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Karlsruhe: Stadtzeitung Ausgabe vom 2. Februar 2018 Ehrenamt: Hilfe für Arbeit in Vereinen Weitere Informationen Büro für Mitwirkung und Engagement Stadt bietet ein Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche mit 16 Veranstaltungen Das Büro für Mitwirkung und Engagement des Amts für Stadtentwicklung bietet dieses Jahr für ehrenamtlich Engagierte insgesamt 16 Fortbildungen an. Anmeldungen sind ab sofort schriftlich entweder per Brief an das Büro für Mitwirkung und Engagement, Zähringerstr. 61, 76133 Karlsruhe, per E-Mail an bme@afsta.karlsruhe.de oder per Fax an 0721/133-1279 unter der Angabe der vollständigen Adresse möglich. Neu im Programm ist der Kurs „Online-Marketing", der unter anderem beinhaltet, wie eine Homepage optimiert und im Internet besser sichtbar gemacht werden kann. Der Abendkurs „Moderation - einfach auf der Bühne 'rumstehen?" gibt Tipps und Anregungen, wie die Ansagen bei Veranstaltungen überzeugend und souverän gestaltet werden können. Für Vereine, die Unterstützung bei Veränderungsprozessen suchen, bietet die Schmid-Stiftung aus Heidelberg Pro bono-Beratungen an, die sie an einem Informationsabend vorstellt. Der Tageskurs „Wunderwaffe Kommunikation? Der Weg zur besten Lösung" befasst sich mit den Grundlagen der Gesprächsführung und hat als Schwerpunkt die Gewinnung neuer Mitglieder. Das Finanzamt Karlsruhe-Stadt informiert in einem Abendkurs in Grundzügen über Gemeinnützigkeit, Steuern und Satzungsgestaltung, die im Tageskurs „Vereinsrecht, Haftungsrecht, Vertragsrecht" vertieft werden. Das praxisorientierte Seminar „Buchhaltung" richtet sich vor allem an die Kassenwartinnen und Kassenwarte der Vereine. Die beliebten Kurse Fundraising, Pressearbeit, Gestaltung einer Internetseite, Rhetorik, Leadership, Konfliktmanagement und Projektmanagement werden wieder als ganztägige Seminare angeboten. Engagierte junge Menschen bis zum Alter von 27 Jahren können zum ermäßigten Beitrag, Inhaber des Karlsruher Passes beitragsfrei teilnehmen. Verbände, Vereine und Initiativen, die Seminare aus dem Fortbildungsprogramm selbst durchführen möchten, erhalten einen Kostenzuschuss. Das Seminarprogramm und die Richtlinien für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Organisationen sind im Internet unter www.karlsruhe.de/bme veröffentlicht und werden auf Wunsch auch versendet. Weitere Informationen erteilt das Büro für Mitwirkung und Engagement unter der Telefonnummer 0721/133-1212. -red- Zur Übersicht der Wochenausgabe
https://presse.karlsruhe.de/db/stadtzeitung/jahr2018/woche05/ehrenamt_hilfe_fur_arbeit_in_vereinen.html
Karlsruhe: Stadtzeitung Ausgabe vom 24. Januar 2014 Soziales: Gelebte christliche Gemeinschaft EIN WARMES ESSEN in netter Gesellschaft ist für viele Menschen nicht selbstverständlich. Die Vesperkirche macht es möglich. Foto: Fränkle Weitere Informationen Karlsruher Vesperkirche Die Vesperkirche am Werderplatz hat noch bis 9. Februar offen / Helfer willkommen Hilfe für Menschen in Not ist christlicher Grundauftrag. Und wie lässt sich diese Hilfe unmittelbarer leisten, als das Innere von Gotteshäusern kurzzeitig zu Begegnungsstätten anderer Art zu machen? Noch bis 9. Februar ist die Johanniskirche am Werderplatz in der Südstadt eine Vesperkirche - die 27. landesweit. Wo sonst fest installierte Bänke eine starre Sitzordnung vorgeben, herrscht jetzt anregendes Durcheinander. Die erste Karlsruher Vesperkirche, ein Projekt der Evangelischen Kirche in Karlsruhe, des Diakonischen Werks, der Johannis-Paulus-Gemeinde sowie vieler Spender und ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer, hat täglich von 11 bis 16 Uhr geöffnet. Morgens gibt es für arme und bedürftige Menschen heißen Kaffee und Tee, mittags für einen Euro ein warmes Essen und nachmittags ein kostenloses Vesperpaket mit belegten Broten und Obst für den Rest des Tages. Als Ort lebendiger Gemeinschaft sind in der Vesperkirche alle Gäste willkommen. Ob jung oder alt, einsam oder zweisam, mit oder ohne Familie, obdachlos oder mit Bleibe. Zum Angebot gehören Kinderprogramm, Zeitungen, Bücher und Spiele, soziale Beratung und Seelsorge. Jeder Tag endet mit einer Andacht. Wer sich bei der Vesperkirche engagieren, Kuchen backen, Essen austeilen, Getränke ausschenken oder bei der Kinderbetreuung mithelfen möchte, kann sich unter Telefonnummer 167-105 melden oder per E-Mail an: info@vesperkirche-karlsruhe.de.Mit der Vesperkirche „wollen wir auftischen und einschenken – unseren Gästen und uns im dunklen Winter zur Freude“, betont Clemens Kieser, Ältester in der Johannis-Paulus-Gemeinde, auf der Homepage (www.vesperkirche-karlsruhe.de). Genau darum geht es. -maf- Zur Übersicht der Wochenausgabe
https://presse.karlsruhe.de/db/stadtzeitung/jahr2014/woche04/soziales_gelebte_christl.html
1 Antragsteller Vereinsname: Es handelt sich um einen: Neuantrag _____ Folgeantrag _____ Name Übungsleiter/in: 2 Ziele und Umsetzung Einzelmaßnahme (z.B. Sportfest) Regelmäßiges Sportangebot Zielgruppe: Menschen mit Migrationshintergrund___ Sozial Benachteiligte___ Welche Ziele sollen mit der Maßnahme erreicht werden? Tag und Uhrzeit der Maßnahme: Ort der Maßnahme: Zielgruppe: Kinder bis 14 __ Jugendliche 15-27 ___ Erwachsene 28-59 ____ SeniorInnen ab 60 __ Antrag zur finanziellen Förderung der offenen Sportangebote Straße: Telefon: Fax: PLZ/Ort: E-Mail: Homepage: Vereinsanschrift: im Programm „Soziales Miteinander durch Sport - Vielfalt bewegt Karlsruhe" Ansprechpartner/in des Vereins: Telefonnummer Ansprechpartner/in: E-Mail-Adresse Ansprechpartner/in: Bezeichnung der Maßnahme: Art der Maßnahme: 3 Finanzierungsplan der beantragten Maßnahme Förderfähige Ausgaben Übungsleiterhonorare (zutreffendes bitte ankreuzen) ÜL ohne Lizenz (12 €/std) ÜL mit Lizenz (20 €/std) ÜL hauptamtlich (35 €/std) _____Std. *_____€ = Euro Anzahl der Termine pro Jahr Mieten und Eintritte vereinsexterner Räumlichkeiten Euro Sport und Spielgeräte (max. 50 % der Anschaffungskosten) Euro Sonstiges Euro Euro 4 Eigenmittel / Drittmittel Euro Euro Euro 5 Bankverbindung, wenn kein Sportverein. IBAN: Kreditinstitut: Kontoinhaber: Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben dieses Antrages werden versichert. Datum rechtsverbindliche Unterschrift / Stempel Bitte zurücksenden an das Schul- und Sportamt, Blumenstr. 2a, 76133 Karlsruhe, Tel: 0721-133 4168, Fax: 0721 133-4179 E-Mail: sport@sus.karlsruhe.de Summe der beantragten Gesamtkosten Datenschutz: Wir weisen darauf hin, dass die personenbezogenen erhobenen Daten im Amt ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung der Maßnahmen verwendet und vorgehalten werden. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Eigenmittel des Vereins: Sonstige Zuschüsse: Summe der Eigenmittel: Anzahl der Stunden pro Jahr * Stundensatz Tabelle1
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE2NjkzNjY5NTYsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluXC91c2VyX3VwbG9hZFwvMDRfS3VsdHVyX0ZyZWl6ZWl0XC8wNDhfU3BvcnRcL0FudHJhZ3Nmb3JtdWxhcl9Tb3ppYWxlc19NaXRlaW5hbmRlci5wZGYiLCJwYWdlIjoxNTh9.7gVP_BkDdZcerMbYIJVCY3FZAQ4ym5WR8DJh1H7A4LE/Antragsformular_Soziales_Miteinander.pdf
1 Antragsteller Vereinsname Neuantrag Folgeantrag Name Übungsleiter*in 2 Ziele und Umsetzung Einzelmaßnahme (z.B. Sportfest) Regelmäßiges Sportangebot Zielgruppe Kinder bis 14 Jugendliche 15-27 Erwachsene 28-59 Senior*innen ab 60 Sozial Benachteiligte Menschen mit Migrationshintergrund Welche Ziele sollen mit der Maßnahme erreicht werden? Tag und Uhrzeit der Maßnahme 3 Finanzierungsplan der beantragten Maßnahme Förderfähige Ausgaben Übungsleiterhonorare (Zutreffendes bitte ankreuzen) ÜL ohne Lizenz (12 €/Std) ÜL mit Lizenz (20 €/Std) ÜL hauptamtlich (35 €/Std) Ansprechpartner*in des Vereins Telefonnummer Ansprechpartner*in E-Mail-Adresse Ansprechpartner*in Bezeichnung der Maßnahme Art der Maßnahme Ort der Maßnahme Antrag zur finanziellen Förderung der offenen Sportangebote Straße Telefon Fax PLZ/Ort E-Mail Homepage Vereinsanschrift im Programm „Soziales Miteinander durch Sport - Vielfalt bewegt Karlsruhe" Std. € Euro Anzahl der Termine pro Jahr Mieten und Eintritte vereinsexterner Räumlichkeiten Euro Sport und Spielgeräte (max. 50 % der Anschaffungskosten) Euro Sonstiges Euro Euro 4 Eigenmittel / Drittmittel Euro Euro Euro 5 Bankverbindung (wenn kein Sportverein) IBAN Kreditinstitut Kontoinhaber Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben dieses Antrages werden versichert. Datum rechtsverbindliche Unterschrift / Stempel Bitte zurücksenden an das Schul- und Sportamt, Blumenstr. 2a, 76133 Karlsruhe, Tel: 0721-133 4168, Fax: 0721 133-4179 E-Mail: sport@sus.karlsruhe.de Summe der beantragten Gesamtkosten Datenschutz: Wir weisen darauf hin, dass die personenbezogenen erhobenen Daten im Amt ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung der Maßnahmen verwendet und vorgehalten werden. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Eigenmittel des Vereins Sonstige Zuschüsse Summe der Eigenmittel Anzahl der Stunden pro Jahr * Stundensatz Text1: Kontrollkästchen1: Kontrollkästchen2: Kontrollkästchen3: Kontrollkästchen4: Kontrollkästchen5: Kontrollkästchen6: Kontrollkästchen7: Kontrollkästchen8: Kontrollkästchen9: Kontrollkästchen10: Kontrollkästchen11: Kontrollkästchen12: Kontrollkästchen13: Text2: Text3: Text4: Text5: Text17: Text6: Text18: Text7: Text8: Text20: Text9: Text21: Text10: Text22: Text11: Text23: Text12: Text24: Text13: Text25: Text14: Text26: Text27: Text28: Text15: Text29: Text16: Text30: Text19: Text31:
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2MjkwMTEsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA0X0t1bHR1cl9GcmVpemVpdC8wNDhfU3BvcnQvQW50cmFnc2Zvcm11bGFyX1NNRFNfMjAyNC5wZGYiLCJwYWdlIjoxNTh9.b7A60ZcOReFY3DNLOQerVXL7wtipy1IRVbyqpvZ7FUE/Antragsformular_SMDS_2024.pdf
Bewerbung Kunsthandwerkermarkt Stephanplatz am 9. Mai 2020, 10 bis 18 Uhr Bewerbungsschluss 1. Februar 2020 Name, Vorname | Firma Straße PLZ, Ort Telefon Mobil E-Mail Web Vollständige Produkte, Sortiment (erlaubt sind nur selbst gefertigte Waren!) Fügen Sie dieser Bewerbung bitte aussagekräftiges Bildmaterial bei! Das Marktamt trifft danach seine Auswahlentscheidung. Standlänge: _____________ m Standtiefe: _______ m Strombedarf: ja nein Handwerkliche Vorführungen am Stand: ja nein Im Falle einer Zusage erhalten Sie ein Rückantwortformular, mit dem Sie uns Ihre Teilnahme bestätigen. Gleichzeitig erhalten Sie die Rechnung über das Standgeld, welches vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen ist. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter www.karlsruhe.de/b3/maerkte/veranstaltungen/kunsthandwerkermarkt. Bei Rückfragen wählen Sie die Telefonnummer 0721 133-7220. Stadt Karlsruhe | Marktamt Weinweg 43 76137 Karlsruhe Per Fax: 0721 133-7209 Per E-Mail: ma@karlsruhe.de Datenschutzhinweis und Einwilligung in die Datenverarbeitung a) Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage aa) Die personenbezogenen Daten werden aufgrund von §§ 68, 69 Gewerbeordnung, der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jahrmärkte, Volksfeste und Spezialmärkte und der Zulassungsrichtlinien für den Kunsthandwerkermarkt zum Zweck der Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens zum Kunsthandwerkermarkt erhoben und verarbeitet. ab) Ihre personenbezogenen Daten können auch für Werbezwecke der Stadt Karlsruhe verwendet werden (§ 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg). ac) Eine Übersicht mit Namen und Sortiment der zugelassenen Bewerber wird auf digitalen und konventionellen Plattformen der Stadt Karlsruhe, in der örtlichen Presse und am Veranstaltungsort auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO) veröffentlicht. In die Veröffentlichung der Daten willige ich ausdrücklich ein. b) Geplante Speicherdauer Die Daten werden ab sofort bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Beendigung der Zulassung beziehungsweise nach Zustellung einer Absage für den Karlsruher Kunsthandwerkermarkt gemäß den Zulassungsrichtlinien für den Kunsthandwerkermarkt gespeichert. c) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden) Die Daten werden an veranstaltungsrelevante Ämter und Stellen, insbesondere an das Ordnungs- und Bürgeramt und die Branddirektion sowie an die mit Sicherheitsaufgaben betrauten Behörden, insbesondere Polizei, Rettungsleitstellen und Notarzt weitergegeben. d) Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung zur Zulassung auf dem Karlsruher Kunsthandwerkermarkt nicht bearbeitet werden. e) Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.karlsruhe.de/datenschutz. Sonstige Hinweise: Es werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Produkte des aufgeführten Sortiments zu streichen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gleiches gilt für die Zuteilung eines bestimmten Standplatzes. Bei Rückfragen ist eine Terminvereinbarung unter Telefon +49 721 133-7220 möglich. Die Einwilligung in die Datenvereinbarung und die Richtigkeit aller Angaben wird hiermit bestätigt: __________________________________ _______________________________________ Ort, Datum Unterschrift Name Vorname Firma: Straße: PLZ Ort: Telefon: Mobil: EMail: Web: Produkte, Sortiment: Standlänge: Standtiefe: Ort, Datum: Strombedarf ja: Strombedarf nein: Vorführung ja: Vorführung nein:
https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/veranstaltungen/kunsthandwerkermarkt/HF_sections/content/ZZkKkXt7teSnRl/ZZngngZBtHaQ6T/Bewerbungsformular_Kunsthandwerkermarkt_Mai_2020.pdf
Bewerbung Kunsthandwerkermarkt Stephanplatz am 26. September 2020, 10 bis 18 Uhr Bewerbungsschluss 1. Juni 2020 Name, Vorname | Firma Straße PLZ, Ort Telefon Mobil E-Mail Web Vollständige Produkte, Sortiment (erlaubt sind nur selbst gefertigte Waren!) Fügen Sie dieser Bewerbung bitte aussagekräftiges Bildmaterial bei! Das Marktamt trifft danach seine Auswahlentscheidung. Standlänge: _____________ m Standtiefe: _______ m Strombedarf: ja nein Handwerkliche Vorführungen am Stand: ja nein Im Falle einer Zusage erhalten Sie ein Rückantwortformular, mit dem Sie uns Ihre Teilnahme bestätigen. Gleichzeitig erhalten Sie die Rechnung über das Standgeld, welches vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen ist. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter www.karlsruhe.de/b3/maerkte/veranstaltungen/kunsthandwerkermarkt. Bei Rückfragen wählen Sie die Telefonnummer 0721 133-7220. Stadt Karlsruhe | Marktamt Weinweg 43 76137 Karlsruhe Per Fax: 0721 133-7209 Per E-Mail: ma@karlsruhe.de Datenschutzhinweis und Einwilligung in die Datenverarbeitung a) Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage aa) Die personenbezogenen Daten werden aufgrund von §§ 68, 69 Gewerbeordnung, der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jahrmärkte, Volksfeste und Spezialmärkte und der Zulassungsrichtlinien für den Kunsthandwerkermarkt zum Zweck der Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens zum Kunsthandwerkermarkt erhoben und verarbeitet. ab) Ihre personenbezogenen Daten können auch für Werbezwecke der Stadt Karlsruhe verwendet werden (§ 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg). ac) Eine Übersicht mit Namen und Sortiment der zugelassenen Bewerber wird auf digitalen und konventionellen Plattformen der Stadt Karlsruhe, in der örtlichen Presse und am Veranstaltungsort auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO) veröffentlicht. In die Veröffentlichung der Daten willige ich ausdrücklich ein. b) Geplante Speicherdauer Die Daten werden ab sofort bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Beendigung der Zulassung beziehungsweise nach Zustellung einer Absage für den Karlsruher Kunsthandwerkermarkt gemäß den Zulassungsrichtlinien für den Kunsthandwerkermarkt gespeichert. c) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden) Die Daten werden an veranstaltungsrelevante Ämter und Stellen, insbesondere an das Ordnungs- und Bürgeramt und die Branddirektion sowie an die mit Sicherheitsaufgaben betrauten Behörden, insbesondere Polizei, Rettungsleitstellen und Notarzt weitergegeben. d) Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung zur Zulassung auf dem Karlsruher Kunsthandwerkermarkt nicht bearbeitet werden. e) Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.karlsruhe.de/datenschutz. Sonstige Hinweise: Es werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Produkte des aufgeführten Sortiments zu streichen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gleiches gilt für die Zuteilung eines bestimmten Standplatzes. Bei Rückfragen ist eine Terminvereinbarung unter Telefon +49 721 133-7220 möglich. Die Einwilligung in die Datenvereinbarung und die Richtigkeit aller Angaben wird hiermit bestätigt: __________________________________ _______________________________________ Ort, Datum Unterschrift Produkte, Sortiment: Name, Vorname | Firma: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Mobil: E-Mail: Web: Standtiefe: Ort, Datum: Standlänge: Strombedarf ja: Strombedarf nein: Vorführung ja: Vorführung nein:
https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/veranstaltungen/kunsthandwerkermarkt/HF_sections/content/ZZkKkXt7teSnRl/ZZngnh6ih28lKn/Bewerbungsformular_Kunsthandwerkermarkt_Sept_2020.pdf
1 Bewerbung für den Karlsruher Wochenmarkt Name, Vorname | Firma Ansprechpartner Straße PLZ, Ort Telefon-Nr. | Mobil-Nr. E-Mail Adresse Homepage Angaben zum Sortiment Bitte geben Sie Ihre gesamte Ware genauestens in Bezug auf die speziellen Kategorien an Eigenerzeugnisse Händlerware davon Demeterware davon zertifizierte Bioware Angaben zur Verkaufseinrichtung (Art der Verkaufseinrichtung bitte ankreuzen) ☐ Anhänger mit Deichsel in Verkaufsrichtung ☐rechts ☐links ☐ Selbstfahrer mit Verkaufsrichtung in Fahrtrichtung ☐rechts ☐links ☐ Zelt ☐ Tisch/Schirm ☐ Sonstiges: _____________________________________________________________________ Per E-Mail: ma@karlsruhe.de Stadt Karlsruhe | Marktamt Am Großmarkt 10 76137 Karlsruhe Per Fax: 0721 133-7209 2 Größe der Verkaufseinrichtung (in Metern): Frontlänge (inklusive allen seitlichen Überständen) Tiefe und Tiefe mit beiden Vordächern / Höhe (maximal 3,00 m) Durchgangshöhe unter dem Vordach (mindestens 2,10 m) Angaben zum Strombedarf (bitte ankreuzen) ☐ Kein Strombedarf ☐ 16A Drehstrom ☐ 230V Schuko ☐ 2x 230V Schuko ☐ Sonstiges: ________________________________________________________________ Angaben zur Nutzung von Gasflaschen ☐ Es wird keine Gasanlage genutzt ☐ Es wird eine Gasanlage genutzt Wochenmarkt (Standort und Tage bitte ankreuzen) Standort MO DI MI DO FR SA Marktzeiten Abendmarkt Marktplatz ☐ 16 bis 20 Uhr Bauernmarkt Saumarkt Durlach ☐ 7:30 bis 14 Uhr Blumenmarkt Marktplatz ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 9 bis 20 Uhr Daxlanden Turnerstraße ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr Durlach Marktplatz ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr Gottesauer Platz Durlacher Allee ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr Gutenbergplatz * Sophienstraße ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr Knielingen Elsässer Platz ☐ ☐ ☐ Mi, Sa 7:30 bis 14 Uhr Fr 7:30 bis 18:30 Uhr Kronenplatz ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Mo bis Fr 9 bis 20 Uhr Sa 9 bis 16 Uhr Mühlburg Rheinstraße/Entenfang ☐ 7:30 bis 14 Uhr Neureut Neureuter Platz ☐ 7:30 bis 18 Uhr Nordweststadt Walther-Rathenau-Platz ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr Oberreut Julius-Leber-Platz ☐ 14 bis 18:30 Uhr Rüppurr vor Christ-König-Kirche ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr Stephanplatz * bei der PostGalerie ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr Waldstadt Waldstadtzentrum ☐ ☐ ☐ Mi 14 bis 18:30 Uhr Fr 12 bis 18:30 Uhr Sa 7:30 bis 14 Uhr Werderplatz Marienstraße/Wilhelmstraße ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr * Zulassungen grundsätzlich nur an allen Markttagen 3 Sonstige Hinweise/Anfragen: ____________________________________________________ _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ Bitte fügen Sie der Bewerbung den unterzeichneten Datenschutzhinweis, eine Gewerbeanmeldung, Haftpflichtversicherungsbestätigung und falls vorhanden Bilder der Verkaufseinrichtung und des Sortiments bei. Weitere Informationen zu Satzung und Gebühren finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte.de. Bei Rückfragen wählen Sie die Telefonnummer 0721 133-7220. Datenschutzhinweis und Einwilligung in die Datenverarbeitung a) Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage Die personenbezogenen Daten werden aufgrund von § 67 Gewerbeordnung und der Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Karlsruhe (Wochenmarktsatzung) zum Zweck der Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens zu den Karlsruher Wochenmärkten erhoben und verarbeitet. Ihre personenbezogenen Daten können auch für Werbezwecke der Stadt Karlsruhe verwendet werden (§ 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg). Eine Übersicht mit Namen und Sortiment der zugelassenen Bewerber wird auf digitalen und konventionellen Plattformen der Stadt Karlsruhe, in der örtlichen Presse und am Veranstaltungsort auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO) veröffentlicht. In die Veröffentlichung der Daten willige ich ausdrücklich ein. b) Geplante Speicherdauer Die Daten werden ab sofort bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Beendigung der Zulassung beziehungsweise nach Zustellung einer Absage für die Karlsruher Wochenmärkte gemäß der Wochenmarktsatzung gespeichert. c) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden) Die Daten werden an veranstaltungsrelevante Ämter und Stellen, insbesondere an das Ordnungs- und Bürgeramt, die Branddirektion und die Stadtwerke Karlsruhe GmbH sowie an die mit Sicherheitsaufgaben betrauten Behörden, insbesondere Polizei, Rettungsleitstellen und Notarzt weitergegeben. d) Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung zur Zulassung auf den Karlsruher Wochenmärkten nicht bearbeitet werden. e) Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.karlsruhe.de/datenschutz. 4 Sonstige Hinweise: Es werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Produkte des aufgeführten Sortiments zu streichen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gleiches gilt für die Zuteilung eines bestimmten Standplatzes. Bei Rückfragen ist eine Terminvereinbarung unter Telefon +49 721 133-7220 möglich. Die Richtigkeit aller Angaben wird hiermit bestätigt: __________________________________ _______________________________________ Ort, Datum Unterschrift
https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte/HF_sections/content/1512118067070/ZZk5USfxXtj8Uu/2019_Bewerbungsformular_Wochenmarkt.pdf
1 Bewerbung für den Karlsruher Wochenmarkt Name, Vorname | Firma Ansprechpartner Straße PLZ, Ort Telefon-Nr. | Mobil-Nr. E-Mail Adresse Homepage Angaben zum Sortiment Bitte geben Sie Ihre gesamte Ware genauestens in Bezug auf die speziellen Kategorien an. Eigenerzeugnisse Händlerware davon Demeterware davon zertifizierte Bioware Angaben zur Verkaufseinrichtung (Art der Verkaufseinrichtung bitte ankreuzen) ☐ Anhänger mit Deichsel in Verkaufsrichtung ☐rechts ☐links ☐ Selbstfahrer mit Verkaufsrichtung in Fahrtrichtung ☐rechts ☐links ☐ Zelt ☐ Tisch/Schirm ☐ Sonstiges: _____________________________________________________________________ Stadt Karlsruhe | Marktamt Weinweg 43 76137 Karlsruhe Per Fax: 0721 133-7209 Per E-Mail: ma@karlsruhe.de 2 Größe der Verkaufseinrichtung (in Metern): Frontlänge (inklusive allen seitlichen Überständen) Tiefe und Tiefe mit beiden Vordächern / Höhe (maximal 3,00 m) Durchgangshöhe unter dem Vordach (mindestens 2,10 m) Angaben zum Strombedarf (bitte ankreuzen) ☐ Kein Strombedarf ☐ 16A Drehstrom ☐ 230V Schuko ☐ 2x 230V Schuko ☐ Sonstiges: ________________________________________________________________ Angaben zur Nutzung von Gasflaschen ☐ Es wird keine Gasanlage genutzt ☐ Es wird eine Gasanlage genutzt Wochenmarkt (Standort und Tage bitte ankreuzen) Standort MO DI MI DO FR SA Marktzeiten Abendmarkt Marktplatz ☐ 16 bis 20 Uhr in der Sommerzeit Bauernmarkt Saumarkt Durlach ☐ 7:30 bis 14 Uhr Blumenmarkt Marktplatz ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 9 bis 20 Uhr Daxlanden Turnerstraße ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr Durlach Marktplatz ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr Gottesauer Platz ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr Gutenbergplatz * ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr Knielingen Elsässer Platz ☐ ☐ ☐ Mi, Sa 7:30 bis 14 Uhr Fr, 7:30 bis 18:30 Uhr Kronenplatz ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Mo-Fr, 9 bis 19 Uhr Sa, 9 bis 16 Uhr Mühlburg Rheinstraße/Entenfang ☐ 7:30 bis 14 Uhr Neureut Neureuter Platz ☐ 7:30 bis 18 Uhr Nordweststadt Walther-Rathenau-Platz ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr Oberreut Julius-Leber-Platz ☐ 14 bis 18:30 Uhr Rüppurr Christ-König-Kirche ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr Stephanplatz * Bei der Postgalerie ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr Waldstadt Waldstadtzentrum ☐ ☐ ☐ Mi, 12 bis 18:30 Uhr Fr, 12 bis 18:30 Uhr Sa, 7:30 bis 14 Uhr Werderplatz Marienstraße/Wilhelmstraße ☐ ☐ ☐ 7:30 bis 14 Uhr * Zulassungen grundsätzlich nur an allen Markttagen 3 Sonstige Hinweise/Anfragen: ____________________________________________________ _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ Bitte fügen Sie der Bewerbung den unterzeichneten Datenschutzhinweis, eine Gewerbeanmeldung, Haftpflichtversicherungsbestätigung und falls vorhanden Bilder der Verkaufseinrichtung und des Sortiments bei. Weitere Informationen zu Satzung und Gebühren finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte.de. Bei Rückfragen wählen Sie die Telefonnummer 0721 133-7220. Datenschutzhinweis und Einwilligung in die Datenverarbeitung a) Behörde Stadt Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe b) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Stadt Karlsruhe Marktamt Weinweg 43 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 133-7201 E-Mail: ma@karlsruhe.de Fax: 0721 133-7209 c) Behördliche Datenschutzbeauftragte Stadt Karlsruhe, Stabsstelle Datenschutz 76124 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3050/3055 E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721/133-3059 d) Betroffenenrechte Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Karlsruhe Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 EU-Datenschutz-Grundverordnung/DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und die Übertragung Ihrer Daten (Art. 20 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen (Art. 7 Absatz 3 DSGVO). Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren. Die Betroffenenrechte (außer dem Beschwerderecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen. 4 e) Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage ea) Die personenbezogenen Daten werden aufgrund von § 67 Gewerbeordnung und der Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Karlsruhe (Wochenmarktsatzung) zum Zweck der Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens zu den Karlsruher Wochenmärkten erhoben und verarbeitet. eb) Ihre personenbezogenen Daten können auch für Werbezwecke der Stadt Karlsruhe verwendet werden (§ 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg). ec) Eine Übersicht mit Namen und Sortiment der zugelassenen Bewerber wird auf digitalen und konventionellen Plattformen der Stadt Karlsruhe, in der örtlichen Presse und am Veranstaltungsort auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO) veröffentlicht. In die Veröffentlichung der Daten willige ich ausdrücklich ein. f) Geplante Speicherdauer Die Daten werden ab sofort bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Beendigung der Zulassung beziehungsweise nach Zustellung einer Absage für die Karlsruher Wochenmärkte gemäß der Wochenmarktsatzung gespeichert. g) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden) Die Daten werden an veranstaltungsrelevante Ämter und Stellen, insbesondere an das Ordnungs- und Bürgeramt, die Branddirektion und die Stadtwerke Karlsruhe GmbH sowie an die mit Sicherheitsaufgaben betrauten Behörden, insbesondere Polizei, Rettungsleitstellen und Notarzt weitergegeben. h) Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung zur Zulassung auf den Karlsruher Wochenmärkten nicht bearbeitet werden. Sonstige Hinweise: Es werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Produkte des aufgeführten Sortiments zu streichen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gleiches gilt für die Zuteilung eines bestimmten Standplatzes. Bei Rückfragen ist eine Terminvereinbarung unter Telefon +49 721 133-7220 möglich. Die Richtigkeit aller Angaben wird hiermit bestätigt: __________________________________ _______________________________________ Ort, Datum Unterschrift Name Vorname Firma: Ansprechpartner: Straße: PLZ Ort: EMail Adresse: Homepage: Eigenerzeugnisse: Händlerware: davon Demeterware: davon zertifizierte Bioware: Anhänger mit Deichsel in Verkaufsrichtung: Selbstfahrer mit Verkaufsrichtung in Fahrtrichtung: Zelt: TischSchirm: Sonstiges: rechts: rechts_2: links: links_2: undefined: Frontlänge inklusive allen seitlichen Überständen: Höhe maximal 300m: Durchgangshöhe unter dem Vordach mindestens 210m: Kein Strombedarf: 16A Drehstrom: 230V Schuko: 2x 230V Schuko: Sonstiges_2: undefined_2: Es wird keine Gasanlage genutzt: Es wird eine Gasanlage genutzt: undefined_13: Sonstige HinweiseAnfragen 1: Sonstige HinweiseAnfragen 2: Ort Datum: Unterschrift: TelefonNr: MobilNr: Tiefe: Tiefen mit Vordäckern: Check Box1: Check Box2: Check Box3: Check Box4: Check Box5: Check Box6: Check Box7: Check Box8: Check Box9: Check Box10: Check Box11: Check Box12: Check Box13: Check Box14: Check Box15: Check Box16: Check Box17: Check Box18: Check Box19: Check Box20: Check Box21: Check Box22: Check Box23: Check Box24: Check Box25: Check Box26: Check Box27: Check Box28: Check Box29: Check Box30: Check Box31: Check Box32: Check Box33: Check Box34: Check Box35: Check Box36: Check Box37: Check Box38: Check Box39: Check Box40: Check Box41: Check Box42: Check Box43: Check Box44: Check Box45: Check Box46: Check Box47: Drucken:
https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte/HF_sections/content/1512118067070/ZZk5USfxXtj8Uu/0_Bewerbungsformular%20Wochenmarkt.pdf
G ed ru ck t a uf 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r Stadt Karlsruhe | Allgemeinverfügung Ordnungs-und Bürgeramt Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Stand: 14. Dezember 2018 Nach amtlicher Feststellung der Blauzungenkrankheit - Serotyp 8 (Bluetongue-disease-Virus - BTV-8) in einem Betrieb im Landkreis Rastatt und öffentlicher Bekanntmachung des Seuchenausbruchs durch das Landratsamt des Landkreises Rastatt erlässt das Bürgermeisteramt des Stadtkreises Karlsruhe als untere Tiergesundheitsbehörde folgende Allgemeinverfügung 1. Das gesamte Kreisgebiet des Stadtkreises Karlsruhe wird zum Sperrgebiet erklärt. 2. Für das Sperrgebiet wird Folgendes angeordnet: 2.1. Wer Wiederkäuer im Kreisgebiet hält, hat die Haltung und den Standort der Tiere (Stall, Weide, Triebweg und so weiter) unverzüglich dem Bürgermeisteramt als untere Tiergesundheitsbehörde Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe anzuzeigen. 2.2. Krankheitsanzeichen, die einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit befürchten lassen (zu den Krankheitsanzeichen siehe unten die Erläuterungen in Nummer 1 in den informatorischen Hinweisen), sind sofort bei der unteren Tiergesundheitsbehörde (vergleiche Nummer 2.1) anzuzeigen. 2.3. Das Verbringen von Wiederkäuern, Embryonen, Samen und Eizellen aus dem Sperrgebiet ist verboten, soweit und solange keine Ausnahmegenehmigung von der unteren Tiergesundheitsbehörde (vergleiche Nummer 2.1) erteilt wurde (zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen siehe unten die Erläuterungen in Nummer 2 der informatorischen Hinweise). 3. Die sofortige Vollziehung der in Nummer 1, Nummer 2.1 bis 2.2 getroffenen Regelungen wird angeordnet. 4. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Sie endet mit Ablauf des 31. Dezember 2020 solange keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung erfolgt. Rechtlicher Hinweis Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe beim Bürgermeisteramt des Stadtkreises Karlsruhe, bevorzugt beim Ordnungs-und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe Widerspruch erhoben werden. 14. Dezember 2018 gez. Dr. Alexandra Börner Allgemeinverfügung zur Festlegung des Kreisgebietes als Sperrgebiet zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit 2 | Stadt Karlsruhe | Städtisches Amt | Abteilung | Richtlinie, Vertrag, Dienstanweisung, Merkblatt: Titel Informatorische Hinweise 1. Zu der in Nummer 2.2 geregelten Pflicht, Krankheitsanzeichen der Behörde zu melden, wird zu den Krankheitsanzeichen klarstellend auf Folgendes hingewiesen: Die Erkrankung ist insbesondere durch eine Entzündung der Schleimhäute (Lippen, Maulschleimhäute, Euter und Zitzen), Gefäßstauungen, Schwellungen und Blutungen gekennzeichnet. Meist erkranken Schafe schwerer als Rinder und Ziegen. Erste Anzeichen einer akuten Erkrankung sind erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Tiere können lahmen und bei trächtigen Tieren kann die Krankheit zum Abort führen. Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, der Maulhöhle, der Zitzenhaut und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf. Diese klinischen Erscheinungen ähneln somit Symptomen der Maul- und Klauenseuche - Merkblatt Homepage Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum (STUA-DZ). Link: http://www.ua-bw.de/pub/default.asp?subid=5&Lang=DE 2. Es können im Einzelfall Ausnahmen von dem in dieser Verfügung angeordneten Verbringungsverbot (Nummer 2.3 der Verfügung) genehmigt werden. Innerhalb derselben Restriktionszone ist der Handel mit empfänglichen Tieren gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 unter bestimmten Bedingungen möglich. Das gilt auch für das Verbringen empfänglicher Tiere in eine Restriktionszone für denselben BTV-Serotyp in einem anderen Mitgliedsstaat der EU. 3. Ausnahmen vom Verbringungsverbot sind auf Grundlage von Artikel 8 der Verordnung (EG) 1266/2007 möglich. Danach sind für die Tiere, das Sperma, die Eizellen und Embryonen die Bedingungen gemäß Anhang III der Verordnung zu erfüllen. 4. Tiere, die zur unmittelbaren Schlachtung bestimmt sind und in deren Herkunftsbetrieb innerhalb von mindestens 30 Tagen kein Fall von Blauzungenkrankheit aufgetreten ist, sind vom Verbringungsverbot aus dem Restriktionsgebiet ausgenommen, soweit die für den Herkunftsbetrieb zuständige Behörde die geplante Verbringung der zuständigen Behörde des Bestimmungsortes (Schlachthof) termingerecht gemeldet hat (Artikel 8 Absatz 4 Verordnung (EG) 1266/2007). 5. Zudem ist eine Ausfuhr der Tiere unter bestimmten Bedingungen möglich (Artikel 8 Absatz 5a der Verordnung (EG) 1266/2007). 6. Weitere Ausnahmen betreffen die Durchfuhr von Tieren durch Restriktionsgebiete gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) 1266/2007. 7. Auskünfte zu den Ausnahmegenehmigungen erteilt das Bürgermeisteramt der Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe; Telefon 0721 133-7101. 8. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Anordnungen dieser Allgemeinverfügung Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld bei vorsätzlichen Verstößen bis eintausend Euro und bei fahrlässigen Verstößen bis fünfhundert Euro verfolgt werden können. 9. Die Anzeige nach Nummer 2.1 entfällt, wenn eine Registrierung bei der Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen bereits erfolgt ist. Sollten die Tierhaltung noch nicht registriert sein, teilen Sie uns dies bitte umgehend unter der Telefonnummer 0721 133 7101 mit.
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/luv/veterinaer/tierseuchen/HF_sections/content/1490349776714/ZZnTpz2Aidpgga/2018_12_14%20Allgemeinverf%C3%BCgung_Blauzungenkrankheit.pdf
G ed ru ck t a uf 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r Stadt Karlsruhe Marktamt Stand: Oktober 2021 Ausschreibungszeitraum 1. April 2022 bis 31. März 2025. Eine Bewerbung ist vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2021 möglich. Danach eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze verfügbar sind oder durch andere Gründe frei werden. Zurück an: Stadt Karlsruhe, Marktamt Postfach 76124 Karlsruhe oder per E-Mail: wochenmarkt@ma.karlsruhe.de 1. Kontaktdaten Bitte tragen Sie die entsprechenden Kontaktdaten ein. Sämtliche Daten sind für die Durchführung des Zulassungsverfahrens erforderlich. Eine Übersicht nur mit Namen (mit * gekennzeichnet) und Sortiment der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber wird auf digitalen und konventionellen Plattformen der Stadt Karlsruhe, in der örtlichen Presse und am Veranstaltungsort veröffentlicht. Darüber hinaus willigen Sie ein, dass alle Daten, die Sie ankreuzen, für Werbezwecke und für die Weitergabe an Kundinnen und Kunden verarbeitet werden dürfen. Diese Einwilligung ist freiwillig. Die folgenden Daten möchte ich für die Kundschaft noch zusätzlich auf der Website der Stadt Karlsruhe veröffentlichen. Bitte ankreuzen. Name* Vorname* Firma Ansprechpartner/in Straße PLZ, Ort Telefon Mobil E-Mail Homepage Name eigener Verkaufsladen Adresse eigener Verkaufsladen Bewerbungsformular Karlsruher Wochenmärkte für eine Probezulassung beziehungsweise für eine befristete Zulassung für bis zu drei Jahre 2 | Stadt Karlsruhe | Marktamt | Bewerbungsformular Karlsruher Wochenmärkte 2022 bis 2025 Sie sind ☐ Neubewerberin/Neubewerber ☐ Marktbeschickerin/Marktbeschicker auf den Karlsruher Wochenmärkten seit ___________ (Jahreszahl) 2. Angaben zu Wochenmarktplätzen und Wochenmarkttagen Bitte geben Sie an, für welche Wochenmärkte und Wochenmarkttage Sie sich bewerben. Je mehr Tage pro Wochenmarktplatz in der Woche beschickt werden können, desto mehr Punkte erhalten Sie im Auswahlverfahren. Pro Wochenmarktplatz ist nur eine Zulassung möglich. Der Wochenmarktspiegel ist als Anlage beigefügt. Wochenmarkt Wochenmarkttage _________________________________________ _______________________________________ _________________________________________ _______________________________________ _________________________________________ _______________________________________ _________________________________________ _______________________________________ 3. Angaben zum Sortiment Bitte tragen Sie die von Ihnen angebotenen Waren auf den Linien detailliert ein. Erläuterungen zu den Ziffern finden Sie unter Punkt 5. Auflistung der Waren Eigenerzeugte Waren¹ _________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________ Händlerwaren² _________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________ 3 | Stadt Karlsruhe | Marktamt | Bewerbungsformular Karlsruher Wochenmärkte 2022 bis 2025 Bitte ankreuzen, wenn Folgendes auf Ihre angebotenen Waren zutrifft und geeignete Nachweise beifügen: (Erläuterungen zu den Ziffern siehe Punkt 5) ☐ Erzeugerstatus¹ Ich erzeuge mindestens 70 Prozent meines Gesamtsortiments/der verwendeten Rohstoffe für ein Hauptendprodukt nachweislich selbst. ☐ Händlerware² Ich beziehe die Ware von Lieferantinnen und Lieferanten ☐ Regionalität³ Mindestens 70 Prozent meines Gesamtsortiments/meiner verwendeten Rohstoffe für ein Hauptendprodukt werden im Umkreis von 100 Kilometern zu Karlsruhe (bezogen auf die Nähe der Produktions- oder Anbaustätte) erzeugt und verarbeitet. ☐ Landwirtschaftsform⁴ Mindestens 70 Prozent meines Gesamtsortiments/der verwendeten Rohstoffe für ein Hauptendprodukt sind zertifizierte Waren mit europäischem Bio-Siegel. Europäisches Bio-Siegel = ☐ Klimaneutrales Arbeiten und Produzieren⁵ Ich arbeite und produziere nachweislich klimaneutral. (zum Beispiel bei Anbau, Ernte, Produktion, Verkauf, Umgang mit übriggebliebenen Produkten am Ende des Markttages, Verpackungsmaterialien, Umweltfreundlichkeit…) 4. Angaben zur Verkaufseinrichtung 4.1 Art der Verkaufseinrichtung Bitte kreuzen Sie alle geplanten Verkaufseinrichtungen an: ☐ Verkaufsanhänger mit Deichsel in Verkaufsrichtung ☐ rechts ☐ links ☐ Selbstfahrer (Verkaufswagen), Verkauf in Fahrtrichtung ☐ rechts ☐ links ☐ Zelt ☐ Tisch ☐ Schirm ☐ (Steh-) Tische (für den Verzehr an Ort und Stelle) Anzahl: _______ ☐ Sonstiges: ________________________________________________________________________________ 4.2 Größe der Verkaufseinrichtung Bitte tragen Sie die entsprechenden Größen ein: Frontlänge ohne Dachüberstand ________ Meter (maximal 15 Meter) mit seitlichem Dachüberstand ________ Meter Tiefe ohne Vordach ________ Meter mit Vordach ________ Meter Höhe Durchgangshöhe unter dem Vordach ________ Meter (mindestens 2,10 Meter) Gesamthöhe ________ Meter (maximal 3 Meter) Hinweis: Mitgebrachte Fahrzeuge, die nicht zum direkten Verkauf der Ware gebraucht werden, müssen auf eigene Kosten auf umliegenden Parkplätzen untergebracht werden. 4 | Stadt Karlsruhe | Marktamt | Bewerbungsformular Karlsruher Wochenmärkte 2022 bis 2025 4.3 Angaben zum Strombedarf Bitte kreuzen Sie den benötigten Strombedarf an. Bitte beachten Sie, dass der Strom nur in begrenztem Umfang auf den Wochenmarktplätzen verfügbar ist. ☐ kein Strombedarf ☐ 230 V Schuko (Haushaltsstrom) ☐ 2 x 230 V Schuko (Haushaltsstrom) ☐ 16 A Drehstrom ☐ Strom ist optional, Geschäft/Stand ist auch ohne Strom betreibbar ☐ Sonstiges: _________________________________________ 4.4 Nutzung von Gasanlagen Wird eine Gasanlage genutzt? Bitte kreuzen Sie an: ☐ ja (Vorlage einer gültigen Prüfbescheinigung nach erfolgter Zulassung) ☐ Nein 5. Beizufügende Anlagen Bitte fügen Sie alle Pflicht-Nachweise bei, nur dann ist Ihre Bewerbung vollständig und kann gewertet werden. Die freiwilligen Nachweise bringen in der Kategorie „Klimaneutrales Arbeiten und Produzieren“ Zusatzpunkte. Pflicht-Nachweise ☐ gültiger Haftpflichtversicherungsnachweis ☐ Bilder der Frontansicht der Verkaufseinrichtung ☐ Bilder der Waren ☐ detaillierte Skizze der Verkaufseinrichtung mit den jeweiligen Maßen (Grundfläche, seitliche Dachüberstände/Dachklappen, Vordach, Stützen, blinde Fronten, Anbauten, Türen) ☐ ¹bei eigenerzeugten Waren: - aktueller Berufsgenossenschaftsausweis - oder eindeutiger Nachweis der Eigenproduktion ☐ ²bei Händlerwaren: - Nachweis der eigenen Gewerbeanmeldung ☐ ³bei regionaler Ware: - Händlerinnen und Händler: Lieferschein oder Bestätigung des Lieferanten über den Kauf von regionalen Produkten - Erzeugerinnen und Erzeuger: Nachweis über den Ort der Produktionsstätte ☐ ⁴bei Bio-Produkten: - Nachweis über Produkte mit europäischem Bio-Siegel Freiwillige Nachweise ☐ ⁵Nachweise zu klimaneutralem Arbeiten (zum Beispiel bei Anbau, Ernte, Produktion, Verkauf, Verpackungsmaterial…) 5 | Stadt Karlsruhe | Marktamt | Bewerbungsformular Karlsruher Wochenmärkte 2022 bis 2025 6. Datenschutzhinweise und Einwilligung in die Datenverarbeitung 6.1 Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage Die personenbezogenen Daten werden aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe d EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 67 Gewerbeordnung und der Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Karlsruhe (Wochenmarktsatzung) zum Zweck der Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens zu den Karlsruher Wochenmärkten erhoben und verarbeitet. Dazu gehört auch die Veröffentlichung der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber mit Namen und Sortiment auf digitalen und konventionellen Plattformen der Stadt Karlsruhe, in der örtlichen Presse und am Veranstaltungsort. Ihr Name und Ihr Sortiment können gemäß § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg auch für Werbezwecke der Stadt Karlsruhe verarbeitet werden. Für die Veröffentlichung weiterer personenbezogener Daten und die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Kundinnen und Kunden ist Ihre Einwilligung (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO) erforderlich. Diese haben Sie freiwillig durch Ankreuzen der entsprechenden Daten unter Ziffer 1 dieses Formulars erteilt. Es entstehen Ihnen gegenüber der Stadt Karlsruhe keinerlei Nachteile, wenn Sie die Einwilligung insgesamt oder in Bezug auf bestimmte Daten nicht erteilen. Sie können die erteilte Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Marktamt abändern oder gänzlich widerrufen. 6.2 Geplante Speicherdauer Die Daten werden ab sofort bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Beendigung der Zulassung beziehungsweise nach Zustellung einer Absage für die Karlsruher Wochenmärkte gemäß der Wochenmarktsatzung gespeichert. Freiwillig mitgeteilte Daten werden bis zu einem Widerruf, längstens bis zum Ende Ihrer Wochenmarktzulassung, gespeichert. 6.3 Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen, denen gegenüber die Daten offengelegt werden) Die Daten werden an veranstaltungsrelevante Ämter und Stellen, insbesondere an das Ordnungs- und Bürgeramt, die Branddirektion und die Stadtwerke Karlsruhe GmbH sowie an die mit Sicherheitsaufgaben betrauten Behörden, insbesondere Polizei, Rettungsleitstellen und Notarzt weitergegeben. Freiwillig mitgeteilte Daten werden auf digitalen und konventionellen Plattformen der Stadt Karlsruhe, in der örtlichen Presse und am Veranstaltungsort veröffentlicht und an Kundinnen und Kunden weitergegeben. 6.4 Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung zur Zulassung auf den Karlsruher Wochenmärkten nicht bearbeitet werden. Informationen zu den freiwilligen Daten finden Sie unter 6.1. 6.5 Weitere Hinweise Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.karlsruhe.de/datenschutz. 7. Sonstige Hinweise Weitere Informationen zu Satzung und Gebühren finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte.de. Bei Rückfragen wählen Sie die Telefonnummer 0721 133-7220. Es werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare berücksichtigt. Das Marktamt behält sich vor, einzelne Produkte des aufgeführten Sortiments zu streichen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gleiches gilt für die Zuteilung eines bestimmten Standplatzes. Die Richtigkeit aller Angaben wird hiermit bestätigt: Datum Unterschrift http://www.karlsruhe.de/datenschutz https://www.karlsruhe.de/b3/maerkte/wochenmarkte.de 6 | Stadt Karlsruhe | Marktamt | Bewerbungsformular Karlsruher Wochenmärkte 2022 bis 2025 Anlage Wochenmarktspiegel Anmerkung: Die geplanten, neuen Märkte (Abendmarkt Neureut am Dienstag, Wochenmarkt in Durlach auf dem Saumarkt von Donnerstag bis Samstag und der Wochenmarkt Südstadt auf dem Platz am Wasserturm am Donnerstag) sind in dieser Aufstellung nicht enthalten. Es wird zu diesen Märkten auf den Text der Ausschreibung der Karlsruher Wochenmärkte 2022 bis 2025 verwiesen. Bitte beachten: Geplanter Pyramidenmarkt auf dem Marktplatz Samstag ab März bis Oktober. © Stadt Karlsruhe | Layout: Hauska | Stand: Oktober 2021 2. Angaben zu Wochenmarktplätzen und Wochenmarkttagen 3. Angaben zum Sortiment 4. Angaben zur Verkaufseinrichtung 4.2 Größe der Verkaufseinrichtung 4.3 Angaben zum Strombedarf 4.4 Nutzung von Gasanlagen 5. Beizufügende Anlagen 6. Datenschutzhinweise und Einwilligung in die Datenverarbeitung 6.1 Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage 6.2 Geplante Speicherdauer 6.3 Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen, denen gegenüber die Daten offengelegt werden) 6.4 Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung 6.5 Weitere Hinweise 7. Sonstige Hinweise MarktbeschickerinMarktbeschicker auf den Karlsruher Wochenmärkten seit: Wochenmarkt 1: Wochenmarkt 2: Wochenmarkt 3: Wochenmarkt 4: Wochenmarkttage 1: Wochenmarkttage 2: Wochenmarkttage 3: Wochenmarkttage 4: 1: 2: 1_2: 2_2: 3_2: 4: Anzahl: Sonstiges: Meter: Meter_2: Meter_3: Meter_4: Meter mindestens 210 Meter: Meter maximal 3 Meter: Strom ist optional GeschäftStand ist auch ohne Strom betreibbar: Datum: Name: Vorname: Firma: Ansprechpartner/in: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Mobil: E-Mail: Homepage: Name eigener Verkaufsladen: Adresse eigener Verkaufsladen: Check Box24: Check Box25: Check Box26: Check Box27: Check Box28: Check Box29: Check Box30: Check Box31: Check Box32: Check Box33: Check Box34: Check Box35: Check Box36: 3: 3a: Check Box37: Check Box38: 0: 2: 3: 4: 5: 0: 0: 1: 2: 3: 4: 5: 6: 7: 1: 2: 3: 4: 0: 0: 8: 0: 1: 2: 3: 4: 5: 6: 7: Check Box40: 0: 0: 1: 2: 3: 4: 5: 6: 7: 8: Drucker:
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