Sprung zur Navigation. Sprung zum Inhalt. Sprung zur Navigationdieser Seite

Karlsruhe: Impressum

Die Suchmaschine

 

Microsoft Word - Bericht 2015 Allgemeiner Teil.doc St ad t Ka rl sr uh e BE TE IL IG U N G SB ER IC H T F Ü R DA S G ES CH Ä FT SJ A H R 20 15 BETEILIGUNGSBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015 Stadt Karlsruhe Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Karlsruhe Impressum Herausgegeben von Finanzdezernat und Stadtkämmerei - Abteilung Vermögen und Schulden, Beteiligungsmanagement - der Stadt Karlsruhe Ansprechpartner: Torsten Dollinger Telefon 133-2000 Dr. rer. pol. Roland Vogel Telefon 133-2020 Udo Bäuerlein Telefon 133-2021 Frank Binder Telefon 133-2022 Carola Reich Telefon 133-2024 Petra Petermann Telefon 133-2025 Karlsruhe, 15.08.2016 Druck: Rathausdruckerei Papier: Inhalt 100 % Recycling Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis Seite I. Einführung 1. Vorwort 5 2. Wesentliche Entwicklungen in Kürze 6 II. Überblick 1. Beteiligungsübersicht 11 2. Graphische Darstellung der Beteiligungen über 25 Prozent 14 3. Wesentliche Verträge innerhalb des Konzerns Stadt Karlsruhe 16 4. Personalentwicklung Stadt – Beteiligungsgesellschaften 18 5. Entwicklung der Investitionen, Abschreibungen, Zahlungsströme und Rückstellungen Stadt – Beteiligungsgesellschaften 20 6. Entwicklung der Darlehensverbindlichkeiten 26 7. Übersicht der Abschlussprüfer 28 8. Erläuterung der wichtigsten Bilanzkennzahlen 29 III. Kapital- und Personengesellschaften Ver- und Entsorgung, Verkehr und Bäder 1. KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) 33 2. KBG - Karlsruher Bädergesellschaft mbH 40 3. Fächerbad Karlsruhe GmbH 44 4. KASIG - Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH 49 5. Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) 54 6. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWK Netzservice) 60 7. SWK - Regenerativ-Verwaltungs-GmbH 64 8. SWK - Regenerativ-GmbH & Co. KG – Solarpark I 67 9. SWK-NOVATEC GmbH 70 10. KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH 73 11. PS Project Systems GmbH & Co. KG Projekt Karlsruhe-West 76 12. Onshore Bündelgesellschaft 2 GmbH 79 13. Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG 82 14. TelemaxX Telekommunikation GmbH 85 15. VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) 90 16. Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) 96 17. TTK Transport-Technologie-Consult Karlsruhe GmbH 101 18. Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) 105 19. Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH 110 Wohnungswesen und Stadtentwicklung 20. VOLKSWOHNUNG GmbH 115 21. VOLKSWOHNUNG Service GmbH 121 22. Konversionsgesellschaft Karlsruhe mbH (KGK) 125 23. VOLKSWOHNUNG Bauträger GmbH 128 24. Wohnbau Wörth a. Rh. GmbH 131 25. Entwicklungsgesellschaft Cité mbH 135 26. KES - Karlsruher Energieservice GmbH 139 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Inhaltsverzeichnis 2 Seite III. Kapital- bzw. Personengesellschaften (Fortsetzung von Seite 1) Wohnungswesen und Stadtentwicklung 27. Karlsruher Fächer GmbH (KFG) 143 28. Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG (KFE) 148 Gesundheit und Soziales 29. Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH 153 30. Karlsruher Versorgungsdienste im Sozial- und Gesundheitswesen GmbH (KVD) 159 31. MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum am Städtischen Klinikum Karlsruhe GmbH 163 32. AFB - Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH 167 Messe, Touristik, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Event und Sportstätten 33. Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) 173 34. KEG Karlsruhe Event GmbH 179 35. KTG Karlsruhe Tourismus GmbH 184 36. Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG (NMK) 188 37. Messe Karlsruhe GmbH 191 38. Stadtmarketing Karlsruhe GmbH 194 39. Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH (KSBG) 198 IV. Rechtlich selbständige Stiftungen 1. Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) 203 2. Heimstiftung Karlsruhe 209 3. Wirtschaftsstiftung Südwest (KKFB) 215 4. Stiftung Centre Culturel Franco - Allemand de Karlsruhe 218 5. Majolika-Stiftung für Kunst- und Kulturförderung Karlsruhe 221 I. Einführung Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Einführung 5 1. Vorwort Die Stadt Karlsruhe hat einen Teil ihrer Aufgaben auf eigenständige Unternehmen, Stiftungen und Zweckverbände übertragen, an denen sie entweder als Gesellschafterin beteiligt ist oder die ihr als Alleingesellschafterin zu 100 Prozent gehören. Das Aufgabenspektrum umfasst insbesondere die Versorgung, den Verkehr, das Wohnungswesen, die Gesundheit, die Messen und Kongresse, Touristik sowie Stadtmarketing. Der zum fünfundzwanzigsten Mal erscheinende Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe beinhaltet alle wesentlichen Unternehmensdaten der städtischen Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen und dokumentiert die hohe wirtschaftliche und finanzielle Bedeutung für die Stadt Karlsruhe. Im Kapitel „I. Einführung“ ist unter 2.1. erstmals eine Information über den Anteil von Frauen in den obersten Hierarchieebenen der vier beschäftigungsstärksten Gesellschaften ebenso dargestellt wie eine Übersicht derjenigen Gesellschaften, die die gesetzliche Quote von Beschäftigten mit Behinderungen nicht erfüllen. Darüber hinaus sind gerade im Kapitel „II. Überblick“ die wesentlichen Wechselwirkungen und Vergleichsdaten zum sogenannten Kämmereihaushalt dargestellt, so dass der Lesende einen guten Einblick in den Konzern Stadt Karlsruhe erhält. Angesichts der knapper werdenden finanziellen Ressourcen wird die Steuerung des Beteiligungsvermögens immer wichtiger. Die in diesem Bericht aufgeführten Kennzahlen und Leistungszahlen dienen einer noch besseren Steuerung des Konzerns Stadt Karlsruhe und tragen damit auch zur Erfüllung der diesbezüglichen Erfordernisse der Gemeindeordnung Baden-Württemberg bei. Der Bericht, an dessen Weiterentwicklung hin zu einer steuerungswirksamen Konzernberichterstattung stetig gearbeitet wird, ist nicht nur als Druckwerk erhältlich, er kann auch über das Internetportal der Stadt Karlsruhe unter www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stadtfinanzen/beteiligungsbericht abgerufen werden. Karlsruhe, im August 2016 Gabriele Luczak-Schwarz Finanzbürgermeisterin Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Einführung 6 2. Wesentliche Entwicklungen in Kürze 2.1 Allgemeines 2.1.1 Anteil von Frauen in den obersten drei Hierarchieebenen Auf den am 18.03.2014 im Gemeinderat behandelten Antrag „Frauen nach vorn...“ wird verwiesen. Stand 31.12.2015 stellt sich der prozentuale Anteil von Frauen in den obersten drei Hierarchieebenen bei den Gesellschaften Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH und VOLKSWOHNUNG GmbH wie folgt dar: Gesellschaft 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene 2014 2015 2014 2015 2014 2015 Klinikum * Verwaltung 0% 0% 29% 29% 24% 24% Klinikum* Ärztlicher Dienst - - 8% 8% 24% 40% Stadtwerke 0% 0% 0% 4% 11% 14% VBK 0% 0% 22% 13% 5% 10% VOLKSWOHNUNG 0% 0% 25% 25% 47% 47% *1. Ebene: Geschäftsführung, 2. Ebene: Geschäftsbereichsleitungen bzw. Chefärztinnen/Chefärzte und Instituts- leitungen, 3. Ebene: Sachgebiets-/Abteilungsleitungen bzw. Oberärztinnen/Oberärzte 2.1.2 Beschäftigungsquote von Beschäftigten mit Behinderungen Bereits für die Stellungnahme zum Antrag „Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen“ vom 14.03.2014 wurde ermittelt, dass von den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung die KBG – Karlsruher Bädergesellschaft mbH, die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG), der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) sowie die Karlsruher Versorgungsdienste (KVD) die gesetzliche Beschäftigungsquote von 5% nicht erfüllen. In der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag vom 12.11.2014 wurde u. a. zugesichert, dass in den städtischen Beteiligungsberichten jährlich über die Entwicklung bei diesen Gesellschaften berichtet wird. Die ebenfalls zugesagte Erstellung eines unternehmensspezifischen Konzeptes wurde aber noch nicht umgesetzt. Gesellschaft Quote Ausgleichsabgabe Fehlende Pflichtplätze - in % - - in € - - in Personen - 2014 2015 2014 2015 2014 2015 KBG 0,00 0,00 1.380 1.380 1 1 AVG 2,98 3,18 37.400 20.125 16 15 KVV 0,00 0,00 1.380 1.380 1 1 KVD 2,98 2,36 9.600 13.400 4 6 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Einführung 7 2.2 Gesellschaften und Stiftungen Die im Geschäftsjahr 2015 erzielte Ergebnisverbesserung bei der Holdinggesellschaft KVVH GmbH (S. 33 ff) resultiert im Wesentlichen aus einem deutlich verbesserten Ergebnisbeitrag der Tochtergesellschaft Stadtwerke Karlsruhe GmbH (S. 54 ff). Im Geschäftsjahr 2016 zeichnet sich jedoch eine deutliche Ergebnisverschlechterung ab. Auch die mittelfristige Betrachtung der Ergebnisentwicklung zeigt momentan eine negative Tendenz auf. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Karlsruhe gemeinsam mit den Beteiligungsunternehmen innerhalb der KVVH GmbH Stabilisierungsvorschläge erarbeitet, die auch mit den aufsichtsrätlichen Gremien abgestimmt worden sind. Bei KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH (S. 49 ff) standen im Geschäftsjahr 2015 die Arbeiten an der Kombilösung vorrangig im Zeichen des maschinellen Tunnelvortriebs unter der Kaiserstraße. Aber auch auf allen anderen Bauabschnitten konnten die Arbeiten zügig fortgesetzt werden. Sollte das Signal des Zuwendungsgebers hinsichtlich der Entscheidung zur Förderung des Teilprojekts Kriegsstraße bis Mitte August 2016 eintreffen, könnte die Vergabeentscheidung bis Oktober 2016 fallen. Aufgrund der Bauzeitpläne ist dann von einem Baubeginn im Frühjahr 2017 auszugehen. Die Verzögerung für dieses Teilprojekt würde sich damit auf rund zwei Jahre belaufen. Die deutliche Ergebnisverbesserung bei der VOLKSWOHNUNG GmbH (S. 115 ff) im Geschäftsjahr 2015 resultiert im Wesentlichen aus einer einmaligen Beteiligungsausschüttung. Trotz weiterhin hoher Investitionen in den Wohnungs- bestand werden in den kommenden Jahren stabile Jahresüberschüsse erwartet. Das operative Ergebnis bei der Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH (S. 153 ff) hat sich mit einem Überschuss von rd. 3,0 Mio. € weiter verbessert, der Jahres- fehlbetrag 2015 hat sich auf 1,5 Mio. € verringert. Neben den unzureichenden Vergütungsregelungen und Vergütungsanpassungen an die tariflichen Steigerungen belasten die schlechte Bausubstanz und die besondere Infrastruktur das Klinikum. Die Neubauplanung ist ein dringend notwendiger Schritt, um die infrastrukturellen Probleme zu lösen und damit die Zukunft des Klinikums zu sichern. Bei der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (S. 173 ff) ist die deutliche Ergebnisverbesserung 2015 gegenüber der Planung auf eine positive Entwicklung im operativen Geschäft, die kostengünstigere Durchführung der aus der Europahalle verlegten Veranstaltungen sowie auf die Auflösung der Risikovorsorge für Projekte des Folgejahres zurückzuführen. Der für 2016 erwartete Anstieg des Fehlbetrages resultiert im Wesentlichen aus der verhalteneren Planung des Bereiches Kongress & Kultur aufgrund der anstehenden Schließung der Stadthalle. Ein wesentliches Risiko der Heimstiftung Karlsruhe (S. 209 ff) liegt in der schlechten baulichen Situation der beiden Gebäude des Seniorenzentrums am Klosterweg und des Kinder- und Jugendhilfezentrums. Nachdem bezüglich des Klosterweges vor dem Hintergrund des geplanten Neubaus eines Pflegeheimes auf dem Hoepfner-Areal bereits grundsätzliche Überlegungen für eine wirtschaftlich sinnvolle Nachnutzung der Einrichtungen durchgeführt wurden, soll 2016 eine Entscheidung zur Sanierung des Gebäudes in der Sybelstraße herbeigeführt werden. II. Überblick Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 11 1. Beteiligungsübersicht Durch die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist die Stadt Karlsruhe im Rahmen des Beteiligungsmanagements aufgefordert, eine aktive Beteiligungs- steuerung und -überwachung zu implementieren. Hierzu gehört auch die Verpflichtung, jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen (§ 105 Abs. 2 GemO), der öffentlich bekannt zu geben und auszulegen ist (§ 105 Abs. 3 GemO). Die Stadt Karlsruhe hat sich zudem zum Ziel gesetzt, im Sinne einer Konzernberichterstattung die wesentlichen Wechselwirkungen zum Kämmereihaushalt ebenso im Beteiligungsbericht darzustellen. In Tabelle 1 sind die jeweiligen Anteile der Stadt Karlsruhe an den dort aufgeführten Unternehmen, unabhängig von der Beteiligungsquote, dargestellt. Eigenbetriebe hatte die Stadt Karlsruhe im Berichtszeitraum keine. Nachfolgend wird in Kurzform über die Unternehmen berichtet, an denen die Stadt Karlsruhe unmittelbar oder mittelbar mit i. d. R. mehr als 25 % beteiligt ist. Über Stiftungen wird nur dann informiert, wenn die Stadt Karlsruhe aus eigenen Mitteln zum Stiftungskapital beigetragen hat. Die Mehrzahl der vorgelegten Jahresabschlüsse 2015 wurde bis zur Drucklegung 15.08.2016 von den beauftragten Abschlussprüfern geprüft. Die abschließende Feststellung durch die Beschlussgremien steht zum Teil noch aus. Nachfolgend werden nur die noch nicht abschließend geprüften Jahresabschlüsse 2015 mit dem Vermerk „vorläufig“ versehen. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 12 Tabelle 1: Übersicht über sämtliche direkte städtische Beteiligungen unabhängig von der jeweiligen Beteiligungsquote Stand der Geschäftsanteile bzw. Stammeinlagen am 31.12.2015 Stammkapital- Beteiligungs- anteil wert 1) - € - - € - 1 Abwasserverband "Mittleres Pfinz- und Bocksbachtal" 857.519,33 857.519,33 2 AFB - Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH 52.000,00 52.000,00 3 Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH 7.000.000,00 7.000.000,00 4 Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH 14.400,00 20.453.903,00 5 Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband 21.550,00 21.550,00 6 Fächerbad Karlsruhe GmbH 62.500,00 4.798.500,00 7 Grundstückseigentümergemeinschaft RRZ K´he GbR 1.423.205,71 1.423.205,71 8 KEK - K´her Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH 12.500,00 12.500,00 9 Karlsruher Fächer GmbH 270.000,00 8.590.151,72 10 Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG 4.000.000,00 13.320.000,00 11 Karlsruher Messe- und Kongress GmbH 3.100.000,00 23.547.126,93 12 Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH 14.400,00 11.100,01 13 Karlsruher Verkehrsverbund GmbH 33.233,97 33.233,97 14 KEG Karlsruhe Event GmbH 75.000,00 75.000,00 15 Konversionsgesellschaft Karlsruhe mbH 50.000,00 50.000,00 16 KTG Karlsruhe Tourismus GmbH 25.000,00 25.000,00 17 Kunststiftung Baden-Württemberg gGmbH 511,29 511,29 18 KVVH - K´her Versorgungs-, Verkehrs- u. Hafen GmbH 107.371.300,00 223.331.817,24 19 Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG 58.277.048,62 39.321.645,28 20 Stadtmarketing Karlsruhe GmbH 300.500,00 1.303.000,00 21 Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH 26.000.000,00 43.176.922,89 22 SWK - Regenerativ-GmbH & Co. KG - Solarpark I 500.000,00 213.263,68 23 VOLKSWOHNUNG GmbH 37.000.000,00 36.817.159,69 24 Zweckverband KIVBF 394.202,49 394.202,49 Zusammen 246.854.871,41 424.829.313,23 1) Entsprechend den "Anschaffungs- und Herstellungskosten", d. h. entsprechend den tatsächlichen Buchungen und Zugangsanordnungen. Aufgrund der Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zur Eröffnungsbilanz werden Stiftungen nicht mehr als Beteiligungen - sondern als verlorenerer Zuschuss - und Genossenschaften als Ausleihungen dargestellt. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 13 Tabelle 2: Übersicht über Unternehmen, an denen die Stadt Karlsruhe direkt 1) mit mindestens 25 % beteiligt ist Lfd.Nr. Unternehmen Beteiligungs- Bilanz- Ergebnis 2015 Plan 2015 2) quote summe + Gewinn + Gewinn Stadt - Verlust - Verlust % -T€- -T€- -T€- 1. KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- 100,00 323.996 -3.227 -4.158 und Hafen GmbH 2. Fächerbad Karlsruhe GmbH 100,00 7.669 -98 -316 3. SWK - Regenerativ-GmbH & Co. KG – Solarpark I 26,15 1.767 +124 +134 4. KEK – K'her Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH 50,00 376 +53 -32 5. Albtal - Verkehrs-Gesellschaft mbH 100,00 310.161 +8.737 +6.488 6. Karlsruher Verkehrsverbund GmbH 52,00 27.570 +0 +0 7. Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH 43,90 46.772 +0 3) +0 8. VOLKSWOHNUNG GmbH 100,00 619.737 +6.807 +5.600 9. Karlsruher Fächer GmbH 100,00 4) 18.419 +429 +494 10. Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG 100,00 18.101 -965 -107 11. Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH 100,00 331.278 -1.535 -1.538 12. AFB - Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH 100,00 1.730 +399 +3 13. Karlsruher Messe- und Kongress GmbH 100,00 22.522 -11.396 -12.645 14. KEG Karlsruhe Event GmbH 75,00 753 -3 +0 15. KTG Karlsruhe Tourismus GmbH 100,00 1.465 -66 +0 16. Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co.KG 69,91 91.799 -1.283 -1.173 17. Stadtmarketing Karlsruhe GmbH 100,00 5) 1.867 -17 +0 18. Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH 48,00 768 +32 3) -104 1) Über deren Tochterunternehmen, an denen die Stadt Karlsruhe mit mindestens 25% beteiligt ist (z.B. VBK GmbH und Stadtwerke Karlsruhe GmbH), wird nachfolgend in Kapitel III berichtet. 2) I.d.R. der vom Beschlussgremium genehmigte Urplan; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. 3) Vorläufige Zahlen 4) Hiervon hält die Gesellschaft eigene Anteile in Höhe von 28,2 % am Stammkapital. 5) Hiervon hält die Gesellschaft eigene Anteile in Höhe von 59,6 % am Stammkapital. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 14 Unmittelbare Beteiligungen der Stadt Karlsruhe und deren Tochtergesellschaften*) Ver- und Entsorgung, Wohnungswesen und Verkehr und Bäder Stadtentwicklung KVVH-Karlsruher Versorgungs-, VOLKSWOHNUNG GmbH Verkehrs- und Hafen GmbH 100% 100% Stadtwerke Karlsruhe VOLKSWOHNUNG GmbH Service GmbH 80% 100% VBK - Verkehrsbetriebe VOLKSWOHNUNG Karlsruhe GmbH Bauträger GmbH 100% 100% KASIG - Karlsruher Konversionsgesellschaft Schieneninfrastruktur- Karlsruhe mbH gesellschaft mbH 60% 100% KES - Karlsruher KBG - Karlsruher Bäder- Energieservice GmbH gesellschaft mbH 50% 100% Wohnbau Wörth a. Rh. GmbH Fächerbad Karlsruhe GmbH 50% 100% Entwicklungsgesellschaft Albtal-Verkehrsgesellschaft mbH Cité mbH 100% 38,8% Transport Technologie- Konversionsgesellschaft Consult Karlsruhe GmbH Karlsruhe mbH 44% 10% Karlsruher Verkehrsverbund GmbH Karlsruher Fächer GmbH 52% 100% Baden Airpark Beteiligungs- Karlsruher Fächer GmbH & Co. gesellschaft mbH 43,90% Stadtentwicklungs-KG 100% KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH 50% *) ohne Beteiligungen unter 25% und ohne die Tochtergesellschaften der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (siehe III. Ziff. 5) Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 15 Stand: 31.12.2015 Gesundheit und Soziales Messe, Touristik, Wirtschafts - förderung, Stadtmarketing, Event und Sportstätten Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Karlsruher Messe- und Kongress GmbH 100% 100% Karlsruher Versorgungs- Messe Karlsruhe GmbH dienste im Sozial- 100% und Gesundheits- wesen GmbH Neue Messe Karlsruhe GmbH Co. KG 100% 69,90% MVZ - Medizinisches Ver- KEG Karlsruhe Event GmbH sorgungszentrum am 75% Städtischen Klinikum Karlsruhe GmbH KTG Karlsruhe Tourismus GmbH 100% 100% AFB - Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH Stadtmarketing Karlsruhe GmbH 100% 100% Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH 48,00% Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 16 3. Wesentliche Verträge innerhalb des Konzerns Stadt Karlsruhe G es el ls ch af t Ve rt ra g Ve rt ra gs pa rt ne r St ad t K ar ls ru he W ei te re G es el ls ch af te n de s D rit te Ko nz er ns S ta dt K ar ls ru he K VV H G m bH B eh er rs ch un gs - u nd E rg eb ni sa bf üh ru ng sv er trä ge VB K G m bH + K BG + K AS IG E rg eb ni sa bf üh ru ng sv er tra g St ad tw er ke K ar ls ru he G m bH K B G - K ar ls ru he r B äd er ge se lls ch af t m bH B eh er rs ch un gs - u nd E rg eb ni sa bf üh ru ng sv er tra g KV VH G m bH Fä ch er ba d K ar ls ru he G m bH G es ch äf ts be so rg un gs ve rtr ag St ad tw er ke K ar ls ru he G m bH Er bb au ve rtr ag X K AS IG m bH B eh er rs ch un gs - u nd E rg eb ni sa bf üh ru ng sv er tra g KV VH G m bH K on ze ss io ns ve rtr ag X St ad tw er ke K ar ls ru he G m bH K on ze ss io ns ve rtr ag X E rg eb ni sa bf üh ru ng sv er trä ge KV VH G m bH + S W K N et zs er vi ce G m bH Pa ch tv er tra g (b ez üg lic h St ro m - u nd G as ve rte iln et z) SW K N et zs er vi ce G m bH SW K - R eg en er at iv G m bH & C o. K G - So la rp ar k I G es ch äf ts be so rg un gs ve rtr ag SW K- R eg en er at iv -V er w . G m bH K EK g G m bH G es ch äf ts be so rg un gs ve rtr ag S ta dt w er ke K ar ls ru he G m bH VB K - Ve rk eh rs be tr ie be K ar ls ru he G m bH K on ze ss io ns ve rtr ag X B eh er rs ch un gs - u nd E rg eb ni sa bf üh ru ng sv er tra g KV VH G m bH V er ke hr s- u nd E in na hm ea uf te ilu ng sv er tra g K ar ls ru he r V er ke hr sv er bu nd G m bH Al bt al -V er ke hr s- G es el ls ch af t m bH Ve rk eh rs ve rtr ag (ü be r A ng eb ot e im S PN V im R au m K ar ls ru he ) La nd B ad en -W ür tte m be rg Ve rk eh rs ve rtr ag (ü be r A ng eb ot e im S PN V im L an d R he in la nd -P fa lz ) Zw ec kv er ba nd S PN V R he in la nd -P fa lz S üd Ve re in ba ru ng en ü be r d en B au , B et rie b un d Fi na nz ie ru ng v on S ta dt ba hn ve rb in du ng en Be tro ffe ne G eb ie ts kö rp er sc ha fte n K ar ls ru he r V er ke hr sv er bu nd G m bH Ve re in ba ru ng en ü be r d ie w ei te re F in an zi er un g de s KV V X Lä nd er B W + R he in la nd -P fa lz , La nd kr ei se K ar ls ru he , R as ta tt + G er m er sh . St äd te K ar ls ru he + B ad en -B ad en Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 17 3. Wesentliche Verträge innerhalb des Konzerns Stadt Karlsruhe (Fortsetzung) G es el ls ch af t Ve rt ra g Ve rt ra gs pa rt ne r St ad t K ar ls ru he W ei te re G es el ls ch af te n de s D rit te Ko nz er ns S ta dt K ar ls ru he B ad en A irp ar k B et ei lig un gs ge se lls ch af t m bH R ah m en ve re in ba ru ng ü be r d ie W ei te re nt w ic kl un g de s G ew er be pa rk s un d de s La nd B ad en -W ür tte m be rg + F lu gh af en s (B ad en A irp ar k G m bH ) s ow ie F or tfü hr un gs ve re in ba ru ng . Fl ug ha fe n St ut tg ar t G m bH VO LK SW O H N U N G G m bH B eh er rs ch un gs - u nd E rg eb ni sa bf üh ru ng sv er trä ge VO W O S er vi ce + K G K G es ch äf ts be so rg un gs ve rtr äg e VO W O S er vi ce + V O W O B au trä ge r + KE S + KG K + C ité + W oh nb au W ör th K ar ls ru he r F äc he r G m bH (K FG ) M ie tv er trä ge z um S tä nd eh au s, R at ha us er w ei te ru ng u . T ei le n de s Te ch n. R at ha us es X Pa ch tv er tra g (H au pt ba hn ho f-G ar ag e) X K ar ls ru he r F äc he r G m bH & C o. K G (K FE ) Ei nb rin gu ng sv er tra g (E in br in gu ng v on G ru nd st üc ke n in d ie G es el ls ch af t) X V er tra g üb er d en V er ka uf d er ö ffe nt lic he n Fl äc he n X St äd tis ch es K lin ik um K ar ls ru he g G m bH D ie ns tle is tu ng sv er tra g (u . a . B ez üg er ec hn un g, P er so na lb et re uu ng ) X B es on de re V er ei nb ar un ge n üb er d en U m fa ng d er N eb en tä tig ke it Le ite nd e Ä rz te a m K lin ik um B et ei lig un g de s K lin ik um s al s ak ad em is ch es L eh rk ra nk en ha us d er U ni ve rs itä t F re ib ur g La nd B ad en -W ür tte m be rg B eh er rs ch un gs ve rtr äg e K V D , M V Z V er tra g üb er d ie D ur ch fü hr un g de r G eb äu de re in ig un g KV D Bu dg et ve re in ba ru ng K ra nk en ka ss en P fle ge sa tz ve re in ba ru ng K ra nk en ka ss en K ar ls ru he r M es se - u nd K on gr es s G m bH Pa ch tv er trä ge ( Ti ef ga ra ge a m F es tp la tz + s tä dt . H al le n am F es tp la tz ) X Fa ci lit y M an ag em en t-V er tra g V O W O S er vi ce M ie tv er tra g (A nm ie tu ng d er M es se a uf 2 9 Ja hr e) N eu e M es se (N M K) Ü be rla ss un gs - u nd D ie ns tle is tu ng sv er tra g (te ch n. A nl ag en a uf d em G el än de d er N M K) S ta dt w er ke K ar ls ru he G m bH N eu e M es se K ar ls ru he G m bH & C o. K G Er bb au re ch ts ve rtr ag St ad t R he in st et te n St ad tm ar ke tin g K ar ls ru he G m bH K oo pe ra tio ns ve re in ba ru ng b ez üg lic h B au st el le nm ar ke tin g KA SI G K ar ls ru he r S po rt st ät te n- B et rie bs -G m bH M ie tv er tra g (ü be r d ie A nm ie tu ng d iv er se r S po rts tä tte n) X Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 18 4. Personalentwicklung Stadt Karlsruhe - Beteiligungsgesell- schaften Bei den Personalzahlen handelt es sich i.d.R. um umgerechnete Vollkraftstellen. Die Stadt Karlsruhe arbeitet mit Stichtagszahlen (Dezember), während die Beteiligungsgesellschaften (hier sind auch die von der Stadt Karlsruhe abgeordneten Beschäftigten erfasst) i.d.R. Durchschnittszahlen verwenden. Nicht berücksichtigt sind die rechtlich selbständigen Stiftungen ZKM, Heimstiftung, Wirtschaftsstiftung Südwest, Centre Culturel Franco-Allemand de Karlsruhe sowie Majolika - Stiftung für Kunst- und Kulturförderung Karlsruhe. Diagramm 1: Personalentwicklung 1995 – 2015 Der Anstieg bei der Stadt Karlsruhe beträgt gegenüber 2012 beträgt 267 Vollkraftstellen (+6,4%), während bei den Beteiligungsgesellschaften 243 Vollkraft- stellen (+3,5%) hinzukamen. Rund 62 % der gesamten Beschäftigten arbeiten in Beteiligungsgesellschaften. Diese Quote ist in den letzten Jahren nahezu konstant. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 19 Tabelle 3: Personalaufwand bei Stadt und Gesellschaften 2011 – 2015 Lfd. Nr. Unternehmen 2011 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. KVVH GmbH (nur Personal Rheinhäfen) 1.708 1.982 2.012 2.151 2.549 2. KBG - Karlsruher Bädergesellschaft mbH 1.216 1.386 1.625 1.688 1.876 3. Fächerbad Karlsruhe GmbH 902 932 1.000 1.084 1.186 4. KASIG 0 0 0 0 0 5. Stadtwerke Karlsruhe GmbH 5) 68.238 69.901 72.522 48.774 51.390 6. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 5) 1.553 1.571 1.663 27.715 29.393 7. SWK - Regenerativ-Verwaltungs-GmbH 1) 1) 1) 1) 1) 8. SWK - Regenerativ GmbH & Co. KG-Solarpark I 1) 1) 1) 1) 1) 9. SWK-NOVATEC GmbH 1) 1) 1) 1) 1) 10. KEK 323 396 414 462 516 11. PS Project Systems GmbH & Co. KG 1) 1) 1) 1) 1) 12. Onshore Bündelgesellschaft 2 GmbH 1) 2) 1) 2) 1) 2) 1) 1) 13. Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG 1) 4) 1) 4) 1) 4) 1) 4) 1) 4) 13. TelemaxX Telekommunikation GmbH 3.451 3.750 4.398 4.214 4.613 14. VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH 57.209 59.570 62.161 64.630 68.995 15. Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) 31.806 35.806 43.831 42.204 47.913 16. TTK Transport-Technologie-Consult K´he GmbH 1.850 1.910 1.996 1.846 1.838 17. Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) 1.766 1.814 1.911 2.090 2.314 18. Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH 11 11 10 10 12 19. VOLKSWOHNUNG GmbH 12.448 11.029 10.721 10.420 10.890 20. VOLKSWOHNUNG Service GmbH 2.732 2.773 2.583 2.949 2.893 21. Konversionsgesellschaft Karlsruhe mbH (KGK) 1) 1) 1) 1) 1) 22. VOLKSWOHNUNG Bauträger GmbH 1) 1) 1) 1) 1) 23. Wohnbau Wörth a. Rh. GmbH 713 853 827 884 898 24. Entwicklungsgesellschaft Cité mbH 285 265 296 195 89 25. KES - Karlsruher Energieservice GmbH 1) 1) 1) 1) 1) 26. Karlsruher Fächer GmbH 359 413 441 549 701 27. Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentw.-KG 648 671 710 712 697 28. Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH 189.074 199.858 203.075 209.309 218.830 29. Karlsruher Versorgungsdienste 2.384 2.683 2.878 3.198 3.454 30. MVZ 560 537 781 734 833 31. AFB - Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH 2.102 2.044 2.197 2.378 2.273 32. Karlsruher Messe- und Kongress GmbH 7.967 8.936 9.232 8.054 8.658 33. KEG Karlsruhe Event GmbH 91 112 144 334 901 34. KTG Karlsruhe Tourismus GmbH 3) 3) 3) 1.469 1.665 35. Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG 1) 1) 1) 1) 1) 36. Messe Karlsruhe GmbH 1) 1) 1) 1) 1) 37. Stadtmarketing Karlsruhe GmbH 956 1.021 1.220 1.410 1.490 38. Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH 184 190 194 202 196 Personalaufwand Gesellschaften 390.536 410.414 428.842 439.665 467.063 Personalaufwand Stadt 260.556 269.544 270.517 285.318 299.044 1) Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. 2) Gesellschaft wurde durch notarielle Beurkundung am 08.05.2014 gegründet. 3) Gesellschaft wurde in 2014 durch Abspaltung des Geschäftsbereiches Tourismus von der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH gegründet. 4) Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH haben am 08.10.2015 einen Kommanditanteil an der Gesellschaft in Höhe von einem Drittel erworben. 5) Mit Wirkung zum 01.01.2014 wurden 380 Mitarbeiterkapazitäten mit ihren jeweiligen Tätigkeiten von der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH übergeleitet. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 20 5. Entwicklung der Investitionen, Abschreibungen, Zahlungs- ströme und Rückstellungen Stadt Karlsruhe – Beteiligungs- gesellschaften Nicht berücksichtigt sind die rechtlich selbständigen Stiftungen ZKM, Heimstiftung, Wirtschaftsstiftung Südwest, Centre Culturel Franco-Allemand de Karlsruhe sowie Majolika - Stiftung für Kunst- und Kulturförderung Karlsruhe. Diagramm 2: Investitionsentwicklung 1995 – 2015 Der größte Teil der Investitionen innerhalb des Konzerns Stadt Karlsruhe entfällt auf die Beteiligungsgesellschaften. Ihr Anteil schwankt zwischen 59,2 Prozent (2004) und 77,1 Prozent (2003 / Bau der Neuen Messe). In den Jahren 2014 und 2015 schlagen insbesondere die Investitionen der KASIG (Kombilösung) und der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in die Fernwärmeversorgung zu Buche. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 21 Tabelle 4: Entwicklung der Investitionen und Abschreibungen bei Stadt und Beteiligungsgesellschaften 2011 – 2015 G es el ls ch af t 20 11 1) 20 12 1) 20 13 1) 20 14 1) 20 15 1) In ve st i- Ab sc hr ei b- In ve st i- Ab sc hr ei b- In ve st i- Ab sc hr ei b- In ve st i- Ab sc hr ei b- In ve st i- Ab sc hr ei b- tio ne n un ge n tio ne n un ge n tio ne n un ge n tio ne n un ge n tio ne n un ge n -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - D ie ns tle is tu ng sg ru pp e K VV H G m bH : a ) K VV H G m bH 42 ,5 4, 4 23 ,2 2, 1 3, 0 2, 2 3, 1 2, 2 2, 5 2, 1 b ) S ta dt w er ke K ar ls ru he G m bH 44 ,1 25 ,4 41 ,3 24 ,9 47 ,9 24 ,4 83 ,3 25 ,4 79 ,4 28 ,3 c ) V B K G m bH 20 ,1 15 ,9 58 ,7 15 ,9 28 ,5 16 ,7 40 ,1 17 ,1 59 ,7 16 ,5 d ) K AS IG 36 ,0 0, 1 53 ,1 0, 2 90 ,7 0, 3 12 0, 8 0, 3 14 4, 0 0, 0 e ) K ar ls ru he r B äd er ge se lls ch af t 0, 2 1, 7 2, 2 1, 7 0, 7 1, 8 0, 2 1, 7 1, 8 1, 8 f) F äc he rb ad K ar ls ru he G m bH 0, 2 0, 1 0, 5 0, 1 0, 2 0, 1 2) 2) 2) 2) z us am m en : 14 3, 1 47 ,6 17 9, 0 44 ,9 17 1, 0 45 ,5 24 7, 5 46 ,7 28 7, 4 48 ,7 Fä ch er ba d Ka rls ru he G m bH 2) 2) 2) 2) 2) 2) 0, 2 0, 1 5, 7 0, 1 Te le m ax X T el ek om m un ik at io n G m bH 4, 9 3, 5 10 ,8 3, 5 5, 9 3, 8 3, 7 3, 8 4, 5 3, 6 P S P ro je ct S ys te m s G m bH & C o. K G 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 O ns ho re B ün de lg es el ls ch af t 2 G m bH 3) 3) 3) 3) 3) 3) 32 ,2 0, 0 0, 0 0, 0 S ta dt w er ke K ar ls ru he N et zs er vi ce G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 4 0, 7 2, 2 1, 9 S W K -R eg en er at iv -V er w al tu ng s- G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 S W K -R eg en er at iv -G m bH & C o. K G 0, 0 0, 3 0, 0 0, 2 0, 0 0, 2 0, 0 0, 2 0, 0 0, 2 S W K -N O VA TE C G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 K E K - K ar ls ru he r E ne rg ie - u nd K lim as ch ut za ge nt ur g G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 W in dp ar k Ba d C am be rg G m bH & C o. K G 4) 4) 4) 4) 4) 4) 4) 4) 3, 5 0, 0 A lb ta l-V er ke hr s- G es el ls ch af t m bH 18 ,3 2, 1 11 ,5 2, 8 23 ,0 1, 8 60 ,2 1, 8 46 ,1 6, 7 TT K T ra ns po rt- Te ch no lo gi e- C on su lt K ´h e 0, 1 0, 0 0, 1 0, 1 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 K ´h er V er ke hr sv er bu nd G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 1 V O LK S W O H N U N G G m bH 36 ,0 10 ,8 20 ,8 12 ,6 19 ,1 18 ,0 31 ,4 14 ,9 32 ,8 15 ,7 V O LK S W O H N U N G S er vi ce G m bH 3, 1 1, 7 0, 7 1, 8 0, 7 1, 8 0, 5 1, 7 0, 5 1, 7 K on ve rs io ns ge se lls ch af t K ´h e 0, 0 0, 0 0, 0 0, 1 0, 1 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 V O LK S W O H N U N G B au trä ge r G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 W oh nb au W ör th a . R h. G m bH 0, 2 0, 5 0, 1 0, 5 1, 2 0, 5 8, 2 0, 7 6, 4 0, 7 E nt w ic kl un gs ge se lls ch af t C ité m bH 0, 0 0, 3 0, 0 0, 3 0, 0 0, 3 0, 0 0, 3 0, 0 0, 3 K E S - E ne rg ie se rv ic e G m bH 0, 0 0, 3 0, 0 0, 3 0, 0 0, 3 0, 2 0, 3 0, 0 0, 3 K ar ls ru he r F äc he r G m bH 0, 9 1, 1 0, 0 1, 1 0, 0 1, 1 1, 3 1, 1 1, 7 1, 1 K ar ls ru he r F äc he r G m bH & C o. K G 2, 2 0, 2 3, 3 0, 2 4, 8 0, 3 2, 1 0, 5 1, 6 0, 5 S tä dt is ch es K lin ik um K ´h e gG m bH 17 ,9 15 ,3 14 ,4 15 ,7 11 ,9 15 ,4 17 ,2 16 ,8 21 ,7 16 ,6 K V D 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 M V Z 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 1 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 K ar ls ru he r M es se - u nd K on gr es s G m bH 0, 8 1, 1 8, 2 1, 8 2, 0 1, 5 0, 9 1, 5 0, 4 1, 8 K E G K ar ls ru he E ve nt G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 2 0, 0 K TG K ar ls ru he T ou ris m us G m bH 5) 5) 5) 5) 5) 5) 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 M es se K ´h e G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 N eu e M es se K ar ls ru he G m bH & C o. K G 0, 3 4, 8 0, 1 4, 7 0, 1 4, 7 0, 0 4, 5 0, 5 4, 5 S ta dt m ar ke tin g Ka rls ru he G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 0 0, 0 A FB - A rb ei ts fö rd er un gs be tri eb e gG m bH 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 0 0, 1 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 G es el ls ch af t f ür W er ts to ffr ec yc lin g K´ he i. L . 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 6) 6) 6) 6) K ´h er S po rts tä tte n- B et rie bs -G m bH 0, 1 0, 1 0, 2 0, 2 0, 1 0, 1 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 B ad en A irp ar k Be te ilig un gs ge se lls ch af t 2, 9 0, 0 2, 9 0, 0 2, 9 0, 0 2, 9 0, 0 2, 9 0, 0 G es am t: 23 0, 9 89 ,7 25 2, 2 90 ,8 24 3, 1 95 ,5 40 9, 1 95 ,7 41 8, 2 10 4, 6 N ac hr ic ht lic h: St ad t K ar ls ru he 87 ,9 61 ,6 83 ,9 60 ,9 11 6, 4 63 ,6 14 8, 2 67 ,3 13 4, 4 77 ,3 1) St an d 31 .1 2. (A us na hm e: K EG K ar ls ru he E ve nt G m bH , 3 0. 09 .) 2) D ie S ta dt K ar ls ru he h at in 2 01 4 sä m tli ch e An te ile a n de r G es el ls ch af t ü be rn om m en (n ot ar ie lle B eu rk un du ng e rfo lg te a m 1 1. 02 .2 01 4) . 3) D ie G es el ls ch af t w ur de d ur ch n ot ar ie lle B eu rk un du ng v om 0 8. 05 .2 01 4 ge gr ün de t. 4) D ie S ta dt w er ke K ar ls ru he G m bH h ab en a m 0 8. 10 .2 01 5 ei ne n K om m an di ta nt ei l a n de r G es el ls ch af t i n H öh e vo n ei ne m D rit te l e rw or be n. 5) D ie G es el ls ch af t w ur de d ur ch A bs pa ltu ng d es G es ch äf ts be re ic he s To ur is m us v on d er K ar ls ru he r M es se - u nd K on gr es s G m bH g eg rü nd et . D ie E in tra gu ng in d as H an de ls re gi st er e rfo lg te a m 0 4. 06 .2 01 4. 6) Be en di gu ng d er L iq ui da tio n un d Lö sc hu ng d er G es el ls ch af t w ur de a m 1 4. 01 .2 01 4 in d as H an de ls re gi st er e in ge tra ge n. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 22 Diagramm 3: Entwicklung der Zahlungsströme 2000 - 2015 Bei den Ausschüttungen handelt es sich im Wesentlichen um Konzessionsabgaben Versorgung und Verkehr. Unter die sonstigen Zuwendungen der Stadt fallen u.a. (Ertrags-) Zuschüsse, Stammkapitalerhöhungen und zinslose Darlehen. Minuszahlen beim Saldo bedeuten eine Belastung des städtischen Haushalts. Im Geschäftsjahr 2015 ergeben sich Entlastungen insbesondere durch einbehaltene Zahlungen an die AVG aus öffentlichen Linienverkehren (7,95 Mio. €) und durch die Rückzahlung des der Karlsruher Fächer GmbH& Co. Stadtentwicklungs-KG in 2013 gewährten verzinslichen Gesellschafterdarlehens (5,5 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2014 ergaben sich neue Belastungen u. a. durch die Aufstockung der Kapitalrücklage beim Fächerbad Karlsruhe GmbH (4,7 Mio. €) sowie durch die bei der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH über den Verlustausgleich hinausgehende teilweise Abdeckung der Verlustvorträge aus Vorjahren (3,7 Mio. €). Der deutliche Anstieg der Belastung im Geschäftsjahr 2013 im Vergleich zu 2012 hängt im Wesentlichen mit den gewährten Gesellschafterdarlehen an das Klinikum (10,0 Mio. €) und an die Karlsruher Fächer GmbH & Co. KG (5,5 Mio. €) zusammen. Die deutliche Verbesserung im Geschäftsjahr 2009 im Vergleich zu 2008 resultiert im Wesentlichen aus der Aufstockung der Kapitalrücklage um weitere 6 Mio. € im Zuge der Kapitalrestrukturierungsmaßnahmen in 2008. Nähere Details können der folgenden Tabelle „Entwicklung der Zahlungsströme 2013 bis 2015“ entnommen werden. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 23 Tabelle 5: Entwicklung der Zahlungsströme 2013 – 2015 20 13 20 14 20 15 Au s- Ve rlu st - so ns tig e Sa ld o Au s- Ve rlu st - so ns tig e Sa ld o Au s- Ve rlu st - so ns tig e Sa ld o sc hü tt- au s- Zu w en d- sc hü tt- au s- Zu w en d- sc hü tt- au s- Zu w en d- un ge n 2) gl ei ch e un ge n 3) un ge n 2) gl ei ch e un ge n 3) un ge n 2) gl ei ch e un ge n 3) - in T € - - in T € - - in T € - - in T € - - in T € - - in T € - - in T € - - in T € - - in T € - - in T € - - in T € - - in T € - K VV H G m bH - K on ze rn 22 .0 29 0 -3 .5 85 18 .4 44 22 .2 12 0 -2 .3 00 19 .9 12 23 .3 06 0 -3 .8 36 19 .4 70 Fä ch er ba d K ar ls ru he G m bH 4) 4) 4) 4) 0 0 -5 .7 42 -5 .7 42 0 0 -1 .6 33 -1 .6 33 SW K -R eg en er at iv -G m bH & C o. K G -S ol ar pa rk I 40 0 0 40 40 0 0 40 25 0 0 25 K EK - K ar ls ru he r E ne rg ie - u nd K lim as ch ut za ge nt ur 0 0 -2 50 -2 50 0 0 -3 11 -3 11 0 0 -3 71 -3 71 AV G 42 0 0 42 42 0 0 42 8. 15 2 0 0 8. 15 2 K ar ls ru he r V er ke hr sv er bu nd (K VV ) 0 -1 .2 84 0 -1 .2 84 0 -1 .3 00 -1 84 -1 .4 84 0 -1 .2 94 -1 41 -1 .4 35 VO LK SW O H N U N G G m bH 29 9 0 0 29 9 30 9 0 0 30 9 31 6 0 -4 27 -1 11 K on ve rs io ns ge se lls ch af t K ar ls ru he m bH 2 0 0 2 2 0 0 2 2 0 0 2 K ar ls ru he r F äc he r G m bH 26 0 0 26 26 0 0 26 26 0 0 26 K ar ls ru he r F äc he r G m bH & C o. S ta dt en tw ic kl un gs -K G 10 0 -6 .5 00 -6 .4 90 10 0 0 10 5. 52 2 0 0 5. 52 2 St äd tis ch es K lin ik um K ar ls ru he g G m bH 7 0 -1 0. 00 0 -9 .9 93 7 0 -2 .5 00 -2 .4 93 7 0 -3 .5 00 -3 .4 93 K ar ls ru he r M es se - u nd K on gr es s G m bH (K M K ) 10 -1 3. 91 3 -1 .0 87 -1 4. 99 0 10 -1 4. 90 1 -9 9 -1 4. 99 0 9 -1 2. 55 6 -1 3 -1 2. 56 0 K EG K ar ls ru he E ve nt G m bH 0 0 -1 40 -1 40 0 0 -1 .2 78 -1 .2 78 0 0 -1 .7 93 -1 .7 93 K TG K ar ls ru he T ou ris m us G m bH 5) 5) 5) 5) 0 0 -2 .4 21 -2 .4 21 0 0 -2 .8 52 -2 .8 52 N eu e M es se K ar ls ru he G m bH & C o. K G 72 0 0 72 72 0 0 72 72 0 0 72 St ad tm ar ke tin g K ar ls ru he G m bH 0 0 -3 .4 12 -3 .4 12 0 0 -4 .7 35 -4 .7 35 0 0 -1 0. 81 9 -1 0. 81 9 AF B - Ar be its fö rd er un gs be tr ie be g G m bH (A FB ) 0 0 -1 .6 47 -1 .6 47 0 0 -1 .8 70 -1 .8 70 0 0 -2 .2 45 -2 .2 45 G W K i. L . 45 0 0 45 0 0 0 0 0 0 0 0 K ar ls ru he r S po rt st ät te n- B et rie bs -G m bH 1 0 0 1 1 0 0 1 1 0 0 1 B ad en A irp ar k B et ei lig un gs ge se lls ch af t m bH 0 0 -1 .2 94 -1 .2 94 0 0 -1 .2 95 -1 .2 95 0 0 -1 .2 96 -1 .2 96 G es am t 22 .5 83 -1 5. 19 7 -2 7. 91 5 -2 0. 52 9 22 .7 31 -1 6. 20 1 -2 2. 73 5 -1 6. 20 5 37 .4 38 -1 3. 85 0 -2 8. 92 6 -5 .3 38 1) O hn e H ei m st ift un g, S tif tu ng K om pe te nz ze nt ru m fü r F in an zi er un g un d Be ra tu ng , S tif tu ng C en tre C ul tu re l F ra nc o- Al le m an d de K ar ls ru he , M aj ol ik a - S tif tu ng fü r K un st - u nd K ul tu rfö rd er un g Ka rls ru he s ow ie o hn e Ze nt ru m fü r K un st u nd M ed ie nt ec hn ol og ie (Z KM ). 2) Im W es en tli ch en K on ze ss io ns ab ga be S ta dt w er ke , R üc kf lu ss G es el ls ch af te rd ar le he n so w ie B ür gs ch af ts ge bü hr en 3) z . B . Z us ch üs se u nd S ta m m ka pi ta le rh öh un ge n 4) D ie S ta dt K ar ls ru he h at in 2 01 4 di e An te ile a n de r G es el ls ch af t ü be rn om m en . 5) D ie G es el ls ch af t w ur de d ur ch A bs pa ltu ng d es G es ch äf ts be re ic he s To ur is m us v on d er K ar ls ru he r M es se - u nd K on gr es s G m bH g eg rü nd et . D ie E in tra gu ng in d as H an de ls re gi st er e rfo lg te a m 0 4. 06 .2 01 4. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 24 Tabelle 6: Ergebnisübersicht 2011 – 2015 über Unternehmen, an denen die Stadt Karlsruhe direkt 1) mit mindestens 25% beteiligt ist. Lfd. Nr. Unternehmen 2011 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - Kapital- bzw. Personengesellschaften: 1. KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- + 2.375 + 1.635 + 77 -7.606 -3.227 und Hafen GmbH 2. Fächerbad Karlsruhe GmbH 2) 2) 2) -227 -98 3. SWK - Regenerativ-GmbH & Co. KG - Solarpark I + 85 + 68 + 19 + 44 + 124 4. KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH + 41 -36 + 22 + 23 + 53 5. Albtal - Verkehrs - Gesellschaft mbH + 153 + 318 + 324 + 1.042 + 8.737 6. Karlsruher Verkehrsverbund GmbH + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 7. Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 8. VOLKSWOHNUNG GmbH + 4.229 + 4.864 + 4.702 + 5.474 + 6.807 9. Karlsruher Fächer GmbH -247 + 635 + 381 + 346 + 429 10. Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG -721 -1.072 -1.074 -157 -965 11. Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH + 186 -7.946 -3.474 -2.053 -1.535 12. AFB - Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH -136 -126 -121 + 116 + 399 13. Karlsruher Messe- und Kongress GmbH -12.732 -19.687 -12.947 -11.158 -11.396 14. KEG Karlsruhe Event GmbH + 0 + 0 + 88 -13 -3 15. KTG Karlsruhe Tourismus GmbH 3) 3) 3) + 60 -66 16. Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG -2.393 -1.954 -1.801 -1.398 -1.283 17. Stadtmarketing Karlsruhe GmbH -13 -27 + 419 -451 -17 18. Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH + 68 + 81 + 36 + 75 + 32 Stadt Karlsruhe: Ergebnishaushalt: + 15.148 + 62.054 + 66.845 + 26.359 + 10.357 Geleistete Verlustausgleiche und sonstige Zuwendungen an GmbH´s: -26.702 -27.082 -43.112 -38.936 -42.776 1) Über deren Tochterunternehmen, an denen die Stadt Karlsruhe mit mindestens 25% beteiligt ist (z. B. VBK GmbH und Stadtwerke Karlsruhe GmbH), wird nachfolgend in Kapitel III berichtet. 2) Die Stadt Karlsruhe hat in 2014 sämtliche Anteile an der Gesellschaft übernommen. 3) Die Gesellschaft wurde in 2014 durch Abspaltung des Geschäftsbereiches Tourismus von der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH gegründet. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 25 Tabelle 7: Entwicklung der Rückstellungen bei Stadt und Beteiligungs- gesellschaften 2011 – 2015 G es el ls ch af t 20 11 1) 20 12 1) 20 13 1) 20 14 1) 20 15 1) G es am t da vo n: G es am t da vo n: G es am t da vo n: G es am t da vo n: G es am t da vo n: Pe ns io ns rü ck - Pe ns io ns rü ck - Pe ns io ns rü ck - Pe ns io ns rü ck - Pe ns io ns rü ck - st el lu ng en st el lu ng en st el lu ng en st el lu ng en st el lu ng en -i n M io . € - -i n M io . € - -i n M io . € - -i n M io . € - -i n M io . € - -i n M io . € - -i n M io . € - -i n M io . € - -i n M io . € - -i n M io . € - D ie ns tle is tu ng sg ru pp e K VV H G m bH : a ) KV VH G m bH 4, 5 2, 5 5, 1 2, 5 5, 5 2, 6 5, 6 2, 7 7, 3 3, 0 b ) St ad tw er ke K ar ls ru he G m bH 38 ,5 6, 6 36 ,9 6, 3 40 ,6 6, 4 35 ,6 6, 7 45 ,0 6, 6 c ) VB K G m bH 56 ,8 11 ,2 62 ,6 11 ,6 62 ,1 12 ,5 61 ,6 13 ,7 61 ,9 16 ,4 d ) KA SI G 1, 4 0, 0 1, 5 0, 0 4, 6 0, 0 2, 8 0, 0 3, 0 0, 0 e ) Ka rls ru he r B äd er ge se lls ch af t m bH 0, 4 0, 0 0, 3 0, 0 0, 2 0, 0 0, 2 0, 0 0, 3 0, 0 f) F äc he rb ad K ar ls ru he G m bH 0, 1 0, 0 0, 2 0, 0 0, 0 0, 0 2) 2) 2) 2) z us am m en : 10 1, 7 20 ,3 10 6, 6 20 ,4 11 3, 0 21 ,5 10 5, 8 23 ,1 11 7, 5 26 ,0 Fä ch er ba d Ka rls ru he G m bH 2) 2) 2) 2) 2) 2) 0, 0 0, 0 0, 3 0, 0 Te le m ax X T el ek om m un ik at io n G m bH 2, 0 0, 0 2, 6 0, 0 2, 8 0, 0 2, 5 0, 0 2, 2 0, 0 PS P ro je ct S ys te m s G m bH & C o. K G 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 1 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 O ns ho re B ün de lg es el ls ch af t 2 G m bH 3) 3) 3) 3) 3) 3) 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 St ad tw er ke K ar ls ru he N et zs er vi ce G m bH 7, 5 0, 0 9, 2 0, 0 7, 2 0, 0 6, 6 0, 0 7, 6 0, 0 SW K- R eg en er at iv -V er w al tu ng s- G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 SW K- R eg en er at iv -G m bH & C o. K G 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 SW K- N O V AT EC G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 KE K - K ar ls ru he r E ne rg ie - u nd K lim as ch ut za ge nt ur g G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 1 0, 0 W in dp ar k Ba d C am be rg G m bH & C o. K G 4) 4) 4) 4) 4) 4) 4) 4) 0, 2 0, 0 Al bt al -V er ke hr s- G es el ls ch af t m bH 50 ,3 17 ,0 56 ,4 17 ,7 70 ,4 22 ,9 76 ,5 24 ,3 12 7, 8 29 ,7 TT K Tr an sp or t-T ec hn ol og ie -C on su lt K´ he 0, 3 0, 0 0, 3 0, 0 0, 2 0, 0 0, 2 0, 0 0, 2 0, 0 K´ he r V er ke hr sv er bu nd G m bH 0, 2 0, 0 0, 2 0, 0 0, 2 0, 0 0, 3 0, 0 0, 2 0, 0 VO LK SW O H N U N G G m bH 8, 5 0, 0 8, 6 0, 0 7, 6 0, 0 6, 9 0, 0 6, 6 0, 0 VO LK SW O H N U N G S er vi ce G m bH 1, 4 0, 0 1, 4 0, 0 1, 3 0, 0 0, 8 0, 0 0, 6 0, 0 Ko nv er si on sg es el ls ch af t K ´h e 9, 4 0, 0 8, 8 0, 0 9, 5 0, 0 8, 9 0, 0 6, 8 0, 0 VO LK SW O H N U N G B au trä ge r G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 W oh nb au W ör th a . R h. G m bH 0, 6 0, 0 0, 6 0, 0 0, 5 0, 0 0, 6 0, 0 0, 5 0, 0 En tw ic kl un gs ge se lls ch af t C ité m bH 1, 2 0, 0 1, 4 0, 0 0, 9 0, 0 0, 7 0, 0 0, 3 0, 0 KE S - K ar ls ru he r E ne rg ie se rv ic e G m bH 0, 1 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 4 0, 0 0, 0 0, 0 Ka rls ru he r F äc he r G m bH 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 Ka rls ru he r F äc he r G m bH & C o. K G 0, 2 0, 0 0, 2 0, 0 0, 2 0, 0 0, 5 0, 0 0, 4 0, 0 St äd tis ch es K lin ik um K ´h e gG m bH 34 ,3 12 ,7 36 ,9 12 ,8 39 ,3 13 ,7 42 ,2 14 ,3 46 ,5 15 ,6 KV D 0, 4 0, 0 0, 3 0, 0 0, 3 0, 0 0, 4 0, 0 0, 3 0, 0 M VZ 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 Ka rls ru he r M es se - u nd K on gr es s G m bH 6, 0 0, 2 6, 3 0, 2 6, 4 0, 2 5, 9 0, 2 5, 9 0, 3 KE G K ar ls ru he E ve nt G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 KT G K ar ls ru he T ou ris m us G m bH 5) 5) 5) 5) 5) 5) 0, 2 0, 0 0, 8 0, 0 M es se K ´h e G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 N eu e M es se K ar ls ru he G m bH & C o. KG 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 St ad tm ar ke tin g K ar ls ru he G m bH 1, 0 0, 0 1, 1 0, 0 0, 3 0, 0 0, 4 0, 0 0, 4 0, 0 AF B - A rb ei ts fö rd er un gs be tri eb e gG m bH 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 G es el ls ch af t f ür W er ts to ffr ec yc lin g K´ he i. L . 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 6) 6) 6) 6) K´ he r S po rts tä tte n- Be tri eb s- G m bH 0, 2 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 Ba de n Ai rp ar k Be te ilig un gs ge se lls ch af t 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 G es am t: 22 5, 6 50 ,2 24 1, 3 51 ,1 26 0, 7 58 ,3 26 0, 2 61 ,9 32 5, 6 71 ,6 N ac hr ic ht lic h: R üc ks te llu ng en S ta dt K ar ls ru he 7) 87 ,4 - 12 3, 7 - 14 7, 5 - 99 ,2 - 97 ,6 - 1) St an d 31 .1 2. (A us na hm e: K E G K ar ls ru he E ve nt G m bH , 3 0. 09 .) 2) D ie S ta dt K ar ls ru he h at in 2 01 4 sä m tli ch e An te ile a n de r G es el ls ch af t ü be rn om m en (n ot ar ie lle B eu rk un du ng e rfo lg te a m 1 1. 02 .2 01 4) . 3) D ie G es el ls ch af t w ur de d ur ch n ot ar ie lle B eu rk un du ng v om 0 8. 05 .2 01 4 ge gr ün de t. 4) D ie S ta dt w er ke K ar ls ru he G m bH h ab en a m 0 8. 10 .2 01 5 ei ne n Ko m m an di ta nt ei l a n de r G es el ls ch af t i n H öh e vo n ei ne m D rit te l e rw or be n. 5) D ie G es el ls ch af t w ur de d ur ch A bs pa ltu ng d es G es ch äf ts be re ic he s To ur is m us v on d er K ar ls ru he r M es se - u nd K on gr es s G m bH g eg rü nd et . D ie E in tra gu ng in d as H an de ls re gi st er e rfo lg te a m 0 4. 06 .2 01 4. 6) Be en di gu ng d er L iq ui da tio n un d Lö sc hu ng d er G es el ls ch af t w ur de a m 1 4. 01 .2 01 4 in d as H an de ls re gi st er e in ge tra ge n. 7) G em äß § 4 1 A bs . 2 S at z 2 de r G em ei nd eh au sh al ts ve ro rd nu ng B ad en -W ür tte m be rg is t a b 01 .0 1. 20 10 d ie B ila nz ie ru ng v on P en si on sr üc ks te llu ng en v er bo te n. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 26 6. Darlehensverbindlichkeiten 2011 bis 2015 (Tabelle 8) G es el ls ch af t 20 11 1) 20 12 1) 20 13 1) 20 14 1) 20 15 1) G es am t da vo n: G es am t da vo n: G es am t da vo n: G es am t da vo n: G es am t da vo n: G es el ls ch af te r G es el ls ch af te r G es el ls ch af te r G es el ls ch af te r G es el ls ch af te r -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - D ie ns tle is tu ng sg ru pp e K VV H G m bH : a ) K VV H G m bH 90 ,9 0, 0 89 ,4 0, 0 87 ,7 0, 0 86 ,0 0, 0 80 ,0 0, 0 b ) S ta dt w er ke K ar ls ru he G m bH 11 1, 0 0, 0 13 0, 9 0, 0 15 0, 3 0, 0 20 4, 5 0, 0 25 2, 7 0, 0 c ) V BK G m bH 36 ,0 10 ,7 51 ,1 10 ,7 48 ,2 10 ,7 45 ,3 10 ,7 69 ,1 10 ,7 d ) K AS IG 53 ,3 0, 0 76 ,5 0, 0 11 4, 7 0, 0 15 5, 7 0, 0 22 4, 2 0, 0 e ) K ar ls ru he r B äd er ge se lls ch af t m bH 17 ,8 0, 0 17 ,3 0, 0 16 ,8 0, 0 16 ,2 0, 0 15 ,7 0, 0 f) Fä ch er ba d K ar ls ru he G m bH 0, 6 0, 0 0, 4 0, 0 0, 2 0, 0 2) 2) 2) 2) z us am m en : 30 9, 6 10 ,7 36 5, 6 10 ,7 41 7, 9 10 ,7 50 7, 7 10 ,7 64 1, 7 10 ,7 Fä ch er ba d K ar ls ru he G m bH 2) 2) 2) 2) 2) 2) 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 Te le m ax X T el ek om m un ik at io n G m bH 4, 9 0, 0 10 ,4 0, 0 8, 8 0, 0 7, 1 0, 0 5, 6 0, 0 P S P ro je ct S ys te m s G m bH & C o. K G 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 O ns ho re B ün de lg es el ls ch af t 2 G m bH 3) 3) 3) 3) 3) 3) 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 S ta dt w er ke K ar ls ru he N et zs er vi ce G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 S W K -R eg en er at iv -V er w al tu ng s- G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 S W K -R eg en er at iv -G m bH & C o. K G 1, 3 0, 0 1, 2 0, 0 1, 0 0, 0 0, 9 0, 0 0, 8 0, 0 S W K -N O VA TE C G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 K E K - K ar ls ru he r E ne rg ie - u nd K lim as ch ut za ge nt ur g G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 W in dp ar k Ba d C am be rg G m bH & C o. K G 4) 4) 4) 4) 4) 4) 4) 4) 0, 0 0, 0 A lb ta l-V er ke hr s- G es el ls ch af t m bH 30 ,8 0, 0 31 ,8 0, 0 29 ,2 0, 0 27 ,3 0, 0 68 ,9 0, 0 TT K Tr an sp or t-T ec hn ol og ie -C on su lt K ´h e 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 K ´h er V er ke hr sv er bu nd G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 V O LK SW O H N U N G G m bH 40 0, 7 14 ,0 39 1, 0 13 ,5 40 0, 0 12 ,0 38 8, 1 10 ,7 39 5, 0 8, 8 V O LK SW O H N U N G S er vi ce G m bH 25 ,3 14 ,8 23 ,8 14 ,1 20 ,9 12 ,4 17 ,0 10 ,6 19 ,8 12 ,3 K on ve rs io ns ge se lls ch af t K ´h e 36 ,9 36 ,9 15 ,2 15 ,2 14 ,8 14 ,8 8, 7 8, 7 1, 3 1, 3 V O LK SW O H N U N G B au trä ge r G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 W oh nb au W ör th a . R h. G m bH 5, 7 0, 4 5, 3 0, 4 4, 8 0, 3 12 ,2 0, 3 17 ,4 0, 3 E nt w ic kl un gs ge se lls ch af t C ité m bH 12 ,5 0, 0 10 ,6 0, 0 8, 8 0, 0 6, 8 0, 0 4, 7 0, 0 K E S - E ne rg ie se rv ic e G m bH 3, 1 0, 2 3, 0 0, 2 2, 9 0, 2 2, 9 0, 2 2, 5 0, 6 K ar ls ru he r F äc he r G m bH 14 ,0 0, 0 13 ,7 0, 0 13 ,4 0, 0 13 ,1 0, 0 11 ,5 0, 0 K ar ls ru he r F äc he r G m bH & C o. K G 3, 1 0, 0 5, 2 0, 0 10 ,7 5, 5 10 ,6 5, 5 10 ,6 0, 0 S tä dt is ch es K lin ik um K ´h e gG m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 10 ,0 10 ,0 10 ,0 10 ,0 10 ,0 10 ,0 K V D 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 M VZ 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 K ar ls ru he r M es se - u nd K on gr es s G m bH 3, 7 0, 0 3, 6 0, 0 3, 4 0, 0 3, 3 0, 0 0, 0 0, 0 K E G K ar ls ru he E ve nt G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 K TG K ar ls ru he T ou ris m us G m bH 5) 5) 5) 5) 5) 5) 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 M es se K ´h e G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 N eu e M es se K ar ls ru he G m bH & C o. K G 28 ,3 0, 0 26 ,3 0, 0 24 ,3 0, 0 22 ,4 0, 0 20 ,3 0, 0 S ta dt m ar ke tin g K ar ls ru he G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 A FB - Ar be its fö rd er un gs be tri eb e gG m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 G es el ls ch af t f ür W er ts to ffr ec yc lin g K´ he i. L . 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 6) 6) 6) 6) K ´h er S po rts tä tte n- B et rie bs -G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 Ba de n Ai rp ar k Be te ilig un gs ge se lls ch af t 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 G es am t: 87 9, 9 77 ,0 90 6, 7 54 ,1 97 0, 9 65 ,9 1. 03 8, 1 56 ,7 1. 21 0, 1 44 ,0 N ac hr ic ht lic h: D ar le he ns ve rb in dl ic hk ei te n St ad t K ar ls ru he 15 5, 6 14 3, 0 12 9, 0 16 7, 9 20 2, 4 1) S ta nd 3 1. 12 . ( A us na hm e: K EG K ar ls ru he E ve nt G m bH , 3 0. 09 .) 2) D ie S ta dt K ar ls ru he h at in 2 01 4 sä m tli ch e An te ile a n de r G es el ls ch af t ü be rn om m en (n ot ar ie lle B eu rk un du ng e rfo lg te a m 1 1. 02 .2 01 4) 3) D ie G es el ls ch af t w ur de d ur ch n ot ar ie lle B eu rk un du ng v om 0 8. 05 .2 01 4 ge gr ün de t. 4) D ie S ta dt w er ke K ar ls ru he G m bH h ab en a m 0 8. 10 .2 01 5 ei ne n K om m an di ta nt ei l a n de r G es el ls ch af t i n H öh e vo n ei ne m D rit te l e rw or be n. 5) D ie G es el ls ch af t w ur de d ur ch A bs pa ltu ng d es G es ch äf ts be re ic he s To ur is m us v on d er K ar ls ru he r M es se - u nd K on gr es s G m bH g eg rü nd et . D ie E in tra gu ng in d as H an de ls re gi st er e rfo lg te a m 0 4. 06 .2 01 4. 6) B ee nd ig un g de r L iq ui da tio n un d Lö sc hu ng d er G es el ls ch af t w ur de a m 1 4. 01 .2 01 4 in d as H an de ls re gi st er e in ge tra ge n. An m er ku ng : D ie h ie r a uf ge fü hr te n D ar le he ns ve rb in dl ic hk ei te n st el le n nu r e in en T ei l d er V er bi nd lic hk ei te n de r G es el ls ch af te n da r. H in zu k om m en i. d. R . w ei te re V er bi nd lic hk ei te n i.S . d es § 2 66 H an de ls ge se tz bu ch (z .B . V er bi nd lic hk ei te n au s Li ef er un g un d Le is tu ng ). Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 27 Tabelle 9: Zins- und Tilgungsleistungen 2011 – 2015 G es el ls ch af t 20 11 1) 20 12 1) 20 13 1) 20 14 1) 20 15 1) Zi ns Ti lg un g Zi ns Ti lg un g Zi ns Ti lg un g Zi ns Ti lg un g Zi ns Ti lg un g -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - -i n M io € - D ie ns tle is tu ng sg ru pp e K VV H G m bH : a ) K VV H G m bH 2, 9 14 ,8 3, 3 1, 6 3, 2 1, 6 3, 1 1, 7 2, 7 5, 6 b ) S ta dt w er ke K ar ls ru he G m bH 4, 1 4, 8 4, 7 5, 2 4, 8 5, 6 5, 8 6, 8 6, 2 9, 0 c ) V BK G m bH 1, 8 15 ,2 1, 9 3, 4 1, 7 3, 0 1, 5 3, 1 1, 7 4, 1 d ) K AS IG 1, 9 0, 0 3, 0 0, 0 4, 7 0, 0 6, 4 0, 0 8, 3 0, 0 e ) K ar ls ru he r B äd er ge se lls ch af t 1, 0 0, 5 0, 9 0, 5 0, 7 0, 5 0, 7 0, 5 0, 7 0, 5 f) F äc he rb ad K ar ls ru he G m bH 0, 0 0, 2 0, 0 0, 2 0, 0 0, 2 2) 2) 2) 2) z us am m en : 11 ,7 35 ,5 13 ,8 10 ,9 15 ,1 10 ,9 17 ,5 12 ,1 19 ,6 19 ,2 Fä ch er ba d Ka lrs ru he G m bH 2) 2) 2) 2) 2) 2) 0, 0 0, 2 0, 0 0, 0 Te le m ax X T el ek om m un ik at io n G m bH 0, 2 0, 8 0, 2 1, 1 0, 2 1, 5 0, 3 1, 6 0, 3 1, 5 PS P ro je ct S ys te m s G m bH & C o. K G 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 O ns ho re B ün de lg es el ls ch af t 2 G m bH 3) 3) 3) 3) 3) 3) 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 St ad tw er ke K ar ls ru he N et zs er vi ce G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 SW K- R eg en er at iv -V er w al tu ng s- G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 SW K- R eg en er at iv -G m bH & C o. K G 0, 0 0, 1 0, 0 0, 3 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 0, 0 0, 1 SW K- N O VA TE C G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 KE K - Ka rls ru he r E ne rg ie - u nd K lim as ch ut za ge nt ur g G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 W in dp ar k Ba d C am be rg G m bH & C o. K G 4) 4) 4) 4) 4) 4) 4) 4) 0, 0 0, 0 Al bt al -V er ke hr s- G es el ls ch af t m bH 1, 1 1, 6 1, 0 1, 6 0, 8 2, 6 0, 7 1, 8 1, 4 4, 5 TT K Tr an sp or t-T ec hn ol og ie -C on su lt K´ he 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 K´ he r V er ke hr sv er bu nd G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 VO LK SW O H N U N G G m bH 12 ,2 14 ,2 13 ,0 17 ,0 12 ,1 19 ,9 12 ,1 31 ,2 10 ,8 18 ,9 VO LK SW O H N U N G S er vi ce G m bH 0, 6 9, 1 0, 6 3, 8 0, 4 5, 2 0, 4 3, 1 0, 3 4, 0 Ko nv er si on sg es el ls ch af t K ´h e 0, 9 22 ,7 0, 5 21 ,9 0, 2 6, 3 0, 4 21 ,0 0, 2 11 ,2 VO LK SW O H N U N G B au trä ge r G m bH 0, 1 2, 6 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 W oh nb au W ör th a . R h. G m bH 0, 2 0, 6 0, 2 0, 0 0, 2 0, 0 0, 2 0, 0 0, 3 1, 2 En tw ic kl un gs ge se lls ch af t C ité m bH 0, 5 3, 6 0, 5 1, 8 0, 4 1, 9 0, 3 2, 0 0, 2 2, 1 KE S - Ka rls ru he r E ne rg ie se rv ic e G m bH 0, 1 0, 4 0, 1 0, 1 0, 1 0, 1 0, 1 0, 1 0, 1 0, 1 Ka rls ru he r F äc he r G m bH 0, 6 0, 9 0, 5 0, 3 0, 5 0, 3 0, 5 0, 3 0, 5 1, 6 Ka rls ru he r F äc he r G m bH & C o. K G 0, 1 0, 0 0, 2 0, 0 0, 3 0, 1 0, 4 0, 1 0, 4 0, 1 St äd tis ch es K lin ik um K ´h e gG m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 KV D 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 M VZ 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 Ka rls ru he r M es se - u nd K on gr es s G m bH 0, 2 0, 1 0, 2 0, 1 0, 1 0, 1 0, 1 0, 1 0, 1 3, 3 KE G K ar ls ru he E ve nt G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 KT G K ar ls ru he T ou ris m us G m bH 5) 5) 5) 5) 5) 5) 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 M es se K ´h e G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 N eu e M es se K ar ls ru he G m bH & C o. KG 1, 1 1, 8 1, 0 2, 0 0, 9 2, 0 0, 6 2, 0 0, 4 2, 0 St ad tm ar ke tin g Ka rls ru he G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 AF B - A rb ei ts fö rd er un gs be tri eb e gG m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 G es el ls ch af t f ür W er ts to ffr ec yc lin g K´ he i. L . 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 6) 6) 6) 6) K´ he r S po rts tä tte n- Be tri eb s- G m bH 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 Ba de n A irp ar k Be te ilig un gs ge se lls ch af t 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 G es am t: 29 ,6 94 ,0 31 ,8 60 ,9 31 ,3 51 ,0 33 ,6 75 ,7 34 ,6 69 ,8 N ac hr ic ht lic h: Zi ns - u nd T ilg un gs le is tu ng en S ta dt K ar ls ru he 6, 6 12 ,1 6, 7 12 ,6 6, 2 13 ,9 5, 5 11 ,2 5, 9 14 ,5 1) St an d 31 .1 2. (A us na hm e: K EG K ar ls ru he E ve nt G m bH , 3 0. 09 .) 2) D ie S ta dt K ar ls ru he h at in 2 01 4 sä m tli ch e An te ile a n de r G es el ls ch af t ü be rn om m en (n ot ar ie lle B eu rk un du ng e rfo lg te a m 1 1. 02 .2 01 4) . 3) D ie G es el ls ch af t w ur de d ur ch n ot ar ie lle B eu rk un du ng v om 0 8. 05 .2 01 4 ge gr ün de t. 4) D ie S ta dt w er ke K ar ls ru he G m bH h ab en a m 0 8. 10 .2 01 5 ei ne n Ko m m an di ta nt ei l a n de r G es el ls ch af t i n H öh e vo n ei ne m D rit te l e rw or be n. 5) D ie G es el ls ch af t w ur de d ur ch A bs pa ltu ng d es G es ch äf ts be re ic he s To ur is m us v on d er K ar ls ru he r M es se - u nd K on gr es s G m bH g eg rü nd et . D ie E in tra gu ng in d as H an de ls re gi st er e rfo lg te a m 0 4. 06 .2 01 4. 6) Be en di gu ng d er L iq ui da tio n un d Lö sc hu ng d er G es el ls ch af t w ur de a m 1 4. 01 .2 01 4 in d as H an de ls re gi st er e in ge tra ge n. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 28 7. Übersicht Abschlussprüfer 2015 Gesellschaft Abschlussprüfer Beauftragt seit Geschäftsjahr 1 KVVH GmbH Ernst & Young GmbH 2015 2 KBG - Karlsruher Bädergesellschaft mbH Ernst & Young GmbH 2015 3 Fächerbad Karlsruhe GmbH Ernst & Young GmbH 2015 4 KASIG–Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH Ernst & Young GmbH 2015 5 Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ernst & Young GmbH 2015 6 Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Ernst & Young GmbH 2015 7 SWK-Regenerativ-Verwaltungs-GmbH Ernst & Young GmbH 2015 8 SWK-NOVATEC GmbH Ernst & Young GmbH 2015 9 KEK – Karlsruher Energie- u. Klimaschutzagentur gGmbH Ernst & Young GmbH 2015 10 PS Project Systems GmbH & Co. KG Projekt K´he-West DanRevision GmbH 2008 11 Onshore Bündelgesellschaft 2 GmbH Ernst & Young GmbH 2015 12 TelemaxX Telekommunikation GmbH Treuhand Südwest GmbH 2013 13 Windpark Bad Camberg GmbH & Co.KG KPMG AG 2013 14 VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Ernst & Young GmbH 2015 15 AVG mbH KPMG AG 2014 16 Karlsruher Verkehrsverbund GmbH Ernst & Young GmbH 2012 17 VOLKSWOHNUNG GmbH Deloitte GmbH 2013 18 VOLKSWOHNUNG Service GmbH Deloitte GmbH 2013 19 Konversionsgesellschaft Karlsruhe mbH Deloitte GmbH 2013 20 VOLKSWOHNUNG Bauträger GmbH Deloitte GmbH 2013 21 Wohnbau Wörth a. Rh. GmbH Deloitte GmbH 2013 22 Entwicklungsgesellschaft Cité Deloitte GmbH 2013 23 KES - Karlsruher Energieservice GmbH Ernst & Young GmbH 2015 24 Karlsruher Fächer GmbH Rechnungsprüfungsamt 2006 25 Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG Rechnungsprüfungsamt 2006 26 Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH PWC AG 2012 27 KVD PWC AG 2012 28 MVZ PWC AG 2012 29 KMK GmbH KPMG AG 2013 30 Neue Messe K´he GmbH & Co. KG KPMG AG 2013 31 Messe Karlsruhe GmbH KPMG AG 2013 32 KEG Karlsruhe Event GmbH Rechnungsprüfungsamt 2014 33 KTG Karlsruhe Tourismus GmbH Rechnungsprüfungsamt 2014 34 Stadtmarketing Karlsruhe GmbH Rechnungsprüfungsamt 2012 35 AFB – Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH Rechnungsprüfungsamt 1988 36 Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH Rechnungsprüfungsamt 1975 37 Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH RWM Wirtschaftsprüfung Steuerberatung 2013 Nachrichtlich: Stadt Karlsruhe Rechnungsprüfungsamt Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Überblick 29 8. Erläuterung der wichtigsten Bilanzkennzahlen Kennzahl Erläuterung Anlagenintensität Formel: Anlagevermögen x 100 Bilanzsumme Die Kennzahl ermöglicht Aussagen zum Vermögensaufbau. Eine hohe Anlagenintensität ist ein Indiz für einen kostenintensiven (Fixkosten) Betrieb des Unternehmens. Umlaufintensität Formel: Umlaufvermögen x 100 Bilanzsumme Sie gibt Auskunft darüber, wie lange das Umlaufvermögen im Unternehmen verweilt. Eine hohe Umlaufintensität ermöglicht es, sich in stärkerem Umfang mit kurzfristigem Fremdkapital zu finanzieren. Eigenkapitalquote Formel: Eigenkapital x 100 Bilanzsumme Eine hohe Eigenkapitalquote gilt als wichtiger Indikator für die Bonität eines Unternehmens und verschafft Sicherheit und Handlungsfähigkeit. Anlagendeckungsgrad I Formel: Eigenkapital x 100 Anlagevermögen Es gilt als grundlegende Finanzierungsregel, dass langfristig gebundene Vermögenswerte auch durch langfristige Mittel finanziert werden; die Fristigkeit der Finanzierungsmittel soll der Nutzungsdauer der damit finanzierten Objekte entsprechen. Hieraus wird die Regel abgeleitet, dass zumindest das Anlagevermögen eines Unternehmens langfristig, also durch Eigenkapital zu finanzieren sei. Die Kennzahl Anlagendeckung sagt aus, in welchem prozentualen Umfang diese Regel tatsächlich eingehalten wurde. Umsatzrentabilität Formel: Jahresüberschuss nach Steuern x 100 Umsatzerlöse Der Betriebserfolg wird hier am Geschäftsumfang, nämlich der Umsatztätigkeit, gemessen. Die Umsatzrentabilität (auch Gewinnspanne) gehört damit zu den wichtigsten Kennzahlen für die Beurteilung der Ertragskraft. Eigenkapitalrentabilität Formel: Jahresüberschuss nach Steuern x 100 Eigenkapital Die Kennzahl gibt an, in welcher Höhe sich das eingesetzte Eigenkapital im Geschäftsjahr verzinst hat. Gesamtkapitalrentabilität Formel: (Jahresüberschuss nach Steuern + Zinsaufwand) x 100 Gesamtkapital Sie zeigt an, welche Rendite das im Unternehmen gebundene Kapital erbracht hat. Mit der Berücksichtigung des Zinsaufwandes wird die unterschiedliche Ausstattung der Unternehmen mit Eigen- und Fremdkapital bzw. die daraus resultierende unterschiedliche Zinsbelastung neutralisiert. Die Kennzahl bietet so vor allem im Branchenvergleich eine gute Grundlage zu einer von der Kapitalstruktur unabhängigen Beurteilung der Ertragskraft. Kostendeckung Formel: Umsatzerlöse x 100 Gesamtaufwand Die Kennzahl gibt an, in welchem Maße ein Unternehmen seine Aufwendungen am Markt über Umsatzerlöse decken kann. Cash-flow Formel: Jahresüberschuss + Abschreibungen + / - Änderung der lang- fristigen Rückstellungen Der Cash-flow beschreibt den Mittelzufluss (Einzahlungen) des Geschäftsjahres, dem kein unmittelbarer Mittelabfluss (Auszahlungen) gegenübersteht. Er zeigt, in welchem Umfang Finanzmittel für Investitionen, zur Schuldentilgung oder für Gewinnausschüttungen für das Folgejahr zur Verfügung stehen. Personalkostenintensität Formel: Personalkosten x 100 Gesamtaufwand Die Kennzahl gibt an, wie personalintensiv ein Unternehmen arbeitet. Anmerkungen: 1. Jahresüberschuss vor Abführung oder Verlustübernahme 2. Bilanzsumme = Gesamtkapital 3. Gesamtaufwand gemäß § 275 Abs. 2 Nrn. 5-8, 12, 13, 16 und 19 HGB. 4. Mitarbeiterzahl entsprechend Tabelle „Personalentwicklung“. III. Kapital- bzw. Personengesellschaften Ver- und Entsorgung, Verkehr und Bäder Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVVH 33 1. KVVH – Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH Anschrift: Telefon/Fax: Daxlander Str. 72 Telefon: 0721 / 599-0 76127 Karlsruhe Telefax: 0721 / 599-1009 Gründung: Unternehmensgegenstand: 01.01.1997 (vorm. Eigenbetrieb Stadtwerke) Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Stadt Karlsruhe 100% = 107.371.300 € Michael Homann (Sprecher) Dr. Alexander Pischon Uwe Konrath Patricia Erb-Korn Aufsichtsrat: BM Gabriele Luczak-Schwarz Thorsten Dossow (Vorsitz) (verdi / ab 01.11.2015) Leonard Bauer (stellv. Vorsitz) Silke Gleitz StR Thorsten Ehlgötz Dirk Gümpel StR Alexander Geiger (bis 31.01.2016) Rudolf Hausmann (verdi) StR Thomas Hock Harald Klingler StR Detlef Hofmann Michaela Kräutter StR Johannes Honné (ab 01.02.2016) (verdi / bis 31.10.2015) StR Uwe Lancier Prof. Dr. Matthias Maier StR Bettina Lisbach (ltd. Angestellter) StR Parsa Marvi Martina Stegemann StR Yvette Melchien Udo Unger StR Dr. Thomas Müller Susanne Wenz (verdi) Beteiligungen (mind. 20%): Anteile am Stammkapital: Stadtwerke Karlsruhe GmbH 80% = 93.428.400,00 € VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH 100% = 100.000.000,00 € KBG - Karlsruher Bädergesellschaft mbH 100% = 3.200.000,00 € KASIG - Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH 100% = 5.500.000,00 € Wichtige Verträge: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag) mit der VBK GmbH Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag) mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der KBG-Karlsruher Bädergesellschaft mbH Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der KASIG - Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft GmbH 20 Mitglieder, davon 10 Vertreter der Anteilseigner und 10 Vertreter der Arbeitnehmer E-Mail/Internet: kvvh@stadtwerke-karlsruhe.de Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser, das Anbieten von Telekommunikationsdienstleistungen und die Durchführung der Straßenbeleuchtung sowie die Verkehrsbedienung und das Betreiben der Rheinhäfen (GV vom 25.06.2002). www.kvvh.de Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVVH 34 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates (KVVH Gruppe) 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 585 619 680 787 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 42 42 46 30 1) Mit der Veröffentlichung der individualisierten Geschäftsführerbezüge nicht einverstanden. 2) Aufwandsentschädigungen. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft (Abschlussprüfer im gesamten Konzern seit der Abschlussprüfung 2015). Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 2012 2013 2014 2015 Beschäftigte 4) 31 38 37 37 Beamte 4) 1 1 1 1 Gesamtbelegschaft 32 39 38 38 Auszubildende - - - - 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten und Beamten. Leistungszahlen KVVH - Geschäftsbereich Rheinhäfen 2012 - 2015: 2012 2013 2014 2015 1. Schiffsgüterumschlag (in Mio. to) - Mineralölprodukte 4,2 4,3 4,2 4,3 - andere Güter 2,6 2,6 2,9 2,8 Zusammen 6,8 6,9 7,1 7,1 2. Einnahmen aus Umschlag - Gesamt (in Mio. €) 3,1 2,9 2,4 2,7 - je Tonnen (in €) 0,45 0,42 0,34 0,38 3. Fahrgastschifffahrt - Anzahl der Teilnehmer 37.716 31.745 30.796 29.156 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVVH 35 Wichtigste Zahlungsströme zwischen Stadt Karlsruhe und KVVH-Konzern in den Jahren 2012 - 2015 aus Sicht der Stadt Karlsruhe: 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Konzessionsabgabe Versorgung 1) 3) + 21.483 + 20.182 + 20.152 + 21.186 2. Konzessionsabgabe Verkehr (lfd. Jahr) 2) + 539 + 539 + 539 + 539 3. Liquiditätszuschuss an KVVH GmbH 4) -2.861 -2.109 -2.300 -2.200 4. Zuschüsse an Fächerbad Karlsruhe GmbH: a) Betriebskostenzuschuss -797 -757 5) 5) b) Sportfördermittel -186 -186 c) Investitionszuschüsse (X2-Maßnahmen) -264 -533 -1.247 -1.476 5. Kostentragung "Verbundbedingte Lasten" duch Stadt 6) -1.636 Saldo + 17.914 + 17.136 + 18.391 + 17.889 1) Über Stadtwerke Karlsruhe GmbH an Stadt Karlsruhe. 2) Über VBK GmbH an Stadt Karlsruhe. 3) Anteil Stadt Karlsruhe (d. h. ohne Anteil Rheinstetten/Gasversorgung Hardt). 4) Als Beitrag der KVVH GmbH zur städtischen Haushaltskonsolidierung wurde der für 2011 vorgesehene Liquiditätszuschuss um 2 Mio. € reduziert. 5) Die Stadt Karlsruhe hat in 2014 die Anteile an der Gesellschaft übernommen (notarielle Beurkundung erfolgte am 11.02.2014). Die Darstellung erfolgt jetzt unter Nr. 3 dieses Kapitels. 6) Der Gemeinderat hat im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossen, dass in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 der auf die Stadt Karlsruhe entfallende Anteil nicht mehr von der VBK, sondern aus dem Stadthaushalt finanziert wird und entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Der Gesellschaft ist es nicht vollständig gelungen, mit den positiven Ergebnisbeiträgen der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) und der Dividendenausschüttung der EnBW AG die Ergebnisbelastungen aus den Bereichen Verkehr und Bäder zu kompensieren. Der Fehlbetrag der KVVH GmbH beläuft sich im Berichtsjahr auf insgesamt 3,2 Mio. € und liegt damit allerdings deutlich um 4,4 Mio. € unter dem Fehlbetrag des Vorjahres. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVVH 36 Die Ergebnisverbesserung resultiert insbesondere aus einem deutlich verbesserten Ergebnisbeitrag der SWK. Gleichzeitig gingen aus dem Bereich der Verlustübernahmen von der VBG, der KASIG und der KBG leichte positive Impulse in Form eines geringeren Verlustausgleiches aus. Das Gesamtergebnis der KVVH GmbH umfasst im Einzelnen das Ergebnis des Finanzbereiches sowie des eigenständigen Geschäftsbereichs Rheinhäfen. Der Finanzbereich der KVVH GmbH, der insbesondere den Querverbund im Rahmen der körperschafts- und gewerbesteuerlichen Organschaft beinhaltet, entwickelte sich positiv und konnte seinen Fehlbetrag von 7,7 Mio. € auf nunmehr 3,5 Mio. € reduzieren. Der Ergebnisbeitrag der Stadtwerke Karlsruhe GmbH lag mit 26,6 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau (20,9 Mio. €). Der Ergebnisbeitrag setzt sich aus der Gewinnabführung in Höhe von 19,4 Mio. € (Vorjahr 15,2 Mio. €) und der Organumlage in Höhe von 11,1 Mio. € (Vorjahr 8,7 Mio. €) zusammen. Abzüglich der dem Gesellschafter EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH zustehenden Gewinnbeteiligung in Höhe von 3,9 Mio. € (Vorjahr 3,0 Mio. €) verbleibt damit ein Ergebnisbeitrag der Stadtwerke Karlsruhe GmbH zum Finanzergebnis der KVVH in Höhe von 26,6 Mio. €. Der Fehlbetrag der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio. € auf nun 27,3 Mio. €. Die Defizite der KASIG - Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH und der KBG - Karlsruher Bädergesellschaft mbH bewegen sich hingegen auf dem Niveau des Vorjahres. Zur Verbesserung der Liquidität wurde der KVVH in 2015 ein städtischer Liquiditätszuschuss in Höhe von 2,2 Mio. € gewährt. Die Erträge aus dem Aktienpaket der EnBW bewegten sich im Berichtsjahr auf Vorjahresniveau Mit einer Dividende in Höhe von 0,69 € je Aktie ergab sich ein gegenüber dem Vorjahr unveränderter Ausschüttungsbetrag in Höhe von 4,4 Mio. €. Der eigenständige Geschäftsbereich Rheinhäfen weist für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,2 Mio. € und damit einen Zuwachs von 0,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr aus. Ausblick Einen maßgeblichen Einfluss auf die Ergebnisentwicklung des Finanzbereichs der KVVH GmbH für 2016 haben insbesondere die Prognosen für die Beteiligungsergebnisse der Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVVH 37 KVVH GmbH aus ihren Tochtergesellschaften sowie die weitere Entwicklung der Dividendenerträge aus dem EnBW-Aktienbesitz. Bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH wurde in der Wirtschaftsplanprognose 2016 von einem leicht rückläufigen Ergebnisbeitrag gerechnet. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Fehlbetrag bei der VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH 2016 um voraussichtlich 9,8 Mio. € auf dann 37,1 Mio. € erhöhen wird. Das geplante Defizit bei der KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruktur- Gesellschaft mbH wird mit 1,3 Mio. € um 0,4 Mio. € über dem Vorjahresniveau liegen. Bei der KBG - Karlsruher Bädergesellschaft mbH wird für das Europabad ein geringfügig ansteigender Fehlbetrag prognostiziert. Bei den Dividendenerträgen aus dem EnBW-Aktienbesitz wurde im Wirtschaftsplan 2016 von einer rückläufigen Ertragsentwicklung ausgegangen. Die KVVH erwartet eine rückläufige Dividende, weshalb der Ausschüttungsbetrag für das Geschäftsjahr 2015 um 1,7 Mio. € auf 2,7 Mio. € zurückgehen wird. Der Geschäftsbereich Rheinhäfen rechnet im Wirtschaftsjahr 2016 mit einem Gewinn in Höhe von 0,5 Mio. €. Der Güterumschlag wird mit gut 7 Mio. Tonnen als stabil prognostiziert. Hiermit zeichnet sich für das laufende Wirtschaftsjahr 2016 eine deutliche Verschlechterung im Ergebnis der KVVH ab. Auch die mittelfristige Betrachtung der Ergebnisentwicklung zeigt momentan eine negative Tendenz auf. Die Erzielung eines vollständigen Verlustausgleichs innerhalb der KVVH GmbH erscheint derzeit kaum möglich. Aufgrund dieser Erkenntnis erfolgten durch die Stadt Karlsruhe gemeinsam mit den Beteiligungsunternehmen innerhalb der KVVH GmbH intensive Untersuchungen zur Entwicklung möglicher Finanzierungsmodelle sowie strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Stabilisierung der Ergebnissituation in den jeweiligen Gesellschaften. Die mittlerweile erarbeiteten Stabilisierungsvorschläge sind mit sämtlichen Geschäftsbereichen und auch mit den aufsichtsrätlichen Gremien abgestimmt worden. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei der Stadt Karlsruhe Rechnungsabgrenzungsposten 294.956.977 € 60.346 € 28.928.068 € 7.146 € 43.496 € 323.996.033 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnvortrag Jahresgewinn/-verlust Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 107.371.300 € 18.414.492 € 14.093.590 € -3.226.732 € 136.652.650 € 7.347.580 € 179.995.803 € 0 € 323.996.033 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVVH 38 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 1) Vom Beschlussgremium genehmigter „Urplan“, eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 86,3 85,9 87,5 91,0 2. Umlaufintensität (in %) 13,7 14,1 12,4 8,9 3. Investitionen (in Mio. €) 23,2 3,0 3,1 2,5 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 43,4 43,1 41,6 42,2 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 50,2 50,2 47,5 46,3 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 18,6 + 0,9 - 86,9 - 36,3 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 1,1 + 0,1 - 5,4 - 2,4 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 1,7 + 1,2 - 1,1 + 0,1 4. Kostendeckung (in %) 79,7 73,3 55,8 67,0 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 5.014 + 3.654 - 4.231 + 2.446 b) nach Ertragsteuern + 3.914 + 2.362 - 5.442 - 783 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 5,0 4,9 5,0 6,0 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 61.932 51.575 56.595 67.077 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +8.786 +8.828 +8.753 +8.895 +8.779 +8.925 2. Sonstige betriebliche Erträge +3.033 +2.673 +2.459 +2.341 +2.338 +2.884 3. Personalaufwand -1.982 -2.012 -2.151 -2.549 -2.388 -2.492 4. Materialaufwand -2.706 -2.558 -2.672 -2.547 -2.605 -2.465 5. Abschreibungen -2.125 -2.171 -2.229 -2.129 -2.301 -2.147 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.091 -1.180 -893 -761 -913 -774 7. Erträge aus anderen Wertpapieren u. a. +4.918 +5.465 +4.436 +4.436 +3.215 +2.700 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +9 +1 +86 +32 +2 +2 9. Erträge aus Gewinnabführung +18.269 +16.997 +12.197 +15.552 +17.145 +16.343 10. Aufwendungen aus Verlustübernahme -27.431 -29.010 -30.960 -30.614 -31.840 -41.180 11. Sonstige Zinsen und ähnl. Aufwendungen -4.151 -3.913 -3.940 -3.493 -3.448 -3.572 12. Ergebnis d. gewöhnl. Geschäftstätigkeit -4.471 -6.880 -14.914 -10.837 -12.016 -21.776 13. Außerordentliche Aufwendungen -40 -40 -40 -40 -40 +0 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +6.314 +7.163 +7.525 +7.824 +8.074 +8.936 15. Sonstige Steuern -168 -166 -177 -174 -176 -137 16. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +1.635 +77 -7.606 -3.227 -4.158 -12.977 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVVH 39 Nachrichtlich: KVVH - Konzernabschluss 2015 Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Wertpapiere Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei der Stadt Karlsruhe Rechnungsabgrenzungsposten 1.181.511.124 € 35.519.750 € 110.762.251 € 15.338.700 € 20.242.728 € 415.260 € _ ____ ____ _ 1.363.789.813 € A. B. C. D. E. F. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Konzernbilanzgewinn Ausgleichsposten f. Anteile anderer Gesellschafter Sonderposten Zuschüsse von Dritten Empfangene Ertragszuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenz.Posten 107.371.300 € 158.211.293 € 23.302.277 € 33.371.865 € 322.256.735 € 0 € 35.134.162 € 125.131.046 € 880.599.686 € 668.184 € 1.363.789.813 € Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2015 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +755.084 +756.096 +721.540 +781.525 2. Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -419 -257 +330 +919 3. Andere aktivierte Eigenleistungen +9.872 +10.213 +15.196 +14.930 4. Sonstige betriebliche Erträge +19.554 +22.140 +26.837 +27.467 5. Personalaufwand -135.341 -140.982 -144.958 -154.203 6. Materialaufwand -535.432 -535.092 -512.614 -548.458 7. Abschreibungen -45.100 -45.661 -47.620 -51.217 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -51.069 -52.464 -49.720 -53.375 9. Erträge aus Beteiligungen +1.524 +1.848 +2.121 +2.546 10. Erträge aus anderen Wertpapieren u.a. +4.925 +5.470 +4.440 +4.440 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +916 +922 +672 +719 12. Aufwendungen aus Beteiligungen -61 -77 +0 -29 13. Sonstige Zinsen u. ähnl. Aufwendungen -14.309 -13.777 -16.540 -18.615 14. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +10.144 +8.379 -316 +6.649 15. Außerordentliches Ergebnis -409 -409 -462 -404 16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.951 -2.083 -1.778 -3.948 17. Sonstige Steuern -889 -656 -664 -657 18. Konzernergebnis +6.895 +5.231 -3.220 +1.640 19. Anteile anderer Gesellschafter -4.586 -4.235 -3.048 -3.887 20. Konzernüberschuss / -fehlbetrag (+/-) +2.309 +996 -6.268 -2.247 21. Konzerngewinnvortrag / -verlustvortrag +28.512 +30.821 +31.817 +25.549 22. Entnahme aus Kapitalrücklage +0 +0 +0 +0 23. Ausschüttung der KVVH +0 +0 +0 +0 24. Konzerngewinn / -verlust (+ / -) +30.821 +31.817 +25.549 +23.302 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KBG 40 2. KBG – Karlsruher Bädergesellschaft mbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Hermann-Veit-Str. 7 Telefon: 0721 / 133-5200 info@baeder.karlsruhe.de 76135 Karlsruhe Telefax: 0721 / 133-5248 Gründung: Unternehmensgegenstand: 17.04.2002 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Oliver Sternagel KVVH GmbH 100% = 3,2 Mio. € Aufsichtsrat: BM Martin Lenz (Vorsitz) StR Karl-Heinz Jooß 17 Mitglieder Michael Homann (stellv. Vorsitz) StR Friedemann Kalmbach StR Marc Bernhard StR Sven Maier StR Michael Borner StR Irene Moser StR Jan Döring StR Marianne Mußgnug StR Elke Ernemann StR Hans Pfalzgraf StR Dr. Eberhardt Fischer StR Renate Rastätter StR Nico Fostiropoulos StR Daniela Reiff StR Detlef Hofmann Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der KVVH GmbH. Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Karlsruhe. Gegenstand der Gesellschaft ist die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Hallen- und Freibädern, insbesondere in Karlsruhe (GV vom 25.09.2014). Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 3 3 3 2 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KBG 41 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1)2)3) 2012 2013 2014 2015 Beschäftigte 4) 35 36 38 37 Beamte 4) - - - - Gesamtbelegschaft 35 36 38 37 Auszubildende - - - - 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten und Beamten. Leistungszahlen 2012 - 2015 Europabad 2012 2013 2014 2015 1. Besucherzahlen - nur öffentlicher Badebetrieb - 429.042 447.433 442.292 422.426 2. Durchschnittl. Eintrittserlös pro Besucher (in €) 7,96 8,85 9,12 10,39 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Gesellschaft weist einen Fehlbetrag von 2.411 T€ aus und liegt damit um 167 T€ unter dem bei der Planerstellung für das Geschäftsjahr 2015 erwarteten Verlust. Betrachtet man nur das rein operative Ergebnis (EBITDA / Jahresergebnis ohne Abschreibungen, Zinsen und Steuern) erhöhte sich der operative Gewinn des Vorjahres von 114 T€ um 93 T€ auf 207 T€. Im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages wird der gesamte Fehlbetrag durch die Muttergesellschaft KVVH GmbH ausgeglichen. Der Besucherdurchschnitt pro Tag verringerte sich von 1.354 Besucher auf nunmehr 1.304 Besucher. Dies entspricht bezogen auf die Gesamtbesucherzahlen einem Rückgang von 3,71%. Im wirtschaftlich ertragreichen Saunabetrieb betrug der Rückgang der Besucherzahlen 7,20% (2014: Zunahme von 9,10%). Dieser Rückgang resultiert insbesondere aus der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes bei Saunadienstleistungen von 7 auf 19% mit Wirkung ab dem 1. Juli 2015. Ausblick Im ersten vollständigen Betriebsjahr 2009 wies das Gesamtergebnis der KBG im operativen Bereich (EBITDA) noch ein Defizit in Höhe von 1.039 T€ aus. Mittlerweile ist es der Gesellschaft gelungen, bereits im dritten Jahr in Folge mit positiven Zahlen abzuschließen. Diese positive Entwicklung ist die Folge einer angemessenen und Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KBG 42 transparenten Tarifgestaltung in Verbindung mit einer permanenten Ausweitung der Angebote und den stetigen Verbesserungen der Aufenthaltsqualität im Europabad. Mit knapp einer halben Million Besuchern im Jahr 2015 hat das Europabad eine Besucherzahl erreicht, die sich nur noch sehr schwer steigern lässt. Die KBG geht davon aus, dass im Geschäftsjahr 2016 ein deutlich schlechteres Ergebnis (Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich in Höhe von 2.830 T€) wie 2015 erreicht wird. Auf Grund der erforderlichen Sanierung des Erlebnisbeckens ist erstmals in der Geschichte des Europabades eine längere Schließzeit von drei bis vier Wochen erforderlich, was zu einer deutlichen Minderung der Eintrittserlöse führen wird. Die Gesellschaft geht jedoch davon aus, die durch die KVVH zugesicherte Verlustübernahme in den nächsten Jahren weiter zu verringern, wenn auch nicht in dem Ausmaß der letzten Jahre. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 27.877.161 € 42.410 € 2.644.327 € 104.292 € 17.420 € 30.685.610 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Jahresüberschuss /-fehlbetrag Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgr.posten 3.200.000 € 250.000 € 0 € 3.450.000 € 253.488 € 26.679.569 € 302.553 € 30.685.610 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KBG 43 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) -in T€- -in T€- -in T€- -in T€- -in T€- -in T€- 1. Umsatzerlöse +3.595 +4.159 +4.217 +4.578 +4.400 +4.300 2. Sonstige betriebliche Erträge +566 +633 +634 +639 +470 +540 3. Materialaufwand -2.148 -2.282 -2.274 -2.310 -2.350 -2.470 4. Personalaufwand -1.386 -1.625 -1.688 -1.876 -1.700 -1.840 5. Abschreibungen -1.679 -1.783 -1.720 -1.816 -1.820 -1.820 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -655 -687 -779 -828 -720 -780 7. Erträge aus Beteiligungen +5 +5 +3 +4 +5 +5 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +12 +5 +5 +2 +5 +5 9. Zinsen u. ähnliche Aufwendungen -868 -811 -781 -737 -800 -700 10. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -2.558 -2.386 -2.383 -2.344 -2.510 -2.760 11. Außerordentliche Aufwendungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 12. Erträge aus Verlustübernahme 2) +2.627 +2.446 +2.450 +2.411 +2.578 +2.830 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 14. Sonstige Steuern -69 -60 -67 -67 -68 -70 15. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 1) vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan" (d.h. nicht fortgeschrieben) 2) Verlustausgleich erfolgt über die KVVH GmbH Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 90,4 91,4 90,9 90,8 2. Umlaufintensität (in %) 9,5 8,5 9,0 9,1 3. Investitionen (in T€) 2.181 707 234 1.797 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 10,2 10,7 11,2 11,2 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 11,3 11,7 12,4 12,4 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - 73,1 - 58,8 - 58,1 - 52,7 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - 76,2 - 70,9 - 71,0 - 69,9 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) - 5,2 - 5,1 - 5,4 - 5,5 4. Kostendeckung (in %) 52,8 57,4 57,7 60,0 5. Cash Flow (in T€) - 948 - 663 - 730 - 595 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 26,7 28,0 28,1 29,2 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 51.972 56.361 54.043 60.170 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Fächerbad 44 3. Fächerbad Karlsruhe GmbH Anschrift: Telefon/Fax: Am Fächerbad 4 Telefon: 0721 / 96701-0 76131 Karlsruhe Telefax: 0721 / 96701-70 Gründung: Unternehmensgegenstand: 20.01.2009 Neufassung Gesell- schaftsvertrag mit Namens- änderung, zuvor Sportpark Karlsruhe-Nordost GmbH Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Joachim Hornuff Stadt Karlsruhe 100% = 62.500 € Aufsichtsrat: BM Martin Lenz (Vorsitz) StR Karl-Heinz Jooß StR Dr. Eberhard Fischer StR Friedemann Kalmbach (stellv. Vorsitz) StR Sven Maier StR Marc Bernhard StR Irene Moser StR Detlef Hofmann StR Marianne Mußgnug StR Michael Borner StR Hans Pfalzgraf StR Jan Döring StR Renate Rastätter StR Elke Ernemann StR Daniela Reiff StR Nico Fostiropoulos Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Erbbaurechtsvertrag vom 18.09.1980 mit der Stadt Karlsruhe. Geschäftsbesorgungsvertrag vom 13.11.2008 mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH. 16 Mitglieder E-Mail/Internet: info@faecherbad.de Betrieb des Fächerbades in Karlsruhe (GV vom 25.09.2014). www.faecherbad.de Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 3 4 3 5 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge nicht einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Fächerbad 45 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1)2)3) 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 6 7 7 9 Angestellte 11 11 12 12 Gesamtbelegschaft 17 18 19 21 Auszubildende 2 1 0 0 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. Leistungszahlen 2012 - 2015 2012 2013 2014 2015 1. Besucherzahlen: 1.1 Badbesuche (Einzel-, Mehrfach- und Zeitkarten) 170.414 171.488 168.035 166.776 1.2 Sport (Schule, Verein, Gruppen) 110.254 113.599 105.808 105.773 1.3 Badbesuche mit Sauna 49.086 46.153 44.369 43.423 1.4 Freier Eintritt (Kinder unter 4 Jahre) 9.205 9.686 9.680 9.609 Zusammen 338.959 340.926 327.892 325.581 2. Durchschnittl. Eintrittserlös pro Besucher (in €) 4,29 4,39 4,69 4,58 Finanzielles Engagement der Gesellschafterin Stadt Karlsruhe 2011 - 2014 2012 1) 2013 1) 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Erwerb Stammkapital - - 63 0 2. Aufstockung Kapitalrücklage - - 4.736 0 3. Zuschüsse: 3.1 Betriebskostenzuschuss - - 757 1.018 3.2 Sportfördermittel - - 186 225 3.3 Investitionszuschüsse (X2-Maßnahmen) - - 0 390 943 1.633 Zusammen - - 5.742 1.633 1) Die Stadt Karlsruhe hat 2014 sämtliche Anteile an der Gesellschaft erworben. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Themenschwerpunkt im Geschäftsjahr 2015 bildete der Start zur Realisierung des Sanierungs- und Entwicklungskonzeptes des Fächerbades. Einen wichtigen Schritt Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Fächerbad 46 bildete hierbei die Erweiterung des 1982 als Sport- und Familienbad in Betrieb gegangenen Fächerbads zu einem Kombibad. Zusätzlich zum bestehenden Hallenbad erfolgt die Ergänzung um eine Schwimmhalle mit in kurzer Zeit zu öffnendem Dach über der Wasserfläche für den Schönwetterbetrieb unter Nutzung der vorhandenen großzügigen Freianlagen. Mit der Erweiterungsplanung werden Maßnahmen der Instandsetzung verknüpft. Der offizielle Spatenstich erfolgte am 12. März 2015. Zum Jahresende 2015 waren die Vergaben nahezu aller Gewerke der Maßnahme abgeschlossen. Die Inbetriebnahme ist für den Herbst 2016 vorgesehen. Im Betrachtungszeitraum zeigte sich die Entwicklung in den einzelnen Besuchergruppen mit Ausnahme der Sauna und der Gruppenbesuche unauffällig. Die Saunabesuche haben den seit Ausbau dieses Bereiches (1989) niedrigsten Stand erreicht. Die Gesellschaft weist ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von –1.333 T€ aus. Zuzüglich der Erträge aus Betriebskostenzuschuss und Sportfördermitteln (1.243 T€) sowie abzüglich sonstiger Steuern (8 T€) beträgt der Jahresfehlbetrag 98 T€. Er liegt damit um 129 T€ über dem Ergebnis für das Geschäftsjahr 2014 (Verlust in Höhe von 227 T€). Die Umsatzerlöse haben sich geringfügig um 4 T€ vermindert. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um 292 T€ auf Grund des gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Betriebskostenzuschusses erhöht. Dem steht ein Anstieg der Personalaufwendungen um 102 T€, der Abschreibungen um 20 T€ sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 55 T€ gegenüber. Ausblick Die Fächerbad Karlsruhe GmbH wird weiterhin durch ein entsprechendes Angebot an ihre Kunden ihre Position als Schwerpunktbad für Sport und Familien in Karlsruhe stärken. Bis zur Realisierung des auf das Fächerbad bezogenen neuen Bäderkonzepts im Herbst 2016 kann allerdings die Nachfrage, insbesondere zu Kursangeboten, aufgrund der starken Auslastung der Schwimmbecken in den frühen Abendstunden nur Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Fächerbad 47 eingeschränkt befriedigt werden. Bis dahin wird sich auch der Sommerbetrieb auf die Besuchergruppen Sport und Stammgäste beschränken und man wird auch keinen Nutzen aus den ungefähr 45 Sommertagen mit verstärktem Freibadbetrieb Nutzen ziehen können. Für das Geschäftsjahr 2016, das wiederum geprägt sein wird durch die Realisierung des Kombibadkonzeptes, erwartet die Gesellschaft beim Jahresergebnis gemäß dem Wirtschaftsplan, der eine 10-wöchige Betriebsunterbrechung berücksichtigt hat, eine Verschlechterung um 260 T€ gegenüber dem vorliegenden Jahresergebnis 2015 auf einen Fehlbetrag von 358 T€. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 6.874.674 € 27.294 € 709.147 € 49.634 € 8.427 € 7.669.176 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Verlustvortrag Jahresfehlbetrag Buchmäßiges Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 62.500 € 4.736.000 € -1.576.033 € -98.058 € 3.124.409 € 303.963 € 4.002.603 € 238.201 € 7.669.176 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Fächerbad 48 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 40,9 44,4 34,1 89,6 2. Umlaufintensität (in %) 12,0 7,0 65,6 10,2 3. Investitionen (in T€) 510 202 231 5.714 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) - 46,7 - 47,9 + 84,4 + 40,7 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) - 114,1 - 108,0 + 247,4 + 45,4 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 4,0 - 2,5 - 17,9 - 7,7 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - 4,1 - 2,6 - 7,1 - 3,1 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 3,3 - 0,3 - 5,6 - 1,3 4. Kostendeckung (in %) 55,1 54,1 50,4 47,3 5. Cash Flow (in T€) + 275 - 71 - 123 + 49 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 39,8 40,8 43,0 44,2 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 54.807 55.534 57.073 56.464 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +1.289 +1.326 +1.272 +1.267 +1.281 +1.251 2. Sonstige betriebliche Erträge +119 +147 +81 +73 +27 +36 3. Materialaufwand -984 -1.028 -977 -970 -981 -940 4. Personalaufwand -932 -1.000 -1.084 -1.186 -1.168 -1.286 5. Abschreibungen -102 -110 -120 -140 -125 -238 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -276 -278 -322 -377 -280 -335 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +0 +0 +0 +1 +0 +0 8. Zinsen u. ähnliche Aufwendungen -38 -25 -12 -1 -5 -81 9. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -924 -968 -1.162 -1.333 -1.251 -1.593 10. Außerordentliche Erträge +0 +0 +0 +0 +0 +0 11. Erträge aus Betriebskostenzuschuss und Sportfördermitteln +983 +943 +943 +1.243 +943 +1.243 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 13. Sonstige Steuern -8 -8 -8 -8 -8 -8 14. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +51 -33 -227 -98 -316 -358 1) vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KASIG 49 4. KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Kriegsstr. 100 Telefon: 0721 / 133-5591 kasig.com@kasig.karlsruhe.de 76133 Karlsruhe Telefax: 0721 / 133-5599 www.kasig.info Gründung: Unternehmensgegenstand: 25.07.2003 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Dr. Alexander Pischon KVVH GmbH 100% = 5,5 Mio. € Uwe Konrath Aufsichtsrat: 16 Mitglieder OB Dr. Frank Mentrup StR Tom Hoyem (Vorsitz) StR Dr. Albert Käuflein GF Michael Homann Martin Keller (stellv. Vorsitz) StR Bettina Lisbach Bernd Breidohr StR Sven Maier StR Herrmann Brenk StR Dr. Paul Schmidt StR Elke Ernemann Udo Unger StR Angela Geiger StR Michael Zeh StR Johannes Honné StR Sabine Zürn Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der KVVH. Konzessionsvertrag mit der Stadt Karlsruhe. Planung, Errichtung und Betrieb der insbesondere für die Entlastung der Kaiserstraße notwendigen Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (GV vom 02.06.2005). Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 14 17 16 15 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft geprüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KASIG 50 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 2012 2013 2014 2015 Angestellte 4) 11,5 17,6 20,1 21,8 Beamte 4) 4,0 4,0 4,0 4,0 Gesamtbelegschaft 15,5 21,6 24,1 25,8 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt Karlsruhe und AVG abgeordneten Beschäftigten. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 2015 standen die Arbeiten an der Kombilösung vorrangig im Zeichen des maschinellen Tunnelvortriebs unter der Kaiserstraße. Aber auch auf allen anderen Bauabschnitten konnten die Arbeiten zügig fortgesetzt werden. Neben der Herstellung der zwei Kilometer langen Tunnelröhre zwischen Durlacher Tor und Mühlburger Tor bildete der Südabzweig zwischen Marktplatz und Ettlinger Straße in Höhe der Augartenstraße einen Schwerpunkt. An allen künftigen unterirdischen Haltestellen entlang der Ost- West-Achse Kaiserstraße wurden die Deckel geschlossen und die Oberfläche so weit wie möglich wieder hergestellt. Deutliche Fortschritte machte die Baurealisierung auf dem seit dem 18. November 2013 für den Straßenbahn- und Stadtbahnverkehr komplett und den Individualverkehr teilweise gesperrten Südabzweig. Der im Vorjahr begonnene Haltestellenbau auf dem Karlsruher Marktplatz, am Ettlinger Tor und am Kongresszentrum wurde mit dem Bau der Deckel zum Jahresende 2015 abgeschlossen. Am Ettlinger Tor und am Marktplatz hat bereits der Aushub des Erdreichs unter den Deckeln begonnen. Die Vorbereitung für den bergmännischen Tunnelvortrieb in der Karl-Friedrich-Straße konnte gegen Jahresende bis auf einen Restabschnitt im Norden der Karl-Friedrich-Straße abgeschlossen werden. Der Baufortschritt entwickelte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt zufriedenstellend. So wurde auch eine zweite Optimierungsmaßnahme beschlossen: Bis zur Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels wird auf den (Wieder-)Einbau oberirdischer Gleisanlagen auf dem Südabzweig komplett verzichtet. Dadurch wird Bauzeit eingespart – die Gleise müssten nach 2018 erneut entfernt werden- und der Endzustand in der Ettlinger Straße kann früher erreicht werden. Der am 17. November 2014 aus der künftigen unterirdischen Haltestelle Durlacher Tor in Richtung Westen gestartete Tunnelvortrieb wurde am 7. September 2015 im Zielschacht in unmittelbarer Nähe des Mühlburger Tors planmäßig beendet. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KASIG 51 Bereits Mitte Oktober 2014 hatte die mit den Rohbauarbeiten für das Teilprojekt Stadt- bahntunnel Kaiserstraße mit Südabzweig Ettlinger Straße beauftragte ARGE Stadtbahn- tunnel Karlsruhe (ARGE) zusätzliche Forderungen aus bauzeitlichen Verzögerungen in- folge gestörtem Bauablauf und aus sogenannten zeitgebundenen Gemeinkosten zur Vorbereitung der jeweiligen Tunnelvortriebe gegenüber der KASIG vorgebracht. Nach Ansicht der KASIG waren diese Forderungen nicht gerechtfertigt bzw. es fehlten die den Forderungen zu Grunde zu legenden Nachweise, die eine baubetriebliche Bewertung zuließen. Im Laufe des Jahres 2015 passte die ARGE ihr Forderungsvolumen kontinuierlich um neue Sachverhalte an und drohte mit Einstellung der Bautätigkeiten. Um dies zu verhindern und weiterhin eine kooperative Zusammenarbeit voranzutreiben fanden im Geschäftsjahr 2015 diverse Gesprächsrunden auf verschiedenen Ebenen statt. Am 17. August 2015 einigte man sich in einem Spitzengespräch mit hochrangigen Vertretern auf einen Rahmen für die Beilegung der Differenzen über die Vergütungsforderungen in Form eines „Memorandum of Understanding“. Darüber hinaus wurde Einkunft darüber erzielt, einen neuen Bauablaufplan zu erstellen, der beiden Seiten Planungssicherheit biete. Nach dieser Einigung wurde die Bautätigkeit für den Rest des Jahres 2015 in erhöhtem Maße vorangetrieben. Am 28. November 2014 wurden die Ausschreibungsunterlagen für den Rohbau des Straßentunnels Kriegsstraße an die sechs Bietergemeinschaften versandt, die sich für das nicht offene Ausschreibungsverfahren präqualifiziert hatten. Der ursprüngliche Abgabetermin für die Angebote der 26. März 2015 wurde wegen nachgereichter Ausschreibungsunterlagen auf den 16. April 2015 verschoben. Als Baubeginn für die Rohbauarbeiten war Oktober 2015 avisiert worden. Nachdem die Zuwendungsgeber auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes einen Nachweis für die noch vorhandene Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts einforderten, wurden die Zustimmungen der 6 Bietergemeinschaften zur Verlängerung der Bindefrist bis Februar 2016 eingeholt und alle weiteren Vergabetätigkeiten gestoppt. Durch die Verschiebung des geplanten Baubeginns wurden eine Überarbeitung der Ausschreibungsunterlagen sowie eine nochmalige Angebotsabgabe erforderlich. Die Prüfung und Wertung der Angebote zum Rohbau Tunnel Kriegsstraße sollten nach den Bietergesprächen mit einem Vergabevorschlag an den Aufsichtsrat Ende April 2016 abgeschlossen werden. Ausblick Bei der Gesellschaft ist die Prüfung und Wertung der Angebote zum Rohbau des Straßentunnels Kriegsstraße weitestgehend abgeschlossen. Wegen der damals noch ausstehenden Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofes wurde im April 2016 die Bindefrist verlängert. Somit werden die Bieter weiter an das jeweilige Angebot gebunden. Derzeit wird eine Stellungnahme der Zuwendungsgeber Bund und Land erarbeitet. Sollte das Signal des Zuwendungsgebers Bund hinsichtlich der Entscheidung zur Förderung des Teilprojekts Kriegsstraße bis Mitte August eintreffen, könnte die Vergabeentscheidung bis Oktober 2016 fallen. Aufgrund der Bauzeitpläne ist dann von einem Baubeginn im Frühjahr 2017 auszugehen. Die Verzögerung für dieses Teilprojekt würde sich damit auf rund 2 Jahre belaufen. Nach aktueller Bauzeitenplanung soll das Gesamtprojekt Kombilösung bis 2020 / 2021 betriebsbereit sein. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KASIG 52 Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 243.384.017 € 0 € 5.525.066 € 4.639 € 283.970 € 249. 197.692 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Jahresüberschuss Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgr.posten 5.500.000 € 0 € 5.500.000 € 2.980.329 € 240.717.363 € 0 € 249.197.692 € Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +0 +0 +0 +0 +0 +0 2. Andere aktivierte Eigenleistungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 3. Sonstige betriebliche Erträge +34 +30 +21 +20 +14 +14 4. Materialaufwand -260 -326 -282 -269 -350 -405 5. Personalaufwand +0 +0 +0 +0 +0 +0 6. Abschreibungen -186 -260 -274 -243 -276 -280 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -305 -330 -401 -441 -602 -610 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +4 +1 +13 +1 +2 +2 9. Zinsen u. ähnliche Aufwendungen -3 -2 -4 -1 -8 -8 10. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -716 -887 -927 -933 -1.220 -1.287 11. Erträge aus Verlustübernahme 2) +718 +889 +929 +935 +1.222 +1.290 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 13. Sonstige Steuern -2 -2 -2 -2 -2 -3 14. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 1) vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan" (d.h. nicht fortgeschrieben) 2) Verlustausgleich erfolgt durch KVVH GmbH Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KASIG 53 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 78,6 82,1 95,8 97,7 2. Umlaufintensität (in %) 21,1 17,7 4,1 2,2 3. Investitionen (in T€) 53.115 90.702 120.782 143.968 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 6,2 4,2 3,1 2,2 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 7,9 5,1 3,2 2,3 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - - - 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - 13,0 - 16,1 - 16,9 - 17,0 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) - 0,8 - 0,7 - 0,5 - 0,4 4. Kostendeckung (in %) - - - - 5. Cash Flow (in T€) - 532 - 629 - 655 - 693 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) - - - - 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) - - - - Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 SWK 54 5. Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Daxlander Str. 72 Telefon: 0721 / 599-0 Postbox@stadtwerke-karlsruhe 76185 Karlsruhe Telefax: 0721 / 590-896 www.stadtwerke-karlsruhe.de Gründung: Unternehmensgegenstand: 01.07.1997 Sichere, wirtschaftliche und umweltschonende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Energie, Trinkwasser, Tele- kommunikationsdienstleistungen und die Durchführung der Straßen- beleuchtung - letztere nach Maßgabe eines Beleuchtungsvertrages mit der Stadt Karlsruhe - im Versorgungsgebiet, insbesondere dem der Stadt Karlsruhe (GV vom 25.11.10). Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Michael Homann KVVH GmbH 80% = 93.428.400 € (Vorsitzender) EnBW Kommunale Dr. Karl Roth Beteiligungen GmbH 20% = 23.357.100 € 100% = 116.785.500 € Aufsichtsrat: BM Gabriele Luczak-Schwarz StR Zoe Mayer (Vorsitz) StR Dr. Thomas Müller Steffen Ringwald (stellv. Vorsitz) StR Sibel Uysal StR Dr. Eberhard Fischer StR Michael Zeh Uli Huener Leonhard Bauer StR Karl-Heinz Jooß Dirk Gümpel StR Sven Maier Udo Unger Prof. Dr. Mathias Maier Hugo Unser Beteiligungen (mind. 25%): Anteile am Stammkapital: Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 100% = 100.000,00 € SWK - Regenerativ-Verwaltungs- GmbH 100% = 25.600,00 € SWK-NOVATEC GmbH 100% = 25.000,00 € KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH 50% = 12.500,00 € KES - Karlsruher Energieservice GmbH 50% = 50.000,00 € Onshore Bündelgesellschaft 2 GmbH 50% = 15.000,00 € TelemaxX Telekommunikation GmbH 42% = 840.900,00 € PS Project Systems GmbH & Co. KG Projekt Karlsruhe-West 40% = 27.507,50 € Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG 33% = 50,00 € Wichtige Verträge: Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag) mit der KVVH GmbH. Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der Stadtwerke Netzservice GmbH. Konzessionsvertrag mit der Stadt Karlsruhe. Mit Vertrag vom 15.12.2006 wurde das gesamte Strom- und Gasverteilnetz an die Stadtwerke Karlsruhe Netze verpachtet. Dieser Vertrag wurde zum 31.12.2013 beendet und durch einen neu abgeschlossenen Pachtvertrag vom 12.12.2013 mit Wirkung ab 01.01.2014 ersetzt. 15 Mitglieder, davon 10 Vertreter der Anteilseigner und 5 Vertreter der Arbeitnehmer Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 SWK 55 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 413 648 678 599 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 22 22 21 21 1) Mit der Veröffentlichung der individualisierten Geschäftsführerbezüge nicht einverstanden. 2) Aufwandsentschädigungen. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Leistungszahlen SWK 2012 - 2015 2012 2013 2014 2015 1. Stromversorgung (Verkauf in MWh) - Tarifkunden 519.025 501.863 471.334 464.177 - Sondervertragskunden 758.657 694.852 594.833 625.835 Zusammen (nutzbare Abgabe) 1.277.682 1.196.715 1.066.167 1.090.012 2. Regenerative Energien (Verkauf in MWh) 25.871 28.463 33.177 27.951 3. Erdgasversorgung (Verkauf in MWh) - Tarifkunden 391.305 431.243 334.898 817.201 - Sondervertragskunden 1.378.886 1.329.919 1.267.943 621.272 Zusammen (nutzbare Abgabe) 1.770.191 1.761.162 1.602.841 1.438.473 4. Wasserversorgung (Verkauf in Mio. m3) 22,2 22,9 23,0 23,5 5. Fernwärmeversorgung (Verkauf in MWh) 667.045 719.943 578.508 683.890 6. Erwirtschaftete Konzessionsabgabe (in T€) - Strom 11.543 11.365 11.313 10.903 - Erdgas 1.874 397 -314 1.218 - Wasser 4.551 4.748 4.840 5.207 - Fernwärme 3.840 4.209 3.757 4.404 Zusammen 21.808 20.719 19.596 21.732 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 SWK 56 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 4) 5) 458 454 240 236 Angestellte 4) 5) 649 647 474 483 Beamte 4) 3 3 3 3 Gesamtbelegschaft 5) 1.110 1.104 717 722 Auszubildende 103 102 69 68 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt Karlsruhe abgeordneten Beschäftigten. 5) Mit Wirkung zum 01.01.2014 wurden 380 Mitarbeiterkapazitäten mit ihren jeweiligen Tätigkeiten von der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in die Stadtwerke Karlsruhe Netzservicegesellschaft übergeleitet. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Das Gesamtergebnis beläuft sich vor Ertragsteuern und Gewinnabführung auf insgesamt 31,2 Mio. € und liegt damit deutlich über dem im Vorjahr ausgewiesenen Ergebnis von 24,5 Mio. €. Nach Abzug der Ertragsteuer ergibt sich ein Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 19,4 Mio. €, was einer Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Mio. € entspricht. Der Fehlbetrag aus der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH in Höhe von 8,7 Mio. €, welcher im Rahmen des bestehenden Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH ausgeglichen wird, ist in diesem Ergebnis bereits enthalten. Während das erste Quartal 2015 im Vergleich zu dem ebenfalls sehr milden Vorjahreszeitraum temperaturmäßig wieder normal ausfiel war der Geschäftsverlauf 2015 geprägt durch einen außerordentlich milden Witterungsverlauf im vierten Quartal. Infolgedessen liegen insgesamt betrachtet die temperaturabhängigen Absatzmengen in 2015 zwar höher als im Vorjahr, aber dennoch unter den Verkaufsmengen eines temperaturmäßig durchschnittlichen Jahres. In Folge dessen stiegen die Verkaufsmengen im Heizgas gegenüber dem Vorjahr um rd. 10,4 % und bei der Fernwärme um 18,4 % an. In der Stromsparte konnte trotz weiterhin sehr schwieriger Vermarktung der Stadtwerke-Beteiligung am Block 4 der Gas- und Turbinenanlage im Rheinhafen (RDK4S) ein stabiler Ergebnisbeitrag erreicht werden. Eine Tarifpreismaßnahme wurde nicht vorgenommen. Gestiegene Netzentgelte konnten infolge rückläufiger Strombeschaffungspreise im Wesentlichen kompensiert werden. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 SWK 57 Die Erdgassparte konnte beim Ergebnis gegenüber dem Vorjahr zulegen: Neben dem bereits erwähnten Anstieg der Verkaufsmengen um 10,4 % ist im Erdgasergebnis 2015 als positiver Einmaleffekt der Verkauf der Erdgastransportleitung an die OGE enthalten. Aufgrund regulatorischer Aspekte waren die Stadtwerke gezwungen, ein Leitungsstück außerhalb des Verteilnetzes zu veräußern, wodurch ein Veräußerungsgewinn im Jahresergebnis 2015 verbucht werden konnte. Bei den Erdgastarifpreisen gab es keine Änderungen, die Tarifpreise konnten somit bereits seit über vier Jahren stabil gehalten werden. Wie beim Strom konnten auch beim Erdgas die steigenden Netzentgelte über die günstigeren Beschaffungspreise kompensiert werden. Trotz der Belastungen infolge von Sonderabschreibungen kann die Trinkwassersparte ein leicht positives Ergebnis ausweisen. Stabilisierend wirkt sich dabei insbesondere die positive Absatzentwicklung des vergangenen Jahres aus. Durch den Wegfall des im Vorjahr stark ergebnisbelastenden Komplettausfalls des RDK 7 hat sich das Ergebnis der Fernwärmesparte wieder deutlich erholt. Dennoch wird das Ergebnis auch im Wirtschaftsjahr 2015 durch die abermals zu milde Witterung negativ beeinflusst. Im Zuge der regen Investitionstätigkeit steigen die Kapitalkosten weiter deutlich an, wobei sich aber - durch die damit verbundenen erheblichen Kundenzugewinne - im Ergebnis unmittelbar positive Tendenzen zeigen. Einen deutlichen Ergebnisanstieg gegenüber dem Vorjahr weisen die Stadtwerke bei den Sonstigen Geschäftsfeldern aus. Alleine aus dem Wegfall einer im Vorjahr vorgenommenen Sonderabschreibung in Höhe von 0,5 Mio. € aus der Übernahme eines Nahwärmeversorgungsnetzes im Stadtgebiet resultiert eine merkliche Ergebnisentlastung. Die Gesamtinvestitionen beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf insgesamt 79,4 Mio. €. Davon wurden 61,6 Mio. € in Sachanlagen und 16,7 Mio. € in immaterielle Vermögensgegenstände investiert. In die Finanzanlagen gingen weitere 1,0 Mio. €. Die Konzessionsabgabe ist das wichtigste finanzielle Bindeglied zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Die erwirtschaftete und an die Stadt Karlsruhe abzuführende Konzessionsabgabe erhöhte im Berichtsjahr um 2,1 Mio. € auf 21,7 Mio. €. Ursache hierfür sind zum einen die gegenüber dem Vorjahr angestiegenen Verkaufsmengen in den Sparten Erdgas und Fernwärme. Zum anderen führte die Umsetzung eines BGH-Urteils seitens des Bundeskartellamtes zur Konzessionsabgabe Gas im Vorjahr zu einer Rückerstattung für die Jahre 2010 bis 2012, was die vorjährige Konzessionsabgabezahlung reduzierte. In 2015 hingegen erfolgte wieder eine Normalisierung dieser Position. Ausblick Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH prognostiziert im Wirtschaftsplan 2016 ein Ergebnis vor Ertragsteuern und Ergebnisabführung, welches sich leicht unter dem Ergebnisniveau des Geschäftsjahres 2015 bewegen wird. Die Annahme eines wieder durchschnittlichen Temperaturverlaufs in den Heizperioden des Jahres 2016 mit einem damit verbundenen deutlichen Anstieg der Absatzmengen bei den Heizenergien Erdgas Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 SWK 58 und Fernwärme gegenüber dem milden Jahr 2015 lassen zwar eine positive Entwicklung des Wirtschaftsplanergebnisses erwarten, aber der gleichzeitige Wegfall positiver Ergebniseffekte aus 2015 sowie erwartete Aufwandssteigerungen vor allem im Personalbereich, führen per Saldo zu einem prognostizierten Ergebnisrückgang. Die Stadtwerke planen im Geschäftsjahr 2016 Investitionen in Höhe von rd. 80 Mio. €. Ein Investitionsschwerpunkt liegt hierbei in der energetischen Sanierung des Verwaltungsgebäudes, in welches 2016 insgesamt 20 Mio. € investiert werden. Einen weiteren Investitionsschwerpunkt bildet wiederum die Sparte Fernwärme. Die geplante Investitionssumme von 23 Mio. € fließt größtenteils in die Erweiterung des Leitungsnetzes Richtung Durlach und in die Fortführung der dritten Hauptleitung Richtung Rüppurr. Die im Jahr 2014 von der Stadt Karlsruhe ausgeschriebene Vergabe der Strom-, Gas- und Wasserkonzession sowie des Gestattungsvertrages für Fernwärme ist für die Gesellschaft ein existenzielles Risiko. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt voraussichtlich im Spätjahr 2016. Ein Verlust der Konzessionen birgt ein erhebliches Risiko für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei der Stadt Rechnungsabgrenzungsposten 450.034.329 € 2.842.722 € 84.378.165 € 15.338.700 € 19.196.200 € __ 62.435 € 571.852.551 € A. B. C. D. E. F. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnvortrag Jahresüberschuss Sonderposten Empfangene Ertragszuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenz.Posten 116.785.500 € 48.923.996 € 624 € 0 € 165.710.120 € 0 € 35.489.676 € 44.963.841 € 325.688.914 € 0 € 571.852.551 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 SWK 59 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 1) Vom Beschlussgremium genehmigter „Urplan“, eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +682.038 +671.702 +621.144 +677.160 +811.803 +810.946 2. Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -374 -329 -124 +653 +0 +0 3. Andere aktivierte Eigenleistungen +7.581 +8.475 +3.418 +1.878 +1.816 +1.463 4. Sonstige betriebliche Erträge +19.645 +19.115 +23.625 +20.256 +16.699 +16.141 5. Personalaufwand -69.901 -72.522 -48.774 -51.390 -78.966 -82.564 6. Materialaufwand -534.374 -529.479 -503.246 -534.670 -633.291 -623.591 7. Abschreibungen -24.869 -24.389 -25.410 -28.341 -27.926 -31.070 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -37.661 -36.521 -34.070 -39.170 -52.621 -54.019 9. Erträge aus Beteiligungen +557 +569 +562 +1.276 +759 +1.130 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +953 +351 +664 +769 +449 +373 11. Sonstige Zinsen und ähnl. Aufwendungen -6.311 -6.232 -7.431 -8.103 -7.733 -8.357 12. Ergebnis d. gewöhnl. Geschäftstätigkeit +37.284 +30.740 +30.358 +40.318 +30.989 +30.452 13. Ergebnis aus Verlustübern. Netzgesellschaft -5.741 +184 -5.343 -8.708 +0 +0 14. Außerordentliches Ergebnis -123 -123 -176 -118 -119 +0 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -8.265 -9.245 -9.303 -11.773 -9.115 -9.697 16. Sonstige Steuern -319 -310 -290 -278 -322 -325 17. Ergebnis vor Gewinnabführung +22.836 +21.246 +15.246 +19.441 +21.433 +20.430 18. Abgeführte Gewinne aufgrund Gewinnabführungsvertrag -22.836 -21.246 -15.246 -19.441 -21.433 -20.430 19. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 74,0 73,5 74,7 77,3 2. Umlaufintensität (in %) 25,6 26,0 25,1 22,7 3. Investitionen (in Mio. €) 41,7 47,9 83,3 79,4 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 38,0 36,1 32,8 30,9 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 51,4 49,1 43,9 40,0 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 3,3 + 3,2 + 2,5 + 2,9 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 13,8 + 12,8 + 9,2 + 11,7 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 6,5 + 5,8 + 4,2 + 4,8 4. Kostendeckung (in %) 101,3 100,3 100,3 102,3 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 52.833 + 52.128 + 47.166 + 64.025 b) nach Ertragsteuern + 44.568 + 42.883 + 37.863 + 52.253 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 10,4 10,8 7,9 7,8 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 62.974 65.690 68.025 71.178 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 SWK Netzservice 60 6. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Stadtwerke Karlsruhe Netz- Telefon: 0721 / 599-0 netze@stadtwerke-karlsruhe.de service GmbH, Daxlander Str. 72, Telefax: 0721 / 599-4109 76185 Karlsruhe Gründung: Unternehmensgegenstand: 30.01.2007 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Dr. Michael Becker Stadtwerke Karlsruhe GmbH 100% = 100.000,00 € Aufsichtsrat: In der Gesellschaft ist kein Aufsichtsrat vorgesehen. Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH v. 02.10.14. Durch Vertrag vom 15.12.2006 mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH wurde das gesamte Strom- und Gasverteilnetz einschließlich Messstellen gepachtet. Dieser Vertrag wurde zum 31.12.2013 beendet und durch einen neu abgeschlossenen Vertrag vom 12.12.2013 mit Wirkung ab 01.01.2014 ersetzt. Netzbetreiber gemäß dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), insbesondere der Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau des Elektrizitäts- und des Gasversorgungsnetzes der Stadtwerke Karlsruhe GmbH sowie die Erfüllung von Verteilungsaufgaben. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau von Trinkwassernetzen sowie der Bau von Fernwärmenetzen. Eingeschlossen ist die Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen (GV vom 13.12.2013). Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung 2) - - - - 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 SWK Netzservice 61 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt bzw. Muttergesellschaft abgeordneten Beschäftigten. Leistungszahlen SWK 2012 - 2015 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2015 einen Verlust in Höhe von 8,7 Mio. € (Vorjahr: 5,3 Mio. €) aus, der im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages in voller Höhe von der Stadtwerke Karlsruhe GmbH ausgeglichen wird. Sowohl im Bereich des Erdgasnetzes als auch im Stromnetzbereich ist eine deutlich negative Planabweichung zu verzeichnen. Die Abweichungen im Stromnetzbereich ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Effekten. Zum einen konnte die in der Prognose angesetzte Erlösobergrenze nicht erreicht werden und zum anderen fielen die Aufwendungen aus Pacht- und Dienstleistungsentgelten für die Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) deutlich höher aus als geplant. Im Gasnetzbereich führten letztendlich die temperaturbedingten Absatzmengen- rückgänge gegenüber der Prognose im Wirtschaftsplan 2015 zu geringeren Einnahmen bei den Netznutzungsentgelten und begründen im Wesentlichen die eingetretenen Ergebnisverschlechterungen. Im Geschäftsjahr 2015 hat die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) Investitionen in die Netze der SWK und der Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten GmbH & Co. KG in Höhe von insgesamt 37,2 Mio. € durchgeführt. Die direkten 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 4) - - 212 213 Angestellte 4) 23 24 205 212 Beamte 4) - - - - Gesamtbelegschaft 23 24 417 425 Auszubildende - - 33 32 Strom + Erdgas 2012 2013 2014 2015 1. Netznutzung durch SWK-Vertrieb (in MWh) 3.047.873 2.957.877 2.719.796 2.528.485 2. Netznutzung durch Dritte (in MWh) 861.619 982.520 905.437 1.002.375 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 SWK Netzservice 62 Investitionen der Netzgesellschaft beliefen sich auf 2,2 Mio. €. Hier spiegeln sich die Investitionen der SWKN in intelligente Messsysteme, Büro- und Werkstatteinrichtungen, geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Fahrzeuge wider. Ausblick Für den regulierten Bereich des Strom- und Erdgasnetzes liegt die Ergebniserwartung Im Wirtschaftsjahr 2016 bei einem Verlust in Höhe von 8,0 Mio. € und damit leicht verbessert gegenüber dem aktuellen Rechnungsergebnis 2015. Für den nicht regulierten Geschäftsbereich der Sonstigen Dienstleistungen wird aus heutiger Sicht ein leicht positives Ergebnis in Höhe von 0,2 Mio. € erwartet. Zur Erhaltung und zum Ausbau des Strom- und Erdgasversorgungsnetzes in Karlsruhe hat die Stadtwerke Karlsruhe GmbH für investive Maßnahmen der Netzgesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2016 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 22,7 Mio. € vorgesehen. Hiervon entfallen 10,3 Mio. € auf das Stromnetz, 4,8 Mio. € auf das Erdgasnetz in Karlsruhe sowie 0,5 Mio. € in Rheinstetten und 7,1 Mio. € auf das Wassernetz. Zur Erneuerung und zum Ausbau ihres Anlagevermögens hat die Netzgesellschaft darüber hinaus eigene Investitionen im Umfang von 5,4 Mio. € im Wirtschaftsplan 2016 vorgesehen. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Guthaben bei der Stadt Karlsruhe und bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 4.619.620 € 24.776.365 € 2.658.008 € 6.301 € 7.939 € 32.068.233 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Jahresüberschuss Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenz.Posten 100.000 € 5.000.000 € 0 € 5.100.000 € 7.637.397 € 19.330.836 € 0 € 32.068.233 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 SWK Netzservice 63 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 0,0 0,0 9,6 14,4 2. Umlaufintensität (in %) 100,0 100,0 90,4 85,6 3. Investitionen (in T€) 0 0 445 2.178 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 0,4 0,5 17,6 15,9 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) - - 184,2 110,4 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - 5,4 + 0,2 - 3,9 - 5,6 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - 5.741 + 184,4 - 104,8 - 170,8 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) - 20,7 + 2,6 - 17,8 - 26,3 4. Kostendeckung (in %) 94,2 98,8 87,2 88,4 5. Cash Flow (in T€) - 5.740 + 188 - 3.757 - 6.217 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 1,4 1,5 17,6 16,8 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 68.286 69.281 66.464 69.160 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. 2012 2013 2014 2015 Plan 2015 1) Plan 2016 1) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +105.865 +110.490 +137.523 +154.830 +158.160 +192.006 2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen +0 +0 +11.959 +10.671 +0 +0 3. Andere aktivierte Eigenleistungen +28 +0 +0 4. Sonstige betriebliche Erträge +350 +450 +2.834 +707 +300 +306 5. Personalaufwand -1.571 -1.663 -27.715 -29.393 -28.268 -29.926 6. Materialaufwand -96.820 -97.626 -115.733 -129.024 -114.201 -153.278 7. Abschreibungen +0 +0 -727,0 -1.929 -1.903 -2.585 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -13.677 -12.181 -13.276 -14.433 -14.238 -14.263 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +372 +1.043 +7 +144 +108 +148 10. Sonstige Zinsen u. ähnl. Aufwendungen -260 -329 -187 -276 -221 -179 11. Erg. d. gewöhnl. Geschäftstätigkeit -5.741 +184 -5.315 -8.675 -263 -7.771 12. Erträge aus Verlustübernahme +5.741 +0 +5.343 +8.708 +298 +8.012 13. Aufw. aus Gewinnabf.vertrag +0 -184 0 0 +0 -206 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 15. Sonstige Steuern +0 +0 -28 -33 -35 -35 16. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 1) vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Regenerativ-GmbH 64 7. SWK – Regenerativ-Verwaltungs-GmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: c/o Stadtwerke Karlsruhe GmbH Telefon: 0721/599-0 postbox@stadtwerke-karlsruhe.de Daxlander Str. 72 Telefax: 0721/599-896 www.stadtwerke-karlsruhe.de 76185 Karlsruhe Gründung: Unternehmensgegenstand: 24.08.2005 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Jürgen Schmidt Stadtwerke Karlsruhe GmbH 100% = 25.600 € Dr. Thomas Schnepf Aufsichtsrat: In der Gesellschaft ist kein Aufsichtsrat vorgesehen. Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Beteiligung an und die Verwaltung von anderen Unternehmen als deren persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin, insbesondere von Projektgesellschaften, deren Gegenstand das Erstellen und Betreiben von Kraftanlagen im Bereich regenerativer Energien ist. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung - - - - 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung 1) - - - - 1) Aufwandsentschädigungen Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Regenerativ-GmbH 65 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 die in ihrem Gesellschaftsvertrag vorgesehene wirtschaftliche Betätigung durchgeführt. Es wurde ein geringfügiger Jahresüberschuss (Vorjahr: Fehlbetrag von 1 T€) erwirtschaftet. Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin – ohne Kapitaleinlage – der SWK - Regenerativ-GmbH & Co. KG-Solarpark I, der SWK - Regenerativ-GmbH & Co. KG-Solarpark Zwei, der SWK - Regenerativ-GmbH & Co. KG-Solarpark III und der SWK- Regenerativ-GmbH & Co. KG - Wind- und Solarpark (bis 30.09.2015). Als Komplementärin übernimmt sie deren Geschäftsführung, die Vertretung sowie die Verwaltung und erhält hierfür eine jährliche Vergütung. Hierbei bedient sie sich zur Sicherstellung effizienter und qualifizierter Abläufe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Ausblick Die Gesellschaft wird die Geschäftsführungstätigkeiten für die drei beschriebenen Kommanditgesellschaften auch im kommenden Geschäftsjahr weiter durchführen und geht für das Geschäftsjahr 2016 von einem negativen Jahresergebnis in Höhe von 1 T€ aus. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 0 € 0 € 4.482 € 45.150 € 49.632 € A. B. C. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnvortrag Jahresüberschuss Rückstellungen Verbindlichkeiten 25.600 € 0 € 14.194 € 51 € 39.845 € 1.500 € 8.287 € 49.632 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Regenerativ-GmbH 66 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 0,0 0,0 0,0 0,0 2. Umlaufintensität (in %) 100,0 100,0 100,0 100,0 3. Investitionen (in T€) 0 0 0 0 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 91,7 82,2 81,0 80,3 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) - - - - III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) 21,9 - 7,6 - 1,4 + 0,2 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 15,9 - 5,6 - 1,1 + 0,1 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 14,6 - 4,6 - 0,9 + 0,1 4. Kostendeckung (in %) 134,3 92,7 97,4 100,1 5. Cash Flow nach Ertragsteuern (in T€) + 7 - 2 + 0 + 0 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) - - - - 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) - - - - Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +30,7 +29,5 +31,0 +31,4 +31,3 +31,0 2. Sonstige betriebliche Erträge +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 3. Personalaufwand +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 4. Materialaufwand +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 5. Abschreibungen +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -22,9 -31,8 -31,8 -31,4 -32,3 -31,6 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +0,2 +0,1 +0,0 +0,0 +0,1 +0,0 8. Sonstige Zinsen und ähnl. Aufwendungen +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 9. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +8,0 -2,2 -0,8 +0,0 -0,9 -0,6 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1,3 +0,0 +0,4 +0,0 +0,0 +0,0 11. Sonstige Steuern +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 +0,0 12. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +6,7 -2,2 -0,4 +0,0 -0,9 -0,6 1) vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Regenerativ-KG 67 8. SWK – Regenerativ GmbH & Co. KG - Solarpark I Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: c/o Stadtwerke Karlsruhe GmbH Telefon: 0721/599-0 postbox@stadtwerke-karlsruhe.de Daxlander Str. 72 Telefax: 0721/599-896 www.stadtwerke-karlsruhe.de 76185 Karlsruhe Gründung: Unternehmensgegenstand: 02.12.2005 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Haftkapital: Die Geschäftsführung liegt bei der Stadt Karlsruhe 26,15% = 500.000 € SWK-Regenerativ-Verwaltungs- Stadtwerke Karlsruhe 14,33% = 274.000 € GmbH als persönlich haftende Weitere Kommanditisten 59,52% = 1.138.000 € Gesellschafterin (Komplementärin). 100,00% = 1.912.000 € Diese ist am Kapital der SWK-Re- Hiervon wurden im Jahr 2015 weitere rd. 3,8% an die Kommanditisten generativ-GmbH & Co.KG - Solar- zurückgewährt. Der Beteiligungswert der Stadt Karlsruhe beträgt somit park I nicht beteiligt und handelt 213.263,68 €, das Haftkapital wird dadurch jedoch nicht reduziert. durch ihre Geschäftsführer Jürgen Schmidt und Dr. Thomas Schnepf Aufsichtsrat: In der Gesellschaft ist kein Aufsichtsrat vorgesehen. Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschafterin hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Errichtung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen zur Nutzung regenerativer Energieträger, insbesondere Photovoltaikanlagen. (GV in der Fassung vom 03.11.2005) Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der SWK-Regenerativ-Verwaltungs-GmbH und der SWK-Regenerativ GmbH & Co. KG - Solarpark I Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) - - - - 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung 2) - - - - 1) Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. 2) Aufwandsentschädigungen Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Regenerativ-KG 68 Abschlussprüfer Der Jahresabschluss wird nicht geprüft. Eine Prüfungspflicht besteht weder aus handelsrechtlicher noch aus kommunalrechtlicher Sicht. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Wichtigste Zahlungsströme zwischen der Kommanditistin Stadt Karlsruhe und der Gesellschaft aus Sicht der Kommanditistin Stadt Karlsruhe: Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Der Solarpark I erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2015 Einspeisevergütungen in Höhe von 392 T€ (Vorjahr: 367 T€). Die gesamte Stromerzeugung des Solarparks in 2015 lag bei 830.604 kWh (Vorjahr: 775.360 kWh). Die Gesellschaft konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 124 T€ (Vorjahr: + 44 T€) ausweisen. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. Anlagevermögen Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.469.631 € 39.895 € 257.303 € 1.766.829 € A. B. C. Eigenkapital Kommanditkapital Variables Kapital Buchmäßiges Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten 1.912.000 € -972.772 € 939.228 € 40.030 € 787.571 € 1.766.829 € 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gewinnausschüttung - - - + 6 2. Rückfluss Kommanditanteil + 35 + 40 + 40 + 19 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Regenerativ-KG 69 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 85,8 87,6 88,7 83,2 2. Umlaufintensität (in %) 14,2 12,4 11,3 16,8 3. Investitionen (in T€) 0 31 40 3 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 49,3 49,0 49,4 53,2 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 57,4 55,9 55,7 63,9 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 17,2 + 5,7 + 12,0 + 31,6 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 5,9 + 1,9 + 4,8 + 13,2 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 4,6 + 2,6 + 4,1 + 8,5 4. Kostendeckung (in %) 123,2 105,8 113,9 155,1 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 303 + 227 + 236 + 310 b) nach Ertragsteuern + 294 + 227 + 232 + 292 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) - - - - 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) - - - - Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse / Erlöse aus Einspeisung +396 +336 +367 +392 +365 +364 2. Sonstige betriebliche Erträge +0 +0 +3 +3 +0 +0 3. Materialaufwand -20 -34 -24 -19 +0 +0 4. Personalaufwand +0 +0 +0 +0 +0 +0 5. Abschreibungen -226 -207 -188 -168 -147 -132 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -37 -42 -79 -40 -49 -50 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +2 +1 +0 +0 +9 +8 8. Zinsen u. ähnliche Aufwendungen -38 -35 -31 -26 -24 -33 9. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +77 +19 +48 +142 +154 +157 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -9 +0 -4 -18 -20 -21 11. Sonstige Steuern +0 +0 +0 +0 +0 +0 12. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +68 +19 +44 +124 +134 +136 1) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung erfolgte nicht. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 SWK-NOVATEC 70 9. SWK- NOVATEC GmbH Anschrift: Telefon/Fax: Daxlander Str. 72 Telefon: 0721 / 599-0 76185 Karlsruhe Gründung: Unternehmensgegenstand: 22.06.2009 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Ralf Kneipp Stadtwerke Karlsruhe GmbH 100% = 25.000 € Andreas Hallwachs (ab 10.09.2015) Aufsichtsrat: In der Gesellschaft ist kein Aufsichtsrat vorgesehen. Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadtwerke GmbH. Contracting und Wärmelieferungsvertrag mit der Baugenossenschaft Familienheim. Contracting und Wärmelieferungsvertrag mit der WEG Neues Gritzner Zentrum. E-Mail/Internet: Planung, Realisierung und Betrieb von Wärmeerzeugungs- und Wärmeversorgungsanlagen auf Basis innovativer Versorgungskonzepte im Bereich regenerativer Energien und die Erbringung der damit zusammenhängenden Dienstleistungen (GV vom 15.05.2009). Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung - - - - 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung 1) - - - - 1) Aufwandsentschädigungen Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 SWK-NOVATEC 71 Leistungszahlen 2012 - 2015 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss in Höhe von 2 T€ (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 8 T€). Die Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr beruht im Wesentlichen auf dem Wegfall der im Vorjahr operativ notwendigen Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von 13 T€. Im operativen Bereich stiegen die Umsatzerlöse witterungsbedingt gegenüber dem Vorjahr um 23 T€, denen im Berichtsjahr um 16 T€ gestiegene Bezugsaufwendungen sowie um 10 T€ gestiegene Fremdleistungen gegenüberstehen. Ausblick Ab dem Geschäftsjahr 2016 soll die Gesellschaft zur agilen Innovationsschmiede der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) ausgebaut werden. Das erklärte Ziel der Gesellschaft umfasst dann auch die Entwicklung, die Produktion und den Betrieb von innovativen Technologien, Produkten, Dienstleistungen und Versorgungskonzepten. Damit sollen im Dienstleistungs-, Produkt-, Technologie-, Energie-, Umwelt- und dem gesellschaftlichen Umfeld der SWK neue Ideen gefunden und entwickelt werden. Weiterhin gehören die Erstellung, der Vertrieb und der Betrieb von Prototypen und fertigen Produkten, Dienstleistungen und Versorgungsanlagen zum weiteren Kerngeschäft der Gesellschaft. Die Gesellschaft strebt im Geschäftsjahr 2016 ein positives Jahresergebnis in Höhe von 7 T€ an. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 0 € 0 € 27.822 € 79.181 € 0 € 107.003 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Gewinnvortrag Jahresüberschuss Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 25.000 € 34.851 € 2.015 € 61.866 € 3.560 € 41.577 € 0 € 107.003€ 2012 2013 2014 2015 1. Wärmeverkäufe (in T€) 225 253 194 221 2. Wärmeverkäufe (in kWh) 2.950.436 3.254.541 2.456.040 2.837.002 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 SWK-NOVATEC 72 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 0,0 0,0 0,0 0,0 2. Umlaufintensität (in %) 100,0 100,0 100,0 100,0 3. Investitionen (in T€) 0 0 0 0 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 54,0 47,3 53,2 57,8 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) - - - III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 1,8 + 6,7 - 3,7 + 0,9 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 8,5 + 29,9 - 12,6 + 3,3 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 4,6 + 14,1 - 6,7 + 1,9 4. Kostendeckung (in %) 101,8 110,4 95,8 99,5 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 4 + 28 - 8 + 1 b) nach Ertragsteuern + 4 + 20 - 8 + 2 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) - - - - 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) - - - - Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse / Erlöse aus Einspeisung +225 +303 +204 +227 +250 +215 2. Sonstige betriebliche Erträge +0 +0 +1 +2 +0 +0 3. Materialaufwand -191 -243 -169 -195 -210 -179 4. Personalaufwand +0 +0 +0 +0 +0 +0 5. Abschreibungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -30 -32 -44 -33 -30 -27 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +0 +0 +0 +0 +0 +0 8. Zinsen u. ähnliche Aufwendungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 9. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +4 +28 -8 +1 +10 +9 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 -8 +0 +1 -2 -2 11. Sonstige Steuern +0 +0 +0 +0 +0 +0 12. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +4 +20 -8 +2 +8 +7 1) vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung erfolgte nicht. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KEK 73 10. KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Anschrift: Telefon/Fax: Hebelstraße 15 Telefon: 0721 / 48088-0 76133 Karlsruhe Telefax: 0721 / 48088-19 Gründung: Unternehmensgegenstand: 03.06.2009 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Dirk Vogeley Stadt Karlsruhe 50% = 12.500 € Stadtwerke Karlsruhe GmbH 50% = 12.500 € 100% = 25.000 € Aufsichtsrat: In der Gesellschaft ist kein Aufsichtsrat vorgesehen. Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: E-Mail/Internet: www.kek-karlsruhe.de info@kek-karlsruhe.de Förderung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (GV vom 12.05.2009). Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH vom 01.06.2009 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung 2) - - - - 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Finanzielles Engagement der Mitgesellschafterin Stadt Karlsruhe 2012 – 2015 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Betriebsmittelzuschuss Stadt Karlsruhe 250 250 250 250 2. Zuschuss Stadt Karlsruhe (Projekt Stromsparpartner) 61 61 3. Zuschuss Stadt Karlsruhe (Projekt Kühlgerätetausch) 60 Zusammen 250 250 311 371 Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Ernst & Young GmbH, Wirtschafts- prüfungsgesellschaft geprüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KEK 74 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1)2)3) 2012 2013 2014 2015 Angestellte 4) 6,39 6,39 8,90 9,0 Beamte 4) - - - - Gesamtbelegschaft 6,39 6,39 8,90 9,0 Auszubildende - - - - 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt und den Stadtwerken abgeordneten Beschäftigten. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 sowie Ausblick Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss von 54 T€ erzielt (Vorjahr: 23 T€). Die Umsatzerlöse ergaben sich aus verschiedenen in 2015 durchgeführten Projekten, die überwiegend Beratungscharakter hatten (z. B. Energieaudits bei städtischen Gesellschaften, Energieberatung in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale). Außerdem kompensierte die KEK die Kohlenstoffdioxid- Emissionen für den klimafairen Stadtgeburtstag. Darüber hinaus wurden die Projekte Stromsparpartner und Kühlgeräteaustausch fortgeführt. Dabei wurden ca. 450 einkommensschwache Haushalte beraten und etwa 200 ineffiziente Kühlgeräte ausgetauscht. Im Geschäftsjahr 2016 erwartet die Gesellschaft ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 10 T€. Dabei verfolgt die Gesellschaft das Ziel, die in den vorangegangenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Finanzierungsüberschüsse in Klimaschutzprojekte zu investieren. Gleichzeitig ist es ein dauerhaftes Ziel, die durch die erweiterte Mitarbeiterzahl gestiegenen Personalkosten und den voraussichtlichen Anstieg der laufenden Kosten über Zuwächse bei den Umsatzerlösen zu kompensieren. Die Finanzierung der Gesellschaft ist bei Aufrechterhaltung der Zuschüsse gesichert. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 39.842 € 27.553 € 170.850 € 127.022 € 10.945 € 376.212 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Gewinnvortrag Jahresüberschuss /-fehlbetrag Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 25.000 € 152.670 € 53.458 € 231.128 € 95.156 € 49.862 € 66 € 376.212 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KEK 75 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 40,3 21,5 19,1 10,6 2. Umlaufintensität (in %) 55,9 77,6 79,9 86,5 3. Investitionen (in T€) 32 4 12 14 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 80,5 71,3 82,6 61,4 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 199,6 331,5 431,6 580,1 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - 44,3 + 19,5 + 26,2 + 21,2 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - 27,2 + 14,2 + 13,2 + 23,1 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) - 21,7 + 10,2 + 11,0 + 14,3 4. Kostendeckung (in %) 13,3 15,0 12,4 28,1 5. Cash Flow (in T€) - 12 + 46 + 41 + 70 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 64,8 55,4 64,0 57,6 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 61.994 64.766 51.934 57.297 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +81 +112 +89 +252 +158 +165 2. Bestandserhöhung an fertigen Erzeugnissen +2 +1 +1 +20 -4 +150 3. Sonstige betriebliche Erträge +490 +656 +655 +677 +680 +796 4. Materialaufwand -46 -175 -101 -221 -127 -267 5. Personalaufwand -396 -414 -462 -516 -577 -675 6. Abschreibungen -24 -24 -18 -15 -16 -15 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -144 -134 -142 -143 -146 -164 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +1 +0 +1 +0 +0 +0 9. Zinsen u. ähnliche Aufwendungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 10. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -36 +22 +23 +54 -32 -10 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 +0 +0 -1 +0 +0 12. Sonstige Steuern +0 +0 +0 +0 +0 +0 13. Jahresüberschuss / -fehlbetrag -36 +22 +23 +53 -32 -10 1) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 PS Project Systems 76 11. PS Project Systems GmbH & Co. KG Projekt Karlsruhe-West Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Gadelander Str. 172 Telefon: 04321 / 878-0 24539 Neumünster Telefax: 04321 / 878-228 Gründung: Unternehmensgegenstand: 23.07.2001 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Haftkapital: PS Project Systems GmbH Stadtwerke Karlsruhe GmbH 40% = 27.507,50 € mit den Geschäftsführern Harry Haase, Großenaspe 25% = 17.192,19 € Jürgen Martens Jürgen Martens, Fl intbek 25% = 17.192,19 € Oliver Martens Matthias Hahm, Kiel 10% = 6.876,88 € 100% = 68.768,76 € Aufsichtsrat: In der Gesellschaft ist kein Aufsichtsrat vorgesehen. Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Errichtung und Betrieb von anlagentechnischen Einrichtungen zur energetischen Deponiegasverwertung auf der Deponie Karlsruhe-West der Stadt Karlsruhe und an anderen Standorten. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 1) Aufwandsentschädigungen. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der DanRevision GmbH, Hamburg, geprüft. Leistungszahlen 2012 - 2015 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung - - - - 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung 1) - - - - 2012 2013 2014 2015 Energieeinspeisung (in kWh) 3.862.740 2.616.020 3.059.924 1.907.516 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 PS Projekt Systems 77 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die beiden Anlagen zur Deponiegasverwertung auf der Mülldeponie Karlsruhe-West wurden zuletzt an die Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) verpachtet. Die jährliche Pacht beträgt 60 T€. Die SWK betreibt die Anlagen und hat die Gesellschaft mit der Betriebsführung beauftragt. Die Gesellschaft erhält für ihre Tätigkeit eine ertragsabhängige Vergütung. Ende 2015 ist das Projekt Karlsruhe-West ausgelaufen. Eine der beiden Anlagen wurde veräußert, die andere Anlage verschrottet. Die Gesellschaft hat seitdem keine aktive Geschäftstätigkeit mehr. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. Anlagevermögen Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 0 € 3.762 € 82.149 € _ __ ___ 85.911 € A. B. C. Eigenkapital Kommanditkapital Variables Kapital Buchmäßiges Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten 68.769 € -6.701 € 62.068 € 11.140 € 12.703 € ____ __ _ 85.911 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 PS Project Systems 78 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 Bilanz- und sonstige Kennzahlen Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20162) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +36 +110 +248 +164 +228 2. Sonstige betriebliche Erträge +30 +101 +1 +76 +0 3. Materialaufwand +0 -166 -178 -141 -218 4. Abschreibungen +0 +0 +0 +0 +0 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -12 -31 -61 -27 +0 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +1 +0 +0 +0 +0 7. Sonstige Zinsen u. ähnliche Aufwendungen +0 +0 +0 +0 +0 8. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +55 +14 +10 +72 +10 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -4 +0 +0 -9 +0 10. Sonstige Steuern +0 +0 +0 +0 +0 11. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +51 +14 +10 +63 +10 1) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschafts- planes erfolgte nicht. 2) Die Gesellschaft hat zum Ende des Jahres 2015 die Geschäftstätigkeit aufgegeben. 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 0,0 0,0 0,0 0,0 2. Umlaufintensität (in %) 100,0 100,0 100,0 100,0 3. Investitionen (in T€) 0 0 0 0 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 40,2 16,1 35,6 72,2 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) - - - - III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 140,6 + 12,5 + 4,1 + 38,5 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 72,0 + 35,2 + 20,7 + 101,5 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 29,0 + 5,7 + 7,4 + 73,7 4. Kostendeckung (in %) 316,5 55,7 103,7 97,5 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 55 + 14 + 10 + 72 b) nach Ertragsteuern + 51 + 14 + 10 + 63 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) - - - - 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) - - - - Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Onshore 79 12. Onshore Bündelgesellschaft 2 GmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Daxlander Str. 72 Telefon: 0721/599-0 76185 Karlsruhe Telefax: 0721/599-896 Gründung: Unternehmensgegenstand: 08.05.2014 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Haftkapital: Dr. Thomas Schnepf Stadtwerke Karlsruhe GmbH 50% = 15.000,00 € (bis 27.01.2015) NEV Erneuerbare Energien GmbH 50% = 15.000,00 € Rüdiger Braun (ab 27.01.2015) 100% = 30.000,00 € Jürgen Schmidt Aufsichtsrat: In der Gesellschaft ist kein Aufsichtsrat vorgesehen. Beteiligungen (mind. 15%): EnBW Onshore Portfolio GmbH (Anteil am Stammkapital: 16,66 %). Halten von Beteiligungen an Gesellschaften, die Onshore-Windparks in Deutschland betreiben, insbesondere einer Beteiligung an der EnBW Onshore Portfolio GmbH mit Sitz in Stuttgart. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 1) Gesellschaft wurde durch notarielle Beurkundung vom 08.05.2014 gegründet. 2) Aufwandsentschädigungen. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. 20121) 20131) 20141) 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung - - - - 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung 2) - - - - Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Onshore 80 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Der Sitz der Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2015 von Stuttgart nach Karlsruhe verlagert, da ab dem Geschäftsjahr 2015 die vollständige kaufmännische Abwicklung durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH erfolgt. Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft wird geprägt durch ihre Beteiligung an der EnBW Onshore Portfolio GmbH (EOP). Aufgrund der bislang erfolgten Ausschüttungen der EOP durch Rückführung des Kapitals konnten im Berichtsjahr keine Beteiligungserträge vereinnahmt werden. Somit schließt die Gesellschaft das Geschäftsjahr mit einem Jahresverlust in Höhe von rd. 22 T€ (Vorjahr: 6 T€) ab. Dieser resultiert insbesondere aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 23 T€, die sich im Wesentlichen aus den Verwaltungskosten für die Geschäftsbesorgung durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, den Kosten für die Gestellung der Geschäftsführung sowie den Prüfungskosten zusammensetzen. Ausblick Für das Geschäftsjahr 2016 rechnet die Gesellschaft mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 276 T€. Dieser enthält die anteilige Gewinnausschüttung für das durch die EOP prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2015 (16,67 % des Gewinns 2015 in Höhe von 2.963 T€ abzüglich Verlustvortrag von 1.156 T€) in Höhe von rd. 300 T€. Den Beteiligungserträgen stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 24 T€ gegenüber. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 30.123.911 € 0 € 1 € 22.149 € 0 € 30.146.061 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Verlustvortrag Jahresfehlbetrag Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 30.000 € 30.141.311 € -5.555 € -22.195 € 30.143.561 € 2.500 € 0 € 0 € 30.146.061 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Onshore 81 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 20121) 20131) 2014 2015 Plan 20152) Plan 20162) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse - - +0 +0 +0 +0 2. Sonstige betriebliche Erträge - - +0 +1 +0 +0 3. Materialaufwand - - +0 +0 +0 +0 4. Abschreibungen - - +0 +0 +0 +0 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen - - -6 -23 -17 -24 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - - +0 +0 +616 +300 7. Sonstige Zinsen u. ähnliche Aufwendungen - - +0 +0 +0 +0 8. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit - - -6 -22 +599 +276 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - - +0 +0 -3 +0 10. Sonstige Steuern - - +0 +0 +0 +0 11. Jahresüberschuss / -fehlbetrag - - -6 -22 +596 +276 1) Die Gesellschaft wurde durch notarielle Beurkundung vom 08.05.2014 gegründet. 2) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschafts- planes erfolgte nicht. 20121) 20131) 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) - - 99,9 99,9 2. Umlaufintensität (in %) - - 0,1 0,1 3. Investitionen (in T€) - - 32.202 0 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) - - 100,0 100,0 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) - - 100,1 100,1 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - - - - 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - - 0,0 - 0,1 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) - - 0,0 - 0,1 4. Kostendeckung (in %) - - - - 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern - - - 6 - 22 b) nach Ertragsteuern - - - 6 - 22 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) - - - - 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) - - - - 1) Die Gesellschaft wurde durch notarielle Beurkundung vom 08.05.2014 gegründet. Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Windpark 82 13. Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Kleinoberfeld 5 Telefon: 0721 / 986810 76135 Karlsruhe Telefax: 0721 / 9868188 Gründung: Unternehmensgegenstand: 26.06.2013 Geschäftsführung Kommanditisten Anteile am Kommanditkapital: Die Geschäftsführung wird durch Stadtwerke Karlsruhe GmbH 33,33% = 50,00 € Komplementärin EMG ESWE Versorgungs AG 33,33% = 50,00 € EnergieManagement Verwaltungs- Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG 33,33% = 50,00 € gesellschaft mbH ausgeübt. 100,00% = 150,00 € Aufsichtsrat: In der Gesellschaft ist kein Aufsichtsrat vorgesehen. Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Gestattungsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen. Werkliefervertrag über die Lieferung von drei Windkraftanlagen einschließlich Errichtung und Inbetriebnahme. Wartungsvertrag über die Wartung der Windkraftanlagen. Entwicklung, Realisierung und Betrieb eines Windparks sowie die Erzeugung und Vermarktung von Energie am Standort Bad Camberg in Hessen. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 1) Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH haben am 08.10.2015 einen Kommanditanteil an der Gesellschaft in Höhe von einem Drittel erworben. 2) Aufwandsentschädigungen. 20121) 20131) 20141) 20151) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung - - - - 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung 2) - - - - Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Windpark 83 Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Mainz geprüft. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Gesellschaft wurde mit erster Eintragung in das Handelsregister Mannheim am 26.06.2013 gegründet. Eingetragene Komplementärin ist die EMG EnergieManagement Verwaltungsgesellschaft mbH. Im Oktober 2015 wurde der Gesellschaftsvertrag angepasst und das Kommanditkapital auf 150 € erhöht. Anschließend erfolgte der Verkauf der KG-Anteile zu jeweils 1/3 an die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG, ESWE Versorgungs AG und die Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Ausblick Die Gesellschaft rechnet ab September 2016 mit der Fertigstellung des Windparks, dessen Baubeginn im November 2015 war. Ab September 2016 wird die Gesellschaft ausschließlich mit dem Betrieb der Windenergieanlagen regenerativen Strom erzeugen und dann die ersten Umsatzerlöse erzielen. Die zukünftigen Ertragsprognosen wurden auf Basis der vorhandenen Windgutachten auf einen Ansatz mit einer hohen Überschreitungswahrscheinlichkeit von 75 % berechnet. Der Businessplan zeigt für das Geschäftsjahr 2016 einen leichten Jahresüberschuss. Durch weitere Investitionen bis zur Inbetriebnahme werden die Sachanlagen und das Gesamtvermögen deutlich steigen. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 3.521.154 € 0 € 621.361 € 99.297 € 0 € 4.241.812 € A. B. C. D. Eigenkapital Kapitalanteile der Kommanditisten Kapitalrücklagen Verlustkonten der Kommanditisten Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 150 € 3.000.000 € -158.044 € 2.842.106 € 200.103 € 1.199.603 € 0 € 4.241.812 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Windpark 84 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 20121) 20131) 20141) 20151) Plan 20152) Plan 20162) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse - - - +0 2. Sonstige betriebliche Erträge - - - +0 3. Materialaufwand - - - -4,0 4. Abschreibungen - - - +0 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen - - - -142,0 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - - - +0 7. Sonstige Zinsen u. ähnliche Aufwendungen - - - -12,0 8. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit - - - -158,0 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - - - +0 10. Sonstige Steuern - - - +0 11. Jahresüberschuss / -fehlbetrag - - - -158,0 1) Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH haben am 08.10.2015 einen Kommanditanteil an der Gesellschaft in Höhe von einem Drittel erworben. 2) Wirtschaftsplanzahlen liegen nicht vor. 20121) 20131) 20141) 20151) I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) - - - 83,0 2. Umlaufintensität (in %) - - - 17,0 3. Investitionen (in T€) - - - 3.519 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) - - - 67,0 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) - - - 80,7 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - - - - 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - - - - 5,6 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) - - - - 3,4 4. Kostendeckung (in %) - - - - 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern - - - - 158 b) nach Ertragsteuern - - - - 158 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) - - - - 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) - - - - 1) Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH haben am 08.10.2015 einen Kommanditanteil an der Gesellschaft in Höhe von einem Drittel erworben. Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 TelemaxX 85 14. TelemaxX Telekommunikation GmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Amalienbadstr. 41 (Bau 61) Telefon: 0721 / 13088-0 Info@telemaxx.de 76227 Karlsruhe Telefax. 0721 / 13088-77 wwww.telemaxx.de Gründung: Unternehmensgegenstand: 02.03.1999 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Dieter Kettermann Stadt/Stadtwerke Baden-Baden 9,1% = 181.800 € Stephan Sluzewski Stadtwerke Bretten GmbH 6,8% = 136.350 € Energie- u. Wasserversorgung Bruchsal GmbH 8,0% = 159.100 € Stadtwerke Bühl GmbH 5,7% = 113.700 € Stadtwerke Ettlingen GmbH 8,0% = 159.100 € Stadt/Stadtwerke Gaggenau 6,8% = 136.350 € Stadtwerke Karlsruhe GmbH 42,0% = 840.900 € star.ENERGIEWERKE GmbH&Co. 9,1% = 181.800 € Stadt Stutensee 4,5% = 90.900 € 100% = 2.000.000 € Aufsichtsrat: In der Gesellschaft ist kein Aufsichtsrat vorgesehen. Beteiligungen (mind. 25%): Anteile am Stammkapital Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH 49% = 49.000 € Wichtige Verträge: Die Gesellschafter haben einen Konsortialvertrag geschlossen, der die Planung, den Aufbau, die Errichtung und den Betrieb eines Telekommunikationsnetzes vor allem in der TechnologieRegion Karlsruhe, die Vermarktung von Telekommunikationsinfrastruktur der Gesellschafter sowie das Entwickeln und Vermarkten von Telekommunikationsdienstleistungen aller Art zum Ziel der Zusammenarbeit hat. Planen, Errichten, Betreiben und Vermarkten eines vor allem in der TechnologieRegion Karlsruhe gelegenen Übertragungsnetzes sowie Angebot und Vermarktung von Telekommunikationsdienstleistungen. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treuhand Südwest GmbH geprüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 TelemaxX 86 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung 2) 2 2 2 2 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1)2)3) 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten. Leistungszahlen 2012 - 2015 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Gesellschaft kann für das Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 6,1 Mio. € ausweisen (Vorjahr: 5,8 Mio. €). Der Umsatz konnte mit 29,8 Mio. € (Vorjahr: 28,7 Mio. €) um rd. 3,7 % gesteigert werden. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die erfolgreiche Vermarktung der Rechenzentren zurückzuführen, da hiervon auch andere Produktbereiche überplanmäßig profitieren. 2012 2013 2014 2015 1. Erlöse aus Telekommunikation (in T€) 15.736 18.162 19.160 20.017 2. Erlöse aus Vermietung von Datenleitungen (in T€) 8.939 9.266 9.589 9.797 3. Anzahl der Kunden 1.253 1.339 1.279 1.225 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 4) 0 0 0 0 Angestellte 4) 60 65 63 67 Beamte 4) 0 0 0 0 Gesamtbelegschaft 60 65 63 67 Auszubildende 20 21 24 27 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 TelemaxX 87 Die TelemaxX hat durch eine solide Unternehmenspolitik auch im Geschäftsjahr 2015 die erfolgreiche Entwicklung fortsetzen und die gute Marktposition weiter festigen können. Der anhaltende Preisverfall in der Branche konnte durch den Verkauf höherwertiger Produkte und durch die erfolgreiche Vermarktung von Rechenzentrumsdienstleistungen mehr als ausgeglichen werden. Die Vermarktung von Rechenzentrumsdienstleistungen hat auch die Bereiche Datenleitungen, Netzinfrastruktur und Internet positiv beeinflusst, da Kunden im Rahmen eines Auftrags im Rechenzentrum oftmals auch weitere Dienstleistungen nachfragen. Die Investitionen im Geschäftsjahr 2014 betrugen rd. 4,5 Mio. €. Hierauf entfallen im Wesentlichen 1,7 Mio. € auf technische Anlagen und Maschinen, 1,6 Mio. € auf Anlagen im Bau und 1,1 Mio. € auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ausblick Ziel der Gesellschaft ist es, den Auftragseingang auch im Geschäftsjahr 2016 positiv zu halten und mindestens das Umsatzniveau des Vorjahres in Höhe von ca. 30 Mio. € zu erreichen. Auch in den Folgejahren gilt es, die durch Kündigungen und Preisverfall verursachten Umsatzeinbußen durch eine Umsatzsteigerung bei der Vermarktung der Rechenzentren zu kompensieren. Die Umsätze im ersten Quartal 2016 bestätigen diese Annahme. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 TelemaxX 88 In Anbetracht der aktuellen Marktsituation und der erwarteten Entwicklung strebt die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 ein Ergebnis vor Steuern von 8,6 Mio. € an. Der erwartete Ergebnisrückgang resultiert aus der Summe von Effekten im Umsatz- und Ertragsbereich sowie aus einzelnen Aufwandspositionen im Berichtsjahr. Darüber hinaus ist mit Kostensteigerungen im Material- und Personalbereich zu rechnen. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 29.656.708 € 169.683 € 2.241.293 € 10.531.467 € 67.440 € 42.666.591 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Jahresüberschuss Gewinnvortrag Gewinnverwendung Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 2.000.000 € 6.103.258 € 23.965.103 € -3.051.650 € 29.016.711 € 2.216.083 € 10.793.826 € 639.971 € 42.666.591 € Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +24.675 +27.428 +28.749 +29.814 +28.028 +29.850 2. Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen +0 +0 +0 +0 +0 +0 3. Sonstige betriebliche Erträge +259 +419 +879 +547 +400 +400 4. Personalaufwand -3.750 -4.398 -4.214 -4.613 -4.743 -4.805 5. Materialaufwand -8.679 -9.627 -10.288 -9.896 -10.164 -10.476 6. Abschreibungen -3.519 -3.816 -3.842 -3.564 -3.692 -3.659 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.525 -2.588 -2.501 -2.745 -2.444 -2.508 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +55 +41 +47 +35 +15 +15 9. Sonstige Zinsen u. ähnl. Aufwendungen -160 -191 -321 -263 -259 -198 10. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +6.357 +7.268 +8.509 +9.315 +7.141 +8.619 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -2.010 -2.323 -2.692 -3.206 -2.357 -2.845 12. Sonstige Steuern -14 -18 -31 -6 +0 +0 13. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +4.332 +4.927 +5.786 +6.103 +4.784 +5.774 1) Vom Beschlussgremium genehmigter „Urplan“; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 TelemaxX 89 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 76,7 76,4 69,2 68,5 2. Umlaufintensität (in %) 22,9 23,4 30,7 30,3 3. Investitionen (in T€) 10.850 5.913 3.679 4.477 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 55,0 60,3 62,0 68,0 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 71,7 79,0 89,6 97,8 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 17,6 + 18,0 + 20,1 + 20,5 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 22,3 + 21,4 + 22,3 + 21,0 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 12,7 + 13,4 + 14,6 + 14,9 4. Kostendeckung (in %) 132,3 132,9 135,6 141,4 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 9.861 + 11.065 + 12.320 + 12.873 b) nach Ertragsteuern + 7.851 + 8.743 + 9.628 + 9.667 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 20,1 21,3 19,9 21,9 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 62.497 67.663 66.885 68.845 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VBK 90 15. VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Tullastr. 71 Telefon: 0721 / 6107-0 info@vbk.karlsruhe.de 76131 Karlsruhe Telefax: 0721 / 6107-5009 www.vbk.info Gründung: Unternehmensgegenstand: 01.07.1997 Bau und Betrieb von Verkehrsanlagen des öffentlichen Personen- nahverkehrs (ÖPNV) und Erbringung von Nahverkehrsdienst- leistungen in der Stadt Karlsruhe und deren Umland (GV in der Fassung vom 26.06.2002). Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Ascan Egerer KVVH GmbH 100% = 100 Mio. € Dr. Alexander Pischon Aufsichtsrat: OB Dr. Frank Mentrup (Vorsitz) StR Sibel Uysal StR Hans Pfalzgraf (stellv. Vors.) StR Erik Wohlfeil StR Hermann Brenk Volker Dürr StR Karl-Heinz Jooß Silke Gleitz StR Dr. Albert Käuflein Harald Klingler StR Bettina Lisbach Stefan Oberacker StR Sven Maier Bertram Wagner StR Daniela Reiff Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen Wichtige Verträge: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der KVVH GmbH. Konzessionsvertrag mit der Stadt Karlsruhe über gegenseitige Recht und Pflichten, die sich aus der Durchführung des ÖPNV mit Schienenbahnen ergeben. Verkehrs- und Einnahmeaufteilungsvertrag mit dem Karlsruher Verkehrsverbund. 15 Mitglieder, davon 10 Vertreter des Anteilseigners und 5 Vertreter der Arbeitnehmer Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 20 20 22 20 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VBK 91 Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Leistungszahlen 2012 – 2015 2012 2013 2014 2015 1. Anzahl der beförderten Personen 1) (in Mio.) 107,9 108,2 109,2 107,5 2. Beförderungsleistung (in Mio. Wagenkilometer) - Straßenbahn 9,2 9,0 8,5 9,0 - Omnibus 4,2 4,2 4,6 4,6 Zusammen 13,4 13,2 13,1 13,6 3. Zuschussbedarf je beförderter Person (in €) 0,22 0,22 0,25 0,25 4. Fahrgelderträge - Gesamt (in Mio. €) 59,4 62,0 65,9 66,9 - je Fahrgast (in €) 0,55 0,57 0,60 0,62 1) Gesamtverkehr mit Freifahrern und Gelegenheitsverkehr „brutto“ ohne Schwerbehinderte. Geschätzte Werte aus den jeweiligen Lageberichten. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VBK 92 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1)2)3) 2012 2013 2014 2015 Angestellte 4) 1.099 1.107 1.153 1.192 Beamte 4) 27 27 25 24 Zwischensumme 1 1.126 1.134 1.178 1.216 An AVG / KVV / KASIG zu 100% abgeordnet: - Beamte 5 5 5 4 - Angestellte 15 19 23 27 Zwischensumme 2 20 24 28 31 Gesamtbelegschaft 1.106 1.110 1.150 1.185 Auszubildende 38 30 29 30 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die vorläufige Betriebsleistung der VBK betrug 2015 13,6 Mio. Wagenkilometer (Vorjahr: 13,1 Mio.). Die Betriebsleistungen auf der Schiene konnten auf 9,0 Mio. Wagenkilometer (Vorjahr: 8,5 Mio.) gesteigert werden, im Omnibusverkehr blieb die Leistung mit 4,6 Mio. Wagenkilometer konstant. Der Personalaufwand stieg um 6,8 % auf 69,0 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Wert um 4,4 Mio. € an. Ursächlich hierfür sind die tariflichen Entgelterhöhungen über 2,4%, planmäßig vorgenommene Neueinstellungen von 41 Mitarbeitern sowie höhere Rückstellungen für Urlaubs- und Freizeitguthaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Anteil des Personalaufwands am Gesamtaufwand inklusive des außerordentlichen Aufwands beträgt 43,5 % (Vorjahr: 43,1%) und stellt nach wie vor den größten Posten auf der Aufwandsseite dar. Die Beförderungserlöse erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Mio. € auf 81,2 Mio. €. Wesentliche Gründe hierfür waren die Erhöhung der Beförderungserlöse um 2,8 % sowie eine Nachzahlung für Vorjahre in Höhe von 1,6 Mio. € bei den Ausgleichszahlungen nach § 45a PBefG. Die Ausgleichszahlungen nach § 45a Personenbeförderungsgesetz wurden mit dem vertraglich vereinbarten Pauschalbetrag von 10,9 Mio. € sowie einer Nachzahlung für Vorjahre in Höhe von 1,6 Mio. € vereinnahmt. Die staatlichen Ausgleichszahlungen für die unentgeltlich beförderten Schwerbehinderten wurden mit dem betriebsindividuellen Satz von 3,70 % zu den Fahrgeldeinnahmen des Jahres 2015 hinzugerechnet. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VBK 93 Die sonstigen betrieblichen Erträge waren mit 18,8 Mio. € um 5,5 Mio. € höher als im Vorjahr. Ursache hierfür sind höhere Erträge aus dem Einmaleffekt von Erträgen aus Anlageabgängen in Höhe von 6,1 Mio. € als Folge des Verkaufs von Zwei- Systemfahrzeugen an die AVG. Das Defizit, welches durch die Alleingesellschafterin KVVH GmbH getragen wird, reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr von 27,6 Mio. € auf 27,3 Mio. €. In 2015 wurden Investitionen von insgesamt 59,7 Mio. € getätigt (Vorjahr: 40,1). 38,3 Mio. € entfielen auf die Beschaffung von Fahrzeugen für die Personenbeförderung. 11,4 Mio. € wurden in die Streckeninfrastruktur und 4,6 Mio. € für Gebäude investiert. Weitere 4,3 Mio. € wurden für die Beschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgegeben. Der Rest in Höhe von 1,1 Mio. € entfiel auf immaterielle Wertgegenstände und sonstige Anlagegüter. Die VBK bestellten am 25. Oktober 2011 für den künftigen Betrieb im Karlsruher Schienennetz 25 Niederflur-Stadtbahnwagen. Der Auftragswert beträgt rund 75 Mio. €. Die neuen Fahrzeuge werden seit Oktober 2014 im Fahrgastbetrieb eingesetzt und sollen vor allem die letzten noch vorhandenen Straßenbahnwagen aus den 1960er und 1970er Jahren ersetzen. Aufgrund von Abnahmeverzögerungen bei einzelnen Fahrzeugen, Softwareproblemen und ähnlichem verzögert sich die volle betriebliche Nutzung der neuen Fahrzeuge bis in das Jahr 2016 hinein. Ausblick Das prognostizierte Defizit 2016 beträgt nach aktuellem Wirtschaftsplan 37,1 Mio. € und liegt damit über dem Vorjahresergebnis 2015 (27,3 Mio. €). Hauptgrund für den deutlich steigenden Fehlbetrag sind die in 2015 enthaltenen positiven Einmaleffekte aus Anlageabgängen (Fahrzeugverkauf an AVG). Zur teilweisen Finanzierung der im Geschäftsjahr 2016 geplanten Investitionen in Höhe von 77,0 Mio. € sind Darlehensaufnahmen von 43,2 Mio. € vorgesehen. Um einen positiven Beitrag zur Senkung des Konzern-Jahresfehlbetrages der Konzernmuttergesellschaft KVVH GmbH zu leisten, hat die VBK im Frühjahr 2015 das Effizienzsteigerungsprogramm „Projekt 2022“ initiiert. Zielsetzung ist eine nachhaltige Ergebnisverbesserung um bis zu 10 Mio. € ab dem Jahr 2019. Der ÖPNV steht vor wichtigen politischen Weichenstellungen. Derzeit werden die Rahmenbedingungen für die Verkehrsunternehmen neu festgelegt. Vor allem das vierte EU-Eisenbahnpaket greift unter Umständen tief in die Geschäftsmodelle und unternehmerischen Entscheidungen ein. In der Politik gibt es ein neues Problembewusstsein für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. In den letzten Jahren hat sich die Situation bei den VBK dahingehend entwickelt, dass für den normalen Fahrbetrieb genügend Personal vorhanden ist, es jedoch bei Sondersituationen (wie etwa einer Grippewelle) bereits sehr schnell zu Verspätungen bzw. Ausfällen auf den Linien kommen kann. Bereits seit einigen Jahren wird deshalb in die Ausbildung von Triebfahrzeugführern verstärkt investiert. Bedingt durch die demographische Entwicklung wird es jedoch immer schwieriger, geeignete junge Leute Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VBK 94 für diese Berufsausbildung zu begeistern. Sollte es nicht gelingen, den Mitarbeiterstamm durch Erhöhung der Ausbildungszahlen nachhaltig zu stärken, besteht das vorstellbare Risiko von hohen Qualitätsverlusten und damit gegebenenfalls verbunden Vertragsstrafen und Kundenverlusten. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand Guthaben bei der Stadt Karlsruhe Rechnungsabgrenzungsposten 273.584.868 € 30.197.708 € 51.976.582 € 924.149 € 0 € 356.683.307 € A B. C. D. E. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 100.000.000 € 38.864.426 € 138.864.426 € 0 € 61.948.412 € 155.504.838 € 365.631 € 356.683.307 € Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +100.256 +105.186 +108.722 +112.013 +110.474 +117.993 2. Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -46 +72 +120 +369 +0 +0 3. Andere aktivierte Eigenleistungen +935 +496 +694 +777 +517 +721 4. Sonstige betriebliche Erträge +10.483 +12.170 +12.766 +18.249 +16.717 +10.687 5. Personalaufwand -59.570 -62.161 -64.630 -68.995 -67.193 -72.476 6. Materialaufwand -44.956 -47.598 -51.548 -56.009 -56.330 -58.645 7. Abschreibungen -15.907 -16.716 -17.075 -16.529 -19.200 -20.300 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.608 -13.829 -11.987 -10.565 -8.622 -8.434 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +140 +66 +79 +43 +91 +54 10. Sonstige Zinsen u. ähnl. Aufwendungen -3.244 -3.004 -4.375 -6.273 -4.135 -6.312 11. 12. Ergebnis d. gewöhnl. Geschäftstätigkeit Außerordentliches Ergebnis -23.517 -246 -25.318 -246 -27.234 -246 -26.920 -246 -27.681 -246 -36.712 -246 13. Erträge aus Verlustübernahme 2) +24.086 +25.675 +27.581 +27.268 +28.040 +37.060 14. Sonstige Steuern -323 -111 -101 -102 -113 -102 15. Jahresüberschuss +0 +0 +0 +0 +0 +0 1) Vom Beschlussgremium genehmigter „Urplan“; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. 2) Verlustausgleich erfolgt durch KVVH GmbH. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VBK 95 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 77,1 77,9 69,4 76,7 2. Umlaufintensität (in %) 22,9 22,0 30,6 23,3 3. Investitionen (in T€) 58.741 28.522 40.083 59.692 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 43,3 41,8 40,1 38,9 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 56,1 53,7 57,8 50,8 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - 24,0 - 24,4 - 25,4 - 24,3 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - 17,3 - 18,5 - 19,9 - 19,6 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) - 6,5 - 6,8 - 6,7 - 5,9 4. Kostendeckung (in %) 73,9 73,3 72,6 70,7 5. Cash Flow (in T€) - 8.482 - 9.300 - 10.358 - 8.258 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 43,9 43,3 43,1 43,5 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 53.861 56.001 56.200 58.223 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 AVG 96 16. Albtal-Verkehrs- Gesellschaft mbH (AVG) Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Tullastr. 71 Telefon: 0721 / 6107-0 info@avg.karlsruhe.de 76131 Karlsruhe Telefax: 0721 / 6107-5009 www.avg.info Gründung: Unternehmensgegenstand: Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Ascan Egerer Stadt Karlsruhe 100% = 7,0 Mio. € Dr. Alexander Pischon Aufsichtsrat: 15 Mitglieder, davon 10 OB Dr. Frank Mentrup (Vorsitz) LR Helmut Riegger Vertreter der Anteilseigner MD Elmar Steinbacher (stellv. Vors.) LR Dr. Christoph Schnaudigel und 5 Vertreter der OB Johannes Arnold Uwe Klein Arbeitnehmer LR Jürgen Bäuerle Kurt Lackinger StR Elke Ernemann Iris Preiß StR Johannes Honné Joachim Sahner StR Thomas Hock Daniel Van Vlem StR Sven Maier Beteiligungen (mind. 25%): Anteile am Stammkapital: Transport Technologie-Consult 44% = 33.745,27 € Karlsruhe GmbH (TKK) Wichtige Verträge: Vertrag vom 26.07.1995 mit der Deutschen Bahn AG, Geschäftsbereich Netz, Regionalbereich KA, über die Verpachtung der Strecke Grötzingen-Bretten, Bretten-Eppingen und mit dem 2. Nach- tragsvertrag vom 04.12.1997 die Strecke Eppingen-Heilbronn sowie von Teilbereichen der Bahn- höfe Bretten, Grötzingen und Heilbronn und des gesamten Bahnhofs Eppingen. Mit Nachtrags- vertrag Nr. 4 vom 20.06.2000 wurde die Vertragsdauer bis zum 31.12.2025 verlängert. Verkehrsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg vom 29.10.2004 über Angebote im Schienen- personennahverkehr im Raum Karlsruhe. Vertrag vom 17.06.1999 mit der Deutschen Bahn AG, DB Netz, Niederlassung Südwest und der Stadt Maulbronn über die Verpachtung der zur DB-Strecke Maulbronn-Maulbronn-West gehörenden Grundstücke und Teilflächen, der sich hierauf befindlichen Betriebsanlagen sowie die Übernahme des Betriebes der Eisenbahninfrastruktur für den öffentlichen Verkehr durch die AVG. Die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2025. Verkehrsvertrag vom 16.03.2009 mit dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd über Angebote im Schienenpersonnenahverkehr im Land Rheinland- Pfalz. Der Vertrag trat rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft und endet am 31.12.2016. Daneben bestehen zahlreiche Vereinbarungen mit angeschlossenen Gebietskörperschaften. Bau und Betrieb von Verkehrs- und artverwandten Unternehmen (Personen- und Güterverkehr) sowie die Beteiligungen an solchen (GV in der Fassung vom 01.02.2006). Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 AVG 97 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 8,7 8,6 10,6 9,0 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 4) 163 164 170 171 Angestellte 4) 517 569 601 616 Beamte 4) 0 0 0 0 Zwischensumme 1 680 733 771 787 Über VBK GmbH zu 100% an AVG mbH abgeordnet: - Beamte 3 3 3 3 - Angestellte 2 2 2 2 Zwischensumme 2 5 5 5 5 von AVG an KASIG abgeordnet: - Angestellte 3 4 4 4 Gesamtbelegschaft 682 734 772 788 Auszubildende 5 11 13 14 1) lt. Anhang zum Prüfungsbericht. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche MitarbeiterInnen. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 AVG 98 Leistungszahlen 2012 - 2015 2012 2013 2014 2015 1. Fahrgastzahlen ÖPNV (in Mio.) 70,4 71,1 67,1 73,9 2. Beförderungsleistung ÖPNV (in Mio. Wagenkilometer): - Bahnverkehr 18,00 17,80 16,80 19,00 - Kraftomnibusverkehr 3,42 2,91 2,19 2,38 Zusammen 21,42 20,71 18,99 21,38 3. Durchschnittliche Fahrgeldeinnahmen im 0,58 0,58 0,60 0,65 ÖPNV je beförderte Person (netto) in € 4. Omnibusgelegenheitsverkehr (Ausflugs- und Mietwagenverkehr): - beförderte Personen 24.572 12.792 12.477 12.036 - km-Leistung (in Mio.) 0,30 0,08 0,08 0,05 5. Güterverkehr (Beförderungsleistung in to) - Bahn 570.763 619.349 554.538 615.205 - Lastkraftwagen 0 0 0 0 Zusammen 570.763 619.319 554.538 615.205 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Umsatzerlöse erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 34,7 Mio. € auf 197,8 Mio. €. Im Kernbereich Personenbeförderung (bestehend aus Tarifeinnahmen und Aufgabenträgerzuschüssen) sind die Umsatzerlöse um 28,5 Mio. € gestiegen. Hierin enthalten sind auch periodenfremde Aufgabenträgerzuschüsse, die aus der Einigung mit dem Landkreis Karlsruhe resultieren. Der Materialaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 13,7 Mio. € auf 118,8 Mio. €. Die Steigerung ist vor allem auf höhere Subunternehmerleistungen, Fremdleistungen für Gebäude, Wege und Bahnsteige, Fremdleistungen für Oberbau sowie Fremdleistungen für Fahrleitungen und Streckenausrüstungen zurückzuführen. Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,7 Mio. € auf 47,9 Mio. €. Ursächlich hierfür war die Zuführung von 5,4 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) zu der mittelbaren Pensionsrückstellung. Darüber hinaus wirkte die Tarifanpassung zum 01.08.2015 (3%) sowie höhere Personalbestand aufgrund zusätzlicher Anforderungen in Verkehrsverträgen aufwandserhöhend. Die Ertragslage wurde während des Geschäftsjahres durch außergewöhnliche Ereignisse, insbesondere mit periodenfremdem Hintergrund, beeinflusst. Es kam zu nachträglichen Aufgabenträgerzuschüssen in Höhe von 9,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €), Fahrgeldzuscheidungen aus Vorjahren in Höhe von 3,8 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) und zur Abgeltung für Schülerbeförderung für die Jahre 2012 bis 2014 in Höhe von 1,6 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Diesen Erträgen stehen aufwandswirksame Sondereffekte gegenüber, wobei es sich mit 13,4 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio. €) hauptsächlich um periodenfremde Rückstellungszuführungen handelt. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 AVG 99 Die AVG schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 8,8 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) ab. Im Berichtsjahr betrug das Investitionsvolumen 46,1 Mio. € (Vorjahr: 60,2 Mio. €). Darin enthalten waren im Wesentlichen die Anzahlungen für 14 NET (Niederflur Elektrotriebwagen) und die Anschaffung von 6 ET 2010 (Elektrotriebwagen) sowie der Erwerb von Stadtbahnwagen von der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH. Darüber hinaus wurden Investitionen durchgeführt für die Weiterführungen der Stadtbahnen Heilbronn bis Bahnhof Neckarsulm in Höhe von 0,8 Mio. €, Blankenloch bis Friedrichstal in Höhe von 0,6 Mio. € sowie der Ausbau der Haltepunkte der Stadtbahn Ettlingen- Erbprinz-Bruchhausen in Höhe von 0,5 Mio. €. Der stadtbahnmäßige Ausbau von der Stadtgrenze Heilbronn bis Neckarsulm Bahnhof und die Anschaffung der für dessen Betrieb notwendigen Stadtbahnwagen werden von den betroffenen Gebietskörperschaften in der Region Heilbronn durch Zuschüsse finanziert Ausblick Für das Geschäftsjahr 2016 erwartet die AVG in der ersten Ergebnisvorausschau einen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 8,5 Mio. €. Zugrunde gelegt sind u. a. die vom KVV zum 13.12.2015 beschlossene Tariferhöhung von durchschnittlich 2,9 %, leicht rückläufige Fahrgastzahlen (demographischer Wandel) sowie bei den Personalkosten tarifbedingte Steigerungen von 3,0 % aus 2015 sowie 3,5 % ab September 2016. Zum Ausgleich des personellen Defizits im Fahrerbereich sind zudem 50 Neueinstellungen (davon 49 Triebfahrzeugführer und 1 Lokführer) geplant, die für den Fahrdienst ausgebildet werden sollen. Damit soll die Anmietung von Fremdpersonal weiter reduziert werden. Zur teilweise Finanzierung der geplanten Investitionen in Höhe von 40,3 Mio. € sind Darlehensaufnahmen von 15,0 Mio. € vorgesehen. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. D. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten u.ä. Rechnungsabgrenzungsposten Aktive latente Steuern 131.040.761 € 783.417 € 156.134.678 € 4.526.596 € 13.692 € 17.662.346 € 310.161.490 € A. B. C. D. E. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Bilanzgewinn Sonderposten mit Rücklageanteil Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 7.000.000 € 28.249.235 € 17.897.242 € 17.302.382 € 70.448.859 € 0 € 127.819.353 € 111.156.598 € 736.681 € 310.161.490 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 AVG 100 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151)2) Plan 20161)2) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - -in T€- -in T€- 1. Umsatzerlöse +140.796 +149.636 +160.365 +197.812 +182.975 +207.270 2. Bestandsveränderungen an unfertigen Bauten und Leistungen -11 +233 -303 -153 +0 +0 3. Andere aktivierte Eigenleistungen +55 +168 +461 +257 +100 +100 4. Sonstige betriebliche Erträge +13.752 +23.451 +15.758 +22.239 +16.964 +9.598 5. Materialaufwand und Fremdleistungen -99.568 -104.082 -105.206 -118.834 -122.965 -131.485 6. Personalaufwand -35.806 -43.831 -42.204 -47.913 -44.442 -49.705 7. Abschreibungen -2.805 -1.776 -1.800 -6.684 -9.956 -7.961 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -15.119 -22.408 -22.665 -36.883 -13.174 -16.747 9. Erträge aus Beteiligungen, sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +352 +331 +204 +276 +0 +0 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.374 -2.721 -2.463 -4.408 -2.150 -3.048 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit +272 -999 +2.147 +5.709 +7.352 +8.022 12. Steuern vom Einkommen u. vom Ertrag +98 +1.386 -1.068 +3.063 -800 -2.477 13. Sonstige Steuern -52 -63 -37 -35 -64 -22 14. Jahresüberschuss +318 +324 +1.042 +8.737 +6.488 +5.523 15. Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr +6.880 +7.198 +7.522 +8.564 16. Einstellungen in Gewinnrücklagen +0 +0 +0 +0 17. Bilanzgewinn +7.198 +7.522 +8.564 +17.301 1) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan", eine förmliche Fortschreibung des Planes erfolgte nicht. 2) Ohne Bauleistungen für Dritte (betrifft Umsatzerlöse und Materialaufwand) und Sonderpostenverrechnung. Bilanz- und sonstige Kennzahlen Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf S. 29 erläutert. 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 48,3 42,5 40,9 42,2 2. Umlaufintensität (in %) 49,9 55,4 57,3 52,1 3. Investitionen (in T€) 11.513 23.026 60.173 46.066 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 30,9 25,5 25,8 22,7 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 64,0 60,0 63,1 53,8 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 0,2 + 0,2 + 0,7 + 4,4 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 0,5 + 0,5 + 1,7 + 12,4 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 0,9 + 1,3 + 1,5 + 4,2 4. Kostendeckung (in %) 91,0 85,7 91,8 92,0 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 5.047 - 9.111 + 6.109 + 19.306 b) nach Ertragsteuern + 5.145 - 7.725 + 5.042 + 22.369 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 23,1 25,1 24,2 22,4 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 52.501 59.716 54.668 60.804 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 TTK 101 17. TTK Transport-Technologie-Consult Karlsruhe GmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Gerwigstr. 53 Telefon: 0721 / 62503-0 Info@ttk.de 76131 Karlsruhe Telefax: 0721 / 62503-33 www.ttk.de Gründung: Unternehmensgegenstand: 30.07.1996 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Dr. Udo Sparmann Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH 44% = 33.745,27 € Dr. Ing. Udo Sparmann 5% = 3.834,69 € PTV Planung Transport Consult 51% = 39.113,82 € GmbH 100% = 76.693,78 € Gesellschafterversammlung: Thomas Ferrero , Michel Zweers (PTV TC) Dr. Alexander Pischon, Ascan Egerer (AVG) Dr. Ing. Udo Sparmann Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Mietvertrag mit Herlan Grundstücksgesellschaft GdbR vom 20.09.1996 sowie Anschlussmietvertrag vom 26.11.2002 über die Anmietung von Erweiterungsflächen in einem Neubau ab August 2003 am gleichen Standort. Beratung und Planung im Verkehrswesen mit ingenieurwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Methoden unter Verwendung DV-gestützer Verfahren (GV in der Fassung vom 20.01.1999). Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung 2) - - - - 1) Mit der Veröffentlichung der individualisierten Geschäftsführerbezüge nicht einverstanden. 2) Aufwandsentschädigungen Abschlussprüfer Der Jahresabschluss wird nicht geprüft. Eine Prüfungspflicht besteht weder aus handelsrechtlicher noch aus kommunalrechtlicher Sicht. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 TTK 102 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 4) - - - - Angestellte 4) 28,0 29,0 28,0 27,0 Beamte 4) - - - - Gesamtbelegschaft 28,0 29,0 28,0 27,0 Auszubildende - - - - 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten. Leistungszahlen 2011 - 2015 2012 2013 2014 2015 1. Betriebsleistung pro Mitarbeiter (in T€) 119 103 99 98 2. Auftragssumme (in T€) 1) 2.300 2.450 2.000 2.500 3. Auslandsanteil am Erlös (in %) 2) 50 45 56 50 1) Zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres 2) Rohertrag Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Im Gegensatz zum Vorjahr verlief das Geschäftsjahr in der ersten Jahreshälfte verhalten und steigerte sich dann bis zum Jahresende. Wurden im ersten Quartal lediglich 470 T€ erlöst, steigerten sich die Erlöse im 4. Quartal auf 900 T€. Insgesamt konnte so ein guter Abschluss erzielt werden. Bemerkenswert ist die Hereinnahme eines Großauftrags für Planungsarbeiten der Schönbuchbahn (Ausführungsplanung und Vorbereitung/Mitwirkung der Vergabe) im Umfang von 850 T€ im 3. Quartal. Die Schönbuchbahn wird teilweise zweigleisig ausgebaut und soll elektrifiziert werden. Grundlage hierfür war der erfolgreiche Abschluss der Nutzen-Kosten-Analyse nach der Standardisierten Bewertung durch die TTK. Die im Vorjahr zahlreich eingestellten neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich gut etabliert und entsprechen den vielfältigen Anforderungen der Projektarbeit in hervorragendem Umfang. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 TTK 103 Der Auftragsbestand hat sich weiter erhöht und erreicht am Ende des Geschäftsjahres einen Wert von 2,5 Mio. €. Dieser Wert ist ein gutes Auftragspolster für die Zukunft. Insgesamt konnten alle Anforderungen der Kunden inhaltlich und im Wesentlichen zeitgerecht abgewickelt werden. Ausblick Für das Jahr 2015 rechnet die TTK dank der guten Auslastung wiederum mit einem guten Ergebnis. Für den geplanten Umsatz liegen entsprechende Bestellungen vor. Das laufende Geschäftsjahr zeigt einen positiven Trend im deutschen Markt. In Großbritannien herrscht weiterhin Zurückhaltung hinsichtlich von Projekten im Portfolio der TTK. Im französischen Markt zeichnet sich eine positive Entwicklung ab. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 34.876 € 298.469 € 598.725 € 431.688 € 23.944 € 1.387.702 € A. B. C. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Gewinnrücklagen Gewinnvortrag Jahresüberschuss Rückstellungen Verbindlichkeiten 76.694 € 200.000 € 376.640 € 103.857 € 757.191 € 165.525 € 464.986 € 1.387.702 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 TTK 104 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2015 2012 2013 2014 2015 -in T€- -in T€- -in T€- -in T€- 1. Umsatzerlöse +2.893 +2.548 +2.272 +2.766 2. Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen +433 +434 +547 -130 3. Sonstige betriebliche Erträge +51 +55 +142 +51 4. Personalaufwand -1.910 -1.996 -1.846 -1.838 5. Aufwendungen für bezogene Leistungen -447 -219 -376 -172 6. Abschreibungen -53 -50 -49 -32 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -541 -535 -537 -515 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +4 +2 +1 +0 9. Sonstige Zinsen u. ähnliche Aufwendungen +0 +0 +0 +0 10. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +430 +239 +154 +130 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -135 -77 -43 -26 12. Sonstige Steuern -1 -1 +0 +0 13. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +294 +161 +111 +104 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 5,9 6,4 4,6 2,5 2. Umlaufintensität (in %) 93,4 92,7 94,2 95,8 3. Investitionen (in T€) 65 37 20 12 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 54,8 56,9 56,9 54,6 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 923,6 889,8 1.246,2 2.171,1 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 8,8 + 5,4 + 3,9 + 3,9 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 31,6 + 20,3 + 14,7 + 13,7 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 17,3 + 11,6 + 8,4 + 7,5 4. Kostendeckung (in %) 112,7 106,5 100,4 103,1 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 483 + 289 + 202 + 162 b) nach Ertragsteuern + 347 + 211 + 160 + 136 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 64,7 71,3 65,7 71,9 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 68.212 68.825 65.931 68.072 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVV 105 18. Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Tullastr. 71 Telefon: 0721 / 6107-0 Info@kvv.karlsruhe.de 76131 Karlsruhe Telefax: 0721 / 6107-7159 www.kvv.de Gründung: Unternehmensgegenstand: 29.07.1994 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Dr. Alexander Pischon Stadt Karlsruhe 52% = 33.233,97 € Landkreis Karlsruhe 20% = 12.782,30 € Landkreis Germersheim 8% = 5.112,92 € Landkreis Rastatt 8% = 5.112,92 € Stadt Baden-Baden 8% = 5.112,92 € Landkreis Südl. Weinstraße 2% = 1.278,23 € Stadt Landau 2% = 1.278,23 € 100% = 63.911,49 € Aufsichtsrat: OB Dr. Frank Mentrup (Vorsitz) StR Sven Maier LR Dr. Fritz Brechtel (stellv. Vorsitz) OB Margret Mergen LR Dr. Christoph Schnaudigel StR Yvette Melchien (stellv. Vorsitz) KR Jürgen Nelson LR Jürgen Bäuerle OB a. D. Josef Offele KR Heinz-Jürgen-Deckers StR Hans Pfalzgraf Sonja Döring LR Theresia Riedmaier StR Johannes Honné KR Gerhard Rinck BM Toni Huber OB Hans-Dieter Schlimmer StR Karl-Heinz Jooß Günter Seifermann StR Dr. Albert Käuflein BM Harald Seiter MD Dr. Lothar Kaufmann MD Elmar Steinbacher BM Tony Löffler Simon Sterbenk Klaus Maas BM Robert Wein Tim Wirth Wichtige Verträge: Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, den Landkreisen Karlsruhe und Rastatt, den Städten Karlsruhe und Baden-Baden sowie der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH über die weitere Finanzierung des Karlsruher Verkehrsverbundes. Die neue Vereinbarung trat zum 01.01.2010 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2018. Ergänzende Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV zwischen dem KVV und der Stadt Karlsruhe, der Stadt Baden-Baden, den Landkreisen Karlsruhe, Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau vom 15.11.2013. Sie regelt die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg bis zum 31.12.2018. Für das Land Rheinland-Pfalz wird die Vereinbarung vom 01.01.1996 derzeit jährlich prolongiert. 28 Mitglieder, davon 10 Verteter der Stadt Karlsruhe, 5 Vertreter des Landkreises Karlsruhe, je 3 Vertreter der Landkreise Germersheim und Rastatt sowie der Stadt Baden- Baden, je ein Vertreter des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau und je ein Vertreter der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Die Gesellschaft dient den Zwecken des öffentlichen Personennahverkehrs. Sie wurde gegründet, um die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Karlsruhe vor allem durch die Einführung von einheitlichen Tarifen (Verbundtarif) für alle öffentlichen Verkehrsmittel und die Abstimmung der Fahrpläne der verschiedenen Verkehrsunternehmen zu verbessern (GV in der Fassung vom 14.12.1998). Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVV 106 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 13 15 15 13 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH geprüft. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 4) 0 0 0 0 Angestellte 4) 46 48 53 53 Beamte 4) 0 0 0 0 Gesamtbelegschaft 46 48 53 53 Auszubildende - - - - 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten. Leistungszahlen 2012 – 2015 2012 2013 2014 2015 1. Zahl der Fahrgäste im Verbundgebiet 178 177 174 172 (in Mio.) 2. Tarifeinnahmen im Verbundgebiet 126 133 135 139 (in Mio. €) - ohne Schwerbehinderte und ohne Abgeltung Schüler nach § 45 a PBfG - 3. Tarifeinnahmen je Fahrgast (in €) 0,71 0,75 0,78 0,81 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVV 107 Finanzielles Engagement der Mitgesellschafterin Stadt Karlsruhe 2012 – 2015 2012 2013 2014 2015 -in T€- -in T€- -in T€- -in T€- 1. Verlustabdeckung (Anteil Stadt Karlsruhe) 1.062 1.284 1.300 1.294 2. Tarifausgleich für KVV/VRN-Übergangsregelung 184 141 Gesamt 1.062 1.284 1.484 1.435 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die statistische Zahl der beförderten Personen der Verbundunternehmen sank im Geschäftsjahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1 % auf 172 Millionen. Dabei handelt es sich um sogenannte „Verbundbeförderungsfälle“, das heißt Umsteiger zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln und -unternehmen werden nur einmal gewertet. In dieser Zahl sind die ohne Entgelt beförderten schwerbehinderten Fahrgäste enthalten. Das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit war mit rd. – 2,4 Mio. € deutlich besser als im Plan prognostiziert (- 3,3 Mio. €). Ursächlich für die Ergebnisverbesserung war im Wesentlichen eine unplanmäßige Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge. Seit 2011 werden die Fahrgelder auf der Grundlage der Ergebnisse der Fahrgasterhebung, die im Auftrag des KVV 2008 und 2009 im Verbundgebiet durchgeführt worden ist, zugeschieden. Darauf haben sich die Gesellschafter des KVV im Jahr 2010 verständigt. Die im Rahmen der Verbundabrechnung auf die Verkehrsunternehmen des Verbunds zuzuscheidenden Fahrgeldeinnahmen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 2,81 % € auf 139,1 Mio. €. Hierzu trugen vor allem die attraktiven neuen Tarifangebote des KVV bei. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVV 108 Der KVV erhielt auch im Jahr 2015 als Ausgleich für die verbundbedingten Lasten sowie für die Verbundorganisation Zuschüsse von den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Die EU-Verordnung 1370 zwingt die Bundesländer und die Verkehrsverbünde dazu, die Verbundförderung neu zu gestalten. Mit dem Land Baden-Württemberg hat der KVV darauf hin im Jahr 2010 eine Finanzierungsvereinbarung mit einer Laufzeit bis 2018 abgeschlossen. Ausblick Die Gesellschaft rechnet im Jahr 2016 mit einem negativen Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit in Höhe von 3,3 Mio. €. Mit positiven Einmaleffekten analog zum Wirtschaftsjahr 2015 ist im Wirtschaftsjahr 2016 nicht zu rechnen. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand Rechnungsabgrenzungsposten 238.756 € 27.319.402 € 1.892 € 10.080 € 27.570.130 € A. B. C. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Jahresüberschuss / -fehlbetrag Rückstellungen Verbindlichkeiten 63.912 € 0 € 63.912 € 241.781 € 27.264.437 € 27.570.130 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVV 109 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse 2) +7.774 +2.599 +2.058 +2.097 +2.343 +2.100 2. Sonstige betriebliche Erträge +9.866 +10.342 +11.034 +11.223 +10.417 +11.970 3. Personalaufwand -1.814 -1.911 -2.090 -2.314 -2.329 -2.359 4. Abschreibungen -17 -22 -42 -59 -63 -113 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2) -17.809 -13.418 -13.392 -13.362 -13.658 -14.939 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +16 +15 +9 +7 +15 +7 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen +0 +0 +0 -3 -1 -1 8. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -1.984 -2.395 -2.423 -2.411 -3.276 -3.335 9. Steuern vom Einkommen und Ertrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 10. Sonstige Steuern +0 -1 -1 -1 -1 -1 11. Zuschüsse der Gesellschafter nach § 5 des Gesellschaftervertrages +1.984 +2.396 +2.424 +2.412 +3.277 +3.336 12. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 1) Vom Beschlussgremium genehmigter „Urplan“; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. 2) Die Vertriebskosten werden ab dem Wirtschaftsjahr 2001 brutto verbucht, d. h. als Umsatzerlöse und als Aufwendungen aus Vertriebskostenübernahme (AVG / VBK / BBL). Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 0,3 0,7 1,2 0,9 2. Umlaufintensität (in %) 99,7 99,2 98,7 99,1 3. Investitionen (in T€) 10 99 89 137 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 0,4 0,4 0,5 0,2 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 170,6 56,0 39,8 26,8 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - 25,5 - 92,2 - 117,8 - 115,0 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - 3.104 - 3.748 - 3.793 - 3.775 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) - 13,4 - 15,6 - 18,2 - 8,7 4. Kostendeckung (in %) 39,6 17,1 13,3 13,3 5. Cash Flow (in T€) - 1.967 - 2.374 - 2.381 - 2.354 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 9,2 12,5 13,5 14,7 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 39.438 39.813 39.435 43.662 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Baden Airpark 110 19. Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Victoria Boulevard A 106 Telefon: 07229 / 66-2125 Amt11@Landkreis-Rastatt.de 77836 Rheinmünster Telefax: 07229 / 66-2309 Gründung: Unternehmensgegenstand: 20.03.2001 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Dieter Au Stadt Karlsruhe 43,90% = 14.400 € Stadt Baden-Baden 15,55% = 5.100 € Landkreis Karlsruhe 12,65% = 4.150 € Landkreis Rastatt 12,65% = 4.150 € Stadt Bühl 4,27% = 1.400 € Gemeinde Hügelsheim 4,88% = 1.600 € Gemeinde Rheinmünster 4,88% = 1.600 € Stadt Rheinau 1,22% = 400 € 100% = 32.800 € Gesellschafterversammlung: OB Dr. Frank Mentrup (Vorsitz) Beteiligungen (mind. 25%): Anteile am Stammkapital: Baden Airpark GmbH 34,17% = 8,559 Mio. € Wichtige Verträge: Die zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Flughafen Stuttgart GmbH und der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH am 22.12.2015 unterzeichnete Fortführungsvereinbarung ergänzt die Rahmenvereinbarung vom 30.07.2003. Beteiligung von Kommunen, Landkreisen und sonstigen öffentlichen Körperschaften sowie ggf. Privaten aus der Region an der als Tochtergesellschaft der Flughafen Stuttgart GmbH gegründeten Baden Airpark Erwerbs GmbH heute Baden Airpark GmbH (GV in der Fassung vom 11.07.2007). Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung - - - - 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Ge- schäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Baden Airpark 111 Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wird von der RWM Wirtschaftsprüfung Steuerberatung, Sinz- heim geprüft. Finanzielles Engagement der Gesellschafterin Stadt Karlsruhe 2012 – 2015 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Erhöhung Kapitalrücklage 1.283 1.283 1.283 1.283 2. Verwaltungskostenumlage 9 11 12 13 Zusammen 1.295 1.292 1.295 1.296 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 3) 0,0 0,0 0,0 0,0 Angestellte 3) 0,0 0,0 0,0 0,0 Beamte 3) 2,0 2,0 2,0 2,0 Gesamtbelegschaft 2,0 2,0 2,0 2,0 Auszubildende - - - - 1) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 3) Sonderregelung als geringfügig Beschäftigte. Leistungszahlen Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden (FKB) 2012 2013 2014 2015 1. Flugbewegungen 42.269 38.195 35.566 34.928 2. Passagiere 1.299.291 1.073.911 997.013 1.064.348 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die wirtschaftliche Entwicklung der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH (BTG) ist an die Entwicklung der Baden Airpark GmbH (BAG) gekoppelt. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Baden Airpark 112 Mit insgesamt 1.064.348 Fluggästen im Geschäftsjahr 2015 übertraf der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden (FKB) die Vorjahreszahlen um 6,8 %. Die Flugbewegungen gin- gen um 1,8 % leicht zurück. Mit der Einführung einer lärm- und schadstoffbasierten Komponente aktualisierte und reformierte der Flughafen zum 1. April 2015 seine Flug- hafenentgelte. Im Gewerbepark entstanden im Jahr 2015 weithin sichtbare Projekte, u. a. ein Büro- neubau des Weltmarktführers für 3 D-Drucker. Die Vermietungen bei den Bestandsgebäuden sind weitgehend unverändert. Für Reise- büros im Terminal bestehen weiterhin Wartelisten. Zum 1. April wurden die Parktarife dem neuen Konzept angepasst. Weiterhin ist der PKW das beliebteste Verkehrsmittel zum Flughafen. Damit liegt auch der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden im deutschen Trend. Den positiven Ergebnissen der Profit Center bei den Erlösen stehen weiter steigende Kosten gegenüber. Neben den konventionellen Kostenstrukturen schwächen neue Kos- tenkomponenten, entstehend aus veränderten Gesetzen und Verordnungen (z. B. IGV- Umlagen, EASA, ADQ, Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, Insolvenzrecht), die Ertragskraft. Die BAG verzeichnete 2015 zudem erhöhte Reparatur- und Instandhal- tungsaufwendungen durch diverse technische Prüfungen und eine Rückstellung für die Erstattung von Schallschutzmaßnahmen innerhalb der „Nachtschutzzone“. Auch im Jahr 2015 weist die BAG – wie seit 2004 durchgehend – ein positives Betriebs- ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) in Höhe von rd. 2,5 Mio. € aus. Mit Datum vom 22. Dezember 2015 bekräftigten die Gesellschafter ihr „Ja“ zum Ba- den-Airpark in einer Fortführungsvereinbarung, nachdem die Finanzierungsmaß- nahmen für Investitionen entsprechend der Rahmenvereinbarung von 2003 ordnungs- gemäß ausliefen. Diese neue Vereinbarung bezeichnete der Aufsichtsratsvorsitzende Minister Winfried Hermann als Bestandsgarantie für den Baden- Airpark. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Baden Airpark 113 Ausblick Die Krisen in der Welt sind im Luftverkehr sofort spürbar. So sind für Sommer 2016 ei- nige Charterflüge in kritische Feriengebiete reduziert oder gar ganz gestrichen worden. Trotzdem erwartet die BAG auch in 2016 ein Wachstum der Passagierzahl um ca. 7 % auf 1,125 Millionen. Die allgemein steigenden Kosten, insbesondere die Sicherheitskosten, sollen durch die Passagierzuwächse aufgefangen werden und erneut ein positives operatives Ergebnis vor Abschreibungen und Steuern erwirtschaftet werden. Die hohe Abschreibungslast aus dem Ausbau kann nur zu einem geringen Anteil selbst geleistet werden und führt zu einem weiteren buchmäßigen Eigenkapitalverzehr. Unter Berücksichtigung dieser Abschreibungen werden die Jahresergebnisse auch der nächsten Jahre weiterhin negativ sein. Der Gewerbepark zeichnete sich in der bisherigen Geschäftspraxis als verlässlicher guter Stabilisator der Geschäfte am Baden Airpark aus. Bislang haben sich etwa 140 Firmen angesiedelt und es wurden rund 2.500 Arbeitsplätze geschaffen mit dem Ziel, weiterhin zu wachsen. Der Zweckverband hat sich bereit erklärt, ein Förderprogramm für Neuan- siedlungen aufzulegen. Trotzdem gibt es immer noch Hindernisse, wie sie im vom Aufsichtsrat initiierten Work- shop Gewerbepark herausgearbeitet wurden. An erster Stelle steht die nicht ausrei- chende Anbindung des Gewerbeparks an den öffentlichen Nahverkehr, die nicht we- sentlich vom Airpark beeinflusst werden kann. Für den Ausbau der IT-Versorgung wer- den hingegen schon 2016 erste Maßnahmen umgesetzt. Die Entwicklung der BTG ist an die Entwicklung des Baden-Airparks gekoppelt. Nach Einschätzung der Geschäftsführung der BAG sind derzeit keine Faktoren zu erkennen, die Bestand gefährdend seien oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Baden- Airpark GmbH wesentlich beeinträchtigen könnten. Die Geschäftsführung der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft schließt sich dieser Einschätzung an. Vorläufige Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A B. Anlagevermögen Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 46.559.001 € 171.280 € 41.820 € 46.772.101 € A. B. C. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Rückstellungen Verbindlichkeiten 32.800 € 46.559.001 € 46.591.801 € 7.200 € 173.100 € 46.772101 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Baden Airpark 114 Gewinn und Verlustrechnungen der Jahre 2012 - 2016 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 2) Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +0 +0 +0 +0 +0 +0 2. Sonstige betriebliche Erträge +25 +25 +26 +28 +28 +29 3. Materialaufwand +0 +0 +0 +0 +0 +0 4. Personalaufwand -11 -10 -10 -12 -11 -12 5. Abschreibungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -15 -15 -16 -16 -17 -17 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +8 +7 +7 +7 +0 +0 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -7 -7 -7 -7 +0 +0 9. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +0 +0 +0 +0 +0 +0 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 11. Sonstige Steuern +0 +0 +0 +0 +0 +0 12. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 1) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. 2) Vorläufige Zahlen. 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 99,4 99,5 99,5 99,5 2. Umlaufintensität (in %) 0,6 0,5 0,5 0,5 3. Investitionen (in T€) 2.923 2.923 2.923 2.923 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 99,5 99,5 99,6 99,6 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 100,1 100,1 100,1 100,1 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - - - - 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 0,0 + 0,0 + 0,0 + 0,0 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 0,0 + 0,0 + 0,0 + 0,0 4. Kostendeckung (in %) - - - - 5. Cash Flow (in T€) + 0 + 0 + 0 + 0 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 33,4 31,5 30,4 34,3 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 5.463 5.194 5.208 6.000 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Wohnungswesen und Stadtentwicklung Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VOWO 115 20. VOLKSWOHNUNG GmbH (VOWO) Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Ettlinger - Tor - Platz 2 Telefon: 0721 / 3506-0 Info@volkswohnung.com 76137 Karlsruhe Telefax: 0721 / 3506-100 www.volkswohnung.com Gründung: Unternehmensgegenstand: 08.03.1951 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Reiner Kuklinski Stadt Karlsruhe 100% = 37.000.000 € Aufsichtsrat: BM Michael Obert (Vorsitz) StR Karl-Heinz Jooß StR Bettina Meier-Augenstein Eduardo Mossuto (stellv. Vorsitz) StR Hans Pfalzgraf StR Michael Borner StR Tilman Pfannkuch StR Margot Döring Anne Segor StR Dr. Raphael Fechler StR Karin Wiedemann Beteiligungen (mind. 25%): Anteile am Stammkapital: VOLKSWOHNUNG Service GmbH 100% = 1.100.000,00 € VOLKSWOHNUNG Bauträger GmbH 100% = 1.000.000,00 € Konversionsgesellschaft Karlsruhe mbH 60% = 300.000,00 € KES - Karlsruher Energieservice GmbH 50% = 50.000,00 € Wohnbau Wörth a. Rh. GmbH 50% = 2.600.000,00 € Entwicklungsgesellschaft Cité mbH 38,8% = 2.000.000,00 € Wichtige Verträge: Mit der VOLKSWOHNUNG Service GmbH sowie der Konversionsgesellschaft Karlsruhe GmbH wurden Beherrschungs- u. Ergebnisabführungsverträge (Organschaftsverträge) geschlossen. Besteht aus 6 bis höchstens 11 stimmberechtigten Mitgliedern. Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnungen. Dazu gehört auch die angemessene Wohnversorgung einkommensschwacher Bevölkerungskreise. Die Gesellschaft errichtet und bewirtschaftet im eigenen Namen Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann auch die Errichtung solcher Wohnungen betreuen und fremde Wohnungen verwalten. In Erfüllung ihres öffentlichen Zwecks kann die Gesellschaft auch andere Bauten errichten, betreuen, bewirtschaften oder verwalten, soweit diese wohnungswirtschaftlich, städtebaulich oder infrastrukturell bedingt sind oder der Wirtschaftsförderung dienen. Sie kann insoweit auch Träger von Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen sein (GV in der Fassung vom 12.11.2007). Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, Niederlassung Mannheim geprüft (Abschlussprüfer im gesamten Konzern seit Prüfung 2013). Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VOWO 116 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge der Aufsichtsrates 2) 19 19 20 18 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge nicht einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Finanzielles Engagement des Gesellschafters Stadt Karlsruhe 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - Zuschuss aus dem Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm - - - 427 Leistungszahlen 2012 - 2015 2012 2013 2014 2015 1. Zahl der Mietinteressenten (Warteliste) 5.682 5.717 5.714 5.822 2. Bestand an eigenen Objekten: - Mietwohnungen 12.578 12.609 12.785 12.804 - Gewerbe 156 154 161 164 - Garagen, Tiefgaragen u. Abstellplätze 3.453 3.519 3.648 3.862 - sonstige Mietverhältnisse 82 81 95 101 - eigengenutzte Einheiten 14 49 50 48 Zusammen 16.283 16.412 16.739 16.979 3. Bautätigkeit eigene Objekte -fertiggestellt- - Mietwohnungen 92 33 103 121 - Gewerbe 6 1 0 2 - Garagen, Tiefgaragen u. Abstellplätze 116 27 76 119 Zusammen 214 61 179 242 4. Verwaltete Objekte Dritter: - Miet- und Eigentumswohnungen 3 2 2 1 - Gewerbe 64 61 61 60 - Garagen, Tiefgaragen u. Abstellplätze 32 32 32 142 - sonstige Mietverhältnisse 10 10 10 10 Zusammen 109 105 105 213 5. Eigentumswohnungen - im Bau 0 0 0 19 - verkauft 1 0 2 4 - zum Verkauf angeboten 1 0 4 19 - Mietkauf 0 0 2 0 - noch nicht verkauft 0 0 0 15 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VOWO 117 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 4) - - - - Angestellte 4) 173 168 166 163 Beamte 4) - - - - Gesamtbelegschaft 173 168 166 163 Auszubildende 9 9 11 13 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Im Geschäftsjahr 2015 konnte ein Jahresüberschuss von 6,8 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio. €) erzielt werden. Trotz gestiegener Umsatzerlöse, die im Wesentlichen aus Neuvermietungen und Mieter- höhungen nach Abschluss von Modernisierungsmaßnahmen resultieren, verringert sich das Ergebnis der Hausbewirtschaftung. Gründe sind gestiegene Modernisierungs- und Instandhaltungskosten sowie die vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 2,0 Mio. €. Aufgrund einer einmaligen Beteiligungsausschüttung sowie gestiegenen Ergebnisabfüh- rungen der Tochtergesellschaften stieg das Ergebnis der übrigen Rechnung stark an. Neben dem konsequenten Engagement in innovative Konzepte zur Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie zum Umweltschutz zählt die kontinuierliche Modernisierung des Bestandes nach wie vor zu den Hauptaufgaben der Gesellschaft. Das umfangreiche Modernisierungs- und Instandhaltungsprogramm entspricht den gestiegenen Er- Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VOWO 118 wartungen der Mieter. Im Jahr 2015 wurden 27,4 Mio. € zur Modernisierung und In- standhaltung investiert. Die VOLKSWOHNUNG investiert nicht nur in den neu entstehenden Stadtteilen neben dem Wohnungsneubau auch in Infrastrukturmaßnahmen, um ein attraktives Wohnum- feld zu gestalten. In 2015 führte die Gesellschaft ihr umfangreiches Mietneubaupro- gramm im Karlsruher Stadtgebiet weiter. Aufgrund der Lage und der anhaltenden Nachfrage für attraktive Mietobjekte sieht die VOLKSWOHNUNG keine Vermarktungs- schwierigkeiten. Ausblick Die kontinuierliche Modernisierung des Wohnungsbestandes führt zu einer nachhalti- gen Aufwertung und Attraktivität des Immobilienportfolios sowie zu stabilen Mietum- sätzen. Für das Geschäftsjahr 2016 ist ein Jahresüberschuss von rd. 4,4 Mio. € geplant. Der Wohnungsbestand wird aufgrund der geplanten Neubaufertigstellungen um etwa 55 Wohnungseinheiten zunehmen. Die Jahresplanung für 2016 sieht Investitionen in Höhe von rd. 88,3 Mio. € vor. Enthal- ten sind darin 70,4 Mio. € für Neubauvorhaben und rd. 17,9 Mio. € für Modernisierun- gen. Die geplanten Instandhaltungskosten werden rd. 16,9 Mio. € betragen. Die Gesellschaft erwartet in den Jahren 2016 bis 2020 trotz weiterhin hoher Investitio- nen in den Wohnungsbestand stabile Jahresüberschüsse. Die Erträge aus Hausbewirtschaftung basieren auf langfristigen Verträgen und stellen nachhaltige Einnahmen dar. Die Modernisierungsmaßnahmen verbessern in der Haus- bewirtschaftung die Vermietbarkeit und ermöglichen eine moderate Steigerung der Umsatzerlöse. Die Modernisierungsmaßnahmen sind mittelfristig geplant, die Finanzie- rung ist über einen entsprechenden Liquiditätsplan sichergestellt. Durch den verstärkten Neubau von Wohnungen und Gewerbeeinheiten optimiert die Gesellschaft ihr Mietbestandsportfolio, um auch zukünftig als Immobilienspezialist in der Region ein breites Leistungsspektrum anbieten zu können. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Zum Verkauf bestimmte Grundstücke u.a. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Flüssige Mittel Rechnungsabgrenzungsposten 526.547.431 € 35.276.228 € 27.653.681 € 30.072.817 € 186.383 € 619.736.540 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Gewinnrücklagen Bilanzgewinn/ -verlust Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 37.000.000 € 127.043.629 € 6.808.136 € 170.851.765 € 6.554.328 € 440.410.439 € 1.920.008 € 619.736.540 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VOWO 119 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +85.537 +81.897 +85.636 +87.836 +90.390 +94.160 2. Erhöhung / Verminderung des Bestandes an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit unfertigen Bauten sowie unfertigen Leistungen +2.789 +978 +722 +2.037 +2.090 +5.710 3. Andere aktivierte Eigenleistungen +902 +385 +887 +662 +1.100 +1.580 4. Sonstige betriebliche Erträge +5.935 +5.328 +3.079 +2.730 +730 +1.580 5. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen -52.451 -43.524 -46.136 -52.716 -52.550 -60.000 6. Personalaufwand -11.029 -10.721 -10.420 -10.890 -11.220 -11.070 7. Abschreibungen -12.632 -18.024 -14.939 -15.683 -13.730 -14.900 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -5.792 -5.570 -4.139 -4.708 -5.100 -5.040 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +7.261 +6.623 +2.963 +8.608 +6.730 +4.330 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -13.689 -12.725 -12.061 -10.983 -12.790 -11.960 11. Aufwand aus Ergebnisabführungsvertrag mit verbundenen Unternehmen +0 +0 +0 +0 +0 +0 12. Außerordentliche Finanzaufwendungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 13. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +6.831 +4.647 +5.592 +6.893 +5.650 +4.390 14. Steuern -1.967 +55 -118 -86 -50 -30 15. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag +4.864 +4.702 +5.474 +6.807 +5.600 +4.360 16. Einstellung in Gewinnrücklagen +0 +0 +0 +0 17. Entnahme aus Rücklagen +0 +0 +0 +0 18. Bilanzgewinn +4.864 +4.702 +5.474 +6.807 1) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 86,1 84,2 86,2 85,0 2. Umlaufintensität (in %) 13,8 15,7 13,7 15,0 3. Investitionen (in T€) 20.755 19.054 31.441 32.825 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 26,0 26,3 27,3 27,6 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 30,2 31,2 31,7 32,4 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 5,7 + 5,7 + 6,4 + 7,8 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 3,2 + 3,0 + 3,3 + 4,0 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 3,1 + 2,9 + 2,9 + 2,9 4. Kostendeckung (in %) 87,7 90,4 97,7 92,5 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 15.930 + 23.008 + 20.202 + 22.499 b) nach Ertragsteuern + 15.892 + 23.063 + 20.085 + 22.413 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 11,3 11,8 11,9 11,5 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 63.753 63.814 62.771 66.810 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VoWo 120 Nachrichtlich: VOLKSWOHNUNG - Konzernabschluss 2015 Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Zum Verkauf bestimmte Grundstücke u.a. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Flüssige Mittel Rechnungsabgrenzungsposten 533.569.021 € 59.164.782 € 6.884.228 € 31.625.630 € 186.383 € 631.430.044 € A. B. C. D. E. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Gewinnrücklagen Bilanzgewinn/ -verlust Ausgleichsposten für Anteile fremder Gesellschafter Passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 37.000.000 € 124.337.284 € 4.039.031 € 200.000 € 165.576.315 € 999.999 € 13.921.564 € 448.867.838 € 2.064.328 € 631.430.044 € Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +126.817 +109.652 +104.168 +101.466 2. Erhöhung/Verminderung des Bestandes an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit unfertigen Bauten / Leistungen +1.262 +4.828 -3.102 -1.375 3. Andere aktivierte Eigenleistungen +909 +399 +967 +735 4. Sonstige betriebliche Erträge +7.495 +5.668 +3.808 +5.201 5. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen -81.964 -62.705 -51.363 -54.499 6. Personalaufwand -13.803 -13.304 -13.369 -13.783 7. Abschreibungen -14.500 -19.913 -16.786 -17.495 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -5.528 -5.788 -4.416 -4.598 9. Erträge / Aufwendungen aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen +868 +786 +778 +665 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +367 +897 +213 +2.166 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -14.093 -13.033 -12.601 -11.335 12. Aufwand aus Ergebnisabführungsvertrag mit verbundenen Unternehmen +0 +0 +0 +0 13. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +7.830 +7.487 +8.297 +7.148 14. Außerordentliche Aufwendungen +0 +0 +0 +0 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -42 +54 -119 -91 16. Sonstige Steuern -2.022 -2.024 -2.047 -2.136 17. Konzernüberschuss / -fehlbetrag (+/-) +5.766 +5.517 +6.131 +4.921 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VOWO Service 121 21. VOLKSWOHNUNG Service GmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Ettlinger-Tor-Platz 2 Telefon: 0721 / 3506-0 Info@volkswohnung.com 76137 Karlsruhe Telefax: 0721 / 3506-100 www.volkswohnung.com Gründung: Unternehmensgegenstand: 20.12.1989 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Reiner Kuklinski VOLKSWOHNUNG GmbH 100% = 1,1 Mio. € Aufsichtsrat: Aufsichtsrat besteht aus BM Michael Obert (Vorsitz) StR Karl-Heinz Jooß dem Aufsichtsrat der StR Bettina Meier-Augenstein Eduardo Mossuto VOLKSWOHNUNG GmbH (stellv. Vorsitz) StR Hans Pfalzgraf StR Michael Borner StR Tilman Pfannkuch StR Margot Döring Anne Segor StR Dr. Raphael Fechler StR Karin Wiedemann Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen Wichtige Verträge: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der VOLKSWOHNUNG GmbH. Darüber hinaus erledigt die VOLKSWOHNUNG GmbH alle bei der VOLKSWOHNUNG Service GmbH anfallenden Aufgaben auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages. Die Gesellschaft übernimmt Bau- u. Versorgungsaufgaben im Interesse der VOLKSWOHNUNG GmbH wie auch Aufgaben mit öffentlichem Zweck in wohnungswirtschaftlicher, städtebaulicher oder infrastruktureller Hinsicht sowie im Interesse der Wirtschaftsförderung. Sie ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann (GV in der Fassung vom 08.11.2012). Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung - - - - 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates - 1) - 1) - 1) - 1) 1) Aufsichtsrat besteht aus dem Aufsichtsrat der Muttergesellschaft VOLKSWOHNUNG GmbH. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VOWO Service 122 Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, Niederlassung Mannheim geprüft. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 4) 48,0 48,0 45,0 45,0 Angestellte 4) 4,5 9,0 10,0 8,0 Beamte 4) - - - - Gesamtbelegschaft 52,5 57,0 55,0 53,0 Auszubildende - - - - 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten. Bei der Durchführung ihrer Bauvorhaben wird die Gesellschaft von der VOLKSWOHNUNG GmbH technisch und kaufmännisch betreut. Des Weiteren erledigt die Muttergesellschaft alle anfallenden Verwaltungsarbeiten wie z. B. Personalwesen und Buchführung. Leistungszahlen 2012 - 2015 2012 2013 2014 2015 1. Bestand an eigenen Objekten: - Mietwohnungen 96 96 96 96 - Gewerbe 46 45 45 44 - Garagen + TG + Abstellplätze 110 110 110 110 - sonstige Mietverhältnisse 7 7 7 7 - eigengenutzte Einheiten 1 1 1 Zusammen 259 259 259 258 2. Verwaltete Objekte - Verwaltete Wohnungen 1.158 1.190 1.625 1.614 - Verwaltete Garagen 1.002 1.002 1.744 1.709 - Verwaltete Gewerbe 27 27 41 41 Zusammen 1) 2.187 2.219 3.410 3.364 3. Geschäftsfeld Telemetrie - angeschlossene Einheiten 10.474 10.413 10.527 10.902 1) Im Zuge der Neustrukturierung zum 01.01.2011 übernahm das Unternehmen von der VOLKSWOHNUNG GmbH die komplette Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VOWO Service 123 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Im Geschäftsjahr 2015 konnte ein Jahresüberschuss von 1,0 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) erzielt werden. Die Zahl der durch die Gesellschaft mit Breitbandkommunikationstechnik (Kabel- fernsehen) ausgestatteten Objekte hat sich auf 14.882 Einheiten (Vorjahr 14.623) er- höht. Durch die Erschließungsmaßnahmen der Konversionsflächen in Knielingen wird sich die Anzahl der Anschlüsse weiter erhöhen und zu Umsatzsteigerungen in diesem Bereich führen. Ausblick Der aktuelle Wirtschaftsplan sieht in den nächsten Jahren stabile Jahresüberschüsse vor. Nach Einschätzung der Geschäftsführung existieren keine bestandsgefährdenden Risiken. Die Erträge aus der Hausbewirtschaftung sowie aus dem Breitbandkabel und Telemetriegeschäft basieren auf langfristigen Verträgen und stellen nachhaltige Ein- nahmen dar. Ein Großteil der Verträge wurde mit der Muttergesellschaft abgeschlossen und stellt daher ein geringes Risiko dar. Die Risiken der Finanzierung werden durch langfristige Verträge und durch frühzeitige Prolongationen bzw. Refinanzierungen der auslaufenden Darlehen reduziert werden. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Zum Verkauf bestimmte Grundstücke u.a. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Flüssige Mittel Rechnungsbegrenzungsposten 21.117.576 € 507.318 € 1.215.184 € 1.183.695 € 0 € 24.023.773 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Gewinnrücklagen Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 1.100.000 € 0 € 1.100.000 € 612.348 € 22.167.105 € 144.320 € 24.023.773 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VOWO Service 124 Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +11.194 +11.511 +12.063 +12.222 +12.550 +12.760 2. Erhöhung / Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen +87 -7 -4 -20 +0 +0 3. Andere aktivierte Eigenleistungen +0 +10 +68 +68 +80 +80 4. Sonstige betriebliche Erträge +60 +222 +230 +148 +10 +20 5. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen -4.456 -4.536 -5.053 -5.383 -5.240 -5.710 6. Personalaufwand -2.773 -2.583 -2.949 -2.893 -3.240 -2.940 7. Abschreibungen -1.797 -1.791 -1.736 -1.730 -1.800 -1.710 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -679 -706 -1.112 -1.008 -870 -990 9. Zinserträge +31 +31 +32 +29 +30 +30 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -627 -428 -391 -359 -470 -360 11. Außerordentliche Finanzaufwendungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 12. Ergebnis d. gewöhnl. Geschäftstätigkeit +1.040 +1.723 +1.148 +1.073 +1.050 1.180 13. Steuern -5 -33 -35 -35 +0 -10 14. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +1.035 +1.690 +1.113 +1.038 +1.050 1.170 15. Abzuführender Überschuss -1.035 -1.690 -1.113 -1.038 -1.050 -1.170 16. Bilanzgewinn +0 +0 +0 +0 +0 +0 1) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. Bilanz und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 86,2 89,0 87,3 87,9 2. Umlaufintensität (in %) 13,8 11,0 12,7 12,1 3. Investitionen (in T€) 662 688 494 482 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 3,8 4,1 4,3 4,6 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 4,4 4,6 4,9 5,2 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 9,2 + 14,7 + 9,2 + 8,5 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 94,1 + 153,6 + 101,2 + 94,4 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 5,8 + 7,9 + 5,9 + 5,8 4. Kostendeckung (in %) 108,3 114,2 107,0 107,1 5. Cash Flow (in T€) + 2.870 + 3.321 + 2.655 + 2.604 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 26,8 25,6 26,1 25,4 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 52.826 45.322 53.610 54.583 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KGK 125 22. Konversionsgesellschaft Karlsruhe mbH (KGK) Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: c/o VOLKSWOHNUNG GmbH Telefon: 0721 / 3506-0 Info@volkswohnung.com Ettlinger-Tor-Platz 2 Telefax: 0721 / 3506-100 www.volkswohnung.com 76137 Karlsruhe Gründung: Unternehmensgegenstand: 16.06.1999 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital Reiner Kuklinski VOLKSWOHNUNG GmbH 60% = 300.000 € Sparkasse Karlsruhe Ettlingen 30% = 150.000 € Stadt Karlsruhe 10% = 50.000 € 100% = 500.000 € Aufsichtsrat: 9 stimmberechtigte Mitglieder BM Michael Obert (Vorsitz) Eduardo Mossuto StR Karin Wiedemann Thomas Schroff (stellv. Vorsitz) (Vorstandsmitglied Sparkasse) StR Margot Döring Anne Segor StR Dr. Raphael Fechler Marc Sesemann (Vorstandsmitglied Sparkasse) Gäste (mit den Rechten eines Karsten Lamprecht (ab 01.10.2015) beratenden Mitglieds) Thomas Müllerschön Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Beherrschungs- und Ergebnisführungsvertrag (Organschaftsvertrag) mit der VOLKSWOHNUNG GmbH. Darüber hinaus erledigt die VOLKSWOHNUNG GmbH alle bei der KGK anfallenden Aufgaben auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages. Hauptaufgabe ist die Durchführung der Konversion von Liegenschaften insbesondere im Raum Karlsruhe, besonders durch Erwerb, Neuordnung und Verwertung, um eine Wohnraumversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, kommunal u. regional die Städtebaupolitik und Maßnahmen der Infrastruktur und Wirtschaftsförderung zu unterstützen sowie städtebauliche Entwicklungs-, Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen zu übernehmen (GV i.d.F. vom 17.03.1999). Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, Niederlassung Mannheim geprüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KGK 126 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung - - - - 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 1) 4 4 5 4 1) Aufwandsentschädigungen Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) Die Gesellschaft beschäftigt seit 2007 kein eigenes Personal. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2015 ein Jahresüberschuss vor Gewinnab- führung in Höhe von rd. 5,2 Mio. € (2014: 1,3 Mio. €) erwirtschaften. Das Jahresergeb- nis wird maßgeblich durch das Ergebnis der Bau- und Verkaufstätigkeit sowie des übri- gen Ergebnisses beeinflusst. Im Vergleich zum Vorjahr sind weniger Grundstücke ohne Bauten bzw. Grundstücke mit fertigen Bauten veräußert worden, allerdings hat sich durch die Veräußerung von Gewerbeflächen das Ergebnis aus der Bautätigkeit erhöht. Ausblick Das Jahr 2016 wird von weiteren Aktivitäten im Bauträgerbereich geprägt sein. Gerade durch diese Maßnahmen werden Impulse für die Entwicklung neuer Stadtteile gesetzt. Da bis Ende 2017 die vollständige Verwertung der restlichen Wohnflächen vorgese- hen ist, gilt es rechtzeitig zukunftsfähige Strategien zu erarbeiten, um den gesellschaftli- chen Zweck der KGK zu erhalten. Dazu ist es erforderlich, dass Aufsichtsrat und Ge- meinderat ein gemeinsames Konzept aufstellen. Parallel dazu werden in Kirchfeld-Nord und Knielingen die Gewerbeflächen stärker im Mittelpunkt des Bauprogramms stehen. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Zum Verkauf bestimmte Grundstücke u.a.Vorräte Forderungen und sonstige Ver- mögensgegenstände Flüssige Mittel Rechnungsabgrenzungsposten 5.442.634 € 23.381.236 € 1.326.100 € 270.837 € 0 € 30.420.807 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Gewinnrücklagen Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgr.posten 500.000 € 0 € 500.000 € 6.751.158 € 23.169.649 € 0 € 30.420.807 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KGK 127 Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2012 bis 2016 Bilanz und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +37.776 +23.939 +14.349 +13.850 +19.600 +11.410 2. Erhöhung / Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen -1.668 +3.830 -3.822 -3.453 +12.150 +18.000 3. Sonstige betriebliche Erträge +1.489 +118 +463 +2.324 +410 +10 4. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen -30.429 -22.277 -8.233 -6.772 -25.740 -25.260 5. Personalaufwand +0 +0 +0 +0 +0 +0 6. Abschreibungen -110 -131 -135 -100 -210 -210 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.331 -1.478 -861 -473 -870 -1.140 8. Zinserträge +67 +225 +56 +75 +50 +50 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -584 -330 -430 -187 -300 -360 10. Erg. der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +5.210 +3.896 +1.387 +5.264 +5.090 +2.500 11. Steuern -60 -53 -42 -50 -40 -40 12. Erträge aus Verlustübernahme +0 +0 +0 +0 +0 +0 13. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +5.150 +3.843 +1.345 +5.214 +5.050 +2.460 14. Abzuführender Überschuss -5.150 -3.843 -1.345 -5.214 -5.050 -2.460 15. Bilanzgewinn +0 +0 +0 +0 +0 +0 1) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 10,4 13,8 16,2 17,9 2. Umlaufintensität (in %) 89,6 86,2 83,8 82,1 3. Investitionen (in T€) 0 66 1 0 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 1,2 1,2 1,4 1,6 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) - - - - III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 13,6 + 16,1 + 9,4 + 37,6 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 1.029,9 + 768,6 + 269,1 + 1.042,8 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 13,5 + 9,8 + 5,0 + 17,8 4. Kostendeckung (in %) 116,2 98,6 147,9 182,8 5. Cash Flow vor Ertragsteuer (in T€) + 4.648 + 4.609 + 901 + 3.196 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) - - - - 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) - - - - Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VOWO Bauträger 128 23. VOLKSWOHNUNG Bauträger GmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: c/o VOLKSWOHNUNG GmbH Telefon: 0721 / 3506-0 Info@volkswohnung.com Ettlinger-Tor-Platz 2 Telefax: 0721 / 3506-100 www.volkswohnung.com 76137 Karlsruhe Gründung: Unternehmensgegenstand: 27.10.1994 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital Reiner Kuklinski VOLKSWOHNUNG GmbH 100% = 1.000.000,00 € Aufsichtsrat: BM Michael Obert (Vorsitz) StR Karl-Heinz Jooß StR Bettina Meier-Augenstein Eduardo Mossuto (stellv. Vorsitz) StR Hans Pfalzgraf StR Michael Borner StR Tilman Pfannkuch Margot Döring Anne Segor Dr. Raphael Fechler StR Karin Wiedemann Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Die Volkswohnung GmbH erledigt alle bei der VOLKSWOHNUNG Bauträger GmbH anfallenden Aufgaben auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages. Im Rahmen der am öffentlichen Interesse orientierten Aufgabenstellung, vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnraumversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, kommunal u. regional die Städtebaupolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen sowie städtebauliche Entwicklungs-, Erschließungs- u. Sanierungsmaßnahmen zu übernehmen (GV in der Fassung vom 08.11.2012). Besteht aus 6 bis höchstens 11 stimmberechtigten Mitgliedern. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, Niederlassung Mannheim geprüft. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung - - - - 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 1) 2 1 1 0 1) Aufwandsentschädigungen Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VOWO Bauträger 129 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Seit dem Geschäftsjahr 2012 ruht die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Ausblick Derzeit sind keine Aktivitäten geplant. Die Gesellschaft verfügt noch über eine ausrei- chende Ausstattung an Liquidität und Eigenkapital. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Zum Verkauf bestimmte Grundstücke u.a. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Flüssige Mittel Rechnungsabgrenzungsposten 0 € 0 € 88 € 98.282 € 0 € 98.370 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Bilanzverlust Buchmäßiges Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 1.000.000 € -906.575 € 93.425 € 3.730 € 1.215 € 0 € 98.370 € Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 – 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20152) Plan 20162) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +0 +0 +0 +0 +0 +0 2. Veränderung des Bestandes an unfertigen Leistungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 3. Sonstige betriebliche Erträge +11 +4 +1 +0 +0 +0 4. Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke +0 +0 +0 +0 +0 +0 5. Aufwendungen für Hausbewirtschaftung +0 +0 +0 +0 +0 +0 6. Abschreibungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -16 -16 -39 -25 -20 -20 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +0 +0 +0 +0 +0 +0 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 10. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -5 -12 -38 -25 -20 -20 11. Sonstige Steuern +0 +0 +0 +0 +0 +0 12. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -5 -12 -38 -25 -20 -20 13. Verlust- / Gewinnvortrag -826 -831 -843 -881 14. Ertrag aus Kapitalherabsetzung +0 +0 +0 +0 15. Bilanzgewinn / -verlust -831 -843 -881 -906 1) Planzahlen liegen nicht vor. 2) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 VOWO Bauträger 130 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) - - - - 2. Umlaufintensität (in %) 100,0 100,0 100,0 100,0 3. Investitionen (in T€) 0 0 0 0 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 92,3 94,1 82,6 95,0 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) - - - - III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - - - - 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - 3,0 - 7,7 - 32,2 - 26,8 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) - 2,8 - 7,3 - 26,6 -25,5 4. Kostendeckung (in %) - - - - 5. Cash Flow (in T€) - 5 - 12 - 38 - 25 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) - - - - 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) - - - - Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Wohnbau Wörth 131 24. Wohnbau Wörth a. Rh. GmbH Anschrift: Telefon/Fax: Hanns-Martin-Schleyer-Str. 4 Telefon: 07271 / 9226-0 76744 Wörth am Rhein Telefax: 07271 / 9226-55 Gründung: Unternehmensgegenstand: 16.04.1963 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Petra Pfeiffer VOLKSWOHNUNG GmbH 50,00% = 2.600.000 € Stadt Wörth 44,23% = 2.300.000 € Landkreis Germersheim 5,77% = 300.000 € 100,00% = 5.200.000 € Aufsichtsrat: Reiner Kuklinski (Vorsitz) LR Dr. Fritz Brechtel BM Harald Seiter Mario Rösner (stellv. Vorsitz) Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages nimmt die VOLKSWOHNUNG GmbH kauf- männische und technische Betreuungsaufgaben für die Gesellschaft wahr. 4 Mitglieder, davon 2 Mitglieder vom Gesellschafter VOLKSWOHNUNG GmbH sowie je 1 Mitglied von den Gesellschaftern Stadt Wörth und Landkreis Germersheim. E-Mail/Internet: info@wohnbauwoerth.de Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschafter (GV vom 28.04.2009). www.wohnbauwoerth.de Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) - - - - 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Wohnbau Wörth 132 Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, Niederlassung Mannheim geprüft. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1)2)3) 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 4) 6,0 6,0 6,0 6,0 Angestellte 4) 6,0 7,0 7,5 8,0 Gesamtbelegschaft 12,0 13,0 13,5 14,0 Auszubildende - - - - 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von Stadt und VOLKSWOHNUNG GmbH abgeordneten Beschäftigten. Leistungszahlen 2012 - 2015 2012 2013 2014 2015 1. Bestand an eigenen Objekten: - Mietwohnungen 825 824 824 824 - Gewerbe 2 5 5 6 - Garagen + Tiefgaragen + Abstellplätze 650 644 642 621 - sonstige Mietverhältnisse 2 6 6 6 - eigengenutzte Einheiten 15 15 17 17 Zusammen 1.494 1.494 1.494 1.474 2. Verwaltete Objekte Dritter: - Miet- und Eigentumswohnungen 71 71 111 111 - Gewerbe 9 9 9 9 - Garagen + Tiefgaragen + Abstellplätze 121 121 131 131 - sonstige Mietverhältnisse 0 0 0 0 Zusammen 201 201 251 251 3. Eigentumswohnungen: - im Bau 25 - Verkauft 0 - zum Verkauf angeboten 25 - Mietkauf 0 - noch nicht verkauft 25 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Wohnbau Wörth 133 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss von 766 T€ (2014: 754 T€). 2015 wurden zwei weitere Gebäude in der Keltenstraße mit 40 Wohnungen saniert. Die Maßnahmen sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Erschließungs- und Infrastruktur- maßnahmen im Baugebiet wurden gestartet Ausblick In 2016 werden die Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen im Gebiet Keltenstraße abgeschlossen. Der Baubeginn für das Gesundheitszentrum ist für Mitte 2016 geplant, die Finanzierung der Maßnahme gesichert. Zum Fertigstellungstermin der ersten beiden Neubauten in der Keltenstraße Ende 2016 / Anfang 2017 wird ein vollständiger Verkauf der 25 Eigentumswohnungen erwartet. Insgesamt werden für Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen 2016 rd. 18 Mio. € investiert. Zur Finanzierung der Maßnahmen stehen neben Eigenkapital und Bankdarle- hen auch eine zinsgünstige Ausleihung in Höhe von 5 Mio. € der VOLKSWOHNUNG GmbH zur Verfügung. Der Jahresüberschuss für 2016 ist mit 770 T€ prognostiziert und liegt damit im etwa vergleichbaren Bereich wie 2015. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Zum Verkauf bestimmte Grundstücke u.a.Vorräte Forderungen und sonstige Ver- mögensgegenstände Flüssige Mittel Rechnungsabgrenzungsposten 28.117.678 € 4.200.692 € 711.588 € 2.721.772 € 677 € 35.752.407 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Gewinnrücklagen Gewinnvortrag Jahresüberschuss Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgr.posten 5.200.000 € 5.529.015 € 3.048.681 € 765.727 € 14.543.423 € 503.292 € 20.705.692 € 0 € 35.752.407 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Wohnbau Wörth 134 Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +4.997 +5.257 +5.590 +5.710 +5.740 +9.930 2. Erhöhung / Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen +123 +190 +165 +670 +4.640 +2.310 3. Andere aktivierte Eigenleistungen +0 +0 +139 +118 +0 +80 4. Sonstige betriebliche Erträge +183 +274 +219 +390 +100 +300 5. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen -2.703 -3.125 -3.338 -3.973 -8.000 -9.370 6. Personalaufwand -853 -827 -884 -898 -910 -950 7. Abschreibungen -457 -492 -707 -750 -780 -890 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -194 -286 -265 -249 -180 -250 9. Zinserträge +40 +24 +9 +3 +20 +0 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -202 -185 -173 -255 -280 -390 11. Außerordentliche Finanzaufwendungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 12. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +933 +830 +755 +766 +350 +770 13. 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Steuern +0 -1 +0 -1 +0 -1 +0 -1 +0 +0 +0 +0 15. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +932 +829 +754 +765 +350 +770 1) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 72,6 74,4 76,0 78,6 2. Umlaufintensität (in %) 27,4 25,6 24,0 21,4 3. Investitionen (in T€) 139 1.238 8.024 6.382 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 60,0 62,9 46,3 40,7 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 82,7 84,5 60,9 51,7 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 18,7 + 15,8 + 13,5 + 13,4 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 7,6 + 6,4 + 5,5 + 5,3 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 5,6 + 4,9 + 3,1 + 2,9 4. Kostendeckung (in %) 113,3 107,0 104,1 93,2 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 1.403 + 1.322 + 1.461 + 1.415 b) nach Ertragsteuern + 1.403 + 1.322 + 1.460 + 1.414 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 19,3 16,8 16,5 14,7 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 71.094 66.129 65.461 64.131 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Cité 135 25. Entwicklungsgesellschaft Cité mbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Pariser Ring 37 Telefon: 07221 / 80954-0 Info@cite-baden-baden.de 76532 Baden-Baden Telefax: 07221 / 80954-5 www.cite-baden-baden.de Gründung: Unternehmensgegenstand: 27.12.2001 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Markus Börsig Stadt Baden-Baden 38,8% = 2.000.000 € EB Werner Friedrich Hirth Gesellschaft für Stadterneuerung (Stadt Baden-Baden) u. Stadtentw. Baden-Baden mbH 11,7% = 600.000 € Peter Schmid VOLKSWOHNUNG GmbH 38,8% = 2.000.000 € Baugenossenschaft Familien- heim Baden-Baden e.G. 10,7% = 550.000 € 100% = 5.150.000 € Aufsichtsrat: 11 Mitglieder OB Margret Mergen (Vorsitz) * StR Werner Schmoll * StR Tilman Pfannkuch StR Tobias Wald * (1. stellv. Vorsitz) Klaus Blödt-Werner * Gäste mit den Rechten eines (2. stellv. Vorsitz) beratenden Mitgliedes: StR Beate Böhlen * Stadtkämmerer Thomas Eibl * StR Michael Borner BM Michael Geggus * StR Karl-Heinz Jooß BM Michael Obert Rainer Lauerhaß (ab 05/2015) * Stadtkämmerer Torsten Dollinger StR Hans Pfalzgraf StR Marianne Raven (bis 05/2015) * * Vetreter der Stadt Baden-Baden Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechende Beteiligungen. Wichtige Verträge: Zwischen der Entwicklungsgesellschaft Cité mbH und der VOLKSWOHNUNG GmbH ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen, in dem eine umfangreiche technische und kaufmännische Zusammenarbeit vereinbart ist. Die Konversion von Liegenschaften in Baden-Baden insbesondere durch Erwerb, Neuordnung und Verwertung, um städtebauliche Entwicklungs-, Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen zu übernehmen, kommunal und regional die Städtebaupolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen anzusiedeln und damit zu einer Wirtschaftsförderung in Baden-Baden beizutragen sowie eine Wohnraumversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen (GV in der Fassung vom19.10.2010). Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, Niederlassung Mannheim geprüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Cité 136 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 4 4 2 3 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 4) - - - - Angestellte 4) 4,00 4,00 5,00 3,00 Beamte 4) - - - - Gesamtbelegschaft 4,00 4,00 5,00 5,00 Auszubildende - - - - 1) umgerechnete Vollkraftstellen 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiter 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten Leistungszahlen 2012 – 2015 2012 2013 2014 2015 1. Bestand an eigenen Objekten: - Mietwohnungen 0 0 0 0 - Gewerbe 16 16 16 16 - Garagen, Tiegaragen- u. Abstellplätze 0 0 0 110 - Sonstige Mietverhältnisse 1 1 1 1 Zusammen 17 17 17 127 2. Eigentumswohnungen - im Bau 0 0 0 0 - verkauft 4 2 1 0 - zum Verkauf angeboten 6 3 1 0 - noch nicht verkauft 2 1 0 0 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Cité 137 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Im Geschäftsjahr 2014 erzielte die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €). Infolge der gesunkenen Verkäufe ist im Bereich der Bau- und Verkaufstätigkeit ein niedrigeres Ergebnis erzielt worden. Zum 31.12.2015 erfolgte eine Ausschüttung von insgesamt 5,15 Mio. € aus der Ge- winnrücklage an die Gesellschafter. Davon entfielen auf die Mitgesellschafterin VOLKSWOHNUNG GmbH 2,0 Mio. €. Die Vertriebsaktivitäten der Entwicklungsgesellschaft Cité mbH konzentrierten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr fast ausschließlich auf das Quartier Bretagne. Ausblick Für die Restlaufzeit der Cité-Entwicklung reduzieren sich die Risiken deutlich. Aufgrund des inzwischen äußerst positiven Images der Cité sowie der starken Nachfrage am Im- mobilienmarkt sind die Chancen ungleich höher. Auf Basis des aktuell noch vorhandenen Potenzials an Grundstücken kann aus heutiger Sicht noch von einem Entwicklungshorizont von weiteren ca. drei Jahren ausge- gangen werden. Die Geschäftsleitung sowie die auf fünf Jahre ausgelegten Wirtschafts- pläne setzen sich bereits heute mit der Zeit danach auseinander. Der Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Cité hat sich einstimmig für den langfristigen Erhalt der Gesell- schaft ausgesprochen. Entsprechend wird aktuell auch für den über drei Jahre hinaus- gehenden Zeitraum geplant. In 2016 wird seitens der Stadt Karlsruhe eine Kapitalreduzierung angestrebt. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Zum Verkauf bestimmte Grundstücke u.a. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Flüssige Mittel Rechnungsabgrenzungsposten 3.602.900 € 4.569.448 € 232.134 € 8.883.762 € 1.679 € 17.289.923 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Gewinnvortrag Jahresüberschuss Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 5.150.000 € 1.202.997 € 600.436 € 6.953.433 € 266.043 € 10.070.447 € 0 € 17.289.923 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Cité 138 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€- - in T€- 1. Umsatzerlöse +6.618 +7.088 +4.923 +3.249 +4.930 +3.770 2. Bestandsveränderungen an fertigen und und unfertigen Erzeugnissen -708 -237 -264 +0 -50 +0 3. Andere aktivierte Eigenleistungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 4. Sonstige betriebliche Erträge +802 +107 +284 +235 +0 +10 5. Personalaufwand -265 -296 -195 -89 -120 -100 6. Materialaufwand -3.174 -3.627 -2.102 -1.676 -2.900 -1.430 7. Abschreibungen -320 -298 -326 -292 -300 -270 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -364 -570 -520 -474 -410 -490 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +27 +26 +38 +18 +30 +30 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -506 -432 -325 -168 -170 -110 11. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +2.110 +1.761 +1.513 +803 +1.010 +1.410 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -552 -511 -377 -338 -320 +0 13. Sonstige Steuern -69 -95 -63 +135 +0 -430 14. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +1.489 +1.155 +1.073 +600 +690 +980 15. Gewinn- / Verlustvortrag +2.637 +4.126 +5.280 +1.203 16. Bilanzgewinn / -verlust +4.126 +5.280 +6.353 +1.803 1) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan", eine förmliche Fortschreibung des Wirtschafts- planes erfolgte nicht. Bilanz und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 20,3 20,3 19,8 20,8 2. Umlaufintensität (in %) 79,7 79,7 80,2 79,2 3. Investitionen (in T€) 5 3 18 5 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 42,4 51,0 59,3 40,2 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 208,5 251,1 299,1 193,0 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 22,5 + 16,3 + 21,8 + 18,5 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 16,1 + 11,1 + 9,3 + 8,6 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 9,1 + 7,8 + 7,2 + 4,4 4. Kostendeckung (in %) 140,9 133,3 139,4 126,8 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 1.866 + 1.939 + 1.660 + 1.202 b) nach Ertragsteuern + 1.314 + 1.428 + 1.283 + 864 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 5,6 5,6 5,5 3,5 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 66.164 73.929 39.018 29.824 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KES 139 26. KES – Karlsruher Energieservice GmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: c/o VOLKSWOHNUNG GmbH, Telefon: 0721 / 3506-0 Info@volkswohnung.com Ettlinger-Tor-Platz 2 Telefax: 0721 / 3506-100 www.Volkswohnung.com 76137 Karlsruhe Gründung: Unternehmensgegenstand: 04.07.2003 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Dr. Manuel Rink Stadtwerke Karlsruhe GmbH 50% = 50.000 € Reiner Kuklinski VOLKSWOHNUNG GmbH 50% = 50.000 € 100%= 100.000 € Aufsichtsrat: Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat. Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Die Gesellschaft bedient sich zur Erledigung ihrer laufenden Verwaltungsaufgaben jeweils fachlich kompetenter Abteilungen und Einrichtungen der Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Dies gilt für die Bearbeitung betriebs- und finanzwirtschaftlicher sowie steuerrechtlicher Angelegenheiten. Hierzu hat die Gesellschaft am 16.01.2015 einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. Die Bereitstellung von Wärme und Kälte, insbesondere für die Liegenschaften der VOLKSWOHNUNG GmbH. Hierzu kann die Gesellschaft alle technischen Einrichtungen errichten und betreiben, die der Erzeugung und Lieferung von Wärme und Kälte dienen. Die Gesellschaft kann für die Gesellschafter und deren Gesellschaften sowie die Stadt Karlsruhe weitere energienahe Dienstleistungen wie z.B. die Verbrauchsablesung und Abrechnung von Energie, Wasser und Abwasser übernehmen (GV vom 19.05.2003). Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung - - - - 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung 1) - - - - 1) Aufwandsentschädigungen Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KES 140 Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft geprüft. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr kein eigenes Personal beschäftigt. Leistungszahlen 2012 - 2015 2012 2013 2014 2015 1. Bestand eigene Objekte - Blockheizkraftwerk incl. Nahwärmenetz 4 4 4 2 - angeschlossene Wohnungen 1.461 1.461 1.563 1.516 - angeschlossenes Schulzentrum 1 1 1 1 2. Bestand genutzte Objekte - Nahwärmenetz 1 1 1 1 - angeschlossene Einheiten 180 180 180 180 3. Geschäftsfeld Nahwärme (Anzahl der Anschlüsse) - Neureut 305 372 387 395 - Rintheim 26 27 58 31 - Knielingen (in Betrieb ab 01.10.2010) 95 150 179 182 - Edelbergstraße (in Betrieb ab Januar 2015) 31 - Heidenstückersiedlung (in Betrieb ab Januar 2015) 16 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die KES - Karlsruher Energieservice GmbH (KES) erzielte in 2015 einen Jahresüber- schuss in Höhe von 98 T€ aus (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 31 T€). Die deutli- che Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr beruht im Wesentlichen auf den ge- genüber dem Vorjahr witterungsbedingt um 396 T€ gestiegenen Umsatzerlösen aus Wärme- und Stromlieferungen, denen im Berichtsjahr um 311 T€ gestiegene Bezugs- aufwendungen gegenüberstehen. Zu Beginn des Jahres 2015 ist die gesamte Geschäftsbesorgung der KES auf die Stadt- werke Karlsruhe GmbH (SWK) übergegangen. Durch die Bündelung der Aufgaben wur- den Schnittstellen reduziert. Die KES betreibt derzeit Nahwärmenetze in Oberreut, Neureut, Knielingen, Rintheim, Smiley-West, in der Lindenallee, in der Bernsteinstraße und in der Edelbergstraße. Bis Anfang 2015 wurden die Nahwärmenetze in Oberreut sowie in der Bernsteinstraße und in der Edelbergstraße noch durch örtlich betriebene Heizzentralen auf Erdgasbasis betrieben. Inzwischen werden diese Nahwärmenetze jedoch aus dem zentralen Fern- wärmenetz der SWK gespeist. Die Umstellung auf Fernwärme verlief reibungsfrei. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KES 141 Die Nahwärmenetze in Smiley-West und Rintheim sind ebenfalls an das zentrale Fern- wärmenetz der SWK angeschlossen. Die beiden Nahwärmenetze in Knielingen und Neu- reut wurden im Laufe des Jahres 2013 von der übergangsweisen Versorgung aus Erd- gaskesselanlagen auf die Abwärmenutzung der MIRO Mineralölraffinerie Oberrhein um- gestellt; dieser Betrieb läuft bisher reibungsfrei und der CO2-Ausstoß hat sich dabei um mehr als 90% reduziert. Ausblick Die Umsatzerlöse steigen in den nächsten Jahren kontinuierlich aufgrund der Aufsied- lungen in Knielingen und Neureut. Durch eine bessere Auslastung wird es in den Folge- jahren zu einer positiven Entwicklung bei den Jahresergebnissen kommen. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Flüssige Mittel Rechnungsabgrenzungsposten 2.014.077 € 0 € 352.960 € 1.854.191 € 8.477 € 4.229.705 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Verlustvortrag Jahresüberschuss Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 100.000 € 1.000.000 € -535.370 € 98.047 € 662.677 € 47.187 € 3.519.841 € 0 € 4.229.705 € Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +2.392 +2.728 +2.446 +2.842 +2.610 +2.700 2. Sonstige betriebliche Erträge +8 +45 +99 +31 +0 +0 3. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen -2.057 -2.232 -1.960 -2.271 -2.040 -2.110 4. Materialaufwand +0 +0 +0 +0 +0 +0 5. Personalaufwand +0 +0 +0 +0 +0 +0 6. Abschreibungen -264 -255 -319 -259 -320 -280 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -160 -171 -217 -210 -200 -210 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +3 +2 +2 +1 +0 +0 9. Zinsen u. ähnliche Aufwendungen -74 -72 -71 -45 -60 -60 10. Außerordentliche Finanzaufwendungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 11. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -152 +45 -20 +89 -10 +40 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 13. Sonstige Steuern -2 +0 -11 +9 -10 -10 14. Erträge aus Verlustübernahme +0 +0 +0 +0 +0 +0 15. Jahresüberschuss / -fehlbetrag -154 +45 -31 +98 -20 +30 1) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KES 142 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 55,0 53,8 52,9 47,6 2. Umlaufintensität (in %) 44,8 45,9 46,9 52,2 3. Investitionen (in T€) 0 5 179 28 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 11,8 13,9 13,8 15,7 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 21,6 25,9 26,1 32,9 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - 6,5 + 1,7 - 1,3 + 3,5 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - 28,1 + 7,6 - 5,5 + 14,8 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) - 1,7 + 2,8 + 1,0 + 3,4 4. Kostendeckung (in %) 93,6 99,9 94,9 102,1 5. Cash Flow (in T€) + 110 + 300 + 288 + 357 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) - - - - 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) - - - - Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Fächer 143 27. Karlsruher Fächer GmbH (KFG) Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Zähringerstr. 72 Telefon: 0721 / 133-2401 Kfg@karlsruhe.de 76133 Karlsruhe Telefax: 0721 / 133-2409 Gründung: Unternehmensgegenstand: 15.12.2004 Neufassung Gesell- schaftsvertrag mit Namensände- rung, zuvor Ständehaus Bau- träger und Verw. GmbH, eingetragen ins Handelsregister am 18.02.2005. Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Klaus Lehmann Stadt Karlsruhe 71,8 % = 270.000 € Karlsruher Fächer GmbH mit eigenen Anteilen 28,2 % = 106.000 € 100% = 376.000 € Aufsichtsrat: 6 bis höchstens 13 Mitglieder BM Michael Obert (Vorsitz) StR Tom Hoyem StR Marc Bernhard StR Dr. Albert Käuflein StR Lüppo Cramer StR Joshua Konrad Lars Erhan Dragmanli StR Dr. Ute Leidig StR Thorsten Ehlgötz StR Irene Moser StR David Hermanns StR Sabine Zürn StR Detlef Hofmann Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Mietverträge mit der Stadt Karlsruhe zum Ständehaus, Rathauserweiterung und Teilen des Technischen Rathauses. Pachtvertrag mit der Stadt Karlsruhe über die Verpachtung des Grund und Bodens - Anwesen Fritz- Erler-Str. 7-11. Mietvertrag mit der Stadt Karlsruhe über die Vermietung der städtischen Grundstücke westlich der Brauerstraße zur Errichtung und zum Betrieb einer Tiefgarage. Pachtvertrag mit der Stadt Karlsruhe über die Verpachtung der Hauptbahnhof-Garage. u. a. Planung, Errichtung und Modernisierung kommunaler und sonstiger öffentlicher Einrichtungen mit und ohne privatwirtschaftliche Randnutzungen auf eigene und fremde Rechnung im Stadtgebiet Karlsruhe, Verwaltung und Betrieb solcher Einrichtungen, Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften. In Erfüllung ihres öffentlichen Zwecks die Verwaltung eigener und fremder Grundstücke und baulicher Anlagen (GV in der Fassung vom 21.01.2016). Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe ge- prüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Fächer 144 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 3 2 3 3 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Ge- schäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Leistungszahlen 2012 - 2015 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1)2)3) 2012 2013 2014 2015 Beschäftigte 4) 4,1 4,3 5,5 7,4 Beamte 4) 1,4 1,3 1,3 1,4 Nebenberuflich Tätige 4) 5,3 5,7 5,0 6,1 Gesamtbelegschaft 10,8 11,3 11,8 14,9 Auszubildende - - - - 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten. 2012 2013 2014 2015 1. Parkhaus Kronenplatz / Auslastung (in %) - Dauerparker (Verträge) 37,80 37,81 37,96 38,73 - Kurzzeitparker (täglich) 48,60 49,54 43,56 42,13 2. ZKM-Garage / Auslastung (in %) - Dauerparker (Verträge) 75,83 76,67 91,00 102,83 - Kurzzeitparker (täglich) 37,83 39,00 37,83 42,83 3. Hauptbahnhof-Garage / Auslastung (in %) - Dauerparker (Verträge) 59,00 56,00 64,23 72,21 - Kurzzeitparker (täglich) 56,00 55,00 52,26 47,21 4. Immobilien (ohne Parkgaragen): - Anzahl vermieteter Läden 18 16 16 17 - Anzahl vermieteter Gastronomiebetriebe 9 9 9 10 - Hauptnutzfläche vermieteter Büros 3.417 3.417 3.417 3.417 - Hauptnutzfläche vermieteter öffentl. Einrichtungen 3.978 3.978 3.978 3.978 - Anzahl vermieteter Wohngebäude 3 3 3 3 5. Anteil der Grundmieten an den Gesamtumsätzen (in %) 57,6 57,6 54,6 53,5 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Fächer 145 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich neue Geschäftsfelder bearbeitet, die sich auch in der Fortschreibung des Gesellschaftszwecks widerspiegeln. Neben den Kommunikationsprozessen zu den Projekten "Neues Fußballstadion" und „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“ wurden weitere Stadtentwicklungs- projekte begleitet. Fertiggestellt wurde die Gastronomie „EXO“ im Exotenhaus sowie der Umbau der gleichfalls im Zoologischen Stadtgarten gelegenen ehemaligen Gastronomie Schuler zur Saftbar „Mjam“. Schwerpunktaufgaben beim Projekt „Neues Fußballstadion“ waren im vergangenen Jahr die Koordination und Mitwirkung bei der Erstellung der Funktionalen Leistungsbe- schreibung, die Grundlage des Vergabeverfahrens für Planungs- und Bauleistungen nach VOB/A ist. Dazu gehörten auch umfassende Abstimmungen mit den verschiede- nen Interessenvertretern. Die Gesellschaft betreute außerdem den übergreifenden Prozess "Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten" ab seinem Beginn im November 2014. Die Umstrukturierung des Zoologischen Stadtgartens sollte auf einer auf breiter Basis erarbeiteten Konzeption erfolgen. Diese Konzeption wurde bis Februar 2016 erstellt und in Form eines Ab- schlussberichts vorgelegt. Im März 2016 beriet der Gemeinderat den Abschlussbericht „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“ und stimmte ihm mit großer Mehr- heit zu. Die Gesellschaft hat im Jahr 2015 einen Überschuss in Höhe von rd. 429 T€ nach Steuern erzielt. Ausblick Im Projekt „Neues Fußballstadion im Wildpark“ sollen im Sommer 2016 sowohl die Ver- tragsverhandlungen als auch die Vorbereitung des Verhandlungsverfahrens zum Ab- schluss gebracht werden. Dann kann auch in diesem Projekt der Gemeinderat über das Gesamtwerk befinden. Bei den Rathausimmobilien ist nach momentanem Erkenntnisstand mit Einschränkungen durch die KASIG-Baustelle bis Anfang 2018 zu rechnen. Hinzu kommt die Baustelle an der Fassade des Technischen Rathauses. Somit können bei der Vermietung des Techni- schen Rathauses auch in den Jahren 2016 und 2017 nur reduzierte Mieten erzielt wer- den. Ab 2018 werden dort wieder deutlich steigende Mieterträge erwartet, die dann zu entsprechend höheren Überschüssen in den Jahren 2018 ff führen werden. In 2019 er- folgt eine weitere deutliche Ergebnissteigerung aufgrund der deutlich rückläufigen Ab- schreibungen (im Wesentlichen ist dies auf auslaufende Abschreibungen im Bereich „Rathauserweiterung“ und „Ständehaus“ zurückzuführen). Im Hinblick auf die hohen liquiden Mittel der KFG und die vorhandenen personellen Ressourcen ist die Gesellschaft bestrebt, auch künftig weitere neue Projekte zu über- Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Fächer 146 nehmen. Hierdurch können sich neue gewinnbringende Geschäftsfelder erschließen. Eventuelle Anlaufverluste werden zudem durch dann zurückgehende Gewerbe- und Körperschaftsteuer teilweise kompensiert. Um den Handlungsspielraum der Gesellschaft den aktuellen Bedürfnissen anzupassen, wurde im Januar 2016 der Gesellschaftszweck angepasst. Wichtige neue Aufgaben sind  Der Erwerb, der Besitz, die Verwaltung und die Verwertung von bebautem und unbebautem Grundvermögen zum Zwecke der Stadtentwicklung und Stadter- neuerung in Karlsruhe.  Projektmanagement, Organisation und Moderation von Projekten, die im öffent- lichen Interesse liegen. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 15.024.034 € 0 € 3.044.103 € 348.855 € 1.971 € 18.418.963 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Gewinnvortrag Jahresüberschuss Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 270.000 € 1.732.059 € 91.400 € 3.089.375 € 428.778 € 5.611.612 € 81.284 € 12.566.273 € 159.794 € 18.418.963 € Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 2015 1) Plan 2016 1) -in T€- -in T€- -in T€- -in T€- - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +4.666 +4.832 +4.643 +5.019 +5.033 +4.915 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen +0 +0 +0 +0 +0 +0 3. Aktivierte Eigenleistungen +0 +0 +11 +11 +0 +15 4. Sonstige betriebliche Erträge +148 +324 +276 +423 +120 +902 5. Materialaufwand -1.414 -1.441 -1.447 -1.522 -1.475 -1.530 6. Personalaufwand -413 -441 -549 -701 -563 -945 7. Abschreibungen -1.062 -1.062 -1.073 -1.078 -1.060 -1.115 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -632 -1.157 -857 -1.051 -875 -1.581 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +20 +15 +13 +4 +20 +6 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -538 -528 -517 -504 -520 -380 11. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +775 +542 +500 +601 +680 +287 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -52 -73 -66 -84 -93 -39 13. Sonstige Steuern -88 -88 -88 -88 -93 -90 14. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +635 +381 +346 +429 +494 +158 15. Einstellung in Rücklage für eigene Anteile +0 +0 +0 +0 +0 +0 16. Bilanzgewinn +635 +381 +346 +429 +494 +158 1) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan", d. h. nicht fortgeschrieben. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Fächer 147 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 79,6 72,7 74,1 81,6 2. Umlaufintensität (in %) 20,3 27,1 25,8 18,4 3. Investitionen (in T€) 12 17 1.314 1.742 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 23,4 24,9 26,7 30,5 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 29,5 34,3 36,1 37,4 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 13,6 + 7,9 + 7,5 + 8,5 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 14,3 + 7,9 + 6,7 + 7,6 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 6,2 + 4,7 + 4,5 + 5,1 4. Kostendeckung (in %) 112,5 102,5 102,5 101,5 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuer + 1.750 + 1.517 + 1.485 + 1.592 b) nach Ertragsteuer + 1.698 + 1.444 + 1.419 + 1.507 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 10,0 9,3 12,1 14,2 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 38.208 39.002 46.557 47.033 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KFE 148 28. Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG (KFE) Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Zähringerstr. 72 Telefon: 0721 / 133-2401 Kfg@karlsruhe.de 76133 Karlsruhe Telefax. 0721 / 133-2409 Gründung: Unternehmensgegenstand: 05.08.2005 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Haftkapital: Karlsruher Fächer GmbH als Gesellschafter sind die Stadt 100% = 4.000.000 € persönlich haftende Gesell- Karlsruhe als Kommanditistin schafterin. Diese handelt durch und die Karlsruher Fächer GmbH ihren Geschäftsführer Klaus als Komplementärin. Diese ist Lehmann. am Kapital nicht beteiligt. Aufsichtsrat: 6 bis höchstens 13 Mitglieder BM Michael Obert (Vorsitz) StR Tom Hoyem StR Lüppo Cramer StR Dr. Albert Käuflein Lars Erhan Dragmanli StR Joshua Konrad StR Thorsten Ehlgötz StR Dr. Ute Leidig StR Elke Ernemann StR Irene Moser StR David Hermanns StR Sabine Zürn StR Detlef Hofmann Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Einbringungsvertrag vom 26.07.2005, mit dem die Stadt Karlsruhe in Erfüllung ihrer Einlageverpflicht- ung als Kommanditistin im einzelnen bezeichnete Grundstücke in die Gesellschaft eingebracht hat. Vertrag mit der Stadt Karlsruhe über den Verkauf der öffentlichen Flächen vom 29.11.2010. Entschädigungsvertrag vom 16.12.2010 mit der Firma Färber nach Auslaufen des Erbbaurechts. Mietverträge bezüglich Tollhaus (07.08.2009) und Substage (10.10.2008). Der Besitz, der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von bebautem und unbebautem Grundvermögen zum Zwecke der Stadtentwicklung auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe (GV vom 15.12.2015). Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe ge- prüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KFE 149 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 3 2 3 3 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Ge- schäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Finanzielles Engagement des Gesellschafters Stadt Karlsruhe Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1)2)3) Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Im Jahr 2015 sind die Arbeiten im Konversionsgebiet "Alter Schlachthof" weiter fortge- schritten: Der Neubau der Firma Vollack wurde im Sommer fertiggestellt und von den Mietern bezogen. Das Carls Wirtshaus konnte ebenfalls im Sommer seinen Betrieb inklusive der von der KFE angemieteten Außenbewirtungsfläche aufnehmen. Nachdem die Firma 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - Kapitalaufstockung 1.000 1.000 0 0 Gesellschafterdarlehen (verzinslich) 0 5.500 0 0 2012 2013 2014 2015 Beschäftigte 4) 8,29 8,87 8,95 8,36 Beamte 4) 0,75 0,73 0,70 0,60 Nebenberuflich Tätige 2,33 3,25 3,25 2,63 Gesamtbelegschaft 4) 11,37 12,85 12,90 11,59 Auszubildende - - - - 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte, und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiter- innen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten / Beamten. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KFE 150 Vollack Ende des Jahres den Verkauf des Gebäudes beschloss, wurden die notwendigen Schritte zur Ausübung des Vorkaufsrechts in die Wege geleitet. Die Umbauarbeiten in der ehemaligen FGS-Halle sind weiter vorangeschritten. Einge- richtet werden soll eine Halle für Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker mit ca. 15 Werkstätten. Die Fertigstellung wird voraussichtlich Mitte/Ende 2016 erfolgen. Auch die angrenzende Fettschmelze wird bis dahin saniert. Dort wird das bereits vor- handene Kreativ-Büro um eine kleine Gastronomie erweitert. Im Südteil des sanierten Freibank-Gebäudes konnte im Frühjahr eine Espresso-Bar eröff- nen werden. Die Werkstatt im Nordteil wurde im Januar 2016 bezugsfertig. Das Wettbewerbsverfahren für das geplante Wachstumszentrum ist abgeschlossen. Das Raumprogramm und die weitere Konzeptionierung werden derzeit mit der Wirt- schaftsförderung abgestimmt und fließen in die derzeitige Planung ein. Die Plätze im Existenzgründerzentrum Perfekt Futur werden weiterhin gut nachge- fragt, so dass 2015 eine Vollbelegung erreicht werden konnte. Im Dezember 2015 wurde der Gesellschaftszweck erweitert. Die Gesellschaft kann jetzt auch Grundstücke erwerben. Das Jahresergebnis schließt mit einem Fehlbetrag von rd. 965 T€. Die Mieteinnah- men ohne Nebenkosten liegen nach Abschluss weiterer Modernisierungen jetzt bei rd. 927 T€. Einige Gebäude befinden sich im Umbau, so dass in den nächsten Jahren insge- samt höhere Mieterträge erzielt werden können. Auf der Aufwandseite ergeben sich neben noch hohen Personalkosten - bedingt durch die Baumaßnahmen - inzwischen gestiegene Aufwendungen für Zinsen und Abschreibungen. Ausblick Dem Kauf des Vollack-Neubaus durch die KFE mittels Vorkaufsrecht haben der Auf- sichtsrat und der Gemeinderat zugestimmt. Durch den Erwerb können Grundidee und Leitbild des Areals langfristig gesichert sowie die Gesamtsteuerung des Gebietes erleich- tert werden. Zudem ergeben sich Synergieeffekte durch die Zuführung hochwertiger Flächen zum Mieterportfolio. Darüber hinaus können durch den Kauf des gut vermiete- ten Gebäudes Deckungsbeiträge für die Gesamtfinanzierung Alter Schlachthof erwirt- schaftet werden. Im gleichen Kontext steht die Aufsichtsratsentscheidung, die Verwirklichung weiterer Projekte auf den gesellschaftseigenen Neubaugrundstücken selbst anzugehen und von weiteren Veräußerungen an Investoren abzusehen. Somit bestehen für diese Grundstü- cke weiterhin nachhaltige Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten. Lediglich beim Grundstück "Riegel Durlacher Allee" (AS 61) mit einer möglichen Brut- togeschoßfläche von über 12.000 m² und einer Bebauungshöhe von bis zu 31m bleibt Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KFE 151 auch eine Veräußerung möglich. Dies kommt aber nur dann in Betracht, wenn das Pro- jekt Synergien und Vorteile für den Alten Schlachthof mit sich bringt. Die Planungen für die Umnutzung des Kesselhauses in ein Haus der Produktionen ge- hen weiter. Unter der Regie des Tollhauses bildet sich eine Nutzergemeinschaft mehre- rer kreativer Institutionen aus dem Bereich der darstellenden Künste. Voraussichtlich Mitte des Jahres 2016 soll mit dem Umbau des Kesselhauses begonnen werden. Die für Herbst vorgesehene Eröffnung der zweiten Spielstätte im OG des Substages wird für eine weitere Belebung des Gebietes sorgen. Im Jahr 2016 wird die Entwurfsphase für das Wachstumszentrum abgeschlossen. En- de Juni 2016 entscheidet der Aufsichtsrat über die Baufreigabe, so dass im Juli die Bau- genehmigung eingereicht und im Spätsommer mit der Ausführungsplanung begonnen werden kann. Im Hinblick auf die hohen Kosten für Modernisierungen, Erschließungsarbeiten und Alt- lastenbeseitigung wird die Gesellschaft bekanntermaßen in den nächsten Jahren noch mit Jahresfehlbeträgen abschließen. Auch nach der Investitionsphase sind zunächst mo- derate Verluste zu erwarten. Insgesamt nimmt das Gebiet eine positive Entwicklung, so dass die prognostizierten stillen Reserven (Verkehrswerte liegen über den Buchwer- ten) an Wert zulegen. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 17.485.031 € 170.326 € 428.549 € 17.053 € 18.100.959 € A. B. C. D. Eigenkapital Kommanditkapital Variables Kapital Jahresfehlbetrag Summe Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 4.000.000 € 2.393.545 € -965.208 € 5.428.337 € 419.004 € 12.253.618 € 0 € 18.100.959 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KFE 152 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 87,3 81,7 91,5 96,6 2. Umlaufintensität (in %) 12,7 18,2 8,4 3,3 3. Investitionen (in T€) 3.271 4.762 2.106 1.559 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 50,7 35,9 35,6 30,0 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 58,2 43,9 38,9 31,0 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) -246,9 -178,2 -19,0 -89,8 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) -16,2 -16,8 -2,5 -17,8 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) -6,8 -4,8 +1,1 -3,4 4. Kostendeckung (in %) 25,7 32,9 39,1 50,4 5. Cash Flow (in T€) -865 -751 +309 -441 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 39,7 38,5 33,7 32,7 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 59.062 55.249 55.167 60.168 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +434 +614 +826 +1.074 +1.178 +2.309 2. Grundstückerlöse +0 +0 +997 +0 +895 +0 3. Aktivierte Eigenleistungen +142 +100 +121 +120 +121 +135 4. Sonstige betriebliche Erträge +26 +56 +5 -30 +15 +60 5. Personalaufwand -671 -710 -712 -697 -631 -502 6. Materialaufwand -352 -261 -296 -237 -230 -321 7. Abschreibungen -207 -323 -466 -524 -644 -1.084 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -252 -283 -267 -297 -385 -500 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +16 +0 +6 +1 +1 +0 10. Sonstige Zinsen u. ähnliche Aufwendungen -181 -229 -355 -357 -404 -745 11. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -1.045 -1.036 -141 -947 -84 -648 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 13. Sonstige Steuern -27 -38 -16 -18 -23 -33 14. Jahresüberschuss / -fehlbetrag -1.072 -1.074 -157 -965 -107 -681 1) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. Gesundheit und Soziales Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Klinikum 153 29. Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Moltkestr. 90 Telefon: 0721 / 974-0 Geschaeftsführung@klinikum- 76187 Karlsruhe Telefax: 0721 / 974-1009 karlsruhe.de www.klinikum-karlsruhe.com Gründung: Unternehmensgegenstand: 01.01.1994 (Umwandlungs- erklärung vom 09.06.1994) Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Markus Heming Stadt Karlsruhe 100% = 26,0 Mio. € Prof. Hans-Jürgen Hennes (ab 01.03.2015) Aufsichtsrat: BM Klaus Stapf (Vorsitz) StR Tilman Pfannkuch StR Dr. Klaus Heilgeist (1. stellv.Vors.) StR Renate Rastätter StR Gisela Fischer (2. stellv. Vors.) StR Sibel Uysal StR Dr. Rahsan Dogan Thomas Förster (Betriebsrat) StR Alexander Geiger Dr. Martina Hillesheimer StR Thomas Hock (Betriebsrätin) StR Tom Hoyem Marek Hintsches (Betriebsratsvors.) StR Uwe Lancier Beteiligungen (mind. 25%): Anteile am Stammkapital: KVD 100% = 25.000,00 € MVZ 100% = 25.000,00 € Wichtige Verträge: Mit den leitenden Ärzten bestehen besondere Vereinbarungen über den Umfang der Neben- tätigkeit, die zu leistenden Abgaben und deren Abrechnung. Mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst besteht ein Vertrag über die Beteiligung des Klinikums als Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Freiburg. Mit der KVD wurden sechs Verträge geschlossen ( u.a. Vertrag über die Dienstleistung für Gebäude- reinigung, Personalüberlassungsvertrag). Außerdem besteht ein Beherrschungsvertrag. Mit dem zum 01.04.2006 gegründeten MVZ wurden drei Verträge geschlossen (u.a. Vereinbarung über die Erbringung von ärztlichen Leistungen durch das MVZ sowie einen Vertrag über die Beteiligung der Ärzte an den Honoraranteilen der KV-Erlöse des MVZ). Budget- und Entgeltvereinbarung vom 09.11.2015 mit den Krankenkassen (Laufzeit 1 Jahr). Darlehensvertrag mit der Stadt Karlsruhe über 10 Mio. €. Errichtung, Verwaltung und Betrieb des Städtischen Klinikums als Krankenhaus der Maximalversorgung mit Einrichtungen für eine hochdifferenzierte Diagnostik und Therapie einschließlich der organisatorisch und wirtschaftlich mit ihm verbundenen Einrichtungen und Nebenbetriebe sowie von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen (GV in der Fassung vom 08.06.2010). 14 Mitglieder (Oberbürgermeister oder ein von ihm beauftragter Beigeordneter + 10 Mitglieder des Gemeinderats + 3 vom Betriebsrat benannte Mitglieder). Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Klinikum 154 Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewater- houseCoopers AG geprüft (Abschlussprüfer im gesamten Konzern seit Abschlussprü- fung 2012). Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 24,2 25,0 25,0 25,0 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Ge- schäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Finanzielles Engagement des Gesellschafters Stadt Karlsruhe 2012 2013 2014 2015 -in T€- -in T€- -in T€- -in T€- 1. Liquiditätsdarlehen (zinslos) - 10.000 0 0 2. Sanierungsfonds 1) - 0 2.500 3.500 Zusammen - 10.000 2.500 3.500 1) 2014: davon 290 T€ im Ertragshaushalt, 2.210 T€ im Finanzhaushalt Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 2012 2013 2014 2015 Beschäftigte 4) 3.148 3.146 3.118 3.117 Beamte 4) 21 17 17 17 Gesamtbelegschaft 3.169 3.163 3.135 3.134 Sonstiges Personal 5) 131 135 129 136 Gesamtbelegschaft lt. Prüfungsbericht 3.300 3.298 3.264 3.270 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten / Beamten. 5) Bundesfreiwilligendienst sowie Auszubildende (ohne Pflegebereich). Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Klinikum 155 Leistungszahlen 2012 – 2015 2012 2013 2014 2015 1. Auslastung der aufgestellten Betten (in %) 87,2 87,4 88,5 87,4 2. Zahl der behandelten Patienten (stationär) 60.745 61.398 62.149 63.303 3. Verweildauer pro Patient (Tage) 7,7 7,6 7,5 7,3 4. Belegungstage 468.195 468.173 466.159 459.754 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Das Klinikum schließt das Jahr 2015 mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 1,5 Mio. € (Vorjahr: - 2,1 Mio. €) ab. Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Maßnahmen zur Redu- zierung von Vorhaltekosten und der Nutzung von Synergien durch Strukturanpassun- gen ergriffen worden. Der Fehlbetrag kann innerhalb der Kapitalstruktur aufgefangen werden. Im Einzelnen waren folgende Gründe für die Verbesserung des Jahresergebnisses ge- genüber dem Vorjahr maßgeblich: 1. Der Anstieg der Bewertungsrelationen (Case-Mix-Punkte) um +509 Punkte. Insgesamt stieg der Um- satz aus allgemeinen Krankenhausleistungen um ca. 12,7 Mio. € bzw. 4,4 %. Dabei beruhen knapp 4 Mio. € Erlöse auf Patienten aus der LEA. 2. Das Klinikum überschritt in 2015 mit ca. 213 Case-Mix-Punkten die vereinbarten Leistungen von 64.990,64 Punkten. 3. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Personalkosten um rd. 9,4 Mio. € bzw. um 4,5 %. Die Tarifstei- gerungen schlagen mit ca. 4,1 Mio. € zu Buche. Die nicht zurechenbaren Personalkosten mit den Personalrückstellungen stiegen um 1,7 Mio. €, wobei die Niederzinspolitik der EZB die Personalrück- stellungen weiter steigen lassen wird. 4. Mit der Leistungssteigerung sind die Aufwendungen beim medizinischen Bedarf und bei den Desin- fektionsmitteln gestiegen. Bei den Lebensmitteln und beim Energiebedarf ist ein Rückgang zum Vor- jahr eingetreten. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 2,5 Mio. € bzw. um 4 %. Das operative Ergebnis in 2015 hat sich mit einem Überschuss von rd. 3,0 Mio. € (Vor- jahr: 2,7 Mio. €) weiter verbessert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Klinikum 156 Ausblick Das Städtische Klinikum plant in den nächsten Jahren umfangreiche Sanierungs- und Neubaumaßnahmen, diese sollen zu einer Optimierung im medizinisch-pflegerischen Bereich führen. Grundsätzlich können erst mit der Umsetzung des Neubaus Haus M die damit verbundenen Wirtschaftlichkeitspotentiale generiert werden und wettbewerbsfä- hige Kostenstrukturen geschaffen werden. Trotzdem müssen die bestehenden Potentia- le in den vorhandenen Strukturen schon jetzt genutzt werden. Über einen Maßnah- menkatalog soll die Erlössituation verbessert, die Personalressourcen optimiert, im Sach- kostenbereich Einsparpotentiale ermittelt, durch Prozessoptimierung die Binnenorgani- sation verbessert und im tertiären Bereich die Wirtschaftlichkeit erhöht werden. Der jetzige Anstieg des Landesbasisfallwertes mit rd. 3,6 Mio. € (+ 1,4%) deckt nicht einmal die Tarifsteigerungen mit rd. 5,2 Mio. € für 2016. Diese externen Faktoren füh- ren bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen zu einer weiteren Finanzie- rungslücke für das Wirtschaftsjahr 2016. Neben den unzureichenden Vergütungsregelungen und Vergütungsanpassungen an die tariflichen Steigerungen ist die schlechte Bausubstanz und die besondere Infrastruktur im Klinikum das größte Problem. Die Neubauplanung ist ein dringend notwendiger Schritt, um die infrastrukturellen Probleme zu lösen und damit die Zukunft des Klini- kums zu sichern. Die Neubauplanung mit dem Betten- und Funktionsbau Haus M wird als größtes Neu- bauvorhaben der nächsten Jahre maßgeblich zur Neustrukturierung des Klinikums bei- tragen und ist insbesondere für die zukünftige stationäre Patientenversorgung ent- scheidend. Für dieses Gebäude wurde nunmehr die Entwurfsplanung abgeschlossen. Aus der bisherigen Kostenschätzung wurde im März 2016 eine belastbare Kostenbe- rechnung erstellt. Die Energieversorgung auf dem Campus ist ein wichtiger Bestandteil der Infrastruktur und konnte mit dem Spatenstich für die Kältezentrale im April 2016 in Angriff genom- men werden. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. D. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Ausgleichsposten nach dem KHG Rechnungsabgrenzungsposten 197.824.333 € 11.335.963 € 120.591.772 € 30.244 € 1.020.672 € 474.668 € 331.277.652 € A. B. C. D. E. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Verlustvortrag Jahresfehlbetrag Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten einschl. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung Rechnungsabgrenzungsposten 26.000.000 € 17.174.422 € 5.408.596 € -1.882.365 € -1.535.112 € 45.165.541 € 146.234.771 € 46.455.443 € 93.341.073 € 80.824 € 331.277.652 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Klinikum 157 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 – 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +263.967 +275.170 +287.611 +300.325 +289.947 +299.842 2. Sonstige betriebliche Erträge +26.134 +26.071 +26.571 +27.938 +26.140 +28.737 3. Veränderungen des Bestands an un- fertigen Leistungen +278 +1.025 -194 -181 +0 +0 4. Andere aktivierte Eigenleistungen +424 +160 +289 +243 +0 +289 5. Zuweisungen u. Zuschüsse öffentl. Hand +505 +430 +271 +189 +438 +276 6. Personalaufwand -199.858 -203.075 -209.459 -218.830 -212.019 -220.186 7. Materialaufwand -70.483 -72.057 -73.445 -76.124 -75.326 -76.979 8. Sonder- u. Ausgleichsposten n.d.KHG +13.086 +12.809 +13.544 +13.553 +13.731 +13.869 9. Abschreibungen -15.727 -15.376 -16.757 -16.540 -16.993 -17.725 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen -24.827 -27.143 -28.961 -30.568 -25.766 -27.666 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +109 +41 +68 +25 +59 +24 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.196 -1.228 -1.169 -1.089 -1.385 -1.625 13. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -7.588 -3.173 -1.631 -1.059 -1.174 -1.144 14. Außerordentliche Erträge/Aufwendungen -170 -170 -170 -170 -172 -172 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -172 -111 -237 -238 -172 -234 16. Sonstige Steuern -16 -20 -15 -68 -20 -20 17. Jahresergebnis -7.946 -3.474 -2.053 -1.535 -1.538 -1.570 1) Vom Beschlussgremium genehmigter ”Urplan”; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. 2) Aktueller, vom Beschlussgremium genehmigter fortgeschriebener Wirtschaftsplan. Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 68,5 65,8 66,1 59,7 2. Umlaufintensität (in %) 31,1 33,8 33,5 39,8 3. Investitionen (in T€) 14.374 11.926 17.196 21.666 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 17,7 16,3 15,6 13,3 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 25,9 24,8 23,7 22,3 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - 3,0 - 1,3 - 0,7 - 0,5 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - 14,9 - 7,0 - 4,3 - 3,3 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) - 2,3 - 0,8 - 0,3 - 0,1 4. Kostendeckung (in %) 86,6 88,2 88,3 79,4 5. Cash Flow (in T€) - 10.046 + 6.184 + 8.975 - 5.132 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 62,4 61,9 66,2 66,4 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 60.563 61.575 64.173 66.925 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Klinikum 158 Nachrichtlich: Klinikum - Konzernabschluss 2015 Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 197.902.979 € 11.356.193 € 120.953.297 € 46.710 € 474.668 € 330.733.847 € A. B. C. D. E. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Verlustvortrag Jahresfehlbetrag Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten einschl. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung Rechnungsabgrenzungsposten 26.000.000 € 16.390.483 € 5.408.596 € -1.628.907 € -1.487.931 € 46.244 € 44.728.485 € 146.234.771 € 46.564.843 € 93.124.924 € 80.824 € 330.733.847 € Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2015 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +267.513 +278.986 +291.173 +304.686 2. Sonstige betriebliche Erträge +19.587 +19.291 +20.105 +21.018 3. Veränderungen des Bestands an unfertigen Leistungen +278 +1.025 -194 -181 4. Andere aktivierte Eigenleistungen +423 +160 +289 +243 5. Zuweisungen und Zuschüsse öffentliche Hand +505 +430 +271 +189 6. Personalaufwand -203.078 -206.596 -213.372 -223.099 7. Materialaufwand -63.967 -65.282 -66.347 -68.908 8. Sonder- und Ausgleichsposten n. d. KHG +13.081 +12.732 +13.457 +13.452 9. Abschreibungen -15.734 -15.412 -16.795 -16.580 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen -24.992 -27.305 -29.138 -30.771 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +105 +41 +73 +26 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.195 -1.228 -1.174 -1.089 13. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -7.474 -3.158 -1.652 -1.014 14. Außerordentliche Erträge / Aufwendungen -170 -170 -170 -170 15. Ertragsteuern -184 -116 -249 -248 16. Sonstige Steuern -16 -17 -15 -56 17. Konzernüberschuss / -fehlbetrag (+/-) -7.844 -3.461 -2.086 -1.488 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVD 159 30. Karlsruher Versorgungsdienste im Sozial- und Gesundheits- wesen GmbH (KVD) Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: c/o Städtisches Klinikum Telefon: 0721 / 974-1235 KVD-Geschaeftsfuehrung@ Karlsruhe gGmbH, Moltkestr. 90 Telefax: 0721/ 974-1282 klinikum-karlsruhe.de 76187 Karlsruhe www.klinikum-karlsruhe.de Gründung: Unternehmensgegenstand: 14.04.2003 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Sabine Zeitler Städtisches Klinikum 100% = 25.000 € Karlsruhe gGmbH Aufsichtsrat: BM Klaus Stapf (Vorsitz) StR Tilman Pfannkuch StR Dr. Klaus Heilgeist (1. stellv. Vors.) StR Renate Rastätter StR Gisela Fischer (2. stellv. Vors.) StR Sibel Uysal StR Dr. Rahsan Dogan Thomas Förster (Betriebsrat) StR Alexander Geiger Dr. Martina Hillesheimer StR Thomas Hock (Betriebsrätin) StR Tom Hoyem Marek Hintsches (Betriebsratsvors.) StR Uwe Lancier Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Vertrag über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung zwischen KVD und Klinikum. Organschaftssvertrag vom 18.08.2004 zwischen KVD und Klinikum. Für die von der KVD genutzten Räume sowie für die vom Klinikum der KVD überlassenen Reinigungs- geräte sind Mietverträge abgestimmt. Für die Durchführung der Aufgabe der gesamten Reinigung im Klinikum hat das Klinikum die dort be- schäftigten Mitarbeiterinnen im Reinigungsdienst und die Hauswirtschaftsleiterinnen der KVD über- lassen. Hierfür wurde ein Personalüberlassungsvertrag abgeschlossen. Die Personalangelegenheiten der KVD werden vom Klinikum verwaltet. Hierfür wurde ein Dienstleitungs- vertrag abgeschlossen. Ab 01.06.2004 übernahm die KDV die Wohnheimverwaltung der klinikeigenen Wohnheime. Hierzu wurde zwischen der KVD und dem Klinikum ein Vertrag für Wohnheimverwaltung abgeschlossen. Am 01.04.05 übernahm die KVD den Gardinenservice für das Klinikum. Hierzu wurde ein Vertrag "Dienstleistung Gardinenservice" abgeschlossen. Erbringung von Servicedienstleistungen im Gesundheitswesen im Bereich der Wirtschafts- und Versorgungsdienste, insbesondere Reinigung, Wäscherei und Küche. Das Unternehmen arbeitet vorrangig für die Städt. Klinikum gGmbH und für die Stadt Karlsruhe sowie deren Gesellschaften und Stiftungen (GV in der Fassung vom 20.03.2003). Der Aufsichtsrat besteht aus dem Aufsichtsrat des städtischen Klinikums. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewater- houseCoopers AG geprüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVD 160 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 2) 2) 2) 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäfts- führer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufsichtsrat besteht aus dem Aufsichtsrat der Muttergesellschaft Städt. Klinikum Karlsruhe gGmbH. Es erfolgt daher keine gesonderte Vergütung. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer)1)2)3) 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 4) 106,45 112,09 117,86 126,23 Angestellte 4) 1,50 1,50 1,50 1,50 Beamte 4) - - - - Gesamtbelegschaft 4) 107,95 113,59 119,36 127,73 Auszubildende - - - - 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten / Beamten. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Der Geschäftsverlauf kann als planmäßig beschrieben werden. Wesentliche Verände- rungen in der Finanz- und Vermögenslage ergaben sich in 2015 im operativen Geschäft nicht. Es konnte ein Gewinn in Höhe von 53 T€ erzielt werden, der auf neue Rechnung vorgetragen wird. Der Fehlbetrag 2014 (- 48 T€) war bedingt durch die seinerzeitige Änderung der Bewertungsgrundlage für die Rückstellungen für Resturlaub und Freizeit- ansprüche (handelssteuerliche Bewertung). Beim Leistungsumfang gab es 2015 folgende Änderungen:  Im Haus R wurde der HKL 4 in Betrieb genommen und die CPU um neue Flä- chen erweitert.  Im Haus S wurden Teile der Milchküche in die Reinigung durch die KVD aufge- nommen.  Das Wohnheim Südliche Hildapromenade 7b wurde stillgelegt und somit aus der Reinigung genommen.  Nach diversen Umzügen wurden die Flächen mit neuer Nutzung in die Unter- haltsreinigung aufgenommen. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVD 161  Die Transfusionsmedizin ist ins Haus D umgezogen.  Das Haus U wurde für den Abriss leer geräumt. Zum Tätigkeitsfeld der KVD gehört in erster Linie die Reinigungstätigkeit im Städtischen Klinikum Karlsruhe. Hier werden auf ca. 150.000 m2 Fläche Reinigungsdienstleistungen erbracht. Diese Fläche wurde zu 70 % durch die KVD und zu ca. 30 % durch dritte Dienstleister gereinigt. Die KVD darf seit Oktober 2005 auch das Zertifikat der Gebäudereinigerinnung „Quali- tätsverbund Gebäudedienste“ führen. Als Mitgliedsbetrieb des Qualitätsverbundes hat die KVD ihre Qualifikation prüfen lassen und sich zur kontinuierlichen Fortbildung ver- pflichtet. Dieses Zertifikat wurde am 29.10.2014 um weitere drei Jahre verlängert. Ausblick Im Rahmen der natürlichen Personalfluktuation wird es auch in 2016 eine Abnahme der vom Städtischen Klinikum überlassenen Mitarbeiterinnen und einen Zuwachs an Mitarbeiterinnen der KVD geben. Die Reinigungsorganisation der Karlsruher Versorgungsdienste wird sich an Verände- rungen im Klinikum Karlsruhe in gewohnter Weise mit ihren Dienstleistungen anpassen. Das wirtschaftliche Risiko der KVD hat sich gegenüber der Gründungssituation nicht verändert. Bestandsgefährdende Risiken sind durch die enge Bindung an die Mutterge- sellschaft nicht erkennbar. Die KVD rechnet für das Geschäftsjahr 2016 mit einem leicht positiven Ergebnis. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 68.646 € 20.230 € 543.508 € 16.031 € 0 € 648.415 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Gewinnvortrag Jahresüberschuss Sonderposten mit Rücklageanteil Rückstellungen Verbindlichkeiten 25.000 € 106.329 € 52.712 € 184.041 € 0 € 314.738 € 149.636 € 648.415 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KVD 162 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +7.908 +8.151 +8.442 +8.568 +8.426 +8.632 2. Sonstige betriebliche Erträge +3 +7 +58 +40 +11 +4 3. Materialaufwand -4.329 -4.382 -4.453 -4.200 -4.213 -4.164 4. Personalaufwand -2.683 -2.878 -3.198 -3.454 -3.287 -3.522 5. Abschreibungen -7 -6 -8 -10 -8 -16 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -868 -868 -871 -891 -898 -899 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +0 +0 +1 +0 +0 +0 8. Zinsen u. ähnliche Aufwendungen -7 -5 -8 -2 -5 -4 9. Ergebnis d. gewöhnl. Geschäftstätigkeit +17 +19 -37 +51 +26 +31 10. Außerordentliche Erträge +0 +0 +0 +0 +0 +0 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -11 -2 -11 +2 -7 +0 12. Sonstige Steuern +0 +0 +0 +0 +0 -8 13. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +6 +17 -48 +53 +19 +23 1) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 5,3 6,6 5,5 10,6 2. Umlaufintensität (in %) 94,7 93,4 94,5 89,4 3. Investitionen (in T€) 11 10 3 43 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 27,6 28,5 19,7 28,4 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 520,8 433,2 360,8 268,1 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 0,1 + 0,2 - 0,6 + 0,6 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 3,6 + 9,4 - 36,8 + 28,6 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 1,0 +3,5 - 6,1 + 8,4 4. Kostendeckung (in %) 100,0 100,1 98,7 100,1 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 25 + 25 - 28 + 61 b) nach Ertragsteuern + 13 + 23 - 40 + 63 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 33,9 35,3 37,4 40,4 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 24.853 25.334 26.794 27.045 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 MVZ 163 31. MVZ – Medizinisches Versorgungszentrum am Städtischen Klinikum Karlsruhe GmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: c/o Städtisches Klinikum Telefon: 0721 / 974-1001 Karlsruhe gGmbH, Telefax: 0721 / 974-1009 www.klinikum-karlsruhe.de Moltkestr. 90 76187 Karlsruhe Gründung: Unternehmensgegenstand: 01.04.2006 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Markus Heming (bis 18.01.2016) Städtisches Klinikum Karlsruhe 100% = 25.000 € Prof. Dr. Hans-Jürgen Hennes gGmbH (ab 01.06.2015) Saskia Heilmann (ab 01.04.2016) Aufsichtsrat: BM Klaus Stapf (Vorsitz) StR Tilman Pfannkuch StR Dr. Klaus Heilgeist (1. stellv.Vors.) StR Renate Rastätter StR Gisela Fischer (2. stellv. Vors.) StR Sibel Uysal StR Dr. Rahsan Dogan Thomas Förster (Betriebsrat) StR Alexander Geiger Dr. Martina Hillesheimer StR Thomas Hock (Betriebsrätin) StR Tom Hoyem Marek Hintsches (Betriebsratsvors.) StR Uwe Lancier Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge mit dem Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH: Beherrschungsvertrag vom 25.01.2006 zwischen MVZ und Klinikum. Nutzungsvertrag über die Bereitstellung von Personal, Räumen, Einrichtungen und Material des Klinikums. Vereinbarung über die Erbringung von ärztlichen Leistungen durch das MVZ. Vertrag über die Beteiligung der Ärzte an den Honoraranteilen der KV-Erlöse des MVZ in den Gebieten Nuklear-, Labor-, Transfusionsmedizin, Mikrobiologie, Strahlentherapie und Pathologie. 14 Mitglieder (Oberbürgermeister oder ein von ihm beauftragter Beigeordneter + 3 vom Betriebsrat bestimmte Mitglieder). Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V, insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten (GV in der Fassung vom 10.12.2008). Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewater- houseCoopers AG geprüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 MVZ 164 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 2) 2) 2) 1) Die Geschäftsführung bekam keine Bezüge vom MVZ. 2) Der Aufsichtsrat ist personenidentisch mit dem Aufsichtsrat der Muttergesellschaft Städt. Klinikum Karlsruhe gGmbH. Es erfolgt daher keine gesonderte Vergütung. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer)1)2)3) 2012 2013 2014 2015 Beschäftigte 4) 4,37 5,48 5,49 5,59 Beamte 4) - - - - Gesamtbelegschaft 4) 4,37 5,48 5,49 5,59 Auszubildende - - - - 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten. Leistungszahlen 2012 - 2015 2012 2013 2014 2015 Abgerechnete Fälle mit der Kassenärztlichen Vereinigung 27.052 27.962 27.816 28.606 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Um den Patienten weiterhin den Zugang zur ambulanten fachärztlichen Versorgung am Klinikum gewähren zu können, werden derzeit folgende Bereiche vom MVZ angeboten: Nuklearmedizin, Labormedizin, Transfusionsmedizin, Mikrobiologie, Strahlentherapie, Pathologie und Onkologie. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von 21 T€ (Vorjahr: 42 T€) ab. Die Umsatzerlöse liegen bei 4.341 T€ (Vorjahr: 3.542 T€) und betreffen ausschließlich Erlöse aus ambulanter ärztlicher Behandlung. Die sonstigen betrieblichen Erträge belau- Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 MVZ 165 fen sich auf 49 T€ und resultieren im Wesentlichen aus periodenfremden Erträgen aus der Abrechnung des 4. Quartals 2014 der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Anstieg der Personalaufwendungen auf 833 T€ (2014: 733 T€) beruht im Wesentlichen auf den höheren Umlagekosten, die wiederum aus den gestiegenen Erlösen des MVZ im Bereich der Strahlentherapie resultieren. Ausblick Bestandsgefährdende Risiken und Entwicklungen der Gesellschaft sind der Geschäfts- führung nicht bekannt, allerdings sind die ambulanten Vergütungen im vertragsärztli- chen Bereich nicht leicht prognostizierbar. Im Rahmen der Weiterentwicklung und künftigen strategischen Ausrichtung – auch im Hinblick auf die bestehende Wettbewerbssituation – wurde das MVZ zum 01.02.2016 um einen Hausarztsitz, der vorwiegend der Notfallversorgung dienen soll, erweitert. Darüber hinaus ist spätestens zum 01.09.2016 die Ausweitung um einen weiteren hal- ben Hausarztsitz für die prästationäre/ambulante Versorgung gastroenterologischer Pa- tienten vorgesehen. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 60.000 € 0 € 1.296.912 € 435 € 0 € 1.357.347 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Gewinn- / Verlustvortrag Jahresüberschuss Sonderposten mit Rücklageanteil Rückstellungen Verbindlichkeiten 25.000 € 403.802 € 20.773 € 449.575 € 0 € 10.100 € 897.672 € 1.357.347 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 MVZ 166 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +3.519 +3.797 +3.542 +4.341 +3.755 +4.133 2. Sonstige betriebliche Erträge +17 +7 +54 +49 +1 +0 3. Materialaufwand -2.756 -2.752 -2.535 -3.227 -2.945 -3.029 4. Personalaufwand -537 -781 -733 -833 -635 -894 5. Abschreibungen +0 -30 -30 -30 -30 -30 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -150 -223 -260 -280 -137 -146 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +3 +4 +4 +0 +1 +1 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen +0 +0 +0 +0 +0 +0 9. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +96 +22 +42 +21 +11 +35 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 11. Sonstige Steuern +0 +0 +0 +0 +0 +0 12. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +96 +22 +42 +21 +11 +35 1) Vom Beschlussgremium genehmigter ”Urplan”; eine förmliche Fortschreibung der Wirtschaftspläne erfolgte nicht. Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 0,0 12,9 12,2 4,4 2. Umlaufintensität (in %) 71,2 87,1 85,6 95,6 3. Investitionen (in T€) 0 120 0 0 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 70,1 41,4 58,2 33,1 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) - 322,3 476,4 749,3 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 2,7 + 0,6 + 1,2 + 0,5 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 26,4 + 5,6 + 9,8 + 4,6 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 18,5 + 2,3 + 5,7 + 1,5 4. Kostendeckung (in %) 102,2 100,3 99,5 99,3 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 96 + 52 + 72 + 51 b) nach Ertragsteuern + 96 + 52 + 72 + 51 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 15,6 20,6 20,6 19,1 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 122.789 142.613 133.600 148.984 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 AFB 167 32. AFB – Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Daimler Str. 8 Telefon: 0721 / 97246-0 info@afb-karlsruhe.de 76185 Karlsruhe Telefax: 0721 / 755160 Gründung: Unternehmensgegenstand: 05.07.1988 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Ariane Neumann Stadt Karlsruhe 100% = 52.000 € Aufsichtsrat: BM Martin Lenz (Vorsitz) StR Johannes Krug StR Gisela Fischer (stellv. Vorsitz) StR Yvette Melchien StR Michael Borner StR Dr. Thomas Müller StR Max Braun Jens Diefenbacher StR Thorsten Ehlgötz StR Joschua Konrad Beratende Mitglieder: Frank Binder, Beteiligungsmanagement der Stadt Karlsruhe Brigitte Dorwarth-Walter, stellv. Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Karlsruhe Frau Wencke Rathsack, Bildungsreferentin IHK Karlsruhe Engelbert Wangler, GF der Kreishandwerkerschaft (bis 31.03.2015) Anna Christina Roß (ab 01.04.2015) Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Die vorübergende Beschäftigung und Betreuung von sozial benachteiligten, insbesondere jungen Menschen mit dem Ziel, ihre Vermittlungsfähigkeit auf dem freien Arbeitsmarkt zu erhöhen oder sie für eine Ausbildung zu befähigen (GV in der Fassung vom 22.07.2002). Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates: 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 3,7 3,6 3,5 3,6 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Ge- schäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe ge- prüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 AFB 168 Leistungszahlen 2012 – 2015 1) Änderung ab 01.01.2014: Erfassung der Erstgespräche und aller stattgefundener Gespräche. Finanzielles Engagement des Gesellschafters und sonstiger öffentlicher Kassen 2012 - 2015 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Stadt Karlsruhe - Pauschaler Zuschuss 1) 1.170 1.170 1.437 1.615 - Zuschuss BAI 2) 144 183 177 199 - Beschäftigungsförderung Stadt Karlsruhe 64 102 - Freiwillige Zuwendungen im Rahmen der Sozial- und Jugendhilfe 3) 324 294 192 329 Zusammen 1.638 1.647 1.870 2.245 2. Arbeitsagentur 3) 1.035 1.240 1.163 652 3. Sonstige Stellen (z.B. EU) 280 338 496 566 Gesamt 2.953 3.225 3.529 3.463 1) incl. Zuschuss für arbeitstherapeutische Werkstatt Hertzstraße 12 2) Beschäftigungs- und Ausbildungsinitiative 3) findet nicht oder nur teilweise Eingang in Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2012 2013 2014 2015 1. Zahl der Arbeitsplätze a) Ungefördert sozialversicherungspflichtig 20,50 21,67 21,17 19,25 b) Gefördert sozialversicherungspflichtig (ABM u.a.) 83,41 91,25 71,91 51,50 c) Zusatzjobs (Mehraufwandsentschädigung) 57,41 62,17 42,83 38,25 d) Sonderprogramm "Beschäftigungsförderung Stadt KA" - - 38,42 72,75 Gesamtzahl (Summe a bis c) 161,32 175,09 174,33 181,75 2. Bei Clearingstelle vorsprechende Personen a) Erstgespräche 26 32 15 29 b) Beratungsgespräche 1) - - 54 113 3. Vermittlungsquote (1. Arbeitsmarkt) -in %- - aus AFB-Zeitverträgen 21,67 29,63 31,65 10,00 - aus AFB-Zusatzjobs 6,03 4,55 6,45 9,23 - Clearingstelle 7,69 6,25 40,00 20,69 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 AFB 169 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 4) 5) 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) die von der Stadt abgeordneten Beschäftigten/Beamte. 5) ohne geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Zur Beurteilung der geförderten Beschäftigung sind die Daten des Arbeitsmarktes im Stadtkreis Karlsruhe und insbesondere die Daten zur Grundsicherung für Arbeitssu- chende nach SGB II (Hartz IV) wichtig, da die AFB-Beschäftigungsangebote zu 98 % von SGB II-Kunden in Anspruch genommen werden. Im Stadtkreis Karlsruhe stieg die Arbeitslosenzahlen im Vergleich zum Vorjahr von 8.543 Personen auf 8.671 Personen (Jahresdurchschnitt), dies entspricht einer Arbeitslosen- quote von 5,5 % (Vorjahr: 5,5 %). Der Anteil der Langzeitarbeitslosen unter den ar- beitslosen erwerbsfähigen SGB II-Kunden verringerte sich im Vorjahresvergleich leicht. Im Jahresdurchschnitt waren 165 Personen im Sozialen Arbeitsmarkt der Stadt Karlsru- he beschäftigt. Die anhaltend gute Konjunktur, die Kürzungen bei den Eingliederungsmaßnahmen, das Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeits- markt (=Instrumentenreform) im Jahr 2012, das ersatzlose Auslaufen des Modelprojekts Bürgerarbeit und die Weiterführung des Gesamtkonzepts Arbeit prägte auch die wirt- schaftliche Lage der AFB. Im Jahr 2014 wurden ca. 70 % des wirtschaftlichen Umsatzes für Personalkosten auf- gewandt. Dies verdeutlicht den Zweck der AFB als Beschäftigungsgesellschaft. Ausblick Für das Jahr 2016 wurde den AFB Ende insgesamt 44 Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II bewilligt. Bei diesem Förderinstrument wird in den Jahren 2017 und 2018 mit rückläufigen Bewilligungen gerechnet, da vom Bund keine Aufstockung des Eingliede- rungstitels zu erwarten ist. Auch für den Bereich der bundesfinanzierten öffentlich ge- förderten Beschäftigung wurden keine konkreten Verbesserungen in Aussicht gestellt, obwohl der Bedarf für Langzeitarbeitslose seit Jahren unverändert hoch ist. 2012 2013 2014 2015 Beschäftigte 1,96 1,77 1,77 1,77 Beamte 3,00 3,00 3,92 4,00 Gesamtbelegschaft 4,96 4,77 5,69 5,77 Auszubildende - - - - Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 AFB 170 Im Rahmen des Gesamtkonzepts Arbeit werden im Jahr 2016 bei acht verschiedenen Trägern 152 Plätze für Beschäftigungsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung im rahmen des sozialen Arbeitsmarkts gefördert. Ob es den AFB gelingen wird, auch in den Jahren 2017 und 2018 wieder rund ein Drittel dieser Plätze zu erlangen, ist ange- sichts ständig wachsender Konkurrenz ungewiss. Um die rückläufigen Entwicklungen in den Bereichen AGH (Arbeitsgelegenheiten) und FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) zu kompensieren und die vorhandenen Kapa- zitäten in der Schreinerei besser zu nutzen, aber auch um das Angebot für besonders schwervermittelbare Menschen zu erweitern, sind die AFB seit 01.02.2016 Träger für den Standort Karlsruhe im Projekt „Su+Ber (Sucht und Beruf)“. Die Laufzeit dieses Landes-ESF-Projekts dauert vom 01.01.2016 bis 31.12.2017. Die Konzeption des Projekts „Su+Ber“ beruht auf einer Rahmenkonzeption, die von der Landesstelle für Suchtfragen Baden-Württemberg entwickelt wurde. Die AFB stellen für das Projekt „Su+Ber“ in ihrer Schreinerei 6 Teilnehmerplätze zur Verfügung. Die Jobcenter von Stadt- und Landkreis Karlsruhe finanzieren den AFB jeweils drei Teilnehmerplätze mit rd. 900 Euro pro Platz und Monat. Aufgrund der voraussichtlich auch 2016 noch guten Arbeitsmarktlage wird der AFB- Teilnehmerkreis weiterhin aus besonders schwer vermittelbaren langzeitarbeitslosen Menschen bestehen. Daher bleiben die Kostenersätze der Werkstätten weiterhin eine sehr schwer kalkulierbare „Größe“ für die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft. Auch die Zukunft des Möbellagers in der Delawarestrasse 12 ist derzeit noch offen. Im Ergebnis ist in den Jahren 2016 ff. mit Jahresfehlbeträgen zu rechnen, die durch die Rücklagen voraussichtlich aufgefangen werden können. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonst. Vermögens- gegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 79.901 € 0 € 1.596.811 € 52.277 € 1.486, € 1.730.475 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnvortrag Jahresüberschuss Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 52.000 € 1.022 € 473.363 € 399.874 € 926.259 € 146.633 € 204.083 € 453.500 € 1.730.475 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 AFB 171 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse - Pauschaler Zuschuss Stadt K´he 2) +1.314 +1.352 +1.614 +1.814 +1.815 +1.814 - Beschäftigungsförderung Stadt Karlsruhe +0 +0 +64 +102 +80 +98 - Zuschüsse ARGE / Agentur für Arbeit +526 +559 +479 +300 +241 +230 - Kostenersatz Werkstätten +348 +417 +442 +535 +400 +401 - Sonstiges +280 +337 +496 +566 +436 +577 +2.468 +2.665 +3.095 +3.317 +2.972 +3.120 2. Sonstige betriebliche Erträge +11 +12 +6 +8 +7 +8 3. Materialaufwand -92 -88 -88 -107 -88 -98 4. Personalaufwand -2.044 -2.197 -2.378 -2.273 -2.291 -2.449 5. Abschreibungen -42 -51 -41 -39 -45 -41 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -412 -458 -482 -509 -553 -519 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +5 +2 +2 +2 +2 +1 8. Sonstige Zinsen und ähnl. Aufwendungen +0 -3 +0 +0 -1 +0 9. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -106 -118 +114 +399 +3 +22 10. Außerordentliche Erträge +0 +0 +2 +0 +0 +0 11. Sonstige Steuern -20 -3 +0 +0 +0 +0 12. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -126 -121 +116 +399 +3 +22 13. Gewinnvortrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 14. Rücklageneinstellung (-) / -entnahme (+) +126 +121 -116 -399 -3 -22 15. Bilanzgewinn +0 +0 +0 +0 +0 +0 1) Vom Beschlussgremium genehmigter ”Urplan”; eine förmliche Fortschreibung erfolgte nicht. 2) Einschließlich Zuschuss für Beschäftigungs- und Ausbildungsinitiative (BAI). Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 18,2 18,8 9,0 4,6 2. Umlaufintensität (in %) 81,4 80,9 89,2 92,3 3. Investitionen (in T€) 63 24 19 9 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 61,2 58,5 42,9 53,5 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 336 312 478 1.159 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) -5,1 -4,5 +3,7 +12,1 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) -23,7 -29,4 +22,0 +43,2 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) -14,5 -16,7 +9,4 +23,1 4. Kostendeckung (in %) 94,6 95,2 103,6 113,1 5. Cash Flow (in T€) -84,2 -70,2 +156,9 +438,5 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 78,3 78,5 79,5 77,5 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 29.428 30.291 34.569 40.934 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Messe, Touristik, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Event und Sportstätten Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KMK 173 33. Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Festplatz 9 Telefon: 0721 / 3720-0 Info@kmkg.de 76137 Karlsruhe Telefax: 0721 / 3720-2116 www.messe-karlsruhe.de Gründung: Unternehmensgegenstand: 27.09.1950 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Britta Wirtz Stadt Karlsruhe 100% = 3,1 Mio. € Aufsichtsrat: BM Gabriele Luczak-Schwarz StR Detlef Hofmann (Vorsitz) StR Joschua Konrad StR Thorsten Ehlgötz StR Dr. Ute Leidig (stellv. Vorsitz) AStR Prof. Dr. Jürgen Morlok Michael Haug LR Dr. Christoph Schnaudigel StR Dr. Klaus Heilgeist StR Michael Zeh StR David Hermanns Beteiligungen (mind. 25%): Anteile am Stammkapital: Messe Karlsruhe GmbH 100% = 130.000 € Wichtige Verträge: Pachtvertrag mit der Stadt Karlsruhe über die Tiefgarage am Festplatz. Pachtvertrag mit der Stadt Karlsruhe über die städtischen Hallen am Festplatz. Facility Management-Vertrag mit der VOLKSWOHNUNG Bauträger- und Verwaltungs-GmbH (jetzt: VOLKSWOHNUNG Service GmbH). Personalgestellungsvertrag mit der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co.KG. Mietvertrag mit der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG über die Anmietung der Messe auf 29 Jahre. Überlassungs- und Dienstleistungsvertrag mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH über das Nutzungsrecht der im Eigentum der Stadtwerke befindlichen technischen Anlagen auf dem Gelände der NMK. Durchführung von Messen, Ausstellungen, Kongressen, Tagungen, Versammlungen, Kundgebungen sowie kulturellen, sportlichen, unterhaltenden und sonstigen Veranstaltungen. Vermietung und Verpachtung städtischer Hallen. Betrieb der Messe Karlsruhe. Organisation und Abwicklung des Karlsruher Tourismus (GV in der Fassung vom 20.11.2001). Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Karlsruhe geprüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KMK 174 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 16 17 16 16 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Ge- schäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. Finanzielles Engagement des Gesellschafters 2012 – 2015 2012 - in T€ - 2013 - in T€ - 2014 - in T€ - 2015 - in T€ - 1. Verlustausgleich / Budget 13.819 12.947 11.158 11.396 2. Abdeckung Verlustvortrag - 966 3.743 1.160 3. Zuschuss für Geschäftsbereich Tourismus 960 977 0 0 4. Weitere Veranstaltungszuschüsse 221 110 99 13 Zusammen 15.000 15.000 15.000 12.569 Leistungszahlen 2012 - 2015 2012 2013 2014 2015 1. Zahl der Veranstaltungen: - Eigenveranstaltung 32 24 22 16 - Gastveranstaltung 288 288 315 308 Zusammen 320 312 337 324 2. Anzahl der Besucher und Teilnehmer: - Regional 385.328 377.636 391.129 337.406 - Überregional 338.098 349.319 368.396 457.911 Zusammen 723.426 726.955 759.525 795.317 3. Anzahl der Aussteller: - Innland 6.899 7.122 7.051 7.921 - Ausland 760 421 809 645 Zusammen 7.659 7.543 7.860 8.566 4. Saalbelegungen (Belegungstage) 3.543 3.745 3.910 3.739 5. Umschlagshäufigkeit am Standort Neue Messe 10,46 10,73 10,92 13,18 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KMK 175 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 2012 2013 2014 2015 Angestelle / Beschäftigte 1) 5) 149,2 149,8 123,8 124,6 Beamte 2) 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamtbelegschaft 3) 149,2 149,8 123,8 124,6 davon aktive Mitarbeiter 3) 138,9 140,7 115,1 119,1 davon passive Mitarbeiter 4) 10,3 9,1 8,7 5,5 Nicht voll beschäftigtes Garderobenpersonal 3,0 3,0 3,0 3,0 Auszubildende 7,0 7,0 7,0 7,0 1) Ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2) Einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten. 3) In 2014 sind hierin 18 Teilzeitbeschäftigte enthalten. In den Vorjahren waren dies 23 (2013), 21 (2012) bzw. 19 (2011) 4) Altersteilzeit, Elternzeit, Erziehungsurlaub, Beurlaubte, etc. 5) Die Reduzierung in 2014 ergibt sich u. a. durch die rückwirkende Abspaltung des Geschäftsbereiches Tourismus zum 01.01.2014 sowie die Auslagerung des Geschäftsbereiches Events zum 01.05.2014. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2015 einen Jahresfehlbetrag von 11,4 Mio. € aus. Davon entfallen auf die Standorte Messe und Festplatz 9,3 Mio. € bzw. 2,1 Mio. €. Die Hallenkosten (insb. Miete, Wartung, Instandhaltung, Betriebskos- ten) betragen am Standort Messe 7,7 Mio. € und am Standort Festplatz 1,3 Mio. €. Die deutliche Verbesserung gegenüber der Planung (Fehlbetrag von 12,6 Mio. €) ist im Wesentlichen auf eine positive Entwicklung im operativen Geschäft, die kostengünstige- re Durchführung der aus der Europahalle verlegten Veranstaltungen sowie auf die Auf- lösung der Risikovorsorge für Projekte des Folgejahres zurückzuführen. Ergebnisneutral wirkt sich die Zuführung zur Rückstellung für den Brandschutz in der Stadthalle aus, welche in gleicher Höhe und in Abstimmung mit der Gesellschafterin als Forderung ge- genüber der Stadt Karlsruhe bilanziert wurde. Anmerkung: Das Ergebnis 2012 ist einmalig belastet mit einem Buchverlust in Höhe von 6,2 Mio. € aus der Übertragung der Gar- tenhalle an die Stadt Karlsruhe. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KMK 176 Weiterhin belasten hohe Fixkosten aus dem Mietvertragsverhältnis mit der Neue Mes- se Karlsruhe GmbH & Co. KG, der Contracting-Vereinbarung mit den Stadtwerken so- wie weitere Instandhaltungsverträge das Ergebnis. Ergänzend hierzu ist die Attraktivität des Geländes zu erhalten und auszubauen. Insbesondere die vertragliche Verpflichtung zum Unterhalt der Messe bedingt zukünftige Vorsorge für erhöhten Instandhaltungsbe- darf. Die Gewährleistungsfrist für die Messe ist abgelaufen. Der Alterungsprozess schreitet voran, daher ist mit höheren Instandhaltungskosten zu rechnen, die die KMK zu tragen hat. Im Geschäftsjahr wurde diesem Umstand durch eine gegenüber dem Vorjahr erhöhte Fortschreibung der erstmals in 2009 gebildeten Instandhaltungsrück- stellung Rechnung getragen. Zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung hat die Stadt Karlsruhe als alleinige Ge- sellschafterin in 2015 eine weitere Einzahlung in die Kapitalrücklage von 14,9 Mio. € zur Abdeckung des Fehlbetrages 2014 (11,2 Mio. €) sowie zur teilweisen Abdeckung des Verlustvortrages aus dem Vorjahr vorgenommen. Der Bereich Eigenmessen war im Jahr 2015 geprägt durch die konsequente Weiter- entwicklung des bestehenden Portfolios. Der Geschäftsverlauf in diesem Bereich läuft mit turnusmäßigen Schwankungen weiterhin stabil. Im laufenden Geschäftsjahr wurde beschlossen, die Messe USETEC außerplanmäßig abzuschreiben. Analog der Portfo- liostrategie wurde in 2015 der Kaufvertrag zum Erwerb der Veranstaltungsrechte an den Fachmessen recycling aktiv und TiefbauLive abgeschlossen. Die Veranstaltungsrech- te der in 2017 erstmals durchgeführten Messen gehen zum 01.01.2016 auf die KMK über. Im Bereich der Gastmessen wurde durch die Neuakquise von Veranstaltungen sowie dem sich fortsetzenden positiven Trend bei den etablierten Messen ein über- planmäßiger Geschäftsverlauf erzielt. Das langfristige Binden weiterer Gastveranstalter ist ebenso geglückt. Im Geschäftsbereich Kongress & Kultur konnten die strategischen Themenfelder Wis- senschaft, IT, Recht, Handel & Wirtschaft, Medizin sowie Gesellschaft, Religion und Poli- tik auch im Jahr 2015 einen sehr guten Geschäftsabschluss im Bereich Kongresse gene- rieren, so dass das auf Basis von Singulärveranstaltungen entstandene Rekordergebnis aus dem Vorjahr bei den Kongressen annähernd wiederholt werden konnte. Die Zu- kunft des Geschäftsbereichs steht in starker Abhängigkeit zur Entwicklung des Hallen- portfolios und den damit verbundenen politischen Rahmenbedingungen. Die zusätzlich zu den bereits durchgeführten baulichen Vorrichtungen weiterhin not- wendigen organisatorischen Brandschutzmaßnahmen zum Erhalt der Betriebsgenehmi- gung der Stadthalle werden weiter ergriffen und bestehen bis zum Sanierungszeitraum. Um auf Dauer ein attraktiver Veranstaltungsstandort zu sein, hat der Aufsichts- und Gemeinderat bereits vor rd. zwei Jahren ein Modernisierungskonzept für die Stadt- halle (Eigentümerin Stadt Karlsruhe) beschlossen. Aktuelle Vorgaben für Versamm- lungsstätten bedingten hierzu ergänzend eine zeitnahe Anpassung des Brandschutz- konzeptes. Alle mittlerweile vorliegenden Aspekte wurden innerhalb eines Projekts be- stehend aus den vier Säulen Technik, Energie, gestalterische Modernisierung sowie Si- cherheit und Brandschutz zusammengeführt. Derzeit läuft ein Ausschreibungsprozess für die Vergabe der planerischen Gesamtkoordination, der nach aktuellem, fest definier- tem Planungsstand in den Beginn der Baumaßnahmen an der Stadthalle von Juli 2017 bis September 2019 münden wird. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KMK 177 Ausblick In ihrer Mittelfristplanung erwartet die KMK einen Rückgang der Fehlbeträge von 12,2 Mio. € (2016) auf 11,3 Mio. € (2020). Im gleichen Zeitraum reduziert sich das De- fizit nach dem Herausrechnen der Strukturkosten (hierunter fallen die Mietkosten an die Neue Messe, Abschreibungen, Pacht- und Versicherungsaufwand sowie das Finan- zergebnis) von 5,2 Mio. € (2016) auf 4,5 Mio. € (2020). Der Anstieg des Fehlbetrages gegenüber 2015 resultiert im Wesentlichen aus der verhalteneren Planung des Berei- ches Kongress & Kultur aufgrund der anstehenden Sanierung der Stadthalle. Im Geschäftsbereich Messen müssen sich neue Veranstaltungen am Markt zunächst etablieren, daher ist die zukünftige Entwicklung abzuwarten. Hierbei spielt auch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung eine wesentliche Rolle. Für 2016 ist zunächst die Marktpositionierung der teilweise noch jungen Messeprojekte zu überprüfen, um dar- aus eventuelle Themenmodifizierungen abzuleiten. Die im Sinne der Standortbindung verfolgte Kundenpflegestrategie im Gastmessebereich hat zum Abschluss von Mehrjah- resverträgen mit Premiumkunden geführt. Die sich im Geschäftsbereich Kongress & Kultur ergebenden neuen Vermarktungs- chancen durch eine technisch und gestalterisch sanierte Stadthalle sollten perspektivisch für die Ansprache relevanter und neuer, auch internationaler Zielgruppen genutzt wer- den. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten u.a. Rechnungsabgrenzungsposten 7.722.025 € 196.550 € 14.398.989 € 204.783 € 0 € 22.522.347 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Bilanzverlust Buchmäßiges Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 3.100.000 € 20.451.675 € -12.555.834 € 10.995.841 € 5.865.791 € 5.160.215 € 500.500 € 22.522.347 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KMK 178 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 - 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +25.146 +25.867 +29.048 +30.778 +27.687 +26.809 2. Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -52 +294 +41 -226 +0 +0 3. Sonstige betriebliche Erträge +1.274 +1.298 +839 +1.057 +891 +872 4. Aufwendungen für bezogene Leistungen -18.897 -19.133 -21.515 -22.296 -19.756 -18.650 5. Personalaufwand -8.936 -9.232 -8.054 -8.658 -8.667 -8.898 6. Abschreibungen -1.830 -1.524 -1.514 -1.800 -1.647 -1.847 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -10.100 -10.380 -9.895 -10.192 -11.112 -10.491 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +89 +45 +48 +24 +23 +16 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -193 -182 -156 -83 -64 +0 10. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -13.499 -12.947 -11.158 -11.396 -12.645 -12.189 11. 12. Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen +0 -6.165 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 +0 13. Sonstige Steuern -23 +0 +0 +0 +0 +0 14. Jahresfehlbetrag -19.687 -12.947 -11.158 -11.396 -12.645 -12.189 1) Vom Beschlussgremium genehmigter ”Urplan”; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschafts- planes erfolgte nicht. Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 46,8 42,5 42,2 34,3 2. Umlaufintensität (in %) 53,2 57,5 57,8 65,7 3. Investitionen (in T€) 8.181 2.008 915 414 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) +19,5 +20,6 +34,7 +48,8 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) +41,7 +48,6 +82,2 +142,4 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) -78,3 -50,1 -38,4 -37,0 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) -509,5 -273,4 -149,0 -103,6 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) -98,6 -55,6 -51,0 -50,2 4. Kostendeckung (in %) 62,9 63,9 70,6 71,5 5. Cash Flow (in T€) -18.012 -11.273 -9.639 -9.591 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 22,4 22,8 19,6 20,1 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 59.896 61.631 65.057 69.488 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KEG 179 34. KEG Karlsruhe Event GmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Alter Schlachthof 7A Telefon: 0721 / 782045-0 info@karlsruhe-event.de 76131 Karlsruhe Telefax: 0721 / 782045-999 www.karlsruhe-event.de Gründung: Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des Ge- schäftsbereichs "Das Fest" aus dem Vermögen des Vereins "Stadtjugendausschuss e.V." nach Maßgabe des Spaltungs- plans vom 16.12.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 21.01.2010. Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Martin Wacker Stadt Karlsruhe 75,00% = 75.000 € Stadtjugendausschuss e.V. 25,00% = 25.000 € 100,0% = 100.000 € Aufsichtsrat: In der Gesellschaft ist kein Aufsichtsrat vorgesehen. Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung "Das Fest", eine generations- und spartenübergreifende Kulturveranstaltung für Karlsruhe und die Region unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung anderer einzelner kultureller, sportl icher, unterhaltender und sonstiger Events, die im städtischen Interesse und im Rahmen einer strategischen Gesamtaufstellung der Stadt Karlsruhe erforderlich sind (GV in der Fassung vom 31.03.2014). Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 2011/121) 2012/131) 2013/141) 2014/151) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder d. Geschäftsführung - - 2) 2) 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung 3) - - - - 1) Die Geschäftsjahre beginnen jeweils am 01.10. eines Kalenderjahres und enden am 30.09. des folgenden Jahres. 2) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 3) Aufwandsentschädigungen. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2014/2015 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KEG 180 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 4) - - 0,0 0,0 Angestellte 4) - - 2,1 8,46 Beamte 4) - - 0,0 0,0 Gesamtbelegschaft - - 2,1 8,46 Auszubildende - - 0,4 1,75 1) umgerechnete Vollkraftstellen (ab 01.05.2014). 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten. Finanzielles Engagement der Stadt Karlsruhe 2012 – 2015 2012 2013 2014 2015 -in T€- -in T€- -in T€- -in T€- 1. Verlustausgleich 58 0 0 0 2. Erwerb Stammkapitalanteil 0 0 75 0 3. Konsumtive Zuschüsse 40 140 645 1.652 4. Investive Zuschüsse 0 0 503 123 5. Abwicklung der Europäischen Jonglierconvention - - 55 18 Zusammen 98 140 1.278 1.793 Leistungszahlen DAS FEST 2012 - 2015 2012 2013 2014 2015 1. Besucherzahlen 1.1 Sport- und Familienbereich - Vorwoche 12.500 20.000 17.000 25.000 - Freitag 25.000 25.000 25.000 25.000 - Samstag 35.000 35.000 40.000 25.000 - Sonntag 45.000 40.000 45.000 45.000 117.500 120.000 127.000 120.000 1.2 Hügelbereich - Freitag 30.000 45.000 45.000 45.000 - Samstag 45.000 45.000 45.000 45.000 - Sonntag 45.000 45.000 45.000 45.000 120.000 135.000 135.000 135.000 1.3 Gesamt 237.500 255.000 262.000 255.000 2. Getränkeerlös pro Kopf (in €) 2,60 3,45 2,87 2,93 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KEG 181 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die KEG ist seit 2010 mit der Planung und Durchführung von DAS FEST betraut. Im Ge- schäftsjahr 2015 war sie erstmals darüber hinaus in die Planung, Durchführung und Unterstützung von weiteren internen und externen Veranstaltungen involviert. Im Rahmen eines Tages der offenen Baustelle hatten Bürgerinnen und Bürger am 26.10.2014 die Gelegenheit das Baufeld am Durlacher Tor mit diversen Großmaschinen zu besichtigen und nach Anmeldung an einer Tunnelführung teilzunehmen (Anschlags- fest). Im Auftrag der KASIG hat sich die KEG als Kooperationspartner an der Eventpla- nung und –ausführung beteiligt. Das FEST 2015 kann wie im Vorjahr sowohl in finanzieller als auch in sicherheitstechni- scher Hinsicht als Erfolg gewertet werden. Alle drei Tage waren ausverkauft. Zum ersten Mat in der Geschichte des FESTes musste es auf Grund von Unwetter am Freitagabend abgebrochen werden. Die Räumung des Geländes verlief planmäßig und friedlich. Am Samstag konnte DAS FEST wegen des Wetters erst wieder am Nachmittag weitergehen. Im Rahmen der Europäischen Festival Awards 2015 hat DAS FEST den Sicherheits- Innovationspreis der Health and Safety Group erhalten. Mit dem Preis wurden die von DAS FEST entwickelten Notfallkarten für Gefährdungslagen und die Präventions- Informationsflyer für Festivalbesucher von der europäischen Festival-Jury gewürdigt. Nach der Schließung der Europahalle beauftragte der Gemeinderat die KEG mit der Er- tüchtigung einer Messehalle für verschiedene Sportveranstaltungen vom De- zember 2014 bis einschließlich Februar 2015. In diesem Zeitraum fanden die BTB Gala, die Badische-, die Süddeutsche- und die Deutsche Hallenleichtathletikmeisterschaften sowie das INDOOR MEETING 2015 statt. In 2015 wurde die KEG zum ersten Mal mit der Planung und Durchführung der Arbeits- jubilarfeier für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betraut. Die KEG unterstützte erstmals das Gartenbauamt bei der Planung und Durchführung des Lichterfestes. Durch die hohe Sicherheitskompetenz erhält die KEG zusätzliche Aufträge im ge- samtstädtischen Interesse in Sachen Veranstaltungssicherheit Outdoor. So beriet die KEG die städtischen Ämter Ordnungsamt und Marktamt bei Großveranstaltungen wie Weihnachtsmarkt oder Herbst- und Frühjahrsmesse. Auch die Veranstalter der Fa- schingsumzüge wurden unterstützt, hier war die KEG Teil des Einsatzstabes. Auch beim Stadtgeburtstag war die KEG in Sachen Sicherheit – beispielsweise beim Besuch des Bundespräsidenten – maßgeblich in die Sicherheitsplanung involviert. Ein Gesamtkon- zept zu diesem Thema sieht die KEG als Hauptpartner in Sachen Sicherheit im Interesse der Gesamtstadt vor. Ausblick Ab dem Wirtschaftsjahr 2015/2016 hat die Gesellschaft die Durchführung weiterer Veranstaltungen übernommen. So hat der städtische Hauptausschuss am 27.10.2015 der Aufgabenübertragung „Durchführung der Heimattage 2017“ von der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH zur Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KEG 182 KEG zum 01.01.2016 und am 08.12.2015 – zunächst befristet für das Jahr 2016 – der Installierung des Formates FESTIVALSOMMER Karlsruhe mit dem Schwerpunkt der Fort- führung der Schlosslichtspiele bei der KEG als nachhaltige Dachmarke zugestimmt. Für eine dauerhafte Ertüchtigung des Schlossplatzes befindet sich die KEG in enger Ab- stimmung mit dem Landesbetrieb Vermögen & Bau Baden-Württemberg, dem Badi- schen Landesmuseum und der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg. Ziel ist es, die Infrastruktur auf dem Schlossplatz vor allem in den Bereichen Strom, Wasser und Ab- wasser zu verbessern und hierdurch die Veranstaltungsdurchführung der Schlosslicht- spiele oder anderer Formate zu erleichtern. Profitieren würden hiervon auch weitere städtische Veranstaltungen wie beispielsweise die „Eiszeit“ oder „Effekte“. Das Sponsoring-Gesamtkonzept im Interesse der Gesamtstadt trägt Früchte. Die Sponsorenfamilie des Stadtgeburtstages wurde zur KEG übernommen. Alleine 2015 konnten rund 1 Mio. € Sponsorenmittel in der KEG gebunden werden. Das vom Stadtgeburtstag übernommene Volunteerprogramm mit über 300 freiwilligen Helfern öffnet neue Chancen für die KEG und schafft Zugänge zu Partnern für weitere Veranstaltungen für Karlsruhe und die KEG. Kurzbilanz 2014/15 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten u.a. Rechnungsabgrenzungsposten 169.865 € 0 € 556.624 € 24.331 € 2.049 € 752.869 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Bilanzverlust Buchmäßiges Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 100.000 € -4.628 € 95.372 € 92.572 € 564.925 € 0 € 752.869 € Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 - 2016 2011/121) 2012/131) 2013/141) 2014/151) Plan 14/151) 3) Plan 15/161) 2) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +1.866 +2.281 +2.151 +2.836 +2.364 +3.549 2. Sonstige betriebliche Erträge +98 +140 +473 +1.910 +1.854 +2.520 3. Materialaufwand -1.657 -1.959 -2.056 -3.460 -3.193 -4.969 4. Personalaufwand -112 -144 -334 -901 -620 -690 5. Abschreibungen -10 -12 -19 -26 -75 -37 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -185 -215 -228 -362 -330 -373 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit +0 +91 -13 -3 +0 +0 8. Steuern vom Einkommen u. v. Ertrag +0 -3 +0 +0 +0 +0 9. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +0 +88 -13 -3 +0 +0 1) Die Geschäftsjahre beginnen jew. am 01.10. eines Kalenderjahres u. enden am 30.09. des folgenden Jahres. 2) Vom Beschlussgremium genehmigter ”Urplan”; eine förmliche Fortschreibung des Planes erfolgte nicht. 3) Aktueller, vom Beschlussgremium genehmigter fortgeschriebener Wirtschaftsplan. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KEG 183 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 10,6 6,6 2,7 22,6 2. Umlaufintensität (in %) 89,4 93,4 97,3 77,2 3. Investitionen (in T€) 0 12 24 173 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 13,4 40,4 11,6 12,7 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 126,9 612,6 424,4 56,1 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 0,0 + 3,8 - 0,6 - 0,1 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - 0,1 + 78,2 - 13,7 - 3,3 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 0,0 + 31,6 - 1,6 - 0,4 4. Kostendeckung (in %) 95,0 97,9 81,6 59,7 5. Cash Flow (in T€) + 10 + 104 + 6 + 23 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) - - 12,7 13,6 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) - - 66.763 76.568 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KTG 184 35. KTG Karlsruhe Tourismus GmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Beiertheimer Allee 11a Telefon: 0721 / 3720-5383 info@karlsruhe-tourismus.de 76137 Karlsruhe Telefax: 0721 / 3720-5399 www.karlsruhe-tourismus.de Gründung: Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft wurde durch Ab- spaltung des Geschäftsbereiches Tourismus von der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 04.06.2014. Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Klaus Hoffmann Stadt Karlsruhe 100% = 25.000 € Aufsichtsrat: In der Gesellschaft ist kein Aufsichtsrat vorgesehen. Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Konzeption, Organisation und Abwicklung des Karlsruher Tourismus einschließlich Hotelvermittlung und Betrieb von touristischen Informationsstellen (GV in der Fassung vom 23.05.2014). Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 20121) 20131) 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung - - - 2) 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung - - - - 1) Gesellschaft wurde in 2014 durch Abspaltung des Geschäftsbereiches Tourismus von der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH gegründet. 2) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Ge- schäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe ge- prüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KTG 185 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 20124) 20134) 2014 2015 Arbeiter 5) - - - - Angestellte 5) - - 24,87 25,23 Beamte 5) - - - - Gesamtbelegschaft - - 24,87 25,23 Auszubildende - - 1,00 1,00 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) Gesellschaft wurde in 2014 durch Abspaltung des Geschäftsbereiches Tourismus von der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH gegründet. 5) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten. Finanzielles Engagement der Stadt Karlsruhe 2012 – 2015 20121) 20131) 2014 2015 -in T€- -in T€- -in T€- -in T€- 1. Betriebskostenzuschuss - - 2.279 2.530 2. Projektzuschuss Auslandsmarktbearbeitung - - 38 58 3. Projektzuschuss Tourist. Vermarktung Stadtgeb. 2015 - - 104 167 4. Projektzuschuss Städte- und Kulturtourismus - - - 49 5. Projektzuschuss "150 Jahre Zoo" - - - 48 Zusammen 2.421 2.852 1) Gesellschaft wurde in 2014 durch Abspaltung des Geschäftsbereiches Tourismus von der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH gegründet. Leistungszahlen 2012 - 2015 2012 2013 2014 2015 1. Anzahl der Gästeankünfte 548.859 571.039 596.689 621.128 davon Ausland 120.910 134.196 136.608 138.389 2. Anzahl der Übernachtungen 1.007.217 1.024.275 1.047.422 1.096.961 davon Ausland 252.416 267.545 274.254 269.621 3. Verweildauer pro Gast 1,84 1,79 1,76 1,77 davon Ausland 2,09 1,99 2,01 1,95 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KTG 186 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Der Jahresfehlbetrag 2015 beträgt 66 T€ und kann innerhalb der Kapitalstruktur aufge- fangen werden. Im Berichtsjahr 2015 konnten deutliche Steigerungen im Übernachtungstourismus in Karlsruhe verzeichnet werden. 621.128 Ankünfte und 1.096.961 Übernachtungen wurden 2015 in den Karlsruher Hotels (inklusive Jugendherberge und Campingplatz) registriert. Dies entspricht einem Anstieg des Übernachtungsvolumens von 4,7 % ge- genüber dem Vorjahr. Im Quellmarkt Deutschland wurden im Jahr 2015 827.340 Über- nachtungen und damit ein Plus von 7,4% registriert. Aus den Auslandsmärkten wurden 269.621 Übernachtungen gebucht, 2,6%% weniger als im Vergleich zum Vorjahreser- gebnis. 75% der Übernachtungen werden demnach aus Deutschland und 25% aus dem Ausland getätigt. Der „Festivalsommer 2015“ spiegelte sich in einem Plus bei den Übernachtungen vor allem im Sommer, aber auch einem großen Zuspruch bei Tages- gästen wieder. Ausblick In ihrer ersten Ergebnisvorausschau prognostiziert die KTG für 2016 ein ausgeglichenes Ergebnis. Derzeit sind keine negativen Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf oder die Leistungsindikatoren zu erkennen. Neue Produkte stärken die Vermarktung. Allen voran die neue „Karlsruhe Card“, die dem Gast die Möglichkeit bietet kostenlose oder verbilligte Angebote in Karlsruhe wahrzunehmen und den KVV zu nutzen. Auch die regionale Vermarktung schreitet voran: Nach einem gemeinsamen Messeauftritt auf der CMT in Stuttgart sorgte auch ein Gemeinschaftsstand von Karlsruhe und dem nördlichen Schwarzwald auf dem Maimarkt in Mannheim für stärkere Aufmerksamkeit. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten u.a. Rechnungsabgrenzungsposten 33.556 € 0 € 1.375.404 € 56.483 € 0 € 1.465.443 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Gewinnvortrag Jahresfehlbetrag Buchmäßiges Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 25.000 € 60.306 € -65.626 € 19.680 € 812.016 € 633.747 € 0 € 1.465.443 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KTG 187 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 - 2016 20121) 20131) 2014 2015 Plan 20152) Plan 20162) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse - - +404 +610 +505 +291 2. Sonstige betriebliche Erträge - - +2.421 +2.879 +3.058 +2.712 3. Materialaufwand - - -135 -216 -168 -132 4. Personalaufwand - - -1.469 -1.665 -1.826 -1.663 5. Abschreibungen - - -14 -20 -14 -25 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen - - -1.120 -1.665 -1.555 -1.183 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - - +0 +0 +0 +0 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - - +0 +0 +0 +0 9. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit - - +87 -77 +0 +0 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - - -27 +11 +0 +0 11. Sonstige Steuern - - +0 +0 +0 +0 12. Jahresüberschuss / -fehlbetrag - - +60 -66 +0 +0 1) Gesellschaft wurde in 2014 durch Abspaltung des Geschäftsbereiches Tourismus von der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH gegründet. 2) Vom Beschlussgremium genehmigter ”Urplan”; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschafts- planes erfolgte nicht. Bilanz- und sonstige Kennzahlen 20121) 20131) 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) - - 1,2 2,3 2. Umlaufintensität (in %) - - 98,8 97,7 3. Investitionen (in T€) - - 25 32 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) - - 4,8 1,3 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) - - 393,4 58,6 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - - + 14,9 - 10,8 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - - + 70,7 - 333,5 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) - - + 3,4 - 4,4 4. Kostendeckung (in %) - - 14,8 17,1 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern - - + 102 -57,0 b) nach Ertragsteuern - - + 75 -46,0 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) - - 53,6 46,7 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) - - 59.044 65.975 1) Gesellschaft wurde in 2014 durch Abspaltung des Geschäftsbereiches Tourismus von der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH gegründet. Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 NMK 188 36. Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG (NMK) Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Festplatz 9 Telefon: 0721 / 3720-0 Info@kmkg.de 76137 Karlsruhe Telefax: 0721 / 3720-2106 www.messe-karlsruhe.de Gründung: Unternehmensgegenstand: 31.07.2000 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Haftkapital: Die Geschäftsführung liegt bei Stadt Karlsruhe 69,90% = 58,277 Mio. € der Messe Karlsruhe GmbH als Landkreis Karlsruhe 28,51% = 23,775 Mio. € persönlich haftende Gesell- Stadt Baden-Baden 1,23% = 1,022 Mio. € schafterin. Diese ist am Kapital Handwerkskammer Karlsruhe 0,12% = 0,102 Mio. € der NMK nicht beteiligt und IHK Karlsruhe 0,12% = 0,102 Mio. € handelt durch ihre Geschäfts- Landkreis Germersheim 0,03% = 0,021 Mio. € führung. Landkreis Südliche Weinstraße 0,03% = 0,021 Mio. € Regionalverb. Mittlerer Oberrhein 0,03% = 0,021 Mio. € Stadt Landau 0,03% = 0,021 Mio. € 100% = 83,361 Mio. € Gesellschafterversammlung: OB Dr. Frank Mentrup (Vorsitz) Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Rheinstetten über das zu bebauende Grundstück (Laufzeit 99 Jahre). Personalgestellungsvertrag mit der KMK. Mietvertrag mit der KMK über die Anmietung der Neuen Messe auf 29 Jahre. Erarbeitung der Planung, Projektentwicklung, Finanzierung und Realisierung der Neuen Messe Karlsruhe auf dem Gelände des ehemaligen Verkerhrslandeplatzes Karlsruhe-Forchheim zum Zwecke der anschließenden Vermietung an eine Messebetriebsgesellschaft. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Karlsruhe geprüft. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 NMK 189 Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates oder der entsprechenden Organe des Unternehmens 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung - - - - 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung 1) - - - - 1) Aufwandsentschädigungen. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Gesellschaft schließt 2015 mit einem Jahresfehlbetrag von 1.283 T€ (Vorjahr: -1.398 T€) ab. Wie in den Vorjahren befasste sich die Gesellschaft auch im Geschäftsjahr 2015 haupt- sächlich mit der Beseitigung von nach der Fertigstellung aufgetretenen Mängeln sowie mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Abwehr von über- höhten Honorarforderungen von beauftragten Ingenieurbüros. Im Jahr 2015 wurde der Kopfbau 3 (Lagerhalle auf dem Messegelände) einschließlich Betriebseinrichtung erworben. Ausblick Auch in den nächsten Jahren der Vermietungsphase werden negative Ergebnisse erwartet, da die Mietstufe 3 der von der Betriebsgesellschaft Karlsruher Messe- und Kongress GmbH zu zahlenden Miete aufgrund der dort zu erwartenden Jahresfehlbe- träge ausbleiben wird und damit die Abschreibungen nicht in voller Höhe gedeckt wer- den können. Für das Geschäftsjahr 2016 wird ein Jahresfehlbetrag von 1.129 T€ prog- nostiziert, in den Folgejahren bis 2020 reduzieren diese sich auf rd. -1.082 T€. Um die Attraktivität für die Besucher, die Speisen- und Getränkeumsätze sowie die Ab- läufe und Kosten der Gastronomie zu verbessern, ist eine Umgestaltung der Bewir- tungsbereiche, insbesondere der beiden Pickup erforderlich. Die Finanzierung erfolgt, soweit möglich, aus Eigenmitteln. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 NMK 190 Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten u.a. Rechnungsabgrenzungsposten 91.223.195 € 576.078 € 0 € 0 € 91.799.273 € A. B. C. D. E. Eigenkapital Kommanditkapital Variables Kapitel Buchmäßiges Eigenkapital Sonderposten f. Inv.zuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 83.361.028 € -27.114.309 € 56.246.719 € 14.730.437 € 74.700 € 20.747.417 € 0 € 91.799.273 € Gewinn- und Verlustrechnungen 2012 - 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 2015 1) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€- - in T€- 1. Umsatzerlöse +4.140 +4.079 +4.169 +4.198 +4.204 +4.204 2. Sonstige betriebliche Erträge +1.132 +1.109 +1.079 +1.083 +1.081 +1.075 3. Abschreibungen -4.744 -4.705 -4.525 -4.547 -4.545 -4.561 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.142 -1.023 -1.190 -1.233 -1.118 -1.220 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.004 -925 -595 -446 -459 -389 6. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -1.618 -1.465 -1.062 -945 -837 -891 7. Sonstige Steuern -336 -336 -336 -338 -336 -338 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 +0 0 0 +0 +0 9. Jahresüberschuss / -fehlbetrag -1.954 -1.801 -1.398 -1.283 -1.173 -1.229 10. Vortrag variables Kapital -20.679 -22.633 -24.434 -25.832 11. Einlagen (+) / Entnahmen (-) der Kommanditisten +0 +0 +0 +0 12. Variables Kapital -22.633 -24.434 -25.832 -27.115 Bilanz und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 99,3 99,3 99,4 99,4 2. Umlaufintensität (in %) 0,7 0,7 0,6 0,6 3. Investitionen (in T€) 146 61 0 537 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 57,8 58,6 60 61,3 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 58,2 59,1 60,4 61,7 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) -47,2 -44,1 -33,5 -30,6 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) -3,2 -3,1 -2,4 -2,3 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) -0,9 -0,9 -0,8 -0,9 4. Kostendeckung (in %) 57,3 58,4 62,7 64,0 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuer + 2.790 + 2.905 + 3.128 + 3.264 b) nach Ertragsteuer + 2.790 + 2.905 + 3.128 + 3.264 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Messe 191 37. Messe Karlsruhe GmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: c/o Karlsruher Telefon: 0721 / 3720-0 Info@kmkg.de Messe- und Kongress GmbH Telefax: 0721 / 3720-2116 www.messe-karlsruhe.de Festplatz 9 76137 Karlsruhe Gründung: Unternehmensgegenstand: 31.07.1996 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Britta Wirtz Karlsruher Messe- und 100% = 130.000 € Kongress GmbH Aufsichtsrat: Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat. Beteiligungen, verbundene Unternehmen (mind. 25%): Die Gesellschaft ist alleinige Komplementärin (ohne Einlage) der Neuen Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Kommanditgesellschaft Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG (NMK). In dieser Funktion übt sie die Geschäfte der NMK aus (GV in der Fassung vom 20.11.2001). Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates o- der der entsprechenden Organe des Unternehmens 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung - - - - 2. Gesamtbezüge der Gesellschafterversammlung - - - - Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Karlsruhe geprüft. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Messe 192 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Messe Karlsruhe GmbH (MK) ist Komplementärin der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG (NMK). Sie übt keine operative Geschäftstätigkeit aus, sondern führt die Ge- schäfte der NMK. Für die Übernahme der Aufgaben bei der NMK erhält die Gesellschaft eine Vergütung. Für die Gestellung von Personal der KMK an die MK zur Erledigung ihrer Aufgaben hat die MK Personalkostenersatz zu leisten. Ausblick Aus der Geschäftstätigkeit sind derzeit weder Risiken noch Chancen ersichtlich. Erträge sowie Aufwendungen werden in den Folgejahren auf gleichem Niveau erwartet, ein anhaltend niedriges Zinsniveau auf dem Clearingkonto wird gleich bleibende Ergebnisse bewirken. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. Anlagevermögen Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten u.a. 0 € 156.310 € 0 € 156.310 € A. B. C. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Bilanzgewinn Buchmäßiges Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten 130.000 € 20.065 € 150.065 € 3.900 € 2.345 € 156.310 € Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 – 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +0 +0 +0 +0 +0 +0 2. Sonstige betriebliche Erträge +10 +10 +14 +14 +10 +15 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -15 -16 -17 -14 -16 -16 4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +1 +1 +0 +0 +1 +1 5. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -4 -5 -3 +0 -5 +0 6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 7. Jahresüberschuss / -fehlbetrag -4 -5 -3 +0 -5 +0 1) Vom Beschlussgremium genehmigter ”Urplan”; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Messe 193 Bilanz- und sonstige Kennzahlen Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 0,0 0,0 0,0 0,0 2. Umlaufintensität (in %) 100,0 100,0 100,0 100,0 3. Investitionen (in T€) 0 0 0 0 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 90,3 97,2 96,0 96,0 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) - - - - III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - - - - 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - 2,5 - 3,6 - 1,9 + 0,1 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) - 2,3 - 3,5 - 1,9 + 0,1 4. Kostendeckung (in %) - - - - 5. Cash Flow (in T€) - 4 - 5 - 3 + 0 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) - - - - 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) - - - - Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Stadtmarketing 194 38. Stadtmarketing Karlsruhe GmbH Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Kaiserstraße 142-144 Telefon: 0721 / 35236-0 info@stadtmarketing-karlsruhe.de 76133 Karlsruhe Telefax: 0721 / 35236-20 www.stadtmarketing-karlsruhe.de Gründung: Unternehmensgegenstand: 17.12.2001 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Norbert Käthler Stadt Karlsruhe rd. 40,4 % = 300.500 € Martin Wacker (bis 31.12.2015) Stadtmarketing Karlsruhe GmbH mit eigenen Anteilen rd. 59,6 % = 442.500 € 100 % = 742.500 € Aufsichtsrat: OB Dr. Frank Mentrup StR Dr. Ute Leidig (Vorsitz) StR Renate Rastätter StR Dr. Rahsan Dogan Susanne Trauth StR Dr.Raphael Fechler StR Sibel Uysal StR Dr. Eberhard Fischer Herbert Arthen StR Detlef Hofmann (dm-drogerie markt GmbH & Co. KG) StR Dr. Albert Käuflein Dr. Gerd Keysberg (FIDUCIA IT AG) Gerhard Rastetter (stellv. Vorsitz) Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Kooperationsmanagement mit der KASIG bezüglich Baustellenmanagement (Kombi-Lösung). 13 Mitglieder Erarbeitung von Strategien und Konzepten zur Positionierung und Erhöhung des Bekanntheitsgrades für Karlsruhe, zur Förderung ihres identitätsstiftenden Profils einschließlich deren Umsetzung. Sie kann im Einzelfall eigene Veranstaltungen oder Veranstaltungen im Auftrage Dritter durchführen (GV in der Fassung vom 28.03.2011). Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 1) Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auf eine Veröffentlichung verzichtet, da nicht alle Geschäftsführer städtischer Gesellschaften mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge einverstanden sind. 2) Aufwandsentschädigungen. 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Gesamtbezüge der Mitglieder d. Geschäftsführung 1) 1) 1) 1) 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 2) 5 5 5 5 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Stadtmarketing 195 Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe ge- prüft. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten. Finanzielles Engagement des Mitgesellschafters Stadt Karlsruhe 2012 – 2015 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Grund- und Projektzuschüsse Stadt Karlsruhe 2.634 3.412 4.735 10.819 2. Erhöhung Stammkapital 0 0 0 0 3. Erhöhung Kapitalrücklage 0 0 0 0 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Das Jahr 2015 war das Jahr des 300. Stadtgeburtstags. Der Festivalsommer mit mehr als 500 Veranstaltungen, 10.000 beteiligten Karlsruherinnen und Karlsruhern, einer Medienresonanz von ca. 11.000 Beiträgen und touristischen Umsätzen von 27,6 Mio. € war ein großer Erfolg. Die Gesamtbesucheranzahl lag bei über 1,3 Mio. €, wobei die allabendlichen Schlosslichtspiele als beliebter Zuschauermagnet alleine ca. 400.000 Zu- schauer anlockten. Eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse des Stadtgeburtstages wurde im Dezember 2015 in einem Evaluationsbericht veröffentlicht. Das Kooperationsmarketing wurde in 2015 deutlich beteiligungsorientierter entwi- ckelt. Unter Mitwirkung aller Gruppierungen und Interessengemeinschaften der City wurden 2015 insgesamt 18 Maßnahmen umgesetzt. Besonders erfolgsreich waren die Baustellenkunstaktion „Die Stadt ist der Star“ und die Klavieraktion „Spiel mich!“. Für 2016 wurde die sogenannte Count-down-Strategie konzipiert. Die Ausarbeitung der 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 4) - - - - Angestellte/Beschäftigte 4) 14,1 17,2 21,2 22,3 Beamte 4) 1,3 0,7 0,5 0,7 Gesamtbelegschaft 15,4 17,9 21,7 23,0 Auszubildende - - - - Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Stadtmarketing 196 Maßnahmen erfolgt bis zum Ende des Jahres 2016 durch die Ausschreibung eines Kommunikationskonzeptes. Das Geschäftsjahr 2015 schließt vor allem durch die Steigerung der allgemeinen Ver- waltungskosten mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 17 T€ dar. Der Jahresfehlbe- trag kann innerhalb der Kapitalstruktur abgebildet werden. Ausblick Die Gesellschaft plant ab 2016 mit ausgeglichenen Ergebnissen. Der Wirtschaftsplan 2016 beinhaltet aufgrund des Wegfalls des Stadtgeburtstages und einer weiteren Kür- zung des Budgets um 250 T€ zugunsten der Durchführung der Schlosslichtspiele bei der KEG Karlsruhe Event GmbH ein deutlich reduziertes Finanzvolumen. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten u.a. Rechnungsabgrenzungsposten 69.341 € 21.973 € 1.461.049 € 236.190 € 77.969 € 1.866.522 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital eigene Anteile eingefordertes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Verlustvortrag Jahresfehlbetrag Buchmäßiges Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 743.000 € -442.500 € 300.500 € 1.223.750 € 1.700 € -1.133.408 € -16.729 € 375.813 € 444.258 € 1.002.620€ 43.831€ 1.866.522 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Stadtmarketing 197 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 - 2016 2012 2013 2014 2015 Plan 20151) Plan 20161) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +1.213 +1.280 +1.338 +3.285 +2.889 +1.213 2. Bestandsveränderung an unfertigen Arbeiten +0 +0 +0 +0 +0 +0 3. Sonstige betriebliche Erträge +2.581 +2.903 +3.034 +10.312 +9.251 +1.807 4. Materialaufwand -2.088 -2.684 -3.046 -11.734 -10.363 -1.818 5. Personalaufwand -1.021 -1.220 -1.410 -1.490 -1.477 -965 6. Abschreibungen -39 -40 -40 -47 -41 -36 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -265 -264 -326 -343 -259 -201 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +1 +1 +1 +0 +0 +0 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen +0 +0 -2 +0 +0 +0 10. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +382 -24 -451 -17 +0 +0 11. Außerordentliche Erträge +0 +444 +0 +0 +0 +0 12. Außerordentliche Aufwendungen +0 -1 +0 +0 +0 +0 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 +0 +0 +0 +0 +0 14. Sonstige Steuern -409 +0 +0 +0 +0 +0 15. Jahresüberschuss / -fehlbetrag -27 +419 -451 -17 +0 +0 1) Vom Beschlussgremium genehmigter „Urplan“ (d. h. nicht fortgeschrieben). Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 4,5 4,3 5,1 3,7 2. Umlaufintensität (in %) 94,5 93,0 87,0 92,1 3. Investitionen (in T€) 10 71 74 18 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 21,1 30,8 14,2 20,1 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 467,2 719,7 276,9 542,0 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - 2,2 + 32,7 -33,7 -0,5 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - 6,4 + 49,6 -115,0 -4,5 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) - 1,3 + 15,3 -16,3 -0,9 4. Kostendeckung (in %) 31,7 30,4 27,7 24,1 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 11 + 458 -411 30 b) nach Ertragsteuern + 12 + 458 -411 30 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 26,7 29,0 29,2 10,9 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 66.323 68.133 64.961 64.770 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KSBG 198 39. Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH (KSBG) Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Hermann-Veit-Str. 7 Telefon: 0721 / 811016 ksbg@karlsruhe.de 76135 Karlsruhe Telefax: 0721 / 133-5209 www.europahalle.de Gründung: Unternehmensgegenstand: 1975 Geschäftsführung Gesellschafter: Anteile am Stammkapital: Britta Wirtz Stadt Karlsruhe 48% = 14.400,00 € Herr Theobald Jopke 13% = 3.900,00 € Herr Ralph-Jürgen Grotz 13% = 3.900,00 € Herr Heinz Fütterer 13% = 3.900,00 € Herr Peter Mayer 13% = 3.900,00 € 100% = 30.000,00 € hiervon insgesamt 50% einbezahlt Gesellschafterversammlung: BM Gabriele Luczak-Schwarz (Vorsitz) Beteiligungen (mind. 25%): Die Gesellschaft hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Mietvertrag mit der Stadt Karlsruhe vom 23.04.1975 über die Anmietung diverser Sportstätten (städt. Turn- und Sporthallen) in der Fassung des vierten Nachtragsvertrages vom 13.04./28.04.1994. An- und Vermietung sowie Bau, bauliche Erweiterung von Anlagen und Einrichtungen in Sportstätten, Betrieb und Vermarktung von Sportstätten bzw. deren Einrichtungen sowie Förderung des Sports und Durchführung von Veranstaltungen (GV in der Fassung vom 20.11.2001). Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wird vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe ge- prüft. Leistungszahlen 2012 - 2015 Gastveranstaltungen 2012 2013 2014 2015 1. Anzahl der Veranstaltungen 47 41 24 2 2. Veranstaltungstage 55 47 29 2 3. Anzahl der Besucher 152.500 144.020 62.100 5.400 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KSBG 199 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 2012 2013 2014 2015 Beschäftigte 4) 2,70 2,70 2,70 2,70 Beamte 4) - - - - Gesamtbelegschaft 2,70 2,70 2,70 2,70 Auszubildende - - - - 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten / Beamten. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss in Höhe von 32 T€ aus. Die deutliche Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung 2015 (Fehlbe- trag in Höhe von 104 T€) resultiert insbesondere aus einem bilanziellen Sondereffekt (Schadensersatzleistungen seitens der Stadt Karlsruhe für die Nutzungseinschränkung der Europahalle aus 2014) sowie aus höheren Mieteinnahmen aus der Sporthallenver- mietung. Ausblick In der ersten Ergebnisvorausschau für 2016 rechnet die KSBG mit einem Fehlbetrag in Höhe von 30 T€. Die Ergebnisverbesserung gegenüber der Ursprungsplanung (Fehlbe- trag in Höhe von 77 T€) hängt mit der Generierung zusätzlicher Erlöse (insbesondere Sporthallen- und Mobiliarvermietung) sowie mit der Umsetzung erster Schritte zur Kos- tenentlastung der Gesellschaft (Kündigung Lagerflächen Lagerkeller Europahalle zum 31.03.2016) zusammen. Vorläufige Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermö- gensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten u.a. Rechnungsabgrenzungsposten 24.816 € 196.382 € 534.513 € 11.801 € 767.512 € A. B. C. D. Eigenkapitel Gezeichnetes Kapital Gewinnrücklage Jahresüberschuss Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 15.000 € 602.776 € 32.532 € 650.308 € 40.248 € 74.726 € 2.230 € 767.512 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 KSBG 200 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 20151) Plan 2015 2) Plan 2016 2) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +1.128 +1.012 +845 +624 +582 +601 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen -571 -590 -484 -401 -370 -375 3. Sonstige betriebliche Erträge +17 +0 +215 +86 +0 +0 4. Personalaufwand -190 -194 -202 -196 -205 -198 5. Abschreibungen -212 -82 -16 -16 -21 -13 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -50 -76 -260 -54 -90 -92 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +2 +0 +0 +0 +0 +0 8. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +124 +70 +98 +43 -104 -77 9. Steuern von Einkommen und vom Ertrag -43 -34 -23 -11 +0 +0 10. Jahresüberschuss/-fehlbetrag +81 +36 +75 +32 -104 -77 1) Vorläufige Angaben 2) Vom Beschlussgremium genehmigter „Urplan“; eine förmliche Fortschreibung des Wirt- schaftsplanes erfolgte nicht. Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 7,9 7,4 5,1 3,2 2. Umlaufintensität (in %) 92,1 92,6 94,3 95,2 3. Investitionen (in T€) 201 66 0 0 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 55,7 71,2 77,7 84,7 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 706,5 956,9 1.523,5 2.620,5 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 7,2 + 3,5 + 8,9 + 5,2 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 15,8 + 6,6 + 12,1 + 5,0 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 8,9 + 4,7 + 9,4 + 4,2 4. Kostendeckung (in %) 110,3 107,3 87,3 93,6 5. Cash Flow (in T€) a) vor Ertragsteuern + 336 + 151 + 114 + 59 b) nach Ertragsteuern + 293 + 117 + 91 + 48 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 18,6 20,6 21,0 29,4 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 46.283 52.063 53.691 54.996 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. IV. Rechtlich selbständige Stiftungen Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 ZKM 203 1. Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Lorenzstr. 19 Telefon: 0721 / 8100-1200 Info@zkm.de 76135 Karlsruhe Telefax: 0721 / 8100-1139 www.zkm.de Gründung: Stiftungszweck: 1989 als Stiftung des öffentlichen Rechts Vorstand: Stifter: Stiftungskapital: Professor Peter Weibel Land Baden-Württemberg 50% = 127.822,97 € Stadt Karlsruhe 50% = 127.822,97 € 100% = 255.645,94 € Stiftungsrat (stimmberechtigte Mitglieder): OB Dr. Frank Mentrup Ltd. MR Alfred Dietenberger (Vorsitz) StR Dr. Klaus Heilgeist Staatssekretär Jürgen Walter StR Elke Ernemann (stellv. Vorsitz) MR Markus Wiedemann Kuratorium: Prof. Dr. Manfred Popp (Vorsitz) Beteiligungen (mind. 25%): Die Stiftung hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Mietvertrag vom 20.11.1997 mit der Stadt Karlsruhe über die Anmietung der Lichthöfe 1,2, 6-9 und des Glaswürfels des ehemaligen IWKA-Hallenbaus in der Fassung vom 11./16.10.2007. Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Die Stiftung hat die Aufgabe, als Einrichtung der Forschung, der Kulturvermittlung und der Weiterbildung eine umfassende Auseinandersetzung mit Kunst und Medientechnologie, insbesondere in den Bereichen Bild, Musik, Wort und Verbindungen unter ihnen, zu ermöglichen (aktualisierte Stiftungssatzung vom 12.11.2010, veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt für Baden-Württemberg am 26.02.2011). Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 ZKM 204 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Mitarbeiter) 1) 2) 3) 2012 4) 2013 4) 2014 4) 2015 4) Beschäftigte / Angestellte 5) 79 74 77 78 Beamte 5) 2 2 2 2 Gesamtbelegschaft 81 76 79 80 Nachrichtlich: Sonstiges Personal 6) 22 23 23 22 Auszubildende 2 2 1 1 1) umgerechnete Vollkraftstellen 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte 4) mit Personal des Museums für Neue Kunst 5) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten 6) Werkverträge, Volontäre Leistungszahlen 2012 - 2015 2012 2013 2014 2015 1. Anzahl der Besucher 210.360 223.838 206.632 195.510 2. Zuschuss pro Besucher (in €) 73 71 78 83 3. Finanzierung (in %) - Eigenfinanzierungsquote 1) 4,78 5,66 5,14 4,67 - Drittmittelfinanzierungsquote 2) 9,23 9,76 9,24 14,00 4. Zahl der Veranstaltungen - Ausstellungen 15 22 14 19 - Vorträge / Symposien 24 29 32 45 - Musikveranstaltungen 35 37 31 21 - Gruppenführungen 1.537 1.510 1.382 1.215 - Sonstiges 76 97 102 71 Zusammen 1.687 1.695 1.561 1.371 1) Verhältnis Umsatzerlöse – Summe der Aufwendungen. 2) Verhältnis Zuwendungen Dritter – Summe der Aufwendungen. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 ZKM 205 Finanzielles Engagement der Stifter in den Jahren 2012 bis 2015 1) In den Zuwendungen ab 2013 nicht berücksichtigt sind die zusätzlichen Mittel für den sog. Baukorridor. Hierfür stehen jährlich pro Stifter je 600 T€ zur Verfügung. Der Abruf der Mittel er- folgt bedarfsgerecht, nicht abgerufene Mittel werden auf das Folgejahr vorgetragen. Geschäftsverlauf 2015 In 2015 standen für das ZKM zunächst Sanierungsarbeiten (Sprinkleranlagesanierung, Parkettsanierung, Neugestaltung Gastronomie) und die Vorbereitung auf die GLOBALE im Vordergrund. Die Lichthöfe 8 + 9, das Foyer sowie der Lichthof 6 mit Medientheater und Vortragssaal mussten geschlossen bleiben. Parallel zu den Sanierungen liefen die Vorbereitungen und Umsetzungsarbeiten zum Programm der GLOBALE, das im Juni 2016 zeitgleich mit der Eröffnung des Festival- sommers zum 300. Stadtgeburtstags startete. Die beiden Projekte „Schlosslichtspiele und „Die Stadt ist der Star“ hatten eine enorme Wirkung auf die ZuschauerInnen und in den Medien. Vor den „Schlosslichtspielen“ drängten sich drei Monate lang jeden Abend Tausende von Menschen, insgesamt wur- den rund 400.000 BesucherInnen gezählt. Die Skulpturen und Performances von „Die Stadt ist der Star“, inklusive des „Knöllchens” und des „Kranführer“ waren von Anfang an Lieblinge der BesucherInnen und Medien. Beide Programme, die Schlosslichtspiele ebenso wie „Die Stadt ist der Star“ gingen und gehen als Selfies und Youtube- Filme auf den sozialen Medien-Plattformen um die ganze Welt. Der Erfolg und Zuspruch war überwältigend und brachte dem ZKM eine ganz neue Akzeptanz in der Bevölkerung und bei den Gästen der Stadt ein, die sich auch in den sehr guten Besucherzahlen im ZKM ablesen lässt. Noch während des Festivalsommers füllten sich die Geschosse der Lichthöfe 1 + 2 mit den großen Themenausstellungen zur „Digitalen Revolution“. In der zweiten August- woche wurden zunächst Global Games eröffnet, die die permanente Spiele- Ausstellung des ZKM um internationale „serious games” erweiterte. Viele der neuen Spiele greifen wissenschaftliche Themen und Methoden oder auch politische Entwick- lungen wie die aktuelle Kriegs- und Flüchtlingsproblematik auf. „Global Games” sind weniger spielerische Unterhaltung als vielmehr interaktive Kommentare zu gesell- schaftspolitischen Entwicklungen. Die GLOBALE als Gesamtprogramm konnte auf verschiedenen Messen und Veranstal- tungen vorgestellt werden wie z.B. auf der art Karlsruhe 2015 (4.–8.3.2015) und zeit- 2012 2013 1) 2014 1) 2015 1) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Land Baden-Württemberg 7.667 7.977 8.056 8.133 2. Stadt Karlsruhe 7.667 7.977 8.056 8.133 Zusammen 15.334 15.954 16.112 16.266 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 ZKM 206 gleich auf der ITB Berlin, auf der „Stallwächterparty“ mit dem Motto „Global Digi- tal“ in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg in Berlin (9.7.2015), auf der Frankfurter Buchmesse (19.–23.10.2015) und auf der Verbrauchermesse offerta (31.10.–8.11.2015). Für diese Präsentationen wurde ein eigener, mobiler Ausstellungs- stand entwickelt. Neben den großen Ausstellungen im ZKM und Projekten im Stadtraum präsentierte das ZKM auch ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm zu den Themenlinien der GLOBALE. Mit Die GLOBALE zu Gast im Pavillon trug das ZKM zum Programm im Pavillon des Stadtgeburtstags im Schlosspark bei. Eine Filmreihe nahm Bezug auf die drei großen GLOBALE-Themen: Citizenfour über Edward Snowden (26.6.), Die 4. Re- volution. Energy Autonomie über Energieformen der Zukunft (9.7.) und Can´t be silent (17.9.) von Heinz Ratz über ein besonderes Integrationsprojekt für Flüchtlinge. Zusätzlich veranstaltete das ZKM vier Musikperformances im Pavillon: Am 1.8. begeis- terte David Amram gemeinsam mit jungen Jazz-Musikern aus der Region Tausende von Zuhörern zum Abschlusskonzert der KAMUNA auf der Außenbühne des Pavillons. Der angolanisch-belgische Multimediakünstler Nástio Mosquito präsentierte seine in- haltlich kritischen Stücke am 15.8., das dänische Duo Den Sorte Skole sampelte am 29.8. von traditioneller indischer Musik bis zur französischen Avantgarde und am 11.9. fand das Cloud Clubbing im Pavillon mit DJ Shahrokh seinen Abschluss. Trotz mehrmonatiger Sperrung (insbesondere Sprinklersanierung konnte im Jahr 2015 mit 195.510 Personen die Besucherzahl des Vorjahres (206.632) nahezu erreicht wer- den. Ausblick Die nächsten Jahre werden von den bereits Ende 2015 angekündigten Haushaltsstabi- lisierungsmaßnahmen der Stadt Karlsruhe für drei Doppelhaushalte (2017–2022) ge- prägt sein. Die Stabilisierungsmaßnahmen werden hauptsächlich den Programmbereich treffen, da in den Bereichen Personal und Sachkosten (vor allem Gebäude und Infra- struktur) die Kosten fix bzw. steigend sind. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 ZKM 207 Nachdem die großen Sanierungen der Sprinkleranlage und des Parketts abgeschlossen sind, werden 2016 die Kühltürme auf dem Dach des Medientheaters ausgetauscht, da ihr offenes System die Gefahr von Legionellen-Bildung in sich birgt. Gleichzeitig wird die inzwischen sehr anfällige ELA (Elektronische Lautsprecheranlage) in sämtlichen Lichthö- fen erneuert, die für die Personensicherheit im Hallenbau Vorschrift ist. Außerdem wird für das Ticketing und für den Shop eine neue Ticketsoftware und ein neues Warenwirt- schaftssystem eingeführt sowie ein neuer Webshop aufgebaut. Eines der herausragenden Highlights wird die erstmalige Ausrichtung von CODE_n new.New Festival vom 20. bis 22.9.2016 sein. Als CODE_n hat das Format die letzten vier Jahre in einer Sonderhalle der CeBIT, der weltweit größten Messe für Informations- technik, in Hannover stattgefunden. CODE_n new.New Festival bietet für das ZKM, für die Stadt und die ganze Region die Chance, das Potential als viertstärkste IT -Region Europas mit einer internationalen Ausstrahlung zu positionieren. Für die neue digitale Strategie, die das ZKM derzeit für und mit allen Abteilungen des Hauses erarbeitet, ist CODE_n new.New Festival ein öffentlichkeitswirksamer Katalysator. Vorläufige Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Forderungen Kassenbestand, Forderungen gegenüber der Stadt Karlsruhe Barkasse Rechnungsabgrenzungsposten 14.511.285 € 79.314 € 661.371 € 0 € 415.773 € 9.772 € 26.454 € 15.703.969 € A. B. C. D. E. F. Eigenkapital Stiftungsstock Gewinnvortrag Vorjahre Rücklagen Jahresüberschuss Erhaltene Anzahlungen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt Verbindlichkeiten aus L + L Rückstellungen Rechnungsabgrenzungsposten 255.646 € 13.804.304 € 600.000 € 325.658 € 14.985.608 € 17.000 € 10.601 € 483.958 € 43.469 € 163.333 € 15.703.969 € Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 ZKM 208 Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 - 2016 Bilanz und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 1) Plan 20152) Plan 20162) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse +870 +1.061 +966 +940 +470 +800 2. Bestandveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -5 +0 -6 +0 +0 +0 3. Sonstige Zuwendungen Dritter +17.013 +17.736 +19.269 +21.344 +20.992 +19.070 4. Sonstige betriebliche Erträge +814 +113 +71 +162 +50 +100 5. Personalaufwand -5.874 -5.876 -6.107 -6.483 -6.450 -6.700 6. Aufwendungen für bezogene Leistungen -8.427 -8.937 -9.518 -11.139 -11.020 -9.395 7. Abschreibungen -607 -606 -554 -559 -575 -550 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.284 -3.377 -3.436 -3.930 -3.187 -3.117 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge +6 +2 +2 +1 +2 +1 10. Sonstige Zinsen u. ähnliche Aufwendungen -3 -3 -2 -3 -3 -3 11. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit +503 +113 +685 +333 +279 +206 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 +0 -16 -12 +0 +0 13. Sonstige Steuern +0 +0 +0 +0 +0 +0 14. Neutraler Ertrag +631 +282 +295 +251 +200 +200 15. Neutraler Aufwand -474 -292 -318 -246 -200 -200 16. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +660 +103 +646 +326 +279 +206 1) Vorläufige Angaben. 2) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan" (d.h. nicht fortgeschrieben). 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 91,7 86,9 87,4 92,4 2. Umlaufintensität (in %) 8,3 13,1 12,6 7,6 3. Investitionen (in T€) 782 1.001 1.216 895 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 94,6 93,5 95,3 95,4 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 103,2 107,6 109,0 103,3 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) 75,9 9,8 67,0 34,6 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) 4,9 0,7 4,2 2,2 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) 4,6 0,7 4,0 2,1 4. Kostendeckung (in %) 4,8 5,6 4,9 4,2 5. Cash Flow (in T€) 1.268 710 1.201 884 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 32,3 31,3 31,1 29,3 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 72.521 77.311 77.306 81.041 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Heimstiftung 209 2. Heimstiftung Karlsruhe Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Lammstraße 9 Telefon: 0721 / 133-5437 verwaltung@heimstiftung- 76133 Karlsruhe Telefax: 0721 / 133-5109 karlsruhe.de www.heimstiftung-karlsruhe.de Gründung: Stiftungszweck: 17.08.1994 Vorstand: Stifter: Stiftungskapital: BM Martin Lenz (als ständiger Stadt Karlsruhe 6,22 Mio.€ Vertreter des Oberbürgermeisters) Stiftungsrat: BM Martin Lenz (Vorsitz) StR Dr. Thomas Müller Alexandra Ries, berat. Mitglied (stellv. Vorsitz) Josef Seekircher, berat. Mitglied StR Michael Borner Frank Binder, berat. Mitglied StR Max Braun StR Alexander Geiger StR Yvette Melchien StR Sibel Uysal StR Jürgen Wenzel StR Karin Wiedemann Beteiligungen (mind. 25%): Die Stiftung hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Vertrag über die Speiseanlieferung für die Einrichtungen der Heimstiftung vom 29.10.2010. Zweck der Stiftung ist die Errichtung und der Betrieb von Kinder- und Jugendheimen, Alten- und Pflegeheimen, betreuten Seniorenwohnungen sowie stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Sozialhilfe und der Jugendhilfe. Zu den Einrichtungen der Jugendhilfe zählt auch eine Schule am Heim (Schule für Erziehungshilfe). Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" (§§ 51ff) der Abgabenordnung (Stiftungssatzung vom 27.07.2010). Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wird vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe ge- prüft. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Heimstiftung 210 Leistungszahlen 2012- 2015 Finanzielles Engagement der Stadt Karlsruhe in den Jahren 2012 – 2015 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 2012 2013 2014 2015 Beschäftigte 4) 282 317 271 273 Beamte 4) 5) 12 10 12 12,4 Gesamtbelegschaft 294 327 283 285,4 Auszubildende 32 24 16 16 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten / Beamten. 5) einschließlich vom Land Baden-Württemberg abgeordneter Lehrer an der Augartenschule. 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Investitionszuschüsse (Wohnungslosenhilfe) 0 0 0 0 2. Leistungsentgelte 46 50 52 45 3. Sonstige Zuschüsse (Augartenschule) 5 5 5 5 4. Leistungsentgelte IGLU 110 118 118 121 5. Leistungsentgelte NOKU 62 62 71 71 6. Leistungsentgelte JUNO 17 17 17 71 7. Leistungsentgelte Projekt Esperanza 46 54 59 64 8. Zuschuss Miete Adler-/Amalienstr. 27 10 12 0 Zusammen 313 316 334 377 Auslastung der Einrichtungen 2012 2013 2014 2015 - in % - - in % - - in % - - in % - 1. Seniorenzentrum am Klosterweg - Betreutes Wohnen 94,60 93,98 98,53 98,00 - Pflegeheim 92,08 90,17 90,06 83,12 2. Seniorenzentrum Parkschlössle - Betreutes Wohnen 93,50 93,86 94,16 96,86 - Pflegeheim 94,75 94,62 95,08 95,68 3. Kinder- und Jugendhilfezentrum - vollstationäre Gruppen 88,09 89,96 91,80 86,66 - Tagesgruppen 87,85 91,40 103,55 88,49 - Plätze im betreuten Wohnen 100,00 100,00 88,42 100,00 4. Wohnungslosenhilfe (Langzeitwohngruppe) 97,23 99,59 96,54 88,34 5. Seniorenresidenz am Wettersbach (Pflegeheim) 85,88 85,24 87,94 89,66 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Heimstiftung 211 Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Das Berichtsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 178 T€ ab. Darin sind Rück- stellungen in Höhe von rund 121 T€ für eine Umsatzsteuernachforderung der Stadt Karlsruhe hinsichtlich der erbrachten Dienstleistungen aus den Jahren 2011- 2015 ent- halten. Der Fehlbetrg kann auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem vorhandenen Kapital verrechnet werden. Im Bereich des Seniorenzentrums am Klosterweg wurde das Berichtsjahr mit einem Fehlbetrag von 256 T€ abgeschlossen. Die Einrichtung leidet weiterhin unter den nur schwer zu belegenden Plätzen im Altbau sowie der nicht mehr zu belegenden hohen Zahl an Doppelzimmern. Durch Kooperation mit dem städtischen Klinikum hinsichtlich der Belegung mit Kurzzeitpflege konnte zumindest erreicht werden, dass sich das Er- gebnis nicht weiter verschlechtert. Die Erhöhung der Kurzzeitpflege bedeutet jedoch ein deutlich höherer Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand sowie eine stärkere Belastung der Pflegekräfte durch vermehrte Anforderungen an die wechselnde Pflegeplanung, der nicht refinanziert wird. Das Seniorenzentrum Parkschlössle schloss das Berichtsjahr mit einem Überschuss von 100 T€. Im Seniorenzentrum Parkschlössle führten 2015 zwei Faktoren zu einem hohen positiven Ergebnis. Zum einen hatte das Haus eine sehr gute Nachfrage und frei werdende Plätze konnten rasch neu belegt werden. Zum anderen führte Personalfluk- tuation zu phasenweise nicht besetzten Stellen, da keine examinierten Fachkräfte ge- funden werden konnten. Dies wurde mit vorhandenem Personal kompensiert. Während dies wirtschaftlich positive Auswirkungen hatte, bringt es - sollte dies sich verstetigen - in der Pflegegestaltung Probleme mit sich. In der Seniorenresidenz am Wetterbach ergab sich ein Fehlbetrag von 64 T€. Die Einrichtung in Grünwettersbach war im Berichtsjahr 2015 zwar gut nachgefragt, hatte jedoch hohe Zusatzkosten im Personalbereich zu verkraften. Krankheitsbedingte Ausfäl- le mussten innerhalb der Lohnfortzahlung mit Fremdpersonal ersetzt werden. Ebenso verlief es mit unbesetzten Stellen, da die gesetzlichen Vorgaben eine ständige Präsenz einer Pflegefachkraft erfordern und dies nicht mit eigenem Personal, auch nicht aus den Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Heimstiftung 212 anderen Einrichtungen aufgefangen werden konnte. Die im August 2009 in Betrieb genommene kleine solitäre Einrichtung ist unter den vorgegebenen Rahmenbedingun- gen immer schwieriger zu betreiben. Der Überschuss beim Ambulanten Dienst (Mobile Pflege Fidelitas) betrug 25 T€. Das positive Ergebnis des mobilen Dienstes zeigt, dass hier zukünftig Potential für die Heimstiftung liegt, wenn es gelingt ausreichend Fachkräfte zur Erweiterung des Ge- schäftsfeldes zu akquirieren. Beim Betreuten Wohnen / Tagespflege betrug der Fehlbetrag 54 T€. Das Betreute Wohnen ist im Jahr 2015 durch hohe Investitionen für den Brandschutz in den im Ei- gentum der Heimstiftung befindlichen Wohnungen im Klosterweg belastet. Die Tages- pflege konnte trotz weiterer Werbemaßnahmen nicht ausreichend belegt werden, so- dass dem Stiftungsrat die Schließung empfohlen wird. Aktuell wird überprüft, ob der Erhalt einiger Tagespflege-Plätze durch im stationären Bereich eingestreute Tagespflege umsetzbar ist. Das Kinder- und Jugendhilfezentrum hat mit einem Überschuss von 44 T€ abge- schlossen. Das Kinder- und Jugendhilfezentrum erwirtschaftete vor allem durch die gute Belegung der Inobhutnahme im Griesbachhaus ein sehr positives Ergebnis. Als größte und personalintensivste Einrichtung musste es den höchsten Anteil an der Rückstellung für die Umsatzsteuernachforderung verkraften. Im Bereich der Wohnungslosenhilfe ergab sich ein Überschuss von 28 T€. Die Hilfs- angebote der Heimstiftung Karlsruhe für Wohnungslose waren 2015 besser als geplant ausgelastet, was zu einem positiven Ergebnis geführt hat. Ausblick Im Wirtschaftsjahr 2016 geht die Heimstiftung von einem Jahresergebnis von -343 T€ aus. Wie bereits im Vorjahr resultiert das Ergebnis im Wesentlichen aus der unwirt- schaftlichen Größe der Senioreneinrichtung am Wetterbach, der nicht mehr konkur- renzfähigen Einrichtung am Klosterweg sowie der unzureichenden Auslastung der Ta- gespflege. Ein wesentliches Risiko der Heimstiftung Karlsruhe liegt in der schlechten baulichen Si- tuation der beiden Gebäude des Seniorenzentrums am Klosterweg und des Kin- der- und Jugendhilfezentrums. Nachdem bezüglich des Klosterweges vor dem Hin- tergrund des geplanten Neubaus eines Pflegeheimes auf dem Hoepfner- Areal bereits grundsätzliche Überlegungen für eine wirtschaftlich sinnvolle Nachnutzung der Einrich- tung durchgeführt wurden, soll in 2016 eine Entscheidung zur Sanierung des Gebäudes in der Sybelstraße 11-13 herbeigeführt werden. Darüber hinaus wird es vor allem im Bereich examinierter Pflegefachkräfte zunehmend schwieriger, qualifizierte Fach- kräfte zu gewinnen. Hier gibt es Überlegungen in 2016 evtl. eine Anwerbung ausländi- scher Fachkräfte. Auch die höheren Kosten aus der neuen Fremdvergabe für den Bereich Verpflegung sowie der Reinigung belasten in 2016 die Ausgaben ohne eine sofortige Refinanzierung über die Pflegesätze. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Heimstiftung 213 Vorläufige Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A. B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Bestand Neubauwohnungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten u.a. Rechnungsabgrenzungsposten 23.354.474 € 66.738 € 0 € 3.357.005 € 153.572 € 81.487 € 27.013.276 € A. B. C. D. E. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Rücklagen Verlustvortrag Jahresfehlbetrag Sonderposten Fördermittel für Investitionen Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 6.219.919 € 1.163 € -1.308.523 € -178.433 € 4.734.126 € 6.979.424 € 1.101.339 € 14.198.387 € 0 € 27.013.276 € Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 2012 2013 2014 2015 1) Plan 2015 2) Plan 2016 2) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Erträge aus allg. Pflegeleistungen +7.337 +7.512 +7.631 +7.936 +7.718 +8.177 2. Erträge aus Unterkunft u. Verpflegung +2.188 +2.237 +2.323 +2.349 +2.393 +2.332 3. Erträge aus Investitionskosten +1.414 +1.402 +1.397 +1.369 +1.407 +1.390 4. Zuweis. u. Zuschüsse zu Betriebskosten +1.193 +1.304 +1.353 +1.388 +1.448 +1.471 5. Sonstige betriebliche Erträge +7.394 +8.401 +8.634 +9.494 +8.845 +9.095 = Summe der Erlöse und Erträge +19.526 +20.856 +21.338 +22.536 +21.811 +22.465 6. Personalaufwand -14.229 -14.436 -15.348 -16.206 -15.920 -15.938 7. Materialaufwand -3.231 -3.205 -3.464 -3.472 -3.484 -4.315 8. Steuern, Abgaben, Versicherungen -97 -101 -107 -111 -114 -120 9. Sachaufwendungen für Nebenbetriebe -12 -19 -22 -29 -25 -35 10. Mieten, Pacht und Leasing -841 -886 -896 -987 -946 -900 = Zwischenergebnis I +1.116 +2.209 +1.501 +1.731 +1.322 +1.157 11. Ertr. aus öffentl./nichtöffentl. Förderung +0 +0 +0 +0 +0 +0 12. Ertr. aus Auflösung von Sonderposten +443 +280 +288 +281 +232 +232 13. Aufwend. für Zuführung zu Sonderposten -289 -107 -318 -78 +0 +0 14. Abschreibungen -999 -1.030 -955 -988 -988 -980 15. Aufwendungen für Instandsetzungen -607 -676 -609 -655 -523 -437 = Zwischenergebnis II -336 +676 -93 +291 +43 -28 16. Zinsen und ähnliche Erträge +17 +8 +11 +3 +4 +4 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -419 -405 -392 -368 -384 -376 = Zinssaldo -402 -397 -381 -365 -380 -372 18. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -738 +279 -474 -74 -337 -400 19. Außerordentliche Erträge +399 +175 +351 +113 +54 +61 20. Außerordentliche Aufwendungen -66 -44 -37 -234 +2 -4 21. Weitere Erträge +31 +41 +14 +18 +0 +0 22. Außerordentliches Ergebnis +364 +172 +328 -103 +56 +57 23. Jahresüberschuss/ -verlust -374 +451 -146 -178 -281 -343 1) Vorläufige Angaben. 2) Vom Beschlussgremium genehmigter "Urplan"; eine förmliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes erfolgte nicht. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Heimstiftung 214 Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 89,4 87,9 86,8 86,5 2. Umlaufintensität (in %) 10,5 12,1 13,1 13,5 3. Investitionen (in T€) 550 411 253 328 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 16,3 18 17,8 17,5 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 18,2 20,5 20,5 20,3 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) - 1,9 + 2,2 - 0,7 -0,8 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) - 8,1 + 8,9 - 3,0 -3,8 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 0,2 + 3,0 + 0,9 0,7 4. Kostendeckung (in %) 95,2 100,3 97,7 97,8 5. Cash Flow (in T€) + 568 + 1.451 + 845 831 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 69,4 69,4 70,3 703,0 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 48.399 44.147 54.235 56.786 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Wirtschaftsstiftung 215 3. Wirtschaftsstiftung Südwest Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Zähringer Str. 65 a Telefon: 0721 / 133-7330 info@wirtschaftsstiftung.de 76133 Karlsruhe Telefax: 0721/ 133-7339 www.wirtschaftsstiftung.de Gründung: Stiftungszweck: 19.12.2000 Förderung der Volks- und Berufsbildung der Allgemeinheit im Wirtschaftsraum Südwest (Stiftungssatzung vom 14.12.2011). Vorstand: Gesellschafter: Stiftungskapital: Michael Kaiser (Vorsitz) Stadt Karlsruhe 98% = 250.000 € Marc Sesemann Sparkasse Karlsruhe Ettlingen 1% = 2.500 € Andreas Lorenz Volksbank Karlsruhe eG 1% = 2.500 € Dr. Olaf Sauer 100% = 255.000 € Stiftungskuratorium OB Dr. Frank Mentrup Michael Huber (Vorstandsvorsitzender Sparkasse Karlsruhe Ettlingen) Hubert Meier (Vorstandsmitglied Volksbank Karlsruhe) Beteiligungen : An der Gesellschaft für Beratungen und Beteiligungen mbH (GfBB) ist die Stiftung mit nominal 64.500 € (10 %) beteiligt. Die übrigen Anteile halten Sparkasse Karlsruhe Ettlingen und Volksbank Karlsruhe eG mit jeweils 290.250 € (45%). Abschlussprüfer Die Bestellung eines Abschlussprüfers ist nach § 9 Abs. 3 Stiftungsgesetz Baden- Württemberg nicht zwingend notwendig und daher nicht erfolgt. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1) 2) 3) 1) umgerechnete Vollkraftstellen. 2) ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 4) einschließlich der von der Stadt abgeordneten Beschäftigten. 2012 2013 2014 2015 Arbeiter 4) - - - - Angestellte 4) 3,0 3,0 3,0 3,0 Beamte 4) - - - - Gesamtbelegschaft 3,0 3,0 3,0 3,0 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Wirtschaftsstiftung 216 Finanzielles Engagement der Stadt Karlsruhe Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 sowie Ausblick Aufgabe der Wirtschaftsstiftung Südwest ist gemäß der Stiftungssatzung die Förderung des Grundwissens zur erfolgreichen Führung und Finanzierung kleinerer und mittelgro- ßer Unternehmen im Wirtschaftsraum Südwest. Sie wird insoweit auf dem Gebiet der Volks- und Berufsbildung tätig. Von der Stiftung werden folgende Aufgaben wahrgenommen: - Betrieb der Kontaktstelle Frau und Beruf - Pflege eines Netzwerks von Experten für die Beratung von kleineren und mittle- ren Unternehmen (Beraternetz) - Schulwettbewerb zur Berufsorientierung - Ferner hält die Wirtschaftsstiftung Südwest eine 10prozentige Beteiligung an der Gesellschaft für Beratungen und Beteiligungen mbH. Weitere Anteilseigner sind mit jeweils 45 Prozent die Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen und die Volksbank Karlsruhe. Im Zuge des Haushaltsstabilisierungsprozesses wird eine sukzessive Reduzierung des städtischen Zuschuss an die Wirtschaftsstiftung Südwest geprüft. Möglich wäre dies durch eine Umwandlung der Wirtschaftsstiftung in eine Verbrauchs- stiftung. Bei einer Verbrauchsstiftung können neben den Erträgen maximal 10 Prozent des Stiftungsvermögens pro Kalenderjahr zur Erfüllung der Stiftungszwecke verwenden werden. Bei voller Ausschöpfung der Vorgaben wäre dann das Stiftungskapital in 10 Jahren aufgebraucht. Ferner wir die derzeitige Finanzierung der für den Wirtschaftsraum Mittlerer Oberrhein zuständigen Kontaktstelle Frau und Beruf überprüft. Aus diesem Grund führt die Stadt Karlsruhe mit den Landkreisen Karlsruhe und Rastatt sowie der Stadt Baden-Baden Ge- spräche über eine stärkere Beteiligung der Region an der künftigen Finanzierung der Kontaktstelle. Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten u.a. Rechnungsbegrenzungsposten 91.550 € 784 € 491.093 € 63 € 583.490 € A. B. C. D. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Rücklagen Bilanzgewinn Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 255.000 € 76.466 € 133.454 € 464.920 € 2.879 € 115.691 € 0 € 583.490 € 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - Betriebsmittelzuschuss 47 47 47 70 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Wirtschaftsstiftung 217 Gewinn und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2015 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Umsatzerlöse 1) + 221 +241 +241 +240 2. Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen + 1 +1 +0 +3 3. Sonstige betriebliche Erträge + 0 +10 +0 +0 4. Personalaufwand - 143 -152 -158 -153 5. Abschreibungen - 1 -2 -2 -2 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 65 -54 -48 -56 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge + 2 +4 +2 +2 8. Ergebnis d. gewöhnl. Geschäftstätigkeit + 15 +48 +35 +33 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +0 +0 +0 +0 10. Sonstige Steuern +0 +0 +0 +0 11. Jahresüberschuss / -fehlbetrag +15 +48 +35 +33 12. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr + 30 +38 +87 +112 13. Entnahme aus Gewinnrücklagen + 0 +12 +0 +0 14. Einstellung in Gewinnrücklagen - 7 -11 -10 -12 15. Bilanzgewinn + 38 +87 +112 +133 1) Hierin enthalten ist der Betriebsmittelzuschuss der Stadt Karlsruhe. Bilanz- und sonstige Kennzahlen 2012 2013 2014 2015 I. Vermögenslage 1. Anlagenintensität (in %) 13,2 14,0 13,1 15,7 2. Umlaufintensität (in %) 86,8 86,0 86,9 84,3 3. Investitionen (in T€) 3 1 0 22 II. Finanzlage 1. Eigenkapitalquote (in %) 74,2 75,9 78,8 79,7 2. Anlagendeckungsgrad I (in %) 562,1 543,3 602,8 507,8 III. Ertragslage 1. Umsatzrentabilität (in %) + 6,8 + 20,1 + 14,4 + 13,8 2. Eigenkapitalrentabilität (in %) + 4,3 + 12,2 + 8,1 + 7,1 3. Gesamtkapitalrentabilität (in %) + 3,2 + 9,2 + 6,4 + 5,7 4. Kostendeckung (in %) 105,8 116,2 115,8 113,5 5. Cash Flow (in T€) + 16 + 50 + 36 + 35 IV. Personal 1. Personalkostenintensität (in %) 68,5 73,2 76,0 72,6 2. Personalaufwand je Mitarbeiter (in €) 47.647 50.596 52.672 51.119 Anmerkung: Die wichtigsten Bilanzkennzahlen werden auf Seite 29 erläutert. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Centre Culturel 218 4. Stiftung Centre Culturel Franco-Allemand de Karlsruhe Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Kaiserstr. 160-162 Telefon: 0721 / 16038-0 Info@ccf-ka.de 76133 Karlsruhe Telefax: 0721 / 16038-29 www.ccf-ka.de Gründung: Stiftungszweck: 23.01.2002 Vorstand: Stifter: Stiftungskapital: Robert Walter Republik Frankreich 50% = 12.800 € Stadt Karlsruhe 50% = 12.800 € 100% = 25.600 € Stiftungsrat: BM Wolfram Jäger (Vorsitz) Emmanuel Suard, Kulturgesandter der franz. Botschaft in Berlin (stellv. Vorsitz) Nicolas Eybalin, Generalkonsul der Republik Frankreich in Stuttgart Philippe Richert, Präsident der Région Alsace Dr. Susanne Asche, Leiterin des Kulturamtes der Stadt Karlsruhe Peter Dangelmaier, stellv. Geschäftsführer der Kulturstiftung der Sparkasse Karlsruhe Ettlingen Suzan Bacher, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Beteiligungen (mind. 25%): Die Stiftung hält keine entsprechenden Beteiligungen. Wichtige Verträge: Mietvertrag mit der Stadt Karlsruhe über die Räumlichkeiten im Gebäude Karlstraße 16 b. Die Vertiefung der deutsch-französischen Beziehungen, die Verbreitung der französischen Sprache und Kultur in Karlsruhe und die Herstellung und Pflege der Beziehungen und des Austauschs zwischen französischen und deutschen Wissenschaftlern, Künstlern, Wirtschaftsleuten sowie in den sonstigen Bereichen der Gesellschaft (Stiftungsurkunde vom 23.01.2002). Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe ge- prüft. Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) 1)2)3) 1) Vollkraftstellen 2) Ohne Beurlaubte und ohne im Erziehungsurlaub bzw. Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3) Ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfskräfte. 2012 2013 2014 2015 Angestellte / Beschäftigte 3,0 3,0 3,0 3,2 Beamte - - - - Gesamtbelegschaft 3,0 3,0 3,0 3,2 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Centre Culturel 219 Finanzielles Engagement der Stadt Karlsruhe in den Jahren 2012 – 2015 Leistungszahlen 2012 – 2015 1) ab 2014 Ausleihungen (keine Anmeldung mehr notwendig, gegen Pfand kann jeder ausleihen) Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Die Stiftung setzte sich auch im Jahr 2015 für die deutsch-französischen Beziehungen ein, indem sie ihrem Publikum ein breit gefächertes Veranstaltungsprogramm bot, häu- fig in Zusammenarbeit mit anderen französischen und / oder deutschen Kulturinstituti- onen. Diese Veranstaltungen zeugten von dem großen Wunsch der Stiftung, die fran- zösische Kultur in Deutschland zu fördern und die Freundschaft zwischen den beiden Ländern zu festigen. Neben den traditionellen Veranstaltungen im Jahr 2015 wie beispielsweise dem Deutsch-Französischen Tag, dem Elsässische Autorenabend, Beaujolais Nouveau und zahlreichen Ausstellungen, die die Stiftung jedes Jahr ins Leben ruft, gab es zwei weite- re Highlights: Die Deutsch-Französischen Wochen mit der Lesung von Philipe Claudel und die Vortragsreihe im Rahmen von Paris Climat (im Rahmen der Klimakonferenz COP21, welche vom 30.11. bis 11.12.2015 in Paris stattfand, organisierte die Stiftung eine Vortragsreihe zu diesem Thema). 2012 2013 2014 2015 1. Sprachkurse 105 87 98 106 2. DELF-Prüfungen 820 773 606 581 3. Bibliothek (Neuanmeldungen) 1) 12 4 150 23 4. Ausstellungen 15 12 13 15 5. Konzerte 4 4 3 2 6. Vorträge, Lesungen 13 11 13 15 7. Theater 2 7 2 3 8. Film 7 9 13 3 9. Diverse Veranstaltungen 11 10 9 6 Zusammen 989 917 907 754 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Betriebsmittelzuschuss Stadt Karlsruhe 1) 165 165 192 192 2. Projektzuschüsse 1 5 13 4 3. Sonderzuschuss Stadt Karlsruhe 2) 0 50 0 0 4. Sonderzuschuss Stadt Karlsruhe f. Erneuerung EDV 0 0 0 32 Zusammen 166 220 205 228 1) Betriebsmittelzuschuss stellt nur die Infrastruktur wie Miete und Personalkosten für den Direktor und die stellvertretende Leiterin sicher. 2) Sonderzuschuss für den Abbau bestehender Schulden der Stiftung aus Vorjahren (insb. Personalkosten). Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Centre Culturel 220 Ausblick Im Jahr 2016 zählen der Deutsch-Französische Tag, die Deutsch-Französischen Wochen, die drei Ausstellungen im Rahmen „Retour de Paris“ und die Beteiligung am Literatur- sommer 2016 der Baden-Württemberg Stiftung zu den wichtigsten Veranstaltungen der Stiftung Centre Culturel Franco-Allemand Karlsruhe. Neben zahlreichen Ausstellun- gen, Konzerten, Lesungen und Vorträgen werden sich in diesem Jahr noch drei Jubiläen mit engem Bezug zur Stiftung im Programm bemerkbar machen: 30 Jahre Ausstellun- gen im Rahmen von „Retour de Paris“, 20 Jahre Wirken von Robert Walter in der Stif- tung CCFA und der 85jährige Geburtstag von Tomi Ungerer, dem international bekann- ten elsässischen Künstler und Träger der Ehrenmedaille der Stadt Karlsruhe sowie lang- jährigen Unterstützer der Stiftung. Jahresabschlüsse 2012 bis 2015 Das Rechnungswesen erfolgt durch eine Einnahmen- / Überschussrechnung. Eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung ist daher nicht zu erstellen. 1) Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung durch höhere Erlöse aus dem Sprachunterricht sowie deutlich höhere allgemeine Spenden. Bei den Ausgaben fielen um 36 T€ geringere Personalkosten an, was im We- sentlichen auf einer Erstattung der Stadt Karlsruhe von 20 T€ für eine Überzahlung aus Vorjahren beruht. Zudem wurden für Projekte und Kultur weniger Ausgaben als geplant getätigt. 2) In der Abrechnung 2015 fehlen Rechts- und Beratungskosten (Prüfungsentgelt) in Höhe von 3 T€. Unter Hinzurechnung dieser einen Ausgabe zum Geschäftsjahr 2015 hätte sich ein bereinigter Überschuss zum 31.12.2015 von 34 T€ ergeben. Bei der Einnahmen- / Überschussrechnung werden die Einnahmen und Ausgaben nicht periodengerecht, sondern nach dem Zuflussprinzip den einzelnen Geschäftsjahren zugeordnet. Genaue Aussagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse werden dadurch erschwert. 2012 2013 2014 2015 Plan 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Übertrag liquide Mittel Vorjahr +28 +6 +9 +65 +65 2. Kurse, Prüfungsgebühren +136 +124 +138 +116 +110 3. Mitgliedsbeiträge +3 +2 +3 +3 +2 4. Zuschüsse (allgemein) +232 +265 +242 +277 +270 5. allgemeine Spenden +1 +29 +15 +2 6. Projektzuschüsse +92 +89 +116 +63 +67 7. Sonstiges +7 +38 +16 +8 +6 8. Zinserträge +0 +0 +0 +0 +0 Gesamteinnahmen +498 +525 +553 +547 +523 7. Personalausgaben (inkl. Aushilfen) -191 -209 -212 -187 -223 8. Sachausgaben lfd. Betrieb -249 -224 -185 -248 -246 9. Ausgaben für Projekte -52 -83 -91 -75 -54 Gesamtausgaben -492 -516 -488 -510 -523 Ergebnis 1) 2) +6 +9 +65 +37 +0 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Majolika 221 5. Majolika-Stiftung für Kunst- und Kulturförderung Karlsruhe Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail/Internet: Geschäftsstelle, Telefon: 0721 / 133-2023 Rathaus am Marktplatz Telefax: 0721 / 133-95-2023 www.majolika-stiftung.de 76124 Karlsruhe Gründung: Stiftungszweck: 15.08.2011 Vorstand: Stifter: Stiftungskapital: Klaus Lindemann Stadt Karlsruhe 50.000 € Land Baden-Württemberg 50.000 € Sparkasse Karlsruhe Ettlingen, Volksbank Karlsruhe, Unternehmen und Privatpersonen mit insg. 186.100 € Summe 286.100 € Stiftungsrat: Klaus-Dieter Rohlfs Volker Fink (Vorsitz) Eberhard Oehler Heinz Ohnmacht Andreas Lorenz (stellv. Vorsitz) EB Wolfram Jäger Rigo Fay Prof. Dr. Klaus Gallwitz Dr. Gottfried Greschner Beteiligungen (mind. 25%): Die Stiftung ist Alleingesellschafterin der Staatlichen Majolika Manufaktur Karlsruhe GmbH. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Betreuung freischaffender Künstler bei der Herstellung von Kunstkeramiken sowie durch die Bewahrung historischer keramischer Produktionsverfahren, historischer Formen und Glasuren. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (Stiftungssatzung vom 15.08.2011). Abschlussprüfer Der Jahresabschluss 2015 wird von der Treuhand Südwest GmbH, Karlsruhe geprüft. Finanzielles Engagement der Stadt Karlsruhe in den Jahren 2012 – 2015 2012 2013 2014 2015 - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - Zuschuss 0 160 160 160 Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Majolika 222 Personalentwicklung (durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer) Die Stiftung hat im Berichtsjahr kein eigenes Personal beschäftigt. Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2015 Im Jahr 2015 konnten erneut zahlreiche wichtige Aktivitäten unternommen werden. Zwei weitere Ausgaben der Schriftenreihe „Edition Majolika“ mit den Themen „Majoli- ka-Archiv im Generallandesarchiv“ und „Majolika-Künstlerinnen und –Künstler“ Teil 1 wurden publiziert. Zu den traditionellen Empfängen auf den Messen art Karlsruhe und Eunique lud die Stiftung wichtige Multiplikatoren und Majolika-Interessenten ein und warb für eine Un- terstützung aller Bemühungen für eine Stabilisierung und Weiterentwicklung der Kera- mik-Manufaktur mit ihrer langen Tradition in der Fächerstadt. Wichtig war der Stiftung auch, den direkten Dialog zwischen Publikum und Majolika-Künstlerinnen und – Künstler zu vertiefen. Die Stiftung führte die Recherche und Bestandsaufnahme der Kunst-am-Bau-Arbeiten im öffentlichen Raum konsequent fort und veröffentlichte die Ergebnisse auf ihrer Web-Seite in einer eigenen Rubrik. Außerdem begleitete die Stif- tung den Fortgang der Arbeiten am Hüppi-Brunnen für die Südoststadt, für dessen Rea- lisierung und Finanzierung sich die Stiftung nachdrücklich eingesetzt hatte. Anfang September fand ein weiteres Benefizkonzert des Polizeimusikkorps Karlsruhe im Innenhof der Majolika statt. Auch dieses Konzert fand lebhaften Zuspruch beim Publi- kum. Sehr erfreulich war die Zustiftung des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 50.000 €. Auch dadurch wurde die Wertschätzung des Landes für die Arbeit der Majo- lika in Karlsruhe in schwieriger Zeit hervorgehoben. Die Majolika-Stiftung ist einzige Gesellschafterin der Staatlichen Majolika Manufaktur Karlsruhe GmbH. Ausblick Ziel der Stiftung ist es in 2016, dass durch die umfangreichen Umstrukturierungsmaß- nahmen, dem Personalabbau und der Flächenoptimierung, der Neukonzeption der Pro- duktpalette und Straffung der Produktionsabläufe in der Majolika Manufaktur die Fort- führung mit neuem künstlerischen Konzept weiter forciert wird und auch die politi- schen Gremien der Stadt Karlsruhe den Bestand der Majolika Manufaktur für wichtig und dauerhaft förderungswürdig erachten. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe wird in seiner Septembersitzung über die weitere städtische Förderung der Majolika Manu- faktur entscheiden. Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 Majolika 223 Vorläufige Kurzbilanz 2015 Aktiva Passiva A B. C. Anlagevermögen Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten u.a. Rechnungsbegrenzungsposten 1.200 € 33.241 € 355.800 € 0 € 390.241 € A. B. C. D. Eigenkapital Grundstockvermögen Rücklagen Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 286.100 € 102.832 € 388.932 € 1.309 € 0 € 0 € 390.241 € Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2012 - 2016 2012 2013 2014 20151) Plan 20152) Plan 20162) - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - - in T€ - 1. Ideeller Bereich - Einnahmen + 78,9 + 42,7 +59,5 +53,2 - Ausgaben - 40,8 - 34,7 -43,5 -16,3 + 38,1 + 8,0 +16 +36,9 2. Vermögensverwaltung - Einnahmen + 4,0 + 3,8 +2,0 +0,9 - Ausgaben + 0,0 - 4,6 -6,4 -4,2 3. Sonstige Geschäftsbetriebe - Umsatzerlöse - Aufwendungen + 4,0 0,0 0,0 0,0 - 0,8 0,0 0,0 0,0 -4,4 0,0 0,0 0,0 -3,3 + 7,8 - 3,1 + 4,7 4. Stiftungsergebnis + 42,1 + 7,2 +11,6 +38,3 5. Mittelvortrag aus Vorjahr + 3,0 + 39,4 +43,0 +48,6 6. Einstellung in Rücklagen - 5,7 - 10,0 -5,9 -60,0 7. Mittelvortrag + 39,4 + 36,6 +48,7 +26,9 1) Vorläufige Zahlen. 2) Die Stiftung erstellt keinen Wirtschaftsplan. Inhaltsverzeichnis I. Einführung 1. Vorwort 2. Wesentliche Entwicklungen in Kürze II. Überblick III. Kapital- bzw.Personengesellschaften Ver- und Entsorgung,Verkehr und Bäder 1. KVVH –Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH 2. KBG – Karlsruher Bädergesellschaft mbH 3. Fächerbad Karlsruhe GmbH 4. KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH 5. Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) 6. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 7. SWK – Regenerativ-Verwaltungs- GmbH 8. SWK – Regenerativ GmbH & Co. KG - Solarpark I 9. SWK- NOVATEC GmbH 10. KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH 11. PS Project Systems GmbH & Co. KG Projekt Karlsruhe-West 12. Onshore Bündelgesellschaft 2 GmbH 13. Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG 14. TelemaxX Telekommunikation GmbH 15. VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH 16. Albtal-Verkehrs- Gesellschaft mbH (AVG) 17. TTK Transport-Technologie- Consult Karlsruhe GmbH 18. Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) 19. Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH Wohnungswesen undStadtentwicklung 20. VOLKSWOHNUNG GmbH (VOWO) 21. VOLKSWOHNUNG Service GmbH 22. Konversionsgesellschaft Karlsruhe mbH (KGK) 23. VOLKSWOHNUNG Bauträger GmbH 24. Wohnbau Wörth a. Rh. GmbH 25. Entwicklungsgesellschaft Cité mbH 26. KES – Karlsruher Energieservice GmbH 27. Karlsruher Fächer GmbH (KFG) 28. Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG (KFE) Gesundheit und Soziales 29. Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH 30. Karlsruher Versorgungsdienste im Sozial- und GesundheitswesenGmbH (KVD) 31. MVZ – Medizinisches Versorgungszentrum am StädtischenKlinikum Karlsruhe GmbH 32. AFB – Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH Messe, Touristik,Wirtschaftsförderung,Stadtmarketing,Event und Sportstätten 33. Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) 34. KEG Karlsruhe Event GmbH 35. KTG Karlsruhe Tourismus GmbH 36. Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG (NMK) 37. Messe Karlsruhe GmbH 38. Stadtmarketing Karlsruhe GmbH 39. Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH (KSBG) IV. Rechtlich selbständige Stiftungen 1. Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) 2. Heimstiftung Karlsruhe 3. Wirtschaftsstiftung Südwest 4. Stiftung Centre Culturel Franco-Allemand de Karlsruhe 5. Majolika-Stiftung für Kunst- und Kulturförderung Karlsruhe
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stadtfinanzen/beteiligungsbericht/HF_sections/content/ZZmIswXYHZyp0X/Beteiligungsbericht%202015%20Online-Version.pdf
Microsoft Word - bf_männer_RZ_zk.doc 4für die praxisMänner vereinbaren Beruf und Familie Über die zunehmende Familienorientierung von Männern und Lösungsbeispiele für Arbeitgeber audit berufundfamilie® In Zusammenarbeit mit 2 Herausgeber berufundfamilie gGmbH Eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung Geschäftsführung Stefan Becker, Dr. Anja Weigt Feldbergstraße 21 60323 Frankfurt a.M. Tel.: 069 . 300 388-0 Fax: 069 . 300 388-77 info@beruf-und-familie.de www.beruf-und-familie.de Frankfurt am Main, Dezember 2008 Konzept, Endredaktion Stefan Becker Angela Kienle Recherche, Text Prognos AG Tilmann Knittel Lucas Kemper Ute Zweers Die Reihe „für die praxis“ der berufundfamilie gGmbH ist als pdf-Datei zu beziehen unter: www.beruf-und-familie.de 3 Vorwort 4 1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch ein Thema für Männer 5 1.1 Warum die Familienorientierung von Männern zunimmt 6 2. Betrieblicher Nutzen der Unterstützung familienorientierter Männer 8 3. Ansatzpunkte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer 10 3.1 Den Bedarf sichtbar machen 10 3.1.1 Mitarbeiterbefragung zur Work-Life-Balance von Männern 11 3.1.2 Workshop zur Bedarfserhebung 12 3.1.3 Unternehmensinterne Studien 13 3.2 Information und Kommunikation 15 3.2.1 Kommunikation familienorientierter Angebote für Männer 15 3.2.2 Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen 16 3.2.3 Kommunikation von Rollenvorbildern 16 3.2.4 Den Nutzen für das Unternehmen betonen 17 3.2.5 Vorstellung familienbewusster Maßnahmen im Vorstellungsgespräch 17 3.3 Arbeitszeit 19 3.3.1 Arbeitszeitkonten 19 3.3.2 Vollzeitnahe Teilzeit 20 3.3.3 Absprache von festen Familienzeiten 21 3.3.4 Temporäre Freistellungen von Geschäftsreisen oder Montageeinsätzen 22 3.4 Organisation 23 3.4.1 Work-Life-Balance als Thema in Mitarbeitergesprächen 23 3.4.2 Betriebliche Ansprechpartner für Männer 23 3.4.3 Einbindung von Männern in die betriebliche Organisation familienfreundlicher Maßnahmen 24 3.4.4 Väter-Netzwerk 25 3.5 Führungskompetenz 26 3.5.1 Schulungen 26 3.5.2 Diversity-Kompetenz als Beförderungskriterium 27 3.6 Maßnahmen zum Elterngeld (Partnermonate) 28 3.6.1 Betriebliche Beratung zu Möglichkeiten der Elterngeld- Inanspruchnahme 28 3.6.2 Umfassende Information zu familienorientierten Leistungen bei Inanspruchnahme der Partnermonate 30 3.7 Flankierende Angebote für Männer 31 3.7.1 Väter-Workshops 31 3.7.2 Vater-Kind-Programme 31 3.8 Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege 33 3.8.1 Kommunikation des Themas „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ 33 3.8.2 Kurzfristig gewährte Freistellungen 34 3.8.3 Bereitstellung von Informationsmaterial 35 3.8.4 Beratung zu Pflegearrangements und Vermittlung externer Unterstützungsdienste 35 4. Das audit berufundfamilie 36 5. Der kleine Baukasten: Anleitung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer 38 6. Fragebogen zur Bedarfserhebung 40 7. Adressen, Ansprechpartner und Links 43 8. Literatur und Studien 48 4 Vorwort Wenn von der Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Rede ist, erscheint vor dem inneren Auge spontan das Bild von Müttern mit kleinen Kindern. Aber das Thema familienbewusste Personalpolitik ist vielfältiger: zum einen zeichnet sich mit der Vereinbarkeit von Beruf und der Pflege Angehöriger eine bedeutende Herausforderung für die Zukunft ab, zum anderen wünschen und übernehmen auch Männer zunehmend einen aktiven Part in der Familie. Zahlreiche Unternehmen spüren neuerdings die verstärkte Nachfrage von männlichen Mitarbeitern nach mehr Freiräumen für die Familie. Für Arbeitgeber ist es auch durchaus sinnvoll Männer bei ihrer familienbewussten Personalpolitik ausdrücklich zu berücksichtigen. Denn durch eine frühzeitige Positionierung als familienbewusstes Unternehmen - welches die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer wie Frauen ermöglicht - können Arbeitgeber ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt deutlich steigern. Auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist die partnerschaftlichere Aufgabenteilung zu begrüßen. Die Wirtschaft in Deutschland ist in Zukunft noch mehr als heute auf das Arbeitskräftepotential der Mütter angewiesen. Deren Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelingt deutlich besser, wenn beide Elternteile Verantwortung in der Familie übernehmen können. Als Unternehmen sind wir daher gefordert, einen Ausgleich zwischen den Wünschen der Väter – wie auch der Männer, die ihre Angehörigen pflegen – und dem wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens zu schaffen. Wir Arbeitgeber müssen uns mit dem gesellschaftlichen Wandel auseinander- setzen, und wir tun gut daran, ihn für alle Beteiligten – Familien wie Unter- nehmen – so problemlos wie möglich zu gestalten. Der vorliegende Leitfaden bietet hierzu zahlreiche Anregungen und praktische Unterstützung. Die dargestellten Maßnahmen sind keineswegs neu und werden bereits vielfach umgesetzt. Neu ist aber der Ansatz, die Maßnahmen systematisch so auszugestalten, dass sie den spezifischen Anforderungen von Männern entgegenkommen. Eine solche an Männer gerichtete familienbewusste Personalpolitik wird wesentlich dazu beitragen, dass Paare, die sich sowohl beruflichen Erfolg als auch Familie wünschen, diesen Weg in Zukunft mit geringeren Schwierigkeiten einschlagen können. Tilman Todenhöfer Robert Bosch Industrietreuhand KG Geschäftsführender Gesellschafter Mitglied des Kuratoriums der berufundfamilie gGmbH 5 1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch ein Thema für Männer Männer möchten sich zunehmend mehr Zeit für ihre Familie nehmen, sei es zur Betreuung und Erziehung ihrer Kinder oder sei es zur Pflege ihrer hilfebedürf- tigen Eltern. Am deutlichsten zeigt sich diese Entwicklung bei der Inanspruch- nahme der Elternzeit: War die Zahl der Väter in Elternzeit noch vor wenigen Jahren auf Einzelfälle beschränkt, haben im vergangenen Jahr bereits 17 Pro- zent der Väter in Paarfamilien eine Auszeit im Rahmen der neuen Elterngeldre- gelung in Anspruch genommen. Für 2008 wird erwartet, dass jeder vierte Vater Elternzeit beansprucht (BMFSFJ 2008a). Die Vereinbarkeit von Beruf und Fami- lie, die in der Unternehmenspraxis in erster Linie als Thema für Frauen wahrge- nommen wurde, wird mehr und mehr auch eine Herausforderung für Männer. Bislang werden Väter als Zielgruppe einer familienbewussten Personal- politik von Arbeitgeberseite noch wenig wahrgenommen. Die Entwicklung hin zu einer intensiven Beteiligung der Männer in der Familie steht auch fraglos noch eher am Beginn als vor dem Abschluss. Um die wirtschaftlichen Vorteile einer familienbewussten Personalstrategie umfassend nutzen zu können, wird zukünftig eine gezielte Ausrichtung der betrieblichen Angebote auch auf Männer wichtiger werden. Gegenwärtig ist der Bedarf von Männern an Angeboten zur Vereinbar- keit von Beruf und Familie oft noch wenig sichtbar. Auch wenn die Personal- verantwortlichen aus den Unternehmen, die im Rahmen dieses Leitfadens mitgewirkt haben, einstimmig von einer gestiegenen Nachfrage nach familien- orientierten Angeboten durch Männer berichten, zeigt sich der Wunsch von Vätern, sich stärker in der Familie zu engagieren, in der betrieblichen Praxis nur selten so eindeutig wie in der Elterngeldstatistik. Männer formulieren gegen- über dem Arbeitgeber nur selten nachdrücklich Wünsche oder Forderungen nach mehr Spielraum für ihr Engagement in der Familie. Dies ist ein wesent- licher Unterschied, der bei familienorientierten Maßnahmen für Männer und Frauen berücksichtigt werden muss. Der Grund für dieses „versteckte Vereinbarkeitsproblem“ von Männern liegt in den widersprüchlichen Erwartungen, die von der traditionellen Män- nerrolle und der Rolle des in der Familie engagierten Vaters oder pflegenden Sohnes an Männer gestellt werden. Traditionell legen Männer hohen Wert darauf, bei der Arbeit als Leistungsträger anerkannt zu werden. Eine Ein- schränkung der beruflichen Verfügbarkeit zugunsten eines stärkeren Engage- ments in der Familie führt daher unweigerlich zu Widersprüchen. Männer sind dabei typischerweise selbst unsicher, wie sie sich zwischen den verschiedenen Rollenerwartungen und Wünschen verhalten sollen. Familienbewusste Arbeitgeber sind auch in ihrem Eigeninteresse gefor- dert, Männer bei der konstruktiven Gestaltung der Balance zwischen Beruf und Familie aktiv zu unterstützen. Der Versuch von Männern, beiden Rollenerwar- tungen uneingeschränkt gerecht zu werden, führt über kurz oder lang zur Über- forderung und zu Konflikten bei der Arbeit und in der Familie – mit negativen Folgen für die Zufriedenheit, Leistungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Motivation der Mitarbeiter. 6 1.1 Warum die Familienorientierung von Männern zunimmt Für die Entwicklung, dass sich Männer zunehmend in der Familie engagieren werden, gibt es bislang noch wenig gesicherte empirische Belege. Es gibt aber mehrere Gründe, weshalb ein Rollenwandel zu erwarten ist. Auf Grundlage von Untersuchungen zu Werten und Einstellungen von Männern kann nachge- wiesen werden, dass die Bedeutung der Fürsorge für die Familie deutlich zu- genommen hat (Fthenakis/Minsel 2002). Darüber hinaus sprechen zahlreiche weitere Gründe für die Entwicklung hin zu einem partnerschaftlichen Modell mit ausgeglichenerer Verteilung von Erwerbstätigkeit und Familienaufgaben zwischen Männern und Frauen:  Die Erwerbschancen gerade qualifizierter Frauen beim Berufseinstieg haben sich denen von Männern angeglichen. Diese Frauen sind ent- sprechend weniger bereit, dauerhaft Einschränkungen ihrer beruflichen Perspektiven in Kauf zu nehmen.  Je höher die familienbedingte Einschränkung der Erwerbstätigkeit ist – zum Beispiel je länger die familienbedingte Auszeit, je geringer der Ar- beitsumfang –, desto stärker wirkt sich die langfristige Minderung von beruflichen Chancen und individuellem Erwerbseinkommen aus. Eine partnerschaftliche Teilung der Familienaufgaben ermöglicht die Wahrung der beruflichen Chancen für beide Partner.  Familien sind zunehmend finanziell auf eine doppelte Erwerbstätigkeit angewiesen bzw. weniger bereit, mit der Geburt der Kinder Abstriche gegenüber ihrem vorherigen Lebensstandard in Kauf zu nehmen.  Auch hoch qualifizierte Arbeitskräfte müssen mehr und mehr mit dem Risiko eines Arbeitsplatzverlustes und zumindest temporären Phasen der Erwerbslosigkeit rechnen. Die wirtschaftliche Basis der Familie auf nur ein Erwerbseinkommen zu stützen, erscheint Paaren daher zunehmend ris- kant. Der Wahrung der beruflichen Chancen beider Partner kommt damit eine höhere Bedeutung zu.  Durch die nicht geringe Zahl und die gesellschaftliche Akzeptanz von Scheidungen sind sich Paare der Möglichkeit einer späteren Trennung be- wusst. Die Bedeutung individueller Zukunftschancen beider Elternteile nimmt zu.  Die Entscheidung für Kinder wird stärker als in der Vergangenheit von beiden Partnern bewusst getroffen. Dies wirft für Männer die Frage auf, welche Rolle sie als Vater einnehmen wollen. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch eine Entwicklung hin zu einer bewussteren, aktiveren Vaterschaft unterstützt wird. 7  Die partnerschaftliche Aufgabenteilung in Familien ist ein erklärtes gesellschaftspolitisches – gleichzeitig auch wirtschaftspolitisch sinnvolles – Ziel. Einen Schritt in diese Richtung stellen die Partnermonate im Rah- men des Elterngeldgesetzes dar. Es ist davon auszugehen, dass künftig weitere gesetzgeberische Schritte erfolgen, die die Entwicklung hin zu einem stärkeren Engagement von Vätern in der Familie fördern.  Schließlich ist zu bemerken, dass sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den vergangenen Jahren – wenn auch mit dem Fokus auf Frauen – zusehends normalisiert hat. Mit der steigenden Akzeptanz, den verbreiteten Möglichkeiten und tragfähigen familienorientierten Per- sonalmaßnahmen sinken auch für Männer die Vorbehalte, Hemmnisse und zu erwartenden negativen Konsequenzen für eine temporäre Reduzierung des beruflichen Engagements zugunsten der Familie. Ein partnerschaftliches Modell der ausgeglichenen Verteilung von Erwerbs- tätigkeit und Familienaufgaben zwischen Frauen und Männern entspricht damit nicht nur den Werthaltungen, sondern auch rationalen Überlegungen der Eltern. Ziel einer familienbewussten Personalpolitik sollte daher sein, Mitar- beiter und Mitarbeiterinnen bei diesem Modell gleichermaßen zu unterstützen. 8 2. Betrieblicher Nutzen der Unterstützung familien- orientierter Männer Eine familienorientierte Personalpolitik trägt maßgeblich zum Erfolg von Unter- nehmen bei. Eine aktuelle, breit angelegte Untersuchung des Forschungs- zentrums Familienbewusste Personalpolitik (FFP) im Auftrag der berufundfamilie gGmbH konnte zeigen, dass familienbewusste Unternehmen in zahlreichen zentralen Wirkungsbereichen erheblich bessere Werte auf- weisen. Gegenüber wenig familienorientierten Unternehmen kann auf einen größeren Bewerberpool zurückgegriffen werden (+26 Prozent), die Bindung der Beschäftigten gelingt besser (+17 Prozent) und bei Produktivität und Moti- vation der Beschäftigten schneiden familienbewusste Unternehmen ebenfalls um 17 Prozent besser ab (FFP 2008). Wie Prognos innerhalb einer betriebswirt- schaftlichen Kosten-Nutzen-Analyse modellhaft errechnet hat, übersteigt der betriebswirtschaftliche Nutzen einer familienorientierten Personalpolitik in der Regel den hierfür notwendigen finanziellen und organisatorischen Aufwand (Prognos 2003). In der Vergangenheit waren eher die Frauen im Fokus, wenn Maß- nahmen zur familienbewussten Personalpolitik erarbeitet wurden, und die Vor- teile einer an Männer gerichteten Work-Life-Balance waren weniger offensichtlich. Dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Wahl eines Arbeitgebers keineswegs nur für Frauen von Bedeutung ist, zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums: Abhängig vom Alter gaben hierbei zwischen 61 Prozent und 67 Prozent der befragten Männer an, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine wichtigere oder ebenso wichtige Rolle wie das Gehalt spielt (BMFSFJ 2008b). Auch die an dem vorliegenden Leitfaden beteiligten Unternehmen berichten aus Erfahrungen bei Stellenbesetzungen von einem deutlich steigenden Interesse männlicher Bewerber an den betrieblichen Work-Life-Balance-Angeboten. Zum Schlüsselthema für das Personalmanagement werden die Attraktivität als Arbeitgeber und die nachhaltige Bindung von qualifizierten Arbeitskräften vor dem Hintergrund des erheblichen Personalmangels, der sich für die nächsten Jahre abzeichnet. Wie eine aktuelle Prognos-Studie für die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) ergab, werden bereits im Jahr 2010 bei gleichbleibender Erwerbs- und Bildungsbeteiligung 1,2 Millionen Arbeitskräfte mehr als im Jahr 2004 fehlen, bis zum Jahr 2020 wird sich der Mangel auf 3,6 Millionen erhöhen (vbw 2008). Es ist absehbar, dass sich der Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte in den kommenden Jahren erheblich verschärfen wird. Durch eine konsequent familienbewusste Personalpolitik für Männer und Frauen können sich Unternehmen Attraktivitätsvorteile sichern. Diese Auffassung wird von Personalmanagern in hohem Maße geteilt: 94 Prozent der Personalmanager in Unternehmen, die bereits Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel ergriffen haben, sind nach einer Befragung der Deutschen Gesellschaft für Personalführung überzeugt, dass die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sich eignet, dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken (DGFP 2007). 9 Die Nachfrage nach familienorientierten Maßnahmen durch Männer äußert sich in vielen Unternehmen zunehmend, aber – verglichen mit den Mitar- beiterinnen – immer noch verhalten. Viele Unternehmen zögern daher noch, aktiv eine an Männer gerichtete Personalpolitik zu verfolgen. Auf der anderen Seite berichten Männer, die sich neben ihrer Erwerbstätigkeit stärker um ihre Familie kümmern wollen, häufiger als Frauen von Vorbehalten und Wider- ständen im Unternehmen (Walther/Lukoschat 2008). Unternehmen, die familienbewusste Personalpolitik als strategischen Erfolgsfaktor begreifen, sind gefordert, sich dem Wandel männlicher Rollenvorstellungen und Lebensentwürfe frühzeitig zu stellen und diesen mit ihrer Personalpolitik aktiv zu begleiten. Der kulturelle Wandel im Unternehmen wird ebenso wie notwendige betriebliche Lernprozesse Zeit benötigen. Eine frühzeitige Berücksichtigung der Männer und ihrer Bedürfnisse bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie trägt nicht nur von Anfang an dem zunehmenden Bedarf von Männern Rechnung, sondern ermöglicht auch eine glaubwürdige Positionierung als familienbewusstes Unternehmen und bringt so Vorteile im Wettbewerb um Fachkräfte. 10 3. Ansatzpunkte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer In diesem Leitfaden sind verschiedene Handlungsfelder und Maßnahmen ausgeführt, mit denen Männer gezielt bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt werden können. Grundsätzlich sind familienbewusste Maßnahmen für beide Geschlechter gleichermaßen geeignet – in der Praxis werden sie jedoch hauptsächlich von Frauen wahrgenommen. Eine männerorientierte Personalpolitik muss daher das Ziel verfolgen, die Akzeptanz und Inanspruchnahme von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für bzw. durch Männer zu erhöhen. Die wesentlichen Ansatzpunkte liegen damit in der Sensibilisierung für die Situation und den Bedarf der Männer und in der Legitimierung der Inanspruchnahme familienorientierter Angebote durch Männer in der Belegschaft und ins- besondere bei Führungskräften. Männer zögern nicht zuletzt mit der Artikulierung ihrer Wünsche nach familienbewussten Maßnahmen, da sie Unverständnis und negative Reaktionen von Vorgesetzten und Kollegen befürchten. Um diesen kulturellen Wandel im Unternehmen anzustoßen, ist eine intensive und nachhaltige Kommunikation die Voraussetzung. Darüber hinaus sind weitere Hinweise zur männerspezifischen Ausgestaltung bewährter familienbewusster Angebote und Regelungen dargestellt. Welche Maßnahmen geeignet und sinnvoll sind, ist in den meisten Fällen von der jeweiligen Situation der Mitarbeiter abhängig: von der Position und der Tätigkeit im Unternehmen einerseits sowie dem familiären Arrangement und persönlichen Vorstellungen andererseits. Daher wird jeder Maßnahmendarstellung eine praxisnahe Situations- bzw. Problemschilderung vorangestellt, die den jeweiligen Handlungsbedarf illustriert. Als Tipps sind er- gänzende Hinweise für die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen aufgeführt. 3.1 Den Bedarf sichtbar machen Dass Männer eine stärkere Verantwortung in der Familie übernehmen wollen und dafür Freiräume bei ihrer Erwerbstätigkeit benötigen, ist immer noch eine neue Entwicklung. Aufgrund der traditionellen Rollenvorstellungen weisen Männer typischerweise von sich aus nur zurückhaltend auf ihre Belastung durch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hin – viele Studien sprechen daher von einem „versteckten Vereinbarkeitsproblem“. Entsprechend gering sind die Erfahrungen und das Wissen zu ihrem spezifischen Unter- stützungsbedarf zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, entsprechend hoch ist auch die Unsicherheit, ob und in welchem Maße überhaupt ein Bedarf an familienbewussten Angeboten für Männer im eigenen Unternehmen besteht. 11 Eine an Männer gerichtete Personalpolitik sollte daher als Grundlage für weitere Maßnahmen den konkreten Bedarf im Unternehmen sichtbar machen. Nur wenn der konkrete Bedarf erfasst wird, können alltagstaugliche Pers- pektiven und Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickelt werden, und nur wenn ein Problembewusstsein geschaffen wird, kann in Unternehmen die Akzeptanz für eine an Männer gerichtete Perso- nalpolitik gesichert werden. Geeignete Maßnahmen zur Erhebung des Bedarfs sind Mitarbeiter- befragungen und themenspezifische Workshops. Einen darüber hinaus- gehenden Ansatz, der mit Blick auf den Aufwand vor allem für Großunter- nehmen in Frage kommt, stellen umfassendere empirische Studien dar. 3.1.1 Mitarbeiterbefragung zur Work-Life-Balance von Männern Situation Unternehmen verfügen in der Regel über keine Informationen zum familiären Hintergrund ihrer Beschäftigten. Dies gilt in besonderer Weise für Männer, die bestehende familienorientierte Angebote wie Teilzeitarbeit deutlich seltener als Frauen nutzen. Um Problemlagen und Bedarf von Männern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie realistisch einschätzen und innerbetrieblich argumentieren zu können, ist eine ausdrücklich an Männer gerichtete Mitarbeiterbefragung zum Thema „Work-Life-Balance“ sinnvoll. Eine eigene Untersuchung ver- deutlicht dabei weitaus stärker als allgemeine wissenschaftliche Studien die Betroffenheit des eigenen Unternehmens. Maßnahmen Eine Mitarbeiterbefragung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer kann umfassende Aufschlüsse über die familiäre Situation der männlichen Be- schäftigten, das Ausmaß von Problemlagen und gewünschte Unterstützungs- angebote liefern. Themen einer derartigen Mitarbeiterbefragung können beispielsweise sein:  ob der Mitarbeiter Kinder hat und wie alt diese sind,  ob aktuell oder voraussichtlich in den kommenden Jahren Eltern zu versorgen oder zu pflegen sind,  in welchem Umfang gegenwärtig Betreuungsaufgaben wahrgenommen werden bzw. werden wollen,  ob und in welchem Umfang die Partnerin erwerbstätig ist,  wie gut die Vereinbarkeit von Beruf und Familie persönlich eingeschätzt wird,  als wie wichtig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie beurteilt wird,  ob die Doppelbelastung von Berufstätigkeit und Aufgaben in der Familie zu Stress oder innerfamiliären Konflikten führt,  welche betrieblichen Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerne genutzt werden würden. Auf Grundlage der Befragungsergebnisse kann die Bedeutung einer männer- orientierten Personalpolitik für das Unternehmen eingeschätzt werden. Zudem sind die Durchführung der Mitarbeiterbefragung und die Kommunikation der Ergebnisse selbst ein deutliches Signal, dass das Thema „Work-Life-Balance für Männer“ vom Unternehmen wichtig genommen wird. 12 Tipp Es ist sinnvoll, eine spezifisch an Männer gerichtete Befragung durchzuführen. Männer engagieren sich in einem anderen – sicherlich zumeist geringeren – Ausmaß und in anderer Weise als Frauen in der Familie. Eine ausschließlich an Männer gerichtete Befragung kann detailliert auf typische Probleme von Männern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auf entsprechende Angebote eingehen. Praxisbeispiel Airbus: Mitarbeiterbefragung im Rahmen des Projekts „Innovative Personalentwicklung für Väter“ (IPEV) in Zusammenarbeit mit Vaeter e.V. Die von der Airbus Deutschland GmbH im Frühjahr 2008 durchgeführte Befragung richtete sich speziell an die männlichen Mitarbeiter im Bereich Engineering an den Standorten Hamburg und Bremen. Auf Grundlage der schriftlichen Befragung wurden Einschätzungen und Bedarfe von Männern zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Beruf und Pflege ermittelt. Neben der allgemeinen Einschätzung von Einflussfaktoren wie Arbeitszeit und -ort sowie Lebenssituation der Mitarbeiter wurden auch die zukünftige Lebensplanung sowie die damit verknüpften Wünsche und Erwartungen an die Arbeits- platzgestaltung bzw. Unterstützungsbedarfe durch den Arbeitgeber erfragt. Eine erste Ergebnisauswertung zeigte, dass die Mitarbeiter in einem weit höheren Maße als erwartet Aufgaben bei der Pflege Angehöriger auf sich zukommen sehen. 3.1.2 Workshop zur Bedarfserhebung Situation In Unternehmen bestehen typischerweise nicht nur beim quantitativen Bedarf familienorientierter Angebote für Männer Informationsdefizite. Es ist ebenfalls in der Regel nicht bekannt, wo konkrete Probleme, Handlungsbedarfe und Lösungsansätze für die bessere Vereinbarkeit für Männer bestehen. Da diese oft unternehmensspezifisch sind, d.h. von der Branche und den Tätigkeitsfeldern oder auch dem Unternehmensstandort abhängen, ist eine Erfassung im eigenen Unternehmen sinnvoll. Hierfür bieten sich Workshops mit in der Familie engagierten Mitarbeitern an. Maßnahme Ein Workshop bietet die Möglichkeit, unternehmensspezifisch Situation und Potenziale der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus Sicht der Männer zu beleuchten. Zentrale Themen eines solchen Workshops sind zum Beispiel, welche Aufgaben Männer in der Familie konkret übernehmen oder über- nehmen wollen, wo diese Aufgaben mit dem Berufsalltag kollidieren und welche Möglichkeiten nach Einschätzung der Mitarbeiter bestehen, diese Konflikte zu beheben. Zudem sollte angesprochen werden, auf welche Hinder- nisse – sowohl praktisch-organisatorische Hindernisse als auch eigene Un- sicherheiten oder Vorbehalte seitens der Kollegen und Vorgesetzten – Männer bei der Umsetzung ihrer Wünsche stoßen. 13 Um ein umfassendes Bild zu bekommen, sollten für die Zusammenstellung der Workshop-Gruppe Mitarbeiter aus verschiedenen Unternehmensbereichen gewonnen werden. Je nach Erfahrung der HR-Abteilung ist es sinnvoll, für die Durchführung der Workshops auf eine externe fachliche Begleitung und Moderation zurückzugreifen. Gegenüber einer standardisierten Mitarbeiterbefragung können im Rahmen der Workshops zwar nur bedingt verallgemeinerbare, dafür aber tiefer gehende und detailliertere Erkenntnisse zu Problemlagen und erfolgver- sprechenden Ansätzen gewonnen werden. Tipp Um ein umfassendes Bild zu Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer zu erhalten, empfiehlt sich die Kombination von Workshops und standardisierten Mitarbeiterbefragungen. Es ist dabei sinnvoll, die Ergebnisse der Workshops als Grundlage für die Formulierung der standardisierten Befragung zu verwenden. Zudem können die am Workshop beteiligten Männer der HR-Abteilung bei der Planung und Umsetzung konkreter Angebote als Ansprechpartner dienen. Praxisbeispiel Hessischer Rundfunk: Veranstaltungen für Väter Der Hessische Rundfunk hat verschiedene Väterveranstaltungen zu männer- orientierten Themen, wie zum Beispiel „Rollenbild: Mann“, angeboten und trägt damit der gestiegenen Bedeutung von Work-Life-Balance-Aspekten Rechnung. Zudem war der Hessische Rundfunk 2006 Gastgeber der Impulstagung des Aktionsforums „Männer und Leben“, das sich mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus der Perspektive von Vätern auseinandersetzt. Bei der Tagung im Funkhaus wurden Initiativen für eine bessere Balance von Familie und Beruf präsentiert und im Rahmen von Workshops zukunftsweisende Projekte und Ideen entwickelt und diskutiert. 3.1.3 Unternehmensinterne Studien Situation Workshops und Mitarbeiterbefragungen können praktische Hinweise auf Bedarfe und Ansatzpunkte für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer liefern. Wenn in Unternehmen Diversity- und Work-Life- Balance-Aspekte einen zentralen Bestandteil der personalpolitischen Strategie darstellen, kann eine tiefer gehende unternehmensinterne Studie zu weiteren Erkenntnissen führen. Zudem verfügt die Personalabteilung mit einer Studie über eine besonders belastbare Grundlage für die innerbetriebliche Argumen- tation wie auch für die Konzeption von Maßnahmen und Angeboten. Zur Durchführung von Studien ist es sinnvoll, externe Wissenschaftler zu beauftragen. Angesichts des Aufwands werden umfassende unterneh- mensinterne Studien zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer sicherlich eine Ausnahme bleiben und ohnehin vor allem für Großunternehmen in Frage kommen. 14 Praxisbeispiel Commerzbank: „Neue Wege für Väter“ Die explorative Studie „Neue Wege für Väter“ entstand durch Zusammenarbeit des Commerzbank-Netzwerks „Fokus Väter“, des Zentralen Stabs Personal/ Diversity sowie der Frankfurter Agentur für Innovation und Forschung und des Deutschen Jugendinstituts. Das Besondere der Studie ist die Auswahl der befragten Personen. So wurden Führungskräfte, Betriebsräte sowie Mitarbeiter mit und ohne Kinder befragt, um unterschiedliche Sichtweisen dokumentieren zu können. Deutlich wurde im Rahmen der Studie, dass viele Angebote der Bank von vielen Vätern nicht genutzt werden. So werden die Elternzeit oder eine reduzierte Arbeitszeit nicht in Anspruch genommen, da die Mitarbeiter Ablehnung durch Kollegen und Vorgesetzte sowie negative Konsequenzen für die Karriere erwarten. Hierdurch ergaben sich Ansatzpunkte für die Kommunikation und die Sensibilisierung für das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer“. 15 3.2 Information und Kommunikation Die Informations- und Kommunikationspolitik stellt eines der zentralen Handlungsfelder einer an Männer gerichteten Personalpolitik dar. Der Kenntnisstand der männlichen Beschäftigten zu den oft zahlreichen bestehenden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in der Regel deutlich geringer als bei ihren Kolleginnen. Daher ist eine intensive und kontinuierliche Information über die bestehenden Angebote notwendig. Zudem erfordert die traditionellen Rollenbildern widersprechende Unterstützung familienorientierter Männer eine eindeutige und nachdrückliche Legitimation des Wandels in der Unternehmenskultur, die im Idealfall durch die Unter- nehmensleitung formuliert wird. Darüber hinaus ist eine klare Kommunikation zur Einstellung des Arbeitgebers zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer wichtig, um negative Reaktionen im Kollegenkreis abzubauen. Die effektive Kommunikation der Angebote ist letztlich auch die Voraussetzung für den Erfolg einer familienorientierten Personalstrategie. Nur so können die Wahrnehmung als verantwortungsbewusster und mitar- beiterorientierter Arbeitgeber innerhalb und außerhalb des Unternehmens gewährleistet und die Vorteile durch Mitarbeiterbindung und Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt genutzt werden. 3.2.1 Kommunikation familienorientierter Angebote für Männer Situation Familienbewusste Arbeitgeber nutzen in der Regel verschiedene Informations- wege, wie das Intranet oder Mitarbeiterzeitschriften, um ihre Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu platzieren. Von Männern werden diese Informationen häufig als an Frauen gerichtet wahrgenommen und wenig beachtet. Maßnahme Um in gleicher Weise auch männliche Mitarbeiter zu erreichen, sollten die Informationen nicht nur geschlechtsneutral verfasst sein, sondern sich aus- drücklich sowohl an Männer wie auch an Frauen richten. So können etwa bei der Beschreibung von familienbewussten Maßnahmen verschiedene Fall- beispiele sowohl von Frauen wie auch von Männern aufgeführt werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass betriebliche Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf besonders hohe Akzeptanz stoßen, wenn der Nutzen der Regelungen für das Unternehmen betont und dadurch klar herausgestellt wird, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht als „Sozialklimbim“ zu verstehen ist. Dies sollte bei der Kommunikation von An- geboten für Väter in besonderer Weise berücksichtigt werden, um die Akzep- tanz bei den Männern und deren Umfeld für eine stärkere Beteilung in der Familie zu steigern. Praxisbeispiel DATEV eG: „Väterbrief“ Die auf Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-Software spezialisierte DATEV eG wendet sich mit dem „Väterbrief“ direkt an werdende Väter. Der Brief enthält ein umfassendes Informationspaket zu den familienorientierten Angeboten und Regelungen im Unternehmen, u.a. zu der Gewährung von zwei Tagen Sonderurlaub und zur Geburtsbeihilfe in Höhe von 500,- Euro. Zudem ist 16 ein Musterantrag zur Elternzeit beigefügt. Auch eine persönliche Beratung wird angeboten. Durch die explizite Ansprache von Vätern setzt DATEV ein klares Signal, dass die Inanspruchnahme familienorientierter Maßnahmen durch Männer vom Unternehmen unterstützt wird. 3.2.2 Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen Maßnahme Themenspezifische Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen sind ein geeigneter Weg, um auf die Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer für das Unternehmen, auf den Wandel der Unternehmenskultur und auf die angebotenen Regelungen aufmerksam zu machen. Im Rahmen von Podiumsdiskussionen können Statements von Mitgliedern der Unterneh- mensleitung eine Legitimierung und breite Akzeptanz der Wünsche familien- orientierter Männer bewirken. Zudem können auch Männer, die auf Maß- nahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zurückgreifen, von ihren Erfahrungen berichten und dadurch Rollenvorbilder schaffen. Praxisbeispiel Daimler (Mercedes-Benz Werk Wörth): Veranstaltung zum Thema „Väter in Elternzeit“ Im Rahmen des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai führt Daimler jährlich Veranstaltungen zu familienbezogenen Themen durch. Im Jahr 2008 lag der Schwerpunkt auf dem Thema „Väter in Elternzeit“, zu dem externe Experten referierten. Auf der anschließenden Podiumsdiskussion beteiligte sich u.a. ein Abteilungsleiter, der für drei Jahre Elternzeit in Anspruch nimmt. Bei männlichen Beschäftigten stieß die Veranstaltung auf hohes Interesse und große Resonanz. 3.2.3 Kommunikation von Rollenvorbildern Situation Männern, die ihr berufliches Engagement zugunsten der Familie einschränken wollen, stehen bislang kaum Vorbilder zur Orientierung zur Verfügung. Entsprechend groß sind die Unsicherheiten, wie Vorgesetzte und Kollegen reagieren, zu welchen Auswirkungen das Zurückstecken im Beruf für die weitere Karriere führt, und schließlich auch, wie zufrieden man selbst mit der Entscheidung wird, sich stärker um die Familie zu kümmern. Noch ist die Zahl der Vorbilder in Unternehmen wie auch in der Gesellschaft gering. Die Kommu- nikation von Rollenvorbildern im Unternehmen kann Männern hier Orientie- rung und Sicherheit geben. Maßnahme Personalabteilungen können systematisch nach Männern im Unternehmen suchen, die familienorientierte Angebote nutzen, um sie für eine Vorstellung in den Unternehmensmedien (Mitarbeiterzeitschrift, Intranet) zu gewinnen. Hierdurch kann nicht nur die Normalität dieser Väter, sondern auch eine realistische Einschätzung der Konsequenzen der Entscheidung für ein größeres Engagement in der Familie vermittelt werden. Eine besondere Strahlkraft besitzen dabei Beispiele von Führungskräften. 17 Praxisbeispiel Universität des Saarlandes: Vorstellung eines „Vater des Monats“ im Intranet Die Universität des Saarlandes stellt im Intranet regelmäßig einen an der Hochschule tätigen „Vater des Monats" vor. Im Rahmen eines Interviews wird dessen individuelles Konzept zur Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Fami- lienleben ausgeführt. Hierbei wird auch auf die persönlichen Erfahrungen, auf die Arbeitszeitgestaltung und auf die Inanspruchnahme weiterer familien- bewusster Maßnahmen eingegangen. 3.2.4 Den Nutzen für das Unternehmen betonen Situation Der Anspruch, im Beruf leistungsfähig zu sein und gute Arbeitsresultate zu er- bringen, besitzt insbesondere im Selbstbild vieler Männer eine außerordentlich hohe Bedeutung. Für die Akzeptanz väterorientierter Maßnahmen ist es daher entscheidend, von betrieblicher Seite her deutlich zu machen, dass die Maß- nahmen sinnvolle Lösungen zum beiderseitigen Nutzen von Beschäftigten und Unternehmen darstellen. Maßnahme Erfahrungen aus zahlreichen Unternehmen belegen den wirtschaftlichen Nutzen über die verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie hinaus: Typischerweise zeigt sich, dass Teilzeitkräfte sehr effizient arbeiten und flexible Arbeitszeiten nicht nur die Ergebnisorientierung in den Vordergrund rücken. Diese Vorteile für das Unternehmen sollten bei der Kommunikation familien- orientierter Angebote ausdrücklich genannt werden. Zudem führt die Über- nahme von Verantwortung in der Familie bei der Sorge für die Kinder Väter wie Mütter zu neuen Erfahrungen, die typischerweise auch die eigene Arbeitsweise im Beruf und die Zusammenarbeit mit Kollegen und Mitarbeiter positiv beein- flussen können. Unternehmen können durch die Nutzung und Anerkennung dieser Kompetenzen die Akzeptanz für Mitarbeitende, die Freiräume für ihre Familie beanspruchen, unterstützen. Praxisbeispiel DekaBank Deutsche Girozentrale: Seminar „Beruflich relevante Eltern- kompetenzen nutzen“ Über das Seminar „Beruflich relevante Elternkompetenzen nutzen“ lernen Mitarbeitende, wie sie ihre in der Kindererziehung erworbenen Fähigkeiten positiv im Unternehmen einbringen können. Stärken wie Zeitmanagement, Verhandlungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen werden gezielt weiter- entwickelt. Mithilfe von Tests, Drittaussagen und Daten aus Simulationen werden die Stärken und Kompetenzen auf ihre Gültigkeit geprüft. Das Seminar umfasst vier Einheiten à zwei Stunden. Auch die Partner und Partnerinnen der Mitarbeitenden können daran teilnehmen. Die Kinder werden während der Ver- anstaltungen betreut. Die DekaBank bietet das Seminar im Rahmen ihrer lebenszyklus- orientierten Personalarbeit an. Das Personalkonzept des zentralen Assetmanagers der Sparkassen-Finanzgruppe geht auf die Bedürfnisse der Mit- arbeitenden in unterschiedlichen Lebensphasen ein. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, hat die DekaBank ein Studie zum Thema „Wirkung von Familienstress auf das Arbeitsverhalten“ durchführen lassen. 18 Ergebnis: Familienstress wirkt sich auf das Berufsleben aus; ein Elterntraining kann diese Situation verbessern. Die DekaBank bietet bereits seit über fünf Jahren Seminare für Eltern an. 3.2.5 Vorstellung familienbewusster Maßnahmen im Vorstellungsgespräch Situation Eine familienbewusste Personalpolitik als Entscheidungskriterium für einen Arbeitgeber gewinnt zunehmend auch für Männer an Bedeutung. Unter- nehmen mit Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie können diesen Attraktivitätsvorteil bereits bei Einstellungsprozessen nutzen. Maßnahme Bereits bei Stellenausschreibungen kann – zum Beispiel unter Verweis auf das audit berufundfamilie – auf die familienbewussten Angebote des Unter- nehmens hingewiesen werden. In Bewerbungsgesprächen können die Ange- bote genauer ausgeführt und die Vorstellungen des Bewerbers mit den betrieblichen Möglichkeiten abgeglichen werden. Familienbewusste Maßnah- men können nach Erfahrung von Unternehmen auch bei Männern den Ausschlag für eine Stelle geben. Praxisbeispiel Anton Schönberger Stahlbau & Metalltechnik: Hohe Arbeitgeberattraktivität durch familienbewussten Angebote für Männer Das auf Stahl- und Schweißkonstruktionen spezialisierte, branchentypisch durch männliche Mitarbeiter dominierte Unternehmen steht an seinem Standort in der Oberpfalz in direkter Arbeitsmarktkonkurrenz zu einem Werk eines Industriekonzerns. Um trotz der weitreichenden Arbeitsplatzanforderungen bei qualifi- zierten Arbeitskräften konkurrenzfähig zu sein und den Fachkräftebedarf decken zu können, setzt Schönberger mit Erfolg konsequent auf familien- orientierte Angebote und bietet insbesondere im Bereich flexibler Arbeitszeiten eine Bandbreite attraktiver familienbewusster Modelle an. Praxisbeispiel Universität des Saarlandes: Einstellungsgespräche und Doppel-Karriere-Programm Bei der Universität des Saarlandes wird in Bewerbungs- bzw. Berufungs- prozessen nachdrücklich auf die familienbewussten Maßnahmen hingewiesen. Hierdurch soll die Konkurrenzfähigkeit der Universität in einem internationalen und hoch qualifizierten Arbeitsmarkt verbessert werden. Ein spezielles Dual-Career-Couples-Programm richtet sich an Paare, bei denen beide Partner wissenschaftliche Karrieren verfolgen. Beide Partner werden hierbei umfassend bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt. Durch dieses Programm war die Universität des Saarlandes in der Lage, verschiedene Fach- und Führungskräfte als Arbeitnehmer zu gewinnen. 19 3.3 Arbeitszeit Das Engagement in der Familie erfordert immer zeitliche Einschränkungen der Erwerbstätigkeit. Flexible, reduzierte und souverän gestaltbare Arbeitszeiten sind daher eine wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Von Unternehmen wird mittlerweile fast flächendeckend eine große Bandbreite an Arbeitszeitmodellen angeboten. In der Praxis nehmen Männer diese Angebote zur Teilzeitarbeit deutlich seltener als Frauen in Anspruch. Studien zur Arbeitszeitdauer zeigen, dass Männer oft sogar länger arbeiten, wenn sie Familienvater sind (Sachver- ständigenkomission 2005). Grund hierfür ist der mit Gründung einer Familie erhöhte Bedarf an finanzieller und beruflicher Sicherheit. Teilzeitarbeit führt in der Praxis dagegen nicht nur unmittelbar zu einem geringeren Einkommen, sondern auch zu vorübergehend, nicht selten auch dauerhaft eingeschränkten Karriereperspektiven: Insbesondere Teilzeitarbeit in geringerem Umfang und die Verantwortung für qualifizierte oder leitende Aufgaben – ganz abgesehen von der Übernahme neuer Verantwortung – schlie- ßen sich in der Praxis oftmals faktisch aus. Die Verdichtung der Arbeits- belastung und gestiegene betriebliche Flexibilisierungsanforderungen haben die zeitlichen Spielräume für die Familie in den letzten Jahren eher noch eingeengt. Die wesentlichen Ansatzpunkte bei einer familienorientierten Arbeits- zeitgestaltung für Männer liegen daher in der flexiblen Gestaltung der Lage der Arbeitszeiten, in Arbeitszeitkonten und Komprimierungsmodellen und in voll- zeitnahen Teilzeitarrangements, aber auch in der Rücksichtnahme auf regel- mäßige oder unvorhergesehene Zeitbedarfe für die Familie sowie generell in der Etablierung einer familienbewussten Zeitkultur. Im Folgenden sind ausschließlich Maßnahmen zur Arbeitszeit aufgeführt, die bei Männern auf besonders hohe Nachfrage treffen. Einen Überblick zu weiteren Arbeitszeitmodellen bietet das vom Bundesfamilien- ministerium, dem DIHK und der berufundfamilie gGmbH herausgegebene Checkheft für kleine und mittlere Unternehmen „Familienorientierte Personalpolitik“, das unter www.beruf-und-familie.de verfügbar ist. 3.3.1 Arbeitszeitkonten Situation In Familien gibt es oft Phasen mit erhöhtem Zeitbedarf, wie zum Beispiel die Zeit vor und nach der Geburt, Ferien, in denen die üblichen Betreuungsein- richtungen geschlossen haben, Erkrankungen des Kindes oder auch besonders pflegeintensive Phasen bei älteren Angehörigen. Für Väter und Mütter ist es hier hilfreich, ihren Arbeitsumfang kurzfristig reduzieren zu können. Da auch in Unternehmen Schwankungen des Arbeitsanfalls typisch sind, können im Rahmen von Arbeitszeitkonten im Idealfall Lösungen gefunden werden, die gleichermaßen im Sinne von Arbeitnehmer wie Arbeitgeber liegen. Maßnahme Arbeitszeitkonten mit monatlichen oder jährlichen Abrechnungszeiträumen ermöglichen Mitarbeitern, sich an Einzeltagen oder in Phasen mit höherem Betreuungsbedarf intensiver um Kinder oder Pflegebedürftige zu kümmern. Die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten werden auf einem Zeitkonto erfasst und 20 Plus- oder Minusstunden als Arbeitszeitguthaben bzw. Arbeitszeitschulden ausgewiesen. Hilfreich bei der Regulierung ist ein Regelungsrahmen hin- sichtlich Ober- und Untergrenzen und Ausgleichszeiträumen von Plus- und Minusstunden. Die Möglichkeit zur Überziehung des Zeitkontos erlaubt auch Freistellungszeiten für die Familie, die dann sukzessive im Betrieb nachge- arbeitet werden. Praxisbeispiel Anton Schönberger Stahlbau & Metalltechnik: Unbegrenzte Belastung des Lebensarbeitszeitkontos Das mittelständische Unternehmen Schönberger Stahlbau & Metalltechnik bietet seinen Mitarbeitern Lebensarbeitszeitkonten an, auf denen sich Mehr- stunden und Urlaub unbegrenzt ansammeln lassen. Das Kontoguthaben kann für familienspezifische Belange abgebaut sowie auch negativ belastet werden. Darüber hinaus sind auch die Rahmenbedingungen bei einem möglichen Austritt aus dem Unternehmen (durch Kündigung oder Verrentung) geklärt. Falls Fehlzeiten vorliegen sollten, dann werden in erster Linie noch offene Urlaubstage, Tantiemen oder Boni gegengerechnet. Praxisbeispiel Windwärts Energie GmbH: Jahresarbeitszeitkonto und Sabbaticals Durch ein Jahresarbeitszeitkonto wird Eltern ermöglicht, flexibel mit den familiären Verantwortlichkeiten umzugehen. Über die gesetzlichen Erziehungszeiten hinaus können weitere Bedarfe durch eine Sabbatzeit abgedeckt werden. Alle Angebote richten sich explizit sowohl an Frauen als auch an Männer. Die gelebte moderne Unternehmenskultur und die vor- handenen positiven Beispiele führen dazu, dass auch Väter diese Optionen selbstverständlich wahrnehmen. 3.3.2 Vollzeitnahe Teilzeit Situation Viele Männer wünschen sich, mehr Zeit mit der Familie verbringen zu können, befürchten bei einer Teilzeitarbeit aber neben finanziellen Einbußen für die Familie, nur noch weniger qualifizierte Tätigkeiten wahrnehmen zu können und Einschränkungen bei den Karriereperspektiven hinnehmen zu müssen. Von Männern werden daher vollzeitnahe Teilzeitarrangements – oft im Bereich von 90 Prozent einer Vollzeitstelle – bevorzugt, die geringere Auswirkungen auf Einkommen, Tätigkeit und Berufsperspektiven nach sich ziehen. Maßnahme Vollzeitnahe Teilzeitarrangements erfordern in der Regel keine weitreichende Anpassung von Arbeitsplatzzuschnitt und Arbeitsorganisation. Dennoch sind klare Absprachen notwendig, wie die Teilzeit im Interesse beider Seiten ge- staltet werden kann und wer die anfallende Mehrarbeit übernimmt. Bei voll- zeitnaher Teilzeit ist eine tägliche Reduzierung der Arbeitszeit eher unüblich. Stärker nachgefragt sind Modelle, bei denen nach mehreren Vollzeitarbeits- tagen die Freizeit als ganzer oder halber Tag in Anspruch genommen wird. 21 Tipp Insbesondere bei einer Tätigkeit in leitender Funktion kann kurzfristig Bedarf für Entscheidungen oder für die Abstimmung mit Kollegen entstehen. Um mögliche Verzögerungen der Arbeitsabläufe bei den Kollegen zu vermeiden, zögern Unternehmen oftmals, Mitarbeitern in verantwortungsvollen Positionen Teilzeitarbeit zu gewähren. Dieses Problem kann gelöst werden, wenn die Erreichbarkeit des Mitarbeiters per Mobiltelefon für dringende Fälle vereinbart wird. Praxisbeispiel Windwärts Energie GmbH: Erreichbarkeit in Teilzeitmodellen Die individuellen Teilzeitarbeitsmodelle bei der Windwärts Energie GmbH werden auch von männlichen Führungskräften in Anspruch genommen: Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben in den letzten Jahren auch mehrere Väter in leitenden Positionen ihre Arbeitszeit auf drei bzw. vier Tage in der Woche reduziert. Entscheidend für reibungslose Arbeitsabläufe und eine optimale Projektbearbeitung sind ein offener, vertrauensvoller Umgang mit den jeweiligen Belangen von Unternehmen und Beschäftigten sowie ein hohes Maß an Flexibilität auf beiden Seiten. Die Teilzeitkräfte sind beispielsweise auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten für dringende Fälle ansprechbereit. Darüber hinaus ist ein flexibles Eingehen auf wichtige Terminanforderungen des Unternehmens auch innerhalb der privaten Zeiträume selbstverständlich. Das flexible Jahresarbeitszeitmodell ermöglicht in diesen Fällen den Be- schäftigten den Zeitausgleich. 3.3.3 Absprache von festen Familienzeiten Situation Die Öffnungszeiten von Krippen, Kindergärten und Schulen sind nur in Ausnahmefällen deckungsgleich mit betrieblichen Arbeitszeiten. Im Alltag stehen Familien, insbesondere wenn beide Partner berufstätig sind, vor der Herausforderung, die Betreuungsangebote mit ihren Arbeitszeiten zu koordi- nieren. Damit diese Arrangements verlässlich funktionieren können, benötigen Väter und Mütter feste zeitliche Freiräume: Zum Beispiel kann es an einzelnen Wochentagen notwendig sein, pünktlich oder auch früher mit der Arbeit aufzuhören, um die Kinder von Krippe, Kindergarten oder Hort abholen zu können. Maßnahme Zeiten, die für die Familie benötigt werden, sollten im Team und mit den Vorgesetzten abgesprochen und kommuniziert werden. Dadurch kann bei der Planung von Arbeiten und Terminen berücksichtigt werden, dass in diesen Zeiten auch bei außergewöhnlichem Arbeitsanfall keine Mehrarbeit möglich ist. Unternehmen hilft dies, Arbeitsprozesse besser planen zu können. Für Be- schäftigte werden Konfliktsituationen vermieden, in denen sie entweder die Anforderungen des Unternehmens oder die der Familie nicht erfüllen können. 22 3.3.4 Temporäre Freistellungen von Geschäftsreisen oder Montageeinsätzen Situation Gerade in der Zeit um die Geburt des Kindes herum sind Mutter und Kind auf eine besondere Unterstützung durch den Vater angewiesen, sei es bei der Haushaltsführung oder bei der intensiven Betreuung des Neugeborenen. Eine mehrtägige Abwesenheit des Vaters belastet in dieser Zeit Familien besonders. Maßnahme Bei der Planung von Arbeitseinsätzen werden von Unternehmen zeitliche Schutzräume um die Geburt von Kindern herum eingerichtet, in denen der Vater grundsätzlich nicht für mehrtägige Dienstreisen oder ortsferne Arbeits- einsätze eingeplant wird. Um Väter nicht unter Rechtfertigungsdruck gegen- über Kollegen und Vorgesetzten zu setzen, ist eine verbindliche unternehmens- weite Regelung sinnvoll. Praxisbeispiel Anton Schönberger Stahlbau & Metalltechnik: Freistellungen und Rücksichtnahme auf Termine in der Familie Während des letzten Drittels der Schwangerschaft ihrer Partnerin werden Mitarbeiter nicht für heimatferne Montageaufträge eingesetzt. Für die Schwangerschaftsuntersuchungen ihrer Partnerin werden Mitarbeiter aus- drücklich freigestellt. Die Mitarbeiter werden vom Unternehmen an Familien- termine wie Hochzeitstage, Geburtstage, Einschulung und Kommunion oder den Muttertag erinnert, wobei auch hier das Angebot zu unbezahlten Freistellungen besteht. 23 3.4 Organisation Eine konsequent Männer einschließende familienbewusste Personalpolitik umfasst auch organisatorische Aspekte. Durch die Beteiligung von Männern bei der Planung und Ausgestaltung von betrieblichen Angeboten wird nicht nur gewährleistet, dass eine männerspezifische Perspektive berücksichtigt wird, sondern auch vermieden, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausschließlich als reines Thema für Frauen im Unternehmen wahrgenommen wird. Eine Integration des Bewusstseins für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Standardprozesse wie Mitarbeitergespräche verankert die familien- bewusste Personalpolitik für Männer – wie für Frauen – wirksam im Unter- nehmen. Auch die im Rahmen des Diversity Managements entwickelte Strategie der Mitarbeiternetzwerke eignet sich in hohem Maße für die Förderung einer die Interessen von Männern mit Familie berücksichtigenden Unternehmenskultur. 3.4.1 Work-Life-Balance als Thema in Mitarbeitergesprächen Situation Häufig mangelt es im alltäglichen Betriebsablauf an Gelegenheiten, um die persönliche bzw. familiäre Situation gegenüber Vorgesetzten zur Sprache zu bringen und entsprechende Veränderungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie einzuleiten. Zudem liegt bei Männern aufgrund traditioneller Rollenerwartungen die Hemmschwelle hoch, von sich aus auf Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hinzuweisen. Damit besteht die Gefahr, dass Probleme mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege unausgesprochen bleiben. Maßnahme Im Rahmen periodischer Mitarbeitergespräche wird das Thema „Work-Life- Balance“ als fester Gesprächspunkt vorgesehen. Hierbei kann durch die Vorgesetzten nach der aktuellen familiären Situation oder nach Pflegebedarf in der näheren Zukunft gefragt und auf entsprechende familienorientierte Regelungen und Unterstützungsangebote des Unternehmens aufmerksam gemacht werden. Ein Nebeneffekt ist, dass sich die Führungskräfte hierfür mit den betrieblichen Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausein- andersetzen. Werden die Gespräche von unmittelbar vorgesetzten Personen geführt, lassen sich kleinere Lösungen – zum Beispiel geringfügige Arbeits- zeitflexibilisierungen – direkt im Gespräch vereinbaren. 3.4.2 Betriebliche Ansprechpartner für Männer Situation Männer sind oft unsicher, ob direkte Vorgesetzte, Betriebsräte, Gleichstellungs- beauftragte, die Personalleitung oder in größeren Unternehmen auch eine Stabsstelle der Personalabteilung die richtigen Ansprechpersonen für ihre Anliegen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind. Vätern fehlen häufiger als Müttern die informellen Netzwerke zu diesem Thema, das Thema „Work- Life-Balance für Männer“ ist weniger bekannt und auch der Kontakt zu Gleich- stellungs- oder Frauenbeauftragten – die in vielen Unternehmen Ansprech- partnerinnen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind – ist oftmals ungewohnt. 24 Maßnahme Seitens der Unternehmen sollte vermieden werden, dass für Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie primär frauenspezifische Ansprechstellen (z.B. Frauenbeauftragte) zuständig sind. Stattdessen sollten geschlechts- neutrale Anlaufstellen eingerichtet werden. Zudem ist es notwendig, nach- drücklich und fortwährend die Zuständigkeit dieser Stellen auch für Männer bei Anliegen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Unternehmen zu kommunizieren. Tipp Ein spezifischer Männer-Ansprechpartner wird in der Praxis überwiegend nicht als notwendig angesehen. Als praktikable Ansätze haben sich Teams, wie zum Beispiel die Projektgruppe „Familie und Beruf“ bei Daimler, die Projektgruppe „audit familiengerechte Hochschule“ der Universität des Saarlandes oder das Diversity-Team der Commerzbank, erwiesen. Die Akzeptanz als Ansprech- partner wird erheblich begünstigt, wenn diese Gruppen in der Organisation möglichst nah an die Unternehmensführung angebunden sind. 3.4.3 Einbindung von Männern in die betriebliche Organisation familienfreundlicher Maßnahmen Situation Die Beschäftigung mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfolgte in der Vergangenheit in den meisten Unternehmen überwiegend aus der Perspektive von und mit Blick auf Frauen. Hierdurch besteht die Gefahr, dass die Situation von Männern unzureichend berücksichtigt wird und keine an den männer- spezifischen Bedarf angepassten Angebote entwickelt werden. Maßnahme Unternehmen sollten darauf achten, dass in Teams oder Projektgruppen, die familienorientierte Angebote konzipieren, immer auch Männer eingebunden sind. So können männerspezifische Sichtweisen auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der passgenauen Ausgestaltung betrieblicher Angebote unmittelbar berücksichtigt werden. Die Beteiligung von Männern signalisiert zudem, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie beide Geschlechter betrifft, und unterstützt die an männliche Mitarbeiter gerichtete Kommu- nikation familienorientierter Angebote. Praxisbeispiel Daimler (Mercedes-Benz Werk Wörth): Einbindung von Männern in die Projektgruppe „Familie und Beruf“ In die Projektgruppe „Familie und Beruf“, die im Mercedes-Benz Werk Wörth mit der Ausgestaltung familienorientierter Maßnahmen betraut ist, waren von Beginn an Männer eingebunden. Hintergrund war zunächst, dass auf die Mitwirkung von – im Werk Wörth entsprechend der Mitarbeiterstruktur über- wiegend männlichen – Führungskräften Wert gelegt wurde. Als Folge wurden frühzeitig Männer als Zielgruppe familienorientierter Angebote erkannt. Eine Besonderheit ist zudem das Rotationsprinzip in der Projektgruppe. Durch den Wechsel im Jahresturnus beteiligt sich eine große Zahl an Führungskräften an der Projektgruppe und trägt familienbewusste Ansätze in die jeweiligen Unternehmensbereiche hinein. 25 3.4.4 Väter-Netzwerk Situation Väter, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten ihres Engagements in der Familie einschränken, betreten noch immer Neuland. Ihnen fehlt die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch im Umgang mit ihrer Situation und dabei entstehenden Rollenkonflikten. Zudem wird ihre besondere Lage im Unternehmen nicht wahrgenommen. Maßnahme Die Förderung von Mitarbeiternetzwerken ist ein bewährter Ansatz des Diversity Managements, der vielfache Funktionen erfüllt:  Die am Netzwerk beteiligten Männer können sich über ihre Erfahrungen austauschen, voneinander lernen, gemeinsam Lösungen entwickeln und gegenüber dem Personalmanagement Vorschläge und Standpunkte formulieren.  Die Aktivitäten und die Sichtbarkeit des Netzwerks tragen zur Wahr- nehmung und zur Normalisierung der Rolle in der Familie engagierter Väter im Unternehmen bei.  Durch das Netzwerk werden Rollenmodelle engagierter Väter als Orien- tierung für andere Mitarbeiter kommuniziert.  Für interessierte Mitarbeiter stehen die Netzwerkmitglieder als „niedrig- schwellige“ Ansprechpartner zur Verfügung. Hierbei können auch die betrieblichen Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer effektiv kommuniziert werden.  Das Netzwerk kann unternehmensintern gezielt Lobbyarbeit in eigener Sache betreiben und auf die Angebote hinwirken.  Das Personalmanagement erhält kompetente Ansprechpartner als Exper- ten in eigener Sache für die Bedarfsklärung und die Planung und Ausgestaltung männerorientierter Angebote.  Mitglieder des Väter-Netzwerks können im Rahmen von Führungs- kräfteschulungen als Experten in eigener Sache für die Situation engagierter Väter sensibilisieren. Ein Väter-Netzwerk sollte vom Unternehmen gezielt initiiert und mit definierten Kompetenzen und gegebenenfalls einem Budget für Aktivitäten ausgestattet werden. Als Anstoß ist die persönliche Aufforderung von Männern, zum Beispiel im Rahmen von Workshops oder themenspezifischen Veranstaltungen, sinnvoll. Praxisbeispiel Commerzbank: Netzwerk „Fokus Väter“ Das 2004 gegründete Netzwerk „Fokus Väter“ ist ein Zusammenschluss von Vätern aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen der Commerzbank. Die Ziele des Netzwerks sind:  Beispiele aktiver Vaterschaft vorzuleben,  ein positives Vaterbild bankintern und nach außen zu vermitteln,  Väter zu ermutigen, neue Wege zu gehen,  eine Plattform zum regelmäßigen Austausch zu bieten,  Führungskräfte für das Thema zu sensibilisieren sowie  die Bedeutung von Familienkompetenzen zu etablieren. 26 3.5 Führungskompetenz Männer, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten eines stärkeren Engagements in der Familie einschränken möchten, befürchten häufig – und oft nicht zu Unrecht – mit ihrem Wunsch Irritationen und Unverständnis bei Vorgesetzten hervorzurufen. Führungskräfte sind bei der Einführung und Umsetzung väter- und familienbewusster Maßnahmen entscheidend involviert: als Informations- träger, Multiplikatoren, Vorbilder, aber auch als Betroffene. Erfahrungen aus mehreren Unternehmen zeigen, dass sich Männer bei Wünschen und Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie meist unmittelbar an die direkten Vorgesetzten wenden. Allein deshalb müssen Unternehmen darauf achten, dass ihre Führungskräfte bei familienorientierten Regelungen kompetent informieren und entscheiden können. Viele Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben direkte Auswirkungen auf die Arbeit der Führungskräfte: Bei flexiblen Arbeitszeiten kann mehr Abstimmung und Vorausplanung nötig werden, der Informations- fluss in Teams wird wichtiger und mit steigender Eigenverantwortung der Unterstellten sinken die Kontrollmöglichkeiten. Daher ist es notwendig, Füh- rungskräfte zu einem frühen Zeitpunkt für das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer“ zu sensibilisieren und ein Verständnis für die Situation und die Bedürfnisse von Männern zu schaffen. 3.5.1 Schulungen Situation Die partnerschaftliche Teilung von Erwerbstätigkeit und familiären Aufgaben wird erst von der jüngsten Elterngeneration zunehmend angestrebt. Führungskräfte sind daher in der Regel weder aufgrund ihrer eigenen Biografie noch aufgrund von Erfahrungen aus dem Betriebsalltag auf Männer vor- bereitet, die sich neben der Erwerbstätigkeit umfassend an der Pflege und Erziehung ihrer Kinder beteiligen möchten. Maßnahme Schulungen zum Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer“ bzw. Diversity-Trainings für Führungskräfte, die dieses Thema aufgreifen, erfüllen einen doppelten Zweck: Zum einen erfolgt eine Sensibilisierung für die Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zum anderen werden praktische Kompetenzen für die Führung von in Familie und Beruf gleichermaßen engagierten Männern und Frauen vermittelt. Anhand von Beispielen aus dem Alltag bzw. typischen Fällen können innerhalb der Trainings Probleme verdeutlicht und passende Lösungsmodelle entwickelt werden. Führungskräfte bekommen somit einen Eindruck von typischen Anforderungen im Alltag der Beschäftigten und können so deren Anliegen und deren Situation besser beurteilen. 27 Praxisbeispiel Universität des Saarlandes: Diversity-Fortbildungen für Führungskräfte Das Zentrum für Schlüsselkompetenzen an der Universität des Saarlandes plant, im Rahmen der Arbeitsgruppe „Kommunikation und Führung“ Workshops für Dekane und Professoren einzuführen. Mit den Diversity- Fortbildungsprogrammen strebt die Hochschule an, die Unternehmenskultur so zu gestalten, dass die Problemlagen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie selbstverständlicher angesprochen werden. Die Schulungen richten sich gezielt an die obere Leitungs- und Führungsebene. 3.5.2 Diversity-Kompetenz als Beförderungskriterium Situation „Weiche“ Ziele und Kompetenzen zu Diversity oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie – die mit der Chancengleichheit der Geschlechter in Mitteleuropa gegenwärtig den zentralen Punkt des Diversity Managements bildet – verlieren im betrieblichen Alltag gegenüber „harten“ Zielvorgaben von Führungskräften wie Produktivität und Umsatz faktisch oft ihre Bedeutung. Die Folge: Vom Unternehmen vorgesehene Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden nicht konsequent umgesetzt. Maßnahme Eine Integration der Diversity-Kompetenz in zentrale Prozesse wie die Beur- teilung von Führungskräften ist geeignet, die Unterstützung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei der Balance von Beruf und Familie gegenüber anderen, konkurrierenden Zielen im Betrieb aufzuwerten. Beispielsweise können die Diversity-Kompetenz und die Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Rahmen einer Balanced-Scorecard-basierten Unternehmenssteuerung als strategisches Ziel definiert und daraus systema- tisch entsprechende Zielvorgaben von Führungskräften abgeleitet werden. Praxisbeispiel Daimler: Berücksichtigung der Diversity-Kompetenz bei der Führungskräfteentwicklung Die Führungskräfteentwicklung bei Daimler orientiert sich an einem durchgängigen und weltweit etablierten Prozess: dem „Leadership Evaluation And Development“-Prozess – kurz LEAD. Aus den Unternehmenswerten wurden sieben Leadership Competencies abgeleitet, die den Orientierungsrahmen für das Führungshandeln sowie die Grundlage für die Bewertung und Entwicklung der Daimler-Führungsmannschaft bilden. Eine dieser sieben beurteilungs- relevanten Führungskompetenzen ist die Förderung von Diversity. 28 3.6 Maßnahmen zum Elterngeld (Partnermonate) Mit der 2007 in Kraft getretenen Elterngeld-Regelung, die exklusive Monate für Partner vorsieht, ist durch den Gesetzgeber ein deutliches Signal für eine partnerschaftliche Teilung von Berufs- und Familienaufgaben gesetzt und ein hochattraktives Angebot für junge Väter geschaffen worden. Die Partnermonate treffen auf eine hohe Resonanz: Jeder sechste Vater nimmt bislang Elterngeld in Anspruch, eine weitere Zunahme zeichnet sich ab. Unternehmen sollten die Möglichkeit nutzen, die Elternzeit gemeinsam mit Vätern im Ausgleich der Interessen beider Seiten zu gestalten. Die Partnermonate eignen sich zudem als thematischer Schwerpunkt für an Männer gerichtete Veranstaltungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 3.6.1 Betriebliche Beratung zu Möglichkeiten der Elterngeld- Inanspruchnahme Situation Die Elterngeld-Regelung bietet verschiedene Möglichkeiten der Inan- spruchnahme. Bislang werden die Partnermonate überwiegend blockweise in Anspruch genommen. Die weniger bekannte Möglichkeit zur Teilzeitarbeit mit finanziellem Ausgleich wird dagegen selten praktiziert, obwohl diese ein auch längerfristig tragfähiges Modell zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie darstellt – und häufig auch im Interesse des Unternehmens liegt. Maßnahme Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, sollten durch den Betrieb umfassend zu den verschiedenen Inanspruchnahmemöglichkeiten informiert und auf die oft nicht bekannte Möglichkeit zur Teilzeitarbeit während der Elternzeit hingewiesen werden. Hierbei sollten auch die finanziellen Aus- wirkungen von Auszeiten und Teilzeitarbeitsmodellen unter Berücksichtigung der staatlichen Förderung besprochen werden. Unter Berücksichtigung der Interessen des Vaters und des Unterneh- mens kann eine im beiderseitigen Interesse liegende Variante der Elterngeld- Inanspruchnahme entwickelt und vereinbart werden. Info Das Elterngeld wird an Vater und Mutter insgesamt für maximal 14 Monate gezahlt, wenn auch die Partnerin bzw. der Partner wegen der Kinderbetreuung zwei Monate nicht oder in reduziertem Umfang arbeitet. Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen. Mutter und Vater können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Das Elterngeld kann bei gleichem Gesamtbetrag auf die doppelte Anzahl von Monaten gedehnt werden. Eine Person kann also beispielsweise die ihr zustehenden zwölf Monatsbeträge auf 24 Monate verteilen und erhält dann jeden Monat einen halben Monatsbetrag. Auch die Partnermonate können gedehnt werden, sodass ein Paar auf bis zu maximal 28 halbe Monatsbeträge kommen kann. Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit insgesamt 60 Wochenstunden (30 + 30) erwerbstätig sein. Damit besteht die Möglichkeit, auch während der Elternzeit das Familieneinkommen in einem gewissen Umfang zu sichern. 29 Bei Teilzeittätigkeit im Bezugszeitraum des Elterngeldes erhält die Betreu- ungsperson 67 Prozent ihres wegfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden höchstens 2.700 Euro monatlich berücksichtigt. Tipp Ausführliche Informationen zu Elterngeld und Erziehungszeit sowie ein Elterngeld-Rechner, mit dem die Höhe des zu erwartenden Elterngeldes auf Grundlage der Lohnabrechnungen ermittelt werden kann, stehen auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Service/themen- lotse,thema=thema-elterngeld.html. Praxisbeispiel Robert Bosch GmbH: Teilzeit und Elternzeit für Männer und Führungskräfte Unter dem Leitgedanken „flexibel, fair, familienfreundlich“ bietet Bosch zahl- reiche maßgeschneiderte Teilzeit- und Elternzeit-modelle für die Mitarbeiten- den an. Die Angebote, die über die Internetseite www.teilzeit-bei-bosch.de und über eine Teilzeit-Broschüre kommuniziert werden, richten sich explizit auch an Männer und Führungskräfte. Dies wird bekräftigt durch ein Interview mit dem Geschäftsführer und Arbeitsdirektor zur Bedeutung von Teilzeitmöglichkeiten für Mitarbeitende und – mit Blick auf den Fachkräftemangel – für das Unter- nehmen. Eine Online-Datenbank mit aktuellen Teilzeitstellenangeboten ergänzt das Internetangebot. Zudem werden auf der Internetseite Väter und Führungs- kräfte aus dem Unternehmen vorgestellt, die im Rahmen von Kurzinterviews ihre Erfahrungen mit familienbedingter Teilzeit oder Elternzeit weitergeben. Mittlerweile zeigt sich eine große Akzeptanz: Die Zahl der Männer, die Elternzeit nehmen – häufig in Teilzeitmodellen – hat sich in den letzten zwei Jahren verdreifacht und die Inanspruchnahme geht meist über die zwei reser- vierten Partnermonate hinaus. Praxisbeispiel Giesecke & Devrient GmbH: Individuelle Lösungen zur Gestaltung der Elternzeit für Väter Das auf Banknotendruck, elektronischen Zahlungsverkehr und Chipkarten spezialisierte Unternehmen Giesecke & Devrient bemerkt eine zunehmende Nachfrage von Vätern, die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen. Im Rahmen einer Veranstaltung wird über die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten informiert, Elternzeit auch in Teilzeit in Anspruch zu nehmen. Da wegen des oft sehr spezifischen Know-hows der Fach- und Führungskräfte Vertretungs- lösungen schwer realisierbar sind, wird versucht, einen Ausgleich zwischen dem Interesse des Unternehmens und dem Wunsch der Beschäftigten zu finden und individuell für beide Seiten tragfähige Elternzeit-Lösungen zu entwickeln. Rund ein Viertel der Väter in Elternzeit nimmt diese Teilzeitmodelle in Anspruch. 30 3.6.2 Umfassende Information zu familienorientierten Leistungen bei Inanspruchnahme der Partnermonate Situation Personalabteilungen hatten bislang in der Regel kaum Möglichkeiten, um herauszufinden, wie viele und welche männlichen Mitarbeiter mit kleinen Kindern im Unternehmen arbeiten. Dadurch war zum einen der potenzielle Bedarf an familienorientierten Angeboten für Männer überhaupt nicht einschätzbar, zum anderen konnte die Kommunikation von familien- orientierten Angeboten nicht direkt an die Zielgruppe der jungen Väter ge- richtet werden. Die erhöhte Inanspruchnahme des Elterngeldes eröffnet einer männer- orientierten Personalpolitik neue Chancen: Väter werden im Unternehmen sichtbar. Dem Personalmanagement eröffnet dies die Möglichkeit, Väter gezielt anzusprechen und über familienorientierte Angebote zu informieren. Maßnahme Der Prozess der Beantragung der Elternzeit ist eine geeignete Gelegenheit zur Information werdender Väter über betriebliche Regelungen und Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierbei können, an die Vorstellungen des Vaters angelehnt, passende familienorientierte Regelungen konkret ausgeführt und praktische Tipps zur Vereinbarkeit gegeben werden. Das Personal- management bekommt hierdurch auch eine unmittelbare Rückmeldung, welche Angebote im Unternehmen auf Resonanz bei Vätern stoßen und wo Weiterentwicklungsbedarf besteht. 31 3.7 Flankierende Angebote für Männer Väter, die eine aktive Rolle bei der Fürsorge und Erziehung ihrer Kinder übernehmen, betreten nicht nur in der Arbeitswelt Neuland. Auch ihre Rolle in der Familie ist keineswegs klar umrissen, auch im Privatleben fehlen bislang Vorbilder. Für Unternehmen ist es sinnvoll, Väter bei der Suche nach tragfähigen Lösungen und Rollenmodellen in Privatleben und Beruf zu unterstützen, um konfliktreichen Arrangements in der Familie und am Arbeits- platz vorzubeugen. 3.7.1 Väter-Workshops Situation Das Spannungsfeld von Beruf, Partnerin, Kindern und eigenen Interessen führt bei Vätern leicht zu einem konfliktreichen und unbefriedigenden Berufs- wie auch Privatleben. Um dem entgegenzuwirken, benötigen Väter die Kompetenz, tragfähige Arrangements zur Balance von Beruf und Familie auszuhandeln und im Alltag umzusetzen. Maßnahme In Väter-Workshops werden Männern Strategien zur Entlastung und zur eigenen Handlungsfähigkeit bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vermittelt. In den Workshops entwickeln Männer Perspektiven, wie eine Balance zwischen betrieblichen Leistungsanforderungen, den Wünschen der Partnerin und der Kinder und eigenen Interessen aussehen kann und nach den eigenen Vorstellungen aussehen sollte. Darauf aufbauend werden konkrete Strategien entwickelt, wie diese Vorstellungen realisiert werden können, welche Punkte mit Vorgesetzten und der Familie geklärt und abgestimmt werden sollten und in welcher Form diese Absprachen zu treffen sind. Praxisbeispiel Airbus: Workshops zu Entlastungsstrategien für Väter Airbus bietet Mitarbeitern Workshops zum Thema „Entlastungsstrategien für Väter“ an. Die von der Organisationsberatung Dads GbR durchgeführten Seminare zielen auf einen verantwortungsvollen Umgang von Vätern mit ihren eigenen Ressourcen. In einem ersten Schritt erfolgt anhand der Erfahrungen der Teilnehmer eine Situationsanalyse, auf deren Grundlage Handlungsbedarfe abgeleitet werden. Als konkrete Handlungsansätze werden Methoden des Stress- und Zeitmanagements sowie der persönlichen Organisation für Männer vermittelt. 3.7.2 Vater-Kind-Programme Situation Im Familienalltag ruft der Umgang mit den Kindern oft Unsicherheiten und Konflikte hervor. Angebote der Familienbildung können Eltern wichtige Kompetenzen für den Familienalltag vermitteln. Von Vätern werden entsprechende Programme und Kurse von Familienbildungsstätten anders als von Müttern nur selten genutzt. Betrieblich organisierte Angebote stoßen dagegen auf eine deutlich höhere Resonanz. 32 Maßnahme Vater-Kind-Programme umfassen gemeinsame Aktivitäten mit Kindern wie Ausflüge, Spiele, Sport oder handwerkliche Arbeiten, die von Fachleuten aus der Familienbildung begleitet werden. Im Rahmen der Programme, die sich in der Regel über ein Wochenende erstrecken, besteht zudem die Gelegenheit für den Austausch unter den Vätern und mit den Familienpädagogen. Ziel der Programme ist, die Familienkompetenzen der Väter zu stärken, um damit die Qualität der Vater-Kind-Beziehung und damit auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Die Gelegenheit, mit den Kindern eine intensive Zeit zu verbringen, kann zudem einen Ausgleich für Phasen besonderer beruflicher Belastung und eingeschränkter Verfügbarkeit in der Familie darstellen. Darüber hinaus ist das Angebot von betrieblich organisierten Vater-Kind-Programmen ein deutliches Signal, dass väterliches Engagement in der Familie vom Unternehmen begrüßt wird, und unterstützt damit den Wandel in der Unternehmenskultur. Praxisbeispiel Daimler (Mercedes-Benz Werk Wörth): Vater-Kind-Wochenenden Bei Daimler sind extern begleitete Vater-Kind-Wochenenden ein Teil des betrieblichen Weiterbildungsprogramms. Das Angebot schafft die Gelegenheit für Väter, intensiv Zeit mit ihren Kindern bei gemeinsamen Unternehmungen in der freien Natur oder beim Spielen drinnen zu verbringen, andere Väter aus dem Kollegenkreis kennenzulernen und sich mit ihnen über Erfahrungen mit den Kindern und über den Alltag zwischen Beruf und Familie auszutauschen. Ziel ist, Vätern Kompetenzen für den Familienalltag und für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu vermitteln. 33 3.8 Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wird in den kommenden Jahren zu einem wesentlichen Thema betrieblicher Personalpolitik werden. Demografisch bedingt wird die Zahl der Pflege- und Hilfebedürftigen erheblich zunehmen. Die häusliche Angehörigenpflege wird dabei sowohl aus finanziellen Gründen, aber auch, weil sie von Familien gewünscht wird, eine wichtige Rolle spielen. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich neben dem Beruf um die Pflege ihrer Eltern kümmern werden. Bereits heute sind 23 Prozent der Hauptpflegepersonen gleichzeitig berufstätig, davon knapp die Hälfte in einer Vollzeittätigkeit. Zwei Drittel der Pflegepersonen sind im erwerbsfähigen Alter. Auch wenn im Schwerpunkt die Altersgruppe der 50- bis 70-Jährigen Pflegeaufgaben übernimmt, sind auch jüngere Pflegende keineswegs eine Seltenheit. Nach wie vor übernehmen vor allem Frauen die Pflegeaufgaben, aber die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass sich auch zunehmend Männer bei der Pflege ihrer Angehörigen engagieren (Schneekloth/Wahl 2005). In zahlreichen Unternehmen deutet sich der für die Zukunft absehbare Bedarf an Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bereits an: Mitarbeiterbefragungen, zum Beispiel bei Airbus und bei Daimler, zeigen, dass Männer hier einen besonders hohen Bedarf an Unterstützung bei der Pflege der Eltern im Rahmen einer familienbewussten Personalpolitik sehen. Die meisten in diesem Praxisleitfaden aufgeführten Maßnahmen sind sowohl für Väter wie auch für pflegende Männer geeignet. Im Folgenden wird eine Auswahl zentraler, spezifisch auf die Angehörigenpflege bezogener Maßnahmen aufgeführt. Für eine umfassendere Darstellung von betrieblichen Ansatzpunkten zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wird auf den ebenfalls in der Reihe „für die praxis“ der berufundfamilie gGmbH erschienenen „Praxis- leitfaden Eltern pflegen“ hingewiesen. 3.8.1 Kommunikation des Themas „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ Situation Pflegende Beschäftigte wissen oft nicht, dass ihr Unternehmen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege anbietet. Dies liegt zu einem guten Teil daran, dass das Interesse der Beschäftigten an entsprechenden Maßnahmen in der Regel gering ist, solange sie noch nicht selbst mit einem Pflegefall in der Familie konfrontiert sind. Die Folge: Wird ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, wissen Mitarbeiter nicht, dass, wo und wie sie Unterstützung im Unternehmen bekommen können. Damit die angebotenen Leistungen effektiv genutzt werden, ist daher eine regelmäßige und nachdrückliche Information, die auch (noch) nicht Betroffene erreicht, unverzichtbar. Maßnahme Eine kontinuierliche Kommunikation des Themas „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ und der eingeführten betrieblichen Maßnahmen führt dazu, dass die Beschäftigten bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit im Angehörigenkreis wissen, dass vom Unternehmen hierzu Unterstützung angeboten wird. Dies ist eine 34 erste Grundlage, um weitere Informationen im Bedarfsfall selbstständig einzu- holen. Die offensive Kommunikation trägt zudem dazu bei, die im Unterschied etwa zur Kinderbetreuung oft noch nicht als „hoffähig“ empfundene An- gehörigenpflege zu enttabuisieren und Mitarbeiter zur Inanspruchnahme der Angebote zu ermutigen. Zur Kommunikation des Themas „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ eignen sich die üblichen Medien wie Intranet und Mitarbeiterzeitschrift. Eine besondere Aufmerksamkeit kann durch Aktionstage, Vorträge oder andere Veranstaltungen erzeugt werden. Praxisbeispiel Merz: Gezielte Ansprache und Unterstützung von Männern zum Thema „Pflege“ Im Rahmen von Betriebsversammlungen und Mitarbeitergesprächen informiert das Healthcare-Unternehmen Merz gezielt männliche Beschäftigte über das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ und kommuniziert Beispiele von Männern aus dem Kollegenkreis, die Angehörige pflegen. Erreicht werden soll neben einer Enttabuisierung des Themas, dass die Pflege nicht ausschließlich als Angelegenheit von Frauen wahrgenommen wird. Auf die erfolgreiche Kommunikation bauen die weiteren Unterstützungsmaßnahmen des Unter- nehmens auf. So trifft Merz für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Ange- hörigen schnelle und unkomplizierte individuelle Regelungen für gewünschte Arbeitspausen. Das Hilfeangebot wird abgerundet durch das „Kompetenz- training Pflege“, das in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Bündnis für Familie und weiteren Kooperationspartnern angeboten wird, sowie durch die Kooperation mit der ElternService AWO GmbH, die Beratungs- und Vermitt- lungsleistungen zum Thema „Pflege“ anbietet. 3.8.2 Kurzfristig gewährte Freistellungen Situation Eine Pflegebedürftigkeit tritt oft unvorhergesehen ein. Angehörige benötigen in einem solchen Fall kurzfristig Zeit, um sich gut zu informieren und das Pflegearrangement zu organisieren. Auch bei einer unerwarteten Verschlech- terung des Zustands der pflegebedürftigen Person haben Beschäftigte häufig das Bedürfnis, sich in dieser Zeit intensiv um den betroffenen Angehörigen zu kümmern. Wenn für diese belastenden Tätigkeiten reguläre Urlaubstage in Anspruch genommen werden, bleibt entsprechend weniger Freiraum für Erholungszeiten, worunter der Gesundheitszustand der Pflegenden leiden kann. Maßnahme Sowohl unbezahlte längerfristige Freistellungen als auch eine bestimmte Anzahl frei verfügbarer Sonderurlaubstage bieten sich als Pausenmaßnahmen für pflegende Angehörige in derartigen Ausnahmesituationen an. Wichtig sind dabei kurze Antragsfristen und eine flexible Handhabung der Freistellungen. Nicht nur der Beginn, sondern auch der Verlauf und das Ende der Pflegetätigkeit durch den plötzlichen Tod des Angehörigen sind oft nicht vorhersehbar. Daher sollte bei einer längeren Freistellung nicht nur deren Beginn, sondern auch der Wiedereinstieg ins Unternehmen kurzfristig ermöglicht werden. Während der familienbedingten Auszeit ist dem Arbeitgeber wie auch dem Arbeitnehmer zu empfehlen, in Kontakt zu bleiben sowie möglichst auf den Erhalt der Qualifikation zu achten. 35 3.8.3 Bereitstellung von Informationsmaterial Situation Die Pflegebedürftigkeit eines Elternteils trifft Angehörige oft gänzlich unvorbereitet. Zunächst benötigen die Angehörigen möglichst schnell um- fassende Informationen über Betreuungsmöglichkeiten, finanzielle und recht- liche Aspekte, aber auch über kompetente Anlaufstellen für eine Beratung, da in kürzester Zeit weitreichende Entscheidungen getroffen werden müssen. Maßnahme Unternehmen können Informationsmaterial zu den organisatorischen, finanzi- ellen und rechtlichen Aspekten der Pflege und zu Unterstützungsmöglichkeiten zusammenstellen und den Mitarbeitern bei Bedarf als Flyer, Broschüren oder im Intranet zugänglich machen. Gut und gezielt informierte Mitarbeiter werden unter anderem schneller die notwendigen Arrangements getroffen haben, als wenn sie erst selbst die Informationen recherchieren müssten. 3.8.4 Beratung zu Pflegearrangements und Vermittlung externer Unterstützungsdienste Situation Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen mit dem plötzlichen Eintreten von Krankheit und Pflegebedürftigkeit im engeren Familienkreis die ersten Erfahrungen mit dem Thema „Pflege“. Ihre Kenntnisse der regionalen Pflege- und Betreuungsangebote sind in den meisten Fällen gering. Ebenso haben sie sich noch nicht mit finanziellen und rechtlichen Fragen rund um das Thema „Pflegeversicherung“, wie zum Beispiel dem Einstufungsverfahren in eine Pflegestufe, auseinandergesetzt. Plätze in Pflegeeinrichtungen sind zudem nicht jederzeit überall zu bekommen – und die Qualität der Einrichtungen können die Angehörigen in der Regel nicht beurteilen. Jede Pflegekonstellation ist zudem an sehr individuelle Rahmen- bedingungen gekoppelt. Gerade für die Vereinbarkeit von Beruf und häuslicher Pflege ist ein durchdachtes und passgenau abgestimmtes Arrangement nötig, welches umfangreiche Informationen und einen erheblichen Koordina- tionsaufwand erfordert. Berufstätige fühlen sich in einer solchen Situation schnell überfordert und haben Sorge vor den persönlichen und finanziellen Belastungen, die auf sie zukommen werden. Maßnahme Eine bedarfsgerechte Beratung und Vermittlung der Angebote der regionalen Pflege- und Betreuungsdienste durch kompetente Fachleute ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Die Zusammenstellung eines geeigneten Pflegearrangements kann am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Betroffenen erarbeitet werden. Der passende Zuschnitt auf die individuellen Rahmenbedingungen ist einer der wichtigsten Punkte, um Beruf und Pflegetätigkeit zu vereinbaren. Tipp Für Unternehmen ist es in der Regel nicht sinnvoll, das erforderliche Know-how selbst aufzubauen und den Beratungs- und Vermittlungsservice unternehmens- intern anzubieten. Mittlerweile bieten verschiedene private Dienstleister eine umfassende Beratung und die Vermittlung von Pflegeleistungen an. Gegebe- nenfalls kann das erforderliche Know-how auch in Kooperationen wie den Lokalen Bündnissen für Familie bereitgestellt werden. 36 4. Das audit berufundfamilie Das audit berufundfamilie ist ein strategisches Managementinstrument zur Einführung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es wurde 1998 auf Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung entwickelt, um Unternehmen Wege zu zeigen, wie eine tragfähige Balance von Unternehmensinteressen und Belangen der Beschäftigten umgesetzt werden kann. Durch das audit berufundfamilie profitieren Unternehmen aller Branchen und Größenklassen von einer familienbewussten Personalpolitik, da sie mit Einzelmaßnahmen nicht nur auf akut auftretende Probleme reagieren, sondern Familienbewusstsein als Strategie für eine erfolgreiche Personalpolitik einsetzen. Im Rahmen einer Auditierung werden der Status quo im Unternehmen begutachtet, betriebsindividuelle Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt und realisierbare Ziele vereinbart. Unternehmen, die diesen Prozess erfolgreich durchlaufen, erhalten das Zertifikat zum audit berufundfamilie. Dabei ist es nicht entscheidend, möglichst viele Ziele und Maßnahmen zu vereinbaren. Vielmehr liegt das Ziel der Auditierung darin, mit den für das einzelne Unternehmen sinnvollen Maßnahmen ein stimmiges Gesamtkonzept zu ent- wickeln, das bedarfsgerecht, kostengünstig sowie ohne großen administrativen Aufwand realisierbar ist. Das audit berufundfamilie erfasst über 140 mögliche Einzelmaßnahmen, die in allen klassischen Bereichen der Personalpolitik ansetzen: vom Aufbau flexibler Arbeitszeitmodelle, der familiengerechten Gestaltung von Arbeits- abläufen und der Einführung von Telearbeit über die Verbesserung der Informations- und Kommunikationsabläufe sowie der Führungskompetenz, Fragen der Personalentwicklung und der Gewährung geldwerter Leistungen bis hin zum Angebot von Serviceleistungen für Familien. Ein externer, von der berufundfamilie gGmbH geschulter, unabhängiger Auditor begleitet den gesamten Prozess. Die Beteiligung von Vertretern der Unternehmens- und Personalleitung, von Betriebsratsmitgliedern, Frauen- oder Diversity-Beauftragten, Führungskräften und interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellt sicher, dass die Belange aller relevanten Bereiche des Unternehmens berücksichtigt werden. Nach erfolgreicher Durchführung des audit berufundfamilie werden die Unternehmen mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie ausgezeichnet und erhalten das Recht, das europaweit geschützte Signet zu führen. Die zertifizierten Unternehmen werden in der dreijährigen Umsetzungsphase von der berufundfamilie gGmbH betreut, in das Netzwerk der auditierten Unternehmen aufgenommen und profitieren so von dem Know-how der berufundfamilie gGmbH und den Erfahrungen anderer Unternehmen. Was das audit berufundfamilie in puncto Wirtschaftlichkeit wert ist, zeigen die Ergebnisse der Begleitforschung des Forschungszentrums Familien- bewusste Personalpolitik (FFP): In Unternehmen mit einem passgenauen Angebot familienbewusster Maßnahmen fehlen die Beschäftigten weniger häufig: Ihre Fehlzeitenquote ist um 16 Prozent, ihr Krankenstand um 11 Prozent geringer als bei der Vergleichsgruppe nicht familienbewusster Unternehmen. Auch der Einfluss familienbewusster Maßnahmen auf die Fluktuation ist durchaus positiv. Die Beschäftigten kehren nach der Elternzeit schneller wieder 37 an ihren Arbeitsplatz zurück und werden nach ihrer Rückkehr schneller in die Arbeitsabläufe integriert. Ingesamt liegen Mitarbeitermotivation und Mit- arbeiterproduktivität um 17 Prozent höher als bei nicht familienbewussten Unternehmen. Im Wettbewerb um künftige Mitarbeiter haben familienbewusste Unter- nehmen die Nase vorn – schließlich beeinflusst das gestärkte Image den Bewerber-Pool positiv. Eine nachhaltig betriebene familienbewusste Personal- politik vereinfacht die Rekrutierung im Allgemeinen und bei Führungskräften und Spezialisten im Besonderen. Das audit berufundfamilie wird von den Wirtschaftsverbänden (DIHK, BDA, BDI und ZDH) empfohlen. Die Schirm- herrschaft zum audit berufundfamilie haben Bundeswirtschaftsminister Glos und Bundesfamilienministerin von der Leyen übernommen. Einmal jährlich zeichnen sie die auditierten Unternehmen bei einer öffentlichkeitswirksamen Zertifikatsverleihung aus. Weitere Informationen erhalten Sie bei der: berufundfamilie gGmbH Feldbergstraße 21 60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 . 300 388-0 Telefax: 069 . 300 388-77 E-Mail: info@beruf-und-familie.de sowie im Internet unter: www.beruf-und-familie.de 38 5. Der kleine Baukasten: Anleitung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer Ist der Bedarf für männerorientierte Angebote bekannt? Liegen Erkenntnisse zum Bedarf an familienorientierten Maßnahmen für Männer vor? ausführliche Informationen: Ist bekannt, wie viele Männer im Unternehmen kleine Kinder oder unterstützungsbedürftige Eltern haben? Ist bekannt, in welchem Maße sich die Männer neben ihrer Berufstätigkeit in der Familie engagieren (möchten)? Werden Workshops angeboten, in denen der Bedarf für männerorientierte Angebote erhoben wird? Kap. 3.1 Erfolgt eine Sensibilisierung im Unternehmen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer? Wird im Unternehmen die Bedeutung und Erwünschtheit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer kommuniziert? ausführliche Informationen: Wird das Thema „Väter und Familie“ in Unternehmensmedien (Mitarbeiterzeitschrift, Intranet usw.) angesprochen? Kap. 3.2.1 Ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer Thema im Rahmen von Unternehmensveranstaltungen? Kap. 3.2.2 Werden Männer aus dem Unternehmen, die sich in der Familie engagieren, als Vorbilder kommuniziert? Kap. 3.2.3 Ist die Information der Mitarbeiter über die Angebote sichergestellt? Werden zur Information des männerfreundlichen Angebots genutzt….? ausführliche Informationen: ….eine geschlechtsneutrale Information über die unternehmensinternen Kommunikationswege Kap. 3.2.1 und Kap. 1 ….explizit an Männer gerichtete Informationsveranstaltungen Kap. 3.2.2 ….Implementierung des Themas Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege in Einstellungs-/Mitarbeitergespräche Kap. 3.2.4 39 Bestehen begünstigende organisatorische Voraussetzungen für männerorientierte Angebote? Vorhanden sind …? ausführliche Informationen: ….betriebliche Ansprechpartner für Männer Kap. 3.4.2 ….die Thematisierung der Work-Life-Balance in Mitarbeitergesprächen Kap. 3.4.1 ….die Einbindung von Männern in die Konzeption familienorientierter Angebote Kap. 3.4.3 und Kap. 3.4.4 Sind die Führungskräfte ausreichend eingebunden? Die besondere Funktion der Führungskräfte wird gestärkt durch…? ausführliche Informationen: ….die Durchführung von Schulungen Kap. 3.5.1 ….die Etablierung der Diversitykompetenz als Beförderungskriterium Kap. 3.5.2 Arbeitszeit und Elterngeld? Werden flexible Arbeitszeitmodelle zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie angeboten? ausführliche Informationen: Bestehen Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit (Arbeitszeitkonten, Teilzeit, Temporäre Freistellungen) ? Kap. 3.3.1, Kap. 3.3.2 und Kap. 3.3.4 Wird gewährleistet, dass Männer feste Familienzeiten reservieren können? Kap. 3.3.3 Wird über die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit während der Elternzeit informiert? Kap. 3.6.1 Wird über die Partnermonate der neuen Elterngeld-Regelung informiert? Kap. 3.6.2 Flankierende Angebote für Väter Werden Angebote der Kompetenzförderung bzgl. der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer in Form von … angeboten? ausführliche Informationen: Workshops Kap. 3.7.1 Vater-Kind-Programme Kap. 3.7.2 Beruf und Pflege Inwieweit werden Maßnahmen zum Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Männer“ angeboten? ausführliche Informationen: Wird das Thema „Männer und Pflege“ in Unternehmensmedien (Mitarbeiterzeitschrift, Intranet usw.) angesprochen? Kap. 3.8.1 Werden kurzfristig Freistellungen gewährt? Kap. 3.8.2 Wird zu Unterstützungsangeboten informiert? Werden externe Unterstützungsdienste vermittelt? Kap. 3.8.3 und Kap. 3.8.4 Beispiel für eine Unternehmensbefragung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer I. Fragen zu Ihnen und zu Ihrer Familie 1. Wie alt sind Sie? unter 30 Jahre  30 – 40 Jahre  41 – 50 Jahre  über 50 Jahre  2. In welcher Position bzw. Funktion sind Sie im Unternehmen tätig? (unternehmensspezifische Ebenen/Bereiche einfügen) 3. Arbeiten Sie Vollzeit oder Teilzeit? Vollzeit  Teilzeit, und zwar zu ______ %  4. Leben Sie mit einer Ehefrau oder Partnerin zu- sammen? Ja  Nein   Falls ja, ist Ihre Ehefrau/Partnerin auch erwerbstätig? Ja, in Vollzeit  Ja, in Teilzeit  Vorübergehend nicht  Nein  5. Haben Sie Kinder? Ja, im eigenen Haushalt  Ja, aber nicht im eigenen Haus- halt  Noch nicht, aber wahr- scheinlich in den nächsten Jahren  Nein (wenn nein, bitte weiter mit Frage 6)   Falls Sie Kinder in ihrem Haushalt haben, wie viele? 1 Kind  2 Kinder  3 Kinder  4 Kinder oder mehr   In welchem Alter sind Ihre Kinder? (Bitte tragen Sie jeweils die Kinderzahl pro Altersgruppe ein) unter 6 Jahre ___ 6 – 11 Jahre ___ 12 – 16 Jahre ___ über 16 Jahre ___ 6. Sind Sie selbst bei der Betreuung oder Pflege (älterer) Angehöriger beteiligt? ja  nein  7. Rechnen Sie für die kommenden fünf Jahre damit, dass ein Angehöriger hilfe- oder pflegebedürftig wird und Sie sich an der Unterstützung aktiv beteiligen werden? ja  nein  40 II. Fragen zur Bedeutung von Familienbewusstsein in Ihrem Unternehmen 8. Inwiefern stimmen Sie den folgenden Aussagen zur Bedeutung der familienorientierten Personalpolitik in Ihrem Unternehmen zu? stimme voll und ganz zu stimme eher zu bin unent- schieden stimme eher nicht zu stimme überhaupt nicht zu a Die familienbewusste Personalpolitik ist für mich bei der Wahl eines Arbeitgebers von Bedeutung.      b Eine familienbewusste Personalpolitik ist für Mitarbeiter ohne Kinder oder pflegebedürftige Angehörige ohne Bedeutung.      c Die familienbewusste Personalpolitik macht mein Unternehmen gegenüber anderen Unter- nehmen als Arbeitgeber attraktiv.      d Ohne die familienorientierten Angebote würde ich ernsthaft einen Arbeitgeberwechsel erwä- gen.      e Familienbewusstsein ist ein wichtiger Bestand- teil der Firmenkultur meines Unternehmens.      f Familienbewusstsein spielt für mich keine Rolle.      Wenn Sie weder Kinder noch pflegebedürftige Angehörige haben noch diese Situation in absehbarer Zukunft erwarten, ist die Befragung hier für Sie zu Ende. Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme! III. Einschätzung der persönlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie 9. Inwiefern stimmen Sie den folgenden Aussagen zur Bedeutung der familienorientierten Personalpolitik in Ihrem Unternehmen zu? stimme voll und ganz zu stimme eher zu bin unent- schieden stimme eher nicht zu stimme überhaupt nicht zu a Ich bin mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Großen und Ganzen zufrieden.      b Freiräume, mich neben dem Beruf um meine Familie kümmern zu können, sind wichtig für meine persönliche Zufriedenheit.      c Wegen meiner Arbeitsbelastung habe ich öfters Konflikte mit meiner Partnerin.      d Für mich persönlich ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Problem.      e Für meine Familie habe ich neben meiner Berufs- tätigkeit genug Zeit.      f Meine Partnerin und ich können uns die Betreu- ung und Erziehung des Kindes bzw. der Kinder so aufteilen, wie wir uns das wünschen.      g Ich würde beruflich gerne etwas zurückstecken, um mich mehr um meine Familie kümmern zu können.      41 IV. Einschätzung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Ihrem Unternehmen 10. Inwiefern stimmen Sie den folgenden Aussagen zum Familienbewusstsein im Unternehmen zu? stimme voll und ganz zu stimme eher zu bin unent- schieden stimme eher nicht zu stimme überhaupt nicht zu a Bei konkreten Problemen mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf findet man immer ein offenes Ohr bei Vorgesetzten.      b Bei Fragen und Anliegen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiß ich nicht, an wen ich mich am besten wenden kann.      c Mir fehlt die Übersicht über die familienorien- tierten Angebote im Unternehmen.      d Ich fühle mich über die familienorientierten Angebote im Unternehmen gut informiert.      e Ich wünsche mir im Unternehmen mehr Familienorientierung.      f Als Mann befürchte ich konkrete negative Konsequenzen für meine Karriere, wenn ich familienorientierte Angebote wahrnehme.      g Als Mann trifft man im Unternehmen auf deut- lich mehr Vorbehalte als Frauen, wenn man familienorientierte Regelungen in Anspruch nimmt.      h Wenn man als Mann Spielräume möchte, um sich mehr um die Familie zu kümmern, wird das im Unternehmen voll und ganz akzeptiert.      V. Fragen zur Kenntnis, Nutzung und Bedeutung familienorientierter Angebote 11. Ihr Unternehmen bietet mehrere Maßnahmen und Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie an. Bitte geben Sie an, ob Sie die jeweiligen Angebote kennen bzw. interessant finden und ob Sie diese Angebote gerne nutzen würden oder bereits nutzen. Wie wichtig sind diese Angebote aus Ihrer Sicht für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bewerten Sie diese Angebote auf einer Skala von 1 = »sehr wichtig« bis 5 = »überhaupt nicht wichtig«. Kenntnis und Nutzung der Regelung(en) Das Angebot ist für die Verein- barkeit von Beruf und Familie ... Kenne ich nicht ist für mich nicht interes- sant würde ich gerne nutzen habe ich bereits genutzt sehr wichtig überhaupt nicht wichtig a Flexible Arbeitszeiten (z.B. Arbeitszeitkonten, Gleitzeit)     1 2 3 4 5      b Teilzeitregelungen     1 2 3 4 5      c Telearbeit oder mobile Arbeit     1 2 3 4 5      d Beratung zum Elterngeld     1 2 3 4 5      e Beratung zur Angehörigenpflege     1 2 3 4 5      f Weitere Maßnahme(n): _________________________     1 2 3 4 5      42 43 7. Adressen, Ansprechpartner und Links Adressen und Ansprechpartner berufundfamilie gGmbH Eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung Feldbergstraße 21 60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 . 300 388-0 Telefax: 069 . 300 388-77 E-Mail: info@beruf-und-familie.de Internet: www.beruf-und-familie.de Ansprechpartner: Stefan Becker, Geschäftsführer Prognos AG Henric-Petri-Straße 9 CH-4010 Basel Telefon: +41 61 . 32 73-200 Telefax: +41 61 . 32 73-300 E-Mail: info@prognos.com Internet: www.prognos.com Ansprechpartnerin: Tilmann Knittel, Projektleiter Airbus Deutschland GmbH Kreetslaag 10 21129 Hamburg Telefon: 040 . 74 37-0 Telefax: 040 . 74 34-422 E-Mail: regine.vonlarcher@airbus.com Internet: http://www.airbus.com Ansprechpartnerin: Regine von Larcher, Head of Cultural Integration Management Anton Schönberger Stahlbau & Metalltechnik Kirchstraße 12 92548 Wölsendorf Telefon: 094 35 . 25 77 Telefax: 094 35 . 87 25 E-Mail: info@schoenberger-web.de Internet: www.schoenberger-web.de Ansprechpartnerin: Sabine Schönberger, Geschäftsführung Commerzbank AG Kaiserplatz 60261 Frankfurt am Main Telefon: 069 . 136 20 Telefax: 069 . 285 389 E-Mail: info@commerzbank.com Internet: www.commerzbank.de Ansprechpartnerin: Barbara David, Leiterin Chancengleichheit / Diversity 44 Dads Organisationsberatung GbR Am Felde 2 22765 Hamburg Telefon: 040 . 180 739 30 Telefax: 040 . 39 90 84 72 E-Mail: post@dads-online.de Internet: http://www.dads-online.de/ Ansprechpartner: Heiko Sulimma, Geschäftsführung Daimler AG 70546 Stuttgart Telefon: 0711 . 170 Telefax: 0711 17 222 44 E-Mail: harald.klein@daimler.com Internet: http://www.daimler.com/dccom/woerth Ansprechpartner: Harald Klein, Leiter Personal-Service-Center DATEV eG Virnsberger Str. 63 90329 Nürnberg Telefon: 0911 . 911 319-0 Telefax: 0911 . 319 3196 E-Mail: elisabeth.schulz@datev.de Internet: http://www.datev.de/ Ansprechpartnerin: Elisabeth Schulz, Sachbearbeiterin im Personalservice DekaBank-Konzern Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 . 714 7652 Telefax: 069 . 71 47 29 60 E-Mail: helga.loehr@dekabank.de Internet: http://www.dekabank.de/db/de/index.jsp Ansprechpartnerin: Helga Löhr, stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Giesecke & Devrient GmbH Prinzregentenstraße 159 81677 München Telefon: 089 . 411 9-0 Telefax: 089 . 411 915 35 E-Mail: christina.wagner@gi-de.com Internet: http:// www.gdm.de Ansprechpartnerin: Christina Wagner, Personalverantwortliche 45 Hessischer Rundfunk Bertramstraße 8 60320 Frankfurt am Main Telefon: 069 . 155-24 82 Telefax: 069 . 155-30 05 E-Mail: peschaeferschubert@hr-online.de Internet: www.hr-online.de Ansprechpartnerin: Petra Schaefer-Schubert, Frauenbeauftragte Merz Pharma GmbH & Co. KGaA Eckenheimer Landstraße 100 60318 Frankfurt am Main Telefon: 069 . 150 3-1 Telefax: 069. 150 320 0 E-Mail: contact@merz.de Internet: www.merz.de Ansprechpartner: Dr. Rüdiger Koch, Betriebsratsvorsitzender Robert Bosch GmbH Robert-Bosch-Platz 1 70839 Gerlingen-Schillerhöhe Telefon: 0711 . 811 38251 Telefax: 0711 . 811 267238 E-Mail: stock@de.bosch.com Internet: www.bosch.de Ansprechpartnerin: Heidi Stock, Leiterin Projekt Chancengleichheit Universität des Saarlandes Campus 66123 Saarbrücken Telefon: 0681 . 302-2911 Telefax: 0681 . 302-2609 E-Mail: auditfamilie@uni-saarland.de Internet: http://www.uni-saarland.de/de Ansprechpartnerin: Dr. Sibille Jung, audit Projektleitung Windwärts Energie GmbH Plaza de Rosalia 1 30449 Hannover Telefon: 0511 . 123573-0 Telefax: 0511 . 123573-19 E-Mail: info@windwaerts.de Internet: www.windwaerts.de Ansprechpartnerin: Sylvia Reckel, Presse und Unternehmenskommunikation 46 Internet-Links www.beruf-und-familie.de Internetpräsenz der berufundfamilie gGmbH. Informationen zum Zertifikat audit berufundfamilie und audit familiengerechte hochschule. Aktionsforum Männer und Leben / www.impulstagung.de Das Aktionsforum ist ein regionales Netzwerk und ein Interessenverbund in der Rhein-Main-Region, das sich unter Berücksichtigung der männlichen Perspektive für eine neue Balance von Familie, Arbeit und Leben einsetzt. Akteure des Forums sind Unternehmen, Institutionen, Initiativen, kommunale Einrichtungen, Kirchen und Verbände. Das Aktionsforum veranstaltet in etwa zweijährigem Abstand Impulstagungen, deren Ankündigung und deren Dokumentation unter www.impulstagung.de verfügbar sind. www.bmfsfj.de Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, u.a. mit einem Eltern- geldberechnungs-Tool: www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Service/themen-lotse,thema=thema-elterngeld.html www.dads.de Dads – Väter in Balance GbR berät Unternehmen und Institutionen, wie Väter durch die gezielte Vereinbarkeit von Familie und Beruf in ihrer Leistungsfähigkeit und Lebensqualität gefördert werden können. www.erfolgsfaktor-familie.de Website des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesfamilienministeriums und der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (BDI, BDA, DIHK, ZDH) sowie des DGB. Informationen und Beispiele zum Thema „Betriebliche Ferienbetreuung“. Erläuterung organisatorischer Fragen anhand von Best-Practice-Fällen. www.familienbewusste-personalpolitik.de Die Website der Initiative „Familienbewusste Personalpolitik in der Metropolregion Nürnberg“ bietet eine umfangreiche Infothek zu Maßnahmenbereichen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Darüber hinaus stellt die Arbeitsgruppe „Väter im Betrieb“ maßnahmenspezifische Checklisten und Arbeitsvorlagen, wie zum Beispiel den „Väterbrief“ der DATEV eG zur Verfügung. www.ffp-muenster.de Die Website des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik stellt Forschungsarbeiten und Hilfsmittel vor, wie zum Beispiel den berufundfamilie-Index. Dieser Index ist ein Instrument, mit dem Unternehmen ihr betriebliches Familienbewusstsein messen können. Über einen Fragenkatalog wird ein betriebsspezifischer Wert errechnet, der zwischen 0 und 100 liegen kann. www.hessenstiftung.de Die von der Hessischen Landesregierung gegründete hessenstiftung – familie hat zukunft führt seit 2003 das Förderprogramm „Väter in Familie und Beruf“ mit mehreren Praxis- und Forschungs- projekten durch. 47 www.hilfe-und-pflege-im-alter.de Der vom BMFSFJ geförderte Internetratgeber „Hilfe und Pflege im Alter“ bietet älteren Menschen und pflegenden Angehörigen einen Überblick und erläutert anschaulich die vielfältigen Hilfen und Dienstleistungen, die für Ältere angeboten werden. Das Spektrum reicht von Beratungsstellen über ambulante Dienste bis hin zur Finanzierung der häuslichen Pflege. www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de Internetpräsenz der Initiative Lokale Bündnisse für Familie. Hier finden Interessenten eine bundesweite Liste aller Bündnisse für Familie. In den Lokalen Bündnissen für Familie schließen sich Kommunen, Unternehmen, Kirchen, Kammern, Gewerkschaften, Verbände, Stiftungen, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Mehrgenerationenhäuser und andere Gruppen in freiwilligen lokalen Netzwerken zusammen, um nachhaltig die Familienpolitik vor Ort zu gestalten. www.mittelstand-und-familie.de Schrittweise Anleitung, wie mittelständische Unternehmen eine kurzfristige Ferienbetreuung anbieten können. Sammlung von Checklisten und Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Arbeitsanfallanalysen und Excel-Listen, zur Personaleinsatzplanung sowie zu Beispielkostenkalkulationen. www.vaeter.de Der 2001 in Hamburg gegründete Verein Vaeter e.V. unterstützt Väter dabei, Vaterschaft und Beruf besser zu verbinden. Das Angebot umfasst Kurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Vätern, Vater-Kind-Reisen und Coachings zur Stabilisierung der Vater-Kind-Beziehung. Der Verein arbeitet zudem mit Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung einer väterorientierten Personalpolitik zusammen. www.vaeter-nrw.de Themenportal des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit väterspezifischen Informationen für Väter und Fachkräfte, u.a. Hinweisen auf Veranstaltungen und Forschungsergebnisse. 48 8. Literatur und Studien Literatur Das Väter-Buch – Ratgeber für Väter zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Gestaltung von Vaterrolle und Partnerschaft. Von Baisch, Volker und Neumann, Bernd. Knaur Verlag, München, 2008. Die Rolle des Vaters in der Familie. Von Fthenakis, Wassilios E. und Minsel, Beate. Kohlhammer, Stuttgart, 2002. Evaluation des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit. Endbericht 2008. Von Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Hrsg. v. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 2008. Familienorientierte Personalpolitik – Checkheft für kleine und mittlere Unternehmen. Hrsg. v. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, DIHK- Deutscher Industrie- und Handelskammertag und der berufundfamilie gGmbH. Berlin, 2008b. Auch als PDF erhältlich unter: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf- Anlagen/familienorientierte-personalpolitik-checkheft Leitfaden „Familienbewusste Personalpolitik“ – Informationen für Arbeitnehmervertretungen, Unternehmens- und Personalleitungen. Hrsg. v. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin, 2008a. Auch als PDF erhältlich unter: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf- Anlagen/Familienbewusste-Personalpolitik,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit. Perspektiven für eine lebenslaufbezogene Familienpolitik. Siebter Familienbericht. Bericht der Sachverständigenkomission. Berlin, 2005. Kinder und Karrieren: Die neuen Paare. Lukoschat, Helga und Walther, Kathrin. Hrsg. v. Bertelsmann Stiftung, Verlag Berltelsmann Stiftung, Gütersloh, 2008. Praxisleitfaden „Betriebliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“. Hrsg. v. der berufundfamilie gGmbH, Frankfurt am Main, 2007. Selbständigkeit und Hilfebedarf bei älteren Menschen in Privathaushalten. Pflegearrangements, Demenz, Versorgungsangebote. Hrsg. v. Schneekloth, Ulrich und Wahl, Hans-Werner. Kohlhammer, Stuttgart, 2005. 49 Studien Arbeitslandschaft 2030. Steuert Deutschland auf einen generellen Personalmangel zu? Eine Studie der Prognos AG, Basel. Hrsg. v. vbw – Verband der Bayerischen Wirtschaft e.V., München, 2008. Betriebswirtschaftliche Ziele und Effekte einer familienbewussten Personalpolitik. Arbeitspapier Nr. 5. Hrsg. V. Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik. Münster und Berlin, 2008. Auch als PDF erhältlich: www.ffp-muenster.de/arbeitspapier/Arbeitspapier_FFP_2008_5.pdf Betriebswirtschaftliche Effekte einer familienbewussten Personalpolitik. Ergebnisse einer repräsentativen Unternehmensbefragung. Factsheet. Hrsg. v. Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik. 2008. Auch als PDF erhältlich unter: http://www.ffp-muenster.de/praesentationen/factsheet_bwleffekte.pdf Betriebswirtschaftliche Effekte familienfreundlicher Maßnahmen. Kosten-Nutzen-Analyse. Prognos AG, im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, Europäischer Sozialfonds. Berlin, 2003. Auch als PDF erhältlich unter: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf- Anlagen/Betriebswirtschaftliche-Effekte,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Erfolge familienbewusster Personalpolitik im Zeitablauf. Thesenpapier. Hrsg. V. Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik. Münster und Berlin, 2008. Auch als PDF erhältlich: http://www.ffp- muenster.de/thesenpapiere/Thesenpapier_FFP_Erfolge_familiebewusster_Personalpolitik_im_Zeitab lauf.pdf Ergebnisse der Befragung „Betriebswirtschaftliche Effekte familienbewusster Maßnahmen“. Hrsg. v. Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik an der Universität Münster und der Steinbeiss-Universität Berlin, 2006 Auch als PDF erhältlich: http://www.ffp-muenster.de/thesenpapiere/Thesenpapier_FFP_Ergebnisse_der_Befragung.pdf Fachkräftemangel – was kann das Personalmanagement tun? Personalblitzlicht: Befragungsergebnisse der DGFP e.V. zum Thema „Fachkräftemangel“. Von Geighardt, Christiane, 2007. Väterfreundliche Maßnahmen im Unternehmen. Ansatzpunkte – Erfolgsfaktoren – Praxisbeispiele. Prognos AG, Basel, 2005. Auch als PDF erhältlich: http://www.work-and-life.de/aktuelles/Vaeterbroschuere-Langfassung-Komplett.pdf http://www.ffp-muenster.de/thesenpapiere/Thesenpapier_FFP_Erfolge_familiebewusster_Personalpolitik_im_Zeitablauf.pdf © 2 00 8 be ru fu nd fa m ili e gG m bH | G es ta ltu ng : w w w .w er kz w ei .d e Fo to gr af ie : J ok er , B on n, G em ei nn üt zi ge H er tie -S tif tu ng , F ra nk fu rt a . M . Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Schirmherrschaft Gefördert durch www.beruf-und-familie.de audit berufundfamilie® berufundfamilie gGmbH Feldbergstraße 21 60323 Frankfurt am Main Telefon 069 . 300 388-0 Telefax 069 . 300 388-77 info@beruf-und-familie.de www.beruf-und-familie.de Eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/familienbildung/vaetertreffpunkt/interessantes/literaturtipps/HF_sections/content/ZZkaJmx6vqyIpC/ZZkaJn8Cj07fdz/M%C3%A4nner%20vereinbaren%20Beruf%20und%20Familie.pdf
Die Badische Revolution 1848-1849 Die Badische Revolution 1848-1849 Ausstellung der Stadt Karlsruhe 1973 Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Band 2 Herausgegeben von der Stadt Karlsruhe Die Badische Revolution 1848 - 1849 DOKUMENTE DES KARLSRUHER STADTARCHIVS UND DES PFINZGAU-MUSEUMS Ausstellung im Rathaus-Saal Durlaeh, 16. Juni bis 29. Juli 1973 Ausrichtung der Ausstellung und Katalog Technik Graphik und Plakat Druck Archivdirektor Dr. Ludwin Langenfeld Erich Kaufmann Gottfried Rögner Badendruck GmbH Karlsruhe 1973 Die Stadt Karlsruhe dankt den Testamentsvollstreckern von Prof. Dr. Franz Schnabel. stellvertretend für alle Herrn Prof. De. Heinrich Lutz, Wien, für die Nachdruckerlaubnis des Aufsatzes .,Das Land Baden und die Revolution von 1848/ 49". Die auf dem Einband wiedergegebene Zeichnung bezieht sich auf die Katalog- nummer Seite 40, VII, 3. ZUM GELEIT Das Land Baden und seine ehemalige Landeshauptstadt Karlsruhe haben in der Geschichte der deutschen Revolution 1848-1849 eine besonders exponierte Rolle gespielt. Kein anderes deutsches Land hat für die freiheitlichen Ziele so hohe Blutopfer gebracht wie Baden. In Karlsruhe waren das nach den Zerstö- rungen des Zweiten Weltkrieges wiederaufgebaute Rathaus und das leider aus den Trümmern nicht mehr wiedererstandene Ständehaus Schauplatz der hefti- gen Auseinandersetzungen zwischen den revolutionären und den reaktionären Mächtegruppen, die sich im Gegeneinander von,. Volkswehren" und "Bürger- wehren« manifestierten. Darum ist es eine verpflichtende Aufgabe für die Stadt Karlsruhe, an läßlich des 125. Gedächtnisjahres der großen deutschen Volkserhe- bung, dieser Ereignisse zu gedenken, zumal ihr größter und ältester Stadtteil, Durlach, durch die Schlacht bei Durlach sich für immer in den Kalen.der der ent- scheidenden Revolutionsgefechte eingeschrieben hat. So ist es auch kein Zufall, sondern eher ein wohlbedachter Stolz, daß diese Gedächtnisauss tellung aus- schließlich auf Besitztümer des Karlsruher Stacltarchivs und des Pfinzgau- Museums in Karlsruhe-Durlach zurückgreift. In der Erwartung, daß diese Dokumentation das besondere Interesse unserer geschichtsbewußten Bevölkerung finden möge, wünsche ich der Ausstellung vol- len Erfolg. Otto Dullenkopf Oberbürgermeister 5 ~,::~,.- - ... ' 1 , FRANZ SCHNABEL Das Land Baden und die Revolution von 1848 / 49 Seit dem Dreißigjährigen Kriege war der Schwerpunkt des deutschen Gesche- hens vom alten, rheinischen Deutschland, von Franken und Schwaben nach dem Osten gerückt, wo die heiden deutschen Großmächte Osterreich und Preußen und auch andere größere Territorien wie Sachsen entstanden waren. Wien und Berlin, Leipzig und Dresden, Königsberg und Breslau waren zu Mittelpunkten des politischen, des geistigen und wirtschaftlichen Lebens geworden, während die alten deutschen Reichsstädte im Westen nichts mehr von ihrem ehemaligen Ruhme erahnen ließen. Speyer und Worms waren bedeutungslos geworden. auch in Köln beschränkten sich die Bewohner auf ein Leben im Alltag und mit engem Gesichtskreis, und Straßburg wurde eine französische Provinzstadt. Nur Frank- furt behielt dank seiner unvergleichlichen Lage sein Ansehen als Krönungsstadt der Kaiser und als Stadt der Messen; aber Goethe zog es vor, die Vaterstadt mit dem Fürstenhof in Weimar zu vertauschen, und SchilIer verließ Mannheim, die Residenzstadt der rheinischen Kurfürsten und Stätte seiner ersten Triumphe, und wanderte gleichfalls ostwärts. Dieser Zug nach dem Osten ist dann durch das 19. Jahrhundert unterbrochen worden. Das Gesicht des deutschen Lebens wurde nochmals nach dem Westen gewendet; noch einmal ist der Rhein - trotz Bis- marck, der von Herkunft ostelbischer Junker war - zum Mittelpunkt der deut- schen Geschichte geworden. Handel und Industrie haben dank der Gunst der Natur in den rheinischen Landen zuerst und vornehmlich sich entfaltet, die Eisenbahn und das Dampfschiff haben den bis dahin verödeten Strom und seine Ufer wieder belebt, Frische und Frohsinn des rheinfränkischen Stammes entzün- deten sich an den neuen Aufgaben, die das Jahrhundert stellte. So haben rheini- sches Bürgertum und rheinische Arbeiterschaft erweckend und gestaltend einge- griffen in den Gang des deutschen Lebens. Was immer aber die Menschen damals in Angriff nahmen, alles mündete stets in das große Anliegen, das die Nationen Europas erfüllte: Die Völker erstrebten den nationalen Staat und wollten ihn ausbauen als Rechtsstaat, als Verfassungsstaat, als Staat der sozialen Gerechtigkeit. Und auch diese zentrale Idee des Jahrhunderts ist in Deutschland zuerst am Rheine wach geworden, hier ist sie mehr als irgendwo sonst voran ge- tragen worden, rheinische Menschen sind vor anderen führend gewesen in der nationalstaatlichen und konstitutionellen Bewegung und haben das Werk bis nahe an eine erSte Erfüllung gebracht. Der Freiherr vom Stein stammte .. von des Rheins gesegneten Gebreiten", er setzte sich bei der preußischen Staatsreform 7 die Aufgabe, das ostelbische, von slawischen Institutionen und Anschauungen durchsetzte Land nach dem Vorbilde des westdeutschen Lebens umzugestalten. Aus der Vorgeschichte der nationalstaatlichen und konstitutionellen Einigung Deutschlands im vorigen Jahrhundert sind zumal auch die rheinischen Wirt- schaftsführer und die rheinischen Juristen - Hansemann, Camphausen, die Brüder Reichensperger - nicht hinwegzudenken. Im Rheingau war Heinrich v. Gagern beheimatet, der Präsident der Deutschen Nationalversammlung in Frankfurt; der hessische Landtag war ihm Vorschule parlamentarischer Wirk- samkeit gewesen. Ein Sohn des rheinischen Landes war auch Karl Marx, er war in Trier geboren und hat in Köln mit der .. Rheinischen Zeitung" die publizisti- sche Tätigkeit begonnen; auch für ihn handelte es sich darum, die Kleinstaaterei und den fürstlichen Absolutismus zu überwinden und eine Einheit des Volkes zu schaffen, die er sich freilich ganz anders dachte als die Liberalen, die Demokra- ten und die Utopisten seiner Zeit. Vor allem aber ist das badisch-pfälzische Land zum Zentrum jener Volksbe- wegung geworden, die seit der Julirevolution von 1830 immer stärker an- schwoll. Von hier aus hat die deutsche Märzrevolution von 1848 mächtige Impulse erhalten, die zur Einberufung einer deutschen Nationalversammlung, zum Versuch der Reichsgründung durch die Paulskirche geführt haben. Die Mannheimer Handelsleute erfuhren tagtäglich in ihrem Geschäft, wie wichtig nicht nur der freie Verkehr im Innern Deutschlands war - da hatte seit 1834 der .. Zollverein" zur Not geholfen -, sondern daß überhaupt ein Klein- oder Mittelstaat mit einem Serenissimus an der Spitze einem vorwärtsstrebenden und wachsenden Volke nicht mehr genügen konnte. In Mannheim wurde im Jahre 1840 der Hafen eröffnet, der auf lange hinaus der größte Binnenhafen Deutsch- lands werden sollte; Camphausen als Präsident der niederrheinischen Handels- kammer sprach bei der Feier und rühmte dabei Köln und Mannheim, daß sie als Nachbarn am gleichen Strome zusammengehörten, auch wenn sie jetzt noch ver- schiedenen Potentaten unterstanden. Das war nicht nur im Interesse der wirt- schaftlichen Zusammenarbeit gesagt: das politische Denken drängte voran und forderte den Staat der Freiheit und Einheit, weil nur er fähig war, das Recht zu schützen und zu verwirklichen und die Menschen ihrer Bestimmung entgegenzu- führen zu einem vollendeten und glücklichen Leben. Diese Kaufleute wußten, daß man nur weiterkommen konnte, wenn es gelang, das Volk für die deutsche Einheit zu begeistern, und daß man es freilich nicht für Zolltarife und Steuerge- setze, auch wenn diese noch so wichtig und einheitlich waren, begeistern konnte. Gerade ein Angehöriger des Mannheimer Handelsstandes, Friedrich Daniel Bas- sermann, ist es gewesen, der in diesem Sinne die parlamentarische Initiative er- griffen hat. Im Jahre 1844 trug er im badischen Landtag - zum ersten Male in einer deutschen Ständeversammlung! - den Gedanken eines deutschen Parla- mentes vor. Der badische Minister Alexander v. Dusch unterbrach ihn: .. Wir haben hier nicht Deutschland zu organisieren, sondern für die badischen Interes- sen zu sorgen." Er aber fuhr fort und entwickelte die Bedeutung, die schon so 8 oft in der Geschichte das Parlament für das Werden einer staatlichen, einer national staatlichen Einheit gehabt hatte. Die süddeutschen Mittelstaaten waren ja eben darum vor einem Menschenalter mit Verfassungen ausgestattet worden, damit aus Franken und Alemannen, aus Katholiken und Protestanten, aus Pfäl- zern und Breisgauern, aus Reichsstädtern, Markgräflern und Stiftsuntertanen ein neues Volk, das badische oder württembergische oder bayerische Volk werde. Und die gemeinsame Arbeit im Landtag hatte in der Tat den Gegensatz der alten und neuen Landesteile sowie den Gegensatz der Stämme verschwinden lassen und neue, über das ganze Staatsgebiet reichende Gruppen oder Parteien geschaffen. Wie sich versteht, fehlte in Bassermanns Rede nicht der Hinweis auf das britische Parlament, wo der Haß zwischen Schotten und Engländern begra- ben liegt. Der ganze Optimismus der Zeit kommt zum Ausdruck, wenn der Red- ner sagt: "Ich denke mir ein deutsches Parlament vielleicht noch größer als ein englisches und erhabener in seiner Unabhängigkeit, in seinem Edelmut und sei- nem Befreitsein vom Parteigeist. " Mit Friedrich Daniel Bassermann wird "Karl Mathy immer zusammen ge- nannt werden - ein vorzüglicher national ökonomischer Schriftsteller, der von Mannheim aus in ganz Deutschland gehört wurde. Einst war er als "Demagoge" in die Schweiz geflohen, wo er unter den Emigranten aller Nationen sich bewegt und dabei gesehen hatte, wie eine große Erhebung über alle Länder hinweg sich vorbereitete und in geordnete Bahnen gelenkt werden mußte, wenn sie nicht Europa in ein Chaos stürzen sollte. Nach seiner Rückkehr gründete Mathy mit Bassermann in der gemeinsamen Vaterstadt Mannheim einen Verlag, beide arbeiteten als Abgeordnete in der badischen Zweiten Kammer, wirkten dort für die freiheitliche Ausgestaltung der badischen Verfassung und für die Reform des Deutschen Bundes, um schließlich einzusehen, daß man auf diesem Wege nie weiterkam und auch der Ausbau des Zoll vereins durch ein Zoll parlament nicht genügte. Unverkennbar war freilich, daß nur eine große Krisis die Regierungen zum Nachgeben bewegen könne. Ihr Herannahen spürte man, und so rüsteten sich diese beiden Mannheimer auf den Augenblick, wo in Europa und in Deutsch- land die alten Gewalten zusammenbrechen würden und zwischen Untergang und Aufbruch eine neue Ordnung gewonnen werden mußte. In der Nachbar- stadt Heidelberg, an der Universität, hatten sie Gesinnungsfreunde. Dort wirkte der Rechtslehrer Mittermaier, der als Präsident der Zweiten Kammer ein weit- hin bekannter Führer der gemäßigten Opposition war. Auch die beiden Ge- schichtsschreiber Gervinus und Ludwig Häußer gehörten zu diesem Kreise, der sich mit der "Deutschen Zeitung" ein publizistisches Organ schuf und so von Heidelberg aus die Männer der gleichen gemäßigten Richtung aus ganz Deutsch- land zusammenführte. Es waren vornehmlich Gelehrte, hohe Beamte, kauf- männische Unternehmer; aus Mannheim gehörte vor allem noch Alexander v. Soiron zu ihnen. Sie traten ein für ein kleineres Reich ohne österreich, unter preußischer Führung, und sie hegten die Hoffnung, Preußen dabei auf konstitu- tionelle Bahnen lenken zu können. 9 Das Programm dieser .. kleindeutschen'" Politiker hatte freilich vieles auch ge- gen sich. Was wußten die Massen hier im Südwesten, die Bauern und Handwer- ker von Preußen? Sie kämpften gegen drückende Not; Mißernten und Handels- krisen ließen in den 40er Jahren die Zahl der Auswanderer nach Nordamerika auf jährlich 40 000 steigen, und immer noch herrschten Arbeitslosigkeit und ab- soluter Mangel. Die Bürokratie versagte vor diesen Problemen, mochte sie nun dem Systeme Metternichs dienen oder - wie dies in Baden vielfach schon der Fall war - dem bürgerlichen Fortschritt zuneigen. Während der Freiherr v. Blittersdorff den Landtag in engen Grenzen hielt und am Bundestag in Frank- furt jeden Ausbau des Deutschen Bundes, jeden Schritt zu einer Einigung der Stämme und Territorien verhindern half, suchte der Staatsrat Nebenius Handel und Gewerbe zu heben, was immer nur durch Anschluß des Einzelstaates an das Ganze der Nation geschehen konnte. Aber die notleidenden Handwerker in den Städten und die durch Zwergwirtschaft und Zehentablösung ins Gedränge ge- kommenen Bauern konnten auf die geheimrätlichen Entschließungen nicht war- ten. Weder die Regierung noch die bürgerliche Opposition in der Kammer brachte ihnen die rasche und sichtbare Hilfe. Um sich sahen sie den eitlen Glanz der Höfe. Nicht sehr weit, in Baden-Baden, befand sich die Spielbank, wo der Kurfürst von Hessen ganze Tage und Nächte am Tische zubrachte, kamerad- schaftlich mit den Croupiers das Geld des Volkes verspielend; in Karlsruhe aber, vor dem Landtag, verteidigte Nebenius die Spielhölle als eine Geldquelle des Staates. Auch in der Residenzstadt gab es Skandal geschichten, die Lebens- führung der Großherzogin galt als nicht einwandfrei, des Volkes Wut richtete sich gegen ihren Günstling, man stürmte sein Palais. Wie sollte"es besser werden? War es nicht - so sagten sich viele hier im Süd- westen - eine Illusion, den Wandel zum Guten von Preußen zu erwarten? War wirklich österreich rückständiger als Oste1bien und so sehr dem eigentlichen Deutschland entfremdet, wie die Kleindeutschen wahrmachen wollten? Und war der in sich geschlossene Nationalstaat nur dann erreichbar, wenn eine der beiden deutschen Großmächte ausschied? Oder war nicht etwa die deutsche Republik das durch die geschichtliche Entwicklung vorgezeichnete Ziel, nach- dem die Idee der Volkssouveränität längst aus der Studierstube ihrer Schöpfer herausgetreten war und in Westeuropa wie in Nordamerika die Staaten gestaltet hatte? Wenn man diesen Weg ging, dann gab es kein Preußen und kein Oster- reich mehr; das deutsche Volk brauchte alsdann nicht den Verzicht auf sich zu nehmen, den ihm die kleindeutschen Professoren zumuteten. Es brauchte sich nicht mit einem so unvollkommenen Nationalstaat abzufinden. Man wußte, daß nur die Revolution zu dieser Republik führen konnte und daß deren Gelingen in Deutschland ganz davon abhing, ob die Umwälzungen, die sich in anderen euro- päischen Staaten anbahnten, Erfolg hatten. Aber auch die Vorkämpfer des kleindeutschen Programmes mußten sich sagen, daß österreich nie anders als mit Waffengewalt aus seiner deutschen Vormachtstellung verdrängt werden konnte. Indem man den preußischen Ehrgeiz weckte und auf das deutsche Ziel 10 richtete, führte man, auch wenn Preußen Konzessionen an den Geist des Jahr- hunderts machte, in den werdenden deutschen Nationalstaat den Militarismus ein, den auch die kleindeutschen Politiker im Süden und Westen verabscheuten, da ihnen ein nationaler Verfassungsstaat als Bürge der individuellen Freiheit vorschwebte. Die Opposition im Lande begann sich also in den 40er Jahren zu teilen. Es war noch unausgesprochen: aber an der Frage, ob Monarchie oder Republik, schieden sich die Geister. Und wie die .. Halben" so hatten auch die .. Ganzen" vornehmlich ihren Sitz in Mannheim. Dort lebte als Rechtsanwalt Friedrich Hecker; ein schöner stattlicher Mann mit blondem Haar und mächtigem Bart, verstand er in rauschendem Pathos die Massen zu begeistern. Gustav Struve und Lorenz Brentano waren gleichfalls beliebte Volksführer. Auch im badischen Oberland, zumal am Bodensee, standen die Massen im Banne radikaler Redner. Nicht wenige von diesen .. Entschiedenen" waren reine Idealisten, ganz unöko- nomische Menschen, kümmerten sich nicht um ihr Geschäft und gerieten in Ver- mögensverfall; manche waren auch Anhänger der soeben neu aufkommenden Homöopathie - wie ihre Gegner, die Pietisten - oder huldigten anderen, sehr unpolitischen Liebhabereien. Fragen wir aber, warum denn gerade im Westen Deutschlands zuerst und am stärksten die Bewegung für Einheit und Freiheit begonnen hat! Wie war es mög- lich, daß hier - Blittersdorff pflegte sich so auszudrücken - der .. Ausguß des Geistes auf Knechte und Mägde" einsetzte, Straßen und Hallen beherrscht wur- den von Advokaten, Studenten und Handlungsgehilfen, überall die neumodi- schen Schlapphüte und Bärte und die blauen Blusen auftauchten und der Geist der Unbotmäßigkeit allgemein wurde? Dies war gewiß kein Wunder, nachdem dIe Fürsten und Fürstenräte seit 1815 wenig Glück gehabt hatten mit ihrer auf dem Wiener Kongreß ausgeklügelten Ordnung. Aber in Süddeutschland regte sich früher und mehr als irgendwo sonst der Widerspruch gegen das Alte und überkommene. Die Ursache wird man weniger im Volkscharakter als in den ge- schichtlichen Umständen zu suchen haben. Mögen die Pfälzer besonders beweg- lich, aufgeregt und laut sein und man mit Recht von ihrem eingeborenen Ratio- nalismus sprechen - die Szenen des Aufruhrs waren 1847 auch in München und Stuttgart schon bedrohlich genug. Dies waren freilich große Städte; aber auch Kleinstädte und ganze Landschaften wie der Breisgau hatten an der vormärz- lichen Bewegung einen starken Anteil . Im Süden und Westen hatte nun einmal der Geist der Aufklärung seit ]oseph II. das ganze Volk erfaßt. Alsdann hatte die Französische Revolution unmittelbar herübergewirkt, Napoleon hatte neue Staaten geschaffen, und die rheinbündische Bürokratie hatte Jahre hindurch ex- perimentiert und ausprobiert, wie man die altererbten Institutionen umgestalten, erneuern, beseitigen konnte - sie ersetzen konnte durch die neuen französi- sehen : diese suchte man den Landesverhältnissen anzupassen, aber nach zahlrei- chen Organisationsedikten und Reorganisationsedikten fand man dann wieder eine andere Lösung als besser. Was Robert Mohl in seinen Lebenserinnerungen 11 von semer im rheinbündischen Stuttgart verbrachten Jugend berichtet - damals, als das neue Königreich Württemberg begründet wurde -, gilt auch von vielen anderen Lebensläufen auf dem Boden des alten Deutschlands und zwischen den beiden revolutionären Zeiten von 1789 und 1848. Der Staats- rechtslehrer des modernen, konstitutionellen Systems erzählt, wie man in seiner Jugend und in diesem Lande immer wieder die Dinge wechseln und neu sich for- men sah, ohne daß persönlicher Schaden daraus erwuchs, wohl aber immer wie- der neue Unterhaltung: ,.Unter diesen Umständen konnte eine Pietät gegen das Alte und Bestehende so wenig als eine Furcht vor großen Änderungen aufkom- men; und wenn ich mir einiges Organisationstalent zuschreiben darf, so möchte doch vielleicht darauf von Einfluß gewesen sein, daß ich in meiner Jugend so viel habe ändern und gestalten sehen in der physischen wie in der moralischen Ordnung der Dinge." Eben darum kamen in Mannheim sowohl Bassermann wie Hecker dazu, ,.Deutschland zu organisieren". Der große Wandel, den die napoleonische Epo- che gebracht, hatte auch die alten historischen Städte in die Ecke geschoben: nicht Mainz, Worms oder Speyer, sondern Karlsruhe und Darmstadt wurden die Hauptstädte neuer Staaten. Auch Mannheim war eine solche annektierte Stadt, über welche die Kabinettspolitik willkürlich verfügt hatte. In den Palä- sten des kurpfälzischen Adels schlugen Bankiers, Geschäftsleute und Advokaten ihren Sitz auf; die herrlichen Säle, in denen einst eine festliche Schar sich bewegt hatte, wurden untergeteilt in Wohnzimmer für den Mittelstand. Im Gefühl, einer neuen und aufgedrungenen Landesherrschaft zu unterstehen, konnten diese Menschen l~nge Zeit keinen geschichtlichen Grund und Boden gewinnen. Zur Jugend und Modernität dieser süddeutschen Staaten gehörte auch noch das Verfassungsleben seit 1818, mit dem Landtag, den häufigen Wahlen, mit Agitation und Volksversammlungen, mit der Offentlichkeit des Lebens. Dies alles hatte die Menschen daran gewöhnt, ihre kleinen und dann auch die großen Anliegen laut zu erörtern und vorwärts zu treiben. Im Osten war das noch an- ders. Von seiner schlesischen Geburtsstadt Kreuzburg, wo sein Vater Bürgermei- ster war, berichtet Gustav Freytag in seiner Selbstbiographie, daß dort ums Jahr 1840 die Bürger gerade erst anfingen, sich um allerlei zu kümmern, was bis dahin der Magistrat allein verstanden hatte: die preußische Städteordnung des Freiherrn vom Stein war ja nach 1815 rückwärts revidiert worden, sie war wohl auch den Verhältnissen in den Ostprovinzen weit vorausgeeilt, und eine Landge- meindeordnung war überhaupt nicht zustandegekommen. In Baden dagegen be- saß man Staatsverfassung und Gemeindeordnung, auf dieser Grundlage hatten sich Gemeinsinn und Interesse für die öffentlichen Dinge entfaltet. Die Ge- schichte der badischen Landstände berichtet davon, wie man in dem berühmten Rondellsaal zu Karlsruhe die,. Verfassung zur Wahrheit zu machen" begann, bei ihrer Ausgestaltung alle Fragen des konstitutionellen Staatsrechtes gründlich er- örterte - die Teilung der Gewalten, die Grenzen zwischen Regierung und 12 Volksvertretung, die Ministerverantwortlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz und die Geschworenengerichte, die Pressefreiheit und überhaupt die Menschen- und Bürgerrechte! Der Landtag besaß freilich nicht die gesetzgeberische Initia- tive; um so mehr "Motionen" richtete er an den M.inistertisch. Man gewann Er- fahrung in der parlamentarischen Debatte und im Umgang mit der Regierung. Die erfolgreichen Sprecher aber ehrte man als Volksmänner mit Bürgerkronen und "Zweckessen". Nicht mit Unrecht betrachteten diese sich als Wortführer der ganzen Nation. Denn da sie unmittelbar auf den Bundestag nicht einwirken konnten, erhofften sie alles für die Freiheit und Einheit von einem Ausbau der Institutionen im Einzelstaat. Und ganz Deutschland blickte auf sie. Dies blieb während der ganzen vormärzlichen Zeit so. Seit der Julirevolution von 1830 wurde in den süddeutschen Landtagen der Ton schärfer, der Gegen- satz zwischen Regierung und Opposi tion, zwischen dem Deutschen Bundestag und den Landtagen der Einzelstaaten trat immer entschiedener hervor. Denn das Leben bildete sich in der eingeschlagenen Richtung weiter, während die Ministerkonferenzen von Karlsbad und Wien die Presse und den öffentlichen Geist festhielten. Entscheidend waren aber auch die Einflüsse von Frankreich her, die jetzt mit neuer Intensität einsetzten und naturgemäß das nahegelegene Baden besonders stark erfaßten. Frankreich besaß zwar nach 1815 die geistige Führung nicht mehr unangefochten; deutsche Klassik und Romantik hatten sich neben der französischen Kultur zu Ansehen gebracht. Aber die "teutonische" Be- wegung hatte versagt; auch an der Burschenschaft. aus der so viele Vorkämpfer von 1848 hervorgegangen sind, haftete doch sehr der Krebsschaden aller Studen- tenverbindungen. die Zeitvergeudung und die Abhängigkeit des einzelnen. Nach 1830 traten in der nationalen Bewegung auch die Erinnerungen an das alte Reich zurück. Auf dem Hambacher Fest von 1832, auf dem sich die Männer zu Einheit und Freiheit bekannten, hat sein geistiger Urheber, Joh. August Georg Wirth, den alten Reichsgedanken, der in ihm noch lebendig war, auf- leuchten lassen; aber der Blick der Teilnehmer lenkte sich doch vornehmlich auf die französischen Vorbilder. Verwaltung und Gesetzgebung der süddeutschen Staaten mit ihren fortgeschrittenen Prinzipien und ihrem praktischen Verfah- ren verdankte man Frankreich; nun umfaßte man leidenschaftlich auch den fran- zösischen Konstitutionalismus. Man studierte in den Geschichtsbüchern die De- batten der heiden Nationalversammlungen in der großen Revolution, man las in den Pariser Zeitungen die Verhandlungen der Deputiertenkammer. Paris war ja nicht nur für die Höfe die hohe Schule des Luxus und der Mode, es war auch die Stadt der Verschwörer, der Erwecker - das Gehirn, aus dem alle jene aufwüh- lenden Ideen hervorgingen, die Ursache der großen Umwälzungen waren. So wurde es auch jetzt die Vorschule für die Abgeordneten im nahen Grenzlande. Doch auch die Verfassung der Vereinigten Staaten nahm man sich mit Vorliebe zum Muster. Das von zwei badischen Abgeordneten, den weithin bekannten Professoren Rotteck und Welcker seit 1834 in fünfzehn Bänden herausgegebene Staatslexikon unterrichtete über alles, was man in Staatsleben und Politik brau- 13 • ehen konnte; es wurde von den Konstitutionellen in ganz Deutschland immer- fort zu Rate gezogen, wie auch Rottecks Weltgeschichte weithin verbreitet war. Kein Wunder also, daß die badische Kammeropposition immer entschiedener und selbstbewußter gegen die alten Gewalten auftrat und den öffentlichen Geist auch in den übrigen deutschen Staaten vorantrieb! Wie einst im Nationalkon- vent der großen Revolution, so waren auch in diesem kleinen Sitzungssaale zu Karlsruhe die Tribünen immer besetzt von einer erregten Volksmenge; die Kla- gen über den Bundestag und die Anträge auf seine Reform fanden besonderen Beifall. Seit 1833 fanden sich badische und württembergische Deputierte zu gele- gentlicher Aussprache, und auf seinem Weingut im Rheingau versammelte der Abgeordnete Adam v. Itzstein alljährlich viele Gesinnungsfreunde, damit wenigstens auf diese Weise der Zusammenhalt gefunden und gefestigt werde. Andererseits brachte das politische Reifen der Gedanken und Zustände es mit sich, daß die Ansichten sich differenzierten. Auf Heckers Veranlassung kamen 1847 die Radikalen in Offenburg zusammen. Sie verlangten, daß die Ausnahme- gesetze von Karlsbad, Frankfurt und Wien, die die Presse und das ganze öffent- liche Leben unter scharfe Aufsicht gestellt hatten, aufzuheben seien, weil sie ge- gen die Menschenrechte und gegen die badische Verfassung verstießen. Auch forderten sie, daß die Verfassung wiederhergestellt und weitergebildet werde und daß der Deutsche Bund umzugestalten sei; eine volkstümliche Wehrverfas- sung, eine gerechte Besteuerung, die Beseitigung aller Vorrechte gehörten zu den Hauptanliegen. Man fühlte sich befeuert durch die Zunahme der radikalen Stimmen in Frankreich und durch den Ausgang des Sonderbundskrieges in der Schweiz, der zu einem Siege der Radikalen geführt hatte. Die Gemäßigten ihrer- seits trafen sich in Heppenheim, wo sie sich, wie die Teilnehmer berichten, "ge- genseitig schon als Mitglieder eines einheitlichen deutschen Reichstages betrach- teten". Der Gedanke Bassermanns hatte sich also durchgesetzt, und so hat dieser Abgeordnete am 12. Februar 1848 im badischen Landtag den förmlichen Antrag gestellt, der Bundestag möge veranlaßt werden, ein deutsches Parlament zu be- rufen. Diesmal betonte der badische Minister Dusch noch stärker den Partikula- rismus, er führte das schwerwiegende Argument an, das von nun an im deut- schen Leben eine Rolle spielen sollte und in den verschiedenen Lagen ein sehr verschiedenes Gewicht erhielt: "Täuschen Sie sich nicht, daß so zuletzt in unauf- haltsam fortgehender Entwicklung Baden aus einer blühenden Selbständigkeit zu einer verkümmerten Grenzprovinz herabsinkt! " Dies war zwölf Tage, bevor in Paris die Februarrevolution ausbrach und aUf.:h für Deutschland das längst er- wartete Signal zur Erhebung gab. Der Eindruck der Pariser Ereignisse war in Baden, im nächsten Nachbar- lande, besonders stark. Pressefreiheit, Schwurgerichte, Volksbewaffnung und ein deutsches Parlament - dies waren die vier Grundforderungen, in jeder Ge- meinde wurden sie gestellt. Mannheim ging voran, schon am 27. Februar fand eine große Volksversammlung statt und nahm die von Struve formulierte Adresse an. Hier hieß es: "Wohlstand, Bildung und Freiheit für alle Klassen der 14 Gesellschaft ohne Unterschied der Geburt und des Standes!" Am 1. März strömte viel Volk in Karlsruhe zusammen, als die Petition der badischen Städte dem Ministerium übergeben wurde. Die Regierung stellte entsprechende Geset· zesvorlagen in Aussicht und ersetzte den Bundestagsgesandten v. Blittersdorff, dessen Name ja ein ganzes verhaßtes System bedeutete, durch Welcker. Man hoffte, auf diese Weise die Ruhe erhalten zu können. Da aber erhoben sich die Bauern des Odenwaldes. Sie richteten sich zunächst gegen die Standesherren. Denn noch waren im Süden nicht alle Feudallasten aufgehoben. So zogen denn Haufen von Bauern vor die Herrenhäuser, erzwan- gen sich Eingang, verbrannten die Akten, mißhandelten die Amtsleute, zündeten Gebäude an. Dieser Landstrich war einst auch ein Mittelpunkt des großen Bauernkrieges von 1525 gewesen, jetzt war er wieder Schauplatz arger Agrarun- ruhen : die Motive waren immer noch die gleichen. Friedrich Hecker selbst war der Sohn eines grundherrlichen Rentbeamten im Oden wald, er kannte die wirt- schaftliche Lage der Herren und der Bauern bis ins einzelne. Im Odenwald sind denn auch die Bauernrevolten viel rücksichtsloser dreingefahren als im Breisgau oder droben am See. Auf den 19. März war von den Mannheimern abermals eine Versammlung nach Offenburg einberufen, von allen Seiten fuhren die Teilnehmer herbei, die Eisenbahnen wurden ein großes Mittel der Demokratisierung und des nationalen Zusammenschlusses. Man sprach den Mitgliedern der Regierung das Mißtrauen des Volkes aus, forderte Reinigung der beiden Kammern, Verscht1)elzung der Bürgerwehr mit dem stehenden Heere, Ersatz der bisherigen Abgaben durch ein gerechtes Steuersystem. Auch die Trennung von Kirche und Schule wurde gefor- dert, ferner Abschaffung der Apanagen, die an die Prinzen des großherzog- lichen Hauses gezahlt wurden. Währenddessen hatte die deutsche Revolution in Berlin gesiegt, ein Vorparla- ment war in Frankfurt zusammengetreten, Hecker aber hatte es mit seinen Freunden demonstrativ verlassen, weil es sich nicht in Permanenz erklären, sich nicht als einen Wohlfahrtsausschuß konstituieren wollte. Nun also richtete sich die Parole, die Hecker ausgab, gegen das deutsche Parlament, dessen Wahlen ausgeschrieben waren. Er begab sich von Frankfurt in die badische Heimat zu- rück und bereitete die Erhebung vor. Für die nötige Erregung im Vol ke war ge- sorgt durch die republikanische Propaganda, die von der Schweiz und vom Elsaß her das badische Land umfaßte. Von Südbaden aus sollte nach dem Plane die Revolution ihren Ausgang nehmen. Aber Josef Pickler, der Redakteur der "Seeblätter" in Konstanz, der sie organisieren sollte, wurde auf Mathys Veran- lassung verhaftet . Beide waren Duzfreunde aus der schweren Kampf- und Ver- folgungszeitj Mathy wurde von vielen jetzt gehaßt ; er nahm der Erhebung im südlichen Baden, als sie gerade losbrechen sollte, den Führer. Aber wider seinen Willen hat er dadurch den Ausbruch der Revolution gefördert. Denn Hecker mußte darauf gefaßt sein, daß die Reihe der Verhaftungen auch an ihn komme und die Bewegung im Seekreis dann führerlos zerrann. Unerkannt verließ er die 15 Stadt Mannheim und reiste auf weitem Umweg über die Pfalz, das Elsaß, die Schweiz seinem Ziele Konstanz zu. Dort wurde eine provisorische Regierung ge- bildet. Mit einem Trommler und einer Handvoll junger Leute, umweht von der schwarz-rot-goldenen Fahne, so zog er am Morgen des 13. April aus Konstanz los; er hoffte, es werde die kleine Gruppe marschierend zum Heerhaufen an- wachsen, wie so oft in alten Zeiten geschehen war und wie es auch bei den Eidge- nossen in ihren Anfängen der Fall gewesen. Ihm und seinen Getreuen gelang es denn auch, 6000 Mann Freischärler zusammenzubringen. Aber keiner von ihnen war fähig, aus diesem Haufen eine Revolutionsarmee zu bilden. Und mit dem Dichter Georg Herwegh sich zu verbinden, der ihm Zuzug aus dem Elsaß, vor- nehmlich Franzosen und Polen anbot, lehnte-der deutsche Patriot ab. In Konstanz war die Republik ausgerufen worden! Der Regierungsdirektor Peter ließ sich zum Statthalter Heckers wählen, floh jedoch nach wenigen Tagen in die Schweiz. Die badische Regierung aber stellte rasch mit Hilfe der benachbarten Fürsten ein Heer zusammen: Friedrich v. Gagern, der Bruder Heinrichs und holländischer General - er war gerade auf Urlaub in der Hei- mat - erhielt das Kommando. Auf der Scheidegg bei Kandern, am 20. April, erfolgte der Zusammenstoß von Gagerns Truppe mit Heckers Freischar. Stun- denlang standen sich die beiden Scharen gegenüber, der General und der Volks- mann verhandelten ergebnislos auf der Brücke. In dem Gefecht, das sich ent- spann, ist Gagern gefallen, die Schar zerstob, Hecker floh in die Schweiz. Die nachfolgende Säuberungsaktion im Ober- und Unterland war schon zu Ende, als Herwegh nachträglich mit seiner Legion über den Rhein kam; auch sie wurde zersprengt und auch Herwegh rettete sich ins Ausland. Seit dem 18. Mai 1848 tagte die Nationalversammlung, der Hecker hatte vor- greifen wollen, in der Paulskirche zu Frankfurt. Aber ihr Versuch der Reichs- gründung scheiterte, weil König Friedrich Wilhelm IV. am 28. April 1849 die ihm dargebotene Kaiserkrone ablehnte. Dies gab das Signal zur allgemeinen Er- hebung in vielen Teilen Deutschlands. Und wieder zeigte sich, daß in Baden der öffentliche Geist am radikalsten geworden war und aller Zündstoff hier sich an- gehäuft hatte. Baden war das einzige Land, in dem der größte Teil des Militärs zur Revolution überging. Schon war die benachbarte Rheinpfalz in hellem Auf- ruhr. Die badischen Soldaten wußten, daß man sie aufbieten werde im Dienste der Gegenrevolution; sie aber wollten nicht auf die eigenen Landsleute schießen. In allen Garnisonstädten kam es zum Ausbruch: die Soldaten befreiten die poli- tischen Gefangenen vom Vorjahr, sie verbrüderten sich mit der Bürgerwehr, be- tranken sich, Offiziere wurden mit Steinen beworfen. In Offen burg, das nun schon bewährt war als Schauplatz politischer Entscheidungen, kamen am 13. Mai 1849 aus dem ganzen Lande die Deputierten der seit einem Jahre in fast allen Gemeinden entstandenen Volksvereine zusammen. ]oseph Viktor Scheffel war dabei und hat uns den Tag anschaulich geschildert. Viele harmlose Bauern fuh- ren auf Leiterwagen heran, dazwischen trifft man Pfälzer und Elsässer und die Mannheimer Volksführer. Im Bilde der festl ich geschmückten Scharen ver- 16 drängte das Rot das Schwarzrotgold vom vorigen Jahre. In den Ansprachen war die Rede vom "Hochverrat der Fürsten an Volk und Vaterland", da sie sogar Rußlands Hilfe angerufen hatten. Man mahnte zum Kampfe für die Reichsverfassung, die von dem größten Teile der deutschen Fürsten anerkannt worden sei und nun doch wieder verraten war. Unter den Beschlüssen der Ver - sammlung gab es auch viele, die über das politische Ziel hinauswiesen. Man for- derte eine Nationalkreditbank zur Befreiung von der übermacht des Kapitalis- mus, den Wegfall der Pensionen für Staatsbeamte und die Errichtung eines Lan- despensionsfonds, aus dem jeder arbeitsunfähig gewordene Bürger unterstützt werden solle. Am folgenden Tage, dem 14. Mai, ist der Großherzog aus seiner Residenz- stadt, in der nun schon die Soldaten herrschten, ins Elsaß entwichen, auf fran zö- sischen Staatsboden. Der Landesausschuß der Volksvereine als revolutionäre Regierung übernahm die Geschäfte. Lorenz Brentano hatte den Vorsitz. Die meisten Beamten leisteten den verlangten Eid "vorbehaltlich der Verpfl ichtung auf die Landesverfassung" . Zum ersten Male machte hier ein deutsches Land den übergang von der Monarchie zur Republik durch. Eine konstituierende Landes- versammlung wurde gewählt. Aber es ist keine Rede davon, daß die badische Be- wegung durch die unter der Leitung des badischen Leutnants Franz Sigel stehen- den Truppen weiter ausgebreitet werden konnte, um "die Reichsverfassung zur Anerkennung zu bringen" . Schon mußte man mit dem Eingreifen des preußi- schen Militärs rechnen; denn der Prinz von Preußen - Wilhelm, der spätere Kaiser - hat auf Anfordern des Großherzogs von seinem Bruder und König den Auftrag erhalten, das Großherzogtum zu "pazifizieren"'. Auf dem linken Ufer ziehen 25 000 Preußen gegen die Rheinpfalz, auf dem rechten marschieren ebensoviele gegen Baden. Auch Reichstruppen stehen zur Verfügung, und schon sind auch die Könige von Württemberg und Bayern wieder so weit, daß sie Truppen heransenden können. Die badische Republik ist also völlig umstellt. Den Oberbefehl über die Revolutionsarmee übernimmt Ludwig v. Mieroslawski, einer der vielen polnischen Offiziere, die für die Freiheit Polens vergebens ge- kämpft und seither als Emigranten und Verschwörer in ganz Europa sich herum- getrieben hatten; er befehligt 20000 Mann Volkswehren und Liniensoldaten. Bei Waghäusel wird er geschlagen; die nachfolgenden Gefechte ändern die Lage nicht mehr. Brentano, durch den Radikalismus Struves überboten und bedroht, rettet sich in die Schweiz. Das ganze Land wird besetzt, 2000 Revolutionskämp- fer sind in die Schweiz übergetreten, 6000 in der Festung Rastatt umzingelt. Eine Beschießung lohnt nicht, man will die Bundesfeste intakt erhalten. Drinnen befehligt Gustav Nikolaus Ticdemann, ein Sohn des berühmten Heidelberger Anatomen, einst badischer Leutnant und dann im griechischen Freiheitskampf zum Oberstleutnant aufgestiegen, mit einer Griechin verheiratet; aber des grie- chischen Dienstes ledig, hat er gerne sich in das neue badische Abenteuer ge- stürzt. Rastatt kann er nicht halten, nach wenigen Wochen muß er kapitulieren. Otto v. Corvin, sein Generalstabschef und in der deutschen Literatur als radika- 17 ler Freidenker bekannt, führt die Verhandlungen und scheint dabei für sich per- sönlich Garantien erhalten zu haben. Doch hat General Graf v. d. Gröben auch allgemein die schriftliche Versicherung gegeben, er werde sich dahin verwenden, "daß der Besatzung alle diejenige Rücksicht zuteil werde, welche die Umstände gestatten". So entspricht der Kriegsrat in Rastatt dem Verlangen des Generals, daß die Besatzung sich auf Gnade und Ungnade ergibt. 5600 Gefangene kom- men in die Kasematten der Festung. Es war ein regelrechter Bürgerkrieg gewe- sen, auch die Preußen und Reichstruppen hatten nicht unbeträchtliche Verluste. Und daß man nun doch nicht Gnade walten ließ, hat in Baden einen Haß gegen den .. Kartätschenprinzen", gegen die Preußen und Norddeutschen gesät, der noch lange nachgewirkt hat. Das Rastatter Standgericht war nur von Angehörigen der preußischen Armee besetzt, aber es urteilte nicht im Namen des Oberbefehlshabers, sondern im Namen des Großherzogs. Ankläger war ein badischer Staatsanwalt, zur Vertei- digung waren auch badische Anwälte zugelassen. Es war also eine juristisch be- denkliche Mischform - teils Standgericht der Besatzungsarmee, teils Kriegsge- richt nach den Landesgesetzen. Der Prinz von Preußen als künftiger Thronfol- ger sollte mit den Bluturteilen nicht belastet werden, aber man wollte doch lieber ein Standgericht, weil dessen Urteile keiner Bestätigung bedurften, eine Beru- fung nicht kannten; nur wenn die Urteile nicht einstimmig waren, sollte die Be- stätigung des Großherzogs angefordert werden. Da man nicht in der Lage war, Hunderte und Tausende zu erschießen, wurde e~ne Auswahl getroffen, die immer nur ganz willkürlich sein konnte. Mit den Rädelsführern ist mancher kleine Mitläufer erschossen worden; in vielen Fällen erfolgte die Hinrichtung innerhalb von 24 Stunden. Otto v. Corvin wurde zum Tode verurteilt, aber begnadigt. Auch in Mannheim und Freiburg arbeiteten die Standgerichte. Unter den Prominenten der Rastatter Gefangenen befand sich Gottfried Kinkei, der ehemalige protestantische Theologe, der schon als Professor an der Universität Bonn durch die Macht der Rede und sein der Gelehrtenzunft oft widerstreitendes Auftreten weithin bekannt geworden war; er hatte "die Bibel mit der Muskete vertauscht", wie er oft sich rühmte. Jetzt wurde er zu lebenslänglicher Festungsstrafe verurteilt und dann nach Preußen gebracht zur Aburteilung seines Verhaltens im Rheinland. Aus dem Zuchthaus in Spandau ist er von seinem Schüler Kar! Schurz befreit worden, der selber sich in abenteuerlicher Flucht aus Rastatt gerettet hatte. Neben den Standgerichten und den dann auch noch eingerichteten Kriegsge- richten arbeiteten auch die ordentlichen Gerichte. Fast tausend Menschen sind verurteilt worden, und die an sich schon so hohe Auswanderungsziffer der 40er Jahre steigt jetzt weiter an, als nun auch noch die Flüchtlinge der Revolution hinzukommen. An dem Aufbau der nordamerikanischen Welt haben die deut- schen Achtundvierziger einen großen aktiven Anteil genommen. Franz Sigel ist nicht der einzige, der im Sezessionskrieg als General mitgekämpft hat; Karl Schurz aber ist ein führender Staatsmann in den Vereinigten Staaten geworden. 18 Friedrich Hecker jedoch, der früheste unter diesen Emigranten, war drüben schon Farmer geworden, als er von dem Wiederausbruch der Revolution im Jahre 1849 vernahm. Er kam über das große Wasser; doch als er in Le Havre landete, war alles vorüber. Es blieb ihm nichts übrig, als wieder umzukehren. In einem öffentlichen Brief nahm er Abschied von dem, wie er sagte, verwesenden Europaj dem Gefühl der Enttäuschung hat er drastischen Ausdruck gegeben. Also sprach der "Europamüde"; von seiner Art gab es seit den dreißiger Jahren viele in Deutschland. Will man aber die Stimme der Kritik an diesen Revolutio- nären und an den Philistern, die ihnen anhingen, kennen lernen, so greift man auch heute noch zu dem 1849 verstorbenen H eidelberger Dichter Karl Gottfried Nadler, der mit bitterem Hohn die Gestalten gezeichnet hat. Das Scheitern der Revolution von 1848 und 1849 konnte ihre Anhänger wie ihre Gegner zu Men- schenverächtern machen. Friedrich Daniel Bassermann ist wenige Jahre später freiwillig aus dem Leben geschieden, andere zogen sich in die Stille zurück und wandten sich wie Heinrich v. Gagern der Beschäftigung mit dem Ewigen zu. Die Dinge nahmen in Deutschland einen Verlauf, der den Idealen der Achtund- vierziger sehr entgegen war. An sie wieder anzuknüpfen mag das Säkularjahr den Anlaß geben. 19 Revolutionskalender 1848-49 unter besonderer Berücksichtigung der Ereignisse in Baden 1847 12. September Volksversammlung der Radikalen in Offenburg unter dem Vor- sitz von Friedrich Hecker und in Anwesenheit Struves. Forde- rungen: Pressefreiheit, Gewissens- und Lehrfreiheit, gerechte Be- steuerung, allgemeine Zugänglichkeit des Unterrichts, Geschwo- renengerichte, Ausgleichung des Mißverhältnisses zwischen Kapital und Arbeit, Abschaffung aller Vorrechte. Die badische Regierung antwortet mit Hochverratsprozessen. 10. Oktober 22. Februar 27. Februar bis 2. März 28. Februar 5. März 20 In Heppenheim an der Bergstraße treten Gleichgesinnte aus ganz Deutschland, darunter aus Baden Bassermann, Mathy, Sai- fon und der Führer der Radikalen im Badischen Landtag, der greise Adam v. Itzstein, zusammen, um denjenigen Tei l der Offenburger Forderungen vom 12. Sept. 1847, der sich auf eine Umgestaltung des deutschen Bundes bezieht, zu beraten. 1848 Februar-Revolution in Paris. Frankreich wird zur Republik er- klärt. Volksversammlungen in den badischen Städten erheben die revolutionären Forderungen: Deutsche Nationalversammlung, Pressefreiheit, Geschworenengerichte, Gleichheit der Konfessio- nen, gerechte Lastenverteilung, Abschaffung der Feudallasten. Die von den vereinten Liberalen und Radikalen einberufene Bürgerversammlung in Mannheim (27. Febe.) regt einen Peti- tionssturm sämtlicher badischer Städte von Heidelberg bis Kon- stanz an die Zweite Kammer in Karlsruhe an. Auf dieser Bür- gerversammlung unter dem Vorsitz Itzsteins ergreifen Mathy, Bassermann, v. Soiron, Struve das Wort. Der Republikaner Karl Blind wird in einem Karlsruher Bier- hause verhaftet. Versammlung der 51 Vaterlandsfreunde in Heidelberg mit Heinrich v . Gagern und Hecker. Hecker: "Ich will die Freiheit, die ganze Freiheit für alle, gleichviel in welcher Staatsform sie 8. März 13. März 18. März 19. März 26. März 29. März 31. März März zu erreichen ist, aber keine Freiheit nur für die Privilegierten oder für die Reichen; ich bin, wenn ich es mit einem Worte be- nennen soll, Sozialdemokrat." Die Versammlung unter dem Vorsitz v. Itzsteins gründet einen Siebener-Ausschuß zur Vorbereitung der Wahlen für eine deut- sche Nationalversammlung. 8000 deutsche Emigranten demonstrieren in Paris für ein freies Deutschland. In Wien wird der als Urheber der Reaktion verhaßte Metter- nich durch einen Aufstand zur Flucht gezwungen. Beginn der Aufstandsbewegung in Derlin. Volksversammlung in Offenburg auf Einladung Heckers, Stru- ves, Itzsteins, Welckers, v. Soirons u. a . Es werden Beschlüsse ge- faßt, wonach die revolutionäre Bewegung durch zu bildende Ortsvereine, Bezirksvereine, Kreisvereine und den Landesverein organisiert werden soll. Friedrich Hecker wird Obmann des Landesausschusses. Eine Volksversammlung in Freiburg unter Struve erklärt sich für eine "deutsche föderative Republik". Im Anschluß daran ab- gehaltene Volksversammlungen in Donaueschingen, Waldshut und Engen treten der Freiburger Erklärung bei. In Biel (Kanton Bern, Schweiz) beschließt der Arbeiterverein einen bewaffneten Einfall in Baden "sobald von dort die erwar- tete Aufforderung erfol ge". Infolge wiederholter Unruhen in München dankt König Lud- wig 1. v. Bayern zugunsten seines Sohnes Maximilian II . ab. Erklärung des "Nationalausschusses der Deutschen in der Schweiz" für eine einige deutsche Republik. In Frankfurt am Main tritt mit Zustimmung des Bundesrates ein aus fortschrittlichen Mitgliedern der deutschen Ständeversamm- lungen gebi ldetes Vorparlament zusammen, das die Einberufung einer gesamtdeutschen Nationalversammlung zwecks Herstel- lung einer Reichsverfassung anordnet. Struve verkündet im Frankfurter Vorparlament die 15 Punkte seines sozial-revolutionären, republikanischen Programms, das von der Mehrheit abgelehnt wird. Unruhen in Italien. Vertreibung der österreichischen Truppen aus Mailand und Venedig. Anfang April Sammlung der Pariser deutsch-demokratischen Legion unter Hcrwegh in Straßburg. 21 2. April 4. April 6. April 8. April 12. April 13. April 13. bis 19. April Volksversammlung in Achern : Fickler fordert die Republik. Das Vorparlament lehnt es ab, sich in Permanenz zu erklären und wählt bis zum Zusammentritt der Nationalversammlung einen Fünfziger-Ausschuß unter v. Soiron und Robert Blum. Hecker und Struve erklären sich für die revolutionäre Aktion. Eine bewaffnete Volksversammlung in Donaueschingen er- neuert die revolutionären Forderungen. ]oseph Fickler, der die Vorbereitungen zum Aufstand im Raum des Bodensees und im Mannheim-Heidelberger Raum zum Ab- schluß gebracht hat, wird auf der Reise von Mannheim nach Konstanz auf dem Bahnhof in Karlsruhe von Mathy verhaftet. Aufruf Heckers und Struves an die Amter im Bodenseebereich zum sofortigen revolutionären Losbruch im Namen der ,.provi- sorischen Regierung". Hecker bricht an der Spitze von etwa 50 Mann von Konstanz aus nach Donaueschingen auf. Zug der Freischärler über Donaueschingen durch den Schwarz- wald ins obere Rheintal. 20. Apri l Bei Kandern trifft die Heckersehe Freischar (etwa 1200 Mann) (Gründonners- mit den Truppen des Generals Friedrich v. Gagern (ein hessi- tag) sches, 2 badische Bataillone, eine Schwadronenreiterei und 6 Ge- 24. April (Ostermontag) 24. bis 27. April 29. April 15. Mai 22 schütze) zusammen. Friedrich v. Gagern fällt als erster. Heckers Freischaren ziehen sich zurück, Hecker selbst flieht in das Dorf Muttenz bei Basel. Freischaren, die sich in Freiburg zusammengezogen haben, wer- den von dem badischen General v. Hoffmann aus der Stadt ver- trieben. Im Zuge dieser Kampfhandlungen werden die unter Sigel und unter Struve aus verschiedenen Richtungen gegen Freiburg anrückenden Freischaren zersprengt (Gefecht bei Gün- terstal). Herwegh, der mit seiner deutsch-demokratischen Legion in der Nacht vom Ostersonntag zum -montag bei Kerns über den Rhein gesetzt hat (gegen 650 Mann), zieht sich nach einem Gefecht mit der 1. Kompanie des 6. württembergischen Regiments unter Führung des Kapitäns Lipp bei Dossenbach in die Schweiz zu- rück. Bildung eines revolutionären Ausschusses der deutschen Flücht- linge in Straßburg unter Struve. Zweiter Aufstand der Liberalen in Wien; der kaiserliche Hof flieht nach Innsbruck. 18.Mai 28./29. Juni 12. Sept. Eröffnung der deutschen Nationalversammlung in der Paulskir- che in Frankfurt am Main. Heinrich v. Gagern wird zum Präsi- denten gewählt. Die provisorische Regierungsgewalt wird von der Nationalver- sammlung einem Reichsverweser übertragen. - Wahl des Erz- herzogs Johann von Osterreich (Bruder v. Kaiser Franz II .) zum Reichsverweser gegen den Protest der demokratischen Vereini- gung. In Ungarn erklärt sich Kossuth zum Diktator, nachdem der bis- herige kaiserliche Statthalter ermordet worden ist. Es kommt zum Bruch mit Osterreich und zum Anwachsen der Freiheitsbe- wegung. 13. Sept. Kundgebungen für Hecker in Straßburg vor seiner Auswande- rung nach den Vereinigten Staaten. 17.118. Sept. Die Linke ruft zum Aufstand gegen die Reaktion in der Natio- nalversammlung auf. Barrikadenkämpfe in Frankfurt am Main. Ermordung der konservativen Abg. Fürst Lichnowsky und Ge- neral von Auerswald auf den Straßen von Frankfurt. Wieder- herstellung der Ruhe durch Bundestruppen. 20. Sept. Hecker besteigt, nachdem er in Straßburg zum letzten Mal die Huldigungen seiner Parteianhänger entgegengenommen hat, in Southampton den Dampfer "Hermann" nach Amerika. 21. Sept. Struve überschreitet von Basel her die badische Grenze und ver- kündet in Lörrach die "Deutsche Republik". Am 24.9. kommt es zwischen den Aufständischen und den badischen Truppen un- ter General Hoffmann (800 Mann) in Staufen zum Gefecht, in dem die republikanische Schar aufgelöst wird. 6.0kt. 9. Nov. 16. Nov. Am 25. 9. wird der flüchtige 5truve in Wehr festgenommen. Volksversammlungen in Württemberg für die demokratische Republik: Reutlingen (20 000 Teilnehmer), Rottweil (3000).- 28. Sept. - 8. Okt. 1848: .Die Deutsche Republik" in Sigma- ringen. Durch Einsatz bayerischer Truppen beseitigt. Die Aufstandsbewegung des Jahres 1848 ist zu Ende. Beginn der Oktober-Revolution in Wien. Der kaiserliche Hof flieht nach Olmütz. Robert Blum, als Beobachter der Linken in der Nationalver- sammlung am 22. Okt. nach Wien geschickt, wird wegen seiner Teilnahme an den dortigen Barrikadenkämpfen standrechtlich erschossen. Revolution in Rom. 23 5. Dez. 28. Dez. 28. März 29. März 30. März 3. April Anfang Mai 2. Mai 3. Mai 24 Friedrich Wilhelm IV. oktroyiert eine Verfassung nach Auflö- sung der preußischen Nationalversammlung. Die Nationalversammlung in Frankfurt, in der sich bereits die beginnende Spaltung in Großdeutsche (Deutschland als Volks- tum) und Kleindeutsche (Deutschland ohne österreich) bemerk- bar macht, verkündigt als Grundstock einer Verfassung die "Grundrechte des deutschen Volkes". 1849 Die Nationalversammlung in Frankfurt wählt Friedrich Wil- helm IV. zum Kaiser der Deutschen und vollendet die Groß- deutsche Reichsverfassung. An der Spitze des Reiches soll ein erblicher König stehen. Der Reichstag besteht aus dem Staaten- haus, das zur einen Hälfte von den Regierungen, zum andern von den Volksvertretungen der Einzelländer zu ernennen ist und dem Volkshaus, das aus allgemeinen und direkten Wahlen hervorgeht. König Friedrich Wilhelm IV. erklärt am 3. 4., daß er die Kaiserwürde nur mit Zustimmung aller Regierungen an- nehmen könne. Nachdem 28 der 35 souveränen Bundesstaaten zugestimmt haben, lehnt der König endgültig ab, da österreich, Bayern, Württemberg. Hannover und Sachsen ihre Zustimmung verweigern. Amtliche Verkündigung der Reichsverfassung. Struve und Blind vom Freiburger Geschworenengericht zu Ge- fängnisstrafen verurteilt. Empfang der Frankfurter Kaiserdeputation in Berlin durch Friedrich Wilhelm IV., der die Kaiserkrone aus der Hand des Volkes allein anzunehmen ablehnt. Protestbewegung im Süden und Westen Deutschlands zugunsten der Reichsverfassung. Die Volksversammlung in Neustadt a.d.H. wählt einen Landes- verteidigungsausschuß, der die sofortige Anerkennung der Reichsverfassung durch den Landesherrn, den König von Bayern, erzwingen soll. Eine 12000 Bürger zählende Volksversammlung in Kaiserslau- tern fordert die Anerkennung der Beschlüsse der Nationalver- sammlung und der Reichsverfassung und ernennt einen Landes-- verteidigungs-Ausschuß. Erhebung in Dresden, um für Sachsen die Anwendung der Reichsverfassung durchzusetzen. Die provisorische Regierung 11./12. Mai 12./13. Mai 13. Mai 13. Mai 13./14. Mai (da runter Richard Wagner) wird mit Hilfe preußischer Trup- pen verjagt und der Aufstand niedergeworfen. Meuterei der Soldaten in Ras tatt, der am 9. und 10. Mai Solda- tenversammlungen vorangegangen waren. Beginn der badischen Revolution . Volksversammlung in Offenburg; unter dem Vorsitz des Bür- gers Goegg wird die Entsendung einer Abordnung nach Karls- ruhe beschlossen, um der Regierung folgende Forderungen vor- zulegen: 1. Anerkennung der Reichsverfassung, 2. Entlassung des gegenwärtigen Ministeriums Bekk und Beauf- tragung des Bürgers Brentano, Obergerichtsadvokat zu Mannheim und des Bürgers Petee, Reichstagsabgeordneter von Konstanz, mit der Bildung eines neuen Ministeriums, 3. Einberufung einer verfassungsgebenden Landesversamm- lung, 4. soforti ge Volksbewaffnung auf Staatskosten, 5. N iederschl agung aller politischen Prozesse und Zurückberu- fun g aller politischen Flüchtlinge, 6. alsbaldige Verschmelzung des stehenden Heeres mit der Volkswehr, 7. Aufhebung sämtlicher Grundlasten, 8. Einführung von Geschworenengerichten, 9. Abschaffung der alten Verwaltungsbürokratie zugunsten einer freien Verwaltung der Gemeinden, 10. Abschaffung des alten Steuerwesens, dafür Einführung einer progressiven Einkommenssteuer. Der revolutionäre " regierende" Landesausschuß fährt in einem riesenhaften, mit Turnern, bewaffneten Freischaren, Soldaten usw. vollgepfropften Bahnzuge nach Rastatt, wohin sich auch Brentano begibt. Die "konstituierende" Versammlung Badens in Karlsruhe er- nennt 3 Diktatoren: Brentano, Goegg und Werner, von denen Brentano unumschränkte Machtvollkommenheit erhält. Der Landesausschuß erläßt von Rastatt aus einen Aufruf an alle Bürger im Land Baden, ihn bei der Ausführung der Offenburger Forderungen zu unterstützen. Die Kunde von den Begebenheiten in Rastatt und die Ankunft zweier aus Bruchsal zurückflutender Kompanien des Leibregi- ments (Freilassung von G. Struve und K . Blind) hat in Karls- 25 13. Mai 14. Mai 14.Mai 14.Mai 14. Mai 17. Mai 18. Mai 19. Mai 26 ruhe den Aufstand des größten Teils des Leibregiments zur Folge. Nachdem gegen 9 Uhr abends die Kaserne durch die Sol- daten demoliert wird, wälzt sich die Masse nach dem Zeughaus am Durlacher Tor, hinter dessen Mauern und Eisengattern eine Abteilung Bürgerwehrschützen aufgestellt ist. Dieser gel ingt es, den Sturm auf das Zeughaus abzuwehren, wobei 8 Aufständi- sche den Tod finden. Flucht des Großherzogs und seiner Familie gegen 11 Uhr nachts durch den Schloß park unter Führung des Generals Hoffmann und des Hauptmanns Großmann durch den Hardtwald in die bayerische Bundesfestung Germersheim, von dort in den franzö- sischen (elsässischen) Grenzort Lauterbourg. Oberbürgermeister Malsch von Karlsruhe erläßt eine Bekannt- machung an die Bürger von Karlsruhe, wonach nach Auflösung der Regierung der Gemeinderat und das Kommando der Bürger- wehr einstweilen die Leitung der bürgerlichen und militärischen Angelegenheiten übernommen habe. Auch seien Schritte getan, um mit dem in Rastatt bestehenden Landesausschuß ins Verneh- men zu treten. Nachmittags 5 Uhr hält der Landesausschuß, begleitet vom 3. Rastatter Infanterie-Regiment, unter klingendem Spiel seinen Einzug in Karlsruhe. Brentano hält vom Rathaus-Balkon eine Rede. Wahl einer Vollziehungsbehärde in Karlsruhe: Brentano: Präsident und Minister des Innern Peter: Justizminister Goegg: Finanzminister Eichfeld : Kriegsminister Die flüchtenden Minister der großherzoglichen Regierung for- dern, ehe sie Karlsruhe verlassen, in einer Proklamation alle Badener auf, dem Großherzog und der Verfassung treu zu blei- ben. Das handschriftliche Original der Proklamation befindet sich im Karlsruher Stadtarchiv. Provisorische Regierung der Pfalz in Kaiserslautern eingesetzt. Militärunion Baden-Pfalz gegründet. Der Landesausschuß von Baden und die Vollziehungsbehärde erlassen in Karlsruhe einen Aufruf an das deutsche Volk, die deutschen Freiheitsbewegungen zu unterstützen. Dieser Aufruf wird von den Reichstagsabgeordneten Raveaux, Trützschler und Erbe in Karlsruhe mitunterzeichnet. 23.Mai 25. Mai (Pfingstmont. ) 28. Mai 30. Mai 30. Mai Anfang Juni 1. Juni 3. Juni 4. Juni 4./5 . .Iuni 5. Juni 9. Juni 10. Juni 12. Juni Volksversammlung in Oberlaudenbach an der Bergstraße, die von hessischen Truppen gesprengt wird (41 Tote). Volksversammlung in Reutlingen erklärt sich fü r die Reichsver- fassung (30 000 Manifestanten). Erlaß des Organisationsplanes der Volkswehr, in dem u. a. ver- ordnet wird: .. Das Volksheer führt die deutsche Fahne: schwarz, rot, gold.« Gefecht zwischen hessischen Truppen und badischen Linientrup- pen der Volkswehr bei Reppenheim. Letzte Sitzung der Nationalversammlung in Frankfurt am Main - Erlaß des Dreiklassenwahlrechts in Preußen. Konzentration von ca. 100000 Mann preußischer, bayerischer, hessischer und württembergischer Truppen gegen die 45 000 Mann starke Revolutionsarmee in Baden-Pfalz. Der Landesausschuß in Karlsruhe erläßt eine Proklamation, in welcher er verkündet, er habe sich aufgelöst und eine provisori- sche Regierung unter Brentano, Goegg, Fickler, Peter und Sigel eingesetzt. "Jagt die Rebellen zurück zu ihrem Freunde mit der Knute, den sie in's Land riefen um das Vaterland zu knechten, damit der Kosacke nicht sein Roß tränke in den- Fluten des Rheins!" Fickler reist nach Stuttgart, um Württemberg zu revolutionie- ren, wird dort verhaftet und nach dem Hohenasperg abgeführt. Großherzog Leopold kündigt von Frankfurt aus den bevorste- henden Einmarsch eines preußischen Reichsheeres an. Gesuch des Königs von Bayern um preußische Waffenhilfe ge- gen die Pfalz. Gefecht zwischen hessischen Truppen und badischen Linientrup- pen der Volkswehr bei Weinheim. Die provisorische Regierung versetzt das Land von der hessi- sehen Grenze bis zur Murg in Kriegszustand. Der von der provisorischen Regierung berufene polnische Gene- ral Ludwig v. Mieroslawski trifft, von Paris kommend, als Ober- befehlshaber über die badische Revolutionsarmee in Karlsruhe ein und geht nach einer Heerschau über 6000 Mann Volkswehr in Karlsruhe zur Neckararmee ab. Eröffnung der verfassungsgebenden Versammlung von Baden in Karlsruhe unter Brentano als Präsident der Regierung. In Mainz trifft der Prinz von Preußen ein als Oberbefehlshaber 27 12. Juni 15.Juni 15. Juni 15. Juni 15. Juni 15. bis 19. Juni 16. Juni 17. Juni 18. Juni 19. Juni 20. Juni 21. Juni 28 aller gegen Baden und die Pfalz anrückenden preußischen Truppen sowie des unter General v. Peucker an der Bergstraße versammelten 8. Bundeskorps (insgesamt rund 70 000 Mann) . Mieroslawski übernimmt den Oberbefehl über das badische Heer und die revolutionären Verbände. Ein konservativer Ge- schichtsschreiber urteilt: "Niemand darf Mieroslawski die Aner- kennung versagen, daß er mit der Zahl und dem Gehalt seiner Truppen das nur denkbar Möglichste und selbst mehr als das ge- leistet hat." Sein tapferster und tüchtigster .. General" ist Franz Sigel. Einmarsch der Preußen in die Pfalz. Bei Kirchheimbolanden kommt es zu einer 1. Gefechtsberührung mit den Freischaren un- ter dem Befehl des Mainzer Abgeordneten Zitz (12 Tote der Freischaren). Gefechte bei Käferthai und Ladenburg. Mit den Kriegsbegebenheiten am Neckar beginnt, im Gegensatz zu dem unbedeutenden Widerstand der Pfalz, eine Reihe größe- rer Gefechte. Beschießung von Ludwigshafen durch die Preußen. Struve gründet den .. Club des entschiedenen Fortschritts", dem u. a. die Freischarenführer Becker, Dortu, Böning und der spä- tere Rastatter Gouverneur Tiedemann angehören. Die .. konstituierende" Versammlung Badens verkündet Kriegs- zustand und Standrecht in ganz Baden. Die Revolutionsarmee behauptet sich längs der Neckarlinic, die jedoch von den Angreifern an den Flanken umgangen wird. Gefecht bei Großsachsen. Gefecht zwischen Preußen und Pfälzern bei RinnthaI. 5000 Freischärler ziehen mit 8 Kanonen auf der Flucht vor den aus der Pfalz andrängenden Preußen über die Brücke von Knie- lingen nach Baden ab. Der Oberbefehlshaber der preußischen Operationsarmee am Rhein, Prinz von Preußen, erklärt in Neustadt a. d. Hardt das Großherzogturn Baden in den Kriegszustand. Gefechte bei Philippsburg (in dem Prinz Friedrich earl von Preußen einige Schußwunden erhält), Wiesen thai und Hirsch- horn. Gefecht bei Waghäusel, dessen Ausgang das Schicksal des Krie- ges in erster Linie entscheidet. 23. Juni 23. Juni 24. Juni 25. Juni Die preußische Vorhutdivision unter Hanneken (5000 Mann) nimmt bei Waghäusel den Kampf mit der Hauptmacht Miero- slawskis (10000-11000 Mann) auf. Der preußische Haupt- mann v. Platen wird schwer verwundet, auf badischer Seite wi rd der junge Schlöffel erschossen. Nachdem die Preußen gegen Mittag hart bedrängt den Rückzug beschließen, erhalten sie von der im Eilmarsch von Bruchsal heranrückenden Division BeUll Verstärkung und bringen gegen 5 Uhr die Reihen der badischen Infanteristen zu r Auflösung und zum Rückzug. Preußische Verluste : 20 Tote, 102 Verwundete. Die N iederlage bei Waghäusel nötigt die Revolutionsarmee zum Rückzug. Einzug der Preußen in Heidelberg. Gefecht bei Sinsheim. Gefechte bei Ubstadt und Bruchsa\, in denen sich die pfälzische Legion unter General Sznayde mit besonderem Nachdruck schlägt. Preußische Verluste : 5 Tote, 38 Verwundete. Schlacht bei Durlach. Die vorrückenden preußischen Korps Peucker, Gröben und Hirschfeld werden bei Du~lach einige Stunden von den badischen Truppen und den Freischärlern tap- fer aufgehalten. Vom 1. Preuß. Armeekorps rückt die erste Division unter Gene- ral v. Hanneken gegen die an der Obermühle, Mittelmühle und Eisenbahn errichteten Barrikaden vor; ein weiterer Truppenteil umgeht über Grötzingen und den Turmberg die feindlich e rechte Flanke. Trotz der gewaltigen übermacht (3 Divisionen) erreicht der Angriff keinen Erfolg. Um 2 Uhr wird ein Land- wehrbataillon unter Major v. Bornstedt gegen die Brücke des Pfinzgrabens vorgeschickt, erleidet aber hier schwere Verluste und muß zurückgeführt werden. Erst als die umgehenden Kolonnen vom Turmberg herab eingreifen, ziehen sich die tap- feren Verteidiger gegen 1/ 2 4 Uhr nachmittags über Aue gegen Ettlingen zurück. Preußische Verluste : 10 Tote, 109 Verwundete. Die Verluste der Freischärler betragen nahe an 200 Mann, darunter 50 Tote. Nach dem Bericht des preußischen Oberst-Lieutenants Staroste von 1852 zeigten sich die Durlacher Einwohner den einrücken- den Preußen gegenüber sehr freigebig mit Wein, sogar Champa- 29 25. Juni 26. Juni 28. Juni 29. Juni 30. Juni Juni I. Juli 30 goee, Bier, Zigarren usw., obgleich Durlach (nach Meinung des Berichterstatters) ein wahrer .. Tummelplatz der Blutroten" war. Dee Prinz von Preußen hält, jubelnd begrüßt von der konserva- tiven Bürgerwehr und Einwohnerschaft, seinen Einzug in Karls- ruhe. Die Niederlage bei Durlach zwingt zum Rückzug auf die Murg- linie. Mieroslawski hält bei Rastatt Musterung über den noch vorhan- denen Rest seiner Truppen und besetzt mit den ühriggebliebenen etwa 20 000 Mann die Murglinie von Steinmauern bis an die württembergische Grenze. Der Schlüssel zu seiner mit großem strategischen Geschick getroffenen Aufstellung liegt bei Gerns- bach, das durch Oberst Blenker mit den Pfälzern verteidigt wird. Brentano, wegen seiner Verhandlungsbereitschaft durch Struve ersetzt, flieht in die Schweiz. Im Gefecht bei Gernsbach wird die Murglinie aufgebrochen (weitere Gefechte bei Steinmauern, Kuppenheim, Oos, Rauhen- thaI). Einschließung der Festung Rastatt durch das Korps des General v . GrÖben. Oberbefehlshaber der Festung ist der frühere badische Lieute- nam Tiedemann (sein Vater war Heidelberger Professor und Geheimrat), ihm zur Seite stehen der Oberstlieutenam Bieden- feld, der alte Freischarenführer Böning und der ehemalige Un- teroffizier Heilig, einer der Anstifter der Soldaten-Meuterei. Die deutsche Nationalversammlung übersiedelt nach Stuttgart . Da gleichzeitig der Aufstand in Baden durch die preußischen Truppen unter Prinz Wilhelm niedergeworfen wird, sieht sie das Vergebliche ihrer Bestrebungen ein. Die meisten Abgeordne- ten treten freiwillig aus, nachdem die österreichischen und preu- ßischen Truppen von ihren Landesregierungen zurückbeordert worden sind. Der übrigbleibende Rest (Rumpfparlament) wird am 18.6. von der württembergischen Regierung auseinanderge- trieben. Damit endet die denkwürdige deutsche Einheitsbewegung, der letzte Versuch zur Schaffung eines großdeutschen Reiches. Erzherzog ]ohann legt am 6. 12. die Würde des Reichsverwesers nieder. General Mieroslawski legt in Offenburg den Oberbefehl nieder, 2. Juli 5. Juli 11. Juli 15 . Juli 23. JuIi 18. Aug. zu seinem Nachfolger wird Sigel ernannt, der seme Truppen über den Rhein in die Schweiz führt (10. Juli ). Die Preußen rücken in Kehl ein. Freihurg wird von den Preußen ohne Schwertstreich besetzt. Die letzten Freischaren treten in die Schweiz über. Der durch Beschluß der provisorischen Regierung aus Amerika zurückberufene Hecker kommt in Straßhurg an, geht aber, ohne Baden zu betreten, sofort zu seinen Freunden in der Schweiz und kehrt enttäuscht und erbittert wieder nach Amerika zurück. Vier Uhr nachmittags kapituliert Rastatt mit etwa 5600 Mann Besatzung. Die Kriegsgerichte (Standgerichte) beginnen ihre Tätigkeit. 14 Todesurteile (u. a. in Mannheim der Reichstagsab- geordnete A. v. Trützschler, in Rastatt der Schriftsteller Elsen- hans, Redakteur des Rastatter .. Festungsboten «, Oberstlieute- nant v. Biedenfeld, Kommandant Tiedemann, Freischarenführer Böning, in Freiburg Max Dortu). In Freiburg wird der Bonner Professor Gottfried Kinkel zu lebenslänglicher Festungshaft verurteilt, wird aber von seinem Schüler Carl Schurz (der zwar in Rastatt gefangen wurde, aber entkommen war) im November 1850 aus dem Zuchthaus in Spandau befreit. Nach Beendigung des Aufstandes erfolgen insgesamt 845 Verur- teilungen. Gesamtverluste der Bundestruppen (Preußen und Neckar- korps): 113 Tote und 853 Verwundete. Die Gesamtverluste der Freiheitskämpfer mit einiger Sicherheit zu berechnen, ist nicht möglich . .. In dem kurzen Zeitraume von kaum mehr denn zwei Monaten hatte sich eine Bewegung verblutet, die, ein Erzeugnis unserer gährenden Zustände, durch eine Verkettung von Umständen und Gegenwirkungen, durch die eignen Eingrenzungen deut- scher Länder und die Zustände des Volkes, in einer Ecke Süd- west-Deutschlands, wie auf einer Insel festgebannt blieb, wäh- rend ihr Wogendrang, mehr durch Zufall als Berechnung losge- lassen, eine d eu t s ehe und nicht nur eine bad i s ehe Be- deutung hatte. Ein kurzes, verhängnisvolles, aber lehrreiches Blatt unserer vaterländischen Geschichte." (Wilhe1m Frei, 1849). Großherzog Ludwig trifft, vom Ehrenbreitstein 10 Koblenz kommend, in Karlsruhe ein. 31 29. Aug. 32 Großherzog Ludwig stiftet für alle diejenigen, die den Feldzug in Baden 1849 mitgemacht haben, eine Gedächtnis-Medaille aus Kanonengut, sie wird an dem gelb-roten Bande des Ordens der Treue getragen. 1849-1854 Von ca. 46 Mill ionen Einwohnern Gesamtdeutschlands wan- dern ca. 1,2 Millionen aus; in Baden allein über 80000 bei 1,4 Millionen Bevölkerung, das sind 6 % • Nach der Niederschlagung des Aufstandes durch die preußi- schen Truppen werden die jungen badischen Rekruten in preußi- sche Uniformen gesteckt und nach dem preußischen Reglement ausgebi ldet. Ein Aufenthalt in Pommern soll den Schlußstein dieses Erziehungskurses bilden. 1852 Anfang 1852 werden in den deutschen Ländern die "Grund- rechte des deutschen Volkes" für ungültig erklärt und wieder aufgehoben. KATALOGTEIL \ BILDTEIL Gruppe I - Paulskirche 1. Sitzungssaal der Deutschen Reichsversammlung. Lithographie 29 x 37 2. Grund-Plan vom Innern der PauIs-Kirche mit Angabe der Plätze sämtlicher Mitglieder der deutschen Nationalversammlung 1848. 46 x 65 3. Einzug der Mitglieder des Vorparlaments in die Frankfurter Paulskirche. Colorierter Zeitungsdruck 24,5 x 17 4. Heinrich v. Gagern (Präsident der Nationalversammlung). Lithographie 35 x 26 5. Alexander v . Soiron (Vizepräsident der Nationalversammlung). Lithographie 11,5 x 9 und Brief mit eigenhändiger Unterschrift 6. v. Soiron. Genius bachanalis presidentalis (Karikatur auf den trinkfreudigen v. Soiron). Farbige Lithographie 33 x 26,5 7. Aufstand in Frankfurt den 18. September 1848. Farbige Lithographie 34,5 x 42,5 Gruppe II - Personen 1. Johann Baptist Bekk Lithographie 41 x 34,5 und Brief mit eigenhändiger Unterschrift. Geboren 29. Oktober 1797 in Triberg, gestorben 22. März 1855 in Bruchsal. 1846-49 großherzoglicher Minister des Innern. 2. Robert Blum Lithographie 30 x 22 Demokratischer Publizist und Politiker aus Köln. Seit 1831 in Leipzig als Theaterkassierer. Begründer der demokratischen .. Vaterlandsvereine". Füh- rer der Linken in der Nationalversammlung. Von dieser nach Wien abge- sandt, nimmt er dort an den Barrikadenkämpfen teil und wird am 9. November 1848 auf Befehl des Fürsten Windischgraetz standrechtlich er- schossen. 3. Erschießung Robert Blums am 9. November 1848 in der Brigittenaue in Wien. Lithographie 20 x 28,5 4. Lorenz Brentano Lithographie 35,5 x 26 1813 in Mannheim geboren. Seit 1846 Abgeordneter der badischen 2. Kam- mer. 1848 Mitglied der Nationalversammlung. 1849 Mitglied des Landesaus- schusses und Ministerpräsident der provisorischen Regierung. Flieht nach 33 Differenzen mit dem radikaleren Struve nach Schaffhausen. 1850 nach USA emigriert, dort später Bundesrichter und Kongreßmitglied. 189 1 in Chikago gestorben. 5. Joseph Fickler Lithographie 25,5 x 17,5 1808 in Konstanz geboren, Kaufmann und Publizist. Seit 1836 Herausgeber der links-liberalen "Seehlätter". Abgeordneter der badischen 2. Kammer. Am 8. April 1848 auf Veranlassung von Mathy in Karlsruhe verhaftet. 1849 Mitglied des Landesausschusses und der provisorischen Regierung. Nimmt am 27. Mai 1849 an der Reutlinger Volksversammlung teil, um den An- schluß Württembergs an die badische Revolution zu fördern. Wird am 2. Juni 1849 in Stuugart verhaftet und auf den Hohenasperg gebracht. Emigrant in der Schweiz, England, USA. Stirht 1865 in Konstanz. 6. Die Gefangennehmung des Republikaners Fickler im Bahnhofe zu Karls- ruhe. Lithographie 25,5 x 18,5 7. Wie der erste deutsche Reichs-Polizei-Minister seinen Probefang tut (Karika- tur auf die Verhaftung Ficklers im Bahnhof zu Karlsruhe am 8. April 1848 durch Minister Mathy). 30 x 21 und Brief mit eigenhändiger Unterschrift Mathys. Die Verhaftung Ficklers erfolgte durch den national-liberalen Mannheimer Publizisten und Politiker Karl Mathy (1807-1868), Mitglied der badischen 2. Kammer seit 1842. Abgeordneter im Vorparlament und in der National- versammlung. Er versuchte, als gemäßigter Liberaler die badische Revolu- tion zu unterdrücken. 1864 badischer Staatsminister. Gestorben in Karlsruhe (Mathystraße in Karlsruhe). 8. Amand Goegg Lithographie 23,5 x 17,5 Geboren 1820, gestorben 1895 in Renchen. Jurist und radikaler Demokrat. Am 13. Mai 1849 im Präsidium der Offenburger Volksversammlung. Mit- glied des Landesausschusses und der provisorischen Regierung. 9 . Goegg bei den Canonierern. Lithographie 15 x 22 10. Dr. Friedrich Hecker auf der Rednerbühne der Großherz. Bad. II. Kammer. 34 Lithographie 35 x 27 Jurist und demokratischer Publizist in Mannheim, seit 1842 Mitglied der badischen I!. Kammer. Der Volksheld der badischen Revolution. Vom Frankfurter Vorparlament enttäuscht, ruft er im April 1848 die deutsche Republik in Konstanz aus. Die Niederlage bei Kandern zwingt ihn zur Flucht in die Schweiz, von wo er im Herbst 1848 über Straßburg nach den USA auswandert. Farmer in Illinois, Oberst im amerikanischen Sezessions- krieg. Stirbt 1881 in St. Louis. 11. Georg Herwegh Lithographie 20 x 14 Dichter und Revolutionär. 1817 in Stuttgart geboren, 1875 in Baden-Baden gestorben. Trat in Paris 1848 als Führer der Deutschen auf und fiel mit der .. deutsch-demokratischen Legion" im April 1848 in Baden ein, um Hecker zu unterstützen. Am 27. April bei Dossenbach geschlagen, tritt er den Rückzug in die Schweiz an. Ende der fünfziger Jahre war sein Haus in Zürich einer der geistigen Mittelpunkte der freiheitlichen Schweiz. 12. Johann Adam v. ltzstein Lithographie 31 x 21 und Brief mit eigenhändiger Unterschrift. Geboren am 28. September 1775 in Mainz) gestorben 14. September 1855 in Hallgarten. Großherzoglieh badischer Hofgerichtsrath, Führer des südwest- deutschen Altliberalismus. Im VorparIament und der deutschen National- versammlung gehört er der äußersten Linken an. Er vereinigt 32 Stimmen auf seine Person bei der Wahl des Reichsverwesers. 13. Germain Metternich Lithographie, teilweise coloriert 21,S x 17 Freischarenführer, ehemaliger hessischer Offizier. 14. Louis v. Mieroslavski Lithographie 18 x 15,5 1812 in Neumours geboren, polnischer Offizier und politischer Publizist. Lebt nach dem Zusammenbruch des polnischen Aufstandes vo~ 1830 in Paris. 1849 Oberbefehlshaber der badisch-pfälzischen Revolutionsarmee. 1878 in Paris gestorben. 15. Josef [gnaz Peter Zeitungsdruck 11,5 x 8 Geboren 15. Januar 1789, in Acheen, gestorben 22. September 1872. Regie- rungsdirektor in Konstanz, nimmt unter dem Eindruck der Revolutionsbe- geisterung den Posten eines Statthalters der Republik von Hecker an. 1848 Emigration nach der Schweiz. 1849 Justizminister der badischen vorläufi- gen Regierung. 16. Friedrich Wilhe1m Schlöffel Lithographie 40 x 29,5 Fabrikant aus Schlesien, im Vormärz verfolgt. Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung. 1849 Oberkriegskommissär von Baden. 17. Gustav v. Struve Lithographie 15 x 9,5 1805 in München geboren. Jurist und radikaler Publizist in Mannheim. Der Doktrinär der badischen Revolution. Mitglied des Frankfurter Vorparla- ments. Leitet mit Hecker zusammen den Aprilaufstand 1848 im badischen Oberland und versucht im September 1848 von Lörrach aus erneut die Revo- lution anzufachen. 1849 aus dem Zuchthaus in Bruchsal durch die Revolu- 35 tion befreit. Mitglied der provisorischen Regierung. 1851 nach USA ausge- wandert, 1870 in Wien gestorben. 18. Wilhelm Adolph v. Trützschler Lithographie 30 x 24,5 v. Trützschler, sächsischer Jurist und demokratischer Politiker, Mitglied der Nationalversammlung, war während der badischen Revolution 1849 Zivil- kommissar der Regierung in Mannheim. Erschossen in Mannheim am 14. August 1849. 19. Naturgeschichtliche Studien aus dem Pfalz-Badischen Revolutions-Jahr 1849. Lithographie 48,5 x 39,5 Gruppe III -1848: Hecker, Struve, Herwegh 1. Toast an Dr. Friedrich Hecker. Lithographie 33,5 x 21 2. Dr. Friedrich Hecker auf der Anhöhe bei Kandern. Lithographie 28,5 x 43,5 3. Hecker und v. Gagern, 20. April 1848 auf der Brücke von Kandern. Colorierte Lithographie 24 x 34 4. Tod des Generallieutenants von Gagern bei Kandern im badischen Seekreise den 20. April 1848. Colorierte Lithographie 18,5 x 21,5 Friedrich v. Gagern, holländischer General, Bruder des Präsidenten der Nationalversammlung Heinrich von Gagern. 5. Die Erstürmung der Barricade am Breisacher Thcr zu Freiburg durch die Großherzoglich Hessischen Bundestruppen den 24. April 1848. Lithographie 19,5 x 27,5 6. Gefecht der 4. Companie des Königl. Würtemb. 6. Infanterie Regiments un- ter Anführung ihres tapfern Hauptmanns v. Lipp mit den republikanischen Freyschaaren unter Anführung des Republikaners Reinhardt Schimmelpen- ning (früher preuss. Offizier) bei Dossenbach im Großhz. Badischen Ober- lande den 27. April 1848, wobei Letztere mit großem Verlust gänzlich ge- schlagen und ihr Führer fiel. (Es handelt sich bei den republikanischen Freischaren um Herweghs .deutsch-demokratische Legion'.) Lithographie 19 x 24 7. Rückzug der Badischen Armee in die Schweiz den 11. Juni 1849. Lithographie 32 x 45,5 8. Wiedersehen deutscher Republikaner in Schaffhausen am 4. Juni 1848. Lithographie 27,5 x 37 36 9. Friedrich Hecker's Abschied in Straßburg auf seiner Reise nach Amerika. Lithographie 28 x 23 IV 1~ 1/ 9 10. Friedrich Hecker's Ankunft in Nord-Amerika. Lithographie 27,5 x 22,5 111 /fjl1.3 11. Dr. Friedrich Hecker (in Amerika). Lithographie 29 x 19 12. Das Guckkasten-Lied vom großen H ecker. (Verfasser Kar! Gottfried Nagler aus Heidelberg, 1809-1849). 38 x 29 13. Gustav von Struve. Lithographie 26 x 16 14. Struve befiehlt dem Gemeinderath von Lörach und der Umgegend eine Aus- hebung von Mannschaft am 21. September 1848. Lithographie 16,5 x 22 15. Die Erstürmung der Stadt Staufen durch den badischen General H offmann den 24. September 1848. Lithographie 20,5 x 28 16. Bekanntmachung über die Verhaftung G. Struves in Wehr am 26. September 1848. 27,S x 19,5 17. Ein schönes neues Lied von dem weltberühmten Struwwel-Putsch. (Verfasser : wie Nr. 12). 42 x 34 18. Szene im Schwarzwalde 1848. Lithographie 40 x 32,5 Gruppe IV - Bürgerwehr 1. Carlsruher Bürgerwehr 1. Banner. Olfarbendruck 33,5 x 42 2. Carlsruher Bürgerwehr IV. Banner (Scharfschützen). Olfarbendruck 33,5 x 42 3. Carlsruher Bürger-Artellerie. Olfarbendruck 33,5 x 42 4. Die Carlsruher Bürgerwehr. Colorierte Lithographie 53,5 x 39,5 5. Bürgerwehr vor dem Rathaus. Lithographie 9 x 14 6. Karikatur auf die Karlsruher Bürgerwehr. Lithographie 26 x 21 37 7. C. Gerber. Großh. Bad. Oberst von der Suite der Infanterie und Comman- dant der gesamten Bürgerwehr der Stadt Carlsruhe. Lithographie 33,5 x 25,5 8. Rheinboldt, Registrator, Major der Bürgerwehr. Lithographie 17,5 x 13 9. Säckler Bergmann. Bürgerwehr-Offizier. Lithographie 25,5 x 18,5 10. Die Carlsruher Bürgerwehr (Gedenkblatt) . Lithographie 53 x 41 Gruppe V - Schlachten (1849) I. Gefecht bei Waghäusel unweit H eidelberg am 22. Juni 1849. Lithographie, teilweise coloriert 26,5 x 34,5 2. Verwundung des Hauptmanns von Platen K. Pr. 8. Jäger Bataillons im Ge- fecht bei Waghäusel am 24. Juni 1849. Lithographie 25,5 x 22 3. Das Füsilier Bataillon K. Preuss. 17. Infanterie Regiments und die 3. Comp. K. Preuss. 8. Jäger Bataillons halten in dem Gefecht von Waghäusel am 21. Juni 1849 die Zucker-Fabrik besetzt. Lithographie 25,5 x 40 4. Gefecht in Ubstadt am 24. Juni 1849. Lithographie, teilweise coloriert 25,5 x 35,5 5. Sec. Lieut. Junk und die Unterofficiere Voigt und Doebber der 10. Compa- gnie K. P. 27. Infanterie Regts. in dem Gefecht bei Ubstadt am 23. Juni 1849. Lithographie 29 x 22,5 6. Der Füsilier Mathias Daub in der 11. Compagnie K. P. 29. Infant. Regi- ments in dem Gefecht bei Ubstadt am 23. Juni 1849. Lithographie 27,5 x 22. 7. Der Unteroffizier Heinrich Tettweiler der 1. Escadron K. Pr. 8. Ulanen Regiments in dem Gefecht vor Ubstadt am 23. Juni 1849. Lithographie 20,8 x 30,4 8. Die erste Escadron König!.: Preuss.: 8. Ulanen-Regiments unter dem Ritt- meister Grafen zu Solms-Laubach geht in dem Gefecht bei Ubstadt am 23. J uni 1849 zum Angriff vor. Lithographie 32 x 46,7 9. Gefecht und Sturm von Durlach am 25 . Juni 1849. Colorierte Lithographie 32 x 48 10. Das Gefecht bei Durlach den 25. Juni 1849. Lithographie, teilweise coloriert 20,5 x 31,5 38 11. Gefecht bei Durlach .Schlach t-Ordnung". 37 x 51 12. Der Musketier Heinrich Horsch von der 5. Comp. K. Preuss. 17. Infanterie Regiments im Gefecht bei Durlach am 25 . Juni 1849. Lithographie 26 x 21 ,5 13. Der Ulan Johann Heinrich Beindicke der 4. Escadron K. Pr. 6. Ulanen Regi- ments in dem Gefecht bei Durlach am 25. Juni 1849. Lithographie 23 x 27,5 14. Angriff der Preußen auf das Biwouac der badischen und bayerischen Cava 1- lerie bei 5teinmauern am 28. Juni 1849. Lithographie 19,5 x 32 15. Gefecht bei Gernsbach am 29. Juni 1849. Aquarell : Signatur E. Kühswieder 1849. Auf der Rückseite handschriftlich wie folgt bezeichnet: .,Gesehen und nach der Natur gezeichnet" von Goking bei Loffenau (Heu kopf). 26 x 38 16. Erstürmung von Gernsbach am 30. Juni 1849. Lithographie 27,5 x 40 17. Schlacht bei Kuppenheim am 29. Juni 1849. Lithographie 26 x 35,5 18. Treffen bei Hcmsbach am 30. Mai 1849. Lithographie 22 x 31 Gruppe VI - Preußische Armee (Rastatt) 1. Prinz von Preußen mit seinem Gefolge im Jahr 1849. Lithographie 45 x 65 2. Legende dazu (Prinz v. Preußen mit seinem Gefolge im Jahr 1849). Lithographie 22,5 x 51 3. Die Preußen kummen! Lithographie 24 x 37,5 4. Preußisches Lager vor der deutschen Reichsfestung Rastadt im Juni 1849. Lithographie 24 x 38 5. Scenen aus dem Lager der Königl. Preußischen Truppen vor Rastadt im Juli 1849. Lithographie 37,5 x 24,5 6. Der vor Rastadt im Juli 1849 erschossene Hund des Sec. Lieutenants von Schlieben K . Preuß. 20. Infant. Regts. Lithographie 22,5 x 26 J9 7. Der Gouverneur Tiedemann. Lithographie 15 x 22 Gustav Nikolaus Tiedemann, Sohn des Professors der Physiologie in Heidel- berg, einst badischer Offizier, wegen freisinniger Neigungen in griechische Dienste getreten, war Revolutionär aus ideeller überzeugung. Er wurde am 11. August 1849 in Rastatt standrechtlich erschossen. Gruppe VII - Verschiedenes 1. Die Flucht des Großherzogs von Baden aus Karlsruhe. Lithographie 26 x 18,5 2. übergang der pfälzischen Freischaaren über die Rheinbrücke bei Knielingen am 18. Juni 1849. Colorierter Buchdruck 16 x 22,5 3. Einzug der pfälzischen Freischaaren in Carlsruhe am 19. Juni 1849. Lithographie 21 x 45 über Mieroslawski, Brentano s. unter II., Böning s. unter VII. Blenker war Weinhändler aus Worms und hatte 1832 in Griechenland mitge- kämpft. Er hat sich später im amerikanischen Bürgerkriege Lorbeeren erwor- ben. Frau Anneke wird als junge Amazone mit kurzem blauen Rock mit roten Streifen, Samtspenzer und grauen Hosen und schwarzem Hütchen auf dem Kopf geschildert. Ihr Mann, Kommandant im pfälzischen Revolutions- heer, war ein wegen seiner politischen Gesinnung entlassener ehemaliger preußischer Leutnant. 4. Erinnerung an das Jahr 1849 (Germain Metternich im Freischärlerlager 1849). Colorierte Lithographie 33,5 x 27 Germain Metternich s. unter II. 5. Erinnerung an der Jahr 1849 (mit Böning). Colorierte Lithographie 34 x 27,5 Der 61jährige weißgelockte Böning war eine Landsknechtsnatur, Uhrmacher aus Wiesbaden, früher nassauischer Leutnant, der schon im Freiheitskriege 1813 mitgekämpft hatte und dann 1827 in Griechenland gegen die Türken focht. Er nahm am Heckerzuge teil und organisierte die 600 Mann starke Schweizerlegion. Er wurde wie Tiedemann in Rastatt standrechtlich erschos- sen. 6. Weißenbach am 24. Juni 1849. Lithographie 28 x 40 7. Großherzoglieh Badisches 1. Dragoner-Regiment. Colorierte Lithographie 26,5 x 38,5 40 8. Einzug der erhabenen Regenten-Familie von Baden in ihre Großherzogliche Residenz Karlsruhe am 18. August 1849. Colorierte Lithographie 24,5 x 38 9. Transport des zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe verurteilten Professor Kinkel nach dem Zuchthause zu Naugard. Lithographie 35 x 43,5 Gottfried Kinkei, 1815-1882, Banner Professor für Kirchen-, Kunst- und Kulturgeschichte, schloß sich 1848 der republikanischen Bewegung an. Er wurde im pfälzisch-badischen Aufstand 1849 bei Durlach verwundet, gefan- gen genommen und zu lebenslänglicher Festungshaft verurteilt. Im Novem- ber 1850 wurde er durch Karl Schurz aus der Haft befreit, floh nach Eng- land und in die Vereinigten Staaten. Seit 1866 Professor der Archäologie und Kunstgeschichte in Zürich. 10. Aussicht der gefangenen Republikaner im Weiberzuchthause in Bruchsal. Lithographie 20 x 27 11. Ein Gefangenentransport. Bleistift, teilweise coloriert 11 ,5 x 16,5 12. Alfred Rethel: Ein Todtentanz aus dem Jahre 1848 mit erklärendem Text von R. Reinick. Schnellpressendruck, Holzschnittfolge 6 Blatt, Dresden 1849 69,5 x 110 41 r. Handschriften-Vitrine 1. Eigenhändiges Schreiben des Obergerichts-Advokaten und Prokurators De. Hecker aus Mannheim vom 30. November 1846 an De. Lommel in Frank- furt am Main. 2. Brief Friedrich Heckers aus Muttenz (Schweiz) vom 12. August 1848 an den Präsidenten des Deutschen Nationalvereins in Zürich, Birnbaum. Empfeh- lungsformel und Unterschrift von Friedrich Hecker. Hecker, der nach dem mißlungenen Aufstand in die Schweiz hatte flüchten müssen, teilt darin dem Präsidenten des Deutschen Nationalvereins mit, daß er ihm keine Mittel zur Verfügung stellen könne, da "durch die zahlreichen Unterstützungen an die Familien der gefangenen und flüchtigen Republika- ner die nicht bedeutenden Gelder ganz erschöpft" seien. 3. Eigenhändig geschriebenes Gedicht von Georg Herwegh: .. Heidenlied", erst- mals erschienen in: Deutsche Lieder aus der Schweiz (anonym), Winterthur 1843. 4. Amtliche Erklärung der Mitglieder des Großherzoglichen Staatsministeri- ums. Karlsruhe, den 14. Mai 1849. Mit den eigenhändigen Unterschriften von Dusch, Bekk, Hoffmann, von Stengel. Diese Erklärung, die die Staatsminister vor ihrer Abreise von Karlsruhe for- mulierten und unterzeichneten, sollte im .. Carlsruher Tagblatt" erscheinen, wurde aber (laut Ludwig Häußer, Denkwürdigkeiten, 1851) erst von Lau- terburg aus veröffentlicht. Auch Ferdinand Scheyrer gibt in seiner .. Ge- schichte 'der Revolution in Baden 1848/ 49" (1909) an, daß diese Proklama- tion erst später bekanntgeworden sei. Abdruck im Anhang. 5. Badisches Regierungsblatt Nr. 1, Karlsruhe, Mittwoch, den 16. Mai 1849: Dekret, die Absetzung der seitherigen Minister betreffend. 6. Eigenhändiger Brief Robert Blums, Leipzig, den 27. November 1839, an Ge- heimrat Heilig in Karlsruhe. 7. Eigenhändige Briefadresse Johann Adam von Itzsteins an Herrn Theater- Kassier Robert Blum in Leipzig, aufgegeben in Mannheim am 24. Okt. 1845. 8. Eigenhändiger Brief mit Unterschrift von Lorenz Brentano, 312 North Lasalle Street, Chicago 111. vom 11. Januar 1881, an Ludwig Brombacher in Karlsruhe. Brentano tritt für die Errichtung eines Erinnerungs-Denkmals für die Frei- heitskämpfer der Badischen Revolution ein. Abdruck im Anhang. 9. Eigenhändiges Schreiben mit Unterschrift des italienischen Freiheitskämp- fers Giuseppe Garibaldi. Tino, den 20. Dezember 1859. 42 1848 waren die Namen der Freiheitskämpfer Garibaldi (Italien), Kossuth (Ungarn) und Hecker (Baden) als die berühmtesten europäischen Vorkämp- fer für die Rechte des Volkes in aller Munde. 11. Handschriften-Vitrine Handschriftliche Original-Urkunden der revolutionären Organe (provisori- sche Regierung für Baden, Landesausschuß, Kriegsministerium, Generalkom- mando der Volkswehr, Oberkommando der Pfälzer Volkswehr u. a.) mit den eigenhändigen Unterschriften von Joh. Ph. Be c k er, G. Bö h - ni n g, v. B r a n cl e n 5 t e in, L. B ren t a n 0 I D e ge n, Max Dort u , Go e g g, F. W . Sc h I 0 e ff e I, General S z n a i d e, G. N. Tiedemann. Abschiedshrief des zum Tode verurtei lten Revolutionärs Konrad Lenzinger an seine Eltern, Rastatt, 25. August 1849. Abdruck im Anhang. III., IV., V. Dokumenten-Vitrinen Bekanntmachungen von Urtei len der Kriegsgerichte. Verleihungsurkunde der vom Großherzog am 29. August 1849 gestifteten Gedächtnis-Medaille nebst Medaille. Flugblätter: die Forderungen der Volksversammlungen zu Offenburg vom 12. September 18.47 und vom 19 . März 1848. Aufrufe und Verordnungen. VI. Dokumenten-Vitrine .Der Festungs-Bote", Rastatt, Nr. I (7. Juli 1849) bis Nr. 14 (22. Juli 1849). VII. Dokumenten-Vitrine In der Schweiz erschienene Erinnerungen der Revolutionäre und andere Schriften. I. Joh. Phi!. Becker und e hr. Essellen: Geschichte der süddeutschen Mai-Revo- lution des Jahres 1848. Genf: Gottfried Becker. 1849. 2. August Brass: Der Freiheitskampf in Baden und in der Pfalz im Jahre 1849. Seine Ursachen, seine Entwicklung und sein Ausgang vom politischen wie vom militärischen Standpunkte beleuchtet von August Brass, Offizier im badischen Volksheer. St. Gallen: Scheitlin und Zollikofer. 1849. 3. August C loßmann : Kritik der badischen Revolution 1849 von militärischem Standpunkte aus. Baden in der Schweiz: J. Zehnder. 1854. 43 4. A. Daul: Tagebuch eines politischen Flüchtlings während des Freiheitskamp- fes in der Rheinpfalz und Baden. Von A. Daul, gewesenem Aktuar im Frei- korps Willich. St. Gallen: Scheitlin und Zollikofer. 1849. 5. Friedrich H ecker : Die Erhebung des Volkes in Baden für die deutsche Repu- blik im Frühjahr 1848 von Dr. Fr. Hecker. Basel: J. C. Schabelitz. 1849. 6. K. Heinzen: Teutsche Revolution. Gesammelte Flugschriften. Bem: Verlag von Jenni, Sohn. 1847. 7. K. Heinzen: Einige Blicke auf die badisch-pfälzische Revolution. Bem: Ver- lag von Jenni. Sohn. 1849. 8. (Emma Herwegh): Zur Geschichte der deutschen demokratischen Legion aus Paris. Von einer Hochverräterin. Grünberg: W. Levysohn. 1849. 9 . M. W. Löwenfels, F. Neff und G. Thielmann: Der zweite republikanische Aufstand in Baden. Nebst einigen Enthüllungen über das Verbleiben der republ ikanischen Kassen. Basel: J. Fr. Seul. 1848 . 10. (Microslawski) : Berichte des Generals Mieroslawski über den Feldzug in Baden. Bern: Verlag von Jenni. Sohn. 1849. 11 . Florian Mördes: Die deutsche Revolution mit besonderer Rücksicht auf die badische Revolutions-Episode. Von Florian Mördes, gewesener Minister der revolutionären Regierung. Herisau: M. Schläpfer'sche Buchhandlung. 1848. 12. earl Morel: Die März-Revolution und der badische Aufstand. Zweite, um- gearbeitete Aufl. St. Gallen: Scheitlin und Zollikofer. 1849. 13. Gustav Struve: Geschichte der Volkserhebungen in Baden. Bern: Verlag von Jenni. Sohn. 1849. 14. G. Struve und K. Heinzen: Die Schilderhebung der deutschen Republikaner im April 1848. Straßburg: Schmidt und Grucker. 1848. 15 . A . C. Wiesner: Militärisches Tagebuch aus Baden. Von A. C. Wiesner, vor- mals kais. kön. österr. Offizier und Capitain im Generalstaabe der badischen Volkswehr. Zürich: C. Köhler. 1849. 16. earl Zipp: Revolutions-Bilder aus Baden. Nebst Mittheilung von Original- Akten von Carl Zipp, ehemal. Sekretär der bad. provis. Regierung. Uster: J. Weilenmann. 1849. 17. A. Zurkowsk.i: Kurze Darstellung des Feldzuges in Baden und der Pfalz. Bcrn: Verlag von Jenni. Sohn. 1849. 18. Der Freischaarenzug des badischen Oberlandes im Frühjahr 1848. Kurze Entwicklung desselben und Darstellung der zwischen den Freischaaren und Regierungstruppen stattgehabten Gefechte. Dießenhofen: Louis Stephan. 1848. 44 19. Manifest der deutschen Demokraten im Auslande. Beiblatt zur Evolution. Genf: F. A. Henry. 1849. 20. Die wandernde Barrikade, oder: die würtembergische, pfälzische und badi- sche Revolution. Wohl geleimt und wohl gereimt in drei Aufzügen, mit der ganzen türkischen Musik. Von einem Schock ungehenkter Hochverräther. Bern: J. A. Weingart. 1849. 21. Das Gefecht bei Kandern und Tod des Generallieutenants von Gagern am 20. April 1848 . Nach officieUen Aktenstücken und den Erklärungen des Badischen Obersten von Hinkeldey, des Großh. Hessischen Majors Cronen- bold, sowie des Dr. Hecker, Kaisers u. A. - Nebst einer Lebensbeschreibung des Generallieutenants von Gagern. Karlsruhe: Franz Nöldeke. 1848. 22. Schieber: Konstanzer Freiheits-Chronik vom Jahre 1848. Erster Teil oder er- ster Auszug. Konstanz: P. Forster & Comp. 1848. 23. Erinnerung an Friedrich Hecker. St. Louis, Missouri. 1882. VIII. Dokumenten-Vitrine Anklage-Akten u. a. IX. Vitrine mit Gegenständen 1. Heckerhut. 2. Offiziershelm der Karlsruher Bürgerwehr. 3. Handgemalter Krug mit Schwarz-Rot-Gold-Wappen und Devise: nFreiheit-Ordnung-Bruderliebe" . 4. Porzellanpfeifenkopf mit eingebrannter Bemalung: v. Gagern und Hecker bei Kandern. 5. Bronzener Stockknauf : Bärtiger Männerkopf mit H eckerhut. 45 ANHANG Zu Seite 42, Nr. 4 AMTLICHE ERKLl\RUNG Die unterzeichneten Mitglieder des Großherzoglichen Staatsministeriums er- füllen ihre Pflicht nach dem Verlangen Seiner könig!. Hoheit des Großher- zogs, indem sie sich von Carlsruhe entfernen und dem Großherzog dahin folgen, wo Höchstderselbe verweilt, um seinen weiteren Regierungshandlungen, so lange sie die verantwortlichen Minister sind, zur Seite zu stehen. Nur der größte Drang der Umstände, die Schlag auf Schlag sich fol genden Ereignisse, der Abfall eines Theiles der großherzoglichen Truppen von ihrer Fahnentreue, welche sich mit Gewalt der Reichsfestung Rastadt bemächtigten, die ungesetzlichen Beschlüsse einer Volksversammlung in Offenburg und die daraus unmittelbar hervorgegangenen Gefahren eines bewaffneten Zuzuges nach Rastadt und Carlsruhe, endlich die ganz unerwartete Meuterei eines Thei- les der hiesigen Garnison (wenn gleich hier, wie in Rastadt, die militärische Treue 1\nderer und namentlich sämmtlicher Officiere und eines großen Theiles der Unterofficiere bei ungenügenden Kräften nur um so heller hervortrat), nur alles dieses z~sarnmen konnte den Großherzog, nachdem jede Bürgschaft für die Erhaltung einer wohl gegründeten Ordnung und Sicherheit für den Augenblick verschwunden war, nach dem Rathe seiner Minister, bewegen, seine Residenz auf kurze Zeit zu verlassen, um sich wo möglich an den Sitz der provisorischen Centralgewal t nach Frankfurt zu begeben. Unter diesen Umständen, und da auch die hiesigen Einwohner sich außer Stand fühlen, dem Andrang bewaffneter Zuzüge wirksam entgegenzutreten, kann unsere Anwesenheit dahier von keinem Erfolg mehr und daher unser Platz nur in der Nähe des Großherzogs sein. Indern wir Carlsruhe verlassen, verwahren wir die Rechte Seiner könig!. Hoheit des Großherzogs und seiner verfassungsmäßigen Regierung gegen jeden ungesetzlichen Eingriff, und fordern alle Bürger Badens, alle Behörden und Be- amten auf, in ihrer Treue gegen den Großherzog, gegen die Reichs- und Landes- Verfassung unerschütterlich zu beharren. Carlsruhe, den 14. Mai 1849. Dusch, Bekk, Hoffmann, v. Stenge!. 46 Zu Seite 43, 11. H andschriften-Vitrine Rastatl, den 25. August 1849 Liehe Eltern und Geschwister! Mit zitternter Hand ergreife ich Feder und Papier um Euch mitzutheiIen, daß mir heute den 25 . August . . . Unheil gefällt worden ist. Ich bin zum Tod verurteilt worden, nun es ist Gotteswille, seid deßhaIb ruhig und getrost; dann ohne seinen Willen fällt kein Sperling auf die Erde. Liebe Eltern seid so gut und schreibt es meinem Bruder Karl aher lieber daß ich bei einem Gefecht gefallen bin, denn wenn Ih.r schreiben thut, ich wäre als Rebelle gegen unseren Großher- zog erschossen worden wird er sich gewiß gar keinen Begriff davon machen können, indem er weiß und Jedermann daß ich, der mich mit Recht könnt, daß ich als Kanonier, Oberkanonier, und Korporal gewiß meinen Dienst Rechtschaf- fen gethan habe, Liebe Eltern ich lasse mir meinen Herrn Pfarrer kommen um was ich je gesündiget habe bereuen zu können; Liebe Eltern und Geschwister verzeiht mir für das wenn ich Euch jemals beleidigt habe, ich bereue es, ich weiß gewiß ihr werdet mir gewiß verzeihen. Lebt Wohl Liebe Eltern und Geschwister und kümmert Euch nicht wegen mei- ner denn es ist Gottes Wille. Von mir eine Stütze für Euch ist jetzt dahin wenn es Gottes Wille ist wird Er Euch auch gewiß nicht verlassen. Ich will mein Schreiben schließen und Euch nochmal herzlich grüßen. Viele Grüße an Alle Freunde und Bekannte. Adjeu Liebe Eltern lebt Wohl, lebt Wohl. Euer getreuer Sohn und Bruder Konrad Lenzinger. 47 Zu Seite 42, Nr. 8 Herrn Ludwig Brombacher Karlsruhe Geehrter Herr! . 312 North Lasalle Street ChicagoIll.,II. Jan.1881 Ich fühle mich verpflichtet, Ihnen für die Zusendung des Artikels: .Sie starben als Helden" im Unterhaltungshlatt des Bad. Landeshoten meinen Dank auszusprechen. Daß die Preußen nicht gerne an die von ihnen unter der Feme standgerichtlicher Verhandlungen und Unheile erschossenen Freiheits- kämpfer erinnert werden, ist der menschlichen Natur angemessen, aber wenn der Artikel sagt, die Preußen könnten nicht vergessen, so glaube ich 'im Gegentheile, sie u. ihr Kaiser an der Spitze möchten gerne vergessen u. vergessen machen, was die Geschichte nicht vergessen wird u. was wir nicht vergessen werden. Als einer, der zur Errichtung des projektierten Denkmals beigetragen hat, konnte ich nur bedauern, daß das Komitee, nachdem die badischen Regierungsbehörden die Genehmigung zur Errichtung des Denkmals gegeben hatten, es noch für nothwendig gehalten hat, von dem preußischen Festungsgouverneur die Erlaub- nis zu erbitten, auf badischem Grund und Boden ein Erinnerungszeichen an die für die deutsche Sache Erschossenen aufzustellen und hätte ich es lieber gesehen, das Denkmal an irgend einem Platze außerhalb des Gewaltswachsens der preu- ßischen Festungsbehörde zur Erinnerung an preußische auf badischem Gebiete erlassene und vollzogene Bluturtheile zu errichten als es zu einem, ganz anderem Zwecke zu verwenden. 48 Mit bestem Gruße Ihr ergebenster L. Brentano 7 .. - .-.-- _._.-_._-~ .. _~.~~._-.. "!" " ..
https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/literatur/stadtarchiv/HF_sections/content/ZZmpZbZIyr5x2i/Die%20Badische%20Revolution%201848-1849.pdf
Microsoft Word - 191105_BE_VV_Fauna.docx Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung bezogen auf die Fauna - mit Kartierergebnissen Stand: 05.11.2019 Aufgestellt im Oktober 2019 Im Auftrag der Planungsgemeinschaft Mailänder Consult / Schüßler Plan c/o Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe Stadt Karlsruhe Tiefbauamt Lammstraße 7 76133 Karlsruhe Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 5 2 Fledermäuse 6 2.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 6 2.1.1 Auswirkungen 6 2.1.2 Maßnahmen 7 2.1.3 Bewertung 7 2.2 Variante mit Brückenbauwerk 8 2.2.1 Auswirkungen 8 2.2.2 Maßnahmen 8 2.2.3 Bewertung 9 2.3 Fachgutachterliches Fazit 9 3 Haselmaus 10 3.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 10 3.1.1 Auswirkungen 10 3.1.2 Maßnahmen 10 3.1.3 Bewertung 10 3.2 Variante mit Brückenbauwerk 10 3.2.1 Auswirkungen 10 3.2.2 Maßnahmen 10 3.2.3 Bewertung 10 3.3 Fachgutachterliches Fazit 10 4 Vögel 11 4.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 11 4.1.1 Auswirkungen 11 4.1.2 Maßnahmen 11 4.1.3 Bewertung 12 4.2 Variante mit Brückenbauwerk 12 4.2.1 Auswirkungen 12 4.2.2 Maßnahmen 13 4.2.3 Bewertung 14 4.3 Fachgutachterliches Fazit 14 5 Reptilien 15 5.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 15 5.1.1 Auswirkungen 15 5.1.2 Maßnahmen 15 5.1.3 Bewertung 15 5.2 Variante mit Brückenbauwerk 15 5.2.1 Auswirkungen 15 5.2.2 Maßnahmen 16 5.2.3 Bewertung 16 5.3 Fachgutachterliches Fazit 16 6 Amphibien 17 6.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 17 6.1.1 Auswirkungen 17 Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 3 6.1.2 Maßnahmen 18 6.1.3 Bewertung 19 6.2 Variante mit Brückenbauwerk 19 6.2.1 Auswirkungen 19 6.2.2 Maßnahmen 20 6.2.3 Bewertung 22 6.3 Fachgutachterliches Fazit 22 7 Fische und Mollusken 23 7.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 23 7.1.1 Auswirkungen 23 7.1.2 Maßnahmen 23 7.1.3 Bewertung 24 7.2 Variante mit Brückenbauwerk 24 7.2.1 Auswirkungen 24 7.2.2 Maßnahmen 24 7.2.3 Bewertung 25 7.3 Fachgutachterliches Fazit 25 8 Abschließendes Fazit 26 9 Literatur 27 10 Anhang 28 10.1 Kartierergebnisse Fledermäuse 29 10.1.1 Methode 29 10.1.2 Ergebnisse 30 10.2 Kartierergebnisse Haselmaus 37 10.2.1 Methode 37 10.2.2 Ergebnisse 37 10.2.3 Bewertung 37 10.3 Kartierergebnisse Vögel 37 10.3.1 Methode 37 10.3.2 Ergebnisse 37 10.4 Kartierergebnisse Reptilien 41 10.4.1 Methode 41 10.4.2 Ergebnisse 41 10.5 Kartierergebnisse Amphibien 44 10.5.1 Untersuchung der Wanderbeziehungen 44 10.5.2 Amphibienkartierung 51 10.6 Kartierergebnisse Fische und Mollusken 55 10.6.1 Methode 55 10.6.2 Ergebnisse 55 10.7 Kartierergebnisse Falter der FFH-Richtlinie 60 10.7.1 Methode 60 10.7.2 Ergebnisse 60 10.7.3 Bewertung 62 10.8 Kartierergebnisse holzbewohnende Käferarten 63 10.8.1 Methode 63 10.8.2 Ergebnisse 63 10.8.3 Bewertung 64 Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Standorte der Batcorder 35 Abb. 2: Nachgewiesene Fledermausarten 36 Abb. 3: Nachgewiesene Vogelarten 40 Abb. 4: Nachgewiesene Reptilien 42 Abb. 5: Fundorte der Erdkröte 45 Abb. 6: Fundorte des Bergmolches 46 Abb. 7: Fundorte des Teichmolches 47 Abb. 8: Fundort des Kammmolchs 48 Abb. 9: Fundort der Wechselkröte 49 Abb. 10: Fundorte des Teichfrosches 50 Abb. 11: Nachgewiesene Amphibienarten 53 Abb. 12: Lage der Befischungsstrecken 57 Abb. 13: Standorte der Nahrungspflanzen 61 Abb. 14: Standort der Bäume mit Habitatpotenzial für holzbewohnende Käferarten 64 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Begehungstermine zur Erfassung von Fledermäusen 29 Tab. 2: Liste der Höhlenbäume mit Angabe ihrer Quartiereignung für Fledermäuse 30 Tab. 3: Liste der aufgezeichneten Fledermausrufe während der Transektkartierung 32 Tab. 4: Liste der durch automatisierte Aufzeichnungsgeräte aufgezeichneten Fledermausrufe. Die Aufnahmen fanden vom 29.06.2018 bis 02.07.2018 und vom 27.07.2018 bis 31.07.2018 statt 33 Tab. 5: Schutz- und Gefährdungsstatus der vorkommenden Fledermausarten. 33 Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 5 1 Vorwort Innerhalb dieses Variantenvergleichs wird das Konfliktpotential der Variante mit Unterführungsbau- werk und der Variante mit Brückenbauwerk für die Fauna geprüft. Im Folgenden werden die Auswirkungen der Varianten auf die kartierten Artengruppen Fledermäuse, Haselmaus, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische und Muscheln bezogen auf die Variante mit Unter- führungsbauwerk und die Variante mit Brückenbauwerk aufgeführt. Die kartierten Artengruppen Fal- ter der FFH-Richtlinie (Großer Feuerfalter und Nachtkerzenschwärmer) sowie holzbewohnende Kä- ferarten können aufgrund der Kartierergebnisse vernachlässigt werden. Die Kartierergebnisse sind im Anhang zusammengestellt. Es wurden Maßnahmen formuliert, welche die jeweiligen Auswirkun- gen vermeiden oder vermindern. Abschließend wurde ein Fazit gezogen, welche Variante sich we- niger negativ auf die jeweilige Artengruppe auswirkt. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 6 2 Fledermäuse Grundlagen: Durch die Untersuchungen im Sommer 2019 konnte eine Wochenstube des Braunen Langohr west- lich der Büchiger Allee nachgewiesen werden. Die Maximalanzahl der ausfliegenden Tiere betrug 10 Tiere. Es konnten drei verschiedene Quartierbäume innerhalb dieses Waldes identifiziert werden. Innerhalb des Untersuchungsraumes konnten keine Quartierbäume ausfindig gemacht werden. Es werden oft Quartierbäume, welche eng benachbart liegen, als Quartierverbund genutzt. Daher wird die Wahrscheinlichkeit, dass diese Art Baumhöhlen innerhalb des Untersuchungsraumes als Wo- chenstube nutzt, als gering angesehen. Der Untersuchungsraum wird jedoch nachweislich als Jagd- habitat genutzt. Das Gebiet wird durch das Gewässer als wertvoll für diese kleinräumig agierende Art eingestuft. 2.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 2.1.1 Auswirkungen Bau- und anlagebedingtes Konfliktpotenzial: Gehölzstrukturen, welche eine Funktion als Leitlinie haben, werden im Bereich östlich der Bahntrasse, parallel zur Trasse, wie auch entlang des Bachlaufes sowohl baubedingt als auch anla- gebedingt zerschnitten. Ebenfalls werden Leitlinien in Ost-West Ausrichtung westlich der Bahntrasse bau- und anlagebedingt zerschnitten. In den Bereichen zwischen Haid- und Neu-Straße und Fahr- radweg sowie zwischen dem Bachlauf und der Elfmorgenbruchstraße wird die Straße mehr oder weniger auf Geländeoberkante geführt. Betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Die Bereiche stellen ein Kollisionsrisiko für niedrig fliegende Fledermäuse dar. Da sich in diesen Bereichen keine Strukturen befinden, welche als Leitlinie dienen könnten, kann hier das Risiko einer Kollision als geringer eingeschätzt werden als im Bereich der Leitstrukturen. Durch die Troglage des Unterführungsbauwerks entsteht in der Leitstruktur parallel zur Bahntrasse ein Lücke von mindestens 14 m. Lücken weiter als 10 m können zur Aufgabe von Leitstrukturen durch das Braune Langohr führen (FÖA 2011). Beim Braunen Langohr konnte beobachtet werden, dass es nach Sperreinrichtungen wieder in den Straßenraum absinkt (BCT 2007 in ARGE Fleder- mäuse und Verkehr 2010). Durch dieses Verhalten besteht die Gefahr, dass Braune Langohren, welche im Bereich parallel zur Bahntrasse durch die Lücke ihre Flugroute nicht meiden, in den Trog abtauchen und zu Schaden kommen. Bei aktueller Planung ist die Dimensionierung des Gewässerdurchlasses für den „Alten Bach“ zu gering, um eine funktionale Unterführung für Fledermäuse darzustellen (FGSV 2008, FÖA 2011). Dies kann zum einen zur Aufgabe der Flugroute durch Braune Langohren führen und zum anderen besteht eine erhöhte Kollisionsgefahr, da hier die Straße eine Leitstruktur (uferbegleitende Vegeta- tion) durchtrennt und in diesem Bereich, welcher als Flugweg genutzt wird, fast auf Geländeober- kante geführt wird. Ohne Schutzeinrichtung kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zwergfleder- mäuse, aber auch Braune Langohren, in den Straßenverkehr fliegen und zu Schaden kommen. Der Trassenverlauf birgt vor allem für unerfahrene Jungtiere, welche nachweislich im Gebiet angetroffen werden, eine erhöhte Gefahr (FÖA 2011). Zwar kann das Kollisionsrisiko im direkten Bereich, in dem die Straße abgesenkt ist, reduziert wer- den, es besteht jedoch die Gefahr, dass Fledermäuse die Öffnung des Unterführungstunnels unter Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 7 der Bahntrasse nach Quartiermöglichkeiten erkunden oder sich attraktive Jagdmöglichkeiten über den aufgewärmten Tunnelöffnungen ergeben. Somit erhöht sich das Kollisionsrisiko sowie die Sog- wirkung für Fledermäuse (SMWA, S.61). Im Bereich, in dem die Autos aus dem Unterführungstunnel kommen, kann von Lichteinflüssen auf die umliegende Umgebung ausgegangen werden. Braune Langohren gehören zu den Arten, welche als sehr lichtempfindlich gelten. Lichteinflüsse können schlimmstenfalls zur Meidung von Flugrouten oder Jagdhabitaten führen. 2.1.2 Maßnahmen Anlage von Leitstrukturen Der „Alte Bach“ müsste als fledermausfreundliche Unterführung angelegt werden. Hierbei müsste die Unterführung folgende Dimensionen aufweisen: Lichte Höhe ≥ 3m über Mittelwasserspiegel; Querschnitt mind. 9 m2 (FÖA 2011). Dies ist jedoch aus konstruktiver Sicht nicht umzusetzen. Um die Leitstruktur östlich der Bahntrasse wieder herzustellen, müsste eine Faunabrücke angelegt werden. So könnten die Gehölze über den Trassenverlauf gepflanzt werden. Die Pflanzungen müs- sen eine Höhe von ≥ 3m aufweisen (FGSV 2008). Neben den Gehölzen müsste eine lichtundurch- lässige Irritationsschutzwand (Höhe ≥ 2m) angebracht werden. Vermeidung von Beleuchtung Auf eine Beleuchtung ist zu verzichten, da z.B. die Breitflügelfledermaus oder auch der Große Abendsegler an den Lampen nach Insekten jagen könnte und somit die Gefahr besteht, mit dem Verkehr zu kollidieren. Kollisionsschutz Kollisionsschutzwände sollten beidseitig der Trasse angelegt werden, um das Kollisionsrisiko zu ver- ringern. Die Kollisionsschutzwände sollten lichtundurchlässig sein, um negative Auswirkung des Streulichts durch den Verkehr zu vermeiden. Trotz Kollisionsschutzwänden im Bereich „Alte Bach“ kann nicht ausgeschlossen werden, dass Braune Langohren nach Überfliegen dieser Sperreinrich- tung wieder in den Verkehr abtauchen (BCT 2007in ARGE Fledermäuse und Verkehr 2010). 2.1.3 Bewertung Zerschneidungswirkungen für das Braune Langohr werden als sehr hoch, bei Zwerg-, Breitflügelfle- dermaus und Großer Abendsegler als gering eingeschätzt (Lbv-sh 2011). Durch die Variante mit Unterführungsbauwerk würde die Leitstruktur am Gewässerlauf zerschnitten werden. Durch die Zer- schneidung sowie die Kollisionsgefahr durch die geplante Trasse kann es zu erheblichen Beein- trächtigungen der Fledermausfauna im Gebiet kommen. Insbesondere für das Braune Langohr, wel- ches das Waldstück westlich des Untersuchungsgebietes als Wochenstubengebiet und das Unter- suchungsgebiet als Jagdgebiet nutzt, können sich die Auswirkungen negativ auf die lokale Popula- tion auswirken. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 8 2.2 Variante mit Brückenbauwerk 2.2.1 Auswirkungen Bau- und anlagebedingtes Konfliktpotenzial: Gehölzstrukturen, welche eine Funktion als Leitlinie haben, werden im Bereich parallel zur Trasse auf östlicher Seite, wie auch entlang des Bachlaufes baubedingt zerschnitten. Ebenfalls werden Leit- linien in Ost-West Ausrichtung westlich der Bahntrasse bau- und anlagebedingt durch das Vorhaben zerschnitten. Betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: In den Bereichen zwischen Haid- und Neu-Straße und Fahrradweg sowie zwischen dem Bachlauf und der Elfmorgenbruchstraße wird die Straße in leichter Dammlage geführt. Die Bereiche stellen ein Kollisionsrisiko für niedrig fliegende Fledermäuse dar. Da sich in diesen Bereichen keine Struk- turen, welche als Leitlinie dienen könnten, befinden, kann hier das Risiko einer Kollision als geringer eingeschätzt werden als im Bereich der Leitstrukturen. Die beidseitig geplanten Lärmschutzwände können das Kollisionsrisiko jedoch absenken. Die lichte Höhe im Bereich der Bahntrasse beträgt ca. 10 m, sodass eine Neupflanzung und Ent- wicklung von Gehölzen unter der Brücke möglich ist. Somit kann die Leitstruktur insbesondere für das Braune Langohr, aber auch für Zwergfledermäuse wiederhergestellt werden. Die lichte Höhe im Bereich des „Alte Bach“ beträgt ca. 3 m. Damit eine Unterquerung für Fleder- mäuse funktional ist, muss diese ausreichend dimensioniert sein. Dies ist bei dieser Variantenlösung der Fall (FÖA 2011, FGSV 2008). Fledermäuse, welche sich am Gewässerlauf orientieren, können nach Fertigstellung der Brücke das Gewässer nach wie vor als Leitstruktur nutzen. Trotz des Ge- wässers als Leitstruktur kann es vorkommen, dass Fledermäuse (insbesondere Zwergfledermäuse) die Trasse an dieser Stelle oberhalb der Straße queren und mit dem Verkehr kollidieren. Insbesondere im Bereich der Bahntrasse beträgt die Brücke eine solche Höhe, dass Lichteinflüsse auf die umliegende Umgebung als gering eingeschätzt werden (SMWA 2012). In Bereichen, in denen die Höhe der Straßentrasse ≤ 8 m beträgt, kann mit zunehmender Tiefe der Brücke mit Lichteinflüs- sen auf die umliegende Umgebung ausgegangen werden. Braune Langohren gehören zu den Arten, welche als sehr lichtempfindlich gelten. Lichteinflüsse können schlimmstenfalls zur Meidung von Flugrouten oder Jagdhabitaten führen. 2.2.2 Maßnahmen Anlage von Leitstrukturen Im Bereich östlich der Bahntrasse müssen Gehölze als Leitstruktur angelegt werden. Die Pflanzun- gen sollten eine Höhe von ≥ 3m aufweisen (FGSV 2008). Im Bereich des Bachlaufes sollte eine uferbegleitende Buschvegetation angepflanzt werden, um die Leitfunktion des Gewässers noch zu verstärken. Vermeidung von Beleuchtung Die in der Vorplanung angedachten beidseitigen Lärmschutzwände, insbesondere im Bereich des Bachlaufes und westlich bis zur Rintheimer Hauptstraße, sollten lichtundurchlässig sein. Somit kann gewährleistet werden, dass das Streulicht des Verkehrs keine negativen Auswirkungen auf das Ver- halten des Braunen Langohrs hat. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 9 Auf eine Beleuchtung der Brücke oder der Radwege sollte verzichtet werden, da sonst die Arten Großer und Kleiner Abendsegler, wie auch Breitflügelfledermaus, welche die Trasse normalerweise im hohen Luftraum queren, an den Laternen nach Insekten jagen und mit dem Verkehr kollidieren könnten. Somit würde sich das Kollisionsrisiko der eigentlich nicht kollisionsgefährdeten Arten deut- lich erhöhen. Eine Beleuchtung des parallelführenden Radweges neben dem Bachlauf sollte in je- dem Fall vermieden werden, da der Bachlauf sonst für das Braune Langohr nicht mehr als Flugroute funktional ist. Kollisionsschutz Im Bereich „Alte Bach“ sollten lichtundurchlässige Irritationsschutzwände beidseitig des Trassenver- laufs mit ca. 3,5 m Höhe angebracht werden, sodass Fledermäuse, welche die Unterführung nicht nutzen und diesen überfliegen, nicht mit dem Straßenverkehr kollidieren. 2.2.3 Bewertung Nach SMWA (2012) werden unter Brückenbauwerken mit großer lichter Weite und Höhe die ange- stammten Flugrouten der Fledermäuse bzw. die Wahl neuer Wege wenig beeinflusst. Die noch be- stehenden negativen Auswirkungen auf die Fledermausfauna können durch die oben genannten Maßnahmen abgewendet werden. 2.3 Fachgutachterliches Fazit Bei Umsetzung der Variante mit Brückenbauwerk können beide Flugrouten mit guter Funktionalität wieder hergestellt werden. Die Flugrouten können ohne bauliche Veränderungen angelegt werden. Die Wirksamkeit der Maßnahme kann bei dieser Ausgestaltung als hoch eingeschätzt werden. Das Kollisionsrisiko kann durch die Bauweise und die Maßnahmen vermieden werden. Bei der Variante mit Unterführungsbauwerk können ohne bauliche Änderung zum derzeitigen Planungsstand die Flugrouten nicht wieder hergestellt werden. Aus konstruktiven Problemen ist die Aufweitung der Un- terführung des „Alten Bachs“ nicht möglich. Daher kann nur ein Flugweg parallel zur Bahntrasse durch die Anlage einer Faunabrücke wieder hergestellt werden. Trotz Vermeidungsmaßnahme kann es im Bereich des Bachlaufes zu einer Kollision zwischen Braunen Langohren und dem Verkehr kommen. Generell bietet die Variante mit Brückenbauwerk den Fledermäusen zwischen Bahntrasse und Alte Bach im Osten und Rintheimer Hauptstraße im Westen die Möglichkeit, die Brücke zu unterfliegen und in diesem Bereich zu jagen. Bei der Variante mit Unterführungsbauwerk ist diese Vernetzung zerschnitten. Daher lässt sich abschließend festhalten, dass die Variante mit Brückenbauwerk im Hinblick auf die Fledermausfauna der Variante mit Unterführungsbauwerk vorzuziehen ist. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 10 3 Haselmaus Grundlagen: Nach drei von vier Kartierdurchgängen im Jahr 2019 wurde die Haselmaus (Muscardinus avel- lanarius) bislang nicht im Untersuchungsraum nachgewiesen. Ein abschließendes Ergebnis wird im November 2019 erwartet. 3.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 3.1.1 Auswirkungen Abschließende Bewertung steht noch aus. 3.1.2 Maßnahmen Abschließende Bewertung steht noch aus. 3.1.3 Bewertung Abschließende Bewertung steht noch aus. 3.2 Variante mit Brückenbauwerk 3.2.1 Auswirkungen Abschließende Bewertung steht noch aus. 3.2.2 Maßnahmen Abschließende Bewertung steht noch aus. 3.2.3 Bewertung Abschließende Bewertung steht noch aus. 3.3 Fachgutachterliches Fazit Abschließende Bewertung steht noch aus. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 11 4 Vögel Grundlagen: Insgesamt konnten in den Jahren 2018 und 2019 60 Vogelarten nachgewiesen werden. Darunter befinden sich 20 wertgebende Arten (strenger Schutz gemäß BNatSchG bzw. Arten gemäß Rote Liste Deutschlang / Baden-Württemberg). Im Jahr 2019 erfolgte im Rahmen von Netzfängen zur Fledermauserfassung mehrmalig der Nachweis zweier Eisvögel am „Alten Bach“. Vermutlich handelt es sich hierbei um ein Brutrevier in Fließgewässernähe auf Höhe des Tümpels am Ruschgraben. Von den im Untersuchungsraum nachgewiesenen Arten gehört die Kornweihe zu den stark gefähr- deten Arten in Deutschland. Gemäß Roter Liste Baden-Württemberg (BW) 2016 gilt die Art in BW als verschollen. Gesicherte Nachweise (Wintergast) existieren in Karlsruhe auf dem Alten Flugplatz. Zu den individuenstärksten Arten zählen in absteigender Reihenfolge der Star, Kohlmeise, Mönchs- grasmücke und Haussperling. 4.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 4.1.1 Auswirkungen Bau- und anlagebedingtes Konfliktpotenzial: Gehölz- und Offenlandstrukturen, welche den nachgewiesenen Vogelarten als Fortpflanzungs- und Ruhestätte sowie als Nahrungshabitat dienen, werden entlang der geplanten Trasse (insb. Bau-km 0+700 bis 0+900) bzw. im Querungsbereich mit dem Fließgewässer „Alter Bach“ und bei Bau-km 1- 300 bis 1+400 südlich der B10 bau- und anlagebedingt zerstört bzw. zerschnitten. In den Bereichen zwischen Haid- und Neu-Straße und Geh- und Radweg sowie zwischen dem Bachlauf und der Elf- morgenbruchstraße wird die Straße mehr oder weniger auf Geländeoberkante geführt. Auf dieser Fläche resultiert eine anlagebedingte Beanspruchung von Acker- und Grünland Betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Im Abschnitt mit vorgesehener Variante mit Unterführungsbauwerk ist bereits eine wirksame Ver- minderung des Konfliktpotenzials hinsichtlich Kollisionsrisiko mit dem fahrenden KfZ-Verkehr sowie gegenüber Belastungen durch Lärm und visuelle Störungen gegeben. Dennoch verbleiben, ohne flankierende Maßnahmen, im Abschnitt mit Trassenführung in Geländegleichlage Kollisionsrisiken bzw. Beeinträchtigungen durch Lärm und visuelle Störungen. Dies gilt insbesondere für den Ab- schnitt am „Alte Bach“. Bei aktueller Planung ist die Dimensionierung des Gewässerdurchlasses für den „Alte Bach“ zu gering, um eine funktionale Unterführung für den Eisvogel darzustellen. Dies ist insofern bedeutsam, als die Straße einen gewässerbegleitenden Gehölzsaum durchtrennt, der vom Eisvogel als Jagdhabitat genutzt wird. Der Kfz-Verkehr der geplanten Trassenführung in Gelände- gleichlage kann hier die Querungsbereitschaft des Eisvogels herabsetzen bzw. zu Meideverhalten führen. Falls die Straße vom Eisvogel dennoch überflogen wird, ist mit einem erhöhten Kollisionsri- siko zu rechnen. 4.1.2 Maßnahmen Bauzeitenbeschränkung Die Baufeldräumung mit Entfernung von Kraut-/Grasvegetation und Gehölzen muss außerhalb der Fortpflanzungszeit stattfinden, d. h. im Zeitraum von Oktober bis Februar. Dadurch werden direkte Brut- oder Gelegeverluste für Boden-, Gebüsch-, Frei- und Höhlenbrüter vermieden. Die Baufeldräu- mung während der Brutperiode ist nur nach Freigabe durch die Umweltfachliche Bauüberwachung Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 12 möglich. Die Bauarbeiten müssen außerhalb der Fortpflanzungszeit, d. h. im Zeitraum von Oktober bis Februar aufgenommen werden. Dadurch wird eine von Bauemissionen verursachte, störungsbe- dingte Brut- oder Gelegeaufgabe in den artspezifischen Wirkräumen vermieden. Ein Beginn der Bau- arbeiten während der Brutperiode ist nur nach Freigabe durch die Umweltfachliche Bauüberwachung möglich. Zudem muss während der Bauphase sichergestellt werden, dass Flächen als Nistplätze ungeeignet bleiben, indem das Aufkommen von Ruderalvegetation durch eine regelmäßige Mahd der betreffenden Baufeldbereiche verhindert wird. Errichtung von Schallschutzwänden Aufgrund der hohen Brutrevierdichte mit trassenquerenden funktionalen Beziehungen sowie auf- grund des Vorkommens wertgebender Arten sind in den folgenden Abschnitten beidseitige Lärm- schutzwände erforderlich, um das Kollisionsrisiko sowie Beeinträchtigungen durch visuelle Störwir- kungen und Lärm zu vermindern:  im Querungsbereich „Alte Bach“ (Bau-km 0+971)  zwischen westlicher Unterführungsauffahrt und der Geh- und Radwegequerung (Bau-km 0+566)  westlich der Haid- und Neu-Straße entlang der Garten- bzw. Kleingartenanlagen  entlang der B10 östlich der Elfmorgenbruchstraße von km 1+300 bis 1+400  4.1.3 Bewertung Durch die Variante mit Unterführungsbauwerk werden Verbundstrukturen entlang des Fließgewäs- sers „Alte Bach“ für den Eisvogel zerschnitten. Eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Popu- lation kann bei anhaltender Barrierewirkung nicht ausgeschlossen werden. Zudem erhöht sich im Falle von Trassenüberflügen das Kollisionsrisiko der Art. 4.2 Variante mit Brückenbauwerk 4.2.1 Auswirkungen Bau- und anlagebedingtes Konfliktpotenzial: Gehölz- und Offenlandstrukturen, welche den nachgewiesenen Vogelarten als Fortpflanzungs- und Ruhestätte sowie als Nahrungshabitat dienen, werden entlang der geplanten Trasse (insb. Bau-km 0+700 bis 0+900) bzw. im Querungsbereich mit dem Fließgewässer „Alte Bach“ und bei Bau-km 1+300 bis 1+400 südlich der B10 bau- und anlagebedingt zerstört bzw. zerschnitten. Die lichte Höhe im Bereich der Bahntrasse beträgt ca. 10 m, sodass eine Neupflanzung und Ent- wicklung von Gehölzen bzw. Grünland unter der Brücke möglich ist. Mit Ausnahme der Betonpfeiler ist ein großer Teil der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme rekultivierbar. Die lichte Höhe im Bereich des „Alte Bach“ beträgt ca. 3 m. Damit eine Unterquerung für den am Gewässer vorkommenden Eisvogel prinzipiell möglich. Trotz des Gewässers als Leitstruktur kann es vorkommen, dass der Eisvogel die Trasse an dieser Stelle oberhalb der Straße quert und mit dem Verkehr kollidiert, sofern keine Lärmschutzwände vorhanden sind. Zudem besteht die Gefahr der direkten Tötung und Verletzung im Zuge der Baufeldräumung bzw. die Gefahr der indirekten Tötung durch störungsbedingte Brut-/Gelegeaufgabe in an das Baufeld angrenzenden Flächen. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 13 Betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Durch die vorgesehenen Lärmschutzwände (LSW) auf der geständerten Brücke ist bereits eine wirk- same Verminderung des Konfliktpotenzials hinsichtlich Kollisionsrisiko mit dem fahrenden Kfz-Ver- kehr sowie Belastungen durch Lärm und visueller Störung gegeben. Dennoch verbleiben ohne flan- kierende Maßnahmen, insbesondere innerhalb des Abschnitten mit hoher Vogelrevierdichte in Ab- hängigkeit der spezifischen Ausgestaltung der LSW Beeinträchtigungen durch möglichen Vogel- schlag bzw. durch visuelle Störwirkungen. 4.2.2 Maßnahmen Bauzeitenbeschränkung Die Baufeldräumung mit Entfernung von Kraut-/Grasvegetation und Gehölzen muss außerhalb der Fortpflanzungszeit stattfinden, d. h. im Zeitraum von Oktober bis Februar. Dadurch werden direkte Brut- oder Gelegeverluste für Boden-, Gebüsch-, Frei- und Höhlenbrüter vermieden. Die Baufeldräu- mung während der Brutperiode ist nur nach Freigabe durch die Umweltfachliche Bauüberwachung möglich. Die Bauarbeiten müssen außerhalb der Fortpflanzungszeit, d. h. im Zeitraum von Oktober bis Februar aufgenommen werden. Dadurch wird eine von Bauemissionen verursachte, störungsbe- dingte Brut- oder Gelegeaufgabe in den artspezifischen Wirkräumen vermieden. Ein Beginn der Bau- arbeiten während der Brutperiode ist nur nach Freigabe durch die Umweltfachliche Bauüberwachung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde möglich. Zudem muss während der Bauphase sichergestellt werden, dass Flächen als Nistplätze ungeeignet bleiben, indem das Aufkommen von Ruderalvegetation durch eine regelmäßige Mahd der betreffenden Baufeldbereiche verhindert wird. Störungsminimierung / Vermeidung von Vogelschlag Die beidseits der Trasse vorgesehenen Lärmschutzwände sollten mindestens auf Höhe der unteren zwei Drittel intransparent sein, um visuelle Störwirkungen (insbes. Bewegung des hochfrequenten Kfz-Verkehrs, untergeordnet Licht) zu minimieren. Bei Verwendung einer transparenten Restfläche ist diese zur Vermeidung von Vogelschlag mit hoch wirksamen “Vogelschutzglas“ (Anflüge < 5% im Vergleich zur Kontrollscheibe; vgl. SCHMID et al. 2012) zu versehen. Errichtung zusätzlicher Schallschutzwände Aufgrund der hohen Brutrevierdichte mit trassenquerenden funktionalen Beziehungen sowie auf- grund des Vorkommens wertgebender Arten sind in den folgenden Abschnitten beidseitige, blick- dichte Lärmschutzwände erforderlich um das Kollisionsrisiko sowie Beeinträchtigungen durch visu- elle Störwirkungen und Lärm zu vermindern:  entlang der B10 östlich der Elfmorgenbruchstraße von Bau-km 1+300 bis 1+400  im Querungsbereich „Alte Bach“ (Bau-km 0+971), jeweils ca. 15 m trassenbegleitend östlich und westlich der Unterführung  westlich der Haid- und Neu-Straße entlang der Garten- bzw. Kleingartenanlagen Rekultivierung der Bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahme Der baubedingte Verlust von Gehölzen östlich und westlich der Bahntrasse ist unmittelbar nach Be- endigung der Bauphase mit schnell wachsenden Gehölzbeständen zu rekultivieren. Dies gilt insbe- sondere für die derzeit im Bestand unter der geplanten Brücke befindlichen Gehölzbestände östlich und westlich der Bahntrasse sowie entlang der B10 östlich der Elfmorgenbruchstraße von Bau-km 1+300 bis 1+400. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 14 Im Bereich des Bachlaufes sollte für den Eisvogel zur Minimierung eines möglichen Meideverhaltens bzw. zur Erhöhung der Querungsbereitschaft eine uferbegleitende Gehölzpflanzung erfolgen. Hierzu ist der Unterführungsbereich zumindest in den Randbereichen mit Deckungsstrukturen (schattento- lerante, niederwüchsigen Hecken oder Stauden / Farne zu bepflanzen. CEF-Maßnahmen Für die innerhalb des Eingriffsbereichs bzw. des Störfelds (ca. 50 m von der äußeren Baufeldgrenze, vgl. ARSU (1998)) befindlichen Brutreviere wertgebender Arten (z. B. Star, Turmfalke, Neuntöter) sind zum Ausgleich möglicher Revierverluste artspezifisch vorgezogene Maßnahmen notwendig. Hierzu sollten auf geeigneten Lebensräumen außerhalb des störungsbedingten Wirkraums im räumlich funktionalen Zusammenhang Gehölzpflanzungen bzw. das Anbringen von Nistkästen erfolgen. 4.2.3 Bewertung Unter einem geständerten Brückenbauwerk sind anlagebedingte Flächenverluste deutlich minimiert. Flugbeziehungen gehölzbrütender Halboffenlandarten können weitgehend störungsfrei aufrecht- erhalten werden. Mögliche Kulissenwirkungen durch das Bauwerk sind für die betroffenen Arten nur von untergeordneter Bedeutung (vgl. KREUZINGER 2008). 4.3 Fachgutachterliches Fazit Bei einem geständerten Brückenbauwerk in geplanter Dimensionierung ist die bau- und anlagebe- dingte Flächeninanspruchnahme gegenüber der Variante mit Unterführungsbauwerk vermindert. In Verbindung mit den geplanten Schallschutzwänden besteht zudem durch die Möglichkeit, die Brücke zu unterfliegen, eine Reduktion gegenüber Barrierewirkung, Kollisionsrisiko, Lärmbelastung und vi- suellen Störungen auf längerer Trassenstrecke. Erhebliche negative Auswirkungen durch einen möglichen Kulisseneffekt sind für die nachgewiese- nen Vogelarten nicht zu erwarten. Abschließend lässt sich festhalten, dass die Variante mit Brückenbauwerk im Hinblick auf die Avifauna der Variante mit Unterführungsbauwerk vorzuziehen ist. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 15 5 Reptilien Grundlagen: Im Untersuchungsbereich konnten die streng geschützte Zauneidechse und Mauereidechse nach- gewiesen werden. Während die Mauereidechsen vor allem im Bahntrassenbereich nachgewiesen wurden, wurden die Zauneidechsen vor allem westlich der Haid- und Neu-Straße gesichtet. 5.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 5.1.1 Auswirkungen Baubedingtes Konfliktpotenzial: Durch die Baufeldfreimachung werden Reptilienhabitate entlang der Bahntrasse, östlich der Elfmor- genbruchstraße und westlich der Haid- und Neu-Straße zerstört. Im Zuge der Bauausführung besteht die Gefahr der Verletzung und Tötung sowie Störung von Reptilien. Anlage- und betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Nach Fertigstellung der Trasse kommt es zu einer Zerschneidungswirkung der lokalen Zaun- und Mauereidechsenpopulation, bis auf den Bereich der Bahntrasse. Hier können die Mauereidechsen ungehindert entlang der Bahntrasse wandern. Dieser Bereich stellt für die Mauereidechsen das wich- tigste Gebiet dar. Im übrigen Trassenverlauf werden Fortpflanzungs- und Ruhestätte dauerhaft zer- stört. 5.1.2 Maßnahmen Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen: Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten muss durch CEF-Maßnahmen ausgeglichen wer- den. Hierfür sind Stein-/Totholzriegeln mit Sandlinsen im räumlichen Zusammenhang anzulegen. Aufgrund der Tatsache, dass hier ein größerer Teil von Reptilienlebensraum dauerhaft zerstört wird, müssen die CEF-Maßnahmen größer dimensioniert werden als bei der geständerten Brücke. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Vor der Baufeldfreimachung müssen die Flächen durch eine Vegrämungsmahd unattraktiv für Rep- tilien gestaltet werden. Anschließend sind die Reptilien abzufangen und auf die CEF-Flächen zu verbringen. Das Baufeld ist von beiden Seiten durch einen Reptilienschutzzaun zu sichern. 5.1.3 Bewertung Mit den oben genannten Maßnahmen können alle Verbotstatbestände abgewendet werden. 5.2 Variante mit Brückenbauwerk 5.2.1 Auswirkungen Baubedingtes Konfliktpotenzial: Durch die Baufeldfreimachung werden Reptilienhabitate entlang der Bahntrasse, östlich der Elfmor- genbruchstraße und westlich der Haid und Neu-Straße zerstört. Im Zuge der Bauausführung besteht die Gefahr der Verletzung und Tötung sowie Störung von Reptilien. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 16 Anlage- und betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Nach Fertigstellung der Trasse kommt es westlich der Haid- und Neu-Straße zu einer Zerschnei- dungswirkung der lokalen Zauneidechsenpopulation. Hier werden Reptilienhabitate dauerhaft zer- stört. Durch die Ausführung als Brücke bleibt die Vernetzung zwischen Norden und Süden bestehen. Durch den Schattenwurf der Brücke werden Teilbereiche durch den Schatten zu bestimmten Tages- zeiten herabgewertet. Da sich der Schattenwurf tageszeitlich jedoch ändert, kann davon ausgegan- gen werden, dass der Austausch in Nord-Süd Richtung insbesondere entlang der Bahntrasse nach Fertigstellung der Maßnahme nach wie vor bestehen bleibt. 5.2.2 Maßnahmen Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen: Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten muss durch CEF-Maßnahmen ausgeglichen wer- den. Hierfür sind Stein-/Totholzriegel mit Sandlinsen im räumlichen Zusammenhang anzulegen. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Vor der Baufeldfreimachung müssen die Flächen durch eine Vegrämungsmahd unattraktiv für Rep- tilien gestaltet werden. Anschließend sind die Reptilien abzufangen und auf die CEF-Flächen zu verbringen. Das Baufeld ist von beiden Seiten durch einen Reptilienschutzzaun zu sichern. 5.2.3 Bewertung Mit den oben genannten Maßnahmen können alle Verbotstatbestände abgewendet werden. 5.3 Fachgutachterliches Fazit Die Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die Zerschneidung wirken sich bei der Variante mit Unterführungsbauwerk stärker aus als bei der Variante mit Brückenbauwerk. Daher lässt sich abschließend festhalten, dass die Variante mit Brückenbauwerk im Hinblick auf die Repti- lienfauna der Variante mit Unterführungsbauwerk vorzuziehen ist. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 17 6 Amphibien Grundlagen: Im Untersuchungsraum konnten Amphibien lediglich im Bereich östlich der Bahntrasse, zwischen dem Hagsfelder Ententeich im Norden, dem Kleingartenverein am Brüchle im Süden und dem Fließ- gewässer Alte Bach im Osten nachgewiesen werden. Das in den Jahren 2018 und 2019 nachgewie- sene Artenspektrum setzt sich zusammen aus den Arten: Erdkröte (Bufo bufo), Wechselkröte (Bufo- tes viridis), Teichfrosch (Pelophylax esculentus), Seefrosch (Pelophylax ridibundus), Teichmolch (Lissotriton vurlagris), Bergmolch (Ichthyosaura alpestris) und Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus). Östlich der Bahntrasse stellt der Hagsfelder Ententeich die zentrale Fortpflanzungsstätte der Amphi- bien im Untersuchungsraum (und darüber hinausgehend) dar - insbesondere für die nach BNatSchG besonders geschützten Arten Erdkröte, Teich-/Seefrosch, Teichmolch und Bergmolch. Zwischen diesem Fortpflanzungsgewässer und den südlich angrenzenden Gehölz- und Heckensäumen, Grün- flächen, Kleingärten und Uferbereichen der Alten Bach wurden hoch frequentierte Wanderkorridore der o. g. Amphibienarten festgestellt. Ferner wird auch der Alte Bach von Teich- und Seefröschen als Fortpflanzungsstätte genutzt. Die beiden streng geschützten Arten Wechselkröte (FFH IV) und Kammmolch (FFH II + IV) wurden jeweils mit nur einem Individuum östlich der Bahntrasse auf Höhe der Kleingartenanlage am Brüchle erfasst. Im Gegensatz zu den anderen Amphibienarten kann ein Zusammenhang mit dem Hagsfel- der Ententeich und dem Alten Bach bei der Wechselkröte und dem Kammmolch ausgeschlossen werden, da diese Gewässer die Anforderungen beider Arten an eine Fortpflanzungsstätte nicht er- füllen. Eine gezielte Nachuntersuchung zum Vorkommen der Wechselkröte im gesamten Untersu- chungsraum im Jahr 2019 brachte keine weiteren Nachweise dieser Art. Folglich ist das Auftreten der beiden Individuen im Jahr 2018 auf vagabundierende Einzelindividuen außerhalb ihrer Verbrei- tungsschwerpunkte im weiteren Umfeld des Untersuchungsraums zurückzuführen. Der nächstgele- gene Verbreitungsschwerpunkt des Kammmolches liegt nach einer Einschätzung aufgrund des ho- hen Habitatpotenzials im östlich an den Untersuchungsraum angrenzenden Feuchtgebiet Elfmor- genbruch. Der Kammmolch benötigt zur Fortpflanzung permanent wasserführende, besonnte und vegetationsreiche Stillgewässer ohne Fischbesatz (Rimpp 2007). Die Wechselkröte hingegen besie- delt vornehmlich sonnige und temporär begünstigte Biotope mit lockeren, grabbaren Böden, wie Ru- deralflächen, trockenes Brachland, Halden und ehemalige Abbaustätten (LAUFER & PIEH 2007). Die Art gilt als Laichplatzvagabund und kann weite Strecken von über 1000 Metern zu ihren Fortpflan- zungsgewässern zurücklegen. Ihre bevorzugten Laichgewässer sind besonnte, vegetationsarme Flachgewässer von temporären oder episodischen Charakter (GLANDT 2014). Im westlichen Teil des Untersuchungsraumes, zwischen der Bahntrasse und der Haid- und Neu- Straße im Westen, konnten keine Amphibien nachgewiesen werden. Dort befinden sich im funktional zusammenhängenden Umfeld zu potenziellen Sommer- und Winterruhestätten wie Hecken und Gär- ten keine Fortpflanzungsgewässer für Amphibien. 6.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 6.1.1 Auswirkungen Baubedingtes Konfliktpotenzial: Durch die Freimachung des Baufeldes werden etwa 0,45 ha Gehölze und Hecken entlang der östli- chen Böschung der Bahntrasse sowie die Ufervegetation des Fließgewässers Alte Bach entfernt. Dadurch werden potenzielle Sommer- und Winterruhestätten der vorkommenden Amphibienarten Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 18 zerstört. In der Gesamtbilanz ist dieser teilweise bauzeitliche und zum Großteil dauerhafte Verlust potenzieller Landlebensstätten jedoch unerheblich, da es sich lediglich um einen geringen Anteil der im Untersuchungsraum insgesamt zur Verfügung stehenden Lebensstätten für Amphibien handelt. Im Gegensatz zum Bauabschnitt östlich der Bahntrasse werden westlich der Bahntrasse bis zum Anschluss Haid und Neu-Straße/Anbindung zum Technologiepark keine Wanderkorridore von Am- phibien zerschnitten. Unklar ist jedoch, ob der Bereich westlich der Bahntrasse bei geeigneten Wit- terungsverhältnissen kurzzeitig von der Wechselkröte aufgesucht wird. Die Bildung temporärer Kleinstgewässer oder Pfützen im Baufeld kann nach ergiebigen Niederschlägen zwischen Mitte April und Mitte Juni zum Auftreten und Eindringen von Wechselkröten in das Baufeld führen. Präventive Vermeidungsmaßnahmen halten wir westlich der Bahntrasse für sinnvoll. Anlage- und betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Nach Fertigstellung der Trasse mit Unterführungsbauwerk ergeben sich erhebliche Konflikte mit den vorkommenden Amphibienarten. Ohne eine für Amphibien unüberwindbare Absturzsicherung können Amphibien in den Trog fallen. Dabei werden die Tiere durch den Sturz verletzt oder getötet. Ferner besteht ein hohes Konfliktrisiko durch den Fuß-, Rad- und Straßenverkehr, wobei Amphibien getötet oder verletzt werden können. Des Weiteren werden die Amphibien das Unterführungsbauwerk aus eigener Kraft nicht mehr ver- lassen können. Folglich werden die Tiere durch Feuchtigkeits- und Nahrungsmangel geschädigt o- der getötet. Durch die Ausführung als Unterführungsbauwerk werden die Wanderkorridore der Amphibien östlich der Bahntrasse dauerhaft zerschnitten und die Populationen der vorkommenden Amphibienarten erheblich gestört oder geschädigt. Des Weiteren werden die Uferbereiche des Alte Bach im unterführten Gewässerabschnitt dauerhaft versiegelt. Ohne Installation von Leitstrukturen werden die Amphibien bis auf den unterführten Gewässerab- schnitt des Alte Bach sowie dem östlichen Schotterkörper der Gleisanlage keine Möglichkeit haben, zwischen ihren Landlebensstätten im südlichen Bereich und dem Hagsfelder Ententeich zu wandern. Es entsteht eine erhebliche Barrierewirkung. Dies führt an den genannten Stellen zu Summations- und Staueffekten, erhöhtem Prädationsdruck sowie erhöhtem Energieaufwand durch deutlich län- gere Wanderstrecken. 6.1.2 Maßnahmen Vermeidungsmaßnahmen und Bauzeitenbeschränkungen: Östlich Bahntrasse: 1. Vergrämung von Amphibien: (siehe 3.1.2) 2. Kontrolle der Amphibienwanderung: (siehe 3.1.2) Westlich Bahntrasse: 1. Vergrämung von Amphibien: (siehe 3.1.2) Sonstige Maßnahmen:  Das Unterführungsbauwerk muss beidseitig auf der gesamten Länge mit einer stationären Am- phibienleiteinrichtung ausgestattet werden. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 19  Auf der Überführung der Bahntrasse müssen beidseitig mindestens 2 Meter breite Grünkorridore zwischen dem Gleisschotterkörper und der Brückenkante für Amphibien und andere bodenge- bundene Tiere angelegt werden. Die Grünkorridore werden amphibiengerecht profiliert und be- pflanzt: Niedere Vegetation aus Gräsern und Stauden (z.B. Ruderalflora), Schatten und Deckung spendende Sträucher oder Hecken. Die Bepflanzung der Grünkorridore muss mit den angren- zenden, bahntrassenbegleitenden Gehölzsäumen verbunden sein.  Die Unterführung des Alte Bach darf nicht verrohrt oder verdolt werden und ist inklusive beider Uferböschungen zu unterführen. Sollten die Uferböschungen nur versiegelt unterführt werden können, müssen diese mindestens 1,5 Meter breit und nur schwach abschüssig sein, sodass sich Amphibien und andere bodengebundene Tiere auf diesen fortbewegen können.  Die Amphibienzäune sind von der Umweltfachlichen Bauüberwachung regelmäßig auf Funktion zu prüfen.  Beschädigungen des Amphibienzauns sowie undichte Stellen sind der Umweltfachlichen Bau- überwachung umgehend mitzuteilen und unverzüglich zu beheben.  Auf dem Baufeld dürfen keine tieferen und ausdauernden Pfützen bzw. Kleinstgewässer entste- hen, durch die Amphibien ins Baufeld gelockt werden könnten. Bodensenken sind stets aufzufül- len.  6.1.3 Bewertung Mit den oben genannten Maßnahmen können die Verbotstatbestände nur teilweise abgewendet wer- den. Die Anlagen von dauerhaften Leiteinrichtungen, Grünkorridoren über das Unterführungsbau- werk und Unterführung des Alte Bach mit Uferböschung, können die Barrierewirkung bzw. Störung der Amphibienwanderung und den Zerschneidungseffekt auf die Lebensstätten der örtlichen Amphi- bienpopulationen nicht ausreichend abwenden. Zwei Korridore in einem Abstand von ca. 150 Metern sind als Querungsmöglichkeiten unzureichend. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Inf- rastruktur gibt im „Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen“ (MAmS) für Stelztunnel oder Dop- pelröhrensysteme an stationären Amphibienleiteinrichtungen an Straßen einen Abstand von maxi- mal 30 Metern vor (BMVI 2000, Glandt 2018). In den Wanderzeiten wird es an den beiden Korridoren zu Summations- und Staueffekten und einem erhöhtem Prädationsdruck kommen. Ferner erhöht sich der Energieaufwand für die Amphibien durch die deutlich längeren Wegstrecken, welche die Tiere zurücklegen müssen. 6.2 Variante mit Brückenbauwerk 6.2.1 Auswirkungen Baubedingtes Konfliktpotenzial: Durch die Freimachung des Baufeldes werden etwa 0,45 ha Gehölze und Hecken entlang der östli- chen Böschung der Bahntrasse sowie die Ufervegetation des Fließgewässers Alte Bach entfernt. Dadurch werden potenzielle Sommer- und Winterruhestätten der vorkommenden Amphibienarten zerstört. In der Gesamtbilanz ist dieser bauzeitliche und zum geringen Teil auch dauerhafte Verlust potenzieller Landlebensstätten jedoch unerheblich, da es sich lediglich um einen geringen Anteil der im Untersuchungsraum insgesamt zur Verfügung stehenden Lebensstätten für Amphibien handelt. Im Zuge der Bauausführung werden die Wanderkorridore der Amphibien zwischen dem Hagsfelder Ententeich, dem Alte Bach und den Sommer- und Winterruhestätten südlich der beiden Gewässer zerschnitten. Dadurch besteht vor allem im Frühjahr die Gefahr der Verletzung und Tötung ins Bau- Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 20 feld eindringender Amphibien im Zeitraum ihrer Fortpflanzungsmigration. Ferner werden die Amphi- bien in ihrem Fortpflanzungsverhalten erheblich gestört, wenn den Tieren der sichere Zugang zu ihrer angestammten Fortpflanzungsstätte versperrt wird. Im westlichen Teil des Untersuchungsraumes, zwischen der Bahntrasse und der Haid- und Neu- Straße/Anbindung zum Technologiepark werden keine Wanderkorridore von Amphibien zerschnit- ten. Unklar ist jedoch, ob der Bereich westlich der Bahntrasse bei geeigneten Witterungsverhältnis- sen kurzzeitig von der Wechselkröte aufgesucht wird. Die Bildung temporärer Kleinstgewässer oder Pfützen im Baufeld kann nach ergiebigen Niederschlägen zwischen Mitte April und Mitte Juni zum Auftreten und Eindringen von Wechselkröten in das Baufeld führen. Präventive Vermeidungsmaß- nahmen halten wir westlich der Bahntrasse für sinnvoll. Anlage- und betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Nach Fertigstellung der Trasse mit Brückenbauwerk ergeben sich keine Konflikte mit den vorkom- menden Amphibienarten. Durch die Ausführung als Brücke bleiben die Wanderkorridore der Amphi- bien sowie ihre jahreszeitlichen Wechselbeziehungen zwischen den Fortpflanzungs-, Ruhe- und Nahrungsstätten ohne wesentliche Einschränkungen bestehen. Durch die Brückenpfeiler werden kleinräumig Flächen dauerhaft versiegelt. In der Gesamtbilanz führt dies jedoch zu keinem relevanten Lebensraumverlust und Folgen für auf den Zustand der örtlichen Amphibienpopulationen. 6.2.2 Maßnahmen Vermeidungsmaßnahmen und Bauzeitenbeschränkungen: Östlich Bahntrasse: 1. Vergrämung von Amphibien:  Vor der Erschließung des Baufeldes zwischen der Bahntrasse und dem Alte Bach sowie dessen Uferbereichen und -gehölzen, müssen die betroffenen Gehölze, der krautige Aufwuchs und die Ufervegetation im Winter vor dem Eingriff zunächst bodennah zurückgeschnitten und die Flächen freigeräumt werden. Dabei dürfen die Flächen nicht mit schweren Maschinen befahren werden, um die Tötung im Boden überwinternder Amphibien zu vermeiden. Es dürfen sich keine De- ckungs- und Versteckmöglichkeiten auf den Flächen mehr befinden. Die Rückschnittarbeiten wer- den innerhalb der gesetzlichen Rodungsfrist zwischen dem 1.10. und 28.02. durchgeführt - spä- testens jedoch bis zum 15.02..  Nach dem Rückschnitt muss das gesamte Baufeld zwischen der Bahntrasse und dem Alten Bach (inkl. beider Uferstreifen) bis zum 15.02. mit einem Amphibienschutzzaun eingezäunt werden. Vorzugsweise wird dafür ein Amphibienschutzzaun des Typs ZIEGER Flex verwendet. Der Am- phibienzaun ist so zu installieren, dass dieser von Tieren nicht unterwandert oder untergraben werden kann. Der im Querschnitt C-förmige Zaun ist so zu stellen, dass die offene Seite vom Baufeld nach außen weg zeigt. Baufeld-seitig sind in abständen von 10 Metern Übersteighilfen am Amphibienzaun anzubringen, sodass die innerhalb des eingezäunten Baufeldes überwintern- den Amphibien, bei einsetzender Aktivität im Frühjahr aus eigener Kraft verlassen können.  Eine kritische Stelle am Amphibienzaun stellt das Fließgewässer Alte Bach dar, welches nicht verschlossen werden kann. Um einen Durchschlupf von Amphibien über den Gewässerlauf zu vermeiden, muss der Amphibienzaun L-förmig entlang der Ufer etwa 10 Meter nach außen ge- führt werden.  Bei einsetzender Aktivität der Amphibien wird die eingezäunte Baufläche auf Amphibien kontrol- liert und die gefundenen Amphibien aus der Fläche gebracht. Dafür wird die Fläche zu den ersten Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 21 geeigneten Witterungsbedingungen mit milden Nachtemperaturen und Niederschlägen nach Ein- bruch der Abenddämmerung, unter Verwendung von Taschenlampen abgesucht. Die gefunde- nen Amphibien werden zum Hagsfelder Ententeich nördlich des Baufeldes gebracht. Die Bau- stellenfläche wird so oft auf Amphibien abgesucht, bis nach zweimaliger Kontrolle bei geeigneter Witterung keine Amphibien gefunden werden. Nach erfolgreichem Abfang bleiben die Übersteighilfen weiterhin bestehen.  Das Zurückschneiden der Vegetation und Einzäunen des Baufeldes inkl. Übersteighilfen dient als Vergrämungsmaßnahme gleichermaßen dem Reptilienschutz. Ferner darf das Baufeld erst dann für Eingriffe freigegeben werden, wenn sowohl der Amphibienabfang als auch der Abfang der Reptilien erfolgreich abgeschlossen wurden (voraussichtlich 30.04.). Bodeneingriffe und das Be- fahren der Fläche mit Baustellenfahrzeugen dürfen erst dann erfolgen. 2. Kontrolle der Amphibienwanderung:  Bis zum 15.02. müssen an der Außenseite des Amphibienschutzzauns in einem Abstand von 20 Metern Fangeimer ebenerdig installiert werden. Jeder Fangeimer muss am Boden perforiert sein, damit Regenwasser in den Untergrund abfließen kann. Die Fangeimer sind so zu einzugra- ben, dass sich die Öffnung unter der Zaunfolie befindet. Nur so können am Zaun entlang wan- dernde Amphibien in einen Fangeimer hineinfallen. Jeder Fangeimer muss mit einer Übersteighilfe (i. d. R. genügt ein Stock) ausgestattet werden, sodass Kleinsäuger oder Reptilien den Eimer verlassen können. In jeden Eimer ist zum Schutz vor Prädatoren etwas Laubstreu einzubringen, sodass sich die im Eimer gefangenen Amphibien darin verstecken können. Ferner ist die Laubstreu wichtig, um die Amphibien vor dem Austrocknen zu schützen.  Sobald die Fangeimer installiert wurden, müssen diese täglich in den Morgenstunden kontrolliert werden. Insbesondere bei milder Witterung mit Temperaturminima über 5°C und höheren Nie- derschlägen ist in der Phase der Laichwanderung zwischen dem 1.03. und 30.04. mit einem be- sonders hohen Amphibienaufkommen am Zaun zu rechnen. Die Eimerkontrolle ist in Abhängig- keit von der Witterung und Aktivität der Amphibien bis zum 30.06. durchzuführen. Dieser Zeitraum berücksichtigt die Rückwanderung der adulten Tiere sowie die Dispersion der Jungtiere nach erfolgreicher Metamorphose.  Alle Amphibien werden nach Art und Geschlecht bestimmt und gezählt. Die Daten werden in einem Erfassungsbogen protokolliert.  Alle Amphibien, welche in den Fangeimern auf der Südseite des eingezäunten Baufeldes gefun- den werden, werden zum nördlich gelegenen Hagsfelder Ententeich gebracht. Umgekehrt wer- den alle Amphibien, welche auf der Nordseite des Baufeldes in den Fangeimern gefunden wer- den, an die angrenzenden Hecken- und Gehölzsäume gebracht, wo sich die Tiere schnell in si- chere Verstecke zurückziehen können.  Nach erfolgreicher Kontrolle der Amphibienwanderung, werden alle Fangeimer entfernt und die Löcher ebenerdig aufgefüllt (voraussichtlich 30.06.). Im Bereich der Ackerflächen zwischen dem östlichen Gehölzsaum des Alten Bachs und der Elfmor- genbuchstraße sind keine Maßnahmen bezüglich Amphibien erforderlich. Westlich Bahntrasse: 1. Vergrämung von Amphibien:  Vor der Erschließung des Baufeldes zwischen der Bahntrasse und der Haid und Neu-Straße/An- bindung an Technologiepark, müssen die betroffenen Gehölze, Hecken und der krautige Auf- wuchs im Winter vor dem Eingriff zunächst bodennah zurückgeschnitten und die Flächen freige- räumt werden. Dabei dürfen die Flächen nicht mit schweren Maschinen befahren werden, um die Tötung im Boden überwinternder Amphibien zu vermeiden. Es dürfen sich keine Deckungs- und Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 22 Versteckmöglichkeiten auf den Flächen mehr befinden. Die Rückschnittarbeiten werden inner- halb der gesetzlichen Rodungsfrist zwischen dem 1.10. und 28.02. durchgeführt - spätestens jedoch bis zum 15.02..  Nach dem Rückschnitt muss das gesamte Baufeld zwischen der Bahntrasse und der Haid und Neu-Straße/Anbindung an Technologiepark bis zum 15.02. mit einem Amphibienschutzzaun ein- gezäunt werden. Vorzugsweise wird dafür ein Amphibienschutzzaun des Typs ZIEGER Flex ver- wendet. Der Amphibienzaun ist so zu installieren, dass dieser von Tieren nicht unterwandert oder untergraben werden kann. Der im Querschnitt C-förmige Zaun ist so zu stellen, dass die offene Seite vom Baufeld nach außen weg zeigt. Baufeld-seitig sind in abständen von 20 Metern Übersteighilfen am Amphibienzaun anzubringen, sodass die innerhalb des eingezäunten Baufel- des überwinternden Amphibien, bei einsetzender Aktivität im Frühjahr aus eigener Kraft verlassen können.  Da im Zuge der Erfassungen 2018 und 2019 westlich der Bahntrasse keine Amphibien festgestellt werden konnten, kann auf eine zusätzliche Kontrolle der Fläche wie im Baufeld östlich der Bahntrasse verzichtet werden. Eine Kontrolle von Amphibienwanderungen ist ebenfalls nicht not- wendig.  Anders verhält es sich bei den Reptilien, welche auch aus dem eingezäunten Baufeld westlich der Bahntrasse im Frühjahr abgefangen werden müssen. Diese Fläche darf ebenfalls erst nach Freigabe durch das Fachpersonal in Anspruch genommen werden. Sonstige Maßnahmen:  Die Amphibienzäune sind von der Umweltfachlichen Bauüberwachung regelmäßig auf Funktion zu prüfen.  Beschädigungen des Amphibienzauns sowie undichte Stellen sind der Umweltfachlichen Bau- überwachung umgehend mitzuteilen und unverzüglich zu beheben.  Auf dem Baufeld dürfen keine tieferen und ausdauernden Pfützen bzw. Kleinstgewässer entste- hen, durch die Amphibien ins Baufeld gelockt werden könnten. Bodensenken sind stets aufzufül- len.  6.2.3 Bewertung Mit den oben genannten Maßnahmen können alle Verbotstatbestände abgewendet werden. 6.3 Fachgutachterliches Fazit Die Zerstörung der Landlebensstätten der Amphibien sowie die Zerschneidungs- und Barrierewir- kung wirken sich bei der Variante mit Unterführungsbauwerk stärker aus als bei der Ausführung der Trasse mit Brückenbauwerk. Daher lässt sich abschließend festhalten, dass eine Variante mit Brü- ckenbauwerk im Hinblick auf die Amphibienfauna der Variante mit Unterführungsbauwerk vorzuzie- hen ist. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 23 7 Fische und Mollusken Grundlagen: Im Untersuchungsraum befinden sich die beiden Gewässer „Alte Bach“ - ein stark ausgebauter Tief- landbach - und das Stillgewässer „Hagsfelder Ententeich“, welches durch ein unterirdisches Rohr mit dem Alten Bach verbunden ist. Der Alte Bach durchfließt den Untersuchungsraum nahezu paral- lel zur Bahntrasse aus südöstlicher Richtung nach Norden. Das Fließgewässer wird durch die ge- plante Trasse gequert. Dabei sind unmittelbare Beeinträchtigungen zu erwarten. Der Hagsfelder En- tenteich befindet sich rund 100 m nördlich der geplanten Trasse und unterliegt keiner direkten Be- einträchtigung durch den Trassenbau. Mit dem Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) wurde eine Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie nachgewiesen. Die Art gilt nach der aktuellen Roten Liste Baden- Württembergs als vom Aussterben bedroht (BAER et al. 2014). Der Schlammpeitzger bewohnt den Alte Bach und den Hagsfelder Ententeich. Durch die Verbindung der beiden Gewässer stellt ein Eingriff in den Alte Bach möglicherweise einen Verbotstatbestand in beiden Lebensräumen dar. Aquatische oder terrestrische Molluskenarten aus den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie sowie besonders- oder streng geschützte Arten nach § 7, Abs.2 Bundesnaturschutzgesetz wurden nicht nachgewiesen. Von den nachgewiesenen aquatischen Arten wird die Gekielte Tellerschnecke (Planorbis carinatus) in der Roten Liste Baden-Württembergs als gefährdet eingestuft (LUBW 2008). 7.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 7.1.1 Auswirkungen Baubedingtes Konfliktpotenzial: Der Alte Bach wird im Bereich des Baufeldes inklusive seiner Uferböschungen durch die Baumaß- nahme beeinträchtigt. Dabei kann durch Arbeiten am Gewässer (Verdolung und Brückenbau) die Tötung oder Verletzung von Individuen des Schlammpeitzgers sowie der Gekielten Tellerschnecke nicht ausgeschlossen werden. Durch den Eingriff kommt es zu einer abschnittsweisen Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Schlammpeitzgers und der Gekielten Tellerschnecke. Fer- ner kann es während der Bauarbeiten zur Verunreinigungen durch Einleiten von Betonwässer, Schmierstoffen und sonstigen verwendeten Chemikalien kommen, wodurch ebenfalls der Verbots- tatbestand der Tötung oder Verletzung von Individuen und der Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG) ausgelöster werden könnte. Anlage- und Betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Die Ausführung als Unterführungsbauwerk geht mit einer Unterführung des Alte Bach einher, bei der von einer dauerhaften Versiegelung der Uferbereiche auszugehen ist. Ferner kann auch das Bach- bett versiegelt und dadurch dauerhaft geschädigt werden. Die Veränderungen führen zu einer nach- haltigen Schädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten. 7.1.2 Maßnahmen Vermeidungsmaßnahmen und Bauzeitenbeschränkungen:  Im Vorfeld des Eingriffs bzw. der Arbeiten am Gewässer ist eine Fisch- und Molluskenbestands- bergung und Umsetzung durchzuführen.  Eine Bergung der Fische und Mollusken ist in der Hauptaktivitätszeit der Tiere zwischen April und September durchzuführen. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 24  Der Einsatz von Baumaschinen im Gewässer ist zu unterlassen.  Während der Bauarbeiten in Gewässernähe ist sicherzustellen, dass keine Betonwässer, Schmierstoffe und anderweitige verwendete Chemikalien in das Gewässer gelangen.  Die Überführung über den Bach sollte so gestaltet werden, dass die Veränderungen am Bachbett und Bachufer möglichst gering gehalten werden. Der Gewässerlauf sollte zur Wahrung der Konnektivität und Aktivität gewässerbewohnender Arten, inklusive eines mindestens ein Meter breiten Uferstreifens (beidseitig) überführt werden. Diese Uferstreifen sind nach Möglichkeit un- versiegelt zu gestalten. Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen:  Der dauerhafte Verlust der Gewässerufer und möglicherweise des Gewässerbettes am Alte Bach muss durch eine Entsiegelung der stark ausgebauten Gewässerabschnitte im Untersuchungs- raum ausgeglichen werden. Vorschläge zur Renaturierung und naturnahen Gestaltung von klei- nen Fließgewässern mit ökologischen Methoden gibt der Landesfischereiverband Baden-Würt- temberg e.V. (LFVBW) (Baur 2013).  7.1.3 Bewertung Mit den oben genannten Maßnahmen können alle Verbotstatbestände abgewendet werden. 7.2 Variante mit Brückenbauwerk 7.2.1 Auswirkungen Baubedingtes Konfliktpotenzial: Der Alte Bach wird im Bereich des Baufeldes inklusive seiner Uferböschungen durch die Baumaß- nahme temporär beeinträchtigt. Dabei kann es durch Arbeiten am Gewässer (temporäre Verdolung oder Brückenbau) zur Tötung oder Verletzung von Individuen des Schlammpeitzgers sowie der Ge- kielten Tellerschnecke kommen. Ferner kann es während der Bauarbeiten zu Verunreinigungen durch Einleiten von Betonwässern, Schmierstoffen und sonstigen verwendeten Chemikalien kom- men, wodurch ebenfalls der Verbotstatbestand der Tötung oder Verletzung von Individuen und der Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG) ausgelöst werden könnte. Anlage- und Betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Die Ausführung als geständertes Brückenbauwerk ermöglicht eine Unterführung des Fließgewäs- sers ohne dauerhafte Beeinträchtigung durch Versiegelung der Uferbereiche oder des Bachbettes. Schall- oder Beschattungswirkungen sind vernachlässigbar. 7.2.2 Maßnahmen Vermeidungsmaßnahmen und Bauzeitenbeschränkungen:  Im Vorfeld des Eingriffs bzw. der Arbeiten am Gewässer ist eine Fisch- und Molluskenbestands- bergung und Umsetzung durchzuführen.  Eine Bergung der Fische und Mollusken ist in der Hauptaktivitätszeit der Tiere zwischen April und September durchzuführen. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 25  Der Einsatz von Baumaschinen im Gewässer ist zu unterlassen.  Während der Bauarbeiten in Gewässernähe ist sicherzustellen, dass keine Betonwässer, Schmierstoffe und anderweitige verwendete Chemikalien in das Gewässer gelangen.  Die Überführung über den Bach sollte wenn möglich eingriffsfrei (ohne Veränderungen am Bach- bett und Bachufer) erfolgen. Wird in das Alte Bach-System eingegriffen (Verdolung, Brückenbau etc.) sind im Anschluss ein natürliches Gewässerbett und Gewässerufer wiederherzustellen.  7.2.3 Bewertung Mit den oben genannten Maßnahmen können alle Verbotstatbestände abgewendet werden. 7.3 Fachgutachterliches Fazit Die Eingriffe in das Fließgewässer Alte Bach wirken sich bei der Variante mit Unterführungsbauwerk stärker aus als bei der Ausführung der Trasse als Variante mit Brückenbauwerk, bei der keine anla- gebedingte und damit dauerhafte Versiegelung des betroffenen Gewässerabschnittes stattfindet. Daher lässt sich abschließend festhalten, dass eine Variante mit Brückenbauwerk im Hinblick auf die Vorkommen des Schlammpeitzgers und der Gekielten Tellerschnecke der Variante mit Unterfüh- rungsbauwerk vorzuziehen ist. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 26 8 Abschließendes Fazit Aus Tabelle 1 ist zu entnehmen, welche Bauweise bezogen auf die einzelnen Tiergruppen aus fachgutachterlicher Sicht vorzuziehen ist. Tab. 1: Übersicht der einzelnen Tiergruppen bezogen auf beide Varianten Fauna Variante mit Unterführungs- bauwerk Variante mit Brückenbau- werk Fledermäuse - + Vögel - + Reptilien - + Amphibien - + Haselmaus Fische und Mollusken - + Abschließend lässt sich festhalten, dass die Variante mit Brückenbauwerk in Bezug auf die Fauna weniger Auswirkungen hat und somit der Variante mit Unterführungsbauwerk eindeutig vorzuzie- hen ist. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 27 9 Literatur [ARSU 1998] ARSU [ARBEITSGRUPPE FÜR REGIONALE STRUKTUR- UND UMWELTFORSCHUNG GMBH] (1998): Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 2, Ausbaustrecke Hamburg – Berlin. Biologische Begleituntersuchungen (Monitoring) Zur Er- mittlung Baubedingter Auswirkungen Auf Die Tierwelt (1993-1997) – Abschlussbericht. – Im Auftrag Der Planungs- gesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit mbH (PB DE), unveröffentlicht. [ARGE FLEDERMÄUSE UND VERKEHR 2010]: ARGE FLEDERMÄUSE UND VERKEHR, LÜTTMANN, J., FUHRMANN, M., HELLENBROICH, T., KERTH, G., SIEMERS, S. et al. (2010): Zerschneidungswirkung von Straßen und Schienenverkehr auf Fleder- mäuse. Quantifizierung und Bewältigung verkehrsbedingter Trennwirkungen auf Fledermauspopulation als Arten des Anhangs der FFH-Richtlinie. März 2010 – FuE- Vorhaben 0.2.0256/2004/LR des Bundesministerium für Ver- kehr, Bau- und Stadtentwicklung.388S.- Bonn/Trier. [BAER et al. 2014] BAER, J., BLANK, S., CHUCHOLL, CH., DUSSLING, U., BRINKER, A (2014): Die Rote Liste für Baden-Württem- bergs Fische, Neunaugen und Flußkrebse - Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Würt- temberg, Stuttgart, 64 S. [BAUR 2013]: BAUR, WERNER H. (2013): Renaturierung kleiner Fließgewässer mit ökologischen Methoden. LFVBW. Stuttgart. [BMVI 2000] BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR UND DIGITALE INFRASTRUKTUR (2000): Merkblatt zum Amphibienschutz an Stra- ßen (MAmS). Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 2/2000 vom 31. Januar 2000. FGSV Verlag. Köln. [FGSV 2008] FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN [Hrsg.] (2008): Merkblatt zur Anlage von Que- rungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen (MAQ). [FÖA 2011] FÖA LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH (2011): Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr, Entwurf. Im Auftrag von Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. [GLANDT 2014]: GLANDT, DIETER (2014): Heimische Amphibien. Aula. Wiebelsheim. [GLANDT 2018]: GLANDT, DIETER (2018): Praxisleitfaden Amphibien- und Reptilienschutz. Springer Spektrum. Berlin. [KREUZINGER 2008] KREUZINGER, J. (2008): Kulissenwirkung und Vögel: Methodische Rahmenbedingungen für die Auswir- kungsanalyse in der FFH-VP. Präsentation im Rahmen der Vilmer Expertentagung vom 29.09. – 01.10.2008: Be- stimmung der Erheblichkeit und Beachtung der von Summationswirkungen in der FFH-VP – unter besonderer Be- rücksichtigung der Artengruppe Vögel. [LAUFER & PIEH 2007] LAUFER, H. UND PIEH, A. (2007): Wechselkröte. In: Laufer, H., Fritz, K., Sowig, P. [Hrsg.]: Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. Ulmer. Stuttgart. [LBW-SH 2011] LANDESBETRIEB STRAßENBAU UND VERKEHR SCHLESWIG- HOLSTEIN [HRSG.] (2011): Fledermäuse und Straßen- bau − Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Hol- stein. [LUBW 2008] LANDESAMT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG (LUBW) (Hrsg.) (2008): Rote Liste und Artenverzeichnis der Schnecken und Muscheln Baden-Württembergs. Bearbeitungsstand Dezember 2006. 2., neu bearbeitete Fassung. [RIMPP 2007] RIMPP, KURT (2007): Nördlicher Kammmolch. In: Laufer, H., Fritz, K., Sowig, P. [Hrsg.]: Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. Ulmer. Stuttgart. [SCHMID et al. (2012)] SCHMID, H.; DOPPLER, W.;HEYNEN, D. RÖSSLER, M.: Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht / - 2., überarb. Aufl. - Sempach : Schweizerische Vogelwarte [SMWA 2012] SÄCHSICHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR [Hrsg.] (2012): Planung und Gestal- tung von Querungshilfen für Fledermäuse. – Ein Leitfaden für Straßenbauvorhaben im Freistaat Sachsen. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 28 10 Anhang Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 29 10.1 Kartierergebnisse Fledermäuse 10.1.1 Methode 2018 Es wurden sechs nächtliche Begehungen mit Fledermausdetektoren auf der Untersuchungsfläche durchgeführt. Es wurden hierbei zeitgleich Ausflugbeobachtungen durchgeführt. Die Begehungen wurden nur in warmen (über 10°C), regenfreien und windarmen Nächten durchgeführt, bei denen mit einer hohen Fledermausaktivität gerechnet werden konnte. Als Fledermausdetektor diente der Petterson D1000X. Die Rufe wurden aufgezeichnet und manuell auf Artniveau ausgewertet. Hierzu wurde das Pro- gramm „Avisoft“ verwendet. Im Frühjahr 2018 wurde während der laubfreien Zeit, eine Höhlenkartierung durchgeführt, um das Potenzial an Quartieren festzustellen. Tab. 1: Begehungstermine zur Erfassung von Fledermäusen Datum Temperatur Wind Regen 05.06.2018 26°C keiner keiner 18.06.2018 19°C keiner keiner 18.07.2018 19°C keiner keiner 02.08.2018 28°C keiner keiner 22.08.2018 26°C keiner keiner 10.10.2018 13°C keiner keiner Ein Gerät zur automatisierten Rufaufzeichnung von Fledermausrufen (batcorder 3.0 ecoobs) wurde für jeweils 4- 5 Nächte an einem Standort platziert, um dort über die gesamte Nacht hinweg Fleder- mausrufe aufzuzeichnen. Dies wurde an zwei verschiedenen Standorten durchgeführt. Die aufge- zeichneten Rufe wurden mit Hilfe der Software Avisoft (eccobs) ausgewertet und händisch überprüft. 2019 Netzfang Aufgrund der Ergebnisse der akustischen Erfassung wurden im Sommer 2019 noch zusätzlich vier Netzfangnächte durchgeführt, um herauszufinden, ob es sich bei den Plecotus spec. Rufen um das Graue oder das Braune Langohr handelt und Rückschlüsse auf den Reproduktionsstatus zu schlie- ßen. Die Netzfänge wurden zwischen Sonnenuntergang bis 2 Uhr morgens durchgeführt. Die Netze wur- den hierbei in einem 10 Minuten-Intervall kontrolliert. Pro Nacht wurden >100 m Netzlänge gestellt. Die einzelnen Netze betrugen eine Länge von 6, 8,10 oder 12 Metern. Die Netzhöhe variierte zwi- schen 3 und 8 Metern. Die Netzfänge fanden unter der Verwendung eines Anlockgerätes „BatLure“, Fa. Apodemus statt. Die Aufstellungsorte der jeweiligen Netze variierten zwischen den einzelnen Netzfangnächten. Gefangene Tiere wurden vermessen, bestimmt und vor dem Freilassen am Fan- gort mit einer Farbmarkierung versehen, um eventuelle Wiederfänge nachweisen zu können. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 30 Tab. 2: Termine Netzfang Datum Wetter 19.06.2019 28°C- 12°C, leichter Wind 09.07.2019 16°C-12°C, leichter Wind 10.08.2019 24°C-16°C, windstill 14.08.2019 22°C-12°C, windstill Quartiersuche mittels Telemetrie Um mögliche Fledermaus-Wochenstubenquartiere im Planungsgebiet zu ermitteln, wurden gefan- gene reproduzierende weibliche Tiere oder Jungtiere besendert und anschließend über mehrere Tage mittels „Homing-In“ telemetriert. Für die Telemetrie wird den Fledermäusen ein Minisender (Typ V3 Fa. Telemetrie-Service Dessau) mit medizinischem Hautkleber (Firma Sauer GmbH, Deutschland) ins Rückenfell geklebt. Für die Telemetrie wurde ein Alinco-Empfänger (Typ DJ-X11) der Firma Wagener (Köln) und 2-Element Yagi Antennen (HB9CV) verwendet. Wurde ein Quartierbaum ermittelt, fanden Ausflugsbeobachtungen ab 30 Minuten vor Sonnenunter- gang statt. Zusätzlich wurden drei Geräte parallel zur automatisierten Rufaufzeichnung von Fledermausrufen in drei Erfassungsphasen an potenzielle Flugrouten ausgebracht. Die Batcorder 3.0, Fa. Eccobs, liefen pro Erfassungsphase 3-5 Nächte. Die Standorte der Geräte wurde hierbei bei jedem Durchgang variiert. 10.1.2 Ergebnisse 2018 Während der Höhlenbaumkartierung wurden auf dem Gelände 26 Höhlenbäume erfasst. 21 von die- sen könnten als Quartier für Fledermäuse dienen. Vermutlich müssen im Zuge des Bauvorhabens aber nur 12 der festgestellten Höhlenbäume gefällt werden. Eine Auflistung der erfassten Höhlen- bäume mit Angabe ihrer Quartiereignung ist in Tab. 2 vorhanden und in der Karte im Anhang gra- phisch dargestellt. Tab. 2: Liste der Höhlenbäume mit Angabe ihrer Quartiereignung für Fledermäuse Nr. GPS Nr. Beschreibung Fledermaus Betroffenheit 1 25 abgestorbene Pappel, Spechtloch Sommerquartier Winterquartier vermutlich nicht be- troffen 2 26 Ahorn am Bach mit Astabriss. ungeeignet vermutlich nicht be- troffen 3 27 Weide Loch zum Weg, ca. 8 m Sommerquartier Winterquartier vermutlich nicht be- troffen 4 28 Spechtloch, andere Seite Bach Sommerquartier Winterquartier vermutlich nicht be- troffen 5 29 Pappel, 2 Spechtlöcher 8m und 15m, Loch Seitenast, Astloch Richtung Wiese Sommerquartier Winterquartier vermutlich nicht be- troffen Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 31 Nr. GPS Nr. Beschreibung Fledermaus Betroffenheit 6 30 Weide an Schienen, Loch ca. 8 m Sommerquartier Winterquartier könnte betroffen sein 7 31 Weide bei Schienen mit 4 Spechtlö- chern am Stamm zur Wiese hin, 5 - 10 m Sommerquartier Winterquartier könnte betroffen sein 8 32 Pappel bei Schienen mit Loch im klei- nen Seitenast zur Wiese hin 12m , Wildschweine im Gebüsch Sommerquartier könnte betroffen sein 9 33 Weide fast abgestorben mit einem gro- ßem Loch in ca. 3 m Höhe. Im Stamm daneben Riss Sommerquartier, Winterquartier vermutlich nicht be- troffen 10 34 alter Apfelbaum, innen hohl Sommerquartier vermutlich nicht be- troffen 11 35 Weide Loch am Stamm 5 m und ein Loch Seitenast 8m Sommerquartier vermutlich nicht be- troffen 12 36 abgestorbene Weide am Weg, Specht- loch ca. 2 m Sommerquartier vermutlich nicht be- troffen 13 37 Baum am weg mit F markiert, Specht- loch 2 m Sommerquartier Winterquartier vermutlich nicht be- troffen 14 38 Birne mit Stammloch 1 m - könnte betroffen sein 15 39 Walnuss mit großem Stammloch und Spechtloch Sommerquartier Winterquartier könnte betroffen sein 16 40 Spechtloch 1m das nur leicht nach oben geht Einzelquartier könnte betroffen sein 17 41 Apfelbaum mit Loch ungeeignet könnte betroffen sein 18 42 Weide mit 5 Spechtlöchern zur Wiese hin, unten am Stamm großes Loch, 10 m Seitenast Loch, 4 am Stamm andere Seite Sommerquartier Winterquartier könnte betroffen sein 19 43 Weide mit grüner Pfeil, Spechtloch ca. 10 m Höhle, Star schaut raus Sommerquartier Winterquartier könnte betroffen sein 20 44 Weide mit grüner 2, Spechtloch ca. 2 m hoch Sommerquartier Winterquartier könnte betroffen sein 21 45 Baum mit Loch 1,5 m Sommerquartier könnte betroffen sein 22 46 Spechtloch 2 m und Hackstellen Sommerquartier könnte betroffen sein 23 47 Walnuss 2 Spechtlöcher 1 m und 1, 5 m . ungeeignet könnte betroffen sein 24 48 Weide mit Spechtlöcher 2 auf Wiesen- seite, Meise kommt raus, großes Loch zur Straße hin Sommerquartier könnte betroffen sein 25 49 Loch im Stamm ungeeignet könnte betroffen sein 26 50 Loch im Stamm 2 m Sommerquartier könnte betroffen sein Insgesamt konnten in dem Gebiet sechs Fledermausarten sicher festgestellt werden: Die Breitflügel- fledermaus, der Große Abendsegler, der Kleine Abendsegler, die Rauhautfledermaus, die Mücken- fledermaus und die Zwergfledermaus. Nicht sicher bestimmt aber auch nicht ausgeschlossen wer- den konnte die Zweifarbfledermaus welche sehr ähnlich rufen kann wie Breitflügelfledermaus bzw. der Kleine Abendsegler. Diese nicht klar definierten Rufe wurden unter „.Nyctaloid“ zusammenge- fasst. Zudem wurden Rufe der Gattung Plecotus, zu Deutsch Langohren aufgenommen. Die Schwesterarten des Braunen Langohres und des Grauen Langohres sind anhand ihrer Rufe nicht zu unterscheiden, so dass beide Arten als potentiell vorkommend angenommen werden müssen. Insbesondere die Zwergfledermaus war stark vertreten, gefolgt von Mückenfledermaus und Großem Abendsegler .Die vorkommenden Arten flogen häufig entlang der Baum- und Heckenlinien entlang der Wege und der Bahngleise entlang. Sie jagten aber auch häufig in den Bereichen der Streuobst- wiesen bzw. über den offenen Wiesenbereichen. Ebenfalls wurde der sich im Untersuchungsbereich Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 32 befindliche Teich öfter aufgesucht, da sich hier Mückenschwärme sammelten. Sowohl die Bahn- gleise als auch die beiden großen Straßen Haid-und Neu-Straße sowie die Elfmorgenbruchstraße wurden gelegentlich von Fledermäusen gequert. Dies ist nicht verwunderlich, da viele der vorkom- mende Fledermausarten wie Großer und Kleiner Abendsegler sowie Breitflügelfledermäuse und Zwergfledermäuse häufig im freien Lufttraum jagen und solche Hindernisse in großen Höhe queren. Interessanterweise konnte, abgesehen von drei Langohrrufen, welche auch dem Braunen Langohr zugeordnet werden könnten, keine klassischen Waldarten aufgezeichnet werden, obwohl sich am Rand des Untersuchungsbereich ein großes Waldgebiet erstreckt. Offenbar scheuten die dort ver- mutlich vorkommenden Waldarten, sich dem Waldrand mit der stark befahrenen Straße zu nähern. Mit 9 Fledermausarten weißt das Gebiet eine mittlere bis hohe Artenvielfalt auf. Das gleiche gilt für die nächtliche Aktivität mit 51,77 Rufsequenzen /h. Es konnte keine Fledermausquartiere in dem Untersuchungsbereich sicher nachgewiesen werden. Da sich alle Höhlungen in größeren Höhen befinden, konnte diese nicht direkt überprüft werden. Es wurden daher abendliche Ausflugsbeobachtungen durchgeführt. Ein Ausflug von Fledermäusen aus den vorhandenen Baumhöhlen konnte nicht festgestellt werden. Da Fledermäuse über sehr viele Quartiere verfügen, welche alle paar Tage gewechselt werden, ist eine negative Ausflugsbeobach- tung aber kein sicheres Ausschlusskriterium. Oft wird ein Quartier nur wenige Tage im Monat ge- nutzt. Daher müssen vorerst alle prinzipiell für Fledermäuse geeigneten Baumhöhlen als potenzielle Fledermausquartiere betrachtet werden. Ein Ausschluss ist nur durch eine Sichtkontrolle mit Hilfe großer Leitern, Hubsteigern oder Baumkletterern möglich. Da kurz nach Sonnenuntergang nur Einzeltiere gesichtet werden konnten und nie eine größere Gruppe von Fledermäusen, wird davon ausgegangen, dass sich in dem Gebiet keine Wochenstuben befinden. Es könnten höchstens Einzelquartiere von Fledermäusen vorhanden sein. Tab. 3: Liste der aufgezeichneten Fledermausrufe während der Transektkartierung Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname Aufgezeichnete Rufsequenzen Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler 2 Plecotus spec. Graues oder Braunes Langohr 3 Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus 9 Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 12 Nyctaloid Kleiner Abendsegler, Breitflügelfledermaus oder Zweifarbfledermaus 35 Nyctalus noctula Großer Abendsegler 37 Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus 37 Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 361 Summe 496 Rufsequenzen /h 51,77 Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 33 Tab. 4: Liste der durch automatisierte Aufzeichnungsgeräte aufgezeichneten Fledermausrufe. Die Aufnahmen fanden vom 29.06.2018 bis 02.07.2018 und vom 27.07.2018 bis 31.07.2018 statt Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname Rufaufnahmen Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 5 Plecotus Braunes oder Graues Langohr 5 Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler 6 Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus 11 Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus 18 Nyctalus noctula Großer Abendsegler 37 Nyctaloid Kleiner Abendsegler, Breitflügelfledermaus o- der Zweifarbfledermaus 171 Chiroptera spec. unbestimmte Fledermaus 196 Pipistrelloid Zwergfledermaus, Mü- ckenfledermaus oder Rauhautfledermaus 239 Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 1698 Sessions 9 Rufaufnahmen gesamt 2386 Aufgezeichnete Minu- ten 89,92 Tab. 5: Schutz- und Gefährdungsstatus der vorkommenden Fledermausarten. Deutscher Name Artname § RL D RL BW FFH IV NQ Braunes Langohr Plecotus auritus s V 3 x H Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus s G 2 x S Graues Langohr Plecotus austriacus s 2 1 x H Großer Abendsegler Nyctalus noctula s V i x S Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri s D 2 x S Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus s D G x S Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii s * I x S Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus s D I x H Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus s - 3 x S Legende: RL D = Rote Liste Deutschland; RL BW = Rote Liste Baden-Württemberg Rote Liste - Kategorien: 0 = Ausgestorben; 1 = Vom Aussterben bedroht; 2 = Stark gefährdet; 3 = Gefährdet; V = Art der Vorwarnliste; I = Gefährdete wandernde Art; G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt; - =Ungefährdet § = Gesetzlicher Schutzstatus: b = besonders geschützt, s = streng geschützt; FFH IV = Im Anhang IV der EU Flora Fauna Habitat Richtlinie aufgeführte Arten; NQ = Nachweisqualität: S = Sicherer Artnachweis, H = Hinweis auf mögliches Artvorkommen aufgrund von nicht eindeutig zuordenbarer Echoortungsaufnahmen und weiterer Informationen zu deren regionalen Verbreitung Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 34 2019 Insgesamt konnten durch die Netzfänge 17 Fledermäuse verteilt auf 5 Arten gefangen werden. Tab. 3: Ergebnisse Netzfang Datum Art Biometrische Daten 19.06.2019 kein Fang 09.07.2019 Pipistrellus pipistrellus Adult, M, Sexuell aktiv, Pipistrellus pipistrellus Adult, M, Sexuell aktiv 10.08.2019 Pipistrellus pipistrellus Adult, Weibchen, postlaktierend Pipistrellus pipistrellus Adult, Weibchen, postlaktierend Pipistrellus pygmaeus Adult, Männchen, sexuell aktiv Nyctalus noctula Adult, Männchen, sexuell aktiv Pipistrellus pipistrellus Adult, Weibchen, laktierend Nyctalus leisleri Adult, Männchen, sexuell aktiv Nyctalus leisleri Adult, Weibchen, laktierend 14.08.2019 Pipistrellus pipistrellus Juvenil, Weibchen, Pipistrellus pipistrellus Adult, Männchen, sexuell aktiv Pipistrellus pipistrellus Adult, Männchen, Sexuell aktiv Pipistrellus pipistrellus Adult, Weibchen, laktierend Pipistrellus pipistrellus Juvenil, Weibchen, Nyctalus noctula Juvenil, Weibchen, Pipistrellus pipistrellus Adult, Weibchen, laktierend Plecotus auritus Juvenil, Weibchen, besendert am 14.08.2019 Durch die Untersuchungen konnte eine Wochenstube des Braunen Langohrs westlich der Büchiger Allee nachgewiesen werden. Insgesamt konnten drei verschiedene Quartierbäume ermittelt werden. Bei einer Ausflugsbeobachtung am 16.08.2019 konnten 10 ausfliegende Tiere beobachtet werden. Bei der Ausflugsbeobachtung am 19.08.2019 konnten sieben Tiere beobachtet werden. Bei der Aus- flugsbeobachtung am 21.08.2019 konnten keine ausfliegenden Fledermäuse beobachtet werden. Dies lag vor allem an dem dichten Blätterdach. Innerhalb des Untersuchungsraumes konnten keine Quartierbäume ausfindig gemacht werden. Es werden oft Quartierbäume, welche eng benachbart liegen, als Quartierverbund genutzt. Daher wird die Wahrscheinlichkeit, dass diese Art Baumhöhlen innerhalb des Untersuchungsraumes als Wochenstube nutzt, als gering angesehen. Der Untersu- chungsraum wird jedoch nachweislich als Jagdhabitat genutzt. Das Gebiet wird durch das Gewässer als wertvoll für diese kleinräumig agierende Art eingestuft. Rufauswertung Die Rufauswertung konnte noch nicht abgeschlossen werden. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 35 Abb. 1: Standorte der Batcorder Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 36 Abb. 2: Nachgewiesene Fledermausarten Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 37 10.2 Kartierergebnisse Haselmaus 10.2.1 Methode Zur Erfassung der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) wurden im April 2019 an geeigneten Ge- hölzen im Untersuchungsraum 17 Haselmaus-Niströhren ausgebracht kontrolliert. Bisher konnten drei von vier Kontrollgängen durchgeführt werden. Der letzte Kontrolldurchgang der Niströhren steht noch aus. 10.2.2 Ergebnisse Nach drei Kontrollen der Niströhren konnte bisher kein Nachweis der nach dem BNatSchG streng geschützten und im Anhang IV gelisteten Haselmaus im Untersuchungsraum erbracht werden. Ein endgültiges Ergebnis wird im November 2019 vorgelegt. 10.2.3 Bewertung Aufgrund bislang fehlender Nachweise können Konflikte mit der Haselmaus derzeit ausgeschlossen werden. Ferner werden keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haselmaus durch das Bauvor- haben zerstört oder beschädigt. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG werden nicht ausgelöst. 10.3 Kartierergebnisse Vögel 10.3.1 Methode Zwischen April und Juni wurden drei Begehungen im Untersuchungsraum durchgeführt. Die Erfas- sung der Brutvögel erfolgte nach den in SÜDBECK et al. (2005) beschriebenen Methodenstandards zur Revierkartierung. Tab. 4: Begehungstermine der Brutvogelerfassungen Datum Uhrzeit Wetter 26.03.2018 8:15-10:30 7 °C, bewölkt, trocken, windstill 18.04.2018 8:00-10:15 13°C, sonnig, windstill, trocken 03.05.2018 7:30-9:30 12°C, leicht bewölkt, windstill, trocken 17.05.2018 6:50-9:10 14°C, leicht bewölkt, windstill, trocken 04.06.2018 7:10-9:15 16°C, sonnig, windstill, trocken 10.3.2 Ergebnisse Insgesamt konnten 59 Vogelarten nachgewiesen werden. Die Brutreviere der im Untersuchungs- raum brütenden Vögel wurden noch nicht ermittelt. Zu den individuenstärksten Arten zählen in ab- steigender Reihenfolge der Star, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke und Haussperling. Von den im Untersuchungsraum nachgewiesenen Arten gehört die Kornweihe zu den stark gefähr- deten Arten in Deutschland. Gemäß Roter Liste BW 2016 gilt die Art in BW als verschollen. Gesi- cherte Nachweise (Wintergast) sind in Karlsruhe auf dem Alten Flugplatz bekannt. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 38 Zu den in Baden-Württemberg gefährdeten Arten mit Vorkommen im Untersuchungsraum zählen der Grauspecht (RL-BW 2; RL-D 2) und der Trauerschnäpper (RL-BW 2; RL-D 3). Gefährdete Arten sind der Pirol (RL-BW 3; RL-D V), die Rauchschwalbe (RL-BW 3; RL-D 3), das Teichhuhn (RL-BW 3; RL-D V) und der Fitis (RL-BW 3). Zudem stehen die folgenden Arten in Baden-Württemberg auf der Vorwarnliste (Feldsperling, Gold- ammer, Mauersegler, Weißstorch, Weidenmeise, Klappergrasmücke, Stockente, Gartenrotschwanz, Turmfalke, Haussperling. Tab. 5: Liste der nachgewiesenen Vogelarten mit Angabe zu Schutzstatus, Gefährdungskategorie und Gebietsstatus Deutscher Name Wissenschaftlicher Art- name Rote-Liste BNatSchG Art1_VS RL_BW BW D Amsel Turdus merula * b Bachstelze Motacilla alba * R b Blaumeise Cyanistes caeruleus * b Buchfink Fringilla coelebs * b Buntspecht Dendrocopos major * b Dohle Coloeus monedula * b Dorngrasmücke Sylvia communis * b Eichelhäher Garrulus glandarius * b Elster Pica pica * b Feldsperling Passer montanus V V b Fitis Phylloscopus trochilus 3 b Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla * b Gartengrasmücke Sylvia borin * b Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus V V b Goldammer Emberiza citrinella V V b Graureiher Ardea cinerea * b Grauspecht Picus canus 2 2 s l Grünfink Carduelis chloris * b Grünspecht Picus viridis * s Haubenmeise Parus cristatus * b Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * b Haussperling Passer domesticus V V b Heckenbraunelle Prunella modularis * b Klappergrasmücke Sylvia curruca V b Kleiber Sitta europaea * b Kohlmeise Parus major * b Kornweihe Circus cyaneus 0 1 s l Mauersegler Apus apus V b Mäusebussard Buteo buteo * s Misteldrossel Turdus viscivorus * b Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * b Nachtigall Luscinia megarhynchos * b Neuntöter Lanius collurio * b l Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 39 Deutscher Name Wissenschaftlicher Art- name Rote-Liste BNatSchG Art1_VS RL_BW BW D Pirol Oriolus oriolus 3 V b Rabenkrähe Corvus corone * b Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 3 b Ringeltaube Columba palumbus * b Rotdrossel Turdus iliacus ♦ b Rotkehlchen Erithacus rubecula * b Rotmilan Milvus milvus * V s l Schwanzmeise Aegithalos caudatus * b Schwarzmilan Milvus migrans * s l Singdrossel Turdus philomelos * b Star Sturnus vulgaris * 3 b Stieglitz Carduelis carduelis * b Stockente Anas platyrhynchos V b Straßentaube Columba livia f. dom. ♦ b Sumpfmeise Poecile palustris * b Tannenmeise Periparus ater * b Teichhuhn Gallinula chloropus 3 V s Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus * b Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 2 3 b Turmfalke Falco tinnunculus V s Waldbaumläufer Certhia familiaris * b Weidenmeise Poecile montanus V b Weißstorch Ciconia ciconia V 3 s l Zaunkönig Troglodytes troglodytes * b Zilpzalp Phylloscopus collybita * b RL BW =Rote Liste Baden-Württembergs RL D = Rote Liste Deutschland Rote Liste - Kategorien: 0 = Ausgestorben / Verschollen; 1 = Vom Aussterben bedroht; 2 = Stark gefährdet; 3 = Gefährdet; V= Art der Vorwarnliste; ♦ Nicht bewertet; * Ungefährdet BNatSchG - gesetzlicher Schutzstatus gemäß Bundesnaturschutzgesetz: b = besonders geschützt, s = streng geschützt; Art1_VS_RL_BW: Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie in Baden-Württemberg Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 40 Abb. 3: Nachgewiesene Vogelarten Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 41 10.4 Kartierergebnisse Reptilien 10.4.1 Methode Erhebungen zum Nachweis von Reptilien wurden in einem Zeitraum von Mai bis August durchge- führt. Hierbei wurde insbesondere der Bereich nahe der Bahntrasse und westlich der Haid- und-Neu- Straße untersucht. Zusätzlich wurden die als Reptilienhabitat geeignete Hecken- und Gebüschstruk- turen über das gesamte Untersuchungsgebiet begangen. Die Kartierdurchgänge erfolgten in den Morgen- und Vormittagsstunden. Die heiße Mittagszeit wurde somit ausgespart. Zusätzlich wurden noch 30 Reptilienbretter verteilt über das Untersuchungsgebiet ausgebracht und bei den Kartierdurchgängen kontrolliert. 10.4.2 Ergebnisse Streng geschützte Arten Im UR konnten die streng geschützte Mauer-und Zauneidechse nachgewiesen werden. Mauereidechse Der Schwerpunkt der lokalen Mauereidechsenpopulation konnte entlang der Bahntrasse und den umliegenden Gebüschstrukturen nachgewiesen werden. Die Population erstreckt sich von den Bahngleisen sowohl nach Osten als auch nach Westen entlang von Gebüsch- und Heckenstruktu- ren. Am Straßenbahngleis wurden keine Reptilien nachgewiesen. Westlich der Haid- und-Neu- Straße und östlich des Elfmorgenbruchstraße konnten keine Mauereidechsen nachgewiesen wer- den. Zauneidechse Zauneidechsen konnten verteilt über das gesamte Untersuchungsgebiet beobachtet werden. Ent- lang der Bahngleise konnten nur vereinzelt Zauneidechsen beobachtet werden. Ein Schwerpunkt des Vorkommens konnte westlich der Haid- und Neu-Straße verzeichnet werden. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 42 Abb. 4: Nachgewiesene Reptilien Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 43 Besonders geschützte Arten Ringelnatter Östlich des Bahngleises konnten vereinzelt Ringelnattern gesichtet werden. Blindschleiche Entlang der Bahngleise konnte eine Blindschleiche unter einem Reptilienbrett nachgewiesen wer- den. Gelbhalsmaus Verteilt über das Untersuchungsgebiet konnten unter den Reptilienbrett Gelbhalsmäuse gesichtet werden. Blauflügelige Ödlandschrecke Im Westen angrenzend an das Industriegebiet konnten mehrere blauflügelige Ödlandschrecken ge- sichtet werden. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 44 10.5 Kartierergebnisse Amphibien 10.5.1 Untersuchung der Wanderbeziehungen Anlass und Aufgabenstellung Mit dem Hagsfelder Ententeich, dem Fließgewässer „Alte Bach“ sowie privaten Gartenteichen auf dem Gelände des Kleingärtnervereins Rintheim e.V., befinden sich mehrere mögliche Fortpflan- zungshabitate für Amphibien im Untersuchungsraum (UR). Zahlreiche geeignete Landhabitate sind in den umliegenden Offenlandstrukturen aus Wiesen, Hecken, Kleingärten und Altholzbeständen zu finden. Es ist von einer hohen Konnektivität zwischen Fortpflanzungsgewässern und Landhabi- taten auszugehen. Durch die geplante Trassenführung der Südumfahrung Hagsfeld würde diese Konnektivität erheblich gestört werden. Eine Untersuchung der Wanderbewegungen der Amphi- bien in der Hauptaktivitätszeit zwischen März und Juni soll Aufschluss über das betroffene Arten- spektrum, Aktivitätsräume, Phänologie und die Abundanzen geben. 10.5.1.1 Methode Südlich des Hagsfelder Ententeichs, entlang des Westufers des Fließgewässers „Alte Bach“, entlang des Westufers des südlichen Wiesengrabens sowie am Brückenübergang Kleingärtnerweg wurden am 5. März 2018 rund 680 m Amphibienschutzzaun aufgestellt. Zeitgleich wurden 34 Fangeimer mit Ausstiegshilfen in einem Abstand von 20 m, jeweils in der vermuteten Zugrichtung der Amphibien, am Zaun installiert. Zwischen dem 6. März und 5. Juni (92 Tage) wurden die Fangeimer täglich in den Morgenstunden kontrolliert. Der Abbau der Anlage erfolgte am 5. Juni. 10.5.1.2 Ergebnisse Tab. 6: Liste der nachgewiesenen Amphibienarten mit Angabe zum Schutzstatus und Gefährdung Art Anzahl Zeitraum Zugrichtung BNatSchG FFH RL BW Erdkröte (Bufo bufo) 124 10.03. - 11.05. Zum Ententeich aus mittl./südl. UR b - V Wechselkröte (Bufo viridis) 1 04.04. Zur Kleingartenanlage aus mittl. UR s IV 2 Bergmolch (Ichthyosaura alpestris) 12 10.03. - 11.04. Zur Kleingartenanlage aus mittl. UR b - N Teichmolch (Lissotrition vulgaris) 15 09.03. - 05.04. Zur Kleingartenanlage aus mittl. UR b - V Kammmolch (Triturus cristatus) 1 24.03. Zur Kleingartenanlage aus mittl. UR s II, IV 2 Teichfrosch (Pelophylax esculentus) 6 29.03. - 05.04. Zum „Alte Bach“ aus mittl. UR b - D Rote Liste Baden-Württemberg (LAUFER 2007); Deutschland (KÜHNEL et al. 2009) 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; D = Daten defizitär; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; N = derzeit nicht gefährdet Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) b = besonders geschützt; s = streng geschützt FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Amtbl. EG 1992, L 20:7-50). II = Anhang II, Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen IV = Anhang IV, streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse V = Anhang V, Arten, für die bestimmte Regelungen zu Entnahme und Nutzung bestehen. Abb. 5: Fundorte der Erdkröte Linie rot = Lage des Amphibienzauns mit Fangeimern, Pfeil orange = ermittelte Wanderrichtung, Punkt orange = Fangeimer mit den höchsten Fangzahlen, Linie grau = Lage der Trasse Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 46 Abb. 6: Fundorte des Bergmolches Linie rot = Lage des Amphibienzauns mit Fangeimern, Pfeil orange = ermittelte Wanderrichtung, Punkt orange = Fangeimer mit den höchsten Fangzahlen, Linie grau = Lage der Trasse Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 47 Abb. 7: Fundorte des Teichmolches Linie rot = Lage des Amphibienzauns mit Fangeimern, Pfeil orange = ermittelte Wanderrichtung, Punkt orange = Fangeimer mit den höchsten Fangzahlen, Linie grau = Lage der Trasse Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 48 Abb. 8: Fundort des Kammmolchs Linie rot = Lage des Amphibienzauns mit Fangeimern, Pfeil orange = ermittelte Wanderrichtung, Punkt orange = Fangeimer mit den höchsten Fangzahlen, Linie grau = Lage der Trasse Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 49 Abb. 9: Fundort der Wechselkröte Linie rot = Lage des Amphibienzauns mit Fangeimern, Pfeil orange = ermittelte Wanderrichtung, Punkt orange = Fangeimer mit den höchsten Fangzahlen, Linie grau = Lage der Trasse Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 50 Abb. 10: Fundorte des Teichfrosches Linie rot = Lage des Amphibienzauns mit Fangeimern, Pfeil orange = ermittelte Wanderrichtung, Punkt orange = Fangeimer mit den höchsten Fangzahlen, Linie grau = Lage der Trasse 10.5.1.3 Bewertung Die Wanderbewegungen von 6 Amphibienarten konnten im UR nachgewiesen werden. Darunter mit dem Kammmolch (Triturus cristatus) und der Wechselkröte (Bufo viridis) zwei FFH-Anhang IV Arten. Aufgrund des Einzelfundes handelt sich bei der männlichen Wechselkröte mit hoher Wahrschein- lichkeit um ein vagabundierendes Individuum. Ein geeignetes Laichgewässer ist im weiteren Umfeld nicht vorhanden. Eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Art kann aus den Ergebnissen nicht abge- leitet werden. Der Einzelfund des männlichen Kammmolches deutet ebenfalls auf ein vagabundierendes Einzele- xemplar hin. Eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Art kann aus den Ergebnissen nicht abgeleitet werden. Die am häufigsten erfasste Amphibienart ist die Erdkröte (Bufo bufo) (BNatSchG: besonders ge- schützt), welche ausschließlich den Hagsfelder Ententeich als Fortpflanzungsstätte nutzt. Dabei han- delt es sich wahrscheinlich um eine Subpopulation des Hauptvorkommens im Bereich des Elfmor- genbruchs, welcher im Osten an den UR angrenzt. Eine Konnektivität zu westlich gelegenen Popu- lationen scheint aufgrund der Zerschneidungswirkung der Gleisanlagen und fehlender Vernetzungs- Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 51 strukturen ausgeschlossen. Die Landhabitate der Erdkröte befinden sich in den östlichen Saumstruk- turen entlang der Gleisanlagen sowie der Kleingartenanlage südlich des UR. Das Ergebnis lässt auf eine erhebliche Beeinträchtigung der örtlichen Population schließen. Der Bergmolch (Ichthyosaura alpestris) und der Teichmolch (Lissotrition vulgaris) sind im UR etwa gleich stark vertreten. Ihre Landhabitate befinden sich in den östlichen Saumstrukturen entlang der Gleisanlagen, der Kleingartenanlage südlich des UR sowie der Wiese im mittleren Teil des UR. Die Ergebnisse lassen auf eine Fortpflanzungsstätte innerhalb der Kleingartenanlage (private Gartentei- che) im südöstlichen Randbereich des UR schließen. Das Ergebnis lässt auf eine erhebliche Beein- trächtigung der örtlichen Population schließen. Aus der Gruppe der Froschlurche konnte im UR nur der Teichfrosch (Pelophylax kl. esculentus) nachgewiesen werden. 6 Individuen wurden auf ihren Wanderungen aus dem Winterhabitat zum Fließgewässer „Alte Bach“ nachgewiesen - damit deutlich weniger Individuen als bei Kartierungen in den Fortpflanzungsgewässern erfasst wurden. Die Kartierungen zeigten zudem ein größeres Vor- kommen im Hagsfelder Ententeich, wo neben dem Fließgewässer „Alte Bach“, die Haupt-Fortpflan- zungsstätte der Art liegt. Da Teichfrösche nur teilweise in größerer Entfernung vom Fortpflanzungs- gewässer überwintern, kann eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Art ausgeschlossen werden. 10.5.2 Amphibienkartierung Anlass und Aufgabenstellung Mit dem Hagsfelder Ententeich, dem Fließgewässer „Alte Bach“ sowie privaten Gartenteichen auf dem Gelände des Kleingärtnervereins Rintheim e.V., befinden sich mehrere mögliche Fortpflan- zungshabitate für Amphibien im UR. Zahlreiche geeignete Landhabitate sind in den umliegenden Offenlandstrukturen aus Wiesen, Hecken, Kleingärten und Altholzbeständen zu finden. Ergebnisse der Untersuchung von Wanderbeziehungen im UR zeigen das Vorkommen der Erdkröte, Wechsel- kröte, Kammmolch, Bergmolch, Teichmolch und Teichfrosch. Alle o.g. Gewässer werden auf ihre Funktion als Fortpflanzungsstätten untersucht und die darin vorkommenden Amphibienarten erfasst. 10.5.2.1 Methode Während der Hauptaktivitätszeit der Amphibien zwischen Februar und Mai wurden im Jahr 2018 6 Erfassungen am 22.02., 03.04., 04.04., 24.04., 25.04., 28.05. durchgeführt. Dabei wurden mit Bege- hungen in den Abend- sowie in den Morgenstunden die unterschiedlichen Aktivitätsphasen der zu erwartenden Arten berücksichtigt. Die durchgeführten Erfassungsmethoden waren Beobachtung, Verhören, Leuchten, Kescherfang und Einsatz von Amphibienreusen. Da die privaten Gartenteiche in der Kleingartenanlage nicht zugänglich sind, konnten diese nicht in die Erfassungen einbezogen werden. Der feuchte Graben im südlichen UR lag in der Erfassungszeit trocken. 10.5.2.2 Ergebnisse Tab. 7: Erfasstes Artenspektrum der Amphibienkartierungen Datum Gewässer Art Status Anzahl Sonstige 22.02.2018 morgens Ententeich keine Funde - - - Alte Bach keine Funde - - - Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 52 Datum Gewässer Art Status Anzahl Sonstige 03.04.2018 abends Ententeich Erdkröte Teichfrosch adult adult 34 1 1 Schlammpeitzger 1 Nutria Alte Bach keine Funde - - ~ Dreistacheliger Stichling ~ Blaubandbärbling 04.04.2018 morgens Ententeich keine Funde - - 4 Dreistacheliger Stichling 10 Blaubandbärbling 1 Sonnenbarsch 24.04.2018 abends Ententeich Erdkröte Teichfrosch Larve adult >100 12 4 Kalikokrebs Alte Bach Teichfrosch adult 7 ~ Dreistacheliger Stichling 1 Gründling 2 Kalikokrebs 25.04.2018 morgens Ententeich Erdkröte Larve >100 16 Blaubandbärbling 28.04.2018 abends Ententeich Teichfrosch Teichfrosch Teichfrosch Seefrosch adult Laich Larve adult 5 2 10 1 2 Nutria >100 Kalikokrebs Alte Bach Teichfrosch adult 1 ~ Dreistacheliger Stichling ~ Kalikokrebs Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 53 Abb. 11: Nachgewiesene Amphibienarten Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 54 10.5.2.3 Bewertung Die Reproduktion der Arten Erdkröte und Teichfrosch wurde im Hagsfelder Ententeich nachgewie- sen. Des Weiteren halten sich Teichfrosch und Seefrosch im Fließgewässer „Alte Bach“ zur Laichzeit auf. Die Reproduktion konnte allerdings nicht festgestellt werden. Die Arten Teichmolch, Bergmolch, Kammmolch und Wechselkröte, welche im Zuge der Untersuchung der Wanderbeziehungen im Un- tersuchungsgebiet erfasst werden konnten, wurden in den untersuchten Gewässern nicht nachge- wiesen. Die Reproduktionsstätten der Molcharten befinden sich wahrscheinlich den privaten Garten- teichen innerhalb der Kleingartenanlage. Bei den Einzelfunden von Kammmolch und Wechselkröte handelt es sich wahrscheinlich um vagabundierende Männchen. Wie in der Untersuchung der Wanderbeziehungen festgestellt wurde, ist der Hagsfelder Ententeich die einzige Reproduktionsstätte der Erdkröte im UR. Die verhältnismäßig geringe Anzahl von Larven (100-200) deutet auf einen sehr hohen Prädationsdruck im Laichgewässer aufgrund des hohen Fisch- und Kalikokrebsbestandes hin. Der Erhaltungszustand der örtlichen Erdkrötenpopulation kann darum als ungünstig-schlecht bewertet werden. Die ohnehin reproduktionsschwache Subpopulation der Erdkröte würde durch die Zerschneidungswirkung der geplanten Südumfahrung Hagsfeld erheb- lich beeinträchtigt werden. Hier ist ein Summationseffekt zu erwarten, der bei fehlenden Schutzmaß- nahmen zum Verlust der örtlichen Population führen könnte. Gleiches gilt für die örtliche Population des Teich- und Seefrosches. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 55 10.6 Kartierergebnisse Fische und Mollusken 10.6.1 Methode Zur Einschätzung der Betroffenheit der Fische wurde am 20.08.2018 eine Elektrobefischung in den betroffenen Gewässerabschnitten (Hagsfelder Ententeich und Alte Bach) durchgeführt. Bei der Elektrobefischung wird mit Hilfe eines Generators eine Spannung erzeugt. Das im Wasser aufgebaute elektrische Feld führt bei den Fischen zur positiven Galvanotaxis (gezieltes Zuschwim- men auf die Anode) oder zur Galvanonarkose. Fische lassen sich so mit Hilfe eines im Anodenring befestigten Keschers leicht und nahezu unverletzt fangen. Der Fischbestand wurde mit dem Elekt- rofischereigerät FEG 3000 der Firma EFKO an drei Uferstrecken untersucht. Die Untersuchungen zum Muschelbestand fanden am 22.08.2018 entlang des Alte Bach und des Hagsfelder Ententeiches statt. Der Graben wurde mit Hilfe eines Sichtkastens und durch Ertasten untersucht. Der Teich wies eine solche Trübung auf, dass hier mit Hilfe eines Rechens gearbeitet wurde. Am 23.08. wurden die beiden Gewässer und deren Ufersäume nach aquatischen Mollusken und feuchteaffinen Schnecken (Vertigo-Arten) untersucht. Dazu wurden in Anlehnung an die Verfahren- sanleitung für FFH-Prüfungen Kescherfänge, Absuchungen und Siebungen von Streumaterial durch- geführt. Für die Landschnecken wurden mögliche Habitate am Gewässer identifiziert. Durch die ext- reme Trockenheit wurden wenige potentielle Habitate ausfindig gemacht. An den ausgewählten Be- reichen wurden, wenn möglich, 30-50 Teilproben mit einem Eimer zu einer Mischprobe gesammelt. Anschließend wurde die Mischprobe mit unterschiedlichen Sieben aufgetrennt. Zuerst wurde das grobe Material fraktioniert und anschließend fand eine Feinfraktionierung (0,5 mm) statt. 10.6.2 Ergebnisse Tabelle 1: Fisch- und Molluskenarten der FFH-Anhänge II und IV Wissenschaftl. Name Deutscher Name FFH- Anh. Vorkommen im Untersuchungsgebiet? Pisces, Cyclostomata Fische u. Rundmäuler Alosa alosa Maifisch II Aspius aspius Rapfen II Cobitis taenia Steinbeißer II Vorkommen der Arten sind aufgrund der Cottus gobio Groppe II landesweiten Verbreitung und / oder der Leuciscus souffia ag. Strömer II Biotopausstattung des Plangebiets Salmo salar Lachs II auszuschließen Zingel streber Zingel II Lampetra fluviatilis Flussneunauge II Lampetra planeri Bachneunauge II Petromyzon marinus Meerneunauge II Rhodeus amarus Bitterling II Ein Vorkommen ist möglich, eine Beeinträchtigung Misgurnus fossilis Schlammpeitzger II daher nicht auszuschließen Mollusca Weichtiere Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke II, IV Ein Vorkommen ist möglich, eine Beeinträchtigung Unio crassus Bachmuschel II, IV daher nicht auszuschließen Vertigo angustior Schmale Windelschnecke II Vorkommen der Arten sind aufgrund der Vertigo geyerii Vierzähn. Windelschnecke II landesweiten Verbreitung und / oder der Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 56 Wissenschaftl. Name Deutscher Name FFH- Anh. Vorkommen im Untersuchungsgebiet? Vertigo moulinsiana Bauchige Windelschnecke II Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen Für die meisten der aufgeführten Arten ist ein Vorkommen im Planungsgebiet aufgrund der bekann- ten landesweiten Verbreitung oder der vorhandenen Biotopausstattung auszuschließen. Ein Vor- kommen von Bitterling, Schlammpeitzger, Zierlicher Windelschnecke und der Bachmuschel ist zu prüfen. Tabelle 2: Besonders- und streng geschützte Fisch- und Molluskenarten nach BNatschG Gruppe Art Deutscher Name Schutzstatus nach BNatSchG Vorkommen im Gebiet b e s . g e s c h . s tr . g e s c h . Fische, Rundmäuler Acipenser sturio Atlantischer Stör b s nein Anguilla anguilla Aal b nein Coregonus oxyrhynchus Nordseeschnäpel b s nein Lampetra fluviatilis Flussneunauge b nein Lampetra planeri Bachneunauge b nein Petromyzon marinus Meerneunauge b nein Schnecken, Muscheln Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke b s möglich Anodonta anatina Gemeine Teichmuschel b unwahrscheinlich Anodonta cygnaea Schwanenmuschel b unwahrscheinlich Cornus aspersum Gefl.Weinbergschneckee b nein Helix pomatia Weinbergschnecke b möglich Margeritifera margeritifera Flussperlmuschel b s nein Pseudanodonta complanata Abgeplatt. Teichmuschel b s nein Unio crassus Bachmuschel b s möglich Unio pictorum Malermuschel b nein Unio tumidus Große Flussmuschel b nein Von den im BNatschG aufgelisteten besonders und/oder streng geschützten Fisch- und Mollusken- arten ist ein Vorkommen aufgrund der entsprechenden Habitatbedürfnisse der Arten nicht möglich. Ein Vorkommen der beiden Anodonta-Arten im Hagsfelder Ententeich ist nicht gänzlich auszuschlie- ßen und eine Besiedlung des Alte Bach durch die Zierliche Tellerschnecke und die Bachmuschel möglich. Ein Vorkommen der Weinbergschnecke ist ebenfalls nicht auszuschließen. Ergebnisse Fische Der Fischbestand wurde am 20.08.2018 mittels einer Elektrobefischung erfasst. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 57 Abb. 12: Lage der Befischungsstrecken Es wurden drei Befischungsstrecken untersucht. Diese lagen nahe dem Süd- (Strecke 1) und Nor- dende (Strecke 2) des Planungsgebietes sowie ein Uferabschnitt entlang des Teiches (Strecke 3). Tabelle 3: Fänge der Elektrobefischung in Strecke 1 (Tieflandgraben) Art/Größenklasse 0-5 >5-10 >10-15 >15-20 >20-25 >25-30 Summen Stichling 157 157 Tabelle 4: Fänge der Elektrobefischung in Strecke 2 (Alte Bach) Art/Größenklasse 0-5 >5-10 >10-15 >15-20 >20-25 >25-30 Summen Stichling 19 19 Blaubandbärbling 100 40 140 Sonnenbarsch 1 1 Schlammpeitzger 2 1 3 Gründling 21 8 29 Döbel 1 1 Kalikokrebs 9 1 10 Tabelle 5: Fänge der Elektrobefischung in Strecke 3 (Hagsfelder Ententeich) Art/Größenklasse 0-5 >5-10 >10-15 >15-20 >20-25 >25-30 Summen Sonnenbarsch 26 26 Blaubandbärbling 200 90 290 Schlammpeitzger 1 1 Karpfen 1 3 1 2 Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 58 Art/Größenklasse 0-5 >5-10 >10-15 >15-20 >20-25 >25-30 Summen Rotfeder 2 3 5 Bei der Untersuchung wurden acht Fischarten und der Kalikokrebs nachgewiesen. Dabei handelte es sich um strömungsliebende Arten wie Gründling und Döbel, Grabenspezialisten wie den Stichling und den Schlammpeitzger, Stillwasserarten wie die Rotfeder und nicht Heimische wie Blauband- bärbling und Sonnenbarsch. Hinzu kam der ebenfalls allochthone Kalikokrebs. Von den nachgewiesenen Arten ist der Schlammpeitzger im Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet. Ergebnisse aquatische Mollusken Bei der Nachsuche im Graben und im Hagsfelder Ententeich wurden folgende Arten festgestellt. Tabelle 6: Nachweise Art wissenschaftliche Bezeichnung Häufigkeit Rote Liste Mützenschnecke Ancylus fluviatilis selten Scharfe Tellerschnecke Anisus vortex selten Vorwarnliste Schnauzenschnecke Bithynia tentaculata verbreitet Spitzschlammschnecke Lymnaea stagnalis selten Spitze Blasenschnecke Physa acuta selten nicht bewertet Posthornschnecke Planorbarius corneus verbreitet Gekielte Tellerschnecke Planorbis carinatus selten gefährdet Neuseeland-Zwergdeckelschnecke Potamopyrgus antipodarium häufig nicht bewertet Gemeine Schlammschnecke Radix balthica häufig Stumpfe Sumpfdeckelschnecke Viviparus viviparus selten nicht bewertet Die meisten der nachgewiesenen Arten bevorzugen pflanzenreiche Still- oder schwachfließende Ge- wässer. Die Neuseeland-Zwergdeckelschnecke und die Mützenschnecke bevorzugen fließende Be- reiche von Gräben und Bächen. Von den nachgewiesenen Arten wird die Gekielte Tellerschnecke in der Roten Liste Baden-Würt- tembergs (2008) als „gefährdet“ eingestuft. Arten aus den Anhängen II und/oder IV der FFH- Richtlinie sowie besonders- oder streng geschützte Arten nach § 7, Abs.2 Bundesnaturschutzgesetz wurden nicht nachgewiesen. Ergebnisse Landschnecken Bei der Nachsuche entlang des Grabens und am Hagsfelder Ententeich wurden folgende Arten fest- gestellt. Tabelle 7: Nachweise Art wissenschaftliche Bezeichnung Häufigkeit Rote Liste Bernsteinschnecke Succinea putris verbreitet Weinbergschnecke Helix pomatia selten Vorwarnliste Schnirkelschnecke Cepaea sp. selten Heideschnecke Helicella sp. selten Von den nachgewiesenen Arten wird die Weinbergschnecke in der Roten Liste Baden-Württembergs (2008) in der Vorwarnliste geführt. Arten aus den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie sowie Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 59 besonders- oder streng geschützte Arten nach § 7, Abs.2 Bundesnaturschutzgesetz wurden mit Aus- nahme der Weinbergschnecke nicht nachgewiesen. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 60 10.7 Kartierergebnisse Falter der FFH-Richtlinie Anlass und Aufgabenstellung Im Untersuchungsraum befinden sich zahlreiche Vorkommen der Gewöhnlichen Nachtkerze (Oe- nothera biennis) und des Schmalblättrigen Weidenröschens (Epilobium angustifolium) auf Ru- deralflächen sowie nichtsaure Ampferarten (Rumex spec.) auf bewirtschafteten, eutrophen Flächen im Eingriffsbereich. Folglich können Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus proser- pina) (FFH: IV, BNatSchG: s, RL BW: V) sowie des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) (FFH: II + IV, BNatSchG: s, RL BW: 3 (!)) nicht ausgeschlossen werden. 10.7.1 Methode Zunächst wurden am 28. 05.2018 in einer Vorbegehung alle zum Zeitpunkt vorhandenen Bestände der o.g. Wirtspflanzen erfasst und im Luftbild verzeichnet. Die Erfassung des Großen Feuerfalters wurde an 2 Terminen (04.06. und 28.06.2018) in Form einer zielorientierten Suche nach Eiern und frühen Raupenstadien an den jeweiligen Wirtspflanzen (Rumex spec.) durchgeführt. Dabei wurden pro Standort/Patch jeweils 30 Wirtspflanzen untersucht. Die Erfassung des Nachtkerzenschwärmers wurde aufgrund desselben geeigneten Zeitraumes zwi- schen Juni und Juli parallel durchgeführt. Pro Standort/Patch wurden bis zu 30 Wirtspflanzen auf Larven und deren Fraßspuren untersucht. 10.7.2 Ergebnisse Am 04.06.2018 wurde in einem Patch mit Rumex spec. an der südlichen Grenze des UR ein einzel- nes Ei des Großen Feuerfalters gefunden. Weitere Nachweise des Großen Feuerfalters sowie Nach- weise des Nachtkerzenschwärmers sind ausgeblieben. Stark eingeschränkt wurden die Untersuchungen durch eine weitläufige Mahd der Wiesenflächen zwischen dem 11. und 15.06.2018. Dabei wurde ein Großteil der abgegrenzten Patches an nicht- sauren Ampferarten, Nachtkerzen und Weidenröschenbeständen beseitigt. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 61 Abb. 13: Standorte der Nahrungspflanzen Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 62 10.7.3 Bewertung Trotz geeigneter Habitatstrukturen mit zahlreichen Vorkommen der Wirtspflanzen des Großen Feu- erfalters und des Nachtkerzenschwärmers, ist das Fehlen dieser Arten im UR unter anderem auf den ungünstigen Mahdzeitpunkt zurückzuführen. Dieser lässt die Entwicklung einer örtlichen Popu- lation nicht zu. Der Reproduktionsnachweis des Großen Feuerfalters wurde in einem Randbereich erbracht, der von der Mahd verschont wurde. Der Große Feuerfalter ist eine vagabundierende Art, bei der die Raumnutzung stark fluktuiert. Aus diesem Grund wären alle Standorte nichtsaurer Amp- ferarten mit günstiger Habitatstruktur als potenzielle Fortpflanzungsstätten zu betrachten. Rund 60% der potenziellen Fortpflanzungsstätten würden dabei im Eingriffsbereich liegen. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 63 10.8 Kartierergebnisse holzbewohnende Käferarten Anlass und Aufgabenstellung Im Untersuchungsgebiet befinden sich einige Altholzbestände (hauptsächlich Pappel, Walnuss und Weide) in den Saumstrukturen entlang der Gleisanlage, des Fließgewässers „Alte Bach“ sowie im Bereich der Kleingartenanlagen. Diese Habitatbäume mit zahlreichen Hackstellen, Bruthöhlen und abgestorbenen Ästen, stellen eine potenzielle Fortpflanzungsstätte für diverse xylobionte Käferarten dar. Aus diesem Grund sind die trassennahen Habitatbäume auf Vorkommen unter Schutz stehen- der Kerbtiere zu prüfen. 10.8.1 Methode Die Erfassung fand am 04.05.2018 statt. Dabei wurden Bäume mit Fraßspuren oder Habitatpotenzial für holzbewohnende Käfer aufgenommen und mit GPS verortet. 10.8.2 Ergebnisse Nachweise von FFH-IV Arten (Scharlachkäfer, Heldbock) gelangen nicht bzw. es finden sich aktuell keine geeigneten Strukturen. Weitere aufgenommene Strukturen:  343 - abgestorbene Pappel mit Grünspechthöhle in 6m (wegen Bruchgefahr nicht beprobbar)  344 - abgestorbene Pappel, Hackstellen in 6-7m (wegen Bruchgefahr nicht beprobbar)  345 - 2 starke Weiden mit Stammläsionen und Höhlungen (ohne Fraßspuren)  346 - Walnuss mit Stammhöhle in 3m, offener Bruch in 3-5m. Potenzial für mulmsiedelnde Arten  347 - Pappel mit Brusthöhendurchmesser (BHD) ca. 100cm, Wipfelbrüche, zahlreiche Hackstel- len Habitatpotenzial für Scharlachkäfer (wegen Bruchgefahr nicht beprobbar)  348 - Weide mit BHD >100 cm, offene Bruchstellen, zahlreiche Schlupflöcher von Beulenkopf- bock (Rhamnusium bicolor) (BNatSchG besonders geschützt, RL-BW: 3) Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 64 Abb. 14: Standort der Bäume mit Habitatpotenzial für holzbewohnende Käferarten 10.8.3 Bewertung Die oben aufgeführten Strukturen finden sich in Bäumen, die nach der aktuellen Planung nicht in Anspruch genommen werden, lediglich Baum 343 dürfte sehr nahe an der geplanten Querung ste- hen. Es wäre zu prüfen, ob Baum 346 erhalten bleiben kann; falls nicht, muss die Höhlung beprobt werden. Für Baum 348 ist bei Entfall eine aufrechte Lagerung des Stammes vorzusehen. Die stark anbrüchigen Bäume 343, 345 und 347 sind nicht beprobbar (auch keine Zufahrtsmöglichkeit mit Hubsteiger), sodass hier keine vertiefende Aussage zu etwaigen Besiedlungen getätigt werden kann. Möglicherweise können diese erhalten bleiben (Prüfung!), ansonsten sind Möglichkeiten einer Lage- rung zu erörtern.
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE2ODc5OTUwNzcsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1MV9Nb2JpbGl0YWV0LzhfVmVya2VocnNwbGFudW5nX0tvbnplcHRlL1VtZmFocnVuZ19IYWdzZmVsZC81X1ZhcmlhbnRlbnBydWVmdW5nX2Jlem9nZW5fYXVmX0ZhdW5hLnBkZiIsInBhZ2UiOjMyNjV9.ZwkU3Oazeyw0TGWCihtbUIbUQNWjolPHLS-MqLZchq4/5_Variantenpruefung_bezogen_auf_Fauna.pdf
Elektro Le t n e Energ eeff z enz und Nachha t ges Bauen Teil 2 xxxx Stadt Karlsruhe Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Leitlinie Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen Teil 2 Anforderungen an Baukonstruktionen, Technische Anlagen, Bauteile und Komponenten Stand: 1. Januar 2016 (Erste Überarbeitung der Ausgabe vom 15. Dezember 2011) Leitlinie Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen Teil 2 Anforderungen an Baukonstruktionen, Technische Anlagen, Bauteile und Komponenten Impressum Herausgeber: Stadt Karlsruhe, Dezernat 6 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Karlsruhe, 1. Januar 2016 (Erste Überarbeitung der Ausgabe vom 15. Dezember 2011) Inhaltsverzeichnis I Einführung ...........................................................................................................9 II Anforderungen an Bauwerk- und Baukonstruktionen in der Kostengruppe 300..............................................................................................10 II-1 Allgemein....................................................................................................10 II-1.1Nachhaltigkeitskriterien gem. BMVBS.....................................................10 II-1.2Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit ................................................11 II-1.3Anforderungen an die Baustoffe ............................................................12 II-2 330 Außenwände........................................................................................13 II-3 334 Außentüren und -fenster ......................................................................14 II-4 335 Außenwandbekleidungen außen ..........................................................15 II-5 338 Sonnenschutz.......................................................................................16 II-6 340 Innenwände .........................................................................................17 II-7 325/350 Decken..........................................................................................19 II-8 360 Dächer .................................................................................................19 III Allgemeine Anforderungen an Technische Anlagen in der Kostengruppe 400..............................................................................................21 IV Anforderungen an Abwasser- und Wasseranlagen in der Kostengruppe 410..............................................................................................23 IV-1 411 Abwasseranlagen .................................................................................23 IV-2 412 Wasseranlagen .....................................................................................23 V Anforderungen an Wärmeversorgungsanlagen in der Kostengruppe 420..............................................................................................26 V-1 421 Wärmeerzeugungsanlagen ...................................................................27 V-1.1 Brennstoffbehälter ........................................................................27 V-1.2 Wärmeerzeuger ............................................................................27 V-1.3 Wärmeübergabesysteme...............................................................29 V-1.4 Messeinrichtungen........................................................................29 V-2 422 Wärmeverteilnetze................................................................................30 V-3 423 Raumheizflächen ..................................................................................32 V-4 427 Regelungsanlagen ................................................................................33 V-5 428 Wärmedämmung an heizungstechnischen Installationen.......................33 VI Anforderungen an Lufttechnische Anlagen in der Kostengruppe 430 ..........35 VI-1 431 Lüftungsanlagen...................................................................................35 VI-1.1 Zentrallüftungsgeräte....................................................................38 VI-1.2 Wärmerückgewinnungsanlagen ....................................................39 VI-1.3 Lüftungskanäle .............................................................................39 VI-1.4 Luftdurchlässe / Drosselelemente...................................................40 VI-1.5 Armaturen ....................................................................................41 VI-1.6 Wärmedämmung..........................................................................42 VI-2 432 Teilklimaanlagen...................................................................................43 VI-3 433 Klimaanlagen .......................................................................................43 VI-3.1 Klimageräte ..................................................................................44 VI-3.2 Kälteerzeugung- / Rückkühlungsanlagen .......................................45 VI-4 434 Prozesslufttechnische Anlagen ..............................................................46 VI-4.1 Farbnebelabscheideanlagen ..........................................................46 VI-4.2 Prozessfortluftsysteme...................................................................47 VI-4.3 Absauganlagen.............................................................................47 VI-5 435 Kälteanlagen ........................................................................................48 VI-5.1 Kältespeicheranlagen ....................................................................48 VII Anforderungen an Elektroanlagen in der Kostengruppe 440 ........................49 VII-1 Allgemeine Hinweise ...................................................................................49 VII-1.1 Vorgehensweise bei Stromsparkonzepten......................................50 VII-1.2 Grob- und Feinanalyse ..................................................................50 VII-1.3 Maßnahmenplan im Bestand.........................................................50 VII-1.4 Übersicht über wichtige Stromverbraucher ....................................51 VII-1.5 Beschaffung..................................................................................51 VII-1.6 Schalten / Regeln / Steuern............................................................53 VII-1.7 Elektrische Anschlussleistung.........................................................54 VII-1.8 Leistungsbedarfsmeldung, Anschlusskosten...................................55 VII-1.9 Anforderungen an elektrische Betriebsräume ................................55 VII-1.10 Allgemeine bauliche Anforderungen .............................................55 VII-1.11 Dokumentation.............................................................................55 VII-1.12 Abnahmeprüfungen/Erstprüfungen ...............................................56 VII-1.13 Technische Unterlagen ..................................................................56 VII-1.14 Wartung .......................................................................................57 VII-2 441 Mittelspannungsanlagen (MS-Anlagen)................................................58 VII-3 442 Eigenstromversorgungsanlagen ...........................................................58 VII-4 443 Niederspannungsschaltanlagen............................................................59 VII-5 444 Niederspannungsinstallationsanlagen...................................................60 VII-6 445 Beleuchtungsanlagen...........................................................................61 VIIIAnforderungen an Förderanlagen in der Kostengruppe 460 .........................63 VIII-1 Allgemeine Hinweise ...................................................................................63 VIII-1.1 Variantenvielfalt ............................................................................63 VIII-1.2 Technische Aspekte.......................................................................63 VIII-1.3 Öffnung zur Lüftung und Rauchableitung im Fahrschacht..............63 VIII-1.4 Beleuchtung im Fahrkorb ..............................................................64 VIII-1.5 Schrammleisten/Schutzprofile........................................................64 VIII-1.6 Führungsvorrichtungen .................................................................64 VIII-1.7 Fahrten- und Betriebsstundenzähler ..............................................64 VIII-1.8 Monitoring ...................................................................................64 VIII-1.9 Standardleitfaden..........................................................................65 IX Anforderungen an nutzungsspezifische Anlagen in der Kostengruppe 470..............................................................................................66 IX-1 471 Küchentechnische Anlagen...................................................................66 X Anforderungen an die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (Gebäude- Automation) in der Kostengruppe 480 ..............................................................67 X-1 Allgemeine Planungsvorgaben .....................................................................67 X-2 481 Automationssysteme (Automationsebene) ............................................68 X-3 482 Leistungsteile (Schaltschränke) ..............................................................69 X-4 483 Management- und Bedieneinrichtungen ...............................................69 X-5 484 Raumautomationssysteme (Raumautomationsebene) ............................70 XI Verzeichnisse......................................................................................................71 XI-1 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................71 XI-2 Literaturverzeichnis ......................................................................................72 9 I Einführung Die Leitlinie Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen wurde im Dezember 2009 vom Gemeinderat beschlossen. Sie ist ein fortzuschreibendes Arbeitsmittel, in dem bauliche und technische Standards für die Gebäude der Stadt Karlsruhe definiert sind, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Weiterhin fließen Erfahrungen aus der Begleitung bzw. Umsetzung früherer Projekte in diese Leitlinie mit ein. Der hier vorgelegte überarbeitete Teil 2 „Anforderungen an Baukonstruktionen, Technische Anlagen, Bauteile und Komponenten“ ist eine Ergänzung zu dem bereits seit Februar 2011 gültigen Teil 1 der Leitlinie „Leitziele und allgemeine Anforderungen“. Dieser überarbeitete Teil 2 tritt am 01. Januar 2016 in Kraft und ersetzt die Ausgabe vom 15. Dezember 2011. Änderungen bzw. Ergänzungen sind kursiv in blau dargestellt: Änderung / Ergänzung Streichungen sind in eckigen Klammern durchgestrichen dargestellt: [Streichung] Grundsätzlich sind die Vorgaben der Leitlinie sowohl für die internen Projektverantwortlichen als auch für die externen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer bindend. Abweichungen sind zu begründen. 10 II Anforderungen an Bauwerk- und Baukonstruktionen in der Kostengruppe 300 II-1 Allgemein II-1.1 Nachhaltigkeitskriterien gem. BMVBS Die Nachhaltigkeit der Bauteile wird gem. Nachhaltigkeitskriterien des Bewertungssystems für Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMVBS folgendermaßen beurteilt: 1. Ökologische Qualität, insbesondere: Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt (Treibhauspotenzial (GWS), Risiken für die lokale Umwelt, nachhaltige Materialgewinnung), Ressourceninanspruchnahme (Primärenergiebedarf nicht erneuerbar, Gesamtenergiebedarf mit Anteil erneuerbarer Primärenergie, Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen, Flächeninanspruch- nahme). 2. Ökonomische Qualität, insbesondere: Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus (Herstellungskosten als Kosten von der Projektentwicklung bis zur Übergabe und Folgekosten als Baunutzungskosten und Kosten für Rückbau und Entsorgung), Wertentwicklung (Drittverwendungsfähigkeit durch Flächeneffizienz und Umnutzungsfähigkeit). 3. Soziokulturelle und funktionale Qualität insbesondere: Gesundheit, Behaglichkeit und Zufriedenheit von Nutzerinnen und Nutzern (thermischer Komfort im Winter und Sommer mit Nachweisen der operativen Temperatur, Zugluft, Strahlungstemperaturasymmetrie, Fußbodentemperatur, relative Luftfeuchte, Innenraumhygiene, akustischer und visueller Komfort mit Tageslichtverfügbarkeit, Sichtverbindung nach außen, Blendfreiheit, Lichtverteilung und Farbwiedergabe, Einflussnahme der Nutzerinnen und Nutzer), Funktionalität (Barrierefreiheit, Flächeneffizienz, Umnutzungsfähigkeit, öffentliche Zugänglichkeit), Sicherung der Gestaltqualität (gestalterische und städtebauliche Qualität durch Planungswettbewerbe, Kunst am Bau, Know-how, Außenwirkung, Innenwirkung). 4. Technische Qualität, insbesondere: Schallschutz (Luftschallschutz gegenüber Außenlärm, fremden Räumen, Trittschallschutz gegenüber fremden Räumen und haustechnischen Anlagen), Wärme- und Tauwasser- schutz, Reinigung und Instandhaltung (Tragkonstruktion, der nicht tragenden Konstruktion außen, Zugänglichkeit der Außenglasflächen, Materialien der Außen- 11 bauteile, Ausgestaltung der nicht tragenden Konstruktionen innen wie Bodenbeläge, Schmutzfangzonen, Fußbodenleisten, hindernisfreie Grundrissgestaltung, Einbauten, Zugänglichkeit der Innenglasflächen), Rückbau, Trennung und Verwertung mit Bauelemente-Katalog. 5. Prozessqualität insbesondere: Planung (Projektvorbereitung mit Bedarfsplanung, Zielvereinbarung gem. Leitfaden Nachhaltiges Bauen und ggf. Vorbereitung eines Planungswettbewerbes, Integrale Planung mit Auswahl des integralen Planungsteams, Klärung der Beteiligung von Nutzerinnen und Nutzern bzw. der Öffentlichkeit, Komplexität und Optimierung der Planung mit SiGePlan, Energiekonzept, Mess- und Monitoringkonzept, Wasserkonzept, Abfallkonzept, Tages-/ Kunstlichtoptimierung, Reinigungs- und Instandhaltungs- freundlichkeit, Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recycling- freundlichkeit, Variantenvergleiche, Ausschreibung und Vergabe, Voraussetzungen für eine optimale Bewirtschaftung wie Gebäudeakte/Objektdokumentation, Wartungs-, Inspektions- Betriebs- und Pflegeanleitungen, Anpassung der Pläne und Berechnungen an das realisierte Gebäude, Erstellung eines Handbuches für Nutzerinnen und Nutzer), Bauausführung (Baustelle/Bauprozess, Qualitätssicherung der Bauausführung mit Doku- mentation der verwendeten Baustoffe und –produkte und der dazugehörigen Sicherheitsdatenblätter, Messungen zur Qualitätskontrolle, Systematische Inbetriebnahme). 6. Standortmerkmale, insbesondere: Risiken am Mikrostandort, Quartiersmerkmal, Verkehrsanbindung, Nähe zu nutzungsrelevanten Einrichtungen, anliegende Medien/Erschließung. II-1.2 Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit Bei Betrachtung der Wirtschaftlichkeit ist bei allen kommunalen Bauvorhaben die Summe aus Investitions-, Betriebs- und Folgekosten über die Lebensdauer der Gebäude zu minimieren. Dieses Ziel ist nur mit einer integralen Planung, also einer Vernetzung der Disziplinen während der Planungsphase zu realisieren. Bei dynamischen Betrachtungen ist neben der Verzinsung auch die Energiepreis- steigerung zu berücksichtigen. Dabei ist es sinnvoll, den Durchschnitt der letzten 10 Jahre anzusetzen. Mit Blick auf die Lebenserwartung vieler Bauteile wird die in den nächsten Jahren durch die Verknappung fossiler Energieträger zu erwartende Preissteigerung mit 5 % berücksichtigt. 12 II-1.3 Anforderungen an die Baustoffe Es sind in erster Linie die für den Lebenszyklus strategisch wichtigen Bauteile zu beachten. Es wird ein Nutzungsszenario von 100 Jahren angesetzt. Für die Nutzungsdauern von Bauteilen dient die Tabelle des Informationsportals Nachhaltiges Bauen (http://www.nachhaltigesbauen.de/baustoff-und- gebaeudedaten/nutzungsdauern-von-bauteilen.html), für die Haustechnik die VDI 2067. Für strategische Bauteile wie Dach, Fassade, Türen, Brandschutzklappen, Innenwand- und Außenwandverkleidungen sowie Fußbodenbeläge sind Kostenvergleiche für die Instandhaltung durchzuführen, wenn die vorgeschlagene Ausführung vom in dieser Leitlinie dargelegten Standard grundsätzlich abweicht. In diesem Zusammenhang ist das Materialkonzept im Zweifelsfall um einen Erläuterungsbericht mit Darstellung einer wirtschaftlichen Pflege, Wartung und Instandhaltung zu ergänzen. Für die strategisch wichtigen Bauteile sind die Ökobilanzwerte anzugeben (z.B. über die Datenbank ökobau.dat). Als Einstiegsdaten sind z.B. Umwelt-Produktdeklarationen (Environmental Product Declaration - EPD) vorzuziehen. Die Produkteigenschaften sind in den Ausschreibungen mit aufzuführen. EPDs gibt es u.a. für Dach- und Dichtungsbahnsysteme, offene Walz- und Grobbleche, Armierungsputz, Sanierputze, Oberputze, Normalmauermörtel, Normalputz, Sondermauermörtel, Zementestrich, Kalksandstein, Leichtbeton Mauersteine, Leichtbeton-Elemente, Wärmedämmstoffe, Klebe- und Armiermasse, Laminatboden, HDF-Platten, Spanplatten, Schichtstoffe, Schnittholz, Wellplatten, Faserzement-Platten, Betondachsteine, PUR-Dämmstoffe, EPS-Hartschaum, OSB-Platten, textile Bodenbeläge, Porenbeton, Bade- und Duschwannen, Installationsrohre, Heraklith-Platten, Holzfaserdämmung, Kautschuk-Beläge, Foamglas, Ziegel, Dach- und Fassadenschiefer, Titanzink, Mineralfaser-Dämmstoffe, Glasschaum-Granulat, Ziegelsteine, Leichtmetall- Sandwichelemente, Zinkbleche, Linoleum-Beläge, Glasfasertapeten, MSH-Profile, etc.. Allgemeine Hinweise zu den Materialien: Über die Verwendbarkeit von Bauprodukten und Bauarten wird auf die Bauregellisten des Deutschen Instituts für Bautechnik verwiesen: 1. Stoffe oder Zubereitungen, die CKW, FCKW, HFCKW, Aromaten, Asbest, Biozide, Flugasche, Chlorparaffine, krebserzeugende oder sonstige nach der Gefahrenstoffverordnung kennzeichnungspflichtige Schadstoffe enthalten, dürfen nicht verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen (Sicherheitsdatenblatt). 2. Es dürfen nur lösungsmittelfreie Zubereitungen verwendet werden. 3. Bei Klebstoffen sind Kleber auf Wasserbasis wie Dispersionskleber zu verwenden. 4. Bei der Verwendung von künstlichen Mineralfasern ist darauf zu achten, dass sie der TRGS 905 entsprechen, z.B. Produkte mit KI > 40. 13 5. Verwendete Hölzer müssen gem. FSC oder PEFC zertifiziert sein. Horizontale Holzflächen im bewitterten Außenbereich sind zu vermeiden. 6. Verbundmaterialien sind zu vermeiden. 7. Bei Eignung wird Beton als ressourcenschonender Recyclingbeton (RC-Beton) mit den beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich zugelassenen RC-Gesteinskörnungen verwendet. 8. Alle Installationsmaterialien sind in halogenfreier Ausführung einzusetzen. 9. Aus Gründen des zu verbessernden sommerlichen Wärmeschutzes ist, wenn technisch möglich, bei außenluftberührten Bauteilen inkl. Decken zum nicht beheizten Dachraum auf den Einsatz von Dämmstoffen aus EPS, XPS, PUR und PIR zu verzichten. II-2 330 Außenwände Tragende, nicht tragende Außenwände und Stützen Bei baulichen Änderungen an bestehenden Gebäuden soll der Wärmedurchgangs- koeffizient (bei Einzelbauteilnachweis) von Außenwänden nicht größer als 0,17 W/m²K und bei Wänden, die gegen das Erdreich grenzen, nicht größer als 0,21 W/m²K sein. [Die Wiederverwertung der Konstruktion ist zu prüfen, dabei sind der Energieeinsatz beim Herstellungsprozess des Bestandes und die Recyclingkosten zu berücksichtigen.] Prüfung der Materialeigenschaften hinsichtlich guter Temperatur- und Feuchtespeicher- fähigkeit sowie Luftschallschutz; Temperaturspitzen können nur bei massiver Bauweise oder Mischkonstruktionen im Sinne des sommerlichen Wärmeschutzes kompensiert werden. Werden bei energetischen Sanierungen die Fensterelemente ersetzt, sind die bauphysikalischen Veränderungen der Heizkörpernischen in den Außenwänden zu beachten. 14 II-3 334 Außentüren und -fenster - Wartungskosten sind bei Kostenabwägung zu berücksichtigen. - Ein Reinigungskonzept ist mit der Bauherrenschaft zu erörtern. Die Öffnungsflügel sind – wenn die Gebäude nicht mit einem Hubsteiger anfahrbar sind - so anzuordnen, dass eine Reinigung über die geöffneten Flügel möglich ist. Eine sinnvolle Aufteilung zwischen öffenbaren und feststehenden Fensterelementen hinsichtlich Lüftung und Reinigung ist vorzusehen. - Um sommerliche Überhitzung und damit Komforteinschränkungen und Kühlungsbedarf zu vermeiden, sind die Glasflächenanteile und -anordnung der Fassaden vorrangig am Tageslichtbedarf zu orientieren. Als sinnvoll für die Einhaltung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108 Teil 2 und für wirtschaftliches Bauen hat sich ein Glasanteil < 35 % erwiesen. Die Verglasung der Brüstungsbereiche erbringt lichttechnisch keine Vorteile, erhöht aber den unerwünschten Sonneneintrag in den Sommermonaten und soll daher in der Regel unterbleiben. Bei einem Fensterflächenanteil ab 35 % sind thermische Simulationen zum Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erforderlich. - In allen Aufenthaltsräumen muss ein ausreichender natürlicher Luftwechsel über zu öffnende Fensterflächen möglich sein (sommerlicher Wärmeschutz durch Außenluft-Kühlung, Einsparung von Antriebskosten durch [sparsamen] vermiedenen Betrieb der Lüftungsanlage). Ein entsprechender Nachweis ist zu führen. Auf die Anforderungen zur Stoßlüftung laut ASR A3.6 „Lüften“ wird verwiesen. [Abstimmung mit GUV ist erforderlich, die Brandschutzanforderungen sind dabei zu beachten.] - In allen Räumen sollte Tageslicht genutzt werden. Für Räume mit Beleuchtungs- stärken größer als 300 lx sind Tageslichtquotienten nach DIN 5034 von mehr als 5 %, für Flure o ä. von mindestens 3 % zu erreichen. Dies wird i.d.R. erreicht, wenn die Fensterfläche 15 % der Bodenfläche übersteigt, die Raumtiefe max. 7 m beträgt, Stürze minimiert und Oberlichter über Flurtüren eingesetzt werden. - Heizflächen vor transparenten Außenflächen sind generell zu vermeiden. In begründeten Ausnahmefällen ist die Anordnung von Heizkörpern vor Fenstern möglich, sofern eine integrierte, nicht demontierbare Abdeckung zwischen Heizkörper und Fassade angebracht wird (Farbton abstimmen). - Die Außentüren sind unter Berücksichtigung der nutzungsspezifischen Anforderungen (Barrierefreiheit gem. Kriterienkatalog vom 20.04.2010 des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Sicherheit, Energieeinsparung) auszuführen. Haupteingangstüren sind grundsätzlich mit unbeheizten Windfängen auszurüsten. - Bei Außentüren sind grundsätzlich mehrere verstärkte Bänder einzubauen. Öffnungsbegrenzung über Obentürschließer (OTS) statt Türstopper sollte 15 möglichst vermieden werden. Die Maßhaltigkeit von Bestandsholztüren ist für elektronische Schließsysteme oft kritisch. - Der U-Wert des gesamten [Tür- bzw.] Fensterelementes sollte bei Neubau und Sanierungen nicht größer als 0,9 W/m²K sein, für Fenstertüren gilt ein U-Wert von höchstens 1,1 W/m²K. - Werden bei Fassadensanierungen die Fenster vor der Außendämmung ersetzt, sind die entsprechenden Rahmenbreiten für die Dämmung zu berücksichtigen. Bei Fenstern ist dabei ein wärmetechnisch verbesserter Randverbund (warme Kante) einzusetzen. - Bei der Verglasungsart ist eine Risikobewertung bezüglich der Gefahr thermischer Glasrisse durchzuführen und der entsprechende Ausführungsvorschlag zur Entscheidung vorzulegen. - Bei einer Höhe von Fensterflügeln von über 1,80 m sind Drehkippbeschläge möglichst zu vermeiden. An Außentüren sind Obentürschließer mit Gleitschiene im Gebäudeinnern außen liegenden Obertürschließern vorzuziehen. - Holzfenster und -türen (Außenseite) sind aus Gründen des Bauunterhalts (Wiederholungsanstriche) zu vermeiden, wenn keine gestalterischen, bzw. Denkmalschutz-Aspekte zu berücksichtigen sind. Bei Eingangstüren aus Holz ist im unteren Bereich ein Stoßblech anzubringen. - Bei Metallkonstruktionen sind Pulverbeschichtungen vorzuziehen. - Die Erstreinigung der Fenster ist im Leistungsverzeichnis für die Fenster aufzu- nehmen. - In der Ausführungsplanung sind die verschiedenen Anforderungen der Türen in Türlisten zusammenzuführen. - Das Reinigungskonzept ist bereits im Entwurfsstadium mit der Bauherrenschaft abzustimmen. II-4 335 Außenwandbekleidungen außen - [Bei großflächigen Fassadenbekleidungen ist bei der Materialwahl neben der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auch die ökologische Qualität als wichtiges Kriterium zu berücksichtigen.] - Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist die durchschnittliche Lebenserwartung von Außenwandbekleidungen einzubeziehen (WDVS wird mit 30 Jahren, von hinterlüfteten Fassaden mit 45-80 Jahren angegeben. Die belüftete Wärme- dämmung hat eine Lebensdauer von 30 Jahren). - [Die gestalterische Qualität hat durch die Wirkung des Gebäudes nach außen einen hohen Stellenwert.] 16 - Bei feinen Putzstrukturen sind Risse und andere Unregelmäßigkeiten der Oberfläche offensichtlicher, sehr grobe Strukturen verschmutzen leichter. Je nach Einsatzgebiet oder Farbton ist die Putzstruktur hinsichtlich Rissbildung, Unregelmäßigkeiten und Verschmutzung abzuwägen. - Wärmedämmverbundsysteme sind insbesondere bei Schulen mindestens im zugänglichen Bereich durch einen schlagfesten (Dick-)Putz zu schützen. Für Durchfahrtshöhen und -breiten sind hinsichtlich Beschädigungen größere Toleranzen anzusetzen. Sonstige mechanische Beschädigungen (z.B. durch Spechte) sind zu bedenken. - Der aktuelle Stand der Technik von Putz-Anstrichsystemen bzgl. Algenvermeidung ist bei WDVS zu beachten. Bei starkem Baumbestand ist WDVS wegen Algenbildung insbesondere auf Nordseiten zu vermeiden. - Algizide und fungizide Ausrüstungen von Fassadenbeschichtungen sind wegen ihrer Neigung zur Auswaschung nicht zulässig. - Bei der Fassadenreinigung stehen Reinigungs- bzw. Anstrichintervalle von Faserze- ment- und Zinkverkleidungen von 3 Jahren, Alubleche von 2 Jahren denen aus Naturstein, Klinker mit 20 Jahren sowie Massivholzschalungen, Holzwerkstoffe, Betonfertigteile, kleinformatige Faserzementverkleidungen mit 10 Jahren gegenüber. - Das Reinigungskonzept ist mit der Bauherrenschaft zu erörtern (Algen, sonstige Verschmutzung etc). - Voraussetzungen für Holzverkleidungen sind u. a. konstruktiver Holzschutz, möglichst keine Malerarbeiten, leichte Auswechselbarkeit. - Besonders im Sockelbereich sind bei der Material- und Farbwahl die Reinigungs- und Pflegekosten sowie die Lebensdauer (im Spritzwasserbereich) zu berücksichtigen; Beton, Stein, Metall u. ä. sind hier (hellem) Putz und Holz vorzuziehen. - Unterkonstruktionen aus Metall sind thermisch getrennt anzubringen, um Wärme- brücken zu vermeiden. - Graffiti-Schutz ist grundsätzlich in die Planung einzubeziehen. Unbedenklichkeitsnachweis über den Umwelt- und Arbeitsschutz ist erforderlich. II-5 338 Sonnenschutz - Bei beweglichem Sonnenschutz aus Aluminium oder Kunststoff wird von einer Lebensdauer von 25 Jahren ausgegangen, bei Markisen von 15 Jahren, bei fest- stehendem Sonnenschutz aus Leichtmetall von 60 Jahren. - Sonnenschutzanlagen sind vorzugsweise außen anzubringen. Alle besonnten Fensterflächen erhalten einen hinterlüfteten, außen liegenden Sonnenschutz (Abminderungsfaktor Fc ≤ 0,25 nach DIN 4108-2), der für Windgeschwindigkeiten 17 von mind. 13 m/s ausgelegt ist. Die Art der Führung der Behänge ist in Abhängigkeit von den zu erwartenden Windgeschwindigkeiten (Gebäudehöhe) zu wählen. Der Sonnenschutz muss so einstellbar sein, dass auch bei voller Schutzfunktion auf Kunstlicht verzichtet werden kann. Der Durchlassfaktor für den Sonnenschutz sollte nach VDI 2078 b< 0,2 nicht überschreiten. Hierzu sind beispielsweise tageslichtoptimierte Systeme einzusetzen, bei denen sich der obere und der untere Teil unabhängig voneinander einstellen lassen. Während der untere Teil für einen blendfreien Arbeitsplatz sorgt, reflektieren die oberen Lamellen das Sonnenlicht gegen die Decke und leuchten den Raum damit aus. - Horizontallamellen sind wegen der möglichen Tageslichtlenkung und der höheren Lebensdauer textilen Behängen vorzuziehen. - Vor Notausgangstüren und Fluchtfenstern sind Konstruktionen mit wartungs- intensiven Notraffungen zu vermeiden. - Sonnenschutzanlagen werden grundsätzlich automatisch betrieben. Sie müssen zusätzlich manuell ohne Schlüsselschalter übersteuerbar sein. Eine zusätzliche zentrale Steuerung (z.B. bei der Hausmeisterin bzw. dem Hausmeister) ist vorzusehen. Sonnenschutzanlagen müssen motorisch über eine Wetterstation (Temperatursensor, Strahlungssensor, Windwächter) gesteuert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Behang nicht auf der Fensterbank aufstehen kann (Anfrieren vermeiden). Bei der Zusammenfassung der Steuerungen für mehrere Fenster sind Überlegungen zu zukünftiger Nutzungsflexibilität einzubeziehen. Regelungstechnisch sind in Abhängigkeit der Jahreszeit bzw. der Außen- temperatur auch solare Energiegewinne zu ermöglichen. - Im unmittelbar zugänglichen Bereich ist bei der Art des Sonnenschutzes Ball- wurfsicherheit und Beschädigung durch Vandalismus zu beachten. - I.d.R. sind gebörtelte Lamellen und feste Führungsschienen vorzuziehen. - [Denkmalschutzaspekte sind ggf. abzuklären.] - Die Reinigungsmöglichkeit der Lamellen und Einrichtungen muss gewährleistet sein. II-6 340 Innenwände Tragende, nicht tragende Innenwände u. Stützen, Innentüren und -fenster, Innenwand- bekleidungen - In Nassräumen sind Porenbetonsteine und GK-Konstruktionen zu vermeiden (Schimmel, Wasserschäden etc). Es sind Feuchtraumtüren einzusetzen. - Leichte Trennwände erhöhen die Flexibilität und Umnutzungsfähigkeiten von Gebäuden. 18 - Bei baulichen Änderungen an bestehenden Gebäuden soll bei Wänden, die gegen unbeheizte Räume grenzen, der U-Wert (bei Einzelbauteilnachweis) von 0,21 W/m²K nicht überschritten werden. - Bei Putzoberflächen sind - insbesondere bei Bestandssanierungen - glatt verputzte Flächen dem Strukturputz vorzuziehen (Ausbesserungsmöglichkeit). Die Oberflächen in stark frequentierten Bereichen sind robust auszuführen. - Innentüren oder Innenfenster sind mindestens mit Röhrenspanblättern auszuführen und durchgeschraubten Drückergarnituren, Bändern und Schlössern in Behördenqualität auszustatten. Schichtstoff-Oberflächen sind vorzuziehen. Die Türrahmen sind gegen eindringendes Putzwasser zu schützen (Material, Versiegelung). - Aufwändige Schallschutztüren sind durch die Grundrisskonzeption möglichst zu vermeiden. - Zur Reduzierung der Anzahl von Brandschutztüren sind die Brandabschnitte zu optimieren. - Das Farb- und Materialkonzept der Oberflächen ist auch bezogen auf Beanspruchung und Reinigung zu erörtern und zu dokumentieren. - Bei größeren Bauvorhaben sind Türlisten mit allen Tür-Funktionen, Produkten und Firmen vorzulegen. 19 II-7 325/350 Decken Bodenbeläge, Deckenkonstruktionen, Deckenbeläge, Deckenbekleidungen - Hartholz-/Keramikbeläge haben eine Lebensdauer von 60 Jahren, Weichholz von 40, elastische Beläge von 20 Jahren. - Im Zuge der Lebenszyklusbetrachtungen hat sich Kautschuk gegenüber Linoleum und Parkett als wirtschaftlicher erwiesen und ist daher bevorzugt einzusetzen. - Helle Räume mit hohen Reflexionsgraden brauchen weniger Strom für die Beleuchtung. Folgende Reflexionsgrade sind mindestens anzustreben: Decke: 0,8; Wand: 0,5; Boden: 0,3. - Bei baulichen Änderungen an bestehenden Gebäuden soll der U-Wert (bei Einzelbauteilnachweis) bei Decken zu unbeheizten Räumen (z.B. nicht ausgebaute Dachräume) sowie Decken gegen Außenluft 0,17, bei Kellerdecken 0,21 und bei Fußböden 0,35 W/m²K nicht überschreiten. Bei nachträglicher Dämmung der Kellerdecken ist die Erhöhung der relativen Luftfeuchtigkeit (da Absenkung der Raumtemperatur) durch geeignete Maßnahmen im Keller zu vermeiden. - An Haupt- und Nebeneingängen sind Sauberlaufzonen einzuplanen. - Am Sockelpunkt der Innenwände sind Sockelleisten oder ein gleichwertiger Schutz gegen Beschädigungen durch die Unterhaltsreinigung einzuplanen. Auch ist zum Schutz gegen eindringendes Putzwasser eine doppelte Versiegelung zwischen Sockelleiste und Boden sowie Estrichfuge und Wand erforderlich. - Die Erstreinigung der Böden ist im Leistungsverzeichnis für die Bodenbelagsarbeiten aufzunehmen. II-8 360 Dächer Dachkonstruktionen, Dachfenster, Dachöffnungen, Dachbeläge, Dachbekleidungen - Flachdächer sind grundsätzlich extensiv zu begrünen. - Bei Neubauten und Sanierungen von Dächern ist immer die Möglichkeit zum Bau von Fotovoltaikanlagen [einzubeziehen] zu berücksichtigen. Eine entsprechende Reserve bei der Statik ist einzuplanen sowie Leitungswege (z.B. Leerrohre) vom Dach zum Elektroraum sind vorzuhalten. - Lichtkuppeln haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 25 Jahren. - Alle Dächer sind jährlich zu warten. Begrünte Dächer werden vom Gartenbauamt gewartet. Dächer müssen für Wartungs- und Inspektionsarbeiten zugänglich sein. - Sowohl bei Neubau wie bei baulichen Änderungen an bestehenden Gebäuden soll der U-Wert von 0,17 W/m²K nicht überschritten werden. 20 - Werden bei energetischen Sanierungen die Dächer vor den Fassaden gedämmt, sind die Dachränder für die spätere Dämmung vorzubereiten. - Bei Flachdächern sind Dichtigkeitsprüfungen vor Einbringen des Substrates durchzuführen und zu dokumentieren. - Bei Lichtkuppeln und sonstigen Oberlichtern sind Durchsturzschutz und Sonnenschutz grundsätzlich zu gewährleisten. - Glasflächen von Oberlichtern sind [sollten möglichst] nach Norden auszurichten. [ausgerichtet sein]. - Für Flachdächer in Holztafelbauweise müssen Revisionsmöglichkeiten dargestellt werden. Bei ihrer Planung ist das Szenario einer Undichtigkeit der Dachhaut (Reparaturmöglichkeit) aufzuzeigen. Hinterlüftete Konstruktionen sind zu bevorzugen. - Der Dachaufbau ist zu dokumentieren. 21 III Allgemeine Anforderungen an Technische Anlagen in der Kostengruppe 400 - Die geltenden Vorschriften, Regeln, Richtlinien und Auflagen sind zu beachten. - Technische Anlagen sind mit einem ganzheitlichen Planungsansatz entsprechend den Nutzungsanforderungen auszulegen und zu realisieren. - Die Betriebsmittel sind so auszuwählen und zu bemessen, dass sie auch in ihrem Zusammenwirken ein wirtschaftliches und technisches Optimum darstellen. - Die Nutzerinnen und Nutzer und die Betreiberinnen und Betreiber sowie Genehmigungs-/Aufsichtsbehörden und im Einzelfall Sachverständige sind frühzeitig bereits in der Konzeptphase zu beteiligen und in den Planungsprozess einzubinden. Optimierte Lösungen sollen folgende Kriterien erfüllen Die wirtschaftliche Bewertung der Lösungsansätze ist über Lebenszyklusbetrachtungen darzustellen (Investitionskosten, Betriebskosten, Lebenserwartung der Bauteile). - Einfacher Anlagenaufbau im Hinblick auf Herstellung und Betriebsführung. - Anpassung an sich ändernde Betriebsverhältnisse. - Einsatz energieeffizienter Anlagentechnik (Stand-by-Betrieb ist zu vermeiden). - Reduzierung der Teilevielfalt und Ersatzteilvorhaltung. - Leichte Zugänglichkeit und Austauschbarkeit von Bauteilen. - Einsatz recycelfähiger Bauteile (Vermeidung von Sondermüll). - Überwachung und Absenkung von elektrischen Leistungsspitzen. - Reduzierung wartungsbedürftiger und wartungspflichtiger Anlagen und Anlagenkomponenten. Planungs- und Berechnungsunterlagen Die nach VDI 6026 qualifiziert zu dokumentierenden Planungs- und Berechnungs- unterlagen sind zum jeweiligen Bearbeitungsstand und vor der Ausführung zu erstellen und während der Ausführung fortzuschreiben. - Mit Fertigstellung der Anlage ist die Bestandsdokumentation nach VDI 6026 zu übergeben. Die Bestandslisten sind für die einzelnen Anlagen gemäß VDMA jeweils separat anzufertigen. 22 - Für die wartungspflichtigen bzw. wartungsbedürftigen Anlagen und Anlagen- komponenten sind die erforderlichen Bestandslisten und Arbeitskarten je Anlage anzufertigen und die jeweiligen Wartungsintervalle aufzuzeigen. - Diese Aufstellungen sind den Bestandsunterlagen beizufügen. Abnahmeprüfungen/Erstprüfungen - Die Errichtenden der Anlagen haben schriftlich anzuzeigen, dass das Werk im Wesentlichen fertig gestellt, betriebsbereit, mängelfrei und abnahmereif ist. - Durch die Fachbauleitung sind die Vollständigkeit und Richtigkeit des Leistungsbildes sowie die Abnahmefähigkeit zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen. - Die Abnahme ist mit Terminvorschlag bei der Auftraggeberin bzw. beim Auftraggeber und der Fachbauleitung schriftlich zu beantragen. 23 IV Anforderungen an Abwasser- und Wasseranlagen in der Kostengruppe 410 IV-1 411 Abwasseranlagen - Regenwasser ist möglichst versickern zu lassen. - Rohrleitungen, speziell Regenfallrohre sind zur Vereinfachung von Wartung und späterem Austausch zugänglich zu verlegen. [Bei Passivhäusern sind die] Regenfallrohre sind möglichst außerhalb der thermischen Hülle zu führen. - Bei einem hohen Bedarf an Außenanlagen-Bewässerung ist Regenwassernutzung zu realisieren. - Die Möglichkeiten zur Nutzung der Abwärme aus dem Abwasser sind gegebenenfalls zu prüfen. - Da der Wasserpreis in Karlsruhe noch relativ niedrig ist, wiegen die Einsparungen die Nachteile einer Grauwasser- bzw. Regenwassernutzung in der Regel nicht auf. Nachteile sind z.B. Bereitstellung von Tank und Pumpen, deren Reinigung und Wartung, doppelte Rohrleitungsführung, Verwechslungsgefahr im Reparaturfall. - Durch konstruktive Planung sollte der Einsatz von Abwasserhebeanlagen aufgrund des zusätzlichen Energiebedarfs sowie des hohen Wartungsaufwandes vermieden werden. IV-2 412 Wasseranlagen Hygiene - Die sanitären Anlagen sind möglichst zentral zu planen und räumlich so anzuordnen, dass die Wasserleitungen so kurz wie möglich sind. Wasserhygiene hat Vorrang vor Energieeinsparung! - Es sind nur so viele Zapfstellen einzuplanen, wie unbedingt notwendig. - Entfernte, nur gelegentlich genutzte Zapfstellen sind zu vermeiden und - wenn unbedingt nötig - sind die Leitungen durchzuschleifen. Wenn hier Warmwasser nötig ist, ist der Einsatz von Klein-Durchlauferhitzern vorzuziehen. - Generell sind Warmwasserspeicher auch wegen der hohen Leerlaufverluste zu vermeiden. Stattdessen sind möglichst Durchlauferhitzer einzusetzen. 24 - Um eine regelmäßige Nutzung der sanitären Einrichtungen zu gewährleisten, sind Behinderten-WC-Anlagen möglichst auch für andere Nutzerinnen und Nutzer vorzusehen. - Bei der Gefahr von Stagnationszeiten, z.B. Sommerferien in Schulen, sind Zwangsspülungssysteme möglichst in Spülkästen einzuplanen. Die Anzahl sollte sich durch optimale Rohrführung auf das unbedingt notwendige Minimum beschränken. Trinkwasser-Installationen - Trinkwasserleitungen sind in der Regel mit Edelstahlleitungen auszuführen. - Die Wasseranlagen sind so zu konstruieren, dass eine Durchströmung der Leitungen auch bei Nichtnutzung der einzelnen Objekte gewährleistet ist. Bei Warmwasser mit Zirkulation ist diese bis an den Anschluss der Armatur zu führen. Es sind Armaturen zu verwenden, die eine thermische Desinfektion ermöglichen. - Bei Sanitäranlagen ist der Verbrühungsschutz generell zu gewährleisten. Sanitärobjekte - Zur Reduzierung des Energieverbrauchs sind Warmwasserzapfstellen auf folgende Nutzungsbereiche zu beschränken:  Küchen  [Reinigungsräume]  Unterkünfte  Duschen und Waschräume  Arbeitsbereiche mit erhöhtem Verschmutzungsgrad - Handwaschbecken sind in der Regel nur mit Kaltwasserventilen auszustatten. - Sanitärobjekte sind zur Minimierung der Reinigungskosten grundsätzlich wand- hängend auszuführen. - Die Ausführung von WC-Sitzen soll stabil, leicht zu reinigen und in der Regel ohne Deckel sein. - Es sind nur Spülkästen mit Stopptaste oder separater Kleinmengentaste und Benutzerhinweis einzubauen. - Spülkästen sollen eine Spülmenge von max. 6 Liter aufweisen [(Ausnahmen im Bestand!)]. 25 - Urinale sind als Trocken-Einzelurinale ohne Sperrflüssigkeit im Siphon auszuführen [sofern nicht begründete Wünsche von Nutzerinnen und Nutzern dem entgegenstehen]. - Handwaschbecken sind mit verkalkungsarmen, druckunabhängigen und diebstahlgeschützten Durchflusskonstanthaltern auszustatten (max. 6 l/min). [Ausnahmen im Bestand!)] - Es sind Duscharmaturen mit max. 7 l/min und gleichzeitig fülligem Strahl einzubauen. - Bei Handwaschbecken und Duschen sind Selbstschlussarmaturen oder sensor- gesteuerte Armaturen einzusetzen. Die Laufzeit ist bei Handwaschbecken auf 5 sec und bei Duschen auf 20 Sekunden zu begrenzen. Voraussetzung ist ein Filter, der Fremdkörper fernhält. - Unter Beachtung der bestehenden bzw. geplanten Wärmeerzeuger bzw. langen Wärmeversorgungsleitungen und geringem Warmwasserbedarf sind eine separate Beheizung des Warmwasserspeichers bzw. der Einsatz von Frischwasserstationen technisch und wirtschaftlich zu prüfen und vorzugsweise zu realisieren. - Die Ladepumpe zur Warmwasserbereitung und die Zirkulationspumpen sind in der besten Energieeffizienzklasse auszuführen. Übergeordnet ist das DVGW- Arbeitsblatt W 551 zu berücksichtigen. - Warmwasserspeicher sind nur für den nachgewiesenen Bedarf auszulegen (keine Sicherheitszuschläge, möglichst nur Klein-Anlagen mit max. 400 l nach DVGW-Arbeitsblatt W 551) und möglichst verbrauchernah anzuordnen. Im Bestand sind vorher Messungen zur Ermittlung des Warmwasserbedarfes durchzuführen. Grundlage muss die Standardnutzung sein - nicht gelegentliche Sondernutzungen. - Da bei Verwendung der heutigen Reinigungsmittel kein Warmwasser mehr nötig ist, sind bei Neubauten die Ausgussbecken nur mit Kaltwasser auszustatten (Ausnahme: im Küchenbereich der Essensausgaben). Beim Umbau im Bestand ist entsprechend zu verfahren, aber dringend darauf zu achten, dass die Warmwasserleitungen gemäß der TrinkwVO zurückgebaut werden. 26 V Anforderungen an Wärmeversorgungsanlagen in der Kostengruppe 420 Die Wärmeversorgungsanlagen sind unter Anwendung einer ganzheitlichen Wirtschaft- lichkeitsbetrachtung und -bilanzierung sowie unter Beachtung der Betriebskosten über einen Betrachtungszeitraum von - in der Regel 30 Jahren - und der sich daraus ergebenden Ausstattungsqualität zu realisieren. - Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist auf Anforderung abzugeben. - Technische Anlagen sind so zu planen, dass sie mit geringstem Energieeinsatz und Wartungsaufwand betrieben werden können. - Der tatsächliche Heizwärmebedarf ist bei Sanierungen und beim Austausch von Wärmeerzeugern und Wärme-Übergabestationen grundsätzlich neu zu berechnen. - Die Lage der Technikzentralen (Heizungs-, Lüftungs- und Klimazentralen) im Gebäude soll kurze [Heizungsrohrnetze] Rohr- und Kanalnetze ermöglichen. - Heizungssysteme sind als geschlossene Zweirohr-Zentralheizung zu realisieren. - Für die Heizungsanlage ist eine automatische Entgasungs- und Nachspeiseein- richtung (und ggf. mit Wasseraufbereitungsanlage) zu realisieren. - Die einzelnen Heizgruppen sind als Niedertemperatursystem auszuführen. - Bei Warmwassererwärmungsanlagen mit thermischer Desinfektion ist für dieses Verfahren die erforderliche Temperatur kontrolliert bereitzustellen. - Elektrische Rohrbegleitheizungen, Dachrinnenbeheizungen und Rampenbe- heizungen sollen nur in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden und bedürfen vorab der Zustimmung. Inbetriebnahme / Nutzung Bei der Einregulierung von Wärmeversorgungsanlagen sind Funktionsmessungen für die ordnungsgemäße Inbetriebnahme durchzuführen. - Bei den verschiedenen Betriebszuständen sind die Volumenströme, Anlagen- druckverluste, die elektrischen Leistungsaufnahmen und die Temperaturen zu messen, mit den Sollwerten zu vergleichen und zu protokollieren. - Das Protokoll sowie die hierbei erstellten Messergebnisse über den hydraulischen Abgleich der Heizgruppen sowie des gesamten Heizsystems sind vor der 27 Abnahme der ausgeführten Heizungsinstallationen vorzulegen und den Bestandsunterlagen beizufügen. - Die eingestellten Drosselwerte, Schalterfunktionen, Druck- und Temperaturwerte sind bei den Komponenten zu kennzeichnen, so dass deren Funktion für die Nutzerinnen und Nutzer leicht erkennbar ist. - Alle Heizungsgruppen sind mit übergeordneten Zeitprogrammen zu betreiben. Bedarfstaster für die Nutzerinnen und Nutzer sind zeitlich zu begrenzen. - Zur Dokumentation sind Bestandsunterlagen nach VDI 2026 zu erstellen. - Zusätzlich sind die einzelnen Anlagen in ausführlichen Bestandslisten zu erfassen. - Je Anlagengruppe sind wartungsbedürftige und wartungspflichtige Anlagenkomponenten aufzuschlüsseln und die Wartungsintervalle anzugeben. V-1 421 Wärmeerzeugungsanlagen V-1.1 Brennstoffbehälter Brennstofflagerbehälter sind so nahe wie möglich an der Wärmeerzeugungsanlage anzuordnen. - Die Kapazität bei flüssigen und gasförmigen Energieträgern ist für mindestens eine Heizperiode auszulegen. - Für Schüttgut ist eine Kapazität für mindestens zwei bis drei Wochen unter Volllast vorzuhalten. V-1.2 Wärmeerzeuger Es kommen ausschließlich folgende Wärmeerzeuger zum Einsatz: - Thermische Sonnenkollektoren - Blockheizkraftwerke mit einem Gesamt-Wirkungsgrad von mindestens 90 % (BHKW, bevorzugt mit Biomasse-Brennstoffen wie Biogas, Holz oder gleichwertiges). - Biomasse-Heizkessel mit einem Wirkungsgrad von mindestens 90 % (Brennstoffe: Holzhackschnitzel, Holzpellets, Biogas oder gleichwertiges) - Gas-Brennwertkessel mit einem Normnutzungsgrad bezogen auf den unteren Heizwert von mindestens 100 / 105 % (Volllast/Teillast bei tV / tR = 50 / 30 °C), hierbei ist ein Modulationsverhältnis dieser Wärmeerzeuger bis 200 kW Leistung 28 von ca. 1 : 8 bis 1 : 16 und ab ca. 200 kW Leistung von mind. ca. 1 : 20 bis 1 : 28 einzuhalten. - Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl ß > 4,0 und einem Dimensionie- rungsfaktor (Wärmepumpenheizleistung / Gebäudeheizlast) > 0,75 - Fernwärme- oder Nahwärmeversorgung mit einer Wärmeerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung sowie Wärmerzeuger wie vor beschrieben oder Abwärmenutzung Bei wirtschaftlicher Realisierbarkeit über den Lebenszyklus sollen regenerative Energieformen allen anderen Energieträgern vorgezogen werden. Hydraulischer Anschluss der Wärmeerzeuger Die Wärmeerzeuger sind [vorzugsweise] mit eigenem Strömungskreis hydraulisch vom Heizungsverbraucherkreis zu trennen. - Jeder Wärmeerzeuger ist durch eine motorische Absperrklappe bei Lastabschaltung vom Heizungssystem zu trennen. - Der Systemanschluss erfolgt vorzugsweise über eine hydraulische Weiche. - Bei mehreren Wärmeerzeugern ist der Erzeugerkreis im Tichelmann-System zu verrohren. Wärmeerzeuger regenerativ - Bei Neubau und Sanierung von Wärmeerzeugungsanlagen sind nach Möglichkeit regenerative Energieträger zu verwenden, bevor Ersatzmaßnahmen zum Tragen kommen. Gebäudespezifische Anwendungen regenerativer Energien - Bei Freibädern ist die Beckenwassererwärmung (sofern erforderlich) mit einer Solaranlage auszuführen. Wärmeerzeuger - Gasfeuerung - Bei Gasfeuerung sind grundsätzlich Brennwertkessel einzusetzen. - Bei der Dimensionierung der Wärmeerzeuger ist zu beachten, dass die Obergrenze der Heizleistung den benötigten Heizbedarf nicht überschreitet. 29 Wärmeerzeugung - BHKW - Bei Heizungssystemen mit kontinuierlicher Grundheizlast und zusätzlich realisier- baren Wärmespeichern ist der Einsatz eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) auf Wirtschaftlichkeit zu untersuchen und nachzuweisen. V-1.3 Wärmeübergabesysteme Fernwärmeversorgung Bei Fernwärmeversorgung erfolgt die Wärmeübergabe über Wärmetauscher als indirekter Anschluss. - Nach jeweiliger Abstimmung werden vorzugsweise zwei parallel installierte Wärmetauscher - mit einseitigen Rohranschlüssen - eingesetzt. Brauchwassererwärmung - Die Erzeugung und Bereitstellung von Brauchwarmwasser ist im Gewerk Sanitär zu realisieren. - Die Wärmetauscher sind heizungsseitig anzuschließen. - Bei Einsatz von Fernwärme sind die Hinweise in den Anschlussbedingungen des Versorgungsunternehmens einzuhalten. V-1.4 Messeinrichtungen Energieverbrauchsmessung - Die erforderlichen Messeinrichtungen sind für jede Nutzungseinheit zu realisieren. 30 V-2 422 Wärmeverteilnetze Heizungsgruppen Für unterschiedliche Nutzungsbereiche sind Unterteilungen der Zentralheizungsanlage in einzelne Heizgruppen vorzunehmen. Ebenso sind bei unterschiedlicher Himmelsrichtung sowie für Nutzungsbereiche im Untergeschoss jeweils eigene Heizgruppen einzurichten. Heizungsverteiler Die Installation für die einzelnen Heizungsgruppen bestehend aus Absperrventilen, Pumpen, Regelventilen, Fühlereinbauten und Schmutzfängern sind auf Heizungsverteilerstutzen aufzubauen. - Der hydraulische Aufbau der Heizungsgruppen ist unter Beachtung der jeweiligen Auslegungswassermenge und der maximal zulässigen Strömungsgeschwindigkeit in den Armaturen und bei den Fühlereinbauten sowie der Ventilautorität vorzunehmen. - Die maximale Strömungsgeschwindigkeit im Verteilerbalken darf hierbei die Versorgung zu den einzelnen Verteilerstutzen nicht beeinflussen. - An den einzelnen Verteilerstutzen sind bei Auslegungswassermenge die jeweiligen Geschwindigkeiten annähern gleich zu halten. - Die Stutzenabstände sind so groß auszuführen, dass die Isolierung der Rohrleitungen und die Anbringung von Isolierkappen auf den Armaturen sowie die Verkabelung zu den elektrischen Anschlüssen an Pumpen, Regelventilen und Fühlern uneingeschränkt erfolgen kann. - Die Installation der erforderlichen Armaturen ist hierbei mit ausreichendem Abstand untereinander zu realisieren, damit die notwendige Isolierung und die erforderlichen elektrischen Anschlüsse uneingeschränkt erfolgen können. - Die Anordnung der Fühler ist unter Beachtung der Möglichkeit für den Aus- und Wiedereinbau ohne zusätzliche Demontagen vorzunehmen. - Systembedingt werden nur tatsächlich notwendige Rückschlagklappen eingebaut. 31 Heizkreisverteiler bei Flächenheizungen etc. Diese Heizkreisverteiler sind in Verteilerschränken einzubauen. - Die Verteilerschränke sind abschließbar mit Schlössern auszustatten, hierbei sind in einem Gebäude für alle Schränke einheitliche Schlüssel vorzusehen. - Diese Schränke sind mittels senkrechtem thermischen Trennsteg in einen hydraulischen und einen elektrischen Montagebereich oder als zwei Einzelschränke direkt nebeneinander aufzuteilen. - Der im hydraulischen Teil eingebaute Verteiler/Sammler ist mit den erforderlichen Absperrarmaturen an den Zuleitungen und einem zentralen Schmutzfänger sowie mit den erforderlichen Absperrventilen und den Regelventilen für jeden Abgangsstutzen - Stutzenabstand mindestens 65 mm - auszustatten. Pumpen Auf der Basis der hydraulischen Rohrnetzberechnung sind die Heizungsumwälzpumpen für die Nennumlaufwassermenge auszuwählen. - Heizungsanlagen sind mit drehzahlgeregelten Hocheffizienz-Pumpen mit auto- matischer Leistungsregelung angepasst an die Lastprofile in höchster Effizienz- klasse auszustatten. - Heizungsumwälzpumpen sind - bei Optimierung der Auslegungsparameter für die Systemkreisläufe - entsprechend auf einen Betriebspunkt mit dem effizientesten Verbrauchsergebnis unter Berücksichtigung der Laufzeiten bei unterschiedlichen Drehzahlen auszulegen. - Die Umwälzpumpen sind mit einer automatischen Abschaltung bedarfsgerecht zu steuern. Absperrventile und -Klappen - Ab Nennweite DN 80 sind Absperrventile, z. B. Kompaktventile, zu verwenden. - Bei kleineren Dimensionen kommen Absperrklappen und im Einzelfall Kugelhähne zum Einsatz. - Der Einsatz von Rückschlagklappen bedarf grundsätzlich der vorherigen Abstim- mung und kommt nur in Ausnahmefällen in Frage. Temperatur und Druckanzeige - Anzeigeinstrumente sind mit der Anzeigegenauigkeit Klasse 1 zu verwenden. 32 Heizungsrohrleitungen Die Rohrquerschnitte und Leitungsführungen sind so zu dimensionieren, dass nur geringe Druckverluste entstehen. - Dimensionierungsstrategien für das Heizungsrohrnetz auf der Basis von konstanten R-Werten sind nicht zulässig. Das Rohrleitungsnetz ist von der Zentrale in Richtung zu den Verbrauchern kontinuierlich spezifisch aufzuweiten. Die errechnete Förderhöhe zur notwendigen Fördermenge muss eine flache Rohrnetzkennlinie ergeben. - Rohrnetze sind mit Schweißverbindungen vorzugsweise bis Nennweite DN 32 aus nahtlosem mittelschweren Gewinderohr DIN EN 10255 und ab Nennweite DN 40 aus nahtlosem Stahlrohr DIN EN 10220 - Siederohr - zu erstellen. - Sämtliche schwarzen Rohrleitungen sind mit einem Farbanstrich - nach Angabe der Bauleitung vorzugsweise „grau“ - als Grundierung zu versehen. - Der Einsatz von Kupferrohren, Weichstahlrohren und Presssystemen sind nur in besonderen Fällen mit entsprechender Begründung für die Verwendung möglich und bedürfen der Zustimmung. - Bei Einsatz von Volumenstromreglern in den Heizungsverbraucherkreisen sind dynamische Regler zu verwenden. V-3 423 Raumheizflächen In Räumen mit hohen inneren Lasten sind schnell regelbare Heizflächen bzw. Flächenheizsysteme mit niedrigen Oberflächentemperaturen einzusetzen. Zur Beheizung von hohen Räumen, von Bereichen im Raumverbund über mehrere Stockwerke und von Sporthallen sind vorrangig Strahlungsheizflächen oder Flächenheizsysteme einzusetzen. - Heizkörper-Thermostatventile sind mit der Möglichkeit zur Voreinstellung auszu- statten. - Auf die Ventilkörper sind Thermostatköpfe in der Ausführung als Behördenmodell - mit Sonderbedruckung „bis Stellung 3“ - aufzubauen. - Als Heizkörper-Rücklaufverschraubungen sind regulierbare und absperrbare Armaturen mit Entleerung, Durchflussrichtung beliebig, Voreinstellung - durch Entleerungsvorgang nicht beeinflusst - zu verwenden. Wenn erforderlich, sind an den Heizkörpern für eine exakte Einregulierung der Durchflusswassermengen Verschraubungen mit Messfunktion oder Verschrau- bungen mit dynamischer Volumenstromreglerfunktion einzusetzen. 33 V-4 427 Regelungsanlagen Für das Gebäude sind die erforderlichen Heizungsregelungen zu den einzelnen Verbraucherkreisen in Technikräumen aufzubauen. - Die Verbraucherkreise sind gleitend über die zugeordnete Außentemperatur und nutzungsabhängig zeitgesteuert zu regeln. - Es sind sinnvolle Zonierungen zur nutzungsbedingten Lastabschaltung vorzusehen. Stellantriebe / Regelventile Stellantriebe sind entsprechend dem Anwendungsfall in der [optimierten] höchsten Effizienzklasse zu verwenden und benötigen in Ruhestellung keinen Arbeitsstrom. Regelventile sind einsatzbedingt mit der entsprechenden Ventilautorität zu dimensionieren. - Bei großen Lastwechseln im Regelbereich sind parallel angeordnete und in Sequenz arbeitende Regelventile unterschiedlicher Dimension zu realisieren. Hierbei ist die „Kleinlast“ das ausschlaggebende Kriterium für die Dimensionierung des kleineren Ventils. Beide Regelventile erbringen im Auslegungsfall die jeweils anteilige Nennwasser- menge bei gleichwertigem Druckverlust. - Regelventile sind mit zwei Endlagenschaltern bzw. Stellungsrückmeldung auszu- statten. - Fühlerelemente für mechanische Temperaturregelventile sind in Bogenstücken mit ausreichender Rohrdimension einzubauen. V-5 428 Wärmedämmung an heizungstechnischen Installationen Rohrleitungsdämmung - Die Rohrleitungsdämmung erfolgt grundsätzlich mit Mineralwollematten oder Mineralwolleschalen auf Gitternetzfolie gesteppt. Das Dämmmaterial ist mit Binderdraht und zusätzlich mit Ferranbändern (mind. 3 Stück/m) auf den Rohrleitungen zu befestigen. - Rohrleitungen in Wandschlitzen o. ä. sind mit geschlossenzelligem Isoliermaterial zu dämmen. - Rohrleitungsdämmungen im Zugriffs- und Wartungsbereich sind mit einem Blechmantel als Oberflächenschutz auszustatten. 34 - PVC ist als Oberflächenschutz nicht zulässig. - Die Rohrleitungen sind bei jeder Bauteildurchführung auf der Isolierung mit umlaufenden Kennzeichnungsbändern - mit Strömungspfeilen und Angabe des Mediums - als Rohrleitungskennzeichnung gemäß der gültigen Norm zu versehen. Armaturendämmung Armaturen sind mit mehrteiligen abnehmbaren Dämmkappen oder -hauben auszustatten. - Die Isolierung ist in der Dämmkappe zu befestigen. - Die Stirnflächen sind mit Dämmmaterial zu versehen. - Kappen und Haubenisolierungen sind mit Spannbändern und Hebelverschlüssen zu versehen. - Ausschnitte sind mit Kantenschutz verletzungssicher auszustatten. - Abstandshalter und Endkappen sowie Berührungen des Oberflächenschutzes mit den Installationen sind zur thermischen Trennung mit Gewebeband zu unterlegen. Apparate und Behälterdämmung - Platten-Wärmetauscher sind mit mehrfach geteilten selbsttragenden Dämmkappen auszustatten. Die Anschlüsse sind aus der Isolierung herauszuführen und mit Dämmkappen zu versehen. - Behälterisolierungen und Bündelwärmetauscher sind im Bereich der Revisions- öffnungen und der Vorköpfe mit abnehmbaren Hauben zu versehen. - Die Rohrleitungen bei Apparaten- und Behälteranschlüssen sind auf der Isolierung mit umlaufenden Kennzeichnungsbändern - mit Strömungspfeilen und Angabe des Mediums - als Rohrleitungskennzeichnung gemäß der gültigen Norm zu versehen. 35 VI Anforderungen an Lufttechnische Anlagen in der Kos- tengruppe 430 VI-1 431 Lüftungsanlagen Lüftungsanlagen sollen bei Neubauten und Sanierungen installiert werden, sofern nicht durch andere Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass Lüftungswärmeverluste minimiert und hygienische Probleme und Bauschäden vermieden werden. Die Lüftungskonzepte [Lüftungsanlagen] sind unter Anwendung einer ganzheitlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und -bilanzierung sowie unter Beachtung der Betriebs- kosten über einen Betrachtungszeitraum von - in der Regel 30 Jahren - und der sich daraus ergebenden Ausstattungsqualität zu realisieren. - Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist auf Anforderung abzugeben. - Der Zuluftvolumenstrom und der Außenluftanteil sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. - Kühlung und Befeuchtung sollen vermieden werden. Zunächst sind alle baulichen und technischen Maßnahmen und sämtliche Möglichkeiten zur Reduktion interner Lasten auszuschöpfen. - Technische Anlagen sind so zu planen, dass sie mit geringstem Energieeinsatz und Wartungsaufwand betrieben werden können. Luftqualität Die Volumenströme der Zuluft und der Außenluftanteil sind gemäß der gültigen Normen auf das notwendige Maß zu beschränken. Das sind in der Regel mindestens 20 m³/h pro Person. - Die Auslegung sollte auf die übliche durchschnittliche Personenbelegung erfolgen. - Insbesondere in Unterrichts- und Fachräumen sind die Schadstoffkonzen- trationen nach den Leitlinien des Umweltministeriums für Schulbauten einzuhalten. - Für die Volumenstromregelung ist pro Raum und jeden Nutzungsbereich eine Einzelraumregelung bedarfsabhängig zu realisieren. - Bei mechanischen Lüftungsanlagen muss die Betriebsweise an den tatsächlichen Bedarf (Personenzahl, Raumtemperatur) angepasst werden können. Die Regelung erfolgt automatisch über Präsenzmelder, Luftqualität (CO2) und Raumtemperatur. 36 - Die außerhalb der Hauptnutzungszeit geforderte Lüftung der Räume erfolgt durch Aktivierung der Lüftungsanlage über Zeitprogramme mit ausreichender Dauer. - Für die Lüftung von Lagern, Fluren, Duschen, WC’s und dergleichen, bei denen die CO2-Konzentration in der Luft eine untergeordnete Rolle spielt, sollte - soweit hygienisch möglich - überströmende Luft aus anderen Räumen, wie Klassen- räumen, Umkleiden und dergleichen, verwendet werden. Hauptnutzungsbereiche – z.B. Klassenzimmer - Soweit mechanische Lüftung eingesetzt wird, ist die Luftführung innerhalb der Räume vorzugsweise als Verdrängungslüftung zu realisieren. Nebennutzungsbereiche – z.B. WC-Bereiche - Für Nebennutzungsbereiche und die WC-Bereiche sind kontrollierte Be- und Entlüftungsanlagen mit WRG vorzusehen. - Die Anlagen sind mit Präsenzmelder als Steuerung für die raumgruppenweise Zuschaltung der Be- und Entlüftung auszustatten. - Durch ein übergeordnetes Zeitprogramm ist eine Zwangslüftung in der regulären Nutzungszeit aufzuschalten. Sondernutzungen – z.B. Labor- und Werkstattbereiche Sonderlüftungen sind soweit möglich in die zentralen Lüftungsanlagen einzubinden. - Durch eine bedarfsgerechte Steuerung ist die gesonderte Aktivierung dieser Anlagen entsprechend der Nutzungsanforderung zu ermöglichen. - Aufgrund von Laständerungen ist eine bedarfsgerechte Anpassung der Luftmengen herbeizuführen. Energieverbrauchsmessung - Die erforderlichen Messeinrichtungen für jede Nutzungseinheit sind zu realisieren. - Es sind kalibrierte Messeinrichtungen mit 230 V Netzanschluss und Rechenwerk mit BUS-Schnittstelle zur Weiterleitung der Messwerte einzusetzen. Brandschutzausrüstung Zur Überwachung der Rauchausbreitung im Luftkanalnetz sind Rauchüberwachungs- einrichtungen vorzusehen. 37 - Das Brandschutzkonzept muss bereits in der Vorentwurfsplanung erarbeitet und in allen Planungsstufen weitergeführt werden. - Brandschutzklappen sind weitgehend zu vermeiden. - Die Dimensionierung der Brandschutzklappen ist so vorzunehmen, dass hierdurch keine zusätzliche Schalldämpfung notwendig wird und die Druckverluste minimiert bleiben. - Brandschutzklappen erhalten grundsätzlich einen motorischen Antrieb mit Federrücklauf in der Ausstattung spannungslos Klappe „ZU“ sowie zwei Endlagenschalter. Die Stellungsrückmeldung „AUF verlassen" ist als aktives Signal weiter zu verwenden. - Die Außenluft und die zentrale Zuluft sind gemeinsam über einen Rauchsensor im Zuluftkanal zu überwachen. - Das Abluftkanalnetz ist zentral vor dem Lüftungsgerät über einen Rauchsensor zu überwachen. - Zu den Brandschutztechnischen Einbauten sind gesonderte Revisionsunterlagen mit Grundrissplänen, Schnitten und Detailplänen zu erstellen. Hierin sind die Komponenten eindeutig zu kennzeichnen. Inbetriebnahme / Nutzung Bei der Einregulierung von Lüftungsanlagen sind Funktionsmessungen für die ordnungs- gemäße Inbetriebnahme durchzuführen. - Bei den verschiedenen Betriebszuständen sind die Volumenströme, die elektrische Leistungsaufnahme, Anlagendruckverluste und die Temperaturen zu messen, die Ist-Werte sind mit den Sollwerten zu vergleichen und zu protokollieren. - Das Protokoll sowie die hierbei erstellten Messergebnisse über den hydraulischen Abgleich der Anlagenteile, der einzelnen Nutzungsbereiche sowie des gesamten Systems sind vor der Abnahme der ausgeführten Lüftungsinstallationen vorzulegen und den Bestandsunterlagen beizufügen. - Die eingestellten Drosselwerte, Schalterfunktionen, Druck- und Temperaturwerte sind bei den Komponenten zu kennzeichnen [so dass deren Funktion für den Nutzer leicht erkennbar ist]. - Alle Lüftungsanlagen sind mit übergeordneten Zeitprogrammen auszustatten. Bedarfstaster für die Nutzerinnen und Nutzer sind zeitlich zu begrenzen. - Zur Dokumentation sind Bestandsunterlagen nach VDI 2026 zu erstellen. 38 - Zusätzlich sind die Lüftungsanlagen einzeln in ausführlichen Bestandslisten zu erfassen. - Für jede Lüftungsanlage sind wartungsbedürftige und wartungspflichtige Anlagenkomponenten aufzuschlüsseln und die Wartungsintervalle anzugeben. VI-1.1 Zentrallüftungsgeräte Die kombinierten Be- und Entlüftungsgeräte sowie auch Einzelgeräte sind unter Beachtung der Hygienebestimmungen zu realisieren. - Alle Einbauten müssen zu Revisions- und Reinigungszwecken gut zugänglich und ausziehbar - zumindest aber ausbaubar - sein. - Zentrallüftungsgeräte sind mit der höchsten Energieeffizienzklasse einzusetzen. - Die Thermische Isolierung [U] / Wärmebrückenfaktor [Kb] sollte bei Lüftungsgeräten mindestens T2 / TB1-TB2 entsprechen. - Die Luftgeschwindigkeit in den Geräten liegt bei Auslegungsluftmenge unter 2 m/s (V1). - Es sind grundsätzlich Hochleistungsventilatoren mit entsprechend hohem Wirkungsgrad und mit der Einstufung in die Genauigkeitsklasse 1 einzusetzen. - Die Einströmdüsen sind mit Volumenstrom-Messvorrichtungen auszustatten. - Ventilatoren sind bei Optimierung der Auslegungsparameter für das Luftkanalsystem entsprechend auf einen Betriebspunkt mit dem effizientesten Verbrauchsergebnis unter Berücksichtigung der Laufzeiten bei unterschiedlichen Drehzahlen auszulegen. - Die Lüftermotoren sind mindestens im Effizienzniveau IE3 nach Ökodesign- Richtlinie (Premium-Wirkungsgrad) und mit einer bedarfsabhängigen Drehzahlregelung über Frequenzumformer einzusetzen. - Die elektrische Effizienz der Lüftungsgeräte (Leistungsaufnahme des Lüftungsgerätes inkl. Regelung bezogen auf den Zuluftvolumenstrom) sollte bei Auslegungsbedingungen ca. 0,3 Wh/m³ - max. 0,4 Wh/m³ - erreichen. - Luftfilter sind so einzubauen und zusätzlich über einen Bypass luftseitig so anzuströmen, dass bedarfsweise eine Trocknungsphase realisiert werden kann. - Heiz- oder Kühlregister sind jeweils zwischen beiderseitig angeordneten Revisionskammern einzusetzen. Die Register sind in der Bauart mit Gegenstromprinzip zu verwenden. - Zentralgeräte sind bei gemeinsam genutztem Außenluft- und Fortluftkanalnetz am Außenluft- und Fortluftgeräteanschluss mit jeweils einer luftdichten 39 Absperrklappe mit motorischem Antrieb und Federrücklauf - spannungslos Klappe „ZU“ auszustatten. VI-1.2 Wärmerückgewinnungsanlagen Lufttechnische Anlagen sind grundsätzlich mit Wärmerückgewinnung (WRG) auszustatten. - Die WRG ist mit der Effizienz H1 einzusetzen, hierdurch wird mindestens eine Rückwärmezahl trocken von mind. 80 % erreicht. - Für die WRG ist ein Bypass vorzusehen. - Die Zuluft wird während der Nutzungsphase in der Regel nur über die WRG erwärmt. VI-1.3 Lüftungskanäle Kanalnetz - Luftleckrate Das Luftkanalnetz ist bei allen Verbindungsstellen mit Dichtungsprofilen bzw. Dichtungsstreifen auszustatten. - Grundsätzlich ist das Luftkanalnetz durch eine optimierte Dimensionierung hydraulisch abzugleichen. - Drosselelemente zur einmaligen Einregulierung sind nur begrenzt einzusetzen. - Das Gesamte Kanalnetz ist mindestens in der Dichtigkeitsklasse C - anzustreben ist die Dichtigkeitsklasse D - zu erstellen. - Die Dichtigkeit ist im Zuge der Funktionsmessung nachzuweisen. Kanalführung Die Lage der Technikzentralen (Lüftungs- und Klimazentralen) im Gebäude soll kurze Kanalnetze ermöglichen. - Zur Versorgung der zu lüftenden Bereiche ist das erforderliche Kanalnetz innerhalb der Thermischen Hülle des Gebäudes zu führen. - Die Kanalquerschnitte sind so zu dimensionieren und die Leitungsführungen so zu realisieren, dass nur geringe Druckverluste entstehen. - Kanalerweiterungen sind bis max. 30° Öffnungswinkel und Kanalverengungen mit einer Einziehung bis max. 45° zu realisieren. - Bei Kanalversprüngen ist zwingend der hydraulische Querschnitt beizubehalten. - Richtungsänderungen sind mit Leitblechen auszustatten. 40 - Kanalquerschnitte sind nur bis zu einem Seitenverhältnis von max. 1 : 3 zulässig. - Bei Luftkanalbögen und Abzweigen sind Revisionsöffnungen im Kanalnetz auszubilden. Außenluft- und Fortluftkammern Außenluftansaugkammern bzw. Fortluftkammern innerhalb der thermischen Gebäudehülle sind entsprechend der Außenbauteile zu dämmen. - Direkt an den Luftkammern sind bei den Luftkanalanschlüssen jeweils gedämmte luftdichte Absperrklappen anzuordnen. - Die Absperrklappen erhalten jeweils einen elektrischen Antrieb mit Feder- rücklaufmotor - stromlos „ZU“. VI-1.4 Luftdurchlässe / Drosselelemente Die Luftdurchlässe sind abgestimmt auf die Nutzungsbereiche für eine störungsfreie Luftführung auszuwählen und auszulegen. - Nutzungsbereiche mit hoher Personenbelegung sind zur Zulufteinbringung vorzugsweise mit Quellauslässen auszustatten. - Abluftdurchlässe sind im Nutzungsbereich möglichst in der Decke oder nahe unter der Decke anzuordnen. - Um Staubfahnen im Einströmbereich zu verhindern, sind Ablufteinlässe mit besonders erhöhter Aufkantung einzusetzen. - Außenluft-Wetterschutzgitter in der thermischen Hülle des Gebäudes sind bei dezentraler Verwendung mit direkt angebauter luftdichter Absperrklappe auszustatten. - Fortluftauslässe sind vorzugsweise als senkrecht ausblasende Komponenten auszubilden und nach Erfordernis mit entsprechendem Austrittsimpuls auszulegen. - Fortluftauslässe sind mit einer luftdichten Absperrklappe im Bereich der thermischen Hülle des Gebäudes auszustatten. - Zum einmaligen Luftmengenabgleich sind als Drosselelemente Irisblenden mit Messstutzen zur Einregulierung zu verwenden. 41 VI-1.5 Armaturen Luftkanaleinbauteile unterliegen der Wartung und sind über definierte Wartungsbereiche und Revisionsöffnungen zugänglich zu machen. - Direkt vor und nach Luftkanaleinbauteilen sind Revisionsöffnungen in das Kanalnetz einzubauen. - Für Luftkanaleinbauteile innerhalb der abgehängten Decken sind für den Wartungszugriff Revisionsöffnungen in der Mindestgröße von 600 x 600 mm mit Scharnieren und Vorreibern vorzuhalten. Mess- und Anzeigeelemente - Kanaleinbaufühler und die direkt daneben anzuordnenden Thermometer sind mit Distanzhülsen und Montageplatte auf Abstand entsprechend der Isolierstärke zu montieren. - Direkt neben dem Einbauort dieser Messelemente sind Stutzen mit Verschluss für Kontrollmessungen einzubauen. - Temperatur- und Druckanzeige-Instrumente sind mit der Anzeigegenauigkeit Klasse 1 zu verwenden. Regelklappen / Stellantriebe Regelklappen sind einsatzbedingt für den entsprechenden Vordruck zu dimensionieren. - Regel- und Absperrklappen sind in der Ausführung als luftdichte Klappen gemäß der gültigen Norm zu verwenden. - Bei großen Lastwechseln im Regelbereich sind parallel angeordnete und in Sequenz arbeitende Klappen unterschiedlicher Dimension zu realisieren. Hierbei ist die „Kleinlast“ das ausschlaggebende Kriterium für die Dimensionierung der kleineren Klappe. Beide Regelklappen erbringen im Auslegungsfall die jeweils anteilige Nennluftmenge bei gleichwertigem Druckverlust. - Stellantriebe sind entsprechend dem Anwendungsfall in der optimierten Effizienzklasse zu verwenden und benötigen in Ruhestellung keinen Arbeitsstrom. - Regelbereich für Klappen ist 2 – 10 V, bei 0 V Steuersignal sind Klappen geschlossen. - Stellantriebe sind mit zwei Endlagenschaltern und Stellungsrückmeldung auszu- statten. 42 - Die Steuerungselemente für Regelklappen sind im aktiven Luftkanalnetz einzubauen. - Die Außenluft- und Fortluft-Absperrklappen sind jeweils mit einem elektrischen Antrieb mit Federrücklaufmotor - stromlos „ZU“ auszustatten. VI-1.6 Wärmedämmung Die Wärmedämmung ist entsprechend den Systemtemperaturen und der Umgebungs- temperatur auszulegen. - Installationen mit Betriebszuständen unterhalb der Taupunkttemperatur werden mit diffussionsdichtem Isoliermaterial gedämmt. Das Dämmmaterial ist ganzflächig zu verkleben. - Zentrale Außenluftansaug- bzw. Fortluftkammern innerhalb der thermischen Gebäudehülle sind in der Dämmqualität entsprechend den Außenbauteilen zu dämmen. - Die Luftkanaldämmung erfolgt in der Regel mit Mineralwollematten oder Mineralwolleschalen auf Gitternetzfolie gesteppt. - Das Dämmmaterial ist bei rechteckigen Luftkanälen durch Isolierstifte mit Metallclip auf dem Kanal zu befestigen und zusätzlich ganzflächig auf der Kanaloberfläche zu verkleben. - Bei Rundrohren ist das Dämmmaterial mit Bindedraht und zusätzlich mit Ferranbändern (mind. 3 Stück/m) auf den Rohrleitungen zu befestigen. - Wanddurchführungen sind durchzuisolieren. - Luftkanaldämmungen im Zugriffs- und Wartungsbereich sind mit einem Blechmantel als Oberflächenschutz auszustatten. - PVC ist als Oberflächenschutz nicht zulässig. - Für Revisionsöffnungen sind Isolierkappen im Bereich der Kanalisolierung auszubilden. - Für Mess- und Anzeigeelemente sowie für Prüföffnungen oder -stutzen sind Ausschnitte in der Isolierung und im Oberflächenschutz herzustellen. - Ausschnitte sind mit Kantenschutz verletzungssicher auszustatten. - Die Ausschnitte sind durch Isolierkappen mit Spannschlössern zu verschließen. - Abstandshalter und Endkappen sowie Berührungen des Oberflächenschutzes mit den Installationen sind zur thermischen Trennung mit Isoliermaterial zu unterlegen. 43 - Lüftungsleitungen sind bei jeder Bauteildurchführung auf der Isolierung mit umlaufenden Kennzeichnungsbändern - mit Strömungspfeilen und Angabe des Mediums - als Rohrleitungskennzeichnung gemäß der gültigen Norm zu versehen. VI-2 432 Teilklimaanlagen - Siehe 433 Klimaanlagen VI-3 433 Klimaanlagen Bevor Klimatechnik eingebaut wird, sind zunächst alle baulichen Möglichkeiten (Verkleinerung der Glasflächen, Sonnenschutz, Anordnung von Speichermasse, Nachtlüftung) auszuschöpfen. - Die Notwendigkeit der Kühlung muss mittels einer dynamischen Gebäudesimulation nachgewiesen werden. - Wenn Kühlung erforderlich wird, sind zunächst die technischen Möglichkeiten mit nächtlicher freier Kühlung und adiabatischer Kühlung zu untersuchen und zu bilanzieren. - Die Möglichkeiten einer Betonkernaktivierung sind zu prüfen. - Trinkwasser darf grundsätzlich nicht zur Kühlung oder Rückkühlung eingesetzt werden. - Wenn eine aktive Kühlung erforderlich ist und Fernwärme oder BHKW-Abwärme zur Verfügung stehen, sind die technischen Möglichkeiten und der Einsatz von Absorptionskälte auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen und nachzuweisen. - Der Kühlbetrieb ist nur zu ermöglichen, wenn in den entsprechenden Räumen der Sonnenschutz aktiviert ist. - Bei konservatorischen Anforderungen (z.B. Museen) sind Sollfeuchte und - temperatur anzupassen. Veränderungsgeschwindigkeit für Temperatur und Feuchte sind nach Nutzungsanforderung zu begrenzen. - Geräte mit hoher Wärmelast (Kopierer, Server, Drucker usw.) sind möglichst zentral und außerhalb von Aufenthaltsräumen aufzustellen. Die Kühlung erfolgt möglichst am Gerät selbst, so dass nicht der gesamte Raum gekühlt werden muss. - Beleuchtung und sonstige wärmeabgebenden Geräte sind bei Kühlbetrieb soweit möglich abzuschalten. 44 - Die zulässigen Raumtemperaturen während der Nutzungszeit sind für den Sommerfall in Anlehnung an die gültigen Vorschriften mit max. 26°C bei 32°C Außentemperatur einzuhalten. Hiervon darf max. an 5 % der Nutzungstage (Ferienzeiten sind auszublenden) eine Überschreitung dieser Grenztemperatur vorkommen. - Die Steuerung der Kühlung muss so ausgelegt sein, dass erst ab einer Raumtemperatur von 26°C die Kühlung in Betrieb gehen kann (dies gilt auch für EDV-Räume). Inbetriebnahme / Nutzung Bei der Einregulierung von Klimaanlagen sind Funktionsmessungen für die ordnungsge- mäße Inbetriebnahme durchzuführen. - Bei den verschiedenen Betriebszuständen sind die Volumenströme, die elektrische Leistungsaufnahme, Anlagendruckverluste und die Temperaturen zu messen, die Ist-Werte sind mit den Sollwerten zu vergleichen und zu protokollieren. - Das Protokoll sowie die hierbei erstellten Messergebnisse über den hydraulischen Abgleich der Anlagenteile, der einzelnen Nutzungsbereiche sowie des gesamten Systems sind vor der Abnahme der ausgeführten Klimainstallationen vorzulegen und den Bestandsunterlagen beizufügen. - Die eingestellten Drosselwerte, Schalterfunktionen, Druck- und Temperaturwerte sind bei den Komponenten zu kennzeichnen so dass deren Funktion für die Nutzerinnen und Nutzer leicht erkennbar ist. - Alle Nutzungsabschnitte sind mit übergeordneten Zeitprogrammen zu betreiben. Bedarfstaster für die Nutzerinnen und Nutzer sind zeitlich zu begrenzen. - Zur Dokumentation sind Bestandsunterlagen nach VDI 2026 zu erstellen. - Zusätzlich sind die einzelnen Anlagen in ausführlichen Bestandslisten zu erfassen. - Für jede Klimaanlage sind wartungsbedürftige und wartungspflichtige Anlagen- komponenten aufzuschlüsseln und die Wartungsintervalle anzugeben. VI-3.1 Klimageräte Klimageräte sind für den jeweiligen Anwendungsfall entsprechend der Anforderung auszulegen. - Der Einsatz von Klimageräten bedarf zum jeweiligen Anwendungsfall grundsätzlich der Zustimmung. 45 - Vorzugsweise sind Klimageräte als Verbundanlagen (z. B. VRV-Anlagen) zu realisieren. - Die stufenlose Leistungsregelung ist dem Lastprofil angepasst vorzunehmen. - Entsprechend dem Anwendungsfall ist eine mögliche Außentemperaturgeführte Sollwertgleitung zu realisieren. Wärmedämmung - Siehe 431 Wärmedämmung Inbetriebnahme / Nutzung - Siehe 433 Klimaanlagen VI-3.2 Kälteerzeugung- / Rückkühlungsanlagen Die maschinelle Kälteerzeugung muss dem auftretenden Lastprofil aus der Nutzung angepasst sein. - Muss Kälte mit Hilfe von Kompressionskältemaschinen erzeugt werden, ist der Einsatz von Erdsonden auf Wirtschaftlichkeit zu untersuchen und nachzuweisen. - Bei der Kälteerzeugung ist eine stufenlose oder mehrstufige Leistungsanpassung zur Optimierung des Anlagenwirkungsgrades vorzusehen. - Die jeweilige Anforderung aus der Nutzung definiert die maschinelle Ausstattung. - Die Kälteanlage muss auch bei Außentemperaturen bis 36 °C leistungsfähig bleiben. - Rückkühler sind als Trockenkühler in stufenlos regelbarer oder mehrstufiger Ausführung zu realisieren. Die Luftförderung erfolgt durch EC-Ventilatoren mit Motormanagement. - Die Nutzung der freien Kühlung ist zu realisieren. - Der Einsatz von Kühltürmen wird nur in begründeten Ausnahmefällen und nach- gewiesener Notwendigkeit bei vorher einzuholender Zustimmung realisiert. - Verflüssiger sind in stufenlos regelbarer oder mehrstufiger Ausführung zu realisieren. Die Luftförderung erfolgt durch EC-Ventilatoren mit Motormanagement. Inbetriebnahme / Nutzung - Siehe 433 Klimaanlagen 46 Wärmerückgewinnungsanlagen - Siehe 431 Wärmerückgewinnungsanlagen Lüftungskanäle - Siehe 431 Lüftungskanäle Luftdurchlässe / Drosselelemente - Siehe 431 Luftdurchlässe / Drosselelemente Armaturen - Siehe 431 Armaturen Wärmedämmung - Siehe 431 Wärmedämmung VI-4 434 Prozesslufttechnische Anlagen Prozesslufttechnische Anlagen sind soweit möglich in die zentralen Lüftungsanlagen einzubinden. - Durch eine bedarfsgerechte Steuerung ist die gesonderte Aktivierung dieser Anlagen entsprechend der Nutzungsanforderung zu ermöglichen. - Aufgrund der Laständerungen ist eine bedarfsgerechte Anpassung der Luftmengen vorzunehmen. - Einzelkomponenten sind soweit zutreffend wie unter 431 aufgeführt zu realisieren. - Die jeweilige Anforderung durch die Nutzung definiert die Ausstattung. Inbetriebnahme / Nutzung - Siehe 431 Lüftungsanlagen VI-4.1 Farbnebelabscheideanlagen Diese Anlagen sind bei Nass- und Trocken-Lackierständen entsprechend den verwendeten Farben und Lacke auszulegen. - Der Ex-Schutz ist einzuhalten. - Der Betrieb ist auf die notwendige Nutzungszeit zu begrenzen. 47 - Die Leistungsregelung ist entsprechend nach der Nutzungsanforderung über stufenlos geregelte Förderaggregate (Frequenzumformer-Regelung) zu realisieren. - Die erforderliche Zuluft ist abgestimmt auf die Lackierstände induktionsfrei und impulsarm heranzuführen. - Die Fortluft muss mit hohem Impuls über Dachniveau ausgeblasen werden. Inbetriebnahme / Nutzung - Siehe 431 Lüftungsanlagen VI-4.2 Prozessfortluftsysteme - Siehe Absauganlagen VI-4.3 Absauganlagen Diese Anlagen sind auf den jeweiligen Anwendungsfall auszulegen. - Der Ex-Schutz ist soweit erforderlich einzuhalten. - Der Betrieb ist auf die notwendige Nutzungszeit zu begrenzen. - Die Leistungsregelung ist entsprechend nach der Nutzungsanforderung über stufenlos geregelte Förderaggregate (Frequenzumformer-Regelung) zu realisieren. - Das Fördergut (z. B. Späne) ist über Abscheider auszutragen. - Die Transportluft ist entsprechend zu filtern. - Die Fortluft muss mit hohem Impuls über Dachniveau ausgeblasen werden. 48 Inbetriebnahme / Nutzung - Siehe 431 Lüftungsanlagen VI-5 435 Kälteanlagen Kälteanlagen sind für den jeweiligen Anwendungsfall entsprechend der Anforderung auszulegen. - Die Lage der Kältezentrale im Gebäude soll eine kurze Kälteverrohrung ermöglichen. - Sämtliche schwarzen Rohrleitungen sind mit einem zweifarbigen Farbanstrich - nach Angabe der Bauleitung vorzugsweise 1.-Lage „rot“ / 2.-Lage „grau“ - als Grundierung zu versehen. - Medienleitungen mit Betriebszuständen unterhalb der Taupunkttemperatur werden mit diffussionsdichtem Isoliermaterial gedämmt. - Rohrleitungsdämmungen im Zugriffs- und Wartungsbereich sind mit einem Blechmantel als Oberflächenschutz auszustatten. - PVC ist als Oberflächenschutz nicht zulässig. - Kälteleitungen sind bei jeder Bauteildurchführung und an jedem Gerät auf der Isolierung mit umlaufenden Kennzeichnungsbändern - mit Strömungspfeilen und Angabe des Mediums - als Rohrleitungskennzeichnung nach DIN 2405 versehen. Inbetriebnahme / Nutzung - Siehe 433 Klimaanlagen Kälteerzeugung / Rückkühlungsanlagen - Siehe 433 Kälteerzeugung / Rückkühlungsanlagen VI-5.1 Kältespeicheranlagen Zur Optimierung von Kälteanlagen ist der wirtschaftliche Einsatz von Kältespeicheranlagen zu untersuchen und nachzuweisen. 49 VII Anforderungen an Elektroanlagen in der Kostengruppe 440 VII-1 Allgemeine Hinweise - Technische Anlagen müssen sowohl den funktionellen Anforderungen ent- sprechen als auch wirtschaftlich betrieben werden können. - Architektinnen und Architekten, Fachplanerinnen und Fachplaner, Nutzerinnen und Nutzer, Betreiberinnen und Betreiber sowie Genehmigungs-/Aufsichts- behörden und im Einzelfall Sachverständige sind frühzeitig bereits in der Konzeptphase zu beteiligen und in den Planungsprozess einzubinden. - Neben den technischen und strukturellen Maßnahmen ist die menschliche Komponente, also die Nutzerinnen und Nutzer sowie die Betreiberinnen und Betreiber, mit einzubeziehen. - Konzeption und Planung, die in hohem Maße bereits die Kosten für Nutzung und Bewirtschaftung der baulichen Anlage bestimmen, müssen grundsätzlich den Endausbau berücksichtigen. - Teure Zwischenlösungen sind zu vermeiden. - Bei der Beschaffung elektrischer Betriebsmittel ist darauf zu achten, das diese grundsätzlich eine CE- und VDE-Kennzeichnung haben. Die VDE-Kennzeichnung kann mit den Kennzeichnungen GS und ENEC kombiniert sein. - Elektrische Betriebsmittel sind so auszuwählen und zu bemessen, dass sie auch in ihrem Zusammenwirken ein wirtschaftliches und technisches Optimum darstellen. Optimale Lösungen sollen folgende Kriterien vereinigen: - Niedrige Betriebskosten, - Angemessene Investitionskosten, - Hohe Verfügbarkeit, - Einfacher Anlagenaufbau im Hinblick auf Herstellung und Betriebsfüh- rung, - Leichte Anpassung an sich ändernde Betriebsverhältnisse. Zur Senkung der Bau- und Betriebskosten ist zu beachten: - Vermeidung von Überdimensionierungen (sofern nicht als 50 wirtschaftlicher nachgewiesen), - Einsatz energieeffizienter Anlagentechnik (Stand-by-Betrieb soweit wie möglich vermeiden), - Reduzierung der Teilevielfalt und Ersatzteilvorhaltung, - Leichte Zugänglichkeit und Austauschbarkeit von Bauteilen, - Einsatz recycelfähiger Bauteile (Vermeidung von Sondermüll) und - Überwachung und Absenkung der elektrischen Leistungsspitze. VII-1.1 Vorgehensweise bei Stromsparkonzepten Werden durch Gutachten Einsparpotentiale ermittelt, so ist die Aufstellung eines Pflichtenhefts erforderlich. Bei kleineren oder der Verwaltung bereits bekannten Maßnahmen reicht eine einfache systematische Aufstellung aus. VII-1.2 Grob- und Feinanalyse Die Ermittlung von Stromsparpotentialen erfolgt zunächst durch eine Grobanalyse. Hierbei werden die Einsparpotentiale grob ermittelt und im Vergleich mit dem vorhandenen Stromkennwert die Einsparpotentiale abgeschätzt. Sind diese offensichtlich und anhand der Grobanalyse ausreichend abschätzbar, kann auf eine Feinanalyse verzichtet werden. Bei der Begutachtung von Objekten mit umfangreicher technischer Gebäudeausrüstung, wie z.B. raumlufttechnische Anlagen oder Kältemaschinen, ist das Einsparpotential im Rahmen einer Feinanalyse auf der Ebene der Betriebseinheit vertieft zu betrachten und ein Maßnahmenkatalog zu erstellen. Die Bestandsdaten, Nutzungszeiten und Betriebszustände sind belastbar aufzustellen. VII-1.3 Maßnahmenplan im Bestand Nach Durchführung der Grob- und Feinanalyse ist ein Sanierungskonzept mit Maßnahmenplan zu erstellen. Es ist zu unterschieden in: - Sofortmaßnahmen Hierunter fallen Änderungen der Anlagenbetriebsweise, der Betriebsorganisation, der Nutzung sowie einfach durchzuführende technische Änderungen mit gün- stigem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Beispiele: Nutzung der Energiesparfunktion an PCs oder die nächtliche Abschaltung von Kopierern mit Zeitschaltuhren. - Kurzfristige Maßnahmen Dies sind energetische Verbesserungsmaßnahmen, die für sich wirtschaftlich sind, wie z.B. eine Erneuerung von Leuchten in bestimmten Bereichen. 51 - Langfristige Maßnahmen Hierunter fallen alle Maßnahmen, die nur dann wirtschaftlich sind, wenn z.B. die gesamte Anlage zur Erneuerung ansteht. Beispiel: Anlagenteile einer Lüftungsanlage sind nicht mehr erhältlich. Eine Optimierung wäre erst dann möglich, wenn die gesamte Anlage zur Sanierung ansteht. - Zusammengefasst ermöglicht die oben beschriebene systematische Erhebung eine gezielte Einteilung, Bewertung und Umsetzung der Stromsparpotentiale. VII-1.4 Übersicht über wichtige Stromverbraucher Hierzu zählen in öffentlichen Gebäuden: - Beleuchtung, die etwa 20 - 40 % des Stromverbrauchs verursacht (z.B. bei Schulen und Verwaltungsgebäuden) - Die stark gestiegene EDV-Ausstattung einschließlich EDV-Netz, Server und „mobile Geräte“ (PC, Drucker, Server, Beamer, Kopierer etc.) - Pumpen und elektrische Motoren - sonstige Verbraucher, z. B. Kühlschränke, Hebeanlagen oder „versteckte“ Verbraucher VII-1.5 Beschaffung EDV und Büroausstattung - Bei der Beschaffung von EDV-Geräten sind energierelevante Punkte als all- gemeines Bewertungskriterium zu berücksichtigen. - Dabei sind maßgebende Kriterien anzuwenden: zum Beispiel „80+“ zertifizierte energiesparende Netzteile mit hohem Wirkungsgrad und Festlegung eines Maximalverbrauchs, orientiert an marktgängigen Bestgeräten (z.B. TopTen Geräteverbrauch). - Der maximal zulässige Energieverbrauch ist als Bewertungskriterium in der Ausschreibung oder als Mindestanforderung in der Leistungsbeschreibung vorzugeben. - Es ist möglichst diskriminierungsfrei auszuschreiben, d.h. es ist darauf zu achten, dass z.B. bei der Forderung nach einem bestimmten Umweltzeichen auch gleichwertige Energie- bzw. Umweltlabel zugelassen werden. - Geräte bzw. Gerätehersteller, die den Mindestanforderungen nach der Leistungs- beschreibung nicht genügen, sind auszuschließen. - Es sind nur die effizientesten Neugeräte zu beschaffen. 52 - Es ist zu prüfen, ob „Thin Clients“ („schlanke“ Ein- und Ausgabegeräte) einge- setzt werden können, mit denen die eigentliche Rechenleistung effizient über den Server bereitgestellt wird und somit PCs überflüssig werden. - Server ggf. nachts ganz ausschalten (Abstimmung mit Datensicherung erfor- derlich!). Sonstige Beschaffung - Bei sonstiger Beschaffung von z. B. Haushaltsgeräten ist generell den Produkten [Geräten] mit dem niedrigsten [niedrigem] Energieverbrauch und geringer Anschlussleistung bzw. Energiesparfunktion der Vorzug zu geben [(Liste sparsamer Haushaltsgeräte, Effizienzklasse mind. A, GED-Label)]. - In Kantinen und Küchen sind Geräte nicht mit Strom, sondern möglichst mit Gas zu betreiben. - Es sind vorzugsweise Gruppengeräte einzusetzen (z.B. Drucker, Fax, Kopierer in einem separaten Raum). Ein weiterer Vorteil, der sich dadurch einstellt, ist eine Verhinderung des Eintrag von Feinstaub und zusätzlicher Wärmelast in die Büroräume. 53 VII-1.6 Schalten / Regeln / Steuern Beleuchtung - Überflüssige Leuchten oder Leuchtmittel sind zu entfernen. - Es sind genügend Schaltkreise vorzusehen. In Büroräumen, Klassenräumen und ähnlichen Räumen sind die fensternahen und fensterfernen Leuchten getrennt schaltbar zu installieren. - In Sälen und anderen großen Räumen (z. B. Sporthallen) sind Zonenschaltungen für einzelne Raumbereiche zu installieren. - Darüber hinaus sind durch geeignetes Zusammenfassen der Leuchten zu Schaltgruppen unterschiedliche Beleuchtungsniveaus schaltbar zu machen. - Für Treppenhäuser ist je ein Schaltkreis vorzusehen. In Treppenhäusern mit unterschiedlichem Tageslichteinfall sind mindestens zwei Schaltkreise vorzusehen. - Die Beleuchtung der Flure muss etagenweise schaltbar sein. - Bei weitläufigen Verkehrswegen sind mehrere Schaltkreise je Etage vorzusehen. Dies gilt auch für Flure, die nur teilweise mit Tageslicht versorgt werden. - Der Einsatz von Bewegungs- oder Präsenzmeldern ist bei größeren Beleuch- tungsanlagen zu prüfen. Die Einstellung muss so erfolgen, dass die Nutzle- bensdauer von Leuchtstofflampen nicht durch zu häufige Schaltspiele übermäßig verkürzt wird. - In Toilettenräumen [und anderen nur sporadisch genutzten Räumen (z. B. Keller- räume, zwischen Regalen in Lagern)] sind Bewegungs- oder Präsenzmelder, jeweils in Kombination mit Akustik-Sensor, einzusetzen. - Die Beleuchtung von Verkehrswegen mit ausreichendem Tageslichteinfall (Flure, Treppenhäuser, Lichthöfe) ist in Kombination mit einem Dämmerungsschalter zu schalten. - In bestimmten Gebäuden (z. B. Schulen) ist zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen die Beleuchtung in geeigneten Bereichen [der Gebäude] (Klassenzimmern, Fluren, Treppenhäusern) von einer zentralen Stelle (z. B. Pförtner, Hausmeister) schaltbar auszuführen. - In Räumen mit hohen Nutzungsstunden sind tageslichtabhängige Regelungen vorzusehen. Dies trifft insbesondere auf Räume und Bereiche, wie z. B. Sporthallen, Kantinen, Klassen- und Büroräumen zu. Bei Büroräumen ist eine Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern grundsätzlich erforderlich. 54 - Eine gesicherte Abschaltung der Beleuchtung nach Beendigung der Raumnut- zung ist zu gewährleisten, damit bei eintretender Dunkelheit die Beleuchtung nicht unbeabsichtigt wieder hochgeregelt wird. - In Sporthallen ist ein Schlüsselschaltkonzept anzuwenden Beispiele: - Nur die Hausmeisterin und der Hausmeister kann die volle Wett- kampfbeleuchtung (z.B. 750 Lux) einschalten, - Vereine und Schulen die Trainingsbeleuchtung 500 Lux, - Reinigungskräfte die Grundbeleuchtung. - In Räumen ohne automatische Beleuchtungssteuerung/-regelung, ist ein Hinweis „Licht ausschalten“ anzubringen. - Die Außenbeleuchtung ist grundsätzlich über Dämmerungsschalter in Kombi- nation mit einer Zeitschaltuhr ein- und auszuschalten. Sicherheitsleuchten in Dauerschaltung sind möglichst zeitabhängig zu schalten. Dies setzt eine Abstimmung mit der abnehmenden Stelle (z. B. TÜV oder DEKRA) sowie die Berücksichtigung der Nutzungszeiten voraus. Die zeitgesteuerte Schaltung ist ausschließlich in Verbindung mit einer akustischen Störmeldung auszuführen. Sonstige Verbraucher - Der Betrieb von elektrischen Geräten mit festen Bedarfszeiten ist mit Schaltuhren zu steuern (Wochen- oder Jahresprogramm). - Sind in einem Gebäude hohe, kurzzeitige Lastspitzen zu erwarten, so sind ausgewählte elektrische Geräte in eine Spitzenlastoptimierung einzubinden. - Ortsveränderliche Geräte sind, sofern sie nicht über einen integrierten Schalter vom Netz getrennt werden können, über 2-polige Steckdosenleisten zu schalten. - Alle wichtigen Schalter für Licht, Lüftung, Jalousie etc. sind für den Nutzer deutlich und nachvollziehbar zu kennzeichnen. VII-1.7 Elektrische Anschlussleistung - Die elektrische Anschlussleistung ist im Rahmen jeder Baumaßnahme zu er- mitteln bzw. fortzuschreiben. - Die Anschlussleistung ist unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors in jedem Fall an die örtlichen Bedingungen anzupassen und zu belegen. 55 VII-1.8 Leistungsbedarfsmeldung, Anschlusskosten Die Art des Liefervertrages ist mit dem Stromlieferanten abzustimmen. Hierbei ist festzulegen: - Art der Einspeisung (mittel- oder niederspannungsseitig), - Aufbau der Übergabestation, - Art der Messung, - Anschlusskostenbeiträge, Baukostenzuschüsse. VII-1.9 Anforderungen an elektrische Betriebsräume - Elektrische Betriebsräume sind so zu planen und auszuführen, dass das zu kühlende Geräte (z. B. Server) getrennt von Geräten mit hoher Wärmeabgabe (z. B. unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen (USV)) aufgestellt werden können. VII-1.10 Allgemeine bauliche Anforderungen - Betriebsräume sind möglichst ebenerdig und unter technischen Aspekten, einschließlich der Lage zu anderen Betriebsräumen, zweckmäßig im Gebäude anzuordnen. - Sie sollen möglichst im Lastschwerpunkt liegen und eine gute Einbringmög- lichkeit, z. B. von Schaltanlagen und Transformatoren aufweisen. - Zur Verringerung der äußeren Wärmelasten sollen sie möglichst nach Norden oder Nordosten orientiert sein. - Eine natürliche Be- und Entlüftung ist möglichst herzustellen. - Elektrische Einrichtungen, z. B. Beleuchtung oder Brandmelder, sind so anzuord- nen, dass sie während des Betriebes gefahrlos bedient und mit wenig Aufwand gewartet werden können. VII-1.11 Dokumentation Neben den Dokumentationsanforderungen der VDI 6026 sind von der errichteten elektrischen Anlage durch die Fachplanerinnen und Fachplaner sowie die Errichtenden der Anlage insbesondere folgende Dokumentationsunterlagen beizubringen: 56 - Planungs- und Berechnungsunterlagen, - Nachweise über die durchgeführten Erstprüfungen einschließlich der zugehö- rigen Messergebnisse, - Errichterbescheinigung, - Zertifikate, Konformitätsnachweise, Herstellererklärungen im erforderlichen Umfang und - technische Unterlagen. VII-1.12 Abnahmeprüfungen/Erstprüfungen - Die Errichtenden elektrischer Anlagen haben anhand von Prüf- und Messproto- kollen, die auch die entsprechenden Messwertergebnisse enthalten, nachzuweisen, dass die errichtete Anlage in Kongruenz mit der Planung steht. - Prüfungen der elektrotechnischen Anlagen sind vor der erstmaligen Inbe- triebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach Änderungen und In- standsetzungen erforderlich. - Mit den Prüfungen ist festzustellen, ob der Schutz von Personen und Sachen gewährleistet ist. Dies ist durch Besichtigen sowie Erproben und Messen festzustellen. VII-1.13 Technische Unterlagen Für die Betriebsführung elektrischer Anlagen und Einrichtungen sind im Wesentlichen die nachfolgenden technischen Unterlagen und Hilfsmittel erforderlich. Sie sind durch die Errichtenden auf der Grundlage des Werkvertrages und der Ausführungsplanung der elektrischen Anlage zu erstellen und der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen: - Gebäudebestandszeichnungen mit Gebäudeinstallation (Installationspläne), - Schalt- und Belegungspläne, Übersichtsschaltpläne, - Pläne zur Trassenführung von Kabeln im Außenbereich (einschließlich exakter Vermaßung und technischer Angaben wie Typ, Querschnitt, Länge, An- schaltpunkte, Muffen, Belastungen, Absicherung), - Anlagenbeschreibungen, - Abnahme-/Prüfbescheinigungen, - Zusammenstellung über notwendige wiederkehrende Prüfungen, 57 - Betriebs-/Bedienungs-/Wartungs-/Prüfanleitungen mit Nachweis der Einweisung des Nutzers bzw. des Betriebspersonals, - Gefahrenhinweise, - bauseitige Gefährdungsanalysen einschl. der daraus resultierenden Festlegungen für Ausführung und Betrieb elektrotechnischer Anlagen, - Ersatzteillisten, - entsprechende Software (z. B. für eine Energieoptimierungsanlage, Gebäudeautomation). VII-1.14 Wartung - Bereits in der Planungsphase ist darzustellen, welche Anlagen wartungspflichtig und -bedürftig sind. - In Bestandslisten sind die zu wartenden Anlagen jeweils einzeln mit ihren Komponenten aufzuführen. - In der Ausschreibung sind in einem separaten Titel die Wartungsleistungen für mindestens vier Jahre mit den jeweiligen Jahresraten pro Anlage abzufragen. - Den Ausschreibungsunterlagen sind Wartungsverträge, basierend auf HGW- Vorlagen, zweifach beizufügen. Diese sind von den Bietern ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot abzugeben. 58 VII-2 441 Mittelspannungsanlagen (MS-Anlagen) Planungsgrundlagen - Ist als Folge von Nutzungsänderungen oder baulichen Erweiterungen ein Zu- wachs an elektrischer Leistung zu erwarten, dann sind die Möglichkeiten für eine Anpassung der Energieversorgung zu berücksichtigen. MS-Transformatoren - Grundsätzlich sind Transformatoren mit folgenden Eigenschaften einzusetzen: - reduzierte Leerlaufverluste, - Kurzschlussspannung uK= 6 % (uK= 4 % bei S < 630 kVA), - Schaltgruppe Dyn 5, - Anzapfungen (i. d. R. ± 2 x 2,5 %) - In Liegenschaften mit mehreren Transformatorenstationen oder Transformatoren sind die Transformatoren möglichst einheitlich auszuführen. - Es sind halogenfreie Gießharztransformatoren zu verwenden. - Abweichungen sind nur in begründeten Fällen zulässig. Parallelbetrieb von Transformatoren - Bei zeitlich veränderlicher Belastung mehrerer parallel geschalteter Transforma- toren ist das gezielte Zu- oder Abschalten von Transformatoren zur Minimierung der Transformatorverluste zu ermöglichen. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist dies zu berücksichtigen. VII-3 442 Eigenstromversorgungsanlagen Netzersatz-/Notstromaggregate - Der Bedarf von Netzersatz-/Notstromanlagen an sich sowie die Qualität der Versorgung ist wegen der hohen Investitions- und Folgekosten zu prüfen und abzustimmen. - Eine Vollversorgung ist ausschließlich in begründeten und in mit allen Beteiligten abgestimmten Fällen zu realisieren. - Eine Teilversorgung ist anzustreben. 59 Photovoltaikanlagen (PV) - Die Errichtung von PV-Anlagen ist grundsätzlich zu prüfen und frühzeitig mit den planenden Architektinnen und Architekten abzustimmen. Hierbei sind die genauen Umstände bzgl. Eigenverbrauch bzw. Einspeisung ins Netz zu bewerten und bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Batterien/Batterieanlagen - Aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sind wiederaufladbare Batterien (Akkumulatoren bzw. „Akkus“) zu verwenden. - Es sind bevorzugt Blei-Akkus oder Blei-Gel-Akkus einzusetzen. Die Auswahl richtet sich nach dem Verwendungszweck (z. B. als Zentral-Batterie oder Einzelbatterie). - Nickel-Cadmium-Akkus sind giftig und haben den „Memory-Effekt“ (Kapazitätsverlust innerhalb der Nutzungsdauer). Sie sind daher nicht einzusetzen. - Bei der Planung und Ausführung von Batterienanlagen ist besonders auf den Aufstellungsort und die Umgebungstemperatur einzugehen, da dies maßgebliche Auswirkungen auf die Lebensdauer hat. VII-4 443 Niederspannungsschaltanlagen Niederspannungs- und Gebäudehauptverteilung - Zur Reduzierung von Verlustleistungen ist bei mittelspannungsseitig versorgten Liegenschaften die Niederspannungshauptverteilung in der Transformatorstation oder in unmittelbarer Nähe vorzusehen. - Zur Sicherstellung einer thermisch, dynamisch und elektrisch (auch bei Kurz- schluss) günstigen Beanspruchung sind die Einspeisungen nicht nebeneinander, sondern am Anfang und am Ende sowie ggf. in der Mitte der Schaltanlage anzuordnen. Mess- und Verbrauchswerterfassung - Die Erfassung von Messdaten und Verbrauchswerten ist für den Betrieb techni- scher Anlagen und für die Überwachung und Abrechnung von Verbrauchs- werten vorzusehen. - Für die gebäude- und nutzungsspezifischen Messungen in Liegenschaften mit mehreren Gebäuden bzw. Nutzungseinheiten sind neben den Verrechnungs- 60 zählern des Energieversorgers pro Gebäude bzw. Nutzungseinheit zusätzliche Zähler zu installieren. - Um eine zeitnahe Verbrauchsüberwachung durchführen zu können, sind die Zähler für ein zentrales Monitoring vorzubereiten. VII-5 444 Niederspannungsinstallationsanlagen Kabel und Leitungen - Es sind - sofern es sich nicht um Sonderkabel/-leitungen handelt - ausschließlich halogenfreie Materialien einzusetzen. Installationsgeräte - Installationsgeräte müssen eine erhöhte Bruchsicherheit, insbesondere bei Einsatz in Schulen und Kindergärten, sowie eine Beschriftungsmöglichkeit bieten. Sonnenschutzanlagen / Verdunkelungsanlagen - Bei Ausführung eines außen liegenden Sonnenschutzes ist eine witterungsab- hängige Steuerung (Sonne, Wind, Regen) vorzusehen. Solare Wärmegewinne sind in der Heizperiode regelungstechnisch zu ermöglichen. - Der Messwertgeber für die sonnenabhängige Steuerung ist den Himmelsrichtun- gen nach auszurichten. - Die Notwendigkeit, Windwächter fassadenweise anzuordnen, ist fallweise zu prüfen. Die Steuerung ist auf die max. zulässige Windgeschwindigkeit einzustellen. Dabei sind zu erwartende Windverwirbelungen zu berücksichtigen. Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (RWA) - Entrauchungsöffnungen sind mit im Brandfall sich automatisch öffnenden Klappen, grundsätzlich geschlossen zu halten. 61 VII-6 445 Beleuchtungsanlagen Allgemeines - Bereits in der Entwurfsphase von Beleuchtungsanlagen sind eine Minimierung der eingesetzten Leistung sowie ein möglichst geringer Investitions- und Instand- haltungsaufwand zu berücksichtigen. - Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen ist, sofern nicht anders vorgegeben, ein Wartungsfaktor WF (Quotient aus dem in der Norm festgelegten Wartungs- wert Em und dem Neuwert der Beleuchtungsstärke Eneu) mit > 0,8 anzusetzen. - Erkenntnisse der Arbeitsmedizin und -psychologie sind zu beachten. Diese haben gegenüber Trends oder individuellen Vorlieben bei der Raum- und Arbeitsplatz- gestaltung eine höhere Priorität. - In Sondersituationen, wie z.B. bei der Museumsbeleuchtung, sind besondere Anforderungen, wie Lichtempfindlichkeit von Exponaten, zu berücksichtigen. - Die Raumgestaltung sollte freundlich und angenehm hell sein, ohne zu starke Kontraste aufzuweisen. - Es sind grundsätzlich Leuchten mit Direktanteil auszuführen. Sollen in begrün- deten Fällen Leuchten mit direkt / indirektem Anteil zum Einsatz kommen, so ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen direktem und indirektem Anteil zu achten. Hierbei darf der indirekte Anteil maximal 40 % betragen. - Bei der Anordnung von Präsenzmeldern mit tageslichtabhängiger Beleuchtungsregelung und bei indirekter Beleuchtung ist auf die gegenseitige Beeinflussung zu achten. - Beim Einsatz von Präsenzmeldern zur Steuerung der Beleuchtung in Arbeitsbereichen wie Büros, Besprechungsräumen, Klassenzimmern oder Werkstätten sind diese nur zum Ausschalten der Beleuchtung vorzusehen. Das Einschalten muss händisch durch die Nutzenden erfolgen. Installierte Leistung - Bei der Planung und Errichtung von neuen Beleuchtungsanlagen sind folgende Werte (installierte Leistung incl. Vorschaltgeräte) zu beachten: - Grenzwert: 2,5 W/m2100lx - Zielwert: 2 W/m2100lx - Diese Werte sind bei der Planung nachzuweisen und nach der Realisierung zu überprüfen. 62 Wirkungsgrade - Es sind nur Leuchten mit elektronischem Vorschaltgerät und hohem Leuchten- wirkungsgrad ≥ 80 % einzusetzen. Weitergehende Kriterien bei der Leuchtenauswahl Es sind grundsätzlich zu berücksichtigen: - Bauform (Aufbauleuchte, Pendelleuchte, ... ) - Verhältnis Lichtstrom relativ zur elektrischen Leistung [Leuchtmittel (vorzugsweise Entladungslampen T5)] - hohe Lichtausbeute - Vorschaltgerät (EVG mit Warmstart) - Lichtbarbe und Farbwiedergabekoeffizient - hohe Lebensdauer (Normnutzungsstunden, typische Schaltzyklen) Außenbeleuchtung / Straßenbeleuchtung Im Rahmen der Planung und Ausführung sind folgende Punkte zu beachten: - Es sind energiesparende und langlebige Leuchtmittel wie z. B. Natriumdampf- Hochdrucklampen einzusetzen. - Der Einsatz der LED-Technik bei der Außenbeleuchtung ist im Rahmen der Planung und Ausschreibung unter Berücksichtung der Wirtschaftlichkeit zu prüfen. - Einsatz neuester Spiegeltechnik in den Leuchten. - Vandalensichere Anordnung und Qualität Sonderbeleuchtung - Sonderbeleuchtungsanlagen sind angesichts der in der Regel höheren In- vestitions- und Folgekosten möglichst zu vermeiden. Sie kommen nur in begründeten Fällen zum Einsatz. 63 VIII Anforderungen an Förderanlagen in der Kostengruppe 460 VIII-1 Allgemeine Hinweise VIII-1.1 Variantenvielfalt - Im Sinne der Reduzierung der Variantenvielfalt und einer fabrikatsneutralen Planung ist für die Bau-, Fahrkorb- und Türmaße die ISO 4190–1 (DIN 15306 / DIN 15309) anzuwenden. Barrierefreiheit ist bei Anlagen zur Personen- beförderung zu gewährleisten. - Förderanlagen sind entsprechend dem Verwendungszweck zu errichten. Fallweise ist eine Überprüfung und Entscheidung herbeizuführen. VIII-1.2 Technische Aspekte - Aufzugsanlagen mit Aufstellungsort von Triebwerk und Steuerung im Schacht ohne separaten Triebwerksraum sind nur dann einzusetzen, wenn die baulichen Gegebenheiten einen Maschinenraum nicht ermöglichen. - Es sind grundsätzlich drehzahlgesteuerte 3-Phasen-Wechselstromantriebe (Drehstromantriebe mit Frequenzsteuerung) einzusetzen. - Hydraulisch betriebene Aufzüge sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen vorzusehen; z. B. bei Personen-/Lastenaufzügen mit großen Abmessungen und großer Nennlast bei geringer Nenngeschwindigkeit, Förderhöhe und Fahrtenzahl. - Die hydraulische Antriebsregelung ist in jedem Fall frequenzgeregelt bzw. mit einem elektronisch geregelten Ventilblock vorzusehen. - Bio – Hydraulik – Medien sind vor dem Einsatz auf ihre Betriebseignung zu überprüfen. VIII-1.3 Öffnung zur Lüftung und Rauchableitung im Fahrschacht - Hierbei sind die EnEV, die Baumusterzulassung als Entrauchungsöffnung sowie die Einhaltung der Temperatur im Fahrschacht von 5°C bis 40°C zu gewährleisten. 64 VIII-1.4 Beleuchtung im Fahrkorb - In Anlehnung an die Beleuchtungsstärke in Verkehrswegen, ist die Kabinenbeleuchtung auf mind. 100 lx auszulegen. - Weiterhin ist die Beleuchtung des Fahrkorbes mit Betätigung des Befehlstasters zu kombinieren und zeitverzögert (z. B. 3 – 5 Minuten) nach Fahrtende wieder abzuschalten. - Es sind grundsätzlich Leuchten mit energiesparenden Leuchtmitteln (vorzugsweise LED) zu installieren und wegen der Beschädigungsgefahr möglichst in der Fahrkorbdecke zu versenken. - Die Leuchten sind so auszuführen, dass diese nur mit Werkzeug geöffnet werden können. - Die Leuchten sind in vandalismussicherer Qualität auszuführen. Die Instandhaltung muss von einer Person und vom Kabineninneren aus möglich sein. VIII-1.5 Schrammleisten/Schutzprofile - In Aufzügen mit Fahrzeugbetrieb (z. B. Reinigungsmaschine oder Speisetransport) sind in Höhe der breitesten Stellen der Fahrzeuge im Fahrkorb auswechselbare Schrammleisten vorzusehen. VIII-1.6 Führungsvorrichtungen - Aus Gründen der Sauberkeit / Ölfreiheit sind vorzugsweise Rollenführungen einzusetzen. VIII-1.7 Fahrten- und Betriebsstundenzähler - Aufzüge sind grundsätzlich mit Fahrten- und Betriebsstundenzähler auszustatten. - Diese sind nicht rückstellbar und manipulationssicher auszuführen. VIII-1.8 Monitoring - Für einen nachhaltigen Betrieb der Aufzugsanlagen sind die Voraussetzungen für die Anbindung an ein Monitoringsystem mit offener Schnittstelle vorzusehen. - Für die Stadt Karlsruhe sind ausschließlich Leseberechtigungen von Betriebs- zuständen einzurichten. 65 VIII-1.9 Standardleitfaden - Weitergehend ist der „Standardleitfaden für Aufzugsanlagen“ zu beachten. 66 IX Anforderungen an nutzungsspezifische Anlagen in der Kostengruppe 470 Für die nutzungsspezifischen Anlagen gelten die Leitlinien entsprechend. Aufgaben- bezogene Abweichungen sind, soweit technisch und sachlich erforderlich, ebenfalls unter wirtschaftlichen Aspekten darzustellen und zu realisieren. IX-1 471 Küchentechnische Anlagen Bei der Ausrüstung von Küchen für Essensausgaben sind die Richtlinien der Stadt (Standardleitfaden des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft) für die unterschiedlichen Nutzergruppen einzuhalten. Bei der Anschaffung der Geräte ist auf die Energieeffizienz zu achten. Die Oberflächen der Geräte und Einrichtungsgegenstände müssen langlebig und dauerhaft sowie leicht zu reinigen sein und den Hygienestandards von Großküchen entsprechen. Ob eine Flexibilität der Einrichtung im Hinblick auf die Anforderungen des Betreibenden / des Catererings z.B. in Schülerhorten erwünscht ist, ist im Vorhinein mit der Bauherrschaft abzustimmen. Trinkwasserbrunnen sind grundsätzlich nicht mit einer Kühlung auszustatten. Abweichungen von dieser Vorgabe sind zu begründen. 67 X Anforderungen an die Mess-, Steuer- und Regelungs- technik (Gebäude-Automation) in der Kostengruppe 480 X-1 Allgemeine Planungsvorgaben Für die Gewerke Heizung, Lüftung und Klima ist die GA so zu planen, dass eine Aufschaltung auf eine gemeinsame Gebäudeleittechnik (GLT) möglich ist. Hierbei sind digitale Regelkomponenten einzusetzen, so dass eine Vernetzung herstellerunabhängig möglich ist. DDC-Anlagen müssen mit hardwareseitiger Handbedienebene ausgeführt werden. Im Zuge der Vorentwurfs- und der Entwurfsplanung ist ein mit allen Planungsbeteiligten, abgestimmtes Regel-, Steuerungs- und Messkonzept zu erarbeiten. - Grundsätzlich sind Regelgeräte mit einer optimierenden und an den tatsäch- lichen Bedarf angepassten Regelfunktion einzusetzen. - Die Wärmeerzeugung und -versorgung ist gleitend nach der Außentemperatur und lastabhängig nach der jeweiligen Anforderung zu regeln. - Zentrale Lüftungsanlagen sind gleitend lastabhängig nach der jeweiligen Zuschaltung von Nutzungsbereichen zu regeln. - Räume sind mit Einzelraumregelungen und Präsenzmeldern / -tastern auszustatten. - Die Regelung erfasst je nach Anforderung die inneren Lasten über CO2-, Feuchte- sowie Raumtemperaturfühler. - Vor den Nutzungszeiten erfolgt zentral gesteuert und bedarfsabhängig durch Aktivierung der Lüftungsgeräte über eine definierte Zeitspanne ein Vorspülen der Räume. - Sondernutzungen oder Anforderungen sind in die zentralen Regelungssysteme einzubinden. Aufgrund von Laständerungen wird somit die erforderliche Medienversorgung dem Bedarf angepasst. In diesem Rahmen ist eine eindeutige und allgemein verständliche Funktions- beschreibung mit folgenden Inhalten zu erstellen: - Mit den Nutzerinnen und den Nutzern abgestimmte Nutzungsart und Nutzungszeiten 68 - Pflichtenheft nach VDI, Gebäudeautomations-Funktionsliste (GA-FL) und für jede Anlage ein Automationsschema mit detailliertem Regelungs- und Steuerungskonzept - Beschreibung der Betriebsart der technischen Anlagen und deren Abhängigkeiten - Parameter wie Temperaturgrenzwerte, Luftmengen, Luftfeuchte - Raumnutzungsarten (Zeitprogramme) - Für anlagenspezifische Parameter sowie projektspezifisch erstellte Programme sind Datensicherungen zu erstellen. - Zählerübersichten mit Auflistung von Zählernummer, Zählerhierarchie, zugeordneter Nutzungseinheit. Es sind umfangreiche Dokumentationen mit Anlagenbeschreibung, Regelschemata, DDC-Parameter mit Funktionsplänen (Programmablaufpläne), Datenpunktlisten und Funktionen sowie die elektrischen Schaltpläne zu erstellen. Die anlagenspezifischen Regelparameter für die technischen Anlagen sind aufzulisten. Zusätzlich sind die energierelevanten Regelparameter mit ihren logischen Zusammen- hängen gesondert hervorzuheben und darzulegen. Eine Einweisung der Nutzerinnen und Nutzer ist durchzuführen und eine Betriebsanweisung MSR ist zu erstellen. X-2 481 Automationssysteme (Automationsebene) Für die in Technikzentralen zusammengefassten technischen Anlagen werden jeweils autark arbeitende Automationssysteme (DDC-Regelung mit integrierter SPS) eingesetzt. - Zur Verknüpfung und zum Austausch der Automationsfunktionen erhält die Automationsebene eine einheitliche, herstellerunabhängige Kommunikationsebene zur zentralen Leittechnik. - Zur Einstellung der Soll-Parameter und der Nutzungszeiten ist eine benutzer- freundliche Bedienung zu realisieren. - Die technischen Anlagen werden zur energiesparenden Betriebsführung mit bedarfsabhängigen Regelungsfunktionen wie z.B. Aufheiz- und Absenk- /Abschalt-Optimierung, integrierter Wärmerückgewinnungsfunktion und freier Nachtkühlung ausgestattet. 69 - Der Einsatz von Einzelraumregelungen erfolgt in Abhängigkeit des nutzungs- spezifischen Bedarfs. - Die erforderlichen Nutzungszeiten (Raumnutzungsarten) mit Tages-, Wochen- und Jahresprogramm sind auf der Nutzungsebene einstellbar vorzuhalten. Feldebene In der Feldebene werden mithilfe von Feldgeräten die technischen Anlagen betrieben - Hierbei ist eine Handbedienebene (hardwareseitig) mit Stellungsrückmeldungen und Anzeigeeinrichtungen unabhängig vom Automationssystem zu realisieren. - Alle Datenpunkte sind entsprechend der Datenpunktlisten in den Dokumentationen aller beteiligter Gewerke einheitlich und durchgängig zu kennzeichnen. - Bei einer Liegenschaft mit mehreren Gebäuden sind neben dem Zähler des Energieversorgungsunternehmens (EVU) ergänzend in jedem Gebäude und gegebenenfalls einzelnen Nutzungsbereichen Unterzählungen vorzusehen. Alle Verbrauchszähler (EVU-Verrechnungszähler und Unterzähler) sind mit potentialfreien Impulsausgängen oder über ein Bussystem zur zentralen Erfassung auszustatten. X-3 482 Leistungsteile (Schaltschränke) - Schaltschränke zur Aufnahme von Automationssystemen, mit Leistungs-, Steuerungs- und Sicherungsbaugruppen sind in den Technikzentralen aufzustellen. - Innerhalb der Technikzentrale ist die Elektroinstallation zwischen Schaltschrank und Feldgeräten Bestandteil und Leistungsumfang der Technischen Gebäudeautomation. X-4 483 Management- und Bedieneinrichtungen Das technisches Gebäudemanagement ist Teil der Gebäudeautomation und über eine herstellerunabhängige Kommunikationsebene in das zugeordnete Gebäudeautomationssystem einzubinden. - Zur Realisierung ist hierbei ein Pflichtenheft nach VDI technische Gebäude- automation / Systemintegration zu erbringen. 70 - Alle zentralen Steuereinrichtungen und Meldungen sind an zentraler Stelle anzu- ordnen. - Für die Betriebsführung, Betriebsüberwachung, Störmeldeüberwachung sowie Energieüberwachung ist ein offenes, gemeinsames Visualisierungssystem für alle Gewerke zur Verfügung zu stellen. - Die grafische Auswertung aller Datenpunkte (Verbrauchsdaten, Soll- / Istwerte) muss über Monatswerte und 1/4h-Lastprofile (Trendkurven) mit dem Visuali- sierungssystem für die Nutzerinnen und Nutzer jederzeit möglich sein. Die Ergebnisse sind in „Office-Dateien“ abzulegen. X-5 484 Raumautomationssysteme (Raumautomationsebene) Raumautomation beinhaltet die Leistungen zur integralen Steuerung, Regelung und Überwachung der technischen Einrichtungen in einem Raum. - Zur Realisierung ist hierbei ein Pflichtenheft nach VDI, Raumautomations- Funktionsliste für jeden Raum mit Automationsschema und detailliertem Regelungs- und Steuerungskonzept zu erbringen. - Hier erfolgt die Zuordnung entsprechend der Raumnutzungsarten. Die Raumautomationen werden über eine herstellerunabhängige Kommunikationsebene in das zugeordnete Automationssystem eingebunden. 71 XI Verzeichnisse XI-1 Abkürzungsverzeichnis AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BNB Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen CKW Chlorkohlenwasserstoffe DDC Direct Digital Controller DIN Deutsches Institut für Normung DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches EnEV Energieeinsparverordnung EPD Environmental Product Declaration EPS Expandierter Polystyrol FCKW Fluorchlorkohlenwasserstoffe FSC Forest Stewardship Council GED Gemeinschaft Energielabel Deutschland GUV Gesetzliche Unfallversicherung GWS Global Warming Potential HDF Hochdichte Faserplatte HFCKW Halogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft LED Lichtemittierende Diode LV Leistungsverzeichnis MSH Mannesmann Stahlbau Hohlprofil OSB Oriented Structural Board PEFC Pan European Forest Certification PUR Polyurethan PVC Polyvinylchlorid SiGePlan Sicherheits- und Gesundheitsplan SPS Speicherprogrammierbare Steuerung tr Rücklauftemperatur tv Vorlauftemperatur U-Wert Wärmedurchgangskoeffizient VDI Verein Deutscher Ingenieure VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VRV Variabler Kältemittel-Volumenstrom WDVS Wärmedämmverbundsystem 72 XI-2 Literaturverzeichnis Amtsblatt der Europäischen Union: Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, 2002 Amtsblatt der Europäischen Union: Richtlinie 2010/31/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), 2010 Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV), http://www.amev-online.de/ Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): Leitfaden Nachhaltiges Bauen; Stand: Februar 2011 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 23: Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 29. April 2009, Bonn 30. April 2009 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Informationsportal Nachhaltiges Bauen; http://www.nachhaltigesbauen.de Deutsches Institut für Normung: DIN EN 16001 Energiemanagementsysteme; August 2009 Deutscher Städtetag: Hinweise zum Kommunalen Energiemanagement, http://www.staedtetag.de/10/schwerpunkte/artikel/00008/zusatzfenster22.html Duscha, Markus; Hertle, Hans: Energiemanagement für öffentliche Gebäude; Heidelberg 1999 Feist, Prof. Dr. Wolfgang, Passiv Haus Institut: Was ist ein Passivhaus? http://www.passiv.de Friedel, Werner: EnEV und Energieausweise 2009, Stand September 2010 German Facility Management Association: GEFMA 124-1, Energiemanagement- Grundlagen-Leistungsbild, Ausgabe 2009-11 German Facility Management Association: GEFMA 124-2, Energiemanagement (EM)- Methoden, Ausgabe 2009-11 73 Stadt Frankfurt: Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen, 2009 Stadt Freiburg i. Br.: Energieleitlinie der Stadt Freiburg, 2007 Stadt Heidelberg: Energiekonzeption 2004 der Stadt Heidelberg, 2004 Stadt Lörrach: Energierichtlinien für Gebäude der Stadt Lörrach, 2007 Stadt Nürnberg: Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg – Standards und Planungsvorgaben, 2009 Stadt Stuttgart: Energieerlass der Landeshauptstadt Stuttgart, 2005
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2MDAxMDUsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1NV9BcmNoaXRla3R1cl91bmRfR2ViYWV1ZGUvTmFjaGhhbHRpZ2VzX0JhdWVuLzExMTIxNV9MZWl0bGluaWVfRW5lcmdpZWVmZml6aWVuel91bmRfTmFjaGhhbHRpZ2VzX0JhdWVuX1RlaWxfMl9TdGFuZF9KYW51YXJfMjAxNl9TaWNoZXIucGRmIiwicGFnZSI6NDA4NH0.G9E55u-jE632K-OePd3aLzCtZMy6qRZr6qObizObseE/111215_Leitlinie_Energieeffizienz_und_Nachhaltiges_Bauen_Teil_2_Stand_Januar_2016_Sicher.pdf
Umfahrung Hagsfeld – Variantenprüfung bezogen auf die Fauna Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung bezogen auf die Fauna - mit Kartierergebnissen Stand: 05.11.2019 Aufgestellt im Oktober 2019 Im Auftrag der Planungsgemeinschaft Mailänder Consult / Schüßler Plan c/o Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe Stadt Karlsruhe Tiefbauamt Lammstraße 7 76133 Karlsruhe Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 5 2 Fledermäuse 6 2.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 6 2.1.1 Auswirkungen 6 2.1.2 Maßnahmen 7 2.1.3 Bewertung 7 2.2 Variante mit Brückenbauwerk 8 2.2.1 Auswirkungen 8 2.2.2 Maßnahmen 8 2.2.3 Bewertung 9 2.3 Fachgutachterliches Fazit 9 3 Haselmaus 10 3.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 10 3.1.1 Auswirkungen 10 3.1.2 Maßnahmen 10 3.1.3 Bewertung 10 3.2 Variante mit Brückenbauwerk 10 3.2.1 Auswirkungen 10 3.2.2 Maßnahmen 10 3.2.3 Bewertung 10 3.3 Fachgutachterliches Fazit 10 4 Vögel 11 4.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 11 4.1.1 Auswirkungen 11 4.1.2 Maßnahmen 11 4.1.3 Bewertung 12 4.2 Variante mit Brückenbauwerk 12 4.2.1 Auswirkungen 12 4.2.2 Maßnahmen 13 4.2.3 Bewertung 14 4.3 Fachgutachterliches Fazit 14 5 Reptilien 15 5.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 15 5.1.1 Auswirkungen 15 5.1.2 Maßnahmen 15 5.1.3 Bewertung 15 5.2 Variante mit Brückenbauwerk 15 5.2.1 Auswirkungen 15 5.2.2 Maßnahmen 16 5.2.3 Bewertung 16 5.3 Fachgutachterliches Fazit 16 6 Amphibien 17 6.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 17 6.1.1 Auswirkungen 17 Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 3 6.1.2 Maßnahmen 18 6.1.3 Bewertung 19 6.2 Variante mit Brückenbauwerk 19 6.2.1 Auswirkungen 19 6.2.2 Maßnahmen 20 6.2.3 Bewertung 22 6.3 Fachgutachterliches Fazit 22 7 Fische und Mollusken 23 7.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 23 7.1.1 Auswirkungen 23 7.1.2 Maßnahmen 23 7.1.3 Bewertung 24 7.2 Variante mit Brückenbauwerk 24 7.2.1 Auswirkungen 24 7.2.2 Maßnahmen 24 7.2.3 Bewertung 25 7.3 Fachgutachterliches Fazit 25 8 Abschließendes Fazit 26 9 Literatur 27 10 Anhang 28 10.1 Kartierergebnisse Fledermäuse 29 10.1.1 Methode 29 10.1.2 Ergebnisse 30 10.2 Kartierergebnisse Haselmaus 37 10.2.1 Methode 37 10.2.2 Ergebnisse 37 10.2.3 Bewertung 37 10.3 Kartierergebnisse Vögel 37 10.3.1 Methode 37 10.3.2 Ergebnisse 37 10.4 Kartierergebnisse Reptilien 41 10.4.1 Methode 41 10.4.2 Ergebnisse 41 10.5 Kartierergebnisse Amphibien 44 10.5.1 Untersuchung der Wanderbeziehungen 44 10.5.2 Amphibienkartierung 51 10.6 Kartierergebnisse Fische und Mollusken 55 10.6.1 Methode 55 10.6.2 Ergebnisse 55 10.7 Kartierergebnisse Falter der FFH-Richtlinie 60 10.7.1 Methode 60 10.7.2 Ergebnisse 60 10.7.3 Bewertung 62 10.8 Kartierergebnisse holzbewohnende Käferarten 63 10.8.1 Methode 63 10.8.2 Ergebnisse 63 10.8.3 Bewertung 64 Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Standorte der Batcorder 35 Abb. 2: Nachgewiesene Fledermausarten 36 Abb. 3: Nachgewiesene Vogelarten 40 Abb. 4: Nachgewiesene Reptilien 42 Abb. 5: Fundorte der Erdkröte 45 Abb. 6: Fundorte des Bergmolches 46 Abb. 7: Fundorte des Teichmolches 47 Abb. 8: Fundort des Kammmolchs 48 Abb. 9: Fundort der Wechselkröte 49 Abb. 10: Fundorte des Teichfrosches 50 Abb. 11: Nachgewiesene Amphibienarten 53 Abb. 12: Lage der Befischungsstrecken 57 Abb. 13: Standorte der Nahrungspflanzen 61 Abb. 14: Standort der Bäume mit Habitatpotenzial für holzbewohnende Käferarten 64 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Begehungstermine zur Erfassung von Fledermäusen 29 Tab. 2: Liste der Höhlenbäume mit Angabe ihrer Quartiereignung für Fledermäuse 30 Tab. 3: Liste der aufgezeichneten Fledermausrufe während der Transektkartierung 32 Tab. 4: Liste der durch automatisierte Aufzeichnungsgeräte aufgezeichneten Fledermausrufe. Die Aufnahmen fanden vom 29.06.2018 bis 02.07.2018 und vom 27.07.2018 bis 31.07.2018 statt 33 Tab. 5: Schutz- und Gefährdungsstatus der vorkommenden Fledermausarten. 33 Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 5 1 Vorwort Innerhalb dieses Variantenvergleichs wird das Konfliktpotential der Variante mit Unterführungsbau- werk und der Variante mit Brückenbauwerk für die Fauna geprüft. Im Folgenden werden die Auswirkungen der Varianten auf die kartierten Artengruppen Fledermäuse, Haselmaus, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische und Muscheln bezogen auf die Variante mit Unter- führungsbauwerk und die Variante mit Brückenbauwerk aufgeführt. Die kartierten Artengruppen Fal- ter der FFH-Richtlinie (Großer Feuerfalter und Nachtkerzenschwärmer) sowie holzbewohnende Kä- ferarten können aufgrund der Kartierergebnisse vernachlässigt werden. Die Kartierergebnisse sind im Anhang zusammengestellt. Es wurden Maßnahmen formuliert, welche die jeweiligen Auswirkun- gen vermeiden oder vermindern. Abschließend wurde ein Fazit gezogen, welche Variante sich we- niger negativ auf die jeweilige Artengruppe auswirkt. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 6 2 Fledermäuse Grundlagen: Durch die Untersuchungen im Sommer 2019 konnte eine Wochenstube des Braunen Langohr west- lich der Büchiger Allee nachgewiesen werden. Die Maximalanzahl der ausfliegenden Tiere betrug 10 Tiere. Es konnten drei verschiedene Quartierbäume innerhalb dieses Waldes identifiziert werden. Innerhalb des Untersuchungsraumes konnten keine Quartierbäume ausfindig gemacht werden. Es werden oft Quartierbäume, welche eng benachbart liegen, als Quartierverbund genutzt. Daher wird die Wahrscheinlichkeit, dass diese Art Baumhöhlen innerhalb des Untersuchungsraumes als Wo- chenstube nutzt, als gering angesehen. Der Untersuchungsraum wird jedoch nachweislich als Jagd- habitat genutzt. Das Gebiet wird durch das Gewässer als wertvoll für diese kleinräumig agierende Art eingestuft. 2.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 2.1.1 Auswirkungen Bau- und anlagebedingtes Konfliktpotenzial: Gehölzstrukturen, welche eine Funktion als Leitlinie haben, werden im Bereich östlich der Bahntrasse, parallel zur Trasse, wie auch entlang des Bachlaufes sowohl baubedingt als auch anla- gebedingt zerschnitten. Ebenfalls werden Leitlinien in Ost-West Ausrichtung westlich der Bahntrasse bau- und anlagebedingt zerschnitten. In den Bereichen zwischen Haid- und Neu-Straße und Fahr- radweg sowie zwischen dem Bachlauf und der Elfmorgenbruchstraße wird die Straße mehr oder weniger auf Geländeoberkante geführt. Betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Die Bereiche stellen ein Kollisionsrisiko für niedrig fliegende Fledermäuse dar. Da sich in diesen Bereichen keine Strukturen befinden, welche als Leitlinie dienen könnten, kann hier das Risiko einer Kollision als geringer eingeschätzt werden als im Bereich der Leitstrukturen. Durch die Troglage des Unterführungsbauwerks entsteht in der Leitstruktur parallel zur Bahntrasse ein Lücke von mindestens 14 m. Lücken weiter als 10 m können zur Aufgabe von Leitstrukturen durch das Braune Langohr führen (FÖA 2011). Beim Braunen Langohr konnte beobachtet werden, dass es nach Sperreinrichtungen wieder in den Straßenraum absinkt (BCT 2007 in ARGE Fleder- mäuse und Verkehr 2010). Durch dieses Verhalten besteht die Gefahr, dass Braune Langohren, welche im Bereich parallel zur Bahntrasse durch die Lücke ihre Flugroute nicht meiden, in den Trog abtauchen und zu Schaden kommen. Bei aktueller Planung ist die Dimensionierung des Gewässerdurchlasses für den „Alten Bach“ zu gering, um eine funktionale Unterführung für Fledermäuse darzustellen (FGSV 2008, FÖA 2011). Dies kann zum einen zur Aufgabe der Flugroute durch Braune Langohren führen und zum anderen besteht eine erhöhte Kollisionsgefahr, da hier die Straße eine Leitstruktur (uferbegleitende Vegeta- tion) durchtrennt und in diesem Bereich, welcher als Flugweg genutzt wird, fast auf Geländeober- kante geführt wird. Ohne Schutzeinrichtung kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zwergfleder- mäuse, aber auch Braune Langohren, in den Straßenverkehr fliegen und zu Schaden kommen. Der Trassenverlauf birgt vor allem für unerfahrene Jungtiere, welche nachweislich im Gebiet angetroffen werden, eine erhöhte Gefahr (FÖA 2011). Zwar kann das Kollisionsrisiko im direkten Bereich, in dem die Straße abgesenkt ist, reduziert wer- den, es besteht jedoch die Gefahr, dass Fledermäuse die Öffnung des Unterführungstunnels unter Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 7 der Bahntrasse nach Quartiermöglichkeiten erkunden oder sich attraktive Jagdmöglichkeiten über den aufgewärmten Tunnelöffnungen ergeben. Somit erhöht sich das Kollisionsrisiko sowie die Sog- wirkung für Fledermäuse (SMWA, S.61). Im Bereich, in dem die Autos aus dem Unterführungstunnel kommen, kann von Lichteinflüssen auf die umliegende Umgebung ausgegangen werden. Braune Langohren gehören zu den Arten, welche als sehr lichtempfindlich gelten. Lichteinflüsse können schlimmstenfalls zur Meidung von Flugrouten oder Jagdhabitaten führen. 2.1.2 Maßnahmen Anlage von Leitstrukturen Der „Alte Bach“ müsste als fledermausfreundliche Unterführung angelegt werden. Hierbei müsste die Unterführung folgende Dimensionen aufweisen: Lichte Höhe ≥ 3m über Mittelwasserspiegel; Querschnitt mind. 9 m2 (FÖA 2011). Dies ist jedoch aus konstruktiver Sicht nicht umzusetzen. Um die Leitstruktur östlich der Bahntrasse wieder herzustellen, müsste eine Faunabrücke angelegt werden. So könnten die Gehölze über den Trassenverlauf gepflanzt werden. Die Pflanzungen müs- sen eine Höhe von ≥ 3m aufweisen (FGSV 2008). Neben den Gehölzen müsste eine lichtundurch- lässige Irritationsschutzwand (Höhe ≥ 2m) angebracht werden. Vermeidung von Beleuchtung Auf eine Beleuchtung ist zu verzichten, da z.B. die Breitflügelfledermaus oder auch der Große Abendsegler an den Lampen nach Insekten jagen könnte und somit die Gefahr besteht, mit dem Verkehr zu kollidieren. Kollisionsschutz Kollisionsschutzwände sollten beidseitig der Trasse angelegt werden, um das Kollisionsrisiko zu ver- ringern. Die Kollisionsschutzwände sollten lichtundurchlässig sein, um negative Auswirkung des Streulichts durch den Verkehr zu vermeiden. Trotz Kollisionsschutzwänden im Bereich „Alte Bach“ kann nicht ausgeschlossen werden, dass Braune Langohren nach Überfliegen dieser Sperreinrich- tung wieder in den Verkehr abtauchen (BCT 2007in ARGE Fledermäuse und Verkehr 2010). 2.1.3 Bewertung Zerschneidungswirkungen für das Braune Langohr werden als sehr hoch, bei Zwerg-, Breitflügelfle- dermaus und Großer Abendsegler als gering eingeschätzt (Lbv-sh 2011). Durch die Variante mit Unterführungsbauwerk würde die Leitstruktur am Gewässerlauf zerschnitten werden. Durch die Zer- schneidung sowie die Kollisionsgefahr durch die geplante Trasse kann es zu erheblichen Beein- trächtigungen der Fledermausfauna im Gebiet kommen. Insbesondere für das Braune Langohr, wel- ches das Waldstück westlich des Untersuchungsgebietes als Wochenstubengebiet und das Unter- suchungsgebiet als Jagdgebiet nutzt, können sich die Auswirkungen negativ auf die lokale Popula- tion auswirken. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 8 2.2 Variante mit Brückenbauwerk 2.2.1 Auswirkungen Bau- und anlagebedingtes Konfliktpotenzial: Gehölzstrukturen, welche eine Funktion als Leitlinie haben, werden im Bereich parallel zur Trasse auf östlicher Seite, wie auch entlang des Bachlaufes baubedingt zerschnitten. Ebenfalls werden Leit- linien in Ost-West Ausrichtung westlich der Bahntrasse bau- und anlagebedingt durch das Vorhaben zerschnitten. Betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: In den Bereichen zwischen Haid- und Neu-Straße und Fahrradweg sowie zwischen dem Bachlauf und der Elfmorgenbruchstraße wird die Straße in leichter Dammlage geführt. Die Bereiche stellen ein Kollisionsrisiko für niedrig fliegende Fledermäuse dar. Da sich in diesen Bereichen keine Struk- turen, welche als Leitlinie dienen könnten, befinden, kann hier das Risiko einer Kollision als geringer eingeschätzt werden als im Bereich der Leitstrukturen. Die beidseitig geplanten Lärmschutzwände können das Kollisionsrisiko jedoch absenken. Die lichte Höhe im Bereich der Bahntrasse beträgt ca. 10 m, sodass eine Neupflanzung und Ent- wicklung von Gehölzen unter der Brücke möglich ist. Somit kann die Leitstruktur insbesondere für das Braune Langohr, aber auch für Zwergfledermäuse wiederhergestellt werden. Die lichte Höhe im Bereich des „Alte Bach“ beträgt ca. 3 m. Damit eine Unterquerung für Fleder- mäuse funktional ist, muss diese ausreichend dimensioniert sein. Dies ist bei dieser Variantenlösung der Fall (FÖA 2011, FGSV 2008). Fledermäuse, welche sich am Gewässerlauf orientieren, können nach Fertigstellung der Brücke das Gewässer nach wie vor als Leitstruktur nutzen. Trotz des Ge- wässers als Leitstruktur kann es vorkommen, dass Fledermäuse (insbesondere Zwergfledermäuse) die Trasse an dieser Stelle oberhalb der Straße queren und mit dem Verkehr kollidieren. Insbesondere im Bereich der Bahntrasse beträgt die Brücke eine solche Höhe, dass Lichteinflüsse auf die umliegende Umgebung als gering eingeschätzt werden (SMWA 2012). In Bereichen, in denen die Höhe der Straßentrasse ≤ 8 m beträgt, kann mit zunehmender Tiefe der Brücke mit Lichteinflüs- sen auf die umliegende Umgebung ausgegangen werden. Braune Langohren gehören zu den Arten, welche als sehr lichtempfindlich gelten. Lichteinflüsse können schlimmstenfalls zur Meidung von Flugrouten oder Jagdhabitaten führen. 2.2.2 Maßnahmen Anlage von Leitstrukturen Im Bereich östlich der Bahntrasse müssen Gehölze als Leitstruktur angelegt werden. Die Pflanzun- gen sollten eine Höhe von ≥ 3m aufweisen (FGSV 2008). Im Bereich des Bachlaufes sollte eine uferbegleitende Buschvegetation angepflanzt werden, um die Leitfunktion des Gewässers noch zu verstärken. Vermeidung von Beleuchtung Die in der Vorplanung angedachten beidseitigen Lärmschutzwände, insbesondere im Bereich des Bachlaufes und westlich bis zur Rintheimer Hauptstraße, sollten lichtundurchlässig sein. Somit kann gewährleistet werden, dass das Streulicht des Verkehrs keine negativen Auswirkungen auf das Ver- halten des Braunen Langohrs hat. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 9 Auf eine Beleuchtung der Brücke oder der Radwege sollte verzichtet werden, da sonst die Arten Großer und Kleiner Abendsegler, wie auch Breitflügelfledermaus, welche die Trasse normalerweise im hohen Luftraum queren, an den Laternen nach Insekten jagen und mit dem Verkehr kollidieren könnten. Somit würde sich das Kollisionsrisiko der eigentlich nicht kollisionsgefährdeten Arten deut- lich erhöhen. Eine Beleuchtung des parallelführenden Radweges neben dem Bachlauf sollte in je- dem Fall vermieden werden, da der Bachlauf sonst für das Braune Langohr nicht mehr als Flugroute funktional ist. Kollisionsschutz Im Bereich „Alte Bach“ sollten lichtundurchlässige Irritationsschutzwände beidseitig des Trassenver- laufs mit ca. 3,5 m Höhe angebracht werden, sodass Fledermäuse, welche die Unterführung nicht nutzen und diesen überfliegen, nicht mit dem Straßenverkehr kollidieren. 2.2.3 Bewertung Nach SMWA (2012) werden unter Brückenbauwerken mit großer lichter Weite und Höhe die ange- stammten Flugrouten der Fledermäuse bzw. die Wahl neuer Wege wenig beeinflusst. Die noch be- stehenden negativen Auswirkungen auf die Fledermausfauna können durch die oben genannten Maßnahmen abgewendet werden. 2.3 Fachgutachterliches Fazit Bei Umsetzung der Variante mit Brückenbauwerk können beide Flugrouten mit guter Funktionalität wieder hergestellt werden. Die Flugrouten können ohne bauliche Veränderungen angelegt werden. Die Wirksamkeit der Maßnahme kann bei dieser Ausgestaltung als hoch eingeschätzt werden. Das Kollisionsrisiko kann durch die Bauweise und die Maßnahmen vermieden werden. Bei der Variante mit Unterführungsbauwerk können ohne bauliche Änderung zum derzeitigen Planungsstand die Flugrouten nicht wieder hergestellt werden. Aus konstruktiven Problemen ist die Aufweitung der Un- terführung des „Alten Bachs“ nicht möglich. Daher kann nur ein Flugweg parallel zur Bahntrasse durch die Anlage einer Faunabrücke wieder hergestellt werden. Trotz Vermeidungsmaßnahme kann es im Bereich des Bachlaufes zu einer Kollision zwischen Braunen Langohren und dem Verkehr kommen. Generell bietet die Variante mit Brückenbauwerk den Fledermäusen zwischen Bahntrasse und Alte Bach im Osten und Rintheimer Hauptstraße im Westen die Möglichkeit, die Brücke zu unterfliegen und in diesem Bereich zu jagen. Bei der Variante mit Unterführungsbauwerk ist diese Vernetzung zerschnitten. Daher lässt sich abschließend festhalten, dass die Variante mit Brückenbauwerk im Hinblick auf die Fledermausfauna der Variante mit Unterführungsbauwerk vorzuziehen ist. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 10 3 Haselmaus Grundlagen: Nach drei von vier Kartierdurchgängen im Jahr 2019 wurde die Haselmaus (Muscardinus avel- lanarius) bislang nicht im Untersuchungsraum nachgewiesen. Ein abschließendes Ergebnis wird im November 2019 erwartet. 3.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 3.1.1 Auswirkungen Abschließende Bewertung steht noch aus. 3.1.2 Maßnahmen Abschließende Bewertung steht noch aus. 3.1.3 Bewertung Abschließende Bewertung steht noch aus. 3.2 Variante mit Brückenbauwerk 3.2.1 Auswirkungen Abschließende Bewertung steht noch aus. 3.2.2 Maßnahmen Abschließende Bewertung steht noch aus. 3.2.3 Bewertung Abschließende Bewertung steht noch aus. 3.3 Fachgutachterliches Fazit Abschließende Bewertung steht noch aus. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 11 4 Vögel Grundlagen: Insgesamt konnten in den Jahren 2018 und 2019 60 Vogelarten nachgewiesen werden. Darunter befinden sich 20 wertgebende Arten (strenger Schutz gemäß BNatSchG bzw. Arten gemäß Rote Liste Deutschlang / Baden-Württemberg). Im Jahr 2019 erfolgte im Rahmen von Netzfängen zur Fledermauserfassung mehrmalig der Nachweis zweier Eisvögel am „Alten Bach“. Vermutlich handelt es sich hierbei um ein Brutrevier in Fließgewässernähe auf Höhe des Tümpels am Ruschgraben. Von den im Untersuchungsraum nachgewiesenen Arten gehört die Kornweihe zu den stark gefähr- deten Arten in Deutschland. Gemäß Roter Liste Baden-Württemberg (BW) 2016 gilt die Art in BW als verschollen. Gesicherte Nachweise (Wintergast) existieren in Karlsruhe auf dem Alten Flugplatz. Zu den individuenstärksten Arten zählen in absteigender Reihenfolge der Star, Kohlmeise, Mönchs- grasmücke und Haussperling. 4.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 4.1.1 Auswirkungen Bau- und anlagebedingtes Konfliktpotenzial: Gehölz- und Offenlandstrukturen, welche den nachgewiesenen Vogelarten als Fortpflanzungs- und Ruhestätte sowie als Nahrungshabitat dienen, werden entlang der geplanten Trasse (insb. Bau-km 0+700 bis 0+900) bzw. im Querungsbereich mit dem Fließgewässer „Alter Bach“ und bei Bau-km 1- 300 bis 1+400 südlich der B10 bau- und anlagebedingt zerstört bzw. zerschnitten. In den Bereichen zwischen Haid- und Neu-Straße und Geh- und Radweg sowie zwischen dem Bachlauf und der Elf- morgenbruchstraße wird die Straße mehr oder weniger auf Geländeoberkante geführt. Auf dieser Fläche resultiert eine anlagebedingte Beanspruchung von Acker- und Grünland Betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Im Abschnitt mit vorgesehener Variante mit Unterführungsbauwerk ist bereits eine wirksame Ver- minderung des Konfliktpotenzials hinsichtlich Kollisionsrisiko mit dem fahrenden KfZ-Verkehr sowie gegenüber Belastungen durch Lärm und visuelle Störungen gegeben. Dennoch verbleiben, ohne flankierende Maßnahmen, im Abschnitt mit Trassenführung in Geländegleichlage Kollisionsrisiken bzw. Beeinträchtigungen durch Lärm und visuelle Störungen. Dies gilt insbesondere für den Ab- schnitt am „Alte Bach“. Bei aktueller Planung ist die Dimensionierung des Gewässerdurchlasses für den „Alte Bach“ zu gering, um eine funktionale Unterführung für den Eisvogel darzustellen. Dies ist insofern bedeutsam, als die Straße einen gewässerbegleitenden Gehölzsaum durchtrennt, der vom Eisvogel als Jagdhabitat genutzt wird. Der Kfz-Verkehr der geplanten Trassenführung in Gelände- gleichlage kann hier die Querungsbereitschaft des Eisvogels herabsetzen bzw. zu Meideverhalten führen. Falls die Straße vom Eisvogel dennoch überflogen wird, ist mit einem erhöhten Kollisionsri- siko zu rechnen. 4.1.2 Maßnahmen Bauzeitenbeschränkung Die Baufeldräumung mit Entfernung von Kraut-/Grasvegetation und Gehölzen muss außerhalb der Fortpflanzungszeit stattfinden, d. h. im Zeitraum von Oktober bis Februar. Dadurch werden direkte Brut- oder Gelegeverluste für Boden-, Gebüsch-, Frei- und Höhlenbrüter vermieden. Die Baufeldräu- mung während der Brutperiode ist nur nach Freigabe durch die Umweltfachliche Bauüberwachung Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 12 möglich. Die Bauarbeiten müssen außerhalb der Fortpflanzungszeit, d. h. im Zeitraum von Oktober bis Februar aufgenommen werden. Dadurch wird eine von Bauemissionen verursachte, störungsbe- dingte Brut- oder Gelegeaufgabe in den artspezifischen Wirkräumen vermieden. Ein Beginn der Bau- arbeiten während der Brutperiode ist nur nach Freigabe durch die Umweltfachliche Bauüberwachung möglich. Zudem muss während der Bauphase sichergestellt werden, dass Flächen als Nistplätze ungeeignet bleiben, indem das Aufkommen von Ruderalvegetation durch eine regelmäßige Mahd der betreffenden Baufeldbereiche verhindert wird. Errichtung von Schallschutzwänden Aufgrund der hohen Brutrevierdichte mit trassenquerenden funktionalen Beziehungen sowie auf- grund des Vorkommens wertgebender Arten sind in den folgenden Abschnitten beidseitige Lärm- schutzwände erforderlich, um das Kollisionsrisiko sowie Beeinträchtigungen durch visuelle Störwir- kungen und Lärm zu vermindern:  im Querungsbereich „Alte Bach“ (Bau-km 0+971)  zwischen westlicher Unterführungsauffahrt und der Geh- und Radwegequerung (Bau-km 0+566)  westlich der Haid- und Neu-Straße entlang der Garten- bzw. Kleingartenanlagen  entlang der B10 östlich der Elfmorgenbruchstraße von km 1+300 bis 1+400  4.1.3 Bewertung Durch die Variante mit Unterführungsbauwerk werden Verbundstrukturen entlang des Fließgewäs- sers „Alte Bach“ für den Eisvogel zerschnitten. Eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Popu- lation kann bei anhaltender Barrierewirkung nicht ausgeschlossen werden. Zudem erhöht sich im Falle von Trassenüberflügen das Kollisionsrisiko der Art. 4.2 Variante mit Brückenbauwerk 4.2.1 Auswirkungen Bau- und anlagebedingtes Konfliktpotenzial: Gehölz- und Offenlandstrukturen, welche den nachgewiesenen Vogelarten als Fortpflanzungs- und Ruhestätte sowie als Nahrungshabitat dienen, werden entlang der geplanten Trasse (insb. Bau-km 0+700 bis 0+900) bzw. im Querungsbereich mit dem Fließgewässer „Alte Bach“ und bei Bau-km 1+300 bis 1+400 südlich der B10 bau- und anlagebedingt zerstört bzw. zerschnitten. Die lichte Höhe im Bereich der Bahntrasse beträgt ca. 10 m, sodass eine Neupflanzung und Ent- wicklung von Gehölzen bzw. Grünland unter der Brücke möglich ist. Mit Ausnahme der Betonpfeiler ist ein großer Teil der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme rekultivierbar. Die lichte Höhe im Bereich des „Alte Bach“ beträgt ca. 3 m. Damit eine Unterquerung für den am Gewässer vorkommenden Eisvogel prinzipiell möglich. Trotz des Gewässers als Leitstruktur kann es vorkommen, dass der Eisvogel die Trasse an dieser Stelle oberhalb der Straße quert und mit dem Verkehr kollidiert, sofern keine Lärmschutzwände vorhanden sind. Zudem besteht die Gefahr der direkten Tötung und Verletzung im Zuge der Baufeldräumung bzw. die Gefahr der indirekten Tötung durch störungsbedingte Brut-/Gelegeaufgabe in an das Baufeld angrenzenden Flächen. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 13 Betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Durch die vorgesehenen Lärmschutzwände (LSW) auf der geständerten Brücke ist bereits eine wirk- same Verminderung des Konfliktpotenzials hinsichtlich Kollisionsrisiko mit dem fahrenden Kfz-Ver- kehr sowie Belastungen durch Lärm und visueller Störung gegeben. Dennoch verbleiben ohne flan- kierende Maßnahmen, insbesondere innerhalb des Abschnitten mit hoher Vogelrevierdichte in Ab- hängigkeit der spezifischen Ausgestaltung der LSW Beeinträchtigungen durch möglichen Vogel- schlag bzw. durch visuelle Störwirkungen. 4.2.2 Maßnahmen Bauzeitenbeschränkung Die Baufeldräumung mit Entfernung von Kraut-/Grasvegetation und Gehölzen muss außerhalb der Fortpflanzungszeit stattfinden, d. h. im Zeitraum von Oktober bis Februar. Dadurch werden direkte Brut- oder Gelegeverluste für Boden-, Gebüsch-, Frei- und Höhlenbrüter vermieden. Die Baufeldräu- mung während der Brutperiode ist nur nach Freigabe durch die Umweltfachliche Bauüberwachung möglich. Die Bauarbeiten müssen außerhalb der Fortpflanzungszeit, d. h. im Zeitraum von Oktober bis Februar aufgenommen werden. Dadurch wird eine von Bauemissionen verursachte, störungsbe- dingte Brut- oder Gelegeaufgabe in den artspezifischen Wirkräumen vermieden. Ein Beginn der Bau- arbeiten während der Brutperiode ist nur nach Freigabe durch die Umweltfachliche Bauüberwachung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde möglich. Zudem muss während der Bauphase sichergestellt werden, dass Flächen als Nistplätze ungeeignet bleiben, indem das Aufkommen von Ruderalvegetation durch eine regelmäßige Mahd der betreffenden Baufeldbereiche verhindert wird. Störungsminimierung / Vermeidung von Vogelschlag Die beidseits der Trasse vorgesehenen Lärmschutzwände sollten mindestens auf Höhe der unteren zwei Drittel intransparent sein, um visuelle Störwirkungen (insbes. Bewegung des hochfrequenten Kfz-Verkehrs, untergeordnet Licht) zu minimieren. Bei Verwendung einer transparenten Restfläche ist diese zur Vermeidung von Vogelschlag mit hoch wirksamen “Vogelschutzglas“ (Anflüge < 5% im Vergleich zur Kontrollscheibe; vgl. SCHMID et al. 2012) zu versehen. Errichtung zusätzlicher Schallschutzwände Aufgrund der hohen Brutrevierdichte mit trassenquerenden funktionalen Beziehungen sowie auf- grund des Vorkommens wertgebender Arten sind in den folgenden Abschnitten beidseitige, blick- dichte Lärmschutzwände erforderlich um das Kollisionsrisiko sowie Beeinträchtigungen durch visu- elle Störwirkungen und Lärm zu vermindern:  entlang der B10 östlich der Elfmorgenbruchstraße von Bau-km 1+300 bis 1+400  im Querungsbereich „Alte Bach“ (Bau-km 0+971), jeweils ca. 15 m trassenbegleitend östlich und westlich der Unterführung  westlich der Haid- und Neu-Straße entlang der Garten- bzw. Kleingartenanlagen Rekultivierung der Bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahme Der baubedingte Verlust von Gehölzen östlich und westlich der Bahntrasse ist unmittelbar nach Be- endigung der Bauphase mit schnell wachsenden Gehölzbeständen zu rekultivieren. Dies gilt insbe- sondere für die derzeit im Bestand unter der geplanten Brücke befindlichen Gehölzbestände östlich und westlich der Bahntrasse sowie entlang der B10 östlich der Elfmorgenbruchstraße von Bau-km 1+300 bis 1+400. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 14 Im Bereich des Bachlaufes sollte für den Eisvogel zur Minimierung eines möglichen Meideverhaltens bzw. zur Erhöhung der Querungsbereitschaft eine uferbegleitende Gehölzpflanzung erfolgen. Hierzu ist der Unterführungsbereich zumindest in den Randbereichen mit Deckungsstrukturen (schattento- lerante, niederwüchsigen Hecken oder Stauden / Farne zu bepflanzen. CEF-Maßnahmen Für die innerhalb des Eingriffsbereichs bzw. des Störfelds (ca. 50 m von der äußeren Baufeldgrenze, vgl. ARSU (1998)) befindlichen Brutreviere wertgebender Arten (z. B. Star, Turmfalke, Neuntöter) sind zum Ausgleich möglicher Revierverluste artspezifisch vorgezogene Maßnahmen notwendig. Hierzu sollten auf geeigneten Lebensräumen außerhalb des störungsbedingten Wirkraums im räumlich funktionalen Zusammenhang Gehölzpflanzungen bzw. das Anbringen von Nistkästen erfolgen. 4.2.3 Bewertung Unter einem geständerten Brückenbauwerk sind anlagebedingte Flächenverluste deutlich minimiert. Flugbeziehungen gehölzbrütender Halboffenlandarten können weitgehend störungsfrei aufrecht- erhalten werden. Mögliche Kulissenwirkungen durch das Bauwerk sind für die betroffenen Arten nur von untergeordneter Bedeutung (vgl. KREUZINGER 2008). 4.3 Fachgutachterliches Fazit Bei einem geständerten Brückenbauwerk in geplanter Dimensionierung ist die bau- und anlagebe- dingte Flächeninanspruchnahme gegenüber der Variante mit Unterführungsbauwerk vermindert. In Verbindung mit den geplanten Schallschutzwänden besteht zudem durch die Möglichkeit, die Brücke zu unterfliegen, eine Reduktion gegenüber Barrierewirkung, Kollisionsrisiko, Lärmbelastung und vi- suellen Störungen auf längerer Trassenstrecke. Erhebliche negative Auswirkungen durch einen möglichen Kulisseneffekt sind für die nachgewiese- nen Vogelarten nicht zu erwarten. Abschließend lässt sich festhalten, dass die Variante mit Brückenbauwerk im Hinblick auf die Avifauna der Variante mit Unterführungsbauwerk vorzuziehen ist. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 15 5 Reptilien Grundlagen: Im Untersuchungsbereich konnten die streng geschützte Zauneidechse und Mauereidechse nach- gewiesen werden. Während die Mauereidechsen vor allem im Bahntrassenbereich nachgewiesen wurden, wurden die Zauneidechsen vor allem westlich der Haid- und Neu-Straße gesichtet. 5.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 5.1.1 Auswirkungen Baubedingtes Konfliktpotenzial: Durch die Baufeldfreimachung werden Reptilienhabitate entlang der Bahntrasse, östlich der Elfmor- genbruchstraße und westlich der Haid- und Neu-Straße zerstört. Im Zuge der Bauausführung besteht die Gefahr der Verletzung und Tötung sowie Störung von Reptilien. Anlage- und betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Nach Fertigstellung der Trasse kommt es zu einer Zerschneidungswirkung der lokalen Zaun- und Mauereidechsenpopulation, bis auf den Bereich der Bahntrasse. Hier können die Mauereidechsen ungehindert entlang der Bahntrasse wandern. Dieser Bereich stellt für die Mauereidechsen das wich- tigste Gebiet dar. Im übrigen Trassenverlauf werden Fortpflanzungs- und Ruhestätte dauerhaft zer- stört. 5.1.2 Maßnahmen Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen: Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten muss durch CEF-Maßnahmen ausgeglichen wer- den. Hierfür sind Stein-/Totholzriegeln mit Sandlinsen im räumlichen Zusammenhang anzulegen. Aufgrund der Tatsache, dass hier ein größerer Teil von Reptilienlebensraum dauerhaft zerstört wird, müssen die CEF-Maßnahmen größer dimensioniert werden als bei der geständerten Brücke. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Vor der Baufeldfreimachung müssen die Flächen durch eine Vegrämungsmahd unattraktiv für Rep- tilien gestaltet werden. Anschließend sind die Reptilien abzufangen und auf die CEF-Flächen zu verbringen. Das Baufeld ist von beiden Seiten durch einen Reptilienschutzzaun zu sichern. 5.1.3 Bewertung Mit den oben genannten Maßnahmen können alle Verbotstatbestände abgewendet werden. 5.2 Variante mit Brückenbauwerk 5.2.1 Auswirkungen Baubedingtes Konfliktpotenzial: Durch die Baufeldfreimachung werden Reptilienhabitate entlang der Bahntrasse, östlich der Elfmor- genbruchstraße und westlich der Haid und Neu-Straße zerstört. Im Zuge der Bauausführung besteht die Gefahr der Verletzung und Tötung sowie Störung von Reptilien. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 16 Anlage- und betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Nach Fertigstellung der Trasse kommt es westlich der Haid- und Neu-Straße zu einer Zerschnei- dungswirkung der lokalen Zauneidechsenpopulation. Hier werden Reptilienhabitate dauerhaft zer- stört. Durch die Ausführung als Brücke bleibt die Vernetzung zwischen Norden und Süden bestehen. Durch den Schattenwurf der Brücke werden Teilbereiche durch den Schatten zu bestimmten Tages- zeiten herabgewertet. Da sich der Schattenwurf tageszeitlich jedoch ändert, kann davon ausgegan- gen werden, dass der Austausch in Nord-Süd Richtung insbesondere entlang der Bahntrasse nach Fertigstellung der Maßnahme nach wie vor bestehen bleibt. 5.2.2 Maßnahmen Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen: Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten muss durch CEF-Maßnahmen ausgeglichen wer- den. Hierfür sind Stein-/Totholzriegel mit Sandlinsen im räumlichen Zusammenhang anzulegen. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Vor der Baufeldfreimachung müssen die Flächen durch eine Vegrämungsmahd unattraktiv für Rep- tilien gestaltet werden. Anschließend sind die Reptilien abzufangen und auf die CEF-Flächen zu verbringen. Das Baufeld ist von beiden Seiten durch einen Reptilienschutzzaun zu sichern. 5.2.3 Bewertung Mit den oben genannten Maßnahmen können alle Verbotstatbestände abgewendet werden. 5.3 Fachgutachterliches Fazit Die Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die Zerschneidung wirken sich bei der Variante mit Unterführungsbauwerk stärker aus als bei der Variante mit Brückenbauwerk. Daher lässt sich abschließend festhalten, dass die Variante mit Brückenbauwerk im Hinblick auf die Repti- lienfauna der Variante mit Unterführungsbauwerk vorzuziehen ist. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 17 6 Amphibien Grundlagen: Im Untersuchungsraum konnten Amphibien lediglich im Bereich östlich der Bahntrasse, zwischen dem Hagsfelder Ententeich im Norden, dem Kleingartenverein am Brüchle im Süden und dem Fließ- gewässer Alte Bach im Osten nachgewiesen werden. Das in den Jahren 2018 und 2019 nachgewie- sene Artenspektrum setzt sich zusammen aus den Arten: Erdkröte (Bufo bufo), Wechselkröte (Bufo- tes viridis), Teichfrosch (Pelophylax esculentus), Seefrosch (Pelophylax ridibundus), Teichmolch (Lissotriton vurlagris), Bergmolch (Ichthyosaura alpestris) und Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus). Östlich der Bahntrasse stellt der Hagsfelder Ententeich die zentrale Fortpflanzungsstätte der Amphi- bien im Untersuchungsraum (und darüber hinausgehend) dar - insbesondere für die nach BNatSchG besonders geschützten Arten Erdkröte, Teich-/Seefrosch, Teichmolch und Bergmolch. Zwischen diesem Fortpflanzungsgewässer und den südlich angrenzenden Gehölz- und Heckensäumen, Grün- flächen, Kleingärten und Uferbereichen der Alten Bach wurden hoch frequentierte Wanderkorridore der o. g. Amphibienarten festgestellt. Ferner wird auch der Alte Bach von Teich- und Seefröschen als Fortpflanzungsstätte genutzt. Die beiden streng geschützten Arten Wechselkröte (FFH IV) und Kammmolch (FFH II + IV) wurden jeweils mit nur einem Individuum östlich der Bahntrasse auf Höhe der Kleingartenanlage am Brüchle erfasst. Im Gegensatz zu den anderen Amphibienarten kann ein Zusammenhang mit dem Hagsfel- der Ententeich und dem Alten Bach bei der Wechselkröte und dem Kammmolch ausgeschlossen werden, da diese Gewässer die Anforderungen beider Arten an eine Fortpflanzungsstätte nicht er- füllen. Eine gezielte Nachuntersuchung zum Vorkommen der Wechselkröte im gesamten Untersu- chungsraum im Jahr 2019 brachte keine weiteren Nachweise dieser Art. Folglich ist das Auftreten der beiden Individuen im Jahr 2018 auf vagabundierende Einzelindividuen außerhalb ihrer Verbrei- tungsschwerpunkte im weiteren Umfeld des Untersuchungsraums zurückzuführen. Der nächstgele- gene Verbreitungsschwerpunkt des Kammmolches liegt nach einer Einschätzung aufgrund des ho- hen Habitatpotenzials im östlich an den Untersuchungsraum angrenzenden Feuchtgebiet Elfmor- genbruch. Der Kammmolch benötigt zur Fortpflanzung permanent wasserführende, besonnte und vegetationsreiche Stillgewässer ohne Fischbesatz (Rimpp 2007). Die Wechselkröte hingegen besie- delt vornehmlich sonnige und temporär begünstigte Biotope mit lockeren, grabbaren Böden, wie Ru- deralflächen, trockenes Brachland, Halden und ehemalige Abbaustätten (LAUFER & PIEH 2007). Die Art gilt als Laichplatzvagabund und kann weite Strecken von über 1000 Metern zu ihren Fortpflan- zungsgewässern zurücklegen. Ihre bevorzugten Laichgewässer sind besonnte, vegetationsarme Flachgewässer von temporären oder episodischen Charakter (GLANDT 2014). Im westlichen Teil des Untersuchungsraumes, zwischen der Bahntrasse und der Haid- und Neu- Straße im Westen, konnten keine Amphibien nachgewiesen werden. Dort befinden sich im funktional zusammenhängenden Umfeld zu potenziellen Sommer- und Winterruhestätten wie Hecken und Gär- ten keine Fortpflanzungsgewässer für Amphibien. 6.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 6.1.1 Auswirkungen Baubedingtes Konfliktpotenzial: Durch die Freimachung des Baufeldes werden etwa 0,45 ha Gehölze und Hecken entlang der östli- chen Böschung der Bahntrasse sowie die Ufervegetation des Fließgewässers Alte Bach entfernt. Dadurch werden potenzielle Sommer- und Winterruhestätten der vorkommenden Amphibienarten Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 18 zerstört. In der Gesamtbilanz ist dieser teilweise bauzeitliche und zum Großteil dauerhafte Verlust potenzieller Landlebensstätten jedoch unerheblich, da es sich lediglich um einen geringen Anteil der im Untersuchungsraum insgesamt zur Verfügung stehenden Lebensstätten für Amphibien handelt. Im Gegensatz zum Bauabschnitt östlich der Bahntrasse werden westlich der Bahntrasse bis zum Anschluss Haid und Neu-Straße/Anbindung zum Technologiepark keine Wanderkorridore von Am- phibien zerschnitten. Unklar ist jedoch, ob der Bereich westlich der Bahntrasse bei geeigneten Wit- terungsverhältnissen kurzzeitig von der Wechselkröte aufgesucht wird. Die Bildung temporärer Kleinstgewässer oder Pfützen im Baufeld kann nach ergiebigen Niederschlägen zwischen Mitte April und Mitte Juni zum Auftreten und Eindringen von Wechselkröten in das Baufeld führen. Präventive Vermeidungsmaßnahmen halten wir westlich der Bahntrasse für sinnvoll. Anlage- und betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Nach Fertigstellung der Trasse mit Unterführungsbauwerk ergeben sich erhebliche Konflikte mit den vorkommenden Amphibienarten. Ohne eine für Amphibien unüberwindbare Absturzsicherung können Amphibien in den Trog fallen. Dabei werden die Tiere durch den Sturz verletzt oder getötet. Ferner besteht ein hohes Konfliktrisiko durch den Fuß-, Rad- und Straßenverkehr, wobei Amphibien getötet oder verletzt werden können. Des Weiteren werden die Amphibien das Unterführungsbauwerk aus eigener Kraft nicht mehr ver- lassen können. Folglich werden die Tiere durch Feuchtigkeits- und Nahrungsmangel geschädigt o- der getötet. Durch die Ausführung als Unterführungsbauwerk werden die Wanderkorridore der Amphibien östlich der Bahntrasse dauerhaft zerschnitten und die Populationen der vorkommenden Amphibienarten erheblich gestört oder geschädigt. Des Weiteren werden die Uferbereiche des Alte Bach im unterführten Gewässerabschnitt dauerhaft versiegelt. Ohne Installation von Leitstrukturen werden die Amphibien bis auf den unterführten Gewässerab- schnitt des Alte Bach sowie dem östlichen Schotterkörper der Gleisanlage keine Möglichkeit haben, zwischen ihren Landlebensstätten im südlichen Bereich und dem Hagsfelder Ententeich zu wandern. Es entsteht eine erhebliche Barrierewirkung. Dies führt an den genannten Stellen zu Summations- und Staueffekten, erhöhtem Prädationsdruck sowie erhöhtem Energieaufwand durch deutlich län- gere Wanderstrecken. 6.1.2 Maßnahmen Vermeidungsmaßnahmen und Bauzeitenbeschränkungen: Östlich Bahntrasse: 1. Vergrämung von Amphibien: (siehe 3.1.2) 2. Kontrolle der Amphibienwanderung: (siehe 3.1.2) Westlich Bahntrasse: 1. Vergrämung von Amphibien: (siehe 3.1.2) Sonstige Maßnahmen:  Das Unterführungsbauwerk muss beidseitig auf der gesamten Länge mit einer stationären Am- phibienleiteinrichtung ausgestattet werden. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 19  Auf der Überführung der Bahntrasse müssen beidseitig mindestens 2 Meter breite Grünkorridore zwischen dem Gleisschotterkörper und der Brückenkante für Amphibien und andere bodenge- bundene Tiere angelegt werden. Die Grünkorridore werden amphibiengerecht profiliert und be- pflanzt: Niedere Vegetation aus Gräsern und Stauden (z.B. Ruderalflora), Schatten und Deckung spendende Sträucher oder Hecken. Die Bepflanzung der Grünkorridore muss mit den angren- zenden, bahntrassenbegleitenden Gehölzsäumen verbunden sein.  Die Unterführung des Alte Bach darf nicht verrohrt oder verdolt werden und ist inklusive beider Uferböschungen zu unterführen. Sollten die Uferböschungen nur versiegelt unterführt werden können, müssen diese mindestens 1,5 Meter breit und nur schwach abschüssig sein, sodass sich Amphibien und andere bodengebundene Tiere auf diesen fortbewegen können.  Die Amphibienzäune sind von der Umweltfachlichen Bauüberwachung regelmäßig auf Funktion zu prüfen.  Beschädigungen des Amphibienzauns sowie undichte Stellen sind der Umweltfachlichen Bau- überwachung umgehend mitzuteilen und unverzüglich zu beheben.  Auf dem Baufeld dürfen keine tieferen und ausdauernden Pfützen bzw. Kleinstgewässer entste- hen, durch die Amphibien ins Baufeld gelockt werden könnten. Bodensenken sind stets aufzufül- len.  6.1.3 Bewertung Mit den oben genannten Maßnahmen können die Verbotstatbestände nur teilweise abgewendet wer- den. Die Anlagen von dauerhaften Leiteinrichtungen, Grünkorridoren über das Unterführungsbau- werk und Unterführung des Alte Bach mit Uferböschung, können die Barrierewirkung bzw. Störung der Amphibienwanderung und den Zerschneidungseffekt auf die Lebensstätten der örtlichen Amphi- bienpopulationen nicht ausreichend abwenden. Zwei Korridore in einem Abstand von ca. 150 Metern sind als Querungsmöglichkeiten unzureichend. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Inf- rastruktur gibt im „Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen“ (MAmS) für Stelztunnel oder Dop- pelröhrensysteme an stationären Amphibienleiteinrichtungen an Straßen einen Abstand von maxi- mal 30 Metern vor (BMVI 2000, Glandt 2018). In den Wanderzeiten wird es an den beiden Korridoren zu Summations- und Staueffekten und einem erhöhtem Prädationsdruck kommen. Ferner erhöht sich der Energieaufwand für die Amphibien durch die deutlich längeren Wegstrecken, welche die Tiere zurücklegen müssen. 6.2 Variante mit Brückenbauwerk 6.2.1 Auswirkungen Baubedingtes Konfliktpotenzial: Durch die Freimachung des Baufeldes werden etwa 0,45 ha Gehölze und Hecken entlang der östli- chen Böschung der Bahntrasse sowie die Ufervegetation des Fließgewässers Alte Bach entfernt. Dadurch werden potenzielle Sommer- und Winterruhestätten der vorkommenden Amphibienarten zerstört. In der Gesamtbilanz ist dieser bauzeitliche und zum geringen Teil auch dauerhafte Verlust potenzieller Landlebensstätten jedoch unerheblich, da es sich lediglich um einen geringen Anteil der im Untersuchungsraum insgesamt zur Verfügung stehenden Lebensstätten für Amphibien handelt. Im Zuge der Bauausführung werden die Wanderkorridore der Amphibien zwischen dem Hagsfelder Ententeich, dem Alte Bach und den Sommer- und Winterruhestätten südlich der beiden Gewässer zerschnitten. Dadurch besteht vor allem im Frühjahr die Gefahr der Verletzung und Tötung ins Bau- Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 20 feld eindringender Amphibien im Zeitraum ihrer Fortpflanzungsmigration. Ferner werden die Amphi- bien in ihrem Fortpflanzungsverhalten erheblich gestört, wenn den Tieren der sichere Zugang zu ihrer angestammten Fortpflanzungsstätte versperrt wird. Im westlichen Teil des Untersuchungsraumes, zwischen der Bahntrasse und der Haid- und Neu- Straße/Anbindung zum Technologiepark werden keine Wanderkorridore von Amphibien zerschnit- ten. Unklar ist jedoch, ob der Bereich westlich der Bahntrasse bei geeigneten Witterungsverhältnis- sen kurzzeitig von der Wechselkröte aufgesucht wird. Die Bildung temporärer Kleinstgewässer oder Pfützen im Baufeld kann nach ergiebigen Niederschlägen zwischen Mitte April und Mitte Juni zum Auftreten und Eindringen von Wechselkröten in das Baufeld führen. Präventive Vermeidungsmaß- nahmen halten wir westlich der Bahntrasse für sinnvoll. Anlage- und betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Nach Fertigstellung der Trasse mit Brückenbauwerk ergeben sich keine Konflikte mit den vorkom- menden Amphibienarten. Durch die Ausführung als Brücke bleiben die Wanderkorridore der Amphi- bien sowie ihre jahreszeitlichen Wechselbeziehungen zwischen den Fortpflanzungs-, Ruhe- und Nahrungsstätten ohne wesentliche Einschränkungen bestehen. Durch die Brückenpfeiler werden kleinräumig Flächen dauerhaft versiegelt. In der Gesamtbilanz führt dies jedoch zu keinem relevanten Lebensraumverlust und Folgen für auf den Zustand der örtlichen Amphibienpopulationen. 6.2.2 Maßnahmen Vermeidungsmaßnahmen und Bauzeitenbeschränkungen: Östlich Bahntrasse: 1. Vergrämung von Amphibien:  Vor der Erschließung des Baufeldes zwischen der Bahntrasse und dem Alte Bach sowie dessen Uferbereichen und -gehölzen, müssen die betroffenen Gehölze, der krautige Aufwuchs und die Ufervegetation im Winter vor dem Eingriff zunächst bodennah zurückgeschnitten und die Flächen freigeräumt werden. Dabei dürfen die Flächen nicht mit schweren Maschinen befahren werden, um die Tötung im Boden überwinternder Amphibien zu vermeiden. Es dürfen sich keine De- ckungs- und Versteckmöglichkeiten auf den Flächen mehr befinden. Die Rückschnittarbeiten wer- den innerhalb der gesetzlichen Rodungsfrist zwischen dem 1.10. und 28.02. durchgeführt - spä- testens jedoch bis zum 15.02..  Nach dem Rückschnitt muss das gesamte Baufeld zwischen der Bahntrasse und dem Alten Bach (inkl. beider Uferstreifen) bis zum 15.02. mit einem Amphibienschutzzaun eingezäunt werden. Vorzugsweise wird dafür ein Amphibienschutzzaun des Typs ZIEGER Flex verwendet. Der Am- phibienzaun ist so zu installieren, dass dieser von Tieren nicht unterwandert oder untergraben werden kann. Der im Querschnitt C-förmige Zaun ist so zu stellen, dass die offene Seite vom Baufeld nach außen weg zeigt. Baufeld-seitig sind in abständen von 10 Metern Übersteighilfen am Amphibienzaun anzubringen, sodass die innerhalb des eingezäunten Baufeldes überwintern- den Amphibien, bei einsetzender Aktivität im Frühjahr aus eigener Kraft verlassen können.  Eine kritische Stelle am Amphibienzaun stellt das Fließgewässer Alte Bach dar, welches nicht verschlossen werden kann. Um einen Durchschlupf von Amphibien über den Gewässerlauf zu vermeiden, muss der Amphibienzaun L-förmig entlang der Ufer etwa 10 Meter nach außen ge- führt werden.  Bei einsetzender Aktivität der Amphibien wird die eingezäunte Baufläche auf Amphibien kontrol- liert und die gefundenen Amphibien aus der Fläche gebracht. Dafür wird die Fläche zu den ersten Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 21 geeigneten Witterungsbedingungen mit milden Nachtemperaturen und Niederschlägen nach Ein- bruch der Abenddämmerung, unter Verwendung von Taschenlampen abgesucht. Die gefunde- nen Amphibien werden zum Hagsfelder Ententeich nördlich des Baufeldes gebracht. Die Bau- stellenfläche wird so oft auf Amphibien abgesucht, bis nach zweimaliger Kontrolle bei geeigneter Witterung keine Amphibien gefunden werden. Nach erfolgreichem Abfang bleiben die Übersteighilfen weiterhin bestehen.  Das Zurückschneiden der Vegetation und Einzäunen des Baufeldes inkl. Übersteighilfen dient als Vergrämungsmaßnahme gleichermaßen dem Reptilienschutz. Ferner darf das Baufeld erst dann für Eingriffe freigegeben werden, wenn sowohl der Amphibienabfang als auch der Abfang der Reptilien erfolgreich abgeschlossen wurden (voraussichtlich 30.04.). Bodeneingriffe und das Be- fahren der Fläche mit Baustellenfahrzeugen dürfen erst dann erfolgen. 2. Kontrolle der Amphibienwanderung:  Bis zum 15.02. müssen an der Außenseite des Amphibienschutzzauns in einem Abstand von 20 Metern Fangeimer ebenerdig installiert werden. Jeder Fangeimer muss am Boden perforiert sein, damit Regenwasser in den Untergrund abfließen kann. Die Fangeimer sind so zu einzugra- ben, dass sich die Öffnung unter der Zaunfolie befindet. Nur so können am Zaun entlang wan- dernde Amphibien in einen Fangeimer hineinfallen. Jeder Fangeimer muss mit einer Übersteighilfe (i. d. R. genügt ein Stock) ausgestattet werden, sodass Kleinsäuger oder Reptilien den Eimer verlassen können. In jeden Eimer ist zum Schutz vor Prädatoren etwas Laubstreu einzubringen, sodass sich die im Eimer gefangenen Amphibien darin verstecken können. Ferner ist die Laubstreu wichtig, um die Amphibien vor dem Austrocknen zu schützen.  Sobald die Fangeimer installiert wurden, müssen diese täglich in den Morgenstunden kontrolliert werden. Insbesondere bei milder Witterung mit Temperaturminima über 5°C und höheren Nie- derschlägen ist in der Phase der Laichwanderung zwischen dem 1.03. und 30.04. mit einem be- sonders hohen Amphibienaufkommen am Zaun zu rechnen. Die Eimerkontrolle ist in Abhängig- keit von der Witterung und Aktivität der Amphibien bis zum 30.06. durchzuführen. Dieser Zeitraum berücksichtigt die Rückwanderung der adulten Tiere sowie die Dispersion der Jungtiere nach erfolgreicher Metamorphose.  Alle Amphibien werden nach Art und Geschlecht bestimmt und gezählt. Die Daten werden in einem Erfassungsbogen protokolliert.  Alle Amphibien, welche in den Fangeimern auf der Südseite des eingezäunten Baufeldes gefun- den werden, werden zum nördlich gelegenen Hagsfelder Ententeich gebracht. Umgekehrt wer- den alle Amphibien, welche auf der Nordseite des Baufeldes in den Fangeimern gefunden wer- den, an die angrenzenden Hecken- und Gehölzsäume gebracht, wo sich die Tiere schnell in si- chere Verstecke zurückziehen können.  Nach erfolgreicher Kontrolle der Amphibienwanderung, werden alle Fangeimer entfernt und die Löcher ebenerdig aufgefüllt (voraussichtlich 30.06.). Im Bereich der Ackerflächen zwischen dem östlichen Gehölzsaum des Alten Bachs und der Elfmor- genbuchstraße sind keine Maßnahmen bezüglich Amphibien erforderlich. Westlich Bahntrasse: 1. Vergrämung von Amphibien:  Vor der Erschließung des Baufeldes zwischen der Bahntrasse und der Haid und Neu-Straße/An- bindung an Technologiepark, müssen die betroffenen Gehölze, Hecken und der krautige Auf- wuchs im Winter vor dem Eingriff zunächst bodennah zurückgeschnitten und die Flächen freige- räumt werden. Dabei dürfen die Flächen nicht mit schweren Maschinen befahren werden, um die Tötung im Boden überwinternder Amphibien zu vermeiden. Es dürfen sich keine Deckungs- und Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 22 Versteckmöglichkeiten auf den Flächen mehr befinden. Die Rückschnittarbeiten werden inner- halb der gesetzlichen Rodungsfrist zwischen dem 1.10. und 28.02. durchgeführt - spätestens jedoch bis zum 15.02..  Nach dem Rückschnitt muss das gesamte Baufeld zwischen der Bahntrasse und der Haid und Neu-Straße/Anbindung an Technologiepark bis zum 15.02. mit einem Amphibienschutzzaun ein- gezäunt werden. Vorzugsweise wird dafür ein Amphibienschutzzaun des Typs ZIEGER Flex ver- wendet. Der Amphibienzaun ist so zu installieren, dass dieser von Tieren nicht unterwandert oder untergraben werden kann. Der im Querschnitt C-förmige Zaun ist so zu stellen, dass die offene Seite vom Baufeld nach außen weg zeigt. Baufeld-seitig sind in abständen von 20 Metern Übersteighilfen am Amphibienzaun anzubringen, sodass die innerhalb des eingezäunten Baufel- des überwinternden Amphibien, bei einsetzender Aktivität im Frühjahr aus eigener Kraft verlassen können.  Da im Zuge der Erfassungen 2018 und 2019 westlich der Bahntrasse keine Amphibien festgestellt werden konnten, kann auf eine zusätzliche Kontrolle der Fläche wie im Baufeld östlich der Bahntrasse verzichtet werden. Eine Kontrolle von Amphibienwanderungen ist ebenfalls nicht not- wendig.  Anders verhält es sich bei den Reptilien, welche auch aus dem eingezäunten Baufeld westlich der Bahntrasse im Frühjahr abgefangen werden müssen. Diese Fläche darf ebenfalls erst nach Freigabe durch das Fachpersonal in Anspruch genommen werden. Sonstige Maßnahmen:  Die Amphibienzäune sind von der Umweltfachlichen Bauüberwachung regelmäßig auf Funktion zu prüfen.  Beschädigungen des Amphibienzauns sowie undichte Stellen sind der Umweltfachlichen Bau- überwachung umgehend mitzuteilen und unverzüglich zu beheben.  Auf dem Baufeld dürfen keine tieferen und ausdauernden Pfützen bzw. Kleinstgewässer entste- hen, durch die Amphibien ins Baufeld gelockt werden könnten. Bodensenken sind stets aufzufül- len.  6.2.3 Bewertung Mit den oben genannten Maßnahmen können alle Verbotstatbestände abgewendet werden. 6.3 Fachgutachterliches Fazit Die Zerstörung der Landlebensstätten der Amphibien sowie die Zerschneidungs- und Barrierewir- kung wirken sich bei der Variante mit Unterführungsbauwerk stärker aus als bei der Ausführung der Trasse mit Brückenbauwerk. Daher lässt sich abschließend festhalten, dass eine Variante mit Brü- ckenbauwerk im Hinblick auf die Amphibienfauna der Variante mit Unterführungsbauwerk vorzuzie- hen ist. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 23 7 Fische und Mollusken Grundlagen: Im Untersuchungsraum befinden sich die beiden Gewässer „Alte Bach“ - ein stark ausgebauter Tief- landbach - und das Stillgewässer „Hagsfelder Ententeich“, welches durch ein unterirdisches Rohr mit dem Alten Bach verbunden ist. Der Alte Bach durchfließt den Untersuchungsraum nahezu paral- lel zur Bahntrasse aus südöstlicher Richtung nach Norden. Das Fließgewässer wird durch die ge- plante Trasse gequert. Dabei sind unmittelbare Beeinträchtigungen zu erwarten. Der Hagsfelder En- tenteich befindet sich rund 100 m nördlich der geplanten Trasse und unterliegt keiner direkten Be- einträchtigung durch den Trassenbau. Mit dem Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) wurde eine Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie nachgewiesen. Die Art gilt nach der aktuellen Roten Liste Baden- Württembergs als vom Aussterben bedroht (BAER et al. 2014). Der Schlammpeitzger bewohnt den Alte Bach und den Hagsfelder Ententeich. Durch die Verbindung der beiden Gewässer stellt ein Eingriff in den Alte Bach möglicherweise einen Verbotstatbestand in beiden Lebensräumen dar. Aquatische oder terrestrische Molluskenarten aus den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie sowie besonders- oder streng geschützte Arten nach § 7, Abs.2 Bundesnaturschutzgesetz wurden nicht nachgewiesen. Von den nachgewiesenen aquatischen Arten wird die Gekielte Tellerschnecke (Planorbis carinatus) in der Roten Liste Baden-Württembergs als gefährdet eingestuft (LUBW 2008). 7.1 Variante mit Unterführungsbauwerk 7.1.1 Auswirkungen Baubedingtes Konfliktpotenzial: Der Alte Bach wird im Bereich des Baufeldes inklusive seiner Uferböschungen durch die Baumaß- nahme beeinträchtigt. Dabei kann durch Arbeiten am Gewässer (Verdolung und Brückenbau) die Tötung oder Verletzung von Individuen des Schlammpeitzgers sowie der Gekielten Tellerschnecke nicht ausgeschlossen werden. Durch den Eingriff kommt es zu einer abschnittsweisen Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Schlammpeitzgers und der Gekielten Tellerschnecke. Fer- ner kann es während der Bauarbeiten zur Verunreinigungen durch Einleiten von Betonwässer, Schmierstoffen und sonstigen verwendeten Chemikalien kommen, wodurch ebenfalls der Verbots- tatbestand der Tötung oder Verletzung von Individuen und der Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG) ausgelöster werden könnte. Anlage- und Betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Die Ausführung als Unterführungsbauwerk geht mit einer Unterführung des Alte Bach einher, bei der von einer dauerhaften Versiegelung der Uferbereiche auszugehen ist. Ferner kann auch das Bach- bett versiegelt und dadurch dauerhaft geschädigt werden. Die Veränderungen führen zu einer nach- haltigen Schädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten. 7.1.2 Maßnahmen Vermeidungsmaßnahmen und Bauzeitenbeschränkungen:  Im Vorfeld des Eingriffs bzw. der Arbeiten am Gewässer ist eine Fisch- und Molluskenbestands- bergung und Umsetzung durchzuführen.  Eine Bergung der Fische und Mollusken ist in der Hauptaktivitätszeit der Tiere zwischen April und September durchzuführen. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 24  Der Einsatz von Baumaschinen im Gewässer ist zu unterlassen.  Während der Bauarbeiten in Gewässernähe ist sicherzustellen, dass keine Betonwässer, Schmierstoffe und anderweitige verwendete Chemikalien in das Gewässer gelangen.  Die Überführung über den Bach sollte so gestaltet werden, dass die Veränderungen am Bachbett und Bachufer möglichst gering gehalten werden. Der Gewässerlauf sollte zur Wahrung der Konnektivität und Aktivität gewässerbewohnender Arten, inklusive eines mindestens ein Meter breiten Uferstreifens (beidseitig) überführt werden. Diese Uferstreifen sind nach Möglichkeit un- versiegelt zu gestalten. Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen:  Der dauerhafte Verlust der Gewässerufer und möglicherweise des Gewässerbettes am Alte Bach muss durch eine Entsiegelung der stark ausgebauten Gewässerabschnitte im Untersuchungs- raum ausgeglichen werden. Vorschläge zur Renaturierung und naturnahen Gestaltung von klei- nen Fließgewässern mit ökologischen Methoden gibt der Landesfischereiverband Baden-Würt- temberg e.V. (LFVBW) (Baur 2013).  7.1.3 Bewertung Mit den oben genannten Maßnahmen können alle Verbotstatbestände abgewendet werden. 7.2 Variante mit Brückenbauwerk 7.2.1 Auswirkungen Baubedingtes Konfliktpotenzial: Der Alte Bach wird im Bereich des Baufeldes inklusive seiner Uferböschungen durch die Baumaß- nahme temporär beeinträchtigt. Dabei kann es durch Arbeiten am Gewässer (temporäre Verdolung oder Brückenbau) zur Tötung oder Verletzung von Individuen des Schlammpeitzgers sowie der Ge- kielten Tellerschnecke kommen. Ferner kann es während der Bauarbeiten zu Verunreinigungen durch Einleiten von Betonwässern, Schmierstoffen und sonstigen verwendeten Chemikalien kom- men, wodurch ebenfalls der Verbotstatbestand der Tötung oder Verletzung von Individuen und der Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG) ausgelöst werden könnte. Anlage- und Betriebsbedingtes Konfliktpotenzial: Die Ausführung als geständertes Brückenbauwerk ermöglicht eine Unterführung des Fließgewäs- sers ohne dauerhafte Beeinträchtigung durch Versiegelung der Uferbereiche oder des Bachbettes. Schall- oder Beschattungswirkungen sind vernachlässigbar. 7.2.2 Maßnahmen Vermeidungsmaßnahmen und Bauzeitenbeschränkungen:  Im Vorfeld des Eingriffs bzw. der Arbeiten am Gewässer ist eine Fisch- und Molluskenbestands- bergung und Umsetzung durchzuführen.  Eine Bergung der Fische und Mollusken ist in der Hauptaktivitätszeit der Tiere zwischen April und September durchzuführen. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 25  Der Einsatz von Baumaschinen im Gewässer ist zu unterlassen.  Während der Bauarbeiten in Gewässernähe ist sicherzustellen, dass keine Betonwässer, Schmierstoffe und anderweitige verwendete Chemikalien in das Gewässer gelangen.  Die Überführung über den Bach sollte wenn möglich eingriffsfrei (ohne Veränderungen am Bach- bett und Bachufer) erfolgen. Wird in das Alte Bach-System eingegriffen (Verdolung, Brückenbau etc.) sind im Anschluss ein natürliches Gewässerbett und Gewässerufer wiederherzustellen.  7.2.3 Bewertung Mit den oben genannten Maßnahmen können alle Verbotstatbestände abgewendet werden. 7.3 Fachgutachterliches Fazit Die Eingriffe in das Fließgewässer Alte Bach wirken sich bei der Variante mit Unterführungsbauwerk stärker aus als bei der Ausführung der Trasse als Variante mit Brückenbauwerk, bei der keine anla- gebedingte und damit dauerhafte Versiegelung des betroffenen Gewässerabschnittes stattfindet. Daher lässt sich abschließend festhalten, dass eine Variante mit Brückenbauwerk im Hinblick auf die Vorkommen des Schlammpeitzgers und der Gekielten Tellerschnecke der Variante mit Unterfüh- rungsbauwerk vorzuziehen ist. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 26 8 Abschließendes Fazit Aus Tabelle 1 ist zu entnehmen, welche Bauweise bezogen auf die einzelnen Tiergruppen aus fachgutachterlicher Sicht vorzuziehen ist. Tab. 1: Übersicht der einzelnen Tiergruppen bezogen auf beide Varianten Fauna Variante mit Unterführungs- bauwerk Variante mit Brückenbau- werk Fledermäuse - + Vögel - + Reptilien - + Amphibien - + Haselmaus Fische und Mollusken - + Abschließend lässt sich festhalten, dass die Variante mit Brückenbauwerk in Bezug auf die Fauna weniger Auswirkungen hat und somit der Variante mit Unterführungsbauwerk eindeutig vorzuzie- hen ist. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 27 9 Literatur [ARSU 1998] ARSU [ARBEITSGRUPPE FÜR REGIONALE STRUKTUR- UND UMWELTFORSCHUNG GMBH] (1998): Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 2, Ausbaustrecke Hamburg – Berlin. Biologische Begleituntersuchungen (Monitoring) Zur Er- mittlung Baubedingter Auswirkungen Auf Die Tierwelt (1993-1997) – Abschlussbericht. – Im Auftrag Der Planungs- gesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit mbH (PB DE), unveröffentlicht. [ARGE FLEDERMÄUSE UND VERKEHR 2010]: ARGE FLEDERMÄUSE UND VERKEHR, LÜTTMANN, J., FUHRMANN, M., HELLENBROICH, T., KERTH, G., SIEMERS, S. et al. (2010): Zerschneidungswirkung von Straßen und Schienenverkehr auf Fleder- mäuse. Quantifizierung und Bewältigung verkehrsbedingter Trennwirkungen auf Fledermauspopulation als Arten des Anhangs der FFH-Richtlinie. März 2010 – FuE- Vorhaben 0.2.0256/2004/LR des Bundesministerium für Ver- kehr, Bau- und Stadtentwicklung.388S.- Bonn/Trier. [BAER et al. 2014] BAER, J., BLANK, S., CHUCHOLL, CH., DUSSLING, U., BRINKER, A (2014): Die Rote Liste für Baden-Württem- bergs Fische, Neunaugen und Flußkrebse - Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Würt- temberg, Stuttgart, 64 S. [BAUR 2013]: BAUR, WERNER H. (2013): Renaturierung kleiner Fließgewässer mit ökologischen Methoden. LFVBW. Stuttgart. [BMVI 2000] BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR UND DIGITALE INFRASTRUKTUR (2000): Merkblatt zum Amphibienschutz an Stra- ßen (MAmS). Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 2/2000 vom 31. Januar 2000. FGSV Verlag. Köln. [FGSV 2008] FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN [Hrsg.] (2008): Merkblatt zur Anlage von Que- rungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen (MAQ). [FÖA 2011] FÖA LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH (2011): Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr, Entwurf. Im Auftrag von Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. [GLANDT 2014]: GLANDT, DIETER (2014): Heimische Amphibien. Aula. Wiebelsheim. [GLANDT 2018]: GLANDT, DIETER (2018): Praxisleitfaden Amphibien- und Reptilienschutz. Springer Spektrum. Berlin. [KREUZINGER 2008] KREUZINGER, J. (2008): Kulissenwirkung und Vögel: Methodische Rahmenbedingungen für die Auswir- kungsanalyse in der FFH-VP. Präsentation im Rahmen der Vilmer Expertentagung vom 29.09. – 01.10.2008: Be- stimmung der Erheblichkeit und Beachtung der von Summationswirkungen in der FFH-VP – unter besonderer Be- rücksichtigung der Artengruppe Vögel. [LAUFER & PIEH 2007] LAUFER, H. UND PIEH, A. (2007): Wechselkröte. In: Laufer, H., Fritz, K., Sowig, P. [Hrsg.]: Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. Ulmer. Stuttgart. [LBW-SH 2011] LANDESBETRIEB STRAßENBAU UND VERKEHR SCHLESWIG- HOLSTEIN [HRSG.] (2011): Fledermäuse und Straßen- bau − Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Hol- stein. [LUBW 2008] LANDESAMT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG (LUBW) (Hrsg.) (2008): Rote Liste und Artenverzeichnis der Schnecken und Muscheln Baden-Württembergs. Bearbeitungsstand Dezember 2006. 2., neu bearbeitete Fassung. [RIMPP 2007] RIMPP, KURT (2007): Nördlicher Kammmolch. In: Laufer, H., Fritz, K., Sowig, P. [Hrsg.]: Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. Ulmer. Stuttgart. [SCHMID et al. (2012)] SCHMID, H.; DOPPLER, W.;HEYNEN, D. RÖSSLER, M.: Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht / - 2., überarb. Aufl. - Sempach : Schweizerische Vogelwarte [SMWA 2012] SÄCHSICHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR [Hrsg.] (2012): Planung und Gestal- tung von Querungshilfen für Fledermäuse. – Ein Leitfaden für Straßenbauvorhaben im Freistaat Sachsen. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 28 10 Anhang Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 29 10.1 Kartierergebnisse Fledermäuse 10.1.1 Methode 2018 Es wurden sechs nächtliche Begehungen mit Fledermausdetektoren auf der Untersuchungsfläche durchgeführt. Es wurden hierbei zeitgleich Ausflugbeobachtungen durchgeführt. Die Begehungen wurden nur in warmen (über 10°C), regenfreien und windarmen Nächten durchgeführt, bei denen mit einer hohen Fledermausaktivität gerechnet werden konnte. Als Fledermausdetektor diente der Petterson D1000X. Die Rufe wurden aufgezeichnet und manuell auf Artniveau ausgewertet. Hierzu wurde das Pro- gramm „Avisoft“ verwendet. Im Frühjahr 2018 wurde während der laubfreien Zeit, eine Höhlenkartierung durchgeführt, um das Potenzial an Quartieren festzustellen. Tab. 1: Begehungstermine zur Erfassung von Fledermäusen Datum Temperatur Wind Regen 05.06.2018 26°C keiner keiner 18.06.2018 19°C keiner keiner 18.07.2018 19°C keiner keiner 02.08.2018 28°C keiner keiner 22.08.2018 26°C keiner keiner 10.10.2018 13°C keiner keiner Ein Gerät zur automatisierten Rufaufzeichnung von Fledermausrufen (batcorder 3.0 ecoobs) wurde für jeweils 4- 5 Nächte an einem Standort platziert, um dort über die gesamte Nacht hinweg Fleder- mausrufe aufzuzeichnen. Dies wurde an zwei verschiedenen Standorten durchgeführt. Die aufge- zeichneten Rufe wurden mit Hilfe der Software Avisoft (eccobs) ausgewertet und händisch überprüft. 2019 Netzfang Aufgrund der Ergebnisse der akustischen Erfassung wurden im Sommer 2019 noch zusätzlich vier Netzfangnächte durchgeführt, um herauszufinden, ob es sich bei den Plecotus spec. Rufen um das Graue oder das Braune Langohr handelt und Rückschlüsse auf den Reproduktionsstatus zu schlie- ßen. Die Netzfänge wurden zwischen Sonnenuntergang bis 2 Uhr morgens durchgeführt. Die Netze wur- den hierbei in einem 10 Minuten-Intervall kontrolliert. Pro Nacht wurden >100 m Netzlänge gestellt. Die einzelnen Netze betrugen eine Länge von 6, 8,10 oder 12 Metern. Die Netzhöhe variierte zwi- schen 3 und 8 Metern. Die Netzfänge fanden unter der Verwendung eines Anlockgerätes „BatLure“, Fa. Apodemus statt. Die Aufstellungsorte der jeweiligen Netze variierten zwischen den einzelnen Netzfangnächten. Gefangene Tiere wurden vermessen, bestimmt und vor dem Freilassen am Fan- gort mit einer Farbmarkierung versehen, um eventuelle Wiederfänge nachweisen zu können. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 30 Tab. 2: Termine Netzfang Datum Wetter 19.06.2019 28°C- 12°C, leichter Wind 09.07.2019 16°C-12°C, leichter Wind 10.08.2019 24°C-16°C, windstill 14.08.2019 22°C-12°C, windstill Quartiersuche mittels Telemetrie Um mögliche Fledermaus-Wochenstubenquartiere im Planungsgebiet zu ermitteln, wurden gefan- gene reproduzierende weibliche Tiere oder Jungtiere besendert und anschließend über mehrere Tage mittels „Homing-In“ telemetriert. Für die Telemetrie wird den Fledermäusen ein Minisender (Typ V3 Fa. Telemetrie-Service Dessau) mit medizinischem Hautkleber (Firma Sauer GmbH, Deutschland) ins Rückenfell geklebt. Für die Telemetrie wurde ein Alinco-Empfänger (Typ DJ-X11) der Firma Wagener (Köln) und 2-Element Yagi Antennen (HB9CV) verwendet. Wurde ein Quartierbaum ermittelt, fanden Ausflugsbeobachtungen ab 30 Minuten vor Sonnenunter- gang statt. Zusätzlich wurden drei Geräte parallel zur automatisierten Rufaufzeichnung von Fledermausrufen in drei Erfassungsphasen an potenzielle Flugrouten ausgebracht. Die Batcorder 3.0, Fa. Eccobs, liefen pro Erfassungsphase 3-5 Nächte. Die Standorte der Geräte wurde hierbei bei jedem Durchgang variiert. 10.1.2 Ergebnisse 2018 Während der Höhlenbaumkartierung wurden auf dem Gelände 26 Höhlenbäume erfasst. 21 von die- sen könnten als Quartier für Fledermäuse dienen. Vermutlich müssen im Zuge des Bauvorhabens aber nur 12 der festgestellten Höhlenbäume gefällt werden. Eine Auflistung der erfassten Höhlen- bäume mit Angabe ihrer Quartiereignung ist in Tab. 2 vorhanden und in der Karte im Anhang gra- phisch dargestellt. Tab. 2: Liste der Höhlenbäume mit Angabe ihrer Quartiereignung für Fledermäuse Nr. GPS Nr. Beschreibung Fledermaus Betroffenheit 1 25 abgestorbene Pappel, Spechtloch Sommerquartier Winterquartier vermutlich nicht be- troffen 2 26 Ahorn am Bach mit Astabriss. ungeeignet vermutlich nicht be- troffen 3 27 Weide Loch zum Weg, ca. 8 m Sommerquartier Winterquartier vermutlich nicht be- troffen 4 28 Spechtloch, andere Seite Bach Sommerquartier Winterquartier vermutlich nicht be- troffen 5 29 Pappel, 2 Spechtlöcher 8m und 15m, Loch Seitenast, Astloch Richtung Wiese Sommerquartier Winterquartier vermutlich nicht be- troffen Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 31 Nr. GPS Nr. Beschreibung Fledermaus Betroffenheit 6 30 Weide an Schienen, Loch ca. 8 m Sommerquartier Winterquartier könnte betroffen sein 7 31 Weide bei Schienen mit 4 Spechtlö- chern am Stamm zur Wiese hin, 5 - 10 m Sommerquartier Winterquartier könnte betroffen sein 8 32 Pappel bei Schienen mit Loch im klei- nen Seitenast zur Wiese hin 12m , Wildschweine im Gebüsch Sommerquartier könnte betroffen sein 9 33 Weide fast abgestorben mit einem gro- ßem Loch in ca. 3 m Höhe. Im Stamm daneben Riss Sommerquartier, Winterquartier vermutlich nicht be- troffen 10 34 alter Apfelbaum, innen hohl Sommerquartier vermutlich nicht be- troffen 11 35 Weide Loch am Stamm 5 m und ein Loch Seitenast 8m Sommerquartier vermutlich nicht be- troffen 12 36 abgestorbene Weide am Weg, Specht- loch ca. 2 m Sommerquartier vermutlich nicht be- troffen 13 37 Baum am weg mit F markiert, Specht- loch 2 m Sommerquartier Winterquartier vermutlich nicht be- troffen 14 38 Birne mit Stammloch 1 m - könnte betroffen sein 15 39 Walnuss mit großem Stammloch und Spechtloch Sommerquartier Winterquartier könnte betroffen sein 16 40 Spechtloch 1m das nur leicht nach oben geht Einzelquartier könnte betroffen sein 17 41 Apfelbaum mit Loch ungeeignet könnte betroffen sein 18 42 Weide mit 5 Spechtlöchern zur Wiese hin, unten am Stamm großes Loch, 10 m Seitenast Loch, 4 am Stamm andere Seite Sommerquartier Winterquartier könnte betroffen sein 19 43 Weide mit grüner Pfeil, Spechtloch ca. 10 m Höhle, Star schaut raus Sommerquartier Winterquartier könnte betroffen sein 20 44 Weide mit grüner 2, Spechtloch ca. 2 m hoch Sommerquartier Winterquartier könnte betroffen sein 21 45 Baum mit Loch 1,5 m Sommerquartier könnte betroffen sein 22 46 Spechtloch 2 m und Hackstellen Sommerquartier könnte betroffen sein 23 47 Walnuss 2 Spechtlöcher 1 m und 1, 5 m . ungeeignet könnte betroffen sein 24 48 Weide mit Spechtlöcher 2 auf Wiesen- seite, Meise kommt raus, großes Loch zur Straße hin Sommerquartier könnte betroffen sein 25 49 Loch im Stamm ungeeignet könnte betroffen sein 26 50 Loch im Stamm 2 m Sommerquartier könnte betroffen sein Insgesamt konnten in dem Gebiet sechs Fledermausarten sicher festgestellt werden: Die Breitflügel- fledermaus, der Große Abendsegler, der Kleine Abendsegler, die Rauhautfledermaus, die Mücken- fledermaus und die Zwergfledermaus. Nicht sicher bestimmt aber auch nicht ausgeschlossen wer- den konnte die Zweifarbfledermaus welche sehr ähnlich rufen kann wie Breitflügelfledermaus bzw. der Kleine Abendsegler. Diese nicht klar definierten Rufe wurden unter „.Nyctaloid“ zusammenge- fasst. Zudem wurden Rufe der Gattung Plecotus, zu Deutsch Langohren aufgenommen. Die Schwesterarten des Braunen Langohres und des Grauen Langohres sind anhand ihrer Rufe nicht zu unterscheiden, so dass beide Arten als potentiell vorkommend angenommen werden müssen. Insbesondere die Zwergfledermaus war stark vertreten, gefolgt von Mückenfledermaus und Großem Abendsegler .Die vorkommenden Arten flogen häufig entlang der Baum- und Heckenlinien entlang der Wege und der Bahngleise entlang. Sie jagten aber auch häufig in den Bereichen der Streuobst- wiesen bzw. über den offenen Wiesenbereichen. Ebenfalls wurde der sich im Untersuchungsbereich Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 32 befindliche Teich öfter aufgesucht, da sich hier Mückenschwärme sammelten. Sowohl die Bahn- gleise als auch die beiden großen Straßen Haid-und Neu-Straße sowie die Elfmorgenbruchstraße wurden gelegentlich von Fledermäusen gequert. Dies ist nicht verwunderlich, da viele der vorkom- mende Fledermausarten wie Großer und Kleiner Abendsegler sowie Breitflügelfledermäuse und Zwergfledermäuse häufig im freien Lufttraum jagen und solche Hindernisse in großen Höhe queren. Interessanterweise konnte, abgesehen von drei Langohrrufen, welche auch dem Braunen Langohr zugeordnet werden könnten, keine klassischen Waldarten aufgezeichnet werden, obwohl sich am Rand des Untersuchungsbereich ein großes Waldgebiet erstreckt. Offenbar scheuten die dort ver- mutlich vorkommenden Waldarten, sich dem Waldrand mit der stark befahrenen Straße zu nähern. Mit 9 Fledermausarten weißt das Gebiet eine mittlere bis hohe Artenvielfalt auf. Das gleiche gilt für die nächtliche Aktivität mit 51,77 Rufsequenzen /h. Es konnte keine Fledermausquartiere in dem Untersuchungsbereich sicher nachgewiesen werden. Da sich alle Höhlungen in größeren Höhen befinden, konnte diese nicht direkt überprüft werden. Es wurden daher abendliche Ausflugsbeobachtungen durchgeführt. Ein Ausflug von Fledermäusen aus den vorhandenen Baumhöhlen konnte nicht festgestellt werden. Da Fledermäuse über sehr viele Quartiere verfügen, welche alle paar Tage gewechselt werden, ist eine negative Ausflugsbeobach- tung aber kein sicheres Ausschlusskriterium. Oft wird ein Quartier nur wenige Tage im Monat ge- nutzt. Daher müssen vorerst alle prinzipiell für Fledermäuse geeigneten Baumhöhlen als potenzielle Fledermausquartiere betrachtet werden. Ein Ausschluss ist nur durch eine Sichtkontrolle mit Hilfe großer Leitern, Hubsteigern oder Baumkletterern möglich. Da kurz nach Sonnenuntergang nur Einzeltiere gesichtet werden konnten und nie eine größere Gruppe von Fledermäusen, wird davon ausgegangen, dass sich in dem Gebiet keine Wochenstuben befinden. Es könnten höchstens Einzelquartiere von Fledermäusen vorhanden sein. Tab. 3: Liste der aufgezeichneten Fledermausrufe während der Transektkartierung Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname Aufgezeichnete Rufsequenzen Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler 2 Plecotus spec. Graues oder Braunes Langohr 3 Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus 9 Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 12 Nyctaloid Kleiner Abendsegler, Breitflügelfledermaus oder Zweifarbfledermaus 35 Nyctalus noctula Großer Abendsegler 37 Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus 37 Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 361 Summe 496 Rufsequenzen /h 51,77 Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 33 Tab. 4: Liste der durch automatisierte Aufzeichnungsgeräte aufgezeichneten Fledermausrufe. Die Aufnahmen fanden vom 29.06.2018 bis 02.07.2018 und vom 27.07.2018 bis 31.07.2018 statt Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname Rufaufnahmen Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 5 Plecotus Braunes oder Graues Langohr 5 Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler 6 Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus 11 Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus 18 Nyctalus noctula Großer Abendsegler 37 Nyctaloid Kleiner Abendsegler, Breitflügelfledermaus o- der Zweifarbfledermaus 171 Chiroptera spec. unbestimmte Fledermaus 196 Pipistrelloid Zwergfledermaus, Mü- ckenfledermaus oder Rauhautfledermaus 239 Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 1698 Sessions 9 Rufaufnahmen gesamt 2386 Aufgezeichnete Minu- ten 89,92 Tab. 5: Schutz- und Gefährdungsstatus der vorkommenden Fledermausarten. Deutscher Name Artname § RL D RL BW FFH IV NQ Braunes Langohr Plecotus auritus s V 3 x H Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus s G 2 x S Graues Langohr Plecotus austriacus s 2 1 x H Großer Abendsegler Nyctalus noctula s V i x S Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri s D 2 x S Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus s D G x S Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii s * I x S Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus s D I x H Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus s - 3 x S Legende: RL D = Rote Liste Deutschland; RL BW = Rote Liste Baden-Württemberg Rote Liste - Kategorien: 0 = Ausgestorben; 1 = Vom Aussterben bedroht; 2 = Stark gefährdet; 3 = Gefährdet; V = Art der Vorwarnliste; I = Gefährdete wandernde Art; G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt; - =Ungefährdet § = Gesetzlicher Schutzstatus: b = besonders geschützt, s = streng geschützt; FFH IV = Im Anhang IV der EU Flora Fauna Habitat Richtlinie aufgeführte Arten; NQ = Nachweisqualität: S = Sicherer Artnachweis, H = Hinweis auf mögliches Artvorkommen aufgrund von nicht eindeutig zuordenbarer Echoortungsaufnahmen und weiterer Informationen zu deren regionalen Verbreitung Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 34 2019 Insgesamt konnten durch die Netzfänge 17 Fledermäuse verteilt auf 5 Arten gefangen werden. Tab. 3: Ergebnisse Netzfang Datum Art Biometrische Daten 19.06.2019 kein Fang 09.07.2019 Pipistrellus pipistrellus Adult, M, Sexuell aktiv, Pipistrellus pipistrellus Adult, M, Sexuell aktiv 10.08.2019 Pipistrellus pipistrellus Adult, Weibchen, postlaktierend Pipistrellus pipistrellus Adult, Weibchen, postlaktierend Pipistrellus pygmaeus Adult, Männchen, sexuell aktiv Nyctalus noctula Adult, Männchen, sexuell aktiv Pipistrellus pipistrellus Adult, Weibchen, laktierend Nyctalus leisleri Adult, Männchen, sexuell aktiv Nyctalus leisleri Adult, Weibchen, laktierend 14.08.2019 Pipistrellus pipistrellus Juvenil, Weibchen, Pipistrellus pipistrellus Adult, Männchen, sexuell aktiv Pipistrellus pipistrellus Adult, Männchen, Sexuell aktiv Pipistrellus pipistrellus Adult, Weibchen, laktierend Pipistrellus pipistrellus Juvenil, Weibchen, Nyctalus noctula Juvenil, Weibchen, Pipistrellus pipistrellus Adult, Weibchen, laktierend Plecotus auritus Juvenil, Weibchen, besendert am 14.08.2019 Durch die Untersuchungen konnte eine Wochenstube des Braunen Langohrs westlich der Büchiger Allee nachgewiesen werden. Insgesamt konnten drei verschiedene Quartierbäume ermittelt werden. Bei einer Ausflugsbeobachtung am 16.08.2019 konnten 10 ausfliegende Tiere beobachtet werden. Bei der Ausflugsbeobachtung am 19.08.2019 konnten sieben Tiere beobachtet werden. Bei der Aus- flugsbeobachtung am 21.08.2019 konnten keine ausfliegenden Fledermäuse beobachtet werden. Dies lag vor allem an dem dichten Blätterdach. Innerhalb des Untersuchungsraumes konnten keine Quartierbäume ausfindig gemacht werden. Es werden oft Quartierbäume, welche eng benachbart liegen, als Quartierverbund genutzt. Daher wird die Wahrscheinlichkeit, dass diese Art Baumhöhlen innerhalb des Untersuchungsraumes als Wochenstube nutzt, als gering angesehen. Der Untersu- chungsraum wird jedoch nachweislich als Jagdhabitat genutzt. Das Gebiet wird durch das Gewässer als wertvoll für diese kleinräumig agierende Art eingestuft. Rufauswertung Die Rufauswertung konnte noch nicht abgeschlossen werden. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 35 Abb. 1: Standorte der Batcorder Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 36 Abb. 2: Nachgewiesene Fledermausarten Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 37 10.2 Kartierergebnisse Haselmaus 10.2.1 Methode Zur Erfassung der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) wurden im April 2019 an geeigneten Ge- hölzen im Untersuchungsraum 17 Haselmaus-Niströhren ausgebracht kontrolliert. Bisher konnten drei von vier Kontrollgängen durchgeführt werden. Der letzte Kontrolldurchgang der Niströhren steht noch aus. 10.2.2 Ergebnisse Nach drei Kontrollen der Niströhren konnte bisher kein Nachweis der nach dem BNatSchG streng geschützten und im Anhang IV gelisteten Haselmaus im Untersuchungsraum erbracht werden. Ein endgültiges Ergebnis wird im November 2019 vorgelegt. 10.2.3 Bewertung Aufgrund bislang fehlender Nachweise können Konflikte mit der Haselmaus derzeit ausgeschlossen werden. Ferner werden keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haselmaus durch das Bauvor- haben zerstört oder beschädigt. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG werden nicht ausgelöst. 10.3 Kartierergebnisse Vögel 10.3.1 Methode Zwischen April und Juni wurden drei Begehungen im Untersuchungsraum durchgeführt. Die Erfas- sung der Brutvögel erfolgte nach den in SÜDBECK et al. (2005) beschriebenen Methodenstandards zur Revierkartierung. Tab. 4: Begehungstermine der Brutvogelerfassungen Datum Uhrzeit Wetter 26.03.2018 8:15-10:30 7 °C, bewölkt, trocken, windstill 18.04.2018 8:00-10:15 13°C, sonnig, windstill, trocken 03.05.2018 7:30-9:30 12°C, leicht bewölkt, windstill, trocken 17.05.2018 6:50-9:10 14°C, leicht bewölkt, windstill, trocken 04.06.2018 7:10-9:15 16°C, sonnig, windstill, trocken 10.3.2 Ergebnisse Insgesamt konnten 59 Vogelarten nachgewiesen werden. Die Brutreviere der im Untersuchungs- raum brütenden Vögel wurden noch nicht ermittelt. Zu den individuenstärksten Arten zählen in ab- steigender Reihenfolge der Star, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke und Haussperling. Von den im Untersuchungsraum nachgewiesenen Arten gehört die Kornweihe zu den stark gefähr- deten Arten in Deutschland. Gemäß Roter Liste BW 2016 gilt die Art in BW als verschollen. Gesi- cherte Nachweise (Wintergast) sind in Karlsruhe auf dem Alten Flugplatz bekannt. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 38 Zu den in Baden-Württemberg gefährdeten Arten mit Vorkommen im Untersuchungsraum zählen der Grauspecht (RL-BW 2; RL-D 2) und der Trauerschnäpper (RL-BW 2; RL-D 3). Gefährdete Arten sind der Pirol (RL-BW 3; RL-D V), die Rauchschwalbe (RL-BW 3; RL-D 3), das Teichhuhn (RL-BW 3; RL-D V) und der Fitis (RL-BW 3). Zudem stehen die folgenden Arten in Baden-Württemberg auf der Vorwarnliste (Feldsperling, Gold- ammer, Mauersegler, Weißstorch, Weidenmeise, Klappergrasmücke, Stockente, Gartenrotschwanz, Turmfalke, Haussperling. Tab. 5: Liste der nachgewiesenen Vogelarten mit Angabe zu Schutzstatus, Gefährdungskategorie und Gebietsstatus Deutscher Name Wissenschaftlicher Art- name Rote-Liste BNatSchG Art1_VS RL_BW BW D Amsel Turdus merula * b Bachstelze Motacilla alba * R b Blaumeise Cyanistes caeruleus * b Buchfink Fringilla coelebs * b Buntspecht Dendrocopos major * b Dohle Coloeus monedula * b Dorngrasmücke Sylvia communis * b Eichelhäher Garrulus glandarius * b Elster Pica pica * b Feldsperling Passer montanus V V b Fitis Phylloscopus trochilus 3 b Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla * b Gartengrasmücke Sylvia borin * b Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus V V b Goldammer Emberiza citrinella V V b Graureiher Ardea cinerea * b Grauspecht Picus canus 2 2 s l Grünfink Carduelis chloris * b Grünspecht Picus viridis * s Haubenmeise Parus cristatus * b Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * b Haussperling Passer domesticus V V b Heckenbraunelle Prunella modularis * b Klappergrasmücke Sylvia curruca V b Kleiber Sitta europaea * b Kohlmeise Parus major * b Kornweihe Circus cyaneus 0 1 s l Mauersegler Apus apus V b Mäusebussard Buteo buteo * s Misteldrossel Turdus viscivorus * b Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * b Nachtigall Luscinia megarhynchos * b Neuntöter Lanius collurio * b l Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 39 Deutscher Name Wissenschaftlicher Art- name Rote-Liste BNatSchG Art1_VS RL_BW BW D Pirol Oriolus oriolus 3 V b Rabenkrähe Corvus corone * b Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 3 b Ringeltaube Columba palumbus * b Rotdrossel Turdus iliacus ♦ b Rotkehlchen Erithacus rubecula * b Rotmilan Milvus milvus * V s l Schwanzmeise Aegithalos caudatus * b Schwarzmilan Milvus migrans * s l Singdrossel Turdus philomelos * b Star Sturnus vulgaris * 3 b Stieglitz Carduelis carduelis * b Stockente Anas platyrhynchos V b Straßentaube Columba livia f. dom. ♦ b Sumpfmeise Poecile palustris * b Tannenmeise Periparus ater * b Teichhuhn Gallinula chloropus 3 V s Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus * b Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 2 3 b Turmfalke Falco tinnunculus V s Waldbaumläufer Certhia familiaris * b Weidenmeise Poecile montanus V b Weißstorch Ciconia ciconia V 3 s l Zaunkönig Troglodytes troglodytes * b Zilpzalp Phylloscopus collybita * b RL BW =Rote Liste Baden-Württembergs RL D = Rote Liste Deutschland Rote Liste - Kategorien: 0 = Ausgestorben / Verschollen; 1 = Vom Aussterben bedroht; 2 = Stark gefährdet; 3 = Gefährdet; V= Art der Vorwarnliste; ♦ Nicht bewertet; * Ungefährdet BNatSchG - gesetzlicher Schutzstatus gemäß Bundesnaturschutzgesetz: b = besonders geschützt, s = streng geschützt; Art1_VS_RL_BW: Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie in Baden-Württemberg Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 40 Abb. 3: Nachgewiesene Vogelarten Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 41 10.4 Kartierergebnisse Reptilien 10.4.1 Methode Erhebungen zum Nachweis von Reptilien wurden in einem Zeitraum von Mai bis August durchge- führt. Hierbei wurde insbesondere der Bereich nahe der Bahntrasse und westlich der Haid- und-Neu- Straße untersucht. Zusätzlich wurden die als Reptilienhabitat geeignete Hecken- und Gebüschstruk- turen über das gesamte Untersuchungsgebiet begangen. Die Kartierdurchgänge erfolgten in den Morgen- und Vormittagsstunden. Die heiße Mittagszeit wurde somit ausgespart. Zusätzlich wurden noch 30 Reptilienbretter verteilt über das Untersuchungsgebiet ausgebracht und bei den Kartierdurchgängen kontrolliert. 10.4.2 Ergebnisse Streng geschützte Arten Im UR konnten die streng geschützte Mauer-und Zauneidechse nachgewiesen werden. Mauereidechse Der Schwerpunkt der lokalen Mauereidechsenpopulation konnte entlang der Bahntrasse und den umliegenden Gebüschstrukturen nachgewiesen werden. Die Population erstreckt sich von den Bahngleisen sowohl nach Osten als auch nach Westen entlang von Gebüsch- und Heckenstruktu- ren. Am Straßenbahngleis wurden keine Reptilien nachgewiesen. Westlich der Haid- und-Neu- Straße und östlich des Elfmorgenbruchstraße konnten keine Mauereidechsen nachgewiesen wer- den. Zauneidechse Zauneidechsen konnten verteilt über das gesamte Untersuchungsgebiet beobachtet werden. Ent- lang der Bahngleise konnten nur vereinzelt Zauneidechsen beobachtet werden. Ein Schwerpunkt des Vorkommens konnte westlich der Haid- und Neu-Straße verzeichnet werden. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 42 Abb. 4: Nachgewiesene Reptilien Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 43 Besonders geschützte Arten Ringelnatter Östlich des Bahngleises konnten vereinzelt Ringelnattern gesichtet werden. Blindschleiche Entlang der Bahngleise konnte eine Blindschleiche unter einem Reptilienbrett nachgewiesen wer- den. Gelbhalsmaus Verteilt über das Untersuchungsgebiet konnten unter den Reptilienbrett Gelbhalsmäuse gesichtet werden. Blauflügelige Ödlandschrecke Im Westen angrenzend an das Industriegebiet konnten mehrere blauflügelige Ödlandschrecken ge- sichtet werden. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 44 10.5 Kartierergebnisse Amphibien 10.5.1 Untersuchung der Wanderbeziehungen Anlass und Aufgabenstellung Mit dem Hagsfelder Ententeich, dem Fließgewässer „Alte Bach“ sowie privaten Gartenteichen auf dem Gelände des Kleingärtnervereins Rintheim e.V., befinden sich mehrere mögliche Fortpflan- zungshabitate für Amphibien im Untersuchungsraum (UR). Zahlreiche geeignete Landhabitate sind in den umliegenden Offenlandstrukturen aus Wiesen, Hecken, Kleingärten und Altholzbeständen zu finden. Es ist von einer hohen Konnektivität zwischen Fortpflanzungsgewässern und Landhabi- taten auszugehen. Durch die geplante Trassenführung der Südumfahrung Hagsfeld würde diese Konnektivität erheblich gestört werden. Eine Untersuchung der Wanderbewegungen der Amphi- bien in der Hauptaktivitätszeit zwischen März und Juni soll Aufschluss über das betroffene Arten- spektrum, Aktivitätsräume, Phänologie und die Abundanzen geben. 10.5.1.1 Methode Südlich des Hagsfelder Ententeichs, entlang des Westufers des Fließgewässers „Alte Bach“, entlang des Westufers des südlichen Wiesengrabens sowie am Brückenübergang Kleingärtnerweg wurden am 5. März 2018 rund 680 m Amphibienschutzzaun aufgestellt. Zeitgleich wurden 34 Fangeimer mit Ausstiegshilfen in einem Abstand von 20 m, jeweils in der vermuteten Zugrichtung der Amphibien, am Zaun installiert. Zwischen dem 6. März und 5. Juni (92 Tage) wurden die Fangeimer täglich in den Morgenstunden kontrolliert. Der Abbau der Anlage erfolgte am 5. Juni. 10.5.1.2 Ergebnisse Tab. 6: Liste der nachgewiesenen Amphibienarten mit Angabe zum Schutzstatus und Gefährdung Art Anzahl Zeitraum Zugrichtung BNatSchG FFH RL BW Erdkröte (Bufo bufo) 124 10.03. - 11.05. Zum Ententeich aus mittl./südl. UR b - V Wechselkröte (Bufo viridis) 1 04.04. Zur Kleingartenanlage aus mittl. UR s IV 2 Bergmolch (Ichthyosaura alpestris) 12 10.03. - 11.04. Zur Kleingartenanlage aus mittl. UR b - N Teichmolch (Lissotrition vulgaris) 15 09.03. - 05.04. Zur Kleingartenanlage aus mittl. UR b - V Kammmolch (Triturus cristatus) 1 24.03. Zur Kleingartenanlage aus mittl. UR s II, IV 2 Teichfrosch (Pelophylax esculentus) 6 29.03. - 05.04. Zum „Alte Bach“ aus mittl. UR b - D Rote Liste Baden-Württemberg (LAUFER 2007); Deutschland (KÜHNEL et al. 2009) 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; D = Daten defizitär; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; N = derzeit nicht gefährdet Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) b = besonders geschützt; s = streng geschützt FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Amtbl. EG 1992, L 20:7-50). II = Anhang II, Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen IV = Anhang IV, streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse V = Anhang V, Arten, für die bestimmte Regelungen zu Entnahme und Nutzung bestehen. Abb. 5: Fundorte der Erdkröte Linie rot = Lage des Amphibienzauns mit Fangeimern, Pfeil orange = ermittelte Wanderrichtung, Punkt orange = Fangeimer mit den höchsten Fangzahlen, Linie grau = Lage der Trasse Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 46 Abb. 6: Fundorte des Bergmolches Linie rot = Lage des Amphibienzauns mit Fangeimern, Pfeil orange = ermittelte Wanderrichtung, Punkt orange = Fangeimer mit den höchsten Fangzahlen, Linie grau = Lage der Trasse Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 47 Abb. 7: Fundorte des Teichmolches Linie rot = Lage des Amphibienzauns mit Fangeimern, Pfeil orange = ermittelte Wanderrichtung, Punkt orange = Fangeimer mit den höchsten Fangzahlen, Linie grau = Lage der Trasse Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 48 Abb. 8: Fundort des Kammmolchs Linie rot = Lage des Amphibienzauns mit Fangeimern, Pfeil orange = ermittelte Wanderrichtung, Punkt orange = Fangeimer mit den höchsten Fangzahlen, Linie grau = Lage der Trasse Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 49 Abb. 9: Fundort der Wechselkröte Linie rot = Lage des Amphibienzauns mit Fangeimern, Pfeil orange = ermittelte Wanderrichtung, Punkt orange = Fangeimer mit den höchsten Fangzahlen, Linie grau = Lage der Trasse Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 50 Abb. 10: Fundorte des Teichfrosches Linie rot = Lage des Amphibienzauns mit Fangeimern, Pfeil orange = ermittelte Wanderrichtung, Punkt orange = Fangeimer mit den höchsten Fangzahlen, Linie grau = Lage der Trasse 10.5.1.3 Bewertung Die Wanderbewegungen von 6 Amphibienarten konnten im UR nachgewiesen werden. Darunter mit dem Kammmolch (Triturus cristatus) und der Wechselkröte (Bufo viridis) zwei FFH-Anhang IV Arten. Aufgrund des Einzelfundes handelt sich bei der männlichen Wechselkröte mit hoher Wahrschein- lichkeit um ein vagabundierendes Individuum. Ein geeignetes Laichgewässer ist im weiteren Umfeld nicht vorhanden. Eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Art kann aus den Ergebnissen nicht abge- leitet werden. Der Einzelfund des männlichen Kammmolches deutet ebenfalls auf ein vagabundierendes Einzele- xemplar hin. Eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Art kann aus den Ergebnissen nicht abgeleitet werden. Die am häufigsten erfasste Amphibienart ist die Erdkröte (Bufo bufo) (BNatSchG: besonders ge- schützt), welche ausschließlich den Hagsfelder Ententeich als Fortpflanzungsstätte nutzt. Dabei han- delt es sich wahrscheinlich um eine Subpopulation des Hauptvorkommens im Bereich des Elfmor- genbruchs, welcher im Osten an den UR angrenzt. Eine Konnektivität zu westlich gelegenen Popu- lationen scheint aufgrund der Zerschneidungswirkung der Gleisanlagen und fehlender Vernetzungs- Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 51 strukturen ausgeschlossen. Die Landhabitate der Erdkröte befinden sich in den östlichen Saumstruk- turen entlang der Gleisanlagen sowie der Kleingartenanlage südlich des UR. Das Ergebnis lässt auf eine erhebliche Beeinträchtigung der örtlichen Population schließen. Der Bergmolch (Ichthyosaura alpestris) und der Teichmolch (Lissotrition vulgaris) sind im UR etwa gleich stark vertreten. Ihre Landhabitate befinden sich in den östlichen Saumstrukturen entlang der Gleisanlagen, der Kleingartenanlage südlich des UR sowie der Wiese im mittleren Teil des UR. Die Ergebnisse lassen auf eine Fortpflanzungsstätte innerhalb der Kleingartenanlage (private Gartentei- che) im südöstlichen Randbereich des UR schließen. Das Ergebnis lässt auf eine erhebliche Beein- trächtigung der örtlichen Population schließen. Aus der Gruppe der Froschlurche konnte im UR nur der Teichfrosch (Pelophylax kl. esculentus) nachgewiesen werden. 6 Individuen wurden auf ihren Wanderungen aus dem Winterhabitat zum Fließgewässer „Alte Bach“ nachgewiesen - damit deutlich weniger Individuen als bei Kartierungen in den Fortpflanzungsgewässern erfasst wurden. Die Kartierungen zeigten zudem ein größeres Vor- kommen im Hagsfelder Ententeich, wo neben dem Fließgewässer „Alte Bach“, die Haupt-Fortpflan- zungsstätte der Art liegt. Da Teichfrösche nur teilweise in größerer Entfernung vom Fortpflanzungs- gewässer überwintern, kann eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Art ausgeschlossen werden. 10.5.2 Amphibienkartierung Anlass und Aufgabenstellung Mit dem Hagsfelder Ententeich, dem Fließgewässer „Alte Bach“ sowie privaten Gartenteichen auf dem Gelände des Kleingärtnervereins Rintheim e.V., befinden sich mehrere mögliche Fortpflan- zungshabitate für Amphibien im UR. Zahlreiche geeignete Landhabitate sind in den umliegenden Offenlandstrukturen aus Wiesen, Hecken, Kleingärten und Altholzbeständen zu finden. Ergebnisse der Untersuchung von Wanderbeziehungen im UR zeigen das Vorkommen der Erdkröte, Wechsel- kröte, Kammmolch, Bergmolch, Teichmolch und Teichfrosch. Alle o.g. Gewässer werden auf ihre Funktion als Fortpflanzungsstätten untersucht und die darin vorkommenden Amphibienarten erfasst. 10.5.2.1 Methode Während der Hauptaktivitätszeit der Amphibien zwischen Februar und Mai wurden im Jahr 2018 6 Erfassungen am 22.02., 03.04., 04.04., 24.04., 25.04., 28.05. durchgeführt. Dabei wurden mit Bege- hungen in den Abend- sowie in den Morgenstunden die unterschiedlichen Aktivitätsphasen der zu erwartenden Arten berücksichtigt. Die durchgeführten Erfassungsmethoden waren Beobachtung, Verhören, Leuchten, Kescherfang und Einsatz von Amphibienreusen. Da die privaten Gartenteiche in der Kleingartenanlage nicht zugänglich sind, konnten diese nicht in die Erfassungen einbezogen werden. Der feuchte Graben im südlichen UR lag in der Erfassungszeit trocken. 10.5.2.2 Ergebnisse Tab. 7: Erfasstes Artenspektrum der Amphibienkartierungen Datum Gewässer Art Status Anzahl Sonstige 22.02.2018 morgens Ententeich keine Funde - - - Alte Bach keine Funde - - - Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 52 Datum Gewässer Art Status Anzahl Sonstige 03.04.2018 abends Ententeich Erdkröte Teichfrosch adult adult 34 1 1 Schlammpeitzger 1 Nutria Alte Bach keine Funde - - ~ Dreistacheliger Stichling ~ Blaubandbärbling 04.04.2018 morgens Ententeich keine Funde - - 4 Dreistacheliger Stichling 10 Blaubandbärbling 1 Sonnenbarsch 24.04.2018 abends Ententeich Erdkröte Teichfrosch Larve adult >100 12 4 Kalikokrebs Alte Bach Teichfrosch adult 7 ~ Dreistacheliger Stichling 1 Gründling 2 Kalikokrebs 25.04.2018 morgens Ententeich Erdkröte Larve >100 16 Blaubandbärbling 28.04.2018 abends Ententeich Teichfrosch Teichfrosch Teichfrosch Seefrosch adult Laich Larve adult 5 2 10 1 2 Nutria >100 Kalikokrebs Alte Bach Teichfrosch adult 1 ~ Dreistacheliger Stichling ~ Kalikokrebs Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 53 Abb. 11: Nachgewiesene Amphibienarten Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 54 10.5.2.3 Bewertung Die Reproduktion der Arten Erdkröte und Teichfrosch wurde im Hagsfelder Ententeich nachgewie- sen. Des Weiteren halten sich Teichfrosch und Seefrosch im Fließgewässer „Alte Bach“ zur Laichzeit auf. Die Reproduktion konnte allerdings nicht festgestellt werden. Die Arten Teichmolch, Bergmolch, Kammmolch und Wechselkröte, welche im Zuge der Untersuchung der Wanderbeziehungen im Un- tersuchungsgebiet erfasst werden konnten, wurden in den untersuchten Gewässern nicht nachge- wiesen. Die Reproduktionsstätten der Molcharten befinden sich wahrscheinlich den privaten Garten- teichen innerhalb der Kleingartenanlage. Bei den Einzelfunden von Kammmolch und Wechselkröte handelt es sich wahrscheinlich um vagabundierende Männchen. Wie in der Untersuchung der Wanderbeziehungen festgestellt wurde, ist der Hagsfelder Ententeich die einzige Reproduktionsstätte der Erdkröte im UR. Die verhältnismäßig geringe Anzahl von Larven (100-200) deutet auf einen sehr hohen Prädationsdruck im Laichgewässer aufgrund des hohen Fisch- und Kalikokrebsbestandes hin. Der Erhaltungszustand der örtlichen Erdkrötenpopulation kann darum als ungünstig-schlecht bewertet werden. Die ohnehin reproduktionsschwache Subpopulation der Erdkröte würde durch die Zerschneidungswirkung der geplanten Südumfahrung Hagsfeld erheb- lich beeinträchtigt werden. Hier ist ein Summationseffekt zu erwarten, der bei fehlenden Schutzmaß- nahmen zum Verlust der örtlichen Population führen könnte. Gleiches gilt für die örtliche Population des Teich- und Seefrosches. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 55 10.6 Kartierergebnisse Fische und Mollusken 10.6.1 Methode Zur Einschätzung der Betroffenheit der Fische wurde am 20.08.2018 eine Elektrobefischung in den betroffenen Gewässerabschnitten (Hagsfelder Ententeich und Alte Bach) durchgeführt. Bei der Elektrobefischung wird mit Hilfe eines Generators eine Spannung erzeugt. Das im Wasser aufgebaute elektrische Feld führt bei den Fischen zur positiven Galvanotaxis (gezieltes Zuschwim- men auf die Anode) oder zur Galvanonarkose. Fische lassen sich so mit Hilfe eines im Anodenring befestigten Keschers leicht und nahezu unverletzt fangen. Der Fischbestand wurde mit dem Elekt- rofischereigerät FEG 3000 der Firma EFKO an drei Uferstrecken untersucht. Die Untersuchungen zum Muschelbestand fanden am 22.08.2018 entlang des Alte Bach und des Hagsfelder Ententeiches statt. Der Graben wurde mit Hilfe eines Sichtkastens und durch Ertasten untersucht. Der Teich wies eine solche Trübung auf, dass hier mit Hilfe eines Rechens gearbeitet wurde. Am 23.08. wurden die beiden Gewässer und deren Ufersäume nach aquatischen Mollusken und feuchteaffinen Schnecken (Vertigo-Arten) untersucht. Dazu wurden in Anlehnung an die Verfahren- sanleitung für FFH-Prüfungen Kescherfänge, Absuchungen und Siebungen von Streumaterial durch- geführt. Für die Landschnecken wurden mögliche Habitate am Gewässer identifiziert. Durch die ext- reme Trockenheit wurden wenige potentielle Habitate ausfindig gemacht. An den ausgewählten Be- reichen wurden, wenn möglich, 30-50 Teilproben mit einem Eimer zu einer Mischprobe gesammelt. Anschließend wurde die Mischprobe mit unterschiedlichen Sieben aufgetrennt. Zuerst wurde das grobe Material fraktioniert und anschließend fand eine Feinfraktionierung (0,5 mm) statt. 10.6.2 Ergebnisse Tabelle 1: Fisch- und Molluskenarten der FFH-Anhänge II und IV Wissenschaftl. Name Deutscher Name FFH- Anh. Vorkommen im Untersuchungsgebiet? Pisces, Cyclostomata Fische u. Rundmäuler Alosa alosa Maifisch II Aspius aspius Rapfen II Cobitis taenia Steinbeißer II Vorkommen der Arten sind aufgrund der Cottus gobio Groppe II landesweiten Verbreitung und / oder der Leuciscus souffia ag. Strömer II Biotopausstattung des Plangebiets Salmo salar Lachs II auszuschließen Zingel streber Zingel II Lampetra fluviatilis Flussneunauge II Lampetra planeri Bachneunauge II Petromyzon marinus Meerneunauge II Rhodeus amarus Bitterling II Ein Vorkommen ist möglich, eine Beeinträchtigung Misgurnus fossilis Schlammpeitzger II daher nicht auszuschließen Mollusca Weichtiere Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke II, IV Ein Vorkommen ist möglich, eine Beeinträchtigung Unio crassus Bachmuschel II, IV daher nicht auszuschließen Vertigo angustior Schmale Windelschnecke II Vorkommen der Arten sind aufgrund der Vertigo geyerii Vierzähn. Windelschnecke II landesweiten Verbreitung und / oder der Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 56 Wissenschaftl. Name Deutscher Name FFH- Anh. Vorkommen im Untersuchungsgebiet? Vertigo moulinsiana Bauchige Windelschnecke II Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen Für die meisten der aufgeführten Arten ist ein Vorkommen im Planungsgebiet aufgrund der bekann- ten landesweiten Verbreitung oder der vorhandenen Biotopausstattung auszuschließen. Ein Vor- kommen von Bitterling, Schlammpeitzger, Zierlicher Windelschnecke und der Bachmuschel ist zu prüfen. Tabelle 2: Besonders- und streng geschützte Fisch- und Molluskenarten nach BNatschG Gruppe Art Deutscher Name Schutzstatus nach BNatSchG Vorkommen im Gebiet b e s . g e s c h . s tr . g e s c h . Fische, Rundmäuler Acipenser sturio Atlantischer Stör b s nein Anguilla anguilla Aal b nein Coregonus oxyrhynchus Nordseeschnäpel b s nein Lampetra fluviatilis Flussneunauge b nein Lampetra planeri Bachneunauge b nein Petromyzon marinus Meerneunauge b nein Schnecken, Muscheln Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke b s möglich Anodonta anatina Gemeine Teichmuschel b unwahrscheinlich Anodonta cygnaea Schwanenmuschel b unwahrscheinlich Cornus aspersum Gefl.Weinbergschneckee b nein Helix pomatia Weinbergschnecke b möglich Margeritifera margeritifera Flussperlmuschel b s nein Pseudanodonta complanata Abgeplatt. Teichmuschel b s nein Unio crassus Bachmuschel b s möglich Unio pictorum Malermuschel b nein Unio tumidus Große Flussmuschel b nein Von den im BNatschG aufgelisteten besonders und/oder streng geschützten Fisch- und Mollusken- arten ist ein Vorkommen aufgrund der entsprechenden Habitatbedürfnisse der Arten nicht möglich. Ein Vorkommen der beiden Anodonta-Arten im Hagsfelder Ententeich ist nicht gänzlich auszuschlie- ßen und eine Besiedlung des Alte Bach durch die Zierliche Tellerschnecke und die Bachmuschel möglich. Ein Vorkommen der Weinbergschnecke ist ebenfalls nicht auszuschließen. Ergebnisse Fische Der Fischbestand wurde am 20.08.2018 mittels einer Elektrobefischung erfasst. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 57 Abb. 12: Lage der Befischungsstrecken Es wurden drei Befischungsstrecken untersucht. Diese lagen nahe dem Süd- (Strecke 1) und Nor- dende (Strecke 2) des Planungsgebietes sowie ein Uferabschnitt entlang des Teiches (Strecke 3). Tabelle 3: Fänge der Elektrobefischung in Strecke 1 (Tieflandgraben) Art/Größenklasse 0-5 >5-10 >10-15 >15-20 >20-25 >25-30 Summen Stichling 157 157 Tabelle 4: Fänge der Elektrobefischung in Strecke 2 (Alte Bach) Art/Größenklasse 0-5 >5-10 >10-15 >15-20 >20-25 >25-30 Summen Stichling 19 19 Blaubandbärbling 100 40 140 Sonnenbarsch 1 1 Schlammpeitzger 2 1 3 Gründling 21 8 29 Döbel 1 1 Kalikokrebs 9 1 10 Tabelle 5: Fänge der Elektrobefischung in Strecke 3 (Hagsfelder Ententeich) Art/Größenklasse 0-5 >5-10 >10-15 >15-20 >20-25 >25-30 Summen Sonnenbarsch 26 26 Blaubandbärbling 200 90 290 Schlammpeitzger 1 1 Karpfen 1 3 1 2 Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 58 Art/Größenklasse 0-5 >5-10 >10-15 >15-20 >20-25 >25-30 Summen Rotfeder 2 3 5 Bei der Untersuchung wurden acht Fischarten und der Kalikokrebs nachgewiesen. Dabei handelte es sich um strömungsliebende Arten wie Gründling und Döbel, Grabenspezialisten wie den Stichling und den Schlammpeitzger, Stillwasserarten wie die Rotfeder und nicht Heimische wie Blauband- bärbling und Sonnenbarsch. Hinzu kam der ebenfalls allochthone Kalikokrebs. Von den nachgewiesenen Arten ist der Schlammpeitzger im Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet. Ergebnisse aquatische Mollusken Bei der Nachsuche im Graben und im Hagsfelder Ententeich wurden folgende Arten festgestellt. Tabelle 6: Nachweise Art wissenschaftliche Bezeichnung Häufigkeit Rote Liste Mützenschnecke Ancylus fluviatilis selten Scharfe Tellerschnecke Anisus vortex selten Vorwarnliste Schnauzenschnecke Bithynia tentaculata verbreitet Spitzschlammschnecke Lymnaea stagnalis selten Spitze Blasenschnecke Physa acuta selten nicht bewertet Posthornschnecke Planorbarius corneus verbreitet Gekielte Tellerschnecke Planorbis carinatus selten gefährdet Neuseeland-Zwergdeckelschnecke Potamopyrgus antipodarium häufig nicht bewertet Gemeine Schlammschnecke Radix balthica häufig Stumpfe Sumpfdeckelschnecke Viviparus viviparus selten nicht bewertet Die meisten der nachgewiesenen Arten bevorzugen pflanzenreiche Still- oder schwachfließende Ge- wässer. Die Neuseeland-Zwergdeckelschnecke und die Mützenschnecke bevorzugen fließende Be- reiche von Gräben und Bächen. Von den nachgewiesenen Arten wird die Gekielte Tellerschnecke in der Roten Liste Baden-Würt- tembergs (2008) als „gefährdet“ eingestuft. Arten aus den Anhängen II und/oder IV der FFH- Richtlinie sowie besonders- oder streng geschützte Arten nach § 7, Abs.2 Bundesnaturschutzgesetz wurden nicht nachgewiesen. Ergebnisse Landschnecken Bei der Nachsuche entlang des Grabens und am Hagsfelder Ententeich wurden folgende Arten fest- gestellt. Tabelle 7: Nachweise Art wissenschaftliche Bezeichnung Häufigkeit Rote Liste Bernsteinschnecke Succinea putris verbreitet Weinbergschnecke Helix pomatia selten Vorwarnliste Schnirkelschnecke Cepaea sp. selten Heideschnecke Helicella sp. selten Von den nachgewiesenen Arten wird die Weinbergschnecke in der Roten Liste Baden-Württembergs (2008) in der Vorwarnliste geführt. Arten aus den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie sowie Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 59 besonders- oder streng geschützte Arten nach § 7, Abs.2 Bundesnaturschutzgesetz wurden mit Aus- nahme der Weinbergschnecke nicht nachgewiesen. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 60 10.7 Kartierergebnisse Falter der FFH-Richtlinie Anlass und Aufgabenstellung Im Untersuchungsraum befinden sich zahlreiche Vorkommen der Gewöhnlichen Nachtkerze (Oe- nothera biennis) und des Schmalblättrigen Weidenröschens (Epilobium angustifolium) auf Ru- deralflächen sowie nichtsaure Ampferarten (Rumex spec.) auf bewirtschafteten, eutrophen Flächen im Eingriffsbereich. Folglich können Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus proser- pina) (FFH: IV, BNatSchG: s, RL BW: V) sowie des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) (FFH: II + IV, BNatSchG: s, RL BW: 3 (!)) nicht ausgeschlossen werden. 10.7.1 Methode Zunächst wurden am 28. 05.2018 in einer Vorbegehung alle zum Zeitpunkt vorhandenen Bestände der o.g. Wirtspflanzen erfasst und im Luftbild verzeichnet. Die Erfassung des Großen Feuerfalters wurde an 2 Terminen (04.06. und 28.06.2018) in Form einer zielorientierten Suche nach Eiern und frühen Raupenstadien an den jeweiligen Wirtspflanzen (Rumex spec.) durchgeführt. Dabei wurden pro Standort/Patch jeweils 30 Wirtspflanzen untersucht. Die Erfassung des Nachtkerzenschwärmers wurde aufgrund desselben geeigneten Zeitraumes zwi- schen Juni und Juli parallel durchgeführt. Pro Standort/Patch wurden bis zu 30 Wirtspflanzen auf Larven und deren Fraßspuren untersucht. 10.7.2 Ergebnisse Am 04.06.2018 wurde in einem Patch mit Rumex spec. an der südlichen Grenze des UR ein einzel- nes Ei des Großen Feuerfalters gefunden. Weitere Nachweise des Großen Feuerfalters sowie Nach- weise des Nachtkerzenschwärmers sind ausgeblieben. Stark eingeschränkt wurden die Untersuchungen durch eine weitläufige Mahd der Wiesenflächen zwischen dem 11. und 15.06.2018. Dabei wurde ein Großteil der abgegrenzten Patches an nicht- sauren Ampferarten, Nachtkerzen und Weidenröschenbeständen beseitigt. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 61 Abb. 13: Standorte der Nahrungspflanzen Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 62 10.7.3 Bewertung Trotz geeigneter Habitatstrukturen mit zahlreichen Vorkommen der Wirtspflanzen des Großen Feu- erfalters und des Nachtkerzenschwärmers, ist das Fehlen dieser Arten im UR unter anderem auf den ungünstigen Mahdzeitpunkt zurückzuführen. Dieser lässt die Entwicklung einer örtlichen Popu- lation nicht zu. Der Reproduktionsnachweis des Großen Feuerfalters wurde in einem Randbereich erbracht, der von der Mahd verschont wurde. Der Große Feuerfalter ist eine vagabundierende Art, bei der die Raumnutzung stark fluktuiert. Aus diesem Grund wären alle Standorte nichtsaurer Amp- ferarten mit günstiger Habitatstruktur als potenzielle Fortpflanzungsstätten zu betrachten. Rund 60% der potenziellen Fortpflanzungsstätten würden dabei im Eingriffsbereich liegen. Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 63 10.8 Kartierergebnisse holzbewohnende Käferarten Anlass und Aufgabenstellung Im Untersuchungsgebiet befinden sich einige Altholzbestände (hauptsächlich Pappel, Walnuss und Weide) in den Saumstrukturen entlang der Gleisanlage, des Fließgewässers „Alte Bach“ sowie im Bereich der Kleingartenanlagen. Diese Habitatbäume mit zahlreichen Hackstellen, Bruthöhlen und abgestorbenen Ästen, stellen eine potenzielle Fortpflanzungsstätte für diverse xylobionte Käferarten dar. Aus diesem Grund sind die trassennahen Habitatbäume auf Vorkommen unter Schutz stehen- der Kerbtiere zu prüfen. 10.8.1 Methode Die Erfassung fand am 04.05.2018 statt. Dabei wurden Bäume mit Fraßspuren oder Habitatpotenzial für holzbewohnende Käfer aufgenommen und mit GPS verortet. 10.8.2 Ergebnisse Nachweise von FFH-IV Arten (Scharlachkäfer, Heldbock) gelangen nicht bzw. es finden sich aktuell keine geeigneten Strukturen. Weitere aufgenommene Strukturen:  343 - abgestorbene Pappel mit Grünspechthöhle in 6m (wegen Bruchgefahr nicht beprobbar)  344 - abgestorbene Pappel, Hackstellen in 6-7m (wegen Bruchgefahr nicht beprobbar)  345 - 2 starke Weiden mit Stammläsionen und Höhlungen (ohne Fraßspuren)  346 - Walnuss mit Stammhöhle in 3m, offener Bruch in 3-5m. Potenzial für mulmsiedelnde Arten  347 - Pappel mit Brusthöhendurchmesser (BHD) ca. 100cm, Wipfelbrüche, zahlreiche Hackstel- len Habitatpotenzial für Scharlachkäfer (wegen Bruchgefahr nicht beprobbar)  348 - Weide mit BHD >100 cm, offene Bruchstellen, zahlreiche Schlupflöcher von Beulenkopf- bock (Rhamnusium bicolor) (BNatSchG besonders geschützt, RL-BW: 3) Umfahrung Hagsfeld Variantenprüfung Fauna 64 Abb. 14: Standort der Bäume mit Habitatpotenzial für holzbewohnende Käferarten 10.8.3 Bewertung Die oben aufgeführten Strukturen finden sich in Bäumen, die nach der aktuellen Planung nicht in Anspruch genommen werden, lediglich Baum 343 dürfte sehr nahe an der geplanten Querung ste- hen. Es wäre zu prüfen, ob Baum 346 erhalten bleiben kann; falls nicht, muss die Höhlung beprobt werden. Für Baum 348 ist bei Entfall eine aufrechte Lagerung des Stammes vorzusehen. Die stark anbrüchigen Bäume 343, 345 und 347 sind nicht beprobbar (auch keine Zufahrtsmöglichkeit mit Hubsteiger), sodass hier keine vertiefende Aussage zu etwaigen Besiedlungen getätigt werden kann. Möglicherweise können diese erhalten bleiben (Prüfung!), ansonsten sind Möglichkeiten einer Lage- rung zu erörtern.
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2MDAxMjQsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1MV9Nb2JpbGl0YWV0LzhfVmVya2VocnNwbGFudW5nX0tvbnplcHRlL1VtZmFocnVuZ19IYWdzZmVsZC81X1ZhcmlhbnRlbnBydWVmdW5nX2Jlem9nZW5fYXVmX0ZhdW5hLnBkZiIsInBhZ2UiOjMyNjV9.bvSlNGqxWOjyKmeAaSVHkxV_wGxSh7MX0fkSWJ-LUGs/5_Variantenpruefung_bezogen_auf_Fauna.pdf
Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 2 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Herausgeber GUTACHTERAUSSCHUSS für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe Internet http://www.karlsruhe.de/gutachterausschuss Geschäftsstelle Gutachterausschuss in Karlsruhe Geschäftsstelle Hebelstraße 21 76133 Karlsruhe Leiter der Geschäftsstelle Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Karcher Telefon 0721 / 133-3090 E-Mail wolfgang.karcher@gutachterausschuss.karlsruhe.de Sekretariat Bodenrichtwert-Auskunft, Immobilienmarktbericht, Gutachten, Auskunft aus der Kaufpreissammlung Alexander Dörr Telefon 0721 / 133-3094 E-Mail alexander.doerr@gutachterausschuss.karlsruhe.de Anschrift Stadt Karlsruhe Grundstücksbewertungsstelle / Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Hebelstraße 21 76133 Karlsruhe Telefon 0721 / 133-3092 Telefax 0721 / 133-3093 E-Mail gutachterausschuss@karlsruhe.de Sprechzeiten Montag - Freitag 8.30-12.00 und 14.00-15.30 Uhr Fertigungen des Immobilienmarktberichtes können bei der Geschäftsstelle zu einem Preis von 40,00 Euro (gebunden) und für 20,00 Euro (pdf-Datei) je Exemplar bestellt werden. Copyright Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 3 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. KARLSRUHE und die Region 4 2. GUTACHTERAUSSCHUSS 6 3. GRUNDSTÜCKSVERKEHR 9 4. PREISNIVEAU UND PREISENTWICKLUNG 10 4.1 Unbebaute Grundstücke 4.1.1 Baureifes Land Wohnen 11 4.1.2 Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke 12 4.1.3 Reihenhausgrundstücke 13 4.1.4 Mehrfamilienhausgrundstücke 14 4.1.5 Flächen der Land- oder Forstwirtschaft 15 4.2 Bebaute Grundstücke 4.2.1 Ein- und Zweifamilienhäuser 16 4.2.2 Reihenhäuser 18 4.2.3 Mehrfamilienhäuser 20 4.3 Wohnungs- und Teileigentum 22 4.3.1 Erstverkäufe von Wohnungseigentum 23 4.3.2 Weiterverkäufe von Wohnungseigentum 24 4.3.3 Erstverkäufe von umgewandelten Mietwoh- nungen 26 4.3.4 Teileigentum 28 5. ERFORDERLICHE DATEN FÜR DIE WERTERMITTLUNG 5.1 Indexreihen 5.1.1 Bodenpreise 29 5.1.2 Wohnungseigentum 30 5.2 GFZ-Umrechnungskoeffizienten 31 5.3 Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer 32 5.4 Liegenschaftszinssätze und Ertragsfaktoren 34 5.5 Sachwertfaktoren 5.5.1 Ein- und Zweifamilienhäuser 36 5.5.2 Reihenhäuser 38 5.6 Wertfaktoren für Erbbaurechte 39 5.6.1 Individueller Wohnungsbau 40 Impressum 41 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 4 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE TechnologieRegion Karlsruhe Die TechnologieRegion Karlsruhe ist einer der erfolgreichsten Wirtschaftsstandorte Europas, der im internationalen Vergleich seit Jahren regelmäßig auf den vorderen Plätzen zu finden ist. 1. KARLSRUHE und die Region Karlsruhe liegt im Rheintal in einer geographisch sehr günstigen Position und ist als drittgrößte Stadt Baden- Württembergs Zentrum der Region Mittlerer Oberrhein. Die Kommunen am Oberrhein mit dem Oberzentrum Karlsruhe haben sich freiwillig zur TechnologieRegion Karlsruhe mit über einer Million Einwohnern zusammen- geschlossen. Die TechnologieRegion Karlsruhe ist einer der erfolgreichsten Wirtschaftsstandorte Europas, der im internationalen Vergleich seit Jahren regelmäßig auf den vorderen Plätzen zu finden ist. Durch die zentrale Lage im Südwesten Deutschlands sind Frankfurt, Stuttgart und München ebenso schnell erreichbar wie Strasbourg und Basel. Der Zuwachs innovativer Unternehmen in der TechnologieRegion Karlsruhe liegt weit über dem Bundesdurchschnitt. Das dichte Netz an Forschungseinrichtungen mit dem Karlsruhe Institute of Technology (KIT) und vielen anderen Einrichtungen, die den Innovationsprozess von Unternehmen beschleunigen, verbunden mit einer verlässlichen Kommunalpolitik weisen Karlsruhe als Stadt mit hohen Zukunftschancen aus. Karlsruhe zählt zu den führenden Kongressstädten der Bundesrepublik. Mit der architektonisch und funktional herausragenden Messe Karlsruhe steht ein leistungs- fähiger Messekomplex von 52.000 m² für Messen und Großveranstaltungen aller Art zur Verfügung. Das regionale und weit ausgebaute ÖPNV-Netz von Karlsruhe ist europaweit vorbildlich. Die Nähe zu Schwarzwald, Elsass und Pfalz und innerhalb der Stadt gelegene Erholungsgebiete sichern Lebensqualität, Kreativität und Wirtschaftsklima. Mit dem Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) verfügt Karlsruhe über eine weltweit einzigartige Kulturinstitution, deren Betätigungsfeld sich an der Schnittstelle von Wissenschaft und Kunst bewegt. Hochkarätige und international bedeutende Sammlungen werden in den Museen der Stadt ausgestellt. Über 80 allgemeinbildende Schulen, 12 berufliche Schulen, sieben Hochschulen, eine Berufsakademie und diverse Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen bis hin zu internationalen Schulen bilden den Karlsruher Nachwuchs fundiert aus. Überall in der Stadt finden sich grüne Oasen – Wohltat und Erholung für Geist und Seele. Mit mehr als 60 % grüner Fläche, mit ausgedehnten, teilweise bis an das Stadtgebiet heranreichenden Waldgebieten sowie zahlreichen Parks und Grünanlagen kann man Karlsruhe auf grünen Wegen durchqueren. Die Verbindung von Natur, Hightech, Kultur und badischer Lebensqualität ist hier einzigartig. Quelle : Stadt Karlsruhe, Wirtschaftsförderung Internet: http://www.karlsruhe.de/fb5/wifoe Kennzahlen zu Karlsruhe Einwohner ca. 279.000 Einwohner im näheren Einzugsbereich ca. 1.300.000 Beschäftigte ca. 189.000 Flächen in km² davon 173,46 - Baufläche 26% - Verkehrsfläche 12% - Freifläche 62% Höhenlage über NN 100 - 323 m Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 5 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Frankfurt Köln Hamburg Berlin Karlsruhe München Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 6 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 2. GUTACHTERAUSSCHUSS Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse bei den Gemeinden gebildet. Die Gutachterausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern, die in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein sollen. Wesentliche gesetzliche Grundlage hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschuss- verordnung für Baden-Württemberg. Aufgaben des Gutachterausschusses bzw. seiner Geschäftsstelle sind insbesondere - die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, - die Führung und Auswertung der Kaufpreis- sammlung, - die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten (durchschnittliche Lagewerte für den Boden) und - die Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Indexreihen, Liegen- schaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrech- nungskoeffizienten, Vergleichsfaktoren). Der Gutachterausschuss erstattet nach § 193 des Baugesetzbuches Gutachten auf Antrag von Behörden, Eigentümern, ihnen gleichstehenden Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigten sowie Gerichten und Justizbehörden. Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag (z.B. Kauf, Tausch, Schenkung), durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, von den beurkundenden Stellen dem Gutachterausschuss in Abschrift zu übersenden. Als Kauffall wird jeder Eigentumswechsel eines Grundstücks (auch einer Teilfläche) erfasst. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wertet die Unterlagen aus und erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte und - im Rahmen des berechtigten Interesses - aus der Kaufpreissammlung. Hierbei werden Vergleichsfälle, die mit dem vom Antragsteller beschriebenen Bewertungsobjekt möglichst vergleichbar sind, unter Beachtung datenschutzrechtlicher Zulässigkeit mitgeteilt. Damit soll der Immobilienmarkt auch für den einzelnen Bürger transparent gemacht werden. Der Gutachterausschuss kann mündliche oder schriftliche Auskünfte von Sachverständigen und von Personen (z.B. Eigentümern, Mieterinnen) einholen, die Angaben über das Grundstück und über ein Grundstück, das zum Vergleich herangezogen werden soll, machen können. Er kann verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreissammlung und zur Begutachtung notwendigen Unterlagen vorlegen. Bodenrichtwerte sowie sonstige Grundstücksmarktdaten können im Einzelfall die sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen. Datengrundlage für den Immobilienmarktbericht ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Angesichts der Vielgestaltigkeit des Immobilien- marktes können dabei jedoch nur Teilaspekte angesprochen werden. Die Bodenrichtwerte und die Immobilienmarkt- berichte sind in das WertermittlungsInformations- System des Gutachterausschusses im Internet eingestellt. Orts- und zeitunabhängig können aus dem umfangreichen Informationsangebot Bodenrichtwerte und sonstige Immobilienmarktinformationen einschließlich der für die Wertermittlung erforderlichen Daten für den Bereich der Stadt Karlsruhe abgerufen werden. Die Internetadresse lautet http://www.karlsruhe.de/gutachterausschuss . Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 7 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Mitglieder des Gutachterausschusses für die Zeit vom 20.12.2009 bis 19.12.2013 Vorsitzender Dr.-Ing. Michael Mürle Stadtvermessungsdirektor, Leiter der Grundstücksbewertungsstelle und der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Karlsruhe Tel. 0721 / 133-3070 Stellvertreter und ehrenamtliche Gutachter Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Karcher Stadtobervermessungsrat Tel. 0721 / 133-3090 Dipl.-Volkswirt Achim Kellner Sachverständiger für Grundstücks- und Gebäudebewertungen, zertifizierter Sachverständiger CIS HypZert (F/M) Tel. 0711 / 12773048 Dipl.-Verw.Wirt (FH) Siegfried Lenz Geschäftsführer in der Wohnungswirtschaft i.R. Tel. 0721 / 577980 Dr. Gerhard Leute Dipl.-Ing., von der IHK Karlsruhe öffentl. bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden sowie Mieten und Pachten Tel. 0721 / 853525 Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Linder Bauoberamtsrat a.D. , Architekt Tel. 0721 / 706402 Dipl.-Fin.Wirt (FH) Eberhard Meier Sachverständiger (Diplom VWA Freiburg) Tel. 07141 / 182611 Dipl.-Ing. (FH) Rudolf Nowosad Stadtoberbaurat a.D. , Architekt Tel. 0721 / 491681 Ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter Dipl.-Ing. (FH) Dieter Bodemer Freier Architekt, Sachverständiger für Grundstücks- und Gebäudebewertungen Tel. 0721 / 9416550 Dipl.-Ing. Michael Doldt Architekt , zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (nach DIN EN ISO / IEC 17024) Tel. 0721 / 9597819 Dipl.-Ing. Sandra Focic´Lips Architektin, von der IHK Karlsruhe öffentl. bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Tel. 07245 / 4465 Dipl.-Ing. (FH) Hans-Rudolf Foit Architekt Tel. 0721 / 133-3081 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Gaitzsch Architekt, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (Sprengnetter Zert), Schwer- punkt Verkehrs-/ Marktwertermittlung einschließlich Bewertung für finanzwirtschaftliche Zwecke Tel. 0721 / 4538702 Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Huck Stadtvermessungsamtsrat Tel. 0721 / 133-3091 Dipl.-Ing. Christine Hug Architektin, von der IHK Karlsruhe öffentl. bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Tel. 0721 / 817561 Dipl.-Ing. (FH) Sabine Kampermann Bauingenieurin Tel. 0721 / 133-3083 Dipl.-Ing. Andreas Nasedy Architekt, von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Tel. 0721 / 4764604 Dipl.-Ing. Ingeborg Riefle Architektin, MRICS, Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten, Dipl.-Immobilienökonomin (ADI) Tel. 0711 / 133-3082 Direktor Günter Scharfenberger Sparkassenbetriebswirt (dipl.) Tel. 0721 / 1461234 Dipl.-Ing. (FH) Arne Uhl Von der IHK Karlsruhe öffentl. bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Tel. 0721 / 3846671 Dipl.-Ing. (FH) Werner Wenzel Stadtvermessungsrat Tel. 0721 / 133-3080 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 8 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Für die Besetzung des Gutachterausschusses im Einzelfall gilt § 5 Gutachterausschussverordnung: (1) Bei der Erstattung von Gutachten und bei der Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne des § 193 Abs. 5 BauGB wird der Gutachterausschuss in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Besondere Sachverständige kann der Vorsitzende nach Anhörung des Antragstellers zuziehen. (2) Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten wird der Gutachterausschuss in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Gutachtern tätig; hierbei muss einer der Gutachter ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zu- ständigen Finanzbehörde sein. (3) Der Vorsitzende bestimmt die Gutachter, die im Einzelfall tätig werden. Hierbei ist die besondere Sachkunde der Gutachter zu berücksichtigen. Der Gutachterausschuss wird vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe auf die Dauer von 4 Jahren bestellt. 3. GRUNDSTÜCKSVERKEHR Vertretung der Finanzämter und ehrenamtliche Gutachterinnen/Gutachter bei Bodenrichtwertermittlungen Dipl.-Ing.(FH) Michael Sawallisch Technischer Angestellter, Bauingenieur, Bausachverständiger für Bewertungsfragen Tel. 0721 / 156-2230 Gerhard Fritzsche Steueramtsinspektor Tel. 0721 / 156-1213 Dipl. - Fin.Wirt (FH) Susanne Schwechheimer Steueroberinspektorin Tel. 0721 / 994-2190 Peter Brandstetter Amtsinspektor Tel. 0721 / 994-2220 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 9 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Anzahl der Kauffälle 507 451 484 564 509 488 580 1944 2198 1532 3157 331504 558534620 679 712 578619606 566638 559632 729 2214 1661 1691 192818571834 1561 1852 32243064 2595 27362722 30103060 2700 3398 3054 0 1000 2000 3000 4000 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Wohnungs- und Teileigentum Kauffälle insgesamt Wertumsatz 414 765 748 861 64 8892 56 93133 417 477 484 337 233 251244 183 237 193 259 732 482 667 0 200 400 600 800 1000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 in M ill io ne n Eu ro Flächenumsatz 88 55 47 69 54 54 4752 5857 240 80 0 50 100 150 200 250 2004 2005 2006 2007 2008 2009 in h a Auf dem Karlsruher Grundstücksmarkt wurden 2009 um +5,2 % mehr Immobilien verkauft als im Vorjahr. Der gesamte Wertumsatz verzeichnet gegenüber dem Einbruch im Vorjahr eine Erholung von ca. 10 %. Die Anzahl der Kauffälle im Teilmarkt der unbebauten Grundstücke fiel um -40,7 % auf 331 Kauffälle, und damit auf einen historischen Tiefstand. Der Rückgang wird im Wesentlichen durch eine Abnahme im Bereich des individuellen Wohnungsbaues geprägt. 4. PREISNIVEAU UND +1,8 % -6,6 % +3,8 % +4,5 % Zuwächse bei den Märkten für bebaute Grund- stücke und Wohnungs- und Teileigentum, historischer Tiefstand bei unbebauten Grund- stücken Deutliche Zuwächse bei den Märkten für bebaute Grundstücke und Wohnungs- und Teileigentum bei der Anzahl der Kauffälle. Historischer Tiefstand bei unbebauten Grundstücken. +5,2 % +14,8 % +17,5 % -40,7 4,5 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 10 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE PREISENTWICKLUNG Bei den dargestellten Preisspiegeln und Preisentwicklungen handelt es sich um Durchschnittswerte, die keine Normierung hinsichtlich wertbeeinflussender Grundstücksmerkmale wie Lage, Nutzungsart, Indexreihen usw. aufweisen. Berücksichtigt wurden nur Kauffälle, bei denen ungewöhnliche Verhältnisse oder persönliche Bezieh- ungen zwischen den Vertragspartnern ausgeschlossen werden können. Kaufpreise und andere Daten können insbesondere durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst werden, wenn sie erheblich von den Kaufpreisen und anderen Daten in vergleichbaren Fällen abweichen. Lagequalität Nachfolgend werden die Merkmale für Wohnlagen beschrieben wie sie für Karlsruher Verhältnisse als wertrelevant beurteilt werden können. Beim Einzelobjekt können sich in Abhängigkeit der kleinräumigen Lagemerkmale Abweichungen in der Wohnlage ergeben. Mäßige Lage Gekennzeichnet durch eine kompakte Bauweise mit wenig Freiflächen und/oder starken Immissionen in nicht bevorzugten Wohngebieten mit mäßigem Image. Hierzu zählt z.B. die Lage inmitten oder im Windschatten von Industrie und Gewerbe, bei verdichteter Bebauung unzureichende Besonnung und Durchgrünung, die Lage an Hauptverkehrsstraßen, Bahnlinien etc. und Randlagen teilweise im Tiefgestade. Mittlere Lage Wohnlagen ohne besondere Vor- und Nachteile. Sie sind gekennzeichnet durch eine überwiegend verdichtete, z.T. auch aufgelockerte Bebauung mit noch geringen Freiflächen und durchschnittlicher Immissionsbelastung. Typisch dafür sind ältere Wohngebiete der Innenstadt und der Ortsteile ohne besondere Vor- und Nachteile, soweit sie nicht an Hauptverkehrsstraßen liegen oder die Grundstücke genügend Freiflächen, jedoch keine besonderen Frei- und Aussichtslagen haben. Gute Lage Ruhige Wohnlage mit aufgelockerter, zumeist offener Bebauung und Vorgärten in Höhen- und Halbhöhenlage oder auch nachgefragte innerstädtische Wohngebiete ohne Immissionsbelastung. Dazu gehören auch Gebiete mit größeren Wohnobjekten mit starker Durchgrünung und Aussichtslage, geringen Immissionen, guter Infrastruktur und günstiger Verkehrsanbindung zur Innenstadt. Sehr gute Lage Absolut ruhige Wohnlage mit aufgelockerter, überwiegend ein- bis zweigeschossiger Bauweise mit vielfach großen Grundstücken bei völliger Durchgrünung des Wohngebietes, hinreichender Infrastruktur und günstiger Lage zur Innenstadt und zu Freizeiteinrichtungen und/oder überdurchschnittlichem Image, oft begleitet durch Höhen- und Aussichtslage. Aus diesem Grund wurden als Anhalt für die jeweiligen Wertverhältnisse auf dem Immobilien- markt typische Preise für normierte Objekte abgeleitet. Bei der Ermittlung der typischen Preise werden zur Verbesserung der Ergebnisse auch Kaufpreise aus den Vorberichtsjahren heran- gezogen. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 11 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Kauffälle von unbebauten Grundstücken 107 150 168 110 338 150 27 7263 2252 96 254631 2817 210 50 100 150 200 250 300 350 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke Reihenhausgrundstücke Mehrfamilienhausgrundstücke 4.1 Unbebaute Grundstücke Die Zuordnung der im Berichtsjahr der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zugegangenen Verträge über unbebaute Grundstücke erfolgte unter Berücksichtigung der in § 5 der Immobilienwert- ermittlungsverordnung (Entwurf: 30.09.2009) verwendet- en Begriffsbestimmungen für den Grundstückszustand. 4.1.1 Baureifes Land Wohnen Hierzu zählen Flächen, die nach öffentlich rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Im Jahr 2009 haben sich die Preise für unbebaute Grundstücke unterschiedlich entwickelt. Reihenhausgrundstücke wurden nahezu auf Vorjahres- niveau (Rückgang um -0,8 %) gehandelt. Der Markt der Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken verzeichnete dagegen einen Preisanstieg um 2,5 % (2008: -2,4 %). Mehrfamilienhausgrundstücke weisen nun schon im dritten Jahr in Folge einen Anstieg (2009: +3,5 %) auf. Leicht steigende Preise Im Jahr 2009 war ein leichter Anstieg der Preise bei Ein-/Zweifamilienhausgrundstücken und Mehrfamilienhausgrundstücken zu verzeichnen. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 12 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Preisentwicklung 122 127 125125 121123 120 122 124 126 128 130 2004 2005 2006 2007 2008 2009* In de xz ah l 4.1.2 Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke Beim individuellen Wohnungsbau (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) besteht keine Abhängigkeit vom Maß der baulichen Nutzung (GFZ). Deshalb sind die dargestellten Kaufpreise nicht auf eine bestimmte GFZ bezogen. In herausgehobenen Gesellschaftslagen (z.B. Durlach- Geigersberg, Rüppurr-Märchenviertel, Weststadt- Musikerviertel) können einzelne Kaufpreise den typischen Preis für sehr gute Lage deutlich übersteigen. Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Begründung von Erbbaurechten Verkauf von Erbbaugrundstücken an die Erbbauberechtigten Sonstige beeinflusste Kaufälle (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 69 0 15 23 107 65 Typische Preise Grundstückstyp Mäßige LageEuro/m² Mittlere Lage Euro/m² Gute Lage Euro/m² Sehr gute Lage Euro/m² Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke (ebf) 280 340 390 470 Euro/m² = typischer Kaufpreis auf Euro/m² Grundstücksfläche gerundet ebf = erschließungsbeitragsfrei Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2009 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Euro/m² Preis in Euro Anzahl Fläche in m² 220 - 250 70.000 - 160.000 4 320 - 650 270 - 410 100.000 - 340.000 28 320 - 960 350 - 450 120.000 - 540.000 28 270 - 1.380 410 - 580 190.000 - 720.000 5 360 - 1.330 Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert Alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet ** = keine Angabe möglich +3,3 % -1,6 % -3,2 % -2,4 % %%% s. 5.1.1 Bodenpreisindexreihen Vertragsabschlüsse rückläufig, Preise leicht steigend Im Jahr 2009 wechselten bei leicht steigenden Preisen weniger Ein- / Zweifamilienhausgrund- stücke den Eigentümer. * = vorläufige Indexzahl + 2,5 % % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 13 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Preisentwicklung 139 132 123 129 131 130 120 125 130 135 140 145 2004 2005 2006 2007 2008 2009* In de xz ah l 4.1.3 Reihenhausgrundstücke Beim individuellen Wohnungsbau (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) besteht keine Abhängigkeit vom Maß der baulichen Nutzung (GFZ). Deshalb sind die dargestellten Kaufpreise nicht auf eine bestimmte GFZ bezogen. Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Begründung von Erbbaurechten Verkauf von Erbbaugrundstücken an die Erbbauberechtigten Sonstige beeinflusste Kaufälle (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 12 0 7 8 27 8 Typische Preise Grundstückstyp Mittlere LageEuro/m² Gute Lage Euro/m² Reihenhausgrundstücke (ebf) 330 390 Euro/m² = typischer Kaufpreis auf Euro/m² Grundstücksfläche gerundet ebf = erschließungsbeitragsfrei Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2009 Merkmal Mittlere Lage - Gute Lage Euro/m² Preis in Euro Anzahl Fläche in m² 250 - 420 60.000 - 120.000 8 190 - 380 Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert Alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet ** = keine Angabe möglich +1,6 %-6,8 % +4,9 % -5,0 % s. 5.1.1 Bodenpreisindexreihen Beruhigung auf dem Markt Die Preise für Reihenhausgrundstücke pendeln sich etwa auf dem Niveau der Jahre 2007 und 2008 ein. * = vorläufige Indexzahl -0,8 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 14 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Preisentwicklung 116 111 105 114 115 119 100 105 110 115 120 2004 2005 2006 2007 2008 2009* In de xz ah l 4.1.4 Mehrfamilienhausgrundstücke Da eine Abhängigkeit vom Maß der baulichen Nutzung (GFZ) besteht, sind die dargestellten Kaufpreise auf eine GFZ von 1,0 bezogen. Hierzu wurden die für Karlsruhe ermittelten GFZ-Umrechnungskoeffizienten verwendet. In den Kaufpreisen sind die Erschließungsbeiträge (ebf) enthalten. Der Teilmarkt wird maßgeblich durch eine geplante Nutzung mit Wohnungs- bzw. Teileigentum beeinflusst. Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Begründung von Erbbaurechten Verkauf von Erbbaugrundstücken an die Erbbauberechtigten Sonstige beeinflusste Kaufälle (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 10 2 3 10 25 8 Typische Preise Grundstückstyp Mittlere LageEuro/m² Gute Lage Euro/m² Mehrfamilienhausgrundstücke (ebf), GFZ 1,0 380 410 Euro/m² = typischer Kaufpreis auf Euro/m² Grundstücksfläche gerundet ebf = erschließungsbeitragsfrei Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2009 Merkmal Mittlere Lage - Gute Lage Euro/m² Preis in Euro Anzahl Fläche in m² GFZ 350 - 920 170.000 - 6.000.000 8 350 - 9.370 1,1 - 3,1 Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert Alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet ** = keine Angabe möglich - 4,3 % -5,4 % +8,6 % +3,5 % s. 5.1.1 Bodenpreisindexreihen Preise ziehen wieder an Die Preise für Mehrfamilienhausgrundstücke zieh- en, nach der Beruhigung des Vorjahres, wieder stärker an. Der Handel mit 25 Grundstücken ent- spricht in etwa dem Niveau des Jahres 2008 (21). * = vorläufige Indexzahl +8,6 % -5,4 % +0,9 % % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 15 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Preisentwicklung 113 114 120 117 118 121 110 115 120 125 130 2004 2005 2006 2007 2008 2009* In de xz ah l 4.1.5 Flächen der Land- oder Forstwirtschaft Hierzu zählen entsprechend genutzte oder nutzbare Flächen, von denen anzunehmen ist, dass sie nach ihren Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage, nach ihren Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen in absehbarer Zeit nur land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden. In diesen Kauffällen sind keine begünstigten Grundstücke (z.B. Ortsnähe, besondere Lage u.a.) der Land- und Forstwirtschaft enthalten. Diese wurden überwiegend in einer Spanne von 5 bis 15 Euro/m² gehandelt. Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kaufälle (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 78 20 98 54 Typische Preise Grundstückstyp Mäßige LageEuro/m² Mittlere Lage Euro/m² Gute Lage Euro/m² Sehr gute Lage Euro/m² Flächen der Land- oder Forstwirtschaft 2,80 3,50 4,90 6,50 Euro/m² = typischer Kaufpreis auf Zehntel Euro/m² Grundstücksfläche gerundet Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2009 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Euro/m² Preis in Euro Anzahl Fläche in m² 1,00 - 3,40 700 - 8.130 9 690 - 2.710 1,10 - 4,70 400 - 33.000 25 360 - 7.110 3,00 - 9,00 1.660 - 19.920 15 330 - 3.620 ** ** 5 ** Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert Alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet ** = keine Angabe möglich s. 5.1.1 Bodenpreisindexreihen +0,9 % +5,3 % -2,5 % +0,8 % Preissteigerung um 2,5 % Für ein landwirtschaftliches genutztes Grundstück musste im Jahr 2009 rund 2, 5 % mehr bezahlt werden als noch im Jahr zuvor. * = vorläufige Indexzahl +2,5 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 16 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 340.000 Euro für ein gebrauchtes Ein- und Zweifamilienhaus Für Ein- und Zweifamilienhäuser der Baujahre 1950 - 1974 in guter Lage mussten im Jahr 2009 durchschnittlich ca. 340.000 Euro bezahlt werden. Dafür erhielt man im Schnitt 170 m² Wohnfläche auf einem 530 m² großen Grundstück. Kauffälle von bebauten Grundstücken 298310 263259 281260 161 127128 134 167 219 9580677658 59 0 100 200 300 400 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Ein- und Zweifamilienhäuser Reihenhäuser Mehrfamilienhäuser 4.2 Bebaute Grundstücke Die Kaufpreise enthalten den Gebäude- und den Bodenwertanteil. In den Baujahrsklassen sind auch Objekte älterer Ursprungsbaujahre enthalten, deren Merkmale aufgrund von Instandsetzungen und Modernisierungen der je- weiligen Baujahrsklasse entsprechen. 4.2.1 Ein- und Zweifamilienhäuser um +- 0 % um + 5 % um - 5 % um + 10 % um - 10 % ** = Keine Preisentwicklung darstellbar Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kaufälle (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 223 75 298 125 Typische Preise Baujahrsklasse Preisentwicklung im Jahr 2009 1950 - 1974 1975 - 1989 Erstverkäufe ** +1,8 % -3,5 % +1,8 % -3,5 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 17 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Baujahrsklasse Mäßige LageEuro/m² Mittlere Lage Euro/m² Gute Lage Euro/m² Sehr gute Lage Euro/m² 1950 - 1974 1.650 1.850 2.150 2.700 1975 - 1989 2.050 2.150 Euro/m² = typischer Kaufpreis (inkl. Grundstück) auf Euro/m² Wohnfläche gerundet Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2009 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Baujahr bis 1949 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Grundstücksfläche in m² ** ** 3 ** ** 670 - 2.820 80.000 - 400.000 20 80 - 240 100 - 1.090 1.100 - 2.500 200.000 - 600.000 8 100 - 310 250 - 690 ** ** 2 ** ** Baujahre 1950 - 1974 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Grundstücksfläche in m² 1.030 - 2.000 155.000 - 400.000 4 120 - 370 250 - 820 430 - 2840 80.000 - 620.000 32 90 - 350 180 - 1.240 1.330 - 3.020 190.000 - 760.000 26 90 - 290 300 - 1.390 1.640 - 4.030 400.000 - 560.000 6 100 - 270 650 - 1.260 Baujahre 1975 - 1989 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Grundstücksfläche in m² ** ** 1 ** ** 1.420 - 2.900 280.000 - 700.000 4 160 - 330 270 - 900 ** ** 3 ** ** ** ** 3 ** ** Baujahre 1990 - 2004 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Grundstücksfläche in m² -- 1.740 - 3.050 230.000 - 550.000 4 130 - 180 120 - 310 ** ** 1 ** ** ** ** 2 ** ** Erstverkäufe Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Grundstücksfläche in m² -- ** ** 3 ** ** ** ** 3 ** ** -- Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert Alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet ** = keine Angabe möglich 4.2.2 Reihenhäuser Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 18 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Preisentwicklung für Reihenhäuser uneinheitlich Ein neues Reihenhaus mit rd. 130 m² Wohnfläche und rd. 220 m² Grundstücksfläche kostete im Jahr 2009, in mittlerer bis guter Wohnlage, durchschnittlich ca. 280.000 Euro. um +- 0 % um + 5 % um - 5 % um + 10 % um - 10 % Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kaufälle (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 139 22 161 128 Typische Preise Baujahrsklasse Mittlere Lage - Gute LageEuro/m² 1950 - 1974 2.200 1975 - 1989 2.000 1990 - 2004 2.100 Erstverkäufe 2.150 Euro/m² = typischer Kaufpreis (inkl. Grundstück) auf Euro/m² Wohnfläche gerundet Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2009 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Baujahr bis 1949 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Grundstücksfläche in m² ** ** 1 ** ** ** ** 1 ** ** ** ** 1 ** ** -- Baujahre 1950 - 1974 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Grundstücksfläche in m² ** ** 3 ** ** ** ** 2 ** ** 1.640 - 3.070 180.000 - 310.000 12 100 - 140 180 - 400 2.220 - 2.500 170.000 - 250.000 4 80 - 100 180 - 270 Baujahre 1975 - 1989 Euro/m² Wohnfläche ** 1.790 - 2.000 1.520 - 2.570 Baujahrsklasse Preisentwicklung im Jahr 2009 1950 - 1974 1975 - 1989 1990 - 2004 Erstverkäufe +1,8 % -3,5 % +1,8 % -3,5 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 19 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Grundstücksfläche in m² ** 1 ** ** 230.000 - 340.000 6 120 - 190 100 - 540 180.000 - 360.000 7 100 - 190 160 - 390 -- Baujahre 1990 - 2004 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Grundstücksfläche in m² ** ** 1 ** ** 1.810 - 2.600 220.000 - 320.000 11 80 - 150 140 - 400 ** ** 3 ** ** ** ** 1 ** ** Erstverkäufe Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Grundstücksfläche in m² 2.000 - 2.530 270.000 - 330.000 7 110 - 150 230 - 320 1.730 - 3.260 190.000 - 390.000 36 90 - 180 160 - 380 2.050 - 3.080 270.000 - 410.000 31 100 - 140 110 - 320 -- Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert Alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet ** = keine Angabe möglich 4.2.3 Mehrfamilienhäuser Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 20 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Gesteigerte Nachfrage bei Mehrfamilien- häusern Im Jahr 2009 wechselten mit 95 Kauffällen mehr Mehrfamilienhäuser den Besitzer als im Jahr 2008 mit 59 Kauffällen. um +- 0 % um + 5 % um - 5 % um + 10 % um - 10 % Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kaufälle (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 55 40 95 41 Typische Preise Baujahrsklasse Mäßige LageEuro/m² Mittlere Lage - Gute Lage Euro/m² Bis 1949 1.050 1.250 1950 - 1974 1.050 Euro/m² = typischer Kaufpreis (inkl. Grundstück) auf Euro/m² Wohnfläche gerundet Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2009 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Baujahr bis 1949 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Wohnungen 840 - 1.130 240.000 - 680.000 4 280 - 600 4 - 8 790 - 1.300 240.000 - 1.780.000 9 220 - 1.370 4 - 18 880 - 1.830 400.000 - 830.000 4 350 - 590 4 - 10 -- Grundstücksfläche in m2 260 - 970 220 - 800 240 - 480 Baujahre 1950 - 1974 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Wohnungen ** ** 2 ** ** 960 - 1.590 230.000 - 1.240.000 12 220 - 910 4 - 13 ** ** 2 ** ** -- Grundstücksfläche in m2 ** 120 - 1.760 ** Baujahre 1975 - 1989 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Baujahrsklasse Preisentwicklung im Jahr 2009 Bis 1949 1950 - 1974 +1,8 % -3,5 % +1,8 % -3,5 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 21 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Anzahl Wohnfläche in m² Wohnungen -- -- -- -- Grundstücksfläche in m2 Baujahre 1990 - 2004 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Wohnungen -- ** ** 3 ** ** ** ** 2 ** ** -- Grundstücksfläche in m2 ** ** Erstverkäufe Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Wohnungen -- -- ** ** 3 ** ** -- Grundstücksfläche in m2 ** Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert Alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet ** = keine Angaben möglich Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 22 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Kauffälle von Wohnungseigentum 408 410 334273 338 250 11671004836 1121 826 1029 224208190 457 323 1870 200 400 600 800 1000 1200 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Erstverkäufe Weiterverkäufe Erstverkäufe von umgewandelten Mietwohnungen 9,3 % mehr Kauffälle beim Wohnungseigentum Die Märkte für Erstverkäufe, Weiterverkäufe sowie für Erstverkäufe von umgewandelten Mietwoh- nungen verzeichnen zum Teil deutliche Zuwächse. 4.3 Wohnungs- und Teileigentum Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Die dargestellten Kaufpreise beinhalten den Wert für das Wohnungseigentum/Teileigentum mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum einschließlich Grund, Boden und Instandsetzungsrücklage. Nicht enthalten sind Wertanteile für Garagen oder Einstellplätze. Unabhängig davon ist zu beachten, dass die Objekte der einzelnen Baujahresklassen auch typischerweise modernisiert bzw. saniert wurden. Bei vermieteten Objekten werden vom Grundstücksmarkt üblicherweise Abschläge vorgenommen. In Einzelfällen sind sachverständige Wertermittlungen durchzuführen. Für die Wertermittlung von Eigentumswohnungen auf dem Karlsruher Grundstücksmarkt wird in der Regel das direkte Vergleichswertverfahren herangezogen. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können durch die Geschäftsstelle erteilt werden. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 23 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Preisentwicklung 90 91 90 91 95 91 85 90 95 100 2004 2005 2006 2007 2008 2009* In de xz ah l Erstverkäufe Neubauwohnungen wurden teurer Nach der verhaltenen Preisentwicklung der ver- gangenen Jahre zogen die Preise für Erstverkäufe von Wohnungseigentum im Jahr 2009 an. 4.3.1 Erstverkäufe von Wohnungseigentum Teilmarkt im Überblick Anzahl Erstverkäufe von Wohnungseigentum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kaufälle (z.B. Erbbaurecht, Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 365 43 408 272 Typische Preise Baujahrsklasse Mäßige LageEuro/m² Mittlere Lage Euro/m² Gute Lage Euro/m² Sehr gute Lage Euro/m² Erstverkäufe von Wohnungseigentum 2.300 2.350 2.450 2.950 Euro/m² = typischer Kaufpreis auf Euro/m² Wohnfläche gerundet Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2009 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Erstverkäufe Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² ** ** 3 ** 1.930 - 3.050 75.000 - 355.000 42 45 - 145 2.060 - 3.010 40.000 - 355.000 225 30 - 165 ** ** 2 ** Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert Alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet ** = keine Angaben möglich s. 5.1.2 Indexreihe * = vorläufige Indexzahl +1,1 %-1,1 %+1,1 %-1,1 % +4,4 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 24 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Leichte Zunahme der Verkäufe Die Anzahl der Kauffälle am Markt Weiterverkäufe von Wohnungseigentum sind im Jahr 2009 (1.167) gegenüber dem Jahr 2008 (1.121) um 4,1 % ge- stiegen. 4.3.2 Weiterverkäufe von Wohnungseigentum um +- 0 % um + 5 % um - 5 % um + 10 % um - 10 % Bei der Auswertung sind auch Objekte mit durch- schnittlichem Modernisierungszustand enthalten. Dies betrifft insbesondere die Baujahrsklasse „bis 1949“. Aufwendig sanierte und modernisierte Wohnungen sind in dieser Baujahrsklasse nicht berücksichtigt. Teilmarkt im Überblick Anzahl Weiterverkäufe von Wohnungseigentum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kaufälle (z.B. Erbbaurecht, Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 803 364 1.167 573 Typische Preise Baujahrsklasse Mittlere Lage - Gute LageEuro/m² Bis 1949 1.450 1950 - 1974 1.300 1975 - 1989 1.400 1990 - 2004 1.600 Euro/m² = typischer Kaufpreis auf Euro/m² Wohnfläche gerundet Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2009 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Bis 1949 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² 820 - 1.780 40.000 - 240.000 17 35 - 145 870 - 1.790 25.000 - 240.000 44 25 - 160 880 - 1.790 40.000 - 200.000 11 35 - 120 -- 1950 - 1974 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² 820 - 1.530 25.000 - 125.000 36 25 - 100 910 - 1.670 30.000 - 190.000 100 20 - 120 930 - 1.670 40.000 - 220.000 111 35 - 140 ** ** 3 ** 1975 - 1989 Euro/m² Wohnfläche 1.000 - 1.610 910 - 1.790 1.060 - 1.810 Baujahrsklasse Preisentwicklung im Jahr 2009 Bis 1949 ** 1950 - 1974 1975 - 1989 1990 - 2004 +1,8 % -3,5 % +1,8 % -3,5 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 25 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² 25.000 - 140.000 22 25 - 90 25.000 - 175.000 66 20 - 120 45.000 - 165.000 51 35 - 120 -- 1990 - 2004 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² 1.230 - 2.500 40.000 - 255.000 7 30 - 100 1.030 - 2.260 20.000 - 265.000 58 20 - 120 1.180 - 2.590 35.000 - 370.000 46 30 - 145 ** ** 1 ** Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert Alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet ** = keine Angaben möglich Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 26 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 1.300 €/m² kostet eine umgewandelte Miet- wohnung In mittlerer bis guter Lage liegt der durchschnitt- liche Preis für eine umgewandelte Mietwohnung der Baujahrsklasse 1950 - 1974 bei 1.300 €/m². 4.3.3 Erstverkäufe von umgewandelten Mietwohnungen um +- 0 % um + 5 % um - 5 % um + 10 % um - 10 % ** = Keine Preisentwicklung darstellbar Teilmarkt im Überblick Anzahl Erstverkäufe von umgewandelten Mietwohnungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kaufälle (z.B. Erbbaurecht, Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 155 69 224 73 Typische Preise Baujahrsklasse Mittlere Lage - Gute LageEuro/m² 1950 -1974 1.300 1975 - 1989 1.350 Euro/m² = typischer Kaufpreis auf Euro/m² Wohnfläche gerundet Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2009 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Bis 1949 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² -- ** ** 1 ** 1.370 - 1.410 90.000 5 65 -- 1950 - 1974 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² -- 1.130 - 1.580 70.000 - 150.000 17 45 - 95 910 - 1.540 50.000 - 155.000 35 40 - 100 -- 1975 - 1989 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² -- -- 1.230 - 1.410 80.000 - 135.000 14 60 - 95 -- Baujahrsklasse Preisentwicklung im Jahr 2009 1950 - 1974 1975 - 1989 ** +1,8 % -3,5 % +1,8 % -3,5 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 27 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage 1990 - 2004 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² -- -- ** ** 1 ** -- Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert Alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet ** = keine Angabe möglich Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 28 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Tiefgaragenstellplätze im Erstverkauf sind deutlich teuerer wie im Weiterverkauf Ein Tiefgaragenstellplatz kostet im Erstverkauf durchschnittlich 13.500 € im Weiterverkauf durch- schnittlich 7.200 €. 4.3.4 Teileigentum Garagen und Tiefgaragenstellplätze Bei den Verkäufen von Tiefgaragenstellplätzen konnte kein Preisunterschied zwischen Einzel-, Doppel- oder Mehrfachparkern festgestellt werden. Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkäufe gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kaufälle (z.B. Erbbaurecht, Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 299 39 338 256 Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2009 Merkmal Garagen Tiefgaragenstellplätze Offene Stellplätze Erstverkäufe Preis in Euro Anzahl -- 8.000 - 20.000 182 ** 1 Weiterverkäufe Preis in Euro Anzahl ** 3 3.000 - 15.000 60 -- Erstverkäufe von umgewandelten Garagen und Tiefgaragenstellplätzen Preis in Euro Anzahl ** 3 ** 7 -- Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert Alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet ** = keine Angaben möglich Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 29 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 5. ERFORDERLICHE DATEN FÜR DIE WERTERMITTLUNG Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind aus der Kaufpreissammlung (§ 193 Abs. 5 des Baugesetz- buches) unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage auf dem Grundstücksmarkt abzuleiten. Hierzu gehören insbesondere Indexreihen, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten, Ver- gleichsfaktoren (Gebäude- /Ertragswertfaktoren) für bebaute Grundstücke. 5.1 Indexreihen Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt sollen mit Indexreihen erfasst werden. Die ermittelten Indexzahlen ermöglichen die Umrechnung von Kaufpreisen auf bestimmte Stichtage und sind damit von großer Bedeutung für die Wertermittlungspraxis. 5.1.1 Bodenpreisindexreihen Bodenpreisindexreihen bestehen aus Indexzahlen, die sich aus dem durchschnittlichen Verhältnis der Bodenpreise eines jährlichen Erhebungszeitraums zu den Bodenpreisen des Basiszeitraums 1994 mit der Indexzahl 100 ergeben. Für gewerblich genutzte Grundstücke konnte aus den vorhandenen Kaufpreisen keine Bodenpreisindexreihe abgeleitet werden. Baureifes Land Wohnen 108 113 112 127 123 121 125 122 125 116 127 121 139 132 123 129 131 130 102 108 119 116 112 116 111 105 119 125 114 123 119 108 117 100 116 114 112 114 126 113 100100100 115114 90 100 110 120 130 140 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 In de xz ah l Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke Reihenhausgrundstücke Mehrfamilienhausgrundstücke Indexzahl des Jahres 2009 ist nur vorläufig Änderung im Baugesetzbuch ab 01.07.2009 Der Pflichtenkatalog zur Ermittlung der sonstigen erforderlichen Daten wird konkretisiert, u.a.: - Liegenschaftszinssätze, - Sachwertfaktoren, - Umrechnungskoeffizienten, - Vergleichsfaktoren (Gebäude-/ Ertragsfaktoren). Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 30 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 5.1.2 Indexreihe für Wohnungseigentum Flächen der Land- und Forstwirtschaft 100 108 108 113 114 120 117 118 121 113 110 108 113 102 110 100 90 100 110 120 130 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 In de xz ah l Flächen der Land- und Forstwirtschaft Indexzahl des Jahres 2009 ist nur vorläufig Wohnungseigentum 93 85 82 91 90 91 90 91 95 93 85 89 92 91 86 100 80 90 100 110 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 In de xz ah l Erstverkäufe von Wohnungseigentum Indexzahl des Jahres 2009 ist nur vorläufig Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 31 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 5.2 GFZ-Umrechnungskoeffizienten Auf der Grundlage geeigneter Kauffälle von unbebauten Mehrfamilienhausgrundstücken wurden für die Um- rechnung der Wertverhältnisse bei unterschiedlicher baulicher Nutzung (GFZ : GFZ) Umrechnungs- koeffizienten für Karlsruhe ermittelt. Die Umrechnungs- koeffizienten sind durch aktuelle Analysen und laufende Wertermittlungen bestätigt. Diese Umrechnungskoeffizienten können auch für die Umrechnung der Wertverhältnisse von Grundstücken der Geschäfts-, Büro-, Verwaltungs-, Dienstleistungs- nutzung und technologieorientierten Nutzung heran- gezogen werden. Im Einzelfall können abweichende Wertverhältnisse maßgebend sein. Für Grundstücke mit gewerblicher Nutzung (gebietstypisch) können die Umrechnungskoeffizienten im GFZ-Bereich von +/- 0,5 bezogen auf die GFZ der zum Vergleich herangezogenen Boden(richt)werte Anwendung finden. Im Einzelfall können abweichende Wertverhältnisse maßgebend sein. In Geschäftslagen (Innenstadtzentrum, Nebenzentren) kann die Abhängigkeit des Bodenwerts von den höherwertig genutzten Flächen (Erdgeschossladen- mieten) erheblich größer sein als die Abhängigkeit von der GFZ (WertR 2006, Nr. 2.3.4.2). In herausgehobenen Geschäftslagen des Karlsruher Immobilienmarktes ist die Erdgeschossladenmiete im Wesentlichen für den Bodenwert maßgebend. In den davon abweichenden Geschäftslagen kann das nach dem Ertrag gewichtete Mietsäulenverfahren oder die unmittelbare Umrechnung mit den GFZ- Umrechnungskoeffizienten zur Anwendung kommen. Beim individuellen Wohnungsbau (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) besteht keine Abhängigkeit vom Maß der baulichen Nutzung (GFZ). Die angegebenen Umrechnungskoeffizienten beziehen sich auf Grundstücke im erschließungsbeitragsfreien Zustand. GFZ = Geschossflächenzahl (GFZ) im Sinne § 20 BauNVO. Zwischenwerte lassen sich durch interpolieren berechnen. In der GFZ sind auch die wertrelevanten Geschossflächen, die nach der BauNVO u.a. außer Betracht bleiben können, berücksichtigt. Dies bedeutet im Grundsatz: Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der vorhandenen oder zulässigen Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Der Begriff Vollgeschosse ist in § 2 Abs. 6 der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg im Wesentlichen wie folgt definiert: „Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene Geländeoberfläche hinausragen und über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,3 m haben.“ Bei der Grundstücksbewertung werden die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen (die nicht als Vollgeschosse gelten), einschließlich der zu ihnen gehörenden Sanitär- und Treppenräume und ein- schließlich ihrer Umfassungswände - ggf. abweichend von den Festsetzungen der Bebauungspläne und den hierzu jeweils geltenden Bestimmungen der BauNVO - mitgerechnet. GFZ Umrechnungskoeffizienten GFZ Umrechnungskoeffizienten WertR 2006 Karlsruhe WertR 2006 Karlsruhe 0,4 0,66 0,71 1,5 1,24 1,24 0,5 0,72 0,76 1,6 1,28 1,29 0,6 0,78 0,81 1,7 1,32 1,34 0,7 0,84 0,86 1,8 1,36 1,39 0,8 0,90 0,90 1,9 1,41 1,43 0,9 0,95 0,95 2,0 1,45 1,48 1,0 1,00 1,00 2,1 1,49 1,53 1,1 1,05 1,05 2,2 1,53 1,58 1,2 1,10 1,10 2,3 1,57 1,63 1,3 1,14 1,14 2,4 1,61 1,68 1,4 1,19 1,19 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 32 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 5.3 Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer Durchschnittliche wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer in Karlsruhe bei ordnungsgemäßer Instandhaltung (ohne Modernisierung). Weitere Objektarten werden in WertR 2006, Anlage 4, ausgewiesen. Als Anhaltspunkt für die durchschnittliche wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer können die für die einzelnen Gebäudetypen angegebenen Werte gelten, wobei der Anwender dieser Tabelle gehalten ist, eigen- verantwortlich die Gesamtnutzungsdauer des zu bewertenden Objekts, insbesondere unter Berück- sichtigung der Lage des Objekts, seiner Eigenschaften, der Beschaffenheit und der wirtschaftlichen Verwer- tungsfähigkeit zu ermitteln. WertR 2006 Jahre Karlsruhe Jahre Einfamilienhäuser (entsprechend ihrer Qualität) einschließlich: -freistehende Einfamilienhäuser (auch mit Einliegerwohnung) -Zwei-/Dreifamilienhäuser Reihenhäuser (bei leichter Bauweise kürzer) Fertighaus in Massivbauweise Fertighaus in Fachwerk- und Tafelbauweise 60 - 100 60 - 100 60 - 80 60 - 80 80 - 100 80 - 100 50 - 80 50 - 70 Wohn- und Geschäftshäuser Mehrfamilienhaus (Mietwohngebäude) Gemischt genutzte Wohn- und Geschäftshäuser mit gewerblichem Mietertragsanteil bis 80 % 60 - 80 60 - 80 50 - 70 60 - 80 60 - 80 50 - 80 Gemeinde- und Veranstaltungsgebäude Kindergärten, Kindertagesstätten 50 - 70 50 - 70 Wohnheime, Krankenhäuser, Hotels Personal- und Schwesternwohnheime, Altenwohnheime Hotels 40 - 80 40 - 80 40 - 80 40 - 60 Einkaufsmärkte, Warenhäuser Einkaufsmärkte 30 - 80 30 - 50 Parkhäuser, Tiefgaragen 50 50 Industriegebäude, Werkstätte, Lagergebäude 40 - 60 30 - 60 60 Jahre lediglich bei flexibler und zukunftsgerechter Ausführung Im Einzelfall kann eine abweichende wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer zutreffend sein. Insbesondere bei gewerblich genutzten Objekten können sich je nach Objektart und Marktlage niedrigere Gesamtnutzungs- dauern ergeben. Die Ermittlung der modifizierten Restnutzungsdauer bei modernisierten Gebäuden soll auf der Grundlage des AGVGA-NRW-Modells erfolgen. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 33 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Bestimmung der Restnutzungsdauer bei modernisierten Gebäuden Modell zur Ableitung von Liegenschaftszinssätzen der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachter- ausschüsse in Nordrhein-Westfalen (AGVGA – NRW), Anlage 1 Quelle: www.gutachterausschuss.nrw.de/standardmodelle.html Modernisierungsgrad Das entscheidende Merkmal zur Ermittlung der Restnutzungsdauer ist das Alter und der Grad der im Gebäude durchgeführten Modernisierungen ein- schließlich durchgreifender Instandsetzungen. Zur Ermittlung des Modernisierungsgrades soll das nachfolgende Punktraster dienen. Aus der Summe der Punkte für die jeweils zum Bewertungsstichtag oder kurz zuvor durchgeführten Maßnahmen ergibt sich der Modernisierungsgrad. Liegen die Maßnahmen weiter, z.B. 20 Jahre zurück, ist ggf. zu prüfen, ob nicht ein geringerer als der maximale Tabellenwert anzusetzen ist. Modernisierungselemente mit Punktraster für typische Fälle Modernisierungselemente max. Punkte Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung 3 Verbesserung der Fenster 2 Verbesserung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) 2 Verbesserung der Heizungsanlage 2 Wärmedämmung der Außenwände 2 Modernisierung von Bädern / WCs etc. 2 Einbau von Bädern / WCs etc 3 Modernisierung des Innenausbaus, z.B. Decken und Fußböden 3 Wesentliche Änderung und Verbesserung der Grundrissgestaltung 3 Aktualisiert durch Beschluss der AGVGA-NRW vom 13.06.2006 zur Berücksichtigung der Energieeinsparverordnung. Maximal können in der Summe 20 Punkte vergeben werden, da die Modernisierung und der Einbau von Bädern/WCs nur alternativ angesetzt werden kann. Entsprechend der jeweils ermittelten Gesamtpunktzahl kann der Modernisierungsgrad wie folgt ermittelt werden: 0 - 1 Punkte = nicht modernisiert 2 - 5 Punkte = kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung 6 - 10 Punkte = mittlerer Modernisierungsgrad 11 - 15 Punkte = überwiegend modernisiert 16 - 20 Punkte = umfassend modernisiert Tabellen für die modifizierte Restnutzungsdauer In den nachfolgenden Tabellen sind in Abhängigkeit von der üblichen Gesamtnutzungsdauer, dem Gebäudealter und dem ermittelten Modernisierungsgrad für Gesamtnutzungsdauern von 60 – 100 Jahren modifizierte Restnutzungsdauern angegeben. Um kontinuierliche Übergänge sowohl zwischen den Tabellen als auch innerhalb der Tabellen zu erreichen, sind die Tabellenwerte nicht gerundet worden. Die Rundung, die im Bewertungsfall nach sach- verständigem Ermessen auf 5 Jahre erfolgen sollte, bleibt dem Anwender überlassen. Die Tabellenwerte entspringen, wie auch die Alterswertminderungstabellen von ROSS, einem theoretischen Modellansatz. Das Modell geht davon aus, dass die Restnutzungsdauer ab einem Gebäudealter von 30 Jahren, abgestuft nach dem Grad der Modernisierung, gegenüber dem Betrag Gesamt- nutzungsdauer ./. Alter um maximal 50 Jahre erhöht wird.Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 34 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Übliche Gesamtnutzungsdauer von 100 Jahren Übliche Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren *) Die Rundung muss im Einzelfall durch den Anwender erfolgen Übliche Gesamtnutzungsdauer von 60 Jahren *) Die Rundung muss im Einzelfall durch den Anwender erfolgen 5.4 Liegenschaftszinssätze und Ertragsfaktoren Kapitalisierungszinssätze sind Zinssätze, mit denen die Verkehrswerte von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst werden ( Liegenschaftszinssatze ). Auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise und für gleichartig bebaute und genutzte Grundstücke wurden nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens Liegenschaftszinssätze ermittelt. Vergleichsfaktoren (§ 193 Abs. 5 Satz Nr. 4 BauGB) sollen der Ermittlung von Vergleichswerten für bebaute Grundstücke dienen. Sie sind auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor) oder auf eine sonst geeignete Bezugseinheit, insbesondere auf eine Flächen- oder Raumeinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktor) zu beziehen. . Wesentliche Merkmale des Wertermittlungsmodells Wirtschaftliche Rest- und Gesamtnutzungsdauer in Anlehnung an Anlage 4 der WertR 2006 (s. 5.3); Bewirtschaftungskosten für Wohngrundstücke nach Anlage 3 der WertR 2006 gemäß Zweite Berechnungs- verordnung. Der Bodenwertansatz erfolgte üblicherweise mit dem Bodenrichtwert ohne Bebauungsabschlag. Sofern eine Abhängigkeit des Bodenwertes vom Maß der baulichen Nutzung (GFZ) besteht, erfolgt eine Umrechnung auf die tatsächliche GFZ mit Hilfe der für Karlsruhe ermittelten GFZ-Umrechnungskoeffizienten (s. 5.2). Eine Abhängigkeit von der Restnutzungsdauer der Gebäude konnte über Regressionsanalyse nicht festgestellt werden. Sowohl bei der Ermittlung der Liegenschaftszinssätze und der Ertragswertfaktoren wird auf einen Grund- stückszustand ohne die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale (z.B. Baumängel und Bau- schäden) abgestellt. Mit den Ertragsfaktoren d.h. dem Vielfachen des Jahresrohertrags (Nettokaltmiete) erhält man durch Multiplikation mit dem Jahresrohertrag einen grob überschlägigen Wert einer Immobilie. Bei der Anwendung dieser Faktoren muss bedacht werden, dass sie nur relativ unsichere Bewer- tungsergebnisse liefern, da wertrelevante individuelle Eigenschaften einer Immobilie, wie z.B. Alter, Zustand und Wirtschaftlichkeit der Gebäude sowie Lage, Grundstücksgröße und Bodenwert nicht in die Berechnung-eingehen. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 35 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Objekttyp / Objektart Merkmale der ausgewerteten Kauffälle Jahr Anz RND Mittelwert Zinsspanne der aus- gewerteten Kauffälle in % Beschluss des Gutachterausschusses Liegenschafts- zinssatz in % Ertrags- faktor Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke 2008/ 2009 6 52 3,0 2,3 -3,5 2,0 - 3,5 22 - 32 Dreifamilienhausgrundstücke Baujahrsklassen: bis 1949 1950 – 1969 1970 – 1989 ab 1990 2008/ 2009 3 50 2008/ 2009 14 49 2008/ 2009 2 60 2008/ 2009 1 85 3,0 2,2* - 3,5 3,8 2,2* - 4,9 4,1 3,5 - 4,7 4,5 3,0 - 4,5 19 - 24 Mietwohngrundstücke ab 4 Wohnungen, gewerblicher Mietertragsanteil < 20 % Baujahrsklassen: bis 1949 1950 – 1969 1970 – 1989 ab 1990 2008/ 2009 24 44 2008/ 2009 18 46 2008/ 2009 3 43 2008/ 2009 4 69 4,8 3,7 - 5,9 4,9 3,9 - 6,2 5,1 4,4 - 5,6 4,1 3,8 - 4,7 4,0 - 5,5 15 - 18 Gemischt genutzte Grundstücke, gewerblicher Mietertragsanteil von 20 - 50 % Baujahrsklassen: bis 1949 1950 – 1969 1970 – 1989 ab 1990 2008/ 2009 9 43 2008/ 2009 4 44 2008/ 2009 0 2008/ 2009 1 65 5,2 4,3 - 7,0 5,1 4,3 - 6,3 4,8 4,5 - 6,0 12 - 16 Büro-, Verwaltungs- und Dienstleistungsgrundstücke 2008/ 2009 7 50 5,3 4,7 - 6,5 5,0 - 7,0 10 - 14 Geschäftsgrundstücke (Läden, Büros) 2008/ 2009 12 36 5,6 4,0 - 7,0 5,0 - 7,0 10 - 14 Supermarkt 2008/ 2009 2 33 6,2 5,4 - 6,9 5,0 - 7,0 10 - 13 Gewerbe- und Industriegrundstücke 2008/ 2009 6 27 5,6 4,8 - 7,0 5,0 - 7,5 9 - 13 Wohnungseigentum nach WEG 2008/ 2009 12 49 4,1 3,4 - 4,5 3,0 - 4,5 17 - 22 Teileigentum nach WEG 4,5 - 6,5 Anz = Anzahl RND = Restnutzungsdauer * = Bei den ausgewerteten Kauffällen der Dreifamilienhausgrundstücke bezieht sich der untere Wert der Zinsspanne auf Objekte in guter bis sehr guter Lage. In Einzelfällen können abweichende Liegenschaftszinssätze und Ertragsfaktoren zutreffend sein. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 36 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 5.5 Sachwertfaktoren Kaufpreisanalysen zeigen, dass der ermittelte Sachwert von bebauten Grundstücken des individuellen Wohnungsbaus (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) und der auf dem Grundstücksmarkt erzielte Preis unterschiedlich sein können. Durch den Sachwertfaktor, der sich aus der Division des Kaufpreises durch den Sachwert ergibt, erfolgt eine Anpassung des Sachwertes an die allgemeine Marktlage. Der Sachwert eines Grundstücks setzt sich aus dem Bodenwert, dem Wert der baulichen Anlagen und baulichen Außenanlagen und dem Wert der sonstigen Anlagen zusammen. Die Berechnung des Gebäude- werts erfolgt nach Herstellungswerten (Normal- herstellungskosten 2000 - NHK 2000) über die Bruttogrundfläche (BGF). Dabei sind Alter und besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (z.B. wirtschaftliche Überalterung, Baumängel und Bauschäden) zu berücksichtigen. . Wesentliche Merkmale des Wertermittlungsmodells BGF nach DIN 277 (2005), nach Anlage 6 der WertR 2006; Baupreisindex des Stat. Landesamtes Baden- Württemberg; Alterswertminderung nach Ross (Anlage 8a der WertR 2006); Gesamtnutzungsdauer i.d.R. 80 bis 100 Jahre; Regionalfaktor 1,00 (Länderfaktor x Ortsgrößenfaktor) für Karlsruhe; Baunebenkosten pauschal mit 15%. Der Bodenwertansatz erfolgte üblicherweise mit dem Bodenrichtwert ohne Bebauungsabschlag und ggf. mit Zonung. Bei immissionsbelasteten Grundstücken sind die angegebenen Sachwertfaktoren um bis zu 10% zu vermindern. In einzelnen Fällen, wo eine starke Immissionsbelastung etc. nicht durch eine gesonderte Bodenrichtwertzone berücksichtigt ist, kann der Bodenwert eine zusätzliche Wertminderung bis 20 % erfahren. Nachfolgend wurden Sachwertfaktoren für Karlsruhe ermittelt. 5.5.1 Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhäuser Bei der Wertermittlung ist in Abhängigkeit vom Bodenrichtwert und der Höhe des Sachwertes (Bodenwert, Werte der baulichen Anlagen, baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen unter Berücksichtigung der Wertminderung wegen Alters) am Objekt fiktiv ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale der ermittelte Sachwertfaktor anzubringen. Die Berücksichtigung von Kosten für besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden erfolgt anschließend ohne Marktanpassung. Die Sachwertfaktoren können auch bei Erbbaurechten zur Ermittlung des Werts des unbelasteten bebauten Grundstücks WBG (Volleigen- tum) herangezogen werden. Die nachfolgend aufgeführten Sachwertfaktoren beziehen sich überwiegend auf freistehende Ein- familienhäuser bzw. Doppelhäuser mit Satteldach. Die Gebäude sind mit Keller-, Erd- und Obergeschoss bzw. ausgebautem Dachgeschoss einschl. Garage(n) errichtet. Die Gebäudequalität ist mittel. Anwendungshinweis Bei den ermittelten und beschlossenen Sachwertfak- toren handelt es sich um wahrscheinlichste Schätz- werte in Abhängigkeit von den Einflussgrößen Bo- denrichtwert und Sachwert. Je nach Art und Lage des Objektes können die anzu- setzenden Sachwertfaktoren nach oben und unten variieren. Sie sind als Basis- bzw. Ausgangspunkte bei der Erstellung von Gutachten zu betrachten und geben gleichzeitig das Spektrum des Anwendungs- bereiches wieder. Zwischenwerte können interpoliert werden. Liegt das zu bewertende Objekt außerhalb der ange- gebenen Bereiche, so sind die Sachwertfaktoren gegebenenfalls anzupassen. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 37 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Die ausgewerteten 132 Kauffälle weisen für einzelne Merkmale folgende Ausprägungen auf: Bodenricht- wert Euro/m² Grundstücksmerkmale der ausgewerteten Kauffälle Baujahr Bruttogrundfläche NHK 2000 Grundstücksfläche Sachwert m² Euro/m² BGF m² Euro 300 1961 292 585 487 337.000 1921 - 2001 167 - 456 430 - 850 138 - 908 180.000 - 610.000 400 1968 319 593 486 372.000 1949 - 2001 155 - 605 475 - 810 179 - 891 226.000 – 760.000 500 1965 356 649 632 568.000 1954 - 1984 215 - 436 450 - 900 310 - 991 357.000 – 808.000 von - bis = niedrigster und höchster Wert des jeweiligen Merkmals Anwendungsbeispiel Der Verkehrswert des Objekts ergibt sich aus dem Sachwert unter Berücksichtigung eines fiktiven Zustandes ohne besondere objektspezifische Grund- stücksmerkmale multipliziert mit dem Sachwertfaktor. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden sind anschließend ohne Marktanpassung anzubringen. Der Sachwertfaktor bezieht sich also angenommen auf das Objekt ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale. Grundstück: Immissionsbelastet, Gebäude mit Wasserschaden Bodenrichtwert (unbebaut): 350 Euro/m² (hier keine zusätzliche Wertminderung am Bodenwert wegen Immissionen) Ermittelter Sachwert (über BGF): 400.000 Euro Sachwertfaktor aus : 0,96 (aus Schaubild durch Interpolation entnommen) Verkehrswert des fiktiven Grund- stücks ohne objektspezifische Grundstücksmerkmale: 384.000 Euro Wasserschaden: 24.000 Euro Verkehrswert des Grundstücks: 360.000 Euro Sachwertfaktoren für mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaute Grundstücke 0,6 0,7 0,8 0,9 1 1,1 1,2 1,3 200000 250000 300000 350000 400000 450000 500000 550000 600000 650000 700000 750000 Sachwert in Euro Fa kt or Bodenrichtwert 300 Euro/m² Bodenrichtwert 400 Euro/m² Bodenrichtwert 500 Euro/m² Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 38 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 5.5.2 Sachwertfaktoren für Reihenhäuser Bei der Wertermittlung ist in Abhängigkeit vom Bodenrichtwert und der Höhe des Sachwertes (Bodenwert, Werte der baulichen Anlagen, baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen unter Berücksichtigung der Wertminderung wegen Alters) am Objekt fiktiv ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale der ermittelte Sachwertfaktor anzubringen. Die Berücksichtigung von Kosten für besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden erfolgt anschließend ohne Marktanpassung. Die Sachwertfaktoren können auch bei Erbbaurechten zur Ermittlung des Werts des unbelasteten bebauten Grundstücks WBG (Volleigentum) herangezogen werden. Die nachfolgend aufgeführten Sachwertfaktoren wurden überwiegend aus Kaufpreisen für Reihenmittelhäuser mit Satteldach abgeleitet. Die Gebäude sind mit Keller-, Erd- und Obergeschoss einschl. Garagen errichtet. Die Gebäudequalität ist mittel bis gehoben. Die Stellung der Reihenhäuser (Mittel- bzw. Endhaus) wird über den Sachwert als Einflussgröße berücksichtigt. Die ausgewerteten 144 Kauffälle weisen für einzelne Merkmale folgende Ausprägungen auf: Bodenricht- wert Euro/m² Grundstücksmerkmale der ausgewerteten Kauffälle Baujahr Bruttogrundfläche NHK 2000 Grundstücksfläche Sachwert m² Euro/m² BGF m² Euro 300 1974 232 669 255 259.000 1928 - 2004 135 - 387 485 - 800 138 - 426 116.000 - 405.000 400 1971 235 642 233 250.000 1955 - 2004 142 - 345 545 - 790 110 - 440 138.000 – 454.000 von - bis = niedrigster und höchster Wert des jeweiligen Merkmals Sachwertfaktoren für mit Reihenhäusern bebaute Grundstücke 0,7 0,8 0,9 1 1,1 1,2 1,3 1,4 100000 125000 150000 175000 200000 225000 250000 275000 300000 325000 350000 375000 400000 425000 Sachwert in Euro Fa kt or Bodenrichtwert 300 Euro/m² Bodenrichtwert 400 Euro/m² Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 39 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 WFM = WUG - (Za - Zt ) WEG = WUG - WF  (WUG - WFM) WAE = WUG - WEG = WF  (Za - Zt)  V WER = WBG - WUG + WAE WAE = WF  (Za - Zt)  V 5.6 Wertfaktoren zur Ermittlung der Bodenwertanteile für Erbbaurechte Zur Ermittlung des Werts des Erbbaurechts WER ist zunächst vom Wert des unbelasteten bebauten Grund- stücks mit Marktanpassung WBG (Volleigentum) auszugehen. Von diesem Wert ist der Verkehrswert des unbelasteten unbebauten Grundstücks WUG in Abzug zu bringen. Soweit der Erbbauberechtigte die Erschließungskosten trägt, ist bei WUG nicht der erschließungsbeitragsfreie (ebf), sondern der erschließungsbeitragspflichtige (ebp) Zustand einzuführen. Der mit dem Wertfaktor WF marktangepasste Bodenwertanteil des Erbbaurechts WAE ist hinzuzuaddieren. Zur Ermittlung des Bodenwertanteils des Erbbaurechts WAE wird zunächst die Erbbauzinsersparnis als Differenz zwischen dem angemessenen Erbbauzins Za und dem tatsächlichen Erbbauzins Zt über die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages kapitalisiert und vom Bodenwert des unbelasteten unbebauten Grundstücks WUG abgezogen. Bezieht sich Zt auf ein ebp Bodenwertniveau, so ist bei der Ermittlung von Za entsprechend zu verfahren. Damit erhält man den sogenannten Wert nach dem finanzmathematischen Modell WFM. Zt : Vertraglich zulässiger tatsächlicher Erbbauzins [€/m2] Za : Dem Grundstückswert angemessener Erbbauzins [€/m2] n : Restlaufzeit des Erbbaurechts [Jahre] q : Zinsfaktor q = 1 + p / 100 mit p = Zinssatz in % V : Vervielfältiger V = Für die Ermittlung des angemessenen Erbbauzinses Za soll der Zinssatz, der sich zur Festlegung des Erbbauzinses bei Abschluss von Erbbaurechtsverträgen aus den marktüblichen Konditionen ergibt, herangezogen werden. Dieser Zinssatz wird auch als der zum Wertermittlungsstichtag marktübliche Liegenschaftszinssatz für Erbbaurechtsgrundstücke bezeichnet. Bei Auswertungen von Kauffällen hat sich gezeigt, dass die Kaufpreise von Erbbaurechtsgrundstücken in der Regel zwischen den aufgrund des finanzmathematischen Modells gerechneten Werten WFM und den Werten unbelasteter Grundstücke WUG liegen. Daraus ist zu schließen, dass WFM als untere Grenze und WUG als obere Grenze für die Werte von Erbbaurechtsgrundstücken WEG anzusehen ist. Die Marktanpassung wird durch Einführung eines sogenannten Wertfaktors WF berücksichtigt, in dem die Differenz (WUG -WFM), die der Erbbauzinsersparnis des Erbbauberechtigten entspricht, aufgeteilt wird. Somit ergibt sich der Bodenwertanteil des Erbbaurechts WAE zu Der Wert der Gebäude, die nach Ablauf der Restlaufzeit des Vertrages eventuell noch vorhanden sind, abzüglich der an den Erbbauberechtigten zu zahlenden Entschädigungen hat bei den üblichen Entschä- digungsregelungen und bei Restlaufzeiten über 25 Jahre keinen nennenswerten Einfluss. q 1 q (q 1) n n    q 1 q (q 1) n n   Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 Seite 40 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Zt  100 WUG 5.6.1 Wertfaktoren für Erbbaurechte des individuellen Wohnungsbaus Wertfaktoren WF zur Ermittlung der Bodenwertanteile für Erbbaurechte hängen beim individuellen Wohnungsbau (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) insbesondere von der Rendite und der Höhe des Bodenwertniveaus ab. Die Art der Anpassung (mit oder ohne Klausel oder die Art der Klausel) ist für den Karlsruher Grundstücksmarkt nicht relevant, da der Einfluss der Anpassung während der Laufzeit bis zum Kaufzeitpunkt bereits in der Rendite enthalten ist. Es wird von einem erschließungsbeitragsfreien Grund- stückszustand ausgegangen. Bodenwert Euro/m² ebf Wertfaktoren WF zur Ermittlung der Bodenwertanteile für Erbbaurechte des individuellen Wohnungsbaus Rendite 0,05% 0,10% 0,50% 1,00% 2,00% 50 0,6 0,5 0,4 0,3 0,3 100 0,8 0,7 0,6 0,5 0,5 200 0,9 0,8 0,7 0,6 0,6 300 - 500 0,9 - 0,95 0,8 - 0,9 0,7 - 0,8 0,6 - 0,7 0,6 - 0,7 Rendite in % = Normale, im üblichen Erbbaurechtsvertrag enthaltene Regelungen und Beschränkungen tragen nach den Untersuchungen, die sich auf Fälle mit längeren Restlaufzeiten beziehen, nichts zur Höhe des Wertfaktors bei. Für besonders wertrelevante Einschränkungen und bei Restlaufzeiten unter 25 Jahren sind angepasst an den Fall Abschläge vorzunehmen. Anwendungsbeispiel Bodenwertniveau (ebp): 200 Euro/m² Wert (ebp) des unbelasteten unbebauten Grundstücks WUG: 200.000 Euro Erbbauzinssatz: 4 % Angemessener Erbbauzins Za: 8.000 Euro Tatsächlicher Erbbauzins Zt: 1.000 Euro Rendite (1 000 Euro x 100 : 200 000 Euro) : 0,5% Differenz (Za – Zt) : 7.000 Euro x Vervielfältiger (Restlaufzeit 50 Jahre / 4 %) : 21,48 x Wertfaktor WF aus Tabelle 0,7 Bodenwertanteil WAE des Erbbaurechts: 105.252 Euro Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 41 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2009 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 IMPRESSUM Herausgeber: Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe Hebelstraße 21 76133 Karlsruhe Tel.: 0721 / 133-3092 Telefax: 0721 / 133-3093 E-Mail: gutachterausschuss@karlsruhe.de Internet: http://www.karlsruhe.de/gutachterausschuss UST-Idnr.: DE143589000 Vertretungsberechtigter im Sinne des § 5 TMG: Dr.-Ing. Michael Mürle Bestellung: Nach § 1 der Gutachterausschussverordnung Baden- Württemberg werden Gutachterausschüsse im Sinne von § 192 Abs. 1 BauGB bei den Gemeinden gebildet. Aufsichtsbehörde der Stadt Karlsruhe: Regierungspräsidium Karlsruhe Stand: März 2010 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2MDAyNDYsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1NF9CYXVlbl91bmRfSW1tb2JpbGllbi8zX0d1dGFjaHRlcmF1c3NjaHVzcy8yMDA5X0d1dGFjaHRlcmF1c3NjaHVzc19JTUJfS0FfSW50ZXJuZXQucGRmIiwicGFnZSI6Mzc0MH0.z6i-A5AZuekfq6xnFKzUfqqava4ri0jt7HZAnVbhsPw/2009_Gutachterausschuss_IMB_KA_Internet.pdf
Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 2 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Herausgeber GUTACHTERAUSSCHUSS für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe Anschrift Stadt Karlsruhe Grundstücksbewertungsstelle / Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Hebelstraße 21 76133 Karlsruhe Kundenservice Bodenrichtwert-Auskünfte, Immobilienmarktberichte, Anträge auf Verkehrswertgutachten, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung Telefon + 49 (0) 721 / 133-3092 Telefax + 49 (0) 721 / 133-3093 E-Mail gutachterausschuss@karlsruhe.de Sprechzeiten Montag - Freitag 8.30-12.00 und 14.00-15.30 Uhr Internet http://www.karlsruhe.de/b3/bauen/gutachterausschuss Fertigungen des Immobilienmarktberichtes können bei der Geschäftsstelle zu einem Preis von 40,00 Euro (gebunden) und für 20,00 Euro (pdf-Datei) je Exemplar bestellt werden. Copyright Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 3 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. KARLSRUHE und die Region 4 2. GUTACHTERAUSSCHUSS 6 3. GRUNDSTÜCKSVERKEHR 9 4. PREISNIVEAU UND PREISENTWICKLUNG 10 4.1 Unbebaute Grundstücke 4.1.1 Baureifes Land Wohnen 11 4.1.2 Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke 12 4.1.3 Reihenhausgrundstücke 13 4.1.4 Mehrfamilienhausgrundstücke 14 4.1.5 Flächen der Land- oder Forstwirtschaft 15 4.2 Bebaute Grundstücke 4.2.1 Ein- und Zweifamilienhäuser 16 4.2.2 Reihenhäuser 20 4.2.3 Mehrfamilienhäuser 23 4.3 Wohnungs- und Teileigentum 25 4.3.1 Erstverkäufe von Wohnungseigentum 27 4.3.2 Weiterverkäufe von Wohnungseigentum 29 4.3.3 Erstverkäufe von umgewandelten Mietwoh- nungen 31 4.3.4 Teileigentum 33 5. ERFORDERLICHE DATEN FÜR DIE WERTERMITTLUNG 5.1 Indexreihen 5.1.1 Bodenpreise 34 5.1.2 Wohnungseigentum 35 5.2 GFZ-Umrechnungskoeffizienten 36 5.3 Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer 37 5.4 Liegenschaftszinssätze und Ertragsfaktoren 40 5.5 Sachwertfaktoren 5.5.1 Ein- und Zweifamilienhäuser 42 5.5.2 Reihenhäuser 44 5.6 Wertfaktoren für Erbbaurechte 45 5.6.1 Individueller Wohnungsbau 46 6 WEITERE GRUNDSTÜCKSMARKT- INFORMATIONEN 6.1 Mietdaten 6.1.1 Wohnungsmieten 47 6.1.2 Mietpreisspektrum Büromieten 48 6.1.3 Mietpreisrichtwerte Erdgeschossladenmieten 49 Impressum 51 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 4 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Verkehrskonzept - Kombilösung Die Kombilösung ist das größte Verkehrskonzept der Karlsruher Innenstadt. Ab 2016 führt ein Straßen- bahntunnel und ab 2019 ein Autotunnel durch die badische Metropole. Mit dem Spatenstich am 21. Januar 2010 ist der Startschuss zum Bau der Kombilösung gefallen. 1. KARLSRUHE und die Region Karlsruhe liegt im Rheintal in einer geographisch sehr günstigen Position und ist als drittgrößte Stadt Baden- Württembergs Zentrum der Region Mittlerer Oberrhein. Die Kommunen am Oberrhein mit dem Oberzentrum Karlsruhe haben sich freiwillig zur TechnologieRegion Karlsruhe zusammengeschlossen. Die TechnologieRegion Karlsruhe ist einer der erfolgreichsten Wirtschaftsstandorte Europas, der im internationalen Vergleich seit Jahren regelmäßig auf den vorderen Plätzen zu finden ist. Durch die zentrale Lage im Südwesten Deutschlands sind Frankfurt, Stuttgart und München ebenso schnell erreichbar wie Strasbourg und Basel. Der Zuwachs innovativer Unternehmen in der TechnologieRegion Karlsruhe liegt weit über dem Bundesdurchschnitt. Das dichte Netz an Forschungseinrichtungen mit dem Karlsruhe Institute of Technology (KIT) und vielen anderen Einrichtungen, die den Innovationsprozess von Unternehmen beschleunigen, verbunden mit einer verlässlichen Kommunalpolitik weisen Karlsruhe als Stadt mit hohen Zukunftschancen aus. Die Bertelsmann Stiftung ordnet in ihrem „Wegweiser Kommune“ Karlsruhe den prosperierenden Wirtschafts- zentren Deutschlands zu. Hier zeichnet sich Karlsruhe insbesondere wegen bedeutender Bildungs- und Ver- waltungseinrichtungen aus. Charakteristisch für diese Zentren ist vor allem das starke Arbeitsplatzwachstum, die große Zahl an hochwertigen Arbeitsplätze und ein hohes Steueraufkommen. Karlsruhe zählt zu den führenden Kongressstädten der Bundesrepublik. Mit der architektonisch und funktional herausragenden Messe Karlsruhe steht ein leistungs- fähiger Messekomplex von 52.000 m² für Messen und Großveranstaltungen aller Art zur Verfügung. Das regionale und weit ausgebaute ÖPNV-Netz von Karlsruhe ist europaweit vorbildlich. Die Nähe zu Schwarzwald, Elsass und Pfalz und innerhalb der Stadt gelegene Erholungsgebiete sichern Lebensqualität, Kreativität und Wirtschaftsklima. Mit dem Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) verfügt Karlsruhe über eine weltweit einzigartige Kulturinstitution, deren Betätigungsfeld sich an der Schnittstelle von Wissenschaft und Kunst bewegt. Hochkarätige und international bedeutende Sammlungen werden in den Museen der Stadt ausgestellt. Über 80 allgemeinbildende Schulen, 12 berufliche Schulen, sieben Hochschulen, eine Berufsakademie und diverse Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen bis hin zu internationalen Schulen bilden den Karlsruher Nachwuchs fundiert aus. Überall in der Stadt finden sich grüne Oasen – Wohltat und Erholung für Geist und Seele. Mit ausgedehnten, teilweise bis an das Stadtgebiet heranreichenden Waldgebieten sowie zahlreichen Parks und Grün- anlagen kann man Karlsruhe auf grünen Wegen durchqueren. Die Verbindung von Natur, Hightech, Kultur und badischer Lebensqualität ist hier einzigartig. Quelle : Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung Kennzahlen zu Karlsruhe Einwohner mit Hauptwohnung in Karlsruhe ca. 280.000 Einwohner der Region Karlsruhe / Raum PAMINA ca. 1.600.000 Beschäftigte am Arbeitsort Karlsruhe ca. 155.000 Flächen in km² davon 173,46 - Baufläche 27% - Verkehrsfläche 12% - Gewässer, Landwirtschafts-, Grün- und Waldflächen etc. 61% Höhenlage über NN 100 - 323 m Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 5 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Frankfurt Köln Hamburg Berlin Karlsruhe München Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 6 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 2. GUTACHTERAUSSCHUSS Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse bei den Gemeinden gebildet. Die Gutachterausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern, die in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein sollen. Wesentliche gesetzliche Grundlage hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschuss- verordnung für Baden-Württemberg. Aufgaben des Gutachterausschusses bzw. seiner Geschäftsstelle sind insbesondere - die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, - die Führung und Auswertung der Kaufpreis- sammlung, - die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten (durchschnittliche Lagewerte für den Boden) und - die Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Indexreihen, Liegen- schaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrech- nungskoeffizienten, Vergleichsfaktoren). Der Gutachterausschuss erstattet nach § 193 des Baugesetzbuches Gutachten auf Antrag von Behörden, Eigentümern, ihnen gleichstehenden Berechtigten, In- habern anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteils- berechtigten sowie Gerichten und den Justizbehörden. Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag (z.B. Kauf, Tausch, Schenkung), durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, von den beurkundenden Stellen dem Gutachterausschuss in Abschrift zu übersenden. Als Kauffall wird i.d.R. jeder Eigentumswechsel eines Grundstücks (einer Teilfläche) erfasst. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wertet die Unterlagen aus und erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte und - im Rahmen des berechtigten Interesses - aus der Kaufpreissammlung. Hierbei werden Vergleichsfälle, die mit dem vom Antragsteller beschriebenen Bewertungsobjekt möglichst vergleichbar sind, unter Beachtung datenschutzrechtlicher Zulässigkeit mitgeteilt. Damit soll der Immobilienmarkt auch für den einzelnen Bürger transparent gemacht werden. Der Gutachterausschuss kann mündliche oder schriftliche Auskünfte von Sachverständigen und von Personen (z.B. Eigentümern, Mieterinnen) einholen, die Angaben über das Grundstück und über ein Grundstück, das zum Vergleich herangezogen werden soll, machen können. Er kann verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreissammlung und zur Begutachtung notwendigen Unterlagen vorlegen. Bodenrichtwerte sowie sonstige Grundstücksmarktdaten können im Einzelfall die sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen. Die Bodenrichtwerte und die Immobilienmarkt- berichte sind in das WertermittlungsInformations- System des Gutachterausschusses im Internet eingestellt. Orts- und zeitunabhängig können aus dem umfangreichen Informationsangebot Bodenrichtwerte und sonstige Immobilienmarktinformationen einschließlich der für die Wertermittlung erforderlichen Daten für den Bereich der Stadt Karlsruhe abgerufen werden. Die Internetadresse lautet http://www.karlsruhe.de/b3/bauen/gutachterausschuss Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 7 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Mitglieder des Gutachterausschusses für die Zeit vom 20.12.2009 bis 19.12.2013 Vorsitzender Dr.-Ing. Michael Mürle Stadtvermessungsdirektor, Leiter der Grundstücksbewertungsstelle und der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Karlsruhe Tel. 0721 / 133-3070 Stellvertreter und ehrenamtliche Gutachter Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Karcher Stadtobervermessungsrat Tel. 0721 / 133-3090 Dipl.-Volkswirt Achim Kellner Sachverständiger für Grundstücks- und Gebäudebewertungen, zertifizierter Sachverständiger CIS HypZert (F/M) Tel. 0711 / 12773048 Dipl.-Verw.Wirt (FH) Siegfried Lenz Geschäftsführer in der Wohnungswirtschaft i.R. Tel. 0721 / 577980 Dr. Gerhard Leute Dipl.-Ing., von der IHK Karlsruhe öffentl. bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden sowie Mieten und Pachten Tel. 0721 / 853525 Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Linder Bauoberamtsrat a.D. , Architekt Tel. 0721 / 706402 Dipl.-Fin.Wirt (FH) Eberhard Meier Sachverständiger (Diplom VWA Freiburg) Tel. 07141 / 182611 Dipl.-Ing. (FH) Rudolf Nowosad Stadtoberbaurat a.D. , Architekt Tel. 0721 / 491681 Ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter Dipl.-Ing. (FH) Dieter Bodemer Freier Architekt, Sachverständiger für Grundstücks- und Gebäudebewertungen Tel. 07522 / 9784518 Dipl.-Ing. Michael Doldt Architekt , zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (nach DIN EN ISO / IEC 17024) Tel. 0721 / 9597819 Dipl.-Ing. Sandra Focic´Lips Architektin, von der IHK Karlsruhe öffentl. bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Tel. 07245 / 4465 Dipl.-Ing. (FH) Hans-Rudolf Foit Architekt Tel. 0721 / 133-3081 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Gaitzsch Architekt, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (Sprengnetter Zert), Schwer- punkt Verkehrs-/ Marktwertermittlung einschließlich Bewertung für finanzwirtschaftliche Zwecke Tel. 0721 / 4538702 Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Huck Stadtvermessungsamtsrat Tel. 0721 / 133-3091 Dipl.-Ing. Christine Hug Architektin, von der IHK Karlsruhe öffentl. bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Tel. 0721 / 817561 Dipl.-Ing. (FH) Sabine Kampermann Bauingenieurin Tel. 0721 / 133-3083 Dipl.-Ing. Andreas Nasedy Architekt, von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Tel. 0721 / 4764604 Dipl.-Ing. Ingeborg Riefle Architektin, MRICS, Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten, Dipl.-Immobilienökonomin (ADI) Tel. 0711 / 133-3082 Direktor Günter Scharfenberger Sparkassenbetriebswirt (dipl.) Tel. 0721 / 1461234 Dipl.-Ing. (FH) Arne Uhl Von der IHK Karlsruhe öffentl. bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten und für Schäden an Gebäuden Tel. 0721 / 3846671 Dipl.-Ing. (FH) Werner Wenzel Stadtvermessungsrat Tel. 0721 / 133-3080 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 8 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Für die Besetzung des Gutachterausschusses im Einzelfall gilt § 5 Gutachterausschussverordnung: (1) Bei der Erstattung von Gutachten und bei der Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne des § 193 Abs. 5 BauGB wird der Gutachterausschuss in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Besondere Sachverständige kann der Vorsitzende nach Anhörung des Antragstellers zuziehen. (2) Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten wird der Gutachterausschuss in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Gutachtern tätig; hierbei muss einer der Gutachter ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zu- ständigen Finanzbehörde sein. (3) Der Vorsitzende bestimmt die Gutachter, die im Einzelfall tätig werden. Hierbei ist die besondere Sachkunde der Gutachter zu berücksichtigen. Der Gutachterausschuss wird vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe auf die Dauer von 4 Jahren bestellt. 50 Jahre Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in Karlsruhe Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe realisiert im Jahr seines 50-jährigen Bestehens eine weitere Qualitätsoffensive zur Transparenz auf dem Karlsruher Immobilienmarkt. Die Gutachterausschüsse wurden durch das Bun- desbaugesetz von 1960 eingerichtet, in Karlsruhe erfolgte die Bildung des Gutachterausschusses dann erstmalig gegen Ende 1961. Rechtzeitig für das Jubiläumsjahr ist es dem Gutachterausschuss gelungen, Vergleichsfaktoren für Ein-/ Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Wohnungs- bzw. Teileigentum für (steuerliche) Bewertungen zu bestimmen sowie Mietdaten zusammenzustellen. Auf dem Titelblatt ist das neue Logo für das Aufgabenspektrum des Gutachterausschusses dargestellt. Alle Nutzer erwarten eine detaillierte, flächen- deckende und aktuelle Bereitstellung von Infor- mationen des Immobilienmarktes - möglichst über das Internet. Der Immobilienmarkt wird hierzu durch die Gutachterausschüsse analysiert und die Ergebnisse im Immobilienmarktbericht zur Gewähr- leistung der erwünschten Markttransparenz veröf- fentlicht. Des Weiteren werden Bodenrichtwerte und in Einzelgutachten Marktwerte von Immobilien ermittelt. Eine hohe Transparenz auf dem Immobili- enmarkt ist zwischenzeitlich zu einem beachtens- werten Standortfaktor geworden. Das 50. Jubiläum des Gutachterausschusses in Karlsruhe soll durch einen Festakt angemessen gewürdigt werden. Vertretung der Finanzämter und ehrenamtliche Gutachterinnen/Gutachter bei Bodenrichtwertermittlungen Dipl.-Ing.(FH) Michael Sawallisch Technischer Angestellter, Bauingenieur, Bausachverständiger für Bewertungsfragen Tel. 0721 / 156-1251 Gerhard Fritzsche Steueramtsinspektor Tel. 0721 / 156-1213 Dipl. - Fin.Wirt (FH) Susanne Schwechheimer Steueroberinspektorin Tel. 0721 / 994-2190 Peter Brandstetter Amtsinspektor Tel. 0721 / 994-2220 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 9 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Anzahl der Kauffälle 507 451 484 564 509 488 580 1944 2198 1532 3157 377331504 558534620 738 679 712 578619606 566638 559632 729 2479 2214 1661 1691 192818571834 1561 1852 3594 32243064 2595 27362722 30103060 2700 3398 3054 0 1000 2000 3000 4000 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Wohnungs- und Teileigentum Kauffälle insgesamt Wertumsatz 414 765 748 6564 8892 56 93133 585 417 477 484 337 233 293251244 183 237 193 259 861 943 732 482 667 0 200 400 600 800 1000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 in M ill io ne n Eu ro Flächenumsatz 50 88 55 47 69 54 54 474752 5857 240 80 0 50 100 150 200 250 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 in h a 3. GRUNDSTÜCKSVERKEHR Auf dem Karlsruher Grundstücksmarkt wurden 2010 um + 11,4 % mehr Immobilien verkauft als im Vorjahr. Der gesamte Wertumsatz verzeichnet gegenüber dem Vorjahr (+ 9,7 %) eine nochmalige Steigerung um ca. 29 %. Der hohe Wertumsatz wird vor allem durch Verkäufe von herausgehobenen Geschäftsimmobilien in der Karlsruher Innenstadt geprägt. Der Markt des Wohn- und Teileigentum weist mit + 12,0 % Steigerung eine ähnliche Entwicklung wie im Jahr 2009 (+ 14,8 %) auf. In diesem Teilmarkt waren insbesondere neue Eigentumswohnungen gefragt. -40,7 % Transaktionsvolumen entwickelt sich auf 1 Milliarde Euro zu. Der Handel mit Immobilien in Karlsruhe verzeichnet in allen Teilmärkten sowohl bei der Anzahl der Transaktionen als auch bei den Wertumsätzen deutliche Zuwächse. +5,2 % +14,8 % +17,5 % +13,9 +11,4 % +12,0 % +8,7 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 10 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 4. PREISNIVEAU UND PREISENTWICKLUNG Datengrundlage für den Immobilienmarktbericht ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für den Bereich des Stadtgebietes Karlsruhe. Berücksichtigt wurden nur Kauffälle, bei denen angenommen werden kann, dass sie nicht durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst worden sind. Eine Beeinflussung durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse kann angenommen werden, wenn Kaufpreise oder andere Daten erheblich von Kaufpreisen und anderen Daten in vergleichbaren Fällen abweichen. Folgende Teilmärkte konnten aufgrund einer ausreichenden Anzahl geeigneter Kauffälle detailliert untersucht und Vergleichsfaktoren ermittelt werden: • Ein- und Zweifamilienhäuser • Reihenhäuser • Erstverkäufe von Wohnungseigentum • Weiterverkäufe von Wohnungseigentum • Erstverkäufe von umgewandelten Mietwohnungen. Vergleichsfaktoren gem. § 193, Abs. 5, Ziffer 4 BauGB sollen der Ermittlung von Vergleichswerten für bebaute Grundstücke dienen. Sie werden mit Hilfe statistischer Auswerteverfahren bzw. nach Grundsätzen des Ver- gleichswertverfahrens ermittelt und als Durchschnitts- wert in Euro je Quadratmeter Wohnfläche angegeben. Für folgende Teilmärkte konnten unter Berücksichtigung des Datenmaterials typische Preise ermittelt werden: • Unbebaute Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke • Unbebaute Reihenhausgrundstücke • Unbebaute Mehrfamilienhausgrundstücke • Flächen der Land- oder Forstwirtschaft • Mehrfamilienhäuser. Typische Preise liefern einen generalisiert charakteristischen Anhalt für die Wertverhältnisse der jeweiligen Teilmärkte. Zur Verbesserung der Ergebnisse wurden auch Kaufpreise aus den Vorjahren herangezogen. Vergleichbar detaillierte Auswertungen über z.B. • Unbebaute Gewerbe- und Geschäftsgrundstücke • Teileigentum • Geschäftshäuser, Bürogebäude • Lage-, Produktionsgebäude sowie sonstige gewerblichen Gebäude sind aufgrund des geringen und sehr inhomogenen Kaufpreismaterials nicht möglich. . Lagequalität Nachfolgend werden die Merkmale für Wohnlagen beschrieben wie sie für Karlsruher Verhältnisse als wertrelevant beurteilt werden können. Beim Einzelobjekt können sich in Abhängigkeit der kleinräumigen Lagemerkmale Abweichungen in der Wohnlage ergeben. Mäßige Lage Gekennzeichnet durch eine kompakte Bauweise mit wenig Freiflächen und/oder starken Immissionen in nicht bevorzugten Wohngebieten mit mäßigem Image. Hierzu zählt z.B. die Lage inmitten oder im Windschatten von Industrie und Gewerbe, bei verdichteter Bebauung unzureichende Besonnung und Durchgrünung, die Lage an Hauptverkehrsstraßen, Bahnlinien etc. und Randlagen teilweise im Tiefgestade. Mittlere Lage Wohnlagen ohne besondere Vor- und Nachteile. Sie sind gekennzeichnet durch eine überwiegend verdichtete, z.T. auch aufgelockerte Bebauung mit noch geringen Freiflächen und durchschnittlicher Immissionsbelastung. Typisch dafür sind ältere Wohngebiete der Innenstadt und der Ortsteile ohne besondere Vor- und Nachteile, soweit sie nicht an Hauptverkehrsstraßen liegen oder die Grundstücke genügend Freiflächen, jedoch keine besonderen Frei- und Aussichtslagen haben. Gute Lage Ruhige Wohnlage mit aufgelockerter, zumeist offener Bebauung und Vorgärten in Höhen- und Halbhöhenlage oder auch nachgefragte innerstädtische Wohngebiete ohne Immissionsbelastung. Dazu gehören auch Gebiete mit größeren Wohnobjekten mit starker Durchgrünung und Aussichtslage, geringen Immissionen, guter Infrastruktur und günstiger Verkehrsanbindung zur Innenstadt. Sehr gute Lage Absolut ruhige Wohnlage mit aufgelockerter, überwiegend ein- bis zweigeschossiger Bauweise mit vielfach großen Grundstücken bei völliger Durchgrünung des Wohngebietes, hinreichender Infrastruktur und günstiger Lage zur Innenstadt und zu Freizeiteinrichtungen und/oder überdurchschnittlichem Image, oft begleitet durch Höhen- und Aussichtslage. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 11 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Kauffälle von unbebauten Grundstücken 127 107 150 168 110 338 150 22 27 7263 2252 96 26 254631 2817 210 50 100 150 200 250 300 350 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke Reihenhausgrundstücke Mehrfamilienhausgrundstücke 4.1 Unbebaute Grundstücke Die Zuordnung der im Berichtsjahr der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zugegangenen Verträge über unbebaute Grundstücke erfolgte unter Berücksichtigung der in § 5 der Immobilienwertermitt- lungsverordnung verwendeten Begriffsbestimmungen für den Grundstückszustand. 4.1.1 Baureifes Land Wohnen Hierzu zählen Flächen, die nach öffentlich rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Im Jahr 2010 waren für die Teilmärkte Ein- und Zwei- familienhaus-, Reihenhaus- und Mehrfamilienhaus- grundstücke jeweils eine rückläufige Preisentwicklung mit unterschiedlicher Ausprägung zu verzeichnen. Der Markt der Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke verzeichnete einen leichten Preisrückgang um - 1,5 % (2009: + 2,5 %). Die gleiche Preisentwicklung wie im Vorjahr (- 0,8 %) ist bei dem Teilmarkt der Reihenhausgrundstücken zu verzeichnen. Preise für Mehrfamilienhausgrundstücke befinden sich nach dem Rückgang um - 3,9 % wieder auf dem Niveau der Jahre 2007 und 2008. Rückläufige Preisentwicklung aller Teilmärkte Für das Jahr 2010 weisen die Teilmärkte Ein- und Zweifamilienhaus-, Reihenhaus- und Mehrfamilien- hausgrundstücke eine rückläufige Preisentwicklung, mit jeweils unterschiedlicher Ausprägung, auf. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 12 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Preisentwicklung 122 124 127 125125 121123 120 122 124 126 128 130 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010* In de xz ah l 4.1.2 Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke Beim individuellen Wohnungsbau (Ein- und Zwei- familienhäuser, Reihenhäuser) besteht keine Ab- hängigkeit vom Maß der baulichen Nutzung (GFZ). Deshalb sind die dargestellten Kaufpreise nicht auf eine bestimmte GFZ bezogen. In herausgehobenen Gesellschaftslagen (z.B. Durlach- Geigersberg, Rüppurr-Märchenviertel, Weststadt- Musikerviertel) können einzelne Kaufpreise den typischen Preis für sehr gute Lage deutlich übersteigen. Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Begründung von Erbbaurechten Verkauf von Erbbaugrundstücken an die Erbbauberechtigten Sonstige beeinflusste Kauffälle (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 90 1 17 19 127 82 Typische Preise Grundstückstyp Mäßige Lage Euro/m² Mittlere Lage Euro/m² Gute Lage Euro/m² Sehr gute Lage Euro/m² Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke (ebf) 280 340 380 480 Euro/m² = typischer Kaufpreis auf Euro/m² Grundstücksfläche gerundet; ebf = erschließungs- und kostenerstattungsbeitragsfrei Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2010 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Euro/m² ebf Preis in Euro Anzahl Fläche in m² ** ** 2 ** 230 - 390 40.000 - 290.000 43 130 - 900 310 - 490 100.000 - 270.000 29 270 - 640 320 - 680 130.000 - 670.000 8 340 - 1.040 Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet; ** = keine Angabe möglich +3,3 % -1,6 % -3,2 % -2,4 % s. 5.1.1 Bodenpreisindexreihen Preise leicht gesunken, Zuwächse im Grund- stücksverkehr Der Markt der Ein- und Zweifamilienhausgrund- stücken verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Preisrückgang. Der Handel mit Grund- stücken dieses Teilmarktes wies mit 127 Vertrags- abschlüssen (2009: 107) einen Zuwachs auf. * = vorläufige Indexzahl +2,5 % -1,5 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 13 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Preisentwicklung 130 129 123 131 129 132 139 120 125 130 135 140 145 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010* In de xz ah l 4.1.3 Reihenhausgrundstücke Beim individuellen Wohnungsbau (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) besteht keine Abhängigkeit vom Maß der baulichen Nutzung (GFZ). Deshalb sind die dargestellten Kaufpreise nicht auf eine bestimmte GFZ bezogen. Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Begründung von Erbbaurechten Verkauf von Erbbaugrundstücken an die Erbbauberechtigten Sonstige beeinflusste Kauffälle (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 12 0 9 1 22 9 Typische Preise Grundstückstyp Mittlere Lage Euro/m² Gute Lage Euro/m² Reihenhausgrundstücke (ebf) 330 390 Euro/m² = typischer Kaufpreis auf Euro/m² Grundstücksfläche gerundet; ebf = erschließungs- und kostenerstattungsbeitragsfrei Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2010 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Euro/m² ebf Preis in Euro Anzahl Fläche in m² -- 310 - 510 60.000 - 150.000 5 180 - 400 ** ** 3 ** ** ** 1 ** Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet; ** = keine Angabe möglich +1,6 % -6,8 % +4,9 % -5,0 % s. 5.1.1 Bodenpreisindexreihen Entwicklung des Vorjahres fortgesetzt Die Preisentwicklung des Vorjahres (- 0,8 %) wurde bei den Reihenhausgrundstücken fortgesetzt. Ein Reihenhausgrundstück in mittlerer-guter Lage mit rd. 225 m² Grundstücksfläche kostete durchschnittlich rd. 85.000 Euro. * = vorläufige Indexzahl -0,8 % -0,8 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 14 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Preisentwicklung 116 119 115115 105 114 111 100 105 110 115 120 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010* In de xz ah l 4.1.4 Mehrfamilienhausgrundstücke Da eine Abhängigkeit vom Maß der baulichen Nutzung (GFZ) besteht, sind die dargestellten Kaufpreise auf eine GFZ von 1,0 bezogen. Hierzu wurden die für Karlsruhe ermittelten GFZ-Umrechnungskoeffizienten verwendet. Der Teilmarkt wird maßgeblich durch eine geplante Nutzung mit Wohnungs- bzw. Teileigentum beeinflusst. Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Begründung von Erbbaurechten Verkauf von Erbbaugrundstücken an die Erbbauberechtigten Sonstige beeinflusste Kauffälle (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 18 2 2 4 26 14 Typische Preise Grundstückstyp Mittlere Lage Euro/m² Gute Lage Euro/m² Mehrfamilienhausgrundstücke (ebf), GFZ 1,0 370 390 Euro/m² = typischer Kaufpreis auf Euro/m² Grundstücksfläche gerundet; ebf = erschließungs- und kostenerstattungsbeitragsfrei Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2010 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Euro/m² ebf Preis in Euro Anzahl Fläche in m² GFZ ** ** 3 ** ** 300 - 650 240.000 - 1.720.000 8 490 - 5.800 1,0 - 1,5 ** ** 3 ** ** -- Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet; ** = keine Angabe möglich -4,3 % -5,4 % +8,6 % +3,5 % s. 5.1.1 Bodenpreisindexreihen Preise wieder auf dem Niveau der Jahre 2007 und 2008 Die Preise für Mehrfamilienhausgrundstücke sind wieder auf das Niveau der Jahre 2007 und 2008 gesunken. Der Handel mit 26 Grundstücken entspricht nahezu dem Niveau des Jahres 2009 (25). * = vorläufige Indexzahl +0,9 % -3,9 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 15 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Preisentwicklung 120 117 126 121 114 113 118 110 115 120 125 130 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010* In de xz ah l 4.1.5 Flächen der Land- oder Forstwirtschaft Hierzu zählen entsprechend genutzte oder nutzbare Flächen, von denen anzunehmen ist, dass sie nach ihren Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage, nach ihren Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen in absehbarer Zeit nur land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden. In diesen Kauffällen sind keine begünstigten Grundstücke (z.B. Ortsnähe, besondere Lage u.a.) der Land- und Forstwirtschaft enthalten. Diese wurden überwiegend in einer Spanne von 5 bis 13 Euro/m² gehandelt. Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kauffälle (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 116 15 131 81 Typische Preise Grundstückstyp Mäßige Lage Euro/m² Mittlere Lage Euro/m² Gute Lage Euro/m² Sehr gute Lage Euro/m² Flächen der Land- oder Forstwirtschaft 3,10 3,60 5,10 6,70 Euro/m² = typischer Kaufpreis auf 0,10 Euro/m² Grundstücksfläche gerundet Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2010 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Euro/m² Preis in Euro Anzahl Fläche in m² 1,50 - 3,50 1.810 - 7.670 41 580 - 2.650 2,40 - 5,50 910 - 17.730 31 280 - 5.370 4,40 - 7,70 1.420 - 9.210 9 250 - 2.090 -- Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet; ** = keine Angabe möglich s. 5.1.1 Bodenpreisindexreihen +0,9 % +5,3 % -2,5 % +0,8 % Preisanstieg setzt sich fort Im Jahr 2010 musste für landwirtschaftliche genutzten Grundstücken, mit einer Preissteigerung von + 3,8 %, gegenüber dem Jahr 2009 nochmals mehr bezahlt werden. Mit 131 Verkäufen wechselten auch häufiger Grundstücke ihren Besitzer 2009 (98). * = vorläufige Indexzahl +2,5 % +3,8 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 16 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 360.000 Euro für ein gebrauchtes Ein- und Zweifamilienhaus Für ein Ein- und Zweifamilienhaus des Baujahres 1970 in mittlerer Lage mussten ca. 360.000 Euro bezahlt werden. Dafür erhielt man im Schnitt 150 m² Wohnfläche auf einem 500 m² großen Grundstück. Kauffälle von bebauten Grundstücken 365 298310 263259 281260 190161 127128 134 167 219 639580677658 59 0 100 200 300 400 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Ein- und Zweifamilienhäuser Reihenhäuser Mehrfamilienhäuser 4.2 Bebaute Grundstücke Die Kaufpreise enthalten den Gebäude- und den Bodenwertanteil. In den Baujahrsklassen sind auch Objekte älterer Ursprungsbaujahre enthalten, deren Merkmale aufgrund von Instandsetzungen und Modernisierungen der je- weiligen Baujahrsklasse entsprechen. Im Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 werden erstmalig Vergleichsfaktoren für Ein-/Zweifamilien- häuser und Reihenhäuser aufgeführt. 4.2.1 Ein- und Zweifamilienhäuser um +- 0 % um + 5 % um - 5 % um + 10 % um - 10 % ** = Keine Preisentwicklung darstellbar Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kauffälle (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 282 83 365 238 Baujahrsklasse Preisentwicklung im Jahr 2010 Bis 1949 1950 - 1974 1975 - 1989 1990 - 2004 2005 - 2008 ** Erstverkäufe Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 17 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Vergleichsfaktoren für Ein-/Zweifamilienhäuser Die Vergleichsfaktoren wurden aus Kaufpreisen von typischen Ein-/ Zweifamilienhäusern als wahrschein- lichste Schätzwerte ermittelt. Bei Ein-/Zweifamilien- häusern werden neben dem Bodenrichtwert als Lage- wert und der Wohnfläche die Auswirkungen von Baujahr, dem Ausstattungsstandard und Grundstücksfläche auf den Wohnflächenpreis dargestellt. Darüber hinaus werden Angaben zur Gebäudekonstruktion, Unterkellerung und vorhandenen Garagen gemacht. Ausstattungsstandard gemäß Normalherstellungskosten 2000 (NHK 2000) vom 01.12.2001. Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadt- entwicklung (BMVBS). . Alle Wohnflächenpreise in der Tabelle beziehen sich auf ein Ein-/Zweifamilienhaus mit folgenden Eigenschaften: Baujahr Ausstattungsstandard Grundstücksfläche Gebäudekonstruktion Anzahl der Vollgeschosse Unterkellerung Stellung Anzahl der Wohnungen Anzahl der Garagen 1970 mittel 500 m² massiv ein- bis zweigeschossig vollständig überwiegend freistehend oder als Doppelhaus 1 (überwiegend) bis 2 1 Anwendungshinweise Der Gutachterausschuss hat diese Vergleichsfaktoren erstmalig ermittelt und beschlossen. Sie stellen keine Vergleichsfaktoren im Sinne der §§ 13 und 15 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) dar. Hierzu sollen zunächst weitergehende Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen werden. Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind sachver- ständige Wertermittlungen durchzuführen. Die angegebenen Vergleichsfaktoren beziehen sich auf einen fiktiven Zustand ohne besondere objektspezi- fische Grundstücksmerkmale. Besondere objektspezi- fische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden sind im Anschluss an eine ggf. noch erforderliche Marktanpassung zur Ermittlung des (endgültigen) Vergleichswertes anzubringen. In Einzelfällen können die anzusetzenden Vergleichs- faktoren nach oben und unten variieren. So ist für die Beurteilung eines untypischen Objektes, z.B. eines Grundstücks mit großer Fläche und eines Gebäudes mit kleiner Wohnfläche, das vorgestellte Berechnungs- modell nur eingeschränkt geeignet. Liegt das zu bewertende Objekt außerhalb der an- gegebenen Bereiche, so wird von der Anwendung der Vergleichsfaktoren abgeraten. Der Bodenwertansatz erfolgt üblicherweise mit dem Bodenrichtwert ohne Bebauungsabschlag. Für zu zonierende Grundstücke können die Vergleichsfaktoren keine Anwendung finden. In einzelnen Fällen, wo sich ein abweichender Bodenwert als marktüblich erweist, ist vom ermittelten Bodenwert auszugehen. Zwischenwerte können interpoliert werden. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 18 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Vergleichsfaktoren Euro/m² Wohnfläche: Bodenrichtwert Euro/m² ebf Wohnfläche m² 300 325 350 375 400 425 450 120 2.430 2.580 2.730 2.880 3.030 3.180 3.330 130 2.330 2.480 2.630 2.770 2.920 3.070 3.220 140 2.220 2.370 2.520 2.670 2.820 2.970 3.120 150 2.120 2.270 2.420 2.570 2.720 2.860 3.010 160 2.010 2.160 2.310 2.460 2.610 2.760 2.910 170 1.910 2.060 2.210 2.360 2.510 2.660 2.800 180 1.800 1.950 2.100 2.250 2.400 2.550 2.700 190 1.700 1.850 2.000 2.150 2.300 2.450 2.600 Ab- und Zuschläge bei Abweichungen folgender Merkmale: Baujahr 1960 1970 1980 1990 Ab- und Zuschläge Euro/m² Wfl - 110 0 110 210 Ausstattungsstandard mittel Ab- und Zuschläge Euro/m² Wfl Es lagen nicht genügend Kauffälle mit einer geeigneten Verteilung des Ausstattungsstandards vor, um den Einfluss detailliert untersuchen zu können. Grundstücksfläche m² 300 400 500 600 700 Ab- und Zuschläge Euro/m² Wfl - 430 - 220 0 210 420 Kennzahlen der ausgewerteten Stichprobe (Umfang der Stichprobe 46 Kauffälle): Merkmal Minimum Maximum Mittelwert Bodenrichtwert (ebf) 250 Euro/m² 500 Euro/m² 354 Euro/m² Wohnfläche 85 m² 240 m² 150 m² Baujahr 1950 1999 1967 Ausstattungsstandard einfach gehoben mittel Grundstücksfläche 179 m² 971 m² 505 m² Gebäudekonstruktion massiv Anzahl der Vollgeschosse ein- bis zweigeschossig Unterkellerung vollständig Stellung überwiegend freistehend oder als Doppelhaus Anzahl der Wohnungen 1 (überwiegend) bis 2 Anzahl der Garagen 1 Die Stichprobe umfasst die Jahre 2008 bis 2010, hierbei konnte keine signifikante Änderung der allgemeinen Wertverhältnisse ermittelt werden. Aus einem Vergleich der Tabellenwerte vorheriger oder nachfolgender Immobilienmarktberichte kann keine Preisentwicklung abgeleitet werden. . . Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 19 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Anwendungsbeispiel: Ein-/Zweifamilienhaus Tabellenwerte vorläufiger Vergleichswert Bodenrichtwert (ebf) 350 Euro/m² Wohnfläche 160 m² 2.310 Euro/m² Wfl Baujahr 1962 - 88 Euro/m² Wfl Ausstattungsstandard mittel Grundstücksfläche 550 m² + 105 Euro/m² Wfl Gebäudekonstruktion massiv Anzahl der Vollgeschosse 1 Unterkellerung vollständig Stellung freistehend Anzahl der Wohnungen 1 Anzahl der Garagen 1 Berechnung vorläufiger Vergleichswert 160 m² x 2.327 Euro/m² Wfl = 372.320 Euro Zur Ermittlung des (endgültigen) Vergleichswertes ist ggfs. noch eine erforderliche Marktanpassung vorzunehmen sowie besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden zu berücksichtigen. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 20 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 280.000 Euro für ein gebrauchtes Reihenhaus Für ein gebrauchtes Reihenhaus des Baujahres 1980 in mittlerer Lage mussten ca. 280.000 Euro bezahlt werden. Dafür erhielt man im Schnitt 120 m² Wohnfläche auf einem 250 m² großen Grundstück. 4.2.2 Reihenhäuser um +- 0 % um + 5 % um - 5 % um + 10 % um - 10 % ** = Keine Preisentwicklung darstellbar Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kauffälle (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 159 31 190 145 Vergleichsfaktoren für Reihenhäuser Die Vergleichsfaktoren wurden aus Kaufpreisen von typischen Reihenmittel- und -endhäusern als wahrscheinlichste Schätzwerte ermittelt. Bei Reihen- häusern werden neben dem Bodenrichtwert als Lagewert und der Wohnfläche die Auswirkungen von Baujahr, dem Ausstattungsstandard und Grundstücks- fläche auf den Wohnflächenpreis dargestellt. Darüber hinaus werden Angaben zur Gebäudekonstruktion, Unterkellerung und vorhandenen Garagen gemacht. Ausstattungsstandard gemäß Normalherstellungskosten 2000 (NHK 2000) vom 01.12.2001. Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadt- entwicklung (BMVBS). Baujahrsklasse Preisentwicklung im Jahr 2010 Bis 1949 ** 1950 - 1974 1975 - 1989 1990 - 2004 2005 - 2008 Erstverkäufe Anwendungshinweise Der Gutachterausschuss hat diese Vergleichsfaktoren erstmalig ermittelt und beschlossen. Sie stellen keine Vergleichsfaktoren im Sinne der §§ 13 und 15 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) dar. Hierzu sollen zunächst weitergehende Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen werden. Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind sachver- ständige Wertermittlungen durchzuführen. Die angegebenen Vergleichsfaktoren beziehen sich auf einen fiktiven Zustand ohne besondere objektspezi- fische Grundstücksmerkmale. Besondere objektspezi- fische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden sind im Anschluss an eine ggf. noch erforderliche Marktanpassung zur Ermittlung des (end- gültigen) Vergleichswertes anzubringen. In Einzelfällen können die anzusetzenden Vergleichs- faktoren nach oben und unten variieren. Für die Beur- teilung eines untypischen Objekts, z. B. eines Gebäudes jüngeren Baujahrs mit kleiner Wohnfläche, ist das vorgestellte Berechnungsmodell nur einge- schränkt geeignet. Liegt das zu bewertende Objekt außerhalb der an- gegebenen Bereiche, so wird von der Anwendung der Vergleichsfaktoren abgeraten. Der Bodenwertansatz erfolgt üblicherweise mit dem Bodenrichtwert ohne Bebauungsabschlag. Für zu zonierende Grundstücke können die Vergleichsfaktoren keine Anwendung finden. In einzelnen Fällen, wo sich ein abweichender Bodenwert als marktüblich erweist, ist vom ermittelten Bodenwert auszugehen. Zwischenwerte können interpoliert werden. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 21 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Alle Wohnflächenpreise in der Tabelle beziehen sich auf ein Reihenhaus mit folgenden Eigenschaften: Baujahr Ausstattungsstandard Grundstücksfläche Gebäudekonstruktion Unterkellerung Stellung Anzahl der Wohnungen Anzahl der Garagen 1980 mittel 250 m² massiv vollständig Reihenmittel-/-endhäuser 1 1 Vergleichsfaktoren Euro/m² Wohnfläche: Bodenrichtwert Euro/m² ebf Wohnfläche m² 300 325 350 375 400 90 2.510 2.590 2.670 2.740 2.820 100 2.400 2.480 2.550 2.630 2.710 110 2.290 2.370 2.440 2.520 2.590 120 2.180 2.260 2.330 2.410 2.480 130 2.070 2.150 2.220 2.300 2.370 140 1.960 2.040 2.110 2.190 2.260 150 1.850 1.920 2.000 2.080 2.150 Ab- und Zuschläge bei Abweichungen folgender Merkmale: Baujahr 1960 1970 1980 1990 2000 Ab- und Zuschläge Euro/m² Wfl - 170 - 80 0 90 170 Ausstattungstandard einfach mittel gehoben Ab- und Zuschläge Euro/m² Wfl - 100 0 100 Grundstücksfläche m² 150 200 250 300 350 Ab- und Zuschläge Euro/m² Wfl - 190 - 100 0 100 200 Kennzahlen der ausgewerteten Stichprobe (Umfang der Stichprobe 79 Kauffälle): Merkmal Minimum Maximum Mittelwert Bodenrichtwert (ebf) 250 Euro/m² 410 Euro/m² 340 Euro/m² Wohnfläche 74 m² 182 m² 121 m² Baujahr 1952 2005 1977 Ausstattungsstandard einfach gehoben mittel Grundstücksfläche 124 m² 449 m² 244 m² Gebäudekonstruktion massiv Unterkellerung vollständig Stellung Reihenmittel-/-endhäuser Anzahl der Wohnungen 1 Anzahl der Garagen 1 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 22 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Die Stichprobe umfasst die Jahre 2008 bis 2010, hierbei konnte keine signifikante Änderung der allgemeinen Wertverhältnisse ermittelt werden. Aus einem Vergleich der Tabellenwerte vorheriger oder nachfolgender Immobilienmarktberichte kann keine Preisentwicklung abgeleitet werden. . Anwendungsbeispiel: Reihenmittelhaus Tabellenwerte vorläufiger Vergleichswert Bodenrichtwert (ebf) 325 Euro/m² Wohnfläche 140 m² 2.040 Euro/m² Wfl Baujahr 1975 - 40 Euro/m² Wfl Ausstattungsstandard gehoben + 100 Euro/m² Wfl Grundstücksfläche 325 m² + 150 Euro/m² Wfl Gebäudekonstruktion massiv Unterkellerung vollständig Stellung Endhaus Anzahl der Wohnungen 1 Anzahl der Garagen 1 Berechnung vorläufiger Vergleichswert 140 m² x 2.250 Euro/m² Wfl = 315.000 Euro Zur Ermittlung des (endgültigen) Vergleichswertes ist ggfs. noch eine erforderliche Marktanpassung vorzunehmen sowie besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden zu berücksichtigen. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 23 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Preise bei Mehrfamilienhäusern haben angezogen Im Vergleich zu den Vorjahren (2008 und 2009) musste ein Käufer im Jahr 2010 deutlich höhere Preise bezahlen. Bei den Baujahrsklassen „Bis 1949“ und „1950 - 1954“ lag die Preiszunahme jeweils um 10%. 4.2.3 Mehrfamilienhäuser um +- 0 % um + 5 % um - 5 % um + 10 % um - 10 % ** = Keine Preisentwicklung darstellbar Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kauffälle (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 52 11 63 42 Typische Preise Baujahrsklasse Mäßige Lage Euro/m² Wfl Mittlere Lage - Gute Lage Euro/m² Wfl Bis 1949 1.300 1.450 1950 - 1974 1.350 Euro/m² Wfl = typischer Kaufpreis (inkl. Grundstück) auf Euro/m² Wohnfläche gerundet Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2010 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Baujahr bis 1949 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Wohnungen 810 - 1.480 310.000 - 1.440.000 6 390 - 1.100 5 - 10 790 - 1.690 270.000 - 5.950.000 10 160 - 5.470 4 - 72 1.060 - 1.660 580.000 - 950.000 4 450 - 620 4 - 9 -- Grundstücksfläche in m2 240 - 740 210 - 4.390 360 - 450 Baujahre 1950 - 1974 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Wohnungen 1.010 - 1.270 360.000 - 1.115.000 4 330 - 1.030 4 - 12 1.090 - 1.360 475.000 - 1.190.000 5 440 - 970 6 - 15 1.270 - 2.190 340.000 - 590.000 5 220 - 370 4 - 5 -- Grundstücksfläche in m2 190 - 860 380 - 630 420 - 840 Baujahrsklasse Preisentwicklung im Jahr 2010 Bis 1949 1950 - 1974 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 24 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Baujahre 1975 - 1989 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Wohnungen -- ** ** 1 ** ** ** ** 1 ** ** -- Grundstücksfläche in m2 ** ** Baujahre 1990 - 2004 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Wohnungen -- -- -- -- Grundstücksfläche in m2 Baujahre 2005 - 2008 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Wohnungen -- -- ** ** 2 ** ** -- Grundstücksfläche in m2 ** Erstverkäufe Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² Wohnungen -- -- 2.070 - 2.300 2.950.000-20.720.000 4 1.280 - 10.280 -- -- Grundstücksfläche in m2 570 - 4.150 Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet; ** = keine Angabe möglich Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 25 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Kauffälle von Wohnungseigentum 519 408 410 334273 338 250 118811671004836 1121 826 1029 222224208190 457 323 1870 200 400 600 800 1000 1200 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Erstverkäufe Weiterverkäufe Erstverkäufe von umgewandelten Mietwohnungen Mehr als 2/3 der Kauffälle des Karlsruher Immobilienmarktes entfallen auf den Bereich Wohnungs- und Teileigentum Der Bereich Wohnungs- und Teileigentum stellt seit Jahren den größten Teilmarkt dar. Im Jahr 2010 waren es mit 2479 Vertragsabschlüssen rd. 69 %. 4.3 Wohnungs- und Teileigentum Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Die dargestellten Kaufpreise beinhalten den Wert für das Wohnungseigentum/Teileigentum mit dem Miteigentum- santeil an dem gemeinschaftlichen Eigentum einschließ- lich Grund, Boden und Instandsetzungsrücklage. Nicht enthalten sind Wertanteile für Garagen oder Einstell- plätze. Unabhängig davon ist zu beachten, dass die Objekte der einzelnen Baujahresklassen auch typischerweise modernisiert bzw. saniert wurden. Bei vermieteten Objekten werden vom Grundstücksmarkt üblicherweise Abschläge vorgenommen. In Einzelfällen sind sachverständige Wertermittlungen durchzuführen. Für die Wertermittlung von Eigentums- wohnungen auf dem Karlsruher Grundstücksmarkt wird in der Regel das direkte Vergleichswertverfahren heran- gezogen. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können durch die Geschäftsstelle erteilt werden. Im Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 werden erstmalig Vergleichsfaktoren für Erstverkäufe und Weiterverkäufe von Wohnungseigentum sowie Erstverkäufe von umgewandelten Mietwohnungen aufgeführt. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 26 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Vergleichsfaktoren für Erst- und Weiterverkäufe von Wohnungseigentum und Erstverkäufe von umge- wandelten Mietwohnungen Die Ermittlung der Vergleichsfaktoren für Wohnungs- eigentum wurde an Grundsätzen des Vergleichswert- verfahrens orientiert und erfolgte auf Grundlage von Kaufpreise der Jahre 2009 und 2010. . Anwendungshinweise Der Gutachterausschuss hat diese Vergleichsfaktoren erstmalig ermittelt und beschlossen. Sie sollen insbesondere als Grundlage für die steuerliche Bewertung gem. § 183 Bewertungsgesetz (BewG) Anwendung finden. Hinsichtlich der Eignung als Vergleichsfaktoren im Sinne der §§ 13 und 15 der ImmoWertV sollen zunächst weitere Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen werden. Die angegebenen Vergleichsfaktoren beziehen sich auf einen fiktiven Zustand ohne besondere objekt- spezifische Grundstücksmerkmale. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden sind im Anschluss an eine ggf. noch erforderliche Marktanpassung zur Ermittlung des (endgültigen) Vergleichswertes anzubringen. Werte von Tiefgaragenstellplätzen, Einzelgaragen, Offenen Stellplätzen etc. sind in den angegebenen Vergleichsfaktoren nicht enthalten. Hierzu wird auf Ziff. 4.3.4 verwiesen. In Einzelfällen können die anzusetzenden Vergleichs- faktoren nach oben und unten variieren. So sind für die Beurteilung untypischer Objekte die angegebenen Vergleichsfaktoren nur eingeschränkt geeignet. Zwischenwerte können interpoliert werden. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 27 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Preisentwicklung 90 91 90 91 95 97 91 85 90 95 100 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010* In de xz ah l Erstverkäufe Starke Zunahme bei Neubauwohnungen Im Jahr 2010 (519) ist im Vergleich zu 2009(408) eine Zunahme von 27 % bei den Vertragsabschlüs- sen für Neubauwohnungen zu verzeichnen. Die meisten Abschlüsse gab es in den Stadtteilen Südstadt (303), Neureut (87) u. Südweststadt (52). 4.3.1 Erstverkäufe von Wohnungseigentum Teilmarkt im Überblick Anzahl Erstverkäufe von Wohnungseigentum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kauffälle (z.B. Erbbaurecht, Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 486 33 519 424 Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2010 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Erstverkäufe Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² -- -- -- -- 2.010 - 3.170 100.000 - 335.000 83 40 - 150 1.940 - 3.100 60.000 - 460.000 341 25 - 185 -- -- -- -- Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet; ** = keine Angabe möglich s. 5.1.2 Indexreihe * = vorläufige Indexzahl + 1,1 % - 1,1 % + 1,1 % - 1,1 % + 4,4 % + 2,1 % Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 28 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Vergleichsfaktoren (Kauffälle der Jahre 2009 und 2010) Wohnfläche Lage Baujahrsklasse ab 2009 (Neubau) Euro /m² Wfl (Anzahl) bis 35 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut -- -- 2.700 (87) -- 36 - 60 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut -- 2.570 (20) 2.610 (137) -- 61 - 80 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut -- 2.510 (53) 2.520 (72) -- 81 - 100 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut -- 2.380 (33) 2.490 (130) -- über 100 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut -- 2.450 (51) 2.480 (131) -- Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 29 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Vergleichswert für ein 75 m² Wohnung bei rd. 100.000 Euro Auf Basis der Vergleichsfaktoren wird der Wert für eine Wohnung mit 75 m² in mittlerer Lage und der Baujahrsklasse 1975 - 1989 auf 1.340 Euro/m², ohne PKW-Stellplatz, ermittelt. 4.3.2 Weiterverkäufe von Wohnungseigentum um +- 0 % um + 5 % um - 5 % um + 10 % um - 10 % ** = Keine Preisentwicklung darstellbar Teilmarkt im Überblick Anzahl Weiterverkäufe von Wohnungseigentum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kauffälle (z.B. Erbbaurecht, Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 1.004 184 1.188 829 Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2010 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Bis 1949 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² 900 - 2.450 45.000 - 270.000 32 30 - 155 1.000 - 2.730 30.000 - 340.000 70 25 - 200 1.230 - 2.030 80.000 - 192.000 22 50 - 105 -- 1950 - 1974 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² 950 - 2.190 30.000 - 190.000 51 25 - 105 910 - 2.190 35.000 - 234.000 156 25 - 129 1.000 - 2.560 50.000 - 310.000 129 35 - 150 1.280 - 2.170 185.000 - 380.000 4 115 - 175 1975 - 1989 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² 980 - 2.020 25.000 - 210.000 32 20 - 130 920 - 2.220 18.000 - 260.000 87 15 - 160 1.100 - 2.290 30.000 - 210.000 71 25 - 130 -- 1990 - 2004 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² 1.000 - 1.780 39.000 - 171.000 15 27 - 96 1.090 - 2.560 27.000 - 355.000 83 15 - 145 1.220 - 2.520 45.000 - 320.000 59 30 - 160 ** ** 2 ** 2005 - 2008 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² ** ** 1 ** 2.080 - 2.400 140.000 - 270.000 4 60 - 115 1.990 - 2.530 145.000 - 345.000 10 65 - 140 ** ** 1 ** Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet; ** = keine Angabe möglich Baujahrsklasse Preisentwicklung im Jahr 2010 Bis 1949 ** 1950 - 1974 1975 - 1989 1990 - 2004 2005 - 2008 ** Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 30 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Vergleichsfaktoren (Kauffälle der Jahre 2009 und 2010) Wohnfläche Lage Baujahrsklassen Bis 1949 unmodern- isiert Bis 1949 moderni- siert* 1950 - 1974 1975 - 1989 1990 - 2004 2005 - 2008 Euro /m² WFL (Anzahl) bis 35 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut -- -- -- -- -- -- -- -- 1.280 (9) 1.260 (20) -- -- 1.260 (9) 1.300 (21) 1.230 (5) -- 1.410 (5) 1.430 (24) 1.370 (6) -- -- -- -- -- 36 - 60 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut 1.230 (7) 1.310 (18) 1.390 (5) -- -- 1.860 (5) -- -- 1.180 (31) 1.320 (72) 1.320 (27) -- 1.270 (20) 1.270 (40) 1.420 (22) -- 1.310 (9) 1.530 (59) 1.620 (32) -- -- -- -- -- 61 - 80 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut 1.340 (6) 1.330 (21) -- -- 1.820 (5) 1.740 (16) 1.760 (6) -- 1.200 (27) 1.370 (88) 1.330 (103) -- 1.360 (12) 1.340 (26) 1.490(34) -- -- 1.630 (22) 1.720 (26) -- -- -- 2.310 (5) -- 81 - 100 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut -- 1.440 (9) -- -- -- 1.830 (8) 1.880 (5) -- 1.270 (15) 1.370 (61) 1.350 (77) -- 1.520 (9) 1.420 (39) 1.540 (40) -- -- 1.720 (24) 1.760 (28) -- -- -- -- -- über 100 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut 1.270 (4) 1.430 (8) -- -- 1.720 (14) 2.010 (39) 1.980 (7) -- -- 1.490 (15) 1.460 (39) 1.480 (6) 1.560 (5) 1.410 (21) 1.410 (20) -- -- 2.110 (11) 1.970 (14) -- -- 2.190 (5) 2.190 (5) -- * Zur Festlegung des Modernisierungsgrades wird die unter 5.3 abgebildete Tabelle „Modernisierungselemente mit Punktraster für typische Fälle“ herangezogen. Der Maßstab ist hierbei ein überwiegender bis umfassender Grad der Modernisierung (11 - 20 Punkte). Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 31 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Überwiegend Wohnungen älterer Baujahrs- klassen gehandelt Von den insgesamt 222 Kauffällen waren 71 bzw. 111 Kauffälle, den Baujahrsklasse „Bis 1949“ und „1950 - 1974“ zu zuordnen. 4.3.3 Erstverkäufe von umgewandelten Mietwohnungen um +- 0 % um + 5 % um - 5 % um + 10 % um - 10 % ** = Keine Preisentwicklung darstellbar Teilmarkt im Überblick Anzahl Erstverkäufe von umgewandelten Mietwohnungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kauffälle (z.B. Erbbaurecht, Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 200 22 222 129 Merkmale der ausgewerteten Kauffälle des Jahres 2010 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Bis 1949 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² 1.390 - 2.210 95.000 - 260.000 10 50 - 125 1.060 - 2.820 50.000 - 420.000 22 45 - 180 1.370 - 2.290 45.000 - 390.000 14 35 - 170 -- 1950 - 1974 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² ** ** 1 ** 1.040 - 2.740 70.000 - 500.000 45 45 - 180 1.130 - 1.910 70.000 - 170.000 30 50 - 105 -- 1975 - 1989 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² -- -- ** ** 3 ** -- 1990 - 2004 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² -- ** ** 1 ** ** ** 3 ** -- 2005 - 2008 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² -- -- -- -- Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte - mit Ausnahme der Anzahl - gerundet; ** = keine Angabe möglich Baujahrsklasse Preisentwicklung im Jahr 2010 Bis 1949 ** 1950 - 1974 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 32 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Vergleichsfaktoren (Kauffälle der Jahre 2009 und 2010) Wohnfläche Lage Baujahrsklassen Bis 1949 modernisiert 1950 - 1974 1975 - 1989 Euro /m² WFL bis 35 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 36 - 60 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut -- -- -- -- -- 1.520 (8) 1.320 (6) -- -- -- -- -- 61 - 80 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut -- -- 1.810 (9) -- -- 1.240 (36) 1.290 (20) -- -- -- -- -- 81 - 100 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut -- 1970 (14) 1.990 (7) -- -- 1.270 (12) 1.330 (14) -- -- -- 1.350 (15) -- über 100 m² Mäßig Mittel Gut Sehr Gut 1.760 (12) 2.170 (19) -- -- -- 2.370 (14) -- -- -- -- -- -- * Zur Festlegung des Modernisierungsgrades wird die unter 5.3 abgebildete Tabelle „Modernisierungselemente mit Punktraster für typische Fälle“ herangezogen. Der Maßstab ist hierbei ein überwiegender bis umfassender Grad der Modernisierung (11 - 20 Punkte). Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 33 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Tiefgaragenstellplätze im Erstverkauf sind deutlich teuerer als im Weiterverkauf Ein Tiefgaragenstellplatz kostet im Erstverkauf durchschnittlich 14.200 € im Weiterverkauf durch- schnittlich 8.400 €. 4.3.4 Teileigentum Garagen und Tiefgaragenstellplätze Bei den Verkäufen von Tiefgaragenstellplätzen konnte kein Preisunterschied zwischen Einzel-, Doppel- oder Mehrfachparkern festgestellt werden. Teilmarkt im Überblick Anzahl Verkäufe gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beeinflusste Kauffälle (z.B. Erbbaurecht, Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe etc.) Kauffälle insgesamt davon ausgewertete Kauffälle 433 31 464 377 Vergleichfaktoren für Tiefgaragenstellplätze, Einzelgaragen, Offenen Stellplätze (Kauffälle der Jahre 2009 und 2010) Merkmal Tiefgaragenstellplätze Einzelgaragen Offene Stellplätze Euro (Anzahl) Erstverkäufe 14.200 (521) 8.000 - 20.000 -- -- 4.000 -- Weiterverkäufe 8.400 (60) 5.000 - 17.000 8.600 (29) 4.000 - 15.000 4.000 -- Erstverkäufe von umgewandelten Garagen und Tiefgaragenstellplätzen -- -- 9.600 (15) 5.000 - 12.000 -- -- Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 34 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 5. ERFORDERLICHE DATEN FÜR DIE WERTERMITTLUNG Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind aus der Kaufpreissammlung (§ 193 Abs. 5 des Baugesetz- buches) unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage auf dem Grundstücksmarkt abzuleiten. Hierzu gehören insbesondere Indexreihen, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten, Ver- gleichsfaktoren (Gebäude- /Ertragsfaktoren) für bebaute Grundstücke. 5.1 Indexreihen Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt sollen mit Indexreihen erfasst werden. Die ermittelten Indexzahlen ermöglichen die Umrechnung von Kaufpreisen auf bestimmte Stichtage und sind damit von großer Bedeutung für die Wertermittlungspraxis. 5.1.1 Bodenpreisindexreihen Bodenpreisindexreihen bestehen aus Indexzahlen, die sich aus dem durchschnittlichen Verhältnis der Bodenpreise eines jährlichen Erhebungszeitraums zu den Bodenpreisen des Basiszeitraums 1994 mit der Indexzahl 100 ergeben. Bei der Indexreihe für Mehrfamilienhausgrundstücke handelt es sich lediglich um eine Trendbeobachtung für die Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt, da in dieser Kategorie nicht genügend Transaktionen vorliegen. Für gewerblich genutzte Grundstücke konnte aus den vorhandenen Kaufpreisen keine Bodenpreisindexreihe abgeleitet werden. Baureifes Land Wohnen 108 113 112 127 123 121 125 122 125 124116 127 121 139 132 123 129 131 130 129 102 108 119 116 112 116 111 105 119 115 125 114 123 119 108 117 100 116 114 112 114 126 113 100100100 115114 90 100 110 120 130 140 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010* In de xz ah l Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke Reihenhausgrundstücke Mehrfamilienhausgrundstücke *Indexzahl des Jahres 2010 ist nur vorläufig Änderung im Baugesetzbuch ab 01.07.2009 Der Pflichtenkatalog zur Ermittlung der sonstigen erforderlichen Daten wird konkretisiert, u.a.: - Liegenschaftszinssätze, - Sachwertfaktoren, - Umrechnungskoeffizienten, - Vergleichsfaktoren (Gebäude-/ Ertragsfaktoren). Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 35 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 5.1.2 Indexreihe für Wohnungseigentum Flächen der Land- und Forstwirtschaft 100 108 108 113 114 120 117 118 121 126 113 110 108 113 102 110 100 90 100 110 120 130 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010* In de xz ah l Flächen der Land- und Forstwirtschaft *Indexzahl des Jahres 2010 ist nur vorläufig Wohnungseigentum 93 85 82 91 90 91 90 91 95 97 93 85 89 92 91 86 100 80 90 100 110 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010* In de xz ah l Erstverkäufe von Wohnungseigentum *Indexzahl des Jahres 2010 ist nur vorläufig Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 36 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 5.2 GFZ-Umrechnungskoeffizienten Auf der Grundlage geeigneter Kauffälle von unbebauten Mehrfamilienhausgrundstücken wurden für die Um- rechnung der Wertverhältnisse bei unterschiedlicher baulicher Nutzung (GFZ : GFZ) Umrechnungs- koeffizienten für Karlsruhe ermittelt. Die Umrechnungs- koeffizienten sind durch aktuelle Analysen und laufende Wertermittlungen bestätigt. Diese Umrechnungskoeffizienten können auch für die Umrechnung der Wertverhältnisse von Grundstücken der Geschäfts-, Büro-, Verwaltungs-, Dienstleistungs- nutzung und technologieorientierten Nutzung heran- gezogen werden. Im Einzelfall können abweichende Wertverhältnisse maßgebend sein. Für Grundstücke mit gewerblicher Nutzung (gebietstypisch) können die Umrechnungskoeffizienten im GFZ-Bereich von +/- 0,5 bezogen auf die GFZ der zum Vergleich herangezogenen Boden(richt)werte Anwendung finden. Im Einzelfall können abweichende Wertverhältnisse maßgebend sein. In Geschäftslagen (Innenstadtzentrum, Nebenzentren) kann die Abhängigkeit des Bodenwerts von den höherwertig genutzten Flächen (Erdgeschossladen- mieten) erheblich größer sein als die Abhängigkeit von der GFZ (WertR 2006, Nr. 2.3.4.2). In herausgehobenen Geschäftslagen des Karlsruher Immobilienmarktes ist die Erdgeschossladenmiete im Wesentlichen für den Bodenwert maßgebend. In den davon abweichenden Geschäftslagen kann das nach dem Ertrag gewichtete Mietsäulenverfahren oder die unmittelbare Umrechnung mit den GFZ- Umrechnungskoeffizienten zur Anwendung kommen. Beim individuellen Wohnungsbau (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) besteht keine Abhängigkeit vom Maß der baulichen Nutzung (GFZ). Die angegebenen Umrechnungskoeffizienten beziehen sich auf Grundstücke im erschließungsbeitragsfreien Zustand. GFZ = Geschossflächenzahl (GFZ) im Sinne § 20 BauNVO.; Zwischenwerte lassen sich durch interpolieren berechnen. In der GFZ sind auch die wertrelevanten Geschossflächen, die nach der BauNVO u.a. außer Betracht bleiben können, berücksichtigt. Dies bedeutet im Grundsatz: Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der vorhandenen oder zulässigen Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Der Begriff Vollgeschosse ist in § 2 Abs. 6 der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg im Wesentlichen wie folgt definiert: „Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene Geländeoberfläche hinausragen und über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,3 m haben.“ Bei der Grundstücksbewertung werden die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen (die nicht als Vollgeschosse gelten), einschließlich der zu ihnen gehörenden Sanitär- und Treppenräume und ein- schließlich ihrer Umfassungswände - ggf. abweichend von den Festsetzungen der Bebauungspläne und den hierzu jeweils geltenden Bestimmungen der BauNVO - mitgerechnet. GFZ Umrechnungskoeffizienten GFZ Umrechnungskoeffizienten WertR 2006 Karlsruhe WertR 2006 Karlsruhe 0,4 0,66 0,71 1,5 1,24 1,24 0,5 0,72 0,76 1,6 1,28 1,29 0,6 0,78 0,81 1,7 1,32 1,34 0,7 0,84 0,86 1,8 1,36 1,39 0,8 0,90 0,90 1,9 1,41 1,43 0,9 0,95 0,95 2,0 1,45 1,48 1,0 1,00 1,00 2,1 1,49 1,53 1,1 1,05 1,05 2,2 1,53 1,58 1,2 1,10 1,10 2,3 1,57 1,63 1,3 1,14 1,14 2,4 1,61 1,68 1,4 1,19 1,19 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 37 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 5.3 Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer Durchschnittliche wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer in Karlsruhe bei ordnungsgemäßer Instandhaltung (ohne Modernisierung). Weitere Objektarten werden in WertR 2006, Anlage 4, ausgewiesen. Als Anhaltspunkt für die durchschnittliche wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer können die für die einzelnen Gebäudetypen angegebenen Werte gelten, wobei der Anwender dieser Tabelle gehalten ist, eigen- verantwortlich die Gesamtnutzungsdauer des zu bewertenden Objekts, insbesondere unter Berück- sichtigung der Lage des Objekts, seiner Eigenschaften, der Beschaffenheit und der wirtschaftlichen Verwer- tungsfähigkeit zu ermitteln. WertR 2006 Jahre Karlsruhe Jahre Einfamilienhäuser (entsprechend ihrer Qualität) einschließlich: -freistehende Einfamilienhäuser (auch mit Einliegerwohnung) -Zwei-/Dreifamilienhäuser Reihenhäuser (bei leichter Bauweise kürzer) Fertighaus in Massivbauweise Fertighaus in Fachwerk- und Tafelbauweise 60 - 100 60 - 100 60 - 80 60 - 80 80 - 100 80 - 100 50 - 80 50 - 70 Wohn- und Geschäftshäuser Mehrfamilienhaus (Mietwohngebäude) Gemischt genutzte Wohn- und Geschäftshäuser mit gewerblichem Mietertragsanteil bis 80 % 60 - 80 60 - 80 50 - 70 60 - 80 60 - 80 50 - 80 Gemeinde- und Veranstaltungsgebäude Kindergärten, Kindertagesstätten 50 - 70 50 - 70 Wohnheime, Krankenhäuser, Hotels Personal- und Schwesternwohnheime, Altenwohnheime Hotels 40 - 80 40 - 80 40 - 80 40 - 60 Einkaufsmärkte, Warenhäuser Einkaufsmärkte 30 - 80 30 - 50 Parkhäuser, Tiefgaragen 50 50 Industriegebäude, Werkstätte, Lagergebäude 40 - 60 30 - 60 60 Jahre lediglich bei flexibler und zukunftsgerechter Ausführung Im Einzelfall kann eine abweichende wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer zutreffend sein. Insbesondere bei gewerblich genutzten Objekten können sich je nach Objektart und Marktlage niedrigere Gesamtnutzungs- dauern ergeben. Die Ermittlung der modifizierten Restnutzungsdauer bei modernisierten Gebäuden soll auf der Grundlage des AGVGA-NRW-Modells erfolgen. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 38 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Bestimmung der Restnutzungsdauer bei modernisierten Gebäuden Definition: Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken. Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der Moderni- sierung verursacht werden, fallen unter die Moderni- sierung (Wohnraumförderungsgesetz §16 Abs.3). Modell zur Ableitung von Liegenschaftszinssätzen der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachter- ausschüsse in Nordrhein-Westfalen (AGVGA – NRW), Anlage 1 Quelle: www.gutachterausschuss.nrw.de/standardmodelle.html Modernisierungsgrad Das entscheidende Merkmal zur Ermittlung der Restnutzungsdauer ist das Alter und der Grad der im Gebäude durchgeführten Modernisierungen ein- schließlich durchgreifender Instandsetzungen. Zur Ermittlung des Modernisierungsgrades soll das nachfolgende Punktraster dienen. Aus der Summe der Punkte für die jeweils zum Bewertungsstichtag oder kurz zuvor durchgeführten Maßnahmen ergibt sich der Modernisierungsgrad. Liegen die Maßnahmen weiter, z.B. 20 Jahre zurück, ist ggf. zu prüfen, ob nicht ein geringerer als der maximale Tabellenwert anzusetzen ist. Modernisierungselemente mit Punktraster für typische Fälle Modernisierungselemente max. Punkte Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung 3 Verbesserung der Fenster 2 Verbesserung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) 2 Verbesserung der Heizungsanlage 2 Wärmedämmung der Außenwände 2 Modernisierung von Bädern / WCs etc. 2 Einbau von Bädern / WCs etc 3 Modernisierung des Innenausbaus, z.B. Decken und Fußböden 3 Wesentliche Änderung und Verbesserung der Grundrissgestaltung 3 Aktualisiert durch Beschluss der AGVGA-NRW vom 13.06.2006 zur Berücksichtigung der Energieeinsparverordnung. Maximal können in der Summe 20 Punkte vergeben werden, da die Modernisierung und der Einbau von Bädern/WCs nur alternativ angesetzt werden kann. Entsprechend der jeweils ermittelten Gesamtpunktzahl kann der Modernisierungsgrad wie folgt ermittelt werden: 0 - 1 Punkte = nicht modernisiert 2 - 5 Punkte = kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung 6 - 10 Punkte = mittlerer Modernisierungsgrad 11 - 15 Punkte = überwiegend modernisiert 16 - 20 Punkte = umfassend modernisiert Tabellen für die modifizierte Restnutzungsdauer In den nachfolgenden Tabellen sind in Abhängigkeit von der üblichen Gesamtnutzungsdauer, dem Gebäudealter und dem ermittelten Modernisierungsgrad für Gesamtnutzungsdauern von 60 – 100 Jahren modifizierte Restnutzungsdauern angegeben. Um kontinuierliche Übergänge sowohl zwischen den Tabellen als auch innerhalb der Tabellen zu erreichen, sind die Tabellenwerte nicht gerundet worden. Die Rundung, die im Bewertungsfall nach sach- verständigem Ermessen auf 5 Jahre erfolgen sollte, bleibt dem Anwender überlassen. Die Tabellenwerte entspringen, wie auch die Alterswertminderungstabellen von ROSS, einem theoretischen Modellansatz. Das Modell geht davon aus, dass die Restnutzungsdauer ab einem Gebäudealter von 30 Jahren, abgestuft nach dem Grad der Modernisierung, gegenüber dem Betrag Gesamt- nutzungsdauer ./. Alter um maximal 50 Jahre erhöht wird. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 39 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Übliche Gesamtnutzungsdauer von 100 Jahren Übliche Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren *) Die Rundung muss im Einzelfall durch den Anwender erfolgen Übliche Gesamtnutzungsdauer von 60 Jahren *) Die Rundung muss im Einzelfall durch den Anwender erfolgen Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 40 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 5.4 Liegenschaftszinssätze und Ertragsfaktoren Kapitalisierungszinssätze sind Zinssätze, mit denen die Verkehrswerte von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst werden ( Liegenschaftszinssatze ). Auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise und für gleichartig bebaute und genutzte Grundstücke wurden nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens Liegenschaftszinssätze ermittelt. Vergleichsfaktoren (§ 193 Abs. 5 Satz Nr. 4 BauGB) sollen der Ermittlung von Vergleichswerten für bebaute Grundstücke dienen. Sie sind auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor) oder auf eine sonst geeignete Bezugseinheit, insbesondere auf eine Flächen- oder Raumeinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktor) zu beziehen. . Wesentliche Merkmale des Wertermittlungsmodells Wirtschaftliche Rest- und Gesamtnutzungsdauer in Anlehnung an Anlage 4 der WertR 2006 (s. 5.3); Bewirtschaftungskosten für Wohngrundstücke nach Anlage 3 der WertR 2006 gemäß Zweite Berechnungs- verordnung. Der Bodenwertansatz erfolgte üblicherweise mit dem Bodenrichtwert ohne Bebauungsabschlag. Sofern eine Abhängigkeit des Bodenwertes vom Maß der baulichen Nutzung (GFZ) besteht, erfolgt eine Umrechnung auf die tatsächliche GFZ mit Hilfe der für Karlsruhe ermittelten GFZ-Umrechnungskoeffizienten (s. 5.2). Eine Abhängigkeit von der Restnutzungsdauer der Gebäude konnte über Regressionsanalyse nicht festgestellt werden. Sowohl bei der Ermittlung der Liegenschaftszinssätze und der Ertragswertfaktoren wird auf einen Grund- stückszustand ohne die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale (z.B. Baumängel und Bau- schäden) abgestellt. Mit den Ertragsfaktoren d.h. dem Vielfachen des Jahresrohertrags (Nettokaltmiete) erhält man durch Multiplikation mit dem Jahresrohertrag einen grob überschlägigen Wert einer Immobilie. Bei der Anwendung dieser Faktoren muss bedacht werden, dass sie nur relativ unsichere Bewer- tungsergebnisse liefern, da wertrelevante individuelle Eigenschaften einer Immobilie, wie z.B. Alter, Zustand und Wirtschaftlichkeit der Gebäude sowie Lage, Grundstücksgröße und Bodenwert nicht in die Berechnung-eingehen. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 41 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 Beschluss des Gutachterausschusses Objekttyp / Objektart Merkmale der ausgewerteten Kauffälle Jahr Anz RND Mittelwert Zinsspanne der aus- gewerteten Kauffälle in % Liegenschafts- zinssatz in % Ertrags- faktor Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke/ Reihenhausgrundstücke 2009/ 2010 5 40 - 80 3,0 2,3 -3,2 2,0 - 3,5 22 - 32 Dreifamilienhausgrundstücke* Baujahrsklassen: bis 1949 1950 – 1969 1970 – 1989 ab 1990 2009/ 2010 7 40 - 50 2009/ 2010 17 40 - 50 2009/ 2010 2 55 - 65 2009/ 2010 0 3,1 2,2 - 4,0 3,9 3,2 - 4,8 4,1 3,5 - 4,7 3,0 - 4,5 18 - 25 Mietwohngrundstücke ab 4 Wohnungen, gewerblicher Mietertragsanteil < 20 % Baujahrsklassen: bis 1949 1950 – 1969 1970 – 1989 ab 1990 2009/ 2010 18 40 - 50 2009/ 2010 17 40 - 50 2009/ 2010 2 50 - 55 2009/ 2010 4 65 - 70 4,4 3,6 - 5,9 4,4 3,5 - 5,5 5,2 5,2 - 5,3 4,1 3,8 - 4,7 4,0 - 5,5 15 - 18 Gemischt genutzte Grundstücke, gewerblicher Mietertragsanteil von 20 - 50 % Baujahrsklassen: bis 1949 1950 – 1969 1970 – 1989 ab 1990 2009/ 2010 9 35 - 45 2009/ 2010 7 40 - 50 2009/ 2010 1 45 2009/ 2010 0 5,1 4,3 - 6,9 5,0 4,0 - 5,7 5,0 4,5 - 6,0 12 - 16 Büro-, Verwaltungs- und Dienstleistungsgrundstücke 2009/ 2010 7 35 - 60 5,5 4,7 - 6,5 5,0 - 7,0 10 - 15 Geschäftsgrundstücke (Läden, Büros) 2009/ 2010 9 35 - 55 5,5 4,0 - 6,7 5,0 - 7,0 10 - 15 Supermarkt 2009/ 2010 2 30 - 35 6,2 5,4 - 6,9 5,0 - 7,0 10 - 13 Gewerbe- und Industriegrundstücke 2009/ 2010 7 20 - 40 6,1 5,1 - 7,0 5,0 - 7,5 9 - 13 Wohnungseigentum nach WEG 2008/ 2009 12 40 - 60 4,1 3,4 - 4,5 3,0 - 4,5 17 - 22 Teileigentum nach WEG 4,5 - 6,5 Anz = Anzahl; RND = Restnutzungsdauer; * = Bei den ausgewerteten Kauffällen der Dreifamilienhausgrundstücke bezieht sich der untere Wert der Zinsspanne auf Objekte in guter bis sehr guter Lage. In Einzelfällen können abweichende Liegenschaftszinssätze und Ertragsfaktoren zutreffend sein. . Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 42 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 5.5 Sachwertfaktoren Kaufpreisanalysen zeigen, dass der ermittelte Sachwert von bebauten Grundstücken des individuellen Wohnungsbaus (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihen- häuser) und der auf dem Grundstücksmarkt erzielte Preis unterschiedlich sein können. Durch den Sachwertfaktor, der sich aus der Division des Kauf- preises durch den Sachwert ergibt, erfolgt eine Anpassung des Sachwertes an die allgemeine Marktlage. Der Sachwert eines Grundstücks setzt sich aus dem Bodenwert, dem Wert der baulichen Anlagen und baulichen Außenanlagen und dem Wert der sonstigen Anlagen zusammen. Die Berechnung des Gebäude- werts erfolgt nach Herstellungswerten (Normal- herstellungskosten 2000 - NHK 2000) über die Bruttogrundfläche (BGF). Dabei sind Alter und besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (z.B. wirtschaftliche Überalterung, Baumängel und Bauschäden) zu berücksichtigen. Bei dem Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe werden die vor dem Inkrafttreten der ImmoWertV angewandten Normalherstellungskosten, Alterswert- minderungsverfahren und Sachwertfaktoren, gemäß der Stellungnahme des BMVBS vom 09.12.2010, unver- ändert angewandt. . . Wesentliche Merkmale des Wertermittlungsmodells BGF nach DIN 277 (2005), nach Anlage 6 der WertR 2006; Baupreisindex des Stat. Landesamtes Baden- Württemberg; Alterswertminderung nach Ross (Anlage 8a der WertR 2006); Gesamtnutzungsdauer i.d.R. 80 bis 100 Jahre; Regionalfaktor 1,00 (Länderfaktor x Ortsgrößenfaktor) für Karlsruhe; Baunebenkosten pauschal mit 15%. Der Bodenwertansatz erfolgte üblicherweise mit dem Bodenrichtwert ohne Bebauungsabschlag und ggf. mit Zonung. Bei immissionsbelasteten Grundstücken sind die angegebenen Sachwertfaktoren um bis zu 10% zu vermindern. In einzelnen Fällen, wo eine starke Immissionsbelastung etc. nicht durch eine gesonderte Bodenrichtwertzone berücksichtigt ist, kann der Bodenwert eine zusätzliche Wertminderung bis 20 % erfahren. Nachfolgend wurden Sachwertfaktoren für Karlsruhe ermittelt. Die Sachwertfaktoren sind durch aktuelle Analysen und laufende Wertermittlungen bestätigt. 5.5.1 Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhäuser (Dreifamilien- häuser) Bei der Wertermittlung ist in Abhängigkeit vom Boden- richtwert und der Höhe des Sachwertes (Bodenwert, Werte der baulichen Anlagen, baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen unter Berücksichtigung der Wertminderung wegen Alters) am Objekt fiktiv ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale der ermittelte Sachwertfaktor anzubringen. Die Berücksichtigung von Kosten für besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden erfolgt anschließend ohne Marktan- passung. Die Sachwertfaktoren können auch bei Erb- baurechten zur Ermittlung des Werts des unbelasteten bebauten Grundstücks WBG (Volleigentum) herange- zogen werden. Die nachfolgend aufgeführten Sachwertfaktoren beziehen sich überwiegend auf freistehende Ein- familienhäuser bzw. Doppelhäuser mit Satteldach. Die Gebäude sind mit Keller-, Erd- und Obergeschoss bzw. ausgebautem Dachgeschoss einschl. Garage(n) Anwendungshinweise Bei den ermittelten und beschlossenen Sachwertfak- toren handelt es sich um wahrscheinlichste Schätz- werte in Abhängigkeit von den Einflussgrößen Bo- denrichtwert und Sachwert. Je nach Art und Lage des Objektes können die anzu- setzenden Sachwertfaktoren nach oben und unten variieren. Sie sind als Basis- bzw. Ausgangspunkte bei der Erstellung von Gutachten zu betrachten und geben gleichzeitig das Spektrum des Anwendungs- bereiches wieder. Zwischenwerte können interpoliert werden. Liegt das zu bewertende Objekt außerhalb der ange- gebenen Bereiche, so sind die Sachwertfaktoren gegebenenfalls anzupassen. Anwendungshinweise Für die Beurteilung eines untypischen Objekts, z. B. eines Grundstücks mit großer Fläche und eines Gebäudes mit kleiner Wohnfläche, ist das vor- gestellte Berechnungsmodell nur eingeschränkt geeignet. Für die Wohnfläche kann entsprechend den Vergleichsfaktoren ein üblicher Anwendungsbereich von 120 - 190 m² als Orientierung dienen. Die Sachwertfaktoren für Ein - und Zweifamilien- häuser können in den Bodenrichtwertklassen von 300 u. 400 Euro/m² bis zu einem Sachwert von 400.000 Euro auch für Dreifamilienhäuser herangezogen werden. Für die Bodenrichtwert- klasse von 500 Euro/m² können aufgrund einer ungenügenden Anzahl geeigneter Kaufpreise keine Angaben gemacht werden. Für Wohnflächen kann gleichfalls ein üblicher Anwendungsbereich von 120 - 190 m² als Orientierung dienen. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 43 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 errichtet. Die Gebäudequalität ist mittel. Die ausgewerteten 132 Kauffälle weisen für einzelne Merkmale folgende Ausprägungen auf: Bodenricht- wert Euro/m² Grundstücksmerkmale der ausgewerteten Kauffälle Baujahr Bruttogrundfläche NHK 2000 Grundstücksfläche Sachwert m² Euro/m² BGF m² Euro 1961 292 585 487 337.000 300 1921 - 2001 167 - 456 430 - 850 138 - 908 180.000 - 610.000 1968 319 593 486 372.000 400 1949 - 2001 155 - 605 475 - 810 179 - 891 226.000 – 760.000 1965 356 649 632 568.000 500 1954 - 1984 215 - 436 450 - 900 310 - 991 357.000 – 808.000 von - bis = niedrigster und höchster Wert des jeweiligen Merkmals Anwendungsbeispiel Der Verkehrswert des Objekts ergibt sich aus dem Sachwert unter Berücksichtigung eines fiktiven Zustandes ohne besondere objektspezifische Grund- stücksmerkmale multipliziert mit dem Sachwertfaktor. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden sind anschließend ohne Marktanpassung anzubringen. Der Sachwertfaktor bezieht sich also angenommen auf das Objekt ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale. Grundstück: Immissionsbelastet, Gebäude mit Wasserschaden Bodenrichtwert (unbebaut): 350 Euro/m² (hier keine zusätzliche Wertminderung am Bodenwert wegen Immissionen) Ermittelter Sachwert (über BGF): 400.000 Euro Sachwertfaktor aus : 0,96 (aus Schaubild durch Interpolation entnommen) Verkehrswert des fiktiven Grund- stücks ohne objektspezifische Grundstücksmerkmale: 384.000 Euro Wasserschaden: 24.000 Euro Verkehrswert des Grundstücks: 360.000 Euro Sachwertfaktoren für mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaute Grundstücke 0,6 0,7 0,8 0,9 1 1,1 1,2 1,3 200000 250000 300000 350000 400000 450000 500000 550000 600000 650000 700000 750000 Sachwert in Euro Fa kt or Bodenrichtwert 300 Euro/m² Bodenrichtwert 400 Euro/m² Bodenrichtwert 500 Euro/m² Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 44 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 5.5.2 Sachwertfaktoren für Reihenhäuser Bei der Wertermittlung ist in Abhängigkeit vom Bodenrichtwert und der Höhe des Sachwertes (Bodenwert, Werte der baulichen Anlagen, baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen unter Berücksichtigung der Wertminderung wegen Alters) am Objekt fiktiv ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale der ermittelte Sachwertfaktor anzubringen. Die Berücksichtigung von Kosten für besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden erfolgt anschließend ohne Marktanpassung. Die Sachwertfaktoren können auch bei Erbbaurechten zur Ermittlung des Werts des unbelasteten bebauten Grundstücks WBG (Volleigentum) herangezogen werden. Die nachfolgend aufgeführten Sachwertfaktoren wurden überwiegend aus Kaufpreisen für Reihenmittelhäuser mit Satteldach abgeleitet. Die Gebäude sind mit Keller-, Erd- und Obergeschoss einschl. Garagen errichtet. Die Gebäudequalität ist mittel bis gehoben. Die Stellung der Reihenhäuser (Mittel- bzw. Endhaus) wird über den Sachwert als Einflussgröße berücksichtigt. Die ausgewerteten 144 Kauffälle weisen für einzelne Merkmale folgende Ausprägungen auf: Bodenricht- wert Euro/m² Grundstücksmerkmale der ausgewerteten Kauffälle Baujahr Bruttogrundfläche NHK 2000 Grundstücksfläche Sachwert m² Euro/m² BGF m² Euro 1974 232 669 255 259.000 300 1928 - 2004 135 - 387 485 - 800 138 - 426 116.000 - 405.000 1971 235 642 233 250.000 400 1955 - 2004 142 - 345 545 - 790 110 - 440 138.000 – 454.000 von - bis = niedrigster und höchster Wert des jeweiligen Merkmals Sachwertfaktoren für mit Reihenhäusern bebaute Grundstücke 0,7 0,8 0,9 1 1,1 1,2 1,3 1,4 100000 125000 150000 175000 200000 225000 250000 275000 300000 325000 350000 375000 400000 425000 Sachwert in Euro Fa kt or Bodenrichtwert 300 Euro/m² Bodenrichtwert 400 Euro/m² Anwendungshinweise Für die Beurteilung eines untypischen Objekts, z. B. eines Gebäudes jüngeren Baujahrs mit kleiner Wohnfläche, ist das vorgestellte Berechnungsmodell nur eingeschränkt geeignet. Ungünstige Anwendungsvoraussetzungen liegen auch bei kleiner Wohnfläche und großer Grund- stücksfläche vor. Für Wohnflächen kann ein üblicher Anwendungs- bereich von 90 - 150 m² als Orientierung dienen. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 45 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 WFM = WUG - (Za - Zt ) WEG = WUG - WF ∗ (WUG - WFM) WAE = WUG - WEG = WF ∗ (Za - Zt) ∗ V WER = WBG - WUG + WAE WAE = WF ∗ (Za - Zt) ∗ V 5.6 Wertfaktoren zur Ermittlung der Bodenwertanteile für Erbbaurechte Zur Ermittlung des Werts des Erbbaurechts WER ist zunächst vom Wert des unbelasteten bebauten Grund- stücks mit Marktanpassung WBG (Volleigentum) auszugehen. Von diesem Wert ist der Verkehrswert des unbelasteten unbebauten Grundstücks WUG in Abzug zu bringen. Soweit der Erbbauberechtigte die Erschließ- ungskosten trägt, ist bei WUG nicht der erschließ- ungsbeitragsfreie (ebf), sondern der erschließ- ungsbeitragspflichtige (ebp) Zustand einzuführen. Der mit dem Wertfaktor WF marktangepasste Boden- wertanteil des Erbbaurechts WAE ist hinzuzuaddieren. Zur Ermittlung des Bodenwertanteils des Erbbaurechts WAE wird zunächst die Erbbauzinsersparnis als Differenz zwischen dem angemessenen Erbbauzins Za und dem tatsächlichen Erbbauzins Zt über die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages kapitalisiert und vom Bodenwert des unbelasteten unbebauten Grundstücks WUG abgezogen. Bezieht sich Zt auf ein ebp Boden- wertniveau, so ist bei der Ermittlung von Za entsprech- end zu verfahren. Damit erhält man den sogenannten Wert nach dem finanzmathematischen Modell WFM. Zt : Vertraglich zulässiger tatsächlicher Erbbauzins [€/m2] Za : Dem Grundstückswert angemessener Erbbauzins [€/m2] n : Restlaufzeit des Erbbaurechts [Jahre] q : Zinsfaktor q = 1 + p / 100 mit p = Zinssatz in % V : Vervielfältiger V = Für die Ermittlung des angemessenen Erbbauzinses Za soll der Zinssatz, der sich zur Festlegung des Erbbauzinses bei Abschluss von Erbbaurechtsverträgen aus den marktüblichen Konditionen ergibt, herangezogen werden. Dieser Zinssatz wird auch als der zum Wertermittlungsstichtag marktübliche Liegenschaftszinssatz für Erbbaurechtsgrundstücke bezeichnet. Bei Auswertungen von Kauffällen hat sich gezeigt, dass die Kaufpreise von Erbbaurechtsgrundstücken in der Regel zwischen den aufgrund des finanzmathematischen Modells gerechneten Werten WFM und den Werten unbelasteter Grundstücke WUG liegen. Daraus ist zu schließen, dass WFM als untere Grenze und WUG als obere Grenze für die Werte von Erbbaurechtsgrundstücken WEG anzusehen ist. Die Marktanpassung wird durch Einführung eines sogenannten Wertfaktors WF berücksichtigt, in dem die Differenz (WUG -WFM), die der Erbbauzinsersparnis des Erbbauberechtigten entspricht, aufgeteilt wird. Somit ergibt sich der Bodenwertanteil des Erbbaurechts WAE zu Der Wert der Gebäude, die nach Ablauf der Restlaufzeit des Vertrages eventuell noch vorhanden sind, abzüglich der an den Erbbauberechtigten zu zahlenden Entschädigungen hat bei den üblichen Entschä- digungsregelungen und bei Restlaufzeiten über 25 Jahre keinen nennenswerten Einfluss. q 1 q (q 1 ) n n ∗ − − q 1 q (q 1) n n − − Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 46 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Zt ∗ 100 WUG 5.6.1 Wertfaktoren für Erbbaurechte des individuellen Wohnungsbaus Wertfaktoren WF zur Ermittlung der Bodenwertanteile für Erbbaurechte hängen beim individuellen Wohnungsbau (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) insbesondere von der Rendite und der Höhe des Bodenwertniveaus ab. Die Art der Anpassung (mit oder ohne Klausel oder die Art der Klausel) ist für den Karlsruher Grundstücksmarkt nicht relevant, da der Einfluss der Anpassung während der Laufzeit bis zum Kaufzeitpunkt bereits in der Rendite enthalten ist. Es wird von einem erschließungsbeitragsfreien Grund- stückszustand ausgegangen. Bodenwert Euro/m² ebf Wertfaktoren WF zur Ermittlung der Bodenwertanteile für Erbbaurechte des individuellen Wohnungsbaus Rendite 0,05% 0,10% 0,50% 1,00% 2,00% 50 0,6 0,5 0,4 0,3 0,3 100 0,8 0,7 0,6 0,5 0,5 200 0,9 0,8 0,7 0,6 0,6 300 - 500 0,9 - 0,95 0,8 - 0,9 0,7 - 0,8 0,6 - 0,7 0,6 - 0,7 Rendite in % = Normale, im üblichen Erbbaurechtsvertrag enthaltene Regelungen und Beschränkungen tragen nach den Untersuchungen, die sich auf Fälle mit längeren Restlaufzeiten beziehen, nichts zur Höhe des Wertfaktors bei. Für besonders wertrelevante Einschränkungen und bei Restlaufzeiten unter 25 Jahren sind angepasst an den Fall Abschläge vorzunehmen. Anwendungsbeispiel Bodenwertniveau (ebp): 200 Euro/m² Wert (ebp) des unbelasteten unbebauten Grundstücks WUG: 200.000 Euro Erbbauzinssatz: 4 % Angemessener Erbbauzins Za: 8.000 Euro Tatsächlicher Erbbauzins Zt: 1.000 Euro Rendite (1 000 Euro x 100 : 200 000 Euro) : 0,5% Differenz (Za – Zt) : 7.000 Euro x Vervielfältiger (Restlaufzeit 50 Jahre / 4 %) : 21,48 x Wertfaktor WF aus Tabelle, Bodenwert ca. 230 Euro/m² ebf 0,7 Bodenwertanteil WAE des Erbbaurechts: 105.252 Euro Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 47 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 6 WEITERE GRUNDSTÜCKSMARKTINFORMATIONEN 6.1 Mietdaten 6.1.1 Wohnungsmieten Auf Grundlage einer Vielzahl von Mietwertgutachten mit einer Datenbasis von über ca. 800 Mieten werden nachfolgend durchschnittliche Wohnungsmieten für Karlsruhe angegeben. Erhebungszeitraum für die Mieten war das Jahr 2009 aus nahezu allen Stadtteilen in Karlsruhe. Bei den Wohnungsmieten (nur Geschosswohnungen) handelt es sich um durchschnittliche Nettokaltmieten (Euro/m² netto) bezogen auf eine durchschnittliche Wohnfläche von ca. 60 - 80 m². Die Mietangaben beziehen sich auf eine Wiedervermietung bzw. Neuvermietung jedoch ohne Erstvermietung (Neubau). Abweichungen im Wohn-/Nutzungswert wie z.B. in der Lage, Art, Größe Ausstattung und Beschaffenheit etc. bewirken Abweichungen des Mietwertes von den durchschnittlichen Wohnungsmieten. Die angegebenen Wohnungsmieten berücksichtigen nicht grundlegende, umfassende und/oder energetische Instandsetzungen u. Modernisierungen. Insofern sind die angegebenen Wohnungsmieten nur als Anhalt zu verstehen und stellen keine Angaben im Sinne einer ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 558 BGB dar. Die Übersicht erfüllt keinesfalls die Anforderungen eines Mietspiegels nach § 558c oder qualifizierten Miet- spiegels nach § 558d BGB. . Durchschnittliche Wohnungsmieten (Euro/m² ) im Monat (Nettokaltmieten), ca. 60 - 80 m² Wohnfläche Baujahre bis 1948 Baujahre ab 1949 ohne Erstvermietung Einfacher Nutzungswert Mittlerer Nutzungswert Guter Nutzungswert Mittlerer Nutzungswert Guter Nutzungswert 5,00 - 5,70 5,80 - 6,70 6,70 - 7,40 5,90 - 6,80 7,10 - 8,00 Copyright Dr. Gerhard Leute 2010 - alle Rechte vorbehalten Für abweichende Wohnungsgrößen werden Umrechnungskoeffizienten (URK) als Orientierungswerte angegeben. Die wesentlichen Merkmale für den Wohn-/ Nutzungswert, die den angegebenen durchschnittlichen Wohn- ungsmieten zugrunde liegen, werden nachfolgend beschrieben. Merkmale für den Wohnwert/ Nutzungswert Einfacher Wohn-/ Nutzungswert Lage in gemischt genutzten Gebieten, kein zentrales Heizsystem (Einzel- ofenheizung ohne Zentralversorgung), einfache Sanitärausstattung (ohne Duschbad/ Bad), einfache Wohnungsausstattung, Ein-/ Zweischeiben- fenster Mittlerer Wohn-/ Nutzungswert Lage in allgemeinen Wohngebieten mit gemischter Bevölkerungsstruktur, zentrales Heizsystem (Zentral-/ Etagen-/ Mehrraum-/ Warmluftheizung, Einzelofenheizung mit Zentralversorgung) zeitgemäße Sanitäreinrichtung (mit Duschbad/ Bad (teil-)gefliest, (de-)zentrale Warmwasserversorgung), zeitgemäße Wohnungsausstattung, Zweischeiben-/ Isolierglasfenster überwiegend mit Rollladen Guter Wohn-/ Nutzungswert Lage in ruhigen/ bevorzugten Wohngebieten (ohne Spitzengebiete), zentrales Heizsystem (Zentralheizung, vereinzelt Fußbodenheizung), gehobene Sanitärausstattung (mit Duschbad/ Bad/ WC, zusätzliches Gäste-WC, raumhohe Fliesung, zentrale Warmwasserversorgung), gehobene Wohnungsausstattung, gehobene Isolierglasfenster mit Rollladen, gehobene Elektroausstattung Copyright Dr. Gerhard Leute 2010 - alle Rechte vorbehalten Umrechnungskoeffizienten (URK) für unterschiedliche Wohnflächen Wohnfläche (m²) URK im Mittel 40 - 60 1,1 60 - 80 1,0 80 - 100 0,9 Copyright Dr. Gerhard Leute 2010 - alle Rechte vorbehalten Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 48 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE 6.1.1 Mietpreisspektrum Büromieten Die Wirtschaftsförderung Karlsruhe führt seit über 20 Jahren eine private Vermittlungsdatei, die ca. 85 % der leer stehenden Gewerbeflächen in Karlsruhe beinhaltet. Dabei erfolgt die Erfassung der Gewerbeobjekte und Pflege der Datei in enger Zusammenarbeit mit Karlsruher Immobilienmaklern und -eigentümern. Mit diesem umfassenden Überblick über das Angebots- und Nachfragepotential für Gewerbeobjekte und Büroflächen bietet die Wirtschaftsförderung einen optimalen Service für die Versorgung von ansiedlungs-, erweiterungs- oder verlagerungswilligen Unternehmen. Der im 2-Jahresrythmus erscheinende Bericht fußt auf dem Datenbestand der privaten Vermittlungsdatei der Wirtschaftsförderung. . Die derzeit auf dem Markt befindlichen Flächen unterscheiden sich jedoch sehr stark in ihren Angebotspreisen. Die Preisspanne bewegt sich zwischen 3,25 €/m² und 12,00 €/m², was in der Regel dem unterschiedlichen Qualitätsstandard der ange- botenen Flächen Rechnung trägt. Wie der folgenden Grafik zu entnehmen ist, bewegen sich die meisten Objekte in den Preisspannen von 6 - 7 €/m² und 7 - 8 €/m². Da das Angebot alle Preiskategorien beinhaltet, wird es den unterschiedlichen Anforderungen der Nachfrager gerecht. Dass die meisten Angebote sich in der Spanne von 6 - 8 €/m² bewegen zeigt, dass die meisten Flächen in Bestandgebäuden einen mittleren Qualitätsstandard bieten. . Mietpreisspektrum (Stand 31.12.2010) Quelle: Stadt Karlsruhe, Wirtschaftsförderung, Büromarktreport Karlsruhe 2010 1 4 .9 2 3 4 .8 3 8 9 .2 4 5 2 9 .0 1 8 2 2 .7 9 3 1 7 .9 8 4 9 .6 3 8 3 4 .5 5 0 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 3 - 5 €/ m ² 5 - 6 €/ m ² 6 - 7 €/ m ² 7 - 8 €/ m ² 8 - 9 €/ m ² 9 - 10 € /m ² 10 - 1 2 €/ m ² ke in e Pr ei sa n g ab e m² 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Anzahl Objekte Fläche in m² Anzahl Objekte Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 49 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 6.1.2 Mietpreisrichtwerte Erdgeschossladenmieten Mietpreisrichtwerte für Erdgeschossladenmieten in der Karlsruher Innenstadt Auf Grundlage von Mieterhebungen im Rahmen einer Diplomarbeit zur Ermittlung der Bodenrichtwerte in der Karlsruher Innenstadt werden nachfolgend Mietpreisrichtwerte für Einzelhandelsmieten in der Karlsruher Innenstadt angegeben. Erhebungszeitraum für die Mieten war Mitte bis Ende 2008. Bezogen auf heutige Verhältnisse kann von einer Stagnation der Mietpreisrichtwerte ausgegangen werden. Es handelt sich hierbei lediglich um eine allgemeine Beurteilung der Marktlage ohne statistische Unter- suchung. Für eine Verwendung der Daten kann der Gutachterausschuss keine Haftung übernehmen. Bei den Mietpreisrichtwerten (Euro/m² netto) handelt es sich um lagetypische Mietangaben, die über eine Multiple Regressionsanalyse ausgewertet wurden. Sie beziehen sich auf Ladeneinheiten im Erdgeschoss mit stufenfreiem Zuschnitt, einer Ladengröße von 100 m² sowie einer Schaufensterfront von ca. 8 m. Die Mietpreisrichtwertangaben beziehen sich nicht auf Einzelgrundstücke. Abweichungen der einzelnen Ladeneinheit in den wertbeeinflussenden Merkmalen wie Passanten- frequenz, Größe, Tiefe, Zuschnitt, Schaufensterfront, Geschosslage bewirken i.d.R. Abweichungen des Mietwertes vom Mietpreisrichtwert. Insofern sind die Mietpreisrichtwerte nur als Anhalt zu verstehen und sind keine Angaben z.B. im Sinne eines Mietspiegels oder von Vergleichsmieten. Das Untersuchungsgebiet stellt kein vollständiges Abbild aller Geschäftslagen in der Karlsruher Innenstadt dar. Lagetypische Mietpreisrichtwerte für Erdgeschossladenmieten Markt- platz 85 Wa lds tr. 26 Kriegstraße Le op o l d s t ra ße Erbprinzenstr. Amalienstr. Ka r ls tr. He rre ns tr. H irs c h st ra ße Ri tte rs tr. La m m st r. Ka rl- Fr i e d r ic h- S tr . Kaiserstraße Europa- platz Adlers tr. Kreu zstr. Kronen- platz Waldhornstr. Schloss 71 26 33 18 18 26 26 71 78 33 56 18 Karlsruhe Innenstadt 26 = Lagetypischer Mietpreisrichtwert Euro/m² (Bezogen auf Ladeneinheiten im Erdgeschoss mit stufenfreiem Zuschnitt, Ladengröße: 100 m², Schaufensterfront: ca. 8 m) Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 Seite 50 GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Für abweichende Ladengrößen sowie für abweichende Geschosslagen werden nachfolgend Umrechnungs- koeffizienten (URK) als Orientierungswerte angegeben. . Umrechnungskoeffizienten (URK) für Ladengrößen Umrechnungskoeffizienten (URK) für Geschoßlagen Ladengröße in m² URK für Mietpreisrichtwerte bis 50 Euro/m² URK für Mietpreisrichtwerte über 50 Euro/m² Geschosslage URK 50 1,10 1,05 1. Untergeschoss 0,50 100 1,00 1,00 Erdgeschoss 1,00 150 0,90 0,95 1. Obergeschoss 0,50 200 0,80 0,90 2. Obergeschoss 0,25 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE Seite 51 Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2010 KARLSRUHE – DER IMMOBILIENMARKT 2009 IMPRESSUM Herausgeber: Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe Hebelstraße 21 76133 Karlsruhe Tel.: +49 (0) 721 / 133-3092 Telefax: +49 (0) 721 / 133-3093 E-Mail: gutachterausschuss@karlsruhe.de Internet: http://www.karlsruhe.de/b3/bauen/gutachterausschuss UST-Idnr.: DE143589000 Vertretungsberechtigter im Sinne des § 5 TMG: Dr.-Ing. Michael Mürle Bestellung: Nach § 1 der Gutachterausschussverordnung Baden- Württemberg werden Gutachterausschüsse im Sinne von § 192 Abs. 1 BauGB bei den Gemeinden gebildet. Aufsichtsbehörde der Stadt Karlsruhe: Regierungspräsidium Karlsruhe Stand: April 2011 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2MDAyNDYsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1NF9CYXVlbl91bmRfSW1tb2JpbGllbi8zX0d1dGFjaHRlcmF1c3NjaHVzcy8yMDEwX0d1dGFjaHRlcmF1c3NjaHVzc19JTUJfS0FfSW50ZXJuZXQucGRmIiwicGFnZSI6Mzc0MH0.NYb71LXyDZXiLBnTf1XUlH0heqt0rZ91z4Z7juBd7XE/2010_Gutachterausschuss_IMB_KA_Internet.pdf
Beschulung von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe Beschulung von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe Erste Fortschreibung 2018 Schuljahr 2017 | 2018 Stadt Karlsruhe Dezernat 3 | Schul- und Sportamt Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte 2 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 3 Inhalt Einführung ........................................................................................................................................ 5 A: Allgemeinbildende Schulen .......................................................................................................... 6 1. Statistische Daten ................................................................................................................................... 6 2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation .......................................................................................... 12 3. Externe Kooperationen ......................................................................................................................... 16 4. Verbesserungswürdige Praxis und Empfehlungen .................................................................................. 19 5. Fazit ..................................................................................................................................................... 21 B: Berufliche Schulen ...................................................................................................................... 22 1. Statistische Daten ................................................................................................................................. 22 2. Situation an den VABO- und VABR-Standorten in Karlsruhe ................................................................... 29 3. Sprachvermittlung und Sprachkompetenz im VABO und VABR ............................................................... 32 4. Außerschulische Angebote .................................................................................................................... 33 5. Empfehlungen ...................................................................................................................................... 34 C: Übergänge in Ausbildung und Beruf ........................................................................................... 35 1. Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung ................................................................................... 35 2. Aufnahme einer Ausbildung .................................................................................................................. 37 3. Zur Situation an den beruflichen Schulen ............................................................................................... 41 4. Unterstützungsmöglichkeiten während der dualen Ausbildung .............................................................. 44 5. Kommunale Maßnahmen ...................................................................................................................... 45 6. Bildungswege jenseits der Ausbildung ................................................................................................... 46 7. Zusammenfassung und Fazit ................................................................................................................. 46 8. Empfehlungen ...................................................................................................................................... 47 Abkürzungen ................................................................................................................................................... 49 Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................................................... 50 Tabellenverzeichnis.......................................................................................................................................... 51 4 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 5 Einführung Der vorliegende Bericht ist die Fortschreibung des 2017 erstellten Berichts: „Beschulung von neuzuge- wanderten Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe. Bestandsaufnahme und Empfehlungen“ der Bildungs- koordination für Neuzugewanderte. Er enthält aktuelle Daten für das Schuljahr 2017/2018 sowie die Beschreibung von Veränderungen und Entwicklungen im Vergleich zum Vorjahr. Aber auch neue Themen, wie zum Beispiel die Verwaltungsvorschrift für Vorbereitungsklassen-Klassen, der Übergang Schule-Beruf oder die Duale Berufsausbildung finden ihren Platz. Abschließend werden für jeden Teil themenbezogene Empfehlungen dargelegt. Das Programm „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. 6 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte A: Allgemeinbildende Schulen 1. Statistische Daten Internationale Vorbereitungsklassen, auch VKL-Klassen genannt, werden von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen im Alter von 6 bis 16 Jahren besucht. Von 6 bis 10 Jahren besuchen die Kinder eine VKL in der Grundschule, von 11 bis 16 Jahren in der Regel eine VKL der Sekundarstufe 1. Das Sprachniveau liegt bei Abschluss der VKL in der Regel bei A2 oder B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Im Schuljahr 2017/2018 gab es elf VKL-Grundschulklassen an acht Standorten mit insgesamt 177 Schülerin- nen und Schülern. Zudem bestanden an vier Standorten zwölf VKL-Werkrealschulklassen mit insgesamt 201 Schülerinnen und Schülern. Neben den genannten VKL-Klassen gibt es in Karlsruhe die Internationale Klasse (IK) an der Sophie-Scholl-Realschule sowie eine ausgelagerte Werkrealschulklasse der Schiller-Grund- und Werkrealschule am Otto-Hahn-Gymnasium1 und drei weitere ausgelagerte Klassen der Schillerschule in der Landeserstaufnahme-Einrichtung (LEA) Felsstraße. In dem Pilotprojekt Felsschule werden seit dem Schuljahr 2016/2017 Flüchtlingskinder aus den Landeserstaufnahmestellen in Karlsruhe unterrichtet. 1.1. Grund- und Werkrealschulen mit VKL-Klassen Tabelle 1 gibt einen Überblick über die einzelnen Grund- und Werkrealschulen mit Anzahl der VKL- Klassen sowie der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Insgesamt verfügten die allgemeinbildenden Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2017/2018 über 23 VKL-Klassen mit 378 Schülerinnen und Schülern. Tabelle 1: VKL Standorte in Karlsruhe nach Schulart mit Anzahl VKL sowie Schülerinnen und Schülern Allgemeinbildende Schulen mit VKL VKL Schülerinnen/Schüler GS 11 177 GS Grünwinkel 1 14 Gutenbergschule 1 17 Hardtschule 1 11 Leopoldschule 1 18 Pestalozzischule 2 27 Schillerschule (inklusive 1 Klasse in Felsschule) 3 62 Tullaschule 1 14 Waldschule Neureut 1 14 WRS 12 201 Gutenbergschule 2 41 Pestalozzischule 1 10 Schillerschule (inklusive 1 Klasse am OHG und 2 Klassen in Felsschule) 8 140 Werner-von-Siemens-Schule 1 10 Summe 23 378 Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018 1 VKL-WRS (Klassenstufe 5/6) seit Schuljahr 2016/2017 am Otto-Hahn-Gymnasium. Bei diesem Modellprojekt konnten zum zweiten Schulhalbjahr 2016/2017 vier Kinder und zum Schuljahresende 2016/2017 sieben Kinder in Klasse 5 des Otto-Hahn-Gymnasiums integriert werden. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 7 Im Vergleich zum Schuljahr 2016/2017 sind dies eine VKL-Grundschulklasse und ein Grundschulstandort weniger, dafür aber drei VKL-Werkrealschulklassen und ein Werkrealschulstandort mehr. Insgesamt sind es somit im Schuljahr 2017/2018 zwei VKL-Klassen mehr als im Vorjahr. In den VKL-Grundschulklassen sind knapp über die Hälfte der Schülerschaft männlich (54 Prozent) und knapp unter der Hälfte (46 Prozent) weiblich. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies sieben Prozent mehr Schülerinnen und sieben Prozent weniger Schüler. Dies entspricht ziemlich genau auch der Verteilung in den VKL-Werkrealschulklassen. Hier sind gerundet ebenfalls über die Hälfte der Schülerschaft (rund 60 Prozent) männlich und rund 40 Prozent weiblich. Dies stimmt genau mit dem Verhältnis des letzten Schuljahres überein. 1.2. Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule Die Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule im Stadtteil Oberreut wurde bereits in den 1980-er Jahren für die damaligen Spätaussiedler eingerichtet und ist seitdem fester Bestandteil der Schule. In der heutigen Form besteht sie seit dem Jahr 2006. Diese Klasse unterscheidet sich insofern von den VKL- Klassen, als sie sich stunden- und fächermäßig direkt am Bildungsplan der Realschule orientiert (circa 33 Stunden pro Woche, der Stundenplan orientiert sich an Klasse 8 der Realschulen). Die Verweildauer in der IK beträgt ein Schuljahr. Die Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule besuchten im April 2018 insgesamt 19 Schülerin- nen und Schüler. Im Vergleich zum letzten Schuljahr, als etwa drei Viertel der Schülerschaft weiblich war, liegt das Geschlechterverhältnis in diesem Schuljahr in umgekehrter Reihenfolge vor. 1.3. Herkunftsregionen und Hauptherkunftsländer Die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler in den VKL-Klassen und der Internationalen Klasse kommen - wie auch im letzten Schuljahr - aus dem europäischen Ausland, hauptsächlich aus Südosteuropa. Zu Süd- osteuropa zählen Rumänien, Mazedonien, Serbien, Kroatien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulga- rien, Griechenland und der Kosovo (siehe Abbildung 1). Diese Familien sind in der Regel im Zuge der sogenannten Wirtschaftsmigration neu nach Karlsruhe zu- gewandert. Eine weitere Gruppe sind Kinder geflüchteter Familien aus Syrien. Eine dritte Gruppe sind Migrantinnen und Migranten, die bereits in Deutschland gelebt haben, jedoch nach der Geburt ihres Kin- des für einige Jahre in ihr Heimatland zurückgekehrt sind. Mit der Schulpflicht des Kindes kommen viele Familien wieder nach Deutschland zurück. Sie alle erhoffen sich eine bessere Zukunftsperspektive und vor allem mehr Bildungschancen für ihre Kinder als in ihren Herkunftsländern. Ein anderer Teil der Familien mit Migrationshintergrund hat die ganze Zeit über in Deutschland gelebt, aber die Kinder haben keine ausreichenden Deutschkenntnisse, um dem Unterricht in einer Regelklasse folgen zu können. 8 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Abbildung 1: Herkunftsländer aus Südosteuropa Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt VKL-Grundschulen Die Schülerinnen und Schüler der VKL-Klassen stammen aus unterschiedlichen Herkunftsregionen. Die Herkunftsregionen unterteilen in Südosteuropa, Osteuropa, EU sonstige, Naher und Mittlerer Osten, La- teinamerika und Afrika (Subsahara). Tabelle 2: Herkunftsregionen mit Herkunftsländern Südosteuropa Osteuropa EU sonstige Naher und Mittle- rer Osten Lateinamerika Afrika (Subsa- hara) Rumänien Russland Italien Syrien Chile Nigeria Mazedonien Ukraine Deutschland Irak Brasilien Tschad Serbien Polen Spanien Türkei Kolumbien Somalia Kroatien Ungarn Großbritannien Georgien Peru Kamerun Albanien Kasachstan Niederlande Iran Kenia Bosnien und Herzegowina Moldawien Afghanistan Elfenbeinküste Bulgarien Slowakei Sri Lanka Gambia Griechenland Armenien Kosovo Indien Tunesien Palästina Algerien Pakistan Ägypten Bahrain Aserbaidschan Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt Im Schuljahr 2017/2018 bildeten Kinder aus Südosteuropa mit 54 Prozent die größte Gruppe, gefolgt von Kindern aus dem Nahen und Mittleren Osten mit 24 Prozent. Kinder aus sonstigen EU-Ländern (Deutsch- 76 42 41 30 11 11 8 6 5 0 10 20 30 40 50 60 70 80 A n za h l Land Herkunftsländer aus Südosteuropa Rumänien Mazedonien Serbien Kroatien Albanien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Griechenland Kosovo Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 9 land, Italien, Spanien, Niederlande) sind mit 10 Prozent vertreten, weitere 10 Prozent der Kinder stammen aus Osteuropa. Ein mit 2 Prozent minimaler Anteil kommt aus Lateinamerika (siehe Abbildung 2). Abbildung 2: VKL Grundschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt Die Hauptherkunftsländer der Schülerinnen und Schüler aller VKL-Grundschulklassen sind mit Abstand Rumänien und Kroatien. Dann folgen Serbien, Syrien, Italien, Russland, die Türkei und Deutschland (hier geborene Migrantinnen und Migranten, siehe Abbildung 3). Abbildung 3: VKL-Grundschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Hauptherkunftsländern Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt VKL-Werkrealschulen Im Schuljahr 2017/2018 stammten die Schülerinnen und Schüler der VKL-Werkrealschulklassen aus den- selben Herkunftsregionen wie die Schülerinnen und Schüler der VKL-Grundschulklassen mit Ausnahme von Afrika (Subsahara) und in einer anderen Gewichtung: Südosteuropa ist mit 45 Prozent fast zur Hälfte Südosteuropa 54% Naher und Mittlerer Osten 24% EU sonstige 10% Osteuropa 10% Lateinamerika 2% VKL-Grundschülerinnen und -schüler Verteilung nach Herkunftsregionen 32 17 17 13 10 8 7 6 0 5 10 15 20 25 30 35 A n za h l Land VKL-Grundschülerinnen und -schüler - Verteilung nach Herkunftsländern Rumänien Kroatien Serbien Syrien Italien Russland Türkei Deutschland 10 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte vertreten, gefolgt von 25 Prozent aus dem Nahen und Mittleren Osten und 15 Prozent aus Osteuropa. 13 Prozent gehören der Herkunftsregion EU sonstige an und 2 Prozent stammen aus Afrika (Subsahara) - (siehe Abbildung 4). Abbildung 4: VKL Werkrealschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt Auch bei den Hauptherkunftsländern der Schülerinnen und Schüler aller VKL-Werkrealschulklassen lag Rumänien vorne. An zweiter Stelle steht Kroatien, gefolgt von Syrien, Russland, Italien, Deutschland und der Türkei sowie der Ukraine (siehe Abbildung 5) Südosteuropa 45% Naher und Mittlerer Osten 25% Osteuropa 15% EU sonstige 13% Afrika (Subsahara) 2% VKL Werkrealschülerinnen und -schüler Verteilung nach Herkunftsregionen Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 11 Abbildung 5: VKL Werkrealschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Hauptherkunftsländern Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt Internationale Klasse An der Sophie-Scholl-Realschule stammte im Schuljahr 2017/2018 über die Hälfte der Schülerinnen und Schüler der Internationalen Klasse aus Osteuropa (54 Prozent). Südosteuropa war mit 16 Prozent am zweithäufigsten vertreten und lag damit in umgekehrter Reihenfolge vor als im vorangegangenen Schul- jahr. Aus der Herkunftsregion EU sonstige stammten 15 Prozent der Schüler. Schließlich folgt die Her- kunftsregion Naher und Mittlerer Osten mit ebenfalls 15 Prozent (siehe Abbildung 6). Abbildung 6: Internationale Klasse - Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt 19 11 9 6 6 3 3 3 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 A n za h l Land VKL Werkrealschülerinnen und -schüler Verteilung nach Hauptherkunftsländern Rumänien Kroatien Syrien Russland Italien Türkei Ukraine Deutschland Osteuropa 54% Südosteuropa 16% EU sonstige 15% Naher und Mittlerer Osten 15% Internationale Klasse - Verteilung nach Herkunftsregionen 12 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Zu den Hauptherkunftsländern der Schülerschaft der Internationalen Klasse zählten Russland, Italien, Syri- en, Kasachstan und die Ukraine, gefolgt von Kroatien und Rumänien (siehe Abbildung 7Fehler! Es wur- de kein Textmarkenname vergeben.). Dies stellt eine andere Länderzusammensetzung als im letzten Schuljahr dar (SJ 2016/2017: Rumänien, Kroatien, Syrien, Serbien und Ungarn). Abbildung 7: Internationale Klasse – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt 2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation Im Anschluss an die statistischen Datengrundlagen folgt die Auswertung der Fragebögen und Gesprächs- ergebnisse. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich an den Rahmenbedingungen kaum etwas verändert. Neu ist die seit dem 1. August 2017 gültige Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutsch- kenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Einzelne Inhalte und Auswirkungen der Verwaltungsvorschrift werden im Folgenden dargestellt, neben den Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Schulen im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungswerte, die praktische Handhabung und die daraus resultierenden Bedarfe. 2.1. Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Die seit 1. August 2017 gültige Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkennt- nissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen beinhaltet unter anderem die Aufnahmekriterien in eine VKL-Klasse sowie die allgemeine Schulpflicht, die Integration in eine Regelklasse und den mutter- sprachlichen Zusatzunterricht. Im Vergleich zur bisherigen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Sprachförderbedarf an allgemein bildenden und beruflichen Schulen haben sich nur geringfügig Änderungen beziehungsweise Ergänzun- gen ergeben: beispielsweise können berufsschulpflichtige und berufsschulberechtigte junge Menschen zum Spracherwerb auch in eine allgemein bildende Schule aufgenommen werden, sofern dort keine zu- sätzlichen Klassen entstehen. 4 2 2 2 1 1 1 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 A n za h l Land Internationale Klasse - Verteilung nach Herkunftsländern Russland Italien Syrien Kasachstan Ukraine Kroatien Rumänien Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 13 Muttersprachlicher Zusatzunterricht Das Land Baden Württemberg befürwortet und fördert für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache den muttersprachlichen Zusatzunterricht. Dabei liegt die inhaltliche und organisatorische Durchführung bei den Konsulaten und Generalkonsulaten, das heißt bei den Herkunftsländern. Die staatliche Schulaufsicht ist dabei nicht involviert. Der muttersprachliche Zusatzunterricht wird derzeit in Baden-Württemberg für Kinder aus insgesamt 14 Herkunftsländern zur Verfügung gestellt: Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Italien, Kosovo, Kroatien, Makedonien, Polen, Portugal, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei, Tunesien und Ungarn2. Die Unterrichtskurse umfassen in der Regel bis zu fünf Wochenstunden. Die Teilnahme am mut- tersprachlichen Zusatzunterricht ist freiwillig. Im Zeugnis kann der Besuch des muttersprachlichen Zusat- zunterrichts vermerkt werden. In Karlsruhe gibt es an folgenden Standorten muttersprachlichen Zusatzunterricht in den nachfolgenden Sprachen: Tabelle 3: Muttersprachlicher Zusatzunterricht an Karlsruher Schulen Sprache Standort Schülerzahl Spanisch Nebenius-Realschule 63 Italienisch Gutenbergschule GWRS 61 Nebenius-Realschule 13 Parzivalschule (Privatschule) 10 Pestalozzischule 15 Friedrich-Realschule 10 Portugiesisch Gutenberg GWRS 32 Serbisch Serbischorthodoxe Kirche 35 Bosnisch Tulla GWRS 26 Arabisch Paritätische Sozialdienste gGmbH (Nordstadt) 27 Türkisch wird an > 30 Schulen angeboten > 100 Slowenisch Realschule Neureut 6 Quelle: Staatliches Schulamt Karlsruhe Ebenfalls seit 1. August 2017 in Kraft und in Verbindung zur Verwaltungsvorschrift steht die Verordnung des Kultusministeriums zur Regelung der Stundentafeln für die Vorbereitungsklassen allgemein bildender Schulen. Hier ist der Begriff der Vorbereitungsklasse definiert sowie die Stundentafeln für die Vorberei- tungsklassen der Grundschule und der Klassen 1 bis 4 der Gemeinschaftsschule ebenso wie für die Vorbe- reitungsklassen der Hauptschule, der Werkrealschule, der Realschule und jeweils der Klassen 5 bis 10 der Gemeinschaftsschule und des Gymnasiums. Die dazugehörende Verordnung des Kultusministeriums zur Regelung der Stundentafeln für die Vorberei- tungsklassen allgemeinbildender Schulen vom 21. Juni 2017 umfasst einen Pflichtbereich „Deutsch“ und „Demokratiebildung“ sowie einen Zusatzbereich für weitere Fächer, die im Rahmen der Vorbereitungs- klassen unterrichtet werden. Den Schulen wird der Pflichtbereich direkt zugwiesen (Deutsch: 10 Lehrer- wochenstunden [LWS] in der Grundschule [GS], 12 LWS in der Sekundarstufe I [Sek I] und Demokratiebil- dung: 2 LWS in GS und 4 LWS in Sek I). Die Stunden des Zusatzbereichs erhalten die Staatlichen Schuläm- 2 vgl.: www.km-bw.de/,Lde_DE/Startseite/Schule/Sprachfoerderung?QUERYSTRING=zusatzunterricht [Stand 06.06.2018] http://www.km-bw.de/,Lde_DE/Startseite/Schule/Sprachfoerderung?QUERYSTRING=zusatzunterricht 14 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte ter und die Regierungspräsidien in der jeweiligen Zuständigkeit als zweckgebundenen Stundenpool. Aus diesem können entsprechend den schulischen Bedarfen Zuweisungen für Vorbereitungsklassen erfolgen3. Die Direktzuweisung der Lehrerwochenstunden wurde somit in der Grundschule von 18 LWS auf 12 LWS und in der Werkrealschule von 25 LWS auf 16 LWS gekürzt. Tabelle 4: Kontingentstundentafel für die Vorbereitungsklassen der Grundschule Bereiche Anzahl Lehrerwochenstunden Pflichtbereich 12 Deutsch 10 Demokratiebildung 2 Zusatzbereich 6 Mathematik, Musik, Kunst/Werken, Bewegung, Spiel und Sport, Sachunterricht, Englisch oder Französisch Summe: 18 Quelle: Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt vgl.4 Tabelle 5: Kontingentstundentafel für die Vorbereitungsklassen der Werkrealschule Bereiche Anzahl Lehrerwochenstunden Pflichtbereich 16 Deutsch 12 Demokratiebildung 4 Zusatzbereich 9 Mathematik, Musik, Kunst/Werken, Bewegung, Spiel und Sport, Sachunterricht, Englisch oder Französisch Summe: 25 Quelle: Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt vgl.5 Die Anzahl der Lehrerwochenstunden des Pflichtbereichs für die Grundschule beträgt 12 LWS, für die Werkrealschule 16 LWS. Die Anzahl der LWS im Zusatzbereich liegt für die Grundschule bei 6 LWS und für die Werkrealschule bei 9 LWS. Dies ergibt ein Kontingent von 18 LWS für die Grundschule und von 25 LWS für die Werkrealschule. Das bedeutet, dass weniger Stunden direkt zugewiesen werden. Durch die bedarfsgerechte Verteilung des Staatlichen Schulamts der LWS des Zusatzbereichs sind im Idealfall insge- samt alle 18 beziehungsweise 25 LWS vorhanden. Theoretisch kommen die Änderungen allerdings einer Kürzung gleich, auch wenn dies praktisch bisher in der Regel noch nicht ins Gewicht fiel, da in diesem Schuljahr alle LWS bedarfsgerecht verteilt werden konnten. 3 vgl. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1931_D.pdf [Stand 09.05.2018] 4 http://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vkl/leitfaden-stundentafeln/stundentafeln/vorbklsttafelv_bw.pdf [Stand 27.09.2018] 5 http://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vkl/leitfaden-stundentafeln/stundentafeln/vorbklsttafelv_bw.pdf [Stand 27.09.2018] https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1931_D.pdf http://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vkl/leitfaden-stundentafeln/stundentafeln/vorbklsttafelv_bw.pdf http://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/migration-integration-bildung/vkl_vabo/vkl/leitfaden-stundentafeln/stundentafeln/vorbklsttafelv_bw.pdf Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 15 2.2. Ergebnisse der Befragungen Zur Einschätzung der aktuellen Situation an den VKL-Klassen wurden im Frühsommer 2018 an die Schul- leitungen Fragebögen verteilt und einzelne Gespräche geführt. Schulanmeldung und Verteilung Bei der Handhabung der Schulanmeldung und Verteilung der Schülerinnen und Schüler hat sich im Ver- gleich zum Vorjahr nichts geändert. In der Regel sprechen die neuzugewanderten Eltern persönlich, meist in Begleitung einer dolmetschenden Person direkt an der Schule vor, um ihr Kind anzumelden. Zuvor er- halten sie vom Einwohnermeldeamt eine Liste mit den einzelnen Schulen und Schulbezirken. Laut Aussa- gen der befragten Schulleitungen verlaufen die Anmeldung und die Verteilung der VKL-Schülerinnen und Schüler noch immer sehr gut und problemlos. Die Schulleitungen nehmen die Anmeldung der potentiellen VKL-Schülerinnen und -Schüler vor Ort an der jeweiligen Schule vor. Je nach Bedarf findet eine Rückspra- che mit den Schulleitungen aus benachbarten VKL-Standorten statt, und es gelingt gegebenenfalls eine Umverteilung. Der Klassenteiler liegt weiterhin bei 24 Schülerinnen und Schülern pro VKL-Klasse. Bildungsvoraussetzungen Die Bildungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sind in allen VKL-Klassen nach wie vor sehr heterogen. Sie reichen von keiner vorschulischen und schulischen Vorbildung über kurzzeitige, rudimentä- re Schulbesuche, bis hin zu durchgängigen Schulbesuchen. Rahmenbedingungen, Unterrichtsinhalte und Fluktuation Die Verweildauer in einer VKL-Klasse beträgt wie auch im Vorjahr maximal zwei Jahre. Es kann aber auch schon nach wenigen Wochen oder Monaten in eine Regelklasse gewechselt werden. Das hängt vom Lern- und Entwicklungsstand des einzelnen Kindes ab. Normalerweise haben die Schülerinnen und Schüler der VKL-Klassen bereits von Anfang an in den Fächern Kunst, Musik und Sport mit den Regelklassen gemein- samen Unterricht. Den VKL-Grundschulklassen steht insgesamt (inklusive Zusatzbereich) ein Kontingent von 18 Lehrerwo- chenstunden zur Verfügung, den VKL-Werkrealschulklassen insgesamt ein Kontingent von 25 Lehrerwo- chenstunden. Teilweise wird die Entlastungsstunde zur organisatorischen Planung für die VKL-Klasse von der Schulleitung auf die VKL-Lehrkraft übertragen. Die Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst werden in der Regel gemeinsam mit den Regelklassen durch- geführt. Bei allen Fächern steht die Sprachförderung im Mittelpunkt. Die VKL-Klassen stellen einen gleichwertigen Teil der Schulgemeinschaft dar und nehmen an allen gemeinsamen schulinternen und klassenübergreifenden Aktivitäten teil. Eine Fluktuation in den VKL-Klassen fand im Schuljahr 2017/2018 kaum statt. Schulwechsel sind sehr selten der Fall, zum Beispiel bei Wegzug aus Karlsruhe in eine andere Stadt. Vereinzelt ziehen Familien auch zurück in ihre Heimatländer. Die Tendenz besteht jedoch generell darin, dass mehr Schülerinnen und Schüler in die VKL-Klassen hinzukommen als weggehen. Interne Koordination und Schulsozialarbeit An jeder Schule gibt es, wie bereits im Vorjahr, mindestens eine Ansprechperson bezüglich der VKL- Klasse(n). Dies sind in der Regel die Schulleitung und gegebenenfalls zusätzlich eine erfahrene VKL- Lehrkraft. Das Unterstützungsangebot der Schulsozialarbeit steht den VKL-Klassen in gleichem Maße wie auch den Regelklassen zur Verfügung. Integration in Regelklassen Die Handhabung der Integration der VKL-Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen der Grundschule ist an den meisten Schulen identisch und verläuft wie bereits im Schuljahr zuvor. Ein Wechsel in die Regel- klasse ist unterjährig möglich. Bevor eine Schülerin oder ein Schüler in die Regelklasse wechselt, wird dies 16 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte in einer Gesamtlehrerkonferenz besprochen. Neben dem Sprachniveau spielen das Sozial- und Arbeitsver- halten eine gleichwertige Rolle. Beide Lehrkräfte, die ehemalige VKL-Lehrkraft und die neue Klassenlehrkraft, sind und bleiben in ständi- gem Austausch. Es findet eine einjährige Integration mit Begleitungs- und Unterstützungsmaßnahmen, je nach Schule durch die Deutschförderung des Internationalen Bunds (IB) oder das Programm BiZuKi des Vereins für Jugendhilfe, in der Regelklasse statt. Eine Leistungsbewertung im Fach Deutsch kann ausge- setzt werden, beziehungsweise wird in der Regel nicht bewertet. Weitere Vorgehensweisen an einzelnen Schulen:  Vollintegration mit zusätzlicher Deutschförderung:  Schülerinnen und Schüler sind von Anfang an in den Regelunterricht integriert, das heißt in den Fä- chern Mathematik, Musik, Bildende Kunst und Sport. Während des Deutschunterrichts findet für die VKL-Schülerinnen und Schüler parallel in einem extra dafür vorgesehenen VKL-Klassenraum eine spe- zifische Deutschförderung in nach Niveaustufen eingeteilten Kleingruppen statt.  Keine Teilintegration wegen zu großer Regelklasse:  Eine Teilintegration ist aufgrund der Klassengröße der Regelklassen nicht möglich. Das heißt, es fehlt an Räumlichkeiten zur Differenzierung. Die Integration der VKL-Schülerinnen und Schüler in die Re- gelklassen findet nach einem Jahr statt.  Keine Teilintegration aus inhaltlich-konzeptionellen Gründen:  An einer Schule verbleiben die Schülerinnen und Schüler der VKL-Klasse der Klassenstufen 2 bis 4 bis zu einer möglichen kompletten Integration in ihrer VKL-Klasse. Neue VKL-Erstklässlerinnen und Erst- klässler werden jedoch von Anfang an voll in die Regelklasse integriert. Stundenweise findet dann zu- sätzliche Sprachförderung statt. Hier findet explizit keine Teilintegration statt, da es als schwierig an- gesehen wird, eine Klassengemeinschaft für einige Stunden in neuer Konstellation zu formieren, vor allem in den musisch-künstlerischen Fächern. Diese Fächer erfordern eine hohe Kohärenz des Klassen- verbands und einen kontinuierlichen Aufbau und Erhalt einer soliden Klassen- beziehungsweise Gruppengemeinschaft. Nach etwa einem Jahr und drei Monaten - spätestens nach zwei Jahren - in einer VKL-Klasse findet hier der Wechsel in die Regelklasse statt. 3. Externe Kooperationen Alle VKL-Klassen und die Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule kooperieren, wie auch im Vorjahr, mit dem Dolmetscher-Pool des Internationalen Bunds (IB). Die VKL-Klassen an den Grundschulen kooperieren zudem mit dem Projekt Bildungsberatung des IB. Der Dolmetscher-Pool stellt den Schulen auf Anfrage beispielsweise für Elterngespräche ehrenamtlich tätige Dolmetscherinnen und Dolmetscher kos- tenfrei zur Verfügung. Zu den Angeboten des Projekts Bildungsberatung im Fachbereich Integration und Bildung des IB gehört die Deutschförderung in Kleingruppen an verschiedenen Grundschulen im Stadtge- biet. Ebenfalls nach wie vor in Anspruch genommen werden die Elterninformationskurse, die durch den IB eingerichtet werden. Die Elterninformationskurse werden durch das Landesprogramm STÄRKE gefördert6. An den weiterführenden Schulen findet die Elternberatung durch das Projekt Quereinsteiger des IB statt. Sie beinhaltet die gleichen Punkte wie die Bildungsberatung an den Grundschulen, ist jedoch inhaltlich am Sekundarbereich ausgerichtet. Die Deutschförderung an den weiterführenden Schulen wird durch das Projekt Quereinsteiger des IB abgedeckt. Die Bildungsangebote des IB (Elterninformationskurse und Bildungsberatung für junge Migranten und deren Eltern) können durch eine Einzelberatung der Eltern ergänzt werden. Dabei geht es um Themen, die für Neuzugewanderte von besonderem Interesse sind. Dazu gehört etwa der Übergang in die Regelklasse, der Übergang nach der Grundschule auf eine weiterführende Schule, eine für das Kind geeignete Schul- 6 vgl. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/eltern-und-familienbildung/landesprogramm-staerke/ [Stand 12.09.2018] https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/eltern-und-familienbildung/landesprogramm-staerke/ Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 17 form, Deutschförderung und weitere Fördermöglichkeiten, Integration durch Freizeitangebote, Ferienbe- treuung, aber auch Fragen nach Arbeit, Ausbildung, Deutschkursen und Wohnraum. In spezifischeren Fällen kann mittels eines Clearings auf entsprechende Regeldienste und Beratungsstellen verwiesen wer- den, bei Bedarf können die Eltern auch bis an die jeweiligen Stellen begleitet werden. Die Bildungsbera- tung des IB bietet den Eltern somit ein niederschwelliges und vertrauliches Mentoring an und ist somit ein wesentlicher Bestandteil im Netzwerk von Unterstützungsangeboten für neuzugewanderte Eltern und deren Kinder in Karlsruhe. Im Folgenden werden Beispiele guter Kooperationspraxis seitens des Internationalen Bunds (IB), BiZuKi und des Ferienprogramms KLEVER des Stadtjugendausschuss e.V. mit den Schulen geschildert. 3.1. Deutschförderung des IB in den Vorbereitungsklassen für Grundschulkinder Sehr geschätzt von den Schulleitungen und VKL-Lehrkräften ist die den Unterricht unterstützende Deutschförderung des IB. Somit können die Schülerinnen und Schüler parallel in Kleingruppen eingeteilt und es kann eine spezifische, je nach Lernniveau angepasste Sprachförderung, im Unterricht ermöglicht werden. 3.2. Elterninformationskurse (IB) Die Elterninformationskurse des IB an den Schulen werden von den Eltern gerne in Anspruch genommen. Es werden beispielsweise Hilfs- und Unterstützungsangebote besprochen oder das Schulsystem erklärt. Auch die verschiedenen Schulformen und die Übergangsmöglichkeiten werden besprochen. Ebenso wird über Betreuungsmöglichkeiten im Freizeitbereich, über Ferienangebote, über (Betreuungs-)Angebote an den Schulen, aber auch über außerschulische Bildungsangebote für die Eltern (zum Beispiel Integrations- kurse) informiert. Zudem geben die Elterninformationskurse Auskunft über soziale Hilfen, verschiedenste Unterstützungsangebote und Beratungseinrichtungen sowie über den Karlsruher Kinderpass, Bildung und Teilhabe (BuT) und über die Rolle der Schulsozialarbeit. Regelmäßig finden auch Besuche zum Beispiel in die Kinder- und Jugendbibliothek Karlsruhe oder das Internationale Begegnungszentrum (IBZ) statt. Das Thema Mehrsprachigkeit spielt eine wichtige Rolle, und Dolmetscherinnen und Dolmetscher aus dem Dolmetscherpool des IB sind während der Kurse unterstützend tätig und informieren in den Sprachen der Eltern. Die Elterninformationskurse werden durch das Landesprogramm STÄRKE gefördert. 3.3. Bildungsberatung (IB) an Grundschulen Die „Bildungsberatung für junge Migranten und deren Eltern“ des IB findet ebenfalls großen Zuspruch. Hier werden die Eltern unter anderem darüber beraten, welche Schule für ihr Kind geeignet ist. In der Beratung werden dabei sowohl Wohnortnähe als auch Erreichbarkeit miteinbezogen. Es kommt auch vor, dass bei den Schulen angerufen und nachgefragt wird, ob freie Schulplätze zur Verfügung stehen. Zur Bildungsberatung gehört es zudem, die Eltern bei spezifischem Beratungsbedarf weiter an die jeweiligen Beratungsstellen und Institutionen zu vermitteln. Hierfür werden Dolmetscher aus dem Dolmetscher-Pool des IB in der entsprechenden Sprache zur Verfügung gestellt. 3.4. Hausaufgabenbetreuung für Grundschulkinder mit Sprachförderbedarf (IB) Die Hausaufgabenbetreuung Grundschule des IB in Kooperation mit dem Förderverein für Kinder- und Jugendarbeit e.V. und dem Bürgerverein Waldstadt e.V. richtet sich an Kinder mit Migrationshintergrund und an deutsche Kinder mit Sprachförderbedarf. Das Angebot ist kostenfrei und findet an acht Schulen statt, darunter an drei Schulen mit VKL-Klassen. Gefördert wird das Projekt durch die Stadt Karlsruhe. 3.5. Elternberatung (IB ) an weiterführenden Schulen Die Elternberatung des IB für die Sekundarstufe 1 an weiterführenden Schulen ist das Äquivalent zur Bil- dungsberatung des IB an Grundschulen. Auch hier werden die Eltern unter anderem hinsichtlich der für 18 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte ihr Kind geeigneten Schule beraten. Bei speziellem Beratungsbedarf werden die Eltern an die entspre- chenden Einrichtungen und Beratungsstellen weitervermittelt. Auch hierfür werden Dolmetscher des Dol- metscher-Pools kostenlos bereitgestellt. 3.6. Förderung junger Quereinsteiger ins Bildungssystem (IB) Das Projekt richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, die als Quereinsteiger ab Klassen- stufe sechs ins deutsche Bildungssystem aufgenommen werden. Der Unterricht findet in Kleingruppen auf Deutsch an teilnehmenden Kooperationsschulen statt und ist kostenlos. 3.7. BiZuKi (Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.) Das Projekt BiZuKi - Bildungschancen und Zukunft für Kinder - bietet an sieben Grundschulen der Stadt Karlsruhe eine zusätzliche Deutschförderung an. Hauptziel ist die unterrichtsergänzende Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache. Somit ist für die Schülerinnen und Schüler nach dem Besuch einer VKL-Klasse über BiZuKi eine nahtlose Anschlussförderung in den Regelklassen möglich. 3.8. Ferienprojekt KLEVER – Ferienbetreuung für Kinder aus Karlsruher Vorbereitungsklassen Der Karlsruher Lernverbund KLEVER des Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe organisiert seit 2003 schul- und wohnortnahe Ferienprojekte für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Zudem plant und koordiniert KLEVER flexible, verbindliche Betreuungsangebote an Grundschulen und weiterführenden Schulen: die sogenannte Lern – und Spielbegleitung. KLEVER schult dabei sowohl die Betreuerinnen und Betreuer, als auch die Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter und unterstützt diese bei der Durchführung und Or- ganisation ihrer Aufgaben. Anlässlich der in diesem Jahr in Karlsruhe stattfindenden Europäischen Kulturtage lautet das Motto 2018: „Wir sind Europa – grenzenlos und miteinander. Mit KLEVER Europa entdecken“. Thematisch und spiele- risch wird gemeinsam mit den Kindern eine Entdeckungsreise durch verschiedene Länder, Kulturen und die Geschichte Europas unternommen. Auch das Thema „Kinderrechte“ wird in diesem Zusammenhang in den Fokus gerückt werden7. In diesem Schuljahr sollte vor allem Kindern aus den Vorbereitungsklassen der Karlsruher Grundschulen die Möglichkeit gegeben werden, an den Sommerferienprojekten teilzunehmen. Dadurch erfuhr das Mot- to nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch seine Bestimmung. Das Konzept der VKL-Klassen wird durch das gemeinsame ungezwungene außerschulische Zusammensein mit deutschsprachigen Kindern gleichen Alters untermauert und eine Integration kann schneller und intensiver stattfinden. Dank finanzieller Unterstützung durch die Pfeiffer & May – Stiftung Karlsruhe konnte das Ferienprojekt KLEVER dieses Jahr für und mit Kindern aus den Karlsruher Grundschulvorbereitungsklassen an den drei Standorten Durlach, Bergwald und Hagsfeld mit insgesamt 15 Kindern verschiedener Nationalitäten er- folgreich realisiert werden. Im Schuljahr 2018/2019 soll das Ferienprojekt KLEVER wieder gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern aus den VKL-Klassen fortgeführt werden. 7 vgl. https://www.klever-ka.de/ [Stand 29.08.2018] https://www.klever-ka.de/ Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 19 4. Verbesserungswürdige Praxis und Empfehlungen Hinsichtlich der verbesserungswürdigen Praxis im Schuljahr 2017/2018 ergaben sich nach Rücksprachen mit Schulleitungen und Lehrkräften folgende Bedarfe, die zum Teil bereits im letzten Schuljahr bestanden: 4.1. Vorbereitungsklassen und Ganztag Derzeit gibt es einige Schülerinnen und Schüler aus VKL-Klassen, die an ihrer Schule am Ganztageszug teil- nehmen. Dies ist allerdings nur dann möglich, solange sie keine neue Gruppe auslösen, sprich solange auf- grund ihrer Teilnahme keine zusätzlichen Lehrerstunden für den Ganztag bewilligt werden müssen. Hinter- grund ist, dass VKL-Klassen aufgrund ihrer Stundenanzahl, die jeweils am Vormittag abgehalten wird, nicht für den Ganztag konzipiert sind. Wünschenswert wäre es, wenn VKL-Schülerinnen und Schüler an Ganz- tagsschulen nach den gleichen Bedingungen am Ganztag teilnehmen könnten wie Schülerinnen und Schüler der Regelklassen. Viele Eltern möchten ihr Kind anmelden, es sind jedoch keine freien Plätze mehr vorhan- den, ohne dass eine neue Gruppe ausgelöst würde. Somit haben die Eltern momentan häufig keine Chance, ihr Kind für die Ganztagesbetreuung anzumelden, obwohl ein großer Bedarf hierfür besteht. Empfehlung: Eine Öffnung der VKL-Klassen für den Ganztag ist wünschenswert, da gerade durch das Zusammensein mit deutschsprachigen Kindern ein wichtiger Beitrag zum Lernerfolg und zu einer erfolgreichen Integrati- on der Schülerinnen und Schüler geleistet werden könnte. 4.2. Schulwahl bei neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I Im Kontext der im Schuljahr 2018/2019 für den Bereich der VKL-Klassen neu hinzukommenden Schulpro- file der Gemeinschaftsschule, der Realschule und des Gymnasiums stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 auf die VKL-Klassen der unterschiedlichen weiterführenden Schularten verteilt werden. Vorerst sollen für die Auswahl und Vertei- lung der Schülerinnen und Schüler Kriterien wie Wohnort, Analphabeten und unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA) herangezogen werden, unberücksichtigt bleibt bisher der allgemei- ne Bildungs- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler. Empfehlung: Im Hinblick auf die neu entstehende Sekundarstufen I – Landschaft im Schuljahr 2018/2019 der VKL- Klassen wäre ein transparentes Verteilungssystem sinnvoll, das die Schülerinnen und Schüler anhand ihrer Kompetenzen der jeweiligen Schulart zuordnet. Eine Verteilung auf die unterschiedlichen Schulformen sollte auf Grundlage eines Testverfahrens und individueller Beratung erfolgen. 4.3. Schulische Übergänge – mehr sprachsensibler Unterricht in Regelklassen weiterführender Schulen Die Übergänge von den Grundschulen an die weiterführenden Schulen verlaufen weiterhin sehr unter- schiedlich. Während viele Schülerinnen und Schüler nicht über das Sprachniveau A2 verfügen wenn sie aus der VKL-Grundschulklasse in eine VKL-Werkrealschulklasse kommen, besuchen andere bereits nach ein paar Monaten in der VKL-Werkrealschulklasse ein Gymnasium. Nach erfolgreichem Abschluss der VKL-Werkrealschulklasse besteht die Möglichkeit des Übergangs in eine Realschule, auf ein Gymnasium, auf eine Gemeinschaftsschule oder in eine berufsvorbereitende VAB-R- Klasse einer beruflichen Schule. Der Übergang in die Regelklasse, gerade bei Schulen, die zu einem höhe- ren Bildungsabschluss führen, bedeutet jedoch eine Herausforderung. Die Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen erhalten mehrheitlich sogenannte Übergabeprotokolle zum Lern- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler. Es findet jedoch keine Nacherhebung 20 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte mehr zum Verlauf an der weiterführenden Schule statt. Es gibt keine Daten darüber, wie viele VKL- Grundschülerinnen und -schüler auf welche Schulart wechseln. Oftmals gehen ehemalige VKL- Grundschülerinnen und -schüler nach der Integration in die Regelklasse in die schulbezirkseigene Grund- schule zurück, Übergänge an eine weiterführende Schulen nur sehr schwer festgestellt werden können. Empfehlung: Beim Übergang auf weiterführende Schulen ist ein flächendeckender sprachsensibler Unterricht in den Regelklassen notwendig. Dieser sollte auch in der Lehreraus-, fort- und -weiterbildung berücksichtigt wer- den. Sprachförderkonzepte an weiterführenden Schulen sollten für mindestens ein Jahr in den Regelklas- sen als sprachliche Unterstützung zur Verfügung stehen. Mit solchen Unterstützungsmaßnahmen könnte der Einstieg in die Realschule, in die Gemeinschaftsschule oder auf das Gymnasium erleichtert und den Schülerinnen und Schülern perspektivisch ein realistisch qualifizierter Schulabschluss ermöglicht werden. Abbildung 8: Umgang mit Heterogenität - sprachsensibler Unterricht Quelle: Rena Thormann „Umgang mit Heterogenität in Vorbereitungsklassen/Willkommensklassen“. Januar 2017 4.4. Wochenstundenkontingent in VKL-Grundschulen Von allen befragten VKL-Lehrkräften kam die Rückmeldung, dass 18 Schulstunden pro Woche für den VKL-Unterricht nicht ausreichend sind. So bedienen sich die meisten VKL-Lehrkräfte mit ein bis zwei Stun- den aus dem allgemeinen Kontingent des erweiterten Ergänzungsbereichs (Förderunterricht), so dass 19- 20 Stunden Unterricht pro Woche möglich sind, die eigentlich von vorne herein notwendig wären. Ange- sichts der reduzierten Stundenkontingente seit dem Schuljahr 2017/2018, kommt dieser Aspekt beson- ders zum Tragen. Erfreulicherweise wird im Schuljahr 2018/2019 eine Erweiterung der Stundentafel für die Grundschul-VKL-Klassen auf 20 LWS erfolgen. Empfehlung: Da die Deutschförderung ein wesentlicher Bestandteil für den Bildungserfolg der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler ist, ist es wichtig, dass neu zugewanderte Grundschulkinder möglichst früh und umfassend mit der deutschen Sprache vertraut gemacht werden. Aus diesem Grund sollte die kommunale Sprachförderung im Grundschulbereich in vollem Umfang weitergeführt und durch ehrenamtliche Ange- bote wie Lesepaten der Freiwilligenagentur der Stadt Karlsruhe oder des „Inner Wheel Club Karlsruhe“ ergänzt werden. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 21 5. Fazit Den VKL-Klassen standen auch im Schuljahr 2017/2018 nach Rückmeldungen unterschiedlicher Schullei- tungen weiterhin ausreichend Angebote außerschulischer Kooperationspartner zur Verfügung. Dazu ge- hört auch der Dolmetscher-Pool des IB sowie die interkulturellen Elterntreffs (auch Elterncafés genannt) - gefördert durch die Stadt Karlsruhe. In den Bereichen der differenzierten Deutsch- beziehungsweise der durchgängigen Sprachförderung jedoch werden weiterhin zusätzliche Bedarfe gesehen. Die Ablaufstrukturen und Gestaltungsprozesse der VKL-Klassen an den Grund- und Werkrealschulen ha- ben sich im Vergleich zum letzten Schuljahr nicht verändert. Unabhängig von ihren individuellen Bildungsvoraussetzungen verfügen alle VKL-Schülerinnen und Schüler nach wie vor über eine sehr große Motivation, enorme Wissbegierde und eine hohe Lernbereitschaft, die mit den entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten im sprachlichen Bereich, zum Beispiel durch die Etablierung eines durchgängigen sprachsensiblen Unterrichts, auch in den Regelklassen aufrechterhalten werden kann. Abschließend lässt sich im Hinblick darauf, dass es sich bei den jetzigen insgesamt acht VKL- Werkrealschulklassen der Schillerschule um auslaufende Klassen handelt festhalten, dass es dringend notwendig und sinnvoll ist, neue VKL-Klassen an den übrigen Werkrealschulen, Realschulen, Gemein- schaftsschulen und Gymnasien und einzurichten und zu etablieren. Mit acht VKL-Werkrealschulklassen (inklusive ausgelagerte Klasse am Otto-Hahn-Gymnasium und zwei Klassen an der LEA Felsschule) ist die Schillerschule im Bereich der Werkrealschulen aktuell der größte Standort. Zum Schuljahr 2018/2019 wird sich die bestehende Konzeption im Sekundarbereich I ändern, da die Werkrealschule der Schillerschule ausgelaufen ist. Für die Verteilung der VKL-Klassen in der Sekundarstufe I hat das Staatliche Schulamt eine neue Konzeption erstellt. Die Sekundarstufe I der Schillerschule wird auf insgesamt sechs Standorte ver- teilt, wobei an zwei Standorten erstmals eine VKL-Klasse eingerichtet ist: an die Ernst-Reuter- Gemeinschaftsschule (neu), die Pestalozzischule, die Gutenbergschule, die Werner-von Siemens-Schule, das Otto-Hahn-Gymnasium und auf die Friedrich-Realschule (neu). Damit sind mit dem Schuljahr 2018/2019 VKL-Klassen in allen Schulformen vertreten. Die beiden ausgelagerten Sekundarklassen in der LEA Felsstraße (Felsschule) verbleiben weiterhin in der Schillerschule. Im Schuljahr 2018/2019 sollen zudem sogenannte Interkulturelle Elternmentoren in den allgemeinbilden- den Schulen mit VKL-Klassen etabliert werden. Dies bedeutet, dass Eltern mit Migrationshintergrund den neuzugewanderten Eltern, die ihre Kinder neu an einer der allgemeinbildenden Schulen mit VKL-Klassen anmelden, unterstützend mit Rat und Tat zur Seite stehen werden8. 8 vgl. https://www.elternstiftung.de/index.php?id=interkulturelle_mentoren0 [Stand 29.08.2018] https://www.elternstiftung.de/index.php?id=interkulturelle_mentoren0 22 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte B: Berufliche Schulen 1. Statistische Daten 1.1. Eingangsklassen während der Inobhutnahme Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)9 haben in Karlsruhe die Möglichkeit, unmittelbar nach ihrer Inobhutnahme eine Schule zu besuchen, bis das Clearing-Verfahren und damit auch die Entscheidung über ihren weiteren Verbleib abgeschlossen ist. Die Jugendlichen besuchen in dieser Zeit eine sogenannte Eingangs- oder Willkommensklasse, in der sie übergangsweise unterrichtet werden. Geht die Zuständig- keit auf einen anderen Stadt- oder Landkreis über, muss der Transfer innerhalb von vier Wochen erfolgt sein. Ist dies organisatorisch oder aus anderen Gründen nicht möglich, bleibt die Stadt Karlsruhe weiterhin zuständig. Verbleibt ein UMA dauerhaft in Karlsruhe, erfolgt der Wechsel in eine reguläre VABO-Klasse. Eingangsklassen gibt es an der Elisabeth-Selbert-Schule, die seit 2010 eine Kooperationsklasse mit der Heimstiftung Karlsruhe unterhält sowie seit dem Schuljahr 2014/15 auch am Parzival-Schulzentrum, wo in Obhut genommene Jugendliche aus anderen Einrichtungen unterrichtet werden. Abbildung 9: Vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Ausländerinnen in Karlsruhe Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2015 und 2016). Für das Jahr 2017 Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde Im Vergleich zum Höchststand im Jahr 2015 ist die Zahl der vorübergehenden Inobhutnahmen in den nachfolgenden Jahren deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2016 betrug die Zahl 730, im Jahr 2017 waren es nur noch 355 UMA (siehe Abbildung 9). Für das Jahr 2018 zeichnet sich nochmals ein Rückgang ab. Bis Mitte September wurden 188 unbegleitete ausländische Minderjährige vorläufig in Obhut genommen.10 Entsprechend gesunken ist die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen in den Eingangsklassen. Starke Schwankungen in der Klassengröße, wie sie noch im Schuljahr 2016/2017 zu verzeichnen waren, traten im Schuljahr 2017/2018 nicht mehr auf.11 9 Diese und weitere im Text verwendete Abkürzungen sind im Abkürzungsverzeichnis am Ende des Berichts hinterlegt. 10 Quelle: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe, Stand 14.09.2018. 11 Die Eingangsklasse der Elisabeth-Selbert-Schule ist in der amtlichen Schulstatistik mit erfasst. Die Eingangsklasse der Parzivalschule nicht. Hier bewegten sich die Schülerzahlen über das Schuljahr 2017/2018 hinweg im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich. 982 730 355 0 200 400 600 800 1000 1200 2015 2016 2017 Vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Ausländerinnen in Karlsruhe Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 23 1.2. VABO-Klassen Zugewanderte Jugendliche, die der Berufsschulpflicht (16-18 Jahre) unterliegen, werden in Baden- Württemberg in speziellen Vorbereitungsklassen, sogenannten VABO-Klassen, unterrichtet.12 Ziel ist das Erlernen der deutschen Sprache und daran anschließend die Integration in weiterführende Bildungs- oder Ausbildungsgänge. Die VABO-Klassen enden mit einer Sprachprüfung, die je nach Stand auf A2- oder B1- Niveau des europäischen Referenzrahmens abgelegt werden kann. Im Schuljahr 2017/2018 gab es in Karlsruhe an öffentlichen Berufsschulen nach der amtlichen Schulstatistik sechs VABO- Klassen an vier Schulen mit insgesamt 89 Schülerinnen und Schülern. Hinzu kommt eine VABO-Klasse am privaten Parzi- val-Schulzentrum mit 12 Schülerinnen und Schülern (siehe Tabelle 6)13 Tabelle 6: VABO-Klassen an Beruflichen Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2017/2018 Name Schulart Klassen Schülerinnen/Schüler Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule 1 16 Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule 2 34 Elisabeth-Selbert-Schule Hauswirtschaftliche Schule 214 22 Walter-Eucken-Schule Kaufmännische Schule 1 13 Parzival Schulzentrum Private Berufsfachschule 1 12 Gesamt 7 101 Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018 Für die unterjährig neu hinzukommenden Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr auf die bestehenden Klassen verteilt werden konnten, wurde zum Schulhalbjahr im Februar 2018 an der Walter-Eucken-Schule eine zusätzliche Klasse eingerichtet, so dass sich die Zahl der VABO-Klassen auf insgesamt acht erhöhte. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der VABO-Schülerinnen und Schüler um mehr als die Hälfte verringert. Die Zahl der Klassen reduzierte sich von 16 Klassen an zehn Schulen im Schuljahr 2016/2017 auf sieben beziehungsweise acht Klassen an fünf Schulen im Schuljahr 2017/2018. Die sechs Hauptherkunftsländer im VABO sind zwar die gleichen geblieben. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus Afghanistan hat sich aber im Vergleich zum Vorjahr drastisch reduziert. Deutlich zurückge- gangen ist auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus Gambia und Syrien. Kaum verändert haben sich die Werte bei den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern aus den Herkunftsländern Eritrea, Somalia und Rumänien (siehe Abbildung 10). 12 Die Abkürzung VABO bedeutet Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf Ohne Sprachkenntnisse. 13 Erhebungszeitpunkt für die Parzival-Schule: 19. Dezember 2017. 14 Inklusive eine Eingangsklasse – siehe Kapitel A1.1. Eingangsklassen (Inobhutnahme). 24 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Abbildung 10: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern im VABO Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018 Auch die regionale Zusammensetzung hat sich verändert. Bildeten im Schuljahr 2016/2017 Schülerinnen und Schüler aus dem nahen und mittleren Osten mit Abstand die größte Gruppe, so waren es 2017/2018 Schülerinnen und Schüler aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara mit einem Anteil von rund 45 Prozent. Numerisch fast gleich geblieben ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Durch den Rückgang der Gesamtzahl konnte sich aber ihr Anteil von sechs Pro- zent im Vorjahr auf 14 Prozent im Schuljahr 2017/2018 erhöhen. Rückläufig war auch die Zahl neuzuge- wanderter Schülerinnen und Schüler aus südosteuropäischen Staaten, die nicht Mitglied der europäischen Union sind (siehe Abbildung 11). Abbildung 11: Herkunftsregionen der VABO- Schülerinnen und Schüler Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018 69 35 18 16 16 8 15 11 8 15 14 9 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Afghanistan Gambia Syrien Eritrea Somalia Rumänien Hauptherkunftsländer der Schülerinnen und Schüler im VABO VABO 16/17 VABO 17/18 232 106 83 15 19 3 6 101 32 45 14 2 4 4 0 50 100 150 200 250 Herkuntsregionen der Schülerinnen und Schüler im VABO 2016/17 2017/18 Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 25 Die VABO-Klassen bestanden zu überwiegenden Teilen aus männlichen Schülern; ihr Anteil lag bei rund 85 Prozent. Von den insgesamt 16 weiblichen Schülerinnen kamen acht aus Afrika und fünf aus EU- Mitgliedsstaaten. Mit Ausnahme der Schülerinnen aus südosteuropäischen Ländern, deren Zahl sich von sechs im Vorjahr auf eine Schülerin im Schuljahr 2017/2018 verringert hat, sind bei den Schülerinnen keine wesentlichen Veränderungen festzustellen. (siehe Abbildung 12). Abbildung 12: Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABO Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018 Der Anteil der minderjährigen oder ehemals minderjährigen unbegleiteten Ausländer im VABO kann auf Grundlage der erhobenen Daten nicht exakt ermittelt werden. Nach einer Auszählung der hauptsächli- chen Fluchtländer und -regionen liegt der Anteil der Geflüchteten unter den Schülerinnen und Schülern im VABO bei rund 75 Prozent. 1.3. Ausländische Schülerinnen und Schüler in VAB-Regelklassen Sobald ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen (Referenzniveau A2 oder höher) können ausländische berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler das Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf im Regelzug (VABR) besuchen. Ziel im VABR ist es, Ausbildungsreife zu erlangen und gegebenenfalls einen dem Haupt- schulabschluss gleichwertigen Schulabschluss zu erreichen. Im Unterschied zum VABO, wo der Erwerb der deutschen Sprache im Vordergrund steht, besuchen das VABR auch Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland geboren sind oder als ausländische Staatsbürger schon längere Zeit hier leben. Bei der Aus- wertung der Statistik muss deswegen berücksichtigt werden, dass es sich nicht bei allen ausländischen Schülerinnen und Schülern im VABR notwendigerweise auch um Neuzugewanderte mit geringen Deutschkenntnissen handelt. Neben den regulären Klassen (VABR) gibt es auch Kooperationsklassen mit Förderschulen für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und sonderpädagogischem Förderbedarf (VAB-KF). Neuzugewanderte besuchen das VABR, sofern keine Lernbeeinträchtigung vorliegt. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ausländi- scher Herkunft wird jedoch statistisch für beide Formen gemeinsam erhoben. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl ausländischer Schülerinnen und Schüler im VAB deutlich er- höht, die Zahl der deutschen Schülerinnen und Schüler ist im gleichen Zeitraum zurückgegangen (siehe Tabelle 7) 8 5 2 1 Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABO (N=16) Afrika (Subsahara) EU Naher und mittlerer Osten Südosteuropa 26 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Tabelle 7: Schülerinnen und Schüler im VABR (öffentliche Berufsschulen und Parzival-Schule) Schuljahr VAB und VABKF gesamt davon ausländisch in Prozent 2016/2017 301 170 56 Prozent 2017/2018 335 226 67 Prozent Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018 Die Beschulung von Neuzugewanderten im VABR ist je nach Schule unterschiedlich geregelt. Teilweise werden für diese Gruppe eigene Klassen gebildet, teilweise werden sie in gemischten Klassen unterrichtet. Tabelle 4 gibt eine Übersicht, wie viele ausländische Schülerinnen und Schüler zum Erhebungszeitpunkt an den Karlsruher VABR-Standorten unterrichtet wurden. Tabelle 8: Ausländische Schülerinnen und Schüler in VABR- und VAB-KF-Klassen im Schuljahr 2017/2018 Name Schulart Schülerinnen/ Schüler Klassen VABR Klassen VAB-KF Carl-Benz-Schule Gewerbliche Schule 15 1 0 Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule 83 5 1 Elisabeth-Selbert-Schule Hauswirtschaftliche Schule 69 4 1 Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule 36 2 3 Parzival Schulzentrum Private Berufsfachschule 23 1 0 Gesamt 226 13 5 Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018 Eine Besonderheit bildet die Carl-Benz-Schule. Hier wurde in Kooperation mit EnBW eine VABR-Klasse für Geflüchtete eingerichtet, die im Rahmen von Betriebspraktika als Kandidatinnen und Kandidaten für eine technische Ausbildung bei EnBW ausgewählt wurden.15 Diese Schüler haben drei Tage pro Woche Unter- richt in der Carl-Benz-Schule und sind an zwei Tagen im Betrieb. Dort werden sie teils von Fachlehrern der Carl-Benz-Schule, teils durch betriebliche Ausbilder unterrichtet. Wegen des speziellen Auswahlverfahrens wurden dieser Klasse keine regulären VABR-Schülerinnen und Schüler zugeteilt. Betrachtet man die Hauptherkunftsländer, fällt auf, dass der Anstieg vor allem auf Schülerinnen und Schü- ler aus Afghanistan und Syrien zurückzuführen ist. Schülerinnen und Schüler aus afrikanischen Ländern kommen vor allem aus Gambia, Eritrea und Somalia. Rumänien ist unter den Herkunftsländern der EU am stärksten vertreten (siehe Abbildung 13). 15 In dieser Klasse befinden sich im Schuljahr 2017/2018 ausschließlich männliche Jugendliche und junge Erwachsene. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 27 Abbildung 13: Hauptherkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018 Der Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr ist hauptsächlich auf die größere Zahl der Schülerinnen und Schü- ler aus dem Nahen und Mittleren Osten zurückzuführen (siehe Abbildung 14). Auch Schülerinnen und Schüler aus Südosteuropa und Nordafrika haben zahlenmäßig zugenommen. Bei den übrigen Herkunfts- regionen gibt es nur geringfügige Veränderungen. Abbildung 14: Herkunftsregionen ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018 Auch wenn sich die Zahl der weiblichen Schüler im VABR mit 43 (Vorjahr 36) erhöht hat, so ist doch ihr Anteil von 22 Prozent im Vorjahr auf 19 Prozent im Schuljahr 2017/2018 leicht zurückgegangen. Die Zusammensetzung der weiblichen Schülerschaft unterscheidet sich deutlich von der der männlichen. Schülerinnen aus europäischen Staaten bilden hier die Mehrheit, gefolgt von Schülerinnen aus Afrika. Schülerinnen aus den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sind unterproportional vertreten (siehe Abbildung 15). Abbildung 15: Schülerinnen im VABR nach Herkunftsregionen 28 20 15 10 9 49 29 15 13 11 0 10 20 30 40 50 60 Afghanistan Syrien Gambia Rumänien Irak Hauptherkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR VABR 2016/17 VABR 2017/18 69 49 29 11 0 8 104 45 35 22 7 13 0 20 40 60 80 100 120 Herkunftsregionen ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR VABR 2016/17 VABR 2017/18 28 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018 Auch im VABR lässt sich anhand der erhobenen Daten der Anteil der Geflüchteten nicht genau beziffern. Auf Grundlage einer Analyse der Herkunftsländer kann man davon ausgehen, dass es sich im Schuljahr 2017/2018 bei circa 55 Prozent der ausländischen VABR-Schülerinnen und Schüler um Geflüchtete han- delt. Der Prozentsatz liegt damit deutlich niedriger als im VABO. 1.4. Ausländische Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsvorbereitung Dual Die Ausbildungsvorbereitung Dual (AVdual) ist ein berufsvorbereitender Bildungsgang, der im Rahmen der Modellregion Übergang Schule-Beruf in Karlsruhe an zwei beruflichen Schulen erprobt wird. AVdual ist gekennzeichnet durch einen hohen Praxisanteil in kooperierenden Betrieben und durch eine engmaschige sozialpädagogische Begleitung. Zum Schuljahr 2017/2018 wurde der Bildungsgang erstmals für junge Neuzugewanderte geöffnet. Auch hier lässt sich anhand der Schulstatistik nur der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler feststel- len, nicht aber, wer neu zugewandert ist und wer schon länger in Deutschland lebt. Im Schuljahr 2017/2018 wurden an der Carl-Hofer-Schule und an der Gewerbeschule Durlach insgesamt drei AVdual Klassen ange- boten (siehe Tabelle 9). Im Unterschied zum VABR werden Neuzugewanderte in der AVdual immer integra- tiv, das heißt, gemeinsam mit den deutschsprachigen Schülerinnen und Schülern, unterrichtet. Tabelle 9: Ausländische Schülerinnen und Schüler in der AVdual Name Schulart Gesamt davon ausländisch Anteil Carl-Hofer-Schule Gewerbliche Schule 21 15 71% Gewerbeschule Durlach Gewerbliche Schule 63 29 46% Gesamt 84 44 52% Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018 Im Vergleich zum VABR ist hier der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus europäischen Staaten (EU und Südosteuropa) höher (insgesamt 41 zu 25 Prozent im VABR), der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus dem nahen und mittleren Osten hingegen niedriger (34 zu 46 Prozent im VABR). Der Anteil der afrikani- schen Schülerinnen und Schüler ist mit 20 Prozent in beiden Bildungsgängen gleich (siehe Abbildung 16). EU 15 Südosteuropa 8 Afrika (Subsahara) 8 Naher und mittlerer Osten 6 Sonstige 6 Schülerinnen im VAB nach Herkunftsregionen (N=43) Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 29 Abbildung 16: Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler in der AVdual Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Schulstatistik 2017/2018 Der Anteil der ausländischen Frauen und Mädchen liegt in der AVdual bei 27 Prozent. Von den insgesamt 12 weiblichen Schülerinnen kommen zwei Drittel aus europäischen Staaten. 2. Situation an den VABO- und VABR-Standorten in Karlsruhe 2.1. Anmeldung und Klassensituation Die Anzahl der VABO-Klassen hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 16 auf acht Klassen verringert. Die im Laufe des Jahres 2016 neu eingerichteten VABO-Standorte wurden mit Ausnahme der Walter-Eucken- Schule nicht weitergeführt. Die VABO-Klassen befinden sich nun wieder mehrheitlich an den Standorten, an denen bereits vor 2016 Vorbereitungsklassen bestanden. Die Zuständigkeit für die Anmeldung und Verteilung neuer VABO- und VABR-Schülerinnen und -Schüler lag bei der geschäftsführenden Schulleitung. Durch eine Neustrukturierung des Anmeldeverfahrens konn- te in Bezug auf minderjährige unbegleitete Ausländerinnen und Ausländer die Informationsweitergabe zwischen Wohngruppen, Beschulung während der vorläufigen Inobhutnahme und Beschulung im VABO verbessert werden. Die Verteilung der VABO-Schülerinnen und Schüler erfolgte jedoch weiterhin nur nach dem Kriterium freier Kapazitäten. Eine vorgelagerte Sprachstandserhebung oder eine Differenzierung der verschiedenen VABO-Klassen nach Niveaustufen fand nicht statt. Für Schülerinnen und Schüler mit Alpha- betisierungsbedarf gab es auch im Schuljahr 2017/2018 keine spezielle Förderung. Zum Erhebungszeitpunkt der Schulstatistik (Oktober 2017) lag die durchschnittliche Klassengröße im VA- BO bei rund 15 Schülerinnen und Schülern. Der Klassenteiler liegt im VABO und im VABR bei 18 Schüle- rinnen und Schülern. Wegen der unterjährigen Zugänge wurde zum Schulhalbjahr im Februar 2018 eine zusätzliche Klasse an der Walter-Eucken-Schule eingerichtet. Den neu hinzukommenden Jugendlichen konnten Schulplätze in der Regel ohne längere Wartezeiten vermittelt werden, so dass die zur Verfügung stehenden Plätze zwar knapp aber ausreichend bemessen waren. Die Engpässe, die im vorherigen Schuljahr im VABO-Bereich entstanden, haben sich im Schuljahr 2017/2018 in das VABR verlagert. Zum Schuljahresbeginn wurden vom Regierungspräsidium Karlsruhe zwölf reguläre VAB- Klassen und fünf VAB-Klassen in Kooperation mit Förderschulen eingerichtet. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies drei VAB-Regelklassen weniger und eine VAB-Förderklasse mehr. Die knappe Kalkulation im VABR hatte zur Folge, dass im November 2017 60 berufsschulpflichtige Jugendliche in Karlsruhe nicht mit einem Schulplatz versorgt werden konnten. Kurzfristige Abhilfe wurde Ende 2017 dadurch geschaffen, dass der Klassenteiler in Afrika (Subsahara); 9 Naher und Mittlerer Osten; 15 EU-Staaten; 12 Südosteuropa; 6 Sonstige; 2 Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler in der AVdual (N=44) 30 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte den VABR-Klassen vorübergehend von 18 auf 21 angehoben wurde. Erst zum Halbjahr im Februar 2018 konn- te die Warteliste vollständig abgearbeitet werden, indem eine weitere VABR-Klasse an der Elisabeth-Selbert Schule eingerichtet wurde.16 Von den Lehrkräften wurde die Situation im VABR als sehr angespannt beschrie- ben. Der Unterricht in Klassen, die teilweise bis über den Klassenteiler gefüllt waren, ermöglichte keine indivi- duelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Durch die sehr dünne Personaldecke konnten Teilungsstunden nicht realisiert und Unterrichtsausfälle durch Krankheit oder Schwangerschaft kaum kompensiert werden. 2.2. Unterricht im VABO und VABR Die Rahmenbedingungen für den Unterricht im VABO und VABR haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Auch wenn die gesunkene Zahl der Inobhutnahmen von UMA zu einer Entspannung der Situation im VABO geführt hat, blieb die Unterversorgung der VABO-Schülerinnen und Schüler durch die im Schuljahr 2016/2017 umgesetzte Reduzierung der Stundentafel von 32 auf 20 Wochenstunden auch im Berichtszeitraum bestehen. In Karlsruhe hat sich deswegen auf gemeinsame Initiative von Arbeitsförde- rungsbetrieben gGmbH und Internationalem Begegnungszentrum eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, die für eine Wiedererhöhung der Stundenzahl im VABO eintrat. Ein entsprechender Brief an die Kultusminis- terin des Landes Baden-Württemberg wurde von OB Mentrup mit unterzeichnet.17 Im VABR entspricht die Stundentafel mit 30 Wochenstunden einer Vollzeitbeschulung. Allerdings wurden an den Karlsruher Berufsschulen die Klassen zum Schuljahr 2017/2018 nicht bedarfsgerecht eingerichtet (siehe Kapitel B 2.1). Vier weitere VABR-Klassen wären nötig gewesen, um im Herbst 2017 allen berufs- schulpflichtigen Jugendlichen einen Schulplatz im VABR anbieten zu können. An den meisten Schulen wurden für Neuzugewanderte eigene VABR-Klassen gebildet, die verstärkt in der deutschen Sprache unterrichtet wurden. Hinzu kamen allgemeinbildende Fächer die auf den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Bildungsabschlusses vorbereiten. Das VAB kann grundsätzlich auch ohne Prüfung abgeschlossen werden. Ziel ist allerdings, den Jugendlichen den Erwerb eines aner- kannten Bildungsabschlusses zu ermöglichen. Dies erreichten von den 156 ausländischen Schulabgänge- rinnen und Schulabgängern zum Ende des Schuljahres 2016/2017 56 Prozent18 2.3. Bedingungen an den unterschiedlichen Schulstandorten Durch die Konzentration der VABO-Klassen auf die größtenteils „erfahrenen“ Schulstandorte haben sich die großen Unterschiede, die im Vorjahr in Bezug auf Erfahrung, Unterstützungs- und Kooperationsange- bote an den Schulen bestanden, im Schuljahr 2017/2018 deutlich reduziert. Eine Schieflage entstand im Schuljahr 2016/2017 auch dadurch, dass es nur an vier von elf VABO- Standorten Schulsozialarbeit gab. Um zumindest die finanzielle Benachteiligung dieser VABO-Klassen auszu- gleichen, wurden kurzfristig Mittel der Jugendgewaltprävention für gemeinschaftsstärkende Klassenaktivitä- ten zur Verfügung gestellt und durch die Bildungskoordination verwaltet. Dies wurde von mehreren Klassen für Ausflüge, gemeinsames Kochen oder für die Anschaffung von Übungsmaterialien verwendet. Im Schuljahr 2017/2018 haben mit Ausnahme der Walter-Eucken- und der Carl-Benz-Schule alle öffentli- chen VABO und VABR-Schulen Schulsozialarbeit mit jeweils 100 Prozent Stellenumfang. Die beiden Schu- len ohne Schulsozialarbeit hatten weiterhin die Möglichkeit, Mittel aus dem Budget der Jugendgewaltprä- vention zu beantragen. Die Walter-Eucken-Schule hat bereits 2015 einen Antrag auf Schulsozialarbeit gestellt. 16 Telefonische Auskunft Geschäftsführer der beruflichen Schulen vom 26.2.2018. 17 Zum Ende des Schuljahres 2017/2018 hat die Kultusministerin angekündigt, die Stundenzahl im VABO ab dem Schuljahr 2018/2019 um voraussichtlich zehn Schülerwochenstunden zu erhöhen und die bis 31.Juli.2018 befristeten zusätzlichen Stellen für die Beschulung zugewanderter Kinder und Jugendli- chen zu verlängern. Pressemitteilung des Kultusministerium Baden-Württemberg vom 23. Juli 2018. https://km- bw.de/,Lde/Startseite/Service/2018+07+23+Weiterentwicklung+Sprachfoerderung+fuer+gefluechtete+Kinder+und+Jugendliche/?LISTPAGE=344894 18 Quelle: Schulstatistik 2017. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 31 2.4. Voraussetzungen und Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler Die Bildungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler im VABO sind weiterhin heterogen. Sie wur- den im Bericht für das Schuljahr 2016/2017 ausführlich beschrieben. Durch das neu gestaltete Anmelde- verfahren können bildungsbezogene Informationen besser dokumentiert und weitergegeben werden als bisher. Spätestens mit dem Übergang vom VABO in das VABR werden nicht nur die Unterschiede in Sprachstand und Schriftlichkeit deutlich, sondern auch in der Allgemeinbildung. Insbesondere das Fach Mathematik bereitete vielen jungen Geflüchteten Schwierigkeiten. Durch die 2016/2017 erfolgte Neukonzeption des VABO mit starker Konzentration auf den Spracherwerb wurde der Nachhol- oder Förderbedarf in anderen allgemeinbildenden Bereichen häufig erst nach dem Übertritt in das VABR offenkundig. Dass die Jugendli- chen innerhalb eines Jahres die entsprechenden Kenntnisse erwerben und festigen, bedeutete für die Lehrkräfte und für die Jugendlichen eine große Herausforderung. Entsprechend hoch war der Bedarf an zusätzlicher Förderung und Nachhilfe, den Lehrkräfte, Wohngruppenbetreuerinnen und -betreuer und Ehrenamtliche übereinstimmend feststellten. Als eine Konsequenz aus diesem Befund konzentrierten sich die kommunal finanzierten Fördermaßnah- men in diesem Bereich nicht allein auf die Sprachförderung, sondern zunehmend auch auf das Fach Ma- thematik (siehe Kapitel B:2.1). Trotz des verstärkten Deutschunterrichts im VABO bestand bei vielen Jugendlichen im VABR Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung. 2.5. Unterrichtsergänzende Förderung in den Schulen Zur Unterstützung des Deutschlernens konnten die beruflichen Schulen im Schuljahr 2017/2018 beim Regierungspräsidium zusätzliche Lehrerstunden für die Einrichtung von schulischen Sprachförderkursen beantragen. Diese Möglichkeit wurde an den Karlsruher VABO- und VABR-Standorten jedoch nur von der Walter-Eucken-Schule genutzt.19 Neuzugewanderte Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedar- fen wurden zum Teil auch über die sonderpädagogischen Dienste an den beruflichen Schulen unterstützt. Der größte Teil der unterrichtsergänzenden Sprachförderung an den beruflichen Schulen erfolgte im Be- richtszeitraum jedoch durch das Projekt SCHEFF (Schulergänzende Förderung für Flüchtlinge). Das vom Internationalen Bund durchgeführte Projekt wurde 2017 zunächst mit einjähriger Laufzeit ins Leben geru- fen. Eine Anschlussförderung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch die Stadt Karlsruhe wurde für das Jahr 2018 bewilligt. SCHEFF bietet an den teilnehmenden Schulen eine zusätzliche Förde- rung in Deutsch und Mathematik in Kleingruppen zu je vier Personen an. Die Gruppen werden zwei bis vier Schulstunden pro Woche unterrichtet. Im Schuljahr 2017/2018 wurden an der Elisabeth-Selbert-Schule, an der Carl-Hofer-Schule, an der Ge- werbeschule Durlach und an der Schillerschule (VKL Sekundarstufe 2) insgesamt zehn Kleingruppen in Deutsch und fünf Kleingruppen in Mathematik gefördert. Dass bei jungen Neuzugewanderten der Bedarf über die in den Schulen vorhandenen Förderangebote hinausging, zeigte die hohe Nachfrage bei den außerschulischen Angeboten (siehe Kapitel B:4.1). 19 Die Einrichtung zusätzlicher Sprachförderkurse scheiterte unter anderem daran, dass an den Schulen keine geeigneten Lehrkräfte zur Verfügung standen. 32 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte 3. Sprachvermittlung und Sprachkompetenz im VABO und VABR 3.1. Erreichtes Sprachniveau nach dem VABO Das Förderkonzept des Kultusministeriums Baden-Württemberg sieht nach Beendigung des VABO eine Sprachprüfung vor, die angelehnt an Niveau A2 oder B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrah- mens (GER) absolviert werden kann. Nach Auskunft des Kultusministeriums bestanden am Ende des Schuljahres 2016/2017 rund 55 Prozent der VABO-Schülerinnen und Schüler in Karlsruhe die Prüfungen auf Niveau A2 und rund 20 Prozent auf Niveau B1.20 Der Anteil derjenigen Schülerinnen und Schüler, die das Sprachniveau A2 oder höher bestanden haben, lag demnach bei rund 75 Prozent und damit höher als der landesweite Durchschnitt von 68 Prozent. Berücksichtigt werden muss bei der Interpretation dieses Ergebnisses aber zum Einen, dass fünf der insgesamt sechzehn VABO-Klassen des Schuljahres 2016/2017 unterjährig zwischen Februar und Juni 2016 eingerichtet wurden und damit in diesen Klassen deutlich länger als ein Schuljahr unterrichtet wurde. Zum anderen orientieren sich die von den Schulen durchge- führten Sprachprüfungen zwar am gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER), mit der schuli- schen Abschlussprüfung wird jedoch kein international anerkanntes Sprachzertifikat im Sinne des GER erworben. 3.2. Sprachniveau nach Beendigung des VABR Im VABR gibt es weiterhin Deutschunterricht und Sprachförderung für Neuzugewanderte, eine spezielle Sprachprüfung wird jedoch bei Abschluss des VABR an Karlsruher Schulen nicht durchgeführt. Zwar kann nach Aussagen der Lehrkräfte davon ausgegangen werden, dass bei bestandenem Hauptschulabschluss im Fach Deutsch Sprachkenntnisse vergleichbar mit Niveau B1 vorliegen. Durch die fehlende Erhebung des Sprachstands und das Beenden der schulischen Laufbahn ohne ein allgemein anerkanntes Sprachzertifikat besteht jedoch faktisch keine Klarheit über die tatsächlich vorhandenen Sprachkompetenzen der Schulab- gängerinnen und Schulabgänger. Einstufungstests bei im Rahmen weiterführender Sprachkurse legen nahe, dass eine relevante Größe der VABR-Absolventinnen und –Absolventen das Sprachniveau B1 nicht erreicht hat (siehe hierzu Kapitel C:1.4). 3.3. Kein schulischer Weg zum Sprachniveau B2 Auch Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 reichen nicht aus, um erfolgreich eine Ausbildung zu absolvieren. Das derzeitige Förderkonzept des Kultusministeriums für Flüchtlinge im Jugendalter, das den Bildungsweg VABO ►VABR ► Duale oder vollzeitschulische Ausbildung vorsieht, lässt offen, wie das für die Aufnahme einer Ausbildung empfohlene Sprachniveau B2 erreicht werden soll. Einen Weg, der zum Sprachniveau B2 führt, gibt es in den beruflichen Schulen derzeit nicht. Im Hinblick auf die Sprachförde- rung besteht somit eine strukturelle Lücke zwischen den berufsvorbereitenden Bildungsgängen VABR und AVdual und der Ausbildung, die auch durch die angekündigten Konzeptoptimierungen des Kultusministe- riums zum Schuljahr 2018/2019 nicht behoben wird (siehe Abbildung 17). 20 Schreiben der Kultusministerin Susanne Eisenmann an Bürgermeister Martin Lenz vom 18. Mai 2018. Für das Schuljahr 2017/2018 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung keine Daten vor. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 33 Abbildung 17: Förderkonzept des Landes Baden-Württemberg für Berufliche Schulen Quelle: Eigene Darstellung 4. Außerschulische Angebote 4.1. Außerschulische Bildungs- und Beratungsangebote Die Broschüre „Bildungs- und Beratungsangebote für Neuzugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ des Schul- und Sportamts listet Angebote gegliedert nach Themen und Zielgruppen auf und wurde flächendeckend in den Schulen und bei relevanten außerschulischen Akteuren verteilt. Veranstal- tungen oder kurzfristig verfügbare Angebote werden zudem über einen E-Mail-Verteiler der Bildungsko- ordination für Neuzugewanderte an ein kontinuierlich wachsendes Netzwerk kommuniziert. Die Bildungs- koordination berät auch individuell zu Angeboten und Fördermöglichkeiten. Für junge Geflüchtete und Migranten gibt es in Karlsruhe eine große Bandbreite von außerschulischen Bildungs- und Beratungsangeboten. Besonders nachgefragt sind Angebote, die Unterstützung in der Schule, bei der Berufsorientierung und während der Ausbildung bieten. Die Patenschaftsprogramme Per- spektive now Plus (Internationales Begegnungszentrum) und Beo Coach (Beo Netzwerk) bieten individuelle Unterstützung für junge Migrantinnen und Migranten durch eine wachsende Zahl von Ehrenamtlichen. Auch Ferienprogramme sind geeignete Formate zur Vertiefung von Unterrichtsinhalten. In den Sommerfe- rien 2017 konnten dank einer Kooperation der Volkshochschule Karlsruhe mit dem Sozialen Dienst und dem Schul- und Sportamt vierwöchige Sommerferiensprachkurse an der Ludwig-Erhard-Schule angeboten werden, an denen rund 75 UMA und junge Volljährige aus Karlsruhe teilnahmen. Das erfolgreiche Format wurde 2018 weitergeführt. Zusätzlich wurden in den Osterferien 2018 erstmals schulergänzende und prüfungsvorbereitende Kurse in Mathematik für VABO- und VABR-Schülerinnen und Schüler angeboten. Auch diese Kurse wurden von der Volkshochschule Karlsruhe in Kooperation mit dem Schul- und Sportamt organisiert. B B B us ildung B Schulisches Förderkonzept Erreichtes Sprachniveau Erforderliches Sprachniveau 34 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte 4.2. Außerschulische Bildungs- und Beratungsangebote Im außerschulischen Bereich haben sich verschiedene Angebote und Initiativen etabliert, die Integration fördern und Möglichkeiten der Begegnung schaffen. Neben den vielfältigen Angeboten des Internationa- len Begegnungszentrums gibt es speziell für geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene die Initiative Together Karlsruhe und den Projektraum Cola Taxi Okay am Kronenplatz mit regelmäßigen Aktivitäten und Veranstaltungen. Der Stadtjugendausschuss e.V. begreift die Integration von geflüchteten jungen Menschen als Teil seines Auftrags und setzt ihn mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Angeboten in seinen Einrichtungen um. Im Rahmen des Programms „Integration mit Sport“ organisiert das Schul- und Sportamt Angebote für Migrantinnen und Migranten und unterstützt Sportvereine bei der Integration von Neuzugewanderten. 5. Empfehlungen 5.1. Weiterführung der ergänzenden Förderung durch das Projekt SCHEFF Nach wie vor ist die Herausforderung im VABO und VABR, solide sprachliche allgemeinbildende Grundla- gen zu schaffen und damit die Schülerinnen und Schüler so nah wie möglich an das übergeordnete Ziel der Ausbildungsfähigkeit heranzuführen. Die vom Kultusministerium angekündigte Rücknahme der Stun- denkürzungen im VABO und der Ausbau der schulischen Sprachförderung für das Schuljahr 2018/2019 kann als Reaktion auf die hohe Zahl der abbruchgefährdeten Ausbildungsverhältnisse junger Geflüchteter interpretiert werden, die in den meisten Fällen auf unzureichende Deutschkenntnisse zurückzuführen sind. Es ist zu hoffen, dass sich im Schuljahr 2018/2019 durch eine positiv veränderte Unterrichtssituation im VA- BO mehr Freiräume für die ergänzende kommunale Sprachförderung im Programm SCHEFF ergeben. Dadurch könnte stärker als bisher auf die spezifischen Bedarfe der heterogenen Schülerschaft eingegangen werden. Für mehr Planungssicherheit und kontinuierliche Weiterentwicklung des erfolgreichen Formats wird empfohlen, die bisherige projektbasierte Finanzierung in eine regelhafte Förderung zu überführen. 5.2. Weiterentwicklung von Bildungsangeboten in den Schulferien Es ist davon auszugehen, dass im Schuljahr 2018/2019 weiterhin Bedarf an ergänzenden Bildungsangebo- ten in den Ferien besteht. Ob der Bedarf für diese Zielgruppe durch neu eingerichtete Fördermöglichkeiten des Landes Baden-Württemberg gedeckt werden kann oder ob zusätzliche kommunal verantwortete An- gebote notwendig sind, muss abgestimmt auf den aktuellen Bedarf beurteilt werden. 5.3. Passgenauere Förderung durch Dokumentation und Zertifizierung von Sprachkenntnissen Wie in Kapitel B:3.2 beschrieben, besteht derzeit bei Schulabgängerinnen und -abgängern aus dem VABR und AVdual wenig Klarheit über die vorhandenen Sprachkompetenzen. Eine differenzierte Erfassung und Dokumentation des Sprachstands würde am Übergang Schule-Beruf eine passgenauere Beratung ermögli- chen. Zu diesem Zweck könnte der bereits bei der Zielgruppe eingeführte Qualipass in einfacher Sprache konzeptionell weiterentwickelt werden. Die Möglichkeit, an der Schule eine zertifizierte Sprachprüfung abzulegen würde die Anschlussfähigkeit der Schulabgängerinnen und Schulabgänger an die Sprachför- dersysteme für Erwachsene verbessern. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 35 C: Übergänge in Ausbildung und Beruf 1. Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung 1.1. Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung ab dem VABO Die Berufsorientierung und Berufsvorbereitung beginnt im VABO und nimmt im VABR einen wichtigen Stellenwert ein. Neben der in der Stundentafel verankerten Bildungsberatung durch die Lehrkräfte stehen verschiedene Angebote und Programme der Agentur für Arbeit und von Beo Netzwerk zur Verfügung. Für die Vermittlung in Praktika spielen weiterhin Kontakte von Schulen, Wohngruppen und Ehrenamtlichen zu Betrieben eine große Rolle. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Jugendlichen spätestens nach dem VAB mindestens ein betriebliches Praktikum absolviert haben. Als neues Instrument am Übergang Schule-Beruf wurde Anfang 2018 der Qualipass in einfacher Sprache in Karlsruhe eingeführt. Das baden-württembergweit bewährte Instrument zur Erfassung und Dokumen- tation von berufsrelevanten Kompetenzen wurde speziell auf die Bedarfe junger Neuzugewanderter zuge- schnitten. Ausgabe des Qualipasses und flankierende Schulungsmaßnahmen erfolgen durch die Service- stelle Übergang Schule-Beruf im Stadtjugendausschuss e.V.. Maßnahmen wie die Landesprogramme „Pro Beruf“ und „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Flüchtlinge“ (Kümmerer) haben zum Ziel, geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene an verschie- dene Berufsfelder heranzuführen und berufsrelevante Kompetenzen systematisch zu erfassen. „Pro Beruf“ wurde in Karlsruhe im Berichtszeitraum durch die Handwerkskammer und den Internationalen Bund durchgeführt. Die Handwerksammer plant eine Verlängerung des Programmes bis Ende 2020.21 Das Lan- desprogramm „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Flüchtlinge“ (Kümmerer-Programm) wur- de bis Ende 2019 verlängert. Das Programm wird in Karlsruhe von den Arbeitsförderungsbetrieben gGmbH und von der Handwerkskammer umgesetzt. Das Angebot steht nur Geflüchteten mit einer siche- ren Bleibeperspektive zur Verfügung. 1.2. Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen im Anschluss an VABO oder VABR Ein wichtiges Instrument zur systematischen Heranführung an die Berufsausbildung im Anschluss an VA- BO oder VABR ist die Einstiegsqualifizierung (EQ), die von der Agentur für Arbeit gefördert wird. Hierbei handelt es sich um ein betriebliches Langzeitpraktikum, das an zwei Tagen pro Woche durch Sprachunter- richt ergänzt wird und im Erfolgsfall in ein reguläres Ausbildungsverhältnis mündet. Ein begleitender Sprachkurs war bisher nur für Bewerber mit einer guten Bleibeperspektive oder einem erfolgreich abge- schlossenen Asylverfahren möglich. Ab dem Schuljahr 2018/2019 können auch Personengruppen, die bisher von der Förderung ausgenommen waren, im Rahmen des Landesprogramms „Chancen gestalten“ (VwV Deutsch für Flüchtlinge) Sprachförderung erhalten. Das Angebot wird durch die Stadt Karlsruhe kofinanziert. Anders als bei der sogenannten „Ausbildungsduldung“ sind abgelehnte Asylbewerber wäh- rend einer Einstiegsqualifizierung nicht vor etwaigen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geschützt. Zur Vorbereitung auf eine Ausbildung wurden im Sommer 2018 erstmals siebenwöchige Intensivsprach- kurse angeboten. Hauptzielgruppe waren Absolventinnen und Absolventen des VABR oder AVdual, die im September 2018 eine Ausbildung aufnehmen wollten. Die Maßnahme wurde im Rahmen des Landespro- gramms „Chancen gestalten“ (VwV Deutsch für Flüchtlinge) gefördert und vom Internationalen Bund durchgeführt. An dem Kurs mit Zielsprachniveau B1 nahmen acht Personen aus der Stadt Karlsruhe teil. 21 Im Rahmen von „Pro Beruf“ haben im Jahr 2017 38 Teilnehmende an der Bildungsakademie der Handwerkskammer das zweiwöchige Programm der vertieften Berufsorientierung erfolgreich durchlaufen. Für das Jahr 2018 stehen 80 Plätze zur Verfügung. Vgl. Pressemitteilung „Handwerk integriert Flücht- linge“ der Handwerkskammer Karlsruhe vom 19.12.2017 https://www.hwk-karlsruhe.de/artikel/handwerk-integriert-fluechtlinge-63,0,295.html https://www.hwk-karlsruhe.de/artikel/handwerk-integriert-fluechtlinge-63,0,295.html 36 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte 1.3. Berufsorientierung und Ausbildung von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe Auch die Stadt Karlsruhe bietet als Arbeitgeberin Möglichkeiten zur Berufsorientierung und zur Ausbil- dung von Geflüchteten. Sie beteiligt sich an Orientierungstagen von „Beo Vielfalt“, ermöglicht mehrtägi- ge Hospitationen in Ämtern und Dienststellen und bietet Orientierungspraktika für Schülerinnen und Schüler im VABO an. Bis Ende 2017 haben 16 Geflüchtete ein Praktikum bei der Stadt Karlsruhe absol- viert: Tabelle 10: Praktika von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe. Amt Berufsbild Zahl Gartenbauamt Gärtner/in 7 Tiefbauamt Straßenbauer/in 5 Forstamt Forstwirt/in 3 Amt für Abfallwirtschaft KfZ-Mechatroniker/in 1 Stadt Karlsruhe, Personal- und Organisationsamt In Ausbildung befinden sich derzeit lediglich zwei Geflüchtete, beide im Tiefbauamt als Straßenbauer.22 Über das reguläre Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst gelingt es Geflüchteten derzeit in der Regel noch nicht, sich erfolgreich auf Ausbildungsplätze zu bewerben. Das Personal- und Organisationsamt hat ein Konzept zur beruflichen Integration erstellt. Demnach sollen fünf zusätzliche Ausbildungsplätze für Geflüchtete geschaffen werden, die durch verschiedene Maßnahmen vorbereitet und während der Aus- bildung unterstützt werden sollen. Berufsvorbereitende Maßnahmen wie Kennenlerntage und Praktika sind ab 2019 geplant, eine Besetzung der Ausbildungsplätze soll ab September 2020 erfolgen. 1.4. Herausforderungen für die Sprachförderung am Übergang Schule – Beruf Mit Beendigung des VABR endet für viele junge Neuzugewanderte auch die Berufsschulpflicht. Mit Voll- endung des 18. Lebensjahres besteht nun grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilnahme an berufsbezoge- nen Sprachkursen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge oder an anderen öffentlich ge- förderten Programmen, die Maßnahmen der beruflichen Integration mit Sprachförderung kombinieren. Der Übergang aus der schulischen Sprachförderung in die Sprachförderung für Erwachsene gestaltet sich jedoch holprig. Dafür gibt es mehrere Gründe:  Wie in Kapitel B:3 beschrieben, ist eine sprachliche Ausbildungsreife nach Beendigung des VABR in der Regel nicht gegeben. Zusätzlich erschwert das Fehlen anerkannter Sprachzertifikate bei Schulab- gängerinnen und Schulabgängern aus dem VABR die korrekte Einschätzung des vorhandenen Sprachniveaus und damit die Auswahl eines passenden weiterführenden Angebots. Das Sprachniveau muss daher zunächst durch einen Einstufungstest ermittelt werden. Die Erfahrungen beim Einsatz von standardisierten Einstufungstests zeigen, dass auch bei Abgängerinnen und Abgängern, die eine schulische B1-Prüfung absolviert haben, die ermittelten Kompetenzen zum Teil deutlich darunter lie- gen. Dies betrifft besonders den Bereich der Schriftlichkeit. Da in beiden Bereichen dieselbe Begriff- lichkeit nach dem GER verwendet wird, führt ein Testergebnis, das deutlich unter dem bisher ange- nommenen Niveau liegt, bei den jungen Erwachsenen häufig zu Enttäuschung und Frustration.  Während die Schulpflicht für alle neu zugewanderten Jugendlichen gleichermaßen gilt, gestalten sich mit Eintritt des Erwachsenenalters die Zugänge zu Sprachförderung und berufsvorbereitenden Maß- nahmen je nach Herkunftsland, Aufenthaltsstatus und Alter unterschiedlich. Es muss individuell ge- prüft werden, welcher weitere Bildungsweg nach formalen Kriterien, Sprachniveau und persönlicher Eignung in Frage kommt. 22 Quelle: Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Vorlage 2017/0516 vom 26.09.2017. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 37  Für die Übergänge aus der schulischen Sprachförderung in die Berufs- und Ausbildungsvorbereitung gibt es bisher kein schlüssiges Konzept. Verschiedene Maßnahmen wurden Ende des Schuljahres 2017/2018 durch das Land Baden-Württemberg an dieser Schnittstelle erstmals eingeführt oder an- gekündigt. Sie weisen in die richtige Richtung, müssen sich allerdings in der Praxis noch bewähren und gegebenenfalls konzeptionell weiterentwickelt werden.  Die Rahmenbedingungen, die für die Sprachförderkurse der verschiedenen berufsvorbereitenden Programme gelten, sind nicht harmonisiert. Insbesondere ist es in der berufsbezogenen Sprachförde- rung bisher nicht möglich, Teilnehmende von BAMF-geförderten Kursen gemeinsam mit Teilnehmen- den aus Förderprogrammen in anderer Zuständigkeit zu unterrichten. Für die Sprachkursanbieter be- deutet dies, dass für unterschiedliche Programme jeweils eigene Sprachkurse angeboten werden müs- sen. Eine wirtschaftlich tragbare Auslastung ist bei geringer Teilnehmerzahl mitunter nicht möglich, so dass Kurse nicht zustande kommen oder nicht niveaudifferenziert angeboten werden können. 2. Aufnahme einer Ausbildung 2.1. Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen Die Möglichkeit zur Aufnahme einer Ausbildung ist abhängig vom Aufenthaltsstatus. Dies ist vor allem für geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene von Bedeutung. Nach Eintritt der Volljährigkeit ergeben sich je nach Herkunftsland und persönlicher Situation unterschiedliche Perspektiven, abhängig davon, ob die Asylentscheidung ein Bleiberecht oder eine Pflicht zur Ausreise nach sich zieht. Seit der Novellierung des Integrationsgesetzes im August 2016 wird Geflüchteten mit abgelehntem Asyl- antrag die Möglichkeit eingeräumt, zum Zweck der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Ausbildung zu bekommen (die sogenannte Ausbildungsduldung). Im Anschluss besteht bei Erfüllung der geforderten Voraussetzungen Anspruch auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis, die zunächst auf zwei Jahre befristet ist (§60a Absatz 2 Satz 4ff. AufenthG). Der Anspruch auf Ausbildungsduldung besteht derzeit (Stand Juli 2018) für alle staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Die Ausbildung kann im dualen System oder vollzeitschulisch erfolgen. Ein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung besteht derzeit nicht für einjährige Helferausbildun- gen wie beispielsweise in der Kranken- oder Altenpflege und auch nicht für berufsvorbereitende Maß- nahmen wie die Einstiegsqualifizierung. Die Ausbildungsduldung soll ausbildungswilligen Betrieben in Bezug auf ihre Auszubildenden die notwen- dige Rechtssicherheit bieten. Für Geflüchtete ohne Aufenthaltstitel ist die Ausbildungsduldung momentan eine der wenigen Möglichkeiten, über den Weg der erfolgreichen Qualifizierung und beruflichen Integra- tion ein dauerhaftes Bleiberecht zu bekommen. In der Stadt Karlsruhe wurden seit Einführung der Regelung bis Anfang 2018 insgesamt 23 Ausbildungs- duldungen erteilt. Ausbildungsduldungen wurden von der Ausländerbehörde nicht erteilt bei „mangeln- der Mitwirkung, zumeist bei fehlenden Bemühungen bei der Passbeschaffung, unklarer Identität oder bei Vorliegen von Straftaten“.23 Für einen Großteil der in Karlsruhe lebenden jungen Geflüchteten haben die Bestimmungen des Aufent- haltsgesetzes weitreichende Bedeutung für die anstehenden Entscheidungen bezüglich ihres Bildungs- und Berufswegs: Eine Befragung der Jugendhilfeträger über die in Karlsruhe lebenden unbegleiteten min- derjährigen Ausländer und jungen Volljährigen ergab, dass im Frühjahr 2018 von 166 erfassten Personen 23 Stellungnahme zur Gemeinderatsanfrage „Umsetzung der Bleiberechtsregelung für geduldete Menschen in Karlsruhe“, Vorlage Nr. 2018/00013, 20.02.2018. 38 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte weniger als ein Viertel über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügte (siehe Abbildung 18). Über die Hälfte hatte zum damaligen Zeitpunkt einen ungeklärten Status, also in der Regel ein noch nicht abge- schlossenes Asylverfahren. Insgesamt 28 Ausbildungsduldungen wurden in den befragten Einrichtungen seit Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes im August 2016 beantragt. Davon wurden 21 bewilligt. Dies entspricht einer Quote von 75 Prozent. Abbildung 18: Aufenthaltsstatus von UMA und jungen Volljährigen in Karlsruher Jugendhilfeeinrichtungen Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der Jugendhilfeträger 2018 2.2. Sprachkenntnisse und Bildungsabschlüsse Um die Anforderungen einer dualen Ausbildung sprachlich zu meistern, werden für Auszubildende nicht- deutscher Muttersprache Sprachkenntnisse auf Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens empfohlen. Formale Voraussetzung ist dies jedoch nicht. Auch ein anerkannter Schulabschluss wird zur Aufnahme einer Ausbildung nicht vorausgesetzt. Die Suche und Auswahl geeigneter Auszubildender liegt allein im Ermessen der ausbildenden Betriebe. Die Aussichten, einen Ausbildungsberuf erfolgreich abzuschließen, sind jedoch schlecht, wenn die Voraus- setzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Berufsschulunterricht wegen mangelnder Sprachkenntnisse oder Lücken in der Grundbildung nicht gegeben sind (siehe Teil B, Kapitel 2.1). Wegen dieser oftmals schwierigen Voraussetzungen werden inzwischen auch Ausbildungsgänge mit inte- grierter Sprachförderung angeboten, die auf die spezielle Situation von Neuzugewanderten zugeschnitten sind. An der Elisabeth-Selbert-Schule ist im Rahmen des landesweiten Projekts „oikos - Ausbildungsoffen- sive Hauswirtschaft“ zum Schuljahr 2017/2018 eine Modellklasse mit 16 Auszubildenden im Bereich Hauswirtschaft gestartet. Der ansonsten dreijährige Ausbildungsgang wird hier um ein Jahr verlängert und um Sprachförderung bis zum Zielsprachniveau B2 ergänzt. Für Menschen mit geringer schulischer Vorbildung oder schlechten Bildungsvoraussetzungen kommt auch eine Ausbildung nach §66 BBiG /§42m HwO in Frage. Die theoriereduzierte Fachpraktiker- oder Fachwer- kerausbildung ist konzipiert für Menschen mit besonderem Förderbedarf.24 In Karlsruhe werden Fachprak- tikerausbildungen in verschiedenen Bereichen betrieblich oder überbetrieblich angeboten. Aufbauend auf die Fachwerker-Ausbildung kann ein regulärer Ausbildungsabschluss erworben werden. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Leistungen der Jugendhilfe beziehen, ist es in Einzelfällen möglich, den besonderen erzieherischen Bedarf über eine externe Ausbildung durch die Jugendhilfe zu decken (Anbieter sind beispielsweise die Hardtstiftung oder das St. Augustinusheim in Ettlingen). In die- 24 Fachwerker- oder Fachpraktiker sind theoriereduzierte Ausbildungen für Menschen mit besonderem Förderbedarf nach §66 BBiG /§42m HwO. Die Ausbildungen dauern in der Regel drei Jahre und orientieren sich an den anerkannten Ausbildungsberufen im jeweiligen Bereich. Sie sind als duale Ausbil- dung im Handwerk oder in Betrieben der beruflichen Rehabilitation möglich. Der Förderbedarf wird durch die Agentur für Arbeit festgestellt. Der Erwerb eines anerkannten Ausbildungsabschlusses im Anschluss daran ist möglich. 90 40 21 15 Status ungeklärt Aufenthaltserlaubnis Ausbildungsduldung Duldung oder Ausreisepflicht 0 20 40 60 80 100 Aufenthaltsstatus von UMA und jungen Volljährigen in Karlsruher Jugendhilfeeinrichtungen Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 39 sem Jahr werden circa 20 junge Menschen durch diese besondere Hilfeform unterstützt, und ihnen wird darüber eine Ausbildung ermöglicht.25 Der größte Teil der neuzugewanderten Auszubildenden absolviert aktuell jedoch reguläre Ausbildungs- gänge. Unterrichtskonzepte und Unterstützungsstrukturen für diese Zielgruppe sind dort in den meisten Fällen noch nicht aufgebaut. 2.3. Übergänge in Ausbildung bei jungen Geflüchteten in der Jugendhilfe Die Mehrzahl der in Karlsruhe lebenden jungen Neuzugewanderten sind junge Geflüchtete, die als unbe- gleitete Minderjährige in Obhut genommen wurden und in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind. Der Großteil ist inzwischen volljährig, aber weiterhin in der Jugendhilfe. Eine Befragung der Jugendhilfe- träger, die im Frühjahr 2018 durch die Bildungskoordination für Neuzugewanderte durchgeführt wurde, liefert Aufschluss über die Bildungswege der dort betreuten jungen Geflüchteten. Über 90 Prozent der jungen Geflüchteten in den befragten Jugendhilfeeinrichtungen besuchten im Befragungszeitraum eine berufliche Schule. Sie verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Bildungs- und Ausbildungsgänge: Abbildung 19: UMA und junge Volljährige aus Karlsruher Jugendhilfeeinrichtungen an beruflichen Schulen Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der Jugendhilfeträger 2018 Der Großteil der jungen Geflüchteten war zum Zeitpunkt der Befragung noch im schulischen Übergangs- bereich. 39 der minderjährigen und jungen volljährige Geflüchteten machten eine duale oder vollzeitschu- lische Ausbildung. Nach Branchen gegliedert, bestehen fast zwei Drittel der Ausbildungsverhältnisse im Bereich Handwerk und Bau. Besonders häufig wurde die Ausbildung zum Maler und Lackierer gewählt. Die Bereiche Handel und Dienstleistungen sowie der Gesundheitsbereich sind in etwa gleich stark mit sieben beziehungsweise sechs Auszubildenden. Hier ist der Beruf Altenpflege am stärksten vertreten. Auch Berufe in der Gastro- nomie wie Restaurantfachmann oder Koch (hier dem Handwerk zugeordnet) wurden gewählt (siehe Ab- bildung 20). 25 Quelle: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe (Stand: 18. September 2018) 32 79 6 35 4 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 VABO VAB oder AVDual 2BFS oder Berufskolleg Duale Ausbildung Schulische Ausbildung UMA und junge Volljährige aus Karlsruher Jugendhilfeeinrichtungen an beruflichen Schulen (N=166) 40 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Abbildung 20: Auszubildende UMA und junge Volljährige nach Branchen Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der Jugendhilfeträger 2018 Die überwiegende Mehrheit der Auszubildenden (87 Prozent) macht eine reguläre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die einjährige Ausbildung zum Altenpflegehelfer wurde von einer Person gewählt. Vier Personen aus den befragten Einrichtungen machen eine theoriereduzierte Ausbildung zum Fachwerker- oder Fachpraktiker (siehe Kapitel B:2.2). Zwei Drittel der Auszubildenden aus den Jugendhilfeeinrichtungen bekamen zusätzlichen Unterstützungs- oder Förderunterricht durch die Berufsschule, die Agentur für Arbeit, den Betrieb oder in Form von privat organisierter Nachhilfe. Lediglich eine Person hatte trotz gefährdetem Ausbildungserfolg zum Zeitpunkt der Befragung keine passende Förderung oder Unterstützung (siehe Abbildung 21). Abbildung 21: Unterstützung in der Ausbildung Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der Jugendhilfeträger 2018 Zum Befragungszeitpunkt im Frühjahr 2018 hatten vier der ausländischen Jugendlichen und jungen Er- wachsenen, die seit Januar 2016 in den befragten Einrichtungen lebten, eine Ausbildung erfolgreich ab- solviert. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei – wegen des knappen Zeitraums – um Ausbildungs- gänge handelt, die in weniger als drei Jahren abgeschlossen werden können. Im gleichen Zeitraum haben in den befragten Einrichtungen elf ausländische Jugendliche und junge Erwachsene ihre Ausbildung vor- zeitig abgebrochen. Die Aufnahme einer Ausbildung fällt für viele junge Geflüchtete mit dem Prozess der Verselbständigung zusammen, mit dem die Beendigung der Jugendhilfe vorbereitet wird. Dabei ist besondere Achtsamkeit in der Abstimmung von Jugendhilfe, Schulen und Ausbildungsbetrieben gefragt, um in den schwierigen Übergangsphasen die persönliche Entwicklung und das begonnene Ausbildungsverhältnis nicht zu desta- bilisieren. Eine Risikogruppe stellen diejenigen dar, für die sich zum Zeitpunkt der Beendigung der Jugendhilfe noch kein Weg in Ausbildung oder Beschäftigung aufgetan hat. Je nach Aufenthaltsstatus bleibt diesen jungen Geflüchteten der Weg in weitere qualifizierende Maßnahmen, Sprachförderung oder in eine Erwerbstä- 24 7 6 2 Auszubildene UMA und junge Volljährige nach Branchen (N=39) Handwerk und Bau Handel und Dienstleistungen Gesundheits- und Sozialwesen 39 26 1 0 10 20 30 40 50 Azubis insgesamt ...bekommen Unterstützung …Bedarf an Unterstützung Unterstützung in der Ausbildung Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 41 tigkeit versperrt. An diesem Punkt setzt das Programm „Geht was?!“ an, das durch die Arbeitsförde- rungsbetriebe gGmbH und den Verein für Jugendhilfe e.V. umgesetzt wird. Es bietet begleitende Bera- tung und Unterstützung für junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren aus dem Stadtgebiet Karlsruhe, die aktuell keinen Zugang zu Regelsystemen der Bildung, Ausbildung, Maßnahmen der Arbeitsförderung oder Arbeit finden. Unklar ist aber derzeit, welche Perspektiven sich für eine wachsende Gruppe junger Geflüchteter, die geduldet und mitunter auch mit einem Beschäftigungsverbot belegt sind, in Karlsruhe ergeben können. 3. Zur Situation an den beruflichen Schulen 3.1. Ausländische Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung Von den insgesamt 12.025 Schülerinnen und Schülern, die an Karlsruher Berufsschulen eine teilzeitschuli- sche (duale) Ausbildung machen, besitzen 1.473 eine ausländische Staatsbürgerschaft (siehe Abbildung 22). Dies entspricht einem Anteil von 12%. Aus den Vorjahren wissen wir, dass es sich dabei überwiegend um Auszubildenden aus dem europäischen Ausland handelt (82 Prozent im Schuljahr 2016/2017).26 Da- von hatten über die Hälfte einen türkischen oder italienischen Pass. 27 Auszubildende aus den Haupther- kunftsländern der neuen Zuwanderung spielten im Schuljahr 2016/2017 noch eine vergleichsweise gerin- ge Rolle. Es ist aber davon auszugehen, dass sich ihr Anteil im Schuljahr 2017/2018 erhöht hat und auch in den kommenden Jahren noch weiter steigen wird, weil sich viele der seit 2015 zugewanderten Jugend- lichen und jungen Erwachsenen noch im Übergangssystem befinden. Abbildung 22: Auszubildende im Dualen System nach Staatsbürgerschaft, Schuljahr 2017/2018 Statistisches Bundesamt | www.bildungsmonitoring.de 3.2. Sprachförderbedarf in der dualen Ausbildung Keine Rückschlüsse erlaubt die Auszählung der Schulstatistik nach Staatsbürgerschaft darüber, wie lange sich die Auszubildenden in Deutschland aufhalten, ob sie das hiesige Schulsystem durchlaufen haben und wie es um ihre Sprachkenntnisse bestellt ist. Informationen darüber konnten über eine Befragung der 26 Statistisches Bundesamt, Kommunale Bildungsdatenbank www.bildungsmonitoring.de. Für das Schuljahr 2017/2018 liegen derzeit (August 2018) noch keine Auszählungen nach Ländern vor. 27 Statistisches Bundesamt, Kommunale Bildungsdatenbank www.bildungsmonitoring.de Deutsch; 10.552 Ausländisch; 1.473 Auszubildende im Dualen System nach Staatsbürgerschaft, Schuljahr 2017/2018 42 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte zwölf öffentlichen beruflichen Schulen in Karlsruhe zum Sprachförderbedarf in der dualen Ausbildung gewonnen werden. Die Befragung wurde Anfang 2018 durch die Bildungskoordination für Neuzugewan- derte durchgeführt. Demnach sahen die Schulleitungen bei insgesamt 405 Auszubildenden den Ausbildungserfolg wegen mangelnder Sprachkenntnisse gefährdet (siehe Abbildung 23). Somit haben mehr als ein Viertel aller aus- ländischen Auszubildenden im Dualen System akuten Sprachförderbedarf. Abbildung 23: Auszubildende mit Sprachförderbedarf an beruflichen Schulen in Karlsruhe Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der beruflichen Schulen 2018 Die Zahl von Auszubildenden mit Sprachförderbedarf verteilt sich unterschiedlich auf die einzelnen Schu- len und Schularten. Besonders betroffen sind einige gewerbliche Schulen sowie die hauswirtschaftliche Elisabeth-Selbert-Schule (siehe Abbildung 24): In den dort angebotenen Ausbildungsgängen im Handwerk und in Hauswirtschafts- und Pflegeberufen werden besonders viele Neuzugewanderte ausgebildet. Abbildung 24: Auszubildende mit Sprachförderbedarf Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der beruflichen Schulen 2018 Der Förderbedarf bezieht sich nach Einschätzung der Lehrkräfte vor allem auf den Bereich der Schriftlich- keit und der Fachsprache (siehe Abbildung 25). Die Kompetenzen in diesen Bereichen sind ausschlagge- 405 176 Auszubildende mit Sprachförderbedarf an beruflichen Schulen in Karlsruhe Auszubildende mit Sprachförderbedarf Davon aus der Stadt Karlsruhe 100 64 50 49 32 25 25 22 16 9 8 5 0 20 40 60 80 100 120 Heinrich-Hübsch-Schule Elisabeth-Selbert-Schule Carl-Hofer-Schule Heinrich-Hertz-Schule Carl-Benz-Schule Gewerbeschule Durlach Walter-Eucken-Schule Engelbert-Bohn-Schule Friedrich-List-Schule Heinrich-Meidinger-Schule Ludwig-Erhard-Schule Carl-Engler-Schule Auszubildende mit Sprachförderbedarf (N=405) Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 43 bend dafür, ob sie die Inhalte der theoretischen Ausbildung verstehen und fachgerecht angewendet wer- den können. Abbildung 25: Sprachförderbedarf nach Kompetenzbereichen Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt | Befragung der beruflichen Schulen 2018 Weiterer Unterstützungsbedarf für Neuzugewanderte in der dualen Ausbildung besteht nach Angaben der Schulleitungen vor allem in Mathematik und bei der Vermittlung allgemeiner Lernstrategien. 3.3. Gründe für den Sprachförderbedarf in der dualen Ausbildung Was sind die Gründe dafür, dass der Ausbildungserfolg vieler Neuzugewanderter wegen mangelnder Deutschkenntnisse gefährdet ist?  Das Förderkonzept des Landes Baden-Württemberg für die beruflichen Schulen bereitet jugendliche Neuzugewanderte nicht ausreichend auf die Anforderungen einer dualen Ausbildung vor. Sie brau- chen mehr Unterrichtszeit, um solide sprachliche und allgemeinbildende Grundlagen zu erwerben, die für den Ausbildungserfolg notwendig sind. Dies gilt insbesondere für das VABO. In Bezug auf die Sprachkompetenz besteht eine strukturelle Lücke zwischen dem für die duale Ausbildung empfohle- nen Sprachniveau B2 und dem Sprachstand, der mit dem Abgang der berufsvorbereitenden Bildungs- gänge (VABR, AVdual) vorliegt (siehe Kapitel B:3).  Die Aufnahme einer Ausbildung ist derzeit für Geflüchtete mit abgelehntem Asylantrag die einzige Möglichkeit, über den Weg der erfolgreichen Qualifizierung und beruflichen Integration eine Bleibe- perspektive zu bekommen. Aus diesem Grund erfolgt die Aufnahme einer Ausbildung oft schon, be- vor die dafür notwendigen sprachlichen und allgemeinbildenden Grundlagen gelegt oder gefestigt sind. Auch die Wahl des Ausbildungsberufs folgt oft weniger der Neigung denn der kurzfristigen Ver- fügbarkeit von Ausbildungsplätzen.  In vielen Branchen besteht derzeit Arbeitskräftemangel. Gesucht werden auch geringqualifizierte Arbeitskräfte. Die Ausbildungsduldung ist für Betriebe auch eine Möglichkeit, Arbeitskräfte zu gewin- nen, die sonst einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Im Vordergrund des Interesses steht dabei jedoch häufig nicht die Qualifizierung, sondern die Arbeitskraft, die durch die Auszubil- denden in den Betrieb eingebracht wird. Auch bei Betrieben die ausbilden wollen, besteht oft wenig Kenntnis darüber, welche sprachlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung notwendig sind. Die Auswahl der Auszubildenden erfolgt allein über die jeweiligen Betriebe. 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 wenig eher wenig eher viel viel 44 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte 4. Unterstützungsmöglichkeiten während der dualen Ausbildung 4.1. Sprachförderung durch die beruflichen Schulen Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat für das Schuljahr 2017/2018 zusätzliche Mittel zur Ein- richtung von Sprachförderkursen bereitgestellt. Diese können für die Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern ab einer Gruppengröße von vier bis maximal sechzehn Personen abgerufen werden. Aller- dings wurden für die insgesamt 784 beruflichen Schulen in Baden-Württemberg lediglich Mittel für 592 Sprachförderkurse bereitgestellt. An den zwölf beruflichen Schulen in Karlsruhe wurden im Schuljahr 2017/2018 gerade einmal fünf Sprachförderkurse durchgeführt. Weil keine geeigneten Lehrkräfte zur Verfügung standen, verzichteten sieben Karlsruher Schulen von Vorneherein auf die Beantragung.28 Auch aus organisatorischen Gründen sind schulische Unterstützungsangebote in der dualen Ausbildung schwierig zu realisieren, da die Auszubildenden nur einen Teil ihrer Zeit in der Schule verbringen. Die Be- rufsschultage sind je nach Ausbildungsgang unterschiedlich, in manchen Ausbildungsgängen gibt es Blockunterricht. Viele Auszubildende sind außerdem Auswärtige und haben längere Anfahrtswege. 4.2. Individuelle Unterstützung durch die Schulen Für die individuelle Beratung und Unterstützung stehen an den Schulen Beratungslehrkräfte zur Verfü- gung. Sonderpädagogische Dienste machen Unterstützungsangebote speziell für lernschwache Schülerin- nen und Schüler. Hierbei handelt es sich jedoch in der Regel nicht um Sprachförderangebote. Sonderpä- dagogische Förderung steht nicht an allen beruflichen Schulen in Karlsruhe zur Verfügung. Die individuelle Unterstützung einer großen Zahl von Auszubildenden geht über die Kapazitäten der betroffenen Lehrkräf- te und sonderpädagogischen Dienste. 4.3. Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach §45a Aufenthaltsgesetz Auszubildende mit Sprachförderbedarf haben ein Anrecht auf berufsbezogene Deutschsprachförderung nach §45a Aufenthaltsgesetz. Dort werden allgemeine berufsbezogene Deutschkenntnisse mit dem Ziel- sprachniveau A2, B1, B2 oder C1 vermittelt. In Spezialmodulen wird Fachwortschatz für bestimmte Bran- chen oder Berufsgruppen vermittelt. Die Antragsstellung erfolgt für Auszubildende direkt über das Bun- desamt für Migration und Flüchtlinge. Voraussetzung dafür ist allerdings ein durch Zertifikat oder durch Eingangstestung nachgewiesenes Sprachniveau B1, was von vielen Auszubildenden derzeit nicht erreicht wird. Für eine berufsbezogene Sprachförderung unterhalb des Niveaus B1 durch das BAMF gelten je nach Aufenthaltsstatus unterschiedliche Voraussetzungen. Problematisch ist außerdem, dass die derzeitigen, durch das BAMF vorgegebenen Rahmenbedingungen (mindestens acht Unterrichtseinheiten pro Woche, Gesamtdauer maximal ein Jahr) unter den Bedingungen einer Vollzeit-Ausbildung für die Auszubildenden eine hohe zusätzliche Belastung bedeuten, die nur durch eine Freistellung der Auszubildenden in anderen Bereichen abgefedert werden könnte. 4.4. Individuelle Unterstützung außerhalb der Schulen Über die Agentur für Arbeit können einzelfallbezogen Fördermaßnahmen in Form von ausbildungsbeglei- tenden Hilfen oder assistierter Ausbildung beantragt werden. Die Programme „Ausbildungsbegleitung“ der Handwerkskammer und „Bleib dran plus“ der Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen richten sich gleichermaßen an Auszubildende und Betriebe. Ein weiteres, deutschlandweites Programm ist das ehrenamtliche Mentoring-Angebot VerA (Verhinderung von Ausbil- dungsabbrüchen) des Senior Expert Service. Bei allen diesen Angeboten handelt es sich um Regelangebo- 28 Befragung der Schulleitungen durch die Bildungskoordination, Januar 2018. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 45 te, die grundsätzlich auch Neuzugewanderten zur Verfügung stehen. Die Schwerpunkte liegen dabei aber in der Regel nicht auf der Sprachförderung. Das erfolgreiche Karlsruher Tandemprogramm Perspektive now Plus des Internationalen Begegnungszent- rums wurde speziell für die Bedarfe junger Neuzugewanderte in Ausbildung erweitert und bietet nun auch Betrieben und anderen Akteuren Unterstützung bei der Integration junger Zugewanderter in den Arbeitsmarkt. Wegen der aktuell hohen Bedarfe sind die Maßnahmen und ehrenamtlichen Angebote zur Sprachförde- rung und Unterstützung aber zum großen Teil ausgeschöpft oder es bestehen lange Wartezeiten. Individuelle Unterstützung in Form von Nachhilfe kann, je nach Voraussetzungen, auch über die Leistun- gen für Bildung und Teilhabe beantragt werden. Bei Gefährdung des Schulabschlusses ist es in Einzelfällen möglich, über die Jugendhilfe Nachhilfe oder andere Unterstützungsangebote zu finanzieren. 5. Kommunale Maßnahmen 5.1. Arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit Die wichtigste Form der kommunal mitfinanzierten Unterstützung für neuzugewanderte Auszubildende ist derzeit die arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit. Sie berät Auszubildende individuell zu schulischen und persönlichen Problemlagen und vermittelt nach Bedarf in passende Angebote und Maßnahmen. Arbeits- weltbezogene Schulsozialarbeit gibt es derzeit an fünf von zwölf öffentlichen Berufsschulen in Karlsruhe. Die vorhandenen Stellen sind hauptsächlich an den Schulen angesiedelt, die den größten Sprachförderbe- darf für Auszubildende zurückgemeldet haben, allerdings nicht immer mit ausreichendem Stellenumfang. So ist derzeit an der Heinrich-Hübsch-Schule, an der mit Abstand der größte Sprachförderbedarf besteht, lediglich eine Schulsozialarbeiterin mit 50 Stellenprozenten beschäftigt. Schulsozialarbeit stößt außerdem dort an ihre Grenzen, wo nicht in geeignete Angebote und Maßnahmen vermittelt werden kann. Wie bereits beschrieben, ist der aktuelle Unterstützungsbedarf deutlich höher als das zur Verfügung stehende Angebot. 5.2. Ergänzende Sprachförderung und ESF-Projekte Anders als im Übergangsbereich gibt es für Auszubildende bisher keine kommunalen Angebote ergän- zender Sprachförderung. Erste Initiativen dazu wurden seit dem zweiten Schulhalbjahr 2017/2018 ergrif- fen. Zum einen wurde ein Konzept zur Sprachförderung in den Landesfachklassen der Heinrich-Hübsch-Schule erstellt. Da die Auszubildenden aus ganz Baden-Württemberg kommen und nur zum Blockunterricht in Karlsruhe sind, verbindet das Konzept Präsenzunterricht während der Blockphasen mit moderierten E-learning-Angeboten in den Zeiten der Abwesenheit.29 Zum anderen haben die Bedarfe der neuzugewanderten Auszubildenden Eingang in die regionale ESF- Strategie und das Gesamtkonzept Arbeit der Stadt Karlsruhe gefunden. Für die Umsetzung des spezifi- schen Zieles C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch, Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit wird für das Jahr 2019 ein Budget 273.254 € ausgewiesen, verbunden mit einem Förderaufruf zur Einreichung von Projekten. Jugendliche Flüchtlinge/Migranten sind als eine von drei Hauptzielgruppen speziell genannt.30 29 Die Umsetzung des Konzepts wird derzeit (Stand August 2018) geprüft. 30 Regionale ESF-Strategie und Förderaufruf Gesamtkonzept Arbeit der Stadt Karlsruhe 2019, Karlsruhe, 9. Juli 2019, S. 9 und 13. 46 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte 5.3. Netzwerkarbeit und Wissenstransfer Um Ausbildungsabbrüche in großer Zahl zu vermeiden, ist es einerseits notwendig die Auszubildenden bestmöglich zu beraten und die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Zum anderen müssen weitere bedarfsgerechte Lösungen zur Unterstützung des Ausbildungserfolgs entwickelt werden. Gerade im Bereich der dualen Ausbildung ist dafür ein Handeln in gemeinsamer Verantwortung von Schu- len, Kommunen, Kammern, Betrieben und den Auszubildenden unerlässlich. Das Thema „Ausbildung und Qualifizierung für junge Neuzugewanderte“ wird derzeit in verschiedenen Gremien auf Arbeitsebene und auf der Ebene der strategischen Steuerung bearbeitet, unter anderen im Rahmen der Modellregion Regio- nales Übergangsmanagement und als Teil des städtischen IQ-Projekts „Teilhabe durch Sprachförderung“. Ein wichtiger Baustein der Bedarfsermittlung und des Wissenstransfers ist der regelmäßige Informations- austausch der Bildungskoordination mit Akteuren und Netzwerken in den Bereichen Schule, Jugendhilfe, Arbeitsförderung und im Ehrenamt. Der enge Kontakt mit der Praxis dient auch dazu, verschiedene Ak- teure zu vernetzen, Impulse zur Weiterentwicklung von Konzepten und Angeboten zu geben und relevan- te Zielgruppen auf kurzen Wegen anzusprechen. Vernetzung findet über die Bildungskoordination für Neuzugewanderte auch regional und überregional statt. Fachtagungen und Arbeitsgruppen dienen dem Austausch und Wissenstransfer bei gemeinsamen Problemstellungen. 6. Bildungswege jenseits der Ausbildung Nicht für alle jungen Neuzugewanderten ist eine Ausbildung der passende Bildungsweg. Einige werden wegen schlechter Bildungsvoraussetzungen mittelfristig nicht in der Lage sein, den Anforderungen eines anerkannten Ausbildungsberufs zu entsprechen. Andere haben das Potential, einen höheren Bildungsab- schluss zu erreichen oder sogar ein Studium aufzunehmen. Und wieder andere drängen auf den Arbeits- markt, um so schnell wie möglich finanziell unabhängig zu werden. Es ist wichtig, auch diese Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren und geeignete Möglichkeiten zur Unterstützung oder Weiterqualifizierung aufzuzeigen. Gerade über den „zweiten Bildungsweg“ gibt es in Baden-Württemberg vielfältige Optio- nen, um einen höheren Bildungsabschluss zu erwerben. Die Möglichkeit, über Bildung und Qualifizierung eine dauerhafte Bleibeperspektive zu erreichen, besteht für Geflüchtete mit unsicherem Aufenthaltsstatus derzeit jedoch nur über den Weg der Ausbildungsduldung. Für die berufliche Integration junger Neuzugewanderter mit schlechten Bildungsvoraussetzungen fehlen noch überzeugende Perspektiven und Konzepte. 7. Zusammenfassung und Fazit Beim Übergang von Schule in Ausbildung scheint nach den verfügbaren Daten weniger die Berufsorientie- rung und Lehrstellensuche problematisch zu sein, als die Aufrechterhaltung und Stabilisierung gefährdeter Ausbildungsverhältnisse. Die Ausbildung junger Geflüchteter droht selten in der Praxis, sondern fast im- mer in den beruflichen Schulen zu scheitern. Die Gründe liegen in unzureichenden Deutschkenntnissen, in manchen Fällen kommen weitere Faktoren wie Lücken in der Schulbildung oder eine geringe Gewöhnung an schulisches Lernen hinzu. Die zur Unterstützung von Auszubildenden vorhandenen Regelsysteme an Schulen oder bei der Arbeitsagen- tur greifen bei Neuzugewanderten schlecht, weil sie den Aspekt der Sprachförderung nicht oder nur unzu- reichend abdecken. Der aktuelle Bedarf an Unterstützung übersteigt zudem das Angebot bei Weitem. Das Schließen von Lücken bei Sprachkenntnissen und in der Allgemeinbildung ist nicht nur aus organisa- torischen Gründen, sondern auch wegen der hohen Arbeitsbelastung während der Ausbildung deutlich schwieriger als zuvor. Die beste Vorbeugung gegen Ausbildungsabbrüche ist deswegen die Vermittlung solider Deutsch- und Mathematikkenntnisse vor dem Beginn einer Ausbildung. Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 47 Wie oben beschrieben, verlassen viele Neuzugewanderte die Vorbereitungsklassen der beruflichen Schu- len, ohne ausreichend auf die Anforderungen einer Ausbildung vorbereitet zu sein. Die Übergänge in die Sprachfördersysteme für Erwachsene gestalten sich holprig. Neben einer Erhöhung der Unterrichtszeit im VABO, die für das Schuljahr 2018/2019 angekündigt ist, sollte ein Sprachförderkonzept des Kultusministeriums Baden-Württemberg für berufliche Schulen aufzei- gen, auf welchen Wegen das Sprachniveau B2 innerhalb des VABR oder AVdual, ausbildungsvorbereitend oder ausbildungsbegleitend erreicht werden kann. Dabei wäre insbesondere die Anschlussfähigkeit der schulischen an die außerschulische Deutschförderung zu berücksichtigen. Maßnahmen in Zuständigkeit unterschiedlicher Ministerien oder Behörden müssen dabei aufeinander abgestimmt und transparent kommuniziert werden. Die Rahmenbedingungen bestehender Sprachfördermaßnahmen sind gegebenen- falls so zu modifizieren, dass sie für (zukünftige) Auszubildende zu bewältigen sind. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingen führen dazu, dass Geflüchtete mit unsicherem Aufenthaltssta- tus Ausbildungsverhältnisse beginnen, noch bevor die sprachlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die „Nebenwirkungen“ der Ausbildungsduldung bekommen derzeit die beruflichen Schulen zu spüren. Auch innerhalb der Ausbildungsgänge werden Strategien für Auszubildende mit geringen Deutschkennt- nissen benötigt. Punktuelle Maßnahmen wie Sprachförderkurse, ausbildungsbegleitende Hilfen und eine Verlängerung der Ausbildungszeit können Ausbildungsverhältnisse stabilisieren. Längerfristig sind aber Berufsbildungskonzepte gefragt, die auf die Bedarfe heterogener Zielgruppen und auf Menschen mit nicht-linearen Bildungsverläufen angepasst werden können. Wichtig sind zum einen Angebote mit inte- grierter Sprachförderung, zum anderen Qualifizierungsangebote für unterschiedliche Lerngeschwindigkei- ten und Lebenssituationen. Modellhafte Ansätze gibt es bereits, bisher wurde jedoch noch zu wenig in die Fläche gebracht. Es besteht die Gefahr, dass diese Entwicklungen für die Auszubildenden, die momentan Unterstützung benötigen, zu spät kommen. 8. Empfehlungen 8.1. Sprachförderung vorbereitend auf die Ausbildung Vorbereitende Sprachförderung ist die beste Möglichkeit, um Ausbildungsabbrüchen bei jungen Neuzu- gewanderten vorzubeugen. Deswegen sollten alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden, die das Ziel haben, die Sprachkenntnisse zukünftiger Auszubildender zu verbessern. Dies kann mit Sommersprachkur- sen oder begleitend zu einer berufsvorbereitenden Maßnahme geschehen. Bei jungen Neuzugewanderten sollte im Rahmen der Berufsvorbereitung das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass solide Deutsch- kenntnisse für eine erfolgreiche Ausbildung und berufliche Integration entscheidend sind. 8.2. Kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen Für diejenigen, die sich bereits in gefährdeten Ausbildungsverhältnissen befinden, sind kurzfristige Maß- nahmen gefragt. Kommunale Sprachförderung sollten dort zum Einsatz kommen, wo die schulischen Sprachkurse oder anderweitig geförderte Maßnahmen den Bedarf nicht ausreichend decken können. Eine Zertifizierung des erreichten Sprachstands durch ein anerkanntes Prüfungsverfahren nach dem GER wird empfohlen, damit die Anschlussfähigkeit an weiterführende Sprachfördermöglichkeiten verbessert wird. 8.3. Netzwerkarbeit zur fachlichen Weiterentwicklung Bei der Gestaltung von Ausbildungsverhältnissen und ihren Rahmenbedingungen wirken Schulen, Betrie- be, Kammern, Verwaltung und Politik auf verschiedenen Ebenen zusammen. Erfolgreiche und tragfähige Lösungen können nur im Austausch entstehen und in gemeinsamer Verantwortung umgesetzt werden. Netzwerke am Übergang Schule-Beruf sollten die Erfahrungen mit der Integration junger Geflüchteter dafür nutzen, bestehende Formen der beruflichen Qualifizierung zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. 48 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 49 Abkürzungen AVdual Arbeitsvorbereitung Dual BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2BFS Zweijährige Berufsfachschule BiZuKi Bildungschancen und Zukunft für Kinder (Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.) BuT Bildung und Teilhabe EQ Einstiegsqualifizierung ESF Europäischer Sozialfonds EU Europäische Union GER Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen GS Grundschule IB Internationaler Bund IBZ Internationales Begegnungszentrum IK Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule Karlsruhe KLEVER Karlsruher Lernverbund LEA Landeserstaufnahme-Einrichtung LpB Landeszentrale für politische Bildung Baden Württemberg LWS Lehrerwochenstunden PH Pädagogische Hochschule SCHEFF Schulergänzende Förderung für Flüchtlinge Sek I Sekundarstufe I UMA Unbegleitete Minderjährige Ausländerinnen und Ausländer VAB-KF Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf in Kooperation mit einer Förderschule VABO Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf ohne Sprachkenntnisse VABR Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf in der Regelform VKL Vorbereitungsklasse VwV Verwaltungsvorschrift WRS Werkrealschule 50 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Herkunftsländer aus Südosteuropa 8 Abbildung 2: VKL Grundschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen 9 Abbildung 3: VKL-Grundschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Hauptherkunftsländern 9 Abbildung 4: VKL Werkrealschulen – Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsregionen 10 Abbildung 5: VKL Werkrealschulen – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Hauptherkunftsländern 11 Abbildung 6: Internationale Klasse - Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler 11 Abbildung 7: Internationale Klasse – Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Herkunftsländern 12 Abbildung 8: Umgang mit Heterogenität - sprachsensibler Unterricht 20 Abbildung 9: Vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Ausländerinnen in Karlsruhe 22 Abbildung 10: Hauptherkunftsländer von Schülerinnen und Schülern im VABO 24 Abbildung 11: Herkunftsregionen der VABO- Schülerinnen und Schüler 24 Abbildung 12: Herkunftsregionen der Schülerinnen im VABO 25 Abbildung 13: Hauptherkunftsländer ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR 27 Abbildung 14: Herkunftsregionen ausländischer Schülerinnen und Schüler im VABR 27 Abbildung 15: Schülerinnen im VABR nach Herkunftsregionen 27 Abbildung 16: Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler in der AVdual 29 Abbildung 17: Förderkonzept des Landes Baden-Württemberg für Berufliche Schulen 33 Abbildung 18: Aufenthaltsstatus von UMA und jungen Volljährigen in Karlsruher Jugendhilfeeinrichtungen 38 Abbildung 19: UMA und junge Volljährige aus Karlsruher Jugendhilfeeinrichtungen an beruflichen Schulen 39 Abbildung 20: Auszubildende UMA und junge Volljährige nach Branchen 40 Abbildung 21: Unterstützung in der Ausbildung 40 Abbildung 22: Auszubildende im Dualen System nach Staatsbürgerschaft, Schuljahr 2017/2018 41 Abbildung 23: Auszubildende mit Sprachförderbedarf an beruflichen Schulen in Karlsruhe 42 Abbildung 24: Auszubildende mit Sprachförderbedarf 42 Abbildung 25: Sprachförderbedarf nach Kompetenzbereichen 43 Dezernat 3 | Schul- und Sportamt | 51 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: VKL Standorte in Karlsruhe nach Schulart mit Anzahl VKL sowie Schülerinnen und Schülern ................................. 6 Tabelle 2: Herkunftsregionen mit Herkunftsländern ............................................................................................................. 8 Tabelle 3: Muttersprachlicher Zusatzunterricht an Karlsruher Schulen ................................................................................. 13 Tabelle 4: Kontingentstundentafel für die Vorbereitungsklassen der Grundschule ............................................................... 14 Tabelle 5: Kontingentstundentafel für die Vorbereitungsklassen der Werkrealschule ........................................................... 14 Tabelle 6: VABO-Klassen an Beruflichen Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2017/2018...................................................... 23 Tabelle 7: Schülerinnen und Schüler im VABR (öffentliche Berufsschulen und Parzival-Schule) ............................................ 26 Tabelle 8: Ausländische Schülerinnen und Schüler in VABR- und VAB-KF-Klassen im Schuljahr 2017/2018 ......................... 26 Tabelle 9: Ausländische Schülerinnen und Schüler in der AVdual ........................................................................................ 28 Tabelle 10: Praktika von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe............................................................................................ 36 52 | Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Einführung A: Allgemeinbildende Schulen 1. Statistische Daten 1.1. Grund- und Werkrealschulen mit VKL-Klassen 1.2. Internationale Klasse der Sophie-Scholl-Realschule 1.3. Herkunftsregionen und Hauptherkunftsländer 2. Rahmenbedingungen und aktuelle Situation 2.1. Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen 2.2. Ergebnisse der Befragungen 3. Externe Kooperationen 3.1. Deutschförderung des IB in den Vorbereitungsklassen für Grundschulkinder 3.2. Elterninformationskurse (IB) 3.3. Bildungsberatung (IB) an Grundschulen 3.4. Hausaufgabenbetreuung für Grundschulkinder mit Sprachförderbedarf (IB) 3.5. Elternberatung (IB ) an weiterführenden Schulen 3.6. Förderung junger Quereinsteiger ins Bildungssystem (IB) 3.7. BiZuKi (Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.) 3.8. Ferienprojekt KLEVER – Ferienbetreuung für Kinder aus Karlsruher Vorbereitungsklassen 4. Verbesserungswürdige Praxis und Empfehlungen 4.1. Vorbereitungsklassen und Ganztag 4.2. Schulwahl bei neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I 4.3. Schulische Übergänge – mehr sprachsensibler Unterricht in Regelklassen weiterführender Schulen 4.4. Wochenstundenkontingent in VKL-Grundschulen 5. Fazit B: Berufliche Schulen 1. Statistische Daten 1.1. Eingangsklassen während der Inobhutnahme 1.2. VABO-Klassen 1.3. Ausländische Schülerinnen und Schüler in VAB-Regelklassen 1.4. Ausländische Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsvorbereitung Dual 2. Situation an den VABO- und VABR-Standorten in Karlsruhe 2.1. Anmeldung und Klassensituation 2.2. Unterricht im VABO und VABR 2.3. Bedingungen an den unterschiedlichen Schulstandorten 2.4. Voraussetzungen und Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler 2.5. Unterrichtsergänzende Förderung in den Schulen 3. Sprachvermittlung und Sprachkompetenz im VABO und VABR 3.1. Erreichtes Sprachniveau nach dem VABO 3.2. Sprachniveau nach Beendigung des VABR 3.3. Kein schulischer Weg zum Sprachniveau B2 4. Außerschulische Angebote 4.1. Außerschulische Bildungs- und Beratungsangebote 4.2. Außerschulische Bildungs- und Beratungsangebote 5. Empfehlungen 5.1. Weiterführung der ergänzenden Förderung durch das Projekt SCHEFF 5.2. Weiterentwicklung von Bildungsangeboten in den Schulferien 5.3. Passgenauere Förderung durch Dokumentation und Zertifizierung von Sprachkenntnissen C: Übergänge in Ausbildung und Beruf 1. Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung 1.1. Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung ab dem VABO 1.2. Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen im Anschluss an VABO oder VABR 1.3. Berufsorientierung und Ausbildung von Geflüchteten bei der Stadt Karlsruhe 1.4. Herausforderungen für die Sprachförderung am Übergang Schule – Beruf 2. Aufnahme einer Ausbildung 2.1. Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen 2.2. Sprachkenntnisse und Bildungsabschlüsse 2.3. Übergänge in Ausbildung bei jungen Geflüchteten in der Jugendhilfe 3. Zur Situation an den beruflichen Schulen 3.1. Ausländische Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung 3.2. Sprachförderbedarf in der dualen Ausbildung 3.3. Gründe für den Sprachförderbedarf in der dualen Ausbildung 4. Unterstützungsmöglichkeiten während der dualen Ausbildung 4.1. Sprachförderung durch die beruflichen Schulen 4.2. Individuelle Unterstützung durch die Schulen 4.3. Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach §45a Aufenthaltsgesetz 4.4. Individuelle Unterstützung außerhalb der Schulen 5. Kommunale Maßnahmen 5.1. Arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit 5.2. Ergänzende Sprachförderung und ESF-Projekte 5.3. Netzwerkarbeit und Wissenstransfer 6. Bildungswege jenseits der Ausbildung 7. Zusammenfassung und Fazit 8. Empfehlungen 8.1. Sprachförderung vorbereitend auf die Ausbildung 8.2. Kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen 8.3. Netzwerkarbeit zur fachlichen Weiterentwicklung
https://www.karlsruhe.de/b2/wissenschaft_bildung/bildungsregion/bildungskoordination_neuzu/HF_sections/content/ZZnNDrcwdUZjcW/ZZnRp7CLoPswxH/Beschulung%20von%20neuzugewanderten%20Kindern%20und%20Jugendlichen%20in%20Karlsruhe%202018.pdf
Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2014 Stadt Karlsruhe Gutachterausschuss IMMOBILIENMARKTBERICHT KARLSRUHE 2014 Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 2 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 3 IMMOBILIENMARKTBERICHT KARLSRUHE 2014 Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 4 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 Herausgeber: Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe Beschluss vom 23.04.2015 Anschrift: Stadt Karlsruhe Grundstücksbewertungsstelle/Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Hebelstraße 21 76133 Karlsruhe Kundenservice: Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten, Immobilienmarktbericht Karlsruhe, Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken, Rechten an Grundstücken sowie Wohnungs-/Teileigentum, Auskunft aus der Kaufpreissammlung Telefon: 0721 133-3092 Fax: 0721 133-3093 E-Mail: gga@karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/b3/bauen/gutachterausschuss Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr Fertigungen des Immobilienmarktberichtes können bei der Geschäftsstelle zu einem Preis von 50,00 Euro (gebunden) und für 40,00 Euro (PDF-Datei) je Exemplar bestellt werden. Bilder: Titelseite © KA300 Seite 7 (die ersten drei Bilder von oben) © M. Müller-Gmelin | Stadtplanungsamt Seite 7 (erstes Bild von unten) © R. Fränkle | Presse- und Informationsamt Seite 10 © Esther Stosch | www.pixelio.de Seiten 16, 17, 18, 21, 22, 28, 33, 38, 40 © M. Müller-Gmelin | Stadtplanungsamt Seiten 23, 35, 41 © Grundstücksbewertungsstelle/Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Layout: I. Bouché | Liegenschaftsamt C. Streeck | Presse- und Informationsamt Druck: Städtische Rathausdruckerei Papier: 100 Prozent Recyclingpapier Bindung: Städtische Buchbinderei Copyright Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 5 INHALTSVERZEICHNIS 1. KARLSRUHE UND DIE REGION .................................................................................................................................. 6 2. GUTACHTERAUSSCHUSS ........................................................................................................................................... 8 3. IMMOBILIENMARKT ................................................................................................................................................ 10 3.1 Immobilienmarkt Karlsruhe – Umsätze ....................................................................................... ............................................ 10 3.2 Immobilienmarkt Karlsruhe Stadtteile – Umsätze ............................................................................ ....................................... 12 4. PREISNIVEAU UND PREISENTWICKLUNG ................................................................................................................ 14 4.1 Unbebaute Flächen ......................................................................................................... ........................................................ 15 4.1.1 Bauflächen .................................................................................................................................................................... 15 4.1.1.1 Ein-/Zweifamilienhausgrundstücke .................................................................................................................... 16 4.1.1.2 Reihenhausgrundstücke .................................................................................................................................... 17 4.1.1.3 Mehrfamilienhausgrundstücke .......................................................................................................................... 18 4.1.1.4 Gewerbegrundstücke ....................................................................................................................................... 19 4.1.1.5 Geschäfts-/Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsgrundstücke .............................................................................. 19 4.1.1.6 Rohbauland/Bauerwartungsland ....................................................................................................................... 20 4.1.1.7 Sonstige Bauflächen.......................................................................................................................................... 20 4.1.2 Flächen der Land- oder Forstwirtschaft .......................................................................................................................... 21 4.1.3 Sonstige Flächen ............................................................................................................................................................ 21 4.2 Bebaute Flächen ........................................................................................................... .......................................................... 22 4.2.1 Ein-/Zweifamilienhäuser ................................................................................................................................................. 23 4.2.2 Reihenhäuser ................................................................................................................................................................. 28 4.2.3 Mehrfamilienhäuser ....................................................................................................................................................... 33 4.2.4 Wohn- und Geschäfts-/Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsobjekte................................................................................ 35 4.2.5 Gewerbeobjekte ............................................................................................................................................................ 37 4.2.6 Sonstige bebaute Objekte.............................................................................................................................................. 37 4.3 Wohnungs- und Teileigentum ................................................................................................................................................. 38 4.3.1 Erstverkäufe von Wohnungseigentum ........................................................................................................................... 40 4.3.2 Weiterverkäufe von Wohnungseigentum....................................................................................................................... 41 4.3.3 Erstverkäufe von umgewandelten Mietwohnungen....................................................................................................... 46 4.3.4 Teileigentum.................................................................................................................................................................. 46 5. ERFORDERLICHE DATEN FÜR DIE WERTERMITTLUNG ............................................................................................ 47 5.1 Bodenrichtwerte ........................................................................................................... .......................................................... 47 5.2 Indexreihen ............................................................................................................... ............................................................. 48 5.2.1 Bodenpreisindexreihen .................................................................................................................................................. 48 5.2.2 Indexreihen für Wohungseigentum ............................................................................................................................... 50 5.3 Umrechnungskoeffizienten (URK) ............................................................................................ ............................................... 51 5.3.1 URK – Wertrelevante Geschossflächenzahl .................................................................................................................... 51 5.3.2 URK – Berücksichtigung abweichender Grundstücksgrössen beim Bodenwert von Ein-/Zweifamilienhäusern ................ 52 5.3.3 URK – Berücksichtigung abweichender Lage ................................................................................................................. 52 5.4 Orientierungswerte Gesamtnutzungsdauer..................................................................................... ........................................ 53 5.5 Modell wirtschaftliche Restnutzungsdauer .................................................................................. ........................................... 54 5.6 Liegenschaftszinssätze und Ertragsfaktoren ........................................................................................................................... 56 5.7 Sachwertfaktoren ................................................................................................................................................................... 58 5.7.1 Sachwertfaktoren für Ein-/Zweifamilienhäuser............................................................................................................... 59 5.7.2 Sachwertfaktoren für Reihenhäuser ............................................................................................................................... 61 5.8 Wertfaktoren zur Ermittlung der Bodenwertanteile für Erbbaurechte .................................................................................... 63 5.8.1 Wertfaktoren für Erbbaurechte des individuellen Wohnungsbaus .................................................................................. 64 6. WEITERE GRUNDSTÜCKSMARKTINFORMATIONEN ................................................................................................. 65 6.1 Immobilienmarkt in grossen deutschen Städten ..................................................................................................................... 65 6.2 Prognose Immobilienmarkt Karlsruhe ........................................................................................ ............................................. 66 6.3 Mietdaten ................................................................................................................. .............................................................. 67 6.3.1 Karlsruher Mietspiegel 2015 .......................................................................................................................................... 67 6.3.2 Mietpreisspektrum Büromieten ...................................................................................................................................... 68 NOTIZEN ....................................................................................................................................................................... 69 IMPRESSUM .................................................................................................................................................................. 71 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 6 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 1. KARLSRUHE UND DIE REGION Karlsruhe feiert den 300. Jahrestag seiner Gründung Am 17. Juni 1715 legte Markgraf Karl Wilhelm den Grundstein zu seinem neuen Schloss. Es entstand eine Stadt mit dem charakteristischen Fächergrundriss. Heute ist Karlsruhe ein Zentrum der prosperierenden Region am Oberrhein. Karlsruhe liegt im Rheintal in einer geographisch sehr günstigen Position und ist als zweitgrößte Stadt Baden- Württembergs Zentrum der Region Mittlerer Oberrhein. Die Kommunen am Oberrhein mit dem Oberzentrum Karlsruhe haben sich freiwillig zur TechnologieRegion Karlsruhe zusammengeschlossen. Die TechnologieRegion Karlsruhe ist einer der erfolgreichsten Wirtschaftsstandorte Europas, der im internationalen Vergleich seit Jahren regelmäßig auf den vorderen Plätzen zu finden ist. Durch die zentrale Lage im Südwesten Deutschlands sind Frankfurt, Stuttgart und München ebenso schnell erreichbar wie Straßburg und Basel. Der Zuwachs innovativer Unternehmen in der TechnologieRegion Karlsruhe liegt weit über dem Bundesdurchschnitt. Das dichte Netz an Forschungseinrichtungen mit dem Karlsruhe Institute of Technology (KIT) und vielen anderen Einrichtungen, die den Innovationsprozess von Unternehmen beschleunigen, verbunden mit einer verlässlichen Kommunalpolitik weisen Karlsruhe als Stadt mit hohen Zukunftschancen aus. Die Bertelsmann Stiftung ordnet in ihrem „Wegweiser Kommune“ Karlsruhe den prosperierenden Wirtschaftszentren Deutschlands zu. Hier zeichnet sich Karlsruhe insbesondere wegen bedeutender Bildungs- und Verwaltungseinrichtungen aus. Charakteristisch für diese Zentren sind vor allem das starke Arbeitsplatzwachstum, die große Zahl an hochwertigen Arbeitsplätzen und ein hohes Steueraufkommen. Karlsruhe zählt zu den führenden Kongressstädten der Bun- desrepublik. Mit der architektonisch und funktional herausra- genden Messe Karlsruhe steht ein leistungsfähiger Messe- komplex von 52.000 Quadratmeter für Messen und Großver- anstaltungen aller Art zur Verfügung. KENNZAHLEN ZU KARLSRUHE Wohnberechtigte Bevölkerung in Karlsruhe circa 316.000 Einwohner der Region Karlsruhe | Raum PAMINA circa 1,6 Mio. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Karlsruhe circa 165.100 Flächen in km² davon 173,46 Bebaute Fläche 27 % Verkehrsfläche 13 % Gewässer, Landwirtschafts-, Grün- und Waldflächen etc. 60 % Höhenlage über NHN 100 – 323 m Das regionale und weit ausgebaute ÖPNV-Netz von Karlsruhe ist europaweit vorbildlich. Die Nähe zu Schwarzwald, Elsass und Pfalz und innerhalb der Stadt gelegene Erholungsgebiete sichern Lebensqualität, Kreativität und Wirtschaftsklima. Mit dem Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) verfügt Karlsruhe über eine weltweit einzigartige Kulturinstitution, deren Betätigungsfeld sich an der Schnittstelle von Wissenschaft und Kunst bewegt. Hochkarätige und international bedeutende Sammlungen werden in den Museen der Stadt ausgestellt. Über 90 öffentliche und private allgemeinbildende Schulen, 12 öffentliche und zahlreiche private berufliche Schulen, neun Hochschulen und diverse Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen bis hin zu internationalen Schulen bilden den Karlsruher Nachwuchs fundiert aus. Überall in der Stadt finden sich grüne Oasen – Wohltat und Erholung für Geist und Seele. Mit ausgedehnten, teilweise bis an das Stadtgebiet heranreichenden Waldgebieten sowie zahlreichen Parks und Grünanlagen kann man Karlsruhe auf grünen Wegen durchqueren. Die Verbindung von Natur, Hightech, Kultur und badischer Lebensqualität ist hier einzigartig. Quelle: Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 7 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 8 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 2. GUTACHTERAUSSCHUSS Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse bei den Gemeinden gebildet. Die Gutachterausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern, die in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein sollen. Wesentliche gesetzliche Grundlage hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg. Aufgaben des Gutachterausschusses oder seiner Geschäftsstelle sind insbesondere die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten (durchschnittliche Lagewerte für den Boden) und die Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten: 1. Kapitalisierungszinssätze, mit denen die Verkehrswerte von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (Liegenschaftszinssätze), für die verschiedenen Grundstücksarten, insbesondere, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, 2. Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt (Sachwertfaktoren), insbesondere für die Grundstücksarten Ein-/Zweifamilienhäuser, 3. Umrechnungskoeffizienten für das Wertverhältnis von sonst gleichartigen Grundstücken, beispielsweise bei unterschiedlichem Maß der baulichen Nutzung und 4. Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke, insbesondere bezogen auf eine Raum- oder Flächeneinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktor) oder auf den nachhaltig erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor). Der Gutachterausschuss erstattet nach § 193 des Baugesetzbuches Gutachten auf Antrag von Behörden, Eigentümern, ihnen gleichstehenden Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigten sowie Gerichten und den Justizbehörden. Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag (zum Beispiel Kauf, Tausch, Schenkung), durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, von den beurkundenden Stellen dem Gutachterausschuss in Abschrift zu übersenden. Als Kauffall wird in der Regel jeder Eigentumswechsel eines Grundstücks (einer Teilfläche) oder die erstmalige oder die erneute Bestellung eines Erbbaurechts erfasst. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wertet die Unterlagen aus und erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte und – im Rahmen des berechtigten Interesses – aus der Kaufpreissammlung. Hierbei werden Vergleichsfälle, die mit dem vom Antragsteller beschriebenen Bewertungsobjekt möglichst vergleichbar sind, unter Beachtung datenschutzrechtlicher Zulässigkeit mitgeteilt. Damit soll der Immobilienmarkt auch für den einzelnen Bürger transparent gemacht werden. Der Gutachterausschuss kann mündliche oder schriftliche Auskünfte von Sachverständigen und von Personen (zum Beispiel Eigentümern, Verkäufer, Käufer, Mieterinnen) einholen, die Angaben über das Grundstück und über ein Grundstück, das zum Vergleich herangezogen werden soll, machen können. Er kann verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreis- sammlung und zur Begutachtung notwendigen Unterlagen vorlegen. Der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks haben zu dulden, dass Grundstücke zur Auswertung von Kaufpreisen und zur Vorbereitung von Gutachten betreten werden. Wohnungen dürfen nur mit Zustimmung der Wohnungsinhaber betreten werden. Bodenrichtwerte sowie sonstige Grundstücksmarktdaten können im Einzelfall die sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen. PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten Immobilienmarktbericht Karlsruhe Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken, Rechten an Grundstücken sowie Wohnungs-/Teileigentum Auskunft aus der Kaufpreissammlung Für die Besetzung des Gutachterausschusses im Einzelfall gilt § 5 Gutachterausschussverordnung: (1) Bei der Erstattung von Gutachten und bei der Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne des § 193 Abs. 5 BauGB wird der Gutachterausschuss in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Besondere Sachverständige kann der Vorsitzende nach Anhörung des Antragstellers zuziehen. (2) Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten wird der Gutachterausschuss in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Gutachtern tätig; hierbei muss einer der Gutachter ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sein. (3) Der Vorsitzende bestimmt die Gutachter, die im Einzelfall tätig werden. Hierbei ist die besondere Sachkunde der Gutachter zu berücksichtigen. Der Gutachterausschuss wird vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe auf die Dauer von vier Jahren bestellt Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 9 MITGLIEDER DES GUTACHTERAUSSCHUSSES (FÜR DIE ZEIT VOM 20. DEZEMBER 2013 BIS 19. DEZEMBER 2017) VORSITZENDER Dr.-Ing. Michael Mürle Leiter der Grundstücksbewertungsstelle/Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Karlsruhe STELLVERTRETER UND EHRENAMTLICHE GUTACHTER Wolfgang Karcher | Dipl.-Ing. (FH) Stadtobervermessungsrat a. D. Achim Kellner | Dipl.-Volkswirt Sachverständiger für Grundstücks- und Gebäudebewertungen Siegfried Lenz | Dipl.-Verw. Wirt (FH) Geschäftsführer in der Wohnungswirtschaft i. R. Dr. Gerhard Leute Dipl.-Ing., von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden sowie Mieten und Pachten Reinhard Linder | Dipl.-Ing. (FH) Bauoberamtsrat a. D. , Architekt Eberhard Meier | Dipl.-Fin. Wirt (FH) Sachverständiger (Diplom VWA Freiburg) Werner Wenzel | Dipl.-Ing. (FH) Stellvertretender Leiter der Grundstücksbewertungsstelle/Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Karlsruhe EHRENAMTLICHE GUTACHTERINNEN UND GUTACHTER Michael Doldt | Dipl.-Ing. Architekt, von der Architekten- und Stadtplankammer Hessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (nach DIN EN ISO / IEC 17024) Sabine Fiedler | Dipl.-Ing. (Architektur) Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Sandra Focic´Lips | Dipl.-Ing. Architektin, von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Thomas Gaitzsch | Dipl.-Ing. (FH) Architekt, von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (Sprengnetter Zert), Schwerpunkt Verkehrs-/Marktwertermittlung ein- schließlich Bewertungen für finanzwirtschaftliche Zwecke Rüdiger Huck | Dipl.-Ing. (FH) Vermessungsingenieur Christine Hug | Dipl.-Ing. Architektin, von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Sabine Kampermann | Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurin Prof. Dr. David Lorenz FRICS (Fellow of the Royal Institution of Chartered Surveyors) Professor für Immobilienwertermittlung und Nachhaltigkeit, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Werner Loser | Dipl.-Sparkassenbetriebswirt Abteilungsdirektor Veit-Christian Lutz Von der IHK Nordschwarzwald öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten, Immobilienwirt (Diplom VWA) Andreas Nasedy | Dipl.-Ing. Freier Architekt, von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Ingeborg Riefle | Dipl.-Ing. Architektin, MRICS (Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors), Dipl.- Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten, Dipl.-Immobilienökonomin (ADI) Arne Uhl | Dipl.-Ing. (FH) Von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten und für Schäden an Gebäuden sowie für Beleihungswertermittlung Marc-Simon Vetter | Dipl.-Ing. Vermessungsingenieur VERTRETUNG DER FINANZÄMTER UND EHRENAMTLICHE GUTACHTERINNEN/GUTACHTER BEI BODENRICHTWERTERMITTLUNGEN Michael Sawallisch | Dipl.-Ing.(FH) Technischer Angestellter, Bauingenieur, Bausachverständiger für Bewertungsfragen Gerhard Fritzsche Steueramtsinspektor Susanne Schwechheimer | Dipl.-Fin. Wirt (FH) Steueroberinspektorin Daniela Zimmermann SteueramtsinspektorinAu sd ruc k n ich t a uto ris ier t 10 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 3. IMMOBILIENMARKT 3.1 IMMOBILIENMARKT KARLSRUHE – UMSÄTZE Deutlicher Rückgang der Kauffälle und des Wertumsatzes Die Anzahl der Kauffälle ist um 21 Prozent gesunken. Dies entspricht einem historischen Tiefstand. Letztmals war die Anzahl der Kauffälle Mitte der achtziger Jahre niedriger. Der Wertumsatz ging um 20 Prozent zurück. Erneut weist der Karlsruher Immobilienmarkt weniger Verkäufe (21 Prozent) als im Vorjahr auf. Diese Entwicklung ist in allen Teilmärkten zu beobachten. Insbesondere der Teilmarkt Wohnungs- und Teileigentum mit minus 27 Prozent ist hiervon betroffen. Der Wertumsatz fiel insgesamt um 20 Prozent, insbesondere beim Teilmarkt bebauter Grundstücke um 28 Prozent. Der Teilmarkt Wohnungs- und Teileigentum fiel um 21 Prozent. In der Südstadt zum Beispiel von 57,82 Millionen Euro mit 357 Kauffällen auf 39,79 Millionen Euro mit 192 Kauffällen. Wobei beim Teilmarkt unbebauter Grundstücke ein deutlicher Anstieg von 69 auf 103 Millionen Euro Wertumsatz zu verzeichnen ist. Anzahl der Kauffälle 377 391 420 369 333 2.479 2.457 2.282 2.194 1.587 738 756 682 624 590 3.594 3.604 3.384 3.187 2.510 0 1.000 2.000 3.000 4.000 2010 2011 2012 2013 2014 Unbebaute Grundstücke Wohungs- und Teileigentum Bebaute Grundstücke Kauffälle insgesamt Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 11 Wertumsatz Flächenumsatz 65 82 84 69 103 293 332 315 329 261 585 477 569 538 388 943 891 968 936 752 0 200 400 600 800 1.000 2010 2011 2012 2013 2014 Unbebaute Grundstücke Wohungs- und Teileigentum Bebaute Grundstücke Kauffälle insgesamt 47 82 47 58 65 50 70 60 58 41 0 50 100 150 200 250 2010 2011 2012 2013 2014 Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 12 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 3.2 IMMOBILIENMARKT KARLSRUHE STADTTEILE – UMSÄTZE STADTTEILE BAUFLÄCHEN BEBAUTE GRUNDSTÜCKE WOHNUNGS-/TEILEIGENTUM Anzahl Kauffälle Wertumsatz Millionen Euro Anzahl Kauffälle Wertumsatz Millionen Euro Anzahl Kauffälle Wertumsatz Millionen Euro Innenstadt-Ost 0 * 8 13,97 42 4,08 Innenstadt-West 5 2,59 15 23,53 42 7,59 Südstadt 6 12,53 24 42,52 192 39,79 Südweststadt 1 * 19 28,48 141 27,42 Weststadt 1 * 20 19,95 177 30,22 Nordweststadt 16 2,13 30 14,21 26 3,48 Oststadt 11 10,16 18 22,25 53 7,60 Mühlburg 13 5,07 12 8,92 91 14,21 Daxlanden 2 * 24 7,45 20 3,47 Knielingen 8 1,56 27 12,00 27 4,98 Grünwinkel 7 4,23 37 16,20 33 4,27 Oberreut 0 * 3 * 59 7,72 Beiertheim-Bulach 5 2,97 15 6,61 52 10,05 Weiherfeld-Dammerstock 0 * 5 1,96 27 3,72 Rüppurr 4 0,78 32 15,21 26 3,82 Waldstadt 3 * 26 9,86 82 13,05 Rintheim 2 * 11 3,85 10 1,25 Hagsfeld 7 1,17 15 5,67 32 4,70 Alt Durlach mit Dornwald- Untermühl** 6 0,93 21 9,24 125 20,95 Durlach Hanggebiet mit Bergwald** 5 2,73 30 26,48 50 7,29 Durlach-Aue mit Lohn-Lissen** 2 * 15 6,34 44 7,39 Durlach-Killisfeld** 1 * 7 12,62 2 * Grötzingen 9 0,72 28 15,46 31 4,31 Stupferich 16 2,62 12 4,18 5 0,74 Hohenwettersbach 12 1,31 17 6,37 21 3,13 Wolfartsweier 5 0,72 9 2,68 18 2,43 Grünwettersbach 10 0,97 19 5,94 2 * Palmbach 5 1,12 6 2,17 4 0,66 Neureut 16 3,67 50 20,57 117 14,66 Nordstadt 8 35,43 6 7,36 40 6,92 *Keine Angabe möglich, **Durlach mit Stadtvierteln Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 13 Übersicht Stadtteile Karlsruhe Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 14 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 4. PREISNIVEAU UND PREISENTWICKLUNG Datengrundlage für den Immobilienmarktbericht ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für den Bereich des Stadtgebietes Karlsruhe. Berücksichtigt wurden nur Kauffälle, bei denen angenommen werden kann, dass sie nicht durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst worden sind. Eine Beeinflussung durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse kann angenommen werden, wenn Kaufpreise oder andere Daten erheblich von Kaufpreisen und anderen Daten in vergleichbaren Fällen abweichen. Folgende Teilmärkte konnten aufgrund einer ausreichenden Anzahl geeigneter Kauffälle detailliert untersucht und Vergleichsfaktoren ermittelt werden: Ein-/Zweifamilienhäuser Reihenhäuser Erstverkäufe von Wohnungseigentum Weiterverkäufe von Wohnungseigentum Vergleichsfaktoren gemäß § 193 Abs. 5 Ziffer 4 BauGB sollen der Ermittlung von Vergleichswerten für bebaute Grundstücke dienen. Sie werden mit Hilfe statistischer Auswerteverfahren beziehungsweise nach Grundsätzen des Vergleichswertverfahrens ermittelt und als Durchschnittswert in Euro je Quadratmeter Wohnfläche angegeben. Für folgende Teilmärkte konnten unter Berücksichtigung des Datenmaterials durchschnittliche Bodenrichtwertniveaus/ Wohnflächenpreise ermittelt werden: Unbebaute Ein-/Zweifamilienhausgrundstücke Unbebaute Reihenhausgrundstücke Unbebaute Mehrfamilienhausgrundstücke Mehrfamilienhäuser Durchschnittliche Bodenrichtwertniveaus/Wohnflächen- preise liefern einen generalisiert charakteristischen Anhalt für die Wertverhältnisse der jeweiligen Teilmärkte. Zur Verbesserung der Ergebnisse wurden auch Kaufpreise aus den Vorjahren herangezogen. Vergleichbar detaillierte Auswertungen über beispielsweise Unbebaute Gewerbe- und Geschäftsgrundstücke Teileigentum Geschäftshäuser, Bürogebäude Lager-, Produktionsgebäude sowie sonstige gewerblichen Gebäude sind aufgrund des geringen und sehr inhomogenen Kaufpreismaterials nicht möglich. Lagequalität Der Gutachterausschuss hat in einer Projektarbeit innerhalb von zwei Jahren die neuen Lageklassen bestimmt. Diese Lagequalitäten wurden vornehmlich zur Ermittlung der Bodenrichtwerte erarbeitet. Für die neue Einteilung der Lageklassen gehen Sie bitte auf die nachfolgend angegebene Internetseite des Gutachterausschusses in Karlsruhe: www.karlsruhe.de/b3/bauen/gutachterausschuss und dort klicken Sie in die linke Navigationsleiste auf die Rubrik Lagequalität. Dort können Sie die gesamte Karte des Lagewertverfahrens einsehen. Dabei ist die hochwertigste Lage mit der Schlüsselzahl 9 (rot) abgebildet. Die weiteren Lageklassen sind 7 (grün), 5 (blau) und 3 (orange). Nachfolgend ist ein Kartenausschnitt daraus abgebildet: Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 15 4.1 UNBEBAUTE FLÄCHEN TEILMART IM ÜBERBLICK ANZAHL WERTUMSATZ MILLIONEN EURO FLÄCHENUMSATZ ha 4.1.1 Bauflächen 186 97,447 34,131 4.1.2 Flächen der Land-/Forstwirtschaft 87 0,547 12,923 4.1.3 Sonstige Flächen 60 4,682 17,931 Summe 333 102,676 64,985 4.1.1 BAUFLÄCHEN Die Zuordnung der im Berichtsjahr der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zugegangenen Verträge über unbebaute Grundstücke erfolgte unter Berücksichtigung der in § 5 der Immobilienwertermittlungs- verordnung verwendeten Begriffsbestimmungen für den Grundstückszustand. Kauffälle Baureifes Land Wohnen TEILMART IM ÜBERBLICK ANZAHL WERTUMSATZ MILLIONEN EURO FLÄCHENUMSATZ ha 4.1.1.1 Ein-/Zweifamilienhausgrundstücke 92 17,940 4,646 4.1.1.2 Reihenhausgrundstücke 24 2,506 0,695 4.1.1.3 Mehrfamilienhausgrundstücke 19 10,043 2,427 4.1.1.4 Gewerbegrundstücke 19 7,558 5,934 4.1.1.5 Geschäfts-/Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsgrundstücke 13 22,567 7,078 4.1.1.6 Rohbau-/Bauerwartungsland 12 35,947 13,009 4.1.1.7 Sonstige Bauflächen 7 0,886 0,342 Summe 186 97,447 34,131 Bei den einzelnen Teilmärkten Ein-/Zweifamilienhaus, Reihenhaus- und Mehrfamilienhausgrundstücke kennzeichnen die dargestellten Kaufpreise der ausgewerteten Kauffälle (siehe Merkmale), das Marktverhalten im Berichtszeitraum. Die dargestellten Preise sind nicht zur Wertermittlung geeignet, da sie sich auf Grundstücke mit unterschiedlichen Zustandsmerkmalen beziehen. Sie stellen lediglich die Gruppe marktgängiger Immobilien dar, die dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr zuzuordnen sind. Sie geben einen Überblick der Spannen der gezahlten Preise. Zur Wertermittlung dienen insbesondere Vergleichspreise, Vergleichsfaktoren, Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten (Kapitel 5). 127 123 188 118 92 22 50 27 22 2426 24 16 26 19 0 50 100 150 200 2010 2011 2012 2013 2014 Ein-/Zweifamilienhausgrundstücke Reihenhausgrundstücke Mehrfamilienhausgrundstücke Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 16 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 4.1.1.1 EIN-/ZWEIFAMILIENHAUSGRUNDSTÜCKE Nochmals weniger Vertragsabschlüsse bei Ein-/ Zweifamilienhausgrundstücken Im Jahr 2014 sind mit 92 Kauffällen rund 22 Prozent weniger Vertragsabschlüsse als im Vorjahr mit 118 Kauffällen festzustellen. Beim individuellen Wohnungsbau (Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) besteht keine Abhängigkeit vom Maß der baulichen Nutzung (wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ), siehe dazu Kapitel 5.3.1). Deshalb sind die dargestellten Kaufpreise nicht auf eine bestimmte WGFZ bezogen. MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE DES JAHRES 2014 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Euro/m² ebf * 290 – 710 380 – 690 * Preis in Euro * 100.000 – 400.000 160.000 – 400.000 * Anzahl 1 26 14 2 Fläche in m² * 250 – 1.060 390 – 820 * Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte – mit Ausnahme der Anzahl – gerundet; * = keine Angabe möglich DURCHSCHNITTLICHES BODENRICHTWERTNIVEAU ZUM STICHTAG 31. DEZEMBER 2013 Grundstückstyp Mäßige Lage Euro/m² Mittlere Lage Euro/m² Gute Lage Euro/m² Sehr gute Lage Euro/m² Ein-/Zweifamilienhausgrundstücke (ebf) 290 260 – 310 370 250 – 440 440 380 – 540 590 540 – 630 ebf = erschließungsbeitragsfrei nach BauGB und KAG TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 50 Begründung von Erbbaurechten 0 Verkauf von Erbbaugrundstücken an die Erbbauberechtigten 25 Sonstige beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 17 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 17,940 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 4,646 ha 92 Ausgewertete Kauffälle 43 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 17 4.1.1.2 REIHENHAUSGRUNDSTÜCKE 270 m² großes Grundstück kostet 124.000 Euro Im Jahr 2014 wurden Reihenhausgrundstücke mit einer Fläche von rund 270 m² zu einem durchschnittlichen Kaufpreis von rund 460 Euro/m² veräußert. Beim individuellen Wohnungsbau (Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) besteht keine Abhängigkeit vom Maß der baulichen Nutzung (WGFZ). Deshalb sind die dargestellten Kaufpreise nicht auf eine bestimmte WGFZ bezogen. MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE DES JAHRES 2014 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Euro/m² ebf 340 – 660 * Preis in Euro 105.000 – 165.000 * Anzahl – 8 3 – Fläche in m² 230 – 500 * Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte – mit Ausnahme der Anzahl – gerundet; * = keine Angabe möglich DURCHSCHNITTLICHES BODENRICHTWERTNIVEAU ZUM STICHTAG 31.12.2013 Grundstückstyp Mäßige Lage Euro/m² Mittlere Lage Euro/m² Gute Lage Euro/m² Sehr gute Lage Euro/m² Reihenhausgrundstück (ebf) – 410 340 – 460 430 340 – 490 – ebf = erschließungsbeitragsfrei nach BauGB und KAG TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 11 Begründung von Erbbaurechten 1 Verkauf von Erbbaugrundstücken an die Erbbauberechtigten 11 Sonstige beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 1 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 2,506 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 0,695 ha 24 Ausgewertete Kauffälle 11 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 18 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 4.1.1.3 MEHRFAMILIENHAUSGRUNDSTÜCKE Rückgang der Kauffälle Obgleich auch in diesem Teilmarkt eine rückläufige Entwicklung der Kauffallanzahl um 27 Prozent zu verzeichnen ist, haben Wert- und Flächenumsatz leicht zugelegt. Da eine Abhängigkeit vom Maß der baulichen Nutzung (WGFZ) besteht, sind die dargestellten durchschnittlich Bodenrichtwerte auf eine WGFZ von 1,0 bezogen. Hierzu wurden die für Karlsruhe ermittelten WGFZ-Umrechnungs- koeffizienten verwendet. Der Teilmarkt der Mehrfamilienhausgrundstücke wurde in der Vergangenheit immer deutlicher durch eine Nutzung mit Wohn- beziehungsweise Teileigentum als durch eine Mietwohnnutzung bestimmt. Deshalb sind hier die Bodenrichtwerte, ab dem Stichtag 31. Dezember 2013, an einer ETW-Nutzung orientiert. Für bebaute Mietwohngrundstücke kann üblicherweise von einem Abschlag auf den durchschnittlichen Bodenrichtwert von bis zu 30 Prozent ausgegangen werden. In begründeten Einzelfällen können auch höhere Abschläge erforderlich sein. MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE DES JAHRES 2014 Merkmal Mäßige Lage Mittlere / Gute Lage Sehr gute Lage Euro/m² ebf 290 – 1.220 Preis in Euro 160.000 – 1.150.000 Anzahl – 5 – Fläche in m² 430 – 1.630 WGFZ 0,90 – 2,30 Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte – mit Ausnahme der Anzahl – gerundet; * = keine Angabe möglich DURCHSCHNITTLICHES BODENRICHTWERTNIVEAU ZUM STICHTAG 31.12.2013 Grundstückstyp Mäßige Lage Euro/m² Mittlere Lage Euro/m² Gute Lage Euro/m² Sehr gute Lage Euro/m² Mehrfamilienhausgrundstück (ebf) WGFZ 1,0 320 290 – 350 430 350 – 490 490 440 – 530 530 520 – 540 ebf = erschließungsbeitragsfrei nach BauGB und KAG TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 12 Begründung von Erbbaurechten 0 Verkauf von Erbbaugrundstücken an die Erbbauberechtigten 3 Sonstige beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 4 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 10,043 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 2,427 ha 19 Ausgewertete Kauffälle 5 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 19 4.1.1.4 GEWERBEGRUNDSTÜCKE MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE DES JAHRES 2014 Merkmal Euro/m² ebf 50 – 180 Preis in Euro 15.000 – 950.000 Anzahl 4 Fläche in m² 330 – 5.280 WGFZ 1,60 – 3,00 Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte – mit Ausnahme der Anzahl – gerundet; * = keine Angabe möglich 4.1.1.5 GESCHÄFTS-/BÜRO-/VERWALTUNGS-/DIENSTLEISTUNGSGRUNDSTÜCKE MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE DES JAHRES 2014 Merkmal Euro/m² ebf 390 – 2.530 Preis in Euro 890.000 – 5.000.000 Anzahl 9 Fläche in m² 530 – 12.840 WGFZ 2,40 – 5,00 Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte – mit Ausnahme der Anzahl – gerundet; * = keine Angabe möglich TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 8 Begründung von Erbbaurechten 3 Verkauf von Erbbaugrundstücken an die Erbbauberechtigten 1 Sonstige beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 7 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 7,558 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 5,934 ha 19 Ausgewertete Kauffälle 4 TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 10 Begründung von Erbbaurechten 1 Verkauf von Erbbaugrundstücken an die Erbbauberechtigten 1 Sonstige beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 1 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 22,567 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 7,078 ha 13 Ausgewertete Kauffälle 9 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 20 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 4.1.1.6 ROHBAULAND/BAUERWARTUNGSLAND Hierbei handelt es sich sowohl um geplante Wohnbauflächen als auch um geplante gewerbliche Bauflächen. MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE DES JAHRES 2014 Merkmal Euro/m² ebf 10 – 100 Preis in Euro 2.500 – 85.000 Anzahl 9 Fläche in m² 220 – 1.800 Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte – mit Ausnahme der Anzahl – gerundet; * = keine Angabe möglich 4.1.1.7 SONSTIGE BAUFLÄCHEN Sonstige Bauflächen sind unter anderem Flächen für Wochenend-/Gartenhausgebiete, Garagen-/Stellplatznutzung und Sondergebiete für soziale Einrichtungen. TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 10 Begründung von Erbbaurechten 0 Verkauf von Erbbaugrundstücken an die Erbbauberechtigten 0 Sonstige beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 2 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 35,947 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 13,009 ha 12 Ausgewertete Kauffälle 9 TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 3 Begründung von Erbbaurechten 0 Verkauf von Erbbaugrundstücken an die Erbbauberechtigten 1 Sonstige beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 3 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 0,886 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 0,342 ha 7 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 21 4.1.2 FLÄCHEN DER LAND- ODER FORSTWIRTSCHAFT Preise auf Vorjahresniveau Im Jahr 2014 lag der durchschnittliche Kaufpreis bei den ausgewerteten Kauffällen (65) bei rund 4,10 Euro/m². Der vergleichbare Wert für 2013 lag bei rund 4,00 Euro/m². Flächen der Land- oder Forstwirtschaft sind Flächen, die ohne Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land zu sein, land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind. In diesen Kauffällen sind keine begünstigten Grundstücke (zum Beispiel Ortsnähe, besondere Lage) der Land- und Forstwirtschaft enthalten. Diese wurden überwiegend in einer Spanne von 5 bis 13 Euro/m² gehandelt. MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE DES JAHRES 2014 Merkmal alle Lagen Mittel Euro/m² 4,10 Spanne in Euro 0,90 – 12,50 Preis in Euro 500 – 19.000 Anzahl 65 Fläche in m² 120 – 6.200 4.1.3 SONSTIGE FLÄCHEN Sonstige Flächen sind unter anderem Flächen für Verkehrseinrichtungen, Ver-/Entsorgungseinrichtungen, Dauerkleingärten und Sportanlagen. TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 78 Beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 9 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 0,547 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 12,923 ha 87 Ausgewertete Kauffälle 65 TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 49 Sonstige beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 11 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 4,682 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 17,931 ha 60 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 22 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 4.2 BEBAUTE FLÄCHEN TEILMART IM ÜBERBLICK ANZAHL WERTUMSATZ MILLIONEN EURO FLÄCHENUMSATZ ha 4.2.1 Ein-/Zweifamilienhäuser 309 138,841 20,252 4.2.2 Reihenhäuser 104 34,144 2,788 4.2.3 Mehrfamilienhäuser 72 74,009 4,002 4.2.4 Wohn- und Geschäfts-/Büro-/Verwaltungs-/ Dienstleistungsobjekte 77 119,144 8,677 4.2.5 Gewerbeobjekte 14 15,391 4,622 4.2.6 Sonstige bebaute Grundstücke 14 6,702 0,325 Summe 590 388,231 40,666 Rückläufige Umsatzzahlen in fast allen Teilmärkten Die Rückgänge in den Umsatzzahlen betreffen insbesondere die Teilmärkte Reihenhäuser, Gewerbeobjekte, Wohn- und Geschäfts-/Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsobjekte und Sonstige bebaute Grundstücke. Die Kaufpreise im Kapitel 4.2 enthalten den Gebäude- und den Bodenwertanteil. In den Baujahrsklassen sind auch Objekte älterer Ursprungsbaujahre enthalten, deren Merkmale aufgrund von Instandsetzungen und Modernisierungen der jeweiligen Baujahrsklasse entsprechen. Kauffälle von bebauten Grundstücken 365 348 316 316 309 190 200 170 136 104 63 76 70 56 72 0 100 200 300 400 2010 2011 2012 2013 2014 Ein-/Zweifamilienhäuser Reihenhäuser Mehrfamilienhäuser Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 23 4.2.1 EIN-/ZWEIFAMILIENHÄUSER 480.000 Euro für ein gebrauchtes Ein-/Zweifamilienhaus Für ein Ein-/Zweifamilienhaus des Baujahres 1962 und einer Lage mit der Bodenrichtwerthöhe von 440 Euro/m² müssen typischer Weise circa 480.000 Euro bezahlt werden. Dafür erhält man im Schnitt 190 m² Wohnfläche auf einem 610 m² großem Grundstück. PREISENTWICKLUNG IM JAHR 2014 WEITERVERKÄUFE Legende um +- 0 % | um + 5 % | um - 5 % | um + 10 % | um - 10 % * = Keine Preisentwicklung darstellbar Die Umsätze bei dem Teilmarkt Ein-/Zweifamilienhäuser bewegen sich ungefähr auf dem Niveau von 2013. TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 237 Beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 72 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 138,841 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 20,252 ha 309 Ausgewertete Kauffälle 137 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 24 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 Die Verteilung der Kaufpreise der ausgewerteten Kauffälle ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Die Mehrzahl der Kaufpreise liegt im Bereich der Kaufpreisklassen von 150.000 – 850.000 Euro. Häufigkeitsverteilung QUALITÄTSPARAMETER Merkmal Normierter Kaufpreis (Euro) Anzahl der Kauffälle Mittelwert Minimum Maximum 137 501.239 120.000 1.850.000 Empirische Standardabweichung Einzelwert Empirischer Variationskoeffizient 293.908 0,586 Erläuterungen Normierter Kaufpreis Bei normierten Kaufpreisen sind die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Mittelwert Das arithmetische Mittel, häufig auch nur Mittelwert genannt, ist das gebräuchlichste Maß für die Angabe des Ergebnisses einer Stichprobe von Vergleichspreisen. Empirische Standardabweichung Einzelwert Die empirische Standardabweichung ist ein Maß für die Streubreite der einzelnen Kaufpreise um deren Mittelwert. Wählt man für das zweiseitige Intervall ausgehend vom Mittelwert jeweils die Standardabweichung, so liegen darin nach der Normalverteilung rund 68 % der Kaufpreise. Dies gilt auch dann, wenn Normalverteilung auf Grundlage der Stichprobe vorliegt. Empirischer Variationskoeffizient Als empirischer Variationskoeffizient wird die relative empirische Standardabweichung bezeichnet, das heißt der Quotient aus der empirischen Standardabweichung und dem Mittelwert. 3 13 26 32 25 11 9 7 4 2 4 1 0 5 10 15 20 25 30 35 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000 1.100.000 1.200.000 1.300.000 1.400.000 1.500.000 1.600.000 1.700.000 1.800.000 1.900.000 absolute Häufigkeiten der Kaufpreise Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 25 Vergleichsfaktoren für Ein-/Zweifamilienhäuser Die Vergleichsfaktoren wurden aus Kaufpreisen von typischen Ein-/Zweifamilienhäusern als wahrscheinlichste Schätzwerte mittels multipler Regressionsanalyse ermittelt. Bei Ein-/Zweifamilienhäusern werden neben dem Bodenrichtwert als Lagewert und der Wohnfläche die Auswirkungen von Baujahr und Grundstücksfläche auf den Wohnflächenpreis dargestellt. Darüber hinaus werden Angaben zur Gebäudekonstruktion, Unterkellerung und vorhandenen Garagen gemacht. Der Gebäudestandard orientiert sich an den Standardstufen der Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010). Anwendungshinweise Die ermittelten Vergleichsfaktoren sollen insbesondere als Grundlage für die steuerliche Bewertung gemäß § 183 Bewertungsgesetz (BewG) Anwendung finden. Des Weiteren sind die Vergleichsfaktoren im Sinne der §§ 13 und 15 der ImmoWertV geeignet. Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind sachverständige Wertermittlungen durchzuführen. Die angegebenen Vergleichsfaktoren beziehen sich auf einen fiktiven Zustand ohne besondere objektspezifische Grundstücks- merkmale. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden sind im Anschluss an eine gegebenenfalls noch erforderliche Marktanpassung zur Ermittlung des (endgültigen) Vergleichswertes anzubringen. Bei einem Vergleich mit den Faktoren des Vorjahres ist zu beobachten, dass der Bodenwert einer allgemeinen Preisentwicklung unterliegt. In Einzelfällen können die anzusetzenden Vergleichsfaktoren nach oben und unten variieren. So ist für die Beurteilung eines untypischen Objektes, etwa eines Grundstücks mit großer Fläche und eines Gebäudes mit kleiner Wohnfläche, das vorgestellte Berechnungsmodell nur eingeschränkt geeignet. Liegt das zu bewertende Objekt außerhalb der angegebenen Bereiche, so wird von der Anwendung der Vergleichsfaktoren abgeraten. Der Bodenwertansatz erfolgt üblicherweise mit dem Bodenrichtwert ohne Bebauungsabschlag. Für zu zonierende Grundstücke können die Vergleichsfaktoren keine Anwendung finden. In einzelnen Fällen, wo sich ein abweichender Bodenwert als marktüblich erweist, ist vom ermittelten Bodenwert auszugehen. Zwischenwerte können interpoliert werden. Der Gebäudestandard der Standardstufe 3 entspricht hierbei einem Neubaustandard der Baujahre 1995 bis 2004 beziehungsweise einem sanierten Altbau mit vergleichbaren Ausbaumerkmalen. Die Standardstufe 2 betrifft üblicherweise Gebäude der Baujahre 1980 bis 1994 beziehungsweise einem sanierten Altbau mit vergleichbaren Ausbaumerkmalen. ALLE WOHNFLÄCHENPREISE IN DER TABELLE BEZIEHEN SICH AUF EIN EIN-/ZWEIFAMILIENHAUS MIT FOLGENDEN EIGENSCHAFTEN Baujahr 1970 Gebäudestandard 2 bis 3 Grundstücksfläche 500 m² Gebäudekonstruktion massiv Anzahl der Vollgeschosse ein- bis zweigeschossig Unterkellerung vollständig Stellung überwiegend freistehend oder als Doppelhaus Anzahl der Wohnungen 1 (überwiegend) bis 2 Anzahl der Garagen 1 (überwiegend) Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 26 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 VERGLEICHSFAKTOREN EURO/m² WOHNFLÄCHE Wohnfläche m² Bodenrichtwert Euro/m² ebf 350 400 500 600 120 2.740 2.920 3.270 3.630 130 2.670 2.840 3.200 3.560 140 2.590 2.770 3.130 3.480 150 2.520 2.700 3.060 3.410 160 2.450 2.630 2.980 3.340 170 2.380 2.560 2.910 3.270 180 2.310 2.480 2.840 3.190 190 2.230 2.410 2.770 3.120 200 2.160 2.340 2.690 3.050 210 2.090 2.270 2.620 2.980 220 2.020 2.190 2.550 2.910 AB- UND ZUSCHLÄGE BEI ABWEICHUNGEN FOLGENDER MERKMALE Baujahr 1960 1970 1980 1990 2000 – Ab- und Zuschläge Euro/m² Wfl -170 0 160 330 500 – Gebäudestandard mittel Ab- und Zuschläge Euro/m² Wfl Es lagen nicht genügend Kauffälle mit einer geeigneten Verteilung des Gebäudestandards vor, um den Einfluss detailliert untersuchen zu können. Grundstücksfläche m² 300 400 500 600 700 800 Ab- und Zuschläge Euro/m² Wfl -290 -150 0 140 290 430 KENNZAHLEN DER AUSGEWERTETEN STICHPROBE (UMFANG DER STICHPROBE 115 KAUFFÄLLE) Merkmal Minimum Maximum Mittelwert Bodenrichtwert (ebf) 280 Euro/m² 630 Euro/m² 416 Euro/m² Wohnfläche 96 m² 242 m² 164 m² Baujahr 1940 2009 1971 Gebäudestandard 1,8 3,4 2,5 Grundstücksfläche 215 m² 952 m² 524 m² Gebäudekonstruktion (überwiegend) massiv Anzahl der Vollgeschosse ein- bis zweigeschossig Unterkellerung vollständig Stellung überwiegend freistehend oder als Doppelhaus Anzahl der Wohnungen 1 (überwiegend) bis 2 Anzahl der Garagen 1 (überwiegend) Die Stichprobe umfasst die Jahre 2013 bis 2014. Aus einem Vergleich der Tabellenwerte vorheriger oder nachfolgender Immobilienmarktberichte kann keine Preisentwicklung abgeleitet werden. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 27 ANWENDUNGSBEISPIEL Ein-/Zweifamilienhaus Tabellenwerte Vorläufiger Vergleichswert Bodenwertniveau (ebp) 400 Euro/m² Wohnfläche 160 m² 2.630 Euro/m² Wfl Baujahr 1975 + 80 Euro/m² Wfl Gebäudestandard 2 bis 3 Grundstücksfläche 525 m² + 35 Euro/m² Wfl Gebäudekonstruktion massiv Anzahl der Vollgeschosse 1 Unterkellerung vollständig Stellung freistehend Anzahl der Wohnungen 1 Anzahl der Garagen 1 Berechnung vorläufiger Vergleichswert 160 m² * 2.745 Euro/m² Wfl = 439.200 Euro Für die Ermittlung des vorläufigen Vergleichswerts steht der unter Berücksichtigung der vier Merkmale Bodenrichtwerte, Wohnfläche, Baujahr und Grundstücksfläche abgeleitete Vergleichsfaktor im Vordergrund. Geringere Bedeutung kommt den einzelnen Werteinflüssen selbst zu. Zur Ermittlung des (endgültigen) Vergleichswertes ist gegebenenfalls noch eine erforderliche Marktanpassung vorzunehmen. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden sind zu berücksichtigen. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 28 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 4.2.2 REIHENHÄUSER 360.000 Euro für ein gebrauchtes Reihenhaus Für ein gebrauchtes Reihenhaus des Baujahres 1983 in mittlerer Lage mussten circa 360.000 Euro bezahlt werden. Dafür erhielt man im Schnitt 130 m² Wohnfläche auf einem 268 m² großen Grundstück. PREISENTWICKLUNG IM JAHR 2014 WEITERVERKÄUFE Legende um +- 0 % | um + 5 % | um - 5 % | um + 10 % | um - 10 % * = Keine Preisentwicklung darstellbar Im Teilmarkt Reihenhäuser ist ein deutlicher Einbruch der Umsätze zwischen 20 und 25 Prozent zu verzeichnen. TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 87 Beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 17 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 34,144 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 2,788 ha 104 Ausgewertete Kauffälle 70 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 29 Die Verteilung der Kaufpreise der ausgewerteten Kauffälle ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Die Mehrzahl der Kaufpreise liegt im Bereich der Kaufpreisklassen von 250.000 – 450.000 Euro. Häufigkeitsverteilung QUALITÄTSPARAMETER Merkmal Normierter Kaufpreis (Euro) Anzahl der Kauffälle Mittelwert Minimum Maximum 70 345.332 198.000 570.000 Empirische Standardabweichung Einzelwert Empirischer Variationskoeffizient 77.329 0,224 Erläuterungen Normierter Kaufpreis Bei normierten Kaufpreisen sind die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Mittelwert Das arithmetische Mittel, häufig auch nur Mittelwert genannt, ist das gebräuchlichste Maß für die Angabe des Ergebnisses einer Stichprobe von Vergleichspreisen. Empirische Standardabweichung Einzelwert Die empirische Standardabweichung ist ein Maß für die Streubreite der einzelnen Kaufpreise um deren Mittelwert. Wählt man für das zweiseitige Intervall ausgehend vom Mittelwert jeweils die Standardabweichung, so liegen darin nach der Normalverteilung rund 68 % der Kaufpreise. Dies gilt auch dann, wenn Normalverteilung auf Grundlage der Stichprobe vorliegt. Empirischer Variationskoeffizient Als empirischer Variationskoeffizient wird die relative empirische Standardabweichung bezeichnet, das heißt der Quotient aus der empirischen Standardabweichung und dem Mittelwert. 1 5 14 25 9 9 4 2 1 0 5 10 15 20 25 30 25.000 75.000 125.000 175.000 225.000 275.000 325.000 375.000 425.000 475.000 525.000 575.000 absolute Häufigkeiten der Kaufpreise Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 30 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 Vergleichsfaktoren für Reihenhäuser Die Vergleichsfaktoren wurden aus Kaufpreisen von typischen Reihenmittel- und Reihenendhäusern als wahrscheinlichste Schätzwerte mittels multipler Regressionsanalyse ermittelt. Bei Reihenhäusern werden neben dem Bodenrichtwert als Lagewert und der Wohnfläche die Auswirkungen von Baujahr und Grundstücksfläche auf den Wohnflächenpreis dargestellt. Darüber hinaus werden Angaben zur Gebäudekonstruktion, Unterkellerung und vorhandenen Garagen gemacht. Der Gebäudestandard orientiert sich an den Standardstufen der Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010). Anwendungshinweise Die ermittelten Vergleichsfaktoren sollen insbesondere als Grundlage für die steuerliche Bewertung gem. § 183 Bewertungsgesetz (BewG) Anwendung finden. Des Weiteren sind die Vergleichsfaktoren im Sinne der §§ 13 und 15 der ImmoWertV geeignet. Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind sachverständige Wertermittlungen durchzuführen. Die angegebenen Vergleichsfaktoren beziehen sich auf einen fiktiven Zustand ohne besondere objektspezifische Grundstücks- merkmale. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden sind im Anschluss an eine gegebenenfalls noch erforderliche Marktanpassung zur Ermittlung des (endgültigen) Vergleichswertes anzubringen. In Einzelfällen können die anzusetzenden Vergleichsfaktoren nach oben und unten variieren. Für die Beurteilung eines untypischen Objekts, zum Beispiel eines Gebäudes jüngeren Baujahrs mit kleiner Wohnfläche, ist das vorgestellte Berechnungsmodell nur eingeschränkt geeignet. Liegt das zu bewertende Objekt außerhalb der angegebenen Bereiche, so wird von der Anwendung der Vergleichsfaktoren abgeraten. Der Bodenwertansatz erfolgt üblicherweise mit dem Bodenrichtwert ohne Bebauungsabschlag. Für zu zonierende Grundstücke können die Vergleichsfaktoren keine Anwendung finden. In einzelnen Fällen, wo sich ein abweichender Bodenwert als marktüblich erweist, ist vom ermittelten Bodenwert auszugehen. Zwischenwerte können interpoliert werden. Der Gebäudestandard der Standardstufe 3 entspricht hierbei einem Neubaustandard der Baujahre 1995 bis 2004 beziehungsweise einem sanierten Altbau mit vergleichbaren Ausbaumerkmalen. Die Standardstufe 2 betrifft üblicherweise Gebäude der Baujahre 1980 bis 1994 beziehungsweise einem sanierten Altbau mit vergleichbaren Ausbaumerkmalen. ALLE WOHNFLÄCHENPREISE IN DER TABELLE BEZIEHEN SICH AUF EIN REIHENAUS MIT FOLGENDEN EIGENSCHAFTEN Baujahr 1980 Gebäudestandard 2 bis 3 Grundstücksfläche 250 m² Gebäudekonstruktion massiv Unterkellerung vollständig Stellung Reihenmittel- und Reihenendhäuser Anzahl der Wohnungen 1 Anzahl der Garagen 1 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 31 VERGLEICHSFAKTOREN EURO/m² WOHNFLÄCHE Wohnfläche m² Bodenrichtwert Euro/m² ebf 350 400 450 475 90 3.000 3.110 3.220 3.270 100 2.890 2.990 3.100 3.150 110 2.770 2.870 2.980 3.030 120 2.650 2.760 2.860 2.920 130 2.530 2.640 2.750 2.800 140 2.420 2.520 2.630 2.680 150 2.300 2.400 2.510 2.560 160 2.180 2.290 2.390 2.450 170 2.060 2.170 2.280 2.330 AB- UND ZUSCHLÄGE BEI ABWEICHUNGEN FOLGENDER MERKMALE Baujahr 1960 1970 1980 1990 2000 Ab- und Zuschläge Euro/m² Wfl -230 -120 0 110 220 Gebäudestandard Ab- und Zuschläge Euro/m² Wfl Der Gebäudestandard wird tendenziell über das Baujahr berücksichtigt. Grundstücksfläche m² 150 200 250 300 350 Ab- und Zuschläge Euro/m² Wfl -170 -90 0 80 160 KENNZAHLEN DER AUSGEWERTETEN STICHPROBE (UMFANG DER STICHPROBE 101 KAUFFÄLLE) Merkmal Minimum Maximum Mittelwert Bodenrichtwert (ebf) 290 Euro/m² 490 Euro/m² 415 Euro/m² Wohnfläche 80 m² 191 m² 134 m² Baujahr 1940 2009 1979 Gebäudestandard 1,5 3,5 2,7 Grundstücksfläche 131 m² 445 m² 263 m² Gebäudekonstruktion massiv Unterkellerung vollständig Stellung Reihenmittel- und Reihenendhäuser Anzahl der Wohnungen 1 Anzahl der Garagen 1 Die Stichprobe umfasst die Jahre 2013 bis 2014. Aus einem Vergleich der Tabellenwerte vorheriger oder nachfolgender Immobilienmarktberichte kann keine Preisentwicklung abgeleitet werden. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 32 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 ANWENDUNGSBEISPIEL Reihenendhaus Tabellenwerte Vorläufiger Vergleichswert Bodenwertniveau (ebp) 375 Euro/m² Wohnfläche 120 m² 2.705 Euro/m² Wfl Baujahr 1975 - 60 Euro/m² Wfl Gebäudestandard 2 bis 3 Grundstücksfläche 325 m² + 120 Euro/m² Wfl Gebäudekonstruktion massiv Unterkellerung vollständig Stellung Endhaus Anzahl der Wohnungen 1 Anzahl der Garagen 1 Berechnung vorläufiger Vergleichswert 120 m² * 2.765 Euro/m² Wfl = 331.800 Euro Für die Ermittlung des vorläufigen Vergleichswerts steht der unter Berücksichtigung der vier Merkmale Bodenrichtwerte, Wohnfläche, Baujahr und Grundstücksfläche abgeleitete Vergleichsfaktor im Vordergrund. Geringere Bedeutung kommt den einzelnen Werteinflüssen selbst zu. Zur Ermittlung des (endgültigen) Vergleichswertes ist gegebenenfalls noch eine erforderliche Marktanpassung vorzunehmen sowie besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden zu berücksichtigen. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 33 4.2.3 MEHRFAMILIENHÄUSER Starke Schwankungen gegenüber dem Vorjahr Während die Anzahl der Kauffälle gegenüber dem Vorjahr um 29 Prozent zugelegt hat, ist der Wertumsatz um 29 Prozent gefallen. PREISENTWICKLUNG IM JAHR 2014 WEITERVERKÄUFE Legende um +- 0 % | um + 5 % | um - 5 % | um + 10 % | um - 10 % * = Keine Preisentwicklung darstellbar Beim Teilmarkt handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit gegebenenfalls einem gewerblichen Mietertragsanteil kleiner 20 Prozent. DURCHSCHNITTLICH WOHNFLÄCHENPREIS DES JAHRES 2014 Mittlere Lage | Euro/m² Wfl+Nfl Gute Lage | Euro/m² Wfl+Nfl Weiterverkauf 1.550 1.700 Euro/m² Wfl+Nfl (inklusive Grundstück) gerundet MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE DES JAHRES 2014 Merkmal Mäßige Lage Mittlere Lage Gute Lage Sehr gute Lage Baujahr bis 1949 Euro/m² Wfl+Nfl Preis in Euro Anzahl Wohn-/Nutzfläche in m² Wohnungen Grundstücksfläche in m² – 1.010 – 1.990 330.000 – 1.875.000 17 230 – 1.090 4 – 16 200 – 800 1.010 – 2.250 490.000 – 1.475.000 12 340 – 770 4 – 10 210 – 930 * * 3 * * * Baujahre 1950 – 1974 Euro/m² Wfl+Nfl Preis in Euro Anzahl Wohn-/Nutzfläche in m² Wohnungen Grundstücksfläche in m² – 1.320 – 1.870 525.000 – 1.500.000 7 320 – 820 4 – 21 210 – 1.230 1.290 – 2.030 430.000 – 1.275.000 6 280 – 920 5 – 12 700 – 1.160 – Erstverkäufe Euro/m² Wfl+Nfl Preis in Euro Anzahl Wohn-/Nutzfläche in m² Wohnungen Grundstücksfläche in m² – – * * 2 * * * – Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert. Die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale der Kauffälle stimmen hierbei nicht hinreichend überein, das heißt die Angaben dienen vorrangig dem Überblick über den Immobilienmarkt beziehungsweise die Merkmale der ausgewerteten Kauffälle.; alle Werte – mit Ausnahme der Anzahl – gerundet; * = keine Angabe möglich TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 59 Beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 13 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 74,009 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 4,002 ha 72 Ausgewertete Kauffälle 47 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 34 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 Die Verteilung der Kaufpreise der ausgewerteten Kauffälle (44 Kauffälle von 47) ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Die Mehrzahl der Kaufpreise liegt im Bereich der Kaufpreisklassen von 1.200 – 2.100 Euro/m². Häufigkeitsverteilung QUALITÄTSPARAMETER Merkmal Normierter Kaufpreis (Euro/m² Wohn- und Nutzfläche) Anzahl der Kauffälle Mittelwert Minimum Maximum 44 1.635 1.012 2.349 Empirische Standardabweichung Einzelwert Empirischer Variationskoeffizient 303 0,185 Erläuterungen Normierter Kaufpreis Bei normierten Kaufpreisen sind die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Mittelwert Das arithmetische Mittel, häufig auch nur Mittelwert genannt, ist das gebräuchlichste Maß für die Angabe des Ergebnisses einer Stichprobe von Vergleichspreisen. Empirische Standardabweichung Einzelwert Die empirische Standardabweichung ist ein Maß für die Streubreite der einzelnen Kaufpreise um deren Mittelwert. Wählt man für das zweiseitige Intervall ausgehend vom Mittelwert jeweils die Standardabweichung, so liegen darin nach der Normalverteilung rund 68 % der Kaufpreise. Dies gilt auch dann, wenn Normalverteilung auf Grundlage der Stichprobe vorliegt. Empirischer Variationskoeffizient Als empirischer Variationskoeffizient wird die relative empirische Standardabweichung bezeichnet, das heißt der Quotient aus der empirischen Standardabweichung und dem Mittelwert. 2 1 3 4 4 8 4 4 6 2 4 1 1 0 2 4 6 8 10 650 750 850 950 1.050 1.150 1.250 1.350 1.450 1.550 1.650 1.750 1.850 1.950 2.050 2.150 2.250 2.350 2.450 2.550 2.650 2.750 absolute Häufigkeiten der normierten Kaufpreise (Wohn- und Nutzfläche) Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 35 4.2.4 WOHN- UND GESCHÄFTS-/BÜRO-/VERWALTUNGS-/DIENSTLEISTUNGSOBJEKTE Rückgang der Umsätze gegenüber dem Vorjahr Während der Wertumsatz um rund ein Drittel und der Flächenumsatz um die Hälfte zurück ging, blieb die Anzahl der Kauffälle auf dem Niveau von 2013. Beim Teilmarkt Wohn- und Geschäftsgebäude handelt es sich um gemischt genutzte Gebäude mit einem gewerblichen Mietertragsanteil von 20 bis 50 Prozent. MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE DES JAHRES 2014 Merkmal Euro/m² (Nfl + Wfl) 450 – 3.970 Preis in Euro 380.000 – 8.955.000 Anzahl 27 Nutz-/Wohnfläche in m² 190 – 9.490 Grundstücksfläche in m² 170 – 13.030 Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert. Die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale der Kauffälle stimmen hierbei nicht hinreichend überein, das heißt die Angaben dienen vorrangig dem Überblick über den Immobilienmarkt beziehungsweise die Merkmale der ausgewerteten Kauffälle.; alle Werte – mit Ausnahme der Anzahl – gerundet; * = keine Angabe möglich TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 42 Beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 35 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 119,144 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 8,677 ha 77 Ausgewertete Kauffälle 27 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 36 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 Die Verteilung der Kaufpreise der ausgewerteten Kauffälle (24 Kauffälle von 27) ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Die Mehrzahl der Kaufpreise liegt im Bereich der Kaufpreisklassen von 1.000 – 1.900 Euro/m². Häufigkeitsverteilung QUALITÄTSPARAMETER Merkmal Normierter Kaufpreis (Euro/m² Wohn- und Nutzfläche) Anzahl der Kauffälle Mittelwert Minimum Maximum 24 1.490 695,35 2.657,00 Empirische Standardabweichung Einzelwert Empirischer Variationskoeffizient 545 0,366 Erläuterungen Normierter Kaufpreis Bei normierten Kaufpreisen sind die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Mittelwert Das arithmetische Mittel, häufig auch nur Mittelwert genannt, ist das gebräuchlichste Maß für die Angabe des Ergebnisses einer Stichprobe von Vergleichspreisen. Empirische Standardabweichung Einzelwert Die empirische Standardabweichung ist ein Maß für die Streubreite der einzelnen Kaufpreise um deren Mittelwert. Wählt man für das zweiseitige Intervall ausgehend vom Mittelwert jeweils die Standardabweichung, so liegen darin nach der Normalverteilung rund 68 % der Kaufpreise. Dies gilt auch dann, wenn Normalverteilung auf Grundlage der Stichprobe vorliegt. Empirischer Variationskoeffizient Als empirischer Variationskoeffizient wird die relative empirische Standardabweichung bezeichnet, das heißt der Quotient aus der empirischen Standardabweichung und dem Mittelwert. 1 2 4 3 2 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 0 1 2 3 4 5 550 650 750 850 950 1.050 1.150 1.250 1.350 1.450 1.550 1.650 1.750 1.850 1.950 2.050 2.150 2.250 2.350 2.450 2.550 2.650 absolute Häufigkeiten der normierten Kaufpreise (Wohn- und Nutzfläche) Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 37 4.2.5 GEWERBEOBJEKTE MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE DES JAHRES 2014 Merkmal Euro/m² (Nfl + Wfl) 590 – 850 Preis in Euro 550.000 – 4.950.000 Anzahl 4 Nutz-/Wohnfläche in m² 660 – 6.370 Grundstücksfläche in m² 2.220 – 11.300 Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert. Die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale der Kauffälle stimmen hierbei nicht hinreichend überein, das heißt die Angaben dienen vorrangig dem Überblick über den Immobilienmarkt beziehungsweise die Merkmale der ausgewerteten Kauffälle.; alle Werte – mit Ausnahme der Anzahl – gerundet; * = keine Angabe möglich 4.2.6 SONSTIGE BEBAUTE OBJEKTE Sonstige bebaute Grundstücke sind unter anderem Grundstücke mit Garagen-/Stellplatznutzung, Hotels, Gaststätten und Gebäude für soziale Einrichtungen. TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 9 Beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 5 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 15,391 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 4,622 ha 14 Ausgewertete Kauffälle 4 TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkaufte Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 13 Beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, selbstständig nicht bebaubare Teilflächen, Zukaufsflächen) 1 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 6,702 Mio. Euro Flächenumsatz insgesamt 0,325 ha 14 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 38 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 4.3 WOHNUNGS- UND TEILEIGENTUM TEILMART IM ÜBERBLICK ANZAHL WERTUMSATZ MILLIONEN EURO 4.3.1 Erstverkauf 192 65,310 4.3.2 Weiterverkauf 1.060 155,679 4.3.3 Umwandlungen von Mietwohnungen 79 16,945 4.3.4 Teileigentum 256 23,201 Summe 1.587 261,135 Rückläufige Entwicklung zum Vorjahr Alle Teilmärkte (Erst-/Weiterverkauf, umgewandelte Miet- wohnungen und Teileigentum) verzeichnen rückläufige Entwicklungen. Im Vergleich zum Vorjahr fielen die Anzahl der Kauffälle um circa 28 Prozent und der Wertumsatz um circa 21 Prozent. Kauffälle von Wohnungseigentum 519 499 476 419 192 1188 1322 1215 1246 1060 222 171 163 122 79 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 2010 2011 2012 2013 2014 Erstverkäufe Weiterverkäufe Erstverkäufe von umgewandelten MietwohnungenAu sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 39 Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Die dargestellten Kaufpreise beinhalten den Wert für das Wohnungseigentum/Teileigentum mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum einschließlich Grund, Boden und Instandsetzungsrücklage. Nicht enthalten sind Wertanteile für Garagen oder Einstellplätze. Unabhängig davon ist zu beachten, dass die Objekte der einzelnen Baujahresklassen auch typischerweise modernisiert beziehungsweise saniert wurden. Bei vermieteten Objekten werden vom Grundstücksmarkt üblicherweise Abschläge vorgenommen. In Einzelfällen sind sachverständige Wertermittlungen durchzuführen. Für die Wertermittlung von Eigentumswohnungen auf dem Karlsruher Grundstücksmarkt wird in der Regel das direkte Vergleichswertverfahren herangezogen. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können durch die Geschäftsstelle erteilt werden. Vergleichsfaktoren für Erst- und Weiterverkäufe von Wohnungseigentum Die Ermittlung der Vergleichsfaktoren für Wohnungseigentum wurde an Grundsätzen des Vergleichswertverfahrens orientiert und erfolgte auf Grundlage von Kaufpreisen des Jahres 2014. Anwendungshinweise Die ermittelten Vergleichsfaktoren sollen insbesondere als Grundlage für die steuerliche Bewertung gem. § 183 Bewertungsgesetz (BewG) Anwendung finden. Hinsichtlich der Eignung als Vergleichsfaktoren im Sinne der §§ 13 und 15 der ImmoWertV sollen zunächst weitere Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen werden. Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind sachverständige Wertermittlungen durchzuführen. Die angegebenen Vergleichsfaktoren beziehen sich auf einen fiktiven Zustand ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden sind im Anschluss an eine ggf. noch erforderliche Marktanpassung zur Ermittlung des (endgültigen) Vergleichswertes anzubringen. Werte von Tiefgaragenstellplätzen, Einzelgaragen, Offenen Stellplätzen und so weiter sind in den angegebenen Vergleichsfaktoren nicht enthalten. Hierzu wird auf Ziffer 4.3.4 verwiesen. In Einzelfällen können die anzusetzenden Vergleichs-faktoren nach oben und unten variieren. So sind für die Beurteilung untypischer Objekte die angegebenen Vergleichsfaktoren nur eingeschränkt geeignet. Zwischenwerte können interpoliert werden. Der Gutachterausschuss hat zur verbesserten Markttransparenz die Boxplotdarstellung für die Vergleichsfaktoren „Weiterverkauf von Wohnungseigentum (36 – 60 m², 61 – 80 m² und 81 – 100 m²)“ gewählt. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 40 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 4.3.1 ERSTVERKÄUFE VON WOHNUNGSEIGENTUM Dramatische Einbrüche der Kauffälle und des Wertumsatzes Beim Erstverkauf fiel der Wertumsatz auf 57 Prozent des Niveaus von 2013 ab. Die Anzahl der Kauffälle hat sich mehr als halbiert. PREISENTWICKLUNG IM JAHR 2014 ERSTVERKÄUFE Legende um +- 0 % | um + 5 % | um - 5 % | um + 10 % | um - 10 % * = Keine Preisentwicklung darstellbar VERGLEICHSFAKTOREN (KAUFFÄLLE DES JAHRES 2014) Wohnfläche Lage Baujahrsklasse Neubau** Euro/m² Wfl (Anzahl) bis 35 m² Mittel/Gut * (1) 36 – 60 m² Mittel/Gut 3.550 (8) 61 – 80 m² Mittel/Gut 3.030 (5) 81 – 100 m² Mittel/Gut 3.220 (34) über 100 m² Mittel/Gut 3.280 (74) ** Dieser Baujahrsklasse wurden Neubauten mit Fertigstellung in den Jahren 2013 bis 2016 zugeordnet ; * = keine Angabe möglich MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE DES JAHRES 2014 Merkmal Mittlere/Gute Lage Euro/m² Wohnfläche 2.100 – 4.380 Preis in Euro 107.000 – 1.045.000 Anzahl 122 Wohnfläche in m² 30 – 260 Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte – mit Ausnahme der Anzahl – gerundet; * = keine Angabe möglich TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Erstverkäufe von Wohnungseigentum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 151 Beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Erbbaurecht, Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe, betreutes Wohnen) 41 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 65,310 Mio. Euro 192 Ausgewertete Kauffälle 122 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 41 4.3.2 WEITERVERKÄUFE VON WOHNUNGSEIGENTUM Vergleichswert für eine 72 m² Wohnung bei rund 140.000 Euro Auf Basis der Vergleichsfaktoren wird der Wert für eine 72 m² Wohnung in der Baujahrsklasse 1975 bis 1989 auf 1.930 Euro/m², ohne PKW-Stellplatz, ermittelt. PREISENTWICKLUNG IM JAHR 2014 WEITERVERKÄUFE Legende um +- 0 % | um + 5 % | um - 5 % | um + 10 % | um - 10 % * = Keine Preisentwicklung darstellbar Während die Anzahl der Kauffälle um rund 15 Prozent abgesunken ist, hat der Wertumsatz mit minus 7 Prozent nur geringere Einbußen zu verzeichnen. VERGLEICHSFAKTOREN EURO/M² WOHNFLÄCHE Wohnfläche Baujahrsklassen, alle Lagen Bis 1949 1950 – 1974 1975 – 1989 1990 – 2004 2005 – 2011 bis 35 m² * (4) 1.870 (16) 1.890 (22) 1.880 (44) * (1) 36 – 60 m² 2.030 (22) 1.780 (70) 1.930 (44) 2.070 (54) 2.650 (5) 61 – 80 m² 2.090 (27) 1.770 (105) 1.930 (47) 2.030 (29) * (4) 81 – 100 m² 2.150 (31) 1.810 (76) 2.070 (32) 2.350 (26) 2.710 (5) über 100 m² 2.390 (27) 2.000 (28) 1.990 (29) 2.530 (14) 2.910 (10) Bei den Angaben handelt es sich um ein Kaufpreismittel, wie sie als Kaufpreise auf dem Immobilienmarkt vereinbart wurden. Unterscheidungen bzgl. des Sanierungszustandes der Wohnungen, des Gebäudes waren nicht möglich. Eine baujahrstypische Modernisierung muss unterstellt werden. Wertunterschiede aufgrund unterschiedlicher Lagen konnte nicht festgestellt werden. Alle Werte – mit Ausnahme der Anzahl (22) – gerundet, * = Keine Angabe möglich TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Weiterverkäufe von Wohnungseigentum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 859 Beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Erbbaurecht, Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe) 201 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 155,679 Mio. Euro 1.060 Ausgewertete Kauffälle 781 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 42 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 Boxplotdarstellung der Vergleichsfaktoren Der Gutachterausschuss hat zur verbesserten Markttransparenz die Boxplotdarstellung für die Vergleichsfaktoren gewählt. Ein Boxplotdiagramm soll schnell einen Eindruck darüber vermitteln in welchem Bereich die Daten liegen und wie sie sich über diesen Bereich verteilen. Die Box entspricht dem Bereich, in dem die mittleren 50 Prozent der Daten liegen. Die Länge der Box stellt ein Maß für die Streuung der Daten dar. Des Weiteren wird der Median (mittlerer Wert) als kurze blaue Linie in der Box eingezeichnet. Diese Linie teilt das gesamte Diagramm in zwei Hälften, in denen jeweils 50 Prozent der Daten liegen. Durch die Antennen (Whisker) wird aufgezeigt in welchen Bereich 90 Prozent der Daten liegen. Die Länge der Whisker wird also durch die Datenwerte bestimmt. Dies ist auch der Grund, warum die Whisker nicht auf beiden Seiten gleich lang sein müssen. Die restlichen 10 Prozent der Werte, welche durch Minimum- und Maximumwert begrenzt sind, können als ausreißerverdächtig behandelt werden. - Maximum - Antennenende - Median - Antennenende - Minimum Boxplotdarstellung der Vergleichsfaktoren für die Gruppe: Weiterverkauf von Wohnungseigentum, Wohnfläche 36 – 60 m² QUALITÄTSPARAMETER Merkmal Normierter Kaufpreis (Euro/m² Wohnfläche) Baujahr Anzahl der Kauffälle Median Minimum Maximum bis 1949 22 2.030 1.530 2.700 1950 – 1974 70 1.820 920 2.690 1975 – 1989 44 1.940 1.420 2.740 1990 – 2004 54 2.120 1.220 2.930 2005 – 2013 5 2.560 2.340 3.220 Erläuterungen Normierter Kaufpreis Bei normierten Kaufpreisen sind die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Median Der Median, häufig auch mittlerer Wert oder Zentralwert genannt, ist der Wert von einer der Größe nach sortierten Auflistung von Zahlenwerten der an der mittleren Stelle steht. Kaufpreis der Wohnfläche auf 10 Euro/m² gerundet Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 43 Boxplotdarstellung der Vergleichsfaktoren für die Gruppe: Weiterverkauf von Wohnungseigentum, Wohnfläche 61 – 80 m² QUALITÄTSPARAMETER Merkmal Normierter Kaufpreis (Euro/m² Wohnfläche) Baujahr Anzahl der Kauffälle Median Minimum Maximum bis 1949 27 2.140 1.150 2.770 1950 – 1974 105 1.790 1.140 2.430 1975 – 1989 47 1.930 1.110 2.660 1990 – 2004 29 1.890 1.300 3.260 2005 – 2013 4 2.820 2.240 2.840 Erläuterungen Normierter Kaufpreis Bei normierten Kaufpreisen sind die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Median Der Median, häufig auch mittlerer Wert oder Zentralwert genannt, ist der Wert von einer der Größe nach sortierten Auflistung von Zahlenwerten der an der mittleren Stelle steht. Kaufpreis der Wohnfläche auf 10 Euro/m² gerundet Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 44 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 Boxplotdarstellung der Vergleichsfaktoren für die Gruppe: Weiterverkauf von Wohnungseigentum, Wohnfläche 81 – 100 m² QUALITÄTSPARAMETER Merkmal Normierter Kaufpreis (Euro/m² Wohnfläche) Baujahr Anzahl der Kauffälle Median Minimum Maximum bis 1949 31 2.090 1.050 3.410 1950 – 1974 76 1.790 1.220 2.490 1975 – 1989 32 2.040 1.460 2.680 1990 – 2004 26 2.340 1.470 3.210 2005 – 2013 5 2.610 2.450 3.190 Erläuterungen Normierter Kaufpreis Bei normierten Kaufpreisen sind die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Median Der Median, häufig auch mittlerer Wert oder Zentralwert genannt, ist der Wert von einer der Größe nach sortierten Auflistung von Zahlenwerten der an der mittleren Stelle steht. Kaufpreis der Wohnfläche auf 10 Euro/m² gerundet Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 45 MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE DES JAHRES 2014 Merkmal alle Lagen Baujahr bis 1949 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² 1.050 – 3.770 31.000 – 690.000 112 30 – 320 1950 – 1974 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² 920 – 3.660 30.000 – 625.000 299 20 – 170 1975 – 1989 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² 1.110 – 3.240 25.000 – 365.000 176 20 – 150 1990 – 2004 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² 1.040 – 3.770 20.000 – 385.000 169 20 – 140 2005 – 2012 Euro/m² Wohnfläche Preis in Euro Anzahl Wohnfläche in m² 2.240 – 3.900 90.000 – 980.000 25 30 – 250 Die dargestellten Vergleichspreise sind nicht in allen Merkmalen zum Beispiel Ausstattungsstandard, Geschosslage normiert und weisen erhebliche Unterschiede auf. Für eine Wertermittlung wird empfohlen, eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung einzuholen. Alle Werte – mit Ausnahme der Anzahl – gerundet, * = Keine Angabe möglich. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 46 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 4.3.3 ERSTVERKÄUFE VON UMGEWANDELTEN MIETWOHNUNGEN 4.3.4 TEILEIGENTUM VERGLEICHSFAKTOREN FÜR TIEFGARAGENSTELLPLÄTZE, EINZELGARAGEN, OFFENE STELLPLÄTZE (KAUFFÄLLE DER JAHRE 2013 UND 2014) Merkmal Tiefgaragenstellplätze Einzelgaragen offene Stellplätze Erstverkäufe 19.000 (335) 10.000 – 36.000 – – Weiterverkäufe 9.600 (74) 4.000 – 19.000 11.000 (17) 5.000 – 17.000 * (2) Bei den Angaben handelt es sich um ein Kaufpreismittel, wie sie als Kaufpreise auf dem Immobilienmarkt vereinbart wurden. Die dargestellten Merkmale sind nicht normiert; alle Werte – mit Ausnahme der Anzahl (335) – gerundet; * = Keine Angabe möglich TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Erstverkäufe von umgewandelten Mietwohnungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 61 Beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Erbbaurecht, Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe) 18 Kauffälle insgesamt Wertumsatz insgesamt 16,945 Mio. Euro 79 Ausgewertete Kauffälle 20 TEILMARKT IM ÜBERBLICK ANZAHL Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 216 Beeinflusste Kauffälle (zum Beispiel Erbbaurecht, Verwandtschaftsverhältnisse, Liebhaberkäufe, Notverkäufe) 40 Kauffälle insgesamt Bestehend aus 166 Kauffälle Tiefgaragenstellplätze, Einzelgaragen, offene Stellplätze sowie 90 Kauffälle sonstiges Teileigentum. Wertumsatz insgesamt 23,201 Mio. Euro 256 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 47 5. ERFORDERLICHE DATEN FÜR DIE WERTERMITTLUNG BauGB Anforderungen Baugesetzbuch Der Pflichtenkatalog zur Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten umfasst: Bodenrichtwerte Indexreihen Liegenschaftszinssätze Sachwertfaktoren Umrechnungskoeffizienten Vergleichsfaktoren (Gebäude-/Ertragsfaktoren) Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind aus der Kaufpreissammlung (§ 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches) unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage auf dem Grundstücksmarkt abzuleiten. Bei der Führung der Kaufpreissammlung werden zur Ergänzung der Daten aus den Kaufverträgen noch zusätzlich Fragebogen, in der Regel an die Erwerber, versandt. 5.1 BODENRICHTWERTE Die Ermittlung von Bodenrichtwerten ist eine der Hauptaufgaben (§ 196 Baugesetzbuch) des zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Die Transparenz des Marktes soll dazu führen, dass sich der in Grundstücksgeschäfte nicht erfahrene Vertragspartner zuverlässig über die Tendenzen am Immobilienmarkt unterrichten kann. Sie sind darüber hinaus eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts von Grundstücken und dienen der steuerlichen Bewertung. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche, die für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt werden. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Zustand und Struktur der umgebenden gebietstypischen Bebauung können jedoch insbesondere die Lagemerkmale und damit den Bodenrichtwert beeinflussen. Die Bodenrichtwerte sind nach dem Entwicklungszustand gegliedert und nach der jeweiligen Art und dem Maß der baulichen Nutzung, dem erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand sowie bei den Grundstückstypen Ein-/Zweifamilien-, Reihenhäuser und Alte Ortsteile nach der Grundstückstiefe bestimmt (bei BEL und RBL nur Entwicklungszustand und Art der baulichen Nutzung). Sie beziehen sich auf ein Grundstück mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wert- bestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungs- zustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maße der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungs- zustand, Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch bewirken in der Regel Abweichungen des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Dies gilt auch für öffentliche Maßnahmen wie Straßen- und Bahnflächen, wo sich ortsüblich besondere Teilmärkte gebildet haben. Insofern sind die Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks und können im Einzelfall eine sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte sind sog. Altlasten (zum Beispiel Verunreinigungen des Untergrundes), im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten (zum Beispiel Böschungen), der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Anpflanzungen und so weiter nicht berücksichtigt. In Sanierungsgebieten verstehen sich die Bodenrichtwerte nach dem Zustand der Grundstücke ohne Aussicht auf eine Sanierung. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs- oder Bauordnungsrechts (zum Beispiel Bebaubarkeit eines Grundstücks) oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben nicht abgeleitet werden. Insbesondere für die Entwicklungszustände BEL und RBL wird darauf hingewiesen, dass keine parzellenscharfe beziehungsweise verbindliche Aussage getroffen werden kann. Bodenrichtwerte im Internet Orts- und zeitunabhängig können Bodenrichtwerte für den Bereich der Stadt Karlsruhe noch kostenfrei abgerufen werden. Sie können nach Lagebezeichnung (Straße und Hausnummer) oder nach Flurstücksnummer suchen. Zu finden unter: http://geodaten.karlsruhe.de/brk/ Neu mit Luftbildern und als mobile Anwendung! Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 48 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 5.2 INDEXREIHEN Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt sollen mit Indexreihen erfasst werden. Die ermittelten Indexzahlen ermöglichen die Umrechnung von Kaufpreisen auf bestimmte Stichtage und sind damit von großer Bedeutung für die Wertermittlungspraxis. 5.2.1 BODENPREISINDEXREIHEN Bodenpreisindexreihen bestehen aus Indexzahlen, die sich aus dem durchschnittlichen Verhältnis der Bodenpreise eines jährlichen Erhebungszeitraums zu den Bodenpreisen des Basiszeitraums. Hierbei kommt das Verfahren des gleitenden Mittelwerts zur Anwendung. Die Preisentwicklung für Grundstücke des individuellen Wohnungsbaues (Ein-/ Zweifamilien- und Reihenhausgrundstücke) wurde in einer gemeinsamen Indexreihe berechnet. Bei der Indexreihe für Mehrfamilienhausgrundstücke handelt es sich um eine grobe Beobachtung für die Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt, da in dieser Kategorie nicht genügend Transaktionen vorliegen. Für gewerblich genutzte Grundstücke wird gleichfalls eine grobe Beobachtung dargestellt. Die angegebenen Indexreihen beziehen sich auf die jeweilige Jahresmitte. Zur verbesserten Darstellung und Interpretation wurde für sämtliche Indexreihen eine neue Basis (2010 = 100) eingeführt. Indexreihe: Baureifes Land Ein-/Zweifamilien-/Reihenhausgrundstücke *Indexzahl des Jahres 2014 ist vorläufig ANWENDUNGSBEISPIEL INDEXREIHE ZUM BEISPIEL FÜR BAUREIFES LAND WOHNEN Vorhanden Vergleichspreis (Bodenrichtwert) für ein unbebautes Ein-/Zweifamilienhausgrundstück zum 30. Juni 2010 beträgt 350 Euro/m² ebf Gesucht Berücksichtigung der Änderung der allgemeinen Wertverhältnisse für dieses Grundstück zum Stichtag 31. Dezember 2011 (sonstige Grundstücksmerkmale bleiben außer Betracht). Berechnung 1. Aus Kurve „Bodenpreisindexreihe Baureifes Land Wohnen, Ein-/Zweifamilienhausgrundstücke“ Bodenpreisindex zum 30. Juni 2011 103 entnehmen Bodenpreisindex zum 30. Juni 2012 108 entnehmen 2. Bodenpreisindex zum 31.12.2011 (103 + 108) / 2 = 105,5 3. aus Kurve Wert zum 30.06.2010 entnehmen 100 4. Umrechnung: 350 Euro/m² x 105,5 / 100 = rund 370 Euro/m² ebf 100 103 108 107 105 90 100 110 120 2010 (84) 2011 (87) 2012 (152) 2013 (80) 2014* (41) Jahr (Anzahl Kauffälle) Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 49 Indexreihe: Baureifes Land Mehrfamilienhausgrundstücke Die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale der Kauffälle stimmen hierbei nicht hinreichend überein und können auch nicht normiert werden. Folglich dienen die Indexzahlen vorrangig dem Überblick über den Teilmarkt. *Indexzahl des Jahres 2014 ist vorläufig Indexreihe: Baureifes Land Gewerbe Die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale der Kauffälle stimmen hierbei nicht hinreichend überein und können auch nicht normiert werden. Folglich dienen die Indexzahlen vorrangig dem Überblick über den Teilmarkt. *Indexzahl des Jahres 2014 ist vorläufig 100 110 120 130 140 2010 (14) 2011 (13) 2012 (9) 2013 (12) 2014* (5) Jahr (Anzahl Kauffälle) 100 105 110 115 120 2010 (5) 2011 (6) 2012 (8) 2013 (5) 2014* (4) Jahr (Anzahl Kauffälle)Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 50 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 Indexreihe: Flächen der Land- und Forstwirtschaft *Indexzahl des Jahres 2014 ist vorläufig 5.2.2 INDEXREIHEN FÜR WOHUNGSEIGENTUM Indexreihen Wohnungseigentum *Indexzahl des Jahres 2014 ist vorläufig 100 96 98 104 104 90 100 110 120 2010 (71) 2011 (64) 2012 (49) 2013 (48) 2014* (56) Jahr (Anzahl Kauffälle) 100 101 110 120 124 100 104 111 120 129 90 100 110 120 130 140 2010 (418) (696) 2011 (380) (840) 2012 (351) (688) 2013 (296) (665) 2014* (98) (609) Jahr (Anzahl Kauffälle Erstverkauf) (Anzahl Kauffälle Weiterverkauf) Erstverkäufe von Wohnungseigentum Weiterverkäufe von Wohnungseigentum Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 51 5.3 UMRECHNUNGSKOEFFIZIENTEN (URK) 5.3.1 URK – WERTRELEVANTE GESCHOSSFLÄCHENZAHL Zur Berücksichtigung von Abweichungen des Maßes der baulichen Nutzung der Vergleichsgrundstücke gegenüber dem Wertermittlungsobjekt sind in der Regel Umrechnungs- koeffizienten auf der Grundlage der wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ) zu verwenden. Dies bedeutet, dass die Flächen von Aufenthaltsräumen auch in anderen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und ihrer Umfassungswände mitzurechnen sind (vergleiche Nummer 6 Absatz 6 BRW-RL). Insbesondere in Geschäftslagen kann die Abhängigkeit des Bodenwerts von den höherwertig genutzten Flächen (zum Beispiel ebenerdige Läden) erheblich größer sein als die Abhängigkeit von der WGFZ. In diesen Lagen ist zu prüfen, ob eine sachgerechte Anpassung der Kaufpreise unter Verwendung der Mieten erfolgen kann. Der Begriff Vollgeschosse ist in § 2 Abs. 6 der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg im Wesentlichen wie folgt definiert: „Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene Geländeoberfläche hinausragen und über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,3 m haben.“ Bei der Grundstücksbewertung werden die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen (die nicht als Vollgeschosse gelten) – einschließlich der zu ihnen gehörenden Sanitär- und Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände – gegebenenfalls abweichend von den Festsetzungen der Bebauungspläne und den hierzu jeweils geltenden Bestimmungen der BauNVO mitgerechnet. Für Karlsruhe wurden auf der Grundlage geeigneter Kauffälle von unbebauten Mehrfamilienhausgrundstücken folgende Umrechnungskoeffizienten ermittelt. Die Umrechnungskoeffizienten sind durch aktuelle Analysen und laufende Wertermittlungen bestätigt. Diese Umrechnungskoeffizienten können auch für die Umrechnung der Wertverhältnisse von Grundstücken der Geschäfts-, Büro-, Verwaltungs-, Dienstleistungsnutzung und technologieorientierten Nutzung herangezogen werden. Im Einzelfall können abweichende Wertverhältnisse maßgebend sein. Für Grundstücke mit gewerblicher Nutzung (gebietstypisch) können die Umrechnungskoeffizienten im WGFZ-Bereich von +/- 0,5 bezogen auf die WGFZ der zum Vergleich herangezogenen Boden(richt)werte Anwendung finden. Im Einzelfall können abweichende Wertverhältnisse maßgebend sein. Beim individuellen Wohnungsbau (Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) besteht keine Abhängigkeit vom Maß der baulichen Nutzung. Die angegebenen Umrechnungskoeffizienten beziehen sich auf Grundstücke im erschließungsbeitragsfreien Zustand. WGFZ UMRECHNUNGSKOEFFIZIENTEN KARLSRUHE WGFZ UMRECHNUNGSKOEFFIZIENTEN KARLSRUHE 0,4 0,71 1,5 1,24 0,5 0,76 1,6 1,29 0,6 0,81 1,7 1,34 0,7 0,86 1,8 1,39 0,8 0,90 1,9 1,43 0,9 0,95 2,0 1,48 1,0 1,00 2,1 1,53 1,1 1,05 2,2 1,58 1,2 1,10 2,3 1,63 1,3 1,14 2,4 1,68 1,4 1,19 WGFZ = wertrelevante Geschossflächenzahl (GFZ) im Sinne § 20 BauNVO; Zwischenwerte lassen sich durch interpolieren berechnen. ANWENDUNGSBEISPIEL Vorhanden Vergleichspreis (Bodenrichtwert) bei einer zulässigen WGFZ von 0,8 beträgt 300 Euro/m² ebf Gesucht Bodenwert für ein gleichartiges Grundstück mit einer zulässigen WGFZ von 1,6 Berechnung 1. Aus Tabelle „WGFZ Umrechnungskoeffizienten“ entnehmen: Umrechnungskoeffizient für WGFZ von 1,6 (Karlsruhe) 1,29 Umrechnungskoeffizient für WGFZ von 0,8 (Karlsruhe) 0,90 2. Umrechnung: 300 Euro/m² x 1,29 / 0,90 = rund 430 Euro/m² ebfAu sd ruc k n ich t a uto ris ier t 52 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 5.3.2 URK – BERÜCKSICHTIGUNG ABWEICHENDER GRUNDSTÜCKSGRÖSSEN BEIM BODENWERT VON EIN-/ZWEIFAMILIENHÄUSERN Zur Berücksichtigung von Abweichungen der Grund- stücksgröße der Vergleichsgrundstücke von Ein-/ Zweifamilienhausgrundstücken gegenüber dem Wertermittlungsobjekt sind in der Regel Umrechnungskoeffizienten zu verwenden. Umrechnungskoeffizienten für den Karlsruher Grundstücksmarkt liegen nicht vor. Hilfsweise ist nach sachverständiger Würdigung eine Anpassung mittels der in Anlage 2 der Vergleichswert-RL enthaltenen Umrechnungskoeffizienten vorzunehmen. Bleiben die Ergebnisse danach unplausibel, können die Umrechnungskoeffizienten nicht verwendet werden. Diese Umrechnungskoeffizienten können nur innerhalb einer Bodenrichtwertspanne von 30 bis 300 Euro/m² verwendet werden. In Karlsruhe liegt das Preisniveau für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr außerhalb dieses Anwendungsbereichs In Karlsruhe hat der Gutachterausschuss zur Berücksichtigung abweichender Grundstückstiefen beziehungsweise Grundstücksgrößen beim Bodenrichtwert von Ein-/Zweifamilienhäusern folgende Grundsätze beschlossen: Bei Angabe der Grundstückstiefe (t) ist der Bodenrichtwert nur bis zur definierten Grundstückstiefe anzusetzen. Für die darüber hinausgehende Fläche (Hinterland) ist, unter Berücksichtigung der Tiefe der Hinterlandfläche, von 25 bis 50 Prozent des Bodenrichtwertes auszugehen; bei außergewöhnlichen Grundstückstiefen können geringere Wertansätze erforderlich sein. Ist die Bebauung einer Hinterlandfläche rechtlich sichergestellt, ist auch hier vom vollen Bodenrichtwert auszugehen. Bei Angabe der Grundstücksfläche (f) ist der Bodenrichtwert nur bis zur definierten Grundstücksfläche anzusetzen. Für die darüber hinausgehende Fläche (Mehrfläche/Hinterland) ist, unter Berücksichtigung der Größe der Mehrfläche/Hinterlandfläche, von 25 bis 50 Prozent des Bodenrichtwertes auszugehen; bei außergewöhnlichen Grundstücksflächen können geringere Wertansätze erforderlich sein. Ist die Bebauung einer Mehrfläche/Hinterlandfläche rechtlich sichergestellt, kann auch hier der volle Bodenrichtwert in Ansatz kommen. 5.3.3 URK – BERÜCKSICHTIGUNG ABWEICHENDER LAGE Hilfsweise kann nach sachverständiger Würdigung eine Anpassung im Verhältnis der durch den Gutachterausschuss für den jeweiligen Teilmarkt ermittelten gegebenenfalls normierten Bodenrichtwerte vorgenommen werden. Bleiben die Ergebnisse danach unplausibel kann die Umrechnung nach dem Verhältnis der Bodenrichtwerte nicht verwendet werden. Gegebenenfalls kann dann die im Internet einsehbare Karte des Lagewertverfahrens als grobe Orientierung herangezogen werden. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 53 5.4 ORIENTIERUNGSWERTE GESAMTNUTZUNGSDAUER Auszug Sachwertrichtlinie Anlage 3 Orientierungswerte für die übliche Gesamtnutzungsdauer bei ordnungsgemäßer Instandhaltung Je nach Situation auf dem Grundstücksmarkt ist die anzusetzende Gesamtnutzungsdauer sachverständig zu bestimmen und zu begründen. Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser Standardstufe 1 60 Jahre Standardstufe 2 65 Jahre Standardstufe 3 70 Jahre Standardstufe 4 75 Jahre Standardstufe 5 80 Jahre +/-10 Mehrfamilienhäuser 70 Jahre +/-10 Wohnhäuser mit Mischnutzung 70 Jahre +/-10 Geschäftshäuser 60 Jahre +/-10 Bürogebäude, Banken 60 Jahre +/-10 Gemeindezentren, Saalbauten/Veranstaltungsgebäude 40 Jahre +/-10 Kindergärten, Schulen 50 Jahre +/-10 Wohnheime, Alten-/Pflegeheime 50 Jahre +/-10 Krankenhäuser, Tageskliniken 40 Jahre +/-10 Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen 40 Jahre +/-10 Sporthallen, Freizeitbäder/Heilbäder 40 Jahre +/-10 Verbrauchermärkte, Autohäuser 30 Jahre +/-10 Kauf-/Warenhäuser 50 Jahre +/-10 Einzelgaragen 60 Jahre +/-10 Tief- und Hochgaragen als Einzelbauwerk 40 Jahre +/-10 Betriebs-/Werkstätten, Produktionsgebäude 40 Jahre +/-10 Lager-/Versandgebäude 40 Jahre +/-10 Landwirtschaftliche Betriebsgebäude 30 Jahre +/-10 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 54 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 5.5 MODELL WIRTSCHAFTLICHE RESTNUTZUNGSDAUER Auszug Sachwertrichtlinie Anlage 4 Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude* unter Berücksichtigung von Modernisierungen Das Modell dient der Orientierung zur Berücksichtigung von Modernisierungsmaßnahmen. Es ersetzt nicht die erforderliche sachverständige Würdigung des Einzelfalls. * Das Modell kann analog auch bei der Bewertung von Verwaltungs-, Büro- und Geschäftsgebäuden Anwendung finden. 1. Punktetabelle zur Ermittlung des Modernisierungsgrades Aus der Summe der Punkte für die jeweils zum Bewertungs-stichtag oder kurz zuvor durchgeführten Maßnahmen ergibt sich der Modernisierungsgrad. Liegen die Maßnahmen weiter zurück, ist zu prüfen, ob nicht ein geringerer als der maximale Tabellenwert anzusetzen ist. Sofern nicht modernisierte Bauelemente noch zeitgemäßen Ansprüchen genügen, sind entsprechende Punkte zu vergeben. Modernisierungselemente max. Punkte Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung 4 Modernisierung der Fenster und Außentüren 2 Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) 2 Modernisierung der Heizungsanlage 2 Wärmedämmung der Außenwände 4 Modernisierung von Bädern 2 Modernisierung des Innenausbaus, zum Beispiel Decken, Fußböden, Treppen 2 Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung 2 Entsprechend der jeweils ermittelten Gesamtpunktzahl ist der Modernisierungsgrad sachverständig zu ermitteln. Hierfür gibt die folgende Tabelle Anhaltspunkte. Modernisierungsgrad 1 Punkt = nicht modernisiert 4 Punkte = kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung 8 Punkte = mittlerer Modernisierungsgrad 13 Punkte = überwiegend modernisiert 18 Punkte = umfassend modernisiert 2. Tabellen zur Ermittlung der modifizierten Restnutzungsdauer In den nachfolgenden Tabellen sind in Abhängigkeit von der üblichen Gesamtnutzungsdauer, dem Gebäudealter und dem ermittelten Modernisierungsgrad für Gesamtnutzungsdauern von 30 bis 80 Jahren modifizierte Restnutzungsdauern angegeben. Die Tabellenwerte sind auf die volle Jahreszahl gerundet worden. Den Tabellenwerten liegt ein theoretischer Modellansatz zu Grunde. Das Modell geht davon aus, dass die Restnutzungsdauer auf maximal 70 Prozent der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer gestreckt und nach der Formel mit den nachfolgenden Werten für a, b und c berechnet wird.Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 55 Modernisierungsgrad a b c ab einem relativen Alter [%] von* 1 Punkt 0,0125 2,625 152,50 60 4 Punkte 0,0073 1,577 111,33 40 8 Punkte 0,0050 1,100 100,00 20 13 Punkte 0,0033 0,735 95,28 15 18 Punkte 0,0020 0,440 94,20 10 * Die Spalte gibt das Alter an, von dem an die Formeln anwendbar sind. Das relative Alter berechnet sich aus: Bei kernsanierten Objekten kann die Restnutzungsdauer bis zu 90 Prozent der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer betragen. 2.3 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 70 Jahren Gebäudealter Modernisierungsgrad 1 Punkt 4 Punkte 8 Punkte 13 Punkte 18 Punkte modifizierte Restnutzungsdauer 0 70 70 70 70 70 5 65 65 65 65 65 10 60 60 60 60 62 15 55 55 55 57 60 20 50 50 51 54 58 25 45 45 47 51 57 30 40 40 43 49 55 35 35 36 40 47 54 40 30 32 37 45 53 45 25 28 35 43 52 50 20 25 33 42 51 55 16 23 31 41 50 60 14 21 30 40 50 65 12 19 29 39 49 70 11 19 28 38 49 2.5 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 60 Jahren Gebäudealter Modernisierungsgrad 1 Punkt 4 Punkte 8 Punkte 13 Punkte 18 Punkte modifizierte Restnutzungsdauer 0 60 60 60 60 60 5 55 55 55 55 55 10 50 50 50 50 52 15 45 45 45 47 51 20 40 40 41 45 49 25 35 35 38 42 48 30 30 30 35 40 46 35 25 27 32 38 45 40 20 23 29 37 44 45 16 20 27 35 43 50 12 18 26 34 43 55 10 17 25 33 42 60 9 16 24 33 42Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 56 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 5.6 LIEGENSCHAFTSZINSSÄTZE UND ERTRAGSFAKTOREN Kapitalisierungszinssätze sind Zinssätze, mit denen die Verkehrswerte von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (Liegenschaftszinssätze). Auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise und für gleichartig bebaute und genutzte Grundstücke werden nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens Liegenschaftszinssätze jährlich ermittelt. Vergleichsfaktoren (§ 193 Abs. 5 Satz Nr. 4 BauGB) sollen der Ermittlung von Vergleichswerten für bebaute Grundstücke dienen. Sie sind auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor) oder auf eine sonst geeignete Bezugseinheit, insbesondere auf eine Flächen- oder Raumeinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktor) zu beziehen. Wesentliche Merkmale des Wertermittlungsmodells Wirtschaftliche Gesamt- und Restnutzungsdauer in Anlehnung an Anlage 3 und 4 der SW-RL; Bewirtschaftungskosten für Wohngrundstücke auf Grundlage Zweite Berechnungsverordnung (II. BV). Der Bodenwertansatz erfolgte üblicherweise mit dem Bodenrichtwert ohne Bebauungsabschlag. Sofern eine Abhängigkeit des Bodenwertes vom Maß der baulichen Nutzung (WGFZ) besteht, erfolgt eine Umrechnung auf die tatsächliche WGFZ mit Hilfe der für Karlsruhe ermittelten WGFZ-Umrechnungskoeffizienten (siehe 5.3). Bei der Ermittlung der Liegenschaftszinssätze und der Ertragswertfaktoren wird auf einen Grundstückszustand ohne die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale (zum Beispiel Baumängel und Bauschäden) abgestellt. Anwendungshinweise Eine Abhängigkeit von der Restnutzungsdauer (in der Regel 25 – 50 Jahre) konnte erstmalig bei allen Objektarten (Ausnahme gemischt genutzte Gebäude) festgestellt werden. Durchschnittlich kann bei einer um 25 Jahren längeren Restnutzungsdauer von einem um 0,5 bis 1,0 Prozentpunkte höheren Liegenschaftszinssatz ausgegangen werden. Bei den ausgewerteten Kauffällen der Ein- /Zweifamilien-, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser mit drei Wohnungen bezieht sich der untere Wert der Zinsspanne auf Objekte in guter bis sehr guter Lage. In Einzelfällen kann für Objekte in sehr guter Lage dieser Wert noch um bis zu 1,0 Prozentpunkt unterschritten werden. Im Falle der Mietwohnhäuser konnten mit Ausnahme der Restnutzungsdauer keine eindeutigen Parameter für die Abhängigkeiten des Liegenschaftszinssatzes festgestellt werden. Im Berichtsjahr konnte bei den gemischt genutzten Gebäuden keine signifikante Abhängigkeit zwischen Liegenschaftszinssatz und gewerblichem Mietanteil festgestellt werden; erfahrungsgemäß orientiert sich der untere Wert der Zinsspanne auf Objekte mit geringerem und der obere Wert der Zinsspanne auf Objekte mit höherem gewerblichem Mietanteil. Weitergehende Abhängigkeiten des Liegenschaftszinssatzes von sonstigen Faktoren konnten nicht festgestellt werden. Mit den Ertragsfaktoren, das heißt dem Vielfachen des Jahresrohertrags (Nettokaltmiete), erhält man durch Multiplikation mit dem Jahresrohertrag einen grob überschlägigen Wert einer Immobilie. Bei der Anwendung dieser Faktoren muss bedacht werden, dass sie nur relativ unsichere Bewertungsergebnisse liefern, da wertrelevante individuelle Eigenschaften einer Immobilie, wie zum Beispiel Alter, Zustand und Wirtschaftlichkeit der Gebäude sowie Lage, Grundstücksgröße und Bodenwert nicht in die Berechnung eingehen. In Einzelfällen können abweichende Liegenschaftszinssätze und Ertragsfaktoren sowie Abhängigkeiten von Marktfaktoren zutreffend sein. Als Grundlage für marktübliche erzielbare Erträge (ortsübliche Vergleichsmiete) wurde im Sinne § 17 ImmoWert V der qualifizierte und einfache Karlsruher Mietspiegel für Wohnobjekte (siehe 6.3.1) herangezogen. Die Bewirtschaftungskosten wurden in Abhängigkeit von den marktüblich erzielbaren Erträgen und Baujahr mit folgenden pauschalierten Prozentsätzen von der Jahresnettokaltmiete zur Ermittlung des Reinertrages in Abzug gebracht. Bewirtschaftungskosten Mehrfamilienhäuser (ab drei Wohneinheiten): von 13 bis 25 Prozent 13 Prozent etwa für jüngere Gebäude mit ortsüblichen Vergleichsmieten von 9 bis 10 EUR/m², Baujahr jünger als 1990; 25 Prozent etwa für ältere Gebäude mit ortsüblichen Vergleichsmieten von 6 EUR/m², Baujahr vor 1980 Einfamilienhäuser: von 13 bis 20 Prozent 13 bis 14 Prozent etwa für jüngere Gebäude mit ortsüblichen Vergleichsmieten von 7 bis 8 EUR/m² in mittlerer bis guter Wohnlage und durchschnittlicher Ausstattung, Baujahr jünger als 1990; 18 bis 20 Prozent etwa für ältere Gebäude mit ortsüblichen Vergleichsmieten von 7 bis 8 EUR/m² in mittlerer bis guter Wohnlage und durchschnittlicher Ausstattung, Baujahr vor 1980 Bürogebäude (ab drei Einheiten): von 10 bis 18 Prozent Nur die Instandhaltung für Dach und Fach liegt üblicherweise beim Eigentümer. 10 Prozent etwa für jüngere Gebäude mit marktüblich erzielbaren Erträgen von 11 bis 12 EUR/m², Baujahr jünger als 2000 (neuwertig); 18 Prozent etwa für ältere Gebäude mit marktüblich erzielbaren Erträgen von 7 bis 8 EUR/m², Baujahr vor 1980 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 57 MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE BESCHLUSS DES GUTACHTERAUSSCHUSSES Objektart Anzahl Ø Wohn-/ Nutzfläche (m²) Ø normierter Kaufpreis/ Wohn-/ Nutzfläche (Euro/m²) Ø Monatsmiete pro m² Wohn-/ Nutzfläche (Euro/m²) Ø RND (Jahre) Liegen- schafts- zinssatz Mittelwerte Zinsspanne (%) Liegen- schafts- zinssatz (%) Ertragsfaktor Ein-/Zweifamilien- häuser, Reihen- häuser (nicht vermietete Objekte) 36 165 2.409 7,91 41 2,5 1,7 – 3,3 2,0 – 3,0 22 – 29 Mehrfamilienhäuser mit drei Wohnungen 41 236 1.818 7,12 31 2,7 1,3 – 4,3 2,0 – 3,5 18 – 27 Mehrfamilienhäuser ab vier Wohnungen, gewerblicher Mietertragsanteil < 20 % 53 560 1.525 7,05 32 3,0 1,5 – 5,0 2,0 – 4,0 15 – 21 Gemischt genutzte Gebäude, gewerblicher Mietertragsanteil von 20 bis 50 % 18 729 1.326 7,40 27 3,9 2,9 – 5,1 3,5 – 5,0 12 – 19 Büro-, Verwaltungs- und Dienstleistungs- gebäude 9 2.938 1.259 8,69 38 6,5 5,4 – 7,8 4,5 – 7,0 10 – 16 Geschäftsgebäude (Läden, Büros) 10 1.459 2.000 11,21 30 4,9 3,0 – 6,4 4,0 – 7,0 10 – 18 Verbrauchermärkte – – – – – – 5,0 – 7,0 10 – 13 Gewerbe- und Industriegebäude 9 4.704 596 4,30 24 6,0 4,5 – 7,5 5,0 – 7,5 9 – 13 Wohnungseigentum nach WEG (vermietete Objekte) 91 66 1.825 7,52 37 2,8 0,7 – 5,5 1,5 – 4,5 15 – 26 Teileigentum nach WEG – – – – – – 4,0 – 6,5 – RND = Restnutzungsdauer Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 58 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 5.7 SACHWERTFAKTOREN Kaufpreisanalysen zeigen, dass der ermittelte Sachwert von bebauten Grundstücken des individuellen Wohnungsbaus (Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) und der auf dem Grundstücksmarkt erzielte Preis unterschiedlich sein können. Durch den Sachwertfaktor, der sich aus der Division des normierten Kaufpreises durch den Sachwert ergibt, erfolgt eine Anpassung des Sachwertes an die allgemeine Marktlage. Der Sachwert eines Grundstücks setzt sich aus dem Bodenwert, dem Wert der baulichen Anlagen und baulichen Außenanlagen und dem Wert der sonstigen Anlagen zusammen. Die Berechnung des Gebäudewerts erfolgt nach Herstellungswerten (Normalherstellungskosten 2010 – NHK 2010) über die Bruttogrundfläche (BGF). Dabei sind Alter und besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (zum Beispiel wirtschaftliche Überalterung, Baumängel und Bauschäden) zu berücksichtigen. Mit der Veröffentlichung des Immobilienmarktberichtes Karlsruhe 2013 sind diese Sachwertfaktoren auf Basis NHK 2010 gültig. Für zurückliegende Wertermittlungsstichtage wird auf bisherige Veröffentlichungen zu den Sachwertfaktoren verwiesen. Wesentliche Merkmale des Wertermittlungsmodells Bauliche Außenanlagen und sonstige Anlagen: Als Wertansatz für bauliche Außenanlagen wird das Modell nach Erfahrungssätzen (pauschaler Ansatz) eingeführt. Dabei werden für einfache Standards 4 bis 8 Prozent und für aufwendige Standards 8 bis 12 Prozent angenommen. Im Einzelfall können die angegeben unteren beziehungsweise oberen Werte auch unter-/überschritten werden. Sonstige Anlagen werden üblicherweise als nicht gesondert wertrelevant betrachtet. Nutzbarkeit von Dachgeschossen: Zur Berücksichtigung der Nutzbarkeit von Dachgeschossen wird auf Ziffer 4.1.1.6 in Verbindung mit Anlage 3 des Entwurfs der Sachwertrichtlinie vom 11. Juni 2012 verwiesen, wobei für die Ermittlung der Zu-/Abschläge auf Grundlage der Orientierungswerte nach Anlage 3 pauschalierte Prozentsätze mit gleichmäßiger Einteilung verwendet werden. Bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile: Werthaltige, bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile, werden mit gesonderten, pauschalen Werten in Ansatz gebracht zum Beispiel Dachgauben und Balkone jeweils 5.000 bis 10.000 Euro, Kelleraußentreppe 6.000 Euro und Vordächer 1.000 bis 3.000 Euro. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG): Es werden normierte Kaufpreise bezogen auf einen fiktiven Zustand ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) eingeführt, das heißt die boG sind bei den Kaufpreisen berücksichtigt. Bodenwert: Bei der Ermittlung des Bodenwerts wird der Bodenrichtwert herangezogen. Die Bodenrichtwerte werden, wenn die Grundstücks- merkmale der zugrunde gelegten Bodenrichtwert- grundstücke mit den Grundstücksmerkmalen des Kauffalls sowie die allgemeinen Wertverhältnisse am Stichtag der Bodenrichtwerte und am Wertermittlungsstichtag nicht hinreichend übereinstimmen, angepasst. Des Weiteren wird auf die Vergleichswertrichtlinie vom 20. März 2014, BAnz AT 11. April 2014 B3 verwiesen. Die sonstigen Modellparameter bestimmen sich nach der Beschreibung in Anlage 5 der Sachwertrichtlinie. Anwendungshinweise Bei der Wertermittlung ist in Abhängigkeit vom Bodenrichtwert und der Höhe des Sachwertes (Bodenwert, Werte der baulichen Anlagen, baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen unter Berücksichtigung der Wertminderung wegen Alters) am Objekt fiktiv ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale der ermittelte Sachwertfaktor anzubringen. Die Berücksichtigung von Kosten für besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden erfolgt anschließend ohne Marktanpassung. Bei den ermittelten und beschlossenen Sachwertfaktoren handelt es sich um wahrscheinlichste Schätzwerte in Abhängigkeit von den Einflussgrößen Bodenrichtwert und Sachwert. Die Sachwertfaktoren werden durch aktuelle Analysen und laufende Wertermittlungen bestätigt. Je nach Art und Lage des Objektes können die anzusetzenden Sachwertfaktoren nach oben und unten variieren. Sie sind als Basis- beziehungsweise Ausgangspunkte bei der Erstellung von Gutachten zu betrachten und geben gleichzeitig das Spektrum des Anwendungsbereiches wieder. Zwischenwerte können interpoliert werden. Liegt das zu bewertende Objekt außerhalb der angegebenen Bereiche, so sind die Sachwertfaktoren gegebenenfalls anzupassen. Die Sachwertfaktoren können auch bei Erbbaurechten zur Ermittlung des Werts des unbelasteten bebauten Grundstücks WBG (Volleigentum) herangezogen werden Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 59 5.7.1 SACHWERTFAKTOREN FÜR EIN-/ZWEIFAMILIENHÄUSER Die nachfolgend aufgeführten Sachwertfaktoren beziehen sich überwiegend auf freistehende Einfamilienhäuser beziehungsweise Doppelhäuser mit Satteldach. Die Gebäude sind mit Keller-, Erd- und Obergeschoss beziehungsweise ausgebautem Dachgeschoss einschließlich Garage(n) errichtet. Der Gebäudestandard ist mittel. Anwendungshinweise Für die Beurteilung eines untypischen Objekts, zum Beispiel eines Grundstücks mit großer Fläche und eines Gebäudes mit kleiner Wohnfläche, ist das vorgestellte Berechnungsmodell nur einge- schränkt geeignet. Der Gebäudestandard der Standardstufe 3 entspricht hierbei einer Neubaustandard der Baujahre 1995 bis 2004 beziehungsweise einem sanierten Altbau mit vergleichbaren Ausbaumerkmalen. Die Standardstufe 2 betrifft üblicherweise Gebäude der Baujahre 1980 bis 1994 beziehungsweise einem sanierten Altbau mit vergleichbaren Ausbaumerkmalen. Sachwertfaktoren für mit Ein-/Zweifamilienhäusern bebaute Grundstücke QUALITÄTSPARAMETER Merkmal Sachwertfaktor Anzahl der Kauffälle Mittelwert Minimum Maximum 103 1,12 0,76 1,52 Multiples Bestimmtheitsmaß Vertrauensbereich (2-seitig) Erwartungsbereich (2-seitig) 0,40 ±(0,02 bis 0,05) ± 0,20 Erläuterungen Multiples Bestimmtheitsmaß Das multiple Bestimmtheitsmaß ist ein Parameter, wie gut die Variation des Sachwertfaktors durch die Regressionsgleichung erklärt wird. Es nimmt Werte zwischen 0 und 1 an. Im Falle von 1 wird die Variation des Sachwertfaktors vollständig abgebaut, das heißt zwischen dem Sachwertfaktor und den Einflussgrößen (Bodenrichtwert, Sachwert ohne boG) besteht eine streng funktionale Abhängigkeit. Bei einem Wert von 0 hängt der Sachwertfaktor nicht von den Einflussgrößen ab. Im Allgemeinen sollten Werte von zumindest 0,4 erzielt werden. Vertrauensbereich Ausgehend vom ermittelten Schätzwert für den Sachwertfaktor lässt sich ein zweiseitiger Konfidenzbereich (Vertrauensbereich) angeben, in dem der wahre Sachwertfaktor mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 % liegt. Der Vertrauensbereich ist somit eine geeignete Aussage zur Qualitätsbeurteilung der ermittelten Schätzwerte. Erwartungsbereich Ausgehend von der Differenz zwischen einem Einzelwert und dem Schätzwert für den Sachwertfaktor kann ein zweiseitiges Konfidenzband (Erwartungsbereich) ermittelt werden. Der Erwartungsbereich gibt folglich an, in welchem Bereich um den geschätzten Sachwertfaktor Einzelwerte mit der Wahrscheinlichkeit 90 % prognostiziert beziehungsweise erwartet werden können. 0,8 0,9 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 200.000 250.000 300.000 350.000 400.000 450.000 500.000 550.000 600.000 650.000 700.000 750.000 800.000 Sachwert in Euro Bodenrichtwert 350 Euro/m² Bodenrichtwert 400 Euro/m² Bodenrichtwert 500 Euro/m² Bodenrichtwert 600 Euro/m² Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 60 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE Merkmal Minimum Maximum Mittelwert Baujahr 1948 2004 1970 Bruttogrundfläche m² 170 727 367 Wohnfläche m² 84 278 169 Standardstufe 1,50 3,40 2,52 NHK 2010 Euro/m² BGF 627 971 764 Grundstücksfläche m² 194 1.219 564 Sachwert Euro 138.000 801.000 412.000 ANWENDUNGSBEISPIEL Der Verkehrswert des Objekts ergibt sich aus dem Sachwert unter Berücksichtigung eines fiktiven Zustandes ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale multipliziert mit dem Sachwertfaktor. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Baumängel und Bauschäden sind anschließend ohne Marktanpassung anzubringen. Grundstück bebaut mit Einfamilienhaus Bodenrichtwert (unbebaut) 400 Euro/m² Ermittelter Sachwert (über BGF) 500.000 Euro Sachwertfaktor (aus Grafik gegebenenfalls durch Interpolation entnehmen) 1,025 Verkehrswert des fiktiven Grundstücks ohne objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) 512.500 Euro boG (Reparaturanstau) 30.000 Euro Verkehrswert des Grundstücks 482.500 Euro Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 61 5.7.2 SACHWERTFAKTOREN FÜR REIHENHÄUSER Die nachfolgend aufgeführten Sachwertfaktoren wurden überwiegend aus Kaufpreisen für Reihenmittelhäuser mit Satteldach abgeleitet. Die Gebäude sind mit Keller-, Erd- und Obergeschoss einschl. Garagen errichtet. Die Gebäudequalität ist mittel bis gehoben. Die Stellung der Reihenhäuser (Mittel- beziehungsweise Endhaus) wird über den Sachwert als Einflussgröße berücksichtigt. Soweit Doppelhaushälften dem Erscheinungsbild von Reihenendhäusern entsprechen, sind die Sachwertfaktoren für Reihenhäuser anzuwenden. Erstmalig hat sich bei der Ermittlung der Sachwertfaktoren für Reihenhäuser innerhalb des üblichen Bodenwertniveaus keine Abhängigkeit vom Bodenrichtwert gezeigt. Anwendungshinweise Für die Beurteilung eines untypischen Objekts, zum Beispiel eines Gebäudes jüngeren Baujahrs mit kleiner Wohnfläche, ist das vorgestellte Berechnungsmodell nur eingeschränkt geeignet. Ungünstige Anwendungsvoraussetzungen liegen auch bei kleiner Wohnfläche und großer Grundstücksfläche vor. Der Gebäudestandard der Standardstufe 3 entspricht hierbei einer Neubaustandard der Baujahre 1995 bis 2004 beziehungsweise einem sanierten Altbau mit vergleichbaren Ausbaumerkmalen. Die Standardstufe 2 betrifft üblicherweise Gebäude der Baujahre 1980 bis 1994 beziehungsweise einem sanierten Altbau mit vergleichbaren Ausbaumerkmalen. Sachwertfaktoren für mit Reihenhäusern bebaute Grundstücke QUALITÄTSPARAMETER Merkmal Sachwertfaktor Anzahl der Kauffälle Mittelwert Minimum Maximum 76 1,36 0,89 1,72 Multiples Bestimmtheitsmaß Vertrauensbereich (2-seitig) Erwartungsbereich (2-seitig) 0,60 ±(0,03 bis 0,05) ± 0,18 Erläuterungen Multiples Bestimmtheitsmaß Das multiple Bestimmtheitsmaß ist ein Parameter, wie gut die Variation des Sachwertfaktors durch die Regressionsgleichung erklärt wird. Es nimmt Werte zwischen 0 und 1 an. Im Falle von 1 wird die Variation des Sachwertfaktors vollständig abgebaut, das heißt zwischen dem Sachwertfaktor und den Einflussgrößen (Bodenrichtwert, Sachwert ohne boG) besteht eine streng funktionale Abhängigkeit. Bei einem Wert von 0 hängt der Sachwertfaktor nicht von den Einflussgrößen ab. Im Allgemeinen sollten Werte von zumindest 0,4 erzielt werden. Vertrauensbereich Ausgehend vom ermittelten Schätzwert für den Sachwertfaktor lässt sich ein zweiseitiger Konfidenzbereich (Vertrauensbereich) angeben, in dem der wahre Sachwertfaktor mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 % liegt. Der Vertrauensbereich ist somit eine geeignete Aussage zur Qualitätsbeurteilung der ermittelten Schätzwerte. Erwartungsbereich Ausgehend von der Differenz zwischen einem Einzelwert und dem Schätzwert für den Sachwertfaktor kann ein zweiseitiges Konfidenzband (Erwartungsbereich) ermittelt werden. Der Erwartungsbereich gibt folglich an, in welchem Bereich um den geschätzten Sachwertfaktor Einzelwerte mit der Wahrscheinlichkeit 90 % prognostiziert beziehungsweise erwartet werden können. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 125.000 150.000 175.000 200.000 225.000 250.000 275.000 300.000 325.000 350.000 375.000 Sachwert in Euro ohne Bodenrichtwertunterscheidung Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 62 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 MERKMALE DER AUSGEWERTETEN KAUFFÄLLE Merkmal Minimum Maximum Mittelwert Baujahr 1948 2007 1982 Bruttogrundfläche m² 146 400 248 Wohnfläche m² 80 200 132 Standardstufe 1,50 3,50 2,72 NHK 2010 Euro/m² BGF 558 907 737 Grundstücksfläche m² 131 493 264 Sachwert Euro 104.000 412.000 245.000 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 63 5.8 WERTFAKTOREN ZUR ERMITTLUNG DER BODENWERTANTEILE FÜR ERBBAURECHTE Zur Ermittlung des Werts des Erbbaurechts WER ist zunächst vom Wert des unbelasteten bebauten Grundstücks mit Marktanpassung WBG (Volleigentum) auszugehen. Von diesem Wert ist der Verkehrswert des unbelasteten unbebauten Grundstücks WUG in Abzug zu bringen. Soweit der Erbbauberechtigte die Erschließungskosten trägt, ist bei WUG nicht der erschließungsbeitragsfreie nach BauGB und KAG (ebf), sondern der erschließungsbeitragspflichtige (ebp) Zustand einzuführen. Der mit dem Wertfaktor WF marktangepasste Bodenwertanteil des Erbbaurechts WAE ist hinzuzuaddieren. Zur Ermittlung des Bodenwertanteils des Erbbaurechts WAE wird zunächst die Erbbauzinsersparnis als Differenz zwischen dem angemessenen Erbbauzins Za und dem tatsächlichen Erbbauzins Zt über die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages kapitalisiert und vom Bodenwert des unbelasteten unbebauten Grundstücks WUG abgezogen. Bezieht sich Zt auf ein ebp Bodenwertniveau, so ist bei der Ermittlung von Za entsprechend zu verfahren. Damit erhält man den sogenannten Wert nach dem finanzmathematischen Modell WFM. Zt : Vertraglich zulässiger tatsächlicher Erbbauzins [Euro/m²] Za : Dem Grundstückswert angemessener Erbbauzins [Euro/m²] n : Restlaufzeit des Erbbaurechts [Jahre] q : Zinsfaktor mit p = Zinssatz in % V : Vervielfältiger Für die Ermittlung des angemessenen Erbbauzinses Za soll der Zinssatz, der sich zur Festlegung des Erbbauzinses bei Abschluss von Erbbaurechtsverträgen aus den marktüblichen Konditionen ergibt, herangezogen werden. Dieser Zinssatz wird auch als der zum Wertermittlungsstichtag marktübliche Liegenschaftszinssatz für Erbbaurechtsgrundstücke bezeichnet. Bei Auswertungen von Kauffällen hat sich gezeigt, dass die Kaufpreise von Erbbaurechtsgrundstücken in der Regel zwischen den aufgrund des finanzmathematischen Modells gerechneten Werten WFM und den Werten unbelasteter Grundstücke WUG liegen. Daraus ist zu schließen, dass WFM als untere Grenze und WUG als obere Grenze für die Werte von Erbbaurechtsgrundstücken WEG anzusehen ist. Die Marktanpassung wird durch Einführung eines sogenannten Wertfaktors WF berücksichtigt, in dem die Differenz (WUG - WFM), die der Erbbauzinsersparnis des Erbbauberechtigten entspricht, aufgeteilt wird. Somit ergibt sich der Bodenwertanteil des Erbbaurechts WAE zu Der Wert der Gebäude, die nach Ablauf der Restlaufzeit des Vertrages eventuell noch vorhanden sind, abzüglich der an den Erbbauberechtigten zu zahlenden Entschädigungen hat bei den üblichen Entschädigungsregelungen und bei Restlaufzeiten über 25 Jahre keinen nennenswerten Einfluss. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 64 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 5.8.1 WERTFAKTOREN FÜR ERBBAURECHTE DES INDIVIDUELLEN WOHNUNGSBAUS Wertfaktoren WF zur Ermittlung der Bodenwertanteile für Erbbaurechte hängen beim individuellen Wohnungsbau (Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) insbesondere von der Rendite und der Höhe des Bodenwertniveaus ab. Die Art der Anpassung (mit oder ohne Klausel oder die Art der Klausel) ist für den Karlsruher Grundstücksmarkt nicht relevant, da der Einfluss der Anpassung während der Laufzeit bis zum Kaufzeitpunkt bereits in der Rendite enthalten ist. Es wird von einem erschließungs-beitragsfreien Grundstückszustand ausgegangen WERTFAKTOREN WF ZUR ERMITTLUNG DER BODENWERTANTEILE FÜR ERBBAURECHTE DES INDIVIDUELLEN WOHNUNGSBAUS Bodenwert Euro/m² ebf Rendite 0,05 % 0,10 % 0,50 % 1,00 % 2,00 % 50 0,6 0,5 0,4 0,3 0,3 100 0,8 0,7 0,6 0,5 0,5 200 0,9 0,8 0,7 0,6 0,6 300 – 500 0,9 – 0,95 0,8 – 0,9 0,7 – 0,8 0,6 – 0,7 0,6 – 0,7 Rendite in Normale, im üblichen Erbbaurechtsvertrag enthaltene Regelungen und Beschränkungen tragen nach den Untersuchungen, die sich auf Fälle mit längeren Restlaufzeiten beziehen, nichts zur Höhe des Wertfaktors bei. Für besonders wertrelevante Einschränkungen und bei Restlaufzeiten unter 25 Jahren sind angepasst an den Fall Abschläge vorzunehmen. ANWENDUNGSBEISPIEL Bodenwertniveau (ebp) 200 Euro/m² Wert (ebp) des unbelasteten unbebauten Grundstücks WUG 200.000 Euro Erbbauzinssatz 4 % Angemessener Erbbauzins Za 8.000 Euro Tatsächlicher Erbbauzins Zt 1.000 Euro Rendite (1.000 Euro x 100 : 200.000 Euro) 0,5 % Differenz (Za – Zt) 7.000 Euro x Vervielfältiger (Restlaufzeit 50 Jahre/4 %) 21,48 x Wertfaktor WF aus Tabelle, Bodenwert circa 230 Euro/m² ebf 0,7 Bodenwertanteil WAE des Erbbaurechts 105.252 Euro Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 65 6. WEITERE GRUNDSTÜCKSMARKTINFORMATIONEN 6.1 IMMOBILIENMARKT IN GROSSEN DEUTSCHEN STÄDTEN Preise steigen, Umsätze nach Kaufverträgen sehr differenziert – Blitzumfrage des Deutschen Städtetags mit Prognose für 2015 In einer Blitzumfrage ermittelte der Deutsche Städtetag zu Jahresbeginn in 61 großen Städten die Entwicklungstendenzen des Marktes für Wohnimmobilien im vergangenen Jahr. Das Ergebnis: Die Umsatzentwicklung (Kaufvertragszahlen) ist sowohl hinsichtlich der Teilmärkte als auch der Tendenzen uneinheitlich. Bei Baugrundstücken und Wohnungseigentum dominieren Rückgänge, bei Ein- und Zweifamilienhäuser Zuwächse. Weitgehend konstante Preise wurden in etwa 40 Prozent der Städte für Baugrundstücke beobachtet. Bei bebauten Grundstücken und Wohnungs-eigentum dominieren moderate Preissteigerungen, bei Ein- und Zweifamilienhäusern gab es in 17 Prozent aller Städte starke Preissteigerungen. Lokal liegen jedoch zum Teil – auch vor dem Hintergrund der Grunderwerbsteuer-anhebungen – deutliche Abweichungen vor. Datenquelle für die vorliegende Untersuchung sind die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den beteiligten Städten. Diese erhalten aufgrund gesetzlicher Verpflichtung unter anderem alle von den Notaren beurkundeten Immobilienkaufverträge. Die vorliegenden Analyseergebnisse sind eine erste, auf tatsächlichen Immobilientransaktionen und den dabei gezahlten Kaufpreisen beruhende, fundierte Aussage über das Marktgeschehen des vergangenen Jahres. Zusätzlich werden Erwartungen für das erste Halbjahr 2015 prognostiziert. Die untersuchten Städte sind geografisch den Analyseregionen Nord, Süd und Ost zugeordnet. Entwicklung 2014 Die Abbildung stellt dar, in wie vielen Städten prozentual jeweils steigende, konstante oder sinkende Umsatz- oder Preisentwicklungen in den jeweiligen Teilmärkten vorhanden sind. Die Entwicklungstendenzen sind durch die bekannten Pfeile symbolisiert. Tabelle 1 zeigt die Entwicklungen in den einzelnen Städten und zusammen gefasst in den Analyseregionen. Hier wird deutlich, dass einheitliche Entwicklungen schwer auszumachen sind. Auffällig sind die eindeutigen Preissteigerungen in vielen süd- und ostdeutschen Städten. Die Ergebnisse der umfassenden Untersuchung dürfen wiederum mit Spannung erwartet werden. In Ländern, in denen wie in Nordrhein-Westfalen zu Jahresbeginn die Grunderwerbsteuer drastisch erhöht wurde, sind die Umsätze zum Teil sehr deutlich gestiegen. Prognose 1. Halbjahr 2015 Aus allen Städten liegt eine Einschätzung der erwarteten Entwicklung für das erste Halbjahr 2015 vor. Danach werden im Süden und teilweise auch im Osten weiter steigende Preise erwartet. Nur vereinzelt werden lokal leichte Umsatz- oder Preisrückgänge prognostiziert. Die Blitzumfrage mit den dazugehörigen Tabellen steht unter www.staedtetag.de als PDF-Datei zum Download zur Verfügung in der Rubrik „Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr“. Hans-Wolfgang Schaar Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement der Stadt Essen. Quelle: Deutscher Städtetag, Blitzumfrage für 2014, 11. Februar 2015 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 66 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 6.2 PROGNOSE IMMOBILIENMARKT KARLSRUHE PROGNOSE FÜR DAS 1. HALBJAHR 2015 DES GUTACHTERAUSSCHUSSES KARLSRUHE Unbebaute, baureife Grundstücke Bebaute Grundstücke individuelle Bauweise Geschosswohnungsbau Ein-/Zwei- familienhäuser Drei-/Mehr- familienhäuser Wohnungseigentum Anzahl Kauffälle Preise Anzahl Kauffälle Preise Anzahl Kauffälle Preise Anzahl Kauffälle Preise Anzahl Kauffälle Preise Legende um +- 0 % | um + 5 % | um - 5 % | um + 10 % | um - 10 % Bei den Wertumsätzen des Immobilienmarkts in Karlsruhe sieht der Gutachterausschuss nach dem zum Teil deutlichen Rückgängen in 2014 eine Stagnation und bei den Preisen weiterhin eine Aufwärtsentwicklung. Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 67 6.3 MIETDATEN 6.3.1 KARLSRUHER MIETSPIEGEL 2015 Gemeinderat billigt einstimmig gesetzlich notwendige Fortschreibung des Mietspiegels „Dass Sie einstimmig zustimmen, zeigt, wie außerordentlich akzeptiert der Karlsruher Mietspiegel inzwischen ist.“ OB Dr. Frank Mentrup betonte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats, dass dieses jetzt in zweiter Auflage erscheinende Werk bei Mietern und Vermietern sowie in der gesamten Wohnungswirtschaft äußerst positiv gesehen wird. Nach kurzen Erläuterungen durch EB Wolfram Jäger hat das Plenum die Zusammenstellung ohne Debatte durchgewinkt. Der Karlsruher Mietspiegel, den die Interessenvereinigungen zusammen mit der Statistikstelle des Amts für Stadtentwicklung, Liegenschaftsamt und Geschäftsstelle des Gutachterausschusses 2013 erstmals veröffentlicht haben, ist ein so genannter qualifizierter Mietspiegel. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten bedient er sich des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindexes. Bei einem solchen Mietspiegel ist allerdings nach BGB vorgeschrieben, ihn alle zwei Jahre zu aktualisieren. Deshalb haben die zuständigen Stellen jetzt einen neuen erarbeitet, der zum 1. Januar in Kraft tritt. Auf 40 Seiten zeigt er, wie sich die Mieten in den zurückliegenden beiden Jahren in kleinen Häusern oder großen Wohnanlagen, in besten Wohngegenden oder eher sozialen Brennpunkten, in alten und neuen Häusern entwickelt haben. Dazu bedient er sich eines ausgeklügelten Punktesystems, in das alle Bedingungen für die betreffende Wohnung einfließen, auch etwa ihre Größe oder ihre Ausstattung. Berücksichtigt werden mit Ab- und Zuschlägen bei den Punkten Nach- und Vorteile der Wohnung. Eine Rolle spielt auch die Lage der Wohnung innerhalb des Hauses. So kann die Vergleichsmiete bei einer einfachen Wohnung über 120 Quadratmetern in einer Lage der schlechtesten Kategorie D bei 3,10 bis 4,30 Euro pro Quadratmeter liegen. In einer ebenso großen, aber hochwertig ausgestatteten Wohnung der Kategorie A kommen dann schon 8,45 bis 11,65 Euro heraus. Kleinere Wohnungen sind teurer. In einem Stadtplan ist aufgezeichnet, welche Wohngegenden zu welchen Kategorien gehören. So liegt etwa der Geigersberg in Kategorie A, Teile der Ost- und Südstadt liegen in C und D. Die Neuauflage des Karlsruher Mietspiegels kann beim städtischen Amt für Stadtentwicklung, beim Liegenschaftsamt, beim Stadtamt Durlach und in den Ortsverwaltungen erworben werden. Mitglieder können ihn auch beim Verein Haus und Grund sowie beim Mieterverein kaufen. Er kostet nach wie vor 6 Euro, bei Postversand zuzüglich 1,60 Euro. Eine Möglichkeit zum Download besteht nicht. Quelle: Stadt Karlsruhe, Presseportal Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 68 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 6.3.2 MIETPREISSPEKTRUM BÜROMIETEN Die Wirtschaftsförderung Karlsruhe führt seit über 22 Jahren eine private Vermittlungsdatei, die circa 85 Prozent der leer stehenden Gewerbeflächen in Karlsruhe beinhaltet. Dabei erfolgt die Erfassung der Gewerbeobjekte und Pflege der Datei in enger Zusammenarbeit mit Karlsruher Immobilien- maklern und -eigentümern. Mit diesem umfassenden Überblick über das Angebots- und Nachfragepotential für Gewerbeobjekte und Büroflächen bietet die Wirtschaftsförderung einen optimalen Service für die Versorgung von ansiedlungs-, erweiterungs- oder verlagerungswilligen Unternehmen. Der im Zweijahresrhythmus erscheinende Bericht fußt auf dem Datenbestand der privaten Vermittlungsdatei der Wirtschaftsförderung. Die Mietpreisspanne der derzeit am Markt befindlichen Objekte bewegt sich in einem Rahmen von 2,70 Euro/m² bis 13,50 Euro/m². Die Gründe für diese großen Preis- unterschiede müssen bei den unterschiedlichen Qualitätsstandards der am Markt befindlichen Objekte gesucht werden. Auch die Lage der Objekte spielt eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Das flächenmäßige Angebot im den Preissegmenten von 7 bis 8 Euro/m² sowie von 10 bis 13 Euro/m² ist fast gleich (siehe Abbildung). Dies erklärt sich durch Neubauflächen, die in den letzten beiden Jahren auf den Markt gekommen sind. Diese führen jedoch nicht zu mehr Leerstand im mittleren Preissegment. Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die meisten Objekte bedarfs- orientiert errichtet wurden. Auf dem Karlsruher Büromarkt findet sich nach wie vor ein Angebot für alle Preis- kategorien. Auffällig ist auch, dass die Anzahl der Gebäude (22) im Preissegment 7 bis 8 Euro/m² deutlich höher ist als im Segment 10 bis 13 Euro/m² (14), was auf eher großflächige Neubauten schließen lässt. Mietpreisspektrum vom Februar 2013 (Eine Fortschreibung ist derzeit noch nicht erfolgt.) Quelle: Stadt Karlsruhe, Wirtschaftsförderung, Büromarktreport Karlsruhe 2013Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 69 NOTIZEN Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 70 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 NOTIZEN Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t GUTACHTERAUSSCHUSS IN KARLSRUHE | 71 IMPRESSUM Herausgeber: Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3092 Fax: 0721 133-3093 E-Mail: gga@karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/b3/bauen/gutachterausschuss UST-Idnr.: DE143589000 Vertretungsberechtigter im Sinne des § 5 TMG: Dr.-Ing. Michael Mürle Bestellung: Nach § 1 der Gutachterausschussverordnung Baden Württemberg werden Gutachterausschüsse im Sinne von § 192 Abs. 1 BauGB bei den Gemeinden gebildet. Aufsichtsbehörde der Stadt Karlsruhe: Regierungspräsidium Karlsruhe Stand: April 2015 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t 72 | IMMOBILIENMARKTBERICHT 2014 Au sd ruc k n ich t a uto ris ier t
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2MDAyNDYsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1NF9CYXVlbl91bmRfSW1tb2JpbGllbi8zX0d1dGFjaHRlcmF1c3NjaHVzcy8yMDE0X0d1dGFjaHRlcmF1c3NjaHVzc19JbW1vYmlsaWVubWFya3RiZXJpY2h0X0tBX0ludGVybmV0LnBkZiIsInBhZ2UiOjM3NDB9.pfBDkSu5jV74LVtOAobbm_PfqJMJ3NQKHG-HcIZMR5k/2014_Gutachterausschuss_Immobilienmarktbericht_KA_Internet.pdf