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Karlsruhe: Impressum

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STELLENMARKT Anforderungen  Studium der Politik-, Geistes-, Sozial- oder Kommunikationswissenschaft bzw. vergleichbare Qualifikationen  Sicherer Umgang in den EDV-Anwendungen Word, Excel und Lotus Notes  Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung  Erste Erfahrung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit  Interesse an politischen Fragestellungen  Selbständige Arbeitsweise, Kommunikations- und Teamfähigkeit und die Fähigkeit sich schnell in neue Themen einzuarbeiten Aufgaben  Inhaltliche Unterstützung bei der Neugestaltung der Homepage des Büros für Integration  Erstellung von Texten für die Homepage in Absprache mit der Fachabteilung  Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen  Planung und Gestaltung von Flyern für die Dienststelle Büro für Integration unter Berücksichtigung der städtischen Vorgaben  Recherchearbeiten Praktikumszeitraum / Dauer ab 1. September 2016 oder 1. Oktober 2016 für die Dauer von drei oder sechs Monate Praktikum im Büro für Integration Kennziffer: 1 Dienststelle: Büro für Integration Das Büro für Integration der Stadt Karlsruhe bietet Studentinnen und Studenten im Rahmen Ihres Studiums und der Prüfungsverordnung die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren. Bewerbungsschluss: 15. Juni 2016 Bewerbung an: Sozial- und Jugendbehörde Büro für Integration Helmholtzstraße 9 -11 76133 Karlsruhe Kontakt: Karin Weingärtner Telefon: 0721 133-5761 Entgelt 400,-- €uro / 39 Std. Woche Ihre aussagekräftige Bewerbung sowie Ihren Lebenslauf richten Sie bitte unter Angabe der obigen Kennziffer an die nebenstehende Anschrift oder online an buero.fuer.integration@sjb.karlsruhe.de. Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/aktuelles/stellenangebote_integration/HF_sections/content/ZZmybSwfo1HNGl/ZZmybU8lV7POIX/Ausschreibung%20Praktikum%20Herbst%202016.pdf
Praktikum im Bereich Kommunalpolitik und Integration In Karlsruhe, Vollzeit, ab drei Monaten, 400 Euro Vergütung pro Monat, möglich ab 01.07.2019 Wer wir sind: Das Büro für Integration in Karlsruhe ist die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie die Koordinierungsstelle für die städtische Integrationspolitik. Das Büro für Integration hat die Geschäftsführung des Migrationsbeirats inne. Das Ziel des Büros für Integration ist, die gesellschaftliche Teilhabe von Einwanderinnen und Einwanderern zu fördern, um ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen in Karlsruhe zu gewährleisten. Im Jahr 2019 wird der Migrationsbeirat neu gewählt. Im Rahmen dieser Wahl bietet das Büro für Integration ein Praktikum. Was Sie erwartet: - Spannende Einblicke in die Kommunalpolitik und deren Strukturen - Vorbereitung der Migrationsbeirats-Wahl - Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen zur Wahl - Öffentlichkeitsarbeit und Erstellung von Werbematerial - Netzwerke (Vereine, Institutionen) in Karlsruhe kennenlernen, die sich mit Integration befassen - Einblicke in die Projektförderung - Monatliche Vergütung von 400 Euro bei Vollzeit Was wir uns wünschen: - Interesse an kommunalpolitischen Themenfeldern - Studiengang in Sozial- oder Politikwissenschaften oder ähnliche Qualifikationen - Kenntnisse im Umgang mit Sozialen Medien - Excel-Kenntnisse - Eine zeitliche Verfügbarkeit von mindestens drei Monaten Praktikumsort ist das Büro für Integration, Südendstr. 42, 76135 Karlsruhe. Sie haben Interesse? Dann sende Sie uns die Bewerbung per Mail an: buero.fuer.integration@sjb.karlsruhe.de. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/aktuelles/stellenangebote_integration/HF_sections/content/ZZmybSwfo1HNGl/ZZnYRRkKz5Zl2W/19_02_06_Praktikum_Kommunalpolitik_Integration.pdf
STELLENMARKT Themenfelder  Spannende Einblicke in die Kommunalpolitik und deren Strukturen  Nachbereitung der Migrationsbeiratswahl  Mitarbeit an Öffentlichkeitsarbeit des Büros für Integration (Weiterentwicklung und Pflege der Facebook-Seite, Mitarbeit bei der Erstellung von Flyern und Broschüren)  Kennenlernen der Netzwerke (Vereine, Organisationen, Institutionen), die sich mit den Themen der Integration befassen  Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen  Einblicke in andere Bereiche der stätischen Integrationsarbeit  Teilnahme an Weiterbildungen/Workshops Anforderungen  Studierende im Rahmen eines Studiums der Sozial- oder Politikwissenschaft, beziehungsweise eines vergleichbaren Studienganges  Interesse an kommunal- sowie integrationspolitischen Themen  Sicherer Umgang in den EDV-Anwendungen Word, Excel, Power Point und Lotus Notes  Erste Erfahrung und Kenntnisse im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und soziale Medien  Selbständige Arbeitsweise, Kommunikations- und Teamfähigkeit und die Fähigkeit sich schnell in neue Themen einzuarbeiten Praktikum im Büro für Integration Dienststelle: Büro für Integration Das Büro für Integration bietet für das Jahr 2020 Studentinnen und Studenten im Rahmen ihres Studiums, auf Grundlage der Verordnung des Wissenschaftsministeriums für das Studium und die Prüfungen an Hochschulen, eine Möglichkeit zur Ableistung eines Pflichtpraktikums (z.B. Praxissemester) an. Das Büro für Integration der Stadt Karlsruhe ist die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie die Koordinierungsstelle für die städtische Integrationspolitik. Das Ziel des Büros für Integration ist, die gesellschaftliche Teilhabe von Einwanderinnen und Einwanderern zu fördern um ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben aller Menschen in Karlsruhe zu gewährleisten. Bewerbung an: Sozial- und Jugendbehörde Büro für Integration Südendstraße 42 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5779 Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden. Die monatliche Vergütung beträgt 400,00 Euro brutto. Ihre aussagekräftige Bewerbung inklusive Lebenslauf, Immatrikulationsbescheinigung sowie dem Passus der jeweiligen Studienordnung der Hochschule, der die Angaben über das Pflichtpraktikum, bzw. Praxissemester, enthält, senden Sie bitte an die nebenstehende Anschrift oder online an buero.fuer.integration@sjb.karlsruhe.de. Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/aktuelles/stellenangebote_integration/HF_sections/content/ZZoqNQ1x6VxNSQ/1%20Praktikum%20Ausschreibung%20Januar%202020.pdf
Mini-Job_in Leichter Sprache_2018.indd Mini-Job – Leichte Sprache – Da ist mehr für S ie d rin ! Inhaltsverzeichnis Vorwort _____________________________ 4  Das ist ein Mini-Job _________________ 6  Das sind Ihre Rechte bei einem Mini-Job _________________ 7  Der Arbeits-Vertrag _________________ 9  Der Tarif-Vertrag __________________ 10  Der Mindest-Lohn _________________ 11  So viel Urlaub haben Sie ____________ 14  Feiertage müssen bezahlt werden ____ 15  Arbeiten, wenn die Firma anruft _____ 16  Sie bekommen auch Geld, wenn Sie krank sind _______________ 17  Wenn Sie einen Arbeits-Unfall haben, sind Sie versichert ___________ 18  Diese Rechte haben Sie, wenn Sie schwanger sind ___________ 19  Das sind Ihre Rechte bei einer Kündigung _______________ 21  Das müssen Sie beachten, wenn Sie kündigen wollen __________ 24  Wenn Ihnen die Firma kein Geld mehr bezahlen kann ______ 25  Steuern und Sozial-Abgaben für den Mini-Job __________________ 26  Die Renten-Versicherung ___________ 27 2 | Mini-Job  Die Riester-Förderung ______________ 29  Die Kranken-Versicherung __________ 30  Sie arbeiten in einem Privat-Haushalt _ 31  Wenn Sie mehr Geld bekommen als 450 Euro im Monat _____________ 32  So bekommen Sie Ihr Recht _________ 34  Informationen und Adressen ________ 36  Wörter-Buch ______________________ 50 Impressum _________________________ 53 Da ist mehr für Sie drin! | 3 Vorwort Ich bin Annette Niesyto. Ich arbeite bei der Stadt Karlsruhe. Ich bin Astrid Stolz. Ich arbeite im Landratsamt Karlsruhe. Ich bin Sabine Riescher. Ich arbeite bei der Stadt Bruchsal. Ich bin Silke Benkert. Ich arbeite für die Stadt Ettlingen. Wir sind Gleich-Stellungs-Beauftragte. 4 | Mini-Job Ich bin Karin Sälzler. Ich arbeite für die Stadt Waghäusel. Ich bin Frauen-Beauftragte. Wir alle setzen uns für das ein: Dass Frauen und Männer die gleichen Rechte haben. Diese Mini-Job-Broschüre ist in Leichter Sprache geschrieben. Sie erfahren welche Rechte Sie bei einem Mini-Job haben. Sie erfahren im Adressen-Teil, wo Sie Hilfe bekommen. Da ist mehr für Sie drin! | 5 Der Mini-Job Das ist ein Mini-Job!  Sie verdienen nicht mehr als 450 Euro im Monat. Egal, wie viele Stunden Sie arbeiten.  Oder Sie arbeiten nur eine bestimmte Zeit im Jahr. Zum Beispiel: Für 3 Monate oder 70 Tage.  Sie müssen nur wenig Geld von Ihrem Lohn abgeben. Wenn Sie einen Mini-Job machen. Zum Beispiel:  An die Kranken-Versicherung,  an die Renten-Versicherung,  an die Pfl ege-Versicherung.  Sie können einen Haupt-Job haben. Und Sie können einen Mini-Job haben. Das bedeutet: Sie können gleich-zeitig zwei Jobs machen. 6 | Mini-Job Das sind Ihre Rechte bei einem Mini-Job. Das steht im Teilzeit-Gesetz und Befristungs-Gesetz: Alle Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer müssen gleich behandelt werden. Egal, ob sie einen Mini-Job haben. Oder ob sie einen Haupt-Job haben. Diese Rechte haben Sie:  Sie müssen einen Arbeits-Vertrag bekommen.  Sie müssen gerecht bezahlt werden. Dafür gibt es Regeln.  Sie bekommen Geld von der Agentur für Arbeit. Wenn die Firma kein Geld mehr hat, bei der Sie arbeiten. Da ist mehr für Sie drin! | 7 Die Firma muss einen Teil von Ihrer Renten-Versicherung bezahlen. Damit Sie später Geld vom Staat bekommen.  Sie können Weihnachts-Geld bekommen.  Und Sie können Urlaubs-Geld bekommen. Das bestimmt Ihre Firma.  Sie müssen auch Geld bekommen, wenn Sie nicht arbeiten. Zum Beispiel:  Für Feier-Tage.  Wenn Sie krank sind.  Oder wenn Sie ein Kind bekommen.  Sie sind Unfall versichert. Zum Beispiel:  Wenn Sie einen Unfall bei der Arbeit haben.  Sie haben einen Kündigungs-Schutz. Das bedeutet: Die Firma darf Ihnen nicht einfach kündigen. Sie muss sich an die Kündigungs-Fristen halten.  Sie müssen Urlaub bekommen. Diese Rechte stehen in dem Arbeits-Vertrag. 8 | Mini-Job Der Arbeits-Vertrag Das ist wichtig! Lassen Sie sich einen schriftlichen Arbeits-Vertrag geben. Das bedeutet: Der Arbeits-Vertrag wird aufgeschrieben. Dann wissen Sie genau:  Das sind meine Rechte.  Das sind meine Pfl ichten. Das ist wichtig! Sie haben aber die gleichen Rechte und Pfl ichten, wenn Sie keinen schriftlichen Arbeits-Vertrag haben. Diese Sachen müssen im Arbeits-Vertrag stehen:  Ihr Name und Ihre Adresse.  Der Name und die Adresse von der Firma, bei der Sie arbeiten.  Der Ort an dem Sie arbeiten.  Welche Aufgaben Sie haben.  Wie viel Geld Sie bekommen.  Wann Sie arbeiten müssen.  Wie viel Urlaub Sie bekommen.  Welcher Tarif-Vertrag für Sie gültig ist. Da ist mehr für Sie drin! | 9 Der Tarif-Vertrag Ein Tarif-Vertrag sind Regeln. Diese Regeln machen die Gewerkschaften und die Chefs und Chefi nnen von den Firmen. In den Regeln steht zum Beispiel:  Wie viel Geld Sie für 1 Stunde Arbeit bekommen.  Wie viel Urlaub Sie bekommen müssen.  Wie Ihre Arbeits-Zeiten sind. Diese Regeln sind für alle Arbeit- Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer gleich. Das ist wichtig! Alle Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit- Nehmer müssen den Lohn nach den Regeln vom Tarif-Vertrag bekommen.  Egal, ob sie in einem Mini-Job arbeiten.  Oder ob sie in einem Haupt-Job arbeiten. Denn an die Regeln von dem Tarif-Vertrag müssen sich alle Firmen halten. Wenn sie bei den Tarif-Verträgen mitmachen. Es gibt aber auch Firmen, die bei den Tarif-Verträgen nicht mitmachen. 10 | Mini-Job Der Mindest-Lohn Seit dem 1. Januar 2015 gibt es ein neues Gesetz. In dem Gesetz steht: Alle Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit- Nehmer müssen einen Mindest-Lohn bekommen.  Egal, welche Arbeit sie machen.  Egal, wie groß der Betrieb ist. Mindest-Lohn bedeutet: Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer müssen einen bestimmten Geld-Betrag für 1 Arbeits-Stunde bekommen. Der Mindest-Lohn in Deutschland ist 8,84 Euro für 1 Arbeits-Stunde. Da ist mehr für Sie drin! | 11 Arbeits-Stunden beim Mini-Job Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer dürfen beim Mini-Job nur 50,9 Stunden im Monat arbeiten. Das ist wichtig! Wenn Sie beim Mini-Job mehr arbeiten müssen. Und Sie bekommen nur 450 Euro Lohn im Monat. Dann bezahlt der Betrieb keinen Mindest-Lohn. Das bedeutet: Der Betrieb hält sich nicht an das Gesetz. Alle Betriebe müssen auf-schreiben:  So viel Stunden arbeitet die Arbeit-Nehmerin  oder der Arbeit-Nehmer im Monat. Damit geprüft werden kann. Ob die Betriebe den Mindest-Lohn bezahlen. Sie können auch mehr Lohn bekommen. Wenn es für Ihren Betrieb einen Tarif-Vertrag gibt. Oder andere Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer mehr Lohn bekommen. 12 | Mini-Job Hier bekommen Sie mehr Informationen: www.der-mindestlohn-wirkt.de www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache. Da ist mehr für Sie drin! | 13 So viel Urlaub haben Sie Im Bundes-Urlaubs-Gesetz steht zum Beispiel: Sie haben das Recht auf Urlaub. Das müssen mindestens 24 Tage im Jahr sein. Menschen mit einer Schwer-Behinderung haben 5 Tage mehr Urlaub, als Menschen ohne eine Behinderung. In Ihrem Arbeits-Vertrag steht: Wie viele Tage Urlaub Sie im Jahr haben. Sie müssen mit der Chefi n oder dem Chef von Ihrer Firma sprechen. Wenn Sie Urlaub machen wollen. Sie dürfen nicht einfach Zuhause bleiben. Das ist wichtig! Wenn Sie Urlaub machen: Bekommen Sie genauso viel Geld, als wenn Sie arbeiten. Sie dürfen nicht weniger Urlaub bekommen:  Wenn Sie im Urlaub krank geworden sind. Dann müssen Sie sich eine Bescheinigung vom Arzt holen.  Oder wenn Sie im Mutter-Schutz sind. Weil Sie ein Baby bekommen haben. 14 | Mini-Job Feiertage müssen bezahlt werden Im Entgelt-Fortzahlungs-Gesetz steht zum Beispiel: Wenn der Arbeits-Tag ein Feiertag ist, bekommen Sie für diesen Tag Geld. Auch wenn Sie an dem Tag nicht arbeiten. Sie bekommen extra Geld:  Wenn Sie für den Feiertag an einem anderen Tag arbeiten. Da ist mehr für Sie drin! | 15 Arbeiten, wenn die Firma anruft Das bedeutet: Sie arbeiten nur, wenn die Firma Sie braucht. Weil es viel Arbeit gibt. Im Teilzeit-Gesetz und Befristungs-Gesetz steht: Die Arbeits-Zeit muss im Arbeits-Vertrag genau aufgeschrieben sein. Zum Beispiel:  Die Arbeits-Stunden für 1 Tag,  die Arbeits-Stunden für 1 Woche. Wenn in Ihrem Arbeits-Vertrag keine Arbeits-Stunden stehen: Dann müssen Sie 10 Stunden in der Woche arbeiten. Dafür müssen Sie Geld bekommen. Auch wenn Sie weniger gearbeitet haben. Wenn Ihre Firma Sie zum Beispiel anruft. Damit Sie an die Arbeit kommen. Dann müssen Sie mindestens 3 Stunden arbeiten. Wenn Sie weniger arbeiten sollen. Weil nicht so viel Arbeit da ist. Müssen Sie für 3 Stunden Geld bekommen. Im Tarif-Vertrag können aber andere Regeln stehen. 16 | Mini-Job Sie bekommen auch Geld, wenn Sie krank sind Wenn Sie krank sind, müssen Sie zum Arzt gehen. Von Ihrem Arzt bekommen Sie eine Krank-Meldung. Auf der steht:  Wann Sie krank geworden sind.  Und wie lange Sie nicht arbeiten können. Die Krank-Meldung müssen Sie bei Ihrer Firma abgeben. Das ist wichtig! Sie bekommen auch Geld, wenn Sie nicht arbeiten können.  Weil Sie krank sind.  Weil Sie im Kranken-Haus liegen.  Oder weil Sie zur Kur fahren. Da ist mehr für Sie drin! | 17 Wenn Sie einen Arbeits-Unfall haben, sind Sie versichert Egal, ob Sie zum Beispiel:  In einer Firma arbeiten,  in einem Privat-Haushalt arbeiten  oder wie viel Geld Sie bekommen. Die Firma muss die Unfall-Versicherung bezahlen. Wenn sie die Unfall-Versicherung nicht bezahlt, sind Sie in der Berufs-Genossenschaft versichert. Das ist eine gesetzliche Unfall- Versicherung. Die Unfall-Versicherung bezahlt zum Beispiel:  Das Geld für das Kranken-Haus.  Die Rechnungen vom Arzt.  Oder Geld für Ihre Kranken-Gymnastik. Wenn Sie einen Arbeits-Unfall haben. Wenn Sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben. Oder wenn Sie den Unfall auf dem Weg nach Hause haben. 18 | Mini-Job Diese Rechte haben Sie, wenn Sie schwanger sind  Die Firma darf Ihnen nicht kündigen.  Sie dürfen nicht schwer arbeiten.  Sie dürfen keine gefährlichen Arbeiten machen.  Wenn Sie in der Schwangerschaft nicht arbeiten dürfen. Weil die Arbeit für Sie zu schwer ist. Oder weil das Baby sonst zu früh geboren wird. Dann bekommen Sie Mutter-Schutz-Lohn. Das bedeutet: Sie bekommen genauso viel Geld, wie Sie für Ihre Arbeit bekommen würden. Das Geld bezahlt die Mini-Job-Zentrale.  Und Sie haben Mutter-Schutz-Fristen. Das bedeutet: Sie dürfen 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten. Und Sie dürfen 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten.  In den Mutter-Schutz-Fristen bekommen Sie Mutterschafts-Geld. Das bekommen Sie vom Bundes-Versicherungs-Amt. Da ist mehr für Sie drin! | 19 Hier bekommen Sie mehr Informationen: www.mutterschaftsgeld.de (Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache) Bei der Fach-Gruppe für Mutter-Schutz (Adresse im Adressen-Teil Seite 47).  Sie bekommen für 1 Jahr Eltern-Geld. Wenn Sie nach der Geburt von Ihrem Kind nicht arbeiten wollen. Das Eltern-Geld bekommen Sie vom Staat.  Sie können Eltern-Zeit nehmen. Das bedeutet: Sie können mit Ihrem Baby 3 Jahre zu Hause bleiben. Danach können Sie wieder bei Ihrer Firma arbeiten. 20 | Mini-Job Juni Das sind Ihre Rechte bei einer Kündigung Wenn die Firma Ihnen kündigen will. Dann muss sie eine Kündigungs-Frist einhalten. Das steht im Kündigungs-Schutz-Gesetz. Eine Frist ist ein bestimmter Zeit-Raum. Die Kündigungs-Frist ist 4 Wochen zum Monats-Ende. Das bedeutet: Sie müssen Ihre Kündigung 4 Wochen vor Ihrem letzten Arbeits-Tag bekommen. Zum Beispiel:  Sie bekommen Ihre Kündigung am 3. Dezember. Dann müssen Sie bis zum 31. Dezember arbeiten. Und Sie müssen für die Zeit Geld bekommen.  Sie bekommen Ihre Kündigung erst am 4. Dezember. Dann müssen Sie bis zum 31. Januar arbeiten. Und Sie müssen bis zum 31. Januar Geld bekommen. Da ist mehr für Sie drin! | 21 Manchmal ist die Kündigungs-Frist auch anders. Zum Beispiel:  Wenn Sie schon lange bei einer Firma arbeiten.  Wenn Sie noch in der Probe-Zeit sind. Dann ist die Kündigungs-Frist nur 2 Wochen. Probe-Zeit bedeutet: Das ist die erste Zeit in einer neuen Firma. Da arbeiten Sie zur Probe. Wie lang die Probe-Zeit ist, steht in Ihrem Arbeits-Vertrag. In der Probe-Zeit kann Ihnen die Firma kündigen. Und die Chefi n oder der Chef muss Ihnen nicht sagen: Warum Sie nicht in der Firma weiter arbeiten können. Sie können auch kündigen. Sie müssen auch nicht sagen: Warum Sie in der Firma nicht mehr arbeiten wollen. Manchmal stehen in dem Arbeits-Vertrag andere Kündigungs-Fristen. 22 | Mini-Job Das ist wichtig! Sie müssen Ihre Kündigung immer schriftlich bekommen. Das bedeutet: Die Kündigung muss aufgeschrieben werden. Manche Menschen haben einen Kündigungs-Schutz. Das bedeutet: Sie dürfen nur eine Kündigung bekommen, wenn ein Amt zustimmt. Zum Beispiel:  Menschen mit einer Schwer-Behinderung. Da muss das Integrations-Amt zustimmen.  Schwangere Frauen. Da muss das Gewerbe-Aufsichts-Amt zustimmen. Oder das Amt für Arbeits-Schutz. Wenn Sie eine Kündigung bekommen: Gehen Sie am besten zu einem Anwalt. Er kann Sie gut beraten. Da ist mehr für Sie drin! | 23 Das müssen Sie beachten, wenn Sie kündigen wollen  Sie müssen Ihre Kündigung aufschreiben und bei Ihrer Firma abgeben.  Sie müssen nicht aufschreiben, warum Sie kündigen wollen.  Sie müssen die Kündigungs- Fristen einhalten.  Die stehen in Ihrem Arbeits-Vertrag.  Sie können nur fristlos kündigen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Zum Beispiel:  Wenn Ihre Chefi n oder Ihr Chef Sie verletzt hat.  Oder wenn Sie durch die Arbeit sehr krank werden. Fristlos bedeutet: Sie halten die Kündigungs-Fristen nicht ein. Wenn Sie fristlos kündigen wollen: Gehen Sie zu einer Anwältin oder zu einem Anwalt. 24 | Mini-Job Wenn Ihnen die Firma kein Geld mehr bezahlen kann Manchmal muss eine Firma Insolvenz anmelden. Das bedeutet: Die Firma kann Ihnen kein Geld mehr bezahlen. Obwohl Sie gearbeitet haben. Dann können Sie Geld von der Agentur für Arbeit bekommen. Das schwere Wort dafür ist: Insolvenz-Geld. Dafür müssen Sie einen Antrag schreiben. Den Antrag gibt es auf der Internet-Seite: www.arbeitsagentur.de Da können Sie auch Informationen über das Thema: Insolvenz lesen. Oder Sie gehen zur Agentur für Arbeit. Da können Sie noch mehr Informationen bekommen. Und Sie können dort auch den Antrag für Insolvenz-Geld bekommen. Da ist mehr für Sie drin! | 25 Steuern und Sozial- Abgaben für den Mini-Job Die Firma muss alle Sozial-Abgaben für Sie bezahlen. Sozial-Abgaben sind zum Beispiel:  Die Renten-Versicherung,  die Kranken-Versicherung  und die Umlage-Beiträge für Krankheit und Mutter-Schutz. Und die Firma muss Steuern für Sie bezahlen. 26 | Mini-Job Die Renten-Versicherung Wenn Sie erst seit Januar 2013 den Mini-Job haben: Dann sind Sie voll renten-versichert. Das bedeutet:  Die Firma bezahlt Geld für Ihre Renten-Versicherung.  Und Sie müssen auch Geld für Ihre Renten-Versicherung bezahlen. Das Geld für die Renten-Versicherung wird Ihnen von Ihrem Lohn abgezogen. Die Renten-Versicherung ist dafür: Wenn Sie alt sind, müssen Sie nicht mehr arbeiten. Dann bekommen Sie Rente. Das ist Geld. Das Geld bekommen Sie von der Renten-Versicherung. Da ist mehr für Sie drin! | 27 Sie haben viele Vorteile. Wenn sie voll renten-versichert sind. Das bedeutet: Die Renten-Versicherung bezahlt viele Sachen für Sie. Zum Beispiel bekommen Sie Geld:  Wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können. Weil Sie einen Unfall hatten. Oder weil Sie eine Behinderung bekommen haben.  Wenn Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können. Und jetzt einen anderen Beruf lernen müssen. Weil Sie durch Ihren Beruf krank geworden sind.  Wenn Sie eine Kur machen wollen.  Und für die Riester-Förderung. 28 | Mini-Job Die Riester-Förderung Riester-Förderung bedeutet: Sie können selbst etwas tun, damit Sie mehr Geld bekommen. Wenn Sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen. Dafür müssen Sie einen Spar-Vertrag machen. Der heißt: Riester-Vertrag. Wenn Sie nur einen Mini-Job haben, bekommen Sie nur wenig Rente. Deshalb ist es wichtig, dass Sie selbst Geld für die Rente sparen. Für den Riester-Vertrag bekommen Sie Geld vom Staat. Das Geld heißt: Riester-Förderung. Mehr Informationen zur Riester-Förderung bekommen Sie zum Beispiel: Beim Finanz-Amt und bei der Bank. Da ist mehr für Sie drin! | 29 Die Kranken-Versicherung Bei dem Mini-Job muss die Firma Geld für die Kranken-Versicherung bezahlen. Sie bekommen aber keine Leistungen von der Kranken-Versicherung. Die Kranken-Versicherung bezahlt zum Beispiel kein Geld:  Wenn Sie zum Arzt gehen müssen.  Wenn Sie ins Kranken-Haus müssen.  Oder wenn Sie Kranken-Gymnastik brauchen. Sie müssen sich selbst kranken-versichern. Damit Sie Leistungen von der Kranken- Versicherung bekommen. Oder Sie müssen familien-versichert sein. Das bedeutet:  Sie sind bei Ihrem Partner oder Partnerin in der Kranken-Versicherung mit-versichert.  Oder Sie sind bei Ihren Eltern mit-versichert. 30 | Mini-Job Sie arbeiten in einem Privat-Haushalt Es wird oft nur wenig Geld für Ihre Rente bezahlt. Wenn Sie in einem Privat-Haushalt arbeiten. Deshalb bekommen Sie auch nur wenig Rente. Wenn Sie alt sind. Sie müssen selbst Geld für Ihre Rente bezahlen. Wenn Sie erst seit dem 1. Januar 2013 arbeiten. Sie haben die gleichen Rechte am Arbeits-Platz, wie alle anderen Arbeit- Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer. Das muss Ihre Chefi n oder Ihr Chef im Privat-Haushalt beachten! Sie müssen bei der Mini-Job-Zentrale angemeldet werden. Ihre Chefi n oder Ihr Chef muss nur wenig Geld an die Mini-Job-Zentrale bezahlen. Da ist mehr für Sie drin! | 31 Wenn Sie mehr Geld bekommen als 450 Euro im Monat Sie müssen Sozial-Abgaben bezahlen, wenn Sie regelmäßig Extra-Geld bekommen. Zum Beispiel:  Wenn Sie jedes Jahr Weihnachts-Geld bekommen.  Oder wenn Sie jedes Jahr Urlaubs-Geld bekommen. Sie müssen keine Sozial-Abgaben bezahlen, wenn Sie das Extra-Geld nur einmal bekommen. Zum Beispiel:  Weil Sie gute Arbeit gemacht haben.  Oder weil Sie eine gute Idee für Ihre Arbeit hatten. 3 Mal im Jahr dürfen Sie mehr Geld bekommen. Zum Beispiel:  Wenn Sie Urlaubs-Vertretung machen.  Wenn Sie Krankheits-Vertretung machen.  Wenn Sie noch einen Job machen.  Wenn Sie einen Monat mehr gearbeitet haben. Dann wird das Geld von 1 Jahr zusammen- gerechnet. Dafür gibt es Regeln. 32 | Mini-Job Infos dazu bekommen Sie bei der Mini-Job- Zentrale. Die Firma darf auch Sachen für Sie bezahlen. Zum Beispiel:  Geld für den Kinder-Garten. Da ist mehr für Sie drin! | 33 So bekommen Sie Ihr Recht Manche Firmen wissen nicht, welche Rechte Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer haben. Zum Beispiel:  Das Recht auf Urlaub  oder das Recht auf Lohn-Fortzahlung, wenn Sie krank sind. Geben Sie Ihrem Chef oder Ihrer Chefi n diese Broschüre. Da stehen viele Informationen über die Rechte von Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmern drin. Sie können zum Beispiel hier nachfragen. Wenn Sie Unterstützung brauchen. Damit Sie Ihr Recht am Arbeits-Platz bekommen.  Beim Betriebs-Rat,  beim Personal-Rat,  bei der Mitarbeiter-Vertretung. Manche Firmen halten sich nicht an die Rechte von Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmern. Das dürfen die Firmen aber nicht. Die Firmen drohen zum Beispiel damit: Dass die Arbeit-Nehmerin oder der Arbeit-Nehmer den Arbeits-Platz verliert. Wenn sie sich für ihre Rechte stark machen. 34 | Mini-Job Manche Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer sagen dann: Wir können nicht für unsere Rechte kämpfen. Weil wir unseren Arbeits-Platz brauchen. Wenn Sie aufhören zu arbeiten, können Sie Ihre Rechte nachträglich einklagen. Das bedeutet: Sie können zum Gericht gehen. Und Sie können für Ihre Rechte kämpfen. Da ist mehr für Sie drin! | 35 Informationen und Adressen Hier können Sie noch mehr Informationen bekommen:  In den Frauen-Büros von Ihrer Stadt und Ihres Landkreises  bei den Gleichstellungs-Stellen Das ist ein Büro in Ihrer Stadt. Da arbeiten Fach-Leute. Sie machen sich dafür stark: Dass Frauen und Männer gleich behandelt werden. Die Adressen sind: Stadt Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte Annette Niesyto Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3062 Fax: 0721 133-3069 E-Mail: gb@karlsruhe.de Internet-Seite: www.karlsruhe.de/gleichstellung Landkreis Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte Astrid Stolz im Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 936-51300 Fax: 0721 936-51599 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ landratsamt-karlsruhe.de Internet-Seite: www.landkreis-karlsruhe.de 36 | Mini-Job Stadt Bruchsal Gleichstellungsbeauftragte Sabine Riescher Rathaus am Marktplatz, Kaiserstraße 66, 76646 Bruchsal Telefon: 07251 79-364 Fax: 07251 79-11364 E-Mail: gleichstellung@bruchsal.de Internet-Seite: www.bruchsal.de Stadt Ettlingen Gleichstellungsbeauftragte für Mitarbeitende Silke Benkert Schillerstraße 7 – 9, 76275 Ettlingen Telefon: 07243 101-513 Fax: 07243 101-263 E-Mail: gleichstellung@ettlingen.de Internet-Seite: www.ettlingen.de Stadt Waghäusel Frauenbeauftragte Karin Sälzler Gymnasiumstraße 1, 68753 Waghäusel Telefon: 07254 207-2207 Fax: 07254 207-2230 E-Mail: karin.saelzler@waghaeusel.de Internet-Seite: www.waghaeusel.de Da ist mehr für Sie drin! | 37  bei den Kontakt-Stellen: Frauen und Beruf von Ihrer Stadt Sie beraten Frauen zum Beispiel dazu:  Wenn Frauen nach der Kinder-Pause wieder arbeiten wollen.  Über Weiter-Bildungs-Möglichkeiten.  Und wie Frauen Beruf und Familie zusammen schaffen können. Die Adresse ist: Kontaktstelle „Frau und Beruf“ Wirtschaftsstiftung Südwest Zähringerstraße 65 a, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-7331 Sekretariat Fax: 0721 133-7339 E-Mail: info@frauundberuf-karlsruhe.de Internet-Seite: www.frauundberuf-karlsruhe.de  bei der Gewerkschaft ver.di Sie macht sich für viele Arbeit- Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer stark. Die Adresse ist: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald Rüppurrer Straße 1 a, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 3846-000 Fax: 0721 3846-335 E-Mail: bezirk.mittelbaden- nordschwarzwald@verdi.de Internetseite: www.mittelbaden.verdi.de 38 | Mini-Job  bei der Gewerkschaft IG Bauen-Agrar- Umwelt Sie macht sich zum Beispiel für Frauen stark, die bei Firmen für Gebäude- Reinigung arbeiten.  Sie sollen mehr Geld für ihre Arbeit bekommen.  Sie müssen bessere Arbeits-Verträge bekommen.  Die Firmen müssen auf die Tarif-Verträge achten. Die Adresse ist: IG Bauen-Agrar-Umwelt (BAU) Nordbaden Büro Karlsruhe Ettlinger Straße 3 a, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 83160-0 Fax: 0721 83160-20 E-Mail: karlsruhe@igbau.de Internet: www.igbau-nordbaden.de Da ist mehr für Sie drin! | 39  bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuß- Gaststätten Sie macht sich für Frauen und Männer stark, die zum Beispiel in Hotels, Restaurants oder Bäckereien arbeiten. Die Adresse ist: Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten Region Mittelbaden-Nordschwarzwald Ettlinger Straße 3 a, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 9322010 Fax: 0721 9322015 E-Mail: region.mittelbaden- nordschwarzwald@ngg.net Internet-Seite: www.ngg.net 40 | Mini-Job  bei der Gewerkschaft IG Metall Sie macht sich für Frauen und Männer stark, die in Metall-Werkstätten arbeiten. Die Adressen sind: IG Metall Karlsruhe Ettlinger Straße 3 a, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 93115-0 Fax: 0721 93115-20 E-Mail: karlsruhe@igmetall.de Internet-Seite: www.karlsruhe.igm.de IG Metall Bruchsal Werner-von-Siemens-Straße 2 – 6 76646 Bruchsal Telefon: 07251 7122-0 Fax: 07251 7122-60 E-Mail: bruchsal@igmetall.de Internet-Seite: www.bruchsal.igm.de Da ist mehr für Sie drin! | 41  beim Versicherungs-Amt Da können Sie viele Informationen zur gesetzlichen Renten-Versicherung bekommen. Die Adressen sind: Deutsche Rentenversicherung Baden- Württemberg Servicezentrum Karlsruhe Gartenstraße 105, 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 825-11542 Fax: 0721 825-11934 Terminvergabe: 0721 825-11543 E-Mail: servicezentrum.karlsruhe@drv-bw.de Internet-Seite: www.deutsche-rentenversicherung.de Sprechtag in Bruchsal, Stadtverwaltung Rathaus, Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal Jeden Donnerstag, Terminvereinbarung für Termine in Bruchsal bei der Rentenversicherung Karlsruhe Telefon: 0721 82511543 Sprechtag in Waghäusel, Rathaus, Gymnasiumstraße 1 Über aktuelle Termine informiert Sie das Bürgerbüro Telefon: 07254 207-222 42 | Mini-Job  bei der Agentur für Arbeit Die Adressen sind: Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe Telefon: 0800 4555500 (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) * Telefon: 0800 4555520 (Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber) * * gebührenfrei Fax: 0721 823-2000 E-Mail: karlsruhe-rastatt@arbeitsagentur.de Internet-Seite: www.arbeitsagentur.de Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Geschäftsstelle Bruchsal Kaiserstraße 97, 76646 Bruchsal Telefon: siehe Agentur für Arbeit Karlsruhe Fax: 07251 8004-50 E-Mail: bruchsal@arbeitsagentur.de Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Geschäftsstelle Ettlingen Schloßgartenstraße 24, 76275 Ettlingen Telefon: siehe Agentur für Arbeit Karlsruhe Fax: 07243 5446-30 E-Mail: ettlingen@arbeitsagentur.de Da ist mehr für Sie drin! | 43  beim Finanz-Amt Die Adressen sind: Finanzamt Karlsruhe-Stadt Schlossplatz 14, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 156-0 Fax: 0721 156-1000 E-Mail: poststelle-35@fi nanzamt.bwl.de Internet-Seite: www.fa-karlsruhe-stadt.de Finanzamt Karlsruhe-Durlach Prinzessenstraße 2, 76227 Karlsruhe Telefon: 0721 994-0 Fax: 0721 994-1235 E-Mail: poststelle-34@fi nanzamt.bwl.de Internet-Seite: www.fa-karlsruhe-durlach.de Finanzamt Bruchsal Schönbornstraße 1 – 5, 76646 Bruchsal Telefon: 07251 74-0 Fax: 07251 74-2111 E-Mail: poststelle-30@fi nanzamt.bwl.de Internet-Seite: www.fa-bruchsal.de Finanzamt Ettlingen Pforzheimer Straße 16, 76275 Ettlingen Telefon: 07243 508-0 Fax: 07243 508-295 E-Mail: poststelle-31@fi nanzamt.bwl.de Internet-Seite: www.fa-ettlingen.de 44 | Mini-Job  bei der AOK Das ist die Abkürzung für: Allgemeine Orts-Kranken-Kasse. Das ist eine Kranken-Versicherung. Die Adresse ist: Bezirksdirektion Mittlerer Oberrhein Kriegsstraße 41, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 91582678 Fax: 0721 91582679 E-Mail: aok.mittlerer-oberrhein@bw.aok.de  bei der Verbraucher-Zentrale Da können Sie Informationen und Beratung bekommen. Auf der Internet-Seite: www.verbraucherzentrale.de können Sie die Verbraucher-Zentrale in Ihrem Bundes-Land fi nden.  beim Arbeits-Gericht Da bekommen Sie Informationen, wenn Sie Streit mit Ihrer Firma haben. Zum Beispiel:  Wenn Ihre Firma Ihnen gekündigt hat. Und die Firma hat sich nicht an die Kündigungs-Fristen gehalten.  Oder die Firma hat Ihnen nicht geschrieben, warum Sie Ihnen kündigt. Da ist mehr für Sie drin! | 45 Die Adresse ist: Arbeitsgericht Karlsruhe Ritterstraße 12, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 175-2500 Fax: 0721 175-2525 E-Mail: poststelle-ka@lag.bwl.de Internet-Seite: www.arbg-karlsruhe.de  beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn Telefon: 0391 4088003  bei der Deutschen Gesetzlichen Unfall-Versicherung Die Abkürzung dafür ist: DGUV Auf der Internet-Seite: www.dguv.de können Sie viele Informationen lesen.  beim Amt für Arbeits-Schutz Hier können Sie Informationen und Beratung dazu bekommen: Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit. Die Adressen sind: Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3101 Fax: 0721 133-3109 E-Mail: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de Internet-Seite: www.karlsruhe.de/b3/arbeit/arbeitsschutz 46 | Mini-Job Landratsamt Karlsruhe Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 936-86700 Fax: 0721 936-87999 E-Mail: umweltamt@landratsamt-karlsruhe.de Internet-Seite: www.landkreis-karlsruhe.de Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54.4, Fachgruppe Mutterschutz Dienstsitz: Markgrafenstraße 46, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 926-7548, -7549, -4159, -7663 E-Mail: mutterschutz@rpk.bwl.de Internet-Seite: www.rp.baden-wuerttemberg.de  beim Integrations-Amt Da können Menschen mit Behinderung zum Beispiel dazu Informationen bekommen: Kündigungs-Schutz für Menschen mit Behinderung. Die Adresse ist: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Integrations-Amt Erzbergerstraße 119 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 8107-0 Fax: 0721 8107-975 E-Mail: info@kvjs.de Internet-Seite: www.kvjs.de Da ist mehr für Sie drin! | 47  Informations- und Wissensmanagement Zoll Carusufer 3-5, 01099 Dresden Telefon: 0351 44834510 E-Mail: info.privat@zoll.de  beim Bundes-Versicherungs-Amt Hier können Frauen Informationen zum Mutterschafts-Geld bekommen. Die Adresse ist: Bundesversicherungsamt Mutterschafts-Geld-Stelle Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Telefon: 0228 619-1888 Fax: 0228 619-1877 E-Mail: mutterschaftsgeldstelle@bvamt.de-mail.de Internet-Seite: www.bundesversicherungsamt.de/ mutterschaftsgeld  beim Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales Da können Sie Informationen über die gültigen Tarif-Verträge bekommen. Zum Beispiel auf der Internet-Seite: www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/ Tarifvertraege/allgemeinverbindliche- tarifvertraege.html Und zum Mindest-Lohn www.der-mindestlohn-wirkt.de 48 | Mini-Job Die Adresse ist: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Tarifregister Referat IIIa3 53107 Bonn Bürger-Telefon: 030 221911004 Fax: 0228 99527-2965 E-Mail: info@bmas.bund.de Internet-Seite: www.bmas.bund.de  bei der Mini-Job-Zentrale Da können Sie viele Informationen zum Mini-Job bekommen. Die Adresse ist: Minijob-Zentrale Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 45115 Essen Service-Center Cottbus Telefon: 0355 2902-70799 E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de Internet-Seite: www.minijob-zentrale.de Da ist mehr für Sie drin! | 49 Wörter-Buch Das Amt für Arbeits-Schutz kümmert sich darum: Um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeits-Platz. Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer sind alle Personen, die einen Arbeits-Platz haben. Zum Beispiel:  Bei einer Firma,  auf einem Amt  oder in einem kleinen Geschäft. Der Arbeit-Geber-Verband ist eine Gruppe. In der Gruppe sind Arbeit-Geberinnen und Arbeit-Geber. Zusammen machen sie sich für ihre Rechte stark. Der Betriebs-Rat wird von den Arbeit- Nehmerinnen und den Arbeit-Nehmern gewählt. Er macht sich für ihre Rechte stark. Im Bundes-Urlaubs-Gesetz steht: Wie viel Urlaub eine Arbeit-Nehmerin oder ein Arbeit-Nehmer bekommen muss. 50 | Mini-Job Im Entgelt-Fortzahlungs-Gesetz stehen viele Regeln dazu: Wann eine Firma Lohn bezahlen muss. Auch wenn die Arbeit-Nehmerin oder der Arbeit-Nehmer nicht arbeitet. Gewerbe-Aufsichts-Amt achtet zum Beispiel darauf:  Dass sich alle Firmen an die Gesetze für Umwelt-Schutz halten.  Dass sich alle Firmen an die Gesetze für Arbeits-Schutz halten. Eine Gewerkschaft ist eine Gruppe. Die Gruppe macht sich für die Rechte von Arbeit-Nehmern und Arbeit-Nehmerinnen stark. Integrations-Amt Da arbeiten viele Fach-Leute. Sie wissen viel über das Thema: Behinderung. Die MitarbeiterInnen-Vertretung wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Firmen gewählt. Sie macht sich für ihre Rechte stark. Der Personal-Rat wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem Amt gewählt. Er macht sich für ihre Rechte stark. Da ist mehr für Sie drin! | 51 Im Privat-Haushalt arbeiten bedeutet zum Beispiel:  Eine Arbeit-Nehmerin arbeitet als Kinder- Mädchen bei einer Familie im Haus.  Ein Arbeit-Nehmer arbeitet als Gärtner bei einer Familie. Pfl ege-Versicherung Alle Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer bezahlen Geld für die Pfl ege-Versicherung. Das Geld wird vom Lohn abgezogen. Die Pfl ege-Versicherung gibt Geld für die Pfl ege. Zum Beispiel:  Für ältere Menschen,  für kranke Menschen,  für Menschen mit Behinderung. Im Teilzeit-Gesetz und Befristungs- Gesetz stehen viele Regeln dazu:  Für Teilzeit-Arbeit Teilzeit-Arbeit bedeutet: Eine Arbeit-Nehmerin oder ein Arbeit- Nehmer arbeitet zum Beispiel nur 20 Stunden in der Woche. Eine Vollzeit-Arbeit sind 40 Stunden in der Woche.  und für befristete Arbeit. Das bedeutet: Die Arbeit-Nehmerin oder der Arbeit- Nehmer bekommt den Arbeits-Platz nur für eine bestimmte Zeit. 52 | Mini-Job Impressum Herausgeberinnen: Gleichstellungsbeauftragte der Städte Karlsruhe, Bruchsal, Ettlingen und des Landkreises Karlsruhe, Frauenbeauftragte der Stadt Waghäusel. Adressen und Kontaktdaten siehe Seite 36. Endredaktion: Jutta Thimm, Katharina Weinbrecht Layout: Stadt Karlsruhe, Zimmermann Foto: pixelio.de, Thorben Wengert Druck: Gedruckt auf 100 Prozent Recycling-Papier in der Rathausdruckerei der Stadt Karlsruhe. Trotz größter Sorgfalt kann es immer einmal passieren, dass es zu Druckfehlern kommt oder die Rechtslage sich kurzfristig ändert. Für die Richtigkeit der Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden. Stand: Januar 2018 Da ist mehr für Sie drin! | 53 Originaltext: Ingeborg Heinze (Juristin), Christel Steylaers (Politologin), Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Remscheid für die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG), Berlin mit freundlicher Unterstützung durch Reinhild Eberhardt, Versicherungsamt Remscheid Nachdruck und/oder Veröffentlichung im Internet, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) gestattet. 54 | Mini-Job Das Heft in Leichter Sprache hat das Büro für Leichte Sprache Leicht ist klar geschrieben. www.leicht-ist-klar.de Diese Expertinnen und Experten für Leichte Sprache haben die Texte geprüft: Nina Rademacher, Daniel Lederer und Sabine Masuch Die Bilder für Leichte Sprache sind von: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache ist von: © European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe Da ist mehr für Sie drin! | 55 Wir sind für Sie da Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Karlsruhe und der Städte: Waghäusel
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/gleichstellung/veroeffentlichungen/HF_sections/content/1597308647160/ZZoJK3RCje8rly/Mini-Job_in%20Leichter%20Sprache_2018.pdf
untitled 2 3 In dieser Broschüre können Sie viele Informationen zum Mini-Job lesen. Zum Beispiel über Ihre Rechte beim Mini-Job. Diese Rechte stehen in verschiedenen Gesetzen. Zum Beispiel: • Im Teilzeit-Gesetz und Befristungs-Gesetz, • im Entgelt-Fortzahlungs-Gesetz • und im Bundes-Urlaubs-Gesetz. In den Gesetzen stehen viele Regeln. An diese Regeln müssen sich alle Menschen halten. Am Ende von dieser Broschüre werden manche schweren Wörter erklärt. Zum Beispiel: • Teilzeit-Gesetz, • oder Privat-Haushalt. Manche schweren Wörter erklären wir auch im Text. Die schweren Wörter in diesem Text haben wir in blauer Farbe geschrieben. 4 Das können Sie in diesem Heft lesen: Vorwort ________________________________ 6 Das ist ein Mini-Job _______________________ 8 Das sind Ihre Rechte bei einem Mini-Job ______ 9 Der Arbeits-Vertrag ______________________ 11 Der Tarif-Vertrag ________________________ 13 Der Mindest-Lohn _______________________ 15 So viel Urlaub haben Sie _________________ 17 Feiertage müssen bezahlt werden __________ 18 Arbeiten, wenn die Firma anruft ____________ 19 Sie bekommen auch Geld, wenn Sie krank sind 21 Wenn Sie einen Arbeits-Unfall haben, sind Sie versichert _______________________ 22 Diese Rechte haben Sie, wenn Sie schwanger sind _________________ 23 Das sind Ihre Rechte bei einer Kündigung ____ 25 Das müssen Sie beachten, wenn Sie kündigen wollen ________________ 29 5 Wenn Ihnen die Firma kein Geld mehr bezahlen kann _____________ 31 Steuern und Sozial-Abgaben für den Mini-Job ________________________ 32 Die Renten-Versicherung _________________ 33 Die Riester-Förderung ___________________ 35 Die Kranken-Versicherung ________________ 36 Sie arbeiten in einem Privat-Haushalt ________ 38 Wenn Sie mehr Geld bekommen als 450 Euro im Monat ___________________ 39 So bekommen Sie Ihr Recht _______________ 41 Informationen und Adressen _______________ 44 Wörter-Buch ___________________________ 70 Impressum ____________________________ 75 6 Vorwort Ich bin Verena Meister. Ich arbeite bei der Stadt Karlsruhe. Ich bin Astrid Stolz. Ich arbeite im Landrats-Amt Karlsruhe. Ich bin Sabine Riescher. Ich arbeite bei der Stadt Bruchsal. Ich bin Silke Benkert. Ich arbeite für die Stadt Ettlingen. Ich bin Sarah Schweikert. Ich arbeite bei der Stadt Waghäusel als Frauen-Beauftragte. Wir sind Gleich-Stellungs-Beauftragte. Wir alle setzen uns für das ein: Dass Frauen und Männer die gleichen Rechte haben. 7 Diese Mini-Job-Broschüre ist in Leichter Sprache geschrieben. Sie erfahren welche Rechte Sie bei einem Mini-Job haben. Sie erfahren im Adressen-Teil, wo Sie Hilfe bekommen. 8 Der Mini-Job Das ist ein Mini-Job! • Sie verdienen nicht mehr als 450 Euro im Monat. • Oder Sie arbeiten nur eine bestimmte Zeit im Jahr. Zum Beispiel: Für 3 Monate oder 70 Tage. • Sie müssen nur wenig Geld von Ihrem Lohn abgeben. Wenn Sie einen Mini-Job machen. Zum Beispiel: • An die Kranken-Versicherung, • an die Renten-Versicherung, • an die Pflege-Versicherung. • Sie können einen Haupt-Job haben. Und Sie können einen Mini-Job haben. Das bedeutet: Sie können gleich-zeitig zwei Jobs machen. 9 Das sind Ihre Rechte bei einem Mini-Job Das steht im Teilzeit-Gesetz und Befristungs-Gesetz: Alle Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer müssen gleich behandelt werden. Egal, ob sie einen Mini-Job haben. Oder ob sie einen Haupt-Job haben. Diese Rechte haben Sie: • Sie müssen einen Arbeits-Vertrag bekommen. • Sie müssen gerecht bezahlt werden. Dafür gibt es Regeln. Die Firma muss einen Teil von Ihrer Renten-Versicherung bezahlen. Damit Sie später Geld vom Staat bekommen. • Sie können Weihnachts-Geld bekommen. • Und Sie können Urlaubs-Geld bekommen. Das bestimmt Ihre Firma. 10 • Sie müssen auch Geld bekommen, wenn Sie nicht arbeiten. Zum Beispiel: • Für Feier-Tage. • Wenn Sie krank sind. • Oder wenn Sie ein Kind bekommen. • Sie sind Unfall versichert. Zum Beispiel: • Wenn Sie einen Unfall bei der Arbeit haben. • Sie haben einen Kündigungs-Schutz. Das bedeutet: Die Firma darf Ihnen nicht einfach kündigen. Sie muss sich an die Kündigungs-Fristen halten. • Sie müssen Urlaub bekommen. Diese Rechte stehen in dem Arbeits-Vertrag. 11 Der Arbeits-Vertrag Das ist wichtig! Lassen Sie sich einen schriftlichen Arbeits-Vertrag geben. Das bedeutet: Der Arbeits-Vertrag wird aufgeschrieben. Dann wissen Sie genau: • Das sind meine Rechte. • Das sind meine Pflichten. Das ist wichtig! Sie haben aber die gleichen Rechte und Pflichten, wenn Sie keinen schriftlichen Arbeits-Vertrag haben. 12 Diese Sachen müssen im Arbeits-Vertrag stehen: • Ihr Name und Ihre Adresse. • Der Name und die Adresse von der Firma, bei der Sie arbeiten. • Der Ort an dem Sie arbeiten. • Welche Aufgaben Sie haben. • Wie viel Geld Sie bekommen. • Wann Sie arbeiten müssen. • Wie viel Urlaub Sie bekommen. • Welcher Tarif-Vertrag für Sie gültig ist. 13 Der Tarif-Vertrag Ein Tarif-Vertrag sind Regeln. Diese Regeln machen die Gewerkschaften und die Chefinnen und Chefs von den Firmen. In den Regeln steht zum Beispiel: • Wie viel Geld Sie für 1 Stunde Arbeit bekommen. • Wie viel Urlaub Sie bekommen müssen. • Wie Ihre Arbeits-Zeiten sind. Diese Regeln sind für alle Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer gleich. Das ist wichtig! Alle Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer müssen den Lohn nach den Regeln vom Tarif-Vertrag bekommen. • Egal, ob sie in einem Mini-Job arbeiten. • Oder ob sie in einem Haupt-Job arbeiten. 14 Denn an die Regeln von dem Tarif-Vertrag müssen sich alle Firmen halten. Wenn sie bei den Tarif-Verträgen mitmachen. Es gibt aber auch Firmen, die bei den Tarif-Verträgen nicht mitmachen. 15 Der Mindest-Lohn Im Mindest-Lohn-Gesetz steht: Alle Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer müssen einen Mindest-Lohn bekommen. • Egal, welche Arbeit sie machen. • Egal, wie groß der Betrieb ist. Mindest-Lohn bedeutet: Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer müssen einen bestimmten Geld-Betrag für 1 Arbeits-Stunde bekommen. Der Mindest-Lohn in Deutschland ist: • 9,50 Euro für 1 Arbeits-Stunde (von Januar bis Juli 2021) • 9,60 Euro für 1 Arbeits-Stunde (von Juli bis Dezember 2021) Arbeits-Stunden beim Mini-Job Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer dürfen beim Mini-Job nur so arbeiten: • im Jahr 2021 nur 47 Stunden im Monat 16 Das ist wichtig! Wenn Sie beim Mini-Job mehr arbeiten müssen. Und Sie bekommen nur 450 Euro Lohn im Monat. Dann bezahlt der Betrieb keinen Mindest-Lohn. Das bedeutet: Der Betrieb hält sich nicht an das Gesetz. Alle Betriebe müssen auf-schreiben: • So viel Stunden arbeitet die Arbeit-Nehmerin • oder der Arbeit-Nehmer im Monat. Damit geprüft werden kann: Ob die Betriebe den Mindest-Lohn bezahlen. Sie können auch mehr Lohn bekommen. Wenn es für Ihren Betrieb einen Tarif-Vertrag gibt. Oder andere Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer mehr Lohn bekommen. Hier bekommen Sie mehr Informationen: www.der-mindestlohn-wirkt.de www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache. 17 So viel Urlaub haben Sie Im Bundes-Urlaubs-Gesetz steht zum Beispiel: Sie haben das Recht auf Urlaub. Das müssen mindestens 24 Tage im Jahr sein. Menschen mit einer Schwer-Behinderung haben 5 Tage mehr Urlaub, als Menschen ohne eine Behinderung. In Ihrem Arbeits-Vertrag steht: Wie viele Tage Urlaub Sie im Jahr haben. Sie müssen mit der Chefin oder dem Chef von Ihrer Firma sprechen. Wenn Sie Urlaub machen wollen. Sie dürfen nicht einfach zu Hause bleiben. 18 Das ist wichtig! Wenn Sie Urlaub machen: Bekommen Sie genauso viel Geld, wie wenn Sie arbeiten. Sie dürfen nicht weniger Urlaub bekommen: • Wenn Sie im Urlaub krank geworden sind. Dann müssen Sie sich eine Bescheinigung vom Arzt holen. • Oder wenn Sie im Mutter-Schutz sind. Weil Sie ein Baby bekommen haben. Feiertage müssen bezahlt werden Im Entgelt-Fortzahlungs-Gesetz steht zum Beispiel: Wenn der Arbeits-Tag ein Feiertag ist, bekommen Sie für diesen Tag Geld. Auch wenn Sie an dem Tag nicht arbeiten. Sie bekommen extra Geld: Wenn Sie für den Feiertag an einem anderen Tag arbeiten. 19 Arbeiten, wenn die Firma anruft Das bedeutet: Sie arbeiten nur, wenn die Firma Sie braucht. Weil es viel Arbeit gibt. Im Teilzeit-Gesetz und Befristungs-Gesetz steht: Die Arbeits-Zeit muss im Arbeits-Vertrag genau aufgeschrieben sein. Zum Beispiel: • Die Arbeits-Stunden für 1 Tag, • die Arbeits-Stunden für 1 Woche. Wenn in Ihrem Arbeits-Vertrag keine Arbeits-Stunden stehen: Dann müssen Sie 20 Stunden in der Woche arbeiten. Dafür müssen Sie Geld bekommen. Auch wenn Sie weniger gearbeitet haben. Wenn Ihre Firma Sie zum Beispiel anruft. Damit Sie an die Arbeit kommen. 20 Dann müssen Sie mindestens 3 Stunden arbeiten. Wenn Sie weniger arbeiten sollen. Weil nicht so viel Arbeit da ist. Müssen Sie für 3 Stunden Geld bekommen. Im Tarif-Vertrag können aber andere Regeln stehen. 21 Sie bekommen auch Geld, wenn Sie krank sind Wenn Sie krank sind, müssen Sie zum Arzt gehen. Von Ihrem Arzt bekommen Sie eine Krank-Meldung. Auf der steht: • Wann Sie krank geworden sind. • Und wie lange Sie nicht arbeiten können. Die Krank-Meldung müssen Sie bei Ihrer Firma abgeben. Das ist wichtig! Sie bekommen auch Geld, wenn Sie nicht arbeiten können. • Weil Sie krank sind. • Weil Sie im Kranken-Haus liegen. • Oder weil Sie zur Kur fahren. 22 Wenn Sie einen Arbeits-Unfall haben, sind Sie versichert Egal, ob Sie zum Beispiel: • In einer Firma arbeiten, • in einem Privat-Haushalt arbeiten • oder wie viel Geld Sie bekommen. Sie sind in der Berufs-Genossenschaft versichert. Das ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung. Die Unfall-Versicherung bezahlt zum Beispiel: • Das Geld für das Kranken-Haus. • Die Rechnungen vom Arzt. • Oder Geld für Ihre Kranken-Gymnastik. Wenn Sie einen Arbeits-Unfall haben. Wenn Sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben. Oder wenn sie den Unfall auf dem Weg nach Hause haben. 23 Diese Rechte haben Sie, wenn Sie schwanger sind • Die Firma darf Ihnen nicht kündigen. • Sie dürfen nicht schwer arbeiten. • Sie dürfen keine gefährlichen Arbeiten machen. • Wenn Sie in der Schwangerschaft nicht arbeiten dürfen. Weil die Arbeit für Sie zu schwer ist. Oder weil das Baby sonst zu früh geboren wird. Dann bekommen Sie Mutter-Schutz-Lohn. Das bedeutet: Sie bekommen genauso viel Geld, wie Sie für Ihre Arbeit bekommen würden. Das Geld bezahlt die Mini-Job-Zentrale. • Und Sie haben Mutter-Schutz-Fristen. Das bedeutet Sie brauchen 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten. Und Sie dürfen 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. 24 • In den Mutter-Schutz-Fristen bekommen Sie Mutterschafts-Geld. Das ist ein Mal 210 Euro. Das bekommen Sie vom Bundes-Amt für soziale Sicherung Hier bekommen Sie mehr Informationen: www.mutterschaftsgeld.de Die Informationen sind nicht alle in Leichter Sprache. Bei der Fach-Gruppe für Mutter-Schutz (Adresse im Adressen-Teil Seite 65). • Sie bekommen für 1 Jahr Eltern-Geld. Wenn Sie nach der Geburt von Ihrem Kind nicht arbeiten wollen. Das Eltern-Geld bekommen Sie vom Staat. • Sie können Eltern-Zeit nehmen. Das bedeutet: Sie können mit ihrem Baby 3 Jahre zu Hause bleiben. 25 Danach können Sie wieder bei Ihrer Firma arbeiten. Das sind Ihre Rechte bei einer Kündigung Wenn die Firma Ihnen kündigen will. Dann muss sie eine Kündigungs-Frist einhalten. Das steht im Kündigungs-Schutz-Gesetz. Eine Frist ist ein bestimmter Zeit-Raum. Die Kündigungs-Frist ist 4 Wochen zum 15. von einem Monat oder zum Monats-Ende. Das bedeutet: Sie müssen Ihre Kündigung 4 Wochen vor Ihrem letzten Arbeits-Tag bekommen. Juni 26 Zum Beispiel: • Sie bekommen Ihre Kündigung am 3. Dezember. Dann müssen Sie bis zum 31. Dezember arbeiten. Und Sie müssen für die Zeit Geld bekommen. • Sie bekommen Ihre Kündigung erst am 4. Dezember. Dann müssen Sie bis zum 31. Januar arbeiten. Und Sie müssen bis zum 31. Januar Geld bekommen. Manchmal ist die Kündigungs-Frist auch anders. Zum Beispiel: • Wenn Sie schon lange bei einer Firma arbeiten. • Wenn Sie noch in der Probe-Zeit sind. Dann ist die Kündigungs-Frist nur 2 Wochen. 27 Probe-Zeit bedeutet: Das ist die erste Zeit in einer neuen Firma. Da arbeiten Sie zur Probe. Wie lang die Probe-Zeit ist, steht in Ihrem Arbeits-Vertrag. In der Probe-Zeit kann Ihnen die Firma kündigen. Und die Chefin oder der Chef muss Ihnen nicht sagen: Warum Sie nicht in der Firma weiter arbeiten können. Sie können auch kündigen. Sie müssen auch nicht sagen: Warum Sie in der Firma nicht mehr arbeiten wollen. Manchmal stehen in dem Arbeits-Vertrag andere Kündigungs-Fristen. 28 Das ist wichtig! Sie müssen Ihre Kündigung immer schriftlich bekommen. Das bedeutet: Die Kündigung muss aufgeschrieben werden. Manche Menschen haben einen Kündigungs-Schutz. Das bedeutet: Sie dürfen nur eine Kündigung bekommen, wenn ein Amt zustimmt. Zum Beispiel: • Menschen mit einer Schwer-Behinderung. Da muss das Integrations-Amt zustimmen. • Schwangere Frauen. Da muss das Gewerbe-Aufsichts-Amt zustimmen. Oder das Amt für Arbeits-Schutz. 29 Wenn Sie eine Kündigung bekommen: Gehen Sie am besten zu einer Anwältin oder zu einem Anwalt Dort können Sie gut beraten werden. Das müssen Sie beachten, wenn Sie kündigen wollen • Sie müssen Ihre Kündigung aufschreiben und bei Ihrer Firma abgeben. • Sie müssen nicht aufschreiben, warum Sie kündigen wollen. • Sie müssen die Kündigungs-Fristen einhalten. Die stehen in Ihrem Arbeits-Vertrag. • Sie können nur fristlos kündigen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Zum Beispiel: • Wenn Ihre Chefin oder Ihr Chef Sie verletzt hat. • Oder wenn Sie durch die Arbeit sehr krank werden. 30 Fristlos bedeutet: Sie halten die Kündigungs-Fristen nicht ein. Wenn Sie fristlos kündigen wollen: Gehen Sie zu einer Anwältin oder zu einem Anwalt. 31 Wenn Ihnen die Firma kein Geld mehr bezahlen kann Manchmal muss eine Firma Insolvenz anmelden. Das bedeutet: Die Firma kann Ihnen kein Geld mehr bezahlen. Obwohl Sie gearbeitet haben. Dann können Sie Geld von der Agentur für Arbeit bekommen. Das schwere Wort dafür ist: Insolvenz-Geld. Dafür müssen Sie einen Antrag schreiben. Den Antrag gibt es auf der Internet-Seite: www.arbeitsagentur.de Da können Sie auch Informationen über das Thema: Insolvenz lesen. Oder Sie gehen zur Agentur für Arbeit. Da können Sie noch mehr Informationen bekommen. Und Sie können dort auch den Antrag für Insolvenz-Geld bekommen. 32 Steuern und Sozial-Abgaben für den Mini-Job Die Firma muss Sozial-Abgaben für Sie bezahlen. Sozial-Abgaben sind zum Beispiel: • Die Renten-Versicherung, • die Kranken-Versicherung • und die Umlage-Beiträge für Krankheit und Mutter-Schutz. Und die Firma muss Steuern für Sie bezahlen. 33 Die Renten-Versicherung Sie sind voll renten-versichert. Das bedeutet: • Die Firma bezahlt Geld für Ihre Renten-Versicherung. • Und Sie müssen auch Geld für Ihre Renten-Versicherung bezahlen. Das Geld für die Renten-Versicherung wird Ihnen von Ihrem Lohn abgezogen. Die Renten-Versicherung ist dafür: Wenn Sie alt sind, müssen Sie nicht mehr arbeiten. Dann bekommen Sie Rente. Das ist Geld. Das Geld bekommen Sie von der Renten-Versicherung. Sie haben viele Vorteile. Wenn Sie voll renten-versichert sind. Das bedeutet: 34 Die Renten-Versicherung bezahlt viele Sachen für Sie. Zum Beispiel bekommen Sie Geld: • Wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können. Weil Sie einen Unfall hatten. Oder weil Sie eine Behinderung bekommen haben. • Wenn Sie in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können. Und jetzt einen anderen Beruf lernen müssen. Weil Sie durch Ihren Beruf krank geworden sind. • Wenn Sie eine Kur machen wollen. • Und für die Riester-Förderung. 35 Die Riester-Förderung Riester-Förderung bedeutet: Sie können selbst etwas tun, damit Sie mehr Geld bekommen. Wenn Sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen. Dafür müssen Sie einen Spar-Vertrag machen. Der heißt: Riester-Vertrag. Wenn Sie nur einen Mini-Job haben, bekommen Sie nur wenig Rente. Deshalb ist es wichtig, dass Sie selbst Geld für die Rente sparen. Für den Riester-Vertrag bekommen Sie Geld vom Staat. Das Geld heißt: Riester-Förderung. 36 Mehr Informationen zur Riester-Förderung bekommen Sie zum Beispiel: Bei der Verbraucher-Zentrale und bei der Bank. Die Kranken-Versicherung Bei dem Mini-Job muss die Firma Geld für die Kranken-Versicherung bezahlen. Sie bekommen aber keine Leistungen von der Kranken-Versicherung. Das bedeutet: Die Kranken-Versicherung bezahlt zum Beispiel kein Geld: • Wenn Sie zum Arzt gehen müssen. • Wenn Sie ins Kranken-Haus müssen. • Oder wenn Sie Kranken-Gymnastik brauchen. 37 Sie müssen sich selbst kranken-versichern. Damit Sie Leistungen von der Kranken-Versicherung bekommen. Oder Sie müssen familien-versichert sein. Das bedeutet: • Sie sind bei Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner in der Kranken-Versicherung mit-versichert. • Oder Sie sind bei Ihren Eltern mit-versichert. 38 Sie arbeiten in einem Privat- Haushalt Es wird nur wenig Geld für Ihre Rente bezahlt. Wenn Sie in einem Privat-Haushalt arbeiten. Deshalb bekommen Sie auch nur wenig Rente. Wenn sie alt sind. Sie müssen selbst Geld für Ihre Rente sparen. Damit Sie gut leben können, wenn Sie älter sind. Sie haben die gleichen Rechte am Arbeits-Platz, wie alle anderen Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer. Das muss Ihre Chefin oder Ihr Chef im Privat-Haushalt beachten! Sie müssen bei der Mini-Job-Zentrale angemeldet werden. Ihre Chefin oder Ihr Chef muss nur wenig Geld an die Mini-Job-Zentrale bezahlen. 39 Wenn Sie mehr Geld bekommen als 450 Euro im Monat Sie müssen Sozial-Abgaben bezahlen wenn Sie regelmäßig Extra-Geld bekommen. Zum Beispiel: • Wenn Sie jedes Jahr Weihnachts-Geld bekommen. • Oder wenn Sie jedes Jahr Urlaubs-Geld bekommen. Sie müssen keine Sozial-Abgaben bezahlen, wenn Sie das Extra-Geld nur einmal bekommen. Zum Beispiel: • Weil Sie gute Arbeit gemacht haben. • Oder weil Sie eine gute Idee für Ihre Arbeit hatten. 40 3 Mal im Jahr dürfen Sie mehr Geld bekommen. Zum Beispiel: • Wenn Sie Krankheits-Vertretung machen. • Wenn Sie noch einen Job machen. • Wenn Sie einen Monat mehr gearbeitet haben. Dann wird das Geld von 1 Jahr zusammen- gerechnet. Dafür gibt es Regeln. Infos dazu bekommen Sie bei der Mini-Job-Zentrale. Die Firma darf auch Sachen für Sie bezahlen. Zum Beispiel: • Geld für den Kinder-Garten. 41 So bekommen Sie Ihr Recht Manche Firmen wissen nicht, welche Rechte Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer haben. Zum Beispiel: • Das Recht auf Urlaub • oder das Recht auf Lohn-Fortzahlung, wenn Sie krank sind. Geben Sie Ihrem Chef oder Ihrer Chefin diese Broschüre. Da stehen viele Informationen über die Rechte von Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer drin. 42 Sie können zum Beispiel hier nachfragen. Wenn Sie Unterstützung brauchen. Damit Sie Ihr Recht am Arbeits-Platz bekommen. • Beim Betriebs-Rat, • beim Personal-Rat, • bei der Mitarbeiter-Vertretung. Manche Firmen halten sich nicht an die Rechte von Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmern. Das dürfen die Firmen aber nicht. Die Firmen drohen zum Beispiel damit: Dass die Arbeit-Nehmerin oder der Arbeit-Nehmer den Arbeits-Platz verliert. Wenn sie sich für ihre Rechte stark machen. Manche Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer sagen dann: Wir können nicht für unsere Rechte kämpfen. Weil wir unseren Arbeits-Platz brauchen. 43 Sie können Ihre Rechte nachträglich einklagen. Wenn Sie aufhören zu arbeiten. Das bedeutet: Sie können zum Gericht gehen. Und Sie können für Ihre Rechte kämpfen. 44 Informationen und Adressen Hier können Sie noch mehr Informationen bekommen: • In den Frauen-Büros von Ihrer Stadt • bei den Gleichstellungs-Stellen Das ist ein Büro in Ihrer Stadt. Da arbeiten Fach-Leute. Sie machen sich dafür stark: Dass Frauen und Männer gleich behandelt werden. Die Adressen sind: Stadt Karlsruhe Gleich-Stellungs-Beauftragte Verena Meister Rathaus am Marktplatz 76124 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 13 33 06 2 Fax: 07 21 - 13 33 06 9 E-Mail: gb@karlsruhe.de Internet-Seite: www.karlsruhe.de/gleichstellung 45 Land-Kreis Karlsruhe Gleich-Stellungs-Beauftragte Astrid Stolz im Landrats-Amt Karlsruhe Beiertheimer Allee 2 76137 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 93 65 13 00 Fax: 0721 - 93 65 15 99 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ landratsamt-karlsruhe.de Internet-Seite: www.landkreis-karlsruhe.de Stadt Bruchsal Gleich-Stellungs-Beauftragte Sabine Riescher Rathaus an der Luisenstraße Luisenstraße 13 76646 Bruchsal Telefon: 07 25 1 - 79 36 4 Fax: 07 25 1 - 79 11 36 4 E-Mail: gleichstellung@bruchsal.de Internet-Seite: www.bruchsal.de 46 Stadt Ettlingen Gleich-Stellungs-Beauftragte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Silke Benkert Schillerstraße 7 – 9 76275 Ettlingen Telefon: 07 24 3 - 10 15 13 Fax: 07 24 3 - 10 12 63 E-Mail: gleichstellung@ettlingen.de Internet-Seite: www.ettlingen.de Stadt Waghäusel Frauen-Beauftragte Sarah Schweikert Gymnasiumstraße 1 68753 Waghäusel Telefon: 07 25 4 - 20 72 20 7 Fax: 07 25 4 - 20 72 24 0 E-Mail: sarah.schweikert@waghaeusel.de Internet-Seite: www.waghaeusel.de 47 • bei den Kontakt-Stellen: Frauen und Beruf von Ihrer Stadt Sie beraten Frauen zum Beispiel dazu: • Wenn Frauen nach der Kinder-Pause wieder arbeiten wollen. • Über Weiter-Bildungs-Möglichkeiten. • Und wie Frauen Beruf und Familie zusammen schaffen können. In Karlsruhe gibt es die Kontakt-Stelle Frau und Beruf. Die Stelle wird neu organisiert. Ein neues Beratungs-Angebot befindet sich im Aufbau. Aktuelle Informationen werden auf der Internet-Seite www.karlsruhe.de/gleichstellung veröffentlicht. 48 • bei der Gewerkschaft ver.di Sie macht sich für viele Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerinnen stark. Die Adresse ist: ver.di – Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald Rüppurrer Straße 1 a 76137 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 38 46 00 0 Fax: 07 21 - 38 46 33 5 E-Mail: service.bawue@verdi.de Internet-Seite: www.mittelbaden.verdi.de 49 • bei der Gewerkschaft IG Bauen-Agrar- Umwelt Sie macht sich zum Beispiel für Frauen stark, die bei Firmen für Gebäude-Reinigung arbeiten. • Sie sollen mehr Geld für ihre Arbeit bekommen. • Sie müssen bessere Arbeits-Verträge bekommen. • Die Firmen müssen auf die Tarif-Verträge achten. Die Adresse ist: IG Bauen-Agrar-Umwelt (BAU) Nordbaden Büro Karlsruhe Ettlinger Straße 3 a 76137 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 83 16 00 Fax: 07 21 - 83 16 02 0 E-Mail: karlsruhe@igbau.de Internet-Seite: www.nordbaden.igbau.de 50 • bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten Sie macht sich für Frauen und Männer stark, die zum Beispiel in Hotels, Restaurants oder Bäckereien arbeiten. Die Adresse ist: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Mittelbaden-Nordschwarzwald Ettlinger Straße 3 a 76137 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 93 22 01 0 Fax: 07 21 - 93 22 01 5 E-Mail: region.mittelbaden@ngg.net Internet-Seite: www.ngg.net/karlsruhe 51 • Bei der Gewerkschaft IG Metall Sie macht sich für Frauen und Männer stark, die in Metall-Werkstätten arbeiten. Die Adressen sind: IG Metall Karlsruhe Ettlinger Straße 3 a 76137 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 93 11 50 Fax: 07 21 - 93 11 52 0 E-Mail: karlsruhe@igmetall.de Internet-Seite: www.karlsruhe.igm.de IG Metall Bruchsal - Gebäude 5108 - Werner-von-Siemens-Straße 2 – 6 76646 Bruchsal Telefon: 07 25 1 - 71 22 0 Fax: 07 25 1 - 71 22 60 E-Mail: bruchsal@igmetall.de Internet-Seite: www.bruchsal.igm.de 52 • beim Versicherungs-Amt Da können Sie viele Informationen zur gesetzlichen Renten-Versicherung bekommen. Die Adressen sind: Deutsche Renten-Versicherung Baden- Württemberg Beratungs-Zentrum Karlsruhe Gartenstraße 105 76135 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 82 51 15 43 Termin-Vergabe Telefon: 07 21 - 82 51 15 42 Fax: 07 21 - 82 52 12 29 E-Mail: beratungszentrum.karlsruhe@drv-bw.de Internet-Seite: www.deutsche-rentenversicherung.de 53 Sprech-Tag in Bruchsal, Rathaus Otto-Oppenheimer-Platz 5 76646 Bruchsal Der Sprech-Tag ist jeden Donnerstag. Termine gibt es unter Telefon: 07 21 - 82 51 15 43 54 • bei der Agentur für Arbeit Die Adressen sind: Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Brauerstraße 10 76135 Karlsruhe Telefon: 08 00 - 45 55 50 0 (Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer) * Telefon: 08 00 - 45 55 52 0 (Arbeit-Geberinnen und Arbeit-Geber) * * gebührenfrei Telefon: 07 21 - 82 3 22 22 Fax: 07 21 - 82 3 20 00 E-Mail: karlsruhe-rastatt@arbeitsagentur.de Internet-Seite: www.arbeitsagentur.de 55 Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Geschäfts-Stelle Bruchsal Kaiserstraße 97 76646 Bruchsal Telefon: siehe Agentur für Arbeit Karlsruhe Fax: 07 25 1 - 80 04 50 E-Mail: bruchsal@arbeitsagentur.de Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Geschäfts-Stelle Ettlingen Schloßgartenstraße 24 76275 Ettlingen Telefon: siehe Agentur für Arbeit Karlsruhe Fax: 07 24 3 - 54 46 30 E-Mail: ettlingen@arbeitsagentur.de 56 • beim Finanz-Amt Die Adressen sind: Finanz-Amt Karlsruhe-Stadt Durlacher Allee 29 76131 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 15 60 Fax: 07 21 - 15 61 00 0 E-Mail: poststelle-35@finanzamt.bwl.de De-Mail: poststelle-35@finanzamt.bwl.de-Mail.de * (* es können Gebühren anfallen) Internet-Seite: www.fa-karlsruhe-stadt.de 57 Finanz-Amt Karlsruhe-Durlach Prinzessenstraße 2 76227 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 99 40 Fax: 07 21 - 99 41 23 5 E-Mail: poststelle-34@finanzamt.bwl.de De-Mail: poststelle-34@finanzamt.bwl.de-Mail.de * (* es können Gebühren anfallen) Internet-Seite: www.fa-karlsruhe-durlach.de Finanz-Amt Bruchsal Schönbornstraße 1 – 5 76646 Bruchsal Telefon: 07 25 1 - 74 0 Fax: 07 25 1 - 74 21 11 E-Mail: poststelle-30@finanzamt.bwl.de De-Mail: poststelle-30@finanzamt.bwl.de-Mail.de * (* es können Gebühren anfallen) Internet-Seite: www.fa-bruchsal.de 58 Finanz-Amt Ettlingen Pforzheimer Straße 16 76275 Ettlingen Telefon: 07 24 3 - 50 80 Fax: 07 24 3 - 50 82 95 E-Mail: poststelle-31@finanzamt.bwl.de De-Mail: poststelle-31@finanzamt.bwl.de-Mail.de * (* es können Gebühren anfallen) Internet-Seite: www.fa-ettlingen.de 59 • bei der AOK Das ist die Abkürzung für: Allgemeine Orts-Kranken-Kasse. Das ist eine Kranken-Versicherung. Die Adresse ist: AOK-Allgemeine Orts-Kranken-Kasse Bezirks-Direktion Mittlerer Oberrhein Kriegsstraße 41 76133 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 91 58 26 78 E-Mail: aok.mittlerer-oberrhein@bw.aok.de Internet-Seite: www.bw.aok.de 60 • bei der Verbraucher-Zentrale Da können Sie Informationen und Beratung bekommen. Auf der Internet-Seite: www.verbraucherzentrale.de können Sie die Verbraucher-Zentrale in Ihrem Bundes-Land finden. Die Adresse ist: Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg Beratungs-Stelle Karlsruhe Kaiserstraße 167 (4. Stock) 76133 Karlsruhe Telefon: 07 11 - 66 91 10 Fax: 07 21 - 98 45 15 0 E-Mail: info@vz-bw.de Internet-Seite: www.verbraucherzentrale-bawue.de/karlsruhe 61 • beim Arbeits-Gericht Da bekommen Sie Informationen, wenn Sie Streit mit Ihrer Firma haben. Zum Beispiel: • Wenn Ihre Firma Ihnen gekündigt hat. Und die Firma hat sich nicht an die Kündigungs-Fristen gehalten. • Oder die Firma hat Ihnen nicht geschrieben, warum Sie Ihnen kündigt. Die Adresse ist: Arbeits-Gericht Karlsruhe Ritterstraße 12 76133 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 17 5 25 00 Fax: 07 21 - 17 5 25 25 E-Mail: poststelle@arbgkarlsruhe.justiz.bwl.de Internet-Seite: www.arbg-karlsruhe.de Bitte beachten: Klagen, Schrift-Sätze oder Verfahrens-Anträge in Gerichts-Verfahren können per E-Mail nicht rechts-wirksam eingereicht werden. 62 • beim Deutschen Gewerkschafts-Bund (DGB) www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn • bei der Deutschen gesetzlichen Unfall-Versicherung Die Abkürzung dafür ist: DGUV Auf der Internet-Seite: www.dguv.de können Sie viele Informationen lesen. Die Adressen sind: Unfall-Kasse Baden-Württemberg Service-Center Karlsruhe Waldhornplatz 1 76131 Karlsruhe Post-Anschrift: 76128 Karlsruhe Augsburger Straße 700 70329 Stuttgart Post-Anschrift: 70324 Stuttgart Die Unfall-Kasse Baden-Württemberg in Karlsruhe und Stuttgart ist über folgende Kontakt-Daten zu erreichen: Telefon: 07 11 - 93 21 0 63 Fax: 07 11 - 93 21 95 00 E-Mail: info@ukbw.de De-Mail: info@ukbw.de-mail.de * (* es können Gebühren anfallen) Kontakt-Formular: https://forms.ukbw.de/intelliform/forms/ukbw/se rvice/kontaktformular/index Internet-Seite: www.ukbw.de www.ukbw.de/versicherte/haushaltshilfen- minijobs 64 • beim Amt für Arbeits-Schutz Hier können Sie Informationen und Beratung dazu bekommen: Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit. Die Adressen sind: Bundes-Anstalt für Arbeits-Schutz und Arbeits-Medizin (BAuA) Internet-Seite: www.baua.de Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeits-Schutz Markgrafenstraße 14 76131 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 13 33 10 1 Fax: 07 21 - 13 33 10 9 E-Mail: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de Internet-Seite: www.karlsruhe.de/b3/arbeit/arbeitsschutz 65 Landrats-Amt Karlsruhe Amt für Umwelt- und Arbeits-Schutz Beiertheimer Allee 2 76137 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 93 68 67 00 Fax: 07 21 - 93 68 79 99 E-Mail: umweltamt@landratsamt-karlsruhe.de Internet-Seite: www.landkreis-karlsruhe.de Regierungs-Präsidium Karlsruhe, Referat 54.4 Fach-Gruppe Mutter-Schutz Post-Anschrift: Schlossplatz 1 – 3 76133 Karlsruhe Die Kontakt-Daten der zuständigen Ansprech-Person finden Sie hier: rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/ Seiten/Ansprechpartner-Mutterschutz.aspx Fax: 07 21 - 93 34 02 50 E-Mail: mutterschutz@rpk.bwl.de Internet-Seite: www.rp.baden-wuerttemberg.de 66 • beim Integrations-Amt Da können Menschen mit Behinderung zum Beispiel dazu Informationen bekommen: Kündigungs-Schutz für Menschen mit Behinderung. Die Adresse ist: Kommunal-Verband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Zweig-Stelle Karlsruhe Integrations-Amt Erzbergerstraße 119 76133 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 81 07 0 Fax: 07 21 - 81 07 97 5 E-Mail: info@kvjs.de Internet: www.kvjs.de 67 • Informations- und Wissens-Management Zoll Carusufer 3 – 5 01099 Dresden Telefon: 03 51 - 44 83 45 10 E-Mail: info.privat@zoll.de • beim Bundes-Amt für soziale Sicherung Hier können Frauen Informationen zum Mutterschafts-Geld bekommen. Die Adresse ist: Bundes-Amt für soziale Sicherung Mutterschafts-Geld-Stelle Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Telefon: 02 28 - 61 91 88 8 Internet-Seite: www.mutterschaftsgeld.de 68 • beim Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales Da können Sie Informationen über die gültigen Tarif-Verträge bekommen. Zum Beispiel auf der Internet-Seite: www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Tarifve rtraege/allgemeinverbindliche- tarifvertraege.html Und zum Mindest-Lohn. www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindes tlohn/mindestlohn.html Die Adresse ist: Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales Tarifregister, Referat IIIa3 53107 Bonn Telefon: 02 28 - 99 52 70 Bürger-Telefon Arbeits-Recht: 03 0 - 22 19 11 00 4 Bürger-Telefon Mini-Job: 03 0 - 22 19 11 00 5 69 Gebärden-Telefon: www.gebaerdentelefon.de/bmas Das Bürger-Telefon ist von montags bis donnerstags zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar. E-Mail: info@bmas.bund.de Internet-Seite: www.bmas.bund.de Hier finden Sie ein Verzeichnis der für allgemein-verbindlich erklärten Tarif-Verträge: www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Tarifve rtraege/allgemeinverbindliche-tarifvertraege • bei der Mini-Job-Zentrale Da können Sie viele Informationen zum Mini-Job bekommen. Die Adresse ist: Minijob-Zentrale Service-Center Cottbus Telefon : 03 55 - 29 02 70 79 9 E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de Internet-Seite: www.minijob-zentrale.de 70 Wörter-Buch Das Amt für Arbeits-Schutz kümmert sich darum: Um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeits-Platz. Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer sind alle Personen, die einen Arbeits-Platz haben. Zum Beispiel: • Bei einer Firma, • auf einem Amt • oder in einem kleinen Geschäft. Der Arbeit-Geber-Verband ist eine Gruppe. In der Gruppe sind Arbeit-Geber und Arbeit- Geberinnen. Zusammen machen sie sich für ihre Rechte stark. Der Betriebs-Rat wird von den Arbeit-Nehmern und den Arbeit-Nehmerinnen gewählt. Er macht sich für ihre Rechte stark. 71 Im Bundes-Urlaubs-Gesetz steht: Wie viel Urlaub ein Arbeit-Nehmer oder eine Arbeit-Nehmerin bekommen muss. Im Entgelt-Fortzahlungs-Gesetz stehen viele Regeln dazu: Wann eine Firma Lohn bezahlen muss. Auch wenn der Arbeit-Nehmer oder die Arbeit-Nehmerin nicht arbeitet. Gewerbe-Aufsichts-Amt achtet zum Beispiel darauf: • Dass sich alle Firmen an die Gesetze für Umwelt-Schutz halten. • Dass sich alle Firmen an die Gesetze für Arbeits-Schutz halten. Eine Gewerkschaft ist eine Gruppe. Die Gruppe macht sich für die Rechte von Arbeit-Nehmern und Arbeit-Nehmerinnen stark. 72 Integrations-Amt Da arbeiten viele Fach-Leute. Sie wissen viel über das Thema: Behinderung. Die Mitarbeiter-Vertretung wird von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Firmen gewählt. Sie macht sich für ihre Rechte stark. Der Personal-Rat wird von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in einem Amt gewählt. Er macht sich für ihre Rechte stark. Im Privat-Haushalt arbeiten bedeutet zum Beispiel: • Eine Arbeit-Nehmerin arbeitet als Kinder- Mädchen bei einer Familie im Haus. • Ein Arbeit-Nehmer arbeitet als Gärtner bei einer Familie. 73 Pflege-Versicherung Alle Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer bezahlen Geld für die Pflege-Versicherung. Das Geld wird vom Lohn abgezogen. Die Pflege-Versicherung gibt Geld für die Pflege. Zum Beispiel: • Für ältere Menschen, • für kranke Menschen, • für Menschen mit Behinderung. Im Teilzeit-Gesetz und Befristungs-Gesetz stehen viele Regeln dazu: • Für Teilzeit-Arbeit Teilzeit-Arbeit bedeutet: Eine Arbeit-Nehmerin oder ein Arbeit-Nehmer arbeitet zum Beispiel nur 20 Stunden in der Woche. Eine Vollzeit-Arbeit sind 40 Stunden in der Woche. 74 • Und für befristete Arbeit Das bedeutet: Die Arbeit-Nehmerin oder der Arbeit-Nehmer bekommt den Arbeits-Platz nur für eine bestimmte Zeit. 75 Impressum: Hier steht wer die Broschüre in leichter Sprache gemacht hat: Herausgegeben von: Gleich-Stellungs-Beauftragte der Städte Karlsruhe, Bruchsal, Ettlingen und vom Land-Kreis Karlsruhe, Frauen-Beauftragte der Stadt Waghäusel End-Redaktion: Sandra Arendarczyk und Jutta Thimm Stadt Karlsruhe, Gleich-Stellungs-Beauftragte Gestaltung: Stadt Karlsruhe, Presse- und Informations-Amt Titel-Foto: Pixabay.com, Bru-nO Druck: Stadt Karlsruhe, Rathaus-Druckerei, Recycling-Papier Stand: Juni 2021 76 Trotz größter Sorgfalt kann es immer einmal passieren, dass es zu Druck-Fehlern kommt oder die Rechts-Lage sich ändert. Für die Richtigkeit der Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden. Text: Ingeborg Heinze (Juristin), Christel Steylaers (Politologin), Gleich-Stellungs-Beauftragte der Stadt Remscheid für die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft kommunaler Frauen-Büros und Gleich-Stellungs-Stellen (BAG), Berlin, www.frauenbeauftragte.de Nachdruck und/oder Veröffentlichung im Internet, auch in Teilen, ist nur mit Genehmigung der Bundes-Arbeits-Gemeinschaft kommunaler Frauen-Büros und Gleich-Stellungs-Stellen (BAG) gestattet. 77 Das Heft in Leichter Sprache hat das Büro für Leichte Sprache leicht ist klar geschrieben. www.leicht-ist-klar.de Diese Expertinnen und Experten für Leichte Sprache haben die Texte geprüft: Nina Rademacher, Daniel Lederer und Sabine Masuch Die Bilder für Leichte Sprache sind von: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache ist von: © European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe 78 Notizen 79 Notizen 80
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/gleichstellung/veroeffentlichungen/HF_sections/content/1597308647160/ZZoJK3RCje8rly/Mini-Job_in%20Leichter%20Sprache_2021.pdf
SOD-Heathly_Athletes_A4-Paper2017_4.indd Bewegungen für die Pause Gesund durchs Leben Gesund durchs Leben Gesund durchs Leben Stellen Sie sich gerade hin - Füße etwas auseinander - Arme neben dem Körper - Kopf langsam zur Seite neigen Diese Stellung kurz halten - Kopf zurück in die Mitte - Kopf langsam zur anderen Seite Diese Stellung kurz halten - Bewegung 10 Mal wiederholen Stellen Sie sich gerade hin - Füße etwas auseinander - Einen Arm ausstrecken - Mit dem Arm rückwärts kreisen - Das Gleiche mit dem anderen Arm machen - Bewegung 10 Mal pro Arm wiederholen Stellen Sie sich gerade hin - Füße etwas auseinander - Arme zur Seite ausstrecken - Ober-Körper langsam nach rechts drehen - Ober-Körper langsam nach links drehen - Füße bleiben stehen - Bewegung 10 Mal wiederholen © Projekt – Gesund durchs Leben 11 1 2 1 1 2 Stellen Sie sich gerade hin - Füße etwas auseinander - Einen Arm zur Decke strecken - Das Gleiche mit dem anderen Arm Dabei den ganzen Körper strecken - Bewegung 10 Mal wiederholen Stellen Sie sich gerade hin - Füße etwas auseinander - Mit beiden Händen abstützen an der Wand - Auf die Zehen-Spitzen stellen - Auf die Hacken stellen Dabei nicht umfallen - Bewegung 10 Mal wiederholen Stellen Sie sich gerade hin - Halten Sie sich fest Zum Beispiel: Tisch oder Wand - Auf ein Bein stellen - Mit dem anderen Bein vor und zurück schwingen - Das Gleiche mit dem anderen Bein - Bewegung 10 Mal wiederholen © Special Olympics Deutschland e.V. Fotos: SOD Gesund durchs Leben
https://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/sport/freizeitspass/spass/sporthandi/HF_sections/content/ZZoB34S3Hn81r8/ZZoB36N0owZBdu/Bewegungen_fuer_die_Pause_FUNfit_2017.pdf
Karlsruhe: Wirtschaftsförderung Weiterqualifizierung von Beschäftigten in Zeiten von Strukturwandel und Corona-Krise Foto Bundesministerium für Arbeit und Soziales Der Bundesrat hat im Mai 2020 das von der Bundes­re­gie­rung ­be­schlos­sene "Arbeit-von-Morgen-Gesetz" verab­schie­det. Unter an­de­rem sieht das Gesetz eine verbes­ser­te Wei­ter­bil­dungs­för­de­rung für Beschäf­tigte vor, um sie, in Zeiten von Digita­li­sie­rung und Struk­tur­wan­del auf die Trans­for­ma­tion ­der Arbeits­welt vorzu­be­rei­ten. Verbes­se­run­gen gibt es z. B. in der Höhe der Zuschüsse, einer ­ge­rin­ge­ren Mindest­dauer für geförderte Weiter­bil­dun­gen und einem ­ver­ein­fach­ten Verfahren für die Antrag­stel­lung für Arbeit­ge­ber und Beschäf­tigte. Einzel­hei­ten hierzu finden Sie auf der In­ter­netseite der Bunde­s­agen­tur für Arbeit: Die Wirtschafts­för­de­rung Karlsruhe beschäf­tigt sich im Rahmen der Weiter­ent­wick­lung der Fachkräf­te­si­che­rung auch mit dem Thema Wei­ter­qua­li­fi­zie­rung. Falls Sie als Unter­neh­men Anregungen und Vorschläge zu Wei­ter­bil­dungs­in­hal­ten haben, freuen wir uns über Ihre Kontakt­auf­nahme und Rückmel­dung. Weitere Infor­ma­tio­nen: Bundesagentur für Arbeit Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Kontakt Anita Breibach Anita.Breitbach@wifoe.karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b2/wifoe/aktuelles/2020_qualifizierung
Microsoft PowerPoint - Armut+Wohnen.pptx Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Armut und Benachteiligung Armut und Benachteiligung im Lebensbereich Wohnenim Lebensbereich Wohnen Zweiter Fachtag ArmutsbekämpfungArmutsbekämpfung 14. Oktober 2014 / Karlsruhe Susanne Gerull / ASH Berlin Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung F t ll d A fbFragestellung und Aufbau Welche Unterversorgungslagen und Benachteiligungen Welche Unterversorgungslagen und Benachteiligungen können im Lebensbereich Wohnen identifiziert werden? Welche Maßnahmen zur Überwindung dieser  Begriffsklärungen werden? Welche Maßnahmen zur Überwindung dieser Armutslagen sind erforderlich?  Begriffsklärungen  Deprivationsaspekte im Kontext von Wohnen  Wohnungs und sozialpolitische Herausforderungen Wohnungs- und sozialpolitische Herausforderungen Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung B iff klä A tBegriffsklärung: Armut Eine universelle Definition von Armut existiert nicht Eine universelle Definition von Armut existiert nicht. Je nach Ziel und Standpunkt ist das Verständnis von Armut in Deutschland sehr unterschiedlich. Versuch einer Definition für die Soziale Arbeit: „Unter Armut ist die Kumulation von Unterversorgungslagen und i l B ht ili t h b i di d ll tä di Versuch einer Definition für die Soziale Arbeit: sozialen Benachteiligungen zu verstehen, wobei diese weder vollständig objektivierbar sind noch ausschließlich anhand des subjektiven Erlebens definiert und operationalisiert werden können. Armut in Deutschland ist dabei immer relativ zu betrachten und dem Lebensstandard der dabei immer relativ zu betrachten und dem Lebensstandard der Gesamtbevölkerung gegenüberzustellen. So definierte Armut ist durch die massive Einschränkung von Handlungsspielräumen gekennzeichnet, sodass ein Leben in Menschenwürde gefährdet und im Extremfall sodass ein Leben in Menschenwürde gefährdet und im Extremfall unmöglich gemacht wird. Sie wird individuell erfahren, basiert auf sozialer Ungleichheit und kann Ausgrenzungserfahrungen nach sich ziehen “ (Gerull 2011)ziehen. (Gerull 2011) Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Begriffsklärung: Begriffsklärung: Einkommensarmut Einkommensarmut gilt als Schlüsselmerkmal von Armut Armutsschwelle: < 60 % des regionalen oder nationalen Durchschnittseinkommens (EU 2001) Deutschland 2012: 869 Euro // 15,2 % Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Begriffsklärung: Begriffsklärung: Wohnungsarmut „Der Begriff Wohnungsarmut be eichnet Lebenslagen in denen bezeichnet Lebenslagen, in denen Lebenschancen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand g durch Wohnbedingungen und gesellschaftliche Strukturen der Wohnungsversorgung Wohnungsversorgung eingeschränkt sind.“ (Breckner 1995) Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Deprivationsaspekte Deprivationsaspekte im Kontext von „Wohnen“  Zugang zu Wohnraum Zugang zu Wohnraum  Art der Wohnung  Zustand und Größe der Wohnungg  Ausstattung und Einrichtung  Kosten der Wohnung  Wohnqualität  Sozialräumliche Aspekte  Infrastruktur Infrastruktur  Umweltbedingungen  Erholung und Freizeitg  Nachbarschaftliche Beziehungen  Drohender Wohnungsverlust und Wohnungslosigkeit (Gerull 2011) Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Z W hZugang zu Wohnraum Je weniger Wohnungen zur Je weniger Wohnungen zur Verfügung stehen, desto stärker greifen g Exklusionspraktiken, die Menschen aus finanziellen, ethnischen oder sonstigen ethnischen oder sonstigen Gründen den Zugang zu Wohnraum erschweren Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Beispiel: Exklusion aufgrund p g eines Migrationshintergrunds da würde ich zum Beispiel eine Dame mit Kopftuch „…da würde ich zum Beispiel eine Dame mit Kopftuch ungern reinsetzen“ Interviewzitat eines Mitarbeiters einer Wohnungsbaugesellschaft zur Mieterauswahl für eine attraktive Wohnlage (Barwick 2011) 2009 wurden Testpersonen für eine empirische Studie nach gleichlautenden Bewerbungen, aber mit deutsch bzw. türkisch klingenden Namen zu Wohnungsbesichtigungen geschickt (Kilic 2010)klingenden Namen, zu Wohnungsbesichtigungen geschickt (Kilic 2010) 4 Wohnungsbesichtigungen, 4 Wohnungsangebote 4 Wohnungsbesichtigungen, 0 Wohnungsangebote, dafür unterschwellige Feindseligkeit bis offene Ablehnung Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Zustand der Wohnung / Zustand der Wohnung / Wohnbelastungen (Beispiele) Wohnbelastung Insgesamt Armutsgefährdete Feuchtigkeitsschäden 13 7 % 23 9 %Feuchtigkeitsschäden 13,7 % 23,9 % Lärmbelästigung 25,8 % 33,6 %g g , , Umweltverschmutzung im Wohnumfeld 23,1 % 25,6 % (Datenreport 2013 / Angaben für 2011) Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung K t d W hKosten der Wohnung Subjektive Belastung Objektive Belastung  2012 gaben die Menschen durchschnittlich 28 % für W h k j g j g Wohnkosten aus  Bei armutsgefährdeten Personen waren es 51 %  Am stärksten betroffen waren armutsgefährdete Alleinlebende (60 %) Alleinlebende (60 %) sowie armutsgefährdete Menschen in Haushalten All i i h d von Alleinerziehenden (51 %). (Statistisches Bundesamt 2014) Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung S i l ä li h A ktSozialräumliche Aspekte Unter Sozialraum wird der Ort verstanden an dem die Unter Sozialraum wird der Ort verstanden, an dem die Menschen leben, ihre Kontakte pflegen, an dem sie agieren und interagieren (Hinte 2001) Bei einer räumlichen Konzentration von Armut können sog. „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf“ entstehen g g  Wegzug von Besserverdienenden  Zuzug weiterer armer Menschen  Entmischung des Sozialraums  Kumulation von Problemlagen  „Schließung des Viertels und Stigmatisierung seiner Bewohner/-innen Bewohner/ innen Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung W h l i k itWohnungslosigkeit Wohnungslosigkeit gilt als existenziellste Armutslage im Wohnungslosigkeit gilt als existenziellste Armutslage im Lebensbereich „Wohnen“. Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. gelten Menschen als wohnungslos, wenn sie nicht über mietvertraglich gesicherten Wohnraum oder Nach Schätzungen der BAG W wenn sie nicht über mietvertraglich gesicherten Wohnraum oder Wohneigentum verfügen (BAG W 2011). Nach Schätzungen der BAG W waren 2012 284.000 Menschen wohnungslos:  C 64 % Mä Ca. 64 % Männer  Ca. 26 % Frauen  Ca 10 % Minderjährige  Ca. 10 % Minderjährige Über das Ausmaß von Wohnungslosigkeit gibt es keine bundesweiten gesicherten Zahlen bundesweiten gesicherten Zahlen Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung D h d W h l tDrohender Wohnungsverlust Von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen gehören ebenfalls zu Von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen gehören ebenfalls zu den sog. Wohnungsnotfällen. Hauptursachen für einen drohenden Wohnungsverlust sind Mietschulden und familiäre Brüche. Auch über das Ausmaß von drohendem Wohnungsverlust gibt es keine bundesweiten gesicherten Zahlen Zivilgesellschaftliche Bewegungen wie in Berlin fordern den Stopp von Wohnungsräumungen Wohnungsräumungen Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung F l W h tFolgen von Wohnungsarmut l b b h h k hArmutslagen im Lebensbereich Wohnen wirken sich auf andere Lebensbereiche aus und umgekehrt:  Schlechte Wohnbedingungen können gesundheitsschädlich sein B W h häl i kö i h ä k  Beengte Wohnverhältnisse können zu eingeschränkten Sozialkontakten führen  Arbeitslosigkeit kann zum Verlust der Wohnung durch  Arbeitslosigkeit kann zum Verlust der Wohnung durch Mietschulden führen  Wohnungslosigkeit kann g g Ursache und Folge von Stigmatisierung sein Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Sozial- und wohnungspolitische Sozial und wohnungspolitische Herausforderungen (1) Wohnen ist ein Menschenrecht!Wohnen ist ein Menschenrecht! (Art. 11, Nr. 1 der Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16 Dezember 1966)und kulturelle Rechte vom 16. Dezember 1966) In Deutschland wird lediglich das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG) umgesetzt sowie Unverletzlichkeit der Wohnung (GG) umgesetzt sowie der Anspruch auf Unterbringung bei unfreiwilliger Wohnungslosigkeit (Ordnungsgesetze der Länder) Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Sozial- und wohnungspolitische Sozial und wohnungspolitische Herausforderungen (2) „Zielgruppe der sozialen Wohnraum-„Zielgruppe der sozialen Wohnraum förderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit W h kö d Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.“ (§ 1 Wohnraumförderungsgesetz – WoFG) Verantwortung für die Wohnungsversorgung hat die Wohnungspolitik, nicht die Sozialpolitik! Im besten Fall arbeiten die beiden Ressorts zusammen, wenn es um die Versorgung armer und benachteiligter Menschen gehtVersorgung armer und benachteiligter Menschen geht. Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Sozial- und wohnungspolitische Sozial und wohnungspolitische Herausforderungen (3) Wohnungen sind keine Ware Wohnungen sind keine Ware – und der Wohnungsmarkt reguliert sich nicht von selbst!  Sicherung von Belegungsrechten, wo auch immer öffentliche Gelder wo auch immer öffentliche Gelder fließen  Vorgabe bei Neubau: 1/3 der Wohnungen müssen sozialhilferechtlich angemessen sein  Mietpreisbremse auch bei Neubauten  Segregationsprozesse frühzeitig stoppen Segregationsprozesse frühzeitig stoppen Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Sozial- und wohnungspolitische Sozial und wohnungspolitische Herausforderungen (4) N h SGB II d XII ll Nach SGB II und XII sollen Mietschulden übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten d htdroht. Sicherstellung dass Entscheidungen der Jobcenter und Sicherstellung, dass Entscheidungen der Jobcenter und Sozialämter bei drohendem Wohnungsverlust den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Sozial- und wohnungspolitische Sozial und wohnungspolitische Herausforderungen (5) Wir wissen wie viele Kühe in der Wir wissen, wie viele Kühe in der Hauptstadt leben (721), aber nicht, wie viele Wohnungslose und von h l k b d h hWohnungslosigkeit bedrohte Menschen es in Deutschland gibt. Einführung einer Wohnungsnotfallstatistik und Entwicklung einer nationalen Strategie zur Vermeidung von Wohnungsverlusten Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Sozial- und wohnungspolitische Sozial und wohnungspolitische Herausforderungen (6)  Entwicklung einer integrierten Armuts und  Entwicklung einer integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung, die eine Gesamtbetrachtung der sozialen Lebenslagen Gesamtbetrachtung der sozialen Lebenslagen ermöglicht, darauf aufbauend  eine fach- und ressortübergreifende Maßnahmenplanung mit der  Formulierung von überprüfbaren Zielenüberprüfbaren Zielen (Vgl. lak Berlin 2013) Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Danke für Ihre Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt mail@susannegerull.de Fachhochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Q llQuellen BAG W: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e V (2011): Schätzung und BAG W: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (2011): Schätzung und Prognose des Umfangs der Wohnungsnotfälle 2009-2010. In: wohnungslos, Nr. 4/2011, S. 129-131 Barwick, Christine (2011): Draußen vor der Tür – Exklusion auf dem Berliner Wohnungsmarkt In: WZB Mitteilungen Nr 137/2011 Berlin S 13 – 16 Wohnungsmarkt. In: WZB Mitteilungen, Nr 137/2011. Berlin, S. 13 – 16 Breckner, Ingrid (1995): Wohnungsarmut als Aspekt der Lebenslage. Empirische Befunde und Schlußfolgerungen für die Konzeptualisierung von Armut als Lebenslage. In: Bieback, Karl- Jürgen/ Milz, Helga (Hg.), S. 260-283 Gerull Susanne (2011): Armut und Ausgrenzung im Kontext Sozialer Arbeit Weinheim; Gerull, Susanne (2011): Armut und Ausgrenzung im Kontext Sozialer Arbeit. Weinheim; Basel: Beltz Juventa Hinte, Wolfgang (2001): Fall im Feld. In: Social Management, Nr. 6/2001, S. 10-13 Kilic, Emsal (2010): Diskriminierung von Migranten bei der Wohnungssuche – eine Untersuchung in Berlin In: Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales (Hg ): Untersuchung in Berlin. In: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Hg.): Deutscher Name - halbe Miete? Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Berlin: SenIAS lak Berlin: Landesarmutskonferenz Berlin (2013): Die Zeit ist reif! Entwurf für eine integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung in Berlin Berlin: lakin Berlin. Berlin: lak Statistisches Bundesamt (2013): Datenreport 2013. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung Statistisches Bundesamt (2014): Amtliche Sozialberichterstattung. http://www.amtliche- sozialberichterstattung de/sozialberichterstattung.de/
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sozialplanung/2.fachtag/HF_sections/content/ZZmhrWD7g37bVc/ZZmhrY4DlGChMN/Armut+Wohnen.pdf
Kategorie: Arbeit und Beruf AGENTUR FÜR ARBEIT KARLSRUHE-RASTATT In der Agentur für Arbeit Karlsruhe – Rastatt: Unser Ziel ist es, Menschen und Arbeit zusammen zu bringen. Wir informieren über den regionalen Arbeitsmarkt, beraten Arbeitssuchende, Ausbildungssuchende und Arbeitgebende der Region. BCA und Wiedereinstiegs- beraterin bieten: - kostenlose Informationsveranstaltungen und Beratungen zu Vereinbarkeit Beruf und Familie - Wiedereinstieg in den Beruf - aktuelle Themen rund um Beruf und Arbeitsmarkt Für alle, die vor einer beruflichen Entscheidung stehen, ist das Berufsinformationszentrum (BIZ) die richtige Anlaufstation.
https://web1.karlsruhe.de/db/frauenhandbuch/details.php?id=69
Karlsruhe: Besondere Personengruppen Arbeiten Weiterführende Information Sie brauchen uns – wir brauchen sie: Menschen mit Behinderungen – das stille Potential (PDF, 103 KB) Vier Beispiele aus der Praxis belegen: Ein Handicap steht Leistungs­fä­hig­keit nicht entgegen (Bunde­s­agen­tur für Arbeit). Arbeiten heute – Das kann ich auch! Eine kosten­pflich­tige Pupli­ka­tion der Bundes­ver­ei­ni­gung Le­bens­hilfe. einfach teilhaben Ausbil­dung und Arbeit Vermittlung und Beratung Agentur für Arbeit Integrationsfachdienst Karlsruhe Leistungen zur Teilhabe Beschützte Beschäf­ti­gung im Rahmen der Werkstät­ten für be­hin­derte Menschen, Förder- und Betreu­ungs­grup­pen, Budget für Arbeit. Tagesstrukturierende Beschäftigung Angebote zur sinnvollen Gestaltung des Tages­ab­laufs.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/wohnen_arbeiten/arbeiten