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Mo Di Clubraum Konferenzr. 2.05 Konferenzr. 2.08 Forum 1 Forum 2 Raum 1.23Foyer 1, EGSeminarraum 1Foyer 2, EGRaum 1.31 Raum 1.26 Raum 1.27 Raum 1.28 Stadthalle Konzerthaus Stadthalle Kleiner Saal Clubraum Konferenzr. 2.05 Konferenzr. 2.08 Forum 1 Forum 2 Raum 1.23Foyer 1, EGSeminarraum 1Foyer 2, EGHans-Thoma-Saal Raum 1.26 Raum 1.27 Raum 1.28 Stadthalle Konzerthaus Stadthalle Kleiner Saal Abendveranstaltung Einlass ab 18 Uhr / Gartenhalle Abendveranstaltung Einlass ab 18 Uhr / GartenhalleDas Land Baden-Württemberg und die Stadt Karlsruhe laden alle registrierten Kongressteilnehmenden zur Abendveranstaltung ein. 13:00 – 14:00 14:00 – 15:00 15:30 – 16:30 17:00 – 18:00 13:00 13:30 14:00 14:30 15:00 15:30 16:00 16:30 17:00 17:30 09:00 – 10:00 10:30 – 11:30 11:30 – 12:30 12:30 – 13:30 14:00 – 15:00 Medienalltag von Kindern und Jugendlichen: Herausforderungen für Eltern und Pädagogen Walter Staufer Bundeszentrale für politische Bildung / bpb, Bonn Prävention braucht Grundlagen- forschung. Ideen zur Konzeption universeller Gewaltprävention Prof. Dr. Dieter Hermann Universität Heidelberg / WEISSER RING e. V., FB Vorbeugung 30 Jahre Rechtsrock und aktuelle Tendenzen in der Jugendmusikkultur Martin Langebach Bundeszentrale für politische Bildung / bpb, Bonn Jan Raabe, Argumente & Kultur gegen Rechts e. V., Bielefeld Bildschirmmedien und Prävention – Stand der Wissenschaft zu Chancen und Risiken Dr. Paula Bleckmann Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, Hannover Spiel-Konzepte und Spiel-Technologien für adaptive Präventionserlebnisse Prof. Dr. Dr. Klaus Jantke Fraunhofer IDMT, Erfurt Online-Medien im Präventionsalltag mit pb21 entdecken Daniel Seitz mediale pfade – Agentur für Medienbildung, Berlin „Wird der Jugendschutz ein Opfer der digitalen Revolution?“ – Experten- befragung mit offener Fragerunde Jutta Croll, Zentrum für Kinderschutz im Internet (I-KiZ) Prof. Hajo von Gottberg Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) „Entwicklungsförderung und Gewalt- prävention für junge Menschen“ als Kooperationsstrategie W. Kahl, C. Liermann, DFK, Bonn Prof. Dr. A. Beelmann, Universität Jena F. Groeger-Roth, E. Marks, LPR Nieder- sachsen Alltagsprobleme durch Medikamen- ten- und Drogenkonsum und Lösungs- ansätze Franz Horst Wimmer Buchautor und Kriminalbeamter, Fürth „RESTORATIVE CIRCLES“– ein Ansatz mit radikaler heilsamer Wirksamkeit Hannah Hartenberg Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft, Alfter Sichere Schweizer Städte 2025 Sybille Oetliker Schweizerischer Städteverband Dr. Tillmann Schulze Ernst Basler + Partner AG, Schweiz* Urheberrechtsverletzungen und Raubkopien – der Aufklärungsansatz von RESPE©T COPYRIGHTS Dr. Norbert Taubken Initiative RESPE©T COPYRIGHTS, Berlin* Diebstahl- und Überfallschutz durch künstliche DNA. Entwicklungen 2009 – 2014 und Aussichten Donald van der Laan und Tobias Vogel SDNA Forensische Markierungstechnologie GmbH, Schriesheim* Kriminalprävention in Somogy (Ungarn) Dr. Magdolna Jávorszkiné Molnár Polizeipräsidium Somogy, Ungarn Erkenntnisse des SURVEILLE-Projektes zu Ethik und Effi zienz von Über- wachungstechnologien R. Eck, E. Krempel, IOSB, Karlsruhe Dr. S. Höhn, Universität Freiburg, S. Sperber, EFUS, Frankreich Sicherheitsbericht der Stadt Luzern 2013 – ein bewährtes Arbeitsinstrument für die Praxis Maurice Illi Stadt Luzern, Schweiz Der Einfl uss der gesamtgesellschaft- lichen Kriminalprävention auf das Strafrecht Dr. Helmut Fünfsinn Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, Wiesbaden Polizeiaufbau zur Gewalt- und Kriminalitätsprävention in fragilen Staaten Afrikas Sabine Wenz Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Berlin* Kriminalprävention durch härtere Sanktionen? – Die Rolle der Kriminologie Prof. Dr. Dr. Helmut Kury Universität Freiburg Gewalt in Gruppen und Hooliganis- mus: Erscheinungsformen, Motive und Prävention Prof. Dr. Niels Habermann SRH Hochschule Heidelberg Korruptionsprävention in Indonesien – wer lernt von wem? Doris Becker, Deutsche Gesellschaft für In- ternationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Indonesien* • Johanna Beate Wysluch, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Eschborn* JobFit: Prävention am Übergang von der Schule in den Beruf Mirjam Laakmann / Jan Schultheiß Wohnungseinbruch – akt. empirische Befunde • Dr. T. Bartsch / A. Dreißigacker / G. Wollinger / K. Blauert Gegen sexualisierte Gewalt im Sport! Elena Lamby OPEN SPORT Ludwigshafen – Sozialraum- orientiert für gefährdete Jugendliche P. Oberbeck / S. Streitel / Dr. O. Wrogemann Die Fankultur als Chance begreifen – die präventive Arbeit der sozialpädago- gischen Fanprojekte • Gerd Wagner Rechtsextrem orientierte Eltern (im Sport) – eine Form der Kindeswohl- gefährdung • Angelika Ribler „Zwischen den Zeiten“– Kriminal- prävention mit jungen Volljährigen – Projekt „Arbeitsweg“ • Sven Enger „Wir für uns“ – Peer-Learning und Gewaltprävention an der Schule Dr. Stefan Schanzenbächer „Seniorensicherheit im ländlichen Raum“ Doreen Radelow Mit dem Mörder meines Mannes reden? Wolfgang Schlupp-Hauck Fachberatungsstelle Gewaltprävention – ein Modell für die Zukunft Markus Beck Kooperationsgremium „Für Lippe gegen häusliche Gewalt“ Regina Pramann Evaluation in der Jugendhilfe am Beispiel des Projekts „Dresdner Neuanfang“ • Dr. Kati Masuhr Facebook, wkw und Co. – Sicher unterwegs in Sozialen Netzwerken Stephan Stengel Forschungen und Prävention der Polizeigewalt • Dr. Anastasiia Lukash / Prof. Dr. Dr. Grygorii Moshak GewaltFrei zum Erfolg – eine Präven- tions-Initiative für Kinder und Eltern in der Grundschule • Dr. K. Kern / J. Merwald GRENZBEREICHE Theaterprojekt zur Prä- vention von sex. Übergriffen zwischen Teenagern • A. Glück / C. Wenzelburger Hilfen für Kinder von Inhaftierten – Eltern-Kind-Projekt-Chance Horst Belz Ich, wir & die. Prävention menschen- feindlichen Denkens bei Jugendlichen Regina Bossert Bleib Cool am Pool – ein gewaltpräven- tives Konfl iktlotsenprojekt in Berliner Bädern • Hartmuth Kurzhals Zonta sagt NEIN zu Gewalt an Frauen und Mädchen Dr. Elke Persohn Informieren. Agieren. Vorbeugen. Das Präventionsportal PolizeiDeinPartner.de Antje Kleuker / Walter Liedtke* Prävention braucht … Kommunikation Helmut Dirschner / Sylvia Kolbe* Netzwerk Prävention Ostalbkreis Helmut Sailer / Berthold Weiß Mobile Jugendarbeit – Prävention auf Umwegen? Praxis und Wirkung Mobiler Jugendarbeit • C. Beisel / U. Buchholz Medienpaket Heimspiel – Ein Projekt von Sozialarbeit und Polizei gegen Jugendgewalt in BW • Manuel Kaus Open Air in Cannabis – Drogenpräven- tion an Schulen • Jürgen Hedderich / Diana Schubert / Tanja Schwarzer Amok an Schulen – Ein neuer inter- disziplinärer und systemischer Präven- tionsansatz • Mario Schu Pilotversuch: Bewährungsmodell mit Alkohol-Wegfahrsperre Klaus Robatsch Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein! Viktoria Darkashly Implementierung von Prävention gegen Cybermobbing an Schulen Uli Gilles Kriminologische Erkenntnisse über die Konsumenten von Kinderpornographie – eine empirische Studie • Susanne Linz stark.stärker.WIR. Prävention an Schulen in Baden-Württemberg Karl Häberle / Viola Orschel Onlinebefragung von Jugendl. zu Gewalt im öffentlichen Raum Dr. Stefan Jeck Onlinepräsenz von Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt Dr. Miriam Damrow Haus des Jugendrechts – „Pforzheimer Modell“ Thomas Hoffmann Pikita: Ein Projekt zur Prävention von häuslicher Gewalt in KITAs H. Krüsmann Präventionskooperationen in ländlich geprägten Regionen • Z. Helms / W. Jan- ßen / W. Sieveke / Prof. Dr. Y. Völschow Projekt „Keine Gewalt- und Sexualstraftaten begehen“ Anna Beckers Qualifi zierung für junge Strafgefangene mit Reha-Status • Robert Heidrich / Jutta Hoffmann / Mario Watz Ist ein Nationales Suizidpräventions- programm sinnvoll? Prof. Dr. Dr. Armin Schmidtke Roter Faden Prävention. Handreichung für Projekte und Programme in Kitas u. Schulen in BW • Karl Häberle Schulische Gewaltprävention – Das Elmshorner Netzwerk Dennis Blauert / Dr. Jakob Tetens Internet und Facebook in der kriminal- präventiven Arbeit Frank Goldberg Ungehorsam? – Arrest! Gründe für den Ungehorsamsarrest Carina Seidl Warnsignale häuslicher Gewalt – Kennenlernen in Aktion Birgitta Rennefeld / Gabriele van Stephaudt Wendepunkte in kriminellen Karrieren? Maria Walsh Prävention von tödlicher Gewalt gegen Kinder bei Trennungen Rainer Becker Von wegen Elfenbeinturm! Chancen webbasierter Kommunikation in Evaluationen • Janine Neuhaus Therapie im Rahmen von Bewährungsaufl agen Michaela Stiegler Projekt RAUS – Alphabetisierung von Straffälligen – Chancen für Lehrende und Lernende • Tim Tjettmers Schule-Polizei-Kooperationen: Synergie oder Widerspruch? Pina Keller Radikalisierungsprozesse von Gewalt im Blickpunkt Lina-Maraike Nitz STEP – Systematische Qualitätssiche- rung in der Erziehungshilfe durch ein gem. päd. Konzept • C. Mayer-Brandt Praxisbericht: Die kriminalpräventive NRW-Initiative „Kurve kriegen“ in Hagen U. Grohmann / C. Matysiak Wie gelingt Kommunale Kriminal- prävention? Ingolf Grunwald / Ulrike Jensen Wir geben der Jugend eine Chance – PAJ-Projekt BW Leo Keidel Ehrenamtliche Bewährungshilfe bei Neustart Tina Riede Strategien und Erfolgsfaktoren der „Lokalen Alkoholpolitik“ Sabine Lang Prävention und Nachhaltigkeit Helmolt Rademacher / Christian Wild SaferSpaces – Wissenstransfer online für Prävention offl ine Daniel Brumund* Evaluationsergebnisse – „Stopp der Jugendgewalt“ in Bremen Alexander Bähr / Rainer Hoffmann Formen polizeilicher Kriminalpräven- tion aus Sicht der Praxisforschung Christiane Howe „Total ausgerastet“ – Gewalt an Schulen Wolfgang Welp-Eggert Betrug durch türkische Call-Center – Prävention durch das BKA Bundeskriminalamt Wiesbaden Entschieden! – Zivilcourage jetzt Ulf Neumann Aktion BOB – eine sechsjährige Erfolgsgeschichte Dirk Brandau Peers planen Prävention – Jugendforum „Gutes Schulklima“ Dennis Blauert / Dr. Jakob Tetens BeSt KinGs – Bewegungsförderung u. Stärkung der kindl. Persönlichkeit in KITA u. Grundschule • S. Ghosh-Broderius Mehrfach straffällige Jugendliche im Fokus der Jugendhilfe Jana Meier Ich kann, was ich will und ich will, dass ich kann! Christine Spies Das soziale Umfeld im TOA beteiligen: Spot zur Wiedergutmachungskonferenz Andrea Bruhn SEL 5 + 6 – Trainingsprogramm zum sozial-emotionalen Lernen Dr. Michael Bleicher / Andreas Rapp Aktive Teens – ein Schüler-Mentoren- Programm zur Prävention in Klasse 7 + 8 Cornelia Christiansen / Gerd Frick Opfer und Täter im Gespräch – Gesprächsgruppen für Opfer und Täter im Seehaus • Irmela Abrell Angebote zur Alkoholprävention im öf- fentlichen Raum: das Freiburger Projekt PräRIE • Karin-Anne Böttcher Zur Theorie, Praxis, Steuerung schulischer Gewaltprävention Jutta Wedemann Schutzengel-Projekt Pforzheim-Enzkreis Jochen Merkle KomPass – Kompetenzportal zur Prävention von Krisen an Schulen Nadine Nagel Seniorensicherheitsberater der Stadt Leipzig Karsten Lauber Kongresseröffnung Schwarzwaldhalle Mo 12. Mai, 11:00 – 12:30 Kongresseröffnung Schwarzwaldhalle Mo 12. Mai, 11:00 – 12:30 Abschlussplenum Schwarzwaldhalle Di 13. Mai, 15:15 – 16:15 Abschlussplenum Schwarzwaldhalle Di 13. Mai, 15:15 – 16:15 „Karlsruher Erklärung“ des Deutschen Präventionstages Dr. Wiebke Steffen Gutachterin des Deutschen Präventionstages Erich Marks Geschäftsführer des Deutschen Präventionstages Manuela Schwesig Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Reinhold Gall Innenminister des Landes Baden-Württemberg Prof. Dr. Manuel Eisner University of Cambridge Prof. Dr. Hans- Jürgen Kerner Kongresspräsident und Vorsitzender der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe Big Data – Chancen und Risiken in der Prävention Prof. Dr. Viktor Mayer-Schönberger University of Oxford Dr. Wiebke Steffen Gutachterin des Deutschen Präventionstages Abschluss-Statement Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner Kongresspräsident und Vorsitzender der Deutschen Stiftung für Verbrechens- verhütung und Straffälligenhilfe Ausblick und Verabschiedung Erich Marks Geschäftsführer des Deutschen Präventionstages Sexuellem Kindesmissbrauch vorbeugen – Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ Prof. Dr. Dr. Klaus Michael Beier Charité – Universitätsmedizin Berlin Weltweit 50 % weniger Gewalt bis 2050 – Ansätze zu einer globalen Strategie Prof. Dr. Manuel Eisner University of Cambridge, UK Prävention braucht Praxis, Politik und Wissenschaft: Die Sicht der Wissenschaft Prof. Dr. Andreas Beelmann Friedrich-Schiller-Universität Jena „Missbrauch verhindern“ durch Strafanzeige Andreas Mayer Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Stuttgart Fortschritte und Möglichkeiten. Was wissen wir und was können wir erreichen in der Präventionsarbeit für Jugendliche (IOM Report 2009)? Harrie Jonkman Verwey-Jonker Institute, Niederlande Das Präventionsprinzip im Strafrecht – Weitere Möglichkeiten der Verbesserung Klaus Michael Böhm Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e. V., Karlsruhe Ausweitung des Strafrechts auf dopende Sportler – ein sinnvoller Präventionsbeitrag? Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer Justus-Liebig-Universität Gießen / WEISSER RING e. V., FB Vorbeugung Gewalt gegen Frauen: auch ein europäisches Thema Antje Niewisch-Lennartz Justizministerin des Landes Niedersachsen 30 Jahre Täter-Opfer-Ausgleich: Verheißung des Guten – aber wie soll es weitergehen? Prof. Dr. Dieter Rössner Tübingen Gewaltprävention – zur Praxis einer Theorie. Inwieweit lenkt das Wissen um die Ursachen von Gewalt die Praxis der Prävention? Gisela Mayer Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden Das Projekt Sozialnetz-Konferenz in der Bewährungshilfe Österreich – die Aktivierung des sozialen Netzes zur Planung der Hilfe Prof. Dr. Christian Grafl , Universität Wien, Österreich • Hansjörg Schlechter, Neustart Österreich, Wien „Trau dich!“ Die bundesweite Initiative zur Prävention des sex. Kindesmiss- brauchs. Erfahrungen aus der Koope- ration mit den Bundesländern und der wissenschaftlichen Begleitforschung Stefanie Amann und Christiane Firnges BZgA, Köln Sicher Wohnen – warum benötigt es mehr als (gute) polizeiliche Ratschläge Rita Salgmann Landeskriminalamt Niedersachsen, Hannover „Das Romahaus“ – polizeiliche Präven- tion als Netzwerkarbeit aus Sicht von Praxis und Forschung Eva Kiefer Johann-Wolfgang-Goethe Universität, Frankfurt Christian Horn, Polizei Berlin Alkoholprävention vor Ort: Unterstüt- zung von kommunalen Strategien – Maßnahmen der BZgA Michaela Goecke und Prof. Dr. Elisabeth Pott Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln „Schnell weg – zwischen Panik und Gewissen!“ Vorstellung eines Zivil- courageseminars für Erwachsene Stefanie Ferdinand Heidelberg Reiner Greulich Sicheres Heidelberg e. V. Evidenzbasierte Kriminalprävention am Beispiel der Region Rhein-Neckar Günther Bubenitschek, Prävention Rhein-Neckar e. V., Heidelberg Dr. Melanie Wegel, Universität Zürich / Kommunale Kriminalprävention Rhein-Neckar e. V. Situative Kriminalprävention; Chancen eines Kooperationsansatzes im Bereich Cybercrime Jörg Bässmann Bundeskriminalamt, Wiesbaden Kriminalpräventive Angebote für ältere Menschen Dierk Marckwardt, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Stuttgart Dr. Volkhard Schindler, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Stuttgart Gewaltprävention in der Schweiz: Zusammenarbeit zwischen Politik, Praxis und Wissenschaft Thomas Vollmer Eidgenössisches Departement des Inneren, Schweiz Kriminalitätsmonitor NRW – Ergebnisse aus einer repräsentativen Opfer- befragung zum Wohnungseinbruch Dr. Stefan Kersting und Dr. Daniela Pollich Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Sicherheit und Sicherheitsbedrohungen im Alter – Phänomene und Präventions- ansätze Prof. Dr. T. Görgen, B. Kraus, D. Wagner Dt. Hochschule der Polizei, Münster S. Kotlenga, B. Nägele Zoom e. V., Göttingen Kriminalprävention in der Praxis – das Soziale-Stadt-Projekt Bonn-Neu- Tannenbusch Michael Isselmann, Bundesstadt Bonn Sabine Kaldun, barrio novo., Gelsenkirchen Detlev Schürmann, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), Bonn Kriterien gelingender Netzwerke am Beispiel Früher Hilfen Dr. Frauke Zahradnik Stadt Karlsruhe, Kinderbüro / Frühe Hilfen PaC – Prävention als Chance; Erfah- rungen aus 10 Jahren Mehrebenen- programm auf kommunaler Ebene, Chancen für die Zukunft S. Gremmler, LKA Nds., Hannover M. Jansen, Gemeinde-Unfallversicherungs- verband Hannover / LUK Niedersachsen Praxisforschung – Evaluation eines theaterpädagogischen Projekts gegen sexuelle Aggression Prof. Dr. Friederike Eyssel Universität Bielefeld Dr. Susanne Heynen Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde Evaluation über die elektronische Überwachung in Korea Dr. Cheonhyun Lee und Hark-Mo Daniel Park Korean Institute of Criminology (KIC), Südkorea Rechtsextremismus heute – Erscheinungsformen und Aspekte für die Präventionsarbeit Lisa Hempel und Patrick Neumann Landespräventionsrat Niedersachsen, Hannover Kommunales Risikomanagement: über die Gemeinsamkeiten von Kinds- wohlgefährdungen und Hurrikans Dr. Björn Weiße Stadt Karlsruhe, Ordnungsamt Ansätze und Möglichkeiten zur Ver- hütung vorsätzlicher Brandstiftungen in Wohnbereichen Frank Dieter Stolt Initiative Schutz vor Kriminalität e. V., Mannheim Polizei und multi-ethnische Jugend. Was die Polizei gut macht und noch besser machen kann Dr. D. Oberwittler, D. Hunold und A. Schwarzenbach, Max-Planck-Institut für ausl. und int. Strafrecht, Freiburg i. B. U. Behrendes, Polizeipräsidium Köln Schütze Dein BESTES. – Prophylaxe für Ihr Gehirn: „a good way to avoid your neurosurgeon“ Prof. Dr. Martin U. Schuhmann Universitätsklinikum Tübingen Prävention von Jugendgewalt: Kriterien guter Praxis in Familie, Schule und Sozialraum Carlo Fabian und Nadine Käser Fachhochschule Nordwestschweiz, Basel Präventionsprogramme – mehr als die Summe seiner Teile? Heidrun Mayer, Papilio e. V., Augsburg Prof. Dr. Herbert Scheithauer Freie Universität Berlin Sicherheit für Alle – Partizipation von Migrantenselbstorganisationen an der Prävention Necati Benli, Hessisches Landeskriminal- amt, Wiesbaden Jürgen Schmatz, Polizeipräsidium Südosthessen, Offenbach am Main Current Developments in Implementation Research Prof. Dr. Dean L. Fixsen University of North Carolina, USA in englischer Sprache Prevention connects! – The Twinning- light Project ‘Strengthening Capacities of the Ministry of Interior for Crime Pre- vention’ (Croatia – Baden-Württemberg) Frank Buchheit, LKA BW, Stuttgart Ruža Karlović, Police Academy, Kroatien in englischer Sprache Violent offending with unspecifi ed motives toward strangers Dr. Jeongsook Yoon, Korean Institute of Criminology (KIC), Südkorea Unraveling school violence Dr. S.-H. Park, Dr. S.-H. Lee, KIC in englischer Sprache Europe and prevention: the needs of local decision-makers and practitioners – part I Organised by the European Forum for Urban Security (Efus) The EU landscape 2014 – 2020. Institutional renewal, policy renewal Overview of EU policies relating to prevention The European scope of local crime prevention Panel discussion on European inter-city and cross-border cooperation in crime prevention in englischer und französischer Sprache Europe and prevention: the needs of local decision makers and practitioners – part II Organised by Efus Expectations of new EU policies and programmes in the fi eld of justice & home affairs? Panel discussion to analyse the EU Stock- holm programme in the light of the Efus Manifesto and to identify the needs of local authorities An open letter by crime prevention stakeholders to the renewed European institutions Concluding session formulating the position and needs of local-decision makers and practitioners in englischer und französischer Sprache Forschung für die Praxis – das „Nationale Zentrum Frühe Hilfen“ Alexandra Sann Deutsches Jugendinstitut e. V., München Prävention sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen – Der Spektrum-Ansatz Elisabeth Helming Deutsches Jugendinstitut e. V., München Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – Erfahrungen nach einem Jahr Tina Budavari und Petra Söchting Bundesamt für Familie und zivilgesell- schaftliche Aufgaben, Köln Kinder- und Jugendkriminalitätspräven- tion im Blick: Die DJI-Arbeitsstelle im Spannungsfeld zwischen Praxis, Politik und Wissenschaft Bernd Holthusen, Dr. Sabrina Hoops und Carina Seidl Deutsches Jugendinstitut e. V., München Podiumsdiskussion: Was kann und soll Wissenschaft für Praxis und Politik leisten? M. Liebe, Bayer. Jugendring, München M. Reinhardt, TMSFG, Erfurt Prof. Dr. P. Rieker, Universität Zürich R. Salgmann, LKA Nds., Hannover Gelingensbedingungen pädagogischer Rechtsextremismusprävention Dr. Ursula Bischoff, Frank König und Eva Zimmermann Deutsches Jugendinstitut e. V., Halle Schulische Berufsorientierung als Angebote zur Prävention von Ausbildungslosigkeit Dr. Nora Gaupp Deutsches Jugendinstitut e. V., München Dr. Birgit Reißig Deutsches Jugendinstitut e. V., Halle Künstlerische Beiträge: Landespolizeiorchester Baden-Württemberg Cabuwazi Kinder- und Jugendzirkus e. V. Dance Vision Karlsruhe – Trainershow Künstlerische Beiträge: Dance Vision Karlsruhe – Feetback, Next Level Jacques Brel – on n’oublie rien, Staatstheater Karlsruhe Crimestop Rock ’n’ Funband Moderation: Markus Brock Künstlerische Beiträge: Polizeimusikkorps Karlsruhe Vorträge Projektspots Vorträge 09:00 09:30 10:00 10:30 11:00 11:30 12:00 12:30 13:00 13:30 14:00 14:30 Projektspots 11:30 – 12 :30 Postersess ion Konzerthaus – Hauptfoyer 13:00 – 14 :00 Postersess ion Konzerthaus – Hauptfoyer Veranstalter: DPT – Deutscher Präventionstag gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner gefördert von Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner und Sponsoren Medienpartnerschaft und Logos der gastgebenden Veranstaltungspartner Veranstalter DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner Sponsoren In Oldenburg auf 107,1 Veranstalter DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner Sponsoren In Oldenburg auf 107,1 Veranstalter DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner Sponsoren In Oldenburg auf 107,1 Veranstalter DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner Sponsoren In Oldenburg auf 107,1 Veranstalter DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner Sponsoren In Oldenburg auf 107,1 Veranstalter DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner Sponsoren In Oldenburg auf 107,1 Veranstalter DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner Sponsoren In Oldenburg auf 107,1 Veranstalter DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner Sponsoren In Oldenburg auf 107,1 Veranstalter DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner Sponsoren In Oldenburg auf 107,1 Veranstalter DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner Sponsoren In Oldenburg auf 107,1 Veranstalter DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner Sponsoren In Oldenburg auf 107,1 Veranstalter DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner Sponsoren In Oldenburg auf 107,1 Veranstalter DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner Sponsoren In Oldenburg auf 107,1 Veranstalter DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Gastgebende Veranstaltungspartner Ständige Veranstaltungspartner Kooperationspartner Sponsoren In Oldenburg auf 107,1 Stadthalle, Seminarraum 2.10 Konzerthaus OG – Foyer Ost Moderation: Andreas Eisinger, Baden TV US Juvenile Justice Stadthalle Seminarr. 2.06 Vom ersten Jugendgericht der Vereinigten Staaten 14:00 bis 18:00 Uhr in Chicago 1899 über die Chicagoer Schule zu den Model Courts for Change Im frühen 20.Jahrhundert waren die USA richtungsweisend für Jugendjustizreformen. Heute werden sie gedanklich eher mit hohen Inhaftierungsraten und Zero Tolerance verbunden. Der erneute Wandel indes vollzieht sich international eher unbeachtet. Wieder ist das Jugendgericht Chicago eines der führenden Gerichte der „Models for Change“- In- itiative. Diversion, Deinstitutionalisierung und Entkriminalisierung prägen die Diskussion um nachgewiesen wirksame Programme (Blueprints, Sherman Report) und zeigen den Wandel im erfolgreichen Umgang mit gefährdeter Jugend. Barometer Sicherheit in Deutschland Stadthalle Seminarr. 2.07 (BaSiD) – Ergebnisse aus dem Verbundprojekt 14:00 bis 18:00 Uhr Im interdisziplinären Verbundprojekt „Barometer Sicherheit in Deutschland“ (BaSiD) wurde ein Monitoring zu objektiven und subjektiven Sicherheiten erstellt. Am Anfang steht eine Einführung in das Verbundprojekt. In vier Vorträgen werden Ergebnisse aus der repräsentativen Dunkelfeldstudie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) und des BKA und aus der repräsentativen Studie des MPI über Sicherheit und Lebensqualität vorgestellt. Im Schlussvortrag geht es um die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Entwicklung von technischen Lösungen zur Herstellung von Sicherheit. Übergangsmanagement zwischen Stadthalle Seminarr. 2.09 Jugendstrafvollzug und Nachbetreuung: 14:00 bis 18:00 Uhr Wie können die hohen Rückfallraten reduziert werden? Das Thema Übergangsmanagement wird in dieser Sonderveranstaltung mit dem Themenschwerpunkten behandelt: · Übergangsmanagement im Strafvollzug: Anwendungsfelder – Schwerpunkte · Problemfelder bei der Kooperation der beteiligten Dienste, Wer ist dran? Welche Kooperationen sind für ein gelingendes Übergangsmanagement notwendig? · Gelingendes Übergangsmanagement im Netzwerk · Entlassungsmanagement. Eltern-LAN – Zusammen.Spiele.Erleben Johann-Peter-Hebel-Saal Veranstaltung von spielbar.de 14:00 bis 17:00 Uhr der bpb mit Partnern In dieser Veranstaltung können Sie eigene Computerspielerfahrungen sammeln und über den Inhalt und die Wirkung der virtuellen Spielewelten von Heranwachsenden mit MedienpädagogInnen ins Gespräch kommen. Auf diese Weise möchten die Veranstalter Erwachsenen einen Einstieg in die Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen und eine Brücke zwischen den Generationen schlagen. Weitere Infos und Anmeldung unter www.eltern-lan.info sowie am Check-in-Counter in der Stadthalle Karlsruhe. Anmeldung erforderlich, ab 18 Jahren Verfassungsschutz und Stadthalle Seminarr. 2.06 Prävention – ein Gegensatz? 09:00 bis 15:00 Uhr Informativ und individuell – unsere Arbeit und wie SIE in der Extremismusprävention da- von profi tieren können. Kein Gegensatz, sondern andere Innenansichten, neue Einsichten und spannende Aussichten. Der Verfassungsschutz im Gespräch – Erfahrungsaustausch auf Augenhöhe! Workshop, fachlicher Input zu den Themen Extremismus und Terrorismus mit Ihnen und einer Behörde die einiges bieten kann. NEST – Material für Frühe Hilfen Stadthalle Seminarr. 2.07 09:00 bis 15:00 Uhr Im Rahmen des Forums fi nden folgende Vorträge und Workshops statt: · 09:00 – 10:00 Uhr: Vorstellung NEST sowie Ergebnisse des Praxistests · 10:30 – 12:00 Uhr: Workshop Arbeit mit NEST zu TV, Internet und Smartphone in den Familien · 12:30 – 13:00 Uhr: Ressourcen- und Lösungsorientierte Arbeitsweise mit NEST · 13:30 – 15:00 Uhr: Workshop Arbeit mit NEST zu Gewalt und Respekt Restorative Circles (RC) Stadthalle Seminarr. 2.09 – Heilung statt Strafe. Eine Form der 09:00 bis 11:30 Uhr Konfl iktverwandlung, entwickelt in der gewaltvollen Welt brasilianischer Favelas Wohlverhalten wird belohnt, Unrecht bestraft. Glück hat, wer nicht erwischt wird. Unser Rechtssystem sind wir gewohnt, es ist tief in unserem Denken verankert. Veränderung beginnt mit neuen Gedanken. Was ermöglicht ein Umdenken? Dieser Workshop bietet eine erlebnisbasierte Einführung in die Prinzipien eines Konfl iktverwandlungsprozesses nach Dominic Barter. Erste Erfahrungen werden gemacht, wie statt Bestrafung und Abschreckung, statt Genug- tuung und Groll aus einem Konfl ikt Heilung entstehen kann für alle Beteiligten. Wege zu nachhaltiger (Gewalt)prävention. Stadthalle Seminarr. 2.09 Vom theoretischen Konzept zur 12:30 bis 15:00 Uhr kommunalen Netzwerkarbeit 1. Vorstellung Projekt Einsicht – Marburg gegen Gewalt 2. Vorstellung Projekt MIT-EIN-ANDER in Kita und Schule 3. Gemeinsamkeiten und Unterschiede (gemeinsam vorgestellt) 4. Fallstricke, Gelingensfaktoren und Grenzen (moderiert, incl. Ergebnissicherung, zusammen mit dem Publikum) 5. Offene Diskussion Geschlossene Begleitveranstaltungen auf nationaler Ebene 21. DVS-Stiftungstag • Alumnitreffen der Beccaria-Fachkräfte Kriminalprävention • Arbeitstreffen der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Landespräventionsräte • Gemeinsames Treffen der AG Kripo und des UA FEK • Mitgliederversammlung des Deutsch-Europäischen Forums für Urbane Sicherheit e. V. (DEFUS) • Planungsgespräch zur 3. Trägerkonferenz „Grüne Liste Prävention“ • Pressefrühstück • Sitzung des Programmbeirates des 19. Deutschen Präventionstages Jahresversammlung des Europäischen Forums für Urbane Sicherheit (EFUS) geschlossene Veranstaltung EFUS ist ein Zusammenschluss von 250 europäischen Städten, Gemeinden und Regionen aus 18 Ländern, um gemeinsam die lokale Präventionsarbeit zu stärken und ihr auf nationaler und europäischer Ebene Gehör zu verschaffen. Die 27. EFUS-Jahresversammlung fi ndet im Rahmen des 19. DPT statt. EFUS organisiert mit dem DPT das internationale Forum „Europa und Prävention: Die Bedürfnisse der lokalen Entscheidungsträger und Praktiker.“ Bühne Im Rahmen des 19. Deutschen Präventionstages werden an beiden Veranstaltungstagen Bühnenstücke für Schülerinnen und Schüler zu verschiedenen Präventionsthemen gezeigt. Eingeladen sind Gruppen und Schulklassen aus Karlsruhe und dem regionalen Umfeld. Kongressteilnehmende sind herzlich eingeladen, als Zuschauer teilzunehmen. Das kongressbegleitende Schulprogramm fi nden Sie auf der Internetseite www.praeventionstag.de. Schüleruniversität Die Schüleruniversität bietet Vorlesungen für Schülerinnen und Schüler aus Karlsruhe und dem regionalen Umfeld an. Kongressteilnehmende sind herzlich eingeladen, als Gasthörer teilzunehmen. Das kongressbegleitende Schulprogramm fi nden Sie auf der Internetseite www.praeventionstag.de. Filmforum Begleitveranstaltungen DPT19 Kongress 2014 · Karlsruhe »Prävention braucht Praxis, Politik und Wissenschaft« Programm 19. Deutscher Präventionstag 12. & 13. Mai 2014 in Karlsruhe · Stadthalle 19 Symposium Innere Sicherheit Karlsruher Forum für Cybersicherheit* Sonderveranstaltungen Montag, 12. Mai 2014 Dienstag, 13. Mai 2014 Detailinformationen zu den Sonderveranstaltungen des 19. DPT werden veröffentlicht auf der Internetseite www.praeventionstag.de, im Kongresskatalog sowie über die Täglichen Präventions-News Schwarzwaldhalle Moderation: Markus Brock * in Kooperation mit dem CyberForum e.V. Karlsruhe – Schirmherr David Hermanns Die Sonderveranstaltung „Karlsruher Forum für Cybersicherheit“ ist öffentlich und für Besucher kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich Montag, 12. Mai 2014 14:00 – 14:30 Cyberkriminalität – Die Schattenseite der digitalen Gesellschaft Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts, Wiesbaden 14:30 – 15:00 Cybersicherheit – eine neue Herausforderung für Bund und Länder? MD Dr. Herbert O. Zinell, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart 16:00 – 16:30 Unternehmen in Sozialen Netzen – Wer hat die Kontrolle? Silvija Höger, Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB, Karlsruhe 16:45 – 17:15 WLAN-Hacking Kai Jendrian und Jörg Völker, KA-IT-Si c / o Secorvo Security Consulting GmbH, Karlsruhe 17:30 – 18:00 Cybermobbing auch ein Problem bei Erwachsenen? Was verrät die Sprache bei Täter / Opfer? Uwe Leest, Bündnis gegen Cybermobbing e. V., Karlsruhe Montag, 12. Mai 2014 14:00 – 15:00 Prävention gestern und heute – eine Zeitreise Gerhard Klotter, Landespolizeipräsident Baden-Württemberg, Stuttgart 15:30 – 16:30 Häuser des Jugendrechts (HdJ) – ein Erfolgsmodell Martin Schatz, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart 17:00 – 18:00 Projekt VESBA – „Verbesserte Erkennbarkeit von Streifenfahrzeugen auf Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen“ Detlef Werner, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart Dienstag, 13. Mai 2014 09:00 – 10:00 Prävention zum Schutz des Lebens von abgängigen Demenzerkrankten Belinda Hoffmann, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart Uwe Stürmer, Polizeipräsidium Konstanz, Friedrichshafen 10:30 – 11:30 Der beste Schutz der Demokratie ist die informierte Zivilgesellschaft Beate Bube, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Stuttgart 12:30 – 13:30 Arbeitsgruppe „Lebenswerter öffentlicher Raum“ Andreas Renner, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart Rüdiger Schilling, Polizeipräsidium Karlsruhe, Karlsruhe 14:00 – 15:00 Zusammenlegung der Verkehrs- und Kriminalprävention (im Zuge der Polizeireform in Baden-Württemberg) Andreas Renner, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart Claudia Rohde, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart Dienstag, 13. Mai 2014 09:00 – 09:30 Juuuport – Die Selbstschutz-Plattform von Jugendlichen für Jugendliche im Netz Karin Wunder, Niedersächsische Landesmedienanstalt, Hannover 09:45 – 10:15 Cybermobbing – auch bei uns? Implementierung von Prävention Uli Gilles, Rhein-Sieg-Kreis / Jugendschutz, Siegburg 10:30 – 11:00 Online-Kinderschutz – eine (un)lösbare Herausforderung Julia von Weiler, Innocence in Danger e. V., Berlin 11:45 – 12:15 Datenschutz bei notwendigen Veröffentlichungen Stephan Kessler, KIT Fakultät Informatik, Karlsruhe 12:30 – 13:00 BeWiser – Ein europaweiter Ansatz zur Stärkung des IT-Security-Sectors Tamara Högler, CyberForum e.V., Karlsruhe 13:15 – 13:45 Prävention Cybercrime – Neue Wege Uwe Vahrenhorst, Landeskriminalamt NRW, Düsseldorf 14:00 – 15:00 Strategic importance of cyber security Melissa Hathaway, Harvard, Belfer Center for Science and International Affairs, President Hathaway Global Strategies LLC, Cambridge, USA in englischer Sprache Dienstag, 13. Mai 2014 09:00 – 09:30 Märchen helfen heilen Lichtmädchen e. V., Berlin 09:30 – 10:00 Theater und Training für das Leben Galli Präventionstheater, Berlin 10:30 – 11:00 „Stand up for your rights“ Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Stuttgart 11:00 – 11:30 „My Jihad“ – Ein Film über den Streit um einen Begriff und den Kampf um Gerechtigkeit Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Stuttgart 12:30 – 13:00 Kurzfi lmserie zum Thema „Sichere Netzwelten“ Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 13:30 – 14:45 „Verklickt“ Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Stuttgart Montag, 12. Mai 2014 14:00 – 14:30 Täter-Opfer-Ausgleich bei Neustart NEUSTART gGmbH, Stuttgart 14:30 – 15:30 Demokratielernen in der Schule: Klassenrat in Grundschule und Förderstufe Hessisches Kultusministerium – Projekt Gewaltprävention und Demokratielernen, Frankfurt 15:30 – 16:00 The Making of … a real serious Game Kolping-Bildungswerk Württemberg e. V., Stuttgart 16:00 – 17:00 OTHELLO – aus: DIE WERFT – Kulturelle Arbeit und Integration Straffälliger Förderverein JVA Holzstraße e. V., Wiesbaden Anmeldung Der schnellste Weg zur Kongressanmeldung: ■ Per Online-Formular unter www.praeventionstag.de/go/anmeldung ■ Oder schicken Sie eine Kopie des Anmeldecoupons per Fax oder Post an das DPT-Büro. __________________________________________________________________________________________ Vorname / Nachname __________________________________________________________________________________________ Institution __________________________________________________________________________________________ Straße, Hausnummer __________________________________________________________________________________________ PLZ, Ort __________________________________________________________________________________________ Bundesland __________________________________________________________________________________________ Fon __________________________________________________________________________________________ E-Mail __________________________________________________________________________________________ Datum Unterschrift Mit der Veröffentlichung meiner Anmeldedaten in der Teilnehmerliste des 19. Deutschen Präventionstages bin ich einverstanden: ja nein Kongressgebühr ermäßigt für beide Veranstaltungstage 115 € 85 € Tageskarte 12. Mai 85 € 65 € Tageskarte 13. Mai 85 € 65 € Die Ermäßigung gilt für: ■ Arbeitsuchende, Auszubildende, Schwerbehinderte, Rentner, Schüler, Studenten, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst (bitte fügen Sie Ihrer Anmeldung eine entsprechende Bestätigung bei). Für Menschen mit Behinderung bieten wir bei Bedarf Unterstützung an. Bitte sprechen Sie uns an. ■ Sammelanmeldungen ab 10 Personen einer Institution auf Gesamtrechnung sowie für ■ Teilnehmende aus Baden-Württemberg (Wohnsitz oder Arbeitsstelle) Die Anmeldung ist verbindlich. Sie können Ihre Anmeldung bis zum 7. April 2014 kostenfrei stornieren. Danach wird eine Stornierungsgebühr von 20 Euro berechnet. Generell gilt: Die Stornierung einer Anmeldung muss vor der Veran staltung und schriftlich erfolgen (z. B. per E-Mail, Fax, Post). Organisation Veranstalter DPT – Deutscher Präventionstag gemeinnützige GmbH im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Veranstaltungsort Kongresszentrum Karlsruhe Karlsruher Messe- und Kongress GmbH Festplatz 9 76137 Karlsruhe www.kongress-karlsruhe.de Hotels Bitte buchen Sie Ihre Unterkunft direkt beim Hotel Ihrer Wahl oder über eines der bekannten Onlineportale. Weitere Informationen fi nden Sie auch auf unserer Internetseite unter: www.praeventionstag.de Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn Für die Teilnehmenden des 19. Deutschen Präventionstages bietet die Deutsche Bahn zum Preis von 99 Euro (2. Klasse) und 159 Euro (1. Klasse) ein Veranstaltungsticket (mit Zugbindung) von jedem DB-Bahnhof nach Karlsruhe an. Gegen einen Aufpreis von 40 € sind innerhalb Deutschlands auch vollfl exible Fahrkarten (ohne Zugbindung) erhältlich. Weitere Informationen zum Erwerb und zu den Konditionen fi nden Sie unter www.praeventionstag.de. Publikumsveranstaltungen ■ Dienstag, 13. Mai 2014, ist Publikumstag. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr die kongressbeglei- tende Ausstellung zu besuchen. Der Besuch ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. ■ Der Besuch der Sonderveranstaltung „Karlsruher Forum für Cybersicherheit“ ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Hinweise zum Programm ■ Bei den mit * gekennzeichneten Programmteilen handelt es sich um Firmenvorträge und -infostände sowie Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen. ■ Ausführliche Zusatzinformationen zu allen Programmteilen fi nden Sie auf unserer Internetseite www.praeventionstag.de. Kontakt DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG Am Waterlooplatz 5a 30169 Hannover Fon 0511 – 235 49 49 Fax 0511 – 235 49 50 dpt@praeventionstag.de Posterpräsentationen Campus und Aktionen Konzerthaus – Hauptfoyer Postersessions: Montag: 12. Mai 2014 – 13:00 bis 14:00 Uhr Dienstag: 13. Mai 2014 – 11:30 bis 12:30 Uhr • Bergische Universität Wuppertal EU-Projekt HARMONISE – Sicherheit durch Resilienz städtischer Infrastrukturen • Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. „Wir für uns“ – Erfolgreiche Schulentwicklung durch Peer-Learning und Gewaltprävention • Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten K.d.ö.R. ENDITNOW-Prävention gegen Missbrauch und Gewalt • gegen-missbrauch e. V. Wir werden laut! • Goethe-Universität Frankfurt / Main Praxisforschung zur polizeilichen Kriminalprävention • Kelly-Insel e. V. Kinder sicher unterwegs – Medienpaket mit Film-DVD und Handbuch • Kinderbüro / Frühe Hilfen Karlsruhe Poster über Zugangswege zur Frühen Prävention / Frühe Hilfen • Landesinstitut für Präventives Handeln (LPH) – Diagnose psychoaktiver Beeinfl ussung als Basis der Intervention i. S. von Suchtprävention – KomPass – Kompetenzportal zur Prävention von Krisen an Schulen • Landespräventionsrat Niedersachsen – Gewaltprävention und Opferschutz im Landespräventionsrat Niedersachsen – Wissenstransfer in der Kriminalprävention: Das Beccaria-Portal • Ostfalia – Hochschule für angewandte Wissenschaften / Landespräventionsrat Niedersachsen Masterstudiengang „Präventive Soziale Arbeit: Kriminologie & Kriminalprävention“ • SRH Hochschule Heidelberg Masterstudiengang Rechtspsychologie – Chancen und Handwerkszeug einer jungen Fachdisziplin • Universität Bremen Wissenschaftlich fundierte Präventionsprogramme des Bremer Präventionsforums • www.theaterallen.de* Poster zum interaktiven Theaterstück „Hallo Oma, ich brauch‘ Geld ...“ Festplatz • Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe Gesundheitstag „Fit bleiben – keine Frage des Alters“ Krankenkassen, Vereine und Verbände informieren über Fitness, Ernährung und Gesundheit • Dienstfahrzeuge des Ordnungsamts der Stadt Karlsruhe • Führungsfahrzeug der Stadt Karlsruhe ELWII • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Szenencollagen zu „Trau dich! Ein starkes Stück über Gefühle, Grenzen und Vertrauen.“ Bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs • Polizeipräsidium Ludwigsburg Pedelec-Parcours für Seniorinnen und Senioren • Polizeipräsidium Karlsruhe „Rund um die Radfahrsicherheit“ und „Kinder als Mitfahrer im PKW“ • Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen Bad Urach e. V. BEATSTOMPER – Rhythmus und Performance Auftritt am Montag, 12.05.2014 von 13:00 bis 13:30 Uhr • Werkraum Karlsruhe e. V. / Stiftung Hänsel + Gretel / Sozial- und Jugendbehörde Karlsruhe / Präventionsnetzwerk Kein Täter werden WerkraumBus Sonderausstellungen • Bezirksverein f. soziale Rechtspfl ege Bruchsal K.d.ö.R. WohnHaft Schönbornstr. 32, Justizvollzug & Gesellschaft • broken hearts stiftung Designwettbewerb Menschenhandel / Sklaverei im 21. Jahrhundert • Bundespolizei Fotos im Gleisbett – Beste Freundin • Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e. V. Warnsignale häuslicher Gewalt – erkennen und handeln • Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH* Zielgruppengerechte Vermittlung von Antikorruption – Länderbeispiel Indonesien • Justizministerium Nordrhein-Westfalen Kreativ im Knast – Knastkultur • Lichtmädchen Berlin e. V. Märchen helfen heilen • Polizeiinspektion Goslar Goslarer Zivilcouragekampagne (GZK) • Richard Ross Fotos zum Projekt: Juvenile-In-Justice „Prävention braucht Praxis, Politik und Wissenschaft“ – unter diesem Motto findet der 19. Deutsche Präventions- tag in Karlsruhe statt, zu dem ich die Referentinnen und Referenten sowie alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Schirmherr herzlich in Baden-Württemberg begrüße. Das Motto der Veranstaltung macht deutlich, dass Prävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bei deren praktischer Umsetzung nicht nur Politik und Wissenschaft, sondern vor allem auch möglichst viele Ver- antwortungsträger aus der gesamten Bandbreite der Gesellschaft gefordert sind. Sowohl im Bereich der Kriminal- als auch bei der Sucht-, Verkehrs- und Gesund- heitsprävention gilt es, gemeinsam und über Ressort- und Zuständigkeitsgrenzen hinweg zu handeln statt in Lagerdenken zu verharren. Beispielhaft hierfür steht das Förderprogramm „Prävention alkoholbedingter Jugendgewalt (PAJ)“, das einen ganzheitlichen Ansatz aus Sucht- und Gewalt- prävention sowie Netzwerkarbeit auf lokaler Ebene verfolgt. Es zielt darauf ab, den exzessiven Alkoholkonsum Jugendlicher zu bekämpfen sowie alkoholbedingte Gewaltdelikte und Verkehrsunfälle junger Menschen zu verhindern. Indem ver- schiedene Netzwerkpartner miteinbezogen und mehrere Bereiche der Präventi- onsarbeit abgedeckt werden, leistet dieses von der Baden-Württemberg Stiftung geförderte Programm einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen alkoholbedingte Jugendgewalt. Für die Organisation und Durchführung des 19. Deutschen Präventionstages danke ich allen Beteiligten, vor allem der DPT – Deutscher Präventionstag gGmbH. Der größten europäischen Tagung im Bereich Kriminalprävention wünsche ich einen gelungenen Verlauf sowie allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern anregende Begegnungen und Gespräche. Grußwort des Schirmherrn Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Winfried Kretschmann #dpt2014 Infostände • gegen-missbrauch e. V. • Gemeinde Unfallversicherungsverband Hannover / Landeskriminalamt Nieder- sachsen • Gewaltstopper e. V. • Gewerkschaft der Polizei • Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg e. V. • GSJ – Gesellschaft für Sport und Jugend- sozialarbeit gGmbH / Berliner Polizei, Dir. 5 Stab 4 – Prävention und Öffentlich- keitsarbeit • Haus des Jugendrechts Stuttgart • Hessisches Kultusministerium – Projekt Gewaltprävention und Demokratielernen • Hessisches Landeskriminalamt / Polizei Hessen • Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa • Hilfswerk der Deutschen Lions e. V. – Lions-Quest „Erwachsen werden“ • IN VIA Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit i.d. Erzdiözese Freiburg e. V. • Initiative Sicherer Landkreis Rems-Murr e. V. • Internationaler Bund • Jugendstationen Gera und Jena / Saale-Holzland-Kreis • Junge Menschen im Aufwind (JuMA), Speyer • Junges Staatstheater Karlsruhe • Justizvollzugsanstalt Wiesbaden • juuuport – www.juuuport.de, die Selbstschutz-Plattform von Jugendlichen für Jugendliche im Web • Katholische Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe im Deutschen Caritas- verband (KAGS) • Kinder- und Jugendamt Heidelberg • klicksafe • Kolping-Bildungswerk Württemberg e. V. – „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, Landeskoordination BW • Koordinierungs- und Entwicklungsstelle Verkehrsunfallprävention (KEV) beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg • Deutsche BOB-Initiativen – BOBBayern Initiative • Deutsche BOB-Initiativen – Pfalz-BOB • Deutsche BOB-Initiativen – Polizei- präsidium Mittelhessen • Deutsche BOB-Initiativen – Polizei- präsidium Trier • Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (dsj) • Deutsche Stiftung Mediation • Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V. (DVJJ) • Deutscher Familien Verband Landesver- band Sachsen-Anhalt e. V. • Deutscher Ju-Jutsu Verband e.V. • Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) • Deutsches Jugendinstitut e. V. • Deutsch-Europäisches Forum für Urbane Sicherheit e. V. (DEFUS) • Die Kinderschutz-Zentren • DKSB Ortsverband Karlsruhe Stadt und Landkreis e. V. • Drogenhilfe Köln • EJF gAG • ESM Jugendbüro / Jugendamt Stadt Marl • European Forum for Urban Security (EFUS) • Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. • Fachkräfteportal der Kinder- und Jugend- hilfe • Fairplayer e. V. • Förderung der Bewährungshilfe in Hessen e. V. • Förderverein „Sicherer Landkreis Böblingen e. V.“ • Forum Jugend / Soziales / Prävention e. V. Sigmaringen • FREIE HILFE BERLIN e. V. • Freikirche der Siebenten-Tags-Adventis- ten K.d.ö.R. • Galli Präventionstheater und Lichtmäd- chen e. V. „Märchen helfen heilen“ • Koordinierungsstelle Gewaltprävention und Verein Verantwortung statt Gewalt e. V. • Kreis Lippe, Kooperationsgremium „Für Lippe gegen häusliche Gewalt“ • Kriminologische Masterstudiengänge der Ruhr-Universität Bochum • Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg • Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Würt- temberg e. V. und Mobile Jugendarbeit Karlsruhe • Landesinstitut für Präventives Handeln (LPH) • Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Geschäftsstelle „Förderprogramm Prävention alkoholbedingter Jugend- gewalt (PAJ)“ • Landeskriminalamt Mecklenburg- Vorpommern • Landeskriminalamt Niedersachsen • Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz • Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt • Landespräventionsrat Niedersachsen • Landespräventionsrat Nordrhein- Westfalen • Landespräventionsrat Sachsen • Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt • Landesprogramm Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald • Landratsamt Karlsruhe • Landratsamt Karlsruhe – Frühe Hilfen • Lebenswertes Murgtal e. V. – Verein für Prävention und Sicherheit • Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur • Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW • Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg • Netzwerk gegen Gewalt • Netzwerk Gewaltprävention und Konfl iktregelung Münster • AGJ-Fachverband – Konfl ikt-KULTUR • Aktion „Sportler setzen Zeichen“ – WEISSER RING e. V. • Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden – Stiftung gegen Gewalt an Schulen • Ambulanter Justizsozialdienst Nieder- sachsen • AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH • B.B.W. St. Franziskus Abensberg, Träger: Kath. Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. • Beccaria Fachkräfte Kriminalprävention • Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e. V. • Bewährungshilfe Stuttgart e. V. / Prä- ventSozial Justiznahe Soziale Dienste gemeinnützige GmbH • Buchhandlung Büchergilde* • Bündnis gegen Cybermobbing e. V. • Bund Deutscher Kriminalbeamter • Bundesamt für Justiz • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Präventionskooperation • Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälli- genhilfe (BAG-S) e. V. • Bundesarbeitsgemeinschaft Prävention & Prophylaxe e. V. • Bundesarbeitsgemeinschaft Täter- arbeit Häusliche Gewalt e. V. • Bundeskriminalamt • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz • Bundespolizei • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) • Bundeszentrale für politische Bildung • Courage – Sicherheit Fördern e. V., Kehl • DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik • Der PARITÄTISCHE Sachsen-Anhalt – Landesweites Netzwerk für ein Leben ohne Gewalt • Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg • Netzwerk Zuhause sicher e. V. • Netzwerkarbeit für nachhaltige Gewaltprävention: Konzept MIT-EIN-ANDER in Kita und Schule • NEUSTART gGmbH • Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport • Oberzent-Schule Beerfelden • Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH* • Ortspolizeibehörde Bremerhaven • Papilio e. V. • PHINEO gAG • Polizei Sachsen • Polizeiinspektion Schwerin • Polizeiinspektion Stralsund • Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) • Polizeipräsidium Aalen – Haus der Prävention • Polizeipräsidium Bochum – Kriminal- prävention • Polizeipräsidium Heilbronn • Polizeipräsidium Karlsruhe, Haus des Jugendrechts Pforzheim und Enzkreis – „Anti-Graffi ti-Mobil“ • Polizeipräsidium Karlsruhe, Referat Prävention, Schutzengel Pforzheim- Enzkreis • Polizeipräsidium Ludwigsburg / Referat Prävention • Prävention im Blick – im Landkreis Diepholz • Präventionsnetzwerk Karlsruhe • Projekt Chance im CJD Creglingen • Rat für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein (RfK) • Regiestelle TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN und Initiative Demokratie Stärken / BIKnetz – Präventi- onsnetz gegen Rechtsextremismus • Rheinisches Präventionsinstitut gegen Gewalt • Schillerschule Brühl / Baden • SDNA Forensische Markierungs- technologie GmbH* • Seehaus e. V. • Sicheres Freiburg e. V. • SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste in der Erzdiözese Freiburg e. V. • Stadt Esslingen in Kooperation mit dem Polizeirevier Esslingen • Stadt Karlsruhe • Stadt Karlsruhe – Gleichstellungsbüro ZJD • Stadt Karlsruhe – Kulturbüro • Stadt Karlsruhe – Ordnungs- und Bürgeramt • Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugend- behörde / Hauptabteilung Beratung • Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugend- behörde / Jugendgerichtshilfe • Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugend- behörde / Sozialer Dienst • STEP – Verein zur Förderung von Erziehung und Bildung e. V. • Stiftung Opferhilfe Niedersachsen • Stiftung Pro Kind • Täter-Opfer-Ausgleich im Justizvollzug und LAG TOA Baden-Württemberg • theaterpädagogische werkstatt gGmbH • Triple P Deutschland GmbH* • Unfallkasse Baden-Württemberg • Universität Erlangen – EFFEKT • Verein Programm Klasse2000 e. V. • Verein zur Förderung der Methode Puppenspiel in der Kriminal- und Verkehrsprävention e. V. (VPKV) • Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK)* • WEISSER RING e. V. • Zartbitter e. V. • „Zentrale Beratungsstellen“ der freien Straffälligenhilfe mit Förderung durch das Justizministerium NRW • Zusammenhalt durch Teilhabe
https://www.karlsruhe.de/b4/aktuell/dpt/veranstaltungen/cybersicherheit/HF_sections/content/ZZlttFEjlJPyAo/1395140959169/Kongressprogramm.pdf
1 Das P rogra mm. 2014 15. bis 30. März 2014 2 Impressum Gesamtkoordination: Stadt Karlsruhe, Kulturamt - Kulturbüro Projektplanung: Christoph Rapp Mitarbeit: Aliz Müller, Denise Heinrich, Frieda Olfert , Jasmin Schönherr Öffentlichkeitsarbeit/ Internet: Ariadne MedienAgentur www.ariadne-medienagentur.de Gestaltung, Layout, Gesamtproduktion: Ariadne MedienAgentur Presse: Ariadne MedienAgentur Petra Stutz Bildrechte Wir weisen daraufhin, dass während der Veranstaltungen in den Karlsruher Wochen gegen Ras- sismus Bild-/Ton- und Filmaufnahmen gemacht und in den Medien veröffentlich werden können. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzu- ordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zur verwehren oder von dieser auszuschließen. www.wochen-gegen-rassismus-karlsruhe.de Karlsruher Wochen gegen Rassismus 3 4 Grußwort des Oberbürgermeisters der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup Grußwort Oberbürgermeister Dr. Frank Men- trup für das Programmheft für die zweiten Karlsruher Wochen gegen Rassismus vom 15. bis 30. März 2014 Karlsruhe ist seit seiner Gründung 1715 eine ständig wachsende Stadt - dies ist den vielen Menschen zu verdanken, die aus der näheren und weiteren Umgebung oder auch aus dem Ausland hierher gezogen sind und immer noch ziehen. So ist es nicht verwunderlich, dass heute die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwoh- ner Karlsruhes nicht in Karlsruhe geboren sind und etwa jeder Vierte einen Migrationshinter- grund hat. Bereits in seiner frühen Geschichte war Karlsruhe Heimstatt für Menschen unter- schiedlicher nationaler, ethnischer, kultureller, religiöser und sozialer Zugehörigkeiten und gewährte ihnen - im jeweiligen zeitgeschicht- lichen Maßstab gesehen - vergleichsweise li- berale Rechte und Freiheiten. Gerade auch im Kontext dieser Traditionen und ihrer völligen Verkehrung in der Zeit der nationalsozialis- tischen Willkürherrschaft ist es der Stadt heute ein wichtiges Anliegen, allen Menschen in Karls- ruhe ein Leben in Würde, Sicherheit und Ge- rechtigkeit zu ermöglichen. Und hier schließe ich diejenigen ein, die sich - wie die Flüchtlinge in der LEA und ihren Außenstellen - nur auf Zeit in Karlsruhe aufhalten. Karlsruhe als Residenz des Rechts und Stadt der Grund- und Menschenrechte setzt sich mit großer Überzeugung gegen Rassismus, Diskri- minierung und Fremdenfeindlichkeit ein. Wir stehen hier in einer besonderen Verantwortung, der Stadt und Zivilgesellschaft aber gerne und mit Überzeugung gerecht werden. Dies wurde besonders sichtbar, als sich die Stadtgemein- schaft am 25. Mai 2013 unter dem Motto 5 „Karlsruhe zeigt Flagge“ geschlossen gegen menschenfeindliches Gedankengut einsetzte. Doch das Ereignis macht auch sichtbar, dass es leider noch immer in Deutschland und auch hier in unserer Stadt demokratiefeindliche und ras- sistische Kräfte gibt, denen es entgegenzutre- ten gilt. Nicht immer zeigt sich rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut jedoch so offensichtlich wie bei dem Aufmarsch im Mai. Seit 2007 ist Karlsruhe aktives Mitglied der europäischen Städtekoalition gegen Rassismus. Der dort entwickelte 10-Punkte-Aktionsplan bietet auf kommunaler Ebene eine Handlungs- anleitung zur Bekämpfung von Diskriminierung an. Als Mitglied der Städte-Koalition ist die Fä- cherstadt eingebettet in eine weltweite Familie von Städten, die sich gemeinsam für einen wir- kungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskrimi- nierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzt. Teil dieser Arbeit ist die Ausrichtung von Internatio- nalen Wochen gegen Rassismus. Nachdem Karlsruhe sich 2013 zum ersten Mal mit erfreulich großem Erfolg und einem bunten Veranstaltungsreigen an den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ beteiligt hat, finden nun vom 15. bis 30. März 2014 die zweiten Karlsruher Wochen gegen Rassismus statt. Die Wochen gegen Rassismus setzen sich in Vorträgen und Diskussionen mit rechtsextre- men Denkweisen und Handlungen sowie All- tagsrassismus auseinander und haben zum Ziel, Ressentiments, Vorurteile und Stereotype zu hinterfragen. Den Teilnehmenden wird die Möglichkeit geboten werden, eigenes Denken und Handeln zu reflektieren. Betroffenen von Rassismus soll ein zwangloses, offenes Forum geboten werden, um ihre Erfahrungen und An- liegen zu thematisieren und einer breiten Öf- fentlichkeit bekannt zu machen. Lokale Akteure der Anti-Rassismusarbeit stellen ihre Arbeit vor und zeigen interessierten Bürgerinnen und Bür- gern Möglichkeiten des Engagements auf. Im Kabarett und Theater, in Filmen und Konzerten wird Rassismus auf nachdenkliche, kritische und auch humoristische Weise behandelt und aufgearbeitet. Die Fülle an unterschiedlichen Veranstaltungsformen bietet Menschen un- terschiedlichen Alters eine bunte Auswahl an interessanten Aktivitäten. Außerdem werden Zeiträume und Orte des Miteinanders und Ken- nenlernens angeboten. Ich bedanke mich herzlich bei allen Beteiligten für ihr großes Engagement und wünsche den zweiten Karlsruher Wochen gegen Rassismus einen regen Zuspruch und nachhaltige Wir- kungen. 6 13. März DONNERSTAG >> Vortrag von Eren Güvercin: „Rassis- mus ist kein typisch deutsches Problem“ Zeit: 18.30 Uhr Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt Eintritt frei 14. März FREITAG >> Ausstellungsführung: „Verführbarkeit zur Gewalt“ Zeit: 16 Uhr - 17 Uhr Ort: ZKM, Lorenzstraße 19, KA-Südwest- stadt Eintritt und Führung frei 15. März SAMSTAG >> „Das reizvolle Fremde in der Kunst“ - Führung durch die Kunsthalle Zeit: 15 Uhr Ort: Hauptgebäude der Kunsthalle, Hans-Thoma-Straße 2-6, KA-Innenstadt Eintritt: 8 €, ermäßigt 6 €, zzgl. Füh- rungsgebühr 2 € pro Person >> Das Projekt Tasse Tee: „Antiziganis- mus als Fluchtgrund“ Zeit: 15.30 Uhr Ort: ibz, Kaiserallee 12d, KA-Weststadt, Dachgeschoss Eintritt frei >> Ausstellungsführung: „global aCtI- VISm“ und „Kata Legrady. Smart Pistols“ Zeit: 16.30 Uhr - 17.30 Uhr Ort: ZKM, Lorenzstraße 19, KA-Südwest- stadt Eintritt: Führung 2 € + Museumsein- tritt >> Eröffnung der Wochen gegen Rassismus durch Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Grußwort v o n Britta Graupner, Projektreferentin der INTER- NATIONALEN WOCHEN GEGEN RASSISMUS beim „Interkulturellen Rat in Deutschland“ in Darmstadt und Eröff- nungsvortrag von Hadija Haruna, Journalistin und Vorstandsmitglied der Initiative Schwarze Menschen in Deutsch- land e.V.: Zeit: 18 Uhr Ort: Rathaus, Marktplatz, KA-Innenstadt, Bürgersaal Eintritt frei >> Filmvorführung: „Aus dem Leben eines Schrottsammlers“ Epizoda U Zivotu Ber- aca Zeljeza Zeit: 19 Uhr Ort: Studio 3 (Kinemathek), Kaiserpassa- ge 6, KA-Innenstadt Eintritt: Eintritt: 6.- € / 4.50 € ermä- ßigt 16. März SONNTAG >> Lesung: Izvan sistema / Außerhalb des Systems Zeit: 11 Uhr und 13 Uhr Ort: PREVIEW.SÜD Atelier | Galerie, Schützenstraße 37, KA-Südstadt Eintritt frei >> Fußballturnier „Kicken gegen Rassis- mus“ Nähere Infos und Anmeldung bei Mecnun Ölmez (Mail: mecnun62@hotmail.de, Tel: 0157/71418061) Zeit: 11 Uhr Ort: Sporthalle 1, Unterfeldstraße 6, KA- Neureut Teilnahme frei >> Ausstellungsführung: „global aCtI- VISm“ und „Kata Legrady. Smart Pistols“ Zeit: 11.30 Uhr - 12.30 Uhr Ort: ZKM, Lorenzstraße 19, KA-Südwest- stadt Eintritt: Führung 2 € + Museumsein- tritt >> Einblicke: „Freundschaft statt Rassis- mus“ Zeit: 16.30 Uhr - 18 Uhr Ort: JuZe der Jugendkirche Karlsruhe, Hermann-Billing-Str. 11, KA-Südweststadt 7 Eintritt frei >> Vortrag und Yogastunde: „Erkenne: Der andere bist du!“ Zeit: 19 Uhr (Vortrag), 19.30 Uhr (Yo- ga-Stunde) Ort: Sangat – Raum für Yoga und Klang, Gartenstraße 72, KA-Südweststadt Eintritt frei >> Begegnungsabend zu Fluchtursa- chen: „Warum wir hier sind“ Zeit: 19 Uhr Ort: Gemeinschaftsunterkunft Kutschen- weg, Verwaltungsgebäude, Kutschenweg 30, Rheinstetten- Forchheim (Silberstreifen) Eintritt frei 17. März MONTAG >> Muslimische Frauen laden Frauen zum Gespräch ein Zeit: 10 Uhr - 12 Uhr Ort: Stadtteilbüro Oststadt, Gottesauer- str. 3, KA-Oststadt Eintritt frei >> Workshop: Diskriminierung im Night- life / reloaded Zeit: 15 Uhr - 17 Uhr Ort: Gasthaus Marktlücke, Marktplatz, KA-Innenstadt Eintritt frei >> Lesung: „Die größte Sehenswürdig- keit die es gibt, ist die Welt - sieh sie dir an“ (Kurt Tucholsky) Zeit: 16.30 Uhr - 18 Uhr Ort: Café Palaver, Gewerbehof, Steinstraße 23, KA-Innenstadt Eintritt frei >> Vortrag von Ellen Esen: „Mitläufe- rinnen und Macherinnen - Mädchen und Frauen in der extremen Rechten“ Zeit: 19 Uhr, Einlass ab 18.30 Uhr Ort: Museum für Literatur am Oberrhein, Prinz-Max-Palais, Karlstraße 10, KA-Innen- stadt Eintritt frei >> Vortrag von Astrid Messerschmidt: „Der Wunsch unschuldig zu sein - Rassismus in der Demokratie“ Zeit: 20 Uhr Ort: Menschenrechtszentrum, Alter Schlachthof 59, KA-Oststadt Eintritt frei Anmeldungen erwünscht unter info@ freundeskreis-asyl.de >> Theatrale Aktion im öffentlichen Raum Zeit: 20 Uhr Ort: Kronenplatz >> Konzert Gregor McEwan Zeit: 20.30 Uhr Ort: Jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt, Kleiner Saal Eintritt: 11€ (VK), 12€ (AK) 18. März DIENSTAG >> Mobi: Spielerische Begegnungen Zeit: 14 Uhr - 17 Uhr Ort: NCO-Club, Delawarestraße 21, KA-Nordstadt Teilnahme kostenlos >> Kindertheater: „Woanders ist es im- mer anders“ Zeit: 15 Uhr Ort: Tollhaus, Alter Schlachthof 35, KA-Oststadt Eintritt frei >> Abendgespräch für Frauen: „Barm- herzigkeit“ im Christentum und im Islam. Um- gang mit Menschen in schwierigen Lebenssitu- ationen aus theologischer und praktischer Sicht. Zeit: 18 Uhr - 20 Uhr Ort: Herz-Jesu-Stift, Gellertstr. 41, KA-Mühlburg Eintritt frei >> Vortrag von Kurt Möller: „Das Ländle – die ’Insel der Seligen’? Rechtsextremismus in 8 Baden- Württemberg. Erscheinungsweisen, Ursachen und Gegenstrategien“ Zeit: 19.30 Uhr Ort: Jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt, Großer Saal Eintritt frei >> Konzert: New Model Army – „ Bet- ween Dog and Wolf”-Tour 2014 Zeit: 20 Uhr Ort: Substage, Alter Schlachthof 19, KA-Oststadt Eintritt: 28,60 € (VK), 32 € (AK) >> Filmvorführung: „Aus dem Leben eines Schrottsammlers“ Zeit: 21.15 Uhr Ort: Studio 3 (Kinemathek), Kaiserpassa- ge 6, KA-Innenstadt Eintritt: Eintritt: 6.- € / 4.50 € ermä- ßigt 19. März MITTWOCH >> MOBI: Spielerische Begegnungen Zeit: 14 Uhr - 17 Uhr Ort: NCO-Club, Delawarestraße 21, KA-Nordstadt >> Training: „Bewusst Weiß sein“ Zeit: 9 - 16.30 Uhr (Mittwoch) 9 - 15.30 Uhr (Donnerstag)Teilneh- merzahl: min. 10, max. 18 Ort: ibz, Kaiserallee 12d, KA-Weststadt Kosten: 60,- € / ermäßigt 40,- € Anmeldung bei: Stoffwechsel e.V. >> Vorleserunde für Kinder: „Das kleine Krokodil und die große Liebe“ nach einem Kin- derbuch von Daniela Kulot Zeit: 15 Uhr Ort: Stadtteilbibliothek Neureut, Badner- landhalle, Rubensstraße 21, KA-Neureut Eintritt frei >> Vortrag von Stefan Luft mit anschlie- ßender Diskussion: „Herausforderungen euro- päischer Grenzpolitik“ Zeit: 19.30 Uhr Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt Eintritt frei >> Theater: „Benefiz - Jeder rettet einen Afrikaner“ Zeit: 20 Uhr Ort: Badisches Staatstheater, Baumeister- straße 11, KA-Südstadt, Studio Eintritt: 13 € / erm. 7 € >> Senay Duzcu: „Ich bleib dann mal hier!“ - Ethno Stand-Up Comedy ohne Kopftuch auf der Bühne Zeit: 20.30 Uhr Ort: Jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt, Großer Saal Eintritt: 16,50 € (VK), 18 € (AK) >> Vortrag: Psychologische Aspekte von Vorurteilen aus transkultureller Sicht Zeit: 19.30 Uhr Ort: Bahai-Zentrum, Amalienstraße 30, KA-Innenstadt Eintritt frei 20. März DONNERSTAG >> MOBI: Spielerische Begegnungen Zeit: 13 Uhr - 16 Uhr Ort: vor dem Kinder- und Jugendtreff Mühlburg, Fliederplatz 1, KA-Mühlburg >> Vorleserunde für Kinder: „Irgend- wie Anders“ nach dem Bilderbuch von Kathryn Cave Film- und Vortragsabend: „Joséphine Baker. Schwarze Diva in einer weißen Welt.“ Zeit: 19 Uhr Ort: studio 3 (Kinemathek), Kaiserpassa- ge 6, KA-Innenstadt Eintritt: 6 € 4,50 / € ermäßigt (für Mitglieder der Kinemathek:) >> Film „Kriegerin“ Zeit: 19.30 Uhr Ort: Landesmedienzentrum, Moltkestraße 64, KA-Weststadt Eintritt frei 9 >> Vortrag von Christoph Ruf: „Grup- penbezogene Menschenfeindlichkeit im Fuß- ball“ Zeit: 19.30 Uhr Ort: Kinder- und Jugendtreff Südstadt, Augartenstraße 21, KA-Südstadt Eintritt frei >> Ökumenisches Nachtgebet gegen Rassismus: „Aufstand im Paradies - Südafrikas Farmarbeiter kämpfen für ein besseres Leben.“ Zeit: 19.30 Uhr Ort: Stadtkirche, Marktplatz, KA-Innen- stadt Eintritt frei - um eine Spende zur Un- terstützung der Gastmusiker wird gebeten. 21. März FREITAG >> Performance zum Themenkomplex Identität anlässlich der Zweiten Karlsruher Wo- chen gegen Rassismus Zeit: 12 Uhr - 12.21 Uhr Ort: Platz der Grundrechte, Karl-Fried- rich-Straße, zwischen Zirkel und Schlossplatz, KA-Innenstadt Eintritt frei >> Freitagsgebet am KIT Zeit: 13.15 Uhr Ort: AKK-Stadion, Gebäude 30.81, Paul- ckeplatz 1, KA-Innenstadt Eintritt frei >> MOBI: Spielerische Begegnungen Zeit: 13 Uhr - 16 Uhr Ort: vor dem Kinder- und Jugendtreff Mühlburg, Fliederplatz 1, KA-Mühlburg >> Ausstellungsführung: „global aCtI- VISm“ Zeit: 16 Uhr - 17 Uhr Ort: ZKM, Lorenzstraße 19, KA-Südwest- stadt Eintritt frei, Führung 2 € >> Trommeln und Kochen mit AJUMI Zeit: 17 Uhr Ort: ibz, Kaiserallee 12d, KA-Weststadt Anmeldung beim ibz unter Tel. 0721/89333710 oder info@ibz-karlsruhe.de >> Filmvorführung: „My Dog Killer“ Zeit: 19 Uhr Ort: studio 3 (Kinemathek), Kaiserpassa- ge 6, KA-Innenstadt Eintritt: 6.- € / 4.50 € ermäßigt >> Demokratieförderung und Bekämp- fung von gruppenbezogener Menschenfeind- lichkeit an Schulen: Das Netzwerk für Demokratie und Courage Baden-Württemberg (NDC) stellt seine Arbeit gegen Rassismus und Rechtsextremismus vor Zeit: 19 Uhr Ort: DGB-Haus, Ettlinger Straße 3a, KA-Südstadt, Großer Saal Eintritt frei >> Vortrag von Tarek Badawia: „Vor- urteile und gruppenbezogene Menschenfeind- lichkeit bei deutschen Jugendlichen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ Zeit: 20 Uhr Ort: Deutschsprachiger Muslimkreis Karls- ruhe e.V., Rintheimer Straße 15, KA-Oststadt Eintritt frei >> Lesung und Musik: „Tedd a kezed - Leg deine Hand - und suche nach dem Wun- der“ Zeit: 20 Uhr - 21.30 Uhr Ort: PREVIEW.SÜD Atelier | Galerie, Schützenstraße 37, KA-Südstadt Eintritt frei >> Theater: „Hans & Hasan” Zeit: 20.30 Uhr Ort: Sandkorn-Theater, Kaiserallee 11, KA-Weststadt Eintritt: Theatereintritt 22. März SAMSTAG >> Streetdance-Wettbewerb The Show Zeit: 15 Uhr, Einlass ab 14 Uhr Ort: Jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt 10 Eintritt: 2 € >> Das Projekt Tasse Tee: „Antiziganis- mus als Fluchtgrund“ Zeit: 15.30 Uhr Ort: ibz, Kaiserallee 12d, KA-Weststadt, Großer Saal >> „Schwarz schmeckt! Tunesischer Kaf- fee, spanisches Dinner“ Zeit: 19 Uhr Ort: ibz, Kaiserallee 12d, KA-Weststadt Eintritt frei >> Filmvorführung: „My Dog Killer“ Zeit: 19 Uhr Ort: studio 3 (Kinemathek), Kaiserpassa- ge 6, KA-Innenstadt Eintritt: 6.- € / 4.50 € ermäßigt (für Mitglieder der Kinemathek Karlsruhe) >> Vortrag: Stefan Schmidt Zeit: 20 Uhr Ort: ibz, Kaiserallee 12d, KA-Weststadt Eintritt frei >> Festival gegen Rassismus mit den Rockbands BENDER, MESS UP YOUR DNA, EXI- LITY, URRUTIA und KEITH HAWKINS Zeit: 19.30 Uhr, Einlass ab 19 Uhr Ort: Substage, Alter Schlachthof 19, KA-Oststadt Eintritt: 5 € (AK) >> Konzert: Bergitta Victor Zeit: 20 Uhr Ort: Kulturzentrum Tempel e.V., Hardt- straße 37a, KA-Mühlburg, Scenario Halle Eintritt: 14 € (AK)_ 23. März SONNTAG >> Gottesdienst: „Jeder ist Ausländer - fast überall“ Zeit: 10 Uhr Ort: Evangelische Stadtkirche Durlach, Am Zwinger 5, KA-Durlach >> Lesung: „Die größte Sehenswürdig- keit die es gibt, ist die Welt - sieh sie dir an“ (Kurt Tucholsky) Zeit: 11 Uhr Ort: Kaffeehaus Schmidt, Kaiserallee 69, KA-Weststadt Teilnahme kostenlos >> Interkulturelles Festival „Die Welt blüht“ Zeit: 11 Uhr - 16.30 Uhr Ort: Studentenhaus, Adenauerring 7, KA-Innenstadt Eintritt frei >> Infoveranstaltung mit Yücel Özdemir zum NSU-Prozess Zeit: 15 Uhr Ort: Menschenrechtszentrum, Alter Schlachthof 59, KA-Oststadt Eintritt frei >> Streetdance-Wettbewerb: The Show >> Christlich-Islamisches Friedensgebet Zeit: 17.30 Uhr Ort: ibz, Kaiserallee 12d, KA-Weststadt, Großer Saal Teilnahme kostenlos >> Vortrag von Lamya Kaddor: „So fremd und doch so nah. Juden und Muslime in Deutschland“ Zeit: 19 Uhr Ort: ibz, Kaiserallee 12d, KA-Weststadt Eintritt frei >> „Hoffnung teilen“ – Ökumenischer Gottesdienst in der ZKM-Ausstellung „global aCtIVISm“ Zeit: 18.30 Uhr Ort: ZKM, Lorenzstraße 19, KA-Südwest- stadt Eintritt frei 24. März MONTAG >> Kalligraphie-Workshop: Frauen fertigen Plakate gegen Rassismus in verschie- denen Sprachen an. 11 Zeit: 10 Uhr - 12 Uhr Ort: Stadtteilbüro Oststadt, Gottesauer- straße 3, KA-Oststadt Eintritt: frei (evtl. Materialkosten) >> AMARO KHER- Schüler_innen und andere junge Menschen leben NACHHALTIGE SOLIDARITÄT Zeit: 19.30 Uhr Ort: Freie Waldorfschule, Neisser Straße 2, KA-Waldstadt Eintritt frei - Um Spenden für das Projekt wird gebeten >> Workshop: Schau Hin in Karlsruhe - Alltagsrassismus und Diskriminierung und wie man sich dagegen wehren kann. Zeit: 19 Uhr Ort: Badisches Staatstheater, Baumeister- straße 11, KA-Südstadt, Foyer Eintritt frei 25. März DIENSTAG >> MOBI: Spielerische Begegnungen Zeit: 13 Uhr - 16 Uhr Ort: vor dem Kinder- und Jugendtreff Lohn-Lissen auf der Drachenwiese, Ellmendin- ger Straße 1, KA-Durlach-Aue >> Vortrag mit Diskussion von Klaus Fa- rin: „Über die Jugend und ande Krankheiten“ Zeit: 19.30 Uhr, Einlass ab 18:30 Uhr Ort: Jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt, Jubez-Café Eintritt: 5 € (VK), 7 € (AK) >> Filmvorführung: „Ertrunken vor mei- nen Augen“ Zeit: 19 Uhr Ort: Hochschule für Gestaltung, Lorenz- straße 15, KA-Südweststadt Eintritt frei >> Podiumsgespräch: „Schlüsselfrage! - Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“ Zeit: 19.30 Uhr Ort: ibz, Kaiserallee 12d, KA-Weststadt Eintritt frei >> Lesung Theodor Michael: „Deutsch sein und schwarz dazu“ - Erinnerungen eines Afro-Deutschen Zeit: 19.30 Uhr Ort: Stadtbibliothek, Ständehausstraße 2, KA-Innenstadt, Lese-Café >> Filmvorführung: „My Dog Killer“ Zeit: 21.15 Uhr Ort: studio 3 (Kinemathek), Kaiserpassa- ge 6, KA-Innenstadt Eintritt: 6.- € / 4.50 € ermäßigt 26. März MITTWOCH >> Theater: „Roma Romeo und Sinti Carmen“ Zeit: 11 Uhr Ort: Insel, Karlstraße 49, KA-Südwest- stadt Eintritt: 12 €, erm. 7 €, 6 € für Schu- len >> MOBI: Spielerische Begegnungen Zeit: 13 Uhr - 16 Uhr Ort: vor dem Kinder- und Ju- gendtreff Lohn-Lissen auf der Drachenwiese, Ellmendinger Straße 1, KA- Durlach-Aue >> Führung durch die Ausstellung: „Seid wachsam, dass über Deutschland nie wieder die Nacht hereinbricht. Gewerkschafter in Kon- zentrationslagern 1933 – 1945“ Zeit: 18 Uhr Ort: Erinnerungsstätte Ständehaus, Neues Ständehaus, Ständehausstraße 2, KA-Innen- stadt Eintritt frei >> Multimediavortrag und Benefizkon- zert für Amaro Kher: „Ein Haus fürs Leben der Roma“ Zeit: 19 Uhr Ort: ibz, Kaiserallee 12d, KA-Weststadt Eintritt frei - Um Spenden für das Projekt wird gebeten >> Filmvorführung: „Erntehelfer“ 12 Zeit: 19 Uhr Ort: Studio 3 (Kinemathek), Kaiserpassa- ge 6, KA-Innenstadt Eintritt: 6 € / 4.50 € ermäßigt >> Vortrag von Mohammad Luqman: „Der Schrecken des Abendlandes - der Islam in Europa“ Zeit: 19 Uhr Ort: Friedensheim des Ba- dischen Landesvereins für Innere Mission, Redtenbacherstraße 10-14, KA- S ü d - weststadt Eintritt frei >> Theatrale Aktion im öffentlichen Raum Zeit: 19 Uhr Kronenplatz >> Vortrag mit Diskussion: „Glatze, Springerstiefel, Bomberjacke? Rechtsextremis- mus erkennen und richtig handeln“ Zeit: 19 Uhr - 21 Uhr Ort: Jugend- und Gemein- schaftszentrum „Weiße Rose“, Otto-Wels-Stra- ße 31, KA-Oberreut Eintritt frei >> Lesung: „Die biologische Lösung - oder die deutsche Justiz und das Massaker von St. Anna“ Zeit: 19.30 Uhr Ort: Jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt, Jubez-Café Eintritt frei >> Vortrag von Gen Kelsang Gogden: „Gibt es einen Unterschied zwischen Dir und mir?“ Zeit: 19.30 Uhr - 21 Uhr Ort: Menlha-Zentrum für Buddhismus, Gartenstraße 1, KA-Südweststadt Eintritt frei 27. März DONNERSTAG >> Vortrag mit Diskussion: „Glatze, Springerstiefel, Bomberjacke? Rechtsextremis- mus erkennen und richtig handeln“ Zeit: 18 Uhr - 20 Uhr Ort: Wer ne r- von -S i emen s - S c h u l e, Kurt-Schumacher-Straße 1, KA-Nordweststadt, Aula Eintritt frei >> Lesung: „Ich will’s ja selbst gern ver- gessen!“ Zeit: 18 Uhr Ort: Stadtmuseum im Prinz-Max-Palais, Karlstraße 10, KA-Innenstadt Eintritt frei >> Vortrag: „Jüdische Zeitreise mit Dany Bober – Lied, Geschichte(n), Jüdischer Humor“ Zeit: 19.30 Uhr Ort: ibz, Kaiserallee 12d, KA-Weststadt Eintritt frei >> Buchpremiere: Ibraimo Alberto und Daniel Oliver Bachmann präsentieren ihr Werk „Ich wollte leben wie die Götter. Was in Deutschland aus meinen afrikanischen Träumen wurde.“ Zeit: 20 Uhr Ort: Museum für Literatur am Oberrhein, Prinz-Max-Palais, Karlstraße 10, KA-Innen- stadt Eintritt frei >> Veranstaltung in der Tapasbar Pin- txos : „Pasion Gitana - Spanische Live Musik“ Zeit: 20.30 Uhr Ort: Restaurant Pintxos Tapas y Pasión, Waldstrasse 30, KA-Innenstadt Eintritt frei 28. März FREITAG >> Freitagsgebet am KIT Zeit: 13.15 Uhr Ort: AKK-Stadion, Gebäude 30.81, Paul- ckeplatz 1, KA-Innenstadt Eintritt frei >> Ausstellungseröffnung „Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbre- chen“ mit einem Vortrag der Ausstellungs- 13 macherin Birgit Mair Zeit: 17 Uhr Ort: DITIB Zentralmoschee Karlsruhe, Käppelestraße 3, KA-Oststadt Eintritt frei >> Vortrag: „Zwischen Tschetschenien, Polen und Deutschland - Hintergründe zu den Schicksalen von Flüchtlingen“ Zeit: 20 Uhr Ort: ibz, Kaiserallee 12d, KA-Weststadt Eintritt frei >> Theater: „Benefiz - Jeder rettet einen Afrikaner“ Zeit: 20 Uhr Ort: Badisches Staatstheater, Baumeister- straße 11, KA-Südstadt, Studio Eintritt: 13 € / erm. 7 € >> „Dein Wort gegen Rassismus“ – die Lange LeseNacht im ZKM Zeit: 20 Uhr bis ca. 23.30 Uhr – mit Pause und After-Show-Party Ort: ZKM, Lorenzstraße 19, KA-Südwest- stadt, Medientheater Eintritt frei_ 29. März SAMSTAG >> „Erinnerung aufpolieren!“ Aktive der Karlsruher Stolpersteine-Putzaktionen stellen ihre Initiative vor. Zeit: 14 Uhr Ort: Jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt, Jubez-Café >> Das Projekt Tasse Tee: „Antiziganis- mus als Fluchtgrund“ Zeit: 15.30 Uhr Ort: ibz, Kaiserallee 12d, KA-Weststadt, Dachgeschoss Eintritt frei >> Vortrag von Ahmad Mansour: „Musli- mischer Antisemitismus“ Zeit: 19 Uhr Ort: Badisches Landesmuseum, Schlossbe- zirk 10, KA-Innenstadt, Gartensaal Eintritt frei >> Filmvorführung: „Erntehelfer“ Zeit: 19 Uhr Ort: Studio 3 (Kinemathek), Kaiserpassa- ge 6, KA-Innenstadt Eintritt: 6 € / 4.50 € ermäßigt >> Theater-Uraufführung: „Rechtsmate- rial“. Ein NSU-Projekt von Jan-Christoph Go- ckel & Konstantin Küspert Zeit: 19.30 Uhr Ort: Badisches Staatstheater, Baumeister- straße 11, KA-Südstadt, Studio Eintritt: 13 €, erm. 7 € >> „Lichterlauf gegen Rassismus und Diskriminierung“ Zeit: 20 Uhr Ort: Gemeinsames Ziel: Platz der Grundrechte, Karl-Friedrich-Straße zwi- schen Zirkel und Schlossplatz, KAInnenstadt Teilnahme kostenlos >> Theater: „AMÜSÜMÜNT“ Zeit: 20.30 Uhr Ort: Sandkorn-Theater, Kaiserallee 11, KA-Weststadt, Studio Eintritt: Theaterpreise_ 30. März SONNTAG >> Fest im Tollhaus: „Wir feiern die Viel- falt“ Zeit: 14 Uhr - 20 Uhr Ort: Kulturzentrum Tollhaus, Alter Schlachthof 35, KA-Oststadt Eintritt frei >> „Willst du mit mir gehen?“ (Arbeitsti- tel) Zeit: Zeit: 14 Uhr - 16 Uhr (??) Ort: Kulturzentrum Tollhaus, Alter Schlachthof 35, KA-Oststadt Eintritt frei >> Theater: „Am falschen Ort“ Zeit: 19 Uhr Ort: Badisches Staatstheater, Baumeister- 14 Die Karlsruher Wochen gegen Rassismus werden von einer großen Zahl von Institutionen und Vereinen durch eigene und Kooperations- veranstaltungen getragen und unterstützt: Ahmadiyya Muslim Jamaat (KdöR) AJUMI |Aufnahmegruppe für junge Migranten (Heimstiftung) AK Migrationsbeirat Albschule Karlsruhe Amaro Kher - Förderverein für das Roma-Ge- meinschaftshaus in Kriva Palanka e.V. Amnesty International, Bezirk Karlsruhe ANA & ANDA (Künstlerinnen) Armenisches Hilfswerk e. V. Attac Gruppe Karlsruhe Badisches Staatstheater Karlsruhe Bahai Gemeinde Karlsruhe Beratungsnetzwerk „kompetent vor Ort. für Demokratie - gegen Rechtsextremismus“ Bündnis 90/ Die Grünen Rheinstetten Bürgerverein Nordweststadt Bürgerverein Oberreut Büro für Integration (Sozial- und Jugendbehör- de der Stadt Karlsruhe) CIG | Christlich-Islamische Gesellschaft Karls- ruhe e.V. Dachverband islamischer Vereine in Karlsruhe und Umgebung e.V. DAV | Deutsch-Afrikanischer Verein e.V. Karlsruhe DMK | Deutschsprachiger Muslimkreis Karls- ruhe e.V. DITIB | Türkisch Islamische Gemeinde zu Karlsruhe e.V. Isis Chi Gambatté (Künstlerin) Eine-Welt-Theater Europa-Union Deutschland, Kreisverband Karlsruhe Stadt und Land e.V. Evangelische Stadtkirchen-Gemeinden Durlach Fachstelle gegen rechts im StJA e.V. Filmboard Karlsruhe e.V. Förderverein Fest der Völkerverständigung e.V. FgF | Forum für gesellschaftlichen Frieden Karlsruhe Freie Waldorfschule Karlsruhe Freunde für Fremde e. V. Freundeskreis Asyl e.V. Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V., Sekti- on Nordbaden Gesellschaft für bedrohte Völker e.V., Regio- nalgruppe Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte (Zentraler Juristi- scher Dienst der Stadt Karlsruhe) Heike Pitschmann (Künstlerin) Initiative „Erinnerung aufpolieren - Stolper- steine putzen“ Input Karlsruhe ISFBB | Institut für sozialwissenschaftliche For- schung, Bildung und Beratung e.V. Nürnberg ibz | Internationales Begegnungszentrum Karlsruhe e.V. Internationaler Bund / Jugendmigrationsdienst e.V. Internationaler Jugend- und Kulturverein e.V. | IJUKUV Irmela Mensah-Schramm (Menschenrechtsak- tivistin) Islamische Internationale Frauengemeinschaft e.V. | IIFG Johannes-Kepler-Privatschulen jubez (StJA e.V. Karlsruhe) Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe (KdöR) Jugendkirche Karlsruhe der Evangelisch-me- thodistische Kirche Bezirk Karlsruhe KASA | Kirchliche Arbeitsstelle südliches Afri- ka, Heidelberg Katholische Kirchengemeinde St. Stephan Kinemathek Karlsruhe e.V. Kulturverein Tempel e.V. Kulturzentrum Tollhaus Karlsruhe e.V. KunstUnternehmen GbR | Bernadette Hörder, Ulrike Israel Lessing-Gymnasium Karlsruhe Libertäre Gruppe Karlsruhe Literarische Gesellschaft Karlsruhe e.V. LMZ | Landesmedienzentrum Baden-Württemberg Die beteiligten Institutionen, Organisationen und Vereine 15 Markgrafen-Gymnasium Karlsruhe Marktlücke Karlsruhe Menlha-Zentrum für Buddhismus e.V. MRZ | Menschenrechtszentrum Karlsruhe Migrationsbeirat der Stadt Karlsruhe MOBI | Mobile Spielaktion des StJA e.V. Musikmobil Soundtruck des StJA e.V. Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. Pintxos Tapas & Pasión PREVIEW.SÜD Atelier | Galerie PopNetz Karlsruhe Sangat – Raum für Yoga und Klang Schillerschule Karlsruhe Schwestern vom Göttlichen Erlöser Herz-Jesu Stift Seniorenbüro/ Pflegestützpunkt mit Senioren- fachberatung der Stadt Karlsruhe Stephanus- Buchhandlung Karlsruhe SJD | Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken Sophie-Scholl-Realschule Karlsruhe Spanischer Elternverein Karlsruhe e.V. StJA | Stadtjugendausschuss e.V. Stadtkirche Karlsruhe Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Stadtarchiv und Historische Museen (Kulturamt der Stadt Karlsruhe) Stadtbibliothek (Kulturamt der Stadt Karlsru- he) Stoffwechsel e.V. Substage e.V. Tunesischer Club Karthago e.V. Tiyatro Dialog e.V. Ver.di - Migrationsausschuss Karlsruhe Vishuddha Zentrum Karlsruhe VHS | Volkshochschule Karlsruhe e.V. Werkraum Karlsruhe e.V. Yelitza Laya ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnolo- gie Karlsruhe Die einzelnen Veranstaltungen führen die jeweiligen veranstaltenden Organisationen, Institutionen und Vereine in eigener Verant- wortung durch. Die Stadt Karlsruhe trägt keine Verantwortung für die nicht durch städtische Dienststellen getragenen Veranstaltungen und die dortigen Inhalte. Die Koordination der Wochen gegen Rassismus erfolgt durch das Kulturbüro des Kulturamtes der Stadt Karlsruhe. 16 Albschule Scheibenhardter Weg 23 76199 Karlsruhe (Weiherfeld-Dammerstock) AKK Stadion, Gebäude 30.81 Paulckeplatz 1 76131 Karlsruhe (Innenstadt) Badisches Staatstheater Baumeisterstr. 11 76137 Karlsruhe (Südstadt) Badisches Landesmuseum Schloßbezirk 10 76131 Karlsruhe (Innenstadt) Bahai-Zentrum Amalienstraße 30 76133 Karlsruhe (Innenstadt) Bürgersaal Rathaus am Marktplatz Karl-Friedrich-Str. 10 76124 Karlsruhe (Innenstadt) Café Palaver Steinstraße 23 76133 Karlsruhe (Innenstadt) Deutscher Gewerkschaftsbund Ettlinger Str. 3 76137 Karlsruhe (Südstadt) Deutschsprachiger Muslimkreis e.V. Rintheimer Straße 15 Karlsruhe (Oststadt) DITIB Zentralmoschee Karlsruhe Käppelestraße 3 76131 Karlsruhe (Oststadt) Eine-Welt-Theater Alter Schlachhof 23 f 76131 Karlsruhe (Oststadt) Evangelische Stadtkirche Durlach Am Zwinger 5 76227 Karlsruhe (Durlach) Freie Waldorfschule Neisser Straße 2 76139 Karlsruhe (Waldstadt) Friedensheim des Badischen Landesvereins für Innere Mission Redtenbacherstraße 10-14 76133 Karlsruhe (Südweststadt) Gasthaus Marktlücke Marktplatz 76133 Karlsruhe (Innenstadt) Gemeinschaftsunterkunft Kutschenweg Verwaltungsgebäude Kutschenweg 30 76287 Rheinstetten-Forchheim (Silberstreifen) Griesbach-Haus Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe (Mühlburg) Herz-Jesu-Stift Gellertstr. 41 76185 Karlsruhe (Mühlburg) Hochschule für Gestaltung Lorenzstraße 15 76135 Karlsruhe (Südweststadt) IBZ - Internationales Begegnungszentrum Karlsruhe e.V. Kaiserallee 12 d 76135 Karlsruhe (Weststadt) Insel Karlstraße 49 76133 Karlsruhe (Südweststadt) Die Veranstaltungsorte 17 Internationaler Bund e.V. Werderstraße 57 76137 Karlsruhe (Südstadt) Johannes-Kepler Privatschulen Daimlerstraße 7 - 11 76185 Karlsruhe jubez Karlsruhe Kronenplatz 1 76133 Karlsruhe (Innenstadt) Jugendbibliothek im Prinz-Max-Palais Karlstraße 10 76133 Karlsruhe (Innenstadt) Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Weiße Rose“ Otto-Wels-Straße 31 76189 Karlsruhe (Oberreut) Jugendzentrum der Jugendkirche Karlsruhe Hermann-Billing-Straße 11 76137 Karlsruhe (Südweststadt) Kaffeehaus Schmidt Kaiserallee 69 76133 Karlsruhe (Weststadt) Kinemathek Karlsruhe e.V. Studio 3 Kaiserpassage 6 76133 Karlsruhe (Innenstadt) Kinder- und Jugendtreff Lohn-Lissen Ellmendinger Straße 1 76227 Karlsruhe (Durlach-Aue) Kinder- und Jugendtreff Mühlburg Fliederplatz 1 76185 Karlsruhe (Mühlburg) Kinder- und Jugendtreff Südstadt Augartenstraße 21 76137 Karlsruhe (Südstadt) Kulturverein Tempel e.V. Hardtstraße 37a 76185 Karlsruhe (Mühlburg) Kulturzentrum Tollhaus Karlsruhe e.V. Alter Schlachthof 35 76131 Karlsruhe (Oststadt) Landesmedienzentrum Baden-Württemberg Moltkestraße 64 76133 Karlsruhe (Weststadt) Lessing-Gymnasium Sophienstraße 147 76135 Karlsruhe (Weststadt) Markgrafen-Gymnasium Gymnasiumstraße 1-3 76227 Karlsruhe (Durlach) Menlha-Zentrum für Buddhismus e.V. Gartenstraße 1 76133 Karlsruhe (Südweststadt) Menschenrechtszentrum Karlsruhe e.V. Alter Schlachthof 59 76131 Karlsruhe (Oststadt) Museum für Literatur am Oberrhein, Prinz-Max-Palais Karlstraße 10 76133 Karlsruhe (Innenstadt) NCO-Club Delawarestraße 21 76149 Karlsruhe (Nordstadt) Neues Ständehaus Ständehausstraße 2 76133 Karlsruhe (Innenstadt) Pintxos Tapas y Pasión Waldstrasse 30 76133 Karlsruhe (Innenstadt) Platz der Grundrechte Karl-Friedrich-Straße zwischen Zirkel und Schloßplatz 76131 Karlsruhe (Innenstadt) PREVIEW.SÜD Atelier I Galerie Schützenstraße 37 76137 Karlsruhe (Südstadt) 18 Sandkorn-Theater Kaiserallee 11 76133 Karlsruhe (Innenstadt) Sangat – Raum für Yoga und Klang Gartenstraße 72 76135 Karlsruhe (Südweststadt) Schillerschule Kapellenstraße 11 76131 Karlsruhe (Oststadt) Sophie-Scholl-Realschule Karlsruhe Joachim-Kurzaj-Weg 4 76189 Karlsruhe (Oberreut) Sporthalle 1 des Schulzentrums Neureut, Unterfeldstraße 6 76149 Karlsruhe (Neureut) Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Hans-Thoma-Str. 2-6 76133 Karlsruhe (Innenstadt) Stadtteilbibliothek Neureut, Badnerlandhalle Rubensstraße 21 76149 Karlsruhe (Neureut) Stadtteilbibliothek Waldstadt Neisser Straße 12 76139 Karlsruhe (Waldstadt) Stadtteilbüro Oststadt Gottesauerstraße 3 76131 Karlsruhe (Oststadt) Stadtkirche Durlach Am Zwinger 5 76227 Karlsruhe (Durlach) Stadtkirche Karlsruhe Marktplatz 76133 Karlsruhe (Innenstadt) Stadtmuseum im Prinz-Max-Palais Karlstr. 10 76131 Karlsruhe (Innenstadt) Studentenhaus Adenauerring 7 76131 Karlsruhe (Innenstadt) Substage Karlsruhe e.V. Alter Schlachthof 19 76131 Karlsruhe (Oststadt) Vishuddha-Zentrum Pfinztalstraße 46 - 50 76227 Karlsruhe (Durlach) Werner-von-Siemens-Schule Kurt-Schumacher-Straße 1 76189 Karlsruhe (Nordweststadt) ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe Lorenzstraße 19 76135 Karlsruhe (Südweststadt) Einen Web-Stadtplan mit Adress-Suchfunktion finden Sie unter: www.geodaten.karlsruhe.de/stadtplan 19 21. März 1960 – Das Massaker von Sharpeville Sharpeville, Südafrika: Am Vormittag des 21. März 1960 finden sich an verschiedenen Orten der kleinen Stadt 50 km südlich von Johannes- burg rund 20.000 Menschen zusammen. Sie folgen einem Aufruf des Pan African Congress (PAC), der eine fünftägige gewaltfreie und friedliche Protestaktion angekündigt hatte. Die Menschen demonstrieren gegen die Pass- gesetze des Apartheid-Regimes. Diese Ge- setze sahen die scharfe Trennung von Wohn- und Geschäftsbezirken für Weiße, Schwarze und Inder vor. Drei bis vier Millionen Afrikaner wurden zwangsumgesiedelt, weil sie in den für die Weißen vorgesehenen Gebieten lebten. So wurde versucht, Menschen auf Dauer voneinan- der zu trennen. Die Schwarzen lebten in weit von den weißen Vierteln entfernten “Towns- hips”. Doch ohne die schwarzen Arbeitskräfte wäre die Wirtschaft des weißen Südafrikas schnell zusammengebrochen. Passgesetze re- gelten das “Aufenthaltsrecht” der schwarzen Südafrikaner, die Anzahl der Schwarzen in den Städten sollte so auf ein Minimum beschränkt werden, ihre Arbeitskraft aber weiter zur Ver- fügung stehen. Die Demonstrierenden setzen sich in Rich- tung Polizeistation im Sharpeviller Zentrum in Bewegung. Die Polizei hält die friedlich de- Informationen zum Internationalen Tag und zu den Internationalen Wochen gegen Rassismus monstrierende Menge mit niedrig fliegenden Flugzeugen und Tränengas in Schach. Um kurz nach 13 Uhr eskaliert dann schließlich die Situation: Angeblich als Reaktion auf Steine- werfer schießt die Polizei in die Menge. Die Menschen fliehen in Panik, die Polizei schießt weiter. 69 Menschen werden getötet, darunter acht Frauen und zehn Kinder. Viele – die Anga- ben variieren von 180 bis über 300 Personen – werden verletzt, teilweise schwer. Der UN-Gedenktag Als Gedenktag an das Massaker von Sharpe- ville wurde sechs Jahre später, 1966, der 21. März von den Vereinten Nationen zum “In- ternationalen Tag zur Überwindung von Ras- sendiskriminierung” ausgerufen. 1979 wurde dieser Gedenktag durch die Einladung der Vereinten Nationen an ihre Mitgliedstaaten ergänzt, eine alljährliche Aktionswoche der Solidarität mit den Gegnern und Opfern von Rassismus zu organisieren. 1996 wird schließ- lich von Nelson Mandela in Sharpeville die neue demokratische Verfassung Südafrikas in Gang gesetzt. Der 21. März wird seither in Südafrika als South African Human Rights Day, als “Südafrikanischer Tag der Menschenrechte” begangen. Quelle: www.internationale-wochen-gegen- rassismus.de/hintergrund/was-geschah-am- 21-maerz 20 21 Das Programm. Mitglied der Internationale Wochen gegen Rassismus 22 Interkulturelles Projekt: „Weiße Fahnen im Wind“ Schüler_innen des Lessing-Gymnasiums ge- stalten zusammen mit der Karlsruher Künstler- gemeinschaft KunstUnternehmen Fahnen, die eine Gesellschaft des friedlichen Miteinanders zum Thema haben. Diese Fahnen werden dann bei den Karlsruher Wochen gegen Rassismus an markanten Stellen im öffentlichen Raum in Karlsruhe zu sehen sein. Eine Gesellschaft, die sich aktiv gegen Rassis- mus und für ein friedliches und offenes Mitei- nander einsetzt, muss diesen Wert in der Bil- dung von Kindern und Jugendlichen vermitteln. Einen solchen Auftrag kann gerade die Kunst mit ihren Möglichkeiten, über Form zum Inhalt zu gelangen, erfüllen. Die Fahne ist als Zeichen Symbolträger von vorwiegend nationaler Zu- gehörigkeit. Die weiße Fahne hingegen wird allgemein als Friedenszeichen verstanden. Ein überdimensional langes weißes Band soll von Schülern gestaltet werden. Die Künstle- rinnen des KunstUnternehmens werden diesen Prozess in der Schule begleiten. Diese Aktion der Gestaltung zum Thema „Fremd Sein“ oder „Anders Sein“ wirkt nach Innen. Anschließend werden die Fahnen im öffentlichen Raum stehen und nach Außen wirken. Prozess: 1. Vom 10. bis zum 14. März werden fünf Fah- nen von Schüler_innen des Lessing-Gymnasiums gestaltet. 2. Während der Karlsruher Wochen gegen Rassismus werden diese Fahnen im öffentlichen Raum aufgehängt. 3. Bei der Schlussveranstaltung werden alle Fahnen gemeinsam präsentiert. „Weiße Fahnen im Wind“ Das Projekt soll an weiteren Schulen fortgeführt werden. So wird regelmäßig an diesem weit sichtbaren Symbol einer demokratischen Aktion für ein Miteinander gearbeitet. Karlsruhe setzt ein Zeichen des Zusammenhaltes im Stadtraum und die Bevölkerung trägt diese Botschaft ebenso in die Ferne. Über KunstUnternehmen: KunstUnternehmen ist eine Ateliergemeinschaft zweier freischaffender Künstlerinnen in Karls- ruhe, Bernadette Hörder und Ulrike Israel. Sie initiierten in den vergangenen zehn Jahren Projekte zu unterschiedlichen Themen wie z. B. Zwischen Kunst und Wirtschaft, Kunst und die Weltreligionen, Kunst und Gestaltung im Öf- fentlichen Raum durch Schulen. Im Vordergrund steht jeweils der Dialog verschiedener Welten. Die Kunst setzt hierbei neue Impulse und umge- kehrt erfährt sie einen erweiterten Ansatz au- ßerhalb des gängigen Kunstbetriebes. Ort: Lessing-Gymnasium, Sophienstraße 147, KA-Weststadt Veranstalter: KunstUnternehmen GbR, Deutsch-Afrikanischer Verein e.V. www.kunstunternehmen.de www.lessing-gymnasium-karlsruhe.de 10. März (Montag) bis 14. März (Freitag) 10. 3. 23 13. März (Donnerstag) Vortrag von Eren Güvercin: „Rassis- mus ist kein typisch deutsches Pro- blem.“ Allzu leichtfertig werde sich in Deutschland über Rassismus beklagt, findet der Autor Eren Güvercin. Dabei gerät jedoch aus dem Blick, dass auch Personen mit einem sogenannten Migrationshintergrund rassistisch denken und handeln. Fremdenfeindlichkeit ist ein gesamt- gesellschaftliches Problem, das gemeinsam ge- löst werden muss. Eren Güvercin studierte Rechtswissenschaften in Bonn und arbeitet heute als freier Journalist. In seinem Blog „Grenzgängerbeatz“ (http:// erenguevercin.wordpress.com) beschäftigt er sich unter anderem mit dem Thema Islam auf gesellschaftlicher und politischer Ebene. Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt Beginn: 18.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: ibz Karlsruhe e.V. www.erenguevercin.wordpress.com/tag/ eren-guvercin/ „Rassismus ist kein typisch deutsches Problem.“ C op yr ig ht S er en B as og ul 13. 3. 24 Ausstellungsführung: „Verführbarkeit zur Gewalt“ Führung durch die Ausstellung „Kata Legrady. Smart Pistols“ im Museum für Neue Kunst des ZKM mit Dipl.-Theol. Tobias Licht (Leiter Bil- dungszentrum Karlsruhe) und Dr. Andreas Bei- tin (Kurator der Ausstellung und Leiter des ZKM | Museums für Neue Kunst). Im Rahmen des Programms „Überschreitungen - Theologen treffen auf zeitgenössische Kunst“. Siehe auch Ankündigung 15. März. Ort: ZKM, Lorenzstraße 19, KA-Südweststadt Zeit: 16 Uhr - 17 Uhr Eintritt und Führung frei Veranstalter: ZKM www.zkm.de „Verführbarkeit zur Gewalt“ 14. 3. 14. März (Freitag) Kata Legrady Government (multicolor-mini), 2012 Pistole, mini Smarties 114,2 x 21,9 x 4 cm Courtesy Kata Legrady 25 „Das reizvolle Fremde in der Kunst“ – - Führung durch die Kunsthalle Die Museumsbesucher erwartet ein Streifzug durch die verschiedenen Sammlungsschwerpunkte der Kunsthalle, eine Reise in fremde Länder und Kulturen und vergangene Jahrhunderte. Fremdar- tige Lebensweisen sind dabei ebenso von Interesse wie kostbare Gegenstände und Kleidermoden. Die Führung bietet eine Entdeckungstour zu den Dingen, die aus unserer heutigen Lebensweise verschwunden sind. Führung mit Dr. Ursula Schmitt-Wischmann (Kunsthistorikerin, Museumspädagogin). Ort: Hauptgebäude der Kunsthalle, Hans--Thoma--Straße 2-6Straße 2 – 6, KA-Innenstadt Beginn: 15 Uhr Eintritt: 8,- €, ermäßigt 6,- €, zzgl. Führungsgebühr 2,- € pro Person Veranstalter: Staatliche Kunsthalle Karlsruhe www.kunsthalle-karlsruhe.de 15. März (Samstag) „Das reizvolle Fremde in der Kunst“ 15. 3. 26 15. März (Samstag) Das Projekt Tasse Tee: „Antiziganismus als Fluchtgrund“ Im Rahmen der Karlsruher Wochen gegen Rassismus öffnet das Projekt „Tasse Tee“ seine Türen für Karlsruher und Karlsruherinnen, um sich an der Diskussion über sogenannte Armuts- flüchtlinge zu beteiligen. Das Projekt bietet die Möglichkeit, bei einer Tasse Tee oder Kaffee und einem Stück Kuchen mit Flüchtlingen aus Serbien, Bosnien, dem Kosovo und Mazedonien über ihre Schicksale zu reden. Die Mitarbei- terinnen des Projektes stehen als Expertinnen oder Dolmetscherinnen zur Verfügung. Wir werden uns in Gesprächen und Diskussionen die Frage stellen: Welche Rolle spielt der Antiziga- nismus als Fluchtgrund für die große Zahl der Flüchtlinge aus den ehemaligen jugoslawischen Ländern? Referentinnen: Das im Jahr 2012 entstandene Projekt „Tasse Tee“ wird von vier ausländischen Studentinnen der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, Yana Shykhyrina, Aynur Mam- madova, Nuray Mammadova und Nicoleta Elena Alexander geleitet. Es ist eine Koopera- tion mit dem Verein „Freunde für Fremde e.V.“ und dem „Internationalen Begegnungszentrum Karlsruhe e.V.“. Es lädt an jedem Samstag die Asylbewerber aus Gemeinschaftsunterkünften zu Gesprächen ein. Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt, Dachgeschoss Beginn: 15.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Projekt Tasse Tee in Kooperation mit „Freunde für Fremde e.V.“ und „ibz Karlsruhe e.V.“ www.ibz-karlsruhe.de/integrationsprojekte/ tasse-tee.html „Antiziganismus als Fluchtgrund“ 15. 3. Abb. oben: Foto: Oren Ziv / Activestills, Protest gegen den G20-Gipfel, Toronto 2010 Abb. rechts: Ausstellungsansicht global aCtIVISm im ZKM | Museum für Neue Kunst Foto: Wootton © ZKM | Karlsruhe 2013 Abb. rchts außen: Kata Legrady Bullet „Flower“ (multicolor), 2012 C-Print, Diasec 300 x 100 x 2,8 cm Courtesy Kata Legrady 27 15. März (Samstag) Ausstellungsführung: „global aC- tIVISm“ und „Kata Legrady. Smart Pistols“ Öffentliche Führung im ZKM | Museum für Neue Kunst mit einem Überblick über die Aus- stellungen „global aCtIVISm“ und „Kata Legra- dy. Smart Pistols“ Über „global aCtIVISm“: Die Ausstellung „global aCtIVISm“ widmet sich dem Feld der künstlerischen Ausdrucksform, die politisch inspiriert ist. Diese macht durch Aktionen, Demonstrationen und Performances im öffentlichen Raum auf Missstände aufmerk- sam und fordert zur Veränderung bestehender Verhältnisse auf. Mit Objekten, fotografischen, kinematografischen, videografischen und mas- senmedialen Dokumenten zeigt die Ausstellung den globalen Aktivismus als die erste neue Kunstform des 21. Jahrhunderts. Über „Kata Legrady. Smart Pistols“: Die Skulpturen, Fotografien und Zeichnungen von Kata Legrady irritieren. Ihre Kunst- werke konfrontieren die Be- sucher_innen mit Objekten der Gewalt, die gleichzeitig infantile Lustobjekte sind. Egal ob die Waffen ge- zeichnet, fotografiert oder plastisch ausgeführt worden sind, ihnen ist immer gemein- sam, dass sie in größtmög- lichem Gegensatz erscheinen. Die Waffen sind mit farbenfrohen Schokodrops, mit kostbarem Pelz oder Geldscheinen verziert. Ort: ZKM, Lorenzstraße 19, KA-Südweststadt Zeit: 16.30 Uhr – 17.30 Uhr Eintritt: Führung 2 € + Museumseintritt Veranstalter: ZKM „global aCtIVISm“ und „Kata Legrady. Smart Pistols“ 15. 3. 28 Eröffnung der Wochen gegen Rassismus 15. 3.Eröffnung und Begrüßung durch den Karlsruher Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Grußwort Britta Graupner, Projektreferentin der INTERNATIONALEN WO- CHEN GEGEN RASSISMUS beim „Interkultu- rellen Rat in Deutschland“ in Darmstadt Eröffnungsvortrag von Hadija Haruna, Journalistin und Vorstands- mitglied der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland e.V.: „Alte Rassismen in neuem Gewand“ Die Taten der rechtsextremen Vereinigung des NSU, eine Diskussion um die Abschaffung diskriminierender Wörter in Kinderbüchern, Hetzproteste vor Flüchtlingsunterkünften, Racial Profiling-Vorwürfe bei der Polizei oder popu- listische Slogans um das neue Schreckensge- spenst des Armutsmigranten. All diese Beispiele zeigen: Rassismus ist ein Thema in Deutschland. Doch zeigt sich bereits im Umgang mit dem Be- griff die Ambivalenz mit diesem Thema. Eine differenzierte Auseinandersetzung krankt da- ran, dass Rassismus nicht gerne gesehen wer- den will und viele Ressentiments tief in der Mit- te unserer Gesellschaft verankert sind. Wesentlich für ein Verständnis von heutigem Rassismus ist es, Zusammenhänge herzustellen und geschichtliche Verbindungslinien zu erken- nen: Das Erbe des Kolonialismus und des Na- tionalsozialismus, der so genannte „Rassismus ohne Rassen“ der 1960er Jahre, ein transnati- onaler Nationalismus heute. Nicht ohne Grund richten sich die aktuellen Ressentiments haupt- sächlich gegen Flüchtlinge, Muslime und Roma. Was sie eint: Sie stellen ein gemeinsames, „Alter Rassismus in neuem Gewand“ vermeintlich nichteuropäisches Außen, das bedrohliche „Fremde“ dar, vor dem sich das gesellschaftliche, europäische „Eigene“ glaubt verteidigen zu müssen. Gerade in Krisenzeiten lässt sich über diese Bestimmung Identität kon- struieren. Heutzutage verbindet sich dabei der Rechtspopulismus mit Ideen der neuen Rechten, die sich vom Image des Rassismus und Extre- mismus distanzieren will und in der „identitären Bewegung“ ihr neues Selbst sucht. Doch was bedeutet diese Entwicklung für die Zugehörigkeit und Teilhabe der dritten und vierten Generation von Menschen mit Migra- tionsgeschichte in Deutschland? Wo finden Schwarze Menschen und People of Colour ih- 29 „Alter Rassismus in neuem Gewand“ ren Raum - in einem gesellschaftlichen Setting, welches das Aussehen noch immer an eine na- tionale Identität knüpft? Wie empowern sie sich und finden in einer wachsenden Einwan- derungsgesellschaft wie Deutschland selbstbe- stimmte Strategien, um sich gegen einen wach- senden Rechtspopulismus zu wehren? Ziel des Vortrags ist es, die vielfältigen Erklä- rungen aktueller Debatten über Alltags- und institutionellen Rassismus zusammen zu führen, Ähnlichkeiten und Unterschiede, aber auch historische Entwicklung und Kontinuitäten auf- zuzeigen und wissenschaftliche Erkenntnisse in anschaulichen Beispielen aufzudröseln. Der Beitrag will Gedankenanreize bieten und Sen- sibilität und ein Bewusstsein dafür schaffen, wann Ausgrenzung und wo Abwertung beginnt. Nämlich bereits da, wo Vorurteile im Mainst- ream geschürt, verachtende Bilder toleriert und damit reproduziert werden. Über Hadija Haruna: Hadija Haruna lebt und arbeitet als Autorin und Redakteurin in Frankfurt am Main. Ihre Ar- beitsschwerpunkte sind Jugend und Soziales, Migration und Rassismusforschung. Ihre Redak- teursausbildung hat die Diplom-Politologin an der Berliner Journalistenschule (BJS) absolviert. Derzeit arbeitet sie als Redakteurin für die jun- ge Welle des Hessischen Rundfunks (YOU FM). Außerdem schreibt sie unter anderem für den Tagesspiegel, die ZEIT und das Fluter-Magazin der Bundeszentrale für politische Bildung. Sie ist Preisträgerin des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gestifteten KAUSA-Me- dienpreises 2012 „Macht sie sichtbar – Bil- dungswege von Migrantinnen und Migranten“. Darüber hinaus ist sie beim Journalistenverein der Neuen Deutschen Medienmacher (NDM) aktiv und engagiert sich ehrenamtlich bei der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD). Der Verein wurde Mitte der 1980er gegründet und setzt sich in seiner Arbeit für die Emanzipation und politische Partizipation Schwarzer Menschen ein - mit dem Ziel, ihre Perspektiven, Geschichte und Lebensentwürfe in Deutschland sichtbar zu machen. Der Verein versteht sich als Interessenvertretung, interve- niert bei Fällen von Diskriminierung und Rassis- mus und bezieht Stellung gegenüber der Öf- fentlichkeit. www.hadija-haruna.de www.isdonline.de Video: „Vorurteile? Vorurteile!“ Eigens für die Wochen gegen Rassismus 2014 produziert Isis Chi Gambatté den Clip „Vorur- teile? Vorurteile!“. Der Clip führt dem Betracht- enden auf humorvolle Weise vor Augen, wie wir alle insgeheim mit Vorurteilen über Men- schen denken. Vorurteile sind ein Bestandteil des alltäglichen Lebens und für den Betrof- fenen wie ein Glücksspiel um seine Identität. Über Isis Chi Gambatté: Isis Chi Gambatté ist Komponistin, Videopro- duzentin, Regisseurin, Schauspielerin, Sänge- rin und Tänzerin. Neben Auftragsarbeiten für Theater und Film engagiert sie sich sozial in Theaterprojekten mit Migrant_innen und pro- duziert Videos und Musik gegen Rassismus und Verfolgung. www.gambatte.name 30 „Dazugehören ist einfach!“ Video: „Dazugehören ist einfach!“: Toleranz ist heute groß in Mode. Solange Menschen sich der Norm gemäß geben, wird über ihre Andersartigkeit schweigend hinweggegangen. Doch wie weit geht die Toleranz, wenn An- dersartigkeit sichtbar wird? Das Video des Künstlerinnen-Paars ANA & ANDA mit dem Titel „Da- Im Anschluss: Stehempfang der Stadt Karlsruhe zugehören ist einfach!“ macht die Probe aufs Exempel: Zwei Liebende lösen sich Stück für Stück von den Konventionen und fordern da- durch echte Akzeptanz. Am Beispiel eines lesbischen Liebespaars zei- gen ANA & ANDA, dass Diskriminierung nicht nur durch offene gruppenbezogene Men- schenfeindlichkeit geschieht, sondern gerade auch durch den subtilen Druck, „normal“ zu sein. Es ist ein Appell an die Gesellschaft, Minderheiten nicht „normalzureden“, sondern offen akzeptierend mit ihnen umzugehen. Und dazu gehört auch das Sprechen darüber – in der Schule, am Arbeitsplatz oder Zuhause. Über ANA & ANDA: „Kunst im Dienst der Menschenrechte“ ist das Motto des Künstlerinnen-Paars ANA & ANDA. Mit Musik und Bühnenkunst, dem Ökomo- de-Label „nachhaltige Eleganz“, ökofairen Stadtführungen durch Karlsruhe und kultu- rellen Schulprojekten an Brennpunktschulen engagieren sich ANA & ANDA für Demokra- tie, Menschenrechte und Toleranz. Seit 2012 produzieren sie auch künstlerische Videos dazu. www.anaundanda.de Vor der Veranstaltung: Tee- und Kaffee-Spezialitäten gereicht vom Tunesischen Club Karthago, dem Eritreischen Verein, dem Iranischen Kulturzentrum e.V. und dem Förderverein Fest der Völkerverständi- gung e.V. Musikalische Umrahmung: Ender & Uwe 7ender-uwe Anmeldung erwünscht per E-Mail an: wochen-gegen-rassismus@kultur.karlsruhe.de Ort: Rathaus, Marktplatz, KA-Innenstadt, Bür- gersaal Beginn: 18 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Stadt Karlsruhe 15. 3. 31 15. März (Samstag) 15. 3. Filmvorführung: „Aus dem Leben eines Schrottsammlers“ Epizoda U Zivotu Beraca Zeljeza Danis Tanovic, Bosnien-Herzegowina/Slowe- nien 2013 mit Senada Alimanovic, Nazif Mujic, Sandra Mujic, Semsa Mujic, digital, 75 Min., dt.UT Eine Roma-Familie in Bosnien-Herzegowina, in einem Dorf abseits der großen Stadt. Vater Nazif zerlegt alte Autos und verkauft die Me- tallteile an einen Schrotthändler, Mutter Sena- da besorgt die Hausarbeit und kümmert sich liebevoll um die beiden kleinen Töchter. Als sie eines Tages Schmerzen im Unterleib bekommt, wird im Krankenhaus diagnostiziert, dass das Kind in ihrem Leib gestorben ist. Senada hat keine Krankenversicherung und die Entfernung des Fötus kostet weit mehr, als die Familie auf- bringen kann. Doch im Krankenhaus beruft man sich auf die Vorschriften und lehnt den Eingriff ab. Beinahe dokumentarisch und mit großer Anteilnahme folgt die Kamera dem mühevollen Alltag der Familie, die sich hier selbst spielt. Auf realen Ereignissen beruhend und ohne Dra- matisierung macht der Film einen alltäglichen Rassismus deutlich, der sich nicht in buchstäb- licher Gewalt äußert, aber ähnlich fatale Fol- gen hat. Nach der Vorführung am 15. März besteht Gelegenheit zum Gespräch mit Erzad Mikic, Dipl.-Ing./Universität Sarajevo. Ort: Studio 3 (Kinemathek), Kaiserpassage 6, KA-Innenstadt Beginn: 19 Uhr Eintritt: 6,- € / 4,50 € ermäßigt (für Mitglieder der Kinemathek Karlsruhe) Veranstalter: Kinemathek Karlsruhe e.V. und Gesellschaft für bedrohte Völker e.V., Regio- nalgruppe Karlsruhe Weiterer Vorführung am 19. März, 21.15 Uhr www.kinemathek-karlsruhe.de www.gfbv.de „Aus dem Leben eines Schrottsammlers“ 15. 3. 32 16. März (Sonntag) Fußballturnier: „Kicken gegen Rassismus“ Der Internationale Jugend- und Kulturverein Karlsruhe lädt zum gemeinsamen Jugend-Hal- lenfußballturnier ein. Angesichts noch herrschender Spaltung zwi- schen hier lebenden Jugendlichen, die auf gegenseitigen Vorurteilen beruht, kann jede soziale, politische, kulturelle und sportliche Ak- tivität gegen Spaltung und Rassismus, für ein besseres Zusammenleben nur positive Auswir- kungen haben. Dem Sport, und gerade dem Fußball, kommt für die Verständigung zwischen den hier lebenden Jugendlichen verschiedener Nationalitäten große Bedeutung zu. Das Hal- lenfussballturnier soll hier lebenden Jugend- lichen ermöglichen, untereinander Vorurteile abzubauen, Freundschaften aufzubauen und sie für ein gemeinsames, gleich-berechtigtes und friedliches Zusammenleben stärken. Nähere Infos und Anmeldung bei Mecnun Öl- mez (E-Mail: mecnun62@hotmail.de, Telefon 0157-71418061) „Kicken gegen Rassismus“ Ort: Sporthalle 1, Unterfeldstraße 6, KA-Neureut Beginn: 11 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Internationaler Jugend- und Kul- turverein Karlsruhe e.V., Ver.di migration Karlsruhe, Menschenrechtszentrum Karlsruhe e.V. 16. 3. 33 16. März (Sonntag) Izvan sistema / Au- ßerhalb des Systems Lesung mit Rajka Poljak und Vlado Franjević, Kroatien/ Liechtenstein Vlado Franjević liest einen kurzen Prosa- text, den er extra für die zweiten Karlsru- her Wochen gegen Rassismus schrieb. Seine Texte wider- spiegeln eigene Er- fahrungen in einem, wie er ironisch meint „bit- ter-süßen (Um)Feld“. So knallhart ehrlich und offen wie in diesem Text äußerte er sich zu gewissen Themen in der Öffentlichkeit noch nie zuvor. Neben dem Prosatext „SIND WIR ALLE (mehr oder weniger) PSYCHO-SADOMASO?“ wird auch Franjevićs zweisprachige Lyrik vor- getragen. Dabei wird er von seiner Frau Rajka Poljak unterstützt, die die kroatische Fassung der Gedichte vorlesen wird. Über Vlado Franjević und Rajka Poljak: Vlado Franjević ist multimedialer Kunstschaf- fender und Autor. 1963 in Kroatien geboren, Ausbildung als Maler an der Schule für die angewandten Künste in Zagreb. Mitglied im Berufsverband bildender Künstler_innen Liech- tensteins (BBKL) und Olymia FArts Association (OFAA). Ebenfalls Mitglied im Zürcher Schrift- steller_innen Verband und Verband Ostschwei- zer Autorinnen und Autoren (ZSV). 2003 Werk- jahrstipendium des Kulturbeirats der Fürstlichen Regierung Liechtensteins. Rajka Poljak, Jahrgang 1964, in Mihovljan, Kroatien geboren. Studium der Kunst und Kultur „Außerhalb des Systems“ in Zagreb. Lebt seit 2009 als bildende Künst- lerin und Autorin in Liechtenstein. Koautorin der Publikation „Vlado Franjevics Improvisationen, Rajka Poljaks Interpretationen“, herausgege- ben vom Kulturzentrum der Stadt Cazma. Aus- stellungen in Liechtenstein, Frankreich, Deutsch- land und Kroatien. Ort: PREVIEW.SÜD Atelier | Galerie, Schützen- straße 37, KA-Südstadt Beginn: 11 Uhr und 13 Uhr Eintritt frei Veranstalter: PREVIEW SÜD. Atelier | Galerie www.previewsued.blogspot.de 16. 3. 34 16. März (Sonntag) Einblicke: „Freundschaft statt Rassismus“ „Freundschaft bedarf ständig der nährenden Flamme. Sie fällt einem nicht zu; man muss sie kämpfend erhalten.“ (Kerrin Westphal) Kampf gegen Rassismus bedeutet für uns Kampf für ungewöhnliche Freundschaften. Wie junge Menschen unter schwierigen Be- dingungen Grenzen überschreiten hin zu er- staunlichen Beziehungen, zeigen die Teens und Mitarbeitenden vom Jugendzentrum (JuZe) espírito. Sie bieten authentische Einblicke an- lässlich der Karlsruher Wochen gegen Rassis- mus mit Erzählen, Tanz und Bildern. Die Jugendkirche espírito begleitet und ver- netzt. Im Jugendzentrum kommen an fünf Ta- gen die Woche jeweils ca. 50 Teens und Ju- gendliche aus etlichen Herkunftsländern und verschiedener Kultur und Religion zusammen. Sie wohnen überwiegend in der Süd- und Süd- weststadt. Über die Karlsruher Tafel können wir täglich gute Lebensmittel anbieten, aber auch Lernunterstützung, Bewerbungstraining und vor allem Begleitung in schwierigen Lebensphasen. Ausstellungsführung „global aCtIVISm“ und „Kata Legra- dy. Smart Pistols“ Siehe auch Ankündigung 15. März. Zeit: 11.30 Uhr - 12.30 Uhr 16. 3. „Freundschaft statt Rassismus“ Ort: JuZe der Jugendkirche Karlsruhe, Her- mann-Billing-Str. 11, KA-Südweststadt Zeit: 16.30 Uhr - 18 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Jugendkirche der Evangelisch- methodistischen Kirche Bezirk Karlsruhe www.espiri.to 35 Vortrag und Yogastunde: „Erkenne: Der andere bist du!“ Über die yogische Sichtweise zum Thema Ras- sismus und zum Zitat von Yogi Bhajan: „Erkenne: Der andere bist du!“ spricht Sohan Kaur Klinis. Im Yogazentrum trifft sich eine bunte Vielfalt von Menschen unterschiedlichster Kulturen und Glaubensrichtungen. „Sangat“ bedeutet Zusammenkommen, Gemeinschaft. Das Yo- gazentrum öffnet seine Türen im Rahmen der Karlsruher Wochen gegen Rassismus für alle, die Freude an Yoga haben und in diesem Sinn ein bewusstes Erlebnis von Gemeinschaft jen- seits aller vermeintlicher Unterschiede erleben möchten. Unsere Erfahrung ist: Die Gemeinschaft ver- stärkt dieses Erlebnis – ob im Yoga, in der Meditation oder im Mantren-Singen. In unserer sich beschleunigenden und fordernden Zeit sehnen sich viele nach ihrem wahren Sein, nach Ganzheit. Das Sangat bietet einen Raum für alle Menschen, die wieder Anschluss an ihre in- neren, heilenden Quellen finden möchten. 16. 3. „Erkenne: Der andere bist du!“ Wenn ich mich ganz fühle, erfahre ich mich als selbst verantwortlich für mein Leben. Ich habe keinen Grund mehr, andere dafür verantwort- lich zu machen, zu diskriminieren oder abzu- werten. Im Anschluss findet eine Kundalini-Yoga-Stun- de mit einer Übungsreihe zum Thema Toleranz statt. Pavel Khlopovskiy Paviter Singh leitet die Yoga-Stunde, zu der auch Yoga-Neulinge herzlich eingeladen sind. Bitte bringen Sie be- queme Kleidung mit. Matten und Kissen sind im Raum vorhanden. Ort: Sangat – Raum für Yoga und Klang, Gar- tenstraße 72, KA-Südweststadt Beginn: 19 Uhr (Vortrag), 19.30 Uhr (Yoga-Stunde) Eintritt frei Veranstalter: Kundalini Yoga-Lehrer_innen Karlsruhe www.yogasangat.de 16. März (Sonntag) 36 Begegnungsabend zu Fluchtursachen: „Warum wir hier sind“ Im Rheinstettener Stadtteil Forchheim-Silber- streifen wohnen seit einigen Monaten zahlreiche Flüchtlinge in der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises Karlsruhe am Kutschenweg. In der aktuellen Diskussion über Flüchtlingspolitik, Asylrecht und Gemeinschaftsunterkünfte wird oft über Flüchtlinge, aber nicht mit ihnen ge- sprochen. Die Veranstalter möchten mit einem Begegnungsabend zum Abbau von Kontakt- barrieren und Vorurteilen beitragen. Dabei sollen die Asylsuchenden vor allem selbst zu Wort kommen und die Gelegenheit haben, die Situation in ihrem Land und die eigenen Fluch- tursachen zu erläutern. Darüber hinaus soll Raum für Fragen, individuelle Begegnungen und Gespräche sein. Ort: Gemeinschaftsunterkunft Kutschenweg, Verwaltungsgebäude, Kutschenweg 30, Rheinstetten-Forchheim (Silberstreifen) Beginn: 19 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Rheinstetten und weitere Partner „Warum wir hier sind“ 16. März (Sonntag) 37 Aktionstag „Afrika erleben beim Afri- katag in der Albschule Karlsruhe!“ Die Albschule ist eine Karlsruher Schule für geistig behinderte junge Menschen mit weit- reichenden Kooperationen inklusiver und inten- siver Kooperationsmaßnahmen im schulischen und außerschulischen Bereichen. Teilhabe an der Gesellschaft heißt für die Albschule, sich auch zu öffnen für den unmittelbaren persön- lichen Kontakt zu Menschen, die ihre Wurzeln in fremden Kulturen haben. Wir wollen mit diesem Aktionstag kulturpoli- tische und ethische Ziele in der Auseinanderset- zung mit fremden Kulturen und auch Religionen erreichen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass sol- che Begegnungsmaßnahmen wie der Afrikatag das Selbstwertgefühl gerade unserer Schüler_ innen mit schwarzer Hautfarbe immens positiv steigern könnte. Die Schüler_innen erleben und fühlen Afrika unmittelbar und lebensnah durch gemeinsame Aktionen mit den Afrikanerinnen und Afrikanern in verschiedenen Workshops wie Gesang, Tanz, Trommeln, Knüpfen und landeskundlichen Informationen durch Bilder und Erläuterungen. Dies entspricht dem päda- gogischen Grundsatz der Schule, ganzheitlich mit allen Sinnen zu lernen. So können Vorurteile gegenüber dem Anderssein abgebaut werden. In der Albschule betrachten wir die Vielfalt multikultureller Gesellschaft als Bereicherung und nicht als Belastung. Geschlossene Veranstaltung Ort: Albschule, Scheibenhardter Weg 23, KA-Weiherfeld-Dammerstock Zeit: 8.30 – 15 Uhr Veranstalter: Stoffwechsel e.V. in Kooperati- on mit der Albschule, der Gruppe MAYI AFRIKA sowie jungen Flüchtlingen, die in Karlsruhe leben www.stoffwechsel-ev.de www.albschule.de „Afrika erleben!“ 16. 3. 17. 3. 17. 3. 17. März (Montag) 38 Sie starrt mich an ... Ich bin sicher, sie hasst Muslime ... Sie starrt mich an ... Ich bin sicher, sie hasst Ungläubige ... Dem Islam wird vorgeworfen, Frauen zu un- terdrücken und ihnen viele ihrer individuellen Grundrechte zu verwehren. Muslimische Frauen werden zwangsverheiratet, misshandelt und im Namen der Ehre ermordet. Die muslimische Frau, insbesondere die kopf- tuchtragende, wird oft bemitleidet, man/frau möchte: - sie dabei unterstützen, ihre Rückständigkeit „abzukleiden“ - ihr dabei zu helfen, sich von ihrer Kopfbe- deckung zu befreien, da es als Unterdrückung ihrer Rechte und als Zwang durch den Ehemann bzw. die Familie gesehen wird - ihr den Weg zur Emanzipation und zur per- sönlichen Freiheit zeigen. Was sagen muslimische Frauen dazu? Muslimische Frauen laden Frauen zum Gespräch ein Viele Migrantinnen müssen trotz hoch qualifi- zierten, im Ausland erworbenen Abschlüssen putzen gehen. Hat dies mit Rassismus zu tun? Eine koptuchtragende Erzieherin mit gutem Ab- schluss findet keinen Arbeitsplatz! Hat dies mit Diskriminierung zu tun? Wir laden alle interessierten Frauen recht herzlich dazu ein, mit uns und anderen musli- mischen Frauen sich bei offener Atmosphäre und bei Kaffee und Tee über diese Themen zu unterhalten und den direkten Erfahrungsaus- tausch zu erleben. Ort: Stadtteilbüro Oststadt, Gottesauerstr. 3, KA-Oststadt Zeit: 10 Uhr - 12 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Islamische internationale Frauen- gemeinschaft Karlsruhe und Umgebung (IIFG) e. V. 17. 3. 17. März (Montag) „Mit bunten Farben gegen braune Parolen“ 39 Workshop mit Irmela Mensah-Schramm: „Mit bunten Farben gegen braune Parolen“ Der Workshop für Kinder und Jugendliche greift die von Frau Schramm fotografierten fremdenfeindlichen, menschenverachtenden und verletzenden Parolen im öffentlichen Raum auf. Im ersten Teil des Workshops berichtet die Politikaktivistin über ihre Erfahrungen als „Po- lit-Putze“. In den letzten 27 Jahren dokumen- tierte und entfernte sie tausende menschen- verachtende, rassistische und antisemitische Aufkleber und Schmierereien deutschland- und mittlerweile auch europaweit. Die Workshop- teilnehmer_innen lernen die verschiedenen Symbole und sprachlichen Ausdrucksformen der hasserfüllten Sprüche und Parolen kennen und können sie im zweiten Teil des Workshops dann mit bunten Farben zu positiven, fröhlichen und respektvollen Botschaften umwandeln. Im 17. März (Montag) 17. 3. Anschluss der Veranstaltung werden die um- gestalteten Werke präsentiert und gemeinsam besprochen. Geschlossene Veranstaltung Ort: Markgrafen-Gymnasium, Gymnasiumstr. 1-3, KA-Durlach Veranstalter: Markgrafen-Gymnasium www.hassvernichtet.de www.mgg.karlsruhe.de 40 17. März (Montag) Workshop: Diskriminierung im Nightlife/reloaded In der Podiumsdiskussion über „Diskriminie- rung im Karlsruher Nightlife“ der letztjährigen „Karlsruher Wochen gegen Rassismus“ wurde aufgezeigt, dass Diskriminierung in der Gastro- und Clubszene auch in Karlsruhe durchaus existiert. Die Podiumsteilnehmer – Vertreter der Gastronomie, Polizei, Gaststättenbehörde der Stadt Karlsruhe und Karlsruher Clubbesu- cher_innen – einigten sich darauf, das Thema weiterhin anzugehen und gemeinsam ein Zei- chen gegen Diskriminierung an Clubtüren zu setzen. Basierend auf den Erkenntnissen wird dieses Jahr ein Workshop zur Erarbeitung einer Kampagne stattfinden, bestehend sowohl aus den Teilnehmenden vom letzten Jahr als auch von weiteren Akteuren. Interessierte sind herz- lich zum Mitdenken und Mitmachen eingeladen. Ort: Gasthaus Marktlücke, Marktplatz, KA-In- nenstadt Zeit: 15 Uhr – 17 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Kulturbüro der Stadt Karlsruhe, AK Migrationsbeirat www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/ bfi/migrationsbeirat.de www.karlsruhe.de/b1/kultur/kulturfoerde- rung/kulturbuero „Diskriminierung im Nightlife“ Lesung: „Die größte Sehenswürdig- keit die es gibt, ist die Welt – sieh sie dir an“ (Kurt Tucholsky) Die Welt ist spannend und vielfältig. Für man- che aber auch bedrohlich und fremd. Wie ist es, wenn die weite ferne Welt auf uns trifft? Anlässlich der Karlsruher Wochen gegen Ras- sismus lesen Amnesty-Mitglieder und Gäste Texte von und zu Migrant_innen. Hören Sie zu – lesen Sie mit! Ort: Café Palaver, Gewerbehof, Steinstraße 23, KA-Innenstadt Zeit: 16.30 Uhr – 18 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Amnesty International Bezirk Karlsruhe www.amnesty-karlsruhe.de „Die größte Sehens- würdigkeit die es gibt, ist die Welt – sieh sie dir an“ 17. 3. 17. 3. 41 17. März (Montag) Vortrag von Ellen Esen: „Mitläufe- rinnen und Macherinnen – Mädchen und Frauen in der extremen Rechten“ Die rechte Szene gilt als Männerdomäne. Doch längst haben Mädchen und Frauen auch diese Bastion erobert. Sie mischen in verschiedenen Bereichen der extremen Rechten mit, vielfach nicht ernst- oder wahrgenommen. Sie treten zunehmend auch als politische Akteurinnen in den Vordergrund. Sie sind in rechtsextremen Parteien aktiv, schließen sich Kameradschaften an, wirken als Türöffnerinnen auf dem Weg zur Mitte der Gesellschaft, arbeiten in Vorfeld-Or- ganisationen mit oder schwimmen schlicht auf der Welle der braunen Subkultur mit. Wer sind die Frauen am rechten Rand? Wie sind sie organisiert? Welche Anliegen vertre- ten sie? Was suchen und finden sie in extremen Gruppierungen? Was bedeutet diese Entwicklung? Und wie kann präventiv mit Mädchen und Frauen gearbeitet werden? Über Ellen Esen: Politikwissenschaftlerin, gefragte Rechtsextremismus-Expertin und Frau der Praxis mit Studium der Geschichte und Politik. Seit den 1990er Jahren ist sie tätig in der politischen Jugend- und Erwachse- nenbildung mit den Schwerpunkten Rechtsextremismus, Sozialstaats- entwicklung, Sekten und Psychogruppen. „Mädchen und Frauen in der extremen Rechten“ Fo to : M ai k Ba um gä rt ne r 17. 3. Ort: Museum für Literatur am Oberrhein, Prinz- Max-Palais, Karlstraße 10, KA-Innenstadt Beginn: 19 Uhr Veranstalter: Gegen Ver- gessen – Für Demokratie e.V., Sektion Nordbaden, Gleichstellungsbeauf- tragte der Stadt Karls- ruhe 42 17. März (Montag) Vortrag von Astrid Messerschmidt: „Der Wunsch unschuldig zu sein – Rassismus in der Demokratie“ Trotz der Initiativen gegen Rassismus in vielen Städten fällt es immer noch schwer, alltagsras- sistische Erfahrungen anzusprechen, ohne dass diese abgewehrt und relativiert werden. Vor dem Hintergrund der erfolgten Aufarbeitungs- prozesse zu den NS-Verbrechen ist ein gesell- schaftliches Selbstbild der Anständigkeit eta- bliert worden, das Rassismus nur an Rändern und kaum in der Mitte der gesellschaftlichen Institutionen erkennt und kritisiert. Der Vortrag skizziert die zeitgeschichtlichen Bedingungen der kritischen Reflexion von Alltagsrassismus innerhalb der Demokratie. Dabei werden Per- „Der Wunsch unschuldig zu sein.“ Theatrale Aktion im öffentlichen Raum Ort: Kronenplatz Beginn: 20 Uhr Veranstalter: Werkraum Karls- ruhe e.V., IIFG e.V., „Projekt LEA“ des Stadtjugendaus- schuss e.V. www.werkraum-karlsruhe.de 17. 3. spektiven für eine demokratisierende Bildungs- arbeit entwickelt. Rassismuskritik bedeutet darin, sich selbst in rassistischen Dominanzver- hältnissen wahrzunehmen und die Institutionen, in denen Bildung für eine demokratische Ge- sellschaft stattfinden soll, darauf hin zu befra- gen, wie sie Rassismus reproduzieren. Über Astrid Messerschmidt: Dr. Astrid Messerschmidt ist Professorin an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind: Migrationsgesell- schaftliche und interkulturelle Bildung, Päda- gogischer Umgang mit Verschiedenheit und Diskriminierung, Zeitgeschichtliche Bildung in den Nachwirkungen des Nationalsozialismus, Kritische Bildungstheorie und Geschlechterre- flektierende Pädagogik Anmeldung erwünscht per E-Mail an: info@freundeskreis-asyl.de Ort: Menschenrechtszentrum, Alter Schlachthof 59, KA-Oststadt Beginn: 20 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Freundeskreis Asyl e.V. in Zusam- menarbeit mit dem Deutsch-Afrikanischen Verein e.V. www.ph-karlsruhe.de/index.php?id=3256 www.freundeskreis-asyl.org Theatrale Aktion im öffentlichen Raum 17. 3. 43 17. März (Montag) Konzert Gregor McEwan „I was born in 1982, grew up on a quiet avenue“, mit diesen Worten beginnt Gregor McEwan den Titel „Rhododendron“, schwelgend in Erinnerungen an Heimat und Familie. Besser kann sich ein Musiker dem Hörer wohl kaum vorstellen. Auch wenn er die „quiet avenue“ in- zwischen gegen laute Berliner Großstadtstra- ßen getauscht hat, ist der Dorf-Romantiker aus McEwan einfach nicht herauszubekommen. Auf „Much Ado About Loving“ geht es nämlich mal wieder um sie: die Liebe... in all ihren Formen, mit all ihren Dramen. So hätte sich wohl selbst der Altmeister des Dramas, William Shake- speare, geehrt gefühlt, dass sein Stück „Much Ado About Nothing“ (Viel Lärm um nichts) als Inspirationsschub für diesen grandiosen zwei- ten Streich des Gregor McEwan diente. Viel Lärm um die Liebe, viel Lärm ums zweite Album, viel Lärm – zu Recht! Im Vergleich zu vielen an- deren Gitarrenjungs geht es hier nämlich nicht um das große Jammern, zur Schau gestelltes Selbstmitleid oder schmerzhaftes Hin-und-her- Gewälze. Nein, es ist viel mehr als das: die Liebe zur Natur, zur Heimat, zur Familie. Ver- liebtsein, Nicht-mehr-Verliebtsein-wollen, ent- täuschte Liebe und ja, sogar die körperliche Liebe. Für sein Debütalbum „Houses And Homes“ hatte McEwan unzählige Vorschusslorbeeren erhalten und wurde auch mit internationalen Größen wie Ryan Adams, Damien Rice, City And Col- our, Bright Eyes oder Glen Hansard verglichen. Und so verwundert es nicht, dass man sogar ein Genre antrifft, welches man erst noch auf den Namen Folklor(e)core taufen müsste. So finden sich charmante Ennio Morricone-Zitate, wuchtig-hallige Drums und seichte, elektro- nische Samples, aber auch Altbekanntes wie verträumte Cello-Klänge, treibende Banjo-Pi- ckings, sphärische E-Gitarrensounds und schwe- re Klavierakkorde. Ort: jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt, Klei- ner Saal Beginn: 20.30 Uhr Eintritt: 11 € (VK), 12 € (AK) Veranstalter: jubez www.jubez.de www.gregormcewan.com „Much Ado About Loving“ 17. 3. Gregor McEwan 44 18. März (Dienstag) Workshop mit Irmela Mensah-Schramm: „Mit bunten Farben gegen braune Parolen“ Siehe Ankündigung vom 17. März Geschlossene Veranstaltung Ort: Internationaler Bund Karlsruhe, Werder- straße 57, KA-Südstadt Veranstalter: Jugendmigrationsdienst des Inter- nationalen Bundes e.V. Spielerische Begegnungen Mobi: Spielerische Begegnungen Wir, die Mobile Spielaktion des Stadtjugend- ausschuss Karlsruhe, sind eine spielpädago- gische Einrichtung, die mit verrückten Spieli- deen und verschiedensten Spielgeräten zu den Kindern in die jeweiligen Stadtteile fährt. Vor Ort ermöglichen wir freies, bedürfnisorien- tiertes und selbstbestimmtes Spielen. Genau das möchten wir auch all den Kindern ermög- lichen, die neu nach Deutschland gekommen sind. Wir werden an verschiedenen Nachmittagen die StJA-Einrichtungen in der Nordstadt, Mühl- burg und Lohn-Lissen (Durlach) besuchen. Mit unserem vollgepackten Circuswagen machen wir Rast und verbringen mit den Kindern einen erlebnisreichen Spielnachmittag. Herzlich eingeladen sind alle Kinder von 6 – 14 Jahren aus dem jeweiligen Stadtgebiet, ganz besonders die Kinder, die erst kurze Zeit bei uns wohnen, um sich zusammenzufinden und zu teilen, was alle Kinder eint: das Spiel. Ort: NCO-Club, Delawarestraße 21, KA-Nord- stadt Zeit: 14 Uhr – 17 Uhr Teilnahme kostenlos Veranstalter: Mobile Spielaktion des StJA Karlsruhe e.V. www.mobi-aktion.de 18. 3. 18. 3. 45 18. März (Dienstag) Kindertheater: „Woanders ist es immer anders“ In der Reihe „Kleines Tollhaus“: Ein Projekt zur Förderung von Integration und Miteinander Ein Stück über das Kennenlernen und Verstehen anderer Kulturen zeigen Schauspielerin und Sängerin Susanne Back und der Schauspieler, Regisseur und Autor Georg Veit im Rahmen der Karlsruher Wochen gegen Rassismus. „Woan- ders ist es immer anders“ ist der Versuch eines gemeinsamen Weges, der mit jungen Men- schen ab dem Kindergartenalter mit Farben, Musik und in beeindruckenden Bildern beschrit- ten wird. Blau. Der Himmel ist blau. Die strahlenden Au- gen der Kinder sind blau. Und der Frühling lässt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüf- te. Blau. Es geht um die Geschichte von Herrn Blau. Herr Blau lebt im Lande Blau. Dort ist tatsächlich alles blau. Nicht nur der Himmel und die klei- „Woanders ist es immer anders“ nen romantischen Blumen auf der Wiese, die Herr Blau so gern hat. Nicht nur die Elefanten und Nashörner. Auch die Häuser und Straßen- schilder, die Gießkannen, Schnürsenkel und die Autos. Alles in Blau ist blau. Und alle in Blau sprechen Blau, denken Blau und fühlen Blau. Es riecht blau, es schmeckt blau und wenn du die Luft ganz fest durch die Nase ziehst, dann spürst du, wie von oben nach unten ein blau- er Hauch durch deinen ganzen Körper fährt. BLAU. Und wenn sich schließlich der blaue Mond über das Land senkt, dann möchte Herr Blau nirgends anders sein als da, wo er gerade ist. Doch eines Tages wird alles ganz anders. Etwas Schreckliches geschieht im Lande Blau. Herr Blau muss fliehen. Eine lebensgefährliche Reise übers Meer ... bis er in GELB ankommt. Ort: Tollhaus, Alter Schlachthof 35, KA-Oststadt Beginn: 15 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Kulturzentrum Tollhaus Karlsruhe e.V. www.tollhaus.de 18. 3. 46 18. März (Dienstag) Abendgespräch für Frauen: „Barm- herzigkeit im Christentum und im Islam. Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen aus theologischer und praktischer Sicht“ Die Frauenkommission der Christlich-Islamischen Gesellschaft Karlsruhe e.V., die Islamische In- ternationale Frauengemeinschaft Karlsruhe und Umgebung e.V. und die Schwestern vom Gött- lichen Erlöser im Herz-Jesu Stift laden alle in- teressierten Frauen zu einem Austausch und zur Begegnung bei Gebäck und Tee ein. Die Christlich-Islamische Frauenkommissi- on ist Teil der Christlich-Islamischen Gesell- schaft Karlsruhe (CIG). Frauen beider Religi- onen treffen sich drei bis vier Mal im Jahr, um sich gemeinsam über Themen auszutauschen, die ihr Leben und ihren Glauben betreffen. Wir schauen gemeinsam in die Bibel und den Koran, entdecken Gemeinsamkeiten und Unter- schiede und lernen Vieles und sehr Konkretes über das Leben, das Denken und den Glauben der Schwestern. Die Islamische Internationale Frauengemein- schaft e. V. Karlsruhe und Umgebung (IIFG) ist ein Zusammenschluss muslimischer Frauen internationaler Herkunft, die hilfsbedürftige Personen bei Problemen und Fragen beraten sowie ganz individuelle praktische Unterstüt- zung leisten. Mit der Gründung des Vereins im Jahre 2002 wurde nicht nur ein Netzwerk geschaffen, das islamischen Frauen einen Er- fahrungsaustausch und eine Anlaufstelle bietet. Vielmehr hat sich der Verein das Ziel gesteckt, bestehende Vorurteile und Missverständnisse abzubauen und sich für die soziopolitische und kulturelle Emanzipation der Karlsruher Frauen einzusetzen. Die IIFG fördert den interkultu- rellen und interreligiösen Dialog und bringt sich aktiv in die Entwicklung verschiedener Stadt- teile ein. Sie bietet jeden dritten Freitag im Monat ein Trommel-Workshop für jede_n an und lädt jeden ersten Montag im Monat Flücht- lingsfrauen zu einem internationalen Frühstück ein. Ort: Herz-Jesu-Stift, Gellertstr. 41, KA-Mühlburg Zeit: 18 Uhr – 20 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Frauenkommission der CIG, IIFG e. V. und Schwestern vom Göttlichen Erlöser im Herz-Jesu Stift www.cig-karlsruhe.de www.schwestern-vom-goettlichen-erloeser.de/ Einrichtung_fuer_Wohnsitzlose.21.0. „Barmherzigkeit im Christentum und im Islam 18. 3. 47 18. März (Dienstag) Vortrag von Kurt Möller: „Das Ländle – die ’Insel der Seligen’? Rechtsex- tremismus in Baden-Württemberg. Erscheinungsweisen, Ursachen und Gegenstrategien“ Rechtsextremismus? Nun, der mag Anfang der 1990er Jahre in Deutschland grassiert haben und heute vielleicht noch im Osten existieren. Aber gegenwärtig in Baden-Württemberg? Kann man das ernsthaft behaupten? Ja, man kann! Der Referent Prof. Kurt Möller wird aufzeigen, dass das Ländle beileibe keine ‚Insel der Seligen’ im Meer braunen Gedanken- guts darstellt. Er wird dabei besonders auf die Anfälligkeiten junger Leute, speziell von Jungen und Männern, eingehen. Und er wird andeuten, welche Strategien erfolgversprechend erschei- nen, extrem rechte Tendenzen zurückzudrän- gen. Über Kurt Möller: Dr. Kurt Möller ist Professor für Theorien und Konzepte Sozialer Arbeit an der Hochschule Esslingen. Neben seiner wissenschaftlichen Tä- tigkeit war er mehrere Jahre in der Jugend- arbeit und Erwachsenenbildung tätig. Seine Lehr- und Forschungsschwerpunkte liegen auf der Gewalt- und Rechtsextremismusforschung, auf Jugendkulturen, männlicher Sozialisation und pädagogischer Jungen-/Männerarbeit und politischer Partizipation von Jugendlichen. Ort: jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt, Gro- ßer Saal Beginn: 19.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Kulturbüro der Stadt Karlsruhe, jubez, Fachstelle gegen rechts im StJA e.V., Beratungsnetzwerk kompetent vor Ort. für Demokratie gegen Rechtsextremismus. www.hs-esslingen.de/de/mitarbeiter/ kurt-moeller www.jubez.de www.stja.de/projekte-events-mehr/ kompetent-vor-ort www.karlsruhe.de/b1/kultur/ kulturfoerderung/kulturbuero „Das Ländle – die ’Insel der Seligen’? Rechtsextremismus in Baden-Württemberg. 18. 3. 48 Konzert: New Model Army – „Bet- ween Dog and Wolf“-Tour 2014 Nachdem New Model Army 2013 bereits Teil 1 der „Between Dog and Wolf“-Tour absolviert haben, freut sich die Band darauf, auch 2014 wieder nach Deutschland zu kommen und da- bei viele Orte zu besuchen, an denen sie zu- vor noch nicht gespielt haben. 2013 war ein interessantes Jahr für New Model Army, sagt Frontmann Justin Sullivan: „Es war ein aufre- gendes Jahr für uns. Wir wussten nicht, was uns mit ‚Between Dog And Wolf‘ erwartet, wir haben unseren Sound verändert und das auch in der Liveperformance umgesetzt. Die Reakti- onen darauf waren besser, als wir je erwartet hätten, umso mehr freuen wir uns darauf, 2014 das fortzusetzen, was wir dieses Jahr begon- nen haben.“ Mit Platz 31 markierte „Between Dog and Wolf“ den höchsten Charteinstieg der Band in Deutschland seit 1993 und zudem das erfolgreichste New Model Army-Album seit 20 Jahren. 18. März (Dienstag) Auch die Presse zeigte sich begeistert: „Die New Model Army zieht nicht mehr selbst in den Kampf, aber sie singt der jun- gen Generation ins Gewissen. Manchmal knüppelt sogar die alte Wut aus den Laut- sprechern.“ (Zeit Online) „Die langlebige Kapelle findet mit ihren archaischen Rhythmen einen neuen Ansatz, der dennoch bruchlos zum Stil von New Model Army passt.“ (Classic Rock) „Eine ergreifende Platte, die Kritiker, die der Band immer Eintönigkeit vorwarfen, für immer verstummen lassen dürfte.” (Eclipsed) „Das beste NMA Album seit ‚The Love Of Hopeless Causes‘” (Guitar) Die neue Single „7 Times“ erscheint im Januar. Wir freuen uns sehr, dass die Band mal wieder in Karlsruhe zu Gast ist. Ort: Substage, Alter Schlachthof 19, KA-Oststadt Beginn: 20 Uhr Eintritt: 28,60 € (VK), 32 € (AK) Veranstalter: jubez www.jubez.de www.substage.de www.newmodelarmy.de New Model Army 18. 3. „Between Dog and Wolf“ 49 18. März (Dienstag) / 19. März (Mittwoch) Filmvorführung: „Aus dem Leben eines Schrottsammlers“ Siehe Ankündigung vom 15. März 18. 3. Workshop mit Irmela Mensah-Schramm: „Mit bunten Farben gegen braune Parolen“ Siehe Ankündigung vom 17. März Geschlossene Veranstaltung Ort: Schillerschule, Kapellenstr. 11, KA-Oststadt www.schillerschule-ka.de MOBI: Spielerische Begegnungen Siehe Ankündigung vom 18. März Ort: NCO-Club, Delawarestraße 21, KA-Nordstadt Zeit: 14 Uhr – 17 Uhr 19. 3. 19. 3. 50 Weißsein ist eine unmarkierte Position, von der aus andere beschrieben, markiert und bewer- tet werden. Es ist mit Privilegien verbunden, die meistens nicht als solche wahrgenommen oder empfunden werden. Überall da, wo weiße Menschen und PoC (People of Color; Nicht-Weiße) zusammenkommen, kooperieren oder zusammenarbeiten, stellt sich die Frage: Kommt man hier auf Augenhöhe zusammen? Nutzen weiße Menschen ihre strukturell vor- gegebenen Privilegien für einen gleichberech- tigten Austausch? Oder nutzen sie ihre aus den Privilegien resultierende Macht, um diese auf- rechtzuerhalten und zu festigen? Ist es möglich und sinnvoll, wenn weiße Menschen sich als Re- präsentant_innen der anderen verstehen, ohne deren Beteiligung zu sichern? Zielgruppe sind alle Mitarbeiter_innen aller Verwaltungen, die in ihrem alltäglichen Um- gang ein anregendes Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln fördern können, sowie alle weißen Menschen, die mit PoC zu tun haben – sei es bei der Arbeit, bei ihrem ehrenamtlichen Engage- ment oder einfach im Freundes- und Bekann- tenkreis. Sie sollten Interesse und/oder Freude daran haben, ihr Wissen über sich selbst zu erweitern. Natürlich können PoC ebenfalls teil- nehmen. Teilnehmende entdecken ihre blinden Flecken im Umgang mit ihren Kolleg_innen, Kund_innen, Freund_innen und Bekannten of Color und set- zen sich damit auseinander. Am ersten Tag wird es darum gehen, ein Be- wusstsein für das Weißsein und dessen Bedeu- tung zu entwickeln, das Weißsein und damit verbundene Privilegien zu reflektieren und Einsichten in persönliche Unsicherheiten zu ge- winnen. Am zweiten Tag wird über die Selbstverständ- lichkeiten im Umgang mit PoC gesprochen. Teil- nehmende stärken ihre Bereitschaft und ihre Fähigkeit zur Abgabe von Privilegien, befrei- en sich von Privilegien-bedingten Verweichli- chungen. Am Ende werden die Teilnehmenden die Bedingungen für die Integration von Viel- fältigkeit in Teams und im täglichen Miteinan- der kennen. Die Teilnehmenden erwartet ein sehr interaktives, kurzweiliges, provokantes und herausforderndes Training. Die Veranstaltung wird von zwei qualifizierten und erfahrenen Trainer_innen durchgeführt. Über die Trainer_innen: Lawrence Oduro-Sarpong, geboren und auf- gewachsen in Ghana, lebt seit 1992 in Berlin und studierte Deutsch als Fremdsprache. Er ab- solvierte Ausbildungen und berufsbegleitende Weiterbildungen zu verschiedenen Themen- feldern, darunter eine Mediationsausbildung, „Managing Diversity“, Change Management & Leadership Anti-Bias (Diskriminierung Ver- lernen) und Prozess-Moderation nach Arnold Mindell. Er arbeitet seit vielen Jahren als Ex- perte für Fragen der interkulturellen- und Di- versity-Kompetenz, des Konfliktmanagement und der Weißseinsreflexion. Lucía Muriel ist in Ekuador geboren und seit ih- rer frühen Kindheit durch verschiedene Länder, Kulturen und Regionen migriert. Sie hat Erfah- rungen mit verschiedenen politischen Systemen gemacht. An der Freien Universität Berlin stu- dierte sie Psychologie und spezialisierte sich in Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsycholo- gie sowie in Erwachsenenbildung. Sie ist aktiv verbunden mit indigenen und lateinamerika- nischen Frauenbewegungen. Die kritische Auseinandersetzung mit der Entwicklungs-, Mi- grations- und Bildungspolitik der dominanten Weißheit ist fester Bestandteil ihrer Projekte, Trainings und Seminare. Seit 2013 arbeitet Lucía Muriel als Promotorin für den ersten mi- grantischen entwicklungspolitischen Verband in Training „Bewusst Weiß sein“ 19. März (Mittwoch) / 20. März (Donnerstag) 19. 3. 20. 3. 51 Berlin, „moveGLOBAL e.V.“, den sie 2012 mit- gegründet hat. Die Veranstaltung findet am 19. und 20. März statt und kann nur an beiden Tagen besucht werden! Teilnehmerzahl: min. 10, max. 18 Kosten: 60 €, ermäßigt 40 € Anmeldung bei Stoffwechsel e.V., Werner Kersting, Kanalweg 95, 76149 Karlsruhe, info@stoffwechsel-ev.de Veranstalter: Stoffwechsel e.V. mit Unterstüt- zung des ibz Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt Zeit: 9 Uhr – 16.30 Uhr (Mittwoch) 9 Uhr – 15.30 Uhr (Donnerstag) www.stoffwechsel-ev.de 19. März (Mittwoch) Vorleserunde für Kinder: „Das kleine Krokodil und die große Liebe“ nach einem Kinderbuch von Daniela Kulot Wenn sich ein kleines Krokodil in eine Giraffe mit langem Hals verliebt, gibt es Schwierig- keiten! Aber gemeinsam finden sie einen Weg. Für Kinder ab vier Jahren Ort: Stadtteilbibliothek Neureut, Badnerland- halle, Rubensstraße 21, KA-Neureut Beginn: 15 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Stadtbibliothek Karlsruhe www.stadtbibliothek-karlsruhe.de „Das kleine Krokodil und die große Liebe“ 19. 3. 52 19. März (Mittwoch) Mit Begegnungen und verschiedenen Workshops Die Islamische Internationale Frauengemein- schaft besucht zusammen mit dem Werkraum Karlsruhe die Flüchtlinge in der Flüchtlingsun- terkunft Griesbachhaus in Mühlburg. Zusammen mit dem Betreuungsteam des „Projekts LEA“ bieten sie den Bewohner_innen Bastelangebote (u.a. Patchwork, Filzen, Malen) sowie künstle- rische Workshops (u.a. Trommeln, Tanzen, The- ater) an. Die Frauen der IIFG stehen den Be- wohner_innen für Gespräche zur Verfügung. Das „Projekt LEA“: Der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe be- gann 2012 mit der Betreuung von Flüchtlings- kindern im NCO-Club. Der Bedarf an Kinder- betreuung ist auch an anderen Orten sehr hoch und so gibt es nun seit Ende letzten Jahres unter dem Namen „Projekt LEA“ auch in drei weiteren Außenstellen der Landeserstaufnah- mestelle Baden-Württemberg Betreuungsan- gebote. Während der Betreuungszeit können die Kinder Kreativ- und Bewegungsangebote wahrnehmen, es werden gemeinsame Ausflüge unternommen und die Kinder haben darüber hinaus die Möglichkeit, am Deutschunterricht teilzunehmen. Geschlossene Veranstaltung Ort: Griesbach-Haus, Sophienstraße 193, KA-Mühlburg Beginn: 9.30 Uhr Veranstalter: IIFG e.V., Werkraum Karlsruhe e.V., Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V. – „Projekt LEA“ www.werkraum-karlsruhe.de Angebote für Flüchtlinge im Griesbach-Haus Vortrag von Stefan Luft mit anschlie- ßender Diskussion: „Herausforde- rungen europäischer Grenzpolitik“ Europäische Migrationspolitik ist ein komplexes und dynamisches Politikfeld. Die Debatte ist gekennzeichnet durch polarisierte Kontrover- sen. Die gegenwärtige Konzentration der EU auf die Grenzsicherung zur Begrenzung irregu- lärer Zuwanderung wird überwiegend kritisch bewertet. Nicht selten führt sie zu Menschen- rechtsverletzungen und menschlichen Tragö- dien. Langfristig würde eine Verbesserung der Perspektiven in den Herkunftsländern den Mi- grationsdruck verringern. Ein Vortrag mit Dr. phil. habil. Stefan Luft, geb. 1963, Privatdozent am Institut für Politikwissen- schaft der Universität Bremen Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt Beginn: 19.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Europa-Union Karlsruhe, ibz Karlsruhe e.V. www.stefanluft.de www.ibz-karlsruhe.de www.europa-union-karlsruhe.de „Herausforderungen europäischer Grenzpolitik“ 19. 3. 19. 3. 53 19. März (Mittwoch) Theater: „Benefiz – Jeder rettet einen Afrikaner“ Fünf hochmotivierte Gutmenschen proben eine Wohltätigkeitsveranstaltung für ein Schulpro- jekt in Guinea-Bissau – und verheddern sich heillos in Pauschalisierungen, Vorurteilen und vermeintlich politisch korrekten Verhaltensstra- tegien: Darf eine „echte Schwarze“ auf der Bühne sein, um die Veranstaltung zu beglau- bigen? Oder ist das positiver Rassismus? Muss man an die Botschaft glauben, die man ver- tritt? Oder ist die Wirkung wichtiger? In den Diskussionen der Fünf über die Verteilung der Redezeit, über peinliche Papp-Palmen oder Betroffenheitskitsch werden die Proben für das gut gemeinte Projekt zu einer Parade der Profilneurosen. Amüsant, klug und scharfsinnig entlarvt Ingrid Lausund in ihrer Komödie den Ablasshandel in Wohltätigkeitsveranstaltungen, den versteckten und vor allem gut gemeinten Rassismus und das Dilemma des schlechten Ge- wissens in unseren Köpfen. „Benefiz – Jeder rettet einen Afrikaner“ 19. 3. Ort: Badisches Staatstheater, Baumeisterstraße 11, KA-Südstadt, Studio Beginn: 20 Uhr Eintritt: 13 €, ermäßigt 7 € Veranstalter: Badisches Staatstheater Karlsruhe www.staatstheater.karlsruhe.de/programm/ info/1694 54 „Ich bleib dann mal hier!“ Senay Duzcu: „Ich bleib dann mal hier!“ – Ethno Stand-Up Comedy ohne Kopftuch auf der Bühne Senay Duzcu ist die erste türkische Komikerin in Deutschland. Ihr Weg auf die Bühne war weit, seit sie mit ihren Eltern, die als Gastarbeiter nach Deutschland kamen, einge- wanderte. Ihr Vater sagte zu einem Storch Schwein und seine Frau stellte er vor, indem er sagte: „Das ist eine Lebensgefahr“. Und eigentlich sollte die Schwester von Senays Mutter die Ehefrau ihres Vaters werden. Aber die hatte am Hochzeitstag keine Zeit. Wie alt Senay ist, weiß sie nicht. In der Türkei werden Geburtszahlen gerne angepasst. Senay glaubte lan- ge, sie sei wie Jesus in einem Stall ge- boren worden. In Deutschland erfuhr sie, es sei wohl doch eine Hausgeburt gewesen. Von da an machte es sich die hübsche Frau zur Aufgabe, Kultu- runterschiede aus der Sicht türkischer Frauen zu zeigen. Als „Komikerin im roten Kleid“ machte sie sich schnell ei- nen Namen, auch in Radio und Fern- sehen. In Bayern wurde Senay 2007 der Deutsch-Türkische Freundschafts- preis verliehen. Ihr eigenwilliger Humor erlaubt es Senay, nicht nur zwischenmenschliche Unterschiede komisch wiederzugeben, sondern auch politische Aus- einandersetzungen aufzulockern. Intelligent und mit dem nötigen Augenzwinkern eröffnet die Wahlkölnerin manch überraschende Sicht- weise. So bringt sie Bewegung in eingefahrene Debatten mit scheinbar unverrückbaren Positi- onen und verhilft den Beteiligten nicht selten zu neuen Möglichkeiten der Verständigung. Ange- la Merkel empfiehlt sie, einen Türken zu heira- ten, „…dann könnte sie ein Kopftuch tragen, müsste sich nicht mehr um ihre Frisur scheren und hätte mehr Zeit zum Regieren.“ Integration durch Comedy? Geht das? „Ja klar“, sagt Senay Duzcu. „ Zum Glück braucht das Lachen keine Dolmetscher.“ Ort: jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt, Gro- ßer Saal Beginn: 20.30 Uhr Eintritt: 16,50 € (VK), 18 € (AK) Veranstalter: jubez www.senay.tv www.jubez.de 19. März (Mittwoch) 19. 3. 55 Training: Bewusst Weiß sein Siehe Ankündigung vom 19. März MOBI: Spielerische Begegnungen Siehe Ankündigung vom 18. März Ort: vor dem Kinder- und Jugendtreff Mühl- burg, Fliederplatz 1, KA-Mühlburg Zeit: 13 Uhr – 16 Uhr Vorleserunde für Kinder: „Irgendwie Anders“ nach dem Bilderbuch von Kathryn Cave So sehr er sich auch bemühte, wie die anderen zu sein, Irgendwie Anders war erkennbar an- ders. Deswegen lebte er auch ganz allein auf einem hohen Berg und hatte keinen einzigen Freund. Bis eines Tages ein seltsames Etwas vor seiner Tür stand. Das sah ganz anders aus als Irgendwie Anders, aber es behauptete, genau wie er zu sein... Im Anschluss an die Vorleserunde findet eine Bastelaktion statt. Für Kinder ab vier Jahren Ort: Stadtteilbibliothek Waldstadt, Neisser Straße 12, KA-Waldstadt Beginn: 15.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Stadtbibliothek Karlsruhe www.stadtbibliothek-karlsruhe.de „Ich bleib dann mal hier!“ 19. März (Mittwoch) /20. März (Donnerstag) Vortrag: „Psychologische Aspekte von Vorurteilen aus transkultureller Sicht“ Die Bahai-Religion ist eine junge Religion, die vor 150 Jahren entstanden ist und sich über die ganze Welt verbreitet hat. Bahais leben seit 1920 in Karlsruhe und treffen sich zu Vorträ- gen und Veranstaltungen in der Amalienstraße 30. Hauptgedanke des Bahai-Glaubens ist der Glaube an die Einheit der Menschheit und der Abbau jeglicher Art von Vorurteilen, seien es religiöse, rassische, nationale und andere. Um diese Gedanken bekannt zu machen, finden Informationsveranstaltungen im Bahai-Zentrum Karlsruhe statt. Der Referent Dr. habil. Hamid Peseschkian wird in seinem Vortrag auf die Vorurteile der Menschen eingehen, schildern, woher sie kommen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Über Hamid Peseschkian: Dr. Hamid Peseschkian ist Direktor der Wiesba- dener Akademie für Psychotherapie (WIAP), Medizinischer Direktor des Wiesbadener Psy- chotherapiezentrums und Präsident des Welt- verbandes für Positive Psychotherapie (WAPP). Er ist auch bekannt aus Beiträgen im ZDF. Ort: Bahai-Zentrum, Amalienstraße 30, KA-Innenstadt Beginn: 19.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Bahai-Gemeinde Karlsruhe www.peseschkian.com/de/hamid-peseschkian www.karlsruhe.bahai.de „Vorurteile aus transkultureller Sicht“ „Irgendwie Anders“ 19. 3. 20. 3. 20. 3. 20. 3. 56 20. März (Donnerstag) Film- und Vortragsabend in Zusam- menarbeit mit dem WDR: „Joséphine Baker. Schwarze Diva in einer wei- ßen Welt“ Regie: Annette von Wangenheim Joséphine Baker zählt zu den berühmtesten und populärsten Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts. Ihr legendärer Bananen-Gürtel schrieb Thea- tergeschichte, ihr Chanson „J’ai deux amours“ wurde zum Evergreen und zur Baker-Hymne. Sie war die Königin des Charleston der Gol- denen 1920er Jahre, die Diva der Folies-Ber- gère und des Casino de Paris. Sie wurde zum ersten schwarzen international erfolgreichen Superstar. Der Film konzentriert sich auf ihr Leben und Werk aus schwarzer Perspektive. Dieser Ansatz ist in der Reihe bisheriger Do- kumentationen über Joséphine Baker neu und portraitiert die Künstlerin erstmals im Spiegel europäischer Kolonial-Klischees und als Aktivi- stin der weltweiten Black Consciousness-Bewe- gung des 20. Jahrhunderts. Annette von Wangenheim, die Filmautorin, steht als Gesprächspartnerin und Vortragende zur Verfügung. Über Annette von Wangenheim: Dr. Annette von Wangenheim studierte an der Universität zu Köln Musikwissenschaften, The- ater-, Film- und Fernsehwissenschaften sowie Kunstgeschichte. 1985 erschien ihre Dissertati- on „Béla Bartók. Der Wunderbare Mandarin. Von der Pantomime zum Tanztheater“ im Ul- rich Steiner Verlag. Seit 1988 arbeitet sie als freischaffende Autorin und Dokumentarfilmerin im Bereich Musik, Tanz, deutsche Kolonialge- schichte und Auslands-Dokumentationen für den WDR und ARTE. Ihre Filme sind im Fern- sehen, auf internationalen Festivals und in Be- gleitprogrammen zu Ausstellungen zu sehen, zum Beispiel „Nijinsky & Neumeier. Eine See- Abb.: Josefine Baker: Diva, Ikone, Superstar. In den 30er Jahren gehörte sie zu den bestgeklei- deten Frauen der Welt (undatierte Aufnahme). © Bild: WDR/dpa 20. 3. „Joséphine Baker. Schwarze Diva in einer weißen Welt“ 57 20. März (Donnerstag) lenverwandtschaft im Tanz“, „Joséphine Baker. Schwarze Diva in einer weißen Welt“ oder „Pagen in der Traumfabrik. Schwarze Kompar- sen im deutschen Spielfilm“. Ort: studio 3 (Kinemathek), Kaiserpassage 6, KA-Innenstadt Beginn: 19 Uhr Eintritt: 6 €, ermäßigt 4,50 € ( für Mitglieder der Kinemathek) Veranstalter: Volkshochschule Karlsruhe e.V., Kinemathek Karlsruhe e.V., in Zusammenar- beit mit dem WDR www.annettevonwangenheim.de www.vhs-karlsruhe.de www.kinemathek-karlsruhe.de Vortrag von Christoph Ruf: „Gruppenbezogene Menschenfeind- lichkeit im Fußball“ Der Karlsruher Journalist Christoph Ruf re- cherchierte für sein Buch „Kurven-Rebellen. Die Ultras – Einblicke in eine widersprüch- liche Szene.“ monatelang in den deutschen Ultra-Szenen, die ihm Einblicke gewährten wie sonst kaum einem Journalisten. Und sie schil- derten Versuche von Neonazis, mit aller Bru- talität die Vorherrschaft der Ultra-Szenen zu brechen. Denn der vermeintliche Rechtsdrall der Ultras entspricht nur selten der Wahrheit – Ruf beschreibt zahlreiche Beispiele für ein be- merkenswertes Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus. Zuvor erschienen mit „Was ist links? Reportagen aus einem politischen Mi- lieu.“ und „In der NPD. Reisen in die National Befreite Zone.“ bereits zwei Werke, in denen Christoph Ruf sich mit Politik auseinandersetzt. Im Rahmen der Karlsruher Wochen gegen Ras- sismus kombiniert der Autor diese beiden span- nenden Themenbereiche. Ort: Kinder- und Jugendtreff Südstadt, Augar- tenstraße 21, KA-Südstadt Beginn: 19.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: SJD – Die Falken, Input Karlsru- he, Libertäre Gruppe, Beratungsnetzwerk kompetent vor Ort. für Demokratie gegen Rechtsextremismus, Kinder- und Jugendtreff Südstadt des Stadtjugendausschuss Karlsru- he e.V. www.christoph-ruf.de www.sjd-falkenkarlsruhe.org www.stja.de/kinder-und-jugendeinrichtungen/ kinder-und-jugendtreff-suedstadt www.stja.de/projekte-events-mehr/ kompetent-vor-ort „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Fußball“ 20. 3. 58 Film „Kriegerin“ David Wnendt, Deutschland 2011, 103 Minu- ten Jung, weiblich und rechtsradikal. Marisa (20) ist ein Teil einer Jugendclique der rechtsextre- men Szene. Marisa schlägt zu, wenn ihr jemand dumm kommt. Sie hasst Ausländer, Schwarze, Politiker, Juden und die Polizei. Svenja, ein jun- ges Mädchen, stößt zur Clique und geht Mari- sa zunächst gehörig auf die Nerven. Aber aus Feindschaft wird eine vorsichtige Freundschaft. Während Svenja immer tiefer in die Szene rutscht, gerät Marisas Weltbild ins Wanken. Marisa beginnt darum zu kämpfen, sich aus der rechten Szene zu befreien, doch der Weg wird härter als sie ahnt. Ort: Landesmedienzentrum, Moltkestraße 64, KA-Weststadt Beginn: 19.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg www.kriegerin-film.de www.lmz-bw.de „Kriegerin“ 20. März (Donnerstag) 20. 3. 59 20. März (Donnerstag) Ökumenisches Nachtgebet gegen Rassismus: „Aufstand im Paradies – Südafrikas Farmarbeiter kämpfen für ein besseres Leben“ Mit Vortrag von Simone Knapp und Bonifa- ce Mabanza von der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA) Heidelberg, begleitet von den MOKO-Chören Heidelberg Auch nach dem Ende der Apartheid ist die Lage der Farmarbeiter in Südafrika kaum ver- ändert. 55 000 weiße Farmer besitzen alles fruchtbare Land außerhalb der ehemaligen Homelands, während 20 Millionen Schwarze auf kleinen Parzellen kaum überleben können oder als Farmarbeiter immer noch gegen Hun- gerlöhne und für bessere Lebensbedingungen kämpfen müssen. Die Referenten von KASA be- richten mit Zahlen, Fakten und Bildern von den Men- schen am Kap. Die unter dem Namen Mo- ko-Chöre bekannten Afri- kachöre der Musik- und Singschule Heidelberg von Eva Buckman haben sich auf authentische Chormusik mit Schwerpunkt Südafrika spezialisiert. Afrikanische Chormusik ist Lebensfreude pur, die ansteckend wirkt. Die Verbindung von Klang und Bewegung prägten die Kulturen und das Bewusst- sein Afrikas im Alltag, bei Kampf und Feier. „Aufstand im Paradies“ Bilder der Ausstellung „Our land... our life... our future“ stehen im Hintergrund. Bei einem kleinen Imbiss ist dort zum Nachgespräch Ge- legenheit. Beginn: 19.30 Uhr Ort: Evangelische Stadtkirche, Marktplatz, KA-Innenstadt Eintritt frei – um eine Spende zur Unterstützung der Gastmusiker wird gebeten. Veranstalter: Stadtkirche Karlsruhe, St. Ste- phan Karlsruhe, KASA Heidelberg, Forum für gesellschaftlichen Frieden Karlsruhe (FgF), Attac Karlsruhe, Weltladen Karlsruhe www.stadtkirche-karlsruhe.de www.kasa.woek.de www.fgf-karlsruhe.de 20. 3. 60 21. März (Freitag) Angebot an weiterführende Schulen, Sekun- darstufe I / Klasse 7 – 10 Der Vormittag im EINE WELT THEATER beginnt mit einem lebendigen Vortrag zur Geschichte Südafrikas und dem Widerstand Nelson Man- delas und des ANC. Wir beleuchten die Be- deutung des Massakers von Sharpeville 1960 und lesen Berichte von Jugendlichen, die die Zeit der Apartheid erlebten. Wir gehen der Frage nach, warum es den Schüleraufstand von Soweto gab und wie sich Südafrika bis heute verändert hat. Die Veranstaltung wird ergänzt von persönlichen Fotos und Erlebnissen in Süd- afrika. Wir schlagen den Bogen mit der Frage: Welche Formen von Rassismus erleben wir hier und was sollten die Antworten darauf sein? Anmeldung per E-Mail an: ruth.rahaeuser@gmx.de Veranstalterin: Ruth Rahäuser, Eine Welt Theater Ort: Eine Welt Theater, Alter Schlachthof 23 f, KA-Oststadt Zeit: 10 Uhr – 12.30 Uhr – nach Absprache Preis für 1 Klasse: 50 € www.eine-welt-theater.de Int. Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung Regenbogennation SÜDAFRIKA Performance zum Themenkomplex Identität anlässlich der Karlsruher Wochen gegen Rassismus am Tag der Überwindung von Rassendiskri- minierung. Heike Pitschmann (Diplom-Medienkünstle- rin der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, Magistra der Kunstwissenschaft, Diplom-Kunsttherapeutin) ist als Künstlerin im öffentlichen Raum tätig. Das von ihr bearbei- tete Themenfeld umfasst vorwiegend Sozialkri- tisches. Zudem ist Heike Pitschmann u.a. Dozen- tin für Kunst der Gegenwart. Zu ihren Arbeiten zählen u. a.: „transparenz“, Frankfurt am Main, 2004; „i want to have a female pope“, Rom, 2005; „ALICE SCHWARZER ALS KANZLERIN“, Berlin, 2005; „V.A.M.P./ Visionary Art Mani- festo Performances“, Berlin, Amsterdam, Paris, London, Barcelona, Milano, Wien, Berlin, 2006; „stop_polarizing“, Wien, 2006; „99 balloons for g8 2007 in heiligendamm“, Heiligendamm, 2007; „koran“, Karlsruhe, 2010; „DREAMING OF A NON-CAPITALISTIC WORLD“, Kassel, 2012; „DREAMING OF A NON-COMMERCIAL CHRISTMAS 21 12 2013“, Stuttgart, 2013. Ort: Platz der Grundrechte, Karl-Friedrich- Straße, zwischen Zirkel und Schlossplatz, KA-Innenstadt Zeit: 12 Uhr – 12.21 Uhr Eintritt frei Veranstalterin: Heike Pitschmann www.heikepitschmann.de „Identität“ 21. 3. 21. 3. EINE-WELT-THEATER EINE-WELT-THEATER EINE-WELT-THEATER 61 21. März (Freitag)Int. Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung Muslimisches Freitagsgebet Auf Initiative des Interkulturellen Rats in Deutschland und in Kooperation mit dem Mus- limischen Studentenverein in Karlsruhe laden der Deutschsprachige Muslimkreis und der Dachverband islamischer Vereine in Karlsruhe die Karlsruher Bürger_innen zu einem öffentli- chen Freitagsgebet ein. Die Freitagsansprache, die dort seit über einem Jahrzehnt auf Deutsch gehalten wird und an der hauptsächlich Stu- denten des KIT teilnehmen, findet in der Halle des AKK, dem alten Stadion der Universität, statt. Sie haben so die Möglichkeit, ein Frei- tagsgebet von Karlsruher Muslimen direkt zu sehen und zu hören und im Anschluss daran mit Muslimen bei Kaffee und Kuchen ins Gespräch zu kommen. Anmeldung erwünscht per E-Mail an: info@dmk-karlsruhe.de Ort: AKK-Stadion, Gebäude 30.81, Paulckeplatz 1, KA-Innenstadt Beginn: 13.15 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Dachverband islamischer Vereine in Karlsruhe und Umgebung e. V., Deutsch- sprachiger Muslimkreis Karlsruhe e.V. www.dmk-karlsruhe.de www.karlsruher-muslime.de Freitagsgebet am KIT Siehe Ankündigung vom 18. März Ort: vor dem Kinder- und Jugendtreff Mühl- burg, Fliederplatz 1, KA-Mühlburg Zeit: 13 Uhr – 16 Uhr Öffentliche Führung im ZKM | Museum für Neue Kunst durch die Ausstellung Siehe Ankündigung vom 15. März Ort: ZKM, Lorenzstraße 19, KA-Südweststadt Zeit: 16 Uhr – 17 Uhr Eintritt frei, Führung 2 € Veranstalter: ZKM 21. 3. 21. 3. 21. 3. Spielerische Begegnungen Ausstellungsführung: „global aCtIVISm“ 62 Die Ajumi-Gruppen (Aufnahmegruppe für jun- ge Migranten) der Heimstiftung Karlsruhe bie- ten eine erste Anlaufstelle für alleinstehende ausländische männliche Kinder und Jugend- liche. Neben der Inobhutnahme und der Ver- sorgung mit den notwendigsten Dingen steht die Klärung der Lebensumstände und Lebens- perspektiven im Vordergrund der Arbeit. Hier- bei werden in Gesprächen die Hoffnungen, Wünsche und Vorstellungen der Jugendlichen erfasst und sowohl diese als auch die Beobach- tungen der Mitarbeiter in der weiteren Jugend- hilfeplanung berücksichtigt. Die pädagogische Arbeit in der AJUMI zeich- net sich durch den ständigen Wechsel der Bewohner aus und findet in der kulturellen, sprachlichen und religiösen Vielfalt eine Beson- derheit. In den wenigen Monaten, welche die Kinder und Jugendlichen in unserer Einrichtung untergebracht sind, versuchen wir ein Vertrau- ensverhältnis zu ihnen aufzubauen und sie auf ihr weiteres Leben in Deutschland vorzuberei- ten. Neben der täglichen Betreuung im Haus und der grundlegenden Versorgung stehen deshalb die Vorbereitung auf den Schulbesuch sowie freizeitpädagogische und integrative Aktivitäten im Vordergrund. Ein weiterer wichtiger Arbeitsbereich ist der Kontakt mit den Vormündern, Jugendämtern und Nachfolgeeinrichtungen sowie die gemein- same Planung der weiteren Unterbringung. Trommeln und Kochen mit AJUMI Wir treffen uns mit den jungen Flüchtlingen und verbringen einen Nachmittag mit Kochen, Ge- sprächen und gemeinsamem Trommeln. Anmeldung beim ibz unter Telefon 0721- 89333710 oder per E-Mail an: info@ ibz-karlsruhe.de Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt Beginn: 17 Uhr Veranstalter: Ajumi (Heimstiftung), IIFG e.V., ibz Karlsruhe e.V. www.heimstiftung.karlsruhe.de/kinder/krisen- hilfe/ajumi www.ibz-karlsruhe.de 21. März (Freitag) Int. Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung 21. 3. 63 Filmvorführung: „My Dog Killer“ Môj pes killer Mira Fornay, Tschechien/Slowakei 2013 Mit Adam Michal, Marian Kuruc, Libor Filo, di- gital, 90 Min., dt. Ut. Der 18-jährige Marek lebt im Niemandsland irgendwo an der Grenze zwischen Tschechien und der Slowakei. Sein Vater baut Wein an, den er am liebsten selber trinkt. Seine Mutter ist mit einem Anderen abgehauen. Was Marek bleibt, ist sein gut abgerichteter Hund, den er Killer nennt. Und dann gibt es noch den Boxver- ein der Skinheads. Auch Marek ist Skinhead, allerdings mehr aus Mangel an Alternativen als aus Überzeugung. Als die Wohnung ver- kauft werden muss, soll Marek für eine erfor- derliche Unterschrift die Mutter aufsuchen, die mit einem Rom zusammen einen zweiten Sohn hat. Marek will weder mit ihr noch mit seinem Halbbruder etwas zu tun haben. Rassismus ist in „My Dog Killer“ das beherrschende Thema, doch es wäre falsch, den Film nur auf die Slo- wakei und diese Problematik zu begrenzen. Vielmehr zeigt Mira Fornay in ihrem zweiten Spielfilm auf sehr leise und einfühlsame Art das Versagen eines Staates und einer Gesellschaft, in der Menschen inzwischen nichts mehr haben, zu dem sie sich zugehörig fühlen können. (nach: Viennale 2013) Bei der Vorstellung am 21. März besteht Ge- legenheit zum Gespräch mit Yana Shykhyrina, Leiterin des Projektes „Tasse Tee“, das der Be- gegnung mit Asylbewerbern aus den Außen- stellen der Landesaufnahmestelle dient. Sie hat sich intensiv mit den Themen Rechtsradikalismus und Antiziganismus in osteuropäischen Ländern beschäftigt. Ort: studio 3 (Kinemathek), Kaiserpassage 6, KA-Innenstadt Beginn: 19 Uhr Eintritt: 6 €, ermäßigt 4,50 € (für Mitglieder der Kinemathek Karlsruhe) Veranstalter: Kinemathek Karlsruhe e.V. Weitere Vorführung am 22. März, 19 Uhr; 25. März, 21.15 Uhr; 26. März, 21.15 Uhr www.kinemathek-karlsruhe.de „My Dog Killer“ 21. März (Freitag)Int. Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung 21. 3. 64 21. März (Freitag) Demokratieförderung und Be- kämpfung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit an Schulen: Das Netzwerk für Demokratie und Courage Baden-Württemberg (NDC) stellt seine Arbeit gegen Rassismus und Rechtsextremismus vor Seit mehr als 10 Jahren bietet das NDC für Schulen und sonstige Jugendeinrichtungen Pro- jekttage an. Hier werden Vorurteile benannt und bearbeitet, die viele gesellschaftliche Gruppen betreffen können. Oft sind Schü- ler_innen von einem Vorurteil betroffen, wäh- rend sie gleichzeitig andere Vorurteile selbst vertreten. Daher versucht das NDC auf ab- wechslungsreiche und unterhaltsame Art, Schü- ler_innen ein humanistisches Menschenbild zu vermitteln, das die Basis für ein demokratisches Zusammenleben bildet. Bei dieser Veranstaltung möchte das NDC Lehrkräften und anderen Menschen, die mit Jugendlichen arbeiten, seine Arbeit vorstellen. Wir wollen Tipps geben und darüber diskutie- ren, wie erfolgreiche Konzepte gegen men- schenfeindliche Haltungen bei Jugendlichen aussehen können. Veranstalter: Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. Ort: DGB-Haus, Ettlinger Straße 3 a, KA-Süd- stadt, Großer Saal Beginn: 19 Uhr Eintritt frei www.netzwerk-courage.de Vortrag von Tarek Badawia: „Vorurteile und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bei deut- schen Jugendlichen und Jugend- lichen mit Migrationshintergrund“ Um Rassismus und gruppenbezogene Men- schenfeindlichkeit gerade in Zukunft zu ver- hindern und ein Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen ist es wichtig, die Jugend dafür zu sensibilisieren. Eine große Aufgabe und He- rausforderung ist es heute und wird in nächster Zukunft noch mehr sein, dass sich junge Leute mit deutschen Wurzeln und junge Menschen mit Migrationshintergrund besser verstehen kön- nen und mögliche Spannungen zwischen ihnen abgebaut werden. Um Jugendlichen bei po- tentiellen Konflikten gute Lösungen anzubieten, muss man mehr über ihr Denken und Verhalten erfahren. Über Tarek Badawia: Dr. Tarek Badawia ist Leiter der Nachwuchs- gruppe Norm, Normativität und Normenwan- del am Department für Islamische Studien der Universität Erlangen-Nürnberg. Er beschäftigt sich sowohl wissenschaftlich als auch praktisch mit Jugendlichen und wird den Zuhörern das Thema näher bringen. Ort: Deutschsprachiger Muslimkreis Karlsruhe e.V., Rintheimer Straße 15, KA-Oststadt Beginn: 20 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Deutschsprachiger Muslimkreis Karlsruhe e.V. www.dirs.phil.uni-erlangen.de/nachwuchsfor- schergruppen/norm-normativitaet-und-nor- menwandel-ii/dr-tarek-badawia www.dmk-karlsruhe.de Netzwerk für Demo- kratie und Courage 21. 3. 21. 3. Voruteile bei Jugendlichen Int. Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung 65 21. März (Freitag) Lesung und Musik Lesung und Musik in der Installation „Karlsru- her-Welten-Bürger-Netz“ zu Gedichten und Prosa der jüdisch-ungarischen Dichter Attila József, Antal Szerb und Miklós Radnóti „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Ver- brechen.“ Mittels Lesung und Musik will die Künstlerin Re- nate Schweizer in ihrer Installation Farbe be- kennen für eine Gesellschaft ohne Hass, Aus- grenzung und Diskriminierung von Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland, Österreich, Ungarn, Europa und der Welt. Das „Welten- Bürger-Netz“ wächst seit 2005 beständig und besteht mittlerweile aus Tausenden zusammen- geknüpfter Teebeutelfäden, die von Menschen überall auf der Welt gesammelt und mitei- nander verbunden werden (siehe Kunstprojekt „Come to dinner – invitation to all nations and religions). Über Renate Schweizer: Für Renate Schweizer bedeutet Kunst in er- ster Linie Kommunikation, die Verbindung zwi- schen ich und du und wir, das Entstehen einer „Wir-Welt“ durch Werk – Betrachter_in & Künstler_in im Dialog. Künstlerisches Arbeiten sieht sie als engagierte Kunst. Die Funktion ih- rer Kunst präsentiert sich im ästhetischen, so- zialen und sozialpolitischen Engagement. Ihre Herausforderung als Künstlerin zielt u. a. auf Experimente, auf eine experimentelle For- schung und Kunstpraxis, die sich im Kontext eines jeweiligen Projektes manifestiert. Re- nate Schweizer absolvierte einen Master- und Postgraduierten-Studiengang in intermedialer Kunst am Arts-Institute Of Boston in den USA. Sie lebt und arbeitet seit 1993 in Karlsruhe und engagiert sich stark in ihrer KunstWerk- statt HautNah gegen Gewalt und Selbstverlet- zung. Seit 1981 Teilnahme an internationalen Kunstausstellungen und Performance-Projekten in Hongkong, Designmuseum Davis, Kalifornien; Museum in Kaliningrad, Russland; Bible Muse- um in Tel Aviv und Kaye Gallery, Beer Sheba, Israel; Museum of Art, Cluj-Napoca, Rumänien; Papier Museum Duszniki Zdroj, Polen; Papier- museum Seoul, Südkorea; Ogilvie High School, Hobart, Tasmanien u. v. m. Seit 2013 mehrere Künstleraufenthalte in Budapest u. a. Einladung vom Hungarian Multicultural Center/Budapest, Dallas zu „Artist in residence“-Aufenthalten in 2013 und 2014. Musik: Resha & friends – (Renate Schweizer, Dragan Ahmedovic und Rüdiger Blank) Ort: PREVIEW.SÜD Atelier | Galerie, Schützen- straße 37, KA-Südstadt Zeit: 20 Uhr – 21.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: PREVIEW SÜD. Atelier | Galerie www.previewsued.blogspot.de www.cometodinner.net „Tedd a kezed – Leg deine Hand – und suche nach dem Wunder“ 21. 3. Int. Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung 21. 3. 66 Theater: „Hans & Hasan” „Hans & Hasan“ ist ein humorvolles mediales Solo-Stück zwischen Schauspieler (Rusen Kartaloglu) und Cartoons, die miteinander in charmanter und witziger Weise in Dialog treten. Die beiden Fi- guren sind zwei Arbeiter (Prototypen ihrer Herkunftskultur), die Ausschnitte aus ihrem alltäglichen Leben mit all den Besonderheiten und Konflikten, aber auch deren Freundschaft kritisch erzählen. Hans stammt, wie der Name schon erraten lässt, aus Deutschland und Hasan ist türkischer Herkunft, lebt aber seit über 30 Jahren in Deutschland. Beide zeichnen ein positives Bild des Zusammenle- bens mit eigener Perspektive, geprägt von ihrer Herkunftskultur. Pressestimme: „Lustvoll zeigte Kartaloglu die kulturellen Unterschiede auf und gewann daraus so manchen Scherz.“ (BNN) Ort: Sandkorn-Theater, Kaiserallee 11, KA-Weststadt Beginn: 20.30 Uhr Eintritt: Theatereintritt Veranstalter: Tiyatro Diyalog e.V. www.tiyatrodiyalog.de www.sandkorn-theater.de/spielplan/programmkalender/icalrepeat. detail/2014/03/21/2028/35|37|36|90/ tiyatro-diyalog-hans-a-hasan- „Hans & Hasan” 21. März (Freitag) 21. 3. 67 Der größte semiprofessionelle Streetdan- ce-Wettbewerb für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg „the show“ wird am 22. und 23. März wieder im jubez am Kronenplatz über die Bühne gehen. „the show“ ist seit der ersten Stunde ein Gemeinschafts-Projekt zwei- er Einrichtungen des Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe, dem jubez am Kronenplatz und dem Musikmobil Soundtruck. Auftreten werden Tanz- gruppen verschiedener Altersklassen aus einem Umkreis von 30 Kilometern rund um Karlsru- he. Freie Formationen, Vereine und Tanzschu- len zeigen Hip-Hop-, Jazz-, Video-Clip- bzw. Show-Dance. Es gibt drei Gruppen: bis ein- schließlich elf Jahre, 12 bis 15 Jahre und 16 bis 21 Jahre. Es winken zahlreiche Preise, u. a. Auftritte. Die „Offene Bühne“ außerhalb des Wettbewerbs ergänzt das Programm – hier ist im Bereich Dance und Songs von Solokünstlern und Gruppen (fast) alles erlaubt. Jede Menge „Action“ wird an diesen zwei Tagen geboten. Es lohnt sich also wie immer, an beiden Tagen vorbei zu schauen und sich von der Begeiste- rung mitreißen zu lassen! Und die kleinen und großen Tänzer freuen sich natürlich über viele Zuschauer. Ort: jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt Beginn: 15 Uhr, Einlass ab 14 Uhr Eintritt: 2 € Veranstalter: Stadtjugendausschuss e.V., jubez, Musikmobil Soundtruck des StJA e.V. www.the-show.eu www.jubez.de www.soundtruck.de 22. März (Samstag) Streetdance-Wettbewerb „the show“ Tasse Tee Siehe Ankündigung vom 15. März Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt, Großer Saal „Schwarz schmeckt! Tunesischer Kaffee, spanisches Dinner“ Der Tunesische Club Karthago und der Spanische Elternverein laden zu einem Din- ner-Abend ein. Wir bieten für unsere Gäste eine nette familiäre Atmosphäre bei spanischer Gitarre, tunesischem Kaffee und spanischer Pa- ella und Tapas. Der Kaffee ist kostenlos, Essen wird berechnet. Anmeldung ist erforderlich bei Lilia Jeridi per E-Mail an: fv.fv@gmx.de oder unter Telefon: 0174-8875363. Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt Beginn: 19 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Spanischer Elternverein Karlsru- he e.V., Tunesischer Club Karthago e.V. und Förderverein Fest der Völkerverständigung e.V. 22. 3. 22. 3. 22. 3. 68 22. März (Samstag) Vortrag: Stefan Schmidt Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt Beginn: 20 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Menschenrechtszentrum e.V. www.schleswig-holstein.de/Portal/DE/Land- tag/Fluechtlingsbeauftragter/Fluehtlingsbe- auftragter_node.html www.menschenrechtszentrum.de Lampedua - in Karlsruhe? 22. 3. 69 22. März (Samstag) www.zkm.de Konzert: Bergitta Victor Wer sich von einer starken, samtigen Soul-Stim- me streicheln lassen will, ist bei Bergitta Vic- tor richtig. Die Sängerin und Songwriterin von den Seychellen lebt aktuell in Hamburg und verbrachte einen Teil ihrer Jugend in Tansania und in der Schweiz. Victor hat soeben ihr drit- tes Album „On A Journey“ veröffentlicht, da- rauf sind etliche illustre Gäste zu hören (u. a. Blick Bassy). Sie klingt reif, ausgefeilt und spielt souverän auf der Klaviatur von Afro-Grooves, kreolischen Rhythmen, Reggae und universell verständlichen Balladetönen. Ständig auf der Suche nach Veränderung groovt sie mal fun- ky, swingt sie mal jazzig und schmeichelt sich dann mit ihrem warmen Soul in die Herzen ihrer Hörer. Ort: Kulturverein Tempel e.V., Hardtstraße 37 a, KA-Mühlburg, Scenario Halle Beginn: 20 Uhr Eintritt: 14 € (AK) Veranstalter: Kulturverein Tempel e.V. www.bergittavictor.com www.kulturzentrum-tempel.de Bergitta Victor: „On A Journey“ 22. 3. Film „My Dog Killer“ Siehe Ankündigung vom 21. März Beginn: 19 Uhr 70 Festival gegen Rassismus mit den Rockbands Bender, Mess Up Your DNA, Exility, Urrutia und Keith Ha- wkins Gemeinsam mit dem Popnetz Karlsruhe ver- anstaltet das Substage im Rahmen der Karls- ruher Wochen gegen Rassismus das passende Rock-Festival. Denn die Themen Rassismus und Diskriminierung liegen uns sehr am Herzen, genau wie auch Musikern aus verschiedensten Musikrichtungen, die sich sehr gerne bereit er- klärt haben, an diesem Festival teilzunehmen. Seit 2010 bringen Bender mit ihrer schweiß- treibenden Liveshow regelmäßig Baden-Württ- embergs Bühnen zum Beben. Dabei stehen sie immer nah am Feuer, brennen heißer und lauter als die anderen. Mit ultra-fettem Sound, heu- lenden Gitarrensoli, einer einmaligen Stimme und unglaublich tighter Performance zelebrie- ren die vier Karlsruher ihre unverwechselbare Mischung aus Rock, Grunge und Blues. Exility ist eine deutsche Heavy Metal Band aus der Südpfalz, die sich der harten Musik verschrieben hat. Exility versteckt sich nicht hin- ter Kutten oder Klischees, für sie zählt ledig- lich die Überzeugung, dass Heavy Metal eine unwahrscheinlich ehrliche und ausdrucksstarke Musikrichtung ist. Besonders zeichnen die Band ihre deutschen, tiefsinnigen und auch oft ge- sellschaftskritischen Texte aus, die vom charis- matischen Sänger durch tiefen kehligen, aber auch melodischen Gesang zum Ausdruck ge- bracht werden. Dabei untermalen sowohl ag- gressive und klangvolle Gitarrenriffs als auch hämmernde Schlagzeugrhythmen ihre Songs. Festival gegen Rassismus 22. März (Samstag) 22. 3. 71 Dringt der Sound von Urrutia ins Ohr, erscheint unweigerlich ein Bild vor dem inneren Auge: sengende Hitze, staubige Weite, ein Roadtrip á la Tarantino – und man verspürt Lust auf Tequi- la. Der mexikanische Songwriter Manuel Urrut- ia hüllt seine Erfahrungen in scharfe und provo- kante Texte ... eine spannende Verschmelzung aus dem mexican way of life und der Seele des Rock´n´Roll. Die von Alternative, Funk, Psy- chedelic und Desert Rock beeinflusste Musik ist nicht nur tanzbar, sondern nährt auch das Fern- weh. Die Band wurde 2010 in Karlsruhe ge- gründet und hat bisher 2 Alben veröffentlicht. Nu Metal ist tot? Von wegen. Drei Karlsruher Jungs namens Mess Up Your DNA haben es sich zur Aufgabe gemacht, im Fahrwasser des Genres ihren Weg zu finden. Trotz minimalis- tischer Besetzung knallt der Sound des Trios in der Manier des Nu Metals der späten 90er Jahre. Moderner Crossover mit Drums wie ein Gewitter, einem Bass der sich seinen Weg bahnt und einer kreischenden Gitarre. Was bleibt übrig? Ein Scherbenhaufen DNA. Keith Hawkins ist ein Singer/Songwriter aus Roturua in Neuseeland. Im Moment tritt er mit seinem Soloprojekt Keith Hawkins and Band auf. Stilistisch bewegt sich die Band zwischen Reggae und Rock. Die meisten Songs sind ge- sellschaftskritisch, unter anderen Musikern ist er von Bob Marley beeinflusst. Es finden sich aber auch viele Songs über die Liebe in seinem Repertoire, die er allerdings lieber „positive Songs“ nennt. Ort: Substage, Alter Schlachthof 19, KA-Oststadt Beginn: 19.30 Uhr, Einlass ab 19 Uhr Eintritt: 5 € (AK) Veranstalter: Substage e.V., PopNetz Karlsruhe www.substage.de www.popnetz-karlsruhe.de www.wearebender.com www.exility-band.de Urrutia Hawkins.Keith Mess Up Your DNA 22. März (Samstag) 22. 3. 72 23. März (Samstag) Gottesdienst Biblische Gedanken zu einem brisanten Thema – im Rahmen der Karlsruher Wochen gegen Rassismus. Ort: Evangelische Stadtkirche Durlach, Am Zwinger 5, KA-Durlach Beginn: 10 Uhr Veranstalter: amnesty international Bezirk Karlsruhe, Evangelische Stadtkirchen-Ge- meinde Durlach www.stadtkirche-durlach.de www.amnesty-karlsruhe.de „Jeder ist Ausländer – fast überall“ Lesung „Die größte Sehenswürdigkeit die es gibt, ist die Welt – sieh sie dir an.“ (Kurt Tucholsky) Die Welt ist spannend und vielfältig. Für man- che aber auch bedrohlich und fremd. Wie ist es, wenn die weite ferne Welt auf uns trifft? Anlässlich der Karlsruher Wochen gegen Ras- sismus lesen Amnesty-Mitglieder und Gäste Texte von und zu Migrant_innen. Hören Sie zu – lesen Sie mit! Ort: Kaffeehaus Schmidt, Kaiserallee 69, KA-Weststadt Beginn: 11 Uhr Eintritt frei Veranstalter: amnesty international Bezirk Karlsruhe www.amnesty-karlsruhe.de Siehe Ankündigung vom 22. März Interkulturelles Festival „Die Welt blüht“ Ziel der Veranstaltung im Rahmen der Karlsru- her Wochen gegen Rassismus ist es, Kinder, Ju- gendliche sowie Erwachsene in den Vereinen für die Thematik zu sensibilisieren. Es ist eine Ver- anstaltung der interkulturellen Begegnungen, der Integration und der Vielfalt; ob nun die Ju- gendlichen einen Migrationshintergrund haben oder nicht, ob mit oder ohne Behinderung. Wir, der Förderverein der Völkerverständigung, la- den alle sehr herzlich ein. Wir bieten ein viel- fältiges kulturelles Programm an sowie interna- tionale Tänze, Ballett, Gesänge und Musik. Wir sagen gemeinsam „Nein“ zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen! Ort: Studentenhaus, Adenauerring 7, KA-Innenstadt Zeit: 11 Uhr – 16.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Förderverein Fest der Völkerver- ständigung e.V. „Die Welt blüht“ 23. 3. 23. 3. „the show“ 73 23. März (Sonntag) Infoveranstaltung mit Yücel Özdemir zum NSU-Prozess „Das NSU-Verfahren ist historisch relevant, weil es entscheidend dafür ist, ob die Angehörigen der Opfer und die Einwanderer insgesamt das Vertrauen gegenüber Deutschland und den Deutschen wiedererlangen können.“ (Yücel Öz- demir) Über Yücel Özdemir: Journalist; Deutschland-Korrespondent der Ta- geszeitung „Evrensel“ und „Neues Leben“ mit einem festen Journalistenplatz im Münchener Oberlandesgericht. Die Veranstaltung findet in türkischer Spra- che statt. Bei Bedarf wird eine konsekutive Übersetzung ins Deutsche angeboten. Der NSU-Prozess 23. 3. GÖÇMEN ESNAFLAR NEDEN ÖLDÜRÜLDÜ? Gazeteci YÜCEL ÖZDEMIR ile Söyleşi Almanya’da 2000-2007 yılları arasında 8’i Türkiye kökenli ve biri Yunanistanlı olmak üzere 9 göçmen esnafı ve bir Alman polisi katleden, Köln’de iki yeri bombalayan ırkçı terör örgütü NSU hakkında Münih Eyalet Yüksek Mahke- mesi’nde 6 Mayıs 2013 te görülmeye başla- nan davayı Yeni Hayat ve Evrensel gazeteleri adına izliyor. Söyleşi türkçe gerçekleştirilecek. Ort: Menschenrechtszentrum, Alter Schlachthof 59, KA-Oststadt Beginn: 15 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Internationaler Jugend- und Kulturverein Karlsruhe e.V. 74 23. März (Sonntag) Christlich-Islamisches Friedensgebet Wo Angehörige unterschiedlicher Religionen miteinander beten, respektieren sie einander in ihrer Verschiedenheit und nehmen sich gegen- seitig als Menschen mit ihrer persönlichen Got- tesbeziehung und mit ihren persönlichen An- liegen wahr – fern von allen Festschreibungen und Vorurteilungen. Christen und Muslime in Karlsruhe tun dies seit vielen Jahren. So laden sie auch innerhalb der diesjährigen Karlsruher Wochen gegen Rassismus zum Christlich-Isla- mischen Friedensgebet ein. Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt, Gro- ßer Saal Beginn: 17.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Christlich-Islamische Gesellschaft Karlsruhe e.V. www.cig-karlsruhe.de 23. 3. Vortrag von Lamya Kaddor Wo liegen die Herausforderungen unserer Gesellschaft, in der Christen, Juden und Mus- lime wirklich gemeinsam leben? Was können die Kirchen im Umgang mit anderen religiösen Glaubensgemeinschaften besser machen? Und welche Verantwortung kommt dabei den Juden und Muslimen auch selbst zu? Mit diesen Fragen beschäftigen sich Lamya Kaddor und Michael Rubinstein in ihrem ge- meinsamen Buch „So fremd und doch so nah - „So fremd und doch so nah. Juden und Muslime in Deutschland“ Juden und Muslime in Deutschland“ und haben damit einen authentischen und konstruktiven Beitrag zur Integrationsdebatte geschaffen, denn die beiden Autoren leben und arbeiten in ihrem Geburtsland Deutschland und sind zu Hause in einer Glaubensgemeinschaft, die sie zu »Anderen« werden lässt. Weit besser als Statistiken und Zahlen wissen sie, wie es um In- tegration in Deutschland steht. Lamya Kaddors Mitautor des Dialogbands „So fremd und doch so nah. Muslime und Ju- den in Deutschland.“, Michael Rubinstein, ist Geschäftsführer der jüdischen Gemeinde zu Duisburg. Über Lamya Kaddor: Lamya Kaddor wurde 1978 im westfälischen Ahlen als Tochter syrischer Einwanderer gebo- ren. 2003 schloss sie ihr Magisterstudium der Arabistik und Islamwissenschaft, Erziehungs- wissenschaft und Komparatistik an der Uni- versität Münster ab. Im Moment beschäftigt sie sich wissenschaftlich mit dem Leben musli- mischer Schüler in Deutschland. Sie hat regel- mäßig Lehraufträge inne und hat zuletzt an der Universität Duisburg-Essen (Fachbereich Evangelische Theologie) einen Lehrauftrag zum Thema „Bibel und Koran“ gehabt. Insgesamt 75 23. März (Sonntag) / 24. März (Montag) Ökumenischer Gottesdienst in der ZKM-Ausstellung „global aCtIVISm“ In dieser Ausstellung sind die vielfältigen zivil- gesellschaftlichen Engagements in einer globa- lisierten Welt versammelt. Was gibt uns Hoff- nung für eine lebenswerte Welt? Glaube und Engagement als Grund, Hoffnung miteinander zu teilen – das erhoffen wir uns von diesem Gottesdienst. Auch in Karlsruhe sind Gruppen mit dem „global activism“ verbunden. Sie wer- den in diesem Gottesdienst vertreten sein und wir laden alle Engagierten ein zum „Beten und Tun des Gerechten“. Der Gottesdienst wird von einer ökumenischen Gruppe aus dem ZKM und von evangelischen und katholischen Theologen vorbereitet. Predigt: Landesbischof i.R. Klaus Engelhardt. Ort: ZKM, Lorenzstraße 19, KA-Südweststadt Beginn: 18.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: ZKM www.zkm.de „Hoffnung teilen“vier Jahre (2004-2008) bildete sie an der Uni-versität Münster islamische Religionslehrer aus und vertrat dort zwischen Juli 2007 und März 2008 die Aufgaben der Professur „Islamische Religionspädagogik“. Seit dem Schuljahr 2003/2004 ist sie Lehrerin im Rahmen des nor- drhein-westfälischen Schulversuchs „Islamkunde in deutscher Sprache“ in Dinslaken. Außerdem ist Lamya Kaddor als Autorin und Publizistin tätig und berät die Politik in Fragen Integration und Islam. Sie gehört zu den musli- mischen SprecherInnen für das deutschlandweit erste muslimische Wort im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, dem sog. „Forum am Freitag“ des ZDF (www.forumamfreitag.zdf.de). Sie ist erste Vorsitzende des Liberal-Islamischen Bundes e.V. (www.lib-ev.de). Von der paneuropäischen Or- ganisation CEDAR wurde sie als eine der zehn European Muslim Women of Influence 2010 ausgezeichnet. Zudem ist sie Trägerin der „In- tegrationsmedaille der Bundesregierung“. Ort: ibz, Kaiserallee 12d, KA-Weststadt Beginn: 19 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Christlich-Islamische Gesellschaft Karlsruhe e.V., Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe (KdöR) www.lamyakaddor.jimdo.com www.cig-karlsruhe.de www.jg-karlsruhe.de 24. 3. 76 24. März (Montag) Junge Menschen leben nachhaltige Solidarität Workshop für Schüler_innen ab Klas- se 6: „Show Racism the Red Card – Zeig Rassismus die rote Karte“ Der Workshop wird von Experten des bun- desweit tätigen Vereins „Show Racism the Red Card, Deutschland e.V.“ durchgeführt. Eine Schulklasse bekommt die Möglichkeit, sich am Beispiel des Fußballsports mit den zahlreichen Facetten des Rassismus und der Diskriminierung auseinanderzusetzen. Die Jugendlichen erfah- ren in Rollenspielen, was sich im echten Leben abspielen kann und erarbeiten Handlungs- empfehlungen. Zudem sind die Begegnung und das Gespräch mit einem Vereinsvertreter des KSC bzw. einem Profispieler angefragt. Der ca. dreistündige Workshop ist nicht öf- fentlich. Weitere Informationen und Anmeldung unter Telefon: 0721-133-4262 (Stadtbibliothek/ Jugendbibliothek Karlsruhe) oder per E-Mail an: stadtbibliothek@kultur.karlsruhe.de. Ort: Jugendbibliothek im Prinz-Max-Palais, Karlstraße 10, KA-Innenstadt Zeit: nach Absprache Veranstalter: Stadtbibliothek Karlsruhe www.stadtbibliothek-karlsruhe.de Frauen fertigen Plakate gegen Rassis- mus in verschiedenen Sprachen an. Nach einer kleinen Einführung über die Kunst des Schönschreibens „Kalligraphie“ wollen wir gemeinsam mit allen Teilnehmerinnen unsere Kreativitäten entfalten und Plakate gegen Ras- sismus künstlerisch sowie kalligraphisch in ver- schiedenen Sprachen erstellen. Über eine rege Teilnahme von Frauen unter- schiedlicher Nationalitäten freuen wir uns sehr! Anmeldung: 0176/66067537 oder iifgka@web.de. Ort: Stadtteilbüro Oststadt, Gottesauerstraße 3, KA-Oststadt Beginn: 10 Uhr - 12 Uhr Eintritt: frei (evtl. Materialkosten) Veranstalter: Islamische internationale Frauenge- meinschaft Karlsruhe und Umgebung (IIFG) e. V. Kalligraphie-Workshop „Zeig Rassismus die rote Karte“ 24. 3. 24. 3. 77 AMARO KHER – Schüler_innen und andere junge Menschen leben nach- haltige Solidarität Was treibt Schüler_innen vor allem aus der Freien Waldorfschule Karlsruhe dazu an, sich gemeinsam mit Ehemaligen, Eltern und Päda- gog_innen bei den Roma in Kriva Palanka, Mazedonien, zu engagieren? „Amaro Kher“ (romanes/dt.: Unser Haus) ist als langfristiger und nachhaltiger Prozess angelegt, getragen von der Idee, ein Problem an der Wurzel anzu- packen und zwar so, dass aus den betroffenen Roma Beteiligte und Gestalter ihrer eigenen, zumeist sehr schwierigen Lebensbedingungen werden können. Nur dann wird es möglich sein, Menschen zum Bleiben an ihrem Ort zu motivie- ren und Perspektiven zu entwickeln. Worum geht es im Einzelnen? Mit nicht nur für die Roma: Da ging und geht es zunächst ganz praktisch darum, gemeinsam mit den Roma ein Gemeinschafts- und Bildungshaus zu bauen. In diesen Prozessen des gemeinsamen Planens, Organisierens und Bauens ist bereits das Erlebnis entstanden, dass mit Unterstützung von freiwilligen Helfern manches entstehen kann, sogar eine Perspektive. Konflikte können bewältigt werden, wenn man Kompetenzen zur Bearbeitung entwickelt. Vertrauen entsteht, wenn kontinuierliche Unterstützung erfahrbar wird und die eigenen Bedürfnisse der Roma sich z. B. in der Konzeption des Bildungsange- botes im Gemeinschaftshaus wiederfinden, weil sie gemeinsam entwickelt wurden. Die Art des Bauens: Aus Wenigem Viel machen, aus Altem Neues entstehen lassen unter möglichst ökologischen Aspekten, ist ein weiteres Prinzip, das hier nachhaltig angelegt ist, weil die hier erwor- benen Kompetenzen für das eigene Lebensum- feld nutzbar werden können. Baumeister und weitere Projektbeteiligte be- schreiben Stationen des ersten Bauabschnitts mit all dem, was da erlebbar geworden ist und dem, was weiterhin möglich werden soll. Die Freie Waldorfschule – eine UNESCO-Pro- jektschule – unterstützt dieses Projekt nach Kräften. Die Projektbeteiligten haben inzwi- schen zusammen mit den Aktiven und Förderern den Förderverein „Amaro Kher“ gegründet. Ort: Freie Waldorfschule, Neisser Straße 2, KA-Waldstadt Beginn: 19.30 Uhr Eintritt frei, um Spenden für das Projekt wird gebeten Veranstalter: Amaro Kher – Förderverein für das Roma-Gemeinschaftshaus in Kriva Palanka e.V. www.amarokher.org www.waldorfschule-karlsruhe.de Roma-Projekt in Mazedonien 24. 3. 24. März (Montag) 78 24. März (Montag) Workshop: Schau Hin in Karlsruhe – Alltagsras- sismus und Diskriminie- rung und wie man sich dagegen wehren kann Schau hin, wenn du in der Tram deine Muttersprache sprichst und beim Aussteigen jemand laut und deutlich sagt: „Na endlich steigen die Fremden aus!“ Inspiriert durch den Blog und Twitter-Hashtag #SchauHin der Journalistin Kübra Gümüşay will diese Veranstaltung auf Alltagsrassismus und Diskriminierung in Karlsruhe aufmerksam machen. Betroffenen – sowohl mit oder ohne Migrationshintergrund – wird ein Forum gebo- ten, ihre Erfahrungen mitzuteilen, aber auch eigene rassistische und diskriminierende Ver- haltensmuster aufzuzeigen, zu hinterfragen und zu reflektieren. In Form eines World-Cafés haben alle Teilnehmenden die Möglichkeit sich einzubringen. Angeleitet werden die Gesprächsrunden an den einzelnen Thementischen durch erfahrene Moderator_innen aus Karlsruher Initiativen und Institutionen. Folgenden Themen werden behandelt: 1. Diskriminierungserfahrung im Alltag: Jutta Gemeinhardt – Migrationsbeirat; Na- joua Benzarti – Migrationsbeirat, Vorsitzende der islamischen internationalen Frauengemein- schaft e. V Karlsruhe und Umgebung IIFG e.V. 2. Belästigung und Bedrohung im öffentli- chen Raum: Trainer_innen des Vereins Bürgerinitiative Zivil- courage e.V.; Vertreter der Polizei; eine Ver- treterin des KVVs Schau Hin in Karlsruhe 3. Zivilcourage stärken und zu aktivem Handeln ermuti- gen: Trainer_innen des Vereins Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. 4. Vorurteile durch Medien und kulturelle Angebote abbauen – Rolle der Medien für einen vorurteilsfreien Umgang miteinander: Henri Depe Tchatchu – Maooni e.V.; Petra Stutz – Freie Journalistin; Rusen Kartaloglu – Schau- spieler und Interkultureller Theaterpädagoge (Tiyatro Diyalog e.V.); Pressesprecher der Po- lizei (angefragt) In den Karlsruher Wochen gegen Rassismus werden im Stadtgebiet an mehreren öffentli- chen Einrichtungen Boxen aufgestellt sein, in die anonym persönliche Statements zu Ras- sismus- und Diskriminierungserfahrungen ein- geworfen werden können. Selbstverständlich können Statements auch auf der Internetseite www.schau-hin-karlsruhe.de eingetragen werden. Diese werden dann ausgestellt und im Workshop ausgewertet. Ort: Badisches Staatstheater, Baumeisterstraße 11, KA-Südstadt, Foyer Beginn: 19 Uhr Eintritt frei Veranstalter: AK Migrationsbeirat, Badisches Staatstheater, Kulturbüro der Stadt Karls- ruhe www.schau-hin-karlsruhe.de www.staatstheater.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b1/kultur/ kulturfoerderung/kulturbuero.de 24. 3. 79 25. März (Dienstag) Theater und Vortrag für Schulklassen: Angebot an weiterführende Schulen, Sekundarstufe I/Klas- se 5 – 7 Der Vormittag beginnt mit ei- ner Aufführung des Figurent- heaterstücks „THANDISI IN SÜDAFRIKA“, an das sich ein lebendiger Vortrag zur Ge- schichte Südafrikas und die Bedeutung Nelson Mandelas anschließt. Danach gehen wir der Frage nach, warum es den Schüleraufstand von SOWETO gab und wie sich Südafrika bis heute verändert hat. Im Rah- men der Kunstaktion „Wer bin ich?“ werden Fotos von südafri- kanischen Jugendlichen auf Papier übertragen und – mit Namen, Lebensräumen und Biogra- phien versehen – der Klasse vorgetragen. Der Vormittag im Eine Welt Theater fördert die konkrete Auseinandersetzung mit dem Thema „anders aussehen“ durch das Figurentheater, das Übertragen der Fotoportraits auf Papier und die Kommunikation in der Gruppe. Das Hineinversetzen in die gewählte Biographie – ergänzt durch selbst erdachte Aspekte – er- möglicht und fördert die Fähigkeit zu Empathie (Mitgefühl) und die Entwicklung von Toleranz. Dies gilt sowohl für die vortragenden Jugend- lichen als auch für die aktiv zuhörenden und nachfragenden Gruppenmitglieder. Anmeldung per E-Mail unter: ruth.rahaeuser@gmx.de „Kinder unter dem Regenbogen“ Spielerische Begegnungen Siehe Ankündigung vom 18. März Ort: vor dem Kinder- und Jugendtreff Lohn-Lis- sen auf der Drachenwiese, Ellmendinger Straße 1, KA-Durlach-Aue Zeit: 13 Uhr – 16 Uhr Ort: Eine Welt Theater, Alter Schlachthof 23 f, KA-Oststadt Zeit: 10 Uhr – 12.30 Uhr/nach Absprache Eintritt: pro Klasse 60 € Veranstalterin: Ruth Rahäuser, Eine Welt The- ater www.eine-welt-theater.de EINE-WELT-THEATER EINE-WELT-THEATER EINE-WELT-THEATER 25. 3. 25. 3. 80 Vortrag von Klaus Farin mit Diskus- sion – Veranstaltung für Schulklas- sen (ab 8. Klasse) Sie hören Gangsta-Rap oder Frei.Wild, bil- den sich mit Killerspielen zu Amokläufern aus, saufen, rauchen, kiffen immer mehr und immer jünger, sind konsumtrottelig und unengagiert, politisch völlig desinteressiert oder falsch – rechtsextrem – orientiert: Das Bild der Jugend in der öffentlichen Wahrnehmung war noch nie so negativ wie heute. Zugleich sind immer mehr Jugendliche kreativ engagiert – in jeder Stadt in Deutschland gibt es heute Rapper, Breakdancer, Sprayer, DJs. Doch noch nie war die Erwachsenenwelt derart desinteressiert an der Kreativität ihrer „Kinder“. Respekt ist nicht zufällig ein Schlüsselwort fast aller Jugendkul- turen und das, was Jugendliche von den Er- wachsenen am meisten vermissen. Ein Vortrag mit Diskussion über Mythen und Wahrheiten, Realitäten und Utopien und da- rüber, was das mit Jugendarbeit zu tun hat. Spannend nicht nur für Kulturinteressierte und Pädagogen. Der Jugendkulturforscher Klaus Farin ist Mit- begründer des Archivs der Jugendkulturen in Berlin und seit 2011 Vorsitzender der Stiftung „Respekt – Die Stiftung zur Förderung von jugendkultureller Vielfalt und Toleranz, For- schung und Bildung“. Anmeldung bis zum 18. März per E-Mail an: j.hopfengaertner@stja.de Teilnehmerzahl begrenzt Ort: jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt Beginn: 11 Uhr Eintritt: pro Klasse 30 € Veranstalter: jubez in Kooperation mit dem Kul- turbüro der Stadt Karlsruhe, dem PopNetz und der Fachstelle gegen Rechts im StJA e.V. „Über die Jugend... ... und andere Krankheiten“ Vortrag mit Workshop Das Büro für Integration führt in Zusammenar- beit mit der Landeszentrale für politische Bil- dung und der Sophie-Scholl-Realschule Karls- ruhe an jeweils zwei Tagen (25. und 27. März) für insgesamt fünf Klassen (ca. 130 Schüler_in- nen) einen Vortrag mit anschließenden Work- shops zum Thema „Rechtsextremismus erkennen und richtig handeln“ durch. Die Mitarbeiter_innen der Landeszentrale für politische Bildung klären die Schülerschaft über die Erkennungsmerkmale des Rechtextremismus wie z. B. die Musik, die Bedeutung von Klei- dung und Symbolen sowie über die Strategien der Mitgliedergewinnung auf. Manuel Bauer, ein ehemaliger Neonazi, wird in einem span- nenden Vortrag darstellen, wie er in die Nazis- zene reinrutschte und welche Hilfen notwendig waren, um aus dieser Szene auszusteigen. Geschlossene Veranstaltung Ort: Sophie-Scholl-Realschule Karlsruhe, Joa- chim-Kurzaj-Weg 4, KA-Oberreut Zeit: 8 Uhr – 13 Uhr Veranstalter: Büro für Integration und AK Mi- grationsbeirat in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung und der Sophie-Scholl-Realschule www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi www.lpb-bw.de www.ssr-ka.de „Rechtsextremismus erkennen und richtig handeln“ 25. 3. 81 25. März (Dienstag) „Über die Jugend... ... und andere Krankheiten“ Vortrag von Klaus Farin mit Diskus- sion – Öffentliche Veranstaltung Siehe Ankündigung für Schulveranstaltung um 11 Uhr Ort: jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt, ju- bez-Café Beginn: 19.30 Uhr, Einlass ab 18.30 Uhr Eintritt: 5 € (VK), 7 € (AK) Veranstalter: jubez in Kooperation mit dem Kul- turbüro der Stadt Karlsruhe, dem PopNetz und der Fachstelle gegen Rechts im StJA e.V. www.farin.jugendkulturen.de/ www.jubez.de www.karlsruhe.de/b1/kultur/kulturfoerde- rung/kulturbuero.de 25. 3. 82 25. März (Dienstag) Podiumsgespräch Bei der Wohnungssuche werden alle Men- schen gleich behandelt – unabhängig von Herkunft, Hautfarbe und sozialem Milieu... Ist das in Wirklichkeit so? Leider ist das nur ein Wunschbild. In der Realität haben Menschen mit fremdklingenden Namen, anderer Hautfar- be und schwieriger finanzieller Lage weitaus schlechtere Karten. Weniger Chancen haben auch Familien mit Kindern, Student_innen, Mi- ni-Jobber und Hartz-IV-Empfänger und Allein- erziehende. Eine Kombination der genannten Kategorien macht die Wohnungssuche fast aussichtslos. Viele Diskriminierungserfahrungen passieren subtil und können nicht nachgewiesen werden. Der Dortmunder Planerladen, eine Antidis- kriminierungsstelle im Bereich Wohnen, teilt in einem Input seine Ergebnisse aus einem Testing-Verfahren mit und berichtet über sei- ne Arbeit. Ein Vertreter der Volkswohnung Karlsruhe, einem der größten kommunalen Immobilienunternehmen Baden-Württembergs, berichtet über die lokale Wohnsituation und beschreibt die Praxis der Wohnungsvergabe. Karlsruher Bürger_innen sind eingeladen, ihre eigenen Erfahrungen zu teilen. Ziel der Ver- anstaltung ist, eine breitere Öffentlichkeit mit dem oft geleugneten, aber sehr brisanten The- ma der Diskriminierung auf dem Wohnungs- markt zu erreichen. Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt Beginn: 19.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: AK Migrationsbeirat, Kulturbüro der Stadt Karlsruhe www.karlsruhe.de/b1/kultur/kulturfoerde- rung/kulturbuero.de www.planerladen.de www.volkswohnung.com/wir-ueber-uns Film „My Dog Killer“ Siehe Ankündigung vom 21. März Beginn: 21.15 Uhr „Schlüsselfrage! – Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“ 25. 3. 25. 3. 83 25. März (Dienstag) Filmvorführung Planetfilm in Koproduktion mit dem WDR, 45 min, 2007. „Ich möchte die jungen Menschen bitten, ihr Leben nicht in die Hände der Mafia zu legen. Ich habe es getan und teuer dafür bezahlt und wenn ich es euch erzähle, erlebe ich alles wie- der und es tut mir sehr weh.“ (Ualid Nasur) Der Somalier wollte Fußballspieler werden. Um Krieg und Armut zu entfliehen, hat er sich wie viele andere auf die Odyssee nach Europa ge- macht. In Griechenland endete die mehrjährige Reise in der Schiffsschraube eines Bootes der Küstenwache, die Ualids Körper zerfetzte. Während in Deutschland stolz jedes halbe Jahre Rekordtiefstände bei den Aufnahmebe- gehren von Flüchtlingen und Asylanten verkün- det wurden, verschärfte sich die Situation an der Griechisch-Türkischen Grenze ständig und wuchs sich zu einer der wichtigsten Einnahme- quellen der lokalen Mafia aus. Immer wieder öffnen türkische Polizisten LKWs und vor ihre Füße purzeln Dutzende halb er- stickte, halb verhungerte Menschen, die in blinder Wut mit blanken Händen die Scheiben ihrer Schleuser einschlagen. Die türkischen Be- hörden stehen dem Ganzen fast ohnmächtig gegenüber. Es ist einfach zu viel Geld im Spiel. Mit einem Nachgespräch mit der Regisseurin Gülsel Özkan, Planetfilm. Ort: Hochschule für Gestaltung, Lorenzstraße 15, KA-Südweststadt Beginn: 19 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Internationaler Jugend- und Kulturverein e.V., Menschenrechtszentrum Karlsru-he e.V. www.planet-international.de www.hfg-karlsruhe.de www.menschenrechtszentrum.de „Ertrunken vor meinen Augen“ 25. 3. 84 25. März (Dienstag) „Deutsch sein und schwarz dazu“ Theodor Michaels Autobiografie ist so aber- witzig, dass sie erfunden sein könnte, wenn sie nicht allzu wahr wäre. Er entfaltet in „Deutsch sein und schwarz dazu“ eine Welt, die man so nicht gekannt hat. Sie wird beschrieben von einem Mann, den man für seine Kraft, das alles zu bewältigen, nur bewundern kann; insbeson- dere auch dafür, dass es ihm gelungen ist, die Menschlichkeit zu bewahren. Theodor Micha- el erzählt ganz nüchtern, aber die Ereignisse sprechen für sich. Seine Lebenserinnerungen sind im November letzten Jahres bei dtv er- schienen; sie fanden in Presse, Rundfunk und Fernsehen eine große Aufmerksamkeit. Theodor Michael wurde 1925 in Berlin gebo- ren. Sein Vater war Kolonialmigrant aus Kame- run, seine Mutter Deutsche. Nach dem frühen Tod der Mutter wachsen Theodor Michael und seine Geschwister teils unter erbärmlichen Um- ständen bei Pflegeeltern auf. Nach der Volks- schule darf er aufgrund seiner Hautfarbe kei- ne weitere Ausbildung machen. Man fand, die Schwarzen sollten den Deutschen keine Arbeits- plätze wegnehmen. Aber in den sehr beliebten Völkerschauen kamen sie noch unter als „Art- fremde“ mit dem „negroiden Einschlag“. Sogar in der Nazi-Zeit waren sie als Statisten in den äußerst beliebten Kolonialfilmen beschäftigt. Doch dann landeten sie im KZ oder in Zwangs- arbeiterlagern. So erging es auch Theodor Michael: Nach dem Tod seiner Eltern schlug er sich als Page, Portier und Komparse durch – bis er mit 18 Jahren in einem Zwangsarbeiterlager interniert wurde, wo er auch die Befreiung erlebte. Nach dem Kriegsende musste Theodor Michael feststellen, dass er, weil er überlebt hatte, der Kollabora- tion verdächtigt wurde. Damals hätte er es sich nicht träumen lassen, dass er Jahrzehnte später einmal als Regierungsdirektor und zu einem an- erkannten Afrika-Spezialisten werden würde. Lesung Theodor Michael: „Deutsch sein und schwarz dazu“ – Erinnerungen eines Afro-Deutschen 25. 3. 85 Ort: Stadtbibliothek, Ständehausstraße 2, KA-Innenstadt, Lese-Café Beginn: 19.30 Uhr Veranstalter: Menschenrechtszentrum Karlsruhe e.V., Stadtbibliothek Karlsruhe, Senioren- büro der Stadt Karlsruhe, Stadtjugendaus- schuss e.V. www.dtv.de/autoren/theodor_michael_16729 www.dtv.de/buecher/deutsch_sein_und_ schwarz_dazu_26005 www.menschenrechtszentrum.de www.stadtbibliothek-karlsruhe.de/ www.karlsruhe.de/b3/soziales/personen- gruppen/senioren www.stja.de Lesung mit Theodor Michael: „Deutsch sein und schwarz dazu“ Geschlossene Veranstaltung Ort: Markgrafengymnasium Durlach, Gymnasiumstraße 1-3, KA-Durlach www.mgg.karlsruhe.de 25. März (Dienstag) / 26. März (Mittwoch) 26. 3. 86 26. März (Mittwoch) Theater: „Roma Romeo und Sinti Carmen“ Nach einer Prügelei im Klassenzimmer müssen Carmen und Josef ein Referat über Sinti und Roma zusammen erarbeiten. Doch es stellt sich heraus, dass die Recherchen zu dem Thema schwieriger sind als gedacht und die Ergeb- nisse widersprüchlich. Die beiden beschlie- ßen daher kurzerhand, selbst zu Zigeunern zu werden und Baden-Württemberg zu bereisen. Dabei stoßen sie auf die eigene familiäre Vergangenheit, auf hartnäckige Klischees und die unterschiedlichsten Reaktionen auf ihr Ex- periment. Sie beginnen, den Mechanismus von Vorurteilen zu hinterfragen und den Grund dafür zu suchen, warum man dazu neigt, alles und jeden in Schubladen sortieren zu wollen. Doch erst, als sie auf eine Gruppe umherrei- sender Sinti stoßen und sich mit ihnen unterhal- ten, begreifen sie die Dimension des Rassismus gegenüber Sinti und Roma. Ein Roadmovie über die Grenzen von Klischee und Wahrheit, Liebe, Hass und Vorurteile und über das Leben, das irgendwo da draußen auf uns wartet. „Roma Romeo und Sinti Carmen“ Ort: Insel, Karlstraße 49, KA-Südweststadt Beginn: 11 Uhr Eintritt: 12 €, ermäßigt 7 €, für Schulen 6 € Veranstalter: Badisches Staatstheater Karlsruhe www.staatstheater.karlsruhe.de/programm/ info/1712/ Bild © Felix Grünschloß Spielerische Begegnungen Siehe Ankündigung vom 18. März Ort: vor dem Kinder- und Jugendtreff Lohn-Lis- sen auf der Drachenwiese, Ellmendinger Straße 1, KA-Durlach-Aue Zeit: 13 Uhr – 16 Uhr 26. 3. 87 Bild © Felix Grünschloß Führung durch die Ausstellung: „Seid wachsam, dass über Deutschland nie wieder die Nacht hereinbricht. Gewerkschafter in Konzentrationsla- gern 1933 – 1945“ Gewerkschafter gehörten zu den frühesten und aktivsten Gegnern des Nationalsozialismus. Viele von ihnen bezahlten Widerspruch und Widerstand mit der Inhaftierung in Konzentra- tionslagern. An das Schicksal dieser mutigen Frauen und Männer will die Wanderausstellung der Freien Universität Berlin, der Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen/Stiftung Branden- burgische Gedenkstätten und der Hans-Böck- ler-Stiftung erinnern. Dazu hat das Stadtarchiv Karlsruhe eine lokale Ergänzung erarbeitet, die sich mit der Verfol- gung der Gewerkschaften durch die National- sozialisten in Karlsruhe und mit den Schicksalen der freien Karlsruher Gewerkschafter Gustav Schulenburg und Gustav Kappler befasst. Führung mit Jürgen Schuhladen-Krämer (M.A.) Ort: Erinnerungsstätte Ständehaus, Neues Stän- dehaus, Ständehausstraße 2, KA-Innenstadt Beginn: 18 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Stadtarchiv und Historische Mu- seen der Stadt Karlsruhe www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/ staendehaus.de „Seid wachsam, dass über Deutschland nie wieder die Nacht hereinbricht.“ 26. März (Mittwoch) 26. 3. 88 26. März (Mittwoch) Roma-Projekt in Mazedonien Multimediavortrag und Benefizkon- zert für Amaro Kher: „Ein Haus fürs Leben der Roma“ Entwickelt und gebaut von jungen Menschen aus Karlsruhe gemeinsam mit Roma aus Kriva Pa- lanka in Mazedonien. Vorurteile überwindet man am besten, indem man sich begegnet und gemeinsam handelt und zwar so, dass sich aus diesem Handeln eine Perspektive entwickeln kann für diejenigen, die – gefangen in einer Spirale aus Armut, Benach- teiligung und Diskriminierung – alleine dazu im ersten Schritt nicht in der Lage sind. Das war Motto und ist Erfahrung einer Gruppe von zumeist jungen Karlsruher Menschen, die den Roma in Kriva Palanka begegnet sind, ihre miserable, demütigende Lebenssituation miter- lebt und sich vorgenommen haben, hier etwas durch eigenes Tun zu verändern. Ein Leben am Rande der Gesellschaft, in dem Bildung nicht an erster Stelle stehen kann, wenn vor allem Hunger die Menschen plagt. Ohne Bildung der Kinder, aber auch der Jugendlichen und Er- wachsenen, wird der Kreislauf aus Armut und Ausgrenzung aber nicht überwunden werden können. Ohne Unterstützung bei und Partizi- pationsmöglichkeiten an der eigenen Zukunfts- gestaltung werden die Roma ihre Lebensver- hältnisse nicht überwinden können, sondern es braucht Raum und finanzielle Möglichkeiten. Der Raum: AMARO KHER – das Haus – wird von Freiwilligen aus Karlsruhe gerade gebaut, ökologisch nachhaltig mit Recycling-Bau und sozial verantwortlich mit begleiteten Prozessen der Selbstverantwortung und Gemeinschafts- bildung. Nicht konfliktfrei, aber mit Perspekti- ven für die Menschen dort vor Ort. In einem Vortrag und Filmausschnitten wird der Prozess AMARO KHER von den Hauptinitia- tor_innen Angelika Ludwig-Huber, Sebastian Marschall, Maria und Charlotte anschaulich dargelegt – mit all den Fragen, die da ent- standen und ganz prinzipiell sind: • Für die Roma oder mit den Roma? Wie viel Fremdbestimmung kann der Mensch ertra- gen? Oder: Selbstbestimmt geht besser! • Was braucht ein Mensch, damit er Leben als lebenswert erleben kann? • Lebenssituationen der Roma in Mazedonien und Deutschland: Diskriminierung, Demüti- gung, Fremdbestimmung und Perspektivlo- sigkeit • Wie lässt sich dieser Kreislauf verändern und vor allem für die Kinder eine nachhal- tige Perspektive entwickeln? Keine der großen Stiftungen konnte sich bis- lang entschließen, in dieses – auch ökologisch – interessante Projekt einzusteigen. Vielleicht ist es so einzigartig, dass es in kein Schema passt? Daher wird eine Gruppe von jungen Musikern aus der Waldorfschule Karlsruhe gemeinsam mit Roma-Musikern aus Wien versuchen, eine musikalische – und vielleicht auch finanzielle – Brücke um den Vortrag herum zu schlagen. Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt Beginn: 19 Uhr Eintritt frei, um Spenden für das Projekt wird gebeten Veranstalter: Amaro Kher – Förderverein für das Roma-Gemeinschaftshaus in Kriva Pa- lanka e.V. und ibz www.amarokher.org www.ibz-karlsruhe.de 26. 3. 89 26. März (Mittwoch) „Erntehelfer“ Film: „Erntehelfer“ Moritz Siebert, Deutschland 2013. Digital, 70 Min., dt. UT Das unterfränkische Vierhundert-Seelen-Dorf Seinsheim erscheint durch die Augen des in- dischen Pfarrers Cyriac betrachtet zunächst recht befremdlich – es gibt kein Internet, da- für jede Menge Schnee, die Straßenverkehrs- ordnung ist heilig, und die Menschen tanzen schunkelnd auf den Tischen. Cyriac ist einer von mittlerweile 500 Priestern aus Indien, mit denen die katholische Kirche in Deutschland dem Fachkräftemangel zu begegnen versucht. Neben der Sprache muss er auch lernen, wie man Predigten schreibt und seine Gemeinde zusammenhält – ein schweres Unterfangen! Teil seiner Aufgabe als Seelsorger sind Krankenbe- suche und auch hier zeigt sich ihm ein fremdes Bild von der Einsamkeit der alten Menschen. Ein Blick von außen, der viele Fragen aufwirft. Eine teils melancholische, teils heitere Reise zwischen Blaskapellen, Karneval, Glaube, Zweifel und Schnee. Im Anschluss an die Vorführung am 26. März besteht Gelegenheit zum Gespräch mit Pater Thomas Maier von der Katholischen Seelsor- geeinheit St. Raphael. Geboren in Schluchsee, gehört er der katholischen Missionsgesellschaft der „Weißen Väter“ – Afrika-Missionare an. Er selbst hat während seiner Ausbildung drei Jahre in Afrika gelebt und später mehr als 12 Jahre in Jerusalem verbracht, wo er im Be- reich der Ökumene und im Kontakt zu ande- ren Glaubensgemeinschaften tätig war. Er ist spezialisiert in Ostkirchen-Wissenschaften und hat in Frankreich (Toulouse) und in Italien (Rom) studiert und promoviert. Ort: Studio 3 (Kinemathek), Kaiserpassage 6, KA-Innenstadt Beginn: 19 Uhr Eintritt: 6 €, ermäßigt 4,50 € (für Mitglieder der Kinemathek Karlsruhe) Veranstalter: Kinemathek Karlsruhe e.V. Weitere Vorführung am 29. März, 19 Uhr www.siebertfilms.com/siebertfilms.com/ERNTE- HELFER www.kinemathek-karlsruhe.de 26. 3. 90 26. März (Mittwoch) Theatrale Aktion im öffentlichen Raum Ort: Kronenplatz Beginn: 19 Uhr Veranstalter: Werkraum Karlsruhe e.V., IIFG e.V., „Projekt LEA“ des StJA e.V. Vortrag mit Diskussion Die in den Köpfen verankerten Klischees über das Aussehen eines Neonazis sind seit längerer Zeit überholt. Es gibt neue, subtilere Symbole, derer sich die rechtsradikale Szene bedient, um die Gruppenzugehörigkeit in der Öffent- lichkeit zu zeigen. Zahlensymbolik, Musik, gra- fische Darstellungen, Bekleidung und Entleh- nungen aus der nordischen Mythologie sind nur einige Beispiele für versteckte Merkmale der rechtsextremen Szene. Das Büro für Integration lädt in Kooperation mit dem Landeskriminal- amt Baden-Württemberg und dem Bürger- verein Oberreut zum Vortrag mit dem Thema „Rechtsextremismus erkennen und richtig han- deln“ ein. Dem Vortrag folgt eine Diskussion mit Manuel Bauer, einem ehemaligen Mitglied der Neonazi-Szene, der seine Geschichte ausführ- lich erzählen wird. Er berichtet von den Anfän- gen, seiner Zeit als aktiver Neonazi und dem Weg, den er hinter sich hat, seit er beschloss auszusteigen. Lassen Sie uns gemeinsam das eingestaubte Halbwissen über Rechtsextremis- mus auffrischen und lernen, richtig zu handeln. „Glatze, Springerstiefel, Bomberjacke? Rechtsextremismus erkennen und richtig handeln“ Ort: Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Wei- ße Rose“, Otto-Wels-Straße 31, KA-Ober- reut Zeit: 19 Uhr – 21 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Büro für Integration und AK Mi- grationsbeirat in Zusammenarbeit mit Lan- deskriminalamt, Bürgerverein Oberreut und Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Weiße Rose“, Stadtjugendausschuss e.V. www.polizei-bw.de/Dienststellen/LKA/Seiten/ Staatsschutz www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/ bfi www.st ja.de/kinder-und-jugendeinric h- tungen/jugend-und-gemeinschaftszen- trum-weisse-rose.html www.oberreut.de 26. 3. 26. 3. 91 26. März (Mittwoch) Lesung: „Die biologische Lösung – oder die deutsche Justiz und das Massaker von St. Anna“ Im Sommer 1944 haben SS-Männer in dem italienischen Gebirgsdorf Sant‘Anna di Stazze- ma mehrere hundert Frauen, Kinder und ältere Menschen ermordet. Bis heute stand keiner der mutmaßlichen Täter, von denen zwei aus dem Raum Karlsruhe stammen, vor einem Gericht. Zuletzt hat sich auch das Oberlandesgericht Karlsruhe mit einem Klageerzwingungsverfah- ren in der Sache Sant’Anna befasst. Der Stuttgarter Autor, Filmemacher und Jour- nalist Hermann G. Abmayr hat mehrmals über den Fall berichtet und seine juristische Aufar- beitung vor wenigen Monaten in einem Buch- kapitel nachgezeichnet. Er wird Auszüge da- raus lesen und vorab ein kurzes Video zeigen, in dem Überlebende des Massakers zu Wort kommen. „Die deutsche Justiz und das Massaker von St. Anna“ Ort: Jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt, Jubez-Café Beginn: 19.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: SJD – Die Falken, Input Karlsruhe, Libertäre Gruppe Karlsruhe, jubez Karlsru- he und die Fachstelle gegen Rechts im StJA e.V. www.jubez.de www.sjd-falkenkarlsruhe.org 26. 3. 92 26. März (Mittwoch) Film „My Dog Killer“ Siehe Ankündigung vom 21. März Beginn: 21.15 Uhr Vortrag von Mohammad Luqman Die Ängste des Abendlandes vor dem Islam lassen sich bis weit in das Mittelalter zurückver- folgen. Doch was sind die Ursachen hierfür? Hat der Islam auch einen Anteil an der westlichen Kultur und Zivilisation? Gibt es Beispiele gelun- gener Integration und friedlichen Zusammen- lebens? Der Vortragsabend möchte erwähnte Ängste und negative Eindrücke aufgreifen und darstellen, welche Position die islamischen Leh- ren gegenüber vermeintlich „Fremden“ – seien es Andersgläubige oder Andersseiende – ver- treten. Herr Luqman wird darstellen, was der Islam und was muslimisches Leben bedeutet. Darüber hinaus wird erläutert, wie der Islam zu den Wertevorstellungen des Abendlandes steht und welche Geschichte der Islam in Europa hat. „Der Schrecken des Abendlandes – der Islam in Europa“ Über Mohammad Luqman: Er ist Islamwissenschaftler und hält regelmäßig wissenschaftlich fundierte Vorträge und Kurse über den Islam. Herr Luqman ist zudem Leiter der Abteilung Publikation in der Ahmadiyya Muslim Jamaat KdöR und führt derzeit auch den „Verlag der Islam“. Ort: Friedensheim des Badischen Landesver- eins für Innere Mission, Redtenbacherstraße 10 –14, KA-Südweststadt Beginn: 19 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Ahmadiyya Muslim Jamaat (KdöR) www.ahmadiyya.de 26. 3. 26. 3. 93 Vortrag von Gen Kelsang Gogden: „Gibt es einen Unterschied zwischen Dir und mir?“ Buddha lehrte, dass die Unterschiede, die wir zwischen uns und anderen wahrnehmen, nicht aus sich heraus existieren, sondern Projektionen unseres Geistes sind. Somit gibt es aus bud- dhistischer Sicht keine gültige Grundlage für Gedanken des Rassismuses, der Ausgrenzung, des Hasses usw. Sie stehen im Widerspruch zur Wirklichkeit und erzeugen nichts als Leiden sowohl für uns selbst als auch für andere. Ge- danken des Respektes, der Zuneigung und des Mitgefühls für alle ohne Ausnahme jedoch sind im Einklang mit der Wirklichkeit und bringen uns und anderen nur Frieden und Glück. Gen Kelsang Gogden wird an diesem Abend in diese buddhistische Sichtweise einführen und erklären, wie sie uns helfen kann, eine für uns und unsere Welt heilsame Erfahrung von liebe- voller Wertschätzung für jeden zu entwickeln. Anschließend an den Vortrag steht sie gerne für Fragen und Diskussion zur Verfügung. „Gibt es einen Unter- schied zwischen Dir und mir?“ Über Gen Kelsang Gogden: Gen Kelsang Gogden ist eine moderne bud- dhistische Nonne der Neuen Kadampa-Tradi- tion und unterrichtet seit über 10 Jahren am Menlha-Zentrum für Buddhismus in Karlsruhe. Sie studiert und praktiziert Buddhismus seit vie- len Jahren und wird als buddhistische Lehrerin für ihre inspirierende, warmherzige Klarheit geschätzt. Ort: Menlha-Zentrum für Buddhismus, Gar- tenstraße 1, KA-Südweststadt Zeit: 19.30 Uhr – 21 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Menlha-Zentrum für Buddhismus e.V. www.meditation-karlsruhe.de 26. März (Mittwoch) 26. 3. 94 27. März (Donnerstag) Vortrag mit Diskussion Im Rahmen der Reihe „Nordweststadt Impuls“ veranstaltet das Büro für Integration in Zu- sammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg und der Bürgergemein- schaft Nordweststadt einen Vortrag zum The- ma „Rechtsextremismus erkennen und richtig handeln“. Mitarbeiter des Landeskriminalamtes informieren über die rechtsextreme Musik, über die Bedeutung von Kleidung und Symbolen so- wie über die Strategien der Mitgliedergewin- nung. Manuel Bauer, ein ehemaliger Neonazi, wird in einem spannenden Vortrag darstellen, wie er in die Naziszene reinrutschte und welche Hilfen notwendig waren, um aus dieser Szene auszusteigen. „Glatze, Springerstiefel, Bomberjacke? Rechtsextremismus erkennen und richtig handeln“ „Rechtsextremismus erkennen und richtig handeln“ Vortrag mit Workshop. Siehe Ankündigung vom 25. März Der Vortrag richtet sich an die Schülerschaft, Pädagogen und Eltern, aber auch an alle inte- ressierten Bürger_innen in der Nordweststadt. Ort: Werner-von-Siemens-Schule, Kurt-Schu- macher-Straße 1, KA-Nordweststadt, Aula Zeit: 18 Uhr – 20 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Bürgergemeinschaft Nordwest- stadt, Büro für Integration und AK Migra- tionsbeirat in Zusammenarbeit mit Werner- von-Siemens-Schule www.polizei-bw.de/Dienststellen/LKA/Seiten/ Staatsschutz www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi www.ka-nordweststadt.de www.wvs-ka.de 27. 3. 27. 3. 95 27. März (Donnerstag) Lesung Geschichten und Zeitzeugenberichte über die rassische Verfolgung und Ermordung der Karls- ruher Sinti in der NS-Zeit. Michail Krausnick liest und erzählt: „Josef und seine Brüder“ – die Spurensuche eines Ho- locaust-Überlebenden im Generallandesarchiv und „Eine ganz raffinierte Person“ – vom Wi- derstand der Mathilde Klein gegen den Karls- ruher „Zigeunerkommissar“. Über Michail Krausnick: Michail Krausnick ist Autor zahlreicher Veröf- fentlichungen zum Thema, u. a. „Wo sind sie hingekommen? Der unterschlagene Völkermord an den Sinti und Roma“; „Da wollten wir frei sein – eine Sinti-Familie erzählt“, das Thea- terstück „Lustig ist das Zigeunerleben?“, das Drehbuch zum TV-Film „Auf Wiedersehen im Himmel. Die Sinti-Kinder von der St. Josefspfle- ge“, das Kinderbuch „Elses Geschichte – ein Mädchen überlebt Auschwitz“, die Lokalstudie „Abfahrt: Karlsruhe“ und die Ausstellung „Die Überlebenden sind die Ausnahme“ gemeinsam mit Anita Awosusi. „Ich will’s ja selbst gern vergessen!“ Ort: Stadtmuseum im Prinz-Max-Palais, Karls- traße 10, KA-Innenstadt Beginn: 18 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Gesellschaft für bedrohte Völ- ker e.V., Regionalgruppe Karlsruhe und Stadtarchiv Karlsruhe www.krausnick-info.de/start.htm www.gfbv.de 27. 3. 96 27. März (Donnerstag) Für seinen Vortrag „Eine Jüdische Zeitreise“ hat Dany Bober die in der Zeit der Weima- rer Republik auf deutschen Kleinkunstbühnen beliebte Form des „Features“ gewählt. Hierbei tragen die unterschiedlichsten Stilelemente wie Lieder, Berichte, Mundartgedichte und Humor zu einem kurzweiligen und informativen Abend bei. Die Frankfurter Rundschau schrieb: „... Ein Abend der zeigte, dass Unterhaltung durchaus was mit Haltung zu tun hat. Und dass es möglich ist, ein ernsthaftes Thema auch ohne die durch- konstruierte Handlung eines Theaterstückes pu- blikumswirksam auf die Bühne zu bringen.“ Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt Beginn: 19.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: ibz Karlsruhe e.V., Stoffwechsel e.V. www.kulturserver.de/-/kulturschaffende/ detail/32683 www.ibz-karlsruhe.de www.stoffwechsel-ev.de Veranstaltung in der Tapasbar Pin- txos: Ort: Pintxos Tapas y Pasión, Waldstrasse 30, KA-Innenstadt Beginn: 20.30 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Pintxos Tapas y Pasión www.pintxos.de/karlsruhe-1.html „Pasion Gitana – Spanische Live Musik“ „Jüdische Zeitreise mit Dany Bober - Lied, Geschichte(n), Jüdischer Humor“ 27. 3. 27. 3. 97 27. März (Donnerstag) Buchpremiere: Ibraimo Alberto und Daniel Oliver Bachmann präsentie- ren ihr Werk „Ich wollte leben wie die Götter. Was in Deutschland aus mei- nen afrikanischen Träumen wurde.“ „In Karlsruhe ist alles anders“, sagt Ibraimo Alberto. Er nennt Karlsruhe eine „fantastische Multikultistadt“. Hier ist er nicht mehr der ein- zige Schwarze. 2011 flüchtet Ibraimo Alberto von Brandenburg nach Karlsruhe. Er hält den Rassismus nicht länger aus. Aufgewachsen als eines von zwölf Kindern und Sklave eines Land- besitzers in Mosambik, zieht er 1981 in die DDR. Aber anstatt studieren zu können, wird er in ein Fleischkombinat abkommandiert. Er darf sich weder frei bewegen noch heiraten. Doch Alberto boxt sich nach oben: Er macht Karrie- re in einem Ostberliner Boxverein und boxt für den Club „Traktor Schwedt“ in der Bundesliga. 1991 beherrschen die Neonazis Schwedt. Al- berto wird täglich angepöbelt, beleidigt und angegriffen. Als Rechtsradikale seinen 17-jäh- rigen Sohn bei einem Fußballspiel totzuschla- gen drohen, weiß Alberto, inzwischen Auslän- derbeauftragter in der Stadt an der Oder, dass er hier keine Zukunft mehr hat. 2011 erhält er „innerdeutsches Asyl“ in Karlsruhe. Und er kämpft weiter gegen Rassismus und für Integration. Ibraimo Alberto und Co-Autor Daniel Oliver Bachmann, geboren 1965, Absolvent der Filmakademie Baden-Württemberg, stellen das gerade im Verlag Kiepenheuer & Witsch erscheinende Buch in Ibraimo Albertos neuer Heimat gemeinsam vor. Ort: Museum für Literatur am Oberrhein, Prinz- Max-Palais, Karlstraße 10, KA-Innenstadt Beginn: 20 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Literarische Gesellschaft Karlsru- he e.V., Stephanus-Buchhandlung „Was in Karlsruhe aus meinen afrikanischen Träumen wurde.“ © Sven Paustian www.kiwi-verlag.de/buch/ich-wollte-leben- wie-die-goetter/978-3-462-04624-3 www.literaturmuseum.de www.stephanusbuch.de Theater-Uraufführung: „Rechtsmate- 27. 3. 98 28. März (Freitag) Ausstellungseröffnung mit einem Vortrag der Ausstellungsmacherin Birgit Mair Die Ausstellung setzt sich auf 22 Tafeln mit den Verbrechen des NSU in den Jahren 2000 bis 2007 sowie der gesellschaftlichen Aufarbei- tung nach dem Auffliegen des „Nationalsozi- alistischen Untergrundes“ im November 2011 auseinander. Neben den Biografien der zehn Mordopfer, den Bombenanschlägen sowie zahlreichen Banküberfällen beleuchtet die Aus- stellung Neonaziszenen, aus denen der NSU hervorging. Analysiert werden zudem Gründe, warum die Mordserie so lange unaufgeklärt blieb. Die Ausstellung wird mit einem Vortrag der Diplom-Sozialwirtin Birgit Mair eröffnet. Sie stellt das Ausstellungsprojekt vor und geht auf aktuelle Entwicklungen im NSU-Prozess so- wie den Umgang mit Neonazismus und Rassis- mus nach dem Auffliegen des NSU ein. Im An- schluss besteht die Möglichkeit für Fragen aus dem Publikum. Die Ausstellung ist nach der Eröffnungsver- anstaltung zwei Wochen, bis zum 12. April, im Konferenzsaal der Zentralmoschee täglich von 13 Uhr –17 Uhr zu besichtigen. Ort: DITIB Zentralmoschee Karlsruhe, Käppel- estraße 3, KA-Oststadt Beginn: 17 Uhr Eintritt frei Veranstalter: DITIB Karlsruhe in Kooperation mit dem Institut für sozialwissenschaftliche Forschung, Bildung und Beratung Nürnberg (ISFBB) e.V. www.ditib-karlsruhe.de www.isfbb.de „Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen“ Vortrag: „Zwischen Tschetschenien, Polen und Deutschland – Hintergründe zu den Schicksalen von Flüchtlingen“ 2013 kamen die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland einen Asylantrag stellten, aus der Russischen Föderation und hier aus Tschetschenien. Sarah Reinke, GUS-Referentin der Gesell- schaft für bedrohte Völker, klärt über die Hin- tergründe der Flucht und die aktuelle Lage in Tschetschenien auf. Anhand von Einzelschick- salen stellt sie die Folgen der europäischen Flüchtlingspolitik für die Betroffenen dar und beschreibt, wie sich die Situation seit Jahres- beginn 2014 auch im Zusammenhang mit den Olympischen Winterspielen in Sotschi entwi- ckelt. Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt Beginn: 20 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Gesellschaft für bedrohte Völker e.V., Regionalgruppe Karlsruhe www.gfbv.de „Hintergründe zu den Schicksalen von Flüchtlingen“ Freitagsgebet am KIT Siehe Ankündigung vom 21. März 28. 3. 28. 3. 28. 3. 99 28. März (Freitag) Theater: „Benefiz – Jeder rettet einen Afrikaner“ Siehe Ankündigung vom 19. März Die Lange LeseNacht im ZKM Wer Menschen ausgrenzt, verstößt gegen die Menschenrechte und gefährdet den gesell- schaftlichen Zusammenhalt. Rassismus verletzt Menschen durch Worte und Taten. Amnesty International Karlsruhe möchte zeigen: Worte können auch viel Kraft entfalten und zur Ver- ständigung beitragen! Bekannte Karlsruher Bürger_innen lesen mit- gebrachte Werke – Schauspieler tragen Texte vor. Musik von ZILL feat. N. Rieger und 7Ender & U.W.E. with friends. „Dein Wort gegen Rassismus“ Mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Prof. Dr. h.c. mult. Peter Weibel, Gunzi Heil, Jan Linders, Schauspielern des Staatstheaters und Überraschungsgästen. Literatur trifft Musik – und Du bist dabei! Ort: ZKM, Lorenzstraße 19, KA-Südweststadt, Medientheater Zeit: 20 Uhr – ca. 23.30 Uhr (mit Pause und After-Show-Party) Eintritt frei Veranstalter: amnesty international Bezirk Karlsruhe, in Kooperation mit dem ZKM und dem Kulturbüro der Stadt Karlsruhe www.amnesty-karlsruhe.de www.zkm.de www.karlsruhe.de/b1/kultur/kulturfoerde- rung/kulturbuero 28. 3. 28. 3. 100 29. März (Samstag) „Erinnerung aufpolieren!“ Aktive der Karlsruher Stolpersteine-Putzakti- onen stellen ihre Initiative vor „Stolpersteine“ des Künstlers Gunter Demnig erinnern an Menschen, die Opfer der poli- tischen und rassistischen Verfolgungen unter der NS-Diktatur wurden: Eingelassen in die Gehsteige vor ihren letzten freiwillig gewähl- ten Wohnquartieren, lassen die quadratischen Messingplatten die Vorbeigehenden zumindest optisch über die Namen und Schicksale der einstigen Bewohner_innen „stolpern“. Auf diese Weise geben sie ihnen symbolisch wieder ein Stück ihrer Identität zurück. Mit der Zeit haben viele einstmals blitzende Stolpersteine Patina angesetzt; sie fügen sich nun sehr unauffällig ins Grau der Pflastersteine drum herum ein. Um wieder mehr Aufmerksamkeit auf sie zu lenken, ist daher eine Erinnerungsarbeit ganz praktischer Art gefragt. Auf Initiative von „Ge- „Erinnerung aufpolieren!“ gen Vergessen – Für Demokratie e.V.” führen mehrere Organisationen und zahlreiche Enga- gierte seit dem Frühjahr 2012 in ganz Karlsru- he Stolpersteine-Putzaktionen durch. An jeder Station wird dabei kurz der jeweiligen Opfer gedacht. Dabei kommt es zu unterschiedlichen Begegnungen. Die Initiative stellt zunächst bei Kaffee und Ku- chen ihre Arbeit vor – anschließend gemein- sames aktives Gedenken an den Stolpersteinen in der Karlsruher Innenstadt. Ort: jubez, Kronenplatz 1, KA-Innenstadt, Jubez-Café Beginn: 14 Uhr Veranstalter: Initiative „Erinnerung aufpolieren“ Anschließend um 15 Uhr gemeinsames aktives Gedenken an den Stolpersteinen in der Karls- ruher Innenstadt. www.erinnerung-aufpolieren.de 29. 3. 101 29. März (Samstag) Vortrag von Ahmad Mansour Die antisemitischen Stereotypen, die von musli- mischen Jugendlichen in Deutschland vertreten werden, sind sehr vielfältig und reichen von Verschwörungstheorien über die Herrschaft der Juden in der Finanz- und Weltpolitik, über die Darstellung der Juden als geldgierig, ma- nipulativ, dreckig, Feinde des Islams bis zur Ho- locaust-Verleugnung. Solche Stereotypen sind auch in der Mehrheitsgesellschaft vorhanden. Doch bei der Entstehung dieser Bilder in den migrantischen Milieus spielen der Nahostkon- flikt und der religiös begründete Antisemitismus eine entscheidende Rolle. Wir begegnen die- sem neuen Antisemitismus im Alltag auf Schul- höfen, in den Schulklassen, in Moscheen, auf Facebook, in Satellitensendern und in Foren. Diese Art von Antisemitismus ist kaum erforscht und trotzdem stellt er eine der großen Bedro- hungen für unsere Demokratie dar und benötigt ein pädagogisches Umdenken. Über Ahmad Mansour: Ahmad Mansour ist Diplom-Psychologe, ge- boren 1976 in Tira (einem kleinen arabischen Dorf in Israel) und lebt seit neun Jahren in Deutschland. An der Universität in Tel Aviv studierte er Psychologie, Soziologie und Phi- losophie und arbeitete dort in verschiedenen „Muslimischer Antisemitismus“ Projekten für friedliches Zusammenleben zwi- schen Arabern und Juden. In Berlin führte er sein Studium im Fach Klinische Psychologie an der Humboldt-Universität zu Berlin fort. Neben seiner Tätigkeit als Gruppenleiter bei Hero- es, einem Projekt gegen die Unterdrückung im Namen der Ehre und für Gleichberechtigung, arbeitet Herr Mansour als wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem Projekt „ASTIU“ (Auseinan- dersetzung mit Islamismus und Ultranationalis- mus). Außerdem war Ahmad Mansour Mitglied der „Deutschen Islam Konferenz“ und berät die European Foundation for Democracy in den Themen Integration, Radikalisierung, Antisemi- tismus und Erziehungsmethoden in muslimischen Familien. Ahmad Mansour ist freier Autor und arbeitet gerade für die ARD an einer Repor- tage über muslimischen Antisemitismus. Ahmad Mansour fordert in seinen Artikeln die Muslime, die Pädagogik und die Politik auf, aktiv gegen den wachsenden Antisemitismus und die Radi- kalisierung zu handeln. Ort: Badisches Landesmuseum, Schlossbezirk 10, KA-Innenstadt, Gartensaal Beginn: 19 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Förderverein Fest für Völkerver- ständigung e.V. www.heroes-net.de/index.php/angebote 29. 3. 102 29. März (Samstag) „Rechtsmaterial“ rial“. Ein NSU-Projekt von Jan-Chri- stoph Gockel & Konstantin Küspert Der NSU-Prozess läuft seit dem 6. Mai 2013 in München und versucht, die Taten der rechten Terrorzelle „Nationalsozialistischer Unter- grund“ und auch deren Verstrickung mit den deutschen Geheimdiensten aufzuklären. Was geschah in der konspirativen Wohnung des NSU? Wie entwickeln sich Menschen zu rassisti- schen Mördern? Nach ausführlicher Recherche, Gesprächen mit der Bundesanwaltschaft und weiteren Behörden, Institutionen, Vereinen, die an einem der größten Strafprozesse des ver- einigten Deutschland beteiligt sind, nähert sich das Staatstheater der Thematik mit dem Ziel, historische Dimension und fatale Kontinuität des Terrorismus von rechts in Deutschland auf- zuzeigen. Aus einem alten Propagandastück, hunderten Seiten Akten und vielen detaillierten Berichten wird ein Theaterabend destilliert, Tasse Tee Siehe Ankündigung vom 15. März Ort: ibz, Kaiserallee 12 d, KA-Weststadt, Dachgeschoss Film „Erntehelfer“ Siehe Ankündigung vom 26. März Beginn: 19 Uhr der sich vor allem mit der Sichtweise der Täter beschäftigt. Ort: Badisches Staatstheater, Baumeisterstraße 11, KA-Südstadt, Studio Beginn: 19.30 Uhr Eintritt: 13 €, ermäßigt 7 € Veranstalter: Badisches Staatstheater Karlsru- he www.staatstheater.karlsruhe.de/programm/ info/1697 Theater: © F el ix G rü ns ch lo ß 29. 3. 103 29. März (Samstag) Der Deutschsprachige Muslimkreis Karlsruhe (DMK) lädt Vereine, Institutionen, Gruppen und alle Karlsruher Bürger_innen zu einem Lichter- lauf gegen Rassismus und Diskriminierung im Rahmen der Karlsruher Wochen gegen Rassis- mus ein. Mit diesem Lichterlauf soll an erster Stelle an die Opfer und Leidtragenden des Rassismus in unserem Land erinnert werden. Zu- dem sind die Lichter dieser Aktion Ausdruck der Hoffnung, dass sich jeden Tag mehr Menschen gegen Rassismus und gruppenbezogene Men- schenfeindlichkeit einsetzen. Der Lichterlauf ist eine gute Möglichkeit für Karlsruher Vereine, Institutionen, Behörden und Bürger_innen, für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen, dass es keinen Platz für Rassismus und Diskriminierung in ihren Einrichtungen und in der Stadt Karlsru- he gibt. Karlsruher Bürger und Gruppen, Insti- tutionen und Vereine können von unterschied- lichen Plätzen aus, an denen sie arbeiten oder leben bzw. von Orten, die für sie eine wichtige Bedeutung besitzen, mit Lichtern und Bannern gemeinsam loslaufen bzw. losfahren (wie z. B. vom Menschenrechtszentrum, von der LEA, dem Rathaus, vom IBZ, vom Büro für Integration, von den Fraktions- und Parteibüros, von der Syna- goge, den Kirchen, den Moscheen/dem DMK, dem Bundesverfassungsgericht, der Bundes- staatsanwaltschaft usw.). Die Gruppen und Menschen, die loslaufen, treffen sich dann mit ihren Lichtern am Platz der Grundrechte und versammeln sich dort. Die Lichter werden nach und nach auf dem Boden zu Schriftzügen wie „Karlsruhe gegen Rassis- mus“ und „Für Vielfalt und Gemeinsamkeit“ ab- gestellt. Am Platz der Grundrechte geben die Gruppen auch jeweils ein kurzes Statement ab wie z. B. „Wir engagieren uns seit Jahren im Menschenrechtszentrum gegen Rassismus und Ungleichbehandlung, indem wir Flüchtlingen helfen und uns für die grundlegenden Rechte aller Menschen einsetzen“. Je mehrnstitutionen, Vereine, Gruppen und Karlsruher Bürger_innen an dieser Aktion mit- machen, desto stärker kann ein Signal unseres gemeinsamen Anliegens in die Stadtgesell- schaft hineinwirken. Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen wird der DMK kostenlos warme Getränke an- bieten. Wie kann man mitwirken? Lichterstäbe können beim Deutschsprachigen Muslimkreis Karlsruhe oder im Kulturbüro bei Christoph Rapp,(Rathaus am Marktplatz, Zim- mer C 109, Telefon 133-4053, E-Mail: christoph. rapp@kultur.karlsruhe.de) kostenlos abgeholt werden. Weiterhin haben die Veranstalter vorbe- reitete „Statements“, die bei Bedarf übergeben werden können. Für Bestellung der Lichterstäbe und evtl. Statements oder Fragen schreiben Sie uns per E-Mail an info@dmk-karlsruhe.de. Gemeinsames Ziel: Platz der Grundrechte, Karl-Friedrich-Straße zwischen Zirkel und Schlossplatz, KA-Innenstadt Zeit: 20 Uhr Teilnahme kostenlos Veranstalter: Deutschsprachiger Muslimkreis Karlsruhe e.V. www.dmk-karlsruhe.de „Lichterlauf gegen Rassismus und Diskriminierung“ 29. 3. 104 Der Meddah amüsiert sich und das Publikum in AMÜSÜMÜNT Welche Schwierigkeiten gibt es bei der Inte- gration? Wo sind die Fallen? Wo die Rettungs- leine? Was ist Integration? Diesen Themen wid- met sich das Meddah-Theaterstück mit voller Inbrunst. Dies mag nach einem trockenen Inhalt klingen, ist aber genau das Gegenteil. Hier bleibt kein Auge trocken und kein Lachmuskel wird geschont! Pressestimmen: „Gegenseitige Sympathie ist besser als je- des Integrationsgesetz: Rusen Kartaloglu nahm das Miteinander von Deutschen und Türken aufs Korn. Gerade in Zeiten, in de- nen das Thema Integration heiß diskutiert wird und nicht nur Politikern manch zweifel- haften Kommentar entlockt, tat es gut, den satirischen Ausführungen zum Stand der Din- ge zu lauschen. Aus beiden Blickwinkeln be- leuchtete Kartaloglu das deutsch-türkische Miteinander, skizzierte Klischees, machte „AMÜSÜMÜNT“ auf die Unzulänglichkeit von Vorurteilen aufmerksam, nahm die Besucher mit zu ei- ner türkischen Hochzeit und gab Einblicke in die Kulturen. Wunderbar theatralisch geriet dabei sein Vortrag von herzzerreißenden türkischen Liedern, die er für das deutsche Publikum übersetzte. Natürlich wurde auch „mein Freund, der arme Thilo“ von dem Ka- barettisten erwähnt, der mit dem Publikum sowohl einen Ein- als auch einen Auswande- rungstest machte. Kein Gesetz zur Integrati- on könne so wirkungsvoll sein wie gegensei- tige Sympathie, hieß es am Ende. „Es gibt ein simples Rezept: Vorurteile abbauen und zwar auf beiden Seiten“, resümierte Rusen Kartaloglu, der mit seinem Programm einen Beitrag dazu leistete.“ (Saarbrücker Zei- tung) „Das Stück ist nach dem Vorbild der tradi- tionellen türkischen Form ´Meddah´ gebaut als mit lebendiger Mimik und Gestik vorge- tragene Erzählung mit eingeflochtenen An- ekdoten.“ (Badische Neueste Nachrichten) Ort: Sandkorn-Theater, Kaiserallee 11, KA-Weststadt, Studio Beginn: 20.30 Uhr Eintritt: Theaterpreise Veranstalter: Tiyatro Diyalog e.V. www.tiyatrodiyalog.de Großes Abschlussfest im Tollhaus 29. März (Samstag) 29. 3. 105 Zum Abschluss der zweiten Karlsruher Wochen gegen Rassismus feiern wir alle miteinander ein buntes Fest mit viel Musik, Darbietungen, kuli- narischen Genüssen, vielen Informationen und Mitmach-Aktionen für die ganze Familie. Fei- ern Sie mit und werden Sie Teil unserer bunten Vielfalt! Musik: and the change, Sea Time, Yelitza Laya und Band Caramelo, Kristina Neureuther und Band, Keith Hawkins, Cryptic Carpet, Tafka de Bouef und Isis Chi Gambatté Gedichtrezitationen: Ruth Rahäuser und Rusen Kartaloglu Videos: Ana und Anda, Isis Chi Gambatté Impro-Workshop mit anschließender Präsen- tation: Lamis Klein Szenische Ausschnitte aus den Workshops des „Projekts LEA“ (Werkraum Karlsruhe e.V.) Comedy: Landsmannschaft der Deutschen aus Russland 11-Minuten-Yoga: 30. März (Sonntag) „Wir feiern die Vielfalt“ Stefanie Flöter Multireligiöses Gebet: AG Ein Garten für die Religionen für Karlsruhe Moderation: Rusen Kartaloglu Kulinarische Beiträge: Internationaler Jugend- und Kulturverein Karls- ruhe, DMK, Armenisches Hilfswerk, Pintxos Team, Verein Venezuela Creativa und Hallacas y algo más. Infostand mit Einblicken in die Arbeit der Be- treuungsangebote des „Projekt LEA“ Zum Abschlussfest wird eine eigene kleine Programm-Broschüre mit genaueren Anga- ben erscheinen. Ort: Kulturzentrum Tollhaus, Alter Schlachthof 35, KA-Oststadt Zeit: 14 Uhr – 20 Uhr Eintritt frei Veranstalter: Kulturbüro der Stadt Karlsruhe, Kulturzentrum Tollhaus e.V. www.tollhaus.de www.karlsruhe.de/b1/kultur/kulturfoerde- rung/kulturbuero 30. 3. 106 Flüchtlingen konkret helfen - aber wie? Flüchtlingsvereine suchen nach Verstärkung und verraten dabei, was sie tun und was sie antreibt. Mit Speed-Dating. Lässt das Ihr Herz höher schlagen? Beteiligte: Freunde für Fremde, Flüchtlings- betreuer Mühlburg, Projekt Tasse Tee, ibz, AI-Asylgruppe, Freundeskreis Asyl KA, weitere Hausvereine des MRZs Ort: Kulturzentrum Tollhaus, Alter Schlachthof 35, KA-Oststadt Zeit: 14 Uhr – 16 Uhr (??) Eintritt frei Veranstalter: Menschenrechtszentrum Karlsruhe e.V., amnesty international Bezirk Karlsruhe, Büro für Integration, evt. zusammen mit dem Aktivbüro der Stadt Karlsruhe (noch anzufra- gen) Theater: „Am falschen Ort“ „Am falschen Ort“ dokumentiert das Schicksal von Flüchtlingen an der Außengrenze der Euro- päischen Union. Ausgehend von realen Lebens- geschichten beleuchtet es fünf Biografien am Rand der rumänischen Gesellschaft. Da ist die obdachlose alte Jüdin in Bukarest, der staaten- lose Mann aus Palästina, der junge Afghane, der über den Iran schließlich nach Rumänien flieht, die Serbin und die Irakerin, die der Krieg jeweils aus ihren Heimatländern vertrieben hat. Alice Monica Marinescu, geboren 1987, arbei- tet als Schauspielerin und schreibt für das The- ater. Gemeinsam mit David Schwartz, geboren 1985 in Bukarest, recherchierte sie für „Am falschen Ort“ berührende Geschichten vom Schicksal geprüfter Menschen, die die Verhei- ßungen des Westens in Frage stellen. Das Stück erzählt von Flucht und Vertreibung – und von der Suche nach einer neuen Heimat. Ort: Badisches Staatstheater, Baumeisterstraße 11, KA-Südstadt, Studio Beginn: 19 Uhr Eintritt: 13 €, ermäßigt 7 € Veranstalter: Badisches Staatstheater Karlsruhe www.staatstheater.karlsruhe.de/programm/ info/1459/ © M ar ku s Ka es le r 30. März (Sonntag) 30. 3. 30. 3. 107 Mobilität, Migration und Transkulturalität sind in unserer Welt keine Ausnahme, sondern die Re- gel. Trotzdem sind Migrant_innen und ihre Erfah- rungen für die Mehrheit der Gesellschaft meist unsichtbar. Die Ausstellung zeigt die Ergebnisse der zahlreichen soziokulturellen Projekte, die das Künstlerinnen-Kollektiv migrantas von 2003 bis heute in Berlin, Buenos Aires, Hamburg und Köln realisiert hat. Zwei- sprachige Texte mit zahlreichen Abbildungen erläutern die Arbeit mit vielen Hundert Migrant_ innen. Kern der Darstellung ist dabei der einzig- artige Entstehungsprozess von den Zeichnungen zu den künstlerisch-grafischen Piktogrammen, mit denen migrantas die Alltagserfahrungen und Gefühle von eingewanderten Frauen zum Aus- druck bringt und in die Öffentlichkeit trägt. Eine Dualität von der vereinfachten Darstellung der Piktogramme – Ikone, die für jeden verständlich sind – und die dahinter stehende Bedeutung, welche komplexe gesellschaftliche, soziale und ökonomische Zusammenhänge widerspiegeln, transportiert die Alltagserfahrungen von Mi- grant_innen, unabhängig davon, wo sie leben. Migrantas thematisiert Migration, Identität und interkulturellen Dialog und bedient sich in seinen vielfachen Projekten der Werkzeuge der Kunst, des Designs und der Sozialwissenschaften. Über die Künstlerinnen: Die 1963 in Buenos Aires geborene Marula Di Como lebt seit 2002 in Berlin. Seit 2000 entwickelt sie Piktogramme als Teil ihrer künst- lerischen Sprache. Noch in Argentinien lernte sie Florencia Young kennen, wo die zwei Künst- lerinnen an verschiedenen Projekten zusammen arbeiteten: „El futuro está en el papel pintado de la Bauhaus“ (Goethe-Institut Buenos Aires, 1997) oder das Projekt „Des-Limites, Valle del Riachuelo Matanzas“ (Goethe-Institut Buenos Aires, 1999). Die 1965 ebenfalls in Buenos Aires geborene Grafik-Designerin Florencia Young lebt seit 2002 in Berlin. Die beide Künstlerinnen tra- fen sich in Berlin wieder und konzipierten das gemeinsame Projekt „Pro- yecto Ausländer“ (Berlin und Buenos Aires, 2003/2004). In dem Projekt geht es darum, die Erfahrungen und Empfin- dungen zu reflektieren, wie es ist, eine Ausländerin zu sein. Die Künstlerinnen werden seit 2004 von der Soziologin Estela Schindel, seit 2006 von der Planerin Irma Leinauer und seit 2007 von der Journalistin Alejandra López unterstützt. Zu- sammen bilden sie das Kollektiv migrantas. Im Jahr 2011 wurde migrantas der Haupt- stadtpreis für Toleranz und Integration durch die Initiative Hauptstadt Berlin e.V. verliehen. Geplant ist im Laufe des Jahres 2014 ein Workshop des Künstlerinnenkollektivs in Karlsruhe, bei dem zusammen mit Karlsru- herinnen weitere Kunstwerke geschaffen werden sollen. Öffnungszeiten: Mo. u. Di.: 12 Uhr – 18.30 Uhr, Mi. – Fr.: 10 Uhr – 18.30 Uhr und während der Veranstaltungen (mit Ticket) Ort: Kulturzentrum Tollhaus Karlsruhe, Alter Schlachthof 35, KA-Oststadt Eintritt frei Veranstalter: Kulturbüro der Stadt Karlsruhe und Kulturzentrum Tollhaus Karlsruhe e.V. www.migrantas.org www.tollhaus.de © M ar ku s Ka es le r 1. bis 30. März Ausstellung „migrantas | eine visuelle Sprache der Migration“ im Tollhaus © m ig ra nt as 2 01 0 Wörter, die wehtun Piktogramm von migrantas - entstanden aus Zeichnungen von Migrantinnen in Berliner Workshops Kunst und Migration 4.5. - 15.7.2013 KUNSTHALLE BAHNITZ Die Ausstellung steht unter der Schirmherrschaft der Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg Frau Dr. Doris Lemmermei Kollektiv migrantas A6 Postkarte Auswahl + Rückseite Beispiel 27.01.2014 er Unterstützt durch: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg; Landkreis Havelland; Kulturverein Bahnitz Keine DiebinIch bin deine Nächste Ich bin deine NächsteKeine Terroristin R E S P E K T ! ! ! Warum? A U G E N H A A R N A S E GEIST H Ä N D E M U N D O H R E N B E I N E F Ü S S E A RM E HERZ Ich bin wie duWörter, die wehtun Piktogramm von migrantas - entstanden aus Zeichnungen von Migrantinnen in Berliner Workshops Kunst und Migration 4.5. - 15.7.2013 KUNSTHALLE BAHNITZ Die Ausstellung steht unter der Schirmherrschaft der Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg Frau Dr. Doris Lemmermei Kollektiv migrantas A6 Postkarte Auswahl + Rückseite Beispiel 27.01.2014 er Unterstützt durch: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg; Landkreis Havelland; Kulturverein Bahnitz Keine DiebinIch bin deine Nächste Ich bin deine NächsteKeine Terroristin R E S P E K T ! ! ! Warum? A U G E N H A A R N A S E GEIST H Ä N D E M U N D O H R E N B E I N E F Ü S S E A RM E HERZ Ich bin wie du 108 In zahlreichen Romanen für Erwachsene wird Rassismus als zentrales Element der Erzählung aufgegriffen. Ein Büchertisch in der Stadtbibli- othek im neuen Ständehaus gibt Eindrücke in die vorhandene Literatur und fordert zur individuellen Auseinandersetzung durch Lesen auf. Ob zum Beispiel von Marie NDiaye („Drei starke Frauen“), Gail Jones („Perdita“) oder Jorge Amado („Die Werkstatt der Wunder“) - hier finden sich Romane von Autorinnen und Au- toren aus aller Welt, die oft in erschütternder Weise, teilweise aber auch tragisch-komisch, rassistische Erfahrungen verarbeiten. In verschiedenen Kinderbüchern und Jugen- dromanen wird ebenfalls über Rassismus in erschütternden, aber auch fesselnden Hand- lungen erzählt. Parallel zur Präsentation für Erwachsene in der zentralen Stadtbibliothek ist in der Jugendbibliothek im Prinz-Max-Palais ein Büchertisch aufgestellt, der einen Überblick gibt und zum individuellen Schmökern einlädt. Öffnungszeiten: Di. – Fr.: 10 Uhr – 18.30 Uhr, Sa.: 10 Uhr – 14 Uhr Orte: Stadtbibliothek, Ständehausstraße 2, KA-Innenstadt; Jugendbibliothek im Prinz- Max-Palais, Karlstraße 10, KA-Innenstadt Eintritt frei Veranstalter: Stadtbibliothek Karlsruhe www.stadtbibliothek-karlsruhe.de Im Yoga treffen Menschen aus allen Religionen und Kulturen zusammen. Wir leben die Einheit in der Vielfalt und möchten mit Hilfe von Me- ditation Frieden für jeden Einzelnen und Hei- lung für die Welt bewirken. Im Rahmen der Karlsruher Wochen gegen Rassismus treffen wir uns täglich, um das Heilungsmantra aus dem Kundalini-Yoga zu chanten/singen. Alle Interessierten, mit oder ohne Meditationserfah- rung, sind herzlich dazu eingeladen. Ort: Vishuddha-Zentrum, Pfinztalstraße 46 – 50 (direkt über dm), KA-Durlach Zeit: 17.45 Uhr – 18 Uhr, täglich vom 14. – 30. März Eintritt frei Veranstalter: Vishuddha-Zentrum Durlach www.karlsruhe-kundalini-yoga.de www.vishuddha-zentrum.de 15. bis 29. März Doppelte Buchausstel- lung: Als Fremde leben 14. bis 30. März Yogameditation 109 Das Projekt „WERTvollerKOFFER“ wird an den Johannes-Kepler Privatschulen ins Leben geru- fen werden. Das Ziel dieses Projekts soll sein, den Schüler_innen einen Einblick in verschie- dene Kulturkreise zu ermöglichen. Dabei sollen die Schüler_innen mit ihren Eltern einen Besuch bei einer Gastfamilie abstatten. Diese Besuche sollen durch Dialoge zwischen den Familien den Kulturaustausch fördern. Der WERTvolleKOF- FER soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Nach den Besuchen soll jede Familie einen Ge- genstand, welches ihre Kultur repräsentiert, in den „WERTvollenKOFFER“ hineinlegen. Dieser wird am Ende des Jahres bei unserer Jahresab- schlussfeier geöffnet. Alle Familien sollen dann einen Einblick in die vielfältige Kultur unserer Schüler_innen bekommen. Das Projekt startet am 11. März mit einem Re- ferat und anschließender Diskussion von Jutta Gemeinhardt zum Thema „Interkultureller Eis- berg“. Das Projekt wird an dieser Veranstal- tung ebenfalls vorgestellt. An den staatlich anerkannten Johannes-Kepler Privatschulen Gymnasium & Realschule werden neben den schulischen Ausbildungen auch ein besonderer Wert auf das soziale Engagement und Förderung dieser Kompetenzen gelegt. Auch stellt die Schulsozialarbeit durch Mento- ring und Elternarbeit ein besonderes Merkmal unserer Schule dar. Termin: Dienstag, 11. März 2014, 18.30 Uhr Ort: Johannes-Kepler Privatschulen, Daimler- straße 7, KA-Nordweststadt Eintritt frei Veranstalter: Johannes-Kepler Privatschulen www.kepler-privatschulen.de Projekt im Rahmen der Wochen gegen Rassismus Privatschulen G y m n a s i u m & R e a l s c h u l e s t a a t l i c h a n e r k a n n t „Interkultureller Eisberg“ Referat im Rahmen der Projekteröffnung „WERTvollerKOFFER“ 110 Rassismus und Diskriminierung Rassismus wird in dem Internationalen Über- einkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung aus dem Jahre 1965 fol- gendermaßen definiert: „Jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Ab- stammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschlie- ßung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfrei- heiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträch- tigt wird.“ Basierend auf dem Grundsatz, dass alle Men- schen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind, stellt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 in Artikel 2 des- halb unmissverständlich fest: „Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Reli- gion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Vermö- gen, Geburt oder sonstigem Status...“. In der Präambel des Internationalen Überein- kommens zur Beseitigung jeder Form von Ras- sendiskriminierung bekräftigen die Vereinten Nationen, „dass jede Lehre von einer auf Rassenunter- schiede gegründeten Überlegenheit wissen- schaftlich falsch, moralisch verwerflich sowie sozial ungerecht und gefährlich ist und dass eine Rassendiskriminierung, gleichviel ob in Theorie oder in Praxis, nirgends gerechtfertigt ist ...“ und erklären, „dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und ein Recht auf gleichen Schutz des Ge- setzes gegen jede Diskriminierung und jedes Aufreizen zur Diskriminierung haben“. Die Internationale Städte-Koalition gegen Rassismus Die „Internationale Städte-Koalition gegen Rassismus“ ist eine Initiative der UNESCO, die 2004 gestartet wurde. Das Ziel ist, ein welt- weites Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen. Internationale Konventionen, Erklärungen und Verfahren müssen von den einzelnen Staaten ratifiziert und umgesetzt werden. Gleichzeitig ist es aber sehr wichtig, dass auch die loka- le Ebene, auf der sich Menschen unterschied- lichster Herkunft und Eigenschaften tagtäglich begegnen, und die Opfer von Diskriminierung mit einbezogen werden. Nur so ist sicherzustel- len, dass die internationalen und nationalen Rechtsinstrumente auch tatsächlich angewandt und konkrete Probleme vor Ort berücksichtigt werden. Deshalb kommt den Kommunen in Zeiten fort- schreitender Globalisierung und Urbanisierung eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, eine tolerante und solidarische Gesellschaft zu gestalten und allen Stadtbewohnern, gleich welcher nationalen, ethnischen, kulturellen, reli- giösen oder sozialen Zugehörigkeit, ein Leben in Würde, Sicherheit und Gerechtigkeit zu er- möglichen. Koalitionen gibt es mittlerweile auf verschie- denen Kontinenten: Der asiatische Koordinati- onssitz liegt in Bangkok, während die afrika- nische Koalition ihre Koordinationsstädte nach Regionen aufteilt (Bamako, Durban, Kigali und Nairobi). Der lateinamerikanische Koordinati- onssitz liegt in Montevido und Calgary ist Sitz der kanadischen Städtekoalition auf Ländere- bene. Im Jahr 2008 kam die Arabische Region hinzu und im September letzten Jahres die ver- einigten Staaten von Amerika. Im Jahr 2008 hat die UNESCO eine „Internati- Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus ECCAR und der Zehn-Punkte-Aktionsplan Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus 111 onale Städte-Koalition gegen Rassismus“ ins Le- ben zu rufen, um die speziellen Eigenheiten und Prioritäten der verschiedenen Weltregionen zu berücksichtigen und eine engere Abstimmung der sechs regionalen Netzwerke zu erreichen. Die Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus Am 10. Dezember 2004 wurde in Nürnberg die „Europäische Städte-Koalition gegen Ras- sismus“ gegründet und ein „Zehn-Punkte-Akti- onsplan“ mit konkreten Handlungsbeispielen verabschiedet. Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, Rassis- mus und Diskriminierung auf kommunaler Ebe- ne zu bekämpfen und dadurch einen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte, zur Förderung der Integration und zur Achtung der Vielfalt in Europa zu leisten, die Mitgliedsstädte durch den „Zehn-Punkte-Aktionsplan gegen Rassis- mus“ bei dieser Aufgabe zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, Prioritäten zu setzen, ihre Strategien zu optimieren und ihre Zusam- menarbeit zu intensivieren, die Kooperation mit Institutionen und Organisationen, die sich eben- falls der Bekämpfung von Rassismus und Diskri- minierung verschrieben haben, zu stärken und das gemeinsame Interesse der Mitgliedsstädte gegenüber der Europäischen Union, dem Euro- parat und den Regierungen der europäischen Staaten zu vertreten und zu fördern. Um diese Ziele erreichen und wirksam arbei- ten zu können, wurde die Koalition inzwischen auf eine rechtliche Grundlage gestellt und als Verein „Europäische Städte-Koalition ge- gen Rassismus e.V.“ eingetragen. Karlsruhe ist Gründungsmitglied dieses Vereins und ist - vertreten durch das Kulturamt - Mitglied des Lenkungsausschusses der Koalition. Die aktuelle Geschäftsstelle der ECCAR liegt in Potsdam, während der Vorsitz der Städtekoalition in Toulouse Nancy ist. Im März 2013 waren be- reits 21 deutsche Städte Teil des Netzwerkes und aktuell 110 Städte in ganz Europa. ECCAR Zehn-Punkte-Aktionsplan Der Zehn-Punkte- Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus auf kommu- naler Ebene in Europa 1 Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassis- mus Aufbau eines Überwachungs- und Solidari- täts-Netzwerkes Beispiele für Aktivitäten, u.a.: Einrichtung eines Beratungsgremiums, in dem verschiedene gesellschaftliche Akteure ver- treten sind (Jugendliche, Künstler, Repräsen- tanten von Nichtregierungsorganisationen, der Polizei, der Justiz, der Stadtverwaltung etc.), um die örtliche Situation einschätzen zu können. Entwicklung eines Systems in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft, um rasch auf rassistische Handlungen reagieren und die zuständigen Behörden informieren zu können. Thematisierung von Rassismus und Diskriminie- rung in möglichst vielen Institutionen und Or- ganisationen in der Stadt. 2 Bewertung der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indika- toren, um die Wirkung der kommunalen Maß- nahmen bewerten zu können. Beispiele für Aktivitäten, u.a.: Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, um die Daten und Informationen regelmä- ßig analysieren und Studien zur örtlichen Situation erstellen zu können. Entwicklung konkreter, stadtspezifischer Emp- fehlungen auf der Grundlage der Datena- nalyse 3 Bessere Unterstützung für die Opfer von Rassismus und Diskriminierung Unterstützung für die Opfer, damit sie sich künftig besser gegen Rassismus und Diskrimi- 112 nierung wehren können. Beispiele für Aktivitäten, u.a.: Einrichtung der Stelle einer Ombudsperson oder einer Anti-Diskriminierungs-Abteilung in der Stadtverwaltung, die sich mit entspre- chenden Beschwerden befasst. Förderung örtlicher Einrichtungen, die Opfern rechtlichen und psychologischen Beistand leisten. Entwicklung vorbeugender Maßnahmen im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung Einführung von Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung, die sich rassistischen Verhaltens schuldig ge- macht haben. 4 Bessere Beteiligungs- und Informations- möglichkeiten für die Bürger/innen Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen, rechtliche Möglichkeiten und Sanktionen für rassistisches Verhalten. Beispiele für Aktivitäten, u.a.: Verbreitung von Publikationen, die über die Rechte und Pflichten der Bürger/innen in einer multikulturellen Gesellschaft, über die Anti-Rassismus-Politik der Stadtverwaltung, über Sanktionen für rassistisches Verhalten und über Kontaktadressen informieren, an die sich Opfer oder Zeugen gegebenenfalls wenden können. Regelmäßige Durchführung eines vielfältigen Veranstaltungsprogramms zum „Internatio- nalen Tag gegen Rassismus und Diskriminie- rung“ am 21. März, um die Öffentlichkeit zu informieren und zu sensibilisieren. Unterstützung der Nichtregierungsorganisati- onen in ihren Bemühungen, über Rassismus und Diskriminierung aufzuklären und Akti- onen gegen diese Phänomene zu entwickeln. 5 Die Stadt als aktive Förderin gleicher Chan- cen Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeits- markt. Beispiele für Aktivitäten, u.a.: Aufnahme von Anti-Diskriminierungs-Bestim- mungen in städtische Verträge und bei der Vergabe von Lizenzen (z.B. Gaststätten, Dis- kotheken etc.). Öffentliche Auszeichnung von örtlichen Unter- nehmen, die den Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung aktiv unterstützen . Wirtschaftliche Förderung diskriminierter Gruppen. Förderung von interkulturellen Fortbildungsan- geboten für Firmenangestellte in Koopera- tion mit Gewerkschaften, Berufs-, Handels- und Industrievereinigungen. 6 Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstlei- sterin, die gleiche Chancen nachhaltig fördert Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgebe- rin und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten. Beispiele für Aktivitäten, u.a.: Einführung von Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Kompetenz innerhalb der Stadtverwaltung. Förderung der Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund und aus diskrimi- nierten Gruppen in der Stadtverwaltung. 7 Chancengleichheit auf dem Wohnungs- markt Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Be- kämpfung von Diskriminierung bei Vermittlung und Verkauf von Wohnungen Beispiele für Aktivitäten, u.a.: Entwicklung von Leitlinien oder Verhaltensko- dices für städtische und private Unterneh- men, die auf dem Immobilienmarkt tätig sind, um Diskriminierungen bei Vermietung und Verkauf von Wohnraum zu bekämpfen. Gewährung von Anreizen für Hauseigentümer und Immobilienmakler, die sich zur Einhal- tung des städtischen Verhaltenskodex‘ ge- gen Diskriminierung verpflichten. Unterstützung von Personen, die von Diskrimi- nierung betroffen sind, bei der Suche nach Wohnraum. 113 8 Bekämpfung von Rassismus und Diskrimi- nierung durch Bildung und Erziehung Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erziehung. Beispiele für Aktivitäten, u.a.: Entwicklung von Maßnahmen, um Chancen- gleichheit beim Zugang zu Bildung und Er- ziehung sicherzustellen. Einführung einer Anti-Diskriminierungs-Charta für städtische Bildungseinrichtungen. Verleihung des Titels „Schule ohne Rassismus“ als Auszeichnung für vorbildliche anti-rassi- stische Aktivitäten und Stiftung eines Preises, der regelmäßig für die besten schulischen Initiativen gegen Rassismus und Diskriminie- rung vergeben wird. Entwicklung von Lehrmaterial zur Förderung von Toleranz, Menschenrechten und interkul- tureller Verständigung. 9 Förderung der kulturellen Vielfalt Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kul- turprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen Leben. Beispiele für Aktivitäten, u.a.: Förderung der Herstellung von Filmmateri- al, Dokumentationen etc., die es den von Rassismus und Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen und Personenkreisen ermöglichen, ihre Anliegen und Erfahrungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Regelmäßige finanzielle Förderung von kultu- rellen Projekten und Begegnungsstätten, die die kulturelle Vielfalt der städtischen Bevöl- kerung repräsentieren. Integration dieser Programme in die offiziellen Kulturange- bote der Stadt. Benennung öffentlicher Bereiche (Straßen, Plätze, etc.) zur Erinnerung an diskriminierte Personen oder Gruppen, bzw. entspre- chende Ereignisse. 10 Rassistische Gewalttaten und Konfliktma- nagement Entwicklung oder Unterstützung von Maßnah- men zum Umgang mit rassistischen Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements. Beispiele für Aktivitäten, u.a.: Einsetzung eines Expertengremiums (Wis- senschaftler, Praktiker, Betroffene), das die Stadtverwaltung und die Bevölkerung berät, Konfliktsituationen analysiert und vor übereilten Reaktionen warnt. Entwicklung eines Angebots an Konfliktma- nagement- und Mediationsprogrammen für relevante Institutionen wie Polizei, Schulen, Jugendzentren, Integrationseinrichtungen etc. 114 115 116 117 118 119 Was ist kompetent vor Ort? Die Beratungsstelle „kompetent vor Ort. für Demokratie – gegen Rechtsextremismus“ bietet Fachinformationen und Beratung zum Thema Rechtsextremismus. Sie ist Teil des Beratungsnetzwerks „kompetent vor Ort“ in Baden-Württemberg. Wer kann Beratung erhalten? Grundsätzlich kann jede/r als Einzelperson oder als Einrichtung kostenlos Beratung erhalten. Angesprochen sind insbesondere Betroffene von rechtsextremen Übergriffen, zivilgesellschaftliche Initiativen, Eltern und Angehörige rechtsextremer Personen, Mitarbeiter/innen in Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Personen aus Verwaltung, Vereinen, Verbänden und Betrieben, die sich gegen rechtsextremistische, menschenverachtende Vorkommnisse engagieren wollen. Wie erfolgt die Beratung? „kompetent vor Ort“ hat zum Ziel, Betroffene unbürokratisch im Umgang mit rechtsextremen Personen und Erscheinungsformen zu unterstützen. Ein mobiles Expertenteam entwickelt gemeinsam mit den Betroffenen individuell zugeschnittene Handlungsstrategien. Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei. Ansprechpartner in Karlsruhe: Stadtjugendausschuss e.V. / jubez Kronenplatz 1 76133 Karlsruhe 0721/133-5630 beratungsnetzwerk@stja.de www.kompetentvorort.de ©Thinkstock/iStock 120 Das P rogra mm. 2014
https://www.karlsruhe.de/b1/kultur/interkultur/gegenrassismus/archiv/HF_sections/content/1484727851155/Layout_2014_V5.pdf
Antrag auf Erteilung Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis Ich beantrage die Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klasse(n): AM B C1 D1 L A1 BE C1E D1E T A2 C D A CE DE Bei der Beantragung von mehreren Klassen, füllen Sie bitte das Formular „Doppelklasse“ aus Bei der Erweiterung zu den Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE sowie D1/D1E/D/DE, füllen Sie bitte das Formular „Erklärung Berufskraftfahrerqualifikation“ aus Theoretische Prüfung Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzulegen. Es besteht auch die Möglichkeit die theoretische Prüfung in folgenden Sprachen zu absolvieren: Englisch Französisch Griechisch Hocharabisch Italienisch Kroatisch Polnisch Portugiesisch Rumänisch Russisch Spanisch Türkisch Bitte wählen Sie eine Sprache aus, wenn Sie die Prüfung nicht in deutscher Sprache absolvieren. Praktische Prüfung Ich beantrage die Ablegung der Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe Familienname Name der Fahrschule (Wenn Prüfungen erforderlich sind!) Geburtsname Vornamen Geburtsdatum Geburtsort- und land Anschrift Staatsangehörigkeit Telefonnummer E-Mail-Adresse Führerscheindaten Erteilte Klasse Erteilt durch Behörde Erteilungsdatum Führerscheinnummer Mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis verzichte ich auf eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum dieser Klasse(n). (§ 21 Abs. 2 FeV) Hinweis zum Antragsverfahren : - Sollten Sie nicht innerhalb eines Jahres nach Erstellung des Prüfauftrags Ihre theoretische Prüfung abgelegt haben, so wird Ihr Antrag als erledigt und die bezahlten Gebühren als verfallen betrachtet. - Antrag auf Umschreibung einer EU- Fahrerlaubnis sollte 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. - Bei Antragsstellung und Einreichung der Unterlagen ist die Abgabe des ausländischen Führerscheins im Original erforderlich. ( Ausnahme Führerscheine eines EU-Mitgliedsstaats ) - Bitte beachten Sie, dass abgelaufene Führerscheine nicht umschreibungsfähig sind. ( Ausnahme Führerscheine eines EU-Mitgliedsstaats ) Mit meiner Unterschrift versichere ich die Richtigkeit der vorstehenden Angaben sowie die Kenntnisnahme der Hinweise. ___________________________ _______________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift) Unterschrift für die Ausstellung des Kartenführerscheins !Bitte mittig mit einem schwarzen Stift unterschreiben!
https://web1.karlsruhe.de/service/Formulare/ordnungsamt/Umschreibung-eines-auslaendischen-Fuehrerscheins.pdf
Ganzumschlag_10mm Rücken_Langfassung IfZ.indd A nl ag e II – In ha lt sk on ze pt Fo ru m R ec ht K ar ls ru he Konzept für Forum Recht, Karlsruhe Autoren: Axel Drecoll, Frieder Günther, Johannes Hürter, Michael Schwartz, Martina Steber Andreas Wirsching, Magnus Brechtken Konzept für Forum Recht, Karlsruhe Anlage II Inhaltskonzept des Instituts für Zeitgeschichte IfZ, München – Berlin Gesamtschau der Themen I. Alles, was Recht ist. Grundbegriffe und Grundprobleme II. Recht in Deutschland. Eine lange Geschichte 1. Der Weg zum modernen Rechtsstaat 2. Streben nach Freiheit. Bürgerliche Grundrechte 3. Die Gesellschaft ordnen. Arbeits- und Sozialrecht 4. Pervertierung des Rechts. Das NS-Regime 5. Recht in der SED-Diktatur. Die DDR III. Rechtsstaat Bundesrepublik. Kernfragen der Demokratie 6. Freiheit und Sicherheit. Ein Balanceakt 7. Die Ordnung der Wirtschaft durch Recht 8. Rechtsstaat und soziale Gerechtigkeit 9. Das Erbe der Diktaturen. Erfahrungen und Aufarbeitung 10. „Furchtbare Juristen“. Die nationalsozialistische Belastung der Justiz 11. Inländer und Ausländer. Wer ist deutscher Staatsbürger? 12. Kampf um Gleichheit. Recht und Geschlecht 13. Verbraucherschutz und Umwelt. Gesellschaftliche Mobilisie- rung und rechtliche Innovation IV. Der Rechtsstaat auf dem Prüfstand. Lob, Kritik, Verachtung 14. „Recht muss Recht bleiben“. Verfassungspatriotismus und Rechtsstaatsvertrauen 15. „Die Kleinen hängt man, und die Großen lässt man laufen“. Kritik und Enttäuschung 16. „Legal, illegal, scheißegal“. Angriffe von links und rechts V. Kulturen des Rechts. Symbole, Medien, Orte 17. Justitia, Waage und Richterrobe 18. Gesetzbuch und Kommentar, Akte und Paragraf 19. Vertrag und Unterschrift 20. Ampel und Strafzettel 21. Theater und Spielfilm 22. Gerichtsreportagen und Gerichtssendungen 23. Universität 24. Gerichtssaal 25. Gefängnis VI. Gestalter des Rechts. Menschen und Institutionen 26. Bürgerinnen und Bürger. Teilhaben und Mitwirken 27. Das Recht und seine Berufe. Von Richtern, Anwälten und Rechtspflegern 28. Durch alle Instanzen. Vom Amtsgericht zum Bundesgerichtshof 29. „Bürokratie“. Verwaltung und rechtsstaatliche Praxis 30. Parlamente. Orte der Rechtsetzung 31. „Karlsruhe“. Das Bundesverfassungsgericht im politischen Kon- fliktfeld 32. Ein Volk von „Prozesshanseln“? Die Deutschen und der Rechtsweg VII. Recht international. Europa und das Globale 33. Völkerrecht und Souveränität 34. Europäische Union und nationales Recht 35. Asyl, Flucht und Migration. Die Herausforderung des Globalen 36. Recht in einer globalisierten Welt. Freihandel und Menschen- rechte Meilensteine des Bundesdeutschen Rechtsstaats 20.09.1945 Kontrollratsgesetz Nr. 1 zur Aufhebung von NS-Recht: Gesetze dürfen nicht mehr angewandt werden, die jemanden „aufgrund seiner Rasse, Staatsangehörigkeit, seines Glaubens oder seiner Opposition zur NSDAP oder ihrer Lehren“ benachteiligen könnten 20.11.1945 Beginn des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärtribunal der Alliierten 24.05.1949 Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 01.10.1950 Gründung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe als oberste Instanz für Zivil- und Strafsachen 28.09.1951 Gründung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe 23.09.1952 Gründung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin als zentrale Instanz zur bundesweiten Vereinheitlichen der Verwaltungsrechtsprechung 03.09.1953 Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention, Gründung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 20.04.1959 24.06.1954 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Rechten eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber dem Bedürfti- gen: Gewährleistung subjektiver Rechte in der sozialstaatlichen Leistungsverwaltung 25.03.1957 Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), Festschreibung von vier Grundfreiheiten und Schaffung neuer europäischer Instituti- onen 15.01.1958 Lüth-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Die Grundrechte konstituieren eine objektive Wertordnung, die auch gegenüber dem Privat- recht eine mittelbare Drittwirkung entfaltet; das Bundesverfassungsgericht entwickelt sich vor diesem Hintergrund in Richtung einer obersten Re- visionsinstanz für alle Rechtsbereiche 20.12.1963 Beginn des ersten Auschwitz-Prozesses am Landgericht in Frankfurt am Main gegen frühere Täter im NS-Konzentrationslager Auschwitz 30.05.1968 Verabschiedung einer Notstandsverfassung durch den Bundestag trotz massiver öffentlicher Proteste: Die „Notstandsgesetze“ sollen die Hand- lungsfähigkeit des Staates und zugleich rechtsstaatliche Standards in Krisensituationen sichern 01.09.1969 Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts, mit der eine Liberalisierung des bundesdeutschen Strafrechts eingeleitet wird (Große Strafrechtsreform) 14.03.1972 Das besondere Gewaltverhältnis fällt: Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass Grundrechte grundsätzlich auch in Schulen, im Militär oder im Gefängnis gelten 01.01.1977 Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes: erstmalige Kodifizierung der wichtigsten allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts 01.07.1977 Inkrafttreten des ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts im Sinne einer Gleichberechtigung der Ehepartner 03.10.1990 Wiedervereinigung: Beitritt der fünf neuen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes 01.11.1993 Gründung der Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht, der die europäische Integration – auch im Hinblick auf den Rechtsstaat – voranbringt 01.01.2002 Inkrafttreten des Sicherheitspaketes II als bundesdeutsche Reaktion auf die Terror-Anschläge vom 11.09.2001, weitere Anti-Terror-Gesetze folgen, breite öffentliche Debatte über den „attackierten Rechtsstaat“ Inhaltskonzept Gliederung des Inhaltskonzepts Einführung 1 I. Alles, was Recht ist. Grundbegriffe und Grundprobleme 4 II. Recht in Deutschland. Eine lange Geschichte 6 1. Der Weg zum modernen Rechtsstaat 6 2. Streben nach Freiheit. Bürgerliche Grundrechte 7 3. Die Gesellschaft ordnen. Arbeits- und Sozialrecht 9 4. Pervertierung des Rechts. Das NS-Regime 10 5. Recht in der SED-Diktatur. Die DDR 13 III. Rechtsstaat Bundesrepublik. Kernfragen der Demokratie 15 1. Freiheit und Sicherheit. Ein Balanceakt 15 2. Die Ordnung der Wirtschaft durch Recht 16 3. Rechtsstaat und soziale Gerechtigkeit 17 4. Das Erbe der Diktaturen. Erfahrungen und Aufarbeitung 20 5. „Furchtbare Juristen“. Die nationalsozialistische Belastung der Justiz 22 6. Inländer und Ausländer. Wer ist deutscher Staatsbürger? 23 7. Kampf um Gleichheit. Recht und Geschlecht 25 8. Verbraucherschutz und Umwelt. Gesellschaftliche Mobilisierung und rechtliche Innovation 27 IV. Der Rechtsstaat auf dem Prüfstand. Lob, Kritik, Verachtung 30 1. „Recht muss Recht bleiben“. Verfassungspatriotismus und Rechtsstaatsvertrauen 30 2. „Die Kleinen hängt man, und die Großen lässt man laufen“. Kritik und Enttäuschung 31 3. „Legal, illegal, scheißegal“. Angriffe von links und rechts 34 V. Kulturen des Rechts. Symbole, Medien, Orte 35 1. Justitia, Waage und Richterrobe 35 2. Gesetzbuch und Kommentar, Akte und Paragraf 36 3. Vertrag und Unterschrift 37 4. Ampel und Strafzettel 39 5. Theater und Spielfilm 40 6. Gerichtsreportagen und Gerichtssendungen 42 7. Universität 43 8. Gerichtssaal 44 9. Gefängnis 44 VI. Gestalter des Rechts. Menschen und Institutionen 46 1. Die Bürger und Bürgerinnen. Teilhaben und Mitwirken 46 2. Das Recht und seine Berufe. Von Richtern, Anwälten und Rechtspflegern 47 3. Durch alle Instanzen. Vom Amtsgericht zum Bundesgerichtshof 49 4. „Bürokratie“. Verwaltung und rechtsstaatliche Praxis 50 5. Parlamente. Orte der Rechtsetzung 52 6. „Karlsruhe“. Das Bundesverfassungsgericht im politischen Konfliktfeld 53 7. Ein Volk von „Prozesshanseln“? Die Deutschen und der Rechtsweg 55 VII. Recht international. Europa und das Globale 57 1. Völkerrecht und Souveränität 57 2. Europäische Union und nationales Recht 58 3. Asyl, Flucht und Migration. Die Herausforderung des Globalen 60 4. Recht in einer globalisierten Welt. Freihandel und Menschenrechte 62 Auswahlbibliographie Meilensteine des Bundesdeutschen Rechtsstaats 1 Einführung Recht und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland in ihrer historischen Di- mension, ihrer gegenwärtigen Bedeutung und ihren zukünftigen Po- tentialen begreifbar und erlebbar zu machen – das ist das Ziel des Fo- rums Recht. Dabei stellt die Erinnerung an den Rechtsstaat in Deutsch- land eine besondere Herausforderung dar. Denn sie grenzt sich einer- seits ab von der dominierenden Erinnerung an die Herrschaft von Dik- tatur, Unrecht und Gewalt im 20. Jahrhundert und geht andererseits in der Erinnerung an die Demokratie nicht auf. Der Rechtsstaat reicht historisch viel weiter zurück. Die oftmals verborgene historische Tie- fendimension von Recht und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland prägt aktuelle Zusammenhänge und setzt Pfade für zukünftige Handlungs- möglichkeiten. Dies legt das Forum Recht offen und lädt zur Diskussion ein. Es schlägt folglich ganz neue inhaltliche und gestalterische Wege ein. Vier Kernaussagen sollen im Forum Recht im Mittelpunkt stehen: 1. Erleben: Recht bestimmt und prägt den Alltag der Menschen. Die Besucher/innen sollen das Recht und den Rechtsstaat als Teil ihrer Lebenswirklichkeit erkennen, um von dort aus weiterführende Per- spektiven zu entwickeln. Es gilt, durch die Art der interaktiven und multiperspektivischen Vermittlung die Abstrakta Recht und Rechts- staat nicht als hermetisches System, sondern als unmittelbar erlebbar, vielfältig erfahrbar und folgerichtig in verschiedensten Rechts-Räumen begehbar zu machen. Dies wird erleichtert durch die Lage des Forums in Karlsruhe als einem zentralen authentischen Ort des Rechts in der Bundesrepublik. 2. Geschichte: Recht und Rechtsstaat sind nicht einfach gegeben, sondern nur zu verstehen, wenn man ihre historische Entwicklung berücksichtigt. Der Rechtsstaat besitzt eine einzigartige historische Dimension. Sie prägt gegenwärtiges Handeln und zukünftige Problem- konstellationen. Dies wird jeweils in unterschiedlichen thematischen Kontexten verdeutlicht. Die Erfahrung der Geschichte führt zu der Er- kenntnis, dass nichts – auch nicht der Rechtsstaat – selbstverständlich und unveränderlich ist, dass es der Anstrengung zu seiner Bewahrung bedarf und dass Veränderungen von Rechtsanschauungen nichts Au- ßergewöhnliches, sondern historisch gesehen der Regelfall sind. Insbe- sondere gilt es aufzuzeigen, wie der Rechtsstaat in der bundesdeut- schen Geschichte immer wieder neu verhandelt und in verschiedenen politischen und sozialen Konstellationen durchgesetzt bzw. modifiziert wurde. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf neueste Rechtsent- wicklungen – etwa im Kontext von Europäisierung oder neuen Medien – zu richten, wobei aber auch hier an die historische Dimension und an Parallelen zu früheren Entwicklungen explizit zu erinnern ist. 3. Ambivalenz: Recht schützt und ermöglicht individuelle Freiheit, aber es kann sie auch beschränken. Das Forum folgt keinem linearen und kontinuierlich voranschreitenden Fortschritts- oder Erfolgsnarra- tiv, sondern verdeutlicht die Ambivalenzen, Spannungsfelder und Wi- dersprüchlichkeiten von Recht und Rechtsstaatlichkeit sowie die Wan- delbarkeit rechtsstaatlicher Anschauungen und Praktiken aus ver- schiedenen thematischen Perspektiven und in verschiedenen narrati- 2 ven Anläufen. Die dem Recht innewohnende Gefahr, Ungleichheit zu reproduzieren, repressiv zu wirken oder – im Extremfall – sogar Un- recht zu schaffen, tritt besonders deutlich beim Blick auf die national- sozialistische Herrschaft und die SED-Diktatur hervor. Aber auch die Geschichte der Bundesrepublik von 1949 bis heute weist solche Aspek- te auf. 4. Partizipation: Der einzelne Bürger, die einzelne Bürgerin kann das Recht selbst beeinflussen und mitgestalten. Recht ist nichts Stati- sches, sondern unterliegt – zumal in der parlamentarischen Demokra- tie – einem permanenten, dynamischen und situationsbedingten Aus- handlungsprozess. An diesem Prozess sind verschiedenste Akteure, darunter ausgebildete Jurist/innen, Politiker/innen, die Öffentlichkeit, aber auch einzelne Bürger/innen, beteiligt. Die Besucher/innen sollen im Forum und seiner Ausstellung motiviert werden, der geltenden Rechtsordnung als mündige Bürger/innen konstruktiv-kritisch zu be- gegnen, sich in die Rechtsdebatten einzumischen und somit am Aus- handlungsprozess über den Rechtsstaat bewusst teilzuhaben. Sich auf einer informierten Grundlage in gesellschaftliche Debatten einzubrin- gen – das ist ein demokratisches Grundrecht, dessen Wert im Forum Recht deutlich und erfahrbar gemacht wird. Dabei stellt das Forum – trotz aller Ambivalenzen – das Recht und den Rechtsstaat als etwas unbedingt Erhaltenswertes und Schützenswertes, ja für eine freie, plu- ralistische Gesellschaft unerlässlich Notwendiges dar. Zugleich ist zu fragen, ob das Recht zuweilen nicht überfordert wird, ob nicht immer wieder überzogene Erwartungen auf den Rechtsstaat gerichtet wer- den. Das Inhaltskonzept für das Forum Recht folgt einem Verständnis von Rechtsgeschichte im Sinne einer modernen Sozial- und Kulturgeschich- te, die zwar den normativen Aspekt des Rechts ernst nimmt, zugleich aber die enge Wechselwirkung des Rechts mit Politik und Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur aufzeigt und die Frage nach Formen, Symbo- len, Deutungen, Praktiken und Aushandlungsprozessen in den Vorder- grund rückt. Das Inhaltskonzept konzentriert sich auf die Bundesre- publik, die in längeren Entwicklungslinien und in deutsch-deutschen Zusammenhängen verankert wird. Sieben übergeordnete Themenein- heiten, die wiederum in Module unterteilt sind, behandeln Recht und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland: I. Alles, was Recht ist. Grundprobleme und Grundbegriffe II. Rechtsstaat in Deutschland. Eine lange Geschichte III. Rechtsstaat Bundesrepublik. Kernfragen der Demokratie IV. Der Rechtsstaat auf dem Prüfstand. Lob, Kritik, Verachtung V. Kulturen des Rechts. Symbole, Medien, Orte VI. Gestalter des Rechts. Menschen und Institutionen VII. Recht international. Europa und das Globale Gleichzeitig durchziehen fünf Themenstränge die Ausstellung, die auf- grund ihrer zentralen Bedeutung kontinuierlich präsent sind. Sie keh- ren in den einzelnen Modulen immer wieder und werden dort auf un- terschiedliche Weise und mit Hilfe verschiedener Beispiele angespro- chen und problematisiert: 1. Sprache des Rechts: Das Recht verfügt über eigene Begriffe und Rechtsfiguren (z.B. formeller und materieller Rechtsstaat, Verhält- nismäßigkeit, Eigentum), deren Bedeutung sich dem Nicht-Juristen 3 nicht einfach erschließt. Für die Kommunikation unter Juristen be- sitzt das sogenannte „Juristendeutsch“ eine zentrale Bedeutung. 2. Biografien und das Recht: Menschen haben eine Geschichte, mit deren Hilfe sich ihr Verhalten – beispielsweise gegenüber dem Recht – erklären und veranschaulichen lässt. Menschen prägen aber auch mit ihren biographischen Erfahrungen das Recht und den Rechtsstaat. 3. Erinnerungsorte des Rechtsstaats: In symbolisch aufgeladenen Erinnerungsorten – wobei der Begriff nicht nur den geografischen Ort meint – manifestieren sich historisch-soziale Vorstellungen, die wiederum kollektive Identitäten stiften. Zentrale Erinnerungsorte des Rechtsstaats sind z.B. Karlsruhe, Straßburg oder das Grundge- setz. 4. Erfahrungen mit dem Unrechtsstaat: Die Menschen in Deutsch- land erlebten im 20. Jahrhundert mit der nationalsozialistischen Herrschaft und der DDR zwei Diktaturen, die ihr Verständnis des bundesdeutschen Rechtsstaats und ihren Umgang mit dem Recht maßgeblich beeinflussten. 5. Technik und das Recht: Das Recht und der Rechtsstaat stehen immer wieder vor der Herausforderung, auf technische Neuerungen (z.B. „Automation“, Internet, Digitalisierung, „Industrie 4.0“) zu rea- gieren und zugleich die neuen Möglichkeiten für die Rechtsanwen- dung zu nutzen. Die verschiedenen Teilgebiete des Rechts (mit allen Einzelgebieten des Öffentliches Rechts, des Strafrechts und des Zivilrechts) werden nicht als separate thematische Blöcke behandelt. Vielmehr werden Module, Themen und Beispiele so ausgewählt, dass sie zusammen die Vielfalt und die Breite des Rechts anschaulich zum Ausdruck bringen. Mit Hilfe der Themeneinheiten und Themenstränge soll die Vorstellung einer geschlossenen „Metaerzählung“ (Jean-François Lyotard) über den Rechtsstaat infrage gestellt werden. Stattdessen werden die Besu- cher/innen des Forums mit unterschiedlichen, teilweise sogar sich wi- dersprechenden Deutungsangeboten und Themenperspektiven kon- frontiert. Sie sollen auf diese Weise darin bestärkt werden, sich im Sinne der pluralistischen Demokratie eine sachlich begründete eigene Meinung zu bilden und so als mündige Bürger/innen die Zukunft des Rechtsstaats aktiv mitzugestalten. 4 I. Alles, was Recht ist. Grundprobleme und Grundbegriffe Was ist Recht? Ganze Bibliotheken sind gefüllt worden, um diese scheinbar so einfache Frage zu beantworten. Dass es keine einfache Antwort darauf gibt, dass diese Antwort immer wieder neu ausgehan- delt werden muss und dass die Geschichte eine Reihe von alternativen Antworten bereithält, all dies zeigt das Forum Recht. Verallgemeinernd kann man indes sagen: Recht ist die Gesamtheit der gesellschaftlich als verbindlich festgelegten Rechtsnormen, also der Regeln mit allgemei- nem Geltungsanspruch. Man kann diese Gesamtheit auch als „Rechts- ordnung” oder „Rechtssystem” bezeichnen. Was ist ein Rechtsstaat? Nicht alle Staaten sind Rechtsstaaten, denn ein Rechtsstaat ist nur ein solcher Staat, dessen verfassungsmäßige Gewalten jeweils durch das Recht in ihrer Handlungsmacht an Regeln gebunden sind. Auch die Rechtsentwicklung im Rechtsstaat ist damit an rechtlich geordnete Verfahren gebunden. Im Rechtsstaat sichert das Recht die Freiheit des Einzelnen gegen staatliche Willkür und schafft Rechtssicherheit, auch im Zivilrecht. In der Ordnung der Bun- desrepublik fallen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zusammen. His- torisch gesehen ist dies keine Zwangsläufigkeit ‒ es gab und gibt un- demokratisch organisierte Rechtsstaaten. Rechtsstaatlichkeit ist je- doch eine unerlässliche Vorbedingung für Demokratieentwicklung. Durch die Gewaltenteilung der modernen Demokratie (und gegebe- nenfalls durch eine föderalistische Staatsverfassung) wird umgekehrt die Rechtsstaatlichkeit am wirksamsten gegen Gefährdungen gesi- chert. Diese können allerdings ebenso der Demokratie innewohnen: Auch demokratisch legitimierte Verfassungsorgane können rechts- staatswidrige Wege gehen. Der demokratische Rechtsstaat ist ein Versprechen für seine Bür- ger/innen. Er verspricht Freiheit, Sicherheit, Ordnung und Gerechtig- keit. Die deutsche Nationalhymne drückt die Hoffnung nicht nur auf Einigkeit, sondern eben auch auf „Recht und Freiheit” aus. Dabei ste- hen all diese Versprechen des demokratischen Rechtsstaats in elemen- tarer Spannung zueinander. Eindeutige Antworten gibt es im Rechts- staat selten, viel eher Uneindeutigkeiten, Widersprüche und Span- nungsfelder. Immer wieder müssen Kompromisse neu ausgehandelt werden ‒ etwa zwischen Freiheit und Sicherheit oder zwischen Ord- nung und Gerechtigkeit. Dies zu vermitteln ist ein zentrales Anliegen des Forums Recht. Die erste Themeneinheit des Forums führt in diese Grundfragen ein und konfrontiert die Besucher/innen mit den Spannungsfeldern von Rechtsstaatlichkeit. Sie werden ihnen an vielen Stellen begegnen. So können vier gebrochene Säulen die vier Versprechen des Rechts- staats symbolisieren ‒ vier gebrochene Säulen wohlgemerkt, die das Nicht-Selbstverständliche und das stets neu Auszuhandelnde versinn- bildlichen. Multimediale Module sollen sie umrunden, welche die wi- dersprüchlichen Dimensionen der einzelnen Grundbegriffe aufschlüs- seln. 1) Recht soll Freiheit sichern, etwa die Meinungsfreiheit, die Religions- freiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Briefgeheimnis und vieles mehr. Aber zugleich engt Recht Freiheit ein, bindet diese an Re- 5 geln. Die Freiheit der Einzelnen ist nur so weit unbeschränkt, wie dadurch nicht die Freiheit anderer beeinträchtigt wird. In der frühen Bundesrepublik wurde individuelle Freiheit in der Rechtsprechung zu- dem sehr stark durch Abwägung mit dem Interesse der Gesamtheit der Bevölkerung relativiert, während heute individuelle Freiheitsrechte höher gewichtet werden. 2) Recht soll Sicherheit gewährleisten, insbesondere im Inneren (inne- re Sicherheit), aber auch nach außen, im Verkehr mit anderen Staaten, Menschen und Nationen. Die rechtsstaatliche Balance zwischen Frei- heit und Sicherheit ist das Kerndilemma jeder wehrhaften Demokratie. Zugleich ist die alltägliche Anerkennung der Gültigkeit des Rechtsstaats ‒ also die freiwillige Unterordnung der Einzelnen unter dessen Nor- men und Verfahrensregeln ‒ eine sich ständig wiederholende Frie- densstiftung, indem das Gewaltmonopol des Rechtsstaats alltäglich neu anerkannt wird. 3) Recht soll Ordnung schaffen und sichern. Dies geschieht staatlicher- seits durch die Organisation einer allgemeinen Verwaltung, die für alle Bürger/innen möglichst gleiche und jederzeit überprüfbare Verfahren gewährleistet. Darüber hinaus hält der Rechtsstaat für den Umgang von Privatpersonen untereinander geordnete Verfahren bereit: Recht ordnet das Private, Recht ordnet die Wirtschaft. Die Ordnung, die das Recht schafft, gerät indes grundsätzlich mit der Freiheit in Konflikt, die der Rechtsstaat verspricht. Zudem muss sich die ordnende Kraft des Rechts stets mit dem Anspruch auf Gerechtigkeit auseinandersetzen. 4) Recht und Gerechtigkeit sind eng miteinander verbunden. Das Ver- sprechen von Gerechtigkeit basiert im Rechtsstaat der Bundesrepublik in hohem Maße auf der Gewährleistung subjektiver Gleichheitsrechte – beginnend mit der Menschenwürde, aber eben auch mit der Gleich- heit vor dem Recht. Allerdings kann sich der Rechtsstaat dem Ziel der Gerechtigkeit allenfalls durch die Einhaltung geregelter Verfahren an- nähern. Auch wenn formale Gleichheit im Recht gegeben ist, behin- dern soziale und kulturelle Ungleichheiten immer wieder den gleichbe- rechtigten Zugang zum Recht. Der Staat sucht hier ausgleichend einzu- greifen, wodurch Freiheitsrechte, aber auch formale Gleichheitsrechte berührt sind. Zugleich ist die Frage, was gerecht ist, einem steten Wandel unterworfen ‒ die Geschichte des Rechtsstaats illustriert diese oftmals mühsame Suche nach der Gerechtigkeit. 6 II. Recht in Deutschland. Eine lange Geschichte 1. Der Weg zum modernen Rechtsstaat Der Rechtsstaatsbegriff entstand im Vormärz. Er meinte zunächst vor allem die Bindung des Monarchen an das Recht und bezog sich damit auf eine zentrale Forderung der Aufklärung. Von nun an unterlag die Frage, wie der Rechtsstaatsbegriff zu verstehen ist und welche Krite- rien er umfassen sollte (z.B. geschriebene Verfassung, Gleichheit vor dem Gesetz, Vorbehalt des Gesetzes, Gerechtigkeit, Justizrechte, Grundrechte), einem grundlegenden Wandlungsprozess. Seine all- mähliche Verwirklichung im 19. Jahrhundert – die beispielsweise in der Durchsetzung des Rechtsetzungs- und Gewaltmonopols des Staates, in der zunehmenden Kodifizierung des Rechts und der Verrechtlichung vieler Lebensbereiche zum Ausdruck kam – befriedete gewaltsame innerstaatliche Konflikte, ermöglichte bürgerliche Rechtssicherheit : und sicherte somit die Parameter, in denen die moderne kapitalisti- sche Gesellschaft sich evolutionär zu entfalten und Deutschland als Industriestaat herauszubilden vermochte. Dabei ist es für die Entwicklung des Rechtsstaats in Deutschland wäh- rend des 19. Jahrhunderts charakteristisch, dass er häufig als Kompen- sation für die fehlende politische Partizipation angesehen wurde. Der Begriff war im 20. Jahrhundert so populär geworden, dass sich teilwei- se sogar Jurist/innen während der nationalsozialistischen Herrschaft und in der DDR unter Bezugnahme auf den „nationalen Rechtsstaat” oder den „sozialistischen Rechtsstaat” (bzw. die „sozialistische Ge- setzlichkeit” als Ersatzbegriff) darauf beriefen. Durch das Grundgesetz erfuhr der Rechtsstaat eine spezifische Ausformung, die sich erst aus der Gesamtschau verschiedener Artikel ergibt: vor allem Art. 1 III und 20 III (Verfassungs- und Grundrechtsbindung aller staatlichen Gewalt, Gesetzesbindung von Justiz und Verwaltung), Art. 20 II (Gewaltenglie- derung), Art. 28 I 1 (Rechtsstaatlichkeit der Länder), Art. 19 IV (Rechtsweggarantie), Art. 97 I (Unabhängigkeit der Richter), Art. 103 II (keine unzulässige Rückwirkung insbes. bei Strafen) und Art. 79 III (Verbot der Beseitigung des Rechtsstaats). Für die Entwicklung in der Bundesrepublik ist es entscheidend, dass der zunächst vor allem for- mal verstandene Rechtsstaatsbegriff seit den 1960er Jahren materiell aufgeladen wurde und damit zum Synonym für den Gerechtigkeits- staat wurde. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Darstellung der Legende vom Rechtsstreit des Müllers Arnold und seiner Unterstützung durch Friedrich II. von Preußen ● Das Reichskammergericht in Speyer und Wetzlar als Ort vor- moderner Rechtsprechung ● Kontrastierung der unterschiedlichen Rechtsstaatskriterien auf einer interaktiven politischen Landkarte Deutschlands seit dem 18. Jahrhundert, auf diese Weise differenzierte Antwort auf die Fragen: Wie entwickelte sich der Rechtsstaat? Inwiefern waren z.B. das Deutsche Kaiserreich oder das „Dritte Reich” Rechts- 7 staaten? Hervorhebung der besonderen Bedeutung des Föde- ralismus ● Kontrastierung der „rechtsstaatlichen Landkarte” (Verwirkli- chung des Rechtsstaats) mit der „demokratischen Landkarte” (Verwirklichung politischer Rechte) Deutschlands seit dem aus- gehenden 18. Jahrhundert in interaktiver Form ● Der Modernisierungsschub durch die Einführung des Code civil in westlichen Teilen Deutschlands ( „Rheinbund”) und dessen Fortgeltung nach 1815 ● Karl von Rotteck / Carl Theodor Welcker, Staats-Lexikon, 1838 (Rechtsstaat) ● Rudolf von Gneist: Der Rechtsstaat, Berlin 1872, als juristisches Zentralwerk des frühen Kaiserreichs ● Praxis der Patrimonialgerichtsbarkeit, teilweise bis ins späte 19. Jahrhundert hinein ● Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 als entscheidender Schritt der Kodifizierung des Zivilrechts ● Hochverratsprozess gegen Adolf Hitler nach Hitler-Putsch und anschließende Festungshaft in Landsberg ● Prozess „Preußen contra Reich” vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig nach dem Preußenschlag 1932 ● Aufsatz: Otto Koellreutter, Der nationale Rechtsstaat, in: Deut- sche Juristenzeitung 38 (1933), Sp. 517-524, als Beispiel für die Diskussion um den Rechtsstaat ab 1933 ● Ernst Forsthoff/Otto Bachof, Begriff und Wesen des sozialen Rechtsstaats, in: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deut- schen Staatsrechtslehrer 12 (1954), S. 8-125. ● Staat und Recht 1967, Bd. 2, S. 1492-1494 (Sozialistischer Rechtsstaat) 2. Streben nach Freiheit. Bürgerliche Grundrechte Der Gegensatz zwischen der Staatsgewalt und der Freiheit des Einzel- nen begleitete die politische und gesellschaftliche Entwicklung des deutschen Nationalstaats. Nach dem Vorbild der amerikanischen Bill of Rights und der französischen Erklärung der Menschen- und Bürger- rechte (beide 1789) forderten auch deutsche Liberale im 19. Jahrhun- dert die Verbriefung von bürgerlichen Freiheitsrechten als Abwehr- rechte des Individuums gegen staatliche Eingriffe. Darunter wurden und werden vor allem der Schutz der Person und seiner Privatsphäre, der Schutz des Eigentums, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren sowie Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinsfrei- heit, Gewissens- und Religionsfreiheit verstanden. Anders als die Paulskirchenverfassung von 1849 enthielt jedoch die Reichsverfas- sung von 1871 keinen Grundrechtskatalog, so dass erst die Weimarer Verfassung von 1919 Freiheitsrechte für ganz Deutschland gültig wer- den ließ. Die Aufhebung dieser Rechte durch das NS-Regime, insbe- sondere durch die „Reichstagsbrandverordnung“ von 1933, begrün- dete den NS-Unrechtsstaat. Nach diesen Erfahrungen besaß der Schutz der bürgerlichen Freiheits- rechte beim Aufbau des „republikanischen, demokratischen und so- 8 zialen Rechtsstaats” (Art. 28 GG; siehe v.a. auch Art. 20 und 79 III GG) umso höhere Priorität, zusätzlich gefördert durch den Transfer demo- kratischer Leitbilder aus dem sogenannten Westen. Mit dem „Pathos der Geste ‘nie wieder’“ (Michael Stolleis) wurden die Freiheitsrechte als Grundrechte an den Anfang des Grundgesetzes von 1949 gestellt und zum unmittelbar geltenden Recht erklärt (Art. 1 III). Eine Voraus- setzung von Freiheit ist die allgemeine Gleichheit vor dem Gesetz, aber auch die Entwicklung von Gleichberechtigungsnormen, so dass Frei- heitsrechte eng mit der Gewährung von Gleichheitsrechten verknüpft sind. Über Verfassungsbeschwerden von „jedermann“ gegen die Ver- letzung von Grundrechten durch die öffentliche Gewalt entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 93 I 4a), das 1951 seine Arbeit auf- nahm. Dem Bundesverfassungsgericht kommt seither die rechtsstaatli- che Schlüsselstellung zu, die unmittelbare Geltung der Grundrechte umzusetzen und zu konkretisieren. Außerdem sind auch die Fachge- richtsbarkeiten, etwa die Verwaltungsgerichte, in diese Aufgabe ein- gebunden. Auch die erste Verfassung der DDR von 1949 enthielt einen umfas- senden Grundrechtskatalog, der in der Praxis jedoch zur Disposition der SED-Diktatur gestellt wurde. Die zweite DDR-Verfassung von 1968 formulierte neben diesen „Grundrechten” – ähnlich wie schon die Weimarer Reichsverfassung – ausdrücklich auch „Grundpflichten” und schränkte diverse Grundrechte wieder ein: So galt Freizügigkeit nur für das Staatsgebiet der DDR, das Recht auf Wohnraum wurde an ökono- mische und örtliche Bedingungen geknüpft. Auf der anderen Seite pos- tulierte die DDR-Verfassung konkrete soziale Grundrechte wie das Recht auf Arbeit, auf Bildung, auf Gesundheit, auf Freizeit und Erho- lung – wenngleich das reale Niveau faktisch begrenzt blieb. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Freiheitsbaum im Rheinland, ca. 1800 (Abbildung, noch besser: Original) ● Grundrechte des Deutschen Volkes, Frankfurt 1848 (Abbildung) ● Weimarer Verfassung von 1919, Beginn des Zweiten Hauptteils: Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen (Text) ● Grundrechte im Grundgesetz von 1949: Wochenschau über Debatte und Verkündung, Text, öffentliche Resonanz (Presse, juristische Kritik etc.) ● „DDR: Verfassung. Für immer beseitigt”, in: Der Spiegel, 15.4.1968 ● Soziale Grundrechte der DDR-Verfassung von 1968/74; Debat- ten um individuelle und soziale Grundrechte im Kontext der KSZE-Konferenzen ● Beispiel für eine frühe (die erste?) Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ● Beispiel für (das aktuelle) Spannungsfeld Freiheitsrech- te/Sicherheit: Massenbeschwerde gegen Vorratsdatenspeiche- rung (z.B. Foto: 12 Kisten mit Beschwerdeschriften in Karlsruhe) 9 3. Die Gesellschaft ordnen. Arbeits- und Sozialrecht Die Regulierung von Arbeitsverhältnissen zählt zu den ältesten Gegen- ständen der europäischen Rechtsentwicklung. Doch die Fortschreibung des Arbeitsrechts erhielt eine ganz neue Intensität unter den Bedin- gungen der industriellen und dann der post-industriellen Gesellschaf- ten der letzten zweihundert Jahre. Das moderne Arbeitsrecht entwi- ckelte sich im 19. Jahrhundert als Interventionsrecht des Staates zur Einschränkung der generellen Vertragsfreiheit, mit dem Ziel des Schut- zes des schwächeren Vertragspartners vor Übervorteilung oder Über- forderung. Vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zu den 1920er Jahren ergänzten die Gewerkschaften, zunächst vom Staate behindert und erst seit dem Ersten Weltkrieg als Tarifpartner akzeptiert, mit dem Tarifvertragsrecht die individuelle Ebene des Arbeitsrechts um eine kollektive Ebene. Diese „Tarifpartnerschaft” ab 1949 führte in der Bundesrepublik zu einer vergleichsweise starken Zurückhaltung des Staates in diesem Bereich. Dagegen wurde in der DDR mittels einer gleichgeschalteten Einheitsgewerkschaft und der weitgehenden Ent- eignung privaten Unternehmertums ein ganz anderer planwirtschaftli- cher Ansatz realisiert. Mit der Etablierung einer wirtschaftlichen Schiedsgerichtsbarkeit eröffnete bereits die Weimarer Republik eine wichtige neue Traditionslinie für die deutsche Rechtsentwicklung, an welche die Bundesrepublik anknüpfte – und die heute die aktuelle Debatte bestimmt. Stärker noch als die Weimarer Reichsverfassung von 1919 sicherte das Grundgesetz ab 1949 in der Bundesrepublik die Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer/innen (Recht auf gewerkschaftliche Vertretung) und damit sehr weitgehend auch deren Streikrecht, das lediglich den Be- amten vorenthalten blieb. Zugleich wurden in der Bundesrepublik – anders als etwa in der Weimarer Republik, wo der reaktionäre „Kapp- Putsch” 1920 durch einen Generalstreik zur Bewahrung der Demokra- tie beendet wurde – politische Streiks verpönt. Der strukturelle Kon- flikt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern wurde als „Tarifpartnerschaft” kooperativ abgemildert und in die ausgeprägte deutsche Tradition eines konfliktdämpfenden Korporatismus gestellt. Das viel genutzte Instrument der kompromissorientierten Schlichtung von Arbeitskämpfen zur Vermeidung ihrer (kostenträchtigen) Eskalati- on trug ebenfalls dazu bei. Zu dieser Zeit hatte der die Arbeitsbeziehungen regelnde Staat längst begonnen, weitere soziale Verhältnisse interventionistisch zu beein- flussen – beginnend mit Regelungen zur Alters-, Invaliden- und Unfall- versicherung seit den 1880er Jahren, mit denen die Ausdifferenzierung eines immer komplexeren Sozialrechts begann. Ging es zunächst da- rum, nach dem Versicherungsprinzip (Leistung gegen Gegenleistung) Einzelne vor Überforderung in Notfällen zu bewahren, weitete sich der sozialrechtlich organisierte Sozialstaat in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einem expansiven Akteur der Beeinflussung fast aller sozialer Beziehungen aus – in der westdeutschen Demokratie ebenso wie in der einheitsparteilich beherrschten DDR. Dieser Prozess hält trotz einer gegenläufigen Tendenz zum Rückbau von Sozialstaatlich- keit (Deregulierung) durch den parallelen Trend zu fortwährender Aufgabenexpansion bis heute an. Ungelöst ist bis heute der damit verbundene Konflikt um das Ausmaß sozialer Gleichheit: Haben Sozial- politik und Sozialrecht dem Ideal größtmöglicher sozialer Gleichheit zu 10 folgen? Oder allenfalls dem Ideal größtmöglicher Chancengleichheit, was die Akzeptanz höchst unterschiedlicher Ergebnisse der individuel- len Wahrnehmung von Chancen impliziert? Zugleich sieht sich die nationalstaatlich organisierte Arbeits- und Sozi- algesetzgebung durch neuere Entwicklungstrends zu übergeordnetem internationalem Recht (europäische Rechtsebene), aber auch durch alternative Formen von Rechtsetzung und Konfliktlösung jenseits der rechtsstaatlichen Ordnung (Auswirkungen von internationalen Frei- handelsabkommen wie TTIP) ergänzt oder in Frage gestellt. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Einschränkung von Kinderarbeit seit dem 19. Jahrhundert; Zu- sammenhang mit Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht ● Fabrikinspektionen im 19. Jahrhundert; Arbeitsschutz heute ● Bismarcksches Sozialversicherungsmodell; Sozialistengesetze ● Christliche Sozialbewegung des 19. Jahrhunderts; patriarchali- sche Modelle der Arbeiterfürsorge ● Arbeitskämpfe im 19. und frühen 20. Jahrhundert ● Betriebliche Konfliktkommissionen und Arbeitsrechtskonflikte in der DDR; Vergleich mit Betriebsjustiz in der Bundesrepublik ● Debatten über den Nutzen von Rentenversicherung 1880 – nach 1945 – um 2000 – heute ● Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit – historische Tiefendi- mension der gegenwärtigen Debatten um internationale Schiedsgerichte (TTIP usw.) 4. Pervertierung des Rechts. Das NS-Regime Das nationalsozialistische Regime pervertierte die Prinzipien des libe- ralen Rechtsstaats. An die Stelle der Gewaltenteilung trat der totalitäre „Führerstaat“. Fundamentalprinzipien wie Freiheit, Sicherheit und Gleichheit sollten durch eine auf rassischen Homogenitätsvorstellun- gen basierende „Volksgemeinschaft“ ersetzt werden, die auf Ungleich- heit, Unfreiheit und das ungehemmte Konkurrenzprinzip zielte. Sie und nicht mehr die Gesamtheit der Staatsbürger/innen war der Bezugs- punkt des „Rechts“ im Nationalsozialismus. Alle Gruppen, die als nicht zugehörig oder nicht leistungskonform galten, wurden brutal verfolgt und häufig ermordet. Es galt das absolute Primat des Politischen: Al- les, was Hitler oder hohe Vertreter der NSDAP als notwendig erachte- ten, konnte und musste umgesetzt werden. Rechtliche Schranken für den „Führerwillen“ sollte es nicht geben, im Gegenteil: Er wurde als oberste Rechtsquelle konstruiert. Der deutsch-jüdische Jurist und Poli- tologe Franz Neumann hat das nationalsozialistische Regime daher als „Unstaat“ bezeichnet, sein Kollege Ernst Fraenkel sprach von einem „Belagerungszustand“, um die „Verfassung des Dritten Reiches“ zu charakterisieren. „Recht“, so soll es der Chefideologe der NSDAP Alf- red Rosenberg formuliert haben, „ ist das, was arische Männer für Recht befinden“. Diese vollkommene Aushöhlung des liberalen Rechtsstaats sollte al- lerdings nicht zu der Annahme verleiten, der Nationalsozialismus habe jede Form rechtbasierten Handelns über Bord geworfen. Seine Hülle blieb weiterhin bestehen. Um die Leistungsfähigkeit des Staates ge- währleisten zu können, behielt das NS-Regime, etwa in einzelnen Be- 11 reichen des Wirtschaftssystems, schriftlich fixierte und zum Teil auch einklagbare Normen aus dem liberalen Rechtsstaat der Weimarer Re- publik bei. Das galt etwa für den Bereich der Rüstungsindustrie und ihrer Unternehmen, die auf die Vorhersehbarkeit und Regulierung staatlichen Handelns zwingend angewiesen waren. Und selbst die bru- tale Gegnerverfolgung kleidete das Regime, um sie mit bürokratischer Effizienz durchführen zu können, in scheinlegale Gewänder. So war es vor allem eine Flut von Gesetzen und Verordnungen, die Juden, politi- sche Gegner und andere Minderheiten stigmatisierten, aus dem wirt- schaftlichen und sozialen Leben ausschlossen und sie, durch die er- zwungene Emigration oder durch Ermordung, endgültig ihrer (deut- schen) Identität berauben sollten. Ernst Fraenkel hat das dadurch hervorgerufene Nebeneinander von willkürlichen Gewaltakten und normenbasiertem Handeln als Doppel- staat beschrieben. Im immer stärker ausufernden Bereich der „Geg- nerverfolgung“ ging es demnach nur um den Zweck der Bekämpfung, gegen die es für die Opfer keinerlei rechtlichen Schutz gab (Maßnah- menstaat). Und nur dort, wo der Maßnahmenstaat nicht unbedingt erforderlich war, blieben Rudimente einer liberalen Rechtsordnung bestehen (Normenstaat). Der hohe NS-Funktionär, SS Obergruppen- führer und Jurist Werner Best bezeichnete die Staatstätigkeit des „Dritten Reiches“ prinzipiell als „normfrei“, da sich Recht von „Volks- gemeinschaft“ als „höherem Prinzip“ ableite. Normen konnten nach Best nur noch gegenüber den „positiv aufbauenden Kräften des Staa- tes“, also der „rassenreinen Volksgemeinschaft“, Gültigkeit haben. Die „Gegner“ waren nach Best hingegen nach Maßgabe des Notwen- digen zu verfolgen, ohne dass es hier rechtliche Hindernisse geben dürfe. Wer als „Gegner“ im „Dritten Reich“ zu gelten hatte, definierte freilich das NS-Regime selbst. Dieses Modul setzt sich als wichtiges Element im Forum Recht mit der Pervertierung des Rechtsgedankens und den Konsequenzen für die Millionen Opfer im In- und Ausland auseinander. Es ist ein zentraler Bezugspunkt für die anderen Module im Forum Recht, da konstitutive Elemente des liberalen Rechtstaatsgedankens vor dem Hintergrund der Massenverbrechen des „Dritten Reiches“ analysiert und diskutiert werden können. Es nähert sich dem Thema auf mehreren themati- schen Pfaden. Neben besonders prägnanten Äußerungen oder Darle- gungen hochrangiger NS-Funktionäre sollen jeweils eine Verfolgungs- maßnahme, ein maßgeblicher NS-Protagonist sowie ausgewählte Ver- folgtenbiografien im Zentrum des Moduls stehen. So kann der unmit- telbare Zusammenhang zwischen Pervertierung des Rechtsstaats, NS- „Rechtsetzung“ und Gewalt gegen Minderheiten deutlich gemacht werden. Einbezogen werden soll auch die gesellschaftliche Dimension der Rechtsstaatspervertierung: die Handlungen gewöhnlicher Männer und Frauen, die als Mitglieder der „Volksgemeinschaft“ zur Beteiligung an den Unrechtsmaßnahmen aufgefordert waren. 12 Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● NS-Staat und die Verfolgung von Minderheiten: Gesetz zur „Einziehung volksfeindlichen und kommunistischen Vermö- gens“, „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamten- tums“, „Nürnberger Gesetze“, Gesetze zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz, die 11. Verordnung zum Reichsbür- gergesetz, der Schutzhaftbefehl u.ä. (in Beziehung mit den nicht rechtlich geregelten Gewaltakten, etwa Boykotten und Pogromen); große Bandbreite an verfolgten Gruppen: Juden, Sinti und Roma, homosexuelle Frauen und Männer, politisch Verfolgte etc. ● Die gesellschaftliche Dimension des Unrechts: Täter, Akteure und Profiteure (bspw. „Arisierung“ jüdischen Vermögens) ● Die Etablierung der neuen Ordnung: Ermächtigungsgesetz, Reichstagsbrandverordnung und deren Folgen ● Denker und Protagonisten der Pervertierung (bspw. Werner Best, Carl Schmitt, Heinrich Himmler – Posener Reden, Karl Larenz) ● Schleichende Pervertierung: NS-„Recht“ im Alltag der „Volks- gemeinschaft“ (bspw. Steueranpassungsgesetz von 1934 = Steuern sind nach Maßgabe der „NS-Weltanschauung“ zu ver- anlagen; Privat und Öffentlich: wie und inwieweit griff der NS- Staat in die Privatsphäre der Bürger/innen ein) ● „Recht”-Sprechung in NS Gerichten (Volksgerichtshof) und die Karrieren von NS-Juristen (bis in die Zeit nach 1945 hinein – Schnittstelle zu „furchtbare Juristen”) 13 5. Recht in der SED-Diktatur. Die DDR Der „zweite deutsche Staat”, den es neben der Bundesrepublik zwi- schen 1949 und 1990 gab und der bis auf die letzten Monate seiner Existenz von einer straffen kommunistischen Parteidiktatur der SED gelenkt wurde, verstand sich dezidiert als Gegenentwurf zur bürgerli- chen Demokratie und deren Rechtsordnung. Zwar gab sich die „Deut- sche Demokratische Republik” (DDR) erst 1968 eine sozialistische Ver- fassung, während deren Vorläuferin 1949 noch an bürgerlich- demokratische Traditionen anzuknüpfen schien. Dies war – mitsamt der in der DDR-Verfassung garantierten Grundrechte – jedoch im Kon- fliktfall wenig wert, wenn es darum ging, den politischen Willen der herrschenden Partei durchzusetzen. Gerade weil Recht in der DDR grundsätzlich nicht herrschaftsbegrenzend wirken konnte, sondern zur Durchsetzung des Gestaltungsanspruchs der herrschenden Partei in- strumentalisiert wurde, war die DDR ganz bewusst kein Rechtsstaat im westlich-demokratischen Sinne. Als hochentwickelte Industriegesellschaft konnte die Gesellschaft der DDR das Recht als Steuerungsinstrument nicht entbehren. Bezeich- nenderweise blieb das „Bürgerliche Gesetzbuch” (BGB) des Kaiserrei- ches auch in der DDR lange in Kraft, bevor es 1976 durch ein eigenes „Zivilgesetzbuch” (ZGB) ersetzt wurde. Auch das leicht modifizierte „Reichsstrafgesetzbuch” blieb in der DDR längere Zeit gültig, wobei allerdings manche Verschärfungen der NS-Zeit frühzeitig getilgt wur- den, bevor mit dem „Strafrechtsergänzungsgesetz” von 1957 größere Eingriffe erfolgten und 1968 schließlich ein gänzlich neues „Strafge- setzbuch” (StGB) der DDR verkündet wurde. Schon 1965 setzte ein eigenständiges „Familiengesetzbuch” (FGB) für die DDR innovative Akzente. Bei alledem war die Rechtsentwicklung in der DDR von einer tiefgreifenden Ambivalenz geprägt. Auf der einen Seite diente Recht der Herrschaftssicherung der SED. So zielte das „Gesetz zum Schutze des Friedens” von 1950 auf die Unter- drückung unerwünschter politischer Meinungsäußerung und Selbstor- ganisation, wobei es sich formal gegen nationalsozialistische Hetzerei- en zu richten schien. Auch Kritik an der Anerkennung der Oder-Neiße- Grenze zu Polen, die die DDR-Regierung 1950 vollzogen hatte und die in der Bundesrepublik von sämtlichen politischen Parteien außer der KPD geäußert wurde, konnte auf Basis dieses Gesetzes schwer bestraft werden. Einige Jahre später schuf die DDR-Regierung verschärfte Strafbestimmungen gegen den illegalen Grenzübertritt ihrer Bür- ger/innen nach Westdeutschland, um die diffamierend so genannte „Republikflucht” zu bekämpfen, die dem Ansehen des SED-Regimes ebenso schadete wie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der DDR. Auch das „Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssi- cherheit” von 1950 zeigt die enge Verklammerung von Recht und Un- recht im SED-Staat. Auf der anderen Seite wurde in der DDR eine gesellschaftspolitische Rechtsentwicklung sichtbar, die häufig auf Reformdebatten der Wei- marer Arbeiterbewegung (KPD und SPD) zurückgriff und nicht selten parallelen Reformen der Bundesrepublik vorauseilte. Namentlich die Arbeits- und Sozialgesetzgebung der DDR war von sozialdemokrati- schen Reform-Traditionen geprägt. Durch das FGB wurde 1965 das Scheidungsrecht am Zerrüttungsprinzip orientiert, während die Bun- desrepublik 1961 ein scheidungsbehinderndes Schuld- und Konsens- 14 prinzip eingeführt hatte, das erst 1977 zugunsten des Zerrüttungsprin- zips wieder aufgegeben wurde. Zudem verankerte das FGB die rechtli- che Gleichstellung unehelicher Kinder, die in Westdeutschland mit dem „Nichtehelichengesetz” erst 1970 vollzogen wurde. Die Straf- rechtsreform der DDR entkriminalisierte homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen 1968 schon vor der ähnlich ausgerichteten bundesrepublikanischen Reform von 1969 und beendete die Ungleich- behandlung von Homosexuellen im Strafrecht schon 1988/89, was für den westdeutschen Teil der 1990 vereinigten Bundesrepublik erst 1994 nachvollzogen wurde. Ein anderes Beispiel ist der Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen (Reformgesetz 1972). Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Friedensschutzgesetz der DDR 1950 (Gesetzestext; Tagebuch- notiz des Volkskammerabgeordneten Victor Klemperer; Fallbei- spiel für Prozess nach diesem Gesetz) ● Familiengesetzbuch (FGB) 1965 (Einschränkung des elterlichen Erziehungsrechts durch sozialistisches Erziehungsziel; Gleich- stellung unehelicher Kinder) ● Schwangerschaftsunterbrechungsgesetz 1972 (DDR-Recht 1950 und West-§ 218 StGB; Geheimerlass 1965; Haltung der Kirchen 1965 und 1972; CDU-Abstimmungsverhalten in Volkskammer 1972; West-Reaktionen 1972ff.) ● Alltagsbeispiele (Literatur: Markovits, Gerechtigkeit in Lüritz; Behling, Die Kriminalgeschichte der DDR; Wolff, Einigkeit und Recht; Werkentin, Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht) 15 III. Rechtsstaat Bundesrepublik. Kernfragen der Demokratie 1. Freiheit und Sicherheit. Ein Balanceakt Die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik ist mit einem Sicherheitsversprechen des Staates gegenüber den Bür- ger/innen verbunden. Im weiteren Sinne meint dies auch soziale Absi- cherung, im engeren Sinne zuerst die Innere Sicherheit vor Kriminali- tät, Radikalismus und politisch motivierter Gewalt. „Demokratie und innere Sicherheit gehören zusammen“, formulierte Willy Brandt und folgte damit dem Konzept der „wehrhaften Demokratie“, die, anders als die als „schwach“ wahrgenommene Weimarer Republik, den frei- heitlichen Rechtsstaat sicherte und verteidigte. Die Geschichte der Bundesrepublik durchzieht eine Kette an exekutiven, legislativen und judikativen Maßnahmen zum Republikschutz, der sich seit 1949 zu- nächst vor allem auf die Abwehr der „kommunistischen Gefahr” rich- tete und in den 1960er Jahren zu teilweise heftigen Diskussionen um das Notstandsrecht führte, bevor dann Anfang der 1970er Jahre der Kampf gegen Terrorismus in den Mittelpunkt der staatlichen Sicher- heitsarchitektur rückte. Ausbau und Modernisierung der Strafverfol- gungsbehörden, Parteienverbote und Einstellungsverbote für „Radika- le“, Prozesse gegen linke wie rechte Extremisten und Terroristen, Son- dergesetze gegen den Terrorismus, Änderungen von Strafrecht und Strafprozessrecht, Eingriffe in den Datenschutz – in solchen Maßnah- men und ihrer Kritik spiegelt sich bis heute das Dilemma der engen Verknüpfung von Freiheit und Sicherheit: Wie lässt sich der liberale Rechtsstaat westlicher Prägung wirksam schützen, ohne die Grund- rechte und damit das, was seinen Kern ausmacht, anzutasten und zu gefährden? Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Verbotsverfahren SRP (1952) und KPD (1956); Vergleich mit dem gescheiterten Verbotsverfahren gegen die NPD (2017) ● Debatte um Notstandsgesetzgebung: Demonstrationen, Bun- destagsdebatten etc. ● Radikalenerlass (1972) und Kritik aus Politik, Recht und Gesell- schaft ● „Terroristengesetze“ gegen die RAF: Beispiel Kontaktsperrege- setz (1977) ● Ausbau der Polizei, besonders des Bundeskriminalamts, in den 1970er und 1980er Jahren und öffentliche Gegenbewegung ge- gen den „Überwachungsstaat“ ● „Terroristengesetze“ zur Inneren Sicherheit nach 9/11 und Ur- teile des Bundesverfassungsgerichts: Beispiele Luftsicherheits- gesetz (2006) und Vorratsdatenspeicherung (2007) ● Aktuelle Debatten um Verfassungsschutz: Reform des Verfas- sungsschutzes, gemeinsames Terrorabwehrzentrum, NSA- Affäre etc. ● Auszug aus Thomas Fischer (Bundesrichter a.D.), Sicherheit und Sinn, in: Die Zeit Nr. 26 v. 22.6.2017 16 2. Die Ordnung der Wirtschaft durch Recht Die Soziale Marktwirtschaft gehört zu den Fundamenten, auf denen die zweite deutsche Demokratie errichtet wurde. Dieses wirtschafts- und gesellschaftspolitische Konzept, das von der ordoliberalen Frei- burger Schule in Auseinandersetzung mit den Totalitarismen in den 1930er und 1940er Jahren entwickelt worden war, fußt auf dem Prin- zip der Ordnungspolitik. Dem Staat wird zur Aufgabe gemacht, zum einen eine funktionierende Rechtsordnung zu strukturieren, innerhalb derer sich wirtschaftliche Tätigkeit entfalten kann. Auf der anderen Seite hat der Staat den freien und fairen wirtschaftlichen Wettbewerb zu sichern – und damit zugleich das demokratische Prinzip individueller Freiheit zu schützen. Dem kommt er mittels Rechtsetzung nach. Die Ordnung der Wirtschaft wird in der Bundesrepublik über das Recht gewährleistet. Die demokratietheoretische Bedeutung des Wirtschaftsrechts wird in diesem Modul zunächst am Beispiel der Kartellgesetzgebung aufge- zeigt. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das auch als „Grundgesetz der Sozialen Marktwirtschaft“ bezeichnet wird, wurde 1957 unter der Ägide des Bundeswirtschaftsministers Ludwig Erhard verabschiedet. Über die Vorgeschichte des Gesetzes sowie die hitzigen Debatten, die ihm vorangingen, lässt sich der Einfluss alliierter Besat- zungspolitik, die Bedeutung des warnenden Beispiels der Weimar Re- publik und des NS-Regimes für die frühe Bundesrepublik sowie die Rolle, die dem Recht in der Sozialen Marktwirtschaft zuerkannt wurde, aufzeigen. Die jüngst erfolgte Übernahme von Tengelmann durch Ede- ka macht die aktuelle Bedeutung des Wettbewerbsrechts anschaulich. Dies aktuelle Beispiel lässt sich durch die Darstellung der wichtigsten Stationen der Kartellgesetzgebung in die historische Perspektive set- zen. Dabei wird der Grundkonflikt der Ordnungspolitik, nämlich das Verhältnis zwischen Freiheit und Ordnung sowie jenes zwischen Staatsintervention und Ordnung durch das Recht, aufgezeigt. Vier weitere Beispiele vertiefen diese Perspektiven: 1. Handelsrecht: Wer ist ein Kaufmann? Was ist ein Unterneh- men? An der multimedialen Darstellung der Definition des Kauf- manns im Handelsrecht und des historischen Wegs vom Kauf- mann zum Unternehmer sowie der unterschiedlichen Rechts- formen des Unternehmensrechts (Aktiengesellschaft, GmbH, KG, OHG etc.) und ihrer historischen Entwicklung wird die Komplexität der Regelungen sowie die Differenz zwischen All- tags- und Rechtssprache verdeutlicht. 2. Gewerblicher Rechtsschutz: Markenrecht Über die ubiquitäre Verbreitung von Marken im Alltag der Kon- sumgesellschaft wird das Markenrecht aufgeschlossen. Dabei wird einerseits das Verfahren zur Eintragung einer Marke (Markenschutz) dargestellt, andererseits werden bekannte Ver- fahren und Entscheidungen erläutert: 1) Haribo gegen Lindt & Sprüngli: Gummibär „Goldbär“ vs. Schokoladenbär „Teddy“; 2) Sparkasse gegen Santander: Rot; 3) Puma gegen Thomas Horn: springender Puma vs. springender Pudel. 17 3. Wirtschaftsstrafrecht Der Bedeutungsgewinn sowie die Konkretisierung des Wirt- schaftsstrafrechts gehört zu den wichtigsten rechtshistorischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte. Dabei spielen Prozesse eine wichtige Rolle. Dementsprechend wird an dem Beispiel ei- nes großen Prozesses, des Mannesmann-Prozesses, 2004-2006, zum einen die rechtliche wie politische Problematik entfaltet, die mit der Verfolgung von schwer zu greifenden und zu bewei- senden Straftatbeständen im Wirtschaftsrecht einhergeht, und zum anderen die Medialisierung und Popularisierung der Rechtsprechung kritisch beleuchtet. Als Ausblick dient die ak- tuelle Diskussion über die Strafbarkeit von Unternehmen, die zudem auf die internationale Bedeutung des Themas hinweist. 4. Steuerrecht Das deutsche Steuerrecht ist in der Spezifik und Komplexität seiner Bestimmungen einzigartig. In ihm drücken sich das Stre- ben nach Gerechtigkeit und Ordnung so plastisch aus wie in kaum einem anderen Rechtsbereich. Zugleich offenbart es die Gefahren staatlicher Überregulierung, der Entfremdung der Bürger/innen vom Staat und der Nutzung von komplexitätsbe- dingten „Steuerschlupflöchern” durch findige Steuerpflichtige. Am jüngsten Beispiel von Cum-Ex-Geschäften, von prominen- ten Prozessen wegen Steuerflucht und der Debatte um die Erb- schaftssteuerreform wird das Thema entfaltet. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Wand mit einer Fülle von Markenlogos; multimediale Darstel- lung der Markenschutz-Prozesse ● Multimediale Station: Wer ist ein Kaufmann? Was ist ein Un- ternehmen? ● Mannesmann-Prozess: Einführung der Verfahrensbeteiligten und ihrer Hintergründe über Personenstationen; Pressebe- richterstattung; ikonische Bilder aus dem Prozess; Darstellung des gesamten Verfahrens in einem Schaubild ● Soziale Marktwirtschaft und Kartellgesetzgebung: Filmstatio- nen (Bundestagsdebatten) und Hörstationen (Radiobeiträge); Darstellung der gegensätzlichen Positionen über paradigmati- sche Zitate ● Tengelmann-Fall: Einkaufswagen mit Lebensmitteln im Zent- rum; Markenlogos usw. ● Steuerrecht: Friedrich Merz’ Bierdeckel; Cum-Ex-Geschäfte: Grafik; Schweizer Daten-CDs 3. Rechtsstaat und soziale Gerechtigkeit Wie kann soziale Gerechtigkeit realisiert werden? Die Gründerväter und -mütter der zweiten Demokratie versprachen den neuen Bundes- bürger/innen nicht allein Freiheit, sondern auch soziale Sicherheit und Gerechtigkeit. So erhielt insbesondere das sich ausbildende Sozial- und Arbeitsrecht eine wichtige demokratiestabilisierende Funktion und 18 wurde mit dem gesellschaftspolitischen Anspruch bundesrepublikani- scher Politik verknüpft. Der Ausbau des Sozialstaats als „sozialer Rechtsstaat“ im Sinne des Grundgesetzes (Sozialstaatsprinzip Art. 20 und 28 GG) kennzeichnet die Geschichte der Bundesrepublik. In dem Begriff kristallisiert sich das sozialpolitische Versprechen der Bundesrepublik. Deren Geschichte ist durchzogen von der Diskussion, wie soziale Gerechtigkeit tatsächlich zu realisieren ist, wie ein Ausgleich von Freiheit und Gerechtigkeit ge- funden werden kann, und gleichermaßen von der Kritik an einem Zu- viel sozialstaatlicher Intervention, zumal vor dem Hintergrund des Sys- temkonflikts mit der DDR. Mit dem Ausbau des Sozialstaats und der Verrechtlichung der Leis- tungsverwaltung etablierte sich seit den 1950er Jahren das Sozialrecht als Teilbereich des öffentlichen Rechts, welches das Verhältnis zwi- schen Bürger/in und Staat im Bereich der Sozialverwaltung regelt. Um Gerechtigkeit in der Wirtschaft (Befriedungsfunktion) und um den Schutz des Arbeitnehmers (Schutzfunktion) kreist das Arbeitsrecht. Der obligatorische Einsatz ehrenamtlicher Richter an Sozial- wie Ar- beitsgerichten unterstreicht die Bedeutung des Sozial- und Arbeits- rechts für das Selbstverständnis der bundesrepublikanischen Gesell- schaft. Ein erster Bereich dieses Moduls verdeutlicht die Bedeutung des Sozial- und Arbeitsrechts für die Legitimation der Bundesrepublik (1), fokussierend auf die Debatten um: ● Rentenreform 1957 ● Arbeitsförderungsgesetz 1969 ● Hartz-Reformen 2003-2006 Vier weitere Bereiche dienen der Vertiefung: Das Verhältnis der Bürger/innen zum Staat wurde im Sozialrecht im Laufe der 1950er Jahre in entscheidender Weise neu definiert. Erst durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurden dem Einzelnen im Bereich der Leistungsverwaltung einklagbare Rechte zugesprochen. Die Subjektivierung des Verhältnisses von Bürger und Staat (2) (Otto Bachof) markierte das Ende des Untertanenverhältnis- ses in der Leistungsverwaltung, es lag am Grunde des Sozialrechts und der Sozialgerichtsbarkeit. Diese Entwicklung wird am Beispiel wegwei- sender historischer Urteile sowie unter Darstellung der aktuellen Tä- tigkeit der Sozialgerichte verdeutlicht. Am Beispiel des Fürsorgerechts (3) wird die Entwicklung des Rechts auf soziale Teilhabe diskutiert und an ausgewählten Biografien er- schlossen. Erst das Bundessozialhilfegesetz 1962 ersetzte das aus ar- menpolizeilichen Begründungszusammenhängen stammende Konzept der „Fürsorge” durch das der „Sozialhilfe” und etablierte einen ein- klagbaren Anspruch auf Leistungen. Zugleich wurde die gegenseitige Bezogenheit von bürgerlichen und sozialen Rechten verankert, aus denen das Recht auf soziale Teilhabe abgeleitet wurde. Mit der Aus- weitung von Leistungen und Zugangsberechtigung in den 1970er Jah- ren entwickelte sich die Sozialhilfe zu einem umfassenden System der Daseinssicherung, das seither zu einer steten Expansion sozialstaatli- cher Instrumente geführt hat. An diesem Beispiel kann die Frage nach den Grenzen des Sozialstaats und damit des Rechts auf soziale Teilha- be diskutiert werden, wofür sich die Zusammenlegung von Arbeitslo- sen- und Sozialhilfe mitsamt der Bindung der Anspruchsberechtigung an die Erbringung von Leistungen in der Hartz IV-Reform anbietet. 19 Die hitzige Debatte um die betriebliche wie unternehmerische Mitbe- stimmung (4) von Arbeitnehmer/innen der 1960er und 1970er Jahre, die schließlich in die Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 (Neufassung des Gesetzes von 1952) und das Mitbestimmungs- gesetz 1976 mündete, illustriert die Bedeutung der Arbeitsverfassung für die Geschichte der Bundesrepublik. An ihrem Beispiel wird sowohl die Entwicklung des kollektiven Arbeitsrechts wie des Gesellschafts- rechts deutlich. Es gewährt zudem einen Blick in eine Zeit, als Arbeit- nehmer-Arbeitgeber-Konflikte vor dem Hintergrund von Klassenmo- dellen als Auseinandersetzungen zwischen „Kapital” und „Arbeit” ge- sehen wurden und den Gewerkschaften als organisierte Vertretung von Arbeitnehmerinteressen eine weit höhere Bedeutung zukam, als dies in der Gegenwart der Fall ist. Am historischen Wandel der Arbeitszeitregime (5) wird das individuel- le Arbeitsrecht illustriert. Geregelt bis 1994 in der Arbeitszeitordnung, dann im Arbeitsgesetz, strukturiert die Arbeitszeitregelung die Zeit- ordnung, innerhalb derer sich das Leben von Millionen von Arbeit- nehmer/innen abspielt. Während die gesetzliche Regelung einen Rah- men definiert, war und ist Zeitpolitik stets auch ein wichtiges Element in tarifvertraglichen Übereinkommen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Dabei setzte sich seit den 1980er Jahren ein Flexibilisie- rungsparadigma durch, das Arbeitszeitregime individualisierte (Gleit- zeit, Teilzeit, Arbeitszeitkonten usw.), damit zunehmend der gewerk- schaftlichen Verhandlungsmasse entzog und dabei einerseits als emanzipatorisches Projekt daherkam, andererseits die unternehmeri- sche Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer verstärkte (neue For- men der Zeitmessung und -kontrolle, Arbeitsverhältnisse auf Abruf usw.). An seinem Beispiel lassen sich die Ambivalenz von Individuali- sierung und Flexibilisierung sowie die Wirkungen der Digitalisierung in der Arbeitswelt aufzeigen ‒ ein brandaktuelles Thema. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Stechuhr, digitale Arbeitszeiterfassungssysteme usw. ● Schaumodelle zur Stimmverteilung in Aufsichtsräten; aktuelle Beispiele aus Unternehmen ● Betriebsverfassungsgesetz 1976 ● Filmstationen: Ausschnitte aus entscheidenden Bundestagsde- batten; Originalaufnahmen von Arbeitskämpfen (z.B. Ausei- nandersetzungen um 35-Stunden-Woche, 1984) ● Plakate der Gewerkschaften („Samstags gehört Vati mir”, DGB, 1956, usw.) ● Hörstationen: Interviews mit ehrenamtlichen Richtern an Sozi- al- und Arbeitsgerichten ● Entscheidende Passagen aus Urteilen des Bundesverwaltungs- gerichts zur Definition staatsbürgerlicher Rechte bzgl. sozial- staatlicher Unterstützung ● Multimediale, interaktive Stationen zur Erschließung der ein- zelnen inhaltlichen Schwerpunkte 20 4. Das Erbe der Diktaturen. Erfahrungen und Aufarbeitung Die Nachwirkungen der nationalsozialistischen Diktatur beeinflussen bis heute unser politisches und gesellschaftliches Leben. Das Grundge- setz der Bundesrepublik Deutschland ist eine unmittelbare Reaktion auf das totalitäre Regime: Die Formulierung und Festigung individuel- ler und fundamentaler Freiheitsrechte war eine unmittelbare Antwort auf den NS-Unterdrückungsapparat, der eben diese Rechte negierte und die Verfolgung von Minderheiten aus rassischen, politischen und religiösen Gründen zum Staatsziel erhob. In vielfältiger Weise prägen die Erfahrungen mit der Pervertierung von Recht im Unrechtsstaat daher auch aktuell Debatten in Politik und Gesellschaft. Dazu gehören etwa Diskussionen über die Verwendung verfassungsfeindlicher Sym- bole (§ 86 a und b StGB), das NPD-Verbotsverfahren, ausgesprochen kontrovers erörterte Themen wie der sogenannte große Lauschangriff oder die Restitution von verfolgungsbedingt entzogenen Kunst- und Kulturgütern, die in den größeren Kontext der Rückerstattung und Entschädigung von nationalsozialistischem Unrecht (Wiedergutma- chung) einzuordnen ist. Stets vergangenheitspolitisch beeinflusst sind Debatten um die Zentralisierung polizeilicher Aufgaben, etwa zur ver- besserten Terrorismusbekämpfung. Das Thema „Recht im ‚Unrechtsstaat‘“ verweist daher auf die funda- mentale Bedeutung historischer Erfahrungen für unsere heutige Rechtsauffassung und Verfassung. Es verweist zudem auf den ausge- sprochen dynamischen Charakter von Recht, als Resultat von kritischer Diskussion, Definition, Verhandlung und Anpassungsleistungen. Auch hierbei geht es – in einer stark politisierten historischen Dimension – um Recht und Freiheit, Recht und Ordnung, Recht und Gerechtigkeit. Eine der zentralen Arenen, in der in der Bundesrepublik Deutschland über die Unrechtsstaaten auf deutschem Boden verhandelt wird, ist der Gerichtssaal. In dieser Funktion sind Sitzungsräume zu zentralen Orten bundesdeutscher und internationaler Erinnerungskultur avan- ciert. In zahlreichen Verfahren wurde und wird versucht, das diktatori- sche Unrecht mit den Mitteln der Justiz zu bewältigen. Bis heute sind diese Sitzungsräume gleichzeitig Orte der Vergangenheitsverhandlung und Orte, in denen selbst Geschichte geschrieben wird. Die tragende Rolle dieser Verfahren im erinnerungskulturellen Kon- text erklärt sich durch ihre Funktion als Projektionsflächen für den liberalen Rechtsstaat. Als Foren des Rechts sollen sie die formalrecht- lich verbrämte Unrechtsherrschaft der Diktaturen kontrastieren und wissen sich dem Sühnegedanken für begangene Taten verpflichtet. Die Geschichte der Vergangenheit vor Gericht zeigt allerdings auch die enge Verflechtung juristischer Aufarbeitungsversuche mit politischen und gesellschaftlichen Formen der Geschichtsverarbeitung. Gerade die vergleichsweise geringe Zahl entsprechender Verfahren nach 1949 und nach 1990 stößt bis heute auf harsche Kritik. Unverständnis ruft häufig die Notwendigkeit des individuellen Schuldnachweises hervor, die mit gängigen Gerechtigkeitsvorstellungen nur schwer in Einklang zu brin- gen ist. Insofern ist die Geschichte der NS-Prozesse immer auch die Geschichte der Schwierigkeiten ihrer juristischen und gesellschaftspolitischen Durchsetzung und reflektiert dem Rechtsstaat immanente Spannungs- 21 verhältnisse. Dies kann an prominenten Beispielen wie dem Ulmer Einsatzgruppenprozess 1958 oder den drei Frankfurter Auschwitz- Prozessen von 1963 bis 1968 demonstriert werden. Für die Aufarbei- tung der SED-Diktatur bieten sich vergleichbare Prozesse zu Mauer- schützen und Schießbefehl an. Wichtig ist auch die 1958 erfolgte Einrichtung der „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen” in Ludwigsburg, die mit zehn Staatsanwälten begann, zehn Jahre später bereits 121 Mitarbeiter beschäftigte. Fragen der schwierigen Abwägung und Gewichtung verschiedener Rechtsgüter und Rechtssätze mit Bezug zur Diktaturerfahrung können anhand verschiedener Schnittstellen von Rechtsdiskursen aufgewor- fen, im historischen Kontext verortet und auf dieser Grundlage erör- tert werden. Das Modul fokussiert zudem auf aktuelle Prozesse mit Vergangenheitsbezug. Ausgehend von diesen Verhandlungen im Zent- rum der Sektion werden historische Prozesse in der Bundesrepublik und der DDR dargestellt, die die Charakteristika der (und Debatten über die) gegenwärtigen Prozesse erklären können. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Lernen aus Diktaturerfahrung (Grundsätze – Bezug zu „Staat und Gesell- schaft I”) ● Abwägungssache: Sicherheit versus Persönlichkeitsrechte („großer Lauschangriff“, damit Bezug zu Thema „Freiheit und Sicherheit“, „Staat und Gesellschaft I”) ● Abwägungssache: Wehrhafte Demokratie versus Freiheitsrech- te (NPD Verbotsverfahren, § 86 a und b StGB, Verbot von „Mein Kampf“, damit: Bezug zu Thema „Freiheit und Sicher- heit“) ● Abwägungssache: Strafrecht, Sühne und Wiedergutmachung versus Integration, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit ● Aus Opfern werden Berechtigte: Restitution und Entschädi- gung; vergessene Opfer; die späte Wiedergutmachung von Ver- folgtengruppen; zweite Verfolgung: BGH Urteile und verweiger- te Wiedergutmachung gegenüber Sinti und Roma ● Aburteilung oder Wiedereingliederung: zum Umgang mit Tä- tern und Verbrechen ● Demjanjuk und Hanning: Verjährungsdebatte ● Erinnerungsort Gerichtssaal: Nürnberg; Frankfurter Auschwitz- prozess ● Die Mauerschützenprozesse: BGHSt 39 und 41 (Frage des Rückwirkungsverbots) ● Richter und Rechtsbeugung: Das BGH Urteil vom 15. September 1995; wann wird aus formalem Recht erkennbares Unrecht? ● Exponatvorschläge: z.B. Auszüge aus dem NPD-Urteil des BVerfG, NS-Symbole, die illegal verwendet wurden (Bestand Ainring IfZ), (kommentierte) Ausgabe von „Mein Kampf); Einzel- fall(akte) zu Restitution und Entschädigung mit biographischen 22 Erläuterungen bezüglich Anspruchsteller, Pflichtigen und zu- ständigen Beamten und Richtern; Faksimile, audiovisuelle Er- klärungen und Kommentare; interaktive Stationen, in denen Leitsätze aufgerufen und dann erläutert werden können; Nürn- berg: Kopfhörer von Hermann Göring, Bestand USHMM; Auschwitzprozess 5. „Furchtbare Juristen“. Die nationalsozialistische Belastung der Justiz Am Wiederaufbau des demokratischen Rechtsstaats nach 1945 betei- ligten sich Tausende Juristen in Justiz und Verwaltung, die durch die Mitwirkung am NS-Unrechtsstaat belastet waren. Die Kehrseite dieser Integrationsleistung war, neben den fragwürdigen personellen (und teilweise auch sachlichen) Kontinuitäten, ein weitgehender Verzicht auf die Strafverfolgung und Aufarbeitung von justiziellen NS- Verbrechen in der Bundesrepublik. Nach dem amerikanischen Mili- tärtribunal in Nürnberg gegen führende NS-Juristen (1947) wurden in Westdeutschland so gut wie keine Richter und Staatsanwälte für ihre Tätigkeit im Dritten Reich verurteilt (einzige Ausnahme: der Jurist und RSHA-Mitarbeiter Walter Huppenkothen; vgl. dazu das heute scharf kritisierte Urteil des BGH von 1956; vgl. auch den Prozess gegen den ehemaligen Richter am Volksgerichtshof Hans-Joachim Rehse, der in erster Instanz 1967 wegen Beihilfe zum Mord zu einer Zuchthausstrafe verurteilt, im Revisionsverfahren jedoch 1968 freigesprochen wurde). In der SBZ/DDR hingegen wurden 130 Juristen 1950 in den berüchtig- ten „Waldheimer Prozessen” ohne angemessene Verteidigung und mit politisch festgelegten Urteilen abgeurteilt. Die Richter dieser Schauprozesse wurden nach 1990 ihrerseits von der bundesdeutschen Justiz vor Gericht gestellt. Schon in den 1950er und 1960er Jahren wurde der Umgang mit dem Erbe der NS-Justiz und die personelle Kontinuität im Justizwesen wie- derholt öffentlich thematisiert, etwa in der „Blutrichter-Kampagne” (seit 1957) und den „Braunbüchern” der DDR, dem erfolgreichen Kino- film „Rosen für den Staatsanwalt” (1959) oder der Wanderausstellung „Ungesühnte Nazijustiz” des SDS-Aktivisten Reinhard Strecker (1959- 1962). Konkrete Folgen für das Rechtswesen blieben allerdings aus. Größere Publizität bekam das Thema 1978 durch die Affäre um den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und ehemaligen Mari- nerichter Hans Filbinger (CDU), der vom Schriftsteller Rolf Hochhuth als „furchtbarer Jurist“ bezeichnet wurde und sich selbst mit dem seit- her geflügelten Wort zu verteidigen suchte: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.” Nach der Pionierstudie von Ingo Mül- ler (1987) förderte schließlich auch das Bundesjustizministerium die (freilich späte) Aufklärung über die Justiz im Nationalsozialismus und die Karrieren der Täter nach 1945 (Wanderausstellung seit 1989, Ro- senburg-Projekt seit 2012). Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Beispiele für NS-Unrechtsjustiz und personelle Kontinuität, et- wa: Josef Schafheutle, vor 1945 im Reichsjustizministerium (zu- ständig für politisches Strafrecht) und Landgerichtsdirektor (Karlsruhe), nach 1949 als Ministerialdirektor Leiter der Abtei- 23 lung II (Strafrecht) im BMJ; Eduard Dreher, vor 1945 Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck, nach 1949 Ministe- rialdirigent im BMJ; Theodor Maunz, vor 1945 NSDAP-Mitglied und Rechtsprofessor in Freiburg i.Br., nach 1949 einer der füh- renden Verfassungsrechtler der Bundesrepublik; Karl Larenz, einflussreicher Theoretiker des Zivilrechts sowohl im NS-Staat als auch in der Bundesrepublik. ● Eröffnungserklärung Telford Taylors im Nürnberger Juristen- prozess, 5. März 1947: Die Angeklagten hätten den „deutschen Tempel des Rechts“ entweiht und Deutschland der Diktatur ausgeliefert, „mit allen ihren Methoden des Terrors und ihrer zynischen und offenen Verweigerung der Herrschaft des Rechts“. (Bild/Ton) ● Waldheimer DDR-Schauprozesse auch gegen NS-Juristen 1950: teilweise berechtigte Anklagen, jedoch keine Rechtsstaatlich- keit des Verfahrens. ● Verfahren gegen die SS-Juristen Thorbeck und Huppenkothen: 1955 Verurteilung durch Landgericht Augsburg wegen Beihilfe zum Mord, 1956 Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs: Frei- spruch für Thorbeck. (Fotos, Presse) ● Beispiele für Kritik in den 1950er und 1960er Jahren: DDR- Broschüre „Gestern Hitlers Blutrichter – Heute Bonner Justiz- Elite” (1957), Braunbuch-Kampagne der DDR, Kinofilm „Rosen für den Staatsanwalt” (1959, Wolfgang Staudte), Wanderaus- stellung „Ungesühnte Nazijustiz” (1959-1962, Reinhard Stre- cker). ● Filbinger-Affäre 1978 (Bild, Ton, Printmedien). ● Auslage wichtiger „Aufarbeitungsbücher“: Rüthers, Die unbe- grenzte Auslegung (1968); Müller, Furchtbare Juristen (1987); Gruchmann, Justiz im Dritten Reich 1933-1940 (1988); Ausstel- lungskatalog „Im Namen des Deutschen Volkes – Justiz und Na- tionalsozialismus“ (1989); Görtemaker/Safferling, Die Akte Ro- senburg (2016). Dazu: öffentliche Wahrnehmung dieser Projek- te (Bild, Ton, Printmedien). ● Aktuelle filmische Schlaglichter: „Im Labyrinth des Schweigens” (2014); „Der Staat gegen Fritz Bauer” (2015); „Die Akte Gene- ral” (2016); „Landgericht” (2017) – sämtlich auch zur Thematik der personellen NS-Kontinuitäten in der Justiz der Bundesre- publik. 6. Inländer und Ausländer. Wer ist deutscher Staatsbürger? Wer ist deutscher Staatsbürger? Der Rechtsstaat regelt Zugehörigkeit und definiert die Kriterien für Staatsbürgerschaft. Diese wurden und werden immer wieder neu verhandelt – und zwar vor allem immer dann, wenn Menschen in großen Zahlen aus dem Ausland zuwandern und die deutsche Gesellschaft mit deren Anfragen nach rechtlicher Gleichstellung konfrontiert wird. Das Modul erzählt entlang exemplari- scher Biografien und aus der Perspektive der Betroffenen die Entwick- lung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts sowie der anderer Sta- tusdefinitionen hin zu einem System gestufter Zugehörigkeit. Die gro- ßen Wanderungsbewegungen seit 1945 geben der Erzählung Struktur und erschließen die historische Dimension der aktuellen Debatte. 24 Mit der ersten großen Wanderungsbewegung war die Bundesrepublik zum Zeitpunkt ihrer Entstehung konfrontiert: Die Integration der soge- nannten Vertriebenen war eine der großen Aufgaben, die sich der jun- gen Republik stellte. Das Bundesvertriebenengesetz regelte 1953 die Staatsangehörigkeitsfrage: Es ging vom Abstammungsprinzip aus und integrierte völkische Interpretamente des NS-Regimes. Sie schliffen sich nur langsam ab, das ius sanguinis hingegen blieb in seiner auf das Reichsbürgergesetz von 1913 zurückgehenden Form bis zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 bestehen. Die zweite Wanderungsbewegung, die eine Debatte um die Zugehörig- keit anstieß, war die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte in den 1950er und 1960er Jahren. Im Ausländergesetz von 1965 wurde ihr Aufenthalt in der Bundesrepublik geregelt, wobei die Hürden für eine Einbürgerung hoch angesetzt waren. Der Anwerbestopp 1973 und die Regelung des Familiennachzuges veränderten die Situation der Einge- wanderten grundsätzlich. Das Modul thematisiert die Folgen für die bundesrepublikanische Gesellschaft, in der die Integration der „Gast- arbeiter“ beiderseits zunächst nicht gewollt war und daher auch in vielen Fällen nicht gelang. Die dritte große Wanderungsbewegung erfolgte nach dem Fall des Eisernen Vorhangs in den 1990er Jahren. Sie wurde geprägt von soge- nannten „Spätaussiedlern”, Asylbewerbern aus afrikanischen Staaten sowie jugoslawischen Bürgerkriegsflüchtlingen und stieß eine ambiva- lente Entwicklung des Rechts an: zum einen eine exkludierende, zu- wanderungsbegrenzende Reihe von Rechtsänderungen, zum anderen eine inkludierende integrationspolitische Debatte über die Grundsätze des Staatsangehörigkeitsrechts, die schließlich in das große Reformge- setz des Jahres 2000 floss. Es führte nach heftigen politischen Ausei- nandersetzungen – allerdings in einem engen Rahmen – die doppelte Staatsbürgerschaft ein. Eine bedeutende Veränderungsdynamik setzte zudem die europäische Integration frei. Mit der im Vertrag von Maastricht (1992) definierten Unionsbürgerschaft sind Zuwanderungs- und Partizipationsrechte ver- bunden, die in den Mitgliedstaaten geltend gemacht werden können. Deutlichen Ausdruck findet die Unionsbürgerschaft im kommunalen Wahlrecht sowie im Sozialrecht. Die aktuelle Zuwanderungswelle wird in Kapitel VII.3 in ihren interna- tionalen Zusammenhängen ausführlich dargestellt; hier wird nur da- rauf verwiesen. Der Ausgang der erneuten Debatte über das Staatsan- gehörigkeitsrecht ist offen. Darstellungsform: Exemplarische Biografien ● durch den Zweiten Weltkrieg und NS-Regime ausgelöste Wanderungsbewegungen: Vertriebene aus Gebieten des Rei- ches in den Grenzen von 1937; Vertriebene, die als „Volksdeut- sche” klassifiziert wurden; „displaced persons” (NS- Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge, aber auch frühere NS- Kollaborateure aus Osteuropa), die über das Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (1951) zwar gegenüber anderen Ausländern über einen privilegierten Status verfügten, aber nicht automatisch die Staatsangehörig- keit erhielten und gegenüber Vertriebenen diskriminiert wur- den 25 ● „Gastarbeiter”: „Gastarbeiter” aus verschiedenen Ländern und ihre Familiengeschichten (Italien, Spanien, Türkei); Angehörige der zweiten und dritten Generation ● „Aussiedler”, afrikanische Asylbewerber und Bürgerkriegs- flüchtlinge; „Aussiedler” aus der Ukraine und Russland; Bürger- kriegsflüchtlinge aus Bosnien und Kroatien; Asylbewerber aus Mali (2. Tuareg-Rebellion, 1990-1995) und Eritrea (Unabhän- gigkeit 1993, Krieg gegen Äthiopien, 1998-2000) ● Zuwanderung von EU-Bürgern: junger Südeuropäer im MobiPro-Programm; EU-Bürger aus Rumänien; europäische Ehen Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Passdokumente, Asylbescheid, Bescheid über Flüchtlingsstatus oder Duldung, Staatsangehörigkeitsausweis usw. ● Hörstationen mit Interviews ● Symbole für Flucht, Vertreibung usw.: Koffer, Leiterwagen, Plastiktüte usw.; zeitgenössische Hörfunk-Dokumente (Radio- reportagen, Interviews) ● zentrale Paragrafen aus Staatsangehörigkeitsgesetz (Bsp. §10), um die Sprache des Rechts zu verdeutlichen ● Nachbau einer Behörden-Szenerie: Wie und wo wird über die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden? 7. Kampf um Gleichheit. Recht und Geschlecht Geschlechterverhältnisse wurden auf vielfältige Weise durch den Rechtsstaat beeinflusst – sie wurden durch das Recht entweder ze- mentiert oder aber durch neue Gesetze oder gerichtliche Entscheidun- gen aufgebrochen. Dabei werden Spannungen zwischen Ordnung und Freiheit sichtbar – konkret: zwischen der jeweils etablierten Ge- schlechter-Ordnung und der Freiheit privater Akteure, selbst nach ei- genen Vorlieben entscheiden zu können. Dazu kommt mit dem Thema Jugendschutz im Sexualstrafrecht oder bei zivilrechtlichen Anordnun- gen gegen häusliche Gewalt auch das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit als Schutz vor Gewalt. Das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Gerechtigkeit spielt bei Rehabilitierungsfragen zur Wiedergutmachung von in früheren Geschlechterordnungen erlittenen Strafen eine Rolle, die – wie die Strafbarkeit schwuler Sexualität – da- mals als rechtens, aber heute als rechtsstaatlich praktiziertes Unrecht bewertet werden. Das Grundgesetz legte die Gleichberechtigung von Männern und Frauen als Grundrecht fest (ähnlich wie die erste Verfassung der DDR), doch was unter dieser „Gleichberechtigung” konkret zu verstehen war, blieb Sache gesellschaftlicher, politischer und damit auch rechtspoliti- scher Aushandlungsprozesse von denkbar großer inhaltlicher Spann- breite. In der DDR ging es zunächst primär um die Steigerung der weib- lichen Erwerbstätigkeit, die hingegen in der frühen Bundesrepublik politisch nicht erwünscht war. Noch bis 1989/90 zeichneten sich beide deutsche Staaten durch stark unterschiedliche Frauenerwerbsquoten aus; im internationalen Vergleich liegt die Quote bis heute niedrig. In 26 der Bundesrepublik entschied der Gesetzgeber erst 1957 für ein erstes begrenztes Gleichberechtigungsgesetz, das den Gleichberechtigungs- grundsatz des Grundgesetzes erstmals konkretisierte; nicht vor 1977 wurde das gleichberechtigte Partnerschaftsprinzip in der Ehe durch- gesetzt und das 1961 durch das Verschuldensprinzip verschärfte Scheidungsrecht wieder auf das Zerrüttungsprinzip zurückgeführt, was im Familiengesetzbuch der DDR schon 1965 geschehen war. Verände- rungen hat hier vielfach das Bundesverfassungsgericht erzwingen müs- sen. Großen Einfluss auf den Wandel von Geschlechterrollen hatte eben diese Entwicklung des Ehe- und Familienrechts (Verhältnis der Ehe- gatten, Arbeitsrecht der Ehefrau, Scheidungs- und Unterhaltsrecht). Nur an Frauen gerichtete Bestimmungen im Arbeits- und Arbeits- schutzrecht, die auf Reproduktionsfähigkeit und Mutterschaft Rück- sicht nahmen, wurden erst in jüngster Zeit – und wiederum aufgrund verfassungsgerichtlicher Entscheidung – durch differenzierte Regelun- gen ersetzt, um Diskriminierung zu verhindern. Im frühen 20. Jahrhun- dert spielte die Erkämpfung politischer Partizipationsrechte für Frauen eine zentrale Rolle (Wahlrecht 1919), im späten 20. Jahrhundert ging es vor allem um die Durchsetzung gesellschaftlicher Emanzipation, ggf. auch durch frauenspezifische Förderregeln (die sogenannte „Quo- te“ oder auch Frauenbeauftragte). Eine wichtige, auch symbolpolitische Rolle spielten Konflikte um das den Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) betreffende Strafrecht (§ 218 StGB): Während dieses in beiden deutschen Staaten restriktive Strafrecht 1972 in der DDR einer Fristenlösung wich, die die Entschei- dung innerhalb einer bestimmten Frist der werdenden Mutter über- antwortete, wurde eine ähnliche in der Bundesrepublik 1974 einge- führte Fristenlösung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben und 1976 vom Gesetzgeber durch ein erweitertes Indika- tionenmodell ersetzt, das seinerseits in den 1990er Jahren reformiert wurde. Die Entdiskriminierung und Gleichstellung sexueller Minderheiten (insb. homosexueller Männer oder Frauen) erfolgte erst im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts, nachdem insbesondere die NS-Diktatur den Höhepunkt der Verfolgung homosexueller Handlungen unter Männern markiert hatte (unter anderem massive Verschärfung des § 175 StGB, darüber hinaus oft KZ-Inhaftierung). Weitaus stärker als in der DDR wurde seit 1949 in den ersten beiden Jahrzehnten der bun- desrepublikanischen Demokratie im Zuge konservativ-christlicher Sitt- lichkeitspolitik auch in der Rechtspolitik (z.B. Strafrechtsreform, Bun- desverfassungsgerichtsurteil 1957) männliche Homosexualität krimina- lisiert und männliche sowie weibliche Homosexualität diskriminiert. Erst die Erosion der heterosexuell-bürgerlichen Geschlechterrollen ermöglichte eine wachsende Akzeptanz bisher diskriminierter und zum Teil strafrechtlich verfolgter sexueller Lebensformen. Die Entkriminali- sierung homosexueller Handlungen zwischen Männern beschloss der Gesetzgeber erst zwischen 1968/69 und 1988/94 (für die DDR bzw. den Westteil der vereinigten Bundesrepublik). Zugleich wuchs die Sen- sibilität für gesellschaftliche, aber auch juristische Diskriminierungen von homosexuellen Frauen (die in der DDR zwischen 1968 und 1988/89 mit Blick auf sexuellen Jugendschutz auch strafrechtlich eben- so kriminalisiert wurden wie Männer) sowie von trans- und interge- schlechtlichen Menschen. 27 Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● § 218 StGB und § 175 StGB als Symbole umstrittenen Straf- rechts; Bundesverfassungsgericht und (männliche) Homosexua- lität: Urteile von 1957 (Billigung der Kriminalisierung) und von 2002 (Lebenspartnerschaft) und 2015 (Sukzessivadoption; dort ausdrücklich gegen 1957); Konflikte um die Reform des Abtrei- bungsstrafrechts: insb. 1974 – 1976 – 1990er Jahre; Urteile des Bundesverfassungsgerichts 1975 und 1993 ● Geschlechterverhältnisse und Erwerbsarbeit im Recht (Bundes- republik und DDR, bis hin zu „Frauen in die Aufsichtsräte“, Zeit- schiene) ● Familien- und Eherecht (Bundesrepublik und DDR, Zeitschiene) ● Gleichstellungsrecht von Art. 3 Grundgesetz 1949 über Gleich- berechtigungsgesetz 1957 bis zum AGG; DDR-Verfassungen 1949 und 1968 ● Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte: Institutionen des Rechtsschutzes (im Vergleich mit Datenschutzbeauftragten u.ä.) ● Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Rechtliche Regelungen zur Elternzeit ● Bundeswehr und Geschlechterrollen: Militär als „Männerbund“ vs. Frauen, Homosexuelle; Streit um Einführung eines obligato- rischen Wehrersatzdienstes auch für Frauen; Entscheidung des EuGH (Rs. Kreil) und Änderung des Grundgesetzes als Beispiel für Europäisierung ● Geschäfte machen: Verbot der Diskriminierung bei Waren und Dienstleistungen (am Beispiel des Streits um Versicherungstari- fe, auch als Beispiel für Europäisierung) ● Rehabilitierung und Entschädigung von strafrechtlich verfolgten Homosexuellen: Zum Wandel gesellschaftlicher und juristischer Anschauungen ● Kinder? Gemeinsame Sorge, Adoptionsrecht homosexueller Paare (Zeitschiene seit 1990) ● Geschlechteridentitäten und Recht (Transsexualität, Transgen- der, Intersexualität, am Beispiel Personenstandsrecht und Zu- weisung bei Geburt, dazu auch Völkerrecht) 8. Verbraucherschutz und Umwelt. Gesellschaftliche Mobilisierung und rechtliche Innovation Das Recht entwickelt sich so dynamisch wie die Gesellschaften, für die es formuliert ist. Die Verwobenheit von Recht und Gesellschaft zeigt sich kaum besser als in der Geschichte des Verbraucherschutz- und Umweltrechts. Beide Rechtsbereiche gewannen erst in den 1960er und 1970er Jahren an Form wie Substanz, als ein tief greifender gesell- schaftlicher, kultureller und politischer Wandel die Bundesrepublik erfasste und die Grundlagen des demokratischen Gemeinwesens neu verhandelt wurden. Zudem spielten internationale Debatten und Insti- tutionen bei der Entstehung und Kodifizierung beider Rechtsbereiche eine bedeutende Rolle, nicht zuletzt durch Rechtsvorgaben der Euro- päischen Union. Globales und nationales Handeln sind seit diesen 28 Jahrzehnten eng verflochten, das lässt sich diesen beiden Beispielen paradigmatisch zeigen. Emanzipierende Hilfe zugunsten des Schwächeren kannte zwar bereits das 19. Jahrhundert, doch erst seit den frühen 1960er Jahren wurde „Verbraucherschutz“ bzw. „consumer protection“ zu einem Schlag- wort, das das Versprechen der westlichen, kapitalistischen Demokratie im Kalten Krieg verkörperte: Der Zugang zum Markt sollte nicht nur frei, sondern ebenso von Gleichheit geprägt sein, der Machtasymmet- rie, die im Institut der Privatautonomie nicht abgebildet ist, durch ge- setzliche Regelung begegnet werden. Der Schutz des Verbrauchers vor Übervorteilung und Betrug wurde zu einem Ausweis von Gerechtigkeit in den westlichen Gesellschaften, in denen der allgemeine Wohl- standsschub alltäglichen Konsum zu einer Selbstverständlichkeit hatte werden lassen. In der Bundesrepublik, in der Verbraucherschutzver- bände bereits seit den 1950er Jahren auf Reform drängten, machte vor allem der Contergan-Skandal seit 1961 die Notwendigkeit gesetzli- cher Regulierung deutlich. Die Reform des Arzneimittelrechts 1967 durch die Große Koalition war neben der Ausformulierung des sozialen Mietrechts (1963-1967) dann auch eine der ersten Maßnahmen, auf die eine ganze Reihe von Gesetzen, für die die sozialliberale Koalition verantwortlich zeichnete, folgten. Die Überzeugung, dass für einen effektiven Schutz des Verbrauchers in alle Rechtsbereiche eingegriffen werden musste, hatte sich in Rechtswissenschaft und Politik durchge- setzt, wobei in der Rechtsauslegung bereits seit den 1950er Jahren den Verbraucher schützende Argumente zum Tragen gekommen waren. Allerdings folgte die Gesetzgebung keinem einheitlichen Konzept, sie wurde nicht in einem Gesetzbuch zusammengefasst und systematisch ins Privatrecht eingebaut, sondern in bestehende Gesetze eingebun- den oder über Sondergesetze realisiert. Erst die Schuldrechtsreform brachte 2001 eine Einbindung großer Teile des Verbraucherschutzes in das BGB. Im Kern des Verbraucherschutzrechts steht die Frage nach dem Ver- hältnis zwischen Freiheit, Gleichheit und Sicherheit. Sie wird die Leit- frage dieses Moduls bilden: Wie kann der Schutz des Verbrauchers gewährleistet werden, ohne die Vertragsfreiheit zu beschneiden? Wie kann der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes mit dem Grundsatz der Privatautonomie ausbalanciert werden? Als Konsument/innen sind wir mit dem Verbraucherschutzrecht täglich konfrontiert, das sollte den Besucher/innen deutlich werden. Dafür eignen sich drei Beispiele, an denen a) die historische Entwicklung und b) die Problematik des Verbraucherschutzes zwischen Freiheit, Gleich- heit und Sicherheit jeweils von einem aktuellen Beispiel ausgehend aufgezeigt werden: 1. Das Mietrecht 2. Das Arzneimittelrecht 3. Das AGB-Gesetz 1977 und folgende Regelungen Das Umweltrecht ist ebenfalls ein Kind der 1960er und 1970er Jahre, als die Umweltverschmutzung als globales Phänomen erkannt und politisiert wurde. Mittels Gesetzgebung versuchten Regierungen der Umweltzerstörung Einhalt zu gebieten, 1994 wurde der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatszielbestimmung in das Grund- gesetz aufgenommen. Neue soziale Bewegungen machten den Um- 29 weltschutz zu ihrem Anliegen und entwickelten neue Lebensstile. Die Warnung vor der Umweltzerstörung kippte dabei nicht selten in Apo- kalyptik. Es gilt, diese gesellschaftliche Dimension in der Entwicklung des Umweltrechts darzustellen. Am Beispiel des Abfallbeseitigungsgesetzes von 1972 und seiner Ent- wicklung über das Abfallgesetz 1986 (Integration von Verwertungsas- pekten) hin zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (1996, 2012) kann die Ge- schichte des Umweltrechts, das immer auch eine wirtschaftsrechtliche Komponente hatte, plastisch erzählt werden. Dabei bietet es sich an, internationale Perspektiven einzubinden, um die Spezifik des deut- schen umweltpolitischen Weges aufzuzeigen. Die sorgfältige Abfallent- sorgung ist geradezu zu einem Symbol und Identitätsmarker des Bildes vom Deutschen geworden. Zugleich gilt es, auf Problematiken und Widersprüche der deutschen Umweltrechtspolitik aufmerksam zu ma- chen (z.B. Scheitern des Wertstoffgesetzes). Als zweites Beispiel mag die Umweltverträglichkeitsprüfung dienen, mittels derer zum einen die Bedeutung europarechtlicher Initiativen (EU-Richtlinie 1985, deutsche Umsetzung 1990) und zum anderen der Wandel hin zum Konzept der „nachhaltigen Entwicklung“ (Brundt- landt-Bericht „Our Common Future“, 1987) demonstriert werden kann. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Contergan-Skandal: Pillenschachtel; Fotos; Beipackzettel; Pres- seberichterstattung; Fotos rund um das Verfahren; Urteilsbe- gründung ● Arzneimittelrecht: Beipackzettel aus verschiedenen Jahrzehn- ten ● Mietrecht: Modell eines Hauses bzw. einer Wohnung ● AGB-Gesetz: große Tafel/Projektion mit AGB in vielen Variatio- nen; Widerrufsbelehrungen ● Abfallbeseitigung: typische Recycling-Tonnen; Anweisungen für die Müllsortierung; Bilder/Projektionen von Müllverbrennungs- anlagen, Wertstoffhöfen, Müllbergen usw.; Warnungen vor Müllmengen in Werbespots und in der Presse; Karikaturen ● Umweltverträglichkeitsprüfung: Modell mit Begriff der Nach- haltigkeit im Zentrum; internationale Definitionen von Nachhal- tigkeit; EU-Richtlinie, Gesetze usw.; multimediale Station: Ver- fahrensweg Umweltverträglichkeitsprüfung 30 IV. Der Rechtsstaat auf dem Prüfstand. Lob, Kritik, Verachtung Die Besucher/innen des Forums Recht erhalten in dieser Themenein- heit die Möglichkeit, ihre eigene Meinung zu äußern, wie sie den Rechtsstaat wahrnehmen und bewerten. Diese Stellungnahmen soll- ten festgehalten werden, wobei multiple mediale Wege der Aufnahme (Audio, Video, Schrift) und Kommunikation (Twitter, Facebook etc.) denkbar sind. 1. „Recht muss Recht bleiben“. Verfassungspatriotismus und Rechtsstaatsvertrauen Nach der Erfahrung mit dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat und in Abgrenzung vom anderen „Unrechtsstaat” in der DDR erfreut sich der durch das Grundgesetz 1949 geschaffene Rechtsstaat in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung breiter Akzeptanz. Das Vertrauen in seine Funktionsfähigkeit ist groß. Dafür sprechen nicht nur die Zu- stimmungswerte des Rechtsstaatsbegriffs bei statistischen Meinungs- umfragen, sondern auch, mit welch positiven Assoziationen das Recht und der Rechtsschutz beispielsweise in der Werbung konnotiert sind. Unter Jurist/inn/en entwickelte sich der Rechtsstaat schon bald nach 1949 sogar zum neuen Konsensbegriff. Als die Wiedervereinigung während der 1970er Jahre in immer weitere Ferne rückte, entwickelte sich eine Debatte, ob nicht in Anlehnung an das Konzept der Zivilreligion in den USA ein neuer Verfassungspatrio- tismus die traditionelle Orientierung am Nationalstaat ersetzen könne. Damit einher gingen Versuche konservativer Intellektueller (bspw. Dolf Sternberger, Wilhelm Hennis, Hans Maier), die Begriffe des Grundge- setzes bewusst zu besetzen, um sie damit „linker” Vereinnahmung zu entziehen und so die bestehende Verfassungsordnung zu „retten”. In dieser Linie ist auch die Entstehung des Handbuchs des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland durch Paul Kirchhof und Josef Isensee zu sehen. Im sogenannten Historikerstreit der 1980er Jahre, der auch ein Intellektuellenstreit um das historische Selbstverständnis der Bun- desrepublik war, wurde der Begriff Verfassungspatriotismus schließlich als Alternative zu angeblichen Versuchen nationalhistorischer Sinnstif- tung ins Feld geführt. Bei der Wiedervereinigung wollte man sich auf das Experiment einer neuen gesamtdeutschen Verfassung nicht einlas- sen, sondern vollzog den Beitritt der fünf neuen Bundesländer über Art. 23 GG a.F. Auch eine anschließend eingesetzte Gemeinsame Ver- fassungskommission sah die bestehende Verfassungsordnung und ih- ren Rechtsstaat als weitgehend bewährt an und schlug nur marginale Veränderungen am Grundgesetz vor. Insgesamt sind politische Debat- ten in der bundesdeutschen Öffentlichkeit von einer starken Verrecht- lichung der Argumente geprägt. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Statistische Zufriedenheit der deutschen Bevölkerung mit dem Rechtsstaat in zahlreichen Meinungsumfragen ● In Fernsehwerbungen der Rechtsschutzversicherung „Allianz” der 1980er Jahre wird Glück und Sicherheit versprochen 31 ● Verhandlungsgegenstand „Begriff und Wesen des sozialen Rechtsstaats” in der Staatsrechtslehrervereinigung 1953, in: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staats- rechtslehrer 12 (1954), S. 8-125 ● Willy Brandts Politik „Mehr Demokratie wagen” war überwie- gend als eine Reform mit Gesetzen und durch Gesetze konzi- piert, der Rechtsstaat erschien hier als Reformstaat ● Artikel von Dolf Sternberger über Verfassungspatriotismus, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.5.1979 ● Art. 23 a.F. in Kontrast zu Art. 146 des Grundgesetzes ● Abschlussbericht der Gemeinsamen Verfassungskommission vom 5.11.1993 ● Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler am 31.5.2010 nach dem Vorwurf von Jürgen Trittin: „Es ist mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren, Kanonenbootpolitik zu betreiben.” Dar- stellung der Ereignisse mit Hilfe von Filmausschnitten aus Nachrichtensendungen. Zudem starke Verrechtlichung der poli- tischen Debatten um Auslandseinsätze der Bundeswehr, die Eurorettung oder die Flüchtlingskrise. ● Rechtsstaat als Exportartikel: L’État de droit im französischen Verfassungsrecht der Fünften Republik, Art. 2 des EU-Vertrages 2. „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“. Kritik und Enttäuschung Solange Recht und Rechtsstaatlichkeit existieren, waren sie der gesell- schaftlichen Kritik ausgesetzt. Einen zentralen Kritikpunkt – nämlich die Ungleichbehandlung einflussreicher und weniger einflussreicher Personen – formuliert das volkstümliche Sprichwort „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“. Schon die Entnazifizierung durch Spruchkammerverfahren, bei denen die einfachen Fälle vorgezogen, die komplexeren später oft eingestellt wurden, speisten diese Wahr- nehmung. Noch bei der juristischen Aufarbeitung der Verantwortung für das Massenunglück bei der Duisburger Loveparade 2010 wurde dieser langlebige Kritikpunkt reaktiviert. Als wenig später ein Steuer- strafverfahren gegen den Fußballmanager Uli Hoeneß das Gegenteil bewies, wandte sich ein Teil der öffentlichen Meinung wiederum ge- gen diese Anwendung rechtsstaatlicher Sanktionen, während andere die Bestrafung dieses Prominenten und die rasche Strafaussetzung als viel zu milde kritisierten. Vielbeachtet und hoch umstritten war schon die juristische Aufarbeitung der Parteispendenaffäre („Flick-Affäre”) der 1980er Jahre – bis hin zur Aussageverweigerung des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl 1999. In neuerer Zeit spielten gerichtliche Verfahren zu Wirtschaftsaffären (Mannesmann-Verfahren 2004-2006) und Banken-Affären im Zuge der Weltfinanzkrise ab 2008 eine ver- gleichbare Rolle. In Deutschland wurde in den letzten Jahren zudem die Frage der Verfolgung von Steuerhinterziehung – nicht nur im Fall Hoeneß – zum Testfall für Strafverfolgung ohne Ansehen der Person. Dies verband sich nicht selten mit der Frage, ob andere Delikte (z.B. 32 Datendiebstahl via „Steuer-CD“) zum Zwecke der Strafverfolgung in Kauf genommen werden sollten oder nicht. Die sozial bedingte Ungleichbehandlung im Rechtsstaat ist seit länge- rem auch das selbstkritische Thema von Juristen - insbesondere von sozialdemokratischer oder sonstiger „linker” Seite. „Streitbare Juris- ten” und „kritische Juristen” haben im Laufe der Geschichte der Bun- desrepublik immer wieder zu dieser Selbstreflexion des Rechtsstaats beigetragen. Die Rechtssoziologie bemüht sich um unpolemisch- nüchterne Erörterung des Problems der sozialen Befangenheit. Eine politisch-ideologische Variante bietet überdies die alte marxisti- sche Grundsatzkritik an der „Klassenjustiz“ der kapitalistischen Ge- sellschaftsordnung, die nach 1949 auch seitens der DDR artikuliert und in der Bundesrepublik im Zuge der „68er”-Bewegung ebenfalls geäu- ßert wurde. Diese Kritik ist auch im vereinigten Deutschland ab 1990 nicht völlig verschwunden. Enttäuschung über den Rechtsstaat mani- festierte sich bei DDR-Bürgerrechtlern, die große Erwartungen und Hoffnungen mit der rechtsstaatlichen Demokratie verbunden hatten. Bärbel Bohleys Kritik an der rechtsstaatlichen Aufarbeitung der SED- Diktatur wurde zum viel zitierten Aphorismus: „Wir wollten Gerechtig- keit und bekamen den Rechtsstaat.” Zugleich wurde bei der Aufarbei- tung von DDR-Unrecht oft kritisiert, dass wiederum angeblich nur „die kleinen” Täter der untersten Ebene (z.B. Mauerschützen) zur Rechen- schaft gezogen würden – obwohl sich auch einige ehemalige Politbü- romitglieder der SED vor Gericht verantworten mussten. Nachdem die „Rassenjustiz” der NS-Diktatur in Deutschland 1945 ihr Ende gefunden hat, wurde in jüngerer Zeit die Befangenheit der Justiz gegenüber ethnischen Minderheiten bzw. Migranten kritisch disku- tiert. Die Wendung in den Kopftuch-Urteilen des Bundesverfassungs- gerichts von 2003 und 2015 verweist eher auf das Gegenteil. Die De- batte erweiterte sich mittlerweile in Bezug auf muslimische Einwan- derer zu einem Disput über Diskriminierung oder (kulturalistisch mo- tivierte) Privilegierung – je nach juristischer Beurteilung von Delikten wie den sogenannten Ehrenmorden. Auch das Kölner “Beschneidungs- urteil” motivierte Debatten über „Rassismus und Justiz”. Gleichzeitig wurden kritische Debatten über die Existenz einer islamischen „Paral- leljustiz” in Deutschland geführt. Ein weiteres Problem von „groß” und „klein” im Rechtsstaat ist der durchaus ungleiche Einfluss auf die Rechtsetzung selbst – die zuneh- mende Problematik von Lobbyisten-Einflüssen und des Gesetzge- bungs-Outsourcing in Richtung hochspezialisierter Anwaltskanzleien oder Verbandsjuristen. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Entnazifizierung nach 1945 (Felbick, Schlagwörter der Nach- kriegszeit; Reichel, Vergangenheitsbewältigung) ● Kürzinger, Private Strafanzeige und polizeiliche Reaktion, 1978: Je höher das Bildungsniveau, desto seltener die Zustimmung zu dieser Volksweisheit ● Ralf Geffken, Klassenjustiz, Frankfurt/M. 1972 (Marxistische Ta- schenbücher) 33 ● Theo Rasehorn, Recht und Klassen. Zur Klassenjustiz in der Bundesrepublik, 1974 ● Gerhard Struck, Rechtssoziologie, 2011: „Klassenjustiz und Be- fangenheit” ● ADAC Motorwelt 2008 (Umweltplakette, Ausnahmegenehmi- gung für Fahrzeuge des Berliner Senats und der Polizei) ● SPIEGEL-Titel 49/1982: „Haben wir eine Bakschisch-Republik?” (Medienkommentare zur Flick-Affäre) ● Vorurteile gegen die „in Nadelstreifen“ (Tödter, Affentheater, 2013); Bankmanager-Prozesse nach der Weltfinanzkrise 2008ff. (SPIEGEL 2010: „Sehnsucht nach Sühne”) ● Anwendung des Rechts oder Milde? Der Fall Hoeneß in den Medien ● Benachteiligung oder Privilegierung von Migranten? „Ehren- mord”-Prozesse in Deutschland ● Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V., „Rassismus und Justiz”, Berlin ca. 2015 ● BMJV-Studie: „Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland?” ● Unterschiedliche Kopftuch-Urteile des Bundesverfassungsge- richts 2003 und 2015 ● „Outsourcing im Bundestag: Steuergelder für Gesetz- Ghostwriter”, in: taz (Tageszeitung) v. 2.12.2009 34 3. „Legal, illegal, scheißegal“. Angriffe von links und rechts Die Protestbewegung von „1968“ unternahm einen Tabubruch auch darin, dass sie vehement und in aller Öffentlichkeit die Autorität und Legitimität des bundesdeutschen Rechtsstaats und seiner Justiz an- zweifelte. Die Kritik gründete auf der Wahrnehmung, dass die Justiz als Instrument eines repressiven Staates politischen Zwecken diene („Poli- tische Justiz“), mit antiliberalen Gesetzen (teilweise aus der Zeit vor 1945) gegen den linken Protest vorgehe und von „Altnazis“ durchsetzt sei. Während der „Justizkampagne“ der Außerparlamentarischen Op- position (APO) kam es seit 1967 zu gezielten Protestaktionen vor Ge- richt, mit denen nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form rechts- staatlicher Verfahren diskreditiert werden sollte. Der Gerichtssaal wurde als politische Bühne genutzt, um juristische Akteure und Ord- nungen in Frage zu stellen, der Lächerlichkeit preiszugeben und Ver- fahren zu verschleppen. Damit wurde ein performatives Vorgehen zur Delegitimierung rechtsstaatlicher Instanzen eingeführt, das in den folgenden Jahrzehnten in vielen Varianten von linksextremen, anar- chistischen, autonomen, später auch rechtsextremen Aktivisten und Gruppen angewandt wurde, oft begleitet von einer radikal justizkriti- schen Publizistik und Subkultur. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● „Justizkampagne“ 1967/68: Gerichtsverhandlung als politisches Happening – Rainer Langhans und Fritz Teufel im Berliner „Brandstiftungsprozess“ („… wenn es der Wahrheitsfindung dient“) ● Stammheim-Prozess (1975-1977): Auftreten der angeklagten RAF-Terroristen und ihrer Anwälte vor Gericht – gezielte Pro- vokationen und Beleidigungen des Gerichts (Tondokumente!) ● Lied „Legal, illegal, scheißegal“ der deutschen Punkband Slime (1982) ● Hausbesetzungen, Instandsetzung und Eigentumsrechte (Kon- flikte in Zeitschiene) ● Rechtsradikale Strategien zur Delegitimierung und zugleich Ausnutzung rechtsstaatlicher Verfahren: „Katz-und-Maus-Spiel“ von Neonazis mit § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen ver- fassungswidriger Organisationen), Prozessverschleppung im NSU-Prozess seit 2013, „Reichsbürger” 35 V. Kulturen des Rechts. Symbole, Medien, Orte 1. Justitia, Waage und Richterrobe Die Göttin Justitia, häufig mit Augenbinde, Schwert und Waage, war seit der Antike, das Auge des Gesetzes seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert eine weit verbreitete symbolische Darstellungsform für das Recht, seinen Anspruch auf Gerechtigkeit und den Rechtsstaat. Aber in Kunstwerken des 20. Jahrhunderts wird auf diese Motive kaum mehr zurückgegriffen. Laut Michael Stolleis zeigen sich darin die For- malisierung und das Verblassen des metaphysischen Wahrheitsan- spruchs des Rechts seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Wenn man beide Darstellungsformen überhaupt noch findet, so steht folglich der historische Aspekt im Vordergrund – die Stadt bzw. der Staat stellten das eigene Rechtssystem in ein historisches Kontinuum. Insgesamt zeigt sich seit 1949 eine deutliche Versachlichung, Entper- sonalisierung und Abstrahierung der Rechtssymbole, welche in Kunst- werken verarbeitet und dargestellt werden. In bundesdeutschen Kari- katuren wird überwiegend mit Hilfe von Paragrafenzeichen, Richterro- be, Richterhut, Richterhammer und Waage auf das Rechtssystem ver- wiesen. Gerichtsgebäude und Gerichtssäle verzichten meist ganz auf Kunstwerke und auf eine symbolische Selbstdarstellung und sind oft von einer betonten Sachlichkeit geprägt, sofern sie nicht noch aus „re- präsentativen” Epochen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts stam- men. In der öffentlichen Debatte wird häufig auf Schlagwörter wie „Nürnberg”, „Straßburg” oder „Karlsruhe” zurückgegriffen, die sich auf einen symbolischen Erinnerungsort des Rechts beziehen. Allenfalls in der politischen Karikatur lebt die Figur der blinden Justitia noch weiter – um sich ungesehen von Bankern bestechen zu lassen oder Angehöri- gen der im afghanischen Kundus durch einen Bundeswehreinsatz Ge- töteten Recht zu verwehren. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Das Auge des Gesetzes z.B. auf der Ein-Dollar-Note oder auf dem Titelblatt der Juristischen Zeitung für das Königreich Han- nover, Nr. 1, vom 1.1.1826 ● Blinde Justitia als Skulptur auf dem Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Römerberg in Frankfurt a. M. oder in der Fassade des Rat- hauses von Lüneburg ● Die Skulptur „Die Gerechtigkeit” von André Bucher im Gebäude des Bundesverfassungsgerichts ● Das Relief „Die Waage” von Karl Heinz Türk am Eingang des Amtsgerichts Nürtingen ● Zeitungs- und Zeitschriftenkarikaturen mit Rechtssymbolen aus verschiedenen Zeitabschnitten der bundesdeutschen Geschich- te; z.B. diverse Paragrafen-Karikaturen, u.a. mit „Der Schrei” von E. Munch ● Abbildungen oder Nachbildung von aktuellen Gerichtsgebäu- den und Gerichtssälen 36 ● Als Beispiel für den Rückgriff auf das Schlagwort „Nürnberg”: Thomas Darnstädt, Nürnberg. Menschheitsverbrechen vor Ge- richt 1945, München/Berlin 2015 ● Inszenierung von Richter/innen mit Richterrobe auf offiziellen Portraits zu verschiedenen Zeiten: z.B. Eduard von Simson als Präsident des Reichsgerichts (Fritz Paulsen 1880); Ausschnitt des Richters aus „Die Stützen der Gesellschaft” von George Grosz 2. Gesetzbuch und Kommentar, Akte und Paragraf Das deutsche Rechtssystem charakterisiert ein ungewöhnlich hohes Maß an Schriftlichkeit und Kodifikation. Der Vorrang der Rechtsetzung durch Gesetze unterscheidet den deutschen vom anglo- amerikanischen Rechtskreis, in dem das Fallrecht (case law), also die Rechtsetzung durch Rechtsprechung, eine wesentlich größere Rolle spielt. Recht wird in Deutschland traditionell und bis heute mit dicken Gesetzbüchern und umfangreichen Kommentaren sowie allgemein mit Schriftstücken und Paragrafen identifiziert. Besonders große Symbolkraft besitzt dabei das Bürgerliche Gesetz- buch (BGB), das neben dem Grundgesetz und dem Strafgesetzbuch das bekannteste Gesetzbuch Deutschlands ist. Seit 1900 in Kraft, steht das BGB für die Einheit der Privatrechtsordnung nach Jahrhunderten der Rechtszersplitterung. Neben der Rechtseinheit symbolisiert es den Schutz von Individualrechten in der bürgerlichen Gesellschaft und da- mit den Rechtsstaat. Auch weil es mehrere Systembrüche und zwei Diktaturen – wenn auch mit grundlegenden Modifikationen – über- dauert hat, ist das BGB ein zentraler symbolischer Erinnerungsort und ein Denkmal der Rechtskultur, das liebste Rechtsbuch der Deutschen. Entsprechend bekannt und bedeutsam sind seine wichtigsten Kom- mentare, als Langkommentar „der“ Staudinger und als Kurzkommen- tar „der“ Palandt, von dem unter Juristen der Spruch kursiert: Quod non est in Palandto, non est in mundo („was nicht im Palandt steht, gibt es nicht“). Doch auch die anderen großen Gesetzbücher und ihre grundlegenden Kommentare werden nicht allein in ihrer normativen Bedeutung, son- dern auch als Rechtsdenkmäler wahrgenommen, allen voran das Grundgesetz (GG), das in der Bundesrepublik alles Recht verfassungs- rechtlich überformt, dann das Strafgesetzbuch (StGB), das Sozialge- setzbuch (SGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die Strafprozess- ordnung (StPO) und die Zivilprozessordnung (ZPO), außerdem als wich- tige Kodifikationen des Verwaltungsrechts das Verwaltungsverfah- rensgesetz (VwVfG) und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Sinnbilder für die Geltungsmacht von Schrifttum und „gesetztem“ Recht im deutschen Rechtssystem sind außerdem „die“ Akte und „der“ Paragraf mit seinem Zeichen (§). Diese bekanntesten Symbole des Rechts und der Justiz werden sowohl zu ihrer Hochschätzung als auch zu ihrer Karikierung und Abwertung verwendet – bis in die All- tagssprache hinein: „Aktenhuber“, „Paragrafenreiter“, „Paragrafen- dschungel“ etc. 37 Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Wandfläche: künstlerische Verarbeitung oder großes Graffiti des Paragrafenzeichens ● Karte der Rechtszersplitterung Deutschlands bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts ● Gedicht auf das BGB aus Anlass seiner Inkraftsetzung: Ernst von Wildenbruch, Das Deutsche Recht, in: Deutsche Juristen- Zeitung, 1.1.1900, S. 1 ● BGB: Erstausgabe und verschiedene weitere Ausgaben (Wei- mar, NS, BRD, DDR – hier vielleicht auch Ersetzung durch Zivil- gesetzbuch der DDR im Jahr 1976 thematisieren) ● Auslage der anderen wichtigsten Gesetzbücher (GG, StGB, SGB, HGB, VwVfG) ● Als Beispiel für „klassische“ Kommentare (beide zu BGB): Stau- dinger, Palandt. Außerdem vielleicht die wichtigsten Grundge- setzkommentare ● Foto: Verteilung des Grundgesetzes an Bürger/innen, z.B. in der Schule ● Foto: Aktenberg in einem Gerichtssaal, etwa bei einem Wirt- schaftsstrafverfahren ● Herkunft und Entwicklung des Paragrafenzeichens ● „§ 218” oder „§ 175” als weithin bekannte Einzelbestimmungen des Strafrechts (Symbol für Schutz des ungeborenen Lebens oder aber für Entrechtung von Frauen; Symbol für Verfolgung homosexueller Männer und ihrer Sexualität) ● Karikaturen, welche die Symbole Akte und Paragraf verwenden ● Und vielleicht: Rechtsdatenbank für Besucher/innen mit der Suchfunktion, über bestimmte Begriffe zu einem dazu passen- den Gesetz zu gelangen 3. Vertrag und Unterschrift Unser Leben spielt sich von der Geburt bis zum Tod in Urkunden und Verträgen ab ‒ dies soll dieses Modul des Forums Recht verdeutlichen. Täglich sind wir mit Verträgen konfrontiert, täglich schließen wir Ver- träge, doch in den meisten Fällen erfolgt dies unbewusst. Der Einkauf im Supermarkt oder in der Drogerie wird durch einen Kaufvertrag be- siegelt, das Herunterladen von MP3-Dateien im Internet ebenfalls. Eine Unterschrift der Vertragsparteien ist in diesen Fällen nicht nötig – ein Vertrag kommt zustande, wenn sich beide Parteien durch Willens- erklärung über den Inhalt des Vertrages einigen, und das kann auch mündlich geschehen. Allerdings schreibt der Gesetzgeber oftmals die schriftliche Abfassung (Textform) sowie in besonderen Fällen die schriftliche Abfassung sowie die ein- oder beiderseitige Unterschrift vor (Schriftformerfordernis): etwa bei der Kündigung eines Miet- oder Arbeitsvertrages, dem Schuldanerkenntnis oder bei einem Verbrau- cherdarlehensvertrag. Öffentlich-rechtliche Verträge bedürfen eben- falls der Schriftform. In einigen Fällen ist zusätzlich eine notarielle Be- urkundung nötig: so bei Schenkungsversprechen oder bei Grund- stücksgeschäften. Dabei stellt die Digitalisierung der Korrespondenz die handschriftliche Unterschrift zunehmend infrage. Die qualifizierte elektronische Signatur, die indes nicht in allen Fällen das Schriftfor- 38 merfordernis erfüllt, ist für Vertragsabschlüsse eine seit 2001 beste- hende Möglichkeit, eine digitale Unterschrift zu leisten. Die Unterschrift ist aber nicht allein bei Verträgen gesetzlich bindend: Die Patientenverfügung bedarf der eigenhändigen Unterschrift, ein privatschriftliches Testament ist nur gültig, wenn es vom Erblasser ei- genhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Und nicht zuletzt ist eine vor dem Standesamt geschlossene Ehe nur gültig, wenn der Ehebucheintrag von beiden Partnern unterschrieben wird. Der eigen- händigen Unterschrift kommt im Rechtsverkehr eine hohe Bedeutung zu: Sie ist der unverwechselbare Ausweis des Rechtssubjekts, sie drückt die Identität des mit vollen Rechten ausgestatteten Bürgers aus, sie sichert Authentizität und die Echtheit der Zertifizierung. Die Fäl- schung einer Unterschrift wird daher streng geahndet. Die handschrift- liche Unterschrift trägt hohe symbolische Bedeutung. Wird einem mit der Unterschrift besiegelten Vertragsabschluss eine weitere öffentliche Bedeutung zugeschrieben, wird dieser in vielen Fällen inszeniert, ritualisiert und medial transportiert: so besonders bei zwischenstaatlichen Verträgen vor einer internationalen Öffentlichkeit, aber auch bei der standesamtlichen Trauung. Solche Bilder sind Teil des kollektiven Gedächtnisses. Hier setzt das Modul, erstens, an. Dar- aus wird die Bedeutung von a) Vertrag und b) Unterschrift erklärend erschlossen, genauso wie in die Problematik der Digitalisierung einge- führt wird. Ein zweiter Themenbereich greift die Debatte um die Vertragstreue, um den ursprünglich religiös motivierten Grundsatz pacta sunt ser- vanda, auf: Müssen Verträge tatsächlich in allen Fällen eingehalten werden? Die Darstellung des schwierigen Verhältnisses der Prinzipien von Sicherheit und Freiheit steht hier im Zentrum. Denn die Leitidee des Vertragsrechts, wie sie im BGB definiert wird, ist die Privatauto- nomie des freien, mündigen Bürgers. Allerdings wird die Vertragsfrei- heit seit den 1960er Jahren nicht nur durch den Grundsatz pacta sunt servanda, sondern auch durch neue Formerfordernisse immer stärker eingeschränkt, mit der Maßgabe des Schutzes der strukturell benach- teiligten Vertragspartei. Besonders der Verbraucherschutz, seit den 1990er Jahren zusätzlich durch europäische Regelungen vorangetrie- ben, entfaltet eine starke Dynamik. Am Beispiel von Widerrufsbeleh- rungen lässt sich das plastisch zeigen. Zum Dritten thematisiert das Modul die Geschäftsfähigkeit. Welche Verträge kann eine Minderjährige, kann ein Minderjähriger abschlie- ßen? Was darf erworben werden? Wer haftet bei Rechtsverletzungen, etwa bei Downloads aus dem Internet? Welche Voraussetzungen müs- sen gegeben sein, dass die Geschäftsfähigkeit entzogen wird? Mittels einer multimedialen Darstellung oder eines Quizes kann an diesem Beispiel die Schutzfunktion des Rechts veranschaulicht werden. Dar- über hinaus wird die Bedeutung des Rechts in einer alternden Gesell- schaft erklärt (Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenver- fügung etc.). Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Ikonische Inszenierungen von Vertragsabschlüssen aus der Ge- schichte der Bundesrepublik (internationale Verträge; Rund- funkstaatsvertrag; Kirchenstaatsverträge; Tarifverträge) sowie 39 von Bildern von Vertragsunterzeichnungen aus dem privaten Bereich (Hochzeit; Testament; Mietvertrag; Arbeitsvertrag) ● Projektion von einer Fülle von Unterschriften, jeweils gekoppelt mit dem Porträt des Unterschreibenden ● „Pacta sunt servanda?” ‒ Schriftzug, wenn möglich dreidimen- sional; rechtswissenschaftliche Diskussion über paradigmati- sche, kurze Debattenbeiträge; zwei Modelle des Bürgers ge- genüberstellen ● Geschäftsfähigkeit: multimediale Station ‒ Quiz mit konkreten Fragen; über Antworten wird die Rechtslage erschlossen; Pati- entenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht etc. 4. Ampel und Strafzettel In kaum einem anderen Bereich greift Recht in das Alltagsleben der Bürger/innen so offensichtlich ein wie im Straßenverkehr. Laut Anga- ben des Kraftfahrt-Bundesamts betrug die Anzahl zugelassener Kraft- fahrzeuge im Januar 2017 62,6 Millionen. Statistisch gesehen ist damit nur auf jeden vierten Deutschen kein Auto zugelassen. Ob bei der Füh- rerschein- und Zulassungsstelle, der gekennzeichneten Parkbucht, dem Verkehrsschild, der Ampel oder dem sogenannten Strafzettel: Überall begegnen wir Rechtssätzen, die ein ausgesprochen komplexes System von Berechtigungen, Beschränkungen oder Schutzmechanismen etab- lieren; und das nicht nur für Autofahrer. Auch andere Verkehrsteil- nehmer wie etwa Fahrradfahrer oder Fußgänger sind vielfältigen Stra- ßenverkehrsregelungen unterworfen. Was aber genau beinhalten die mit den Symbolen „Ampel” und „Straf- zettel” verbundenen Rechtsregelungen für den Straßenverkehr? Wie ist das für viele Verkehrsteilnehmer oft undurchsichtige System der Ahndung von Verstößen aufgebaut und begründet? Wer ist für was wann zuständig? Wie sind die Bürger/innen in das Rechtssystem Stra- ßenverkehr eingebunden? Ampel und Strafzettel stehen in diesem Modul synonym für die Rege- lungs- und Sanktionsnotwendigkeiten im Rechtssystem Straßenver- kehr, das grundlegende Prinzipien wie etwa Ordnung, Sicherheit oder Gerechtigkeit gewährleisten soll. Gleichermaßen illustrieren diese Bei- spiele die Bedeutung von Verwaltungsakten im Alltag der Bür- ger/innen. In dem Modul verdeutlichen ausgewählte Situationen im Straßenverkehr die verschiedenen Rechte und Pflichten, die das kom- plexe Regelsystem aufrechterhalten und die Notwendigkeit von Rechtsregelungen erklären helfen. Ziel ist es also, die tatsächliche oder intendierte Wirksamkeit rechtsstaatlicher Prinzipien anhand eines be- sonders lebensnahen Beispiels zu diskutieren. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Beispiel I: Fahrsimulatoren. In Fahrsimulatoren können Besu- cher/innen virtuell am Straßenverkehr teilnehmen. Bei Regel- verstößen wird auf die Folgen hingewiesen und die Notwendig- keit von Sanktionsmaßnahmen (Unfallstatistik, Reaktionszeit bei überhöhter Geschwindigkeit etc.) erläutert. ● Beispiel II: Don’t drink and drive. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Thema Alkohol am Steuer. Diskutiert wird der Zu- 40 sammenhang von verkehrsgefährdendem Verhalten und dar- aus resultierenden Regelungs- und Sanktionsnotwendigkeiten. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, die eingeschränkte oder fehlende Fahrtüchtigkeit nach Alkoholkonsum zu simulieren, um dadurch ein Problembewusstsein zu schaffen. ● Beispiel III: Der „Strafzettel“. Ein besonders geeignetes Beispiel, um die Komplexität des Regelungssystems darzustellen. Der Begriff ist insofern irreführend, als es sich eben nicht um eine Strafe, sondern um eine Buße handelt und zunächst nicht die Justiz, sondern die Exekutive zuständig ist. Hier lässt sich die Frage „Mit wem habe ich es (nach einem Verstoß) im Straßen- verkehr wann, wo und warum zu tun?“ exemplarisch aufwer- fen; vgl. hier: ARD/BR-Comedy „Grünwald”, Folge „Der Straf- zettel”; Mr. Bean – Folge: „Traffic Lights” (An der Ampel). 5. Theater und Spielfilm Das Verhältnis zwischen Recht und Gerechtigkeit ist sowohl für das Medium Theater als auch für die jüngeren Medien Spielfilm und Fern- sehen ein zentrales, schier unerschöpfliches Thema. Seit zweihundert Jahren ist der die eigene Untat verbergende Dorfrichter Adam aus Heinrich von Kleists „Zerbrochenem Krug“ (Uraufführung 1808) eine beständige Theaterfigur; Bertolt Brecht stellte im „Kaukasischen Krei- dekreis“ (1948) die Suche nach Gerechtigkeit über das herkömmliche Elternrecht (soziale Mutterschaft steht über leiblicher Mutterschaft); eine jüngste Ausprägung hat das Genre des Gerichtsdramas mit Ferdi- nand von Schirachs „Terror“ (2016) über die Berechtigung zum Ab- schuss einer von Terroristen entführten Passagiermaschine erhalten – ein Drama, das zum Beweis seiner Aktualität bereits umgehend seine Fernsehverfilmung erlebt hat, die übrigens mit einer höchst fragwürdi- gen Zuschauer-Abstimmung endete. Das öffentlich-rechtliche Fernse- hen führte mit dieser Demonstration des juristisch ungeschulten „Volksempfindens” den Rechtsstaat regelrecht vor. Ebenso verbreitet ist die Thematik der Rechtsfindung im Gerichtsver- fahren im Medium Spielfilm – ganz abgesehen vom unüberschaubaren Genre des Kriminalfilms. Allein für Hollywood stellt das Gerichtsdrama eine stark ausdifferenzierte Geschichte dar – von Klassikern wie „Die 12 Geschworenen“ (1957, US-Neuverfilmung 1997) – der auch eine deutsche und sogar eine russische Nachverfilmung (2007) erlebte – über „The Verdict“ (Anwaltsdrama, 1982) bis hin zu „Philadelphia“ (Aids-Drama, 1993). Die absurde Übermacht eines unbegreiflichen Justizapparates war schon Gegenstand des Kafka-Romans „Der Pro- zess” (1915), den Orson Welles 1962 verfilmte. Auch der deutschspra- chige Film verfolgte das Thema von Justiz und Rechtsstaatlichkeit im- mer wieder – von diversen Filmadaptionen des um verwehrte Gerech- tigkeit kämpfenden Kleist-Helden „Michael Kohlhaas“ (1967-2013) über Geißendörfers die Manipulierbarkeit des Justizsystems offenle- gende Romanverfilmung von Dürrenmatts „Justiz“ (1993) bis zu Terro- risten-Strafprozessen („Stammheim“, 1986). Einen Sonderfall – inter- national wie national – stellen Verfilmungen des Nürnberger Prozesses gegen die NS-Hauptkriegsverbrecher von 1946 dar („Das Urteil von Nürnberg”, 1961; „Nürnberg – Im Namen der Menschlichkeit”, 2000; „Speer und Er”, 2005). Ein spektakulärer Gerichtsprozess um die ver- heerenden Nebenwirkungen des Medikaments Contergan in den 41 1960er Jahren wurde 2007 in Deutschland ebenfalls verfilmt – und prompt Anlass für einen weiteren Prozess, da die seinerzeit verant- wortliche Firma und ein beteiligter Anwalt gegen die Ausstrahlung klagten. Auch die Medien Rundfunk und Fernsehen sind – ähnlich wie vom Kriminalfilmgenre – maßgeblich vom Genre des Gerichtsfilms geprägt. Sendungen wie „Königlich Bayerisches Amtsgericht“ (ZDF, 1969-1972) oder die erfolgreiche Anwaltsserie „Liebling Kreuzberg“ (ARD, 1986- 1998) wussten dem Genre erhebliche humoristische, im letzteren Fall aber auch informative Aspekte abzugewinnen. Ähnlich arbeitete aus der Perspektive einer Ermittlungsbürokratie (jenseits der verbreiteten Kripo- oder Polizeifilme) die Zollfahndungsserie „Schwarz-Rot-Gold” (ARD, 1982-1996). Verspätet kam auch „Der Staatsanwalt” zu gesamt- deutschen Fernseh-Ehren (ZDF/SRF/ORF, seit 2005), nachdem „Der Staatsanwalt hat das Wort” im Fernsehen der DDR bereits ein lange erfolgreiches Format gewesen war (DFF, 1965-1991). Doch auch der Alltagsbezug von Recht wurde bei filmisch inszenierten Konflikten inszeniert – so bei der folgenschweren Klage eines Nach- barn wegen Verstoßes gegen die Baugenehmigung eines Eigenheims („Einmal im Leben – Geschichte eines Eigenheims”, 1972). Schließlich wurden gerade in jüngster Zeit auch spektakuläre Justizirrtümer zum Thema von Fernsehspielen gemacht (Fall Wörtz 2014; Fall Mollath 2015). Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: Heinrich von Kleist, „Der zerbrochene Krug“; Ernst Toller, „Die blinde Göttin”; Bertolt Brecht, „Kaukasischer Kreidekreis“; Fer- dinand von Schirach, „Terror“ Theateradaptionen, Verfilmungen und Comic-Adaptionen der Roman-Dystopie „Der Prozess” von Franz Kafka; die geschilder- te Absurdität und Hilflosigkeit kann beitragen, den Wert rechtsstaatlicher Verfahren herauszuarbeiten (Verfilmungen Orson Welles 1962, Steven Soderbergh 1991, David Hugh Jones 1993, Cornelia Köhler 2015; Comics: Guido Crepax, Il processo di Franz Kafka, Piemme 1999; Chantal Montellier/David Zane Mairowitz, The Trial. A Graphic Novel, London 2008). Spielfilm-Versionen von „Die 12 Geschworenen“ (1957 von Sid- ney Lumet, 1963 von Günter Gräwert, 1997 von William Friedkin, 2007 von Nikita Michalkow) Fernsehfilme/-serien: „Königlich Bayerisches Amtsgericht“ (Fol- ge „Die Haberer”, 1970/71); „Liebling Kreuzberg“ („Wissen ist Macht”, 1994); „Schwarz-Rot-Gold” (Folge „Hammelsprung”, 1990); „Der Staatsanwalt” (ZDF/SRF/ORF, Folge, „Amtsmiss- brauch”, 2011); „Der Staatsanwalt hat das Wort”(DFF, Folge „Risiko”, 1979, Flucht über die Mauer, produziert, bis 1989 nicht ausgestrahlt); „Einmal im Leben – Geschichte eines Ei- genheims” (ARD/NDR, 1972; Gewährleistungsprozess gegen Handwerker); Verfilmung eines Justizirrtums: „Unter Anklage: 42 Der Fall Harry Wörtz”, 2014; Dokumentarfilm über den Jus- tizskandal Gustl Mollath „Und plötzlich bist du verrückt” (2015) 6. Gerichtsreportagen und Gerichtssendungen Gerichtsberichterstattung in der Presse ist seit dem 19. Jahrhundert als mediales Genre der Vermittlung zwischen Justiz und Öffentlichkeit etabliert. In einem freiheitlichen Gemeinwesen kann sie dazu dienen, Strafverfolgung und Justiz kritisch zu begleiten und an ihren rechts- staatlichen Ansprüchen zu messen. Reportagen aus dem Gericht bie- ten außerdem die Möglichkeit, einem Laienpublikum komplizierte fo- rensische und juristische Verfahrenswege zu erklären und damit das allgemeine Verständnis für den Rechtsstaat in der Gesellschaft zu för- dern. Da in Deutschland Ton- und Bildaufnahmen im Gerichtssaal ver- boten sind, kommen dem Gerichtsreporter und auch dem Gerichts- zeichner eine besonders große Bedeutung zu. In Gerichtsreportagen spiegelt sich die Entwicklung der Rechtspraxis sowie der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Tätern und Opfern, Kriminalisten, Juristen und Gutachtern. In der frühen Bundesrepublik fanden vor allem die Reportagen der großen überregionalen Tageszei- tungen Beachtung. Nach 1964 wurde dann der „Justiz- und Kriminalre- porter“ des SPIEGEL, Gerhard Mauz, für über drei Jahrzehnte zum ein- flussreichsten Gerichtsreporter der Bundesrepublik. Seit den 1960er Jahren erfreuen sich außerdem Gerichtssendungen in Rundfunk und Fernsehen großer Beliebtheit. Sie sind wegen ihrer in der Regel stark vereinfachenden oder sogar schlichtweg falschen (Beispiel: angebliche Kreuzverhöre in deutschen Gerichtssälen) Darstellung von fiktionalen oder nachgestellten realen Rechtsfällen bis heute stark umstritten. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Beispiel für frühe westdeutsche Gerichtsreportagen, etwa in der Süddeutschen Zeitung, möglichst mit Gerichtszeichnungen ● Foto/Gerichtszeichnung: Gerichtsreporter bei der Arbeit ● Prozess über Soldatenmorde von Lebach 1970: Urteil des Bun- desverfassungsgerichts von 1972 verhindert die Ausstrahlung eines ZDF-Dokumentarspiels, zum Schutze der Resozialisierung eines Verurteilten; Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 wegen geplanter SAT.1-Dokumentation schränkt das Ur- teil von 1972 ein ● Porträt Gerhard Mauz und ein Beispiel seiner SPIEGEL- Reportagen, etwa Strafverfahren gegen Marianne Bachmeier (1982) ● Gerichtssendungen („Gerichtsshows“) in Bild und Ton sowie Kontextualisierung und Kritik, etwa „Das Fernsehgericht tagt“ (ARD, 1961-1978), „Ehen vor Gericht“ (ZDF, 1970-2000), „Rich- terin Barbara Salesch” (SAT.1, 2000-2012), „Richter Alexander Hold“ (SAT.1, 2001-2013) ● Dokumentation von besonders schwerwiegenden Fehlern der Darstellung von Recht in Gerichtssendungen 43 7. Universität Juristische Fakultäten sind Orte der Auslese, der Ausbildung und der Sozialisation von Jurist/innen als Berufsgruppe. Angehende Ju- rist/innen sollen hier das spezifisch juristische Denken, das juristische Argumentieren und die juristische Sprache erlernen. Außerdem wird den Jura-Student/innen an der Universität auf unbewusste Weise der juristische Habitus vermittelt. Während der Ausbildung an der Univer- sität, aber auch in juristischen Fachschaften und Studentenverbindun- gen bilden sich Netzwerke, die später den Austausch und das Voran- kommen im Berufsleben erleichtern sollen. Darüber hinaus werden an Universitäten innovative juristische Konzepte entwickelt, die zur Rechtsfortbildung beitragen und später von der Rechtsprechung oder vom Gesetzgeber aufgegriffen werden. In der Vergangenheit bildeten akademische Lehrer Schulen, die durch einen gemeinsamen juristi- schen Ansatz zusammengehalten wurden, manchmal über eigene Pub- likationsorgane verfügten und später beispielsweise bei Lehrstuhlbe- setzungen zusammenarbeiteten. Das Thema sollte mit Hilfe persönlicher Erfahrungsberichte vermittelt werden, in denen fertig ausgebildete, bekannte Juristen (z.B. Otto Schily, Frank-Walter Steinmeier, Andreas Voßkuhle, Thomas Fischer, Bernhard Schlink, Ferdinand von Schirach) von ihrer Studentenzeit an der Universität erzählen. Auf diese Weise wird die Erzählung vom be- sonderen Profil juristischer Fakultäten mit unterhaltsamen Anekdoten verbunden. Themen, die dabei angesprochen werden könnten, sind: ● Unterbringung von juristischen Fakultäten häufig in besonders prestigeträchtigen, zentral gelegenen, altehrwürdigen Gebäu- den (z.B. Neue Aula in Tübingen, Altes Palais und die „Kommo- de” der Humboldt Universität zu Berlin), Ausdruck des hohen Sozialprofils von Juristen ● Vergleichsweise gute Ausstattung der juristischen Fakultäten mit Personal, Räumlichkeiten und Sachmitteln ● Besondere Pflege der Tradition an juristischen Fakultäten, so- mit Zielscheibe der Studentenbewegung 1968 ● Traditionelle Männerdominanz, besonders unter Professoren, unter Studenten/innen heute im Schwinden ● Besonderer Leistungsdruck unter Studenten/innen, anfangs große Studentenzahlen und am Ende geringere Abschlusszah- len ● Anspruch der Universitäten, Generalisten für alle in Frage kommenden juristischen Berufsfelder auszubilden, um dem Leitbild des Richters zu entsprechen ● Große Vorlesungen und Fallbesprechungen als üblicher Veran- staltungstyp an juristischen Fakultäten ● Zurückdrängen der Grundlagenfächer angesichts zunehmender „Vermarktlichung” der Universität Darüber hinaus sollte eine akademische Schule von Juristen beispiel- haft dargestellt werden, etwa die Carl Schmitt-Schule mit Carl Schmitt als Gründungsfigur, Ernst Forsthoff und Werner Weber als einflussrei- che Vertreter der ersten Schülergeneration sowie Ernst-Wolfgang Bö- ckenförde und Roman Schnur als Vertreter der zweiten Schülergenera- tion. Außerdem: die Zeitschrift „Der Staat” als „eigenes” Publikations- organ; Ausstellung der Stammtafeln der Staatsrechtslehrer von Hel- muth Schulze-Fielitz. 44 8. Gerichtssaal Ob in zahlreichen Dokusoaps, Fernsehspielen, Hollywoodfilmen, Ro- manen oder in der täglichen medialen Berichterstattung: Als Ort, an dem Recht gesprochen wird, steht der Gerichtssaal in vielfältiger Wei- se und wie wohl kein anderes Symbol für das Recht und die Judikative als wichtiges Organ der Gewaltenteilung. Schuld und Sühne, Wahrheit und Lüge, Täter und Opfer, Rache und Gnade, Verantwortung und Verantwortungslosigkeit, Politik und Ver- fassung, Freiheit und Zwang: Es scheinen die Grundsatzfragen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens zu sein, die mit dem Gericht in Verbindung stehen und die dort immer wieder aufs Neue verhandelt werden. Wann und warum stehen Menschen vor Gericht? Welche Gerichte gibt es, für welche Bürgerrechte und -pflichten stehen diese Gerichte? Welchen Rechtsregelungen folgt die so häufig inszenierte Kommuni- kation vor Gericht, wie wird dort rechtsrelevante Wahrheit ermittelt? Das Modul greift solche Fragen auf und verbindet verschiedene The- men des Forums Recht (Freiheit und Sicherheit; Recht im Unrechts- staat; legal, illegal, scheißegal; Karlsruhe). Erklärt werden Funktionen und Aufgaben der verschiedenen Prozessparteien, sowie die Regeln, nach denen vor Gericht verhandelt und entschieden wird. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Diese Sektion sollte so gestaltet sein, dass in der Arbeit mit Gruppen verschiedene Prozessgeschehen simuliert und damit Rechtsprobleme durchgespielt und erörtert werden können. Durch eine interaktive Zeitleiste können die Veränderungen der deutschen Rechtssysteme am Beispiel des Verhandlungsgrun- des, der Verhandlungsführung und der Urteilsfindung aufge- zeigt werden. ● Räumliche Darstellung des Gerichtssaals mit den verschiedenen Parteien; Veränderungen je nach Prozessart (Strafprozess, Zi- vilprozess o.ä.) und Verhandlungszeitraum (bspw. frühe Neu- zeit, 19. Jahrhundert, Nationalsozialismus, frühe Bundesrepub- lik, Gegenwart) ● Eine besondere Bedeutung kommt hier dem Urteil als symbol- trächtiger Entscheidung auf rechtsstaatlicher Basis zu. Formale Vorgaben der Urteilsfindung und Verkündigung können hier genauso diskutiert werden, wie verschiedene geschichtsträch- tige oder besonders kritisch diskutierte Gerichtsurteile. 9. Gefängnis Rechtsstaatlichkeit wird auch an einem humanen Strafvollzug gemes- sen, der in Deutschland Teil der Justizverwaltung und damit der Exeku- tive ist. Vor dem Erfahrungshintergrund der NS-Verbrechen an Inhaf- tierten stand die Organisation des Haftvollzugs seit Gründung der Bundesrepublik immer wieder auf der politischen Agenda und in der öffentlichen Kritik. Dabei wurde zunehmend der sanktionsrechtliche Aspekt der Strafe und Vergeltung durch die progressive Idee der Reso- zialisierung und Rehabilitierung überlagert. Skandale über Missstände in Gefängnissen förderten in den 1960er Jahren den politischen und 45 administrativen Willen, den Strafvollzug zu modernisieren und zu re- formieren. Die Strafrechtsreform von 1969 schaffte die Zuchthausstra- fe ab, durch das Strafvollzugsgesetz von 1976 wurde das Ziel der Re- sozialisierung gesetzlich verankert. Ungeachtet dieser Reformen wurde das Gefängnis in den 1970er Jah- ren zu einem Brennpunkt der Auseinandersetzung zwischen Staat und Terrorismus. Die Frage, unter welchen Bedingungen Gewalttäter und andere Inhaftierte im Gefängnis radikalisiert und zusätzlich kriminali- siert statt diszipliniert und resozialisiert werden, steht bis heute zur Debatte. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Spiegel-Titel „Aus dem Blechnapf“ – Artikel von Bertrand Rus- sell, in: Der Spiegel, 1961, Nr. 4, mit der These, der Strafvollzug in der Bundesrepublik habe sich seit Ende der NS-Diktatur nicht verbessert ● „Klingelpütz“ und „Glocke“ – Synonyme für die Gefängnisskan- dale der 1960er Jahre: 1964 Tod eines Untersuchungshäftlings nach Festsetzung in einer schalldichten Sonderzelle („Glocke“); 1967 Skandal wegen der Misshandlung von Häftlingen in der Kölner JVA „Klingelpütz“ ● Protest nach „1968“ gegen „repressive Einsperrung“ in Gefäng- nissen, Heimen und Psychiatrien: Beispiel „Knastcamp“ in E- brach, Juli 1969 ● Sozialwissenschaftliche Kritik am Gefängnis: Foucault, Überwa- chen und Strafen; Goffman, Asyle („totale Institution“) ● JVA Stuttgart-Stammheim (Neubau 1959-1963) als Muster ei- ner zugleich sicheren und menschenwürdigen Reformhaftan- stalt (Presse, Fotos, Architekturpläne) ● Konträre Wahrnehmungen von Gefängnis während der „bleier- nen Jahre“: „Isolationsfolter“ und „Vernichtungshaft“ versus „Privilegien für Terroristen“ (Haftbedingungen in Stammheim) ● Öffentliche Thematisierung von Gefängnis im Fall Uli Hoeneß ● Einblicke in die gegenwärtige Vollzugspraxis (Fotos aus JVA, Ta- gesplan, Interviews mit Häftlingen etc.) ● „Jurastudenten verordnen sich Knast-Aufenthalt”, Spiegel Onli- ne, 19.4.2013 46 VI. Gestalter des Rechts. Menschen und Institutionen 1. Bürger und Bürgerinnen. Teilhaben und Mitwirken Aus postmoderner Perspektive lassen sich das Recht und der Rechts- bereich nicht eindeutig bestimmen. Eine klare Abgrenzung gegenüber der Sitte und der Moral ist nicht möglich. Recht ist aus dieser Perspek- tive das, was beansprucht, Recht zu sein, und was tatsächlich von den Menschen als Recht angesehen wird. Folglich erweitert sich der Kreis möglicher Rechtsakteure deutlich. Jede/r Bürger/in hat Einfluss auf das Recht, indem er/sie dem Recht folgt oder nicht oder indem er/sie Rechtsverstöße sanktioniert oder nicht. Speziell gewinnen vor diesem Hintergrund die Medienöffentlichkeit und die Zivilgesellschaft zentrale Rollen, da sie beispielsweise zum Rechtsbewusstsein beitragen, auf Rechtsmissstände hinweisen und Gesetzesinitiativen anregen, um das Recht den gesellschaftlichen Realitäten anzupassen. Nicht die autoritä- re Rechtsetzung von oben, sondern das pluralistische Aushandeln von Recht – und teilweise auch von Rechtsstaatlichkeit – besitzt somit eine zentrale Bedeutung. Beispielhaft kann die Verjährungsdebatte über die Verjährungsfrist nationalsozialistischer Morde behandelt werden. Sie begann Ende der 1950er und setzte sich bis zum Ende der 1970er Jahre fort. Sie fällt damit in einen Zeitabschnitt, als Liberalisierungstendenzen in der bun- desdeutschen Gesellschaft eine immer größere Rolle spielten. Es ging hierbei um die grundlegende Frage, ob eine rückwirkende Verlänge- rung der Verjährungsfrist gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz „Nul- la poena sine lege” verstieß oder ob die Opfer und ihre Nachfahren sich auf einen übergesetzlichen Anspruch zur Ahndung auch lange zu- rückreichender NS-Verbrechen berufen konnten, zumal entsprechende Verfahren von der Justiz jahrelang verschleppt worden waren. Eine zentrale Rolle spielten hierbei linksliberale Medien, das Ausland und Interessengruppen speziell von NS-Opfern, die auf den bundesdeut- schen Gesetzgeber Druck ausübten, entsprechende Gesetzgebungsini- tiativen zu ergreifen. Bundesregierung und Bundestag agierten hinge- gen in dieser Frage zurückhaltend und tendierten, potentiell täter- freundlich, zu einem Schlussstrich. Erst aufgrund der Einflussnahme von außen sahen sie sich gezwungen, aktiv zu werden, um eine Verjäh- rung zu verhindern. Der Aushandlungscharakter zeigt sich darin, dass 1960, 1965 und 1969 jeweils die Verjährung nur um eine bestimmte Frist verlängert wurde, um dem öffentlichen Druck entgegenzukom- men, und erst 1979 die Verjährung ganz aufgehoben wurde. Auf diese Weise wurde ein tief greifender Wandel im Rechtsbewusstsein bei der Bewertung von Mord angeregt, so dass selbst heute, gut 70 Jahre nach dem Ende der NS-Herrschaft greise NS-Täter noch zur Rechenschaft gezogen werden (siehe z.B. den Fall Oskar Gröning). Der hier zum Aus- druck kommende grundlegende Einstellungswandel wirkte sich bei- spielsweise auch auf die jüngste Verlängerung von Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch aus. 47 Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Kontinuierliche Behandlung von Fragen der Gleichberechtigung in den Zeitschriften „Brigitte”, „Emma” und anderen Frauen- zeitschriften ● Das Beispiel Sexualstrafrecht: Unterordnung des Rechts unter moralische Mehrheitsmeinung während der 1950er und 1960er Jahre, neuerdings Reduzierung auf „moralisches Minimum” ● Immer wiederkehrende Diskussion über die Wiedereinführung der Todesstrafe nach grausamen Gewalttaten, so auch nach tödlichen Angriffen auf Polizeibeamte bei Demonstration gegen die Startbahn West in Frankfurt a. M. 1987 ● Anpassung der Rechtsprechung und der Gesetzgebung zur ehe- ähnlichen Gemeinschaft an gesellschaftliche Realitäten seit den 1990er Jahren ● Debatte zum Embryonenschutz und zur pränatalen Diagnostik und anschließende Regelung der Fragen durch den Gesetzge- ber ● Breite öffentliche Debatte nach Androhung von Folter gegen- über Magnus Gäfgen, dem Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler, 2002/2003 ● Hartes Strafmaß gegen Jugendliche nach Mord an Dominik Brunner in München 2010, nachdem die Tat große öffentliche Anteilnahme erregt hatte ● Verschärfung der Strafe für Blockieren der Rettungsgasse auf Autobahnen durch Gesetzgeber nach öffentlicher Empörung 2017 ● Bedeutung des Petitionsrechts, um sich als Individuum mit ei- genem Anliegen an Parlamente und andere staatliche Instituti- onen zu wenden und auf Rechtsetzung Einfluss auszuüben ● Buchreihe „Recht für Dummies” soll dem juristisch nicht ge- schulten Leser Grundverständnis für Rechtsprobleme im Alltag vermitteln 2. Das Recht und seine Berufe. Von Richtern, Anwälten und Rechtspflegern Der Rechtsstaat ist auch deshalb in der bundesrepublikanischen Ge- sellschaft verankert, weil die Praktiker des Rechts diese als Bür- ger/innen mitprägen. Der Rechtsstaat hat eine Vielzahl an Rechtsberu- fen in Gerichten, Verwaltungen und Unternehmen, in Rechtsanwalt- schaft und Staatsanwaltschaft, Notariat und Universität ausgebildet, worunter sich auch viele weniger bekannte Berufe wie Rechtspfle- ger/in, Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder Justizvollzugsbeamter bzw. -beamtin befinden. Dabei ist es eine deutsche Besonderheit, dass der Staat die Ausbil- dungswege und Abschlüsse exklusiv definiert. Besonders die beiden juristischen Staatsexamina, die für alle akademischen Rechtsberufe Voraussetzung sind, sorgen für eine einzigartige Einheitlichkeit in der deutschen Juristenausbildung. Sie fördert eine starke berufliche Iden- 48 tität, die sowohl Ansprüche begründet als auch einem ethischen Code verpflichtet ist. Sie war rechtlich durch Standesprivilegien gestützt, die zum Teil bis heute im Berufsrecht überdauert haben. Männer in aka- demischen Rechtsberufen gehörten seit dem späten 18. Jahrhundert zum Kern des deutschen Bürgertums und gestalteten Politik und Ge- sellschaft an vorderster Stelle mit. Die überkommenen Privilegien des Juristenstandes wurden in Westdeutschland ‒ anders als in der SBZ/DDR ‒ auch über das Jahr 1945 hinaus tradiert. Ein gutes Beispiel ist dafür die Verfasstheit der Anwaltschaft in Anwaltskammern und in der Bundesrechtsanwaltskammer. Erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1987 hob eine Reihe von Standesrichtlinien auf und liberalisierte das Anwaltswesen einschneidend. Die Aufhebung des Verbots überörtlicher Sozietäten führte zur Etablierung von Großkanzleien, jene des Spezialisierungs- verbots zur Herausbildung einer Vielzahl von Fachanwaltsqualifizie- rungen; neue Formen von Dienstleistungen entstanden, so etwa die Mediation und die telefonische Beratung. Im Jahr 2000 fiel zudem die Beschränkung auf den Ort der Zulassung, schließlich brachte das Euro- parecht das Ende der nationalen Zulassungsbeschränkung. Die Zahl der Rechtsanwälte stieg seit den 1980er Jahren exponentiell an. Dazu kam, dass der Beruf weiblicher wurde: Waren 1970 nur 4,52 % aller zugelassenen Rechtsanwälte weiblich, machten Rechtsanwältin- nen 2016 bereits ein Drittel (33,87 %) ihres Berufsstandes aus. Beson- ders an deutschen Gerichten ist indessen eine Verweiblichung seit den 1980er Jahren festzustellen. Das Sozialprofil des Juristen bzw. der Ju- ristin wandelte sich damit beträchtlich. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Geschichte von Vereinen, Vereinigungen und Verbänden: Deut- scher Anwaltverein; Juristische Gesellschaften in ausgewählten Städten; Verband der Rechtspfleger; Richterbund ● Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwälte: Beispiele aus Fernsehserien und Filmen ● Juristen in Parlamenten: biographische Beispiele und zahlen- mäßige Entwicklung (Bundestag, 18. Wahlperiode: 136 Ju- rist/innen von 634 Bundestagsabgeordneten) ● Frauen in Rechtsberufen: biographische Beispiele (bedeutende Frauen, z.B. Elisabeth Selbert, Erna Scheffler, Jutta Limbach usw.; aktuelle Beispiele aus dem Rechtswesen); zahlenmäßige Entwicklung; Deutscher Juristinnenbund (Einsatz für Gleichbe- rechtigung der Geschlechter, Familienrecht, Rentenrecht) ● Habitus eines Juristen im Wandel: 1) Selbstbilder: private Foto- grafien, Fotografien wichtiger Karrierestationen (zweites Staatsexamen, Assessortitel, Verpartnerung in Kanzlei, Ernen- nung zum Richter, zum Staatsanwalt usw.), Egodokumente; 2) Fremdbilder: Juristen in der Karikatur ● Juristen in Karlsruhe: Leben in einer besonderen Stadt (Wohn- viertel, Engagement in der Stadt, Leben mit Personenschutz): historische Veränderung des Milieus am lokalen Beispiel auf- zeigen 49 3. Durch alle Instanzen. Vom Amtsgericht zum Bundesgerichtshof „Das lasse ich mir nicht gefallen“, „ich klage mich durch alle Instanzen“ oder „damit gehe ich bis zum Bundesverfassungsgericht“, solche oder ähnliche Sätze sind inzwischen geflügelte Worte. Was im heutigen Sprachgebrauch wie selbstverständlich Verwendung findet, beinhaltet nicht weniger als fundamentale Errungenschaften des liberalen Rechtsstaats. Gemeint ist damit das durch die Verfassung gewährleis- tete Recht (Art. 19 IV GG) von Bürger/innen, gegen Entscheidungen der ausübenden Gewalt (Exekutive), gegen Rechtsverletzungen durch Dritte sowie gegen Entscheidungen von Gerichten mit Hilfe der Justiz (Judikative) vorzugehen und dabei – wie auch in allen anderen Berei- chen gerichtlicher Auseinandersetzungen – die Entscheidung zur Nachprüfung vor ein Gericht höherer Ordnung (nächste Instanz) zu bringen. Gemeint ist darüber hinaus, auf dem Zivilrechtsweg die Mög- lichkeit der Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht zu erhalten. Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde ist es Bürger/innen sogar möglich, bei mutmaßlicher Verletzung ihrer Grundrechte durch die öffentliche Gewalt nach Ausschöpfung des Rechtsweges das Bundes- verfassungsgericht anzurufen. Durch die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung durch unabhängige Gerichte werden Bürger/innen zu berechtigten Akteuren des Rechtsstaats. Dieses Prinzip sichert ihnen fundamentale Freiheitsrechte durch den Schutz vor staatlichen Willkü- rentscheidungen und garantiert ihnen die durch das Grundgesetz ge- währleistete Gleichheit vor dem Gesetz. Gleichzeitig garantiert das Grundgesetz die Unabhängigkeit von Richter/innen (Art. 97 GG). In welchen Fällen ist allerdings welches Gericht zuständig und welche Instanzen können wann angerufen werden? Dieses Modul gibt den Besucher/innen einen Überblick über die verschiedenen Rechtsberei- che (Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht) und erläutert Zuständigkeiten und Kompetenzen der ver- schiedenen Gerichte. Ein aktueller Trend geht hingegen zu einer Infragestellung der Ge- richtsbarkeit – Mediationsverfahren gewinnen zunehmend an Attrak- tivität, sowohl im innergerichtlichen als auch im außergerichtlichen Bereich. Diese Entwicklung hat bislang unabsehbare Folgen für die Konstruktion des Rechtsstaats. Auch sie ist im Forum Recht zu thema- tisieren. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Anhand ausgewählter Klagegründe oder Straftatbestände („Fallkarten“) können Besucher/innen verschiedene Instanzen- züge „durchspielen“, um mehr über die fundamentalen Rechts- instrumente der Klage/Anklage, Berufung, Revision oder der Beschwerde zu erfahren. ● Dargestellt werden kann zudem die Einspruchsmöglichkeit ge- genüber einem behördlichen Entscheid vor den Verwaltungsge- richten (zudem evtl. Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbar- keit) ● Eine besondere Bedeutung kommt hier den Letztenscheidun- gen des BGH zu, anhand derer die (notwendig) komplexe Ent- scheidungsstruktur verdeutlicht werden kann. ● Nach einem erläuternden Schauspiel gibt es multimediale Sta- tionen, die die Charakteristika der jeweiligen Instanz für die Be- 50 sucher/innen zugänglich machen. Durch interaktive Schnittstel- len ist es möglich, je nach „Fallkarte“ verschiedene Instanzen- wege aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. ● Diese Sektion basiert auf multimedialen Stationen bzw. Schau- bildern. Bilder einzelner Gerichtsgebäude können die jeweilige Instanz symbolisieren, ansonsten bedarf es keiner originalen Exponate. ● interaktive Mehrebenen-Karte, auf der alle Bundesgerichte zu historisch jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten eingetragen sind (Kaiserreich, Weimarer Republik, Bundesrepublik vor und nach 1990), davon ausgehend werden die jeweiligen Instanzen- züge erläutert ● Darstellung und Erläuterung von gerichtsinternen und außerge- richtlichen Mediationsverfahren: Entwicklung (Debatten bis hin zur EU Richtlinie 2008/52/EG und zum Mediationsgesetz 2012) – Felder – Folgen der zunehmenden Attraktivität von Mediati- onsverfahren für den Rechtsstaat und vor allem die Gerichts- barkeit 4. „Bürokratie“. Verwaltung und rechtsstaatliche Praxis Bürokratie oder Verwaltung prägen die Alltagserfahrungen aller Bür- ger/innen mit Recht in vielfältiger Weise. Intensivster Begegnungsort mit solchem Verwaltungshandeln ist die Kommunalverwaltung in ih- ren vielfältigen Ausprägungen. Für Deutschland ist die kommunale Ebene durch eine hochgradige Unabhängigkeit von Vorgaben höherer Ebenen (Länder, Bund) gekennzeichnet, so dass dortiges Verwaltungs- handeln stark durch politische und bürgerschaftliche Mitsprache be- einflusst wird. Bürokratie und Verwaltung sind als klassische Verkörperung von Recht und Ordnung eine langfristig entwickelte, zentrale Dimension eines jeden Rechtsstaats. Ursprünglich als Werkzeug des absolutistischen Fürstenstaats entstanden, vermochte die Beamtenschaft die monar- chische Spitze sukzessive selbst rechtlich zu binden. Dadurch wurden die Beamten faktisch zur herrschenden Schicht des Verwaltungsstaats unter rechtsstaatlichen Bedingungen, worauf schon im 18. Jahrhun- dert der „Bürokratie“-Begriff (Herrschaft der Amtsstuben) polemisch hinwies, aber zugleich auch zu einem zentralen Akteur beim Ausbau dieses Verwaltungsstaats zum liberalen Verfassungsstaat im 19. Jahr- hundert. Die „Machtergreifung” der Beamtenschaft mit den Mitteln des Rechts – im Wechselspiel zwischen Verwaltung und „Beamtenpar- lamenten” – war somit ambivalent; gegen „Bürokratie“ wurde (schon in der französischen Ursprungsform des Begriffs) permanent polemi- siert, doch andererseits interpretierten maßgebende Soziologen wie Max Weber dieselbe Bürokratie als rationale Form legaler Herrschaft und haben die Herrschaft der Verwaltung damit dezidiert legitimiert. In dieser etatistisch-bürokratischen Tradition wurde noch nach Grün- dung der Bundesrepublik ein folgenschweres „Erbe der Monarchie” identifiziert (Thomas Ellwein 1954). Auch wenn sich seither das Ver- ständnis heutiger Verwaltung von einer Repräsentanz des hoheitlichen Staates bzw. von einer Selbstdeutung als den eigentlichen Trägern der „Staatsidee” hin zu einer bürgernahen Dienstleistungsorganisation verschoben hat, bleibt die rechtsstaatliche Bindung der Bürokratie unverändert wichtig. Letztere soll die Gleichbehandlung aller sachlich 51 identischen Verwaltungsvorgänge ohne Ansehen der Person und zu- gleich deren dokumentierte (akten- oder datenbasierte) Nachprüfbar- keit sichern. Die damit einhergehende Umständlichkeit und Zeitdauer der Verfahren wurde und wird allerdings immer wieder kritisiert. Der Dauerkonflikt zwischen Verwaltungsexpansion und Verwaltungsver- einfachung dürfte jedoch auch in Zukunft erhalten bleiben, denn bei- des wird von der Zivilgesellschaft gleichermaßen erwartet. Gerade für die Rechtsstaatsentwicklung in Deutschland ist die kritische Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen durch eine ausgeprägte Verwaltungsgerichtsbarkeit ein bedeutendes Merkmal, das nur unter den NS- und SED-Diktaturen systematisch missachtet wurde. Mittler- weile ist das Verwaltungsrecht von starker Europäisierung geprägt – ein wichtiger Faktor für eine weitere Verrechtlichung und Rechtsex- pansion. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Bürokratie in der modernen Industriegesellschaft: Aufgabenex- pansion, gesellschaftliche Kritik, wissenschaftliche Deutungen ● Totalitäre Kritik bürokratischer Verwaltung und Zerstörung rechtsstaatlicher Administration: Nationalsozialismus und Kommunismus ● Autoritäre Verwaltung und Demokratie: Lernprozesse in der frühen Bundesrepublik ● Aufgabenexpansion versus Bürgerorientierung und Deregulie- rung: Verwaltungsreformen der jüngsten Zeit ● „St. Bürokratius“ – die Geschichte eines Begriffs ● Wolfgang Bruno, Der heilige Bürokratismus. Beamtenhumores- ken, 1937 ● Max Zachert, Der Bürokratismus und seine Überwindung, Mün- chen 1948 ● Karl Korn, Sprache in der verwalteten Welt, 1962 ● Herbert Lattmann, Bürokratismus. Der Staat ist uns abnehmend lieb und zunehmend teuer, 1979 ● „Passierschein A38“ in „Asterix erobert Rom“ (Zeichentrickfilm 1976) ● Reinhard Meys Lied „Ein Antrag auf Erteilung eines Antragfor- mulars“ (1977) ● Absurde Bürokratie-Szenen im dystopischen Kultfilm „Brazil“ von Terry Gilliam (1985) ● Absurde Bürokratie im US-Spielfilm „Terminal“ von Steven Spielberg (2004) ● „Untersuchung deckt erhebliche Mängel bei Asylverfahren auf”, in: Die Welt 31.5.2017 ● „Unternehmen versinken in der Bürokratie”, in: Handelsblatt 5.10.2012 52 5. Parlamente. Orte der Rechtsetzung In der Demokratie kommt die Gesetzgebungsfunktion den in allgemei- nen, unmittelbaren, freien, geheimen und gleichen Wahlen gewählten Parlamenten zu. Das demokratische Prinzip der Gewaltenteilung (Le- gislative, Exekutive, Judikative) wird in diesem Modul des Forums Recht eingeführt und in seiner freiheitssichernden Funktion erläutert (1). Dabei wird die Rechtsetzung über parlamentarische Gesetzgebung als formelle Rechtsetzung eingeordnet und von der materiellen Recht- setzung über Verordnungen geschieden. Die Bedeutung der Rechtset- zung der Europäischen Union und ihr Einfluss auf die nationale Gesetz- gebungspraxis in der Bundesrepublik sind ebenfalls zu adressieren. Neben dem Deutschen Bundestag verfügen in der Bundesrepublik die Länderparlamente über Gesetzgebungskompetenz. Der deutsche Fö- deralismus (2) manifestiert sich in der Staatlichkeit der Länder und der Bundesstaatlichkeit der Bundesrepublik. Die Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer dürfen jedoch nur innerhalb des durch das Homogenitätsprinzip definierten Rahmens vom Grundgesetz abwei- chen. Der Gesetzgebungsprozess folgt einer festgeschriebenen Struktur. In ihn sind eine Vielzahl von Institutionen und Personengruppen einge- bunden. Nicht zuletzt ist eine Reihe von Gesetzen von der Zustimmung des Bundesrats abhängig. Von besonderer Bedeutung für den Gesetz- gebungsprozess sind die jeweils zuständigen Fachausschüsse des Bun- destages; in ihnen erfolgt die Beratung über eingebrachte Gesetzent- würfe unter Heranziehung von Experten, Ministerien, Lobbygruppen, zivilgesellschaftlichen Akteuren usw. in enger Abstimmung mit den Fraktionen. Ist ein Gesetz verabschiedet, bedarf es der Unterschrift des Bundespräsidenten. Bleibt diese aus, wird ein Organstreitverfah- ren (3) vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt. An der Nicht- Unterzeichnung des Flugsicherheitsgesetzes 2006 durch Horst Köhler wird dieser Fall exemplifiziert. Dieses Beispiel weist zudem auf Prob- leme einer Gesetzgebung im Eilverfahren hin. Eine wichtige Funktion im Gesetzgebungsverfahren kommt der abs- trakten und konkreten Normenkontrolle (4) zu, durch welche die Ver- fassungsbindung des Gesetzgebers zusätzlich gewährleistet wird. Sie stellt ein weiteres Machtpotential des Bundesverfassungsgerichts bzw. der Landesverfassungsgerichte dar und gibt der Opposition in den deutschen Parlamenten ein scharfes Schwert an die Hand. Am Beispiel der Normenkontrollklage der Bayerischen Staatsregierung gegen den Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR 1973 sowie der SPD-regierter Länder und SPD-Bundestagsabgeordneter ge- gen das „Kriegsdienstverweigerer-Neuordnungsgesetz” 1985 wird die- ses Rechtsinstrument vorgestellt. Die Komplexität des Gesetzgebungsverfahrens wird in der allgemeinen Presseberichterstattung selten deutlich. Umso wichtiger ist es, sie den Besucher/innen zu veranschaulichen. Als Beispiel dafür dient die Gro- ße Strafrechtsreform (5), die vornehmlich in den 1960er und 1970er Jahren eine grundlegende Reform des Strafgesetzbuches bewerkstel- ligte. Die Beratungen, die 1953 durch eine Initiative von Justizminister Thomas Dehler ihren Anfang nahmen, wurden von einer aktiven Rolle von Rechtswissenschaftlern und Richtern geprägt, die sowohl in den bestellten Kommissionen arbeiteten als auch von außen kritisch in die Diskussion eingriffen. Die schließlich 1969, 1970, 1973 und 1974 ver- 53 abschiedeten Gesetze waren das Ergebnis einer vielschichtigen Debat- te, die im Bundestag ihr Zentrum hatte. Gesetzgebung, das illustriert dieses Beispiel, ist Ausfluss gesellschaftlicher Debatten, ist in der De- mokratie ein multidimensionaler, gesellschaftlich verankerter Prozess. Zugleich indes liegen in ihm auch Gefahren verborgen. Durch die Ein- bindung von zivilgesellschaftlichen Kräften und Experten in die Formu- lierung und Beratung von Gesetzen wird Lobbyinteressen (6) ein direk- ter Zugang zur Gesetzgebung gegeben. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Bilder der 16 Landesparlamente und eine interaktive Grafik, die die bundesstaatliche Verfasstheit erläutert; Schulsystem in der Bundesrepublik: interaktive Karte ● Multimediale Station: Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- ebene ‒ jeweils mit Hintergrundinformationen zu den einzel- nen beteiligten Institutionen ● Organstreitverfahren, Flugsicherheitsgesetz 2006: Medienbe- richterstattung, Begründung von Horst Köhler, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ● Große Strafrechtsreform: Strafgesetzbuch in verschiedenen Auflagen und Ausführungen; Porträts der beteiligten Protago- nisten (Justizminister, Juristen, Politiker); verschiedene Entwür- fe (Große Strafrechtskommission, Alternativ-Entwurf); Proto- kolle des Rechtsausschusses; Hörstation: Auszüge aus Diskussi- onen im Bundestag und im Rechtsausschuss ● Schaubild: Was sind Lobbyisten?; zugelassene Lobbyisten beim Bundestag; Methoden des Lobbying (Monitoring; Agenda- Setting; Bereitstellen von Expertise usw.); Kritik an Lobbyismus, z.B. Anti-Lobby-Organisationen (LobbyControl u.a.); Karikatu- ren 6. „Karlsruhe“. Das Bundesverfassungsgericht im politischen Konfliktfeld Als Verfassungsorgan und „oberster Hüter der Verfassung” besitzt das Bundesverfassungsgericht eine herausragende Stellung im politischen System der Bundesrepublik. Diese Stellung war mit seiner Konstituie- rung im Jahr 1951 nicht automatisch gegeben, sondern musste vom Gericht erst erkämpft werden. Nachdem es sich im Statusstreit von der Aufsicht durch das Bundesjustizministerium losgelöst hatte, weitete es seine Prüfungskompetenz und Entscheidungswirkung zulasten von Parlament, Regierung und anderen Gerichten kontinuierlich aus. Sein Charakter als hochpolitisches und „entgrenztes Gericht” (Matthias Jestaedt) entwickelte sich also als Ergebnis institutioneller Konflikte (und der öffentlichen Anerkennung ihrer Resultate) und immer neuer rechtsargumentativer Herausforderungen. Das Gericht beanspruchte Macht in einem Umfang, der im internationalen Vergleich einzigartig ist, der aber aus Sicht der Richter notwendig war, um antiliberale Überhänge in Recht, Politik und Gesellschaft aus der Zeit vor 1945 zu beseitigen. Insofern kommt ihm eine maßgebliche Rolle beim Prozess der gesellschaftlichen Liberalisierung und der Demokratisierung des politischen Systems zu. 54 Das Bundesverfassungsgericht erfreut sich weiter der Zustimmung in der Bevölkerung, aber es zieht auch immer wieder öffentliche Kritik auf sich. Dies zeigte sich besonders während der 1970er Jahre, als es wiederholt als konservativer Bremser sozialliberaler Reformpolitik in Erscheinung trat (Deutschlandpolitik, Abtreibungsrechtsreform). Wäh- rend der 1990er Jahre stand es vor einer ähnlichen Herausforderung wie schon in den 1950er Jahren, denn im Zuge der deutschen Vereini- gung ab 1990 galt es, erneut größere Teile der Bevölkerung in ein Ge- meinwesen, das sie überwiegend als fremd wahrnahmen, zu integrie- ren, sie von der freiheitssichernden Wirkung des Rechtsstaats zu über- zeugen und zugleich als vergangenheitspolitischer Akteur in Erschei- nung zu treten. Aufgrund von Globalisierung und Europäisierung spricht manches dafür, dass das Gericht seit einiger Zeit an Einfluss und Bedeutung verliert und sich dieser Prozess in Zukunft fortsetzen wird. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Als Eyecatcher werden die auffälligen scharlachroten Richter- roben der Bundesverfassungsrichter verwendet, die der Richt- ertracht der Stadt Florenz aus dem 15. Jahrhundert nachemp- funden wurden. ● Aus didaktischen Gründen erscheint es sinnvoll, ein oder zwei beispielhafte Fälle vor dem Bundesverfassungsgericht in den Mittelpunkt zu stellen und diese mit ihren unterschiedlichen Verfahrensschritten darzustellen, um so das Besondere des Verfassungsgerichtsprozesses deutlich zu machen (Klageerhe- bung, Auswahl des Berichterstatters unter den Richtern, Anfor- derung von Gutachten und Stellungnahmen, mündliche Ver- handlung mit Prozessparteien, Zeugen und Gutachtern, evtl. Ortsbegehung, geheime interne Beratung und Abstimmung un- ter den Richtern, Versuche der Einflussnahme von außen, Ver- fassen von Sondervoten, Urteilsverkündung, Reaktion der Pro- zessparteien und der politischen Öffentlichkeit). Aufgrund der 60-Jahre-Sperrung der internen Bundesverfassungsgerichtsak- ten würde sich hierfür das KPD-Verbotsverfahren eignen. Die- ses Verfahren von 1956 ließe sich dem gescheiterten NPD- Verbotsverfahren von 2017 gegenüberstellen. ● Zugleich soll ein Überblick über maßgebliche Richtungsent- scheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die in der Medi- enöffentlichkeit eine besondere Resonanz fanden, und ihren historischen Kontext gegeben werden, z.B. 131er, Fernseh- streit, Grundlagenvertrag, Schwangerschaftsabbruch I und II, Volkszählung, Maastricht, „Soldaten sind Mörder”, Kruzifix und Luftsicherheitsgesetz. ● Darstellung der Architektur des Gebäudes des Bundesverfas- sungsgerichts ● Aufriss der Biografie einzelner Richterpersönlichkeiten, z.B. Wil- li Geiger, Gerhard Leibholz, Ernst Benda, Wiltraut Rupp-von Brünneck, Ernst-Wolfgang Böckenförde, Roman Herzog, Jutta Limbach ● Behandlung der gescheiterten Nominierung Horst Dreiers 2008 als Beispiel für komplexes und parteipolitisch gesteuertes Aus- 55 wahlverfahren der Bundesverfassungsrichter und die wichtige Veto-Rolle der Medienöffentlichkeit ● Zunehmendes Konfliktverhältnis zwischen Bundesverfassungs- gericht und Europäischem Gerichtshof 7. Ein Volk von „Prozesshanseln“? Die Deutschen und der Rechtsweg Gleichheit vor dem Recht war – in Bezug auf die Möglichkeit der An- strengung juristischer Verfahren – stets auch materiell bedingt. Zur Abmilderung sozialer Ungleichheit wurden staatliche Hilfen durch Kos- tenübernahme geschaffen. Das Institut des ggf. von der Staatskasse bezahlten Pflichtverteidigers in Strafprozessen hat eine solche Wir- kung, die beim 1980 eingeführten Beratungshilfegesetz „für Bürger mit geringem Einkommen” auch intentional gegeben ist. Ebenso ver- hält es sich für die auf Antrag zu gewährende Prozesskostenhilfe. Auch die Zivilgesellschaft wusste sich zu helfen – namentlich durch das freiwillige Vertragsinstitut der Rechtsschutzversicherung, das wiede- rum auf gilden- und genossenschaftlichen Selbsthilfe-Vorläufern auf- baute. Die Rechtsschutzversicherung in Deutschland entwickelte sich – anknüpfend an internationale Vorläufer insbesondere in Frankreich – seit den 1920er Jahren infolge des wachsenden Automobilverkehrs. Bis heute ist der KfZ-Rechtsschutz das häufigste Einstiegsszenario. Doch bereits seit den 1930er Jahren wurden auch andere Rechtsberei- che versichert. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts scheint der weltkriegsbedingte Drang der Deutschen zur „Suche nach Sicherheit” (Eckart Conze) einen wichtigen alltagsgeschichtlichen Ausdruck in der Zunahme der Rechtsschutzversicherungen zu finden: Heute ist das Beitragsvolumen deutscher Rechtsschutzversicherer deutlich höher als das aller übrigen europaweit Versicherten. Die damit verbundene materielle Erleichterung für Prozessführung mündete in den letzten Jahrzehnten in gesteigerte Verfahrenszahlen. Gegen notorisch klagefreudige „Prozesshanseln“ wehren sich jedoch Versicherer durch Kündigungen und die Anlage „schwarzer Listen”. Zugleich diente in jüngster Zeit die erweiterte Möglichkeit der Wahr- nehmung von Schiedsverfahren und Mediationen vor einem Ge- richtsprozess der Kosten- und Prozesszahlen-Senkung. 2012 konnte der Direktor einer großen Rechtsschutzversicherungsgesellschaft da- her beruhigt feststellen: „Die Deutschen sind keine Prozesshanseln mehr.“ Freilich könnte diese Erfolgsmeldung auch anders gelesen wer- den – als womöglich schwindendes Vertrauen in den Rechtsstaat. Zugleich bedeutet der versicherungsbasierte Zugang zum Klageweg auch eine erhebliche soziale Demokratisierung des Rechtsweges – auf dem Wege seiner seit den 1990er Jahren EU-weit intensivierten Ver- marktlichung. Dieser Zugang wird unterschiedlich in Anspruch ge- nommen: Großstädter nutzen die Rechtsschutzversicherung in dieser Hinsicht häufiger als Bewohner ländlicher Gebiete, Westdeutsche stär- ker als Ostdeutsche, Familien stärker als Alleinstehende. Am häufigs- ten sind vertrags- und arbeitsrechtliche Konflikte Ursache von versi- cherungsfinanzierten Prozessen. 56 Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Franz A. Mathy, Rechtsschutz-Alphabet, Karlsruhe 2. Aufl. 2000, S. 661-662: Mediale Klagen über Deutsche als klagefreudige „Prozesshanseln“ und den Hintergrund steigender Zahlen der Rechtsschutzversicherungen ● Ratgeberliteratur: z.B. Stiftung Warentest 2002; NTV 2015, „Tenhagens Tipps: Braucht man eine Rechtsschutzversiche- rung?“ ● Werbungen für Rechtsschutzversicherungen, z.B. „Advocard ist Anwalts Liebling”, Fernsehwerbung 1991 mit „Liebling Kreuz- berg”-Star Manfred Krug ● Rechtsschutzversicherung Cartoons im Netz ● Prozesskostenhilfe am Beispiel Scheidungsverfahren: Ausgleich geschlechtstypischer Ungleichheiten (nichtberufstätige Ehe- partner/innen) 57 VII. Recht international. Europa und das Globale 1. Völkerrecht und Souveränität Das Problem, wem die Souveränität, das heißt die Letztentscheidungs- befugnis in einem Staatswesen, zukommt, wirft eine doppelte Frage auf. Innenpolitisch geht es um die Staatsform. Die westlichen Demo- kratien, die zumeist aus Monarchien hervorgingen, ruhen heute auf dem Prinzip der Volkssouveränität, sei es in kodifizierter Form wie in den Republiken der USA, Frankreichs, Italiens oder Deutschlands; sei es de facto wie in den parlamentarischen Monarchien Großbritanni- ens, Schwedens oder der Niederlande. Auf der internationalen Bühne geht es dagegen darum, ob der in Frage stehende Staat, rechtlich frei von äußeren Einflüssen, die uneingeschränkte Entscheidungsmacht über seine inneren und äußeren Angelegenheiten besitzt. Historisch betrachtet, ist die Geschichte der Nationalstaaten seit dem 17. Jahrhundert und zugleich die Entwicklung des europäischen Völ- kerrechts eng mit dem Streben nach nationaler Souveränität und un- beschränkter Selbstbestimmung verbunden – wobei die äußere Sou- veränität tatsächlich nie unbegrenzt war. Dennoch ist das Prinzip, wo- nach niemand anders als der Träger der Souveränität – heute also die Nation – über die eigenen Belange zu entscheiden habe, bis in die Ge- genwart hinein ein wichtiger Maßstab für die internationale Politik. So ist das britische Votum für den Austritt aus der Europäischen Union („Brexit“) maßgeblich mit dem Prinzip der Souveränität des britischen Parlaments („parliamentary sovereignty“) begründet worden. Und auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union regen sich Skepsis oder sogar Widerstand gegen einen zu großen Einfluss der Brüsseler Kommission auf das nationale Recht (siehe VII.2.). Allerdings wird immer wieder die Frage gestellt, ob die (national- )staatliche Souveränität heute nicht ohnehin eine Fiktion sei. Die weltweite Verflechtung nimmt ebenso zu wie die Anzahl gültiger in- ternationaler Verträge sowie das Gewicht internationaler Organisatio- nen wie der Vereinten Nationen oder des Internationalen Währungs- fonds. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die meist durch bestimmte Interessen oder ethisch begründete Positionen ange- trieben werden, erhöhen ihren internationalen Einfluss und leisten einen zunehmenden Beitrag zur Durchsetzung des Völkerrechts. Zu- gleich sind globale Herausforderungen wie der Klimawandel, Ernäh- rungsfragen oder auch die weltweiten Flüchtlings- und Migrations- ströme schon längst nicht mehr auf der nationalstaatlichen Ebene al- lein zu bewältigen. Darüber hinaus wurden massive Menschenrechts- verletzungen in jüngster Zeit zum Anlass genommen, um ein humani- täres Interventionsrecht zu begründen und mit militärischer Gewalt in die inneren Angelegenheiten eines Staates einzugreifen (z.B. Irak, So- malia, ehemaliges Jugoslawien). Diese Entwicklungen weisen darauf hin, dass das traditionelle Konzept des geschlossenen und souveränen Rechtsstaats kaum mehr die Wirklichkeit angemessen erfasst. Andererseits zeigen zahlreiche jüngste Beispiele staatlichen Handelns die nach wie vor bestehende, partiell sogar wieder ansteigende Be- deutung der nationalen Souveränität oder zumindest dessen, was als solche beansprucht wird. Insofern ist die Balance zwischen national- 58 staatlicher Letztentscheidung und übernationalen Interventionen und Einflüssen historisch wandelbar, und es ist auch nicht erkennbar, dass es eine lineare Entwicklung zu einem „postnationalen“ oder „nicht- staatlichen“ Zeitalter gäbe. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Klassische Darstellung des Souveräns auf dem Titelblatt von Thomas Hobbes’ „Leviathan“ (1651) evtl. als dreidimensionales Objekt ● Briefmarke zur „weitgehenden Souveränität” der Bundesrepub- lik 1955, ARD-Tagesschau, 12.9.1990: „Souveränität erklärt” (Zwei-plus-Vier-Vertrag) ● Die Völkerrechtsfreundlichkeit und „offene Staatlichkeit“ des Grundgesetzes – die Artikel, die Lehre, die Rechtsprechung, da- bei Völkerrecht bis 1990 als Klammer für den bundesdeutschen Anspruch auf Wiedervereinigung ● Vom Umweltkonflikt zum kalkulierten Rechtsverstoß: Aktionen von Greenpeace ● Chronologische Darstellung des Jugoslawien-Konfliktes, der entsprechenden Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, der Auseinandersetzung um eine deutsche Beteiligung an UN- bzw. NATO-Operationen und der Prozesse gegen die Kriegsverbre- cher vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemali- ge Jugoslawien in Den Haag ● Das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015, die Kündigung durch die USA und die Reaktionen der bundesdeutschen und internationalen Öffentlichkeit 2. Europäische Union und nationales Recht Die Europäische Union hat sich zu einem historisch singulären Staa- tenverbund entwickelt, da die Mitgliedstaaten zunehmend ihre Souve- ränitätsrechte an sie abgetreten haben. Die Europäische Union verfügt über einen direkten Durchgriff auf die innerstaatlichen Rechtsordnun- gen und stellt damit das traditionelle Konzept des nationalen und ge- schlossenen Rechtsstaats grundlegend infrage. Bereits die Keimzelle der heutigen EU, die 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, sah entsprechende Regelungen vor und vergemein- schaftete den Markt für schwerindustrielle Rohstoffe und Produkte. Die Gründungsmitglieder – die Bundesrepublik Deutschland, Frank- reich und Italien sowie die Benelux-Staaten – verzichteten dement- sprechend auf nationale Souveränitätsrechte im Bereich der Zölle, Marktregulierungen und Kontingentierungen und übertrugen diese auf die neu geschaffene „Hohe Behörde“. Über die Römischen Verträge von 1957, den Vertrag von Maastricht von 1992 und zuletzt den Ver- trag von Lissabon von 2007 hat sich dieses supranationale Prinzip der Europäischen Union, Rückschläge wie das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft 1954 mit eingerechnet, kontinuierlich wei- terentwickelt. Heute ist die Europäische Wirtschafts- und Währungs- union über weite Strecken realisiert. Auch firmiert die europäische Außen- und Sicherheitspolitik als gemeinsames Ziel. Die supranationa- 59 len Akteure verkörpern dabei die Kommission als Nukleus einer euro- päischen „Exekutive“ mit einem noch recht schwachen Europäischen Parlament als Gegenüber, zudem der Europäische Gerichtshof und – für den Euroraum – die Europäische Zentralbank. Sie werden freilich ergänzt durch den Ministerrat und den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs, die das für die EU weiterhin konstitutive zwi- schenstaatliche, „intergouvernementale“ Prinzip verkörpern. Nach wie vor werden hier die entscheidenden politischen Weichenstellungen Europas verhandelt, und diese Verhandlungen entsprechen zumindest der Form nach weitgehend dem gleichberechtigten Interessenaustrag zwischen den Regierungen souveräner Nationalstaaten. Europäisches Recht beruht auf den zwischen den Mitgliedstaaten ge- schlossenen Verträgen (europäisches Primärrecht). Hiervon abgeleite- tes Recht kann auf dem Wege der europäischen Gesetzgebung durch Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse gesetzt werden; seine Kom- patibilität und Rechtsförmigkeit wird ggf. durch den EuGH geprüft. Auf diese Weise hat sich das europäische Recht bereits tief in das jeweilige nationale Recht der Mitgliedstaaten eingeschrieben. Der Rechtsalltag der EU-Bürger/innen ist auf vielfältige Weise vom europäischen Recht geprägt. Neben den Verfahren der Europäischen Union gibt es weitere Rechts- gebiete, die im europäischen Rahmen geregelt sind, und zwar durch herkömmliche multilaterale Abkommen. Hierzu gehören zum Beispiel die Festsetzung eines Menschenrechtsstandards durch die Europäi- sche Menschenrechtskonvention mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, das Patentwesen mit der Europäi- schen Patentorganisation mit Sitz in München, die Regelung der Schiff- fahrt auf dem Rhein mit der Zentralkommission für die Rheinschiff- fahrt in Straßburg, aber auch die Freizügigkeit im sogenannten Schen- gen-Raum. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Darstellung der Befugnisse der EU-Institutionen (Kommission, Parlament, EuGH) – mit historischer Dimension (EGKS, Römi- sche Verträge) ● Darstellung von „Costa ./. ENEL“ als klassischer Fall von 1964, in dem der EuGH den Vorrang von Europäischem Gemeinschafts- recht vor nationalem Recht begründet ● Die rechtlichen Grundlagen der Währungsunion: die Europäi- sche Zentralbank und die Beschneidung der griechischen Sou- veränität in der Euro-Krise, zur Visualisierung Ausstellung von Ein-Euro-Münzen aus den verschiedenen Ländern der Europäi- schen Währungsunion ● Ausschreibungspflicht: Öffentliche Einrichtungen müssen ab ei- nem bestimmten Schwellenwert Aufträge europaweit aus- schreiben, Darstellung eines einzelnen beispielhaften Falles durch die Dokumentation sämtlicher Arbeitsschritte ● EG-Bananenmarktverordnung vom 16.9.1994 (Nr. 2257/94): Zunächst intergouvernemental ausgehandelte Kontingentie- rung mit sehr unterschiedlichen Interessen zwischen (überwie- gend in Außereuropa) produzierenden Ländern und reinen Konsumentenländern (Handelsrecht); dann die Verordnung, die 60 Qualität und Beschaffenheit der „Finger“ regelt (Verbraucher- schutz, Transportaspekte); Kritik am Brüsseler „Bürokratismus” ● Kopftuchstreit: Unterschiedliche und differenziert argumentie- rende Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene, ob Kopftuch im öffentlichen Dienst oder bei privaten Arbeitge- bern getragen werden darf und welcher rechtlichen Anforde- rungen Verbote genügen müssen (z.B. BVerfGE 108, 282, 1 BvR 471/10; EuGH: C 157/15; EGMR: Beschwerde-Nr. 6484611) ● Privatisierung von Post, Telekommunikation und Bahn; ent- scheidende Rolle der Europäischen Richtlinien (z.B. 91/440/EWR); genaue Darstellung des Zustandekommens der Richtlinie und der Umsetzung in bundesdeutsches Recht ● Personenfreizügigkeit als Kernbereich des Unionsrechts, zudem freier Personenverkehr im Schengen-Raum (Visualisierung, z.B. durch Ausstellung von Pässen, Visa und Aufenthaltsgenehmi- gungen als historische Exponate) ● Europalandkarte zur Darstellung der allmählichen Erweiterung der Europäischen Gemeinschaften und der unterschiedlichen Integrationsgebiete (z.B. Schengen-Raum, Wirtschafts- und Währungsunion) ● Als Beispiel für positive Auswirkungen der EU für den einzelnen Verbraucher: Abschaffung der Roaming-Gebühren zum 15.6.2017 ● Am Beispiel des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001, das in einer „großen Lösung” eine tiefgreifen- de Reform des BGB bewerkstelligte, wird die Wirkung von EU- Richtlinien auf nationales Recht dargestellt. ● Vertragsverletzungsverfahren; Verfahren gegen Mitgliedslän- der bei Nicht-Umsetzung von EU-Richtlinien 3. Flucht, Asyl und Migration. Die Herausforderung des Globalen Kaum ein Lebensbereich ist stärker durch die Verschränkung unter- schiedlicher Rechtsgebiete gekennzeichnet als die Regulierung von Asyl, Flucht und Migration. Die Staaten Europas – und Deutschland im Besonderen – sind über das ganze 20. Jahrhundert hinweg Zielländer für Migrant/innen gewesen; ein Prozess, der sich durch die Flücht- lingswellen aus Afrika sowie dem Nahen und Mittleren Osten seit ca. 2010 und dann vor allem 2015/16 massiv zugespitzt hat. In der rechtli- chen Behandlung der Flüchtlinge und Migrant/innen verschränken sich unterschiedliche Rechtsnormen: Zunächst gelten in ganz Europa – ab- gesehen von den Vorschriften der nationalen Rechtsordnungen – die Menschenrechte bestehend aus der 1950 vom Europarat verabschie- deten Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der 2009 in Kraft getretenen EU-Grundrechtecharta. Außerdem einigte man sich 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz auf die Genfer Flüchtlingskonven- tion. Alle diese internationalen Verträge begründen verbindliches Völker- recht; für die Ausgestaltung des konkreten Flüchtlings- und Asylrechts sind sie bindend. Darüber hinaus hat das Zusammenwachsen Europas die Diskussion über die Notwendigkeit eines gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingsrechts intensiviert. Derzeit besteht dieses einerseits aus 61 mehreren europäischen Richtlinien (Aufnahme-, Qualifikations- und Asylverfahrensrichtlinie), die einen menschenrechtskonformen Min- deststandard beim Umgang von Behörden mit Flüchtlingen gewähr- leisten sollen. Europarechtlich zentral sind andererseits das Dublin- Abkommen und die dazugehörige sogenannte „Dublin III- Verordnung“, mit der die nationalen Zuständigkeiten und die territori- ale Zuweisung des einzelnen Flüchtlings geregelt wurden. In der Praxis hat sich dies nicht bewährt, denn aufgrund des Fehlens eines Rechts auf legale Zuwanderung landen die meisten Flüchtlinge an den Außen- grenzen der EU, das heißt in den Anrainerstaaten des Mittelmeers, die mit dieser Bürde chronisch überlastet sind. Auch die partiellen prakti- schen Modifikationen von Dublin III wie das Aussetzen der Rückschie- bung von Flüchtlingen nach Griechenland und das sog. „Selbsteintritts- recht“ – also die Möglichkeit der Staaten, Asylverfahren unabhängig vom Einreiseland durchzuführen – haben die funktionalen Defizite von Dublin III nicht beseitigt. Die bislang 2016 einmalig eingeführten Quo- ten zur europäischen Weiterverteilung von Flüchtlingen sind ebenfalls kaum umgesetzt und schon gar nicht zu einem Regelverfahren erwei- tert worden. Einzelne EU-Mitgliedstaaten klagten gegen diese Vertei- lungsquote vor dem Europäischen Gerichtshof. Neben den sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Ver- hältnissen in den Mitgliedstaaten der EU – aus denen für die Flüchtlin- ge unterschiedlich starke Anziehungs-Faktoren resultieren – liegt dies auch an dem national zersplitterten Asyl- und Einwanderungs- bzw. Staatsbürgerrecht. So kennt Deutschland kein kohärentes Einwande- rungsrecht, zugleich aber ein nach wie vor relativ liberales Asylrecht. In Zeiten internationaler Massenmigration ist dieses jedoch funktional überlastet, wie nicht zuletzt die ambivalente Tätigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge unterstreicht. Die Behörde prüft die Asylanträge im Einzelfallverfahren gemäß den geltenden, zum Teil wi- dersprüchlichen Rechtsnormen. Angesichts des Massenandrangs von Asylbewerbern mit sehr unterschiedlichen Lebensgeschichten und Migrationsmotivationen stoßen die Mitarbeiter der Behörde an ihre Grenzen. In diesem Modul soll einerseits die Verschränkung der Rechtsquellen, die hier in besonders plastischer Weise das „Mehrebenensystem“ der Europäischen Union dokumentiert, verdeutlicht werden. Andererseits gilt es, anhand von Einzelfällen und Einzelschicksalen die Erfahrungs- geschichte der Betroffenen greifbar und erlebbar zu machen. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Chronologische Darstellung der Entwicklung der Migration und Einwanderung in Deutschland seit dem späten 19. Jahrhundert ● Darstellung der territorialen Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerber/innen gemäß Dublin III auf interaktiver, chrono- logisch voranschreitender Europalandkarte ● Flucht- und Migrationsgeschichten – sowohl „positive“ mit langfristigem Aufenthalt bis hin zum Erwerb der Staatsangehö- rigkeit; Dokumentation der einzelnen rechtlichen Etappen; als auch „negative“ mit prekärer Rechtslage und möglicher Ab- schiebung; Darstellung der verschiedenen Stationen des Fluchtweges vom Heimatland ins Zielland und dem Weg der Abschiebung 62 ● Interviews mit Personen, die auf verschiedenen Ebenen mit Flüchtlingen, Asylbewerber/innen und Immigrant/innen zu tun haben (z.B. Polizei, Richter/innen, Anwält/innen, Mitarbei- ter/innen des BAMF, des Bundesgrenzschutzes, von Frontex, von Flüchtlingsunterkünften) ● Medienstation mit Filmausschnitten zur jüngsten Flüchtlingskri- se; Darstellung der Zusammenkünfte des Europäischen Rates und der Europäischen Ministerräte sowie der außerordentli- chen Treffen der europäischen Regierungschefs und -innen; Verschränkung der Diskurse über Migration, innere Sicherheit, Frauenrechte und Terrorismusbekämpfung 4. Recht in der globalisierten Welt. Freihandel und Menschenrechte Tendenzen der Globalisierung durchziehen die gesamte Geschichte der Neuzeit, sie erlangten aber seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und noch einmal verstärkt mit dem Ende des Ost-West-Konflikts eine neue Dimension. Solche Entwicklungen manifestierten sich einerseits im Recht, indem Staaten neue internationale Verpflichtungen eingingen und zugleich Rahmenbedingungen mit Hilfe des Völkerrechts schufen, die die welt- weite Zirkulation von Menschen, Waren, Kapital und Ideen ermögli- chen, erleichtern und regulieren sollten. Um den Freihandel zunächst innerhalb des Bündnissystems der USA zu regeln und zu fördern, schlossen 1947 – im Anschluss an die Konferenz von Bretton Woods (1944) – 23 Staaten das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT). In den folgenden 40 Jahren unterzeichneten 100 weitere Staa- ten das Abkommen, darunter schon 1950 die Bundesrepublik Deutsch- land. Im Rahmen des GATT fanden verschiedene Verhandlungsrunden statt, um Probleme beim Abbau von Zöllen und Handelsschranken zu lösen, weil Staaten ihre nationalen Produktionszweige weiterhin vor internationaler Konkurrenz schützen wollten. Da sich vor allem die „Entwicklungsländer“ in diesem System aufgrund der Ungleichgewich- te beim Handel zwischen Nord und Süd benachteiligt fühlten, trat 1995 an die Stelle des GATT die Welthandelsorganisation (WTO) mit Sitz in Genf. Diese ist ebenfalls im Sinne einer Liberalisierung des Welthandels für die Koordination der nationalen Wirtschaftspolitiken sowie für Streitschlichtung zwischen den Mitgliedsstaaten zuständig. Heute gehören der WTO 164 Mitglieder an. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Initiativen, dass Staaten weitere Institutionen schaffen, um den Handel untereinander zu liberalisieren und zu steuern. Das viel- leicht bekannteste Beispiel solcher Verhandlungen ist gegenwärtig die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), die zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union ausge- handelt und von massiven öffentlichen Protesten begleitet wird, da viele Menschen befürchten, dass soziale Rechte sowie – aufgrund der vorgesehenen Schiedsgerichtsbarkeit – nationale Standards an Rechts- staatlichkeit geschwächt werden. Andererseits wird auf das Recht zurückgegriffen, um Konflikte im Kon- text der Globalisierung auszutragen und beizulegen. Besondere Bedeu- tung erlangten hierbei die 1948 von den Vereinten Nationen kodifizier- ten Menschenrechte („Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“) im Sinne einer neuen universalen „säkularen Religion“ mit hegemonia- lem Anspruch. Unabhängigkeitsbewegungen in Staaten der „Dritten 63 Welt“ – oft unterstützt von Teilen der Zivilgesellschaften des „Wes- tens“ – nutzten die Sprache der Menschenrechte, um ihrem Kampf um eine Beendigung der Kolonialherrschaft Nachdruck zu verleihen. Zu- gleich stößt der Universalitätsanspruch der Menschenrechte bei be- stimmten Regimen auf kulturrelativistische Einwände, die in der Regel vor allem deren genuiner Herrschaftslegitimation und -stabilisierung dienen. So proklamierten 1993 in der gemeinsamen Erklärung von Bangkok führende asiatische Staaten (China, Singapur, Malaysia) aus ihrer Sicht mit dem universalen Menschenrechtskonzept unvereinbare „asiatische Werte“. Namentlich seit der Islamischen Revolution im Iran 1979 stellt sich ebenfalls weltweit zunehmend die Frage nach dem Verhältnis zwischen islamischer Religion, abgeleiteter Gesellschafts- ordnung und universalen Menschenrechten. Außerdem wurde im Ost- West-Konflikt der Vorwurf der Menschenrechtsverletzung von den Regierungen auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs genutzt, um gegenüber dem Gegner den Anspruch auf moralische Überlegenheit zu untermauern (z.B. KSZE-Prozess der 1970er und 1980er Jahre). Seit einigen Jahren versucht die Bundesrepublik, die Rechtsstaatlichkeit in außereuropäischen Ländern zu fördern, indem sie mit einzelnen Staa- ten in einem kontinuierlichen Rechtsstaatsdialog steht (z.B. deutsch- chinesischer Rechtsstaatsdialog seit dem Jahr 2000) und zudem die Vergabe von Entwicklungshilfe davon abhängig macht, dass Kriterien wie „Good Governance“ und Menschenrechte verwirklicht sind. Aufgrund der Globalisierung deuten sich im nationalen Recht tief grei- fende Transformationen an, die mittelfristig einen Bedeutungsverlust des nationalen Rechts und einen Einflussverlust nationaler politischer Institutionen bewirken und damit traditionelle Schutzmechanismen des Rechtsstaats schwächen dürften. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Vom Bretton Woods-System über GATT zur WTO: Historische Darstellung der allmählichen Liberalisierung des Welthandels seit 1945 und ihrer Gegenkräfte ● Darstellung der Gründung der Vereinten Nationen mit UN- Charta 1945 und Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte 1948 ● Die Schlussakte von Helsinki von 1975 (Korb III) als zentrales Dokument, um Menschenrechtsverletzungen im sogenannten Ostblock im Rahmen der Konferenz für Sicherheit und Zusam- menarbeit in Europa zu thematisieren; subversive Wirkung, da die Schlussakte von osteuropäischen Menschenrechtsgruppen als zentraler Bezugspunkt genutzt wurde (z.B. Charta 77 in der CSSR) ● Darstellung des globalen Kampfes gegen das Apartheitsregime in Südafrika und für die Freilassung Nelson Mandelas als Bei- spiel für eine zunehmende Bedeutung der Berufung auf univer- sale Menschenrechte ● Entwicklung hin zur UN-Kinderrechtskonvention von 1989 und ihre Auswirkungen ● Darstellung kulturrelativistischer Positionen in der außerwestli- chen Welt: Erklärung von Bangkok 1993, in der führende asiati- 64 sche Staaten (darunter VR China, Singapur, Malaysia, Süd- Korea) mit dem westlichen Menschenrechtskonzept unverein- bare „asiatische Werte“ proklamierten, oder Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1990 ● Vereinbarung zum Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich vom 30.06.2000 zwischen der Volksrepublik Chi- na und der Bundesrepublik Deutschland: Rechtsstaatsdialog mit jährlich stattfindenden Rechtssymposien ● Das Unternehmen google mit Hauptsitz in Kalifornien als Bei- spiel für einen multinationalen Technologiekonzern, der sich der nationalen Kontrolle weitgehend entzieht ● Reiserecht, das den internationalen Tourismus ermöglicht und sich aus Regelungen des nationalen, europäischen und interna- tionalem Rechts (z.B. Montrealer Abkommen über den Flugver- kehr, Fremdenrecht) zusammensetzt ● Maßnahmen der Europäischen Union als Reaktion auf autoritä- ren Umbau der Türkei und auf die Nichtbeachtung von Men- schenrechten 2017: Senkung von Kreditzusagen und Debatte über Aussetzung von Beitrittsverhandlungen 1 Auswahlbibliographie Die vorliegende Bibliographie bezieht sich auf die inhaltlichen Schwerpunkte des Ausstellungskonzepts. Primär- und Sekundärtexte werden aus pragmati- schen Gründen nicht unterschieden, sondern nach Sachgesichtspunkten auf- geführt. Übergreifendes zur Rechtsgeschichte Aichele, Alexander, Rechtsgeschichte, München 2017. Ebel, Friedrich/Thielmann, Georg, Rechtsgeschichte. Von der Römischen An- tike bis zur Neuzeit, 3. Aufl., Heidelberg 2003. Falk, Ulrich/Luminati, Michele/Schmoeckel, Mathias, Fälle aus der Rechtsge- schichte, München 2008. Fasel, Urs, Repetitorium zur Rechtsgeschichte, Bern u.a. 2004. Haft, Fritjof, Aus der Waagschale der Justitia. Eine Reise durch 4000 Jahre Rechtsgeschichte, 4. Aufl., München 2009. Hähnchen, Susanne, Rechtsgeschichte, 5., neu bearb. Aufl., Heidelberg 2016. Meder, Stephan, Rechtsgeschichte. Eine Einführung, Köln u.a. 2014. Oestmann, Peter, Wege zur Rechtsgeschichte: Gerichtsbarkeit und Verfah- ren, Köln u.a. 2015. Olechowski, Thomas (Hrsg.), Rechtsgeschichte: Materialien und Übersichten, Wien 2015. Schlegel, Johann Ulrich, Achterbahn des Rechts: Rechtsgeschichte und Rechtsentwicklung, Zürich 2014. Senn, Marcel, Rechtsgeschichte – Ein kulturhistorischer Grundriss, 3. Aufl., Zürich 2003. Senn, Marcel/Gschwend, Lukas, Rechtsgeschichte II: Juristische Zeitgeschich- te, Zürich 2010. Senn, Marcel/Gschwend, Lukas/Pahud de Mortanges, René, Rechtsgeschich- te. Auf kulturgeschichtlicher Grundlage, Zürich 2012. Stolleis, Michael, Rechtsgeschichte schreiben. Rekonstruktion, Erzählung, Fiktion?, Basel 2008. Wesel, Uwe, Geschichte des Rechts. Von den Frühformen bis zur Gegenwart, 4., neu bearb. 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Kulturfrühstück, Freitag, 31. Juli 2015, 10 Uhr, Besitos am Marktplatz „Karlsruhe und seine Städtepartnerschaften“ Die Kontakte zwischen der Stadt Karlsruhe und ihren Partnerstädten sind lebendig und intensiv, und das schon seit Jahrzehnten. Grenzen verschwinden, Netzwerke entstehen und verbinden Menschen und Länder. Aus der Vergangenheit lernen und die Zukunft gemeinsam, im besseren Verständnis füreinander gestalten, das war häufig der Motor bzw. das Motiv zur Gründung einer Städtepartnerschaft. So war auch die seit 1955 bestehende Karlsruher Städteverbindung zu Nancy eine der ersten zwischen Deutschland und Frankreich, und noch heute gilt sie als beispielhaft. Doch auch die Beziehungen zu Nottingham, Halle, Nancy, Krasnodar, Temeswar und zur Projektpartnerstadt Rijeka in Kroatien sind äußerst tragfähig und leben vor allem durch die vielen Kontakte zwischen den Menschen, ob auf privater oder auf Ebene der Verwaltungen. Auch gerade in kultureller Hinsicht bereichern Karlsruhe und seine Partnerstädte sich in vielfältiger Art und Weise. Wer sind die Menschen, die in Karlsruhe zu diesem vitalen und lebhaften Austausch beitragen? Was motiviert sie, sich so intensiv um den Dialog mit einer anderen Stadt zu bemühen? Brauchen wir diesen Dialog in der heutigen Zeit noch oder gibt es in unserem digitalen Zeitalter vielleicht andere Wege, mit den Menschen anderer Nationen in Kontakt zu kommen? Welche Motive spielen heute – im Vergleich zu früher- eine Rolle, wenn es um die Gründung von neuen Städtepartnerschaften geht? Alle, denen Karlsruhes Partnerstädte am Herzen liegen, sind eingeladen, beim nächsten Kulturfrühstück - wie immer moderiert von Kulturamtsleiterin Dr. Susanne Asche - mit zu diskutieren und diesen Fragen im gemeinsamen Gespräch nachzugehen. Das Kulturfrühstück findet statt am Freitag, den 31. Juli 2015 um 10 Uhr im Besitos am Marktplatz Karlsruhe.
https://www.karlsruhe.de/b1/kultur/themen/kulturfruehstueck/themen/HF_sections/content/ZZmc9T5cFpVS6h/Pressetext%20partnerst%C3%A4dte.pdf
Artenschutz SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH Vorhabenbezogener Bebauungsplan Steinkreuzstraße 14, Karlsruhe-Wolfartsweier Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag -Endbericht- April 2018 Bearbeitung arguplan GmbH Vorholzstraße 7 76137 Karlsruhe Tel. 07 21/16 110-21 Fax 07 21/16 110-10 juris@arguplan.de Auftraggeber SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH Alte Kreisstraße 42 76149 Karlsruhe Tel. 07 21/7802-0 Fax: 07 21/7802-22 info@sbw-karlsruhe.de SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung .................................................................................................... 1 2 Vorhabensbeschreibung................................................................................. 1 3 Biotopbeschreibung ........................................................................................ 2 4 Artenschutzrechtliche Beurteilung .............................................................. 5 4.1 Methoden ........................................................................................................ 5 4.2 Vögel ............................................................................................................... 6 4.3 Fledermäuse .................................................................................................. 11 4.4 Totholzkäfer ................................................................................................... 13 4.5 Sonstige Arten ............................................................................................... 15 5 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ......................................... 15 6 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ....................................................... 16 7 Weitere Artenschutzmaßnahmen ............................................................... 16 8 Auswirkungen auf den Biotopverbund ...................................................... 16 9 Fazit .................................................................................................................. 17 10 Verwendete Unterlagen ............................................................................... 17 Anhang Anhang 1: Prüfung weiterer europarechtlich geschützter Arten Anhang 2: Artenschutzrechtliche Prüfprotokolle SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 1 I 19 1 Veranlassung Die SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH beabsichtigt im Zuge des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans Steinkreuzstraße 14, Karlsruhe-Wolfartsweier auf den Flurstücken 20305, 20306 und 20308/1 die Errichtung einer Wohnbebauung und eines Kindergartens. Im Rahmen des vorliegenden Fachbeitrages soll überprüft werden, ob durch das Vorhaben die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgelöst werden. 2 Vorhabensbeschreibung Der Vorhabensbereich befindet sich am nordöstlichen Rand von Wolfartsweier (s. Abb. 1). Im Rahmen der Bebauung werden fünf Doppelhäuser, ein Kindergarten mit Spielplatz und zwei Gebäude für Pflegewohngemeinschaften errichtet (s. Abb. 2). Durch den geplanten Neubau wird der gesamte Vegetationsbestand im Bereich der geplanten Gebäude und Zu- fahrten beansprucht sowie die bestehenden Gebäude durch eine neue Bebauung ersetzt. Insbesondere der Pappel-Bestand in der nordwestlichen Hälfte muss gerodet werden. Abb. 1: Abgrenzung des Vorhabensbereichs (gelbe Umgrenzung), Quelle: http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/in- dex.xhtml, abgerufen am 29.03.2017 SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2 I 19 Abb. 2: Aktueller Planentwurf der SÜBA 3 Biotopbeschreibung Zur Verdeutlichung der nachfolgenden artenschutzrechtlichen Beurteilung erfolgt in diesem Kapitel eine kurze Beschreibung des Biotopbestandes. Die Vorhabensfläche zeichnet sich im Nordwesten durch einen Gehölzbestand aus, der aus einem Gebüsch und einer älteren Pappel-Gruppe besteht. Die Pappel-Gruppe besteht aus 14 Bäumen mit Brusthöhendurchmesser (BHD) zwischen 60–70 cm (s. Abb. 3). Die Bäume weisen zahlreiche Höhlen auf und besitzen Totholzanteile. Außerdem befinden sich im Be- reich der Pappel-Gruppe abgelagerte Baumstämme (s. Abb. 4). Im Umfeld des liegenden Totholzes befindet sich ein stehender Totholz-Baum mit Spechthöhlen und Hacklöchern in der Pappel-Gruppe (s. Abb. 5). Das Gebüsch ist in einem ungepflegten Zustand und daher schwer durchdringbar. Es setzt sich u.a. aus folgenden Arten zusammen: Brombeere (Rubus spec.), Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Weiß-Tanne (A- bies alba), Hunds-Rose (Rosa canina). In dem Gebüsch befindet sich außerdem Pappel-Tot- holz. Neben dem Gebüsch befindet sich noch eine kleinere Baumgruppe, die sich aus zwei Spitz-Ahornen (Acer platanoides) mit BHD zwischen 40–50 cm, zwei Birken (Betula pen- dula) mit BHD zwischen 40–50 cm, einer Zitter-Pappel (Populus tremula) mit BHD 50–60 cm und einer Ross-Kastanie (Aesculus hippocastanum) mit BHD 40 cm zusammensetzt. Im Südosten des Vorhabensbereichs befindet sich ein Zierstrauch-Gebüsch mit zwei Fichten (Picea abies), das hauptsächlich aus Forsythien (Forsythia × intermedia) besteht. Von den vier Gebäuden weisen die zwei nördlicheren ein Flachdach auf. Zwischen den At- tikablechen und den Fassaden befinden sich Spalten (Bsp. s. Abb. 6). Das dritte Gebäude besitzt ein Schrägdach mit Eternitplatten und keine Spalten. Das südlichste Gebäude hat ein Giebeldach. Im Giebelbereich befinden sich drei Löcher (s. Abb. 7). SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 3 I 19 Abb. 3: Pappel-Gruppe im Vorhabensbereich (22.05.2017) Abb. 4: Liegendes Totholz im Vorhabensbereich (24.03.2017) SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 4 I 19 Abb. 5: Stehender Totholzbaum im Vorhabensbereich (24.03.2017) Abb. 6: Gebäude mit Spalte zwischen Fassade und Attikablech im Vorhabensbereich (24.03.2017) SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5 I 19 4 Artenschutzrechtliche Beurteilung 4.1 Methoden Prüfungsrelevant bezüglich der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sind die europarechtlich geschützten Arten, zu denen alle heimischen Vo- gelarten sowie die FFH-Anhang IV-Arten gehören. In Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe basiert die arten- schutzrechtliche Beurteilung auf einer Kartierung der Vögel, Fledermäuse und des Schar- lachkäfers. Zur Erfassung der Brutvögel erfolgte eine flächendeckende Revierkartierung in Anlehnung an SÜDBECK et al. 2005). Als Brutnachweis wurden Nestfunde mit Eiern bzw. Jungvögeln, gerade flügge Jungvögel sowie futtereintragende und verleitende Altvögel gewertet. Re- vierverhalten (Gesang) an mindestens zwei Begehungsterminen, Paarbeobachtungen in ei- nem geeigneten Bruthabitat, Balzverhalten, Warnrufe und Nestbau sind Kriterien für einen Brutverdacht. Arten ohne oder nur mit einmalig beobachtetem Revierverhalten gelten als (durchziehende) Nahrungsgäste. Insgesamt fanden vier Termine zur Erfassung der Brutvö- gel statt (24.03.2017, 19.04.2017, 05.05.2017 und 22.05.2017). Abb. 7: Gebäude mit Giebeldach und Löchern im Giebelbereich (24.03.2017) SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 6 I 19 Zur Untersuchung der Fledermäuse erfolgte in einem ersten Schritt bei einer Geländebege- hung am 24.03.2017 eine Abschätzung des Quartierpotenzials für die Fledermäuse. Die Un- tersuchung ergab, dass sowohl in den Gebäuden wie auch in dem Baumbestand ein Quar- tiervorkommen nicht auszuschließen ist (s. Zwischenbericht vom Juni 2017). Vor diesem Hintergrund erfolgte abstimmungsgemäß eine abendliche Detektorerfassung an sechs Ter- minen (30.06.2017, 31.07.2017, 14.08.2017, 23.08.2017, 07.09.2017, 11.10.2017). Der Be- gehungszeitpunkt wurde so gewählt, dass die Dämmerungsphase, in der Fledermäuse aus ihren Quartieren ausfliegen, erfasst wurde. Dadurch kann auf ein Vorhandensein von Quar- tieren in/an Gebäuden und Bäumen geschlossen werden. Um die Herkunft der beobachte- ten Tiere zu ermitteln, erfolgten Simultanerfassungen mit mindestens zwei Personen. Die Kartierung wurde mit Hilfe von Ultraschall-Detektoren (Pettersson D 240x und SSF BAT3) durchgeführt. Mit einem Detektor ist es möglich, die Ultraschallaute, die Fledermäuse zur Orientierung und zum Beutefang einsetzen, für menschliche Ohren hörbar zu machen. Da im Vorhabensbereich ein stehender Totholzbaum mit fledermausrelevanten Höhlen und Spalten vorhanden ist, wurden die Strukturen am 08.08.2017 abstimmungsgemäß mittels Endoskop auf Nutzungsspuren und Besatz durch Fledermäuse untersucht. Eine durchgeführte Habitatpotenzialanalyse ergab, dass aufgrund von liegendem Pappel- Totholz ein Vorkommen des Scharlachkäfers nicht auszuschließen ist (s. Zwischenbericht). Daher erfolgte abstimmungsgemäß eine Larvenerfassung, dessen Methode sich an FARTMANN et al. (2001) orientiert. Dabei wurde im Rahmen einer manuellen Suche die Rinde der Totholzbäume in kleineren Ausschnitten mit einem Beil gelöst und abgehoben und die morsche Bastschicht auf die Präsenz von Larven und Käfern überprüft. Die Erfassung fand am 08.09.2017 statt. Für die weiteren artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen wird ein mögliches Vorkom- men mithilfe einer Habitatpotenzialanalyse ermittelt, bei der die vorhandenen Lebens- raumausstattung und -requisiten untersucht werden. Dazu fand am 24.03.2017 eine Gelän- debegehung statt. Im Anhang 1 finden sich die artenschutzrechtlichen Prüfprotokolle, deren Verwendung vom MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG empfohlen wird. Im Zuge der Protokollerstellung werden bei den Vögeln nur diejenigen Arten berücksichtigt, die auf Basis der Kartierung als Brutvögel für die Eingriffsfläche eingestuft wurden und in der Roten Liste Baden-Württemberg einen Gefährdungsstatus besitzen oder als Arten der Vorwarnliste gelten. 4.2 Vögel Im Rahmen der Vogelkartierung wurden insgesamt 23 Vogelarten im Vorhabensbereich festgestellt (s. Tab. 1). Bei acht Arten handelt es sich um Brutvögel (Arten mit Brutnachweis oder Brutverdacht). Wertgebende bzw. gefährdete Arten befinden sich nicht darunter. Die nachgewiesenen Brutvogelarten stellen vor allem Gehölzbewohner dar. Gebäudebrüter (z.B. Haussperling, Hausrotschwanz) nutzen das Areal nur als Nahrungshabitat. SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 7 I 19 Tabelle 1: Liste der 2017 nachgewiesenen Vogelarten. Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL- BW RL- D Arten- schutz Eingriffs- fläche Umfeld Amsel Turdus merula § B b Blaumeise Cyanistes caeruleus § B b Buchfink Fringilla coelebs § N b Buntspecht Dendrocopos major § N N Elster Pica pica § N N Fitis Phylloscopus trochilus 3 § Dz Girlitz Serinus serinus § N b Grünfink Carduelis chloris § N b Grünspecht Picus viridis §§ N N Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros § N b Haussperling Passer domesticus V V § N B Heckenbraunelle Prunella modularis § N Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes § N Klappergrasmücke Sylvia curruca V § b Kohlmeise Parus major § B b Mäusebussard Buteo buteo §§ N N Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla § b b Rabenkrähe Corvus corone corone § N N Ringeltaube Columba palumbus § b N Singdrossel Turdus philomelos § b Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla § N Star Sturnus vulgaris 3 § N B Türkentaube Streptopelia decaocto § b Waldkauz Strix aluco N Zaunkönig Troglodytes troglodytes § b Zilpzalp Phylloscopus collybita § b N Rote-Liste-Status: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste; RL-BW = Rote Liste Baden-Württemberg, Stand 2013 (BAUER et al. 2016), RL-D = Rote Liste Deutschland, Stand 2015 (GRÜNEBERG et al. 2015); Artenschutzstatus: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt; alle Vogelarten sind europarechtlich geschützt; Status der Vögel: B = Brutvogel (Brutnachweis), b = Vogel mit Brutverdacht, N = Nahrungsgast, Dz = Durch- zügler Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Da die Räumung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar) erfolgt, wird der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erfüllt. SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 8 I 19 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Im Allgemeinen treten Störungen der Vögel in vielfältiger Form auf, beispielsweise durch akustische und visuelle Reize, Kulissenwirkung oder Feinde (Prädatoren, Mensch). Dabei können sich diese Reize auf unterschiedlichen Ebenen (Individuum, Population, Biozönose) auswirken (s. STOCK et al. 1994), wobei die negativen Effekte auf Populationsebene als erheblicher einzustufen sind als Wirkungen auf Ebene des Individuums. Vögel sind unter Umständen in der Lage, die Störreize zu kompensieren, so dass keine gravierenden Beein- trächtigungen eintreten. Distanzbedürfnisse lassen sich z.B. durch Flucht oder Gewöhnung regulieren, Gelegeverluste können durch Ersatzbruten ausgeglichen werden. Schallemissionen Höhere Schallemissionen können akustische Signale, die für die Vögel eine wichtige Funk- tion besitzen, überdecken. Zu den Funktionen gehören Gesänge zur Partnersuche und Re- vierabgrenzung, Lokalisation von Beutetieren, Kontakt im Familienverband sowie rechtzei- tiges Hören von Warnrufen (GARNIEL et al. 2007). Bei den relevanten Schallquellen handelt es sich im vorliegenden Fall um die baubedingten Arbeiten mit Fahrzeugen und Maschinen. Während der späteren Nutzung als Wohngebiet treten keine über die derzeitigen Verhält- nisse zusätzlichen relevanten Schallemissionen auf. Schallbedingte Störungen sind im vorliegenden Fall nicht wahrscheinlich, da die Betriebs- geräusche der Bau- und Transportfahrzeuge sowie der Baumaschinen nicht so laut sind, dass sie zu einer Beeinträchtigung der Gesangsfunktionen führen. Außerdem sind die Schallemissionen auf die Dauer der Baumaßnahmen zeitlich begrenzt. Regelmäßige plötz- lich auftretende Störereignisse (Knalleffekte) treten bei den Bauarbeiten nicht auf. Auf- grund der bestehenden Siedlungs- und Straßennähe bzw. Vorbelastung ist davon auszuge- hen, dass die vorhandenen Vogelarten eine temporär erhöhte Geräuschkulisse tolerieren. Eine erhebliche Beeinträchtigung der jeweiligen lokalen Populationen der im Umfeld vor- handenen Brutvogelarten ist durch die baubedingten Schallemissionen nicht zu erwarten. Lichtemissionen Die Bauarbeiten werden überwiegend tagsüber, im Hellen stattfinden. Lediglich im Win- terhalbjahr könnten Lichtemissionen am Anfang und gegen Ende der Bauzeiten auftreten. Anlagebedingte Lichtemissionen durch die entstehenden Gebäude haben keine relevanten Störungen zur Folge, da eine Vorbelastung durch die bestehende Gebäudenutzung und das angrenzende Wohngebiet besteht. Von einer erheblichen Beeinträchtigung der im Umfeld vorkommenden Vogelfauna durch Lichtemissionen ist insgesamt jedoch nicht auszugehen. SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 9 I 19 Anwesenheit des Menschen Besonders störungsrelevant für brütende Vögel ist im Allgemeinen die Anwesenheit des Menschen. Derartige Störungen treten durch den geplanten Gebäudeneubau nicht in rele- vantem Ausmaß auf. Infolge der Bauzeitenbeschränkung wird die Gehölzrodung außerhalb der Brutzeit durchgeführt. Um eine störungsbedingtes Verlassen des Nestes bei den ggf. im Umfeld brütenden Vögeln zu vermeiden, sollten die Bauarbeiten außerhalb der Brutzeit bzw. im Winter beginnen. Dadurch besteht für die Vögel im nachfolgenden Frühjahr die Möglichkeit, bei der Wahl des Brutplatzes entsprechende Distanzen zum Baufeld einzuhal- ten. Aufgrund der bestehenden Siedlungsnähe bzw. Vorbelastung ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Vogelarten die Anwesenheit des Menschen tolerieren. Fazit Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Erhaltungszustand der jeweiligen lokalen Population der im Umfeld vorhandenen Brutvogelarten durch das Bauvorhaben nicht erheblich beeinträchtigt wird und der Verbotstatbestand der Störung für die Vögel gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht erfüllt wird. Beschädigungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Für alle europäischen Vogelarten gilt das Verbot, Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu ent- nehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Diese Bestrebungen zielen i.d.R. jedoch nicht auf den ganzjährigen Schutz der Nester ab, sondern lediglich auf den Zeitraum der Paarung sowie der Brut und der Jungenaufzucht. Nester, die nur während einer Brutperiode genutzt werden (z.B. bei Vögeln, die jedes Jahr ein neues Nest bauen), sind nach Beendigung der Brutzeit nicht mehr geschützt (s. TRAUTNER et al. 2006b). Zum Schutz der Fortpflanzungsstät- ten erfolgt die Räumung des Baufeldes außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar). Durch das Vorhaben werden Lebensräume von acht Brutvogelarten (Arten mit Brutnachweis oder -verdacht) beansprucht. Da es sich nicht um wertgebende bzw. gefährdete Arten han- delt, werden diese zu Gilden zusammengefasst und bewertet. Gilde der Siedlungsbewohner Diese Gilde setzt sich aus Arten zusammen, die menschliche Siedlungsbereiche (z.B. Dörfer, Städte, Wohngebiete, Kleingärten) besiedeln und dort u.a. Gebäude, Garten- und Grünan- lagen als Bruthabitate nutzen. Aus den Vertretern dieser Gilde wurden im Vorhabensbe- reich folgende Arten als Brutvogel festgestellt: Amsel, Blaumeise, Kohlmeise, Mönchsgras- mücke, Ringeltaube, Zaunkönig und Zilpzalp. SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 10 I 19 Nach Auskunft der SÜBA ist ein randlicher Erhalt von Gehölzen bzw. von Bruthabitaten als Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme nicht möglich. Um den betroffenen Vogelarten neue Brutlebensräume im Vorhabensbereich zur Verfügung zu stellen, sollen in der geplan- ten Grünanlage am nordöstlichen Rand der Bebauung dicht bewachsene Gehölzbestände aus gebietsheimischen Bäumen und Sträuchern entwickelt werden (s. Abb. 2). Darüber hin- aus sollen zwischen den Wohnbebauungen zur Einfriedung einige Hecken gepflanzt wer- den. Darüber hinaus bieten die zusätzlich entstehenden Gartenanlagen um die Wohnhäuser potenzielle Brutlebensräume für einige Arten. Da die Neuanlage von Gehölzbeständen erst nach Fertigstellung der Gebäude erfolgen kann, stellt die Maßnahme keine vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme dar. Bei den betroffenen Brutvogelarten han- delt es sich um ubiquitäre und sehr häufige Arten, bei denen nach RUNGE et al. (2009) davon ausgegangen werden kann, dass die im Rahmen der Eingriffsregelung erforderlichen Kom- pensationsmaßnahmen ausreichend sind, um die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Für die betroffenen Höhlen- und Nischenbrüter (z.B. Kohlmeise, Blaumeise) sollen im Zuge einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme vier Nistkästen im Umfeld des Vorhabensbe- reichs aufgehängt werden (soweit möglich auch im erhaltenden Gehölzbestand). Allerdings ist unklar, ob dort Zugriff auf geeignete Strukturen besteht. Die Installation der vier Kästen reicht aus, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungsstätten im räumli- chen Zusammenhang weiterhin zu gewährleisten. Um für zusätzliche Brutpaare der Klein- höhlenbrüterarten Nistmöglichkeiten anzubieten, wird das Aufhängen von zwei weiteren Kästen an dem später errichteten Kindergartengebäude vorgeschlagen, welches keine CEF- Maßnahme darstellt. Die Nisthilfen können in ggf. in die Umweltbildung des Kindergartens eingebunden werden. Vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Vermeidungs-und Minimierungsmaßnahme so- wie der (vorgezogenen) Ausgleichsmaßnahmen bleibt die ökologische Funktion der be- troffenen Fortpflanzungsstätten weiterhin erhalten. Gilde der Waldbewohner Diese setzt sich aus Arten zusammen, die bevorzugt zusammenhängende Baumbestände (Wälder, Feldgehölze) besiedeln. Im Rahmen der Bestandserfassung wurde in dem wald- ähnlichen Pappelbestand die Singdrossel als einziger Vertreter aus dieser Gilde als Brutvo- gel festgestellt. Die Art besiedelt im Allgemeinen verschiedenste Wälder mit Unterholz, sie kommt aber auch in Feldgehölzen, Park- und Gartenanlagen vor (HÖLZINGER 1999). Sied- lungsbereiche besitzen hingegen eine geringe Bedeutung. Im Vorhabensbereich wurde ein Brutrevier festgestellt. Als Ersatzlebensraum für diese Art soll die zum unbebauten Umfeld ausgerichtete Randzone im Nordosten dienen, wo nach weitest möglichen Gehölzerhalt ein Baumbestand mit einer dichten Strauchvegetation aus gebietsheimischen Arten ange- pflanzt werden soll. SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11 I 19 Nahrungsgäste Es ist davon auszugehen, dass einige der im Umfeld brütenden Arten die Gehölze im Ein- griffsbereich als Nahrungshabitat nutzen. Eine Beeinträchtigung von Nahrungsflächen fällt i.d.R. nicht unter das Verbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Beschädigung u. Zerstörung von Fort- pflanzungs- oder Ruhestätten) (s. TRAUTNER 2008). Ein essentieller Nahrungslebensraum für die im Umfeld brütenden Vogelarten stellt der Gehölzbestand im Vorhabensbereich auf- grund dessen Kleinflächigkeit nicht dar. Fazit Zusammenfassend ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung der durchzuführenden Ver- meidungs- und Minimierungsmaßnahme sowie der (vorgezogenen) Ausgleichsmaßnahmen der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für die Vögel vorhabensbedingt nicht eintritt. 4.3 Fledermäuse Im Rahmen der sechs Detektorbegehungen wurden im Umfeld der Gebäude Fledermausakti- vitäten festgestellt. Anhand der Frequenz, bei der die Rufe mit Hilfe des Detektors hörbar waren (ca. 44 kHz), sowie der Habitatausprägung im Untersuchungsbereich kann darauf geschlossen werden, dass es sich um Individuen der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus, RL-BW 3) handelte. Die Jagdaktivität im Bereich der Gebäude war insgesamt gering. Hauptsächlich der nord- östlich gelegene Weg entlang der Gebäude wurde häufiger genutzt, auch als Verbindung zum Pappelbestand. An einem Termin wurden Ein- und Ausflugbewegungen an einer Spalte der Blechverkleidung im oberen Bereich der Fassade an einem Gebäudeteil festgestellt. Das Tier hielt sich dort nur wenige Minuten auf. Aufgrund dieser Beobachtung ist es mög- lich, dass die Gebäude als zeitweise genutztes Einzelquartier für Individuen der Zwergfle- dermaus dienen. Hinweise auf ein Wochenstubenquartier liegen jedoch nicht vor. In und um den Pappelbestand wurden bei den Detektorbegehungen ebenfalls jagende Zwergfledermäuse festgestellt, deren Anzahl sich auf 4-5 Tiere belief. Die Simultanerfas- sungen zeigten, dass bei Dämmerungsbeginn zumindest ein Teil der Tiere von den umlie- genden Wohngebieten in den Baumbestand einflogen und deren Quartiere sich somit nicht in dem Pappelgehölz befand. Da jedoch 1-2 Tiere sehr früh in dem Pappelbestand registriert wurden, ohne dass vorab ein Einflug von außen beobachtet werden konnte, besteht die Möglichkeit, dass diese dort Einzelquartiere besaßen. Allerdings ergab die Habitatpotenzi- alanalyse im Frühjahr ein sehr geringes Angebot an fledermausrelevanten Strukturen (Höh- len, Spalten, Rindentaschen) (s. Zwischenbericht). Aufgrund der Detektorbeobachtungen ist nicht mit einem Vorkommen einer Wochenstube zu rechnen. Bei der erfolgten Untersuchung des höhlenreichen Totholzbaumes mittels Leiter und Endoskop wurden keine Nutzungsspu- ren und kein Besatz festgestellt (s. Abb. 8). SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 12 I 19 Abb. 8: Untersuchung des höhlenreichen Totholzbaumes (08.08.2017) Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Bei der Fledermausuntersuchung gab es keine Hinweise auf ein Wochenstubenquartier (Fortpflanzungsstätte) im Gebäudekomplex und im Baumbestand. Beide Strukturen können jedoch als sporadisch genutzte Tagesquartiere (Ruhestätten) einzelner Zwergfledermaus- Individuen dienen. Um eine Tötung/Verletzung von Tieren auszuschließen, sollen die Gebäude und der Pappel- Bestand grundsätzlich während der aktiven Phase der Fledermäuse abgerissen bzw. gefällt werden, so dass die eventuell betroffenen Einzeltiere die Quartiere bei Bedarf verlassen können. Zwar wurden keine Gebäudebrüter in den Häusern festgestellt, um jedoch eine Störung der im direkten Umfeld brütenden Vögel zu vermeiden, sollen die Gebäude von Anfang September bis Ende Oktober abgerissen werden. Die Pappeln sollen außerhalb der Vogelbrutzeit im Oktober gefällt werden. Der Verbotstatbestand der Tötung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG tritt somit nicht ein. SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 13 I 19 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Baubedingte Störungen sind nicht zu erwarten, da zum einen Quartiere im direkten Umfeld nicht festgestellt wurden, zum anderen die Schallemissionen der eingesetzten Baufahr- zeuge und -maschinen vergleichsweise gering sind und Lichtemissionen aufgrund der nur tagsüber stattfindenden Bauarbeiten in der nächtlichen Aktivitätsphase der Fledermäuse nicht auftreten. Der Pappelbestand wird von einigen Zwergfledermäusen, deren Quartiere sich vermutlich in dem angrenzenden Wohngebiet befinden, regelmäßig als Jagdhabitat genutzt. Aufgrund der Kleinflächigkeit, des direkt angrenzenden unbebauten Halboffenlandes sowie aufgrund des in ca. 300 m entfernten Bergwald stellt das Pappelgehölz jedoch kein essentieller Nah- rungslebensraum dar. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der lokalen Zwergfledermaus- Population tritt vorhabensbedingt somit nicht ein, so dass der Verbotstatbestand der Stö- rung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht ausgelöst wird. Beschädigungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Durch das Bauvorhaben werden mögliche, zeitweise genutzte Tagesquartiere von einzelnen Zwergfledermäusen beansprucht. Es ist davon auszugehen, dass für die betroffenen Tiere an den Häusern des angrenzenden Wohngebiets ausreichend weitere geeignete Einzel- quartiere als Ersatz zur Verfügung stehen. Dennoch sollen im Zuge einer vorgezogenen Aus- gleichsmaßnahme im Umfeld zwei Fledermauskästen aufgehängt werden. Die Installation der zwei Kästen reicht aus, um die ökologische Funktion der betroffenen Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin zu gewährleisten. Um für zusätzliche Fledermäuse Quartiermöglichkeiten anzubieten, wird das Aufhängen von zwei weiteren Kästen an dem später errichteten Kindergartengebäude vorgeschlagen, welches keine CEF-Maßnahme darstellt. Die Fledermauskästen können in ggf. in die Umweltbildung des Kindergartens eingebunden werden. Die ökologische Funktion der betroffenen Ruhestätte bleibt somit insgesamt im räumlichen Zusammenhang bestehen, so dass der Verbotstatbestand der Beschädigung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht ausgelöst wird. 4.4 Totholzkäfer Heldbock (Cerambyx cerdo) Die Entwicklung des Heldbocks erfolgt ausschließlich in Stiel- und Trauben-Eichen, beson- ders in latent geschädigten lebenden Bäumen in sonnenexponierter Lage (THEUNERT 2013). Da innerhalb des Eingriffsbereichs keine Eichen vorhanden sind, ist ein Vorkommen auszu- schließen. SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 14 I 19 Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) Die Art besiedelt alte anbrüchige Laubbäume in Parks, Alleen, historisch genutzte Wald- formen (Hudewälder) und alte Eichen- und Buchenwälder mit Störstellen (FARTMANN et al. 2001). Die Larvenentwicklung erfolgt im Mulmkörper von Stammhöhlungen und Spalten al- ter Laubbäume (ebd.). Das Mindestvolumen eines zur Fortpflanzung in Frage kommenden Mulmkörpers beträgt einige Liter (ebd.). Aufgrund des noch allgemein guten Vitalitätszu- stands der Pappel-Bäume ist im Vorhabensbereich nicht mit größeren Mulmhöhlen zu rech- nen. Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) Der Scharlachkäfer lebt unter morschen, feuchten Rinden stehender und liegender Laub- bäume, v.a. an Pappeln und Weiden (FARTMANN et al. 2001). Die aktuellen Fundorte in Ba- den-Württemberg liegen in der Oberrheinebene bei Rastatt und Karlsruhe (s. AG SÜDWESTDEUTSCHER KOLEOPTOLOGEN 2016). Bei der Erfassung der Scharlachkäfers an den lie- genden Pappel-Totholzstämmen im Vorhabensbereich wurden keine Larven festgestellt. Aufgrund der sich ablösbaren Rinde weist das Totholz zwar potenziell geeignete Besied- lungsstrukturen auf (s. Abb. 9), aufgrund der starken Beschattung ist jedoch kein optimaler Larvallebensraum gegeben. Abb. 9: Erfassung von Scharlachkäfer-Larven an liegenden Totholzstämmen (08.09.17) SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 15 I 19 4.5 Sonstige Arten Vor dem Hintergrund der vorliegenden Biotopausstattung ist auch mit einem Vorkommen weiterer europarechtlich geschützter Arten im Vorhabensbereich nicht zu rechnen (s. An- hang 1). Zum Beispiel ist die Fläche für Amphibien aufgrund des Fehlens von Gewässern nicht geeignet. Auch für Reptilien (v.a. Zauneidechse) sind keine geeigneten Habitate vor- handen. 5 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Als Ergebnis der oben durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung sind zur Vermeidung der Verbotstatbestände zusammenfassend folgende Vermeidungs- und Minimierungsmaß- nahmen erforderlich: Entfernung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit der Vögel und in der Aktivi- tätszeit der Fledermäuse (VM 1) Zum Schutz der Nester brütender Vogelarten soll die Beanspruchung des Vegetationsbe- standes außerhalb der Brutzeit erfolgen. Da gleichzeitig ein störungsbedingtes Verlassen von möglichen Zwergfledermäusen aus ihren Einzelquartieren gewährleistet werden soll, sollte zumindest der Baumbestand im Oktober gefällt werden. Gebäudeabriss in der Aktivitätszeit der Fledermäuse (VM 2) Um eine Tötung/Verletzung von möglichen Fledermäusen in den Gebäuden zu vermeiden, soll der Abriss von Anfang September bis Ende Oktober stattfinden, damit die Tiere bei Bedarf ihre Einzelquartiere verlassen können. Baubeginn außerhalb der Brutzeit (VM 3) Um eine Störung brütender Vögel weitestgehend zu vermeiden, sollten die eigentlichen Bauarbeiten vor Beginn der Brutzeit beginnen, damit die Brutpaare bei der Nistplatzwahl entsprechend ausweichen können. Ersatzpflanzungen von Gehölzen (VM 4) Um den betroffenen Vogelarten neue Brutlebensräume im Vorhabensbereich zur Verfügung zu stellen, sollen in der geplanten Grünanlage am nordöstlichen Rand der Bebauung dicht bewachsene Gehölzbestände aus gebietsheimischen Bäumen und Sträuchern entwickelt werden (s. Abb. 2). Darüber hinaus sollen zwischen den Wohnbebauungen zur Einfriedung einige Hecken gepflanzt werden. SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 16 I 19 6 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Als Ergebnis der oben durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung sind zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände folgende CEF-Maßnahmen erforderlich: Aufhängen von Vogelnistkästen (CEF 1) Für die betroffenen Höhlen- und Nischenbrüter (z.B. Kohlmeise, Blaumeise) sollen vier Nist- kästen im Umfeld des Vorhabensbereichs aufgehängt werden (soweit noch möglich auch im erhaltenden Gehölzbestand). Aufhängen von Fledermauskästen (CEF 2) Für die Beanspruchung zeitweise genutzter Einzelquartiere der Zwergfledermaus sollen im Umfeld zwei Fledermauskästen aufgehängt werden. 7 Weitere Artenschutzmaßnahmen Aufhängen von Vogel- und Fledermauskästen an dem Kindergartengebäude (A 1) Zusätzlich zu den CEF-Maßnahmen sollen an dem später errichteten Kindergartengebäude zwei Vogelkästen für Höhlen- und Nischenbrüter sowie zwei Fledermauskästen angebracht werden. 8 Auswirkungen auf den Biotopverbund Der Vorhabensbereich weist einen zusammenhängenden Gehölzbestand auf, der im Allge- meinen eine Bedeutung für den Biotopverbund haben könnte. Allerdings ist der in Ortsrand- lage gelegene Planungsraum von drei Seiten von Wohngebieten und Straßen umgeben, so dass bereits aktuell die Biotopverbundfunktion sehr stark eingeschränkt ist. Der Pappel-Bestand weist aufgrund seiner älteren Bäume einen waldähnlichen Charakter auf. Infolge der isolierten Lage dürfte seine Bedeutung als Lebensraum bzw. für die Bio- topverbundfunktion für bodennah lebende Waldtiere (u.a. Kleinsäuger, Laufkäfer) bereits derzeit sehr gering sein. Lediglich für flugfähige Waldarten (Vögel, Fledermäuse) stellt das kleine Pappelgehölz ein möglicher Trittstein dar. Aufgrund der Mobilität dieser Tiergruppen besitzt der Baumbestand jedoch keine essentielle Bedeutung. Für Tierarten, die verschiedenartige Gehölzbestände besiedeln (Wald, Feldgehölz, Hecken, Gebüsche) bietet der Pappel-Bestand zwar geeigneten Lebensraum, aufgrund der oben er- wähnten isolierten Lage, ist die Bedeutung des Gehölzes für den Biotopverbund ebenfalls gering. SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 17 I 19 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch das Bauvorhaben der Biotopverbund nicht erheblich beeinträchtigt wird. 9 Fazit Die artenschutzrechtliche Prüfung ergibt, dass die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen durch den geplanten Neubau der Wohngebäude und des Kindergartens nicht ausgelöst werden. 10 Verwendete Unterlagen AG SÜDWESTDEUTSCHER KALEOPTOLOGEN (2014): Darstellung von Käferarten im Internet unter: www.entomologie.de/stuttgart/html. BLANKE, I. (2004): Die Zauneidechse – zwischen Licht und Schatten. Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie. Laurenti-Verlag. BRAUN, M. & F. DIETERLEN (Hrsg.) (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs, Bd. 1. Ulmer- Verlag, Stuttgart. BRAUN, M. & F. DIETERLEN (Hrsg.) (2005): Die Säugetiere Baden-Württembergs, Bd. 2. 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HERMANN, G. & J. TRAUTNER (2011): Der Nachtkerzenschwärmer in der Planungspraxis. Natur u. Landschaftsplanung. 43 (10): 293-300. SÜBA - Vorhabenbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 18 I 19 HÖLZINGER, J. (1987): Die Vögel Baden-Württembergs: Gefährdung und Schutz, Teil 1: Arten- schutzprogramm Baden-Württemberg: Grundlagen, Biotopschutz. Bd. 1.1. Ulmer-Ver- lag, Stuttgart. HÖLZINGER, J. (1987): Die Vögel Baden-Württembergs: Gefährdung und Schutz, Teil 2: Arten- schutzprogramm Baden-Württemberg, Artenhilfsprogramme. Bd. 1.2. Ulmer-Verlag, Stuttgart. HÖLZINGER, J. (1997): Die Vögel Baden-Württembergs, Bd. 3.2, Singvögel 2. Ulmer-Verlag, Stuttgart. HÖLZINGER, J. (1999): Die Vögel Baden-Württembergs, Bd. 3.1, Singvögel 1. Ulmer-Verlag, Stuttgart. HÖLZINGER, J. & M. BOSCHERT (2001): Die Vögel Baden-Württembergs, Bd. 2.2, Nicht-Singvö- gel 2. Ulmer-Verlag, Stuttgart. HÖLZINGER, J. & U. MAHLER (2001): Die Vögel Baden-Württembergs, Bd. 2.3, Nicht-Singvögel 3. Ulmer-Verlag, Stuttgart. Hölzinger, J. & H.-G. Bauer (2011): Die Vögel Baden-Württembergs, Bd. 2.0, Nicht-Singvö- gel 1.1. Ulmer-Verlag Stuttgart. JUSKAITIS, R. & S. BÜCHNER (2010): Die Haselmaus. Neue Brehm-Bücherei. Westarp Wissen- schaften. LAUFER, H., FRITZ, K. & P. SOWIG (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. Ulmer, Stuttgart. LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNG UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, Hrsg.) (2014): FFH-Arten in Baden-Württemberg – Erhaltungszustand 2013 der Arten in Ba- den-Württemberg. Karlsruhe. RUNGE, H., SIMON, M. & T. WIDDIG (2009): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maß- nahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben. FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des BMU im Auftrag des BfN. Hannover, Marburg. STOCK, M., BERGMANN, H.-H., HELB, H.-W., KELLER, V., SCHNIDRIG-PETRIG, R. & H.-C. 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(FH) Umweltschutz SÜBA - Vorhabensbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag A-1 Anhang 1: Prüfung weiterer europarechtlich geschützter Arten Rote Liste-Status Baden-Württemberg (RL-BW): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste, i = gefährdete, wandernde Art, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = Daten unzureichend, N = Naturraumart (landesweit hohe Schutzpriorität, besondere regionale Bedeu- tung), R = extrem selten. Angaben zum Lebensraum und Vorkommen in BW nach TRAUTNER et al. 2006a; SQ = Sommerquartier, WQ = Winterquar- tier Art Lebensraum RL-BW Vorkommen in BW Vorkom- men im Vorha- bens- bereich? Säugetiere Baumschläfer Dryomys nitedula kommt in BW nicht vor nein Biber Castor fiber Gewässer mit >50 cm Wassertiefe 2 Hochrhein, Bodensee, Donau nein Birkenmaus Sicista betulina kommt in BW nicht vor nein Feldhamster Cricetus cricetus Acker in regenarmen Löss- und Lehmgebieten 1 zwischen Mannheim und Heidelberg nein Fischotter Lutra lutra 0 aktuell verschollen nein Wildkatze Felis silvestris große Waldgebiete 2 Schwarzwald, Oberes Do- nautal nein Amphibien Springfrosch Rana dalmatina tlw. besonnte, fischfreie Weiher u. Teiche 3 warme Regionen: u.a. Rhein- ebene, Kraichgau nein Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae Tümpel u. fischfreie Weiher u. Tei- che G Rheinebene, Neckartal, Oberschwaben nein Alpensalamander Salamandra atra Bergwald, Weiden, Geröllhalden N nur bei Isny (Alpen) nein Kammmolch Triturus cristatus besonnte Tümpel u. fischfreie Wei- her, Teiche 2 außer Schwarzwald zer- streut vorkommend nein Alpenkammmolch Triturus carnifex kommt in BW nicht vor nein Rotbauchunke Bombina bombina kommt in BW nicht vor nein Geburtshelferkröte Alytes obstetricans besonnte Gewässer, u.a. Kiesgru- ben am Rhein 2 südlicher und mittlerer Schwarzwald nein Gelbbauchunke Bombina variegata vegetationsarme u. besonnte Klein- gewässer 2 ganz BW ohne Hochlagen nein Kreuzkröte Bufo calamita vegetationsarme u. besonnte Flach- gewässer 2 entlang großer Flüsse (Rhein, Neckar usw.) nein Wechselkröte Bufo viridis besonnte, fischfreie Gewässer 2 Rheinebene, Kraichgau, Neckartal nein Laubfrosch Hyla arborea besonnte, fischfreie Gewässer 2 zerstreut in ganz BW ohne Hochlagen nein Knoblauchkröte Pelobates fuscus besonnte, vegetationsreiche Wei- her/Teiche 2 Oberrheinebene nein Moorfrosch Rana arvalis fischfreie Weiher u. Gewässer in Moorgebieten 1 selten, Oberrhein und Ober- schwaben nein Reptilien Kroatische Gebirgsei- dechse Lacerta horvarthi kommt in BW nicht vor nein Mauereidechse Podarcis muralis Weinberge, Felsbiotope, Bahnbö- schungen 2 u.a. Rheinebene u. Vor- bergzone Schwarzwald nein Östliche Smaragdeidechse Lacerta viridis kommt in BW nicht vor nein SÜBA - Vorhabensbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag A-2 Art Lebensraum RL-BW Vorkommen in BW Vorkom- men im Vorha- bens- bereich? Westliche Smaragd- eidechse Lacerta bilineata Weinberge, Magerrasen, Steinbrü- che 1 Kaiserstuhl, Tuniberg nein Äskulapnatter Zamenis longissimus wärmebegünstigte Wälder, ge- büschreiche Wiesen 1 Odenwald, unteres Neckar- tal nein Aspisviper Vipera aspis Steilhänge mit Felsen u. Magerra- sen 1 südlicher Schwarzwald nein Schlingnatter Coronella austriaca Magerrasen, Heiden, Weinberge, Abbaugebiete 3 weiter verbreitet, zerstreut im Schwarzwald, Alb nein Würfelnatter Natrix tessellata kommt in BW nicht vor nein Europ. Sumpfschildkröte Emys orbicularis u.a. Gewässer mit hoher Schlamm- auflage 1 nur in Oberschwaben nein Käfer Alpenbock Rosalia alpina montane Kalk-Hangbuchen-Wälder 2! mittlere Albtrauf, Oberes Donautal nein Breitrand Dytiscus latissimus große, nährstoffarme Gewässer mit dichtem Pflanzenbewuchs an Ufern nb kein aktuelles Vorkommen nein Goldstreifiger Prachtkäfer Buprestis splendens kommt in BW nicht vor nein Rothalsiger Düsterkäfer Phryganophilus ruficol- lis kommt in BW nicht vor nein Schmalbindiger Breitflü- gel-Tauchkäfer Graphoderus bilineatus nährstoffarme Stillgewässer nb Einzelfunde im Süden u. Oberrheintal nein Vierzähniger Mistkäfer Bolbelasmus unicornis Art trockenwarmer Standorte 0 letzte Nachweise aus dem Südschwarzwald nein Libellen Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes große Flüsse 2 Oberrheingraben nein Gekielte Smaragdlibelle Oxygastra curtisii kommt in BW nicht vor nein Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis mesotrophe Moorgewässer 1 Oberschwaben nein Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia mittelgroße bis große Fließgewäs- ser 3 u.a. Oberrheinebene, Hochr- hein nein Grüne Mosaikjungfer Aeshna viridis kommt in BW nicht vor nein Östliche Moosjungfer Leucorrhinia albifrons dystrophe Waldseen, Moorweiher 0 keine aktuellen Funde be- kannt nein Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca bult- und schlenkenreiche Bestände in (See-)Rieden 2 Bodenseebecken, Ober- schwaben nein Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis Auengewässer mit ausgeprägter Wasservegetation 1 nördliche Oberrheinebene nein Schmetterlinge Apollofalter Parnassius apollo Biotopkomplex mit Sedum album 1 zwei Reliktpopulationen auf der Alb nein Blauschillernder Feuerfal- ter Lycaena helle Feuchtbrache mit Wiesenknöterich und Wald 1 Reliktpopulation auf der Baar nein Eschen-Scheckenfalter Euphydryas maturna gehölzreicher Lebensraumkomplex 1 zwei Reliktvorkommen (Jagst, Alb) nein Haarstrangwurzeleule Gortyna borelli Biotope mit Peucedanum officinale 1 Reliktpopulationen (u.a. nördl. Oberrheinebene) nein Gelbringfalter Lopinga achine stark aufgelichtete, grasreiche (Mittel-) Wälder 1 Reliktpopulationen (u.a. südl. Oberrheinebene, Baar) nein Großer Feuerfalter Lycaena dispar Feuchtwiesen, Gräben, Brache mit Ampfer-Arten 3 u.a. Oberrheinebene, Kraich- gau nein Hecken-Wollafter Eriogaster catax kommt in BW nicht vor nein Moor-Wiesenvögelchen Coenonympha oedippus kommt in BW nicht vor nein SÜBA - Vorhabensbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag A-3 Art Lebensraum RL-BW Vorkommen in BW Vorkom- men im Vorha- bens- bereich? Regensburger Gelbling Colias myrmidone kommt in BW nicht vor nein Osterluzeifalter Zerynthia polyxena kommt in BW nicht vor nein Quendel-Ameisenbläuling Maculinea arion Magerrasen mit Thymian und Wirtsameise 2 v.a. Alb, Hochschwarzwald nein Schwarzer Apollo Parnassius mnemosyne Biotopkomplex mit Corydalis-Arten 1 Reliktpopulationen auf der Alb, Oberes Donautal nein Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero feuchte, grasige Waldlichtungen 1 Reliktpopulationen u.a. in Oberschwaben nein Schnecken/Muscheln Gebänderte Kahnschnecke Theodoxus transversalis kommt in BW nicht vor nein Gemeine Flussmuschel Unio crassus Bäche und Flüsse 1 u.a. Oberrheinebene nein Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus vegetationsreiche Gewässer: Alt- wässer, Seen, Gräben 2 sehr selten: u.a. Oberrhein- graben nein Fische Baltischer Stör Acipenser sturio ausgestorben nein Donau-Kaulbarsch Gymnocephalus baloni kommt in BW nicht vor nein Nordseeschnäpel Coregonus oxyrinchus kommt in BW nicht vor nein Stör Acipenser oxyrinchus kommt in BW nicht vor nein Pflanzen Schellenblume Adenophora liliiflora kommt in BW nicht vor nein Wasserfalle Aldrovanda vesiculosa 0 ausgestorben od. verschol- len nein Sumpf-Engelwurz Angelica palustris kommt in BW nicht vor nein Kriechender Sellerie Apium repens nährstoff- u. basenreiche Stand- orte; Gewässerufer, Feuchtwiesen, nassen Wegen 1 mittlere u. nördl. Ober- rheinebene, Oberschwaben, Bodenseeufer nein Schlitzblättriger Beifuß Artemisia laciniata kommt in BW nicht vor nein Braungrüner Streifenfarn Asplenium adulterinum kommt in BW nicht vor nein Einfacher Rautenfarn Botrychium simplex 0 ausgestorben od. verschol- len nein Dicke Trespe Bromus grossus Getreidefelder 2 Schwerpunkt u.a. Schwäbi- sche Alb, südl. Gäuland- schaft, Schwarzwaldrand- platten nein Herzlöffel Caldesia parnassifolia kommt in BW nicht vor nein Scheidenblütengras Coleranthus subtilis kommt in BW nicht vor nein Frauenschuh Cypripedium calceolus Halbschattige, basenreiche Stand- orte lichter Wälder u. Säume; 3 Schwerpunkt: u.a. Schwäbi- sche Alb; Streufunde landes- weit nein Böhmischer Enzian Gentianella bohemica kommt in BW nicht vor nein Sumpf-Gladiole Gladiolus palustris Niedermoorwiesen 1 Bodenseegebiet nein Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides Kalkreiche Sandtrockenrasen u. Sanddünen 1 Sandgebiete der nördlichen Oberrheinebene nein Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens Trockenfallende Ufer von Teichen, Tümpeln, Altwassern u. Flüssen 2 Oberrheinebene, Donauge- biet nein Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii Kalkreiche, nasse Flach- u. Zwi- schenmoore 2 u.a. Oberrheinebene, südl. Schwarzwald, Donautal nein Schwimmendes Frosch- kraut Luronium natans kommt in BW nicht vor nein SÜBA - Vorhabensbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag A-4 Art Lebensraum RL-BW Vorkommen in BW Vorkom- men im Vorha- bens- bereich? Kleefarn Marsilea quadrifolia Überflutete u. periodisch trocken fallende, nährstoffreiche, vegetati- onsarme Standorte 1 aktuell einzig bekanntes Vor- kommen in der Offenburger Oberrheinebene nein Bodensee-Vergißmeinnicht Myosotis rehsteineri Kiesige Ufer 1 Bodensee nein Biegsames Nixkraut Najas flexilis Oligo- bis mesotrophe, basenrei- che, flache Stillgewässer 1 Bodensee nein Schierlings-Wasserfenchel Oenanthe conioides kommt in BW nicht vor nein Große Kuhschelle Pulsatilla grandis kommt in BW nicht vor nein Finger-Küchenschelle Pulsatilla patens kommt in BW nicht vor nein Moorsteinbrech Saxifraga hirculus 0 ausgestorben od. verschol- len nein Niedrige Rauke Sisymbrium supinum kommt in BW nicht vor nein Sommer-Drehwurz Spiranthes aestivalis Kalkhaltige Flach- u. Hangmoore 1 u.a. Oberrheinebene, Boden- see nein Bayerisches Federgras Stipa pulcherrima bava- rica kommt in BW nicht vor nein Vorblattloses Leinblatt Thesium ebracteatum kommt in BW nicht vor nein Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum Horizontale oder schräge Silikat- felsflächen (Höhlen, Spalten) * Schwarzwald nein SÜBA - Vorhabensbezogener B-Plan Steinkreuzstr. 14, Wolfartsweier - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag A-5 Anhang 2 Artenschutzrechtliche Prüfprotokolle Gilde der siedlungsbewohnenden Vogelarten Gilde der waldbewohnenden Vogelarten Zwergfledermaus Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach §§ 44 und 45 BNatSchG (saP) Stand: Mai 2012  Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen Hinweise: − Dieses Formblatt ersetzt nicht die erforderliche fachgutachterliche Prüfung der artenschutzrechtlichen Ver- botstatbestände und ggf. die Begründung der Ausnahmevoraussetzungen. − Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gilt nur für die Arten des Anhangs IV der FFH-RL, die Europäi- schen Vogelarten und die Verantwortungsarten. Die übrigen besonders geschützten Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung nach §§ 14 ff BNatSchG (vgl. § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG) bzw. in der Bauleitpla- nung nach § 18 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. BauGB abzuarbeiten. − Mit diesem Formblatt wird das Vorhaben bzw. die Planung nur auf eine betroffene Art (bzw. Gilde bei Euro- päischen Vogelarten) geprüft. Sind mehrere europarechtlich geschützte Arten betroffen, sind jeweils geson- derte Formblätter vorzulegen. Eine Aussage, ob das Vorhaben bzw. die Planung insgesamt artenschutz- rechtlich zulässig ist, kann nur im Rahmen der erforderlichen fachgutachterlichen Gesamtprüfung erfolgen. − Auf die Ausfüllung einzelner Abschnitte des Formblatts kann verzichtet werden, wenn diese im konkreten Einzelfall nicht relevant sind (z.B. wenn eine Ausnahmeprüfung nach Ziffer 5 nicht erforderlich ist). 1. Vorhaben bzw. Planung Kurze Vorhabens- und Planungsbeschreibung: Neubau von Wohngebäuden und eines Kindergartens im Rahmen des vorhabensbezogenen Bebauungsplans Steinkreuzstraße 14, Karlsruhe-Wolfartsweier Für die saP relevante Planunterlagen: - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2. Schutz- und Gefährdungsstatus der betroffenen Art1 Art des Anhangs IV der FFH-RL Europäische Vogelart2 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste Status in Deutschland Rote Liste Status in BaWü Gilde der siedlungs- bewohnenden Vogel- arten 0 (erloschen oder ver- schollen) 1 (vom Erlöschen be- droht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 0 (erloschen oder ver- schollen) 1 (vom Erlöschen be- droht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 1 Es sind nur die Arten des Anhangs IV der FFH-RL und die Europäischen Vogelarten darzustellen, weil der Erlass einer Rechtsverordnung für die Verantwortungsarten gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gegenwärtig noch aussteht. 2 Einzeln zu behandeln sind nur die Vogelarten der Roten Listen. Die übrigen Vogelarten können zu Gilden zusammen- gefasst werden. 3. Charakterisierung der betroffenen Tierart3 3.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Bei Arten, die zur Gilde der Siedlungsbrüter gehören, handelt es sich um solche, die Siedlungsbereiche mit Gärten und Grünanlagen besiedeln. 3.2 Verbreitung im Untersuchungsraum nachgewiesen potenziell möglich Im Rahmen der Bestandserfassung wurden folgende Arten als Brutvögel festgestellt: Amsel, Blaumeise, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Zaunkönig und Zilpzalp. Bei den Arten handelt es sich um ungefährdete Arten bzw. nicht im Arten der Vorwarnliste. Die meisten Arten sind ubiquitär und sehr häu- fig. 3.3 Abgrenzung und Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Kurzbeschreibung der vom Vorhaben betroffenen lokalen Population einschließlich ihrer Abgrenzung; Be- gründung des Erhaltungszustandes (Zustand der Population, Habitatqualität, Beeinträchtigungen). Da im Umfeld ebenfalls geeignete Brutlebensräume vergleichbaren Typs vorhanden sind, ist mit einem guten Erhaltungszustand der jeweiligen Populationen der Gilde der Siedlungsbrüter zu rechnen. Die Eingriffsfläche weist keine essentielle Bedeutung für den lokalen Bestand auf. 3.4 Kartografische Darstellung Insbesondere kartografische Darstellung des Artvorkommens / der lokalen Population, der betroffenen Fort- pflanzungs- und Ruhestätten, essentiellen Teilhabitate sowie der Nahrungshabitate5. 5 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte er- folgen. 4. Prognose und Bewertung der Schädigung und / oder Störung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (bau-, anlage- und betriebsbedingt) 4.1 Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie der konkret betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Da der Großteil der Gehölzbestände beseitigt wird, erfolgte eine Beanspruchung von Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. b) Werden Nahrungs- und/oder andere essentielle Teilhabitate so erheblich beschä- digt oder zerstört, dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vollständig entfällt? ja nein (vgl. LANA stA "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 3. der Hinweise zu den zentralen unbe- stimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf Nahrungshabitate und oder andere essentielle Teilhabitate sowie Einschätzung der Rückwirkungen auf die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. c) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch Störungen oder sonstige Vorhabenwirkungen so beeinträchtigt und damit beschädigt, dass diese nicht mehr nutzbar sind? ja nein (vgl. LANA stA "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 2. der Hinweise zu den zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen. d) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen; ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Beseitigung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar). Ersatzanpflanzungen von Gehölzen im Vorhabensbereich e) Handelt es sich um ein/e nach § 15 BNatSchG oder § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG zulässige/s Vorhaben bzw. Planung (§ 44 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG)? ja nein (vgl. BVerwG, Urt. vom 14.07.2011 - 9 A 12.10 - Rz.117 und 118) . Kurze Begründung, dass die Eingriffsregelung korrekt abgearbeitet worden ist, und Verweis auf die detaillierten Planunterlagen. f) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt (§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein Prüfung, ob im räumlichen Zusammenhang geeignete (und nicht bereits anderweitig besetzte) Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Individuen bestehen. g) Kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) gewährleistet werden (§ 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)? ja nein Aufhängen von vier Nistkästen für Höhlen- /Halbhöhlenbrüter im Umfeld Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . h) Falls kein oder kein vollständiger Funktionserhalt gewährleistet werden kann: Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung/en. Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.2 Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) a) Werden Tiere gefangen, verletzt oder getötet? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Kann das Vorhaben bzw. die Planung zu einer signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos von Tieren führen? ja nein Darstellung des signifikant erhöhten Verletzungs- bzw. Tötungsrisikos. Bei einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko sind Angaben zu: − den artspezifischen Verhaltensweisen, − der häufigen Frequentierung des Einflussbereichs des Vorhabens bzw. der Planung und/oder − der Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen erforderlich. Wenn nein: Begründung, warum keine signifikante Schädigung prognostiziert wird. c) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Bauzeitenregelung, Maß- nahmen für kollisionsgefährdete Tierarten); ggf. Angabe der verbleibenden Beein- trächtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Beseitigung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.3 Erhebliche Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) a) Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen (z.B. Lärm- oder Lichtimmissionen, Barriere- bzw. Trennwirkungen und/oder genetische Verinselung) auf die lokale Population sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der (ggf. vorgezogen durchzuführenden) Vermeidungs- maßnahmen, Angaben zur Wirksamkeit (Zeitpunkt, Plausibilität, etc.) und ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.5 Kartografische Darstellung Kartografische Darstellung der in 4.1 - 4.4 aufgeführten Konflikte sowie der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und / oder zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen)6. 6 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte erfolgen. 6. Fazit 6.1 Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und/oder der vorgesehenen Vermeidungs- und CEF- Maßnahmen werden die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG nicht erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig. erfüllt - weiter mit Pkt. 6.2. 6.2 Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und/oder der vorgesehenen FCS-Maßnahmen sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) nicht erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig. sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig. Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach §§ 44 und 45 BNatSchG (saP) Stand: Mai 2012  Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen Hinweise: − Dieses Formblatt ersetzt nicht die erforderliche fachgutachterliche Prüfung der artenschutzrechtlichen Ver- botstatbestände und ggf. die Begründung der Ausnahmevoraussetzungen. − Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gilt nur für die Arten des Anhangs IV der FFH-RL, die Europäi- schen Vogelarten und die Verantwortungsarten. Die übrigen besonders geschützten Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung nach §§ 14 ff BNatSchG (vgl. § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG) bzw. in der Bauleitpla- nung nach § 18 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. BauGB abzuarbeiten. − Mit diesem Formblatt wird das Vorhaben bzw. die Planung nur auf eine betroffene Art (bzw. Gilde bei Euro- päischen Vogelarten) geprüft. Sind mehrere europarechtlich geschützte Arten betroffen, sind jeweils geson- derte Formblätter vorzulegen. Eine Aussage, ob das Vorhaben bzw. die Planung insgesamt artenschutz- rechtlich zulässig ist, kann nur im Rahmen der erforderlichen fachgutachterlichen Gesamtprüfung erfolgen. − Auf die Ausfüllung einzelner Abschnitte des Formblatts kann verzichtet werden, wenn diese im konkreten Einzelfall nicht relevant sind (z.B. wenn eine Ausnahmeprüfung nach Ziffer 5 nicht erforderlich ist). 1. Vorhaben bzw. Planung Kurze Vorhabens- und Planungsbeschreibung: Neubau von Wohngebäuden und eines Kindergartens im Rahmen des vorhabensbezogenen Bebauungsplans Steinkreuzstraße 14, Karlsruhe-Wolfartsweier Für die saP relevante Planunterlagen: - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2. Schutz- und Gefährdungsstatus der betroffenen Art1 Art des Anhangs IV der FFH-RL Europäische Vogelart2 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste Status in Deutschland Rote Liste Status in BaWü Gilde der waldbewoh- nenden Vogelarten 0 (erloschen oder ver- schollen) 1 (vom Erlöschen be- droht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 0 (erloschen oder ver- schollen) 1 (vom Erlöschen be- droht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 1 Es sind nur die Arten des Anhangs IV der FFH-RL und die Europäischen Vogelarten darzustellen, weil der Erlass einer Rechtsverordnung für die Verantwortungsarten gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gegenwärtig noch aussteht. 2 Einzeln zu behandeln sind nur die Vogelarten der Roten Listen. Die übrigen Vogelarten können zu Gilden zusammen- gefasst werden. 3. Charakterisierung der betroffenen Tierart3 3.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Bei Arten, die zur Gilde der Waldbewohner gehören, handelt es sich um solche, die bevorzugt Wälder und waldähnliche Gehölzbestände besiedeln. 3.2 Verbreitung im Untersuchungsraum nachgewiesen potenziell möglich Im Rahmen der Bestandserfassung wurde nur die Singdrossel als Vertreter dieser Gilde nachgewiesen. Bei der Singdrossel handelt es sich um eine ungefährdete Art, die in Baden-Württemberg flächende- ckend verbreitet ist. 3.3 Abgrenzung und Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Kurzbeschreibung der vom Vorhaben betroffenen lokalen Population einschließlich ihrer Abgrenzung; Be- gründung des Erhaltungszustandes (Zustand der Population, Habitatqualität, Beeinträchtigungen). Genaue Information zur lokalen Population liegen nicht vor. 3.4 Kartografische Darstellung Insbesondere kartografische Darstellung des Artvorkommens / der lokalen Population, der betroffenen Fort- pflanzungs- und Ruhestätten, essentiellen Teilhabitate sowie der Nahrungshabitate5. 5 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte er- folgen. 4. Prognose und Bewertung der Schädigung und / oder Störung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (bau-, anlage- und betriebsbedingt) 4.1 Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie der konkret betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Vorhabensbedingt wird ein Brutrevier in dem Pappelbestand beansprucht. b) Werden Nahrungs- und/oder andere essentielle Teilhabitate so erheblich beschä- digt oder zerstört, dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vollständig entfällt? ja nein (vgl. LANA stA "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 3. der Hinweise zu den zentralen unbe- stimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf Nahrungshabitate und oder andere essentielle Teilhabitate sowie Einschätzung der Rückwirkungen auf die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. c) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch Störungen oder sonstige Vorhabenwirkungen so beeinträchtigt und damit beschädigt, dass diese nicht mehr nutzbar sind? ja nein (vgl. LANA stA "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 2. der Hinweise zu den zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen. d) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen; ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Beseitigung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar). Ersatzpflanzungen von Gehölzen im Vorhabensbereich e) Handelt es sich um ein/e nach § 15 BNatSchG oder § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG zulässige/s Vorhaben bzw. Planung (§ 44 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG)? ja nein (vgl. BVerwG, Urt. vom 14.07.2011 - 9 A 12.10 - Rz.117 und 118) . Kurze Begründung, dass die Eingriffsregelung korrekt abgearbeitet worden ist, und Verweis auf die detaillierten Planunterlagen. f) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt (§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein Prüfung, ob im räumlichen Zusammenhang geeignete (und nicht bereits anderweitig besetzte) Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Individuen bestehen. Ggf. durch den Erhalt von Gehölzbeständen am Nordostrand und Nachpflanzen von Sträuchern und von Bäumen g) Kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) gewährleistet werden (§ 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)? ja nein Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . h) Falls kein oder kein vollständiger Funktionserhalt gewährleistet werden kann: Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung/en. Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.2 Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) a) Werden Tiere gefangen, verletzt oder getötet? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Kann das Vorhaben bzw. die Planung zu einer signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos von Tieren führen? ja nein Darstellung des signifikant erhöhten Verletzungs- bzw. Tötungsrisikos. Bei einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko sind Angaben zu: − den artspezifischen Verhaltensweisen, − der häufigen Frequentierung des Einflussbereichs des Vorhabens bzw. der Planung und/oder − der Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen erforderlich. Wenn nein: Begründung, warum keine signifikante Schädigung prognostiziert wird. c) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Bauzeitenregelung, Maß- nahmen für kollisionsgefährdete Tierarten); ggf. Angabe der verbleibenden Beein- trächtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Beseitigung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.3 Erhebliche Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) a) Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen (z.B. Lärm- oder Lichtimmissionen, Barriere- bzw. Trennwirkungen und/oder genetische Verinselung) auf die lokale Population sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der (ggf. vorgezogen durchzuführenden) Vermeidungs- maßnahmen, Angaben zur Wirksamkeit (Zeitpunkt, Plausibilität, etc.) und ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.5 Kartografische Darstellung Kartografische Darstellung der in 4.1 - 4.4 aufgeführten Konflikte sowie der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und / oder zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen)6. 6 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte erfolgen. 6. Fazit 6.1 Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und/oder der vorgesehenen Vermeidungs- und CEF- Maßnahmen werden die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG nicht erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig. erfüllt - weiter mit Pkt. 6.2. 6.2 Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und/oder der vorgesehenen FCS-Maßnahmen sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) nicht erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig. sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig. Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach §§ 44 und 45 BNatSchG (saP) Stand: Mai 2012  Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen Hinweise: − Dieses Formblatt ersetzt nicht die erforderliche fachgutachterliche Prüfung der artenschutzrechtlichen Ver- botstatbestände und ggf. die Begründung der Ausnahmevoraussetzungen. − Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gilt nur für die Arten des Anhangs IV der FFH-RL, die Europäi- schen Vogelarten und die Verantwortungsarten. Die übrigen besonders geschützten Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung nach §§ 14 ff BNatSchG (vgl. § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG) bzw. in der Bauleitpla- nung nach § 18 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. BauGB abzuarbeiten. − Mit diesem Formblatt wird das Vorhaben bzw. die Planung nur auf eine betroffene Art (bzw. Gilde bei Euro- päischen Vogelarten) geprüft. Sind mehrere europarechtlich geschützte Arten betroffen, sind jeweils geson- derte Formblätter vorzulegen. Eine Aussage, ob das Vorhaben bzw. die Planung insgesamt artenschutz- rechtlich zulässig ist, kann nur im Rahmen der erforderlichen fachgutachterlichen Gesamtprüfung erfolgen. − Auf die Ausfüllung einzelner Abschnitte des Formblatts kann verzichtet werden, wenn diese im konkreten Einzelfall nicht relevant sind (z.B. wenn eine Ausnahmeprüfung nach Ziffer 5 nicht erforderlich ist). 1. Vorhaben bzw. Planung Kurze Vorhabens- bzw. Planungsbeschreibung. Neubau von Wohngebäuden und eines Kindergartens im Rahmen des vorhabensbezogenen Bebauungsplans Steinkreuzstraße 14, Karlsruhe-Wolfartsweier Für die saP relevante Planunterlagen − Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2. Schutz- und Gefährdungsstatus der betroffenen Art1 Art des Anhangs IV der FFH-RL Europäische Vogelart2 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste Status in Deutschland Rote Liste Status in BaWü Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 0 (erloschen oder ver- schollen) 1 (vom Erlöschen be- droht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 0 (erloschen oder ver- schollen) 1 (vom Erlöschen be- droht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 1 Es sind nur die Arten des Anhangs IV der FFH-RL und die Europäischen Vogelarten darzustellen, weil der Erlass einer Rechtsverordnung für die Verantwortungsarten gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gegenwärtig noch aussteht. 2 Einzeln zu behandeln sind nur die Vogelarten der Roten Listen. Die übrigen Vogelarten können zu Gilden zusammen- gefasst werden. 3. Charakterisierung der betroffenen Tierart3 3.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Zwergfledermäuse sind Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften, vor allem auch in Sied- lungsbereichen als Kulturfolger vorkommen. Als Hauptjagdgebiete dienen Gewässer, Kleingehölze sowie auf- gelockerte Laub- und Mischwälder. Im Siedlungsbereich werden parkartige Gehölzbestände sowie Straßenla- ternen aufgesucht. Die Art ist wenig spezialisiert. Die Tiere jagen in 2-6 m Höhe im freien Luftraum oft entlang von Waldrändern, Hecken und Wegen. Die individuellen Jagdgebiete können bis zu 2,5 km um das Quartier liegen. Als Wochenstuben werden fast ausschließlich Spaltenverstecke an und in Gebäuden aufgesucht, ins- besondere Hohlräume hinter Fensterläden, Rollladenkästen, Flachdächer und Wandverkleidungen. Baum- quartiere sowie Nistkästen werden nur selten bewohnt, in der Regel nur von einzelnen Männchen. Die Wo- chenstuben werden ab Ende März gebildet, ab Mitte Juni werden die Jungen geboren. Ab Anfang/Mitte August lösen sich die Wochenstuben wieder auf, die Tiere leben danach in kleineren Gruppen vergesellschaftet. Die Männchen leben überwiegend einzeln, im Spätsommer bilden sie kleine Harems mit meist 2-5 Weibchen. Ge- legentlich kommt es im Spätsommer zu „Invasionen“, bei denen Zwergfledermäuse bei der Erkundung geeig- neter Quartiere zum Teil in großer Zahl in Gebäude einfliegen. Als typische Siedlungsbewohner sind Zwerg- fledermäuse im Jagdgebiet nicht besonders störanfällig. Gegenüber Störungen direkt in und an den Quartieren sind Zwergfledermäuse wie alle Fledermausarten sehr sensibel und reagieren je nach Stärke und Dauer der Störung mit Umsiedlung. Quelle: Braun, M. & Dieterlen, F. (Hrsg.) (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs - Band 1. Ulmer-Verlag, Stuttgart. 3.2 Verbreitung im Untersuchungsraum nachgewiesen potenziell möglich Die Art wurde mittels Detektorbegehung erfasst. 3.3 Abgrenzung und Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Kurzbeschreibung der vom Vorhaben betroffenen lokalen Population einschließlich ihrer Abgrenzung; Be- gründung des Erhaltungszustandes (Zustand der Population, Habitatqualität, Beeinträchtigungen). Über den Erhaltungszustand der lokalen Population liegen keine Daten vor. 3.4 Kartografische Darstellung Insbesondere kartografische Darstellung des Artvorkommens / der lokalen Population, der betroffenen Fort- pflanzungs- und Ruhestätten, essentiellen Teilhabitate sowie der Nahrungshabitate5. 5 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte er- folgen. 4. Prognose und Bewertung der Schädigung und / oder Störung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (bau-, anlage- und betriebsbedingt) 4.1 Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie der konkret betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. In dem Vorhabensbereich ist ein Vorkommen zeitweise genutzter Tagesquartiere (Ruhestät- ten) von einzelnen Individuen in den Gebäuden und im Pappelbestand möglich. b) Werden Nahrungs- und/oder andere essentielle Teilhabitate so erheblich beschä- digt oder zerstört, dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vollständig entfällt? ja nein (vgl. LANA stA "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 3. der Hinweise zu den zentralen unbe- stimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf Nahrungshabitate und oder andere essentielle Teilhabitate sowie Einschätzung der Rückwirkungen auf die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. c) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch Störungen oder sonstige Vorhabenwirkungen so beeinträchtigt und damit beschädigt, dass diese nicht mehr nutzbar sind? ja nein (vgl. LANA stA "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 2. der Hinweise zu den zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen. d) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen; ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Abriss der Gebäude während der Aktivitätsphase der Fledermäuse im Spätsommer (September bis Okto- ber) und Fällung des Baumbestandes im Oktober, damit die Tiere während des Eingriffs das Quartier verlas- sen können. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . e) Handelt es sich um ein/e nach § 15 BNatSchG oder § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG zulässige/s Vorhaben bzw. Planung (§ 44 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG)? ja nein (vgl. BVerwG, Urt. vom 14.07.2011 - 9 A 12.10 - Rz.117 und 118) Kurze Begründung, dass die Eingriffsregelung korrekt abgearbeitet worden ist, und Verweis auf die detaillierten Planunterlagen. f) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt (§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein Prüfung, ob im räumlichen Zusammenhang geeignete (und nicht bereits anderweitig besetzte) Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Individuen bestehen. Es ist davon auszugehen, dass für die betroffenen Tiere in den Häusern des angrenzen- den Wohngebiets ausreichend weitere geeignete Einzelquartiere zur Verfügung stehen. Dennoch sollen im Zuge einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme im Umfeld zwei Fle- dermauskästen aufgehängt werden. Zusätzlich wird die Installation zweier Kästen in dem geplanten Kindergartengebäude vorgeschlagen. g) Kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) gewährleistet werden (§ 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)? ja nein Aufhängen von zwei Fledermauskästen im Umfeld Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . h) Falls kein oder kein vollständiger Funktionserhalt gewährleistet werden kann: Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung/en. Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.2 Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) a) Werden Tiere gefangen, verletzt oder getötet? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Kann das Vorhaben bzw. die Planung zu einer signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos von Tieren führen? ja nein Darstellung des signifikant erhöhten Verletzungs- bzw. Tötungsrisikos. Wenn nein: Begründung, warum keine signifikante Schädigung prognostiziert wird. c) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Abriss der Gebäude während der Aktivitätsphase der Fledermäuse im Spätsommer (September bis Okto- ber) und Fällung des Baumbestandes im Oktober, damit die Tiere während des Eingriffs das Quartier verlas- sen können. Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Bauzeitenregelung, Maß- nahmen für kollisionsgefährdete Tierarten); ggf. Angabe der verbleibenden Beein- trächtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.3 Erhebliche Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) a) Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen (z.B. Lärm- oder Lichtimmissionen, Barriere- bzw. Trennwirkungen und/oder genetische Verinselung) auf die lokale Population sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der (ggf. vorgezogen durchzuführenden) Vermeidungs- maßnahmen, Angaben zur Wirksamkeit (Zeitpunkt, Plausibilität, etc.) und ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 6. Fazit 6.1 Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und/oder der vorgesehenen Vermeidungs- und CEF- Maßnahmen werden die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG nicht erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig. erfüllt - weiter mit Pkt. 6.2. 6.2 Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und/oder der vorgesehenen FCS-Maßnahmen sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) nicht erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig. sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig. Anhang 1 Veranlassung 2 Vorhabensbeschreibung 3 Biotopbeschreibung 4 Artenschutzrechtliche Beurteilung 4.1 Methoden 4.2 Vögel 4.3 Fledermäuse 4.4 Totholzkäfer 4.5 Sonstige Arten 5 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 6 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen 7 Weitere Artenschutzmaßnahmen 8 Auswirkungen auf den Biotopverbund 9 Fazit 10 Verwendete Unterlagen
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/steinkreuzstrasse_14/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZo4ZXlZWG50jT/Artenschutzrechtlicher%20Fachbeitrag.pdf
Karlsruhe: Schulen Faltblatt: Informationen zur Schule für Eltern aus dem Ausland Für Eltern mit schul­pflich­ti­gen Kindern ohne Deutsch­kennt­nisse: Infor­ma­tio­nen zur Schulan­mel­dung, zu Vorbe­rei­tungs­klas­sen (VKL und VABO) und zu den verschie­de­nen Schularten in Karlsruhe. Das Faltblatt ist in den folgenden Sprachen erhältlich: Deutsch, Englisch, Rumänisch, Arabisch, Kroatisch. Herun­ter­la­den des Faltblat­tes Faltblatt deutsche Version (PDF, 174 KB) Faltblatt englische Version (PDF, 173 KB) Faltblatt rumänische Version (PDF, 156 KB) Faltblatt arabische Version (PDF, 309 KB) Faltblatt Kroatische Version (PDF, 167 KB) Das Faltblatt kann angefor­dert werden: Schul- und Sportamt Blumenstr. 2a 76133 Karlsruhe Telefon 0721 133-4166 oder -4101 E-Mail: bildungskoordination@sus.karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b2/schulen/eltern_international/schulinformation
INTERNATIONALE ABTEILUNG STADTBIBLIOTHEK KARLSRUHE Übersicht über die vorhandenen Sprachen Stand: Februar 2017 SPRACHE LERNMEDIEN & WÖRTERBÜCHER BELLETRISTIK SACHLITERATUR HÖRBÜCHER Ägyptisch X Albanisch X Arabisch X X X Brasilianisch X Bulgarisch X Chinesisch X Dänisch X Englisch X X s. Amerik. Bibliothek X Esperanto X Estnisch X Finnisch X Französisch X X X X Griechisch X Hebräisch X Hindi X Isländisch X Italienisch X X X Japanisch X Koreanisch X Kroatisch X Lettisch X Litauisch X Niederländisch X Norwegisch X Persisch X Polnisch X Portugiesisch X Rumänisch X Russisch X X X Schwedisch X Serbisch X Slowakisch X Slowenisch X Spanisch X X X Thailändisch X Tschechisch X Türkisch X X X Ungarisch X
https://www.karlsruhe.de/b2/bibliotheken/stadtbibliothek/staendehaus/HF_sections/content/ZZmXi4DcotIc5k/InternationaleAbteilung_vorhandeneSprachen.pdf
Karlsruhe: Schulen Informationen für Eltern - international Foto www.pixabay.de © Gerd Altmann Inter­kul­tu­relle Eltern­men­to­ren in KarlsruheUnter dem Motto "Eltern stärken Eltern" engagieren sich ehren­amt­lich tätige Inter­kul­tu­relle Eltern­men­to­rin­nen und Eltern­men­to­ren für Eltern, Schulen und Stellen, die mit Familien mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund arbeiten. Infor­ma­tio­nen gibt es in folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Rumänisch, Türkisch, Arabisch, Kroatisch, Russisch, Franzö­sisch. weiter zur Seite Interkulturelle Elternmentoren in Karlsruhe Infor­ma­tio­nen zur Schule für Eltern aus dem AuslandDie Broschüre ist für Eltern mit schul­pflich­ti­gen Kindern ohne Deutsch­kennt­nisse. Sie enthält Infor­ma­tio­nen zur Schulan­mel­dung, zu Vorbe­rei­tungs­klas­sen (VKL und VABO) und zu den verschie­de­nen Schularten in Karlsruhe. Sie ist erhältlich in den Sprachen Deutsch, Englisch, Rumänisch, Arabisch und Kroatisch. weiter zur Seite Informationen zur Schule für Eltern aus dem Ausland Broschüre Bildungs-und Beratungs­an­ge­bote für neu zugewan­derte Kinder, Jugend­li­che und ErwachseneDie Broschüre richtet sich an alle, die mit neu zugewan­der­ten Kindern, Jugend­li­chen und jungen Erwach­se­nen zu tun haben und sich über die vielfäl­ti­gen Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten in Karlsruhe infor­mie­ren wollen. Hier können Sie die Broschüre als PDF-Dokument (691 KB) herun­ter­la­den. Schul­weg­pläne für den sicheren SchulwegFür alle Grund­schu­len gibt es Pläne, auf denen die sichersten Wege aufge­zeich­net sind. Eltern­briefe zum sicheren Schulweg gibt es in folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Italie­nisch, Spanisch, Türkisch, Russisch, Rumänisch und Arabisch. weiter zur Seite Schulwegpläne Broschüre "Will­kom­men in der Grund­schu­le"Hier finden Eltern in einfacher Sprache alle wichtigen Infor­ma­tio­nen zum Thema Grund­schule. Sie ist erhältlich in den Sprachen Deutsch, Englisch, Italie­nisch, Rumänisch, Türkisch, Arabisch und Russisch. weiter zur Seite Broschüre "Willkommen in der Grundschule"
https://www.karlsruhe.de/b2/schulen/eltern_international
Antrag auf Erteilung Antrag auf Ersterteilung / Erweiterung der Fahrerlaubnis Ich beantrage die Erteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse(n): AM B C1 D1 L A1 BE C1E D1E T A2 C D A CE DE Bei der Beantragung von mehreren Klassen füllen Sie bitte das Formular „Doppelklasse“ aus. Bei der Erweiterung zu den Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE sowie D1/D1E/D/DE füllen Sie bitte das Formular „Erklärung Berufskraftfahrerqualifikation“ aus. Theoretische Prüfung Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzulegen. Es besteht auch die Möglichkeit, die theoretische Prüfung in folgenden Sprachen zu absolvieren: Englisch Französisch Griechisch Hocharabisch Italienisch Kroatisch Polnisch Portugiesisch Rumänisch Russisch Spanisch Türkisch Bitte wählen Sie eine Sprache aus, wenn Sie die Prüfung nicht in deutscher Sprache absolvieren. Praktische Prüfung Ich beantrage die Ablegung der Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe Familienname Name der Fahrschule Geburtsname Vornamen Geburtsdatum Geburtsort- und land Anschrift Staatsangehörigkeit Telefonnummer E-Mail-Adresse Bereits erteilte Fahrerlaubnisklassen: Erteilte Klasse Erteilt durch Behörde Erteilungsdatum Listennummer Mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis verzichte ich auf eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum dieser Klasse(n). (§ 21 Abs. 2 FeV) Hinweis zum Antragsverfahren: Sollten Sie nicht innerhalb eines Jahres nach Erstellung des Prüfauftrags Ihre theoretische Prüfung abgelegt haben, so wird Ihr Antrag als erledigt und die bezahlten Gebühren als verfallen betrachtet. Mit meiner Unterschrift versichere ich die Richtigkeit der vorstehenden Angaben sowie die Kenntnisnahme der Hinweise. ___________________________ _______________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift) Unterschrift für die Ausstellung des Kartenführerscheins !Bitte mittig mit einem schwarzen Stift unterschreiben!
https://web1.karlsruhe.de/service/Formulare/ordnungsamt/Antrag-Ersterteilung-Erweiterung.pdf