Karlsruhe: Impressum
Die Suchmaschine
Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Fortbildungen und Angebote für Vollzeit-, Bereitschaftspflege- und Adopitvfamilien
Broschüre und Anmeldeformular 2020
Broschüre zum Herunterladen (PDF, 706 KB)
Anmeldeformular für die Fortbildungen und Angebote (PDF, 64 KB)
Mit der Erziehung, Pflege und Förderung der Ihnen
anvertrauten Kinder, leisten Pflegeeltern einen
wichtigen Beitrag als Partnerinnen und Partner der
öffentlichen Jugendhilfe.
Angesichts der wachsenden Anforderungen und
Aufgaben denen sich Pflegeeltern im
Erziehungsalltag stellen müssen, ist das Angebot
von Fortbildungs-, Supervisions- und
Austauschangeboten neben der individuellen
Beratung ein wichtiger Baustein zur Unterstützung und
Weiterqualifizierung von Pflegeeltern. Auch
für Adoptiveltern ist die Auseinandersetzung mit
der Herkunft und dem kulturellen Hintergrund ihrer
Adoptivkinder und mit pädagogischen
Fragestellungen von Bedeutung. Darüber hinaus soll
mit kindgerechten Angeboten auch den Pflege- und
Adoptivkindern eine Möglichkeit gegeben werden, sich
auszutauschen und sich mit ihrer besonderen
Lebenssituation auseinanderzusetzen.
Mit unseren Veranstaltungen sind wir
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Pflegekinderdienstes bemüht, die Wünsche und
Bedürfnisse die sich aus der Beratung und
Zusammenarbeit mit Pflege- und
Adoptivfamilien ergeben, aufzugreifen. Wir
sind offen und dankbar für Anregungen. Darüber hinaus
unterstützen wir für Vollzeit- und
Bereitschaftspflegefamilien im Einzelfall nach
Rücksprache auch die Teilnahme an Fortbildungen
anderer Träger und Einrichtungen durch Zuschüsse zu
den Fortbildungskosten.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/pflegekinderdienst/vollzeitpflege/fortbildung
Microsoft Word - BehindertenBeiratPresse Nov08.doc
Geschäftsstelle: Behindertenkoordination Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe
geschäftsführende Vorsitzende: Stefanie Ritzmann
Telefon: 0721/37 64 18
Stellvertreter: Manfred Weber
An die Presse in Karlsruhe
Zusätzlich schlägt der Beirat die Einstellung eines bestimmten Betrags vor, damit mit der barrierefreie Umrüstung der Gebäude der Liste, die im Sozialau- schuß verabschiedet wurde, begonnen werden kann.
Einheitliche Ermäßigung für Schwerbehinderte Bei den Bädern, Museen, Badisches Staatstheater in Karlsruhe werden zur Zeit unterschiedliche Ermäßigungen für Schwerbehinderte praktiziert. Der Behin- dertenbeirat beantragt bei der Stadt, dass die jeweiligen Ermäßigungen für alle Behinderte ab 50% Behinderungsgrad gewährt wird.
Zu den Sitzungen des Behindertenbeirats können die Gemeinderatsfraktionen Vertreter entsenden. Diesmal konnten wir die Stadträtinnen Christa Köhler, Ute Müllerschön und Dr. Dorethea Polle-Holl begrüßen.
Da die Sitzungen des Behindertenbeirats nicht öffentlich sind, habe Presseberichte für unsere Arbeit eine besondere Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzende stellv. Vorsitzender
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/interessenvertretung/behindertenbeirat/presse/HF_sections/content/1223355985156/ZZjUbEEjMjtpsD/Dezember%202008.pdf
Karlsruhe: Besondere Personengruppen
Psychiatriekoordination
Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen in der Stadt
Karlsruhe als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger am Leben
in der Gemeinschaft teilhaben. Die Psychiatriekoordinaton setzt
sich dafür ein, gemeinsam mit den Verantwortlichen in Politik
und Verwaltung sowie den Betroffenen selbst, dieses Ziel zu
erreichen. Die Stadt Karlsruhe strebt an, in allen
Lebensbereichen Teilhabe zu ermöglichen.
Aktuelles
Psychiatriekoordinaton
Rathaus-West
Zimmer 110
Kaiserallee 4,
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 133-5022
Fax: 0721 133-5009
E-Mail
Haltestelle:
Mühlburger Tor
Linie 1, 2, 3, S1/S11, S2, S5
Zugang:
Behindertenparkplatz in der Südliche Hildapromenade. Von dort
aus ist über den Eingang B der stufenlose Zugang zum Fahrstuhl
möglich.
Sprechzeiten:
Nach telefonischer
Vereineinbarung.
Weiterführende Informationen
Angebote für Menschen mit psychischer Erkrankung
Angebote für Menschen mit Behinderungen
Beirat für Menschen mit Behinderungen
Eingliederungshilfe
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis beantragen und verlängern
Amt für Versorgung und Rehabilitation
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/interessenvertretung/koordination
Förderkreis Gegengerade – Alles für Karlsruhe
Was ist der Förderkreis Gegengerade?
• Beim Förderkreis Gegengerade handelt es sich um den Zusammenschluss der aktiven Fanszene. • Der Förderkreis Gegengerade ist eine erweiterte Option zu der „normalen“ Supporters- Mitgliedschaft. • Durch den Förderkreis Gegengerade hat jeder die Möglichkeit sich aktiv für die Gegengerade Karlsruhe einzubringen.
Eine aktive Unterstützung des Förderkreis Gegengerade ist nur durch eine Mitgliedschaft bei den Supporters Karlsruhe 1986 e.V. möglich.
Was macht der Förderkreis Gegengerade? Aufwändige Choreografien und Fanaktionen haben ihren Preis, weshalb die aktive Szene auf die Unterstützung anderer KSC-Fans angewiesen ist, um die eigene Unabhängigkeit zu wahren.
Mit nur 5 € zusätzlich pro Saison habt auch ihr die Möglichkeit unsere Arbeit zu unterstützen und aktiv mitzuwirken.
Die Mitgliedschaft im Förderkreis Gegengerade kommt keiner Mitgliedschaft bei ULTRA1894 gleich, sondern dient dazu, den Anschluss an die Szene zu vereinfachen, Kontakte zu knüpfen und bietet Möglichkeiten sich selbst einzubringen.
Für weitere Informationen besucht uns auf unserer Homepage: www.supporters-karlsruhe.de
Bei Fragen könnt Ihr uns auch gerne eine E-Mail schreiben: info@supporters-karlsruhe.de
http://www.supporters-karlsruhe.de/
mailto:info@supporters-karlsruhe.de
Was ist der Förderkreis Gegengerade?
Was macht der Förderkreis Gegengerade?
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/aktivbuero/engagementformen/marktplatz_ehrenamt/stadtgesellschaft/supporters/HF_sections/content/ZZoIZd6TRMyLLg/ZZoP6Cxih4SBSi/Supporters%205.pdf
Stupfericher
Wald
Eichen- wäldle
St.- Cyriakus Kirche
Friedhof Stupferich
Sport- platz
Autobahn- anschluss- stelle Karlsbad
Sport- platz
Sport- zentrum
Rat- haus
Gemeinde- zentrum
Grundschule Stupferich
Bergles- halle
1
2 2
3
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5
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8
Bus- und Bahn- haltestellen
1 Gerberastraße 2 Karlsbader Straße 3 Pfefferäcker 4 Rieslingstraße 5 Rebgärtenstraße 6 Kirche 7 Wiesentalstraße 8 Rathaus
Gewerbe- gebiet
Gewerbe-
gebiet
Hier verläuft die Stadtgrenze zw
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Autobahn A8
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Karlsbad
35
Stupferich
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM1Nzg1MDAsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1MV9Nb2JpbGl0YWV0LzFfWnVfRnVzc191bnRlcndlZ3MvS2luZGVyc3RhZHRwbGFuLzIwMjItMzUtU3R1cGZlcmljaC5wZGYiLCJwYWdlIjo3ODQ0fQ.fJLXFFXqVlxBZ0Yx7ssLyGK6eBbrwHPqo49VaYuoBAo/2022-35-Stupferich.pdf
Kategorie: Gewalt gegen Frauen und Mädchen
KINDERGRUPPE „NANGILIMA“ SOZIALDIENST KATHOLISCHER FRAUEN STADT- UND LANDKREIS KARLSRUHE E. V
Aufgaben und Ziele:
Kindergruppe "NANGILIMA" – Gruppenangebot
"Aber da erklärte mir Jonathan, dass in Nangilima eine heitere Zeit voller Freude und Spiel sei. Ja, dort spielten die Menschen, natürlich arbeiteten sie auch und halfen einander bei allem, aber sie spielten auch viel und sangen und tanzten...."aus Astrid Lindgren "Die Brüder Löwenherz"
Angebote:
Das kostenlose Angebot richtet sich an Mädchen und Jungen im Grundschulalter, deren Mütter oder Väter von häuslicher Gewalt betroffen waren. Die Gruppengröße liegt bei sechs bis acht Kindern. In der Gruppe haben die Kinder die Möglichkeit, über das Geschehene zu reden und zu erfahren, dass andere Kinder ähnliche Erlebnisse haben. Sie werden über verschiedene Methoden wie Gespräche, Malen, Theater spielen unterstützt, ihre Erfahrungen aufzuarbeiten und zu integrieren. Idee und Konzept für diese Gruppe entstanden im Arbeitskreis "Kinder" der Projektgruppe Häusliche Gewalt überwinden der Stadt Karlsruhe.
Allgemeine Ziele der Arbeit:
Enttabuisierung, Möglichkeit über die Gewalterlebnisse zu sprechen, Bearbeitung der traumatischen Erlebnisse, Erfahren konstruktiver Konfliktlösungsstrategien, Stärkung der Mutter- (Vater-) Kind-Beziehung, Spaß in der Gruppe
https://web1.karlsruhe.de/db/frauenhandbuch/details.php?id=200
Karl-Friedrich-Str. 17 / Markgrafenstr. 54 (Flst. 1340)
Bild: © 2013, PBe
Landesgewerbeamt
Karl-Friedrich-Str. 17 / Markgrafenstr. 54 (Flst. 1340) , Innenstadt-Ost
Ausweisungstext der amtlichen Denkmalliste
Ehem. Landesgewerbeamt, Baukomplex des früheren Landesgewerbeamtes, Ausstellungsbau und zugehörige Werkstattbauten, Fassaden, die frühere Landesgewerbehalle an gleicher Stelle wurde 1943 zerstört, Neubau durch das Bezirksbauamt Karlsruhe, später Staatliches Hochbauamt (Kallmeyer) in drei Bauabschnitten: Werkstattbau (1954-57), Zwischenbau (1958-61), Ausstellungsgebäude mit Büros und Bibliothek (1961-64). Zeittypische anspruchsvolle Raumgestaltung der Schauräume.
Aus stadtplanerischen Gründen war eine dreigeschossige Straßenfassade mit einer Fassadenhöhe von 11,20 m, sowie einer gestalterischen Anlehnung an das erhalten gebliebene Gebäude der Druckerei Braun vorgeschrieben. (Karl-Friedrich-Str. 14) (Teil der Sachgesamtheit "Via Triumphalis"), siehe Hebelstraße 7.
Denkmal nach § 2 (Kulturdenkmal) Denkmalschutzgesetz
Baujahr: 1954
Bild: PBe, 2013
https://web1.karlsruhe.de/db/kulturdenkmale/detail.php?id=02401
Kategorie: Arbeit und Beruf
VERBAND DEUTSCHER UNTERNEHMERINNEN – VDU
Aufgaben und Ziele:
Der Verband deutscher Unternehmerinnen VDU zählt heute 1600 Mitglieder, die mit 300 Veranstaltungen jährlich auf eine leistungsfähige Plattform für den Austausch zur Unternehmensführung zurückgreifen können.
Kontakte aufbauen, ausbauen, pflegen
sich inspirieren, austauschen, gegenseitig bestärken und mit Erfahrungen bereichern
Von Frau zu Frau:
die Förderung der Gleichwertigkeit unternehmerisch tätiger Frauen
Diskussionsforum und Plattform für den Informationstransfer zu allen unternehmerinnenrelevanten Fragen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
Angebote:
Jeden 2. Montag im Monat findet in ansprechendem Ambiente des Schlosshotels Karlsruhe von 12:30 bis 14 Uhr der VDU Business Lunch statt. Auftakt nach der Begrüßung ist jeweils die Vorstellung der Teilnehmerinnen, anschließend folgt ein Vortrag zu Themen, die Unternehmerinnen interessieren. Krönender Abschluss ist der zweigängige Business Lunch, währenddessen sich die Frauen austauschen können. Zusätzlich zum Business Lunch finden einmal im Monat hochkarätige Veranstaltungen wie zum Beispiel mit dem Thema „Einblicke in Kunst, Kultur und Unternehmen“ statt sowie kulturelle Veranstaltungen, Firmenbesichtigungen uns vieles mehr
https://web1.karlsruhe.de/db/frauenhandbuch/details.php?id=25
19.11.2012 AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept 18.10.2012, 10 Uhr, Haus Solms
Dokumentation der Workshopergebnisse
Methode: Kartenabfrage zu den folgenden 4 Fragen 1. Wie präsentiert sich die Kultur in Karlsruhe idealerweise in 2020?
2. Welche allgemeinen Fragestellungen sollten in ein übergreifendes
Kulturmarketingkonzept einfließen?
Wer soll das Konzept entwickeln und wie soll es entwickelt werden?
3. Was erwarten Sie bezüglich der Vermarktung / Außendarstellung von
Kulturbüro, Stadtmarketing, Tourismus?
4. Welche Beiträge zur Vermarktung der Kultur in Karlsruhe können Sie leisten?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer: s. Anwesenheitsliste Protokoll: Claudia Lahn, Frieda Herzog ___________________________________________________________________
Gruppe 1, Moderation: Sabine Mager
1. Wie präsentiert sich die Kultur in Karlsruhe idealerweise in 2020?
praktisch
als Anliegen der Stadt
für wichtig erachtet
einheitlich als Karlsruher Angebot
offen nicht elitär
bunt - offen - schrill - auffallend
international / weltgewandt
mit gebündelten Informationsmöglichkeiten (z.B. Infobroschüre aller Museen,
Galerien)
mit einem Ansprechpartner, bei dem alles „zusammenläuft“ für Kommunikation
auf überregionaler, nationaler und internationaler Ebene
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
2
leicht, aber gehaltvoll, offen, bürgernah, Zielgruppenorientiert
Familienfreundlich
Das „Fest“ muss bleiben, ebenso KAMUNA
offen für alle Bevölkerungskreise
als ‚Servicegemeinschaft’ mit umfassendem Kulturangebot
vielfältig → Betonung der Vielfalt der Angebote
nachhaltig
barrierefrei
- alle Institutionen barrierefrei zugänglich
- Angebote für Gehörlose + Blinde
mit weit überregionaler Wahrnehmung
Vernetzung mit touristischen „Hochburgen“ der Region, z.B. Straßburg,
Heidelberg
größere Reichweite
Alt und Jung, Single → Zusammen
Multi - Kulti
Kooperation mit Nachbarn (z.B. Pfalz)
vielfältig
Finanzierung?
2. Welche allgemeinen Fragestellungen sollten in ein übergreifendes
Kulturmarketingkonzept einfließen?
das gesamt Angebot aller sollte als Angebot der Stadt verstanden und
vermittelt werden
weg von einseitigen Schwerpunkten wie Techno-Region, Recht etc.
Stadt / Kultur / Tourismus - Marketing bündeln
Budget?
Finanzierung?
Wie clustern?
Was sind unsere Stärken und Schwächen?
Wie kann die Vielfalt gefördert werden?
Welche Rolle sieht die Stadt | Kulturamt für sich?
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
3
Wie kann man verschiedene Zielgruppen besser erreichen? → Studenten?
Wer nutzt Kultur heute? Wer noch nicht? Wie erreichen wir die ‚Nichtnutzer’?
Benchmarking?
Fokussierung auf best. Zielgruppen und wenn ja, wer sind diese?
Soll - / ist - Zustand
Was ist der Markenkern einer „Kultur in Karlsruhe“?
Wie können die diversen Initiativen und Aktionen der kulturträger in Karlsruhe
gebündelt werden?
Was sind die Stärken / Pfunde, mit denen die Kultur in Karlsruhe wuchern
kann? (Alleinstellungsmerkmale)
Kultur definieren
- wer will es
- wer hat was davon
- wie bringt man es an den „Mann“
die 3 großen „W“
Wie kann das „Interesse“ mit dem unvoreingenommenen „Blick von außen“
verknüpft werden?
Budget / Förderung für Umbaumaßnahmen für Barrierefreiheit in den
Kulturinstitutionen
Wer soll das Konzept entwickeln und wie soll es entwickelt werden?
Stadtmarketing / KMK-Tour / Kulturanbieter
=> Umsetzung?
Ausschreibung überregional wegen Unvoreingenommenheit
„Logo o. Werbemaßnahmen“
eine zentrale Koordinierungsstelle
Koordinierungsstelle von Stadt
Profis und Öffentlichkeit (Konzept) , Wettbewerbe
langfristig
Entwicklung des Konzepts gemeinsam: „Koordinierungsstelle“ + beteiligte
Institutionen + Marketing
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
4
3. Was erwarten Sie bezüglich der Vermarktung / Außendarstellung vom
Kulturbüro
Synergieeffekte zwischen den Kultureinrichtungen
Unterstützung bei der Vermittlung der Kulturangebote in die Bevölkerung
Bündelung / Koordinierung
Unterstützung bei der Vermarktung z.B. Ströer
Vielfalt bewahren
Unterstützung (finanziell + organisatorisch)
Stadtmarketing
Repräsentation der Vielfalt
Positionierung von Kultur im Stadtkontext
Vertretung der Interessen regional / national / international
Stärkung des Kulturangebots im Gesamtkonzept des Stadtmarketings
Tourismus
Synergieeffekte im Tourismus nutzen: z.B. Kultur- & Geschäftstourismus
Vermittlung der Kulturangebote nach außen
Einbau in Angebotspakete
Dienstleistung für Touristen
Distribution der Infos zu den kult. Angeboten an Touristen
Allgemein
Vermittlung des Kulturangebots von einer Stelle aus / nach KA, Region,
International
Anerkennung der Bedeutung von Kultur durch Einsatz von Personal + Budget
für die Vermarktung durch eine städtische Stelle
‚automatisches’ Selbstverständnis, dass Stadt eine Verantwortung hat, die
Kultur zu vermarkten (in eigenem Interesse!)
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
5
Konzentration statt Vereinzelung
Kooperation statt Self-made-Lösungen
gemeinsame Strategie
größere Vernetzung nach innen und nach außen
von allen 3 Institutionen:
trotz unterschiedlicher Aufgaben eine einheitliche, gebündelte Außenwirkung
der Kultur in Karlsruhe
Für alle:
ansprechendere Gestaltung aller Werbemaßnahmen -> größere
Aufmerksamkeit!
Organisation, Know how & Budget für Kultur stärker bündeln ->
Koordinierungsstelle
bessere Werbung
Produktive Zusammenarbeit - Ein Logo
klare Definitionen für das „Volk“ was der Unterschied zwischen dem
Kulturbüro, Stadtmarketing und Tourismus ist (wer macht was?), wo wende
ich mich hin ...
4. Welche Beiträge zur (Vermarktung der ) Kultur in Karlsruhe können Sie leisten?
unser Beitrag sind die Inhalte
Mitarbeit am Kulturkonzept
eigene Erfahrungen einbringen
Historisch - politische Bildungsarbeit
Führungen
Vorträge
BLB: noch längere Öffnungszeiten, weitere Veranstaltungen in Kooperation
mit anderen Einrichtungen „Lesungen“, Vorträge, Musik ... )
BLB: Schatzkammer
kreativen und strategischen Input
interdisziplinäre Angebote sprechen neue Zielgruppen für Kunst an
praktische Hilfe durch Erfahrungsaustausch (z.B. im AKÖ) bei konkreten
Fragen / Maßnahmen
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
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Bewerbung des Gesamtangebots in KA in unseren Häusern
Das Generallandesarchiv befindet sich im Umbau vom Wissensspeicher zum
offenen Haus der Geschichte
Ausstellungen
Kurse
KAMUNA
BLB: weitere Ankäufe von Handschriften, Noten, Briefe
Ausstellungen / Veranstaltungen / Vermittlung / Forschung
Internationale Vernetzung + Rezeption
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
7
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
8
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
9
Gruppe 2, Moderation: Mathias Reich
1. Wie präsentiert sich die Kultur in Karlsruhe idealerweise in 2020?
kreativ
modern
vielfältig
selbstbewusst
selbstbewusst
großstädtisch
international
übersichtlich
klar
professionell
als das touristische Zugpferd, vor allem am Wochenende
überregional BW + D
„Breite“ nach Innen!
„Leuchttürme“ sichtbar nach außen...
einhaltiges Erscheinungsbild mit indiv. Unterschieden pro Sparte (Literatur +
Kunst + Musik)
als innovative, spannende, internationale Kulturmetropole
als wegweisende Kulturstadt
großstädtisch - familienfreundlich, Zielgruppengerecht, nah
zielgruppengerecht
bürgernah
als Impulsgeber, der Berlin & Co zeigt, dass Kultur nicht nur „Hype“ ist
einheitlicher Auftritt nach außen - national, international
Vielfältigkeit in einem Auftritt
mit einheitlichen, edlen Erscheinungsbild
übergreifendes, einheitliches Gesamtkonzept
Kultur als Marke
als Marke
als großes Portfolio
mit einem USP
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
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2. Welche allgemeinen Fragestellungen sollten in ein übergreifendes
Kulturmarketingkonzept einfließen?
Nachhaltigkeit
realistische Einordnung in die deutsche/europäische Kulturlandschaft
Benchmarketing /SWOT
Vision(en) Trendsetter KA!?
Profil (-schärfung)
Nutzen
Was/wer zählt überhaupt zur „Kultur“?
Wie kann es gelingen Kultur aus harten Standortfaktoren zu manifestieren?
Freizeitverhalten in Zukunft
Nachhalitgkeitsprüfung (Verkehr, Fahrradstadt, innovative Themen)
Gesamtaußendarstellung von KA
Budget festlegen für Umsetzung, der Kultur „Wert“ verleihen, Maßnahmen
Budgetierung (Haushalt)
Budget: Erarbeitung, Umsetzung
nicht Kulturmarketing, sondern Stadtmarketing
Stadt = Kultur
Wen will ich erreichen? Wo wollen wir hin?
Zielsetzung & Meilensteine (festlegen)
Positionierung der Kultur im Gesamtmarketing
Wer soll das Konzept entwickeln und wie soll es entwickelt werden?
Vernetzung von Interessengruppen in der Stadt (Schulen, Einzelhandel)
Bedürfnisse der Einzelnen oder Übergeordneten (Vielfältigkeit)...?
Zielorientiert in erster Linie (→ nach erarbeiteter Def. + Ziel)
bedürfnisorientiert in zweiter Linie
keine Kampagne fahren, sondern langfristige Positionierung der Kultur,
strukturelle Änderung statt Events
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
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Umweltanalyse
soziale Netzwerke
Konkurrenzanalyse
Stärken / Schwächen Analyse
Chancen / Risiko Analyse
Chancen, Risiken, Umsetzbarkeit
Projektgruppe:
- gewählt u. repräsentativ für alle
- besitzt Vertrauen „aller“
- kompetent und professionell
auch Wirtschaftskompetenz
- Leitung: Kulturamt + Externe + KMK
- Stadtmarketing -> Umsetzung
- Kulturkreis
nicht nur von innen!
Wirtschaftspartner an den Tisch holen
Kooperationen mit Unis
Ideen von Dritten (Außenstehende)
Interne Expert/Innen mit Kultur- & Marketing Know how
Stabstelle
Kulturschaffende, Kulturamt, Stadtmarketing, Tourismus
Institutionelle Verankerung -> „Stabstelle“
Stadt, Kulturamt, Land usw.
Projektleitung Kulturamt, SM
alle Kulturschaffenden Einrichtungen -> Team
Konsumenten, Bürger
„transparent, partizipativ“
3. Was erwarten Sie bezüglich der Vermarktung / Außendarstellung vom
Kulturbüro
der Gesamtprozess muss bezüglich der zukünftigen Strukturen und Rollen
ergebnisoffen sein
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
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Kultur als wichtigstes Thema / Dachmarke des Stadtmarketings
Stadtjubiläum als Maßnahme des Kulturkonzepts, nicht umgekehrt
Aufbrechen der Sparten Stadtgeburtstag, Wissenschaftsfestival und
Kulturkonzept
derzeitige Strukturen werden grundsätzlich in Frage gestellt!
über TRIAS hinausdenken!
Regionalmarketing
Kulturhauptstadt einer Kultur-Region
Tri-Nationalität
Grenzen aufbrechen möglichst alle Bereiche miteinbeziehen
Abstimmung / Synchronität mit anderen Themen
Stadtmarketing
Flurbereinigung
Zentrale, überregionale Kommunikation der Highlights
Neuerfindung der „Kultur“
Bündelung / Koordination des Kulturangebots in der Region (Stichwort:
TMBW, DZT, Packeter, Reiseanbieter)
Transparenz (u.a. Entscheidungen)
Darstellung (Kommunikation von Umwege - Rentabilitätsanalyse)
Distribution der Kommunikation des Kulturangebots
Was bedeutet Kunst / Kultur als Wirtschafts- und Imagefaktor
Lobbyarbeit, Land / Bund / EU
bessere, hochwertige Repräsentation Botschafter
Tourismus
Sponsoring, Fundraising
viele bezahlbare Plakatflächen in der Stadt / Region
kostenfreie Messestände auf art
Einfache „innerstädtische“ Verrechnung von Leistungen
Präsentation auf Messen ...
Präsenz auf art cologne, Basel
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
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Bündelung von Informationen
4. Welche Beiträge zur Vermarktung der Kultur in Karlsruhe können Sie leisten?
Projektbezogene Mitarbeit
Leistungen wie bisher
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
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AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
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AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
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Gruppe 3, Moderation: Claudia Lahn
1. Wie präsentiert sich die Kultur in Karlsruhe idealerweise in 2020?
junge kreative Stadt
traditionsreiche Institutionen + lebendige Szene +
Demographie beachten ≠ Junge gegen Alte
vielfältige K-Landschaft
Die Vielfalt unter einheitlichem Dach präsentieren (Plakatierung, Website
etc.)
Vielfalt - Einheit
unverwechselbares Merkmal der Stadt (überregional)
mit „typischen“ Aktionen / Veranstaltungen / Attraktionen
Breite (Verschiedenheit)
Tiefe (große & kleine Institutionen)
2020 gibt es in der Stadt jährliche mehrere überregional bedeutende
Formate, die aus einer Hand vermarktet werden
international / überregionale Wirkung
2020 ist die einzigartige Kultur - „Hütte“ in Deutschland unterwegs und wirbt
für die Programme aus KA
2020 gibt es durchgängige Formate, wie z.B: Touchscreens mit Infos + der
Möglichkeit Grüße mit KA-Motiven nach Hause zu schicken
Bei gemeinsamen Kampagnen sind alle mit Manpower und anteiliger
Finanzierung dabei. Auch ungewöhnliches wird ausprobiert. Gäste
erwartet ein abgestimmtes Programm.
Kooperation statt Konkurrenz (Institutionen)
Kooperationen
vernetzt
- technisch
- ideell
Klasse statt Masse
„Kultur - Dialog“
gemeinsam ≠ einheitlich
Räume für Kultur
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
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2020 haben die Einrichtungen sich mit einer Koordinierungsstelle + einem
gemeinsam finanzierten Budget zusammengetan + präsentieren sich in
einheitlichem übergeordneten Werbeauftritt, überzeugend durch Vielfalt und
Einzigartigkeit
vermarktet durch ein funktionierendes Stadtmarketing mit entsprechendem
Etat
2. Welche allgemeinen Fragestellungen sollten in ein übergreifendes
Kulturmarketingkonzept einfließen?
Inhalte?
Zielgruppe?
Wege der Kommunikation?
Wie vermeiden wir Verwaltungshürden, strukturelle Hemmnisse?
Kultur + Marketing 2 Welten?
Fragestellungen
- Kultur bereit mitzufinanzieren
- Ist es ok, dass die „Kleinen“ wenig zahlen, die „Großen“ mehr?
- Kultur bereit für einheitlichen Werbeauftritt?
- Wird die Region eingebunden?
Vision Kultur 20XX
- Ziele
- Strategie
- Maßnahmen
Für wen? Wann gemeinsam (konzertierte Aktionen)? Wann als einzelnes
Angebot? → ~ Elite / Masse - Frage
Zuständigkeiten
städt. Institutionen - Landesinstitutionen - andere
große / kleine Institutionen
Aktionen: Was wollen wir machen? Wer ist beteiligt?
Professionalisierung und Bestimmung des Marketings
Gesicht: Wer steht am Ende für das Konzept?
Festlegen: Was kann / will Stadt (langfristig) leisten?
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
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Organisation: - Stellen + Aufgaben
- Budget
- Ansprechpartner
Wer soll das Konzept entwickeln?
Vertreter/Innen der Kultureinrichtungen → Gremium
Professionelle Federführung (außerhalb?) → lokales Gremium
WER - unabhängig
wenn möglich „von hier“
„Konzept-Botschafter“
Arbeitsgruppen (nicht mehr als 6), 1 externer Berater
WIE - bürgernah
privat + institutionell,
knappe, straffe Zeitschiene!
z.T. + Umsetzungsabsicht
Konzept: Stadt plus Institutionen plus Externe
Wie sind Institutionen beteiligt?
Konzeptentwicklung liegt beim Stadtmarketing, das durch eine
Steuerungsgruppe aus Kb, Tourismus + 5 Kultureinrichtungen beraten wird.
Die Gruppe entscheidet mit.
Entwicklung durch ein entsprechend groß aufgestelltes Stadtmarketing in
steter Rücksprache mit Tourismus, Kulturinstitutionen, Wirtschaft etc.
3. Was erwarten Sie bezüglich der Vermarktung / Außendarstellung vom
Kulturbüro
Kb = Förderung, Beratung, Verwaltung der eigenen Kulturinstitutionen
Kulturkalender Pflege
Ansprechpartner mit fundierter Kenntnis (Personen, Zusammenhang,
Überblick)
Anstoß, Koordination
Umsetzung des Konzepts
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
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Kulturbüro: Leitlinien, Inhalt, Thinktank, Budget erstreiten
Inhalte weitertragen
→ Stadtmarketing
→ Tourismus
1 Stelle
keine verordnete Kooperation
Stadtmarketing
Stadtmarketing + Tourismus = Durchsetzung / Umsetzung in Abstimmung ≠
„Was stellen Sie sich denn vor?“
mehr Mittel, mehr „Feeling“ für Kulturelle Anliegen der Institutionen
StMa = Formate, gemeinsam mit den Einrichtungen entwickeln + bei der
Durchführung helfen bzw. vermarkten
Stadtmarketing: Initiative + Struktur
Tourismus
Tourismus: Initiative + Struktur
Tourismus = Präsentation auf Messen, bei Reiseveranstaltern
Pakete: Kulturgenuss - Übernachtung
Führungen
Angebotsentwicklung + Vermarktung (was ist touristisch geeignet?)
Klares Bild nach außen
Allgemein
Vereinigt eure Kräfte!
Stellen müssen koordiniert werden (inkl. Budgets)
Organisation, Beratung, Betreuung
4. Welche Beiträge zur Vermarktung der Kultur in Karlsruhe können Sie leisten?
Lobbyarbeit
StMa - Beitrag: eigene Stelle für Kulturmarketing. Dafür auch Budget, auch
wenn es mehr sein könnte.
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
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Marketing Know how
Vermarktung auf allen Kanälen
Kultur kann sich am konzernweit abgestimmten Stadtjubiläumskonzept 2015
beteiligen. Hier gibt es nennenswerte Marketinggelder für die überregionale
Bewerbung.
Ästhet. Beratung (neue Auftritte)
Partner bei Koop., die unserem Profil entsprechen
Wir kooperieren mit möglichst vielen unterschiedlichen Partnern
Inhalte liefern
Unsere Vermarktung +X
wie „liefern“ Kultur
Marketing - Beirat (aus AKÖ / K’-Ring / -Kreis)
(Kultur - Aufmacher bei gr. Ausstellung)
Wahrnehmung in D.
Presse überregional
Internationale Strahlkraft Kooperationen
-inhaltliche
- angemess. finanzielle
AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
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AKÖ-Sitzung / Workshop Kulturkonzept, 18.10.2012, Haus Solms _____________________________________________________________________________________________________
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Branddirektion Karlsruhe
Karlsruhe
Richtlinie zu
Gebäudefunkanlagen
Branddirektion Karlsruhe - Richtlinie Gebäudefunkanlagen (Stand Juni 2012) Seite 2
Inhaltsverzeichnis Seite
Impressum 2
1. Vorwort 3
2 Funktechnische Versorgung im Gebäude 3
3. Regularien / Vereinbarungen / Genehmigungsverfahren 4
4. Verfahren 4
4.1 Einzureichende Unterlagen vor Installation 4
4.2 Abnahme 4
4.3 Wartung der Feuerwehr Gebäudefunkanlage 5
4.3.1 jährliche Überprüfung 5
4.4 Betriebsbedingungen 6
5. Technische Anforderungen 6
5.1 Sende- /Empfangsanlagen 6
5.2 Stromversorgung 7
5.3 Antenneneinrichtung im Gebäude 7
5.4 Außenantenne (n) 7
5.5 Einschaltmöglichkeiten 8
6. Unterbringung 9
7. Kabelwege 9
Impressum
Anfertigung : Branddirektion Karlsruhe Abt. 37.2 D. Bertram Ritterstraße 48 76137 Karlsruhe
Stand: Juni 2012
Verteiler: Abt. 37.1 Abt. 37.2
Branddirektion Karlsruhe - Richtlinie Gebäudefunkanlagen (Stand Juni 2012) Seite 3
1. Vorwort
Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen, tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen.
Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung ei- ner Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funkversorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten.
Aufgrund der Landesbauordnung (LBO) § 38 können für bauliche Anlagen und Räu- me besonderer Art oder Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderungen formu- liert. Gebäudefunkanlagen stellen hier einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brand- schutztechnischer Forderungen. Im Erlass des IM Baden-Württemberg 5-0268.5 vom 27.August.1997 wird auf die Notwendigkeit dieser Anlagen hingewiesen und techni- sche Ausführungsmöglichkeiten aufgezeigt, im Erlass 5-0268.5/1 vom 09. Januar 2002 die verfügbaren Kanäle benannt.
Nachfolgende Anforderungen sind bei der Planung und Errichtung sowie während des Betriebes einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage unbedingt zu berücksichtigen.
2. Funktechnische Versorgung im Gebäude
Die Feuerwehr verwendet Funkgeräte mit einer Sendeleistung von ca. 1 Watt und ei- ner Empfindlichkeit von 1 µ V an 50 Ohm. Es wird eine Flexantenne mit ca. 16 cm mechanischer Baulänge verwendet. Das Funkgerät wird in einer Brusttasche getra- gen, wodurch eine zusätzliche Dämpfung von ca. 10 bis 15 dB gegenüber einer Di- polantenne entsteht.
Die Funkversorgung ist auch in Bodennähe vorzusehen (in 1,2 m Höhe). Bei der Ver- sorgung mehrerer Gebäude über ein gemeinsames Gebäudefunksystem ist die orts- feste Sende- und Empfangsanlage redundant auszulegen. Hierbei sind die Anlagen in Gleichwellenfunktechnik auszuführen.
Die ortsfesten Sende- und Empfangsfunkanlagen sind so auszulegen, dass alle zu versorgenden Gebäude ohne Beeinträchtigungen funktechnisch erreichbar sind. Die Anlage muss den technischen Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Si- cherheitsaufgaben (BOS)-Relaisstellenfunkgeräte, Teil C, entsprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Einführung von bundesweiten digitalen Funksystemen zukünftig der Frequenzbereich 380 MHz – 400 MHz Verwendung fin- den wird. Dieser muss dann ebenfalls von der Gebäudefunkanlage versorgt werden können.
Branddirektion Karlsruhe - Richtlinie Gebäudefunkanlagen (Stand Juni 2012) Seite 4
3. Regularien / Vereinbarungen / Genehmigungsverfahren
Die ortsfesten BOS-Sende- und Empfangsfunkanlagen sind vom Bauherrn zu be- schaffen. Die Kosten der Beschaffung, Installation sowie Unterhaltung trägt der Bau- herr.
Aufgrund der BOS-Funkbestimmung § 4 „Berechtigte“ u. a. nur die Feuerwehr BOS- Funkanlagen betreiben darf, sind diese Anlagen der Branddirektion Karlsruhe zur Nutzung zu überlassen.
Die erforderlichen BAPT Anträge und Systemzulassungen sind durch den Anlagen- hersteller zu stellen. Bei besonderen örtlichen Situationen sind ggf. Auflagen zu be- rücksichtigen.
Entgelte, Kostenersatz bzw. Gebühren, die von der Regulierungsbehörde für Tele- kommunikation und Post (RegTP) erhoben werden bzw. im Rahmen von Abnahmen und Funktionsproben entstehen, sind vom Betreiber der baulichen Anlage zu entrich- ten.
4. Verfahren
4.1 Einzureichende Unterlagen vor Installation
Die funktechnische Detailplanung (Versorgungskonzept) ist der Branddirektion Karls- ruhe im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens spätestens vier Wochen nach Er- halt der Baugenehmigung vorzulegen.
Erforderlich sind:
- Funkfeldprognose, alternativ eine Funkfeldstärkemessung - Datenblätter der angebotenen Geräte - Blockschaltbild der Funkanlage - Darstellung der Versorgungsbereiche im Gebäude mit skizzierter Leitungsführung
(Antennen) - Standorte der Sende-/Empfangsanlagen einschließlich Außenantennen und Be-
dienstellen
Erst nach Bestätigung der Pläne/des Versorgungskonzeptes durch die Branddirektion Karlsruhe darf mit der Installation der Feuerwehr-Gebäudefunkanlage begonnen wer- den.
4.2 Abnahme
Die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage ist nach der Errichtung und vor der Inbetrieb- nahme vom Bauherrn durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. . Im Zweifelsfall wird die Anlage auf Kosten des Betreibers durch einen Sachverständigen für den Be- reich Gebäudefunktechnik geprüft. Die Prüfung ist wie folgt durchzuführen:
- Messung der unter 4.3.1 und 4.3.2 aufgeführten Parameter mit geeigneter Messtechnik und
- Überprüfung der Errichtung gemäß den Anforderungen dieses Grundsatz- papiers.
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Das hierfür anzufertigende Prüfprotokoll ist der Branddirektion Karlsruhe spätestens eine Woche vor der Funktionskontrolle vorzulegen. Dem Protokoll sind folgende Un- terlagen beizufügen:
- Beschreibung der verwendeten Technik - Lagepläne der Strahler und Stammleitungen mit Angabe der Feuerwider-
standsklassen (Antennen und/oder Strahlerkabel) - Messprotokoll der Strahler mit punktueller Darstellung der Funkausleuch-
tung - Darstellung der Funkausleuchtung je Brandabschnitt - Darstellung der Funkausleuchtung je Brandabschnitt bei Ausfall eines
Strahlers - durch den Betreiber abgeschlossene Wartungsverträge mit einer für BOS-
Funkanlagen kompetenten Fachfirma - die unter 4.1 aufgeführten Unterlagen, sofern Veränderungen gegenüber
der Planung vorliegen.
Die Änderungen sind hervorzuheben.
Nach Prüfung vorgenannter Unterlagen wird durch die Branddirektion Karlsruhe ein Funktionstest durchgeführt. Hierbei werden Stichprobenmessungen vom Errichter der Anlage durch die Branddirektion veranlasst (Soll-/Ist-Vergleich). Eine Funkversorgung bei geschlossenen Feuerschutzabschlüssen ist zu demonstrieren.
Erst nach Vorlage des mängelfreien Berichtes über die Abnahmeprüfung dieser Ge- bäudefunkanlage durch den Sachverständigen sowie des erfolgreichen Funktionstes- tes kann durch die Branddirektion Karlsruhe eine Bestätigung der Inbetriebnahme der Feuerwehr-Gebäudefunkanlage erfolgen.
4.3 Wartung der Feuerwehr-Gebäudefunkanlage
Die Anlage ist jedes Jahr von einer durch den Eigentümer der baulichen Anlage be- auftragten sachkundigen Person oder einer Fachfirma mit der notwendigen techni- schen Ausstattung zu überprüfen. Folgende Maßnahmen sind durchzuführen:
4.3.1 jährliche Überprüfung
- des Senders/ der Sender - auf Sendeleistung - auf Frequenzgenauigkeit - auf Hub und Hubsymmetrie
- Phasengleichheit bei Mehrsenderbetrieb - der Empfängerempfindlichkeit - der Stromversorgung (automatische Umschaltung auf Notstrombetrieb und Akku-
test unter Belastung im Sendebetrieb) - Akkutest - Sichtkontrolle der Strahler und Kabelwege - Messung der Systemdämpfung an jeder Strahlerstelle - Feldstärkemessung pro Strahlerstelle und Brandabschnitt jeweils an den Bezugs-
stellen(s. Abnahmeprotokoll)
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Die Prüf- und Messergebnisse sind zu dokumentieren und 10 Jahre aufzubewahren sowie auf Verlangen der zuständigen Behörde und Dienststelle vorzulegen.
Wurden bei der Inspektion oder Wartung größere Differenzen gegenüber Sollwerten festgestellt, die die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigen, so ist dies dem Betreiber der baulichen Anlage und der Branddirektion Karlsruhe unverzüglich schrift- lich mitzuteilen (Fax: 0721/133-3709).
Seitens des Betreibers ist die Beseitigung der Differenzen/Mängel unverzüglich zu veranlassen und die volle Funktionsfähigkeit bei der Branddirektion Karlsruhe im Nachgang zu bestätigen.
4.4 Betriebsbedingungen
Der Betreiber der Anlage hat der Branddirektion Karlsruhe jederzeit den Zugang zur Gebäudefunkanlage zu gestatten und ihr Gelegenheit zu geben, die Anlage auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Ist aufgrund von Störung oder Wartungsarbeiten der Betrieb der Gebäudefunkanlage nicht mehr gewährleistet, ist die Branddirektion unverzüglich schriftlich davon zu unterrichten (Fax: 0721/133-953740).
Der Betreiber hat die umgehende Instandsetzung der Anlage zu veranlassen.
Der Betreiber ist verpflichtet, auf seine Kosten alle Änderungen vornehmen zu lassen, die zur Sicherstellung der Funkversorgung des Gebäudes erforderlich sind.
Änderungen/Erweiterungen der Gebäudefunkanlage müssen vor Ausführung der Branddirektion Karlsruhe zur Abklärung vorgelegt werden. Nach Abschluss der Arbei- ten und Funktionsprobe durch die Feuerwehr kann eine erneute technische Abnah- meprüfung erforderlich werden.
5. Technische Anforderungen
5.1 Sende- /Empfangsanlagen
Bei Verwendung mehrerer Sende- und Empfangsanlagen je Funkkanal ist die Ge- samttechnik in Gleichwellenfunktechnik auszulegen. Durch Feldstärkemessung ist si- cherzustellen, dass benachbarte Gebäudefunkanlagen bei gleichzeitigem Betrieb nicht gestört werden. Das Gesamtsystem muss im Einsatzfall bedienungsfrei arbeiten.
Störmeldungen des Gesamtsystems oder von Systemteilen sind zu einer ständig be- setzten Stelle zu schalten .
Als Gebäudefunkkanäle sind der Kanal 42 mit den Frequenzen Unterband 168, 38 MHz und Oberband 172,98 MHz und der Kanal 46, mit den Frequenzen Unterband 168, 46 MHz und Oberband 173,06 MHz in der Betriebsart bedingter Gegenverkehr im Oberband zu verwenden. In baulich zusammenhängenden Objekten sind aus Gründen der Systemsicherheit die Gebäudefunkanlagen nur von einem Systemanbie- ter zu errichten. Vorhandene Anlagen sind herstellergleich zu erweitern.
Es wird darauf hingewiesen, dass zukünftig bundesweit ein digitales Funksystem ein- geführt wird. Die Vorgaben der BDBOS sind zu berücksichtigen! Die Planung der Schlitzbandkabelführung, der Antennen- und Koppeltechnik im Ge- bäude ist so zu gestalten, dass bei der Umstellung auf den Digitalfunk keine Verände- rungen bzw. nachträglichen Installationen vorgenommen werden müssen.
Branddirektion Karlsruhe - Richtlinie Gebäudefunkanlagen (Stand Juni 2012) Seite 7
5. 2 Stromversorgung
Die Stromversorgung der funktechnischen Einrichtung ist als unterbrechungsfreie Stromversorgung für eine Betriebszeit von 12 Stunden bei einem Empfangs-/Sende- /Bereitschaftsbetrieb von prozentual 20/20/60 auszulegen. Alternativ ist die Funkan- lage an eine evtl. vorhandene Notstromversorgung des Gebäudes anzuschließen. Der Betrieb über Batterie (bei Netzausfall) ist durch eine gelbe optische Anzeige an der Bedienstelle zu signalisieren.
Die entsprechend dem jeweiligen Funkkonzept notwendigen Kabel sind gemäß den geltenden VDE-Bestimmungen (VDE 0100 und VDE 0800) zu installieren. Die Si- cherheitsstandards der VDE 0833 sind sinngemäß zu beachten.
Störmeldungen des Systems sind zu einer ständig besetzten Stelle zu schalten. Zu- sätzlich ist die Störung optisch (LED) an der Bedienstelle zu signalisieren.
5.3 Antenneneinrichtung im Gebäude
Die gesamte Gebäudefunkanlage muss wegen möglicher Beschädigungen im Brand- fall so gestaltet sein, dass ein Einzelschaden nicht zum Ausfall der Anlage oder gan- zer Versorgungsbereiche führen kann.
Bei Verlegung von Leck- bzw. Schlitzbandkabeln innerhalb des Objektes sind diese grundsätzlich als Schleife auszubilden, um im Unterbrechungsfall, z. B. durch Brand- oder mechanische Einwirkung, genügend Feldstärke vor Ort sicherzustellen. Die A- und B-Seite einer Schleife bzw. der beiden getrennten Einspeiseleitungen sollen nicht in einem gemeinsamen Raum verlaufen. Die Montage der Leck- bzw. Schlitzbandka- bel hat auf Abstandhaltern zu erfolgen, hierbei sind die entsprechenden Hersteller- vorgaben zu beachten, um eine ausreichende HF-Abstrahlung zu erreichen.
Wenn Antennen alternativ zu Leck-/Schlitzbandkabeln bzw. Kombinationen aus bei- den Systemen verwendet werden, sind diese gegen Brandeinwirkung oder mechani- sche Zerstörung zu schützen. Wird mehr als eine Antenne verwendet, sind die An- tennenkabel ebenfalls in Form von Schleifen bzw. durch getrennte Einspeiseleitun- gen, die nicht in einem gemeinsamen Raum verlaufen, zu verlegen.
Eine einzelne Antenne, die in Form eines Stiches angeschlossen ist, wird nur bei kur- zer Leitungslänge (20 m) und gesicherter Kabelführung (Funktionserhaltungsklasse E 90 nach DIN 4102 Teil 12) in Ausnahmefällen gestattet.
Die Antennen- und Schlitzbandkabel sind in den allgemein zugänglichen Bereichen gegen mechanische Beschädigung (Vandalismus) zu sichern (verdeckte Verlegung oder außerhalb des Handbereiches (oberhalb 2,5 m)).
Abweichungen von dem Schleifenkonzept bzw. der zweiseitigen Einspeisung sind nur dann zulässig, wenn das System redundant ausgelegt ist. Dies ist der Fall, wenn zwei oder mehrere getrennte Systeme so installiert sind, dass bei Ausfall eines Systems durch Kabelbruch o. ä. das andere System die Funktion im unterversorgten Bereich voll abdecken kann.
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Eine Mitnutzung der Antenneneinrichtungen im Gebäude von Dritten durch Einkopp- lung einer eigenständigen Betriebsfunktechnik oder Mobilfunkanlage wird gestattet, wenn
- der Nachweis über den Abschluss eines Wartungsvertrages geführt wird, - die Betriebsfunk- oder Mobilfunktechniken getrennt von der BOS-Technik
vorgehalten und eingekoppelt werden und - keine störenden Beeinflussungen entstehen.
Die Bandbreite verwendeter Leck- bzw. Schlitzbandkabel muss mindestens 160 MHz bis 400 MHz abdecken, um die Gebäudefunkanlage für den zukünftig bevorstehen- den Frequenzwechsel in den 70-cm-Bandbereich umrüsten zu können.
5.4 Außenantenne (n)
Im jeweiligen Feuerwehranfahrtsbereich sind die Außenantennenanlagen so einzu- richten und zu dimensionieren, dass Funksprechen nur im Nahbereich möglich wird (max. 0,1 W abgestrahlte Leistung) Antennenhöhe ca. 3 – 4 m über Anfahrtsebenen. Feuerwehranfahrtsbereiche sowie die Reichweite außerhalb des Gebäudes werden von der Branddirektion Karlsruhe separat festgelegt und sind mit ihr abzustimmen.
Durch Feldstärkemessung ist zu überprüfen, ob evtl. benachbarte Gebäudefunkanla- gen weiter sicher genutzt werden können.
5.5 Inbetriebnahme
a) Die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage muss durch Auslösen einer vorhandenen Brandmeldeanlage (BMA) automatisch einschalten. Bei Rücksetzen der BMA darf die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage nicht eigenständig wieder in Ruhe gehen. Das Ausschalten der Feuerwehr-Gebäudefunkanlage ist mit einem separaten Schalter durchzuführen.
b) Der Feuerwehr-Gebäudefunk muss an gut sichtbaren Stellen – Festlegung in Ab- stimmung mit der Branddirektion Karlsruhe- von Hand einzuschalten sein.
Die Bedienstelle muss mit einem Schlüsselschalter an gut sichtbarer Stelle angebracht werden. Die Örtlichkeit ist mit der Branddirektion Karlsruhe zu vereinbaren. Das zu ver- wendende Feuerwehrfunkbedienfeld ist nach der Norm DIN 14663 auszuführen.
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6. Unterbringung
Die Unterbringung der funktechnisch relevanten Einrichtungen muss in Räumen er- folgen, die feuerbeständige Wände und Decken und mindestens feuerhemmende Tü- ren haben; diese Räume dürfen nicht gesprinklert werden. Besteht aufgrund von Ein- bauten weiterer technischer Anlagen in diesen Räumen die Gefahr, dass durch De- fekte an diesen Anlagen das Umfeld der Gebäudefunkschränke thermisch beauf- schlagt werden kann (Brand), so sind die Steuerleitungen und Antennenkabel, die zur Gebäudefunkanlage führen, feuerbeständig zu verkleiden bzw. auszulegen.
7. Kabelwege
Bei der Verwendung innovativer Technologien, z. B. digitale Datenübertragung über Glasfaserkabel o. ä., ist das Gesamtsystem derart redundant auszulegen, dass auch im Brandfall ein störungsfreier Funkbetrieb gewährleistet ist. Insbesondere sind alle aktiven Systemkomponenten (A/D-Wandler, Koppler usw.) gegen Stromausfall abzu- sichern. Bei der Versorgung mehrerer Gebäude über ein zentrales Gesamtsystem dürfen die redundanten Verbindungsleitungen (z. B. Glasfaser) nicht in der gleichen Kabeltrasse verlegt werden.
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