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Karlsruhe: Stadtzeitung Ausgabe vom 6. Dezember 2013 Untersuchungen sprechen gegen Flächen bei Wettersbach Nachbarschaftsverband: Kein Windenergie-Standort ohne Restrisiko Nach vertiefender Untersuchung von Standorten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK), die aufgrund der Windver-hältnisse für mehrere Windkraftanlagen in Frage kommen könnten, steht fest: Es gibt keine Fläche ohne Restriktionen, im NVK ist allenfalls eine Fläche in Karlsbad für Windkraftanlagen geeignet. weiterNachbarschaftsverband: Kein Windenergie-Standort ohne Restrisiko Formulare auch im Internet Vorschläge für Landschaftsplan Seit 1976 gibt es den Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK). Der Zusammenschluss von vier Städten und elf Gemeinden in der Region Karlsruhe mit über 450.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vereinbart, wo im Stadtumlandbereich Wohnungen gebaut, Gewer-begebiete ausgewiesen, Industrien angesiedelt und Grünflächen angelegt werden. weiterVorschläge für Landschaftsplan Am Mühlburger Tor wieder zwei Fahrspuren gen Norden Nadelöhr aufgeweitet Die Lage für den Individualverkehr am Mühlburger Tor hat sich entspannt. Seit Mittwoch 4. Dezember, stehen Autofahrern Richtung Norden zum Adenauerring wieder zwei Fahrspuren zur Verfügung. Damit ist, wie von OB Dr. Frank Mentrup in der vergangenen Woche zugesichert, rechtzeitig vor der langen Einkaufsnacht der Weihnachtsstadt Karlsruhe am Samstag das bisherige Nadelöhr aufgeweitet. weiterNadelöhr aufgeweitet Lob für Christkindlesmarkt auf dem Friedrichsplatz und Kinderland St. Stephan Marktideen kommen an Am ersten Adventswochenende strömten die Menschen in die Innenstadt und ein Besuch des Christkindlesmarkts gehörte selbstverständlich mit dazu. So reichten die weitläufigen Wege zwischen den Ständen auf dem Friedrichsplatz zeitweise nicht mehr für ein flottes Vorwärtskommen aus. weiterMarktideen kommen an Geschäfte, Christkindlesmarkt und Eiszeit laden ein Bummeln bis Mitternacht Besonders viel Zeit zum Einkauf von Weihnachtsartikeln, Geschen-ken oder zum Bummeln durch die Weihnachtsstadt bietet die Lange Einkaufsnacht, am morgigen Samstag, 7. Dezember. Bis Mitternacht bleiben die Geschäfte der Innenstadt und der Christkindlesmarkt geöffnet. weiterBummeln bis Mitternacht Büro für Integration vermittelt in passgenaue Integrationskurse Willkommenssignal für Neuankömmlinge Die Zuwanderung nach Deutschland und damit auch nach Karlsruhe hält an. Und für gelingende Integration braucht es Deutschkenntnisse. Damit Neuankömmlinge künftig zügig und gezielt in für sie passende Integrationskurse vermittelt werden, setzt Karlsruhe seit diesem Sommer auf das neue Kooperationsmodell "Zebefi" (Zentrale Beratung für Integrationskurse) beim städtischen Büro für Integrati-on (Helmholtzstraße 9 bis 11). weiterWillkommenssignal für Neuankömmlinge Stadt und dm stellten die Firmenzentrale vor / Verkehr im Fokus Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung": Passender Standort in Karlsruhe Der dm-drogerie markt will seine Hauptverwaltung in einem Gebäu-dekomplex auf dem Grundstück am Rande der Untermühlsiedlung zusammenführen. Erste Entwürfe des Projekts stellten Stadtplanungsamt und dm den Bürgerinnen und Bürgern vergangene Woche in der Karlsburg Durlach vor. weiterBebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung": Passender Standort in Karlsruhe Zwischenbilanz des Einsparprojekts an 45 Karlsruher Schulen / Auszeichnungen Energiesparen ist Geldquelle Das Nutzerverhalten ändern, Heizenergie, Strom und Wasser sparen, das sind die Ziele des seit 2011 laufenden Einsparprojekts an 45 Karlsruher Schulen. Baudezernent Michael Obert lobte bei einer Zwischenbilanz die Schulen für die Vermeidung von 670 Tonnen Kohlendoixid im Jahr 2012. weiterEnergiesparen ist Geldquelle Klimawetten-Haushalte ausgezeichnet Verhalten geändert und Wette gewonnen "Licht ausschalten, wenn man es nicht braucht, das bringt richtig viel" oder, "wenn wir die Heizung etwas runterdrehen und nur noch heizen, wo wir es wirklich brauchen, das spart richtig Energie und spart zudem auch noch Kosten." So oder so ähnlich berichten die fünf Haushalte von ihren Erfolgen, die sich über ein Jahr lang dazu bereit erklärt haben, ihr Energieverhalten unter die Lupe zu nehmen und die sich per Wette dazu verpflichtet haben, bestimmte Einsparziele in jedem Fall zu erzielen. weiterVerhalten geändert und Wette gewonnen Tickets und Fanartikel auf dem Christkindlesmarkt / Eifel-Rocker Jupiter Jones "Das Fest" feiert 2014 seinen 30. Geburtstag: "BossHoss"-Ritt über den Hügel Nicht nur das Christkind kommt bald, auch das Fest in der Günther-Klotz-Anlage ist nicht mehr in allzu weiter Ferne. Nun gut, einige Monate dauert es schon noch, bis "BossHoss" und "Jupiter Jones" bei der 30. Auflage des Spektakels auftreten, aber freuen kann man sich schon heute - auf beide Ereignisse. weiter"Das Fest" feiert 2014 seinen 30. Geburtstag: "BossHoss"-Ritt über den Hügel Wünsche vom Baum pflücken Viele Eltern neigen dazu, ihre Kinder mit Geschenken zu überhäufen. Dieses und jenes noch - oft gibt es kein Halten mehr. Ein Luxusproblem. Weniger verschwenderisch geht es in armen, kinderreichen Familien zu. Da wird jeder Euro umgedreht und oft reicht das Geld hinten und vorne und für Geschenke erst recht nicht. weiterWünsche vom Baum pflücken Mit "Peditram" gut geleitet zur Schule laufen Zur Schule laufen ist besser als gefahren zu werden. Ein solcher Spaziergang ist gesünder, stärkt die Abwehrkräfte und fördert das Miteinander der Kinder. weiterMit "Peditram" gut geleitet zur Schule laufen MRSA-Prophylaxe war Thema Umweltausschuss: Vorsorge wird ernst genommen Um Maßnahmen zur Eindämmung multiresistenter Keime im Städtischen Klinikum sowie die Ergebnisse der kommunalen Gesundheitskonferenz ging es jetzt im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit. weiterUmweltausschuss: Vorsorge wird ernst genommen Veranstaltung der Bildungsregion zur Ganztagsschule Schüler diskutieren mit Das Familienleben, Unabhängigkeit und Erfolgserlebnisse stehen für Schüler aus zehn Schulen ganz oben auf der Prioritätenliste. Hinzu kommen "gutes Essen", "Platz sowie Freizeit zum Spielen" "nicht ganz so strenge Lehrer" und ein ansprechendes Schulhaus. Die Schüler ab der 5. Klasse aus allen Schulgattungen äußerten sich auf einer Veranstaltung "Wie sieht meine Wunsch-Ganztagsschule aus". weiterSchüler diskutieren mit 40 Jahre Regionalverband Mittlerer Oberrhein Region als Leidenschaft Auf den Tag genau 40 Jahre nach seiner Gründungsversammlung lud der Regionalverband Mitt-lerer Oberrhein (RVMO) am letzten Freitag, 29. November, zu einem Festakt ins Ettlinger Schloss ein. weiterRegion als Leidenschaft Deutsch-kanadisches Projekt ausgezeichnet mit Außenwirtschaftspreis der TRK Global 2013 für Made in Germany "Made in Germany", die modellhafte Kooperation in innovativer Faserverbund-Fertigungstechnologie vom Fraunhofer-Institut für Chemische Technologie ICT mit der kanadischen University of Western Ontario wurde in der letzten Woche im Haus der Wirtschaft der IHK Karlsruhe mit dem GLOBAL2013, dem Außenwirtschaftspreis der TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) ausgezeichnet. weiterGlobal 2013 für Made in Germany OB und Fachleute vor Ort / Problem Verkehr und Lärm Bürgerversammlung Bulach: Licht in dunkle Flecken "Im schönen Bulach gibt es auch dunkle Flecken", eröffnete der Bürgervereinsvorsitzende Friedbert Neumann die Bürgerversammlung am Dienstag im ehemaligen Bulacher Rathaus. Gemeinsam mit OB Dr. Frank Mentrup und Vertretern aus der Stadtverwaltung gab es Antworten und Lösungsvorschläge zu Verkehrssituation, Ordnung und Lärm. Und man wollte diese "Flecken heller machen". weiterBürgerversammlung Bulach: Licht in dunkle Flecken Beitrag der CDU-Gemeinderatsfarktion Karlsruhe - sicher, sauber und lebenswert Sicherheit und Ordnung, sowie Sauberkeit im öffentlichen Raum haben unbestritten große Auswirkung auf die Lebensqualität in unserer Stadt. Das Bedürfnis nach Sicherheit und Sauberkeit zählt zu den menschlichen Grundbedürfnissen und ist für das Wohlbefinden in Karlsruhe, für Sie liebe Bürgerinnen und Bürger, von großer Bedeutung. weiterKarlsruhe - sicher, sauber und lebenswert Beitrag der GRÜNE-Gemeinderatsfarktion Landschaft schützen - Flächen gewinnen In Karlsruhe und den Umlandgemeinden des Nachbarschaftsverbands (NVK) schreiten die Arbeiten zum Flächennutzungsplan 2030 voran. Aktuell sind zahlreiche Gebiete als potenzielle Gewerbeflächenstandorte in Prüfung. weiterLandschaft schützen - Flächen gewinnen Beitrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Für einen starken Wirtschaftsstandort Karlsruhe Erfolgreiche und effektive kommunale Wirtschaftsförderung ist der Schlüssel zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Karlsruhe und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Standortentscheidungen von Unternehmen sind immer von der Qualität der vorhandenen Infrastruktur abhängig. Die Kommune stellt deshalb Flächen und Dienstleistungen für die Unternehmen zur Verfügung. Und sie muss dafür sorgen, dass die arbeitenden Menschen ein hohes Maß an Lebensqualität vorfinden. weiterFür einen starken Wirtschaftsstandort Karlsruhe Aufsichtsrat informierte sich über Zukunftskonzept /Brandschutzkonzept erforderlich Maßnahmen für Stadthalle bündeln Die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) konnte zahlreiche Veranstaltungen mit internationaler Strahlkraft nach Karlsruhe akquirieren. Um auf Dauer attraktiver Veranstaltungsort zu sein, hatten der Aufsichts- und Gemeinderat daher ein Modernisierungskonzept beschlossen. Die Bestandsaufnahme hat nun Mängel ergeben, die eine ergänzende technische Überarbeitung erfordern. Hierüber informierte die Stadtverwaltung am Mittwoch, 4. Dezember, im KMK-Aufsichtsrat. weiterMaßnahmen für Stadthalle bündeln Beitrag der FDP-Gemeinderatsfraktion Flüchtlinge in unserer Stadt Seit 1979 gibt es in Karlsruhe die Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge. Hierher kommen die Menschen unmittelbar nach ihrer Ankunft in Deutschland. Die Erstaufnahmestelle in Karlsruhe ist die Folge einer Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Land Baden-Württemberg. Städte, die eine solche Anlaufstelle zur Verfügung stellen, sind davon befreit, Flüchtlinge dauerhaft aufzunehmen. weiterFlüchtlinge in unserer Stadt Beitrag der KAL-Gemeinderatsfraktion Aktiv für Menschen mit Handicaps Die Vorstellung der Kandidaten zur OB-Wahl in der Gartenhalle war für uns im Frühjahr Anlass zu einem Antrag im Gemeinderat: Generell ist bei Großveranstaltungen der Stadt eine Gebärdendolmetscherin dabei, damit Hörgeschädigte den Redner verstehen können. Aus dem Antrag ist eine Verwaltungsvorlage geworden, die der Gemeinderat nach Beratung im Sozialausschuss demnächst diskutiert und abstimmt. weiterAktiv für Menschen mit Handicaps Beitrag der Partei "Die Linke" Noch ist Zeit für ein Umsteuern In den letzten Jahrzehnten ist die Stadt Karlsruhe vor allem durch sog. Leuchtturmprojekte aufgefallen. Dafür muss man jetzt bei den Kitas richtig ranklotzen, um den Fehlbestand aufzuholen. Auch in Sachen erschwingliche Mietwohnungen ist Karlsruhe in Rückstand geraten und muss aufholen. weiterNoch ist Zeit für ein Umsteuern Beitrag von "Gemeinsam für Karlsruhe" Stadtrat Eduardo Mossuto bei GfK Die GfK begrüßt Stadtrat Eduardo Mossuto in ihrer Mitte und heißt ihn herzlich willkommen. "Wir sind dankbar, mit ihm einen sehr kompetenten Mitstreiter gewonnen zu haben und freuen uns auf gute, intensive Zusammenarbeit" freut sich Stadtrat Friedemann Kalmbach. weiterStadtrat Eduardo Mossuto bei GfK Beitrag der Freien Wähler im Gemeinderat Ressourcenversorgung für alle Schulstandorte Drei Faktoren werden in den kom-menden Jahren die Bildungslandschaft und die Schulentwicklung prägen: weiterRessourcenversorgung für alle Schulstandorte Die Karlsruher Bücherschau geht Sonntag zu Ende / Preisverleihung Malwettbewerb Mörderischer Samstag mit Weingenuss Mit einem kroatischen Zeichentrickfilm beginnt am heutigen Freitag, 6. Dezember, um 11 Uhr im Meidinger Saal der Endspurt der diesjährigen Bücherschau im Regierungspräsidium am Rondellplatz. Der Eintritt zu "Märchen aus Urväterzeiten" ist frei. weiterMörderischer Samstag mit Weingenuss Plattform wendet sich an Kultur- und Kreativwirtschaft Portal für Kreative K³ - so heißt das kostenfreie Portal für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Karlsruhe, das seit rund drei Monaten Informationen und eine Ebene für Kommunikation bietet. Die zentrale Plattform ist ein Projekt des K³ Kultur- und Kreativwirschaftsbüros Karlsruhe, dem Kulturbüro und der lokalen Wirtschaftsförderung. weiterPortal für Kreative Zu Saalmieten gibt es Zuschüsse Seit 2011 erhalten Karlsruhes Kulturvereine Zuschüsse für Saalmieten. Der Gemeinderat hatte beschlossen, dass Kulturvereine die Mittel einmal im Jahr für lokale öffentliche kulturelle Veranstaltungen beantragen können. Dafür hatte das Gremium 15.000 Euro für jedes Jahr eingestellt. Die Mietkosten werden mit bis zu 500 Euro pro Veranstaltung unterstützt. weiterZu Saalmieten gibt es Zuschüsse Temeswar in der "marotte" Das Temeswarer Puppentheater "Merlin" zeigt am Dienstag, 10. Dezember, ab 17 Uhr in der "marotte" "Die Schöne und das Biest". weiterTemeswar in der "marotte" "Lametta" Markt im Tollhaus-Saal weiter"Lametta" Markt im Tollhaus-Saal Kulturelles in Kürze Kultur kompakt weiterKultur kompakt Arbeiten bei der Stadt Karlsruhe Aktuelle Stellenausschreibungen weiterArbeiten bei der Stadt Karlsruhe Ausschreibungen nach VOB und VOL der Stadt Karlsruhe und teilweise der städtischen Unternehmen Ausschreibungen in der StadtZeitung weiterAusschreibungen nach VOB und VOL der Stadt Karlsruhe und teilweise der städtischen Unternehmen
https://presse.karlsruhe.de/db/stadtzeitung/jahr2013/woche49
Karlsruhe: Stadtzeitung Ausgabe vom 6. Dezember 2013 Mörderischer Samstag mit Weingenuss Weitere Informationen Bücherschau Die Karlsruher Bücherschau geht Sonntag zu Ende / Preisverleihung Malwettbewerb Mit einem kroatischen Zeichentrickfilm beginnt am heutigen Freitag, 6. Dezember, um 11 Uhr im Meidinger Saal der Endspurt der diesjährigen Bücherschau im Regierungspräsidium am Rondellplatz. Der Eintritt zu "Märchen aus Urväterzeiten" ist frei. Ein flüssiger Freitagabend beginnt um 20.15 Uhr im Buchcafé. In dem Weinforum dreht sich alles um die weiße Rebsorte Müller-Thurgau. Am 7. Dezember können Kinder und Erwachsene von 14 bis 17 Uhr weihnachtliche Accessoires basteln. Von 15 bis 17 Uhr schlagen Lesepatinnen für Kinder spannende Bücher auf, und für Erwachsene stellt sich um 20.15 Uhr die Frage "Ein edler Tropfen! - Blut oder Wein?" Kurzkrimis von vier regionalen Krimiautorinnen garantieren bei der Veranstaltung "Crime & Wine" auf jeden Fall Mord mit Genuss. Musik statt Wein ist die Beigabe bei einer Lesung von Pater Anselm Grün um 20 Uhr in der Stadtkirche am Marktplatz. Die Weisheiten des Mönchs zu Spiritualität und Lebenskunst begleiten Wolfgang Abendschön & Akzente. Mit einer offenen Werkstatt für Kinder (14 bis 17 Uhr) und der Preisverleihung ab 15 Uhr zum Malwettbewerb geht die Bücherschau am 8. Dezember zu Ende. 2012 zog das Literaturereignis 57 000 Besucher an. Mit ähnlichem Resultat rechnen die Veranstalter auch dieses Mal. -Lä- Zur Übersicht der Wochenausgabe
https://presse.karlsruhe.de/db/stadtzeitung/jahr2013/woche49/moerderischer_samstag_mit.html
Karlsruhe: Stadtzeitung Ausgabe vom 9. Mai 2014 Kultur: Miteinander leben Europafest am Samstag auf dem Friedrichsplatz Ganz im Zeichen der achten Europawahl steht am 10. Mai das Europafest auf dem Friedrichsplatz. Zur Eröffnung um 11 Uhr sprechen der Vorsitzende der Europa-Union, Hartmut Lorek, OB Dr. Frank Mentrup und Europaschulchef Tom Høyem. Auf den Superwahlsonntag am 25. Mai verweist die Präsentation der Parteien sowie ihrer Kandidatinnen und Kandidaten, die bis 2019 im Europaparlament Politik machen wollen. Zu besetzen sind aus den 28 Mitgliedsstaaten 751 Sitze. Von 14 bis 16 Uhr gibt es Gelegenheit zu Gesprächen mit Abgeordneten im Forumszelt und Informationsbus des Staatsministeriums. Danach folgt eine Podiumsdiskussion. Vertreten sind Peter Simon (SPD), Michael Theurer (FDP) und Michael Zacherle (CDU). Angefragt ist Heide Rühle (GRÜNE). Neben den Parteien präsentieren sich die Europa-Union, die Europaschule, die Landeszentrale für politische Bildung, grenzüberschrei­tend arbeitende Organisationen sowie mehrere deutsch-französische Partner (Centre Culturel, DFF, DFG) die deutsch-italienische und deutsch-kroatische Gesellschaft, der niederländisch-flämische und der Freundeskreis Sakarya. Mit Nancy, Nottingham, Halle, Krasnodar und Temeswar sind alle Partnerstädte sowie die Projektpartnerin Rijeka vertreten. Live-Musik und Tanz runden von 11.30 bis 18 Uhr das Fest ab. -cal- Zur Übersicht der Wochenausgabe
https://presse.karlsruhe.de/db/stadtzeitung/jahr2014/woche19/kultur_miteinander_leben.html
Karlsruhe: Stadtzeitung Ausgabe vom 18. Juni 2021 Gratulation nach Wahlen in Rijeka Aus den kroatischen Kommunalwahlen ging in Karlsruhes Projektpartnerstadt Rijeka Marko Filipovic als neuer Bürgermeister hervor. Der bisherige Beigeordnete setzte sich in der Stichwahl gegen den unabhängigen Kandidaten Davor Stimac durch. Karlsruhes Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz gratulierte dem neuen Stadtoberhaupt in Vertretung seines Pendants OB Dr. Frank Mentrup zum Wahlerfolg. Dieser sei ein großer Vertrauensbeweis und eine gute Grundlage für die kommende Amtszeit, in der Filipovic Rijeka gewiss prägen und weiter voranbringen werde. Dem Vorgänger Vojko Obersnel, seit 2000 im Amt und nun nicht mehr angetreten, dankte Mentrup, der ihn voriges Jahr zum Internationalen Karneval besuchte, für die gute Zusammenarbeit. Und er betonte die Bedeutung dieser Beziehung für den europäischen Zusammenhalt. Bürgermeister Martin Lenz hatte 2018 mit Filipovic an einem Austausch zur Wohnraumversorgung sozial Benachteiligter teilgenommen. -red- Zur Übersicht der Wochenausgabe
https://presse.karlsruhe.de/db/stadtzeitung/jahr2021/woche25/gratulation_nach_wahlen_in_rijeka.html
Karlsruhe: Stadtzeitung Ausgabe vom 1. November 2013 Reges Interesse an Information / Nachfragen zur Buslinie 10 / Verkehrsführung am Mühlburger Tor macht derzeit Probleme Kombilösung: Am 18. November beginnt Bauabschnitt Tunnel-Südabzweig Welche Auswirkungen haben die Bauarbeiten auf dem Marktplatz und entlang des Südabzweigs des Stadtbahntunnels für mich? Diese Frage stand am Dienstag, 29. Oktober, im Ständehaussaal im Mittelpunkt des Informationsabends zum nächsten Bauabschnitt der Kombilösung. Auch Anregungen sowie Probleme mit anderen Knotenpunkten wurden vorgetragen. weiterKombilösung: Am 18. November beginnt Bauabschnitt Tunnel-Südabzweig Plenum verabschiedete das Gesamtkonzept Arbeit / Kommunale Arbeitsförderung für Langzeitarbeitslose / Fortschreibung Nicht länger ohne Perspektive Karlsruhe gibt lange Zeit arbeitslose Menschen nicht auf und hat mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl das Gesamtkonzept Arbeit entwickelt. Dies zeigt den rechtlichen Rahmen kommunaler Arbeitsförderung auf und legt fest, welche ergänzenden Strukturen und Maßnahmen für das Gelingen des Unterfangens nötig sind. weiterNicht länger ohne Perspektive Kinderbetreuung bis 2015 flexibler handhabbar Experiment wagen Auf zwei Jahre befristet ist das Flexibilisierungspaket, das Kultusministerium und Verbände auf den Weg gebracht haben und das den weiteren Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren so unbürokratisch und flexibel wie möglich machen soll. Die gemeinsamen Empfehlungen reichen von erleichterten Betriebserlaubnisverfahren über flexible Lösungen bei den Gruppengrößen, Möglichkeiten von Platz- und Raumsharing bis zu baurechtlichen Fragen. weiterExperiment wagen Stärkung der Kindertagespflege Wer Kinder tageweise beaufsichtigt, kann dies in der eignen Wohnung, aber auch in "anderen geeigneten Räumen" tun. In Karlsruhe werden derzeit 38 von 417 Tagespflegekindern unter drei Jahren "außerhalb" gehütet. weiterStärkung der Kindertagespflege Gemeinderat für eigene Container und Leerung sowie Verwertung durch private Firmen Stadt sammelt Alttextilien selbst Die Sammlung von Alttextilien spätestens ab Juli 2014 in eigener Regie durchzuführen, hat der Gemeinderat gegen die Stimmen von CDU und FDP entschieden. Der CDU-Änderungsantrag, das Aufstellen von Containern und Einsammeln wie die Verwertung der Alttextilien europaweit auszuschreiben, fand keine Zustimmung. weiterStadt sammelt Alttextilien selbst Unterstützung für Moscheebau Wenn die Türkisch Islamische Gemeinde zu Karlsruhe (DITIB) eine neue Moschee baut, dann solle das Haus an repräsentativer Stelle in der Stadt entstehen. Das geht aus einer Antwort der Stadt zu einem Antrag der Karlsruher Liste (KAL) hervor. weiterUnterstützung für Moscheebau Handlungsbedarf für verwaistes Areal in Daxlanden Marodes Sportgelände Grundstück von Glassplittern überzogen, marodes Dach, offene Sickergrube - so stellt sich derzeit das ehemalige Sportgelände des FC Albsiedlung dar. weiterMarodes Sportgelände Fragen und Antworten Die Stadtverwaltung beantwortet Anfragen der Stadträtinnen und Stadträte weiterFragen und Antworten Einbürgerungsfeier / OB: "In Gesellschaft einbringen" Stadt lebt von Vielfalt Sie stammen aus Polen, Russland oder Kroatien, aus Kamerun, Chile, der Türkei oder von den Philippinen. Und leben in Karlsruhe. Manche schon viele Jahre lang. Nicht wenige der Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern entschließen sich, sich zu ihrer neuen Heimat zu bekennen. Nehmen einen Behördenmarathon auf sich. Werden deutsche Staatsbürger. Mit Ausweis, Rechten und Pflichten. weiterStadt lebt von Vielfalt Dokumentation zur Bürgerbeteiligung bei "Soziale Stadt Rintheimer Feld" vorgelegt Treffpunkte stärken Miteinander Bereits Ende des vergangenen Jahres endete der von der Stadt im Rahmen der Stadtteilentwicklung "Die Soziale Stadt - Rintheimer Feld" installierte Prozess der Bürgerbeteiligung. Die vom Bürgermeisteramt vorgelegte Dokumentation des vierjährigen Beteiligungsprozesses nahm der Gemeinderat auf seiner jüngsten Plenarsitzung ohne Aussprache zur Kenntnis. weiterTreffpunkte stärken Miteinander Erstwohnsitzkampagne: Begrüßungspaket für Studenten mit Geschenken und Gewinnspiel 500 neue Draisler unterwegs Rot, robust, hochwertig und extrem beliebt sind die Studi-Bikes, die seit 2007 vom Stadtmarketing im Rahmen der Erstwohnsitzkampagne verlost werden. weiter500 neue Draisler unterwegs Änderungen ab 15. Dezember gültig KVV passt seine Tarife an Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) passt zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember seine Tarife an. Wie der KVV mitteilt, steigen die Preise für Fahrkarten im Durchschnitt um 3,9 Prozent. weiterKVV passt seine Tarife an Tagung zur Erinnerungskultur im digitalen Zeitalter Wichtiges muss bleiben Orientierung im Spannungsfeld zwischen dem Problem, digital aufbewahrte Daten zu sichern und dem Internet als oft unerwünschtem Gedächtnis wollte im ZKM die Tagung "Kulturverlust durch Gedächtniszersetzung? - Erinnerungskultur im digitalen Zeitalter" geben. weiterWichtiges muss bleiben Infoabend zu Busterminal Über Überlegungen zum Neubau eines Busterminals am Hauptbahnhof informiert die Stadt am Donnerstag, 7. November, ab 19 Uhr im Bürgersaal des Rathauses am Marktplatz. weiterInfoabend zu Busterminal Gedenken an die Reichspogromnacht Am 9. November jährt sich die so genannte Reichspogromnacht zum 75. Mal, an der die Nationalsozialisten 1938 organisiert und gelenkt Gewalt gegen jüdische Einrichtungen in ganz Deutschland verübten. Auch in Karlsruhe zerstörten sie Synagogen, Geschäfte, Wohnungen und jüdische Friedhöfe. weiterGedenken an die Reichspogromnacht Offerta schließt am Sonntag Angebote für jeden Geschmack Miss- und Misterwahl, Kochstudio, Bauchtanz, Europapark. Highlight jagt Highlight auf der Hauptbühne der Verbrauchermesse offerta in der Aktionshalle der Messe Karlsruhe. So tanzen an Allerheiligen um 10.30 Uhr Aktive der Mühlburger Carnevals-Gesellschaft, am Nachmittag präsentiert sich die Region um Karlsbad und Waldbronn. weiterAngebote für jeden Geschmack Krasnodar siebtes Mal auf offerta / Vorbild für Karlsruhe Zwei lebenswerte Städte "Die Partnerschaft mit Karlsruhe ist Krasnodars Lieblingspartnerschaft". Der Oberbürgermeister von Karlsruhes russischer Partnerstadt, Vladimir L. Evlanov, lobte die Beziehungen zu Karlsruhe bei einem Empfang, den er einen Tag vor Eröffnung der offerta im Gästehaus der Stadt Karlsruhe, dem Palais Solms, gab. weiterZwei lebenswerte Städte Drei Tage lang Jubiläum mit vielfältigen Veranstaltungen 100 Jahre Karlsruher Hauptbahnhof: Illuminierter Festakt Mit einem bunten Programm wurde am Wochenende der 100. Geburtstag des Hauptbahnhofs zelebriert. Die "Visitenkarte" der Fächerstadt wurde zur echten Festmeile. Es traten Bands wie "Me and the Heat", die Jazz-Formation des Bundespolizeiorchesters oder die Big Band des KIT auf. weiter100 Jahre Karlsruher Hauptbahnhof: Illuminierter Festakt Vor 100 Jahren zog Hauptbahnhof südlich des Stadtgartens Bahnhofsfrage gelöst In Karlsruhe kommen seit 1843 Züge an, seinerzeit am Hauptbahnhof in der Kriegsstraße. An dieser Stelle steht heute das Badische Staatstheater. weiterBahnhofsfrage gelöst Jahrmarkt und Schunkeln mit Tina "Go-Kart"? Wer in der Spur bleibt, darf ein bisschen den Vettel geben. "Booster Extrem"? Das 40 Meter hohe Maschinenmonster mit seinen Hochgeschwindigkeitsgondeln ist der Thriller und Magenquirl auf Europas Jahrmärkten. Und "Rocket"?. Hier werden Wagemutige bis zu 23 Meter hoch hochgeschaukelt. weiterJahrmarkt und Schunkeln mit Tina Kreativer Unterricht in Junger Kunsthalle Karlsruhe Wandertag ins Museum Es ist 10 Uhr. Rund 25 Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse des Edith-Stein-Gynasiums Bretten besuchen an diesem Freitag die Junge Kunsthalle. weiterWandertag ins Museum Michaelis rockt den Raum Städtische Galerie: Immer an der Wand lang Weiter, immer weiter. Ulrikes Michaelis' Arbeit "cloud" rockt den Raum. Zwar sehr sacht, leise und filigran, aber mit unübersehbarer Präsenz. weiterStädtische Galerie: Immer an der Wand lang Konzertreihe "Musik im Rathaus" / Der Eintritt ist frei / Einlasskarten sichern Vorweihnachtszeit in Dur und Moll Mit der Konzertreihe "Musik im Rathaus" macht das städtische Kulturamt jährlich den musikalischen Auftakt zur Vorweihnachtszeit. weiterVorweihnachtszeit in Dur und Moll Gedenksteine für Schauspieler weiterGedenksteine für Schauspieler Freikarten für "Die Spur" Im Theater "Die Spur" hat am Donnerstag, 14. November, um 19 Uhr Lutz Hübners Stück "Das Herz eines Boxers" Premiere. weiterFreikarten für "Die Spur" Kultur kompakt weiterKultur kompakt Arbeiten bei der Stadt Karlsruhe Aktuelle Stellenausschreibungen weiterArbeiten bei der Stadt Karlsruhe Ausschreibungen nach VOB und VOL der Stadt Karlsruhe und teilweise der städtischen Unternehmen Ausschreibungen in der StadtZeitung weiterAusschreibungen nach VOB und VOL der Stadt Karlsruhe und teilweise der städtischen Unternehmen
https://presse.karlsruhe.de/db/stadtzeitung/jahr2013/woche44
Karlsruhe: Stadtzeitung Ausgabe vom 22. November 2013 Ausschreibungen nach VOB und VOL der Stadt Karlsruhe und teilweise der städtischen Unternehmen Ausschreibungen in der StadtZeitung weiterAusschreibungen nach VOB und VOL der Stadt Karlsruhe und teilweise der städtischen Unternehmen Ehrenamtliche besser fördern und würdigen / Der Hauptausschuss soll weiter beraten Gemeinderat zur städtischen Anerkennungskultur: Katalog soll zum Konzept werden Reichlich Lob gab es am Dienstag im Gemeinderat für einen Entwurf, den das Bürgermeisteramt zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements vorlegte. Als Konzept verabschiedete das Plenum das Papier jedoch nicht. Der Hauptausschuss soll nach einem Vorstoß der SPD-Fraktion beraten, wie die einzelnen Bausteine den konzeptionellen Rahmen einer städtischen Anerkennungskultur erhalten können. weiterGemeinderat zur städtischen Anerkennungskultur: Katalog soll zum Konzept werden Bahnen rollen wieder durch die östliche Kaiserstraße Freie Fahrt in die City Ein wichtiges Etappenziel beim Bau der Kombilösung ist erreicht: Seit Anfang der Woche rollen die Bahnen wieder durch die östliche Kaiserstraße. Fahrgäste aus Richtung Durlach kommen jetzt erneut - wie vor der siebenmonatigen Sperrung zwischen Kronenplatz und Marktplatz - auf direktem Weg in das Herz der Fächerstadt. weiterFreie Fahrt in die City Friedrichsplatz wird Zentrum der Weihnachtsstadt/ Eislaufvergnügen am Schlossplatz Neuland für Christkindlesmarkt Alle Jahre wieder zeigt sich Karlsruhe mit vielen Aktionen und Veranstaltungen als Weihnachtsstadt. Neben neuen Ideen und Angeboten gibt es in diesem Jahr besonders große Veränderungen: Wegen der Bauarbeiten zur Kombilösung wird der Christkindlesmarkt, das Herz der Weihnachtsstadt, vom Marktplatz auf den Friedrichsplatz verlegt. weiterNeuland für Christkindlesmarkt Ausschuss soll jetzt über Ausgestaltung nachdenken / Gemeinderat will entscheiden Kulturbotschafter für die Stadt Den Titel Kulturbotschafter oder Kulturbotschafterin der Stadt ab 2015 zu vergeben, wie es die SPD-Fraktion beantragt hatte, begrüßte der Gemeinderat. OB Dr. Frank Mentrup verwies das Vorhaben, "herausragende, kulturell talentierte Menschen mit dieser Funktion zu beauftragen", in den Kulturausschuss. Notwendig sei auch die Abstimmung mit dem Aufsichtsrat des Stadtmarketings. Das Projekt müsse noch richtig diskutiert und über seine Wirkung nachgedacht werden. weiterKulturbotschafter für die Stadt Anne-Frank-Schule wird die dritte Gemeinschaftsschule / Verbaler Schlagabtausch im Plenum Gemeinsames Lernen Mit der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen folgt Karlsruhe einem europaweiten Trend. Der vom Gemeinderat beschlossenen pädagogischen Neuorientierung der Anne-Frank-Schule ging Dienstagabend wie erwartet ein verbaler Schlagabtausch von Befürwortern und Gegnern voraus. weiterGemeinsames Lernen Votum für die Ganztagsschule Für die Anne-Frank-Schule hat der Gemeinderat einstimmig der Erweiterung zur komplett teilgebundenen Ganztagsschule zugestimmt. Zu Ganztagsschulen werden ab Schuljahr 2014/15 auch die Eichendorff-Schule, Hebel-Schule, Weinbrenner-Schule, Nordschule Neureut und das Fichte-Gymnasium. weiterVotum für die Ganztagsschule Stadt bietet Schulung in Gebärdensprache an Schritt zur Inklusion Auf Anregung der SPD-Gemeinderatsfraktion bietet die Stadt eine Kompaktschulung in Gebärdensprache für zunächst acht städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. weiterSchritt zur Inklusion Streuobstwiesen unbedingt erhalten Wie städtische und private Streuobstbestände künftig erhalten und aufgewertet werden können (Antrag GRÜNE), darüber soll im Ausschuss für Umwelt- und Gesundheit mit Hilfe des Liegenschaftsamts ein Konzept erarbeitet werden. weiterStreuobstwiesen unbedingt erhalten Weiter beraten zu Parkschein-App Zur von der SPD beantragten Ein-führung einer Parkschein-App soll nach einhelliger Plenumsmeinung der Hauptausschuss die Sachlage klären, die Verwaltung Umsetzungsvarianten darstellen und einen Probestadtteil bestimmen. weiterWeiter beraten zu Parkschein-App Auftrag für Pflegearbeiten Nicht alle Grünflächen kann das Gartenbauamt selbst pflegen. Das Hacken, Jäten und Ausmähen der Gehölzflächen, die Rasen- und Wiesenmahd oder auch das Entfernen von Laub übernehmen auch Firmen des Garten- und Landschaftsbaus. weiterAuftrag für Pflegearbeiten Für Waldstadt-Plan Veränderungssperre In der Waldstadt soll ein Bebauungsplan den Gebietscharakter der Waldstadt wahren. Intention ist zudem, einer städtebaulich unverträglichen Nachverdichtung einen Riegel vorzuschieben. weiterFür Waldstadt-Plan Veränderungssperre Ist das Verfahren zu umständlich? Von 230 für das Kindergartenjahr 2012/2013 gestellten Anträgen auf trägerübergreifende Geschwisterkindregelung wurden 202 positiv beschieden. weiterIst das Verfahren zu umständlich? Fragen und Antworten Die Verwaltung beantwortet Anfragen aus dem Gemeinderat weiterFragen und Antworten Planungsausschuss stimmte für Anlage bei Steubenstraße Neuer Bolzplatz In Mühlburg wird die Gärtnerei Braun noch dieses Jahr Pachtflächen im Grünzug zwischen Steuben- und Bodelschwinghstraße an die Stadt zurückgeben. Im Planungsausschuss informierte die Verwaltung die Stadträtinnen und Stadträte vergangene Woche darüber, dass sie diesen Standort für einen Bolzplatz ins Auge gefasst hat. weiterNeuer Bolzplatz Planungsausschuss informierte sich über Entwicklung der Grünflächen in Südstadt-Ost Stauden-Band setzt Wasserachse fort Im Stadtteilpark Südstadt-Ost soll die Wasserstraße zwischen Men-delssohnplatz und Henriette-Obermüller-Straße in dieser Form nicht bis zum Kreisel fortgesetzt werden. weiterStauden-Band setzt Wasserachse fort Einzigartige Schau im Landesmuseum thematisiert religiöse Vielfalt und Toleranz Bühne für römische Götterwelt Eine großartig inszenierte Bühne für das römische Götterreich, bevölkert von rund 400 Statuen, Statuetten, Reliefs, Fresken, Gemälden und weiteren Kunstwerken, hat das Badische Landesmuseum (BLM) derzeit aufgebaut. weiterBühne für römische Götterwelt Karikaturenschau zum 100. Geburtstag von Willy Brandt Ein ehrlicher Visionär "Man hat sich bemüht" ist auf seinem Grabstein zu lesen und Titel der Ausstellung zu Willy Brandts 100. Geburtstag im Stadtmuseum. weiterEin ehrlicher Visionär OB Mentrup bei Versammlung des Bürgervereins Altstadt Probleme angehen "In der Vorweihnachtszeit darf man Wünsche äußern", eröffnete der Vorsitzende des Bürgervereins Altstadt, Dr. Ralf Cembrowicz, die Bürgerversammlung am Freitagabend. weiterProbleme angehen Arbeitsförderungsbetriebe haben derzeit 150 Beschäftigte Es geht weiterhin nicht ohne Als kommunale Beschäftigungsgesellschaft 1988 gegründet, um vor allem arbeitslose Jugendliche durch Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote in Ausbildung, Arbeit und damit in die Gesellschaft zu integrieren, haben sich die AFG-Arbeitsförderungsbetriebe der Stadt längst zum anerkannten und geschätzten Arbeitsmarktdienstleister für Karlsruhe entwickelt. weiterEs geht weiterhin nicht ohne Energy Award für Fernwärmenutzung aus der Raffinerie Sieg für die Stadtwerke Die Energy Academy, ein Expertenforum mit Fachleuten aus Fachleuten der gesamten Energiebranche haben entschieden: Der Energy-Award 2013 in der Kategorie "Gewerbliche Anlage" geht an das MiRO-Fernwärme-Projekt der Stadtwerke Karlsruhe. weiterSieg für die Stadtwerke Von Fahrradhändlern unterstützte Aktion läuft noch bis zum 28. Februar Kostenloser Lichtcheck für Radler Mit einem ersten Fahrrad-Licht-Check direkt an der von Radlern vielbefahrenen Erbprinzenstraße eröffnete das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz in der letzten Woche die Aktion "Mach dich sichtbar". weiterKostenloser Lichtcheck für Radler Stadt und BÜGA werben für Projekt "Offene Pforte" Grüne Schätze zeigen Üppig blühende Gärten und schön gestaltete Höfe rufen Bewunderer auf den Plan. Aber privat ist privat und so bleibt manchem nur, einen heimlichen Blick zu riskieren und die grüne Pracht aus der Ferne zu betrachten. Das ändert sich nun. Die vom Verein Bürgergartenschau 2015 (BÜGA) aus England importierte Idee "Offene Pforte" erlaubt es Zaungästen, näherzutreten. weiterGrüne Schätze zeigen Zeichen für Versöhnung und Frieden Traditionell gedachten eine Delegation des Gemeinderats sowie die Jüdische Gemeinde Karlsruhe gemeinsam mit OB Frank Mentrup beim Volkstrauertag zunächst am Jüdischen Friedhof des Hauptfriedhofs der Toten. In der Friedhofskapelle stimmte Kantor Moshe Hayoun das Totengebet für die jüdischen Opfer aller Kriege an. weiterZeichen für Versöhnung und Frieden Gemeinsam aktiv für Verständigung Rund 600 Euro sind vergangenen Freitag, 15. November, bei der Prominentensammlung zugunsten des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge zusammengekommen. weiterGemeinsam aktiv für Verständigung Neuerscheinungen aus dem Gastland Kroatien / Rund 22.000 Buchtitel im Leseangebot / Bis zum 8. Dezember Karlsruher Bücherschau am Rondellplatz Literarisches von der Adria-Küste Das Schwerpunkthema der 31. Karlsruher Bücherschau heißt "Schöner leben", Gastland ist Kroatien. Das passt zusammen. Bis zum 8. Dezember können Bücherfreunde in 22 000 Büchern aus 300 baden-württembergischen Verlagen blättern und schmökern. Lesungen von Autoren, Diashows, Reisetipps und Kulinarisches erwartet die Besucher im Regierungspräsidium am Rondellplatz. weiterLiterarisches von der Adria-Küste Heute Eröffnung in der Kreuzstraße / Fortsetzung von Theaterprojekt "Altes Eisen" Aus einer Kirche wurde das "K2" Das Kammertheater eröffnet eine neue Dependance in der Kreuzstraße 29. An diesem Freitagabend (22. November) hebt sich zum ersten Mal der Vorhang in der ehemaligen Kirche, die 240 Zuschauern Platz bietet. weiterAus einer Kirche wurde das "K2" Der südeuropäische Nachbar in Bildern und Berichten Tipps für die Reise Bei der Karlsruher Bücherschau will Kroatien die Plattform nutzen, sich als Urlaubsdestination vorzustellen. Ob das Land an der Adriaküste nach seinem EU-Beitritt freilich ein ebenso beschauliches wie für deutsche Urlauber preiswertes Reiseziel bleibt, steht auch für Alida Bremer von "Kroatien Kreativ 2013" derzeit noch in den Sternen über der Makarska-Riviera. weiterTipps für die Reise Kulturfrühstück im Café "Besitos" Das öffentliche Kulturfrühstück am Freitag, 29. November, um 10 Uhr im "Besitos" am Marktplatz widmet sich dem Thema Partizipation. weiterKulturfrühstück im Café "Besitos" Kultur kompakt Kulturelles in Kürze weiterKultur kompakt Arbeiten bei der Stadt Karlsruhe Aktuelle Stellenausschreibungen weiterArbeiten bei der Stadt Karlsruhe
https://presse.karlsruhe.de/db/stadtzeitung/jahr2013/woche47
Karlsruhe: Stadtzeitung Ausgabe vom 28. Februar 2020 AVG als wichtiger Motor / Verkehrsminister Hermann begleitete Schulungsfahrt Modellprojekt: Qualifizierungskurs von Geflüchteten zu Lokführern Die Qualifizierung Geflüchteter zu Lokführern nimmt Fahrt auf: Verkehrsminister Winfried Hermann informierte sich vor Kurzem über den Fortschritt des vor einem Jahr initiierten Modellprojekts und begleitete einen Ausbildungskurs auf Schulungsfahrt vom Karlsruher Hauptbahnhof nach Rastatt und zurück. weiterModellprojekt: Qualifizierungskurs von Geflüchteten zu Lokführern Bäderbetriebe: Im Sonnenbad beginnt die Freibadsaison Wenn es nach dem Karlsruher Sonnenbad geht, beginnt im Februar schon der Sommer, denn auch in diesem Jahr kommt das Kult-Freibad als erstes Freibad Deutschlands aus der Winterpause zurück. Am Freitag, 28. Februar, um 10 Uhr läuten Bürgermeister Martin Lenz, Bäderbetriebe-Leiter Oliver Sternagel und Roswitha Böhringer, Vorsitzende des Freundeskreises Sonnenbad e.V., die bis ersten Advent dauernde Freibadsaison ein. weiterBäderbetriebe: Im Sonnenbad beginnt die Freibadsaison IKEA: Möbelhaus öffnet Anfang Juli Am 9. Juli soll das IKEA-Möbelhaus an der Durlacher Allee öffnen. Rund um den Neubau läuft die öffentliche Erschließung. weiterIKEA: Möbelhaus öffnet Anfang Juli Arbeit an Biodiversitätskonzept für den Stadtkreis Biodiversitätskonzept: Viele ziehen an einem Strang Für den Stadtkreis Karlsruhe entsteht derzeit ein Biodiversitätskozept für das gesamte Stadtgebiet. Beteiligt sind städtische Ämter, Landesdienststellen, Mitglieder der anerkannten Naturschutzverbände, des Naturkundemuseums, Wissenschaft und Lehre. weiterBiodiversitätskonzept: Viele ziehen an einem Strang BeoNetzwerk: Einblicke in Berufsfelder Um Jugendlichen realistische und praktische Erfahrungen in unterschiedlichen Berufsfeldern zu ermöglichen, organisiert das BeoNetzwerk des Stadtjugendausschuss e.V. in Kooperation mit der Agentur für Arbeit von Ende Februar bis Juni rund 50 Berufsorientierungsprojekte für Schülerinnen und Schüler aller Schularten. weiterBeoNetzwerk: Einblicke in Berufsfelder Individualität für Pflegebedürftige Anna Leimbach Haus: In Gemeinschaft leben „Individualität in der Pflege wieder stärker in den Mittelpunkt zu stellen, ist eine sehr ambitionierte Herangehensweise“, betonte OB Dr. Frank Mentrup anerkennend bei der Eröffnung des neuen Anna Leimbach Hauses in Durlach. Die AWO-Pflegeeinrichtung ist am Hengstplatz nahe des Stadtzentrums und bietet Platz für 90 Bewohnerinnen und Bewohner. weiterAnna Leimbach Haus: In Gemeinschaft leben Städtepartnerschaften: Bürgerreise nach Temeswar Der Freundeskreis Karlsruhe-Temeswar veranstaltet vom 20. bis 24. Mai eine Bürgerreise in Karlsruhes Partnerstadt im Banat. An der Reise kann jeder teilnehmen, der Spaß daran hat, Land und Leute der rumänischen Metropole kennen zu lernen. weiterStädtepartnerschaften: Bürgerreise nach Temeswar Viele Buchen im Oberreuter Hardtwald sind abgestorben Forst: Umweltfreundliches Arbeiten mit Rückepferden im Wald Waldbesucherinnen und Waldbesuchern des Oberreuter Hardtwalds bot sich jüngst ein ungewohntes Bild: Zwei Rückepferde waren mit Ihren Pferdeführern im Einsatz und zogen Reisig und kurze Holzstämme aus einer Waldfläche heraus. weiterForst: Umweltfreundliches Arbeiten mit Rückepferden im Wald ASV Grünwettersbach: Stadt ehrt Pokal-Helden im Tischtennis Einen rauschenden Empfang bereitete die Stadt kürzlich den Tischtennis-Helden des ASV Grünwettersbach. Das Team aus dem Höhenstadtteil hatte unlängst sensationell im „Final Four“ den Deutschen Pokal in die Fächerstadt geholt. weiterASV Grünwettersbach: Stadt ehrt Pokal-Helden im Tischtennis Werkstatt-Rundgang am 11. März Ettlinger Tor Südwestseite: Kreuz und quer im Baukultur-Dialog Das Ungewöhnliche denken, sich auf die Eigendynamik eines Planens einlassen: Bis 11. März lassen vier Planungsbüros - berchtoldkrass space&options (Karlsruhe), COBE (Berlin), Max Dudler Architekten AG (Berlin) und MVRDV (Rotterdam) - ihrer Kreativität freien Lauf. Und bereiten so den Nährboden für eine spannende Baukultur-Debatte rund um die Zukunft der Südwestseite des Ettlinger Tors vor. weiterEttlinger Tor Südwestseite: Kreuz und quer im Baukultur-Dialog Generallandesarchiv: Bürgermeister in der NS-Zeit Im Rahmen der Ausstellung „Wie viel Geschichte steckt in dir?“ stellen vier Seminarkursteilnehmende am Donnerstag, 5. März, 18 Uhr, im Generallandesarchiv, Nördliche Hildapromendade 3, ihre Arbeiten über Karlsruher Bürgermeister ab 1933 vor. weiterGenerallandesarchiv: Bürgermeister in der NS-Zeit KVV: Mit Fastenticket in Bus und Bahn Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) und das Evangelische Dekanat bieten mit dem FastenTicket einen besonderen Anreiz, den Verzicht auf das Auto auszuprobieren. weiterKVV: Mit Fastenticket in Bus und Bahn Beirat für Menschen mit Behinderungen (BMB): Artur Budnik ist neuer Vorsitzender Der Beirat für Menschen mit Behinderungen (BMB) hat mit Artur Budnik einen neuen Vorsitzenden. Budnik ist seit November 2018 Beiratsmitglied und war neben Beate von Malottki Stellvertreter von Josefine Schelenz, die wegen Wohnortwechsels aus dem Gremium ausschied. weiterBeirat für Menschen mit Behinderungen (BMB): Artur Budnik ist neuer Vorsitzender Durlacherin Rosemarie Rittershofer feierte 100. Geburtstag Glückwünsche: Nähen noch heute Hobby Eine große Feier ging kürzlich auf dem Durlacher Geigersberg über die Bühne. Rosemarie Rittershofer feierte dort 100. Geburtstag. Neben Verwandten und Freunden kamen auch OB Dr. Frank Mentrup und Ortsvorsteherin Alexandra Ries, um zu gratulieren, Blumenstrauß und Urkunde zu überreichen. weiterGlückwünsche: Nähen noch heute Hobby Launch der regiomove App / TRK mit Gemeinschaftsstand Messe: Mobilitätsgipfel IT-Trans Digitale Tools haben im öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) das Potenzial, dessen Qualität zu optimieren, die Effizienz zu steigern, Kosten zu reduzieren und das Fahrgast-Erlebnis zu verbessern. Vom 3. bis 5. März setzt sich die IT-TRANS als weltweit führende Konferenz und Fachmesse in der Messe Karlsruhe mit der digital vernetzten urbanen Mobilität auseinander. weiterMesse: Mobilitätsgipfel IT-Trans Unterirdische Haltestelle Durlacher Tor macht sich fein für künftigen Fahrgastbetrieb Kombilösung: Sichtbare Schritte nach vorne Der Innenausbau des Stadtbahn- und Straßenbahntunnels unter der Kaiserstraße zwischen Gottesauer Platz und Mühlburger Tor mit Südabzweig vom Marktplatz in die Ettlinger Straße macht in einer der künftig sieben unterirdischen Haltestellen einen sichtbaren Schritt nach vorne. weiterKombilösung: Sichtbare Schritte nach vorne Durlach: Museumsfest im Pfinzgaumuseum Das Pfinzgaumuseum in der Durlacher Karlsburg feiert an diesem Sonntag, 1. März, sein Museumsfest. Bei freiem Eintritt gibt es dann zwischen 11 und 18 Uhr im Festsaal der Karlsburg und in den Museumsräumen ein abwechslungsreiches Programm für alle Generationen. weiterDurlach: Museumsfest im Pfinzgaumuseum Offen für technische Entwicklung / Plenum lobte Verwaltungsvorlage / Umstellung auf bestmögliche Varianten Konsens Gemeinderat: Grundsatzbeschluss zu alternativen Antrieben Dem Grundsatzbeschluss zu Beschaffung und Einsatz von alternativen Antrieben und E-Mobilität im städtischen Fuhrpark stimmte der Gemeinderat in seiner Februarsitzung mit 40 Ja-, bei drei Gegenstimmen zu. weiterGemeinderat: Grundsatzbeschluss zu alternativen Antrieben Plenum widmet sich wieder einmal der Ausrichtung für Unterrichten und Betreuen Gemeinderat: Kontroverse um Ganztagsschule „Insgesamt sehr gut aufgestellt“ sah Renate Rastätter (GRÜNE) die Ganztagsschule als Leitmodell, beklagte aber, nicht vorgesehene Mischklassen bremsten die Entwicklung. Auch wünschte sie sich mehr verbindliche Formen, gemäß des Antrags ihrer Fraktion „durch besondere Anreize“ wie Vereinskooperationen und attraktive AGs. weiterGemeinderat: Kontroverse um Ganztagsschule Gemeinderat: Kritik an Wartezeiten bei Online-Termine in Bürgerbüros Noch immer nicht behoben sind laut AfD die zu langen Wartezeiten bei der Online-Terminvergabe in Bürgerbüros und Ortsverwaltungen. Damit werde den Anforderungen der Bürgerschaft nicht zufriedenstellend entsprochen, kritisierte Stadtrat Dr. Paul Schmidt und forderte erneut eine Überprüfung der Arbeitsabläufe. weiterGemeinderat: Kritik an Wartezeiten bei Online-Termine in Bürgerbüros Gemeinderat: Beitritt zu dem Verein „CO2-Abgabe“ Für den Beitritt der Stadt zum Verein „CO2-Abgabe“ stimmte der Gemeinderat mit 26 gegen 19 Stimmen. Sein Ziel ist laut Verwaltungsvorlage für kommunale Interessen mit einer sozialverträglich gestalteten, verursachergerechten CO2-Bepreisung auf den Klimaschutz steuernd Einfluss zu nehmen. weiterGemeinderat: Beitritt zu dem Verein „CO2-Abgabe“ Gemeinderat: Wahlmarathon zu Migrationsbeirat Fast eine geschlagene Stunde lang beherrschte auf der jüngsten Plenarsitzung das Einwerfen gefalteter Stimmzettel in eine Wahlurne die Szenerie im Bürgersaal. weiterGemeinderat: Wahlmarathon zu Migrationsbeirat Gemeinderat: Orientierung für Sehbehinderte Im Fachausschuss vertieft werden soll ein Vorstoß von FW/FÜR (als Zählgemeinschaft mit der FDP), am Durlacher Tor ertastbare Straßenschilder zu errichten. An den vorhandenen Ampelmasten in Griffhöhe. weiterGemeinderat: Orientierung für Sehbehinderte Gemeinderat: Neue Leiterin für das Gartenbauamt Neue Leiterin des Gartenbauamtes der Stadt Karlsruhe wird Doris Fath. Der Gemeinderat wählte die 58-jährige diplomierte Landschaftsplanerin in nicht öffentlicher Sitzung an die Spitze des Amtes mit rund 300 Beschäftigten. weiterGemeinderat: Neue Leiterin für das Gartenbauamt Lichtfrage führt zu einer Grundsatzdebatte im Gemeinderat / Konzepte folgen Gemeinderat: Plätze der City sicher gestalten Ein von der CDU um Stephan-, Markt- und Kronenplatz erweiterter Antrag von FW/FÜR auf ein (Beleuchtungs-)Konzept für Europaplatz und westliche Kaiserstraße führte im Gemeinderat zu einer Debatte um Sicherheit und Stadtentwicklung. weiterGemeinderat: Plätze der City sicher gestalten Gemeinderat: Fragen und Antworten weiterGemeinderat: Fragen und Antworten Migration: Für Willkommen eine Anlaufstelle Neben der Willkommenskultur sollen Willkommensstrukturen reifen – über eine zentrale Anlaufstelle Migration-Integration. Ein entsprechender GRÜNE-Antrag fand im Plenum Anklang und seitens der Verwaltung. weiterMigration: Für Willkommen eine Anlaufstelle Kontakt zwischen Städten verstärkt / Karlsruher Projektpartnerstadt ist in diesem Jahr die Kulturhauptstadt Europas Projektpartnerschaft: Delegation mit OB beim Karneval in Rijeka Karlsruhe pflegt seit 2011 eine Projektpartnerschaft mit Rijeka in Kroatien: Eine Kooperation in vielen Bereichen, durch die sich die Städte und ihre Bürgerinnen und Bürger gegenseitig unterstützen können. Bürgerschaftliches Engagement hat dabei einen hohen Stellenwert. weiterProjektpartnerschaft: Delegation mit OB beim Karneval in Rijeka Fastnacht: Rathausschlüssel ist zurück beim OB Der Wagen mit der Nummer 11 beim 88. Karlsruher Fastnachtsumzug führte ein besonderes Kleinod mit sich. Das war der Rathausschlüssel, den Michael Maier, der Präsident des Festausschusses Karlsruher Fastnacht (FKF) mit fröhlichem Helau über der närrische Menge schwenkte. weiterFastnacht: Rathausschlüssel ist zurück beim OB Heimstiftung: Mit Filmmusik gegen kalte Füße Das Young Classic Sound Orchestra erspielte kürzlich beim Benefizkonzert im Tollhaus mehr als 17.000 Euro für die Kampagne „Keine kalten Füße“ zugunsten des Sybelcentrums der Heimstiftung Karlsruhe. Mit Filmmusik, unter anderem aus den Soundtracks von Pirates of the Caribean, The Avengers, Gladiator und Star Wars begeisterte das Ensemble mehr als 700 Besucherinnen und Besucher. weiterHeimstiftung: Mit Filmmusik gegen kalte Füße Strecken teilweise gesperrt / Ehrenamtliche helfen mit Amphibienschutz: Die Kröten wandern wieder Mit steigenden Temperaturen und bei Regen sind auch in Karlsruhe bei Lurch, Molch, Frosch & Co. die Frühlingsgefühle erwacht. Sichtbares Zeichen sind deren Wanderungen zu den Laichgewässern. Viele von ihnen müssen hierfür Straßen überqueren, der Schub an wandernden Erdkröten hat begonnen. weiterAmphibienschutz: Die Kröten wandern wieder Klimakunstwochen: Filmabend und Finissage Den Schlusspunkt der „Kunstwochen für Klimaschutz in Kooperation der Künstlerinnenorganisation GEDOK mit der städtischen Klimakampagne im Korridorthema „Grüne Stadt Karlsruhe“, setzt am 8. März ab 11 Uhr die Finissage im GEDOK-Forum, Markgrafenstraße 14. weiterKlimakunstwochen: Filmabend und Finissage Ab Ende März Behinderungen bei B 36 und L 559 B 36: Arbeit an Anschlüssen Der Straßenbelag einzelner Anschlussstellen auf der B 36 bei Neureut-Süd, Eggenstein und Leopoldshafen befindet sich in einem sehr schlechten Zustand wie auch die vom Gewerbegebiet Stutensee bis zum Verkehrskreisel bei Leopoldshafen führende L 559. weiterB 36: Arbeit an Anschlüssen „Blickkontakt": Frauenreihe in der Stadtbibliothek Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Ständehaussaal kehrt die Reihe „Blickkontakt" der Kontaktstelle Frau und Beruf wieder in die Stadtbibliothek zurück. Alle Vorträge zu Themen der Berufsrückkehr oder Neuorientierung finden freitags von 17 bis 18.30 Uhr statt. weiter„Blickkontakt": Frauenreihe in der Stadtbibliothek Arbeiten bei der Stadt Karlsruhe Stellenangebote bei der Stadt Karlsruhe weiterArbeiten bei der Stadt Karlsruhe Ausschreibungen Ausschreibungen nach VOB und VOL der Stadt Karlsruhe und teilweise der städtischen Unternehmen weiterAusschreibungen
https://presse.karlsruhe.de/db/stadtzeitung/jahr2020/woche09
Stadtplanungsamt Karlsruhe Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld Aktualisierter Artenschutzbeitrag September 2020 Bearbeitung arguplan GmbH Vorholzstraße 7 76137 Karlsruhe Vorhabensträgerin Stadtplanungsamt Stadt Karlsruhe Technisches Rathaus Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Tel. 07 21/133 61-01 Fax 07 21/133 61-09 stpl@karlsruhe.de B e r a t u n g P l a n u n g G u t a c h t e n Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung und Zielstellung ................................................................... 1 2 Lage und Beschreibung der Erweiterungsfläche ..................................... 1 3 Methoden ....................................................................................................... 4 4 Vögel .............................................................................................................. 5 5 Reptilien ...................................................................................................... 12 6 Fledermäuse ................................................................................................ 16 7 Haselmaus ................................................................................................... 17 8 Käfer ............................................................................................................. 18 9 Schmetterlinge ........................................................................................... 18 10 Weitere europarechtlich geschützte Arten ............................................ 18 11 Prüfung national geschützter Arten nach § 15 BNatSchG ..................... 18 12 Vermeidungsmaßnahmen .......................................................................... 19 13 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ..................................................... 20 14 Gesamtumfang natur- und artenschutzrechtlicher Ausgleich .............. 21 15 Zusammenfassung ...................................................................................... 21 16 Verwendete Unterlagen ............................................................................. 22 Anhang Anhang 1: Prüfung weiterer europarechtlich geschützter Arten Anhang 2: Artenschutzrechtliche Formblätter Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 1  25 1 Veranlassung und Zielstellung Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt im Rahmen eines Bebauungsplanes das ca. 23,7 ha große Gewerbegebiet Gottesauer Feld im Ortsteil Neureut auszuweisen. In diesem Zusammen- hang erfolgte 2014 erstmals eine Kartierung als Grundlage für eine spezielle artenschutz- rechtliche Prüfung für eine damals zur Ausweisung vorgesehene, ca. 22 große Fläche (s. Abb. 1). Im September 2014 wurde der Bericht zur artenschutzrechtlichen Prüfung dem Stadtplanungsamt vorgelegt. Im Jahr 2016 wurde das ca. 22 ha große Plangebiet um eine 1,3 ha große, im Südwesten gelegene Fläche ergänzt und untersucht (s. Abb. 1). Der entsprechende artenschutzrechtli- che Fachbeitrag wurde dem Stadtplanungsamt im Januar 2017 vorgelegt. Das Bebauungsplan-Verfahren konnte jedoch 2019 wegen fehlender Detailuntersuchungen und -abstimmungen nicht fortgeführt werden. Mittlerweile wurden alle offenen Fragestel- lungen geklärt und das Verfahren kann weitergeführt werden. Allerdings sind die 2014 er- hobenen Kartierdaten nicht mehr aktuell. Aus diesem Grund hat das Stadtplanungsamt er- neute Bestandserhebungen zur Aktualisierung der bestehenden Daten veranlasst, die im Frühjahr/Sommer 2020 durchgeführt wurden. Im vorliegenden Gutachten werden die bestehenden artenschutzrechtlichen Fachbeiträge von 2014 und 2017 zusammengefasst und durch die 2020 erhobenen Daten ergänzt und aktualisiert. Anhand aller bestehenden Daten wird ermittelt, ob die Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die Umsetzung des Vorhabens erfüllt wer- den. 2 Lage und Beschreibung der Erweiterungsfläche Der nunmehr 23,7 ha große Geltungsbereich umfasst die ca. 22 ha große und im Jahr 2014 untersuchte Fläche sowie den 1,3 ha großen und 2016 untersuchten Teilbereich (s. Abb. 1). Der Geltungsbereich wird überwiegend von Ackerflächen eingenommen (s. Abb. 3). In Ost- West-Richtung verläuft die Straße Unterer Dammweg durch den Geltungsbereich. Südlich der Straße befinden sich eingestreut in die Ackerflächen kleinere Feldhecken, die als Teil des geschützten Biotopkomplexes Gehölze am nördlichen Rand von Neureut (Biotop-Nr. 169162120143) ausgewiesen sind. Nördlich der Straße befindet sich am westlichen Rand des Geltungsbereichs eine Teilfläche des gesetzlich geschützten Biotops Gehölze nördlich von Neureut II (Biotp-Nr. 169162120142). Weiterhin existieren schmale Streuobstbestände sowie zwei Gartengrundstücke innerhalb der Ackerflächen. Der im Jahr 2016 hinzu gekommene Bereich im Südwesten des Geltungsbereichs wird über- wiegend von einer grasreichen Ruderalvegetation eingenommen (s. Abb. 3). Darüber hinaus kommen dort kleinere Feldhecken vor, die Bestandteile der gesetzlich geschützten Biotope Gehölze am nördlichen Rand von Neureut (Biotp-Nr. 169162120143) und Gehölze am Zinken (Biotp-Nr. 169162120024) sind. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 2  25 Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs mit den im Jahr 2014 (türkise Umgrenzung) und 2016 (orangefarbene Umgrenzung) untersuchten Teilflächen sowie ausge- wiesene Offenlandbiotope (pinke Flächen). Kartengrundlage: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl- bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 3  25 Abbildung 2: Acker mit eingestreuten Gehölzbeständen (24.04.14) Abbildung 3: Grasreiche Ruderalvegetation und gesetzlich geschützte Feldhecken im Südwesten des geplanten Geltungsbereichs (20.04.16) Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 4  25 3 Methoden Prüfungsrelevant in Bezug auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sind die europarechtlich geschützten Arten, zu denen alle heimischen Vo- gelarten sowie die FFH-Anhang IV-Arten gehören. Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen umfassten abstimmungsgemäß die Artengrup- pen Vögel, Eidechsen, Fledermäuse und holzbewohnende Käfer (v.a. Körnerbock). Zur Erfassung der Brutvögel erfolgte eine flächendeckende Revierkartierung in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005). Als Brutnachweis wurden Nestfunde mit Eiern bzw. Jungvögeln, gerade flügge Jungvögel sowie Futter eintragende und verleitende Altvögel gewertet. Re- vierverhalten (Gesang) an mindestens zwei Begehungsterminen, Paarbeobachtungen in ei- nem geeigneten Bruthabitat, Balzverhalten, Warnrufe und Nestbau sind Kriterien für einen Brutverdacht. Arten ohne oder mit nur einmalig beobachtetem Revierverhalten gelten als (durchziehende) Nahrungsgäste. Im Jahr 2014 fanden vier Termine zur Erfassung der Brut- vögel statt (07.04., 24.04., 16.05. und 16.06.2014) innerhalb der ca. 22 ha großen Teilfläche statt. Im Jahr 2016 wurden für die ergänzte Teilfläche vier Begehungen durchgeführt (22.03., 18.04., 04.05. und 01.06.2016). Zur Überprüfung und Aktualisierung der erfassten Daten erfolgten 2020 abstimmungsgemäß drei Begehungen (09.04., 06.05., 18.06.) des ge- samten Geltungsbereichs. Die Erfassung von Eidechsen erfolgte in Anlehnung an DOERPINGHAUS et al. (2005) durch gezieltes Absuchen geeigneter Lebensräume bzw. Geländestrukturen. Die Erhebungen wur- den bei sonnig-warmen Witterungsbedingungen durchgeführt und fanden innerhalb der großen Teilfläche am 07.04., 24.04. und 16.05.2014 statt. Für den Erweiterungsbereich er- folgten die Begehungen am 20.04., 09.05., 01.06. und 09.06.2016. Die Begehungen zur Ak- tualisierung der Daten wurden am 17.03., 09.04. und 18.06.2020 durchgeführt. Bei den Fledermäusen wurde im Rahmen einer Habitatpotenzialanalyse ermittelt, ob inner- halb des erweiterten Geltungsbereiches geeignete Quartierbäume vorhanden sind. Die Be- gehung dazu erfolgte am 07.04.2014 für die große Teilfläche, am 22.03.2016 im Erweite- rungsbereich sowie am 17.03.2020 zur Aktualisierung und Überprüfung der erhobenen Da- ten. Das Vorkommen holzbewohnender, artenschutzrechtlich relevanter Käferarten wurde eben- falls in einem ersten Schritt im Rahmen einer Potenzialanalyse bei jeweils einer Begehung in den drei Erfassungsjahren abgeschätzt. Mit einbezogen wurde dabei auch der Körner- bock (RL-BW 1!), der nicht europäisch geschützt, aber national streng geschützt ist. Neben der Bestandserfassung zu einigen Tiergruppen bzw. -arten wurde das potenzielle Vorkommen aller weiteren Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie anhand einer Habi- tatstrukturanalyse auf der Vorhabensfläche ermittelt. Das Ergebnis der Prüfung für die nicht vertieft untersuchten Tierarten findet sich im Anhang 2. Im Anhang 2 finden sich die artenschutzrechtlichen Formblätter, deren Verwendung vom MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG empfohlen wird. Im Zuge der Erstellung werden bei den Vögeln nur diejenigen Arten berücksichtigt, die auf Basis der Kartierungen als Brutvögel für die Eingriffsfläche eingestuft wurden und in der Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 5  25 Roten Liste Baden-Württemberg einen Gefährdungsstatus besitzen oder als Arten der Vor- warnliste gelten. Der Gefährdungsstatus der nachgewiesenen Tierarten wird den jeweils aktuellen Roten Listen entnommen. Das bedeutet auch, dass v.a. bei den Vogelarten, die zum Zeitpunkt der Erstellung der artenschutzrechtlichen Fachbeiträge von 2014 und 2017 noch einen Rote- Liste-Status hatten und dementsprechend als wertgebende Arten behandelt wurden, nun nicht mehr als wertgebende Arten gelten. Für die nachfolgende Betrachtung werden die in den Jahren 2014 und 2016 zusammenge- fasst dargestellt und durch die Erfassungen im Jahr 2020 ergänzt. 4 Vögel Bestandserfassung Im Rahmen der Brutvogelkartierungen in den Jahren 2014 und 2016 wurden 32 Vogelarten innerhalb der Erweiterungsfläche des Geltungsbereichs erfasst (s. Tabelle 1). Davon waren 13 Arten als Brutvögel (Arten mit Brutnachweis und -verdacht) einzustufen. Im Rahmen der Brutvogelkartierung 2020 wurden zwei weitere Arten (Hausrotschwanz, Girlitz) als Brutvö- gel innerhalb des Planungsraumes festgestellt. Im Gegensatz zu 2014/16 konnten 2020 drei Arten (Bachstelze, Heckenbraunelle, Singdrossel) nicht mehr als Brutvögel nachgewiesen werden. Da diese Arten in der aktualisierten Beurteilung trotzdem berücksichtigt werden, beläuft sich die Anzahl der als Brutvögel einzustufenden Arten auf 15. Zum Zeitpunkt der jeweiligen Kartierung bzw. der Auswertung der Daten waren mit Gold- ammer (RL-BW V), Haussperling (RL-BW V) und Dorngrasmücke (RL-BW V) drei Brutvogel- arten als wertgebend einzustufen (s. Tab. 1 u. Abb. 3). Inzwischen wurde die Rote Liste der Brutvogelarten Baden-Württembergs überarbeitet und aktualisiert. In dieser aktualisierten Fassung wird die Dorngrasmücke nicht mehr mit einem Vorwarnstatus, sondern als unge- fährdet geführt. In der nachfolgenden Betrachtung wird sie deswegen nicht mehr als wert- gebende Art behandelt. Bei den Erfassungen zur Aktualisierung der Daten im Jahr 2020 wurde im geplanten Gel- tungsbereich mit dem Haussperling (RL-BW V) eine wertgebende Brutvogelart festgestellt (s. Tab. 1 u. Abb. 3). Die Goldammer (RL-BW V) wurde 2020 zwar nur im Umfeld des Gel- tungsbereichs erfasst, dennoch wird sie in der nachfolgenden artenschutzrechtlichen Be- wertung aufgrund des Vorkommens im Jahr 2016 als Brutvogelart für den Geltungsbereich behandelt. Für das Umfeld wurde der Fitis (RL-BW 3) im Jahr 2020 als zusätzliche wertge- bende Brutvogelart festgestellt. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 6  25 Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Da die Räumung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar) erfolgen wird, kommt es zu keiner Tötung und Verletzung von Vögeln. Boden- brütende Arten (z.B. Feldlerchen) wurden nicht festgestellt, sodass der Bodenabtrag auch innerhalb der Brutperiode durchgeführt werden kann. Der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird somit nicht erfüllt. Abbildung 3: Revierzentren wertgebender Brutvogelarten im Untersuchungsraum Erfassung 2014: = Haussperling (RL-BW V) Erfassung 2016: = Goldammer (RL BW V) Erfassung 2020: = Haussperling (RL-BW V) = Goldammer (RL-BW V) = Fitis (RL-BW 3) orangefarbene Linie = Erweiterungsfläche Geltungsbereich, blaue Linie = ursprüngli- che Abgrenzung Geltungsbereich; Kartengrundlage: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 7  25 Tabelle 1: Nachgewiesene Vogelarten in den Erfassungsjahren 2014/2016 und 2020 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL BW RL D Arten- schutz 2014/2016 2020 Geltungs- bereich Um- feld Geltungs- bereich Um- feld Amsel Turdus merula § B b B B Bachstelze Motacilla alba § b - - - Baumfalke Falco subbuteo V 3 §§ N N - - Blaumeise Parus caeruleus § B b b b Buchfink Fringilla coelebs § b b b B Braunkehlchen Saxicola rubetra 1 2 § Dz - - - Dorngrasmücke Sylvia communis § B b B - Eichelhäher Garrulus glandarius § N - - - Elster Pica pica § N N N - Fasan Phasianus colchicus § N b N - Feldschwirl Locustella naevia 2 3 § Dz - - - Fitis Phylloscopus trochilus 3 § N - - b Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla § - b - - Gartengrasmücke Sylvia borin § b b b - Girlitz Serinus serinus § - b b b Goldammer Emberiza citrinella V V § b b N b Grünfink Carduelis chloris § N b - - Grünspecht Picus viridis §§ - N N b Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros § N b B B Haussperling Passer domesticus V V § b b B B Heckenbraunelle Prunella modularis § b b - b Klappergrasmücke Sylvia curruca V § Dz Dz - - Kohlmeise Parus major § B b B B Mäusebussard Buteo buteo §§ N N - - Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla § b b B B Nachtigall Luscinia megarhynchos § b b b b Rabenkrähe Corvus corone corone § N b N N Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 3 § - N - - Ringeltaube Columba palumbus § N b N - Rotkehlchen Erithacus rubecula § N b N - Singdrossel Turdus philomelos § B b - - Star Sturnus vulgaris 3 § N b N b Stieglitz Carduelis carduelis § N b N - Türkentaube Streptopelia decaocto - - N b Turmfalke Falco tinnunculus V §§ N N - - Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 8  25 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL BW RL D Arten- schutz 2014/2016 2020 Geltungs- bereich Um- feld Geltungs- bereich Um- feld Wendehals Jynx torquilla 2 2 §§ Dz - - - Zaunkönig Troglodytes troglodytes § - b - - Zilpzalp Phylloscopus collybita § N b N B Rote-Liste-Status: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste RL BW = Rote Liste Baden-Württemberg, Stand 2013 (BAUER ET AL. 2016), RL D = Rote Liste Deutschland, Stand 2015 (GRÜNEBERG ET AL. 2015) Artenschutzstatus: § = besonders geschützt gem. BArtSchG, §§ = streng geschützt gem. BArtSchV; alle heimischen Vogelarten sind europarechtlich geschützt Status der Vögel: B = Brutvogel (Brutnachweis), b = Vogel mit Brutverdacht, N = Nahrungsgast, Dz = Durchzügler Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Störungen von Vögeln treten in vielseitiger Form auf, beispielsweise durch akustische und visuelle Reize, Kulissenwirkung oder Feinde (Prädatoren, Mensch). Dabei können sich diese Reize auf unterschiedlichen Ebenen (Individuum, Population, Biozönose) auswirken (s. STOCK et al. 1994), wobei die negativen Effekte auf Populationsebene erheblicher einzustu- fen sind als Wirkungen auf Ebene des Individuums. Vögel sind unter Umständen in der Lage, die Störreize zu kompensieren, so dass keine gravierenden Beeinträchtigungen eintreten. Distanzbedürfnisse lassen sich z.B. durch Flucht oder Gewöhnung regulieren. Gelegever- luste können durch Ersatzbruten ausgeglichen werden. Schallemissionen Schall kann akustische Signale, die für Vögel eine wichtige Funktion besitzen, überdecken. Zu den Funktionen gehören Gesänge zur Partnersuche und Revierabgrenzung, Lokalisation von Beutetieren, Kontakt im Familienverband sowie rechtzeitiges Hören von Warnrufen (GARNIEL et al. 2007). Bei den relevanten Schallquellen handelt es sich im vorliegenden Fall in erster Linie um Baufahrzeuge und Bauarbeiten, die im Zuge der Errichtung der geplanten Gebäude und der Erschließungswege auftreten. Darüber hinaus treten Schallemissionen durch den Zu- und Abfahrtsverkehr bei der späteren Nutzung des Gewerbegebiets auf. Von erheblichen Beeinträchtigungen für die im Umfeld brütenden Arten bzw. deren jeweilige lokale Population ist jedoch nicht auszugehen, da aufgrund der geringen Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf dem Areal und der vergleichsweise geringen Frequentierung die ver- kehrsbedingten Schallemissionen nicht die Größenordnungen aufweisen, um die Vogelge- sänge zu überdecken. Außerdem liegt eine Vorbelastung durch den bestehenden Verkehr auf den angrenzenden Straßen (B 36, Unterer Dammweg, Grabener Straße) vor. Plötzlich auftretende Lärmereignisse (Knalleffekte) treten bei den Baumaßnahmen und der späteren Gewerbegebietsnutzung nicht regelmäßig auf. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 9  25 Lichtemissionen Anthropogene Lichtemissionen können zu einer Änderung der Verhaltensweisen, v.a. von Paarungs- und Fressverhalten sowie zu Kollisionen mit Lichtquellen führen. Als besonders kritisch sind Lichtemissionen einzustufen, die von den Strahlungsquellen horizontal oder gegen den Himmel abgegeben werden. Derartige Lichtstrahlen werden vom Gewerbegebiet nicht ausgehen. Eine Vorbelastung besteht durch die bestehende Wohnbebauung im Süden sowie durch den Straßenverkehr. Bezüglich der Beleuchtung des geplanten Gewerbege- biets sollte dies hinsichtlich Beleuchtungsstärke, Leuchtmittelauswahl und Lichtführung optimiert werden. Dadurch können Störungen für die Artengruppe der Vögel auf das unaus- weichliche Mindestmaß reduziert werden. Anwesenheit des Menschen Als besonders störungsrelevant für brütende Vögel ist im Allgemeinen die Anwesenheit des Menschen einzustufen. Da die Fläche jedoch an Gewerbe- und Wohnflächen sowie gärtnerisch genutzten Bereichen liegt, sind die Vögel im Umfeld des Planungsraumes an die Anwesenheit des Menschen weitestgehend gewöhnt. Es ergeben sich durch das Vor- haben somit keine erheblichen Änderungen. Der Vegetationsbestand auf der Vorhabensflä- che wird zudem außerhalb der Brutzeit entfernt, sodass sich keine Störungen von im Ein- griffsbereich brütenden Vögeln ergeben. Störungssensible Brutvogelarten wurden nicht festgestellt. Kulisseneffekt Störungen durch Kulisseneffekte sind vor allem für bodenbrütende Offenlandarten von Be- deutung. Ein Vorkommen entsprechender Arten (z.B. Feldlerche) wurde jedoch innerhalb des Geltungsbereichs und dessen Umfeld nicht festgestellt. Fazit Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population der jeweiligen Brutvogelarten nicht eintritt und somit der Verbotstatbestand der Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht erfüllt wird. Beschädigungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Für alle europäischen Vogelarten gilt das Verbot der Zerstörung, Beschädigung oder Ent- nahme von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Diese Bestrebungen zielen i.d.R. jedoch nicht auf den ganzjährigen Schutz der Nester, sondern lediglich auf den Zeitraum der Paarung, Brut und Jungenaufzucht. Nester, die nur während einer Brutperiode genutzt werden (z. B. bei Vögeln, die jedes Jahr ein neues Nest bauen), sind nach Beendigung der Brutzeit nicht Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 10  25 mehr geschützt (s. TRAUTNER et al. 2006). Zum Schutz der Nester erfolgt die Räumung der Fläche außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar). Mit Umsetzung des Bebauungsplanes werden (Teil-)Lebensräume von zumindest einigen der 15 innerhalb des Planungsraumes festgestellten Brutvogelarten (Arten mit Brutnach- weis und -verdacht) beansprucht. Da Teile der vorhandenen Gehölzbestände erhalten blei- ben, ist nicht von einem Verlust aller Brutlebensräume bzw. -reviere auszugehen. Auf die wertgebenden Brutvogelarten mit einem Status der Roten Liste Baden-Württem- bergs (inkl. Arten der Vorwarnliste) soll im Folgenden im Rahmen einer Einzelartbetrach- tung näher eingegangen werden. Goldammer (RL-BW V) Innerhalb des geplanten Geltungsbereichs wurden bei den Erhebungen im Jahr 2016 zwei Brutreviere nachgewiesen. Im Jahr 2020 wurde die Art nur im Umfeld des geplanten Gel- tungsbereichs festgestellt. Für die nachfolgenden Betrachtungen wird dennoch von zwei Brutrevieren innerhalb des Geltungsbereichs ausgegangen. Die Art stellt einen Charaktervogel der halboffenen und offenen Kulturlandschaft dar und besiedelt vor allem die trockenen Bereiche mit struktur- und abwechslungsreichen Elemen- ten (HÖLZINGER 2001). Optimale Habitate stellen busch- und heckenreiche Hanglagen der Bach- und Flusstäler, Streuobstwiesen sowie Randbereiche von Lichtungen geschlossener Wälder dar (ebd.). Für die Bereitstellung eines besiedelbaren Ersatzlebensraums werden im Rahmen einer CEF-Maßnahme Heckenpflanzungen vorgenommen, die gleichzeitig als Ersatz für die zu beanspruchenden Teile von gesetzlich geschützten Biotopen erforderlich ist. Haussperling (RL-BW V) Der Hausperling besiedelt die im Geltungsbereich vorhandene Wohnbebauung (s. Abb. 3). Da davon ausgegangen wird, dass die Gebäude erhalten bleiben, tritt eine Inanspruch- nahme der Fortpflanzungsstätten nicht ein. Im Folgenden werden diejenigen Brutvogelarten, die keinen Gefährdungs- oder Vorwarn- status der Roten Liste besitzen, zusammengefasst beurteilt. Im Regelfall ist gemäß der aktuellen Rechtsprechung davon auszugehen, dass bei den häufigen und verbreiteten Vo- gelarten („Allerweltsarten“) aufgrund deren günstigen Erhaltungszustandes und der großen Anpassungsfähigkeit ein Vorhaben nicht gegen die Verbote des § 44 BNatSchG verstößt (s. BICK 2016). Das Nichtvorliegen der Verbotstatbestände ist jedoch in geeigneter Weise zu dokumentieren (ebd.). Dieses erfolgt im vorliegenden Fall anhand von Gilden. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 11  25 Gilde der Gehölzbewohner Diese Gilde setzt sich aus Arten zusammen, die Gehölze unterschiedlichster Ausprägung (Wald, Feldhecke, Gebüsch) besiedeln. Im Vorhabensbereich zählen folgende Brutvogelar- ten zu der Gruppe: Amsel, Blaumeise, Buchfink, Gartengrasmücke, Girlitz, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Singdrossel und Zilpzalp. Mit Ausnahme des Girlitz und der Nachtigall handelt es sich um sehr häufige und ubiquitäre Arten, bei denen nach RUNGE et al. (2009) davon ausgegangen werden kann, dass die im Rahmen der Ein- griffsregelung erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ausreichend sind, um die ökolo- gische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu er- halten. Da die Nachtigall und der Girlitz in der Oberrheinebene ebenfalls sehr verbreitet sind (HÖLZINGER 1997, 1999), kann sie in die obige Gruppe miteinbezogen werden. Eine Ausgleichsmaßnahme für die betroffenen Gehölzbrüter stellt die Anlage von Hecken dar, die zur Kompensation der Beanspruchung der gesetzlich geschützten Gehölzbiotope ohnehin erforderlich ist. Gilde der Gebäudebrüter Zu der Gilde der Gebäudebrüter im Vorhabensbereich gehört die Bachstelze, die im Erfas- sungsjahr 2014 eine mit Hütten bestandene Kleingartenfläche im Vorhabensbereich besie- delte. Bei der Brutvogelkartierung im Jahr 2020 wurde der Hausrotschwanz im Bereich ei- nes ehemaligen Gartengrundstückes mit einer nicht mehr genutzten Hütte festgestellt. Da beide Arten im Allgemeinen auch Gewerbegebiete als Brutlebensraum nutzen (s. Südbeck et al. 2005) und zusätzlich im Umfeld des Geltungsbereichs geeignete Nahrungshabitate vorhanden sind, tritt insgesamt kein Revierverlust ein und die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang bleibt weiterhin erhalten. Nahrungsgäste 18 Vogelarten nutzten den erweiterten Geltungsbereich als Nahrungslebensraum (s. An- hang 1). Eine Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten fällt i.d.R. nicht unter das Verbot gemäß § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG (Beschädigung u. Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) (s. TRAUTNER 2008). Einen essenziellen Nahrungslebensraum für die im Umfeld brütenden Vogelarten bzw. für die Durchzügler stellt der Planungsraum aufgrund seiner ge- ringen Größe nicht dar. Fazit Zusammenfassend ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung durchzuführender Vermei- dungsmaßnahmen sowie der CEF-Maßnahmen der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für die Vögel vorhabensbedingt nicht eintritt. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 12  25 5 Reptilien Bestandserfassung Im Rahmen der Reptilienerfassungen in den Jahren 2014 und 2016 wurde im Geltungsbe- reich die Zauneidechse (RL-BW V) festgestellt (s. Abb. 4). Die Art kam in den verbrachten Grünlandbeständen vor, die sich insbesondere in den Randzonen des Geltungsbereiches befinden. Aufgrund der Randlage besteht ggf. die Möglichkeit, diese Lebensräume zu er- halten. Einige Funde ergaben sich auch in den schmalen, hochwüchsigen Grünlandbeständen nörd- lich des Unteren Dammweges. Lediglich Einzelnachweise erfolgten im Randbereich der südlich des Unteren Dammweges existierenden Feldhecken. Die Habitatbedingungen sind dort für die Zauneidechse nur als suboptimal einzustufen, da zwischen den Gehölzbestän- den und den umgebenden Ackerflächen kein Krautsaum mit einem entsprechenden Nah- rungsangebot ausgebildet ist. Weiterhin handelte es sich bei den 2014/16 festgestellten Fundorten um einen längeren Brennholzstapel im Südwesten des Vorhabensbereichs (s. Abb. 5) und die Randbereiche der im Geltungsbereich vorhandenen Gehölzbestände. Innerhalb der Bestände der grasreichen Ruderalvegetation sowie innerhalb der Ackerflä- chen wurden keine Tiere nachgewiesen (s. Abb. 4). Allerdings erschwerte ein dichter Gras- aufwuchs die Erfassung der Eidechsen im Vergleich zu den gut einsehbaren Holzstrukturen deutlich. Nur vereinzelt wurden Zauneidechsen an den Gehölzrandstrukturen festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der auch dort schwierigen Erfassungsbedingungen die Art häufiger vorkommt als bei den Kartierungen festgestellt. Bei den Geländebegehungen im Jahr 2014 wurden in dem ursprünglich abgegrenzten Gel- tungsbereich zwölf Individuen der Zauneidechse festgestellt. Im Jahr 2016 erfolgte die Er- fassung von 37 Tieren in der südwestlichen Erweiterungsfläche (Abb. 4, rote Abgrenzung). Da bei einer Kartierung nicht alle Tiere registriert werden können, ist laut LAUFER (2014) ein Korrekturfaktor von mindestens 6 anzuwenden. Auf Basis der 2014/16 durchgeführten Un- tersuchung lässt sich der Zauneidechsen-Bestand für den gesamten Geltungsbereich auf etwa 300 Tiere schätzen. Mit den Reptilienerfassungen im Jahr 2020 konnten die meisten der in den Untersuchungs- jahren zuvor festgestellten Fundpunkte bestätigt werden (s. Abb. 4). An einigen Stellen, in denen in den Vorjahren Tiere festgestellt wurden, erfolgten 2020 jedoch keine Nachweise mehr. Auf der anderen Seite wurden bei den 2020 durchgeführten Untersuchungen auch Fundorte der Zauneidechse festgestellt, wo sich in den Vorjahren keine Artnachweise erga- ben. Da eine individuenscharfe Zuordnung der festgestellten Tiere aufgrund des zwischen den Erfassungsjahren liegenden Zeitraums nicht möglich ist, bleibt es in der Bilanz bei den geschätzten 300 Tieren im Geltungsbereich. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 13  25 Abbildung 4: Fundpunkte der Zauneidechse (gelbe Punkte = 2014; grüne Punkte = 2016; blaue Punkte = 2020) im Geltungsbereich, orangefarbene Linie = Erweiterungsfläche Geltungsbereich, blaue Linie = ursprüngliche Abgrenzung Geltungsbereich; Kartengrundlage: Geobasisdaten © Landesamt für Geoin- formation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 14  25 Abbildung 5: Brennholzstapel als Zauneidechsen-Lebensraum (20.04.16) Abbildung 6: Totholzhaufen als Zauneidechsen-Lebensraum (20.04.16) Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 15  25 Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Zur Vermeidung des Tötungstatbestands gemäß § 44 1 (1) BNatSchG kommen im Allgemei- nen Bauzeitenbeschränkungen, Vergrämungsmaßnahmen sowie die Umsiedlung der Zau- neidechsen in Frage (s. LAUFER 2014). Aufgrund der Biologie und Lebensweise gibt es bei der Zauneidechse nur zwei Zeitfenster, in denen Baumaßnahmen in Abhängigkeit von Art und Intensität des Eingriffs durchgeführt werden können. Diese Zeitfenster erstrecken sich außerhalb der Fortpflanzungszeit von Ende März bis Anfang Mai und von Mitte August bis Ende September (s. LAUFER 2014). Aufgrund der notwendigen, großflächigeren Bodenarbeiten kommt eine Bauzeitbeschrän- kung zur Vermeidung des Tötungstatbestandes im vorliegenden Fall nicht in Betracht. Aufgrund der Großflächigkeit des Geltungsbereichs bzw. der großen bei einer Vergrämung vorhandenen Abwanderungsstrecke sollte zumindest für die zentral besiedelten Flächen eine Umsiedlung durchgeführt werden. Zwar wäre im kleineren Erweiterungsbereich von 2016 eine Vergrämung in einem benachbarten Ersatzlebensraum denkbar, da jedoch ohne- hin eine Umsiedlung notwendig ist, könnte der Teilbereich darin miteinbezogen werden. Ein Ersatzhabitat soll im Nordwesten des Geltungsbereichs angelegt werden. Hier bleiben die vorhandenen Obstbäume erhalten. Südlich vorgelagert soll ein ausreichend breiter Krautsaum angelegt werden. Durch die Anlage von geeigneten Habitatelementen wird die- ser Bereich als Ersatzlebensraum für die Zauneidechse aufgewertet. Die vorgezogenen Umsiedlungsmaßnahmen sollten in der Vegetationsperiode vor den ge- planten Baumaßnahmen durchgeführt werden, da bei einem längeren Zeitraum der Ein- griffsbereich ansonsten ggf. wiederbesiedelt werden würde. Um zu verhindern, dass die im Allgemeinen ortstreuen Zauneidechsen den Ersatzlebens- raum verlassen, sollte dieser mit einem ca. 50–60 cm hohen, in den Boden eingegrabenen Zaun aus glattem Kunststoffmaterial umgeben werden. Der Zaun sollte mindestens eine Vegetationsperiode stehen gelassen werden. Der Ersatzlebensraum sollte über einen Grün- landbestand oder eine Ruderalvegetation mit einem entsprechenden Nahrungsangebot zum Zeitpunkt der Umsiedlung/Vergrämung verfügen. Unter Berücksichtigung der Vergrämungs- und/oder Umsiedlungsmaßnahmen wird der Ver- botstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht ausgelöst. Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG) Eine Störung der im Geltungsbereich vorhandenen Tiere erfolgt nur im Rahmen einer Um- siedlung oder Vergrämung. Eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population tritt dadurch jedoch nicht ein. Somit wird der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht erfüllt. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 16  25 Beschädigungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Durch die Umsiedlung und ggf. Vergrämung der Zauneidechsen in einen Ersatzlebensraum im Rahmen einer CEF-Maßnahme (s.o.), bleibt die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin bestehen, sodass der Verbots- tatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 nicht erfüllt wird. 6 Fledermäuse Im Rahmen der Untersuchungen im Jahr 2014 und 2016 wurden innerhalb des geplanten Geltungsbereichs insgesamt 15 Bäume mit Höhlen, Spalten und/oder abgeplatzter Rinde festgestellt (s. Abb. 7-10). Viele dieser Bäume wurden jedoch aufgrund der Ausprägung der festgestellten Strukturen als für Fledermäuse ungeeignet eingestuft. Die Überprüfung eini- ger Strukturen mittels Endoskop ergab keine Hinweise auf eine aktuelle oder frühere Be- siedlung durch Fledermäuse. Weiterhin wurden in einigen Strukturen Spinnweben vorge- funden, die darauf hinweisen, dass keine Nutzung durch Fledermäuse stattfinden. Bei der erneuten Untersuchung des Baumbestandes im Jahr 2020 wurden keine zusätzli- chen relevanten Fledermausstrukturen an Bäumen gefunden. Vor dem Hintergrund der dargestellten Untersuchungsergebnisse ist ein Vorkommen von Wochenstubenquartieren innerhalb des Vorhabensbereichs auszuschließen. Da einzelne Höhlen jedoch gelegentlich von Einzeltieren als Ruhequartiere genutzt werden können und eine Nutzung als Winterquartier nicht ganz auszuschließen ist, sollte kurz vor der eigentli- chen Baumfällung eine nochmalige Überprüfung der Höhlen auf Fledermausbesatz erfolgen, um eine Vermeidung des Tötungsverbotstatbestandes des § 44 BNatSchG zu gewährleis- ten. Da im gehölzreichen Umfeld ausreichend Strukturen für derartige Tagesquartiere zur Ver- fügung stehen, ergibt sich kein Ausgleichsbedarf für die Artengruppe der Fledermäuse. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 17  25 Abbildung 7-10: Fotodokumentation zu den Bäumen mit Höhlen und Spalten (22.03.16). 7 Haselmaus Die Art bewohnt Baumkronen aller Waldgesellschaften sowie Feldhecken und Gebüsche (BRAUN & DIETERLEN 2005). Entscheidend für die Besiedlung ist das Futterangebot durch eine ausgeprägte, fruchttragende Strauchvegetation (ebd.). Eine wichtige und bevorzugte Nah- rungsquelle im Herbst stellen Haselnüsse dar (JUSKAITIS & BÜCHNER 2010). Haselmäuse bauen ihre Nester in Baumhöhlen, Nistkästen, Rindentaschen oder Zweiggabeln (BÜCHNER et.al. 2017). Baumhöhlen stellen dabei eine Schlüsselressource dar, da hier der Reproduk- tionserfolg höher ist (ebd.). Aufgrund der Kleinflächigkeit der Gehölzbestände und deren weitgehend isolierten Lage ohne Waldanbindung ist ein Vorkommen nicht zu erwarten. So postulieren BRIGHT et al. (2006) für eine überlebensfähige Population eine Mindestgröße von 20 Hektar Waldgebiet. Haselsträucher kommen in den Gehölzbeständen des Geltungsbereichs nicht vor. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 18  25 8 Käfer Die Habitatstrukturanalyse ergab, dass ein Vorkommen europäisch geschützter Käferarten (Heldbock, Juchtenkäfer/Eremit, Scharlachkäfer) aufgrund fehlender Habitatbäume im Gel- tungsbereich nicht zu erwarten ist. So existieren dort beispielsweise keine Alt-Eichen als potenzielle Brutbäume für den Heldbock. Ältere Pappeln und Weiden, die der Scharlachkä- fer besiedelt, sind ebenfalls nicht vorhanden. 9 Schmetterlinge Nach DOERPINGHAUS et al. (2005) und HERMANN & TRAUTNER (2011) stellen Arten der Gattung Weidenröschen (Epilobium spec.) die relevanten Wirtspflanzen für den Nachtkerzenschwär- mer (Proserpinus proserpina) dar. Dagegen spielen Nachtkerzen-Arten (Oenothera spec.) eine geringe Rolle (ebd.). Im Vorhabensbereich kommen keine dieser relevanten Wirtspflan- zen vor, sodass dort nicht mit einem Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers zu rechnen ist. Die grasreiche Ruderalvegetation bietet anderen europarechtlich geschützten Schmetter- lingsarten keine geeigneten Habitatbedingungen (s. Anhang 2). So kommen beispielsweise relevante Wirtspflanzen für den Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Gro- ßer Wiesenknopf) und für den Großen Feuerfalter (nicht saure Ampfer-Arten) im Vorhabens- bereich nicht vor. 10 Weitere europarechtlich geschützte Arten Aufgrund der vorhandenen Lebensraumausstattung in der Erweiterungsfläche des Gel- tungsbereichs ist nicht mit einem Vorkommen weiterer europarechtlich geschützter Pflan- zen- oder Tierarten zu erwarten (s. Anhang 2). 11 Prüfung national geschützter Arten nach § 15 BNatSchG In dem vorliegenden Prüfbericht wird abstimmungsgemäß auch der Körnerbock (Megopis scabricornis, RL-BW 1!) miteinbezogen. Da diese Käferart keine FFH-Anhang IV-Art dar- stellt, ist sie nicht europäisch geschützt und fällt nicht unter die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG. Als national streng geschützte Art müsste sie jedoch im Fall eines Vorkom- mens in der Eingriffsregelung berücksichtigt werden. Der Körnerbock ist polyphag und entwickelt sich an allen möglichen Laubhölzern (AG SÜDWESTDEUTSCHER KALEOPTOLOGEN 2014). Die Larven leben in morschem, feuchtem Holz, Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 19  25 vielfach in toten Partien lebender oder absterbender alter Bäume in Laubwäldern, Parkan- lagen, Alleen, Streuobstbeständen und Flussauen (ebd.). Die meisten festgestellten Brut- bäume in Südwestdeutschland sind Buche, Linde, Pappel, Apfel und Kirsche (ebd.). Die Habitatpotenzialanalyse im Jahr 2016 für die südwestliche Teilfläche des Geltungsbe- reichs ergab, dass mit den bestehenden älteren Obstbäumen mögliche Brutstätten vorhan- den sind. Beim Absuchen dieser Bäume konnten jedoch keine größeren Käferschlupflöcher, die auf ein Körnerbock-Vorkommen hinweisen (s. AG SÜDWESTDEUTSCHER KALEOPTOLOGEN 2014), festgestellt werden. Bei einer Überprüfung der Bäume im gesamten Vorhabensbe- reich im Jahr 2020 wurden an einigen Bäumen Schlupflöcher holzbewohnender Insekten- arten festgestellt, die jedoch anhand ihrer Größe und Form nicht dem Körnerbock zuzuord- nen sind. Somit ist davon auszugehen, dass die Art im Planungsraum nicht vorkommt. Um den in den Bäumen vorhandenen Insektenlarven das Ausschlüpfen zu ermöglichen und einen Brutlebensraum weiterhin zu erhalten, wird empfohlen die Stämme der erfassten Brutbäume aus dem Vorhabensbereich zu entnehmen und an geeigneter Stelle aufzustellen. Die Stämme können an vorhandene Bäume angelehnt oder zu mehreren zu einer Pyramide aufgestellt werden. Dabei ist auf eine Sicherung der Stämme oder ein Umzäunen der Pyra- miden zu achten. 12 Vermeidungsmaßnahmen Als Ergebnis der oben durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung sind zur Vermeidung der Verbotstatbestände folgende Vermeidungsmaßnahmen erforderlich: Entfernung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit (VM 1) Zum Schutz der Nester brütender Vogelarten soll die Beanspruchung der Vegetationsbe- stände außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar) erfolgen. Entfernung des Vegetationsbestandes außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse (VM 2) Zum Schutz eventuell vorhandener Einzeltiere in den zu entfernenden Bäumen soll die Be- anspruchung des Vegetationsbestands außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse (Mitte November bis Ende Februar) stattfinden. Vorab sollen die vorhandenen Höhlenbäume auf Besatz überprüft werden. Aufstellen von Totholzpyramiden (VM 3) Für holzbewohnende Insektenarten wird empfohlen, Bäume aus dem Geltungsbereich, an denen Schlupflöcher von Insekten festgestellt wurden, zu einer Totholzpyramide aufzustel- len. Alternativ können die Stämme auch an vorhandene Bäume angelehnt werden. In jedem Fall müssen die Stämme gut gesichert werden, sodass diese nicht umfallen können. Die Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 20  25 Stämme können innerhalb des Geltungsbereichs in Grünflächen, in den Ersatzlebensräumen für die Zauneidechse (s. CEF 2) oder an geeigneter Stelle im Umfeld des Geltungsbereichs aufgestellt werden. 13 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Als Ergebnis der oben durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung sind zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände folgende CEF-Maßnahmen erforderlich: Anlage von Feldhecken für Gehölzbrüter (CEF 1) Um die vorhabensbedingte Beanspruchung von zwei Brutrevieren der Goldammer als wert- gebende Brutvogelart auszugleichen, ist die Anlage von Feldhecken erforderlich. Diese müssen von ausreichender Größe/Länge sein, um als Ersatzlebensraum für die beiden be- anspruchten Brutstätten dienen zu können. Als neue Brutlebensräume bieten sich die er- forderlichen Ersatzpflanzungen für den Ersatz der zu beanspruchenden geschützten Biotope an. Anlage eines Ersatzlebensraumes für die Zauneidechse (CEF 2) Für die umzusiedelnden und ggf. vergrämten Zauneidechsen ist die Herstellung von Ersatz- lebensräumen erforderlich. Am nördlichen und westlichen Rand ist die Anlage von Grünflächen auf einer Fläche von ca. 1 ha vorgesehen. Hier werden u.a. die als Ersatz für die Beanspruchung gesetzlich ge- schützter Biotope Feldhecken angelegt. Südlich dieser Hecken soll ein vorgelagerter arten- und blütenreicher Krautsaum entstehen. Zusammen mit den Hecken weisen diese Streifen eine Breite von ca. 20 m auf. In diesem Krautsaum sollen kleinere Totholzhaufen aufge- schichtet werden, die den umgesiedelten Eidechsen geeignete Versteckmöglichkeiten bie- ten. Um auch als unterirdische Winterquartiere zu dienen, sollte vor der Totholzaufschich- tung eine ca. 60 cm tiefe Grube ausgehoben werden. In die Vertiefung können auch Wur- zelstubben eingebaut werden. Diese Maßnahme ist vorgezogen durchzuführen. Weiter Flächen, die als Ersatzlebensraum für die Zauneidechsen dienen können, befinden sich in dem 2016 zum Geltungsbereich hinzugekommenen Erweiterung Bereich im Südwes- ten des aktuellen Geltungsbereichs. Die Flächen weisen ebenfalls eine Größe von ca. 1 ha auf. Ein konkretes Konzept zur Umsiedlung sowie zur Anlage und Pflege des Ersatzlebensraums ist noch zu erarbeiten. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 21  25 14 Gesamtumfang natur- und artenschutzrechtlicher Ausgleich Im Folgenden wird der Umfang der notwendigen natur- und artenschutzrechtlichen Aus- gleichsmaßnahmen für den gesamten Geltungsbereich dargestellt. Wie oben erläutert, soll die Anlage von Feldhecken mit Krautsäumen als Ausgleichsmaß- nahme für die betroffenen Brutvogelarten und der Zauneidechse dienen. Der artenschutz- rechtliche Ausgleichsumfang orientiert sich dabei an den Erfordernissen zum Ausgleich der betroffenen Feldhecken als gesetzlich geschützte Biotope. Die Beanspruchung geschützter Biotope ist gemäß gesetzlicher Vorgaben gleichartig und flächengleich zu kompensieren. Im vorliegenden Fall werden im gesamten Geltungsbereich gesetzlich geschützte Feldhe- cken mit einer Gesamtlänge von etwa 590 m beansprucht. Die Anlage neuer Feldhecken mit einem derartigen Umfang führt außerdem zu einem voll- ständigen artenschutzrechtlichen Ausgleich der betroffenen Brutvogellebensräume. Dieses gilt vor allem für die wertgebende Goldammer, von der zwei Reviere beansprucht werden. Da die Art vor allem junge Gehölzbestände bewohnt, ist davon auszugehen, dass sie die Heckenanpflanzungen kurzfristig besiedelt. Auch für die anderen betroffenen Brutvogelar- ten bzw. für die Gilde der Gehölzbewohner reicht die Entwicklung von Hecken mit einer Gesamtlänge von 590 m zur vollständigen Kompensation aus. Durch die Anlage von Krautsäumen mit Totholzhaufen entlang der südlich exponierten Seite der Feldhecken stellen die Gehölzstreifen auch einen möglichen Ersatzlebensraum für die Zauneidechse dar. Da die aktuelle Habitatausprägung im gesamten Geltungsbereich für die Zauneidechse eher suboptimal ist und die Krautsäume der zu entwickelnden Feldhecken demgegenüber optimalere Lebensräume bieten, ergibt sich durch die Anlage von Feldhe- cken mit einer Gesamtlänge von 590 m auch für die Zauneidechse ein vollständiger Aus- gleich. Die Krautsäume sollten eine Mindestbreite von etwa vier Metern aufweisen und zur Gewährleistung der Offenhaltung gemäht werden. In einer intensiv genutzten Ackerland- schaft stellen derartige Saumstrukturen insektenreichere Lebensräume dar, die somit auch als wertvolle Nahrungshabitate für Vögel dienen. Nach Möglichkeit sollten die neuen Feld- hecken nicht isoliert in einer Ackerfläche liegen, sondern eine Anbindung an naturschutz- fachlich wertvollere Lebensräume im Umfeld aufweisen. Da die Bäume im Geltungsbereich vor dem Fällen noch auf einen Fledermausbesatz kon- trolliert werden müssen, kann sich im Falle von Nachweisen ein zusätzlicher, derzeit noch nicht absehbarer Kompensationsbedarf ergeben. 15 Zusammenfassung Die artenschutzrechtliche Prüfung ergibt, dass durch die Umsetzung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Gottesauer Feld die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG bei Umset- zung erforderlicher Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen nicht ausgelöst werden. Zur Vermeidung des Tötungsverbotstatbestandes des § 44 BNatSchG bei den Vögeln und Fledermäusen soll der Vegetationsbestand außerhalb der Brut- bzw. Aktivitätszeit beseitigt Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 22  25 werden. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind für die Goldammer sowie für die Zau- neidechse erforderlich. 16 Verwendete Unterlagen AG SÜDWESTDEUTSCHER KALEOPTOLOGEN (2014): Cerambycidae, Bockkäfer: Megopsis scabricornis (Scopoli, 1763) Körnerbock. Artdarstellung im Internet unter: www.en- tomologie.de/stuttgart/ask/ceramb/megopis_scabricornis/steck.html. ARGUPLAN (2014) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Gottesauer Feld. Unveröff. Gutachten im Auftrag der Stadt Karlsruhe. ARGUPLAN (2017) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Gottesauer Feld, Erweiterung des Geltungsbereichs. Unveröff. Gutachten im Auftrag der Stadt Karls- ruhe. BERNOTAT, D., & V. DIERSCHKE (2015): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen. 2. Fassung, Stand 25.11.2015. BEZZEL, E. (1985): Kompendium der Vögel Mitteleuropas, Nonpasseriformes - Nichtsingvö- gel. Aula-Verlag. BEZZEL, E. 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Juris arguplan GmbH Bearbeitung: Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag A-1 Anhang Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag A-2 Anhang 1: Prüfung weiterer europarechtlich geschützter Arten Rote Liste-Status Baden-Württemberg (RL-BW): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste, i = gefährdete, wandernde Art, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = Daten unzureichend, N = Naturraumart (landesweit hohe Schutzpriorität, besondere regionale Bedeu- tung), R = extrem selten, nb = nicht bekannt. Angaben zum Lebensraum und Vorkommen in BW nach TRAUTNER et al. 2006a Art Lebensraum RL-BW Vorkommen in BW Vorkom- men im Geltungs- bereich? weitere relevante Säugetiere Baumschläfer Dryomys nitedula kommt in BW nicht vor nein Biber Castor fiber Gewässer mit >50 cm Wassertiefe 2 Hochrhein, Bodensee, Do- nau nein Birkenmaus Sicista betulina kommt in BW nicht vor nein Feldhamster Cricetus cricetus Acker in regenarmen Löss- und Lehmgebieten 1 zwischen Mannheim und Heidelberg nein Fischotter Lutra lutra 0 aktuell verschollen nein Wildkatze Felis silvestris große Waldgebiete 2 Schwarzwald, Oberes Do- nautal nein Amphibien Springfrosch Rana dalmatina tlw. besonnte, fischfreie Weiher u. Teiche 3 warme Regionen: u.a. Rheinebene, Kraichgau nein Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae Tümpel u. fischfreie Weiher u. Tei- che G Rheinebene, Neckartal, Oberschwaben nein Alpensalamander Salamandra atra Bergwald, Weiden, Geröllhalden N nur bei Isny (Alpen) nein Kammmolch Triturus cristatus besonnte Tümpel u. fischfreie Wei- her, Teiche 2 außer Schwarzwald zer- streut vorkommend nein Alpenkammmolch Triturus carnifex kommt in BW nicht vor nein Rotbauchunke Bombina bombina kommt in BW nicht vor nein Geburtshelferkröte Alytes obstetricans besonnte Gewässer, u.a. Kiesgru- ben am Rhein 2 südlicher und mittlerer Schwarzwald nein Gelbbauchunke Bombina variegata vegetationsarme u. besonnte Klein- gewässer 2 ganz BW ohne Hochlagen nein Kreuzkröte Bufo calamita vegetationsarme u. besonnte Flachgewässer 2 entlang großer Flüsse (Rhein, Neckar usw.) nein Wechselkröte Bufo viridis besonnte, fischfreie Gewässer 2 Rheinebene, Kraichgau, Neckartal nein Laubfrosch Hyla arborea besonnte, fischfreie Gewässer 2 zerstreut in ganz BW ohne Hochlagen nein Knoblauchkröte Pelobates fuscus besonnte, vegetationsreiche Wei- her/Teiche 2 Oberrheinebene nein Moorfrosch Rana arvalis fischfreie Weiher u. Gewässer in Moorgebieten 1 selten, Oberrhein und Ober- schwaben nein Reptilien Kroatische Gebirgsei- dechse Lacerta horvarthi kommt in BW nicht vor nein Östliche Smaragdeidechse Lacerta viridis kommt in BW nicht vor nein Westliche Smaragd- eidechse Lacerta bilineata Weinberge, Magerrasen, Steinbrü- che 1 Kaiserstuhl, Tuniberg nein Äskulapnatter Zamenis longissimus wärmebegünstigte Wälder, ge- büschreiche Wiesen 1 Odenwald, unteres Neckar- tal nein Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag A-3 Art Lebensraum RL-BW Vorkommen in BW Vorkom- men im Geltungs- bereich? Aspisviper Vipera aspis Steilhänge mit Felsen u. Magerra- sen 1 südlicher Schwarzwald nein Schlingnatter Coronella austriaca Magerrasen, Heiden, Weinberge, Abbaugebiete 3 weiter verbreitet, zerstreut im Schwarzwald, Alb nein Würfelnatter Natrix tessellata kommt in BW nicht vor nein Europ. Sumpfschildkröte Emys orbicularis u.a. Gewässer mit hoher Schlamm- auflage 1 nur in Oberschwaben nein Käfer Alpenbock Rosalia alpina montane Kalk-Hangbuchen-Wälder 2! mittlere Albtrauf, Oberes Donautal nein Breitrand Dytiscus latissimus große, nährstoffarme Gewässer mit dichtem Pflanzenbewuchs an Ufern nb kein aktuelles Vorkommen nein Goldstreifiger Prachtkäfer Buprestis splendens kommt in BW nicht vor nein Rothalsiger Düsterkäfer Phryganophilus ruficol- lis kommt in BW nicht vor nein Schmalbindiger Breitflü- gel-Tauchkäfer Graphoderus bilineatus nährstoffarme Stillgewässer nb Einzelfunde im Süden u. Oberrheintal nein Vierzähniger Mistkäfer Bolbelasmus unicornis Art trockenwarmer Standorte 0 letzte Nachweise aus dem Südschwarzwald nein Libellen Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes große Flüsse 2 Oberrheingraben nein Gekielte Smaragdlibelle Oxygastra curtisii kommt in BW nicht vor nein Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis mesotrophe Moorgewässer 1 Oberschwaben nein Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia mittelgroße bis große Fließgewäs- ser 3 u.a. Oberrheinebene, Hochr- hein nein Grüne Mosaikjungfer Aeshna viridis kommt in BW nicht vor nein Östliche Moosjungfer Leucorrhinia albifrons dystrophe Waldseen, Moorweiher 0 keine aktuellen Funde be- kannt nein Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca bult- und schlenkenreiche Be- stände in (See-)Rieden 2 Bodenseebecken, Ober- schwaben nein Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis Auengewässer mit ausgeprägter Wasservegetation 1 nördliche Oberrheinebene nein Schmetterlinge Apollofalter Parnassius apollo Biotopkomplex mit Sedum album 1 zwei Reliktpopulationen auf der Alb nein Blauschillernder Feuerfal- ter Lycaena helle Feuchtbrache mit Wiesenknöterich und Wald 1 Reliktpopulation auf der Baar nein Eschen-Scheckenfalter Euphydryas maturna gehölzreicher Lebensraumkomplex 1 zwei Reliktvorkommen (Jagst, Alb) nein Haarstrangwurzeleule Gortyna borelli Biotope mit Peucedanum officinale 1 Reliktpopulationen (u.a. nördl. Oberrheinebene) nein Gelbringfalter Lopinga achine stark aufgelichtete, grasreiche (Mittel-) Wälder 1 Reliktpopulationen (u.a. südl. Oberrheinebene, Baar) nein Großer Feuerfalter Lycaena dispar Feuchtwiesen, Gräben, Brache mit Ampfer-Arten 3 u.a. Oberrheinebene, Krai- chgau nein Hecken-Wollafter Eriogaster catax kommt in BW nicht vor nein Moor-Wiesenvögelchen Coenonympha oedippus kommt in BW nicht vor nein Regensburger Gelbling Colias myrmidone kommt in BW nicht vor nein Osterluzeifalter Zerynthia polyxena kommt in BW nicht vor nein Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag A-4 Art Lebensraum RL-BW Vorkommen in BW Vorkom- men im Geltungs- bereich? Quendel-Ameisenbläuling Maculinea arion Magerrasen mit Thymian und Wirtsameise 2 v.a. Alb, Hochschwarzwald nein Schwarzer Apollo Parnassius mnemosyne Biotopkomplex mit Corydalis-Arten 1 Reliktpopulationen auf der Alb, Oberes Donautal nein Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero feuchte, grasige Waldlichtungen 1 Reliktpopulationen u.a. in Oberschwaben nein Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Maculinea nausithous ext. genutzte Wiesen/Brachen mit Wiesenknopf 3 u.a. Oberrheinebene und Vorbergzone nein Heller Wiesenknopf-Amei- senbläuling Maculinea teleius mageres Feuchtgrünland 1 v.a. mittlere und nördl. Oberrheinebene nein Schnecken Gebänderte Kahnschnecke Theodoxus transversalis kommt in BW nicht vor nein Gemeine Flussmuschel Unio crassus Bäche und Flüsse 1 u.a. Oberrheinebene nein Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus vegetationsreiche Gewässer: Alt- wässer, Seen, Gräben 2 sehr selten: u.a. Oberrhein- graben nein Fische Baltischer Stör Acipenser sturio ausgestorben nein Donau-Kaulbarsch Gymnocephalus baloni kommt in BW nicht vor nein Nordseeschnäpel Coregonus oxyrinchus kommt in BW nicht vor nein Stör Acipenser oxyrinchus kommt in BW nicht vor nein Pflanzen Schellenblume Adenophora liliiflora kommt in BW nicht vor nein Wasserfalle Aldrovanda vesiculosa 0 ausgestorben od. verschol- len nein Sumpf-Engelwurz Angelica palustris kommt in BW nicht vor nein Kriechender Sellerie Apium repens nährstoff- u. basenreiche Stand- orte; Gewässerufer, Feuchtwiesen, nassen Wegen 1 mittlere u. nördl. Ober- rheinebene, Oberschwaben, Bodenseeufer nein Schlitzblättriger Beifuß Artemisia laciniata kommt in BW nicht vor nein Braungrüner Streifenfarn Asplenium adulterinum kommt in BW nicht vor nein Einfacher Rautenfarn Botrychium simplex 0 ausgestorben od. verschol- len nein Dicke Trespe Bromus grossus Getreidefelder 2 Schwerpunkt u.a. Schwäbi- sche Alb, südl. Gäuland- schaft, Schwarzwaldrand- platten nein Herzlöffel Caldesia parnassifolia kommt in BW nicht vor nein Scheidenblütengras Coleranthus subtilis kommt in BW nicht vor nein Frauenschuh Cypripedium calceolus Halbschattige, basenreiche Stand- orte lichter Wälder u. Säume; 3 Schwerpunkt: u.a. Schwäbi- sche Alb; Streufunde lan- desweit nein Böhmischer Enzian Gentianella bohemica kommt in BW nicht vor nein Sumpf-Gladiole Gladiolus palustris Niedermoorwiesen 1 Bodenseegebiet nein Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides Kalkreiche Sandtrockenrasen u. Sanddünen 1 Sandgebiete der nördlichen Oberrheinebene nein Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens Trockenfallende Ufer von Teichen, Tümpeln, Altwassern u. Flüssen 2 Oberrheinebene, Donauge- biet nein Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii Kalkreiche, nasse Flach- u. Zwi- schenmoore 2 u.a. Oberrheinebene, südl. Schwarzwald, Donautal nein Schwimmendes Frosch- kraut Luronium natans kommt in BW nicht vor nein Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag A-5 Art Lebensraum RL-BW Vorkommen in BW Vorkom- men im Geltungs- bereich? Kleefarn Marsilea quadrifolia Überflutete u. periodisch trocken fallende, nährstoffreiche, vegetati- onsarme Standorte 1 aktuell einzig bekanntes Vorkommen in der Offenbur- ger Oberrheinebene nein Bodensee-Vergißmeinnicht Myosotis rehsteineri Kiesige Ufer 1 Bodensee nein Biegsames Nixkraut Najas flexilis Oligo- bis mesotrophe, basenrei- che, flache Stillgewässer 1 Bodensee nein Schierlings-Wasserfenchel Oenanthe conioides kommt in BW nicht vor nein Große Kuhschelle Pulsatilla grandis kommt in BW nicht vor nein Finger-Küchenschelle Pulsatilla patens kommt in BW nicht vor nein Moorsteinbrech Saxifraga hirculus 0 ausgestorben od. verschol- len nein Niedrige Rauke Sisymbrium supinum kommt in BW nicht vor nein Sommer-Drehwurz Spiranthes aestivalis Kalkhaltige Flach- u. Hangmoore 1 u.a. Oberrheinebene, Bo- densee nein Bayerisches Federgras Stipa pulcherrima bava- rica kommt in BW nicht vor nein Vorblattloses Leinblatt Thesium ebracteatum kommt in BW nicht vor nein Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum Horizontale oder schräge Silikat- felsflächen (Höhlen, Spalten) Schwarzwald nein Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag A-6 Anhang 3 Artenschutzrechtliche Formblätter Goldammer Zauneidechse Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach §§ 44 und 45 BNatSchG (saP) Stand: Mai 2012  Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen Hinweise: − Dieses Formblatt ersetzt nicht die erforderliche fachgutachterliche Prüfung der artenschutzrechtlichen Ver- botstatbestände und ggf. die Begründung der Ausnahmevoraussetzungen. − Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gilt nur für die Arten des Anhangs IV der FFH-RL, die Europäi- schen Vogelarten und die Verantwortungsarten. Die übrigen besonders geschützten Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung nach §§ 14 ff BNatSchG (vgl. § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG) bzw. in der Bauleitpla- nung nach § 18 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. BauGB abzuarbeiten. − Mit diesem Formblatt wird das Vorhaben bzw. die Planung nur auf eine betroffene Art (bzw. Gilde bei Euro- päischen Vogelarten) geprüft. Sind mehrere europarechtlich geschützte Arten betroffen, sind jeweils geson- derte Formblätter vorzulegen. Eine Aussage, ob das Vorhaben bzw. die Planung insgesamt artenschutz- rechtlich zulässig ist, kann nur im Rahmen der erforderlichen fachgutachterlichen Gesamtprüfung erfolgen. − Auf die Ausfüllung einzelner Abschnitte des Formblatts kann verzichtet werden, wenn diese im konkreten Einzelfall nicht relevant sind (z.B. wenn eine Ausnahmeprüfung nach Ziffer 5 nicht erforderlich ist). 1. Vorhaben bzw. Planung Kurze Vorhabens- und Planungsbeschreibung: Aufstellen des Bebauungsplans Gewerbegebiet Gottesauer Feld in Karlsruhe-Neureut Für die saP relevante Planunterlagen: 2. Schutz- und Gefährdungsstatus der betroffenen Art1 Art des Anhangs IV der FFH-RL Europäische Vogelart2 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste Status in Deutschland Rote Liste Status in BaWü Goldammer Emberiza citrinella 0 (erloschen oder ver- schollen) 1 (vom Erlöschen be- droht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 0 (erloschen oder ver- schollen) 1 (vom Erlöschen be- droht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 1 Es sind nur die Arten des Anhangs IV der FFH-RL und die Europäischen Vogelarten darzustellen, weil der Erlass einer Rechtsverordnung für die Verantwortungsarten gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gegenwärtig noch aussteht. 2 Einzeln zu behandeln sind nur die Vogelarten der Roten Listen. Die übrigen Vogelarten können zu Gilden zusammen- gefasst werden. 3. Charakterisierung der betroffenen Tierart3 3.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Die Art ist Charaktervogel der halboffenen und offenen Kulturlandschaft und besiedelt vor alle die trockenen Bereiche mit struktur- und abwechslungsreichen Elementen (Hölzinger 2001). Optimale Habitate sind busch- und heckenreiche Hanglagen der Bach- und Flusstäler, Streuobstwiesen sowie Randbereiche von Lichtungen geschlossener Wälder (ebd.). Entscheidende Habitat-Elemente sind exponierte Stellen als Singwarten (ebd.). Boden- und Freibrüter, baut Nester direkt am Boden oder auf Büschen und in Schilf. Brutzeit: Anfang April bis Mitte August. Jahresvogel oder Kurzstreckenzieher. Quellen: Hölzinger, J. (2001): Die Vögel Baden-Württembergs Band 3.1: Singvögel 1 Alaudidae – Sylviidae. Ulmer-Verlag, Stuttgart. 3.2 Verbreitung im Untersuchungsraum nachgewiesen potenziell möglich Kurzbeschreibung mit Quellenangaben, insbesondere zur: − Bedeutung des Vorkommens (lokal, regional, landesweit, bundesweit, europaweit), − Lage zum Vorhaben, − Art des Habitats (z.B. Brut- oder Nahrungshabitat). Es wurden zwei Brutreviere nachgewiesen. Da die Art in ganz Baden-Württemberg verbreitet ist, besitzt das Vorkommen wenn überhaupt eine lokale Bedeutung. 3.3 Abgrenzung und Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Kurzbeschreibung der vom Vorhaben betroffenen lokalen Population einschließlich ihrer Abgrenzung; Be- gründung des Erhaltungszustandes (Zustand der Population, Habitatqualität, Beeinträchtigungen). 3.4 Kartografische Darstellung Insbesondere kartografische Darstellung des Artvorkommens / der lokalen Population, der betroffenen Fort- pflanzungs- und Ruhestätten, essentiellen Teilhabitate sowie der Nahrungshabitate5. 5 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte er- folgen. 4. Prognose und Bewertung der Schädigung und / oder Störung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (bau-, anlage- und betriebsbedingt) 4.1 Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie der konkret betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Es werden zwei Brutreviere beansprucht. b) Werden Nahrungs- und/oder andere essentielle Teilhabitate so erheblich beschä- digt oder zerstört, dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vollständig entfällt? ja nein (vgl. LANA stA "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 3. der Hinweise zu den zentralen unbe- stimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf Nahrungshabitate und oder andere essentielle Teilhabitate sowie Einschätzung der Rückwirkungen auf die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. c) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch Störungen oder sonstige Vorhabenwirkungen so beeinträchtigt und damit beschädigt, dass diese nicht mehr nutzbar sind? ja nein (vgl. LANA stA "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 2. der Hinweise zu den zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen. d) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen; ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Beseitigung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar) Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . e) Handelt es sich um ein/e nach § 15 BNatSchG oder § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG zulässige/s Vorhaben bzw. Planung (§ 44 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG)? ja nein (vgl. BVerwG, Urt. vom 14.07.2011 - 9 A 12.10 - Rz.117 und 118) Kurze Begründung, dass die Eingriffsregelung korrekt abgearbeitet worden ist, und Verweis auf die detaillierten Planunterlagen. s. Umweltbericht f) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt (§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein Prüfung, ob im räumlichen Zusammenhang geeignete (und nicht bereits anderweitig besetzte) Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Individuen bestehen. g) Kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) gewährleistet werden (§ 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)? ja nein Beschreibung der Maßnahmen, die zum Funktionserhalt der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang vorgesehen sind, mit Angaben zu: − Art und Umfang der Maßnahmen, − der ökologischen Wirkungsweise, − dem räumlichen Zusammenhang, − Beginn und Dauer der Maßnahmen (Umsetzungszeitrahmen), − der Prognose, wann die ökologische Funktion erreicht sein wird, − der Dauer von evtl. Unterhaltungsmaßnahmen, − der Festlegung von Funktionskontrollen (Monitoring) und zum Risikomanagement − der rechtlichen Sicherung der Maßnahmenflächen (tatsächliche und rechtliche Verfügbarkeit). Anlage einer Feldhecke in der räumlichen Umgebung Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . h) Falls kein oder kein vollständiger Funktionserhalt gewährleistet werden kann: Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung/en. Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.2 Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) a) Werden Tiere gefangen, verletzt oder getötet? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Kann das Vorhaben bzw. die Planung zu einer signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos von Tieren führen? ja nein Darstellung des signifikant erhöhten Verletzungs- bzw. Tötungsrisikos. Bei einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko sind Angaben zu: − den artspezifischen Verhaltensweisen, − der häufigen Frequentierung des Einflussbereichs des Vorhabens bzw. der Planung und/oder − der Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen erforderlich. Wenn nein: Begründung, warum keine signifikante Schädigung prognostiziert wird. c) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Bauzeitenregelung, Maß- nahmen für kollisionsgefährdete Tierarten); ggf. Angabe der verbleibenden Beein- trächtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Beseitigung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar) Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.3 Erhebliche Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) a) Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen (z.B. Lärm- oder Lichtimmissionen, Barriere- bzw. Trennwirkungen und/oder genetische Verinselung) auf die lokale Population sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der (ggf. vorgezogen durchzuführenden) Vermeidungs- maßnahmen, Angaben zur Wirksamkeit (Zeitpunkt, Plausibilität, etc.) und ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.5 Kartografische Darstellung Kartografische Darstellung der in 4.1 - 4.4 aufgeführten Konflikte sowie der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und / oder zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen)6. 6 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte erfolgen. 6. Fazit 6.1 Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und/oder der vorgesehenen Vermeidungs- und CEF- Maßnahmen werden die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG nicht erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig. erfüllt - weiter mit Pkt. 6.2. 6.2 Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und/oder der vorgesehenen FCS-Maßnahmen sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) nicht erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig. sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig. Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach §§ 44 und 45 BNatSchG (saP) Stand: Mai 2012  Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen Hinweise: − Dieses Formblatt ersetzt nicht die erforderliche fachgutachterliche Prüfung der artenschutzrechtlichen Ver- botstatbestände und ggf. die Begründung der Ausnahmevoraussetzungen. − Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gilt nur für die Arten des Anhangs IV der FFH-RL, die Europäi- schen Vogelarten und die Verantwortungsarten. Die übrigen besonders geschützten Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung nach §§ 14 ff BNatSchG (vgl. § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG) bzw. in der Bauleitpla- nung nach § 18 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. BauGB abzuarbeiten. − Mit diesem Formblatt wird das Vorhaben bzw. die Planung nur auf eine betroffene Art (bzw. Gilde bei Euro- päischen Vogelarten) geprüft. Sind mehrere europarechtlich geschützte Arten betroffen, sind jeweils geson- derte Formblätter vorzulegen. Eine Aussage, ob das Vorhaben bzw. die Planung insgesamt artenschutz- rechtlich zulässig ist, kann nur im Rahmen der erforderlichen fachgutachterlichen Gesamtprüfung erfolgen. − Auf die Ausfüllung einzelner Abschnitte des Formblatts kann verzichtet werden, wenn diese im konkreten Einzelfall nicht relevant sind (z.B. wenn eine Ausnahmeprüfung nach Ziffer 5 nicht erforderlich ist). 1. Vorhaben bzw. Planung Kurze Vorhabens- und Planungsbeschreibung: Aufstellen des Bebauungsplans Gewerbegebiet Gottesauer Feld in Karlsruhe-Neureut Für die saP relevante Planunterlagen: - 2. Schutz- und Gefährdungsstatus der betroffenen Art1 Art des Anhangs IV der FFH-RL Europäische Vogelart2 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste Status in Deutschland Rote Liste Status in BaWü Zauneidechse Lacerta agilis 0 (erloschen oder ver- schollen) 1 (vom Erlöschen be- droht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 0 (erloschen oder ver- schollen) 1 (vom Erlöschen be- droht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 1 Es sind nur die Arten des Anhangs IV der FFH-RL und die Europäischen Vogelarten darzustellen, weil der Erlass einer Rechtsverordnung für die Verantwortungsarten gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gegenwärtig noch aussteht. 2 Einzeln zu behandeln sind nur die Vogelarten der Roten Listen. Die übrigen Vogelarten können zu Gilden zusammen- gefasst werden. 3. Charakterisierung der betroffenen Tierart3 3.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Das Habitatspektrum der Art ist vielfältig. Sie bevorzugt trockenwarme Lebensräume mit lockeres, trockenes Substrat, unbe- wachsene Teilflächen und eine mäßige Verbuschung bzw. dichte Grasbestände. Typische Habitate haben vollsonnige Böschun- gen, eine dichte bis lückige Vegetation, niedrigwüchsige Pflanzen, vegetationslose Partien mit Offenbodenbereichen sowie Steine und Totholzstrukturen als Sonnenplätze. Zur charakteristischen Habitatausstattung gehören Altgrasbestände oder Laub, die als Thermoregulation dienen können. Geeignete Eiablageplätze sind vegetationsarme, sonnige, aber nicht zu trockene Stel- len. Als Tagesverstecke dienen hohl aufliegende Steine, Totholz, Rindenstücke, unbewohnte Kleinsäugerbauten oder auch selbstgegrabene Höhlen sowie Gehölzbestände. Winterquartiere stellen Fels- und Erdspalten, vermoderte Baumstubben, ver- lassene Nagerbauten oder selbstgegrabene Wohnröhren. Das Winterquartier muss frostsicher und gut drainiert sein. Aktivi- tätsphase: März bis Oktober (Laufer et al. 2007). Quellen: Laufer, H., Fritz, K. & P. Sowig (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. Ulmer, Stuttgart. 3.2 Verbreitung im Untersuchungsraum nachgewiesen potenziell möglich Kurzbeschreibung mit Quellenangaben, insbesondere zur: − Bedeutung des Vorkommens (lokal, regional, landesweit, bundesweit, europaweit), − Lage zum Vorhaben, − Art des Habitats (z.B. Brut- oder Nahrungshabitat). Im Geltungsbereich kommt die Art vor allem in dessen Randzone vor. Für den zentralen Bereich erfolgten größtenteils nur Einzelnach- weise. In Baden-Württemberg ist die Zauneidechse in allen Naturräumen nachgewiesen (Laufer 2007). Da die meisten Nachweise für die Art aus dem Oberrheingebiet kommen (ebd.), besitzt das Vorkommen im Geltungsbereich wenn überhaupt nur eine lokale Bedeu- tung. 3.3 Abgrenzung und Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Kurzbeschreibung der vom Vorhaben betroffenen lokalen Population einschließlich ihrer Abgrenzung; Be- gründung des Erhaltungszustandes (Zustand der Population, Habitatqualität, Beeinträchtigungen). Angaben zur lokalen Population liegen nicht vor. 3.4 Kartografische Darstellung Insbesondere kartografische Darstellung des Artvorkommens / der lokalen Population, der betroffenen Fort- pflanzungs- und Ruhestätten, essentiellen Teilhabitate sowie der Nahrungshabitate5. s. Umweltbericht 5 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte er- folgen. 4. Prognose und Bewertung der Schädigung und / oder Störung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (bau-, anlage- und betriebsbedingt) 4.1 Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie der konkret betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. b) Werden Nahrungs- und/oder andere essentielle Teilhabitate so erheblich beschä- digt oder zerstört, dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vollständig entfällt? ja nein (vgl. LANA stA "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 3. der Hinweise zu den zentralen unbe- stimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf Nahrungshabitate und oder andere essentielle Teilhabitate sowie Einschätzung der Rückwirkungen auf die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. c) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch Störungen oder sonstige Vorhabenwirkungen so beeinträchtigt und damit beschädigt, dass diese nicht mehr nutzbar sind? ja nein (vgl. LANA stA "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 2. der Hinweise zu den zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen. d) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen; ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Gegebenenfalls können die besiedelten Randzonen im Geltungsbereich vom Eingriff ausgespart werden. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . e) Handelt es sich um ein/e nach § 15 BNatSchG oder § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG zulässige/s Vorhaben bzw. Planung (§ 44 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG)? ja nein (vgl. BVerwG, Urt. vom 14.07.2011 - 9 A 12.10 - Rz.117 und 118) Kurze Begründung, dass die Eingriffsregelung korrekt abgearbeitet worden ist, und Verweis auf die detaillierten Planunterlagen. siehe Umweltbericht f) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt (§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein Prüfung, ob im räumlichen Zusammenhang geeignete (und nicht bereits anderweitig besetzte) Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Individuen bestehen. g) Kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) gewährleistet werden (§ 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)? ja nein Herstellung eines Ersatzlebensraumes im Umfeld des Geltungsbereiches sowie Vergrämung und/oder Umsiedeln der Tiere Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . h) Falls kein oder kein vollständiger Funktionserhalt gewährleistet werden kann: Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung/en. Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.2 Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) a) Werden Tiere gefangen, verletzt oder getötet? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Kann das Vorhaben bzw. die Planung zu einer signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos von Tieren führen? ja nein Darstellung des signifikant erhöhten Verletzungs- bzw. Tötungsrisikos. Bei einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko sind Angaben zu: − den artspezifischen Verhaltensweisen, − der häufigen Frequentierung des Einflussbereichs des Vorhabens bzw. der Planung und/oder − der Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen erforderlich. Wenn nein: Begründung, warum keine signifikante Schädigung prognostiziert wird. c) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Bauzeitenregelung, Maß- nahmen für kollisionsgefährdete Tierarten); ggf. Angabe der verbleibenden Beein- trächtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Vergrämung und/oder Umsiedeln der Tiere im Eingriffsbereich Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.3 Erhebliche Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) a) Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen (z.B. Lärm- oder Lichtimmissionen, Barriere- bzw. Trennwirkungen und/oder genetische Verinselung) auf die lokale Population sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der (ggf. vorgezogen durchzuführenden) Vermeidungs- maßnahmen, Angaben zur Wirksamkeit (Zeitpunkt, Plausibilität, etc.) und ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.5 Kartografische Darstellung Kartografische Darstellung der in 4.1 - 4.4 aufgeführten Konflikte sowie der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und / oder zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen)6. 6 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte erfolgen. 6. Fazit 6.1 Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und/oder der vorgesehenen Vermeidungs- und CEF- Maßnahmen werden die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG nicht erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig. erfüllt - weiter mit Pkt. 6.2. 6.2 Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und/oder der vorgesehenen FCS-Maßnahmen sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) nicht erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig. sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig.
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Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt Konzeption Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe Förderung der gleichberechtigten Teilhabe am Sport für alle Verantwortlich Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt Abteilung Sport Silke Hinken, Hans Kyei Stand: Mai 2019 2 | Konzeption | Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe 1. Einführung In Karlsruhe begegnen sich seit vielen Jahren Menschen unterschiedlicher Herkunft innerhalb und außerhalb von Sportorganisationen, Sportvereinen und Sportangeboten. Dabei wird deutlich, dass der Sport ein enormes Integrationspotential besitzt und die Vielfalt unterschiedlicher Kulturen und das soziale Miteinander abbildet. Vielfalt und ein soziales Miteinander sind Prozesse des wechselseitigen aufeinander Zugehens. Diese sind verbunden mit Anforderungen an alle gesellschaftlichen Gruppen und basieren auf den Prinzipien der Offenheit, der Fairness und Toleranz. Seit 1999 bietet das Schul- und Sportamt der Stadt Karlsruhe in Zusammenarbeit mit den Karlsruher Sportvereinen, dem Landessportverband Baden-Württemberg und weiteren Kooperationspartnern ein vielfältiges Sportangebot für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie sozial Benachteiligte an. Die aktuelle Situation in Karlsruhe zeigt, dass fast jeder dritte Bürger, also 29 Prozent der Karlsruher Bevölkerung, einen Migrationshintergrund besitzt. Dabei haben 19% der Menschen mit Migrationshintergrund eine ausländische Staatsbürgerschaft.1 Die wichtigsten Herkunftsländer der in Karlsruhe lebenden 57.891 Ausländerinnen und Ausländer sind Rumänien (5.784), die Türkei (5.635), Italien (4.451), Kroatien (3.231) und Polen (3.079). Laut der Bürgerumfrage der Stadt Karlsruhe im Jahr 2013 sind Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im vereinsorganisierten Sport weiterhin unterrepräsentiert im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung. Je nach Alter ist das unterschiedlich ausgeprägt. Im Kindes- und Jugendalter sind Deutsche ohne Migrationshintergrund zu 77 Prozent, Deutsche mit Migrationshintergrund zu 70% und ausländische Kinder und Jugendliche zu 55 Prozent Mitglied im Sportverein. Ähnliche Ergebnisse sind auch im Erwachsenenalter zu ermitteln. Hier ist die Mitgliedsrate allgemein geringer. Am häufigsten im Sportverein organisiert sind Deutsche ohne Migrationshintergrund (36 Prozent), gefolgt von Deutschen mit Migrationshintergrund (29 Prozent) sowie Ausländerinnen und Ausländer mit 19 Prozent. Für die Karlsruher Sportvereine ergeben sich daraus Chancen und Perspektiven. Kulturelle Vielfalt im Sportverein bereichert das Vereinsleben, indem durch gemeinsames Sporttreiben verschiedener Kulturen persönliche Horizonte und Kontakte erweitert werden. Vielfalt und ein soziales Miteinander ermöglichen neue Denkansätze und Ideen, wodurch Kompetenzen wie Toleranz, Respekt und Solidarität gefördert werden. Für Sportvereine in Stadtteilen mit hohen Zuwanderungsquoten ermöglichen sich Potenziale zum Ausbau oder Erhalt ihres Mitgliedsbestandes. Durch die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung kann die Attraktivität des Vereins in der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit gesteigert werden. 1 Quelle: Amt für Stadtentwicklung: web3.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/pdf/2018/2018-daten-und-fakten.pdf 3 | Konzeption | Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe 2. Ziel Das Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Karlsruher Einwohnerinnen und Einwohner insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund am Sport und die Heranführung der Zielgruppen an den Karlsruher Vereinssport. Dieses Ziel soll mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:  Schaffung offener Sportangebote, die sich an den Bedürfnissen der Zielgruppen orientieren, wodurch sie sozial, kulturell, sprachlich und räumlich in ihrem Lebensumfeld „abgeholt“ werden.  Aufbau eines Netzwerkes, an dem Vereine sich beteiligen und sich mit ihrem Potenzial einbringen.  Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit, um alle Beteiligten für ein soziales Miteinander zu sensibilisieren.  Förderung der Qualifikation von Übungsleitenden und insbesondere Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund als Übungsleitende. Zielgruppen Das Programm richtet sich vornehmlich an Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, da diese Zielgruppe im organsierten Sport unterrepräsentiert ist. Der Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit liegt dabei auf Gruppen, die einen erschwerten Zugang zum Sport haben. Dies sind insbesondere Mädchen, Frauen sowie ältere Menschen. Allen Karlsruher Einwohnerinnen und Einwohnern sollen die vielfältigen Sportmöglichkeiten unabhängig von ihrem sozialen Status zugänglich gemacht werden. Es geht dabei um die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Auf der anderen Seite werden die Mitglieder von Sportvereinen sensibilisiert, eine vielfältige Teilhabe aller am Sport zu ermöglichen. Sportvereine bieten den Zielgruppen Räume für ein soziales Miteinander, jenseits von Sprachbarrieren und unabhängig von Herkunft, Aussehen oder Religion. Eine wichtige Rolle im Prozess des sozialen Miteinanders spielt der Austausch zwischen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen in der Karlsruher Sportlandschaft. Die Förderung der Vielfalt sowie die Anerkennung von Verschiedenartigkeiten werden durch die Sensibilisierungsmaßnahmen unterstützt. Zusätzlich zu den Karlsruher Sportvereinen sind Vereine mit einem hohen Sportbezug2 ebenfalls antragsberechtigt. 2 Beispielweise die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland 4 | Konzeption | Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe 3. Handlungsfelder Handlungsfeld 1: Offene Sportangebote in Karlsruher Sportvereinen Im Rahmen der offenen Sportangebote werden Maßnahmen angeboten, die sich durch Offenheit und Unverbindlichkeit auszeichnen. Die Angebote werden in der Regel vom Sportverein durchgeführt. Die Sportvereine stellen dafür die Übungsleiterinnen und Übungsleiter zur Verfügung und gegebenenfalls auch ihre eigenen Sportanlagen. Dabei gelten folgende Kriterien:  Die Sportangebote sind grundsätzlich offen für alle. Ausnahmen bilden hier spezielle zielgruppenorientierte Angebote beispielsweise für Mädchen, Frauen und Senioren.  Die Sportangebote sind vorwiegend kostenlos und unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft. Sie stellen damit einen niederschwelligen Zugang zum Vereinssport dar.  Die Sportangebote sind auf die Bedürfnisse der Zielgruppen abgestimmt. So finden sich in den Angeboten neben traditionellen Sportarten auch Trendsporten oder aus dem Ausland mitgebrachte Sportarten wie beispielsweise Gorodki wieder.  Die Sportangebote werden insbesondere in den Stadtteilen mit hoher Zuwanderungsquote umgesetzt.  Die Sportangebote sollen den Zugang zum organisierten Sport erleichtern.  Die Sportangebote werden vorwiegend von Übungsleiterinnen und Übungsleitern der Karlsruher Sportvereine durchgeführt.  Die Sportangebote fördern den Dialog zwischen den unterschiedlichen Kulturen. Die bereits vorhandene vielfältige Angebotsstruktur für Kinder und Jugendliche soll weiterhin erhalten bleiben. Handlungsfeld 2: Netzwerkarbeit Die Vernetzung der Kooperationspartner im Kernumfeld der Zielgruppen mit anderen Organisationen ist von besonderer Bedeutung, um auf die Bedürfnisse der Zielgruppen gezielt eingehen zu können. Jeder Kooperationspartner verfügt in seinem Spezialgebiet über Fachwissen, welches im Gesamtprozess des sozialen Miteinanders eine wichtige Rolle spielt. Netzwerke sind für eine umfassend angelegte Integrationsarbeit unabdingbar. Durch regelmäßig stattfindende Netzwerktreffen der Karlsruher Sportvereine soll eine gemeinsame Plattform zum Erfahrungsaustausch sowie gegenseitiger Unterstützung aufgebaut werden. Diese Treffen werden vom Schul- und Sportamt organisiert und durchgeführt. Die Sportvereine werden im Rahmen des Konzepts „Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe“ vom Schul- und Sportamt durch inhaltliche Beratung auf dem Weg zu interkulturellen Öffnungsprozessen begleitet. Dies ist notwendig, um ganzheitliche Integrationskonzepte zu entwickeln. Handlungsfeld 3: Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig, um die Zielgruppen auf das Programm „Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe“ aufmerksam zu machen und Vereine für die Thematik zu sensibilisieren. Best- Practice-Beispiele fördern die Information und Diskussion innerhalb der Vereine, der Gesellschaft und der Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte. 5 | Konzeption | Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe Handlungsfeld 4: Qualifizierung Qualifizierte Sportangebote und die Vermittlung notwendiger Handlungskompetenzen für Sportvereine sind die Bestandteile des Konzeptes „Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe“. Dafür ist es notwendig, Übungsleitende der Sportangebote bei entsprechenden Fortbildungen zu unterstützen. Übungsleitende mit Migrationshintergrund sind innerhalb der Übungsleitenden insgesamt immer noch deutlich unterrepräsentiert. Um einen einfachen Zugang zur Zielgruppe und zum Verein zu erhalten, ist es notwendig, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte als Übungsleitende zu gewinnen. Diese so genannten „Brückenbauerinnen und Brückenbauer“ kennen sich in den Karlsruher Sportvereinen und den kulturellen und sprachlichen Gegebenheiten der Zielgruppen aus. 6 | Konzeption | Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe 4. Städtische Förderung Das Konzept „Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe“ wird gemeinsam mit den Vereinen umgesetzt. Handlungsfeld 1: Offene Sportangebote Offene Sportangebote werden gefördert durch die Übernahme von Übungsleiterhonoraren, Mieten und Eintrittsgeldern und die Kosten für Sportgeräte. Zusätzlich können Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie integrative Sportveranstaltung, oder zielgruppenorientierte Maßnahmen für Mädchen, Frauen und ältere Menschen beantragt werden. 1. Vergütung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter Für die Bezahlung der ehrenamtlichen und Honorar-Übungsleiterinnen und -Übungsleiter wird ein Zuschuss in Höhe von 20 Euro pro geleisteter voller Zeitstunde gewährt. Für hauptamtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter beträgt der Zuschuss 35 Euro pro Stunde. Hauptamtlich ist eine Übungsleiterin oder ein Übungsleiter dann, wenn zwischen Verein und Übungsleiterin beziehungsweise Übungsleiter ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Übungsleiterinnen und Übungsleiter ohne Lizenznachweis können mit bis zu 12 Euro pro Stunde bezuschusst werden. 2. Miete und Eintritte Die Sportangebote werden üblicherweise auf den Vereinsanlagen oder in den städtischen Sporthallen durchgeführt. Sollten Kosten für die Anmietung einer externen Sportanlage entstehen, können diese anteilig bezuschusst werden. Die Kosten für Eintrittsgelder können ebenfalls anteilig bezuschusst werden. 3. Material/Sportgeräte Material und Sportgeräte, welche vom Sportverein nicht zur Verfügung gestellt werden können und extra angeschafft werden müssen, können mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten bezuschusst werden. Handlungsfeld 2: Netzwerkarbeit Das Schul- und Sportamt bietet eine Plattform zum Erfahrungsaustausch zwischen den Sportvereinen. Die Vereine werden in der Weiterentwicklung ihrer Integrationsarbeit unterstützt. 7 | Konzeption | Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe Handlungsfeld 3: Öffentlichkeitsarbeit Das Schul- und Sportamt unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit für die offenen Sportangebote mittels geeigneter Printprodukte (wie Flyer und Plakate) und digitaler Medien. Sportvereine sind ausdrücklich aufgefordert, eine eigene Öffentlichkeitsarbeit für die von ihnen durchgeführten Sportangebote zu machen. Jährlich wird ein Flyer mit den aktuellen Sportangeboten des Konzepts „Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe“ herausgegeben. Außerdem steht das Schul- und Sportamt seinen Kooperationspartnern jederzeit mit Fachwissen zum Thema Öffentlichkeitsarbeit, beispielweise im Rahmen eines Informationsabends beratend zur Verfügung. Handlungsfeld 4: Qualifizierung Um Übungsleitende in den offenen Sportangeboten in der Zusammenarbeit mit interkulturellen Sportgruppen zu qualifizieren, kann deren Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen3 bezuschusst werden. Übungsleitenden, die Angebote im Rahmen des Programms „Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe“ betreuen und gleichzeitig an einer Qualifizierungsmaßnahme zum Erwerb der ÜL-C Lizenz teilnehmen, wird ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Ausbildungskosten gewährt. 3 Beispielsweise „Fit für die Vielfalt – Sport Interkulturell“ des Badischen Sportbundes 8 | Konzeption | Soziales Miteinander durch Sport – Vielfalt bewegt Karlsruhe 5. Antragsstellung Anträge auf Förderung eines offenen Angebots im Rahmen dieses Konzeptes können beim Schul- und Sportamt jeweils bis zum 1. November für das Folgejahr eingereicht werden (Förderzeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021). Anträge zur finanziellen Unterstützung von Übungsleiterausbildungen können laufend eingereicht werden. Weitere Informationen Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt Abteilung Sport Silke Hinken Hans Kyei Telefon: 0721 133-4168
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2MjkwMTEsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA0X0t1bHR1cl9GcmVpemVpdC8wNDhfU3BvcnQvS29uemVwdGlvbl9TTURTLnBkZiIsInBhZ2UiOjE1OH0.JOfNxzwRFQAM5NBaDOSEzZA0-K7R0CntEoKQeZdY8iY/Konzeption_SMDS.pdf
Karlsruher Kulturadressen Gesangverein Lyra 1864 Durlach e.v. Ein echter Männerchor. Auf viele Auszeichnungen, Konzertreisen nach Amerika, China, Moskau, Südafrika können die Aktiven zurückblicken. Das Repertoire reicht vom Volkslied über moderne Schlager, russische, italienische und kroatische Literatur, Filmmelodien, aber auch Kirchenmusik und klassisches Liedgut sowie Wein- und Trinklieder. Chorprobe, jeden Donnerstag um 20:00 Uhr in der Festhalle Durlach Die Sing- und Spielgruppe (SSG) als weitere Sparte hat sich der leichten Unterhaltung verschrieben. Insbesondere Arrangements von Evergreens aus den goldenen 20iger und 30iger Jahren aber auch zeitgenössisches und populäre Lieder werden von den 9 Sängern vorgetragen. Gern gesehene Akteure auf vielen Festlichkeiten. Der Elferrat Lyra 09 Durlach, führt selbständig Veranstaltungen durch. Alle karnevalistischen Möglichkeiten werden wahrgenommen und mit Maskenbällen, Sitzungen und Beteiligungen an Umz Gründung: 1864 Adresse:Pfinzstrasse 81 76227 Karlsruhe Kontakt: 0721 407743 Lyradurlach@gmail.com http://www.lyra-durlach.de Rubrik:Musik | Weltliche Chöre Zurück
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