101 32 45 14 2 4 4 110 29 39 24 11 4 1 0 50 100 150 200 250 Gesamt Naher und Mittlerer Osten Afrika (Subsahara) EU Südosteuropa Nordafrika Sonstige Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler im VABO 2016/17 2017/18 2018/19 20 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Abbildung 9: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern im VABO Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik Die Anzahl Frauen und Mädchen im VABO hat sich im Vergleich zum Schuljahr 2017/18 verdoppelt. Ihr Anteil an der gesamten Schülerschaft im VABO lag bei 25 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozentpunkte gestiegen (siehe Abbildung 12). Abbildung 10: Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABO Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2018/2019 Der Anteil der minderjährigen oder ehemals minderjährigen unbegleiteten Ausländer im VABO kann auf Grundlage der erhobenen Daten nicht exakt ermittelt werden. Nach einer Auszählung der hauptsächlichen Fluchtländer und -regionen liegt der Anteil der Geflüchteten unter den Schülerinnen und Schülern im VABO bei rund zwei Dritteln und damit etwas niedriger als im Schuljahr 2017/18 (75 Prozent). 1.3 Ausländische Schülerinnen und Schüler in VAB-Regelklassen Sobald ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen (Referenzniveau A2 oder höher) können ausländische berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler das Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf in der Regelform (VABR) besuchen. Ziel im VABR ist es, Ausbildungsreife zu erlangen und gegebenenfalls einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss zu erreichen. Im Unterschied zum VABO, wo der Erwerb der deutschen Sprache im Vordergrund steht, besuchen das VABR auch Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland geboren sind oder als ausländische Staatsbürger schon längere Zeit hier leben. Bei der Auswertung der Statistik muss deswegen 16 8 69 18 16 35 14 9 15 8 15 11 17 12 11 6 6 2 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Somalia Rumänien Afghanistan Syrien Eritrea Gambia Hauptherkunftsländer der Schülerinnen und Schüler im VABO VABO 16/17 VABO 17/18 VABO 18/19 EU 10 Afrika (Subsahara) 7 Naher und mittlerer Osten 5 Südosteuropa 4 Nordafrika 1 Sonstige 1 Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABO (N=28) Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 21 berücksichtigt werden, dass es sich nicht bei allen ausländischen Schülerinnen und Schülern im VABR notwendigerweise auch um Neuzugewanderte mit geringen Deutschkenntnissen handelt. Neben den regulären Klassen (VABR) gibt es auch Kooperationsklassen mit Förderschulen für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und sonderpädagogischem Förderbedarf (VAB-KF). Neuzugewanderte besuchen das VABR, sofern keine Lernbeeinträchtigung vorliegt. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft wird jedoch statistisch für beide Formen gemeinsam erhoben. Während die Zahl der deutschen Schülerinnen und Schüler relativ konstant geblieben ist, sind die Schwankungen der Schülerzahlen im VABR auf die ausländischen Schülerinnen und Schüler zurückzuführen. Ihre Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr stark zurückgegangen und liegt auch deutlich unter dem Niveau des Schuljahres 2016/17 (siehe Abbildung 11). Abbildung 11: Entwicklung der Schülerzahlen in den VABR-Klassen (mit Parzival-Schule) Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik Die Beschulung von Neuzugewanderten im VABR ist je nach Schule unterschiedlich geregelt. Teilweise werden für diese Gruppe eigene Klassen gebildet, teilweise werden sie in gemischten Klassen unterrichtet. Tabelle 6 gibt eine Übersicht, wie viele ausländische Schülerinnen und Schüler zum Erhebungszeitpunkt an den Karlsruher VABR-Standorten unterrichtet wurden. Tabelle 6: Schülerinnen und Schüler in VABR- und VAB-KF-Klassen im Schuljahr 2017/2018 Name Schulart Schülerinnen/ Schüler davon ausländisch Klassen VABR Klassen VAB-KF Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule 76 33 3 1 Elisabeth-Selbert-Schule Hauswirtschaftliche Schule 91 60 4 1 Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule 69 31 2 3 Parzival Schulzentrum Private Berufsfachschule 14 11 1 0 Gesamt 250 135 10 5 Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018 Bezüglich der Herkunftsregionen der ausländischen Schülerinnen und Schüler im VABR lassen sich signifikante Veränderungen verzeichnen: Stark zurückgegangen ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus dem nahen und mittleren Osten und aus südosteuropäischen Ländern. Kontinuierlich erhöht hat sich hingegen die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus EU-Staaten. Ihr Anteil liegt im Schuljahr 2018/19 bei 30 Prozent (siehe Abbildung 12). 301 335 250 170 226 135 0 50 100 150 200 250 300 350 400 2016/2017 2017/2018 2018/2019 Sc h ü le ri n n en u n d S ch ü le r Entwicklung der Schülerzahlen in den VABR-Klassen VABR und VABKF gesamt davon ausländisch 22 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Abbildung 12: Herkunftsregionen ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik Der steigende Anteil der EU-Staaten ist vor allem auf Schülerinnen und Schüler mit rumänischer und italienischer Staatsbürgerschaft zurückzuführen. Rumänische Schülerinnen und Schüler bildeten im Schuljahr 2018/19 erstmals die größte Gruppe unter der ausländischen Schülerschaft im VABR. Afghanistan und Syrien sind zwar noch unter den Hauptherkunftsländern im VABR, jedoch ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus diesen Ländern deutlich zurückgegangen (siehe Abbildung 13). Abbildung 13: Hauptherkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik Betrachtet man den weiblichen Teil der Schülerschaft, so ist die Zahl der Schülerinnen aus Südosteuropa im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Der Anteil der Schülerinnen im VABR lag insgesamt bei 25 Prozent und hat sich im Vergleich zum Schuljahr 2016/17 erhöht (siehe Abbildung 14) 170 69 49 29 11 0 8 226 104 45 35 22 7 13 135 44 34 40 5 2 10 0 50 100 150 200 250 Gesamt Naher und Mittlerer Osten Afrika (Subsahara) EU Südosteuropa Nordafrika Sonstige Herkunftsregionen ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR VABR 2016/17 VABR 2017/18 VABR 2018/19 10 28 20 5 9 15 13 49 29 5 9 15 19 16 14 12 11 8 0 10 20 30 40 50 60 Rumänien Afghanistan Syrien Italien Eritrea Gambia Hauptherkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR VABR 2016/17 VABR 2017/18 VABR 2018/19 Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 23 Abbildung 14: Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABR Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2018/19 Der Anteil der Geflüchteten unter den ausländischen VABR-Schülerinnen und Schülern lag im Schuljahr 2018/19 bei circa 60 Prozent. 1.4 Ausländische Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsvorbereitung Dual Die Ausbildungsvorbereitung Dual (AVdual) ist ein berufsvorbereitender Bildungsgang, der im Rahmen der Modellregion Übergang Schule-Beruf in Karlsruhe an zwei beruflichen Schulen erprobt wird. AVdual ist gekennzeichnet durch einen hohen Praxisanteil in kooperierenden Betrieben und durch eine engmaschige sozialpädagogische Begleitung. Zum Schuljahr 2017/2018 wurde der Bildungsgang erstmals für junge Neuzugewanderte geöffnet. Auch hier lässt sich anhand der Schulstatistik nur die Zahl ausländischer Schülerinnen und Schüler feststellen, nicht aber, wer neu zugewandert ist und wer schon länger in Deutschland lebt. Im Schuljahr 2017/2018 wurden an der Carl-Hofer-Schule und an der Gewerbeschule Durlach insgesamt drei AVdual- Klassen angeboten (siehe Tabelle 7). Im Unterschied zum VABR werden Neuzugewanderte in der AVdual immer integrativ, das heißt, gemeinsam mit den deutschsprachigen Schülerinnen und Schülern, unterrichtet. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in der AVdual hat sich Vergleich zum Vorjahr von 84 auf 104 erhöht. Die Zahl der ausländischen Schülerinnen und Schüler stieg von 44 auf 60. Ihr Anteil an der gesamten Schülerschaft in der AVdual lag im Schuljahr 2018/19 bei 58 Prozent und damit etwas höher als im Vorjahr (52 Prozent). Tabelle 7: Ausländische Schülerinnen und Schüler in der AVdual Name Schulart Gesamt davon ausländisch Anteil Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule 42 27 64% Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule 62 33 53% Gesamt 104 60 58% Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2018//2019 Erhöht hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie aus den EU- Staaten. Bei den übrigen Regionen sind keine nennenswerten Veränderungen zu verzeichnen. EU 14 Afrika (Subsahara) 9 Naher und mittlerer Osten 6 Südosteuropa 1 Sonstige 4 Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABR (N=34) 24 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Abbildung 15: Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler in der AVdual Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik Der Anteil der ausländischen Frauen und Mädchen lag in der AVdual im Schuljahr 2018/19 bei 40 Prozent. Er ist im Vergleich zum Vorjahr (27 Prozent) gestiegen und war auch deutlich höher als in den Bildungsgängen VABO und VABR. 2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation Die Rahmenbedingungen und die allgemeine Situation neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler im VABO, VABR und und in der AVdual wurden im Bericht für das Schuljahr 2017/18 ausführlich beschrieben.21 Nachfolgend werden deshalb nur die Bereiche dargestellt, in denen sich signifikante Änderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben. 2.1 Anmeldung im VABO Die Anmeldezahlen im VABO bewegten sich im Schuljahr 2018/19 auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Die Verteilung erfolgte über die Geschäftsführende Schulleitung. Durch die Einrichtung einer weiteren VABO-Klasse an der Walter-Eucken-Schule zum Halbjahr konnte die Zuweisung von Schulplätzen ohne längere Wartezeiten erfolgen. Eine niveaudifferenzierte Aufteilung der Schülerinnen und Schüler konnte auch im Schuljahr 2018/19 nur an den Schulen erfolgen, an denen zwei VABO-Klassen eingerichtet waren. Die Herausforderung des Unterrichtens in sehr heterogenen Klassen bestand somit weiter fort. Für das Schuljahr 2019/20 ist die Einführung eines neuen Verfahrens geplant. Grundlage dafür bildet eine sprachunabhängige Testung und bildungsbiographischen Erfassung, die von der Schulkoordinatorin der Heimstiftung Karlsruhe für die Beschulung während der vorläufigen Inobhutnahme entwickelt wurde und gemeinsam mit der Geschäftsführenden Schulleitung für die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im VABO adaptiert werden soll. Damit sollen die Heterogenität in den Klassen reduziert und die Möglichkeiten für niveaudifferenziertes Lernen verbessert werden. 21 Stadt Karlsruhe: Beschulung von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe. Erste Fortschreibung 2018. www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZnNDrcwdUZjcW/ZZnRp7CLoPswxH/Beschulung%20v on%20neuzugewanderten%20Kindern%20und%20Jugendlichen%20in%20Karlsruhe%202018.pdf 9 15 12 6 2 0 11 23 19 5 1 1 0 5 10 15 20 25 Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler in der AVdual AVdual 2017/18 AVdual 2018/19 file://///storage/data/SuS/_Bildungsplanung/Projekte%20(Schäfer)/BMA/SBR/Sitzungen/2019-11-15/TOP%204-Beschulung%20Neuzugewanderte/Rathausversion/www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZnNDrcwdUZjcW/ZZnRp7CLoPswxH/Beschulung%20von%20neuzugewanderten%20Kindern%20und%20Jugendlichen%20in%20Karlsruhe%202018.pdf file://///storage/data/SuS/_Bildungsplanung/Projekte%20(Schäfer)/BMA/SBR/Sitzungen/2019-11-15/TOP%204-Beschulung%20Neuzugewanderte/Rathausversion/www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZnNDrcwdUZjcW/ZZnRp7CLoPswxH/Beschulung%20von%20neuzugewanderten%20Kindern%20und%20Jugendlichen%20in%20Karlsruhe%202018.pdf Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 25 2.2 Unterricht im VABO und VABR Positiv ist, dass die ab dem Schuljahr 2016/17 umgesetzte Kürzung der Unterrichtsstunden im VABO auf 20 Unterrichtsstunden pro Woche zurückgenommen wurde. Die Stundenzahl wurde zum Schuljahr 2018/19 wieder auf 30-32 Stunden erhöht und entspricht damit einer Vollzeitbeschulung, wie sie auch im VABR vorgesehen ist. Bereitgestellt werden dafür maximal 40 Lehrerwochenstunden, davon acht für „Teilung, Teamteaching, Kooperationszeiten für Lehrkräfte oder sonstige Aufgaben wie Organisation zusätzlicher Angebote“22. Die Stundentafel im VABO stellt sich nun wie folgt dar: Tabelle 8: Stundentafel im VABO ab dem Schuljahr 2018/19 Pflichtbereich Deutsch 15 Religionslehre 1 Lebensweltbezogene Kompetenz mit Gemeinschaftskunde 2 Bildungssystem und Orientierung 2 Mathematik und Rechnen 3 Englisch 2 Computeranwendungen 2 Handlungskompetenz fächerübergreifend Wahlpflichtbereich Berufliche Kompetenz, Sport, Weitere Fächer 3 Wahlbereich Angebote durch Ehrenamtliche, Schülermentoren, Jugendbegleiter et cetera Praktikum Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Durch die Erhöhung der Stundenzahl im VABO können allgemeinbildende Fächer wie Mathematik und Englisch, die für das Erreichen des Hauptschulabschlusses von großer Bedeutung sind, mit einem höheren Stundenkontingent unterrichtet werden. Es ist zu erwarten, dass VABO-Schülerinnen und –Schüler künftig besser auf die Anforderungen im VABR vorbereitet sind, an dessen Ende die Prüfung zum Hauptschulabschluss vorgesehen ist. Um schwerwiegende Defizite in Mathematik und Englisch nachzuholen, ist aber weiterhin zusätzlicher Unterricht notwendig. Im Schuljahr 2017/18 erreichten von den ausländischen Schülerinnen und Schülern im VABR 62 Prozent einen Hauptschulabschluss. Die Quote hat sich im Vergleich zum Vorjahr (56 Prozent) leicht erhöht. 23 2.3 Sprachvermittlung und Sprachkompetenz im VABO und VABR Die Schwierigkeiten beim Deutschunterricht im VABR und VABR wurden im Bericht zum Schuljahr 2017/18 ausführlich beschrieben. Sie lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass es im beruflichen Übergangssystem für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Muttersprache keine Möglichkeit gibt, innerhalb der Schulunterrichts ein Sprachniveau zu erreichen, das für die Aufnahme einer Ausbildung oder für die Fortsetzung der Schulbildung hin zu einem mittleren oder höheren Abschluss notwendig ist. Zusätzlich erschwert wird die Situation durch die mangelnde Vergleichbarkeit des erreichten Sprachstands beim Verlassen des VABR mit den Standards des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). 22 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Schulversuchsbestimmungen beruflicher Schulen (§ 22 SchG). Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO). Neufassung (gültig ab dem Schuljahr 2018/19) vom 20. Juli 2018 Az. 41-6621.07-0/22. (Änderungen gegenüber der im Schuljahr 2017/18 geltenden Fassung, Anlage 1, S. 9. www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration- bildung/vkl_vabo/vabo/svb/svb-vabo2018-regelungen.pdf (14. August 2019) 23 Quelle: Schulstatistik 2018/19. http://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vabo/svb/svb-vabo2018-regelungen.pdf%20(14 http://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vabo/svb/svb-vabo2018-regelungen.pdf%20(14 26 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Durch die Neufassung der Schulversuchsbestimmungen im VABO zum Schuljahr 2018/19 konnten kleine Verbesserungen erreicht werden. Zum einen wurden die Standards für die Sprachstandserhebungen erhöht: Wie im Erwachsenenbereich müssen nun auch alle Teile einer Sprachprüfung (Hörverstehen, Leseverstehen, Textproduktion, Sprechen) einzeln bestanden werden. Es ist nun nicht mehr möglich, eine nicht bestandene Teilleistung durch eine bessere Note in einem anderen Teil auszugleichen.24 Außerdem ist nun die Möglichkeit vorgesehen, den Sprachunterricht im VABO nach erfolgreich bestandener A2-Prüfung fortzusetzen: „Bei Bestehen der Sprachstanderhebung mit Niveau A2 ist ein anschließender Verbleib im VABO möglich, um die Niveaustufe B1 oder B2 zu erwerben.“25 Damit wurde zumindest theoretisch die Möglichkeit geschaffen, innerhalb des schulischen Rahmens Sprachkurse bis zum Niveau B2 einzurichten. 2.4 Unterrichtsergänzende Förderung und Ferienkurse Über das Programm SCHEFF (Schulergänzende Förderung für Flüchtlinge), das derzeit über Mittel des Europäischen Sozialfonds und des Projektfonds im Büro für Integration der Stadt Karlsruhe gefördert wird, werden seit 2017 junge Zugewanderte und Geflüchtete im beruflichen Übergangssystem unterstützt. Die Förderung in Kleingruppen ermöglicht es, auf individuelle Bedarfe einzugehen und ist damit eine wichtige Ergänzung zum Unterricht in den oft heterogenen Klassen. Das Programm SCHEFF wird durch den Internationalen Bund umgesetzt und kooperiert mit allen Schulen in Karlsruhe, an denen VABO, VABR und AVdual angeboten wird. Im Rahmen von SCHEFF wurden im Schuljahr 2018/19 53 Teilnehmende in 15 Kleingruppen gefördert, davon sieben an VABO-Klassen und acht im VABR oder AVdual. Der Schwerpunkt lag auf der Deutschförderung. Es wurden aber auch Mathematik und Berufsorientierung angeboten. Durch Kooperationen mit außerschulischen Angeboten wurde auch die soziale Integration der Jugendlichen gefördert.26 Fortgeführt und ausgebaut wurden im Schuljahr 2018/19 auch die Ferienkurse für Jugendliche im beruflichen Übergangssystem. Initiiert durch die Bildungskoordination für Neuzugewanderte konnten über den Träger „Netzwerk leichter Leben“ in den Osterferien 2019 drei Mathematikkurse auf unterschiedlichen Niveaus angeboten werden. Auch in den Sommerferien 2019 wurden wieder Sprachkurse für die Zielniveaus A2 bis B2 angeboten. Hier zeigte sich im Vergleich zu den Vorjahren, dass die Nachfrage nach Sprachkursangeboten auf höheren Niveaustufen (B1 und B2) steigt. Mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Deutsch“ des Ministeriums für Soziales und Integration konnten im Sommer 2019 erstmals durch Landesmittel Sommerintensivkurse eingerichtet werden, die mit einer zertifizierten Prüfungen auf Niveau B1 oder B2 abschließen. Dank einer Kooperation mit dem Landratsamt Karlsruhe konnten durch den Internationalen Bund vier Kurse eingerichtet werden, die entweder nach sechs Wochen oder am Ende des darauffolgenden Schuljahres mit den Niveaustufen B1 oder B2 abschließen. Die Kurse sind offen für alle neu zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen und können kostenlos besucht werden. Insbesondere Jugendliche am Übergang Schule - Beruf können in den Sommerkursen ein international anerkanntes Sprachzertifikat erwerben und damit ihre Chancen für den Einstieg in die Berufsausbildung oder in ein weiterführendes Schulangebot verbessern. 2.5 Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen Die arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen und die pädagogische Unterstützung durch die AVdual-Begleitungen haben sich als wertvolle Ressource bei der Integration Neuzugewanderter in Schule und Ausbildung erwiesen. Sie bietet Schülerinnen und Schülern individuelle Beratung und Zugang zu Hilfs- und Förderangeboten und unterstützt Schulleitungen und Lehrkräfte in vielerlei Hinsicht. Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 wurden insgesamt 3,5 neue Stellen für die Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen geschaffen. Damit verfügen ab dem Schuljahr 2019/20 alle Schulen, an denen VABO und VABR eingerichtet sind, über Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von 100 Prozent. 24 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Leitfaden für das VABO. Überarbeitete Auflage ab dem Schuljahr 2018/19, S. 12. 25Ebd. S. 12. 26 Internationaler Bund, Stand April 2019. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 27 3. Zusammenfassung und Empfehlungen Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Situation für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in den Beruflichen Schulen deutlich verbessert. Dies ist vor allem auf Rücknahme der Stundenkürzungen im VABO zurückzuführen, für die sich auch viele Akteure aus Karlsruhe auf Landesebene eingesetzt haben. Damit wurden die grundlegende Voraussetzungen für eine angemessene Unterrichtsversorgung neu zugewanderter Jugendlicher und junger Erwachsener verbessert. Jugendliche im VABO, die oft sehr heterogene Bildungsvoraussetzungen mitbringen, profitieren aber auch von der individuellen Förderung im Rahmen des Programms SCHEFF. Durch die etablierten Kooperationsstrukturen an den teilnehmenden Schulen ist die Projektleitung in der Lage, flexibel auf veränderte Bedarfe zu reagieren. Das Angebot fördert die Bildungschancen von jugendlichen Zugewanderten auf allen Niveaus und entspricht damit in vollem Umfang den Zielen des Karlsruher Integrationsplans. Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Deutsch des Ministeriums für Soziales und Integration wurden verbindliche und auf Dauer angelegte Fördermöglichkeiten für die Einrichtung von Ferienkursen auf Niveau B1 und B2 geschaffen. Dank der bereits bestehenden Kooperationsstrukturen konnte eine Umsetzung der geplanten Kurse im Sommer 2019 bedarfsgerecht erfolgen. Die Möglichkeit, im Rahmen der Sprachkurse eine international anerkannte Sprachprüfung abzulegen, schließt eine wichtige Lücke am Übergang von der Schule zur Erwachsenenförderung. Durch die Intensivierung der Unterrichtsversorgung und das effiziente Ineinandergreifen von schulischen und schulergänzenden Fördermaßnahmen sind nun wichtige strukturelle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler im beruflichen Übergangssystem besser auf die Anforderungen einer Berufsausbildung vorbereitet werden können, als dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Es wird empfohlen, die Maßnahmen SCHEFF und die Sommersprachkurse im Rahmen der VwV Deutsch als Bestandteile eines integrierten Sprachförderkonzepts am Übergang Schule-Beruf weiter zu entwickeln und zu verstetigen. 28 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte C: Übergänge in Ausbildung und Beruf 1. Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten am Übergang Schule-Beruf 1.1 Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung Die im Vorjahresbericht beschriebenen Angebote zur Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung wurden auch im Schuljahr 2018/19 fortgeführt. Speziell für die Zielgruppe der jungen Neuzugewanderten wurde im Sommer 2018 erstmals mit 16 Teilnehmenden das einwöchige Beo-Workcamp veranstaltet, das praktische Berufsorientierung am Vormittag mit Freizeitangeboten des Stadtjugendausschuss e. V. am Nachmittag verband.27 Das erfolgreiche Format wurde im Sommer 2019 fortgesetzt. Das vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg geförderte „Kümmerer-Programm“ wurde über die ursprünglich vorgesehene Laufzeit bis Ende 2021 verlängert und auf weitere Zielgruppen wie Zuwanderer aus EU-Staaten und Personen, die im Rahmen des voraussichtlich ab 2020 in Kraft tretenden Fachkräftezuwanderergesetzes zum Zwecke der Ausbildung einreisen, ausgedehnt.28 Durch den Kümmerer der Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH, der im Rahmen des Projekts PIAF – Perspektiven durch Integration in Ausbildung für Flüchtlinge eine Teilzeitstelle innehat, werden jährlich rund 15 junge Geflüchtete aus den VABO- oder VABR-Klassen in Karlsruhe begleitet. Es handelte sich dabei bisher ausschließlich um Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive. Es zeigt sich, dass bei dieser Personengruppe neben der Vermittlung in Ausbildung oder in ausbildungsvorbereitende Maßnahmen die Vermittlung in weiterführende Schulen und ins Studium eine ebenso große Rolle spielt. Abbildung 16: Vermittlung durch das Kümmererprojekt PIAF 2016 bis 2019 Arbeitsförderungsbetriebe Karlsruhe gGmbH Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein bewährtes Regelinstrument der Arbeitsagenturen zur Berufsvorbereitung und Vermittlung in Ausbildung. Für junge Zugewanderte und Geflüchtete eignet sich diese Maßnahme in besonderem Maße, insbesondere als EQ Plus Sprache in der Kombination von betrieblichem Praktikum und Deutschkurs. 27 Artikel: Schnuppertag in der Werkstatt, Badische Neueste Nachrichten vom 8. September 2018. 28 https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/integration-durch-ausbildung-perspektiven-fuer- fluechtlinge/ (14. August 2019) 0 2 4 6 8 10 12 EQ Ausbildung Weiterführende Schule, Studium, FSJ Mitarbeit im Betrieb als Vorstufe zur Ausbildung noch zu vermitteln Austritte Vermittlung durch das Kümmererprojekt PIAF 2016 bis 2019 2016 2017 2018 2019 https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/integration-durch-ausbildung-perspektiven-fuer-fluechtlinge/ https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/integration-durch-ausbildung-perspektiven-fuer-fluechtlinge/ Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 29 In Karlsruhe wird die Einstiegsqualifizierung vor allem durch die EnBW genutzt, die im Rahmen eines firmeneigenen Programms im Schuljahr 2018/19 insgesamt 36 Personen an den Standorten Karlsruhe und Stuttgart auf eine Ausbildung vorbereitete. Kooperationsschule für das Programm, das in den vorherigen Jahren im Rahmen einer VABR-Klasse durchgeführt wurde, ist in Karlsruhe die Carl-Benz-Schule. In der Regel werden laut EnBW etwa die Hälfte der Teilnehmenden in eine reguläre Ausbildung übernommen und während der Ausbildung von Firmenmitarbeitern ehrenamtlich unterstützt.29 Insgesamt sind die Vermittlungszahlen in die Einstiegsqualifizierung für Geflüchtete eher niedrig. Gerade für Geflüchtete mit unsicherem Aufenthaltsstatus ist der direkte Weg in eine Ausbildung aus aufenthaltsrechtlichen Erwägungen heraus oft die bessere Option. Seit einer Neuregelung des Innenministeriums vom 14. November 2018 kann auch die Einstiegsqualifizierung (ebenso wie die Ausbildung zum Kranken- oder Altenpflegehelfer) Schutz vor drohender Abschiebung bieten.30 Die Voraussetzungen, unter denen dieser Schutz gewährt wird, sind allerdings unnötig einengend und nicht dazu geeignet, dem arbeitsmarkpolitischen Instrument der Einstiegsqualifizierung zu der Bedeutung zu verhelfen, die sie von der Konzeption her für die Integration von Geflüchteten haben könnte. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit machten im Mai 2019 in Baden- Württemberg insgesamt 549 Personen mit Fluchthintergrund eine Einstiegsqualifizierung.31 Weitere Faktoren, die sich negativ auf die Akzeptanz der Einstiegsqualifizierung auswirken, sind bürokratische Hindernisse bei der Einrichtung von Sprachkursen, die je nach Aufenthaltsstatus getrennt erfolgen müssen und die im Vergleich zur Ausbildung deutlich geringere Vergütung. 1.2 Sprachförderung am Übergang Schule-Beruf Durch Einrichtung von Sommerkursen für die Zielniveaus B1 und B2 durch die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Deutsch“ (VwV Deutsch) des Ministeriums für Soziales und Integration haben sich die Möglichkeiten zur Sprachförderung am Übergang von der Schule-Beruf deutlich verbessert (siehe B 2.4.) Die Kurse, die in den Sommerferien stattfinden und zum Teil auch während des darauffolgenden Ausbildungsjahres weitergeführt werden können, stellen ein vielversprechendes Format dar, um junge Zugewanderte sprachlich auf die Anforderungen einer Ausbildung vorzubereiten. Die Sprachkurse im Sommer 2019 wurden zum Teil auch von Personen besucht, die sich bereits in Ausbildung befinden und von ihren Betrieben für die Kursteilnahme freigestellt wurden. Ein besonderer Vorteil der Ferienkurse im Rahmen der VwV Deutsch ist, dass die Kurse offen sind für alle Zugewanderten, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Im Vorgriff auf das 2020 voraussichtlich in Kraft tretende Fachkräftezuwanderungsgesetz wurden die Rahmenbedingungen für die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanzierten Integrationskurse (Zielniveau B1) und berufsspezifischen Sprachkurse (Zielniveau B2) mit Wirkung vom 1. August 2019 ebenfalls gelockert: Bisher kamen keine B2-Kurse für (angehende) Auszubildende zustande, weil der infrage kommende Personenkreis zu klein war. Dies hat sich nun geändert, allerdings sind die organisatorischen Vorgaben weiterhin starr und damit nicht angepasst an die Situation der meisten Auszubildenden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die BAMF-geförderten berufsspezifischen Sprachkurse auch während der Ausbildung als Maßnahmen zur Sprachförderung etablieren können. 1.3 Berufsorientierung und Ausbildung von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe Auch die Stadt Karlsruhe bietet als Arbeitgeberin Möglichkeiten zur Berufsorientierung und zur Ausbildung von Geflüchteten. Sie beteiligt sich an Orientierungstagen von „Beo Vielfalt“, die jeweils in den Osterferien stattfinden, ermöglicht mehrtägige Hospitationen in Ämtern und Dienststellen und bietet Orientierungspraktika für Schülerinnen und Schüler im VABO an. 29 Eine Chance für beide Seiten. EnBW integriert Azubis mit Migrationshintergrund über Einstiegsqualifizierungsjahr in Berufsalltag, Badische Neueste Nachrichten vom 23.10.2018. 30Landesregierung schafft neue Regelung für die Ausbildung von Ausländern. Gemeinsame Presseerklärung der Ministerien für Inneres, Wirtschaft und Soziales des Landes Baden-Württemberg vom 17. November 2018 31 Bundesagentur für Arbeit: Migrations-Monitor Arbeitsmarkt: Personen im Kontext von Fluchtmigration (Monatszahlen), August 2019: Tabelle 11: Teilnehmende in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Auswertung des Bestands in Baden-Württemberg für den Berichtsmonat April 2019. https://statistik.arbeitsagentur.de/ (2.September 2019) https://statistik.arbeitsagentur.de/ 30 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Im Rahmen des Projekts „Perspektive Ausbildung – Berufliche Integration von Geflüchteten“ hat die Stadt Karlsruhe fünf zusätzliche Ausbildungsplätze für Geflüchtete geschaffen. Das Projekt wird vom Ausbildungsteam im Personal- und Organisationsamt durchgeführt.32 Im April 2019 begann das Auswahlverfahren mit einem Kennenlerntag, an dem circa 50 ausbildungsinteressierte Geflüchtete teilnahmen. Dort wurden die Berufsbilder präsentiert, in denen Ausbildungsplätze bereitgestellt werden: Gärtner/in, Straßenbauer/in, Feinwerkmechaniker/in, KfZ-Mechatroniker/in und Forstwirt/in. Insgesamt wurden 13 Praktika in allen fünf Ausbildungsberufen vereinbart. Die Durchführung der Praktika verlief nach Angaben der Personal- und Organisationsamts ausgesprochen positiv: „Aus den jeweiligen Dienststellen erreichte uns eine Vielzahl positiver Rückmeldungen über viele interessante Begegnungen. Viele Bedenken, die im Vorfeld mitunter da waren, konnten damit aus dem Weg geräumt werden.“33 Es wurden insgesamt sechs Geflüchtete ausgewählt. Davon begannen fünf zum Ausbildungsjahr 2019/20 eine reguläre Ausbildung, eine Person begann mit einer Einstiegsqualifizierung (siehe Tabelle 9). Zur Vorbereitung auf die Ausbildung erhielten alle angehenden Auszubildenden in den Sommerferien sechs Wochen Unterricht in Deutsch und Mathematik. Tabelle 9: Ausbildung von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe. Berufsbild Zahl Qualifizierung Gärtner/in 1 Einstiegsqualifizierung Straßenbauer/in 2 Ausbildung Feinwerkmechaniker/in 2 Ausbildung KfZ-Mechatroniker/in 1 Ausbildung Stadt Karlsruhe, Personal- und Organisationsamt Alle ausgewählten Auszubildenden sind männlich und stammen aus folgenden Ländern: Eritrea, Mali, Syrien, Kenia, Irak und Afghanistan. Zwei weitere Geflüchtete, die bei der Stadt Karlsruhe als Straßenbauer ausgebildet wurden, haben ihre Ausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen. 2 Zur Situation junger Geflüchteter am Übergang Schule-Beruf 2.1 Aufenthaltsrechtliche Rahmenbedingungen An der Situation, wie sie im Bericht zum Schuljahr 2017/2018 beschrieben wurde, hat sich im Schul- und Ausbildungsjahr 2018/19 nicht grundsätzlich etwas geändert. Kleinere Änderungen im Bereich der Einstiegsqualifzierung (siehe C.1.1) und der Helferausbildungen wurden im Vorgriff auf das im Juni 2019 verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz Ende 2018 bereits auf Landesebene eingeführt. Es ist allerdings nicht nachzuvollziehen, inwieweit die Änderungen zu spürbaren Verbesserungen der Situation von Geflüchteten in diesem Bereich geführt haben. Es ist davon auszugehen, dass sich ein großer Teil der geflüchteten Auszubildenden nach wie vor in einer ungeklärten aufenthaltsrechtlichen Situation befindet und großen Unsicherheiten in Bezug auf die individuelle Zukunftsperspektive und eventuell drohender Abschiebung ausgesetzt ist. Die unübersichtliche Rechtslage erzeugt nicht nur bei den Betroffenen selbst, sondern auch bei ausbildenden Betrieben viel Verunsicherung. Eine deutliche Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen zu Ausbildung und Beschäftigung für Asylsuchende und Geduldete, insbesondere für solche mit ungeklärter Identität, bringt das „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, das im August 2019 in Kraft getreten ist. Wie sich die neue Gesetzeslage konkret auf die Situation junger Geflüchteter in Karlsruhe auswirkt, lässt sich derzeit noch nicht ermessen. 32 Alle Angaben in diesem Abschnitt: Stadt Karlsruhe, Personal- und Organisationsamt, Schriftliche Auskunft vom 12. September 2019. 33 Stadt Karlsruhe, Personal- und Organisationsamt, Schriftliche Auskunft vom 12. September 2019 Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 31 2.2 Junge Geflüchtete in der Jugendhilfe Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) und jungen volljährigen Geflüchteten, die sich in Jugendhilfeeinrichtungen der Stadt Karlsruhe befinden oder Hilfen zur Erziehung (HzE) bekommen, ist rückläufig. Seit Anfang 2019 wurden von den insgesamt 66 Personen, die vorläufig in Obhut genommen wurden (siehe Kapitel B1.1.), im Rahmen des Verteilverfahrens lediglich zwei Personen der Stadt Karlsruhe dauerhaft zugewiesen. 34 Ein großer Teil der geflüchteten Jugendlichen, die in Karlsruhe Hilfen zur Erziehung bekommen, ist nun bereits volljährig und befindet sich auf dem Weg in die Verselbständigung. Abbildung 17: UMA und junge volljährige Geflüchtete in Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde 2.3 Bedarfe junger Geflüchteter in Jugendhilfeeinrichtungen35 Im Rahmen des Projekts „Qualipass in einfacher Sprache – Dokumentationsmappe für die berufliche Orientierung“ entwickelte die Servicestelle Übergang Schule-Beruf in Zusammenarbeit mit der Sozial- und Jugendbehörde, dem Schul- und Sportamt, dem Träger Institut für Transkulturelle Lösungen (ITL) und dem Landratsamt Karlsruhe einen Fragebogen für junge Geflüchtete. Dieser wurde in den Jugendhilfeeinrichtungen der Träger verteilt. 40 Jugendliche beantworteten in acht Einheiten diverse Fragen zu ihrer schulischen Laufbahn im Herkunftsland sowie zu ihren Perspektiven in Deutschland. Die Bedarfsermittlung erfasst so die Sichtweise der Jugendlichen auf ihre schulische, soziale und berufliche Orientierung. Sie erhebt keinen repräsentativen Anspruch, sondern ist rein qualitativer Art. Auszüge der Ergebnisse aus der Bedarfserhebung: 1. Sicht auf die Schule  35 der 40 Befragten gehen gerne zur Schule.  18 gaben an, dass sie gerne lernen.  27 wünschen sich mehr Unterstützung im Fach Deutsch und  30 hätten gern mehr Unterstützung im Fach Mathematik. Fazit: Die Jugendlichen gehen überwiegend gern zur Schule, wünschen sich hier aber mehr Unterstützung zum Beispiel durch weniger Unterrichtsausfall und kleinere Klassen. 2. Berufliche Orientierung  37 der Jugendlichen haben ein Praktikum absolviert.  30 von ihnen gaben an, dass ihnen ihr Praktikum Spaß gemacht hat.  29 führten an, mit ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen gut klarzukommen. 34 Sozial- und Jugendbehörde, 14. September 2019 35 Der folgende Abschnitt wurde durch die Servicestelle Übergang Schule – Beruf in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Karlsruhe erstellt. 43 113 29 0 20 40 60 80 100 120 Unter 18 Jahre 18-20 Jahre 21 Jahre und älter UMA und junge volljährige Geflüchtete in Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe (August 2019) 32 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte  12 Jugendliche befinden sich in der Ausbildung.  15 nahmen an außerschulischen Angeboten und  17 an Vorbereitungsmaßnahmen zur Berufsorientierung teil. Fazit: Die Mehrheit der Jugendlichen hat Freude an praktischer Arbeit hat und hält ein Praktikum daher auch für sinnvoll. Ähnlich positiv sind ihre Aussagen bezogen auf ihre Ausbildung. Trotzdem wird auch hier deutlich, dass sie sich mehr Unterstützung und Geduld wünschen. Die außerschulischen Angebote zur Berufsorientierung werden von weniger als der Hälfte der Befragten wahrgenommen. Die Teilnehmenden hingegen haben diese Angebote dann als sehr hilfreich empfunden. 3. Soziale Perspektive Der soziale und zwischenmenschliche Aspekt ist für die Jugendlichen von großer Bedeutung. 29 machen gern Mannschaftssport, treffen sich gern mit Freunden und möchten andere gern unterstützen. Die Erhebung lässt aber auch erkennen, dass einige stigmatisiert werden und rassistischen Vorurteilen ausgesetzt sind. Fast alle Jugendlichen formulierten als Ziel eine abgeschlossene Ausbildung. Für ihre Zukunft wünschen sie sich einen sicheren Aufenthalt, einen deutschen Pass und die Möglichkeit, sich ein Leben in Deutschland aufzubauen. Die Bedarfserhebung zeigt deutlich, wie die jungen Geflüchteten ihre Perspektiven in Deutschland wahrnehmen und wo sie dringenden Unterstützungsbedarf sehen. Die detaillierte Auswertung der Bedarfserhebung wird Ende 2019 von der Servicestelle Übergang-Schule-Beruf veröffentlicht und vorgestellt. 2. Zur Situation an den beruflichen Schulen 2.6 Neu zugewanderte Auszubildende an beruflichen Schulen in Karlsruhe Zur Ermittlung der Zahl neu zugewanderter Auszubildender ist die amtliche Schulstatistik wenig aufschlussreich, denn sie erfasst lediglich die Nationalität der Auszubildenden, nicht aber deren Aufenthaltsdauer in Deutschland. Eine Annäherung konnte durch eine Befragung der Schulleitungen erfolgen, die im Dezember 2018 durchgeführt wurde. Die Angaben der Schulen zur Zahl der neu zugewanderten Auszubildenden sind als Schätzwerte zu verstehen. Demnach machten in Karlsruhe im Schuljahr 2018/19 rund 540 Neuzugewanderte eine Ausbildung (siehe Abbildung 18). Abbildung 18: Neu zugewanderte Auszubildende an beruflichen Schulen in Karlsruhe, Schuljahr 2018/19 Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der Beruflichen Schulen 2018 47 41 46 28 51 140 19 75 21 56 18 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Carl-Benz-Schule Carl-Engler-Schule Carl-Hofer-Schule Gewerbeschule Durlach Heinrich-Hertz-Schule Heinrich-Hübsch-Schule Heinrich-Meidinger-Schule Elisabeth-Selbert-Schule Friedrich-List-Schule Ludwig-Erhard-Schule Walter-Eucken-Schule Neu zugewanderte Auszubildende an Beruflichen Schulen in Karlsruhe, Schuljahr 2018/19 (N= 542) Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 33 Beinahe 70 Prozent der Auszubildenden erlernen einen Beruf aus dem gewerblich-technischen Spektrum. 17 Prozent sind an der hauswirtschaftlich-pflegerisch ausgerichteten Elisabeth-Selbert-Schule. Einen kaufmännischen Beruf erlernen lediglich 14 Prozent der neu zugewanderten Auszubildenden (siehe Abbildung 19). Abbildung 19: Neu zugewanderte Auszubildende an beruflichen Schulen in Karlsruhe nach Schulart, Schuljahr 2018/19 Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der Beruflichen Schulen 2018 Die Angaben zum Sprachförderbedarf der neu zugewanderten Auszubildenden beruhen ebenfalls auf der Einschätzung der Lehrkräfte. Um die Bedarfe zu ermitteln, sollten von den Schulen nur diejenigen Personen mit Sprachförderbedarf aufgeführt werden, die zum Befragungszeitpunkt (Dezember 2018) nicht durch anderweitige Maßnahmen versorgt werden konnten. Nach den Angaben der Schulen traf dies zum Zeitpunkt der Befragung auf 269 Auszubildende zu. Dies entspricht knapp der Hälfte der neu zugewanderten Auszubildenden. Die Gründe für hohen Sprachförderbedarf bei neu zugewanderten Auszubildenden wurden im Bericht zum Schuljahr 2016/17 in Kapitel C.3.3. erläutert. Abbildung 20: Auszubildende mit Sprachförderbedarf an beruflichen Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2018/19 Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der beruflichen Schulen 2019 Gewerbliche Schulen 69% Kaufmännische Schulen 14% Hauswirtschaftliche Schule 17% Neu zugewanderte Auszubildende an beruflichen Schulen in Karlsruhe nach Schulart, Schuljahr 2018/19 65 55 37 28 27 24 18 5 5 5 0 0 0 10 20 30 40 50 60 70 Heinrich-Hübsch-Schule Elisabeth-Selbert-Schule Carl-Hofer-Schule Gewerbeschule Durlach Carl-Benz-Schule Ludwig-Erhard-Schule Heinrich-Hertz-Schule Heinrich-Meidinger-Schule Walter-Eucken-Schule Friedrich-List-Schule Carl-Engler-Schule Engelbert-Bohn-Schule Auszubildende mit Sprachförderbedarf an beruflichen Schulen in Karlsruhe, Schuljahr 2018/19 (N=269) 34 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Nach Angaben der Schulen haben viele neu zugewanderte Auszubildende darüber hinaus Förderbedarfe in anderen Bereichen. Neben allgemeinbildenden Fächern wie Mathematik oder Englisch kommen je nach Ausbildungsgang fachspezifische Bedarfe hinzu. Dies deckt sich mit der Einschätzung vieler Fachkräfte und in vielen Fällen auch mit der Einschätzung der jungen Neuzugewanderten selbst (siehe Kapitel C2.3). 2.7 Unterstützungsmöglichkeiten während der dualen Ausbildung Sprachförderkurse in Schulen Zur Unterstützung von Auszubildenden mit Sprachschwierigkeiten konnten im Schuljahr 2018/19 von den Schulen Förder-, Stütz- oder Deutschkurse eingerichtet werden. Laut der amtlichen Schulstatistik wurden im Schuljahr 2018/19 25 Kurse an sechs beruflichen Schulen eingerichtet. Insgesamt 316 Auszubildende wurden dadurch erreicht.36 Dies war deutlich mehr als im Vorjahr, in dem lediglich fünf solcher Kurse durchgeführt wurden. Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über arbeitsmarktpolitische Regelinstrumente, um Ausbildungsverhältnisse zu fördern oder zu stabilisieren. Intensive Begleitung vor und während der Ausbildung gibt es in der „Assistierten Ausbildung“ (AsA). An dieser Maßnahme nahmen aus der Stadt Karlsruhe 25 Personen mit Flüchtlingsstatus teil.37 Diese Maßnahme wird individuell beantragt. Das Instrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) wurde im Schuljahr 2018/19 deutlich ausgeweitet. Es sieht zusätzlichen Stützunterricht von bis zu acht Unterrichtseinheiten pro Woche für Auszubildende vor. Der Unterricht wird durch das Kolpingwerk erteilt, das Träger dieser Maßnahme in Karlsruhe ist. Im Rahmen eines landesweiten Pilotprojekts konnten die ausbildungsbegleitenden Hilfen, die ansonsten individuell beantragt werden müssen, für neu zugewanderte Auszubildende erstmals über die Schulen bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Für den Regierungsbezirk Karlsruhe wurde als Pilotschule die Heinrich- Hübsch-Schule ausgewählt, an der besonders viele Geflüchtete mit Unterstützungsbedarf eine Ausbildung machen. Der Zugang zu dieser Maßnahme wurde für alle Geflüchteten geöffnet, die einen Ausbildungsvertrag vorweisen können. Auch konzeptionell wurden die abH so angepasst, dass nun eine Deutschförderung innerhalb der Maßnahme möglich ist. Durch die gute Zusammenarbeit aller Akteure in Schule, Arbeitsagentur, Träger und Stadtverwaltung war es möglich, im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen für Geflüchtete neue Wege einzuschlagen. So wurde erstmals Stützunterricht im Rahmen der abH direkt in den Räumlichkeiten der Schule abgehalten, was große Vorteile in der Abstimmung zwischen Schule, Träger und Teilnehmenden bringt. Auch die konzeptionellen Überlegungen, die bereits im vorherigen Schuljahr zur Unterstützung in den Landesfachklassen für Dachdecker angestellt wurden, konnten im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen teilweise umgesetzt werden. Die ausbildungsbegleitenden Hilfen an der Heinrich- Hübsch-Schule haben im April 2019 begonnen und werden im Schuljahr 2019/20 weitergeführt. Insgesamt wurden aus der Stadt Karlsruhe 75 Personen mit Flüchtlingsstatus durch ausbildungsbegleitende Hilfen unterstützt (Stand August 2019).38 Im zweiten Halbjahr 2019 wurden weitere Plätze für ausbildungsbegleitende Hilfen durch die Agentur für Arbeit ausgeschrieben. Berufsbezogene Deutschförderung nach §45 Aufenthaltsgesetz Wie bereits im Kapitel C1.2. beschrieben, wurden die am Aufenthaltsstatus orientierten Zugangskriterien zu berufsbezogenen Deutschkursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gelockert und damit der Kreis der potenziell Zugangsberechtigten vergrößert. Die Kurse bieten systematischen Deutschunterricht und Abschlussprüfungen mit anerkannten Zertifikaten ab Niveau B2, sind aber bei den Rahmenbedingungen und bei der Gestaltung der Inhalte wenig flexibel. 36 Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2018/19. 37 Agentur für Arbeit, Auskunft vom 27. August 2019. 38 Ebd. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 35 Weitere Programme zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen Die Programme „Ausbildungsbegleitung“ der Handwerkskammer und „Bleib dran plus“ der Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen richten sich gleichermaßen an Auszubildende und Betriebe. Ein weiteres, deutschlandweites Programm ist das ehrenamtliche Mentoring- Angebot VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen) des Senior Expert Service. Bei allen diesen Angeboten handelt es sich um Regelangebote, die grundsätzlich auch Neuzugewanderten zur Verfügung stehen. Die Schwerpunkte liegen dabei aber in der Regel nicht auf der Sprachförderung. Speziell für junge Neuzugewanderte hat sich im Internationalen Begegnungszentrum das ehrenamtliche Tandemprogramm Perspektive now!Plus etabliert. Im Schuljahr 2018/19 waren 48 Tandems aktiv. Bei den jungen Neuzugewanderten handelt es sich mehrheitlich um junge Erwachsene mit Fluchtgeschichte. Etwa die Hälfte befindet sich derzeit in Ausbildung, die andere Hälfte besucht eine Schule oder Bildungsmaßnahme.39 2.8 Kommunale Maßnahmen Arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/20 wurden 3,5 neue Stellen für die Arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit an den Beruflichen Schulen geschaffen. Diese leistet wichtige Unterstützung, gerade für die Problemlagen von jungen Neuzugewanderten. An folgenden Schulen wurden 2019 neue 100 Prozent-Stellen für Schulsozialarbeit eingerichtet: Carl-Benz-Schule, Engelbert-Bohn-Schule, Walter-Eucken-Schule. Ab 2020 wird auch die Schulsozialarbeit an der Heinrich-Hübsch-Schule, an der besonders viele Geflüchtete eine Berufsausbildung machen, auf eine 100-Prozent-Stelle aufgestockt.40 ESF-Förderstrategie Auch für das Jahr 2020 haben die Bedarfe von jugendlichen Flüchtlingen und Migranten wieder Eingang in die regionale ESF-Strategie und das Gesamtkonzept Arbeit der Stadt Karlsruhe gefunden und können durch entsprechende Projekte unterstützt werden. Netzwerkarbeit und Wissenstransfer Im Mai 2019 fand in Karlsruhe der Fachtag „Soziale, schulische und berufliche Perspektiven junger Geflüchteter“ statt, eine gemeinsame Veranstaltung des Stadtjugendausschuss. e. V. Karlsruhe mit den Arbeitsförderungsbetrieben gGmbH und dem Schul- und Sportamt der Stadt Karlsruhe im Rahmen der Modellregion Übergang-Schule-Beruf. In Foren und Fachvorträgen wurde über „Schulische und sprachliche Bildung“, „Soziale Orientierung und Berufswegeplanung“ sowie über „Gesellschaftliche Teilhabe und Einstieg in den Arbeitsmarkt“ mit lokalem und überregionalem Fachpublikum diskutiert. Der Fachtag lieferte wichtige Impulse für die weitere Bearbeitung des Themas in Karlsruhe. Eine Dokumentation der Ergebnisse wird im Rahmen der Modellregion Übergang Schule-Beruf veröffentlicht. Ein Ergebnis der Vernetzung und des regelmäßigen fachlichen Austauschs ist ein gemeinsames Positionspapier der Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren in sieben kreisfreien Städten in Baden-Württemberg, in dem Handlungsbedarfe auf Landes- und Bundesebene zusammengestellt sind.41 39 Internationales Begegnungszentrum, Schriftliche Auskunft vom 3. September 2019. 40 Verteilung der Schulsozialarbeiterstellen, Informationsvorlage im Jugendhilfeausschuss vom 8. Mai 2019 und im Schulbeirat am 29. Mai 2019. 41 „Bildungsteilhabe für Neuzugewanderte. Handlungsbedarfe im Kita- Schul- und Ausbildungsbereich. Zusammengestellt von den Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren der kreisfreien Städte in Baden-Württemberg, 28.03.2019. www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZo6nZKsXXGaxY/ZZo6n2PFRjufL6/2019_Positionspap ier_Bildungskoordination_web.pdf (11. September 2019). http://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZo6nZKsXXGaxY/ZZo6n2PFRjufL6/2019_Positionspapier_Bildungskoordination_web.pdf http://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZo6nZKsXXGaxY/ZZo6n2PFRjufL6/2019_Positionspapier_Bildungskoordination_web.pdf 36 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte 3. Zusammenfassung und Empfehlungen Der Zugang zu Unterstützungsangeboten für zugewanderte Auszubildende hat sich im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr verbessert, auch wenn der Bedarf weiterhin höher ist als die verfügbaren Angebote. Die Verbesserungen sind zum einen auf die Ausweitung der Sprachförderkurse zurückzuführen, für die den Beruflichen Schulen deutlich mehr Stundendeputate als im Vorjahr zur Verfügung gestellt wurden. Zum anderen konnten sie im zweiten Schulhalbjahr 2018/19 durch eine Aufstockung verfügbarer Plätze bei den Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und eine Anpassung dieses Instruments an die Situation und Bedarfe von Neuzugewanderten in Ausbildung erreicht werden. Auch die arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit trägt wesentlich dazu bei, neu zugewanderte Auszubildende in den beruflichen Schulen bedarfsgerecht und individuell zu unterstützen. Durch die verbesserten Rahmenbedingungen am Übergang Schule-Beruf ist zu erwarten, dass junge Neuzugewanderte in Zukunft besser auf die Anforderungen einer Ausbildung vorbereitet sein werden, als dies bisher der Fall war. Trotzdem bleiben die Anforderungen, die eine duale Ausbildung an Neuzugewanderte stellt, hoch. Der Erfolg in der Ausbildung ist nicht allein von den persönlichen Voraussetzungen der Auszubildenden abhängig, sondern auch vom Zugang zu Förderangeboten, vom Engagement der Betriebe und in vielen Fällen auch von der Unterstützung durch Ehrenamtliche und Bezugspersonen. Positiv hervorzuheben sind die entwickelten Netzwerkstrukturen in Karlsruhe und die gute Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in diesem Bereich. Weiterhin schwierig ist die unsichere aufenthaltsrechtliche Situation vieler junger Geflüchteter in Bezug auf drohende Abschiebungen. Die unübersichtliche Rechtslage erzeugt nicht nur bei den Betroffenen selbst, sondern auch bei ausbildenden Betrieben viel Verunsicherung. Es bleibt abzuwarten, wie sich das im Juni 2019 verabschiedete Migrationspaket auf die Perspektiven von jungen Geflüchteten mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus auswirkt. Im Vorjahresbericht wurden folgende Empfehlungen wurden für den Bereich „Übergänge in Ausbildung und Beruf“ formuliert.  Sprachförderung vorbereitend auf die Ausbildung  Kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen  Netzwerkarbeit zur fachlichen Weiterentwicklung. In allen genannten Bereichen konnten im Schuljahr 2018/19 deutliche Verbesserungen erreicht werden. Es bleibt zu hoffen, dass die kurzfristig eingerichteten Maßnahmen wie Sprachförderkurse oder ausbildungsbegleitenden Hilfen auch denjenigen noch nützen, die sich bereits im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr befinden. Die Herausforderungen haben zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen Schulen, Bildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen, Arbeitsförderung und Betrieben geführt. Davon profitieren nicht nur die jungen Neuzugewanderten, sondern auch die Einrichtungen als lernende Organisationen. Nun gilt es, die Strukturen der Zusammenarbeit zu festigen und erfolgreiche Konzepte qualitativ weiter zu entwickeln. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 37 Anhang Herkunftsländer der Schülerinnen und Schüler in den Vorbereitungsklassen (Allgemeinbildende Schulen) EU-Staaten Südost- europa Osteuropa und GUS Naher und Mittlerer Osten Lateinam erika Afrika (Subsahara) Nord- afrika Südost- asien Bulgarien Albanien Aserbaidschan Afghanistan Bolivien Nigeria Ägypten China Deutschland Bosnien Georgien Irak Brasilien Somalia Marokko Indien Griechenland Moldawien Russland Iran Chile Tunesien Sri Lanka Italien Nord- mazedonien Kasachstan Jemen Kuba Thailand Kroatien Kosovo Ukraine Jordanien Mexiko Vietnam Litauen Serbien Weißrussland Pakistan Polen Palästina Rumänien Türkei Slowakei Syrien Spanien Ungarn Abkürzungen AVdual Arbeitsvorbereitung Dual BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2BFS Zweijährige Berufsfachschule BiZuKi Bildungschancen und Zukunft für Kinder (Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V.) BuT Bildung und Teilhabe EQ Einstiegsqualifizierung ESF Europäischer Sozialfonds EU Europäische Union GER Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen GS Grundschule IB Internationaler Bund IBZ Internationales Begegnungszentrum IK Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule Karlsruhe KLEVER Karlsruher Lernverbund LEA Landeserstaufnahme-Einrichtung LWS Lehrerwochenstunden PH Pädagogische Hochschule SCHEFF Schulergänzende Förderung für Flüchtlinge Sek I Sekundarstufe I UMA Unbegleitete Minderjährige Ausländerinnen und Ausländer VAB-KF Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf in Kooperation mit einer Förderschule VABO Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf ohne Sprachkenntnisse VABR Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf in der Regelform VKL Vorbereitungsklasse VwV Verwaltungsvorschrift WRS Werkrealschule 38 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: VKL-Grundschülerinnen und -schüler | Verteilung nach Herkunftsregionen 7 Abbildung 2: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen der Grundschulen 7 Abbildung 3: VKL-Schülerinnen und -schüler in weiterführenden Schulen. Verteilung nach Herkunftsregionen 8 Abbildung 4: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen der weiterführenden Schulen 9 Abbildung 5: Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus den Landeserstaufnahmestellen 10 Abbildung 6: Übergänge aus den Vorbereitungsklassen der weiterführenden Schulen, Schuljahr 2018/19 13 Abbildung 7: Vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Ausländerinnen in Karlsruhe 18 Abbildung 8: Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler im VABO 19 Abbildung 9: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern im VABO 20 Abbildung 10: Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABO 20 Abbildung 11: Entwicklung der Schülerzahlen in den VABR-Klassen (mit Parzival-Schule) 21 Abbildung 12: Herkunftsregionen ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR 22 Abbildung 13: Hauptherkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR 22 Abbildung 14: Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABR 23 Abbildung 15: Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler in der AVdual 24 Abbildung 16: Vermittlung durch das Kümmererprojekt PIAF 2016 bis 2019 28 Abbildung 17: UMA und junge volljährige Geflüchtete in Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe 31 Abbildung 18: Neu zugewanderte Auszubildende an beruflichen Schulen in Karlsruhe, Schuljahr 2018/19 32 Abbildung 19: Neu zugewanderte Auszubildende an beruflichen Schulen in Karlsruhe nach Schulart, Schuljahr 2018/19 33 Abbildung 20: Auszubildende mit Sprachförderbedarf an beruflichen Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2018/19 33 Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 39 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Grundschulen mit Vorbereitungsklassen in Karlsruhe | Schuljahr 2018/19 ............................................................ 6 Tabelle 2: Weiterführende Schulen mit Vorbereitungsklassen in Karlsruhe | Schuljahr 2018/19 ............................................. 8 Tabelle 3: Vorbereitungsklassen am LEA-Standort Felsstraße ............................................................................................... 9 Tabelle 4: Sprachförderung für ehemalige VKL- Schülerinnen und Schüler .......................................................................... 14 Tabelle 5: VABO-Klassen an Beruflichen Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2018/19 .......................................................... 19 Tabelle 6: Schülerinnen und Schüler in VABR- und VAB-KF-Klassen im Schuljahr 2017/2018 .............................................. 21 Tabelle 7: Ausländische Schülerinnen und Schüler in der AVdual ....................................................................................... 23 Tabelle 8: Stundentafel im VABO ab dem Schuljahr 2018/19 ............................................................................................. 25 Tabelle 9: Ausbildung von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe. ........................................................................................ 30 40 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Einführung A: Allgemeinbildende Schulen 1. Statistische Daten 1.1 Grundschulen mit VKL-Klassen 1.2 Weiterführende Schulen mit VKL-Klassen 1.3 VKL-Klassen am LEA-Standort Felsstraße 2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation 2 2.1 Anmeldung und Verteilung der VKL-Schülerinnen und Schüler 2.2 Stundenzuweisungen und Unterrichtsorganisation in den Vorbereitungsklassen 2.3 Kommunal geförderte ergänzende Deutschförderung in den Vorbereitungsklassen 2.4 Übergänge in die Regelklassen 2.5 Unterstützende Sprachförderung am Übergang 2.6 Elternarbeit 2.7 Sport, Freizeit und Ferien Zusammenfassung und Empfehlungen Datenlage zu Übergängen und zu Bildungsverläufen verbessern Passgenaue Vermittlung neu zugewanderter Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen beenden Nachgehende Sprachförderung intensivieren Netzwerke der Elternarbeit ausbauen B: Berufliche Schulen 1. Statistische Daten 1.1 Eingangsklassen während der Inobhutnahme 1.2 VABO-Klassen 1.3 Ausländische Schülerinnen und Schüler in VAB-Regelklassen 1.4 Ausländische Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsvorbereitung Dual 2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation 2.1 Anmeldung im VABO 2.2 Unterricht im VABO und VABR 2.3 Sprachvermittlung und Sprachkompetenz im VABO und VABR 2.4 Unterrichtsergänzende Förderung und Ferienkurse 2.5 Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen 3. Zusammenfassung und Empfehlungen C: Übergänge in Ausbildung und Beruf 1. Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten am Übergang Schule-Beruf 1.1 Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung 1.2 Sprachförderung am Übergang Schule-Beruf 1.3 Berufsorientierung und Ausbildung von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe 2 Zur Situation junger Geflüchteter am Übergang Schule-Beruf 2.1 Aufenthaltsrechtliche Rahmenbedingungen 2.2 Junge Geflüchtete in der Jugendhilfe 2.3 Bedarfe junger Geflüchteter in Jugendhilfeeinrichtungen 2. Zur Situation an den beruflichen Schulen 2.6 Neu zugewanderte Auszubildende an beruflichen Schulen in Karlsruhe 2.7 Unterstützungsmöglichkeiten während der dualen Ausbildung 2.8 Kommunale Maßnahmen 3. Zusammenfassung und Empfehlungen
https://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZnNDrcwdUZjcW/ZZnRp7CLoPswxH/Fortschreibung%20Bericht%20Beschulung%20Neuzugewanderte%202019.pdf
Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte BESCHULUNG VON NEUZUGEWANDERTEN KINDERN UND JUGENDLICHEN IN KARLSRUHE BESTANDSAUFNAHME UND EMPFEHLUNGEN Schuljahr 2016/17 Stadt Karlsruhe Dezernat 3 | Schul- und Sportamt Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte 2 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE INHALT Einführung ..................................................................................................................................... 3 A: Allgemeinbildende Schulen....................................................................................................... 4 1. Statistische Daten............................................................................................................................................................ 4 2. Gesprächsergebnisse ....................................................................................................................................................... 9 3. Externe Kooperationen .................................................................................................................................................. 13 4. Kritikpunkte, Impulse und Anliegen für die Praxis ........................................................................................................... 14 5. Empfehlungen ............................................................................................................................................................... 18 6. Fazit.............................................................................................................................................................................. 19 B: Berufliche Schulen ................................................................................................................... 20 1. Statistische Daten.......................................................................................................................................................... 20 2. Situation an den VABO- und VABR-Standorten in Karlsruhe............................................................................................ 25 3. Unterricht, interne Koordination und Kooperationen....................................................................................................... 28 4. Externe Kooperationen .................................................................................................................................................. 29 5. Was geschieht nach dem VABO? ................................................................................................................................... 31 6. Fazit.............................................................................................................................................................................. 32 DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 3 EINFÜHRUNG Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis einer Bestandsaufnahme zur Situation in den Vorbereitungsklassen an Karlsruher Schulen. Sie wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Programms „Koordinierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte“ durchgeführt. Ihr Ziel ist, die derzeitige Situation der Beschulung von Neuzugewanderten an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in der Stadt Karlsruhe quantitativ und qualitativ zu beschreiben und auf dieser Grundlage Bedarfe und weitergehende Empfeh- lungen zu formulieren. Zu diesem Zweck wurden von Januar bis März 2017 alle Schulen, in denen derzeit Neuzu- gewanderte in Vorbereitungsklassen (VKL-Klassen an allgemeinbildenden Schulen sowie VABO-Klassen an berufli- chen Schulen) unterrichtet werden, besucht. Mit den jeweiligen Schul- und Abteilungsleitungen und mit Lehrkräften wurden leitfadengestützte Gespräche ein- zeln oder zu mehreren geführt und im Nachgang schriftlich dokumentiert. An mehreren Schulen fanden Hospitati- onen im Unterricht statt. Ergänzend dazu wurden Expertengespräche mit über 30 Personen in Ämtern und Dienst- stellen der Stadt Karlsruhe, dem Staatlichen Schulamt Karlsruhe, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und verschie- denen Bildungsträgern geführt. Die Gesprächsergebnisse sowie daraus abgeleitete Empfehlungen sind Bestandteil dieses Berichts. Die verwendeten Daten wurden, soweit nicht anders gekennzeichnet, während der jeweiligen Schulbesuche erhoben und bilden den Stand zum Halbjahr des Schuljahres 2016/17 ab. 4 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE A: ALLGEMEINBILDENDE SCHULEN 1. Statistische Daten Im Schuljahr 2016/2017 gibt es zwölf VKL-Grundschulklassen an neun Standorten mit insgesamt 200 Schülerinnen und Schülern. Zudem bestehen an drei Standorten neun VKL-Werkrealschulklassen mit insgesamt 175 Schülerinnen und Schülern. Neben den genannten VKL-Klassen gibt es in Karlsruhe eine spezifische Integrationsklasse, die Inter- nationale Klasse, an der Sophie-Scholl-Realschule im Stadtteil Oberreut. 1.1. Grund- und Werkrealschulen mit VKL-Klassen Tabelle 1 gibt einen Überblick über die einzelnen Grund- und Werkrealschulen mit Anzahl der VKL-Klassen sowie der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Dabei befindet sich eine Klasse der Schiller-Grund- und Werkrealschule als ausgelagerte Klasse am Otto-Hahn-Gymnasium.1 Insgesamt verfügen die allgemeinbildenden Schulen in Karls- ruhe über 21 VKL-Klassen mit 375 Schülerinnen und Schülern. Tabelle 1: VKL Standorte in Karlsruhe nach Schulart mit Anzahl VKL sowie Schülerinnen und Schülern Allgemeinbildende Schulen mit VKL Anzahl VKL Anzahl Schülerinnen und Schüler GS 12 200 GS Grünwinkel 1 20 Gutenbergschule 1 12 Hardtschule 1 22 Leopoldschule 1 17 Nebeniusschule 2 29 Pestalozzischule 2 45 Schillerschule 2 28 Tullaschule 1 11 Waldschule Neureut 1 16 WRS 9 175 Gutenbergschule 2 42 Pestalozzischule 1 23 Schillerschule (inklusive Klasse am OHG) 6 110 Gesamtergebnis 21 375 1 VKL-WRS (Klassenstufe 5/6) seit Schuljahr 2016/2017 am Otto-Hahn-Gymnasium. Bei diesem Modellprojekt konnten zum zweiten Schulhalbjahr bereits vier Kinder in Klasse 5 des Gymnasiums integriert werden. Zum Schuljahresende 2016/2017 wer- den voraussichtlich 14 Schülerinnen und Schüler – und damit über die Hälfte der Klasse – in die Regelklassen des Otto-Hahn- Gymnasiums wechseln. DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 5 In den VKL-Grundschulklassen sind rund 60 Prozent der Schülerschaft männlich und rund 40 Prozent weiblich (sie- he Abbildung 1). Abbildung 1: Verteilung der Schülerinnen und Schüler an VKL-Grundschulen nach Geschlecht Dies entspricht ziemlich genau auch der Verteilung in den VKL-Werkrealschulklassen. Hier sind gerundet ebenfalls über die Hälfte der Schülerschaft (rund 60 Prozent) männlich und rund 40 Prozent weiblich (siehe Abbildung 2). Abbildung 2: Verteilung der Schülerinnen und Schüler an VKL-Werkrealschulen nach Geschlecht 1.2. Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule Die Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule besuchen im März 2017 insgesamt 17 Schülerinnen und Schüler. Bemerkenswert an der Internationalen Klasse derzeit ist, dass etwa drei Viertel der Schülerschaft weiblich sind. Lediglich knapp ein Viertel ist männlich (siehe Abbildung 3). Mit diesem Geschlechterverhältnis von 13 Schüle- rinnen und vier Schülern stellt die Internationale Klasse im Vergleich zu den VKL-Klassen der Grund- und Werkreal- schulen momentan eine Besonderheit dar. Diese Zusammensetzung der Klasse ist temporär bedingt und unterliegt keiner konstanten Klassenstruktur. Das bedeutet, die Anzahl und Verteilung der Schülerinnen und Schüler kann und wird sich kontinuierlich verändern. Abbildung 3: Verteilung der Schülerinnen und Schüler in der Internationalen Klasse nach Geschlecht 61% 39% VKL-Grundschulen -Verteilung nach Geschlecht Summe von Gesamt m Summe von Gesamt w 58% 42% VKL-Werkrealschulen - Verteilung nach Geschlecht Summe von Gesamt m Summe von Gesamt w 24% 76% Internationalen Klasse - Verteilung nach Geschlecht Summe von Gesamt m Sophie-Scholl-Realschule Summe von Gesamt w Sophie-Scholl-Realschule 6 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE 1.3. Herkunftsregionen und Hauptherkunftsländer Die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler in den VKL-Klassen und der Internationalen Klasse kommen aus dem europäischen Ausland, hauptsächlich aus Südosteuropa. Diese Familien sind in der Regel im Zuge der sogenannten Wirtschaftsmigration neu nach Karlsruhe zugewandert. Eine weitere Gruppe sind Kinder geflüchteter Familien aus Syrien. Eine dritte Gruppe sind Migrantinnen und Migranten, die bereits in Deutschland gelebt haben, jedoch nach der Geburt ihres Kindes für einige Jahre in ihr Heimatland zurückgekehrt sind. Mit der Schulpflicht des Kindes kommen viele Familien wieder nach Deutschland zurück. Sie alle erhoffen sich eine bessere Zukunftsperspektive und vor allem mehr Bildungschancen für ihre Kinder als in ihren Herkunftsländern. Ein anderer Teil der Familien mit Migrationshintergrund hat die ganze Zeit über in Deutschland gelebt, aber die Kinder haben keine ausreichenden Deutschkenntnisse, um dem Unterricht in einer Regelklasse folgen zu können. VKL-Grundschulen Die Schülerinnen und Schüler der VKL-Klassen stammen aus unterschiedlichen Herkunftsregionen. Die größte Gruppe an den Grundschulen bilden mit 40 Prozent Kinder aus Südosteuropa, gefolgt durch Kinder aus EU- Ländern (Deutschland, Italien, Spanien, Portugal) mit 24 Prozent. Kinder aus dem den Nahen und Mittleren Osten sind mit 21 Prozent vertreten, 13 Prozent der Kinder stammen aus Osteuropa. Ein mit 2 Prozent minimaler Anteil kommt aus Südostasien (siehe Abbildung 4). Abbildung 4: VKL Grundschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen Die Hauptherkunftsländer der Schülerinnen und Schüler aller VKL-Grundschulklassen sind mit Abstand Rumänien, Deutschland (hier geborene Migrantinnen und Migranten), gefolgt von Syrien und Italien sowie Polen (siehe Abbil- dung 5). Abbildung 5: VKL-Grundschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern 40% 24% 21% 13% 2% VKL-Grundschulen - Verteilung nach Herkunftsregionen GS Summe von Südosteuropa GS Summe von EU sonstige GS Summe von Naher und Mittlerer Osten GS Summe von Osteuropa GS Summe von Südostasien 0 10 20 30 40 50 VKL GS VKL-Grundschulen - Verteilung nach Herkunftsländern Summe von Rumänien Summe von Deutschland Summe von Syrien Summe von Italien Summe von Polen DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 7 VKL-Werkrealschulen Die Schülerinnen und Schüler der VKL-Werkrealschulen stammen aus denselben Herkunftsregionen wie die Schüle- rinnen und Schüler der VKL-Grundschulen mit Ausnahme von Afrika (Subsahara) und in einer anderen Gewichtung: Südosteuropa ist mit 45 Prozent fast zur Hälfte vertreten, gefolgt von 28 Prozent aus dem Nahen und Mittleren Osten und 12 Prozent aus Ländern der EU. 9 Prozent gehören der Herkunftsregion Osteuropa an und jeweils 3 Prozent stammen aus Afrika (Subsahara) und Südostasien (siehe Abbildung 6). Abbildung 6: VKL Werkrealschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen Auch bei den Hauptherkunftsländern der Schülerinnen und Schüler aller VKL-Werkrealschulklassen liegt Rumänien vorne. An zweiter Stelle steht Syrien, gefolgt von Kroatien und Afghanistan sowie Italien (siehe Abbildung 7). Abbildung 7: VKL Werkrealschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern 45% 28% 12% 9% 3% 3% VKL-Werkrealschulen - Verteilung nach Herkunftsregionen WRS Summe von Südosteuropa WRS Summe von Naher und Mittlerer Osten WRS Summe von EU sonstige WRS Summe von Osteuropa WRS Summe von Afrika (Subsahara) WRS Summe von Südostasien 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 VKL-Werkrealschulen- Verteilung nach Herkunftsländern Summe von Rumänien Summe von Syrien Summe von Kroatien Summe von Afghanistan Summe von Italien 8 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE Internationale Klasse An der Sophie-Scholl-Realschule stammt über die Hälfte der Schülerinnen und Schüler der Internationalen Klasse aus Südosteuropa (53 Prozent). Osteuropa ist mit 23 Prozent am zweithäufigsten vertreten. Aus dem Nahen und Mittleren Osten stammen 18 Prozent der Schüler. Schließlich folgt die Herkunftsregion Afrika (Subsahara) mit sechs Prozent (siehe Abbildung 8). Abbildung 8: Internationale Klasse - Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler Zu den Hauptherkunftsländern der Schülerschaft der Internationalen Klasse zählen Rumänien und Kroatien, gefolgt von Syrien, Serbien und Ungarn (siehe Abbildung 9). Abbildung 9: Internationale Klasse – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern 53% 23% 18% 6% Internationale Klasse - Verteilung nach Herkunftsregionen Summe von Südosteuropa Summe von Osteuropa Summe von Naher und Mittlerer Osten Summe von Afrika (Subsahara) 0 1 2 3 4 5 6 Sophie-Scholl-Realschule Internationale Klasse - Verteilung nach Herkunftsländern Summe von Rumänien Summe von Kroatien Summe von Syrien Summe von Serbien Summe von Ungarn DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 9 2. Gesprächsergebnisse Im Anschluss an die statistischen Datengrundlagen folgt die Auswertung der Gesprächsergebnisse. Diese ergab viele Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungswerte, die praktische Handhabung und die daraus resultierenden Bedarfe. Im Folgenden werden Gemeinsamkeiten, Unterschiede, exter- ne Kooperationen sowie Wünsche, Anregungen und Kritikpunkte dargestellt. 2.1. Gemeinsamkeiten Schulanmeldung und Verteilung Die neuzugewanderten Eltern sprechen persönlich, meist in Begleitung einer dolmetschenden Person, direkt an der Schule vor, um ihr Kind anzumelden. Zuvor erhalten sie vom zuständigen Einwohnermeldeamt eine Liste mit den einzelnen Schulen und Schulbezirken. Laut Aussagen der befragten Schulleitungen verläuft die Anmeldung und die Verteilung der VKL-Schülerinnen und Schüler bisher sehr gut und problemlos. Die Schulleitungen nehmen die An- meldung der potentiellen VKL-Schülerinnen und -Schüler vor Ort an der jeweiligen Schule vor. Je nach Bedarf findet eine Rücksprache mit den Schulleitungen aus benachbarten VKL-Standorten statt, und es gelingt gegebenenfalls eine Umverteilung. In der Regel wenden sich die Eltern an die nach Schulbezirk zuständige Schule. Verfügt diese Schule über keine VKL-Klasse, werden die Eltern von der Schulleitung an die nächstgelegene Schule mit freien VKL-Plätzen weiterver- wiesen. Die Verteilung der Kinder an die entsprechenden Schulen erfolgt jedoch in der Regel nach dem jeweiligen Schulbezirk in dem die Familie wohnt. Die Schulleitungen melden 14-tägig die Schülerzahlen ihrer VKL-Klasse(n) an das Staatliche Schulamt Karlsruhe. Die Anmeldung und Verteilung der Schülerinnen und Schüler erfolgt nach enger Absprache der Schulleitungen untereinander unter der Fachaufsicht des Staatlichen Schulamts. Die einzelnen Schu- len vermitteln die Kinder nur dann weiter, wenn entweder die Aufnahmekapazität erreicht oder ein Geschwister- kind bereits an einer anderen Schule angemeldet ist und die Eltern das Kind an derselben Schule anmelden möch- ten. In diesem Fall ist von den Eltern ein Antrag auf Schulbezirkswechsel zu stellen. Dies gilt jedoch nur für den Bereich der Grundschulen, für die Werkrealschulen gibt es keine Schulbezirke. In den VKL-Klassen liegt der Klassenteiler bei 24 Schülerinnen und Schülern. Bei der Schulanmeldung werden auch die Räumlichkeiten gezeigt, die Schulstruktur erklärt, eine grobe Bestandsaufnahme der bisherigen Bildungsbiogra- fie gemacht und die Sprachkenntnisse erfasst. Dies geschieht jedoch nicht nach einem einheitlich standardisierten Verfahren, wie es beispielsweise das Modellprojekt „2P – Potenzial & Perspektive“ des Kultusministeriums auf frei- williger Basis ermöglicht, sondern ist von Schule zu Schule unterschiedlich.2 Bildungsvoraussetzungen Die Bildungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sind in allen VKL-Klassen sehr heterogen. Sie reichen von keiner vorschulischen und schulischen Vorbildung über kurzzeitige, rudimentäre Schulbesuche, bis hin zu durchgängigen Schulbesuchen. So gibt es beispielsweise Kinder, die bereits ein bis zwei Jahre in der Schule waren und schon über erste Kenntnisse im Englischen und der lateinischen Schrift verfügen und Kinder, die noch nie eine Schule besucht haben und erst in der lateinischen Schrift alphabetisiert werden müssen. Zu guter Letzt gibt es auch Kinder, die beispielsweise keinen Kindergarten besucht haben und über nur sehr geringe feinmotorische Fähigkei- ten und Fertigkeiten verfügen. Diese gilt es von der VKL-Lehrkraft parallel zur Sprachförderung aufzuarbeiten. Das Erlernen gezielter feinmotorischer Fertigkeiten, die für den Unterricht notwendig sind muss neben der Deutschför- derung in den Unterrichtsinhalt miteinfließen, was für die VKL-Lehrkraft einen erhöhten Zeit- und Mehraufwand bedeutet. Häufig müssen, noch bevor der eigentliche Unterricht beginnen kann, zunächst allgemeine Regeln des sozialverträglichen Zusammenlebens an der Schule gelernt werden. 2 Siehe Kapitel „Erfassung des Lern- und Entwicklungsstandes”. 10 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE Schülerinnen und Schüler, die mit der VKL-Klasse zum ersten Mal eine Schule besuchen oder deren Schriftsprache arabisch ist, müssen zunächst in der lateinischen Schrift alphabetisiert werden. In den VKL-Grundschulklassen findet dies in der Regel in Klassenstufe 1 oder in Niveaustufe1 statt. 3 Hierfür gibt es keine zusätzlichen Alphabetisierungs- klassen. Die meisten Schülerinnen und Schüler, die eine VKL-Werkrealschulklasse besuchen, waren zuvor bereits in einer VKL-Grundschulklasse. Die Internationale Klasse besteht mehrheitlich aus Schülerinnen und Schülern, die nach etwa einem Jahr aus einer VKL-Werkrealschule wechseln sowie aus Schülerinnen und Schülern, die direkt aus dem Ausland zugezogen sind und in ihrem Heimatland bereits das Unterrichtsfach „Deutsch als Fremdsprache“ in der Schule besucht haben. Grundlegende Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für den Besuch der Internationalen Klasse. Es findet eine Aufnahmeprüfung statt. Rahmenbedingungen, Unterrichtsinhalte und Fluktuation Die Verweildauer in einer VKL-Klasse beträgt maximal zwei Jahre. Den VKL-Grundschulklassen stehen 18 Wochen- stunden zur Verfügung, den VKL-Werkrealschulklassen 25 Wochenstunden. Teilweise wird die Entlastungsstunde zur organisatorischen Planung für die VKL-Klasse von der Schulleitung auf die VKL-Lehrkraft übertragen. Die Unterrichtsinhalte in den VKL-Grundschulklassen sind annähernd gleich. Im Vordergrund steht das Erlernen der deutschen Sprache. Auch im Fach Mathematik findet neben dem Erlernen der Zahlen und Grundrechenarten Sprachförderung durch den spezifischen Sprachwortschatz und die mathematischen Fachbegriffe statt. Zudem werden verschiedene Sachthemen, die auch in der Regelklasse auf dem Lehrplan stehen (beispielsweise das Thema der vier Jahreszeiten), in die Unterrichtsinhalte miteinbezogen. Die Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst werden in der Regel gemeinsam mit den Regelklassen durchgeführt. Bei allen Fächern steht die Sprachförderung im Mittel- punkt. Die VKL-Klassen stellen einen gleichwertigen Teil der Schulgemeinschaft dar und nehmen an allen gemein- samen schulinternen und klassenübergreifenden Aktivitäten teil. Der Unterricht in den VKL-Grundschulklassen findet vormittags statt. Prinzipiell stehen den VKL-Schülerinnen und Schülern die regulären Schulangebote der ergänzenden Nachmittagsbetreuung offen. Teilweise ist eine Kosten- übernahme durch Bildung und Teilhabe (BuT) oder den Karlsruher Pass möglich. Die Resonanz hierzu ist unter- schiedlich und variiert von Schule zu Schule. Einige Eltern nehmen die ergänzende Betreuung in Anspruch, teilweise sind keine freien Plätze mehr vorhanden, oder die Eltern haben keinen Bedarf an diesem Angebot. In den VKL-Werkrealschulklassen kommen zusätzliche Unterrichtsfächer wie Englisch, Biologie, Medien, Hauswirt- schaft, Natur und Technik hinzu. Es findet auch Nachmittagsunterricht statt. Nachmittags besteht die Möglichkeit, an den verschiedenen AGs der jeweiligen Schulen teilzunehmen, zum Beispiel an der Tanz- oder Basketball-AG. Eine Fluktuation in den VKL-Klassen findet kaum statt. Schulwechsel sind sehr selten der Fall, zum Beispiel bei Wegzug aus Karlsruhe. Interne Koordination und Schulsozialarbeit An jeder Schule gibt es mindestens eine Ansprechperson bezüglich der VKL-Klasse(n). Dies sind in der Regel die Schulleitung und gegebenenfalls zusätzlich eine erfahrene VKL-Lehrkraft. Das Unterstützungsangebot der Schulsozialarbeit steht den VKL-Klassen in gleichem Maße wie auch den Regelklas- sen zur Verfügung. Bei Verhaltensauffälligkeiten im sozialen Miteinander kann die Schulsozialarbeiterin oder der Schulsozialarbeiter beispielsweise in der Klasse und im Einzelgespräch als Mediatorin oder Mediator eingesetzt werden und den Eltern beratend zur Seite stehen. Die Schulsozialarbeit informiert Eltern zum Beispiel auch über die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) und den Karlsruher Pass und hilft, falls gewünscht, beim Ausfüllen der Anträge. 3 Die Bezeichnung variiert von Schule zu Schule. DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 11 2.2. Unterschiede Unterschiede im systematischen Vorgehen der Verteilung und Verwaltung der VKL-Klassen lassen sich unmittelbar nach der Anmeldung des Kindes an der Grundschule bei der Erhebung des individuellen Bildungsstandes erkennen. Je nach Kapazitäten und Möglichkeiten unterscheiden sich die Schulen auch bei der Zusammensetzung der VKL- Klassen und der (Teil-)Integration in die Regelklassen. Erfassung des Lern- und Entwicklungsstandes Wie bereits genannt, gibt es an den Schulen kein einheitliches Verfahren der Kompetenzdiagnostik. An dem freiwil- ligen Pilotprojekt des Kultusministeriums, „Potenzialanalyse 2P“, das Ende 2018 fertiggestellt wird, nimmt bisher keine der Schulen teil. Jede Schule handhabt eine individuelle Erstanalyse der Schülerinnen und Schüler auf eigene Art und Weise. Beispielsweise beinhaltet dies eine Empfehlung an die Eltern, sich für eine Eingangsuntersuchung beim Gesund- heitsamt zu melden, um gegebenenfalls einen besonderen Förder- und Unterstützungsbedarf festzustellen. Es wer- den auch Kompetenztests zum Übergang Kindergarten – Schule an die VKL-Lehrkraft weitergeleitet. Diese erstellt dann anhand dieser Basisdokumentation eine detaillierte Sprachstanderhebung. Ein anderes Beispiel ist ein sogenanntes Elterninterview, das von der Sekretärin durchgeführt wird. Ein Sonderpäda- gogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Lernen prüft zusätzlich auf Lern- schwächen. Hierzu werden zum Beispiel Sprachkenntnisse, schulische Laufbahn und Kontaktdaten deutschsprachi- ger Ansprechpersonen abgefragt. Auf ähnliche Weise wird dies auch anhand eines Einführungsgesprächs mit an- schließender schulischer Bestandsaufnahme durchgeführt. Ein Beispiel für ein Elterninterview findet sich in Abbil- dung 10. Abbildung 10: Elterninterview der Hardtschule Karlsruhe bei Schulanmeldung zukünftiger VKL-Schülerinnen und Schülern Interview Eltern-Vorbereitungsklasse Fragen: Woher kommt die Familie (Herkunftsland)? Sprachkenntnisse - Kind - Mutter - Vater Wie lange ist die Familie in Deutschland? Wie lange ist die Familie in Karlsruhe? Mit wem lebt das Kind zusammen? (Mutter, Vater, Geschwister) Kind – Schulische Laufbahn Welche Klassenstufe? Wie lange geht das Kind schon zur Schule? Beurteilungen vorhanden? Vorlieben (z.B. Sport, Musikinstrument) Kann Ihr Kind schwimmen? Gibt es religiöse/kulturelle Einschränkungen zu beachten? Deutschsprachiger Ansprechpartner mit Telefonnummer Wünsche/Ideen/Anregungen 12 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE Eine einheitliche Bildungsdiagnostik im engeren Sinne gibt es also nicht, jedoch findet in verkürzter Form an zwei Schulstandorten eine sogenannte „Sprachstandsüberprüfung und Förderdiagnostik“ (SFD) statt. Hierbei handelt es sich um ein Testverfahren für Grundschulkinder mit Deutsch als Erst- und Zweitsprache (siehe Abbildung 11). 4 Abbildung 11: Ablaufschema „Sprachstandsüberprüfung und Förderdiagnostik“ (SFD) Zusammensetzung der Klassen Je nach Anzahl der VKL-Klassen und der Ausstattung an Lehrpersonal an der Schule, setzen sich die jeweiligen VKL- Klassen unterschiedlich zusammen. So besteht beispielsweise eine VKL-Grundschulklasse aus 17 Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 2-4 mit einer VKL-Lehrerin. Schülerinnen und Schüler, die der Klassenstufe 1 zugedacht werden, sind von Anfang an in der Regelklasse voll integriert und erhalten durch den Internationalen Bund Karlsru- he (IB) eine zusätzliche Deutschförderung. Eine andere VKL-Grundschulklasse setzt sich nach einem anderen Konzept zusammen. Sie unterteilt sich in drei Niveaustufen: in Niveaustufe 1 befinden sich die sogenannten Nichtsprachler, das heißt, Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse und ohne Kenntnisse der lateinischen Schrift. Derzeit sind in dieser Niveaustufe vier Schülerinnen und Schüler. Niveaustufe 2 orientiert sich an Klassenstufe 2 der Regelklassen. Hier befinden sich momentan fünf Schülerinnen und Schüler. Niveaustufe 3, mit ebenfalls fünf Schülerinnen und Schülern, orientiert sich an den Klassenstufen 3 und 4 der Regelklassen. Möglich ist so eine präzise und lernstandspezifische Aufteilung der aktuell insgesamt 14 Schülerinnen und Schüler jedoch nur, da neben einer sogenannten Nichterfüllerin (Lehr- kräfte ohne 2. Staatsexamen) zusätzlich zwei Lehrerinnen über Deputatsstunden eingesetzt werden können. Über ein solches Privileg verfügen die meisten Schulen nicht, so dass in der Regel eine große Heterogenität bezüglich des Altersunterschiedes und des Lernstandes der Schülerinnen und Schüler besteht. Integration in Regelklassen Die Handhabung der Integration der VKL-Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen der Grundschule ist an den meisten Schulen identisch. Ein Wechsel in die Regelklasse ist unterjährig möglich. Bevor eine Schülerin oder ein Schüler in die Regelklasse wechselt, wird dies in einer Gesamtlehrerkonferenz besprochen. Neben dem Sprachni- veau spielen das Sozial- und Arbeitsverhalten eine gleichwertige Rolle. Beide Lehrkräfte, die ehemalige VKL-Lehrkraft und die neue Klassenlehrkraft, sind und bleiben in ständigem Aus- tausch. Es findet eine einjährige Integration mit Begleitungs- und Unterstützungsmaßnahmen, je nach Schule durch die Deutschförderung des IB oder das Programm BiZuKi des Vereins für Jugendhilfe, in der Regelklasse statt. Eine Leistungsbewertung im Fach Deutsch kann ausgesetzt werden beziehungsweise wird in der Regel nicht bewertet. Eine Teilintegration in die entsprechenden Regelklassen findet bereits sehr frühzeitig – je nach Entwicklungsstand eines Kindes nach etwa sechs Wochen - während des Besuchs der VKL-Klasse in den Fächern Sport, Bildende Kunst, Musik und zum Teil in Mathematik statt. Mit den musisch-künstlerischen Fächern wurden bisher sehr gute Erfahrungen dieser (Teil-)Integrationsform gemacht. Die VKL-Klassen sind Teil der Schulgemeinschaft. 4 www.testzentrale.de/shop/sprachstandsueberpruefung-und-foerderdiagnostik.html [Stand 06.03.2017] DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 13 Weitere Vorgehensweisen der Schulen:  Vollintegration mit zusätzlicher Deutschförderung: Schülerinnen und Schüler sind von Anfang an in den Regelunterricht integriert, das heißt in den Fächern Ma- thematik, Musik, Bildende Kunst und Sport. Während des Deutschunterrichts findet für die VKL-Schülerinnen und Schüler parallel in einem extra dafür vorgesehenen VKL-Klassenraum eine spezifische Deutschförderung in nach Niveaustufen eingeteilten Kleingruppen statt. So erhält die Gruppe mit Klassenniveau 1 je acht Stunden pro Woche Sprachförderung, die Gruppen mit Klassenniveau 2 und 3 je fünf Stunden pro Woche.  Keine Teilintegration wegen zu großer Regelklasse: Eine Teilintegration ist aufgrund der Klassengröße der Regelklassen nicht möglich. Das heißt, es fehlt an Räum- lichkeiten zur Differenzierung. Die Integration der VKL-Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen findet nach einem Jahr statt.  Keine Teilintegration aus inhaltlich-konzeptionellen Gründen: Die Schülerinnen und Schüler der VKL-Klasse der Klassenstufen 2-4 verbleiben bis zu einer möglichen komplet- ten Integration in ihrer VKL-Klasse. Neue VKL-Erstklässlerinnen und Erstklässler werden jedoch von Anfang an voll in die Regelklasse integriert. Stundenweise findet dann zusätzliche Sprachförderung statt. Hier findet expli- zit keine Teilintegration statt, da es schwierig ist, eine Klassengemeinschaft für einige Stunden in neuer Kons- tellation zu formieren, vor allem in den musisch-künstlerischen Fächern. Diese Fächer erfordern eine hohe Ko- härenz des Klassenverbands und einen kontinuierlichen Aufbau und Erhalt einer soliden Klassen- beziehungs- weise Gruppengemeinschaft. Nach etwa einem Jahr und drei Monaten - spätestens nach zwei Jahren - in einer VKL-Klasse findet an dieser Schule der Wechsel in die Regelklasse statt. 3. Externe Kooperationen Alle VKL-Klassen und die Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule kooperieren mit dem Dolmetscher-Pool des Internationalen Bunds (IB) sowie mit dem Jugendmigrationsdienst des IB. Der Dolmetscher-Pool stellt den Schu- len auf Anfrage beispielsweise für Elterngespräche ehrenamtlich tätige Dolmetscherinnen und Dolmetscher kosten- frei zur Verfügung. Zu den Angeboten des Jugendmigrationsdienstes gehört die Deutschförderung in Kleingruppen in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule (PH) Karlsruhe und dem Verein für Jugendhilfe (Programm BiZuKi) sowie den Sprachpaten des Kinderschutzbundes. Ebenfalls in Anspruch genommen werden die Elterntreffs, die mehrheitlich durch den IB eingerichtet werden. Die oben genannten Bildungsangebote und der Dolmetscher- pool werden von der Stadt Karlsruhe durch das Büro für Integration finanziert. Weitere Kooperationen bestehen zu verschiedenen Sportvereinen und zu außerschulischen Bildungspartnern.5 Im Folgenden werden Beispiele guter Kooperationspraxis von Schulen und Trägern verschiedener Bildungsangebote geschildert. Hauptbildungsträger dieser Kooperationsangebote ist der IB Karlsruhe. 3.1. Dolmetscher-Pool (IB) Der Dolmetscher-Pool des IB wird von allen befragten Schulen sehr gerne in Anspruch genommen und als notwen- diger und unabdingbarer Baustein sowohl für die Elterngespräche als auch für den allgemeinen Austausch zwi- schen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern angesehen. 3.2. Deutschförderung (IB und Verein für Jugendhilfe) Ebenfalls sehr geschätzt von den Schulleitungen und VKL-Lehrkräften sind die den Unterricht unterstützende Deutschförderung des IB und des Vereins für Jugendhilfe (BiZuKi) in Kooperation mit der PH Karlsruhe und dem 5 Beispielsweise Spielvereinigung Aue, Tiyatro Dialog, Inner Wheel Club Karlsruhe (Lesepaten), BUDO-Club (Judo) und viele mehr. 14 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE deutschen Kinderschutzbund (ehrenamtliche Sprach- und Bildungspaten). Somit können die Schülerinnen und Schüler parallel in Kleingruppen eingeteilt und es kann eine spezifische, je nach Lernniveau angepasste Sprachför- derung, im Unterricht ermöglicht werden. 3.3. Elterninformationskurse (IB) Die Elterninformationskurse des IB an den Schulen werden von den Eltern gerne in Anspruch genommen. Es wer- den beispielsweise Hilfs- und Unterstützungsangebote besprochen oder das Schulsystem erklärt. Diese Form der Elternberatung kann bis zu acht Mal pro Schuljahr stattfinden. Dolmetscherinnen und Dolmetscher aus dem Dol- metscherpool sind während der Kurse unterstützend tätig. 3.4. Elterntreffs Die interkulturellen Elterntreffs, auch Elterncafés genannt, die mehrheitlich durch den Türkischen Elternverein durchgeführt werden, finden ebenfalls großen Zuspruch sowohl bei den Lehrkräften als auch bei den Eltern. Hier können verschiedene Themen angesprochen und vertieft werden. FAZIT Nach Aussagen verschiedener Schulleitungen stehen den VKL-Klassen ausreichend Angebote außerschulischer Ko- operationspartner zur Verfügung. Lediglich im Bereich der differenzierten Deutsch- beziehungsweise Sprachförde- rung werden zusätzliche Bedarfe gesehen. 4. Kritikpunkte, Impulse und Anliegen für die Praxis Auf Nachfrage wurden seitens der Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer verschiedene kritische Anmerkun- gen, Vorschläge und Wünsche zusammengetragen, die im Folgenden dokumentiert werden. Selbstverständlich sind nicht alle dieser genannten Bedarfe realisierbar, die Sammlung stellt im Sinne der Bestandsaufnahme eine Übersicht der geäußerten Rückmeldungen dar. 4.1. Elterninformationskurse (IB) Die Elternberatung des IB in Form der Elterninformationskurse an den Schulen wird von den Eltern gerne in An- spruch genommen. Einige Schulleitungen merkten bei diesem Beratungsangebot allerdings an, dass die Beratung aus schulischer Sicht nicht immer erfolgreich gewesen sei, zumindest seien bei Rücksprachen mit Eltern lücken- und fehlerhafte Informationen festgestellt worden. Dies kann auch durch Verständigungsschwierigkeiten hervorgerufen sein, denn nicht immer stehen Dolmetscher in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung. 4.2. Infomaterial bei Schulanmeldung Laut Aussagen der befragten Schulleitungen verlaufen die Anmeldung und die Verteilung der VKL-Schülerinnen und Schüler bisher problemlos. Häufig aber ist eine umfassende Informations- und Aufklärungsarbeit bei der An- meldung aus Zeitgründen nicht möglich. Hier wäre eine Entlastung zum Beispiel durch mehrsprachiges Infomaterial in Form einer Willkommensbroschüre hilfreich. 4.3. Zentrale Stelle zur Weitervermittlung von Schülerinnen und Schülern In der Sophie-Scholl-Realschule sprechen immer häufiger Eltern vor, um ihr Kind für die Internationalen Klasse an- zumelden. Von ihren Bildungsvoraussetzungen her, so der Schulleiter, sind die Schülerinnen und Schüler jedoch nicht für die Internationale Klasse geeignet oder aber ein Kind ist geeignet, es stehen aber keine freien Plätze mehr zur Verfügung. Eine Beratung bezüglich der Schulen und des Schulsystems kann dann zwar in der Kürze der Zeit so DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 15 gut wie möglich erteilt werden, aber letztlich müssen sich die Eltern auf die Suche nach einer passenden Schule machen. Hier besteht seitens der Schulleitung der Wunsch nach einer zentralen Stelle, an welche sich die ratsuchenden El- tern zur weiteren Vermittlung wenden können. 4.4. Unterrichtsgestaltung Wegen der häufig erheblichen Altersunterschiede sowie des heterogenen Lern- und Entwicklungsstands der einzel- nen Schülerinnen und Schüler ist es schwierig, die Kinder angemessen zu unterrichten. Doch noch vor dem eigent- lichen Unterrichten stehen häufig zuallererst allgemeine Regeln des Zusammenseins und des Sozialverhaltens auf der Tagesordnung. Dies sind Dinge, die hierzulande den Kindern bereits im Kindergarten und im (kulturell gepräg- ten) Elternhaus mit auf den Weg gegeben werden. Dazu gehören zum Beispiel das Begrüßen und Verabschieden, sich respektvoll gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Lehrerinnen uns Lehrern/Erwachsenen zu ver- halten, einander ausreden zu lassen, sich melden und so weiter. Somit sind vor dem eigentlichen Unterrichten zu- nächst allgemeine und schulspezifische Verhaltensregeln mit den Kindern zu erlernen. Die hohe Aufmerksamkeit, die Kinder die im Sozial- und Lernverhalten noch nicht altersgerecht entwickelt sind, beanspruchen, geht zu Lasten der Bedürfnisse anderer Kinder in den stark heterogenen und altersgemischten VKL-Klassen. Im Grundschulbereich ist deswegen eine wirksamere Kommunikation und Kooperation mit Kindertageseinrichtun- gen dringend notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass Kinder - die zwar vom Alter her bereits schul- pflichtig, von ihren emotionalen und sozialen Bedürfnissen her jedoch noch eine Zeit lang (maximal ein Jahr) eine Kindertageseinrichtung besuchen sollten - eine Chance auf eine adäquate, individuelle und passgenaue Bildungs- förderung erhalten. Dies scheitert jedoch oft auch daran, dass nicht genügend Plätze in den Kindertagesstätten zur Verfügung stehen. Aufgrund der großen Heterogenität der einzelnen Lern- und Entwicklungsstände ist es notwendig, den Unterricht in den verschiedenen Niveaustufen vor- und nachzubereiten. Dies erfordert einen immensen Zeit- und Arbeitsauf- wand. Um diesem zumindest ein bisschen Entgegenzukommen und Erleichterung zu verschaffen, entlastet die Deutschförderung des IB und das Programm BiZuKi mit seinen Unterstützungspartnern (ehrenamtliche Lesepaten) zwei Mal in der Woche die VKL-Lehrkraft, so dass der Unterricht in mehreren niveauähnlichen Kleingruppen mög- lich ist. 4.5. Schulische Übergänge Die Übergänge von den Grundschulen an die weiterführenden Schulen verlaufen sehr unterschiedlich. Während viele Schülerinnen und Schüler nicht über das Sprachniveau A2 verfügen wenn sie aus der VKL-Grundschulklasse in eine VKL-Werkrealschulklasse kommen, besuchen andere bereits nach ein paar Monaten in der VKL- Werkrealschulklasse ein Gymnasium. Nach erfolgreichem Abschluss der VKL-Werkrealschulklasse besteht die Möglichkeit des Übergangs in eine Real- schule, auf ein Gymnasium, auf eine Gemeinschaftsschule oder in eine berufsvorbereitende VAB-R-Klasse einer beruflichen Schule. Nach der Integration von einer VKL-Werkrealschulklasse in die Regelklasse einer Realschule oder eines Gymnasiums fehlt häufig ein mindestens einjähriges sprachliches Unterstützungsangebot, das den Schülerin- nen und Schülern den Anschluss erleichtert oder ihnen diesen erst ermöglicht. Mehrheitlich wird der Übergang jedoch als schwierig bezeichnet. Viele Eltern haben sehr hohe Bildungsaspirationen im Hinblick auf die schulische Laufbahn ihres Kindes und kennen nicht das deutsche Schulsystem, das auf verschie- denen Wegen auch zu höheren Bildungsabschlüssen führen kann. Hier gilt es aufzuklären, dass beispielsweise nach dem Besuch einer Werkrealschule oder Realschule der Besuch eines Gymnasiums immer noch möglich ist. Für den Übergang auf das Gymnasium sind zum Beispiel im Fach Mathematik alle Grundschulrechenarten sowie das sichere Beherrschen des Zahlensystems eine unerlässliche Voraussetzung. Dies ist beim Beenden der Grund- schule in einer VKL jedoch selten der Fall. In Karlsruhe gibt es im Schuljahr 2016/17 an den weiterführenden allge- meinbildenden Schulen neun VKL an Werkrealschulen, hiervon befindet sich eine Werkrealschul-VKL als Außenklas- 16 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE se der Schillerschule am Otto-Hahn-Gymnasium. An einer Realschule gibt es bisher keine VKL. Dies ist jedoch not- wendig, um den Übergang und Einstieg an der weiterführenden Schule für die Schülerinnen und Schüler erleich- tern zu können. So bleibt die Empfehlung an die Eltern, ihr Kind vorerst an einer VKL-Werkrealschule anzumelden und im Anschluss auf eine Realschule oder gegebenenfalls auf ein Gymnasium zu wechseln. Hier wird zunächst ein niedrigeres Niveau verlangt, dafür erfahren die Schülerinnen und Schüler jedoch Erfolgserlebnisse, die Freude am Lernen bleibt erhalten und kann positiv für den weiteren Bildungsweg genutzt werden. Hier bedarf es einer fein- fühligen Aufklärung der neuzugewanderten Eltern bezüglich der vielfältigen Möglichkeiten des deutschen Schulsys- tems. Die meisten der VKL-Grundschulschülerinnen und -schüler wechseln auf eine VKL-Werkrealschule, in die Internati- onale Klasse oder an eine Gemeinschaftsschule. Problematisch ist in diesem Fall, dass es zu wenige Werkrealschu- len mit VKL-Klassen gibt. Die Sprachkenntnisse für einen direkten Wechsel in eine Regelklasse der Realschule sind meist nicht ausreichend, so dass ein sprachsensibler Unterricht benötigt wird. Dieser kommt laut Aussagen vieler VKL-Lehrkräfte jedoch an den meisten Regelschulen zu kurz. Das erschwert einen Einstieg in die Realschule. Zudem ist in der Regelklasse der weiterführenden Schule eine unterstützende Sprachförderung für mindestens ein Schul- jahr notwendig. Beliebt ist deshalb die Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule, wo innerhalb eines Jah- res, bei 32 Wochenstunden und externer Deutschförderung durch den IB, die Integration in die Regelklasse der Realschule erfolgreich gelingt und nach Angaben der Schule geschätzte 95 Prozent der ehemaligen Schülerinnen und Schüler der Internationalen Klasse die Sophie-Scholl-Realschule mit einem guten und zum Teil auch sehr guten Realschulabschluss beenden. Eine weitere Empfehlung ist die Gemeinschaftsschule, aufgrund der individuellen Betreuung und Förderung. Ge- genläufige Meinungen besagen, dass die Gemeinschaftsschule als Schulform für diese Schülergruppe nicht geeig- net ist, da selbständiges Lernen für die Gemeinschaftsschulen als Voraussetzung gilt und die ehemaligen VKL- Schülerinnen und -Schüler aber weiterführend auf zum Teil intensive Unterstützung und Hilfestellung angewiesen sind. Die Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen erhalten mehrheitlich sogenannte Übergabeprotokolle zum Lern- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler. Es findet jedoch keine Nacherhebung mehr zum Verlauf an der weiterführenden Schule statt. Es gibt keine Daten darüber, wie viele VKL-Grundschülerinnen und -schüler auf welche Schulart wechseln. Oftmals gehen ehemalige VKL-Grundschülerinnen und -schüler nach der Integration in die Regelklasse in die schulbezirkseigene Grundschule zurück, so dass ein Übergang an eine weiterführende Schule nur sehr schwer festgestellt werden kann. 4.6. Entlastungsstunde Die vorgesehene Entlastungsstunde, die den Schulleitungen zur Verfügung gestellt wird, wurde von vielen Schullei- tungen an die jeweilige VKL-Lehrkraft abgegeben. Diese teilten einheitlich mit, dass lediglich eine Entlastungsstun- de für die VKL-Lehrkraft definitiv zu wenig sei, da sehr viel Organisatorisches umgesetzt werden muss, beispielswei- se das Entwerfen von Plänen für die Teilintegration, das Führen von Telefonaten mit Trägern und Förderinstitutio- nen sowie das Heraussuchen neuer didaktische Materialien. 4.7. Wochenstundenkontingent in VKL-Grundschulen Von allen befragten VKL-Lehrkräften kam die Rückmeldung, dass 18 Schulstunden pro Woche für den VKL- Unterricht nicht ausreichend sind. So bedienen sich die meisten VKL-Lehrkräfte mit 1-2 Stunden aus dem allgemei- nen Kontingent des erweiterten Ergänzungsbereichs (Förderunterricht), so dass 19-20 Stunden Unterricht pro Wo- che möglich sind, die eigentlich von vorne herein notwendig wären. DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 17 4.8. Lehrkräfte Geeignete Lehrkräfte zu finden ist für circa die Hälfte der befragten Schulen schwierig bis schwer. An der eigenen Schule sind zwar zum großen Teil interessierte und motivierte Lehrkräfte vorhanden, diese haben allerdings häufig ihr Deputat weitgehend ausgeschöpft. Darum werden häufig, jedoch nur ungern Nichterfüller6 als VKL-Lehrkräfte eingesetzt. Ungern deshalb, da die Arbeitsverträge der Nichterfüller in der Regel auf ein Jahr befristet sind. Daraus resultiert ein großer Schwund an potentiellen VKL-Lehrkräften. So kam es zum Beispiel an einer Schule vor, dass innerhalb von vier Schuljahren vier verschiedene Nichterfüller für eine VKL-Grundschulklasse zuständig waren. Eine weitere Schwierigkeit ist die, dass es kaum Krankheitsvertretungen für die VKL-Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen gibt. Aus pragmatischen Gründen wird im Zweifelsfall eher auf eine Fortbildung verzichtet, als dass der Unterricht in der VKL-Klasse ausfallen muss. Aus Sicht der Schulleitungen und der Lehrerschaft ist es oft ein reines Zeit- und Personalproblem das es erschwert, an den Fortbildungen teilzunehmen. 4.9. Einführungsveranstaltung für neue VKL-Lehrkräfte Sinnvoll für neue VKL-Lehrkräfte, hauptsächlich für Nichterfüller, ist nach Ansicht Einiger eine Einführungsveranstal- tung. Damit könne ein Überblick über die verschiedenen Unterrichtsmöglichkeiten und -materialien geschaffen werden. Darüber hinaus könnten sich die neuen VKL-Lehrkräfte die Erfahrungswerte langjähriger VKL-Lehrkräfte zu Nutze machen sowie verschiedene Tipps und Strategien mit an die Hand bekommen. Auch eine Hospitation zu Beginn wäre sinnvoll und wünschenswert, so die Aussagen der VKL-Lehrkräfte. Anmerkung: Eine Einführungsveranstaltung für alle neuen VKL-Lehrkräfte/Nichterfüller gibt es nicht. In Eigeninitiative können sich neue VKL-Lehrkräfte jedoch an das Staatliche Schulamt wenden. Hier besteht eine Fachberatung für Unter- richtsentwicklung und Deutsch als Zweitsprache für die VKL-Klassen. Beraten werden Lehrkräfte und Schulen im Bereich Unterricht und Sprachförderung in Vorbereitungsklassen. Individuelle Einzelberatung sowie Hospitationen vor Ort sind möglich. Der informelle Austausch mit erfahrenen VKL-Lehrkräften anderer Schulen ist hilfreich, findet jedoch aus Zeitgrün- den meist nur sporadisch über E-Mail und Telefonkontakt und auch nur vereinzelt, nach individuellem Engagement, statt. Bezüglich eines regelmäßigen Netzwerktreffens aller VKL-Lehrkräfte der Stadt Karlsruhe, gibt es Bedenken vieler Schulleitungen im Sinne ihrer Fürsorgepflicht. Viele VKL-Lehrkräfte sind bereits an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt, Zeit für solche zusätzlichen Treffen ist schlichtweg nicht vorhanden. Zusammengefasst lässt sich diesbezüglich festhalten, dass der zwei Mal im Jahr stattfindende Runde Tisch unter der Leitung des Staatlichen Schulamts Karlsruhe für alle VKL-Lehrkräfte des Stadt- und Landkreises im Staatlichen Schulamt, die regelmäßig angebotenen Fortbildungen durch das Staatliche Schulamt und die individuelle Beratung eine ausreichende Palette an Unterstützungsmöglichkeiten für (neue) VKL-Lehrkräfte bietet. Diese Informationen sollten von den Verantwortlichen vor Ort an die neuen VKL-Lehrkräfte herangetragen werden. 6 Lehrkräfte ohne 2. Staatsexamen. 18 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE 5. Empfehlungen Für einige der aufgeführten Bedarfe lassen sich folgende Empfehlungen ausmachen: 5.1. Mehrsprachiges Informationsmaterial Zur Unterstützung und Entlastung bei der Anmeldung neuer VKL-Schülerinnen und -Schüler und, um den Eltern direkt etwas an die Hand (mit-)geben zu können, wäre ein sogenannter Willkommensbrief, -flyer oder -broschüre in verschiedenen Sprachen für die Eltern sehr hilfreich. Der Inhalt erklärt kurz und knapp die wichtigsten Formalitä- ten und Gegebenheiten des deutschen Schulsystems. 5.2. Einheitliche Erfassung des Lern- und Entwicklungsstandes Zur weiteren Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Sekretariate bei der Anmeldung, könnte eine allge- meine standardisierte Kompetenzdiagnostik (Fragebogen, Erfassen des Sprachniveaus nach SFD) an den Grund- schulen zentral durch eine entsprechende Anlaufstelle erfasst und an die Schulen weitergeleitet werden. 5.3. Alphabetisierungsklassen an Werkrealschulen Im Bereich der Werkrealschulen wäre es sinnvoll, Alphabetisierungsklassen einzurichten, um ein homogeneres Ler- numfeld zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist, dass ausreichend Lehrkräfte vorhanden sind. 5.4. Mehr differenzierte Sprachförderung in Kleingruppen Um zusätzliche Sprachförderung in Kleingruppen in den VKL-Grundschulklassen zu ermöglichen, könnten ehren- amtliche Lesepaten der Freiwilligenagentur der Stadt Karlsruhe oder Lesepaten des „Inner Wheel Club Karlsruhe“ unterstützend eingesetzt werden. 5.5. Verbesserung der Übergänge in Regelklassen weiterführender Schulen Die Übergänge an die weiterführenden Schulen verlaufen sehr unterschiedlich. Sie gestalten sich in sofern als schwierig, dass die meisten der VKL-Grundschülerinnen und -schüler auf die VKL-Werkrealschule wechseln und hier das Problem besteht, dass zu wenige VKL-Werkrealschulklassen vorhanden sind (derzeit neun VKL-WRS und zwölf VKL-GS). Die Sprachkenntnisse für einen direkten Wechsel auf die Realschule sind jedoch oft nicht ausreichend, so dass dort ein sprachsensibler Unterricht benötigt wird. Dieser kommt an den Regelschulen jedoch selten zum Ein- satz. Darüber hinaus sollte nach der Integration in die Regelklasse einer weiterführenden Schule für mindestens ein Jahr weiterhin eine sprachliche Unterstützung zur Verfügung stehen, um den Schülerinnen und Schülern perspektivisch einen realistisch qualifizierten Schulabschluss zu ermöglichen. Mit solchen Unterstützungsmaßnahmen könnte der direkte Einstieg in die Realschule oder auf das Gymnasium erleichtert werden. Im Sinne eines kontinuierlichen Übergangs ist es auch wünschenswert, VKL-Klassen sowohl an Realschulen als auch an weiteren Gymnasien einzu- richten. 5.6. Vorschulische und schulische Bildungsberatung für Neuzugewanderte Um sowohl die Schulen als auch die Eltern von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe bedarfs- gerecht unterstützen zu können, ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle „Vorschulische & schulische Bil- dungsberatung für Neuzugewanderte“ sinnvoll. Ein Angebot in dieser Form gibt es bisher in Karlsruhe noch nicht. Durch eine solche Anlaufstelle könnten die Schulen bei der Anmeldung unterstützt und entlastet werden, weil die Eltern dort erfahren, welche Schule für ihr Kind am geeignetsten ist, welcher Schulbezirk gegebenenfalls in Frage DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 19 kommt und ob freie Schulplätze vorhanden sind. Zudem kann bei spezifischem Beratungsbedarf direkt an adäquate Stellen verwiesen werden. Die Eltern haben die Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld informieren und beraten zu lassen, beispielsweise über das Schulsystem, die verschiedenen Schulformen und den Ablauf der Schulanmeldung. Die Eltern erhalten sämtliche Erstinformationen im (vor-)schulischen Bereich, allgemeine Informationen zur früh- kindlichen Bildung und Betreuung in Karlsruhe sowie über das schulische Angebot in Karlsruhe. Mehrsprachiges Infomaterial (z. B. Willkommensbroschüre) steht den Eltern kostenfrei zur Verfügung. Gleichzeitig kann auf geeig- nete außerschulische Bildungsangebote verwiesen werden, zum Beispiel auf die Integrations- und Sprachkurse des Büros für Integration oder Sprachkurse der Volkshochschule sowie auf Kinderbetreuungsmöglichkeiten. 6. Fazit Im Großen und Ganzen sind die Ablaufstrukturen und Gestaltungsprozesse der VKL-Klassen an den Grund- und Werkrealschulen identisch. Vereinzelte Unterschiede sind auf die jeweils individuellen Personal- und Raumvoraus- setzungen zurückzuführen. Die Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule verfügt mit 32 Stunden/Woche und der zusätzlichen Deutschförderung durch den IB (Projekt Quereinsteiger) über 7-9 Schulstunden mehr Unterrichtszeit als die VKL- Werkrealschulklassen. Damit gelingt nach Schätzungen circa 95 Prozent der Schülerinnen und Schüler ein erfolgrei- cher Realschulabschluss. Bei Integration in eine Regelklasse der Sophie-Scholl-Realschule erhalten die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf weitere zusätzliche Deutschförderung durch den IB. Mit einer solchen zusätzlichen Sprach- förderung in den Regelklassen der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen würde den VKL-Schülerinnen und -Schülern der Grund- und Werkrealschulen der Übergang wesentlich erleichtert werden. Unabhängig von ihren individuellen Bildungsvoraussetzungen verfügen alle VKL-Schülerinnen und -Schüler über eine sehr große Motivation, enorme Wissbegierde und eine hohe Lernbereitschaft, die mit den entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten im sprachlichen Bereich, zum Beispiel durch die Etablierung eines sprachsensiblen Unterrichts, auch in den Regelklassen aufrechterhalten werden kann. Die im schulischen Kontext angebotenen externen Bildungsangebote der verschiedenen Bildungsträger und Vereine werden von den Schulen durchgehend genutzt. Außer zusätzlicher Deutsch- beziehungsweise Sprachförderung in Kleingruppen besteht kein Bedarf an weiteren Bildungsangeboten. Im Hinblick darauf, dass es nach Aussagen der Lehrkräfte nicht genügend VKL-Klassen an Werkrealschulen gibt und vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Schillerschule um eine auslaufende Werkrealschule handelt, sind neue VKL-Klassen an den übrigen Werkrealschulen, Realschulen und Gymnasien und Gemeinschaftsschulen drin- gend notwendig. Um die Schulen in ihrer Verwaltungsarbeit zu entlasten und die neuzugewanderten Eltern zu unterstützen, ist eine entsprechende Aufklärung und Beratung bezüglich des deutschen Schulsystems sowie über die vielfältigen Mög- lichkeiten und die Durchlässigkeit des Bildungssystems notwendig und sinnvoll. Durch die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle „Vorschulische & schulische Bildungsberatung für Neuzugewan- derte“ beispielsweise beim Schul- und Sportamt im Fachbereich „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ könnte Abhilfe geschaffen werden. Von diesem freiwilligen und unverbindlichen Beratungs- und Informationsan- gebot der Stadt Karlsruhe könnten sowohl die Schulen, als auch die neuzugewanderten Eltern und außerschulische Bildungsträger in Karlsruhe profitieren. 20 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE B: BERUFLICHE SCHULEN 1. Statistische Daten 1.1. Eingangsklassen (Inobhutnahme) Unbegleitete minderjährige Ausländer (umAs) haben in Karlsruhe die Möglichkeit, unmittelbar nach ihrer Inobhut- nahme eine Schule zu besuchen, bis das Clearing-Verfahren und damit auch die Entscheidung über ihren weiteren Verbleib abgeschlossen ist. Die Jugendlichen besuchen in dieser Zeit eine sogenannte Eingangs- oder Willkom- mensklasse. Geht die Zuständigkeit auf einen anderen Stadt- oder Landkreis über, muss der Transfer Innerhalb von vier Wochen erfolgt sein. Ist dies organisatorisch oder aus anderen Gründen nicht möglich, bleibt die Stadt Karlsru- he weiterhin zuständig. Verbleibt ein umA dauerhaft in Karlsruhe, erfolgt der Wechsel in eine reguläre VABO- Klasse. Eingangsklassen gibt es an der Elisabeth-Selbert-Schule, die seit 2010 eine Kooperationsklasse mit der Heimstiftung Karlsruhe unterhält sowie seit dem Schuljahr 2014/15 auch am Parzival-Schulzentrum, wo in Obhut genommene Jugendlichen aus anderen Einrichtungen unterrichtet werden. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Ein- gangsklassen ist abhängig von der Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen in Karlsruhe und unterliegt deswegen star- ken Schwankungen. So befanden sich beispielsweise Mitte Januar 2017 51 Personen in den Eingangsklassen. Bis Mitte März 2017 ist die Zahl um die Hälfte auf 21 bzw. 26 Personen zurückgegangen (siehe Tabelle 2). Tabelle 2: Eingangsklassen während der Inobhutnahme Schule Klasse Januar 2017 März 2017 Elisabeth-Selbert-Schule Eingangsklasse 10 12(7)7 Parzival Schulzentrum Eingangsklasse(n) 41 14 Gesamt 51 21 (26) 1.2. VABO-Klassen Zuwanderer, die der Berufsschulpflicht (16-18 Jahre) unterliegen, werden in Baden-Württemberg in speziellen Vor- bereitungsklassen, sogenannten VABO-Klassen, unterrichtet.8 Ziel ist das Erlernen der deutschen Sprache und daran anschließend die Integration in weiterführende Bildungs- oder Ausbildungsgänge. Die VABO-Klassen enden mit einer Sprachprüfung, die je nach Stand auf A2- oder B1-Niveau des europäischen Referenzrahmens abgelegt wer- den kann. Stand März 2017 gibt es in Karlsruhe an öffentlichen Berufsschulen 14 VABO- Klassen an neun Schulen mit insgesamt 199 Schülerinnen und Schülern. Hinzu kommen zwei VABO-Klassen am privaten Parzival- Schulzent- rum mit derzeit 33 Schülerinnen und Schülern (siehe Tabelle 3) 7 Stand März 2017 befinden sich in der Eingangsklasse der Elisabeth-Selbert-Schule (Kooperationsklasse mit der Heimstiftung) zwölf Personen, doch nur sieben davon befinden sich noch in der Inobhutnahme. 8 Die Abkürzung VABO bedeutet Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf Ohne Sprachkenntnisse. DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 21 Tabelle 3: VABO-Klassen an Beruflichen Schulen in Karlsruhe Name Schulart Klasse Gesamt Klassen Carl-Engler-Schule Gewerbliche Schule VABO 15 1 Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule VABO 34 2 Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule VABO 37 2 Heinrich-Hübsch-Schule Gewerbliche Schule VABO 14 1 Heinrich-Meidinger-Schule Gewerbliche Schule VABO 11 1 Elisabeth-Selbert-Schule Hauswirtschaftliche Schule VABO 46 4 Friedrich-List-Schule Kaufmännische Schule VABO 15 1 Ludwig-Erhard-Schule Kaufmännische Schule VABO 14 1 Walter-Eucken-Schule Kaufmännische Schule VABO 13 1 Parzival Schulzentrum Private Berufsfachschule VABO 33 2 Gesamt 232 16 Schülerinnen und Schüler aus 33 Nationen lernen derzeit in VABO-Klassen an Karlsruher Berufsschulen. Davon kommen etwa zwei Drittel aus fünf Ländern: Afghanistan, Gambia, Syrien, Eritrea und Somalia. Afghanen stellen mit rund 30% die mit Abstand größte Gruppe, gefolgt von Schülerinnen und Schülern aus Gambia, deren Anteil bei 15% liegt. Deutlich niedriger ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus Syrien (8 Prozent) und aus den ostafrikanischen Staaten Eritrea und Somalia mit jeweils 7 Prozent (siehe Abbildung 12). Abbildung 12: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in VABO-Klassen (N=232) Nach Regionen gruppiert kommen fast die Hälfte der VABO-Schülerinnen und Schüler aus dem Nahen und Mittle- ren Osten (44 Prozent), gefolgt von afrikanischen Staaten südlich der Sahara mit 35 Prozent. Schülerinnen und Schüler aus südosteuropäischen Staaten außerhalb der EU haben einen Anteil von 8 Prozent. Nur eine kleine Min- 69 35 18 16 16 0 10 20 30 40 50 60 70 80 VABO Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern im VABO Summe von Afghanistan Summe von Gambia Summe von Syrien Summe von Eritrea Summe von Somalia 22 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE derheit der VABO-Schülerschaft kommt aus EU-Staaten. Schülerinnen und Schüler aus anderen Weltregionen gibt es derzeit kaum (siehe Abbildung 13). Abbildung 13: VABO-Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen (N=232) Gebildet werden die VABO-Klassen zu überwiegenden Teilen aus männlichen Schülern; ihr Anteil liegt bei rund 90 Prozent. Betrachtet man nur die Herkunft der 22 weiblichen Schülerinnen, ergibt sich ein anderes Bild: Hier kommt die größte Gruppe aus Afrika, wovon Somalia mit vier Schülerinnen am stärksten vertreten ist. Prozentual höher ist der Anteil der Schülerinnen aus Südosteuropa und der EU, während weibliche Schülerinnen aus dem nahen und mittleren Osten kaum vertreten sind (siehe Abbildung 14). Abbildung 14: VABO: Weibliche Schülerinnen nach Herkunftsregionen (N=22) Wieviele minderjährige oder ehemals minderjährige unbegleitete Ausländer sich unter den VABO-Schülerinnen und –Schülern befinden, kann auf Grundlage der erhobenen Daten nicht exakt ermittelt werden. Geht man davon aus, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern aus dem nahen und mittleren Osten und aus Afrika in der Regel um (ehemalige) umAs handelt, liegt der Anteil in den VABO-Klassen bei etwa 80 Prozent. Afrika (Subsahara); 83; 35% Südosteuropa; 19; 8%EU; 15; 6% Staatenlos; 10; 4%Sonstige; 4; 2% Nordafrika; 3; 1% Naher und Mittlerer Osten; 106; 44% Schülerinnen und Schüler im VABO nach Herkunftsregionen Afrika (Subsahara) 9 Südosteuropa 6 EU 4 Sonstige 1 Naher und mittlerer Osten 2 Schülerinnen im VABO nach Herkunftsregionen DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 23 1.3. Ausländische Schülerinnen und Schüler in VAB-Regelklassen Sobald ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen (Referenzniveau A2 oder höher) können ausländische berufsschul- pflichtige Schülerinnen und Schüler das Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf im Regelzug (VABR) besuchen. Ziel im VABR ist es, Ausbildungsreife zu erlangen und gegebenenfalls einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss zu erreichen. Im Unterschied zum VABO, wo der Erwerb der deutschen Sprache im Vordergrund steht, besuchen das VABR auch Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland geboren sind oder als ausländische Staatsbürger schon längere Zeit hier leben. Bei der Auswertung der Statistik muss deswegen berücksichtigt werden, dass es sich nicht bei allen ausländischen Schülerinnen und Schüler im VABR notwendigerweise auch um Neuzu- gewanderte handelt. Zum Stichtag der Schulstatistik (19.10.2016) lag die Anzahl ausländischer Schüler im VABR bei 170 Personen (siehe Tabelle 4). Zum Halbjahr ist die Zahl mit 166 leicht zurückgegangen (siehe Tabelle 5). Tabelle 4: Anteil Ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR. Quelle: Schulstatistik Karlsruhe 2016/2017 Schülerinnen und Schüler im VABR davon ausländisch in Prozent 301 170 56 Prozent Die Beschulung von Neuzugewanderten im VABR ist je nach Schule unterschiedlich geregelt. Teilweise werden für diese Gruppe eigene Klassen gebildet, teilweise werden sie in gemischten Klassen unterrichtet. Tabelle 5 gibt eine Übersicht, wie viele ausländische Schülerinnen und Schüler derzeit an den Karlsruher VABR-Standorten unterrichtet werden. Tabelle 5: Ausländische Schülerinnen und Schülern an VABR-Klassen an Beruflichen Schulen in Karlsruhe Name Schulart Klasse Gesamt Carl-Benz-Schule Gewerbliche Schule VABR 13 Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule VABR 36 Elisabeth-Selbert-Schule Hauswirtschaftliche Schule VABR 57 Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule VABR 38 Parzival Schulzentrum Private Berufsfachschule VABR 22 Gesamt 166 Eine Besonderheit bildet dabei die Carl-Benz-Schule. Hier wurde in Kooperation mit EnBW eine VABR-Klasse für Geflüchtete eingerichtet, die im Rahmen von Betriebspraktika von EnBW als Kandidaten für eine technische Ausbil- dung bei EnBW ausgewählt wurden.9 Diese Schüler haben drei Tage pro Woche Unterricht in der Carl-Benz-Schule und sind an zwei Tagen im Betrieb. Dort werden sie teils von Fachlehrern der Carl-Benz-Schule, teils durch betrieb- liche Ausbilder unterrichtet. Im Vergleich zum VABO liegt der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus dem Nahen und Mittleren Osten und aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara im VABR mit 70 Prozent etwas niedriger. Deutlich höher ist hingegen der Anteil der EU-Ausländer, der im VABO bei 6 Prozent liegt und im VABR 17 Prozent beträgt (siehe Abbildung 15). 9 In dieser Klasse befinden sich im Schuljahr 2016/17 ausschließlich männliche Jugendliche und junge Erwachsene. 24 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE Abbildung 15: Ausländische Schülerinnen und Schüler im VABR nach Herkunftsländern( N=166) Auch im VABR bilden Afghanen die größte nationale Gruppe, jedoch ist ihr Anteil mit rund 17 Prozent aller auslän- dischen Schüler deutlich geringer als im VABO, wo er 30 Prozent beträgt. Auch wenn sich die Hauptherkunftslän- der im VABO und VABO ähneln, gibt es insgesamt unter den 38 Herkunftsländern im VABR eine geringere Kon- zentration auf einzelne Länder (siehe Abbildung 16). Abbildung 16: Top 5 der Herkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR Der Anteil weiblicher ausländischer Schülerinnen ist mit 22 Prozent im VABR mehr als doppelt so hoch als im VABO (9 Prozent). Von den insgesamt 36 Frauen und Mädchen im VABR stammen fast die Hälfte (16) aus EU-Staaten, die anderen verteilen sich relativ gleichmäßig auf Länder aus Südosteuropa, Afrika und aus dem Nahen und Mittleren Osten (siehe Abbildung 17). Naher und Mittlerer Osten; 69; 42% Afrika (Subsahara); 49; 29% Südosteuropa; 11; 7% EU; 29; 17% Sonstige; 6; 4% Staatenlos; 2; 1% Ausländische Schülerinnen und Schüler im VABR nach Herkunftsregionen (N=166) 28 20 15 12 10 0 5 10 15 20 25 30 VABR Hauptherkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR Summe von Afghanistan Summe von Syrien Summe von Gambia Summe von Somalia Summe von Rumänien DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 25 Abbildung 17: Weibliche Schülerinnen im VABR nach Herkunftsregionen (N=36) Auch im VABR lässt sich anhand der erhobenen Daten der Anteil der Flüchtlinge (umAs und junge Volljährige) nicht genau beziffern. Auf Grundlage einer Analyse der Herkunftsländer kann man davon ausgehen, dass es sich im Schuljahr 2016/17 bei circa 70 Prozent der ausländischen VABR-Schülerinnen und Schüler um Geflüchtete handelt. 2. Situation an den VABO- und VABR-Standorten in Karlsruhe Die Voraussetzungen in den Karlsruher Berufsschulen sind in Bezug auf die Beschulung von Neuzugewanderten unterschiedlich. Bis 2014 wurden Neuzugewanderte in Berufsvorbereitenden Klassen an der Elisabeth-Selbert- Schule (Hauswirtschaftliche Schule) und der Carl-Hofer-Schule (Gewerbliche Schule) unterrichtet. Beide Schulen verfügen über jahrelange Erfahrung im Umgang mit dieser Zielgruppe. Für die Beschulung von unbegleiteten min- derjährigen Ausländern, die in Karlsruhe in Obhut genommen werden, entwickelte die Elisabeth-Selbert-Schule in Kooperation mit der Heimstiftung Karlsruhe im Rahmen eines von 2010 bis 2014 durch den Europäischen Sozial- fonds geförderten Projekts ein eigenes Konzept.10 Mit dem Schuljahr 2014/15 kamen die Gewerbeschule Durlach und das private Parzival-Schulzentrum hinzu.11 10 der 16 regulären VABO-Klassen sowie alle Eingangsklassen während der Inobhutnahme befinden sich heute an diesen vier Schulen. Zur ihrer Entlastung wurden im Schuljahr 2015/16 wegen des großen Bedarfs weitere Standor- te eingerichtet: Eine Klasse regulär zu Schuljahresbeginn im September 2015 an der Heinrich-Hübsch-Schule und fünf zusätzliche Klassen unterjährig zwischen Februar und Juni 2016 an folgenden Schulen: Walter-Eucken-Schule, Ludwig-Erhard-Schule, Carl-Engler-Schule, Friedrich-List-Schule und Heinrich-Meidinger-Schule. Außerdem wurde eine VABR-Flüchtlingsklasse in Kooperation mit EnBW im Juni 2016 an der Carl-Benz-Schule eingerichtet. 10 Breithecker, Renate: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Regelschule. Ein Projekt des Kinder- und Jugendhilfezent- rums der Heimstiftung Karlsruhe in Kooperation mit der Elisabeth-Selbert-Schule, Karlsruhe. Abschlussbericht der wissenschaftli- chen Begleitung. http://www.heimstiftung-karlsruhe.de/117-0-Abschlussberichte.html 11 Das Parzival-Schulzentrum unterrichtet nach den Prinzipien der Waldorfpädagogik. Im Beschulungskonzept für Flüchtlinge finden Methoden und Überlegungen zum Umgang mit Traumatisierungen besondere Berücksichtigung. http://www.parzival- zentrum.de/schulen/fluechtlingsklassen-vab-o/ Naher und mittlerer Osten 5 Afrika (Subsahara) 6 Südosteuropa 6 EU 16 Sonstige 2 Staatenlos 1 Schülerinnen im VABR nach Herkunftsregionen (N=36) 26 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE Alle letztgenannten Schulen unterhalten derzeit je eine VABO bzw. VABR-Klasse und hatten bis dahin keine Erfah- rungen mit der Beschulung von Neuzugewanderten. Durch die kurzfristige Einrichtung haben die neuen Klassen und Standorte mit spezifischen Herausforderungen zu kämpfen, die nachfolgend genauer beschrieben werden. 2.1. Anmeldung und Aufteilung der VABO-Schülerinnen und Schüler Die Zuständigkeit für die Anmeldung und Verteilung neuer VABO-Schüler liegt bei der geschäftsführenden Schullei- tung.12 Zu Schuljahresbeginn werden die Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Standorte verteilt. Bei Schulen mit mehreren VABO-Klassen findet in der Regel nach vorheriger Lernstandserhebung eine Aufteilung in verschiedene Niveaus statt. Bei der Heinrich-Hübsch-Schule, deren VABO-Klasse zum Schuljahresbeginn 2015/16 eingerichtet wurde, fand eine Lernstands- und Kompetenzerhebung und anschließende Klassenaufteilung gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern der benachbarten Carl-Hofer-Schule statt. Bei den unterjährig eingerichteten Klassen fand vor der Klasseneinteilung keine Lernstands- und Kompetenzerhebung statt. Dies führte an diesen Klassen zu einer sehr heterogenen Zusammensetzung. Bei der unterjährigen Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler ist das Verfahren in der Praxis uneinheitlich. Un- begleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländern melden die zuständigen Wohngruppenbetreuer in der Regel an einer Berufsschule ihrer Wahl an. Kann die betreffende Person dort nicht aufgenommen werden, wird an andere Schulen oder an die geschäftsführende Schulleitung weiterverwiesen. Die Aufnahmepraxis der Schulen ist dabei unterschiedlich. Während manche ihre Klassen unterjährig auffüllen, lehnen andere dies offenbar ab. Unterjährige Zugänge sind ein weiterer Faktor, der die Heterogenität in den Klassen erhöht und – wenn sie in gro- ßer Zahl erfolgen – eine Herausforderung für die Unterrichtenden und für die Stabilität der Klassengemeinschaft sind. 2.2. Zusammensetzung der Klassen Neuzugewanderte Schülerinnen und Schüler, die bei ihren Eltern wohnen, bilden bei den VABO-Klassen an Karls- ruher beruflichen Schulen die Minderheit. Die überwiegende Mehrheit sind unbegleitete minderjährige Ausländer, die in unterschiedlichen Wohngruppen im Stadtgebiet Karlsruhe und teilweise auch im Landkreis Karlsruhe woh- nen.13 In Bezug auf die umAs setzen sich die Klassen in der Regel aus Bewohnerinnen und Bewohnern unterschied- licher Wohngruppen zusammen. Lediglich die VABO-Klasse der Walter-Eucken-Schule, die zeitlich mit der Eröff- nung einer neuen Wohngruppe zusammenfiel, besteht ausschließlich aus Bewohnern einer einzigen Wohngruppe. Da sich die Zuwanderung über das gesamte Jahr verteilt, herrscht in VABO-Klassen eine größere Fluktuation als in Regelklassen. Doch nicht nur Zugänge, auch unterjährige Abgänge sind zu verzeichnen. Schülerinnen und Schüler verlassen die VABO-Klassen aus unterschiedlichen Gründen: Dazu gehören Überstellungen ins VABR nach erfolg- reich absolvierter Sprachprüfung, vereinzelte Überstellungen in weiterführende Schularten (Realschule, Beobach- tungsprogramm des KIT), aber auch Wohnortwechsel, Verlassen der Schule nach Erreichen der Volljährigkeit oder „Untertauchen“. Im Hinblick auf die absoluten Schülerzahlen ergaben sich allerdings im regulären VABO keine 12 Bei Beginn der Untersuchung lag dieses Amt für beruflichen Schulen in Karlsruhe kommissarisch bei StD Christian Nolte (Ge- werbeschule Durlach), seit Februar 2017 ist OStD Stefan Pauli (Walter-Eucken-Schule) als geschäftsführender Schulleiter bestellt. 13 Im Stadtgebiet Karlsruhe gibt es circa 270 Hilfen-zur-Erziehung-Plätze für umAs. Nur für einen Teil davon (190) liegt die Zu- ständigkeit bei der Stadt Karlsruhe. Die anderen Plätze sind an Jugendliche vergeben, für die andere Städte oder Landkreise zuständig sind, welche selbst nicht genügend Wohnheimplätze haben. UmAs können auch nach Vollendung des 18. Lebensjah- res weiterhin Hilfen zur Erziehung beantragen. Diese werden in der Regel von der Stadt Karlsruhe gewährt. In den Fällen, in denen keine weitere Jugendhilfe beantragt oder gewährt wurde, kann die Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Karlsruhe erfolgen. DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 27 signifikanten Veränderungen zwischen dem Zeitpunkt der Schulstatistik vom Oktober 2016 und den im Januar und Februar 2017 erhobenen Daten. 2.3. Voraussetzungen und Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler Die befragten Lehrerinnen und Lehrer im VABO berichten übereinstimmend von den Schwierigkeiten, die individu- ellen Voraussetzungen und die Bildungsbiografie der Schülerinnen und Schüler adäquat einzuschätzen. Lediglich der Kenntnisstand in Fach Deutsch lasse sich einigermaßen verlässlich erheben. Der allgemeine schulische Kenntnisstand sei hingegen deutlich schwieriger zu beurteilen. Die Dauer des Schulbe- suchs im Herkunftsland sei ein eher unzuverlässiger Indikator, weil die Schulsysteme nicht vergleichbar und die Bildungsbiografien oft von Unterbrechungen gekennzeichnet seien. Die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler unterscheide sich zum Teil erheblich von der Einschätzung der Lehrkräfte bezüglich des Lernstands und der Kompetenzen. In der Regel sei der schulische Kenntnisstand der VABO-Schüler niedriger als der gleichaltriger Deut- scher. Insbesondere die Lehrkräfte, die unterjährig eingerichtete Klassen unterrichteten, beklagen die große Heterogenität in den Klassen, in denen Jugendliche mit ganz unterschiedlichen Vorerfahrungen und Voraussetzungen vertreten sind. Auch wenn die Motivation der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen hoch sei, ist ein Unterricht, der dem einzelnen Schüler gerecht werde unter diesen Voraussetzungen nicht zu leisten. Dabei blieben insbesondere die Jugendlichen „auf der Strecke“, die durch das Unterrichtstempo über- oder unterfordert seien oder aus anderen Gründen wie Traumatisierung, psychosoziale Probleme oder lernunfreundliche Wohnsituation Schwierigkeiten hät- ten, sich im Schulalltag zurechtzufinden. Lehrerinnen und Lehrer wünschen sich mehr Unterstützung und individu- elle Lösungen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen oder Problemlagen. Eine besondere Gruppe bilden die Analphabeten, für die es derzeit in den meisten Schulen keine gesonderte Klasse und keine differenzierte Förderung gibt. Junge Menschen, die die lateinische Schrift nicht lesen und schreiben kön- nen, weil sie noch nie eine Schule besucht haben, weil sie in einer anderen Schrift alphabetisiert wurden, oder weil sie als funktionelle Analphabeten große Defizite haben, müssen durch besondere Maßnahmen erst in die Lage versetzt werden, den regulären Unterrichtsangeboten folgen zu können. Die Reduzierung der Heterogenität in den VABO-Klassen und das Schaffen von speziellen Unterrichtsangeboten für Analphabeten wäre ein wichtiger Schritt, um den Lernerfolg in den VABO-Klassen zu erhöhen und die Motivation der Schülerinnen und Schüler zu erhalten. EMPFEHLUNGEN  Strukturierung des Verfahrens bei der Anmeldung und Verteilung von VABO-Schülerinnen und Schülern.  Einheitliche und flächendeckende Lernstandserhebung oder Informationsweitergabe am Übergang Eingangs- klasse – VABO.  Einrichtung von Klassen mit unterschiedlichen Niveaustufen, gegebenenfalls Bildung von Verbünden mehrerer Schulen zu diesem Zweck.  Bildung von Halbjahresklassen oder Zusammenarbeit mit externen Bildungsträgern zur Einrichtung von Kursen für unterjährige Neuzugänge.  Separate Beschulung von Analphabeten.  Individuelle Lösungen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen, zum Beispiel durch regelmäßige zuständigkeitsübergreifende Fallkonferenzen. 28 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE 3. Unterricht, interne Koordination und Kooperationen 3.1. Rahmenbedingungen im VABO Bezüglich der Unterrichtsinhalte und der Stundentafel unterliegt das VABO den Schulversuchsbestimmungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Im Schuljahr 2016/2017 wurden im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren weitreichende Änderungen umgesetzt. Die Stundentafel im VABO wurde von bisher 32 auf 20 Wochen- stunden reduziert. Damit einher ging eine veränderte Schwerpunktsetzung weg von allgemeinbildenden Fächern hin zum verstärkten Spracherwerb in Kombination mit früh einsetzenden Orientierungspraktika. Für den Sprachunterricht werden teilweise Fachlehrkräfte Deutsch der jeweiligen Schule eingesetzt, teilweise wird der Sprachunterricht durch eigens dafür angestellte Lehrkräfte, zum Teil Quereinsteiger mit Qualifikation im Zweit- spracherwerb, erteilt. Der allgemeinbildende Unterricht wird in der Regel durch Berufsschullehrkräfte erteilt. Die interne Koordination erfolgt entweder über die Abteilungsleitungen oder durch die Schulleitung. Lehrerinnen und Lehrer an Schulen, an denen VABO-Klassen neu eingerichtet wurden, müssen sich zum Teil in völlig neue Aufgabengebiete einarbeiten. Dies betrifft fachliche und methodische Aspekte, die bisher nicht Teil der Lehrerausbildung sind, wie Deutsch als Zweitsprache oder sprachsensibles Unterrichten, Verfahren wie Lernstands- erhebungen oder schriftliche Beurteilungen und den Umgang mit einer bisher unbekannten Zielgruppe. Diese Ex- pertise muss parallel zum Unterrichten durch Fortbildungen, Austausch und „learning by doing“ aufgebaut wer- den. Von mehreren Schulen wurde das Thema Stundenausfall angesprochen, da es für Fehlzeiten der Lehrkräfte durch Krankheit oder Fortbildungen in vielen Fällen keine Vertretung gebe. Viele Lehrerinnen und Lehrer pflegen informellen Erfahrungsaustausch mit anderen VABO-Lehrkräften. Ein regel- mäßiger regionaler Gesprächskreis für 20-25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird durch das Regierungspräsidium Karlsruhe organisiert. Aus den geführten Gesprächen ergab sich kein eindeutiger Bedarf nach Formaten für zusätz- lichen Erfahrungsaustausch. Vor allem erfahrene Lehrkräfte kritisieren die Reduzierung der Stundenzahlen im VABO. Die Vermittlung von Deutschkenntnissen beschränke sich nicht auf den reinen Deutschunterricht, sondern sei auch bisher integraler Bestandteil aller Unterrichtsfächer im VABO gewesen. Gerade für Schülerinnen und Schüler mit ungünstigen Bil- dungsvoraussetzungen sei es durch die neue Stundentafel noch schwieriger, Lücken in der Allgemeinbildung nach- zuholen. Ihre Chancen, im VABR den Hauptschulabschluss nachzuholen, verschlechtern oder verzögern sich dadurch. Auch die Rahmenbedingungen für Kooperationen und Unterstützungsangebote außerschulischer Partner ver- schlechtern sich durch die reduzierte Stundentafel. Bei gleichbleibend hohem Betreuungsaufwand für die einzelnen Schülerinnen und Schüler bleibt insgesamt weniger Zeit für die Organisation und Koordination außerunterrichtli- cher Angebote während und nach der Unterrichtszeit. Schulen, bei denen VABO-Klassen neu eingerichtet wurden und die nicht über erprobte Kooperationsstrukturen verfügen, sind davon in besonderer Weise betroffen. 3.2. Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit gibt es momentan an vier von elf VABO-Standorten (Carl-Hofer-Schule, Elisabeth-Selbert-Schule, Gewerbeschule Durlach mit jeweils 100 Prozent Stellenumfang und Heinrich-Hübsch-Schule mit 50 Prozent Stel- lenumfang). Mit Ausnahme der Heinrich- Hübsch-Schule handelt es sich dabei sämtlich um die großen Standorte mit mehreren VABO-und VAB-Flüchtlingsklassen. Die Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter nehmen in Bezug auf die ausländischen Schülerinnen und Schüler umfangreiche Aufgaben wahr. Sie reichen von der Beratung und Be- treuung bei schulischen Problemen zur Unterstützung bei der Praktikumssuche oder der Anerkennung ausländi- scher Abschlüsse bis hin zur Vermittlung von Kooperationen mit außerschulischen Partnern oder zur Organisation gemeinsamer Klassenaktivitäten. Von allen befragten Lehrpersonen wurde die Schulsozialarbeit als wertvolle Unter- stützung für die betreuungsintensive Arbeit mit neuzugewanderten Jugendlichen eingeschätzt. Die Schulen, an denen neue VABO-Klassen eingerichtet wurden, verfügen mit Ausnahme der Heinrich-Hübsch-Schule nicht über Schulsozialarbeit und sind damit in mehrfacher Hinsicht benachteiligt: Ihnen fehlt nicht nur die Unterstützung beim DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 29 Aufbau von Kooperationsnetzwerken und bei der Betreuung, sondern auch das Budget der Schulsozialarbeit, um damit Aktivitäten oder spezielle Maßnahmen zu finanzieren. Einen Antrag auf Schulsozialarbeit hat von den ge- nannten Schulen bisher aber nur die Walter-Eucken-Schule gestellt.14 3.3. Integration und Kontaktmöglichkeiten an der Schule Der Unterricht in den meisten VABO-Klassen läuft relativ isoliert vom sonstigen Schulbetrieb. Verschiedene Schulen erproben eine stundenweise Integration in andere Unterrichtsgänge, ziehen dabei aber ein gemischtes Fazit. Positiv sei, dass sich vereinzelt Kontakte zu anderen Schülerinnen und Schülern entwickelt hätten, der reguläre Unterricht in den Berufsschulen sei für viele VABO-Schülerinnen und Schüler wegen der Verständigungsschwierigkeiten aber- nicht ertragreich. Die geringe Relevanz der Integrationsstunden für die VABO-Schülerinnen und Schüler schlage sich in hohen Fehlzeiten nieder. An vielen Schulen nehmen VABO-Schülerinnen und Schüler an klassenübergreifenden Veranstaltungen (zum Beispiel Fußballturniere) teil und beteiligen sich mit Essens- oder Informationsständen an Schulfesten. Vereinzelt wurden auch innerschulische Patenschaftsprogramme oder Unterstützung bei den Hausauf- gaben erprobt, allerdings haben sich bisher keine langfristigen Peer-to-Peer- Strukturen entwickelt. Viele Lehrkräfte wünschen sich für ihre VABO-Schülerinnen und Schüler mehr und intensivere Kontakte zu einheimischen Gleichalt- rigen. Hier gibt es Bedarf an Ideen und erfolgversprechenden, alltagstauglichen Ansätzen. EMPFEHLUNGEN  Bessere personelle Ausstattung des VABO-Bereichs und (Wieder-)erhöhung der Stundenzahl.  Unbürokratische Finanzierungsmöglichkeit oder Budget für Klassenaktivitäten an VABO-Standorten ohne Schulsozialarbeit.  Schulsozialarbeit an allen VABO-Standorten als langfristiges Ziel.  Mehr Kontaktmöglichkeiten zu einheimischen Schülerinnen und Schülern schaffen. 4. Externe Kooperationen 4.1. Informationsaustausch mit den Wohngruppenbetreuern Austausch besteht bei allen VABO-Klassen mit den jeweiligen Wohngruppenbetreuern der umAs. Während einige Klassen sich ausschließlich oder mehrheitlich aus einer Einrichtung rekrutieren, befinden sich in anderen Klassen Schülerinnen und Schüler aus vielen unterschiedlichen Wohngruppen. Der Austausch mit den zuständigen Betreue- rinnen und Betreuern findet entweder zu festen Terminen statt oder richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Nach Aussagen von befragten Lehrerinnen und Lehrern gibt es bei den Wohngruppen große Qualitätsunterschiede, was den Kontakt zu den Betreuern, die Regelmäßigkeit der Kommunikation und das Engagement bei der Unter- stützung in Bezug auf Hausaufgaben, Tagesstruktur, Freizeitgestaltung und individuelle Förderung angehe. Dies führe dazu, dass einzelne Schülerinnen und Schüler nach der Wahrnehmung ihrer Lehrer sehr unterschiedlich ver- sorgt und gefördert würden. Als verwirrend empfanden einige Lehrerinnen und Lehrer auch die Unübersichtlichkeit der Zuständigkeiten in Bezug auf die umAs (unterschiedliche Wohngruppen und Träger, Vormundschaften in ver- schiedenen Städten und Landkreisen). Die Planung der Bildungswege von umAs geschieht in der Regel im Einver- nehmen zwischen den beteiligten Lehrkräften, Betreuern und dem Amtsvormund. Einzelne Fälle wurden genannt, in denen wichtige Entscheidungen aus Sicht der Schule intransparent oder nicht nachvollziehbar getroffen wurden. 14 Quelle: Sozial und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe (Stand: 03.03.2017). 30 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE 4.2. Kooperationen und Angebote außerschulischer Partner In Bezug auf Kooperationen und Unterstützungsangebote gibt es große Unterschiede an den Schulen. Es über- rascht wenig, dass Schulen, die schon längere Erfahrung mit VABO-Klassen haben, über ein breiteres Netzwerk an außerschulischen Kooperationspartnern verfügen als Schulen, die damit erst begonnen haben. Wie bereits themati- siert, haben es neue VABO-Standorte durch die Reduzierung der dafür vorgesehenen Lehrerstunden besonders schwer, Kooperationen aufzubauen und zu koordinieren. In Bezug auf Kooperationen scheint weniger der Mangel an Angeboten problematisch zu sein, als ihre Unübersicht- lichkeit. Für die Zielgruppe der Neuzugewanderten an Schulen ist ein Markt entstanden und viele Anbieter kommen direkt auf die Schulen zu. Vor allem Lehrerinnen und Lehrer, die neu in diesem Themengebiet arbeiten, wünschen sich mehr Orientierung und eine strukturierte Darstellung von Informationen und Angeboten außerschulischer Partner. Das Wissen über Beratungs- und Hilfsangebote, wie beispielsweise den Dolmetscherdienst, ist lückenhaft 4.3. Berufsorientierung oder Vermittlung in Praktika Fast alle Schulen kooperieren in diesem Bereich mit außerschulischen Trägern. Als Partner wurden hier genannt: Agentur für Arbeit, Beo Netzwerk, Internationaler Bund und Handwerkskammer mit dem Programm „Pro Beruf“. Die Vermittlung in Praktika erfolgt mitunter auch über Kontakte der Wohngruppen; Lehrkräfte besuchen aber auch Ausbildungsbörsen oder aktivieren persönliche Netzwerke. An einer Schule werden Schülerinnen und Schüler durch Ehrenamtliche des Jugendbegleiterprogramms betreut. An vier Berufsschulen wird die Vermittlung in Praktika und Ausbildung durch einen „Kümmerer“ der Arbeitsförderungsbetriebe unterstützt. Zielgruppe dieses Programms sind motivierte und ausbildungsreife Flüchtlinge aus Herkunftsstaaten mit guter Bleibeperspektive (derzeit Syrien, Soma- lia, Eritrea, Iran und Irak). Problematisch ist allerdings, dass die Mehrheit der in Karlsruhe lebenden umA´s nicht aus Ländern kommen, die in die Kategorie der „guten Bleibeperspektive“ fallen. 4.4. Nachhilfe- und Förderangebote Nachhilfe- und Förderangebote in den Fächern Deutsch und Mathematik gibt es derzeit nur an vier von elf VABO- oder VABR-Standorten. Zwei Schulen nehmen seit Januar 2017 am Projekt SCHEFF (Schulergänzende Förderung für Flüchtlinge) des Internationalen Bunds teil, das mit einer Laufzeit von einem Jahr bewilligt wurde. In diesem Pro- gramm können pro teilnehmender Schule 16 Schülerinnen und Schüler in je vier Kleingruppen vier Wochenstunden ergänzende Förderung in Deutsch, Mathematik und in der Berufsorientierung erhalten. In einer VABR-Klasse kann durch ein Unterstützungsangebot des Kolpingwerks während der Unterrichtszeit differenzierte Sprachförderung angeboten werden. Eine Schule bietet ergänzenden Sprach- und Mathematikunterricht durch Ehrenamtliche an. Der Bedarf an zusätzlichen Förderangeboten liegt deutlich über dem derzeitigen Angebot, zumal es der Mehrheit der Standorte bisher überhaupt keine Förderangebote gibt. 4.5. Weitere Kooperationen und Angebote außerschulischer Partner An vier Schulen gibt es Angebote im kulturellen und künstlerischen Bereich (Theater- und Musikprojekte, Koopera- tionen mit der Kunsthalle Karlsruhe und dem Museum für Naturkunde), an zwei Schulen Sportangebote und an einer Schule ein umfangreiches Präventionsangebot. EMPFEHLUNGEN  Erarbeitung eines gemeinsamen Qualitätsrahmens mit Wohngruppenträgern, um bestehende Ungleichheiten bei den Kommunikations- und Unterstützungsstrukturen im schulischen Bereich zu reduzieren.  Übersichtliche Darstellung vorhandener Angebote außerschulischer Träger für VABO-Klassen  Flächendeckende Versorgung mit Nachhilfe- und Förderangeboten an allen VABO-Standorten.  Unterstützung beim Aufbau von Kooperationsstrukturen durch Beratung und Vernetzung. DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 31 5. Was geschieht nach dem VABO? Das Förderkonzept des Kultusministeriums sieht nach dem erfolgreichen Abschluss des VABO einen Wechsel in das VABR vor, in dessen Rahmen der Hauptschulabschluss und damit die Ausbildungsreife erreicht werden soll.15 Im Rahmen des VABR ist zusätzliche Sprachförderung vorgesehen, damit das für die Aufnahme einer Ausbildung emp- fohlene Sprachniveau B1 erreicht werden kann. Sowohl VABO als auch VABR können bei Nichterreichen der Klassenziele wiederholt werden. Die Schülerinnen und Schüler verlieren damit aber wertvolle Zeit auf ihrem Bildungs- und Berufsweg. Nach einer Erhebung des Kultusministeriums erreichten im Schuljahr 2015/16 in Baden-Württemberg nur circa 50 Prozent der VABO-Schülerinnen und -Schüler, die den Unterricht ein Schuljahr oder länger besuchte am Ende des Schuljahres das Niveau A2. Um die Situation in Karlsruhe einschätzen zu können, erscheint es geboten, genauere Daten zu den erreichten Sprachniveaus und Übergängen in Karlsruhe zu erheben und auf dieser Grundlage Kon- zepte zu entwickeln. Dabei sollte es einerseits darum gehen möglichst viele VABO-Schülerinnen zur Ausbildungsrei- fe zu bringen und andererseits für diejenigen, die in diesem System über- oder unterfordert sind, individuelle Lö- sungen zu finden. Eine besondere Risikogruppe stellen dabei junge Volljährige ohne Schulabschluss dar, die keine Leistungen der Jugendhilfe mehr beziehen. Weiterhin zeichnet sich ab, dass Unterstützungsbedarf für neu Zugewanderte auch während der Aufnahme einer dualen Ausbildung weiterbesteht, damit die hohe Zahl von Ausbildungsabbrüchen reduziert werden kann.16 Unter- stützung gibt es derzeit für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive durch das vom Ministerium für Wirtschaft ge- förderte Programm der „Kümmerer.“ Notwendig ist der Ausbau von Angeboten zum Ausgleich von sprachlichen und fachlichen Defiziten an Berufsschulen auch für Personen, die bisher keine Schule in Deutschland besucht haben oder durch Förderprogramme für Flüchtlinge auf eine Ausbildung vorbereitet wurden. Es ist zu erwarten, dass sich ihre Zahl durch die neu geschaffene Möglichkeit der „Ausbildungsduldung“ deutlich erhöhen wird. Sie können nur dann zu zukünftigen Fachkräften werden, wenn sie nicht am anspruchsvollen theoretischen Teil der Ausbildung scheitern. EMPFEHLUNGEN  Gezielte Förderangebote (zum Beispiel Sommersprachkurse), damit mehr Schülerinnen und Schüler das VABO erfolgreich in kürzerer Zeit abschließen können.  Monitoring aufbauen, um gesicherte Daten zu Sprachstand und Bildungsabschlüssen im VABO und VABR zu bekommen.  Konzepte und Bildungswege für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Problemlagen oder Bedarfen erarbei- ten (zum Beispiel Analphabeten, junge Volljährige ohne Schulabschluss, begabte Schülerinnen und Schüler).  Unterstützungssysteme an Berufsschulen auch für die Berufsausbildung etablieren oder ausbauen. 15 http://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM- Homepage/Fl%C3%BCchtlingsintegration/2016%2022%2002%20F%C3%B6rderkonzept%20Web.pdf (17.03.2017) 16 Für Baden-Württemberg liegen derzeit keine Daten vor. In Bayern, das bei der Integration von Flüchtlingen in Duale Ausbil- dung als vorbildlich gilt, lagen 2015 die Abbruchquoten bei Flüchtlingen laut dem Chef der Bayerischen Handwerkskammer bei rund 70 Prozent. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/handwerkskammer-in-bayern-70-prozent-der- fluechtlinge-brechen-ausbildung-ab-13857887.html (15.03.2017) 32 | KOMMNALE KOORDINATION DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE 6. Fazit Die Neuzugewanderten in den VABO-Klassen bilden keine einheitliche Gruppe. Es handelt sich um junge Menschen mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen und Vorgeschichten. Sie alle möchten sich in Deutschland eine Zu- kunft aufbauen und ein großer Teil der Jugendlichen ist motiviert, dieses Ziel zu erreichen. Während ihre Altersgenossen in Deutschland die Schule bereits abgeschlossen haben oder kurz davor stehen, ha- ben die Jugendlichen im VABO noch einen langen Weg vor sich. Sie müssen eine fremde Sprache (und manchmal auch Schrift) lernen und je nach schulischer Vorbildung umfangreiche Wissenslücken auffüllen, um eine dem Hauptschulabschluss vergleichbare Qualifikation zu erwerben. Eine Ausbildung oder ein weiterführender Bildungs- abschluss sind notwendig, um eine realistische Perspektive auf eine gesicherte Existenz in Deutschland zu bekom- men. Dieser Weg dauert viele Jahre und erfordert von Neuzugewanderten ungleich mehr Anstrengung als für Ein- heimische. Deswegen ist ein ökonomischer Umgang mit „Zeit“ in dieser so entscheidenden Phase des Lebens der Jugendlichen und jungen Erwachsenen besonders wichtig. Vor diesem Hintergrund ist die Reduzierung der Stundenzahl im VABO von über 30 auf derzeit 20 Stunden ein fatales Signal, denn bei verringerter Intensität der Beschulung verlieren Schülerinnen und Schüler wertvolle Zeit bis zur Ausbildungsreife oder beginnen eine Ausbildung ohne die so notwendigen sprachlichen und fachlichen Grund- lagen, was die Gefahr des Scheiterns dramatisch erhöht. Wenn nach einem Schuljahr oder länger im VABO die Hälfte der Schülerinnen und Schüler das Niveau A2 nicht erreichen, wie eine Erhebung des Kultusministeriums Ba- den-Württemberg zum Schuljahr 2015/2016 ergeben hat, kann der Unterricht derzeit nur als ineffizient bezeichnet werden.17 Dies ist nicht den Lehrerinnen und Lehren anzulasten, die unter den gegebenen Bedingungen ihr Bestes geben. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die Quote mit der Neukonzeption des VABO im Schuljahr 2016/17 verändert. Um den Weg der jungen Zuwanderer in Ausbildung und Berufstätigkeit effizienter und erfolgversprechender zu gestalten, bedarf es verbesserter Aufteilung der Schülerinnen und Schüler, um die Heterogenität in den Klassen zu verringern, einer verbesserten Personalsituation (und Schulsozialarbeit) und Erhöhung der Stundenzahl an den Schulen, um die Qualität der Unterrichtsergebnisse zu erhöhen und eines funktionierenden und differenzierten Unterstützernetzwerks, um Lösungen für Schüler mit besonderen Bedarfen (Analphabeten, Lernschwache, beson- ders Motivierte) zu entwickeln. Welchen Zugang VABO-Schülerinnen und Schüler zu ergänzenden Bildungsangeboten haben und in welchem Maß insbesondere umAs Unterstützung in schulischen Belangen in ihren Wohngruppen erhalten, ist momentan von Schule zu Schule, und offenbar auch von Wohngruppe zu Wohngruppe unterschiedlich. Eine Verständigung über einen gemeinsamen Qualitätsrahmen kann hier zu mehr Chancengleichheit beitragen. Die hohe Motivation und der Aufstiegswille junger Zuwanderer sind eine wertvolle Ressource. Sie gilt es zu erhalten und für die Verwirklichung individuell angepasster Ziele zu nutzen, damit die jungen Menschen auf dem Weg durch das deutsche Bildungs- und Ausbildungssystem nicht verloren gehen. Stand: 22.08.2017 17 https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/neue-verwaltungsvorschrift-sprachfoerderung/ (22.03.2017) Zum Erreichen der Niveaustufe A2 kalkuliert das Goethe-Institut einen Richtwert von 200 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 min für Erwachsene und 350 UE für Kinder. Bei wöchentlich 15UE Deutsch bekommen VABO-Schülerinnen und Schüler im Schuljahr rund 450 UE. DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | 33 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Verteilung der Schülerinnen und Schüler an VKL-Grundschulen nach Geschlecht.................................................... 5 Abbildung 2: Verteilung der Schülerinnen und Schüler an VKL-Werkrealschulen nach Geschlecht................................................ 5 Abbildung 3: Verteilung der Schülerinnen und Schüler in der Internationalen Klasse nach Geschlecht ......................................... 5 Abbildung 4: VKL Grundschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen .......................................... 6 Abbildung 5: VKL-Grundschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern ................................................. 6 Abbildung 6: VKL Werkrealschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen ...................................... 7 Abbildung 7: VKL Werkrealschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern ............................................. 7 Abbildung 8: Internationale Klasse - Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler ................................................................ 8 Abbildung 9: Internationale Klasse – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern ............................................. 8 Abbildung 10: Elterninterview der Hardtschule Karlsruhe bei Schulanmeldung zukünftiger VKL-Schülerinnen und Schülern ....... 11 Abbildung 11: Ablaufschema „Sprachstandsüberprüfung und Förderdiagnostik“ (SFD)............................................................. 12 Abbildung 12: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern in VABO-Klassen (N=232)............................................... 21 Abbildung 13: VABO-Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen (N=232) .................................................................... 22 Abbildung 14: VABO: Weibliche Schülerinnen nach Herkunftsregionen (N=22) ........................................................................ 22 Abbildung 15: Ausländische Schülerinnen und Schüler im VABR nach Herkunftsländern( N=166) ............................................. 24 Abbildung 16: Top 5 der Herkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR ..................................................... 24 Abbildung 17: Weibliche Schülerinnen im VABR nach Herkunftsregionen (N=36) ..................................................................... 25
https://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZnnptSjB94IRs/ZZno62ljRx4LnO/StadtKA_Bericht%20VKL%20und%20VABO%202016_17.pdf
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Luftqualität in Baden-Württemberg L Auswertung der Jahresdaten für 2017 Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Luftqualität in Baden-Württemberg L Auswertung der Jahresdaten für 2017 Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung der LUBW unter Quellenangabe und Überlassung von Belegexemplaren gestattet. D-138-00063 Herausgeber bearbeitung DatengrunDlage bericHtsumfang stanD LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 76231 Karlsruhe, Postfach 100163, www.lubw.baden-wuerttemberg.de LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Postfach 100163, 76231 Karlsruhe, www.lubw.baden-wuerttemberg.de poststelle@lubw.bwl.de Referat 33 – Luftqualität, Immissionsschutz Referat 62 – Betrieb Messnetze, Zentrale Logistik Referat 64 – Labor für Luftmessungen und stofflichen Verbraucherschutz 114 Seiten März 2019 IMPRESSUM Zusammenfassung 7 1 ÜberwacHung Der luftqualität in baDen-wÜrttemberg 9 1.1 Messnetze 9 1.1.1 Luftmessnetz 9 1.1.2 Spotmessungen 9 1.1.3 Depositionsmessnetz 11 1.2 Rechtliche Grundlagen und Beurteilungswerte 13 1.3 Ermittlung und Bewertung der Jahreskenngrößen 15 1.4 Veröffentlichung der Immissionsdaten 15 2 JaHreskenngrössen unD beurteilung Der luftqualität 2017 15 2.1 Meteorologie 22 2.2 Stickstoffdioxid 23 2.3 Partikel PM10 25 2.4 Partikel PM2,5 30 2.5 Ozon 30 2.6 Schwefeldioxid 34 2.7 Ammoniak 35 2.8 Kohlenmonoxid 36 2.9 Benzol 36 2.10 Benzo[a]pyren in der Partikelfraktion PM10 36 2.11 Schwermetalle in der Partikelfraktion PM10 36 2.12 Ruß in der Partikelfraktion PM10 36 2.13 Schadstoffdepositionen 38 2.14 Räumliche Struktur der Luft ver unreinigungen an verkehrsnahen Messstellen 39 2.15 Luftschadstoffbelastung in Deutschland 40 3 entwicklung Der luftqualität unD Der Depositionen 42 4 anHang 52 4.1 Relevante Luftschadstoffe 52 4.2 Messverfahren 57 4.3 Stammdaten der Messstationen, der Spotmessstellen und der Standorte der Depositionsmessungen in Baden-Wüttemberg 2017 59 4.4 Kartendarstellungen 65 4.5 Auswertungen für die Regierungsbezirke 106 4.6 Quellenverzeichnis 108 4.7 Glossar 109 INhaltsverzeIchNIs © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 7 Zusammenfassung In Baden-Württemberg ist die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg für die Überwachung der Luftqualität zuständig. Hierfür betreibt Baden-Württemberg ein Luftmessnetz und ein Depositionsmessnetz. Außerdem werden Spotmessungen an inner- örtlichen Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen durchgeführt, mit dem Ziel die ver- kehrsnahe Luftbelastung in städtischen Gebieten zu erfassen. Die genauen Durchführungs- bestimmungen sowie Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit wurden vom Gesetzgeber in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) [39. BImSchV, 2010] festgelegt. Im vorliegenden Bericht werden die gemäß der 39. BImSchV wichtigsten Kenngrößen der relevanten Luftschadstoffe für das Jahr 2017 zusammengestellt. Des Wei- teren erfolgt eine Darstellung der Auswertung der Messergebnisse an den Spotmessstellen. Die Stickstoffdioxidkonzentrationen sind im Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 an fast allen Messstandorten zurückgegangen. Je nach Messstation haben sich die Partikel PM10-Kon- zentrationen ebenfalls verringert, sind konstant geblieben oder haben aber leicht zugenom- men. Für alle anderen Luftschadstoffe liegen die gemessenen Konzentrationen auf ähnlichem oder sogar niedrigerem Niveau. Die Änderungen und insbesondere die Rückgänge der Schadstoffbelastung können neben der Meteorologie auch mit der stetigen Verbesserung der Abgasgrenzwerte beim Kraftfahrzeugverkehr und den verkehrlichen Maßnahmen in den Ballungsgebieten erklärt werden. Die Ergebnisse der Spotmessungen zeigen einen Schwerpunkt der verkehrsbedingten Luftverunreinigungen im Großraum Stuttgart. Hier werden die höchsten Konzentrationen und die häufigsten Überschreitungen der Tages- und Stundengrenzwerte festgestellt. Daneben liegen auch noch vergleichsweise hohe Be- lastungen in Reutlingen und Heilbronn vor. Für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid wurde der in der 39. BImSchV festgelegte Immis- sionsgrenzwert von 40 μg/m3 (Jahresmittelwert) an allen Messstationen im ländlichen und städtischen Hintergrund sowie an mehr als der Hälfte der verkehrsnahen Messstationen in Baden-Württemberg im Jahr 2017 eingehalten. Der höchste Jahresmittelwert wurde an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor mit 73 μg/m3 festgestellt. Der Stundenwert von 200 μg/m3 für Stickstoffdioxid wurde an keiner Messstelle in Baden-Württemberg im Jahr 2017 mehr als 18 mal überschritten. Jeweils nur 3 Überschreitungen traten an den Stutt- garter Spotmessstellen Am Neckartor und Hohenheimer Straße auf. Für Partikel PM10 und Partikel PM2,5 (Feinstaub) wurden an fast allen Messstationen in Baden-Württemberg keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte festgestellt. Ledig- lich an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor konnte der Immissionsgrenzwert von 50 μg/m3 Partikel PM10 (Tagesmittelwert) mit 45 (bzw. 41 nach Abzug von Streusalz) Überschreitungstagen bei zulässigen 35 Tagen im Kalenderjahr nicht eingehalten werden. 8 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Die Ozonbelastung ist vor allem von der Meteorologie abhängig. Ozon wird aus Sauerstoff und Luftschadstoffen (Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen) bei geeig- neten meteorologischen Bedingungen (starke Sonneneinstrahlung, mehrere Tage andau- ernde Hochdruckwetterlage) gebildet. Im Sommer 2017 traten langanhaltende sommerliche Hochdruckwetterlagen kaum auf, so dass die Ozonbelastung im Jahr 2017 sehr moderat ausfiel. Die Grenzwerte für Benzol, Blei, Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid sowie die Ziel- werte für Arsen, Kadmium und Nickel wurden an allen beprobten Messstellen des Luft- und Spotmess netzes eingehalten. Bei der Komponente Benzo[a]pyren, die als Marker für andere polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe erfasst wird, wird der Zielwert von 1 ng/m3 (Jahresmittel wert) ebenfalls an allen Messstellen eingehalten. Der an der Spot- messstelle Tübingen Jesinger Hauptstraße gemessene Jahresmittelwert von 0,9 ng/m3 sig- nalisiert jedoch Bedarf weiterer Verbesserungen. Hier ist im Gegensatz zu den anderen Schadstoffen nicht der Verkehr, sondern die Holzfeuerung der Hauptverursacher. Für Ruß lagen die Jahresmittelwerte an den beprobten Messstellen im verkehrsnahen Bereich zwi- schen 2,5 μg/m3 (Mannheim Friedrichsring und Tübingen Jesinger Hauptstraße) und 3,7 μg/m3 (Stuttgart Am Neckartor). © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 9 1 Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg 1.1 messnetze Die Luftqualität ist europaweit nach einheitlichen Vorgaben zu überwachen und zu bewerten. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG [EU, 2008], welche mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) [39. BImSchV, 2010] in deutsches Recht überführt worden ist. Zur Überwachung der Luftqualität betreibt Baden-Württemberg verschiedene Messnetze. Sie dienen in erster Linie der Information von Bevölkerung und Behörden über die aktuelle Luftqualität in Baden-Württemberg. Da- rüber hinaus sind die Daten Grundlage für wissenschaft liche Untersuchungen. 1.1.1 luftmessnetz Das Luftmessnetz Baden-Württemberg setzt die Anforde- rungen der Luftqualitätsrichtlinie um und dient der Lang- zeitüberwachung von Luftschadstoffen unter Berücksichti- gung verschiedener Belastungssituationen. Die langjährigen Messreihen lassen Aussagen über die zeitliche Entwicklung der Luftbelastung zu. Die Anzahl der Messstellen und ihre räumliche Anordnung im Land gewährleisten eine flächen- deckende Überwachung der Luftqualität. In Abhängigkeit von ihrem Standort und der Belastungssituation werden die Messstationen des Luftmessnetzes einem von drei Stations- typen zugeordnet. Die dauerhaft betriebenen Verkehrsmess- stationen (V) werden in unmittelbarer Verkehrsnähe be- trieben. Der städtische Hintergrund (S) zeichnet sich durch eine dichte Bebauung aus. Allerdings befinden sich die zu diesem Stationstyp gehörenden Messstationen nicht in un- mittelbarem Einfluss von Verkehr oder anderen lokalen Emissionsquellen. Dem Stationstyp ländlicher Hintergrund (L) werden die typischen Hintergrundmessstationen weit ab von anthropogenen Emissionsquellen zugeordnet. Das Luftmessnetz Baden-Württemberg besteht derzeit aus 8 Verkehrsmessstationen, 24 Messstationen im städtischen Hintergrund und 2 Messstationen im ländlichen Hintergrund. Zusätzlich zum Luftmessnetz Baden-Württemberg betreibt die LUBW 2 Messstationen im städtischen Hintergrund im Auftrag Dritter. Die Messungen an diesen Messstationen in Konstanz und Reutlingen werden nicht vom Land Baden- Württemberg, sondern durch Dritte, d. h. die Stadt Konstanz bzw. die Stadt Reutlingen, finanziert. Die Auftraggeber dieser Messungen haben der LUBW gestattet, die dort ge- messenen Daten auszuwerten und zu veröffentlichen. Damit stehen dem Land Baden-Württemberg insgesamt 36 Mess- stationen zur Überwachung der Luftqualität zur Verfügung. Die LUBW dankt den Auftraggebern für die großzügige Unterstützung. An den Messstationen des Luftmessnetzes werden, je nach Lage und lokaler Immissionssituation, die Konzentrationen unterschiedlicher Luftschadstoffe gemessen (z. B. Stickstoff- dioxid, Feinstaub und Ozon), zu denen im Anhang 4.1 ei- nige Informationen gegeben sind. Zusätzlich werden an den Messstationen des Luftmessnetzes auch meteorologische Parameter (z. B. Windgeschwindigkeit, Temperatur und Luftdruck) gemessen, die für die Entstehung und die Aus- breitung von Luftverunreinigungen und damit für die Be- urteilung der Luftqualität relevant sind. 1.1.2 spotmessungen Seit dem Jahr 2004 werden die Verkehrsmessstationen des Luftmessnetzes um weitere Messstellen an innerörtlichen Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und schlechten Ausbreitungsbedingungen ergänzt (sogenannte Spotmess- stellen). Im Gegensatz zum Luftmessnetz sind an den Spot- messstellen (SPOT) nur zeitlich befristete Messungen vor- gesehen (in der Regel bis zur Einhaltung der Grenzwerte). An den meisten Spotmessstellen werden nur die Konzent- rationen weniger Komponenten (Stickstoffdioxid, Partikel PM10) gemessen. Die Messstationen des Luftmessnetzes sowie die Spotmess- stellen in Baden-Württemberg sind in der Abbildung 1.1.2-1 dargestellt. Im Anhang 4.3 sind in der Tabelle 4.3-1 die Stammdaten und in der Tabelle 4.3-2 der Messumfang die- ser Messstellen aufgelistet. 10 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Dem Beginn der Spotmessungen im Jahr 2004 waren im Jahr 2003 umfangreiche Voruntersuchungen vorangegangen. Dabei wurden landesweit hoch belastete, verkehrsnah ge- legene Punkte, sogenannte Spots, ermittelt und entsprechend ihrer Schadstoffbelastung in eine Prioritätenliste einsortiert. Die Prioritätenliste der Spotmessungen wurde in den Jahren 2006 und 2015 überarbeitet, um den seither eingetretenen Veränderungen bei den Verkehrs- und Belastungsverhält- nissen Rechnung zu tragen. Die im Jahr 2015 überarbeitete Prioritätenliste bildet die Planungsgrundlage für die Spot- messungen ab dem Jahr 2016. Die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Voruntersuchungen sind in folgenden LUBW- Berichten ausführlich beschrieben: Abbildung 1.1.2-1: Lage der Messstationen des Luftmessnetzes und der Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 11 „ Spotmessungen ab dem Jahr 2007 – Voruntersuchungen 2006 [LUBW, 2006], „ Spotmessungen ab dem Jahr 2016 – Aktualisierung der Prioritätenliste [LUBW, 2015]. Die Berichte können im Internet unter www.lubw.baden- wuerttemberg.de/publikationen (Rubrik: > Bestellshop > Luft > Luft – Spotmessungen) abgerufen werden. Dort ste- hen auch die Berichte mit den Ergebnissen der Spotmes- sungen 2004 bis 2016 zur Verfügung. messstellen im Jahr 2017 Gegenüber dem Messjahr 2016 ergeben sich bei den Spot- messungen 2017 die in der Tabelle 1.1.2-1 dargestellten we- sentlichen Änderungen. Insgesamt wurden im Jahr 2017 an 8 Spotmessstellen und 8 Verkehrsmessstationen Messungen von Partikel PM10 und an 31 Spotmessstellen und 8 Ver- kehrsmessstationen Messungen von Stickstoffdioxid (NO2) sowie an einigen ausgewählten Spotmessstellen und Ver- kehrsmessstationen Messungen von Partikeln PM2,5, Benzol, Blei, Arsen, Kadmium, Nickel, Benzo[a]pyren und Ruß erfolgreich durchgeführt. 1.1.3 Depositionsmessnetz Seit 1992 werden die Ablagerungen (Depositionen) von Luftschadstoffen in städtisch und industriell geprägten Ge- bieten sowie in ländlichen Räumen messtechnisch erfasst. Das Depositionsmessnetz wurde sukzessive an die aktuellen Anforderungen angepasst. Eine Neuausrichtung der Depo- sitionsmessungen fand zuletzt im Jahr 2017 statt. Alle das Depositionsmessnetz im Jahr 2017 umfassende 12 Stand orte sind auf städtische und ländliche Regionen verteilt. Die Standorte in den ländlich strukturierten Gebieten sind nach klimatischen, vegetationsspezifischen sowie naturräumlichen Kriterien über das ganze Land verteilt. Im Rahmen der Depositionsmessnetzes werden der Staubniederschlag und Tabelle 1.1.2-1: Änderungen der Spotmessungen 2017 im Vergleich zu den Spotmessungen 2016 Station Änderung Komponenten Grund Backnang Eugen-Adolff-Straße Abbau PM10 Im ersten Jahr der Messungen (2016) wurden die PM10-Grenzwerte eingehalten. Balingen Schömberger Straße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle zur Überprüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle zur Überprüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen Friedrichshafen Maybachstraße Aufbau NO2, PM10 Neue Spotmessstelle gemäß Prioritätenliste Hemmingen Hauptstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle zur Überprüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen Ingersheim Tiefengasse Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2016) wurde der Grenzwert eingehalten Konstanz Theodor-Heuss-Straße Abbau alle (NO2, PM10) Im ersten Jahr der Messungen (2016) wurde keine Grenzwertüberschreitung festgestellt. Kuchen Hauptstraße Abbau PM10, B[a]P Im ersten Jahr der Messungen (2016) wurden die PM10-Grenzwerte eingehalten. Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße Abbau PM10, B[a]P Im ersten Jahr der Messungen (2016) wurden die PM10-Grenzwerte eingehalten. Lichtenstein Wilhelmstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle gemäß Prioritätenliste Markdorf Ravensburger Straße Abbau alle (NO2) Im ersten Jahr der Messungen (2016) wurde keine Grenzwertüberschreitung festgestellt. Remseck Hauptstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle zur Überprüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen Remseck Remstalstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle zur Überprüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen Ulm Karlstraße Aufbau NO2 Wiederaufnahme der Messungen nach Beendigung der lokalen Bauarbeiten Ulm Zinglerstraße Aufbau NO2 Wiederaufnahme der Messungen nach Beendigung der lokalen Bauarbeiten Weil am Rhein Freiburger Straße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle gemäß Prioritätenliste 12 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Abbildung 1.1.3-1: Lage der Messstellen des Depositionsmessnetzes in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 13 die Schwermetall einträge im Staubniederschlag sowie die Einträge von Sulfat, Nitrat und Ammonium gemessen. Wei- tere Informationen zu diesen Schadstoffen sind im Anhang 4.1 gegeben. Das Depositionsmessnetz dient dazu diese Vorgänge zu überwachen. Die festgelegten Immissionswerte für Schad- stoffdepositionen in der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) [TA Luft] sollen einen Schutz vor erheblichen Belästigungen und Beeinträchtigungen gewähr- leisten. Langfristig sollen insbesondere die empfindlichen Ökosysteme vor zu hohen Stickstoff- und Säureeinträgen geschützt werden. Der Schutz dieser empfindlichen Öko- systeme vor erhöhten Stickstoffeinträgen, zum Beispiel durch landwirtschaftliche Betriebe, wurde bisher über die Son- derfallprüfung nach Ziffer 4.8 der TA Luft sowie über den Leitfaden der Bund/Ländergemeinschaft für Immissions- schutz [LAI, 2012] geprüft. Die Messstellen des Depositionsmessnetzes Baden-Würt- temberg sind in der Abbildung 1.1.3-1 dargestellt. Im Anhang 4.3 sind in den Tabellen 4.3-3 und 4.3-4 die Stammdaten und der Messumfang dieser Messstationen aufgelistet. 1.2 rechtliche grundlagen und beurteilungswerte Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkun- gen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterun- gen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) [BImSchG] sieht in § 44 die Überwachung der Luftqualität durch die zuständigen Behörden vor. In Baden- Württemberg wurde die LUBW mit der Durchführung der Überwachung der Luftqualität beauftragt. Im Jahr 2008 wurde von der Europäischen Union die EU- Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft in Europa verabschiedet [EU, 2008]. Durch Zusammenfassung der bis dahin geltenden Rahmenrichtlinie Luftqualität und der 1. bis 3. Tochterrichtlinien sowie unter Anpassung an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse im Gesundheitsbereich, bil- det diese Richtlinie seitdem einen gemeinschaftlichen Rah- men für die Kontrolle und Beurteilung der Luftqualität in Europa. Die Vorgaben der EU-Richtlinie und deren Änderung sind mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitäts- standards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht überführt worden [39. BImSchV, 2010]. Mit Inkrafttreten der 39. BImSchV wurden die bisher zur Überwachung der Luftqualität maßgeblichen Verord- nungen (Verordnung über Immissionswerte für Schadstof- fe in der Luft – 22. BImSchV; Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen – 33. BImSchV) aufgehoben. Die 39. BImSchV enthält u. a. für alle relevanten Luftschadstoffe Immissionswerte in Form von Immissionsgrenzwerten, Zielwerten, Informations- und Alarmschwellen sowie kritische Werte (siehe Tabelle 1.2-1). Weitere Immissionswerte und Anforderungen legt die Ers- te Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissi- onsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) [TA Luft] zum Schutz vor schädlichen Um- welteinwirkungen durch Schadstoffdepositionen fest (siehe Tabelle 1.2-2), die Grundlage für die Genehmigung von Anlagen im Rahmen von immissionsrechtlichen Genehmi- gungsverfahren sind. 14 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Tabelle 1.2-1: Immissionswerte für Luftschadstoffe gemäß der 39. BImSchV Luftschadstoff Schutzgut Mittelungs- zeitraum Wert Zulässige Anzahl von Überschreitungen Definition des Immissionswertes Stickstoffdioxid (NO2) Menschliche Gesundheit 1 Stunde 200 μg/m3 18 im Kalenderjahr Grenzwert Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 40 μg/m3 - Grenzwert Menschliche Gesundheit 1 Stundea) 400 μg/m3 - Alarmschwelle Stickstoffoxide (NOx) Vegetation Kalenderjahr 30 μg/m3 - Kritischer Wert Partikel PM10 Menschliche Gesundheit 1 Tag 50 μg/m3 35 im Kalenderjahr Grenzwert Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 40 μg/m3 - Grenzwert Partikel PM2,5 Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 25 μg/m3 - Grenzwert Ozon (O3) Menschliche Gesundheit 8 Stundenb) 120 μg/m3 25 im Kalenderjahrc) Zielwert Menschliche Gesundheit 1 Stunde 180 μg/m3 - Informationschwelle Menschliche Gesundheit 1 Stunde 240 μg/m3 - Alarmschwelle Vegetation AOT40d) 18.000 (μg/m3)h - Zielwert Vegetation AOT40d) 6.000 (μg/m3)h - langfristiges Ziel Schwefeldioxid (SO2) Menschliche Gesundheit 1 Stunde 350 μg/m3 24 im Kalenderjahr Grenzwert Menschliche Gesundheit 1 Tag 125 μg/m3 3 im Kalenderjahr Grenzwert Menschliche Gesundheit 1 Stundea) 500 μg/m3 - Alarmschwelle Ökosysteme Kalenderjahr 20 μg/m3 - Kritischer Wert Ökosysteme Winterhalbjahre) 20 μg/m3 - Kritischer Wert Kohlenmonoxid (CO) Menschliche Gesundheit 8 Stundenb) 10 mg/m3 - Grenzwert Benzol (C6H6) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 5 μg/m3 - Grenzwert Benzo[a]pyren (C20H12, B[a]P) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 1 ng/m3 - Zielwert Arsen (As) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 6 ng/m3 - Zielwert Blei (Pb) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 0,5 μg/m3 - Grenzwert Kadmium (Cd) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 5 ng/m3 - Zielwert Nickel (Ni) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 20 ng/m3 - Zielwert a) gemessen an drei aufeinander folgenden Stunden b) höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages c) gemittelt über 3 Jahre d) AOT40, ausgedrückt in (μg/m3)h, ist die über einen vorgegebenen Zeitraum (1. Mai bis 31. Juli) summierte Differenz zwischen Ozonwerten über 80 μg und 80 μg (= 40 ppb) unter ausschließlicher Verwendung der täglichen 1-Stundenmittelwerte zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit, gemittelt über 5 Jahre. e) 1.10. bis 31.3. © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 15 1.3 ermittlung und bewertung der Jahreskenngrößen Aus den Messdaten werden zum Vergleich mit den gültigen Immissionswerten (Tabelle 1.2-1 und 1.2-2) sogenannte Jah- reskenngrößen berechnet. Die Berechnung der Kenngrößen erfolgt auf Grundlage der in der 39. BImSchV festgelegten Kriterien (z. B. erforderlicher Anteil gültiger Daten, Daten- qualität, zeitliche und räumliche Repräsentativität, Berech- nungsvorschrift usw.) sowie mit Hilfe des Handbuchs „Luft- qualitätsdaten- und Informationsaustausch in Deutschland“ [UBA, 2017]. 1.4 Veröffentlichung der immissionsdaten Die ermittelten und stündlich aktualisierten Messdaten so- wie Informationen zu Überschreitungen von sogenannten Informations- und Alarmschwellen werden wie folgt von der LUBW bereitgestellt: „ Internet: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft (Rubrik: > Aktuelle Messwerte) „ Telefonischer Ansagedienst: 07 21 / 56 00 35 20, „ Fernsehtext des SWR ab Tafel 174. 2 Jahreskenngrößen und Beurteilung der Luftqualität 2017 Aus den in Baden-Württemberg erhobenen Messergebnissen im Jahr 2017 wurden Jahreskenngrößen ermittelt, die mit den in der 39. BImSchV festgelegten Immissionswerten (Grenzwerte, Zielwerte, kritische Werte usw.) verglichen werden und so Grundlage für die Beurteilung der Luftqua- lität in Baden-Württemberg sind. Die Tabellen 2-1 bis 2-4 geben einen Überblick über die Messergebnisse im Jahr 2017. Die Ergebnisse der Spotmessungen sowie der Verkehrs- messstationen sind der Übersicht halber noch einmal ge- sondert in der Tabelle 2-5 aufgeführt. Hier ist farblich ge- kennzeichnet, ob eine Überschreitung von Immissions grenz- bzw. Zielwerten vorliegt. Darüber hinaus werden die Ergeb- nisse dieser Messungen an den Spotmessstellen und den Verkehrsmessstationen in Kartenausschnitten im Anhang 4.4 (soweit vorhanden auch Ergebnisse der Profil- und Hin- tergrundmesspunkte, Partikel PM2,5 und Schwermetalle) dargestellt. Tabelle 1.2-2: Immissionswerte für Schadstoffdepositionen gemäß der TA Luft Stoffgruppe Mittelungszeitraum Immissionswert Staubniederschlag Kalenderjahr 0,35 g/(m²d) Arsen und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Arsen Kalenderjahr 4 μg/(m²d) Blei und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Blei Kalenderjahr 100 μg/(m²d) Kadmium und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Kadmium Kalenderjahr 2 μg/(m²d) Nickel und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Nickel Kalenderjahr 15 μg/(m²d) Quecksilber und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Quecksilber Kalenderjahr 1 μg/(m²d) Thallium und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Thallium Kalenderjahr 2 μg/(m²d) 16 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Tabelle 2-1: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Stickstoffdioxid, Partikel PM10 und PM2,5 sowie Ozon an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2017 stickstoffdioxid partikel pm10 partikel pm2,5 ozon Messstelle JMW [µg/m³] Az1h >200 JMW [µg/m³] AzT >50 JMW [µg/m³] Max1h [µg/m³] AzT8h >120 Az1h >180 AOT40 [(µg/m³)h] Stations- typ Aalen 20 0 16 10 - 207 28 8 19978 S Backnang Eugen-Adolff-Straße* 53 - - - - - - - - SPOT Baden-Baden 17 0 14 7 - 203 31 9 18453 S Balingen Schömberger Straße* 34 - - - - - - - - SPOT Bernhausen 28 0 18 11 - 208 26 6 17671 S Biberach 17 0 14 7 - 174 21 0 16241 S Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße* 38 - - - - - - - - SPOT Eggenstein 20 0 17 7 - 201 27 8 17218 S Esslingen Grabbrunnenstraße* 48 - 26 26 - - - - - SPOT Freiberg Benninger Straße* 39 - - - - - - - - SPOT Freiburg 19 0 14 8 10 188 30 2 18886 S Freiburg Schwarzwaldstraße 49 0 19 11 11 - - - - V Freiburg Zähringer Straße* 37 - - - - - - - - SPOT Friedrichshafen 23 0 15 8 - 179 26 0 18208 S Friedrichshafen Maybachstraße* *** - 22 15 - - - - - SPOT Gärtringen 14 0 14 6 - 205 39 9 20303 S Heidelberg 24 0 17 8 - 190 24 10 14882 S Heidelberg Mittermaier- straße* 39 - - - - - - - - SPOT Heidenheim Wilhelmstraße* 41 - - - - - - - - SPOT Heilbronn 26 0 20 13 13 185 22 2 15689 S Heilbronn Weinsberger Straße-Ost 55 0 24 13 14 - - - - V Hemmingen Hauptstraße* 30 - - - - - - - - SPOT Herrenberg Hindenburgstraße* 47 - - - - - - - - SPOT Ilsfeld König-Wilhelm-Straße* 38 - - - - - - - - SPOT Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße 39 0 19 11 12 - - - - V Karlsruhe-Nordwest 22 0 16 8 11 197 31 7 18672 S Kehl 24 0 17 12 12 187 25 4 17558 S Konstanz** 21 0 15 5 11 168 24 0 17703 S Kuchen Hauptstraße* 39 - - - - - - - - SPOT Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße* 41 - - - - - - - - SPOT Leonberg Grabenstraße 43 0 - - - - - - - SPOT Lichtenstein Wilhelmstraße* 38 - - - - - - - - SPOT Ludwigsburg 25 0 17 10 - 189 32 6 18640 S Ludwigsburg Friedrichstraße 51 0 24 24 - - - - - SPOT Mannheim Friedrichsring 45 0 22 12 14 - - - - V Mannheim-Nord 26 0 17 8 12 205 27 9 16925 S Markgröningen Grabenstraße* 39 - 27 31 - - - - - SPOT Mögglingen Hauptstraße* 37 - - - - - - - - SPOT © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 17 stickstoffdioxid partikel pm10 partikel pm2,5 ozon Messstelle JMW [µg/m³] Az1h >200 JMW [µg/m³] AzT >50 JMW [µg/m³] Max1h [µg/m³] AzT8h >120 Az1h >180 AOT40 [(µg/m³)h] Stations- typ Mühlacker Stuttgarter Straße* 47 - - - - - - - - SPOT Neuenburg 19 0 16 10 - 185 27 2 17601 S Pfinztal Karlsruher Straße 36 0 18 11 13 - - - - V Pforzheim 23 0 16 10 10 203 21 3 14203 S Pforzheim Jahnstraße* 38 - - - - - - - - SPOT Pleidelsheim Beihinger Straße* 44 - - - - - - - - SPOT Remseck Hauptstraße* 39 - - - - - - - - SPOT Remseck Remstalstraße* 36 - - - - - - - - SPOT Reutlingen** 25 0 16 11 - 218 19 6 14540 S Reutlingen Lederstraße-Ost 60 0 28 25 15 - - - - V Schramberg Oberndorfer Straße 36 0 16 6 11 - - - - V Schwäbisch Gmünd Remsstraße* 40 - - - - - - - - SPOT Schwäbisch Hall 19 0 17 10 - 184 29 3 18150 S Schwäbische Alb 7 0 10 1 7 214 26 4 18362 L Schwarzwald-Süd 3 0 8 0 5 185 50 2 21011 L Stuttgart Am Neckartor 73 3 35 41 (45) 16 - - - - SPOT Stuttgart Arnulf-Klett-Platz 56 0 25 17 14 - - - - V Stuttgart Hohenheimer Straße 69 3 24 16 - - - - - SPOT Stuttgart Waiblinger Straße* 45 - - - - - - - - SPOT Stuttgart-Bad Cannstatt 30 0 17 11 12 188 22 1 15682 S Tauberbischofsheim 14 0 15 8 - 179 25 0 17086 S Tübingen 21 0 16 10 11 209 25 5 17500 S Tübingen Jesinger Hauptstraße* 39 - 21 19 - - - - - SPOT Tübingen Mühlstraße 48 0 24 21 (22) - - - - - SPOT Ulm 28 0 17 12 12 163 19 0 14017 S Ulm Karlstraße* 40 - - - - - - - - SPOT Villingen-Schwenningen 13 0 13 1 - 175 30 0 19061 S Walzbachtal Bahnhofstraße* 42(1) - - - - - - - - SPOT Weil am Rhein 18 0 14 3 10 177 31 0 19501 S Weil am Rhein Freiburger Straße 40 - - - - - - - - SPOT Wiesloch 17 0 16 7 - 189 31 3 17485 S Immissionsgrenzwert/ Zielwert 40 µg/m³ 18 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr 40 µg/m³ 35 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr 25 µg/m³ - 25 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr - 18000 [(µg/m³)h] S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle - keine Messung * passive NO2-Messung ** durch Dritte finanzierte Messstelle *** Baustellentätigkeiten während des Messzeitraumes lassen eine zuverlässige Einschätzung einer Überschreitung bei NO2 nicht zu 1 räumliche Repräsentativität des Standortes genügt nicht den Anforderungen der 39. BImSchV Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte sind rot markiert AOT40 AOT40 (Mittelwert 2013 bis 2017) [(μg/m³)h] Az1h>180 Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 180 μg/m³ Az1h>200 Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 200 μg/m³ AzT>50 Anzahl Tagesmittelwerte > 50 μg/m³, Tage mit Überschreitungen aufgrund von Streusalzeinträgen werden von der Gesamtmenge abgezogen; () ohne Streusalzabzug AzT8h>120 Anzahl Tage > 120 μg/m³ (Mittelwert 2015 bis 2017), höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages JMW Jahresmittelwert Max1h höchster 1-Stundenmittelwert 18 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Tabelle 2-2: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Ammoniak, Benzol, Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2017 ammoniak benzol kohlenmonoxid schwefeldioxid Messstelle JMW [µg/m³] JMW [µg/m³] Max8h [mg/m³] Max1h [µg/m³] MaxTMW [µg/m³] JMW [µg/m³] Stations- typ Aalen 2,7 - - 16 4 1 S Biberach 3,0 - - - - - S Eggenstein - - - 55 10 2 S Freiburg Schwarzwaldstraße 6,0 - 1,0 - - - V Heilbronn 2,5 - - - - - S Heilbronn Weinsberger Straße-Ost - - 1,8 - - - V Isny 5,1 - - - - - S Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße - - 2,5 - - - V Kehl 2,8 - - - - - S Ludwigsburg Friedrichstraße 6,8 - - - - - SPOT Mannheim Friedrichsring - 1,1 1,6 - - - V Mannheim-Nord 3,4 - - 106 21 4 S Pfinztal Karlsruher Straße - - 1,6 - - - V Reutlingen Lederstraße-Ost - - 2,1 - - - V Schramberg Oberndorfer Straße - - 1,7 - - - V Schwäbisch Hall 3,0 - - - - - S Schwäbische Alb 2,3 - - - - - L Schwarzwald-Süd 1,9 - - 6 2 1 L Stötten 4,5 L Stuttgart Am Neckartor 8,4 1,4 - - - - SPOT Stuttgart Arnulf-Klett-Platz - - 1,3 - - - V Weil am Rhein 2,2 S Welzheim Sternwarte 2,7 - 1,3 - - - L Immissionsgrenzwert/Zielwert - 5 μg/m³ 10 mg/m³ 350 μg/m³ bei 24 zulässi- gen Überschrei- tungen im Kalenderjahr 125 μg/m³ bei 3 zulässigen Überschrei- tungen im Kalenderjahr 20 μg/m³ S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle Max1h höchster 1-Stundenmittelwert Max8h höchster 8-Stundenmittelwert MaxTMW höchster Tagesmittelwert JMW Jahresmittelwert © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 19 Tabelle 2-3: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Benzo[a]pyren, Schwermetalle und Ruß in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2017 Tabelle 2-4: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Staubniederschlag und Schwermetalle an den Depositionsstandorten und Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg 2017 ruß benzo[a]pyren arsen blei kadmium nickel Messstelle JMW [µg/m³] JMW [ng/m³] JMW [ng/m³] JMW [ng/m³] JMW [ng/m³] JMW [ng/m³] Stations- typ Esslingen Grabbrunnenstraße - 0,5 - - - - SPOT Freiburg Schwarzwaldstraße 2,7 0,3 - - - - V Gärtringen 1,3 0,2 0,3 2,6 0,1 0,5 S Heilbronn - 0,2 - - - - S Heilbronn Weinsberger Straße-Ost 3,4 0,4 - - - - V Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße - 0,3 - - - - V Kehl - 0,2 0,5 6,1 0,1 1,1 S Ludwigsburg Friedrichstraße 2,8 - - - - - SPOT Mannheim Friedrichsring 2,5 0,2 - - - - V Pfinztal Karlsruher Straße - 0,5 - - - - V Pforzheim - 0,2 0,3 3,3 0,1 1,0 S Reutlingen Lederstraße-Ost 3,1 0,4 - - - - V Schramberg Oberndorfer Straße - 0,6 - - - - V Stuttgart Am Neckartor 3,7 0,3 0,7 3,8 0,1 3,3 SPOT Stuttgart Arnulf-Klett-Platz 2,6 - 0,6 3,6 0,1 2,0 V Stuttgart-Bad Cannstatt 1,7 0,2 0,4 4,0 0,1 1,4 S Tübingen - 0,3 - - - - S Tübingen Jesinger Hauptstraße 2,5 0,9 - - - - SPOT Tübingen Mühlstraße - 0,3 - - - - SPOT Immissionsgrenzwert/Zielwert - 1 ng/m³ 6 ng/m³ 500 ng/m³ (=0,5 μg/m³) 5 ng/m³ 20 ng/m³ S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle JMW Jahresmittelwert bergerhoff-Verfahren staubniederschlag arsen blei kadmium nickel antimon Standort JMW [g/(m²d)] JMW [µg/(m²d)] JMW [µg/(m²d)] JMW [µg/(m²d)] JMW [µg/(m²d)] JMW [µg/(m²d)] Stations- typ Eggenstein 0,07 0,4 2,1 0,04 1,8 0,4 S Heilbronn 0,07 0,5 4,8 0,09 3,8 1,2 S Karlsruhe Hertzstraße 0,04 0,3 2,0 0,04 5,0 0,4 S Kehl Kinzigallee 0,05 0,4 4,9 0,11 2,0 0,5 DEPO Mannheim-Nord 0,04 0,4 4,7 0,11 1,9 0,7 S Pforzheim 0,06 0,3 2,2 0,05 1,5 1,0 S Plochingen 0,06 0,3 3,7 0,09 1,5 0,7 DEPO Immissionsgrenzwert 0,35 g/(m²d) 4 µg/(m²d) 100 µg/(m²d) 2 µg/(m²d) 15 µg/(m²d) - S = Städtischer Hintergrund DEPO = Depositionsmessstelle JMW Jahresmittelwert 20 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW s ti ck st o ff d io xi d ( n o 2) pa rt ik el p m 10 b en zo l r u ß b [a ]p D tV K en n u n g M es so rt /S ta ti o n m ax . 1h -M W [µ g /m ³] A la rm sc h w . A n za h l 1h -M W > 40 0 µ g /m ³ A n za h l d er 1h -M W > 20 0 µ g /m ³ JM W [µ g /m ³] JM W (P as si v) [µ g /m ³] m ax . T M W [µ g /m ³] A n za h l T M W > 50 µ g /m ³ d av o n S tr eu - sa lz d av o n S ah ar a- st au b JM W [µ g /m ³] JM W [µ g /m ³] JM W [µ g /m ³] JM W [n g /m ³] K fz K fz /T ag Lk w Lk w /T ag b as ie rt a u f s p o tm es ss te lle n D E B W 21 9 B ac kn an g E ug en -A do lf f- S tr aß e 5 3 18 .0 0 0 87 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 21 3 B al in ge n S ch öm be rg er S tr aß e 3 4 15 .0 0 0 93 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 21 4 B ie tig he im -B is si ng en S tu tt ga rt er S tr aß e 38 39 .8 0 0 1. 38 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 22 0 E ss lin ge n G ra bb ru nn en st ra ß e 4 8 28 6 26 26 0, 5 27 .1 0 0 6 30 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 15 4 Fr ei be rg B en ni ng er S tr aß e 39 18 .3 0 0 6 0 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 12 7 Fr ei bu rg Z äh rin ge r S tr aß e 37 39 .0 0 0 2. 0 9 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 22 6 Fr ie dr ic hs ha fe n M ay ba ch st ra ß e* - 10 1 15 22 18 .1 0 0 2. 45 0 W ei te re D at en qu el le D E B W 15 1 H ei de lb er g M itt er m ai er st ra ß e 39 26 .7 0 0 50 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 14 5 H ei de nh ei m W ilh el m st ra ß e 41 10 .4 0 0 6 0 0 W ei te re D at en qu el le D E B W 19 5 H em m in ge n H au pt st ra ß e 30 12 .4 0 0 41 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 13 5 H er re nb er g H in de nb ur gs tr aß e 47 19 .7 0 0 8 30 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 13 3 Ils fe ld K ön ig -W ilh el m -S tr aß e 38 18 .1 0 0 93 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 22 2 K uc he n H au pt st ra ß e 39 21 .1 0 0 1. 95 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 22 3 Le in fe ld en -E ch te rd in ge n H au pt st ra ß e 41 16 .4 0 0 79 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 12 0 Le on be rg G ra be ns tr aß e 13 2 0 0 4 3 17 .6 0 0 36 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 22 7 Li ch te ns te in W ilh el m st ra ß e 38 21 .5 0 0 71 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 11 7 Lu dw ig sb ur g Fr ie dr ic hs tr aß e 18 4 0 0 51 17 4 24 24 2, 8 35 .1 0 0 1. 20 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 17 D E B W 14 2 M ar kg rö ni ng en G ra be ns tr aß e 39 15 0 31 27 12 .5 0 0 28 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 19 8 M ög gl in ge n H au pt st ra ß e 37 21 .1 0 0 2. 14 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 12 8 M üh la ck er S tu tt ga rt er S tr aß e 47 14 .8 0 0 81 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 14 D E B W 13 0 P fo rz he im J ah ns tr aß e 38 31 .4 0 0 1. 19 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 12 1 P le id el sh ei m B ei hi ng er S tr aß e 4 4 14 .5 0 0 45 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 14 D E B W 21 1 R em se ck H au pt st ra ß e 39 11 .8 0 0 39 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 21 2 R em se ck R em st al st ra ß e 36 18 .6 0 0 1. 61 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 15 5 S ch w äb is ch G m ün d R em ss tr aß e 40 24 .3 0 0 1. 75 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 11 8 S tu tt ga rt A m N ec ka rt or 22 5 0 3 73 20 2 45 4 35 1, 4 3, 7 0, 3 6 4. 80 0 1. 78 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 17 D E B W 11 6 S tu tt ga rt H oh en he im er S tr aß e 20 6 0 3 69 25 4 16 24 30 .3 0 0 59 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 17 D E B W 13 4 S tu tt ga rt W ai bl in ge r S tr aß e 45 22 .0 0 0 59 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 13 7 Tü bi ng en J es in ge r H au pt st ra ß e 39 14 9 19 21 2, 5 0, 9 14 .8 0 0 4 40 Ve rk eh rs zä hl un g 20 17 D E B W 13 6 Tü bi ng en M üh ls tr aß e 16 5 0 0 4 8 16 8 22 1 24 0, 3 6. 40 0 1. 42 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 17 D E B W 15 3 U lm K ar ls tr aß e 40 23 .9 0 0 1. 11 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 13 8 U lm Z in gl er st ra ß e* * - 20 .4 0 0 70 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 21 0 W ei l a m R he in F re ib ur ge r S tr aß e 40 18 .4 0 0 52 0 E m is si on sk at as te r 20 14 Ta be lle 2 -5 : E rg eb ni ss e de r M es su ng en a n de n S po tm es ss te lle n un d de n Ve rk eh rs m es ss ta tio ne n in B ad en -W ür tt em be rg im J ah r 20 17 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 21 M W = M itt el w er t JM W = J ah re sm itt el w er t TM W = T ag es m itt el w er t D TV = d ur ch sc hn itt lic he t äg lic he V er ke hr ss tä rk e * B au st el le nt ät ig ke ite n w äh re nd d es M es sz ei tr au m es la ss en e in e zu ve rlä ss ig e E in sc hä tz un g ei ne r Ü be rs ch re itu ng b ei N O 2 ni ch t zu ** ke in e M es su ng en in 2 01 7 au fg ru nd v on B au m aß na m en Ta be lle 2 -5 [F or ts et zu ng ] Im m is si o n sg re n zw er te b zw . Z ie lw er te G re nz -/Z ie lw er t ei ng eh al te n G re nz -/Z ie lw er t üb er sc hr itt en Zi el w er t na ch R un du ng sr eg el e in ge ha lte n, je do ch V er be ss er un gs be da rf s ti ck st o ff d io xi d ( n o 2) pa rt ik el p m 10 b en zo l r u ß b [a ]p D tV K en n u n g M es so rt /S ta ti o n m ax . 1h -M W [µ g /m ³] A la rm sc h w . A n za h l 1h -M W > 40 0 µ g /m ³ A n za h l d er 1h -M W > 20 0 µ g /m ³ JM W [µ g /m ³] JM W (P as si v) [µ g /m ³] m ax . T M W [µ g /m ³] A n za h l T M W > 50 µ g /m ³ d av o n S tr eu - sa lz d av o n S ah ar a- st au b JM W [µ g /m ³] JM W [µ g /m ³] JM W [µ g /m ³] JM W [n g /m ³] K fz K fz /T ag Lk w Lk w /T ag b as ie rt a u f V er ke h rs m es ss ta ti o n en D E B W 12 2 Fr ei bu rg S ch w ar zw al ds tr aß e 14 6 0 0 4 9 10 2 11 19 2, 7 0, 3 5 3. 9 0 0 3. 20 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 17 D E B W 15 2 H ei lb ro nn W ei ns be rg er S tr aß e -O st 16 8 0 0 55 13 3 13 24 3, 4 0, 4 33 .0 0 0 8 30 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 08 0 K ar ls ru he R ei nh ol d- Fr an k- St ra ß e 18 2 0 0 39 10 0 11 19 0, 3 21 .3 0 0 11 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 17 D E B W 0 9 8 M an nh ei m F rie dr ic hs rin g 16 3 0 0 45 10 7 12 22 1, 1 2, 5 0, 2 37 .5 0 0 6 40 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 12 5 P fin zt al K ar ls ru he r S tr aß e 13 8 0 0 36 10 1 11 18 0, 5 19 .8 0 0 87 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 17 D E B W 14 7 R eu tli ng en L ed er st ra ß e -O st 16 2 0 0 6 0 27 7 25 28 3, 1 0, 4 4 3. 80 0 1. 8 9 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 17 D E B W 15 6 S ch ra m be rg O be rn do rf er S tr aß e 10 9 0 0 36 8 6 6 16 0, 6 13 .6 0 0 8 30 Ve rk eh rs zä hl un g 20 17 D E B W 0 9 9 S tu tt ga rt A rn ul f- K le tt -P la tz 18 0 0 0 56 19 6 17 25 2, 6 5 4. 6 0 0 2. 22 0 E m is si on sk at as te r 20 14 22 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW 2.1 meteorologie Die Luftqualität ist nicht nur abhängig vom Ausmaß der anthropogenen Emissionen, sondern auch von den meteoro- logischen Verhältnissen und somit auch von der Jahreszeit. Diese saisonalen Schwankungen der Luftschadstoffe lassen sich vor allem bei der Feinstaubbelastung (Partikel PM10) und beim Ozon beobachten. So treten hohe Feinstaubbe- lastungen überwiegend in den Wintermonaten bei austausch- armen Verhältnissen in der Atmosphäre auf. Hohe Ozon- konzentrationen treten dagegen bei stabilen Hochdruck- wetterlagen mit starker Sonneneinstrahlung, hohen Luft- temperaturen und Trockenheit auf. Die Jahresmitteltemperaturen lagen 2017 in Baden-Würt- temberg über den langjährigen Durchschnittswerten. Die Niederschlagsmengen unterschritten überwiegend die lang- jährigen durchschnittlichen Niederschlagssummen. Die Sonnenscheindauer war landesweit überdurchschnittlich. Landesweit zu warm gegenüber den langjährigen Durch- schnittswerten waren 2017 in Baden-Württemberg insgesamt drei Monate (Februar, März und Juni). In den beiden Mo- naten Juli und Oktober lagen die Temperaturen in den meisten Landesteilen über den langjährigen Durchschnitts- werten. Zu kalt gegenüber den vieljährigen Durchschnitts- werten waren dagegen die drei Monate Januar, April und September, wobei der Monat Januar die höchsten negativen Abweichungen aufwies. Die monatlichen Niederschlagsmengen lagen landesweit im Monat November über und im Monat Januar unter den langjährigen durchschnittlichen Werten. Die beiden Mona- te Juli und August waren überwiegend zu nass. Überwiegend zu trocken waren in Baden-Württemberg dagegen die vier Monate Februar, April, Mai und Juni. Die Sonnenscheindauer lag in den drei Monaten März, Mai und Juni landesweit über den vieljährig durchschnittlichen Werten. In den beiden Monaten Januar und Oktober war die Sonnenscheindauer nahezu landesweit überdurchschnitt- lich. Dagegen war die Sonnenscheindauer in den beiden Monaten Juli und September landesweit unterdurchschnitt- lich. In den beiden Monaten November und Dezember war die Sonnenscheindauer nahezu landesweit unterdurchschnitt- lich. Die Tabelle 2.1-1 gibt einen Überblick über die meteorolo- gischen Kenngrößen Lufttemperatur, Niederschlag und Sonnen scheindauer für Rheinstetten und Stuttgart- Schnarrenberg sowie über die Windcharakteristika der Sta- tionen des landesweiten Luftmessnetzes im Jahr 2017. Die Durchschnittswerte der meteorologischen Größen sind seit 2013 auf den Zeitraum von 1981 bis 2010 bezogen; vorher 1961 bis 1990. Im Jahr 2017 lagen Zeiträume mit anhaltenden ungünstigen Austauschbedingungen (niedrige Windgeschwindigkeit, niedrige Mischungsschichthöhe, anhaltende Inversion) im letzten Drittel des Monats Januar, zu Beginn des ersten und zweiten Februardrittels, in der dritten Oktoberwoche und an wenigen Tagen Mitte November vor. Vor allem die Pha- sen im Januar und Februar waren von ausgeprägten aus- tauscharmen Wetterlagen geprägt. Die Sommermonate waren vergleichsweise wechselhaft. Ab September überwog ebenfalls die wechselhafte Witterung mit einer deutlich höheren Anzahl an Niederschlagstagen und mit nur kurzen trockenen Phasen. Somit konnte es im zweiten Halbjahr nicht zu einer größeren Ansammlung von Schadstoffen in der Atmosphäre kommen. © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 23 2.2 stickstoffdioxid Der Immissionsgrenzwert von 40 μg/m3 für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert) konnte bei mehr als der Hälfte der ver- kehrsnahen Messstationen im Jahr 2017 eingehalten werden. An 18 verkehrsnahen Messpunkten wird der Immissions- grenzwert aber überschritten (Abbildung 2.2-1). Belastungs- schwerpunkte sind der Großraum Stuttgart mit den höchs- ten mittleren Stickstoffdioxidimmissionen von 73 μg/m3 an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor und 69 μg/m3 an der Spotmessstelle Stuttgart Hohenheimer Straße, sowie der verkehrsnahe Messstandort Reutlingen Lederstraße-Ost mit 60 μg/m3 NO2. Tabelle 2.1-1: Meteorologische Kenngrößen im Jahr 2017. Für die meteorologischen Kenngrößen Lufttemperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer sind die monatlichen Mittelwerte bzw. Summen sowie die Abweichungen der Monatswerte vom bzw. die monatlichen Anteile am Langzeitmittel (1981 bis 2010) für Rheinstetten und Stuttgart-Schnarrenberg aufgeführt. Für die monatlichen Windcharakteristika wurden die Stationen des landesweiten Luftmessnetzes einbezogen (Quelle: Deutscher Wetterdienst; LUBW). Einheit Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez temperatur Rheinstetten 2017 Mittelwert °C -1,4 5,1 9,3 9,6 16,2 20,4 20,9 20 14,2 12 6,2 4,2 Abweichung °C -3,3 2,3 2,6 -0,9 1,2 2,3 0,6 0,2 -1,3 1,2 0,5 1,4 Stuttgart 2017 Mittelwert °C -2,0 5,3 9,1 9,2 15,5 20,6 20,4 20,0 13,8 12,2 5,7 3,3 Abweichung °C -3,4 3,0 3,0 -0,6 1,2 3,3 0,7 0,9 -1,2 1,7 0,4 1,0 niederschlag Rheinstetten 2017 Summe mm 20 42 65 20 64 72 103 69 107 67 107 81 Anteil am langjährigen Durchschnitt % 32 67 100 34 72 87 124 101 160 80 151 103 Stuttgart 2017 Summe mm 18 19 52 27 68 71 89 61 53 53 83 40 Anteil am langjährigen Durchschnitt % 50 56 127 56 79 87 120 92 104 95 180 74 sonnenscheindauer Rheinstetten 2017 Summe h 73 86 174 209 246 282 221 211 159 125 47 27 Anteil am langjährigen Durchschnitt % 146 106 140 119 118 126 90 92 96 120 82 71 Stuttgart 2017 Summe h 93 96 182 197 234 300 210 219 142 143 44 46 Anteil am langjährigen Durchschnitt % 133 103 144 117 116 143 87 98 88 125 59 81 windgeschwindigkeiten im Mittel über alle Stationen des Luftmessnetzes 2017 Mittlere Windgeschwindigkeit m/s 1,6 1,8 1,9 1,5 1,3 1,5 1,5 1,2 1,3 1,5 1,6 2,0 Windstillen % 10,8 11,0 7,9 9,8 12,2 10,8 10,9 16,4 17,2 14,5 10,4 6,3 Unterschreitungshäufigkeit von 1,5 m/s % 57,9 54,4 47,1 60,6 68,1 62,1 62,8 72,9 72,3 64,8 58,0 41,6 Unterschreitungshäufigkeit von 3,0 m/s % 87,9 84,0 81,3 90,9 94,8 90,2 90,3 95,0 92,3 89,0 87,6 68,9 24 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW An den Messstationen im städtischen und ländlichen Hin- tergrund wurden dagegen keine Überschreitungen festgestellt (Abbildung 2.2-1). Hier lagen die mittleren Stickstoffdioxid- konzentrationen im städtischen Hintergrund zwischen 30 μg/m3 (Stuttgart-Bad Cannstatt) und 13 μg/m3 (Villingen- Schwenningen). Mit den kontinuierlich anzeigenden Messgeräten für Stick- stoffdioxid ist es außerdem möglich die Einhaltung des Kurzzeitgrenzwertes von 200 μg/m3 (1-Stundenmittelwert) zu überprüfen. An vielen Spotmessstellen wird Stickstoff- dioxid allerdings mit Passivsammlern gemessen, so dass für diese nur Jahresmittelwerte ermittelt werden können. Die Ergebnisse der Messungen im ländlichen und städtischen Hintergrund, an den Verkehrsmessstationen sowie an fünf Spotmessstellen zeigen, dass der Kurzzeitgrenzwert lediglich an den Stuttgarter Spotmessstellen Am Neckartor und Hohenheimer Straße jeweils 3 mal überschritten wurde. Die zulässige Anzahl von 18 Überschreitungen im Kalender jahr für den Immissionsgrenzwert von 200 μg/m3 (1-Stunden- mittelwert) wurde allerdings an allen Mess stationen im Land Baden-Württemberg im Jahr 2017 eingehalten. Abbildung 2.2-1: Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentrationen an den verkehrsnahen Messstationen in Baden- Württemberg 2017 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 25 Der höchste maximale 1-Stundenmittelwert im Jahr 2017 wurde mit 225 μg/m3 an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor gemessen. Eine Überschreitung der Alarmschwel- le von 400 μg/m3 (1-Stundenmittelwert) lag im Jahr 2017 an keinem Messpunkt in Baden-Württemberg vor. Für das Schutzgut Vegetation wurde der kritische Wert für Stickstoffoxide (NOx) von 30 μg/m3 (Jahresmittelwert) im Jahr 2017 an den ländlichen Hintergrundmessstationen Schwarzwald-Süd (4 μg/m3) und Schwäbische Alb (8 μg/m3) wieder sicher eingehalten. 2.3 partikel pm10 In Baden-Württemberg wurde im Jahr 2017 an allen ver- kehrsnahen Messstationen (Abbildung 2.3-1) sowie an allen Messstationen im städtischen und ländlichen Hintergrund (Abbildung 2.3-2) der für das Kalenderjahr festgelegte Im- missionsgrenzwert von 40 μg/m3 für Partikel PM10 einge- halten. Die Partikel PM10-Jahresmittel werte lagen im Jahr 2017 zwischen 8 μg/m3 und 10 μg/m3 im ländlichen Hinter- grund, zwischen 13 μg/m3 und 20 μg/m3 im städtischen Hintergrund und zwischen 16 μg/m3 und 35 μg/m3 an den verkehrsnahen Messstationen. Der Immissionsgrenzwert von 50 μg/m3 Partikel PM10 (Tages- mittelwert) wurde im Jahr 2017 mit 45 Überschreitungen bei zulässigen 35 pro Kalenderjahr nur an der Spotmess stelle Stuttgart Am Neckartor nicht eingehalten (Abbildungen 2.3-3 und 2.3-4), dabei sind 4 Überschreitungen auf den Einsatz von Streusalz zurückzuführen (siehe unten). Hohe Feinstaubbelastungen treten überwiegend in den Wintermonaten bei austauscharmen Verhältnissen in der Abbildung 2.2-2: Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentrationen an den städtischen und ländlichen Hintergrundmessstationen 2017 26 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Atmosphäre auf. In der Abbildung 2.3-5 ist die Anzahl der Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg mit Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 μg/m3 für Partikel PM10 dargestellt. Man erkennt deutlich, dass hohe Partikel PM10-Konzentrationen vor allem in den Monaten Januar und Februar 2017 auftraten, vereinzelt auch in den Monaten März, April, September und Oktober 2017. Vor allem die erhöhten Partikel PM10-Konzentrationen im Ja- nuar und Februar sind den anhaltenden Phasen eingeschränk- ter Austauschverhältnisse geschuldet. Weitere Phasen ein- geschränkter Austauschverhältnisse traten aber nur selten und mit Unterbrechungen im Jahr 2017 auf (Kapitel 2.1), so dass es auf der einen Seite zu einer sehr moderaten Anzahl an Überschreitungen des Grenzwertes kam und auf der anderen Seite Grenzwertüberschreitungen vereinzelt auch bei Wetterphasen mit nicht stark eingeschränkten Austausch- bedingungen auftraten. eintrag von saharastaub nach baden-württemberg Gemäß § 24 der 39. BImSchV [39. BImSchV] können Emis- sionsbeiträge aus natürlichen Quellen, darunter auch Sahara- staub, bei der Ermittlung von Überschreitungen von Im- missionsgrenzwerten außer Ansatz bleiben. Im Jahr 2017 traten keine Episoden mit verstärktem Eintrag von Sahara- staub in die Atmosphäre und infolge dessen Überschreitun- gen des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m3 (Tagesmittel- wert) für Partikel PM10 auf. emissionen aufgrund von streusalz Gemäß § 25 der 39. BImSchV [39. BImSchV] können Emis- sionsbeiträge, die auf die Ausbringung von Streusalz auf Straßen im Winterdienst zurückzuführen sind, bei der Er- mittlung von Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten außer Ansatz bleiben. Die LUBW untersucht den Streusalz- anteil an den gemessenen Partikel PM10-Konzentrationen an ausgewählten Spotmessstellen in Baden-Württemberg. Streusalzuntersuchungen werden an diesen Messstellen nur an Tagen durchgeführt, an denen der Partikel PM10-Grenz- wert für das Tagesmittel in Höhe von 50 μg/m3 überschrit- ten wurde und an diesem Tag oder den Vortagen Streusalz ausgebracht wurde. Im Jahr 2017 wurden die Beiträge von Streusalz an den beiden Spotmessstellen Stuttgart Am Ne- ckartor und Tübingen Mühlstraße analysiert. Die Analysen ergaben, dass das Ausbringen von Streusalz zu vier (Stuttgart Am Neckartor) bzw. einer (Tübingen Mühlstraße) Über- Abbildung 2.3-1: Jahresmittelwerte der Partikel PM10-Konzentrationen an den verkehrsnahen Messstationen in Baden-Württem- berg im Jahr 2017 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 27 schreitungen des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m3 für Partikel PM10 (Tagesmittelwert) geführt hat (2.3-3). Die Untersuchungen zum Streusalzbeitrag wurden von der LUBW dokumentiert [LUBW, 2018-1]. Die auf den Streu- salzbeitrag zurückzuführenden Grenzwertüberschreitungen werden bei der Luftreinhalteplanung sowie bei der Bericht- erstattung an die Europäische Union nicht berücksichtigt [LUBW, 2018-2]. Abbildung 2.3-2: Jahresmittelwerte der Partikel PM10-Konzentrationen an den städtischen und ländlichen Hintergrundmess- stationen in Baden-Württemberg im Jahr 2017 28 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Abbildung 2.3-3: Anzahl der Tage mit Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m3 (Tagesmittelwert) für Partikel PM10 an den verkehrsnahen Messstationen in Baden-Württemberg im Jahr 2017 (35 Überschreitungen sind im Kalenderjahr zulässig) Abbildung 2.3-4: Anzahl der Tage mit Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m3 (Tagesmittelwert) für Partikel PM10 an den städtischen und ländlichen Hintergrundmessstationen in Baden-Württemberg im Jahr 2017 (35 Überschreitungen sind im Kalenderjahr zulässig) © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 29 Abbildung 2.3-5: Anzahl der Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg mit Überschreitungen des Tagesmittel- wertes von 50 μg/m3 für Partikel PM10 im Vergleich zu den Tagen mit austauscharmen Verhältnissen in der Atmosphäre sowie zu den Tagen mit Ausbringung von Streusalz in Stuttgart und Tübingen im Jahr 2017 30 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW 2.4 partikel pm2,5 Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit erlassene Immissionsgrenzwert von 25 μg/m3 für Partikel PM2,5 (Jahres- mittelwert) konnte an allen Messpunkten in Baden-Würt- temberg, an denen die Belastung durch Partikel PM2,5 erfasst wird, im Jahr 2017 eingehalten werden (Abbildung 2.4-1). Die mittleren Konzentrationen lagen zwischen 5 bzw. 7 μg/m3 im ländlichen Hintergrund, zwischen 10 und 13 μg/m3 im städtischen Hintergrund und zwischen 11 und 16 μg/m3 an den verkehrsnahen Messpunkten. 2.5 ozon Im Gegensatz zu den anderen Luftschadstoffen werden die höchsten Ozonkonzentrationen im Jahresmittel an den Sta- tionen im Hintergrund gemessen, vor allem an den ländlichen Hintergrundmessstationen. Die verstärkte Ozonbildung im Hintergrund wird durch den Transport von Stickstoffmon- oxid aus den belasteten Gebieten und die gleichzeitige Um- wandlung in Stickstoffdioxid sowie in Verbindung mit flüch- tigen organischen Verbindungen (VOC) begünstigt. Die Stickoxide und VOC werden daher auch als sogenannte Vorläufersubstanzen für Ozon bezeichnet. Neben den Vor- läufersubstanzen bedarf es für die Bildung von hohen bzw. erhöhten Ozonkonzentrationen besonderer meteorologischer Bedingungen. Diese treten besonders an Sommertagen bei stabilen Hochdruckwetterlagen mit starker Sonneneinstrah- lung, hohen Lufttemperaturen und Trockenheit auf. Eine verstärkte Ozonbildung kommt dabei vor allem bei gleich- zeitiger erhöhter Belastung durch die o.g. Vorläufersubstan- zen für Ozon vor. Die Informationsschwelle für Ozon von 180 μg/m3 (1-Stunden- mittelwert) wurde aufgrund der schon bei kurzzeitiger Ex- position möglichen Gesundheitsrisiken festgelegt und dient als Information der Bevölkerung über erhöhte Ozonkon- zentrationen. Beim Überschreiten dieser Informationsschwel- le für Ozon besteht ein Gesundheitsrisiko für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen. Ozonempfindlichen Personen und Kindern wird empfohlen, ungewohnte kör- perliche Anstrengungen und sportliche Ausdauerleistungen im Freien insbesondere in den Nachmittags- und frühen Abbildung 2.4-1: Jahresmittelwerte der Partikel PM2,5-Konzentrationen an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden- Württemberg und an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor im Jahr 2017 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 31 Abendstunden zu vermeiden, da hier die höchsten Ozon- werte auftreten. Die Informationsschwelle von 180 μg/m3 (1-Stundenmittelwert) wurde zwischen Juni und September 2017 an 21 Messstationen des Luftmessnetzes (2 im ländlichen und 19 im städtischen Hintergrund) überschritten (Abbildung 2.5-1). Da langanhaltende sommerliche Hochdruckwetter- lagen im Sommer 2017 fehlten, wurden die Überschreitun- gen an insgesamt nur sechs Tagen beobachtet (Tabelle 2.5-1). Die Alarmschwelle von 240 μg/m3 (1-Stundenmittelwert) wurde im Jahr 2017 an keiner Messstation des Luftmessnet- zes überschritten. Beim Überschreiten der Alarmschwelle gilt die zuvor beschriebene Verhaltensempfehlung für die Gesamtbevölkerung. Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt 120 μg/m3 (höchster 8-Stundenmittelwert eines Ta- ges) bei 25 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Maßgebend für die Beurteilung, ob der Zielwert eingehalten werden kann, ist die Zahl der Überschreitungstage pro Ka- lenderjahr, gemittelt über 3 Jahre. Die Mittelung über meh- rere Jahre dient dazu, den starken Einfluss der meteorolo- gischen Verhältnisse auf die Ozonbildung zu berücksichtigen. Zur Prüfung der Einhaltung des Zielwertes wurde eine Mittelung der Überschreitungstage für die Jahre 2015, 2016 und 2017 vorgenommen. Die zulässige Anzahl von 25 Über- schreitungen im Kalenderjahr für den Zielwert von 120 μg/m3 (höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages) wurde im Jahr 2017 an 17 Messstationen überschritten (Abbildung 2.5-2), mit 50 Tagen hat die ländliche Hintergrundmessstation Schwarzwald-Süd die meisten Überschreitungstage. Der Zielwert zum Schutz der Vegetation vor Ozon beträgt 18.000 (μg/m3)h berechnet als AOT40 für den Zeitraum von Mai bis Juli eines Kalenderjahres. Der AOT40, ausgedrückt in (μg/m3)h, ist die über einen vorgegebenen Zeitraum (1. Mai bis 31. Juli) summierte Differenz zwischen Ozonwerten über 80 μg (= 40 ppb) und 80 μg unter ausschließlicher Verwen- dung der täglichen 1-Stundenmittelwerte zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr mitteleuropäischer Normalzeit. Liegen im Abbildung 2.5-1: Anzahl der Tage mit Überschreitung der Informationsschwelle von 180 μg/m3 (1-Stundenmittelwert) für Ozon an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2017 32 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW o. g. Zeitraum nicht alle möglichen Messdaten vor, was in der Regel der Fall ist, wird ein so genannter AOT40-Schätz- wert berechnet (siehe 39. BImSchV, Anlage 7). Maßgebend für die Beurteilung, ob der Zielwert eingehalten werden kann, ist der AOT40-Wert gemittelt über fünf Jahre. Die Mittelung über mehrere Jahre dient auch hier dazu, den starken Einfluss der meteorologischen Verhältnisse auf die Ozonbildung zu berücksichtigen. Zur Prüfung der Einhaltung des Zielwertes von 18.000 (μg/m3)h wurde eine Mittelung der AOT40-Werte für die Jahre 2013 bis 2017 vorgenommen. Der Zielwert von 18.000 (μg/m3)h wurde im Jahr 2017 (bei Mittelung über die letzten 5 Jahre) an 12 Messstationen überschritten (Abbildung 2.5-3), wobei der höchste gemit- telte AOT40-Wert von 21.011 (μg/m3)h an der Station Schwarzwald-Süd auftrat. Tabelle 2.5-1: Überschreitungen der Informationsschwelle von 180 μg/m3 Ozon (1-Stundenmittelwert) an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2017 Station 29.05. 19.06. 20.06. 21.06. 22.06. 19.07. Aalen ● Baden-Baden ● ● Bernhausen ● ● Eggenstein ● ● ● Freiburg ● Gärtringen ● ● ● Heidelberg ● ● ● ● Heilbronn ● Karlsruhe-Nordwest ● ● Kehl ● ● Ludwigsburg ● ● ● Mannheim-Nord ● ● ● Neuenburg ● Pforzheim ● Reutlingen ● ● ● Schwäbisch Hall ● Schwäbische Alb ● Schwarzwald-Süd ● Stuttgart-Bad-Cannstatt ● Tübingen ● Wiesloch ● ● ● © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 33 Abbildung 2.5-2: Anzahl der Tage mit Überschreitung (Mittelung über die Jahre 2015 bis 2017) des Zielwertes von 120 μg/m3 (höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages) für Ozon an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg 34 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Abbildung 2.5-3: Ozonkonzentrationen berechnet als AOT40 in (μg/m3)h (Mittelung über die Jahre 2013 bis 2017) an den Mess- stationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg 2.6 schwefeldioxid Die Belastung durch Schwefeldioxid in Baden-Württemberg liegt verglichen mit den gültigen Grenzwerten (Tabelle 1.2-1) auf sehr niedrigem Niveau. Der kritische Wert zum Schutz der Ökosysteme von 20 μg/m3 für Schwefeldioxid (Jahres- mittelwert) wurde mit gemessenen Schwefeldioxidkonzen- trationen zwischen 1 μg/m3 und 4 μg/m3 im Jahresmittel deutlich unterschritten. Auch die zum Schutz der mensch- lichen Gesundheit geltenden Kurzzeitgrenzwerte in Form von maximal zulässigen Überschreitungshäufigkeiten, 1-Stunden mittelwert von 350 μg/m3 bei 24 Überschreitun- gen und Tagesmittelwert von 125 μg/m3 bei 3 Überschrei- tungen im Kalenderjahr, wurden an den vier Messstationen in Baden-Württemberg im Jahr 2017 sicher eingehalten. Der maximale 1-Stunden- bzw. Tagesmittelwert für Schwefel- dioxid trat jeweils mit 106 μg/m3 bzw. 21 μg/m3 an der städtischen Hintergrundmessstation Mannheim-Nord auf. © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 35 2.7 ammoniak Im Jahr 2017 lagen die Jahresmittelwerte von Ammoniak im Bereich von 1,9 μg/m3 bis 8,4 μg/m3. Die Höhe der im vierwöchigen Rhythmus gemessenen Am- moniakkonzentrationen wird geprägt durch die nähere oder fernere Umgebung von potentiellen Emittenten. Ammoniakmessungen finden daher im emittentenfernen Umfeld, d. h. in größerer Entfernung z. B. zu landwirtschaft- lichen und industriell städtischen Emittenten (Abbildung 2.7-1) statt. Diese emittentenfernen Messungen sollen eine Bewertung der Ammoniakvorbelastung für das jeweilige Umfeld ermöglichen [LUBW 2017-1]. Für das emittenten- nahe Umfeld finden Ammoniakmessungen in direkter Nähe zu verkehrsgeprägten Standorten, z. B. am Straßenrand, statt (Abbildung 2.7-2), so dass sie die Immissionssituation in unmittelbarer Verkehrsnähe, also emittentennah, widerspie- geln. Im Jahr 2017 lagen an den Standorten im weiträumigen Umfeld potentieller Quellen (emittentenfern) die Jahres- mittelwerte von Ammoniak im Bereich von 1,9 μg/m3 und 5,1 μg/m3. In unmittelbarer Quellennähe verkehrsgeprägter Standorte (emittentennah) wurden Jahresmittelwerte zwischen 6,0 μg/m3 und 8,4 μg/m3 Ammoniak gemessen. Abbildung 2.7-1: Jahresmittelwerte der Ammoniakkonzentrationen an Standorten im weiträumigen Umfeld potentieller Quellen (emittentenfern) in Baden-Württemberg im Jahr 2017 Abbildung 2.7-2: Jahresmittelwerte der Ammoniakkonzentrationen in unmittelbarer Quellennähe verkehrsgeprägter Standorte (emittentennah) in Baden-Württemberg im Jahr 2017 36 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW 2.8 kohlenmonoxid Die im Jahr 2017 gemessenen Kohlenmonoxidkonzentrati- onen liegen in Baden-Württemberg auf sehr niedrigem Ni- veau. Der Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 10 mg/m3 (höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages) wurde im Jahr 2017 an allen Messstationen weit unterschritten (Abbildung 2.8-1). Die Werte für den maxi- malen 8-Stundenmittelwert lagen dabei im Bereich 1 mg/m3 (Freiburg Schwarzwaldstraße) und 2,5 mg/m3 (Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße). 2.9 benzol Als eine vor allem den Emissionen des Verkehrs zuzuord- nende Komponente wird Benzol in Baden-Württemberg nur noch an 2 verkehrsnahen Messstationen erfasst; an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor und an der Ver- kehrsmessstation Mannheim Friedrichsring. Der Immissi- onsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 5 μg/m3 (Jahresmittelwert) wurde im Jahr 2017 mit 1,1 μg/m3 (Stuttgart Am Neckartor) und 1,4 μg/m3 (Mann- heim Friedrichsring) sicher eingehalten. 2.10 benzo[a]pyren in der partikelfraktion pm10 Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 1 ng/m3 (Jahresmittelwert) für Benzo[a]pyren, das auch als Markersubstanz für weitere polyzyklische aromatische Koh- lenwasserstoffe (PAK) dient, wurde im Jahr 2017 sowohl an allen Messstationen des Luftmessnetzes als auch an allen Spotmessstellen eingehalten (Abbildung 2.10-1). Der an der Spotmessstelle Tübingen Jesinger Hauptstraße gemessene Jahresmittelwert von 0,9 ng/m3 signalisiert jedoch eine Be- lastungssituation, die weiter beobachtet wird, um ggf., bei Überschreitung des Zielwertes, Minderungsmaßnahmen zu ergreifen. Für die anderen Messpunkte wurden mittlere Benzo[a]pyrenkonzentrationen im Bereich zwischen 0,2 ng/m3 und 0,6 ng/m3 ermittelt. Bei Benzo[a]pyren zeigen sich somit andere Belastungs- schwerpunkte als bei Partikel PM10 und Stickstoffdioxid, bei denen die Belastungsschwerpunkte im Raum Stuttgart liegen. Hauptgrund für die hohe Belastung durch Benzo[a]- pyren in der Jesinger Hauptstraße sind Holzfeuerungen. 2.11 schwermetalle in der partikelfraktion pm10 In der Abbildung 2.11-1 sind die Spannweiten der an 5 Mess- stationen des Luftmessnetzes (4 Messstationen im städtischen Hintergrund, eine verkehrsnahe Messstation) und an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor gemessenen Jahres- mittelwerte für das Jahr 2017 dargestellt. Die zum Schutz der menschlichen Gesundheit geltenden Zielwerte für Arsen, Kadmium und Nickel sowie der Immissionsgrenzwert für Blei (Tabelle 1.2-1) wurden an allen Messstationen weit un- terschritten. Der mit 6,1 ng/m3 höchste Jahresmittelwert für Blei wurde an der städtischen Hintergrundmessstation Kehl gemessen, für Stuttgart Am Neckartor lag der Jahresmittel- wert bei 3,8 ng/m3. Für die in der Partikelfraktion PM10 gemessenen Anteile an Arsen und Nickel traten die höchs- ten Jahresmittel mit 0,7 ng/m3 und 3,3 ng/m3 jeweils an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor auf. Die Jahres- mittelwerte für Kadmium lagen an allen Messstationen bei 0,1 ng/m3. 2.12 ruß in der partikelfraktion pm10 Auch bei Ruß ist der Hauptemittent der Verkehr, und so traten im Jahr 2017 die höchsten Jahresmittelwerte erwar- tungsgemäß an den verkehrsnahen Messstationen auf (Ab- bildung 2.12-1). Die Jahresmittelwerte der Ruß-Konzentra- tionen lagen im Jahr 2017 zwischen 1,3 μg/m3 (Gärtringen) und 1,7 μg/m3 (Stuttgart-Bad Cannstatt) im städtischen Hintergrund sowie zwischen 2,5 μg/m3 (Tübingen Jesinger Hauptstraße) und 3,7 μg/m3 (Stuttgart Am Neckartor) an verkehrsnahen Messpunkten. Für Ruß besteht derzeit kein rechtlich verbindlicher Ziel- oder Grenzwert. Die 23. BImSchV, aufgehoben im Juli 2004, führte einen Maßnahmenwert von 8 μg/m3 für das Jahresmittel auf. © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 37 Abbildung 2.8-1: Maximale 8-Stundenmittelwerte der Kohlenmonoxidkonzentrationen an den Messstationen des Luftmess netzes Baden-Württemberg im Jahr 2017 Abbildung 2.11-1: Spannweiten der Jahresmittelwerte der Schwermetallkonzentrationen von Arsen, Blei, Kadmium und Nickel in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmessnetzes in Baden-Württemberg und an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor im Jahr 2017 Abbildung 2.10-1: Jahresmittelwerte von Benzo[a]pyren in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg im Jahr 2017 38 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW 2.13 schadstoffdepositionen Die Staubniederschläge werden in Bergerhoff-Gefäßen ge- messen. Die Jahresmittelwerte lagen im Jahr 2017 zwischen 0,04 g/(m²d) und 0,07 g/(m²d) und damit deutlich unterhalb des Immissionswertes der TA Luft von 0,35 g/(m²d) (Abbildung 2.13-1). Im Staubniederschlag wurden die Schwermetalle Antimon, Arsen, Blei, Kadmium und Nickel bestimmt. Die Spann- weiten der jeweiligen Schwermetalleinträge sind in der Ab- bildung 2.13-2 dargestellt. Die Jahresmittelwerte liegen für alle Schwermetalldepositionen weit unterhalb der entspre- chenden Immissionswerte der TA Luft (Tabelle 1.2-2). Die Nitrat-, Ammonium- und Sulfateinträge wurden 2017 an 5 Standorten über wet-only-Sammler bestimmt. Die Schadstoffeinträge unterliegen großen Schwankungen, die sowohl standort- als auch witterungsbedingt begründet sind. Im Probenahmegefäß unterliegen die genannten Verbin- dungen chemischen Umwandlungsprozessen, so dass auch unterschiedliche Sammelzeiträume zu Schwankungen der Einträge führen können. Die Messungen werden für Betrach- tungen von langjährigen Trends herangezogen. Die Spannweiten der jeweiligen Einträge ( Jahresmittelwerte) sind in der Abbildung 2.13-3 dargestellt. Abbildung 2.12-1: Jahresmittelwerte der Ruß-Konzentrationen in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmess- netzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg im Jahr 2017 Abbildung 2.13-1: Jahresmittelwerte der Staubniederschläge an den Standorten des Depositionsmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2017 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 39 2.14 räumliche struktur der luft ver- unreinigungen an verkehrsnahen messstellen Bei der Beurteilung der Luftqualität eines Straßenabschnitts ist gemäß Anlage 3 der 39. BImSchV der Ort einer Probe- nahmestelle so zu wählen, dass die Luftproben für mindes- tens eine Länge von 100 Metern repräsentativ sind. Bei neu eingerichteten Spotmessstellen wird diese Repräsentativität geprüft, indem zusätzlich zum Referenzmesspunkt (RMP) sogenannte Profilmesspunkte (PMP) entlang der Straße eingerichtet werden. An jedem Profilmesspunkt wird die Konzentration von Stickstoffdioxid durch Passivsammler bestimmt. Die Profilmesspunkte werden 1 bis 3 Jahre mit beprobt. Mit sinkendem Konzentrationsniveau von Stick- stoffdioxid stellt sich die Frage der räumlichen Repräsenta- tivität auch für bestehende Spotmessstellen. So wurden im Jahr 2017 an der Spotmessstelle Mühlacker Stuttgarter Stra- ße und Walzbachtal Bahnhofstraße zusätzliche Profilmess- punkte beprobt. Ergänzend zu den Profilmessungen wurden an sieben Spot- messstellen Messungen der städtischen Hintergrundbelastung in den betreffenden Stadtteilen durchgeführt. Sie dienen u. a. der Maßnahmenplanung bei Überschreitung der Im- missionsgrenzwerte an den Referenzmesspunkten. Die Ergebnisse der Profil- und Hintergrundmesspunkte sind in der Abbildung 2.14-1 dargestellt. Mit Ausnahme der Mess- punkte in Mühlacker und in Walzbachtal haben die Profil- messungen die Messergebnisse an den Referenzmesspunk- ten bestätigt. Am Messpunkt Mühlacker Stuttgarter Straße werden die Grenzwerte an der Straße auf beiden Straßen- seiten überschritten, an den Profilmesspunkten 2 und 5, die an der Baufluchtlinie der ortsauswärts liegenden rechten Straßenseite liegen, werden sie dagegen eingehalten (vgl. Kartendarstellung in Anhang 4.4). Die Messungen belegen in der Gesamtbetrachtung, dass der Referenzmesspunkt für einen Straßenabschnitt von über 100 Metern Länge reprä- sentativ ist. Abbildung 2.13-2: Spannweiten der Jahresmittelwerte der Schwermetalleinträge von Antimon, Arsen, Blei, Kadmium und Nickel im Staubniederschlag an den Standorten des Depositionsmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2017 Abbildung 2.13-3: Spannweiten der Ammonium-, Nitrat-, Chlorid- und Sulfateinträge an den Standorten des Depositions- messnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2017 40 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW 2.15 luftschadstoffbelastung in Deutschland Entsprechend den Anforderungen der 39. BImSchV werden auch in den anderen Bundesländern Messnetze zur Über- wachung der Luftqualität betrieben. Die Daten aller Mess- netze werden von den Bundesländern an das Umweltbun- desamt (UBA) geliefert, so dass u. a. auch ein Vergleich der Luftbelastung in den einzelnen Regionen möglich ist. In den Abbildungen 2.15-1 und 2.15-2 sind die 20 am höchs- ten belasteten Messstationen in Deutschland im Jahr 2017 für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Partikel PM10 dargestellt. Aus den Abbildungen ist ersichtlich, dass einige verkehrsnahe Messstationen in Baden-Württemberg zu den am höchsten belasteten Messstationen in Deutschland ge- hören. Abbildung 2.14-1: Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentrationen an ausgewählten Referenz-, Profil- und Hintergrund- messpunkten im Jahr 2017 An der Spotmessstelle Walzbachtal Bahnhofstraße haben die Profilmessungen gezeigt, dass im Jahr 2017 nur noch eine kleinräumige Überschreitung des Jahresmittelwertes von 40 μg/m3 für Stickstoffdioxid vorlag, die nicht repräsen- tativ für einen längeren Straßenabschnitt ist (Abbildung 2.14-1). Die Messergebnisse dieser Messstelle genügen den Anforderungen der 39. BImSchV somit nicht und werden deshalb nur im Anhang 4.4 des vorliegenden Berichtes ver- öffentlicht. © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 41 Abbildung 2.15-1: Messstationen mit den höchsten Stickstoffdioxidkonzentrationen sowie der Anzahl der Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes von 200 μg/m3 (1-Stundenmittelwert) in Deutschland im Jahr 2017 (Quelle: Umweltbundesamt, LUBW) Abbildung 2.15-2: Messstationen mit den höchsten Partikel PM10-Konzentrationen sowie der Anzahl der Tage mit Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m3 (Tagesmittelwert) in Deutschland im Jahr 2017; Messwerte ohne Streusalzabzug dargestellt (Quelle: Umweltbundesamt, LUBW) 42 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW 3 Entwicklung der Luftqualität und der Depositionen In Baden-Württemberg wird die Luftqualität bereits seit Anfang der 1970er Jahre überwacht. Aus diesem Grund liegen umfangreiche und detaillierte Daten über die Ent- wicklung der Luftqualität in Baden-Württemberg vor. Bei diesen langjährigen Beobachtungen ist zu beachten, dass sich Anzahl und Orte der Messstationen, die gemesse- nen Komponenten und die eingesetzte Messtechnik im Laufe der Jahre ständig verändert und weiterentwickelt ha- ben. Gründe hierfür sind unter anderem: „ sich ändernde rechtliche Anforderungen, „ die sich verändernde Emissionssituation (einzelne Luft- schadstoffe verlieren durch emissionsmindernde Maß- nahmen an Bedeutung, andere Schadstoffe rücken in den Fokus), „ technische Neuerungen (neue Messtechnik), „ städtebauliche Entwicklungen (die zu einer Verlegung oder dem Abbau von Messstationen führen). Wissend um diese Einschränkungen werden im Folgenden oft Spannweiten angegeben, um die Diagramme übersicht- lich zu halten. Bei den Stationen des städtischen Hinter- grunds werden hierbei einheitlich alle Stationen dargestellt, die im Jahr 2017 aktiv waren. Wegen der häufigen Stations- wechsel ist das bei den verkehrsnahen Messstandorten nicht möglich – stattdessen werden hier für jedes Jahr jeweils alle im betreffenden Jahr aktiven Stationen betrachtet. In den Diagrammen sind außerdem die derzeit gültigen Grenz- bzw. Zielwerte dargestellt – es erfolgt keine Darstellung früherer, heute nicht mehr gültiger Grenz- und Zielwerte. Die Entwicklung der verschiedenen Luftschadstoffe zeigt, dass die Immissionen der meisten Luftschadstoffe in den vergangenen Jahren zum Teil deutlich zurückgegangen sind und inzwischen meist unter den gesetzlichen Grenz- bzw. Zielwerten liegen. In den folgenden Abbildungen ist die Entwicklung der Immissionsbelastung durch die einzelnen Schadstoffkomponenten für die Jahre 1990 bis 2017 bzw. soweit verfügbar dargestellt. Abbildung 3-1: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 43 Abbildung 3-2: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid (Anzahl der Stundenmittelwerte über 200 μg/m3) in Baden-Württemberg Abbildung 3-3: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Partikel PM10 (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg 44 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Abbildung 3-4: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Partikel PM10 (Anzahl der Tagesmittelwerte über 50 μg/m3) in Baden-Württemberg Abbildung 3-5: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Partikel PM2,5 (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 45 Abbildung 3-6: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Ozon (Anzahl der Tage mit Überschreitung des 8-Stundenmittel- wertes von 120 μg/m3) in Baden-Württemberg Abbildung 3-7: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Schwefeldioxid (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg 46 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Abbildung 3-8: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Kohlenmonoxid (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg Abbildung 3-9: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Benzol (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 47 Abbildung 3-10: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Blei (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg Abbildung 3-11: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Arsen (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg 48 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Abbildung 3-12: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Kadmium (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg Abbildung 3-13: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Nickel (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 49 Abbildung 3-14: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Benzo[a]pyren (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg Abbildung 3-15: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Ruß (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg 50 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Auch die Schadstoffdepositionen sind rückläufig. In Baden- Württemberg werden seit 1992 die Staubniederschläge sowie die Sulfateinträge über Bergerhoff-Gefäße erfasst. Die ein- zelnen Standorte des Depositionsmessnetzes können fol- genden Regionen zugeordnet werden: „ Städtischer Hintergrund „ Ländliche/naturnahe Region (z. B. Schwäbische Alb) Zur Veranschaulichung des Depositionstrends wurden für die o. g. Regionen 3 Messstationen, die seit 1992 ohne grö- ßere Unterbrechung in Betrieb waren, wie folgt ausgewählt: „ Mannheim-Nord (städtischer niederschlagsarmer Hin- tergrund) „ Mudau (ländlich, landwirtschaftlich geprägte Region) „ Schwäbische Alb (ländliche/naturnahe Region) Wie in Abbildung 3-16 erkennbar ist, nahmen die Staub- niederschläge seit Beginn der Messungen ab. Im städtischen Hintergrund liegen aufgrund der Vielzahl verschiedener Emittenten die höchsten Staubniederschläge vor. Die Abbildung 3-17 zeigt die Entwicklung der jährlichen Sulfateinträge. Die Messungen an den Standorten in Mudau und der Schwäbischen Alb wurden im Jahr 2015 eingestellt. Insgesamt ist seit 1992 ein abnehmender Trend erkennbar. Gründe hierfür sind der Einbau von Rauchgasentschwefe- lungsanlagen bei Kraftwerken und der Einsatz von schwe- felarmen Brennstoffen. Die höchsten Sulfateinträge verzeich- net der städtische Bereich, verursacht durch Schwefeldi- oxidfreisetzungen aus der Verbrennung von schwefelhaltigen Energieträgern. In den ländlichen Regionen sind die Einträ- ge geringer. Aufgrund des Auskämmeffektes und Ferntrans- ports können auch in diesen Regionen höhere Sulfatein träge auftreten. Abbildung 3-16: Entwicklung der Deposition von Staub (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 51 Abbildung 3-17: Entwicklung der Deposition von Sulfat (Jahresmittelwert) in Baden-Württemberg 52 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW 4 Anhang 4.1 relevante luftschadstoffe luftschadstoff / Definition quellen wirkung auf mensch / umwelt stickstoffoxide (nox) „ Stickstoffmonoxid (NO) und Stick- stoffdioxid (NO2) werden unter der Bezeichnung Stickstoffoxide (NOx) zusammengefasst. „ Immissionsgrenzwerte wurden nur für Stickstoffdioxid festgelegt. „ entstehen bei allen Verbrennungs- prozessen unter hohen Temperatu- ren „ bedeutende Emissionsquellen: Kraftfahrzeugverkehr, Verbren- nung fossiler Brennstoffe „ natürlichen Quellen u. a. Blitze in Gewitterwolken „ In der Atmosphäre wird das über- wiegend freigesetzte NO ver- gleichsweise schnell in NO2 umge- wandelt. Die Umwandlungszeit ist von der Tages- und Jahreszeit so- wie von der Ozonkonzentration ab- hängig. Tagsüber und im Sommer erfolgt die Umwandlung rasch, nachts und im Winter wesentlich langsamer. „ reizende Wirkung auf die Schleim- häute sowie die Atemwege des Men- schen „ zu beobachtende Zunahme von Herz-Kreislauferkrankungen „ können Pflanzen schädigen „ Beitrag zur Überdüngung der Böden in empfindlichen Ökosystemen und Gewässern durch langfristige Um- wandlung in Nitrat und nachfolgen- der Deposition „ Beitrag zur Versauerung über die Umwandlung zu Salpetersäure „ NO2 ist zusammen mit den flüchti- gen organischen Verbindungen (VOC) eine der Vorläufersubstanzen für die Bildung von bodennahem Ozon. feinstaubpartikel „ Partikel (Particulate Matter, PM) sind luftgetragene feste oder flüssige Teilchen, die nicht unmittelbar zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit (mehrerer Tage) in der Atmo- sphäre verweilen und über große Dis tanzen transportiert werden können „ chemische und physikalische Eigen- schaften der Partikel durch ihre Grö- ße und Zusammensetzung „ Unterscheidung der Fraktionen hin- sichtlich des Durchmessers der Staubpartikel, die gröberen Fraktio- nen beinhalten immer auch die klei- neren Partikel (Grobstaub >10 μg/m³, Feinstaub ≤ 10 μg/m³ (PM10, PM2,5 und PM0,1)) „ Unterscheidung zwischen primären und sekundären Partikeln „ Primäre Partikel werden direkt in die Umwelt emittiert und können durch menschliches Handeln freigesetzt werden (beispielsweise durch Ver- kehr und Feuerungsanlagen) oder natürlichen Ursprungs sein (z. B. als Folge von Bodenerosion). „ Sekundäre Partikel entstehen erst in der Atmosphäre durch eine chemi- sche Reaktion aus gasförmigen Vor- läufersubstanzen wie Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden oder Ammoniak. „ Größe der Partikel und ihre Zusam- mensetzung bestimmt Wirkung auf Mensch und Umwelt „ vor allem Partikel der Fraktionen PM0,1 und PM2,5 sind für Beeinträch- tigungen der menschlichen Gesund- heit bedeutsam  aufgrund ihrer guten Lungengän- gigkeit können sie weit in den Orga- nismus vordringen und Beschwerden des Atemtraktes und des Herz-Kreis- laufsystems verursachen © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 53 luftschadstoff / Definition quellen wirkung auf mensch / umwelt ozon (o3) „ chemisch sehr reaktives Gas „ Ozonschicht (oberhalb von etwa 20 km, in der Stratosphäre) zum Schutz vor schädlicher Ultraviolett- strahlung der Sonne „ (natürliches) Vorkommen in boden- nahen Luftschichten; die natürliche Hintergrundkonzentration beträgt hier im Mittel etwa 50 μg/m³ „ bodennahes O3 stammt zu einem ge- ringeren Teil aus dem vertikalen Transport von O3 aus der Strato- sphäre (Ozonschicht) „ Bildung hauptsächlich bei intensiver Sonneneinstrahlung durch photo- chemische Reaktionen der Vorläufer- substanzen, insbesondere Stickstoff- dioxid und VOC „ Fazit: keine direkten Emissionsquel- len für O3, Bildung erst in der Atmo- sphäre „ wirkt in erhöhten Konzentrationen als Reizgas auf die Atemwege „ potentielle Förderung der Entste- hung entzündlicher Prozesse im Lungengewebe nach tiefer Inhalati- on (z. B. bei sportlicher Betätigung) „ Ausprägung der Empfindlichkeit ge- genüber O3 sehr individuell „ Beeinträchtigung des Pflanzen- wachstums durch erhöhte Ozonkon- zentrationen in Bodennähe schwefeldioxid (so2) „ farbloses, stechend riechendes und wasserlösliches Gas „ Entstehung bei der Verbrennung fos- siler schwefelhaltiger Brennstoffe, insbesondere von Kohle und Heizöl „ natürliche Quellen von Schwefeldi- oxid sind z. B. Vulkane und Schwe- felquellen „ Reizung der Schleimhäute und Atemwege „ Kombination von SO2 und Stäuben verstärkt die negative Wirkung auf die Gesundheit erheblich „ Schädigung der Pflanzen; empfindli- che Reaktion insbesondere von Na- delhölzern, Moosen und Flechten auf erhöhte SO2-Konzentrationen in der Luft „ Beitrag zur Versauerung von Böden und Gewässern sowie zu säurebe- dingten Korrosions- und Verwitte- rungsschäden an Metallen und Ge- stein (z. B. an Gebäuden) als Folge des Abbaus von SO2 in der Atmo- sphäre durch Oxidation zu Sulfat und Schwefelsäure, die als Nieder- schlag ausgetragen wird 54 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW luftschadstoff / Definition quellen wirkung auf mensch / umwelt kohlenmonoxid (co) „ ist ein geruchloses, brennbares und wasserlösliches Gas „ Entstehung bei unvollständiger Ver- brennung kohlenstoffhaltiger Brenn- stoffe wie Benzin, Öl, Holz und Kohle „ einer der Hauptemittenten ist der Verkehr „ Vergiftungen aufgrund der Blockie- rung des Sauerstofftransportes bei höheren Konzentrationen (abhängig von Konzentrationsdauer und Ein- wirkungszeit) „ akute Vergiftungserscheinungen tre- ten vor allem in geschlossenen Räu- men mit laufenden Verbrennungs- motoren (z. B. Garagen) auf „ in der Außenluft üblicherweise nur relativ geringe Konzentrationen nachweisbar  bei längerer Exposi- tion ebenfalls belastende Wirkung auf den Menschen, insbesondere empfindliche Bevölkerungsgruppen benzol (c6H6) „ der einfachste aromatische Kohlen- wasserstoff „ charakteristischer Geruch der Flüs- sigkeit, die leicht in die Gasphase übertritt „ Hauptemissionsquellen: Verbren- nung von Benzin in Kraftfahrzeu- gen, Verdunstungsverluste beim Be- tanken und bei Heiß-/Warmabstell- vorgängen aus den Motoren sowie Freisetzungen bei der industriellen Produktion „ Eine weitere Quelle: Holzfeuerungs- anlagen. „ Aufnahme in den menschlichen Körper erfolgt über die Atemwege. „ kanzerogene und erbgutschädigende Wirkung bei längerer Exposition „ toxische Wirkung, jedoch spielen to- xische Effekte in den in der Außen- luft auftretenden Konzentrationsbe- reichen nur eine untergeordnete Rolle ammoniak (nH3) „ wasserlösliches, stechend riechendes Gas „ natürliche Entstehung: bei der mik- robiellen Zersetzung stickstoffhalti- ger organischer Materie (z. B. abge- storbene Pflanzenreste, tierische Ex- kremente), bei der sogenannten Hu- minifizierung „ anthropogene Emissionen: überwiegend Landwirtschaft; mit rund 90 Prozent Intensivtierhaltung ( insbesondere Rinderhaltung) „ besondere Bedeutung: die Emissio- nen von Tierställen sowie die Lage- rung und Ausbringung von Gülle und Festmist „ Eine weitere, nicht landwirtschaft- liche Quelle ist der Verkehr. Durch den Einbau des Dreiwege-Katalysa- tors bei benzinbetriebenen Kraft „ Reizende Wirkung auf Augen, Schleimhäute und Atemtrakt „ Aufgrund der schnellen Umsetzung in der Atmosphäre lagert sich das freigesetzte Ammoniak daher über- wiegend in unmittelbarer Emitten- tennähe als trockene Deposition ab „ Als einzige basische Komponente reagiert der Hauptteil des Ammoni- aks mit den in der Atmosphäre vor- handenen Säuren wie Schwefel- oder Salpetersäure. Dabei wird Ammoniak zu Ammonium (NH4+) bzw. seinen Salzen Ammoniumsulfat ((NH4)2SO4) und Ammoniumnitrat (NH4NO3) umgewandelt, die über weite Strecken in emittentenferne Regionen transportiert werden © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 55 luftschadstoff / Definition quellen wirkung auf mensch / umwelt ammoniak (nH3) [fortsetzung] fahrzeugen hat im Bereich des Ver- kehrs die Ammoniakemission an Bedeutung zugenommen. können. Dort können sie als nasse Deposition über die Niederschläge ausgewaschen werden und in den Boden gelangen. Diese sekundär ge- bildeten Partikel tragen somit zur Feinstaubbelastung und durch ihre versauernde und eutrophierende Wirkung auch zur Gefährdung emp- findlicher Ökosysteme bei. staubinhaltsstoffe Zu den relevanten Inhaltsstoffen, die in der Staubfraktion Partikel PM10 ermit- telt und beurteilt werden, zählen u. a.: „ Arsen (As), Blei (Pb), Kadmium (Cd) und Nickel (Ni), welche unter dem Begriff „Schwermetalle“ zusam- mengefasst werden „ Benzo[a]pyren (C20H12, BaP), das zur aus mehreren Hundert Einzelver- bindungen bestehenden Gruppe der polyzyklischen aromatischen Koh- lenwasserstoffe (PAK) gehört; im Allgemeinen wird es als Leitsubstanz für die Gruppe der PAK herangezo- gen. BaP ist nur gering flüchtig und liegt in der Atmosphäre partikelge- bunden vor „ Ruß, d. h. Partikel, die bei der un- vollständigen Verbrennung kohlen- stoffhaltiger Brennstoffe (wie Öl, Kohle, Holz) entstehen. Rußpartikel bestehen aus Kohlenstoff und wei- sen eine Größe von ca. 0,01 bis 1 μm auf. „ Hauptquellen atmosphärischer Emis- sionen von Arsen, Kadmium und Nickel: Verbrennung von Öl und Kohle in Feuerungsanlagen „ Freisetzung von Blei vor allem durch Verkehr (bis zum Verbot bleihaltiger Zusätze in Kraftstoffen) „ Emissionsquellen von Benzo[a]pyren: Verkehr, überwiegend aber Ver- brennungsprozesse in Feuerungsan- lagen  hohe BaP-Konzentratio- nen vor allem im Umfeld von Holz- und Kohlefeuerungen „ PAK reichern sich in der Umwelt an und werden kaum abgebaut. Sie las- sen sich ubiquitär nachweisen. „ Entstehung von Ruß: bei der unvoll- ständigen Verbrennung bzw. der thermischen Spaltung von dampf- förmigen kohlenstoffhaltigen Subs- tanzen „ wichtige Quellen von Ruß: Fahrzeu- ge und Maschinen ohne Partikel- filter, Holzfeuerungen und offene Feuer mit Wald-, Feld- und Garten- abfällen „ reines elementares Arsen ist nicht giftig, dreiwertige, lösliche Arsenver- bindungen haben hohes akut toxi- sches Potenzial „ Bei den anderen Schwermetallen sind weniger akut toxische Effekte bedeutend für gesundheitliche Beeinträchtigungen, vielmehr die Akkumulation im Körper aufgrund langjähriger Exposition und inhala- tiver oder oraler Aufnahme. „ Blei: u. a. Nierenfunktionsstörungen, Schäden des blutbildenden Systems und der Muskulatur sowie des Ner- vensystems, fruchtschädigende Wir- kung, Beeinträchtigung der Zeu- gungsfähigkeit „ Kadmium: u. a. Störung des Eiweiß- und Kohlenhydrastoffwechsels; Ursache für Knochenschäden und Erkrankungen des Immun- und Ner- vensystems; bestimmte Kadmium- verbindungen sind kanzerogen und erbgutschädigend „ Nickel: häufiger Auslöser für Kon- taktallergien; u. a. Schädigung der Lunge und des Immunsystems, fruchtschädigende Wirkung, Nickel- stäube stehen ferner im Verdacht, kanzerogen zu sein „ Die PAK einschließlich Benzo[a]py- ren sind toxisch, einige PAK sind kanzerogen und stehen im Verdacht, frucht- und erbgutschädigend zu sein 56 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW luftschadstoff / Definition quellen wirkung auf mensch / umwelt staubinhaltsstoffe [fortsetzung] „ Ruß: kanzerogene Wirkung, schädi- gende Wirkung des Rußes beruht dabei auch auf anhaftenden Substan- zen, wie z. B. krebserregende PAK, welche ebenfalls bei Verbrennungs- prozessen entstehen und zusammen mit dem Ruß in den Körper gelan- gen können schadstoffdepositionen „ Entfernung der in die Atmosphäre eingebrachten Luftschadstoffe durch nasse, feuchte und trockene Deposi- tion (Ablagerung) „ nasse Deposition: Stoffeintrag über Niederschläge wie Regen, Hagel oder Schnee „ feuchte Deposition: Stoffeintrag z. B. über Nebel oder Tau „ trockene Deposition: trockene Partikel, Gase „ Stoffeinträge bei feuchter und tro- ckener Deposition überwiegend von Größe und Struktur der beaufschlag- ten Oberfläche abhängig (bei Bäu- men bilden die Blätter und Nadeln eine große Oberfläche mit unter- schiedlicher Rauigkeit, d. h. der De- positionswiderstand ist recht hoch, vermehrte Ablagerung der luftgetra- genen Schadstoffe (Auskämmeffekt) „ Stoffe wie SO2, NO2 oder NH3 kön- nen sich sowohl direkt am Ort der Emission ablagern als auch durch chemische Prozesse in der Luft in Sulfat-, Nitrat- oder Ammoniumver- bindungen umgewandelt und über weite Strecken in emittentenferne Regionen transportiert werden „ Als Indikatoren für den Säureeintrag gelten die Komponenten Sulfat (SO42-), Nitrat (NO3-) und Ammo- nium (NH4+). „ Staubniederschläge, die z. B. Schwer- metalle wie Arsen, Antimon, Blei, Kadmium, Nickel und Quecksilber enthalten, können zu Kontaminatio- nen von Pflanzen, Böden und Ge- wässer führen „ Die reaktiven Stickstoffverbindun- gen Nitrat und Ammonium, die über die Vorläuferstoffe Stickstoffoxide und Ammoniak entstehen, besitzen zusätzlich auch eutrophierende Wir- kungen. Für empfindliche Ökosyste- me kann dies zur Belastung werden. Dabei wird die Empfindlichkeit eines Ökosystems bezüglich eutro- phierend und versauernd wirkender Stoffeinträge über die kritische Belastungsrate – critical load – definiert. © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 57 4.2 messverfahren Folgende Messverfahren nach entsprechend aufgeführter Richtlinie kommen zur Erfassung der Immissionen und Depositionen zum Einsatz. „ Messung von Stickstoffdioxid mit Chemielumineszenz: DIN EN 14211: Luftqualität – Messverfahren zur Be- stimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz, Deutsche Fassung EN 14211:2005 „ Messung von Stickstoffdioxid mit Passivsammler: Verfahrensanweisung der LUBW: 504-721192-5 – Bestimmung von NO2 in der Außenluft mittels Palmes-Sammler (Passivsammlung d = 12 mm) und Analyse am Ionenchromatograph „ Messung von Partikel PM10 mit Gravimetrie: DIN EN 12341: Luftbeschaffenheit – Ermittlung der PM10-Fraktion von Schwebstaub – Referenzmethode und Feldprüfverfahren zum Nachweis der Gleich- wertigkeit von Messverfahren und Referenzmethode; Deutsche Fassung EN 12341:1998 „ Messung von Partikel PM2,5 mit Gravimetrie: DIN EN 14907: Luftbeschaffenheit – Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM2,5-Massenfraktion des Schwebstaubs; Deutsche Fassung EN 14907:2005 „ Messung von Ozon mit Ultraviolett-Photometrie: DIN EN 14625: Luftqualität – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Ozon mit Ultra- violett-Photometrie; Deutsche Fassung EN 14625:2005 „ Messung von Schwefeldioxid mit Ultraviolett- Fluoreszenz: DIN EN 14212: Luftqualität – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Schwefeldioxid mit Ultraviolett-Fluoreszenz; Deutsche Fassung EN 14212:2005 „ Messung von Ammoniak mit Passivsammlern: VDI 3869 Blatt 4: Messen von Ammoniak in der Außenluft - Probenahme mit Passivsammlern – Fotometrische oder ionenchromatografische Analyse; Ausgabedatum: 2012-03 „ Messung von Kohlenmonoxid mit Infrarot-Absorption: DIN EN 14626: Luftqualität – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Kohlenmonoxid mit nicht-dispersiver Infrarot-Photometrie; Deutsche Fassung EN 14626:2005 „ Messung von Benzol mit Passivsammlern: DIN EN 14662-5: Luftbeschaffenheit – Standardver- fahren zur Bestimmung von Benzolkonzentrationen – Teil 5: Diffusionsprobenahme mit anschließender Lösemitteldesorption und Gaschromatographie; Deutsche Fassung EN 14662-5:2005 Verfahrensanweisung der LUBW: 504-722112-7 – Bestimmung von leicht- und mittelflüchtige Kohlen- wasserstoffen nach Probenahme mittels ORSA-Passiv- sammlern „ Messung von Benzo[a]pyren in der Partikel PM10- Fraktion: DIN EN 15549: Luftbeschaffenheit – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Benzo[a]pyren in Luft; Deutsche Fassung EN 15549:2008 DIN ISO 16362: Außenluft – Bestimmung partikelge- bundener aromatischer Kohlenwasserstoffe mit Hoch- leistungs-Flüssigkeitschromatographie (ISO 16362:2005) „ Messung von Schwermetallen in der Partikel PM10- Fraktion: DIN EN 14902: Außenluftbeschaffenheit – Standardi- siertes Verfahren zur Bestimmung von Pb/Cd/As/Ni als Bestandteil der PM10-Fraktion des Schwebstaubes; Deutsche Fassung EN 14902:2005 „ Messung von Ruß in der Partikel PM10-Fraktion: VDI 2465 Blatt 2: Messen von Ruß (Immission) – Thermographische Bestimmung des elementaren Kohlenstoffes nach Thermodesorption des organischen Kohlenstoffes; Ausgabedatum: 1999-05 58 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW „ Messung von Staubniederschlag: VDI 4320 Blatt 2: Messung atmosphärischer Deposi- tionen – Bestimmung des Staubniederschlags nach der Bergerhoff-Methode, Ausgabedatum Januar 2012 „ Messung von Schwermetallen im Staubniederschlag: VDI 2267 Blatt 15: Stoffbestimmung an Partikeln in der Außenluft – Messen der Massenkonzentration von Al, As, Ca, Cd, Co, Cr, Cu, K, Mn, Ni, Pb, Sb, V, Zn als Bestandteile des Staubniederschlages mit Hilfe der Massenspektrometrie (ICP-MS); Ausgabedatum: 2005-11 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 59 4.3 stammdaten der messstationen, der spotmessstellen und der standorte der Depositionsmessungen in baden-wüttemberg 2017 Tabelle 4.3-1: Stammdaten der Messstationen des Luft- und der Spotmessnetzes Baden-Württemberg 2017 Messstation Standort Stations- typ Höhe über NN (m) Mess- beginn Rechtswert Hochwert Aalen Bahnhofstraße S 424 01.03.82 3580537 5412854 Backnang Eugen-Adolff-Straße Eugen-Adolff-Straße SPOT 270 01.01.16 3532086 5423167 Baden-Baden Aumattstraße S 148 01.04.93 3442759 5404244 Balingen Schömberger Straße Schömberger Straße SPOT 541 01.01.17 3488048 5346407 Bernhausen Heubergstraße S 370 01.12.89 3516839 5393413 Biberach Hans-Liebherr-Straße S 533 01.11.90 3559663 5328288 Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße Stuttgarter Straße SPOT 199 01.01.17 3509949 5424220 Eggenstein Gewann Zigeunerschlag S 109 01.09.76 3456727 5437871 Esslingen am Neckar Grabbrunnen- straße Grabbrunnenstraße SPOT 239 01.01.16 3523182 5400407 Freiberg Benninger Straße Benninger Straße SPOT 193 01.01.08 3515046 5422307 Freiburg Fehrenbachallee S 262 01.06.79 3412926 5318815 Freiburg Schwarzwaldstraße Talstraße V 289 06.05.04 3414977 5317374 Freiburg Zähringer Straße Zähringer Straße SPOT 257 01.01.06 3414655 5320114 Friedrichshafen Ehlersstraße S 403 01.01.87 3536655 5280307 Friedrichshafen Maybachstraße 2) Maybachstraße SPOT 413 01.01.17 3535167 5279920 Gärtringen Goethestraße S 464 21.12.05 3493032 5389785 Heidelberg Berliner Straße S 112 01.01.84 3476615 5475898 Heidelberg Mittermaierstraße Mittermaierstraße SPOT 117 01.01.09 3476634 5474529 Heidenheim Wilhelmstraße Wilhelmstraße SPOT 496 01.01.09 3584809 5394176 Heilbronn Hans-Rießer-Straße S 155 01.11.79 3516466 5447621 Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Weinsberger Straße V 165 01.01.09 3516556 5445449 Hemmingen Hauptstraße Hauptstraße SPOT 334 01.01.17 3502380 5414141 Herrenberg Hindenburgstraße Hindenburgstraße SPOT 432 01.01.06 3490421 5384131 Ilsfeld König-Wilhelm-Straße König-Wilhelm-Straße SPOT 230 01.01.06 3517911 5435348 Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Reinhold-Frank-Straße V 119 10.03.94 3455242 5430253 Karlsruhe-Nordwest Daimlerstraße S 114 01.03.85 3452954 5432567 Kehl Am Yachthafen S 135 01.02.82 3411699 5382970 Konstanz 1) Wallgutstraße S 403 01.09.90 3512792 5280683 Kuchen Hauptstraße Hauptstraße SPOT 405 01.01.16 3558893 5389091 Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße Hauptstraße SPOT 420 01.01.16 3512390 5394723 Leonberg Grabenstraße Grabenstraße SPOT 387 29.12.04 3501289 5407059 Lichtenstein Wilhelmstraße Wilhelmstraße SPOT 495 01.01.17 3518955 5366337 Ludwigsburg Heinrich-Schweitzer-Straße S 302 01.03.82 3512760 5417996 Ludwigsburg Friedrichstraße Friedrichstraße SPOT 299 23.12.03 3514011 5416883 Mannheim Friedrichsring Friedrichsring / U2 V 101 28.04.94 3461826 5484102 Mannheim-Nord Gewann Steinweg S 94 01.01.75 3461377 5489834 Markgröningen Grabenstraße Grabenstraße SPOT 276 29.12.06 3506040 5418395 Mögglingen Hauptstraße Hauptstraße SPOT 413 06.09.12 3570866 5409926 60 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Messstation Standort Stations- typ Höhe über NN (m) Mess- beginn Rechtswert Hochwert Mühlacker Stuttgarter Straße Stuttgarter Straße SPOT 242 01.01.06 3488772 5423260 Neuenburg Freiburger Straße S 223 01.11.92 3392834 5298860 Pfinztal Karlsruher Straße Karlsruher Straße V 135 01.01.06 3465415 5429708 Pforzheim Wildbader Straße S 281 01.01.08 3475544 5416903 Pforzheim Jahnstraße Jahnstraße SPOT 256 01.01.06 3477772 5416780 Pleidelsheim Beihinger Straße Beihinger Straße SPOT 195 07.01.04 3515099 5424686 Remseck Hauptstraße Hauptstraße SPOT 237 01.01.17 3520458 5416726 Remseck Remstalstraße Remstalstraße SPOT 210 01.01.17 3520167 5414841 Reutlingen Lederstraße-Ost Lederstraße V 382 21.03.07 3515657 5372420 Reutlingen 1) Friedrich-Ebert-Straße S 392 01.02.82 3515408 5372358 Schramberg Oberndorfer Straße Oberndorfer Straße V 458 29.12.06 3454803 5343646 Schwäbisch Gmünd Remsstraße Remsstraße SPOT 325 29.12.08 3558538 5407519 Schwäbisch Hall Bahngelände S 306 01.01.91 3553611 5441444 Schwäbische Alb Sonnenbühl-Erpfingen, Sportplatz L 797 27.04.94 3515467 5356456 Schwarzwald-Süd Kälbelescheuer L 902 01.01.84 3407539 5297592 Stuttgart Am Neckartor Am Neckartor SPOT 239 23.12.03 3514111 5405642 Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Arnulf-Klett-Platz V 243 06.12.94 3513357 5405088 Stuttgart Hohenheimer Straße Hohenheimer Straße SPOT 302 23.12.03 3513638 5403483 Stuttgart Waiblinger Straße Waiblinger Straße SPOT 223 01.01.06 3516263 5407388 Stuttgart-Bad Cannstatt Gnesener Straße S 250 01.01.81 3516959 5407965 Tauberbischofsheim Bei der Kläranlage S 174 01.11.90 3547667 5499976 Tübingen Derendinger Straße S 324 22.01.02 3503855 5374446 Tübingen Jesinger Hauptstraße Jesinger Hauptstraße SPOT 355 01.01.06 3498557 5376519 Tübingen Mühlstraße Mühlstraße SPOT 340 01.01.06 3504362 5375836 Ulm Böblingerstraße S 480 01.10.78 3572570 5362580 Ulm Karlstraße Karlstraße SPOT 481 01.01.06 3573173 5363395 Ulm Zinglerstraße 3) Zinglerstraße SPOT 481 01.01.06 3572907 5362336 Villingen-Schwenningen Unterer Dammweg S 699 01.06.87 3460085 5323536 Walzbachtal Bahnhofstraße 4) Bahnhofstraße SPOT 168 29.12.06 3469139 5432339 Weil am Rhein Zwölfthauen S 277 01.02.82 3397261 5273096 Weil am Rhein Freiburger Straße Freiburger Straße SPOT 270 01.01.17 3395847 5276166 Wiesloch In der Hessel S 162 01.05.86 3478261 5462679 S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle 1) durch Dritte finanzierte Messstelle 2) Baustellentätigkeiten während des Messzeitraumes lassen eine zuverlässige Einschätzung einer Überschreitung bei NO2 nicht zu 3) keine Messungen in 2017 aufgrund von Baumaßnahmen 4) entspricht in ihrer räumlichen Repräsentativität nicht den Vorgaben der 39. BImSchV Tabelle 4.3-1 [Fortsetzung] © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 61 Tabelle 4.3-2: Messumfang der Messstationen des Luft- und Spotmessnetzes Baden-Württemberg 2017 Messstation NO2 NO2 passiv PM10 PM2,5 Ozon SO2 CO Benzol SM B[a]P Ruß Meteo- rologie Aalen X X X X Backnang Eugen-Adolff-Straße X X Baden-Baden X X X X Balingen Schömberger Straße X Bernhausen X X X X Biberach X X X X Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße X Eggenstein X X X X Esslingen am Neckar Grabbrunnenstraße X X X Freiberg Benninger Straße X Freiburg X X X X X Freiburg Schwarzwaldstraße X X X X X X Freiburg Zähringer Straße X Friedrichshafen X X X X Friedrichshafen Maybachstraße** X X Gärtringen X X X X X Heidelberg X X X X Heidelberg Mittermaierstraße X Heidenheim Wilhelmstraße X Heilbronn X X X X X X Heilbronn Weinsberger Straße-Ost X X X X X X Hemmingen Hauptstraße X Herrenberg Hindenburgstraße X Ilsfeld König-Wilhelm-Straße X Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße X X X X X Karlsruhe-Nordwest X X X X X Kehl X X X X X X X Konstanz* X X X X X Kuchen Hauptstraße X X Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße X X X Leonberg Grabenstraße X X X Lichtenstein Wilhelmstraße X Ludwigsburg X X X X Ludwigsburg Friedrichstraße X X X X Mannheim Friedrichsring X X X X X X X Mannheim-Nord X X X X X X Markgröningen Grabenstraße X X Mögglingen Hauptstraße X Mühlacker Stuttgarter Straße X Neuenburg X X X X 62 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Tabelle 4.3-2 [Fortsetzung] Messstation NO2 NO2 passiv PM10 PM2,5 Ozon SO2 CO Benzol SM B[a]P Ruß Meteo- rologie Pfinztal Karlsruher Straße X X X X X Pforzheim X X X X X X X Pforzheim Jahnstraße X Pleidelsheim Beihinger Straße X Remseck Hauptstraße X Remseck Remstalstraße X Reutlingen Lederstraße-Ost X X X X X X Reutlingen* X X X X Schramberg Oberndorfer Straße X X X X X Schwäbisch Gmünd Remsstraße X Schwäbisch Hall X X X X Schwäbische Alb X X X X X Schwarzwald-Süd X X X X X X Stuttgart Am Neckartor X X X X X X X X Stuttgart Arnulf-Klett-Platz X X X X Stuttgart Hohenheimer Straße X X X Stuttgart Waiblinger Straße X Stuttgart-Bad Cannstatt X X X X X X X X Tauberbischofsheim X X X X Tübingen X X X X X X Tübingen Jesinger Hauptstraße X X X X Tübingen Mühlstraße X X X X Ulm X X X X X Ulm Karlstraße X Villingen-Schwenningen X X X X Walzbachtal Bahnhofstraße*** X Weil am Rhein X X X X X Weil am Rhein Freiburger Straße X Wiesloch X X X X anzahl 41 33 48 22 28 2 8 2 4 18 8 28 SM = Schwermetalle Meteorologie = Lufttemperatur, Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Niederschlag, Globalstrahlung, Taupunkttemperatur (,Luftdruck) * durch Dritte finanzierte Messstation ** Baustellentätigkeiten während des Messzeitraumes lassen eine zuverlässige Einschätzung einer Überschreitung bei NO2 nicht zu *** entspricht in ihrer räumlichen Repräsentativität nicht den Vorgaben der 39. BImSchV © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 63 Tabelle 4.3-3: Stammdaten der Standorte mit Depositions- und Ammoniakmessungen in Baden-Württemberg 2017 Standorte Stations- typ Höhe über NN (m) Messbeginn Deposition Messbeginn Ammoniak Rechtswert Hochwert Aalen S 424 28.12.06 3580537 5412854 Biberach S 533 29.12.06 3559663 5328288 Eggenstein S 109 28.08.91 3456727 5437871 Freiburg Schwarzwaldstraße V 289 27.12.06 3414977 5317374 Heilbronn S 155 27.12.06 29.12.06 3516466 5447621 Isny DEPO 700 06.11.91 04.01.07 3580014 5287773 Karlsruhe Hertzstraße DEPO 114 28.08.91 3453561 5433511 Kehl S 135 28.12.06 3411699 5382970 Kehl Kinzigallee DEPO 135 27.12.06 27.12.06 3412990 5382520 Ludwigsburg Friedrichstraße SPOT 299 28.12.06 3514011 5416883 Mannheim-Nord S 94 29.08.91 05.01.07 3461377 5489834 Pforzheim S 281 29.12.06 3475544 5416903 Plochingen DEPO 250 03.01.07 05.01.07 3530591 5396865 Schwäbisch Hall S 306 21.12.16 21.12.16 3553611 5441444 Schwäbische Alb S 797 28.12.92 04.01.07 3515467 5356456 Schwarzwald-Süd S 902 27.12.17 3407539 5297592 Stötten DEPO 733 01.01.93 12.12.16 3563773 5392375 Stuttgart Am Neckartor SPOT 239 02.01.07 3514111 5405642 Weil am Rhein S 277 27.12.06 3397261 5273096 Welzheim Sternwarte DEPO 541 13.03.14 22.12.17 3543801 5415361 S = Städtischer Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle DEPO = Depositionsmessstelle 64 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW Tabelle 4.3-4: Messumfang an den Standorten mit Depositions- und Ammoniakmessungen in Baden-Württemberg 2017 Bergerhoff-Verfahren Wet-only-Verfahren Passiv-sammler Standorte Staubnie-derschlag As Pb Cd Ni Sb NH4 + NO2- NO3- SO42- Cl- NH3 Aalen X Biberach X Eggenstein X X X X X X Freiburg Schwarzwaldstraße X Heilbronn X X X X X X X Isny X X X X X X Karlsruhe Hertzstraße X X X X X X Kehl X Kehl Kinzigallee X X X X X X Ludwigsburg Friedrichstraße X Mannheim-Nord X X X X X X X Pforzheim X X X X X X Plochingen X X X X X X Schwäbisch Hall X X X X X X Schwäbische Alb X X X X X X Schwarzwald-Süd X Stötten X X X X X X Stuttgart Am Neckartor X Weil am Rhein X Welzheim Sternwarte X X X X X X anzahl 7 7 7 7 7 7 5 5 5 5 5 15 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 65 4.4 kartendarstellungen NO2-Passivsammler Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden 259 N S O W Bu rg pl at z Ad en au er pl at z Fr ie dh of st ra ße M au ba ch er S tra ße Eu ge n - A do lff - St ra ße Eu ge n - A do lff - St ra ße 7 5 3 6 2 4 5 2 1 9 1 3 4 7 6 8 7 6 35 1 3 2 1 6 8 58 69 24 28 71 22 32 57 55 30 53 51 49 16 19 10 23 21 17 15 50 33 39 37 20 29 18 27 47 45 39 43 41 37 35 28 26 10 12 14 18 41 45 47 49 59 57 51 53 55 63 67 54 65 2/1 7/1 26 /157 /1 49 /1 33 /1 10 /1 M P 2 M P 3 M P 4 M P 5 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 22 [µg/m³] MP5 P ro fi l- M P JMW NO2 44 [µg/m³] MP 3 P ro fi l- M P JMW NO2 48 [µg/m³] MP 4 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 21 9 JMW NO2 53 [µg/m³] MP 2 © LUBW, LGL BW Backnang Eugen-Adloff-Straße 0 20 40 Meter10 Karte 1: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Backnang Eugen-Adolff-Straße 66 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden N S O W Br ei tle Br uc kra in In d er G as s Am W ettba ch Reumorgen weg Hinter de r Kirche Sc hö m be rg er S tra ße Sc hö mb er ge r S tra ße 8 3 33 4 6 8 1 33 7 4 7 9 1 5 6 8 2 22 5 3 1 4 6 7 20 19 21 23 25 22 24 19 20 21 22 23 24 11 14 13 16 18 15 15 17 10 53 12 12 14 55 7 10 46 48 50 40 42 44 45 52 54 34 37 27 36 38 23 25 1/1 7/1 18/1 13/1 12/1 16/1 14/1 41 /2 52 /1 41 /1 43 /1 21 /2 27/ 1 36 /1 36 /2 42 /1 15 /1 21 /1 41 MP3 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 21 3 JMW NO2 34 [µg/m³] MP 3 © LUBW, LGL BW Balingen Schömberger Straße 0 20 40 Meter10 Karte 2: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Balingen Schömberger Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 67 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden N S O W R in gs tra ße Da m m st ra ße W ob ac hs tra ße Ulr ich stra ße Moltk estra ße Heilnerstraße Sa nd gr ub en w eg Bismarc kstraße Felsen kellerw eg Felse nkell erwe g Fe ls en ke lle rw eg St re uß el äc ke rw eg St ut tg ar te r S tra ße Stut tgar ter S traß e Stuttgarter Straße Bismarc kstraße 2 1 5 7 7 9 9 6 43 7 8 7 5 3 3 5 9 3 1 4 6 8 2 4 6 9 4 2 5 2 9 9 6 7 4 1 3 6 4 2 5 1 4 1 8 66 9 7 4 9 6 9 4 7 5 3 1 8 8 2 11 20 10 34 40 42 36 48 38 1211 10 43 46 44 11 13 15 10 12 14 16 19 14 27 18 20 22 24 17 15 31 54 53 27 25 23 21 47 19 13 11 13 39 18 17 16 29 14 12 10 39 37 35 33 13 11 15 17 19 21 23 16 18 20 22 24 26 11 15 13 12 23 21 10 9/1 6/1 48 /1 51/1 27 /1 27 /2 23/1 8 45 41 43/1 11 /1 13 /1 15 /1 17 /1 MP1 MP2 MP3 P ro fi l- M P JMW NO2 37 [µg/m³] MP 2 P ro fi l- M P JMW NO2 51 [µg/m³] MP 3 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 21 4 JMW NO2 38 [µg/m³] MP 1 © LUBW, LGL BW Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße 0 20 40 Meter10 Karte 3: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße 68 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-Passivsammler PM10, B[a]P ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S OW Heugasse Urbanstraße Hauffstraße Milchstraße R ilk es tra ße Ottilienh of Urbanstraße W ag ne rs tra ße Bl um en st ra ße Ottilienplatz Zw in ge rs tra ße Mülbergerstraße Mülbergerstraße Hindenburgstraße Ka th ar in en st ra ße Ka th ar in en st ra ße Ebershaldenstraße Enteng rabenst raße Franziskanergasse G ra bb ru nn en st ra ße G ra bb ru nn en st ra ße Ka th ar in en st af fe l Landenbergerstraße Richard-Hirschmann-Stra 5 3 4 1 5 3 4 5 9 2 4 1 4 8 6 4 1 3 5 9 7 5 2 3 1 8 6 6 6 29 7 8 3 6 1 3 2 1 2 3 4 15 8 6 8 64 9 6 8 1 6 4 2 7 3 1 9 7 9 69 5 2 4 8 5 3 36 8 5 7 9 58 7 5 20 18 14 12 10 1210 28 26 15 2517 19 26 19 22 12 11 10 30 12 33 0 21 13 89 91 95 23 97 10 12 2 15 17 33 54 15 0 14 15 16 18 20 23 27 25 21 19 17 35 37 39 41 29 22 19 16 152 6 14 1317 11 10 3533 11 31 13 12 11 10 12 13 10 13 12 10 47 10 44 20 21 22 19 18 17 11 15 16 14 1220 18 15 13 1116 60 25 58 56 24 63 52 59 50 57 55 23 31 52 51 48 21 23 46 15 19 31 30 2927 28 1410 1671 68 69 6667 64 20 65 62 81 15 11 17 73 84 85 87 83 9/1 8/1 3/2 23/1 15/1 15/2 13/2 13/3 13/1 91/1 25/2 11/1 13/1 13 /1 19/1 11/1 16/1 65 /1 63 /1 31 /3 31 /1 31 /2 48 /1 29/1 62 /1 62 /2 MP2 MP3 MP1 MP5 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 31 [µg/m³] MP 5 P ro fi l- M P JMW NO2 42 [µg/m³] MP 1 P ro fi l- M P JMW NO2 43 [µg/m³] MP 3 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 22 0 0,5 PM10 26 [Anzahl Tage] ÜTMW 50µg/m³ JMW NO2 48 [µg/m³] MP 2 26 0 B[a]P [ng/m³] © LUBW, LGL BW Esslingen Grabbrunnenstraße 0 20 40 Meter10 Karte 4: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Esslingen Grabbrunnenstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 69 Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden NO2-Passivsammler N S O W B en ni ng er S tr aß e B en ni ng er S tr aß e B ac hs tr aß e W as en st ra ß e Ke lte rs tr aß e Lu dw ig sb ur ge r S tr aß e H in te rm R ös sl e H in te rm R ös sl e H oh en ec ke r S tr aß e W es te nf el ds tr aß e M üh ls tr aß e 8 9 1 3 7 9 5 4 2 4 1 7 5 9 3 1 2 3 4 1 3 5 5 2 7 9 9 5 7 7 5 1 9 7 5 8 6 4 2 3 8 9 2 6 2 1 4 2 9 2 5 7 8 9 1 5 18 /4 10 19 12 11 24 18 12 28 10 26 14 13 11 17 13 15 13 11 13 11 10 13 18 14 12 20 17 22 11 14 21 24 15 11 20 13 25 12 15 2810 27 17 30 29 30 28 34 32 19 31 26 12 20 16 14 19 21 14 19 21 17 13 11 15 16 26 15 15 23 22 12 3/ 1 2/ 1 1/ 1 7/ 1 9/ 1 9/ 1 8/ 1 9/ 1 2/ 1 5/ 1 9/ 1 17 /3 12 /1 26 /1 17 /2 17 /1 15 /2 13 /1 15 /3 21 /1 M P 1 R ef er en z- M es sp un kt D EB W 15 4 JMW NO2 39 [µg/m³] MP 1 © LUBW, LGL BW Freiberg am Neckar Benninger Straße 40 Meter20100 Karte 5: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Freiberg Benninger Straße 70 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden N S OW 8 8 5 8 3 5 4 3 9 3 8 4 4 4 1 7 6 4 4 1 7 1 5 3 3 3 6 4 2 2 7 5 6 2 9 7 1 8 1 5 2 6 1 6 9 62 6 23 19 11 63 38 36 21 15 61 59 60 13 10 42 18 51 11 14 49 20 40 15 14 12 16 58 10 47 17 1213 25 11 57 18 16 11a 13b 13a Komturplatz Händelstraße Uhlbergstraße Zähringer Straße Karlsruher Straße Waldkircher Straße Offenburger Straße Stuttgarter Straße Haydnstraße MP4 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 12 7 JMW NO2 37 [µg/m³] MP 4 © LUBW, LGL BW Freiburg Zähringer Straße 0 20 40 Meter10 Karte 6: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Freiburg Zähringer Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 71 NO2-Passivsammler PM10 Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W Werastraße Werastraße Ho chs traß e Ho chs traß e Brunnenstraße Brunnenstraße H of en er S tra ße H of en er S tra ße M ay ba ch st ra ße M ay ba ch st ra ße M ay ba ch st ra ße 7 6 9 8 1 3 5 4 4 2 1 6 8 7 9 2 1 9 5 3 2 3 4 6 5 7 9 8 6 8 9 39 18 16 10 20 11 13 17 22 20 64 62 4349 4547 11 66 19 26 21 28 30 10 21 11 10 13 15 17 19 25 10 12 14 16 14 18 11 12 20 19 15 13 12 21 22 3/2 3/1 7/1 9/2 5/1 9/1 3/1 41/1 43/1 62/1 1/17 1/16 1/15 1/14 1/13 21 /221 /1 1/12 1/11 16 MP1 MP2 MP3 MP5 P ro fi l- M P JMW NO2 39 [µg/m³] MP 2 P ro fi l- M P JMW NO2 37 [µg/m³] MP 3 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 22 [µg/m³] MP5 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 21 4 [Anzahl Tage] ÜTMW NO2 PM10 43* 22 [µg/m³] 50µg/m³ MP 1 15 0 JMW *keine Überschreitung nach 39. BImSchV ; räumliche Repräsentativität nicht gegeben © LUBW, LGL BW Friedrichshafen Maybachstraße 0 20 40 Meter10 Karte 7: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Friedrichshafen Maybachstraße 72 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden N S OW 9 7 3 2 2 11 25 29 98 17 19 21 15 18 30 18 28 26 24 16 22 13 20 3234 92 3638 40424446 23 21 19 17 15 13 11 27 25 23 12 2931 90 35 14 33 27 48 112 88a 119121123 26a 125 38a 127131 100 133 102 135 25a 137 110 139 104 31/1 22/1 108b 110a 108a 129/2 129/1 114/2 114/3 114/1 127/2 127/1 Kirchstraße Kirchstraße Kirchstraße Mittermaierstraße Bergheimer Straße Alfons-Beil-Platz Mittermaierstraße Alte Eppelheimer Straße MP4 R ef er en z- M es sp un kt D EB W 15 1 JMW NO2 39 [µg/m³] MP 4 © LUBW, LGL BW Heidelberg Mittermaierstraße 0 20 40 Meter10 Karte 8: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Heidelberg Mittermaierstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 73 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden N S O W Be rgs tra ße Karlstra ße Ber gst raß e Karlstraß e Be rgs tra ße Karlstr aße Fe ls en st ra ße Wagn erstraß e C lic hy st ra ße Wagnerstraße W ilh el m st ra ße Am O ttil ien be rg Eu ge n- Ja ek le -P la tz Schnaitheimer Straße Schn aithei mer S traße 9 1 2 1 2 2 3 4 6 1 2 5 7 7 6 4 2 5 3 1 4 3 8 6 9 7 5 3 1 3 2 5 4 7 97 4 6 8 7 2 7 5 3 8 1 2 6 1 3 1 4 6 8 7 28 30 32 17 16 18 37 39 41 43 3 33 35 14 10 12 19 49 47 20 18 16 14 12 10 11 20 11 11 13 12 18 17 21 12 14 16 11 13 15 14 12 21 19 17 15 13 10 12 26 14 16 18 39 41 43 45 25 6/1 5/ 1 2/1 9/ 1 9/ 2 6/1 28 /1 37 /1 15 /1 21 /1 21 /2 21/1 37 /1 31/3 19/1 Sc hm al e St ra ße 4 6 1212 12 13 M P 4 R ef er en z- M es sp un kt D EB W 14 5 JMW NO2 41 [µg/m³] MP 4 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Heidenheim Wilhelmstraße Karte 9: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Heidenheim Wilhelmstraße 74 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden N S O W Im Pfädle Bergstraße Bergstraße Fronstraße Adlerg asse Ka rls tra ße Rosenstraße Hau ptst raß e Hau ptst raß e Blohnstraße Blohnstraße H au pt st ra ße Fi nk en st ra ße Meisenstraße Fi nk en st ra ße Taubenstraße Gartenstr aße Goethestraße H irs ch st ra ße Kr on en st ra ße Fr ie de ns tra ße Schillerstraße Schwalbenstraße H ei m er di ng er S tra ße Neue Schö cking er Str aße Al te Sc hö ck ing er S tra ße H irs ch st ra ße 6 5 4 2 2 5 1 3 79 2 8 4 5 3 1 28 7 2 6 3 6 8 9 5 7 9 4 1 2 4 3 8 1 2 3 4 4 8 6 9 2 4 5 6 7 9 6 3 5 7 9 6 8 4 3 2 4 2 5 1 1 2 42 3 4 1 3 4 5 4 7 7 42 3 5 9 6 8 1 9 5 3 8 9 5 92 2 3 1 4 1 3 5 10 11 11 17 19 18 10 16 14 12 14 10 12 12 13 15 18 20 18 19 13 24 22 20 18 16 19 17 30 28 26 13 14 15 14 16 171 4 12 10 13 11 13 12 11 11 12 14 16 39 52 42 33 4440 5046 48 32 36 35 37 27 21 23 11 10 12 14 16 16 17 10 24 14 12 10 11 28 10 11 12 26 12 14 22 24 10 5/1 7/2 7/3 7/4 4/1 7/1 7/1 1/1 2/1 6/1 3/1 3/1 1/1 3/1 3/2 3/1 3/6 3/5 3/4 3/3 9/1 4/1 16 /1 13 /1 14/1 16/1 12 /1 44/1 35/1 11/1 12 /1 31 29 25 31/1 MP2 MP1 MP3 MP4 P ro fi l- M P JMW NO2 27 [µg/m³] MP 1 P ro fi l- M P JMW NO2 32 [µg/m³] MP 3 P ro fi l- M P JMW NO2 35 [µg/m³] MP 4 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 19 5 JMW NO2 30 [µg/m³] MP 2 © LUBW, LGL BW Hemmingen Hauptstraße 0 20 40 Meter10 Karte 10: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Hemmingen Hauptstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 75 NO2-Passivsammler Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden N S OW Bronngasse Spitalgasse SchulstraßeSchulstraße Musikschule Musikschule Moltkestraße Uhlandstraße Kurze Straße Moltkestraße Erhardtstraße Auf dem Graben Bismarckstraße Auf dem Graben Auf dem Graben Bismarckstraße ChristuskircheChristuskirche Hindenburgstraße Richthofenstraße Hindenburgstraße Richthofenstraße Gültsteiner Straße Reinhold-Schick-Platz Albert-Schweitzer-Schule 9 4 2 7 3 6 6 3 8 9 9 7 5 1 5 2 7 2 2 1 3 8 8 7 6 6 9 8 5 8 3 6 5 4 4 7 7 1 2 1 2 9 4 7 9 30 28 30 12 28 17 14 21 15 26 22 20 24 19 11 11 12 19 16 18 26 20 13 10 17 12 16 1412 11 25 32 17 14 13 11 10 11 10 18 11 13 17 19 15 11 13 12 16 10 14 15 14 16 12 14 12 16 23 22 7/1 1/1 30/1 26/1 17/1 12/1 MP2 R ef er en z- M es sp un kt D EB W 13 5 JMW NO2 47 [µg/m³] MP 2 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Herrenberg Hindenburgstraße Karte 11: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Herrenberg Hindenburgstraße 76 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden N S OW 6 42 3 5 5 1 8 4 26 2 4 3 2 6 8 3 3 64 4 7 3 5 74 5 4 2 7 5 8 6 4 2 6 7 5 32 2 4 6 3 1 3 1 2 8 9 7 5 3 5 1 2 14 18 20 15 13 24 53 35 33 31 61 51 47495153555759 20 22 11 14 12 6163 67 65 12 77 75 69 14 14 13 11 83 81 12 80 68 78 76 15 66 64 62 565860 12 30 26 24 22 11 29 2/2 4/1 6/1 22/2 51/1 65/4 65/1 65/2 12/1 11/1 Karlstraße Haagstraße Brandgasse Bergstraße Bachstraße Ledergasse Küfergasse Karlstraße Im Winkele Haagstraße Brandgasse Bergstraße Bachstraße Kirchstraße Gerbergasse Kirchstraße Krumme Straße Brückenstraße Bahnhofstraße Krumme Straße Brückenstraße Bahnhofstraße Friedrichstraße Friedrichstraße Charlottenstraße Badbrunnenstraße Charlottenstraße Hägenscheuergäßle König-Wilhelm-Straße König-Wilhelm-Straße MP6 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 13 3 NO2 38 MP 6 JMW [µg/m³] © LUBW, LGL BW Ilsfeld König-Wilhelm-Straße 0 20 40 Meter10 Karte 12: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Ilsfeld König-Wilhelm-Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 77 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden N S OW Badgasse La mm gä ßle Marktplatz Seelhofweg Pf ar rg as se Hafengasse Kirchgasse Eulengasse Hafengasse Froschgasse Hauptstraße Hauptstraße Am Mühlbach Beckenwiesen Bahnhofstraße Bahnhofstraße Be i d er K irc he Schweizergasse Hi rte nw ie sg äß le Seet alba chstr aße In den Beckenwiesen 7 1 9 4 3 4 5 6 7 8 67 5 8 8 6 9 4 4 5 9 7 8 7 8 6 9 7 2 5 3 6 9 8 27 3 97 6 4 8 4 6 5 3 2 21 25 15 11 13 15 19 28 21 30 26 23 24 32 99 14 13 15 16 96 95 12 10 17 14 11 11 10 12 18 22 10 11 13 24 22 11 19 12 25 16 21 14 19 20 17 12 18 22 26 30 32 23 25 23 26 24 22 13 19 11 1715 10 41 13 37 33 31 2911 27 10 25 15 19 20 18 15 6/2 104109 102 100105 103 112 114 111 116 113 118 115 129 120 122 125 119 117 142 139 133 143 145 8/1 147 151 110 130 140 138 136 134 128132 126 131 124 146 148 150 152 154 156 19/1 19/1 13/1 15/1 20/1 105/1 130/1 144/1 150/1 MP1 MP3 MP2 MP4 MP5 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 17 [µg/m³] MP 5 P ro fi l- M P JMW NO2 50 [µg/m³] MP 4 P ro fi l- M P JMW NO2 32 [µg/m³] MP 2 P ro fi l- M P JMW NO2 46 [µg/m³] MP 3 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 22 2 JMW NO2 39 [µg/m³] MP 1 © LUBW, LGL BW Kuchen Hauptstraße 0 20 40 Meter10 Karte 13: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Kuchen Hauptstraße 78 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden N S OW Im Gäßle Obergasse Maiergasse Hauptstraße Hauptstraße Hauptstraße Bäckergasse Hirschstraße Kleine Obergasse Hinter den Gärten 8 5 7 1 4 2 9 8 7 86 4 35 6 3 8 5 7 8 55 4 3 1 7 53 9 8 75 6 8 5 8 6 /2 63 10 61 12 59 /1 13 11 16 14 15 /1 72 68 62 64 60 58 56 73 12 10 12 10 75 71 69 65 /1 /1 11 13 16 18 17 19 20 21 24 22 25 23 /1 78 79 74 11 12 /1 10 88 90 /1 86 84 82 80 91 89 87 81 85 83 /2 /2 10 14 /1 16 34 20 13 40 98 10 96 94 93 /1 2/1 3/1 7/1 7/1 8/1 9/1 7/2 12/1 61/1 62/2 58/1 12/1 65/2 73/2 91/1 89/3 12/2 12/1 84/2 74/1 16/2 MP3 MP2 MP4MP1 MP6 MP5 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 19 [µg/m³] MP 5 P ro fi l- M P JMW NO2 41 [µg/m³] MP 6 P ro fi l- M P JMW NO2 41 [µg/m³] MP 1 P ro fi l- M P JMW NO2 45 [µg/m³] MP 3 P ro fi l- M P JMW NO2 45 [µg/m³] MP 4 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 22 3 JMW NO2 41 [µg/m³] MP 2 © LUBW, LGL BW Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße 0 20 40 Meter10 Karte 14: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 79 NO2-kontinuierlich Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden N S OW 73 6 1 2 3 1 53 8 4 2 9 7 6 7 5 1 3 9 73 1 2 4 2 8 6 4 3 1 6 4 3 1 2 4 28 6 4 2 1 9 8 8 6 1 6 4 2 8 4 8 6 4 2 8 6 5 3 2 2 5 6 4 7 5 7 3 5 7 9 3 5 3 1 5 3 579 9 7 1 1 9 7 3 1 1 13 15 12 28 26 24 22 20 18 16 14 12 10 10 20 16 10 10 12 18 20 26 12 10 9. 11 13 16 14 11 13 19 17 15 27 26 24 22 20 18 16 14 12 10 16 25 30 28 24 22 20 18 16 14 12 10 14 10 34 32 30 28 11 13 23 21 19 17 15 11 17 15 13 11 1/1 2/4 2/3 2/2 2/1 5/2 5/1 2/1 1/1 2/1 4/1 6/2 6/1 1/2 2/1 4/1 2/1 5/1 7/1 9/1 1/1 1/11/2 24/1 20/1 16/1 14/1 13/2 13/1 14/1 19/1 17/1 11/1 Marktplatz Im Zwinger Marktbrunnen Zwerchstraße Zwerchstraße Grabenstraße Zwerchstraße Schloßstraße Müllergässle Grabenstraße Klosterstraße Schmalzstraße Schmalzstraße Klosterstraße Hintere Straße Hintere Straße Oberamteistraße Hinterer Zwinger Hinterer Zwinger Stuttgarter Straße Graf-Ulrich-Straße Stuttgarter Straße Agnes-Miegel-Straße Agnes-Miegel-Straße Graf-Eberhard-Straße Grabenstraße Bahnhofstraße Eltinger-Straße MP1 R ef er en z- M es sp un kt D EB W 12 0 [Anzahl Stunden] Ü1hMW 0 200µg/m³ JMW NO2 43 [µg/m³] MP 1 © LUBW, LGL BW Leonberg Grabenstraße 0 20 40 Meter10 Karte 15: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Leonberg Grabenstraße 80 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden N S O W Bergs traße Bergs traße Gerokstra ße Haldenstraße WilhelmstraßeWilhe lmstraß e Wilhelm straße Haldens traße Ka st an ie nw eg Ka st an ie nw eg Moltkes traße Moltkes traße Ka is er st ra ße Ka is er st ra ße Bismarckstraß e C ha rlo tte ns tra ße C ha rlo tte ns tra ße C ha rlo tte ns tra ße H ol ze lfi ng er S tra ße H ol ze lfi ng er S tra ße 4 6 8 2 1 2 7 5 3 4 1 2 9 2 8 5 1 8 7 4 5 9 3 7 5 7 5 9 8 6 4 2 5 4 2 8 9 7 6 5 5 4 34 15 13 15 38 36 37 19 17 18 41 39 40 19 51 53 20 22 44 46 4850 45 49 20 17 18 15 13 12 11 58 56 54 55 28 21 23 25 27 29 31 22 24 26 66 63 64 62 61 60 65 30 15 17 14 13 15 13 1819 16 16 12 13 12 20 18 24 17 12 11 10 11 17 13 22 20 18 6/1 1/1 1/2 8/1 5/1 7/1 8/28/1 9/1 12 /1 16/1 1 7 5 3 52 MP1 MP3 MP4 MP6 MP5 P ro fi l- M P JMW NO2 34 [µg/m³] MP 3 P ro fi l- M P JMW NO2 37 [µg/m³] MP 4 P ro fi l- M P JMW NO2 36 [µg/m³] MP 6 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 21 4 JMW NO2 38 [µg/m³] MP 1 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 20 [µg/m³] MP5 © LUBW, LGL BW Lichtenstein Wilhelmstraße 0 20 40 Meter10 Karte 16: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Lichtenstein Wilhelmstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 81 NO2-kontinuierlich, PM10, Ruß Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 8 9 1 53 8 5 3 8 6 2 4 4 2 1 65 5 9 3 8 6 4 4 6 11 10 12 14 14 15 13 17 33 18 27 16 31 29 59 25 23 21 6765 65 19 17 69 15 30 26 32 28 1 5 24 22 20 18 17 11 13 12 12 14 10 14 16 58 60 6 2 64 66 68 49 5553 57 5 9 11 10 12 10 13 24 4/2 6/1 30 /5 30 /4 61 /3 16 /1 61 /4 61 /7 61 /6 61 /5 61 /4 61 /7 61 /6 61 /7 61 /1 61 /1 63 /2 63 /2 67 /2 30 /1 26 /1 22 /1 20 /3 66 /1 49 /5 49 /3 49 /4 49 /2 49 /2 49 /1 57 /1 G ie ßh au ss tra ße So lit ud es tra ße Ei se nb ah ns tra ße H oh en zo lle rn pl at z H oh en zo lle rn st ra ße M P 7 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 11 7 Ruß 2,8 PM10 24 [Anzahl Stunden] Ü1hMW 0 200µg/m³ [Anzahl Tage] ÜTMW 50µg/m³ JMW NO2 51 [µg/m³] MP 7 24 0 © LUBW, LGL BW Ludwigsburg Friedrichstraße 0 20 40 Meter10 Karte 17: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Ludwigsburg Friedrichstraße 82 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-Passivsammler PM10 ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W Be tz ga ss e B et zg as se Kü fe rg äß le Ki rc hg as se Ki rc hg as se M üh lg as se M üh lg as se G er be rg äß le U nt er es T or Ba dg as se G ra be ns tra ße G ra be ns tra ße G ra be ns tra ße G ra be ns tra ße Vo lla nd ga ss e Va ih in ge r S tra ße M ün ch in ge r S tra ße H an s- G rü ni ng er -W eg Sc hä fe rw eg Sc hw ie be rd in ge r S tra ße 3 3 1 7 5 4 4 9 2 2 1 5 5 6 6 3 1 8 3 3 7 1 1 4 6 8 71 5 3 7 9 4 6 1 2 8 6 6 5 1 2 5 7 3 4 2 9 9 4 9 3 1 5 5 4 6 4 2 9 6 5 8 9 2 7 1 8 2 2 7 4 5 7 9 5 7 1 1 11 11 10 33 10 11 19 51 24 22 45 33 32 31 36 28 21 30 31 11 281 1 11 26 39 35 37 24 13 11 13 20 16 14 10 12 11 13 16 10 14 30 26 22 24 33 35 20 18 36 27 29 21 10 12 34 38 42 40 36 13 13 17 41 43 47 10 1/1 8/1 6/1 9/1 2/ 3/1 9/2 1/1 1/3 12 /1 12 /1 31 /1 21 /1 30 /1 14 10 /1 10 /2 M P 6 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 14 2 [Anzahl Tage] JMW ÜTMWNO2 PM10 39 27 [µg/m³] 50µg/m³ MP 6 31 0 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Markgröningen Grabenstraße Karte 18: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Markgröningen Grabenstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 83 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden N S O W Am M ar kt Pf ar rg as se Kirch straß e Schulstra ße Li nk en ga ss e H au pt st ra ße H au pt st ra ße H au pt st ra ße Bahn hofst raße 8 6 4 9 1 5 4 5 2 8 6 4 7 3 9 7 5 8 4 9 3 1 5 6 3 2 8 4 4 8 6 4 8 7 9 246 1 4 3 8 3 12 14 24 26 10 13 11 14 19 13 11 15 22 20 27 21 15 30 20 22 14 24 26 13 15 12 16 18 10 12 56 58 54 52 50 48 46 32 1030 13 10 16 38 40 36 42 8381 67 65 63 61 44 89 87 85 47 49 51 55 57 34 69 59 23 21 17 19 22 33 28 26 24 41 37 35 10 43 13 14 71 13 G ar 1/1 24 7 R em s 12/1 10/ 1 B 29 M P 2 R ef er en z- M es sp un kt D EB W 19 8 JMW NO2 37 [µg/m³] MP 2 © LUBW, LGL BW Mögglingen Hauptstraße 0 20 40 Meter10 Karte 19: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Mögglingen Hauptstraße 84 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden N S O W 4 1 3 5 7 1 3 4 6 7 9 9 8 7 6 4 3 3 82 1 6 2 7 5 8 5 7 2 9 5 8 1 3 7 9 12 21 24 26 34 22 47 31 51 23 54 25 23 23 62 25 63 27 61 29 58 31 59 22 54 32 50 48 46 45 13 44 10 43 42 24 12 41 40 5 0 18 37 44 46 22 42 40 16 29 27 14 10 13 1135 33 28 10 21 19 11 14 10 19 15 14 13 48 10 57 65 25 27 11 19 45 37 8/1 5/1 9/1 9/1 7/1 5/1 19 /1 14 /5 16 /1 16 /5 12 /1 12 /2 12 /3 25 /1 12 /1a 38 4 G au ßw eg Ke lte rs tra ße Im K irs ch en be rg St ut tg ar te r S tra ße R eu tw eg R eu tw eg U lri ch w eg G ei ßb er gw eg G ei ßb er gw eg Ke lte rs tra ße MP1 MP2 MP4 MP7 MP6 MP5 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 12 8 JMW NO2 47 [µg/m³] MP 1 P ro fi l- M P JMW NO2 45 [µg/m³] MP 4 P ro fi l- M P JMW NO2 39 [µg/m³] MP 2 P ro fi l- M P JMW NO2 42 [µg/m³] MP 7 P ro fi l- M P JMW NO2 46 [µg/m³] MP 6 P ro fi l- M P JMW NO2 33 [µg/m³] MP 5 © LUBW, LGL BW Mühlacker Stuttgarter Straße 0 20 40 Meter10 Karte 20: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Mühlacker Stuttgarter Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 85 NO2-Passivsammler Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden N S O W 2 1 2 4 8 7 8 3 5 8 2 4 1 7 4 3 5 3 2687 2 8 4 7 5 1 7 8 2 3 4 5 37 8 1 23 15 10 136 . 17 10 39 6. 25 10 12 271 2 40 14 14 13 16 15 18 15 33 18 17 312 2 24 1 9 26 29 28 25 24 32 22 26 25 3 2 29 28 35 13 37 12 141 1 31 11 8a 16 9. 10 11 21 13 23 21 37 14 18 209. 20 11 21 17 15 13 11 26 27 23 29 26 30 24 2a 32 10 12 6. 16 9. 18 11 6. 29 2733 15 131 9 11 10 6. 12 9.141 1 13 13 15 17 15 16 19 20 21 23 9. 34 30 31 10 a 38 a 23 a 19 a 17 /1 Ja hn st ra ße Ja hn st ra ße R en nf el ds tra ße G us ta v- R au -S tra ße M P 7 R ef er en z- M es sp un kt D EB W 13 0 JMW NO2 38 [µg/m³] MP 7 © LUBW, LGL BW Pforzheim Jahnstraße 0 20 40 Meter10 Karte 21: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Pforzheim Jahnstraße 86 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden N S OW 24 4 31 16 39 37 2 9 12 7 2 3 6 4 2 4 1/1 2 11 /1 23 41/1 29 4 6 8 13 17 20 21 3/1 2 4/1 8 8 7/1 12 14 11 7 5/2 9 5/01 7/0 4/2 5 20 12 12 9 14 2 13 43 7 7 5 3 3 3 9 12 31 13 /1 1 9 2 5/1 10 9 /3 4 2/0 6 8 26 32 21 8 33 28 1 5 9 22 13 11 12/1 10 15 16 2 1/1 1 20 3 3/2 6 35 1 11 3 9/1 2/1 8 1/0 22 10 2 17 /1 30/1 45 41 3 8/1 4 4/1 6 1 5 11 /1 10 3 /1 5/0 3 4/1 7 /2 11 6 49 30 20 14 10 8 26 4 4/1 8 11 3/3 8 6 2 13 4 8 8 5 1 12 4 10 /2 5/01 7 3 8 13 14 11 1 12 24 4 2 20 18 10 28 15 3 22 20 6 18 4 6 5 10 1/2 11 10 6 1 1 13 16 2 4/0 18 6 51 6 7 19 9/1 1 10/1 12 /1 14 10/2 4/1 2 3/1 7 3 3/0 6 5 1/1 16 Riedba chstraß e Friedrichstraße Hindenburgplatz Bei der Zehntscheuer Badbrunnenstr. K 1700 L 1125 Schillerplatz Kurze Gasse Jo h. -N ef fle n- St r. R öm er st ra ße Jo ha nn -W ild er m ut h- W eg Hauptstraße Pf ar rs tra ße Johannes-Nefflen-Straße Be ih in ge r S tra ße Ly di a- To ch te rm an n- W eg L 11 25 Hafengasse G otthilf-W eeber-W eg MP4 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 12 1 NO2 44 MP 4 JMW [µg/m³] © LUBW, LGL BW Pleidelsheim Beihinger Straße 0 20 40 Meter10 Karte 22: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Pleidelsheim Beihinger Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 87 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden N S O W Am S ch loß Fis che rwe g Be rg str aß e So nn en bl ic k Le rc he nr ai n Pano rama weg Schlehe nweg Kü fe rs tra ße Al ex an dr in en pl at z Ho ch do rfe r S te ige Sc hle he nw eg Ha up tst ra ße Ha up tst ra ße 4 3 2 4 6 7 8 5 5 3 9 2 1 1 2 3 3 1 84 6 7 9 3 2 4 8 6 2 7 9 7 8 64 8 59 3 1 5 3 7 5 7 7 4 6 4 1 2 3 2 4 6 7 8 9 2 4 35 37 38 35 36 33 34 31 32 44 42 40 38 39 /1 37 39 35 42 36 32 40 37 46 10 42 11 13 15 17 33 44 19 46 39 48 18 20 14 10 12 16 18 14 26 29 12 10 34 27 32 31 33 34 36 19 21 10 24 21 11 22 25 23 30 21 28 19 17 29 30 27 28 26 24 29 12 10 13 11 14 13 16 15 18 20 24 26 22 /2 25 23 21 19 17 2015 18 13 11 11 13 31 29 2627 25 17 19 10 12 16 18 11 5/1 1/1 8/1 6/1 8/2 3/3 8/1 3/2 3/1 5/1 5/2 7/1 1/1 1/2 2/1 40 /1 33 /1 42 /1 40 /1 10 /3 10 /2 36 /1 14/ 2 14/ 1 12/ 1 28 /1 10 /1 18 /1 23 /1 13 /1 26 /1 1 2 27 MP1 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 21 1 JMW NO2 39 [µg/m³] MP 1 © LUBW, LGL BW Remseck Hauptstraße 0 20 40 Meter10 Karte 23: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Remseck Hauptstraße 88 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden N S O W G äs sl e Schlo ßweg M ilc hg as se Mühls traße Am Remsufer Bö tti ng er W eg Fe llb ac he r S tr. Sch ickh ardt stra ße Rem stals traße Rem stals traße Rem stals traße 6 8 1 6 2 3 2 3 4 4 1 87 4 2 5 3 1 8 7 5 1 6 3 5 29 27 25 23 15 13 12 11 10 41 37 16 12 10 /5 47 11 45 24 18 26 343840 38 14 12 17 15 13 11 20 25 18 23 16 42 27 17 19 46 44 34 40 36 61 57 14 53 46 52 44 40 42 48 49 50 5154 55 4/1 8/38/4 9/1 7/2 2/1 7/1 1/1 8/7 8/2 8/ 1 10 /A 10/1 15/1 23/1 2 32 43 8/6 MP2 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 21 2 JMW NO2 36 [µg/m³] MP 2 © LUBW, LGL BW Remseck Remstalstraße 0 20 40 Meter10 Karte 24: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Remseck Remstalstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 89 NO2-Passivsammler Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden N S OW 4 5 8 6 7 4 9 1 3 8 9 4 4 3 8 7 1 6 1 2 7 3 7 5 1 1 2 4 8 8 3 5 2 6 4 3 1 8 6 1 3 4 1 6 8 8 1 3 9 9 5 7 6 6 5 4 2 3 1 3 9 79 46 1 3 48 5 7 2 8 2 6 2 4 5 1 4 8 6 4 5 3 4 1 3 5 6 5 5 2 4 1 1 2 8 6 4 5 79 4 4 1 9 7 5 3 1 7 3 9 7 6 2 8 2 4 1 3 1 2 5 3 1 4 3 8 1 7 2 6 2 3 6 2 2 2 8 2 7 7 2 5 97 5 2 4 3 4 7 8 9 5 2 2 7 9 6 8 8 4 5 2 9 6 1 7 5 9 3 7 9 9 6 2 6 3 7 6 6 4 5 7 6 31 4 3 8 2 1 5 5 3 6 3 5 8 1 4 1 3 3 1 6 3 3 1 3 7 1 2 7 1 15 47 37 10 28 22 13 28 32 31 19 10 10 20 11 10 11 12 14 16 18 14 20 22 16 24 26 15 17 28 30 32 19 34 36 21 23 13 25 28 27 29 30 11 13 17 10 12 10 17 19 15 21 18 23 14 25 16 20 20 18 24 26 20 33 2830 41 29 32 49 34 37 35 55 57 36 59 38 25 54 71 14 29 23 21 27 10 12 11 1113151719 12 1632 20 10 43 41 3937 45 33 31 12 19 17 11 22 20 13 14 22 50 61 63 65 43 51 53 15 27 16 14 10 2325 10 12 1012 10 16 39 14 20 35 4345 49 51 53 55 26 30 67 10 11 13 34 26 21 28 27 44 38 14 16 33 34 16 12 3231 30 29 11 16 21 13 26 22 16 22 21 39 10 36 15 24 17 32 28 10 35 10 18 15 69 17 20 21 24 22 20 18 18 14 12 10 14 19 23 22 16 13 17 18 28 12 10 38 41 45 26 17 10 12 24 26 10 20 35 15 21 5/1 9/1 1/1 2/1 5/1 3/1 9/1 2/2 2/3 6/1 9/1 2/1 7/1 8/1 29/1 22/1 20/2 28/1 22/1 18/1 39/1 34/1 14/1 35/1 B 29 REMS Remsstraße Remsstraße Grät Bocksgasse Bocksgasse Münsterplatz Kornhaus Spitalhof Turniergraben ParlerstraßeUferstraße MilchgäßleAllestraße Ledergasse Türkensteg Freudental Badmauer Mohrengäßle Ledergasse Ledergasse Akazienweg Asylstraße Kroatensteg Fehrle-Steg Lindenfirst Josefsbrücke Pfeifergäßle Bahnhofstraße Fünfknopfturm Johanniskirche Marktplatz Kalter Markt Kappelgasse Postgasse Marktplatz Katharinenstraße Lindenfirststraße Lindenfirststraße MP8 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 15 5 JMW NO2 40 [µg/m³] MP 8 © LUBW, LGL BW Schwäbisch Gmünd Remsstraße 0 40 80 Meter20 Karte 25: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Schwäbisch Gmünd Remsstraße 90 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-, Benzol-Passivsammler NO2-kontinuierlich, PM10, SM, Ruß, B[a]P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 5 2 4 9 7 5 1 3 5 2 2 3 1 4 2 2 1 7 8 7 5 3 4 5 5 34 90 88 22 20 18 98 96 94 92 15 13 99 97 95 99 10 2025 18 21 16 19 14 17 12 113 121 124 122 119 120 115 134 132 130 128 126 126 16 A 138 136 134 132 137 130 128 127 143 141 144 139 101 103 140 B 140 A 140 140 /1 Du na nts teg Ca nn sta tte r S tra ße Ca nns tatt er S traß e Wera straß Ha uffs traß e Urba nstra ße Sto tzs traß e Ne cka rstr aß e Ne cka rstr aß e Ne cka rstr aß e Am Ne cka rtor Am Ne cka rtor Frie den stra ße Staffelst raße He ilm ann stra ße Ni ko lau ss tra ße Sc hu ba rts tra ße M P 4 M P 6 M P 3 M P 1 M P 2 M P 9 M P 8 M P 7 M P 5 P M 10 -I n h al ts st o ff e JMW B[a]P 0,3 [ng/m³] Ruß 3,7 [µg/m³] Ni 3,3 [ng/m³] Pb [ng/m³]3,8 Cd 0,1 [ng/m³] As 0,7 [ng/m³] PM2,5 16Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 11 8 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 73 3 35 Benzol 1,4 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ MP 4 45 4 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 30 [µg/m³] MP 5 P ro fi l- M P JMW NO2 68 [µg/m³] MP 6 P ro fi l- M P JMW NO2 55 [µg/m³] MP 7 P ro fi l- M P JMW NO2 71 [µg/m³] MP 3 P ro fi l- M P JMW NO2 64 [µg/m³] MP 2 P ro fi l- M P JMW NO2 65 [µg/m³] MP 1 P ro fi l- M P JMW NO2 50 [µg/m³] MP 9 P ro fi l- M P JMW NO2 49 [µg/m³] MP 8 © LUBW, LGL BW Stuttgart Am Neckartor 0 20 40 Meter10 Karte 26: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Stuttgart Am Neckartor © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 91 NO2-kontinuierlich, PM10 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S OW 4 6 7 8 1 89 2 67 45 5 2 4 6 1 3 1320 22 42 31 15 3A 54 56 33 21 10 23 35 97 50 52 1724 44 3B 4A 67 52 98 96 99 73 75 66 68 3A 3B 64 56 27 25 8774 91 97 29 83 85 93 45 76 31 72 81 43 69 62 37 54 25 23 27 34 58 5/2 54A 5/1 56A 58A 5/3 60B 19A 19B 58B 5/4 60A 46C 48C 46A46B 48A 105 104 107 109 111 100 102 103 101 3/1 101 38A 70A 71A 71B 1/1 115 19/3 19/1 19/2 97/1 Schickstraße Wächterstraße Danneckerplatz Danneckerstraße Stitzenburgstraße Hohenheimer Straße MP7 Ruß R ef er en z- M es sp un kt D EB W 11 6 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 69 3 24 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ MP 7 16 0 © LUBW, LGL BW Stuttgart Hohenheimer Straße 0 20 40 Meter10 Karte 27: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Stuttgart Hohenheimer Straße 92 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden N S OW 7 7 5 8 5 1 6 3 4 49 42 51 18 24 20 57 47 58 33 60 52 25 21 40 19 17 16 37 36 13 25 39 12 21 63 15 35 11 53 30 35 14 11 38 56 47 43 41 54 36 45 39 34 20 25 21 32 36 30 16 34 29 22 28 28 24 14 11 12 27 10 22 59 53 51 49 56 31 54 31 33 29 27 19 38 42 17 44 36 15 39 13 26 61 6/2 41A 18A 9/2 63A 44A 8/1 6/1 17A 34B 34A 21/1 19/1 17/1 35/1 25/1 29/1 31/1 41/1 L 1193 Daimlerplatz Daimlerstraße Daimlerstraße Seelbergstraße Waiblinger Straße Dürrheimer Straße Waiblinger Straße Wiesbadener Straße Kreuznacher Straße Kreuznacher Straße MP7 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 13 4 NO2 45 MP 7 JMW [µg/m³] © LUBW, LGL BW Stuttgart Waiblinger Straße 0 20 40 Meter10 Karte 28: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Stuttgart Waiblinger Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 93 NO2-Passivsammler PM10, Ruß, B[a]P ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten Zielwert nach Rundungsregel eingehalten, jedoch Verbesserungsbedarf kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 2 6 7 1 3 6 1 9 7 8 4 67 7 5 8 9 3 3 4 4 3 6 5 9 6 8 6 7 9 6 6 4 9 1 4 2 8 5 3 5 7 6 9 3 4 9 8 1 5 4 3 5 7 4 2 8 7 2 8 2 4 1 3 10 21 15 63 30 12 17 18 5 23 20 89 81 84 15 71 92 68 17 13 55 83 11 88 12 29 10 80 79 19 13 14 10 65 13 15 10 19 10 14 19 53 64 25 166 2 60 2922 31 33 23 21 19 17 13 15 11 85 76 78 25 27 69 82 16 87 91 15 57 59 61 51 58 26 24 32 13 12 18 20 14 66 70 72 52 10 11 21 17 11 13 11 20 18 17 16 67 10 12 56 7/3 7/1 4/2 3/1 4/1 5/1 4/1 9/1 6/1 8/2 8 /3 4/3 8/2 5/1 9/1 3/1 4/1 4/1 8/1 3/1 2/1 6/2 2/1 4/1 4/2 9/1 4/1 4/1 6/1 7/1 8/2 9/1 7/2 7/2 4/1 5/1 8/1 7/1 8/1 2/1 6/1 7/1 4/2 4/1 8/1 25 /1 21 /1 50 /1 20 /2 65 /2 61 /3 10 /1 18 /1 32 /1 1 10 /1 87 /1 20 /1 20 /3 16 /2 17 /1 17 /1 51 /1 62 /2 22 /2 1 26 /1 10 /1 72 /1 13 /1 79 /1 78 /1 61 /1 14 /2 62 /1 75 /1 53 /1 60 /1 58 /1 11 /1 16 /1 74 /1 92 /189 88 /1 19 /1 61 /2 14 /1 22 /3 17 /1 13 23 /1 29 /1 88 /2 15 /1 56 /1 20 /2 13 /1 70 /1 25 /2 13 /1 15 /2 22 /1 65 /1 20 /1 29 /1 15 /1 21 /1 L 37 2 L 37 2 er H au pt st ra ße Je si ng er H au pt st ra ße Ob de r Amm er Rotenburger Straße Rotenburger Straße Sa ck ga ss e W ei ns te ig e W ei ns te ig e Ar no ld sg as se W in ze r W in ze rs tra ße Ar no ld sg as se U nt er e St ra ße U nt er e St ra ße Am B ay le rb er g St . B ar ba ra K irc he M P 8 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 13 7 [Anzahl Tage] JMW ÜTMW NO2 Ruß PM10 39 21 2,5 [µg/m³] 50µg/m³ MP 8 B[a]P 0,9[ng/m³] 19 0 © LUBW, LGL BW Tübingen Jesinger Hauptstraße 0 20 40 Meter10 Karte 29: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Tübingen Jesinger Hauptstraße 94 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-kontinuierlich, PM10, B[a]P Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 3 3 3 9 9 4 7 7 5 3 1 35 6 6 4 6 1 2 1 3 8 6 8 49 6 7 5 4 3 82 1 24 435 5 1 2 7 9 3 1 2 6 5 7 1 1 9 8 2 2 4 8 4 2 3 3 1 2 3 1 2 1 7 9 6 1 5 14 2 2 8 4 5 8 86 6 6 7 4 69 2 8 8 5 37 1 2468 8 4 2 6 5 3 1 6 87 8 6 2 4 6 25 8 3 4 6 4 1 9 4 9 7 5 1 2 7 16 22 10 15 13 11 25 15 13 15 10 17 14 19 12 15 10 1 3 11 11 27 10 32 26 24 22 12 1 0 14 16 11 19 11 13 11 1312 17 27 22 20 15 19 20 17 21 13 23 10 12 14 18 20 18 16 14 12 10 11 18 13 15 11 16 181413 1012 16 11 14 34 18 12 10 28 26 24 13 20 18 16 10 14 10 12 12 141 6 10 15 13 11 20 18 12 13 14 25 32 11 22 30 14 10 8/1 8/1 5/1 6/5 6 /3 3/1 4/1 5/1 5/1 2/1 1/1 6/1 6/6 6/4 6/2 6/1 3/1 8/1 4/1 4/2 4/1 6/1 1/1 9/1 9/2 2/1 12 /1 15 /1 18 /3 14 /1 13 /1 17 /1 16 /1 16 /1 10 /1 10 /1 11 /1 13 /1 18 /1 10 /1 18 /2 18 /5 18 /6 18 /4 10 /1 Am M ar kt M ün zg as se H af en ga ss e M üh ls tra ße H af en ga ss e Bu rs ag as se M üh ls tra ße Bu rs ag as se N eu e St ra ße Kl os te rb er g N eu e St ra ße H irs ch ga ss e La ng e G as se Fr os ch ga ss e M et zg er ga ss e N eu st ad tg as se Pf le gh of st ra ße C lin ic um sg as se C lin ic um sg as se C lin ic um sg as se C lin ic um sg as se C lin ic um sg as se Ö st er be rg st ra ße Am L us tn au er T or M P 2 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 13 6 [Anzahl Tage] JMW ÜTMW NO2 PM10 48 24 [µg/m³] 50µg/m³ MP 2 B[a]P 0,3[ng/m³] 22 1 [Anzahl Stunden] Ü1hMW 0 200µg/m³ © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Tübingen Mühlstraße Karte 30: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Tübingen Mühlstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 95 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden N S O W 32 20 14/5 27 18 23/2 23/1 19 41 40 3 7 19 21 263 0/1 4 3 3/110/1 7/1 10 28 26 8 22 /1 2113 1114/ 1 25 /1 30 5 /1 7/1 24 25 /2 33 16/2 27 27 5 34 8/1 9 11 19 /3 20 /1 25 28 191 25 /1 25 /3 30 23 11 7 1 7 10/3 5/2 8 23 19 34/2 4/1 4/2 18 17 /2 14/2 26 /1 1727 3 526/1 21 7 7/2 3 33/1 31 38 8 4/1 24 5 12 6 32 /1 4 4 5 34/1 39/1 20 17 /1 32 20 24/2 23 24/1 4 20 33/4 39 16/ 3 16/5 28 /1 28 /2 28 11 1/1 3/2 3 36 7/3 21 26 6/4 22 6/1 17 9 23 8 31 5 33/3 43 25 /4 16/4 31/1 29 29 /1 29 32 6 2829 /2 10 4 30 /3 1/2 1 10/4 6 7/2 17 36 6/3 26/1 17 /3 1014/6 26 /2 35 29 22 26 42 36 25 2 3 10/2 2 5 /1 5 7 9 37/1 6/2 19 /1 15 2 2/2 16/1 24 29 /1 33 1 4 16 /2 18 33/2 34 9/1 6 30 /23 1 2 32 8 1 5/3 Bess erers traße Bess erers traße Neu tors traß e W ild st ra ße Ze itb lo m st ra ße Bess erers traße Hartm anns traße Ensin gerst raße Bess erers traße Ensi nger straß e Ka rls pl at z Ka rls tra ße Ensi nger straß e Ku rz e St ra ße Ensi nger straß e Ka rls tra ße Bode nstra ße Ro th st ra ße Syrli nstra ße Ka rls pl at z M P 4 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 15 3 JMW NO2 40 [µg/m³] MP 4 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Ulm Karlstraße Karte 31: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Ulm Karlstraße 96 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-Passivsammler * keine Überschreitung nach 39. BImSchV; räumliche Repräsen- tativität nicht gegeben Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden N S O W Fin ke n Rin gs tra ße w al dw eg M üh le ns tra ße Bahnh ofstra ße 4 6 8 1 1 3 8 5 3 1 6 7 9 1 2 3 5 2 6 9 4 7 5 3 1 8 7 6 5 1 9 8 2 4 6 1 8 3 5 3 2 5 29 10 12 14 68 6 10 10 13 11 13 73 21 25 27 12 14 16 19 10 17 15 13 11 16 11 15 18 202224 17 21 19 23 26 25 5a 12 10 14 10 12 14 1611 10 6/1 2/1 2/2 1/1 9/1 2 a 29 a 11/ 3 11/ 2 11/ 1 14/1 2 13 15 a MP1 MP2 MP3 MP4 MP6 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 14 4 JMW NO2 42* [µg/m³] MP 1 P ro fi l- M P JMW NO2 28 [µg/m³] MP 6 P ro fi l- M P JMW NO2 32 [µg/m³] MP 4 P ro fi l- M P JMW NO2 32 [µg/m³] MP 3 P ro fi l- M P JMW NO2 38 [µg/m³] MP 2 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Walzbachtal Bahnhofstraße Karte 32: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Walzbachtal Bahnhofstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 97 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten kein Grenzwert vorhanden N S O W D am m st ra ße Tu rn st ra ße Tu rn st ra ße El ek tra w eg W ol fe nw as en Kreu zstra ße Al em an ne nw eg Al em an ne nw eg Ne uh äu se r W eg Ei m eld ing er W eg Ei m eld ing er W eg Am B is ch of sa ck er Kl ei ne D or fs tra ße He ld el in ge r S tra ße Zwischen den Wege n Freiburger Straße Freiburger Straße 3 1 6 2 4 1 2 7 5 4 5 3 5 7 9 9 6 4 8 7 7 1 5 3 7 9 1 4 6 8 3 5 4 3 8 3 5 1 7 2 4 8 1 2 2 3 4 2 2 1 1 1 3 7 3 5 8 6 2 3 7 5 9 4 1 4 2 2 1 3 10 1e 1c 1d 1b 2a 5a 13 11 11 16 18 20 20 22 13 15 14 1211 10 13 10 12 14 10 12 18 16 14 10 12 93 91 87 85 83 98 81 96 94 92 7577 79 16 16 15 14 1 2 10 13 14 99 97 95 2/1 6/1 2 a 1/3 102 100 3/1 7 a 8/1 4/2 4/3 4/1 101 108 106 10 /3 10 /2 12/112/2 10 /1 10 /5 12/4 1 0/4 12/512/6 83/1 12/3 12/7 6 12 18 16 1a 104 MP1 MP2 MP4 MP3 MP5 P ro fi l- M P JMW NO2 38 [µg/m³] MP 2 P ro fi l- M P JMW NO2 28 [µg/m³] MP 4 P ro fi l- M P JMW NO2 36 [µg/m³] MP 3 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 21 0 JMW NO2 40 [µg/m³] MP 1 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 16 [µg/m³] MP5 © LUBW, LGL BW Weil am Rhein Freiburger Straße 0 20 40 Meter10 Karte 33: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messpunkt Weil am Rhein Freiburger Straße 98 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-kontinuierlich, PM10, PM2,5 ,Ruß, B[a]P Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 3 7 6 1 6 5 9 4 1 3 2 9 7 8 6 2 4 8 2 4 2 8 7 1 53 9 5 4a4c 78 14 11 18 NN 4f 62 5a 60 9a 14 76 74 14 28 56 80 21 23 30 31 13 12 17 10 26 72 16 24 22 16 4e 1a 43 10 68 11 58 19 12 26 4b 86 84 41 18 25 10 21 20 NN 4d NN 70 13 29 15 28 W hs Ga r W hs 52 a Ga r 11 a 28 a W hs Ga r W hs W hs Ga r Bt rg Bt rg Bt rg 51 94 W ks t W Gh s Sc hu 51 98 Bt rg 52 01 51 97 51 95 Bt rg 52 36 Sc hu Sc hu St all 51 96 /1 51 91 /1 52 03 /1 51 98 /1 52 10 /1 Ta ls tra ße B 31 Le o-W oh leb -St raß e B 31 Sternwaldstraße Fu ch ss tra ße Dreikönigstraße PM2,5 11Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 12 2 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 49 0 19 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS1 P M 10 -I n h al ts st o ff e JMW B[a]P [ng/m³]0,3 Ruß 2,7 [µg/m³] 11 0 © LUBW, LGL BW Freiburg Schwarzwaldstraße 0 20 40 Meter10 Karte 34: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Freiburg Schwarzwaldstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 99 NO2-kontinuierlich, PM10, Ruß, B[a]P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 1 3 8 6 9 5 5 7 7 8 4 80 60 25 41 37 36 31 19 18 47 76 15 21 82 47 53 29 64 72 7 55 10 18 11 66 13 67 65 58 29 27 38 39 63 25 35 33 80 52 78 76 54 53 52 51 50 45 48 44 42 40 16 14 22 20 10 11 19 38 17 60 46 70 14 47 69 71 15 17 56 62 20 22 55 6/1 9/3 8 9/1 7/2 22 /1 40 /1 69 /1 75 /2 15 /1 76 /1 60 /1 47 /1 17 /1 16 /1 75 /1 60 /1 39 /1 43 /1 73 /1 58 /1 37 /2 37 /156 /3 35 /2 56 /1 78 /1 52 /1 27 /2 48 /1 50 /1 27 /1 46 /1 42 /1 14 /1 35 /1 Fr au en w eg Fr au en w eg D am m st ra ße G ar te ns tra ße G ar te ns tra ße St eu be ns tra ße Al te r F rie dh of N or db er gs tra ße W ar tb er gs tra ße W ei ns be rg er S tra ße PM2,5 14Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 15 2 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 55 0 24 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS2 13 JMW B[a]P [ng/m³]0,4 3,4 [µg/m³] P M 10 -I n h al ts st o ff e Ruß 0 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karte 35: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Heilbronn Weinsberger Straße-Ost 100 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-kontinuierlich, PM10, B(a)P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S OW 6 5 3 6 8 7 5 8 7 9 9 8 7 9 5 7 9 32 28 49 6264 7680 22 13 11 17 15 29 3 69 74 25 44 46 48 50 10 52 57 10 54 11 11 12 14 13 56 15 13 58 16 14 15 60 17 18 16 17 19 20 42 40 38 18 19 36 21 34 30 22 26 24 22 20 16 23 14 12 10 25 23 21 19 17 15 13 11 61 27 6365 11 13 78 15 17 19 21 2325 27 29 31 33 16 18 33 35 41 39 37 45 47 24 27 31 70 68 66 29 31 12 42a 59a 59b 12b 12b 55a 57a57b 59c 12a 35a 12a 32a Landgraben Sophienstraße Sophienstraße Hans-Sachs-Straße Lessingstraße Reinhold-Frank-Straße Voktoriastraße Reinhold-Frank-Straße Belfortstraße PM2,5 12Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 08 0 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 39 0 19 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS3 11 0 JMW B[a]P [ng/m³]0,3 P M 10 -I n h al ts st o ff e © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karte 36: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 101 NO2-kontinuierlich, PM10, PM2,5 ,Ruß, Benzol, B[a]P Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S OW 9 8 7 6 8 7 6 5 9 3 8 9 2 9 1 8 7 5 4 6 15 60 23 11 1 15 19 21 13 12 22 23 11 20 19 10 18 23 24 25 17 15 14 13 12 11 10 20 12 10 1a 21 24 10 26 27 10 28 /6 19a 20a 1-8 22/21 13/14 11/12 Herschelplatz Friedrichsring Kurpfalzstraße U2U1 K1 K1 K1 U1 U1 U1 U2 U3 U3 U4 U4 U4 U4 U3U3 U2 U2 T1 T2 T2 Friedrichsring PM2,5 14Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 09 8 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 45 0 22 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS4 12 0 JMW B[a]P [ng/m³]0,2 2,5 [µg/m³] P M 10 -I n h al ts st o ff e Ruß 1,1Benzol © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Mannheim Friedrichsring Karte 37: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Mannheim Friedrichsring 102 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-kontinuierlich, PM10, B[a]P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 9 321 7 3 1 8 6 4 4 6 8 1 2 2 8 6 4 2 2 9 7 1 6 8 4 2 3 1 2 5 3 1 1 3 7 5 3 1 2 4 1 3 5 7 9 13 15 17 10 2a 2b 2c 10 14 38 36 34 32 30 28 16 26 24 19 21 23 25 27 29 2a 15 13 89 10 92 86 84 42 40 74 72 70 66 68 64 62 58 56 54 52 9 53 55 57 59 61 63 65 67 23 6 9 71 73 75 77 79 81 83 87 85 34 a 10 4 10 2 10 0 71 a 28 /1 42 /5 42 /4 42 /3 42 /2 42 /1 40 /4 40 /3 40 /2 40 /1 Er le ns tra ße Ah or ns tra ße Ki ef er ns tra ße Fi ch te ns tra ße Li nd en st ra ße Fr ie dh of st ra ße Fr ie dh of st ra ße Ka rls ru he r S tra ße Ka rls ru he r S tra ße Bä re ns Se lte nb ac hs tra ße PM2,5 13Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 12 5 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 36 0 18 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS5 11 0 JMW B[a]P [ng/m³]0,5 P M 10 -I n h al ts st o ff e © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Pfinztal Karlsruher Straße Karte 38: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Pfinztal Karlsruher Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 103 NO2-kontinuierlich, PM10, Ruß, B[a]P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 3 5 7 8 3 2 6 4 2 1 7 8 5 9 7 4 6 9 2 4 6 30 94 18 26 28 35 31 33 22 37 39 41 27 19 17 20 24 18 2114 93 17 43 17 51 49 47 12 76 12 14 20 14 16 22 32 23 53 11 23 25 19 22 15 88 90 84 86 26 26 28 98 10 80 78 81 31 29 15 22 28 28 9/1 14 /1 16 /1 23 /1 76 /1 98 /1 Lu ca sw eg Le de rs tra ße Le de rs tra ße Fr an ko ne nw eg Kl os te rs tra ße Pf en ni ng st ra ße O be ra m te is tra ße Sp en dh au ss tra ße M ar ch ta le rh of st ra ße Fr ie dr ic h- Eb er t-S tra ße PM2,5 15Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 14 7 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 60 0 28 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS6 25 0 JMW B[a]P [ng/m³]0,4 3,1 [µg/m³] P M 10 -I n h al ts st o ff e Ruß © LUBW, LGL BW Reutlingen Lederstraße-Ost 0 20 40 Meter10 Karte 39: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Reutlingen Lederstraße-Ost 104 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW NO2-kontinuierlich, PM10, B(a)P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 6 9 2 1 2 16 3 6 5 8 9 6 8 7 5 3 3 9 5 1 8 6 1 7 6 4 5 9 50 38 82 50 24 64 34 40 94 10 54 92 34 36 97 91 72 55 57 42 66 44 59 3 79 911 0 92 89 90 13 88 87 86 35 33 58 57 25 56 80 54 47 67 59 62 57 39 15 58 13 55 54 53 51 52 69 47 4 9 45 67 6828 64 26 42 37 25 23 18 11 88 37 35 33 29 31 90 86 84 70 72 51 11 15 20 19 18 12 10 23 17 11 40 78 56 48 35 33 32 28 26 24 22 98 46 87 89 93 30 76 82 71 73 65 83 79 75 85 81 77 80 74 70 66 63 60 62 58 6/1 10 2 10 7 3/1 11 1 11 3 10 9 10 4 10 3 10 0 10 1 10 5 6/1 74 /1 33 /1 36 /1 33 /2 84 /1 29 /1 42 /1 26 /1 28 /1 30 /1 32 /1 B 46 2 Ü le w eg le An d er S te ig e An d er S te ig e G öt te lb ac h R oß w al ds tra ße O be rn do rfe r S tra ße G oe th es tra ße G oe th es tra ße Am P ar ad ie sb er g Sc hm ie dg as se St ric ke rg as se G öt te lb ah cs tra ße G öt te lb ah cs tra ße PM2,5 11Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 15 6 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 36 0 16 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS7 6 0 JMW B[a]P [ng/m³]0,6 P M 10 -I n h al ts st o ff e © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Schramberg Oberndorfer Straße Karte 40: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Schramberg Oberndorfer Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 105 NO2-kontinuierlich, PM10, PM2,5, Ruß, SM, B[a]P Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S OW 4 7 7 1 3 4 7 3 1 5 7 3 6 4 2 14 17 28 1C 16 24 22A 7/2 7/1 14/2 17/1 B 27 Zeppelinbau Kronenstraße Kronenstraße Hauptbahnhof Klett-Passage Hindenburgbau Straßburger Platz Arnulf-Klett-Platz Arnulf-Klett-Platz Lautenschlagerstraße Kurt-Georg-Kiesinger-Pla PM2,5 14Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 09 9 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 56 0 25 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS8 P M 10 -I n h al ts st o ff e JMW Ruß 2,6 [µg/m³] Ni 2,0 [ng/m³] Pb 3,6 [ng/m³] Cd 0,1 [ng/m³] As 0,6 [ng/m³] 17 0 © LUBW, LGL BW Stuttgart Arnulf-Klett-Platz 0 20 40 Meter10 Karte 41: Ergebnisse der Spotmessungen 2017 – Messstation Stuttgart Arnulf-Klett-Platz 106 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW 4.5 auswertungen für die regierungsbezirke Abbildung 4.5-1: Stickstoffdioxidkonzentrationen an ausgewählten verkehrsnahen Messstellen in den Regierungsbezirken (RB) Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 107 Abbildung 4.5-2: Partikel PM10-Konzentrationen an ausgewählten verkehrsnahen Messstellen in den Regierungsbezirken (RB) Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg 108 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW 4.6 quellenverzeichnis [BImSchG] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) vom 26. September 2002 (BGBl. I, S. 3830) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I, Nr. 57, S. 2178) in Kraft getreten am 1. Dezember 2011 [39. BImSchV, 2010] Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitäts- standards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I, Nr. 40, S. 1065), in Kraft getreten am 6. August 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ver- ordnung vom 10. Oktober 2016 (BGBI. I, S. 2244) [EU, 2008] Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa, zuletzt geändert am 28. August 2015 [LAI, 2012] Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffein- trägen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissions- schutz, 1. März 2012 [LUBW, 2006] Spotmessungen ab dem Jahr 2007 – Voruntersuchungen 2006, Bericht der LUBW, Karlsruhe, 2006 [LUBW, 2015] Spotmessungen ab dem Jahr 2016 – Aktualisierung der Prio- ritätenliste, Bericht der LUBW, Karlsruhe, Dezember 2015 [LUBW, 2018-1] Beiträge von Streusalz und natürlichen Quellen zu den Par- tikel PM10-Immissionen in Baden-Württemberg – Kurzbericht für das Jahr 2017, Bericht der LUBW, Karlsruhe, Mai 2018 [LUBW, 2018-2] Luftreinhaltepläne für Baden-Württemberg – Grundlagenband 2017, Bericht der LUBW, Karlsruhe, Januar 2019 [TA Luft] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immis- sionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl. S. 511) [UBA, 2017] Handbuch „Luftqualitätsdaten- und Informationsaustausch in Deutschland“, Version V 4.1, Umweltbundesamt März 2017 [UM, 2017] Reaktiver Stickstoff in der Atmosphäre von Baden-Württem- berg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Juli 2017 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 109 4.7 glossar abkürzungen 39. BImSchV 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luft- qualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) Az1h>180 Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 180 μg/m³ Az1h>200 Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 200 μg/m³ AzT>50 Anzahl Tagesmittelwerte >50 μg/m³ AzT8h>120 Anzahl Tage >120 μg/m³, höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz DEBWxxx Stationscode nach Formular 3 der jährlichen Meldung an das Umweltbundesamt (DE: Deutschland, BW: Baden-Württemberg) DEPO Depositionsmessstelle DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke JMW Jahresmittelwert Kfz Kraftfahrzeug L Messstation im ländlichen Hintergrund Lkw Lastkraftwagen LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Max1h Höchster 1-Stundenmittelwert Max8h Höchster 8-Stundenmittelwert MaxTMW Höchster Tagesmittelwert MESZ Mitteleuropäische Sommerzeit MEZ Mitteleuropäische Zeit („Winterzeit“) MP Messpunkt MW Mittelwert PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe Pkw Personenkraftwagen PMP Profilmesspunkt ppb parts per billion (deutsch: ein Teil auf eine Milliarde Teile, dimensionslose Größe) ppm parts per million (deutsch: ein Teil auf eine Million Teile, dimensionslose Größe) RB Regierungsbezirk RMP Referenzmesspunkt S Messstation im städtischen Hintergrund SM Schwermetalle SPOT Spotmessstelle SWR Südwestrundfunk 110 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung Luft TMW Tagesmittelwert UBA Umweltbundesamt ÜTMW Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittelwertes Ü1hMW Anzahl der Überschreitungen des 1-Stundenmittelwertes V verkehrsnahe Messstation / Verkehrsmessstation VOC flüchtige organische Verbindungen © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 111 begriffe Aerodynamischer Durchmesser Der aerodynamische Durchmesser ist eine abstrakte Größe zur Beschreibung des Verhaltens eines gasge- tragenen Partikels (zum Beispiel eines in der Luft schwebenden Staubteilchens). Der aerodynamische Durchmesser eines Partikels entspricht dem Durch- messer einer Kugel mit der Dichte 1 g/cm3, welche die gleiche Sinkgeschwindigkeit in Luft wie der Par- tikel hat. Alarmschwelle Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die Gesundheit der Gesamt- bevölkerung besteht und unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden müssen. AOT40 AOT40 (μg/m3)h ist die über einen vorgegebenen Zeitraum (1. Mai bis 31. Juli) summierte Differenz zwischen Ozonwerten über 80 μg und 80 μg (= 40 ppb) unter ausschließlicher Verwendung der täglichen 1-Stundenmittelwerte zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit. AOT40Schätzwert Liegen nicht alle möglichen Messdaten vor, so werden die AOT40-Werte anhand folgenden Faktors berechnet: AOT40Schätzwert = AOT40Messwert x mögliche Gesamtstundenzahl Zahl der gemessenen Stundenwerte Mögliche Gesamtstundenzahl: Stundenzahl innerhalb der Zeitspanne der AOT40-Definition, d. h. 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr MEZ vom 1. Mai bis zum 31. Juli (1104 Stunden) Eutrophierung Anreicherung von Nährstoffen in einem Ökosystem (= Nährstoffeintrag) Immissionsgrenzwert Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verrin- gern, und der innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingehalten werden muss und danach nicht überschrit- ten werden darf. Informationsschwelle Wert für Ozon in der Luft, bei dessen Überschreitung bereits bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die Gesundheit insbesondere empfindlicher Bevölkerungs- gruppen besteht und bei dem unverzüglich geeignete Informationen erforderlich sind. Kritischer Wert Wert, dessen Überschreitung aufgrund wissenschaft- licher Erkenntnisse unmittelbare schädliche Auswir- kungen für manche Rezeptoren wie Bäume, sonstige Pflanzen oder natürliche Ökosysteme, aber nicht für den Menschen erwarten lässt. Zielwert Wert, der dahingehend festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern, und nach Möglichkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingehalten werden muss. 112 Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 © LUBW einheiten mg/m3 Milligramm pro Kubikmeter (0,001 g) μg/m3 Mikrogramm pro Kubikmeter (0,000001 g) ng/m3 Nanogramm pro Kubikmeter (0,000000001 g) kg/(ha a) Kilogramm pro Hektar und Jahr (kg ha-1 a-1) mg/(m2d) Milligramm pro Quadratmeter und Tag μg/(m2d) Mikrogramm pro Quadratmeter und Tag elementsymbole und chemische formeln As Arsen als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10 B[a]P Benzo[a]pyren (C20H12) als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10 Cd Kadmium als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10 CO Kohlenmonoxid NH3 Ammoniak Ni Nickel als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10 NO Stickstoffmonoxid NO2 Stickstoffdioxid NOx Stickstoffoxid O3 Ozon Pb Blei als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10 PM10 Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durch- messer von 10 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 % aufweist. PM2,5 Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durch- messer von 2,5 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 % aufweist. PM0,1 Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durch- messer von 0,1 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 % aufweist. Sb Antimon als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10 SO2 Schwefeldioxid © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2017 113 LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Postfach 10 01 63 · 76231 Karlsruhe · Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de Zusammenfassung 1 Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg 1.1 Messnetze 1.1.1 Luftmessnetz 1.1.2 Spotmessungen 1.1.3 Depositionsmessnetz 1.2 Rechtliche Grundlagen und Beurteilungswerte 1.3 Ermittlung und Bewertung der Jahreskenngrößen 1.4 Veröffentlichung der Immissionsdaten 2 Jahreskenngrößen und Beurteilung der Luftqualität 2017 2.1 Meteorologie 2.2 Stickstoffdioxid 2.3 Partikel PM10 2.4 Partikel PM2,5 2.5 Ozon 2.6 Schwefeldioxid 2.7 Ammoniak 2.8 Kohlenmonoxid 2.9 Benzol 2.10 Benzo[a]pyren in der Partikelfraktion PM10 2.11 Schwermetalle in der Partikelfraktion PM10 2.12 Ruß in der Partikelfraktion PM10 2.13 Schadstoffdepositionen 2.14 Räumliche Struktur der Luft­ver­unreinigungen an verkehrsnahen Messstellen 2.15 Luftschadstoffbelastung in Deutschland 3 Entwicklung der Luftqualität und der Depositionen 4 Anhang 4.1 Relevante Luftschadstoffe 4.2 Messverfahren 4.3 Stammdaten der Messstationen, der Spotmessstellen und der Standorte der Depositionsmessungen in Baden-Wüttemberg 2017 4.4 Kartendarstellungen 4.5 Auswertungen für die Regierungsbezirke 4.6 Quellenverzeichnis 4.7 Glossar
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/luft/luftreinhaltung/HF_sections/content/ZZoxxXc4v4Pz6A/40674-Luftqualit%C3%A4t_in_Baden-W%C3%BCrttemberg._Auswertung_der_Jahresdaten_f%C3%BCr_2017.pdf
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Luftqualität in Baden-Württemberg L Auswertung der Jahresdaten für 2018 Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Luftqualität in Baden-Württemberg L Auswertung der Jahresdaten für 2018 Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung der LUBW unter Quellenangabe und Überlassung von Belegexemplaren gestattet. D-138-00063 HERAUSGEBER BEARBEITUNG DATENGRUNDLAGE BERICHTSUMFANG STAND LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 76231 Karlsruhe, Postfach 100163, poststelle@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de Referat 33 – Luftqualität, Immissionsschutz Referat 62 – Betrieb Messnetze, Zentrale Logistik Referat 64 – Labor für Luftmessungen und stofflichen Verbraucherschutz 112 Seiten November 2019 IMPRESSUM ZUSAMMENFASSUNG 7 1 ÜBERWACHUNG DER LUFTQUALITÄT IN BADEN-WÜRTTEMBERG 9 1.1 Messnetze 9 1.1.1 Luftmessnetz 9 1.1.2 Spotmessungen 9 1.1.3 Depositionsmessnetz 11 1.2 Rechtliche Grundlagen und Beurteilungswerte 13 1.3 Ermittlung und Bewertung der Jahreskenngrößen 15 1.4 Veröffentlichung der Immissionsdaten 15 2 JAHRESKENNGRÖSSEN UND BEURTEILUNG DER LUFTQUALITÄT 2018 15 2.1 Räumliche Struktur der Luftverun reinigungen an verkehrsnahen Messstellen 22 2.2 Meteorologie 23 2.3 Stickstoffdioxid 26 2.4 Partikel PM10 28 2.5 Partikel PM2,5 31 2.6 Ozon 32 2.7 Schwefeldioxid 35 2.8 Ammoniak 35 2.9 Kohlenmonoxid 37 2.10 Benzol 37 2.11 Benzo[a]pyren in der Partikelfraktion PM10 37 2.12 Schwermetalle in der Partikelfraktion PM10 38 2.13 Ruß in der Partikelfraktion PM10 38 2.14 Schadstoffdepositionen 39 2.15 Luftschadstoffbelastung in Deutschland 40 3 ENTWICKLUNG DER LUFTQUALITÄT UND DER DEPOSITIONEN 42 4 ANHANG 52 4.1 Relevante Luftschadstoffe 52 4.2 Messverfahren 57 4.3 Stammdaten und Messumfang der Messstationen, der Spotmessstellen und der Standorte der Depositionsmessungen in Baden-Wüttemberg 2018 59 4.4 Kartendarstellungen 64 4.5 Auswertungen für die Regierungsbezirke 104 4.6 Quellenverzeichnis 106 4.7 Glossar 107 INHALTSVERZEICHNIS © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 7 Zusammenfassung In Baden-Württemberg ist die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg für die Überwachung der Luftqualität zuständig. Hierfür betreibt Baden-Württemberg Mes- sungen im Rahmen des Luftmessnetzes und des Depositionsmessnetzes. Die verkehrsnahe Luftbelastung in städtischen Gebieten wird mit den Spotmessungen an innerörtlichen Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen erfasst. Die genauen Durchführungsbestimmun- gen der Messungen sowie Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit wurden vom Gesetz- geber in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) [39. BImSchV, 2010] festgelegt. Im vorliegenden Bericht werden die gemäß der 39. BImSchV wichtigsten Kenngrößen der relevanten Luftschadstoffe für das Jahr 2018 zusammengestellt. Des Weiteren erfolgt eine Darstellung der Messergebnisse an den Spotmessstellen. Die Stickstoffdioxidkonzentrationen sind im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 an fast allen Messstandorten zurückgegangen. Je nach Messstation haben sich die Partikel PM10-Kon- zentrationen ebenfalls verringert oder sind konstant geblieben. Für alle anderen Luftschad- stoffe liegen die gemessenen Konzentrationen auf ähnlichem Niveau oder etwas höherem Niveau (Ozon). Die Änderungen und insbesondere die Rückgänge der Schadstoffbelastung können neben der Meteorologie auch mit der stetigen Verbesserung der Abgasgrenzwerte beim Kraftfahrzeugverkehr und den verkehrlichen Maßnahmen in den Ballungsgebieten erklärt werden. Die Ergebnisse der Spotmessungen zeigen einen Schwerpunkt der ver- kehrsbedingten Luftverunreinigungen im Großraum Stuttgart. Hier werden die höchsten Konzentrationen und die häufigsten Überschreitungen der Tages- und Stundengrenzwerte festgestellt. Daneben liegen auch noch vergleichsweise hohe Belastungen in den Städten Reutlingen und Heilbronn vor. Für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid wurde der in der 39. BImSchV festgelegte Immis- sionsgrenzwert von 40 µg/m3 (Jahresmittelwert) an allen Messstationen im ländlichen und städtischen Hintergrund sowie an mehr als der Hälfte der verkehrsnahen Messstationen in Baden-Württemberg im Jahr 2018 eingehalten. Der höchste Jahresmittelwert wurde an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor mit 71 µg/m3 festgestellt. Der Stundenwert von 200 µg/m3 für Stickstoffdioxid wurde an keiner Messstelle in Baden-Württemberg im Jahr 2018 mehr als 18 mal überschritten; nur an der Stuttgarter Spotmessstelle Am Neckartor gab es 11 Überschreitungen des Kurzzeitgrenzwertes. Für Partikel PM10 und Partikel PM2,5 (Feinstaub) wurden an allen Messstationen in Baden-Württemberg keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte festgestellt. Erst- malig konnte auch an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor der Immissionsgrenzwert von 50 µg/m3 für Partikel PM10 (Tagesmittelwert) mit 21 Überschreitungstagen (bzw. 20 nach Abzug von Streusalz) bei zulässigen 35 Tagen im Kalenderjahr eingehalten werden. 8 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Die Ozonbelastung ist vor allem von der Meteorologie abhängig. Ozon wird aus Sauerstoff und Luftschadstoffen (Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen) bei geeig- neten meteorologischen Bedingungen (starke Sonneneinstrahlung, mehrere Tage andau- ernde Hochdruckwetterlage) gebildet. Im Jahr 2018 traten solch sommerliche Hochdruck- wetterlagen vermehrt auf, so dass die Ozonkonzentrationen erhöht waren. Die Grenzwerte für Benzol, Blei, Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid sowie die Ziel- werte für Arsen, Kadmium und Nickel wurden an allen beprobten Messstellen des Luft- und Spotmessnetzes eingehalten. Bei der Komponente Benzo[a]pyren, die als Marker für andere polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe erfasst wird, wird der Zielwert von 1 ng/m3 (Jahresmittelwert) ebenfalls an allen Messstellen eingehalten. Der im Jahr 2018 höchste gemessene Jahresmittelwert mit 0,7 ng/m3 trat an der Spotmessstelle Tübingen Jesinger Hauptstraße auf. Hier ist im Gegensatz zu den anderen Schadstoffen nicht der Verkehr, sondern die Holzfeuerung der Hauptverursacher. Für Ruß lagen die Jahresmittel- werte an den beprobten Messstellen im verkehrsnahen Bereich zwischen 2,4 µg/m3 (Mann- heim Friedrichsring und Stuttgart Arnulf-Klett-Platz) und 3,2 µg/m3 (Stuttgart Am Neckar- tor und Heilbronn Weinsberger Straße-Ost). Weiterführende, auch unterjährige Informationen zu Messungen und Messstationen sowie zu Sonderauswertungen werden im Internet der LUBW unter https://www.lubw.baden- wuerttemberg.de/luft (Rubrik: > Aktuelle Messwerte) bereitgestellt. © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 9 1 Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg 1.1 Messnetze Die Luftqualität ist europaweit nach einheitlichen Vorgaben zu überwachen und zu bewerten. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG [EU, 2008], welche mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) [39. BImSchV, 2010] in deutsches Recht überführt worden ist. Zur Überwachung der Luftqualität betreibt Baden-Württemberg verschiedene Messnetze. Sie dienen in erster Linie der Information von Bevölkerung und Behörden über die aktuelle Luftqualität in Baden-Württemberg. Da- rüber hinaus sind die Daten Grundlage für wissenschaftliche Untersuchungen. 1.1.1 Luftmessnetz Das Luftmessnetz Baden-Württemberg setzt die Anforde- rungen der Luftqualitätsrichtlinie um und dient der Lang- zeitüberwachung von Luftschadstoffen unter Berücksichti- gung verschiedener Belastungssituationen. Die langjährigen Messreihen lassen Aussagen über die zeitliche Entwicklung der Luftbelastung zu. Die Anzahl der Messstellen und ihre räumliche Anordnung im Land gewährleisten eine flächen- deckende Überwachung der Luftqualität. In Abhängigkeit von ihrem Standort und der Belastungssituation werden die Messstationen des Luftmessnetzes einem von drei Stations- typen zugeordnet. Die dauerhaft betriebenen Verkehrsmess- stationen (V) werden in unmittelbarer Verkehrsnähe be- trieben. Der städtische Hintergrund (S) zeichnet sich durch eine dichte Bebauung aus. Allerdings befinden sich die zu diesem Stationstyp gehörenden Messstationen nicht in un- mittelbarem Einfluss von Verkehr oder anderen lokalen Emissionsquellen. Dem Stationstyp ländlicher Hintergrund (L) werden die typischen Hintergrundmessstationen weit ab von anthropogenen Emissionsquellen zugeordnet. Das Luftmessnetz Baden-Württemberg besteht derzeit aus 8 Verkehrsmessstationen, 24 Messstationen im städtischen Hintergrund und 2 Messstationen im ländlichen Hintergrund. Zusätzlich betreibt die LUBW 2 Messstationen im städtischen Hintergrund im Auftrag Dritter. Die Messungen an den Messstationen in Konstanz und Reutlingen werden durch die Stadt Konstanz bzw. die Stadt Reutlingen finanziert. Die Auftraggeber dieser Messungen haben der LUBW ge- stattet, die dort gemessenen Daten auszuwerten und zu veröffentlichen. Damit stehen dem Land Baden-Württemberg insgesamt 36 Messstationen zur Überwachung der Luftqua- lität zur Verfügung. An den Messstationen des Luftmessnetzes werden, je nach Lage und lokaler Immissionssituation, die Konzentrationen unterschiedlicher Luftschadstoffe gemessen (z. B. Stickstoff- dioxid, Feinstaub und Ozon; siehe auch Anhang 4.1). Zu- sätzlich werden an den Messstationen des Luftmessnetzes auch meteorologische Parameter (z. B. Windgeschwindigkeit, Temperatur und Luftdruck) gemessen, die für die Ausbrei- tung von Luftverunreinigungen und damit für die Beurtei- lung der Luftqualität relevant sind. 1.1.2 Spotmessungen Seit dem Jahr 2004 werden die Verkehrsmessstationen des Luftmessnetzes um weitere Messstellen an innerörtlichen Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und schlechten Ausbreitungsbedingungen ergänzt (sogenannte Spotmess- stellen). Im Gegensatz zum Luftmessnetz sind an den Spot- messstellen (SPOT) nur zeitlich befristete Messungen vor- gesehen (in der Regel bis zur Einhaltung der Grenzwerte; Spotmessstellen in Umweltzonen werden auch bei Immis- sionsbelastungen unterhalb der Grenzwerte weiter betrieben, wenn es keinen anderen verkehrsnahen Messpunkt in dieser Umweltzone gibt). An den meisten Spotmessstellen werden nur die Konzentrationen weniger Komponenten (Stickstoff- dioxid, Partikel PM10) gemessen. Die Messstationen des Luftmessnetzes sowie die Spotmess- stellen in Baden-Württemberg sind in der Abbildung 1.1.2-1 dargestellt. Im Anhang 4.3 sind in der Tabelle 4.3-1 die Stammdaten und in der Tabelle 4.3-2 der Messumfang die- ser Messstellen aufgelistet. 10 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Dem Beginn der Spotmessungen im Jahr 2004 waren im Jahr 2003 umfangreiche Voruntersuchungen vorangegangen. Dabei wurden landesweit hoch belastete, verkehrsnah ge- legene Punkte, sogenannte Spots, ermittelt und entsprechend ihrer Schadstoffbelastung in eine Prioritätenliste einsortiert. Die Prioritätenliste der Spotmessungen wurde in den Jahren 2006 und 2015 überarbeitet, um den seither eingetretenen Veränderungen bei den Verkehrs- und Belastungsverhält- nissen Rechnung zu tragen. Die im Jahr 2015 überarbeitete Prioritätenliste bildet die Planungsgrundlage für die Spot- messungen ab dem Jahr 2016. Die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Voruntersuchungen sind in folgenden LUBW- Berichten ausführlich beschrieben: Abbildung 1.1.2-1: Lage der Messstationen des Luftmessnetzes und der Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 11 „ Spotmessungen gemäß der 22. BImSchV in Baden- Württemberg – Voruntersuchungen 2003 [UMEG, 2004], „ Spotmessungen ab dem Jahr 2007 – Voruntersuchun- gen 2006 [LUBW, 2006], „ Spotmessungen ab dem Jahr 2016 – Aktualisierung der Prioritätenliste [LUBW, 2015]. Die Berichte können im Internet unter www.lubw.baden- wuerttemberg.de/publikationen abgerufen werden. Dort stehen auch die Berichte mit den Ergebnissen der Spotmes- sungen 2004 bis 2016 zur Verfügung. Seit dem Jahr 2017 werden die Ergebnisse der Spotmessungen in den Berichten „Luftqualität in Baden-Württemberg“ dargestellt. Messstellen im Jahr 2018 Gegenüber dem Messjahr 2017 ergeben sich bei den Spot- messungen 2018 die in der Tabelle 1.1.2-1 dargestellten we- sentlichen Änderungen. Stickstoffdioxid (NO2) wurde im Jahr 2018 an 32 Spotmessstellen und 8 Verkehrsmessstatio- nen und Partikel PM10 an 7 Spotmessstellen und 8 Verkehrs- messstationen erfasst. An einigen ausgewählten Spotmess- stellen und Verkehrsmessstationen wurden darüber hinaus Messungen von Partikeln PM2,5, Benzol, Blei, Arsen, Kad- mium, Nickel, Benzo[a]pyren und Ruß durchgeführt. 1.1.3 Depositionsmessnetz Seit 1992 werden die Ablagerungen (Depositionen) von Luftschadstoffen in städtisch und industriell geprägten Ge- bieten sowie in ländlichen Räumen messtechnisch erfasst. Tabelle 1.1.2-1: Änderungen der Spotmessungen 2018 im Vergleich zu den Spotmessungen 2017 Station Änderung Komponenten Grund Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten Freiberg Benninger Straße Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten Freiburg Zähringer Straße Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten Friedrichshafen Maybachstraße Abbau PM10 Im ersten Jahr der Messungen (2017) wurden die PM10-Grenzwerte eingehalten. Hemmingen Hauptstraße Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten Kuchen Hauptstraße Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten Marbach Schillerstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle als Fortführung der Messungen im Auftrag der Kommune Mögglingen Hauptstraße Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten Öhringen Schillerstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle gemäß Prioritätenliste Östringen Hauptstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle gemäß Prioritätenliste Ravensburg Schussenstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle als Fortführung der Messungen im Auftrag der Kommune Rastatt Kapellenstraße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle gemäß Prioritätenliste Remseck Hauptstraße Abbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten Sindelfingen Hanns-Martin-Schleyer-Straße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle gemäß Prioritätenliste Steinheim Ludwigsburger Straße Aufbau NO2 Neue Spotmessstelle als Fortführung der Messungen im Auftrag der Kommune Ulm Zinglerstraße Aufbau NO2 Wiederaufnahme der Messungen nach Beendigung der lokalen Bauarbeiten Walzbachtal Bahnhofstraße Abbbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten Weil am Rhein Freiburger Straße Abbbau alle (NO2) Im Vorjahr (2017) wurde der Grenzwert eingehalten 12 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Mannheim Schwäbisch HallHeilbronn Welzheim Sternwarte Kehl Kinzigallee Stuttgart-Bad Cannstatt Schwäbische Alb Isny Stötten Depositionsmessstelle © LUBW, LGL BW0 4020 km Abbildung 1.1.3-1: Lage der Messstellen des Depositionsmessnetzes in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 13 Das Depositionsmessnetz wurde sukzessive an die aktuellen Anforderungen angepasst. Eine Neuausrichtung der Depo- sitionsmessungen fand zuletzt im Jahr 2017 statt. Die 8 Stand- orte des Depositionsmessnetzes im Jahr 2018 sind auf städ- tische und ländliche Regionen verteilt. Im Rahmen des Depo sitionsmessnetzes werden der Staubniederschlag und die Schwermetalleinträge im Staubniederschlag sowie Ein- träge von Sulfat, Nitrat und Ammonium gemessen. Weitere Informationen zu diesen Schadstoffen sind im Anhang 4.1 aufgeführt. Das Depositionsmessnetz dient der Überwachung der Schad- stoffeinträge. Die festgelegten Immissionswerte für Schad- stoffdepositionen in der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) [TA Luft] sollen einen Schutz vor erheblichen Belästigungen und Beeinträchtigungen gewähr- leisten. Langfristig sollen insbesondere die empfindlichen Ökosysteme vor zu hohen Stickstoff- und Säureeinträgen geschützt werden. Der Schutz dieser empfindlichen Öko- systeme vor erhöhten Stickstoffeinträgen, zum Beispiel durch landwirtschaftliche Betriebe, wurde bisher über die Sonder- fallprüfung nach Ziffer 4.8 der TA Luft sowie über den Leitfaden der Bund/Ländergemeinschaft für Immissions- schutz [LAI, 2012] geprüft. Die Messstellen des Depositionsmessnetzes Baden-Württem- berg sind in der Abbildung 1.1.3-1 dargestellt. Im Anhang 4.3 sind in den Tabellen 4.3-3 und 4.3-4 die Stammdaten und der Messumfang dieser Messstationen aufgelistet. 1.2 Rechtliche Grundlagen und Beurteilungswerte Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkun- gen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterun- gen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) [BImSchG] sieht in § 44 die Überwachung der Luftqualität durch die zuständigen Behörden vor. In Baden- Württemberg wurde die LUBW mit der Durchführung der Überwachung der Luftqualität beauftragt. Im Jahr 2008 wurde von der Europäischen Union die EU- Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft in Europa verabschiedet [EU, 2008]. Durch Zusammenfassung der bis dahin geltenden Rahmenrichtlinie Luftqualität und der 1. bis 3. Tochterrichtlinien sowie unter Anpassung an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse im Gesundheitsbereich, bil- det diese Richtlinie seitdem einen gemeinschaftlichen Rah- men für die Kontrolle und Beurteilung der Luftqualität in Europa. Die Vorgaben der EU-Richtlinie und deren Änderung sind mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitäts- standards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht überführt worden [39. BImSchV, 2010]. Mit Inkrafttreten der 39. BImSchV wurden die bisher zur Überwachung der Luftqualität maßgeblichen Verord- nungen (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft – 22. BImSchV; Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen – 33. BImSchV) aufgehoben. Die 39. BImSchV enthält u. a. für alle relevanten Luftschadstoffe Immissionswerte in Form von Immissionsgrenzwerten, Zielwerten, Informations- und Alarmschwellen sowie kritische Werte (siehe Tabelle 1.2-1). Weitere Immissionswerte und Anforderungen legt die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissions- schutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) [TA Luft] zum Schutz vor schädlichen Um- welteinwirkungen durch Schadstoffdepositionen fest (siehe Tabelle 1.2-2), die Grundlage für die Genehmigung von Anlagen im Rahmen von immissionsrechtlichen Genehmi- gungsverfahren sind. 14 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Tabelle 1.2-1: Immissionswerte für Luftschadstoffe gemäß der 39. BImSchV Luftschadstoff Schutzgut Mittelungs- zeitraum Wert Zulässige Anzahl von Überschreitungen Definition des Immissionswertes Stickstoffdioxid (NO2) Menschliche Gesundheit 1 Stunde 200 μg/m3 18 im Kalenderjahr Grenzwert Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 40 μg/m3 - Grenzwert Menschliche Gesundheit 1 Stundea) 400 μg/m3 - Alarmschwelle Stickstoffoxide (NOx) Vegetation Kalenderjahr 30 μg/m3 - Kritischer Wert Partikel PM10 Menschliche Gesundheit 1 Tag 50 μg/m3 35 im Kalenderjahr Grenzwert Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 40 μg/m3 - Grenzwert Partikel PM2,5 Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 25 μg/m3 - Grenzwert Ozon (O3) Menschliche Gesundheit 8 Stundenb) 120 μg/m3 25 im Kalenderjahrc) Zielwert Menschliche Gesundheit 1 Stunde 180 μg/m3 - Informationschwelle Menschliche Gesundheit 1 Stunde 240 μg/m3 - Alarmschwelle Vegetation AOT40d) 18.000 (μg/m3)h - Zielwert Vegetation AOT40d) 6.000 (μg/m3)h - langfristiges Ziel Schwefeldioxid (SO2) Menschliche Gesundheit 1 Stunde 350 μg/m3 24 im Kalenderjahr Grenzwert Menschliche Gesundheit 1 Tag 125 μg/m3 3 im Kalenderjahr Grenzwert Menschliche Gesundheit 1 Stundea) 500 μg/m3 - Alarmschwelle Ökosysteme Kalenderjahr 20 μg/m3 - Kritischer Wert Ökosysteme Winterhalbjahre) 20 μg/m3 - Kritischer Wert Kohlenmonoxid (CO) Menschliche Gesundheit 8 Stundenb) 10 mg/m3 - Grenzwert Benzol (C6H6) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 5 μg/m3 - Grenzwert Benzo[a]pyren (C20H12, B[a]P) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 1 ng/m3 - Zielwert Arsen (As) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 6 ng/m3 - Zielwert Blei (Pb) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 0,5 μg/m3 - Grenzwert Kadmium (Cd) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 5 ng/m3 - Zielwert Nickel (Ni) Menschliche Gesundheit Kalenderjahr 20 ng/m3 - Zielwert a) gemessen an 3 aufeinanderfolgenden Stunden b) höchster gleitender 8-Stundenmittelwert eines Tages c) gemittelt über 3 Jahre, gültige Daten für 1 Jahr d) AOT40 (accumulated exposure over a threshold of 40 ppb), die summierte Differenz zwischen 1-Stundenmittelwerten über 80 μg/m³ (= 40 ppb) und 80 μg/m³ (= 40 ppb) im Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit; gemittelt über 5 Jahre, gültige Daten für 3 Jahre e) 1.10. bis 31.3. © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 15 1.3 Ermittlung und Bewertung der Jahreskenngrößen Aus den Messdaten werden zum Vergleich mit den gültigen Immissionswerten (Tabelle 1.2-1 und 1.2-2) sogenannte Jahres kenngrößen berechnet. Die Berechnung der Kenn- größen erfolgt auf Grundlage der in der 39. BImSchV fest- gelegten Kriterien (z. B. erforderlicher Anteil gültiger Daten, Datenqualität, zeitliche und räumliche Repräsentativität, Berechnungsvorschrift usw.) sowie mit Hilfe des Handbuchs „Luftqualitätsdaten- und Informationsaustausch in Deutsch- land“ [UBA, 2019]. 1.4 Veröffentlichung der Immissionsdaten Die ermittelten und stündlich aktualisierten Messdaten so- wie Informationen zu Überschreitungen von sogenannten Informations- und Alarmschwellen werden wie folgt von der LUBW bereitgestellt: „ Internet: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft (Rubrik: > Aktuelle Messwerte) „ Telefonischer Ansagedienst: 07 21 / 56 00-35 20 „ Fernsehtext des SWR ab Tafel 174 2 Jahreskenngrößen und Beurteilung der Luftqualität 2018 Aus den in Baden-Württemberg erhobenen Messergebnissen im Jahr 2018 wurden Jahreskenngrößen ermittelt, die mit den in der 39. BImSchV festgelegten Immissionswerten (Grenzwerte, Zielwerte, kritische Werte usw.) verglichen werden und so Grundlage für die Beurteilung der Luftqua- lität in Baden-Württemberg sind. Die Tabellen 2-1 bis 2-4 geben einen Überblick über die Messergebnisse im Jahr 2018. Die Ergebnisse der verkehrsnahen Spotmessungen sowie der Verkehrsmessstationen sind noch einmal gesondert in der Tabelle 2-5 aufgeführt. Überschreitungen von Immissi- onsgrenz- bzw. Zielwerten sind dabei farblich gekennzeich- net. Darüber hinaus werden die Ergebnisse dieser Messun- gen in Kartenausschnitten im Anhang 4.4 (soweit vorhanden auch Ergebnisse der Profil- und Hintergrundmesspunkte, Partikel PM2,5 und Schwermetalle) dargestellt. Tabelle 1.2-2: Immissionswerte für Schadstoffdepositionen gemäß der TA Luft Stoffgruppe Mittelungszeitraum Immissionswert Staubniederschlag Kalenderjahr 0,35 g/(m²d) Arsen und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Arsen Kalenderjahr 4 μg/(m²d) Blei und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Blei Kalenderjahr 100 μg/(m²d) Kadmium und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Kadmium Kalenderjahr 2 μg/(m²d) Nickel und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Nickel Kalenderjahr 15 μg/(m²d) Quecksilber und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Quecksilber Kalenderjahr 1 μg/(m²d) Thallium und seine anorganischen Verbindungen, angegeben als Thallium Kalenderjahr 2 μg/(m²d) 16 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Tabelle 2-1: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Stickstoffdioxid, Partikel PM10 und PM2,5 sowie Ozon an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2018 Stickstoffdioxid Partikel PM10 Partikel PM2,5 Ozon Messstelle JMW [µg/m³] Az1h >200 JMW [µg/m³] AzT >50 JMW [µg/m³] Max1h [µg/m³] AzT8h >120 Az1h >180 AOT40 [(µg/m³)h] Stations- typ Aalen 22 0 16 6 - 164 29 0 21416 S Backnang Eugen-Adolff-Straße* 49 - - - - - - - - SPOT Baden-Baden 16 0 13 3 - 180 35 0 20165 S Balingen Schömberger Straße* 31 - - - - - - - - SPOT Bernhausen 27 0 17 7 - 203 30 4 20177 S Biberach 17 0 16 4 - 169 23 0 17956 S Eggenstein 23 0 16 2 - 195 33 7 19914 S Esslingen Grabbrunnenstraße* 45 - 25 14 - - - - - SPOT Freiburg 19 0 14 3 10 194 35 8 20794 S Freiburg Schwarzwaldstraße 50 0 18 5 12 - - - - V Friedrichshafen 21 0 16 4 - 186 30 2 19588 S Friedrichshafen Maybachstraße* 39 - - - - - - - - SPOT Gärtringen 14 0 14 2 - 190 43 4 23183 S Heidelberg 23 0 16 3 - 180 29 0 17622 S Heidelberg Mittermaierstraße* 38 - - - - - - - - SPOT Heidenheim Wilhelmstraße* 39 - - - - - - - - SPOT Heilbronn 28 0 20 5 12 170 25 0 17368 S Heilbronn Weinsberger Straße-Ost 52 0 25 7 14 - - - - V Herrenberg Hindenburgstraße* 41 - - - - - - - - SPOT Ilsfeld König-Wilhelm-Straße* 33 - - - - - - - - SPOT Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße 38 0 18 3 12 - - - - V Karlsruhe-Nordwest 22 0 16 2 11 202 35 7 20929 S Kehl 25 0 17 4 12 186 27 1 19208 S Konstanz** 20 0 16 3 11 180 27 0 19327 S Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße* 38 - - - - - - - - SPOT Leonberg Grabenstraße 45 0 - - - - - - - SPOT Lichtenstein Wilhelmstraße* 34 - - - - - - - - SPOT Ludwigsburg 25 0 17 5 - 187 34 3 20370 S Ludwigsburg Friedrichstraße 51 0 25 12 - - - - - SPOT Mannheim Friedrichsring 47 0 22 5 13 - - - - V Mannheim-Nord 24 0 17 5 12 194 33 12 19444 S Marbach Schillerstraße* 39 - - - - - - - - SPOT Markgröningen Grabenstraße* 35 - 25 15 - - - - - SPOT Mühlacker Stuttgarter Straße* 33 (1) - - - - - - - - SPOT Neuenburg 20 0 16 3 - 185 32 2 17520 S Öhringen Schillerstraße* - (2) - - - - - - - - SPOT Östringen Hauptstraße* 31 - - - - - - - - SPOT Pfinztal Karlsruher Straße 35 0 18 4 13 - - - - V Pforzheim 25 0 16 4 11 187 20 2 15080 S Pforzheim Jahnstraße* 37 - - - - - - - - SPOT © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 17 Tabelle 2-1 [Fortsetzung] Stickstoffdioxid Partikel PM10 Partikel PM2,5 Ozon Messstelle JMW [µg/m³] Az1h >200 JMW [µg/m³] AzT >50 JMW [µg/m³] Max1h [µg/m³] AzT8h >120 Az1h >180 AOT40 [(µg/m³)h] Stations- typ Pleidelsheim Beihinger Straße* 39 - - - - - - - - SPOT Rastatt Kapellenstraße* 37 - - - - - - - - SPOT Ravensburg Schussenstraße* - (3) - - - - - - - - SPOT Remseck Remstalstraße* 29 - - - - - - - - SPOT Reutlingen** 25 0 16 7 - 189 18 2 15073 S Reutlingen Lederstraße-Ost 53 0 23 11 13 - - - - V Schramberg Oberndorfer Straße 34 0 16 4 11 - - - - V Schwäbisch Gmünd Remsstraße* 38 - - - - - - - - SPOT Schwäbisch Hall (4) - - - - - - 24 - 18682 S Schwäbische Alb 7 0 11 2 8 172 27 0 19362 L Schwarzwald-Süd 5 0 9 0 6 199 54 16 22503 L Sindelfingen Hanns- Martin-Schleyer-Straße* 45 - - - - - - - - SPOT Steinheim Ludwigsburger Straße* 37 - - - - - - - - SPOT Stuttgart Am Neckartor 71 11 29 20 (21) 14 - - - - SPOT Stuttgart Arnulf-Klett-Platz 46 0 23 7 13 - - - - V Stuttgart Hohenheimer Straße 65 0 23 11 - - - - - SPOT Stuttgart Waiblinger Straße* 39 0 - - - - - - - SPOT Stuttgart-Bad Cannstatt 27 0 17 3 11 184 27 1 18006 S Tauberbischofsheim 12 0 15 4 - 170 29 0 19320 S Tübingen 21 0 16 4 11 175 28 0 19351 S Tübingen Jesinger Hauptstraße* 35 - 20 7 - - - - - SPOT Tübingen Mühlstraße 46 0 23 13 - - - - - SPOT Ulm 27 0 17 6 12 162 18 0 16141 S Ulm Karlstraße* 35 - - - - - - - - SPOT Ulm Zinglerstraße* 43 - - - - - - - - SPOT Villingen-Schwenningen 14 0 14 1 - 177 33 0 21296 S Weil am Rhein 18 0 14 2 11 201 39 16 21868 S Wiesloch 16 0 16 4 - 203 38 6 20555 S Immissionsgrenzwert/ Zielwert 40 µg/m³ 18 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr 40 µg/m³ 35 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr 25 µg/m³ - 25 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr - 18000 [(µg/m³)h] S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle - keine Messung * passive NO2-Messung ** durch Dritte finanzierte Messstelle 1 Straßensanierung in 2018, geringeres Verkehrsaufkommen am Standort 2 keine Überschreitung gemäß 39. BImSchV aufgrund fehlender räumlicher Repräsentativität 3 eingeschränkte Datenverfügbarkeit 4 Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte/Zielwerte sind rot markiertt AOT40 AOT40 (Mittelwert 2014 bis 2018) [(μg/m³)h]; gemittelt über 5 Jahre, gültige Daten für 3 Jahre Az1h>180 Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 180 μg/m³ Az1h>200 Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 200 μg/m³ AzT>50 Anzahl Tagesmittelwerte > 50 μg/m³; Tage mit Überschreitungen aufgrund von Streusalzeinträgen werden von der Gesamtmenge abgezogen; () ohne Streusalzabzug AzT8h>120 Anzahl Tage > 120 μg/m³ (Mittelwert 2016 bis 2018); höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages, gemittelt über 3 Jahre, gültige Daten für 1 Jahr JMW Jahresmittelwert Max1h höchster 1-Stundenmittelwert 18 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Tabelle 2-2: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Ammoniak, Benzol, Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2018 Ammoniak Benzol Kohlenmonoxid Schwefeldioxid Messstelle JMW [µg/m³] JMW [µg/m³] Max8h [mg/m³] Max1h [µg/m³] MaxTMW [µg/m³] JMW [µg/m³] Stations- typ Aalen 2,8 - - 15 4 1 S Biberach 2,8 - - - - - S Eggenstein - - - 216 27 2 S Freiburg Schwarzwaldstraße 4,2 - 1,0 - - - V Heilbronn 2,6 - - - - - S Heilbronn Weinsberger Straße-Ost - - 1,8 - - - V Isny 5,7 - - - - - S Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße - - 1,4 - - - V Kehl 2,3 - - - - - S Ludwigsburg Friedrichstraße 6,6 - - - - - SPOT Mannheim Friedrichsring - 1,4 0,9 - - - V Mannheim-Nord 3,1 - - 65 19 3 S Pfinztal Karlsruher Straße - - 1,1 - - - V Reutlingen Lederstraße-Ost - - 1,5 - - - V Schramberg Oberndorfer Straße - - 1,1 - - - V Schwäbsich Hall (1) - - - - - - S Schwäbische Alb 1,5 - - - - - L Schwarzwald-Süd 1,3 - - 5 3 1 L Stötten 3,1 - - - - - L Stuttgart Am Neckartor 7,9 1,6 - - - - SPOT Stuttgart Arnulf-Klett-Platz - - 0,9 - - - V Stuttgart-Bad Cannstatt 2,7 - - - - - S Weil Am Rhein 2,1 - - - - - S Welzheim Sternwarte 2,2 - - - - - L Immissionsgrenzwert/Zielwert - 5 μg/m³ 10 mg/m³ 350 μg/m³ bei 24 zulässi- gen Überschrei- tungen im Kalenderjahr 125 μg/m³ bei 3 zulässigen Überschrei- tungen im Kalenderjahr 20 μg/m³ S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle - keine Messung 1 Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle, betrifft Ammoniak-Messungen JMW Jahresmittelwert Max1h höchster 1-Stundenmittelwert Max8h höchster 8-Stundenmittelwert MaxTMW höchster Tagesmittelwert © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 19 Tabelle 2-3: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Benzo[a]pyren, Schwermetalle und Ruß in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg 2018 Tabelle 2-4: Messergebnisse (Jahreskenngrößen) für Staubniederschlag und Schwermetalle an den Depositionsstandorten und Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg 2018 Ruß Benzo[a]pyren Arsen Blei Kadmium Nickel Messstelle JMW [µg/m³] JMW [ng/m³] JMW [ng/m³] JMW [ng/m³] JMW [ng/m³] JMW [ng/m³] Stations- typ Esslingen Grabbrunnenstraße - 0,4 - - - - SPOT Freiburg Schwarzwaldstraße 2,5 0,2 0,5 2,9 0,1 1,7 V Gärtringen 1,4 0,2 0,3 2,4 0,1 0,5 S Heilbronn - 0,2 - - - - S Heilbronn Weinsberger Straße-Ost 3,2 0,3 - - - - V Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße - 0,2 - - - - V Kehl 1,8 0,2 0,6 5,5 0,1 0,9 S Ludwigsburg Friedrichstraße 2,9 - - - - - SPOT Mannheim Friedrichsring 2,4 0,2 - - - - V Pfinztal Karlsruher Straße - 0,4 - - - - V Pforzheim - 0,2 0,5 8,9 0,1 1,0 S Reutlingen Lederstraße-Ost 2,6 0,2 - - - - V Schramberg Oberndorfer Straße - 0,5 - - - - V Stuttgart Am Neckartor 3,2 0,2 0,8 3,6 0,1 2,9 SPOT Stuttgart Arnulf-Klett-Platz 2,4 0,2 0,6 3,3 0,1 1,9 V Stuttgart-Bad Cannstatt 1,7 0,2 0,5 4,1 0,1 1,2 S Tübingen - 0,2 - - - - S Tübingen Jesinger Hauptstraße - 0,7 - - - - SPOT Tübingen Mühlstraße - 0,3 - - - - SPOT Immissionsgrenzwert/Zielwert - 1 ng/m³ 6 ng/m³ 500 ng/m³ (=0,5 μg/m³) 5 ng/m³ 20 ng/m³ S = Städtischer Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle - keine Messung JMW Jahresmittelwert Bergerhoff-Verfahren Staubniederschlag Antimon Arsen Blei Chrom Kadmium Nickel Standort JMW [g/(m²d)] JMW [µg/(m²d)] JMW [µg/(m²d)] JMW [µg/(m²d)] JMW [µg/(m²d)] JMW [µg/(m²d)] JMW [µg/(m²d)] Stations- typ Heilbronn 0,06 1,40 0,70 5,00 10,50 0,09 4,50 S Isny 0,01 0,30 0,20 1,20 1,50 0,04 0,70 DEPO Kehl 0,03 0,80 0,50 6,00 22,40 0,12 3,10 S Mannheim-Nord 0,05 0,70 0,60 4,10 6,40 0,08 1,90 S Schwäbische Alb 0,04 0,20 0,20 1,10 1,60 0,03 0,70 L Stuttgart-Bad Cannstatt 0,05 0,70 0,30 2,00 4,30 0,04 1,70 S Immissionsgrenzwert 0,35 g/(m²d) - 4 µg/(m²d) 100 µg/(m²d) - 2 µg/(m²d) 15 µg/ (m²d) S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund DEPO = Depositionsmessstelle JMW Jahresmittelwert 20 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW S ti ck st o ff d io xi d ( N O 2) Pa rt ik el P M 10 B en zo l R u ß B [a ]P D TV K en n u n g M es so rt /S ta ti o n m ax . 1h -M W [µ g /m ³] A la rm sc h w . A n za h l 1h -M W > 40 0 µ g /m ³ A n za h l d er 1h -M W > 20 0 µ g /m ³ JM W [µ g /m ³] JM W (P as si v) [µ g /m ³] m ax . T M W [µ g /m ³] A n za h l T M W > 50 µ g /m ³ d av o n S tr eu - sa lz d av o n S ah ar a- st au b JM W [µ g /m ³] JM W [µ g /m ³] JM W [µ g /m ³] JM W [n g /m ³] K fz K fz /T ag Lk w Lk w /T ag b as ie rt a u f S p o tm es ss te lle n D E B W 21 9 B ac kn an g E ug en -A do lf f- S tr aß e 4 9 18 .0 0 0 8 6 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 21 3 B al in ge n S ch öm be rg er S tr aß e 31 15 .1 0 0 1. 07 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 22 0 E ss lin ge n G ra bb ru nn en st ra ß e 45 10 8 14 25 0, 4 27 .1 0 0 6 30 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 22 6 Fr ie dr ic hs ha fe n M ay ba ch st ra ß e 39 20 .6 0 0 2. 19 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 15 1 H ei de lb er g M itt er m ai er st ra ß e 38 26 .0 0 0 50 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 14 5 H ei de nh ei m W ilh el m st ra ß e 39 9. 40 0 55 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 13 5 H er re nb er g H in de nb ur gs tr aß e 41 18 .3 0 0 52 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 13 3 Ils fe ld K ön ig -W ilh el m -S tr aß e 33 18 .7 0 0 92 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 22 3 Le in fe ld en -E ch te rd in ge n H au pt st ra ß e 38 12 .3 0 0 26 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 12 0 Le on be rg G ra be ns tr aß e 14 3 0 0 45 23 .1 0 0 58 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 22 7 Li ch te ns te in W ilh el m st ra ß e 3 4 21 .4 0 0 1. 32 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 11 7 Lu dw ig sb ur g Fr ie dr ic hs tr aß e 15 9 0 0 51 8 9 12 25 2, 9 36 .9 0 0 1. 25 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 18 D E B W 22 9 M ar ba ch S ch ill er st ra ß e 39 16 .8 0 0 1. 24 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 14 2 M ar kg rö ni ng en G ra be ns tr aß e 35 8 8 15 25 12 .5 0 0 28 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 12 8 M üh la ck er S tu tt ga rt er S tr aß e* 33 13 .4 0 0 82 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 23 0 Ö hr in ge n S ch ill er st ra ß e* * - 12 .7 0 0 1. 41 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 23 1 Ö st rin ge n H au pt st ra ß e 31 13 .7 0 0 65 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 13 0 P fo rz he im J ah ns tr aß e 37 31 .2 0 0 1. 17 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 12 1 P le id el sh ei m B ei hi ng er S tr aß e 39 15 .9 0 0 85 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 22 8 R av en sb ur g S ch us se ns tr aß e* ** - 24 .4 0 0 1. 0 6 0 E m is si on sk at as te r 20 14 D E B W 23 2 R as ta tt K ap el le ns tr aß e 37 12 .4 0 0 37 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 21 2 R em se ck R em st al st ra ß e 29 18 .6 0 0 1. 59 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 15 5 S ch w äb is ch G m ün d R em ss tr aß e 38 21 .8 0 0 1. 62 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 23 3 Si nd el fin ge n H an ns -M ar tin -S ch le ye r-S tr aß e 45 27 .9 0 0 58 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 16 D E B W 22 5 S te in he im L ud w ig sb ur ge r S tr aß e 37 22 .9 0 0 8 30 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 11 8 S tu tt ga rt A m N ec ka rt or 22 1 0 11 71 9 0 21 1 29 1, 6 3, 2 0, 2 62 .0 0 0 1. 79 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 18 D E B W 11 6 S tu tt ga rt H oh en he im er S tr aß e 19 9 0 0 65 78 11 23 30 .1 0 0 5 40 Ve rk eh rs zä hl un g 20 18 D E B W 13 4 S tu tt ga rt W ai bl in ge r S tr aß e 39 21 .6 0 0 59 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 13 7 Tü bi ng en J es in ge r H au pt st ra ß e 35 73 7 20 0, 7 15 .1 0 0 4 40 Ve rk eh rs zä hl un g 20 18 D E B W 13 6 Tü bi ng en M üh ls tr aß e 14 8 0 0 4 6 80 13 23 0, 3 6. 80 0 1. 4 30 Ve rk eh rs zä hl un g 20 18 D E B W 15 3 U lm K ar ls tr aß e 35 14 .9 0 0 57 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 13 8 U lm Z in gl er st ra ß e 4 3 20 .4 0 0 69 0 E m is si on sk at as te r 20 16 Ta be lle 2 -5 : E rg eb ni ss e de r M es su ng en a n de n S po tm es ss te lle n un d de n Ve rk eh rs m es ss ta tio ne n in B ad en -W ür tt em be rg im J ah r 20 18 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 21 M W = M itt el w er t JM W = J ah re sm itt el w er t TM W = T ag es m itt el w er t D TV = d ur ch sc hn itt lic he t äg lic he V er ke hr ss tä rk e * S tr aß en sa ni er un g in 2 01 8, g er in ge re s Ve rk eh rs au fk om m en a m S ta nd or t ** ke in e Ü be rs ch re itu ng g em äß 3 9. B Im S ch V a uf gr un d fe hl en de r rä um lic he r R ep rä se nt at iv itä t ** * ei ng es ch rä nk te D at en ve rf üg ba rk ei t Ta be lle 2 -5 [F or ts et zu ng ] Im m is si o n sg re n zw er te b zw . Z ie lw er te G re nz -/Z ie lw er t ei ng eh al te n G re nz -/Z ie lw er t üb er sc hr itt en Zi el w er t na ch R un du ng sr eg el e in ge ha lte n, je do ch V er be ss er un gs be da rf S ti ck st o ff d io xi d ( N O 2) Pa rt ik el P M 10 B en zo l R u ß B [a ]P D TV K en n u n g M es so rt /S ta ti o n m ax . 1h -M W [µ g /m ³] A la rm sc h w . A n za h l 1h -M W > 40 0 µ g /m ³ A n za h l d er 1h -M W > 20 0 µ g /m ³ JM W [µ g /m ³] JM W (P as si v) [µ g /m ³] m ax . T M W [µ g /m ³] A n za h l T M W > 50 µ g /m ³ d av o n S tr eu - sa lz d av o n S ah ar a- st au b JM W [µ g /m ³] JM W [µ g /m ³] JM W [µ g /m ³] JM W [n g /m ³] K fz K fz /T ag Lk w Lk w /T ag b as ie rt a u f V er ke h rs m es ss ta ti o n en D E B W 12 2 Fr ei bu rg S ch w ar zw al ds tr aß e 17 5 0 0 50 6 0 5 18 2, 5 0, 2 5 3. 50 0 3. 50 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 18 D E B W 15 2 H ei lb ro nn W ei ns be rg er S tr aß e -O st 16 3 0 0 52 82 7 25 3, 2 0, 3 32 .5 0 0 81 0 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 08 0 K ar ls ru he R ei nh ol d- Fr an k- St ra ß e 16 6 0 0 38 82 3 18 0, 2 22 .0 0 0 12 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 18 D E B W 0 9 8 M an nh ei m F rie dr ic hs rin g 17 2 0 0 47 67 5 22 1, 4 2, 4 0, 2 37 .1 0 0 6 30 E m is si on sk at as te r 20 16 D E B W 12 5 P fin zt al K ar ls ru he r S tr aß e 10 1 0 0 35 8 4 4 18 0, 4 20 .5 0 0 9 6 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 18 D E B W 14 7 R eu tli ng en L ed er st ra ß e -O st 15 1 0 0 5 3 81 11 23 2, 6 0, 2 36 .2 0 0 1. 16 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 18 D E B W 15 6 S ch ra m be rg O be rn do rf er S tr aß e 9 9 0 0 3 4 67 4 16 0, 5 14 .0 0 0 9 0 0 Ve rk eh rs zä hl un g 20 18 D E B W 0 9 9 S tu tt ga rt A rn ul f- K le tt -P la tz 12 9 0 0 4 6 69 7 23 2, 4 0, 2 52 .5 0 0 1. 37 0 E m is si on sk at as te r 20 16 22 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW 2.1 Räumliche Struktur der Luftverun- reinigungen an verkehrsnahen Messstellen Bei der Beurteilung der Luftqualität eines Straßenabschnitts ist gemäß Anlage 3 der 39. BImSchV der Ort einer Probe- nahmestelle so zu wählen, dass die Luftproben für mindes- tens eine Länge von 100 Metern repräsentativ sind. Bei neu eingerichteten Spotmessstellen wird diese Repräsentativität geprüft, indem zusätzlich zum Referenzmesspunkt (RMP) sogenannte Profilmesspunkte (PMP) entlang der Straße eingerichtet werden. An jedem Profilmesspunkt wird als Indikator für die Schadstoffbelastung die Konzentration von Stickstoffdioxid durch Passivsammler bestimmt. Die Profilmesspunkte werden 1 bis 3 Jahre mit beprobt. Mit sinkendem Konzentrationsniveau von Stickstoffdioxid stellt sich die Frage der räumlichen Repräsentativität auch für bestehende Spotmessstellen. Deshalb wurde auch an Spot- messstellen, die bereits länger bestehen, Profilmessungen durchgeführt. Insgesamt wurden im Jahr 2018 an 12 Spot- messstellen Profilmessungen durchgeführt. Ergänzend zu den Profilmessungen wurden an 7 Spotmess- stellen Messungen der städtischen Hintergrundbelastung in den betreffenden Stadtteilen durchgeführt. Sie dienen u. a. der Maßnahmenplanung bei Überschreitung der Immissions- grenzwerte an den Referenzmesspunkten. Die Ergebnisse der Profil- und Hintergrundmesspunkte sind in der Abbildung 2.1-1 sowie im Anhang 4.4 dargestellt. Bei den Profilmessungen an den Spotmessstellen Herrenberg Hindenburgstraße und Ludwigsburg Friedrichstraße hat sich gezeigt, dass die durchgeführten Profilmessungen für die Beurteilung der Repräsentativität nicht ausreichend waren. Sie werden deshalb, ergänzt um weitere Profilmesspunkte, im Folgejahr fortgeführt. An den Messpunkten Marbach Schillerstraße und Markgröningen Grabenstraße wurde der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid am jeweiligen Referenz messpunkt eingehalten, an einem bzw. mehreren Profilmesspunkten hingegen überschritten. Da der Über- schreitungsbereich an beiden Standorten jeweils aber weniger Abbildung 2.1-1: Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentrationen an ausgewählten Referenz-, Profil- und Hintergrund- messpunkten im Jahr 2018 NO2-Konzentration in µg/m³ 1 Heidelberg, Karlsruher Straße 2 Heidelberg, Mittermaierstraße 3 Ingersheim, Tiefengasse 4 Murg, Hauptstraße 5 Schramberg, Oberndorfer Straße 6 Schwäbisch Gmünd, Remsstraße 7 Ulm, Karlstraße 8 Urbach Hauptstraße Lu dw ig sb ur g Fr ie dr ic hs tr aß e Li ch te ns te in W ilh el m st ra ß e M ar kg rö ni ng en G ra be ns tr aß e M ar ba ch S ch ill er st ra ß e M üh la ck er S tu ttg ar te r S tr aß e Ö hr in ge n S ch ill er st ra ß e* Ö st ri ng en H au pt st ra ß e H er re nb er g H in de nb ur gs tr aß e Fr ie dr ic hs ha fe n M ay ba ch st ra ß e R as ta tt K ap el le ns tr aß e S tu ttg ar t A m N ec ka rt or S in de lfi ng en H an ns -M ar tin -S ch le ye r-S tr aß e 0 10 20 30 40 60 70 50 80 PMP1 PMP4PMP2 PMP3Referenzmesspunkt PMP6Hintergrundmesspunkt Profilmesspunkte (PMP): PMP5 PMP7 PMP8 PMP9 *Räumliche Repräsentativität gemäß 39. BImSchV fehlt © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 23 als 100 Meter lang ist, liegen in beiden Fällen dennoch kei- ne Grenzwertüberschreitungen vor. An der Spotmessstelle Öhringen Schillerstraße haben die Profilmessungen gezeigt, dass eine Überschreitung des Jahresmittelwertes von 40 µg/m3 für Stickstoffdioxid nur in unmittelbarer Umgebung des Referenzmesspunktes vorlag. An den Profilmess punkten wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Es handelt sich somit nur um eine kleinräumige Überschreitung, die nicht repräsentativ für einen längeren Straßen abschnitt ist. Die Messergebnisse dieser Messstelle genügen den An- forderungen der 39. BImSchV somit nicht und werden des- halb nur im Anhang 4.4 des vorliegenden Berichtes veröf- fentlicht. An den anderen 7 Messstellen haben die Profil- messungen die Messergebnisse an den Referenzmess punkten bestätigt. 2.2 Meteorologie Die Luftqualität ist nicht nur abhängig vom Ausmaß der anthropogenen Emissionen, sondern auch von den meteo- rologischen Verhältnissen und somit auch von der Jahreszeit. Die saisonalen Schwankungen der Luftschadstoffe lassen sich vor allem bei der Feinstaubbelastung (Partikel PM10) und beim Ozon beobachten. So treten hohe Feinstaub- belastungen überwiegend in den Wintermonaten bei aus- tauscharmen Verhältnissen in der Atmosphäre auf. Hohe Ozonkonzentrationen treten dagegen bei stabilen Hoch- druckwetterlagen mit starker Sonneneinstrahlung, hohen Lufttemperaturen und Trockenheit typischerweise in den Sommermonaten auf. 2018 war ein besonders warmes Jahr. Die Jahresmitteltem- peratur hat 2018 mit 10,4°C in Baden-Württemberg einen neuen Höchstwert seit Beginn der Aufzeichnungen 1881 erreicht. Das Jahr 2018 war durchschnittlich wärmer als das Jahr 2003 mit dem Jahrhundertsommer, aber in der Spitze nicht ganz so heiß. In 2018 gab es gemittelt über das ganze Land 21 Heiße Tage und damit mehr als viermal so viele wie im Mittel pro Jahr im Zeitraum 1961–1990 (5 Tage); in 2003 gab es jedoch über fünfmal so viele (27 Tage). Tempe- raturspitzenwerte wie in 2003 von über 40°C wurden in 2018 nicht erreicht. Darüber hinaus war 2018 auch ein sehr trockenes Jahr, was sich vor allem in der Vegetationszeit bemerkbar machte. Vergleicht man die Niederschlagssummen in der Vegetati- onszeit, so gab es in 2018 mit nur 370 mm nach 1947 mit 354 mm die zweittrockenste Vegetationsperiode. Bis auf die Monate Januar und Dezember, die deutlich zu nass waren, war es das ganze Jahr überdurchschnittlich trocken. Der Herbst 2018, in dem nur 102 mm Niederschlag gefallen sind und der damit rund 55 % trockener war als im Zeitraum 1961–1990, ist sogar der trockenste seit Beginn der Wetter- aufzeichnungen 1881 in Baden-Württemberg [DWD, 2018]. Bezogen auf die einzelnen Monate im Jahr 2018 lagen im Januar recht durchmischte Verhältnisse vor mit ungewöhn- lich milden Temperaturen, mit viel Niederschlag und mit höheren Windgeschwindigkeiten. Dagegen waren insbeson- dere der Februar und auch zum Teil der März durch aus- tauscharme Wetterlagen geprägt, beide Monate waren ver- gleichsweise kalt und niederschlagsarm. Anfang April wur- de es fast schlagartig und im Vergleich zu den Vorjahren auffällig warm, mit überdurchschnittlicher Sonneneinstrah- lung. Die Sommermonate waren bedingt durch die hohe Einstrahlung vergleichsweise sehr warm, aber nicht unbedingt heiß, Niederschlag gab es selten, aber lokal unwetterartig. Auch der September war vergleichsweise warm. Zum Vor- jahr vergleichbare Temperaturen lagen im Oktober und November vor. Die Niederschlagsarmut hielt bis November an, so dass bei gleichzeitigen niedrigen Windgeschwindig- keiten und aufgrund der abnehmenden Strahlung die Aus- tauschverhältnisse in der Atmosphäre abnahmen, Schad- stoffe wie Stickstoffdioxid oder Partikel PM10 zeigten somit im späteren Verlauf des Jahres eher einen Anstieg. Der Dezember war geprägt von einer wechselhaften Witterung, mild und niederschlagsreich, hohe Konzentrationen konn- ten weder für Stickstoffdioxid noch für Feinstaub festgestellt. Die Tabelle 2.2-1 gibt einen Überblick über die meteoro- logischen Kenngrößen Lufttemperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer für Rheinstetten und Stuttgart-Schnar- renberg im Jahr 2018 und im Vergleich zum langjährigen Mittel. Die Durchschnittswerte der meteorologischen Grö- ßen sind seit 2013 auf den Zeitraum von 1981 bis 2010 be- zogen. In der Abbildung 2.2-1 sind die meteorologischen Kenngrößen dargestellt. 24 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Tabelle 2.2-1: Meteorologische Kenngrößen für Lufttemperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer im Jahr 2018 sowie die Abweichungen bzw. Anteile vom langjährigen Mittel (1981 bis 2010) für Rheinstetten und Stuttgart-Schnarrenberg (Quelle: Deutscher Wetterdienst). Einheit Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Lufttemperatur Rheinstetten 2018 Monatsmittelwert °C 6,7 0,5 5,3 14 16,9 20 22,5 22 16,9 12 6,3 5,1 Abweichung vom langjährigen Mittel °C 4,8 -2,3 -1,4 3,5 1,9 1,9 2,2 2,2 1,4 1,2 0,6 2,3 Stuttgart 2018 Monatsmittelwert °C 5,7 -0,6 5 14,6 16,9 19,4 22 21,8 17 12,4 6,4 4,5 Abweichung vom langjährigen Mittel °C 4,3 -2,9 -1,1 4,8 2,6 2,1 2,3 2,7 2 1,9 1,1 2,2 Niederschlag Rheinstetten 2018 Monatssumme mm 128 29 32 30 72 48 54 6 25 12 33 106 Anteil am langjährigen Mittel % 206% 46% 49% 51% 81% 58% 65% 9% 37% 14% 46% 134% Stuttgart 2018 Monatssumme mm 93 17 22 26 41 99 51 31 38 18 15 71 Anteil am langjährigen Mittel % 258% 50% 54% 54% 48% 121% 69% 47% 75% 32% 33% 131% Sonnenscheindauer Rheinstetten 2018 Monatssumme h 37 105 105 241 256 258 322 273 253 163 91 25 Anteil am langjährigen Mittel % 74% 130% 85% 137% 122% 116% 131% 119% 153% 157% 160% 66% Stuttgart 2018 Monatssumme h 42 88 121 261 236 247 303 259 248 171 90 35 Anteil am langjährigen Mittel % 60% 95% 96% 154% 117% 118% 125% 116% 154% 150% 120% 61% © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 25 25 20 15 10 5 0 -5 25 20 15 10 5 0 -5 Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Te m p er at u r in G ra d C el si u s A b w ei ch u n g in G ra d Lufttemperatur Rheinstetten 2018 Monatsmittelwert Abweichung vom langjährigen Mittel 3,5 1,9 1,9 2,2 2,2 1,4 1,2 0,6 -2,3 -1,4 4,8 2,3 140 120 100 80 60 40 20 0 280 240 200 160 120 80 40 0 Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez N ie d er sc h la g in m m A n te il in P ro ze n t Niederschlag Rheinstetten 2018 Monatssumme Anteil am langjährigen Mittel 81 58 65 9 14 134 100 % 206 46 49 51 37 46 140 120 100 80 60 40 20 0 280 240 200 160 120 80 40 0 Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez N ie d er sc h la g in m m A n te il in P ro ze n t Niederschlag Stuttgart 2018 Monatssumme Anteil am langjährigen Mittel 258 54 48 121 69 75 3250 54 100 % 47 33 131 350 300 250 200 150 100 50 0 280 240 200 160 120 80 40 0 Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez S o n n en sc h ei n d au er in S tu n d en A n te il in P ro ze n t Sonnenscheindauer Rheinstetten 2018 Monatssumme Anteil am langjährigen Mittel 74 137 122 116 131 119 153 157 160 66 130 100 %85 25 20 15 10 5 0 -5 25 20 15 10 5 0 -5 Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Te m p er at u r in G ra d C el si u s A b w ei ch u n g in G ra d Lufttemperatur Stuttgart 2018 Monatsmittelwert Abweichung vom langjährigen Mittel 4,8 2,6 2,1 2,3 2,7 2,0 1,9 1,1 -2,9 -1,1 4,3 2,2 350 300 250 200 150 100 50 0 280 240 200 160 120 80 40 0 Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez S o n n en sc h ei n d au er in S tu n d en A n te il in P ro ze n t Sonnenscheindauer Stuttgart 2018 Monatssumme Anteil am langjährigen Mittel 60 154 117 118 125 116 154 150 120 61 95 100 %96 Abbildung 2.2-1: Meteorologische Kenngrößen für Lufttemperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer im Jahr 2018 sowie die Abweichungen bzw. Anteile vom langjährigen Mittel (1981 bis 2010) für Rheinstetten und Stuttgart-Schnarrenberg (Quelle: Deutscher Wetterdienst) 26 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW 2.3 Stickstoffdioxid Der Immissionsgrenzwert von 40 µg/m3 für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert) konnte bei mehr als der Hälfte der ver- kehrsnahen Messstationen im Jahr 2018 eingehalten werden. An 15 verkehrsnahen Messpunkten wird der Immissions- grenzwert aber überschritten (Abbildung 2.3-1). Belastungs- schwerpunkt ist der Großraum Stuttgart mit mittleren Stickstoffdioxidkonzentrationen von 71 µg/m3 an der Spot- messstelle Stuttgart Am Neckartor und 65 µg/m3 an der Spotmessstelle Stuttgart Hohenheimer Straße. An den Messstationen im städtischen und ländlichen Hinter- grund wurden keine Überschreitungen festgestellt (Abbil- dung 2.3-2). Im städtischen Hintergrund lagen die mittleren Stickstoffdioxidkonzentrationen zwischen 28 µg/m3 (Heil- bronn) und 12 µg/m3 (Tauberbischofsheim). Mit den kontinuierlich anzeigenden Messgeräten für Stick- stoffdioxid ist eine Überprüfung auf Einhaltung des Kurz- zeitgrenzwertes von 200 µg/m3 (1-Stundenmittelwert) mög- lich. An vielen Spotmessstellen wird Stickstoffdioxid aller- 0 10 20 30 40 50 60 70 80 weitere Messstandorte ** Remseck Remstalstraße Östringen Hauptstraße Balingen Schömberger Straße Mühlacker Stuttgarter Straße * Ilsfeld König-Wilhelm-Straße Schramberg Oberndorfer Straße Lichtenstein Wilhelmstraße Ulm Karlstraße Tübingen Jesinger Hauptstraße Pfinztal Karlsruher Straße Markgröningen Grabenstraße Steinheim Ludwigsburger Straße Rastatt Kapellenstraße Pforzheim Jahnstraße Schwäbisch Gmünd Remsstraße Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Heidelberg Mittermaierstraße Stuttgart Waiblinger Straße Pleidelsheim Beihinger Straße Marbach Schillerstraße Heidenheim Wilhelmstraße Friedrichshafen Maybachstraße Herrenberg Hindenburgstraße Ulm Zinglerstraße Sindelfingen Hanns-Martin-Schleyer-Straße Leonberg Grabenstraße Esslingen Grabbrunnenstraße Tübingen Mühlstraße Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Mannheim Friedrichsring Backnang Eugen-Adolff-Straße Freiburg Schwarzwaldstraße Ludwigsburg Friedrichstraße Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Reutlingen Lederstraße-Ost Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart Am Neckartor − 71 65 53 52 51 50 49 47 46 46 45 45 45 43 41 39 39 39 39 39 38 38 38 38 37 37 37 35 35 35 35 34 34 33 33 31 31 29 Jahresmittelwert in µg/m³ Verkehr Immissionsgrenzwert Spotmessstelle passivSpotmessstelle aktiv * Straßensanierung in 2018, geringeres Verkehrsaufkommen ** Messstandort entspricht in seiner räumlichen Repräsentativität nicht den Vorgaben der 39. BImSchV: Öhringen Schillerstraße eingeschränkte Datenverfügbarkeit: Ravensburg Schussenstraße NO2 Abbildung 2.3-1: Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentrationen an den verkehrsnahen Messstationen in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 27 dings mit Passivsammlern gemessen, so dass für diese nur Jahresmittelwerte ermittelt werden können. Die Ergebnisse der kontinuierlichen Stickstoffdioxidmessungen im ländli- chen und städtischen Hintergrund, an den Verkehrsmess- stationen sowie an 5 Spotmessstellen zeigen, dass der Kurz- zeitgrenzwert lediglich an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor 11 mal überschritten wurde. Die zulässige Anzahl von 18 Überschreitungen im Kalenderjahr für den Immis- sionsgrenzwert von 200 µg/m3 (1-Stundenmittelwert) wurde an allen Messstationen im Land Baden-Württemberg im Jahr 2018 eingehalten. Der höchste maximale 1-Stundenmittelwert im Jahr 2018 wurde mit 221 µg/m3 an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor festgestellt. Eine Überschreitung der Alarmschwel- le von 400 µg/m3 (1-Stundenmittelwert) lag im Jahr 2018 an keiner Messstelle in Baden-Württemberg vor. Für das Schutzgut Vegetation wurde der kritische Wert für Stickstoffoxide (NOx) von 30 µg/m3 (Jahresmittelwert) im Jahr 2018 an den ländlichen Hintergrundmessstationen Schwarzwald-Süd (5 µg/m3) und Schwäbische Alb (7 µg/m3) wieder sicher eingehalten. 0 10 20 30 40 50 60 70 80 weitere Messstandorte ** Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Tauberbischofsheim Villingen-Schwenningen Gärtringen Wiesloch Baden-Baden Biberach Weil am Rhein Freiburg Neuenburg Konstanz * Tübingen Friedrichshafen Karlsruhe-Nordwest Aalen Heidelberg Eggenstein Mannheim-Nord Reutlingen * Pforzheim Ludwigsburg Kehl Ulm Stuttgart-Bad Cannstatt Bernhausen Heilbronn − 28 27 27 27 25 25 25 25 24 23 23 22 22 21 21 20 20 19 18 17 16 16 14 14 12 7 5 Jahresmittelwert in µg/m³ städtischer Hintergrund Immissionsgrenzwert ländlicher Hintergrund * Durch Dritte finanzierte Messstelle ** Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle: Schwäbisch Hall NO2 Abbildung 2.3-2: Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentrationen an den städtischen und ländlichen Hintergrundmess- stationen 2018 28 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW 2.4 Partikel PM10 In Baden-Württemberg wurde im Jahr 2018 an allen ver- kehrsnahen Messstationen (Abbildung 2.4-1) sowie an allen Messstationen im städtischen und ländlichen Hintergrund (Abbildung 2.4-2) der für das Kalenderjahr festgelegte Im- missionsgrenzwert von 40 µg/m3 für Partikel PM10 einge- halten. Die Partikel PM10-Jahresmittelwerte lagen im Jahr 2018 zwischen 9 µg/m3 und 11 µg/m3 im ländlichen Hinter- grund, zwischen 13 µg/m3 und 20 µg/m3 im städtischen Hintergrund und zwischen 16 µg/m3 und 29 µg/m3 an den verkehrsnahen Messstationen. Der Immissionsgrenzwert von 50 µg/m3 Partikel PM10 (Tages- mittelwert) wurde im Jahr 2018 an allen Messstationen im Land Baden-Württemberg eingehalten (Abbildungen 2.4-3 und 2.4-4). Die mit 21 Tagen meisten Überschreitungen gab es an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor, dabei ist eine Überschreitung auf den Einsatz von Streusalz zurück- zuführen (siehe unten). Hohe Feinstaubbelastungen treten überwiegend in den Wintermonaten bei austauscharmen Verhältnissen in der Atmosphäre auf. In der Abbildung 2.4-5 ist die Anzahl der Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg mit Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m3 für Partikel PM10 dargestellt. Man erkennt deutlich, dass hohe Partikel PM10-Konzentrationen vor allem in den Monaten Februar und März 2018 auftraten, vereinzelt auch in den Monaten April und Oktober 2018. Vor allem die erhöhten Partikel PM10-Konzentrationen im Februar und März sind Phasen eingeschränkter Austauschverhältnisse geschuldet. Weitere Phasen eingeschränkter Austauschverhältnisse tra- ten nur selten und mit Unterbrechungen im Jahr 2018 auf, so dass es zu einer sehr moderaten Anzahl an Überschrei- tungen des Grenzwertes kam. Eintrag von Saharastaub nach Baden-Württemberg Gemäß § 24 der 39. BImSchV [39. BImSchV] können Emis- sionsbeiträge aus natürlichen Quellen, darunter auch Sahara- staub, bei der Ermittlung von Überschreitungen von Im- missionsgrenzwerten außer Ansatz bleiben. Im Jahr 2018 traten keine Episoden mit verstärktem Eintrag von Sahara- staub in die Atmosphäre und infolge dessen keine Über- schreitungen des Immissionsgrenzwertes von 50 µg/m3 (Tagesmittelwert) für Partikel PM10 auf. 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Schramberg Oberndorfer Straße Pfinztal Karlsruher Straße Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Freiburg Schwarzwaldstraße Tübingen Jesinger Hauptstraße Mannheim Friedrichsring Tübingen Mühlstraße Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Reutlingen Lederstraße-Ost Markgröningen Grabenstraße Ludwigsburg Friedrichstraße Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Esslingen Grabbrunnenstraße Stuttgart Am Neckartor 25 25 25 23 23 23 23 22 20 18 18 18 16 25 29 Jahresmittelwert in µg/m³ Verkehr SpotmessstellePartikel PM10 Immissionsgrenzwert Abbildung 2.4-1: Jahresmittelwerte der Partikel PM10-Konzentrationen an den verkehrsnahen Messstationen in Baden- Württemberg im Jahr 2018 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 29 Emissionen aufgrund von Streusalz Gemäß § 25 der 39. BImSchV [39. BImSchV] können Emis- sionsbeiträge, die auf die Ausbringung von Streusalz auf Straßen im Winterdienst zurückzuführen sind, bei der Er- mittlung von Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten außer Ansatz bleiben. Die LUBW untersucht den Streusalz- anteil an den gemessenen Partikel PM10-Konzentrationen an ausgewählten Spotmessstellen in Baden-Württemberg. Streusalzuntersuchungen werden an diesen Messstellen nur an Tagen durchgeführt, an denen der Partikel PM10-Grenz- wert für das Tagesmittel in Höhe von 50 µg/m3 überschrit- ten wurde und an diesem Tag oder den Vortagen Streusalz ausgebracht wurde. Im Jahr 2018 wurden die Beiträge von Streusalz nur an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor analysiert. Die Analysen ergaben, dass das Ausbringen von Streusalz zu einer Überschreitung des Immissionsgrenzwer- tes von 50 µg/m3 für Partikel PM10 (Tagesmittelwert) geführt hat (Abbildung 2.4-3). Die Untersuchungen zum Streusalz- beitrag wurden von der LUBW dokumentiert [LUBW, 2019-1]. Die auf den Streusalzbeitrag zurückzuführenden Grenzwertüberschreitungen werden bei der Luftreinhalte- planung sowie bei der Berichterstattung an die Europäische Union nicht berücksichtigt [LUBW, 2019-2]. 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Baden-Baden Weil am Rhein Villingen-Schwenningen Gärtringen Freiburg Tauberbischofsheim Wiesloch Tübingen Reutlingen * Pforzheim Neuenburg Konstanz * Karlsruhe-Nordwest Heidelberg Friedrichshafen Eggenstein Biberach Aalen Ulm Stuttgart-Bad Cannstatt Mannheim-Nord Ludwigsburg Kehl Bernhausen Heilbronn 20 17 17 17 17 17 17 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 15 14 14 14 14 13 11 9 Jahresmittelwert in µg/m³ städtischer Hintergrund Immissionsgrenzwert ländlicher Hintergrund * Durch Dritte finanzierte Messstelle Partikel PM10 Abbildung 2.4-2: Jahresmittelwerte der Partikel PM10-Konzentrationen an den städtischen und ländlichen Hintergrund- messstationen in Baden-Württemberg im Jahr 2018 30 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Schramberg Oberndorfer Straße Pfinztal Karlsruher Straße Mannheim Friedrichsring Freiburg Schwarzwaldstraße Tübingen Jesinger Hauptstraße Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Stuttgart Hohenheimer Straße Reutlingen Lederstraße-Ost Ludwigsburg Friedrichstraße Tübingen Mühlstraße Esslingen Grabbrunnenstraße Markgröningen Grabenstraße Stuttgart Am Neckartor 14 13 12 11 11 7 7 7 5 5 4 4 3 15 21 (1) Anzahl der Tage mit Überschreitung des Tagesmittelwertes > 50 µg/m³ Verkehr Spotmessstelle Partikel PM10 maximal 35 Überschreitungen davon durch Saharastaub davon durch Streusalz Abbildung 2.4-3: Anzahl der Tage mit Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m³ (Tagesmittelwert) für Partikel PM10 an den verkehrsnahen Messstationen in Baden-Württemberg im Jahr 2018 (35 Überschreitungen sind im Kalenderjahr zulässig) 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Schwarzwald-Süd Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Schwäbische Alb Karlsruhe-Nordwest Gärtringen Eggenstein Stuttgart-Bad Cannstatt Neuenburg Konstanz * Heidelberg Freiburg Baden-Baden Wiesloch Tübingen Tauberbischofsheim Pforzheim Kehl Friedrichshafen Biberach Mannheim-Nord Ludwigsburg Heilbronn Ulm Aalen Reutlingen * Bernhausen 7 7 6 6 5 5 5 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 1 0 Anzahl der Tage mit Überschreitung des Tagesmittelwertes > 50 µg/m³ Partikel PM10 maximal 35 Überschreitungen städtischer Hintergrund ländlicher Hintergrund * Durch Dritte finanzierte Messstelle Abbildung 2.4-4: Anzahl der Tage mit Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m³ (Tagesmittelwert) für Partikel PM10 an den städtischen und ländlichen Hintergrundmessstationen in Baden-Württemberg im Jahr 2018 (35 Überschreitungen sind im Kalenderjahr zulässig) © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 31 2.5 Partikel PM2,5 Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit erlassene Immissionsgrenzwert von 25 µg/m3 für Partikel PM2,5 (Jahres- mittelwert) wurde an allen Messstellen in Baden-Württem- berg, an denen die Belastung durch Partikel PM2,5 erfasst wird, im Jahr 2018 eingehalten (Abbildung 2.5-1). Die mitt- leren Konzentrationen lagen zwischen 6 bzw. 8 µg/m3 im ländlichen Hintergrund, zwischen 10 und 12 µg/m3 im städ- tischen Hintergrund und zwischen 11 und 14 µg/m3 an den verkehrsnahen Messpunkten. 31 .1 2. 18 24 .1 2. 18 17 .1 2. 18 10 .1 2. 18 3. 12 .1 8 26 .1 1. 18 19 .1 1. 18 12 .1 1. 18 5. 11 .1 8 22 .1 0. 18 29 .1 0. 18 15 .1 0. 18 8. 10 .1 8 1. 10 .1 8 24 .9 .1 8 17 .9 .1 8 10 .9 .1 8 3. 9. 18 27 .8 .1 8 20 .8 .1 8 13 .8 .1 8 6. 8. 18 30 .7 .1 8 23 .7 .1 8 16 .7 .1 8 9. 7. 18 2. 7. 18 25 .6 .1 8 18 .6 .1 8 11 .6 .1 8 4. 6. 18 28 .5 .1 8 21 .5 .1 8 14 .5 .1 8 7. 5. 18 30 .4 .1 8 23 .4 .1 8 16 .4 .1 8 9. 4. 18 2. 4. 18 26 .3 .1 8 19 .3 .1 8 12 .3 .1 8 5. 3. 18 26 .2 .1 8 19 .2 .1 8 12 .2 .1 8 5. 2. 18 29 .1 .1 8 22 .1 .1 8 15 .1 .1 8 8. 1. 18 1. 1. 18 Anzahl der Messstationen mit Überschreitung des Partikel PM10-TMW > 50 µg/m3 DezNovOktSeptAugJulJunMaiAprMrzFebJan 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Anzahl der Messstationen mit Überschreitung des Partikel PM10-TMW > 50 µg/m3 Abbildung 2.4-5: Anzahl der Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg mit Überschreitungen des Tagesmittel- wertes von 50 μg/m³ für Partikel PM10 im Jahr 2018 0 5 10 15 20 25 30 Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Freiburg Weil am Rhein Tübingen Stuttgart-Bad Cannstatt Schramberg Oberndorfer Straße Pforzheim Konstanz * Karlsruhe-Nordwest Ulm Mannheim-Nord Kehl Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Heilbronn Freiburg Schwarzwaldstraße Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Reutlingen Lederstraße-Ost Pfinztal Karlsruher Straße Mannheim Friedrichsring Stuttgart Am Neckartor Heilbronn Weinsberger Straße-Ost 14 14 13 13 13 13 12 12 12 12 12 12 11 11 11 11 11 11 11 10 8 6 Jahresmittelwert in µg/m³ Verkehr Spotmessstelle städtischer Hintergrund ländlicher Hintergrund Partikel PM2,5 Immissionsgrenzwert * Durch Dritte finanzierte Messstelle Abbildung 2.5-1: Jahresmittelwerte der Partikel PM2,5-Konzentrationen an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden- Württemberg und an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor im Jahr 2018 32 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW 2.6 Ozon Im Gegensatz zu den anderen Luftschadstoffen werden die höchsten Ozonkonzentrationen im Jahresmittel an den Sta- tionen im Hintergrund gemessen, vor allem an den ländlichen Hintergrundmessstationen. Die verstärkte Ozonbildung im Hintergrund wird durch den Transport von Stickstoffoxiden aus den belasteten Gebieten begünstigt, die in Verbindung mit flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) die Ozon- bildung ermöglichen. Die Stickoxide und VOC werden daher auch als sogenannte Vorläufersubstanzen für Ozon bezeich- net. Neben den Vorläufersubstanzen bedarf es für die Bildung von hohen bzw. erhöhten Ozonkonzentrationen besonderer meteorologischer Bedingungen. Diese treten besonders an Sommertagen bei stabilen Hochdruckwetterlagen mit star- ker Sonneneinstrahlung, hohen Lufttemperaturen und Tro- ckenheit auf. Eine verstärkte Ozonbildung kommt dabei vor allem bei gleichzeitiger erhöhter Belastung durch die o. g. Vorläufersubstanzen für Ozon vor. Die Informationsschwelle für Ozon von 180 µg/m3 (1-Stun- denmittelwert) wurde aufgrund der schon bei kurzzeitiger Exposition möglichen Gesundheitsrisiken festgelegt und dient als Information der Bevölkerung über erhöhte Ozon- konzentrationen. Beim Überschreiten dieser Informations- schwelle für Ozon besteht ein Gesundheitsrisiko für beson- ders empfindliche Bevölkerungsgruppen. Ozonempfindlichen Personen und Kindern wird empfohlen, ungewohnte kör- perliche Anstrengungen und sportliche Ausdauerleistungen im Freien insbesondere in den Nachmittags- und frühen Abendstunden zu vermeiden, da hier die höchsten Ozon- 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 weitere Messstandorte** Stuttgart-Bad Cannstatt Reutlingen * Pforzheim Neuenburg Kehl Friedrichshafen Ludwigsburg Bernhausen Mannheim-Nord Gärtringen Freiburg Wiesloch Schwarzwald-Süd Karlsruhe-Nordwest Eggenstein Weil am Rhein 7 4 4 4 4 3 3 3 2 2 1 1 1 1 1 1 0 Anzahl der Tage mit Überschreitung des 1-Stundenmittelwertes 180 µg/m³ Ozon städtischer Hintergrund ländlicher Hintergrund * Durch Dritte finanzierte Messstelle ** Messstationen ohne Überschreitungen: Aalen, Baden-Baden, Biberach, Heidelberg, Heilbronn, Konstanz *, Schwäbische Alb, Tauberbischhofsheim, Tübingen, Ulm, Villingen-Schwenningen Abbildung 2.6-1: Anzahl der Tage mit Überschreitung der Informationsschwelle von 180 μg/m³ (1-Stundenmittelwert) für Ozon an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2018 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 33 werte auftreten. Die Informationsschwelle von 180 µg/m3 (1-Stundenmittelwert) wurde zwischen April und August 2018 an 16 Messstationen des Luftmessnetzes (1 im ländlichen und 15 im städtischen Hintergrund) überschritten (Abbildung 2.6-1). Aufgrund der sommerlichen Hochdruckwetterlagen im Sommer 2018, wurden Überschreitungen an insgesamt 17 Tagen beobachtet; vor allem im Juli (6 Tage) und im August (7 Tage) traten erhöhte Ozonkonzentrationen auf (Tabelle 2.6-1). Die Alarmschwelle von 240 µg/m3 (1-Stundenmittelwert) wurde im Jahr 2018 an keiner Messstation des Luftmess netzes überschritten. Beim Überschreiten der Alarmschwelle gilt die zuvor beschriebene Verhaltensempfehlung für die Ge- samtbevölkerung. Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt 120 µg/m3 (höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages) bei 25 zugelassenen Überschreitungen im Kalender- jahr. Maßgebend für die Beurteilung ist die Zahl der Über- schreitungstage pro Kalenderjahr, gemittelt über 3 Jahre mit gültigen Daten für mindestens 1 Jahr. Die Mittelung über mehrere Jahre dient dazu, den starken Einfluss der meteorologischen Verhältnisse auf die Ozonbildung zu be- rücksichtigen. Zur Prüfung der Einhaltung des Zielwertes wurde eine Mittelung der Überschreitungstage für die Jah- re 2016, 2017 und 2018 vorgenommen. An der Station Schwä- bisch Hall lagen für die Mittelung nur Daten aus den Jahren 2016 und 2017 vor. Die zulässige Anzahl von 25 Überschrei- tungen im Kalenderjahr für den Zielwert von 120 µg/m3 (höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages) wurde im Jahr Tabelle 2.6-1: Überschreitungen der Informationsschwelle von 180 μg/m³ Ozon (1-Stundenmittelwert) an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2018 Station 21.4. 5.6. 6.6. 9.6. 2.7. 3.7. 20.7. 24.7. 25.7. 31.7. 2.8. 3.8. 4.8. 5.8. 6.8. 7.8. 22.8. Bernhausen ● ● Eggenstein ● ● ● ● Freiburg ● ● ● Friedrichshafen ● Gärtringen ● ● ● Karlsruhe-Nordwest ● ● ● ● Kehl ● Ludwigsburg ● ● Mannheim-Nord ● ● ● Neuenburg ● Pforzheim ● Reutlingen ● Schwarzwald-Süd ● ● ● ● Stuttgart-Bad Cannstatt ● Weil am Rhein ● ● ● ● ● ● ● Wiesloch ● ● ● ● 34 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 Ulm Reutlingen * Pforzheim Biberach Schwäbisch Hall Heilbronn Stuttgart-Bad Cannstatt Schwäbische Alb Konstanz * Kehl Tübingen Tauberbischofsheim Heidelberg Aalen Friedrichshafen Bernhausen Neuenburg Villingen-Schwenningen Mannheim-Nord Eggenstein Ludwigsburg Karlsruhe-Nordwest Freiburg Baden-Baden Wiesloch Weil am Rhein Gärtringen Schwarzwald-Süd Anzahl der Tage mit Überschreitung des Zielwertes von 120 µg/m³ gemittelt über die Jahre 2016 bis 2018 33 18 18 20 23 24 25 27 27 27 27 28 29 29 29 30 30 32 33 33 34 35 35 35 38 39 43 54 Ozon städtischer Hintergrund ländlicher Hintergrund maximal 25 Überschreitungen * Durch Dritte finanzierte Messstelle Abbildung 2.6-2: Anzahl der Tage mit Überschreitung (Mittelung über die Jahre 2016 bis 2018) des Zielwertes von 120 μg/m³ (höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages) für Ozon an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg 2018 (bei Mittelung über die letzten 3 Jahre) an 22 von 28 Messstationen überschritten (Abbildung 2.6-2), mit 54 Tagen weist die ländliche Hintergrundmessstation Schwarzwald- Süd die meisten Überschreitungstage auf. Der Zielwert zum Schutz der Vegetation vor Ozon beträgt 18.000 (µg/m3)h berechnet als AOT40 für den Zeitraum von Mai bis Juli eines Kalenderjahres. Der AOT40, ausgedrückt in (µg/m3)h, ist die über einen vorgegebenen Zeitraum (1. Mai bis 31. Juli) summierte Differenz zwischen Ozonwerten über 80 µg/m3 (= 40 ppb) und 80 µg/m3 unter ausschließlicher Verwendung der täglichen 1-Stundenmittelwerte zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr mitteleuropäischer Normalzeit. Liegen im o. g. Zeitraum nicht alle möglichen Messdaten vor, was in der Regel der Fall ist, wird ein AOT40-Schätzwert berechnet (siehe 39. BImSchV, Anlage 7). Maßgebend für die Beurteilung, ob der Zielwert eingehalten werden kann, ist der AOT40-Wert gemittelt über 5 Jahre mit gültigen Daten für mind. 3 Jahre. Die Mittelung über mehrere Jahre dient auch hier dazu, den starken Einfluss der meteo- rologischen Verhältnisse auf die Ozonbildung zu berück- sichtigen. Zur Prüfung der Einhaltung des Zielwertes von 18.000 (µg/m3)h wurde eine Mittelung der AOT40-Werte für die Jahre 2014 bis 2018 vorgenommen. An den Stationen Neuenburg und Schwäbisch Hall lagen für die Mittelung nur Daten aus den Jahren 2016 bis 2017 vor. Der Zielwert von 18.000 (µg/m3)h wurde im Jahr 2018 (bei Mittelung über die letzten 5 Jahre) an 21 Messstationen überschritten (Abbildung 2.6-3), wobei der höchste gemittelte AOT40-Wert von 23.183 (µg/m3)h an der Station Gärtringen auftrat. © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 35 2.7 Schwefeldioxid Die Belastung durch Schwefeldioxid in Baden-Württemberg liegt verglichen mit den gültigen Grenzwerten (Tabelle 1.2-1) auf sehr niedrigem Niveau (Tabelle 2-2). Der kritische Wert zum Schutz der Ökosysteme von 20 µg/m3 für Schwefel dioxid (Jahresmittelwert) wurde mit Konzentrationen zwischen 1 µg/m3 und 3 µg/m3 im Jahresmittel deutlich unterschritten. Auch die zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten- den Kurzzeitgrenzwerte in Form von maximal zulässigen Überschreitungshäufigkeiten, 1-Stundenmittelwert von 350 µg/m3 bei 24 Überschreitungen und Tagesmittelwert von 125 µg/m3 bei 3 Überschreitungen im Kalenderjahr, wurden an den 4 Messstationen in Baden-Württemberg im Jahr 2018 sicher eingehalten. Der maximale 1-Stunden- bzw. Tages mittelwert für Schwefeldioxid trat jeweils mit 216 µg/m3 bzw. 27 µg/m3 an der städtischen Hintergrundmessstation Eggenstein auf. 2.8 Ammoniak Im Jahr 2018 lagen die Jahresmittelwerte von Ammoniak im Bereich von 1,3 µg/m3 bis 7,6 µg/m3. Die Höhe der gemessenen Ammoniakkonzentrationen wird geprägt durch die nähere oder fernere Umgebung von mög- lichen Emittenten. Ammoniakmessungen zur Bewertung der Ammoniakvorbelastung für die jeweilige Umgebung, finden daher im emittentenfernen Umfeld, d. h. in größerer Entfernung z. B. zu landwirtschaftlichen und industriellen Emittenten statt. Für das emittentennahe Umfeld finden 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 Reutlingen * Pforzheim Ulm Heilbronn Neuenburg Heidelberg Biberach Stuttgart-Bad Cannstatt Schwäbisch Hall Kehl Tauberbischofsheim Konstanz * Tübingen Schwäbische Alb Mannheim-Nord Friedrichshafen Eggenstein Baden-Baden Bernhausen Ludwigsburg Wiesloch Freiburg Karlsruhe-Nordwest Villingen-Schwenningen Aalen Weil am Rhein Schwarzwald-Süd Gärtringen 18.000 17.520 17.622 17.956 18.006 18.682 19.208 19.320 19.327 19.351 19.362 19.444 19.588 19.914 20.165 20.177 20.370 20.555 20.793 20.929 21.296 21.416 21.868 22.503 23.183 17.368 16.141 15.080 15.073 AOT40 in (µg/m³)h gemittelt über die Jahre 2014 bis 2018 Ozon städtischer Hintergrund ländlicher Hintergrund Zielwert * Durch Dritte finanzierte Messstelle Abbildung 2.6-3: Ozonkonzentrationen berechnet als AOT40 in (μg/m³)h (Mittelung über die Jahre 2014 bis 2018) an den Mess stationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg 36 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Mannheim Friedrichsring Freiburg Schwarzwaldstraße Schramberg Oberndorfer Straße Pfinztal Karlsruher Straße Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Reutlingen Lederstraße-Ost Heilbronn Weinsberger Straße-Ost 0,9 0,9 1,8 1,5 1,4 1,1 1,1 1,0 maximaler 8-Stundenmittelwert in mg/m³ CO Verkehr Abbildung 2.9-1: Maximale 8-Stundenmittelwerte der Kohlenmonoxidkonzentrationen an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2018 0 2 4 6 8 10 12 14 16 weitere Messstandorte ** Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Weil am Rhein Welzheim Sternwarte Kehl Heilbronn Stuttgart-Bad Cannstatt Aalen Biberach Mannheim-Nord Stötten Isny 5,7 3,1 3,1 2,8 2,8 2,7 2,6 2,3 2,2 2,1 1,5 1,3 0 Jahresmittelwert in µg/m³ Ammoniak Stadt Industrie Hintergrund Landwirtschaft ** Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle: Schwäbisch Hall Abbildung 2.8-1: Jahresmittelwerte der Ammoniakkonzentrationen an Standorten im weiträumigen Umfeld möglicher Quellen (emittentenfern) in Baden-Württemberg im Jahr 2018 0 2 4 6 8 10 12 14 16 Freiburg Schwarzwaldstraße Ludwigsburg Friedrichstraße Stuttgart Am Neckartor 4,2 6,6 7,9 Jahresmittelwert in µg/m³ Ammoniak Verkehr Abbildung 2.8-2: Jahresmittelwerte der Ammoniakkonzentrationen in unmittelbarer Quellennähe verkehrsgeprägter Standorte (emittentennah) in Baden-Württemberg im Jahr 2018 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 37 Ammoniakmessungen in direkter Nähe zu verkehrsgepräg- ten Standorten, z. B. am Straßenrand, statt, so dass sie die Immissionssituation in unmittelbarer Verkehrsnähe, also emittentennah, widerspiegeln. Im Jahr 2018 lagen an den emittentenfernen Standorten die Jahresmittelwerte von Ammoniak im Bereich von 1,3 µg/m3 und 5,7 µg/m3 (Abbildung 2.8-1). An den emittentennahen, d. h. an den verkehrsgeprägten Standorten, wurden Jahres- mittelwerte zwischen 4,2 µg/m3 und 7,9 µg/m3 Ammoniak gemessen (Abbildung 2.8-2). 2.9 Kohlenmonoxid Die im Jahr 2018 an den Verkehrsmessstationen gemessenen Kohlenmonoxidkonzentrationen liegen in Baden-Württem- berg auf sehr niedrigem Niveau. Der Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 10 mg/m3 (höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages) wurde im Jahr 2018 an allen Messstationen weit unterschritten (Abbildung 2.9-1). Die Werte für den maximalen 8-Stundenmittelwert lagen dabei im Bereich 0,9 mg/m3 (Mannheim Friedrichsring und Stuttgart Arnulf-Klett-Platz) und 1,8 mg/m3 (Heilbronn Weinsberger Straße-Ost). 2.10 Benzol Als eine vor allem den Emissionen des Verkehrs zuzuord- nende Komponente, wird Benzol in Baden-Württemberg nur noch an 2 verkehrsnahen Messstationen erfasst; an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor und an der Ver- kehrsmessstation Mannheim Friedrichsring. Der Immissi- onsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 5 µg/m3 (Jahresmittelwert) wurde im Jahr 2018 mit 1,6 µg/m3 (Stuttgart Am Neckartor) und 1,4 µg/m3 (Mann- heim Friedrichsring) sicher eingehalten (Tabelle 2-2). 2.11 Benzo[a]pyren in der Partikelfraktion PM10 Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 1 ng/m3 (Jahresmittelwert) für Benzo[a]pyren, das auch als Markersubstanz für weitere polyzyklische aromatische Koh- lenwasserstoffe (PAK) dient, wurde im Jahr 2018 sowohl an allen Messstationen des Luftmessnetzes als auch an allen Spotmessstellen eingehalten (Abbildung 2.11-1). Wie in den Jahren zuvor wurde die höchste Belastung durch Benzo[a]- pyren an der Spotmessstelle Tübingen Jesinger Hauptstraße mit 0,7 ng/m3 festgestellt. Für die anderen Messpunkte 0,00 0,25 0,50 0,75 1,00 1,25 1,50 1,75 2,00 Tübingen Stuttgart-Bad Cannstatt Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Am Neckartor Reutlingen Lederstraße-Ost Pforzheim Mannheim Friedrichsring Kehl Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Heilbronn Gärtringen Freiburg Schwarzwaldstraße Tübingen Mühlstraße Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Pfinztal Karlsruher Straße Esslingen Grabbrunnenstraße Schramberg Oberndorfer Straße Tübingen Jesinger Hauptstraße 0,7 0,5 0,4 0,4 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 Jahresmittelwert in ng/m³ B[a]P in Partikel PM10 Zielwert städtischer HintergrundVerkehr Spotmessstelle keine Zielwertüberschreitung wegen Rundungsregel Abbildung 2.11-1: Jahresmittelwerte von Benzo[a]pyren in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmessnetzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg im Jahr 2018 38 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW wurden mittlere Benzo[a]pyrenkonzentrationen im Bereich zwischen 0,2 ng/m3 und 0,5 ng/m3 ermittelt. Bei Benzo[a]pyren zeigen sich somit andere Belastungsschwer- punkte als bei Partikel PM10 und Stickstoffdioxid, bei denen die Belastungsschwerpunkte im Raum Stuttgart liegen. Hauptgrund für die höhere Belastung durch Benzo[a] pyren in der Jesinger Hauptstraße sind Holzfeuerungen. 2.12 Schwermetalle in der Partikelfraktion PM10 In der Abbildung 2.12-1 sind die Spannweiten der an 6 Mess- stationen des Luftmessnetzes (4 Messstationen im städtischen Hintergrund, 2 verkehrsnahe Messstationen) und an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor gemessenen Jahres- mittelwerte für das Jahr 2018 dargestellt. Die zum Schutz der menschlichen Gesundheit geltenden Zielwerte für Arsen, Kadmium und Nickel sowie der Immissionsgrenzwert für Blei (Tabelle 1.2-1) wurden an allen Messstationen weit un- terschritten. Der mit 8,9 ng/m3 höchste Jahresmittelwert für Blei wurde an der städtischen Hintergrundmessstation Pforz- heim gemessen, für Stuttgart Am Neckartor lag der Jahres- mittelwert bei 3,6 ng/m3. Für die in der Partikelfraktion PM10 gemessenen Anteile an Arsen und Nickel traten die höchsten Jahresmittel mit 0,8 ng/m3 und 2,9 ng/m3 jeweils an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor auf. Die Jah- resmittelwerte für Kadmium lagen an allen Messstationen bei 0,1 ng/m3. 2.13 Ruß in der Partikelfraktion PM10 Auch bei Ruß ist der Hauptemittent der Verkehr und so traten im Jahr 2018 die höchsten Jahresmittelwerte erwar- tungsgemäß an den verkehrsnahen Messstationen auf (Ab- bildung 2.13-1). Die Jahresmittelwerte der Ruß-Konzentrati- 0,5 bis 2,9 ~ 0,1 2,4 bis 8,9 0,3 bis 0,8 6 500 (= 0,5 µg/m³) 5 20 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Spannweite der Schwermetalle in Partikel PM10 in ng/m³ Nickel Kadmium Blei Arsen Zielwert/Immissionsgrenzwert Schwermetalle in Partikel PM10 Schwermetalle Abbildung 2.12-1: Spannweiten der Jahresmittelwerte der Schwermetallkonzentrationen von Arsen, Blei, Kadmium und Nickel in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmessnetzes Baden-Württemberg und an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor im Jahr 2018 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 Gärtringen Stuttgart-Bad Cannstatt Kehl Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Mannheim Friedrichsring Freiburg Schwarzwaldstraße Reutlingen Lederstraße-Ost Ludwigsburg Friedrichstraße Stuttgart Am Neckartor Heilbronn Weinsberger Straße-Ost 3,2 3,2 2,9 2,6 2,5 2,4 2,4 1,8 1,7 1,4 Jahresmittelwert in µg/m³ Ruß in Partikel PM10 Verkehr Spotmessstelle städtischer Hintergrund Abbildung 2.13-1: Jahresmittelwerte der Ruß-Konzentrationen in der Partikelfraktion PM10 an den Messstationen des Luftmess- netzes und an den Spotmessstellen in Baden-Württemberg im Jahr 2018 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 39 onen lagen im Jahr 2018 im städtischen Hintergrund zwischen 1,4 µg/m3 (Gärtringen) und 1,8 µg/m3 (Kehl) sowie zwischen 2,4 µg/m3 (Stuttgart Arnulf-Klett-Platz und Mannheim Fried- richsring) und 3,2 µg/m3 (Stuttgart Am Neckartor und Heil- bronn Weinsberger Straße-Ost) an verkehrsnahen Messpunk- ten. Für Ruß besteht derzeit kein rechtlich verbindlicher Ziel- oder Grenzwert. Die 23. BImSchV, aufgehoben im Juli 2004, führte einen Maßnahmenwert von 8 µg/m3 für das Jahresmittel auf. 2.14 Schadstoffdepositionen Die Staubniederschläge werden in Bergerhoff-Gefäßen an 6 Standorten gemessen. Die Jahresmittelwerte lagen im Jahr 2018 zwischen 0,01 g/(m2d) und 0,06 g/(m2d) und damit deutlich unterhalb des Immissionswertes der TA Luft von 0,35 g/(m2d) (Abbildung 2.14-1). Im Staubniederschlag wurden die Schwermetalle Antimon, Arsen, Blei, Chrom, Kadmium und Nickel bestimmt. Die Spannweiten der jeweiligen Schwermetalleinträge sind in der Abbildung 2.14-2 dargestellt. Die Jahresmittelwerte lie- gen für alle Schwermetalldepositionen weit unterhalb der entsprechenden Immissionswerte der TA Luft (Tabelle 1.2-2). Die Ammonium-, Nitrat- und Sulfateinträge wurden 2018 über wet-only-Sammler an 5 Standorten bestimmt. Die Schadstoffeinträge unterliegen großen Schwankungen, die sowohl standort- als auch witterungsbedingt begründet sind. Im Probenahmegefäß unterliegen die genannten Verbin- dungen chemischen Umwandlungsprozessen, so dass auch unterschiedliche Sammelzeiträume zu Schwankungen der Einträge führen können. Die Spannweiten der jeweiligen Einträge (Jahresmittelwerte) sind in der Abbildung 2.14-3 dargestellt. 0,00 0,01 0,02 0,03 0,04 0,05 0,06 0,07 0,08 0,09 0,10 0,11 0,12 Isny Kehl Schwäbische Alb Mannheim-Nord Stuttgart-Bad Cannstatt Heilbronn 0,06 0,05 0,05 0,04 0,03 0,01 Jahresmittelwert des Staubniederschlags in g/(m²d) Staubniederschlag Stadt Industrie Hintergrund Landwirtschaft Abbildung 2.14-1: Jahresmittelwerte der Staubniederschläge an den Standorten des Depositionsmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2018 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 Nickel Kadmium Chrom Blei Arsen Antimon – 4 100 – 2 15 Immissionsgrenzwert 0,7 bis 4,5 0,03 bis 0,12 1,1 bis 6,0 1,5 bis 22,4 0,2 bis 1,4 0,2 bis 0,7 Spannweite der Schwermetalle im Staubniederschlag in µg/(m²d) Schwermetalle im Staubniederschlag Schwermetalle Abbildung 2.14-2: Spannweiten der Jahresmittelwerte der Schwermetalleinträge von Antimon, Arsen, Blei, Chrom, Kadmium und Nickel im Staubniederschlag an den Standorten des Depositionsmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2018 40 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW 2.15 Luftschadstoffbelastung in Deutschland Entsprechend den Anforderungen der 39. BImSchV werden auch in den anderen Bundesländern Messnetze zur Über- wachung der Luftqualität betrieben. Die Daten aller Mess- netze werden von den Bundesländern an das Umweltbun- desamt (UBA) geliefert, so dass u. a. auch ein Vergleich der Luftbelastung in den einzelnen Regionen möglich ist. In den Abbildungen 2.15-1 und 2.15-2 sind die 20 am höchs- ten belasteten Messstationen in Deutschland im Jahr 2018 für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Partikel PM10 dargestellt. Aus den Abbildungen ist ersichtlich, dass einige verkehrsnahe Messstationen in Baden-Württemberg zu den am höchsten belasteten Messstationen in Deutschland ge- hören. 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 Sulfat Nitrat Ammonium 4,0 bis 5,5 8,8 bis 12,8 4,3 bis 9,9 Spannweite der Stoffeinträge in kg/(ha*a) Stoffeinträge Stoffeinträge über Wet-Only-Sammler Abbildung 2.14-3: Spannweiten der Ammonium-, Nitrat- und Sulfateinträge an 5 Standorten des Depositionsmessnetzes Baden-Württemberg im Jahr 2018 Methyltertiärbutylether (MTBE) Ethyltertiärbutylether (ETBE)Jahresmittelwert NO2 Anzahl der Stundenwerte von NO2 > 200 µg/m³ 71 66 60 59 54 54 53 52 51 51 67 65 59 55 54 54 53 52 51 51 11– 11 9 – 00 – – – – –0 0 0 0 0–– NO2-Konzentration in µg/m³ Anzahl der Stundenmittelwerte > 200 µg/m³ 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 S tu tt ga rt A m N ec ka rt o r D ar m st ad t- H ü g el st ra ß e M ü n ch en /L an d sh u te r A lle e S tu tt ga rt H o h en h ei m er S tr aß e K ie l T h eo d o r- H eu ss -R in g K ö ln C le vi sc h er R in g B er lin L ei p zi g er S tr aß e H am b u rg H ab ic h ts tr aß e D ü ss el d o rf -B ilk D ü re n E u sk ir ch en er S tr aß e Li m b u rg S ch ie d e D ar m st ad t H ei n ri ch st ra ß e D ü ss el d o rf C o rn el iu ss tr aß e R eu tl in g en L ed er st ra ß e- O st Fr an kf ur t- R ie de rw al d A m E rl en br uc h H ei lb ro n n W ei n sb er g er S tr aß e- O st D o rt m u n d B ra ck el er S tr aß e B er lin H au p ts tr aß e B er lin S p an d au er D am m Lu d w ig sb u rg F ri ed ri ch st ra ß e S tu tt ga rt A m N ec ka rt o r D ar m st ad t- H ü g el st ra ß e M ü n ch en /L an d sh u te r A lle e S tu tt ga rt H o h en h ei m er S tr aß e K ie l T h eo d o r- H eu ss -R in g K ö ln C le vi sc h er R in g B er lin L ei p zi g er S tr aß e H am b u rg H ab ic h ts tr aß e D ü ss el d o rf -B ilk D ü re n E u sk ir ch en er S tr aß e Li m b u rg S ch ie d e D ar m st ad t H ei n ri ch st ra ß e D ü ss el d o rf C o rn el iu ss tr aß e R eu tl in g en L ed er st ra ß e- O st Fr an kf ur t- R ie de rw al d A m E rl en br uc h H ei lb ro n n W ei n sb er g er S tr aß e- O st D o rt m u n d B ra ck el er S tr aß e B er lin H au p ts tr aß e B er lin S p an d au er D am m Lu d w ig sb u rg F ri ed ri ch st ra ß e andere Bundesländer – bei Messungen mit zu geringer zeitlicher AuflösungBaden-Württemberg Abbildung 2.15-1: Messstationen mit den höchsten Stickstoffdioxidkonzentrationen sowie der Anzahl der Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes von 200 μg/m³ (1-Stundenmittelwert) in Deutschland im Jahr 2018 (Quelle: Umweltbundesamt, LUBW) © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 41 Methyltertiärbutylether (MTBE) Ethyltertiärbutylether (ETBE)Jahresmittelwert PM10 Anzahl der Tagesmittelwerte von PM10 > 50 µg/m3 30 28 27 26 26 25 29 29 29 29 28 28 27 26 25 25 25 25 25 25 23 23 21 16 12 7 16 11 27 21 36 24 24 19 13 15 16 15 14 14 Partikel PM10-Konzentration in µg/m3 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Anzahl der Tagesmittelwerte > 50 µg/m3 Lü n en F ry d ag st ra ß e S tu tt ga rt A m N ec ka rt o r B er lin S ilb er st ei n st ra ß e B er lin K ar l- M ar x- S tr aß e G el se n ki rc h en K u rt -S ch u m ac h er -S tr aß e B er lin F ra n kf u rt er A lle e H ag en G ra f- vo n -G al en -R in g Le ip zi g L ü tz n er S tr . K ö ln C le vi sc h er R in g H al le /P ar ac el su ss tr . N ü rn b er g /V o n -d er -T an n -S tr aß e Fr an kf u rt ( O d er ), L ei p zi g er S tr . E ss en G la d b ec ke r S tr aß e Lu d w ig sb u rg F ri ed ri ch st ra ß e M ar kg rö n in g en G ra b en st ra ß e H ei lb ro n n W ei n sb er g er S tr aß e- O st E ss lin g en G ra b b ru n n en st ra ß e M ü n ch en /L an d sh u te r A lle e B er lin S ch ild h o rn st ra ß e B er lin M ar ie n d o rf er D am m Lü n en F ry d ag st ra ß e S tu tt ga rt A m N ec ka rt o r B er lin S ilb er st ei n st ra ß e B er lin K ar l- M ar x- S tr aß e G el se n ki rc h en K u rt -S ch u m ac h er -S tr aß e B er lin F ra n kf u rt er A lle e H ag en G ra f- vo n -G al en -R in g Le ip zi g L ü tz n er S tr . K ö ln C le vi sc h er R in g H al le /P ar ac el su ss tr . N ü rn b er g /V o n -d er -T an n -S tr aß e Fr an kf u rt ( O d er ), L ei p zi g er S tr . E ss en G la d b ec ke r S tr aß e Lu d w ig sb u rg F ri ed ri ch st ra ß e M ar kg rö n in g en G ra b en st ra ß e H ei lb ro n n W ei n sb er g er S tr aß e- O st E ss lin g en G ra b b ru n n en st ra ß e M ü n ch en /L an d sh u te r A lle e B er lin S ch ild h o rn st ra ß e B er lin M ar ie n d o rf er D am m andere BundesländerBaden-Württemberg Abbildung 2.15-2: Messstationen mit den höchsten Partikel PM10-Konzentrationen sowie der Anzahl der Tage mit Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 50 μg/m³ (Tagesmittelwert) in Deutschland im Jahr 2018; Messwerte ohne Streusalzabzug dar- gestellt (Quelle: Umweltbundesamt, LUBW) 42 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW 3 Entwicklung der Luftqualität und der Depositionen In Baden-Württemberg wird die Luftqualität bereits seit Anfang der 1970er Jahre überwacht. Aus diesem Grund liegen umfangreiche und detaillierte Daten über die Ent- wicklung der Luftqualität in Baden-Württemberg vor. Bei diesen langjährigen Beobachtungen ist zu beachten, dass sich Anzahl und Orte der Messstationen, die gemesse- nen Komponenten und die eingesetzte Messtechnik im Laufe der Jahre ständig verändert und weiterentwickelt ha- ben. Gründe hierfür sind unter anderem: „ sich ändernde rechtliche Anforderungen, „ die sich verändernde Emissionssituation (einzelne Luft- schadstoffe verlieren durch emissionsmindernde Maß- nahmen an Bedeutung, andere Schadstoffe rücken in den Fokus), „ technische Neuerungen (neue Messtechnik), „ städtebauliche Entwicklungen (die zu einer Verlegung oder dem Abbau von Messstationen führen). Auf Grund dieser Einschränkungen werden in den folgenden Abbildungen oft Spannweiten angegeben, um die Diagram- me übersichtlich zu halten. Bei den Stationen des städtischen Hintergrunds werden hierbei einheitlich alle Stationen dar- gestellt, die im Jahr 2018 aktiv waren. Wegen der häufigen Stationswechsel ist das bei den verkehrsnahen Messstandor- ten nicht möglich – stattdessen werden hier für jedes Jahr jeweils alle im betreffenden Jahr aktiven Stationen betrachtet. In den Diagrammen sind außerdem die derzeit gültigen Grenz- bzw. Zielwerte dargestellt – es erfolgt keine Darstellung frü- herer, heute nicht mehr gültiger Grenz- und Zielwerte. Die Entwicklung der verschiedenen Luftschadstoffe zeigt, dass die Immissionen der meisten Luftschadstoffe in den vergangenen Jahren zum Teil deutlich zurückgegangen sind und inzwischen meist unter den gesetzlichen Grenz- bzw. Zielwerten liegen. In den folgenden Abbildungen ist die Entwicklung der Immissionsbelastung durch die einzelnen Schadstoffkomponenten für die Jahre 1990 bis 2018 bzw. soweit verfügbar dargestellt. Abbildung 3-1: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 43 Abbildung 3-2: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid (Anzahl der Stundenmittelwerte über 200 μg/m3) in Baden-Württemberg Abbildung 3-3: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Stickstoffmonoxid (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg 44 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Abbildung 3-5: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Partikel PM10 (Anzahl der Tagesmittelwerte über 50 μg/m3) in Baden-Württemberg Abbildung 3-4: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Partikel PM10 (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 45 Abbildung 3-6: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Partikel PM2,5 (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg Abbildung 3-7: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Ozon (Anzahl der Tage mit Überschreitung des 8-Stundenmittel- wertes von 120 μg/m3) in Baden-Württemberg 46 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Abbildung 3-9: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Kohlenmonoxid (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg Abbildung 3-8: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Schwefeldioxid (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 47 Abbildung 3-11: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Arsen (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg Abbildung 3-10: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Benzol (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg 48 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Abbildung 3-13: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Kadmium (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg Abbildung 3-12: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Blei (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 49 Abbildung 3-15: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Benzo[a]pyren (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg Abbildung 3-14: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Nickel (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg 50 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Auch die Schadstoffdepositionen sind rückläufig. In Baden- Württemberg werden seit 1992 die Staubniederschläge über Bergerhoff-Gefäße erfasst. Die Bestimmung der Sulfatein- träge erfolgte von 1992 bis 2016 ebenfalls über Bergerhoff- Gefäße und seit 2017 nur noch über die wet-only-Sammler. Die einzelnen Standorte des Depositionsmessnetzes können folgenden Regionen zugeordnet werden: „ Städtischer Hintergrund „ Ländliche/naturnahe Region (z. B. Schwäbische Alb) Zur Veranschaulichung des Depositionstrends wurden für die o. g. Regionen folgende Messstationen, die seit 1992 ohne größere Unterbrechung in Betrieb waren, ausgewählt: „ Mannheim-Nord (städtischer niederschlagsarmer Hintergrund) „ Mudau (ländlich, landwirtschaftlich geprägte Region) „ Schwäbische Alb (ländliche/naturnahe Region) Wie in Abbildung 3-17 erkennbar, nehmen die Staubnieder- schläge seit Beginn der Messungen ab. Im städtischen Hin- tergrund liegen die Staubniederschläge aufgrund der Vielzahl verschiedener Emittenten auf einem höheren Niveau als im ländlichen Hintergrund. Die Abbildung 3-18 zeigt die Entwicklung der jährlichen Sulfateinträge. Die Messungen der Sulfateinträge mit Ber- gerhoff-Gefäßen wurden 2017 an allen Standorten eingestellt, so dass diese Trendbetrachtung nicht fortfügeführt werden konnte. Insgesamt ist seit 1992 ein abnehmender Trend er- kennbar. Gründe hierfür sind der Einbau von Rauchgas- entschwefelungsanlagen bei Kraftwerken und der Einsatz von schwefelarmen Brennstoffen. Die höchsten Sulfatein- träge verzeichnet der städtische Bereich, verursacht durch Schwefeldioxidfreisetzungen aus der Verbrennung von schwefelhaltigen Energieträgern. In den ländlichen Regionen sind die Einträge geringer. Aufgrund des Auskämmeffektes und Ferntransports können auch in diesen Regionen höhe- re Sulfateinträge auftreten. Abbildung 3-16: Entwicklung der Immissionsbelastung durch Ruß (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 51 Abbildung 3-17: Entwicklung der Staubniederschläge (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg Abbildung 3-18: Entwicklung der Sulfatdeposition (Jahresmittelwerte) in Baden-Württemberg 52 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW 4 Anhang 4.1 Relevante Luftschadstoffe Luftschadstoff / Definition Quellen Wirkung auf Mensch / Umwelt Stickstoffoxide (NOx) „ Stickstoffmonoxid (NO) und Stick- stoffdioxid (NO2) werden unter der Bezeichnung Stickstoffoxide (NOx) zusammengefasst. „ Immissionsgrenzwerte wurden nur für Stickstoffdioxid festgelegt. „ entstehen bei allen Verbrennungs- prozessen unter hohen Temperatu- ren „ bedeutende Emissionsquellen: Kraftfahrzeugverkehr, Verbren- nung fossiler Brennstoffe „ natürlichen Quellen u. a. Blitze in Gewitterwolken „ In der Atmosphäre wird das über- wiegend freigesetzte NO ver- gleichsweise schnell in NO2 umge- wandelt. Die Umwandlungszeit ist von der Tages- und Jahreszeit sowie von der Ozonkonzentration abhängig. Tagsüber und im Sommer erfolgt die Umwandlung rasch, nachts und im Winter we- sentlich langsamer. „ reizende Wirkung auf die Schleim- häute sowie die Atemwege des Men- schen „ zu beobachtende Zunahme von Herz-Kreislauferkrankungen „ können Pflanzen schädigen „ Beitrag zur Überdüngung der Böden in empfindlichen Ökosystemen und Gewässern durch langfristige Um- wandlung in Nitrat und nachfolgen- der Deposition „ Beitrag zur Versauerung über die Umwandlung zu Salpetersäure „ NO2 ist zusammen mit den flüchti- gen organischen Verbindungen (VOC) eine der Vorläufersubstanzen für die Bildung von bodennahem Ozon. Feinstaubpartikel „ Partikel (Particulate Matter, PM) sind luftgetragene feste oder flüssige Teilchen, die nicht unmittelbar zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit (mehrere Tage) in der Atmo- sphäre verweilen und über große Dis tanzen transportiert werden können. „ chemische und physikalische Eigen- schaften der Partikel durch ihre Größe und Zusammensetzung „ Unterscheidung der Fraktionen hin- sichtlich des Durchmessers der Staubpartikel, die gröberen Fraktio- nen beinhalten immer auch die klei- neren Partikel (Grobstaub >10 µg/m³, Feinstaub ≤ 10 µg/m³ (PM10, PM2,5 und PM0,1)) „ Unterscheidung zwischen primären und sekundären Partikeln „ Primäre Partikel werden direkt in die Umwelt emittiert und können durch menschliches Handeln freige- setzt werden (beispielsweise durch Verkehr und Feuerungsanlagen) oder natürlichen Ursprungs sein (z. B. als Folge von Bodenerosion). „ Sekundäre Partikel entstehen erst in der Atmosphäre durch eine chemische Reaktion aus gasförmigen Vorläufersubstanzen wie Schwefel- dioxid, Stickstoffoxiden oder Ammoniak. „ Größe der Partikel und ihre Zusam- mensetzung bestimmt Wirkung auf Mensch und Umwelt „ vor allem Partikel der Fraktionen PM0,1 und PM2,5 sind für Beeinträch- tigungen der menschlichen Gesund- heit bedeutsam  aufgrund ihrer guten Lungen- gängigkeit können sie weit in den Organismus vordringen und Be- schwerden des Atemtraktes und des Herz-Kreislaufsystems verursachen © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 53 Luftschadstoff / Definition Quellen Wirkung auf Mensch / Umwelt Ozon (O3) „ chemisch sehr reaktives Gas „ Ozonschicht (oberhalb von etwa 20 km, in der Stratosphäre) zum Schutz vor schädlicher Ultraviolett- strahlung der Sonne „ (natürliches) Vorkommen in boden- nahen Luftschichten; die natürliche Hintergrundkonzentration beträgt hier im Mittel etwa 50 µg/m³ „ bodennahes O3 stammt zu einem ge- ringeren Teil aus dem vertikalen Transport von O3 aus der Strato- sphäre (Ozonschicht) „ Bildung hauptsächlich bei intensiver Sonneneinstrahlung durch photo- chemische Reaktionen der Vorläufer- substanzen, insbesondere Stickstoff- dioxid und VOC „ Fazit: keine direkten Emissionsquel- len für O3, Bildung erst in der Atmo- sphäre „ wirkt in erhöhten Konzentrationen als Reizgas auf die Atemwege „ potentielle Förderung der Entste- hung entzündlicher Prozesse im Lungengewebe nach tiefer Inhalati- on (z. B. bei sportlicher Betätigung) „ Ausprägung der Empfindlichkeit ge- genüber O3 sehr individuell „ Beeinträchtigung des Pflanzen- wachstums durch erhöhte Ozonkon- zentrationen in Bodennähe Schwefeldioxid (SO2) „ farbloses, stechend riechendes und wasserlösliches Gas „ Entstehung bei der Verbrennung fossiler schwefelhaltiger Brennstoffe, insbesondere von Kohle und Heizöl „ natürliche Quellen von Schwefel- dioxid sind z. B. Vulkane und Schwefelquellen „ Reizung der Schleimhäute und Atemwege „ Kombination von SO2 und Stäuben verstärkt die negative Wirkung auf die Gesundheit erheblich „ Schädigung der Pflanzen; empfind- liche Reaktion insbesondere von Nadelhölzern, Moosen und Flechten auf erhöhte SO2-Konzentrationen in der Luft „ Beitrag zur Versauerung von Böden und Gewässern sowie zu säurebe- dingten Korrosions- und Verwitte- rungsschäden an Metallen und Ge- stein (z. B. an Gebäuden) als Folge des Abbaus von SO2 in der Atmo- sphäre durch Oxidation zu Sulfat und Schwefelsäure, die als Nieder- schlag ausgetragen wird 54 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Luftschadstoff / Definition Quellen Wirkung auf Mensch / Umwelt Kohlenmonoxid (CO) „ ist ein geruchloses, brennbares und wasserlösliches Gas „ Entstehung bei unvollständiger Ver- brennung kohlenstoffhaltiger Brenn- stoffe wie Benzin, Öl, Holz und Kohle „ einer der Hauptemittenten ist der Verkehr „ Vergiftungen aufgrund der Blockie- rung des Sauerstofftransportes bei höheren Konzentrationen (abhängig von Konzentrationsdauer und Ein- wirkungszeit) „ akute Vergiftungserscheinungen tre- ten vor allem in geschlossenen Räu- men mit laufenden Verbrennungs- motoren (z. B. Garagen) auf „ in der Außenluft üblicherweise nur relativ geringe Konzentrationen nachweisbar  bei längerer Exposi- tion ebenfalls belastende Wirkung auf den Menschen, insbesondere empfindliche Bevölkerungsgruppen Benzol (C6H6) „ der einfachste aromatische Kohlen- wasserstoff „ charakteristischer Geruch der Flüs- sigkeit, die leicht in die Gasphase übertritt „ Hauptemissionsquellen: Verbren- nung von Benzin in Kraftfahrzeu- gen, Verdunstungsverluste beim Be- tanken und bei Heiß-/Warmabstell- vorgängen aus den Motoren sowie Freisetzungen bei der industriellen Produktion „ eine weitere Quelle: Holzfeuerungs- anlagen „ Aufnahme in den menschlichen Körper erfolgt über die Atemwege „ kanzerogene und erbgutschädigende Wirkung bei längerer Exposition „ toxische Wirkung, jedoch spielen toxische Effekte in den in der Außen luft auftretenden Konzentrations bereichen nur eine untergeordnete Rolle Ammoniak (NH3) „ wasserlösliches, stechend riechendes Gas „ natürliche Entstehung: bei der mikrobiellen Zersetzung stickstoff- haltiger organischer Materie (z. B. abgestorbene Pflanzenreste, tierische Exkremente), bei der sogenannten Humifizierung „ anthropogene Emissionen: überwiegend Landwirtschaft; mit rund 90 Prozent Intensivtierhaltung ( insbesondere Rinderhaltung) „ besondere Bedeutung: die Emissio- nen von Tierställen sowie die Lage- rung und Ausbringung von Gülle und Festmist „ Eine weitere, nicht landwirtschaft- liche Quelle ist der Verkehr. Durch den Einbau des Dreiwege-Katalysa- tors bei benzinbetriebenen Kraft- fahrzeugen hat im Bereich des „ reizende Wirkung auf Augen, Schleimhäute und Atemtrakt „ Critcal Limits sollen Ökosysteme vor der eutrophierenden Wirkung der Ammoniak-Immissionen schützen. „ Aufgrund der schnellen Umsetzung in der Atmosphäre lagert sich das freigesetzte Ammoniak daher über- wiegend in unmittelbarer Emitten- tennähe als trockene Deposition ab „ Als einzige basische Komponente re- agiert der Hauptteil des Ammoniaks mit den in der Atmosphäre vorhan- denen Säuren wie Schwefel- oder Salpetersäure. Dabei wird Ammoniak zu Ammonium (NH4+) bzw. seinen Salzen Ammoniumsulfat ((NH4)2SO4) und Ammoniumnitrat (NH4NO3) umgewandelt, die über © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 55 Luftschadstoff / Definition Quellen Wirkung auf Mensch / Umwelt Ammoniak (NH3) [Fortsetzung] Verkehrs die Ammoniakemission an Bedeutung zugenommen. weite Strecken in emittentenferne Regionen transportiert werden kön- nen. Dort können sie als nasse De- position über die Niederschläge aus- gewaschen werden und in den Bo- den gelangen. Diese sekundär gebil- deten Partikel tragen somit zur Feinstaubbelastung und durch ihre versauernde und eutrophierende Wirkung auch zur Gefährdung emp- findlicher Ökosysteme bei. Staubinhaltsstoffe Zu den relevanten Inhaltsstoffen, die in der Staubfraktion Partikel PM10 ermit- telt und beurteilt werden, zählen u. a.: „ Arsen (As), Blei (Pb), Kadmium (Cd) und Nickel (Ni), welche unter dem Begriff „Schwermetalle“ zusam- mengefasst werden „ Benzo[a]pyren (C20H12, BaP), das zur aus mehreren Hundert Einzel- verbindungen bestehenden Gruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlen wasserstoffe (PAK) gehört; im Allgemeinen wird es als Leit- substanz für die Gruppe der PAK herangezogen. BaP ist nur gering flüchtig und liegt in der Atmosphäre partikelgebunden vor „ Ruß, d. h. Partikel, die bei der un- vollständigen Verbrennung kohlen- stoffhaltiger Brennstoffe (wie Öl, Kohle, Holz) entstehen. Rußpartikel bestehen aus Kohlenstoff und weisen eine Größe von ca. 0,01 bis 1 µm auf. „ Hauptquellen atmosphärischer Emis- sionen von Arsen, Kadmium und Nickel: Verbrennung von Öl und Kohle in Feuerungsanlagen „ Freisetzung von Blei vor allem durch Verkehr (bis zum Verbot bleihaltiger Zusätze in Kraftstoffen) „ Emissionsquellen von Benzo[a]pyren: Verkehr, überwiegend aber Verbren- nungsprozesse in Feuerungs anlagen  hohe BaP-Konzentrationen vor allem im Umfeld von Holz- und Kohlefeuerungen „ PAK reichern sich in der Umwelt an und werden kaum abgebaut. Sie las- sen sich ubiquitär nachweisen. „ Entstehung von Ruß: bei der unvoll- ständigen Verbrennung bzw. der thermischen Spaltung von dampf- förmigen kohlenstoffhaltigen Subs- tanzen „ wichtige Quellen von Ruß: Fahrzeu- ge und Maschinen ohne Partikel- filter, Holzfeuerungen und offene Feuer mit Wald-, Feld- und Garten- abfällen „ reines elementares Arsen ist nicht giftig, dreiwertige, lösliche Arsenver- bindungen haben hohes akut toxi- sches Potenzial „ Bei den anderen Schwermetallen sind weniger akut toxische Effekte bedeutend für gesundheitliche Beeinträchtigungen, vielmehr die Akkumulation im Körper aufgrund langjähriger Exposition und inhala- tiver oder oraler Aufnahme. „ Blei: u. a. Nierenfunktionsstörungen, Schäden des blutbildenden Systems und der Muskulatur sowie des Nervensystems, fruchtschädigende Wirkung, Beeinträchtigung der Zeugungsfähigkeit „ Kadmium: u. a. Störung des Eiweiß- und Kohlenhydrastoffwechsels; Ur- sache für Knochenschäden und Er- krankungen des Immun- und Ner- vensystems; bestimmte Kadmium- verbindungen sind kanzerogen und erbgutschädigend „ Nickel: häufiger Auslöser für Kon- taktallergien; u. a. Schädigung der Lunge und des Immunsystems, fruchtschädigende Wirkung, Nickel- stäube stehen ferner im Verdacht, kanzerogen zu sein „ Die PAK einschließlich Benzo[a]py- ren sind toxisch, einige PAK sind kanzerogen und stehen im Verdacht, frucht- und erbgutschädigend zu sein 56 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Luftschadstoff / Definition Quellen Wirkung auf Mensch / Umwelt Staubinhaltsstoffe [Fortsetzung] „ Ruß: kanzerogene Wirkung, schädi- gende Wirkung des Rußes beruht dabei auch auf anhaftenden Substan- zen, wie z. B. krebserregende PAK, welche ebenfalls bei Verbrennungs- prozessen entstehen und zusammen mit dem Ruß in den Körper gelan- gen können Schadstoffdepositionen „ Entfernung der in die Atmosphäre eingebrachten Luftschadstoffe durch nasse, feuchte und trockene Deposi- tion (Ablagerung) „ nasse Deposition: Stoffeintrag über Niederschläge wie Regen, Hagel oder Schnee „ feuchte Deposition: Stoffeintrag z. B. über Nebel oder Tau „ trockene Deposition: trockene Partikel, Gase „ Stoffeinträge bei feuchter und tro- ckener Deposition überwiegend von Größe und Struktur der beaufschlag- ten Oberfläche abhängig. Bei Bäu- men bilden Blätter und Nadeln eine große Oberfläche mit unterschied- licher Rauigkeit, d. h. der Depositi- onswiderstand ist recht hoch, ver- mehrte Ablagerung der luftgetrage- nen Schadstoffe (Auskämmeffekt) „ Stoffe wie SO2, NO2 oder NH3 kön- nen sich sowohl direkt am Ort der Emission ablagern als auch durch chemische Prozesse in der Luft in Sulfat-, Nitrat- oder Ammoniumver- bindungen umgewandelt und über weite Strecken in emittentenferne Regionen transportiert werden. „ Als Indikatoren für den Säureeintrag gelten die Komponenten Sulfat (SO42-), Nitrat (NO3-) und Ammo- nium (NH4+). „ Staubniederschläge, die z. B. Schwer- metalle wie Arsen, Antimon, Blei, Chrom, Kadmium, Nickel und Quecksilber enthalten, können zu Kontaminationen von Pflanzen, Böden und Gewässern führen. „ Die reaktiven Stickstoffverbindun- gen Nitrat und Ammonium, die über die Vorläuferstoffe Stickstoffoxide und Ammoniak entstehen, besitzen zusätzlich auch eutrophierende Wirkungen. Für empfindliche Öko- systeme kann dies zur Belastung werden. Dabei wird die Empfind- lichkeit eines Ökosystems bezüglich eutrophierend und versauernd wir- kender Stoffeinträge über die kriti- sche Belastungsrate – critical load – definiert. © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 57 4.2 Messverfahren Folgende Messverfahren nach entsprechend aufgeführter Richtlinie kommen zur Erfassung der Immissionen und Depositionen zum Einsatz. „ Messung von Stickstoffdioxid mit Chemielumineszenz: DIN EN 14211: Außenluft – Messverfahren zur Be- stimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz, Deutsche Fassung EN 14211:2012 „ Messung von Stickstoffdioxid mit Passivsammler: Verfahrensanweisung der LUBW: 504-721192-5 – Bestimmung von NO2 in der Außenluft mittels Palmes-Sammler (Passivsammlung d= 12 mm) und Analyse am Ionenchromatograph „ Messung von Partikel PM10 mit Gravimetrie: DIN EN 12341: Außenluft – Gravimetrisches Standard- messverfahren für die Bestimmung der PM10- und PM2,5-Massenfraktion des Schwebstaubs; Deutsche Fassung EN 12341:2014 „ Messung von Partikel PM2,5 mit Gravimetrie: DIN EN 12341: Außenluft – Gravimetrisches Standard- messverfahren für die Bestimmung der PM10- und PM2,5-Massenfraktion des Schwebstaubs; Deutsche Fassung EN 12341:2014 „ Messung von Ozon mit Ultraviolett-Photometrie: DIN EN 14625; Außenluft – Messverfahren zur Be- stimmung der Konzentration von Ozon mit Ultravio- lett-Photometrie; Deutsche Fassung EN 14625:2012 „ Messung von Schwefeldioxid mit Ultraviolett- Fluoreszenz: DIN EN 14212; Außenluft – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Schwefeldioxid mit Ultraviolett-Fluoreszenz; Deutsche Fassung EN 14212:2012 „ Messung von Ammoniak mit Passivsammlern: VDI 3869 Blatt 4: Messen von Ammoniak in der Außenluft – Probenahme mit Passivsammlern – Fotometrische oder ionenchromatografische Analyse; Ausgabedatum: 2012-03 „ Messung von Kohlenmonoxid mit Infrarot-Absorption: DIN EN 14626: Außenluft – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Kohlenmonoxid mit nicht-dispersiver Infrarot-Photometrie; Deutsche Fassung EN 14626:2012 „ Messung von Benzol mit Passivsammlern: DIN EN 14662-5: Luftbeschaffenheit – Standardverfah- ren zur Bestimmung von Benzolkonzentrationen – Teil 5: Diffusionsprobenahme mit anschließender Lösemitteldesorption und Gaschromatographie; Deutsche Fassung EN 14662-5:2005 Verfahrensanweisung der LUBW: 504-722112-7 – Bestimmung von leicht- und mittelflüchtige Kohlen- wasserstoffen nach Probenahme mittels ORSA-Passiv- sammlern „ Messung von Benzo[a]pyren in der Partikel PM10- Fraktion: DIN EN 15549: Luftbeschaffenheit – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Benzo[a]pyren in Luft; Deutsche Fassung EN 15549:2008 DIN ISO 16362: Außenluft – Bestimmung partikel- gebundener aromatischer Kohlenwasserstoffe mit Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie (ISO 16362:2005) „ Messung von Schwermetallen in der Partikel PM10- Fraktion: DIN EN 14902: Außenluftbeschaffenheit – Standardi- siertes Verfahren zur Bestimmung von Pb/Cd/As/Ni als Bestandteil der PM10-Fraktion des Schwebstaubes; Deutsche Fassung EN 14902:2005 58 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW „ Messung von Ruß in der Partikel PM10-Fraktion: VDI 2465 Blatt 2: Messen von Ruß (Immission) – Thermographische Bestimmung des elementaren Koh- lenstoffes nach Thermodesorption des organischen Kohlenstoffes; Ausgabedatum: 1999-05 „ Messung von Staubniederschlag: VDI 4320 Blatt 2: Messung atmosphärischer Depositio- nen – Bestimmung des Staubniederschlags nach der Bergerhoff-Methode, Ausgabedatum Januar 2012 „ Messung von Schwermetallen im Staubniederschlag: VDI 2267 Blatt 15: Stoffbestimmung an Partikeln in der Außenluft – Messen der Massenkonzentration von Al, As, Ca, Cd, Co, Cr, Cu, K, Mn, Ni, Pb, Sb, V, Zn als Bestandteile des Staubniederschlages mit Hilfe der Massenspektrometrie (ICP-MS); Ausgabedatum: 2005-11 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 59 4.3 Stammdaten und Messumfang der Messstationen, der Spotmessstellen und der Standorte der Depositionsmessungen in Baden-Wüttemberg 2018 Tabelle 4.3-1: Stammdaten der Messstationen des Luft- und der Spotmessnetzes Baden-Württemberg 2018 Messstation Standort Stations- typ Höhe über NN (m) Mess- beginn UTM32 Ost UTM32 Nord Aalen Bahnhofstraße 115 S 424 01.03.82 580429 5411128 Backnang Eugen-Adolff-Straße Eugen-Adolff-Straße 51 SPOT 270 01.01.16 531998 5421437 Baden-Baden Aumattstraße 4 S 148 01.04.93 442706 5402523 Balingen Schömberger Straße Schömberger Straße 44 SPOT 541 01.01.17 487977 5344709 Bernhausen Heubergstraße (Nürtinger Str. 87) S 370 01.12.89 516756 5391696 Biberach Hans-Liebherr-Straße 29 S 533 01.11.90 559563 5326596 Eggenstein Gewann Zigeunerschlag S 109 01.09.76 456669 5436136 Esslingen Grabbrunnenstraße Grabbrunnenstraße 10 SPOT 239 01.01.16 523097 5398686 Freiburg Fehrenbachallee 12 S 262 01.06.79 412885 5317129 Freiburg Schwarzwaldstraße Talstraße 76 neben Schwarzwaldstraße V 289 06.05.04 414935 5315688 Friedrichshafen Ehlersstraße 35 S 403 01.01.87 536463 5278635 Friedrichshafen Maybachstraße Maybachstraße 6 SPOT 413 01.01.17 535076 5278248 Gärtringen Goethestraße (Ecke Kiebitzweg) S 464 21.12.05 492959 5388069 Heidelberg Berliner Straße (Ecke Blumenthalstraße) S 112 01.01.84 476550 5474147 Heidelberg Mittermaierstraße Mittermaierstraße 13 SPOT 117 01.01.09 476568 5472779 Heidenheim Wilhelmstraße Wilhelmstraße 6 SPOT 496 01.01.09 584699 5392458 Heilbronn Hans-Rießer-Straße 7 S 155 01.11.79 516384 5445882 Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Weinsberger Straße 34 V 165 01.01.09 516474 5443710 Herrenberg Hindenburgstraße Hindenburgstraße 16 SPOT 432 01.01.06 490349 5382417 Ilsfeld König-Wilhelm-Straße König-Wilhelm-Straße 61 SPOT 230 01.01.06 517828 5433613 Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Reinhold-Frank-Straße 27 V 119 10.03.94 455185 5428521 Karlsruhe-Nordwest Daimlerstraße 19 S 114 01.03.85 452897 5430835 Kehl Am Yachthafen S 135 01.02.82 411659 5381258 Konstanz** Wallgutstraße 14 S 403 01.09.90 512710 5279010 Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße Hauptstraße 88 SPOT 420 01.01.16 512310 5393005 Leonberg Grabenstraße Grabenstraße 14 SPOT 387 29.12.04 501213 5405336 Lichtenstein Wilhelmstraße Ortsteil Unterhausen, Wilhelmstraße 53 SPOT 495 01.01.17 518872 5364630 Ludwigsburg Heinrich-Schweitzer- Straße 59 S 302 01.03.82 512679 5416269 Ludwigsburg Friedrichstraße Friedrichstraße 9 SPOT 299 23.12.03 513930 5415156 Mannheim Friedrichsring Friedrichsring / U2 V 101 28.04.94 461766 5482348 Mannheim-Nord Gewann Steinweg (Kurve Memeler Str 83) S 94 01.01.75 461317 5488079 Marbach Schillerstraße Schillerstraße 7 SPOT 213 01.01.18 519125 5421038 Markgröningen Grabenstraße Grabenstraße 38 SPOT 276 29.12.06 505962 5416682 Mühlacker Stuttgarter Straße (1) Stuttgarter Straße 48 SPOT 242 01.01.06 488701 5421531 Neuenburg Freiburger Straße 25a S 223 01.11.92 392801 5297182 Öhringen Schillerstraße (2) Schillerstraße / Bismarck-straße 30 SPOT 234 01.01.18 536654 5450089 60 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Messstation Standort Stations- typ Höhe über NN (m) Mess- beginn UTM32 Ost UTM32 Nord Östringen Hauptstraße Hauptstraße 98 SPOT 155 01.01.18 478903 5451822 Pfinztal Karlsruher Straße Karlsruher Straße 84 V 135 01.01.06 465354 5427976 Pforzheim Wildbader Straße (Carl-Hölzle-Str 1) S 281 01.01.08 475478 5415177 Pforzheim Jahnstraße Jahnstraße 23 SPOT 256 01.01.06 477705 5415054 Pleidelsheim Beihinger Straße Beihinger Straße 12 SPOT 195 07.01.04 515017 5422956 Rastatt Kapellenstraße Kapellenstraße 14 SPOT 116 01.01.18 441744 5411720 Ravensburg Schussenstraße (3) Schussenstraße 9 SPOT 441 02.05.18 545902 5292571 Remseck Remstalstraße Remstalstraße 43 SPOT 210 01.01.17 520084 5413114 Reutlingen** Friedrich-Ebert-Straße 6a S 392 01.02.82 515326 5370649 Reutlingen Lederstraße-Ost Lederstraße 84 V 382 21.03.07 515574 5370711 Schramberg Oberndorfer Straße Oberndorfer Straße 94 V 458 29.12.06 454745 5341949 Schwäbisch Gmünd Remsstraße Remsstraße 20 SPOT 325 29.12.08 558439 5405795 Schwäbisch Hall (4) Bahngelände (Ringstraße 3) S 306 01.01.91 553514 5439707 Schwäbische Alb Sonnenbühl-Erpfingen, Sportplatz L 797 27.04.94 515385 5354754 Schwarzwald-Süd Kälbelescheuer L 902 01.01.84 407500 5295914 Sindelfingen Hanns-Martin-Schleyer-Straße Hanns-Martin-Schleyer- Straße 16 SPOT 432 01.01.18 499811 5394638 Steinheim Ludwigsburger Straße Ludwigsburger Straße 5 SPOT 200 01.01.18 520345 5423699 Stuttgart Am Neckartor Am Neckartor 22 SPOT 239 23.12.03 514030 5403919 Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Arnulf-Klett-Platz 1 V 243 06.12.94 513276 5403366 Stuttgart Hohenheimer Straße Hohenheimer Straße 64 SPOT 302 23.12.03 513557 5401761 Stuttgart Waiblinger Straße Waiblinger Straße 24 SPOT 223 01.01.06 516181 5405665 Stuttgart-Bad Cannstatt Gnesener Straße (Seubertstraße 1) S 250 01.01.81 516877 5406242 Tauberbischofsheim Bei der Kläranlage 1 S 174 01.11.90 547573 5498216 Tübingen Derendinger Straße 86 S 324 22.01.02 503778 5372736 Tübingen Jesinger Hauptstraße Jesinger Hauptstraße 68 SPOT 355 01.01.06 498482 5374809 Tübingen Mühlstraße Mühlstraße 8 SPOT 340 01.01.06 504284 5374125 Ulm Böblingerstraße 29 S 480 01.10.78 572465 5360875 Ulm Karlstraße Karlstraße 20 SPOT 481 01.01.06 573068 5361689 Ulm Zinglerstraße Zinglerstraße 31 SPOT 481 01.01.06 572802 5360630 Villingen-Schwenningen Unterer Dammweg 2 S 699 01.06.87 460025 5321847 Weil am Rhein Zwölfthauen 3 S 277 01.02.82 397226 5271428 Wiesloch In der Hessel 9 S 162 01.05.86 478195 5460934 S = Städtischer Hintergrund L = Ländlicher Hintergrund V = Verkehrsmessstation SPOT = Spotmessstelle ** durch Dritte finanzierte Messstelle 1 Straßensanierung in 2018, geringeres Verkehrsaufkommen am Standort 2 keine Überschreitung gemäß 39. BImSchV aufgrund fehlender räumlicher Repräsentativität 3 eingeschränkte Datenverfügbarkeit 4 Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle Tabelle 4.3-1 [Fortsetzung] © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 61 Tabelle 4.3-2: Messumfang der Messstationen des Luft- und Spotmessnetzes Baden-Württemberg 2018 Messstation NO2 NO2 passiv PM10 PM2,5 Ozon SO2 CO Benzol SM B[a]P Ruß Meteo- rologie Aalen X X X X X Backnang Eugen-Adolff-Straße X Baden-Baden X X X X Balingen Schömberger Straße X Bernhausen X X X X Biberach X X X X Eggenstein X X X X X Esslingen Grabbrunnenstraße X X X Freiburg X X X X X Freiburg Schwarzwaldstraße X X X X X X X Friedrichshafen X X X X Friedrichshafen Maybachstraße X Gärtringen X X X X X X X Heidelberg X X X X Heidelberg Mittermaierstraße X Heidenheim Wilhelmstraße X Heilbronn X X X X X X Heilbronn Weinsberger Straße- Ost X X X X X X Herrenberg Hindenburgstraße X Ilsfeld König-Wilhelm-Straße X Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße X X X X X Karlsruhe-Nordwest X X X X X Kehl X X X X X X X X Konstanz** X X X X X Leinfelden-Echterdingen Haupt- straße X Leonberg Grabenstraße X Lichtenstein Wilhelmstraße X Ludwigsburg X X X X Ludwigsburg Friedrichstraße X X X Mannheim Friedrichsring X X X X X X X Mannheim-Nord X X X X X X Marbach Schillerstraße X Markgröningen Grabenstraße X X Mühlacker Stuttgarter Straße (1) X Neuenburg X X X X Öhringen Schillerstraße (2) X Östringen Hauptstraße X Pfinztal Karlsruher Straße X X X X X Pforzheim X X X X X X X Pforzheim Jahnstraße X 62 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Tabelle 4.3-2 [Fortsetzung] Messstation NO2 NO2 passiv PM10 PM2,5 Ozon SO2 CO Benzol SM B[a]P Ruß Meteo- rologie Pleidelsheim Beihinger Straße X Rastatt Kapellenstraße X Ravensburg Schussenstraße (3) X Remseck Remstalstraße X Reutlingen** X X X X Reutlingen Lederstraße-Ost X X X X X X Schramberg Oberndorfer Straße X X X X X Schwäbisch Gmünd Remsstraße X Schwäbisch Hall (4) X X X X Schwäbische Alb X X X X X Schwarzwald-Süd X X X X X X Sindelfingen Hanns-Martin- Schleyer-Straße X Steinheim Ludwigsburger Straße X Stuttgart Am Neckartor X X X X X X X X Stuttgart Arnulf-Klett-Platz X X X X X X X Stuttgart Hohenheimer Straße X X Stuttgart Waiblinger Straße X Stuttgart-Bad Cannstatt X X X X X X X X Tauberbischofsheim X X X X Tübingen X X X X X X Tübingen Jesinger Hauptstraße X X X Tübingen Mühlstraße X X X Ulm X X X X X Ulm Karlstraße X Ulm Zinglerstraße X Villingen-Schwenningen X X X X Weil am Rhein X X X X X Wiesloch X X X X Anzahl 41 28 43 22 28 4 8 2 7 18 10 28 SM = Schwermetalle Meteorologie = Lufttemperatur, Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Niederschlag, Globalstrahlung, Taupunkttemperatur (,Luftdruck) ** durch Dritte finanzierte Messstelle 1 Straßensanierung in 2018, geringeres Verkehrsaufkommen am Standort 2 keine Überschreitung gemäß 39. BImSchV aufgrund fehlender räumlicher Repräsentativität 3 eingeschränkte Datenverfügbarkeit 4 Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 63 Tabelle 4.3-3: Stammdaten der Standorte mit Depositions- und Ammoniakmessungen in Baden-Württemberg 2018 Standorte Stations- typ Höhe über NN (m) Messbeginn Deposition Messbeginn Ammoniak UTM32 Ost UTM32 Nord Aalen S 424 28.12.06 580429 5411128 Biberach S 533 29.12.06 559563 5326596 Freiburg Schwarzwaldstraße V 289 27.12.06 414935 5315688 Heilbronn S 155 27.12.06 29.12.06 516384 5445882 Isny DEPO 700 06.11.91 04.01.07 579905 5286098 Kehl S 135 04.01.18 28.12.06 411659 5381258 Ludwigsburg Friedrichstraße SPOT 299 28.12.06 513930 5415156 Mannheim-Nord S 94 29.08.91 05.01.07 461317 5488079 Schwäbisch Hall (1) S 306 21.12.16 21.12.16 553514 5439707 Schwäbische Alb L 797 28.12.92 04.01.07 515385 5354754 Schwarzwald-Süd S 902 27.12.17 407500 5295914 Stötten DEPO 733 12.12.16 563672 5390658 Stuttgart Am Neckartor SPOT 239 02.01.07 514030 5403919 Stuttgart-Bad Cannstatt S 250 19.12.17 19.12.17 516877 5406242 Weil am Rhein S 277 27.12.06 397226 5271428 Welzheim Sternwarte DEPO 541 22.12.17 543708 5413635 S = Städtischer Hintergrund V = Verkehrsmessstation L = Ländlicher Hintergrund SPOT = Spotmessstelle DEPO = Depositionsmessstelle 1 Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle Tabelle 4.3-4: Messumfang an den Standorten mit Depositions- und Ammoniakmessungen in Baden-Württemberg 2018 Bergerhoff-Verfahren Wet-only-Verfahren Passiv-sammler Standorte Staubnie-derschlag As Pb Cd Cr Ni Sb NH4 + NO2- NO3- SO42- Cl- NH3 Aalen X Biberach X Freiburg Schwarzwaldstraße X Heilbronn X X X X X X X X Isny X X X X X X X X X X X X X Kehl X X X X X X X X Ludwigsburg Friedrichstraße X Mannheim-Nord X X X X X X X X Schwäbisch Hall (1) X X X X X X Schwäbische Alb X X X X X X X X X X X X X Schwarzwald-Süd X Stötten X X X X X X Stuttgart Am Neckartor X Stuttgart-Bad Cannstatt X X X X X X X X X X X X X Weil am Rhein X Welzheim Sternwarte X X X X X X Anzahl 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 16 1 Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle 64 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW 4.4 Kartendarstellungen NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W Bu rg pl at z Ad en au er pl at z Fr ie dh of st ra ße M au ba ch er S tra ße Eu ge n - A do lff - St ra ße Eu ge n - A do lff - St ra ße 7 5 3 6 2 4 5 2 1 9 1 3 4 7 6 8 7 6 35 1 3 2 1 6 8 58 69 24 28 71 22 32 57 55 30 53 51 49 16 19 10 23 21 17 15 50 33 39 37 20 29 18 27 47 45 39 43 41 37 35 28 26 10 12 14 18 41 45 47 49 59 57 51 53 55 63 67 54 65 2/1 7/1 26 /157 /1 49 /1 33 /1 10 /1 M P 2 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 21 9 JMW NO2 49 [µg/m³] MP 2 © LUBW, LGL BW Backnang Eugen-Adolff-Straße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-1: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Backnang Eugen-Adolff-Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 65 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W Br ei tle Br uc kra in In d er G as s Am W ettba ch Reumorgen weg Hinter de r Kirche Sc hö m be rg er S tra ße Sc hö mb er ge r S tra ße 8 3 5 7 33 8 4 6 8 1 33 7 4 7 9 9 1 5 7 6 8 2 22 5 3 1 4 8 9 6 7 6 2 30 27 20 19 21 23 25 22 24 28 19 20 21 22 23 24 11 14 13 16 18 15 15 17 10 53 12 12 14 56 55 57 61 10 46 48 50 40 42 44 45 52 54 34 37 27 36 38 23 23 25 26 21 11 15 8/1 1/1 7/1 18/1 13/1 12/1 16/1 14/1 41 /2 52 /1 41 /1 43 /1 21 /2 27/ 1 36 /1 36 /2 42 /1 15 /1 21 /1 41 MP3 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 21 3 JMW NO2 31 [µg/m³] MP 3 © LUBW, LGL BW Balingen Schömbergerstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-2: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Balingen Schömberger Straße 66 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-Passivsammler PM10, B[a]P ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten davon durch Saharastaub / Streusalz N S OW Heugasse Urbanstraße Hauffstraße Milchstraße R ilk es tra ße Ottilienh of Urbanstraße W ag ne rs tra ße Bl um en st ra ße Ottilienplatz Zw in ge rs tra ße Mülbergerstraße Mülbergerstraße Hindenburgstraße Ka th ar in en st ra ße Ka th ar in en st ra ße Ebershaldenstraße Enteng rabenst raße Franziskanergasse G ra bb ru nn en st ra ße G ra bb ru nn en st ra ße Ka th ar in en st af fe l Landenbergerstraße Richard-Hirschmann-Stra 5 3 4 1 5 3 4 5 9 2 4 1 4 8 6 4 1 3 5 9 7 5 2 3 1 8 6 9 6 6 29 7 8 3 6 1 3 2 1 2 3 4 15 8 6 8 64 9 6 8 1 6 4 2 7 3 1 9 7 9 69 5 2 4 8 5 3 36 8 5 7 9 58 7 5 20 18 14 12 10 1210 28 26 15 2517 19 26 19 22 12 11 10 30 12 33 10 21 13 89 91 95 23 97 10 12 12 15 17 11 33 54 15 13 10 14 15 16 18 20 23 27 25 21 19 17 35 37 39 41 29 22 19 16 152 6 14 1317 11 10 3533 11 31 13 12 11 10 12 13 10 13 12 10 47 10 44 20 21 22 19 18 17 11 15 16 14 1220 18 15 13 1116 60 25 58 56 24 63 52 59 50 57 55 23 31 52 51 48 21 23 46 15 19 31 30 2927 28 1410 1671 68 69 6667 64 20 65 62 81 15 11 17 73 84 85 87 83 9/1 8/1 3/2 23/1 15/1 15/2 13/2 13/3 13/1 91/1 25/2 11/1 13/1 13 /1 19/1 11/1 16/1 65 /1 63 /1 31 /3 31 /1 31 /2 48 /1 29/1 62 /1 62 /2 MP2 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 22 0 0,4 PM10 25 [Anzahl Tage] ÜTMW 50µg/m³ JMW NO2 45 [µg/m³] MP 2 14 0 B[a]P [ng/m³] © LUBW, LGL BW Esslingen Grabbrunnenstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-3: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Esslingen Grabbrunnenstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 67 NO2-kontinuierlich, PM10, SM, Ruß, B[a]P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 3 7 6 1 6 5 9 4 1 3 2 9 7 8 6 2 4 8 2 4 2 8 7 1 53 9 5 4a4c 78 14 11 18 NN 4f 62 5a 60 9a 14 76 74 14 28 56 80 21 23 30 31 13 12 17 10 26 72 16 24 22 16 4e 1a 43 10 68 11 58 19 12 26 4b 86 84 41 18 25 10 21 20 NN 4d NN 70 13 29 15 28 W hs Ga r W hs 52 a Ga r 11 a 28 a W hs Ga r W hs W hs Ga r Bt rg Bt rg Bt rg 51 94 W ks t W Gh s Sc hu 51 98 Bt rg 52 01 51 97 51 95 Bt rg 52 36 Sc hu Sc hu St all 51 96 /1 51 91 /1 52 03 /1 51 98 /1 52 10 /1 Ta ls tra ße Ta ls tra ße B 31 Le o-W oh leb -St raß e B 31 Sternwaldstraße Fu ch ss tra ße Dreikönigstraße PM2,5 12Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 12 2 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 50 0 18 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS1 P M 10 -I n h al ts st o ff e JMW B[a]P 0,2 [ng/m³] Ruß 2,5 [µg/m³] Ni 1,7 [ng/m³] Pb 2,9 [ng/m³] Cd 0,1 [ng/m³] As 0,5 [ng/m³] 5 0 © LUBW, LGL BW Freiburg Schwarzwaldstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-4: Ergebnisse 2018 – Messstation Freiburg Schwarzwaldstraße 68 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W Werastraße Werastraße Ho chs traß e Ho chs traß e Brunnenstraße Brunnenstraße H of en er S tra ße H of en er S tra ße M ay ba ch st ra ße M ay ba ch st ra ße M ay ba ch st ra ße 7 6 9 8 1 3 5 4 4 2 1 6 8 7 9 2 1 9 5 3 2 3 3 1 4 6 5 7 9 6 8 6 8 9 29 10 11 13 12 15 50 39 19 17 18 16 14 12 10 10 20 11 13 17 27 22 23 20 64 62 4349 4547 11 66 19 26 21 28 30 28 23 25 10 27 23 21 11 10 13 15 17 19 25 10 12 14 16 14 18 11 12 20 19 15 13 12 21 22 3/2 3/1 7/1 9/2 5/1 9/1 3/1 1/20 41/1 43/1 62/1 1/17 23/1 1/16 1/15 1/14 1/13 21 /221 /1 1/32 1/12 1/11 16 MP1 MP2 MP3 MP5 P ro fi l- M P JMW NO2 34 [µg/m³] MP 2 P ro fi l- M P JMW NO2 33 [µg/m³] MP 3 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 22 6 JMW NO2 39 [µg/m³] MP 1 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 19 [µg/m³] MP5 © LUBW, LGL BW Friedrichshafen Maybachstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-5: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Friedrichshafen Maybachstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 69 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten N S OW 9 7 3 2 2 11 25 29 98 17 19 21 15 18 30 18 28 26 24 16 22 13 20 3234 92 3638 40424446 23 21 19 17 15 13 11 27 25 23 12 2931 90 35 14 33 27 48 112 88a 119121123 26a 125 38a 127131 100 133 102 135 25a 137 110 139 104 31/1 22/1 108b 110a 108a 129/2 129/1 114/2 114/3 114/1 127/2 127/1 Kirchstraße Kirchstraße Kirchstraße Mittermaierstraße Bergheimer Straße Alfons-Beil-Platz Mittermaierstraße Alte Eppelheimer Straße MP4 R ef er en z- M es sp un kt D EB W 15 1 JMW NO2 38 [µg/m³] MP 4 © LUBW, LGL BW Heidelberg Mittermaierstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-6: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Heidelberg Mittermaierstraße 70 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W Be rgs tra ße Karlstra ße Ber gst raß e Karlstraß e Be rgs tra ße Karlstr aße Fe ls en st ra ße Wagn erstraß e C lic hy st ra ße Wagnerstraße W ilh el m st ra ße Am O ttil ien be rg Eu ge n- Ja ek le -P la tz Ku rt- Bi tte l-S tra ße Schnaitheimer Straße Schn aithei mer S traße 9 1 2 1 2 2 3 4 5 6 1 2 5 7 7 9 6 4 2 5 3 1 4 3 8 6 9 7 5 3 1 3 2 5 4 7 97 4 6 8 7 2 7 5 3 8 1 2 6 1 3 1 4 6 8 7 2842 30 32 46 17 16 18 37 39 41 43 31 33 35 14 10 12 19 49 47 22 20 18 16 14 12 10 11 20 11 11 13 12 18 17 21 12 14 16 11 13 15 14 12 21 19 17 15 13 10 12 26 14 16 18 39 41 43 45 17 25 6/1 5/ 1 2/1 9/ 1 9/ 2 6/1 28 /1 37 /1 15 /1 21 /1 21 /2 21/1 37 /1 31/3 19/1 Sc hm al e St ra ße 4 6 1212 12 13 17 M P 4 R ef er en z- M es sp un kt D EB W 14 5 JMW NO2 39 [µg/m³] MP 4 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Heidenheim Wilhelmstraße Abbildung 4.4-7: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Heidenheim Wilhelmstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 71 NO2-kontinuierlich, PM10, Ruß, B(a)P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 1 3 8 6 9 5 5 7 7 8 4 80 60 25 41 37 36 31 19 18 47 76 15 21 82 47 53 29 64 72 72 55 10 18 11 66 13 67 65 58 29 27 38 39 63 25 35 33 80 52 78 76 54 53 52 51 50 45 48 44 42 40 16 14 22 20 10 11 19 38 17 60 46 70 14 47 69 71 15 17 56 62 20 22 55 6/1 9/3 8/1 9/1 7/2 22 /1 40 /1 69 /1 75 /2 15 /1 76 /1 60 /1 47 /1 17 /1 16 /1 75 /1 60 /1 39 /1 43 /1 73 /1 58 /1 37 /2 37 /1 63 /1 56 /3 35 /2 56 /1 78 /1 52 /1 27 /2 48 /1 50 /1 27 /1 46 /1 42 /1 14 /1 35 /1 Fr au en w eg Fr au en w eg D am m st ra ße G ar te ns tra ße G ar te ns tra ße St eu be ns tra ße Al te r F rie dh of N or db er gs tra ße W ar tb er gs tra ße W ei ns be rg er S tra ße PM2,5 14Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 15 2 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 52 0 25 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS2 P M 10 -I n h al ts - st o ff e JMW B[a]P 0,3 [ng/m³] Ruß [µg/m³]3,2 7 0 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Abbildung 4.4-8: Ergebnisse 2018 – Messstation Heilbronn Weinsberger Straße-Ost 72 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W 7 8 5 6 4 5 7 9 5 5 1 4 1 4 3 6 8 8 7 8 9 6 8 2 3 5 5 2 4 1 6 3 6 5 9 8 1 7 9 1 3 2 8 5 2 7 3 8 1 6 42 9 89 7 21 26 19 20 17 18 15 16 10 12 14 11 16 18 11 10 13 12 15 14 17 19 21 16 23 25 20 18 22 25 27 24 26 28 27 29 30 32 38 36 40 42 18 19 23 21 32 38 36 27 29 16 18 31 20 13 33 15 17 22 19 20 35 21 22 23 24 25 27 29 10 10 11 12 18 16 20 11 13 15 17 19 14 28 22 30 10 10 11 16 12 11 14 13 14 15 16 17 18 20 22 24 26 28 30 13 12 11 10 8/ 2 8/ 1 9/ 2 4/ 2 4/ 1 3/ 1 6/ 1 7/ 1 1/ 1 9/ 1 16 /1 25 /3 25 /2 12 /1 13 a 17 /1 26 /1 30 /1 24 /1 H as en pl at z Schuhgasse Sc hu hg as se Br on ng as se Schu lstraß e Sp ita lg as se Schulstraß e Mariens traße Moltkestraße Uh lan ds tra ße Bisma rckstra ße Au f d em G ra be n Au f d em G ra be n Tü bin ge r S tra ße R ic ht ho fe ns tra ße H in de nb ur gs tra ße H in de nb ur gs tra ße Gülts teine r Stra ße R ei nh ol d- Sc hi ck -P la tz M P 8 M P 2 R ef er en z- M es sp un kt D EB W 13 5 JMW NO2 41 [µg/m³] MP 2 P ro fi l- M P JMW NO2 38 [µg/m³] MP 8 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Herrenberg Hindenburgstraße Abbildung 4.4-9: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Herrenberg Hindenburgstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 73 NO2-Passivsammler Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten N S OW 6 42 3 5 5 1 8 4 26 2 4 3 2 6 8 3 3 64 4 7 3 5 74 5 4 2 7 5 8 6 4 2 6 7 5 32 2 4 6 3 1 3 1 2 8 9 7 5 3 5 1 2 14 18 20 15 13 24 53 35 33 31 61 51 47495153555759 20 22 11 14 12 6163 67 65 12 77 75 69 14 14 13 11 83 81 12 80 68 78 76 15 66 64 62 565860 12 30 26 24 22 11 29 2/2 4/1 6/1 22/2 51/1 65/4 65/1 65/2 12/1 11/1 Karlstraße Haagstraße Brandgasse Bergstraße Bachstraße Ledergasse Küfergasse Karlstraße Im Winkele Haagstraße Brandgasse Bergstraße Bachstraße Kirchstraße Gerbergasse Kirchstraße Krumme Straße Brückenstraße Bahnhofstraße Krumme Straße Brückenstraße Bahnhofstraße Friedrichstraße Friedrichstraße Charlottenstraße Badbrunnenstraße Charlottenstraße Hägenscheuergäßle König-Wilhelm-Straße König-Wilhelm-Straße MP6 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 13 3 NO2 33 MP 6 JMW [µg/m³] © LUBW, LGL BW Ilsfeld König-Wilhelm-Straße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-10: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Ilsfeld König-Wilhelm-Straße 74 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-kontinuierlich, PM10, B(a)P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten davon durch Saharastaub / Streusalz N S OW 9 4 6 5 3 6 8 7 5 8 7 9 9 8 7 9 5 7 9 32 28 49 6264 7680 22 13 11 17 15 29 73 69 74 25 44 46 48 50 10 52 57 10 54 11 11 12 14 13 56 15 13 58 16 14 15 60 17 18 16 17 19 20 42 40 38 18 19 36 21 34 30 22 26 24 22 20 16 23 14 12 10 25 23 21 19 17 15 13 11 61 27 6365 11 13 78 15 17 19 21 2325 27 29 31 33 16 18 14 33 35 41 39 37 45 47 24 27 31 70 68 66 29 31 12 42a 59a 59b 12b 12b 55a 57a57b 59c 12a 35a 16b 12a 32a Landgraben Sophienstraße Sophienstraße Hans-Sachs-Straße Lessingstraße Reinhold-Frank-Straße Voktoriastraße Reinhold-Frank-Straße Belfortstraße PM2,5 12Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 08 0 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 38 0 18 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS3 P M 10 -I n h al ts - st o ff e JMW BaP 0,2 [ng/m³] 3 0 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Abbildung 4.4-11: Ergebnisse 2018 – Messstation Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 75 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten N S OW Im Gäßle Obergasse Maiergasse Hauptstraße Hauptstraße Hauptstraße Bäckergasse Hirschstraße Kleine Obergasse Hinter den Gärten 8 5 7 1 4 2 9 8 7 86 4 35 6 3 8 5 7 8 55 4 3 1 7 53 9 8 75 6 8 5 8 6 /2 63 10 61 12 59 /1 13 11 16 14 15 /1 72 68 62 64 60 58 56 73 12 10 12 10 75 71 69 65 /1 /1 11 13 16 18 17 19 20 21 24 22 25 23 /1 78 79 74 11 12 /1 10 88 90 /1 86 84 82 80 91 89 87 81 85 83 /2 /2 10 14 /1 16 34 20 13 40 98 10 96 94 93 /1 2/1 3/1 7/1 7/1 8/1 9/1 7/2 12/1 61/1 62/2 58/1 12/1 65/2 73/2 91/1 89/3 12/2 12/1 84/2 74/1 16/2 MP2 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 22 3 JMW NO2 38 [µg/m³] MP 2 © LUBW, LGL BW Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-12: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße 76 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-kontinuierlich Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten N S OW 73 6 1 2 3 1 53 8 4 2 9 7 6 7 5 1 3 9 73 1 2 4 2 8 6 4 3 1 6 4 3 1 2 4 28 6 4 2 1 9 8 8 6 1 6 4 2 8 4 8 6 4 2 8 6 5 3 2 2 5 6 4 7 5 7 3 5 7 9 3 5 3 1 5 3 579 9 7 1 1 9 7 3 1 1 13 15 12 28 26 24 22 20 18 16 14 12 10 10 20 16 10 10 12 18 20 26 12 10 9. 11 13 16 14 11 13 19 17 15 27 26 24 22 20 18 16 14 12 10 16 25 30 28 24 22 20 18 16 14 12 10 14 10 34 32 30 28 11 13 23 21 19 17 15 11 17 15 13 11 1/1 2/5 2/4 2/3 2/2 2/1 5/2 5/1 2/1 1/1 2/1 4/1 6/2 6/1 1/2 2/1 4/1 2/1 5/1 7/1 9/1 1/1 1/11/2 24/1 20/1 16/1 14/1 13/2 13/1 14/1 19/1 17/1 11/1 Marktplatz Im Zwinger Marktbrunnen Zwerchstraße Zwerchstraße Grabenstraße Zwerchstraße Schloßstraße Müllergässle Grabenstraße Klosterstraße Schmalzstraße Schmalzstraße Klosterstraße Hintere Straße Hintere Straße Oberamteistraße Hinterer Zwinger Hinterer Zwinger Stuttgarter Straße Graf-Ulrich-Straße Stuttgarter Straße Agnes-Miegel-Straße Agnes-Miegel-Straße Graf-Eberhard-Straße Grabenstraße Bahnhofstraße Eltinger-Straße MP1 R ef er en z- M es sp un kt D EB W 12 0 [Anzahl Stunden] Ü1hMW 0 200µg/m³ JMW NO2 45 [µg/m³] MP 1 © LUBW, LGL BW Leonberg Grabenstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-13: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Leonberg Grabenstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 77 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W Bergs traße Bergs traße Gerokstra ße Haldenstraße WilhelmstraßeWilhe lmstraß e Wilhelm straße Haldens traße Ka st an ie nw eg Ka st an ie nw eg Moltkes traße Moltkes traße Ka is er st ra ße Ka is er st ra ße Bismarckstraß e C ha rlo tte ns tra ße C ha rlo tte ns tra ße C ha rlo tte ns tra ße H ol ze lfi ng er S tra ße H ol ze lfi ng er S tra ße 4 6 8 2 1 2 7 5 3 4 1 2 9 2 8 5 1 8 7 4 5 9 3 7 5 7 5 9 8 6 4 2 5 4 2 8 9 7 6 5 5 4 34 15 13 15 38 36 37 19 17 18 41 39 40 19 51 53 20 22 44 46 4850 45 49 20 17 18 15 13 12 11 58 56 54 55 28 21 23 25 27 29 31 22 24 26 66 63 64 62 61 60 65 30 15 17 14 13 15 13 1819 16 16 12 13 12 20 18 24 17 12 11 10 11 17 13 22 20 18 6/1 1/1 1/2 8/1 5/1 7/1 8/28/1 9/1 12 /1 16/1 1 7 5 3 52 MP1 MP3 MP4 MP6 MP5 P ro fi l- M P JMW NO2 31 [µg/m³] MP 3 P ro fi l- M P JMW NO2 34 [µg/m³] MP 4 P ro fi l- M P JMW NO2 33 [µg/m³] MP 6 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 22 7 JMW NO2 34 [µg/m³] MP 1 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 19 [µg/m³] MP5 © LUBW, LGL BW Lichtenstein Wilhelmstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-14: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Lichtenstein Wilhelmstraße 78 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-kontinuierlich, PM10, Ruß NO2-Passivsammler Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 1 3 4 5 3 9 5 2 1 8 6 2 4 7 5 6 8 9 8 5 6 3 4 6 11 15 13 17 19 10 12 10 12 5553 595749 3315 32 1311 17 303112 16 18 282910 10 62 14 64 65 66 67 69 68 25 23 21 19 17 15 11 26 24 22 20 18 12 60 63 13 24 14 16 6/1 22 /1 26 /1 19 /1 30 /1 16 /1 20 /3 49 /5 49 /4 49 /3 49 /2 49 /1 57 /1 63 /1 61 /4 63 /3 63 /2 61 /5 61 /6 61 /7 65 /1 66 /1 67 /1 30 /4 61 /3 61 /2 61 /1 27 Seestraße Si lc he rs tra ße Gießh ausst raße Solitudestraße Fr ie dr ic hs tra ße Fr ie dr ic hs tra ße Trompetergässle H oh en zo lle rn pl at z Hohenzollernstraße R ic ha rd -W ag ne r-S tra ße Eisenb ahnstr aße M P 7 MP2 MP8 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 11 7 Ruß 2,9 PM10 25 [Anzahl Stunden] Ü1hMW 0 200µg/m³ [Anzahl Tage] ÜTMW 50µg/m³ JMW NO2 51 [µg/m³] MP 7 12 0 P ro fi l- M P JMW NO2 38 [µg/m³] MP 8 P ro fi l- M P JMW NO2 39 [µg/m³] MP 2 © LUBW, LGL BW Ludwigsburg Friedrichstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-15: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Ludwigsburg Friedrichstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 79 Benzol-Passivsammler NO2-kontinuierlich, PM10, Ruß, B[a]P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S OW 9 8 7 6 8 7 6 5 9 3 8 9 2 9 1 8 7 6 5 4 6 15 60 23 11 18 15 19 21 13 12 22 23 11 20 19 10 18 23 24 25 17 15 14 13 12 11 10 20 12 10 1a 21 24 10 26 27 10 28 5/6 19a 20a 1-8 22/21 13/14 11/12 Herschelplatz Friedrichsring Kurpfalzstraße U2U1 K1 K1 K1 U1 U1 U1 U2 U3 U3 U4 U4 U4 U4 U3U3 U2 U2 T1 T2 T2 Friedrichsring PM2,5 13Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 09 8 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 47 0 22 Benzol 1,4 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS4 P M 10 -I n h al ts - st o ff e JMW Ruß 2,4 [µg/m³] BaP 0,2 [ng/m³] 5 0 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Mannheim Friedrichsring Abbildung 4.4-16: Ergebnisse 2018 – Messstation Mannheim Friedrichsring 80 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W 8 9 8 5 2 1 1 24 3 4 3 4 2 3 6 1 6 9 7 2 7 8 5 6 5 24 125 1 4 3 5 3 7 4 2 9 4 9 9 2 6 6 4 9 7 4 2 1 5 3 38 6 14 31 1026 29 2427 25 22 23 21 19 2017 13 11 10 1216 14 12 36 34 39 32 16 14 12 1037 35 1519 1733 11 28 13 12 14 39 41 15 17 13 16 21 23 25 27 29 31 14 33 35 13 37 1313 15 17 19 4511 43 10 11 21 17 15 11 27 25 231 0 21 19 15 16 10 2/1 2/1 5/1 2/5 2/9 2/4 4/1 1/12/3 2/2 9/2 9/1 26 /1 18 /1 12 /1 2/1 0 2/1 1 2/1 2 2 /13 2/1 4 2/ 15 2/1 6 16 /1 3 7 Postweg Postweg Torgasse Göc kelh of Ro se ng as se Ba nn m ül le r Co tta pl at z Br un ne ng äß le Zie gel stra ße G ün tte rs tra ße Sc hi lle rs tra ße Sc hi lle rs tra ße Zieg elhü ttewe g Am alten Markt Zi eg elh üt te we g Nikl asto rstra ße To bi as -M ay er -S tra ße MP2 MP1 MP3 P ro fi l- M P JMW NO2 33 [µg/m³] MP 3 P ro fi l- M P JMW NO2 44 [µg/m³] MP 1 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 22 9 JMW NO2 39 [µg/m³] MP 2 © LUBW, LGL BW Marbach Schillerstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-17: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Marbach Schillerstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 81 NO2-Passivsammler PM10 Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 9 7 6 8 7 1 2 3 5 4 1 53 4 6 8 7 9 9 5 5 7 8 7 6 9 8 1 2 3 4 4 5 2 2 6 7 2 1 3 5 7 1 6 2 6 9 7 4 5 2 3 1 27 85 3 6 4 2 6 4 19 1 5 3 2 4 6 8 8 6 4 5 32 4 1 16 14 27 10 12 25 11 36 33 30 31 28 29 32 31 30 28 26 24 21 22 20 18 13 11 11 10 11 10 20 12 10 33 36 11 40 51 35 37 39 41 43 45 47 1113 19 17 24 15 13 22 11 12 10 33 34 36 10 24 13 11 13 14 16 12 10 1/1 8/1 6/1 7/1 1/3 8/1 6/1 9/1 9/2 3/1 1/1 12 /1 12 /2 10 /1 30 /1 31 /1 21 /1 10 /2 12 /1 10 /3 10 /1 42 38 Sp ita l Ba dga sse Ba dg as se Betzg asse Mü hlg as se Gl oc ke nw eg Kirch gasse Kü fe rg äß le Spi talg ass e Ge rbe rgä ßle U nt er es T or Sc hn ell tö rle Vo lla nd ga ss e G ra be ns tra ße Gr ab en str aß e Backhausgasse Es sl in ge r T or Sc hm ale G as se Es slin ger Ga sse Schwie berding er Straß e M P 6 MP 1 MP 2 MP 7 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 14 2 [Anzahl Tage] JMW ÜTMWNO2 PM10 35 25 [µg/m³] 50µg/m³ MP 6 15 0 P ro fi l- M P JMW NO2 39 [µg/m³] MP 7 P ro fi l- M P JMW NO2 42 [µg/m³] MP 1 P ro fi l- M P JMW NO2 48 [µg/m³] MP 2 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Markgröningen Grabenstraße Abbildung 4.4-18: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Markgröningen Grabenstraße 82 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-Passivsammler Anmerkung: Straßensanierung in 2018, geringeres Verkehrsaufkommen am Standort Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W 4 1 3 5 7 1 3 4 6 7 9 9 8 7 6 4 3 3 82 1 6 2 7 5 8 5 7 2 9 5 8 1 3 7 9 12 21 24 26 34 22 47 31 51 23 54 25 23 23 62 25 63 27 61 29 58 31 59 22 54 32 50 48 46 45 13 44 10 43 42 24 12 41 40 5 0 18 37 44 46 22 42 40 16 29 27 14 10 13 1135 33 28 10 21 19 11 14 10 19 15 14 13 48 10 57 65 25 27 11 19 45 37 8/1 5/1 9/1 9/1 7/1 5/1 19 /1 14 /5 16 /1 16 /5 12 /1 12 /2 12 /3 25 /1 12 /1a 38 L 11 34 G au ßw eg Ke lte rs tra ße Im K irs ch en be rg St ut tg ar te r S tra ße R eu tw eg R eu tw eg U lri ch w eg G ei ßb er gw eg G ei ßb er gw eg Ke lte rs tra ße MP1 MP7 MP6 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 12 8 JMW NO2 33 [µg/m³] MP 1 P ro fi l- M P JMW NO2 29 [µg/m³] MP 7 P ro fi l- M P JMW NO2 32 [µg/m³] MP 6 © LUBW, LGL BW Mühlacker Stuttgarter Straße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-19: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Mühlacker Stuttgarter Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 83 NO2-Passivsammler * keine Überschreitung nach 39. BImSchV; räumliche Repräsen- tativität nicht gegeben Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W 9 9 7 1 4 6 89 5 4 3 3 5 5 8 4 6 9 5 3 4 8 35 9 2 4 7 3 5 4 48 35 5 6 1 23 2421 205451 27 18 16 14 15 11 52 4845 22 1226 30 192123 80 82 87 83 78 76 7779 74 7573 71 72 14 10 8897 27 95 28 8693 55 57 67 64 63 71 66 35 39 38 36 15 4847 46 10 42 40 18 16 14 12 37 36 17 32 15 13 1130 69 66 67 6065 63 59 57 55 5453 51 50 49 33 31 28 34 11 17 35 15 14 1228 11 25 27 44 13 28 20 1524 12 27 22 1825 16 21 14 15 11 38 33 1934 17 24 19 11 3/1 1/1 12 /1 H aa gw eg Pr ob st ho f Sc ha fg as se Po st st ra ße Sch afga sse Eb er ts tra ße Marter sgäss le Bahnh ofstraß e Bahnh ofstraß e Bahnh ofstraß e Ka rls vo rs ta dt Kottmannstraß e Sc hi lle rs tra ße Kottmannstraß e Bismarckstraße Bismarckstraße Ot to- Me ist er- Str aß e MP1 MP3 MP2 MP5 MP6 MP4 P ro fi l- M P JMW NO2 39 [µg/m³] MP 6 P ro fi l- M P JMW NO2 40 [µg/m³] MP 4P ro fi l- M P JMW NO2 40 [µg/m³] MP 3 P ro fi l- M P JMW NO2 36 [µg/m³] MP 2 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 23 0 JMW NO2 42* [µg/m³] MP 1 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 22 [µg/m³] MP5 © LUBW, LGL BW Öhringen Schillerstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-20: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Öhringen Schillerstraße 84 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W 1 57 9 6 1 4 3 1 3 5 1 6 4 2 1 7 5 3 8 6 2 8 9 6 2 7 5 4 3 2 7 8 9 2 5 4 6 2 6 8 8 9 3 97 4 2 1 2 8 4 2 6 6 1 4 1 7 5 9 3 57 1 3 2 5 4 6 7 8 6 12 13 1114 15 87 8685 84 83 82 80 78 10 12 14 17 15 15 13 19 11 96 94 99 91 97 95 93 89 12 11 14 13 16 12 15 10 1311 1812 1610 14 17 98 21 19 15 14 12 10 18 16 14 20 26 27 24 25 23 22 21 18 19 17 16 11 14 29 30 13 28 15 16 18 6/1 5/1 4/1 10 7 10 5 10 3 10 1 3/33/23/1 10 9 11 1 11 3 11 9 11 7 10 0 10 2 10 4 10 6 10 8 11 4 11 2 11 0 4/1 13 2 13 0 12 8 12 6 12 9 12 4 12 7 12 5 12 3 12 1 12 0 11 8 11 6 13 4 13 3 13 1 21 a 13 /1 10 8/1 11 2 a 12 7/1 11 5 Kuhnga sse Le ib er g II W al lg ra be n Georgstra ße Ha up tst ra ße Ha up tst ra ße Le ib er g III KeltergasseKeltergasse Am Ki rchber g Stein acke r I St ei na ck er II H in te re S tra ße Saarlandstr aße H in te re S tra ße MP1 MP4 MP3 MP5 MP2 P ro fi l- M P JMW NO2 33 [µg/m³] MP 2 P ro fi l- M P JMW NO2 33 [µg/m³] MP 4 P ro fi l- M P JMW NO2 33 [µg/m³] MP 3 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 23 1 JMW NO2 31 [µg/m³] MP 1 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 14 [µg/m³] MP5 © LUBW, LGL BW Östringen Hauptstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-21: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Östringen Hauptstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 85 NO2-kontinuierlich, PM10, B(a)P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 9 321 7 3 1 8 6 4 4 6 8 1 2 2 8 3 6 4 2 2 9 7 1 6 8 4 2 3 1 2 5 3 1 1 3 7 5 3 1 2 4 1 3 5 7 9 13 15 17 10 2a 2b 2c 10 14 38 36 34 32 30 28 16 26 24 19 21 23 25 27 29 2a 15 13 89 10 92 86 84 42 40 74 72 70 66 68 64 62 58 56 54 52 49 53 55 57 59 61 63 65 67 23 6 9 71 73 75 77 79 81 83 87 85 34 a 10 4 10 2 10 0 71 a 28 /1 42 /5 42 /4 42 /3 42 /2 42 /1 40 /4 40 /3 40 /2 40 /1 Er le ns tra ße Ah or ns tra ße Ki ef er ns tra ße Fi ch te ns tra ße Li nd en st ra ße Fr ie dh of st ra ße Fr ie dh of st ra ße Fr ie dr ic hs tra ße Ka rls ru he r S tra ße Ka rls ru he r S tra ße Bä re ns tra ße Se lte nb ac hs tra ße PM2,5 13Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 12 5 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 35 0 18 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS5 P M 10 -I n h al ts - st o ff e JMW B(a)P 0,4 [ng/m³] 4 0 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Pfinztal Karlsruher Straße Abbildung 4.4-22: Ergebnisse 2018 – Messstation Pfinztal Karlsruher Straße 86 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W 2 1 2 4 8 7 8 3 5 8 2 4 1 7 4 3 5 3 2687 2 8 4 7 5 1 7 8 2 3 4 5 37 8 1 23 15 10 136 . 17 10 39 6. 25 10 12 271 2 40 14 14 13 16 15 18 15 33 18 17 312 2 24 1 9 26 29 28 25 24 32 22 26 25 3 2 29 28 35 13 37 12 141 1 31 11 8a 16 9. 10 11 21 13 23 21 37 14 18 209. 20 11 21 17 15 13 11 26 27 23 29 26 30 24 2a 32 10 12 6. 16 9. 18 11 6. 29 2733 15 131 9 11 10 6. 12 9.141 1 13 13 15 17 15 16 19 20 21 23 9. 34 30 31 10 a 38 a 23 a 19 a 17 /1 Ja hn st ra ße Ja hn st ra ße R en nf el ds tra ße G us ta v- R au -S tra ße M P 7 R ef er en z- M es sp un kt D EB W 13 0 JMW NO2 37 [µg/m³] MP 7 © LUBW, LGL BW Pforzheim Jahnstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-23: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Pforzheim Jahnstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 87 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten N S OW 24 4 31 16 39 37 2 9 12 7 2 3 6 4 2 4 1/1 2 11 /1 23 41/1 29 4 6 8 13 17 20 21 3/1 2 4/1 8 8 7/1 12 14 11 7 5/2 9 5/01 7/0 4/2 5 20 12 12 9 14 2 13 43 7 7 5 3 3 3 9 12 31 13 /1 1 9 2 5/1 10 9 /3 4 2/0 6 8 26 32 21 8 33 28 1 5 9 22 13 11 12/1 10 15 16 2 1/1 1 20 3 3/2 6 35 1 11 3 9/1 2/1 8 1/0 22 10 2 17 /1 30/1 45 41 3 8/1 4 4/1 6 1 5 11 /1 10 3 /1 5/0 3 4/1 7 /2 11 6 49 30 20 14 10 8 26 4 4/1 8 11 3/3 8 6 2 13 4 8 8 5 1 12 4 10 /2 5/01 7 3 8 13 14 11 1 12 24 4 2 20 18 10 28 15 3 22 20 6 18 4 6 5 10 1/2 11 10 6 1 1 13 16 2 4/0 18 6 51 6 7 19 9/1 1 10/1 12 /1 14 10/2 4/1 2 3/1 7 3 3/0 6 5 1/1 16 Riedba chstraß e Friedrichstraße Hindenburgplatz Bei der Zehntscheuer Badbrunnenstr. K 1700 L 1125 Schillerplatz Kurze Gasse Kirchstr aße Jo h. -N ef fle n- St r. R öm er st ra ße Jo ha nn -W ild er m ut h- W eg Hauptstraße Pf ar rs tra ße Johannes-Nefflen-Straße Be ih in ge r S tra ße Ly di a- To ch te rm an n- W eg L 11 25 Hafengasse G otthilf-W eeber-W eg MP4 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 12 1 NO2 39 MP 4 JMW [µg/m³] © LUBW, LGL BW Pleidelsheim Beihinger Straße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-24: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Pleidelsheim Beihinger Straße 88 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W 4 1 2 5 3 1 2 8 6 9 4 7 5 3 2 1 8 6 9 7 3 3 8 6 1 8 1 6 4 2 4 11 14 12 10 20 18 19 17 16 15 14 13 11 12 10 12 10 12 10 34 26 24 19 17 15 18 16 13 1/2 2 a 1 a 3 a 1 a 19 a 18 a 20 /22 H erre nstr aße Her ren stra ße Ra pp en str aß e Kai ser stra ße Kap elle nstr aße M ur g M ur g MP1 MP4 MP2 MP5 MP3 P ro fi l- M P JMW NO2 36 [µg/m³] MP 3 P ro fi l- M P JMW NO2 36 [µg/m³] MP 4 P ro fi l- M P JMW NO2 39 [µg/m³] MP 2 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 23 2 JMW NO2 37 [µg/m³] MP 1 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 19 [µg/m³] MP5 © LUBW, LGL BW Rastatt Kapellenstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-25: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Rastatt Kapellenstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 89 NO2-Passivsammler * keine ausreichende Datenverfügbarkeit Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W 4 2 4 3 4 25 97 7 5 9 41 1 9 1 2 9 8 6 7 4 5 2 1 2 3 3 4 5 8 5 78 6 69 9 7 4 5 8 3 6 45 2 3 1 7 4 5 3 1 8 2 14 15 21 17 42 51 40 38 36 37 36 35 33 29 34 27 31 32 25 30 59 23 21 57 19 55 13 34 53 32 81 79 11 10 56 54 58 1112 15 14 17 19 17 16 38 1236 34 3221 1439 18 37 23 20 35 22 16 25 18 20 22 50 24 48 46 2644 11 27 2839 13 12 10 38 42 32 30 28 35 26 33 44 24 31 29 42 12 10 10 11 10 13 12 15 11 13 10 11 4/1 1/1 1/2 6/1 3/1 6/1 15 /1 21 /1 21 /2 27 /1 56 /1 35 /1 23 /1 13 /2 30 /1 30 /2 38 /1 13 /1 Roß straß e Berg er St raße Allm ands traße Ros mar instr aße Zeug haus straß e Sc hu ss en st ra ße Schü tzens traße Kuppeln austraß e Ka pu zin er st ra ße Ka pu zin er st ra ße C ha rlo tte ns tra ße G rü ne r-T ur m -S tra ße Unte re Br eite S traße St ad tg ra be nb ac h MP2 MP1 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 22 8 JMW NO2 37* [µg/m³] MP 2 P ro fi l- M P JMW NO2 40 [µg/m³] MP 1 © LUBW, LGL BW Ravensburg Schussenstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-26: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Ravensburg Schussenstraße 90 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W G äs sl e Schlo ßweg M ilc hg as se Mühls traße Am Remsufer Bö tti ng er W eg Fe llb ac he r S tr. Sch ickh ardt stra ße Rem stals traße Rem stals traße Rem stals traße 6 8 1 6 2 3 2 3 4 4 1 87 4 2 5 3 1 8 7 5 1 6 3 5 29 27 25 23 15 13 12 11 10 41 37 16 12 10 /5 47 11 45 24 18 26 343840 38 14 12 17 15 13 11 20 25 18 23 16 42 27 17 19 46 44 34 40 36 61 57 14 53 46 52 44 40 42 48 49 50 5154 55 4/1 8/38/4 9/1 7/2 2/1 7/1 1/1 8/7 8/2 8/ 1 10 /A 10/1 15/1 23/1 2 32 43 8/6 MP2 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 21 2 JMW NO2 29 [µg/m³] MP 2 © LUBW, LGL BW Remseck Remstalstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-27: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Remseck Remstalstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 91 NO2-kontinuierlich, PM10, Ruß, B(a)P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 3 5 7 8 3 2 6 4 2 1 7 8 5 9 7 4 6 9 2 4 6 30 94 18 26 28 35 31 33 22 37 39 41 27 19 17 20 24 18 2114 93 17 43 17 51 49 47 12 76 12 14 20 14 16 22 32 23 53 11 23 25 19 22 15 88 90 84 86 26 26 28 98 10 80 78 81 31 29 15 22 28 28 9/1 14 /1 16 /1 23 /1 76 /1 98 /1 Lu ca sw eg Le de rs tra ße Le de rs tra ße Fr an ko ne nw eg Kl os te rs tra ße Pf en ni ng st ra ße O be ra m te is tra ße Sp en dh au ss tra ße M ar ch ta le rh of st ra ße Fr ie dr ic h- Eb er t-S tra ße PM2,5 13Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 14 7 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 53 0 23 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS6 P M 10 -I n h al ts - st o ff e JMW Ruß 2,6 [µg/m³] B(a)P 0,2 [ng/m³] 11 0 © LUBW, LGL BW Reutlingen Lederstraße-Ost 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-28: Ergebnisse 2018 – Messstation Reutlingen Lederstraße-Ost 92 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-kontinuierlich, PM10, B(a)P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 6 9 2 1 2 16 3 6 5 8 9 6 8 7 5 3 3 9 5 1 8 6 1 7 6 4 5 9 50 38 82 50 24 64 34 40 94 10 54 92 34 36 97 91 72 55 57 42 66 44 59 38 14 79 911 0 92 89 90 13 39 88 87 86 35 33 58 57 25 56 80 54 47 67 59 62 57 39 15 58 13 55 54 53 51 52 69 47 4 9 45 67 6828 64 26 42 37 25 23 18 11 88 37 35 33 29 31 90 86 84 70 72 51 11 15 20 19 18 12 10 23 17 11 40 78 56 48 35 33 32 28 26 24 22 98 46 87 89 93 30 76 82 71 73 65 83 79 75 85 81 77 80 74 70 66 63 60 62 58 6/1 10 2 10 7 3/1 11 1 11 3 10 9 10 4 10 3 10 0 10 1 10 5 46 /1 92 /1 74 /1 33 /1 36 /1 33 /2 84 /1 29 /1 42 /1 26 /1 28 /1 30 /1 32 /1 B 46 2 Ü le w eg le An d er S te ig e An d er S te ig e G öt te lb ac h Kü fe rg as se R oß w al ds tra ße O be rn do rfe r S tra ße G oe th es tra ße G oe th es tra ße Am P ar ad ie sb er g Sc hm ie dg as se St ric ke rg as se G öt te lb ah cs tra ße G öt te lb ah cs tra ße PM2,5 11Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 15 6 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 34 0 16 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS7 P M 10 -I n h al ts - st o ff e JMW B(a)P 0,5 [ng/m³] 4 0 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Schramberg Oberndorfer Straße Abbildung 4.4-29: Ergebnisse 2018 – Messstation Schramberg Oberndorfer Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 93 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten N S OW 4 5 8 6 7 4 9 1 3 8 9 4 4 3 8 7 1 6 1 2 7 3 7 5 1 1 2 4 8 8 3 5 2 6 4 3 1 8 6 1 3 4 1 6 8 8 1 3 9 9 5 7 6 6 5 4 2 3 1 3 9 79 46 1 3 48 5 7 2 8 2 6 2 4 5 1 4 8 6 4 5 3 4 1 3 5 6 5 5 2 4 1 1 2 8 6 4 5 79 4 4 1 9 7 5 3 1 7 3 9 7 6 2 8 2 4 1 3 1 2 5 3 1 4 3 8 1 7 2 6 2 3 6 2 2 2 8 2 7 7 2 5 97 5 2 4 3 4 7 8 9 5 2 2 7 9 6 8 8 4 5 2 9 6 1 7 5 9 3 7 9 9 6 2 6 3 7 6 6 4 5 7 6 31 4 3 8 2 1 5 5 3 6 3 5 8 1 4 1 3 3 1 6 3 3 1 3 7 1 2 7 1 15 47 37 10 28 22 13 28 32 31 19 10 10 20 11 10 11 12 14 16 18 14 20 22 16 24 26 15 17 28 30 32 19 34 36 21 23 13 25 28 27 29 30 11 13 17 10 12 10 17 19 15 21 18 23 14 25 16 20 20 18 24 26 20 33 2830 41 29 32 49 34 37 35 55 57 36 59 38 25 54 71 14 29 23 21 27 10 12 11 1113151719 12 1632 20 10 43 41 3937 45 33 31 12 19 17 11 22 20 13 14 22 50 61 63 65 43 51 53 15 27 16 14 10 2325 10 12 1012 10 16 39 14 20 35 4345 49 51 53 55 26 30 67 10 11 13 34 26 21 28 27 44 38 14 16 33 34 16 12 3231 30 29 11 16 21 13 26 22 16 22 21 39 10 36 15 24 17 32 28 10 35 10 18 15 69 17 20 21 24 22 20 18 18 14 12 10 14 19 23 22 16 13 17 18 28 12 10 38 41 45 26 17 10 12 24 26 10 20 35 15 21 5/1 9/1 1/1 2/1 5/1 3/1 9/1 2/2 2/3 6/1 9/1 2/1 7/1 8/1 29/1 22/1 20/2 28/1 22/1 18/1 39/1 34/1 14/1 35/1 B 29 REMS Remsstraße Remsstraße Grät Bocksgasse Bocksgasse Münsterplatz Kornhaus Spitalhof Turniergraben ParlerstraßeUferstraße MilchgäßleAllestraße Ledergasse Türkensteg Freudental Badmauer Mohrengäßle Ledergasse Ledergasse Akazienweg Asylstraße Kroatensteg Fehrle-Steg Lindenfirst Josefsbrücke Pfeifergäßle Bahnhofstraße Fünfknopfturm Johanniskirche Marktplatz Kalter Markt Kappelgasse Postgasse Marktplatz Katharinenstraße Lindenfirststraße Lindenfirststraße MP8 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 15 5 JMW NO2 38 [µg/m³] MP 8 © LUBW, LGL BW Schwäbisch Gmünd Remsstraße 0 40 80 Meter20 Abbildung 4.4-30: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Schwäbisch Gmünd Remsstraße 94 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W 9 34 5 7 4 3 1 2 7 9 3 2 11 22 23 11 13 15 34 36 44 14 1411 15 13 15 10 16 12 14 18 24 6/2 4/2 6/1 4/1 2/8 20 2 2/1 0 Mar tast raße M ar ie ns tra ße Kü bl er st ra ße Hofst ätten weg Ried müh lestr aße Ried müh lestr aße Paul-Z weiga rt-Stra ße Paul-Z weiga rt-Stra ße Ha nn s- M ar tin -S ch ley er -S tra ße Ha nn s- M ar tin -S ch le ye r-S tra ße Ha nn s- M ar tin -S ch le ye r-S tra ße MP1 MP3 MP2 MP5 MP4 P ro fi l- M P JMW NO2 43 [µg/m³] MP 3 P ro fi l- M P JMW NO2 42 [µg/m³] MP 2 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 23 3 JMW NO2 45 [µg/m³] MP 1 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 24 [µg/m³] MP5 P ro fi l- M P JMW NO2 40 [µg/m³] MP 4 © LUBW, LGL BW Sindelfingen Hanns-Martin-Schleyer-Straße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-31: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Sindelfingen Hanns-Martin-Schleyer-Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 95 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W 7 4 6 9 7 5 8 9 3 2 1 1 2 8 6 4 2 1 4 9 5 6 2 4 3 6 8 2 2 8 9 4 6 75 4 8 2 1 4 85 6 1 78 93 1 5 7 2 4 7 3 8 3 2 14 5 4 1 2 3 4 3 2 6 7 9 6 8 8 5 6 43 6 1 3 6 4 5 2 1 4 5 33 23 12 10 11 16 19 25 27 15 10 12 14 11 12 10 16 15 14 15 12 10 13 11 42 31 37 39 11 27 25 29 23 14 19 16 12 15 14 11 10 36 3812 10 40 24 19 26 28 21 30 23 25 2732 34 29 24 14 1218 11 16 13 15 22 17 22 17 20 24 22 20 18 18 10 13 22 20 19 18 11 20 12 17 18 21 15 26 9/1 4/1 2/1 4/1 3/2 3/1 9/2 5/1 1/1 11 /1 37 /1 18 /1 11 /1 14 /1 20 /1 12 /1 17 /3 22 /1 Wett e Müh lweg Lam mg ass e Le hr ga ss e Ki rc hp lat z Br un ne nw eg Br un ne nw eg Klo ste rho f Pf ar rst ra ße Ma rkt str aß e Ma rkt str aß e Bad torst raße Blaue P fütze Nelke nstra ße Sude tenst raße Klo ste rst raß e Sc hlö ss les we g Fr ied ric hs tra ße Indu strie stra ße Bresla uer St raße Lu dw igs bu rg er S tra ße Lu dw igs bu rge r S tra ße MP1 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 22 5 JMW NO2 37 [µg/m³] MP 1 © LUBW, LGL BW Steinheim Ludwigsburger Straße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-32: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Steinheim Ludwigsburger Straße 96 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-, Benzol-Passivsammler NO2-kontinuierlich, PM10, SM, Ruß, B[a]P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 5 2 4 9 7 5 8 6 1 3 5 2 2 3 1 4 2 2 1 7 8 7 5 3 4 6 5 5 34 90 88 22 20 18 98 96 94 92 15 13 99 97 95 99 10 2025 18 21 16 19 14 17 12 6A 84 113 121 2/1 124 122 119 120 115 134 132 130 128 126 126 16 A 138 136 134 132 137 130 128 127 145 143 141 146 144 139 101 105 103 82B 16/1 140 B 140 A 140 /2 140 /1 7 86 2/1 109 Du na nts teg Ca nn sta tte r S tra ße Ca nns tatt er S traß e Wera straß e Ha uffs traß e Urba nstra ße Sto tzs traß e Ne cka rstr aß e Ne cka rstr aß e Ne cka rstr aß e Am Ne cka rtor Am Ne cka rtor Frie den stra ße Staffelst raße Fr ied en sp lat z He ilm ann stra ße Sc hu ba rts tra ße Ni ko lau ss tra ße Sc hu ba rts tra ße M P 4 M P 6 M P 3 M P 1 M P 2 M P 7 M P 5 P M 10 -I n h al ts st o ff e JMW B[a]P 0,2 [ng/m³] Ruß 3,2 [µg/m³] Ni 2,9 [ng/m³] Pb 3,6 [ng/m³] Cd 0,1 [ng/m³] As 0,8 [ng/m³] PM2,5 14Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 11 8 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 71 11 29 Benzol 1,6 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ MP 4 21 1 H in te rg ru n d - M es sp u n kt JMW NO2 26 [µg/m³] MP 5 P ro fi l- M P JMW NO2 62 [µg/m³] MP 6 P ro fi l- M P JMW NO2 51 [µg/m³] MP 7 P ro fi l- M P JMW NO2 62 [µg/m³] MP 3 P ro fi l- M P JMW NO2 60 [µg/m³] MP 2 P ro fi l- M P JMW NO2 57 [µg/m³] MP 1 © LUBW, LGL BW Stuttgart Am Neckartor 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-33: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Stuttgart Am Neckartor © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 97 NO2-kontinuierlich, PM10, SM, Ruß, B[a]P, PM2,5 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten kein Grenzwert / Zielwert vorhanden davon durch Saharastaub / Streusalz N S OW 4 7 7 1 3 4 7 3 1 5 7 3 6 4 2 14 17 28 1C 16 24 22A 7/2 7/1 14/2 17/1 B 27 Zeppelinbau Kronenstraße Kronenstraße Hauptbahnhof Klett-Passage Hindenburgbau Straßburger Platz Arnulf-Klett-Platz Arnulf-Klett-Platz Lautenschlagerstraße Kurt-Georg-Kiesinger-Pla PM2,5 13Re fe re n z- M es sp u n kt D E B W 09 9 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 46 0 23 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ VMS8 P M 10 -I n h al ts st o ff e JMW B[a]P 0,2 [ng/m³] Ruß 2,4 [µg/m³] Ni 1,9 [ng/m³] Pb 3,3 [ng/m³] Cd 0,1 [ng/m³] As 0,6 [ng/m³] 7 0 © LUBW, LGL BW Stuttgart Arnulf-Klett-Platz 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-34: Ergebnisse 2018 – Messstation Stuttgart Arnulf-Klett-Platz 98 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-kontinuierlich, PM10 Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten davon durch Saharastaub / Streusalz N S OW 4 6 7 8 1 89 2 67 45 5 2 4 6 1 3 1320 22 42 31 15 3A 54 56 33 21 10 23 35 97 50 52 1724 44 3B 4A 67 52 98 96 99 73 75 66 68 3A 3B 64 56 27 25 8774 91 97 29 83 85 93 45 76 31 72 81 43 69 62 37 54 25 23 27 34 58 5/2 54A 5/1 56A 58A 5/3 60B 19A 19B 58B 5/4 60A 46C 48C 46A46B 48A 105 104 107 109 111 100 102 103 101 3/1 101 38A 70A 71A 71B 1/1 115 19/3 19/1 19/2 97/1 Schickstraße Wächterstraße Danneckerplatz Danneckerstraße Stitzenburgstraße Hohenheimer Straße MP7 R ef er en z- M es sp un kt D EB W 11 6 [Anzahl Stunden] [Anzahl Tage] JMW Ü1hMW ÜTMW NO2 PM10 65 0 23 [µg/m³] 200µg/m³ 50µg/m³ MP 7 11 0 © LUBW, LGL BW Stuttgart Hohenheimer Straße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-35: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Stuttgart Hohenheimer Straße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 99 NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehalten N S OW 7 7 5 8 5 1 6 3 4 49 42 51 18 24 20 57 47 58 33 60 52 25 21 40 19 17 16 37 36 13 25 39 12 21 63 15 35 11 53 30 35 14 11 38 56 47 43 41 54 36 45 39 34 20 25 21 32 36 30 16 34 29 22 28 28 24 14 11 12 27 10 22 59 53 51 49 56 31 54 31 33 29 27 19 38 42 17 44 36 15 39 13 26 61 6/2 41A 18A 9/2 63A 44A 8/1 6/1 17A 34B 34A 21/1 19/1 17/1 35/1 25/1 29/1 31/1 41/1 L 1193 Daimlerplatz Daimlerstraße Daimlerstraße Seelbergstraße Waiblinger Straße Dürrheimer Straße Waiblinger Straße Wiesbadener Straße Kreuznacher Straße Kreuznacher Straße MP7 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 13 4 NO2 39 MP 7 JMW [µg/m³] © LUBW, LGL BW Stuttgart Waiblinger Straße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-36: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Stuttgart Waiblinger Straße 100 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-Passivsammler PM10, B[a]P ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten Zielwert nach Rundungsregel eingehalten, jedoch Verbesserungsbedarf davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 2 6 7 1 3 6 1 9 7 8 4 67 7 5 8 9 3 3 4 54 3 6 5 9 6 8 6 7 9 6 6 4 9 1 4 2 8 5 3 5 7 6 9 3 4 9 8 1 5 4 3 5 7 4 2 8 7 2 8 7 2 4 1 3 10 21 15 10 63 30 12 17 18 35 23 20 89 81 84 15 71 92 68 17 13 55 83 11 88 12 29 10 80 79 19 13 14 10 65 13 15 10 19 10 14 19 53 64 25 166 2 60 2922 31 33 48 23 21 19 17 13 15 11 85 76 78 25 27 69 82 16 87 91 15 57 59 61 51 58 26 24 32 13 12 18 20 14 66 70 72 52 10 11 21 17 11 13 11 20 18 17 16 67 10 12 56 7/3 7/1 4/2 3/1 4/1 5/1 4/1 9/1 6/1 8/2 8 /3 4/3 8/2 5/1 9/1 3/1 4/1 4/1 8/1 3/1 2/1 6/2 2/1 4/1 4/2 7/1 9/1 4/1 4/1 6/1 7/1 8/2 9/1 7/2 7/2 4/1 5/1 8/1 7/1 8/1 2/1 6/1 7/1 4/2 4/1 8/1 25 /1 21 /1 50 /1 20 /2 65 /2 61 /3 10 /1 18 /1 32 /1 10 /2 10 /1 87 /1 20 /1 20 /3 16 /2 17 /1 17 /1 51 /1 62 /2 22 /2 10 /3 26 /1 10 /1 72 /1 13 /1 79 /1 78 /1 61 /1 14 /2 62 /1 75 /1 53 /1 60 /1 58 /1 11 /1 16 /1 74 /1 92 /189 /1 88 /1 19 /1 61 /2 14 /1 22 /3 17 /1 13 /1 23 /1 29 /1 88 /2 15 /1 56 /1 20 /2 13 /1 70 /1 25 /2 13 /1 15 /2 22 /1 65 /1 20 /1 29 /1 15 /1 21 /1 L 37 2 L 37 2 Je si ng er H au pt st ra ße Je si ng er H au pt st ra ße Ob de r Amm er Rotenburger Straße Rotenburger Straße Sa ck ga ss e W ei ns te ig e W ei ns te ig e Ar no ld sg as se W in ze rs tra ße W in ze rs tra ße Ar no ld sg as se U nt er e St ra ße U nt er e St ra ße Am B ay le rb er g St . B ar ba ra K irc he M P 8 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 13 7 [Anzahl Tage] JMW ÜTMW NO2 PM10 35 20 [µg/m³] 50µg/m³ MP 8 B[a]P 0,7[ng/m³] 7 0 © LUBW, LGL BW Tübingen Jesinger Hauptstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-37: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Tübingen Jesinger Hauptstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 101 NO2-kontinuierlich, PM10, B[a]P Ü1hMW= Anzahl der Überschreitungen der 1-Stundenmittelwerte (NO2) ÜTMW= Anzahl der Überschreitungen der Tagesmittelwerte (PM10) Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten davon durch Saharastaub / Streusalz N S O W 3 3 3 9 9 4 7 7 5 3 1 35 6 6 4 6 1 2 1 3 8 6 8 49 6 7 5 4 3 82 1 24 435 5 1 2 7 9 3 1 2 6 5 7 1 1 9 8 2 2 4 8 4 2 3 3 1 2 3 1 2 1 7 9 6 1 3 5 14 2 2 8 4 5 8 86 6 6 7 4 69 2 8 8 5 37 1 2468 8 4 2 6 5 3 1 8 6 87 8 6 2 4 6 25 8 3 4 6 9 4 1 9 4 9 7 5 1 2 7 16 22 10 15 13 11 25 15 13 15 10 17 14 19 12 15 10 1 3 11 11 27 10 32 26 24 22 12 1 0 14 16 11 19 11 13 11 1312 17 27 22 20 15 19 20 17 21 13 23 10 12 14 18 20 18 16 14 12 10 11 18 13 15 11 16 181413 1012 16 11 14 34 18 12 10 28 26 24 13 20 18 16 10 14 10 12 12 141 6 10 15 13 11 20 18 12 13 14 25 32 11 22 30 14 10 8/1 8/1 5/1 6/5 6 /3 3/1 4/1 5/1 5/1 2/1 1/1 6/1 6/6 6/4 6/2 6/1 3/1 8/1 4/1 4/2 4/1 6/1 1/1 9/1 9/2 2/1 12 /1 15 /1 18 /3 14 /1 13 /1 17 /1 16 /1 16 /1 10 /1 10 /1 11 /1 13 /1 18 /1 10 /1 18 /2 18 /5 18 /6 18 /4 10 /1 Am M ar kt M ün zg as se H af en ga ss e M üh ls tra ße H af en ga ss e Bu rs ag as se M üh ls tra ße Bu rs ag as se N eu e St ra ße Kl os te rb er g N eu e St ra ße H irs ch ga ss e La ng e G as se Fr os ch ga ss e M et zg er ga ss e N eu st ad tg as se Pf le gh of st ra ße C lin ic um sg as se C lin ic um sg as se C lin ic um sg as se C lin ic um sg as se C lin ic um sg as se Ö st er be rg st ra ße Am L us tn au er T or M P 2 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 13 6 [Anzahl Tage] JMW ÜTMW NO2 PM10 46 23 [µg/m³] 50µg/m³ MP 2 B[a]P 0,3[ng/m³] 13 0 [Anzahl Stunden] Ü1hMW 0 200µg/m³ © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Tübingen Mühlstraße Abbildung 4.4-38: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Tübingen Mühlstraße 102 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW NO2-Passivsammler Grenzwert überschritten Grenzwert eingehaltenN S O W 32 20 14/5 27 18 23/2 23/1 19 41 40 3 7 19 21 263 0/1 4 3 3/110/1 7/1 10 28 26 8 22 /1 2113 1114/ 1 25 /1 30 5 /1 7/1 24 25 /2 33 16/2 27 27 5 34 8/1 9 11 19 /3 20 /1 25 28 191 25 /1 25 /3 30 23 11 7 1 7 10/3 5/2 8 23 19 34/2 4/1 4/2 18 17 /2 14/2 26 /1 1727 3 526/1 21 7 7/2 3 33/1 31 38 8 4/1 24 5 12 6 32 /1 4 4 5 34/1 39/1 20 17 /1 32 20 24/2 23 24/1 4 20 33/4 39 16/ 3 16/5 28 /1 28 /2 28 11 1/1 3/2 3 36 7/3 21 26 6/4 22 6/1 17 9 23 8 31 5 33/3 43 25 /4 16/4 31/1 29 29 /1 29 32 6 2829 /2 10 4 30 /3 1/2 1 10/4 6 7/2 17 36 6/3 26/1 17 /3 1014/6 26 /2 35 29 22 26 42 36 25 2 3 10/2 2 5 /1 5 7 9 37/1 6/2 19 /1 15 2 2/2 16/1 24 29 /1 33 1 4 16 /2 18 33/2 34 9/1 6 30 /23 1 2 32 8 1 5/3 Bess erers traße Bess erers traße Neu tors traß e W ild st ra ße Ze itb lo m st ra ße Bess erers traße Hartm anns traße Ensin gerst raße Bess erers traße Ensi nger straß e Ka rls pl at z Ka rls tra ße Ensi nger straß e Ku rz e St ra ße Ensi nger straß e Ka rls tra ße Bode nstra ße Ro th st ra ße Syrli nstra ße Ka rls pl at z M P 4 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 15 3 JMW NO2 35 [µg/m³] MP 4 © LUBW, LGL BW 0 20 40 Meter10 Ulm Karlstraße Abbildung 4.4-39: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Ulm Karlstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 103 NO2-Passivsammler Grenzwert / Zielwert überschritten Grenzwert / Zielwert eingehalten N S OW 8 42 4 33 32 1/4 15 51 40 38 26 4 19 29 18 27 3 30 40 30 50 49/ 2 34 1 7 14 26 3 2 20 23 25 10 44 35 36 35 5 6 10 19 28/3 13 24 22 12 52 49/ 1 48 3 5 11/ 1 131 5/1 8 22 25 23 63 46 20 18 33 28 9 11 15 17 28/2 30 28 27 23 Bismarckring 57 37 23 1/5 38 11 3/1 24 34 31 10 20 18 61 11 13 44 42 36 7/1 8 3 19/ 1 17 36 26/ 2 16 22 16 14 59 46 55 6 40 7 12 2 26/ 1 8 Zin gle rst raß e Schillerstraße Eh ing er Str aß e Ne ue St raß e Zin gle rst raß e Ar se na lst raß e Furttenbachstraße Schillerstraße Bismarckring Ar se na lst ra ße Ma gir us ho f MP3 R ef er en z- M es sp u n kt D E B W 13 8 JMW NO2 43 [µg/m³] MP 3 © LUBW, LGL BW Ulm Zinglerstraße 0 20 40 Meter10 Abbildung 4.4-40: Ergebnisse 2018 – Messpunkt Ulm Zinglerstraße 104 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW 4.5 Auswertungen für die Regierungsbezirke Abbildung 4.5-1: Stickstoffdioxidkonzentrationen an ausgewählten verkehrsnahen Messstellen in den Regierungsbezirken (RB) Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg StuttgartRB 0 20 40 60 80 100 120 140 Grenzwert NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ 20 07 20 09 20 08 20 17 20 18 20 16 20 14 20 15 20 13 20 12 20 11 20 10 20 06 Backnang Eugen-Adolff-Straße Esslingen Grabbrunnenstraße Freiberg Benninger Straße Heidenheim Wilhelmstraße Heilbronn Weinsberger Str.-Ost (VMS) Herrenberg Hindenburgstraße Ilsfeld König-Wilhelm-Straße Ingersheim Tiefengasse Leinfelden-Echterdingen Hauptstr. Leonberg Grabenstraße Ludwigsburg Friedrichstraße Markgröningen Grabenstr. Mögglingen Hauptstraße Pleidelsheim Beihinger Straße Remseck Remstalstraße Schwäbisch Gmünd Remssstraße Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz (VMS) Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart Waiblinger Straße Urbach Hauptstraße TübingenRB 0 20 40 60 80 100 120 140 Grenzwert NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ 20 07 20 09 20 08 20 17 20 18 20 16 20 14 20 15 20 13 20 12 20 11 20 10 20 06 Balingen Schömberger Straße Friedrichshafen Maybachstraße Lichtenstein Wilhelmstraße Reutlingen Lederstraße-Ost (VMS) Tübingen Jesinger Hauptstraße Tübingen Mühlstraße Ulm Karlstraße Ulm Zinglerstraße FreiburgRB 0 20 40 60 80 100 120 140 Grenzwert NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ 20 07 20 09 20 08 20 17 20 18 20 16 20 14 20 15 20 13 20 12 20 11 20 10 20 06 Freiburg Schwarzwaldstraße (VMS) Freiburg Zähringer Straße Lahr Reichenbacher Hauptstraße Murg Hauptstraße Schramberg Oberndorfer Straße (VMS) KarlsruheRB 0 20 40 60 80 100 120 140 Grenzwert NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ 20 07 20 09 20 08 20 17 20 18 20 16 20 14 20 15 20 13 20 12 20 11 20 10 20 06 Heidelberg Mittermaierstraße Karlsruhe Kriegsstraße Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße (VMS) Mannheim Friedrichsring (VMS) Mühlacker Stuttgarter Straße Pfinztal Karlsruher Straße (VMS) Pforzheim Jahnstraße Walzbachtal Bahnhofstraße © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 105 Abbildung 4.5-2: Partikel PM10-Konzentrationen an ausgewählten verkehrsnahen Messstellen in den Regierungsbezirken (RB) Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg StuttgartRB PM10-Jahresmittelwert in µg/m³ 20 07 20 09 20 08 20 17 20 18 20 16 20 14 20 15 20 13 20 12 20 11 20 10 20 06 Heilbronn Weinsberger Straße-Ost (VMS) Stuttgart Arnulf-Klett-Platz (VMS) Ludwigsburg Friedrichstraße Markgröningen Grabenstraße Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Hohenheimer Straße 0 10 20 30 40 50 60 Grenzwert TübingenRB PM10-Jahresmittelwert in µg/m³ 20 07 20 09 20 08 20 17 20 18 20 16 20 14 20 15 20 13 20 12 20 11 20 10 20 06 0 10 20 30 40 50 60 Grenzwert Reutlingen Lederstraße-Ost (VMS) Tübingen Jesinger Hauptstraße Tübingen Mühlstraße FreiburgRB PM10-Jahresmittelwert in µg/m³ 20 07 20 09 20 08 20 17 20 18 20 16 20 14 20 15 20 13 20 12 20 11 20 10 20 06 Freiburg Schwarzwaldstraße (VMS) Schramberg Oberndorfer Straße (VMS) 0 10 20 30 40 50 60 Grenzwert KarlsruheRB PM10-Jahresmittelwert in µg/m³ 20 07 20 09 20 08 20 17 20 18 20 16 20 14 20 15 20 13 20 12 20 11 20 10 20 06 Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße (VMS) Mannheim Friedrichsring (VMS) Pfinztal Karlsruher Straße (VMS) 0 10 20 30 40 50 60 Grenzwert 106 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW 4.6 Quellenverzeichnis [BImSchG] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) vom 26. September 2002 (BGBl. I, S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I, S. 432), in Kraft getreten am 12. April 2019 [39. BImSchV, 2010] Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitäts- standards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I, Nr. 40, S. 1065), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Juli 2018 (BGBI. I, S. 1222, 1231), in Kraft getreten am 31. Juli 2018 [DWD, 2018] Deutschlandwetter im Jahr 2018; Pressemitteilung vom 28. Dezember 2018 [EU, 2008] Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa, zuletzt geändert am 28. August 2015 [LAI, 2012] Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffein- trägen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissions- schutz, 1. März 2012 [LUBW, 2006] Spotmessungen ab dem Jahr 2007 – Voruntersuchungen 2006, Bericht der LUBW, Karlsruhe, August 2006 [LUBW, 2015] Spotmessungen ab dem Jahr 2016 – Aktualisierung der Prio- ritätenliste, Bericht der LUBW, Karlsruhe, Dezember 2015 [LUBW, 2019-1] Beiträge von Streusalz und natürlichen Quellen zu den Par- tikel PM10-Immissionen in Baden-Württemberg – Kurzbericht für das Jahr 2018, Bericht der LUBW, Karlsruhe, Juni 2019 [LUBW, 2019-2] Luftreinhaltepläne für Baden-Württemberg – Grundlagenband 2018, www.lubw.baden-wuerttemberg.de/publikationen, Bericht der LUBW, Karlsruhe, in Bearbeitung [TA Luft] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immis- sionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl. S. 511), in Kraft getreten am 1. Oktober 2002 [UBA, 2019] Handbuch „Luftqualitätsdaten- und Informationsaustausch in Deutschland“, Version V 5, Umweltbundesamt April 2019 [UMEG, 2004] Spotmessungen gemäß der 22. BImSchV in Baden-Württem- berg – Voruntersuchungen 2003, UMEG Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg, Juli 2004 © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 107 4.7 Glossar Abkürzungen 39. BImSchV 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luft- qualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) Az1h>180 Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 180 µg/m3 Az1h>200 Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 200 µg/m3 AzT>50 Anzahl Tagesmittelwerte > 50 µg/m3 AzT8h>120 Anzahl Tage > 120 µg/m3, höchster 8-Stundenmittel- wert eines Tages BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz DEBWxxx Stationscode nach Formular 3 der jährlichen Meldung an das Umweltbundesamt (DE: Deutschland, BW: Baden-Württemberg) DEPO Depositionsmessstelle DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke JMW Jahresmittelwert Kfz Kraftfahrzeug L Messstation im ländlichen Hintergrund Lkw Lastkraftwagen LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Max1h Höchster 1-Stundenmittelwert Max8h Höchster 8-Stundenmittelwert MaxTMW Höchster Tagesmittelwert MESZ Mitteleuropäische Sommerzeit MEZ Mitteleuropäische Zeit („Winterzeit“) MP Messpunkt MW Mittelwert PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe Pkw Personenkraftwagen PMP Profilmesspunkt ppb parts per billion (deutsch: ein Teil auf eine Milliarde Teile, dimensionslose Größe) ppm parts per million (deutsch: ein Teil auf eine Million Teile, dimensionslose Größe) RB Regierungsbezirk RMP Referenzmesspunkt S Messstation im städtischen Hintergrund SM Schwermetalle SPOT Spotmessstelle SWR Südwestrundfunk 108 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung Luft TMW Tagesmittelwert UBA Umweltbundesamt ÜTMW Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittelwertes Ü1hMW Anzahl der Überschreitungen des 1-Stundenmittelwertes V verkehrsnahe Messstation / Verkehrsmessstation VOC flüchtige organische Verbindungen © LUBW Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 109 Begriffe Aerodynamischer Durchmesser Der aerodynamische Durchmesser ist eine abstrakte Größe zur Beschreibung des Verhaltens eines gasge- tragenen Partikels (zum Beispiel eines in der Luft schwebenden Staubteilchens). Der aerodynamische Durchmesser eines Partikels entspricht dem Durch- messer einer Kugel mit der Dichte 1 g/cm3, welche die gleiche Sinkgeschwindigkeit in Luft wie der Par- tikel hat. Alarmschwelle Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die Gesundheit der Gesamt- bevölkerung besteht und unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden müssen. AOT40 AOT40 (µg/m3)h ist die über einen vorgegebenen Zeitraum (1. Mai bis 31. Juli) summierte Differenz zwischen Ozonwerten über 80 µg und 80 µg (= 40 ppb) unter ausschließlicher Verwendung der täglichen 1-Stundenmittelwerte zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit. AOT40Schätzwert Liegen nicht alle möglichen Messdaten vor, so werden die AOT40-Werte anhand folgenden Faktors berechnet: AOT40Schätzwert = AOT40Messwert x mögliche Gesamtstundenzahl Zahl der gemessenen Stundenwerte Mögliche Gesamtstundenzahl: Stundenzahl innerhalb der Zeitspanne der AOT40-Definition, d. h. 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr MEZ vom 1. Mai bis zum 31. Juli (1104 Stunden) Eutrophierung Anreicherung von Nährstoffen in einem Ökosystem (= Nährstoffeintrag) Immissionsgrenzwert Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verrin- gern, und der innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingehalten werden muss und danach nicht überschrit- ten werden darf. Informationsschwelle Wert für Ozon in der Luft, bei dessen Überschreitung bereits bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die Gesundheit insbesondere empfindlicher Bevölkerungs- gruppen besteht und bei dem unverzüglich geeignete Informationen erforderlich sind. Kritischer Wert Wert, dessen Überschreitung aufgrund wissenschaft- licher Erkenntnisse unmittelbare schädliche Auswir- kungen für manche Rezeptoren wie Bäume, sonstige Pflanzen oder natürliche Ökosysteme, aber nicht für den Menschen erwarten lässt. Zielwert Wert, der dahingehend festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern, und nach Möglichkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingehalten werden muss. 110 Luftqualität in Baden-Württemberg 2018 © LUBW Einheiten mg/m3 Milligramm pro Kubikmeter (0,001 g) µg/m3 Mikrogramm pro Kubikmeter (0,000001 g) ng/m3 Nanogramm pro Kubikmeter (0,000000001 g) kg/(ha a) Kilogramm pro Hektar und Jahr (kg ha-1 a-1) mg/(m2d) Milligramm pro Quadratmeter und Tag µg/(m2d) Mikrogramm pro Quadratmeter und Tag Elementsymbole und chemische Formeln As Arsen als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10 B[a]P Benzo[a]pyren (C20H12) als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10 Cd Kadmium als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10 CO Kohlenmonoxid NH3 Ammoniak Ni Nickel als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10 NO Stickstoffmonoxid NO2 Stickstoffdioxid NOx Stickstoffoxide O3 Ozon Pb Blei als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10 PM10 Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durch- messer von 10 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 % aufweist. PM2,5 Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durch- messer von 2,5 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 % aufweist. PM0,1 Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durch- messer von 0,1 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 % aufweist. Sb Antimon als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM10 SO2 Schwefeldioxid LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Postfach 10 01 63 · 76231 Karlsruhe · Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/luft/luftreinhaltung/HF_sections/content/ZZoxxXmZt1JZle/10016-Auswertung_der_Jahresdaten_f%C3%BCr_2018.pdf
MEHR BIO IN KOMMUNEN Strategien und Konzepte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsbereich von Kommunen – Ein Projekt des Netzwerks deutscher Biostädte Ein Praxisleitfaden des Netzwerks deutscher Biostädte 2 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ IMPRESSUM Herausgeber: Netzwerk deutscher Biostädte c/o Stadt Nürnberg Referat für Umwelt und Gesundheit Hauptmarkt 18 90403 Nürnberg Telefon: 0911 / 231 - 4189 www.biostaedte.de Autorinnen und Autoren: Melanie Fülles, Rainer Roehl, Dr. Carola Strassner; a‘verdis – Roehl & Dr. Strassner GbR Andreas Hermann und Dr. Jenny Teufel; Ökoinstitut e.V. Redaktion: Rainer Roehl; a‘verdis – Roehl & Dr. Strassner GbR Astrid Engel; Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt Gestaltung: bioculture GmbH Druck: Bavaria Druck 100 % Recyclingpapier, zertifiziert mit dem Blauen Engel Fotos: Titelseite: Oekolandbau.de/Thomas Stephan, a‘verdis, Archiv Stadt München Stadt Nürnberg/Christine Dierenbach: S 3 Eleana Hegerich: S. 3, Adobe Stock: S. 10, 24 Oekolandbau.de/Dominic Menzler: S. 14, 43, 64, Oekolandbau.de/Thomas Stephan: S. 16, 24, 26, 29, 47, 66 Peter Vogel: S. 58, Christian Buck: S. 61, 62 a‘verdis: S. 8, 20, 25, 32, 35, 37, 38, 41, 42, 44, 49, 50, 52, 53, 54, 56, 57, 59, 60, 67, 69, 70 Das Projekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft. Der Leitfaden wurde erstellt im Rahmen des Projektes: „Strategien und Konzepte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsbereich von Kommunen“ der Biostädte Augsburg, Freiburg, Heidelberg, Lauf, München und Nürnberg. Ansprechpartnerin: Astrid Engel (Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, E-Mail: astrid.engel@muenchen.de) Wir bedanken uns bei unseren Sponsoren: Stand: Februar 2017 Echt Bio für Großverbraucher www.biostaedte.de Oekolandbau.de/Thomas Oekolandbau.de/Dominic Oekolandbau.de/Thomas mailto:astrid.engel@muenchen.de Vorwort des Herausgebers 3 VORWORT DES HERAUSGEBERS Eine wachsende Anzahl von Städten und Gemein- den legt Wert auf eine schmackhafte und qualitativ hochwertige Verpflegung in ihren Einrichtungen und bei der Bewirtung ihrer Gäste, ihrer Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter und vor allen ihrer Kinder und Jugendlichen. Tragen doch Kommunen Ver- antwortung für die zukunftsfähige Gestaltung der Lebensbedingungen ihrer Bürgerinnen und Bürger. Genau diesen Ansprüchen werden Lebensmittel aus ökologischem Landbau gerecht: Sie werden nicht nur umweltverträglich produziert und scho- nend verarbeitet, sie sind auch gesund und lecker. Die Kommunen, die sich im Netzwerk deutscher Bio-Städte zusammengeschlossen haben, haben sich daher zum Ziel gesetzt, den Einsatz von Biole- bensmitteln kontinuierlich zu steigern. Darüber hi- naus wollen wir möglichst viele andere Städte und Gemeinden motivieren und dabei unterstützen, ebenfalls verstärkt Bio-Produkte zu verwenden. Als Bio-Städte haben wir seit vielen Jahren Erfah- rungen mit der Beschaffung und dem Einsatz von Produkten aus ökologischem Landbau gesammelt. Im Austausch mit anderen Städten und Gemeinden wurde uns klar, dass es viele offene Fragen im Hin- blick auf den Bio-Einsatz gibt. Vor diesem Hinter- grund entstand das Projekt „Mehr Bio in Kommu- nen“. Es ging uns darum, alle Themen rund um die Bio-Einführung zusammen zu tragen, gut verständ- lich aufzubereiten und allen interessierten Kommu- nen zur Verfügung zu stellen. Dies ist der erste Leitfaden zum Thema Einsatz von Biolebensmitteln, der sich direkt an Kommu- nen richtet. Wir wollen damit alle ansprechen, die mit dem Einkauf und dem Einsatz von Verpflegung in einer Kommunen befasst sind – angefangen von den politischen Entscheidungsträgern über Be- schaffungsverantwortliche in der Verwaltung bis hin zu Küchenleitungen. Zusätzlich zu diesem Leitfaden gibt es umfangrei- ches weiteres Informationsmaterial das Kommu- nen bei der Bio-Einführung unterstützen soll. Es ist auf der Homepage des Bio-Städtenetzwerks (www. biostaedte.de) zu finden. An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- schaft für die finanzielle Unterstützung bedanken, ohne die die Umsetzung dieses Projekts nicht mög- lich gewesen wäre. Wir hoffen, dass Sie in diesem Leitfaden viele hilf- reiche Anregungen finden für Ihr Vorhaben, Bio-Le- bensmittel in der eigenen Gemeinde einzusetzen – und wünschen uns, dass unser Netzwerk noch stärker wächst als bisher! Im Namen des Netzwerks deutscher Bio-Städte Dr. Peter Pluschke - Sprecher des Bio-Städte-Netzwerks - Stephanie Jacobs Referentin für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München www.biostaedte.de www.biostaedte.de 4 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ VORWORT DES HERAUSGEBERS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 1. EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 2. DER AUSSER-HAUS-VERPFLEGUNGSMARKT IN DEUTSCHLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.1 Marktstruktur und Marktentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.2 Herausforderungen für gastronomische Dienstleister heute und in Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.3 Besonderheiten für eine Gastronomie in öffentlicher Trägerschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2.4 Besonderheiten verschiedener Verpflegungsanlässe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2.5 Besonderheiten verschiedener Verpflegungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3. BIO-LEBENSMITTEL ALS BAUSTEIN EINER NACHHALTIGEN BESCHAFFUNGSSTRATEGIE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3.1 Eckpfeiler einer nachhaltigen gastronomischen Dienstleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3.2 Herkunft und Qualität der Lebensmittel als zentrales Handlungsfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 3.3 Argumente für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln benennen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 4. DER RECHTSRAHMEN FÜR EINE NACHHALTIGE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 4.1 Entwicklungsgeschichte der Berücksichtigung von Umweltkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 4.2 Im Vergaberecht zu beachtende Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 4.3 Überblick über die anzuwendenden Vergabevorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 5. NOTWENDIGE SCHRITTE IN POLITIK UND VERWALTUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 5.1 Nachhaltige Beschaffung als Managementaufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 5.2 Strategische Planung und politische Beschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 5.3 Durchführung und Einbettung in das Verwaltungsgeschehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 5.4 Erfolgskontrolle und Monitoring der Zielerreichung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 5.5 Lernen und Berichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 6. FAHRPLAN FÜR DAS VERGABEVERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 6.1 Bestimmung von Beschaffungsgegenstand, Auftragswert und Vergabeart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 6.2 Anforderungen an die Bietereignung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 6.3 Erstellen der Leistungsbeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 6.4 Angebotsbewertung und Zuschlagserteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis 5 7. VORSCHLÄGE FÜR DIE FORMULIERUNG DER VERGABEANFORDERUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . 45 7.1 Formulierungsvorschläge für Mindestanforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 7.1.1 Anforderungen an den Anteil von Bio-Lebensmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 7.1.2 Anforderungen an den Anteil von Fisch aus nachhaltigem Fischfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 7.1.3 Anforderungen an den Anteil von fair gehandelten Produkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 7.2 Formulierungsvorschläge für Auftragsdurchführungsklauseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 7.2.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: Obst und Gemüse gemäß der Saison . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 7.2.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermeidung und Abfallentsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 7.2.3 Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 7.3 Zusätzliche Auftragsdurchführungsklauseln für den Betrieb von Kantinen und anderen langfristigen Cateringdienstleistungen (z. B. Mittagsverpflegung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 7.3.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 7.3.2 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: zielgruppenorientierte Berücksichtigung von allgemein akzeptierten Nährstoffempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 7.3.3 Kunden-Feedback . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 7.4 Zusätzliche Klauseln für Catering-Dienstleistungen bei Einzelveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 7.4.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 7.4.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermeidung und -entsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 7.5 Bewertung mit Nutzwertanalyse und Wertungsmatrix . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 8. SCHRITTE ZUR ERFOLGREICHEN EINFÜHRUNG VON BIO-LEBENSMITTELN . . . . . . . . . . . . . . . . 53 8.1 Gründe für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der eigenen Einrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 8.2 Entscheidung für den Einsatz und die Menge von Bio-Lebensmitteln treffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 8.3 Konzept für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln festlegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 8.4 Bio-Lieferanten vergleichen und auswählen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 8.5 Strategie für die Preisgestaltung finden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 8.6 Das Bio-Angebot intern und extern kommunizieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 8.7 Die Verwendung von Bio-Lebensmitteln kontrollieren und zertifizieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 9. ERFOLGSBEISPIELE AUS DEUTSCHLAND UND EUROPA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 9.1 Bio-Erfolge in nicht-kommunalen öffentlichen Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 9.2 Bio-Erfolge in kommunalen Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 9.2.1 Beispiele aus Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 9.2.2 Beispiele aus Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 6 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 10. FAZIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 11. SERVICETEIL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 11.1 Literatur und Links . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 11.1.1 Bücher, Broschüren und Fachbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 11.1.2 Websites . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 11.1.3 Weiterbildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 11.2 Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 11.2.1 Ministerien und Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 11.2.2 Öko-Kontrollstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 11.2.3 Verbände und andere Multiplikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 11.2.4 Bio-Lieferanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 11.3 Beispiele für Ausschreibungstexte, Stadtratsbeschlüsse u.a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Außer-Haus-Markt Konsum/Umsatzentwicklung 2014 zu 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Abbildung 2: Ebenen für ökologisch ausgerichtetes Angebot im öffentlichen Bereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Abbildung 3: Kreislaufwirtschaft im ökologischen Landbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Abbildung 4: Beipiele für Vorgaben gemäß Berliner Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Abbildung 5: Management-Zyklus einer nachhaltigen Beschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Abbildung 6: Fahrplan für das Vergabeverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bewertung der Verpflegungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Tabelle 2: Überblick über die Vergabevorschriften ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte . . . . . . 28 Tabelle 3: Bewertungsschlüssel für die Nutzwertanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Tabelle 4: Rechenbeispiel einer Nutzwertanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Tabelle 5: Zusatzpunkte für den Bio-Lebensmittelanteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis 7 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AG Aktiengesellschaft AHV Außer-Haus-Verpflegung AHVM Außer-Haus-Verpflegungsmarkt AOK Allgemeine Ortskrankenkasse ASC Aquaculture Stewardship Council BerlAVG Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz BGBl Bundesgesetzblatt BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BÖLN Bundesprogramm ökologische Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft BÖLW Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft BVergG Bundesvergabegesetz CO 2 Kohlendioxid D-A-CH Deutschland, Österreich, Schweiz DGE Deutsche Gesellschaft für Ernährung EG Europäische Gemeinschaft EG-Öko-VO EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau e.V. eingetragener Verein EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof EMAS Eco-Management and Audit Scheme FIBL Forschungsinstitut für biologischen Landbau GEPA Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt mbH GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GVO Gentechnisch veränderte Organismen GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung ILO Internationale Arbeitsorganisation KiTa Kindertagesstätte KNB Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe MSC Marine Stewardship Council QM Qualitätsmanagement RNE Rat für Nachhaltige Entwicklung VgV Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge VOL/A Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VwVBU Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (Berlin) WWF World Wide Fund For Nature 8 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 1. EINLEITUNG 1. Einleitung 9 1. EINLEITUNG Öffentliche Auftraggeber in Deutschland beschaffen jährlich Produkte, Bau- und Dienstleistungen in einem Umfang von rund 19 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Im Jahr 2010 lag das Einkaufsvolumen bei knapp 480 Mrd. Euro, mit jährlich steigender Tendenz.1 Etwa die Hälfte der Ausgaben entfällt auf Bund und Län- der, die andere Hälfte auf Kommunen und Landkreise. Als Großverbraucher verfügt die öffentliche Hand über eine starke Marktmacht, die sie nutzen kann, um nachhaltigere Produkte am Markt zu etablieren und umweltpolitische Ziele oder faire Arbeitsbedingungen zu fördern. Die Beschaffung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen setzt auch ein deutliches Signal in Richtung privater Anbieter2 und unterstützt deren nachhaltiges Wirtschaften. Dies gilt auch für den wachsenden Markt gastronomischer Dienstleistungen, z. B. in Kindergärten, Schulen, Betrieben, Krankenhäusern und auf Veranstaltungen. Mit einem Umsatzvolumen von gut 70 Mrd. Euro bei 11 Mrd. Besuchen gehört der Außer-Haus-Markt zu den wichtigsten Segmenten der Lebensmittelwirt- schaft. Im Vergleich zum Lebensmitteleinzelhandel spielt der Einsatz von Bio-Lebensmitteln hier aber noch eine eher kleine Rolle. Nach vorsichtigen Schätzungen3 machen Bio-Lebensmittel im Außer-Haus-Bereich gerade einmal fünf Prozent des gesamten Bio-Marktes aus. Im Vergleich zu anderen Absatzmärkten ist das Bio-Potenzial für diesen Markt demnach noch sehr groß. Wichtige Gründe für diese zurückhaltende Nach- frage sind die zu geringe aktive Gästenachfrage, die auf den ersten Blick höheren Preise für Bio-Lebensmittel und der im Vergleich zu herkömmlichen Produkten höhere Beschaffungsaufwand. Und schließlich wird die Bio-Zertifizierung von Küchen teilweise als unklar, unflexibel und aufwändig eingeschätzt.4 Auch in den öffentlichen Verpflegungseinrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen spielen Bio-Le- bensmittel trotz zahlreicher erfolgreicher Umsetzungsbeispiele z. B. in den Kommunen, die sich im Netz- werk deutscher Biostädte5 zusammengeschlossen haben, derzeit eine eher geringe Rolle. Neben den oben genannten Gründen liegt dies möglicherweise auch an der fehlenden Kenntnis, wie die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen korrekt in öffentlichen Ausschreibungsverfahren umgesetzt werden können und an der fehlenden Erfahrung, wie eine politische Entscheidung für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in einer Kommune konkret herbeigeführt und erfolgreich umgesetzt werden kann. Der vorliegende Leitfaden beleuchtet die genannten Ursachen und gibt kommunalen Beschafferinnen und Beschaffern eine praxisorientierte Hilfestellung bei der erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln bzw. bei der Erhöhung des Anteils an Bio-Lebensmitteln in ihren Einrichtungen. 1 European Commission (2011): Public procurement indicators 2010. ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/indicators2010_en.pdf 2 Praxisbeispiele, wie nachhaltige Beschaffung derzeit schon umgesetzt wird, sind beispielsweise in den Produktwegweisern, die von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg herausgegeben werden, dargestellt. 3 BÖLW (2015): Zahlen. Daten. Fakten. Die Bio-Branche 2015. 4 Nießen, J., Paffe, M. (2010): Außer-Haus-Verpflegung und Bio-Lebensmittel in Deutschland. Trends, Hemmnisse, Chancen. Ergebnisse einer Expertenbefragung. Vita rustica & Vita urbana 4 5 www.biostaedte.de ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/indicators2010_en.pdf www.biostaedte.de 10 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 2. DER AUSSER-HAUS-VERPFLEGUNGSMARKT IN DEUTSCHLAND 2.1 Marktstruktur und Marktentwicklung 2.2 Herausforderungen für gastronomische Dienstleister heute und in Zukunft 2.3 Besonderheiten für eine Gastronomie in öffentlicher Trägerschaft 2.4 Besonderheiten verschiedener Verpflegungsanlässe 2. Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt in Deutschland 11 2. DER AUSSER-HAUS-VERPFLEGUNGSMARKT IN DEUTSCHLAND 2.1 Marktstruktur und Marktentwicklung Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt (AHVM) in Deutschland ist ein spannender und perspektiven- reicher Milliardenmarkt. Gleichwohl ist dieses Seg- ment der Lebensmittel- und Dienstleistungswirt- schaft äußerst komplex und sehr heterogen. Die Betriebstypen reichen von der Imbissbude an der Ecke, über die Kantine in der Behörde bis zum Ster- nerestaurant auf dem Land. Die Größenordnungen bewegen sich von Kindertagesstätten, in denen nur 20 Mittagessen pro Tag ausgegeben werden bis zu Großveranstaltungen mit 20.000 Gästen an einem Abend. Jeder der drei großen Bereiche, Gastrono- mie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung, hat andere Strukturen, Herausforderungen und Kalku- lationsmodelle. Das Verbraucherpanel Crest online der npdgroup aus Nürnberg ermittelt jedes Jahr die Verbraucher- ausgaben im Außer-Haus-Markt. 2015 waren dies in Deutschland mehr als 70 Mrd. Euro. Bei diesen Zahlen fehlen allerdings wichtige Bereiche, etwa die Geschäftsnachfrage beim Event-Catering und der Verzehr in Krankenhäusern, Seniorenheimen und Gefängnissen, die häufig als öffentliche Einrich- tungen betrieben werden. Gleiches gilt auch für das große Feld der Betriebskantinen in Eigenregie. Hier erlösten 2014 allein die zehn größten Eigenregie- betriebe (darunter Daimler, Siemens und Deutsche Bahn) an 405 Standorten nahezu 580 Mio. Euro. Der Gesamtumsatz im Außer-Haus-Markt dürfte demnach deutlich über 75 Mrd. Euro liegen. Im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung wach- sen die Bereiche Schulverpflegung, bedingt durch den bundesweiten Ausbau der Ganztagsschulen, und die Seniorenverpflegung am stärksten. Beson- ders viele Essen werden in Studentenwerken, grö- ßeren Betriebsrestaurants und Krankenhäusern ausgegeben. Das Speisenangebot wird derzeit von drei zentralen Trends geprägt: Die Gäste suchen nach Sicherheit (Herkunft & Regionalität), Gesundheit (vegetari- sche und vegane Angebote, Salate) und Frische (Zu- bereitung vor dem Gast). Das mit Abstand stärkste Nachfragewachstum haben vegetarische und vega- ne Speiseangebote. Auf dieser Grundlage werden nicht nur laufend neue Restaurants eröffnet, in der Gemeinschaftsverpflegung verlangen insbesondere jüngere Gäste verstärkt nach vegetarischen Speisen. 2.2 Herausforderungen für gastronomische Dienstleister heute und in Zukunft Die Diskussionen über Klimawandel und Ressour- cenverknappung prägen zunehmend auch das wirtschaftliche Handeln in der Außer-Haus-Ver- pflegung. Stichworte wie Green-Hospitality oder Klimaschutz mit Messer und Gabel tauchen nicht nur häufiger in den gastronomischen Fachmedien auf, sondern entwickeln sich zu elementaren Be- standteilen gastronomischer Dienstleistungen. Hintergrund für diese Entwicklung sind im We- sentlichen globale Herausforderungen, die unsere derzeitige Lebens-, Wirtschafts- und Ernährungs- weise in Frage stellen: Klimawandel, Ressourcen- verknappung, globaler Süßwassermangel, Bio- diversitätsverlust, Entwaldung, Wüstenbildung, demografischer Wandel, Bevölkerungswachstum und die Zunahme von Armut. Erzeugung, Produk- tion und Handel von und mit Lebensmitteln haben erhebliche Auswirkungen auf die genannten globa- len Herausforderungen. Bezogen auf den ökologi- schen Fußabdruck, einem Indikator für die Berech- nung der ökologischen Belastung von Lebensstilen, macht die Ernährung (inkl. Außer-Haus-Verpfle- gung) eines durchschnittlichen Deutschen einen Anteil von gut einem Drittel6 aus. Die Verantwor- 6 www.footprint.at/fileadmin/zf/dokumente/Footprint_Deutschland_2008__2_.pdf www.footprint.at/fileadmin/zf/dokumente/Footprint_Deutschland_2008__2_.pdf 12 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ tung für Wirtschaft, Ökologie und Gesellschaft ist also sehr groß. Für die Gemeinschaftsgastronomie in Kitas, Schu- len, Betrieben und Krankenhäusern gehört das Thema Gesundheit zu einer weiteren prägenden Herausforderung. Neben der Lebensmittelsicher- heit durch eine gute Hygienepraxis geht es dabei um eine ausgewogene Nährstoffversorgung, das Vermeiden unerwünschter Zutaten und ein funkti- onierendes Allergenmanagement. Auch die Entstrukturierung unserer Lebensstile stellt gastronomische Anbieter vor große Her- ausforderungen. Anstelle von drei Mahlzeiten im Kreise der Familie essen Menschen heute zu jeder Zeit und an nahezu jedem Ort. Viele Anbieter von Schulverpflegung leiden unter dieser Entwicklung, denn immer mehr Kinder und Jugendliche empfin- den es als nicht zeitgemäß ein Tellergericht im Klas- senverband zu sich zu nehmen. Stattdessen ist es angesagt, unterwegs im Kreise der besten Freunde zu „snacken“. Die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen zu erkennen und zu bedienen wird nicht einfacher, denn Essen bedeutet eben nicht nur Nahrungsauf- nahme sondern entwickelt sich für viele Menschen zu einem wichtigen Teil des persönlichen Lebens- stils. Was ich esse und besonders auch das, was ich nicht esse wird immer häufiger Ausdruck einer per- sönlichen ökologischen, politischen oder ethischen Überzeugung. 2.3 Besonderheiten für eine Gastronomie in öffentlicher Trägerschaft Die Bedarfe öffentlicher Auftraggeber (z. B. Städte, Gemeinden oder Landkreise) werden in der Regel über öffentliche Auftragsvergaben gedeckt. Dies sind entgeltliche Verträge mit Unternehmen zur Beschaffung von Liefer-, Bau- oder Dienstleistun- gen. Kaufen öffentliche Auftraggeber Lebensmittel ein oder vergeben Pachtverträge, unterliegen auch diese Aufträge dem Vergaberecht (vgl. Kapitel 4), das heißt, es muss in der Regel eine Ausschreibung stattfinden. In diesen Fällen richtet sich der Einkaufsprozess oder der Inhalt des Pachtvertrages nach den be- reits bei der Formulierung des Ausschreibungs- textes definierten Vorgaben. Um sicherzustellen, Schnellgastronomie 23,4 (+3,7 %) Erlebnisgastronomie 12,8 (+3,0 %) Arbeits- und Ausbildungsplatzverpflegung** 6,9 (+4,4 %) Bediengastronomie/ Hotelrestaurants* 29,0 (+3,1 %) Andere 1,4 (+5,5 %) Abb.1: Außer-Haus-Markt Konsum/Umsatzentwicklung 2014 zu 2015 Ausgaben in Mrd. € (Veränderung im Vergleich zu 2014 in Klammern) Quelle: CRESTonline Deutschland, npdgroup deutschland GmbH, Nürnberg * Hotellerie inkl. Frühstück bei Übernachtung ** inkl. Vending am Arbeits-/Ausbildungsplatz 2. Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt in Deutschland 13 dass Bio-Lebensmittel berücksichtigt werden, ist es darum sehr wichtig, dieses bereits in einem sehr frühen Stadium, also bei der inhaltlichen Gestaltung der Ausschreibung, zu verankern (vgl. Kap. 6 und 7). Bewirten Pächter oder Catering-Unternehmen öffentliche Kantinen, regeln die jeweiligen Pacht- verträge, wer die verschiedenen Arten der Auf- wendungen zu tragen hat. In der Regel werden die Kosten für die Fläche, die Energie, das Wasser, die Entsorgung und für größere Investitionen vom Auf- traggeber übernommen, während der Pächter oder Caterer mit dem Verkaufspreis die Kosten für Wa- reneinsatz, Personal, Verbrauchsgüter und seinen unternehmerischen Gewinn erwirtschaften muss. In einzelnen Fällen wird auch eine Pacht erhoben. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine Kantine auch für externe Gäste geöffnet wird. Auch eine Beteiligung der Auftraggeber an den Kosten für kleinere Investitionen (z. B. Geschirr) ist möglich. Eine weitere Besonderheit ist die Preisbindung für in der Regel zwei Hauptspeisen in öffentlichen Kan- tinen. Damit soll den Beschäftigten in Ämtern und Behörden ein günstiges Mittagessen ermöglicht werden. Höhere Preise für Lebensmittel aus öko- logischer Erzeugung, regionaler Herkunft oder art- gerechter Tierhaltung können also nicht über einen höheren Verkaufspreis für diese Essen aufgefangen werden, sondern müssen anders kompensiert wer- den, um nicht den notwendigen Gewinn zu schmä- lern. Dies setzt ökologisch motivierte und gastrono- misch versierte Betreiber voraus. Setzen Einrichtungen wie Schulen oder Kinderta- geseinrichtungen Bio-Lebensmittel ein, ist unter Umständen eine unterstützende interne und ex- terne Kommunikation zum Speisenangebot, unter Hilfestellung der Stadt oder Gemeinde, hilfreich. Dadurch kann unter anderem die Akzeptanz der Verpflegungsleistung gesteigert werden, auf der anderen Seite dokumentiert der öffentliche Auf- traggeber bzw. Träger damit seinen eigenen Vor- bildcharakter. 2.4 Besonderheiten verschiedener Verpflegungsanlässe Die Gelegenheiten, bei denen in einer Kommu- ne gastronomische Dienstleistungen angeboten werden, sind vielfältiger als es auf den ersten Blick scheint. Angefangen bei der Verpflegung in Kinder- tageseinrichtungen über die Schul-, Kantinen- und Krankenhausverpflegung bis zum Catering bei öf- fentlichen Anlässen und Festen; überall hier ist es möglich, Bio-Lebensmittel einzusetzen. Verpflegung in Kindertageseinrichtungen An dieser Stelle besteht eine gute Möglichkeit, sich sehr früh positiv in das Verpflegungsangebot der Kleinsten einzubringen. Das Ernährungsverhalten von morgen wird bereits in jungen Jahren geprägt. Das Angebot einer vollwertigen, gesunden Bio- Kost kann einen wertvollen Beitrag zur gesunden Entwicklung der Kindergartenkinder einer Kommu- ne darstellen. Viele Eltern wählen bewusst solche Einrichtungen für Ihre Kinder aus, die das Thema Ernährung in Kombination mit Bewegung in ihrem Konzept verankert haben. Viele Einrichtungen wer- ben deshalb offensiv mit einem Bio-Angebot und zeigen damit ihr Verantwortungsbewusstsein für den Nachwuchs. Verpflegung in Schulen Das Bio-Angebot in Schulen ist in den letzten Jahren immer mehr ausgeweitet worden. Egal, ob die Bio- Komponenten in der Mensa, der faire Bio-Schoko- riegel am Kiosk oder der Bio-Kaffee aus fairem Han- del im Lehrerzimmer: Schulen sind ein gutes Setting, um Bio-Lebensmittel einzusetzen. Das Thema kann außerdem in verschiedenen Fächern (z. B. Sozial- kunde, Politik, Erdkunde, Ernährungslehre, Bio- logie) aufgegriffen werden und Schülerinnen und Schüler können durch Mensabeiräte, Schülerfirmen oder andere Arbeitsgemeinschaften in die Gestal- tung eines Bio-Angebots einbezogen werden. In Verbindung mit entsprechenden ernährungspäda- gogischen Angeboten sind Biolebensmittel in Schu- len also eine große Chance, um Ernährungsbildung und Ernährungserziehung erlebbar zu gestalten. 14 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Kantinenverpflegung Viele Städte und Kommunen verfügen über eine ei- gene Kantine. Hier besteht die Möglichkeit, Verant- wortung für eine lebenswerte Umwelt zu überneh- men und gleichzeitig die gesundheitliche Qualität des Verpflegungsangebots für die Beschäftigten zu beeinflussen. Verpflegung in Kliniken und Heimen Menschen in Krankenhäusern und Seniorenheimen befinden sich in der Regel in besonderen Lebens- situationen, in denen die Ernährung eine wichti- ge Rolle spielen kann. Trotz enger Budgets ist ein gewisser Bio-Anteil auch in den Großküchen von kommunalen Krankenhäusern und Seniorenheimen umsetzbar. Einige Beispiele finden sich im Informa- tionsportal www.oekolandbau.de.7 Verpflegung bei Festen, Tagungen, Kultur- und Sportveranstaltungen Ob die kleine Vorführung einer kommunalen Musik- 7 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/ bio-in-krankenhaeusern/biokonzepte-trotz-knapper-budgets/ schule oder das große Volksfest einmal im Jahr, in der Regel werden bei solchen Anlässen Speisen und Getränke angeboten. Feste, Tagungen und andere Veranstaltungen im Kultur- und Sportbereich bieten immer eine gute Gelegenheit, das gastronomische Angebot nachhaltig auszurichten und Bio-Produkte einzusetzen. Bio-Angebote haben sich inzwischen bei Events überall in Deutschland etabliert. Tipp: Für alle Bereiche gilt: Werden Bio-Lebens- mittel ausgelobt und gewerbsmäßig in Verkehr gebracht, müssen die gastronomischen Ein- richtungen am Kontrollverfahren gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau teilnehmen. Weitere ausführliche Infor- mationen dazu finden sich in der Broschüre: „Mit einfachen Schritten zum Bio-Zertifikat“8. Aus- genommen von der Kontrollpflicht sind Schulen und Kindertagesstätten, die nur für sich selbst kochen und keine anderen Tischgäste bedienen als die eigenen Schul- bzw. Kindergartenkinder. 8 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio-zertifizierung/ Abb.: Kreislaufwirtschaft im ökologischen Landbau. www.oekolandbau.de www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/bio-in-krankenhaeusern/biokonzepte www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/bio-in-krankenhaeusern/biokonzepte www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio 2. Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt in Deutschland 15 2.5 Besonderheiten verschiedener Verpflegungssysteme Zunächst muss unterschieden werden, ob es sich um eine Küche handelt, die in Eigen- oder Fremdre- gie bewirtschaftet wird. Des Weiteren gilt es zu unterscheiden, ob es sich um eine Vollverpflegung handelt (z. B. in Krankenhäusern), oder um einzel- ne Essensangebote (z. B. Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Pausenverpflegung). Und schließlich ist es nicht unerheblich, mit welchem Verpflegungs- system gearbeitet wird. Der Begriff Verpflegungssystem umfasst alle As- pekte, die am Prozess der Speisenherstellung beteiligt sind. Dazu gehören beispielsweise das Produktionsverfahren, die Betriebs- und Hilfs- mittelausstattung sowie das Personal. Zwischen folgenden vier Verpflegungssystemen wird unter- schieden: Frisch- und Mischküche (frisch kochen vor Ort mit eigener Küche), Warmverpflegung (Anlieferung von warm gehaltenem Essen), Cook & Chill (Belieferung mit gekühlten Speisen, die in einer Aufbereitungsküche regeneriert werden) und das Tiefkühlsystem (Belieferung mit tiefge- kühlten Speisen, die in einer Aufbereitungsküche regeneriert werden). Eine Bewertung der ver- schiedenen Systeme ist nicht einfach und muss verschiedene Aspekte beinhalten. Dazu gehören insbesondere die ernährungsphysiologische und sensorische Qualität sowie ökologische und wirt- schaftliche Aspekte, wie die Höhe der Investitions- kosten und die laufenden Betriebskosten (vgl. Tab. 1). Für die Frisch- und Mischküche sind die Qualifikations- anforderungen an das Personal höher als für die drei anderen Systeme. Die geringsten Anforderungen be- stehen bei der Warmverpflegung. Jedes Verpflegungs- system hat seine spezifischen Stärken und Schwächen; diese können zum Teil durch ergänzende Maßnahmen (z. B. frische Salate oder Obst bei Warmverpflegung) ausgeglichen werden. Welches System für eine Einrich- tung in Frage kommt, hängt zunächst von der Hauptziel- setzung ab. Dies kann eine höchstmögliche Attraktivi- tät, ausgedrückt in hohen Gästezahlen, oder möglichst niedrige Kosten, etwa Personalkosten, sein. Darüber hinaus sind die gewünschte Angebotsbreite, die räumli- chen Gegebenheiten, die personelle Situation sowie das verfügbare Investitionsbudget von Bedeutung. Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verpflegungssysteme werden, beispielhaft für die Kitaverpflegung, auf der Sei- te der Initiative Fit Kid dargestellt9. 9 www.fitkid-aktion.de/wissenswertes/fuer-kitas/verpflegungssysteme.html Tabelle 1: Bewertung der Verpflegungssysteme Ernährungsphysio- logische Qualität Sensorische Qualität Hygienische Qualität Frisch- und Mischküche gut bis sehr gut, abhängig von Rezepturen gut bis sehr gut gut, abhängig von der Schulung des Personals Cook & Chill gut, Produktpalette leicht eingeschränkt gut bis sehr gut sehr gut Tiefkühlmenüs gut, Produktpalette leicht eingeschränkt gut bis sehr gut sehr gut Warmverpflegung gut bis mittelmäßig, auch abhängig vom Transport gut bis mittelmäßig, ab- hängig vom Transport gut, abhängig von der Schulung des Personal www.fitkid-aktion.de/wissenswertes/fuer-kitas/verpflegungssysteme.html 16 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 3. BIO-LEBENSMITTEL ALS BAUSTEIN EINER NACHHALTIGEN BESCHAFFUNGSSTRATEGIE 3.1 Eckpfeiler einer nachhaltigen gastronomischen Dienstleistung 3.2 Herkunft und Qualität der Lebensmittel als zentrales Handlungsfeld 3.3 Argumente für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln benennen 3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie 17 3. BIO-LEBENSMITTEL ALS BAUSTEIN EINER NACHHALTIGEN BESCHAFFUNGSSTRATEGIE 3.1 Eckpfeiler einer nachhaltigen gastronomischen Dienstleistung Für jede professionelle Gastronomie und Gemein- schaftsverpflegung geht es zukünftig immer mehr darum, die Aspekte „Genuss“ und „Gesundheit“ mit den klassischen Themen einer nachhaltigen Ent- wicklung (wirtschaftliche, ökologische und soziale Verantwortung) zu einem schlüssigen Ganzen zu verbinden. Daraus ergeben sich fünf zentrale An- forderungen. Eine zukunftsfähige Gastronomie … … ist wirtschaftlich für Küche (Pächter, Caterer), Unternehmen (Träger) und Gäste, … bietet ein attraktives Speisen- und Geträn- keangebot, ein angenehmes Umfeld und einen gastorientierten Service, … fördert die Gesunderhaltung, die Leistungs- fähigkeit und das Wohlbefinden der Gäste, … trägt auf allen Prozessstufen zur Schonung der Umwelt bei und … basiert auf einer partnerschaftlichen Zu- sammenarbeit mit Gästen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lieferantinnen und Lieferanten. Zunächst muss die Verpflegungsleistung wirt- schaftlich für alle Beteiligten sein. Für den Gastro- nomen bedeutet das, mit dem Erlös der verkauften Essen Personal zu entlohnen, Waren einzukaufen, die laufenden Betriebskosten zu bezahlen und da- rüber hinaus mit einem positiven Betriebsergebnis Rücklagen für zukünftige Investitionen zu erwirt- schaften. Bei der Gesundheit ist die Berücksichtigung aner- kannter Standards, wie etwa der DGE-Qualitäts- standard (Deutsche Gesellschaft für Ernährung), ebenso wichtig wie die Einhaltung hygienerechtli- cher Bestimmungen. Um vom Markt akzeptiert zu werden, spielt die Attraktivität des Speisenange- botes eine große Rolle. Nicht nur in Kindergärten, Schulen und Betriebskantinen gehören der Ge- schmack und die Optik der angebotenen Speisen zu den wichtigsten Auswahlkriterien. Ein gewisses Maß an Abwechslung und die Erfüllung zielgrup- penspezifischer Anforderungen sind weitere wich- tige Aspekte. Durch die in Kapitel 2 beschriebenen globalen Her- ausforderungen wird ein ökologisch ausgerichtetes Angebot auch im öffentlichen Bereich immer wich- tiger. Dabei geht es um zwei zentrale Ebenen: 1. Lebensmittelebene: Speisenplanung und Lebensmitteleinkauf Im Rahmen der Rezeptgestaltung, Speisenplanung und Einkaufspolitik wird über Menge, Häufigkeit und Qualität der eingesetzten Lebensmittel ent- schieden. Zwei wichtige Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind die deutliche Reduktion des Einsatzes von Fleisch und der verstärkte Einkauf von ökologisch erzeugten und fair gehandelten Le- bensmitteln. 2. Technikebene: Ressourcen schonende Prozesse und Geräte Die Reduktion des Ressourcenverbrauchs (Fläche, Energie, Wasser, Lebensmittel) wird insbesondere durch eine effiziente Gerätetechnik und effektive Prozessabläufe erreicht. Wichtige Maßnahmen in diesem Einflussbereich sind die Umstellung auf Ökostrom und die Reduktion der Lebensmittelab- fälle. Über 18 Mio. Tonnen Lebensmittel werden in Deutschland jährlich als Abfall entsorgt, davon gut 18 Prozent in Großküchen und Restaurants10. Hier 10 WWF (2015): Das große Wegschmeißen. Vom Acker bis zum Verbraucher: Ausmaß und Umwelteffekte der Lebensmittelverschwendung in Deutschland. 18 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ bietet sich ein enormes finanzielles Sparpotenzial – das für eventuelle Mehrausgaben beim Kauf von Bio-Lebensmitteln genutzt werden kann. 3.2 Herkunft und Qualität der Lebensmittel als zentrales Handlungsfeld Aufgrund der Bedeutung und Wirksamkeit des Lebensmitteleinkaufs für eine nachhaltige Verpfle- gungsleistung hat das Deutsche Studentenwerk 2011 neun Leitlinien für einen nachhaltigen Le- bensmitteleinkauf verabschiedet: 1. Bevorzugung von Produkten aus der Region und gemäß der Saison 2. Einkauf von Produkten aus ökologischer Erzeugung 3. Fleisch und Geflügel bevorzugt aus artge- rechter Tierhaltung 4. Fisch bevorzugt aus Bestand schonender Fischerei 5. Bevorzugung von Produkten aus fairem Handel 6. Keine kennzeichnungspflichtig gentech- nisch veränderten Produkte 7. Kein Fleisch von geklonten Tieren 8. Möglichst keine deklarationspflichtigen Zusatzstoffe 9. Bei Auftragsvergabe bevorzugt Mehrweg- verpackungen und Mehrwegsysteme bzw. sortenreine Verpackungen Die Leitlinien berücksichtigen alle derzeit disku- tierten Qualitätsaspekte von Lebensmitteln, be- inhalten alle relevanten Siegel und Zertifikate und dienen den einzelnen Studentenwerken als Orien- tierung für zukünftige Einkaufsentscheidungen.11 Eine der wichtigsten Möglichkeiten, umweltverträg- lich zu wirtschaften, bietet der verstärkte Einsatz von Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung. Aus diesem Grund spricht der Rat für Nachhalti- ge Entwicklung in seinen Empfehlungen für eine nachhaltige Gestaltung der Agrarwende auch vom „Gold-Standard Ökolandbau“12. In dem Entwurf der Bundesregierung für die Deutsche Nachhaltigkeits- strategie13 wird der ökologische Landbau als „eine besonders ressourcenschonende und umweltver- trägliche Wirtschaftsform“ beschrieben, deren Erzeugnisse nicht nur von einer wachsenden Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern wertge- schätzt wird, sondern der aufgrund seiner Prinzi- pien (z. B. Kreislaufwirtschaft, flächengebundene und besonders tiergerechte Haltung) insbesondere kleineren und mittelgroßen Familienbetrieben eine 11 Die Leitlinien wurden 2014 überarbeitet und werden 2016 in dritter Auflage erscheinen. Sie stehen bisher ausschließlich den 58 Studentenwerken in Deutschland zur Verfügung. 12 RNE (2011): Gold-Standard Ökolandbau. Für eine nachhaltige Gestaltung der Ag- rarwende. Empfehlungen des Rates für Nachhaltige Entwicklung vom 11. Juli 2011. 13 www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Nachhaltigkeit/0- Buehne/2016-05-31-text-zum-entwurf-nachhaltigkeitsstrategie.html LEBENSMITTELEBENE Speisenplanung und Lebensmitteleinkauf TECHNIKEBENE Ressourcen schonende Prozesse und Geräte & A b b .2 : E b en en fü r ö ko lo gi sc h a u sg er ic h te te s A n ge b o t im ö ff en tl ic h en B er ei ch www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Nachhaltigkeit/0-Buehne/2016-05-31-text-zum-entwurf-nachhaltigkeitsstrategie.html www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Nachhaltigkeit/0-Buehne/2016-05-31-text-zum-entwurf-nachhaltigkeitsstrategie.html 3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie 19 Entwicklungsperspektive für die Zukunft bietet. Erklärtes Ziel der Bundesregierung im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es daher, dass der Ökologische Landbau einen Flächenanteil von 20 Prozent der landwirtschaftlichen Gesamt- fläche erreicht. Im Gegensatz zu vielen anderen Qualitätsbeschrei- bungen ist die Kennzeichnung von ökologisch er- zeugten Lebensmitteln gesetzlich geregelt. Alle als Bio-Lebensmittel gehandelten Waren müssen die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Land- bau erfüllen. Bio-Lebensmittel, die nach den Krite- rien der deutschen ökologischen Anbauverbände (z. B. Demeter, Bioland, Naturland) erzeugt werden, übertreffen diese Anforderungen noch hinsichtlich Umwelt- und Tierschutz. Die Einhaltung der Bio- Standards wird zudem regelmäßig und systema- tisch kontrolliert. Bei landwirtschaftlichen Produkten aus Entwick- lungs- und Schwellenländern sind die Arbeitsbe- dingungen, unter denen diese produziert werden, nicht zu vernachlässigen. Durch fairen Handel soll die Existenz von Kleinbauern gesichert und soziale Mindeststandards von Plantagenarbeitern umge- setzt werden. Eine gesetzliche Definition ähnlich den EU-Vorgaben für ökologische Produkte exis- tiert für den fairen Handel nicht. Es gibt jedoch pri- vatrechtliche Regelungen auf internationaler und nationaler Ebene. Eine Bewertung der verschiede- nen Siegel hat die Organisation Stiftung Warentest vorgenommen.14 Die Gebote für den internationalen fairen Handel wie gegenseitiger Respekt, Verlässlichkeit und fai- re Preise haben auch für nationale und regionale Lieferpartnerschaften Bedeutung. Durch bereits im Vorfeld verhandelte Konditionen im Vertragsan- bau profitieren Anbieter (Landwirte, Produzenten, Verarbeiter) und Abnehmer (Küchen, Händler) glei- chermaßen und zu guter Letzt auch die Gäste. 14 www.test.de/Nachhaltigkeitssiegel-Koennen-Verbraucher-Fairtrade-Utz-Co-ver- trauen-5007466-0/ Aus ökologischen und ethischen Gründen ist es außerdem zu empfehlen, Fleisch aus artgerechter Tierhaltung und Fisch aus bestandschonender Fi- scherei zu beziehen. Auch für eine artgerechte Tier- haltung gibt es bisher keine gesetzliche Regelung. Sie orientiert sich an den natürlichen Bedürfnissen der Tiere und versucht, ihnen den Lebensraum zu schaffen, der ihren angeborenen Eigenschaften und ihrer ursprünglichen Lebensweise entspricht. Wichtige Kriterien sind ein ausreichendes Plat- zangebot für jedes Tier, voneinander getrennte Bereiche für Fressen und Liegen, ein der Tierart an- gepasstes Stallklima und ein tiergerechtes Futter- angebot. Diese Kriterien sind Teil der EU-Rechts- vorschriften für den ökologischen Landbau und werden insbesondere auch durch die Standards der Anbauverbände sicher geregelt. Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung, artge- rechter Tierhaltung und fairem Handel sind in der Regel zwar vordergründig teurer als konventionell hergestellte Produkte, dennoch ist der Einsatz von Bio-Produkten nicht nur ökologisch sinnvoll, son- dern beispielsweise bei Grundnahrungsmitteln wie Kartoffeln, Gemüse, Reis oder Teigwaren in bestimmten Anteilen auch nahezu kostenneutral realisierbar. Auch das Angebot von Fleisch aus art- gerechter Tierhaltung und von Kaffee und Tee aus fairem Handel lässt sich ohne nennenswerte finan- zielle Belastungen für den Betrieb und die Gäste einkaufen und anbieten, wenn bestimmte Anpas- sungen bei der Rezept- und Speisenplangestaltung vorgenommen werden. Ein Ansatz ist die Reduktion der Gesamtmengen an Fleisch- und Fischproduk- ten. Mit anderen Worten: Weniger häufig Fleisch- gerichte anbieten, häufiger Speisen mit einem ge- ringen Fleischanteil auf die Karte setzen und die Rohgewichte in den Rezepturen grundsätzlich re- duzieren. Dies hat nicht nur ökologische Vorteile, sondern dient auch der Gesundheit der Gäste.15 15 Weniger Fleisch essen heißt aktiv und wirkungsvoll Klimaschutz zu betreiben. Darüber hinaus ist auch aus gesundheitlichen Gründen eine deutliche Reduktion des Pro-Kopf-Konsums von Fleisch entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu befürworten (vgl. Teufel et al. 2014). www.test.de/Nachhaltigkeitssiegel 20 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 3.3 Argumente für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln benennen Der Einsatz von Bio-Lebensmitteln berücksichtigt nicht nur das verstärkte Interesse der Gäste nach Herkunft und Qualität von Lebensmitteln, sondern leistet darüber hinaus einen Beitrag zum Klima- schutz, was sich auf die Außendarstellung der Städ- te und Gemeinden positiv auswirken kann. Die Produktion von Bio-Lebensmitteln unterschei- det sich in drei großen Bereichen von der sog. kon- ventionellen Produktion: In der Pflanzenprodukti- on, bei der Tierhaltung und bei der Verarbeitung. Hinsichtlich der Tierhaltung geht der ökologische Landbau von einem geschlossenen Betriebskreis- lauf aus, bei dem die Anzahl der Tiere, die auf dem Hof gehalten werden, an die Betriebsgröße gekop- pelt ist. Somit steht genug Fläche zur Verfügung, um auf der einen Seite Futter anbauen zu können und auf der anderen Seite keine Überdüngung durch zu viel Mist zu verursachen. Pro Hektar Land dür- fen beispielsweise zwei Großvieheinheiten (z. B. Kühe) gehalten werden. Der Auslauf ist streng vorgeschrieben und Liegebereiche müssen mit Stroh ausgestattet werden. Zudem wird den Tie- ren ermöglicht, ihre arttypischen Verhaltensweisen auszuleben: Hühner dürfen picken und Schwei- ne im Stroh wühlen. Der Einsatz von Antibiotika ist eingeschränkt. Das systematische Stutzen von Schnäbeln, das Kupieren von Schwänzen und Oh- ren sowie das Abschleifen von Zähnen sind im Öko-Landbau verboten. In der Pflanzenproduktion gibt es ebenfalls stren- ge Richtlinien für Bio-Erzeuger. Der Einsatz che- misch-synthetischer Düngemittel ist nicht erlaubt, stattdessen werden organische Dünger eingesetzt und Leguminosen zur natürlichen Anreicherung des Bodens mit Stickstoff angepflanzt. Statt che- misch-synthetischer Pflanzenschutzmittel kommt 3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie 21 eine Vielzahl anderer ökologischer Maßnahmen zur Anwendung. So werden beispielsweise Nützlinge wie Schlupfwespen und Marienkäfer eingesetzt, um Schädlinge auszuschalten. Für die Unkraut- vernichtung werden thermische und mechanische Verfahren verwendet. Durch die Wahl robuster Sorten, die an die Bedürfnisse des Standortes an- gepasst sind, die Förderung der Bodengesundheit und eine vielfältige Fruchtfolge wird Krankheiten vorgebeugt. Auch in der Verarbeitung gibt es deutliche Unter- schiede. Im Gegensatz zur konventionellen Verar- beitung, die EU-weit über 300 Zusatzstoffe zulässt, dürfen in Bio-Produkten gemäß EU-Öko-Verord- nung nur weniger als 50 Zusatzstoffe zur Anwen- dung kommen. Die ökologischen Anbauverbände sind hier sogar noch strenger. Künstliche Farbstof- fe, synthetische Süßstoffe, Stabilisatoren und Ge- schmacksverstärker sind verboten. Und Lebens- mittelzusatzstoffe sind in Bio-Produkten nur in den Fällen erlaubt, in denen die Lebensmittel ohne diese weder hergestellt noch haltbar gemacht wer- den können. Gerade im Hinblick auf die Kennzeich- nungspflicht auf Speisekarten und mit Rücksicht auf die Gäste, die auf Zusatzstoffe empfindlich re- agieren, kann der Einsatz von Bio-Lebensmitteln also eine Wertsteigerung des Essens bewirken. Durch den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und einen – im Vergleich zu konventionell wirtschaf- tenden Landwirten – viel geringeren Einsatz von Stickstoffdünger tragen Bio-Erzeuger zum Schutz des Grundwassers bei. Um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten, fördern Bio-Landwirte die wichtige Hu- musbildung in den Böden. Der ökologische Landbau fördert außerdem die Artenvielfalt, sowohl durch die Art und Weise des Wirtschaftens auf den land- wirtschaftlichen Flächen als auch durch die (Re-) Kultivierung alter Tierrassen und Gemüsesorten. Die ökologische Landwirtschaft ist somit prakti- scher Umweltschutz, der beim Anbau der Lebens- mittel beginnt. Und schließlich schont der ökologische Landbau in besonderem Maße unsere Ressourcen und verur- sacht weniger Emissionen durch CO 2 16. Ein Grund dafür ist der Verzicht auf energieintensiv produ- zierten Mineraldünger. Ein weiterer Vorteil für unser Klima liegt in der erhöhten Bindung von CO 2 aus der Atmosphäre durch die Humusanreicherung in ökologisch bewirtschafteten Böden. Zusätzlich können die Böden mehr Wasser aufnehmen, in Ge- bieten mit erhöhtem Risiko für Überschwemmun- gen ein nicht zu unterschätzendes Argument. Regelmäßige Untersuchungen der Lebensmittel- überwachungsämter zeigen, dass Bio-Lebensmittel deutlich weniger Schadstoffe (z. B. Pestizidrück- stände, Schwermetalle, Nitrat) im Vergleich zu her- kömmlichen Lebensmitteln aufweisen. Der Einsatz von Gentechnik ist im ökologischen Landbau verbo- ten.17 16 www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/allgemein/publikationen/nachhaltige_ernaeh- rung_broschuere.pdf 17 www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argu- mente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/allgemein/publikationen/nachhaltige_ernaehrung_broschuere.pdf www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/allgemein/publikationen/nachhaltige_ernaehrung_broschuere.pdf www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf 22 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Exkurs: Kontrolle der ökologischen Lebensmittel- wirtschaft In Deutschland sind die Begriffe Bio und Öko ge- setzlich geschützt. Darunter fallen auch Kom- binationen wie „aus biologischem Landbau“ und „aus ökologischem Landbau“. Wer Lebensmittel also als Bio-Lebensmittel auslobt, verpflichtet sich zur Teilnahme am Kontrollverfahren gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Land- bau (EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007) und die Vorschriften und Kontrollen entlang der ge- samten Produktionskette einzuhalten. Mindestens einmal im Jahr wird der Betrieb durch eine der 18 in Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstellen ge- prüft. Dabei wird auch die Buchhaltung (Rechnun- gen, Lieferscheine usw.) überprüft, damit der Kun- de sicher sein kann, dass nur so viel Bio verkauft wird, wie Bio eingekauft wurde. Alle am Prozess be- teiligten Unternehmen unterliegen dieser Verord- nung, vom Produzenten über den Verarbeiter bis hin zum Verkäufer der Waren. Produkte die nach diesen Vorschriften zertifiziert wurden tragen das EU-Bio-Siegel. Zusätzlich dazu muss sich die Code- nummer der prüfenden Kontrollstelle im Format DE-Öko-0XX auf allen Bio-Produkten finden. Einige Bio-Betriebe unterwerfen sich freiwillig den in der Regel noch strengeren Richtlinien der Bio-Anbau- verbände (Naturland, Bioland, Demeter usw.). Die Einhaltung dieser Regelungen wird zusätzlich zur EG-Öko-Kontrolle ebenfalls regelmäßig geprüft. Abb. 3: Kreislaufwirtschaft im ökologischen Landbau. Vorbeugender Pflanzenschutz Flächengebundene Tierhaltung Erhalt der Bodenfruchtbarkeit Artgerechte Tierhaltung und Fütterung Vielseitige Fruchtfolgen Möglichst geschlossener Betriebskreislauf Betriebseigene organische Dünger Betriebseigene Futtermittel 3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie 23 WICHTIGE GÜTEZEICHEN IM ÖKOLOGISCHEN LANDBAU Gesetzlich geregelte Bio-Siegel Seit dem 1. Juli 2010 ist das EU-Bio-Siegel verpflichtend für verpackte Ware aus der Europäi- schen Union zu verwenden. Für importierte Produkte ist es freiwillig. Das EU-Bio-Siegel wird zusätzlich zur Kennzeichnung der Öko-Kontrollstelle benutzt und erhöht somit den Wiederer- kennungswert von Bio-Produkten. Die Gestaltung und Verwendung des deutschen Bio-Siegels wird durch das Öko-Kennzeichen- Gesetz und die Öko-Kennzeichen-Verordnung geregelt. Voraussetzung für die Verwendung ist die Einhaltung der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Das Bio-Siegel kann auch von gastronomischen Einrichtungen zur Kennzeichnung von Gerichten, Kompo- nenten oder ganzen Menüs verwendet werden. Das Bio-Siegel ist markenrechtlich geschützt; die Nutzung erfordert lediglich eine Anmeldung bei der Bio-Siegel-Informationsstelle in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Nähere Informationen s. www.oekolandbau/bio-siegel.de Bio-Kennzeichen der ökologischen Anbauverbände www.demeter.de www.bioland.de www.naturland.de www.gaea.de www.biokreis.de www.ecovin.de www.ecoland.de www.biopark.de www.verbund-oekohoefe.de www.oekolandbau/bio-siegel.de www.demeter.de www.bioland.de www.naturland.de www.gaea.de www.biokreis.de www.ecovin.de www.ecoland.de www.biopark.de www.verbund-oekohoefe.de 24 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 4. DER RECHTSRAHMEN FÜR EINE NACHHALTIGE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG 4.1 Entwicklungsgeschichte der Berücksichtigung von Umweltkriterien 4.2 Im Vergaberecht zu beachtende Grundsätze 4.3 Überblick über die anzuwendenden Vergabevorschriften 4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 25 4. DER RECHTSRAHMEN FÜR EINE NACHHALTIGE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG 4.1 Entwicklungsgeschichte der Berücksichtigung von Umweltkriterien Das deutsche und das europäische Vergaberecht haben in der Vergangenheit unterschiedliche Zie- le verfolgt. Weil das deutsche Vergaberecht ur- sprünglich ein spezieller Teil des Haushaltsrechts war, wurden Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit immer in den Vordergrund gestellt. Die Zielsetzung des europäischen Vergaberechts ist es hingegen, die Marktöffnung zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern und dadurch den europäischen Binnen- markt zu verwirklichen. Dieses Ziel verfolgen auch die europäischen Grundfreiheiten, die im Rahmen der öffentlichen Beschaffung ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte beachtet werden müssen (vgl. Kap. 4.2). So würde eine Ausschreibung, die die Beschaffung von ökologischen Lebensmitteln oder Catering-Dienstleistungen aus einem anderen EU- Mitgliedsstaat ohne sachlichen Grund ausschließt, gegen die Warenverkehrs- und Dienstleistungs- freiheit verstoßen und damit rechtlich angefochten werden können. Von der deutschen Rechtswissenschaft wurde das Thema „umweltfreundliche öffentliche Beschaf- fung“ lange Zeit eher kritisch unter dem Stichwort „vergabefremde Aspekte“ diskutiert. Aber bereits 1984 hat der deutsche Gesetzgeber in den Erläu- terungen zu § 8 VOL/A (Vergabe- und Vertragsord- nung für Leistungen Teil A) klargestellt, dass das Vergaberecht die Beschaffungsstelle nicht daran hindert, auch Umweltanforderungen an die auszu- schreibende Leistung zu knüpfen. Gleichwohl spiel- te die europäische Rechtsprechung und Gesetzge- bung für die Anerkennung und Durchsetzung des Themas in Deutschland eine nicht unerhebliche Rolle. Wichtige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) waren dabei die „Concordia- Bus“-Entscheidung (2002) und die „Wienstrom“- Entscheidung (2003). In der „Concordia-Bus“-Entscheidung musste das Gericht die Frage klären, ob in der Ausschreibung Kriterien zur Verringerung der Stickoxid- und Lärm- emissionen der Busse festgelegt werden können, von denen von vornherein feststeht, dass nur we- nige Anbieter diese erfüllen können. Der EuGH sah darin keine Verletzung des Gleichbehandlungs- grundsatzes. Im „Wienstrom“-Urteil ging es um die Zulässigkeit von Zuschlagskriterien, die die Her- kunft des zu beschaffenden Stroms aus erneuerba- ren Energien forderten. Das Gericht urteilte, dass die Beschaffungsstellen auch bestimmte Produkti- onsverfahren fordern dürfen, wenn diese dazu bei- tragen, das Produkt zu charakterisieren; und zwar unabhängig davon, ob es sich um sichtbare oder un- sichtbare Charakteristika handelt. So unterschei- det sich „konventioneller Strom“ von „Strom aus erneuerbaren Energiequellen“ nur in der Produkti- onsweise. Beide EuGH-Entscheidungen können auch für die Beschaffung von ökologisch erzeugten Lebensmit- teln herangezogen werden, die sich von konventio- nellen Lebensmitteln insbesondere durch die Pro- duktionsweise unterscheiden und möglicherweise nur von einem begrenzten Kreis von Anbietern ge- liefert werden können. 26 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Umweltaspekte lassen sich in allen Phasen des Ver- gabeverfahrens berücksichtigen: Bei der Auswahl des Auftragsgegenstands (z. B. Beschaffung von ökologisch erzeugten Kartoffeln), in der Leistungs- beschreibung (z. B. Forderung umweltfreundlicher Anbaumethoden), im Rahmen der Eignungsprü- fung (z. B. Teilnahme am Kontrollverfahren nach EG-Öko-Verordnung) und bei den Zuschlagskriteri- en für die Angebotswertung (z. B. geldwerter Anteil von Bio-Lebensmitteln). Voraussetzung dafür ist, dass die Kriterien •• im Zusammenhang mit dem Auftragsgegen- stand stehen, z. B. die Produkt- und Prozess- qualität des zu liefernden Lebensmittels betreffen, •• nicht diskriminierend sind, •• ausdrücklich in den Vergabeunterlagen (Leis- tungsverzeichnis oder Bekanntmachung) genannt sind und •• dem öffentlichen Auftraggeber keine unbe- schränkte Wahlfreiheit (Entscheidungsfreiheit) einräumen. Das heißt, sie müssen im Einklang mit den im Vergaberecht zu beachtenden Grundsätzen stehen (vgl. Kapitel 4.2). Der europäische Gesetzgeber hat die vorgenann- ten Regeln der Rechtsprechung in der Neufassung der EU-Beschaffungs-Richtlinien 2004/18/EG (so- genannte „Koordinierungsrichtlinie“) und 2004/17/ EG (sogenannte „Sektorenrichtlinie“) umgesetzt. Die Zulässigkeit der Einbeziehung von Umweltkri- terien war jedoch bereits vor der Reform der EU- Beschaffungs-Richtlinien durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs abgesichert (vgl. Concordia-Bus und Wienstrom-Urteil) und in ei- ner interpretierenden Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2001 dargestellt worden. Die „Koordinierungsrichtlinie“ und die „Sekto- renrichtlinie“ wurden im April 2009, mit dem In- krafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts, vollständig in deutsches Recht um- gesetzt. Damit ist nun auch ausdrücklich im Gesetz geregelt, dass neben wirtschaftlichen Kriterien auch soziale und ökologische Kriterien berücksich- tigt werden können und sogar sollen. In § 97 Absatz 3 GWB heißt es: „Bei der Vergabe werden Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt.“ Die vorgenannten Vergabe-Richtlinien wurden im April 2014 von den neuen EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU (neue Koordinierungsrichtlinie) und 2015/24/EU (neue Sektorenrichtlinie) abgelöst. Ein wesentlicher Anlass für die Reform des Verga- berechts war es, die öffentliche Beschaffung für die Förderung eines nachhaltigeren und sozialeren Wachstums in Europa zu nutzen. Zu diesem Zweck wurde auch die Verwendung von Gütezeichen als Nachweis der Leistungsbeschreibung (z. B. EU-Bio- Siegel oder Fairtrade-Siegel) eindeutig in Art. 2 und Art. 41 der neuen Koordinierungsrichtlinie gere- gelt. Nach der im April 2016 erfolgten Umsetzung in deutsches Recht können die Beschaffungsstellen von den Bietern verlangen, dass diese die Einhal- tung der Anforderungen in der Leistungsbeschrei- bung durch die Vorlage eines Gütezeichens nach- weisen (vgl. § 34 Vergabeverordnung; vgl. Kap. 6.3). Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das euro- päische und nationale Vergaberecht der Berück- sichtigung von Umweltkriterien in der Beschaffung in Deutschland nicht entgegensteht, sondern – im Gegenteil – dies sogar erwünscht ist. Das gilt in Deutschland für die europaweite (oberhalb der Schwellenwerte) und nationale Beschaffung (un- terhalb der Schwellenwerte) von ökologischen Lebensmitteln und Catering-Dienstleistungen. In bestimmten Vergabefällen sind Umweltkriterien sogar verpflichtend zu berücksichtigen, so z. B. bei der Beschaffung von Elektrogeräten die Energieef- fizienz, gem. § 67 VgV. 4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 27 4.2 Im Vergaberecht zu beachtende Grundsätze Unabhängig von der Art und dem Umfang der Ver- gabe sind bei der Beschaffung von ökologischen Lebensmitteln und Catering-Dienstleistungen die Grundsätze des EU-Vertrags einzuhalten. Die Grundsätze gelten auch bei einer Vergabe un- terhalb der EU-Schwellenwerte und auch bei der freihändigen Vergabe. Im Folgenden werden die Grundsätze wie sie in Deutschland in § 97 GWB umgesetzt wurden, kurz skizziert: Der Grundsatz des freien Warenverkehrs soll einen freien Verkehr von Waren zwischen EU-Mitglied- staaten gewähren. Dieser darf nicht durch staatliche Maßnahmen beschränkt werden, die zum Schutz der einheimischen Produktion ausländische Erzeugnis- se vom nationalen Markt fernhalten. Deshalb ist die ausdrückliche Beschränkung der Ausschreibung auf regionale Anbieter oder die Forderung nach regional erzeugten Lebensmitteln nicht unproblematisch und muss sachlich gut begründet sein. Dienstleistungsfreiheit soll es Angehörigen eines Mitgliedstaates ermöglichen, Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen, also z. B. einem niederländischen Catering-Unternehmen sei- ne Cateringleistungen in Deutschland anzubieten. Aufträge sind an fachkundige, leistungsfähige, ge- setzestreue und zuverlässige Bieter zu vergeben. Der öffentliche Auftraggeber soll jedoch durch die Auswahl der Vergabekriterien Bieter nicht diskri- minieren. Beispielsweise könnte durch die Wahl der Zuschlagskriterien eine unzulässige Einengung des Bieterkreises auf wenige oder einen einzelnen erfol- gen. Bei der Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte aber gestellt werden, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsge- genstand stehen und sich aus der Leistungsbeschrei- bung ergeben (s.o.). Vergabefremde Kriterien, wie z. B. Anforderungen an die umweltfreundliche Ge- staltung der Gebäude, in denen die Lebensmittel er- zeugt werden, dürfen hingegen keine Rolle spielen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gewählten Maßnahmen zur Erreichung des verfolgten Ziels angemessen und erforderlich sind. Dies bedeutet etwa für die Auswahl der Bewer- berinnen und Bewerber, dass keine technischen, fachlichen oder finanziellen Fähigkeiten verlangt werden dürfen, die in Bezug auf den Auftragsge- genstand als nicht angemessen anzusehen wären, z. B. ein Ausbildungsniveau des Cateringpersonals, das deutlich über der geforderten Aufgabe steht. Der Grundsatz der Transparenz hat zum Ziel, ein nachvollziehbares Vergabeverfahren durchzufüh- ren. Damit soll insbesondere ein unverfälschter Wettbewerb gewährleistet werden. Im Vergabe- recht bedeutet dies, dass die Vergabestelle einem potenziellen Bieter alle Informationen zur Verfü- gung stellen muss, die dieser zur Entscheidung der Teilnahme am Verfahren benötigt. So lange diese Grundsätze beachtet werden, kön- nen Umweltkriterien in öffentlichen Ausschreibun- gen aufgenommen werden, ohne dabei den nationa- len und EU-weiten Regelungen zu widersprechen. Exkurs: Beschaffung von Lebensmitteln aus regionaler Herkunft Die Beschaffung von Lebensmitteln aus regionaler Herkunft kann unterschiedliche positive Effekte haben, wie z. B. die Förderung lokaler Wirtschafts- kreisläufe. Allerdings ist bei der Verfolgung dieser Zielsetzung Vorsicht geboten. Denn die sachlich unbegründete Bevorzugung von Waren oder Er- zeugnissen ausschließlich aus regionaler Produk- tion oder die Vorgabe, Dienstleistungen nur durch ortansässige Anbieter durchführen zu lassen, ver- stößt gegen das Diskriminierungsverbot (siehe § 97 Abs. 2 GWB n.F.). Sachlich begründet und damit unproblematisch ist die Ausschreibung von saisonalen Lebensmittel oder solchen Lebensmitteln, die nicht in Gewächs- häusern gezogen worden sind. Zur Klarstellung ist es empfehlenswert, den Begriff „saisonal“ in der Leistungsbeschreibung zu definieren. Dies kann z. B. 28 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ durch Beifügung eines regionalen Saisonkalenders mit den entsprechenden Waren in der Leistungsbe- schreibung erfolgen. Sachlich begründet kann auch das Verlangen von kurzfristigen (z. B. innerhalb 4 Stunden) Nachlieferungen von Lebensmitteln für unvorhergesehene Cateringaufträge sein. 4.3 Überblick über die anzuwendenden Vergabevorschriften Das Vergaberecht regelt die Beschaffungsvorgänge der öffentlichen Hand. Dabei gelten die Gebote der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz, sodass ein fairer Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherge- stellt ist und Korruption und Vetternwirtschaft wirksam verhindert werden. Außerdem kann die Vergabe öffentlicher Aufträge auch der Verwirk- lichung strategischer Politikziele dienen, indem nachhaltige und insbesondere umweltbezogene, soziale und innovative Kriterien einbezogen wer- den können.18 Gesetze, Verordnungen und der Wert der zu ver- gebenden Aufträge entscheiden in der Regel darü- ber, welches Vergabeverfahren im Einzelnen ange- wendet werden kann. Grundsätzlich wird zwischen 18 www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/ uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html Vergaben im Oberschwellen-Bereich (aktuell ab 209.000 €) und im Unterschwellen-Bereich (unter 209.000 €) unterschieden. „Mit einer umfassenden Reform, die am 18. April 2016 in Kraft getreten ist, wurde der Rechtsrahmen für die Vergabe öffentli- cher Aufträge der EU-weiten Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwenderfreundlicher gestaltet.“19 Eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffent- licher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unter- halb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenver- gabeordnung – UVgO) soll 2017 in Kraft treten20. Die Beschaffung von ökologischen Lebensmitteln und Catering-Dienstleistungen ist dem Liefer- und Dienstleistungsbereich zuzuordnen, der den Kauf oder das Leasing von Waren, Miet- und Pachtver- hältnisse sowie Dienstleistungen betrifft. Viele Ver- gaben finden unterhalb der Schwellenwerte statt. Eine Übersicht der verschiedenen Verfahrensar- ten, die öffentliche Auftraggeber zur Vergabe öf- fentlicher Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge wählen können, findet sich auf den Seiten des Bun- desministeriums für Wirtschaft und Energie.21 19 www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/ reform-der-eu-weiten-vergaben,did=692720.html (abgerufen am 09.11.2016) 20 www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/diskussionsenetwurf-zur-unter- schwellenvergabeordnung-ugvo,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb= true.pdf 21 www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/ verfahrensarten.html Nationales Vergabeverfahren (Auftragswert unter 209.000 €) EU-Vergabeverfahren (Auftragswert unter 209.000 €) EU-Primärrecht (Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit, Diskriminierungsverbot, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Transparenzgebot) §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen (GWB n.F.) Haushaltsordnung des Bundes und der Länder Vergabeverordnung (VgV n.F.) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – 1. Abschnitt (VOL/A) Verwaltungsvorschriften (z.B. Kantinenrichtlinie des Bundes) Tariftreue- und Vergabegesetze der Länder Verwaltungsvorschriften der Länder (z.B. Kantinenrichtlinien der Länder) Tabelle 2: Überblick über die Vergabevorschriften ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform 692720.html www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/diskussionsenetwurf true.pdf www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/verfahrensarten.html www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/verfahrensarten.html 4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 29 Nach § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB sind „mittelständi- sche Interessen vornehmlich zu berücksichtigen“. Dies ist insbesondere durch die losweise Vergabe möglich. Hierunter versteht man die Aufteilung der Leistungen nach Menge (Teillose) oder nach Art und Fachgebiet (Fachlose). Eine gesamthafte Ver- gabe soll zulässig sein, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, beispielsweise, um den erforderlichen Koordinationsaufwand nicht zu groß werden zu lassen.22 Liegt das Volumen der (losweise) zu vergeben- den Leistung unterhalb des Wertes, der eine be- schränkte Ausschreibung oder freihändige Verga- be erlaubt23, so kann der Auftraggeber gezielt eine begrenzte Auswahl von Unternehmen zur Ange- botsabgabe auffordern. Für die Auswahl der Bieter müssen objektive Gründe vorliegen (beispielsweise der Bedarf einer täglichen Belieferung mit tages- frischen Lebensmitteln), die idealerweise auch in eigenen Leitlinien für eine nachhaltige Beschaffung verankert sind. Um auch innerhalb dieser besonde- ren Anforderungen einen fairen Wettbewerb zu ge- währleisten, ist ein regelmäßiger Wechsel des Bie- terkreises empfehlenswert. Über die begründete Auswahl des Bieterkreises sollte außerdem immer ein Vermerk angelegt werden. Bei den verschiedenen Vergabeverfahren sind kei- ne Grenzbeträge eingetragen, da diese in den ver- schiedenen Bundesländern variieren24. Ebenso gibt es eigene Grenzen für die Ausschreibungen des Bundes. In Tabelle 2 sind die verschiedenen Geset- ze und Regelungen, die bei einer öffentlichen Ver- gabe greifen, aufgelistet. Exkurs: Vergabevorschriften der Länder Viele Bundesländer verfügen über länderspezifi- sche Vergabegesetze oder Verwaltungsvorschrif- ten zur öffentlichen Vergabe. Die Vergabevorschrif- ten und Verwaltungsvorschriften der einzelnen 22 vgl. §97 Abs. 4 GWB 23 www.bescha.bund.de/DE/Rechtsgrundlagen/Vergabeverfahren/node. html#doc4067806bodyText2 24 Ein Beispiel für das Bundesland NRW: www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kom- munales/kommunale-finanzen/einzelthemen/vergabegrundsaetze.html Bundesländer ergänzen die bundesrechtlich vorge- geben Vertragsordnungen. Auch in den Kommunen gibt es Verwaltungsvorschriften oder Richtlinien für die öffentliche Beschaffung. Die Vorgaben der Länder und Kommunen ergänzen oder erläutern die Beschaffungsvorschriften der EU und des Bun- des. Dies ist insbesondere bei Ausschreibungen un- terhalb der EU-Schwellenwerte möglich. So nennen die landesrechtlichen Regelungen beispielsweise Wertgrenzen, bis zu denen eine beschränkte Aus- schreibung zulässig ist. Allerdings sind - bis auf wenige Ausnahmen - in den Vergabevorschriften der Länder keine spezifischen Regelungen für die Beschaffung von ökologischen Lebensmitteln oder Catering-Dienstleistungen enthalten. Zu den Ausnahmen zählt das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)25, wonach öffentliche Auftraggeber bei der Angebots- bewertung die vollständigen Lebenszykluskosten eines Produkts oder einer Dienstleistung (§ 7 Abs. 2 BerlAVG) berücksichtigen müssen. Das Gesetz fin- det auf alle Vergabevorgänge ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro netto, hinsichtlich des Mindestlohns ab einem geschätzten Auftrags- wert von 500 Euro netto Anwendung. In welcher 25 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 08.07.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 5. 6. 2012 (GVBl. S. 159). www.bescha.bund.de/DE/Rechtsgrundlagen/Vergabeverfahren/node.html www.bescha.bund.de/DE/Rechtsgrundlagen/Vergabeverfahren/node.html www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/einzelthemen/vergabegrundsaetze.html www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/einzelthemen/vergabegrundsaetze.html 30 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Weise die vollständigen Lebenszykluskosten von Lebensmitteln oder Catering-Dienstleistungen zu ermitteln sind, muss allerdings noch konkretisiert werden. Vorgaben für die Ausschreibung von Kan- tinen, Essen- und Getränkelieferanten sind ferner in Nr. 23 des Anhangs I der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU)26 enthalten. Danach sind folgende Anforderungen in der Leis- tungsbeschreibung verpflichtend aufzunehmen: 26 Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU), siehe: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index. shtml#vwvbu_neu (so am 31.10.2016). •• Lebensmittel müssen zu mind. 15 Prozent (be- zogen auf den Gesamtwareneinsatz) aus biolo- gischer Landwirtschaft gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 stammen. Mindestens eine Speisekomponente pro Tag muss in Bio-Qua- lität angeboten werden (z. B. Kartoffeln oder Gemüse). •• Das Standardangebot von Lebensmitteln (z. B. Zucker, Milch usw.) wird nicht in Portionsverpa- ckungen dargereicht. Bei Kunststoffmehrweg- geschirr ist hochwertiger, umweltfreundlicher Kunststoff, z. B. Polypropylen oder Polycarbo- nat zu verwenden. •• Es dürfen nur Küchenrollen und Papierhandtü- cher aus Altpapier genutzt werden und Back-/ Koch- und Heißfilterpapiere (z. B. Kaffee- und Teefilter) müssen aus ungebleichtem Papier sein. •• Speisenabfälle, Altglas, Pappe, Papier und Leichtverpackungen sowie Fette und Öle wer- den der Wertstoffsammlung zugeführt. Standardangebot nicht in Portions- verpackungen. Bei Kunststoffgeschirr - nur hochwertiges / umweltfreundliches Material Küchenrollen, Papierhandtücher, Backpapiere, Heißfilter- papiere aus Altpapier Lebensmittel zu mind. 15 Prozent aus biologischer Landwirtschaft Abfälle werden der Wertstoffsammlung zugeführt Vorgaben für die Ausschreibung von Kantinen, Essen- und Getränkelieferanten Abb.4: Beipiele für Vorgaben gemäß Berliner Verwaltungsvor- schrift Beschaffung und Umwelt. Siehe nebenstehender Text. www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml 4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 31 Die vorgenannten Anforderungen sind auch bei der Ausschreibung von Großveranstaltungen zu beach- ten, außerdem folgende Vorgaben an die Abfallver- meidung (nach Nr. 24 des Anhangs I): •• Die Verwendung von Einweggeschirr (inkl. Getränkebecher), Einwegbesteck und Einweg- getränkeverpackungen (mit Ausnahme von Kar- tonverpackungen, Schlauchbeutelverpackun- gen und Folien-Standbeutel) ist nicht zulässig. •• Das Rücknahmesystem und die Wiederverwen- dung von Mehrweggeschirr sowie Mehrwegbe- steck und Mehrweggetränkeverpackungen (mit Ausnahme von Kartonverpackungen, Schlauch- beutelverpackungen und Folien-Standbeutel) werden durch ein Pfandsystem und ein ausrei- chendes Angebot der Annahmestellen sicher- gestellt. In Bayern27, Nordrhein-Westfalen28, Brandenburg29 und Sachsen-Anhalt30 gelten Kantinenrichtlinien für den Betrieb von Kantinen der Landesdienststel- len, die sich inhaltlich an den Kantinenrichtlinien des Bundes orientieren. Sie können Vorgaben zum Kantinenangebot und den Qualitätsanforderungen an das Essen enthalten. Explizite gesetzliche Vor- schriften zur Verwendung von Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung, regionaler Herkunft oder fairem Handel enthalten die untersuchten Kanti- nenrichtlinien aber nicht. 27 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ein- richtung von Kantinen bei Dienststellen des Freistaates Bayern vom 10. November 1960 ; i.d.F. vom 16.3.1970. 28 Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien), Rund- erlass des Finanzministeriums - B 3115 - 0.3 - IV A 2 v. 15.1.2015. 29 Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes Brandenburg (Kantinen- richtlinien), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 13. Novem- ber 2013, Amtsblatt 13, Nr. 51, S. 3011. 30 Ministerium der Finanzen Verwaltungsvorschrift Kantinenrichtlinien; i. d. F. v. 12.12.2007. 32 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 5. NOTWENDIGE SCHRITTE IN POLITIK UND VERWALTUNG 5.1 Nachhaltige Beschaffung als Managementaufgabe 5.2 Strategische Planung und politische Beschlüsse 5.3 Durchführung und Einbettung in das Verwaltungsgeschehen 5.4 Erfolgskontrolle und Monitoring der Zielerreichung 5.5 Lernen und Berichten 5. Notwendige Schritte in Politik und Verwaltung 33 5. NOTWENDIGE SCHRITTE IN POLITIK UND VERWALTUNG 5.1 Nachhaltige Beschaffung als Management- aufgabe Eine umweltfreundliche und sozialverträgliche Be- schaffung – und damit auch der Einkauf von Bio- Lebensmitteln, ist eine klassische Managementauf- gabe und sollte auch als solche verstanden werden. Beschaffungsstellen sind weit mehr als nur Annah- mestellen für die Bestellungen der verschiedenen Bedarfsträger. Bei ihnen laufen vielmehr die Fäden für das nachhaltige Wirtschaften der jeweiligen Kommune oder Verwaltungseinheit zusammen. Die Einführung von Bio-Lebensmitteln erfordert ein systematisches und zugleich flexibles strategisches Vorgehen, bei dem die spezifische Beschaffungssi- tuation vor Ort berücksichtigt und kontinuierlich überprüft wird. Letztlich ist die nachhaltige Beschaffung, wie jede andere Managementaufgabe auch, ein zyklischer Prozess (vgl. PDCA-Zyklus in Abb. 5), der sich von der Planung über die Durchführung, die Erfolgs- kontrolle und schließlich die Ableitung von Schluss- folgerungen für zukünftige Beschaffungsvorgänge immer wiederholt. 5.2 Strategische Planung und politische Beschlüsse Für die erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens „Mehr Bio in Kommunen“ muss für die zuständigen Beschaffungsstellen ein klarer politischer Hand- lungsrahmen geschaffen werden. Dazu gehören ein möglichst genauer Grundsatzbeschluss der politi- schen Ebene (z. B. Gemeinderat, Stadtrat) und ein klares Bekenntnis der Verwaltungsspitze. Konkrete Ziele, wie beispielsweise die Angabe eines bestimm- ten Prozent-Anteils, zu dem Bio-Lebensmittel in ge- nau definierten Geschäfts- und Aufgabenbereichen (z. B. Verpflegung in Kindertagesstätten, Verpfle- gung in Schulen, bei Empfängen der Stadt oder Ge- meinde etc.) eingesetzt werden sollen, sind zielfüh- render als allgemein gehaltene Vorgaben, wie etwa: „Der Anteil an Bio-Lebensmitteln in der Stadtverwal- tung soll erhöht werden“. Erster Schritt ist die gründliche Bestandsaufnahme der aktuellen Beschaffungssituation und die Iden- tifikation der auszuschreibenden Verpflegungsan- lässe. Möglicherweise bietet es sich an, bereits in dieser Phase interessierte Kreise, wie beispielswei- se lokale Agenda-Gruppen einzubeziehen. Beispiel- haft für eine solche Vorgehensweise sind die Städte München, Nürnberg, Freiburg und Berlin. Die dort gefassten Beschlüsse beruhen in der Regel auf ei- ner soliden Bestandsaufnahme und bauen aufein- ander auf. Folgende Fragen sind in diesem Zusam- menhang von Bedeutung: •• Wo bzw. in welchem Rahmen werden Bio-Le- bensmittel schon eingesetzt? •• Geschieht das systematisch oder nur punktuell? •• Welcher Bedarf besteht qualitativ und quanti- tativ? •• Wer ist für welche Beschaffung zuständig? •• Wen muss ich im Hinblick auf Änderungen im Beschaffungsvorgang einbeziehen oder infor- mieren? •• Wie und wann müssen diese Informationen fließen? Dieser Schritt ist zwar mit einem gewissen Auf- wand verbunden. Eine gute Datenbasis ist aber Vo- raussetzung für eine effektive Planung und Erfolgs- kontrolle. 34 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 5.3 Durchführung und Einbettung in das Verwaltungsgeschehen Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der verabschiedeten Grundsatzbeschlüsse sind eine gut geplante Kommunikationsstrategie und das Ange- bot von weiteren Unterstützungsmaßnahmen (u. a. die Bereitstellung von entsprechenden schriftli- chen Unterlagen, fachlicher Beratung oder motivie- render Veranstaltungen). Alle Beteiligten müssen eingebunden werden, wobei es sinnvoll ist, ihnen konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Grundlegend für eine erfolgreiche nachhaltige Be- schaffungspraxis sind die klare Benennung von Ver- antwortlichkeiten und die Bereitstellung von perso- nellen und finanziellen Ressourcen. Wer sammelt die notwendigen Informationen zu den Themen „nachhaltige Ernährung, Bio-Lebensmittel, Fairer Handel etc.?“ Kann diese Verantwortung beispiels- weise einer Person übertragen werden, die als gene- relle Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbeauftragte im Beschaffungswesen allgemein bestellt wird? Je nach Größe oder Komplexität des Auftragsgegenstandes ist es sinnvoll, das Umweltamt, das Umweltreferat, das Referat für Gesundheit oder andere, auch ex- terne Stellen (z. B. die zuständige Vernetzungsstelle Schulverpflegung) zu beteiligen bzw. deren Beteili- gung verbindlich festzuschreiben. Hilfreich ist die Bereitstellung von unterstützenden Handreichungen. Diese gibt es in verschiedenen Formaten, wie z. B. dieser Leitfaden, als Umwelt- schutzanforderungen wie in der Berliner Verwal- tungsvorschrift31 oder als sogenannte Produktweg- weiser32, wie sie für verschiedene Produktgruppen in Baden-Württemberg erarbeitet wurden. Eine Übersicht über verschiedene Leitfäden und Hand- lungshilfen für verschiedene Produktgruppen hat die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung der Bundesregierung auf einer Internetseite zusam- mengestellt33. 31 www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index. shtml 32 www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/231737/ 33 www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Produktgruppen/produktgruppen_node. html Abb.5: Management-Zyklus einer nachhaltigen Beschaffung PLAN CHECK DOACT • Erarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten • Ausweitung oder Reduktion der Aktivitäten • Berichterstattung (intern / extern) • Auswertung der Beschaffungsvorgänge • Erstellen von Kennzahlen • Vergleich mit der Zielsetzung • Zielsetzung durch Leitungsgremium (z.B. Amtsleitung, Gemeinderat) • Bestandsaufnahme (Identifikation der wichti- gen Umsetzungsbereiche) • Einbeziehung interessierter Kreise (z.B. Verbände, NGOs) • Ressourcen bereitstellen (z.B. Personal, Finanzmittel) • Erstellen von Muster ausschreibungsunterlagen • Beschaffung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Produktgruppen/produktgruppen_node.html www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Produktgruppen/produktgruppen_node.html 5. Notwendige Schritte in Politik und Verwaltung 35 Auch Musterausschreibungen, die sich bei Bedarf an andere Beschaffungsvorgänge (z. B. die Verga- be von Lizenzen für Verpflegungsstände auf Märk- ten) anpassen lassen, sind nützlich. Das Kapitel „Vorschläge für die Formulierung der Vergabean- forderungen“ enthält Textbausteine, die in entspre- chende Ausschreibungen aufgenommen werden können. (vgl. Kap. 7) Als Einstieg in die öffentliche Beschaffung von Bio-Lebensmitteln bieten sich sogenannte Rou- tinebeschaffungen an, wie die Ausschreibung der Verpflegungsleistung an Schulen oder Kinderta- geseinrichtungen, die Konzessionsvergabe einer Kantine oder die Ausschreibung einer einmaligen Catering-Dienstleistung im Rahmen einer Veran- staltung. Im ersten Schritt kommt es nicht vorrangig darauf an, einen möglichst hohen prozentualen Bio- Anteil zu fordern, sondern vielmehr darauf, dass mit der Umsetzung gestartet wird und sich geeignete Anbieter auf die (neuen) Anforderungen einstellen können. Trotzdem sollten die Anforderungen klar formuliert und ein bestimmter Prozent-Anteil an Bio-Lebensmitteln festgeschrieben werden. 5.4 Erfolgskontrolle und Monitoring der Zielerreichung Ein gewisses Maß an Kontrolle ist unerlässlich. Zum einen, um der Verwaltungsspitze und den politi- schen Gremien Auskunft darüber zu geben, inwie- weit die Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden34 und zum anderen, um die beteiligten Akteure für die Umsetzung zu motivieren. Sind die notwendigen In- formationen zu Mengen, Beschaffungsvolumina und Nachhaltigkeitskriterien der zu beschaffenden Produkte erst einmal zusammengetragen, lassen sich unterschiedliche Bewertungen vornehmen. So können etwa Kennzahlen gebildet und Fortschritte leicht nachverfolgt werden. Dabei ist es wichtig, die unternommenen Schritte gut zu dokumentieren, damit diese auch später nachvollzogen werden kön- nen. Geeignete Kennzahlen sind beispielsweise: 34 www.nuernberg.de/imperia/md/biomodellstadt/dokumente/bericht_biometropo- le_2012.pdf •• Anzahl der Beschaffungsvorgänge, bei denen Lebensmittel in Bioqualität oder Fairtrade-Pro- dukte eingekauft wurden, •• Quotient aus nachhaltigem Beschaffungsvolu- men (z. B. Anzahl Mittagessen mit Bio-Anteil) zum gesamten Beschaffungsvolumen (Anzahl Mittagessen insgesamt), •• Anteil Bio-Lebensmittel am geldwerten Lebens- mitteleinsatz insgesamt, •• Anteil fair gehandelter Produkte am Gesam- teinsatz ausgewählter Produktgruppen (z. B. Kaffee, Schwarz-Tee, Grüner Tee, Bananen, Zucker), •• Anteil Fisch aus nachhaltiger Fischerei oder nachhaltiger Aquakultur am gesamten Fischein- satz, •• Ggf. Treibhausgaseinsparungen durch die Erhöhung des Anteils von Speisen mit einem geringen CO 2 -Fußabdruck. www.nuernberg.de/imperia/md/biomodellstadt/dokumente/bericht_biometropole_2012.pdf www.nuernberg.de/imperia/md/biomodellstadt/dokumente/bericht_biometropole_2012.pdf 36 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Kennzahlen und Erfolgsindikatoren machen dann Sinn, wenn sie einfach zu erfassen sind und zum an- deren Auskunft über die Zielerreichung geben. Der Vergleich von Zielerreichung und Zielsetzung zeigt, ob die ergriffenen Maßnahmen zielführend waren und die Ziele weiter verstetigt werden können. Die Erfolgskontrolle ist gerade bei einer schrittwei- sen Umsetzung bzw. einer klar definierten Erhö- hung des Anteils an Bio-Lebensmitteln (z. B. um 10 Prozent) wichtig, um gegebenenfalls gegensteuern zu können. Vor diesem Hintergrund ist die Veranke- rung einer Berichtspflicht, also einer regelmäßigen Information von Gemeinderat, Hausspitze oder der Öffentlichkeit zum Stand der Dinge, empfehlens- wert. 5.5 Lernen und Berichten Damit die nachhaltige Lebensmittelbeschaffung bzw. die Beschaffung von Bio-Lebensmitteln einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterliegt, müssen die gemachten Erfahrungen ausgewertet und daraus Rückschlüsse für weitere Aktivitäten abgeleitet werden. Die gesammelten Erkenntnisse sollten immer auch gegenüber dem Gremium berichtet werden, das für die Festlegung der Ziele zuständig ist, also bei- spielsweise gegenüber der Amtsleitung oder dem Gemeinderat. Nur so kann erreicht werden, dass die Ziele bei Bedarf angepasst werden. Darüber hinaus bietet sich ein regelmäßiger Erfah- rungsaustausch mit anderen Beschaffungsverant- wortlichen an, z. B. in Veranstaltungen und Fortbil- dungsseminaren, um Anregungen zu bekommen, eigene Erfahrungen weiterzugeben und die Vernet- zung voranzutreiben. 5. Notwendige Schritte in Politik und Verwaltung 37 Tue Gutes und rede darüber: Die gewünschte Vorbildwirkung der öffentlichen Hand gegenüber Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern lässt sich nur erzielen, wenn über die Ergebnisse auch öffentlich berichtet und dadurch das kommunale Engagement sichtbar wird. Der Internetauftritt der Kommune, regionale Tageszeitungen oder ähnliche Plattformen sind geeignete Instrumente hierfür. Nachfolgend drei Beispiele für öffentlichkeitswirk- same Maßnahmen: •• Bewirtung eines Empfangs im Rathaus mit Bio-Lebensmitteln durch eine hauswirtschaft- lich ausgerichtete Berufsschule. •• Mitmachaktion zum Thema „regionale und saisonale Küche“, mit dem Ziel ein „kommunales Kochbuch“ zu gestalten35. •• Event mit einer entsprechenden Partnerstadt zum Thema „nachhaltige Ernährungssysteme“. 35 vgl. z. B. Projekt „Klimagesunde Schulküche“ der Stadt Bielefeld (www.bielefeld. de/de/un/kli/jsc/kgs/) www.bielefeld.de/de/un/kli/jsc/kgs www.bielefeld.de/de/un/kli/jsc/kgs 38 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 6. FAHRPLAN FÜR DAS VERGABEVERFAHREN 6.1 Bestimmung von Beschaffungsgegenstand, Auftragswert und Vergabeart 6.2 Anforderungen an die Bietereignung 6.3 Erstellen der Leistungsbeschreibung 6.4 Angebotsbewertung und Zuschlagserteilung 6. Fahrplan für das Vergabeverfahren 39 6. FAHRPLAN FÜR DAS VERGABEVERFAHREN 6.1 Bestimmung von Beschaffungsgegenstand, Auftragswert und Vergabeart Vor der Durchführung einer Ausschreibung muss der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsge- genstand, den voraussichtlichen Auftragswert und das Vergabeverfahren festlegen. Bei der Definition des Beschaffungsgegenstandes hat der Auftraggeber eine große Freiheit, die Anforderun- gen an die zu beschaffenden Waren (z. B. Bio-Lebens- mittel) und Dienstleistungen (z. B. Anforderungen an die Qualität des Essens beim Catering) zu bestimmen, da die Festlegung des Beschaffungsgegenstandes we- der von europäischen noch von nationalen Vergabe- vorschriften erfasst wird. Bereits bei der Formulierung des Titels der Ausschreibung kann den potenziellen Bietern von Verpflegungsdienstleistungen signalisiert werden, dass es sich um eine Dienstleistung mit beson- deren Schwerpunkten handelt, z. B. durch die Formu- lierung „Gemeinschaftsverpflegung mit Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung und fair gehandelten Pro- dukten.“ In der Leistungsbeschreibung (siehe unten) wird der Inhalt des Auftrages dann im Detail beschrie- ben. Sämtliche Anforderungen an den Bieter sind dort aufzuführen. Bestimmte Herstellungsverfah- ren oder Produktionsabläufe (z. B. Warmverpfle- gung oder Cook & Chill) können beispielsweise von einer Vergabe ausgeschlossen werden. Der voraussichtliche Auftragswert beinhaltet die geschätzte Gesamtvergütung einschließlich aller Optionen und Vertragsverlängerungen. Verträge für Verpflegungsdienstleistungen werden üblicher- weise nicht für mehr als 3-4 Jahre geschlossen. Um die Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen zu berücksichtigen (vgl. §97 Abs. 4 Satz 1 GWB n.F.), kann eine Aufteilung der zu ver- gebenen Leistungen in Lose sinnvoll sein. Schreiben große Städte beispielsweise die komplette Grund- schulverpflegung in einem Los aus, kann es schnell um 5.000-10.000 Essen pro Tag gehen. Kleinere und mittelständische Unternehmen könnten mit diesem Volumen überfordert sein. Bei der loswei- sen Vergabe – beispielsweise eine Aufteilung inner- halb der Schulgrenzbezirke oder Ortsteile – haben auch kleinere Anbieter eine Chance im Wettbe- werb. Eine besondere Vergabeart ist die Dienstleistungs- konzession. Hierbei erhält der Auftragnehmer als Gegenleistung statt eines Entgelts das Recht zur kommerziellen Nutzung und/oder Verwertung sei- ner Dienste, d.h. das Recht, die erbrachte Dienstleis- tung Dritten in Rechnung zu stellen. Damit trägt er also das wesentliche wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko.36 Die Konzession muss derzeit ab einem Auftragswert von 5.225.000 €37 EU-weit ausgeschrieben werden; dabei sind die Vergabe- vorschriften der 2016 in Kraft getretene Konzes- sionsvergabeverordnung (KonzVgV)38 einzuhalten. Unterhalb des Schwellenwertes muss nicht das ge- samte Ausschreibungsprozedere durchlaufen wer- den, aber die Grundprinzipien des EU-Vertrages (Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung) sind zwingend einzuhalten. Ebenfalls kommt das Wirtschaftlichkeitsprinzip zur Anwendung. 6.2 Anforderungen an die Bietereignung Der öffentliche Auftraggeber kann auch Anforde- rungen an die Eignung des Bieters stellen, wenn dies für den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Die Eignungsprüfung darf sich nur auf die Fach- kunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit des Bieters beziehen. So kann er 36 http://www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/233391A.pdf 37 www.gesetze-im-internet.de/konzvgv/BJNR068300016.html 38 ebd. http://www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/233391A.pdf www.gesetze-im-internet.de/konzvgv/BJNR068300016.html 40 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ z. B. Referenzen über die in der Vergangenheit er- brachten Leistungen in der ökologischen Lebens- mittelbeschaffung oder des ökologischen Caterings verlangen. Individuell auf die Bedürfnisse von Auf- traggebern zugeschnittene Nachweise zur fach- lichen Eignung der Bieter, wie z. B. die Forderung einer bestimmten Tätigkeitsdauer am Markt (zum Ausschluss von Newcomern), sind dagegen nicht unbedingt sinnvoll. Ferner kann der Auftraggeber auch Eignungsan- forderungen an das Personal stellen, welches den Auftrag ausführt. So z. B. bei der Kantinenbewirt- schaftung, dass: •• die Speisenplanung und -kennzeichnung durch ernährungswissenschaftlich geschultes Fach- personal durchgeführt wird; •• für die Zubereitung der Speisen eine ausge- bildete Köchin/ein ausgebildeter Koch verant- wortlich ist und •• die Essensausgabe nur durch geschultes Ser- vicepersonal vorgenommen werden darf. Die Bestandteile der Eignungsprüfung sind voll- ständig und abschließend durch die folgenden drei Kategorien in § 122 Abs. 2 GWB bestimmt: •• Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, •• wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig- keit und •• technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Als Nachweis für die technische Leistungsfähigkeit kann der Auftraggeber z. B. eine Zertifizierung nach EMAS oder eine Bio-Zertifizierung39 verlangen. Er muss aber gleichwertige Nachweise akzeptieren. Wichtig ist, dass die Eignungsanforderungen an den Bieter im Zusammenhang mit der konkret zu erbringenden Leistung stehen (§ 124 Abs. 4 GWB i.V.m. § 75 Abs. 4 VgV). So kann der Auftraggeber unter dem Stichwort „Qualität“ nicht allgemeine Anforderungen an die ökologischen oder sozialen Regelungen oder Aktivitäten des Bieters stellen (z. B. die Gestaltung der Produktionsstätte). Anhand der aufgestellten Eignungskriterien ist die 39 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio-zertifizierung/ 1 2 3 4 Abb. 6: Fahrplan für das Vergabeverfahren Bestimmung von Beschaffungs- gegenstand, Auftragswert und Vergabeart Anforderungen an die Bietereignung Erstellen der Leistungs - beschreibung Angebots- bewertung und Zuschlags- erteilung www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio 6. Fahrplan für das Vergabeverfahren 41 Eignung des Bieters zwingend vor der wirtschaftli- chen Wertung des Angebots zu überprüfen. Ist der Bieter für die Ausführung der konkreten Leistung nicht geeignet, z. B., weil er kein Bio-Zertifikat nach- weisen kann und den Nachweis auch nicht anstrebt, ist er vom weiteren Vergabeverfahren auszuschlie- ßen (vgl. § 57 VgV). 6.3 Erstellen der Leistungsbeschreibung Der Auftraggeber muss die Leistung eindeutig und erschöpfend beschreiben. Dazu müssen die Aus- schreibungsunterlagen eine detaillierte Beschrei- bung aller Anforderungen inkl. der technischen Anforderungen (technische Spezifikationen) ent- halten, in der die zu beschaffende Leistung mittels eines Kriterienkatalogs charakterisiert wird. Mit der Leistungsbeschreibung muss es allen Bietern möglich sein, die Angebotspreise möglichst sicher und ohne umfangreiche Recherchen zu kalkulieren. Die Beschaffungskriterien in der Leistungsbe- schreibung können in der Form von Mindestkrite- rien und Bewertungskriterien formuliert werden: •• Mindestkriterien sind solche Anforderungen, welche die zu beschaffende Leistung erfüllen muss. Andernfalls führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Andere Bezeich- nungen für Mindestkriterien sind Ausschluss- kriterien, Mindestanforderungen oder Muss- Anforderungen. Beispiele für Mindestkriterien sind Mindestanteile von Bio-Lebensmitteln oder die Kennzeichnung bzw. Verbote von bestimmten Inhaltsstoffen. •• Bewertungskriterien (auch Wertungs-, Zuschlags- oder Soll-Kriterien genannt) sind solche Anforderungen, die quantitativ oder qualitativ bewertet werden und deren Erfül- lungsgrad zur Angebotsbewertung beiträgt. Beispiel für ein Bewertungskriterium ist der Preis. Bewertungskriterien sollten in Form einer Nutzwertanalyse (vgl. Kap. 7.5) ausge- wertet werden. Nach dem Vergaberecht können als Beschaffungs- kriterien neben Eigenschaften, wie beispielsweise der Qualität, auch soziale und umweltbezogene Aspekte als Mindest- und Bewertungskriterium festgelegt werden (vgl. § 97 Absatz 3 GWB bzw. § 127 GWB). Wesentlich ist, dass die Umweltan- forderungen an den Leistungsgegenstand Einfluss auf die Beschaffenheit des Produktes (z. B. Spei- senangebot mit Bio-Anteil) oder die Dienstleistung haben. Die Kriterien müssen also mit dem Auftrags- gegenstand in Verbindung stehen, z. B. Umweltei- genschaften und Betriebskosten (vgl. § 127 GWB). Wichtig ist, dass die Bewertungskriterien bereits in der Leistungsbeschreibung gewichtet und bekannt gemacht werden, z. B. in Form von Prozentwerten oder Punkten. Bewertungskriterien, die nicht be- kannt gemacht wurden, dürfen bei der Angebots- wertung nicht angewendet werden. Ferner dürfen die Kriterien nicht diskriminierend sein. Als Mindestkriterien an die Verpflegungsdienst- leistung können z. B. Anforderungen an das Produk- tionssystem, Anforderungen an die Speisen(plan) qualität und Anforderungen an die Herkunft und Qualität der Lebensmittel formuliert werden: •• Das Bewirtschaftungssystem: Eigen- oder Fremdregie; •• das Verpflegungssystem: Frisch- oder Mischkü- che, Warmverpflegung, Cook & Chill, Tiefkühl- kost; •• die Speisen(plan)-Qualität: Häufigkeiten von beispielsweise Fleisch- und Fischgerichten, von Salat und Rohkostangeboten, von Vollkornpro- dukten oder der Wiederholung von Menüs; •• die Herkunft und Qualität der Lebensmittel: X-Prozent der eingesetzten Lebensmittel (bezogen auf den Gesamtwareneinsatz) stam- men aus biologischer Landwirtschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische 42 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Produktion und die Kennzeichnung von ökolo- gischen/biologischen Erzeugnissen; •• die Beschreibung der Speisenherstellung, z. B. durch Angabe von max. Warmhaltezeiten der fertigen Speisen; •• die Servicequalität beim Betrieb der Kantine; •• das Hygienemanagement, z. B. durch Benen- nung von Anforderungen aus der Lebensmittel- hygiene-Verordnung (LMHV)40; •• die Verarbeitungsqualität der Lebensmittel; Obst nur frisch oder tiefgekühlt, ohne Zucker- zusatz oder Gemüse und Salat nur frisch oder tiefgekühlt; •• das Verbot des Einsatzes z. B. von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, Geschmacksver- stärkern, künstlichen Aromen oder vitamini- sierten Produkten; •• Mitlieferung eines Musterspeiseplanes oder •• Alternativangebote bei Schweinefleisch für Muslime. Die vorgenannten Aspekte können auch als Be- wertungskriterien beschrieben werden. Der Er- füllungsgrad dieser Bewertungskriterien schlägt sich dann in der Angebotswertung nieder (Gewich- tungsbeispiel: 50 Prozent Preis, 30 Prozent Spei- senqualität, 20 Prozent Servicekonzept). Positiv in die Bewertung kann auch eingehen, wenn ein Bieter einen höheren Prozentanteil an Bio-Lebensmitteln einsetzt als gefordert ist (Gewichtungsbeispiel: 40 Prozent Preis, 20 Prozent Bioanteil oberhalb des geforderten Mindestanteils, 30 Prozent Qualität, 10 Prozent Servicekonzept). Die Kriterien und ihre Gewichtung sind in der Leistungsbeschreibung ex- plizit zu benennen. 40 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) vom 08.08.2007, BGBl. I S. 1816, 1817), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verord- nung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 929). Exkurs: Beschaffung von Bio-Lebensmitteln und Verwendung von Gütezeichen Wie bereits dargestellt, ist es bei Dienstleistungs- aufträgen zulässig, die Herkunft eines Produkts aus ökologischer Landwirtschaft bzw. aus fairem Handel als Zuschlagskriterium zu berücksichti- gen. So hat die Vergabekammer des Landes Berlin bei der Belieferung einer Schulkantine die folgen- de Vorgabe in der Leistungsbeschreibung als zu- lässig angesehen: Das Speisenangebot sowie die Speisenplangestaltung müssen den „Vorgaben der Qualitätsstandards für die Schulverpflegung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)“ entsprechen und mindestens 20 Prozent des Wareneinsatzes müssen auf Lebensmittel aus ökologisch/biologi- scher Erzeugung entfallen.“ Als Nachweis kann die Vorlage eines entsprechenden Gütezeichens ver- langt werden. Allerdings kann der öffentliche Auftraggeber nach geltender Rechtslage Anforderungen an ökolo- gische Lebensmittel in Form von Leistungs- und Funktionsanforderungen nur dann in Bezug auf Gütezeichen vorschreiben, wenn er diejenigen Spezifikationen oder Teile davon in der Leistungs- beschreibung verwendet, die in europäischen, mul- tinationalen oder anderen Gütezeichen definiert sind. Dazu gehören z. B. die Siegel der Verbände des ökologischen Landbaus (z. B. Demeter, Bioland, Naturland), das europäische Bio-Siegel oder das Fairtrade-Siegel. Wichtig außerdem: Die Gütezei- chen müssen bestimmten Anforderungen genügen, insbesondere auf der Grundlage von wissenschaft- lich abgesicherten Information ausgearbeitet, in ei- nem offenen und transparenten Verfahren erlassen worden und allen Bietern zugänglich sein (vgl. § 34 Abs. 2 VgV). Dies trifft beispielsweise auf das EU- Bio-Siegel und die Siegel der ökologischen Anbau- verbände zu. Nicht zulässig ist es, in der Leistungsbeschreibung pauschal auf die Anforderungen eines Gütezei- chens (z. B. Bioland oder Rainforst Alliance) zu 6. Fahrplan für das Vergabeverfahren 43 verweisen. Problematisch ist es außerdem, wenn nur Anbieter mit einem Siegel der ökologischen An- bauverbände (etwa Bioland, Demeter, Naturland) zugelassen werden, ohne gleichwertige Anbieter zuzulassen, die die Voraussetzungen dieser Siegel ebenfalls erfüllen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Erzeuger oder Hersteller am Kontrollverfahren nach den EU-Rechtsvorschriften teilnimmt und außerdem die Anforderungen eines Anbauverbandes erfüllt (z. B. keine Verwendung von Nitritpökelsalz bei Fleisch und Wurstwaren), ohne aber vertraglich mit diesem Anbauverband verbunden zu sein. Deshalb sollte die Forderung ei- nes bestimmten Siegels als Nachweis in den Verga- beunterlagen immer durch den Zusatz „oder gleich- wertig“ ergänzt werden (vgl. § 34 Abs. 4 VgV). Vorgaben für die Auftragsausführung (Auftrags- ausführungsklauseln) In der Leistungsbeschreibung können zusätzliche Anforderungen an eine nachhaltige Beschaffung bei der Vertragsausführung formuliert werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB). In diesen zusätzlichen An- forderungen, sogenannten Auftragsausführungs- klauseln, kann die Einhaltung von sozialen und umweltbezogenen Aspekten vorgeschrieben wer- den, denn sie knüpfen nicht an die Beschaffenheit oder das Ergebnis der Leistung an (im Gegensatz zu den technischen Spezifikationen, die an Art, Ei- genschaft oder Güte der Leistung anknüpfen müs- sen). Vorausgesetzt wird vielmehr, dass sie mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Der Auf- tragnehmer kann diese Klauseln nicht ändern oder streichen, sondern sie entweder akzeptieren oder sich nicht an der Ausschreibung beteiligen. Im Bereich der Verpflegungsdienstleistungen sind insbesondere Vorgaben zur Art und Weise der Wa- renanlieferung geeignet. So kann z. B. für das Stan- dardangebot von Lebensmitteln wie Zucker, Milch oder Marmelade vorgeschrieben werden, dass zur Abfallvermeidung keine Portionsverpackungen an- geboten werden dürfen. Nicht zulässig sind hingegen Auftragserfüllungs- klauseln, die über den konkreten Auftrag hinaus generelle Anforderungen an den Betrieb oder die Organisation des Auftragnehmers stellen (z. B. die Verwendung von Öko-Strom im Betrieb des Auf- tragnehmers). 6.4 Angebotsbewertung und Zuschlagserteilung Im nächsten Schritt erfolgt die inhaltliche Bewer- tung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien. Der Zuschlag ist nach dem Kriterium des wirt- schaftlich günstigsten Angebotes (das beste Preis-Leistungs-Verhältnis) zu erteilen, wobei die Kriterien je nach Auftrag wechseln und mit unter- schiedlichem Gewicht berücksichtigt werden kön- nen (§ 127 GWB). Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließ- lich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozi- alen Zuschlagskriterien bestimmt wird (§ 58 Abs. 2 Satz 3 VgV). Um neben dem Preis nicht-monetäre Bewertungs- kriterien wie z. B. Qualität, Umwelteinfluss oder Gesundheitsaspekte des Angebots bewerten zu können, wird eine Nutzwertanalyse mit einer Wer- tungsmatrix empfohlen (vgl. Kap. 7.5). Das Ergebnis der Nutzwertanalyse ist eine Punktewertung (ma- ximal 100 Punkte), die das Produkt mit dem höchs- ten Nutzen im Sinne der Leistungsbeschreibung mit der höchsten Punktzahl bewertet und damit gleich- zeitig das wirtschaftlichste Angebot identifiziert. Die Zuschlagsbewertung kann auch an ein Probees- sen durch eine Essenskommission geknüpft wer- den. In diesem Fall muss der Essenskommission ein differenziertes Bewertungsschema zur Verfügung gestellt werden. Unzulässig ist es, den Zuschlag von einem Probeessen abhängig zu machen, wenn nur zwei Bewertungskategorien zur Verfügung stehen: den präferierten Zulieferer mit der Note „1“ zu be- werten und alle anderen pauschal mit der Note „6“. 44 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 7. VORSCHLÄGE FÜR DIE FORMULIERUNG DER VERGABEANFORDERUNGEN 7.1 Formulierungsvorschläge für Mindestanforderungen 7.2 Formulierungsvorschläge für Auftragsdurchführungsklauseln 7.3 Zusätzliche Auftragsdurchführungsklauseln für den Betrieb von Kantinen und anderen langfristigen Cateringdienstleistungen 7.4 Zusätzliche Klauseln für Catering-Dienstleistungen bei Einzelveranstaltungen 7.5 Bewertung mit Nutzwertanalyse und Wertungsmatrix 7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen 45 7. VORSCHLÄGE FÜR DIE FORMULIERUNG DER VERGABEANFORDERUNGEN 7.1 Formulierungsvorschläge für Mindest- anforderungen Im Folgenden sind Formulierungsvorschläge aufge- führt, die leicht an die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen einer Kommune angepasst werden können. Egal ob es um Ausschreibungen im Bereich der Krankenhausverpflegung, dem Event-Catering oder um die Pausenverpflegung am Schulkiosk geht; die vorgefertigten Textbausteine bieten eine gute Orientierung, um alle Forderungen zu formulieren. 7.1.1 Anforderungen an den Anteil von Bio-Le- bensmitteln Es bietet sich an, für die Verwendung von Bio-Le- bensmitteln einen Mindestanteil entweder in Bezug auf das Gewicht oder den monetären Warenein- satz über alle Warengruppen hinweg festzulegen. Da sich die Rahmenbedingungen regional und von Kommune zu Kommune stark unterscheiden kön- nen, wird hier bewusst kein genereller Mindestan- teil vorgeschlagen. Die Senatsverwaltung Berlin hat in ihren Leistungsblättern einen Mindestanteil von 15 Prozent festgelegt, Baden-Württemberg emp- fiehlt einen Mindestanteil von 25 Prozent (bezogen auf das Gewicht) und die Stadt München fordert ei- nen Mindestanteil von 50 Prozent (bezogen auf den monetären Wareneinsatz) bei einer Ausschreibung von Mittagsverpflegung. Formulierungsvorschlag: Lebensmittel stammen zu mind. x Prozent (des Gewichtes/des monetären Wareneinsatzes) be- zogen auf den Gesamtwareneinsatz aus biologi- scher Landwirtschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / bio- logischen Erzeugnissen. Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde- rung. Bei der Auftragsdurchführung erstellt der Dienstleister eine Bilanz des Gesamtwareneinsat- zes und stellt diese zusammen mit dem Bio-Zertifi- kat dem Auftraggeber zur Verfügung. 7.1.2 Anforderungen an den Anteil von Fisch aus nachhaltigem Fischfang Es wird vorgeschlagen für den Anteil an Fisch aus nachhaltigem Fischfang oder nachhaltiger Aquakul- tur einen Mindestanteil entweder in Bezug auf das Gewicht oder den monetären Wareneinsatz fest- zulegen. Da sich die Rahmenbedingungen regional stark unterscheiden können, wird hier bewusst kein Mindestanteil vorgeschlagen. Eine Ausschreibung für die Mittagsverpflegung der Stadt München sieht einen Mindestanteil von 100 Prozent vor. Ba- den-Württemberg empfiehlt ebenfalls einen Anteil von 100 Prozent. Formulierungsvorschlag: Fisch und andere Meeresprodukte stammen zu X Prozent (des Gewichtes/des monetären Wa- reneinsatzes) bezogen auf den Gesamteinsatz an Fischprodukten aus nachhaltigem Fisch- fang oder wurden mit nachhaltigen Methoden produziert. Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde- rung. Bei der Auftragsdurchführung müssen die eingesetzten Aquakultur- und Meeresprodukte mit einem Gütezeichen für nachhaltige Fischerei oder Aquakultur versehen sein (z. B. MSC (Marine Ste- wardship Council), ASC (Aquaculture Stewardship Council) bzw. mit dem EU-Bio- Zeichen für biologi- schen Landbau, Naturland, Bioland, Demeter oder einem vergleichbaren Gütezeichen. 46 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 7.1.3 Anforderungen an den Anteil von fair gehan- delten Produkten Es wird vorgeschlagen, für den Anteil von aus Asien, Afrika oder Lateinamerika stammenden Waren, die aus fairem Handel erhältlich sind, einen Mindest- anteil entweder in Bezug auf das Gewicht oder den monetären Wareneinsatz auf den Gesamtwaren- einsatz dieses Sortiments festzulegen. Formulierungsvorschlag: Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade stammen zu X Prozent (des Gewichtes/des monetären Wa- reneinsatzes) bezogen auf den Gesamteinsatz dieser Waren aus fairem Handel. D. h., diese Produkte aus Asien, Afrika oder Lateinamerika wurden unter Einhaltung der Kernarbeitsnor- men der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO41 -Übereinkommen Nr. 29, Nr. 87, Nr. 100, Nr. 105, Nr. 111, Nr. 138 und Nr. 182) produ- ziert. Nachweis: Vorlage einer Zertifizierung der Produkte, bei- spielsweise mit einem der Gütezeichen Fairtrade, GEPA oder einem gleichwertigen Gütezeichen. Bei der Auftragsdurchführung erstellt der Dienstleis- ter eine Bilanz des Gesamtwareneinsatzes. Min- destens x Prozent der eingesetzten Waren bezo- gen auf die vorher definierten Waren müssen aus fairem Handel stammen. 7.2 Formulierungsvorschläge für Auftrags- durchführungsklauseln 7.2.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: Obst und Gemüse gemäß der Saison Durch die Forderung von saisonal angepassten Speisenplänen, können regional produzierte Le- bensmittel indirekt gefördert werden. Es wird vor- geschlagen, für den Anteil an saisonalen Rohwaren 41 International Labour Organization – Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Hauptsitz in Genf. Sie ist zustän- dig für die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstan- dards. Die weltweit geltenden Mindeststandards sollen die Rechte bei der Arbeit und damit menschenwürdige Arbeit für alle Menschen auf der Welt sicherstellen. www. ilo.org einen Mindestanteil entweder in Bezug auf das Gewicht oder den monetären Wareneinsatz bezo- gen auf den Gesamtwareneinsatz an frisch verwen- deten Zutaten (Salat, Kräuter, Gemüse und Obst) festzulegen. Da sich die Marktbedingungen regio- nal stark unterscheiden können, wird hier bewusst kein Mindestanteil vorgeschlagen. Formulierungsvorschlag: Bei der Speisengestaltung werden saisonale Rohwaren sowie die Verwendung von frischen Zutaten bevorzugt berücksichtigt. Frische Zu- taten (Salat, Kräuter, Gemüse und Obst) gemäß der Saison machen mindestens x Prozent (des Gewichtes/des monetären Wareneinsatzes), be- zogen auf den Gesamteinsatz, aus. Nachweis: Der Anbieter erklärt schriftlich die Einhaltung der Anforderung und legt beispielhafte Speisenpläne für den Jahresverlauf vor. Bei Zuschlag wird jeweils monatlich im Voraus ein Vierwochen-Speisenplan vorgelegt. 7.2.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermei- dung und Abfallentsorgung Formulierungsvorschlag: Das Standardangebot von Lebensmitteln (z. B. Zucker, Milch, Marmelade, Senf usw.) wird zur Abfallvermeidung nicht in Portionsverpackun- gen angeboten. Sofern Kunststoffmehrweggeschirr zum Einsatz kommt, muss dieses aus hochwertigem umwelt- freundlichem Kunststoff, z. B. Polypropylen, Po- lycarbonat gefertigt sein. Zur Abfallverwertung werden Speiseabfälle, Fet- te und Öle, Altglas, Pappe, Papier und Leichtver- packungen getrennt gesammelt und entsorgt. Nachweis: Der Anbieter erklärt schriftlich die Einhaltung der genannten Anforderungen. www.ilo.org www.ilo.org 7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen 47 7.2.3 Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen Formulierungsvorschlag: Der Bieter verpflichtet sich, die Menge der zu entsorgenden Lebensmittelabfälle so gering wie möglich zu halten. Dazu ist eine Dokumentation der anfallenden Nassmüllmenge zu führen, mit dem Ziel diese kontinuierlich zu verringern. Die- se ist in regelmäßigen Abständen (z. B. halbjähr- lich oder jährlich) zusammen mit Optimierungs- vorschlägen der Auftraggeberin unaufgefordert vorzulegen. Nachweis Der Anbieter erklärt schriftlich die Einhaltung der genannten Anforderungen. 7.3 Zusätzliche Auftragsdurchführungsklauseln für den Betrieb von Kantinen und anderen lang- fristigen Cateringdienstleistungen (z. B. Mittags- verpflegung) 7.3.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums Die Umstellung auf einen höheren Anteil an fleischlosen oder fleischarmen Gerichten geht mit einer deutlichen Reduktion der Umweltbelastun- gen einher und wird aus gesundheitlichen Gründen auch von der Deutschen Gesellschaft für Ernäh- rung (DGE)42 empfohlen. Es wird daher vorgeschla- gen, eine Anforderung zu formulieren, die diesen Aspekt berücksichtigt. 42 Die DGE empfiehlt einen durchschnittlichen Fleischkonsum von 300 bis maximal 600 g Fleisch/Woche (vgl. www.dge.de/presse/pm/weniger-fleisch-auf-dem-teller-schont-das-klima/) www.dge.de/presse/pm/weniger 48 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Formulierungsvorschlag: Stehen täglich zwei oder mehr Menüs zur Aus- wahl, wird maximal ein Fleischgericht ange- boten. Wird nur ein Menü pro Tag angeboten, stehen wöchentlich maximal zwei fleischhaltige Menüs auf dem Speisenplan, um den Fleisch- konsum auf ein aus Umwelt- und Gesundheits- sicht sinnvolles und verantwortungsvolles Maß zu reduzieren. Die Deutsche Gesellschaft für Er- nährung empfiehlt aus gesundheitlichen Grün- den beispielsweise einen Fleischkonsum von 15 bis 30 kg/Jahr und Person. Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde- rung und legt einen beispielhaften Speisenplan für den Jahresverlauf vor. Bei Zuschlag wird jeweils monatlich im Voraus ein Vierwochen-Speisenplan vorgelegt. 7.3.2 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: zielgrup- penorientierte Berücksichtigung von allgemein ak- zeptierten Nährstoffempfehlungen Eine nachhaltige Gestaltung von Gemeinschaftsver- pflegung berücksichtigt auch gesundheitliche Aspek- te. Es wird daher vorgeschlagen, eine Anforderung zu formulieren, die diesen Aspekt berücksichtigt. Formulierungsvorschlag: Die Zusammenstellung der angebotenen Menüs erfolgt unter Berücksichtigung von allgemein ak- zeptierten Empfehlungen (z. B. den DGE-Qua- litätsstandards für die Schul- oder Betriebsver- pflegung, bzw. die jeweiligen altersspezifischen D-A-CH-Referenzwerte der DGE für weitere Zielgruppen). Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde- rung und legt einen beispielhaften Speisenplan für den Jahresverlauf vor. Bei Zuschlag wird jeweils monatlich im Voraus ein Vierwochen-Speisenplan vorgelegt. 7.3.3 Kunden-Feedback Von großer Bedeutung für die Akzeptanz des An- gebotes sind Geschmack, Qualität und Abwechs- lung. Idealerweise erfolgt die Planung mit Hilfe der Zielgruppe, beispielsweise durch Befragungen oder ein Feedback-System (Bewertung der Qualität und Quantität durch die Kunden). Dadurch kann die Akzeptanz erhöht werden, Lebensmittelabfälle ver- mieden und gegebenenfalls Kosten durch bedarfs- gerechte Mengenplanung gesenkt werden. Formulierungsvorschlag: Der Anbieter verpflichtet sich, ein Feedback- System einzurichten, das eine regelmäßige Be- fragung der versorgten Personen zur Bewertung der Qualität und Quantität des Angebots bein- haltet. Das System soll das Ziel verfolgen, die Akzeptanz des Angebots stetig zu verbessern und Lebensmittelabfälle durch das Angebot von zu großen Portionen zu reduzieren. Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforderung und legt eine schriftliche Beschreibung des vorgese- henen Feedback-Systems sowie eine Auswertung der Verbesserungsvorschläge und deren Umsetzung vor. 7.4 Zusätzliche Klauseln für Catering- Dienstleistungen bei Einzelveranstaltungen 7.4.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums Zur Reduktion des Fleischkonsums wird empfoh- len, auch für das Catering von Einzel-Veranstaltun- gen, eine Anforderung zu formulieren. Formulierungsvorschlag: Mindestens X Prozent der angebotenen Speisen im Rahmen eines Caterings sind vegetarisch. Nachweis: Die Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde- rung und belegt die Einhaltung durch das Angebot. Wichtig ist die Klärung, was unter „Speisen“ ver- 7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen 49 standen wird, z. B. Hauptspeisen oder alle Speisen inkl. Vorspeisen, Beilagen und Desserts. 7.4.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermei- dung und -entsorgung Formulierungsvorschlag: Die Verwendung von Einweggeschirr (inkl. Ge- tränkebecher), Einwegbesteck und Einweg-Ge- tränkeverpackungen (mit Ausnahme von Kar- tonverpackungen, Schlauchbeutelverpackungen und Folien-Standbeutel) ist nicht zulässig. Das Rücknahmesystem und die Wiederverwen- dung von Mehrweggeschirr, Mehrwegbesteck und Mehrweggetränkeverpackungen (mit Aus- nahme von Kartonverpackungen, Schlauchbeu- telverpackungen und Folien-Standbeutel) werden durch geeignete Maßnahmen (z. B. ein Pfandsys- tem) und ein ausreichendes Angebot der Annah- mestellen sichergestellt. Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der genannten Anforderungen und zeigt anhand konkreter Bei- spiele, wie die Anforderungen erfüllt werden. Eine Möglichkeit ist die (vertragliche) Vereinbarung von Statusberichten, die je nach Fall monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder auch jährlich beim Auftraggeber einzureichen sind. Den Statusberich- ten können Lieferscheine o.ä. beigefügt werden, um glaubhaft zu vermitteln, dass die Forderungen tat- sächlich eingehalten wurden. 7.5 Bewertung mit Nutzwertanalyse und Wertungsmatrix Die Einhaltung der Mindestanforderungen und Klauseln für die Auftragsdurchführung (vgl. Kap. 7.1-7.4) ist verpflichtend. Angebote, die die formu- lierten Anforderungen nicht einhalten, werden von der Auftragsvergabe ausgeschlossen. Tabelle 3: Bewertungsschlüssel für die Nutzwertanalyse Bewertungskriterium Punktewertung Gewichtung Angebotspreis Minimalwert x 100 / Bieterwert 60 % Lebensmittel stammen zu mehr als der in der Ausschreibung festgelegten x % (des Gewichtes/ des Volumens/des monetären Wareneinsatzes) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz aus bio- logischer Landwirtschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Bioanteil – x %) / (100 –x ) % * 100 20 % Juryentscheid der Verkostung mit Menüs des regulären Angebotes 0 Punkte: ungenügend, minderwertig 30 Punkte: ausreichend 50 Punkte: befriedigend 80 Punkte: gut 100 Punkte: sehr gut, optimal 20 % 50 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Ergänzend zur Bewertung der Angebote nach dem Preis können weitere Bewertungskriterien hinzu- gezogen werden. Beispielsweise kann positiv ge- wertet werden, wenn mehr als der festgelegte Min- destanteil bezogen auf den Gesamtwareneinsatz aus biologischer Landwirtschaft nach der Verord- nung (EG) Nr. 834/2007 stammen. Da für die Akzeptanz und den Erfolg des Verpfle- gungsangebotes die Qualität und der Geschmack von großer Bedeutung sind, kann vor der Auftrags- vergabe eine Verkostung mit Menüs des regulären Speisenangebots stattfinden, in der eine Jury des Auftraggebers anhand verschiedener Kriterien (z. B. Geschmack, Frische, Konsistenz, Aussehen) das Essen qualitativ bewertet. Die gemittelte Be- wertung der Jury kann dann ebenfalls in die Ange- botsbewertung in Form von Punkten eingehen. Es ist empfehlenswert, bei der Nutzwertanalyse die Angebote anhand von Punkten zu bewerten. In den Tabellen 3 und 4 ist ein dazu passendes Re- Tabelle 4: Rechenbeispiel einer Nutzwertanalyse; in der Ausschreibung festgelegter Bioanteil beträgt 15 % Bewertungskriterium Berechnungsformel Gewichtung Angebotskonditionen Kriterienerfüllung Teilnutzen Bieter 1 Bieter 2 Bieter 1 Bieter 2 Bieter 1 Bieter 2 Angebotspreis Minimalwert x 100 / Bieterwert 60 % 180.000 € 210.000 € 100 86 60 52 Bioanteil (Bioanteil – 15 %) / (100 –15 ) % * 100 20 % 20% 50% 6 41 1 8 Verkostung 20 % gut Sehr gut 80 100 16 20 Punktesumme 77 80 7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen 51 chenbeispiel und ein exemplarischer Bewertungs- schlüssel dargestellt. Die prozentuale Gewichtung der verschiedenen Bewertungskriterien kann nach Bedarf verändert werden. Der Bewertungs- schlüssel muss in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht werden. Ein Beispiel aus Berlin (vgl. Kapitel 9): 2013 und 2014 wurde das Schulessen für die Berliner Grund- schulen neu ausgeschrieben. Dabei wurden 15 Prozent des geldwerten Warenanteils der verwen- deten Lebensmittel in Bio-Qualität als Mindestkri- terium gefordert. Insgesamt wurden vier Bewer- tungskriterien festgelegt: 1. Sensorische Qualitätsbewertung des Test- essens (Maximal 50 Punkte) 2. Schulisches Umsetzungskonzept des Caterers (Maximal 25 Punkte) 3. Warmhaltezeiten (Maximal 15 Punkte) 4. Höhe des Bio-Anteils (Maximal 10 Punkte) Der Bioanteil war ein Mindestkriterium, die Nicht- erreichung der 15 Prozent Bio-Anteil führte zum Ausschluss. Weiterhin gab es folgenden Bewer- tungsschlüssel für den geldwerten Bio-Anteil: Tabelle 5: Zusatzpunkte für den Bio-Lebensmittelanteil Anteil Bio-Lebensmittel Zusatzpunkte 15 Prozent 1 Punkt 16-25 Prozent 2 Punkte 26-35 Prozent 4 Punkte 36-45 Prozent 8 Punkte Mehr als 55 Prozent 10 Punkte Tabelle 4: Rechenbeispiel einer Nutzwertanalyse; in der Ausschreibung festgelegter Bioanteil beträgt 15 % Bewertungskriterium Berechnungsformel Gewichtung Angebotskonditionen Kriterienerfüllung Teilnutzen Bieter 1 Bieter 2 Bieter 1 Bieter 2 Bieter 1 Bieter 2 Angebotspreis Minimalwert x 100 / Bieterwert 60 % 180.000 € 210.000 € 100 86 60 52 Bioanteil (Bioanteil – 15 %) / (100 –15 ) % * 100 20 % 20% 50% 6 41 1 8 Verkostung 20 % gut Sehr gut 80 100 16 20 Punktesumme 77 80 52 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 8. SCHRITTE ZUR ERFOLGREICHEN EINFÜHRUNG VON BIO-LEBENSMITTELN 8.1 Gründe für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der eigenen Einrichtung 8.2 Entscheidung für den Einsatz und die Menge von Bio-Lebensmitteln treffen 8.3 Konzept für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln festlegen 8.4 Bio-Lieferanten vergleichen und auswählen 8.5 Strategie für die Preisgestaltung finden 8.6 Das Bio-Angebot intern und extern kommunizieren 8.7 Die Verwendung von Bio-Lebensmitteln kontrollieren und zertifizieren 8. Schritte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln 53 8. SCHRITTE ZUR ERFOLGREICHEN EINFÜHRUNG VON BIO-LEBENSMITTELN Die nachfolgende Gliederung und die Inhalte die- ses Kapitels sind in Anlehnung an die Fragen auf- gebaut, die sich jede professionelle Küche stellen muss, wenn sie Bio-Lebensmittel einführen oder das Bio-Angebot ausbauen will: 1. Welche Gründe sprechen dafür, in unserer Einrichtung bzw. für diesen Verpflegungs- anlass Bio-Lebensmitteln einzusetzen? 2. Wer entscheidet (mit), ob und wenn ja, in welcher Größenordnung Bio-Lebensmit- tel eingesetzt werden? 3. Welches Bio-Konzept (z. B. einzelne Lebensmittel oder ganze Speisen in Bio- Qualität) ist am sinnvollsten für unseren Zweck? 4. Welche Bio-Lieferanten (z.B. Bio-Groß- händler, einzelne Landwirte) passen am besten zum eigenen Bio-Konzept? 5. Wie lassen sich die (möglichen) Mehr- kosten für Bio-Lebensmittel am besten kompensieren? 6. Soll die Verwendung von Bio-Lebensmit- teln kommuniziert werden und wenn ja, offensiv oder eher zurückhaltend? 7. Wie kann die Teilnahme am Kontrollver- fahren nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Bio-Zerti- fizierung) im Alltag geregelt werden? 8.1 Gründe für den Einsatz von Bio- Lebensmitteln in der eigenen Einrichtung Die Gründe für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln sind so vielfältig wie die Betriebe selbst. Es gibt eine Vielzahl objektiver Gründe für den Einkauf und Ein- satz von Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung (vgl. Kap. 3.3). Darüber hinaus kann es aber weitere Gründe geben, die eine Kommune dazu veranlas- sen, Bio-Lebensmittel einzukaufen bzw. Speisen mit Bio-Lebensmitteln anzubieten. Es gibt verschiedene Anspruchsgruppen, die den Anstoß dazu geben können, Bio-Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung zu integrieren. In eini- gen Bereichen sind es die Gäste, die diesen Wunsch äußern. In Kindertagesstätten können es beispiels- weise Elterninitiativen sein, die sich an die Einrich- tungen oder direkt an die Politik wenden, um eine Qualitätsverbesserung des Essens ihrer Kinder zu bewirken. Oftmals ist es auch die Führungsebene oder die Küchenleitung, die sich persönlich für das Thema interessiert und dieses dann im eigenen Be- trieb umsetzen möchte. Immer häufiger sind Bio-Produkte Teil eines um- fassenden Nachhaltigkeitskonzeptes einer Kom- mune und betreffen deshalb auch den Caterer oder Pächter einer städtischen Verpflegungsein- richtung. Denn das Thema Nachhaltigkeit wird in vielen engagierten Unternehmen, Städten und Gemeinden mittlerweile ganzheitlich gesehen und schließt neben der Produktionsweise und dem Umgang mit Mitarbeitern viele weitere Themen mit ein. Die Qualität des Essens in der Kantine ist ein Bereich der, auch im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, immer mehr in den Fo- kus rückt. Eine gute Mitarbeiterzufriedenheit kann durch viele Faktoren unterstützt werden, eine at- traktive Ernährung ist nicht nur langfristig eine gute Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter, sie kann auch zum täglichen Wohlbefinden beitragen. 54 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Mit Bio-Lebensmitteln kann nicht nur eine Verant- wortung dem Mitarbeiter gegenüber, sondern auch eine gesellschaftliche und ökologische Verantwor- tung gezeigt werden. Jede gute Küchenleiterin und jeder gute Küchen- leiter möchte „gutes Essen“ anbieten, das den Menschen gut schmeckt. Und dazu gehört auch ein gewisser Qualitätsanspruch hinsichtlich der einge- kauften Lebensmittel. Der Aufwand der in den Kü- chen durch kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe auf den Speiseplänen verursacht wird, ist nicht zu unterschätzen. Werden Bio-Produkte eingesetzt, nehmen die Zahl der Zusatzstoffe und somit auch der Aufwand, diese in den Speiskarten zu kenn- zeichnen deutlich ab. Eine Vielzahl an Küchen nutzt die Werbung mit dem Bio-Siegel um sich am Markt zu profilieren, um sich von der großen Masse gastronomischer Anbieter abzusetzen und ein eigenes, ganzheitliches Quali- tätsverständnis zu kommunizieren. 8.2 Entscheidung für den Einsatz und die Menge von Bio-Lebensmitteln treffen Die Entscheidung für den Einkauf von Bio-Produk- ten wird meist bewusst getroffen, und zwar von Personen, die sich in einer „Entscheider-Position“ (z.B. Geschäftsleitung oder Küchenleitung) oder „Mitentscheider-Position“ (z. B. Betriebs- oder Per- sonalrat) befinden. Häufig ist die Entscheidung für die Verwendung von Bio-Lebensmitteln mit einem konkreten Bio-Anteil (z.B. 10 % vom Warenwert) verbunden. Auch können bestimmte Lebensmittel (z. B. Gemüse) bevorzugt in Bio-Qualität gefordert werden. 8.3 Konzept für den Einsatz von Bio- Lebensmitteln festlegen Bio-Produkte werden je nach Einrichtung in unter- schiedlicher Häufigkeit und Intensität verwendet. Die am weitesten verbreitete Variante ist das Ange- bot von Menükomponenten in Bio-Qualität (z. B. Bio- Salat oder Bio-Kartoffeln als Beilage), gefolgt vom kompletten Austausch einzelner Rohstoffe in Bio- Qualität. Am wenigsten häufig ist mittlerweile das Angebot kompletter Bio-Menüs (neben konventio- nellen Speisen). Welches Konzept gewählt wird, be- einflusst alle nachfolgenden Themen (vgl. 8.3 – 8.7). Austausch einzelner Rohstoffe in Bio-Qualität (z. B. alle Nudelsorten) Viele Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und auch viele Restaurants entscheiden sich dafür, be- stimmte Produkte nur noch in Bio-Qualität einzu- kaufen und dies entsprechend zu bewerben. Ein Aushang im Eingangsbereich einer Kantine oder eine Seite im Intranet kann transparent machen, welche Produkte das sind. Beispielsweise: “Alle Milchprodukte, also Milch, Sahne, Joghurt, Butter, bieten wir ausnahmslos in Bio-Qualität an.“ Der große Vorteil dieser Variante liegt in der Be- schaffung und Lagerung. Da eine oder mehrere Zu- taten nur noch in Bio-Qualität eingekauft werden, kann es nicht zu Verwechslungen mit konventionel- len Produkten kommen. Die Überprüfung des Wa- renflusses bei den Bio-Kontrollen ist damit verein- facht möglich. Menükomponenten in Bio-Qualität (z. B. Bio-Salat oder Bio-Kartoffeln als Beilage) Häufig finden sich Beilagen wie Kartoffeln und Reis oder Gemüse und Salat als Bio-Komponenten auf den Speisenplänen wieder. Diese Variante ist be- sonders bei Betrieben mit Selbstbedienungstheke (sog. Free Flow Ausgabe) beliebt und wird außer- dem häufig in Kliniken, Kindertageseinrichtungen und Schulküchen umgesetzt. Ein Vorteil bei dieser Methode liegt in der Variationsmöglichkeit der Bei- lagen. In der Sommersaison kann es beispielsweise der Salat sein (z. B. der Bio-Gurkensalat), in den kalten Monaten eher das Gemüse (z. B. Bio-Rahm- wirsing) und im Februar vielleicht die Bio-Nudeln. Hierbei muss beachtet werden, dass alle Zutaten der Komponente (auch die Gewürze, die Sahne etc.) Bio-Qualität aufweisen. 8. Schritte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln 55 Komplette Bio-Menüs Eher selten werden komplette Bio-Menüs neben konventionellen Menüs angeboten. Dafür gibt es im Wesentlichen drei Gründe: Erstens ist der Aufwand für die Trennung der Bio-Zutaten von konventionel- ler Ware im Lager sehr aufwendig; zweitens kann das Menü nicht als Bio-Menü gekennzeichnet wer- den, wenn nur eine Zutat des Menüs nicht in der ge- wünschten Bio-Qualität verfügbar ist und drittens machen viele Gastronomen die Erfahrung, dass für die meisten Gäste „Bio“ nicht entscheidend für die Wahl einer Speise ist, sondern eher die Menüzu- sammensetzung. (Fast) Alles Bio Einige Betriebe im Außer-Haus-Markt gehen bisher den konsequenten Weg und kaufen ausschließlich Bio-Lebensmittel ein. Die vollständige Umstellung auf Bio-Zutaten ist technisch gesehen heute für je- den Betrieb der Außer-Haus-Verpflegung möglich, denn Bio-Hersteller und Bio-Händler haben sich schon länger auf die Bedürfnisse von Großküchen und Gastronomie eingestellt, sodass ein hundert- prozentiger Einkauf von Bio-Lebensmitteln qualita- tiv und logistisch grundsätzlich möglich ist. 8.4 Bio-Lieferanten vergleichen und auswählen Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bio-Lebens- mittel einzukaufen. So beispielsweise direkt beim Erzeuger, beim Bio-Großhändler oder beim kon- ventionellen Grossisten mit Bio-Sortiment. Jede Einkaufsquelle hat Vor- und Nachteile. Hier gibt es kein richtig oder falsch, der Lieferpartner muss zum Betrieb und zum Bio-Konzept passen und der Aufwand für die Beschaffung muss realistisch sein. Verantwortliche, denen die Qualität der eingekauf- ten Waren am Herzen liegt, beschäftigen sich in der Regel intensiv mit der Herkunft und Qualität der Produkte, egal ob in biologischer oder in konventi- oneller Qualität. Bei öffentlichen Ausschreibungen hängt die Wahl des Lieferanten natürlich auch vom Ergebnis der Ausschreibung ab. 8.5 Strategie für die Preisgestaltung finden Keine Frage: Bio-Lebensmittel sind in der Regel teurer als konventionell erzeugte Produkte. Erfolgreiche Bio-Küchen schaffen es mit einem durchdachten, effektiven Einkauf und einer an die Bio-Lebensmittel angepassten Speisenplanung die Mehrkosten im Rahmen zu halten oder sogar zu kompensieren. Es gibt viele Stellschrauben, um mögliche Mehrkosten unter Kontrolle zu halten. Abgesehen von den gesundheitlichen und ökologi- schen Vorteilen die eine fleischärmere Kost für die Tischgäste mit sich bringt, kann sie sich auch posi- tiv auf die Höhe des Wareneinsatzes auswirken. Attraktive, vegetarische Gerichte erfreuen sich nicht nur bei der jüngeren, weiblichen Kundschaft immer größerer Beliebtheit. Eine weitere Mög- lichkeit, um Kosten einzusparen ist es, die Verluste durch Lebensmittelreste so gering wie möglich zu halten. Sicher gibt es in den meisten Küchen einen Kellenplan; wird dieser aber auch regelmäßig und von allen Mitarbeitern genutzt? Das Nachfüllen von Buffets sollte gegen Ende der Mittagszeit nur noch mengenangepasst stattfinden. Ergebnis sind ein geringerer Wareneinsatz, und geringere Entsor- gungskosten. Die Verkaufspreise in öffentlichen Kantinen (auch in Schulen und Kitas) sind in der Regel zumindest teilweise festgeschrieben. Bei einer Erhöhung der Kosten für den Wareneinsatz werden häufig stan- dardisierte Kalkulationsfaktoren für die Berech- nung der Abgabepreise zugrunde gelegt. Die so errechneten Verkaufspreise sind deutlich höher als die Mehrkosten für den Wareneinsatz. Ein hö- herer Wareneinsatz durch Bio-Produkte erhöht jedoch nicht automatisch auch die Betriebs- oder die Personalkosten. Wird lediglich die Erhöhung der Lebensmittelkosten an den Gast weitergege- ben, so kommt es zu einer geringeren Erhöhung der Gesamtkosten, bei gleichbleibenden Neben- kosten. Wichtig ist es, die Berechnungsgrundlagen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ehrlich zu diskutieren und verbindliche Vereinbarungen zu treffen. 56 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Warum sind Bio-Lebensmittel teurer? Dafür gibt es viele (gute) Gründe: Der größe- re Platzbedarf in der Tierhaltung, der höhere personelle Aufwand im Gartenbau, der grö- ßere Arbeitsaufwand durch den Weidegang der Tiere oder die aufwendigeren Anbaume- thoden, die die Fruchtfolge vorschreibt. Dazu kommt noch, dass viele Kosten (sog. externe Kosten) die andere Anbaumethoden verursa- chen, nicht im tatsächlichen Verkaufspreis der Produkte enthalten sind. Muss das Trinkwas- ser durch aufwendige Methoden von Nitrat- rückständen, die häufig in Gebieten mit Mas- sentierhaltung vorkommen, befreit werden, so werden diese Kosten nicht direkt an den Verbraucher weitergegeben. Würde man die Kosten mit in die Produkte einrechnen, wür- den sich auch für konventionelle Waren ande- re Preise ergeben. Der Ökolandbau versucht die Auswirkungen auf die Umwelt durch die Art und Weise der Bewirtschaftung so gering wie möglich zu halten. Davon profitieren alle, die im Endeffekt für die Kosten aufkommen.43 43 Inhalte und Aufbau angelehnt an: aid Infodienst (2015): Bio-Lebensmittel. Fragen und Antworten. Bonn: aid. 8.6 Das Bio-Angebot intern und extern kommunizieren Einige Unternehmen profilieren sich durch das Bio- Angebot. Sie nutzen die Chance, um sich durch die Qualität positiv vom Markt abzuheben. Andere Be- triebe setzen nahezu 100 Prozent Bio-Lebensmit- tel ein, ohne es zu bewerben. Wichtig ist zu klären, ob und wenn ja, wie das Bio-Angebot intern und ex- tern kommuniziert werden soll. Eine Erhöhung der Kosten für ein Essen wird in der Regel nicht positiv aufgenommen, nicht nur in Kin- dertageseinrichtungen und Schulen kann dies zu Konflikten führen. „Wenn das Bio-Essen 3,50 Euro kostet, wäre es ohne Bio vielleicht für 3,00 Euro zu haben.“ Solche Aussagen sind nicht unüblich. Hier hilft eine offene und gezielte Kommunikation mit allen Beteiligten: Warum werden Bio-Lebensmittel eingesetzt? Welche Vorteile sind damit verbunden, für uns und für zukünftige Generationen? „Ihr Kind ist uns wichtig, darum fordern wir Bio-Produkte in der Schulverpflegung“, solche Strategien werden in der Regel positiv aufgenommen. Dies gilt auch für Betriebskantinen, denn zum betrieblichen Gesund- 8. Schritte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln 57 heitsschutz gehören nicht nur rückenfreundliche Stühle und Bewegung in der Mittagspause, sondern auch ein attraktives Essensangebot. Bio-Lebens- mittel können ein Teil davon sein. Wie diese gelebte Wertschätzung gegenüber den Gästen kommuni- ziert wird, liegt an den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der einzelnen Betriebe und Kommu- nen. Infomaterial, welches an die Tischgäste ver- teilt wird, die Veröffentlichung im eigenen Intranet, Bio-Aktionstage, Verkostungen und Vorträge zu nachhaltiger Ernährung sind nur einige Beispiele. Entscheidend für den unternehmerischen Erfolg sind und bleiben die Menschen. Nur gut informierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der je- weiligen Verpflegungseinrichtungen, die mitbestim- men können und fair entlohnt werden, sind willens und in der Lage, qualitativ hochwertige Lebensmit- tel einzukaufen und Speisen zuzubereiten, effektive Arbeitsabläufe umzusetzen, einen gastorientierten Service anzubieten und notwendige Innovationen mitzutragen. Deshalb ist es unabdingbar, alle Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter – vor allem die mit Gäs- tekontakt – vor der Bio-Einführung zu schulen, damit diese auf Fragen der Gäste klare und gute Antworten geben können. 8.7 Die Verwendung von Bio-Lebensmitteln kontrollieren und zertifizieren Grundsätzlich gilt: Jede gewerbsmäßig betriebe- ne Einrichtung der Außer-Haus-Verpflegung, die Bio-Produkte in den Verkehr bringt und als solche kennzeichnet, muss in Deutschland gemäß Öko- Landbaugesetz am Kontrollverfahren nach den EU- Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau teilnehmen. Für die Kontrollpflicht ist weder die Höhe noch die Häufigkeit des Bio-Einsatzes aus- schlaggebend. Es spielt also weder eine Rolle, ob ein Betrieb ein- zelne Zutaten, einzelne Komponenten oder voll- ständige Gerichte in Bio-Qualität anbietet und aus- lobt noch ob der Bio-Anteil 5 Prozent, 25 Prozent oder 75 Prozent des gesamten Wareneinkaufes ausmacht. Auch eine Bio-Aktionswoche muss bei einer Öko-Kontrollstelle (Adressen siehe Service- Teil) angemeldet werden. Hierfür wurde ein stan- dardisiertes Verfahren entwickelt. Keine Kontrollpflicht besteht erstens für den Ver- kauf nicht weiter verarbeiteter, abgepackter Han- delsware im Kioskbereich, zweitens für Einrich- tungen, die nicht gewerbsmäßig betrieben werden (Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen ein Essensangebot vor Ort frisch zubereitet wird) und drittens, wenn das Bio-Angebot nicht als sol- ches gekennzeichnet wird. Der 2017 aktualisierte Küchenleitfaden „Mit ein- fachen Schritten zum Bio-Zertifikat“ beantwortet sehr praxisnah alle Fragen rund um das Thema Bio- Zertifizierung von Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie44. Viele Küchen scheuen die Kontrollpflicht und zögern aus diesem Grund vor der Einführung ökologisch er- zeugter Produkte. Auch die Kosten einer Zertifizie- rung sind vielen Küchen nicht bekannt, die Befürch- tung einer Überschreitung des Budgets ist zum Teil groß. Um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu können, empfiehlt es sich, Angebote verschiedener Öko-Kontrollstellen einzuholen. Mit etwa 300,- bis 800,- Euro pro Jahr (je nach Größe des Betriebes und je nach Bio-Konzept) muss gerechnet werden. Bei der Kontrolle geht es in erster Linie darum, dem Kunden die Gewissheit zu geben, dass alle Produk- te, die als Bio-Produkte ausgegeben werden, auch wirklich Bio-Produkte sind. Darum wird beispiels- weise der Warenfluss geprüft: Wie viele Bio-Kar- toffeln wurden eingekauft und wie viele Bio-Kartof- feln wurden ausgegeben? Die dadurch gewonnene Sicherheit für den Gast kann sehr gut als akzep- tanzfördernde Maßnahme eingesetzt werden: „Bei uns ist Bio drin wo Bio drauf steht, das lassen wir uns von einer Öko-Kontrollstelle bescheinigen.“ 44 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio-zertifizierung/ www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio 58 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 9. ERFOLGSBEISPIELE AUS DEUTSCHLAND UND EUROPA 9.1 Bio-Erfolge in nicht-kommunalen öffentlichen Einrichtungen 9.1 Bio-Erfolge in kommunalen Einrichtungen 9. Erfolgsbeispiele aus Deutschland und Europa 59 9. ERFOLGSBEISPIELE AUS DEUTSCHLAND UND EUROPA Nachfolgend werden einige Beispiele von Einrich- tungen und Kommunen vorgestellt, die Bio-Lebens- mittel in ihrer Verpflegung erfolgreich eingeführt haben. Es wird aufgezeigt, wer den Bio-Einsatz initiiert und maßgeblich vorangetrieben hat und welche Erfolgsfaktoren eine Rolle gespielt haben und immer noch spielen. Jedes Erfolgsbeispiel ent- hält außerdem Informationen darüber, in welcher Form und in welcher Größenordnung Bio-Lebens- mittel eingesetzt werden. Weitere Beispiele sowie ausführlichere Beschreibungen der hier vorge- stellten Best-Practice-Beispiele wurden in einer Status-Quo-Analyse zusammengestellt, die auf der Website des Bio-Städte-Netzwerks heruntergela- den werden kann (vgl. www.biostaedte.de). 9.1 Bio-Erfolge in nicht-kommunalen öffentlichen Einrichtungen Studentenwerk Oldenburg An den vier Standorten des Studentenwerks Olden- burg (Elsfleth, Emden, Oldenburg und Wilhelmsha- ven) werden in den sechs Mensen und vier Cafete- rien täglich etwa 7.000 Essen an Studierende sowie Lehrende und externe Gäste ausgegeben45. Doris Senf ist dort seit über 30 Jahren für den Einkauf zu- ständig und seit 2016 auch Leiterin der gesamten Hochschulgastronomie. Zu den wichtigen Qualitäts- kriterien für den Einkauf gehören neben dem Preis ein möglichst hoher Anteil frischer und ökologisch erzeugter Lebensmittel sowie ein regionaler Einkauf. Der Bio-Anteil liegt bei über 25 Prozent vom gesam- ten Warenwert. Über 40 Prozent aller verwendeten Lebensmittel stammen aus der Region, viele direkt von Bio-Landwirten. Regionale Partnerschaften und eine regionale Wertschöpfung sind gelebte Realität. Kaffee, Tee und Kakao stammen ausschließlich aus dem fairen Handel und sind außerdem in Bio-Quali- tät. Der Seefisch kommt ausschließlich aus MSC-zer- 45 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/ interviews/nachgefragt-bei-biomentorin-doris-senf/ tifizierten nachhaltigen Quellen, Fleisch grundsätz- lich aus artgerechter Tierhaltung. Das Studentenwerk Oldenburg war nicht nur eine der ersten großen Küchen in Deutschland, die Bio-Le- bensmittel eingekauft haben, sondern auch das erste Studentenwerk mit Bio-Zertifikat. Maßgeblich betei- ligt am langfristigen Erfolg dieser Entwicklung ist die heutige gastronomische Leiterin Doris Senf. Sie hat das nachhaltige Wirtschaftskonzept mit der dama- ligen Geschäftsführung auf den Weg gebracht und zusammen mit der Küchenleitung der Hauptmensa umgesetzt. Das Einkaufsmanagement wurde über viele Jahre hinweg kontinuierlich optimiert und der Bio-Anteil nach und nach erhöht. Ein wichtiger Fak- tor für den Erfolg ist neben dem persönlichen Einsatz die eher nüchterne, in der Sache aber deutliche Gäs- tekommunikation des Nachhaltigkeitskonzeptes und des Bio-Angebotes, beispielsweise auf den eigenen Internetseiten der Hochschulgastronomie.46 Psychiatrisches Zentrum Nordbaden in Wiesloch In der Zentralküche des Psychiatrischen Zentrums, die seit 2006 von der eigenen Tochtergesellschaft Servicegesellschaft Nordbaden mbh betrieben wird, werden vom 90-köpfigen Küchenteam täglich rund 4.000 Essen zubereitet. Küchenleiter Bertold Kohm ist an den vorgegeben Essenssatz der Kran- kenkassen gebunden und erreicht trotzdem einen Bio-Anteil von durchschnittlich 15 Prozent. Seit 2007 werden Bio-Lebensmittel in der Zent- ralküche eingesetzt. Anfangs war es noch möglich, einen Bioanteil von 10 Prozent ohne gravierende Mehrkosten zu realisieren. Seitdem sind die Preise für Bio-Produkte allerdings angestiegen und tragen zu einer Erhöhung des Wareneinsatzes pro Tag und Patient um 0,20 bis 0,25 Euro bei. Trotzdem konn- te der Bio-Anteil bei 15 Prozent des Warenwertes bis heute gehalten werden. Frischkartoffeln, Reis, 46 www.studentenwerk-oldenburg.de/de/gastronomie/oekologie-im-studentenwerk. html www.biostaedte.de www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/interviews/nachgefragt www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/interviews/nachgefragt www.studentenwerk-oldenburg.de/de/gastronomie/oekologie-im-studentenwerk.html www.studentenwerk-oldenburg.de/de/gastronomie/oekologie-im-studentenwerk.html 60 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Teigwaren (vorwiegend), Trockenhülsenfrüchte, Tiefkühl-Produkte, Kaffee, Tee, Bananen, Milchpro- dukte, Senf, Ketchup, und Gewürze werden aus- schließlich in Bio-Qualität eingekauft. Zudem wer- den in der Mitarbeiterkantine Bio-Getränke und -Süßwaren angeboten. Geliefert wird die Bio-Ware von einem Biogroßhändler. Initiiert wurde der Bio-Einsatz vom zuständigen GV-Betriebsleiter Bertold Kohm, der aufgrund der steigenden Preise durch einen achtsamen Umgang mit den Lebensmitteln und die Vermeidung von Ab- fällen Einsparungen generiert, welche dann für Bio- Produkte verwendet werden können. Auch attrakti- ve vegetarische Gerichte sorgen bei den Patienten für eine hohe Akzeptanz des fleischlosen Angebotes und wirken sich positiv auf den Wareneinsatz aus. 9.2 Bio-Erfolge in kommunalen Einrichtungen 9.2.1 Beispiele aus Deutschland „Nachhaltiges Wirtschaften, um zukunftsfähig zu sein“. Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutsch- land nutzen den Einsatz ökologischer Lebensmittel als wichtigen Baustein des nachhaltigen Wirtschaf- tens. Dem Biostädte Netzwerk47 haben sich derzeit 12 aktive Städte angeschlossen, die es sich unter an- derem zum Ziel gesetzt haben, Bio-Lebensmittel ver- stärkt im kommunalen Bereich zu fördern um somit den Ökolandbau weiter voran zu treiben. Die im Mai 2015 durch Bundeslandwirtschaftsmi- nister Christian Schmidt ins Leben gerufene Initiati- ve „Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau“48 soll den Ökologischen Landbau in Deutschland stärken sowie den Flächenanteil der ökologisch bewirt- schafteten landwirtschaftlichen Fläche ausweiten. Ein Handlungsfeld im Rahmen der Zukunftsstra- tegie ist eine ökologische öffentliche Beschaffung. Auch der vorliegende Leitfaden ist Teil dieser Maß- nahme. 47 www.biostaedte.de/ 48 www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/_Tex- te/ZukunftsstrategieOekologischerLandbau.html Schulessen Berlin: Verbindlicher Bio-Anteil von 15 Prozent In der bundesdeutschen Hauptstadt haben mehre- re Gesetze und Vorschriften der letzten Jahre zu ei- nem verpflichtenden Bio-Anteil in Berliner Schulen von mindestens 15 Prozent geführt. Bereits 2003 wurde die Vernetzungsstelle Schulverpflegung mit dem Ziel gegründet, das Verpflegungsangebot an Grundschulen zu verbessern. Im Auftrag der AOK und der Senatsverwaltung Berlin wurden die „Ber- liner Qualitätskriterien“ erarbeitet, in welchen ein Bio-Anteil von 10 Prozent empfohlen wird.49 2006 wurde im Rahmen der Berliner Agenda, die sieben Handlungsfelder für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung vorgibt, das Ziel definiert, bis 2015 einen Bio-Anteil von 15 Prozent und bis 2030 einen Bio-Anteil von 30 Prozent in öffentlichen Ein- richtungen umzusetzen. Vier Jahre später, im Jahr 2010, erschien dann eine Neufassung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), welches zwar keine konkreten Forderungen bezüg- lich der Beschaffung von Bio-Lebensmitteln stellt, aber Auftraggeber ausdrücklich dazu verpflichtet bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriteri- en zu berücksichtigen. Somit ist bei der Vergabe um- weltfreundlichen Produkten der Vorzug zu geben.50 Eine weitere Arbeitsgrundlage wurde im Januar 2013 mit der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU51 veröffentlicht. Neben dem Ziel sicherzustellen, dass sich die Beschaffung nicht nur an den eigenen finanziellen Interessen des Auf- traggebers orientiert, sondern auch ökologische Kri- terien berücksichtigt werden, soll die Verwaltungs- vorschrift zudem für eine Vereinfachung und mehr Transparenz in der öffentlichen Beschaffung sorgen. Im gleichen Jahr trat das Gesetz über die Qualitäts- verbesserung des Schulmittagessens in Kraft, wel- 49 Leistungsverzeichnis zur Vergabe der Verpflegungsorganisation von Ganz- tagsschulen an externe Dienstleister. Teil 1 – Berliner Qualitätskriterien. Online verfügbar unter: www.vernetzungsstelle-berlin.de/fileadmin/downloadDateien/ QualitaetsstandardsKindertageseinrichtungen.pdf (Zugriff 23.09.2915) 50 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 08.07.2010. Online verfügbar unter: www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/rechtsquellen/ mdb-berlavg_12_06_17_lesefassung.doc. (Zugriff 23.09.2915) 51 Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (VwVBU) vom 23. Oktober 2012 Online verfügbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestex- te/de/beschaffung/index.shtml (Zugriff 31.10.2016) www.biostaedte.de www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/_Texte/ZukunftsstrategieOekologischerLandbau.html www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/_Texte/ZukunftsstrategieOekologischerLandbau.html www.vernetzungsstelle-berlin.de/fileadmin/downloadDateien/QualitaetsstandardsKindertageseinrichtungen.pdf www.vernetzungsstelle-berlin.de/fileadmin/downloadDateien/QualitaetsstandardsKindertageseinrichtungen.pdf www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/rechtsquellen/mdb-berlavg_12_06_17_lesefassung.doc www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/rechtsquellen/mdb-berlavg_12_06_17_lesefassung.doc www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml 9. Erfolgsbeispiele aus Deutschland und Europa 61 ches die Integration von Lebensmitteln aus ökolo- gischer Erzeugung in das Schulmittagessen fordert. Angaben über einen Prozentsatz werden in diesem Dokument jedoch nicht gemacht. 2013 und 2014 wurde schließlich das Schulessen für alle Berliner Grundschulen neu ausgeschrieben. Im Zuge dieser Neuordnung des schulischen Mittagessens werden nun 15 Prozent des geldwerten Warenanteils der verwendeten Lebensmittel in Bio-Qualität als Min- destkriterium gefordert. Wird ein höherer Bio-Anteil umgesetzt, schlägt sich das positiv auf die Bewertung aus. (16 bis 25 Prozent: 2 Punkte, 26 bis 35 Prozent: 4 Punkte, 36 bis 45 Prozent: 8 Punkte und mehr als 55 Prozent: 10 Punkte).52 Da eine Nichterfüllung zum Ausschluss führt, wird der Mindestanteil von 15 Prozent bereits in allen Grundschulen umgesetzt, laut der Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg e.V. liegt der durchschnittliche Anteil an Bio-Lebensmitteln bereits bei 40 Prozent53. Kindergarten- und Schulessen in der BioStadt München Im Jahr 2006 wurde die „BioStadt München“ im Rah- men eines einstimmigen Stadtratsbeschlusses auf den Weg gebracht. Darin eingebettet sind die einzel- nen Aufgabenbereiche „Bio in Kinderbetreuungsein- richtungen“, „Bio in der Gastronomie“ und „Bio in der städtischen Verwaltung“54. Gleichzeitig wurde das Modellprojekt „Bio für Kinder“55 entwickelt, welches auf Initiative der Tollwood GmbH56 und in Kooperati- on mit dem Münchener Referat für Gesundheit und Umwelt entstanden ist. Mithilfe von Paten aus der Privatwirtschaft bekamen Kindertageseinrichtun- gen finanzielle Unterstützung bei der Umstellung auf Bio. Die Einrichtungen wurden in der Startphase mit bis zu einem Euro pro Mahlzeit gefördert sowie 52 Neuordnung des schulischen Mittagessens an offenen und gebundenen Ganz- tagsgrundschulen sowie für Förderzentren im Land Berlin. Online verfügbar unter: www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/besondere_paedagogische_konzep- te/gute_gesunde_schule/hr_neuordnung_schul_mittagessen.pdf (Zugriff 23.09.2915) 53 Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg e.V: Berlin: Bio-Hauptstadt beim Schulmittagessen. Vom 24.11.2014. Online verfügbar unter: www.bio-berlin-brandenburg.de/presse/detailansicht/meldungen/berlin-bio-haupt- stadt-beim-schulmittagessen-vernetzungsstelle-schulverpflegung-berlin/ (Zugriff 31.10.2016) 54 Leitprojekte der Biostadt. Online verfügbar unter: www.muenchen.de/rathaus/ Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_ Muenchen/Leitprojekte.html. (Zugriff 23.09.2915) 55 Modellprojekt: Bio für Kinder. Online verfügbar unter: www.muenchen.de/ rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/ Biostadt_Muenchen/Leitprojekte/Bio_fuer_Kinder.html (Zugriff 02.08.2016) 56 Die Tollwood GmbH ist eine privatwirtschaftliche Gesellschaft für kulturelle Veranstaltungen und Umweltaktivitäten, siehe auch www.tollwood.de. durch Beratungs- und Coachingangebote umfassend unterstützt. Seit 2014 steht auch ein Bio-Speise- planmanager57 bereit, den Kindereinrichtungen und Beratungsstellen kostenlos nutzen können. Saisonale und gesunde Speisepläne, Portionen-, Kosten- und Einkaufsrechner sowie eine umfangreiche Rezept- datenbank erleichtern die Umstellung auf eine gut schmeckende Bioküche. Die Rezepte sind mit Prei- sen (durchschnittliche Preise Münchner Großhänd- ler) und Zutatenlisten versehen und können an die eigenen Küchenbedarfe angepasst werden. In den letzten Ausschreibungen für öffentliche Ki- tas in München ist ein Bio-Anteil von 50 Prozent verbindliche Vorgabe, bei den Fleischkomponenten liegt er sogar bei 90 Prozent. In den Kindertagesein- richtungen wird außerdem viel Wert auf frische und gesunde Bioverpflegung gelegt. Im Rahmen einer „Bio-Offensive“ kommen aktuell alle Einrichtungen in den Genuss von Schulungen zum Einsatz frischer Bioprodukte. Neben der Vermittlung theoretischen Wissens, etwa zu Lagerung, dem Einkauf und zur Kalkulation, gibt es auch kochpraktische Einheiten und Rezeptvorschläge, die problemlos in den einzel- nen Einrichtungen umgesetzt werden können. Heidelberg: Ausschreibung der städtischen Kitas verlangt 30 Prozent Bio-Anteil Das Thema Bio im Bereich der Kommune ist in Hei- delberg seit einigen Jahren allgegenwärtig. Im Rah- men von „bio.regional.fair“, einem Projekt zur Förde- rung von Bio, regionalen und fairen Lebensmitteln in Heidelberg, werden Heidelbergs Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung für das Thema sensibili- siert. So sind es neben der Elternschaft der Kitas und Schulen auch die Fachämter, wie das Kinder- und Jugendamt, die die Diskussion um einen Bio-Anteil in der Verpflegung von Kindern auf die Agenda brin- gen. Der Einfluss der verschiedenen fachlich kom- petenten Beteiligten führt seit 2015 dazu, dass nun konkret in der Ausschreibung der Essensversorgung in den 23 städtischen Kindertageseinrichtungen der 57 www.biospeiseplan.de www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/besondere_paedagogische_konzepte/gute_gesunde_schule/hr_neuordnung_schul_mittagessen.pdf www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/besondere_paedagogische_konzepte/gute_gesunde_schule/hr_neuordnung_schul_mittagessen.pdf www.bio-berlin-brandenburg.de/presse/detailansicht/meldungen/berlin www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte.html www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte.html www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte.html www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte/Bio_fuer_Kinder.html www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte/Bio_fuer_Kinder.html www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte/Bio_fuer_Kinder.html www.tollwood.de bio.regional.fair www.biospeiseplan.de 62 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Bio-Anteil mindestens 30 Prozent beträgt. Bereits in einem älteren Vertrag hat das Kinder- und Jugend- amt einen Bio-Anteil mit einem Caterer vereinbart. In der genannten Ausschreibung sind die Lebens- mittelgruppen nicht festgelegt und können selbst bestimmt werden. Im Rahmen der Ausschreibung spielen die folgenden Kriterien eine Rolle: Umwelt- freundlichkeit, Nachhaltigkeit, Müllmenge, Bezug regionaler Frischekomponenten, Umfang der Pro- duktpalette, Umgang mit individuellen Problemstel- lungen und besonderen Bedürfnissen der Kinder bei der Essensversorgung. Für die Zukunft wird ein weiterer Ausbau des Bio- Anteils in Erwägung gezogen. Ein Erfolgsfaktor in Heidelberg ist sicher das Zusammenspiel der ver- schiedenen Akteure, die sich sozusagen am runden Tisch austauschen um die Impulse, die vom Projekt „bio.regional.fair“, den Eltern sowie den einzelnen Fachämtern ausgehen, zu realisieren. 9.2.2 Beispiele aus Europa Auf Europäischer Ebene gibt es sehr viele privat- wirtschaftliche und öffentliche Aktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Beschaffung von Le- bensmitteln und Catering-Dienstleistungen. Einen guten Überblick gibt die Internetseite von INNO- CAT (= Eco-innovative catering)58. Kopenhagen, Dänemark Die dänische Hauptstadt Kopenhagen wurde 2014 von der Europäischen Kommission zu Europas grüns- ter Hauptstadt gewählt59. Der Titel wird von einer Jury vergeben, die sich aus Vertretern der Europäi- schen Kommission, der Europäischen Umweltagen- tur und maßgeblicher europäischer und internatio- naler Umweltorganisationen zusammensetzt. Den Titel bekommt eine Stadt in Europa verliehen, der es in besonderer Weise gelungen ist, Umweltschutz und wirtschaftliches Wachstum mit einer hervorragen- den Lebensqualität ihrer Einwohner zu verbinden. 58 www.sustainable-catering.eu/home/ 59 www.visitdenmark.co.uk/en-gb/copenhagen/transportation/green-and-laid-back- capital Täglich werden für alle städtischen Einrichtungen, dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kin- dertagestätten und Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung, 20.000 Essen in 80 städti- schen Großküchen gekocht. Kopenhagen hat es sich zum Ziel gesetzt, die Verpflegung nachhaltiger zu gestalten und arbeitet diesbezüglich mit der 2007 von der Stadt gegründetem unabhängigen Stiftung Copenhagen House of Food zusammen.60 Bereits 2011 wurde in gemeinsamer Arbeit erreicht, dass 75 Prozent aller eingekauften Lebensmittel aus ökologi- scher Erzeugung stammen. Auch das anschließende Ziel, Gemüse zu 100 Prozent aus biologischem, re- gionalem Anbau (entsprechend der Saison) zu bezie- hen und bis 2015 insgesamt 90 Prozent aller einge- kauften Lebensmittel in Bio-Qualität einzusetzen, wurde erreicht61. Um die Ausgaben für die Beschaffung überblicken zu können, wurde das Excel-Tool „Food Basket“ ein- geführt. Dieses zeigt, dass bei einer Reduzierung des Fleischanteils und einer gleichzeitigen Erhö- hung der Gemüsemenge, die Beschaffung von Bio- Lebensmitteln nicht teurer ist, als auf konventionel- lem Wege.62 Den Lieferanten wird vorgeschrieben energieeffizient zu wirtschaften, die umweltfreund- lichsten Transportmöglichkeiten zu nutzen und Verpackungen einzusparen, indem recyclingfähige Materialien eingesetzt werden. Für die Vergabe gelten laut Gesetz folgende Krite- rien: Preis (40 Prozent), Qualität (35 Prozent) und die Größe des Sortiments (25 Prozent). Obst und Gemüse bezieht die Stadt seit August 2014 von ei- nem Lieferanten, der eine große Auswahl an saiso- nalem Obst und Gemüse anbietet. Die Kopenhagener Bemühungen sind Teil eines ambitionierten Plans zur Förderung der biologi- 60 Innocat. Procurement of eco-innovative catering (2015) Sustainable Public Procurement of School Catering Services. A good practice report. Online verfügbar unter: www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/ InnocatReportFINAL_interactive.pdf 61 www.foodlinkscommunity.net/foodlinks-good-examples/public-sector-food- procurement/foodlinks-green-cities.html 62 Innocat. Procurement of eco-innovative catering (2015) Sustainable Public Procurement of School Catering Services. A good practice report. Online verfügbar unter: www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/ INNOCAT_Catering_Report_FINAL.pdf. bio.regional.fair www.sustainable-catering.eu/home www.visitdenmark.co.uk/en-gb/copenhagen/transportation/green www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/InnocatReportFINAL_interactive.pdf www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/InnocatReportFINAL_interactive.pdf www.foodlinkscommunity.net/foodlinks-good-examples/public-sector-food-procurement/foodlinks-green-cities.html www.foodlinkscommunity.net/foodlinks-good-examples/public-sector-food-procurement/foodlinks-green-cities.html www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/INNOCAT_Catering_Report_FINAL.pdf www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/INNOCAT_Catering_Report_FINAL.pdf 9. Erfolgsbeispiele aus Deutschland und Europa 63 schen Landwirtschaft in Dänemark, der im Sommer 2012 vom dänischen Landwirtschaftsministerium bekannt gegeben wurde. Demnach soll sich der Bio-Markt bis zum Jahr 2020 verdoppeln. Zu dem Massnahmenbündel gehört auch die Unterstüt- zung für den Bereich der öffentlichen Verpflegung und der Schulobstvergabe. Eines der Ziele ist das landesweite Erreichen der 60 Prozent-Marke mit Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung in allen öffentlichen Einrichtungen bis zum Jahr 2020. Wien, Österreich Wien hat es sich zum Ziel gesetzt, vermehrt Lebens- mittel aus ökologischem Anbau zu beschaffen, der Anteil soll bei mindestens 30 Prozent des Warenwer- tes liegen. Des Weiteren soll Obst und Gemüse mög- lichst entsprechend der Saison und aus der Region eingekauft werden. Dies ist Teil des Klimaschutzpro- gramms der Stadt Wien. Im Bereich des Lebensmittel- einkaufs hat die „Arbeitsgruppe 09 Lebensmittel“ ei- nen Kriterienkatalog zum Einkauf von Lebensmitteln und ökologischen Erzeugnissen erarbeitet, welcher den Mitarbeitern der Stadt Wien, die mit den ent- sprechenden Ausschreibungen betraut sind, zur Ver- fügung steht. Darin wird auf den großen Beitrag, den die Beschaffung biologisch erzeugter Lebensmittel zum Klimaschutzprogramm der Stadt Wien beiträgt, hingewiesen. Die schonende Nutzung der Böden, das Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- mittel sowie der Umwelt- und Tierschutz durch die biologische, extensive Tierhaltung werden genauso erwähnt wie die Vorteile des regionalen Einkaufs. Den Ausschreibungsunterlagen sind die Zertifikate der anerkannten Öko-Kontrollstellen beizufügen. Ausgeweitet werden die Anforderungen auch auf die Verpackungen; soweit am Markt verfügbar, sind Geträn- ke sowie Obst und Gemüse in Mehrwegverpackungen anzuliefern.63 Weitere von der Arbeitsgruppe entwickel- ten Kriterienkataloge beschäftigen sich mit den Themen: 63 Öko-Kauf-Wien, Kriterienkatalog 09001, 22. November 2012, Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft, AG 09 Lebensmittel. Hrsg. Magistrat der Stadt Wien, Programm für umweltgerechte Leistungen „ÖkoKauf Wien“, 1082 Wien, Rathaus, www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/lebensmittel.pdf •• Lebensmittel mit einem möglichst geringen Anteil an Transfettsäuren (auch dabei ist ein Textbaustein formuliert, der in Ausschreibun- gen eingefügt werden kann).64 •• Beschaffung von Hühnerfrischei (Schalenei), pasteurisiertem Hühnervollei, Hühnereigelb und Hühnereiweiß aus Freilandhaltung. Gefor- dert wird hier die Herkunft aus konventioneller Freilandhaltung oder aus kontrolliert biologi- schem Landbau.65 •• Beschaffung von konventionellen GVO-freien Lebensmitteln. Hier werden die Risiken und Probleme des Einsatzes von GVO kurz erläu- tert und wiederum ein Textbaustein angeboten. •• Zwei Positionspapiere informieren über den Einsatz von Fisch- und Fischprodukten sowie die ökologische und ökonomische Bereitstel- lung von Trinkwasser. Der Bereich Catering/Cateringdienstleistungen wird durch die Richtlinie „Ökologisierung von Ver- anstaltungen“ abgedeckt. Hier wurde von der „Ar- beitsgruppe 16 Veranstaltungen“ eine Handrei- chung veröffentlicht, die bei Veranstaltungen, die durch die Stadt Wien organisiert oder beauftragt werden, zur Anwendung kommt. Diese sollen einem ökologischen Mindeststandard entsprechen. Da- rüber hinaus sollen die Akteure motiviert werden, weitere ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Die Bereiche: Kulinarik, Abfallwirtschaft, Verkehr, Energieverbrauch und –versorgung sowie Ankün- digungen machen auf Handlungsfelder aufmerk- sam und zeigen Möglichkeiten zur ökologischen Gestaltung auf. Ebenso gibt es die Möglichkeit eine kostenlose bzw. geförderte ÖkoEvent-Beratung im Bereich der „Umweltberatung Wien“ in Anspruch zu nehmen.66 64 www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/transfett.pdf 65 www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/frischei.pdf 66 www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/veranstaltung.pdf www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/lebensmittel.pdf www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/transfett.pdf www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/frischei.pdf www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/veranstaltung.pdf 64 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 10. FAZIT 10. Fazit 65 10. FAZIT Warum Bio in Kommunen? Die großen Herausforderungen denen wir heute und in Zukunft gegenüberstehen (Ressourcen- verknappung, Klimawandel u.v.a.) drängen darauf, einen Beitrag zu einer lebenswerten Umwelt für uns und die nachfolgenden Generationen zu leis- ten. Dazu kommt die starke Marktmacht, über die die öffentliche Hand im Bereich des Einkaufs ver- fügt und die sie beispielsweise nutzen kann, um umweltpolitische Ziele zu verfolgen oder um faire Arbeitsbedingungen zu fördern und damit den pri- vaten Anbietern mit gutem Beispiel voranzugehen. Bio-Lebensmittel bieten hierfür ein enormes Po- tenzial (vgl. Kap 3). Wer setzt es schon wie um? Die Einführung von Bio-Lebensmitteln im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung findet in einem sich wandelnden Umfeld statt, das es zu beachten gilt (vgl. Kap. 2). Und: In immer mehr Städten und Kom- munen ist die „grüne Beschaffung“ längst gängige Einkaufspraxis. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Verwendung ökologisch erzeugter Produkte bei der Beschaffung von Lebensmitteln und bei der Vergabe von Cateringdienstleistungen. Sehr gute Beispiele sind hier die Mitglieder des Biostädte- Netzwerks67. Aber auch zahlreiche andere kom- munale und nicht-kommunale Beispiele zeigen, dass der Einsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel wirtschaftlich machbar umzusetzen ist (vgl. Kap. 9). 67 www.biostaedte.de/ Was muss ich tun? Wie kann ich beginnen? „Einen Schritt nach dem anderen“ und am besten starten Sie mit viel Rückenwind. Suchen Sie sich engagierte Mitstreiter in Ihrer Kommune, dann ha- ben Sie bereits einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan. Wie Sie grundsätzlich vorgehen können, finden Sie in Kapitel 5 „Notwendige Schrit- te in Politik und Verwaltung“, Kapitel 6 „Fahrplan für das Vergabeverfahren“ und Kapitel 8 „Schritte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln“. Wo finde ich Formulierungsvorschläge? Nicht immer muss das Rad neu erfunden werden. Mit den Formulierungsvorschlägen in Kapitel 7 er- halten Sie eine wertvolle Hilfestellung bei der Ge- staltung Ihrer Ausschreibungen. Angepasst auf Ihre persönlichen Vorstellungen und Bedürfnisse bieten Sie ein gutes Gerüst, um die entsprechenden Pas- sagen in den Ausschreibungsunterlagen zu formu- lieren. Wo bekomme ich Unterstützung? Im Serviceteil dieses Leitfadens stehen viele nützli- che Adressen. Verschiedene Anbieter bieten Schu- lungen zum Thema, einige Adressen dazu finden Sie ebenfalls im Service-Teil (vgl. Weiterbildungsange- bote). www.biostaedte.de 66 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 11. SERVICETEIL 11.1 Literatur und Links 11.2 Adressen 11.3 Beispiele für Ausschreibungstexte, Stadtratsbeschlüsse u.a. 11. Serviceteil 67 11. SERVICETEIL Hier erhalten Sie nützliche Informationen in Form von Literaturverweisen und Links, Websites, Wei- terbildungsangeboten, sowie Adressen rund um das Thema Einführung von Biolebensmitteln in Kommunen. 11.1 Literatur und Links 11.1.1 Bücher, Broschüren und Fachbeiträge aid Infodienst (2015): Bio-Lebensmittel. Fragen und Antworten. Bonn: aid. Online abrufbar: www.aid.de/_ data/files/0392_2015_bio_lebensmittel_x000.pdf Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (2014): Umweltschutz in Behörden. Ratgeber zur Berück- sichtigung von Umweltgesichtspunkten in öffent- lichen Einrichtungen. Augsburg: Online abrufbar unter: www.lfu.bayern.de/umweltqualitaet/umweltleitfa- den/leitfaden_behoerden/rechtliche_grundlagen/ index.htm Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (2014): Informationsbroschüre über die Arbeit und das Angebot der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung. Bonn. Online verfügbar unter: www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/ DokumenteNB/141211_Broschüre_KNB.pdf BÖLW (2012): 28 Antworten zum Stand des Wis- sens rund um Ökolandbau und Bio-Lebensmittel. Berlin: mediabogen GbR. Online abrufbar unter: www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argu- mentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auf- lage4_2012_02.pdf Hepperle, Florian (2016): Nachhaltigkeit in der öf- fentlichen Beschaffung. Eine empirische Studie auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg. Wies- baden: Springer Gabler. Isenheim, Monique (2011): Nachhaltige öffentliche Beschaffung. Potentiale, Rahmenbedingungen und praktische Ansätze zur Integration von Nachhaltig- keitskriterien in der Vergabe öffentlicher Aufträge. München: Grin. Keck, Wolfgang (2015): Nachhaltige Beschaffung. Wie Sie mit Verhaltenskodizes und/oder Risiko- und Selbstbewertungen Ihrer Lieferanten eine nachhal- tige Beschaffungsstrategie umsetzen. Herne: NWB Verlag GmbH & Co. KG. Laux, Dieter (2014): Nachhaltige Beschaffung: Ein Leitfaden für Bedarfsstellen, Beschaffungsverant- wortliche und Studenten der öffentlichen Verwal- tung im VOL-Bereich. Norderstedt: Books On De- mand. Roehl, R., Strassner, C. (2012): Expertise - Inhalte und Umsetzung einer nachhaltigen Verpflegung. Projektschriftenreihe Nachhaltigkeitsorientiertes Rahmencurriculum für die Ernährungs- und Haus- wirtschaftsberufe Bd. 1. 11.1.2 Websites Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung KNB (als Teil des Beschaffungsamtes des Bun- desministeriums des Innern) Zentrales Portal für nachhaltige Beschaffung öf- fentlicher Auftraggeber. Informationen über Ge- setze, Regelungen, Leitfäden, Beispiele aus Bund, Ländern und Kommunen. www.nachhaltige-beschaffung.info Information zur Nachhaltigkeit für die Produktgrup- pe Lebensmittel/Catering www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/ DokumenteNB/Produktblätter/Lebensmittel_Ca- tering.pdf https://www.aid.de/_data/files/0392_2015_bio_lebensmittel_x000.pdf https://www.aid.de/_data/files/0392_2015_bio_lebensmittel_x000.pdf www.lfu.bayern.de/umweltqualitaet/umweltleitfaden/leitfaden_behoerden/rechtliche_grundlagen/index.htm www.lfu.bayern.de/umweltqualitaet/umweltleitfaden/leitfaden_behoerden/rechtliche_grundlagen/index.htm www.lfu.bayern.de/umweltqualitaet/umweltleitfaden/leitfaden_behoerden/rechtliche_grundlagen/index.htm http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/141211_Brosch http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/141211_Brosch BCre_KNB.pdf http://www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf http://www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf http://www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Home/home_node.html http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/Produktbl http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/Produktbl Lebensmittel_Catering.pdf Lebensmittel_Catering.pdf 68 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Vernetzungsstellen Schulverpflegung Für die Ausschreibung von Schulverpflegung bie- tet die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW Checklisten zur Vergabe von Schulverpflegungsleis- tungen (Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungs- konzession). Dazu bekommt der Nutzer die Möglich- keit, ein Leistungsverzeichnis online zu erstellen. Die wichtigsten Wertungsmethoden zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden vorgestellt. Ein Bewertungsbogen für ein Probeessen/eine Verkos- tung rundet das Angebot ab. Ein Handlungsleitfaden Ausschreibung & Leistungsbeschreibung sowie Ar- beitshilfen zur schulinternen Qualitätssicherung der Mittagsverpflegung liefern weitergehende Hilfen. www.verbraucherzentrale.nrw/vergabe-schulverpflegung Die Vernetzungsstellen werden durch das Bundes- ministerium für Ernährung und Landwirtschaft ge- fördert und sind Teil der Initiative InForm. Die Initiative „Bio kann jeder - nachhaltig essen in Kita und Schule“ informiert, wie Bio-Lebensmittel in Ausschreibungen und somit in die Verpflegung integriert werden können. Aktuelle Workshops und eine Liste der Regionalpartner gibt es unter folgen- dem Link: www.biokannjeder.de. Städte und Kom- munen können über die Regionalpartner Work- shops initiieren. Kompass Nachhaltigkeit – Öffentliche Beschaffung Kompass Nachhaltigkeit informiert und unterstützt Beschafferinnen und Beschaffer aller Verwaltungs- ebenen, soziale und ökologische Belange im öffent- lichen Einkauf stärker zu berücksichtigen. www.kompass-nachhaltigkeit.de Die Internetplattform Kompass Nachhaltigkeit wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und bezüglich des Kommunalen Service durch die Servicestelle Kom- munen in der Einen Welt der Engagement Global gGmbH aufgebaut. Die inhaltliche Überarbeitung der Internetplattform wurde vom ICLEI Europase- kretariat Freiburg unterstützt. Die technische Um- setzung erfolgte durch LGMi Berlin. Green Public Procurement 2020 GPP 2020 möchte in ganz Europa klimafreundliche Beschaffungsverfahren fördern um das von der EU gesteckte Ziel zu erreichen die Treibhausgasemis- Liste der Vernetzungsstellen Schulverpflegung in Deutschland Baden-Württemberg www.dge-bw.de/schulverpflegung Bayern www.schulverpflegung.bayern.de Berlin www.vernetzungsstelle-berlin.de Brandenburg www.bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/schulkultur/schulverpflegung-bb Bremen www.vernetzungsstelle-bremen.de.1bin.de/ Hamburg www.hag-vernetzungsstelle.de Hessen www.schuleundgesundheit.hessen.de/themen/ernaehrung/vernetzungsstelle-schulverpflegung Meck.-Vorpommern www.dgeveki-mv.de NRW www.verbraucherzentrale.nrw/link563921A.html Niedersachsen www.dgevesch-ni.de Rheinland-Pfalz www.schulverpflegung.rlp.de Saarland www.vernetzungsstelle-saarland.de Sachsen-Anhalt www.lvg-lsa.de/o.red.c/lvgform-vernetzung.php Schleswig-Holstein www.dgevesch-sh.de Thüringen www.vzth.de/schulverpflegung http://www.verbraucherzentrale.nrw/vergabe www.biokannjeder.de.Städte http://oeffentlichebeschaffung.kompass-nachhaltigkeit.de http://www.dge-bw.de/schulverpflegung http://www.schulverpflegung.bayern.de http://www.vernetzungsstelle-berlin.de/aktuelles.html bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/schulkultur/schulverpflegung-bb www.vernetzungsstelle-bremen.de.1bin.de http://www.hag-vernetzungsstelle.de http://www.schuleundgesundheit.hessen.de/themen/ernaehrung/vernetzungsstelle-schulverpflegung.html http://www.dgeveki-mv.de http://www.verbraucherzentrale.nrw/link563921A.html http://www.dgevesch-ni.de http://www.schulverpflegung.rlp.de/Internet/global/inetcntr.nsf/dlr_web_full.xsp?src=I7MV5327L4&p1=26442O215P&p3=567Z405A6F&p4=211E87Q5GR http://www.vernetzungsstelle-saarland.de http://www.lvg-lsa.de/o.red.c/lvgform-vernetzung.php http://www.dgevesch-sh.de www.vzth.de/schulverpflegung 11. Serviceteil 69 sionen um 20 Prozent zu senken, den Anteil der erneuerbaren Energien auf 20 Prozent zu heben sowie die Energieeffizienz um 20 Prozent zu stei- gern. Die Seite bietet viele Informationen, Beispiele sowie direkte Schulungen zum Thema klimafreund- liche Beschaffung für Beschaffer und Beschafferin- nen sowie Seminare zur „Ausbildung der Ausbilder“ Das GPP 2020-Konsortium besteht aus 19 Part- nern. Es vereint wichtige Auftraggeber und un- terstützende Stellen aus Österreich, Kroatien, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Portugal, Slowenien und Spanien. Das Projekt wird von ICLEI – Local Governments for Sustainability koordiniert und von einem schwedischen Expertengremium für Beschaffungsfragen gefördert. www.gpp2020.eu Lebensmittel und Verpflegungsdienstleistungen, Europäische Kommission GPP-Schulungs-Toolkit - Modul 3: Beschaffungsempfehlungen: ec.europa.eu/environment/gpp/pdf/toolkit/food_ GPP_product_sheet_de.pdf ICLEI Local Governments for Sustainability Der weltweite Verband von Städten und Gemein- den die sich der nachhaltigen Entwicklung ver- pflichtet haben, engagiert sich auf verschiedenen Ebenen, so begleitet er beispielsweise Kommunen auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Die Seite in englischer Sprache informiert unter anderem über Sustainable Procurement. www.iclei-europe.org/ PROCURA + Das europaweite Netzwerk hat zum Ziel, Behörden und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung nachhaltiger Beschaffung und bei der Bewerbung ihrer Arbeit zu helfen. Es wurde im Jahr 2004 von ICLEI-Local Governments ins Leben gerufen. www.procuraplus.org Für die Produktgruppen Lebensmittel und Cate- ringdienstleistungen gibt es ein Produktinforma- tionsblatt und eine Detailinformation zum Einkauf biologisch erzeugter Produkte sowie zum Thema Fairer Handel. www.procuraplus.org/manual Informationsdienst des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung Von der umweltfreundlichen Beschaffung in Ihrer Institution über Umweltaspekte im Vergabever- fahren bis zu guten Praxisbeispielen und Veranstal- tungen werden auf dieser Seite viele Informationen bereitgestellt. Online abrufbar unter: www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft- konsum/umweltfreundliche-beschaffung Rat für nachhaltige Entwicklung: Der nachhaltige Warenkorb (Essen und Trinken) Der Nachhaltige Warenkorb bietet Konsumalternati- ven und Tipps für alle, die nachhaltig leben möchten. www.nachhaltiger-warenkorb.de Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (2014): Klimaschutz & Beschaffung. Praktische Ansätze für Kommunen zur Förderung einer klimafreundlichen Beschaffung. Berlin: Deut- sches Institut für Urbanistik. Online abrufbar unter: www.difu.de/publikationen/2014/klimaschutz-be- schaffung.html 11.1.3 Weiterbildungsangebote Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung bietet Schulungen zur Nachhaltigen Beschaffung. Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern (BMI) Brühler Str. 3, 53119 Bonn Tel. 0228 / 99610 2345 E-mail: nachhaltigkeit@bescha.bund.de www.nachhaltige-beschaffung.info http://www.gpp2020.eu/de/home http://ec.europa.eu/environment/gpp/pdf/toolkit/food_GPP_product_sheet_de.pdf http://ec.europa.eu/environment/gpp/pdf/toolkit/food_GPP_product_sheet_de.pdf http://www.iclei-europe.org/search http://www.procuraplus.org www.procuraplus.org/manual https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche http://nachhaltiger-warenkorb.de http://www.difu.de/publikationen/2014/klimaschutz-beschaffung.html http://www.difu.de/publikationen/2014/klimaschutz-beschaffung.html mailto:nachhaltigkeit@bescha.bund.de http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Schulungen/schulungen_node.html 70 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Vernetzungsstelle Schulverpflegung Die Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den einzelnen Bundesländern bieten in unregelmäßi- gen Abständen Schulungen zum Thema „Ausschrei- bungen in der Schulverpflegung“ an68. Termine und Inhalte finden Sie auf den Seiten der Vernetzungs- stellen der Bundesländer. 68 www.verbraucherzentrale.nrw/vergaberecht-in-der-schulverpflegung---qualitaet- faengt-bei-der-ausschreibung-an-- 11.2 Adressen 11.2.1 Ministerien und Behörden Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- schaft (BMEL) Dienstsitz Bonn Besucheranschrift: Rochusstraße 1 53123 Bonn Postanschrift: Postfach 14 02 70, 53107 Bonn Telefon: 02 28 / 9 95 29 - 0 Telefax: 02 28 / 9 95 29 - 42 62 Dienstsitz Berlin Besucheranschrift: Wilhelmstraße 54 10117 Berlin Postanschrift: 11055 Berlin Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0 Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62 E-Mail: poststelle@bmel.bund.de http://www.verbraucherzentrale.nrw/vergaberecht mailto:poststelle@bmel.bund.de 11. Serviceteil 71 Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 / 2103-0 Fax: 0340 / 2103-2285 E-Mail: buergerservice@uba.de Zentrale Vergabestelle für den Geschäftsbereich des BMEL Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Deichmanns Aue 29 53179 Bonn www.ble.de Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung Brühler Str. 3 53119 Bonn Telefon: 0228 / 99610-2345 E-mail: nachhaltigkeit@bescha.bund.de 11.2.2 Öko-Kontrollstellen Eine umfassende Aufstellung aller deutschen Öko-Kontrollstellen findet sich auf der Sei- te des Internet-Portals Oekolandbau.de unter: www.oekolandbau.de/bio-siegel/info-fuer-unter- nehmen/kontrollen/kontrollstellen/ 11.2.3 Verbände und andere Multiplikatoren In der Mitgliederliste des Bundes Ökologische Le- bensmittelwirtschaft finden Sie Kontaktdaten der Verbände. Die Liste finden Sie unter folgendem Link: www.boelw.de/boelw-mitglieder. Von diesen Seiten aus gelangen Sie auch zu den einzelnen Lan- desverbänden der Anbauverbände. 11.2.4 Bio-Lieferanten Auf der Seite des Internetportals www.oekoland- bau.de finden Sie eine Vielzahl an Internetangebo- ten für die Suche nach dem passenden Lieferanten. www.oekolandbau.de/haendler/betriebsmanage- ment/unternehmensfuehrung/biolieferantinnen- und-lieferanten/. Auch unter www.oekolandbau.de/service/adres- sen/einkaufsfuehrer/ finden sich zahlreiche, nach Bundesland geordnete, Einkaufsquellen. 11.3 Beispiele für Ausschreibungstexte, Stadtratsbeschlüsse u.a. Auf der Website des Biostädte-Netzwerks (www. biostaedte.de) finden sich Texte von Ausschreibun- gen, Stadtratsbeschlüssen und andere Dokumente, an denen sich Kommunen orientieren können. Unter anderem befindet sich dort eine Ausschrei- bung zur Schulverpflegung der Berliner Grund- schulen als Best-Practice-Beispiel, welcher Sie un- ter anderem hilfreiche Formulierungsvorschläge entnehmen können. mailto:buergerservice@uba.de www.ble.de mailto:nachhaltigkeit@bescha.bund.de Oekolandbau.de www.oekolandbau.de/bio-siegel/info-fuer-unternehmen/kontrollen/kontrollstellen www.oekolandbau.de/bio-siegel/info-fuer-unternehmen/kontrollen/kontrollstellen http://www.boelw.de/boelw-mitglieder/mitglieder www.oekolandbau.de www.oekolandbau.de www.oekolandbau.de/haendler/betriebsmanagement/unternehmensfuehrung/biolieferantinnen www.oekolandbau.de/haendler/betriebsmanagement/unternehmensfuehrung/biolieferantinnen www.oekolandbau.de/service/adressen/einkaufsfuehrer www.oekolandbau.de/service/adressen/einkaufsfuehrer www.biostaedte.de www.biostaedte.de www.biostaedte.de DIE BIOSTÄDTE STELLEN SICH VOR Die Bio-Branche ist eine der nachhaltigs- ten und zukunftsträchtigsten Branchen. Durch die beachtliche Zahl an Unter- nehmen und Arbeitsplätzen erlangt die Biobranche an wirtschaftlicher Bedeu- tung. Der ökologische Landbau schont Böden, sorgt für weniger belastetes Abwasser, fördert die Artenvielfalt und trägt dazu bei, unser Klima zu schonen. In Biolebensmitteln finden sich in der Regel mehr sekundäre Pflanzeninhalts- stoffe, weniger Rückstände von Agro- Chemikalien und chemischen Kunst- düngern. Es finden bei der Verarbeitung auch weniger Zusatzstoffe Einsatz. Seit 2010 arbeiten Städte, die den Öko- landbau und Bio-Lebensmittel fördern, zusammen. Im Vordergrund stehen Er- fahrungsaustausch, gemeinsame Projek- te, die Akquise von Fördermitteln und öf- fentlichkeitswirksame Aktionen. Durch das gemeinsame Auftreten im Netzwerk der deutschen Bio-Städte, -Gemeinden und -Landkreise soll dem Anliegen ein höheres politisches Gewicht verliehen werden. Möglichst viele Städte, Gemein- den und Landkreise sollen sich deshalb dem Netzwerk anschließen. ZIELE DES NETZWERKS 1. Den Ökolandbau, die Weiterverar- beitung und die Nachfrage nach Bio- Lebensmitteln mit kurzen Transport- wegen und regionaler Wertschöpfung fördern. 2. Vorrang für Bio-Lebensmittel bei öf- fentlichen Einrichtungen, Veranstal- tungen und Märkten. Insbesondere bei der Essenversorgung von Kindern und Jugendlichen auf gesunde Bio- Lebensmittel setzen. 3. Über vielfältige Aktionen, Veranstal- tungen und Maßnahmen private Ver- braucherinnen und Verbraucher, aber auch Betriebskantinen und Catering- unternehmen ansprechen. 4. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung die Bio-Branche vernetzen und Ar- beitsplätze in einer Zukunftsbranche fördern. 5. Darauf hinwirken, dass sich die staat- liche Förderpolitik wesentlich stärker auf die Bio-Branche und entsprechen- de Kooperationsprojekte fokussiert, und agrarpolitische und wirtschafts- politische Maßnahmen enger mit den kommunalen Aktivitäten verzahnt werden. Das Netzwerk der Bio-Städte, -Gemein- den und -Landkreise ist ein Aktiven-Netz- werk im besten Sinne, ohne feste Organi- sationsform und Mitgliedsbeiträge. Je nach Projekt und Aktion wird die Finan- zierung gemeinsam besprochen und fest- gelegt. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Kooperationsvereinbarung, die von den Gründungsstädten gemeinsam erarbeitet wurde. Alle interessierten Städte, Gemeinden und Landkreise sind eingeladen, das Netzwerk kennenzuler- nen und darin mitzuarbeiten. www.biostaedte.de Strategien und Konzepte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsbereich von Kommunen – Ein Projekt des Netzwerks deutscher Biostädte impressum VORWORT DEs HERAUSGEBERs inhaltsverzeichnis inhaltsverzeichnis Abbildungs- und tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Einleitung 2. Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt in Deutschland 2.1 Marktstruktur und Marktentwicklung 2.2 Herausforderungen für gastronomische Dienstleister heute und in Zukunft 2.3 Besonderheiten für eine Gastronomie in öffentlicher Trägerschaft 2.4 Besonderheiten verschiedener Verpflegungsanlässe 2.5 Besonderheiten verschiedener Verpflegungssysteme Tabelle 1: Bewertung der Verpflegungssysteme 3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie 3.1 Eckpfeiler einer nachhaltigen gastronomischen Dienstleistung 3.2 Herkunft und Qualität der Lebensmittel als zentrales Handlungsfeld 3.3 Argumente für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln benennen Vielseitige Fruchtfolgen Vorbeugender Pflanzenschutz Erhalt der Bodenfruchtbarkeit Betriebseigene Futtermittel Möglichst geschlossener Betriebskreislauf Betriebseigene organische Dünger Flächengebundene Tierhaltung Artgerechte Tierhaltung und Fütterung Wichtige Gütezeichen im Ökologischen Landbau Gesetzlich geregelte Bio-Siegel Bio-Kennzeichen der ökologischen Anbauverbände 4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 4.1 Entwicklungsgeschichte der Berücksichtigung von Umweltkriterien 4.2 Im Vergaberecht zu beachtende Grundsätze 4.3 Überblick über die anzuwendenden Vergabevorschriften 5. Notwendige Schritte in Politik und Verwaltung 5.1 Nachhaltige Beschaffung als Managementaufgabe 5.2 Strategische Planung und politische Beschlüsse 5.3 Durchführung und Einbettung in das Verwaltungsgeschehen 5.4 Erfolgskontrolle und Monitoring der Zielerreichung 5.5 Lernen und Berichten 6. Fahrplan für das Vergabeverfahren 6.1 Bestimmung von Beschaffungsgegenstand, Auftragswert und Vergabeart 6.2 Anforderungen an die Bietereignung 1 2 3 4 6.3 Erstellen der Leistungsbeschreibung 6.4 Angebotsbewertung und Zuschlagserteilung 7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen 7.1 Formulierungsvorschläge für Mindest- anforderungen 7.1.1 Anforderungen an den Anteil von Bio-Lebensmitteln 7.1.2 Anforderungen an den Anteil von Fisch aus nachhaltigem Fischfang 7.1.3 Anforderungen an den Anteil von fair gehandelten Produkten 7.2 Formulierungsvorschläge für Auftrags- durchführungsklauseln 7.2.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermeidung und Abfallentsorgung 7.2.3 Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen 7.3 Zusätzliche Auftragsdurchführungsklauseln für den Betrieb von Kantinen und anderen langfristigen Cateringdienstleistungen (z. B. Mittagsverpflegung) 7.3.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums 7.3.2 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: zielgruppenorientierte Berücksichtigung von allgemein akzeptierten Nährstoffempfehlungen 7.3.3 Kunden-Feedback 7.4 Zusätzliche Klauseln für Catering- Dienstleistungen bei Einzelveranstaltungen 7.4.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums 7.5 Bewertung mit Nutzwertanalyse und Wertungsmatrix 8. Schritte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln 8.1 Gründe für den Einsatz von Bio- Lebensmitteln in der eigenen Einrichtung 8.2 Entscheidung für den Einsatz und die Menge von Bio-Lebensmitteln treffen 8.3 Konzept für den Einsatz von Bio- Lebensmitteln festlegen 8.4 Bio-Lieferanten vergleichen und auswählen 8.5 Strategie für die Preisgestaltung finden 8.6 Das Bio-Angebot intern und extern kommunizieren 8.7 Die Verwendung von Bio-Lebensmitteln kontrollieren und zertifizieren 9. Erfolgsbeispiele aus Deutschland und Europa 9.1 Bio-Erfolge in nicht-kommunalen öffentlichen Einrichtungen 9.2 Bio-Erfolge in kommunalen Einrichtungen 9.2.1 Beispiele aus Deutschland 9.2.2 Beispiele aus Europa 10. fazit 11. Serviceteil 11.1 Literatur und Links 11.1.1 Bücher, Broschüren und Fachbeiträge 11.1.2 Websites 11.1.3 Weiterbildungsangebote 11.2.1 Ministerien und Behörden 11.2.2 Öko-Kontrollstellen 11.2.3 Verbände und andere Multiplikatoren 11.2.4 Bio-Lieferanten 11.3 Beispiele für Ausschreibungstexte, Stadtratsbeschlüsse u.a. Die Biostädte stellen sich vor Ziele des Netzwerks
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/bio-stadt/schwerpunkt/HF_sections/content/ZZnhSNvB6ccFPK/Leitfaden%20Mehr%20Bio%20in%20Kommunen.pdf
Karlsruhe: Office for integration Neu in Karlsruhe Interessante Links Wegweiser "Gesund­heit für alle": Ein Wegweiser durch das deutsche Gesund­heits­we­sen: Englis­h/Eng­lisch, Türkçe/Tür­kisch, Pols­ki/­Pol­nisch, Español / Spanisch, Français/­Fran­zö­sisch, Italia­no/I­ta­lie­nisch, Русский / Russisch, Hrvats­ki/­Kroa­tisch, Română/Ru­mä­nisch, فارسی / Farsi, عربي/A­ra­bisch, پښتو/Paschtu, Kurdisch/Kurdî Nach Karlsruhe ziehen jedes Jahr viele Menschen aus anderen ­Län­dern. Als Wissen­schafts- und Forschungs­stand­ort und als Stand­ort vieler inter­na­tio­na­ler Unter­neh­men kommen zahlrei­che ­Neu­an­kömm­linge nach Karlsruhe, um eine Arbeit aufzu­neh­men. Sie finden in Karlsruhe und Umgebung eine bessere Perspek­tive auf dem Arbeits­markt als in ihrem Herkunfts­land. So konnte Karlsruhe 2018 ein Wande­rungs­saldo von 1.196 Aus­län­de­rin­nen und Ausländern verzeich­nen. Die meisten neu Zu­ge­wan­der­ten aus dem Ausland (ohne deutschen Pass) kamen 2018 aus Rumänien (1.174 Personen), China (404 Personen) und Itali­en (353 Personen) nach Karlsruhe. Mit ihren attrak­ti­ven Hochschu­len lockt Karlsruhe zudem viele junge Fachkräfte. So hatten im Sommer­se­mes­ter 2019 24,2% der rund 23.000 einge­schrie­be­nen Studie­ren­den am KIT eine aus­län­di­sche Herkunft. Karlsruhe verfügt über eine breite Angebots- und Be­ra­tungs­land­schaft für neu Zugewan­derte. Um sich schnell ­zu­recht­zu­fin­den, können sie sich auf den unten­ste­hen­den Porta­len ­über Angebote infor­mie­ren.  Foto André Rösler Willkommensheft "Erste Schritte beim Ankommen in Karlsruhe" Das neue Willkom­mens­heft "Erste Schritte beim Ankommen in Karlsruhe" bietet Zugewan­der­ten Orien­tie­rung in den ersten Wochen und Monaten in Karlsruhe. Neben Infor­ma­tio­nen zur Wohnungs­su­che, zur Anmeldung im Bürgerbüro und bei der Kranken­kasse beinhaltet das Heft unter anderem auch Infor­ma­tio­nen zu den Themen Deutsch­ler­nen, Arbeit, Kinder­be­treu­ung und Schul­bil­dung. Zum Willkommensheft AniKA Ankommen in Karlsruhe Die Webseite des Bündnisses AniKA - Ankommen in Karlsruhe informiert über Angebote für neu nach Karlsruhe Zugewan­derte in den Bereichen: Bildung Arbeit Hilfs­an­ge­bo­te/ Beratungen Freizeit Wohnen Read more zur externen Seite AniKA Ankommen in Karlsruhe Welcome Center TechnologieRegion Karlsruhe Das Welcome Center Techno­lo­gie­Re­gion Karlsruhe ist eine zentrale Anlauf­stelle für inter­na­tio­nale Fach- und Nachwuchs­kräfte, die in der Techno­lo­gie­Re­gion arbeiten und leben möchten und für Unter­neh­men der Region, die an inter­na­tio­na­len Fachkräf­ten inter­es­siert sind. Das Inter­net­por­tal des Welcome Centers informiert über: Aufent­halts­ti­tel Behör­den­gänge in der TRK: Was? Wann? Wo? Wozu? Erstbe­ra­tung zur Anerken­nung auslän­di­scher Abschlüsse Ausbildung und Studium Regionaler Arbeits- und Ausbil­dungs­markt Jobsuche und Bewer­bungs­pro­zess Dual Career Sprach­kurse Alltags­le­ben wie Wohnen, Versi­che­run­gen, Mobilität, Kinder­be­treu­ung, Freizeit Read more zur externen Seite Welcome Center TechnologieRegion Karlsruhe bunt Karlsruhe Bündnis zur Unterstützung von Geflüchteten in Karlsruhe Der Veran­stal­tungs­ka­len­der des Bündnisses bunt sammelt Angebote, die sich an Geflüch­tete in Karlsruhe richten. Die Übersicht umfasst Angebote in den Bereichen: Bildung Arbeit Hilfs­an­ge­bote Freizeit Wohnen Read more zur externen Seite bunt Karlsruhe Bündnis zur Unterstützung von Geflüchteten in Karlsruhe Koordinationsstelle zur Integration von Geflüchteten und Migranten/-innen am KIT Die Koordi­na­ti­ons­stelle ist der zentrale Anlauf­punkt am KIT für Studien­in­ter­es­sierte und Studie­rende mit Flucht- und Migra­ti­ons­hin­ter­grund. Read more zur externen Seite Koordinationsstelle zur Integration von Geflüchteten und Migranten/-innen am KIT Zu- und Wegzüge Karlsruhe 2018Infogram
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/neu_in_karlsruhe
untitled fr ee pi k | d es ig ne d by p re ss fo to Weiterhin ziehen viele Familien ins Umland Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle Bevölkerung in Karlsruhe 2018 2 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Impressum Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe Leiterin: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig Bereich: Statistikstelle Andrea Rosemeier Bearbeitung: Manuela Cretu Layout: Stefanie Groß Auskunftsdienst und Bestellung: Telefon: 0721 133-1230 Fax: 0721 133-1239 E-Mail: statistik@karlsruhe.de Internet: statistik.karlsruhe.de Stand: Mai 2019 © Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers ist es nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen oder in elektronischen Systemen anzubieten. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 3 Die Einwohnerzahl steigt seit Jahren Karlsruhe wächst seit Jahren, und auch 2018 hielt der Anstieg der Karlsruher Bevölkerungszahl weiter an. Lediglich aufgrund der Flüchtlingszuwanderung im Jahr 2015 war die Einwohnerzahl der Fächerstadt mit der hier ansässigen Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) stark angestiegen. In den Folgejahren führten die Umverteilung der Flüchtlinge auf andere Gemeinden und der nachlassende Zuzug von Asylantragstellenden dann wieder zu Rückgängen der Bevölkerungszahl. Zum Jahresende 2018 hatten 305.616 Personen ihre Hauptwohnung im Stadtgebiet, darunter 19,1 % Ausländerinnen und Ausländer (Abbildung 1). Abbildung 1 Die Entwicklung der Einwohnerzahl1 in Karlsruhe seit 1946 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 1946 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2018 Jahr Ausländer/-innen Deutsche 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung; kann aus DV-technischen Gründen vom ermittelten Saldo der Bewegungsstatistik abweichen. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Bis 1979 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, ab 1980 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Anzahl 4 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Rückläufi ge Zahl der Karlsruherinnen und Karlsruher mit deutschem Pass Wie bereits in den Vorjahren konnte die Fächerstadt wieder ein Einwohnerplus verbuchen. Der Bevölkerungszuwachs basierte vor allem auf Wanderungsgewinnen bei Ausländerinnen und Ausländern (+1.196 Personen im Jahr 2018). Ein deutlicher Wanderungsverlust zeigte sich im vergangenen Jahr hingegen bei der deutschen Bevölkerung (-752 Personen), sodass die Fächerstadt insgesamt durch Wanderungen nur 444 Einwohner hinzugewann. Bei der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ergab sich 2018 mit 2.952 Lebendgeburten gegenüber 3.012 Sterbefällen ein Geburtendefi zit von -60 Personen. Ähnlich wie bei den Wanderungen stand einem Plus bei den Ausländerinnen und Ausländern ein Minus in der deutschen Bevölkerung gegenüber. Die Verluste im deutschen Bevölkerungsteil von Karlsruhe, bedingt durch ein Geburtendefi zit (-201 Personen) und den Wanderungsverlust (-752 Personen), konnten im vergangenen Jahr nicht durch Staatsangehörigkeitswechsel ausgeglichen werden, sodass die Zahl der Karlsruherinnen und Karlsruher mit deutschem Pass erstmals seit dem Jahr 2000 zurückging. Alles in allem belief sich die Einwohnerzahl der Fächerstadt am 31. Dezember 2018 auf 305.616 Personen (Tabelle 1). Die Bewohnerinnen und Bewohner der Landeserstaufnahme- einrichtung für Flüchtlinge (LEA) sind meldepfl ichtig und werden somit zur Karlsruher Einwohnerzahl hinzugerechnet. Da die Asylsuchenden und Flüchtlinge jedoch nur für einen kurzen Zeitraum in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden, bleiben die Bewohnerinnen und Bewohner der LEA bei den folgenden Auswertungen unberücksichtigt. Tabelle 1 Einwohnerentwicklung1 in Karlsruhe im Jahr 2018 Deutsche Ausländer/-innen Insgesamt Einwohnerbestand am 31. Dezember 2017 247.329 57.891 305.220 Lebendgeburten 2.620 332 2.952 Sterbefälle 2.821 191 3.012 Saldo -201 141 -60 Zuzug 13.262 14.133 27.395 Fortzug 14.014 12.937 26.951 Saldo -752 1.196 444 Ausländer zu Deutschen 748 -748 X Deutsche zu Ausländern -13 13 X Saldo 735 -735 X Saldo insgesamt -218 602 384 Einwohnerbestand am 31. Dezember 2018 247.125 58.491 305.616 Natürliche Bevölkerungsentwicklung Wanderungen Staatsangehörigkeitswechsel 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung; kann aus DV-technischen Gründen vom ermittelten Saldo der Bewegungsstatistik abweichen. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 5 Durchschnittsalter der Karlsruher Bevölkerung steigt wieder Da die nach Karlsruhe Zuziehenden im Schnitt jünger waren als die Wegziehenden, bewirkten die Wanderungsbewegungen bislang einen Verjüngungseffekt. Insbesondere die deutlichen Wanderungsgewinne bei jungen Erwachsenen in den vergangenen Jahren hatten das Durchschnittsalter der Karlsruher Bevölkerung zwischen 2009 bis 2011 und 2017 von 42,1 auf 41,8 Jahre herabgesenkt. Allerdings setzte sich dieser Trend 2018 nicht fort. Vielmehr stieg das Durchschnittsalter der Karlsruherinnen und Karlsruher erstmals seit 2009 wieder leicht auf 41,9 Jahre an. Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass 2018 ein Rückgang der Kinder und Jugendlichen in der Fächerstadt zu beobachten gewesen wäre. Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner im Alter unter 18 Jahren stieg auf 43.405 (2017: 43.276 Personen), vor allem die Zahl der Kinder im Vorschulalter. In der Altersgruppe der unter 6-Jährigen wurden 278 Einwohner mehr als im Vorjahr registriert. Ihre Zahl erhöhte sich somit um 1,8 % auf insgesamt 15.646 Personen, zehn Jahre zuvor lag die Zahl der Karlsruherinnen und Karlsruher im Alter unter 6 Jahren noch bei 14.435 Personen. Einen Überblick über die detaillierte Altersstruktur der Karlsruher Bevölkerung liefert die Abbildung 2. Abbildung 2 Altersaufbau der Karlsruherinnen und Karlsruher1 am 31. Dezember 2018 nach Migrationshintergrund Alter Anzahl 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 unt. 1 3 6 9 12 15 18 21 24 27 30 33 36 39 42 45 48 51 54 57 60 63 66 69 72 75 78 81 84 87 90 93 96 99 Frauen 05001.0001.5002.0002.5003.0003.5004.000 Männer 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Ausländer/-innen Deutsche mit persönlichem Migrationshintergrund Deutsche ohne Migrationshintergrund 6 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Geburtenüberschüsse von Mai bis November Im Jahresverlauf zeigten sich bei den natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten und Sterbefälle) bereits bekannte Muster. In den Sommer- und Herbstmonaten von Mai bis November wurden mehr Kinder geboren als Personen verstarben, während in der kalten Jahreszeit die Sterbefälle überwogen (Abbildung 3 und Tabelle 2). Die meisten Neugeborenen hatten im August das Licht der Welt erblickt (286 Geburten). Einen Überblick über die Entwicklung der Geburten und Sterbefälle in den vergangenen zehn Jahren gibt die Abbildung 4. Abbildung 3 Natürliche Bevölkerungsbewegung1 in Karlsruhe 2018 nach Monaten -20 -34 -65 -36 8 35 16 18 6 17 13 -60 -100 -50 0 50 100 150 200 250 300 350 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Monat Geburtenüberschuss(+)/-defizit (-) Lebendgeborene Gestorbene Anzahl 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 7 Tabelle 2 Bevölkerungsbewegung1 in Karlsruhe 2018 nach Monaten Januar 229 249 -20 1.757 1.789 -32 1.435 -52 Februar 202 236 -34 1.605 1.699 -94 1.494 -128 März 257 322 -65 1.906 1.767 139 1.549 74 April 223 259 -36 1.870 1.843 27 1.738 -9 Mai 236 228 8 1.506 1.535 -29 1.737 -21 Juni 248 213 35 1.602 1.643 -41 1.628 -6 Juli 249 233 16 1.697 1.887 -190 1.707 -174 August 286 268 18 2.001 2.307 -306 1.920 -288 September 247 241 6 3.093 2.132 961 1.604 967 Oktober 263 246 17 3.509 2.447 1.062 2.203 1.079 November 253 240 13 1.720 1.729 -9 1.800 4 Dezember 214 274 -60 1.300 1.446 -146 1.484 -206 Jahr 2018 2.907 3.009 -102 23.566 22.224 1.342 20.299 1.240 Monat Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungsbewegung Zu-/Abnahme (-) insgesamtLebend- geborene Gestorbene Geburten- überschuss(+)/ -defizit (-) Außenwanderung Innerstädtische Umzüge2Zugezogene Fortgezogene Gewinn (+)/ Verlust (-) 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Abbildung 4 Natürliche Bevölkerungsbewegungen1 in Karlsruhe 2008 bis 2018 -71 -279 -259 -161 -447 -52 -66 -238 40 -225 -102 -1.000 -500 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr Geburtenüberschuss(+)/-defizit(-) Lebendgeborene Gestorbene Anzahl 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. 8 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Im Jahr 2018 überstieg die Zahl der Geburten nur in zehn der 27 Karlsruher Stadtteile die Zahl der Sterbefälle. Wie bereits im Vorjahr ergab sich das größte Geburtenplus mit +101 Personen in der Südstadt, gefolgt von der Südweststadt (+97 Personen). Das größte Geburtendefi zit verzeichnete das zweite Jahr in Folge Daxlanden mit -64 Personen (Tabelle 3). Tabelle 3 Natürliche Bevölkerungsbewegung der Deutschen sowie der Ausländerinnen und Ausländer1 in den Karlsruher Stadtteilen 2018 Deutsche Ausländer/ -innen Deutsche Ausländer/ -innen Deutsche Ausländer/ -innen 01 Innenstadt-Ost 40 35 5 63 52 11 -23 -17 -6 02 Innenstadt-West 81 69 12 97 90 7 -16 -21 5 03 Südstadt 259 231 28 158 131 27 101 100 1 04 Südweststadt 267 242 25 170 161 9 97 81 16 05 Weststadt 205 190 15 210 196 14 -5 -6 1 06 Nordweststadt 90 78 12 138 133 5 -48 -55 7 07 Oststadt 184 167 17 153 140 13 31 27 4 08 Mühlburg 167 140 27 205 189 16 -38 -49 11 09 Daxlanden 84 78 6 148 145 3 -64 -67 3 10 Knielingen 118 100 18 107 99 8 11 1 10 11 Grünwinkel 89 77 12 120 112 8 -31 -35 4 12 Oberreut 114 103 11 117 106 11 -3 -3 0 13 Beiertheim-Bulach 72 67 5 56 51 5 16 16 0 14 Weiherfeld-Dammerstock 50 48 2 90 87 3 -40 -39 -1 15 Rüppurr 81 76 5 103 96 7 -22 -20 -2 16 Waldstadt 89 77 12 123 120 3 -34 -43 9 17 Rintheim 53 46 7 68 64 4 -15 -18 3 18 Hagsfeld 81 71 10 49 46 3 32 25 7 19 Durlach 303 278 25 349 333 16 -46 -55 9 20 Grötzingen 81 71 10 92 91 1 -11 -20 9 21 Stupferich 43 41 2 19 19 0 24 22 2 22 Hohenwettersbach 23 23 0 18 18 0 5 5 0 23 Wolfartsweier 29 27 2 34 33 1 -5 -6 1 24 Grünwettersbach 36 34 2 50 50 0 -14 -16 2 25 Palmbach 18 15 3 16 16 0 2 -1 3 26 Neureut 179 164 15 190 181 9 -11 -17 6 27 Nordstadt 71 69 2 66 62 4 5 7 -2 Stadt Karlsruhe 2.907 2.617 290 3.009 2.821 188 -102 -204 102 davon davon davonStadtteile Lebendgeburten Sterbefälle Geburtenüberschuss/-defizit insgesamt insgesamt insgesamt 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 9 Hohe Wanderungsgewinne zu Semester- und Schuljahresbeginn Am attraktiven Bildungsstandort Karlsruhe prägten das Studien- und Ausbildungsjahr traditionell die Zahl der Zu- und Wegzüge im Jahresverlauf. Zu Semester- beziehungsweise Schuljahresbeginn im September und Oktober zogen etwa doppelt so viele Personen nach Karlsruhe wie in den übrigen Monaten, sodass sich für die Fächerstadt im Herbst deutliche Wanderungsgewinne ergaben. Mit einem kleinen Hoch im März und April zeichnete sich auch der Beginn des Sommersemesters in den Wanderungsbewegungen ab. Die größten Wanderungsverluste waren in den Monaten Juli und August zu verbuchen, als sich das Studien- und Ausbildungsjahr dem Ende zuneigte und die Absolventen oder Studienortwechsler Karlsruhe verließen (Tabelle 2 und Abbildung 5). Abbildung 5 Wanderungsbewegungen1 in Karlsruhe 2018 nach Monaten -32 -94 139 27 -29 -41 -190 -306 961 1.062 -9 -146 -500 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Monat Gewinn (+)/ Verlust (-) Zugezogene Fortgezogene Innerstädtische Umzüge Anzahl 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Innerstädtische Umzüge einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. 10 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Bei den Wanderungszahlen zeigte sich seit 2008 ein deutlicher Anstieg der Zu- und Fortzüge, nicht nur bedingt durch den Zuzug von Auszubildenden oder Studierenden aus dem In- und Ausland, sondern, auch durch die EU-Osterweiterung und Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, welche die Wanderungsverfl echtungen mit dem Ausland verstärkt haben. Zudem meldeten sich vor dem Hintergrund der Ausweitung der Erstwohnsitzkampagne und der Ankündigung der Zweitwohnsitzsteuer die Zuziehenden verstärkt mit Hauptwohnung an und erhöhten so das Wanderungsplus (Abbildung 6). Allerdings sank in den letzten beiden Jahren die Anzahl der Zuzüge nach Karlsruhe wieder auf das Niveau von vor fünf Jahren ab. Abbildung 6 Wanderungsbewegungen1 in Karlsruhe 2008 bis 2018 1.831 1.172 2.573 2.677 3.699 3.212 2.324 2.710 4.239 1.933 1.342 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr Gewinn (+)/ Verlust (-) Zugezogene Fortgezogene Innerstädtische Umzüge Anzahl 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Innerstädtische Umzüge einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 11 Die Wanderungsbewegungen von außerhalb in die Karlsruher Stadtteile waren 2018 überwiegend durch Zuzug geprägt. Insgesamt verzeichneten 19 der 27 Stadtteile in der Fächerstadt ein Außenwanderungsplus. Mit +334 Personen wies die Innenstadt-West den größten Außenwanderungsgewinn auf, gefolgt von der Südweststadt mit einem Plus von 270 Personen (Tabelle 4). Tabelle 4 Wanderungsbewegung der Deutschen sowie der Ausländerinnen und Ausländer1 in den Karlsruher Stadtteilen 2018 Deutsche Ausländer/ -innen Deutsche Ausländer/ -innen Deutsche Ausländer/ -innen 01 Innenstadt-Ost 974 529 445 831 491 340 143 38 105 02 Innenstadt-West 1.964 957 1.007 1.630 902 728 334 55 279 03 Südstadt 2.157 1.222 935 2.078 1.296 782 79 -74 153 04 Südweststadt 1.789 1.099 690 1.519 1.025 494 270 74 196 05 Weststadt 1.943 1.097 846 1.841 1.127 714 102 -30 132 06 Nordweststadt 958 558 400 864 552 312 94 6 88 07 Oststadt 2.159 1.267 892 2.186 1.360 826 -27 -93 66 08 Mühlburg 1.368 715 653 1.483 769 714 -115 -54 -61 09 Daxlanden 446 266 180 430 316 114 16 -50 66 10 Knielingen 808 416 392 654 409 245 154 7 147 11 Grünwinkel 700 344 356 633 342 291 67 2 65 12 Oberreut 381 253 128 379 291 88 2 -38 40 13 Beiertheim-Bulach 437 246 191 387 270 117 50 -24 74 14 Weiherfeld-Dammerstock 244 158 86 233 166 67 11 -8 19 15 Rüppurr 516 344 172 434 302 132 82 42 40 16 Waldstadt 781 408 373 827 509 318 -46 -101 55 17 Rintheim 442 234 208 396 235 161 46 -1 47 18 Hagsfeld 466 244 222 477 316 161 -11 -72 61 19 Durlach 2.014 1.189 825 1.891 1.277 614 123 -88 211 20 Grötzingen 469 253 216 520 361 159 -51 -108 57 21 Stupferich 172 103 69 146 95 51 26 8 18 22 Hohenwettersbach 104 85 19 119 95 24 -15 -10 -5 23 Wolfartsweier 173 107 66 171 112 59 2 -5 7 24 Grünwettersbach 181 118 63 204 159 45 -23 -41 18 25 Palmbach 66 43 23 108 84 24 -42 -41 -1 26 Neureut 1.222 682 540 1.160 734 426 62 -52 114 27 Nordstadt 632 324 308 623 412 211 9 -88 97 Stadt Karlsruhe 23.566 13.261 10.305 22.224 14.007 8.217 1.342 -746 2.088 davon davon davonStadtteile Zugezogene Fortgezogene Wanderungsbilanz insgesamt insgesamt insgesamt 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Zu- und Fortzüge über die Stadtgrenze, ohne innerstädtische Umzüge. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. designed by freepik 12 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Das Stadtviertel Neu-Knielingen wächst um mehr als 500 Einwohner Die Bevölkerungsbilanz der Karlsruher Stadtviertel für das Jahr 2018 wird in Karte 1 im gesamtstädtischen Kontext dargestellt. Sie stellt letztlich das Ergebnis aus Geburten- und Sterbefällen sowie Zu- und Wegzügen einschließlich innerstädtischer Umzüge dar. Mehr als die Hälfte, nämlich 45 der 70 Karlsruher Stadtviertel verzeichneten 2018 ein Einwohnerplus, während 24 Stadtviertel im vergangenen Jahr Bevölkerung verloren haben. Nur in Palmbach blieb die Bewohnerzahl unverändert. Unter den Stadtvierteln mit Bevölkerungsgewinnen konnten 14 Stadtviertel sowohl einen Geburtenüberschuss als auch ein Wanderungsplus verbuchen. In weiteren 29 Stadtvierteln glichen Wanderungsgewinne das Geburtendefi zit mehr als aus und führten zu wachsenden Einwohnerzahlen. Lediglich im östlichen Teil der Südstadt und in Hohenwettersbach stieg die Einwohnerzahl – trotz Wanderungsverlusten – durch ein Geburtenplus. Den mit Abstand größten Einwohnerzuwachs verzeichnete das Stadtviertel Neu-Knielingen mit +506 Personen. Er steht in Zusammenhang mit der Bebauung des Gebiets „Knielingen 2.0“, wo 2017 und 2018 zahlreiche Wohnbauvorhaben abgeschlossen wurden. In dem neu geschaffenen Wohnraum fanden Karlsruherinnen und Karlsruher aus dem übrigen Stadtgebiet sowie Personen von außerhalb ein neues Zuhause. Die tendenziell junge Bevölkerungsstruktur in Neubaugebieten führt darüber hinaus zu steigenden Geburtenzahlen, sodass das Stadtviertel auch durch Geburtenüberschüsse Einwohner hinzugewann. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 13 Karte 1 Bevölkerungsbilanz* in den Karlsruher Stadtvierteln 2018 102 101 263 262 261 264 272 271 061 063 064 062 051 052 082 081 084 083 091 092 093 094 113 111 115 114 112 122 121 132 131 043 042 041 142 141 151 153 152 154 231 241 251 211 221 194 193 195 196 194 191 192 202 201 181 182 171 172 071 072 073 162 161 011 021 022 012 031 033 032 0102 27 26 10 06 05 08 11 12 13 15 14 04 07 17 16 20 19 23 2224 25 21 03 18 09 Stadtteile 01 Innenstadt-Ost 15 Rüppurr 02 Innenstadt-West 16 Waldstadt 03 Südstadt 17 Rintheim 04 Südweststadt 18 Hagsfeld 05 Weststadt 19 Durlach 06 Nordweststadt 20 Grötzingen 07 Oststadt 21 Stupferich 08 Mühlburg 22 Hohenwettersbach 09 Daxlanden 23 Wolfartsweier 10 Knielingen 24 Grünwettersbach 11 Grünwinkel 25 Palmbach 12 Oberreut 26 Neureut 13 Beiertheim-Bulach 27 Nordstadt 14 Weiherfeld-Dammerstock Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Karlsruhe insgesamt: positive Bevölke- rungsungsbilanz Zeichenerklärung Stadtgrenze Stadtteilgrenze Stadtviertelgrenze Wanderungsbilanz* Einwohnerzunahme durch: Natürliche Bevölkerungsbilanz + _ + _ Einwohnerabnahme durch: Natürliche Bevölkerungsbilanz Wanderungsbilanz* + _ + _ * Einschließlich innerstädtischer Umzüge. Keine Veränderung fr ee pi k | d es ig ne d by J av i_ In dy 14 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Junge Erwachsene und Ausländer/-innen ziehen in die Fächerstadt Karlsruhe ist nach wie vor ein beliebtes Zuzugsgebiet. Trotz zuletzt leicht rückläufi ger Zuzugszahlen hat die Fächerstadt 2018 – ohne Berücksichtigung der Bevölkerungsbewegungen in der LEA – durch Wanderungen 1.342 Einwohner hinzu- gewonnen. Nicht zuletzt wegen des attraktiven Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplatzangebots sind in den letzten zehn Jahren insgesamt 25.881 Personen mehr nach Karlsruhe zugezogen, als der Stadt den Rücken gekehrt haben. Diese auf den ersten Blick positive Entwicklung trifft jedoch nicht für alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße zu. Wie ein Blick auf den Wanderungssaldo nach Alter und Staatsangehörigkeit zeigt, wird dieses Wachstum vor allem von zwei Gruppen getragen: den ausländischen Zuwanderern und den jungen Erwachsenen. Diese Entwicklung kann nicht nur in Karlsruhe beobachtet werden, sondern auch in den meisten Großstädten der Bundesrepublik. Im Jahr 2018 gingen die Wanderungsgewinne fast ausschließlich auf das Konto von Personen im Alter von 17 bis unter 25 Jahren. In nahezu allen anderen Altersgruppen waren Verluste zu verbuchen. Dabei fi el das Wanderungsdefi zit bei Kindern unter sechs Jahren und ihren Eltern besonders hoch aus. Lediglich bei der ausländischen Bevölkerung werden Wanderungsgewinne auch bei Kindern und Jugendlichen im Alter unter 18 Jahren und bei Erwachsenen im Alter zwischen Mitte Zwanzig und Ende Vierzig verzeichnet (Abbildung 7). An der altersspezifi schen Verteilung der Wanderungsgewinne und –verluste hat sich in den vergangenen Jahren nur wenig verändert. In den letzten zehn Jahren hat Karlsruhe jährlich etwa 3.000 bis 4.000 junge Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren durch Wanderungen hinzugewonnen, während in den übrigen Altersgruppen durchweg mehr Wegzüge als Zuzüge verzeichnet wurden. Die Wanderungsverluste von Personen außerhalb des Ausbildungs- und Studierendenalters fi elen in den letzten beiden Jahren 2017 und 2018 mit jeweils mehr als -2.000 Personen besonders hoch aus (Abbildung 8). Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 15 Abbildung 7 Wanderungsplus beziehungsweise -verlust1 Karlsruhes 2018 nach Alter und Staatsangehörigkeit -400 -200 0 200 400 600 800 1000 unter 1 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 56 58 60 62 64 66 68 70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 100 Anzahl Deutsche Ausländer/-innen 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Alter 16 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Abbildung 8 Wanderungssaldo1 Karlsruhes seit 2008 nach Alter 2.993 2.898 2.916 3.351 3.903 3.550 3.256 3.456 5.219 4.038 3.498 -1.162 -1.726 -343 -674 -204 -338 -932 -746 -980 -2.105 -2.156 -3.000 -2.000 -1.000 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 15- bis unter 25 Jährige andere Altersgruppen 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Anzahl Jahr Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 17 Eine Betrachtung des Wanderungssaldos nach Staatsange- hörigkeit zeigt ebenfalls große Unterschiede auf. Während sich zwischen 2008 und 2013 sowohl bei der deutschen als auch bei der ausländischen Bevölkerung Wanderungsgewinne ergaben, waren in den folgenden Jahren bei deutschen Personen überwiegend Verluste zu verbuchen. Eine Ausnahme bildete lediglich das Jahr 2016 in dem – aufgrund der Ankündigung der Zweitwohnungssteuer und der Ausweitung der Erstwohnsitzkampagne – besonders viele Personen in Karlsruhe ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben. Darunter waren auch Personen, die zuvor bereits mit einem Nebenwohnsitz in der Fächerstadt gemeldet waren. Das Wanderungsplus bei der ausländischen Bevölkerung lag hingegen in den letzten fünf Jahren – vor allem durch die Zuwanderung aus Ost- und Südosteuropa – mit einem Nettozuzug von mehr als 2.000 Personen pro Jahr auf einem sehr hohen Niveau (Abbildung 9). Abbildung 9 Wanderungssaldo1 Karlsruhes seit 2008 nach Staatsangehörigkeit 1.514 1.100 1.127 786 1.019 407 -651 -484 1.366 -136 -746 317 72 1.446 1.891 2.680 2.805 2.975 3.194 2.873 2.069 2.088 -1.000 -500 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Deutsche Ausländer/-innen 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Jahr Anzahl fr ee pi k | d es ig ne d by s en iv pe tr o 18 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Anhaltende Wanderungsgewinne gegenüber dem Ausland Obwohl im vergangenen Jahr nur bei weniger als einem Drittel der Wanderungen das Herkunfts- beziehungsweise Zielgebiet im Ausland lag, waren diese Auslandswanderungen für die gesamtstädtischen Wanderungsgewinne maßgebend. Das Wanderungsplus gegenüber dem Ausland lag bei +1.847 Personen, während die Fächerstadt gegenüber den Zielgebieten im Inland einen Wanderungsverlust von -505 Personen zu verzeichnen hatte. Hierbei zeigten sich allerdings große Unterschiede zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung: Bei Ausländerinnen und Ausländern wurden sowohl durch grenzüberschreitende als auch durch innerdeutsche Wanderungen Bevölkerungsgewinne erzielt, während die Stadt Einwohnerinnen und Einwohner mit deutschem Pass an das In- und Ausland verloren hat (Tabelle 5). Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 19 Deutsche Ausländer/-innen Deutsche Ausländer/-innen Deutsche Ausländer/-innen 2008 15.659 13.247 2.412 13.619 11.234 2.385 2.040 2.013 27 2009 15.333 13.004 2.329 14.055 11.675 2.380 1.278 1.329 -51 2010 15.319 12.875 2.444 13.892 11.571 2.321 1.427 1.304 123 2011 16.112 13.584 2.528 15.397 12.593 2.804 715 991 -276 2012 16.141 13.406 2.735 15.471 12.280 3.191 670 1.126 -456 2013 16.108 12.880 3.228 15.684 12.420 3.264 424 460 -36 2014 15.959 12.452 3.507 16.462 12.898 3.564 -503 -446 -57 2015 16.630 12.666 3.964 16.900 12.979 3.921 -270 -313 43 2016 18.497 14.493 4.004 16.698 12.966 3.732 1.799 1.527 272 2017 17.493 13.352 4.141 17.178 13.280 3.898 315 72 243 2018 16.888 12.739 4.149 17.393 13.293 4.100 -505 -554 49 2008 4.635 554 4.081 4.844 1.053 3.791 -209 -499 290 2009 4.746 595 4.151 4.852 824 4.028 -106 -229 123 2010 5.237 583 4.654 4.091 760 3.331 1.146 -177 1.323 2011 6.131 574 5.557 4.169 779 3.390 1.962 -205 2.167 2012 6.770 581 6.189 3.741 688 3.053 3.029 -107 3.136 2013 6.996 605 6.391 4.208 658 3.550 2.788 -53 2.841 2014 7.490 537 6.953 4.663 742 3.921 2.827 -205 3.032 2015 8.037 584 7.453 5.057 755 4.302 2.980 -171 3.151 2016 7.467 579 6.888 5.027 740 4.287 2.440 -161 2.601 2017 7.200 531 6.669 5.582 739 4.843 1.618 -208 1.826 2018 6.678 522 6.156 4.831 714 4.117 1.847 -192 2.039 2008 20.294 13.801 6.493 18.463 12.287 6.176 1.831 1.514 317 2009 20.079 13.599 6.480 18.907 12.499 6.408 1.172 1.100 72 2010 20.556 13.458 7.098 17.983 12.331 5.652 2.573 1.127 1.446 2011 22.243 14.158 8.085 19.566 13.372 6.194 2.677 786 1.891 2012 22.911 13.987 8.924 19.212 12.968 6.244 3.699 1.019 2.680 2013 23.104 13.485 9.619 19.892 13.078 6.814 3.212 407 2.805 2014 23.449 12.989 10.460 21.125 13.640 7.485 2.324 -651 2.975 2015 24.667 13.250 11.417 21.957 13.734 8.223 2.710 -484 3.194 2016 25.964 15.072 10.892 21.725 13.706 8.019 4.239 1.366 2.873 2017 24.693 13.883 10.810 22.760 14.019 8.741 1.933 -136 2.069 2018 23.566 13.261 10.305 22.224 14.007 8.217 1.342 -746 2.088 Wanderungen innerhalb Deutschlands Wanderungen zwischen Karlsruhe und dem Ausland Wanderungen insgesamt Jahr Zuzug Wegzug Saldo Insgesamt davon Insgesamt davon Insgesamt davon 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Zu- und Fortzüge über die Stadtgrenze, ohne innerstädtische Umzüge. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Tabelle 5 Wanderungsverfl echtung1 Karlsruhes mit dem In- und Ausland seit 2008 nach Staatsangehörigkeit 20 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Viele Deutsche ziehen in die Schweiz und nach Frankreich Die meisten Zuwanderer aus dem Ausland (ohne deutschen Pass) kamen 2018 aus Rumänien (1.174 Personen), China (404 Personen) und Italien (353 Personen) nach Karlsruhe (Tabelle 6). Berücksichtigt man, wie viele Wegzüge es aus Karlsruhe in umgekehrte Richtung ins Ausland gab, so war der Saldo mit Rumänien (+369 Personen), Italien (+169 Personen), Kroatien (+159 Personen) und Indien (+137 Personen) am höchsten (Tabelle 7). Die wichtigsten Zielländer von Deutschen, die von Karlsruhe ins Ausland zogen, waren 2018 die Schweiz (116 Personen), Frankreich (90 Personen) und Österreich (54 Personen) (Tabelle 8). Herkunftsland Zuzüge Rumänien 1.174 China 404 Italien 353 Kroatien 318 Indien 269 Polen 265 Frankreich 236 Bulgarien 208 Spanien 195 Türkei 160 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahme- einrichtung für Flüchtlinge (LEA). Zu- und Fortzüge über die Stadtgrenze, ohne innerstädtische Umzüge. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Tabelle 7 Länder mit den höchsten Wanderungsgewinnen der ausländischen Bevölkerung1 in Karlsruhe 2018 Herkunfts-/Zielland Wanderungssaldo Rumänien 369 Italien 169 Kroatien 159 Indien 137 China 111 Polen 77 Bulgarien 54 Russische Föderation 53 Brasilien 52 Frankreich 48 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahme- einrichtung für Flüchtlinge (LEA). Zu- und Fortzüge über die Stadtgrenze, ohne innerstädtische Umzüge. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Tabelle 8 Wichtigste Zielländer der von Karlsruhe ins Ausland ziehenden Deutschen1 Tabelle 6 Wichtigste Herkunftsländer der aus dem Ausland nach Karlsruhe zuziehenden Ausländerinnen und Ausländer1 2018 Zielland Wegzüge Schweiz 116 Frankreich 90 Österreich 54 Vereinigtes Königreich 51 Vereinigte Staaten/USA 45 Spanien 40 Australien 23 Niederlande 22 Türkei 18 Kanada 15 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahme einrichtung für Flüchtlinge (LEA). Zu- und Fortzüge über die Stadtgrenze, ohne innerstädtische Umzüge. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. d es ig n ed b y fr ee p ik Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 21 Wanderungsverluste auch gegenüber dem Bundesgebiet 2018 hat Karlsruhe – wie bereits in den Jahren 2014 und 2015 mehr Einwohner an andere deutsche Kommunen verloren, als von dort in die Fächerstadt zugezogen sind. Hinsichtlich der Herkunfts- und Zielgebiete zeigten sich hierbei große Unterschiede. Während Karlsruhe von Wanderungsgewinnen aus vielen Teilen Baden-Württembergs, Rheinland-Pfalz und Deutschlands profi tierte, verlor die Stadt Einwohner an das direkte Umland und die großen deutschen Metropolen. In den letzten zehn Jahren lag die Netto-Abwanderung in das Umland bei etwa 1.000 Personen pro Jahr, davon entfi el ein Großteil auf die Gemeinden des Nachbarschaftsverbands. An die sechs größten deutschen Städte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart verlor die Fächerstadt (netto) rund 400 bis 500 Personen. Da die Wanderungsgewinne aus den übrigen Gebieten Baden-Württembergs und dem übrigen Deutschland seit 2012 zurückgegangen waren, konnten die Wanderungsverluste an das Umland und die Metropolen nicht mehr kompensiert werden, sodass die Fächerstadt durch innerdeutsche Wanderungen insgesamt Einwohner verlor (Abbildung 10). Nur im Jahr 2016 ergaben sich Wanderungsgewinne, die vor allem auf die Ankündigung der Zweitwohnsitzsteuer und die Ausweitung der Erstwohnsitzkampagne zurückzuführen waren. Junge Erwachsene ziehen in die deutschen Metropolen Je nach Alter der Zu- und Wegziehenden zeigten sich hinsichtlich der Herkunfts- und Zielgebiete unterschiedliche Schwerpunkte. Bei Personen im Alter von 18 bis unter 20 Jahren – der Altersgruppe mit den größten Wanderungsgewinnen – war das mit Abstand wichtigste Herkunftsgebiet das übrige Baden-Württemberg (ohne die Landeshauptstadt Stuttgart). In dieser Altersgruppe wurden sogar Wanderungsgewinne gegenüber dem Umland und den größten deutschen Städten erzielt, also jenen Gebieten, an die Karlsruhe insgesamt Einwohner verlor. Unter den 20- bis unter 24-Jährigen zogen im vergangenen Jahr ebenfalls mehr Personen in die Fächerstadt zu als fort, jedoch wurden auch Wanderungsverluste gegenüber den deutschen Metropolen verzeichnet. Die sechs zuvor genannten Großstädte mit über 600.000 Einwohnern waren bei Personen im Alter von 20 bis unter 30 Jahren das wichtigste Zielgebiet der (Netto-) Abwanderung. Ab etwa einem Alter von 30 Jahren wurden die größten Wanderungsverluste gegenüber dem direkten Umland verzeichnet (Abbildung 11). In diesem Querschnitt über die Altersjahre zeigt sich eine typische Wanderungsbiographie: Junge Erwachsene ziehen aus ihrer Heimatgemeinde in die Großstadt, um dort ein Studium oder eine Ausbildung aufzunehmen. Begeben sich die jungen Erwachsenen nach ihrem Abschluss auf Jobsuche, so verlassen viele von ihnen wieder die Stadt – attraktive Ziele sind die Metropolen mit einem großen Arbeitsmarkt. Mit steigendem Lebensalter werden durch Familiengründung oder den Erwerb von Eigentum bedingte Umzüge häufi ger; das Umland wird dann zum wichtigsten Zielgebiet. 22 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Abbildung 10 Wanderungsgewinne und-verluste Karlsruhes durch Binnenwanderungen seit 2008 nach Herkunfts- und Zielgebiet -2.000 -1.000 0 1.000 2.000 3.000 4.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Umland übrige Region Karlsruhe übriges Baden-Württemberg übriges Rheinland-Pfalz deutsche Metropolen übriges Deutschland Wanderungssaldo innerdeutscher Wanderungen Anzahl Jahr 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Region Karlsruhe: Regionalverband Mittlerer Oberrhein (außer Stadtkreis Karlsruhe, das heißt Stadtkreis Baden-Baden, alle Gemeinden der Landkreise Karlsruhe und Rastatt), die Gemeinde Remchingen aus dem Enzkreis sowie zehn Gemeinden des rheinland-pfälzischen Landkreises Germersheim (Stadt Wörth am Rhein, Verbandsgemeinde Jockgrim sowie Teile der Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel). Umland Karlsruhe: Nachbarschaftsverband Karlsruhe (außer Stadtkreis Karlsruhe, das heißt Eggenstein-Leopoldshafen, Stadt Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal, Stadt Rheinstetten, Stadt Stutensee, Waldbronn und Weingarten), die Gemeinden Malsch, Walzbachtal und Dettenheim aus dem Landkreis Karlsruhe, die Gemeinden Au am Rhein und Durmersheim aus dem Landkreis Rastatt, die Gemeinde Remchingen aus dem Enzkreis sowie zehn Gemeinden des rheinland-pfälzischen Landkreises Germersheim (Stadt Wörth am Rhein, Verbandsgemeinde Jockgrim sowie Teile der Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel). Deutsche Metropolen: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart. übriges Baden-Württemberg: Baden-Württemberg ohne die Gemeinden der Region Karlsruhe und ohne die Landeshauptstadt Stuttgart. übriges Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz ohne die Gemeinden der Region Karlsruhe. übriges Deutschland: Deutschland ohne die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin und Hamburg sowie ohne die Städte München, Köln und Frankfurt am Main. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 23 Abbildung 11 Wanderungsplus beziehungsweise -verlust1 Karlsruhes 2018 nach Herkunfts-/Zielgebiet in Deutschland und ausgewählten Altersjahren der Personen -200 0 200 400 600 800 1000 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 Umland Region übriges Baden-Württemberg übriges Rheinland-Pfalz Großstädte übriges Deutschland Alter Anzahl 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Region Karlsruhe: Regionalverband Mittlerer Oberrhein (außer Stadtkreis Karlsruhe, das heißt Stadtkreis Baden-Baden, alle Gemeinden der Landkreise Karlsruhe und Rastatt), die Gemeinde Remchingen aus dem Enzkreis sowie zehn Gemeinden des rheinland-pfälzischen Landkreises Germersheim (Stadt Wörth am Rhein, Verbandsgemeinde Jockgrim sowie Teile der Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel). Umland Karlsruhe: Nachbarschaftsverband Karlsruhe (außer Stadtkreis Karlsruhe, das heißt Eggenstein-Leopoldshafen, Stadt Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal, Stadt Rheinstetten, Stadt Stutensee, Waldbronn und Weingarten), die Gemeinden Malsch, Walzbachtal und Dettenheim aus dem Landkreis Karlsruhe, die Gemeinden Au am Rhein und Durmersheim aus dem Landkreis Rastatt, die Gemeinde Remchingen aus dem Enzkreis sowie zehn Gemeinden des rheinland-pfälzischen Landkreises Germersheim (Stadt Wörth am Rhein, Verbandsgemeinde Jockgrim sowie Teile der Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel). Deutsche Metropolen: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart. übriges Baden-Württemberg: Baden-Württemberg ohne die Gemeinden der Region Karlsruhe und ohne die Landeshauptstadt Stuttgart. übriges Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz ohne die Gemeinden der Region Karlsruhe. übriges Deutschland: Deutschland ohne die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin und Hamburg sowie ohne die Städte München, Köln und Frankfurt am Main. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. 24 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Anhaltende Suburbanisierung in die Region Nach wie vor verliert Karlsruhe im Rahmen der Suburbanisierung Einwohner an das direkte Umland. Insgesamt zogen im vergangenen Jahr 4.204 Personen von der Fächerstadt in die Umlandgemeinden, das waren 1.063 mehr als von dort nach Karlsruhe zuzogen. Das Hauptmotiv für einen Wegzug ins Umland ist eine Veränderung beziehungsweise Verbesserung der Wohnsituation. Sei es mehr Platz, niedrigere Mieten oder der Eigenheimerwerb, häufi g ist der Immobilienmarkt außerhalb einer wachsenden Großstadt wie Karlsruhe entspannter und damit gegebenenfalls attraktiver. Neuer Wohnstandort möglichst nah an der Stadt Weggezogene Karlsruherinnen und Karlsruher suchten in der Vergangenheit ihren neuen Wohnstandort möglichst nah an der Stadtgrenze (Abbildung 12). Bevorzugt wurden dabei neben den direkt angrenzenden Nachbarkommunen auch Gemeinden entlang der Verkehrsachsen oder ÖPNV-Trassen. Die Städte und Gemeinden im Umland, die im vergangenen Jahr 2018 am stärksten von der Abwanderung aus Karlsruhe profi tierten, waren Stutensee (+248 Personen), Wörth am Rhein (+132 Personen) und Ettlingen (+131 Personen) (Abbildung 13 und Karte 2), doch war die Wanderungsbilanz gegenüber sämtlichen an Karlsruhe angrenzenden Gemeinden zuletzt negativ. Mehr als 75 % der ins Umland ziehenden Personen bleiben in den unmittelbaren Nachbargemeinden. Noch 2008 hatten deutlich weniger Kommunen von der Zuwanderung aus dem Stadtgebiet profi tiert (Karte 3). Abbildung 12 Zu- und Wegzüge nach beziehungsweise von Karlsruhe 2018 nach Wanderungsentfernung 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. 2.569 1.210 1.139 782 610 522 250 1.968 935 861 754 725 508 264 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 bis 10 10 bis 15 15 bis 20 20 bis 25 25 bis 30 30 bis 35 35 bis 40 Entfernung in km (Luftlinie) Wegzug Zuzug Anzahl Abbildung 13 Wanderungsverlust1 beziehungweise -plus Karlsruhes gegenüber den Städten und Gemeinden des Umlandes 2018 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 25 -248 -132 -131 -72 -71 -57 -55 -53 -49 -41 -31 -28 -19 -17 -15 -13 -13 -8 -7 -5 -2 -2 -1 -1 2 6 -300 -250 -200 -150 -100 -50 0 50 Stutensee, Stadt Wörth am Rhein, Stadt Ettlingen, Stadt Linkenheim-Hochstetten Pfinztal Eggenstein-Leopoldshafen Waldbronn Rheinstetten, Stadt Walzbachtal Weingarten Jockgrim Dettenheim Remchingen Au am Rhein Karlsbad Hagenbach, Stadt Kandel, Stadt Minfeld Neuburg am Rhein Berg (Pfalz) Hatzenbühl Marxzell Malsch Rheinzabern Durmersheim Neupotz Anzahl 1 Bevölkerung mit Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Gemeinden des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Verlust durch Fortzüge nach ... Plus durch Zuzüge aus ... 26 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Karte 2 Wanderungsverlust1 beziehungweise -plus Karlsruhes gegenüber den Städten und Gemeinden des Umlandes 2018 He rx he im b ei L an da u/ Pf al z Eg ge ns te in -L eo po ld sh af en O be rh au se n- Rh ei nh au se n O ffe nb ac h an d er Q ue ich G le isz el le n- G le ish or ba ch Sc hw ei ge n- Re ch te nb ac h Li nk en he im -H oc hs te tte n Pl ei sw ei le r-O be rh of en Bi lli gh ei m -In ge nh ei m N ie fe rn -Ö sc he lb ro nn An nw ei le r a m T rif el s Fr ei m er sh ei m (P fa lz) W ei ng ar te n (B ad en ) G os se rs w ei le r-S te in W ey he r i n de r P fa lz La nd au in d er P fa lz Ka rls do rf- N eu th ar d El ch es he im -Il lin ge n N eu bu rg a m R he inW ei ng ar te n (P fa lz) Un te rre ich en ba ch Hö fe n an d er E nz Kö ni gs ba ch -S te in Ho ch st ad t ( Pf al z) W ör th a m R he in N ie de ro tte rb ac h G ra be n- N eu do rf Ub st ad t-W ei he r Ba d Be rg za be rn Kl in ge nm ün st er Ba d Sc hö nb or n O be rd er di ng en Ö lb ro nn -D ür rn O be ro tte rb ac h W al dh am ba ch Ba d He rre na lb St ra ub en ha rd t Sc he ib en ha rd t W al dr oh rb ac h M ug ge ns tu rm Sc hw ei gh of en Za ise nh au se n Du rm er sh ei m G er m er sh ei m An ge lb ac ht al G on de lsh ei m Kä m pf el ba ch Au a m R he in W er ne rs be rg Le im er sh ei m St ei nm au er n Si eb el di ng en Rh ei ns te tte n Ha m br üc ke n W al zb ac ht al Ph ili pp sb ur g Ku pp en he im En ge lsb ra nd Al be rs w ei le r Rh ei nz ab er n M üh lh au se n Re m ch in ge n St . L eo n- Ro t W ie rn sh ei m Ti ef en br on n Dö rre nb ac h Hü ge lsh ei m De tte nh ei m Ki es el br on n Fr an kw ei le r Bi rk en hö rd t Ha tz en bü hl Ha ge nb ac h N eu ha us en Fr ec ke nf el d Sc hö m be rg G öc kl in ge n Le in sw ei le r W ag hä us el He im sh ei m W al db ro nn G le isw ei le r N eu en bü rg St ei nw ei le r St er ne nf el s Fl em lin ge n M au lb ro nn Kn itt lin ge n Bö lle nb or n Bi sc hw ei er Ra ue nb er g Bi et ig he im W im sh ei m W ur m be rg Ba rb el ro th Ka pe lle n- Dr us w ei le r Bö ch in ge n M ön sh ei m M üh la ck er G ag ge na u Bu rrw ei le r Li ng en fe ld Fr io lzh ei m N eu lin ge n Bi rk w ei le r Ra ns ch ba ch Pf or zh ei m Bi rk en fe ld Ö st rin ge n W al sh ei m St ut en se e Eu ße rth al De rn ba ch Bo rn he im Ed es he im W ei ss ac h Kü rn ba ch Za be rfe ld Ro hr ba ch Es ch ba ch Ep pi ng en Ö tig he im Isp rin ge n Rü lzh ei m Iff ez he im Ö tis he im Si ns he im Kr ai ch ta l Di er ba ch Ra m be rg Et tli ng en Jo ck gr im Ka rls ba d Br uc hs al Be llh ei m St ei nf el d Lo ffe na u Ze isk am M ar xz el l N eu po tz Ei sin ge n Ri nn th al Ha in fe ld Ku ha rd t In sh ei m W in de n Su lzf el d M in fe ld Lu st ad t Br et te n Ra st at t Kr on au Ill in ge n M al sc h M al sc h Ke lte rn Ka nd el Do be l Hö rd t Fo rs t Lu g Si lz Itt lin ge n Ka rl sr uh e Rh ei nl an d- Pf al z Ba de n- W ür tt em be rg W an de ru ng sg ew in ne u nd -v er lu st e Ka rl sr uh es g eg en üb er d en G em ei nd en 2 01 8 un te r - 10 0 -1 00 b is un te r - 50 -5 0 bi s un te r - 5 (N et to -) A bw an de ru ng a us K ar ls ru he -5 b is un te r 5 A us ge gl ic he ne r W an de ru ng ss al do 5 bi s un te r 2 5 25 u nd m eh r (N et to -) Zu w an de ru ng n ac h Ka rl sr uh e W an de ru ng ss al do 2 01 8 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 27 Karte 3 Wanderungsverlust1 beziehungweise -plus Karlsruhes gegenüber den Städten und Gemeinden des Umlandes 2008 He rx he im b ei L an da u/ Pf al z Eg ge ns te in -L eo po ld sh af en O be rh au se n- Rh ei nh au se n O ffe nb ac h an d er Q ue ich G le isz el le n- G le ish or ba ch Sc hw ei ge n- Re ch te nb ac h Li nk en he im -H oc hs te tte n Pl ei sw ei le r-O be rh of en Bi lli gh ei m -In ge nh ei m N ie fe rn -Ö sc he lb ro nn An nw ei le r a m T rif el s Fr ei m er sh ei m (P fa lz) W ei ng ar te n (B ad en ) G os se rs w ei le r-S te in W ey he r i n de r P fa lz La nd au in d er P fa lz Ka rls do rf- N eu th ar d El ch es he im -Il lin ge n N eu bu rg a m R he inW ei ng ar te n (P fa lz) Un te rre ich en ba ch Hö fe n an d er E nz Kö ni gs ba ch -S te in Ho ch st ad t ( Pf al z) W ör th a m R he in N ie de ro tte rb ac h G ra be n- N eu do rf Ub st ad t-W ei he r Ba d Be rg za be rn Kl in ge nm ün st er Ba d Sc hö nb or n O be rd er di ng en Ö lb ro nn -D ür rn O be ro tte rb ac h W al dh am ba ch Ba d He rre na lb St ra ub en ha rd t Sc he ib en ha rd t W al dr oh rb ac h M ug ge ns tu rm Sc hw ei gh of en Za ise nh au se n Du rm er sh ei m G er m er sh ei m An ge lb ac ht al G on de lsh ei m Kä m pf el ba ch Au a m R he in W er ne rs be rg Le im er sh ei m St ei nm au er n Si eb el di ng en Rh ei ns te tte n Ha m br üc ke n W al zb ac ht al Ph ili pp sb ur g Ku pp en he im En ge lsb ra nd Al be rs w ei le r Rh ei nz ab er n M üh lh au se n Re m ch in ge n St . L eo n- Ro t W ie rn sh ei m Ti ef en br on n Dö rre nb ac h Hü ge lsh ei m De tte nh ei m Ki es el br on n Fr an kw ei le r Bi rk en hö rd t Ha tz en bü hl Ha ge nb ac h N eu ha us en Fr ec ke nf el d Sc hö m be rg G öc kl in ge n Le in sw ei le r W ag hä us el He im sh ei m W al db ro nn G le isw ei le r N eu en bü rg St ei nw ei le r St er ne nf el s Fl em lin ge n M au lb ro nn Kn itt lin ge n Bö lle nb or n Bi sc hw ei er Ra ue nb er g Bi et ig he im W im sh ei m W ur m be rg Ba rb el ro th Ka pe lle n- Dr us w ei le r Bö ch in ge n M ön sh ei m M üh la ck er G ag ge na u Bu rrw ei le r Li ng en fe ld Fr io lzh ei m N eu lin ge n Bi rk w ei le r Ra ns ch ba ch Pf or zh ei m Bi rk en fe ld Ö st rin ge n W al sh ei m St ut en se e Eu ße rth al De rn ba ch Bo rn he im Ed es he im W ei ss ac h Kü rn ba ch Za be rfe ld Ro hr ba ch Es ch ba ch Ep pi ng en Ö tig he im Isp rin ge n Rü lzh ei m Iff ez he im Ö tis he im Si ns he im Kr ai ch ta l Di er ba ch Ra m be rg Et tli ng en Jo ck gr im Ka rls ba d Br uc hs al Be llh ei m St ei nf el d Lo ffe na u Ze isk am M ar xz el l N eu po tz Ei sin ge n Ri nn th al Ha in fe ld Ku ha rd t In sh ei m W in de n Su lzf el d M in fe ld Lu st ad t Br et te n Ra st at t Kr on au Ill in ge n M al sc h M al sc h Ke lte rn Ka nd el Do be l Hö rd t Fo rs t Lu g Si lz Itt lin ge n Ka rl sr uh e Rh ei nl an d- Pf al z Ba de n- W ür tt em be rg W an de ru ng sg ew in ne u nd -v er lu st e Ka rl sr uh es g eg en üb er d en G em ei nd en 2 00 8 un te r - 10 0 -1 00 b is un te r - 50 -5 0 bi s un te r - 5 (N et to -) A bw an de ru ng a us K ar ls ru he -5 b is un te r 5 A us ge gl ic he ne r W an de ru ng ss al do 5 bi s un te r 2 5 25 u nd m eh r (N et to -) Zu w an de ru ng n ac h Ka rl sr uh e W an de ru ng ss al do 2 00 8 28 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Wanderungsverluste bei Familien mit Kindern nehmen zu In den vergangenen zehn Jahren ist die Zahl der Zu- und Wegzüge gegenüber dem Umland leicht angestiegen (Abbildung 14). Dabei nahmen die Wegzüge in die Städte und Gemeinden des Umlands geringfügig stärker zu als die Zuzüge aus diesem Gebiet, sodass sich auch der Wanderungsverlust gegenüber dem Umland leicht erhöht hat. Eine Betrachtung des Wanderungssaldos nach Alter zeigt, dass insbesondere die Nettoabwanderung von Familien mit Kindern in diesem Zeitraum zugenommen hat. Unter den Kindern und Jugendlichen im Alter unter 15 Jahren und den Erwachsenen im Alter von 25 bis unter 45 Jahren – der Elterngeneration der Kinder – hatten mehr Personen die Fächerstadt für ein neues Zuhause im Umland verlassen als von dort in die Fächerstadt zugezogen waren (Abbildung 15). Durch die Abwanderung ins Umland verlor Karlsruhe allein in diesen beiden Altersgruppen insgesamt 1.101 Einwohnerinnen und Einwohner. Dabei entscheiden sich Familien vor allem vor der Einschulung des Kindes für eine Verlagerung des Wohnstandorts (siehe Abbildung 7). Abbildung 14 Zu- und Wegzüge1 Karlsruhes gegenüber dem Umland seit 2008 3. 04 8 2. 85 7 2. 99 8 3. 03 3 3. 00 9 3. 20 6 3. 10 3 3. 30 5 3. 12 8 3. 30 3 3. 14 1 3. 51 2 3 .8 23 3. 70 4 3. 90 3 4. 01 4 3. 91 5 4. 09 7 4. 23 0 4. 30 2 4. 22 7 4. 20 4 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Zuzüge Wegzüge 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Umland Karlsruhe: Nachbarschaftsverband Karlsruhe (außer Stadtkreis Karlsruhe, das heißt Eggenstein-Leopoldshafen, Stadt Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal, Stadt Rheinstetten, Stadt Stutensee, Waldbronn und Weingarten), die Gemeinden Malsch, Walzbachtal und Dettenheim aus dem Landkreis Karlsruhe, die Gemeinden Au am Rhein und Durmersheim aus dem Landkreis Rastatt, die Gemeinde Remchingen aus dem Enzkreis sowie zehn Gemeinden des rheinland-pfälzischen Landkreises Germersheim (Stadt Wörth am Rhein, Verbandsgemeinde Jockgrim sowie Teile der Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Anzahl Abbildung 15 Wanderungssaldo1 Karlsruhes gegenüber dem Umland seit 2008 nach Alter Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 29 -200 -287 -255 -334 -325 -276 -327 -288 -422 -377 -362 133 98 187 182 249 303 152 135 228 320 303 -330 -506 -433 -589 -640 -576 -621 -562 -814 -651 -739 23 -179 -172 -99 -212 -100 -120 -160 -140 -180 -179 -90 -92 -33 -30 -77 -60 -78 -50 -26 -36 -86 -1.600 -1.400 -1.200 -1.000 -800 -600 -400 -200 0 200 400 600 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Unter 15 15 bis unter 25 25 bis unter 45 45 bis unter 65 65 und älter 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Umland Karlsruhe: Nachbarschaftsverband Karlsruhe (außer Stadtkreis Karlsruhe, das heißt Eggenstein-Leopoldshafen, Stadt Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal, Stadt Rheinstetten, Stadt Stutensee, Waldbronn und Weingarten), die Gemeinden Malsch, Walzbachtal und Dettenheim aus dem Landkreis Karlsruhe, die Gemeinden Au am Rhein und Durmersheim aus dem Landkreis Rastatt, die Gemeinde Remchingen aus dem Enzkreis sowie zehn Gemeinden des rheinland-pfälzischen Landkreises Germersheim (Stadt Wörth am Rhein, Verbandsgemeinde Jockgrim sowie Teile der Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Anzahl 30 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Rund 20.000 Personen ziehen innerhalb des Karlsruher Stadtgebiets um Die Zu- und Wegzüge über die Stadtgrenze bilden jedoch nur einen Teil des Wanderungsgeschehens ab, nämlich gut die Hälfte. Die andere Hälfte entfällt auf innerstädtische Umzüge. Rund 20.000 Personen fanden eine Wohnung innerhalb der Stadt. Während Zu- und Wegzüge über die Stadtgrenze zu Bevölkerungsgewinnen und –verlusten führen können, haben innerstädtische Umzüge keinen direkten Effekt auf die gesamtstädtische Einwohnerzahl, sondern wirken sich lediglich auf die Verteilung der Bevölkerung im Stadtgebiet aus. In den letzten zehn Jahren schwankte die Zahl der innerstädtischen Umzüge zwischen 20.200 und 20.300 Personen. Ausnahmen bildeten die Jahre 2011 und 2015 in denen mit 20.897 (2011) und 21.694 (2015) Umzügen deutlich mehr Personen als sonst innerhalb des Stadtgebiets umzogen. Aus der relativ konstant gebliebenen Zahl der innerstädtischen Umzüge ergibt sich – vor dem Hintergrund einer wachsenden Bevölkerung in der Fächerstadt (+ 26.204 Personen seit 2008) und einem engen Wohnungsmarkt – eine rückläufi ge Umzugsrate. Zogen im Jahr 2008 noch etwa 72 von 1.000 Karlsruherinnen und Karlsruhern in eine andere Wohnung innerhalb der Stadt, so traf dies 2018 nur noch auf 66 Personen zu (Abbildung 16). Abbildung 16 Innerstädtische Umzüge1 in Karlsruhe seit 2008 20.205 20.323 20.247 20.897 20.292 20.396 20.686 21.694 20.281 20.293 20.299 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Innerstädtische Umzüge Innerstädtische Umzüge je 1.000 Einwohner 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Innerstädtische Umzüge einschließlich Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Anzahl je 1.000 EinwohnerAnzahl Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 31 Ein Viertel der Umziehenden bleibt im Stadtteil Rund jede vierte innerhalb Karlsruhes umgezogene Person (25,1 %) blieb 2018 beim Wohnungswechsel ihrem Stadtteil treu, knapp jede Sechste zog dabei in eine andere Wohnung innerhalb des gleichen Stadtviertels (15,8 %). Noch vor zehn Jahren lagen diese Anteile jeweils um etwa vier Prozentpunkte höher bei 29,3 % und 19,3 %. Dabei verblieben Familien mit Kindern und Senioren besonders häufi g in ihrem vertrauten Stadtteil (Abbildung 17). Zwischen den Stadtteilen zeigten sich deutliche Unterschiede. Knapp jede zweite innerhalb der Stadt umgezogene Person, die 2018 aus einer Durlacher Wohnung ausgezogen ist, hat auch in Durlach wieder eine neue Wohnung bezogen (44,3 %). In Daxlanden (39,2 %), Rüppurr (37,3 %), Oberreut (36,3 %), Neureut (35,2 %), Knielingen (34,4 %) und der Waldstadt (33,8 %) lag die Quote immerhin bei mehr als einem Drittel der Umziehenden. Hingegen verblieb in der Innenstadt-Ost (13,4 %) und der Innenstadt-West (12,8 %) weniger als jeder siebte Umziehende in seinem Stadtteil (Abbildung 18). Abbildung 17 Innerstädtische Umzüge1 innerhalb des Stadtviertels beziehungsweise Stadtteils in Karlsruhe 2018 32,9 17,8 24,6 30,2 32,2 25,1 22,9 10,4 15,4 19,2 19,3 15,8 0 5 10 15 20 25 30 35 Unter 15 15 bis unter 25 25 bis unter 45 45 bis unter 65 65 und älter Insgesamt Umzüge innerhalb des Stadtteils Umzüge innerhalb des Stadtviertels 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Innerstädtische Umzüge einschließlich Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Einschließlich Umzüge innerhalb des Stadtviertels. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Alter in Jahren % 32 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Abbildung 18 Anteil der innerhalb des Stadtteils Umziehenden1 an allen innerstädtisch Umziehenden in Karlsruhe 2018 44,3 39,2 37,3 36,3 35,2 34,4 33,8 31,1 30,6 28,0 25,5 25,1 24,8 24,0 23,9 22,7 20,6 20,5 19,6 19,0 18,8 18,7 18,6 18,4 16,2 15,1 13,4 12,8 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Durlach Daxlanden Rüppurr Oberreut Neureut Knielingen Waldstadt Grötzingen Weiherfeld-Dammerstock Wolfartsweier Palmbach Karlsruhe Oststadt Stupferich Südstadt Grünwettersbach Hagsfeld Grünwinkel Mühlburg Hohenwettersbach Rintheim Südweststadt Nordstadt Weststadt Nordweststadt Beiertheim-Bulach Innenstadt-Ost Innenstadt-West % 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Innerstädtische Umzüge einschließlich Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 33 Karlsruherinnen und Karlsruher ziehen vom Stadtzentrum an den Stadtrand Wechselten Karlsruherinnen und Karlsruher bei einem innerstädtischen Umzug den Stadtteil, so zogen sie tendenziell vom Stadtzentrum an den Stadtrand. Die Innenstadt-West (-298 Personen), die Südweststadt (-224 Personen) und die Oststadt (-173 Personen) verloren durch innerstädtische Umzüge die meisten Einwohner. Hingegen hat der Stadtteil Knielingen mit dem Neubaugebiet Knielingen 2.0, in dem 2018 viel neuer Wohnraum entstanden ist, das größte Einwohnerplus durch innerstädtische Umzüge erzielt (+351 Personen). In die Stadtteile Mühlburg (+170 Personen), Waldstadt (+120 Personen), Oberreut (+107 Personen) und Grünwinkel (+98 Personen) zogen ebenfalls deutlich mehr Personen aus dem übrigen Stadtgebiet zu als von dort in andere Stadtteile wegzogen (Abbildung 19 und Karte 4). Abbildung 19 Saldo innerstädtischer Umzüge1 in den Karlsruher Stadtteilen 2018 351 170 120 107 98 45 44 39 35 29 20 16 16 13 8 6 -2 -4 -12 -13 -14 -84 -126 -167 -173 -224 -298 -400 -300 -200 -100 0 100 200 300 400 Knielingen Mühlburg Waldstadt Oberreut Grünwinkel Durlach Rüppurr Palmbach Rintheim Daxlanden Neureut Nordweststadt Grünwettersbach Hohenwettersbach Weiherfeld-Dammerstock Stupferich Grötzingen Hagsfeld Südstadt Beiertheim-Bulach Wolfartsweier Nordstadt Innenstadt-Ost Weststadt Oststadt Südweststadt Innenstadt-West 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Innerstädtische Umzüge einschließlich Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Anzahl 34 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Karte 4 Saldo innerstädtischer Umzüge in den Karlsruher Stadtvierteln 2018 102 101 263 262 261 264 272 271 061 063 064 062 051 052 082 081 084 083 091 092 093 094 113 111 115 114 112 122 121 132 131 043 042 041 142 141 151 153 152 154 231 241 251 211 221 194 193 195 196 194 191 192 202 201 181 182 171 172 071 072 073 162 161 011 021 022 012 031 033 032 0102 27 26 10 06 05 08 11 12 13 15 14 04 07 17 16 20 19 23 2224 25 21 03 18 09 Stadtteile 01 Innenstadt-Ost 15 Rüppurr 02 Innenstadt-West 16 Waldstadt 03 Südstadt 17 Rintheim 04 Südweststadt 18 Hagsfeld 05 Weststadt 19 Durlach 06 Nordweststadt 20 Grötzingen 07 Oststadt 21 Stupferich 08 Mühlburg 22 Hohenwettersbach 09 Daxlanden 23 Wolfartsweier 10 Knielingen 24 Grünwettersbach 11 Grünwinkel 25 Palmbach 12 Oberreut 26 Neureut 13 Beiertheim-Bulach 27 Nordstadt 14 Weiherfeld-Dammerstock Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Zeichenerklärung Stadtgrenze Stadtteilgrenze Stadtviertelgrenze Saldo innerstädtischer Umzüge 100 und mehr 50 bis unter 100 25 bis unter 50 0 bis unter 25 Einwohnergewinne unter 25 25 bis unter 50 50 und mehr Einwohnerverluste Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 35 Zwei Drittel der Neubaubezieher kommen aus dem Stadtgebiet Für die Einwohnerentwicklung ist das Angebot an verfügbarem Wohnraum ein wichtiger Faktor. Insbesondere dort, wo neuer Wohnraum entsteht, lassen Zuzüge von innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets nicht lange auf sich warten und wirken sich auf die Zusammensetzung der Bevölkerung aus. Mehr als zwei Drittel der Personen (70,4 %), die im vergangenen Jahr in einen 2018 bezugsfertig gewordenen Neubau in Karlsruhe einzogen, wohnten bereits vor ihrem Umzug in der Fächerstadt (Abbildung 20). Unter den Beziehern von neu errichteten Ein- und Zweifamilienhäusern lag dieser Anteil mit 88,5 % besonders hoch. Durch innerstädtische Umzüge aus Bestandswohnungen in die Neubauten werden wiederum Wohnungen für andere Um- und Zuziehende frei. Abbildung 20 Herkunftsgebiet der in neu errichtete Wohngebäude1 Einziehenden2 in Karlsruhe 2018 Umzug in der Gemeinde 70,4 % Zuzug von außerhalb 29,6 % 1 Baufertigstellungen 2018 basierend auf den vorläufigen Ergebnissen der Baustatistik. 2 Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. 36 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Viele Familien mit Kindern in neuen Wohngebäuden Die Neubautätigkeit hat über ihre Bedeutung für die Einwohnerentwicklung der Gesamtstadt hinaus – indem sie Wohnraum für zusätzliche Einwohner schafft – einen Einfl uss auf die kleinräumige Entwicklung und Zusammensetzung der Bevölkerung. Dies ist insbesondere in Neubaugebieten der Fall. So weicht die demografi sche Struktur von Neubaubeziehern deutlich von der allgemeinen Bevölkerungszusammensetzung ab. Die erwachsenen Neubaubezieher sind im Schnitt etwas älter als es üblicherweise die Zu- und Umziehenden im Stadtgebiet sind, auch liegt die Kinderzahl höher. Noch deutlicher zeigen sich Unterschiede bei den Beziehern neuer Ein- und Zweifamilienhäuser. Abbildung 21 zeigt die Altersstruktur der Personen, die zum Jahresende 2018 in einem ebenfalls 2018 bezugsfertig gewordenem Ein- oder Zweifamilienhaus lebten, im Vergleich zur Gesamtstadt. Die am stärksten besetzten Altersgruppen in den neuen Ein- und Zweifamilienhäusern waren die 30- bis unter 40-Jährigen, in Karlsruhe insgesamt waren dies hingegen die 20- bis unter 30-Jährigen. Kinder im Alter unter 10 Jahren waren ebenfalls überdurchschnittlich stark vertreten. Dies spiegelt sich auch in der Haushaltsstruktur der Haushalte in neuen Wohngebäuden wider (Abbildung 22). Der häufi gste Haushaltstyp in neuen Wohngebäuden waren Ehe-/Paare mit Kindern (34,7 %), in neuen Ein- und Zweifamilienhäusern lag ihr Anteil sogar bei 64,3 %. Unter den Karlsruher Haushalten insgesamt stellten Ehepaare mit Kindern lediglich einen Anteil von 11,8 %. Abbildung 21 Altersstruktur der Karlsruher Bevölkerung1 und der Einwohnerinnen und Einwohner in neu erichteten Ein- und Zweifamilienhäusern2 2018 20 15 10 5 0 5 10 15 20 Unter 3 3 bis unter 6 6 bis unter 10 10 bis unter 15 15 bis unter 18 18 bis unter 20 20 bis unter 25 25 bis unter 30 30 bis unter 35 35 bis unter 40 40 bis unter 45 45 bis unter 50 50 bis unter 55 55 bis unter 60 60 bis unter 65 65 bis unter 70 70 bis unter 75 75 bis unter 80 80 bis unter 85 85 bis unter 90 90 bis unter 95 95 und älter 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Baufertigstellungen von Ein- und Zweifamilienhäusern 2018 basierend auf den vorläufigen Ergebnissen der Baustatistik. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. Alter in Jahren % Bewohnerstruktur neuer Ein- und Zweifamilienhäuser in Karlsruhe Bewohnerstruktur aller Wohnungen in Karlsruhe Abbildung 22 Haushaltestruktur der Karlsruher Bevölkerung1 und der Haushalte in neu errichteten Wohngebäuden2 2018 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 37 23,2 4,6 34,7 34,2 3,2 8,2 1,0 64,3 24,5 2,0 54,2 3,7 11,8 25,3 5,0 0 10 20 30 40 50 60 70 Einpersonen-HH Alleinerziehende Ehe-/Paare mit Kind Ehe-/Paare ohne Kind sonstige Mehrpersonen-HH Neue Wohngebäude insgesamt Neue Ein- und Zweifamilienhäuser alle bewohnten Gebäude in Karlsruhe 1 Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Baufertigstellungen 2018 basierend auf den vorläufigen Ergebnissen der Baustatistik. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Bevölkerung in Karlsruhe 2018. % Haushaltstyp 38 | Bevölkerung in Karlsruhe 2018 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 39
https://web3.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/pdf/2018/2018-bevoelkerung-jahresbericht.pdf
Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Projekt digital@ka Ergebnisse der Bürgerumfrage zur Multifunktions-App Das Projekt digital@ka wird gefördert im Rahmen der Initiative digital@bw durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg. 2 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Inhaltsverzeichnis 1. Das Projekt digital@KA ...................................................................................................................................... 3 2. Die Bürgerumfrage............................................................................................................................................. 4 3. Themenbereiche der Multifunktions-App........................................................................................................... 6 4. Enthaltene Apps und Dienste ........................................................................................................................... 11 5. Möglichkeit der Vernetzung über die Multifunktions-App .............................................................................. 15 6. Nutzung von Bürgerdiensten ........................................................................................................................... 19 7. Bürgerbeteiligung über die Multifunktions-App .............................................................................................. 24 8. Eigenschaften der Multifunktions-App ............................................................................................................ 26 9. Testen von Start-up-Apps über die Multifunktions-App .................................................................................. 29 10. Finanzierung der Multifunktions-App .............................................................................................................. 30 11. Angaben zur Person ......................................................................................................................................... 32 12. Zusammenfassung der Ergebnisse ................................................................................................................... 36 Anhang 1: Fragebogen ............................................................................................................................................. 38 Anhang 2: Wichtigkeit von Themenbereichen .......................................................................................................... 50 Anhang 3: Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Apps .......................................................................................... 55 Anhang 4: Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Bürgerdiensten ......................................................................... 60 Anhang 5: App-basierte Unterstützung für Bürgerdienste ....................................................................................... 63 Anhang 6: App-basierte Unterstützung zur Bürgerbeteiligung ................................................................................ 66 Anhang 7: Wichtigkeit von Eigenschaften der Multifunktions-App .......................................................................... 68 Anhang 8: Finanzierungsmodelle für die Multifunktions-App ................................................................................. 71 Stadt Karlsruhe Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Dr. Ralf Trunko Telefon: 0721 133-1791 info-digital@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/digital_ka Stand: Januar 2020 mailto:info-digital@karlsruhe.de http://www.karlsruhe.de/digital_ka 3 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 1. Das Projekt digital@KA Anlass und Ausgangslage des Projektes In vielen deutschen Kommunen werden zwischenzeitlich zahlreiche kommunale und privatwirtschaftliche digitale Dienste, Webseiten und e-Serviceangebote mit lokalem Bezug angeboten. Häufig fehlt es jedoch an einer Übersicht dieser Angebote, welche zudem überwiegend mittels eigenständiger Anmeldung (je mit Benutzername und Passwort, gegebenenfalls mit zweitem Authentifizierungsfaktor) verfügbar sind. Hinzu kommt, dass E-Government-Dienste nur sporadisch angeboten und E-Government-Apps (sofern überhaupt verfügbar) kaum beziehungsweise selten genutzt werden. Ziel des Projektes Die Stadt Karlsruhe setzt in dem Projekt „digital@­KA“1 gemeinsam ­mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft eine Multifunktions-App um. Unter dem Arbeitstitel „digital@­KA“ soll eine mobile Plattform für Karlsruher Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Wissenschaft und Wirtschaft realisiert werden. Bereits vorhandene mobile Dienste mit Karlsruher Bezug sollen zentral, mittels Single-Sign-On (einmalige Anmeldung zur Nutzung aller integrierten Apps und Dienste) und je nach Präferenz individualisierbar verwendet werden können. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in die Lage versetzt werden, sowohl kommunale Bürgerdienste, als auch sonstige von der Stadtverwaltung Karlsruhe angebotene Dienste (zum Beispiel Kita-Portal WebKita oder Mängelmelder-App KA-Feedback) und Angebote kommerzieller Anbieter über eine einzige App mobil abzuwickeln. Im Bereich Datensicherheit werden die neuesten Sicherheitsstandards Anwendung finden und transparente, faire Nutzungsbedingungen geboten. Zur nachhaltigen Nutzung der App werden zudem im Rahmen des Projektes ein Geschäftsmodell und ein Betreiberkonzept entwickelt. 1 https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/digital_ka.de https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/digital_ka.de 4 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 2. Die Bürgerumfrage Im Rahmen der Entwicklung der Multifunktions-App müssen natürlich auch die späteren potenziellen Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich ihrer Anforderungen an eine derartige App befragt werden. Gleichzeitig bietet sich hierbei auch die Gelegenheit, das kreative Potenzial der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, indem Ideen und Vorschläge, aber auch Kritikpunkte ermittelt werden konnten und Berücksichtigung bei der weiteren App- Entwicklung finden sollen. Nach der Entwicklung von Konzepten zu Datenmanagement und Datenschutz sowie der technischen Grundfunktionalitäten und des Nachweises der technischen Machbarkeit wurde daher eine Fragebogenaktion durch das Projektteam gestartet. Vom 11. Oktober bis zum 30. November 2019 hatten die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Bedarfe, Anregungen und Ideen für die kommende Multifunktions-App mit einzubringen. Die Inhalte der Bürgerumfrage befassten sich zum einen mit der Berücksichtigung unterschiedlicher Interessensbereiche wie zum Beispiel Kultur, Freizeit, Nachtleben, Sport oder Mobilität sowie verschiedenen Apps und Diensten, etwa vom Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) oder den Badischen Neuesten Nachrichten (BNN). Zum anderen wurden Themen in Bezug auf Bürgerdienste der öffentlichen Verwaltung sowie diverse Angebote der Privatwirtschaft abgefragt. Zudem sollten Präferenzen zu bestimmten Eigenschaften der Handhabung und Finanzierung der Multifunktions-App untersucht werden. Darüber hinaus wurden unter den Teilnehmenden diverse Preise verlost und man konnte sich zur Teilnahme an App-Tests melden. Der Fragebogen konnte anonym ausgefüllt werden und enthielt 25 Fragen. Am Ende der Umfrage waren 762 komplett ausgefüllte Fragebögen eingereicht worden. Der Fragebogen konnte zwar anonym ausgefüllt und abgeschickt werden, wer jedoch an der Verlosung teilnehmen oder sich als App- Tester zur Verfügung stellen wollte, konnte hierfür nach Absenden des Fragebogens freiwillig seinen Namen und seine Adresse an die Projektleitung schicken. Von den 762 Teilnehmern meldeten sich 212 Personen zur Teilnahme an der Verlosung und 157 Personen zur Teilnahme an App-Tests. Am 18. Dezember 2019 wurden die Gewinner der Verlosung im Rahmen der digital@KA Bürgerumfrage ermittelt. Die Verlosung fand im Amt für Informationstechnik und Digitalisierung der Stadt Karlsruhe statt und wurde von Amtsleiter Markus Losert (rechts im Bild) sowie der Projektverantwortlichen für Marketing und Kommunikation, Nora Kaiber, durchgeführt. 5 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Aus den 212 an der Verlosung Teilnehmenden wurden insgesamt 40 Gewinnerinnen und Gewinner ermittelt. Zu gewinnen gab es Freikarten für das ZKM und den Karlsruher Zoo, Karlsruher Wertgutscheine sowie digital@KA Überraschungstaschen. Die Glückspilze wurden umgehend per E-Mail benachrichtigt und erhielten zeitnah ihre Preise. Das vorliegende Dokument beschreibt die Auswertungsergebnisse der eingereichten Fragebögen. Hinweise:  Bei der Auswertung von Antworten im Freitext-Format wurden Oberkategorien gebildet, denen die thematisch jeweils zugehörigen Antworten zugeordnet wurden.  Sofern eine Kategorie „Sonstiges“ eingeführt wurde, so enthalten diese Antworten, die den zuvor gebildeten Kategorien nicht zugeordnet werden konnten und die nur einmal genannt worden sind. Die Kategorie „Sonstiges“ fasst diese Einzelantworten zusammen.  Da nicht alle Fragen verpflichtend beantwortet werden mussten, variiert die Anzahl der für die einzelnen Fragen abgegebenen Antworten. Dies bezieht sich auf Fragen, die per Freitext beantwortet werden konnten.  Antworten, die keinen Bezug zur jeweiligen Frage hatten, sondern eher Vorschläge, Anregungen oder Kritik enthielten, werden separat im Text aufgeführt.  Graue Boxen enthalten Fragen beziehungsweise Texte aus dem Fragebogen.  Der Fragebogen selbst findet sich in Anhang 1 dieses Dokuments. 6 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 3. Themenbereiche der Multifunktions-App Im ersten Bereich des Fragebogens ging es um die Möglichkeit der Personalisierbarkeit der Multifunktions-App. Basierend auf einer individuellen Auswahl von Interessensgebieten soll ein Nutzer selbst steuern können, zu welchen Themen er Informationen und (falls zugelassen vom Nutzer) Werbung erhält. Zunächst wurde hierfür eine Auswahl von 13 Themenbereichen vorgestellt. Der Ausfüllenden sollte dann jeweils auf der Skala „unwichtig, weniger wichtig, wichtig, sehr wichtig“ die Relevanz des Themas für sich selbst einstufen. War man sich nicht sicher bzgl. des jeweiligen Themas, so konnte auch „keine Antwort“ ausgewählt werden. Die Multifunktions-App soll personalisierbar sein, das heißt man kann Themengebiete, für die man sich interessiert, auswählen und dann selbst entscheiden, ob man Informationen oder Werbung zu diesen Themengebieten erhalten möchte. Frage 1: Wie wichtig ist Ihnen die Berücksichtigung der folgenden Themenbereiche in der Multifunktions-App? Abbildung 1 dient als Zusammenfassung und zeigt die Einstufung des jeweiligen Themenbereiches auf der Stufe „sehr wichtig“. Die Prozentzahl gibt den Anteil der Personen an, die den jeweiligen Themenbereich mit „sehr wichtig“ bewertet hatten. So zeigt beispielsweise der Balken im Themenbereich „Mobilität“ an, dass circa 67 % der Teilnehmenden diesen Bereich für sich als sehr wichtig betrachten. Abbildung 1: Einstufung der Themenbereich in der Kategorie „sehr wichtig“ 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 7 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Die Bewertung aller einzelnen aufgeführten Themenbereiche in Bezug auf die gesamte Bewertungsskala findet sich in Anhang 2. Da hier nur beispielhaft eine Auswahl von Themenbereichen bewertet werden konnte, sollten die Ausfüllenden danach diese Auswahl um weitere, für sie interessante Themenbereiche ergänzen, indem sie diese in einem Freitextfeld angaben. Da hier keine Einstufung der Wichtigkeit vorgenommen, sondern nur weitere Themenbereiche genannt werden sollten, wird davon ausgegangen, dass diese Themenbereiche die Einstufung „sehr wichtig“ bei den Personen haben, die sie aufgeführt hatten. Abbildung 2 zeigt die ergänzten zusätzlichen Themenbereiche. Frage 2: Gibt es weitere Themengebiete, die hier nicht aufgelistet, aber für Sie von Interesse sind? Abbildung 2: Weitere Themenbereiche von Interesse Insgesamt wurde diese Freitext-Frage von 184 Personen beantwortet (keine Pflichtfrage). Die Auswertung zeigt, dass hier auch Themenbereiche genannt wurden, die bereits in der vorhergehenden Frage ausgewählt werden konnten. Hierzu zählen Vereinswesen, Bürgerdienste und Mobilität. Insbesondere die beiden letztgenannten Themenbereiche spielen durchgehend im weiteren Fragebogenverlauf eine große Rolle für die Teilnehmenden. Die vier größten genannten Themenbereiche (Übersichten mit Zusatzinformationen, Mobilität, Behördliche Informationen sowie Bürgerdienste) sind nachfolgend noch weiter untergliedert dargestellt. 1% 2% 2% 2% 2% 2% 3% 3% 4% 5% 6% 7% 11% 11% 16% 24% Weitere gewünschte Themenbereiche Wohnen Bildung Vereinswesem Wissenschaft Ehrenamtliches Engagement Behinderte Religion Vernetzung Kinder Nein Umwelt Beratungs- und Hilfsangebote Bürgerdienste Behördliche Informationen Mobilität Übersichten mit Zusatzinformationen 8 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Abbildung 3: Verfeinerung Themenbereich Übersichten mit Zusatzinformationen Der Themenbereich „Übersichten mit Zusatzinformationen“ wurde bei dieser Frage am häufigsten genannt (39 Nennungen). Die Intention bezieht sich auf die Orientierung in der Stadt hinsichtlich des Auffindens bestimmter Einrichtungen oder Orte in einer Kartenansicht, wobei nicht nur Standorte angegeben sein sollten, sondern diese Standortinformationen mit zusätzlichen Informationen angereichert sein sollten. So soll bei einer Kartenübersicht über Schwimmbäder im Stadtgebiet nicht nur deren Standorte angegeben sein, sondern auch weitergehende Informationen wie beispielsweise Eintrittspreise, Öffnungszeiten, Anfahrtsbeschreibung, Link zur Homepage (falls vorhanden) ... Am häufigsten wurde hier eine Übersicht über städtische Einrichtungen (Bäder, Zoo, ...) genannt, gefolgt von Medizinischen Diensten und Öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet. 6% 6% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 11% 11% 15% Übersichten mit Zusatzinformationen Infrastruktur (Briefkästen, Wasserspender ...) Sonstige Bibliotheken Freizeiteinrichtungen Öffentliche Einrichtungen (Grill-/Spielplätze, Grünflächen ...) Regionale Veranstaltungen (Messen, Flohmärkte, Sport ...) Wirtschaft (Dienstleister, Neueröffnungen, Happy Hours ...) Nachhaltigkeit (Altkleider/-papier, Foodsharing, Tauschbörsen ...) Öffentliche Toiletten Medizinische Dienste (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser ...) Städtische Einrichtungen (Bäder, Zoo ...) 9 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Abbildung 4: Verfeinerung des Themenbereichs Mobilität Im Themenbereich Mobilität (insgesamt 30 Nennungen) nimmt insbesondere die Kategorie „Parken“ eine dominante Rolle ein, was die Wichtigkeit betrifft. Die restlichen genannten Kategorien des Themenbereichs Mobilität sind nahezu gleichverteilt. Abbildung 5: Verfeinerung Themenbereich Städtische Informationen Im Themenbereich „Behördliche Informationen“ (22 Nennungen) dominiert der Wunsch nach Informationen aus dem Gemeinderat beziehungsweise über Lokalpolitik, gefolgt von detaillierteren Informationen zur Kontaktaufnahme mit städtischen Ansprechpartnern. 13% 13% 13% 13% 17% 30% Thema Mobilität Elektromobilität Verkehrsinformationen Car Sharing ÖPNV Fahrradfahren Parken 5% 5% 14% 23% 55% Thema Behördliche Informationen Städtischer Veranstaltungskalender Digitaler Kummerkasten bei Stadtverwaltung Behördenmeldungen Kontaktaufnahme (Ansprechpartner, Öffnungszeiten, Lagepläne ...) Informationen zu Gemeinderat, Lokalpolitik ... 10 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Abbildung 6: Relevante Themen bezüglich Nutzung von Bürgerdiensten Im Themenbereich „Bürgerdienste“ (21 Antworten) gab es tatsächlich nur zwei Themen, die von Interesse waren. Einerseits ist die Digitalisierung von Bürgerdiensten von hoher Relevanz. Die Antwortenden möchten sich Behördengänge möglichst ersparen und orts- und zeitunabhängig Bürgerdienste in Anspruch nehmen. Einem größeren Teil der Antwortenden war jedoch die Möglichkeit des Meldens von Mängeln im Stadtbild (defekte Straßenlaternen, Frostaufbrüche in der Straße ...) sowie von Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel Falschparker) sehr wichtig. 42,9% 57,1% Thema Bürgerdienste Digitalisierung von Bürgerdiensten Melden von Mängeln / Ordnungswidrigkeiten 11 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 4. Enthaltene Apps und Dienste Im Dezember 2018 wurde beim Tag der offenen Tür im Rathaus am Marktplatz ein Stimmungsbild bzgl. der Kenntnis beziehungsweise Verwendung von Karlsruhe-spezifischen Apps bei den Besucherinnen und Besuchern erhoben. Mehr als 80 Personen wurden gefragt, ob sie Apps, die man nur in Karlsruhe nutzen kann, kennen beziehungsweise benutzen. Nur fünf Personen antworteten positiv, kannten und nutzten aber nur die App kvv.ticket. Das Ergebnis dieses kleinen Stimmungsbildes lässt darauf schließen, dass die Unkenntnis über die Existenz von Karlsruhe-spezifischen Apps weit verbreitet ist. Viele dieser Apps könnten das Leben und Arbeiten in Karlsruhe verbessern oder erleichtern, verfügen jedoch über einen eher niedrigen Bekanntheitsgrad. Ein Ziel der Multifunktions-App, die im Rahmen von Projekt digital@KA entwickelt wird, ist es daher, einen einfachen und zentralen Zugang zu diesen Karlsruhe-spezifischen Apps zu ermöglichen. Um die Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Apps für die Teilnehmenden zu ermitteln, wurde im Fragebogen eine Auswahl derartiger Apps zur Bewertung aufgeführt. Analog zu Themenbereichen von Interesse konnten die Teilnehmenden hier die aufgeführten Apps auf einer Skala „unwichtig, weniger wichtig, wichtig, sehr wichtig“ die Relevanz der jeweiligen App für sich selbst einstufen. War man sich nicht sicher bzgl. der jeweiligen App, so konnte auch „keine Antwort“ ausgewählt werden. Die Multifunktions-App soll einen zentralen Zugang zu möglichst vielen anderen Apps und Diensten mit Bezug zu Karlsruhe bieten. Nachfolgend ist eine Auswahl von Karlsruhe-spezifischen Apps von Privatunternehmen aufgelistet. Frage 4: Wie wichtig ist es Ihnen, dass diese Apps in der Multifunktions-App enthalten sind? Die nachfolgende Abbildung 7 dient als Zusammenfassung und zeigt die Einstufung der jeweiligen Apps auf der Stufe „sehr wichtig“. Die Prozentzahl gibt den Anteil der Personen an, die die jeweilige App mit „sehr wichtig“ bewertet hatten. Analog zum Themenbereich mit dem höchsten Interesse der Teilnehmenden, Mobilität, zeigt sich, dass die beiden ÖPNV-Apps kvv.ticket und kvv.mobil die höchsten Nennungen im Wertebereich „sehr wichtig“ aufweisen. Vorgeschlagen wurde im Bereich Mobilität, auch die Verkehrsmelde-App KA mobil des Tiefbauamtes zu integrieren und basierend auf der aktuellen Verkehrslage Vorschläge für alternative Verkehrsmittel (ÖPNV, Fahrrad ...) anzuzeigen im Falle von Staus oder Behinderungen auf den Straßen. Die restlichen aufgeführten Apps liegen hier weit abgeschlagen, wobei dies auch darauf zurückzuführen sein könnte, dass diese einen niedrigeren Bekanntheitsgrad aufweisen beziehungsweise deren Funktionalitäten nicht oder wenig bekannt sind. 12 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Abbildung 7: Einstufung der aufgeführten Apps in der Kategorie „sehr wichtig“ Die Bewertung aller einzelnen aufgeführten Apps in Bezug auf die gesamte Bewertungsskala findet sich in Anhang 3. Da es sich bei den zur Bewertung aufgeführten Apps nur um eine Auswahl handelte, hatten die Teilnehmenden die Gelegenheit, weitere Karlsruhe-spezifische Apps zu nennen, die für sie Relevanz haben. Da hierbei keine Bewertung durchgeführt werden konnte, ist davon auszugehen, dass hier genannte Apps von hoher Wichtigkeit für die sie jeweils nennende Person sind. Es handelte sich hierbei um keine Pflichtfrage, weshalb die Anzahl der gegebenen Antworten variiert. Frage 5: Gibt es weitere Apps oder Dienste mit Bezug zu Karlsruhe, die hier nicht aufgeführt sind, Ihrer Meinung nach aber in die Multifunktions-App aufgenommen werden sollten? 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 13 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Abbildung 8: Weitere gewünschte In-Apps Insgesamt wurden 163 Antworten zu dieser Frage mit Freitext-Antwortmöglichkeit abgegeben. Es wurde eine große Zahl unterschiedlicher Apps genannt. Zu unterscheiden ist hier zwischen Apps, deren Nutzung wirklich nur in Karlsruhe Sinn macht und Apps, die man auf Karlsruhe „einstellen“ kann, die aber auch in anderen Städten genutzt werden können. So können beispielsweise Apps wie „KA mobil“, „Karlsruhe barrierefrei“ oder „Müllmann“ nur in Karlsruhe genutzt werden, jedoch in keiner anderen Kommune. Im Gegensatz dazu können beispielsweise Apps wie „Foresquare“, „Warnwetter“ oder „Meet up“ auf die jeweilige Stadt eingestellt, aber quasi bundesweit genutzt werden. Beide Arten von Apps sind relevant für die Multifunktions-App. Wichtig ist das Kriterium, dass die jeweilige App einen Bezug zu Karlsruhe haben muss. Die meisten Nennungen (22) erhielt die App „KA Feedback“, eine Mängelmelder-App, die als Bürgerdienst von der Stadt Karlsruhe angeboten wird und sich wachsender Beliebtheit erfreut. Dieses Ergebnis deckt sich mit der Wichtigkeit des Themas „Melden von Mängeln oder Ordnungswidrigkeiten“ im Kapitel „Themenbereiche der Multifunktions-App“. Die hohe Relevanz der Themenbereiche Mobilität sowie Orientierung deckt sich mit der häufigen Nennung von Apps wie „Stadtmobil“, „KA mobil“ oder „VOI“ (Mieten von E-Rollern) sowie von Stadtplan-Übersichten. Häufig wurden nur Anwendungsfälle wie „Navigation“ ... angegeben, aber keine konkreten existierenden Apps mit Bezug zu Karlsruhe. Auch wurden häufig Apps von Firmen oder anderen Einrichtungen genannt, die gar keine Apps anbieten. Die „DAS FEST App“ wurde genannt, obwohl deren Betrieb eingestellt worden ist, da sie größtenteils nur eine Woche im Jahr intensiv verwendet worden ist. Auch die sehr beliebte, aber im Dezember 2019 eingestellte App „ticket2go“ wurde häufig genannt. 1% 1% 1% 1% 1% 2% 2% 2% 2% 2% 2% 2% 2% 2% 3% 3% 3% 3% 4% 5% 5% 5% 5% 8% 11% 11% 12% Gewünschte In-Apps Nextbike Apps für sicheren Heimweg (Wayguard, Omnia) MeetUp App Foresquare App (lokale Empfehlungen) vhsApp Müllmann App Warn-Apps (NINA, KAT-Warn, Warnwetter) Taxi-Apps wie FreeNow ÖPNVlive RegioMOVE Karlsruhe barrierefrei Das FEST App ticket2go Weitere Banking-Apps Onleihe (Bibliothekenübergreifende Suche + Ausleihe) ToGoodToGo App Deutsche Bahn Apps (DB Navigator, DB Streckenagent) Apps der Hochschulen (UNIverse, Mensa Karlsruhe) Sonstige Nebenan.de KA mobil keine eScooter Apps wie VOI Stadtplan-Übersichten Stadtmobil Nicht-existente Apps KA Feedback 14 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Häufig wurde übersehen, dass es sich bei Apps, die zur Auswahl gestellt wurden, nicht um eine abgeschlossene Liste handelt, sondern dass gerade erwünscht ist, dass weitere Apps (auch von anderen Firmen) vorgeschlagen werden. Teilweise wurde auch übersehen, dass manche Karlsruher Firmen oder Einrichtungen gar keine App anbieten und daher nicht in der Auswahl vorhanden waren. So wurde beispielsweise gefordert, dass ergänzend zur „Filmpalast-App“ auch die „Schauburg-App“ in die Liste aufgenommen werden soll, obwohl das Kino Schauburg gar keine App anbietet. Ebenso wurde kritisiert, dass Fußball nicht die einzige Sportart ist, die für die Menschen in Karlsruhe von Interesse ist. Jedoch bieten nur sehr wenige Sportvereine in Karlsruhe auch eine App an. Einige Teilnehmer bedauerten, dass in der App-Liste ausschließlich Angebote (außer KVV) gelistet sind, die „primitive Unterhaltungs-/Mainstreaminformationskultur“ bieten. Und man sollte bedenken, dass in Karlsruhe nicht nur „Fußballproleten“ leben und arbeiten, sondern auch Menschen mit reiferen Interessensgebieten jenseits der „Festle-/Eventkultur“. Es wurde daher die Aufnahme einer „Sozio-App“ oder einer „KIT- Wissenschafts-App“ verlangt. Jedoch waren die Kritiker nicht in der Lage, eine derartige konkret existierende App zu nennen. Auch wurde moniert, dass Karlsruhe bzgl. Apps nicht nur „oberflächliche Hurra-Kultur“ anbieten sollte zum schnellen unkritischen Konsum, sondern eine „qualitative Abhebung des Kulturniveaus“ wünschenswert sei. In diesem Zusammenhang wurden dann Einrichtungen genannt, die gar keine Apps anbieten oder es wurden „anspruchsvollere“ Apps wie zum Beispiel „Bundestags-App“, „Süddeutsche App“ oder „ZEIT App“ genannt, jedoch haben diese Apps keinen Bezug zu Karlsruhe und können daher nicht in die Liste aufgenommen werden. Ein Alleinstellungsmerkmal der Multifunktions-App ist der hybride Ansatz, dass sowohl städtische Bürgerdienste als auch Apps und Dienste kommerzieller Anbieter genutzt werden können. Das sind alle Fremde teilweise kommerzielle Apps die meiner Meinung nach nichts in einer städtischen App zu suchen haben. Einige Teilnehmende kritisierten diese Dualität der Multifunktions-App und verlangten, dass die App nur zur Erledigung von Bürgerdiensten verwendet werden sollte, ohne zusätzlich private kommerzielle Dienste mit anzubieten. Es ist jedoch gerade ein negatives Merkmal vieler reiner eGovernment-Apps, dass diese nur selten vom einzelnen Nutzer verwendet werden. Vereinzelte Stimmen kritisierten unter anderem die Integration von Banken beziehungsweise Bezahlfunktionen in die Multifunktions-App oder befürchten eine Werbeflut, wenn auch kommerzielle Dienste über die App abgewickelt werden können. 15 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 5. Möglichkeit der Vernetzung über die Multifunktions-App Großstädten wird häufig eine gewisse Anonymität nachgesagt. Über die Multifunktions-App kann in diesem Zusammenhang die Möglichkeit angeboten werden, sich mit anderen Menschen in Karlsruhe zu vernetzen und diese Vernetzung auch mit anderen Funktionen wie beispielsweise dem städtischen Veranstaltungskalender zu verknüpfen, um zum Beispiel gemeinsame Veranstaltungsbesuche zu organisieren. In diesem Abschnitt des Fragebogens ging es daher um das generelle Interesse an einer derartigen Vernetzungsmöglichkeit, aber auch darum, zu welchen Themengebieten man sich vernetzen würde. Mit der Multifunktions-App soll es möglich sein, sich mit anderen zu vernetzen (beispielsweise Menschen in Karlsruhe finden, die ähnliche Interessen haben, und sich mit diesen auszutauschen, gemeinsame Projekt zu planen ...) Frage 6: Würden Sie sich über die Multifunktions-App mit anderen Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern vernetzen? Abbildung 9: Relevante Themengebiete für Bürgervernetzung Insgesamt gab es 391 Nennungen zum Thema Vernetzung. Die drei größten Kategorien, die sich aus den Antworten ergaben, waren die Vernetzungsgebiete „Soziales“ sowie „Kultur & Freizeit“, gefolgt von einer eher ablehnenden Haltung gegenüber einer Vernetzungsmöglichkeit über die Multifunktions-App. Diese drei Kategorien werden nachfolgend detaillierter dargestellt. 1% 2% 2% 3% 4% 8% 10% 16% 20% 34% Möglichkeit der Vernetzung über die App Umwelt Sonstiges Mobilität Bürgerbeteiligung Vereinswesen Verleihen/verschenken/verkaufen Sport Nein Kultur & Freizeit Soziales 16 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Abbildung 10: Vernetzungsthemen Bereich Soziales Im Vernetzungsbereich „Soziales“ gab es 132 Nennungen. Es dominieren die Themen „Gleichgesinnte treffen/ kennenlernen“ (43 Nennungen), „Nachbarschaftshilfe“ (32 Nennungen) sowie „Gegenseitiger Austausch“ (22 Nennungen). Gleichgesinnte bezieht sich dabei auf Personen mit gleichen beziehungsweise ähnlichen Interessen, aber auch auf bestimmte Personengruppen wie Eltern, Mütter, Ältere, Hundebesitzer ... Ein gegenseitiger Austausch über ein Netzwerk ist erwünscht bezüglich Tipps, Erfahrungen, Bewertungen, Empfehlungen, gemeinsamen Interessen ... 1% 2% 3% 3% 8% 11% 17% 24% 33% Vernetzung zu Soziales über die App Spielgruppen für Kinder organisieren Dating Unterstützung für neue Stadtbewohner Ehrenamtliche Tätigkeiten Gemeinnützige / soziale Projekte Gemeinsam Veranstaltungen organisieren Gegenseitiger Austausch Nachbarschaftshilfe Gleichgesinnte treffen / kennenlernen 17 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Abbildung 11: Vernetzungsthemen Bereich Kultur und Freizeit Im Vernetzungsbereich „Kultur und Freizeit“ ergaben sich 79 Nennungen. Dabei dominieren die Themen „Sonstige Veranstaltungen besuchen“ (17 Nennungen) sowie „Freizeitaktivitäten allgemein“ (16 Nennungen) und „Kultur allgemein“ (8 Nennungen). 3% 3% 3% 3% 3% 4% 4% 5% 8% 8% 9% 10% 20% 21% Vernetzung zu Kultur und Freizeit über die App Spieleabende Partys organisieren Gemeinsame Museumsbesuche Gemeinsame Theaterbesuche Gemeinsame Kinobesuche Stadtführung Informieren über Neuigkeiten/Aktivitäten in der Stadt/im Stadtteil Hobbies gemeinsam betreiben Ausgehen/Essen gehen allgemein Sonstige Konzerte gemeinsam besuchen Kultur allgemein Freizeitaktivitäten allgemein Sonstige Veranstaltungen besuchen 18 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Abbildung 12: Gründe für unerwünschte Vernetzung Eine eher ablehnende Haltung gegenüber einer Vernetzungsmöglichkeit über die Multifunktions-App zeigten 64 Personen an. Dominant waren hier diejenigen, die eine Verwendung von Social Media generell eher ablehnen (17 Nennungen), was sich also nicht nur gegen die hier aufgeführte App-basierte Vernetzung richtet. Eine weitere große Gruppe in diesem Bereich (13 Nennungen) bevorzugt eine Vernetzung in der realen Welt. Die drittgrößte Gruppe (9 Nennungen) sieht Datenschutzbedenken, die für sie gegen eine derartige Vernetzungsmöglichkeit sprechen. 2% 3% 3% 3% 3% 5% 6% 8% 9% 14% 20% 26% Keine Vernetzung erwünscht Wohne nicht in Karlsruhe Sehe keinen Mehrwert in einer solchen Vernetzung Bin bereits anderweitig ausreichend vernetzt Vertraue einem derartigen Netzwerk nicht Glaube nicht, dass eine Nachfrage nach einem solchen Netzwerk besteht Weil das den Rahmen der App sprengt Missbrauch des Netzwerks befürchtet Viele (bereits etablierte) andere Möglichkeiten vorhanden Benutze grundsätzlich keine sozialen Netzwerke Aus Datenschutzgründen nicht erwünscht Bevorzuge Vernetzung in der analogen Welt Möchte mich generell nicht über diese App vernetzen 19 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 6. Nutzung von Bürgerdiensten Ein Alleinstellungsmerkmal der Multifunktions-App bildet die Möglichkeit, auch städtische Bürgerdienste abwickeln zu können. In diesem Zusammenhang war zunächst danach gefragt, ob die Nutzung von Bürgerdiensten über die Multifunktions-App generell von Interesse wäre. Die Multifunktions-App soll nicht nur einen zentralen Zugang zu Karlsruher Apps und Diensten von privatwirtschaftlichen Anbietern bereitstellen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Nutzung von städtischen Bürgerdiensten unterstützen. Frage 7: Würden Sie generell Bürgerdienste über eine App abwickeln? Abbildung 13: Interesse an App-basierter Nutzung von Bürgerdiensten Es zeigt sich, dass ein großer Teil der Befragten in beiden Welten agieren, das heißt Bürgerdienste sowohl digital als auch im Bürgerbüro vor Ort abwickeln möchte. Am häufigsten wurde eine Kombination aus analogen und digitalen Kanälen gewünscht. Die Wahlfreiheit bei der Art der Nutzung ist hier wichtig. Nur ein kleiner Anteil von 15 % steht der App-basierten Nutzung von Bürgerdiensten ablehnend gegenüber. Teilweise bestehen Zweifel bzgl. Ausgereiftheit der digitalen Lösung, teilweise herrscht Misstrauen bezüglich Datenschutz und IT-Sicherheit. Vielen Befürwortern ist jedoch die digitale Ausführung von Bürgerdiensten über den Touchscreen eines Smartphones zu unhandlich, sie bevorzugen hierfür eher einen Tablet-PC oder ein Notebook. Auch wurde hinterfragt, ob ein 24-Stunden-Service gewährleistet sei, da viele App-Nutzende davon ausgehen würden. Nachfolgend wurde unterschieden zwischen „hoheitlichen“ und „nicht-hoheitlichen“ Bürgerdiensten. Es wurde zunächst eine Auswahl nicht-hoheitlicher, Karlsruhe-spezifischer Bürgerdienste aufgelistet, die bzgl. Wichtigkeit für die Befragten auf der Skala „unwichtig, weniger wichtig, wichtig, sehr wichtig“ bewertet werden sollten. War man sich nicht sicher bzgl. des jeweiligen Bürgerdienstes, so konnte auch „keine Antwort“ ausgewählt werden. 15% 38% 46% Nutzung von Bürgerdiensten über die App Nein Ja Digital & analog 20 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Bei Bürgerdiensten unterscheidet man zwischen „hoheitlichen“ Diensten, die von jeder Stadt angeboten werden müssen (zum Beispiel Personalausweisverlängerung, Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses ...) und „nicht-hoheitlichen“ Diensten, die nur von einer bestimmten Stadt angeboten werden. So ist zum Beispiel die Mängelmelder-App „KA-Feedback“ ein Bürgerdienst, der nur in Karlsruhe, aber in keiner anderen Stadt angeboten wird. Frage 8: Welche der nachfolgend aufgeführten Karlsruhe-spezifischen Bürgerdienste sollten aus Ihrer Sicht in der Multifunktions-App enthalten sein? Die nachfolgende Abbildung 14 dient als Zusammenfassung und zeigt die Einstufung der jeweiligen Karlsruhe- spezifischen Bürgerdienste auf der Stufe „sehr wichtig“. Die Prozentzahl gibt den Anteil der Personen an, die den jeweiligen Bürgerdienst mit „sehr wichtig“ bewertet hatten. Analog zum Themenbereich mit dem höchsten Interesse der Teilnehmenden, Mobilität, zeigt sich, dass „KA mobil“, ein Bürgerdienst des Karlsruher Tiefbauamtes, der auch als App verfügbar ist, die höchste Wichtigkeit unter den Befragten erzielte. Die hohe Relevanz der Möglichkeit des Meldens von Mängeln oder Ordnungswidrigkeiten spiegelt sich wider in der zweithöchsten Bewertung für den Mängelmelder „KA Feedback“. Abbildung 14: Bewertung Karlsruhe-spezifischer Bürgerdienste mit „sehr wichtig“ Die Bewertung aller einzelnen aufgeführten Bürgerdienste in Bezug auf die gesamte Bewertungsskala findet sich in Anhang 4. Da es sich bei der zu bewertenden Auflistung nur um eine Auswahl von Karlsruhe-spezifischen Bürgerdiensten handelte, wurden die Befragten aufgefordert, basierend auf ihrem Kenntnisstand weitere, für sie relevante Karlsruhe-spezifische Bürgerdienste zu nennen. Da hier nicht zusätzlich noch eine Bewertung durchgeführt werden sollte, wird davon ausgegangen, dass die explizite Nennung eines Bürgerdienstes gleichbedeutend ist mit der Bewertung „sehr wichtig“. Frage 9: Gibt es weitere Karlsruhe-spezifische Bürgerdienste, die aus Ihrer Sicht unbedingt in der Multifunktions-App enthalten sein sollten? 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 21 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Insgesamt wurden zu dieser Frage mit Freitext-Antwortmöglichkeit 72 auswertbare Antworten gegeben. Die meisten Antworten (19 Nennungen) bezogen sich auf das Thema „Interaktion mit der Kommune“. Darunter wurden Nennungen zusammengefasst wie „Möglichkeit der Terminvereinbarung“, „Auskunftserteilung“, „Status von Verfahren, an denen man beteiligt ist“, „Bußgeldentrichtung“, „Dienste rund ums Kfz“ ... Diese können im weitesten Sinne als Bürgerdienste bezeichnet werden. Die zweitgrößte Kategorie (12 Nennungen) beinhaltet Nennungen von Karlsruhe-spezifischen Bürgerdiensten, die bereits in der vorhergehenden Auswahl aufgeführt waren, allen voran „KA Feedback“. Der geringe Bekanntheitsgrad von Karlsruhe-spezifischen Bürgerdiensten zeigte sich darin, dass 14 % (10 Nennungen) der Antwortenden gar keine weiteren Dienste dieser Art einfielen und 11 % (8 Nennungen) Dienste nannten, die keine Bürgerdienste sind (zum Beispiel Stadtmobil, Lieferando). Auch fiel den Antwortenden die Unterscheidung zwischen hoheitlichen und nicht- hoheitlichen Bürgerdiensten schwer, da immerhin 10 % hier hoheitliche Bürgerdienste aufführten (zum Beispiel Personalausweis beantragen, Führungszeugnis beantragen). Abbildung 15: Weitere gewünschte Karlsruher Bürgerdienste Die nächste Frage befasste sich mit hoheitlichen Bürgerdiensten, also Diensten, die bundesweit von jeder Kommune angeboten werden. Im Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (auch: Onlinezugangsgesetz, kurz OZG), welches im August 2017 beschlossen worden ist, wurden Bund und Länder verpflichtet, bis spätestens 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Es soll damit sichergestellt werden, dass Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen erhalten. Zur Umsetzung wurde der sogenannte OZG-Umsetzungskatalog verabschiedet, welcher 575 Verwaltungsleistungen in über 50 Lebens- und Geschäftslagen in 14 Themenfeldern kategorisiert. Bis zur Umsetzung dieser großen Menge an Verwaltungsleistungen beziehungsweise Bürgerdiensten können diese nicht digital über die Multifunktions-App abgewickelt werden, sondern werden größtenteils in Bürgerbüros durchgeführt. Es besteht aber dennoch die Möglichkeit, die Nutzung von Bürgerdiensten App-basiert zu unterstützen. 1% 1% 3% 3% 4% 10% 10% 11% 14% 17% 26% Weitere gewünschte Karlsruhe-spezifische Bürgerdienste Wo-ist-Markt Müllmann App Karlsruhe barrierefrei Kontakt zu KOD Parking App Nennung hoheitlicher Bürgerdienste Übersichtskarten mit Zusatzinformationen Dienste, die keine Bürgerdienste sind Keine Bereits in der Auswahl aufgeführte Karlsruher Bürgerdienste Interaktion mit der Kommune 22 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Hoheitliche Bürgerdienste müssen zurzeit noch in Bürgerbüros in Anspruch genommen werden. Frage 10: Welche Unterstützung bei der Durchführung dieser Art von Bürgerdiensten per App ist Ihnen wichtig? Zu dieser Frage wurde exemplarisch eine Auswahl von App-basierten Unterstützungsmöglichkeiten aufgelistet, die bzgl. Wichtigkeit für die Befragten auf der Skala „unwichtig, weniger wichtig, wichtig, sehr wichtig“ bewertet werden sollten. War man sich nicht sicher bzgl. der jeweiligen Unterstützungsmöglichkeit, so konnte auch „keine Antwort“ ausgewählt werden. Die nachfolgende Abbildung 16 dient als Zusammenfassung und zeigt die Einstufung der jeweiligen Karlsruhe- spezifischen Bürgerdienste auf der Stufe „sehr wichtig“. Die Prozentzahl gibt den Anteil der Personen an, die den jeweiligen Bürgerdienst mit „sehr wichtig“ bewertet hatten. Abbildung 16: Bewertung App-basierter Unterstützung für Bürgerdienste mit „sehr wichtig“ Insbesondere die Themen „Online-Terminvereinbarung“, „Informationsbereitstellung“ für die Inanspruchnahme von Bürgerdiensten sowie „Automatische Statusbenachrichtigung“ bezüglich eines in Anspruch genommenen Bürgerdienstes zeigen hier die höchsten Werte. Die Bewertung aller einzelnen aufgeführten Unterstützungsmöglichkeiten in Bezug auf die gesamte Bewertungsskala findet sich in Anhang 5. Ergänzend zur aufgelisteten Auswahl hatten die Befragten dann die Möglichkeit, weitere Wünsche bezüglich Unterstützung bei der Ausführung von Bürgerdiensten zu nennen. Frage 11: Welche weitere Unterstützung bei der Erledigung von Bürgerdiensten über die Multifunktions-App wäre für Sie generell hilfreich? Zu dieser Frage mit Freitext-Antwortmöglichkeit wurden 78 Antworten abgegeben. Die meisten Antwortenden (17 Nennungen) betrachten es als am hilfreichsten, möglichst alle Bürgerdienste online durchführen zu können. Den zweithöchsten Wert (11 Nennungen) erhielt die Bereitstellung von Informationen für die Abwicklung von Bürgerdiensten. Diese Art der Unterstützung konnte jedoch bereits bei der vorhergehenden Auswahl gewählt werden und landete dort bzgl. Wichtigkeit ebenfalls auf Platz 2. Den dritten Platz teilen sich die „Etablierung eines Bürgerkontos“ sowie eine „Verbesserte Benutzerfreundlichkeit von Bürgerdiensten“ mit jeweils 8 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 23 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Nennungen. Unter einem „Bürgerkonto“ verstehen die Antwortenden die Möglichkeit, Unterlagen und sonstige Daten beziehungsweise Dateien, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Bürgerdiensten entstanden beziehungsweise notwendig sind, zu verwalten sowie den aktuellen Status von momentan genutzten Bürgerdiensten überblicken zu können. Abbildung 17: Gewünschte Unterstützung bei Bürgerdiensten Die Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit von Bürgerdiensten bezieht sich auf die Aspekte Einfachheit, Verständlichkeit, Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit. Wünschenswert aus Sicht der Antwortenden wären beispielsweise auch eine Art digitaler Assistenz bei der Inanspruchnahme von Bürgerdiensten (zum Beispiel ein Chatbot) und ein automatischer Erinnerungsservice der beispielsweise vor dem Ablaufen des Personalausweises warnt. 1% 1% 3% 4% 4% 4% 4% 4% 6% 6% 8% 10% 10% 14% 22% Weitere Unterstützung bei Bürgerdiensten Biometrische Bilder App für Ausweisbeantragung Navigation zur relevanten Dienststelle (auch im Gebäude) Datenschutz gewährleisten Upload von Dokumenten, Fotos ... Erinnerungsservice Gebühren per EC-/Kreditkarte bezahlen Elektronische Identifikation Digitale Assistenz Elektronische Bereitstellung von Formularen, Unterlagen ... Vereinfachte Terminvereinbarung Keine Verbesserte Benutzerfreundlichkeit von Bürgerdiensten Etablierung eines Bürgerkontos Informationen über Abwicklung von Bürgerdiensten Möglichst alles online erledigen können 24 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 7. Bürgerbeteiligung über die Multifunktions-App Bürgerbeteiligung findet in Karlsruhe seit vielen Jahren an verschiedenen Orten und zu unterschiedlichen Themen statt. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich bereits für die Weiterentwicklung der Stadt Karlsruhe. Eine elektronische Unterstützung für die Bürgerbeteiligung bietet die Stadtverwaltung bereits durch das Beteiligungsportal. Die Multifunktions-App kann einen weiteren Kommunikations- und Kooperationskanal im Rahmen der Bürgerbeteiligung bieten. Auf diesen Verwendungszweck zielten die nächsten beiden Fragen der Umfrage ab. Es wurde eine Auswahl von fünf verschiedenen Möglichkeiten aufgelistet, für die die Multifunktions-App im Rahmen der Bürgerbeteiligung genutzt werden könnte: Informationen über städtische Projekte erhalten, Mitwirkung an der Umsetzung von städtischen Projekten, Terminankündigungen zu öffentlichen Veranstaltungen mit Bürgerbeteiligung, Feedback zu Beteiligungsmaßnahmen geben sowie Themenvorschläge für Beteiligungsprojekte einreichen. Diese Unterstützungsmöglichkeiten sollten die Teilnehmenden mittels der Antwortmöglichkeiten „ja“ oder „nein“ hinsichtlich Interesses und Bereitschaft für sich selbst einstufen. War man sich nicht sicher bzgl. der jeweiligen App-Unterstützung für eine Beteiligungsmaßnahme, so konnte auch „weiß nicht“ ausgewählt werden. Frage 12: In welcher Form würden Sie an Bürgerbeteiligungsmaßnahmen per App teilnehmen? Die nachfolgende Abbildung 18 dient als Zusammenfassung und zeigt die Angaben zur jeweiligen App-basierten Unterstützung mit der Antwort „ja“. Die Prozentzahl gibt den Anteil der Personen an, die den Wunsch nach jeweiliger App-basierter Unterstützung mit „ja“ bewertet hatten. Abbildung 18: Wunsch nach App-basierter Unterstützung für Beteiligungsmaßnahmen Die höchsten Werte erzielten das Erhalten von Informationen über städtische Projekte sowie das Ankündigen von Terminen für öffentliche Veranstaltungen mit Bürgerbeteiligung. Die Möglichkeit der Einreichung von Themenvorschlägen für Beteiligungsprojekte, die Mitwirkung an deren Umsetzung sowie das Geben von Feedback zu laufenden oder abgeschlossenen Beteiligungsprojekten werden als eher nachrangig erachtet Im Wesentlichen wurde eine möglichst umfassende und transparente Informationsvermittlung zum Thema Bürgerbeteiligung über die Multifunktions-App gewünscht. Die Bewertung aller einzelnen aufgeführten App- basierten Unterstützungsmöglichkeiten in Bezug auf die gesamte Bewertungsskala findet sich in Anhang 6. 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 25 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Da es sich bei der zu bewertenden Auflistung nur um eine Auswahl handelte, hatten die Teilnehmenden bei der nächsten Frage die Möglichkeit, diese Auflistung um weitere Formen der App-basierten Unterstützung für Bürgerbeteiligung zu ergänzen. Frage 13: Gibt es noch andere Formen der Bürgerbeteiligung, die Sie sich über die Multifunktions-App vorstellen könnten? Zur Beantwortung dieser Frage mit Freitext-Antwortmöglichkeit wurden 37 auswertbare Antworten abgegeben. Zu den Favoriten (jeweils 6 Nennungen) zählten hier die Nutzung eines Diskussionsforums über die App sowie das Informieren der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Beteiligungsmöglichkeiten und -maßnahmen über die App. Ebenso viele Teilnehmende gaben an, keine weiteren App-basierten Unterstützungsmöglichkeiten für Bürgerbeteiligung zu kennen. Abbildung 19: Weitere Formen App-gestützter Bürgerbeteiligung Trotz der Möglichkeit einer Freitext-Antwort wurden auch hier Antworten gegeben, die bereits bei der vorhergehenden Frage zur Auswahl standen (Bürger informieren, Mitwirkung an städtischen Projekten, Bewertungsmöglichkeit). Wünschenswert war manchen Teilnehmenden beispielsweise auch die Möglichkeit einer personalisierbaren Beteiligung, da nicht jedes Beteiligungsthema für jede Person von Interesse ist. Andere wiederum möchten grundsätzlich anonym an Beteiligungsmaßnahmen teilnehmen. Wie bei mehreren vorhergehenden Themen wurden auch hier Bedenken bezüglich Datenschutz und IT-Sicherheit geäußert. Auch waren einige Personen der Meinung, dass eine umfangreichere beziehungsweise komplexere Beteiligungsmaßnahme nur schwer per App umzusetzen wäre, sondern hierfür dann eher Desktop-PC oder Notebook eingesetzt werden würden. Dies würde auch erklären, warum insbesondere der Erhalt von Informationen zu Beteiligungsmaßnahmen und -möglichkeiten über die App am meisten präferiert worden ist. 5% 5% 8% 8% 11% 14% 16% 16% 16% Weitere Formen der Bürgerbeteiligung über die App Bewertungsmöglichkeit Kreatives Bürgerpotenzial nutzen Umfragen Mitwirkung an städtischen Projekten Kontaktaufnahme mit Verwaltung Abstimmungen Keine Bürger informieren Diskussionsforum 26 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 8. Eigenschaften der Multifunktions-App Unabhängig von den in ihr integrierten Apps und Diensten sollte die Multifunktions-App selbst über bestimmte Eigenschaften verfügen beispielsweise bestimmte Aspekte berücksichtigen. Aspekte wie Datenschutz und Sicherheit werden grundsätzlich bei der Entwicklung der Multifunktions-App berücksichtigt. Aber es gibt noch weitere Funktionalitäten der App, die für Sie vielleicht unterschiedlich wichtig sind. Frage 14: Welche Eigenschaften der Multifunktions-App sind aus Ihrer Sicht wichtig? Es wurde eine Auswahl von mehreren verschiedenen Eigenschaften und Funktionen aufgelistet, die von den Teilnehmenden auf der Skala „unwichtig, weniger wichtig, wichtig, sehr wichtig“ bewertet werden sollten. War man sich nicht sicher bzgl. der jeweiligen Eigenschaft beziehungsweise Funktion, so konnte auch „keine Antwort“ ausgewählt werden. Abbildung 20 dient als Zusammenfassung und zeigt die Einstufung der jeweiligen Eigenschaften beziehungsweise Funktionen auf der Stufe „sehr wichtig“. Die Prozentzahl gibt den Anteil der Personen an, die die jeweilige Eigenschaft/Funktion mit „sehr wichtig“ bewertet hatten. Abbildung 20: Bewertung der Wichtigkeit von App-Eigenschaften mit „sehr wichtig“ Die Auswertung ergab, dass die Möglichkeit des Single Sign On (SSO) von den meisten Teilnehmenden als sehr wichtig angesehen wurde. Unter SSO (auch „Einmalanmeldung“ genannt) versteht man, dass ein Benutzer nach einer einmaligen Anmeldung an einem IT-System auf alle innerhalb dieses Systems installierten Dienste, für die er lokal berechtigt (autorisiert) ist, zugreifen kann, ohne sich an den einzelnen Diensten jedes Mal zusätzlich anmelden zu müssen. Im Falle der Multifunktions-App hieße das, dass man sich nur einmal anmelden muss und dann auf alle integrierten Apps (sogenannte In-Apps) und Dienste Zugriff hat, ohne sich für diese jedes Mal erneut anmelden zu müssen. 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0% 27 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Die Bewertung aller einzelnen aufgeführten Eigenschaften/Funktionen in Bezug auf die gesamte Bewertungsskala findet sich in Anhang 7. Am zweitwichtigsten war den meisten Teilnehmenden das Vorhandensein integrierter Bezahlfunktionen. So soll man beispielsweise ein Ticket für eine Veranstaltung in Karlsruhe oder den Eintritt in ein Karlsruher Museum über eine Funktion der Multifunktions-App bezahlen können, ohne eine weitere App außerhalb der Multifunktions-App verwenden zu müssen. Personalisierung bedeutet die individuelle Auswahl von Interessensgebieten (vergleichen Fragen 1 und 2 des Fragebogens), zu denen man sich dann gezielt Informationen abonnieren kann. Die Möglichkeit von Push Notifications bedeutet, dass ein Nutzer der Multifunktions-App zu bestimmten Themen, die er im Rahmen der Personalisierung „seiner“ Multifunktions-App freigeschaltet oder abonniert hat, automatisch Benachrichtigungen bekommt (zum Beispiel über neue Stücke im Sandkorn-Theater oder den Beginn der Schlosslichtspiele ...). Barrierefreiheit bezieht sich beispielsweise auf Möglichkeiten wie Sprachsteuerung, Vorlesefunktion oder Einhand-Bedienung. Mehrsprachigkeit bezieht sich auf das Angebot der Nutzung der Multifunktions-App unter Fremdsprachen wie beispielsweise Englisch oder Französisch. Eine Feedbackfunktion würde es ermöglichen, Wünsche, Verbesserungen oder Kritik hinsichtlich Handhabung, Funktionsumfang oder Design der Multifunktions-App beziehungsweise Vorschläge für neu zu integrierende Apps und Dienste an deren Betreiber zu übermitteln. Die Möglichkeit von ortsabhängigen Angeboten (auch: Location-Based Services) lässt die Übermittlung von in der Nähe des eigenen Standorts verfügbaren Diensten, Produktangeboten, Veranstaltungen ... zu, sofern der App- Nutzer diese Möglichkeit freischaltet. Da es sich bei der zu bewertenden Auflistung nur um eine Auswahl handelte, hatten die Teilnehmenden bei der nächsten Frage die Möglichkeit, diese Auflistung um weitere wünschenswerte Eigenschaften/Funktionen zu ergänzen. Frage 15: Gibt es noch weitere Eigenschaften der Multifunktions-App, die für Sie wichtig wären? Zur Beantwortung dieser Frage mit Freitext-Antwortmöglichkeit wurden 63 auswertbare Antworten abgegeben. Den größten Anteil daran hatten Einzelnennungen, die unter „Sonstiges“ zusammengefasst wurden (11 Nennungen), darunter die Möglichkeit, Inhalte teilen zu können über die Multifunktions-App, die Verfügbarkeit unterschiedlicher Zahlungsdienstleister, ein ansprechendes Layout, die Löschbarkeit und Konfigurierbarkeit des Kunden-Accounts, Datenkontrolle beim Nutzer oder kein Registrierungszwang. Die zweitgrößte Gruppe von Antwortenden (10 Nennungen) möchte eine aus ihrer Sicht negative Eigenschaft vermieden sehen, nämlich dass die Multifunktions-App keine (personalisierte) Werbung enthält. Die drittgrößte Gruppe (8 Nennungen) hat keine weiteren Wünsche. Dem folgen das Usability-Thema „Übersichtlichkeit der angebotenen Dienste“, hohe Sicherheit, anonyme Nutzbarkeit sowie die Vermeidung von GPS-Ortung oder Bildung von Bewegungsprofilen. 28 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Abbildung 21: Weitere gewünschte App-Eigenschaften Auch die Themen Single Sign On sowie Bezahlfunktionen wurden hier nochmal genannt, obwohl sie bereits in der vorhergehenden Auswahl enthalten waren. 3% 3% 3% 3% 3% 3% 3% 5% 6% 10% 11% 13% 16% 17% Weitere gewünschte App-Eigenschaften Zentrale und sichere Zahlungsfunktion Single Sign On Intuitive Bedienung Datensparsamkeit Offline-Nutzbarkeit App soll Open Source sein Zuverlässigkeit Keine GPS-Ortung, kein Profiling Anonyme Nutzbarkeit Hohe Sicherheit Übersichtlichkeit der angebotenen Dienste Keine Keine (personalisierte) Werbung Sonstige 29 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 9. Testen von Start-up-Apps über die Multifunktions-App Um die Karlsruher IT-Wirtschaft zu unterstützen, wäre es möglich, einen Bereich der Multifunktions-App zu reservieren, um dort Karlsruher Start-ups aus dem IT-Bereich die Gelegenheit zu geben, von ihnen entwickelte Apps zu präsentieren und von Nutzern der Multifunktions-App testen zu lassen. Start-ups könnten ihre Apps auf diese Weise im realen Leben von potenziellen echten Nutzern testen lassen, Nutzer der Multifunktions-App hätten wiederum die Gelegenheit, die neuesten Karlsruher Apps kennenzulernen und zu bewerten. Es ist geplant, Karlsruher IT Start-ups das Testen ihrer eigenen Apps über die Multifunktions-App zu ermöglichen. Benutzer der Multifunktions-App hätten damit die Gelegenheit, als Erste neuartige Apps aus Karlsruhe auszuprobieren. Frage 16: Wären Sie bereit, solche Start-up-Apps, die gegebenenfalls noch nicht ausgereift sind, über die Multifunktions-App zu testen und Feedback zu geben? Ein großer Teil der Teilnehmenden hätte Interesse, derartige Apps zu testen. Teilnehmende mit einer eher ablehnenden Haltung haben daran entweder generell kein Interesse, möchten dafür eine Gegenleistung, haben Datenschutzbedenken oder befürchten, dass eine unausgereifte App ihrem Smartphone schaden könnte. Abbildung 22: Bereitschaft zum Testen von Start-up-Apps Vergleicht man Befürwortende (49,1 %) mit Ablehnenden insgesamt (36,2 %), so zeigt sich eine Tendenz zur Bereitschaft für das Testen von Start-up-Apps, wobei dieses Testen im eigenen Ermessen der Nutzer der Multifunktions-App liegen würde. 0,3% 3,2% 3,6% 5,6% 7,7% 19,3% 49,1% 11,4% Bereitschaft zum Testen von neuen Apps Keine Antwort Sonstiges Nein, nur wenn ich etwas dafür bekomme Nein, weil ich befürchte, dass eine unausgereifte App meinem Smartphone schaden könnte Nein, weil ich Datenschutzbedenken habe Nein, daran habe ich kein Interesse Ja Weiß nicht 30 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 10. Finanzierung der Multifunktions-App Die Multifunktions-App wird im Rahmen des Projektes digital@KA entwickelt. Die Entwicklungskosten werden zu 50% durch öffentliche Fördermittel abgedeckt, die weiteren 50% werden durch Eigenmittel der Projektpartner erbracht. Doch auch nach Projektende entstehen beim weiteren Betrieb der Multifunktions-App Kosten (beispielsweise für Wartung, Weiterentwicklung, Gewährleistung von IT-Sicherheit, technischer und inhaltlicher Redaktion ...). Eine finanzielle Förderung durch öffentliche Mittel ist jedoch nur bis zum Ende des Projektes digital@KA gegeben, so dass alternative Finanzierungsmodelle identifiziert werden müssen. Im Rahmen von digital@KA erfolgt daher nicht nur die technische Entwicklung der Multifunktions-App, sondern auch die begleitende Entwicklung eines Geschäftsmodells und eines Betreiberkonzeptes. Die Beantwortung der folgenden beiden Fragen soll hierzu einen Beitrag leisten. Soll die Multifunktions-App nach Projektende weiterhin zur Nutzung angeboten werden, so fallen hierfür Kosten an (beispielsweise für Wartung, Sicherheit, Weiterentwicklung ...). Um diese Kosten decken zu können, muss die spätere Betreibergesellschaft Einnahmen erwirtschaften. Hier stellt sich die Frage, wie diese Einnahmen erwirtschaftet werden sollen. Frage 17: Welche Finanzierungsart würden Sie bevorzugen, damit Sie die Multifunktions-App künftig nutzen können? Zunächst wurden drei unterschiedliche Finanzierungsmodelle zur Wahl gestellt: Nutzungs-Abo (das heißt der Nutzer der Multifunktions-App zahlt eine monatliche oder jährliche Nutzungsgebühr), Freemium-Ansatz (das heißt es werden kostenlose Basisdienste der Multifunktions-App angeboten, ergänzt durch kostenpflichte Mehrwertdienste) sowie Werbefinanzierung (das heißt Firmen, die ihre Apps oder Dienste über die Multifunktions-App anbieten, können hier auch Werbung platzieren und bezahlen diese Möglichkeit dem Betreiber). Abbildung 23 zeigt zusammenfassend die Zustimmungsanteile der Teilnehmenden für die verschiedenen Finanzierungsmodell-Vorschläge. Die Bewertung aller einzelnen aufgeführten Vorschläge findet sich in Anhang 8. Abbildung 23: Zustimmungsanteile für Finanzierungsmodell-Vorschläge Den größten Zustimmungsanteil unter den vorgeschlagenen Finanzierungsformen erhielt der Freemium-Ansatz mit über 63%. Die größte Ablehnung erhielt das Modell Nutzungsabo mit nur 23 % Zustimmung. Ergänzend zu den vorgeschlagenen Finanzierungsformen wurden die Teilnehmenden um eigene Ergänzungen gebeten. 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% Nutzungs-Abo Werbefinanziert Freemium-Ansatz 31 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Frage 18: Haben Sie weitere Vorschläge zur Finanzierung des Betriebs der Multifunktions-App? Zur Beantwortung dieser Frage mit Freitext-Antwortmöglichkeit wurden 146 auswertbare Antworten abgegeben. Den größten Anteil (53 Nennungen) daran hatte der Wunsch nach einer Finanzierung durch öffentliche Mittel (genauer: durch Steuereinnahmen, Investition von durch die Multifunktions-App eingesparten städtischen Mitteln, Zuschüsse/Förderungen durch Stadt/Land/Bund). Den zweitgrößten Anteil (23 Nennungen) hatte der Wunsch nach einer Finanzierung durch die teilnehmenden Firmen (für die Nutzung der Multifunktions- App als Vertriebs- oder Marketingkanal). Die drittgrößte Gruppe der Teilnehmenden (19 Nennungen) möchte, dass die Nutzung der Multifunktions-App grundsätzlich kostenlos ist, egal wie die Finanzierung sonst erfolgt. 16 Nennungen bezogen sich auf das Zulassen von Mischformen bei der Finanzierung, das heißt aus öffentlichen und privatwirtschaftlichen Quellen. Werbung wird nicht gern gesehen, wobei insbesondere gegenüber Werbevideos eine starke Abneigung besteht Abbildung 24: Vorschläge zur App-Finanzierung Insgesamt ergibt sich, dass die potenziellen Nutzer der Multifunktions-App möglichst nicht für deren Nutzung bezahlen möchten, sondern die Finanzierung eher durch öffentliche Mittel oder Mischformen aus öffentlichen und privatwirtschaftlichen Mitteln sehen. 3% 3% 5% 6% 6% 11% 13% 16% 36% Vorschläge zur App-Finanzierung Nutzer zahlt Gebühr Keine Werbung Einmalzahlung durch Nutzer Werbefinanziert Crowdfunding/Spenden Gemischt (öffentlich und privat finanziert) Kostenlos für Nutzer, egal wie Von teilnehmenden Firmen finanziert Aus öffentlichen Mitteln finanziert 32 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 11. Angaben zur Person Am Ende des Fragebogens sollten die Teilnehmenden noch einige Angaben für die Umfragestatistik abgeben. Bitte machen Sie zum Schluss für statistische Zwecke noch einige Angaben zu Ihrer Person. Ihre Angaben sind anonym. Das Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmern war nahezu ausgeglichen. Auch die Teilnehmenden aus den drei Altersgruppen zwischen 18 und 65 Jahren waren annähernd gleichverteilt. 1,2% 1,3% 47,0% 50,5% Geschlecht Keine Antwort divers männlich weiblich 0,5% 0,7% 33,5% 32,8% 29,0% 3,5% Altersgruppe Keine Antwort unter 18 18-35 36-50 51-65 über 65 33 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Der allergrößte Teil der Teilnehmenden bestand aus deutschen Staatsbürgern. Unter „Sonstiges“ wurde im Wesentlichen „Türkisch“, „Kroatisch“ und „Spanisch“ als Nationalität angegeben. Nahezu zwei Drittel der Teilnehmenden benutzen „Android“ als mobiles Betriebssystem. Unter „Sonstiges“ wurde im Wesentlichen „Windows Phone“ genannt. 2,6% 2,7% 97,3% Nationalität Keine Antwort Sonstiges Deutsch 1,3% 35,1% 63,6% Verwendetes mobiles Betriebssystem Sonstiges iOS (Apple) Android 34 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Über 85 % der Teilnehmenden sind berufstätig. Unter „Sonstiges“ wurden zumeist „Selbständig“ oder „Freiberufler“ genannt, wobei auch diese zur Kategorie „Berufstätig“ zählen. Fast zwei Drittel der Teilnehmenden verfügen über einen Hochschulabschluss. Unter „Sonstiges“ wurden im Wesentlichen „Promotion“, „Meisterbrief“ und „Fachabitur“ genannt. 0,4% 0,1% 0,8% 0,9% 1,4% 1,6% 4,1% 5,5% 85,2% Tätigkeit Keine Antwort Nicht berufstätig Arbeitssuchend Schüler/in Sonstiges Ausbildung Im Ruhestand Studium Berufstätig 1,2% 0,4% 1,8% 2,6% 8,0% 8,8% 14,3% 62,9% Letzter Schul-/Bildungsabschluss Keine Antwort (noch) kein Schulabschluss Hauptschulabschluss Sonstiges Gymnasium (Abitur) Realschule (Mittlere Reife) abgeschlossene Ausbildung Hochschulabschluss 35 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Ebenfalls nahezu zwei Drittel der Teilnehmenden sind bereits seit über zehn Jahren wohnhaft in Karlsruhe. Unter „Sonstiges“ wurden im Wesentlichen „Pendler“ genannt, die in Karlsruhe arbeiten, aber aus dem Landkreis oder der Pfalz in die Stadt pendeln. Mehr als 40% der Teilnehmenden wurden durch Soziale Medien oder den Internetauftritt der Stadt Karlsruhe auf den Fragebogen aufmerksam. Unter „Sonstiges“ meldeten sich insbesondere städtische Mitarbeitende (138 Personen), die durch das städtische Intranet oder die elektronischen Amtsbriefkästen auf den Fragebogen aufmerksam gemacht wurden. Ein kleiner Anteil der Teilnehmenden (13 Personen) wurde im Rahmen des städtischen Auftritts auf der offerta 2019 auf den Fragebogen hingewiesen. 1,6% 4,2% 12,9% 9,6% 62,1% 9,7% Wohnhaft in Karlsruhe seit Keine Antwort < 1 Jahr 1-5 Jahre 6-10 Jahre > 10 Jahre Sonstiges 1,4% 4,7% 10,2% 12,3% 19,0% 22,7% 29,5% Auf Fragebogen aufmerksam geworden durch Keine Antwort StadtZeitung Presse (BNN, ka-news ...) Beteiligungsportal karlsruhe.de Soziale Medien (Facebook, Twitter, Instagram ...) Sonstiges 36 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 12. Zusammenfassung der Ergebnisse Themengebiete von Interesse Unter den Themengebieten von Interesse erhielten insbesondere „Mobilität“ und „Bürgerdienste“ den höchsten Zuspruch. Bezüglich Mobilität waren insbesondere die Themen Parken und Fahrradfahren von Interesse. Hinsichtlich Bürgerdienste gab es nur zwei Bereiche von Relevanz: Digitalisierung von Bürgerdiensten sowie das Melden von Mängeln oder Ordnungswidrigkeiten. Berücksichtigt man die von den Teilnehmenden selbst ergänzten Themengebiete, so kommt hier auf Platz drei „Übersichten mit Zusatzinformationen“. Gemeint sind damit Kartendienste, die nicht nur Lagepositionen angeben, sondern angereichert sind mit Zusatzinformationen. Ein Beispiel ist hier eine Übersichtskarte der Schwimmbäder im Stadtgebiet, wobei diese nicht nur die Lage beziehungsweise Adresse des jeweiligen Schwimmbades anzeigt, sondern auch Zusatzinformationen wie Öffnungszeiten, Eintrittspreise, ÖPNV-Anbindung ... Enthaltene Apps und Dienste Analog zur Dominanz des Themas Mobilität wurden die beiden ÖPNV-Apps kvv.ticket und kvv.mobil als am wichtigsten bewertet. Bei den Apps, die von den Teilnehmenden selbst ergänzt werden konnten, waren die städtische Mängelmelder-App KA Feedback sowie die Stadtmobil-App am häufigsten genannt. Möglichkeit der Vernetzung über die Multifunktions-App Hinsichtlich der angebotenen Möglichkeit zur Vernetzung mit anderen Menschen in Karlsruhe über die Multifunktions-App gaben 54 % der Teilnehmenden an, diese entweder im Bereich Kultur und Freizeit oder für Soziales zu verwenden. 16 % standen einer Vernetzungsmöglichkeit eher ablehnend gegenüber, wobei es ich hier größtenteils um Personen handelte, die generell die Nutzung von Sozialen Medien ablehnen. Nutzung von Bürgerdiensten 83 % der Teilnehmenden befürworteten eine Abwicklung von Bürgerdiensten per App, wobei die meisten Personen Bürgerdienste eher über einen Tablet-PC oder ein Notebook in Anspruch nehmen würden. Hinsichtlich der Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Apps und Diensten innerhalb der Multifunktions-App nehmen die Verkehrsmanagement-App KA mobil, die Mängelmelder-App KA Feedback sowie der städtische Veranstaltungskalender die Spitzenpositionen ein. Ergänzt wurde die zur Bewertung gestellte Auswahl durch die Teilnehmenden, wobei das Thema „Interaktion mit der Kommune“ am wichtigsten erschien. Darunter wurden Nennungen zusammengefasst wie „Möglichkeit der Terminvereinbarung“, „Auskunftserteilung“, „Status von Verfahren, an denen man beteiligt ist“, „Bußgeldentrichtung“, „Dienste rund ums Kfz“ ... Hoheitliche Bürgerdienste (die von jeder Kommune angeboten werden müssen) werden zurzeit noch nicht als digitale mobile Dienste angeboten werden. Aus diesem Grund kann die Multifunktions-App hier nur unterstützend genutzt werden. Eine App-basierte Unterstützung wurde insbesondere bei den Themen „Online-Terminvereinbarung“, „Informationsbereitstellung für die Abwicklung von Bürgerdiensten“ sowie „Automatische Statusbenachrichtigung bei in Anspruch genommenen Bürgerdiensten“ gewünscht. Ergänzend wurde von den Teilnehmenden der Wunsch genannt, möglichst alles im Rahmen der Abwicklung von Bürgerdiensten online erledigen zu können. Bürgerbeteiligung über die Multifunktions-App Der wichtigste Wunsch der Teilnehmenden hinsichtlich App-gestützter Bürgerbeteiligung war das Erhalten von Informationen über laufende oder geplante Beteiligungsmaßnahmen beziehungsweise -projekte. Ergänzend wurde die Nutzung der Multifunktions-App als Diskussionsforum beziehungsweise die Durchführung von Abstimmungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung genannt. Eigenschaften der Multifunktions-App Hinsichtlich der Eigenschaften der Multifunktions-App wurden insbesondere das Thema Single Sign On, also die einmalige Anmeldung zur Nutzung aller enthaltenen Apps und Dienste, sowie die Integration von Bezahlfunktionen als sehr wichtig erachtet. Als weitere wichtige Ergänzungen wurden die Übersichtlichkeit der angebotenen Dienste, eine hohe Sicherheit sowie die Möglichkeit der anonymen Nutzung genannt. 37 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Testen von Start-up-Apps über die Multifunktions-App Fast die Hälfte der Teilnehmenden (49,1 %) wäre bereit, Apps von Karlsruher Start-ups über die Multifunktions- App zu testen und Feedback zu geben. Bei den Ablehnenden bestehen im Wesentlichen Datenschutzbedenken oder gar kein Interesse. Finanzierung der Multifunktions-App Unter den drei vorgeschlagenen möglichen Finanzierungsformen für den weiteren Betrieb der Multifunktions- App fand der Freemium-Ansatz (das heißt es werden kostenlose Basisdienste der Multifunktions-App angeboten, ergänzt durch kostenpflichte Mehrwertdienste) die meiste Zustimmung. Hinsichtlich weiterer Vorschläge für die Finanzierung des Betriebs der Multifunktions-App wünschte sich mehr als ein Drittel der Teilnehmenden eine Finanzierung durch öffentliche Mittel (zum Beispiel Steuereinnahmen oder Fördergelder), gefolgt vom Wunsch einer Finanzierung durch die teilnehmenden Firmen. Fazit Die Dominanz der Themen Mobilität und Bürgerdienste spiegelte sich in der Auswahl gewünschter Apps und Dienste wider. Ein Bedarf nach (lokaler) Vernetzung ist trotz der Existenz von Platzhirschen wie Facebook oder nebenan.de gegeben. Viele Apps, Dienste oder Unterstützungsformate, die gewünscht beziehungsweise gefordert werden, sind eigentlich bereits vorhanden und weisen anscheinend einen zu geringen Bekanntheitsgrad auf. Hinsichtlich Bürgerbeteiligung ist im Wesentlichen Information, Diskussion und Abstimmung gefragt, die Abwicklung von komplexeren Beteiligungsmaßnahmen über die Multifunktions-App wird eher nicht gewünscht. Sicherheit, Datenschutz und Einmalanmeldung werden als wesentliche Eigenschaften der Multifunktions-App gefordert. Eine große Bereitschaft zur Unterstützung von Karlsruher Start- ups durch Testen von deren Apps über die Multifunktions-App ist vorhanden. Zur Finanzierung des Weiteren Betriebs der Multifunktions-App erhielt ein Freemium-Ansatz die höchste Akzeptanz, wobei viele Teilnehmende sich eher eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln oder durch teilnehmende Firmen wünschen. 38 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Anhang 1: Fragebogen 39 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 40 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 41 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 42 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 43 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 44 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 45 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 46 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 47 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 48 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 49 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 50 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Anhang 2: Wichtigkeit von Themenbereichen 5,8% 1,9% 11,8% 37,5% 43,1% Wichtigkeit Bereich Kultur keine Antwort unwichtig weniger wichtig 5,7% 3,3% 14,2% 39,1% 37,7% Wichtigkeit Bereich Freizeit/Nachtleben keine Antwort unwichtig weniger wichtig 6,0% 11,1% 28,8% 35,1% 19,0% Wichtigkeit Bereich Sport keine Antwort unwichtig weniger wichtig 51 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 6,8% 1,4% 4,6% 20,2% 66,9% Wichtigkeit Bereich Mobilität keine Antwort unwichtig weniger wichtig 7,4% 2,5% 10,1% 31,7% 48,3% Wichtigkeit Bereich Bürgerdienste keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 6,6% 4,1% 16,9% 37,4% 35,0% Wichtigkeit Bereich Lokale Nachrichten keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 52 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 6,0% 19,2% 35,4% 27,1% 12,3% Wichtigkeit Bereich Einkaufen in Karlsruhe keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 6,3% 8,3% 34,0% 36,6% 14,9% Wichtigkeit Bereich Gastronomie keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 6,3% 13,0% 36,7% 31,6% 12,4% Wichtigkeit Bereich Vereinsleben keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 53 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 6,5% 5,7% 21,2% 41,6% 25,1% Wichtigkeit Bereich Veranstaltungen keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 8,0% 3,6% 18,3% 34,9% 35,2% Wichtigkeit Bereich Bürgerbeteiligung keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 7,8% 2,6% 10,6% 39,6% 39,3% Wichtigkeit Bereich Lokale Informationen keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 54 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 7,4% 9,7% 34,1% 34,0% 14,9% Wichtigkeit Bereich Stadtführungen/ Sehenswürdigkeiten keine Antwort (A5) unwichtig (A1) weniger wichtig (A4) wichtig (A3) sehr wichtig (A2) 55 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Anhang 3: Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Apps 0,6% 3,3% 6,2% 27,6% 62,3% Wichtigkeit kvv.mobil keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 0,9% 7,7% 15,7% 29,0% 46,7% Wichtigkeit kvv.ticket keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 1,5% 59,3% 26,7% 8,4% 4,1% Wichtigkeit KSC-App keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 56 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 1,5% 26,7% 32,2% 31,5% 8,0% Wichtigkeit BNN-App keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 1,5% 46,1% 36,5% 13,3% 2,6% Wichtigkeit Baden TV App keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 3,0% 23,7% 40,6% 26,1% 6,5% Wichtigkeit Stadtgeist Karlsruhe App keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 57 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 1,6% 25,0% 35,7% 29,7% 8,0% Wichtigkeit Filmpalast App keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 1,7% 40,0% 37,6% 17,5% 3,1% Wichtigkeit Ettlinger Tor App (ECE Center) keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 1,8% 22,5% 36,7% 31,4% 7,6% Wichtigkeit ZKM App keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 58 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 11,4% 51,5% 29,6% 6,1% 1,5% Wichtigkeit SCOUP Shopping App keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 0,7% 20,4% 24,0% 41,3% 13,6% Wichtigkeit ka-news App keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 7,1% 32,9% 39,4% 17,3% 3,2% Wichtigkeit Stadtwerke-App käppsele keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 59 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 3,0% 17,7% 28,8% 33,6% 17,0% Wichtigkeit Trinkwasser Karlsruhe App keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 3,0% 58,3% 28,4% 7,1% 3,2% Wichtigkeit Sparkasse Karlsruhe App keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 60 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Anhang 4: Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Bürgerdiensten 8,0% 20,9% 19,7% 32,3% 19,2% Wichtigkeit WebKita Portal keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 1,8% 5,5% 11,3% 38,2% 43,2% Wichtigkeit KA Feedback keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 8,3% 27,3% 34,1% 24,8% 5,6% Wichtigkeit Babysitterbörse keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 61 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 3,4% 5,7% 15,9% 42,5% 32,5% Wichtigkeit Beteiligungsportal keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 9,2% 24,8% 32,0% 24,9% 9,1% Wichtigkeit Grundschulsuche keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 1,6% 2,7% 16,3% 47,7% 31,8% Wichtigkeit Sperrmüll auf Abruf keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 62 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 1,2% 1,3% 10,4% 46,7% 40,3% Wichtigkeit Städtischer Veranstaltungskalender keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 3,3% 8,0% 23,3% 39,3% 26,1% Wichtigkeit Transparenzportal keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 0,8% 2,3% 8,9% 33,4% 54,6% Wichtigkeit KA mobil App keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 63 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Anhang 5: App-basierte Unterstützung für Bürgerdienste 1,7% 3,0% 11,7% 40,8% 42,8% Bürgerbüro finden keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 1,5% 0,8% 1,8% 25,0% 70,9% Online-Terminvereinbarung keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 3,0% 14,2% 32,9% 30,3% 19,5% Navigation zum Bürgerbüro keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 64 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 2,5% 13,7% 30,2% 35,6% 18,0% ÖPNV-Integration für Fahrt zum Bürgerbüro keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 1,8% 2,2% 8,4% 35,3% 52,3% Automatische Nachricht bzgl. Bearbeitungsstatus keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 2,1% 1,3% 2,9% 32,2% 61,5% Informationsbereitstellung bzgl. Bürgerdienst keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 65 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 2,5% 6,2% 17,8% 31,9% 41,5% Online-Bezahlfunktion für Gebühren keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 66 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Anhang 6: App-basierte Unterstützung zur Bürgerbeteiligung 0,7% 11,3% 5,8% 82,2% Informationen über städtische Projekte erhalten Keine Antwort Weiß nicht Nein Ja 0,7% 31,1% 14,8% 53,4% Mitwirkung an Umsetzung städtischer Projekte Keine Antwort Weiß nicht Nein Ja 0,8% 15,5% 8,6% 75,0% Terminankündigung zu Beteiligungsveranstaltungen Keine Antwort Weiß nicht Nein Ja 67 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 0,7% 21,6% 12,9% 64,8% Feedback zu Beteiligungsmaßnahmen geben Keine Antwort Weiß nicht Nein Ja 0,8% 31,6% 18,8% 48,8% Themenvorschläge für Beteiligungsprojekte einreichen Keine Antwort Weiß nicht Nein Ja 68 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Anhang 7: Wichtigkeit von Eigenschaften der Multifunktions-App 4,6% 4,1% 9,4% 36,1% 45,8% Single Sign On keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 4,7% 10,3% 23,9% 37,4% 23,7% Barrierefreiheit keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 3,8% 13,1% 28,7% 35,8% 18,5% Mehrsprachigkeit keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 69 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 4,0% 6,0% 25,3% 45,2% 19,6% Feedback-Funktion keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 2,3% 17,3% 22,8% 33,5% 24,0% Personalisierung keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 2,9% 7,7% 23,6% 44,4% 21,4% Push-Notifications keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 70 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage 2,2% 6,6% 16,6% 37,1% 37,5% Integrierte Bezahlfunktionen keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 7,1% 6,9% 24,1% 44,3% 17,6% Informationen zu ortsabhängigen Angeboten keine Antwort unwichtig weniger wichtig wichtig sehr wichtig 71 | Projekt digital@ka – Ergebnisse der Bürgerumfrage Anhang 8: Finanzierungsmodelle für die Multifunktions-App 15,9% 61,0% 23,2% Nutzungs-Abo Weiß nicht Nein Ja 13,3% 23,2% 63,5% Freemium-Ansatz Weiß nicht (A3) Nein (A2) Ja (A1) 11,2% 38,5% 50,3% Werbefinanziert Weiß nicht (A3) Nein (A2) Ja (A1) 1. Das Projekt digital@KA Anlass und Ausgangslage des Projektes Ziel des Projektes 2. Die Bürgerumfrage Hinweise: 3. Themenbereiche der Multifunktions-App 4. Enthaltene Apps und Dienste 5. Möglichkeit der Vernetzung über die Multifunktions-App 6. Nutzung von Bürgerdiensten 7. Bürgerbeteiligung über die Multifunktions-App 8. Eigenschaften der Multifunktions-App 9. Testen von Start-up-Apps über die Multifunktions-App 10. Finanzierung der Multifunktions-App 11. Angaben zur Person 12. Zusammenfassung der Ergebnisse Themengebiete von Interesse Enthaltene Apps und Dienste Möglichkeit der Vernetzung über die Multifunktions-App Nutzung von Bürgerdiensten Bürgerbeteiligung über die Multifunktions-App Eigenschaften der Multifunktions-App Testen von Start-up-Apps über die Multifunktions-App Finanzierung der Multifunktions-App Fazit Anhang 1: Fragebogen Anhang 2: Wichtigkeit von Themenbereichen Anhang 3: Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Apps Anhang 4: Wichtigkeit von Karlsruhe-spezifischen Bürgerdiensten Anhang 5: App-basierte Unterstützung für Bürgerdienste Anhang 6: App-basierte Unterstützung zur Bürgerbeteiligung Anhang 7: Wichtigkeit von Eigenschaften der Multifunktions-App Anhang 8: Finanzierungsmodelle für die Multifunktions-App
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Biološki otpad prvo staviti u papir pa onda u bio kantu Ispravno zbrinjavanje biološkog otpada Stadt Karlsruhe Amt für Abfallwirtschaft © Stadt Karlsruhe | Layout: Streeck | Bild: Text & Design, Panten, AfA | Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier | Stand: Januar 2019 | HR Molimo, stavite biološki otpad u bio kantu samo zamotanog u novinski papir, papir ili pekarske vrećice. Ne koristite plastične vrećice i vrećice od bio plastike koja se može kompostirati. One ometaju daljnju obradu biološkog otpada. Ostatci hrane životinjskog porijekla kao što je meso, kobasica, riba, sir, ljuska od jaja Ostatci povrća i voća te ljuske i citrusi Lončanice i balkonsko cvijeće, rezani cvjetovi Ostatci kuhane hrane, ostatci kruha, filteri za kavu, bez umaka/juha Ispravno zbrinjavanje biološkog otpada Stadt Karlsruhe Amt für Abfallwirtschaft Ottostraße 21, 76227 Karlsruhe Dodatne informacije: www.karlsruhe.de/abfall Behördennummer 115
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