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Soz ialer Städtisches Fa ch be ra tu ng Die nst A lle rl ei Ra uh Klinikum Psychologische Beratungsstellen Ps yc ho so zi al er städtische Kindertageseinr icht un ge n W ild w asser und D ie ns t Frau en N otruf e. V. Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT 2 | KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT INHALT 1. Vorwort 3 2. Einführung 4 3. Unser Verständnis von sexueller Gewalt 4 3.1 Begriffsklärung: Opfer, Betroffene, Beteiligte, Täterinnen/Täter 5 3.2 Dynamik bei sexueller Gewalt – „Kein Fall gleicht dem anderen“ 5 3.2.1 Tatdynamik und Täterstrategien 5 3.2.2 Erlebnisweise des Opfers 6 3.2.3 Familiäre Risikofaktoren 7 3.2.4 Situation der Familienmitglieder 7 4. Aufgaben der kooperierenden Einrichtungen zum Schutz des Kindeswohls vor sexueller Gewalt 8 4.1 Sozialer Dienst der Sozial- und Jugendbehörde 8 4.2 Fachberatungsstellen gegen sexuelle Gewalt 8 4.2.1 Fachberatungsstelle AllerleiRauh 8 4.2.2 Fachberatungsstelle Wildwasser und FrauenNotruf e. V. 8 4.3 Hauptabteilung Beratung der Stadt Karlsruhe 9 4.3.1 Die Psychologischen Beratungsstellen Ost und West der Stadt Karlsruhe 9 4.3.2 Der Psychosoziale Dienst (PSD) 9 4.4 Klinik für Kinder- und Jugendmedizin/Klinik für Kinderchirurgie 9 4.5 Abteilung Kindertageseinrichtungen 9 5. Arbeitsprinzipien 9 5.1 Arbeitsprinzipien des Sozialen Dienstes 10 5.2 Arbeitsprinzipien der Fachberatungsstellen 10 5.2.1 Grundhaltung 10 5.2.2 Arbeitsweise 10 5.2.3 Strafanzeige 11 5.3 Arbeitsprinzipien der Psychologischen Beratungsstellen Ost und West der Stadt Karlsruhe 11 5.4 Arbeitsprinzipien der Kliniken 11 5.5 Arbeitsprinzipien der Abteilung Kindertageseinrichtungen 11 6. Vorgehen bei Hinweisen auf sexuelle Gewalt 12 6.1 Allgemeine fachliche Grundsätze der Intervention 12 6.2 Vorgehen auf der Prozessebene 13 6.3 Hilfen zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos und zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten 13 6.3.1 Die Anonyme Fallberatung 13 6.3.2 Die Beratung durch die insoweit erfahrenen Fachkraft (ieF) 14 6.3.3 Die Hilfekonferenz (HK) 14 6.3.4 Hilfeprozessmoderation (HPM) 15 7. Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt 17 7.1 Umgang mit Informationen der Kinder/Jugendlichen 17 8. Konfrontationsgespräche 18 8.1 Sicherstellung des Opferschutzes vor Konfrontationen der Täterin/des Täters und Informationen an nicht missbrauchende Elternteile 18 8.2 Gespräch mit dem/den nicht missbrauchenden Elternteil/en 18 8.3 Konfrontationsgespräch mit dem Täter/der Täterin 18 9. Kooperation und Hilfeangebote 19 9.1 Angebote und Hilfen zum Schutz von Opfern 19 9.1.1 Zeitnah einzuleitende Hilfen und akute Schutzkonzepte 19 9.1.2 Beteiligung des Familiengerichtes 20 9.1.3 Hilfen zur Erziehung 20 9.1.4 Betreuter Umgang nach § 18 Absatz 3 Sozialgesetzbuch VIII, beaufsichtigter und begleiteter Umgang gemäß § 1684 Absatz 4 BGB 20 9.1.5 Weitergehende Maßnahmen und Angebote zum Opferschutz 21 9.2 Hilfeangebote für Täterinnen und Täter und Beschuldigte 21 10. Ausblick 22 11. Anhang – Arbeitshilfen und weiterführende Texte und Informationen 22 11.1 Hinweise zur Gesprächsführung mit Kindern (und Jugendlichen), die sexuelle Gewalt erlebt haben 22 11.2 Verfügung Direktion SJB zur Strafanzeige 23 11.3 Mögliche Form für eine Mitteilung im Rahmen von § 8a SGB VIII an den Sozialen Dienst 25 11.4 Vorgehensweise bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch in den städtischen Einrichtungen zur Kinder- und Schülertagesbetreuung 26 11.5 Leitfaden Klinikum Karlsruhe 27 11.6 Gesetzestexte 33 11.6.1 § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) 33 11.6.2 Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls 33 11.7 Literaturverzeichnis 34 11.8 Internetlinks 35 12. Impressum 36 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 3 1. VORWORT Das Thema „Sexuelle Gewalt“ ist nach wie vor hochaktuell und stellt spezielle Anforderungen an die Jugendhilfe. Um den Kinderschutz zu gewährleisten, erfordert das gemeinsame Vorgehen der beteiligten Einrichtungen, neben fachlichem Wissen, klare Absprachen. Seit Erscheinen der ersten Auflage der Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit bei sexueller Gewalt gab es mittlerweile mehrere gesetzliche Änderungen, die auch diese dritte Überarbeitung und Aktualisierung unserer Broschüre notwendig gemacht haben. Zudem haben sich Arbeitsinhalte und Zusammenarbeitsstrukturen weiter entwickelt. Auch diese Aktualisierung hat davon profitiert, dass die Mitarbeitenden der Redaktionsgruppe unterschiedliche fachliche Kompetenzen mitbringen. Bereits gesammelte Erfahrungen schärften zudem den Blick für das Wesentliche. „Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt“ setzt den Rahmen für die fachlich fundierte Kooperation zwischen den fallbeteiligten Kolleginnen und Kollegen. Sie ist somit Handlungsorientierung und Leitfaden. Die institutionelle Zusammenarbeit bekommt eine aktualisierte, sichere Basis für eine einfühlsame und wirksame Hilfe für Jungen und Mädchen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Im Ergebnis ist die aktualisierte Kooperationsvereinbarung für alle Kooperationspartner eine verlässliche Arbeitsgrundlage. Ich danke allen Mitwirkenden für ihr Engagement. Josef Seekircher Direktor der Sozial- und Jugendbehörde www.karlsruhe.de 4 | KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT 2. EINFÜHRUNG Unter der gemeinsamen Projektleitung der Leitenden des Sozialen Dienstes und des Psychosozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe hatte bereits 2003 ein interdisziplinärer Arbeitskreis die Erstauflage dieser Kooperationsvereinbarung bei sexueller Gewalt zur Wahrung verbindlicher Konzepte und Qualitätsstandards erarbeitet. 2009 wurde eine Aktualisierung der Erstauflage veranlasst. Das 2012 eingeführte Bundeskinderschutzgesetz machte die hier vorgelegte, erneute Aktualisierung der Kooperationsvereinbarung gegen sexuelle Gewalt notwendig. Wiederum hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachkräften des Sozialen Dienstes, der Fachberatungsstelle „AllerleiRauh“ der Stadt Karlsruhe und „Wildwasser und FrauenNotruf e. V.“, die Überarbeitung bezüglich gesetzlicher Veränderungen sowie Einarbeitung weiterentwickelter Standards und Kooperationsstrukturen übernommen. Die Fachkräfte haben die Aufgabe, einen wirksamen Schutz für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sicherzustellen und die Nachsorge kompetent zu regeln. Jeder einzelne Handlungsschritt erfordert in einer häufig akuten Situation eine zeitnahe intensive Kooperation der beteiligen Fachkräfte der verschiedenen Einrichtungen und Abteilungen. Es gilt, die Zusammenarbeit qualitativ abzusichern und dabei die Handlungsräume für die jeweilige fachliche Einschätzung oder Aufgabe zu erhalten. Hierzu gibt die Vereinbarung viele konkrete Anregungen. In der Neuauflage wurde besonderer Wert darauf gelegt, die gesetzlichen Neuerungen in Bezug auf Kinder- und Opferschutz einzuarbeiten, zum Beispiel den § 8b, SGB VIII. Außerdem werden zwei zunehmend bedeutungsvolle Instrumente des Kinderschutzes genauer dargestellt: Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer insoweit erfahrenen Fachkraft, und die Möglichkeit, Kinderschutz durch beaufsichtigten Umgang zu gewährleisten. Der Schwerpunkt dieser Vereinbarung liegt auf sexueller Gewalt im Nahbereich der Opfer. Grund dafür ist, dass hauptsächlich in diesen Fällen eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Sozialen Dienst und den Beratungsstellen erforderlich ist, zum Beispiel wegen Sorgerechtsfragen. Bei Fremdtäterinnen und Fremdtätern ist das weniger der Fall. Diese Kooperationsvereinbarung ist konkrete Arbeitsgrundlage für die beteiligten Kooperationspartner: „„ Sozialer Dienst, Stadt Karlsruhe, „„ „AllerleiRauh“ Fachberatungsstelle bei sexueller Gewalt, Stadt Karlsruhe, „„ „Wildwasser und FrauenNotruf e. V.“, „„ Psychosozialer Dienst, Stadt Karlsruhe „„ Abteilung Kindertageseinrichtungen, Stadt Karlsruhe „„ Psychologische Beratungsstellen Ost und West, Stadt Karlsruhe, „„ Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Stadt Karlsruhe, „„ Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Stadt Karlsruhe „„ Kinderchirurgie, Stadt Karlsruhe. 3. UNSER VERSTÄNDNIS VON SEXUELLER GEWALT Der Definition von Sgroi (1982) folgend ist „sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Erwachsene (oder ältere Jugendliche) eine Handlung eines Erwachsenen mit einem Kind, das aufgrund seiner emotionalen und intellektuellen Entwicklung und aufgrund des ungleichen Machtverhältnisses zwischen Erwachsenen und Kindern nicht in der Lage ist, dieser sexuellen Handlung informiert und frei zuzustimmen. Dabei nutzt der Erwachsene seine Autorität und die Abhängigkeit des Kindes aus, um das Kind zur Kooperation zu überreden oder zu zwingen. Zentral ist dabei die Verpflichtung zur Geheimhaltung, die das Kind zur Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt.“1 Von sexueller Gewalt durch Erwachsene oder ältere Jugendliche abzugrenzen sind sexuelle Übergriffe unter Kindern: Bei Kindern im Vor- und Grundschulalter ist normalerweise noch kein solches Maß an Planung und Bewusstheit gegeben wie es bei Erwachsenen und älteren Jugendlichen vorauszusetzen ist. 1 Sgroi, S. M. (Hrsg.) (1982). Handbook of Clinical Intervention in Child Sexual Abuse. Lexington, Massachusetts: Lexington Books. Wir verwenden hier folgende Definition: „Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden beziehungsweise das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem zum Beispiel durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexuellen Übergriffen sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Beide Merkmale können in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten.“2 Das Thema der sexuellen Gewalt an Mädchen und Jungen wurde unter dem Stichwort „sexueller Missbrauch“ im deutschen Sprachraum eingeführt. Wir verwenden die Bezeichnungen „sexueller Missbrauch“, „sexuelle Misshandlung“, „sexuelle Ausbeutung“ und „sexuelle oder sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen“ synonym. 2 Freund, U. & Riedel-Breidenstein, D. (2004). Sexuelle Übergriffe unter Kindern. Köln: Mebes & Noack. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 5 3.1 BEGRIFFSKLÄRUNG: OPFER, BETROFFENE, BETEILIGTE, TÄTERINNEN/TÄTER Opfer: Opfer sind im Sinne der Definition direkt durch sexuelle Gewalt geschädigte Personen.Die Bezeichnung zielt nicht darauf, Betroffenen eine passive Opferrolle zuzuweisen, es soll vielmehr die besondere Schutzbedürftigkeit Betroffener nach einem sexuellen Missbrauch im Vordergrund stehen.3 Betroffene: Alle Personen innerhalb der Familiensysteme, auf die die Tat Folgewirkungen hat; das sind der nicht-missbrauchende Elternteil, Geschwister und weitere enge Bezugspersonen im Familiensystem. (Mutmaßliche) Täterinnen und Täter: Wir verwenden den Begriff Täterin/Täter, wenn Kinder oder Jugendliche konkrete, plausible Aussagen über sexuelle Handlungen machen und die Person als Täterin/Täter benennen. Der von uns benutzte Begriff „Täterin/Täter“ ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff. Folglich kann sich die Problematik ergeben, dass ein fachlich belegter sexueller Missbrauch strafrechtlich nicht nachweisbar ist. Beteiligte: Wir verwenden in dieser Vereinbarung den Begriff nach der gesetzlichen Definition „Beteiligter“. Der öffentlich rechtliche Auftrag zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (entsprechend ihrem Entwicklungsstand), Sorgeberechtigten und allen zum Verfahren Hinzugezogenen (Fachberatungsstellen, Sozialer Dienst und ähnliche) findet sich im SGB VIII. 3.2 DYNAMIK BEI SEXUELLER GEWALT – „KEIN FALL GLEICHT DEM ANDEREN“ Bei sexueller Gewalt sind subjektive Problemsichten und Lösungsvorstellungen eher die Regel als die Ausnahme. Neben standardisierten Vorgehensweisen sind deshalb der Blick auf die Dynamik des Einzelfalls und die Wahrung von Ermessensspielräumen wichtig. Die Intervention ist eine notwendige öffentliche Einmischung in die familiäre Selbstbestimmung, die sich in dem Dilemma bewegt, zu früh, zu spät, zu viel oder zu wenig zu sein. Jeder Eingriff von außen birgt die Gefahr einer sekundären Schädigung für ein Kind. Forschungsergebnisse weisen Tabuisierung, Geheimhaltung und Angst als gängige Themen in den Familien, aber auch bei den befassten Institutionen nach. Die fachlichen Interventionen greifen häufig in Systeme ein, die intransparent und mit hoher Eigendynamik funktionieren. Gleichzeitig sind die Kenntnisse der Professionellen über die betreffenden Familiensysteme häufig lücken- oder sogar fehlerhaft. Die Folge dieser komplizierten Ausgangssituation kann fachliche Überforderung sein. Damit verbunden sind dann Gefahren wie Problemverlagerung, Entstehung von Stellvertreterkonflikten oder das Risiko, das eigene fachliche Handeln in erster Linie auf den professionellen Selbstschutz auszurichten. 3 Bundesministerium für Justiz (2012). Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung – Was ist zu tun? Frankfurt: Zarbock. Die dem jeweiligen Einzelfall anzupassenden, flexiblen Vorgaben dieser Kooperationsvereinbarung wirken diesen Gefahren entgegen. 3.2.1 TATDYNAMIK UND TÄTERSTRATEGIEN „„ Täter und Täterinnen sind meist Vertrauenspersonen. „„ Der sexuelle Missbrauch wird stets vom Täter/von der Täterin initiiert. „„ In der Regel planen Täter und Täterinnen die sexuellen Übergriffe. „„ Täter und Täterinnen schenken den Kindern und Jugendlichen zunächst besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung. „„ In Alltagssituationen kommt es zu den ersten sexuellen Übergriffen. Oftmals stellen die Täter und Täterinnen sie als zufällig dar und testen somit die Reaktion des Kindes darauf. „„ Häufig erfolgt danach eine Isolierung des Kindes. „„ Meist ist eine auferlegte Verpflichtung zur Geheimhaltung zu beobachten. „„ Zusätzliche extreme körperliche Gewalt ist eher selten. „„ Man kann zwischen einmaligen Übergriffen und länger dauernden Missbrauchserfahrungen betroffener Kinder und Jugendlicher unterscheiden. „„ Täter und Täterinnen missbrauchen in der Regel wiederholt. „„ Täter und Täterinnen sondieren nach ihrer ersten Kontaktaufnahme und entscheiden sich für die möglichst widerstandsunfähigen Kinder beziehungsweise Jugendlichen. „„ Um das Opfer zu binden, werden von Tätern und Täterinnen oft „Tricks“ angewandt (zum Beispiel Geschenke, Bevorzugung, Hofieren, Mitgefühl wecken und so weiter), welche beim Opfer ein Gefühl von Mitschuld erzeugen und es erschweren, sich zu offenbaren.4 Situation bei innerfamiliären Tätern und Täterinnen Bei innerfamiliärem Missbrauch besteht zwischen Kind und Täter/Täterin bereits ein emotionales Verhältnis. Die Bedürfnisse des Kindes nach Liebe und Nähe werden für eigene sexuelle und Machtbedürfnisse umgedeutet. Täter und Täterinnen nutzen die Abhängigkeit des Kindes aus, weil sie wissen, dass die betroffenen Kinder emotional abhängig sind und sie deshalb ein leichtes Spiel haben. Ganz bewusst versuchen Täter und Täterinnen die Wahrnehmung der Kinder zu verschleiern: „Du fandest es doch auch schön“. Ein Teil der innerfamiliären Täter findet sich in der Gruppe der „Stiefväter“. Sie suchen sich gezielt alleinerziehende Partnerinnen, um dadurch leichter einen Zugang zu ihrem Opfer zu bekommen. 4 a.j.s. Information Dezember 97, Dokumentation einer Fachtagung, Zusammenfassung von Ursula Enders 6 | KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT Innerfamiliäre Täter und Täterinnen nutzen ihre Machtstellung und treiben einen Keil nicht nur in die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil, sondern verhindern auch häufig, dass ein solidarisches Verhalten zwischen den Geschwistern entsteht. Missbrauchende Väter und Mütter spielen ihre Kinder mit System gegeneinander aus, säen Eifersucht und Streit und beugen so einer Aufdeckung ihres Verhaltens vor. Situation bei außerfamiliären Tätern und Täterinnen Bei außerfamiliärem Missbrauch ist meist von einer Unterstützungsbereitschaft der Eltern im Hilfeprozess auszugehen. Es gibt aber auch Situationen, in denen Eltern auf unterschiedliche Weise in das Missbrauchsgeschehen verstrickt sind. Manchmal bestehen zum Beispiel sehr enge nachbarschaftliche Beziehungen, freundschaftliche oder finanzielle Abhängigkeiten, die dazu beitragen, dass sich Eltern nicht schützend vor ihre Kinder stellen. Wenn Eltern eigene schwerwiegende soziale und psychische Probleme haben, ist ihnen häufig der Blick auf Notlagen ihrer Kinder verstellt. Es kann aber auch sein, dass die Kinder, die Opfer von außerfamiliärem sexuellen Missbrauch geworden sind, schon Missbrauchserfahrungen in der eigenen Familie machen mussten und das Problem in der Familie stark tabuisiert ist. Wenn der Täter oder die Täterin eine nahe Bezugsperson ist, von der das Kind auch Aufmerksamkeit und Zuwendung erfährt, fühlen sich Mädchen und Jungen dieser Person oft auch verbunden. Sie wollen, dass der Missbrauch aufhört, dass die Familie aber zusammenbleibt. Einer Bestrafung des Täters/der Täterin stehen sie oft ambivalent gegenüber. Auf den unerträglichen Druck der Situation reagieren sie häufig mit einer Vielzahl von Verhaltensauffälligkeiten. Täter und Täterinnen in Institutionen: Diese Tätergruppe stellt einen Sonderfall dar, auf den an anderer Stelle eingegangen wird. Bei Anhaltspunkten für sexuelle Gewalt durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Stadt regelt die Städtische Vereinbarung „Sexuelle Gewalt in Institutionen – Standards zur Prävention und Intervention“ das weitere Vorgehen. Link: www.karlsruhe.de/b3/soziales/hilfsangebote/ kinderschutz/infomaterial Insbesondere Opfer, aber auch das Team, brauchen besondere Hilfestellung bei der Verarbeitung eines entsprechenden Vorfalls. Klare Richtlinien und Positionierungen, ein Beschwerdemanagement für Kinder/Jugendliche und ihre Bezugspersonen sowie Raum und Gelegenheiten für Fachkräfte, eigene ungute Gefühle hinsichtlich Umgangsformen mit Kindern und Jugendlichen offen anzusprechen, sind hierbei wichtig. Gibt es Hinweise auf sexuelle Gewalt durch Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen, umfasst das rechtliche Handlungsrepertoire der Einrichtungsträger arbeitsrechtliche, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Interventionen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sollten über geplante Schritte und deren Zeiträume informiert werden und alle Unterstützung erhalten. Die Frage einer Strafanzeige sollte immer im Einzelfall geprüft werden. 3.2.2 ERLEBNISWEISE DES OPFERS5 6 7 8 1. Kinder denken anders als Erwachsene: „„ Kindlicher Zentrismus (bis etwa sieben Jahre): Je jünger Kinder sind, desto eher konstruieren sie Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge, wobei sie Ereignisse ursächlich auf sich beziehen. Sie denken, dass ihnen sexuelle Gewalt geschieht, weil sie etwas Bestimmtes getan oder unterlassen haben. 2. Kinder erleben Erwachsene als übermächtig: „„ Erwachsene kontrollieren und definieren die Realität von Kindern. „„ Kinder orientieren sich an den (Wert-)Urteilen Erwachsener und versuchen, ihre eigene Welt danach zu organisieren. „„ Aufgrund ihres Wissens und ihrer Erfahrung können Kinder die Fähigkeiten und Möglichkeiten Erwachsener nicht realitätsgerecht einschätzen. „„ Hinsichtlich sexueller Gewalt bedeutet dies, dass ein betroffenes Kind einer Täterin/einem Täter ausgesetzt ist, der tatsächlich über einen oder mehrere Lebensbereiche des Kindes bestimmt. 3. Kinder sind auf Erwachsene angewiesen: „„ Kinder brauchen Zuwendung und Aufmerksamkeit von ihren Bezugspersonen, um ein Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein aufbauen zu können. „„ Je weniger Zuwendung und Aufmerksamkeit Kinder in ihrer Familie oder ihrem sozialen Umfeld erhalten, umso eher kann sich eine missbrauchende Person Zugang zu ihnen verschaffen, indem sie genau diese Defizite des Kindes für ihre Zwecke ausnutzt. „„ Kinder sind aufgrund ihrer strukturellen Abhängigkeit auf die Fürsorge und den Schutz durch Erwachsene angewiesen. Durch einen sexuellen Übergriff nutzen Täterinnen und Täter diese Angewiesenheit der Kinder auf Erwachsene aus. Situation sexuell missbrauchter Kinder und Jugendlicher Betroffene Kinder und Jugendliche fühlen sich einem Täter/einer Täterin oft restlos ausgeliefert. Sie können die Fähigkeiten und Möglichkeiten eines Erwachsenen nicht realistisch einschätzen und schreiben ihnen unbegrenzte Macht zu. Eine Hilfe von außen liegt dann außerhalb ihres Vorstellungsvermögens. Sie sind oft isoliert und glauben, die Einzigen zu sein, denen so etwas passiert. Täter und Täterinnen erzeugen zudem oft Schuld- und Schamgefühle beim Kind beziehungsweise dem/der Jugendlichen, die es eine Aufdeckung der sexuellen Übergriffe fürchten lassen. Die Ambivalenz und die Belastung für die Kinder und Jugendlichen dauern oft noch über die Aufdeckung hinaus an. 5 Brange, D. & Deegener, G. (1996). Sexueller Missbrauch an Kindern, Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim Psychologie Verlags Union. 6 Becker, M. & Selg, H. (1998). Lehrer/innen als Multiplikator/innen elternzentrierter Prävention sexueller Misshandlung. Forschungsbericht. 7 Bullens, R. (1995): Der Grooming Prozeß – oder das Planen des Missbrauchs. In B. Marquardt-Mau (Hrsg.), Schulische Prävention gegen sexuelle Kindesmißhandlung. Weinheim: Juventa, Seite 55 – 67. 8 Deegener, G. (1995). Sexueller Missbrauch: Die Täter. Weinheim: Psychologie Verlags Union. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 7 Alter der Opfer bei Beginn länger andauernder sexueller Misshandlung 3.2.3 FAMILIÄRE RISIKOFAKTOREN Isolation Familien ohne Außenkontakte sind stärker gefährdet. Abhängigkeit Durch fehlende Außenkontakte werden Familienmitglieder stark voneinander abhängig. Auch betroffene Kinder und Jugendliche sind sich über ihre völlige Abhängigkeit im Klaren und haben Angst, die Familie zu verlieren. Grenzenlosigkeit Isolation und Abhängigkeit verwischen die Grenzen zwischen einzelnen Personen und Generationen. Sonderrollen Missbrauchte Kinder und Jugendliche haben oft Sonderrollen innerhalb der Familie, zum Beispiel „Lieblingskind“ oder auch „Sündenbock“. Bekanntschaftsgrad zwischen Täter und Opfer 3.2.4 SITUATION DER FAMILIENMITGLIEDER Situation der nicht-missbrauchenden Eltern(teile) Wenn Eltern vom Missbrauch ihres Kindes erfahren, fallen sie meist in eine tiefe Krise und reagieren schockiert. Häufig stellen sie ihre eigene Wahrnehmung grundsätzlich in Frage: Wie konnte ihre eigene Realität so fern der Wirklichkeit sein? Die Annahme, sie hätten etwas bemerken und ihr Kind schützen müssen, geht einher mit Schuld-, Scham- und Hilflosigkeitsgefühlen. Hier können auch kulturelle Vorstellungen eine Rolle spielen, wie die einer „allmächtigen und allwissenden Mutter“. Oft wollen und können Eltern die Aussage ihres Kindes (zunächst) nicht glauben und stellen sie in Frage. Sie können die sexuelle Ausbeutung ihrer Tochter oder ihres Sohnes oft kaum als Realität akzeptieren. Gleichzeitig werfen sie sich vor, in ihrer wichtigsten Elternpflicht, ihr Kind zu schützen, versagt zu haben. Sobald sie nach und nach die Tat realisieren, entwickeln viele Eltern eine große Wut auf den Täter oder die Täterin. Wenn sie diese Wut im Beisein des Opfers äußern, kann dies zusätzliche Ängste beim betroffenen Mädchen oder Jungen auslösen. In den ersten Wochen konzentrieren sich viele Eltern, oft gerade die Väter darauf, die äußere Situation zu managen und nehmen dabei die eigenen Gefühle wenig wahr. Oft beginnen sie erst nach einigen Wochen, neben ihrer Wut auch die Trauer zu fühlen. Einfühlsame und behutsame Begleitung kann helfen, alle mit der Belastung verbundenen Gefühle anzuerkennen. Eine besondere Gefahr liegt darin, wenn Eltern in ihrer Not auch wütend auf das Opfer reagieren. Auch weil sie damit bei allen Familienmitgliedern die weitere Auseinandersetzung mit dem Problem blockieren. Extrem belastend ist es, wenn ein Elternteil, meist die Mutter erfährt, dass das Kind vom eigenen Partner missbraucht wurde. Es ist schwer zu realisieren, dass der eigene Partner, zu dem bis dahin eine intime und vertrauensvolle Beziehung bestand, dem eigenen Kind so schaden konnte. Der Schutz des eigenen Kindes ist plötzlich unvereinbar geworden mit dem Fortbestehen der eigenen Paarbeziehung und der Identität als „heile“ Familie. Eigene Bedürfnisse nach Fortbestehen der Partnerschaft können die betroffenen Elternteile in tiefe Konflikte stürzen. Diese sind umso gravierender, je stärker die Abhängigkeit vom missbrauchenden Partner ist. Auch finanzielle Aspekte können dabei eine wichtige Rolle spielen. Die Sicherheit der Kinder (der Jugendlichen) muss auch unabhängig von der psychischen Belastung der Eltern immer Priorität haben. Kann die dafür nötige räumliche Trennung zwischen Opfer und Täter oder Täterin nicht anders gewährleistet werden, müssen betroffene Kinder und Jugendliche außerhalb der Familie in Obhut genommen werden. Situation der Geschwister9 Kommt es zum innerfamiliären Missbrauch, sind auch die Geschwister mitbetroffen, zum Beispiel dadurch, dass mehrere Kinder missbraucht werden, dass die Geschwister etwas wissen oder der sexuelle Missbrauch ihnen verborgen bleibt. Dadurch verändert sich die Beziehung zwischen den Geschwistern. Geschwister spüren die Veränderung, Gewalt und Sexualisierung in der Beziehung zwischen Täter und Opfer und sind oft mit schwierigen Gefühlen in der Geschwisterbeziehung konfrontiert, zum Beispiel: „„ Eifersucht auf das vermeintliche „Lieblingskind“, das mit Geschenken und Aufmerksamkeit überhäuft wird „„ Schuldgefühle, weil sie die Schwester oder den Bruder nicht schützen konnten 9 Enders, U. (1995). Zart war ich, bitter war’s. Köln: Kiepenheuer & Witsch. 8 | KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT „„ Distanz gegenüber dem Opfer aus Angst vor dem Täter und Abhängigkeit. Wie schon beschrieben, nutzen Täter und Täterinnen innerhalb der Familie ihre Machtstellung auch, um solidarisches Verhalten zwischen Geschwistern zu unterdrücken. Sie spielen die Kinder gegeneinander aus. Auch wenn Geschwister nicht selbst missbraucht werden, sondern den Missbrauch von Schwester oder Bruder beobachten oder erahnen, verhindern oft Scham und Angst den Austausch über den Missbrauch. Auch das Miterleben von (sexueller) Gewalt in der Familie kann traumatisierend wirken. Daher benötigen auch Geschwister Unterstützung und gegebenenfalls Beratung. 4. AUFGABEN DER KOOPERIERENDEN EINRICHTUNGEN ZUM SCHUTZ DES KINDESWOHLS VOR SEXUELLER GEWALT Der gemeinsame Auftrag, auf einen wirksamen Schutz der betroffenen Mädchen und Jungen hinzuwirken, soll in unterschiedlichen institutionellen und konzeptionellen Zuständigkeiten verwirklicht werden. 4.1 SOZIALER DIENST DER SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE Die Zuständigkeit des Sozialen Dienstes der Sozial- und Jugendbehörde, Stadt Karlsruhe, richtet sich nach den §§ 85, 86 und 87 ff. SGB VIII. Der Auftrag der Jugendhilfe wird in § 1, Absatz 3, Satz 2 und 3 SGB VIII definiert: Danach sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützt sowie Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden. § 8 Absatz 3 SGB VIII sichert zu, dass Kinder und Jugendliche auch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten beraten werden, wenn die Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und durch die Mitteilung der Beratungszweck vereitelt würde. Daraus ergeben sich im Falle eines Verdachts bis hin zu einem belegten Fall von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen unter anderem folgende Pflichten und Aufgaben für den Sozialen Dienst: „„ Beratungsangebote für Betroffene und deren Familien; „„ Vermittlung an andere geeignete Fachberatungsstellen; „„ Beratung und Weitervermittlung von Tätern; „„ Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII sowie Hilfeplanung und Durchführung; „„ bei gewichtigen Anhaltspunkten erfolgt ein KWG Überprüfungsverfahren nach den geltenden Standards des Sozialen Dienstes; „„ Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII bei Bedarf; „„ Anrufung des Familiengerichts nach § 8 a Absatz 3 SGB VIII (vergleiche 12.7.1.), falls zum Schutz des Kindeswohls erforderlich. Im Rahmen der Abwägung des Gefährdungsrisikos nach § 8 a SGB VIII ist zu prüfen, ob eine Anzeige zum Schutz der Opfer notwendig ist. Soll nach Meinung der Fallverantwortlichen eine Strafanzeige erstattet werden, wird der Vorgang mit entsprechender Begründung zu Prüfung der Notwendigkeit einer Strafanzeige dem Leiter des Sozialen Dienstes vorgelegt (Verfügung der Direktion von 2013) 4.2 FACHBERATUNGSSTELLEN GEGEN SEXUELLE GEWALT Die Angebote der Fachberatungsstellen unterstützen im Umgang mit Vermutungen und bei der Bewertung von Hinweisen auf sexuelle Gewalt sowie bei der Entwicklung eines wirksamen Schutzkonzeptes für betroffene Kinder und Jugendliche. Sie bieten unter anderem: „„ ganzheitliche entwicklungspsychologische Diagnostik nach sorgfältiger Abwägung der Rahmenbedingungen, „„ Beratung und Therapie für Mädchen und Jungen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, „„ Beratung für unterstützende Familienangehörige und andere Bezugspersonen, „„ Prozessbegleitung, „„ Beratung für Fachkräfte (auch Beratung als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ (ieF) nach § 8a SGBVIII), „„ anonyme Beratung – in beiden Fachstellen möglich. 4.2.1 FACHBERATUNGSSTELLE ALLERLEIRAUH Die Fachberatungsstelle AllerleiRauh der Sozial- und Jugendbehörde Karlsruhe arbeitet auf der Grundlage der §§ 8 Absatz 3, 8a Absatz 1+2, 9, 14 und 28 des SGB VIII. Sie ist zuständig für Mädchen und Jungen, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, die von sexueller Gewalt/ Übergriffen betroffen sind, sowie deren Bezugspersonen und Fachkräfte, die mit der Thematik konfrontiert sind. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Stadt Karlsruhe. 4.2.2 FACHBERATUNGSSTELLE WILDWASSER UND FRAUENNOTRUF E. V. Die Fachberatungsstelle Wildwasser und FrauenNotruf e. V. wird auf der gesetzlichen Grundlage nach §§ 8 Absatz 3, 8a Absatz 1+2, 9 und 14 SGB VIII tätig. Wildwasser und FrauenNotruf e. V. ist zuständig für Mädchen und Frauen, die von sexueller Gewalt betroffen sind, sowie deren Bezugspersonen und Fachkräfte, die mit dem Problem sexueller Gewalt konfrontiert sind. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf Stadt- und Landkreis Karlsruhe. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 9 4.3 HAUPTABTEILUNG BERATUNG DER STADT KARLSRUHE 4.3.1 DIE PSYCHOLOGISCHEN BERATUNGSSTELLEN OST UND WEST DER STADT KARLSRUHE Die Psychologischen Beratungsstellen Ost und West bieten Beratung und Therapie an auf Grundlage der §§ 28, 16, 17, 35a und 41 des SGB VIII. Die zwei regional arbeitenden Beratungsstellen sind multidisziplinär (Fachrichtungen: Psychologie, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Erziehungswissenschaften) zusammengesetzt. Gibt es während einer Beratung/Therapie Hinweise auf sexuellen Missbrauch, wird in Zusammenarbeit mit der Fachstelle AllerleiRauh eine fallbezogene Absprache für die weitere Arbeit mit den Klienten getroffen. Ein Mitarbeiter ist besonders qualifiziert, mit männlichen Jugendlichen, die sexuell übergriffig waren, Therapiegespräche zu führen. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Stadt Karlsruhe. 4.3.2 DER PSYCHOSOZIALE DIENST (PSD) Der Psychosoziale Dienst ist eine Abteilung der Psychologischen Fachdienste der Hauptabteilung Beratung der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe mit dem besonderen Arbeitsauftrag, auf Vermittlung des Sozialen Dienstes und anderer Abteilungen des Jugendamtes Karlsruher Klientinnen und Klienten in besonders schwierigen sozialen Lebenslagen Beratung und Unterstützung anzubieten. Der PSD tut dies regionalisiert und aufsuchend auf den rechtlichen Grundlagen des SGB VIII und des Kinderschutzgesetzes. Das Team besteht aus Dipl.-Psychologinnen und -Psychologen verschiedener therapeutischer Ausrichtung und mit Erfahrungen im Umgang mit unterschiedlichen Formen der Kindeswohlgefährdung. Sie sind deshalb auch als „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ nach § 8a und 8b des SGB VIII tätig. Sie sind regional den Bezirksgruppen des Sozialen Dienstes zugeordnet. Die enge Vernetzung mit anderen sozialen Einrichtungen ist wesentlicher Bestandteil der Arbeit. In Fällen von (Verdacht auf) sexuelle Gewalt in Familien beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst selbst die Betroffenen und arbeiten mit am Schutz der (möglichen) Opfer vor weiteren Übergriffen. Sie beziehen bei Bedarf weitere Fachstellen wie AllerleiRauh hinzu und wirken bei der Hilfeplanung mit. Ziel ist neben dem vorrangigen Schutz des Kindes die Unterstützung der Familie, mit dieser bedrohlichen Situation umgehen zu können. 4.4 KLINIK FÜR KINDER- UND JUGENDMEDIZIN/KLINIK FÜR KINDERCHIRURGIE Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Klinik für Kinderchirurgie werden bei Patientinnen und Patienten, bei denen der (Verdacht auf) sexuellen Missbrauch besteht, gemäß § 8a, Absatz 2 SGB VIII tätig. Neben der Diagnosesicherung stehen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund. Der Einzugsbereich der Kliniken ist überregional. Für Patientinnen und Patienten aus dem Stadtgebiet besteht eine Kooperationsvereinbarung mit dem Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe. Je nach Bedarf bestehen darüber hinaus Kooperationen mit den Fachberatungsstellen. 4.5 ABTEILUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Die Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten und Schülerhorte) arbeiten auf der Grundlage des § 22 SGB VIII, in Bezug auf sexuelle Gewalt nach § 8a SGB VIII. So ist laut § 8a Absatz 2 Satz 1 SGB VIII, durch „Vereinbarungen mit den Trägern und Einrichtungen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen (…) sicher zu stellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag (…) in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen“. Daraus ergibt sich, dass es im Falle eines Verdachtes Aufgabe der Erzieherinnen und Erzieher ist, diesen mit dem Team und der Einrichtungsleitung zu besprechen. Die Verdachtsmomente sind zu dokumentieren. Die zuständige Fachberaterin ist zu informieren, gegebenenfalls wird eine Mitarbeiterin der Fachberatungsstelle AllerleiRauh als insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen. Mit ihr wird die weitere Vorgehensweise abgesprochen, unter Beachtung der SJB- internen Vorschrift vom 10. Februar 2006. 5. ARBEITSPRINZIPIEN Für alle Beteiligten gilt es zunächst bei Anhaltspunkten für sexuelle Gewalt „Ruhe zu bewahren“ um planvoll vorzugehen. Überhastetes Eingreifen schadet nur, denn oft ist nicht das Kind beziehungsweise der/die Jugendliche in einer akuten Krise, sondern es sind die Personen, die den Missbrauch vermuten beziehungsweise davon erfahren. Die Kontaktpersonen möchten häufig schnellstens den Missbrauch beenden, um dem Kind zu helfen und selbst (!) wieder in Ruhe schlafen zu können. Doch jede zu frühe Konfrontation liefert das Mädchen/den Jungen erneuter Gewalt aus. Unterschiedliche und abgestufte Handlungsempfehlungen je nach Art der vorliegenden Hinweise werden im Kapitel 6.2. differenziert beschrieben. Um auf der Prozessebene fachlich planvoll und mit der notwendigen Ruhe vorzugehen, ist es für Professionelle und die Bezugspersonen oft hilfreich, sich klarzumachen, dass eine mögliche Missbrauchssituation vielleicht schon über einen längeren Zeitraum besteht und nur mit einer fachlich solide geplanten Intervention beendet werden kann. Es bedarf einer guten Kooperation aller Beteiligten und einer Schritt für Schritt zu erarbeitenden Strategie, um den Kindern/Jugendlichen zu helfen (Enders, 1995, Seite 122f). 10 10 Enders, U. (1995). Zart war ich, bitter war’s. Köln: Kiepenheuer & Wietsch. 10 | KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT 5.1 ARBEITSPRINZIPIEN DES SOZIALEN DIENSTES Beim Sozialen Dienst besteht eine den Betroffenen zugewandte Haltung. Es wird mit dem gesamten Bezugssystem unter ressourcen- und schutzorientierten Aspekten gearbeitet. Nach dem SGB VIII sind Kinder/ Jugendliche sowie die Sorgeberechtigten und weitere Bezugspersonen Adressaten der Hilfeangebote und der Interventionen. Das heißt, im Hilfesystem bietet der Soziale Dienst in allparteilicher Funktion Leistungen sowohl für Betroffene als auch deren Familien an. Hinsichtlich der Leistungen im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII übernimmt der Soziale Dienst die Fallverantwortung und ist für die Prozesssteuerung zuständig. Der Soziale Dienst arbeitet im Kinderschutz nach folgenden Standards und Grundsätzen: „„ Beteiligung von Betroffenen und deren Familien „„ Beteiligung von Fachkräften „„ Einhaltung von Qualitätsstandards bezüglich der Bearbeitung und des Informationsaustauschs „„ Kooperation mit dem Familiengericht „„ Einsatz von verschiedenen Instrumenten der Kooperation Diese Standards sind auch als Broschüre abrufbar unter: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sodi/infomaterial 5.2 ARBEITSPRINZIPIEN DER FACHBERATUNGSSTELLEN 5.2.1 GRUNDHALTUNG Die parteiliche Grundhaltung der Beratenden schreibt die Verantwortung für die sexuelle Gewalt eindeutig der Täterin/ dem Täter zu. Das Unrecht wird benannt und das Verhalten der Täterinnen und Täter wird als falsch und schädigend eingestuft. Parteiliche Arbeit bedeutet, das Machtungleichgewicht zwischen Täterin/Täter und Opfer wahrzunehmen und den Betroffenen deutlich zu machen. Opfer sexueller Gewalt erleben sich in den meisten Fällen als hilflos, ohnmächtig und ausgeliefert. Um dieser Dynamik im Hilfeprozess bewusst eine andere entgegen zu setzen, orientiert sich beim parteilichen Ansatz das fachliche Handeln an den Bedürfnissen, Wünschen und Interessen des Opfers. Im Beratungskontakt werden die von sexueller Gewalt betroffenen oder bedrohten Mädchen und Jungen ganzheitlich mit all ihren Gefühlen, Fähigkeiten und Ressourcen wahrgenommen und nicht auf ihre sexuelle Gewalterfahrung reduziert. Ziel von Beratung ist die Stärkung der betroffenen Mädchen und Jungen in ihrer Gesamtpersönlichkeit. Im Hilfeprozess stehen die betroffenen Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt. Die Beratung basiert auf dem Recht betroffener Mädchen und Jungen auf Schutz und Hilfe. Die Beendigung der Gewalt hat dabei immer oberste Priorität, nicht die Aufrechterhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der Familie. Die Fachberatungsstellen verstehen sich als Interessenvertretung der von sexueller Gewalt betroffenen Mädchen und Jungen und artikulieren deren Bedürfnisse und Sichtweisen in der institutionellen Zusammenarbeit. 5.2.2 ARBEITSWEISE Die eigene Arbeitsweise wird den betroffenen Mädchen und Jungen unter Berücksichtigung ihres Alters und Entwicklungsstandes transparent gemacht und die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche der verschiedenen Helfenden werden ihnen erklärt. Gerade in Gefährdungssituationen ist es von besonderer Bedeutung, die Opfer in die Hilfeplanung einzubeziehen. Die notwendigen Handlungsschritte werden frühestmöglich mit Ihnen besprochen, und es wird altersentsprechend darauf geachtet, dass sie die geplanten Angebote annehmen und Entscheidungen mittragen können, die zu ihrem Schutz erforderlich sind. Die sorgeberechtigten Eltern der Opfer haben ein Recht auf angemessene Beteiligung und Beratung. Zu beachten ist, dass eine zu frühe Beteiligung der Eltern im Hilfeprozess den Schutz und die Sicherheit des betroffenen Kindes und damit den Zweck der Hilfe gefährden kann (siehe § 8, Absatz 3 SGB VIII, Anlage 12.7.1.) Die Einbeziehung erfordert daher sorgfältige Prüfung und Planung. Liegen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt vor, werden wissenschaftliche Vorgehensweisen der Hypothesenbildung berücksichtigt, das heißt verschiedene Erklärungsmöglichkeiten für auffällige Verhaltensweisen oder für kindliche Aussagen werden gesucht und überprüft. Um die Opfer bestmöglich vor weiteren Manipulationen oder Drohungen zu schützen und betroffenen Kindern und Jugendlichen einen sicheren und geschützten Beratungsraum zu gewährleisten, werden Täterinnen/Täter und in Verdacht stehende Personen in den Fachberatungsstellen nicht beraten. Unterstützenden Familienmitgliedern und/oder Vertrauenspersonen der Betroffenen wird bei Bedarf eine eigene Beraterin/ein eigener Berater zur Seite gestellt. Für die Beratungsstelle in städtischer Trägerschaft, AllerleiRauh, sind die Standards der städtischen Hauptabteilung Beratung (HAB) zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung (§ 8a Absatz 4 SGB VIII) verpflichtend. Entsprechend gilt bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt das „Mehraugen-Prinzip“: Sobald ein Hinweis bekannt wird, erfolgt eine Einschätzung der Gefährdung innerhalb des Fachteams. Diese Besprechung ersetzt das in § 8a (4) SGB VIII vorgesehene Einschalten einer insoweit erfahrenen Fachkraft (i.e.F), da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HAB als ieF anzusehen sind. Die Vorgesetzten werden unverzüglich informiert. Die Gefährdungseinschätzung ist durch die fallverantwortliche Fachkraft zu dokumentieren. Die Dokumentation (Anlage 1 des Standards) wird auch nach Beendigung des Beratungsprozesses, den gesetzlichen Verjährungsfristen entsprechend (Eintritt der Volljährigkeit einschließlich der zehn darauffolgenden Jahre), in einem gesicherten Behältnis aufbewahrt. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 11 Wird im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung eine akute Gefährdung des Kindeswohles festgestellt, erfolgt auch hier eine schriftliche Dokumentation und unmittelbar danach die Meldung an den Sozialen Dienst durch die fallverantwortliche Fachkraft. Hier werden die Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls weitergegeben. Zeitgleich werden die Vorgesetzten einschließlich Leitung der Hauptabteilung Beratung informiert. Die Erziehungsberechtigten werden über die Datenweitergabe informiert, soweit dies den Schutzzweck nicht gefährdet (4 Absatz 3 KKG).11 5.2.3 STRAFANZEIGE Die Fachberatungsstellen erstatten keine Strafanzeige. Opfer und Bezugspersonen werden über Opferrechte informiert und in ihrem Entscheidungsprozess für oder gegen eine Strafanzeige unterstützt. Als oberster Grundsatz gilt, dass die Entscheidung der Ratsuchenden respektiert wird. Wenn Opfer oder Betroffene rechtliche Beratung möchten oder eine Strafanzeige erstatten wollen, wird ihnen dabei Unterstützung und Begleitung angeboten. 5.3 ARBEITSPRINZIPIEN DER PSYCHOLOGISCHEN BERATUNGSSTELLEN OST UND WEST DER STADT KARLSRUHE Die PBSts arbeiten grundsätzlich nach den Prinzipien der Freiwilligkeit, Verschwiegenheit und Selbstbestimmung der Ratsuchenden. In Fällen sexueller Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche (beziehungsweise dem Verdacht darauf) geraten diese Prinzipien möglicherweise in Konflikt mit Erfordernissen zum Schutz des Kindeswohls. Nach § 8a SGB VIII und den Handlungsempfehlungen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung können die PBSts zunächst versuchen, den Schutz des Kindes beziehungsweise der/ dem Jugendlichen durch Beratung und gegebenenfalls Empfehlung weiterer Hilfen sicherzustellen. Gelingt dies nicht, sind die Mitarbeitenden verpflichtet, den Sozialen Dienst des Jugendamtes zu informieren, nach Möglichkeit mit Wissen und Zustimmung der Betroffenen, solange dies den Schutzzweck nicht gefährdet. In der Beratung stehen die betroffenen Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Es erfolgt eine klare Positionierung zum Wohl und zum Schutz der Kinder/ Jugendlichen. Die eigene Arbeitsweise und die erforderlichen Schritte zu ihrem Schutz werden mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen besprochen. Bei Bedarf erfolgen Interventionen zur psychischen Stabilisierung. Die sorgeberechtigten Eltern der Opfer werden am Hilfeprozess beteiligt, sofern dies nicht den Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen gefährdet. Die Bedeutung des Missbrauchs wird erarbeitet, Ressourcen werden gesucht und Bedingungen für ein Ende des Missbrauchs und einen respektvollen Umgang miteinander erörtert. In der Regel erfolgt eine Weitervermittlung der Eltern und Kinder/Jugendlichen an entsprechende Fachberatungsstellen oder an niedergelassene Therapeutinnen und Therapeuten. 11 Standards zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung in den Abteilungen der Hauptabteilung Beratung, Stadt Karlsruhe, 2013 In Einzelfällen kommt es vor, dass im Rahmen einer gerichtsnahen Beratung von Eltern, die in Trennung leben und die miteinander auf einem hohen Konfliktlevel streiten, der Vorwurf erhoben wird, ein Elternteil habe das gemeinsame Kind sexuell missbraucht. Dieser Vorwurf wird im Rahmen einer Beratung nach dem Elternkonsens-Modell bearbeitet. Gegebenenfalls werden die Eltern an entsprechende Fachberatungsstellen oder das Familiengericht verwiesen. 5.4 ARBEITSPRINZIPIEN DER KLINIKEN Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin und die Klinik für Kinderchirurgie richten sich bei (Verdacht auf) sexuellem Missbrauch nach ihrem internen Interventionsleitfaden. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen ist vorrangig. Je nach Verdachtsmomenten erfolgt die Einschaltung des Sozialen Dienstes/Jugendamtes. Es findet eine geplante Hilfekonferenz in der Klinik statt. Weitergehende Hilfs- und Sicherungsmaßnahmen werden mit dem Sozialen Dienst/ Jugendamt abgesprochen. Die Fallverantwortung liegt dann beim Sozialen Dienst/Jugendamt. 5.5 ARBEITSPRINZIPIEN DER ABTEILUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Die Kindertageseinrichtungen arbeiten grundsätzlich zum Schutz des Kindeswohls. Im Mittelpunkt stehen das Kind und seine Entwicklung. Um den Schutzauftrag bezüglich sexuellen Missbrauchs erfüllen zu können, bedarf es des Wissens um entsprechende Anzeichen (körperliche und psychische Auffälligkeiten, sexualisiertes Verhalten, entsprechende Zeichnungen und so weiter). Bedeutung hat hierbei auch das Thema „Prävention“ (wie zum Beispiel Gefühle verbalisieren, „Nein“ sagen, Kinder stärken). Um das fachliche Basiswissen sicherzustellen, nehmen die Erzieherinnen und Erzieher an von der Fachberatungsstelle AllerleiRauh oder Abteilung Kindertageseinrichtungen organisierten Fortbildungen teil. In allen städtischen Einrichtungen liegt ein verbindliches Ablaufschema (siehe Anhang) zum Vorgehen bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch vor, für deren Einhaltung die Leitung der Kindertageseinrichtung verantwortlich ist. Da die Informationen, die die Kindertageseinrichtungen über die häuslichen Verhältnisse der betroffenen Kinder erhalten, hochsensibel sind, findet der Sozialdatenschutz besondere Beachtung. 12 | KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT 6. VORGEHEN BEI HINWEISEN AUF SEXUELLE GEWALT Der fachliche Umgang mit ersten Anhaltspunkten auf sexuelle Gewalt stellt eine Herausforderung für das professionelle Bezugsumfeld dar. Die Vermutung, ein Kind oder eine Jugendliche/ein Jugendlicher könne sexuelle Gewalt12 erleben, entsteht durch Verhaltensauffälligkeiten, Beobachtungen 12 Wir haben uns in der Neuauflage entschieden, den Begriffen „Anhaltspunkte“, „Vermutung“ beziehungsweise „Hinweise auf sexuelle Gewalt“ Vorzug zu geben vor dem Begriff „Verdacht“, um auch in der Terminologie deutlich zu machen, dass sich unser Vorgehen in erster Linie am Kindeswohl orientiert (und Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung überprüft), während der Begriff „Verdacht“ mit anderer Bedeutung in der Strafverfolgung gebräuchlich ist. von Betreuungspersonen und/oder durch Äußerungen von Mädchen und Jungen. In einem ergebnisoffenen Prozess soll die Bedeutung dieser Hinweise im Zusammenwirken der beteiligten Fachkräfte geklärt werden. In dem im Jahr 2012 verabschiedeten Bundeskinderschutzgesetz, § 8a SGB VIII, ist das konkrete Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung formuliert. Im nachfolgenden Kapitel werden allgemeine fachliche Grundsätze und die gesetzlichen Hilfsinstrumente erläutert. 6.1 ALLGEMEINE FACHLICHE GRUNDSÄTZE DER INTERVENTION13 13 Bange, D. (2000). Die Regeln der Kunst. Sozialmagazin 25/10, Seite 24 – 32. 1. Ruhe bewahren Ein koordiniertes Vorgehen organisieren. 2. Flexibilität bewahren Vorgegebene Verfahrensweisen auf den Einzelfall hin nutzen, gegebenenfalls nach anderen/weiteren Handlungsmöglichkeiten suchen. 3. Teamarbeit Verschiedene Sichtweisen einholen, fachlich qualifizierte Entscheidungsprozesse herleiten, emotionale Entlastung verschaffen. 4. Raum für Intuition Die eigenen Gefühle, Fantasien und Irritationen (auch im Team) ernst nehmen als möglichen Hinweis auf die Situation der Familie. 5. Sorgfältige Dokumentation Alle Informationen und Beobachtungen sollen nachvollziehbar und erkennbar nach Fakten, Vermutungen, eigener Wahrnehmung und Interpretation dokumentiert werden. 6. Wahrhaftigkeit der Kinder/Jugendlichen unterstellen Nicht jede Silbe ist als objektive Wahrheit zu bewerten, sondern im Beratungsprozess (Persönliche- und Metaebene) erfolgt die gemeinsame Suche nach Realität, dabei Korrekturen zulassen, nach der Bedeutung fragen. 7. Alternativhypothesen überprüfen In jeder Prozessphase sollen auch Alternativen zugelassen und überprüft werden. 8. Einbeziehen der Vorgesetzten Wichtig (Dienst- und Fachaufsicht) ist eine gemeinsam getragene Interventionsstrategie; bei Dissens empfiehlt sich zur Konfliktbearbeitung eine Moderation hinzuzuziehen oder den Vorgesetzten-Entscheidungsweg sorgfältig zu dokumentieren. 9. Datenschutz beachten Vertrauen und Schweigepflicht sind konstituierende Elemente der Beratung. Es ist abzuwägen und gesetzlich zu prüfen, welche Informationen weitergegeben werden. Selbst zur kollegialen Beratung ist in der Regel eine anonymisierte Form ausreichend. 10. Spezialwissen einholen Anonymisierte Fallbesprechungen mit Fachberatungsstellen, Ärzten, “Insofern erfahrener Fachkraft“ (vergleiche 6.3.2). 11. Hilfekonferenz Sie ist nach erster Einschätzung und Rücksprache mit der vorgesetzten Person, möglichst vor einer Intervention zu initiieren. Beteiligt werden alle mit der Familie befassten Professionellen und gegebenenfalls Experten, zwecks gemeinsamer Einschätzung und Strategie sowie Aufgabenverteilung siehe Punkt 6.3. Wichtig sind klare Absprachen darüber, wer was wann unternimmt. 12. Hilfeprozessmoderation Es empfiehlt sich für die Übernahme der Hilfekoordination, eine Person ohne Dienst- und Fachaufsicht mit Steuerungskompetenz auszustatten  siehe 6.3.4 13. Ressourcen der Kinder/ Jugendlichen beachten Die Kompetenzen und Stärken sowie Reserven im Bezugssystem in die Hilfeplanung einbeziehen. 14. Wünsche der Kinder/ Jugendlichen beachten Die Interventionsschritte sollen altersgerecht erklärt werden, dabei auf die Empfindungen, Widerstände und eigenen Vorstellungen eingehen. 15. Jeder „Partei“ einen Ansprechpartner Alle betroffenen Personen – Opfer, Beschuldigte, nicht missbrauchende Elternteile, Geschwisterkinder – sollten ein eigenständiges, möglichst geschlechterdifferenziertes Beratungs- und Hilfeangebot bekommen. Rollenkonfusionen sollten durch verschiedene Helferpersonen vermieden werden. 16. Auswertung Eingeleitete Aktionen werden in ihrer Wirkung analysiert, das Miteinander und der Prozess ausgewertet, gegebenenfalls die Hilfeprozessmoderation beendet. Ergebnisse dieser Selbstevaluation können in interdisziplinäre Arbeitskreise transportiert werden. 17. Supervision Sie kann hilfreich sein wegen der Tendenz von Beginn an, dem Konsens Vorrang einzuräumen und einen konstruktiven Streit um die richtigen Interventionen zu vermeiden, da alle Abweichungen das Gruppenideal gefährden könnten. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 13 6.2 VORGEHEN AUF DER PROZESSEBENE 1. Uneindeutige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt Verhaltensauffälligkeiten oder Äußerungen eines Kindes, die auf sexuelle Gewalt hindeuten können, für die es aber auch andere mögliche Erklärungen gibt. Vorgehen mit: Kind Eltern Fachliche Kooperation Vertrauensbeziehung ausbauen Über Verhaltensauffälligkeiten des Kindes informieren Austausch mit Kolleginnen und Kollegen suchen, alternative Erklärungen für Verhalten überlegen Beobachtungen dokumentieren, suggestive Befragung vermeiden Im Gespräch Erklärungen für Verhalten suchen Leitung informieren Präventive Angebote für die ganze Gruppe in Kindertageseinrichtung, Schule Keine vorschnelle Konfrontation mit Verdacht Anonyme Beratung bei den Fachberatungsstellen 2. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt Es liegen konkrete Hinweise auf sexuelle Gewalt vor, beziehungsweise vage Hinweise auf sexuelle Gewalt verdichten und/oder konkretisieren sich. Vorgehen mit: Kind Eltern Fachliche Kooperation Vorgehen wie oben Information an den Sozialen Dienst, gem. § 8 a SGB VIII Auf Auffälligkeiten bezogene Angebote in Absprache mit Fachberatungsstelle In Absprache mit der ieF Gespräch mit den Eltern, um einzuschätzen, wie sie für den Schutz des Kindes aktivierbar sind (keine vorschnelle Konfrontation mit Verdacht) Einbeziehen der insoweit erfahrenen Fachkraft/ Hilfekonferenz (siehe 6.3.2 und 6.3.3): Informationsaustausch, Planung, Absprache, Hypothesenprüfung 3. Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt Ein Kind benennt konkret mindestens eine sexuelle Handlung und die Person, die diese Handlung am Kind vorgenommen oder das Kind zu dieser veranlasst hat, oder andere Fakten belegen sexuelle Gewalt. Vorgehen mit: Kind Eltern Fachliche Kooperation Äußerungen des Kindes ernst nehmen und seinen Mut anerkennen, sich mitzuteilen Nach Absprache mit erfahrener Fachkraft/Hilfekonferenz: Eltern werden informiert über Aussage des Kindes. Mit ihnen wird geklärt, ob sie den Schutz des Kindes gewährleisten können Planung und Überprüfung des Schutzes mit Unterstützung der erfahrenen Fachkraft/ Hilfekonferenz (siehe 6.3.3). Gegebenenfalls stellt der Soziale Dienst den Schutz sicher durch Inobhutnahme und Anrufung des Familiengerichts Aussage des Kindes und seine emotionale Befindlichkeit sorgfältig dokumentieren Einleitung weiterer Hilfen bei Bedarf und in Absprache Kind informieren, welche Schritte zu seinem Schutz eingeleitet werden Strafanzeige nur in Absprache und nach sorgfältiger Abwägung des Kindeswohls (Haltung der Kooperationspartner zur Strafanzeige vergleiche Kapitel 5.2.3 und 11.2) 6.3 HILFEN ZUR ABSCHÄTZUNG DES GEFÄHRDUNGSRISIKOS UND ZUR ENTWICKLUNG UND UMSETZUNG VON SCHUTZKONZEPTEN Um die einzelnen Fachkräfte dabei zu unterstützen, komplexe und vieldeutige Gefährdungssituationen einzuschätzen und um zum Schutz betroffener Kinder und Jugendlicher wirkungsvoll zusammenzuarbeiten, stehen verschiedene Hilfen zu Verfügung: 6.3.1 DIE ANONYME FALLBERATUNG Die Fachberatungsstellen AllerleiRauh und Wildwasser & FrauenNotruf e. V. bieten Institutionsberatung in einer Vielzahl von Fragestellungen an, die im Zusammenhang mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt auftauchen können. Schon bei diffusen Signalen gibt es für Professionelle die Möglichkeit, sich in anonymer Fallberatung zum weiteren Vorgehen zu orientieren. Darüber hinaus bieten AllerleiRauh und Wildwasser & FrauenNotruf e. V. eine weitere, im Rahmen von § 8a und b des SGB VIII beschriebene Hilfe an: 14 | KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT 6.3.2 DIE BERATUNG DURCH DIE INSOWEIT ERFAHRENE FACHKRAFT (ieF) Aufgabe der ieF: IeF unterstützen fallverantwortliche Fachkräfte dabei, Signale für Kindeswohlgefährdung zu erkennen und fachlich qualifiziert einzuschätzen. Die insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt und berät auf der Basis einer pseudonymisierten Falldarstellung der ratsuchenden Fachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos und bei der Planung der notwendigen nächsten Handlungsschritte. Für Mitarbeitende in der Jugendhilfe erfolgt die Einschaltung einer ieF auf Grundlage des § 8a, SGB VIII. Auch andere Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und in ihrer beruflichen Tätigkeit mit gewichtigen Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt konfrontiert sind, können die Beratung durch eine ieF in Anspruch nehmen. (§ 8b, SGB VIII, § 4, KKG) Was bei der Hinzuziehung einer ieF zu beachten ist: „„ Vorgesetzte beziehungsweise Träger der Einrichtung müssen über das Hinzuziehen der ieF informiert werden „„ Gegenüber der ieF bleibt die Anonymität des Kindes und seiner Familie gewahrt. Verantwortung der ieF „„ Sie prüft kritisch Hypothesen und Fakten, die für und gegen Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt sprechen. „„ Sie benennt offene Fragen und Unklarheiten und sorgt so für größtmögliche Vollständigkeit und mehr Eindeutigkeit bei Gewichtungen und Entscheidungen. „„ Sie bringt Fachkenntnisse ein, die die anfragenden Fachleute bei der Vervollständigung und Bewertung von Beobachtungen unterstützen. „„ Sie achtet darauf, dass die Beobachtungsdokumentation fachlichen Standards entspricht. „„ Sie achtet darauf, dass alle Vereinbarungen präzise festgehalten sind und soweit möglich terminiert werden. „„ Sie weist auf die Notwendigkeit eines unterschriftsfähigen Protokolls hin, das von allen am Beratungsgespräch mit der ieF Beteiligten unterschrieben wird. „„ Sie dokumentiert ihre Beratung, so wie es ihrem fachlichen Standard entspricht. Verantwortung der fallverantwortlichen Fachkraft „„ Sie behält die Fallverantwortung und entscheidet letztlich, ob sie das Kindeswohl gefährdet sieht und entsprechende Schritte unternimmt. „„ Sie macht gegebenenfalls die Meldung an den Sozialen Dienst. „„ Sie dokumentiert den Fall inklusive der Beratung durch die ieF gemäß ihrer eigenen Richtlinien. 6.3.3 DIE HILFEKONFERENZ (HK) „Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.“ (§ 8a Absatz 1 SGB VIII). Bei der HK kann diese gemeinsame Einschätzung der fallbeteiligten Fachkräfte vorgenommen werden. Damit ist sie zentraler Bestandteil des Hilfeprozesses. Außerdem erfüllt sie folgende weitere Aufgaben: „„ gegenseitige Konsultation und Koordination der Beteiligten an einem Fall „„ Informationssammlung über die Familie als Ganzes und einzelne Mitglieder „„ gemeinsame Problemdefinition und Gefahren- sowie Gefährdungseinschätzung „„ Entwicklung von Hilfemöglichkeiten „„ Aufgabenverteilung und Klärung der Verantwortungsübernahmen/Verbindlichkeiten, so dass der Schutzauftrag nach § 8a gewährleistet ist „„ Entscheidung hinsichtlich Übernahme der Fallverantwortung (dies wird in der Regel der Soziale Dienst sein) „„ Transparenzwahrung der Arbeit für alle Beteiligten „„ Dokumentation fachlichen Vorgehens und gemeinsame Zielvereinbarungen Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen alle mit der Familie retro- und prospektiv befassten Professionellen infrage, sowie geladene externe Fachkräfte beziehungsweise ieF. Eigene Themen für die HK sind die Einbeziehung nicht- missbrauchender Elternteile sowie die Konfrontation der Beschuldigten. Grundsätzlich sind die Sorgeberechtigten und die betroffenen Kinder beziehungsweise Jugendlichen über den Verlauf des Hilfeprozesses zu informieren, soweit nicht deren Schutz und der Erfolg des Hilfeprozesses gefährdet werden. Folgende Kooperationsbasis ist für die HK erforderlich: „„ Gemeinsames Ziel ist es, die Handlungsmöglichkeiten zum Schutz der Kinder/Jugendlichen auszuschöpfen. „„ Die fachliche Selbstverantwortlichkeit der Teilnehmenden bleibt bestehen. „„ Auftrags- beziehungsweise institutionsbezogene Grenzen werden respektiert. „„ Fortbestehende Diskrepanz/Dissenz bezüglich des Vorgehens wird dokumentiert. „„ Therapie, Beratung und Kontrolle werden als gleichwertige Prozessleistungen angesehen. Indikationen für die Notwendigkeit einer HK können sein: „„ Mehrere Institutionen und Einzelbezugspersonen sind an der Familie retro- und/oder prospektiv beteiligt. „„ Die Gefährdungseinschätzung ist nicht eindeutig. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 15 „„ Es gibt Diskrepanzen in der Bewertung der Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung. „„ Es steht eine Entscheidung bezüglich des weiteren Vorgehens an. „„ Es gibt Störungen in der Kooperation. „„ Der Bezugsrahmen der betroffenen Kinder/Jugendlichen hat sich verändert. „„ Eine am Fall beteiligte Person hat das Bedürfnis gegenseitiger Konsultation angemeldet. „„ Aufgrund des Ungleichgewichts der Beteiligten gibt es Rollen- und neuen Zielklärungsbedarf. Aufwand, zeitnahe Umsetzbarkeit und das zu erwartende Ergebnis müssen beim Einsatz der HK und einer Hilfeprozessmoderation (HPM) überprüft werden. Empfehlung für einen strukturierten Ablauf der HK: 1. Informationsphase „„ Informationssammlung „„ Problemdefinition „„ Ressourcenerhebung „„ Zielbeschreibung „„ Beziehungskontakt-Reflexion „„ Hilfemöglichkeiten 2. Beurteilungsphase vergleiche Kapitel 7 3. Koordinierungsphase „„ Vorgehen/Aufgabenverteilung „„ offene Reste in Bezug auf Gefährdungsrisiko einschätzen „„ Entscheidung bezüglich der Informationswege „„ Kontrolltermin vereinbaren 4. Abschlussrunde „„ Befindlichkeit bezüglich Ablauf und Ergebnis eruieren „„ inhaltliche Reste und weiterer Umgang damit klären „„ Protokollverteiler festlegen 6.3.4 HILFEPROZESSMODERATION (HPM) Zur Qualitätssicherung des Hilfeprozesses kann von jeder am Hilfeprozess beteiligten Fachkraft aus einer Pool-Liste14 eine Hilfeprozessmoderation gesucht werden, die dann folgende Aufgaben übernimmt: „„ Einladung der Teilnehmenden zu einer HK „„ Moderation der HK „„ Kontrolle der Einhaltung der Absprachen aus de Hilfekonferenzen Insbesondere achtet der/die HPM auf: „„ Beteiligung aller, die mit dem Kind beziehungsweise der/ dem Jugendlichen in professionellem Kontakt stehen „„ Einhaltung datenschutzrechtlicher Bedingungen „„ Reihenfolge von Faktensammlung, auch möglichst konkrete Benennung der bekannten Missbrauchshandlungen, dann Interpretation und Bewertung „„ Betroffenenrepräsentanz zur Vermeidung von Stellvertreterkonflikten „„ Vorrangigkeit des Kinderschutzes „„ Erstellung eines Ergebnisprotokolls (anonymisierte Falldaten, Zielvereinbarung, Festlegung des Verteilers) 14 Siehe Anhang 11.1 Zur Beendigung des Hilfeprozesses soll die HPM eine Abschlusskonferenz einberufen, in der eine gemeinsame Auswertung des Verlaufs und der Ergebnisse stattfindet. Der Hilfeprozess in dem Sinne endet, wenn ein Hilfekonzept umgesetzt wird, welches den realisierbaren Schutz des Kindes beziehungsweise der/des Jugendlichen herstellt. Profilvoraussetzungen für HPM: Erforderlich sind durch Fortbildung und/oder Arbeitskreise und Praxis erworbene fachliche und juristische Grundkenntnisse des Problembereichs „Sexuelle Gewalt“ sowie praktische Erfahrungen im Umgang mit Opfern und Betroffenen. Die HPM soll in keiner direkten Vorgesetztenfunktion (Fachaufsicht) zu den fallbearbeitenden Professionellen stehen und möglichst nicht im selben Team arbeiten. Eine aktuelle Liste der Fachkräfte, die bereit sind eine HPM zu übernehmen, ist im Sekretariat der Psychologischen Fachdienste unter 133-5012 und bei der Beratungsstelle Wildwasser und FrauenNotruf unter 859173 telefonisch zu erfragen. 16 | KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT Hinweise auf Kindeswohlgefährung (KWG) durch sexuelle Gewalt zum Beispiel: Sozialer Dienst Sozialer Dienst Inobhutname Fachberatung („insoweit erfahrene Fachkraft“) Sozialer Dienst und fallbeteiligte Fachkraft Hilfekonferenz: Schutzauftragserfüllung der Fallbeteiligten im Sinne von § 8 a, SGB VIII. Bei Bedarf Hilfeprozessmoderation (HPM) hinzuziehen Konfrontationsgespräch mit den Sorgeberechtigten/Eltern Konsens im Fallverstehen anstreben, Festlegen der jeweiligen Aufgaben, Konsens mit Familie anstreben, Planung von 1. Konfrontationsgespräch mit Eltern (einzeln), 2. Schutzkonzept für das Opfer (zum Beispiel Inobhutnahme), 3. Hilfekonzept für das gesamte Familiensystem (möglichst unter Beteiligung aller Familienmitglieder) bei größtmöglicher Transparenz. Ziel: Schutz des Opfers, das heißt Trennung von Täterin/Täter und Opfer NEIN NEIN JA JA Gefährdung im Sinne von § 8a, b, SGB VIII besteht Eltern gewährleisten Opferschutz Familiengericht Schulen Kindertageseinrichtungen Beratungsstellen Ärztinnen und Ärzte Verbände Ablaufdiagramm der Kooperation bei sexueller Gewalt nach Isele (2002) SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 17 7. VORLIEGEN EINER KINDESWOHLGEFÄHRDUNG DURCH SEXUELLE GEWALT Sobald eine Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt vorliegt, sind konkrete Schritte zum Schutz eines Opfers sexueller Gewalt einzuleiten. Einen besonders hohen Stellenwert bei der Gesamtbewertung haben Aussagen von Kindern/Jugendlichen, die sowohl eine oder mehrere sexuelle Handlungen benennen als auch die Person, die diese mit ihnen oder an ihnen initiiert hat. Die Aussage eines Kindes ist dabei auf dem Hintergrund seines Alters, Entwicklungsstandes und des Kontextes, in dem die Aussage entstanden ist, zu beurteilen. Die Beurteilung der kindlichen Aussage kann in kollegialer Beratung oder in der Hilfekonferenz erfolgen. Unter Umständen sind hierfür auch zusätzliche Informationen des Opfers erforderlich, die durch die Person, der sich das Opfer anvertraut hat, eingeholt werden können. Suggestive Fragen sind dabei sorgfältig zu vermeiden. Hilfreich für die Gesamtwertung, in der Praxis aber selten, sind darüber hinaus: „„ ein Geständnis der Täterin/des Täters (dabei ist zu berücksichtigen, dass ein außergerichtliches Geständnis nicht gleichzusetzen ist mit einem Geständnis vor Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens „„ eine eindeutige ärztliche Bewertung eines körperlichen Befundes, dass sexuelle Gewalt vorliegt (dies allein lässt in der Regel keine Aussagen über die Täterin/den Täter zu)) „„ Fotos, Filme oder gegebenenfalls Texte die sexuelle Übergriffe dokumentieren Betroffene Kinder/Jugendliche äußern sich sowohl gegenüber professionellen Helferinnen und Helfern (zum Beispiel Lehrkräfte und Fachkräfte im Erziehungsdienst und so weiter) als auch gegenüber engen Bezugspersonen (zum Beispiel gegenüber der Mutter, den Geschwistern, einer Freundin). Es kommt gelegentlich auch vor, dass Bezugspersonen den Missbrauch direkt beobachten und diese Beobachtung an den Sozialen Dienst oder an die Fachberatungsstellen weiterleiten. In allen Fällen wird die Einberufung einer Hilfekonferenz empfohlen, um die Aussagen der berichtenden Personen einzuschätzen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz des Opfers einzuleiten 7.1 UMGANG MIT INFORMATIONEN DER KINDER/JUGENDLICHEN Liegt die Aussage eines Mädchen oder Jungen vor, ist es wichtig, diese so wortgenau wie möglich zu dokumentieren. Die Entstehungsbedingungen der Aussage sind hierbei zu berücksichtigen und möglichst auch zu dokumentieren. Sowohl Eltern als auch Fachleute sind darauf hinzuweisen, dass es wichtig ist, die Kinder und Jugendlichen nicht zu bedrängen und Suggestivfragen zu vermeiden. Außerdem sollte ihnen nichts versprochen werden, was später nicht gehalten werden kann. Die Fachberatungsstellen unterstützen bei der Bewertung von Äußerungen eines Kindes oder Jugendlichen, falls hier noch Unsicherheiten bestehen. Falls Strafanzeige bereits erstattet wurde oder geplant ist, sollte abgewartet werden, ob von Seiten der Ermittlungsbehörde oder des Gerichts ein Glaubwürdigkeitsgutachten in Auftrag gegeben wird. In diesen Fällen wäre von einer Diagnostik in Fachberatungsstellen und anderen intensiven Befragungen der Kinder/Jugendlichen Abstand zu nehmen. Bei Bekanntwerden von Anhaltspunkten für sexuelle Gewalt in strittigen Trennungs- und Scheidungssituationen kann im Rahmen des familiengerichtlichen Verfahrens ein psychologisches Sachverständigengutachten zur Klärung des Missbrauchsvorwurfs beantragt werden. Da bis zur Gutachtenerstellung oft Monate vergehen, sollte für das Opfer möglichst umgehend ein stabilisierendes Angebot gemacht werden. Dieses sollte den Schwerpunkt zunächst auf Stabilisierung des Kindes/Jugendlichen und nicht auf Traumabearbeitung legen, um die gutachterliche Beurteilung der kindlichen Aussage nicht zu erschweren. Es ist hilfreich, das therapeutische Angebot mit den Gutachterinnen und Gutachtern abzustimmen. 18 | KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT 8. KONFRONTATIONSGESPRÄCHE 8.1 SICHERSTELLUNG DES OPFERSCHUTZES VOR KONFRONTATIONEN DER TÄTERIN/DES TÄTERS UND INFORMATIONEN AN NICHT MISSBRAUCHENDE ELTERNTEILE Täterinnen- beziehungsweise Täterkonfrontationen sollten nur stattfinden, wenn fachlich abgesicherte Fakten die sexuelle Gewalt belegen. Der Schutz der Kinder/ Jugendlichen vor weiterer Gefährdung muss vor dem Gespräch sichergestellt sein. Es muss damit gerechnet werden, dass nicht missbrauchende Eltern(teile) den Missbrauch (zunächst) nicht glauben (können), besonders wenn es sich bei der Täterin/dem Täter um eine wichtige Bezugsperson handelt. Gravierend ist diese Gefahr einzuschätzen, wenn ein Elternteil über den Missbrauch eines Kindes durch den derzeitigen Lebenspartner/ anderen Elternteil des Kindes informiert wird. Ähnlich schwierig kann sich die Situation darstellen, wenn nicht missbrauchende Eltern über den Missbrauch des Kindes durch ein anderes Familienmitglied (zum Beispiel Geschwisterkind, Großelternteil, Onkel) unterrichtet werden. Deshalb ist es wichtig, den Zeitpunkt für die Information von nicht missbrauchenden Eltern(teilen) über einen innerfamiliären Missbrauch so zu wählen, dass durch die Informationen eines Elternteils/der Eltern der Zweck der Beratung – Schutz des Kindes vor sexueller Gewalt – nicht vereitelt wird (vergleiche § 8a, Absatz 1 SGB VIII). Bei einem familienexternen Missbrauch sind die Eltern in Absprache mit dem Opfer so schnell wie möglich zu informieren. 8.2 GESPRÄCH MIT DEM/DEN NICHT MISSBRAUCHENDEN ELTERNTEIL/EN Bei der Planung des Gespräches sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: „„ Falls Opfer und Betroffene bei dem Gespräch anwesend sein möchten, sollte dies respektiert werden. „„ Die Personen, die das Gespräch führen, sollten ausreichendes Wissen über das konkrete Missbrauchsgeschehen haben. „„ Wenn möglich, sollte eine der Personen, die das Gespräch führen, der Mutter beziehungsweise dem Vater bekannt sein. „„ Geeignete weiterführende Beratungsangebote für Eltern und Opfer sollten eruiert sein. Folgendes sollte im Verlauf eines oder mehrerer Gespräche geklärt beziehungsweise berücksichtigt werden: 1. Glauben die Eltern den Aussagen des Kindes? Lässt sich eine gemeinsame Sicht der Gefährdung des Kindeswohls erarbeiten? 2. Wer tritt für den Schutz des Kindes ein? Der Schutz des Kindes umfasst die räumliche Trennung von der Täterin/dem Täter und den Schutz vor evtl. Bedrohungen und Manipulationen und Kontaktaufnahme der Täterin/des Täters. Kommt es zu einer vollständigen Kooperation mit der (Rest-)Familie und kann der Schutz des Kindes durch diese gewährleistet werden? Falls das nicht der Fall ist, muss der Soziale Dienst entsprechende Maßnahmen einleiten. 3. Bei allen weiteren Schritten ist die Perspektive des Opfers zu berücksichtigen. Insbesondere bezüglich einer Strafanzeige ist die Haltung des Opfers von entscheidender Bedeutung. Diese sollte nicht gegen seinen Willen erstattet werden. 4. Es ist wichtig, Eltern Hinweise für eine einfühlsame Gesprächsführung mit dem Kind zu geben und ihnen von einer Konfrontation des Opfers mit der Täterin/dem Täter dringend abzuraten. 5. Nach Bekanntwerden von sexueller Gewalt sollten immer weiterführende Beratungsangebote gemacht werden, sowohl für das Opfer, als auch für die Eltern und die Geschwister. Auch wenn Mutter oder Vater erst einmal den Missbrauchsvorwürfen keinen Glauben schenken können, sollten weitere Gesprächsangebote erfolgen mit dem Ziel, dem missbrauchten Kind Unterstützung durch die Eltern zu ermöglichen. Um Loyalitätskonflikte zu vermeiden, ist es günstig, wenn Eltern und Opfer Angebote bei unterschiedlichen Beraterinnen und Beratern gemacht werden. 6. Zweifeln Eltern an einer Aussage ihres Kindes, kann es hilfreich sein, ihnen zu verdeutlichen, was ihr Kind davon abhalten kann, sich den Eltern mitzuteilen. Sinnvoll ist auch zu besprechen, weshalb es für die Eltern schwer war, den Missbrauch zu bemerken. 8.3 KONFRONTATIONSGESPRÄCH MIT DEM TÄTER/DER TÄTERIN Im Sinne des Opferschutzes sind beim Konfrontationsgespräch mit der Täterin/dem Täter folgende Ziele zu berücksichtigen: „„ Falls der Täter/die Täterin sorgeberechtigt ist, sollte die Zustimmung zur Übertragung der Alleinsorge auf den anderen Elternteil verlangt werden. die Übertragung der Alleinsorge kann nur durch das Familiengericht erfolgen und muss gegebenenfalls. beantragt werden „„ Die Zustimmung des Täters/der Täterin zur räumlichen Trennung vom Opfer und zu einer Unterbrechung des Kontaktes sollte angestrebt werden. „„ Vermittlung des Täters/der Täterin an eine Hilfeinstitution (siehe Anlage 9.2). SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 19 „„ Das Geständnis des Täters/der Täterin ist vor allem auch aus der Perspektive des Opfers ein wichtiges Ziel. Es stellt den nachhaltigsten Schutz vor Beschuldigungen der Verleumdung oder Falschaussage dar. Vorüberlegungen: „„ Wer führt das Konfrontationsgespräch? „„ Altersgemäße Einbeziehung des Opfers „„ Das Gespräch sollte nicht von einer Person alleine durchgeführt werden. Möglichst sollte eine Person anwesend sein, die das Kind gut kennt. „„ Notwendig ist ein genaues Wissen über das Missbrauchsgeschehen, um einer Verunsicherung durch die Täterin/den Täter vorzubeugen. „„ Vor dem Konfrontationsgespräch muss geklärt sein, wie der Schutz des Kindes sichergestellt wird. Gesprächsleitfaden: „„ Der Täter/die Täterin wird in groben Zügen über die Missbrauchsvorwürfe informiert. „„ Konsequenzen der Aufdeckung werden aufgezeigt und die Forderung bezüglich des zukünftigen Verhaltens gegenüber dem Opfer klar benannt. Auch die Konsequenzen der Nichteinhaltung dieser Forderungen werden benannt. „„ Der Täter/die Täterin wird auf ein weiterführendes Hilfeangebot hingewiesen. 9. KOOPERATION UND HILFEANGEBOTE Im Verlauf der Beratung und bei der Einleitung von weiteren Hilfen arbeiten alle beteiligten Fachkräfte in enger Absprache miteinander, um möglichst passgenaue Hilfekonzepte für Betroffene, deren Familien und Täter oder Täterinnen zu erarbeiten. Instrumente der Kooperation können dabei sein: „„ Hilfekonferenzen „„ Runde Tische „„ NIU-Konferenzen Im Rahmen dieser Prozesse werden die Absprachen über weiteres Vorgehen, Aufgabenverteilung, weitere Kommunikation und den Informationsfluss schriftlich festgehalten und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Die Koordination des Prozesses wird im Allgemeinen vom Sozialen Dienst übernommen, sollte der Soziale Dienst nicht involviert sein, klären die Beteiligten die Prozesskoordination untereinander. In die Hilfeplanung des Sozialen Dienstes nach § 36 SGB VIII werden alle relevanten Beteiligten mit einbezogen. 9.1 ANGEBOTE UND HILFEN ZUM SCHUTZ VON OPFERN Der Schutz der Opfer hat in Fällen von sexueller Gewalt oberste Priorität, dazu kann es notwendig werden, akute Schutzkonzepte umzusetzen und parallel dazu eine Perspektive zur Unterstützung der Betroffenen, ihren Familien und Tätern oder Täterinnen zu erarbeiten. Bei Fällen von sexueller Gewalt innerhalb der Familie wird in der Regel von der Erfordernis einer räumlichen Trennung zwischen Opfer und Täter oder Täterin ab Zeitpunkt der Aufdeckung ausgegangen. Es bleibt einzuschätzen, ob dies mit dem Opferinteresse übereinstimmt. Bei außerfamiliärem Missbrauch wird in der Regel von der Unterstützungsbereitschaft der Sorgeberechtigten ausgegangen. Es bleibt einzuschätzen, inwieweit sie in der Lage sind den Schutz ausreichend zu gewährleisten und welche Unterstützung sie und das Opfer dazu benötigen. Folgende Möglichkeiten zum Schutz der Opfer stehen Betroffenen und Fachkräften zur Verfügung: 9.1.1 ZEITNAH EINZULEITENDE HILFEN UND AKUTE SCHUTZKONZEPTE „„ freiwillige Vereinbarungen zwischen den Sorgeberechtigten und den relevanten Fachkräften „„ über eine Aussetzung des Umgangsrechtes zwischen Opfer und Täterin/Täter beziehungsweise die Festlegung auf die Durchführung betreuten Umgangsrechtes und/ oder „„ bezüglich einer fachlichen/fachärztlichen Diagnostik und der therapeutischen Versorgung beziehungsweise Bearbeitung der Ereignisse „„ Ressourcennutzung des sozialen Umfeldes im Sinne eines Kontakt- und sozialen Kontrollnetzes bis hin zu Unterbringungsalternativen „„ Gerichtliche Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, §§ 1,2 GewSchG (Kontakt- und Näherungsverbot; Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung an den schützenden Elternteil „„ einstweilige gerichtliche Anordnung zur Aussetzung des Umgangsrechts oder einstweilige Regelungen zum Sorgerecht bei Kindeswohlgefährdung nach § 1666, 1666a BGB iVm §§ 155, 157 FamFG „„ Aufnahme von Mutter und Opfer im Frauen- und Kinderschutzhaus „„ Kinder- und jugendpsychiatrische-/kinderklinische Versorgung ambulant und/oder stationär 20 | KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT „„ Hinzuziehung der Klinisch-forensischen Gewaltambulanz Universitätsklinikum Heidelberg15 „„ Opferschutz im Strafverfahren „„ Mögliche Ansätze für Täterarbeit, die zur Entlastung des Opfers beitragen können: „„ Einbeziehung von Bewährungshilfe oder Jugendgerichtshilfe „„ Täterberatung oder -therapie „„ Prüfung zur Erstattung einer Strafanzeige „„ Inobhutnahme nach §§ 42 SGB VIII als unmittelbare Intervention 9.1.2 BETEILIGUNG DES FAMILIENGERICHTES Wenn beabsichtigte Hilfen und notwendige Schutzkonzepte nicht umgesetzt werden können, ist das Familiengericht wegen Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII anzurufen. Ebenso ist zu verfahren, wenn einer notwendigen Inobhutname durch die Personensorgeberechtigten widersprochen wird. Bei Gefahr im Verzug kann der Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Familiengericht zur akuten Sicherung des Kindeswohls nötig werden. 9.1.3 HILFEN ZUR ERZIEHUNG In individueller Absprache und in enger Beteiligung der Betroffenen, kann der Soziale Dienst zur Unterstützung der Familien Hilfen zur Erziehung gewähren. Die Art der Hilfe, deren Beginn, Ausgestaltung und Intensität werden im Einzelfall mit allen relevanten Beteiligten vereinbart. 9.1.4 BETREUTER UMGANG NACH § 18 ABSATZ 3 SOZIALGESETZBUCH VIII, BEAUFSICHTIGTER UND BEGLEITETER UMGANG GEMÄSS § 1684 ABSATZ 4 BGB Das Recht der Kinder/Jugendlichen auf Umgang mit jedem Elternteil ist im § 1684 BGB verankert und wurde mit § 1685 BGB ausgeweitet auf andere Personen, zu denen eine Bindung besteht. Nach § 18 Absatz 3 SGB VIII haben Kinder, Jugendliche und Eltern Anspruch (gegenüber der Jugendhilfe) auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. 15 Untersucht werden können Personen, die nach gewaltsamen Ereignissen, auch Unfällen, Verletzungen erlitten haben oder bei denen Spuren (zum Beispiel DNA-Spuren) zur Klärung beitragen könnten. Auch bietet die klinisch-forensische Ambulanz eine Sicherung von biologischem Material zum Nachweis von Vergiftungen, etwa bei Gabe von KO-Tropfen, an. Eine frühzeitige Untersuchung sollte vor allem nach häuslicher Gewalt, bei Verdacht auf Kindsmisshandlung, Kindsmissbrauch, Vergewaltigung, Gewalt an älteren Menschen oder nach sonstigen gewaltsamen Übergriffen wie Schlägereien oder Angriffen mit gefährlichen Gegenständen erfolgen. Für Betroffene ist die Untersuchung kostenlos, für Ärzte besteht die Möglichkeit einer konsiliarischen Beiziehung. Im Allgemeinen ist bei der Untersuchung Minderjähriger eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten nötig, außer es handelt sich um einen rechtfertigenden Notstand. Die rechtsmedizinischen BereitschaftsärztInnen können nach Absprache auch nach Karlsruhe kommen, zum Beispiel in eine kindergynäkologische Praxis oder Klinik. Es können sich die Betroffenen selbst oder Fachdienste an die Ambulanz wenden. http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Gewaltambulanz.131103.0.html Ärztlichen Bereitschaftsdienst: Telefon: 0152 / 54648393 rund um die Uhr erreichbar „Deutsche Standards zum begleiteten Umgang“ (BMFSFJ, 2008) legen die Form des betreuten Umgangs fest. Hierbei wird zwischen drei Möglichkeiten unterschieden: „„ Unterstützter Umgang „„ Begleiteter Umgang „„ Beaufsichtigter Umgang Je nach der im Einzelfall ermittelten Indikation wird entschieden, in welcher Form die Umgangskontakte zu begleiten sind (BMFSFJ, 2008; siehe auch Karlsruher Standards für den begleitenden Umgang, 2009). Bei gewichtigen Anhaltspunkten für sexuelle Gewalt/ sexuellen Missbrauch ist dabei Folgendes zu berücksichtigen: Abhängig vom Alter des Kindes und der Gesamtsituation kann zur weiteren Klärung das Familiengericht hinzugezogen werden. In einem familienrechtlichen Verfahren kann ein aussagepsychologisches oder familienpsychologisches Sachverständigengutachten eingeholt werden. Darüber fasst das Gericht einen Beschluss. Es kann für das Kind ein Verfahrensbeistand bestellt werden. Das Gericht kann Weisungen und Auflagen beschließen, zum Beispiel Beratung anordnen. Das Gericht kann bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von sich aus ein Verfahren nach §§ 1666, 1666 a BGB einleiten Solange die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung nicht mit ausreichender Sicherheit geklärt werden konnten, müssen bei der Entscheidung über künftige Umgangskontakte mit der Person die möglicherweise Gewalt ausgeübt hat, die Risiken hinsichtlich zweier konkurrierender Hypothesen eingeschätzt werden: Hat der oder die Verdächtige keine sexuelle Gewalt ausgeübt, bedeutet eine langfristige Aussetzung des Umgangs den Verlust einer möglicherweise für das Kind wichtigen Bezugsperson. Dieses Risiko gewinnt besonderes Gewicht, wenn sich der Eindruck verfestigt, dass das Vorbringen einer Vermutung einen instrumentalisierenden Hintergrund hat und die vorgebrachten Beobachtungen nicht der Realität entsprechen. Hat dagegen die betreffende Person tatsächlich sexuelle Gewalt ausgeübt, bringen Umgangskontakte, auch wenn sie begleitet werden, unter anderem folgende Gefahren mit sich: „„ Das Kind kann durch die Täterin oder den Täter beeinflusst, bedroht oder instrumentalisiert werden. „„ Er oder sie kann (auch unausgesprochen) das Schweigegebot erneuern. „„ Der vorhandene Loyalitätskonflikt wird verstärkt. „„ Das Kind kann in dem Erleben bestärkt werden, dass es vor weiteren Übergriffen nicht geschützt wird. „„ Schädliche Annahmen des Kindes können untermauert werden, zum Beispiel dass es selbst nicht schützenswert ist oder das Erlebte „normal“ war. „„ Solange nicht für reale Sicherheit gesorgt ist, können traumatische Erfahrungen nicht verarbeitet werden. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 21 Sollen im weiteren Verlauf nach Abwägen aller Risiken Umgangskontakte stattfinden, kommt allenfalls ein beaufsichtigter Umgang in Frage. Fortlaufend muss dann darauf geachtet werden, dass die Umgangskontakte dem Kindeswohl dienen: Dabei darf nicht nur das beobachtete Verhalten des Kindes während der Umgangssituation ausgewertet werden. Vielmehr muss darüber hinaus genau beobachtet werden, wie sich das Kind vor und nach den Umgangskontakten verhält. Das liegt daran, dass Kinder auf die erlebte Gewalt oft so reagieren, dass sie ihr Verhalten an die Erwartungen der schädigenden Person extrem anpassen. Die erlebte Belastung der Kinder wird deshalb häufig nicht in der eigentlichen Umgangssituation sondern eher davor und danach deutlich (vergleiche Weinberg & Korrittko, Info für Erziehungsberatungsstellen, Februar 2013). Nach Feststellung einer Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt: Wenn eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, weil eine umgangsberechtigte Person sexuelle Gewalt ausgeübt hat, ist es erforderlich, weitere Umgangskontakte mit dieser Person zu unterbinden. Nur in seltenen „Ausnahmefällen“ und unter eng abgesteckten Bedingungen kann nach einiger Zeit und unter sorgfältiger Abwägung der Risiken (siehe oben) ein beaufsichtigter Umgang in Betracht kommen. Voraussetzung ist, dass sowohl das Kind als auch der gewalttätige Elternteil jeweils an therapeutischen Maßnahmen teilnehmen, die von unabhängigen Einrichtungen beziehungsweise niedergelassenen TherapeutInnen angeboten werden müssen. Die Teilnahme des gewalttätigen Elternteils durch gerichtliche Beratungsauflagen sicherzustellen, wird stets erforderlich sein. Darüber hinaus ist fortdauernd darauf zu achten, dass ein Einverständnis mit der Durchführung von beaufsichtigtem Umgang seitens des Kindes und des betreuenden Elternteils vorliegt und der Umgang dem Kindeswohl nicht schadet; bei Bedarf ist die Therapeutin beziehungsweise der Therapeut des Kindes hierzu anzuhören (BMFSFJ, 2008, Seite 73). Voraussetzung hierbei ist, dass die Täterin oder der Täter im Rahmen des therapeutischen Prozesses bereits sichere Einsicht in sein Problemverhalten hat, die volle Verantwortung für das Geschehene übernimmt und nicht dem Kind (indirekt) die Schuld zuweist. Zudem sollte er sich in einem vorher mit der Therapeutin beziehungsweise dem Therapeuten des Kindes besprochenen Setting bei dem Kind und den anderen Familienmitgliedern für seine sexuellen Übergriffe entschuldigt haben. 9.1.5 WEITERGEHENDE MASSNAHMEN UND ANGEBOTE ZUM OPFERSCHUTZ „„ Opferschutz im Strafverfahren durch Erhebung einer Nebenklage und Bestellung einer opferanwaltlichen Vertretung als Nebenklagevertretung, Bestellung eines Zeugen oder Verletztenbeistandes. „„ Mögliche Ansätze für Täterarbeit, die zur Entlastung des Opfers beitragen können: „„ Einbeziehung von Bewährungshilfe oder Jugendgerichtshilfe „„ Täterberatung oder -therapie Um die Kooperation der Täterin/des Täters zu sichern, kann eine Strafanzeige oder deren Androhung hilfreich sein. 9.2 HILFEANGEBOTE FÜR TÄTERINNEN UND TÄTER UND BESCHULDIGTE Forensische Ambulanz Baden (FAB) Schlossplatz 23 Telefon: 0721 47043933, Fax: 0721 47043939 (Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr) Psychotherapeutisches Notfalltelefon: 0173 510 71 71 (täglich 6 bis 24 Uhr) E-Mail: info@fab-ka.de Internet: www.fab-ka.de Durch die Forensische Ambulanz Baden (FAB) – in Trägerschaft der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e. V. – soll eine Lücke im Opferschutz geschlossen werden. Die FAB bietet zum einen deliktorientierte Einzelpsychotherapie im Rahmen von Bewährungsauflagen an. Zum anderen ist sie aber auch Anlaufstelle für Personen, die polizeilich oder behördlich erstmals auffällig geworden sind. Die psychotherapeutische Behandlung von Tatgeneigten im Rahmen des Programmes „Keine Gewalt- oder Sexualstraftat begehen“ bietet Hilfe für Personen, die befürchten, eine Gewalt- oder Sexualstraftat zu begehen. Dieses Programm ist für einkommensschwache Personen vollkommen kostenfrei. Die Kontaktaufnahme ist nicht nur den Betroffenen selbst möglich, sondern auch Behörden oder Sozialträgern. brücke – Gespräche, Information, Lebensberatung Kronenstraße 23, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 385038 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 10 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr, Mittwoch 16 bis 20 Uhr Internet: www.bruecke-karlsruhe.de Die Brücke bietet Beratung für Menschen in Krisen und Konfliktsituationen Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatung e. V. Karlsruhe Nelkenstraße 17, 76135 Karlsruhe (am Gutenbergplatz) Telefon: 0721 842288 Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 14 bis 17 Uhr Internet: www.eheberatung-karlsruhe.de Stadt Karlsruhe, Psychologische Beratungsstelle West Otto-Sachs-Straße 6, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5360 In der Psychologischen Beratungsstelle der Stadt Karlsruhe gibt es einen Mitarbeiter, der in Einzelfällen Therapiegespräche mit sexuell übergriffigen Jugendlichen führt (nur Stadt Karlsruhe). 22 | KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT 10. AUSBLICK Diese Kooperationsvereinbarung stellt den angestrebten Handlungsrahmen für die Kooperation der beteiligten Einrichtungen bei Fällen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Karlsruhe dar. Sie belässt den Einrichtungen und Diensten Spielraum für individuell angepasste Entscheidungen in eigener Verantwortung. Die strukturell und fachlich bedingten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten werden nicht verändert. Es ist notwendig, im Sozialen Dienst und in den Einrichtungen der Jugendhilfe regelmäßig Fortbildungen zum Thema „Fachlicher Umgang mit sexueller Gewalt“ anzubieten. Die Teilnahme der Kooperationspartner am Interdisziplinären Arbeitskreis gegen Sexuelle Gewalt von AllerleiRauh ist sinnvoll für die notwendige kontinuierliche Vernetzung. Die Kooperation mit den Gerichten, der Staatsanwaltschaft, der Polizei und den Rechtsanwälten zu pflegen und weiter auszubauen ist ein weiteres Handlungsfeld, um den Schutz der Opfer sicherzustellen und zu gewährleisten. Gerade wenn es um die Einschätzung der Gefahr geht, die Täter und Täterinnen für andere Kinder darstellen können und um Reduzierung der Wiederholungsgefahr, die von ihnen ausgeht, ist die Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz wichtig. 11. ANHANG – ARBEITSHILFEN UND WEITERFÜHRENDE TEXTE UND INFORMATIONEN Diese Arbeitshilfen und Texte können ebenso wie die gesamte Broschüre im Internet heruntergeladen werden: www.karlsruhe.de/b3/soziales/hilfsangebote/kinderschutz/ infomaterial oder www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/allerleirauh/ beratung/angebote/fachkraftangebot 11.1 HINWEISE ZUR GESPRÄCHSFÜHRUNG MIT KINDERN (UND JUGENDLICHEN), DIE SEXUELLE GEWALT ERLEBT HABEN 1. Da sein für das Mädchen oder für den Jungen, sicheren Ort schaffen, Ruhe und Zeit haben. 2. Zuhören. In den meisten Fällen haben Kinder schon mehrfach versucht sich mitzuteilen, aber keine Aufmerksamkeit bei den Erwachsenen erlangt. Meistens fangen Kinder bei ihren Erzählungen mit dem Harmlosen an, um zu testen, ob sie eine angemessene Reaktion von den Erwachsenen bekommen. Sie achten darauf, ob die Erwachsenen sich unwohl fühlen und schonen sie dann. Deshalb sollte die zuhörende Person nicht ausweichen, wenn ein Kind über seine Missbrauchserfahrungen spricht. Wichtig ist aber auch, das Kind nicht zu bedrängen, alles erzählen zu müssen. 3. Die Sprache des Kindes benutzen. Es sollten Worte gewählt werden, bei denen sich das Kind wohl und verstanden fühlt. Nachfragen hilft, Worte zu finden. 4. Sich auf die Seite des Kindes stellen. Es ist wichtig das Kind ernst zu nehmen und nach seinen Anliegen zu fragen. Äußerungen, denen Schuldzuweisungen oder sogar Vorwürfe zu entnehmen sind, sollten unbedingt vermieden werden. 5. Ruhig bleiben. Durch eine panische Reaktion vermittelt man dem Kind, dass seine Erfahrungen viel furchtbarer sind als das Kind ahnte. 6. Stärken. Es ist gut für die Mädchen oder Jungen auch ein Lob zu hören, dass sie jetzt den Mut gefunden haben, über ihre Erfahrungen zu sprechen. Im Gespräch sollte ein Schwerpunkt auf die Dinge gelegt werden, die das Kind auch gut gemacht hat, zum Beispiel dass es sinnvolle und kluge Schutzmechanismen entwickelt hat, Hilfe gesucht hat und dass es nicht das einzige Kind ist, dem so etwas passiert ist. 7. Mit dem Kind zusammen nach Lösungen suchen. Helfende Personen sollen nie über den Kopf des Kindes hinweg handeln, sondern das Kind über alle Schritte informieren, die sie unternehmen möchten. Uneinlösbare Versprechungen sollten vermieden werden. 8. Hilfe suchen. Die eigene emotionale Betroffenheit sollte nicht gegenüber dem Kind, sondern gegen über unbeteiligten Dritten ausgedrückt werden. Achten Sie dabei zum Schutz des Kindes auf Vertraulichkeit ihrer Mitteilungen. Weitere Ansprechpartner können natürlich auch die Fachberatungsstellen sein. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 23 11.2 VERFÜGUNG DIREKTION SJB ZUR STRAFANZEIGE Anzeigen/Einleitung von Strafverfahren durch den Sozialen Dienst 24 | KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 25 11.3 MÖGLICHE FORM FÜR EINE MITTEILUNG IM RAHMEN VON § 8A SGB VIII AN DEN SOZIALEN DIENST Einschätzung über das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt Datum: ____________________________________________ Institution: ____________________________________________ Name: ____________________________________________ Telefon: ____________________________________________ Name der minderjährigen Person: ________________________________________________________________________ Alter: ________________________________________________________________________ Lebensort der minderjährigen Person: ________________________________________________________________________ Informationsquelle: ________________________________________________________________________ deren Beziehung zum betroffenen Kind: ________________________________________________________________________ geschilderter Sachverhalt: ______________________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________________ Beschuldigte Person: ________________________________________________________________________ Welche Maßnahmen wurden zur Gefährdungseinschätzung getroffen? ______________________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________________ Welche Hilfen wurden zur Abwendung der Gefährdung angeboten? ______________________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________________ Einschätzung der „Insofern Erfahrenen Fachkraft“: ______________________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________________ Einschätzung des Handlungsbedarfs: ______________________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________________ Unterschrift: ____________________________________________ 26 | KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT 11.4 VORGEHENSWEISE BEI VERDACHT AUF SEXUELLEN MISSBRAUCH IN DEN STÄDTISCHEN EINRICHTUNGEN ZUR KINDER- UND SCHÜLERTAGESBETREUUNG Einrichtung KT – Fachdienst – Einrichtung KT-Fachberatung* Einer Erzieherin oder einem Erzieher fällt Kind auf (verbal, nonverbal, Spielverhalten) Besprechung im Gruppenteam/mit Leitung Keine Konfrontation mit Eltern! Fallbesprechung – Klärung der Situation in der Gruppe – Entscheidung Einbindung Fachdienste Einbindung der Fachberatungsstelle AllerleiRauh als insoweit erfahrene Fachkraft (§ 8a SGB VIII), Fall bleibt anonym; Ziel: Beratung der Erzieherin beziehungsweise des Erziehers, Einschätzung der Situation des Kindes in der Familie, Entscheidung weiterer Schritte beziehungsweise Vorgehensweisen (zeitlicher Verlauf, Gefährdung des Kindes). Erhärtet sich der Verdacht, das heißt Kind hat Tat und Täter benannt oder es ist konkret absehbar, dass Maßnahmen zum Schutz des Kindes erforderlich werden: „„ Kontaktaufnahme SoDi (Sozialer Dienst) (ohne Konfrontation der Eltern), Erörterung der Hilfemaßnahmen; Teilnahme der Erzieherin/des Erziehers/Kindertageseinrichtung-Leitung an der SoDi-Teamsitzung – Notizen (Kindbeobachtungen) können dem SoDi durch die Einrichtung zur Verfügung gestellt werden (Rückgabe an KT). „„ Berichte werden von den Einrichtungen nicht erstellt. „„ Zeugenaussagen von Erziehenden vor dem Familiengericht nur auf Antrag des Gerichtes und nach Genehmigung durch die Direktion Sozial- und Jugendbehörde. Sozial- und Jugendbehörde | Jugendamt – Kindertageseinrichtungen (KT) – Februar 2013 * KT-Fachberatung: Ilona Simon Telefon: 133-5141 Fax: 133-5149 E-Mail: ilona.simon@sjb.karlsruhe.de Tanja Riffel Telefon: 133-5142 Fax: 133-5149 E-Mail: tanja.riffel@sjb.karlsruhe.de Sabine Herkt Telefon: 133-5517 Fax: 133-5149 E-Mail: sabine.herkt@sjb.karlsruhe.de SO ZIA L- U N D JU G EN D BEH Ö RD E | 27 11.5 LEITFA D EN KLIN IKU M K A RLSRU H E (Stand Juni 2012) Leitfaden zum Vorgehen bei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen Stand Juni 2012 Frau B. Siegrist, Kinder- und Jugendmedizin, SKK 2 von 15 Gültigkeit und Version siehe Eintrag QOH 1. Ausführliche Anamnese mit detaillierter Erfassung der Entwicklungs- & Sozialanamnese Der diensthabende Arzt/Ärztin (in der KINA, der Ambulanz oder auf Station) erhebt beim vorgestellten/ aufzunehmenden Kind die Anamnese in möglichst ruhiger Umgebung. Dabei sollte beachtet und dokumentiert werden: - Spielen die Bezugspersonen den Vorstellungsgrund auffällig herunter? - Wollen die Bezugspersonen ihr Kind gleich wieder mitnehmen? - Wirkt das Kind verhaltensauffällig (z.B. erstarrt, verängstigt, distanzlos, hysterisch)? - Ist das Kind ansprechbar? 2. Stationäre Aufnahme Bei jedem Verdacht ist eine stationäre Aufnahme herbeizuführen, auch wenn sich der Verdacht später nicht bestätigen lässt. - Begründen Sie die stationäre Aufnahme mit den Symptomen, welche zur Vorstellung führten (Abklärung Gerinnungsstörung, Knochenerkrankung, Beobachtung Schädelverletzung, Stoffwechselerkrankung etc.) - Versuchen Sie stets, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen herzustellen. Wichtig: Ruhe bewahren und sachlich bleiben! Bei dringendem Verdacht und der Weigerung der Bezugspersonen, ihr Kind stationär aufnehmen zu lassen unverzüglich den/die Oberarzt/ärztin einschalten (ggf. müssen das Jugendamt und/ oder die Polizei einbezogen werden - immer dann, wenn Gefahr im Verzug ist). 3. Benachrichtigung des Interventionsteams Bei jedem Verdacht sollte so früh wie möglich ein/e Kollege/in des Interventionsteams hinzugezogen werden (Vertretung in Klammern). Es sollte immer ein Vertreter des ärztlichen Teams mit einbezogen werden. Äußern Sie auf keinen Fall einen Verdacht – auch bei offensichtlichen Hinweisen – gegenüber den Bezugspersonen! OA Dr. Vöhringer T 3206 Piepser 3206 (OÄ Dr. V. Prietsch) T 3400 Piepser 3400 Dr. A. Krauth T 3280 Piepser 3651 OA Dr. Kosch T 3105 Piepser 3105 Dr. S. Oehmichen T 3717 Piepser 3717 Dipl. Psych. B. Siegrist T 3226 Piepser 3226 Dipl. Psych. H. Demant T 3226 Piepser 3211 Dipl. Soz-Arb. R. Ohambele T 1375 Piepser 1375 (Dipl. Soz-Päd. E. Mehler) T 1378 Piepser 1378 4. Ausführliche Anamnese und Untersuchung mit differenzierter Dokumentation Der/die zuständige/r Arzt/Ärztin (möglichst nur eine vertraute Kontaktperson) untersucht das Kind ausführlich und dokumentiert sorgfältig (Dokumentationsbogen siehe Anlage 1). Dabei ist zu beachten: - Die Bezugspersonen sollten bei der Untersuchung anwesend sein. Auffälligkeiten der Bezugspersonen-Kind- Interaktion werden vermerkt. Vorgehen im Einzelnen Leitfaden zum Vorgehen bei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen Stand Juni 2012 Frau B. Siegrist, Kinder- und Jugendmedizin, SKK 1 von 15 Gültigkeit und Version siehe Eintrag QOH Leitfaden zum Vorgehen bei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen - Vernachlässigung, körperliche und sexuelle Gewalt- In der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin und in der Klinik für Kinderchirurgie Karlsruhe werden Kinder und Jugendliche wegen körperlicher oder psychischer Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch oder des Verdachts auf Misshandlung oder Missbrauch vorgestellt – entweder von Bezugspersonen, niedergelassenen Kinderärzten/innen oder anderen Institutionen (Kindergärten, Schulen etc.). In evidenzbasierten Studien konnte nachgewiesen werden, dass bis zu 3 % aller in einer Kinderklinik stationär aufgenommenen Kinder aktuelle Misshandlungs- oder Missbrauchserfahrungen haben (zur Begriffsbestimmung siehe Anlage 6). Um eine angemessene Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien zu ermöglichen, wurde ein Interventionsteam gegründet und dieser Leitfaden erstellt. Das Problem von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch kann nur in interdisziplinärer Zusammenarbeit von Vertretern/innen der Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, der Jugendhilfe und Rechtsprechung bewältigt werden. Eine Vernetzung der genannten Disziplinen ist deshalb unbedingt erforderlich. Ziele des Leitfadens: - frühzeitiges Erkennen der Schädigung durch Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch - Diagnosesicherung - Einleitung geeigneter Maßnahmen zum Schutz und zur optimalen Behandlung des Kindes Alle Kinder und Jugendlichen, die wegen körperlicher oder psychischer Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellen Missbrauchs oder des Verdachtes auf Misshandlung oder Missbrauch in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin vorgestellt werden, sollen - wenn möglich – zum Schutz des Kindes und der Entlastung der Familie stationär aufgenommen werden. Städtisches Klinikum Karlsruhe 28 | KO O PERATIO N SVEREIN BA RU N G G EM EIN SA M G EG EN SEXU ELLE G EW A LT Leitfaden zum Vorgehen bei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen Stand Juni 2012 Frau B. Siegrist, Kinder- und Jugendmedizin, SKK 4 von 15 Gültigkeit und Version siehe Eintrag QOH Anlage 1: Dokumentationsbogen Aufnahme Dokumentationsbogen (nach Frank) 1) Personalien des Kindes Name geb.: Geschlecht: m / w Nationalität 2) Aktuelle Anamnese (ggf. Rückseite) Vorstellungsgrund (Begleitperson): 3) Untersuchungsbefunde 3.1Körperliche Untersuchung 3.1.1. Allgemeinzustand Größe: Gewicht: Kopfumfang: Ernährungszustand: Pflegezustand: Bekleidung: Auffälligkeiten: 3.1.2. Hautzeichen (Lokalisation) Kratzspuren: Hämatome: Schwellungen: Schleimhautläsionen: Abschürfungen: Verbrühung: Schnittwunden: Verbrennung: Bisswunden: 3.1.3. Innere Verletzungen (klinische Hinweise) Stumpfes Bauchtrauma: Subdurale Hämatome: Vergiftungen: Innere Blutungen: Augenhintergrundsblutungen: Frakturen: Skizze zum Markieren der Befunde Leitfaden zum Vorgehen bei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen Stand Juni 2012 Frau B. Siegrist, Kinder- und Jugendmedizin, SKK 3 von 15 Gültigkeit und Version siehe Eintrag QOH - Ausführliche Dokumentation der von den Bezugspersonen berichteten Krankheitsgeschichte; auch unglaubwürdige Darstellungen möglichst wortgetreu notieren, die Bezugspersonen damit aber nicht konfrontieren. Auch divergierende Angaben werden ohne Kommentar notiert. - Die Untersuchung erfolgt bei vollständig entkleidetem Kind, Verletzungen werden auf dem Befundbogen (Anlage 1) eingetragen. - Respektieren Sie, wenn sich das Kind zunächst verweigert (z. B. bei Untersuchungen im Genitalbereich). - Alle Verletzungen werden fotodokumentiert (Digital-Kamera ist auf der Intensivstation; Einverständniserklärung der Bezugspersonen siehe Anlage 4). - bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch in Absprache mit dem zuständigen Oberarzt gynäkologisches Konsil (bei Anmeldung direktes vorbereitendes Gespräch mit der untersuchenden Oberärztin; diese Untersuchung muss in sehr ruhiger Umgebung, ohne jeglichen Druck für das Kind stattfinden (u. U. Narkose-Untersuchung); Begleitung des Kindes durch Frau Siegrist oder durch eine ärztliche Mitarbeiterin. Ein Sperma-Nachweis gelingt innerhalb eines Zeitraumes von 8 Stunden. Die ausführliche körperliche Untersuchung beinhaltet Neurostatus (bei Misshandlung im frühen Kindesalter Augenhintergrund, ggfs. augenärztliches Konsil anfordern), Entwicklungsstand, Dokumentation Pflege- und Allgemeinzustand, Einsicht in U-Heft und Impfbuch, Entwicklungs- und Sozialanamnese. Während des stationären Aufenthaltes erfolgt eine Beobachtung und Dokumentation des Verhaltens von Kind und Bezugspersonen, insbesondere durch das pflegerische und pädagogische Personal. 5. Veranlassung weiterer diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen Für die Veranlassung weiterer Untersuchungen bitte die Checkliste (siehe Anlage 2) ausfüllen und die notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen einleiten. Zusätzlich zur sofortigen Fotodokumentation ist in manchen Fällen die Einschaltung der Rechtsmedizin nötig (kommen aus Heidelberg akut zu uns ins Haus). Die Einschaltung der Rechtsmedizin erfolgt entweder über uns oder im Wege einer strafrechtlichen Anzeige über die Kriminalpolizei – bitte unbedingt früh mit dem Interventionsteam und dem jeweiligen Chefarzt klären. 6. Management kritischer Situationen Das Interventionsteam entscheidet im Einzelfall, wie und wann eine Konfrontation der Misshandler/innen und evtl. Mitwisser/innen erfolgt. Weitergehende Hilfs- und Sicherungsmaßnahmen werden mit dem Interventionsteam abgesprochen. Zurückhaltung und Sensibilität sind notwendig! Juristisch relevante Entscheidungen können nur von Institutionen der Jugendhilfe (Jugendamt) und dem Familiengericht getroffen werden. Gespräche mit Bezugspersonen finden geplant und immer unter Beteiligung von mindestens zwei Kollegen/innen des Interventionsteams statt. 7. Kooperation mit anderen Institutionen Das Interventionsteam bezieht Vertreter/innen anderer Institutionen (Jugendamt, Kinder- und Jugendpsychiatrie, FachberaterInnen für sexuellen Missbrauch) ein und initiiert eine Helferkonferenz. Bereits in die Betreuung der Familie involvierte Dienste sowie der betreuende Kinderarzt/ärztin werden zur Helferkonferenz eingeladen bzw. informiert (Entbindung von der Schweigepflicht durch Bezugspersonen ist anzustreben; siehe Anlage 4). Korrespondenz mit anderen Institutionen erfolgt ausschließlich über das Interventionsteam. 8. Fallverantwortung Die Hauptverantwortung liegt bei der aufnehmenden Station (Oberarzt, Stationsarzt) Fallmanagement, Krisengespräche sowie Entlassplanung erfolgt in enger Absprache mit dem Interventionsteam. Wenn das Jugendamt einbezogen ist, erfolgt die Helferkonferenz in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin. In der Helferkonferenz wird das weitere Vorgehen festgelegt. Die juristische Fallverantwortung liegt beim Jugendamt. Überprüfung der beschlossenen Maßnahmen sowie eine katamnestische Bewertung ist von den Teilnehmern/innen der Helferkonferenz terminlich festzulegen. SO ZIA L- U N D JU G EN D BEH Ö RD E | 29 Leitfaden zum Vorgehen bei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen Stand Juni 2012 Frau B. Siegrist, Kinder- und Jugendmedizin, SKK 6 von 15 Gültigkeit und Version siehe Eintrag QOH Anlage 2: Checkliste der Untersuchungen und therapeutischen Maßnahmen (bitte vorne in die Akte) Einträge von Station: Interventionsteam benachrichtigt: Name: Datum: Uhrzeit: Labor: Drogenscreening Gerinnung Bakterologie: Bildgebung: Fotos: Röntgen: Szintigrafie: Sonografie: NMR/CT: Augenarzt/ärztin: HNO: Kinderchirurgie: Gynäkologie (immer in Begleitung von Ärztin aus KKJM): [OÄ Dr. Ruf-Dördelmann (Piepser 2403); OÄ Baumgärtel-Föry (Piepser 2404); Asservation: Kleider: Sperma: Einträge des Interventionsteams: Kinder- und Jugendpsychiatrie: (OÄ Frau Dr. Pelz; T 3912/ Station T 3920) Jugendamt: Name: Informiert am/um (Uhrzeit): Helferkonferenz: Datum: Uhrzeit: Teilnehmer/innen: Getroffene Vereinbarungen: Leitfaden zum Vorgehen bei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen Stand Juni 2012 Frau B. Siegrist, Kinder- und Jugendmedizin, SKK 5 von 15 Gültigkeit und Version siehe Eintrag QOH 3.1.4 Ano/genitale Befunde (ggf. gynäkologisches Konsil) Frische Verletzungen: Abstriche: Narben: Bakteriologie: Entzündungszeichen 3.2. Psychischer Befund des Kindes 3.2.1. Orientierender Entwicklungsstand (Motorik, Sprache, Kognition, Sozialverhalten): Altersentsprechend: Defizite: 3.2.2. Störung des Sozialverhaltens (Aufnahme) Gesteigerte Aktivität: Aufmerksamkeitsstörung: Aggressivität: Auffälliges Kontaktverhalten: „Frozen watchfullness“ 30 | KO O PERATIO N SVEREIN BA RU N G G EM EIN SA M G EG EN SEXU ELLE G EW A LT Leitfaden zum Vorgehen bei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen Stand Juni 2012 Frau B. Siegrist, Kinder- und Jugendmedizin, SKK 8 von 15 Gültigkeit und Version siehe Eintrag QOH Anlage 4: Entbindung von der Schweigepflicht/ Einverständnis für Foto- oder Digitaldokumentation Entbindung von der Schweigepflicht Hiermit entbinde ich ___________________________________________ von der Schweigepflicht gegenüber der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Karlsruhe Klinik für Kinderchirurgie Karlsruhe Karlsruhe, den________________________________________________ (Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten) Name und Anschrift des/der Patienten/in: ____________________________________________________________ Im Rahmen der Untersuchung und Behandlung meines Kindes in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin erkläre ich mich einverstanden, dass Befunde zu meinem Kind per Foto oder digital dokumentiert werden. __________ _____________________ (Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten) Leitfaden zum Vorgehen bei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen Stand Juni 2012 Frau B. Siegrist, Kinder- und Jugendmedizin, SKK 7 von 15 Gültigkeit und Version siehe Eintrag QOH Anlage 3: Relevante Schnittstellen und Institutionen Zuständige Jugendämter - Für die Landkreise über die entsprechenden Landratsämter - Für den Stadtkreis Karlsruhe ist das Jugendamt nach Wohnbezirken strukturiert, die auch eine/n zugeordnete/n Psychologen/in haben. Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Interventionsteam. Kriminalpolizei T 939-5555 Bei einer als gesichert anzusehenden Vergewaltigung: Dezernat 1.3; Herr Melcher (T 939-5500) Familiengericht T 926-6730 Wildwasser T 859 173 Beratungsstelle für sexuellen Missbrauch an Mädchen/Frauen Allerleirauh T 133-5381 Beratungsstelle für sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen Kinderschutzbund T 842208 Frauenhaus T 567824 Frauen- und Kinderschutzhaus T 824466 Rechtsmedizin Heidelberg (kostenlose Beratung vor Ort) T 0152-54648393 SO ZIA L- U N D JU G EN D BEH Ö RD E | 31 Leitfaden zum Vorgehen bei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen Stand Juni 2012 Frau B. Siegrist, Kinder- und Jugendmedizin, SKK 10 von 15 Gültigkeit und Version siehe Eintrag QOH Anlage 6: Begriffsbestimmungen (Leitlinien Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie & Jugendmedizin, Okt.2002) Sowohl bei der emotionalen als auch bei der körperlichen Kindesmisshandlung, bei der emotionalen und der körperlichen Vernachlässigung sowie der sexuellen Misshandlung, werden intra- und extrafamiliäre Formen unterschieden. Formen extrafamiliärer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche:  Kinder und Jugendliche als Kriegsteilnehmer  Kinderhandel einschließlich illegaler Adoption  Prostitution von Kindern und Jugendlichen  Pornographie unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  Ausnützung durch Pädophile  Sexuelle Belästigung durch Nicht-Familienmitglieder, Exhibitionismus  Vergewaltigung und Tötung von Kindern  Kindesentführung  Gewalt gegen Kinder in Institutionen  Vorenthalten von Erziehung und Bildung  Vorenthaltung von gesundheitlicher Fürsorge. Der Schwerpunkt dieser Leitlinie liegt im Bereich der intrafamiliären Formen von Gewalt gegen Kinder. Diese beschreiben eine Störung der Eltern-Kind-Beziehung, die zu erkennbaren gesundheitlichen, d.h. seelischen oder körperlichen Folgen beim Kind führt. Misshandlung als aktive Form und Vernachlässigung als passive Form schädigenden elterlichen Verhaltens kommen häufig gleichzeitig vor. Formen intrafamiliärer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ♦ körperliche Misshandlung wie Schläge, Stöße, Schütteln, Verbrennungen, Stiche usw. spezifische Syndrome sind  "battered child-Syndrom"  Schütteltrauma des Säuglings ("shaking infant syndrome")  Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom (in der englischsprachigen Literatur Meadow- Syndrom), fälschlich "Munchausen by proxy" oder "Polle-Syndrome"  nicht akzidentelle Vergiftungen ♦ Seelische Misshandlung: Hierunter versteht man alle Handlungen oder Unterlassungen von Eltern oder Betreuungspersonen, die Kinder ängstigen, überfordern, ihnen das Gefühl der eigenen Wertlosigkeit vermitteln und sie in ihrer seelischen Entwicklung beeinträchtigen können. ♦ Körperliche und seelische Vernachlässigung: Kinder werden vernachlässigt, wenn ihre grundlegenden Bedürfnisse nicht gewährleistet sind, sie von Eltern oder Betreuungspersonen unzureichend ernährt, gepflegt, gefördert, gesundheitlich versorgt, beaufsichtigt und/oder vor Gefahren geschützt werden. Zum Beispiel:  alimentär bedingte Dystrophie ("non organic failure of thrive")  vermeidbare Gesundheitsschäden durch mangelnde Fürsorge, z.B. fehlende Impfungen, Vitamin-D-Mangel-Rachitis, unzureichende Unterkunft und Kleidung  frühkindliches Deprivationssyndrom  emotionale intrafamiliäre Verwahrlosung  psychosozialer Minderwuchs ("psychosocial dwarfism") ♦ Sexueller Missbrauch: Hierunter versteht man die aktive und/oder passive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sexuellen Aktivitäten, denen sie auf rund ihres Entwicklungsstandes oder anderen Gründen nicht frei oder verantwortlich zustimmen können. Dabei wird die Unterlegenheit und Abhängigkeit der Kinder und Jugendlichen zur Befriedigung der Bedürfnisse von Erwachsenen ausgenutzt. Leitfaden zum Vorgehen bei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen Stand Juni 2012 Frau B. Siegrist, Kinder- und Jugendmedizin, SKK 9 von 15 Gültigkeit und Version siehe Eintrag QOH Anlage 5: Therapeutisch medizinische Maßnahmen - sexueller Missbrauch - 1. Impfstatus überprüfen (v. a. Tetanus). 2. Sanierung des Scheidenmilieus bei Infektionen (wenn möglich lokal behandeln!) - Soor: z.B. Canesten  - Trichomonaden: z.B. Clont  - Bakterielle Vaginitis: z.B. Clont , Fluomycin ®; in leichten Fällen Sitzbäder mit Betaisodonna Lösung möglich. 3. Gonorrhoe- und Lues-Prophylaxe: Da bei Kindern meist davon auszugehen ist, dass kein sexueller Verkehr stattgefunden hat und das Ereignis meist schon länger zurückliegt, ist diese Prophylaxe je nach klinischem Fall zu erwägen. 4. Prophylaxe einer ungewollten Schwangerschaft: Für die Prophylaxe einer ungewollten Schwangerschaft bleibt ein Zeitraum von 48 Stunden, um gemeinsam mit der Jugendlichen, den Bezugspersonen und der Gynäkologie das Vorgehen abzusprechen. Die Wirksamkeit der Methode ist um so höher, je frühzeitiger die Behandlung nach Stattfinden des ungeschützten Geschlechtverkehrs eingeleitet wird. Daher muss die Tablette so bald wie möglich – vorzugsweise innerhalb von 12 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr – eingenommen werden, keinesfalls später als 72 Stunden (drei Tage) danach. Unofem® 1,5 mg Tablette einmalig 32 | KO O PERATIO N SVEREIN BA RU N G G EM EIN SA M G EG EN SEXU ELLE G EW A LT Städtisches Klinikum Karlsruhe Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH • Moltkestraße 90 • 76133 Karlsruhe Telefonzentrale: 0721 974–0 • www.klinikum-karlsruhe.de Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Freiburg Aufsichtsratsvorsitzender: Bürgermeister Klaus Stapf Geschäftsführer: Dipl.-Betriebswirt Markus Heming, Prof. Dr. Hans-Jürgen Hennes Sitz der Gesellschaft: Karlsruhe; Registergericht Mannheim, HRB 106805 S1, S11 und Tram 2 Haltestellen: Moltkestraße und Kußmaulstraße An die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe Leitung des Sozialen Dienstes Per Fax: 0721/ 133 – 5389 Zur Weiterleitung an die zuständige Bezirksgruppe Ihr Zeichen, Ihre Nachricht Unser Zeichen, unsere Nachricht Datum Nachmeldung/Fall bereits bei in Arbeit! Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie hiermit über folgenden Sachverhalt informieren. Da aus unserer Sicht eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, ist zur Verhinderung der Kindeswohlgefährdung ein Bruch der Schweigepflicht gerechtfertigt (§ 34 StGB, § 1 Abs. 3 KJHG). Name des Kindes: Geburtstag: Straße & Wohnort: Vorstellungsgrund in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin: Vorläufige Diagnose(n): z. B. V. a. Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch Begründung: Bitte nehmen Sie so bald als möglich mit uns Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Mitteilung an die Eltern bitte ohne Namensnennung der Melder/innen. Die Eltern sind noch nicht informiert/sind informiert. Mit freundlichen Grüßen (Dr. P. Vöhringer) (Dipl. Psych. B. Siegrist) Oberarzt Interventionsteam Gewalt Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Klinikdirektor Prof. Dr. Joachim Kühr Tel. 0721 974-3200 Fax -3209 joachim.kuehr@klinikum-karlsruhe.de Sekretariat Christa Blümle Tel. 0721 974-3201 Fax -3209 christa.bluemle@klinikum-karlsruhe.de Le itf ad en z um V or ge he n be i G ew al t ge ge nü be r Ki nd er n un d Ju ge nd lic he n SK K; F ac hl . Z us tä nd ig ke it, G ül tig ke it un d Ve rs io n si eh e Ei nt ra g Q O H Leitfaden zum Vorgehen bei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen Stand Juni 2012 Frau B. Siegrist, Kinder- und Jugendmedizin, SKK 11 von 15 Gültigkeit und Version siehe Eintrag QOH Verdachtsmomente für Kindesmisshandlung • Verhalten beim ersten Arztkontakt • verspätete Vorstellung des Kindes bei gravierenden Verletzungen • dringliche Vorstellung bei geringfügig erscheinenden Problemen • häufige Arztbesuche auch bei wechselnden Ärzten/Kliniken • das Kind wird trotz deutlicher Verletzungsspuren wegen anderer, oft geringfügiger Beschwerden vorgestellt • es gibt keine plausible Erklärung für Verletzungen • es gibt unterschiedliche Erklärungen durch verschiedene Personen • es besteht eine Diskrepanz der geschilderten Verletzungen, Vergiftungserscheinungen oder Verhaltensweisen zum Entwicklungsstand des Kindes. Misshandlungstypische Verletzungen Hauterscheinungen und Verbrennungen - finden sich bei 90 % der missbrauchen Kinder - es finden sich zwei Hauptmanifestationen : Hämatome und Verbrennungen Hämatome: - eine exakte Altersbestimmung nach der Hämatomfarbe ist nicht möglich - verschiedenfarbige Hämatome können gleichen Alters sein - gesichert ist, dass rot-blau-schwarz jederzeit auftreten kann; gelbe Hämatome frühestens nach 18-24 Stunden Lokalisation: - die Missbrauchswahrscheinlichkeit ist abhängig von Lokalisation! Akzidentell: Verdächtig auf Misshandlung: Stirn Schläfe Nase Kinn Hüfte Becken Knie Schienbeine Ellenbogen Unterarm dorsal Hände palmar Thorax Rücken Abdomen Po Genitale Oberschenkel dorsal Ohren (Ohrfeige, Ohr ziehen, Ohr reißen) Kieferwinkel, Mastoid, Wangen Oberlippe, Frenulum (Zwangsfüttern) Hals, Nacken (Würgemale) Unterarm ventral ( Schutz vor Schlägen) Schulter, Oberarme symmetrisch Handrücken Hämatom Muster: - multiple Hämatome verschiedenen Alters an verschiedenen und ungewöhnlichen Lokalisationen sind sehr verdächtig - -Handabdrücke: Kneif, Griffmarken, geschwollene Ohrläppchen - Abdrücke von Gegenständen: Gürtel, Riemen, Schlaufen, Schlingen, Stöcke - Bissmarken: Erwachsene haben > 3 cm interkaninen Durchmesser, Menschenbisse haben Quetschcharakter und sind hufeisenförmig, Tierbisse sind punktförmig, lazeriert, enger, nach vorne Spitz zulaufend - Traumatische Alopezie Verbrennungen: - 10 % der Misshandlungen sind Verbrennungen - 10- 20 % pädiatrischer Verbrennungen sind Misshandlungen - Kinder meist etwas Älter als sonst ( 2- 3 Jahre) - am häufigsten Verbrühungen ( 80 % heißes Wasser ) Immersionsverbrühungen (Eintauchverbrühungen) - glatte scharf demarkierte Begrenzungen, uniforme Verteilung - Handschuh, Strumpfmuster - oft im Rahmen von „Toilettentraining“-> Hände Füsse, Po - Körperfaltenaussparung bei gebeugter Extremität - Aussparung meist am Po durch Kontakt zum kühleren Wannenboden Akzidentell: - Unregelmäßige Begrenzung, unregelmäßige Verteilung, unregelmäßige Tiefe: - reflektiert Zappeln, Schreck, Rückzug, Schmerz, Schutzversuch und spricht für akzidentelle Genese - Gesicht,/ Schulter /Arm / vorderer Thorax spricht für akzidentelle Genese Kontaktverbrennungen: - scharf begrenzt, geometrisches Muster, die oft den beteiligten Gegenstand abbilden - pathognomonisch sind multiple Verbrennungen verschiedenen Alters an verschiedenen Körperstellen - ungewöhnliche Lokalisationen - akzidentelle Verbrennungen haben meist streifigen verwischten Charakter und betreffen meist die Erforschungswerkzeuge des Kindes ( Hand palmar, Fingerspitzen) oder die „leading edges“ Bügeleisen Misshandlung: - geometrisches Muster, (akzidentell: gestreift verwischt) Zigarettenmisshandlung: - tief 3 gradig, ausgestanzt, ca. 8 mm (akzidentell: Finger palmar, verwischt) Leitfaden zum Vorgehen bei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen Stand Juni 2012 Frau B. Siegrist, Kinder- und Jugendmedizin, SKK 14 von 15 Gültigkeit und Version siehe Eintrag QOH Subdurale Hämatome sind selten akzidentell, epidurale Blutung meistens Prognose: - ca. 20 % Letalität - 65-75 % haben oft ausgeprägte neurologische Defizite (wesentlich schlechtere Prognose als bei einem Verkehrsunfälle) - bei 25 % günstiger früher Verlauf, Langzeitprognose getrübt durch häufige neurol. Defizite (Verhaltensstörung, Lernbehinderung, Epilepsien) - prognostisch schlechte Zeichen sind tiefes Koma, bilaterale diffuse Hypodensität mit Verlust der grau- / weiß Differenzierung, Glaskörperblutung, Retinoschisis Thorako-Abdominelles Trauma - 0,5-2 % der KM Fälle, dafür in 40-50% letal - zweihäufigste Todesursache bei KM - 1-11 % abdomineller Traumata sind KM bedingt Gründe für hohe Letalität: 1. Meist verzögertes Aufsuchen medizinische Hilfe aus Angst, Unterschätzung der initial schleichenden Symptomatik 2. Unklare, vage Anamnese 3. verzögerte Diagnostik und Therapie 4. ein Schlag trifft mehrere Organe 5. kindliche Bauchwand ist weniger geschützt Pathogenese: - meist stumpfes Bauchtrauma - direktes Trauma durch Stoß, Quetschung (gegen Wirbelsäule), Riss, Blutung - Mesenterialwurzelabrisse durch Scherkräfte Verkehrsunfälle Misshandlungen Alter 7,5 Jahre 2,5 Jahre Inanspruchnahme med.Hilfe 81 % < 3 Stunden 100% > 3 Stunden, im Schnitt nach 13 Stunden Anamnese fast immer klar fehlend, vage, unklar, wechselnd Hauptsächlich betroffene Organe Milz, Niere, rechter Leberlappen Linker Leberlappen, Hohlorgane Letalität 21 % (selten isoliertes Trauma) 53 % meist isoliertes Trauma Thorax: - meist asymptomatische Herz/Lungenkontusion - gelegentlich Pneumo- oder Hämatothorax - selten Bronchial/Gefäßabrisse Abdomen: - intramurales Duodenalhämatom (pathognomonisch ohne überzeugendes akzidentelle Eigenamnese) - Dünndarmperforation ( 60 % Ileum, 30% Duodenum, 10 % Ileum) - Magenperforation selten Leber: Am häufigsten betroffenes Organ, meist linker Leberlappen Je nach Schweregrad variable Symptomatik bis zum hypovolämischen Schock - GOT > 200 + GPT > 100 + AP normal: 61 % Wahrscheinlichkeit einer Leberverletzung im CT - GOT> 400 + GPT > 250 + AP normal 100 % Wahrscheinlichkeit einer Leberverletzung im CT Nieren: 2 häufigstes viszerales Organ, variable Ausprägung, Ausmaß der Hämaturie korreliert nicht mit dem Schweregrad Pankreas: traumatische Pankreatitis und unerklärte Pseudozysten sind hochverdächtig auf Kindesmisshandlung Milz ist im Gegensatz zu akzendentiellen Trauma bei Kindesmisshandlung eher betroffen Sexueller Missbrauch  Schleimhauteinblutungen  Nachweis von Spermien  Gonorrhoe, Syphilis und HIV bei Kindern jenseits des Neugeborenenalters  Auffällige Befunde im Genital- oder Analbereich bei Fehlen einer schlüssigen Vorgeschichte oder eines Unfallgeschehens  Gesicherte Infektion mit Chlamydien, Herpes genitales, Trichomonaden oder Hepatitis B beim präpubertären Kind (nur möglic her Hinweis)  Schwangerschaft bei einem weniger als 16 Jahre alten Mädchen  . E ventuell unspezifische körperliche Symptome und Befunde wie Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Schwindel. Anlage 7: Schriftliche Mitteilung an das Jugendamt (nebenstehende Seite) SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 33 11.6 GESETZESTEXTE 11.6.1 § 8A SGB VIII (SCHUTZAUFTRAG BEI KINDESWOHLGEFÄHRDUNG) (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hier- durch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) In Vereinbarungen mit den Trägern und Einrichtungen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden. (3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorge- berechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein. 11.6.2 FAMILIENGERICHTLICHE MASSNAHMEN BEI GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS Geändertes Recht ab Juli 2008 – folgende Gesetze sind unter anderem betroffen: § 1666 BGB. Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. (2) bezieht sich auf die Vermögenssorge (3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere 1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen, 2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, 3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, 4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen, 5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge, 6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge. (4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen. § 155 FamFG – Vorrang- und Beschleunigungsgebot (1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. (2) Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. Das Gericht hört in diesem Termin das Jugendamt an. Eine Verlegung des Termins ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Der Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsgesuch glaubhaft zu machen. (3) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der verfahrensfähigen Beteiligten zu dem Termin anordnen. (4) Hat das Gericht ein Verfahren nach Absatz 1 zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung ausgesetzt, nimmt es das Verfahren in der Regel nach drei Monaten wieder auf, wenn die Beteiligten keine einvernehmliche Regelung erzielen. § 156 FamFG – Hinwirken auf Einvernehmen (3) Kann in Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, eine einvernehmliche Regelung im Termin nach § 155 Absatz 2 nicht erreicht werden, hat das Gericht mit den Beteiligten und dem Jugendamt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erörtern. Wird die Teilnahme an einer Beratung, an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder einer sonstigen Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung oder eine schriftliche Begutachtung angeordnet, soll das Gericht in Kindschaftssachen, die das Umgangsrecht betreffen, den Umgang durch einstweilige Anordnung regeln oder ausschließen. Das Gericht soll das Kind vor dem Erlass einer einstweiligen Anordnung persönlich anhören. 34 | KOOPERATIONSVEREINBARUNG GEMEINSAM GEGEN SEXUELLE GEWALT § 157 FamFG – Erörterung der Kindeswohlgefährdung; einstweilige Anordnung (1) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll das Gericht mit den Eltern und in geeigneten Fällen auch mit dem Kind erörtern, wie einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, insbesondere durch öffentliche Hilfen, begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme notwendiger Hilfen haben kann. (2) Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Eltern zu dem Termin nach Absatz 1 anzuordnen. Das Gericht führt die Erörterung in Abwesenheit eines Elternteils durch, wenn dies zum Schutz eines Beteiligten oder aus anderen Gründen erforderlich ist. (3) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat das Gericht unverzüglich den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen. Schulgesetz Baden-Württemberg § 85 In der Folge der Änderung des Familienrechts wurde der § 85 wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schul- und Teilnahmepflicht, Informierung des Jugendamtes, verpflichtendes Elterngespräch“. b) Es werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt: (3) Die Schule soll das Jugendamt unterrichten, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist; in der Regel werden die Eltern vorher angehört. Zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung arbeiten Schule und Jugendamt zusammen. (4) Nimmt bei einem dringenden Aussprachebedarf kein Elternteil eine Einladung des Klassenlehrers oder Schulleiters zum Gespräch wahr und stellt die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des Schülers fest, kann die weitere Einladung zum Gespräch mit dem Hinweis verbunden werden, dass bei Nichtbefolgen das Jugendamt unterrichtet wird. 11.7 LITERATURVERZEICHNIS Aktion Jugendschutz (a.j.s.) (1997). Dokumentation einer Fachtagung: Zusammenfassung von Ursula Enders. Bange, D. (2000). Die Regeln der Kunst. Sozialmagazin, 10(25), Seiten 24 – 32. Bange, D. & Deegener, G. (1996). Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union. Becker, M. & Selg, H. (1998). Lehrer/innen als Multiplikatoren/ innen elternzentrierter Prävention sexueller Misshandlung. Bamberg: Forschungsbericht. Bundesverband Frauenberatungsstellen und FrauenNotrufe – Frauen gegen Gewalt e. V. (BFF). (2007). Beratung und Begleitung von Mädchen und Frauen im Strafverfahren (2. Auflage). Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt (BIG) (2002). Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt – Handlungsleitlinien. Bullens, R. (1995). Der Grooming-Prozess – oder das Planen des Missbrauchs. In B. Marquardt-Mau (Hrsg.), Schulische Prävention gegen sexuelle Kindesmisshandlung. München: Juventa. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2008). Deutsche Standards zum begleiteten Umgang. Empfehlungen für die Praxis. München: C.H.Beck. Bundesvernetzungsstelle autonomer FrauenNotrufe (BaF) (2000). Infobrief Februar. Deegener, G. (1995). Sexueller Missbrauch: Die Täter. Weinheim: Psychologie Verlags Union. Enders, U. (Hrsg.). (2008). Zart war ich, bitter war´s: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln: Kiepenheuer & Witsch. Enders, U. & Bange, D. (2002). Väter. In: D. Bange und W. Körner (Hrsg.), Handwörterbuch sexueller Missbrauch (Seite 682 – 685). Göttingen: Hogrefe. Freund, U. & Riedel-Breidenstein, D. (2004). Sexuelle Übergriffe unter Kindern. Köln: Mebes & Noack. Isele, M. (2002). Koordination und Kooperation bei sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen in der Stadt Karlsruhe. Nicht veröffentlichte Diplomarbeit/Universität Koblenz-Landau, Abteilung Landau. Informationszentrum Kindesmisshandlung/ Kindesvernachlässigung (IzKK) (2008). IzKK Nachrichten: Sexuelle Gewalterfahrungen im Jugendalter. München: Druck + Medien. Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) (2002). Opferfibel: Rechtswegweiser für Opfer einer Straftat. Frankfurt: Zarbock. Sgroi, S. M. (Hrsg.). (1982). Handbook of Clinical Intervention in Child Sexual Abuse. Lexington, Massachusetts: Lexington Books. Wegner, W. (1997). Misshandelte Kinder. Weinheim und Basel: Beltz. Weinberg, D. & Korritko, A. (2013). Instinktive Täuschung: die verborgene Traumareaktion. 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V.: Bearbeitet juristische Fragestellungen kompetent, Sitz in Heidelberg „„ www.dji.de/izkk Informationen, Praxiserfahrungen, Forschungsergebnisse zum Schutz von Kindern vor Gewalt „„ www.donnavita.de Literatur, Medien und Materialien „„ www.frauen-gegen-gewalt.de Informationen, Beratung, Soforthilfe, Kontakte, Projekte „„ www.fonds-missbrauch.de Fonds für Betroffene „„ www.hilfeportal-missbrauch.de Hilfeportal für Betroffene „„ www.jugendschutz.net kontrolliert das Internet und sorgt für die Einhaltung des Jugendschutzes. „„ www.kein-raum-fuer-missbrauch.de Kampagne – Kein Raum für Missbrauch „„ www.kein-taeter-werden.de Präventionsnetzwerk: Behandlungsangebot für Tatgeneigte „„ www.kinderschutzzentren.org Informationen zu rechtlichen Veränderungen beim Kinderschutz, Fortbildungsangebote, Literatur „„ www.beauftragter-missbrauch.de Unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Missbrauchs „„ www.schulische-praevention.de Für Pädagogische Fachkräfte: Bundesweite Präventionsangebote zu sexueller Gewalt „„ www.zartbitter.de Bietet vielfältige Informationen zur Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt Internetadressen der an der Redaktion dieser Broschüre beteiligten Institutionen: „„ www.karlsruhe.de/sodi Sozialer Dienst „„ www.karlsruhe.de/allerleirauh AllerleiRauh „„ www.wildwasser-frauennotruf.de Wildwasser und FrauenNotruf „„ www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/psd Psychosozialer Dienst 12. IMPRESSUM Herausgeber Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde Bei der 1. Auflage 2003 haben mitgewirkt: Sozialer Dienst: Eckhard Barth, Karin Hengst, Karin Weber AllerleiRauh: Renate Fiedler, Margot Isele Psychosozialer Dienst: Georg Rammer, Siegfried Mutschler-Firl Wildwasser und FrauenNotruf e. V.: Christel Krista Bei der 2. Auflage 2009 haben mitgewirkt: Sozialer Dienst: Sabine Herkt, Karin Weber AllerleiRauh: Renate Fiedler, Margot Isele Wildwasser und FrauenNotruf e. V.: Christel Krista, Anka Krug Psychosozialer Dienst: Siegfried Mutschler-Firl Bei der 3. Auflage 2015 haben mitgewirkt: Sozialer Dienst: Sandra Greiner, Michael Petermann AllerleiRauh: Ralph Bölzner, Renate Fiedler, Margot Isele, Barbara Müller Wildwasser und FrauenNotruf e. V.: Anka Krug, Iris Tischler Titelbild Felix Vorreiter, Sozial- und Jugendbehörde, nach einer Idee von Karin Weber Foto: © Rainer Sturm www.pixelio.de Layout: Felix Vorreiter, Sozial- und Jugendbehörde Druck Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier Auflage 250 Download www.karlsruhe.de/b3/soziales/hilfsangebote/kinderschutz/infomaterial oder: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/allerleirauh/beratung/ angebote/fachkraftangebot Stand 3. überarbeitete Auflage September 2015 Bezugsadresse Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Sekretariat Psychosozialer Dienst (PSD) Otto-Sachs-Straße 6 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5012
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/allerleirauh/beratung/angebote/fachkraftangebot/HF_sections/content/ZZkQu4DFGttK1V/ZZmfB1LUDPVdqd/Kooperationsvereinbarung%20Gemeinsam%20gegen%20sexuelle%20Gewalt.pdf
Microsoft Word - OL170512_begru¨ndung_adenauerring.docx Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“, Karlsruhe Oststadt beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 2 - Planverfasser ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria-Hilf-Straße 15 D-50677 Köln Tel. +49 (221) 271 806-0 Fax. +49 (221) 310 083 3 info@astoc.de mit mess GbR Raiffeisenstr. 9 D-67655 Kaiserslautern Tel. +49 (631) 6803077 Fax. +49 (631) 6803078 kontakt@m-e-s-s.de im Auftrag von Stadtplanungsamt Karlsruhe Technisches Rathaus Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Tel. 49 (721) 133-6101 Fax. 49 (721) 133 6103 stpla@karlsruhe.de Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 3 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ........................ 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit........................................................................ 5 2. Bauleitplanung ............................................................................................. 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ........................................................................ 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung .......................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme ...................................................................................... 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich .......................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ............. 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ...................................... 6 3.4 Eigentumsverhältnisse ................................................................................... 7 3.5 Belastungen ................................................................................................... 7 3.5.1 Lärm ............................................................................................................... 7 3.5.2 Klima / Luft ..................................................................................................... 7 3.5.3 Altlasten ......................................................................................................... 8 4. Planungskonzept ......................................................................................... 9 4.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................... 11 4.2 Maß der baulichen Nutzung ......................................................................... 12 4.3 Überbaubare Grundstücksfläche ................................................................. 13 4.4. Erschließung ................................................................................................ 13 4.4.1 ÖPNV ........................................................................................................... 13 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr ..................................................................... 14 4.4.3 Ruhender Verkehr ........................................................................................ 15 4.4.4 Geh- und Radwege, Platzfläche .................................................................. 16 4.4.5 Ver- und Entsorgung .................................................................................... 16 4.4.6 Energiekonzept ............................................................................................ 17 4.5 Gestaltung ................................................................................................... 18 4.5.1 Dachformen ................................................................................................. 18 4.5.2 Abstandsflächen .......................................................................................... 18 4.5.3 Werbung ...................................................................................................... 18 4.5.4 Unbebaute Flächen / Nebenanlagen ........................................................... 19 4.5.5 Einfriedungen ............................................................................................... 19 4.6 Grünordnung / Artenschutz .......................................................................... 19 4.6.1 Grünplanung ................................................................................................ 19 4.6.2 Eingriff in Natur und Landschaft ................................................................... 20 4.6.3 Maßnahmen für den Artenschutz ................................................................. 22 4.7 Belastungen ................................................................................................. 24 4.7.1 Lärmschutz .................................................................................................. 24 4.7.2 Klima ............................................................................................................ 26 5. Umweltbericht ............................................................................................ 29 6. Sozialverträglichkeit .................................................................................. 29 7. Statistik ....................................................................................................... 30 7.1 Flächenbilanz ............................................................................................... 30 7.2 Geplante Bebauung ..................................................................................... 31 7.3 Bodenversiegelung ...................................................................................... 31 Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 4 - 8. Kosten ......................................................................................................... 31 8.1 Kostenübernahmen ...................................................................................... 31 8.2 Kosten zu Lasten der Stadtwerke ................................................................ 32 9. Gutachten ................................................................................................... 32 ANLAGE .................................................................................................................. 33 1. Städtebauliches Konzept .......................................................................... 33 B. Hinweise ..................................................................................................... 34 1. Versorgung und Entsorgung ........................................................................ 34 2. Entwässerung .............................................................................................. 34 3. Niederschlagswasser ................................................................................... 34 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale ........................................................ 35 5. Baumschutz ................................................................................................. 35 6. Altlasten ....................................................................................................... 36 7. Erdaushub / Auffüllungen ............................................................................. 36 8. Private Leitungen ......................................................................................... 36 9. Barrierefreies Bauen .................................................................................... 36 10. Erneuerbare Energien .................................................................................. 37 11. Feuerwehr .................................................................................................... 37 12. Artenschutz .................................................................................................. 37 13. Oberbodenauftrag bei neu angelegten Grünflächen .................................... 38 14. Lokalklima, Lufthygiene ............................................................................... 38 15. Immissionsschutz ......................................................................................... 39 16. Belange der Bundeswehr ............................................................................. 39 Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 5 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Das Areal östlich des Adenauerrings stellt die letzte größere Entwicklungsfläche auf dem Campus des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) dar. Es ist ein Teil des sog. Campus Süd, der auf der einen Seite eng mit dem Zentrum der Stadt verzahnt und auf der anderen Seite direkt mit dem großzügigen Naturraum des Hardtwalds verbunden ist. Durch die Ausweitung des Studienangebots und die wachsenden Kooperationen im Bereich Forschung und Innovation sind die Flächenanforderungen des KIT in den letzten Jahren wesentlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund soll der Cam- pus weiterentwickelt werden, um auch in Zukunft optimale Bedingungen für For- schung und Lehre bieten zu können. Konkretes Ziel der Planung ist die Schaffung des Baurechts für einen multifunkti- onalen Gebäudekomplex für Wissenschaft und Forschung, der schwerpunktmä- ßig durch das KIT, ergänzend auch durch Forschungseinrichtungen Dritter und Ausgründungen aus dem KIT genutzt werden und eine Gesamtgeschossfläche von ca. 43.480 m² umfassen soll. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 2 ha festsetzt. Er wird deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans als „Sonderbaufläche Wissenschaft“ dar. Der Bebauungsplan ist in vollem Umfang aus dieser Darstellung entwickelt. Eine Änderung oder nachträgliche Berichtigung des Flächennutzungsplans ist da- her nicht erforderlich. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans gilt derzeit noch der Bebauungsplan Nr. 221 „Am Fasanengarten, Parkring, Hölderlinstr., Emil-Gött- Str.“, in Kraft getreten am 27. Januar 1938. Dabei handelt es sich um einen Bau- fluchtenplan, der als einfacher Bebauungsplan lediglich Bau- und Straßenfluchten festlegt. Dieser Bebauungsplan wird für den Geltungsbereich des neuen Bebau- ungsplans aufgehoben. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 6 - 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 3,16 ha große Planungsgebiet liegt in der Karlsruher Oststadt im Bereich Adenauerring / Durlacher Tor. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Naturräumliche Gegebenheiten Aus geomorphologischer Sicht liegt das Plangebiet auf der östlichen Niederterras- se des Oberrheingrabens. Der natürlich anstehende Baugrund wird hier von eis- zeitlich abgelagerten, Grundwasser führenden Kiesen und Sanden dominiert. Die potentielle natürliche Vegetation bilden Buchen- und Eichenwälder. Der Geltungsbereich liegt im anthropogen überformten Siedlungsraum. Er ist ei- nerseits durch die Gebäude, Gewächshäuser und Freianlagen des Botanischen In- stituts Karlsruhe und andererseits durch eine größere Grünfläche mit Baumbe- stand und Ruderalvegetation geprägt. Im Süden sind versiegelte Freiflächen und Gebäude (Studierendenwohnheime, ehemalige Kinderklink) vorhanden. Bodenbeschaffenheit Der natürliche Boden besteht aus podsoligen (Para-)Braunerden und Bänderpa- rabraunerde, tiefgründig aus schwach lehmigem bis mittel tonigem Sand. Die Bodenfunktion wird nach „Bodenschutz 23“ mit 2,83 WP bewertet. Auf Grund- lage verschiedener Gutachten liegen im gesamten Plangebiet künstliche Auffül- lungen vor. Es sind insgesamt keine natürlich gewachsenen Böden vorhanden. Der Oberboden ist nur schwach humos. Im Bereich des Botanischen Gartens (Flurstück Nr. 6617) kann aufgrund der alt- lastenrelevanten Nutzung eine Verunreinigung des Bodens und/oder des Grund- wassers nicht ausgeschlossen werden. Der Grundwasserflurabstand beträgt 4-5 m. Artenschutz Zum Bebauungsplan wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erstellt (Artenschutz- rechtlicher Fachbeitrag, arguplan GmbH, s. Kap. 9 der Begründung). Die arten- schutzrechtliche Prüfung umfasst insbesondere Vögel, Reptilien, Fledermäuse, Amphibien, Haselmaus, Käfer, Schmetterlinge und Libellen. In der artenschutz- rechtlichen Bewertung für Pflanzen tritt die Besonderheit auf, dass auf dem Ge- lände des Botanischen Gartens Erhaltungskulturen seltener und gefährdeter Pflanzenarten vorhanden sind, die fachgerecht umgesiedelt und erhalten werden sollen. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Der Geltungsbereich befindet sich in Karlsruhe östlich des Adenauerrings. Im Norden der Fläche befinden sich derzeit Gebäude und Gewächshäuser des Bota- nischen Instituts Karlsruhe. Die südlich daran anschließende Grünfläche ist durch Wiesen und Ruderalvegetation geprägt und wird teilweise als Lagerplatz für Grünabfälle bzw. für Baumaterialien genutzt. Auf einem weiteren Teilbereich be- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 7 - finden sich ca. 100 Stellplätze für KIT-Angehörige. Diese sollen zeitnah auf den westlich des Adenauerrings gelegenen Campusbereich verlagert werden. Beim ehemaligen Infektbau und dem ehemaligen Schwesternwohnheim im Süden des Plangebiets handelt es sich um zwei Kulturdenkmale. Heute werden sie vom KIT als Bürogebäude bzw. als Studierendenwohnheim genutzt. Desweitern schließt sich hier das Gelände der ehemaligen Kinderklinik an. Das ebenfalls denkmalge- schützte Klinikgebäude befindet sich allerdings außerhalb des Geltungsbereiches. Im gesamten Südteil sind die Freiflächen zu größeren Teilen versiegelt. Das Botanische Institut im Norden wird über die Straße Am Fasanengarten er- schlossen, die Gebäude im Süden des Geltungsbereichs werden über den Ade- nauerring erschlossen. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Grundstücke des Geltungsbereichs befinden sich fast vollständig im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Lediglich der zur Herstellung der geplanten Grundstückszufahrt baulich anzupassende Fahrbahnrand des Adenauerrings be- findet sich in städtischem Eigentum. 3.5 Belastungen 3.5.1 Lärm Im Rahmen der schallschutztechnischen Untersuchungen („Schallimmissions- prognose“, Kurz und Fischer GmbH, s. Kap. 9 der Begründung) wurden die Ein- wirkungen des Verkehrslärms (Straße und Straßenbahn) auf das Bebauungsplan- gebiet durch bestehende Verkehre (Nullfall) untersucht und bewertet. Durch die Verkehrsbelastung des Adenauerrings (ca. 25.000 KFZ/24h), der Karl-Wilhelm- Straße (ca. 15.000 KFZ/24h) und der Straße Am Fasanengarten (ca. 4.000 KFZ/24h) – siehe jeweils auch „Verkehrsuntersuchung KIT Erweiterung Campus Süd“, PTV Transport Consult GmbH – in Verbindung mit dem Schienen- verkehr werden die zulässigen Orientierungswerte der TA Lärm für Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts im Geltungsbereich deutlich überschrit- ten. Die zulässigen Werte der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet für die bestehenden Wohngebäude entlang der Hans-Jakobstraße von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts werden ebenfalls regelmäßig überschritten. 3.5.2 Klima / Luft Zum Bebauungsplan wurde eine klimatologische Untersuchung („Fachgutachten Klima + Luft“, iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, s. Kap. 9 der Begründung) erstellt. Es legt dar, dass der Raum Karlsruhe durch seine Lage im Oberrheingra- ben thermisch belastet ist. Auch der Luftaustausch ist aufgrund der Tallage ge- ringer als in den höher gelegenen Bereichen in Baden-Württemberg. Die Situati- on im Geltungsbereich und seiner Umgebung wurde durch Simulationsberech- nungen und anhand vorliegender Thermalbefliegungen des Nachbarschaftsver- bands Karlsruhe analysiert. Im Ergebnis weist der Geltungsbereich derzeit relativ geringe Oberflächentemperaturen auf, während die Straßenflächen deutlich wärmer sind. Die Temperaturen der Flächen des östlich angrenzenden Wohnge- biets liegen zwischen diesen beiden Werten. Dies ist aufgrund der Vegetations- und Bebauungsstrukturen plausibel. Konflikte sind nicht vorhanden. Die Untersu- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 8 - chung der Planungssituation wird daher auf eine Minimierung unerwünschter Veränderungen dieses unkritischen Ausgangszustands gerichtet. Am häufigsten treten Winde aus Südwest auf. Diese sind meist mit höheren Windgeschwindigkeiten verbunden. Ein sekundäres Maximum gibt es bei Wind- richtungen aus Nordnordwest. Winde aus östlicher und westlicher Richtung sind vergleichsweise selten. Durch das heute zu großen Teilen unbebaute Plangebiet kann von einer verhältnismäßig guten Durchlüftung im Plangebiet gesprochen werden. Die Grenzwerte der 39. BImSchV für die Luftbelastung durch Schadstoffe (Stick- stoffdioxid und Feinstaub) werden heute sowohl auf dem Areal des Geltungsbe- reichs als auch im angrenzenden Wohngebiet sicher eingehalten bzw. werden deutlich unterschritten. Im „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ der Stadt Karlsruhe wird der überplante Bereich als Fläche, auf der eine „klimaoptimierte Nachverdichtung möglich“ ist, ausgewiesen. Bei der Erarbeitung der vorliegenden Planung war dies entsprechend zu berücksichtigen (s. Abschnitt „Klimaoptimierte Bebauung“ des Kap. 4.7.2 der Begründung) 3.5.3 Altlasten Das Flurstück Nr. 6617 ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz un- ter der Bezeichnung "AS Botanischer Garten KIT" erfasst. Aus der Historischen Untersuchung (ARCADIS, s. Kap. 9 der Begründung) geht hervor, dass auf dem Gelände Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden. Eine Ver- unreinigung des Bodens und/oder des Grundwassers kann aus fachtechnischer Sicht nicht ausgeschlossen werden. Auf dem Gelände besteht weiterer Hand- lungsbedarf. Des Weiteren wurden bei der Bodenaufnahme anthropogene Auf- füllungen nachgewiesen. Das Flurstück Nr. 2315 ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz un- ter der Bezeichnung "AS Altes Kinderkrankenhaus, Teilfläche Schwesternwohn- heime" erfasst. Im Rahmen des Rückbaus der Gebäude wurden Schürfe niedergebracht und das Bodenmaterial orientierend abfallrechtlich untersucht. Die Auffüllungen weisen eine Mächtigkeit von bis zu 1,2 Metern auf und bestehen im Wesentlichen aus Bauschutt und Schlacken. Eine Verlagerung von Schadstoffen bis zum Grundwas- ser hat nach derzeitigem Kenntnisstand nicht stattgefunden. Das Flurstück Nr. 2/57 liegt in einem Bereich, der bei der Stadt Karlsruhe, Um- welt- und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung "AS Altes Kinderkrankenhaus" erfasst ist. Auf dem Gelände wurden noch keine technischen Untersuchungen durchgeführt. Bei der Bodenaufnahme wurden jedoch anthropogene Auffüllun- gen nachgewiesen. Aufgrund der Nutzung kann eine nutzungsspezifische Verun- reinigung der Bausubstanz nicht ausgeschlossen werden. Aus fachtechnischer Sicht sind im Rahmen der Neubebauung des Plangebiets fol- gende Punkte zu beachten, die ebenfalls in die Hinweise zum Bebauungsplans aufgenommen wurden (s. Hinweis Nr. 6 „Altlasten“): Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 9 - - Vor dem Rückbau von Gebäuden (Botanischer Garten, südlicher Bereich) ist ein Rückbau- und Entsorgungskonzept zu erstellen und mit der Stadt Karlsru- he, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. - Sämtliches anfallendes Aushubmaterial ist in Abstimmung mit der Stadt Karls- ruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abfallrechtlich zu untersuchen (Erstellung ei- nes Aushub- und Entsorgungskonzeptes). - Im Bereich des Botanischen Gartens besteht weiterer Untersuchungsbedarf. Aus fachtechnischer Sicht können die entsprechenden altlastenrelevanten Un- tersuchungen baubegleitend – zum Beispiel im Zuge des Gebäuderückbaus – durchgeführt werden. Die Maßnahmen sind im Vorfeld mit der Stadt Karlsru- he, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. - In Abhängigkeit der Detailplanung sind im Bereich der Freiflächen eventuell die Untersuchung des Wirkungspfades Boden-Mensch und/oder ein Bodenaus- tausch/-auftrag erforderlich. - Das Anlegen von Versickerungsmulden im Bereich von anthropogenen Auffül- lungen ist nicht möglich. Gegebenenfalls ist das Auffüllmaterial auszuheben und fachgerecht zu entsorgen. Zum Nachweis der Schadstofffreiheit ist eine Sohlbeprobung erforderlich. 4. Planungskonzept Das Plangebiet mit seiner Fläche von gut 3,0 ha stellt auf dem KIT Campus Süd die letzte größere und zusammenhängende Entwicklungsfläche dar und ist daher in seiner Ausnutzung und Ausgestaltung von zentraler Bedeutung für die zukünf- tige Entwicklung des Campus Süd. Die geplante Erweiterung der Universitätsfläche über den Adenauerring hinweg führt gleichzeitig zu einer neuen Stadteingangssituation von Norden kommend. Mit der Umsetzung der Kombilösung entstehen durch die geänderten Verkehrs- führungen und Haltestellenzugänge zudem neue Wegebeziehungen in den Campus sowie in den öffentlichen Raum rund um das Durlacher Tor. Am Campus Süd liegt der Schwerpunkt der zukünftigen Entwicklung neben der generellen Stärkung der Forschung in der Schaffung von zusätzlichen Lehr- und Lernräumen. In einem vom KIT einberufenen Expertenkreis wurden dazu Hand- lungsräume und Handlungsempfehlungen entwickelt, die auch das Plangebiet östlich des Adenauerrings einbeziehen. Das Gelände ist aufgrund der unmittelba- ren Nähe zu zentralen Studieneinrichtungen wie Audimax, Bibliothek und Studie- rendenwerk sowie zu den umliegenden Instituten eine wichtige Ergänzungsfläche für die weitere Standortentwicklung, insbesondere der Lehre. Nur auf einem zu- sammenhängenden Campus lassen sich Lehrveranstaltungen zeitlich verknüpfen und interdisziplinäre Forschung mit kurzen Wegen realisieren. Um diesen Anforderungen und denen eines innerstädtischen Standorts generell gerecht zu werden, verfolgt das städtebauliche Konzept (s. Anlage 1 der Begrün- dung) die Fortsetzung des Campus über den Adenauerring hinweg, um einen in- tegrierten Standort mit neuen Wegeverbindungen in die Oststadt zu entwickeln. Durch die Erweiterung des KIT nach Osten werden, auf den Gesamtcampus be- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 10 - zogen, die zentralen Bereiche des Campus Süd, der Komplex um die Mensa, Bib- liothek und das Audimax zukünftig noch stärker in das Zentrum des Gesamtcam- pus rücken. Das Konzept sieht, aufgereiht in Nord Süd Richtung parallel zum Adenauerring, die Entwicklung von vier Baukörpern in geschlossener Blockstruktur sowie eines fünften Baukörpers in Zeilenform zwischen der ehemaligen Kinderklinik und den beiden denkmalgeschützten Bestandsgebäuden vor. Zur Akzentuierung des Stadteingangs und zur Auflockerung der Baumassen sind die geplanten Gebäude durch Vor- und Rücksprünge gegliedert. Sie sind grundsätzlich in Richtung Ade- nauerring orientiert, um den nötigen Abstand zur östlich gelegenen, in ihrer Nut- zung sensiblen Wohnbebauung einzuhalten. So wird eine harte Kante vermieden und eine abwechslungsreiche und in ihrer Tiefe unterschiedlich ausgeprägte Vor- zone entlang des Adenauerrings generiert. Diese Vorzone soll im Gegensatz zu der ruhigen, begrünten und für die Regenwasserbewirtschaftung angedachten rückwärtigen Zone nach Osten eine hohe Frequentierung und intensive Nutzung durch unterschiedliche Angebote erhalten. Die beiden mittleren Baukörper weisen ein Außenmaß von ca. 50 x 50 m auf. Hierbei handelt es sich um ein Mindestmaß, das aus der für den Standort und den Universitätsbetrieb optimalen Anordnung der Nutzungseinheiten um einen zentralen Innenhof und der für Institutsgebäude notwendigen Gebäudetiefe von 17 m resultiert. Die beiden nördlich und südlich angrenzenden Blöcke weisen ähnliche Baukörpertiefen auf, passen sich in Ihrer Form aber jeweils den örtlichen Gegebenheiten an. Im Bereich der heutigen Botanik wird eine L-förmige Struktur ausgebildet, die auf einen erhaltenswerten Mammutbaum sowie weitere Grün- bestände reagiert. Der südliche Block interagiert mit seinem Sockelbereich mit dem benachbarten denkmalgeschützten Bestandsgebäude und bildet die Blockstruktur in Ihrer Ausrichtung analog zu den beiden beschriebenen Blöcken in den Obergeschossen aus. Dieser Baukörper weist als Auftakt gegenüber dem zentralen Campuszugang an der Bibliothek bis zu 6 Geschosse auf, während die restlichen Baukörper zwischen 2 und 5 Geschossen hoch sind. Zur nach Osten angrenzenden Wohnbebauung stellen sich die Baublöcke mit maximal 3 an einer Stelle maximal 4 Geschossen stets niedriger dar. Der zweite und dritte Gebäudeblock von Norden bilden zum Adenauerring hin eine ca. 20 m breite Vorzone aus. Diese resultiert einerseits aus dem vorhande- nen Baumbestand, der möglichst erhalten werden soll. Andererseits erhält dadurch die zukünftig von der gegenüberliegenden Campusseite geplante Fuß- wege- und Raumachse (Mensa, Audimax) einen angemessenen Auftakt. Die Gebäude vermitteln in Ihrer Maßstäblichkeit und in ihrer Abstaffelung nach Osten zwischen den großmaßstäblichen Campus-Gebäuden im Westen und der östlich anschließenden kleinteiligen Wohnbebauung. Die angesprochene ca. 9.400 m2 große rückwärtige Grünzone soll als Retentions- und Rückzugsbereich ausgebildet werden und schafft Abstand zwischen der Neuplanung und der Wohnbebauung mit Maßen zur Grundstücksgrenze von mindestens 25 m. Die Stellplätze sind grundsätzlich in den Untergeschossen angeordnet, um mög- lichst viel Fläche im Sinne einer Freiraumgestaltung nutzbar zu machen und um Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu vermeiden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 11 - 4.1 Art der baulichen Nutzung Im Einklang mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans wird das geplante Baugebiet im Hinblick auf seine enge universitäre Nutzungsausrichtung als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ festgesetzt. Demgemäß stehen bei der allgemeinen Zulässigkeit Hochschuleinrichtungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, Forschungs- und Wissen- schaftseinrichtungen, universitätsnahe Institute, Labore und wissenschaftliche Werkstätten sowie Tagungseinrichtungen im Vordergrund. Dies ermöglicht eine zeitgemäße und zukunftsfähige Entwicklung des Hochschulcampus, bei der so- wohl universitäre Flächen als auch Entwicklungen durch Drittmittel und Koopera- tionen mit privaten Forschungsinstituten in direkter räumlicher Nachbarschaft hohe synergetische Effekte generieren und die gewünschte internationale Wett- bewerbsfähigkeit des KIT ermöglichen. Eine Öffnung für und Kooperation mit Dritten ist ausdrücklich eine gewählte Strategie des KIT für die zukünftige Entwicklung der Standorte. Nutzungen wie Mensa, Café und sonstige gastronomische Einrichtungen sind er- gänzend zulässig. Diese Nutzungen decken einerseits den Bedarf des Hoch- schulcampus ab, stellen andererseits aber auch Angebote für die angrenzende Oststadt dar. Für einen Campus mit Vor-Ort-Präsenz, einem hohen Lehranteil und mit individuellen Angeboten wie beispielsweise Selbstlernzonen sind diese selbst- verständlich und nötig. Gerade für den Campus Süd mit seinen in Kapitel 4 be- schriebenen begrenzten Flächenverfügbarkeiten und seinen hohen Studierenden- zahlen bildet dieser Nutzungskanon die Grundlage für eine sinnvolle Erweiterung des Campus. Wohnnutzungen sind nur in den spezifisch hochschulaffinen Formen des Studie- rendenwohnheims, als temporär genutzte Wohnungen für Mitarbeiter und Gäste im Zusammenhang mit deren Lehr- und Forschungstätigkeit zulässig. Für diese Wohnformen besteht im direkten Umfeld des KIT hoher Bedarf und die unmittel- bare räumliche Nähe im Campus bietet hierfür sehr gute Voraussetzungen. Darüber hinaus ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit für Büro- und sonstige Ver- waltungsgebäude festgesetzt. Die Zulässigkeit ist gegeben, sofern die angestreb- ten Büronutzungen einen Bezug zur universitären Lehr- und Forschungsnutzung herstellen oder im Sinne von Ausgründungen aus Forschungsinstituten und - vorhaben zu bewerten sind und sich dem Gebietszweck grundsätzlich unterord- nen. In Grenzfällen, in denen eine „Universitätsaffinität“ der Nutzung nicht ein- deutig festgestellt werden kann, müssen sie sich in Art und Maß der Nutzung dem Gesamtgebiet eindeutig unterordnen. So muss für den konkreten Einzelfall eine Entscheidung getroffen werden, inwieweit die Nutzung nach Umfang und Charakter der Zweckbestimmung des Gebiets entspricht und damit ausnahms- weise zulässig ist. Ebenso ausnahmsweise zulässig sind Läden mit nahversorgungsrelevantem Sor- timent. Diese Option soll eine Ergänzung zu den im Sondergebiet ebenfalls zuläs- sigen gastronomischen Nutzungen darstellen und dazu beitragen, das Versor- gungsangebot auf dem KIT Campus Süd insgesamt zu verbessern. Die zulässige Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 12 - Verkaufsfläche pro Laden wird dafür auf 300 m2 beschränkt. Die ausnahmsweise Zulässigkeit beruht auch hier darauf, dass der Gebietscharakter "Universität" ge- wahrt bleibt und zum anderen für diese Nutzung eine relativ große Zahl an Stell- plätzen nachgewiesen werden muss, was durch die strikte Anordnung der Stell- plätze im UG ggf. zu Schwierigkeiten führen kann. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Festsetzung einer Grundflächen- bzw. Geschossflächenzahl sowie durch die maximale Zahl der Vollgeschosse und eine Begrenzung der maximalen Wandhöhe geregelt. Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung, insbesondere die Festsetzung zur gestaffelten Wandhöhe und zur Geschossigkeit, orientiert sich an den Entwick- lungsbedürfnissen des KIT. Die Grund- und Geschossflächenzahlen korrespondie- ren mit sehr eng gefassten Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und zur Wandhöhe, so dass eine präzise städtebauliche Regelung für eine kon- zeptnahe Umsetzung des Bebauungsplans besteht. Die festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahlen (lt. Planzeichnung GRZ = 0,5, GFZ = 1,5) unterschreiten das für sonstige Sondergebiete regelmäßig vorge- sehene Höchstmaß nach § 17 Abs. 1 BauNVO von GRZ = 0,8, GFZ = 2,4 deutlich. Die maximal zulässigen Wandhöhen errechnen sich aus den der Nutzung ent- sprechenden Geschosshöhen (EG 5.00 m, Regelgeschosse OG 1 und 2 4,50 m, ab OG 3 4,20 m plus 0,50 m Attika). Bei diesen Vorgaben ist eine vielseitige Nutzbarkeit - auch im Zuge späterer Umnutzungen - sowie eine repräsentative Erdgeschosszone möglich. Wie in Kapitel 4 bereits beschrieben, ist an zentraler Stelle im Bereich des Durla- cher Tors ein sechsgeschossiger Bau mit einer Wandhöhe von maximal 28,00 m zulässig. Die weiteren Baukörper bilden nach Westen zum Adenauerring alternie- rend vier (Wandhöhe maximal 19,00 m) und fünf Geschosse (Wandhöhe maximal 23,20 m) aus, nach Osten zur Wohnbebauung sind nur mit einer schmalen Stirn- seite 4 Geschosse und über die gesamte Gebäudelänge maximal 3 Geschosse (Wandhöhe maximal 14,5 m) zulässig. Der Bebauungsplan regelt zusätzlich Überschreitungsmöglichkeiten der Wandhö- hen für notwendige technische Dachaufbauten sowie für den Fall, dass Retenti- onsdächer zur Anwendung kommen (s. Abschnitt „Entwässerung“ in Kap. 4.4.5 der Begründung). Zur Sicherung durchgängiger Geschossniveaus bei gestaffelten Baukörpern darf aus Gründen der Barrierefreiheit die Überschreitungsmöglichkeit für Retentionsdächer auf alle Gebäudeteile übertragen werden, auch wenn Re- tentionsdächer nur auf einzelnen Gebäudeteilen ausgebildet werden. Der städtebauliche Entwurf unterschreitet selbst an der engsten Stelle zwischen Neubau und dem denkmalgeschützten ehemaligen Infektbau deutlich die bau- ordnungsrechtlich erforderlichen Mindestabstände zur Nachbarbebauung (für Sondergebiete um etwa das 10-fache und in theoretischer Betrachtung für Wohngebiete noch immer um etwa das 4-fache). Im Rahmen des Klimagutach- tens für den Bebauungsplan wurden u.a. auch die Belichtungsauswirkungen der geplanten Baukörper auf die bestehende Bebauung untersucht (Kapitel 4.7.2). Für die angrenzende Wohnbebauung zeigte sich, dass sich die Dauer der direkten Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 13 - Sonneneinstrahlung am Nachmittag gegenüber dem Nullfall selbstverständlich reduziert, an Wohnräumen eines jeden Hauses am Stichtag des 21. März aber noch immer deutlich oberhalb der gemäß DIN 5034-1 geforderten 4 Stunden liegt. Die vorgesehene bauliche Entwicklung ist eng in den Baufenstern geregelt und zum Adenauerring hin orientiert. Der großflächig zu begrünende Freiraum im Os- ten des Geltungsbereichs und die deutliche Abstaffelung der Gebäude zur Nach- barbebauung hin schaffen einen stadträumlich verträglichen Übergang zur an- grenzenden Wohnbebauung. Mit der zulässigen Dichte und Höhe der neuen Universitätsgebäude zum Adenauerring hin wird die Planung aber auch dem Wert des Grundstücks in dieser innerstädtischen Lage und der Bedeutung des Standorts für das KIT gerecht. Das festgesetzte Nutzungsmaß stellt damit einen tragfähigen Ausgleich zwischen der vorherrschenden baulichen innerstädtischen Dichte, den Bedarfen des Campus sowie der Oststadt mit ihren gründerzeitlichen Blockstrukturen und den Einfamilienhäuser in der Hans-Jakob-Straße her. Soweit die beiden denkmalgeschütztes Bestandsgebäude hinter der ehemaligen Kinderklinik (Adenauerring 4 und 6) überplant werden, können in diesem Bereich nur Gebäude realisiert werden, soweit zuvor eine denkmalschutzrechtliche Ge- nehmigung zum Abbruch der Gebäude erteilt wird und damit die heutige Rege- lungsgrundlage als Kulturdenkmal entfällt (aus heute nicht vorhersehbaren Grün- den, zum Beispiel nach einem Brand). Die Bebaubarkeit des Grundstücks würde sich ausschließlich nach den im Bebauungsplan festgesetzten Baufenstern und dem dafür geregelten Maß der baulichen Nutzung (maximale Grund- bzw. Ge- schossflächenzahl, maximale Zahl der Vollgeschosse und die Begrenzung der Wandhöhe) richten. Das Areal östlich des Adenauerrings stellt die letzte größere Entwicklungsfläche auf dem Campus des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) dar. Die Festsetzungen stellen sicher, dass im Falle eines Wegfalls des derzeitigen Raumangebots in den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden an gleicher Stelle ein zeitgemäßer und für das Areal städtebaulich passendes Ersatzangebot ge- schaffen werden kann. 4.3 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch baukörperorientierte, in der Höhe und Geschossigkeit von West nach Ost gestaffelte Baugrenzen festgesetzt (siehe auch Punkt 4 und 4.2). Die Festsetzung von Baulinien ist aufgrund der eng ge- schnittenen Baufenster und Vorgaben zu den Abstaffelungen sowie der aufgelo- ckerten Anordnung der Baukörper städtebaulich nicht erforderlich. Die Baufens- ter orientieren sich in Richtung Adenauerring und lassen im Osten Raum für die angestrebte Durchgrünung. 4.4. Erschließung 4.4.1 ÖPNV Hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung des Areals ist durch die S- und Stadtbahnhalte- stelle Durlacher Tor eine sehr gute ÖV-Erschließung sichergestellt. Die Haltestelle wird von drei S-Bahn- und vier Straßenbahnlinien bedient. Der südliche Bereich des Planungsgebietes liegt innerhalb eines 300 m-Radiuses zur Haltestelle Durla- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 14 - cher Tor, die Entfernung vom nördlichen Gebäude zur Haltestelle beträgt ca. 500 m. Zusätzlich wird das Gebiet noch über eine Buslinie zur Waldstadt mit den Halte- stellen Studentenhaus / KIT Campus Süd (Adenauerring) und Emil-Gött-Straße (Am Fasanengarten) erschlossen. 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr Der Adenauerring ist eine Hauptverkehrsstraße des städtischen Straßengrundnet- zes. Über den Ring verläuft die nördliche Innenstadtumfahrung mit den Anbin- dungen zur Waldstadt und nach Neureut. Der Adenauerring hat im Bereich des Planungsgebietes überwiegend den Charakter einer anbaufreien Straße. Der Querschnitt setzt sich zusammen aus einer Fahrbahn (Breite 12 m, zwei Fahrstrei- fen pro Fahrtrichtung) und beidseitigen straßenbegleitenden Geh- und Radwe- gen, die jeweils durch Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt werden. Die Karl-Wilhelm-Straße südlich des Planungsgebiets hat ebenfalls die Funktion einer städtischen Hauptverkehrsstraße. Über sie erfolgt die Anbindung der nord- östlichen Stadtteile (Hagsfeld, Waldstadt) und der sich anschließenden Gemeinde Blankenloch, Stutensee an die nördliche Innenstadt. Die Straße hat einen einbah- nigen Querschnitt mit straßenbündigen Gleisen in Mittellage. Die nördlich an das Plangebiet angrenzende Straße Am Fasanengarten liegt im Bereich einer Tempo 30-Zone und hat im Straßennetz die Funktion einer Sam- melstraße. Für das Bebauungsplanverfahren wurde durch die PTV Transport Consult GmbH, Karlsruhe, ein Verkehrsgutachten erarbeitet (s. Kap. 9 der Begründung). Im Rah- men dieser Untersuchung wurden die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Entwicklungen untersucht und bewertet. Das Gutachten kommt zu dem Ergeb- nis, dass in Folge der vorgesehenen Nutzungen ein werktägliches Kfz- Verkehrsaufkommen von je ca. 660 Fahrten im Quell- und Zielverkehr pro 24 Stunden zu erwarten sind. Hiervon sind ca. 450 Fahrten als Neuverkehre zu werten, die zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen auf den umliegenden Stadtstra- ßen führen. Die übrigen Fahrten sind schon im bestehenden Verkehrsaufkommen des KIT Campus Süd vorhanden. Insgesamt führen die geplanten Erweiterungen nur zu einer vergleichsweise ge- ringen Verkehrszunahme im Straßennetz der Umgebung. Die Straße Am Fasa- nengarten hat ein Zuwachs von maximal 5,5% je Fahrtrichtung, für den Adenau- erring wird eine Verkehrszunahme von maximal 2,1% je Fahrtrichtung ermittelt. Die Veränderungen bewegen sich in der Größenordnung üblicher täglicher Belas- tungsschwankungen. Die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit bzw. Ver- kehrsqualität der anliegenden Strecken und Knotenpunkte kann als vernachläs- sigbar angesehen werden. Die Erschließung des Geltungsbereichs für den motorisierten Individualverkehr er- folgt über den zeichnerisch festgesetzten Einfahrtsbereich am Adenauerring zwi- schen dem zweiten und dritten Baublock von Norden und dient insbesondere der Zu- und Abfahrt der im städtebaulichen Konzept unterhalb der beiden Baublöcke vorgesehenen Tiefgaragenanlage. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 15 - Weiterhin wird im Bebauungsplan die bereits im Norden bestehende Zufahrts- möglichkeit an der Straße Am Fasanengarten festgesetzt. Gemäß städtebauli- chem Konzept wird diese zwar nicht zwingend benötigt, sie soll aber als Reserve dienen, falls langfristig weitere Tiefgaragenstellplätze notwendig werden. Im Ver- kehrsgutachten wurde diese Zufahrt entsprechend als ebenfalls „verkehrserzeu- gend“ eingestuft. Der im Süden des Geltungsbereichs an der vorgesehenen „Platzfläche“ festge- setzte und ebenfalls bereits bestehende dritte Einfahrtsbereich ist dagegen nur als Gebäudevorfahrt zur Anlieferung bzw. Andienung der anliegenden Bestands- und Neugebäude vorgesehen und wird zukünftig keine nennenswerte verkehrs- erzeugende Wirkung entfalten. Weitere Zu- bzw. Vorfahrten vom Adenauerring bzw. von der Straße Am Fasa- nengarten sind nicht zulässig. Im rückwärtigen Grünbereich soll außer ggf. erfor- derlichem Rettungsverkehr kein Fahrverkehr stattfinden. Die Lage und Anbindung der Grundstückszufahrten wurde im Rahmen des Ver- kehrsgutachtens der PTV Transport consult GmbH mit alternativen Konzepten un- tersucht. Zur Ausgestaltung der Anbindung der geplanten Tiefgaragenzufahrt auf den Adenauerring schlägt das Gutachten nach Abwägung der Vor- und Nachteile eine zweiseitige direkte Anbindung an den Adenauerring ohne Signalisierung vor, die ohne bauliche Erweiterung der Fahrbahn des Adenauerrings ausgeführt werden kann. Notwendig sind lediglich bauliche Anpassungen am Fahrbahnrand (Unterbrechung Rad- und Fußwegeführung zur Herstellung der Grundstückszu- fahrt sowie Fällung von bis zu 6 Bäumen, um die notwendigen Sichtfelder auf den Rad- und Kfz-Verkehr entlang des Adenauerrings freihalten zu können). Hier- für wurde der voraussichtliche Eingriffsbereich des Fahrbahnrandes mit in den Geltungsbereich aufgenommen und im Bebauungsplan als öffentliche Straßen- verkehrsfläche festgesetzt. Zusätzlich wird in der Planzeichnung die voraussichtli- che Ausbildung der Zufahrt als Hinweis dargestellt. 4.4.3 Ruhender Verkehr Der ruhende Verkehr soll komplett unterirdisch untergebracht werden. Ziel ist es, die oberirdischen Flächen für die Campusnutzer gestalterisch als Freiraumberei- che anzulegen (vgl. Punkt 4). Im Bebauungsplan ist dementsprechend vorgesehen, dass die Grundstücksberei- che abseits der Grünfläche im Osten und der Platzfläche im Süden zur Errichtung einer Tiefgarage unterbaut werden können. Berücksichtigt man die weiteren Ein- schränkungen aus der Erhaltungsbindung einzelner Bäume hervorgehen, ver- bleibt eine theoretisch maximal realisierbare Tiefgaragenfläche von 14.880 m2. Bei einem rechnerischen Ansatz von 35 m² pro Stellplatz würde dies Platz für bis zu 460 Stellplätze und damit ausreichend Potenzial für den Nachweis bieten. Stellplätze für PKW sind entsprechend der realisierten Nutzungen nach Maßgabe der VwV Stellplätze Baden Württemberg nachzuweisen. Der Stellplatznachweis des KIT erfolgt campusweit, aus diesem Grund können in diesem besonderen Fall Teile der Stellplätze auch an anderer Stelle nachgewiesen werden. Eine komplette Ausschöpfung des o.g. Flächenpotenzials für Tiefgaragen ist deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nötig. Im o.g. Verkehrsgutachten der PTV Transport Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 16 - consult GmbH (s. Kap. 9 der Begründung) wird somit von einer unter den gege- benen Umständen realistisch anzunehmenden Anzahl von Tiefgaragenstellplätzen im Plangebiet von max. 270 ausgegangen, die in der Hauptsache über die neu geplante mittige Zu- und Abfahrt am Adenauerring an das öffentliche Straßen- netz angebunden sind. Stellplätze für Fahrräder sind analog entsprechend der realisierten Nutzungen nach Maßgabe der VwV Stellplätze Baden Württemberg nachzuweisen und ent- weder in der Tiefgarage oder in den dafür zulässigen ebenerdigen Bereichen an- zuordnen. 4.4.4 Geh- und Radwege, Platzfläche An der Straße Am Fasanengarten und entlang des Adenauerrings bestehen stra- ßenbegleitende Geh- und Radwege. Durch die großzügig dimensionierten, weit- gehend verkehrsfreien Vorzonen kann der künftig verstärkte nicht-motorisierte Verkehr problemlos aufgenommen werden. Die Kreuzungssituation des Radwegs mit der Grundstückszufahrt zur Tiefgarage am Adenauerring erfordert in diesem Bereich eine Aufhebung der Mitteltrennung zwischen Geh- und Radweg auf ca. 6-8 m Länge beidseits der Zu- und Ausfahrt, um eine sichere Kreuzungssituation zu erzeugen. Die im Süden des Geltungsbereichs mit einem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belegende Platzfläche bietet eine neue, direkte radverkehrli- che und fußläufige Anbindung an das Durlacher Tor mit den dort neu entstehen- den Haltestellen der Kombilösung. Darüber hinaus stellt sie einen zusätzlichen Shortcut zur Oststadt abseits der stark belasteten Straßen her und trägt damit entscheidend zur Integration des Areals in das Umfeld der Oststadt bei. 4.4.5 Ver- und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Fernwärme Die neuen Nutzungen im Bereich des „KIT Campus Süd“ können mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme an das Versorgungsnetz der Stadt Karlsruhe angeschlos- sen werden. Das bestehende Netz ist nach Aussage der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH dafür ausreichend dimensioniert. Zur Versorgung der Neubebauung wird voraussichtlich ein Standort für eine Transformatorstation erforderlich, die nach derzeitigem Kenntnisstand innerhalb des Plangebietes positioniert werden muss. Entwässerung Alle geplanten Gebäude können prinzipiell einen Anschluss an das öffentliche Entwässerungsnetz erhalten. Die Verpflichtung des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetzes zur ortsnahen Versi- ckerung oder Verrieselung des Niederschlagwassers macht jedoch eine Versicke- rung des unbedenklichen Niederschlagswassers vor Ort notwendig. Im Bebau- ungsplan wird dies entsprechend unter Nr. 6 der Örtlichen Bauvorschriften gere- gelt. Als Kooperationspartner des Forschungsprojektes „MURIEL“ hat die Stadt Karls- ruhe für das Plangebiet in einer Fallstudie ein Versickerungskonzept erarbeiten Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 17 - lassen, das beispielhaft aufzeigt, wie das anfallende Regenwasser z.B. durch to- pografisch entsprechend gestaltete Freianlagen zwischengespeichert und schad- los versickert werden kann. Vorgesehen sind darin fünf Maßnahmen einer multi- funktionalen Flächennutzung, welche einen Beitrag zur dezentralen Regenwas- serbewirtschaftung sowie zusätzlich zur Starkregen- und Hitzevorsorge im Gebiet leisten. Für die östliche, ca. 9.400 m2 große Grünfläche wird die Gestaltung von „Retentionsgärten“ vorgeschlagen. Im Norden und Süden des Plangebietes sollen multifunktionale „grüne Wasserplätze“ angelegt werden. Entlang des Adenauer- rings sind Baumpflanzungen mit Retentionsfunktion – sogenannte „Retentions- bäume“ – vorgesehen, die die im Umfeld anfallenden Regenabflüsse aufnehmen. Zwischen den geplanten Gebäuden sollen „Retentionstiefbeete“ das ihnen zuge- führte Wasser aufnehmen und teilweise verdunsten. Zudem ist vorgesehen, einen Teil der Dachflächen als „Retentionsdächer“ intensiv zu begrünen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind so gestaltet, dass alle im Rahmen des Forschungsprojektes vorgeschlagenen Maßnahmen zulässig sind und umgesetzt werden können. Die konkrete Form der Umsetzung ist auf der Ebene der Ge- nehmigungsplanung mit den zuständigen Fachbehörden der Stadt Karlsruhe (insbesondere auch Umwelt- und Arbeitsschutz, Tiefbauamt) abzustimmen. Dabei wird empfohlen, die Effektivität der Maßnahmen anhand eines Wasserbilanzmo- dells darzulegen. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt durch die Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe. Die Abfallbehälter der bestehenden und geplanten Gebäude im Geltungsbereich werden über die anliegenden Straßen entsorgt. Diese sind jeweils am Tag der Abholung im seitlichen Zufahrtsbereich bereitzustellen. In diesem Zusammenhang ist die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe zu beachten (s. Hinweis Nr. 1 „Versorgung und Entsorgung“) Löschwasser Es ist beabsichtigt, die Löschwasserversorgung im Plangebiet vom campuseigenen Trinkwassernetz des KIT über noch zu errichtende Hydranten am Adenauerring bereitzustellen. Sollte das dort bereitgestellte Löschwasservolumen nicht den Ge- samtbedarf von 96 m3/h decken, kann eine Versorgung mit weiterem Löschwas- ser über die Hydranten in der Hans-Jakob-Straße und der Straße Am Fasanengar- ten vorgesehen werden. Die dort vorhandenen Hydranten (nördlich Hölder- linstrasse 2b, zwischen Hansjakobstrasse 14 u. 12, nördlich Hansjakobstrasse 1) sind über öffentliche Gehweg- und Freiflächen in Entfernungen kleiner als 200 m (gemessen jeweils zur Mitte Geltungsbereichs) zu erreichen. 4.4.6 Energiekonzept Einhergehend mit den energetischen Zielen des Programms „Klimaneutrales Karlsruhe 2050“ hat sich das KIT in seinem aktuell beschlossenen integrierten Masterplan zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes auf dem Campus Süd um 75% noch vor 2050 verpflichtet. Gelingen könnte dies u.a. durch den gezielten Einsatz vom Wärmepumpen, Solarthermie oder Holzkessel. Hierbei handelt es sich allerdings um mittel- bis langfristig umzusetzende Maßnahmen, deren Ein- satzmöglichkeiten derzeit in Szenarien und Alternativen geprüft werden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 18 - Verbindlich kann aus heutiger Sicht festgehalten werden, dass die Gebäude hin- sichtlich der energetischen Qualität im Minimum an das vergleichsweise klima- freundliche Fernwärmenetz der Stadt Karlsruhe angeschlossen werden. Weiterhin sind die Vorgaben des Energie- und Klimaschutzkonzeptes des Landes Baden- Württemberg aus dem Jahr 2012 zu erfüllen, das für alle Neubauten und um- fangreiche Sanierungen eine hohe Gebäudeenergieeffizienz vorschreibt. Die Vor- gaben der EnEV 2014 sind einzuhalten. Darüber hinaus wurden weitere aus dem bebauungsplanbegleitenden Klimagut- achten hervorgehende Anregungen zur Steigerung der Energieeffizienz in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen. Darin wird empfohlen, die Kühllas- ten der Klimaanlagen über das Grundwasser abzuführen und bei Abriss- und Bauarbeiten emissionsarme Baumaschinen einzusetzen. 4.5 Gestaltung 4.5.1 Dachformen Die Flachdächer bieten flexible Möglichkeiten zur Begrünung und zur stadtbild- verträglichen Unterbringung gebäudetechnisch notwendiger Aufbauten. Im Sinne der Ensemblewirkung wird dies für alle fünf Baufelder gleichermaßen vorge- schrieben. 4.5.2 Abstandsflächen In Anwendung des § 74 Abs. 1 Nr. 7 LBO setzt der Bebauungsplan fest, dass zwi- schen den Außenwänden der beiden im Geltungsbereich befindlichen Kultur- denkmale (ehemaliger Infektbau und ehemaliges Schwesternwohnheim im Be- reich der Kinderklinik) und anderen Gebäuden ein Abstand vom mindestens 10 m freizuhalten ist. Dies stellt eine städtebaulich erwünschte Abweichung von der aus § 5 Abs. 7 LBO resultierenden Tiefe der Abstandsfläche dar, die in Sonderge- bieten lediglich 0,125 der Wandhöhe beträgt. Im neu entstehenden städtebauli- chen Kontext kommen die beiden Kulturdenkmale damit angemessen zum Aus- druck. Sollte eines der Kulturdenkmale aus heute nicht vorhersehbaren Gründen (Brand o.ä.) abgängig sein, würde die Regelungsgrundlage der Festsetzung entfallen und sich die Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks ausschließlich nach den im Bebauungsplan festgesetzten Baufenstern und dem dafür geregelten Maß der baulichen Nutzung (maximale Grund- bzw. Geschossflächenzahl, maximale Zahl der Vollgeschosse und die Begrenzung der Wandhöhe) richten. 4.5.3 Werbung Die Vorschriften zu Werbeanlagen entsprechen sinngemäß den städtischen Stan- dards für Mischgebiete. Durch die Lage am Rand der Innenstadt an der Schnitt- stelle zur Oststadt kann so ein angemessener Außeneindruck mit entsprechend sichtbarer Beschilderung gewährleistet werden, ohne den Eindruck eines Kernge- biets oder Gewerbegebiets zu erzeugen. Den angesiedelten Instituten und Nut- zungen kann mit dieser Festsetzung trotzdem ausreichend Fläche zur Außendar- stellung eingeräumt werden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 19 - 4.5.4 Unbebaute Flächen / Nebenanlagen Die nicht bebauten Flächen am Adenauerring stellen durch die verspringenden Gebäudefluchten repräsentative Vorzonen vor den Baukörpern dar, die variabel genutzt werden sollen. Aus diesem Grund sind hier neben den untergeordneten baulichen Anlagen zur Erschließung, Anlagen zum Aufenthalt und in Kombinati- on mit möglichen Erdgeschossnutzungen sowie Anlagen zur Einrichtung gastro- nomischer Nutzungen zulässig. Dem Platzbereich im Süden des Areals kommt hierbei durch seine repräsentative Lage gegenüber der Bibliothek eine wichtige Rolle als Treffpunkt und Aufenthaltsbereich zu. Fahrradstellplätze sind gestalte- risch entsprechend zu bündeln. Auf den repräsentativen und öffentlich einsehba- ren Grundstücksbereichen sind ggf. im Zusammenhang mit den zulässigen Wohnnutzungen zu überdachende Fahrradstellplätze ebenso wie Lager- oder Ab- stellflächen unzulässig. Gemäß Landesbauordnung erfordern die Abstellanlagen für die hier geplanten universitären bzw. universitätsnahen Nutzungen keine Überdachung. Sollten dennoch überdachte Fahrradabstellanlagen gewünscht bzw. erforderlich sein, besteht die Möglichkeit diese in den Baukörperzwischen- räumen oder (sofern nutzergebunden) in den Tiefgaragen anzuordnen. Durch die Einbindung des MURIEL Projekts zur Regenwasserbewirtschaftung (sie- he Punkt 4.4.5 Entwässerung) können Anlagen zum Sammeln, Ableiten oder Verwerten von Regenwasser besonders berücksichtigt und gestalterisch in die Planung integriert werden. Dem rückwärtigen Grünbereich nach Osten zur Wohnbebauung kommt in dieser Hinsicht eine besondere Bedeutung zu, denn hier bietet sich die Möglichkeit anfallendes Regenwasser großräumig zu versi- ckern. 4.5.5 Einfriedungen Die Offenheit des Campus soll entlang des Adenauerrings und entlang der Straße Am Fasanengarten nicht durch Einfriedungen beeinträchtigt werden, dies würde der Intention des "Sprungs über den Adenauerrings" und der Idee eines inner- städtischen integrierten Campus widersprechen. Zur Wohnbebauung im Osten hingegen bestehen bereits Einfriedungen der Privatgärten. Um einen harmoni- schen Übergang aus der Grünzone des Plangebiets zu den Privatgärten zu ge- währleisten und gleichzeitig einen Sichtschutz zu ermöglichen, sind hier frei- wachsende Heckenanpflanzungen inkl. eines innenliegenden Drahtgeflechts zu- lässig. So kann eine grüne Übergangszone entstehen, welche nicht den Charak- ter einer streng geschnittenen Heckenanpflanzung vermittelt. 4.6 Grünordnung / Artenschutz 4.6.1 Grünplanung Grün- und Freiraumkonzept Eine detailliertes Grün- und Freiraumkonzept für den Geltungsbereich liegt der- zeit noch nicht vor. Gemäß Empfehlung des Planungsausschusses der Stadt Karls- ruhe vom 12.05.2016 soll ein entsprechendes Konzept im Zusammenhang mit den voranschreitenden Objektplanungen im Rahmen eines konkurrierenden Workshopverfahrens mit qualifizierten Planerteams und unter Beteiligung der Öf- fentlichkeit entwickelt werden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 20 - Hierbei werden auch die bereits vorliegenden planerischen Überlegungen zur Re- genwasserbewirtschaftung aus den parallellaufenden Forschungsprojekt MURIEL einbezogen und im Einklang mit der konkreten Objektplanung fortgeschrieben (s. Abschnitt „Entwässerung“ des Kap. 4.4.5 der Begründung). Sowohl das Stadt- planungsamt als auch das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe sind eng in das Workshopverfahren zur Grün- und Freianlagenplanung einzubinden. Dachbegrünung Die Flachdächer sind dauerhaft extensiv oder intensiv zu begrünen. Dadurch sol- len mit der kühlenden Wirkung positive Effekte für das Stadtklima erzielt werden. Außerdem entstehen Lebensräume für Tiere und Pflanzen und die Ableitung von Niederschlagswasser wird verzögert (vgl. Kap. 4.4.5 der Begründung). Im Rah- menplan Klimaanpassung "Hitze" der Stadt Karlsruhe (2015) ist diese Fläche als "Potenzialfläche klimaoptimierte Nachverdichtung" dargestellt, was die Bedeu- tung von Maßnahmen mit positiven klimatischen Wirkungen unterstreicht. Die Begrünung der Dachflächen ist hierbei neben der Ausgestaltung begrünter Frei- flächen ein zentrales Element und auf allen Flächen, die nicht von technisch uner- lässlichen Einrichtungen belegten sind, wichtig. Zu Gewährleistung einer wirksamen und dauerhaften Vegetationsentwicklung wird eine Mindesthöhe des Substrats vorgegeben. Der Wasserrückhalt steigt mit der Substrathöhe, die Gefahr der Austrocknung in Hitzephasen sinkt. Höhere Substratstärken sind möglich und erwünscht; sie eröffnen die Möglichkeiten über die extensive Begrünung hinaus auch intensive Formen der Dachbegrünung mit vielfältigen Ausprägungen herzustellen. Um die hier notwendigen positiven stadtklimatischen Effekte im Gebiet zu ge- währleisten, werden die zulässigen Flächen für technische und Dachterrassen be- grenzt. Als Minimum wird dazu ein Begrünungsanteil von 2/3 der theoretisch für eine Begrünung zu Verfügung stehenden Dachfläche (d.h. abzüglich der Attika und der zu Revisionszwecken technisch notwendigen Kiesstreifen) vorgegeben. Erfahrungsgemäß können die für einen adäquaten Betrieb der geplanten Hoch- schul- und Forschungsgebäude notwendigen technischen Anlagen (z.B. Lüftun- gen, Rückkühler, Aufzugüberfahrten usw.) auf der verbleibenden Fläche gut un- tergebracht werden. Die Dimensionierung der meisten Baufenster legt – wie auch im städtebaulichen Konzept (s. Anlage 1 der Begründung) dargestellt – die Ausbildung von großzü- gigen Atrien bzw. Innenhöfen zu Belichtungszwecken nahe. Würde die Fläche z.B. im Fall einer Glasüberdachung in die Berechnung des Dachbegrünungsanteils einfließen, hätte dies zur Folge, dass auf den Dächern im ungünstigsten Fall keine technischen Dachaufbauten mehr angeordnet werden können. Der Bebauungs- plan regelt deshalb, dass die in diesem Fall ohnehin nicht für eine Begrünung zu Verfügung stehende Glasfläche auch nicht in die Berechnung des Dachbegrü- nungsanteils einbezogen werden muss. 4.6.2 Eingriff in Natur und Landschaft Die Bebauung des Geltungsbereichs führt zum teilweisen Verlust der vorhande- nen Ruderal- und Wiesenflächen sowie des Baumbestands. Dies gilt angesichts der flächenhaft möglichen Unterbauung mit Tiefgaragen für große Teile des fest- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 21 - gesetzten Sondergebiets, wogegen im östlichen Teil (Fläche mit Pflanzbindung) vorhandene Vegetation in größerem Umfang erhalten bleiben kann und nach Maßgabe einer detaillierten Grünplanung weiterentwickelt werden soll. Grundsätzlich sollen im Sinne der Eingriffsvermeidung so viele Bäume wie mög- lich erhalten werden. Da im vorliegenden Fall eine konkrete Grün- und Freianla- genplanung sinnvollerweise erst im Zuge der voranschreitenden Planungen zum Bauvorhaben (s. Kap. 4.6.1 der Begründung) entwickelt werden kann, regelt der Bebauungsplan den Umgang mit dem Baumbestand wie folgt: a) Die Bestandsbäume, die innerhalb der Baufenster liegen, können nicht erhal- ten werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass weitere Bäume zur Sicherung der inneren Gebietserschließung nicht erhalten werden können. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass innerhalb des Sondergebietes 54 Bäume zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme gefällt werden müssen. Diese Bäume sind in der Planzeichnung zum Bebauungsplan als entfallend gekennzeichnet. b) Mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe wurde definiert, welche Bäume aufgrund ihres Zustands und Wuchses bzw. ihrer stadtbildprägenden Bedeu- tung als schützenswert einzustufen sind. Es handelt sich um 10 Bäume, die in der Planzeichnung im Bebauungsplan dementsprechend als „zu erhaltender Baumbestand“ festgesetzt sind. c) Weiterhin setzt der Bebauungsplan in der Planzeichnung das Anpflanzen von 54 neuen Einzelbäumen fest. Damit ist ein „1 zu 1“-Ersatz innerhalb des Plangebietes gewährleistet (s. Punkt a oben). Die Vorgaben der Baumschutz- satzung der Stadt Karlsruhe werden damit vollumfänglich erfüllt, gegebenen- falls sogar übertroffen. Um der späteren Grün- und Freianlagenplanung (s. Kap. 4.6.1 der Begründung) notwendige Freiheit zu lassen, werden die anzu- pflanzenden Einzelbäume standortungebunden festgesetzt. d) Die übrigen sich im Sondergebiet befindlichen Bäume, die unter die Baum- schutzsatzung fallen und voraussichtlich nicht von den Baumaßnahmen be- troffen sein werden, sind in der Planzeichnung zum Bebauungsplan jeweils als „Bestandsbaum“ gekennzeichnet. Sollte es im Zuge der voranschreitenden Planungen als notwendig erweisen, dass einer dieser Bäume gefällt werden muss, regelt der Bebauungsplan in den textlichen Festsetzungen, dass für die- sen ebenfalls an anderer Stelle im Sondergebiet gleichwertiger Ersatz zu leis- ten ist. Darüber hinaus regelt der Bebauungsplan in den textlichen Festsetzungen einen weiteren ggf. erforderlichen Ersatz von 6 Einzelbäumen im Bereich der geplanten neuen Einfahrt am Adenauerring: sollte zur Sicherstellung der notwendigen Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich ein Hochasten der dort vorhandenen Bäume nicht ausreichen und einzelne Bäume gefällt werden müssen, ist auch für diesen Verlust innerhalb des Plangebiets ein gleichwertiger Ersatz zu leisten. Neben den oben genannten 54 entfallenden Bäumen im Sondergebiet entfallen voraussichtlich 6 weitere Bäume im öffentlichen Straßenraum zur Herstellung der neuen Grundstückszu- und -abfahrt am Adenauerring. Hierfür ist entsprechender Ersatz zu leisten. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 22 - Durch die bestehende Nutzung des botanischen Gartens besteht die Besonder- heit, dass zahlreiche seltene, aber nicht im Sinne des Artenschutzes schützens- werte Pflanzen vorzufinden sind. Diese werden – sofern möglich – entweder im Zuge des Umzugs der Einrichtung mit verlagert oder können im Zuge des noch zu erstellenden Freiraumkonzepts in die Planungen integriert werden (s.a. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). 4.6.3 Maßnahmen für den Artenschutz Der vom Büro Arguplan erstellte artenschutzrechtliche Fachbeitrag (s. Kap. 9 der Begründung), kommt zu dem Schluss, dass durch das geplante Vorhaben keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgelöst werden. Gehölze und Baumbestände Da die im Rahmen des o.g. Fachbeitrags erstellte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung lediglich einen zeitlich befristeten Ist-Zustand darstellt, ist die Erhaltung von Bäumen unter Artenschutzgesichtspunkten im Rahmen der nachfolgenden Freiraum- und Erschließungsplanungen zu berücksichtigen. Hieraus können An- forderungen an die nach zu pflanzenden Gehölze abgeleitet werden. Weiterhin ggf. erforderliche Nachpflanzungen am Adenauerring sollen sich am aktuellen Bestand mit standortheimischen Waldbaumarten (Stiel- und Trauben-Eichen, Hainbuchen) in ihren natürlichen Wuchsformen orientieren. Eine entsprechende Artenempfehlung wurde in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan (s. Nr. 7 „Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung“) aufgenommen. Fledermäuse In Hinsicht auf die Fledermäuse schlägt der artenschutzrechtliche Fachbeitrag vor, kurz vor dem Gebäudeabriss soweit es die Zugänglichkeit erlaubt, eine genauere Untersuchung des Gebäudeinneren auf mögliche Fledermausquartiere durchzu- führen. Zudem ist für den Abriss der Gebäude eine Bauzeitenbeschränkung auf die Monate August bis Oktober vorzusehen. Alternativ kann während der mobi- len Phase der Tiere zwischen August und Oktober die Metallleiste unterhalb der Regenrinne überklebt werden, um eine mögliche Wiederbesiedlung des Dach- stuhls durch Fledermäuse zu unterbinden (s.a. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sind für Fledermäuse nicht notwendig, da weder die Gebäude noch die Bäume geeignete Habitatstruk- turen für Quartiermöglichkeiten von Fledermäusen bieten. Sollten wider Erwarten häufiger vorkommende Arten ein Zwischen- oder Übergangsquartier gefunden haben, können die Individuen bei Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben in der Umgebung geeignete Quartiere finden und artenschutzrechtliche Verbotstat- bestände werden nicht erfüllt. Insekten Für die Beleuchtung der Außenanlagen inkl. der Eingangsbereiche der Gebäude sind insektenfreundliche Leuchten, vorzugsweise LED-Leuchten mit warmem Licht zu verwenden. Im Bebauungsplan wird hierauf entsprechend hingewiesen (s. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 23 - Brutvögel Zur Einhaltung des Tötungsverbots bei den Vögeln ist der Gehölzbestand nur au- ßerhalb der Brutzeit von Anfang Oktober bis Ende Februar zu beseitigen (s. Hin- weis Nr. 12 „Artenschutz“). Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) sind nicht notwendig, weil nach fachgutachterlicher Einschätzung insgesamt davon auszugehen ist, dass die ökologische Funktion der entfallenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten der im Planbereich festgestellten Arten weiter- hin erhalten bleibt. Vermeidung Vogelschlag Gemäß § 44 Absatz 1 Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild le- bende Tiere der besonders geschützten Arten, zu denen gemäß § 7 Absatz 2 Zif- fer 13 b) bb) Bundesnaturschutzgesetz alle europäischen Vogelarten zählen, zu verletzen oder zu töten. Dieser Verbotstatbestand greift jedoch für bau- und an- lagebezogenen Risiken nur dann, wenn sich das Ausfallrisiko für die einzelnen Individuen im Vergleich zum üblichen Naturgeschehen unter Berücksichtigung von Schadensvermeidungsmaßnahmen in signifikanter Weise erhöht (vgl. ständi- ge Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z. B. BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 sowie BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4/13). Jede Form von Verglasung stellt für Vögel ein Risiko dar, dagegen zu prallen und sich dabei tödlich zu verletzen. Je größer eine Verglasung ist, desto größer ist das Schlagrisiko. Gesteigert wird das Risiko weiter durch Durchsichten sowie Über- Eck-Verglasungen und spiegelnde Scheiben. Vögel können Glasscheiben nicht als Hindernis wahrnehmen und je nach Platzierung im Raum kann sich das Ausfallri- siko für die im Gebiet befindliche Arten signifikant erhöhen. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Vogelschlagrisiko durch gestalterische Elemente zu vermeiden oder zumindest auf ein artenschutzrechtlich vertretbares Maß zu reduzieren, sodass keine signifikant erhöhten Ausfälle zu erwarten sind. Dies kann beispielsweise durch Nutzung von Vorhängen bzw. Rollos oder durch die Verwendung von mattiertem, gefärbtem, bedrucktem oder strukturiertem Glas oder sichtbaren Klebefolien oder Brise Soleil erreicht werden. Auch eine Rankgitterbegrünung kann vorgelagert werden. Abstände, Deckungsgrad, Kon- trast und Reflektion sind jeweils entsprechenden Leitfäden. Es sollten zudem kei- ne hochglänzenden oder spiegelnden Baumaterialien oder Farben an der Außen- fassade eingesetzt werden. Empfohlen wird die Verwendung mineralischer Far- ben, die matter und natürlicher wirken. Die konkrete Fassadengestaltung der Gebäude steht zum Zeitpunkt des Bebau- ungsplanverfahrens noch nicht fest. Sollten für die neu zu errichtenden Gebäude große Glasflächen vorgesehen werden, so sind zur Vermeidung von Vogelschlag geeignete Maßnahmen vorzusehen. Übereckverglasungen sind zu vermeiden. Bei Verdacht auf ein erhöhtes Vogelschlagrisiko muss dem Bauantrag die Unbedenk- lichkeitsbescheinigung eines ökologischen Fachgutachters beigefügt werden, in der prognostiziert wird, dass das Ausfallrisiko unter der artenschutzrechtlichen Signifikanzschwelle verbleibt bzw. mithilfe von Vermeidungs- und Minimie- rungsmaßnahmen unter die Schwelle herabgesenkt werden kann (s. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 24 - 4.7 Belastungen 4.7.1 Lärmschutz In der "Verkehrsuntersuchung KIT Erweiterung Campus Süd" (PTV Transport Consult GmbH, s. Kap. 9 der Begründung) wurde neben der Bestandsituation auch der durch das Plangebiet verursachte zusätzliche Verkehr (Pkw- und Andie- nungsverkehr von Lieferwagen und Lkw) auf den Erschließungsstraßen (Adenau- erring, Karl-Wilhelm-Straße, Am Fasanengarten, Parkstraße, Hansjakobstraße) de- tailliert ermittelt. Auf dieser Grundlage wurden im Rahmen der schallschutztechnischen Untersu- chung („Schallimmissionsprognose“, Kurz und Fischer GmbH, s. Kap. 9 der Be- gründung) die Geräuscheinwirkungen in der schützenswerten Nachbarschaft für den Nullfall (vor Realisierung der Planung) und den Planfall (nach Realisierung der Planung) sowie die resultierenden Pegeldifferenzen berechnet. Für eine ganzheit- liche Betrachtung wurden die Einwirkungen durch die Straßenbahn auf der Karl- Wilhelm-Straße mit einbezogen. Im Hinblick auf die Nutzung des KIT Campus Süd ist davon auszugehen, dass die zusätzlichen Verkehre des Plangebiets fast ausschließlich in den Tagzeitraum (6:00 – 22:00 Uhr) fallen, weshalb der Tag für die Betrachtungen des zusätzlichen Verkehrs den kritischeren Zeitraum darstellt. Daher wurden für die Berechnungen am Tag alle zusätzlichen Verkehre in diesen Zeitraum eingerechnet. Die Untersuchungen kamen zu folgenden Ergebnissen: In den rückwärtigen Be- reichen östlich des Plangebiets sind aufgrund der abschirmenden Wirkung der neu geplanten Baukörper in Richtung des Adenauerrings Pegelminderungen von bis zu 9 dB zu erwarten. Pegelzunahmen treten im direkten Einflussbereich der Erschließungsstraßen (Karl-Wilhelm-Straße, Am Fasanengarten und Parkstraße) auf. Diese liegen bei ≤ 0,1 dB im Bereich der Karl-Wilhelm-Straße und ≤ 0,2 dB an den Straßen Am Fasanengarten, Parkstraße und Hansjakobstraße. Pegelzu- nahmen in dieser Größenordnung liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmungs- schwelle. Nach einschlägigen Studien liegt die untere Wahrnehmungsschwelle, ab der Pegelveränderungen vom menschlichen Ohr wahrgenommen werden können, in der Regel bei rd. 1 dB. Der Beurteilungspegel der Gesamtverkehrslärmimmissionen von maximal 70 dB tags wird an der Karl-Wilhelm-Straße eingehalten, an der Parkstraße, Hansjakob- straße und der Straße Am Fasanengarten deutlich unterschritten. Bei Überschrei- tung dieser Werte, die in der Rechtsprechung als Schwellenwerte zur Schutz- pflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum angesehen werden, wären be- reits geringfügige Pegelzunahmen als relevant einzustufen. Dies ist nicht der Fall. An einem Gebäude (Hansjakobstraße 2) treten Pegelzunahmen von bis zu 2 dB an der Westseite des Gebäudes nach Realisierung beider Bauabschnitte auf. Grund hierfür ist, dass der künftige Gebäudekörper gegenüber dem bisherigen Baukörper (Botanischer Garten) abrückt und somit die abschirmende Wirkung in Richtung Adenauerring bzw. der Straße Am Fasanengarten an der Westseite des Gebäudes geringer wird. An der Südseite des Gebäudes hingegen treten Pegel- minderungen auf. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 25 - Aufgrund der Höhe der Pegelzunahme von maximal 2 dB und vorliegenden Beur- teilungspegeln in diesem Bereich von deutlich weniger als 70 dB(A) (hier: maximal 60 dB(A)) können die Pegelzunahmen im Sinne der hilfsweise zur Beurteilung herangezogenen 16. BImSchV als nicht wesentlich und somit zumutbar einge- stuft werden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Realisierung des Plangebiets KIT Campus Süd in den östlich gelegenen Wohngebieten zum Teil deutliche Pegel- minderungen des Verkehrslärms zur Folge hat. Die insgesamt geringfügigen Pegelerhöhungen, die sich aufgrund der zusätzli- chen Verkehre des Plangebiets den Erschließungsstraßen zugewandt ergeben, können aus schalltechnischer Sicht als zumutbar eingestuft werden. Schallschutzmaßnahmen aufgrund von einwirkendem Verkehrslärm Aufgrund der Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 durch den einwirkenden Straßenverkehrslärm wurden Schallschutz- maßnahmen geprüft und im Bebauungsplan planungsrechtlich festgesetzt. Aktive Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der Erschließungssituation des Plangebiets über den Adenauerring wä- ren durchgehende aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht realisierbar. Zudem ent- falten aktive Lärmschutzmaßnahmen in städtebaulich vertretbarer Höhe für die unteren Stockwerke eine Minderungswirkung, nicht jedoch für die oberen Ge- schosse. Grundrissorientierung Für schützenswerte Aufenthaltsräume (Büroräume, Unterrichtsräume o. ä., in den südlichen Baufenstern ggf. auch Wohnräume) wird aus fachlicher Sicht empfoh- len, diese nicht in Richtung Westen dem Adenauerring zugewandt zu orientieren. Aufgrund der Überschreitungen des Werts von 60 dB(A) in der Nacht an der Westfassade des nördlichsten Baukörpers wird aus fachlicher Sicht empfohlen, an der betroffenen Fassade keine öffenbaren Fenster von Schlafräumen vorzusehen. Ist eine solche Grundrissorientierung nicht möglich, sind spezielle bauliche Maß- nahmen wie vorgelagerte Loggien bzw. Wintergärten oder Prallscheiben vorzu- sehen, die ausreichend belüftet werden. Dadurch wird erreicht, dass vor dem ge- öffneten Fenster des Aufenthaltsraums Beurteilungspegel von weniger als 60 dB(A) nachts vorliegen. Passive Schallschutzmaßnahmen Bei Überschreitung der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 werden passive Schallschutzmaßnahmen durch eine entsprechende Ausgestaltung der Außenbauteile von schützenswerten Aufenthaltsräumen vorgeschlagen. Die von Überschreitungen der Orientierungswerte für Mischgebiete betroffenen Fassaden sind in der Anlage 4 mit einer schwarz gepunkteten Linie dargestellt. Für die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen sind die Anforderungen der DIN 4109 zu berücksichtigen. Baurechtlich eingeführt ist aktuell die DIN 4109, Stand 1989. Die aktuelle Fassung der DIN 4109 mit Stand vom Juli Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 26 - 2016 ist noch nicht baurechtlich eingeführt, soll aber im Vorgriff im Sinne einer möglichst kritischen Betrachtung herangezogen werden. Die maßgeblichen Außenlärmpegel wurden für den jeweils höchsten Pegel an den Fassaden der Gebäude ermittelt. Somit sind die maximal an den Fassaden auftretenden Außenlärmpegel dargestellt. An den von Überschreitungen der nächtlichen Orientierungswerte der DIN 18005 betroffenen Fassaden von Wohnnutzungen ist durch ein geeignetes Lüftungs- konzept sicherzustellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel von Schlaf- räumen auch bei geschlossenen Fenstern eingehalten werden kann. Zum Beispiel erfolgt die Belüftung der Schlafräume über eine schallabgewandte Fassade, an der die oben genannten Werte eingehalten werden, oder ein ausreichender Luftwechsel wird durch technische Be- und Entlüftungssysteme sichergestellt. Auswirkungen durch Anlagenlärm Zur Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm durch Anlagen- lärm an der benachbarten schützenswerten Bebauung sind ggf. Schallschutz- maßnahmen erforderlich. Diese können jedoch erst dimensioniert werden, wenn die Planungen und der Umfang des Anlieferverkehrs im Detail feststehen. Ein detaillierter Nachweis der Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen ist daher im Baugenehmigungs- verfahren zu erbringen. Durch die Nutzung der geplanten Tiefgaragenzufahrten im Norden und Westen des Plangebiets ist zu erwarten, dass die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm an der benachbarten schützenswerten Bebauung am Tag deutlich unter- schritten werden. Unabhängig der voraussichtlichen Nutzung der Tiefgarage im Tagzeitraum (6:00 – 22:00 Uhr) wären auch im Nachtzeitraum (22:00 – 6:00 Uhr – lauteste Nacht- stunde). Ein- und Ausfahrten aus schalltechnischen Gesichtspunkten möglich. Ein detaillierter Nachweis der Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Zur Bewältigung der Thematik Anlagenlärm auf der konkreten Vorhabenebene wurden unter Nr. 15 „Immissionsschutz“ entsprechende Hinweise in den Bebau- ungsplan aufgenommen. 4.7.2 Klima Im Gutachten der iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG (s. Kap. 9 der Begrün- dung) wurden die Strömungsverhältnisse (Durchlüftung), die thermischen Ver- hältnisse, die Verschattung und die lufthygienische Situation dargestellt und die Auswirkungen der geplanten Bebauung berechnet bzw. abgeschätzt. Im Wesent- lichen ergeben sich folgende Einschätzungen: Lokalklima Durch die Versiegelung nehmen die Oberflächentemperaturen und auch die Luft- temperatur im Plangebiet selbst zu. Die Speicherwirkung moderner Gebäude ist aber deutlich geringer als die von Gebäuden im Bestand. Die Auswirkungen auf die Temperaturverhältnisse in der näheren Umgebung des Plangebiets werden als Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 27 - gering eingeschätzt. Die Planung führt durch die projektierten Gebäude zu einer Reduktion der bodennahen Strömungsgeschwindigkeiten. Dadurch wird je nach Windrichtung die Durchlüftung im Umfeld des Plangebiets reduziert. Wohngebiet östlich des Plangebiets Bei nordöstlichen Winden, wie sie bei autochthonen Wetterlagen in den Abend- und Nachtstunden häufig vorkommen, wird die Wohnbebauung östlich des Plangebiets kaum beeinträchtigt. Die wegen der Stadtrandlage relativ unbelastete Luft erreicht das Wohngebiet weiterhin. Bei südwestlichen Windrichtungen wird die Durchlüftung im Wohngebiet reduziert. Die herantransportierte Luft kommt aus dem Stadtgebiet und ist deshalb sowohl lufthygienisch als auch thermisch belastet. Da im Wohngebiet weder hohe thermische noch lufthygienische Belas- tungen „produziert“ werden, bringt eine Reduktion der Durchlüftung bei diesen Windrichtungen keine erheblichen Nachteile. Adenauerring Die Durchlüftungsreduktion im Adenauerring führt dort zu höheren Luftbelas- tungen, da die Kfz bezogenen Emissionen im Straßenraum langsamer wegtrans- portiert werden. KIT Campus westlich des Plangebiets Der Ostrand des bestehenden Campus wird bei nordöstlichen Windrichtungen bodennah schlechter belüftet, bei südöstlichen Windrichtungen ergeben sich kaum Auswirkungen. Verschattung Wohngebiet östlich des Plangebiets Abhängig von der Jahreszeit und der Lage der Wohnhäuser geht die Sonne in den Nachmittags- bzw. Abendstunden über den geplanten Gebäuden unter. Mit Realisierung der Planung reduziert sich die tägliche Besonnungsdauer um eine bis maximal zwei Stunden. Die DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen“ fordert für eine ausreichende Be- lichtung mindestens vier Stunden mögliche Sonnenscheindauer zur sog. „Tag- undnachtgleiche“ am 21. März bzw. 23. September. Dieser Wert wird mit min- destens 7 Stunden direkter Besonnungsdauer auch zukünftig noch immer deut- lich übertroffen. KIT Campus westlich des Plangebiets Abhängig von der Jahreszeit, der Lage der Gebäude und dem betrachteten Stockwerk geht die Sonne über dem westlich angerenzenden Campusbereich morgens ebenfalls etwa 1 Stunde später auf. Mit Blick auf die o.g. Vorgaben der DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen“ ist jedoch auch hier nicht mit kritischen Auswirkungen auf die bestehenden Universitätsnutzungen zu rechnen. Lufthygiene Durch die Planung werden Quell- und Zielverkehre induziert und die Durchlüf- tung des Straßenraums des Adenauerrings auf dem Abschnitt des Plangebietes reduziert. Beide Effekte führen zu einer Zunahme der Luftbelastung. Die Ausbrei- tungsrechnungen zeigen, dass sowohl im Nullfall wie auch im Planfall die Grenz- werte der 39. BImSchV sicher eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 28 - Die Beurteilung lokalklimatischer Auswirkungen ist schwierig, da es keine ver- bindlichen Grenz- oder Richtwerte gibt. Insofern gilt es unerwünschte Effekte zu minimieren. Es sollten zur Minimierung unerwünschter Effekte folgende Empfeh- lungen berücksichtigt werden: Der Versiegelungsgrad soll möglichst gering gehalten werden. Dies wird im vor- liegenden Fall durch die Festsetzung von Dachbegrünung und der weitläufigen, ca. 9.400 m2 großen Grünfläche sichergestellt. Der alte Baumbestand soll soweit möglich erhalten werden. Durch die Verschattungswirkung der großen Kronen entstehen im Sommer bioklimatisch angenehme Aufenthaltsräume. Die vorge- schriebene Orientierung an der EnEV stellt sicher, dass die Gebäude nach einem hohen energetischen Standard errichtet werden und damit zur Minimierung der Speicherwirkung und zur Reduktion anthropogener Abwärme beitragen. Durch die geplanten Versickerungsmaßnahmen bleiben die Grünbereiche bei Trocken- perioden länger grün und schaffen kühlende Mikroklimate. Quell- und Zielver- kehre werden durch den bestehenden sehr guten und im Zuge der Kombilösung noch besser ausgebauten Anschluss an den ÖPNV und das Radwegenetz vermie- den (siehe Hinweis Nr. 14 „Lokalklima, Lufthygiene“). Klimaoptimierte Bebauung Im „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ der Stadt Karlsruhe wird der überplante Bereich als Fläche, auf der eine „klimaoptimierte Nachverdichtung möglich“ ist, ausgewiesen. Empfehlungen zur klimaoptimierten Bebauung beziehen sich häufig auf die Ge- bäudestellung, eine ausreichende Durchgrünung, Beachtung und Schutz eventu- ell vorkommender Kaltluftleitbahnen und dem teilweisen Erhalt des jeweiligen bestehenden Siedlungscharakters. Da das Gebiet keine Luftleitbahn darstellt und auch nur eingeschränkt dem Transport von Kaltluft dient, sind bezüglich der Gebäudestellung keine Optimie- rungen erforderlich. Ein bodennaher Luftaustausch in Ost-West-Richtung ist durch die anhand der festgesetzten Baufenster gesicherten Schneisen zwischen den Gebäuden gewährleistet. Die Durchgrünung kann im Ist-Zustand durch die Nutzung als Kfz-Stellflächen und Lagerflächen mit Bracheanteilen nur als befriedigend eingestuft werden. Im Planfall wird die Durchgrünung „geordnet“ und zur Wohnbebauung hin eine Grünzäsur mit Baumbestand festgesetzt. Im Klimagutachten wurde empfohlen, den Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten und Dachbegrünung einzu- planen. Im Bebauungsplan wurde dem durch die Festsetzung, dass Stellplätze außerhalb der Baufenster nur in Tiefgaragen angeordnet werden dürfen und der verbindlichen Vorgabe von Dachbegrünung bei Neubauten entsprochen. Ferner regelt der Bebauungsplan, dass der alte Baumbestand, in Bereichen in de- nen dies möglich ist, erhalten werden muss. Durch die Verschattungswirkung der großen Kronen entstehen im Sommer bioklimatisch angenehme Aufenthaltsräu- me. Vergleichbare Effekte werden mit neu gepflanzten Bäumen erst nach ca. 20 Jahren erreicht. Eine wesentliche Maßnahme stellt die Minimierung der Wärmespeicherwirkung der Gebäude dar. Dem wird durch Einhaltung der Forderungen der Energieein- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 29 - sparverordnung EnEV erzielt. Dies reduziert auch die Abwärme durch Heizung der Gebäude. Auch die Versickerung von Regenwasser kann einen positiven lokalklimatischen Effekt bewirken. Die Versickerungsbecken sorgen bei Trockenperioden dafür, dass Grünbereiche durch die Aufrechthaltung der Verdunstung länger als küh- lende Mikroklimate fungieren können. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Um- weltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. 6. Sozialverträglichkeit Die Planung dient der Entwicklung wissenschaftlicher Einrichtungen in Forschung und Lehre und ist inhaltlich sozialverträglich. Der Übergang in das benachbarte Wohngebiet wird durch eine naturnah gestaltete Grünfläche unter möglichst weitgehender Bewahrung des Baumbestands ebenfalls sozialverträglich gestaltet – Beeinträchtigungen der Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind ausgeschlossen. Im Bereich des Botanischen Instituts befindet sich zurzeit lediglich eine Dienstwoh- nung für den Hausmeister. Bei Verlagerung der Nutzung ist auch für diese Dienstwohnung ein alternativer Standort nachzuweisen. Aus diesem Grund ist kein Sozialplan notwendig. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 30 - 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Nettobauland Sondergebiet ca. 3,14 ha 99,37 % Geltungsbereich gesamt ca. 3,16 ha 100,00 % Abb. 01: geplante Geschossflächen nach städtebaulichem Konzept (s.a. Anlage 1 der Begründung) Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 31 - 7.2 Geplante Bebauung Geschossfläche Baublock 1 5.500 m² Baublock 2 9.240 m² Baublock 3 9.240 m² Baublock 4 13.570 m² Baublock 5 2.700 m² Gesamt Neubau 40.250 m² Bestand 1 2.100 m² Bestand 2 1.130 m² Gesamt 43.480 m² 7.3 Bodenversiegelung1 Gesamtfläche ca. 3,16 ha 100,00 % derzeitige Versiegelung ca. 1,10 ha 35,03 % durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 2,38 ha 75,17 % Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege, Durchfahrten und Platzbereiche vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dem- entsprechend. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8. Kosten 8.1 Kostenübernahmen Durch Erschließung und Baumaßnahmen entstehen der Stadt Karlsruhe keine Kosten. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages ist mit dem Land Baden- Württemberg u.a. die Durchführung bzw. die Kostenübernahme des Eingriffs in den öffentlichen Straßenraum zur Herstellung der neuen Grundstückszu- und - abfahrt am Adenauerring zu regeln (s. letzter Abschnitt des Kap. 4.4.2 der Be- gründung). Der Städtebauliche Vertrag ist rechtzeitig vor Satzungsbeschluss zwi- schen den beiden Vertragspartnern zum Abschluss zu bringen. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 32 - 8.2 Kosten zu Lasten der Stadtwerke Die Investitionskosten für Wasser-, Gas- und Stromversorgung werden über Bei- träge und Gebühren finanziert. 9. Gutachten Für das Bebauungsplanverfahren wurden nachfolgende Gutachten erstellt: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, arguplan GmbH, Vorholzstr. 7, 76137 Karls- ruhe, Stand vom August 2015 Historische Untersuchung Bodenaufnahme und -bewertung, ARCADIS DEUTSCHLAND GMBH, Griesbachstraße 10, 76185 Karlsruhe, Stand vom 05.11.2015 Fachgutachten Klima + Luft, iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG Eisenbahn- straße 43 79098 Freiburg, Stand vom 04.02.2016 „Schallimmissionsprognose“, Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, Brückenstraße 9, 71364 Winnenden, Stand vom 03.02.2017 Verkehrsuntersuchung KIT Erweiterung Campus Süd, PTV Transport Consult GmbH Stumpfstraße 1 76131 Karlsruhe, Stand vom 12.12.2016 Stadtplanungsamt Karlsruhe, 12. Mai 2017 Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 33 - ANLAGE 1. Städtebauliches Konzept ASTOC Architects and Planners GmbH, Köln MESS GbR, Kaiserslautern Stand 17.11.2016 (genordet, ohne Maßstab) Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 34 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer- den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts- gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde hergestellt werden (Konkretes siehe Begründung und örtliche Bau- vorschriften). Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener- eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentli- che Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 35 - muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an- stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versi- ckerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions- schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys- tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen- pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter- grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung der vorgesehenen Arbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind diese gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege, Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Archäologische Funde (z.B. Stein- werkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbungen) sind bis zum Ab- lauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhal- ten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 36 - 6. Altlasten Vor dem Rückbau von Gebäuden (Botanischer Garten, südlicher Bereich) ist ein Rückbau- und Entsorgungskonzept zu erstellen und mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. Sämtliches anfallendes Aushubmaterial ist in Abstimmung mit der Stadt Karlsru- he, Umwelt- und Arbeitsschutz abfallrechtlich zu untersuchen (Erstellung eines Aushub- und Entsorgungskonzeptes). Im Bereich des Botanischen Gartens besteht weiterer Untersuchungsbedarf. Aus fachtechnischer Sicht können die entsprechenden altlastenrelevanten Untersu- chungen baubegleitend – zum Beispiel im Zuge des Gebäuderückbaus – durchge- führt werden. Die Maßnahmen sind im Vorfeld mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. In Abhängigkeit der Detailplanung sind im Bereich der Freiflächen eventuell die Untersuchung des Wirkungspfades Boden-Mensch und/oder ein Bodenaus- tausch/-auftrag erforderlich. Das Anlegen von Versickerungsmulden im Bereich von anthropogenen Auffül- lungen ist nicht möglich. Gegebenenfalls ist das Auffüllmaterial auszuheben und fachgerecht zu entsorgen. Zum Nachweis der Schadstofffreiheit ist eine Sohlbe- probung erforderlich. Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 37 - 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11. Feuerwehr Rettungsweg (§ 15 Abs. 2 LBO) Führt der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr, müssen zur Durchführung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten durch die Feuerwehr von öffentlichen Verkehrsflächen 1. zu Gebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 Zu- oder Durchgänge 2. zu Gebäuden der Gebäudeklassen 4 - 5 und Sonderbauten Zu- oder Durch- fahrten bis zu den zum Anleitern bestimmten Stellen vorhanden sein. Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegen, können Zu- oder Durchfahrten zu den vor oder hinter den Gebäude liegenden Grundstücksteilen verlangt werden (§ 2 Abs. 1 LBOAVO). Weitergehende Forderungen werden im Zuge des Bauge- nehmigungsverfahrens geprüft. Löschwasserversorgung Entlang des Adenauerrings befinden sich zur Zeit keine Hydranten. Diese sind in diesem Bereich nachzurüsten und in den nachfolgenden Planungs- und Geneh- migungsverfahren nachzuweisen. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen. Die Mindestlöschwassermenge ist entspre- chend dem Arbeitsblatt DVGW 405 auf mindestens 96 m³/h festzusetzen. 12. Artenschutz Nach § 39 Satz 1 Absatz 5 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume, He- cken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich nur im Win- terhalbjahr, d. h. vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden (sog. zeitliches Fäll- und Rodeverbot). Eine Aus- nahme von diesem Verbot gilt gemäß § 39 Absatz Satz 2 Ziffer 4 Bundesnatur- schutzgesetz für zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahme beseitigt werden muss und hierbei keine artgeschützten Tiere, deren Entwicklungsformen oder Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten beeinträchtigt werden (vgl. artenschutzrechtliche Zugriffsverbote nach § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz). Zum Schutz von Fledermäusen, die sich möglicherweise an den Gebäuden aufhal- ten, soll der Abriss der Gebäude nach Möglichkeit zwischen August und Oktober stattfinden, da die Tiere während dieser Monate mobil sind und ausweichen können. Alternativ kann während der mobilen Phase der Tiere zwischen August Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 38 - und Oktober die Metallleiste unterhalb der Regenrinne überklebt werden, um ei- ne mögliche Wiederbesiedlung des Dachstuhls durch Fledermäuse zu unterbin- den. Die Erhaltungskulturen im Botanischen Garten sollen gesichert und ggf. an den neuen Standort verlagert werden. Sollten für die neu zu errichtenden Gebäude große Glasflächen vorgesehen wer- den, so sind zur Vermeidung von Vogelschlag geeignete Maßnahmen vorzuse- hen. Übereckverglasungen sind zu vermeiden. Bei Verdacht auf ein erhöhtes Vo- gelschlagrisiko muss dem Bauantrag die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines ökologischen Fachgutachters beigefügt werden, in der prognostiziert wird, dass das Ausfallrisiko unter der artenschutzrechtlichen Signifikanzschwelle verbleibt bzw. mithilfe von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen unter die Schwel- le herabgesenkt werden kann (siehe Begründung Ziff. 4.6.3). Da die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens durchgeführte, spezielle arten- schutzrechtliche Prüfung lediglich einen zeitlich befristeten Ist-Zustand abbildet, kann es erforderlich sein, den Gehölzbestand vor Eingriff in diesen nochmals auf dessen dann aktuelle Artenschutzrelevanz hin zu untersuchen und ggf. Maß- nahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum vorgezogenen Ausgleich durch- zuführen. 13. Oberbodenauftrag bei neu angelegten Grünflächen Da die Böden im Plangebiet nur eine mittlere bis geringe Leistungsfähigkeit auf- weisen, soll bei Neuanlage von Grünflächen durch eine fachgerechte Aufbrin- gung von ca. 20 cm Oberboden ein Gewinn um eine Wertstufe in der Gesamt- bewertung realisiert werden. 14. Lokalklima, Lufthygiene Der Versiegelungsgrad soll möglichst gering gehalten werden. Dies ist im vorlie- genden Falle durch Dachbegrünung möglich. Zur Minimierung der Speicherwirkung und zur Reduktion anthropogener Ab- wärme sollen die Gebäude nach einem hohen energetischen Standard errichtet werden (mind. Einhaltung gültiger Energieeinsparverordnung EnEV). Es ist zu prüfen, ob die Kühllasten von Klimaanlagen über das Grundwasser ab- geführt werden können. Dadurch werden gerade an heißen Tagen Abwärmebe- lastungen der Luft im Umfeld vermieden. Ein emissionsarmes Heizkonzept ist anzustreben. Zur Senkung der bioklimatischen Belastung im Nahbereich wird für Wege- und Platzflächen sowie für Fassaden die Verwendung heller Materialien empfohlen. Bei Abriss- und Bauarbeiten sollen emissionsarme Baumaschinen eingesetzt wer- den. Staubentwicklung beim Abriss ist durch Bewässerung und Beregnung gering zu halten. Der öffentliche Straßenraum ist durch bedarfsweise Reinigung von Schmutz freizuhalten. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 39 - 15. Immissionsschutz Im Zuge der weiteren Planungen zur Anlieferzone des KIT Campus Süd sind die folgenden Hinweise zu beachten: Die Verladung der Lkw/Lieferwagen sollte möglichst westlich der geplanten Bau- körper erfolgen, abgewandt der Wohnbebauung östlich des Plangebiets. Sofern dies nicht möglich ist und die Verladung zwischen den Gebäuden erfolgen soll, ist die Verladezone ggf. durch bauliche Maßnahmen zu schützen. Bei der Verladung sollten möglichst lärmarme Hilfsmittel, z.B. gummibereifte Kleinstapler, eingesetzt werden. Die Möglichkeit einer nächtlichen Verladung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr wäre im Detail zu prüfen. Es ist damit zu rechnen, dass dies nur im westlichen Bereich o- der unter Berücksichtigung umfangreicher baulicher Maßnahmen möglich ist. Die schalltechnischen Auswirkungen der geplanten Tiefgaragenausfahrten sollten minimiert werden, z. B. durch Einhausungen der Rampen oder absorbierende Verkleidungen der Wände und Decke im Einfahrtsbereich. Die Schallemissionen der haustechnischen Anlagen sind im Zuge der Detailpla- nung durch technische und/oder betriebliche Maßnahmen (Schalldämpfer, Nach- tabsenkung…) so zu begrenzen, dass die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm in der Nachbarschaft eingehalten werden. 16. Belange der Bundeswehr Emissionen der Bundeswehr Von der Bundeswehrfachschule in der Rintheimer Querallee 4, 76131 Karlsruhe können am Tag und zur Nachtzeit Lärmimmissionen im Sinne des Bundesimmis- sionsschutzgesetzes ausgehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die von der Bundeswehrliegenschaft ausgehenden Emissionen wie Schießbetrieb etc. beziehen, nicht anerkannt werden.
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/kitcampussued/HF_sections/content/ZZmfvjXHMwAaKo/ZZn5VLula2iOmq/OL170512_begru%CC%88ndung_adenauerring.pdf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rosenweg Ecke Dahlienweg Textliche Teile Planzeichnung Anlagen Stadt Karlsruhe Nr. 856 Gartenstadt Gesamtinhalt:  Förmlicher Satzungsteil mit Verfahrensvermerken und Ausfertigung  Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB - Planzeichnung* - Textliche Festsetzungen  Örtliche Bauvorschriften nach Landesbauordnung (LBO) - Planzeichnung* - Textliche Regelungen  Dem Bebauungsplan beigefügte Anlagen: - Begründung - Vorhaben- und Erschließungsplan - Hinweise - Planzeichnung * vereint in einer gemeinsamen Planzeichnung. Verfahrensvermerke / Ausfertigung Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am 23.05.2017 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO vom 26.06.2017 bis 04.08.2017 Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO am 21.11.2017 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. Karlsruhe, 28.11.2017 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) mit der Bekanntmachung am 15.12.2017 Beim Stadtplanungsamt zu jeder- manns Einsicht bereitgehalten (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) ab 15.12.2017 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe – Rüppurr Vorhabenträger: Gartenstadt Karlsruhe eG Ostendorfplatz 2 76199 Karlsruhe Telefon: 0721 988-210 Fax: 0721 988-2180 E-Mail: info@gartenstadt-karlsruhe.de Planverfasser: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Vorhaben- und Erschließungsplan GERHARDT.stadtplaner.architekten Bernd Bistritz Architekten Weinbrennerstraße 13 Hirschstraße 1 76135 Karlsruhe 76287 Rheinstetten Telefon: 0721 831-030 Telefon: 07242 937-00 Fax: 0721 831-0399 Fax: 07242 937-030 E-Mail: mail@gsa-karlsruhe.de E-Mail: info@bistritz.de Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ......... 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit .............................................................. 5 2. Bauleitplanung..................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ................................................................. 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung.................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme .............................................................................. 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich.................................................................... 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........ 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ................................. 6 3.4 Eigentumsverhältnisse............................................................................. 7 3.5 Belastungen............................................................................................ 7 3.5.1 Altlasten ................................................................................................. 7 3.5.2 Immissionen ........................................................................................... 7 4. Planungskonzept ................................................................................. 7 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung.................................................... 8 4.2.1 Art der baulichen Nutzung ...................................................................... 9 4.3 Maß der baulichen Nutzung.................................................................... 9 4.4 Bauweise / Abstandsflächen .................................................................. 10 4.5 Überbaubare Grundstücksflächen ......................................................... 11 4.6 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen................................................ 11 4.7. Erschließung ......................................................................................... 12 4.7.1 Öffentlicher Personennahverkehr .......................................................... 12 4.7.2 Motorisierter Individualverkehr .............................................................. 12 4.7.3 Ruhender Verkehr................................................................................. 12 4.7.4 Geh- und Radwege............................................................................... 13 4.7.5 Ver- und Entsorgung............................................................................. 13 4.7.6 Energiekonzept..................................................................................... 14 4.8 Gestaltung............................................................................................ 14 4.9 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz .......... 15 4.9.1 Grünplanung, Pflanzungen ................................................................... 15 4.9.2 Eingriff in Natur und Landschaft............................................................ 15 4.9.3 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 16 4.9.4 Artenschutz .......................................................................................... 16 4.10 Belastungen.......................................................................................... 16 4.10.1 Schallschutz.......................................................................................... 16 4.10.2 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel................................. 19 4.10.3 Maßnahmen für den Klimaschutz ......................................................... 20 5. Umweltbericht ................................................................................... 20 6. Sozialverträglichkeit .......................................................................... 20 7. Statistik............................................................................................... 20 7.1 Flächenbilanz ........................................................................................ 20 7.2 Geplante Bebauung .............................................................................. 20 7.3 Bodenversiegelung................................................................................ 20 - 3 - 8. Kosten................................................................................................. 21 9. Durchführung..................................................................................... 21 10. Übersicht der erstellten Gutachten /Untersuchungen .................... 21 B. Hinweise (beigefügt) ......................................................................... 22 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................. 22 2. Entwässerung ....................................................................................... 22 3. Grundwasser ........................................................................................ 22 4. Niederschlagswasser ............................................................................. 22 5. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................. 23 6. Baumschutz .......................................................................................... 24 7. Altlasten ............................................................................................... 24 8. Erdaushub / Auffüllungen ..................................................................... 24 9. Private Leitungen .................................................................................. 24 10. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 24 11. Erneuerbare Energien............................................................................ 24 12. Artenschutz .......................................................................................... 24 13. Vogelschlag .......................................................................................... 25 14. Außenbeleuchtung ............................................................................... 25 15. Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI)........................................... 25 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften... 26 I. Planungsrechtliche Festsetzungen.................................................... 26 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen.............................................. 26 2. Art der baulichen Nutzung .................................................................... 26 3. Maß der baulichen Nutzung.................................................................. 27 3.1 Wandhöhe ........................................................................................... 27 3.2 Grundfläche ......................................................................................... 27 4. Bauweise und überbaubare Flächen ...................................................... 27 5. Flächen für Stellplätze und Garagen ...................................................... 27 6. Nebenanlagen ...................................................................................... 27 7. Pflanzgebote und Pflanzerhaltung......................................................... 28 7.1 Erhaltung von Bäumen.......................................................................... 28 7.2 Pflanzung von Einzelbäumen ................................................................ 28 7.3 Begrünung der Tiefgaragen .................................................................. 28 7.4 Dachbegrünung.................................................................................... 28 II. Örtliche Bauvorschriften ................................................................... 30 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ............................................ 30 1.1 Dächer.................................................................................................. 30 2. Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze ............... 30 2.1 Vorgärten ............................................................................................. 30 2.2 Unbebaute Flächen ............................................................................... 30 2.3 Abfallbehälterstandplätze ..................................................................... 30 2.4. Einfriedigungen .................................................................................... 30 3. Werbeanlagen und Automaten ............................................................. 30 4. Außenantennen.................................................................................... 31 5. Niederspannungsfreileitungen............................................................... 31 6. Niederschlagswasser ............................................................................. 31 - 4 - III. Sonstige Regelungen......................................................................... 31 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ................................ 32 Unterschriften............................................................................................... 33 Inhaltsübersicht des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) ................ 34 Anlage: Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) - 5 - A. Begründung gemäß § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Die „Gartenstadt Karlsruhe eG“ plant den Neubau von drei Wohngebäuden mit 38 sozial geförderten, barrierefreien Wohnungen auf einem Standort au- ßerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage am Rosenweg, Ecke Dahlien- weg, um dem steigenden Bedarf an Wohnraum für Senioren im Bereich des Stadtteils gerecht zu werden. Das Areal ist heute mit Garagenhöfen überbaut und weitgehend versiegelt und befindet sich ebenso wie die angrenzenden Wohnbauflächen im Eigentum des Vorhabenträgers. Das Vorhaben basiert auf der Planung des Büros Bernd Bistritz Architekten aus Rheinstetten. Das Vorha- ben wurde am 28. Mai 2015 im Gestaltungsbeirat vorgestellt, dabei wurde die Umwandlung von Garagenhöfen in Wohnflächen begrüßt. In der Sitzung am 16. Juli 2015 wurde das Vorhaben vom Gestaltungsausschuss abschließend diskutiert und seine Umsetzung in der vorgestellten Weise empfohlen. Um das nötige Planungsrecht für die geplante Erweiterung zu schaffen, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Vorhabenträger ist die Gartenstadt Karlsruhe eG. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Das Planungsgebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschafts- verbandes Karlsruhe (FNP NVK) als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Die Planung ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nummer 186 vom 30. September 1929 und Nummer 208 vom 31. Juli 1936, die als einfache Bebauungspläne (Baufluchtenpläne) zu werten sind. Zudem setzt der Bebauungsplan Nummer 614 „Nutzungsartenfestsetzungen“ vom 22. Febru- ar 1985 das Planungsgebiet als Reines Wohngebiet fest. Da das geplante Vorhaben außerhalb der festgesetzten Baufluchten liegt, ist die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Die Festsetzungen der oben genannten Bebauungspläne Nummer 186, Nummer 208 und 614 werden für den Geltungsbereich des vorhabenbezo- genen Bebauungsplans „Rosenweg Ecke Dahlienweg“ durch dessen Festset- zungen ersetzt. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke Nummer 13860, 11925 und 13915 und hat eine Größe von insgesamt in etwa 0,33 Hektar Das Planungsgebiet grenzt im Süden an den Rosenweg, im Osten an den Kro- kusweg und im Westen und Norden an die bestehende Wohnbebauung der Gartenstadt. - 6 - Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Planungsgebiet liegt im Randbereich der Kinzig-Murg-Niederung am west- lichen Rand der Gartenstadt in Nachbarschaft zum Max-Planck-Gymnasium. Die gegenwärtig als Garagenhof genutzten Grundstücke weisen einen hohen Versiegelungsgrad auf, das Gelände ist weitgehend eben. Als wesentlicher Baumbestand sind die bestehenden Linden im Bereich des Knotenpunktes Ro- senweg / Dahlienweg zu nennen. Beim südlich an die obengenannten Flurstücke angrenzenden "Eichelgarten" (Flurstück 11986, Gemarkung Karlsruhe) handelt es sich um Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG). Waldbesitzer ist die Stadt Karlsruhe, hier vertreten durch das Gartenbauamt. Im Waldstreifen zwi- schen der Eichelgartenschule und dem Rosenweg wachsen derzeit Hainbu- chen, Bergahorne, Ulmen, Robinien, Roteichen. Die Baumhöhen betragen zwi- schen 10 Meter und 25 Meter. Der Abstand der geplanten Neubauten zum Wald beträgt in etwa 15 Meter, die Bauflucht aus dem Baufluchtenplan Rüppurr-Ost von 1936 (Bebauungsplan Nummer 208) wird dabei in Richtung Wald überschritten. Die Belange des Artenschutzes wurden im Rahmen eines Fachbeitrags unter- sucht. Darin wurde die Planung auf ein Vorliegen beziehungsweise eine dro- hende Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des § 44 Ab- satz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geprüft und insofern das beson- dere Artenschutzrecht des BNatSchG abgearbeitet. Die Ergebnisse der arten- schutzrechtlichen Prüfung sind in Ziffer 4.9.4 dargestellt. Mögliche Folgen durch die Nähe des Planungsgebietes zu dem Landschafts- schutzgebiet „Oberwald“ sowie zu dem Natura 2000-Gebiet 701 6-343 „Oberwald und Alb in Karlsruhe“ wurden von der Unteren Naturschutzbehör- de im Rahmen einer Vorprüfung abgeschätzt. Es wurde festgestellt, dass keine Beeinträchtigung für die Schutzgebiete durch das Maß und die Art der geplan- ten Bebauung zu erwarten sind. Weitere gutachterliche Stellungnahmen sind nicht erforderlich. Der Standort liegt im Wasserschutzgebiet Durlacher Wald Zone lllB. Der Standort befindet sich im Bereich einer bekannten Grundwasserverunreini- gung und somit im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung der Stadt Karls- ruhe. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist deshalb die Nutzung des Grundwassers zu Trink- und Badezwecken untersagt. Gegen die Entnahme von Grundwasser zur Gartenberegnung bestehen aber keine grundsätzlichen Einwände. Die Errichtung eines Grundwasserbrunnens bedarf jedoch einer wasserrechtlichen Erlaubnis. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Außer Garagenhöfen befinden sich keine weiteren Gebäude im Planungsge- biet. Insgesamt sind gegenwärtig im Planungsgebiet 56 Garagenstellplätze vorhanden. Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über das bestehen- de Straßensystem des Rosenweges, des Dahlienweges und des Krokusweges. - 7 - Im westlichen Teil des Planungsgebietes befindet sich ein in Nord-Süd- Richtung verlaufender Fußweg, der im Rahmen der Planung fortzuführen ist. Im Teilbereich östlich des Dahlienweges wird ein Teilbereich der nördlich an die Garagenhöfe angrenzenden Reihenhausgärten einbezogen. Das Planungsgebiet gehört nicht zum räumlichen Geltungsbereich der denk- malgeschützten Sachgesamtheit „Gartenstadt Karlsruhe“. 3.4 Eigentumsverhältnisse Mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsflächen des Dahlienweges (Flurstück 13860), die im Eigentum der Stadt sind, befinden sich die Flächen des Pla- nungsgebietes im Eigentum des Vorhabenträgers. 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind derzeit keine Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen bekannt (Erhebungsstand 31. Dezember 2011). 3.5.2 Immissionen Zu berücksichtigen sind die Einwirkungen des Verkehrslärms auf das Plange- biet und die Auswirkungen der Planung auf die umgebende Wohnbebauung, die nach rechtskräftigem Bebauungsplan als Reines Wohngebiet festgesetzt ist. Dabei sind insbesondere die geplanten Tiefgaragenzufahrten zu berück- sichtigen. Außerdem sind die an das Plangebiet angrenzenden Schulgebäude, in die Überlegung mit einzubeziehen. Dabei ist nicht der durch den Schulbetrieb ent- stehende Kinderlärm, sondern lediglich der durch eventuelle Freizeitaktivitäten von Jugendlichen entstehende Lärm, wie zum Beispiel auf Bolzplätzen oder Skateranlagen schalltechnisch zu bewerten. Die relevanten Sportanlagen lie- gen in diesem Fall auf der vom Vorhaben abgewandten Seite des Schulgebäu- des, so dass aufgrund der abschirmenden Wirkung des Gebäudes nicht von wesentlichen Auswirkungen auszugehen ist. Zur Beurteilung der schalltechnischen Situation wurde eine gutachterliche Stel- lungnahme eingeholt, deren Ergebnisse unter Ziffer 4.10.1 dargestellt werden. 4. Planungskonzept Die Gartenstadt im Nordosten von Karlsruhe-Rüppurr ist eine denkmalge- schützte Wohnsiedlung, deren Träger die 1907 gegründete Baugenossen- schaft Gartenstadt Karlsruhe eG ist. Vor dem Hintergrund eines steigenden Bedarfs an Wohnungen für Senioren aber auch anderer Bevölkerungsgruppen plant die Gartenstadt Karlsruhe eG die Errichtung von drei Wohnhäusern im Bereich des Rosenweges auf Flächen, die bisher mit Garagenhöfen belegt waren. Die Grundstücke liegen außerhalb der denkmalgeschützten Sachgesamtheit „Gartenstadt Karlsruhe“. - 8 - Das entwickelte Konzept sieht zwei dreigeschossige Gebäude im Westen und ein dreigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss (kein Vollgeschoss) im Osten des Planungsgebietes vor. Die Ausrichtung der Baukörper orientiert sich am Verlauf des Rosenweges, der die südliche Erschließungskante der Gartenstadt darstellt. Die kubischen Bau- körper, die mit einem begrünten Flachdach gedeckt sind, fügen sich in ihrer Höhenentwicklung in die bestehende Bebauung ein. Die beiden westlich gelegenen Gebäude sind als Dreispänner beziehungsweise Zweispänner organisiert. Die Erschließung der den beiden Baukörpern zuge- ordneten Tiefgarage erfolgt über den Rosenweg. Das dritte, östlich des Dahlienweges vorgesehene Gebäude ist über einen Lau- bengang erschlossen, über den pro Geschoss fünf Wohnungen erreichbar sind. Die zugeordnete Tiefgarage wird vom Krokusweg aus erschlossen. Insgesamt werden 38 Wohnungen angeboten, die über zwei bis vier Zimmer verfügen. Die Gebäude und Wohnungen sind barrierefrei gestaltet. Die barrie- refreie Erschließung der Gebäude erfolgt jeweils an der Nordseite der Gebäu- de. In den beiden Tiefgaragen werden die erforderlichen Stellplätze für die neue Wohnbebauung realisiert und ein Teil der entfallenden Stellplätze der Gara- genhöfe ersetzt. Auf Ziffer 4.7.3 wird verwiesen. Die Tiefgaragen sind über die gebäudebezogenen Fahrstühle und über externe Treppen erreichbar. Inklusive der zwei oberirdischen Stellplätze, werden insgesamt 58 Stellplätze angebo- ten. Der bestehende Fußweg zwischen Goldlackweg und Rosenweg bleibt beste- hen und wird barrierefrei an den Rosenweg angeschlossen. Mit Ausnahme der Aufstellflächen für Abfallbehälter, die in der Nähe der öffentlichen Straßenflä- chen positioniert werden müssen, sind die notwendigen Nebenräume für die Wohngebäude auf der straßenabgewandten Seite platziert. Die erforderlichen Spielplätze sind auf mehrere Standorte im Planungsgebiet verteilt. Im Bereich westlichen des Dahlienweges sind zwei Spielplätze entlang des oben genann- ten Fußweges angelegt. Eine Boule-Fläche ist angrenzend an den Dahlienweg geplant, ein weiterer Spielplatz ist nördlich des östlichen Wohngebäudes vor- gesehen. Die geplanten Spielflächen werden im Vorhaben- und Erschließungs- plan dargestellt. 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung In Anwendung von § 30 Absatz 2 Baugesetzbuch sind nur solche baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, die sich im Rahmen der planungsrechtli- chen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bewegen und zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag auf Basis des zu- gehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) verpflichtet. Der Vorhaben und Erschließungsplan (siehe Anlage) wird Bestandteil des Vor- habenbezogenen Bebauungsplans (VbB). Das mögliche Nutzungsspektrum wird im VbB bauplanungsrechtlich festgesetzt. - 9 - 4.2.1 Art der baulichen Nutzung Im Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsver- ordnung (BauNVO) festgesetzt. Da das Plangebiet im rechtskräftigen Flächen- nutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe als Wohnbaufläche dar- gestellt ist, ist die festgesetzte Nutzungsart aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. In Anwendung von § 1 Absatz 5 und 6 der BauNVO wird festgesetzt, dass ei- nige der in einem Allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässige Nutzungen als ausnahmsweise oder als nicht zulässig definiert oder ausnahmsweise zulässige Nutzungen nicht Bestandteil des Bebauungsplans sind. Da sich im Umkreis des Planungsgebietes nur Wohnbauflächen beziehungs- weise Flächen für schulische Einrichtungen befinden, ist davon auszugehen, dass sich die festgesetzten Nutzungen verträglich in ihre Umgebung einfügen. Die als allgemein zulässig festgesetzten Wohngebäude sollen die städtebauli- che Abrundung der Gartenstadt gewährleisten und einen Beitrag zu dem in Karlsruhe dringend benötigten Wohnraum leisten. Zur Stärkung der innerstäd- tischen Quartiersstrukturen ist hierbei die Unterbringung von Läden zur Nah- versorgung durchaus erwünscht und damit auch als allgemein zulässig defi- niert. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke können ebenfalls als ein verträglicher Nutzungsbaustein für das Plangebiet in- klusive seiner Nachbarschaft angesehen werden und sind somit auch allge- mein zulässig. Ausnahmsweise zulässig werden die der Versorgung des Gebietes dienenden Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Anlagen für Verwaltungen festgesetzt. Die Zulässigkeit dieser Nutzungen muss demnach im Hinblick auf ihre Verträglich- keit mit der umgebenden Wohn- und Schulnutzung unter anderem bezogen auf die Größe des Vorhabens, ausgelöstem Stellplatzbedarf sowie Lärmemissi- onen im Einzelfall beurteilt werden. Anlagen für sportliche Zwecke, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gar- tenbaubetriebe und Tankstellen sind unzulässig, da bei diesen Nutzungen da- von auszugehen ist, dass insbesondere durch Lärmemissionen Konflikte mit der bestehenden Wohnbebauung zu erwarten sind. Die Festsetzungen gewährleisten insgesamt eine homogene Entwicklung der bestehenden Wohnsiedlung. 4.3 Maß der baulichen Nutzung Nördlich und westlich grenzt das Planungsgebiet an eine zwei- bis dreige- schossige Wohnbebauung, östlich und südlich schließen sich die dreigeschos- sigen Baukörper des Max-Planck-Gymnasiums bzw. der Eichelgartenschule an. Die festgesetzten Wandhöhen ermöglichen eine dreigeschossige Bebauung im westlichen Teil des Planungsgebietes und eine dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss an der Ecke Krokusweg / Rosenweg. Insofern fügt sich die ge- plante Bebauung in ihrer Höhe in das städtebauliche Umfeld ein. Der Bezugs- punkt zur Ermittlung der Wandhöhen liegt knapp 50 Zentimeter über der be- - 10 - stehenden Gehweghöhe entlang des Rosenweges und ist im zeichnerischen Teil als absolute Höhe festgesetzt. Weiterhin wird festgesetzt, dass die maximale Wandhöhe durch technisch notwendige Dachaufbauten um bis zu 1 Meter überschritten werden darf. Dadurch wird zum Beispiel auch ermöglicht, Photovoltaikanlagen oder andere Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien anzubringen, wenn die Funk- tionsfähigkeit der Dachbegrünung gewährleistet bleibt. Die festgesetzte maximale Grundflächenzahl entspricht mit 0,4 der gemäß § 17 Absatz 1 BauNVO festgelegten Obergrenze für allgemeine Wohngebiete. In Anwendung von § 19 Absatz 4 Satz 3 BauNVO wird eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch die in § 19 Absatz 4 aufgeführten Anlagen zugelassen. Im Teilbereich westlich des Dahlienweges wird eine Überschrei- tung der zulässigen Grundfläche bis zu einer Grundflächenzahl von 0,92 zuge- lassen, im Teilbereich östlich des Dahlienweges bis zu einer Grundflächenzahl von 0,73. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Versiegelung der Grundstücke bisher schon das in der BauNVO vorgegebene Maß überschritten hat. Insgesamt wa- ren bisher in etwa 67 Prozent des Geltungsbereichs versiegelt, zukünftig wer- den es in etwa 82 Prozent sein. Ein erheblicher Teil der geplanten Versiegelung entsteht durch die beiden geplanten Tiefgaragen, die neben den Stellplätzen für die geplante Wohnbebauung auch Teile der bisherigen Garagenstellplätze aufnehmen. Hinsichtlich der Funktion der Wasserrückhaltung sind die geplan- ten erdüberdeckten Tiefgaragen der Bestandssituation mit asphaltierten Gara- genhöfen überlegen, so dass hinsichtlich der Auswirkung auf die natürlichen Funktionen des Bodens gegenüber dem Status quo von vergleichsweise gerin- gen Auswirkungen gesprochen werden kann. Um den negativen Folgen der Flächenversiegelung weiter entgegenzuwirken, werden außer der oben genannten Erdüberdeckung für die Tiefgaragen, noch weitere Maßnahmen festgesetzt. Die festgesetzte Begrünung der Dachflächen der Wohngebäude dient ebenfalls der besseren Rückhaltung des Regenwas- sers und wirkt sich insgesamt positiv auf das Stadtklima aus. Auch die vorge- schriebene Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen wirkt sich positiv auf die Regenwasserrückhaltung aus. Außerdem stellt das Projekt als Maßnahme der Innenentwicklung einen insge- samt flächensparenden Beitrag zur Schaffung von in Karlsruhe derzeit drin- gend benötigtem Wohnraum dar. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass aufgrund der oben genannten Gründe in diesem Fall eine Überschreitung der nach § 19 Absatz 4 BauNVO vorgesehenen Grenzen der zulässigen Grundflächenzahl aus städtebaulicher Sicht vertretbar sind. 4.4 Bauweise / Abstandsflächen Durch die Festsetzung der offenen Bauweise wird in Verbindung mit den fest- gesetzten Baugrenzen sichergestellt, dass sich die Baukörper hinsichtlich ihrer - 11 - Länge verträglich in die angrenzende bauliche Struktur der Gartenstadt einfü- gen. Die gesetzlichen Abstandsflächen nach Landesbauordnung werden überwie- gend eingehalten, lediglich beim mittleren Gebäude überschreiten die Ab- standsflächen die nördliche Grundstücksgrenze. Da sich die nördlich angren- zenden Grundstücke ebenfalls im Eigentum des Vorhabenträgers befinden, kann die Überschreitung durch die Eintragung einer entsprechenden Baulast auf dem Nachbargrundstück geregelt werden. Die erforderlichen Abstandsflä- chen zu den Bestandsgebäuden werden eingehalten. Der Abstand zu den nördlich angrenzenden, bestehenden Wohngebäuden ist etwa doppelt so groß wie die Höhe der geplanten Gebäude und bleibt damit in einem für Wohngebiete verträglichen Bereich. In den Wintermonaten führen die neuen Wohngebäude zu einer Verschattung im Bereich der Gartenflächen der nördlich angrenzenden Wohnbebauung. Da die Gartennutzung in diesem Zeitraum naturgemäß stark eingeschränkt ist, wird dies aber als vertretbar eingestuft. 4.5 Überbaubare Grundstücksflächen Die Baufenster werden durch Baugrenzen definiert. Die vorgesehenen Baufenster orientieren sich an der Größe der geplanten Be- bauung. Bei dem Wohngebäude östlich des Dahlienweges wird eine zweite Baugrenze eingeführt, um ein Zurückspringen des Staffelgeschosses zu sichern und damit den Eindruck einer durchgängig viergeschossigen Bebauung in diesem Bereich zu vermeiden. Eine Überschreitung der inneren Baugrenze durch die Dachkon- struktion und durch Terrassengeländer wird in Abstimmung mit der vorliegen- den Gebäudeplanung zugelassen, da die Staffelung des Baukörpers gewahrt bleibt. Die zu dem erhaltenden Lindenbaum orientierte Baugrenze wurde so gesetzt, dass der Erhalt des Baumes möglichst nicht beeinträchtigt wird. Um die ge- planten Balkone bzw. Terrassen zu ermöglichen, wurde festgesetzt, dass die Baugrenzen mit untergeordneten Bauteilen bis zu eine Breite von 3,5 Meter und einer Tiefe von 1 Meter überschritten werden dürfen. 4.6 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen Die Abgrenzung von Flächen für Tiefgaragen orientiert sich an dem geplanten Vorhaben. Da die für die Wohnbebauung erforderlichen Stellplätze über die geplanten Tiefgaragen abgedeckt werden, werden sonstige oberirdische Garagen ausge- schlossen. Zusätzlich zu den unterirdischen Stellplätzen werden im Bereich des Dahlienweges zwei oberirdische Stellplätze angeboten. Die Lage wird im zeichnerischen Teil als Flächen für Stellplätze festgesetzt. Insgesamt sind im Planungsgebiet 58 Stellplätze vorgesehen. Die notwendigen Nebenanlagen für die geplanten Wohngebäude wie Stell- plätze für Fahrräder werden auf der straßenabgewandten Seite der neuen Baukörper realisiert. Die Aufstellflächen für Abfallbehälter werden in der Nähe - 12 - der öffentlichen Straßenflächen positioniert, um eine geregelte Leerung zu ermöglichen. Für die bestehenden Reihenhäuser im Bereich östlich des Dahli- enweges sollen Gartenschuppen für die entfallenen Garagenflächen angebo- ten werden. Dementsprechend wird auch im südlichen Bereich der bestehen- den Gartenflächen eine Fläche für Nebenanlagen festgesetzt. 4.7. Erschließung 4.7.1 Öffentlicher Personennahverkehr Das Plangebiet ist über die Haltestelle Ostendorfplatz in der Herrenalber Straße an das städtische Öffentliche-Personennahverkehr-Netz angeschlossen. Zusätz- liche Haltepunkte sind nicht vorgesehen. 4.7.2 Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über das be- stehende Straßennetz des Rosenweges, des Krokusweges und des Dahlienwe- ges. Änderungen am bestehenden Straßennetz sind nicht erforderlich. 4.7.3 Ruhender Verkehr Personenkraftwagen-Stellplätze Insgesamt werden im Planungsgebiet 58 Stellplätze angeboten. Pro Wohnein- heit ist entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnung und der gängi- gen städtischen Praxis ein Stellplatz nachzuweisen. Im Bereich des Vorhabengebiets befinden sich 56 Garagen. Lediglich 15 von diesen Garagen sind bestehenden Wohneinheiten in der Gartenstadt als im Sinne der Landesbauordnung notwendige Stellplätze zugeordnet. Von den verbleibenden 41 vermieteten Garagen werden momentan in etwa zwei Drit- tel tatsächlich als Personenkraftwagen-Stellplätze genutzt, so dass durch das Vorhaben insgesamt etwa 28 (baurechtlich nicht notwendige) Stellplätze ent- fallen. Die Anordnung von zusätzlichen Stellplätzen im näheren Umfeld des Vorha- bengebiets ist nicht möglich, der Zuschnitt der Tiefgaragen im Vorhabengebiet ist bereits optimiert. Das verbleibende Defizit kann aber zum Teil durch beste- hende Stellplätze an anderen Stellen in der Gartenstadt ausgeglichen werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Garagen ge- genwärtig auch nicht ausschließlich an die daran angrenzenden Bewohner vermietet sind. So gibt es in der Tiefgarage im Hainbuchenweg einen Leerstand von drei bis sieben Stellplätzen, weitere elf Stellplätze, die an Fremdmieter vergeben sind, können bei Bedarf gekündigt werden. Darüber hinaus können die Bestands- mieter des Rosenweges bei Mieterwechseln bevorzugt berücksichtigt werden (in den letzten Jahren gab es in etwa 40 Mieterwechsel pro Jahr). Für den durch den Rückbau der Garagenhöfe entfallenen Stauraum plant die Gartenstadt, bei den an das Vorhabengebiet angrenzenden Grundstücken neue Schuppen zu bauen. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hintergrund des permanent rückläufigen Bestandes an sozial geförderten Wohnungen in Karlsruhe einen wertvollen - 13 - Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie darüber hinaus dem Ziel eines sparsamen Umgangs mit den vor- handenen Flächen. Deshalb wird der begrenzte Verlust von Stellplätzen auch angesichts der oben genannten Möglichkeiten für Ersatzstellplätze in der Ab- wägung als vertretbar eingestuft, um den benötigten sozial geförderten inner- städtischen Wohnraum schaffen zu können. Fahrradstellplätze Die erforderlichen Stellplätze für Fahrräder werden teilweise in den Tiefgara- gen untergebracht, außerdem ist für den westlichen und den östlichen Teil je- weils ein oberirdischer, überdachter Fahrradabstellraum vorgesehen. Insgesamt sind 76 Fahrradstellplätze vorgesehen. Die Aufzüge der geplanten Gebäude sind für den Transport von Fahrrädern ausreichend bemessen. 4.7.4 Geh- und Radwege Der bestehende Gehweg zwischen Goldlackweg und Rosenweg wird erhalten und barrierefrei an den Rosenweg angeschlossen. Auf die Sicherung des Weg- es durch ein entsprechendes Gehrecht wird verzichtet, da sich sowohl das Vorhabengebiet als auch der Rest des Weges im Eigentum der Gartenstadt be- finden, so dass der Weg wie bisher von den Anwohnern der Gartenstadt be- nutzt werden kann. Im Übrigen bleiben die bestehenden Gehwege erhalten. Der Gehweg entlang des Rosenweges erfüllt mit einer Breite von über drei Meter auch die heutigen Anforderungen der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen. 4.7.5 Ver- und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme Die Versorgung des Plangebietes erfolgt durch Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz. Entwässerung Die Entwässerung des Bauvorhabens erfolgt im Trennsystem. Schmutzwasser Das Flurstück 11925 ist entwässerungstechnisch über den Dahlienweg er- schlossen. Es sind somit keine weiteren öffentlichen Entwässerungsleitungen zu bauen. Durch das Grundstück von Haus eins und Haus zwei westlich des Dahlienwe- ges (vergleiche Darstellung im Vorhaben- und Erschließungsplan) verläuft der- zeit ein öffentlicher Schmutzwasserkanal. Der Kanal wurde zwischenzeitlich umgebaut und im Bereich des privaten Grundstücks stillgelegt. Der stillgelegte Teil wird im Zuge der Bauarbeiten vom Vorhabenträger abgebrochen. Eine Ab- stimmung ist hierzu zuvor mit dem Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe erforder- lich. Im Übrigen werden die Gebäude an die bestehende Schmutzwasserkana- lisation angeschlossen. - 14 - Niederschlagswasser Das anfallende Regenwasser soll der bestehenden Kanalisation zugeführt wer- den. Die geplante Erdüberdeckung der Tiefgaragen und die geplante Dachbe- grünung tragen zur Rückhaltung des Niederschlags bei und entlasten damit die Kanalisation. Die Entwässerung der Gartenbereiche der angrenzenden Reihenhausbebau- ung im Bereich Reseedenweg 95 bis 105 erfolgt weiterhin grundstücksbezo- gen auf den eigenen Gartenflächen. Abfallentsorgung Für die notwendigen Abfallbehälter ist im östlichen und im westlichen Teil eine eingehauste Abstellfläche vorgesehen, von der aus die Entsorgung über den Rosenweg erfolgen kann. 4.7.6 Energiekonzept Energetische Ausstattung Die geplanten Wohngebäude werden im Kreditanstalt für Wiederaufbau 55- Standard realisiert. Die Heizenergieversorgung der Gebäude erfolgt über eine Pelletzentralheizung. 4.8 Gestaltung Das Planungsgebiet gehört nicht zum räumlichen Geltungsbereich der denk- malgeschützten Sachgesamtheit „Gartenstadt Karlsruhe“, ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Insofern ist die Gestaltung der Gebäude nach städtebaulichen Kriterien zu beurteilen. Auch aufgrund der Nähe zur Garten- stadt wurde die geplante Bebauung im Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe behandelt und seine Umsetzung empfohlen. Die mit begrünten Flachdächern versehene Bebauung wird neben der histori- schen Anlage der Gartenstadt als eigenständige Einheit wahrgenommen. In Länge und Geschossigkeit fügen sich die dreigeschossigen Baukörper aber maßstäblich in die umliegende Bebauung ein. Auch der Gliederung der Fassa- den durch offen gestaltete Treppenhäuser und Balkone sowie die Materialität der Fassade schaffen Bezüge zur bestehenden Bebauung. Die Fassaden sind als helle Putzfassaden mit Verglasungen im Bereich der Treppenhäuser und Balkone gestaltet. Der notwendige Sonnenschutz wird über Schiebeläden hergestellt, die ebenfalls zur Gliederung der Fassade beitra- gen. Das Staffelgeschoss beim östlich gelegenen Baukörper ist durch Rück- sprünge und in der Materialität gegenüber den darunterliegenden Geschossen abgesetzt. Werbeanlagen und Automaten sind aufgrund der geplanten Nut- zung nicht vorgesehen und werden deshalb ausgeschlossen. Um ein durchgängiges Erscheinungsbild zum Straßenraum sicherzustellen und zur Verbesserung der Durchgrünung des Plangebietes sind Einfriedigungen nur als geschnittene Hecken mit oder ohne dahinter liegendem Drahtgeflecht zu- lässig. Niederspannungsfreileitungen werden ebenso wie individuelle Außenbezie- hungsweise Satellitenantennen aus stadtgestalterischen Gründen ausgeschlos- - 15 - sen. Zur Sicherung der ungehinderten Informations-Zugänglichkeit ist pro Ge- bäude allerdings eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 4.9 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.9.1 Grünplanung, Pflanzungen Von der Baumaßnahme sind insgesamt sieben durch die städtische Baum- schutzsatzung erfasste Bäume betroffen, für die eine Fällerlaubnis erforderlich ist. Für die Weide und die beiden Birken an der Rückseite der bestehenden Gara- gen sowie einen Feldahorn neben dem Wohnhaus Nummer 107 wurde eine Fällerlaubnis in Aussicht gestellt. Die Weide und die Birken werden durch den Abbruch der Garagen unvermeidbar in ihrer Standsicherheit beeinträchtigt. Der Feldahorn ist nur bedingt erhaltenswert und im Straßenraum wenig prä- sent. Sehr markant und prägend für den Kreuzungsbereich sind hingegen drei Linden am Knotenpunkt Rosenweg/Dahlienweg. Vorgesehen ist der Erhalt von einer Linde, zwei Linden müssen aufgrund der beengten Grundstückszuschnitte, der Stellung der Baukörper und des not- wendigen Umfangs der Tiefgaragen entfernt werden. Für die beiden entfal- lenden Bäume werden in der Nähe der ursprünglichen Standorte Ersatzpflan- zungen vorgenommen. Die Tiefgarage wird mit einer 40 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt, womit eine entsprechende Begrünung mit Rasen und Stauden ermöglicht wird. Die Flachdächer werden begrünt, sodass gegenüber dem bisherigen Zustand eine stärkere Durchgrünung des Planungsgebietes umgesetzt wird. 4.9.2 Eingriff in Natur und Landschaft Bei dem südlich an das Planungsgebiet angrenzenden Eichelgarten (Flurstück 11986) handelt es sich um Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz Baden- Württemberg (LWaldG). Durch die Veränderung der Bauflucht im Bereich des Rosenweges wird der nach § 4 Absatz 3 der Landesbauordnung vorgesehene Mindestabstand von baulichen Anlagen mit Feuerstellen zum Waldrand unter- schritten. Das vom Wald auf die Wohngebäude ausgehende Gefährdungspo- tential ist somit gegeben. Eine Unterschreitung ist aber möglich, wenn die Festsetzungen eines Bebau- ungsplans Gebäude mit einem geringeren Abstand zulassen. Die Unterschrei- tung des Waldabstandes erfolgt im Einvernehmen mit der Stadt Karlsruhe, wenn der Vorhabenträger einer Haftungsverzichtserklärung zu Gunsten des Waldbesitzers und dem Eintrag einer entsprechenden Grunddienstbarkeit zu- stimmt. Die Haftungsverzichtserklärung wird Bestandteil des Durchführungs- vertrags. Das Planungsgebiet befindet sich in der Nähe des südlich angrenzenden Land- schaftsschutzgebietes „Oberwald“ sowie zu dem Natura 2000-Gebiet 7016- 343 „Oberwald und Alb in Karlsruhe“. Die Betroffenheit der Schutzgebiete wurde von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen einer - 16 - Vorprüfung untersucht. Weitere gutachterliche Stellungnahmen sind nicht er- forderlich. Der Eingriff in Natur und Landschaft kann insgesamt als gering eingestuft werden, da das Plangebiet bereits heute bebaut beziehungsweise stark versie- gelt ist und die Gebäude eine Abrundung eines bereits bestehenden Wohnge- biets darstellen. 4.9.3 Ausgleichsmaßnahmen Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Bauge- setzbuch aufgestellt. Ein Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz ist des- halb nicht erforderlich. 4.9.4 Artenschutz Für die Belange des Artenschutzes wurde vom Büro Thomas Breunig, Institut für Botanik und Landschaftskunde aus Karlsruhe eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Darin wurde die Planung auf ein Vorliegen bzw. eine drohende Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des § 44 Absatz 1 BNatSchG geprüft und insofern das besondere Artenschutzrecht des BNatSchG abgearbeitet. Im Rahmen einer Begehung zur artenschutzrechtlichen Voruntersuchung wur- de anhand der vorhandenen Habitatstrukturen eingeschätzt, ob Vorkommen von besonders oder streng geschützten Arten nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 und 14 BNatSchG zu erwarten sind. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zu- sammenfassen: Es wurde keine besonders und auch keine streng geschützten Arten im Plan- gebiet nachgewiesen. Weiter wurde festgestellt, dass die Bäume eine potenti- elle Habitateignung für Vögel und Fledermäuse haben (können). Insgesamt werden durch das Vorhaben nach gutachterlicher Beurteilung keine Verbots- tatbestände des § 44 BNatSchG berührt, sofern die Beseitigung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit eventuell betroffener Vogelarten zwischen Anfang Ok- tober und Ende Februar erfolgt. Sofern Bäume gefällt werden, sollte zuvor kontrolliert werden, ob es sich bei den ausgefaulten Astlöchern um Höhlen handelt, die durch überwinternde Fledermäuse belegt sind. Die Vorgaben für die Beseitigung von Gehölzen werden in die Hinweise des Bebauungsplans aufgenommen. 4.10 Belastungen 4.10.1 Schallschutz Aufgrund der unter Ziffer 3.5.1 dargestellten Immissionssituation in der Um- gebung des Plangebietes wurde zur Klärung der schalltechnischen Belange ei- ne schalltechnische Stellungnahme vom Büro Koehler, Leutwein und Partner aus Karlsruhe erstellt. Im Rahmen der schalltechnischen Stellungnahme sind zum einen Aussagen über die Einwirkungen durch Verkehrslärm auf das Plangebiet anhand der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) zu beurteilen. Weiterhin sind die Aus- wirkungen des Bauvorhabens auf die Umgebung zu beurteilen. Hierbei ist der - 17 - von der Zufahrt zur Tiefgarage ausgehende Lärm als Gewerbelärm einzustufen und nach der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm zu beurteilen. Er- gänzend ist zu untersuchen, inwieweit sich Geräuschimmissionen aus den umgebenden Schulen auf das Plangebiet auswirken. Die Stellungnahme kommt zu folgendem Ergebnis: Vorgehensweise Entsprechend der DIN 18005, welche für die städtebauliche Planung zunächst zu beachten ist, sind verschiedene Geräuscharten (Verkehrs- und Gewerbe- lärm) aufgrund der verschiedenen Einstellungen der Betroffenen getrennt von- einander zu betrachten. Die Einschätzung der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm erfolgt auf Grund- lage der Lärmkartierung im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt Karls- ruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz 2014 sowie der DIN 18005 (Schall- schutz im Städtebau) und der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (Ver- kehrslärmschutzordnung). Die Ausfahrt der Tiefgaragen ist auf den Grundstücksbereichen nicht als öf- fentlicher Verkehrslärm sondern als privater Anlagenlärm und somit als Ge- werbelärm nach der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 1998 zu beurteilen. Hierzu erfolgte eine Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch die Wohneinheiten an den einzelnen Tiefgaragenzufahrten und Beurteilung anhand einen plausiblen Verteilung der Belastung über den Tages- /Nachtzeitraum. Eine Abschätzung der möglichen Fahrten in der lautesten Stunde im Nachtzeitraum und des Abstandes zu der bestehenden Bebauung ergibt die Einschätzung über die Ausführung bezüglich der Ausführung von Lärmminderungsmaßnahmen. Die Beurteilung der von den Schulflächen ausgehenden Lärmeinwirkungen be- ruht auf Ortskenntnis sowie den Bestimmungen bezüglich Freizeitlärm. Einwirkung Verkehrslärm auf das Bebauungsplangebiet Aus der Lärmkarte für den Tag-Abend-Nacht-Pegel (Lden) kann eine Lärmbelas- tung zwischen 56 und 57 Dezibel (A-Bewertung) abgeschätzt werden. Es ist hierzu auszuführen, dass der Pegel entsprechend den Vorgaben der 34. Bun- desimmissionsschutzverordnung (Lärmkartierung) aufgrund der Zuschläge für die Zeitbereiche Abend und Nacht etwas höher ausfällt, als die Beurteilungs- pegel entsprechend der für Deutschland geltenden Richtlinie DIN 18005. So- mit ist mit einer Belastung von in etwa 55 Dezibel (A-Bewertung), nach DIN 18005 und somit verträglichen Belastungen im Tageszeitraum zu rechnen. Im Nachtzeitraum zeigt die Kartierung Belastungen von in etwa 47 bis 48 Dezibel (A-Bewertung). Die Beurteilungspegel im Nachtzeitraum der Lärm- kartierung stimmen in dem Fall, dass sie nicht in der Nähe von Lichtsignalanla- ge liegen, gut mit dem Beurteilungspegel nach den Berechnungsvorgaben der DIN 18005 überein. Im vorliegenden Fall würden somit die Orientierungswerte der DIN 18005 in geringem Umfang überschritten. Die als Grenze des Zumut- baren angesehenen Immissionsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung würden jedoch weiterhin unterschrit- - 18 - ten. Aufgrund von Verkehrslärm sind für das Baugebiet daher mit verträgli- chen Lärmbelastungen durch Verkehrslärm zu rechnen. Gewerbelärm Tiefgaragenausfahrt Für die drei Wohngebäude sind zwei Tiefgaragen vorgesehen. Eine Tiefgarage für das Haus eins und zwei sowie eine Tiefgarage mit eigener Zufahrt für das Haus drei. Die Tiefgaragenausfahrt der Gebäude eins und zwei liegt auf der Westseite der Grundstücke und führt an einem bestehenden Wohngebäude vorbei und zwar mit einem Abstand von in etwa sieben Meter zwischen Ge- bäudefassade und Mitte der Zufahrt. Die Garagenzufahrt des Gebäudes drei befindet sich auf der Nordostseite mit der Ausfahrt zum Krokosweg. Die Ent- fernung zum nächstliegenden Gebäude beträgt hier zu der Fahrbahnmitte der Zufahrt in etwa 27 Meter. Die Tiefgarage für die Gebäude eins und zwei weist 32 Stellplätze auf. Für das Gebäude drei sind in der Tiefgarage 24 Stellplätze vorgesehen. Für die drei Gebäude sind insgesamt 38 Wohneinheiten vorgesehen. Bei 2,3 Einwohnern je Wohneinheit und 2,5 Fahrten pro Einwohner ergeben sich in etwa 220 Fahrbewegungen durch die geplante Anlage. Entsprechend der Anteile von Stellplätzen zu den Wohneinheiten ergibt sich eine prozentuale Aufteilung von 57 Prozent der Fahrten für die Tiefgarage von den Häu- sern eins und zwei und 43 Prozent für die Tiefgarage des Hauses drei und so- mit 125 Fahrten für die Tiefgarage Haus eins und zwei und 95 Fahrten für die des Hauses drei. Es wird davon ausgegangen, dass die Fahrten sich über den Tag entsprechend den gängigen Tagesganglinien verteilen. In den kritischen Nachtstunden mor- gens vor 6 Uhr oder abends nach 22 Uhr wird davon ausgegangen, dass bis zu drei Fahrbewegungen aus der Tiefgarage heraus oder in die Tiefgarage hinein stattfinden. Aus mehreren vergleichbaren schalltechnischen Untersuchungen mit Berech- nungen für Tiefgaragenausfahrten und ähnlicher Belastungen beziehungswei- se Abständen zu umgebender Bebauung lassen sich im Bereich der Tiefgara- genausfahrt von Haus eins und zwei für die direkt zur Tiefgarage hingerichtete Gebäudefassade für den Tageszeitraum deutliche Unterschreitungen der Im- missionsrichtwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm und im Nachtzeitraum Beurteilungspegel zwischen 35 und 40 Dezibel (A-Bewertung) ableiten. Die Immissionsrichtwerte für allgemeines Wohnen werden damit nachts unterschritten, die Immissionsrichtwerte für reines Wohngebiet nachts in geringem Umfang überschritten. Die geplante Tiefgaragenausfahrt an den Gebäuden eins und zwei sollte daher entsprechend dem aktuellsten Stand der Lärmminderungstechnik für zum Beispiel Garagentormotoren oder Strukturie- rung der Wand ausgestaltet sein, um unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen zu vermeiden. Für die Tiefgaragenausfahrt an Gebäude drei, für die im Nachtzeitraum auch mit zwei bis drei Fahrten in der lautesten Nachtstunde zu rechnen ist, ergeben sich aufgrund des deutlich größeren Abstandes für die nördlich gelegene Wohnbebauung keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte auch für - 19 - reine Wohngebiete im Tages- oder Nachtzeitraum. Zu der zusätzlichen Ver- kehrserzeugung des Bauvorhabens insgesamt ist auszusagen, dass dies von dem bestehenden Verkehrsnetz aufgenommen werden kann, ohne dass sich die Lärmbelastungen im Umfeld maßgeblich erhöhen. Einwirkungen durch Freizeitlärm der umgebenden Schulen Zunächst ist auszuführen, dass der durch den Schulbetrieb entstehende Kin- derlärm, wie zum Beispiel in Pausen oder nach der Schule als Sozialadäquat hinzunehmen ist und keiner weiteren Untersuchung bedarf. Der durch even- tuelle Freizeitaktivitäten von Jugendlichen entstehende Lärm, wie zum Beispiel auf Bolzplätzen oder Skateranlagen ist schalltechnisch zu bewerten. Im vorlie- genden Fall gehen jedoch von solchen Aktivitäten keine maßgeblichen Lärmeinflüsse auf das Plangebiet aus, da keine Flächen für Freizeitaktivitäten der südlich liegenden Realschule Rüppurr oder des Max-Planck-Gymnasium im Osten direkt dem Bauvorhaben zugewandt sind, sondern vielmehr durch die Schulgebäude selbst abgeschirmt sind und auch eine relativ große Entfernung aufweisen. Zusammenfassung Zusammenfassend ist auszusagen, dass die durch Verkehrslärm entstehenden Lärmpegel im Bereich des Bauvorhabens noch in verträglicher Höhe liegen und durch Freizeitlärm der umgebenden Schulen mit keinen unzumutbaren Lärm- belastungen aufgrund der gegebenen Abschirmungen und Entfernungen zu rechnen ist. Durch das Bauvorhaben selbst entstehen auf den umgebenden Straßenzügen im Umfeld keine maßgeblichen Erhöhungen der Lärmbelastungen. Um unzu- mutbare Lärmbelastungen auch für die direkt im Umfeld der Tiefgaragenaus- fahrt der Gebäude eins und zwei liegenden Gebäudefassaden zu gewährleis- ten, ist die geplante Tiefgaragenein- und -ausfahrt im Bereich westlich des Dahlienweges entsprechend dem aktuellsten Stand der Lärmminderungstech- nik auszugestalten. Dies wird im Rahmen des Durchführungsvertrags gesi- chert. 4.10.2 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Die bioklimatische Belastungsstufe des betroffenen Siedlungsraumes kann mit „gering" bewertet werden. Der Wirkungsbereich autochthoner Strömungssys- teme durchzieht die Bebauung, da sich die Grün- und Freiflächen im Süden und Osten durch eine mittlere (350 bis 700 Kubikmeter/Sekunde) bis sehr ho- he Kaltluftlieferung (1.400 Kubikmeter/Sekunde) auszeichnen. Ein Klimagut- achten ist insofern nicht erforderlich. Durch die im Entwurf dargestellte Gebäudeausrichtung wird einer Barrierewir- kung durch ausreichend große Abstände zwischen den Gebäuden vorgebeugt. Die festgesetzte Dachbegrünung wirkt isolierend und verringert die Aufhei- zung der Gebäude. Darüber hinaus erfolgt eine Retention von Niederschlags- wasser, wodurch die Kanalisation vor allem bei Starkregenereignissen entlastet wird. Ergänzend wird bei Fassaden die Verwendung von hellen Oberflächen vorgeschrieben, um die Reflexion der Sonnenstrahlung (Albedos) zu erhöhen. - 20 - 4.10.3 Maßnahmen für den Klimaschutz Als Beitrag zum Klimaschutz werden die geplanten Wohngebäude im 55- Standard der Kreditanstalt für Wiederaufbau realisiert. Die Sicherung des Bau- Standards erfolgt über den Durchführungsvertrag. Die Heizungsanlage für die geplanten Gebäude soll als Pelletzentralheizung ausgeführt werden. 5. Umweltbericht Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt. Die Erstellung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich. Die Belange des Artenschutzes wurden in einer separaten artenschutzrechtlichen Untersuchung behandelt. Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten Da es sich bei der vorliegenden Planung um die Überplanung von bereits be- stehenden, großflächig versiegelten Bereichen handelt, wurde keine sich hin- sichtlich der Umweltwirkungen wesentlich unterscheidende Planungsvariante erarbeitet. 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Das Vorhaben ist eine Maßnahme des sozial geförderten Wohnungsbaus. Die Gebäude sind barrierefrei konzipiert, die Wohnungsgrößen und Zuschnitte orientieren sich an den Bedürfnissen von Senioren. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Grundfläche Gebäude (ohne TG) ca. 0,12 ha 36% Freiflächen ca. 0,21 ha 64% Gesamter Geltungsbereich ca. 0,33 ha 100% 7.2 Geplante Bebauung Bruttogrundfläche Wohnbebauung ca. 3.820 m² 7.3 Bodenversiegelung Gesamtfläche Plangebiet ca. 0,33 ha 100% Derzeitige Versiegelung Plangebiet ca. 0,22 ha 67% Künftige Versiegelung Plangebiet ca. 0,27 ha 82% - 21 - Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege, Zufahrten, Stellplätze und Hofflächen vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad redu- ziert sich dementsprechend. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8. Kosten Der Vorhabenträger übernimmt den Rückbau des bestehenden Schmutzwas- serkanals, soweit er auf seinem Grundstück liegt. Der Stadt Karlsruhe entste- hen keine Kosten. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver- trag geregelt. 10. Übersicht der erstellten Gutachten /Untersuchungen Schalltechnische Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“ vom 1. Dezember 2016. Erstellt vom Büro Koehler & Leutwein in Karlsruhe. Artenschutzrechtliche Prüfung vom Büro Thomas Breunig, Institut für Botanik und Landschaftskunde aus Karlsruhe, vom 14. Oktober 2015. - 22 - B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsru- he in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 Meter von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befes- tigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf fünf Prozent nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 Meter bis 3,50 Meter Abstand von ge- planten beziehungsweise vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 Meter über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen ent- wässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenober- fläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. 3. Grundwasser Im Gebiet liegen hohe Grundwasserstände vor. Bisher wurde ein maximal Grundwasserstand von 114,35 Meter über Normalhöhennull beobachtet. Die- ser könnte nach Abschaltung des Wasserwerkes noch weiter ansteigen. Grundwasserdichte Keller beziehungsweise Tiefgaragenausbildungen sind deshalb zwingend vorzusehen. Der Standort liegt im Wasserschutzgebiet Durlacher Wald Zone lllB. Der Standort befindet sich im Bereich einer bekannten Grundwasserverunreini- gung und somit im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung der Stadt Karls- ruhe. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist deshalb die Nutzung des Grundwassers zu Trink- und Badezwecken untersagt. Gegen die Entnahme von Grundwasser zur Gartenberegnung bestehen aus Sicht des Amts für Um- welt- und Arbeitsschutzes aber keine grundsätzlichen Einwände. Die Errich- tung eines Grundwasserbrunnens bedarf jedoch einer wasserrechtlichen Er- laubnis. Das Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 „Richtlinie für Trinkwasser- schutzgebiete, I. Teil „Schutzgebiete für Grundwasser“ ist zu berücksichtigen. 4. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gemäß § 55 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Ge- wässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige - 23 - öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entge- genstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Boden- schicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die No- tentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versicke- rungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesam- melt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 In- fektionsschutzgesetz, § 37 Absatz 1 unter Beachtung der allgemein anerkann- ten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Ge- sundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trink- wasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trink- wasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sol- len zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, zum Beispiel als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flä- chenversiegelung verzichtet werden. 5. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. In diesem Zusammenhang wird da- rauf hingewiesen, dass in der Umgebung des Plangebiets vorgeschichtliche Scherben bekannt sind, die dort eine vorgeschichtliche Siedlung vermuten las- sen. Historische Bauteile oder archäologische Fundplätze sind gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmal- pflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe), zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Mel- dung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Landesamt für Denkmalpflege einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen ei- nes Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das Denkmalschutzge- - 24 - setz und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Auf § 27 Denkmalschutzgesetz wird hingewiesen. Eventuell vorhandene Kleindenkmale (zum Beispiel Bildstöcke, Wegkreuze, his- torische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und land- schaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu be- lassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. 6. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12. Oktober 1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbe- ständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 7. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe zu melden. 8. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutz- gesetz) vom 17. März 1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 9. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 10. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Absatz 4 und § 39 Landesbauordnung). 11. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nut- zung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 12. Artenschutz Sollten Baumfällungen erforderlich sein, sollten diese vorrangig zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar, also außerhalb der Fortpflanzungszeit, vorge- nommen werden. Damit wird eine erhebliche Störung oder Tötung der streng geschützten Arten bzw. der europäischen Vogelarten während der Fortpflan- - 25 - zungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten gemäß § 44 Absatz 1 Nummer 1 und 2 BNatSchG vermieden. Sofern Bäume gefällt werden, ist zuvor zu kontrollieren, ob es sich bei den ausgefaulten Astlöchern um Höhlen handelt, die durch überwinternde Fleder- mäuse belegt sind. Für den Fall, dass Fledermäuse festgestellt werden, ist der Fällzeitpunkt zu verschieben und sind die weiteren Maßnahmen in Abstim- mung mit dem Umwelt – und Arbeitsschutz, Abteilung Ökologie, Markgrafen- straße 14, 76131 Karlsruhe vorzunehmen) 13. Vogelschlag Größere Glasfassaden, stark spiegelnde Scheiben, verglaste Eckausbildungen und „Durchblicke“ sind zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos zu vermeiden oder durch gestalterische Elemente zu gliedern. Insgesamt ist zu gewährleis- ten, dass die geplante Bebauung keine unzulässigen Ausfälle (Tötung oder Verletzung geschützter Tiere, die über das aktuelle normale Naturgeschehen hinausgehen) durch Vogelschlag oder ähnliches zur Folge hat. 14. Außenbeleuchtung Eine zusätzliche Lichtimmission für den angrenzenden Wald durch die Außen- beleuchtung ist zu vermeiden. Es sind insektenfreundliche Leuchtmittel (Erste Priorität: Leuchtdiode; Zweite Priorität: Natriumdampf-Niederdrucklampen), gezielt nur nach unten abstrahlende Leuchtkörper zu verwenden und nach Möglichkeit durch Zeitschalt- oder Bewegungsmelder die Außenbeleuchtung auf das zeitlich Erforderliche/Unabdingbare zu begrenzen. 15. Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) Bei dem vorliegenden Bebauungsplan ist das Karlsruher Innenentwicklungs- konzept (KAI) anzuwenden. Mit dem Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) wird bei Schaffung oder Änderung eines neuen, höherwertigen Pla- nungsrechts der sozial geförderte Wohnungsbau initiiert und realisiert. Nach den Vorgaben von KAI sind mindestens 20 Prozent der Geschossfläche für ge- förderten Wohnungsbau vorgesehen. Durch KAI ist sichergestellt, dass auch preisgünstiger Wohnraum im Mietbereich beziehungsweise preiswertes Wohneigentum verfügbar ist. Dazu werden die Planungsbegünstigten an den entstehenden Kosten beteiligt. Die Art und Höhe der Beteiligung wird zeit- gleich mit dem Bebauungsplanverfahren ermittelt und mittels städtebaulichem Vertrag zwischen den Planungsbegünstigten und der Stadt Karlsruhe verein- bart. - 26 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen) und sonstige Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S.357, berichtigt Seite 416) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 7 und der Planzeichnung (IV) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlage) ausschließlich die bauli- chen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO Zulässig sind: - Wohngebäude, - die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. - Ausnahmsweise zulässig sind: - die der Versorgung des Gebietes dienenden Schank- und Speisewirtschaf- ten sowie nicht störende Handwerksbetriebe, - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, - Anlagen für Verwaltungen. - Nicht zulässig sind: - Anlagen für sportliche Zwecke - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe - Gartenbaubetriebe - Tankstellen - 27 - 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1 Wandhöhe Die zulässige Höhe der baulichen Anlagen wird durch die maximale Wandhö- he (WH) gemäß Planeinschrieb festgesetzt. Der Bezugspunkt zur Ermittlung der Wandhöhe ist im zeichnerischen Teil als absolute Höhe mit 116,50 Meter über Normalhöhennull festgesetzt. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß vom Bezugspunkt bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut (bis zum oberen Abschluss der Wand). Die maximale Wandhöhe darf durch technisch notwendige Dachaufbauten um bis zu ein Meter überschritten werden. 3.2 Grundfläche Die maximale Grundflächenzahl (GRZ) wird durch Planeintrag in der Nutzungs- schablone im zeichnerischen Teil festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf durch die in § 19 Absatz 4 BauNVO benannten Anlagen im Bereich östlich des Dahlienweges bis zu einer Grundflächenzahl von 0,73, im Bereich westlich des Dahlienweges bis zu einer Grundflächenzahl von 0,92 überschritten werden. 4. Bauweise und überbaubare Flächen Es gilt die offene Bauweise. Die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen werden in der Planzeichnung durch Baugrenzen bestimmt. Im Bereich östlich des Dahlienweges darf die innere Baugrenze (maximal zuläs- sige Wandhöhe (WH) = 12,5 Meter) durch die Dachkonstruktion und durch Terrassengeländer bis zur äußeren Baugrenze (WH=9,5 Meter) überschritten werden. Die Baugrenzen dürfen durch untergeordnete Bauteile bis zu einer Tiefe von ein Meter und einer Breite von 3,5 Meter überschritten werden. 5. Flächen für Stellplätze und Garagen Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und den dafür im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen zulässig. Sonstige Garagen sind un- zulässig. Stellplätze sind nur innerhalb der im zeichnerischen Teil dafür festgesetzten Flächen zulässig. 6. Nebenanlagen Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren Flä- chen und den dafür im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen zulässig. - 28 - 7. Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 7.1 Erhaltung von Bäumen Mit Ausnahme für den Bau der Tiefgarage, sind im Kronentraufbereich des im zeichnerischen Teil zum Erhalt festgesetzten Baumes, Abgrabungen und zu- sätzliche Versiegelungen und Bodenveränderungen unzulässig. Die Auffüllung des Geländes ist nur bis auf die jeweilige Gehweghinterkante und nur im Be- reich der im Bestand befestigten Flächen zulässig. Bei Abgang des Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein gleichartiger Laubbaum zu pflanzen. 7.2 Pflanzung von Einzelbäumen An den im zeichnerischen Teil festgesetzten Pflanzgeboten für Einzelbäume sind Linden zu pflanzen. Die zu pflanzenden Bäume sind zu erhalten, fachge- recht gemäß Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen-Baumpflege (Zu- sätzliche Technische Vertragsbedingungen Baumpflege) zu pflegen und bei Abgang gleichartig zu ersetzen. 7.3 Begrünung der Tiefgaragen Tiefgaragendächer sind, soweit sie nicht überbaut beziehungsweise für Er- schließungszwecke verwendet werden, mit einer Erdaufschüttung über der Drainschicht von - mindestens 40 Zentimeter für Rasen, Stauden, Bodendecker, - mindestens 60 Zentimeter für Sträucher zu versehen und vollflächig als Vegetationsfläche anzulegen. 7.4 Dachbegrünung Die Dachflächen sind dauerhaft extensiv zu begrünen. Die Flächen sind mit ei- ner für Gräser- und Kräutervegetation ausreichenden Substratschüttung von mindestens 15 Zentimeter über der Drainschicht zu versehen und mit einer Gräser- und Kräutermischung gemäß Artenverwendungsliste zu bepflanzen. Artenverwendungsliste Dachbegrünung Kräuter (Anteil 60 Prozent): Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia. Rundblättrige Glockenblume Centaurea jacea ssp. ang. Schmalblättrige Wiesen-Flockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus carthusianorum Kartäuser-Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummular Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut - 29 - Jasione montana Berg-Sandglöckchen Linum perenne Ausdauernder Lein Potentilla tabernaemonta. Frühlings-Fingerkraut Prunella grandiflora Großblütige Brunelle Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian Gräser (Anteil 40 Prozent): Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Corynephorus canescans Silbergras Festuca guestfalica Harter Schafschwingel Phleum phleoides Glanz-Lieschgras - 30 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Zulässig sind Flachdächer mit einer Neigung von maximal fünf Grad. Es sind ausschließlich technisch notwendige Dachaufbauten zulässig. Dach- aufbauten sind um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante abzurü- cken. Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. 2. Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze 2.1 Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grund- stücksbreite zwischen der straßenseitigen Grundstücksgrenze und der straßen- seitigen Baugrenze liegen. Bei Grundstücken, die an mehreren Seiten von Straßenbegrenzungslinien umgeben sind, ist diejenige Seite maßgeblich, auf der die Zufahrt zum Grundstück angelegt ist. Die Vorgärten sind mit Ausnahme von Zufahrten und Hauseingängen als Ve- getationsfläche anzulegen und zu unterhalten. Die Benutzung als Arbeits-, Ab- stell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig. 2.2 Unbebaute Flächen Die unbebauten Flächen sind, soweit sie nicht für Zuwege, Zufahrten, Hofflä- chen und Nebenanlagen genutzt werden, als Vegetationsflächen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Die Anlage von Schotterflächen ist unzulässig. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstü- cke ist wasserdurchlässig auszuführen. 2.3 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen ist. 2.4. Einfriedigungen Einfriedigungen sind nur als geschnittene Hecke aus laubabwerfenden Gehöl- zen bis 1,40 Meter Höhe (einschließlich der Aufkantung der Tiefgarage) über der Hinterkante des Gehwegs zulässig. Die Hecke kann mit einem dahinterlie- genden Drahtgeflecht kombiniert werden. 3. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen und Automaten sind nicht zulässig. - 31 - 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenanten- ne zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstü- cke ist wasserdurchlässig auszuführen. III. Sonstige Regelungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Die Bebauungspläne Nummer 186 vom 30. September 1929 und Nummer 208 vom 31. Juli 1936 (Baufluchtenpläne) sowie der Bebauungsplan Nummer 614 „Nutzungsartenfestsetzungen“ vom 22. Februar 1985 werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt wer- den. Die Anlage – Vorhaben- und Erschließungsplan – ist bindender Bestandteil die- ses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Planzeichenlegende Planungsrechtliche Festse1zungen nach BauGB Allgemelne& Wohngebiet gem. §4 BauNVO GrundMchenzahl IYJH maxi Wandhöhe als HOchslmaß in Metern [!] Bezugspunkt zur Ermltllung dar WandhOhen als absolute Höhe In m. o. NN B Baui,enze 0 offene Bauweise D Offenlche Sbalenvefkehrsllldle Ein-und Ausfallt Tiefgarage Straßenbegrenzungslinie Uqirenzung wn Fliehen Tiefgaragen Stellplätze Nebenanlagen 0 zu pllanmnder Baum 0 zu emallender Baum m-11! Grenze des raumllchen GelbJ=lchs des __. vorhabenbemgenen Bebawn lana ..,"§J ... ":, , N °"" ,,,.,----, , ' TG Örtliche Bauvorschriften nach LBO IFD,-. $i Flachdach, max. 5 ° Dachneigung Sonstige Planzeichen {X l Entfallend• Bestandsbaum_., i 1 __ .... c: • Ul Nutzungsschablone AltderNu GRZ I Bauweise IV. Zeichnerische Festse1zungen - Planzeichnung Stadt Karlsruhe Rüppurr VORHABEN BEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "Rosenweg Ecke Dahlienweg" Karlsruhe, den 20. Jull 2016 stadtplanungsamt Fassung: 10. Oktober 2017 GERHARDT.stadlplener.an:hitekten stadtplanausschnltt M. 1:500 In DINA3 S.32 - 34 - Inhaltsübersicht des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) Plan 1 Übersichtsplan Plan 2 Bestandsplan Plan 3 Lageplan Plan 4 Grundriss Tiefgarage Plan 5 Grundriss Erdgeschoss Plan 6 Grundriss Erstes Obergeschoss Plan 7 Grundriss Zweites Obergeschoss Plan 8 Grundriss Dachgeschoss Plan 9 Ansichten Haus 1 Plan 10 Ansichten Haus 2 Plan 11 Ansichten Haus 3 Plan 12 Schnitte Plan 13 Freiflächenplan Stellplatzbilanz 1 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" HAUS 2 1:1000 (DIN A4) HAUS 3 HAUS 1 Übersichtsplan Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 2 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:1000 (DIN A4) Bestandsplan Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 Müllbox Fah rräd er 1 bis 18 Spielplatz Spielpl atz M ül lb ox en Spiel platz Fahrräder 19 b is 36 2,00 Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen 1,5 3,5 16,0 2,2 3,9 2,0 12,0 2,0 10,0 10,3 1,2 1,0 25,0 13,0 Baugrenze Sta ffelgeschoss Baugrenze Sta ffelgeschoss 21,1 34, 0 6,8 27,1 16,6 30,4 23,9 3,7 22,0 48,9 48,9 10,3 4,6 Überdeckung d er TG Überde ckung der TG Über decku ng de r TG 3,8 22,1 20,52,0 Über decku ng de r TG 22,018,5 3,5 4,3 41,4 3,2 Überdeckung d er TG Rosenweg MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) III + DG + FD HAUS 3 III + FD HAUS 2 HAUS 1 III + FD 3 Lageplan Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2017 4 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Tiefgarage Fahrrä der 37 bis 60 61 62 63 64 65 67 68 69 70 71 66 76 72 73 74 75 Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 Müllbox Fah rräd er 1 bis 18 Spielplatz Spielpl atz M ül lb ox en Spiel platz Fahrräder 19 b is 36Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen WM WM WM WM WM WM WM WM W M W M W M 13,12 22,72 20,76 11,62 13,12 41,77 5 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Erdgeschoss Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 HAUS 1 HAUS 3 HAUS 2 WM WM WM WM WM WM WM W M W M W M W M 13,12 22,72 20,76 11,62 13,12 41,77 Müllbox Fah rräd er 1 bis 18 Spielplatz Spielpl atz M ül lb ox en Spiel platz Fahrräder 19 b is 36Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen 6 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) 1.Obergeschoss Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 HAUS 1 HAUS 3 HAUS 2 WM WM WM WM WM WM WM W M W M W M W M 13,12 22,72 20,76 11,62 13,12 41,77 Müllbox Fah rräd er 1 bis 18 Spielplatz Spielpl atz M ül lb ox en Spiel platz Fahrräder 19 b is 36Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen 7 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) 2.Obergeschoss Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 HAUS 1 HAUS 3 HAUS 2 Müllbox Fah rräd er 1 bis 18 Spielplatz Spielpl atz M ül lb ox en Spiel platz Fahrräder 19 b is 36Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen WM WM WM WM WM 11,25 13,12 40,63 41,77 8 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Dachgeschoss Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 HAUS 1 HAUS 3 HAUS 2 +9,45 HAUS 1 WESTANSICHT +9,45 HAUS 1 OSTANSICHT +9,45 HAUS 1 NORDANSICHT +9,45 HAUS 1 SÜDANSICHT ANSIC HT H2 OST ANSIC HT H2 SÜD AN SIC H T H 2 W EST AN SIC H T H 1 O ST AN SIC H T H 1 O ST ANSI CHT H1 S ÜD ANSI CHT H1 S ÜD ANSI CHT H1 S ÜD ANSI CHT H1 N ORD AN SIC H T H 1 W EST AN SIC H T H 1 W EST MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:300 (DIN A4) 9 Ansichten Haus 1 Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 +9,45 HAUS 2 WESTANSICHT +9,45 HAUS 2 OSTDANSICHT +9,45 HAUS 2 NORDANSICHT +9,45 HAUS 2 SÜDANSICHT ANSIC HT H2 OST ANSIC HT H2 OST ANSIC HT H2 SÜD ANSIC HT H2 SÜD AN SIC H T H 2 W EST AN SIC H T H 2 W EST AN SIC H T H 2 O ST AN SIC H T H 2 O ST AN SIC H T H 1 O ST ANSI CHT H1 S ÜD ANSI CHT H1 N ORD MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 10 Ansichten Haus 2 1:300 (DIN A4) Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 +9,45 +12,39 HAUS 3 WESTANSICHT +9,45 +12,39 HAUS 3 OSTANSICHT +9,45 +12,39 +9,45 +12,39 HAUS 3 NORDANSICHT +9,45 +12,39 HAUS 3 SÜDANSICHT ANSICHT H3 N ORD ANSICHT H3 N ORD AN SIC H T H 3 W EST AN SIC H T H 3 W EST ANSICHT H3 S ÜD ANSICHT H3 S ÜD AN SIC H T H 3 O ST AN SIC H T H 3 O ST ANSIC HT H2 OST ANSIC HT H2 SÜDAN SIC H T H 2 O ST MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 111:300 (DIN A4) Ansichten Haus 3 Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H1 TREPPENSCHNITT 9, 30 ▼+0. 15 = +116 .50 ü .NN ▼+0.1 5 = +1 16.50 ü .NN 30 UZ 50 UZ 50 UZ H3-EG33 Fest Fest/DrehKipp/Dreh H3-EG34 Fest H3-EG35 H3-EG36 Dreh-Kipp H3-EG03 Fest/DrehKipp/Dre h H3-EG04 Dreh-Kipp H3-EG05 Dreh-Kipp H3-EG06 Fest/DrehKipp/Dre h H3-EG07 Dreh-Kipp H3-EG08 Dreh-Kipp H3-EG09 Fest/DrehKipp/Dre h H3-EG10 Dreh-Kipp H3-EG11 Dreh-Kipp H3-EG14 Dreh-Kipp H3-EG15 Dreh-Kipp H3-EG16 Fest/DrehKipp/Dre h Dreh-Kipp/Dreh H3-EG17 H3-EG25 Dreh-Kipp H3-EG26 Dreh-Kipp H3-EG27 Dreh-Kipp H3-EG26 Dreh-Kipp H1-EG29 Dreh-Kipp H3-EG26 Dreh-KippH3-EG32 Dreh-Kipp 1,90 1,80 1,60 20 4 WM H1-EG19 Dreh-Kipp H1-EG20 Dreh-Kipp H1-EG01 Dreh-Kipp H1-EG 17Dr eh-Kip p H1-EG 18Dre h-Kipp H1-EG 02 Dreh-K ipp H1-EG03 Dreh-Kipp H1-EG 04 Dreh-K ipp H1-EG 05 Dreh-K ipp H1-EG09 Dreh-Kipp H3-EG 16 Fest/D rehKip p/Dreh H1-EG13 Dreh-Kipp H1-EG14 Dreh-Kipp H1-EG 15Dr eh/Dre hKipp/ Fest Dreh-Kipp H1-EG16 BRH 0. 000 BRH 0. 000 BRH 1.300 BRH 0.000 BRH 0. 000 BRH 0.000 BRH 0. 000 BRH 0. 000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 15 STG 15 STG 18.0/28.0 18.0/2 8.0 15 STG 18.0/28.0 BRH 0. 000 Decke :Wa nd:B oden: Balkon belag4.11 m 2TERR ASSE BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Flies en1.20 m 2ABST . H2-EG1 H2-EG17 Dreh-Kipp H2-EG18 Dreh-Kipp H2-EG19 Dreh-Kipp Dreh-Kipp BRH 1.300 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 H2-EG02 Dreh-Kip p BRH 0.00 0 H1-EG03 Dreh-Kipp BRH 0.000 Decke: Wand: Boden: Balkonb elag4.00 m2 TERRA SSE H2-EG04 Dreh-Kip p H2-EG05 Dreh-Kip p Dreh-Kip p/Dreh H1-EG06 H2-EG07 Dreh-Kipp H2-EG08 Dreh-Kip p H2-EG09 Dreh-Kipp H2-EG10 Dreh-Kipp H2-EG11 Dreh-Kipp BRH 0.00 0 BRH 0.00 0 BRH 0.00 0 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 H2-EG15 Dreh-Kip p H2-EG16 Dreh-Kip p BRH 0.00 0 BRH 1.30 0 Decke: AnstrichWa nd: Flies enBoden: Fliesen 6.11 m2 BAD Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett 12.53 m 2KIND GK-Vorwand Raumhoch H3-EG31 Dreh-Kipp H3-EG02 Dreh-KippH3-EG01 Dreh-Kipp BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 0.000 3,92 125 2,24 1,49 15 885 2,285 96 3,79 12 5 12 5 88 52,28 5 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 1.300 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.25 m2 KOCHEN BRH 1.300 BRH 0.000 BRH 0.000 Decke: Wand: Boden: Balkonbel ag 3.21 m2 TERRASSE 2,90125 4,67 3,06 88 52,28 5 72 5 12 5 10 90 43 12 5 1,67 885 2,285 125 Decke: Wand: Boden: Balkonbel ag 4.12 m2 TERRASSE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 9.69 m2 KIND 29 1,68 1,20 2,405 12 5 1,13 5 12 5 2,53 19 762,28 5 19 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 0.76 m2 ABST. Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.00 m2 KOCHEN Decke: Wand: Boden: 0.00 m2 LAUBEGANG Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 8.57 m2 BAD Decke: AnstrichWand: Fliesen Boden: Fliesen 8.54 m2 BAD Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 3.02 m2 WINDF./GARD. Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Fliesen 6.18 m2 KOCHE N Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 3.02 m2 WINDF./GARD. 1,24 885 2,285 795 125 555 88 5 2,285 80 BRH 0.000 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 15.07 m2 SCHLAFEN Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 8.16 m2 BAD Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 24.99 m2 WOHNEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 5.21 m2 WINDF./GARD. Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.25 m2 KOCHEN Decke: Wand: Boden: Balkonbel ag 3.21 m2 TERRASSE H3-W1-EG-B BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 Decke: Wand: Boden: Balkonbel ag 3.21 m2 TERRASSE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 3.02 m2 WINDF./GARD. H3-W3-EG-B Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 8.54 m2 BAD Decke: TapeteWand: Tap eteB oden: Fliesen 5.25 m2 KOCHEN BRH 1.300 50 UZ WM H3-EG13 Dreh-Kipp H3-EG13 Dreh-Kipp Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 17.87 m2 SCHLAFEN Decke: Wand: Boden: Balkonbel ag 4.00 m2 TERRASSE H3-W4-EG-B H3-W5-EG-R Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 1.27 m2 ABST. Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 5.20 m2 BAD Decke: Wand: Boden: Balkonbel ag 4.00 m2 TERRASSE BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 13.33 m2 SCHLAFEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.39 m2 KOCHEN BRH 0.000 H3-EG12 Dreh-Kipp BRH 0.000 H3-EG14 Dreh-Kipp H3-EG13 Dreh-Kipp H3-EG13 Dreh-Kipp BRH 0.000 BRH 0.000H3-EG12 Dreh-Kipp H3-EG15 Dreh-Kipp H3-EG16 Fest/DrehKipp/Dre h Dreh-Kipp/Dreh H3-EG17 BRH 0.000 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 9.06 m2 DIELE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 20.34 m2 WOHNEN WM BRH 1.300 BRH 1.300 BRH 0.000 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 13.67 m2 SCHLAFEN Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 5.17 m2 BAD Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 1.27 m2 ABST. Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 9.32 m2 DIELE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.26 m2 KOCHEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 20.96 m2 WOHNEN ▼+0.15 = +11 6.50 ü.NN Decke: Wand: Boden: 0.00 m2 EINGANG Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 17.84 m2 SCHLAFEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 17.87 m2 SCHLAFEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 22.64 m2 WOHNEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 22.65 m2 WOHNEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 22.64 m2 WOHNEN Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett17.51 m2SCH LAFEN Decke : Anstr ichWand : Flies enBoden : Flies en6.20 m 2BAD Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett6.33 m 2DIELE BRH 0. 000 Decke :Wa nd:B oden: Balkon belag4.00 m 2TERR ASSE Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Flies en6.31 m 2KOCH EN Decke : Anstr ichWand : Flies enBoden : Flies en6.13 m 2BAD Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett 14.31 m 2SCHL AFEN Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Flies en2.01 m 2ABST . Wand : Tape teBoden : Park ett30.43 m2WOH NEN Decke : Tape te Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett9.70 m 2KIND H1-EG 08 H3-EG 12 Dreh-K ipp H3-EG 13 Dreh-K ipp BRH 1. 300 BRH 1. 300 Dreh-K ipp BRH 0. 000 Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett13.30 m2SCH LAFEN Decke: Ta peteWand : Tape teBoden : Flies en5.17 m 2KOCH EN Decke : Anstr ichWand : Flies enBoden : Flies en5.50 m 2BAD Decke :Wa nd:B oden: Balkon belag4.00 m 2TERR ASSE H1-W 3-EG -B BRH 1.300 Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Flies en7.13 m 2KOCH EN BRH 1.300 H2-EG03 Dreh-Kipp BRH 0.000 Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett 8.14 m2 KIND H2-EG13 Dreh-Kip p BRH 0.00 0 BRH 0.00 0 H2-EG12 Dreh-Kip p Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett 10.02 m 2KIND Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett 16.40 m 2SCHL AFEN BRH 0.00 0 Decke: Wand: Boden: Balkonb elag4.00 m2 TERRA SSE Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Fliesen 5.25 m2 KOCHE N Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett 8.03 m2 DIELE Decke: AnstrichWa nd: Flies enBoden: Fliesen 6.44 m2 BAD H2-W5-E G-R SWS WS OK UK ±0 .00 +2.50 25/ 0 Boden: Parkett 26.05 m 2WOHN EN Decke: TapeteWa nd: Tap ete Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett9.19 m2DIE LE H2-W4-E G-B Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett 23.36 m 2WOHN EN Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Fliesen1.78 m2AB ST. Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Fliesen 1.01 m2 ABST. Dreh-Kipp/Dreh H1-EG11 H3-W2-EG-B Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett4.68 m 2DIELE Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett22.40 m2WOH NEN Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett13.54 m2SCH LAFEN Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett20.22 m2WOH NEN Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett9.09 m 2DIELE Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Flies en1.85 m 2ABST . H1-W 2-EG -R H3-W6-EG-B 2,00 H2 TREPPENSCHNITT 9, 30 H3 TREPPENSCHNITT 12 ,2 4 9, 30 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 12 Schnitte 1:250 (DIN A4) Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 Erdüberdeckung der Tiefgarage: 40 cm Müllbox Fahrräder Spielplatz Spielpl atz Fahrr äder M ül lb ox en Spiel platz 2,00 Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Dachbegrünung (18 cm) Gräser- und Kräutervegetation Begrünung der Tiefgarage (≥40 cm) Rasen, Stauden, Bodendecker Betonrechteckpflaster (20/10 versickerungsfähig) Spielplatz (nach Vorgaben der LBO) Sitzbank Hecke Rampe Treppe Baum - Fällung Linde - Bestand Betonblockstufen Linde - Neupflanzung 13 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Freiflächenplan Dachbegrünung Dachb egrünu ng Dachbeg rünung Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 10.10.2017 Stellplatzbilanz 1. Benötigte Stellplätze Geplante Wohnungen Haus 1 9 Wohnungen Haus 2 6 Wohnungen Haus 3 23 Wohnungen Gesamtanzahl Wohnungen 38 Wohnungen Pro Wohneinheit ist entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnung und der gängigen städtischen Praxis 1 Stellplatz nachzuweisen. Zu erbringende Stellplatzanzahl auf Grund der neuen Bebauung 38 Stellplätze Ersatzstellplätze auf Grund der Vorgaben aus alten Baugenehmigungen: 15 Stellplätze Benötigte Gesamtstellplatzanzahl 53 Stellplätze 2. Geplante Stellplätze Tiefgarage Tiefgarage Haus 1 und Haus 2 32 Stellplätze Tiefgargage Haus 3 24 Stellplätze Gesamtanzahl Stellplätze TG 56 Stellplätze Oberirdische Stellplätze Dahlienstraße 2 Stellplätze Insgesamt angebotene Stellplätze im Planungsgebiet 58 Stellplätze Es sind 2 Stellplätze mehr vorhanden als gefordert. 20171010 VbB unterschrieben 01-Übersichtsplan_1 Übersichtsplan_1 02-Bestandsplan_2 Bestandsplan_2 03-Lageplan_3 Lageplan_3 04-Tiefgarage_4 Tiefgarage_4 05-Erdgeschoss_5 Erdgeschoss_5 06-1.Obergeschoss_6 1.Obergeschoss_6 07-2.Obergeschoss_7 2.Obergeschoss_7 08-Dachgeschoss_8 Dachgeschoss_8 09-Ansichten Haus 1_9 Ansichten Haus 1_9 10-Ansichten Haus 2_10 Ansichten Haus 2_10 11-Ansichten Haus 3_11 Ansichten Haus 3_11 12-Schnitte_12 Schnitte_12 13-Freiflächenplan_13 Freiflächenplan_13 14-Stellplatzbilanz_10-10-2017
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/rosenweg/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZnnt1Knpp2pn1/Nr.%20856%20VbB%20Rosenweg%20Ecke%20Dahlienweg.pdf
FAIRE WOCHE 16. BIS 30. SEPTEMBER 2016 FAIRER HANDEL WIRKT Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Aktionszeitraum September | Oktober 2016 2 | FAIRE WOCHE Fairtrade-Blumenfarm Simbi Roses, Kenia © TransFair e. V., Fotograf: Joerg Boethling UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 3 GRUSSWORT „Fairer Handel wirkt“ Über 1,6 Millionen Bäuerinnen und Bauern, Arbeiterinnen und Arbeiter sowie deren Familien profitieren weltweit vom Fairtrade-System. Der Faire Handel ermöglicht ihnen eine menschenwürdige Lebens- und Arbeitswelt, Investitionen in die Zukunft und schafft somit Perspektiven – Fairer Handel wirkt! 2015 haben die Vereinten Nationen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) formuliert. Sie unterstreichen die Vorbildfunktion, die der Faire Handel auf dem Weg in eine global gerechte Zukunft innehat. Dabei sind Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft gleichermaßen gefragt. Armutsreduktion, Ernährungssicherheit, Gleichberechtigung, Klimaschutz und nachhaltiger Konsum können nur gemeinsam erreicht werden und nur dann, wenn die gesamte Lieferkette nachhaltiger gestaltet wird. Das Engagement für ein gerechtes Zusammenleben in der Einen Welt hat in Karlsruhe eine langjährige Tradition. Zahlreiche Gruppen, Institutionen und ehrenamtliche Initiativen sind schon seit Jahrzenten in der Eine-Welt-Arbeit aktiv und beteiligen sich gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe in diesem Jahr bereits zum achten Mal an der bundesweiten Fairen Woche. Mit besonderem Einsatz ist es wieder gelungen, für Sie ein vielfältiges, buntes und informatives Programm zusammenzustellen. Ganz besonders möchte ich Sie zur diesjährigen Eröffnungsveranstaltung in das Filmtheater Schauburg einladen. Während der Fairen Woche läuft in allen Karlsruher Kinos erstmalig der Spot „Alle an einem Tisch – Fairer Handel in Karlsruhe“. Er vermittelt auf originelle Weise die Vorteile des fairen Handels und dessen vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort. Aus diesem Anlass zeigt der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz in Kooperation mit dem APDW e. V. und dem Liberación e. V. Karlsruhe auch den Film „The True Cost – der Preis der Mode“. Ich würde mich sehr freuen, Sie dort begrüßen zu dürfen. Freuen Sie sich mit mir auf viele abwechslungsreiche Veranstaltungen im September und Oktober und genießen Sie die Vielfalt, die uns der Faire Handel bietet. Gemeinsam können wir dazu beitragen, für die nachfolgenden Generationen eine lebenswerte und gerechte Zukunft zu gestalten. Allen Akteuren danke ich recht herzlich für Ihr Engagement! Klaus Stapf Bürgermeister 4 | FAIRE WOCHE HERZLICH WILLKOMMEN BEI DEN ACHTEN FAIREN WOCHEN KARLSRUHE! Auch dieses Jahr werden in Karlsruhe im September und Oktober Informationsveranstaltungen, Stadtführungen, Probieraktionen, ein Gottesdienst, Workshops und vieles mehr die faire Vielfalt und die Eine-Welt-Arbeit in unserer Stadt widerspiegeln. Unser Programmheft gibt wie gewohnt Informationen über diese Aktionen und Veranstaltungen sowie deren Organisatoren und enthält darüber hinaus eine Übersicht über Cafés und Restaurants, die faire Produkte anbieten. Erstmalig finden Sie daran anschließend auch eine Übersicht über Geschäfte mit besonders empfehlenswertem Textilsortiment. Außerdem gibt es Hintergrundinformationen über den Fairen Handel und Eine-Welt-Aktivitäten in Karlsruhe. So ist das Programmheft auch über die Faire Woche hinaus ein interessanter Begleiter. Besonderes Highlight ist in diesem Jahr die Filmvorführung „The True Cost – der Preis der Mode“ im Rahmen der Auftaktveranstaltung im Filmtheater Schauburg. Zum diesjährigen Leitthema der Fairen Woche „Fairer Handel wirkt“ findet sich im Infoteil ein Schwerpunktartikel. Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Durchblättern dieses Heftes und beim Besuch der einen oder anderen Veranstaltung! Ihr Faire-Woche-Organisationsteam Karlsruhe INHALTSVERZEICHNIS Neuigkeiten im Fairen Handel .................................. 7 Wirkungen des Fairen Handels ............................... 10 Kampagne FairTrade-Towns .................................... 14 Kinospot „Alle an einem Tisch – Fairer Handel in Karlsruhe“ .................................... 16 Karlsruher Projektwettbewerb Nachhaltigkeit – „Unsere Zukunft – Dein Projekt“ ........................... 17 Für die, die es genau wissen wollen – Hintergrundinformationen zu der geplanten Projektpartnerschaft Burundi .................................. 18 Klimapartnerschaft der Stadt Karlsruhe mit San Miguel de Los Bancos, Ecuador ....................... 20 Waldklimaprojekt des Zoos Karlsruhe in Ecuador – Erstes Vor-Ort-Projekt der Artenschutzstiftung Zoo Karlsruhe ........................................................ 22 Lokale Agenda 21 Karlsruhe – Aktuelles ................. 24 „Fair“-anstaltungsüberblick 2016 .......................... 26 „Fair“-anstaltungen 2016 ...................................... 28 Gastronomieliste ................................................... 53 Faire Textilien ........................................................ 55 UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 5  Die Liste zeigt auf dieser Seite die wichtigsten Kriterien des Fairen Handels. Auf der Rückseite finden Sie die Siegel und Logos, die Ihnen helfen, fair einzukaufen! Behalten Sie den Überblick! Ausschneiden und in den Geldbeutel legen. © El Puente GmbH. 6 | FAIRE WOCHE WIE KANN ICH FAIR GEHANDELTE WAREN ERKENNEN? Fair gehandelte Waren gibt es zuallererst natürlich in Weltläden! Sie werden von den anerkannten Importeuren des Fairen Handels vertrieben und sind an den entsprechenden Logos zu erkennen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Produktsiegeln, die fair gehandelte Waren erkennbar und somit den Verkauf dieser Produkte auch außerhalb von Weltläden möglich machen. Diese Label und Siegel helfen Ihnen, liebe Verbraucherinnen und Verbraucher, besser zu erkennen, wann es sich um kontrolliert fair gehandelte Waren handelt! Wir stellen hier die Siegel und Logos vor, die wir ohne Einschränkung empfehlen können. Nicht uneingeschränkt empfehlen können wir die sehr verbreiteten Siegel von Utz Certified und Rainforest Alliance. Beide Siegel werden von Stiftung Warentest wegen geringer Ansprüche (UTZ Ceritfied) und weniger anspruchsvoller Kriterien (Rainforest Alliance) nur mit einer mittleren Aussagekraft gewertet. Auch ist der Pflichtanteil der zertifizierten Ware in Monoprodukten wie Kaffee sehr gering (30 Prozent). DAS SIND DIE LOGOS DER WICHTIGSTEN FAIR HANDELS IMPORTEURE DIESE FAIREN PRODUKTSIEGEL UND LOGOS SOLLTEN SIE KENNEN UND DIESE SIEGEL HELFEN BEIM FAIREN TEXTILEINKAUF WEITER Internet-Tipp Weitere Informationen zum Siegeldschungel gibt es unter: www.label-online.de www.siegelklarheit.de Quelle: Stiftung Warentest, Mai 2016 UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 7 NEUIGKEITEN IM FAIREN HANDEL FAIRTRADE-GOLD Auf der Suche nach Gold gehen weltweit täglich Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter unter Tage und setzen sich harter Arbeit und gefährlichen Bedingungen aus, oft ohne Gesundheits- oder Sicherheitsmaßnahmen. Über 100 Millionen Menschen weltweit sind direkt oder indirekt vom kleingewerblichen Goldabbau abhängig. Gemeinden, die vom Bergbau leben, fehlt es häufig an grundlegender Infrastruktur sowie Bildung und Gesundheitsversorgung. Die Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter kämpfen für faire und stabile Preise für ihr Gold. Bei der harten Arbeit sind Millionen Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter oft sehr gefährlichen Bedingungen ausgesetzt. Als Teil einer langen Lieferkette erhalten sie meist nur einen bescheidenen Preis für das geschürfte Gold und leben unter schwierigen Bedingungen in rauen und abgelegenen Gegenden. Die im Goldabbau verwendeten Chemikalien schaden Mensch und Umwelt. Circa 100.000 Tonnen Quecksilber werden pro Jahr allein in den Amazonas gekippt. Ausbeuterische Kinderarbeit in Goldminen ist keine Seltenheit. Die Goldförderung ist oft unformalisiert und illegal und geht daher einher mit Gewalttaten, Schmuggel und Landraub. Um die Arbeits- und Lebensbedingungen der Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter zu verbessern gibt es nun auch Fairtrade-Gold. Dieses steht für eine nachhaltige Zukunft der Minenarbeiterinnen und Minenarbeitern, ihrer Familien und Gemeinschaften. Zentral dabei sind der garantierte Mindestpreis, die Fairtrade-Prämie sowie die Einhaltung von Schutzbestimmungen. Fairtrade setzt sich dafür ein, dass kleingewerbliche Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter im Goldabbau ihre Arbeits- und Lebensbedingungen aus eigener Kraft verbessern können. Peruanische Minenarbeiter © Eduardo Martino 8 | FAIRE WOCHE Wie wirkt Fairtrade in der Produktion von Gold? „„ Fairtrade-Gold steht für eine nachhaltige Zukunft der Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter, ihrer Familien und Gemeinschaften. Zentral dabei sind der garantierte Mindestpreis, die Fairtrade-Prämie sowie die Einhaltung von Schutzbestimmungen. „„ Mindestpreis: Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter erzielen durch Fairtrade einen besseren Preis für ihr Gold und gewinnen durch den garantierten Fairtrade- Mindestpreis mehr finanzielle Sicherheit. „„ Fairtrade-Prämie: Fairtrade-zertifizierte Minen erhalten über den Mindestpreis hinaus eine Fairtrade-Prämie. Diese zusätzlichen Einnahmen werden nach demokratischen Prinzipien in Gemeinschaftsprojekte wie Schulen und Gesundheitszentren sowie in die Verbesserung betrieblicher Abläufe investiert. „„ Legalisierung und Formalisierung: Nur Bergbau- Gemeinschaften, die legalen Bergbau betreiben, können Fairtrade-zertifiziert werden. Mit dem Zusammenschluss zu legalen und formalisierten Minenorganisationen werden die Rechte der Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter geschützt und die Entwicklung der lokalen Gemeinden gefördert. „„ Sicherheitsbestimmungen: Die Fairtrade- Zertifizierung schreibt Schutzkleidung sowie Gesundheits- und Sicherheitstrainings vor. Der Einsatz von Chemikalien zur Goldgewinnung unterliegt einem verantwortungsvollen Umgang und wird so weit wie möglich reduziert. Kinderarbeit ist in Fairtrade-zertifizierten Minen verboten. Quelle: www.fairtrade-deutschland.de Wer mehr über fair produziertes Gold wissen möchte, findet weitere Informationen unter www.fairtrade-deutschland.de Handgefertigten Schmuck und Accessoires aus Edelmetallen und Edelsteinen, die umwelt- und sozialgerecht abgebaut wurden, finden Sie in Karlsruhe in der Galerie GOLDAFFAIRS bei Wiebke und Jan Goos: www.galerie-goldaffairs.de Fairtrade-Gold © Eduardo Martino UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 9 NEUES WFTO-LABEL FÜR FAIRE UNTERNEHMEN Die WFTO hat ein erstes Label für faire Unternehmen eingeführt: Es zeichnet Unternehmen aus, die sich zu 100 Prozent dem Fairen Handel verschreiben. Die World Fair Trade Organization (WFTO) hat das neue WFTO-Label vorgestellt. Das Label kann auf Produkten von Unternehmen verwendet werden, die in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und Unternehmenspolitik die Prinzipien des Fairen Handels erfüllen. Mit Hilfe des neuen Labels können Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte aus Fairem Handel erkennen. Das WFTO-Label garantiert, dass diese Produkte von anerkannten Fair-Handels-Organisationen stammen. Das Label kann sowohl für Lebensmittel als auch für Handwerksprodukte eingesetzt werden. „Bislang gibt es international keine gesetzliche Regulierung für die Zertifizierung von fair gehandelten Produkten. An dem neuen Label können Konsumenten klar erkennen, welche Organisationen sich zu 100 Prozent dem Fairen Handel verschrieben haben“, so Rudi Dalvai, Präsident der WFTO. Hinter dem Label steht das WFTO-Garantie-System, das gemeinsam von Expertinnen und Experten und Fair-Handels-Organisationen – einschließlich der Produzentinnen und Produzenten – entwickelt wurde und für alle Akteure entlang der Lieferkette gilt. Die von der WFTO anerkannten Fair-Handels- Organisationen müssen sich einem regelmäßigen Monitoring unterziehen, das unter anderem Kontrollen durch externe Gutachter umfasst. Das Forum Fairer Handel und der Weltladen- Dachverband begrüßen, dass nun auch Fair-Handels- Organisationen, die sich den strengen Regelungen und der Überprüfung durch die WFTO unterwerfen, dies nach außen deutlich machen können. „Durch das WFTO Garantie-System können wir unsere Arbeit als Fair-Handels-Organisation von außen überprüfen lassen und das für unsere Kunden sichtbar machen. Wir sind überzeugt von der Idee und stolz darauf, dass wir die ersten in Deutschland sind, die das Label auf ihre Produkte aufbringen dürfen“, sagt Martin Moritz, Geschäftsführer der Fair-Handels- Organisation EL PUENTE. Das neue WFTO-Label zeigt, dass ein gerechter und nachhaltiger Handel möglich ist. Der Faire Handel trägt dazu bei, Armut, soziale Ungerechtigkeit und Diskriminierung zu bekämpfen, benachteiligte Kleinbauern und -bäuerinnen zu unterstützen, die Einhaltung von Menschenrechten zu fördern und die Umwelt zu schützen. Quelle: www.forum-fairer-handel.de/nc/presse/aktuelles/artikel/ article/wfto-fuehrt-erstes-label-fuer-faire-unternehmen-ein Mehr Informationen zum WFTO-Garantie- System und zum neuen Label erhalten Sie auf der Internetseite der WFTO: www.wfto.com 10 | FAIRE WOCHE WIRKUNGEN DES FAIREN HANDELS DER FAIRE HANDEL WIRKT! ABER WIE GENAU? Die Wirkungen des Fairen Handels sind äußerst vielfältig. Sie erreichen ein breites Spektrum an Akteuren auf ganz verschiedenen Ebenen in zahlreichen Ländern weltweit. Für rund 2,5 Millionen Produzentinnen und Produzenten und ihre Familien trägt er zu menschenwürdigen Lebens- und Arbeitsbedingungen bei, er ermöglicht ihnen Investitionen in ihre Zukunft und schafft Perspektiven. Gegenüber der Politik und der Wirtschaft sendet er ein starkes Signal, dass Handelsregeln gerechter gestaltet werden können, wenn Mensch und Natur ins Zentrum des Handelns gerückt werden. Er schafft ein Bewusstsein für die Auswirkungen der Globalisierung und zahlreiche Menschen nutzen die Möglichkeiten, sich im Fairen Handel politisch und/oder zivilgesellschaftlich zu engagieren. Doch was genau sind Wirkungen? Was ist der Unterschied zwischen Wirkungen und Leistungen? Und wie werden Wirkungen gemessen? Es lohnt sich, genauer hinzuschauen. WAS SIND WIRKUNGEN? Es gehört zum Einmaleins des Fairen Handels, erklären zu können, welchen Nutzen der Faire Handel für die Zielgruppen hat. Hierzu gehören: „„ Die Produzentinnen und Produzenten erhalten mehr Geld für ihre Produkte. „„ Die Einnahmen für die Produzentinnen und Produzenten sind bei vielen Produkten durch einen garantierten Mindestpreis nach unten abgesichert. „„ Es gibt langfristige Lieferverträge. „„ Die Produzentinnen und Produzenten können Beratungen in Anspruch nehmen. „„ Ausbeuterische Kinderarbeit wird ausgeschlossen. „„ Es gibt Maßnahmen zur Förderung von Frauen. „„ Die Förderung eines Bewusstseins für Ungerechtigkeiten im Welthandel. Bei diesen Punkten handelt es sich jedoch nicht um Wirkungen des Fairen Handels, sondern um Leistungen. (…) Vor diesem Hintergrund fällt es schon etwas schwerer, die eigentlichen Wirkungen des Fairen Handels zu benennen. Und es stellt sich die Frage, wie Wirkungen überhaupt erfasst und gemessen werden können. Baumwollpflückerin auf der Baumwollfarm SODEFITEX in Afrika © Sean Hawkey UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 11 WIE WERDEN WIRKUNGEN ERFASST? In Bezug auf die Wirkungen bei den Produzentengruppen gibt es zum einen die Erfahrungen der Fair-Handels-Organisationen, die teilweise seit Jahrzehnten mit den Handelspartnern zusammenarbeiten. Sie berichten über Verbesserungen in der Infrastruktur (Straßen, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, …), von denen nicht nur die eigentlichen Produzentinnen und Produzenten profitieren, sondern ganze Dörfer oder größere Gemeinschaften. Oder von der Stärkung von Handelspartnern auf der Organisationsebene – sie haben Netzwerke gegründet oder sind anderen Netzwerken beigetreten und sind in der Lage, gegenüber ihren Regierungen oder anderen Akteuren für ihre Rechte einzutreten, was ihnen vor der Zusammenarbeit mit dem Fairen Handel in dieser Form nicht möglich war. Wie der Wandel von Arbeits- und Lebensbedingungen stattfinden soll, ist bei Fairtrade(-International) in der „Theorie des Wandels“ beschrieben. Hier sind verschiedene Themenfelder in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales definiert, in denen der Faire Handel von Transfair zu Wandel beitragen soll. Diese Themenfelder sind unter anderem bessere Einkommen, gezielte Methoden der Anpassung an den Klimawandel oder nachhaltige Ernährungssicherung. Ob Fairer Handel diesbezüglich tatsächlich zu einem Wandel beiträgt, wird regelmäßig mittels Datenerhebung (Monitoring) und deren Auswertung (Evaluierung) untersucht und liefert so eine nachprüfbare Belegbarkeit. Zum anderen gibt es wissenschaftliche Studien, die die Wirkungen des Fairen Handels untersucht haben. Sie werden von unterschiedlichen Akteuren mit jeweils eigenem Erkenntnisinteresse in Auftrag gegeben – unter anderem von Organisationen des Fairen Handels, von Geldgebern und Forschungseinrichtungen. Die Erstellung dieser Studien ist zeit- und kostenintensiv, so dass leider nicht zu allen relevanten Fragestellungen aktuelle Studien vorliegen. Auch die untersuchten Regionen und Produktgruppen sind sehr ungleich abgedeckt: Ein großer Teil der Studien bezieht sich auf Kaffeekooperativen in Lateinamerika, während zu vielen anderen Produkten oder Regionen die Datenlage sehr dünn ist. Hinzu kommt, dass die Aussagekraft wissenschaftlicher Fallstudien auf den jeweiligen Untersuchungsgegenstand und -zeitraum beschränkt ist – eine vergleichbare Untersuchung in einer anderen Region oder zu einem anderen Produkt kann zu anderen Ergebnissen führen. Eine weitere Herausforderung vieler wissenschaftlicher Untersuchungen besteht darin, dass oft nicht zwischen den Wirkungen des Fairen Handels und Wirkungen zum Beispiel durch Umstellung auf Bioanbau differenziert wird. Dennoch lassen sich aufgrund der Erfahrungen der Fair-Handels-Organisationen mit ihren Handelspartnern sowie auf der Basis von wissenschaftlichen Untersuchungen zahlreiche Wirkungen des Fairen Handels belegen, beispeilsweise: Der Faire Handel … „„ trägt zur politischen Stärkung von Produzentenorganisationen bei, was sich unter anderem in einem höheren Vernetzungsgrad und größeren Möglichkeiten, für eigene Anliegen Lobbyarbeit zu machen, ausdrückt; „„ ermöglicht oftmals Frauen neue berufliche Perspektiven, zum Beispiel in Führungspositionen der Produzentenorganisationen oder als Fair-Handels-Inspektorinnen; „„ trägt durch Beratungsleistungen und Fortbildungen zur Qualifizierung der Produzentinnen und Produzenten bei; „„ führt zu einem höheren Einkommen der Produzentinnen und Produzenten und versetzt sie in die Lage, mehr in ihre eigene Ausbildung beziehungsweise die ihrer Kinder zu investieren; 12 | FAIRE WOCHE „„ trägt durch die Förderung des biologischen Landbaus zum Schutz natürlicher Ressourcen bei; „„ ermöglicht den Produzentenorganisationen eine größere Eigenständigkeit, indem sie beispielsweise Maschinen oder Fahrzeuge anschaffen oder die Vermarktung ihrer Produkte selbst bewerkstelligen und so von anderen Dienstleistern unabhängig werden. Einige Studien haben gezeigt, dass die gewünschten Wirkungen mit den eingesetzten Instrumenten nicht erreicht oder gar negative Effekte erzielt wurden. So profitierten in einigen Fällen Frauen weniger von den erbrachten Leistungen, als es gewünscht war. Auch diese Ergebnisse sind wichtig, um die Instrumente des Fairen Handels anzupassen und entsprechend gegensteuern zu können. Die gesellschaftlichen Wirkungen, die der Faire Handel in Deutschland in der Zeit von 2000 bis 2015 hatte, untersucht derzeit eine aktuelle Studie des Centrums für Evaluation. Sie wurde von TransFair, dem Forum Fairer Handel und anderen Organisationen in Auftrag gegeben. Ergebnisse werden im Spätsommer 2016 veröffentlicht, so dass sie im Rahmen der Fairen Woche kommuniziert werden können. Schon jetzt aber kann gesagt werden, dass der Faire Handel als breite, gesellschaftliche Bewegung großen Anteil daran hat, dass ein Bewusstsein für mehr Gerechtigkeit im Welthandel entstanden ist. Auch die stark steigenden Umsätze im Fairen Handel, die immer stärkere Berücksichtigung fair gehandelter Produkte im Beschaffungswesen sowie entsprechende gesetzliche Änderungen zeigen, dass der Faire Handel auch in Deutschland zu einem veränderten Konsumverhalten beiträgt. WIRKUNGSMESSUNG – WICHTIGES INSTRUMENT ZUR WEITERENTWICKLUNG DES FAIREN HANDELS Um Wirkungen von bestimmten Maßnahmen messen und bewerten zu können, braucht es empirische Untersuchungen, die mit wissenschaftlichen Methoden ausgewertet werden müssen. Die Auswertung der Wirkungen ist unabdingbar, um herauszufinden, ob die eingesetzten Mittel die Zielgruppen erreichen und die gewünschte Wirkung erzielen. Auch, um gegenüber der Öffentlichkeit, Geldgebern und kritischen Medien transparent auftreten zu können, sind belastbare Untersuchungsergebnisse von großer Bedeutung. Wird die beabsichtigte Wirkung nicht erreicht, müssen die Instrumente angepasst oder weiterentwickelt werden. Um seine begrenzten Mittel möglichst effizient einzusetzen, aber auch, um auf neue Herausforderungen wie zum Beispiel die Folgen des Klimawandels reagieren zu können, entwickelt auch der Faire Handel seine Instrumente ständig weiter. Denn der Faire Handel ist kein starres, fertiges Modell, sondern lernt kontinuierlich hinzu. Auch in Bio- und Supermärkten gibt es eine große Auswahl an Produkten aus Fairem Handel. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 13 GRENZEN DES FAIREN HANDELS Angesichts der zahlreichen positiven Wirkungen des Fairen Handels sowie der stark steigenden Umsätze ist es wichtig hervorzuheben, dass die Möglichkeiten des Fairen Handels, strukturelle Rahmenbedingungen für Produktion und Handel zu verändern, begrenzt sind. Diese sind aber dringend notwendig, um die Situation der Menschen in den Ländern des Südens nachhaltig zu verbessern. Als Beispiele seien das Thema des Zugangs zu Land für Kleinbäuerinnen und -bauern sowie die Auswirkungen der EU-Handelspolitik auf Kleinproduzentinnen und -produzenten im Süden genannt. Bei diesen Themen sind politische Änderungen notwendig, die der Faire Handel im Rahmen seiner politischen Arbeit einfordert. In enger Abstimmung mit anderen Organisationen „„ benennt der Faire Handel politische Missstände, „„ entwickelt er Lösungsvorschläge und politische Forderungen, „„ baut er durch breit angelegte Kampagnen politischen Druck auf „„ trägt er seine Forderungen an Entscheidungs- trägerinnen und Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft auf verschiedenen Ebenen heran beziehungsweise versucht er, im Rahmen von Runden Tischen mit relevanten Akteuren gerechtere Regelungen in der Handelspolitik zu erreichen. Beispiele für die politische Arbeit des Fairen Handels sind das Bananenforum (der Runde Tisch für Verbesserungen im Bananenanbau) sowie die aktuelle Kampagne zur Einführung einer unternehmerischen Sorgfaltspflicht (Haftung von Unternehmen für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltauflagen entlang ihrer Lieferkette). Um die Glaubwürdigkeit des Fairen Handels zu untermauern, ist es wichtig, die Grenzen des Fairen Handels sowie seine Defizite und Herausforderungen offen und transparent zu benennen. Weitere Studien und Veröffentlichungen zum Thema „Wirkungen des Fairen Handels“ „„ Forum Fairer Handel (2016): 100 Prozent fair. Der Faire Handel in Deutschland. Grundsätze. Wirkungen. Akteure. „„ Die Wirkungen des Fairen Handels, Broschüre zur Fairen Woche 2016, www.faire-woche.de oder im Weltladen Karlsruhe „„ Forum Fairer Handel (2011): Die Wirkungen des Fairen Handels. (Herunterzuladen unter www.forum-fairer-handel.de/ nc/service/materialien) „„ www.fairtrade-deutschland.de/was-ist- fairtrade/wirkung-von-fairtrade.html „„ www.fairtrade-institute.org/ db/publications/index Quelle: Forum Fairer Handel e. V. (2016) – Aktionsleitfaden zur Fairen Woche. 14 | FAIRE WOCHE KAMPAGNE FAIRTRADE-TOWNS FAIRTRADE-STADT KARLSRUHE STELLT SICH ERNEUT DER ÜBERPRÜFUNG Seit 2010 ist Karlsruhe Fairtrade- Stadt – zu großen Teilen ein Verdienst des langjährigen Engagements der vielen Karlsruher Bürgerinnen und Bürger, die teilweise bereits seit Jahrzehnten ehrenamtlich in Initiativen, Eine-Welt-Gruppen, Kirchengemeinden und im Weltladen daran arbeiten, die Vielzahl an fair gehandelten Produkten bei uns noch breiter bekannt und ihre Vorzüge erlebbar zu machen. Die Stadtverwaltung versteht diese Auszeichnung in erster Linie als Verpflichtung, das wertvolle Engagement der Bevölkerung kontinuierlich zu unterstützen, mit den Aktiven weiterzuentwickeln und durch eigene Aktivitäten zu begleiten. Auch 2012 konnte Karlsruhe bei erneuter Überprüfung durch den TRANSFAIR e. V. alle für Fairtrade-Städte vorgeschriebenen Kriterien problemlos erfüllen und so den Titel für weitere vier Jahre behaupten. 2016 steht die Stadt nun wieder auf dem Fairtrade- Prüfstand. Die im Rahmen der Kampagne in Karlsruhe gewachsene kontinuierliche gemeinsame Arbeit an diesem wichtigen Thema – dessen jährlicher Höhepunkt die Faire Woche darstellt – stellt auch die zweite Titelerneuerung in Aussicht. FAIR EINKAUFEN LEICHT GEMACHT Wichtiges Überprüfungskriterium für jede Fairtrade- Stadt ist – neben der Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung zur Förderung des Fairen Handels, den entsprechenden Aktivitäten in Stadtgesellschaft und Bildungseinrichtungen sowie der regelmäßigen Berichterstattung zum Thema – das lokale Angebot an Produkten aus Fairem Handel. Es muss in Gastronomie und Einzelhandel der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune angemessen sein. In Karlsruhe steht mittlerweile eine erfreulich breite Angebotspalette zur Verfügung und sie wächst stetig weiter. Während Grundnahrungsmittel aus Fairem Handel wie Kaffee, Tee, Zucker, Schokolade oder Bananen bereits ihren Weg in die Regale der meisten Lebensmittelläden gefunden haben, steigt dank engagierter lokaler Anbieter das Angebot qualitätsvoller Produkte auch in Bereichen, in denen der Faire Handel lange ein Nischendasein führte. Von Textilien über Kunsthandwerk bis hin zum Schmuck aus edlen Metallen und Steinen, die unter fairen Bedingungen gewonnen wurden, bietet der Faire Handel in Karlsruhe jede Menge spannender Produktalternativen. Meist nehmen diese zusätzlich auch weitere Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte in den Fokus. Um die vielfältigen Möglichkeiten für nachhaltigen Konsum in Karlsruhe weiter bekannt und für Sie leichter erreichbar zu machen, informiert die Stadt gemeinsam mit lokalen Initiativen auch außerhalb der Fairen Woche in alltagstauglicher Form über attraktive lokale Angebote des Fairen Handels. Bereits 1998 vom Agenda 21 Karlsruhe e. V. ins Leben gerufen, ist der nachhaltige Karlsruher Konsumführer „Grüner Marktplatz“ seit Anfang 2014 als Online- und Mobilversion auf der Internetseite www.gruenermarktplatz.de verfügbar und wird regelmäßig aktualisiert. In 16 Themenbereichen liefert er Kontaktdaten und Öffnungszeiten von über 100 Karlsruher Geschäften und Betrieben, die sich auf nachhaltigen Konsum spezialisiert haben – viele von ihnen auch auf Produkte aus Fairem Handel. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 15 Ebenfalls enthalten sind hilfreiche Fachbeiträge der redaktionell beteiligten Gruppen wie dem APDW e. V., KonsumGlobal Karlsruhe, dem BUZO Umweltzentrum und Greenpeace, mit Hintergrundinformationen und Handlungsempfehlungen zu Themen wie beispielsweise Textilien aus Fairem Handel. Dieses Programmheft steht Ihnen ebenfalls über den Aktionszeitraum der Fairen Woche hinaus als informativer Einkaufsbegleiter zur Seite. Dazu wurde der Informationsteil erweitert und bietet neben der bewährten Gastronomieliste in diesem Jahr auch Kontaktdaten von Geschäften mit besonders qualitätsvoller Produktpalette aus Fairem Handel. Lassen Sie sich inspirieren und erkunden Sie das reichhaltige Angebot während der Fairen Woche und darüber hinaus. Selbstkritisch beleuchtet die Stadt Karlsruhe auch ihr eigenes Beschaffungswesen. Einiges wurde auch hier bereits erreicht auf dem Weg zum fairen und nachhaltigen Einkauf, wie der aktuelle Beschaffungsbericht 2015 feststellen konnte. Zu tun bleibt noch genug bei diesem langangelegten Verbesserungsprozess, der für die Kommunen auch einige rechtliche Hürden bereithält. FAIRTRADE-STADT BRAUCHT FAIREN NACHWUCHS Um dauerhaft nachhaltig als Faire Stadt aktiv sein zu können, benötigt Karlsruhe vor allem eines – den „Fairen Nachwuchs“. Ihn fördern und befähigen unter anderem die Schulen der Stadt. In kreativen Projekten engagieren sie sich oft weit über den Lehrplan hinaus für eine nachhaltige Bewusstseinsbildung ihrer Schülerinnen und Schüler und zeigen ihnen positive Möglichkeiten auf, um selbst für ein gerechteres Miteinander in der Welt aktiv zu werden. Diese besondere Leistung würdigt seit 2014 der Karlsruher Nachhaltigkeitspreis „Grüne Pyramide“. Neben klassischen Nachhaltigkeitsthemen wie Naturschutz, Klimaschutz und Gesundheit ist eine Seite der Pyramide dem Themenkomplex „Umwelt & Faire Welt“ gewidmet. Preisträger des Jahres 2016 in dieser Kategorie wurde das St. Dominikus-Gymnasium – seit 2015 die erste Fairtrade-Schule in Karlsruhe und damit hoffentlich auch Vorbild für andere. Weitere Informationen zu den Themen von Fairtrade in Karlsruhe, Fairtrade-Stadt und nachhaltige Beschaffung der Stadt bieten die Internetseiten www.karlsruhe.de/fair Den Karlsruher Nachhaltigkeitsführer „Grüner Marktplatz“ finden Sie auf www.gruenermarktplatz.de Allgemeine Informationen www.fairtrade-towns.de Schülerinnen, Schüler und Schulen, die sich an der Kampagne Fairtrade-Schools beteiligen möchten, finden Unterstützung und weitere Informationen unter www.sez.de und im Weltladen Karlsruhe. Die neue Bewerbungsrunde für die „Grüne Pyramide“ startet im Herbst 2016. Aktuelle Informationen bietet www.karlsruhe.de/gruenepyramide 16 | FAIRE WOCHE KINOSPOT „ALLE AN EINEM TISCH – FAIRER HANDEL IN KARLSRUHE“ Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Kampagne Fairtrade-Stadt Karlsruhe ist im Auftrag des städtischen Umwelt- und Arbeitsschutzes ein Kinospot entstanden. Mit einem kurzen Blick auf die lokale Vielfalt will er die Vorzüge und Hintergründe des Fairen Handels sichtbar machen und so die Freude am eigenen Beitrag für die Ziele der Fairtrade-Stadt-Kampagne in Karlsruhe fördern. Der Spot macht auf ansprechende und originelle Weise Lust auf eigenes Ausprobieren und Entdecken der vielfältigen Angebote des Fairen Handels in Karlsruhe und soll die Zuschauerinnen und Zuschauer dazu animieren, sich im persönlichen Alltag weitergehend mit dem Thema zu befassen. Bewusst wurde das Medium Film gewählt, um so insbesondere auch bei einem bisher nicht mit dem Thema vertrauten Publikum und bei jungen Zuschauerinnen und Zuschauern Interesse zu wecken. Ende November 2015 fanden die Dreharbeiten statt – unter Beteiligung lokaler Akteuren des Produktangebotes aus Fairem Handel in Karlsruhe. In 45 Sekunden zeigt der Spot mit dem Titel „Alle an einem Tisch – Fairer Handel in Karlsruhe“ ein breites Spektrum an fair gehandelten Produkten, die im Alltag zum Einsatz kommen, greift in szenischen Handlungen die wichtigsten Standards des Fairen Handels auf und regt dazu an, beim Einkauf gezielt nach Fairtrade- Produkten zu fragen. Die Kamera fährt dabei in einer einzigen Einstellung über einen 20 Meter langen Tisch, während sich die Gegenstände auf dem Tisch und die Personen um den Tisch verändern. Erzeugerinnen, Erzeuger und der Handel sitzen gemeinsam mit den Konsumentinnen und Konsumenten an „einem Tisch“ – ein Symbol für einen sozialeren, umweltgerechten und wirtschaftlich sinnvollen Handel. Im Rahmen der Fairen Woche 2016 wird der Kinospot erstmalig in den Karlsruher Kinos gezeigt. Im April war er bereits als Beitrag beim renommierten Werbefilmfestival „Spotlight“zu sehen. Produziert wurde er von der Karlsruher Filmproduktion Prestigefilm. Internet: www.karlsruhe.de/fair www.prestigefilm.de UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 17 KARLSRUHER PROJEKTWETTBEWERB NACHHALTIGKEIT – „UNSERE ZUKUNFT – DEIN PROJEKT“ Karlsruhe will sich als nachhaltige Stadt weiterentwickeln. Nur mit einem Wandel hin zu nachhaltigem Wirtschaften und einem gleichwertigen ökologischen und sozial verantwortungsvollen Handeln kann die Stadtgesellschaft genügend Stabilität, Flexibilität und Regenerationsfähigkeit aufbauen und bewahren, um die anstehenden kommenden Herausforderungen wie Klimawandel und Integrationsaufgaben zu bewältigen. Karlsruhes langjähriger Einsatz auf diesem Weg wurde von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis mit dem Titel „Deutschlands nachhaltigste Großstadt 2015“ gewürdigt – dotiert mit 35.000 Euro Preisgeld. Mit diesem Projektwettbewerb stellt die Stadt Karlsruhe das Preisgeld denjenigen zur Verfügung, die durch kreativen Ideen und dauerhaften Einsatz gelebte Nachhaltigkeit in der Stadtgemeinschaft möglich machen: ihren in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen engagierten Bürgerinnen und Bürgern und deren Projekten für mehr Nachhaltigkeit in Karlsruhe. Mit dem Projektwettbewerb „Unsere Zukunft – Dein Projekt“ sucht die Stadt Karlsruhe konkrete Projektideen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in Karlsruhe leisten wollen. Die vorgeschlagenen Projekte können einmalig erstellt, als langfristige oder dauerhafte Maßnahme konzipiert sein. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Auch Bildungsprojekte für Schulen oder im Bereich der Integration sind denkbar. Die Fairtrade-Stadt Karlsruhe freut sich auch sehr über Projekte aus dem Eine-Welt-Bereich! Wichtig ist die nachhaltige Wirkung der Projekte. Was bedeutet Nachhaltigkeit für Sie? Zeigen Sie uns Ihre eigene Definition von Nachhaltigkeit! Der Preis kann die Chance sein, Ihre ganz eigene Projektidee verwirklicht zu sehen! Bürgermeister Klaus Stapf und der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz laden alle gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in Karlsruhe sowie die Karlsruher Schulen dazu ein, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen – denn sie kennen Karlsruhe am besten. Reichen Sie Ihren noch nicht umgesetzten Plan oder Ihre neu entwickelte Idee beim Projektwettbewerb ein. Die Jury trifft aus allen Einreichungen eine erste Auswahl von fünf Ideen. Diese werden von ihren Urheberinnen und Urhebern weiterbearbeitet und dann veröffentlicht. Allen fünf Nominierten ist bereits ein Geldpreis in Höhe von 5.000 Euro für die Umsetzung ihrer Projektidee sicher. Unter den ausgearbeiteten Projektideen ermittelt die Jury nach einer Präsentation aller nominierten Projekte nochmals einen Preisträger, der mit einem zusätzlichen Preisgeld von 10.000 Euro sein Projekt in zeitlicher, räumlicher oder sonstiger Hinsicht noch weiter ausgestalten kann. Die Umsetzung der prämierten Projekte beginnt nach der Prämierung. Vom 23. September bis 12. Dezember 2016 können Bewerbungen beim Umwelt- und Arbeitsschutz eingereicht werden. Die Jury nominiert im Februar 2017 fünf Projekte, die anschließend bis Ende April weiter ausgearbeitet werden. Die Jury-Endauswahl mit öffentlicher Präsentation der nominierten Projekte sowie die Preisverleihung finden im Mai 2017 statt. Weitere Informationen zu Inhalt und Ablauf des Wettbewerbs sowie das Bewerbungsformular finden Sie unter www.karlsruhe.de/nachhaltigkeit Für Fragen steht Ihnen das Projektteam beim Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe zur Verfügung. Telefon: 0721 133-3101 E-Mail: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de Karlsruher Projektwettbewerb Nachhaltigkeit Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz UNSERE ZUKUNFT – DEIN PROJEKT © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: Zi m m er m an n | I llu st ra tio n: fr ee pi k. co m | Bi ld er : U m w el ta m t; M ül le r-G m el in ; i St oc k | G ed ru ck t i n de r R at ha us dr uc ke re i a uf 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r. UNSERE ZUKUNFT – DEIN PROJEKT | KARLSRUHER PROJEKTWETTBEWERB NACHHALTIGKEIT UNSERE ZUKUNFT – DEIN PROJEKT | KARLSRUHER PROJEKTWETTBEWERB NACHHALTIGKEIT Karlsruhe will sich als nachhaltige Stadt weiterentwickeln. Das Ziel, bei nach wie vor stetigem Wachstum die Verantwortung für den Schutz und Ausbau ihrer wertvollen Lebensqualitäten für Mensch und Natur zu übernehmen, aber auch Karlsruhes Lage in einer der klimatisch wärmsten Regionen Deutschlands, bringen vielfältige Herausforderungen mit sich. Daher setzt die Stadt auf ökologisch und sozial gerechte Konzepte bei gleichzeitigem Ausbau ihrer technologischen und wirtschaftlichen Stärken. Karlsruhes langjähriger Einsatz für diese Ziele wurde von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis mit dem Titel „Deutschlands nachhaltigste Großstadt 2015“ gewürdigt – dotiert mit 35.000 Euro Preisgeld. Mit diesem Projektwettbewerb stellt die Stadt Karlsruhe das Preisgeld denjenigen zur Verfügung, die durch kreative Ideen und dauerhaften Einsatz gelebte Nachhaltigkeit in der Stadtgemeinschaft möglich machen: ihren in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen engagierten Bürgerinnen und Bürgern und deren Projekten für mehr Nachhaltigkeit in Karlsruhe. Machen Sie mit! Ich freue mich auf Ihre Projektidee für ein zukünftig noch nachhaltigeres Karlsruhe. Klaus Stapf Bürgermeister TERMINE UND FRISTEN  Bewerbungsphase: 23. September bis 12. Dezember 2016  Anschließend formale Prüfung durch eine Vorprüfungskommission  Jury-Vorauswahl (Stufe 1): Januar bis Anfang Februar 2017  Detaillierungsphase: Februar bis April 2017  Präsentation, Jury-Endauswahl (Stufe 2) und Preisverleihung: voraussichtlich im Mai 2017  Anschließend beginnt die Umsetzung des Projekts WIR SIND FÜR SIE DA Sie haben Fragen zum Projektwettbewerb und zu Ihrer Bewerbung? Melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstraße 14 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3101 Fax: 0721 133-3109 E-Mail: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Bewerbungsunterlagen als Download  nden Sie im Internet unter www.karlsruhe.de/nachhaltigkeit 18 | FAIRE WOCHE FÜR DIE, DIE ES GENAU WISSEN WOLLEN – HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZU DER GEPLANTEN PROJEKTPARTNERSCHAFT BURUNDI Zwischen Baden-Württemberg und Burundi besteht seit den 1980er Jahren eine gewachsene Partnerschaft. 2014 wurde die Partnerschaft offiziell mit einer Konvention beschlossen, unterschrieben durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dem damaligen burundischen Außenminister Laurent Kavakure. Neben den freundschaftlichen politischen Verbindungen gibt es eine vielfältige Zusammenarbeit und Projekte von Kommunen, Schulen, Vereinen, Initiativen und Kirchen. Angestoßen durch den entwicklungspolitischen Dialog ist die Landesregierung dabei, die Partnerschaft zu Burundi auszubauen und zu vertiefen. Auch in Karlsruhe ist eine Projektpartnerschaft mit einer Kommune in Burundi angedacht. ÜBER DAS LAND BURUNDI Die Republik Burundi in Ostafrika gehört zu den kleinsten Ländern Afrikas – und gilt seit 2015 als das ärmste Land der Welt mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von 315 Dollar. Auf dem aktuellen „Welthunger-Index“ liegt Burundi an letzter Stelle. Der über zehn Jahre währende Bürgerkrieg hat zum wirtschaftlichen Niedergang geführt. Die Infrastruktur ist vielerorts zerstört, so wie die Hoffnung der meisten Menschen. 59 Prozent der Burunder leben unter der Armutsgrenze. Anders als das Nachbarland Ruanda erhält Burundi derzeit kaum internationale Hilfe, obwohl es nach einem ähnlichen Schicksal unter denselben Problemen leidet: Hunger, Folgen der Gewalt, Flucht und Vertreibung (Flüchtlinge, Kindersoldaten und Kriegswaisen), armutsbedingte Krankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose sowie in zunehmendem Maße HIV/AIDS. Stromausfall © Burundikids e. V. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 19 AKTUELLE ENTWICKLUNG Die Krise des ostafrikanischen Landes hat sich seit April vergangenen Jahres verstärkt. Auslöser war das Bestreben von Präsident Pierre Nkurunziza, sich trotz einer gesetzlichen Begrenzung auf zwei Amtszeiten ein weiteres Mandat zu sichern. Seither kommt es immer wieder zu Gewalttaten. Menschenrechtlern zufolge wurden mehrere hundert Regierungsgegner von Sicherheitskräften getötet. Mehr als eine Viertelmillion Menschen sind seit Krisenbeginn aus Angst vor einer weiteren Eskalation in Nachbarländer geflohen. Das burundische Flüchtlingslager in Tansania ist zum drittgrößten der Welt angewachsen, ohne dass die internationale Gemeinschaft große Notiz davon nimmt. Die Hälfte der Flüchtlinge sind Kinder. Dabei sind die Bedarfe in den Lagern laut Flüchtlingshilfswerk UNHCR gerade einmal zu 30 Prozent gedeckt. Es ist zu hoffen, dass es Vertreterinnen und Vertretern von Regierung, Zivilgesellschaft und Unterstützern aus anderen Ländern und internationaler Organisationen gelingen wird, bald eine Lösung in diesem zunehmend gewalttätigeren Konflikt zu finden. FAIRER KAFFEE AUS BURUNDI Der Weltladen hat aufgrund der geplanten Projektpartnerschaft und der schwierigen Situation in Burundi neu einen fair gehandelten Kaffee aus Burundi in sein Sortiment aufgenommen. Der Burundi-Kaffee stammt von circa 700 Mitgliedern der Kleinbauerngenossenschaft „Mboneramiryango“. Der Faire Handel garantiert den Kleinbauern dort ganz konkret: „„ Zahlung höherer Preise (unabhängig von schwankenden Weltmarktpreisen) „„ Zahlungen von Aufschlägen für Sozialaufgaben der Genossenschaft „„ Zahlung von Aufschlägen für die Sicherung der hohen Kaffeequalität „„ Vorfinanzierung: 50 Prozent bei Auftragsvergabe und 50 Prozent nach Erhalt „„ bestmögliche Nutzung und Wertschöpfung kleinster Kaffeeflächen „„ langfristige, partnerschaftliche und transparente Zusammenarbeit auch mit dem Projektpartner hier, dem Verpacker und Abfüller „Bruderhaus Diakonie“ in Ravensburg Ein Abend zu Burundi findet im Rahmen der Fairen Woche am 20. September in der Karlsruher Stadtbibliothek statt (siehe Programmteil). Auf dem Land © Burundikids e. V. 20 | FAIRE WOCHE KLIMAPARTNERSCHAFT DER STADT KARLSRUHE MIT SAN MIGUEL DE LOS BANCOS, ECUADOR TEILNAHME AM BUNDESWEITEN PROGRAMM „50 KOMMUNALE KLIMAPARTNERSCHAFTEN BIS 2015“ HANDLUNGSPROGRAMM ERARBEITET ZU DEN THEMEN WIEDERAUFFORSTUNG, UMWELTBILDUNG UND ABFALLMANAGEMENT Im Rahmen von drei gegenseitigen Delegationsreisen wurde ein Handlungsprogramm mit konkreten Zielen und Maßnahmen für Karlsruhe und San Miguel de los Bancos erarbeitet. Prioritäten wurden dabei in den Bereichen Wiederaufforstung, Umweltbildung und Abfallmanagement gesetzt, beispielsweise auf den Aufbau eines integrierten Abfallmanagementsystems und die Erarbeitung eines didaktischen Konzepts zur Umweltbildung in Schulen. In Karlsruhe und Los Bancos wurden Lenkungskreise mit Fachleuten verschiedener Ämter und Gesellschaften sowie Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsor- ganisationen eingerichtet. Im Karlsruher Lenkungskreis bringen sich zum Beispiel das KIT, die Aktion Partnerschaft Dritte Welt, der Zoo Karlsruhe und die IHK ein. Die konzeptionelle und fachliche Federführung liegt bei der KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagen- tur und der Stabsstelle Außenbeziehungen. Das Handlungsprogramm wird im November 2016 im Rahmen eines internationalen Abschlussworkshops vorgestellt. Hierfür kommen alle am Programm teilnehmenden Kommunen aus Lateinamerika und Deutschland in Karlsruhe zusammen. Die im Rahmen des bundesweiten Programms entstandenen Flugemissionen werden über ein Wiederaufforstungsprojekt in Ecuador unter der Federführung Karlsruhes und seiner Partnergemeinde kompensiert. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 21 STADTVERWALTUNG KARLSRUHE UNTERSTÜTZT SCHULPARTNERSCHAFT MIT LOS BANCOS Neben dem Fachaustausch ist es das erklärte Ziel des Projekts, junge Menschen für die Themen Entwicklungszusammenarbeit, Klimaschutz und Biodiversität zu sensibilisieren. Deshalb unterstützt die Stadtverwaltung Karlsruhe den Aufbau einer Schulpartnerschaft zwischen dem Gymnasium Neureut und dem Colegio de Los Bancos, die sich bereits durch erste Besuche und Umweltprojekte konkretisiert. Zur Vorbereitung des ersten Besuchs von Neureuter Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern in Los Bancos lud die Stabsstelle Außenbeziehungen im Januar 2016 zu dem entwicklungspolitischem Planspiel „Südsicht“ in das Rathaus ein. Rund 24 Schülerinnen und Schüler versetzten sich in die Rolle von Kommunalpolitikern einer „Süd-Kommune“ und diskutierten die spezifischen Folgen des Klimawandels. Aktive Unterstützung gab es auch seitens des Zoos Karlsruhe, der mit einem Aufforstungsprojekt auf dem Schulgelände des Colegio de Los Bancos zu der Schulpartnerschaft beiträgt. Mit der Klimapartnerschaft will die Stadtverwaltung Karlsruhe einen aktiven Beitrag zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen leisten und das Thema Klimaschutz – als einen der Schwerpunkte des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2020 – in einen globalen Kontext setzen. Auch die neue Landesregierung Baden- Württemberg hat sich in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich für eine Weiterentwicklung von Klimapartnerschaften ausgesprochen. Fragen zu den Aktivitäten der Klimapartnerschaft beantworten Stadt Karlsruhe Stabsstelle Außenbeziehungen Regina Hartig Bereichsleiterin Europa, Internationales E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de KEK – Karlsruher Energie und Klimaschutzagentur Karla Lieberg Projektleiterin E-Mail: lieberg@kek-karlsruhe.de 22 | FAIRE WOCHE WALDKLIMAPROJEKT DES ZOOS KARLSRUHE IN ECUADOR – ERSTES VOR-ORT-PROJEKT DER ARTENSCHUTZSTIFTUNG ZOO KARLSRUHE Zwei Stoßrichtungen hat das Wiederaufforstungsprojekt des Zoos Karlsruhe in Ecuador. Rund 35 Hektar extensives Weideland am Westhang der Anden möchte der Zoo zusammen mit der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) sowie Partnern vor Ort zu einem artenreichen Sekundärregenwald machen. Im Schatten der neuen Bäume sollen Moose, Farne, Bromelien oder Orchideen gedeihen – Heimat, Nahrungsquelle oder Brutstätte für zahlreiche Tierarten. Kolibris oder auch Tucanen wird das Einwandern leicht gemacht, denn etwa ein Drittel der zum Kauf vorgesehenen Fläche ist noch intakter Regenwald. Über den „Zoo-Regenwald“ können unterm Strich rund 5.000 Tonnen Kohlendioxid gespeichert werden – Minimum. Ein Beitrag zum globalen Klimaschutz – und Baustein für den Zoo auf dem Weg zum klimaneutralen Zoo. Der Zoo möchte nun möglichst viele Menschen und Unternehmen zu Baumbesitzern des „Karlsruher Regenwalds“ machen. Denn das Grundstück soll alsbald gekauft werden. Wer Baumpate werden will, wendet sich an die Zooverwaltung, Ettlinger Straße 6 Telefon: 0721 133-6801 E-Mail: zoo@karlsruhe.de Informationen: www.karlsruhe.de/zoo UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 23 24 | FAIRE WOCHE LOKALE AGENDA 21 KARLSRUHE – AKTUELLES 20 JAHRE LOKALE AGENDA 21 IN KARLSRUHE Im vergangenen Jahr feierte die Lokale Agenda 21 Karlsruhe ihr 20-jähriges Bestehen. Gründe zum Feiern gab es viele. In diesen 20 Jahren haben viele Aktivitäten stattgefunden, es wurden Ideen entwickelt, Projekte umgesetzt und Veranstaltungen etabliert. Am 27. November 2015 fand eine Feierstunde statt. Und am selben Abend nahm Bürgermeister Klaus Stapf den Deutschen Nachhaltigkeitspreis für die Stadt Karlsruhe entgegen. „Ein verantwortungsvoller Umgang mit Wachstum“ überzeugte die Jury. Außerdem sei der Agenda21-Prozess in Karlsruhe hervorragend organisiert. Die Nachricht über die Auszeichnung krönte die Jubiläumsveranstaltung und ist mehr als nur Dank für das unermüdliche ehrenamtliche Engagement der Agenda-Aktiven. Die Lokale Agenda 21 in Karlsruhe war und ist auch Partnerin und Unterstützerin von Eine-Welt-Projekten. Einige Beispiele: „„ Seit dem 2004 und 2007 veranstalteten Solarkocherwettbewerb für Karlsruher Schulen stehen eine Lerntasche zum Thema und ein Solarkocher zum Ausleihen als Dauerangebote für Aktionen zum Thema „Eine Welt“ zur Verfügung. „„ Im nachhaltigen Konsumführer „Grüner Marktplatz“ sind zahlreiche Geschäfte enthalten, die ein überdurchschnittliches Angebot an fair gehandelten Produkten aufweisen. „„ Das Karlsruher Netzwerk Eine Welt ist seit 2011 einer von insgesamt fünf Arbeitskreisen, die unter dem Dach der Lokalen Agenda 21 arbeiten und Projekte durchführen. „„ Die Lokale Agenda 21 unterstützt die Stadt Karlsruhe bei der Teilnahme an der Kampagne Fairtrade-Stadt. VON DER AGENDA 21 ZU AGENDA 2030 UND DEN ZIELEN FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG Nicht nur die Auszeichnung als nachhaltigste Großstadt Deutschlands verleiht der Nachhaltigkeits- bewegung in Karlsruhe weiter Auftrieb. Auch die Ende 2015 verabschiedete Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) bietet neue Chancen für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung. Die Ziele umfassen Themen wie Klimaschutz, Bildung für nachhaltige Entwicklung, nachhaltiges Wirtschaften, Konsum oder auch globale Partnerschaften. Den Kommunen kommt bei der Umsetzung dieser Ziele eine zentrale Bedeutung zu. Wie können die neuen Nachhaltigkeitsziele sinnvoll in die Arbeit der Stadtverwaltung integriert werden? Die Beantwortung dieser Frage ist ein nächster wichtiger Schritt. Dabei ist die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienststellen- und dezernatsübergreifend gefragt. Der Karlsruher Gemeinderat hat sich im Juli 2016 mit der Agenda 2030 und ihren Zielen befasst und beschlossen, diese zu unterstützen. Im Rahmen der N!-Tage Baden-Württemberg Anfang Juni lud das Nachhaltigkeitsbüro der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg in Kooperation mit dem Agendabüro der Stadt Karlsruhe und dem Agenda 21 Karlsruhe e. V. zu einem Workshop ein, in dem auf bürgerschaftlicher Ebene diskutiert werden konnte, was die neuen Ziele für nachhaltige Entwicklung und die Agenda 2030 für Karlsruhe bedeuten. Wie die Agenda 2030 die UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 25 bisherigen Diskussionsstränge zu Nachhaltigkeit und Entwicklung sowie die Agenda 21 der UN-Konferenz von 1992 in Rio de Janeiro und die Millenniumsziele des „Millenniumsgipfels“ von 2000 zusammen bringt, stellte Gerd Oelsner, Leiter des Nachhaltigkeitsbüros der LUBW und erster Vorsitzender des Agendavereins, in seinem einleitenden Vortrag vor. Im Anschluss wurden an Thementischen 9 der 17 SDGs von circa 35 Workshopteilnehmerinnen und Workshopteilnehmern diskutiert, Erfahrungen und Vorhaben ausgetauscht und Vorschläge für die Umsetzung der Ziele erarbeitet. Die Ergebnisse der Thementische fielen sehr unterschiedlich und vielfältig aus. Ein Ergebnis hatten sie jedoch gemeinsam: In der Stadt Karlsruhe gibt es bereits heute sehr viele Aktivitäten in unterschiedlichen Bereichen im Sinne der Nachhaltigkeit. Es ist wünschenswert und wichtig, dass diese zusammengetragen, noch besser vernetzt und öffentlich kommuniziert werden. Weitere Informationen zur Lokalen Agenda 21 und die Ergebnisse des Workshops finden Sie unter www.agenda21-karlsruhe.de (> Projekte) Den deutschen Text der Agenda 2030 mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung können Sie abrufen unter www.bmz.de/de/ministerium/ziele/ ziele/2030_agenda/index.html „DAS LEBEN IST EIN ZIRKUS“ – KARLSRUHER SCHÜLERTAGE 2016 Die Karlsruher Schülertage und deren Organisationsteam waren schon immer für eine Überraschung gut. Das diesjährige Workshop- Programm ist vielfältig und spannend wie jedes Jahr. Allerdings werden die Karlsruher Schülertage „umziehen“. Erstmalig findet die Workshop-Woche für Karlsruher Schülerinnen und Schüler ab Klasse neun (in 2016 ab Klasse acht) beim Zirkus Maccaroni in der Oststadt statt – daher das Motto „Das Leben ist ein Zirkus“. Um den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an den Schülertagen zu erleichtern, wurde auch der traditionelle Veranstaltungszeitraum Ende September/Anfang Oktober überdacht und in diesem Jahr zum ersten Mal geändert. Die Schülertage 2016 finden nun bereits vor den Sommerferien statt. Sicherlich werden wieder über 1.000 Schülerinnen und Schüler Workshops verschiedener Karlsruher und nationaler Initiativen, darunter das Karlsruher Netzwerk Eine Welt, sowie nationaler und internationaler Referentinnen und Referenten besucht und nachhaltige Eindrücke gewonnen haben. Die Karlsruher Schülertage wollen Weltoffenheit durch Toleranz fördern und den Abbau von Vorurteilen und Klischees unterstützen. Ziel des Organisationsteams, bestehend aus ehrenamtlichen Karlsruher Schülerinnen und Schülern, ist es, aktuelle Themen durch direkten Kontakt und Authentizität konkret erfahrbar werden zu lassen. Das Team will noch mehr Jugendliche dazu motivieren, unsere Umwelt aktiv wahrzunehmen und mitzugestalten. Unterstützt wird das Team durch das städtische Agendabüro und den Agenda 21 Karlsruhe e. V. Internet: www.schuelertage.info 26 | FAIRE WOCHE „FAIR“-ANSTALTUNGSÜBERBLICK 2016 DATUM THEMA UND ORT Freitag, 9. und Samstag, 10. September Schultütenaktion des Marktamtes zum Schulbeginn auf den Wochenmärkten | Wochenmarkt Neureut und Wochenmarkt Gutenbergplatz September/Oktober (Termine nach Absprache) Eine-Welt-Theater „FERNANDA „Fair“-ändert ihre Welt“ und „SHARI – ein Kinderleben in Indien“ | Eine-Welt-Theater September/Oktober (Termine nach Absprache) Workshops für Schulen – „Kolonisation und ihre Folgen“ und „Probleme durch Energiekonsum“ Freitag, 16. September PAKILIA zu Besuch im Weltladen Freitag, 16. September „The True Cost“ – Filmvorführung im Rahmen der Auftaktveranstaltung der Fairen Woche in Karlsruhe | Filmtheater Schauburg Freitag, 16. bis Freitag, 30. September Probiertage im Weltladen Freitag, 16. bis Freitag, 30. September Shop´n´Coffee und Upcycling-Aktion (17. und 24. September) | Schizo Samstag, 17. September Nachhaltiger konsumieren – Stadtrundgang mit KonsumGlobal Karlsruhe Samstag, 17. September Zuckerfreies Café mit Fairtrade-Faktor – Einladung ins Ateliercafé ANA & ANDA zu fairen Genuss-Gebäcken Samstag, 17. September und Samstag, 1. Oktober Aktionen „Mehrwegbecher“ und „fair produzierte Einkaufstasche“ FaireWare Sonntag, 18. September „Wenn das Leben versiegt“ – Gottesdienst zur Fairen Woche | Kleine Kirche am Marktplatz Sonntag, 18. September Fairer Sonntagsbrunch im SENFKoRN Sonntag, 18. September 21. Markt der Möglichkeiten | Marktplatz Durlach Montag, 19. bis Samstag, 24. September Faire Aktionswoche beim Baby Center Schilling Dienstag, 20. September „Burundi Kids“ – Vortrag von Philipp Ziser | Stadtblibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus Dienstag, 20. und Mittwoch, 21. September Faire Bananen und die ganz Kleinen | Kindergarten Werthmannstraße 9 und Kindergarten Gottesaue Donnerstag, 22. September „Genuss-Gebäcke ohne Zucker mit ökofairen Zutaten“ – Workshop mit ANA & ANDA | Anne-Frank-Haus Freitag, 23. September „Coffee-Stopp“ beim „kirchenfenster“ | Bei der Citykirche St. Stephan UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 27 DATUM THEMA UND ORT Samstag, 24. September Literarisches Café: Borges – Piazzola – El Tango – live | El Tesoro Sonntag, 25. September „Gramodaya – nachhaltige Dorfentwicklung in der ländlichen Region Mayurbhanj“ – Vortrag mit Musik | Festsaal des Karlsruher Instituts für Technologie Montag, 26. September „Verkauft und Versiegelt: wer kontrolliert den fairen Handel?“ – Diskussionsveranstaltung | Jubez Dienstag, 27. September Nachhaltige Ernährung „isst“ regional, saisonal, biologisch, vegan und fair – Vortrag und Diskussion | Weltladen Karlsruhe Donnerstag, 29. September „Ist fair drin, wo fair draufsteht?“ – Vortrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. | Stadtbibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus Freitag, 30. September Besuch der Bananenreiferei Karlsruhe mit Produzentenvertretern der Kooperative Urocal Freitag, 30. September Ökofaire Entdeckungstour mit ANA & ANDA – Stadtteilführung durch Karlsruhe Samstag, 1. Oktober Humanes Wirtschaften mit Herz und Verstand ist möglich – die Gemeinwohlökonomie kennenlernen am Beispiel der Vitalen Lunchbox | Zukunftsraum in der Oststadt Sonntag, 2. Oktober Veganer Mitbring-Brunch – Karlsruhe isst fair | Café Barco im K. Samstag, 8. Oktober „Faire Kleidung – klar, aber wo?“ – eine Stadttour zu Karlsruher Geschäften mit Fairen Textilien Samstag, 15. Oktober Türkisch-Deutscher Umwelttag | Friedrichsplatz Samstag, 15. Oktober Masken basteln für das mexikanische Halloween | UnikatWirkstatt® Dienstag, 18. Oktober „Die 2030-Agenda“ – Themenabend im Weltladen Dienstag, 25. Oktober Die Textilindustrie nach Rana Plaza – Sumangali und was wir daraus lernen können | Weltladen Freitag, 28. Oktober Vortrag – „Was kann ich selbst tun?“ | FaireWare Samstag, 29. Oktober bis Sonntag, 6. November Zum dritten Mal auf der Offerta dabei – das Netzwerk Eine Welt Karlsruhe stellt sich vor | Messe Karlsruhe Sonntag, 30. Oktober Kleidertauschparty mit Denkanstoß | Nehemia Initiative 28 | FAIRE WOCHE „FAIR“-ANSTALTUNGEN 2016 FREITAG, 9. SEPTEMBER NEUREUT UND SAMSTAG, 10. SEPTEMBER GUTENBERGPLATZ SCHULTÜTENAKTION DES MARKTAMTES ZUM SCHULBEGINN AUF DEN WOCHENMÄRKTEN Uhrzeit ab 8 Uhr Ort Freitag auf dem Wochenmarkt Neureut und Samstag auf dem Wochenmarkt Gutenbergplatz Internet www.karlsruhe.de/maerkte KARLSRUHER WOCHENMÄRKTE DIE FRISCHE HABEN WIR! Mitte September beginnt ein neues Schuljahr – für erfahrene Schülerinnen und Schüler sowie für zahlreiche Neulinge. Um den Start in einen neuen Lebensabschnitt noch spannender zu machen, gibt es zum Schulanfang nicht nur die neue Schulausrüstung, sondern auch eine fantasievolle und mit vielen Überraschungen gespickte Schultüte. Damit die ABC- Schützen so richtig fit ins Schuljahr starten können, befüllen die Beschickerinnen und Beschicker wechselnder Karlsruher Wochenmärkte sowie das Marktamt der Stadt Karlsruhe die mitgebrachten Schultüten mit leckeren Früchten. Im Rahmen der Fairen Woche kommen so auch fair gehandelte Bananen in die Schultüten. Die Aktion findet immer am Wochenende vor dem Schulbeginn statt. SEPTEMBER/OKTOBER EINE-WELT-THEATER „FERNANDA „FAIR“-ÄNDERT IHRE WELT“ UND „SHARI – EIN KINDERLEBEN IN INDIEN“ Termin nach Absprache (Vor-/Nachmittag) Handy: 0163 3807300 Ort EINE-WELT-THEATER, Alter Schlachthof 23 f (Remise), 76131 Karlsruhe Internet www.eine-welt-theater.de 1. „FERNANDA Fair-ändert ihre Welt“ Fernanda liebt Bananen und Schokolade. Weil sie sehr neugierig ist, reist sie von Deutschland nach Westafrika und begegnet dort Madou, der ihr erzählt, dass er froh ist, dass sein Vater nun „faire“ Bananen anpflanzen darf und dafür besser bezahlt wird. Jetzt geht es ihm und seiner Familie so gut, dass Madou endlich in die Schule gehen kann. 2. „SHARI – ein Kinderleben in Indien“ Erzählt wird die Geschichte eines armen kleinen Mädchens, das für die Schulden der Eltern in der Kleiderfabrik arbeiten muss. Am Ende wird ihr Traum aber wahr und auch sie darf in die Schule gehen. Zwei farbenprächtige Figuren-Theaterstücke für Kinder von fünf bis zehn Jahren, die in unterhaltsamer Weise sensibilisieren für die Lebenswelten von Kindern und für Produktionsbedingungen von Dingen unseres Alltags. Die altersgerechten Figurentheaterstücke geben Anstöße und Ideen zur Beantwortung der Frage: „Was können wir hier in Deutschland tun, damit auch Kinder in Afrika und Asien die Chance auf ein hoffnungsvolles und menschenwürdiges Leben haben?“ Fairtrade-Bananen © Gerhard Wasserbauer UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 29 Die Theaterpädagogin Ruth Rahäuser spielt dabei nicht nur die bunt und liebevoll gestalteten Puppen, sondern hat sie auch selbst gestaltet und die Stücke geschrieben. Sie nimmt die großen und kleinen Zuschauerinnen und Zuschauer mit auf eine heiter- ernste Reise, in der sich Unterhaltung, Information, Sensibilisierung und Anregung zur eigenen Aktivität unserer Kinder in idealer Form verbinden. Kommen Sie mit Ihrer Klasse oder Gruppe in das EINE WELT THEATER am „Alten Schlachthof“ Karlsruhe. SEPTEMBER/OKTOBER WORKSHOPS FÜR SCHULEN – „KOLONISATION UND IHRE FOLGEN“ UND „PROBLEME DURCH ENERGIEKONSUM“ Uhrzeit und Ort nach Vereinbarung Kontakt angelika.weber@stube-bw.de Telefon: 0711 229363216 Internet www.stubebw.de Zwei Workshop- Angebote für Schulen Studierende aus Afrika und Lateinamerika erzählen von Lebens- und Arbeitsbe- dingungen in ihrem Land und zeigen globale Zusammenhänge auf: Workshop 1 Kolonisation und ihre Folgen in Afrika am Bespiel von Simbabwe. Es wird mit Videos, Fotos und Texten gearbeitet. Der Workshop wird angeboten von der Chemiestudentin Elizabeth Gwashavanhu. Workshop 2 An dem konkreten Beispiel der Kohlegewinnung in Kolumbien werden anhand von Videos, Texten und Statistiken die Zusammenhänge herausgearbeitet zwischen dem Energiekonsum hier Deutschland und sozialen und ökologischen Problemen, die durch die Gewinnung der billigen Kohle in anderen Ländern entstehen. Der Workshop wird von der Pädagogin Carolina Novoa angeboten. Elizabeth Gwashavanhu und Carolina Novoa sind Aktive im entwicklungsbezogenen Bildungsprogramm STUBE Baden-Württemberg, das sich an Studierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika wendet. Das STUBE-Programm vermittelt globales Lernen – praxisbezogen und interkulturell, interaktiv und lebendig. Themenbereiche sind unter anderem Politik, Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und Frieden. Die STUBE Multiplikatorinnen und Multiplikatoren lernen, globale Zusammenhänge an konkreten Beispielen authentisch darzustellen, lebendiger als Lehrbücher das können. Sie sprechen sehr gut Deutsch, weil sie in deutscher Sprache studieren und sind mit deutschen Kultur- und Kommunikationsstilen vertraut. Sie können damit einen wichtigen Beitrag leisten zum Globalen Lernen an Schulen, indem sie ihr Wissen vermitteln über die Lebenssituation der Menschen in ihren Ländern. So werden auch Klischees und Vorurteile abgebaut. Arbeiter der Orangen-Kooperative COAGROSOL in Brasilien © Didier Gentilhomme 30 | FAIRE WOCHE FREITAG, 16. SEPTEMBER PAKILIA ZU BESUCH IM WELTLADEN Uhrzeit 12 bis 14 Uhr Ort Weltladen (Kronenplatz), Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.pakilia.com www.apdw.de Die mexikanische Schmuckproduzen- tin Luz Amalia kommt zur Eröffnung der Fairen Woche nach Karlsruhe, um als Vertreterin der Produzentenseite in Karlsruhe anwesend zu sein. Vor der offiziellen Eröffnung im Filmtheater Schauburg um 17 Uhr wird sie schon am Vormittag den Karlsruher Weltladen besuchen. Sie wird dort das Sortiment von Pakilia vorstellen und sich ein Bild vom Karlsruher Weltladen machen. Wer gerne Pakilia und Luz Amalia kennenlernen möchte, ist eingeladen, einfach vorbeizukommen. Pakilia bedeutet „Freude geben“. Pakilia ist ein kleines Unternehmen, welches fair gehandelten Silberschmuck von Mexiko nach Deutschland exportiert. Pakilia arbeitet in Mexiko eng mit den Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerkern zusammen und begleitet diese auf ihrem individuellen Weg zu mehr wirtschaftlicher Sicherheit und Unabhängigkeit. Monatliche Besuche bei den „artesanos“und Begegnungen auf Augenhöhe sind das Fundament von Pakilia. Pakilia unterstützt die Partnerfamilien kontinuierlich durch Vorfinanzierung sowie umfangreiche administrative Unterstützung. Unentgeltliche Beratung in den Bereichen soziale Sicherheit, Export, Qualität und Kostenkalkulation gehören selbstverständlich zur Zusammenarbeit dazu. Bislang ist es noch nicht gelungen, für die Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerkern auch fair zertifiziertes Silber zu erhalten. So konzentriert sich Pakilia derzeit auf die Unterstützung der Herstellerfamilien und die Verbesserung ihrer Zukunftsaussichten, beobachtet jedoch die Entwicklungen und hat das wichtige Thema „Herkunft der Rohstoffe“ stets im Auge. FREITAG, 16. SEPTEMBER „THE TRUE COST – DER PREIS DER MODE“ – FILMVORFÜHRUNG IM RAHMEN DER AUFTAKTVERANSTALTUNG DER FAIREN WOCHE IN KARLSRUHE Uhrzeit 17 Uhr, Einlass ab 16:30 Uhr Ort Filmtheater Schauburg, Marienstraße 16, 76137 Karlsruhe Internet www.cafe-liberacion www.apdw.de www.karlsruhe.de/fair shop.pakilia.com www.schauburg.de Eintritt kostenlos Das Organi- sationsteam der Fairen Woche in Karlsruhe lädt Sie in Kooperation mit dem Liberación e. V. herzlich zum Film „The True Cost – der Preis der Mode“ ins Filmtheater Schauburg ein. Bürgermeister Klaus Stapf wird mit dieser Veranstaltung die Faire Woche in Karlsruhe eröffnen. Der Film des amerikanischen Regisseurs Andrew Morgan ist eine Geschichte über Mode und ihren wahren Preis. Er verfolgt eindrucksvoll den UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 31 Weg, den Kleidung macht, bevor sie zu uns in die Geschäfte kommt. „The True Cost“ zeigt die Ausbeutungskette auf, die hinter jedem einzelnen Kleidungsstück steckt und hinter der Glamourwelt der Modeindustrie verborgen bleibt. Wo wird die Kleidung hergestellt, welche Arbeitsbedingungen herrschen dort, was passiert in Ländern wie Bangladesch, Indien und China, in denen riesige Wassermengen für die Baumwolle benötigt werden, während die Menschen verdursten? „The True Cost“ klärt auf und steht beispielhaft für viele Bereiche unseres täglichen Konsums. Eine gerechte Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, keine ausbeuterische Kinderarbeit, umweltfreundliche Anbaumethoden und Produktionsbedingungen – so lauten einige der Standards des Fairen Handels. Wie der Faire Handel wirkt und welche Vorteile er beispielsweise für Kleinproduzentinnen und -produzenten sowie für die Menschen in den Ländern des globalen Südens bringt, erläutert die Produzentenvertreterin Amalia Luz von Pakilia aus Mexiko unmittelbar vor dem Film. Amalia Luz ist die „Perlenfrau“ von Pakilia, einem jungen Unternehmen, das fair gehandelten Silberschmuck von 13 Kunsthandwerkerfamilien von Mexiko nach Deutschland exportiert. Amalia Luz war noch nie außerhalb von Mexiko. Sie möchte bei ihrem Produzentenbesuch Deutschland und die deutsche Kultur kennen lernen und sehen, wie die Arbeit mit „ihrem Schmuck“ auf der „anderen Seite“ weitergeht. Nach dem Film lädt der Liberación e. V. alle interessierten Kinobesucherinnen und -besucher zur Gesprächsrunde ein. Die Produzentenverterin Amalia Luz freut sich ebenfalls, vor dem Film mit Ihnen in Kontakt zu kommen. Sie dürfen sich außerdem auf den Kinospot „Alle an einem Tisch – Fairer Handel in Karlsruhe“ sowie Infostände von Pakilia, dem Weltladen und Liberación e. V. mit Schmuckverkauf, Glücksrad und Kaffeeausschank freuen. Verarbeitung Fairtrade-Baumwolle in Indien © Anand Parmar 32 | FAIRE WOCHE FREITAG, 16. BIS FREITAG, 30. SEPTEMBER PROBIERTAGE IM WELTLADEN Fairer Handel für uns „„ Fairer Handel schafft Arbeitsplätze für eine sichere Lebensgrundlage in Afrika, Asien und Lateinamerika „„ Fairer Handel ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben unter würdigen Bedingungen unter anderem durch ein besseres Einkommen „„ Fairer Handel wirkt nachhaltig gegen Armut, Umweltzerstörung, Hunger und Ungerechtigkeit, Kinderarbeit und Fluchtursachen „„ Fairer Handel hilft vor Ort und ist gleichzeitig ein gelebtes Beispiel für ein anderes Wirtschaften, über das wir gerne und auf vielfältige Weise informieren Uhrzeit Zu den regulären Öffnungszeiten Ort Weltladen (Kronenplatz), Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.apdw.de Auch in diesem Jahr werden wieder während der Fairen Woche im Weltladen fair gehandelte Waren verkostet. So haben Sie die Möglichkeit, fair Gehandeltes zu probieren und gleichzeitig den Weltladen kennenzulernen. Und Sie können Fragen stellen zum Fairen Handel und zu den Fairen Wochen in Karlsruhe. Im Weltladen werden fair gehandelte Waren wie Kaffee, Tee, Schokolade und unterschiedliches Kunsthandwerk und Textilien verkauft. Außerdem unterhält der gemeinnützige Trägerverein des Weltladens, die Aktion Partnerschaft Dritte Welt e. V. (APDW), in den Räumen des Weltladens eine entwicklungspolitische Fachbibliothek, in der es auch Lerntaschen für den Unterricht zu verschiedenen Themen wie Baumwolle, Kakao und Bananen gibt. Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit stellen weitere Schwerpunkte der zum großen Teil ehrenamtlich geleisteten Arbeit dar. Schulklassen sind eingeladen, zu Lerneinheiten zum Fairen Handel und Nachhaltigkeit in den Weltladen zu kommen (nach Voranmeldung). Freitag, 16. September Herzhafte Brotaufstriche Samstag, 17. September Wein Montag, 19. September Mangoprodukte von den Philippinen Dienstag, 20. September Fruchtgummis Mittwoch, 21. September Schokolade von süß bis herb Donnerstag, 22. September Süßes Gebäck Freitag, 23. September Herzhafte Knabbereien Samstag, 19. September Trockenfrüchte und Nüsse Montag, 26. September Süße Brotaufstriche Dienstag, 27.September Bananen und Bananenprodukte Mittwoch, 28.September Säfte und Smoothies Donnerstag, 29. September Veganer Probiertag Freitag, 30. September Beliebteste Testprodukte der vergangenen zwei Wochen UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 33 FREITAG, 16. SEPTEMBER BIS FREITAG, 30. SEPTEMBER SHOP‘N‘COFFEE UND UPCYCLING-AKTION (17./24. SEPTEMBER) Uhrzeit Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11 bis 19 Uhr, Samstag von 11 bis 18 Uhr, mittwochs geschlossen Ort Amalienstraße 46, 76133 Karlsruhe Internet www.schizo-karlsruhe.de Anmeldung für die Upcycling-Aktion am 17. und/oder 24. September: per E-Mail an: info@ schizo-karlsruhe.de, per Facebook-Nachricht unter: www.facebook.com/Schizo.de oder per Telefon: 0721 96499449 Shop‘n‘Coffee Während der gesamten Fairen Woche bekommen Sie, wenn Sie Ihren eigenen Kaffee- becher mitbringen, bei Schizo zu jedem Einkauf einen fair gehandelten Kaffee zum Mitnehmen gratis dazu. Natürlich ist auch der Zucker fair. Falls Sie den Becher vergessen sollten, können Sie für drei Euro einen Becher bei uns kaufen. Upcycling-Aktion „Upcycle your Garbage – vom Tetrapack zur Geldbörse“: Im Rahmen der Fairen Woche möchten wir daran erinnern, dass wir viel zu viel ungenutzt wegwerfen. Warum nicht mit wenigen Handgriffen aus einem Eisteekarton einen Geldbeutel zaubern? Also fangen Sie fleißig an zu sammeln – alles was Sie dazu brauchen ist ein ausgewaschener Tetrapack, den Sie am 17. und/ oder 24. September ab 18 Uhr mit ins Schizo zum gemeinsamen Basteln bringen. Die Upcycling-Aktion findet direkt im Laden statt. Die Teilnehmeranzahl ist auf maximal zehn Personen pro Workshop begrenzt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer sollte ein bis zwei Tetrapacks mitbringen. Schizo gibt es mittlerweile seit einem Jahr in Karlsruhe. Hier bekommen Sie alles was das modebewusste Öko-Herz höher schlagen lässt. Dazu ist das gesamte Sortiment, das sich über Damen-, Herren- und Kinderbekleidung bis hin zu trendigen Accessoires erstreckt, vegan, ökologisch und fair gehandelt. Unser Hauptziel ist es, junge Menschen dazu zu bewegen, sich nachhaltig zu kleiden. Deshalb kann sich hier jede Schülerin und jeder Schüler oder jede Studentin und jeder Student ein stylisches Shirt leisten. Wer sich also schon immer nach einer nachhaltigen Alternative umgeschaut hat, kann sich bei Schizo mit bestem Gewissen seinen „Hippsterbeutel“ füllen. Kaffeeautomat mit Fairtrade-Kaffee © Jasper Leonard 34 | FAIRE WOCHE SAMSTAG, DER 17. SEPTEMBER NACHHALTIGER KONSUMIEREN: STADT- RUNDGANG MIT KONSUMGLOBAL KARLSRUHE Uhrzeit 14 Uhr (bei schlechtem Wetter muss der Rundgang leider ausfallen, kurzfristige Änderungen auf der Internetseite oder nach Anmeldung per E-Mail) Treffpunkt Vor dem Naturkundemuseum, Erbprinzenstraße 13, 76133 Karlsruhe Internet www.konsumglobalkarlsruhe.de Die Teilnahme ist kostenlos. Fragen und unverbindliche Anmeldungen bitte an konsum.global.karlsruhe@posteo.de Menschen auf allen Kontinenten tragen die gleichen Jeans und Turnschuhe, weltweit werden Hamburger gegessen, Millionen kommunizieren mit ihren Smartphones. Die Herstellungs- prozesse dieser Konsumgüter bleiben dabei oft verborgen. Um Konsumentinnen und Konsumenten über die Auswirkungen ihres Kaufverhaltens aufzuklären, organisiert die Gruppe KonsumGlobal Karlsruhe konsumkritische Stadtrundgänge. Diese führen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf anschauliche Weise an die Thematik heran und zeigen konkrete Handlungsalternativen auf. Wir hoffen, wir haben Ihr Interesse geweckt und freuen uns auf Sie! Organisiert wird der alternative Stadtrundgang von KonsumGlobal Karlsruhe. KonsumGlobal besteht aus einem Team junger, engagierter Menschen, die Stadtrundgänge und Projekttage zum Thema Nachhaltiger Konsum, Globalisierung und Klimaschutz für junge und jung gebliebene Menschen durchführen. SAMSTAG, DER 17. SEPTEMBER ZUCKERFREIES CAFÉ MIT FAIRTRADE-FAKTOR – EINLADUNG INS ATELIERCAFÉ ANA & ANDA ZU FAIREN GENUSS-GEBÄCKEN Uhrzeit 14 bis 18 Uhr Ort Gablonzer Straße 11, 76185 Karlsruhe Internet www.ateliercafe.anaundanda.de Anmeldung unter info@anaundanda.de oder Telefon: 0721 8306129 und 0721 3841684 oder 0173 8027778. Nach Vereinbarung bietet das Ateliercafé ANA & ANDA auch individuelle Öffnungszeiten zu Wunschterminen – schon ab einer Person! Von nähenden Musikerinnen über ökofaire Stadt- führerinnen zu filmenden Dar- stellerinnen: Das Künstlerinnen-Paar ANA & ANDA fällt immer wieder durch seine Experimentierfreude und vielfältigen Aktivitäten auf. Zur Fairen Woche 2016 öffnen die „backenden Künstlerinnen“ zum zweiten Mal das „Ateliercafé ANA & ANDA“ und präsentieren ihre Genuss- Gebäcke ohne Zucker und Fett. Ihr „zuckerfreies Café“ öffnet nur wenige Male im Jahr zu besonderen Anlässen. Die Faire Woche ist ein solcher Anlass und zu probieren gibt es an diesem Tag zuckerfreie Genuss-Gebäcke mit Fairtrade-Zutaten zu handgemahlenem Fairtrade-Espresso oder Tee. Backen ohne Zucker? Das Übermaß an zuckerhaltigen Lebensmitteln führte dazu, dass ANA & ANDA anfingen, Gebäcke ohne Zucker oder Zucker- Alternativen und ohne Fettzugaben zu kreieren. Gesüßt wird nur mit naturbelassenen Zutaten wie Obst, Gewürzen und Mehlen, die den Backwaren ihr ganz besonderes Aroma geben. Sie veröffentlichten Fotos davon bei Facebook und kredenzten die UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 35 Backwaren Besucherinnen und Besuchern im Atelier. Zu ihrer Überraschung stießen sie auf großes Interesse und immer wieder kam die Nachfrage nach Rezepten und Probiergelegenheiten. Am Samstag, den 17. September öffnet das Ateliercafé ANA & ANDA nun zum zweiten Mal seine Pforten und präsentiert dabei auch die zweite Rezept-Broschüre: „Genuss-Gebäcke ohne Zucker mit Fairtrade-Faktor“. Wer allerdings sicher seine Portion Genuss-Gebäcke bekommen möchte, sollte sich einen Platz reservieren. Denn das Ateliercafé befindet sich tatsächlich mitten im Künstlerinnen-Atelier von ANA & ANDA und bietet nur begrenzt Platz. Zur gelebten Nachhaltigkeit der Künstlerinnen gehört außerdem neben der Verwendung von Bio- und Fairtrade- Zutaten auch die Vermeidung von Überproduktion. Am Ende des Tages ausverkauft zu sein gehört somit zum Konzept des Ateliercafés ANA & ANDA. SAMSTAG, 17. SEPTEMBER UND SAMSTAG, 1. OKTOBER AKTIONEN „MEHRWEGBECHER“ UND „FAIR PRODUZIERTE EINKAUFSTASCHE“ Öffnungszeiten 11 bis 17 Uhr Ort Faire Ware, Herrenstraße 46, 76133 Karlsruhe Internet www.faireware.de „Schnell noch einen Coffee to go“ und dies in nachhaltigen Bechern – am Samstag, 17. September, darf jede Kundin und jeder Kunde bei einem Einkauf bei FaireWare als Dankeschön einen Mehrweg-Coffee- to-go Becher mitnehmen. Hergestellt ist dieser aus natürlichen Rohstoffen, basierend auf Lignin, einem Abfallprodukt aus der Papierherstellung. Der Becher wird an diesem Tag mit in Karlsruhe geröstetem fair gehandelten Kaffee befüllt. Darüber hinaus sammeln wir in dieser Zeit für das Projekt „millón de niños lectores“, welches in Peru Bibliotheken in Schulen aufbaut, um Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schüler weiterzubilden. Bildung als Schlüssel, um der Armut zu entkommen. Der Grund für genau diese Sammelaktion ist der einjährige Aufenthalt einer unserer Mitarbeiterinnen in Lima, die zur Zeit freiwillig in diesem Projekt mitarbeitet. „Schnell noch einkaufen“ und immer eine Tasche dabei. Am Samstag, 1. Oktober, erhält jeder Kunde und jede Kundin als Dankeschön für einen Einkauf eine fair produzierte Einkaufstasche, die natürlich mehrfach zu benutzen ist. Entweder ist diese von FaireWare bedruckt oder man kann sie selbst gestalten: Bringen Sie einfach alte Plastiktüten mit und bügeln Sie davon selbstgestaltet etwas auf die Einkaufstasche. FaireWare bietet seit einem Jahr nachhaltige Gebrauchsgegenstände an. Die Inhaberin Gabriela Merx sucht in jedem Bereich das ihr wissentlich nachhaltigste Produkt aus. Beispielsweise gibt es gehäkelte Tiere mit Fairtrade-Siegel, aber auch Smartphones, bei denen gewährleistet ist, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter beim Zusammenbau fair entlohnt werden. In vielen Bereichen kann konsequent auf Nachhaltigkeit und Fairness geachtet werden und in einigen Bereichen sind bereits kleine Schritte wertvoll. FaireWare ist überzeugt, dass die Endverbraucher Produktionsbedingungen durch die Nachfrage entsprechender Produkte verändern können. Einkaufswagen mit Fairtrade-Einkaufschip. 36 | FAIRE WOCHE SONNTAG, 18. SEPTEMBER „WENN DAS LEBEN VERSIEGT“ – GOTTESDIENST ZUR FAIREN WOCHE Uhrzeit 19 Uhr Ort Kleine Kirche am Marktplatz, Kaiserstraße 131, 76131 Karlsruhe Internet www.gruener-gockel.de Seit Jahrzehnten wissen wir, dass unsere Art zu konsumieren das Leben der Menschen beeinflusst, die sich unsere Art von Konsum niemals werden leisten können. Die zunehmende Wasserknappheit zum Beispiel im Nahen Osten bedroht Menschen in ihrer Existenz. In Zukunft wird es zu Fluchtbewegungen kommen, deren Ausmaß wir uns noch gar nicht vorstellen können. Aber warum kümmert uns das Schicksal dieser Menschen so wenig? Warum meinen wir noch immer, wir könnten das Problem ausgrenzen – oder lösen, ohne an unserem Verhalten etwas zu ändern? Das Christentum war von Anfang an eine Religion der globalen Geschwisterlichkeit. Das Konzept der Nächstenliebe war und ist geeignet, auch die Fernsten zu Nächsten zu machen. Der Gottesdienst zur Fairen Woche wird diese Botschaft auf dem Hintergrund unserer heutigen Situation zu Gehör bringen. Als Gesprächspartner hat dafür Prof. Dieter Prinz zugesagt, der als Wissenschaftler des KIT und Berater der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) langjährige Erfahrung in der Sicherung der Lebensgrundlage der Menschen in Ländern des Nahen Ostens und des Globalen Südens mitbringt. Vorbereitet wird der Gottesdienst von Mitgliedern evangelischer „Grüner-Gockel“-Gemeinden in Karlsruhe in Verbindung mit der evangelischen Alt- und Mittelstadtgemeinde. Grüner-Gockel-Gemeinden führen das kirchliche Umweltmanagementsystem „Grüner Gockel“ durch. Sie nehmen in diesem Zusammenhang auch ihre Konsum- und Beschaffungspraxis kritisch unter die Lupe. SONNTAG, 18. SEPTEMBER FAIRER SONNTAGSBRUNCH IN DER LADENKIRCHE SENFKORN Uhrzeit 10:30 bis 12:30 Uhr Ort Evangelische Ladenkirche SENFKoRN, Anna-Lauter-Straße 13, 76137 Karlsruhe Internet www.ladenkirche-senfkorn.de Wir laden auch in diesem Jahr wieder zu einem „Fairen Sonntagsbrunch“ mit fair gehandelten Produkten ein. Wer möchte, kann auch etwas zu unserem Büffet beisteuern („bring and share“) – Getränke und Brötchen sind auf jeden Fall vorhanden. Seit acht Jahren bietet das SENFKoRN eine gastfreundliche, gemütliche Atmosphäre im Neubaugebiet Südstadt-Ost/Citypark. Das SENFKoRN möchte ein offener Raum der Begegnung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils sein und darüber hinaus kann man dort Leute kennenlernen und Ideen gemeinsam umsetzen. Das SENFKoRN bietet viele Begegnungsmöglichkeiten für Familien: Eltern-Kind-Café, Kindercafé, pädagogische Themenabende, St. Martins- Laternenumzug, Gottesdienste für Familien und vieles mehr. Aber auch für Erwachsene gibt es interessante Professor Prinz mit Kollegen in Palästina UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 37 Angebote: Kreativwerkstatt, Cocktailabend, Nadelgeplapper, Themenabende, Sonntagsbrunch und immer wieder Neues – was uns, Ihnen, Dir so einfällt. Ab September gibt es zum Beispiel immer donnerstags das Stadtteilcafé „freiraum“ mit monatlichem Abendprogramm (Öffnungszeit: 16 bis 22 Uhr). Das SENFKoRN ist eine Einrichtung der evangelischen Johannis-Paulus-Gemeinde in der Südstadt und der evangelischen Kirche in Karlsruhe. Das ganze Jahr über kann man bei uns fair gehandelten Kaffee und Tee genießen. Schauen Sie vorbei – wir freuen uns! SONNTAG, 18. SEPTEMBER „21. MARKT DER MÖGLICHKEITEN“ AM VERKAUFSOFFENEN SONNTAG IN DURLACH Uhrzeit 13 bis 18 Uhr Ort Marktplatz Durlach Internet http://mdm.durlacher.de Traditionell und für die Veranstalter ein Highlight des Jahres: Der Markt der Möglichkeiten, der in diesem Jahr zum 21. Mal stattfindet. Vor 21 Jahren anlässlich des 800. Geburtstags von Durlach fand der erste Markt der Möglichkeiten statt mit einer solch großen Resonanz, dass recht schnell im Folgejahr der Entschluss feststand: Das machen wir nochmal! Und es gibt tatsächlich Gruppen, die seit 21 Jahren dabei sind. Im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntags von 13 bis 18 Uhr und der Durlacher Kerwe präsentieren sich die Aussteller mit Unterstützung des Kulturamtes Karlsruhe auf dem Durlacher Marktplatz. Gruppen von A wie ADFC bis W wie Weltladen geben erneut einen hervorragenden und vielfältigen Überblick über ihre Tätigkeit. Regionale Gruppen aus den Bereichen Menschenrechte, Tierschutz, Umweltschutz, Kinder- und Jugendarbeit, Senioren, Kultur sowie Verkehrs- und Entwicklungspolitik stellen sich vor. Ebenfalls vertreten sind überregionale Gruppen wie BUZO und VCD. Auch lokal in Durlach und Karlsruhe arbeitende Gruppen wie Tageseltern für Karlsruhe, der Katzenschutzverein, der Löwenkindergarten oder der Seniorenclub Durlach werden neben vielen anderen Initiativen über ihre Tätigkeit informieren. Zum zweiten Mal dabei sind die „Engineers without Borders“ des KIT Karlsruhe. Umfangreich ist das Angebot auch für Kinder wie Kinderschminken, Einblick in einen Rettungswagen des ASB und andere Überraschungen, zum Beispiel gesunde Leckereien wie die hervorragenden Fruchtsäfte der Streuobst-Initiative. Und wiederum stehen uns als Medienpartner die Profis von „durlacher.de“ zur Seite. Auf einer großen Bühne besteht die Möglichkeit, einzelne Tätigkeitsbereiche von anwesenden Gruppen in Interviews einem größeren Publikum vorzustellen. Außerdem haben alle Besucherinnen und Besucher des Marktes der Möglichkeiten die Chance eines direkten persönlichen Kontaktes mit den aktiv tätigen Mitgliedern dieser Gruppen. Ein Moderator führt durch das abwechslungsreiche Begleitprogramm mit Live-Talks, verschiedenen Performances und anderem. Die Band „Queens and Bandits“ sorgt den ganzen Nachmittag mit Oldies, Rock, Pop und Soul für pulsierenden Groove. Alle Besucher erwartet ein Tag voller Anregungen und Attraktionen. Verschiedene kulinarische Leckerbissen sowie erfrischende Getränke ergänzen das umfangreiche Angebot. Die Veranstalter sind sich sicher, dass, wie auch in den vergangenen Jahren, viele Besucherinnen und Besucher an diesem Tag in das schöne Durlach kommen, freuen sich auf eine positive Resonanz und hoffen natürlich auf gutes Wetter. Nicht nur für Durlach ist der inzwischen zur festen Institution gewordene Markt der Möglichkeiten ein lebendiges und informatives Stadt-Ereignis. Durlach bietet dazu ein ideales Ambiente und ist mit den Bahnen der Linien 1, 2 und 8 sehr gut zu erreichen. 38 | FAIRE WOCHE MONTAG, 19. SEPTEMBER BIS SAMSTAG, 24. SEPTEMBER FAIRE AKTIONSWOCHE BEIM BABYCENTER SCHILLING Öffnungszeiten Montag bis Freitag 10 bis 19 Uhr, Samstag 10 bis 18 Uhr Ort Baby Center Schilling, Gerwigstraße 69, 76131 Karlsruhe Telefon 0721 621444 E-Mail info@baby-center.de Internet www.baby-center.de Als familien- geführtes Babyfachgeschäft mit 60 Jahren Erfahrung freuen wir uns, Ihnen ein mittlerweile breites aber auch stetig wachsendes Sortiment fairer und nachhaltiger Artikel anbieten zu können. In unseren Regalen finden Sie unter anderem Schulranzen, Rucksäcke und Taschen aus recyceltem PET-Material, Kinderbekleidung aus Biobaumwolle, Schurwolle und Wolle/Seide sowie Spielwaren aus deutscher Produktion. Außerdem Taschen aus „Ecoya“, bei deren Verkauf ein Anteil des Erlöses an das Brunnenprojekt in der Provinz Kobe investiert wird. Im Rahmen der Fairen Woche haben wir für Sie verschiedene Aktionen beispielsweise ein Kreativwettbewerb für die Kleinen mit dem Produkt „Play-Mais“. Die zehn schönsten Werke werden mit Gewinnen prämiert und auf unserer Facebook- Seite veröffentlicht. Im kompletten Zeitraum der Fairen Woche (16. bis 30. September) gibt es einen Rabatt von zehn Prozent auf faire Bekleidung und Ausstattung, Ausschank von fairem Kaffee, Produktaktionen von verschiedenen Herstellern. Alle Konsumenten entscheiden durch ihr Einkaufsverhalten mit, welchen Stellenwert faire Arbeits- und Lebensbedingungen im weltweiten Handel haben. Nur dank ihnen ist der Faire Handel möglich. Eine „nachhaltige Entwicklung“ ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden. Kernelemente sind die weltweite Bekämpfung der Armut und die Anerkennung der ökologischen Grenzen des Wirtschaftens. Unsere Kinder profitieren davon. Es lohnt sich immer vorbeizuschauen. DIENSTAG, 20. SEPTEMBER „BURUNDI KIDS“ – VORTRAG VON PHILIPP ZISER Uhrzeit 20 Uhr Ort Stadtbibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus, Ständehausstraße 2, 76133 Karlsruhe Internet www.burundikids.org www.stadtbibliothek-karlsruhe.de Burundi ist eines der kleinsten Länder Afrikas. Baden- Württemberg hat sich 2014 zu einer offiziellen Partnerschaft bekannt. Auch die Stadt Karlsruhe zieht eine Projektpartnerschaft in Betracht. Aber wo ist Burundi? Was verbindet Burundi mit Deutschland? Und was hat das mit Karlsruhe zu tun? Fragen, auf die der Karlsruher Journalist Philipp Ziser von burundikids e. V. Antworten hat. In seinem Vortrag zu Burundi berichtet der Journalist und Buchautor mit vielen Eindrücken und Fotos von seinen acht Jahren Einsatz für die UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 39 Hilfsorganisation burundikids und vom Leben vor Ort. Der Vortrag ist nicht nur spezifisch zu Burundi interessant, sondern allgemein zu den Themen Entwicklungszusammenarbeit, Flucht und ihre Ursachen, Freiwilligenarbeit und Klischees in unseren Köpfen zu „Afrika“. burundikids e. V. wurde 2003 gegründet und möchte als politisch und religiös unabhängiger Verein Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Burundi die Chance auf eine lebenswerte Zukunft ermöglichen. burundikids e. V. finanziert in enger Kooperation und im ständigen Austausch mit der Fondation Stamm in Burundi ein Mutter-Kind-Heim und Zentren für Straßenkinder, schützt Kinder mit Albinismus, betreibt eine Kindertagesstätte, unterstützt Frauen mit Mikrokrediten und Förderprogrammen, beteiligt sich am Betrieb eines Krankenhauses und einer Schule mit Schulungslabor und vier innovativen Berufen (Fachabitur) in der Hauptstadt Bujumbura und betreibt eine Berufsschule für Veterinäre und Informatiker in Gitega (Landesmitte). DIENSTAG, 20. SEPTEMBER UND MITTWOCH, 21. SEPTEMBER FAIRE BANANEN UND DIE GANZ KLEINEN Uhrzeit Jeweils 12 Uhr Ort Kindergarten Werthmannstraße 9, 76131 Karlsruhe und Kindergarten Gottesaue, Rintheimer Straße 30 a, 76131 Karlsruhe Internet www.luthergemeinde.info Geschlossene Veranstaltung! Kinder müssen den fairen Handel leibhaftig erleben – am besten sogar sehen und schmecken können! Anlässlich der „Fairen Wochen“ bringt Pfarrerin Krumm von der Evangelischen Luthergemeinde auch dieses Jahr wieder fair gehandelte Bananen aus dem Weltladen in die Kindergärten der Gemeinde. Den Rahmen dazu bilden ihre monatlichen Besuche in den beiden Kindertageseinrichtungen der Luthergemeinde. Diese Aktion hat schon eine lange Tradition. Bereits im Kindergartenalter lassen sich bei einer solchen Aktion verschiedene Schwerpunkte setzen: Es wird um gesundes Essen gehen, um die Frage, „was ist billig, was ist teuer?“ und um gerechtes Teilen. Vor allem aber auch um Fragen, bei denen es direkt um die Banane geht: Zum Beispiel, wie wachsen eigentlich Bananen? Wie kommen sie zu uns nach Deutschland? Wie arbeiten die Menschen, die die Bananen anbauen (im Vergleich zu den Eltern der Kindergartenkinder)? Ganz wichtig ist es natürlich, dass am Schluss die Bananen auch gegessen werden dürfen – meistens von einer Erzieherin liebevoll geschnitten in kleine Stückchen, damit es auf jeden Fall für alle reicht ...!“ Schüler einer der aus der Fairtrade- Prämie finanzierten Schule der Kakao-Kooperative ECOOKIM aus der Elfenbeinküste © Nabil Zorkot 40 | FAIRE WOCHE DONNERSTAG, 22. SEPTEMBER WORKSHOP „GENUSS-GEBÄCKE OHNE ZUCKER MIT ÖKOFAIREN ZUTATEN“ MIT ANA & ANDA Uhrzeit 18 bis 21 Uhr Ort Anne-Frank-Haus, Moltkestraße 20, 76133 Karlsruhe Info Der Genuss-Gebäcke-Kurs findet in Kooperation mit der VHS Karlsruhe statt. Anmeldung über die VHS Karlsruhe, www.vhs-karlsruhe.de Internet ateliercafe.anaundanda.de Das Ateliercafé ANA & ANDA präsentiert: Backen ohne Zucker und Fettzugaben, dafür aber mit Zutaten aus Fairem Handel, die für ganz neue Geschmacks- erlebnisse sorgen. Die Teilnehmenden dieses Kurses stellen mit den „backenden Künstlerinnen“ ihr eigenes zuckerfreies Gebäck her und erhalten viele Tipps und Infos über das Backen ohne Zucker und Fett-Zugaben. Selbstgebackenes ist beliebt – aber selten denken wir dabei über die Herkunft der Zutaten nach. Zur Fairen Woche 2016 bringt dieser Kurs Fairness und Genuss zusammen. Die „backenden Künstlerinnen“ ANA & ANDA zeigen Ihnen, wie Sie beim Backen fair und ökologisch handeln können und was sich aus ökofairen Zutaten alles zaubern lässt. Noch dazu kommen die Rezepte für ihre Genuss-Gebäcke völlig ohne Zucker-, Süßungs- und Fettzugaben aus und verwöhnen den Gaumen trotzdem mit süßem und aromatischem Geschmack. Backen ohne Zucker? ANA & ANDA verzichten schon seit mehreren Jahren auf Zucker und Fett und haben eine Vielzahl von Genuss-Gebäck-Rezepten erschaffen, die für ein ganz neues Backen stehen: Kleingebäck, Pralinenkugeln, Mandelbrötchen, Hirseplätzchen, Kuchen, Torten und vieles mehr gibt es im Fundus der Künstlerinnen zu entdecken. Dabei wird nicht nur auf Zucker und Butter verzichtet, sondern auch auf alle „Ersatzprodukte“ wie Fruchtsirup, Öle, Honig, Dicksäfte oder Pflanzenfette. Dass auf süßen Genuss trotzdem nicht verzichtet werden muss, erleben Sie im Kurs ganz direkt: Gemeinsam werden drei verschiedene Sorten „Faires Genuss-Gebäck“ zubereitet und zum Abschluss gemütlich zusammen verkostet. Dazu gibt es die Rezepte und viele Tipps und Tricks der erfahrenen „backenden Künstlerinnen“ ANA & ANDA. Und natürlich können auf Wunsch auch die Rezept- Broschüren für die Genuss-Gebäcke erworben werden. Gebacken wird ausschließlich mit ökofairen Zutaten. Auf besondere Wünsche wie glutenfrei, vegan, diabetiker-geeignet und Ähnliches kann nach Voranmeldung Rücksicht genommen werden. An den Informationsständen von TransFair können Kunden viel Wissenswertes über den Fairen Handel erfahren. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 41 FREITAG, 23. SEPTEMBER FAIRER „COFFEE-STOPP“ BEIM „KIRCHENFENSTER“ Uhrzeit 15 bis 17 Uhr Ort in oder vor dem „kirchenfenster“ bei der Citykirche St. Stephan, Erbprinzenstraße 14, 76133 Karlsruhe Internet www.citypastoral-ka.de www.facebook.com/CitypastoralKA Die Citypastoral Karlsruhe beteiligt sich an der Fairen Woche mit einem „Coffee-Stopp“, an dem es fair gehandelten Kaffee, fair gehandelte Schokolade und (faire und) anregende Begegnungen geben wird. Zielgruppe sind Passanten, am Dialog Interessierte und Menschen, die bei Kaffee und Schokolade nicht nein sagen können – aber „Nein“ sagen zu Ungerechtigkeit und Ausbeutung! Wir nehmen uns Zeit...schauen Sie doch mal rein! Das „kirchenfenster“ lädt ein zu Information und Gespräch – zentral gelegen neben der katholischen Citykirche St. Stephan. Egal, ob Sie eine Frage zu Gott und der Welt haben oder ob Sie sich über die kommenden Veranstaltungen der Kirchen in Karlsruhe informieren wollen – die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen sich gerne Zeit für Sie. Kleine Verkaufsartikel wie Postkarten oder ein Bronzeengel ergänzen unser Angebot. Oder besuchen Sie unsere anderen Angebote wie das spirituelle Frühstück, die Eurythmie, die geistlichen Kirchenführungen, unsere Ansprech-Bar, die Kontemplation oder unsere Ausstellung über das soziale Tun der Kirchen. Auch wenn Sie ehrenamtlich in unserem 40-köpfigen Team mitarbeiten möchten, sind Sie herzlich willkommen! Wir freuen uns auf Ihren Besuch. SAMSTAG, 24. SEPTEMBER LITERARISCHES CAFÉ: BORGES – PIAZZOLA – EL TANGO – LIVE Uhrzeit 20 Uhr, Einlass ab 19 Uhr Ort El Tesoro, Rheinstraße 65, 76185 Karlsruhe Internet www.eltesoro.de El Tesoro lädt ein zu einer „Noche de Tango“ mit dem Duo Capotraste – mit Karin Eckstein am Bandoneon und Humberto Cosentino, Gitarre und Gesang. Das Duo spielt Argentinische Tangos, Milongas und Valses von den Anfängen bis Astor Piazzolla sowie Eigenkompositionen von Humberto Cosentino. Verantwortlich für Texte und Übersetzung ist Katharina Partosch. Die Veranstaltung findet statt im Rahmen der regelmäßig im El Tesoro stattfindenden Literarischen Café-Abende. Denn einmal im Monat gibt es im El Tesoro Konzerte. An diesen Abenden wird es in der Regel sehr voll. Wichtig ist daher, dass Sie uns rechtzeitig anrufen oder anmailen und bei Ihrer Reservierung auf unsere Bestätigung warten. El Tesoro ist ein Stück Lateinamerika im Herzen von Mühlburg. 42 | FAIRE WOCHE SONNTAG, 25. SEPTEMBER „GRAMODAYA – NACHHALTIGE DORFENTWICKLUNG IN DER LÄNDLICHEN REGION MAYURBHANJ“ – VORTRAG MIT MUSIK Uhrzeit 16 Uhr Ort Festsaal des Karlsruher Instituts für Technologie, Adenauerring 7, 76131 Karlsruhe Internet www.ewb-karlsruhe.de Spendenkonto Engineers Without Borders Bank: Sparkasse Karlsruhe Verwendungszweck: Gramodaya IBAN: DE 25 66 050 101 010 808 565 5 BIC: KARSDE66 Packen Sie Ihre Koffer! Wir, die Engineers Without Borders, nehmen Sie mit auf eine Reise. Unsere Reiseroute führt uns vorbei an den Sonnen- und Schattenseiten der Lebensweise der Adivasi, einem indigenen Volk in Indien. Dabei werden wir von vergangenen Erkundungs- und Baureisen sowie von unseren aktuellen Plänen für die Zukunft berichten. Untermalt wird der Abend von stimmungsvoller Musik. Wir, das sind die Mitglieder der Projektgruppe Gramodaya des gemeinnützigen Vereins Engineers Without Borders – Karlsruhe Institute of Technology e. V. Dieser hat sich der weltweiten Entwicklungsarbeit verschrieben. Wir sind ehrenamtlich engagierte Studierende verschiedener Fachrichtungen und haben zusammen mit unserem indischen Projektpartner im letzten Jahr ein Konzept erarbeitet, wie den Menschen im Dorf Hudisahi im Nordosten Indiens nachhaltig zu besseren Lebensbedingungen verholfen werden kann. Dieses besteht aus dem Bau eines Gemeindehauses mit Solaranlage, welches für Dorfversammlungen und Seminare genutzt werden soll. MONTAG, 26. SEPTEMBER „VERKAUFT UND VERSIEGELT – WER KONTROLLIERT DEN FAIREN HANDEL?“ – DISKUSSIONSVERANSTALTUNG Uhrzeit 19:30 Uhr Ort Jubez, Kronenplatz 1, 76133 Karlsruhe Internet www.cafe-liberacion.de www.zuendstoff-clothing.de Warum muss sich der Faire Handel durch Siegel für soziale Standards rechtfertigen? Inwieweit tragen die Siegel zum Erhalt der neoliberalen Logik bei? Kann ein gesiegeltes Produkt ein Kompass für den „richtigen“ Konsum sein oder machen wir hier uns nur etwas vor? Geben uns Siegel das verlorene Vertrauen zwischen Erzeugern, Händlern und Verbrauchern zurück? Schaffen Siegel wirklich ein besseres Leben für die Erzeugerinnen und Erzeuger? Diese und weitere Fragen wollen wir mit Zündstoff Freiburg (fair gehandelte und ökologisch korrekte Street- und Casualwear) und Liberación e. V. erörtern. Liberación e. V. Karlsruhe ist als gemeinnützig anerkannt und wurde im Sommer 1999 in Karlsruhe gegründet. Ziel des Vereins ist es, Menschen für eine Eine-Welt-Solidaritätsarbeit zu interessieren. Liberación organisiert Veranstaltungen, verkauft Solidaritätskaffee zur Finanzierung von Projekten und erstellt Publikationen zur Eine-Welt-Problematik. Der Verein ist Mitglied im Netzwerk-IKS, um mit anderen zusammen etwas zu bewegen. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 43 DIENSTAG, 27. OKTOBER NACHHALTIGE ERNÄHRUNG „ISST“ REGIONAL, SAISONAL, BIOLOGISCH, VEGAN UND FAIR – VORTRAG UND DISKUSSION Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen Karlsruhe, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.karlsruhe-vegan.org Ein nachhaltiger Lebensstil schützt Umwelt, Menschen und Tiere gleichermaßen. Die Referentin Silke Bott zeigt in ihrem Kurz-Vortrag eindrücklich, wie einfach es ist, seine Ernährung auf regional, saisonal, bio, vegan und fair umzustellen. Und was das für positive Effekte zum Beispiel für das Klima und die eigene Gesundheit hat. Der Vortrag wird etwa 30 Minuten dauern, sodass noch genug Zeit für Austausch und Diskussion bleibt. Diskutieren Sie mit und probieren Sie die angebotenen Häppchen. Silke Bott, Chefredakteurin des VEBU-Magazins und Initiatorin von „Karlsruhe vegan“, engagiert sich seit über zehn Jahren im Bereich „Nachhaltige Ernährung“. DONNERSTAG, 29. SEPTEMBER „IST FAIR DRIN, WO FAIR DRAUFSTEHT?“ – VORTRAG DER VERBRAUCHERZENTRALE BADEN-WÜRTTEMBERG E. V. Uhrzeit 19:30 Uhr Ort Stadtbibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus, Ständehausstraße 2, 76133 Karlsruhe Eintritt kostenlos Immer mehr Produkte werben damit, fair gehandelt worden zu sein. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff und wo liegen die Unterschiede zwischen den einzelnen Siegeln und Marken? Ist wirklich fair drin, wo fair drauf steht? Das Angebot an fair gehandelten Produkten hat sich in den letzten Jahren deutlich erweitert. Mittlerweile führen auch die meisten Supermarktketten faire Produkte – häufig unter einem eigenen Markenlabel. Doch viele Marken und Siegel erschweren die Orientierung auf dem Markt der fair gehandelten Produkte. Die Kriterien sind oft sehr unterschiedlich, beispielsweise schwankt der Anteil der notwendigen fair gehandelten Bestandteile eines Mischproduktes (mehrere Zutaten) deutlich: Zwischen 20 und 50 Prozent muss der Anteil der fair gehandelten Zutaten je nach Handelsorganisation liegen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. klärt in ihrem Vortrag auf, was sich hinter welchen Siegeln verbirgt, wie groß der Anteil an fair gehandelten Produkten bei Mischprodukten sein muss, welche Kennzeichnungsvorschriften es gibt und worauf beim Einkauf zu achten ist, damit schwarze Schafe erkannt werden, und wirklich faire Produkte im Einkaufskorb landen. Fairtrade-Produkte im Einkaufswagen © Jakub Kaliszewski 44 | FAIRE WOCHE FREITAG, 30. SEPTEMBER BESUCH DER BANANENREIFEREI KARLSRUHE MIT PRODUZENTENVERTRETERN DER KOOPERATIVE UROCAL Uhrzeit vormittags (die genaue Zeit wird noch bekanntgegeben) Ort Weltladen Karlsruhe, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Anmeldung da die Plätze in der Reiferei begrenzt sind, bitten wir Interessierte, sich per E-Mail anzumelden: weltladen-ka@web.de. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Internet www.banafair.de www.apdw.de Produzenten- vertreter der Kooperative Urocal, die im Rahmen der Fairen Woche in Deutschland unterwegs sind, kommen nach Karlsruhe. Dort ist im Großmarkt auch die Reiferei untergebracht, in der die Banafair-Bananen nach einer langen Seereise und einer Zugfahrt durch Deutschland schließlich gereift werden, um dann auf die vielen Verkaufstellen für Banafair-Bananen in Süddeutschland verteilt zu werden. Eine davon, der Weltladen Karlsruhe, lädt dazu ein, gemeinsam mit den Kooperativen-Vertretern und Mitarbeitern von Banafair die Reiferei zu besuchen. Banafair ist eine entwicklungspolitische Non-Profit- Organisation mit drei Arbeitsschwerpunkten: 1. Fairer Handel mit kleinbäuerlichen Produzentinnen und Produzenten, der sowohl den Bauernfamilien wie auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine konkrete und nachhaltige Alternative bietet. 2. Bildungs-, Öffentlichkeits-, Kampagnen- und Lobbyarbeit zu den Bedingungen, unter denen Bananen (und andere Südfrüchte) weltweit produziert und vermarktet werden. 3. Finanzielle Unterstützung von Programmen von Partnerorganisationen in Lateinamerika und der Karibik (Schwerpunkte: Arbeits- und Menschenrechte, Ernährungssicherung, Ökologisierung der Bananenproduktion). Banafair ist Mitte der 80er Jahre aus der Nicaragua-Solidaritätsbewegung hervorgegangen. Der gemeinnützige Trägerverein wurde 1989 gegründet. Seit 1993 unterhält Banafair ein Verbindungsbüro in Lateinamerika. Banafair ist Gründungsmitglied des Forum Fairer Handel, welches auch die Faire Woche organisiert. FREITAG, 30. SEPTEMBER ÖKOFAIRE ENTDECKUNGSTOUR MIT ANA & ANDA – STADTTEILFÜHRUNG DURCH KARLSRUHE Uhrzeit 16 Uhr (Dauer circa zwei Stunden) Treffpunkt Haltestelle Auer Straße/ Dr. Willmar Schwabe, Ecke Pforzheimer Straße Anmeldung über VHS Karlsruhe: www.vhs-karlsruhe.de Tourist-Info Karlsruhe: www.karlsruhe-tourismus.de oder direkt bei ANA & ANDA: info@anaundanda.de Telefon 0721 8306129 und 0721 3841684 Teilnahmegebühr 7 Euro Internet www.anaundanda.de Immer mehr Menschen achten beim Einkaufen darauf, ob die Produkte fair und ökologisch hergestellt wurden. Trotzdem sind ökofaire Angebote UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 45 oft nicht leicht zu finden. Die Künstlerinnen und Ökomode-Label-Gründerinnen ANA & ANDA kennen sich aus und laden zur Fairen Woche 2016 auf ökofaire Entdeckungstour durch Durlach. Mit seinem Altstadt-Kern und den Pflasterstein- Gassen ist Durlach wie geschaffen für Spezialitäten- Läden mit ökofairem Angebot. Hier ist Vielfalt zuhause: ANA & ANDA führen zu textilem Kunsthandwerk aus aller Welt, folgen der Duftspur von Bio-Brötchen und -Kuchen, lüften das Geheimnis der „mystischen Seifen“ und verraten, was Streuobstwiesen mit Feinschmeckern zu tun haben. Und wer möchte, kann die Führung am Ende bei einem handgefilterten Fairtrade-Kaffee ausklingen lassen. Dabei geben die Künstlerinnen ihr Insiderwissen weiter und beantworten Fragen wie: Was bedeutet ökofaires Konsumieren für den täglichen Einkauf? Wo bekomme ich fair gehandelte Textilien, Bio-Menüs auf den Teller, fair produzierte Schokolade, ökologisch einwandfreie Naturkosmetik? ANA & ANDA zeigen Orte in Durlach, an denen nachhaltig, fair und ökologisch gedacht, gehandelt, hergestellt und verkauft wird. Viele Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber kommen selbst zu Wort und erzählen davon, was es bedeutet, fair und ökologisch zu handeln. ANA & ANDA führen die ganze Palette ökofairer Angebote vor und liefern fundierte Hintergrundinformationen, die das Thema „fairer und ökologischer Konsum“ differenziert ausleuchten. Vor allem aber wollen sie den Spaß und Erfindungsreichtum der ökofairen Bewegung in Durlach betonen und echte Alternativen für einen gerechteren Handel hierzulande und anderswo aufzeigen. ANA & ANDA sind ein Karlsruher Künstlerinnen- Paar, das seit 2002 mit „Kunst im Dienst der Menschenrechte“ unterwegs ist. 2010 gründeten sie das Ökomode-Label „nachhaltige eleganz“ und bauten daraufhin im Internet das Ökofair-Portal Karlsruhe auf. Seither führen sie auch immer wieder auf ökofairen Stadttouren durch die verschiedenen Stadtteile Karlsruhes und setzen sich für mehr Bekanntheit der ökofairen Angebote in der Stadt ein. SAMSTAG, 1. OKTOBER HUMANES WIRTSCHAFTEN MIT HERZ UND VERSTAND IST MÖGLICH – DIE GEMEINWOHLÖKONOMIE KENNENLERNEN AM BEISPIEL DER VITALEN LUNCHBOX Uhrzeit 19 Uhr Ort Zukunftsraum, Rintheimer Straße 46, 76131 Karlsruhe Internet www.tischleindeckdich-karlsruhe.de karlsruhe.gwoe.net Sie haben schon mal von der Gemeinwohl- ökonomie gehört? Oder Sie möchten für Ihr Unternehmen Anregungen, wie Sie gemeinsam mit Ihrem Personal einen Weg für mehr soziale und ökologische Verantwortung gehen können? Die gemeinnützige GmbH Vitale Lunchbox, die im Moment für 1.800 Kinder leckeres und nachhaltiges Schulessen zubereitet, stellt ihre Gemeinwohlbilanz vor. Geschäftsführer Hossein Fayazpour und Diana Stier, Vorsitzende vom dazugehörigen Verein Tischlein Deck Dich e. V., werden alle Fragen zu ihren Erfahrungen der Bilanzierung und ihrer Philosophie für ein besseres Wirtschaften beantworten. Die Bewegung der Gemeinwohlökonomie ist gerade mal fünf Jahre jung. An dem Abend werden auch Hauke Wagner und weitere Mitstreiterinnen und Mitstreiter der Gemeinwohlökonomie in Baden-Württemberg für einen fruchtbaren Austausch untereinander da sein. 46 | FAIRE WOCHE Was steckt hinter dem Duo Tischlein Deck Dich e. V. und Vitale Lunchbox? Seit 2012 kümmern sich Tischlein Deck Dich e. V. und die gemeinnützige GmbH Vitale Lunchbox um ein leckeres, frisches und vitalstoffreiches Schul- und Hortessen, mit kurz vor dem Verzehr zubereiteten frischen, regionalen, fairen und saisonalen Bio-Zutaten. Tischlein Deck Dich e. V. versteht sich als Partner von Schulen und Horten, Schülerinnen und Schülern, Hortkindern und Eltern, öffentlichen Institutionen, Schulämtern, Eltern- und Ernährungsinitiativen, Politik und einer interessierten Öffentlichkeit. Dabei steht eine nachhaltige Entwicklung von gemeinsamen Lösungsstrategien, von neuen, gesunden Ernährungswegen für unsere Kinder im Mittelpunkt. SONNTAG, 2. OKTOBER VEGANER MITBRING-BRUNCH – KARLSRUHE ISST FAIR Uhrzeit 11 bis 14 Uhr Ort Café Barco im K., Ettlinger Tor Platz 1 a, 76137 Karlsruhe Info Verbindliche Anmeldung erwünscht per E-Mail brunch@karlsruhe-vegan.org Internet www.karlsruhe-vegan.org/2013/07/04/ vegan-brunch Seit über drei Jahren lockt der Vegan-Brunch einmal im Monat rund hundert Personen ins Café Barco im K., um gemeinsam ein reichhaltiges veganes Buffet zu genießen, Rezepte auszutauschen und regionale Unternehmen kennenzulernen. Aus Anlass der Fairen Woche wird im Oktober der Weltladen zu Gast beim Vegan-Brunch sein und neben einem Input zum Fairen Handel des Weltladens auch vegane und fair gehandelte Produkte zum Verkosten mitbringen. Veranstaltet wird der Brunch von der Initiative „Karlsruhe vegan“ in Kooperation mit dem Vegetarierbund (VEBU). Hinter „Karlsruhe Vegan“ steht eine Gruppe motivierter Menschen, die sich für eine leidfreiere Welt einsetzt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbreitung einer rein pflanzlichen Lebens- und Ernährungsweise. Die Gründe für einen solchen Lebenswandel sind zahlreich. Um für diese Ziele das dafür notwendige Bewusstsein zu schaffen, veranstaltet „Karlsruhe Vegan“ in Karlsruhe und Umgebung Infostände, Vorträge, Vegan-Brunch und Stammtische – meist in Kooperation mit dem VEBU. Fairtrade-Orangen am Baum © Andre Radlinsky UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 47 SAMSTAG, 8. OKTOBER „FAIRE KLEIDUNG – KLAR, ABER WO?“ – EINE STADTTOUR ZU KARLSRUHER GESCHÄFTEN MIT FAIREN TEXTILIEN Uhrzeit 9:45 Uhr bis 12:15 Uhr Treffpunkt Nehemia Initiative, Winterstraße 29, 76137 Karlsruhe (Südstadt) Info Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte ein Fahrrad mitbringen. Anmeldung micha.ka@email.de Internet micha.nehemia-initiative.de (Lokalgruppe Karlsruhe) www.micha-initiative.de (Micha Deutschland) Mit dem Einsturz einer Textilfabrik in Bangladesch im April 2013 ist die Frage wo und unter welchen Beding- ungen Kleidung hergestellt wird, verstärkt ins Bewusstsein unserer Gesellschaft geraten. Doch im Gegensatz zu Produkten wie Kaffee oder Schokolade, die mittlerweile sogar bei vielen Discountern als fair gehandelte Produkte erhältlich sind, ist es bei Kleidung wesentlich schwieriger, fair gehandelte Ware zu erhalten. Das war der Ausgangspunkt für unsere Gruppe, uns über die Produktion und den Verkauf fairer Kleidung zu informieren. Unser Ergebnis: Sowohl im Internet als auch in Karlsruher Geschäften gibt es überraschend vielfältige Angebote. Über diese Angebote möchten wir im Rahmen unserer fairen Stadttour informieren, zu der wir herzlich einladen! Mit einer Mischung aus informativem Input, Austauschmöglichkeiten bei Gesprächen mit den Ladenbesitzern und Kennenlernen der modischen Vielfalt Karlsruhes möchten wir das Thema faire Kleidung erfahrbar machen. Per Rad werden wir in einer circa zweistündigen Tour die Karlsruher Geschäfte erkunden, also schnappt eure Fahrräder und seid dabei! Die Micha-Initiative ist eine weltweite Kampagne von Christen, die Menschen dazu begeistern möchte, sich für globale Gerechtigkeit einzusetzen und extreme Armut zu bekämpfen. Sie versteht sich als Antwort auf die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs – Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen. SAMSTAG, 15. OKTOBER TÜRKISCH-DEUTSCHER UMWELTTAG ZUM MITMACHEN AUF DEM FRIEDRICHSPLATZ Uhrzeit 14 bis 18 Uhr Ort Friedrichsplatz Internet www.ich-mach-klima.de Im Rahmen der Klimakampagne 2016 wird der Friedrichsplatz bunt und lebendig: Am Samstag, 15. Oktober, findet zwischen 14 und 18 Uhr in Karlsruhe der erste Türkisch- Deutsche Umwelttag statt. Mit dabei ist auch der Faire Handel mit einem Stand des Weltladens. Um 14 Uhr eröffnen Bürgermeister Klaus Stapf und der Generalkonsul der Republik Türkei, Rifat Cem Örnekol das grüne Umweltspektakel. Viele türkische Vereine in Karlsruhe bieten selbst hergestellte Köstlichkeiten zum Verkauf an. Zahlreiche Umweltgruppen laden an ihren Ständen 48 | FAIRE WOCHE zu Mitmachaktionen, Spielen und Informationen rund um Klimaschutz und Umwelt ein. Beim ADFC können Erwachsene sich zu Radfahrkursen anmelden. VCD und Greenpeace sind mit Tipps für einen nachhaltigen Lebensstil dabei. Das Amt für Abfallwirtschaft zeigt auf, wie Abfalltrennung und Klimaschutz zusammenhängen. Führungen im benachbarten Naturkundemuseum werden angeboten, Apfelsorten können beim Bezirksverband der Gartenfreunde probiert, weitere Köstlichkeiten bei einer Ernährungsberaterin entdeckt werden. Während der Fairen Woche wollen auch die Engagierten des Fairen Handels aus dem Weltladen die Gelegenheit nutzen, mit Menschen aus beiden Kulturkreisen ins Gespräch zu kommen und faire Leckereien zum Probieren anbieten. Die Mobis stellen ihren Bus auf und haben Spiele für Kinder dabei. Gegen 15 Uhr werden die Preisträgerinnen und Preisträger des Klima-Gewinnspiels per Los ermittelt. Die türkisch-deutsche Umweltorganisation Yeşil Çember (türkisch für „Grüner Kreis“) und der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz arbeiten dabei Hand in Hand. Auch der türkische Generalkonsul Rifat Cem Örnekol unterstützt diesen Aktionstag und wünscht sich eine rege Beteiligung der türkischstämmigen Bevölkerung in Karlsruhe: „Ich freue mich, dass in Karlsruhe ein Türkisch- Deutscher Umwelttag stattfindet. Diese Initiative der Stadt Karlsruhe ist wirklich sehr fördernd für das interkulturelle Zusammenleben. Ich bin mir sicher, dass der Umwelttag viele türkische Besucher haben wird. Denn Umweltschutz geht uns alle etwas an. Ich wünsche dem Umwelttag viel Erfolg und hoffe, dass es in Zukunft noch weitere Türkisch- Deutsche Umwelttage in Karlsruhe geben wird.“ Die Veranstalter wollen türkisch-stämmige Bürgerinnen und Bürger der Stadt für einen nachhaltigen Lebensstil und den Umwelt- und Klimaschutz im Alltag stärker gewinnen. Außerdem hoffen sie auf ein besseres Kennenlernen und einen regen Austausch der Karlsruher Umweltgruppen mit Bürgerinnen und Bürgern mit ausländischen Wurzeln. SAMSTAG, 15. OKTOBER MASKE BASTELN FÜR DAS MEXIKANISCHE HALLOWEEN Uhrzeit 10 bis 14 Uhr Ort UnikatWirkstatt®, Rheinstraße 65, 76185 Karlsruhe Internet www.unikatwirkstatt.de Aus diversen Materialien, die wir so im Alltag finden und normalerweise wegwerfen, wollen wir gemeinsam bunte Masken für den sogenannten „Dia de los muertos“, dem mexikanischen „Halloween“, basteln. Zum gemeinsamen Upcycling mit Kultur sind Jung und Alt herzlich willkommen. Die von den Teilnehmenden hergestellten Masken werden am 1. November ab 16 Uhr zur Feier des „Dia de los muertos“ in der UnikatWirkstatt® präsentiert. In Kooperation mit dem Café El Tesoro feiern wir dann alle gemeinsam diesen mexikanischen Brauch mit Musik, Essen, bunt geschmückt und natürlich mit unseren hergestellten Masken! Seien Sie dabei und erleben Sie eine inspirierende Zeit, lernen Sie mehr über das Thema Upcycling und erfahren Sie Interessantes zum mexikanischen „Halloween“. Der „Dia de los muertos“ wurde 2003 von der UNESCO zum Meisterwerk des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit ernannt. In der UnikatWirkstatt® finden Sie einzigartige Dinge, die das Leben schöner machen: charmante Wohnaccessoires, handgemachte Kleidung, ausgefallenes Kunsthandwerk und schöne Dinge UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 49 für den täglichen Bedarf. Alle Unikate entstehen mit viel Liebe in Handarbeit und sind überwiegend aus Upcycling-Materialien hergestellt. Das Portfolio wird ergänzt durch wechselnde Upcycling-Unikate weiterer Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker und Upcycling-Kunsthandwerk aus Lateinamerika. Einmal im Monat findet in Kooperation mit dem Café El Tesoro ein lateinamerikanisches Konzert statt. Übrigens: 5 Prozent des Verkaufserlöses fließen in Kunsttherapie- und Ausbildungsprojekte für verwaiste und schutzlose Kinder in Lateinamerika (weitere Infos unter www.unikatwirkstatt.de/charity). DIENSTAG, 18. OKTOBER „DIE 2030-AGENDA“ – THEMENABEND IM WELTLADEN Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen (Kronenplatz), Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.apdw.de Der Themenabend im Weltladen widmet sich diesesmal dem aktuellen Buch zu den neuen nachhaltigen Entwicklungszielen, den sogenannten SDGs (Sustainable Development Goals), der 2030-Agenda von Jens Martens und Wolfgang Obenland. 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet, sollen sie den globalen Rahmen bilden für die Umwelt- und Entwicklungspolitik der kommenden 15 Jahre. Kernstück der Agenda sind 17 Ziele und 169 Zielvorgaben. Sie berühren alle Politikbereiche und beziehen sich nicht nur auf Entwicklungsprozesse in den Ländern des globalen Südens, sondern richten sich explizit auch an die reichen Industrienationen. Welche Ziele sind das, wie sind sie entstanden, wo sind sie für uns relevant? In Karlsruhe, in Deutschland, in der Entwicklungspolitik? Werden sie in der Lage sein Weltpolitik, Weltwirtschaft und den Schutz der Umwelt positiv zu beeinflussen? Für die, die unser Konzept des offenen Themenabends zu aktuellen Büchern noch nicht kennen: Wir (die AG Bildung und Öffentlichkeitsarbeit vom Weltladen), lesen, bereiten vor, laden ein. Sie können das jeweilige Buch vor dem Abend lesen, müssen aber nicht. Wenn Sie es bereits gelesen haben, gut, wenn nicht, lernen Sie es kennen. Wir stellen das Buch vor und greifen dann einzelne Aspekte heraus, die uns beim Lesen aufgefallen sind, die uns besonders wichtig waren oder bewegt haben. Und wir diskutieren miteinander. Das Buch können Sie im Weltladen kaufen oder ausleihen oder als PDF auf der Homepage des Global Policy Forums (www.globalpolicy.org) als PDF herunterladen. Wir freuen uns auf einen interessanten Abend! Produktkorb © Weltladen Bornheim/C. Schilling 50 | FAIRE WOCHE DIENSTAG, 25. OKTOBER DIE TEXTILINDUSTRIE NACH RANA PLAZA – SUMANGALI UND WAS WIR DARAUS LERNEN KÖNNEN Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen (Kronenplatz), Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.apdw.de www.femnet-ev.de 90 Prozent unserer Kleidung werden in Niedriglohn- regionen wie Südostasien oder Mittelamerika zusammengenäht – zumeist in Handarbeit. In den Konfektions- betrieben arbeiten hauptsächlich junge Frauen und Mädchen. Wie schlecht die Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie sind, hat die Weltöffentlichkeit spätestens bei dem Einsturz des Rana Plaza in Bangladesch vor drei Jahren, am 24. April 2013, wahrgenommen. An diesem Abend soll der Fokus auf ein anderes Problem in der Textilindustrie gelenkt werden, die sogenannte Camp Labour, die auch Sumangali genannt wird, in südindischen Spinnereibetrieben. Grundlage ist die Studie „Die moderne Form der Sklaverei in indischen Spinnereien“, die der Femnet e. V. zu dem Thema erstellt hat. Außerdem werden Möglichkeiten vorgestellt, die wir als Verbraucherinnen und Verbraucher haben, um solche ausbeuterischen Praktiken in der Textilindustrie zu verhindern. Femnet e. V. ist ein überregional tätiger Verein, der nachhaltig die Arbeitsbedingungen in der internationalen Textilindustrie in Kooperation und Austausch mit den Betroffenen vor Ort verbessern möchte: Dazu gehört das Bildungsprojekt „FairSchnitt. Studieren für eine sozialgerechte Modeindustrie“, welches sich an Studierende in der Modebranche an deutschen Hochschulen wendet. Darüber hinaus unterstützt Femnet die Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign), ist beim Netzwerk für Unternehmensverantwortung (CorA) aktiv und sammelt Spenden für Organisationen in Bangladesch und Indien, die Näherinnen beraten und juristisch unterstützen. FREITAG, 28. OKTOBER VORTRAG – „WAS KANN ICH SELBST TUN?“ Uhrzeit 19 Uhr Ort Faire Ware, Herrenstraße 46, 76133 Karlsruhe Anmeldung info@faireware.de Internet www.faireware.de Am Freitag, 28. Oktober findet um 19 Uhr der bisher zweite Infoabend bei FaireWare statt. Immer wieder sind wir mit der Anmerkung konfrontiert: „Aber was nützt es, wenn nur ich das mache?“ Wir sind überzeugt davon, dass das Kaufverhalten den Markt bestimmt. Wir können beeinflussen, was und wie produziert wird. Aber auch sonst gibt es viel Projekte und Verhaltensweisen, mit denen wir selbst direkt etwas für die Umwelt tun können, zum Beispiel beim Handyrecycling oder beim Wasserverbrauch. Den genauen Ablauf und die Referenten des Abends geben wir im September auf unserer Homepage bekannt. Ehemalige Sumangali Betroffene beim Essen © Gisela Burckhardt, FEMNET UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 51 In der gesamten Zeit der Fairen Woche sammeln wir wieder Handys, diesmal für die Karlsruher Initiative „DIGITALWERKSTATT“. Die noch funktionierenden Handys gehen in die Flüchtlingssammelstation, alle anderen werden für ein Lernprojekt mit Schülerinnen und Schülern in Zusammenarbeit mit dem städtischen Umwelt- und Arbeitsschutz benutzt und ganz zum Schluss werden sie dem NABU Karlsruhe gespendet, sodass alles Wichtige recycelt wird. FaireWare bietet seit einem Jahr nachhaltige Gebrauchsgegenstände an. Die Inhaberin Gabriela Merx sucht in jedem Bereich das ihr wissentlich nachhaltigste Produkt aus. Beispielsweise gibt es gehäkelte Tiere mit Fairtrade-Siegel, aber auch Smartphones, bei denen gewährleistet ist, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter beim Zusammenbau fair entlohnt werden. In vielen Bereichen kann konsequent auf Nachhaltigkeit und Fairness geachtet werden und in einigen Bereichen sind bereits kleine Schritte wertvoll. FaireWare ist überzeugt, dass die Endverbraucher Produktionsbedingungen durch die Nachfrage entsprechender Produkte verändern können. SAMSTAG, 29. OKTOBER BIS SONNTAG, 6. NOVEMBER ZUM DRITTEN MAL AUF DER OFFERTA DABEI – DAS NETZWERK EINE WELT KARLSRUHE STELLT SICH VOR Uhrzeit jeweils 10 bis 18 Uhr Ort Messe Karlsruhe, Messeallee 1, 76287 Rheinstetten Internet www.eine-welt-ka.de www.offerta.info Das Netzwerk Eine Welt Karlsruhe wird auf der diesjährigen Offerta wieder mit einem Infostand vertreten sein. Dort werden Besucherinnen und Besucher einen Überblick über das große Spektrum von aktiven Gruppen im Bereich Eine Welt in Karlsruhe erhalten. Sie können mit Vertreterinnen und Vertretern einzelner Gruppen ins Gespräch kommen und mehr über deren Aktivitäten erfahren. Das Netzwerk Eine Welt Karlsruhe besteht seit Anfang 2011 und hat mittlerweile fast 20 Mitgliedsgruppen. Das Netzwerk organisiert Treffen, beteiligt sich an Veranstaltungen, hat eine eigene Homepage und führt gemeinsame Aktionen durch. Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit sind die: „„ Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen in Ländern des sogenannten globalen Südens „„ Unterstützung von Emanzipations- und Menschenrechtsbewegungen in diesen Ländern „„ Entwicklungspolitische Bildungsarbeit „„ Förderung des Fairen Handels Neue Gruppen aus dem Bereich Eine Welt in Karlsruhe sind herzlich eingeladen, bei uns mitzumachen! Fairtrade-Kakao-Programm Siegel © TransFair e.V. Fairtrade- und Bio-Siegel © TransFair e.V. 52 | FAIRE WOCHE SONNTAG, 30. OKTOBER DIE KLEIDERTAUSCHPARTY MIT DENKANSTOSS Uhrzeit 14 bis 16 Uhr Ort Nehemia Initiative, Winterstraße 29, 76137 Karlsruhe (Südstadt) Info Die Teilnahme ist kostenlos Internet micha.nehemia-initiative.de (Lokalgruppe Karlsruhe) www.micha-initiative.de (Micha Deutschland) Du hast viel zu viele Klamotten aber das Richtige zum Anziehen ist dennoch nicht dabei? Du möchtest dich für die kommende Saison mit neuen Kleidungsstücken eindecken, aber nicht schon wieder neue Kleider kaufen? Dann bist du bei unserer Kleidertauschparty genau richtig! Um Alternativen zur „Fast Fashion“ zu bieten und zu zeigen, dass man sich auch ohne übermäßigen Konsum mit Kleidern neu eindecken kann, veranstalten wir von der Karlsruher Lokalgruppe der Micha-Initiative eine Kleidertauschparty. Und so funktioniert es: Bringe einfach deine noch gut erhaltenen sauberen Schrankhüter mit, lege sie auf Tischen aus um sie anderen anzubieten. Anschließend kannst du dir aus der Vielzahl der Angebote deine neuen Lieblingsstücke aussuchen. Eine Überraschung winkt für die Person, deren Kleidungsstücke am begehrtesten sind. Nebenbei informieren wir dich auch, woher du fair produzierte Kleidung beziehen kannst. Ebenso wird es Zeit für Begegnungen bei Kaffee und Kuchen geben. Sehr gerne kannst du auch Freunde mitbringen. Wir freuen uns auf dich! Die Micha-Initiative ist eine weltweite Kampagne von Christen, die Menschen dazu begeistern möchte sich für globale Gerechtigkeit einzusetzen und extreme Armut zu bekämpfen. Sie versteht sich als Antwort auf die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs – Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen. Kundin im Weltladen © Weltladen-Dachverband/D. Ostermeier UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 53 GASTRONOMIELISTE CAFÉS UND RESTAURANTS Café Initial Restaurant mit Produkten aus eigenem Anbau, Bioprodukten und Kaffee aus ökofairem Anbau Ettlinger Straße 29, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 14571820 www.lernrestaurant.richtige-richtung.de Montag bis Freitag 11:30 bis 15 Uhr Küchenbestellungen: 12 bis 14 Uhr Café Palaver Kantine mit Galerie und Café und fairem Kaffee und Tee im Angebot Steinstraße 23, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 377647 www.cafepalaver.de Montag bis Sonntag 9 bis 19 Uhr Café Pan Crêpes-Bio-Restaurant mit fairem Kaffee, Tee und Bananen Kaiserstraße 50, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 3505858 Montag bis Freitag 11 bis 19 Uhr, Samstag 12 bis 17 Uhr dean&david – fresh to eat Gesundes Fastfood-Restaurant mit fairem Kaffee Kaiserstraße 223 a, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 1519331 Karlsruhe@deananddavid.com Montag bis Freitag 10 bis 21 Uhr, Samstag 12 bis 19 Uhr El Tesoro Lateinamerikanisches Café mit Bazar und fairem Kaffee Rheinstraße 65, 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 5966690 www.eltesoro.de Dienstag bis Samstag 10 bis 14 Uhr, Freitag zusätzlich 18 bis 23 Uhr espresso stazione Espressobar mit selbst geröstetem Kaffee aus ökofairem Anbau und Bioprodukten Kreuzstraße 17, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 2030397 geraldo.hammer@web.de Montag 8 bis 16 Uhr, Dienstag bis Freitag 8 bis 19 Uhr, Samstag 11 bis 17 Uhr Kaffeebar Isetta Kaffeebar mit frischen süßen und herzhaften Waffeln und fairem Kaffee Leibnizstraße 12, 76133 Karlsruhe www.kaffeebar-isetta.de Montag bis Donnerstag 10 bis 19 Uhr MoccaSin Coffee Karlsruhe Coffee-Shop mit vielfältigem Angebot und fairem Kaffee Ritterstraße 6, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 9212127 www.moccasin-coffee.de Montag bis Freitag 7:30 bis 20 Uhr, Samstag 9:30 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertage 11 bis 19 Uhr Tante Emma Café mit ökofairem Kaffee im Angebot Am Stadtgarten11, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 93388144 www.tanteemma-karlsruhe.de Dienstag bis Freitag 8 bis 18 Uhr Wohnzimmer Kaffeespezialitäten, fairer Kaffee im Standardangebot Gemütliches Café mit Kaffee, Limonade und mehr aus Fairem Handel Zähringerstraße 96, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 46720977 www.wohnzimmer-karlsruhe.de Montag bis Freitag 11 bis 20 Uhr, Samstag 11 bis 20 Uhr espresso tostino Espressobar mit selbst geröstetem ökofairem Kaffee im Angebot Rösterei im Alten Schlachthof Alter Schlachthof 29 a, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 13278691 www.tostino.de Montag und Mittwoch 10 bis 18 Uhr, Freitag 10 bis 22 Uhr, Samstag 10 bis18 Uhr 54 | FAIRE WOCHE GESCHÄFTE MIT CAFÉBETRIEB Peters Gute Backstube, die Badische Backstub und Tchibo schenken nur Fairtrade- Kaffee in ihren Filialen aus. Weltladen Karlsruhe Fair-Trade-Produkte und Stehcafé mit fair gehandeltem Angebot Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 32050 www.apdw.de Montag 10 bis 20 Uhr, Dienstag bis Freitag 10 bis 18:30 Uhr, Samstag 10 bis 16 Uhr KANTINE Kantine im Rathaus-West Fairer Kaffee im Angebot Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Montag bis Freitag 7 bis 16 Uhr TIPP Einfach auch mal nachfragen, dann wird auch das Interesse an fair gehandeltem Kaffee deutlich! SONSTIGE EINRICHTUNGEN AKK Café im alten Stadion Studentisches Kultur-Café mit fair gehandeltem Biokaffee Paulckeplatz 1, 76131 Karlsruhe www.akk.org Montag, Mittwoch und Freitag 9:30 bis 17:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9:30 bis „Open End“ Evangelische Ladenkirche SENFKoRN Ladenkirche mit fair gehandeltem Kaffee und Tee Anna-Lauter-Straße 13, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 3290370 www.ladenkirche-senfkorn.de Eltern-Kind-Café: Montag, Dienstag 16 bis 18 Uhr, Mittwoch 9:45 bis 11:45 Uhr, Donnerstag 16 bis 18 Uhr Kulturzentrum TOLLHAUS e. V. Fairer Kaffee, Tee und Kakao im Ausschank Alter Schlachthof 35, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 9640514 www.tollhaus.de Geöffnet während der Veranstaltungen LaurentiusCafé Familienfreundliches und barrierefreies Café mit fairem Kaffee im Ausschank Schäferstraße 15, 76139 Karlsruhe Telefon: 0721 4705635 cafe@laurentiuskirche-hagsfeld.de www.laurentiuskirche-hagsfeld.de Dienstag, Mittwoch, Samstag und Sonntag 14:30 bis 17:30 Uhr Cafe-Szene mit Fairtrade-Kaffee © Wolf Sondermann Baumwoll-Arbeiterin Sapna Mandloi der Fairtrade-Baumwollfarm Pratibha in Indien © Suzanne Lee UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 55 FAIRE TEXTILIEN Dieses Jahr möchten wir zusätzlich zu den Gastronomiebetrieben mit Frairtrade-Angeboten auch exemplarisch Läden vorstellen, die fair gehandelte Textilien anbieten. Doch auch in anderen Läden kann es sein, dass Sie Ware sehen mit Siegeln wie dem Fairtrade Cotton Siegel, dem Fair Ware Foundation Siegel (FWF), dem Global Organic Textile Standard (GOTS) oder dem Siegel des Internationalen Verbandes der Naturtextilwirtschaft (INVBest) – das sind die besten Siegel, die es zur Zeit im Textilbereich gibt, wenn es um soziale Kriterien geht. Also merken! Und den Bastelbogen zu empfehlenswerten Siegeln ausschneiden, der in diesem Heft zu finden ist und als Gedächtnisstütze in den Geldbeutel legen! ANA & ANDA – Atelier für nachhaltige Eleganz Nachhaltige Aceessoires aus fair produzierter Bio-Seide Gablonzer Straße 11, 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 8306129 www.anaundanda.de Comazo Store Karlsruhe Unterwäsche und Nachtwäsche GOTS und Fairtrade Cotton Karlstraße 56, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 46713632 www.comazo.de KULT-Karlsruhe Der Laden Womens Fashion FWF, GOTS, Fairtrade Cotton Karlstraße 3 – 5, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 47041121 www.kult-industries.de Rasselfisch Kindersachen GOTS und Fairtrade Cotton Akademiestraße 9 – 11 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 1602267 www.rasselfisch.de Schizo Bio-Mode für Damen, Herren, Kinder GOTS, Fairtrade, FWF Amalienstraße 46, 76133 Karlsruhe Telefon: 0150 23370344 www.schizo-karlsruhe.de Spinnrad Naturtextilien IVN BEST, GOTS Karlstraße 99, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 494897 www.spinnrad-naturtextilien.com FaireWare Nachhaltige Produkte GOTS, FWF Herrenstraße 46, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 1603888 www.faireware.de Waschbär Naturtextilien und mehr GOTS, FWF Rüppurer Straße 92, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 4764921 www.waschbär.de Weltladen Karlsruhe Alles aus dem Fairen Handel Textilien anerkannter Fair Handelshäuser Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 32050 www.apdw.de IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstraße 14 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3101 umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/agenda21/fairewoche2016 Redaktion: Ingeborg Pujiula, APDW e. V./Weltladen Layout: C. Streeck Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. Stand: Juli 2016
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/agenda21/fairewoche/HF_sections/content/ZZk7codNqbFxn7/ZZlEwJlJEJQLYX/A5-Programm_Faire%20Woche_2016_16-0191.pdf
A5-Programm_Faire Woche_2017.indd e 100% Arabica 500 g ganze Bohne KarlsruherFächerkaffee 100% Ara bica 500 g gan ze B ohne Karl sruh er Fäch erka ffee Espr esso K Karl s FäcFäch Esp FAIRE WOCHE 15. BIS 29. SEPTEMBER 2017 FAIRER HANDEL WIRKT Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Aktionszeitraum in Karlsruhe September | Oktober 2017 2 | FAIRE WOCHE UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 3 VORWORT „Fairer Handel schafft Perspektiven“ Während wir uns in Deutschland verlässlicher Strukturen in der Gesellschaft meist sicher sein können, leiden unzählige Menschen im „Globalen Süden“ nach wie vor an extremer Armut und Hunger, fehlender Gesundheitsversorgung, mangelnden Bildungsangeboten sowie menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen. Mit der Unterstützung des Fairen Handels können wir dazu beitragen, diesen Menschen eine Perspektive zu geben. Faire und respektvolle Handelsbeziehungen, Stärkung der eigenen Kompetenzen und der Gleichberechtigung sowie Umweltschutz sind nur einige Schlagworte des Fairtrade-Systems. Das Engagement für ein gerechtes Zusammenleben in der Einen Welt hat in Karlsruhe eine lange Tradition. Dennoch werden laufend neue Impulse gesetzt. In diesem Jahr steht die partnerschaftliche Beziehung zwischen Baden-Württemberg und Burundi im Fokus. In den 80er Jahren wurden auf politischer Ebene Verbindungen aufgenommen und verschiedene Vorhaben zur Entwicklung des ostafrikanischen Landes umgesetzt – schon lange davor bestanden Verbindungen innerhalb kirchlicher und privater Kreise und Organisationen. Ganz besonders möchte ich Sie daher dazu einladen, vom 15. bis zum 29. September die Wanderausstellung „Amahoro Burundi“ im Foyer des Rathauses am Marktplatz zu besuchen. Sie gibt Einblicke in verschiedene Facetten des ostafrikanischen Landes und veranschaulicht die Früchte der partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Burundi und Baden-Württemberg sowie die vielseitige burundische Kultur. Im Rahmen der Fairen Woche und der Ausstellungseröffnung wird der Karlsruher Fächer-Kaffee eingeführt. Mit diesem fairen Produkt, in Kooperation der Aktion Partnerschaft Dritte Welt e.V. mit einem überregionalen Fairhandels- Importeur für Karlsruhe konzipiert und eingeführt, wird der Faire Handel weiter vorangebracht und gleichzeitig ein Anliegen der neuen Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) auf lokaler Ebene umgesetzt. Auf bewährte Weise beteiligen sich außerdem zahlreiche Gruppen, Institutionen und ehrenamtliche Initiativen, die schon seit Jahrzenten in der Eine Welt Arbeit aktiv sind, gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe in diesem Jahr bereits zum neunten Mal an der bundesweiten Fairen Woche. Mit besonderem Einsatz ist es wieder gelungen, für Sie ein vielfältiges, buntes und informatives Programm zusammenzustellen. Freuen Sie sich mit mir auf viele abwechslungsreiche Veranstaltungen im September und Oktober und seien Sie gespannt auf die Vielfalt, die uns der Faire Handel bietet. Allen Akteuren danke ich herzlich für ihr Engagement! Klaus Stapf Bürgermeister „Kaffee ist nach Erdöl der wichtigste Exportrohstoff.“ Kaffeekirschen am Strauch. © TransFair/Didier Gentilhomme UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 54 | FAIRE WOCHE HERZLICH WILLKOMMEN BEI DEN NEUNTEN FAIREN WOCHEN IN KARLSRUHE! Auch dieses Jahr wieder werden in Karlsruhe im September und Oktober Informationsveranstaltungen, Workshops, Stadtführungen, Probieraktionen, Gottesdienste, Ausstellungen und vieles mehr die faire Vielfalt und die Eine-Welt- Arbeit in unserer Stadt widerspiegeln. Wir freuen uns, dass in diesem Jahr viele neue Akteure dabei sind, die das Programm bereichern und noch vielfältiger machen! Besonders hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf den Badischen Kunstverein, der eine Ausstellung mit Werken von Lubaina Himid zeigt, und auf den Verein Latinka mit Ehrenamtlichen aus Lateinamerika, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Unterstützungsarbeit für ihre Heimatländer zu leisten. Unser Programmheft gibt Ihnen umfassende Informationen über alle Aktionen und Veranstaltungen und deren Organisatoren und führt immer auch die Internetlinks auf, falls Sie es noch genauer wissen wollen. Darüber hinaus enthält es Übersichten über Karlsruher Cafés, Kantinen und Restaurants, die faire Produkte anbieten und über Läden mit besonders empfehlenswertem Textilsortiment. Außerdem gibt es Hintergrundinformationen über den Fairen Handel und über Eine-Welt-Aktivitäten in Karlsruhe. So ist es auch über die Faire Woche hinaus ein interessanter Begleiter. Besonderes Highlight dieses Jahr sind die Ausstellung „ Amahoro Burundi“ im Rathaus und natürlich ganz besonders die Einführung des neuen fairen Karlsruher Stadtkaffees aus Burundi über die wir uns besonders freuen! Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Durchblättern dieses Heftes. Kommen Sie gerne bei unseren Veranstaltungen vorbei! Ihr Faire-Woche-Organisationsteam Karlsruhe INHALTSVERZEICHNIS Fairer Handel – Eine kurze Einführung ............................................................................... 6 Burundi – Infos zum Land und zur aktuellen Lage ............................................................ 9 Der Ursprung unseres Fächerkaffees: Die Kleinbauerngenossenschaft „Mboneramiryango“ in Burundi ....................................................................................... 11 „Fächerkaffee“ – ein fairer Kaffee für Karlsruhe .............................................................. 14 Karlsruhe kickt jetzt Fair ................................................................................................. 16 Kampagne Fair Trade Towns ............................................................................................ 18 Lokale Agenda 21 Karlsruhe in der einen Welt ................................................................. 20 „Fair“-anstaltungsüberblick 2017 ................................................................................... 22 „Fair“-anstaltungen 2017 ............................................................................................... 24 Gastronomieliste ............................................................................................................ 49 Faire Textilien ................................................................................................................. 51 Auf dem Weg zur Arbeit © dwp eG UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 76 | FAIRE WOCHE Chancen für benachteiligte Produzenten Der Faire Handel steht für eine nachhaltige Entwicklung und schafft neue Absatzmärkte für wirtschaftlich benachteiligte Kleinproduzenten. Transparenz und Verantwortlichkeit Der Faire Handel steht für transparente Handels- beziehungen, die auf Fairness und Respekt beruhen. Handelspraktiken Fairhandels-Organisationen streben keine Gewinn- maximierung an und bauen auf langfristige Handels- beziehungen, die auf Vertrauen und Solidarität beruhen. Zahlung eines fairen Preises Die Preise werden im Fairen Handel im gleichberech- tigten Dialog zwischen den Handelspartnern festgelegt. Keine ausbeuterische Kinderarbeit und Zwangsarbeit Der Faire Handel lehnt jegliche Form ausbeuterischer Kinder- und Zwangsarbeit ab. Diskriminierungsverbot und Vereinigungsfreiheit Im Fairen Handel darf niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder Krankheit benachteiligt werden. Bessere Arbeitsbedingungen Der Faire Handel steht für sichere und nicht gesundheits- gefährdende Arbeitsbedingungen. Förderung der Fähigkeiten und Weiterbildung Der Faire Handel fördert vor allem kleine Produzenten und hilft ihnen, ihre Kompetenzen zu stärken. Öffentlichkeitsarbeit Die Organisationen des Fairen Handels setzen sich öffentlich für einen gerechten Welthandel ein und klären über die Ziele des Fairen Handels auf. Umweltschutz Der Faire Handel setzt sich für umweltfreundliche Anbaumethoden und Produktionsbedingungen ein. Die 10 Standards des Fairen Handels Diese Kriterien wurden von der Weltfairhandels-Organisation (WFTO) entwickelt.  Die Liste zeigt auf dieser Seite die wichtigsten Kriterien des Fairen Handels. Auf der Rückseite fi nden Sie die Siegel und Logos, die Ihnen helfen, fair einzukaufen! Behalten Sie den Überblick! Ausschneiden und in den Geldbeutel legen. © El Puente GmbH. FAIRER HANDEL – EINE KURZE EINFÜHRUNG Gerechte Preise für ihre Produkte, das garantiert der Faire Handel Kleinproduzentinnen und -produzenten sowie Arbeitnehmerinnen und -nehmern vor allem in den Ländern des globalen Südens. Fairer Handel umfasst dabei landwirtschaftliche Erzeugnisse ebenso wie Produkte des traditionellen Handwerks. In den letzten Jahren weitet er sich zunehmend auf neue Bereiche wie beispielsweise Textilien und die Gastronomie aus. Auch Gold und Handys gibt es mittlerweile fair gehandelt! Die Idee dahinter: Produzentinnen und Produzenten in armen Ländern sollten gerecht für ihre Arbeit entlohnt werden. Dann können sie dem Teufelskreis der Armut entfl iehen und selbst für sich und ihre Familien sorgen. Dazu gehören immer auch Investitionen in die Infrastruktur. So verbessern sich nachhaltig die Lebensperspektiven der Gemeinschaften. Aber der Faire Handel bleibt nicht nur bei einer besseren Bezahlung und besseren Perspektiven für die Betroffenen stehen. Denn vor allem ist der Faire Handel auch ein Beispiel und ein Vorbild für nachhaltigen, das heißt sozialen, umweltverträglichen und wirtschaftlich sinnvollen Handel. Daher gehören zum Fairen Handel auch immer die Bildungs- und die Lobbyarbeit für gerechtere und nachhaltigere Bedingungen im globalen Handel dazu. Und deshalb ist der Faire Handel auch ein gelebtes Beispiel für eine Wirtschaft, die den Menschen dient und wie sie hochaktuell in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen gefordert wird! Besonders folgende Ziele der Agenda 2030, welche die globalen Entwicklungsziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 defi niert, werden vom Fairen Handel vorbildhaft umgesetzt: Ziel 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern. Ziel 5: Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen. Ziel 8: Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern. Ziel 12: Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen. Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen. Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspfl ichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen. Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben. www.bmz.de/17ziele UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 98 | FAIRE WOCHE WIE KANN ICH FAIR GEHANDELTE WAREN ERKENNEN? Fair gehandelte Waren gibt es zuallererst natürlich in Weltläden! Sie werden von den anerkannten Importeuren des Fairen Handels vertrieben und sind an den entsprechenden Logos zu erkennen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Produktsiegeln, die fair gehandelte Waren erkennbar und somit den Verkauf dieser Produkte auch außerhalb von Weltläden möglich machen. Diese Label und Siegel helfen Ihnen, liebe Verbraucherinnen und Verbraucher, besser zu erkennen, wann es sich um kontrolliert fair gehandelte Waren handelt! Wir stellen hier die Siegel und Logos vor, die wir ohne Einschränkung empfehlen können. Dabei ist dieses Jahr ein Logo neu dazugekommen: Das Logo „Hand in Hand“ von Rapunzel, welches kürzlich im Label-Labyrinth der Christlichen Initiative Romero (Münster 2017) eine sehr gute Bewertung bekommen hat. Nicht uneingeschränkt empfehlen können wir die sehr verbreiteten Siegel von Utz Certifi ed und Rainforest Alliance. Beide Siegel werden von Stiftung Warentest wegen geringer Ansprüche (UTZ Ceritfi ed) und weniger anspruchsvollen Kriterien (Rainforest Alliance) nur mit einer mittleren Aussagekraft gewertet. Auch ist der Pfl ichtanteil der zertifi zierten Ware in Monoprodukten wie Kaffee sehr gering (30 Prozent). Quelle: Stiftung Warentest, Mai 2016 DAS SIND DIE LOGOS DER WICHTIGSTEN FAIR HANDELS IMPORTEURE DIESE FAIREN PRODUKTSIEGEL UND LOGOS SOLLTEN SIE KENNEN UND DIESE SIEGEL HELFEN BEIM FAIREN TEXTILEINKAUF WEITER Internet-Tipp Weitere Informationen zum Siegeldschungel gibt es unter: www.label-online.de www.siegelklarheit.de BURUNDI – INFOS ZUM LAND UND ZUR AKTUELLEN LAGE Burundi: Die Republik Burundi in Ostafrika gehört zu den kleinsten Ländern Afrikas – und gilt seit 2015 als das ärmste Land der Welt mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von 315 US-Dollar. Auf dem aktuellen „Welthunger-Index“ liegt Burundi an letzter Stelle. Der über zehn Jahre währende Bürgerkrieg hat zum wirtschaftlichen Niedergang geführt. Die Infrastruktur ist vielerorts zerstört, so wie die Hoffnung der meisten Menschen. 59 Prozent der Burunder leben unter der Armutsgrenze. Anders als das Nachbarland Ruanda erhält Burundi derzeit kaum internationale Hilfe, obwohl es nach einem ähnlichen Schicksal unter demselben Problem leidet: Hunger, Folgen der Gewalt, Flucht und Vertreibung (Flüchtlinge, Kindersoldaten und Kriegswaisen), armutsbedingte Krankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose sowie in zunehmendem Maße HIV/AIDS. © Burundikids UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 1110 | FAIRE WOCHE AKTUELLE ENTWICKLUNG Die erneute politische Krise in Burundi hat sich seit April 2015 weiter verschärft. Auslöser war das Bestreben von Präsident Pierre Nkurunziza, sich trotz einer gesetzlichen Begrenzung auf zwei Amtszeiten ein weiteres Mandat zu sichern. Daraufhin kam es zu Protesten in vielen Landesteilen, vor allem in der Hauptstadt Bujumbura, die seitens der Polizei immer brutaler unterdrückt wurden. Es kam zu einer Radikalisierung aller Seiten und seither kommt es immer wieder zu Gewalttaten in Form von Anschlägen mit Granaten und Attacken auf Sicherheitskräfte einerseits und Verschleppungen, Folter und Verhaftungen andererseits. Menschenrechtlern zufolge wurden mehrere hundert Regierungsgegner von Sicherheitskräften getötet, mehrere Tausend wurden getötet oder werden noch vermisst. Laut eines aktuellen Berichts der UN-Menschenrechtskommission sind Folter, Verschwindenlassen und sexuelle Gewalt vor allem gegen Oppositionelle und JournalistInnen an der Tagesordnung. Die Parteijugend der Präsidialpartei wird als Miliz eingestuft. Mehr als 400.000 Menschen sind seit Krisenbeginn aus Angst vor einer weiteren Eskalation oder aufgrund von Repressalien in Nachbarländer gefl ohen. Das burundische Flüchtlingslager in Tansania ist zum drittgrößten der Welt angewachsen, ohne dass die internationale Gemeinschaft große Notiz davon nimmt. Die Hälfte der Flüchtlinge sind Kinder. Dabei sind die Bedarfe in den Lagern laut Flüchtlingshilfswerk UNHCR nur unzureichend gedeckt. Vertreterinnen und Vetreter von Regierungen, Zivilgesellschaften und Unterstützerinnen und Unterstützer aus anderen Ländern und internationaler Organisationen ringen um eine baldige Lösung in diesem zunehmend gewalttätigen Konfl ikt. Das UNHCR rechnet derweil damit, dass bis Jahresende die Flüchtlingszahl aus Burundi auf 500.000 Menschen steigt. Im Land selbst ist der Konfl ikt augenscheinlich kaum wahrzunehmen. Die wirtschaftlichen Folgen für die Bevölkerung sind jedoch deutlich spürbar. DER URSPRUNG UNSERES FÄCHERKAFFEES: DIE KLEINBAUERNGENOSSENSCHAFT „MBONERAMIRYANGO“ IN BURUNDI Mélance Hakizimana Kaffeebauer und Präsident der Kooperative Mboneramiryango © dwp eG_Mélance Hakizimana 700 Mitglieder gehören zu der Kleinbauern- genossenschaft „Mboneramiryango“ im Zentrum von Burundi. Im Durchschnitt bewirtschaften die beteiligten Familien nur etwa 1/3 Hektar mit Kaffeepfl anzen. Daneben werden Gemüse und weitere Kulturen zur Eigenversorgung angebaut. Erst vor wenigen Jahren haben sich die Kleinbauernfamilien nahe der Stadt Gitega zusammengeschlossen, um gemeinsam eine eigene Nassverarbeitungsanlage für Kaffee aufzubauen. Diese technische Voraussetzung, sowie eine unabhängige Fair Trade Zertifi zierung waren wichtige Bausteine für die Erstverarbeitung ihrer Kaffeekirschen und die damit verbundene Chance auf Eigenvermarktung des Kaffees im Fairen Handel. Lange Zeit war der Kaffeehandel in Burundi rein staatlich gelenkt. Erst seit wenigen Jahren bietet sich für Genossenschaften die Chance, ihren eigenen Kaffee zu vermarkten. Exportiert wird dieser Kaffee durch den einzigen burundischen Kaffeegenossenschaftsverband COCOCA, dem neben „Mboneramiryango“ 25 weitere Genossenschaften angehören. Der Kaffeegenossenschaftsverband COCOCA ist wichtig, um Mitglieder wie „Mboneramiryango“ bei der Vermarktung und dem Export unterstützen zu können. Und er unterstützt die Kleinbauernkooperative bei ihrer Arbeit mit dem Fairen Handel: „Ich freue mich für Mboneramiryango, dass sie die Chance auf eine langfristige und faire Partnerschaft mit dwp und deren Kaffeekunden erhält.“ So Ernest Ndumuraro, Geschäftsführer von COCOCA , Burundi. Momentan ist der fair gehandelte Kaffee aus Burundi noch nicht bio-zertifi ziert. „Mboneramiryango“ wird jedoch durch den deutschen Bio-Anbauverband Naturland e. V. in einem Pilotprojekt unterstützt und im ökologischen Landbau von Kaffee geschult. Weitere Genossenschaften sollen diesem Beispiel folgen. © Burundikids UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 1312 | FAIRE WOCHE VORTEILE FÜR DIE KAFFEEGENOSSENSCHAFT „MBONERAMIRYANGO“ Die dwp eG Fairhandelsgenossenschaft unterstützt die Bemühungen der Kaffeebauern von „Mboneramiryango“ durch Beratung, Import und Vertrieb ihres besonders hochwertigen Kaffees. Die Kleinbauernfamilien von „Mboneramiryango“ profi tieren vom Fairen Handel mit der dwp eG durch:  Zahlung höherer, fairer Mindestpreise – unabhängig von schwankenden Weltmarktpreisen  Zahlung von Aufschlägen für Sozialaufgaben der Genossenschaft und deren Struktur  Zahlung von Aufschlägen für die Sicherung der hohen Kaffeequalität  Vorfi nanzierung: 50 Prozent bei Auftragsvergabe und 50 Prozent nach Erhalt des Rohkaffees  langfristige, partnerschaftliche und transparente Zusammenarbeit  bestmögliche Nutzung und Wertschöpfung kleinster Kaffeefl ächen (Quelle: dwp eG, Ravensburg) Baden Württemberg und Burundi: Zwischen Baden-Württemberg und Burundi besteht seit den 1980er Jahren eine gewachsene Partnerschaft. 2014 wurde die Partnerschaft offi ziell mit einer Konvention beschlossen, unterschrieben durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dem damaligen burundischen Außenminister Laurent Kavakure. Neben den freundschaftlichen politischen Verbindungen gibt es eine vielfältige Zusammenarbeit und Projekte von Kommunen, Schulen, Vereinen, Initiativen und Kirchen. Angestoßen durch den Entwicklungspolitischen Dialog ist die Landesregierung dabei, die Partnerschaft auf zivilgesellschaftlicher Ebene zu Burundi auszubauen und zu vertiefen. © Burundikids beim Pflücken © dwp eG, Ravensburg © dwp eG Ravensburg UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 1514 | FAIRE WOCHE Bohnen säubern © dwp eG, Ravensburg „FÄCHERKAFFEE“ – EIN FAIRER KAFFEE FÜR KARLSRUHE Endlich auch in Karlsruhe: ein eigener fair gehandelter Agenda-Kaffee, der „Karlsruher Fächerkaffee“! Hergestellt aus den ausgezeichneten Kaffeebohnen der Kleinbauerngenossenschaft „Mboneramiryango“ aus Burundi. Für Karlsruhe geht damit ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung. Denn ein eigener fair gehandelter Agenda-Kaffee ist ein wunderbares Mittel, um auf die wichtigen Anliegen von Fairem Handel und nachhaltigem Leben und Wirtschaften in unserer Stadt aufmerksam zu machen. Gleichzeitig kann Karlsruhe dadurch benachteiligte Produzentinnen und Produzenten ganz konkret unterstützen und sich so für mehr Gerechtigkeit in der Welt einsetzen. Der Partnerschaftskaffee ist außerdem geeignet, den Blick dafür zu schärfen, dass nachhaltiges Handeln eine wichtige soziale Komponente beinhaltet, die unbedingt immer auch weltweit zu denken ist. Burundi, das ostafrikanische Land am Tanganjika- See mit seinen wunderschönen Hügeln, hat eine hohe Bevölkerungsdichte und ist auch in Folge eines langjährigen Bürgerkriegs eines der ärmsten Länder der Welt. Die meisten Menschen Burundis leben von der Landwirtschaft, aber Land ist knapp und chronischer Hunger weit verbreitet. Umso wichtiger ist es, kleinbäuerliche Kooperativen zu unterstützen und dadurch Perspektiven zu schaffen. Der Stadtkaffee wird von einer Kleinbauerngenossenschaft mitten in Burundi produziert und sichert damit Einkommen für mehrere hundert Familien. Burundi wurde nicht zuletzt wegen der offi ziellen Länderpartnerschaft Baden-Württembergs mit dem ostafrikanischen Land als Ursprungsland für den Kaffee ausgewählt. Darüber hinaus existieren bereits seit vielen Jahren viele aktive Anknüpfungspunkte zwischen Karlsruhe und Burundi, sowohl auf Seiten der Zivilbevölkerung, als auch wegen der geplanten Projektpartnerschaft der Stadt Karlsruhe mit einer Kommune in Burundi. Für die Zivilgesellschaft seien hier beispielhaft die vielen Aktivitäten des Vereins burundikids und seiner Unterstützergruppen und Partnerschulen in Karlsruhe genannt. Dass die Projektpartnerschaft der Stadt Karlsruhe zurzeit wegen der schwierigen politischen Verhältnisse im Land ausgesetzt ist, macht es umso wichtiger, die Zivilbevölkerung in Burundi zumindest mit dem neuen Karlsruher Stadtkaffee aktiv zu unterstützen. Auch das Netzwerk Eine Welt Karlsruhe unterstützt dieses Projekt und freut sich, dass es nun in Karlsruhe ein Produkt gibt, das die Idee des nachhaltigen sozialen Konsums auf ansprechende Art und Weise vermittelt. Mit dem Karlsruher Stadtkaffee aus Burundi werden die Partnerschaft Baden-Württembergs und die geplante Projektpartnerschaft von Karlsruhe mit einer Kommune in dem ostafrikanischen Land sehr konkret. Der fair gehandelte Kaffee hat eine hervorragende Qualität. Mit seinem Genuss sichert man Einkommen für zahlreiche Familien, die sich in einer Kleinbauerngenossenschaft mitten in Burundi zusammengeschlossen haben. Solche Initiativen sind gerade in Burundi, einem der ärmsten Länder der Welt, überlebenswichtig und ein Beitrag zur Bekämpfung von Hunger, Hoffnungslosigkeit und Armut. Für die Erstaufl age des Kaffees wurden eigens Zeichnungen mit Karlsruher Motiven angefertigt, die mit Aquarelltechnik farbig gestaltet sind. Diese zeigen den Karlsruher Schlossturm und die Pyramide über dem angedeuteten Fächergrundriss der Stadt. Die Gestaltung unterstreicht so die Bedeutung des Kaffees für die Stadt und schlägt den Bogen von Burundi nach Karlsruhe. 100% Arabica 500 g ganze Bohne Karlsruher Fächerkaffee Espresso 100% Arabica 500 g ganze Bohne Karlsruher Fächerkaffee Kaffeeetiketten des „Karlsruher Fächerkaffees“ UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 1716 | FAIRE WOCHE KARLSRUHE KICKT JETZT FAIR Extra zur Fairen Woche neu in Karlsruhe: Ein fair gehandelter Fußball für die Fairtrade-Stadt Karlsruhe DARUM BRAUCHEN WIR FUSSBÄLLE AUS FAIREM HANDEL „Fair Play“ ist beim Sport und Fußball eine Grundregel. „Fair Pay“ bei Herstellung und Kauf der (Fuß-)Bälle bisher nur in Ansätzen. Die meisten Näherinnen und Näher in Ländern wie Pakistan arbeiten unter schlechten Arbeitsbedingungen für einen Lohn, der ihnen und ihrer Familie keine sichere Existenz gewährleistet. FAIRER HANDEL STELLT LÖHNE SICHER, VON DENEN DIE MENSCHEN AUCH LEBEN KÖNNEN Hier setzt der faire Handel an. Das Fairtrade-Siegel stellt auch bei Bällen sicher, dass ein gerechter Lohn für die mühevolle Arbeit gezahlt wird und Arbeitsbedingungen und Löhne kontinuierlich verbessert werden. Darüber hinaus geht ein Teil des Produktionswertes in spezielle Fonds, die Projekte in den Produktionsländern fi nanzieren, um die Arbeits- und Lebensverhältnisse zu verbessern. Im pakistanischen Sialkot, einem Zentrum der Ballproduktion, waren dies beispielweise Busse, Trinkwassersysteme und Schulmaterialien für Kinder. AUSBEUTERISCHE KINDERARBEIT KOMMT BEIM FAIREN HANDEL NICHT VOR Zum Stichwort Kinder: Ganz wichtig ist es auch zu wissen, dass der Faire Handel ausbeuterische Kinderarbeit verbietet, die in Entwicklungsländern leider weit verbreitet ist. Ausbeuterisch heißt dabei, dass die Kinder kein angemessenes Entgelt für ihre Arbeit bekommen, unter überlangen Arbeitszeiten leiden, ihre Gesundheit bei der Arbeit ruinieren müssen und auch keine Möglichkeit haben, ihre langfristigen Perspektiven durch eine Schulbildung zu verbessern. Das alles gibt es beim Fairen Handel nicht! GUTE QUALITÄT FÜR EINEN GUTEN PREIS Fair gehandelte Fußbälle unterschieden sich in der Qualität übrigens nicht von anderen Bällen. Auch beim Preis ist kein so großer Unterschied feststellbar. Neben speziellen Bällen für Kinder und den Trainingsbetrieb gibt es inzwischen auch zertifi zierte Wettbewerbsbälle nach dem „International Matchball Standard“ des Fußballweltverbandes FIFA. Neben Fußbällen gibt es jetzt auch fair gehandelte Handbälle sowie Indoor- beziehungsweise Beach-Volleybälle. VIELE KICKEN SCHON MIT FAIREN BÄLLEN Viele Schulen setzen inzwischen solche fair gehandelten Bälle ein. Sie sind mit dem Aufhänger Fußball auch ein gutes Thema für den Unterricht. Im Weltladen ist neben den fair gehandelten Bällen speziell dafür eine Lerntasche ausleihbar, die Materialien, Unterrichtseinheiten und Medien zur Gestaltung entsprechender Schulstunden enthält. Den Fairen Karlsruher Fußball fi nden Sie natürlich im Karlsruher Weltladen – kommen Sie einfach vorbei und überzeugen Sie sich von einem Produkt, mit dem nicht nur gut gespielt werden kann: Von der Produktion können die Menschen auch gut leben! © BadBoyz Ballspende vom Weltladen Ainring auf den Philippinen © BadBoyz© BadBoyz UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 1918 | FAIRE WOCHE KAMPAGNE FAIR TRADE TOWNS BESTÄTIGUNG FÜR DIE FAIRTRADE-STADT KARLSRUHE Bereits zum dritten Mal hat Karlsruhe 2016 die Überprüfung des TRANSFAIR e. V. bestanden und alle erforderlichen Kriterien für den Erhalt des Titels FAIRTRADE-STADT erfüllt. Ein herzliches DANKESCHÖN der Stadt gilt all den Bürgerinnen und Bürgern für deren langjähriges Engagement in den lokalen Initiativen, Eine-Welt-Gruppen, Kirchengemeinden, Schulen und im Weltladen. Für die Stadt bleibt die Auszeichnung auch in der dritten Runde Ansporn und Verpfl ichtung, das wertvolle Engagement der Bevölkerung kontinuierlich zu unterstützen, mit den Aktiven weiterzuentwickeln und durch eigene Aktivitäten zu begleiten. Die Verantwortung zum Fairen Handel(n) nimmt die Stadtverwaltung auch für sich selbst sehr ernst. Mit dem „Sachstandbericht 2015 zur Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien in der städtischen Vergabepraxis“, der 2016 veröffentlicht wurde, hat sie ihr eigenes Beschaffungswesen gründlich unter die Lupe genommen. Vieles wurde bereits erreicht auf dem Weg zum fairen und nachhaltigen Einkauf. Zu tun bleibt dennoch genug in diesem Verbesserungsprozess. In welchem Maße der „lange Atem“ in allen Fairtrade- Städten erforderlich ist, bestätigte auch ein Erfahrungs- austausch, zu dem sich Aktive aus den im Fairen Handel aktiven Kommunen aus ganz Deutschland im Herbst 2016 in Karlsruhe trafen und bei dem der Karlsruher Bericht großen Anklang fand. Daneben bot der Austausch allen Aktiven viel Ermutigung und kreative Anregungen. Welche Wirkung das Engagement von Kommunen für den Fairen Handel vor Ort entfalten kann, wurde anhand zahlreicher Beispiele aus den Kommunen deutlich. KARLSRUHES FAIRER NACHWUCHS Das nachhaltige Engagement jeder Fairtrade-Stadt kann nur dann dauerhaft bestehen und weiter wachsen, wenn es auch den „Fairen Nachwuchs“ gibt. Karlsruhe schätzt sich daher glücklich über das große Engagement seiner Schulen, die im Unterricht, aber auch in kreativen Projekten oft weit über den Lehrplan hinaus, aktiv werden für eine nachhaltige Bewusstseinsbildung ihrer Schülerinnen und Schüler. Auf vielfältige Weise lernen diese so positive Möglichkeiten kennen, um selbst für ein gerechteres Miteinander in der Welt aktiv zu werden. Als erste Karlsruher Schule wurde das St. Dominikus-Gymnasium 2015 als FAIRTRADE- SCHULE ausgezeichnet. Im Frühjahr 2017 wurde der Schule dieser Titel nach erneuter Überprüfung aller Kriterien durch den TRANSFAIR e. V. für weitere zwei Jahre bestätigt. Die Stadt selbst würdigt das besondere Engagement der Schulen mit dem seit 2014 jährlich vergebenen Karlsruher Nachhaltigkeitspreis „Grüne Pyramide“. Neben klassischen Nachhaltigkeitsthemen wie Naturschutz, Klimaschutz und Gesundheit ist eine Seite der Pyramide dem Themenkomplex „Umwelt & Faire Welt“ gewidmet. Preisträger des Jahres 2017 in dieser Kategorie ist das Schulzentrum Neureut. Gegenseitige Bestätigung und jede Menge neuer Inspirationen konnten sich die im Bereich des Fairen Handels aktiven Karlsruher Schulen – und solche, die es noch werden wollen – bei der bundesweit ersten Fairtrade-Schülerakademie holen, die unter der Regie des TRANSFAIR e.V. im März 2017 in Karlsruhe stattfand. Über 150 Schülerinnen und Schüler aller Schulformen aus ganz Baden-Württemberg kamen für einen Tag im Bürgerzentrum Südwerk zusammen, um ihre Erfahrungen auszutauschen, sich in kreativen Workshops mit vielfältigen Inhalten und Methoden rund um die Themen des Fairen Handels zu beschäftigten und sich so als „Fairtrade-Botschafter“ für ihr eigenes Lebensumfeld schulen zu lassen. Unter den Teilnehmenden waren auch vier Karlsruher Schulen vertreten. © FTS-Dominikus_2017 Weitere Informationen zu den Themen von Fairtrade in Karlsruhe, Fairtrade- Stadt und nachhaltige Beschaffung der Stadt bietet: www.karlsruhe.de/fair Allgemeine Informationen www.fairtrade-towns.de Schülerinnen, Schüler und Schulen, die sich an der Kampagne Fairtrade-Schools beteiligen möchten, fi nden Unterstützung und weitere Informationen unter www.sez.de und im Weltladen Karlsruhe. Die neue Bewerbungsrunde für die „Grüne Pyramide“ startet im Herbst 2017. Aktuelle Informationen bietet www.karlsruhe.de/gruenepyramide © ONUK UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 2120 | FAIRE WOCHE LOKALE AGENDA 21 KARLSRUHE IN DER EINEN WELT DER KONSUMFÜHRER GRÜNER MARKTPLATZ UND DIE ZIELE FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG Die Ende 2015 verabschiedete Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) bietet neue Chancen für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung. Die Ziele umfassen Themen wie Klimaschutz, Bildung für nachhaltige Entwicklung, nachhaltiges Wirtschaften, Konsum oder auch globale Partnerschaften. Ziel 12 fordert dazu auf, für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster zu sorgen. Um die vielfältigen Möglichkeiten für nachhaltigen Konsum weiter bekannt und für die Konsumentinnen und Konsumenten leichter erreichbar zu machen, informiert der Agenda 21 Karlsruhe e. V. gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe und lokalen Initiativen mit dem nachhaltigen Konsumführer „Grüner Marktplatz“ in alltagstauglicher Form über attraktive Angebote des Fairen Handels. Bereits 1998 ins Leben gerufen, ist der „Grüne Marktplatz“ seit Anfang 2014 als Online- und Mobilversion auf der Internetseite www.gruenermarktplatz.de verfügbar und wird regelmäßig aktualisiert. In 16 Themenbereichen liefert er Kontaktdaten und Öffnungszeiten von über 100 Karlsruher Geschäften und Betrieben, die sich auf nachhaltigen Konsum spezialisiert haben – viele von ihnen auch auf Produkte aus Fairem Handel. Ebenfalls enthalten sind hilfreiche Fachbeiträge der redaktionell beteiligten Gruppen – APDW e. V., KonsumGlobal Karlsruhe, BUZO Umweltzentrum und Greenpeace - mit Hintergrundinformationen und Handlungsempfehlungen zu Themen wie beispielsweise Textilien aus Fairem Handel. In Karlsruhe steht mittlerweile eine erfreulich breite Angebotspalette fair gehandelter Produkte zur Verfügung und sie wächst stetig weiter. Während Grundnahrungsmittel aus Fairem Handel wie Kaffee, Tee, Zucker, Schokolade oder Bananen bereits ihren Weg in die Regale der meisten Lebensmittelläden gefunden haben, steigt dank engagierter lokaler Anbieter das Angebot qualitätsvoller Produkte auch in Bereichen, in denen der Faire Handel lange ein Nischendasein führte. Erkunden Sie das reichhaltige Angebot während der Fairen Woche und darüber hinaus! www.gruenermarktplatz.de KARLSRUHER SCHÜLERTAGE 2017 – „MACHT>JUGEND>MEHR“ Die Karlsruher Schülertage werden seit 2004 von Jugendlichen für Jugendliche veranstaltet. In zahlreichen Workshops können Karlsruher Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 fremde Kulturen und Lebenswelten kennenlernen, neue Handlungsmöglichkeiten entdecken und gemeinsam für eine bessere Welt aktiv werden. Im vierzehnten Jahr des Bestehens der Schülertage griffen die jugendlichen Organisatorinnen und Organisatoren erneut und ganz bewusst aktuelle globale Themen wie Rüstungsexporte oder Begriffe wie „Queer“, „Pan“ oder „Trans“ auf. In den Workshops „ Bühnenkampf“ und „Rap“ zeigten junge Menschen beispielsweise, wie erfolgreich Sport und Musik als integrative Elemente genutzt werden können. In weiteren Workshops setzten sich die Schülerinnen und Schüler mit Themen wie Rassismus, Politik und verschiedenen Agenda 21-Themen auseinander. Auch der Weltladen Karlsruhe beteiligte sich mit dem Workshop „Bessere Arbeitsbedingungen durch Fairen Handel – das Beispiel Mode“ an den Schülertagen. Ziel der Karlsruher Schülertage ist es, Jugendlichen neue Einblicke in weltlich-kulturelle, gesellschaftskritische, soziale und politische Themen zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler im Organisationsteam wollen mit ihrem ehrenamtlichen Engagement die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler dazu motivieren, an ihrer eigenen Umwelt aktiv teilzunehmen, sie zu gestalten und über ihren eigenen kulturellen Horizont hinauszuwachsen. www.schuelertage.info LOKALE AGENDA 21 UND DIE EINE WELT Die Lokale Agenda 21 in Karlsruhe war und ist auch Partnerin und Unterstützerin von Eine-Welt-Projekten. Einige Beispiele:  Seit dem 2004 und 2007 veranstalteten Solarkocherwettbewerb für Karlsruher Schulen stehen eine Lerntasche zum Thema und ein Solarkocher zum Ausleihen als Dauerangebote für Aktionen zum Thema „Eine Welt“ zur Verfügung.  Das Karlsruher Netzwerk Eine Welt ist seit 2011 einer von insgesamt fünf Arbeitskreisen, die unter dem Dach der Lokalen Agenda 21 arbeiten und Projekte durchführen.  Die Lokale Agenda 21 unterstützt die Stadt Karlsruhe bei der Teilnahme an der Kampagne Fairtrade-Stadt. Weitere Informationen zur Lokalen Agenda 21 und den Arbeitskreisen fi nden Sie unter www.agenda21-karlsruhe.de UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 2322 | FAIRE WOCHE „FAIR“-ANSTALTUNGSÜBERBLICK 2017 Datum Thema und Ort September/Oktober (Termine nach Absprache) Eine-Welt-Theater „FERNANDA „Fair“-ändert ihre Welt“ und „SHARI – ein Kinderleben in Indien“ Eine-Welt-Theater September/Oktober (Termine und Ort nach Absprache) Workshops „FAIR-ändere deine Stadt“ und „FAIR macht Schule“ September/Oktober (Termine und Ort nach Absprache) „Satt ist nicht genug“ – Workshops für Grundschulen Freitag, 8. September bis Sonntag, 26. November Ausstellung Lubaina Himid Badischer Kunstverein Freitag, 15. bis Freitag, 29. September „Amahoro Burundi“ – Ausstellung zu Burundi im Rathaus-Foyer | Vernissage am 15. September um 17:30 Uhr Rathaus am Marktplatz, Foyer Freitag, 15. bis Freitag, 29. September Probiertage im Weltladen Freitag, 15. bis Freitag, 29. September „Faire“ Buchausstellung Stadtbibliothek im Neuen Ständehaus Freitag, 15. September Viva Mexico! Ana Lorena Villatoro – Gitarre und Gesang El Tesoro Samstag, 16. September Ateliercafé von ANA & ANDA mit Fairtrade Genuss-Gebäcken Samstag, 16. und Samstag, 23. September „Stichwort Wertschätzung“ – Infotage bei Faire Ware Sonntag, 17. September Gottesdienst zur Fairen Woche Kleine Kirche am Marktplatz Sonntag, 17. September 22. Markt der Möglichkeiten Marktplatz Durlach Dienstag, 19. und Mittwoch, 20. September Faire Bananen und die ganz Kleinen Kindergarten Werthmannstraße und Kindergarten Gottesaue Donnerstag, 21. September „Plastikfrei, minimalistisch, Konsum reduziert – 10 Tipps für ein nachhaltigeres Leben“ – Vortrag und Diskussion von und mit Silke Bott Weltladen Sonntag, 24. September Fairer Familien-Gottesdienst zum Erntedanksonntag Christi-Auferstehungskirche Donnerstag, 28. September „Klimabewusste Ernährung – Möglichkeiten und Grenzen“ – Vortrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Stadtbibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus Datum Thema und Ort Freitag, 29. September „Mai Selam“ – Wasser des Friedens: Filmvorführung, Inputvortrag, Diskussion und Enjara-Buffet KJH Südstadt Freitag, 29. September Die „Anders-Genießen“-Tour mit ANA & ANDA durch Durlach Donnerstag, 5. Oktober Workshop „Kolonialismus und dessen Folgen am Beispiel Simbabwe“ Weltladen Mittwoch, 11. Oktober Wie wir Welthandel wollen – und wie das zu realisieren ist Weltladen Karlsruhe Donnerstag, 12. Oktober AfriKA-Union stellt sich vor ibz Freitag, 13. Oktober Einkommensarmut und Mindestlohnpolitik in Mexiko Weltladen Samstag, 14. Oktober Filmabend „Tomorrow – die Welt ist voller Lösungen“ Gemeindezentrum der Laurentiusgemeinde Hagsfeld Freitag, 20. Oktober „Coffee-Stopp“ beim „kirchenfenster“ Bei der Citykirche St. Stephan Samstag, 21. und Samstag, 28. Oktober Trickfi lm-Workshop: „Wir wollen mehr als fair!“ Gewerbehof und ZKM Samstag, 21. Oktober Nachhaltiger konsumieren – Stadtrundgang mit KonsumGlobal Karlsruhe Samstag, 21. Oktober „Faire Kleidung – klar, aber wo?“ – eine Stadtradtour zu Karlsruher Geschäften mit Fairen Textilien Dienstag, 24. Oktober „Faire Kooperation – Große Wirkung“: Vorstellung nachhaltiger und zukunftsweisender Projekte der Entwicklungszusammenarbeit am Beispiel Haiti nph Deutschland e. V. Sonntag, 29. Oktober Kleidertauschparty mit Denkanstoß Nehemia Initiative Termin wird noch bekannt gegeben Latinka-Kino – La curiosa vida de Piter Eustaquio Rengifo Uculmana (P. E. R. U.) Die Kurbel Termin wird noch bekannt gegeben Latinka-Konzert mit Juan Carlos Arancibia UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 2524 | FAIRE WOCHE „FAIR“-ANSTALTUNGEN 2017 SEPTEMBER/OKTOBER EINE-WELT-THEATER „FERNANDA „FAIR“-ÄNDERT IHRE WELT“ UND „SHARI – EIN KINDERLEBEN IN INDIEN“ Termin nach Absprache (Vor-/Nachmittag) Ort EINE-WELT-THEATER, Alter Schlachthof 23 f (Remise), 76131 Karlsruhe Internet www.eine-welt-theater.de 1. „FERNANDA Fair-ändert ihre Welt“ Fernanda liebt Bananen und Schokolade. Weil sie sehr neugierig ist, reist sie von Deutschland nach Westafrika und begegnet dort Madou, der ihr erzählt, dass er froh ist, dass sein Vater nun „faire“ Bananen anpfl anzen darf und dafür besser bezahlt wird. Jetzt geht es ihm und seiner Familie so gut, dass Madou endlich in die Schule gehen kann. 2. „SHARI – ein Kinderleben in Indien“ Erzählt wird die Geschichte eines armen kleinen Mädchens, das für die Schulden der Eltern in der Kleiderfabrik arbeiten muss. Am Ende wird ihr Traum aber wahr und auch sie darf in die Schule gehen. Zwei farbenprächtige Figuren-Theaterstücke für Kinder von 5 bis 10 Jahren, die die Kinder in unterhaltsamer Weise sensibilisieren für die Lebenswelten von Kindern und für Produktionsbedingungen von Dingen unseres Alltags. Die altersgerechten Figurentheaterstücke geben Anstöße und Ideen zur Beantwortung der drängend gestellten Frage: „Was können wir hier in Deutschland tun, damit auch Kinder in Afrika und Asien die Chance auf ein hoffnungsvolles und menschenwürdiges Leben haben?“ Die Theaterpädagogin Ruth Rahäuser spielt dabei nicht nur die farbenprächtigen und liebevoll gestalteten Puppen, sondern hat sie auch selbst gestaltet und die Stücke geschrieben. Sie nimmt die großen und kleinen Zuschauerinnen und Zuschauer aus Kindergärten und Grundschulen und auch privater Gruppen mit auf eine heiter-ernste Reise, in der sich Unterhaltung, Information, Sensibilisierung und Anregung zur eigenen Aktivität unserer Kinder in idealer Form verbinden. Kommen Sie mit Ihrer Klasse oder (Kindergarten-)gruppe in das EINE WELT THEATER am „Alten Schlachthof“ Karlsruhe. SEPTEMBER/OKTOBER WORKSHOPS „FAIR-ÄNDERE DEINE STADT“ UND „FAIR MACHT SCHULE“ Kontakt julia.keller@deab.de Telefon 0711 66487328 oder 0175 7151003 Internet www.fair-macht-schule.de www.fair-aendere-deine-stadt.de Unter den Titeln „FAIR-ändere Deine Stadt“ und „FAIR macht Schule!“ bietet der Dachverband Entwicklungspolitik Baden-Württemberg (DEAB) Aktionstage für Schulen an, bei denen sich Schülerinnen und Schüler mit Themen rund um nachhaltigen Konsum und Sozial- und Umweltstandards bei Unternehmen und in der kommunalen Beschaffung auseinandersetzen. Dazu treten sie bei einer Stadtrallye in Dialog mit verschiedenen öffentlichen und privaten Akteuren vor Ort. Das Angebot richtet sich an Schulklassen und Projektgruppen aller Schularten in Baden-Württemberg (ab Klasse 8) und an Jugendgruppen (ab 13 Jahren). Fragestellungen sind unter anderem: Woher kommen die Produkte, die wir tagtäglich konsumieren? Wie wirkt sich unser Konsum in anderen Teilen der Welt aus? Achten Unternehmen darauf, dass ihre Produkte unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen hergestellt werden? Was ist der Faire Handel? Was und wie fair kauft unser Rathaus ein? Was können wir privat, in unserer Stadt oder in der Kirchengemeinde für eine nachhaltige Entwicklung tun? Habt ihr Interesse,  euch mit eurer Schulklasse oder Jugendgruppe zwei Tage lang intensiv mit globalen Zusammenhängen in Produktion, Handel und Konsum zu beschäftigen,  dazu ins Gespräch mit verschiedenen Menschen in eurer Stadt oder Gemeinde zu kommen, zum Beispiel dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kleidergeschäften oder Vertreterinnen und Vertretern der Kirchengemeinde,  Ideen zu entwickeln, wie ihr euch selbst für mehr Gerechtigkeit weltweit engagieren könnt? Wir bieten:  zwei Aktionstage mit qualifi zierten Referentinnen und Referenten  Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung der Aktionstage  bei einer Kostenbeteiligung von 70 Euro übernehmen wir alle Kosten für die Referentinnen und Referenten Bei Interesse an den Aktionstagen oder weiteren Fragen steht Julia Keller beim DEAB gerne zur Verfügung. Da nur zwei Workshops in diesem Jahr angeboten werden können, werden Interessierte gebeten, sich baldmöglichst zu melden. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 2726 | FAIRE WOCHE SEPTEMBER/OKTOBER „SATT IST NICHT GENUG!“ – WORKSHOP FÜR GRUNDSCHULEN Kontakt bartholme@diakonie-baden.de Telefon 0721 9349561 Internet www.diakonie-baden.de „Brot für die Welt“ bietet für Grundschulklassen einen kostenlosen zweistündigen Workshop zum Thema gesunde Ernährung an. Die Kinder „fl iegen“ mit einem Schmetterling nach Peru, lernen dort landestypische Gegenstände kennen und essen einen Salat aus Quinoa und Gemüse als Beispiel für eine leckere, ausgewogene Mahlzeit. Denn Mangelernährung macht krank und dumm: Wer sich schlecht konzentrieren kann, schafft keinen Schulabschluss und keine Ausbildung: Armut wird vererbt. An dem Beispiel des Quinoa-Projekts von „Brot für die Welt“ geht es in dem Workshop um Gesundes aus eigenem Anbau und um Hilfe zur Selbsthilfe. Und um das wachsende Selbstbewusstsein, wenn es den Menschen gelingt, mit eigener Hände Arbeit und dem nötigen Know-how ihr Leben zum Besseren zu wenden. Viele Schülerinnen und Schüler wissen einiges über die Probleme der Menschen im globalen Süden. Bei uns erfahren sie etwas über erfolgreiche Hilfe, die zur Selbsthilfe befähigt und motiviert. „Brot für die Welt“, das Hilfswerk der evangelischen Kirche in Deutschland, unterstützt die Partner- organisationen im globalen Süden in ihrem Kampf gegen Hunger und Mangelernährung. Termin und Ort nach Absprache. Bei Interesse an weiteren Infos und Terminanfragen wenden Sie sich bitte an Friederike Bartholme, Brot für die Welt Baden. FREITAG, 8. SEPTEMBER BIS SONNTAG, 26. NOVEMBER AUSSTELLUNG LUBAINA HIMID Uhrzeit Dienstag bis Freitag von 11 bis 19 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage 11 bis 17 Uhr. Freitags ab 14 Uhr ist der Eintritt frei. Die Vernissage fi ndet am 7. September um 19 Uhr statt. Ort Badischer Kunstverein, Waldstraße 3, 76133 Karlsruhe Internet www.badischer-kunstverein.de Der Badische Kunstverein zeigt im Herbst 2017 erstmals in Deutschland eine umfangreiche Retrospektive der bisher hierzulande noch völlig unbeachteten Malerin und Installationskünstlerin Lubaina Himid (*1954 in Sansibar, Tansania, lebt und arbeitet in Preston, UK). Lubaina Himid arbeitet mit Malerei und Installation. Sie ist Professorin für zeitgenössische Kunst an der University of Central Lancashire. Ihre Arbeiten beschäftigen sich mit Themen der Kulturgeschichte und dem Rückerobern von Identitäten. Sie war eine der ersten Künstlerinnen, die in den 1980er Jahren in der Black Art Bewegung aktiv war und auch weiterhin aktivistische Kunst produziert, die in Galerien in Großbritannien und auch international gezeigt werden. In ihrer 30-jährigen Karriere fokussierte sie sich darauf, marginalisierte und verschwiegene Geschichten, Figuren und kulturelle Momente aufzudecken. Himid studierte Mitte der 1970er Jahre zunächst Theaterdesign am Wimbledon College of Art und wählte dieses Fach für dessen Verbindungen zu radikaler Politik und insbesondere Schwarzer Politik. Sechs Jahre später, während ihres Studiums der Kulturgeschichte am Royal College of Art, war Lubaina Himid bereits sehr am Kampf gegen das Fehlen von Repräsentationen von schwarzen und asiatischen Frauen in der Kunstwelt engagiert. Ihre Arbeit beschäftigt sich seitdem mit ihrem dualen Erbe und wird von zwei wiederkehrenden Bestrebungen angetrieben: eine Konversation mit einem Publikum zu entwickeln und aufrechtzuerhalten und den Beitrag aufzuwerten, „den schwarze Menschen in den letzten paar hundert Jahren zum kulturellen Leben in Europa gemacht haben.“ (Lubaina Himid, Quelle: Badischer Kunstverein) Der Badische Kunstverein in Karlsruhe, 1818 gegründet, ist der zweitälteste Kunstverein in Deutschland. Seit dem frühen 19. bis ins 21. Jahrhundert engagiert er sich in der Vermittlung und Förderung zeitgenössischer Kunst. Seit 1900 bespielt der Badische Kunstverein das für seine Zwecke erbaute Haus in der Waldstraße 3 im Zentrum der Stadt. Bild 1: Kunstverein © DrownedOrchard Bild 2: Kunstverein © SwallowHardTheLancasterDinnerServiceDetails UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 2928 | FAIRE WOCHE FREITAG, 15. BIS FREITAG, 29. SEPTEMBER AMAHORO BURUNDI – AUSSTELLUNG ZU BURUNDI IM RATHAUS-FOYER Uhrzeit Montag bis Freitag während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses Ort Rathaus Karlsruhe, Foyer, Karl-Friedrich-Straße 10, 76124 Karlsruhe Vernissage am 15. September um 17.30 Uhr mit Verkostung des Karlsruher Fächerkaffees Internet www.bw-burundi.de www.sez.de Passend zum Themenschwerpunkt Burundi in der diesjährigen Fairen Woche in Karlsruhe und der Einführung des Karlsruher Fächerkaffees aus Burundi wird im Rathaus zwei Wochen lang die Ausstellung „Amahoro Burundi“ zu sehen sein. Die Ausstellung „Amahoro Burundi“ gibt Einblicke in verschiedene Facetten des ostafrikanischen Landes und veranschaulicht die Früchte der partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Burundi und Baden-Württemberg. So sieht man beispielsweise das Bild einer Gruppe junger Frauen aus Bisoro, die im Rahmen eines Partnerschaftsprojekts seit einigen Jahren lesen, schreiben und rechnen lernen und somit ihre Unabhängigkeit stärken. Auch junge Menschen stehen im Fokus. Besonders aufgrund der jetzigen Zusammensetzung der Bevölkerung. Die Hälfte der in Burundi lebenden Menschen ist nämlich nicht älter als 15 Jahre alt. Daraus ergeben sich Herausforderungen besonders für junge Männer, die durch die wirtschaftliche Lage bei der Berufswahl eingeschränkt sind und sich nach alternativen Einnahmequellen, mitunter jenseits der Legalität, umschauen. Was wird in Burundi eigentlich angebaut? Und wieso sind Tee- und Kaffeeanbau so besonders? Auch dazu bietet die Wanderausstellung Auskunft und berichtet unter anderem über die Kaffeegenossenschaft, der 700 Kleinbauern angehören. Mboneramiryango, so heißt die Genossenschaft, hat außerdem ein neues Ziel: Die Umstellung auf Bio-Kaffee, die sie mit dem hiesigen Partner in Angriff nimmt. Nicht zuletzt widmet sich „Amahoro Burundi“ der mannigfaltigen burundischen Kultur. Das gesprochene Wort und die Weitergabe von Weisheit, Geschichte und Fabeln haben seit jeher Tradition in der Landesprache Kirundi. Außerdem werden die Batimbos, die burundischen Trommler in ihren pompösen Kleidern dargestellt. Hinter der Ausstellung steht das Kompetenzzentrum Burundi der Stiftung Entwicklungszusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ). Das Kompetenzzentrum Burundi ist die zentrale Service- und Informationsstelle zu Burundi. Mit seiner Arbeit trägt das Zentrum dazu bei, das bürgerschaftliche Engagement und die zivilgesellschaftlichen Strukturen in beiden Ländern zu stärken sowie Austausch und Kennenlernen zwischen Menschen in Burundi und in den Kommunen in Baden-Württemberg zu ermöglichen. (Quelle: SEZ) FREITAG, 15. BIS FREITAG, 29. SEPTEMBER PROBIERTAGE IM WELTLADEN MIT PRODUKTEN VON CANAAN FAIR TRADE Fairer Handel für uns  Fairer Handel schafft Arbeitsplätze für eine sichere Lebensgrundlage in Afrika, Asien, Lateinamerika.  Fairer Handel ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben unter würdigen Bedingungen unter anderem durch ein besseres Einkommen.  Fairer Handel wirkt nachhaltig gegen Armut, Umweltzerstörung, Hunger und Ungerechtigkeit, Kinderarbeit und Fluchtursachen.  Fairer Handel hilft vor Ort und ist gleichzeitig ein gelebtes Beispiel für ein anderes Wirtschaften, über das wir gerne und auf vielfältige Weise informieren. Uhrzeit Zu den regulären Öffnungszeiten Ort Weltladen (Kronenplatz), Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.apdw.de Auch in diesem Jahr werden wieder während der Fairen Woche im Weltladen fair gehandelte Waren verkostet. So haben Sie die Möglichkeit, fair Gehandeltes zu probieren und gleichzeitig den Weltladen kennenzulernen. Und Sie können Fragen stellen zum Fairen Handel und zur Fairen Woche in Karlsruhe. Wir werden für interessierte Kundinnen und Kunden auch Info-Material zur Fairen Woche bereithalten. Dieses Jahr stellen wir bei den Probiertagen Produkte von Canaan Fair Trade vor. Die Fairhandels- und Vermarktungsorganisation Canaan Fair Trade unterstützt benachteiligte palästinensische ländliche Gemeinschaften, damit diese ihren Lebensunterhalt und ihre Kultur aufrechterhalten können. Um dies zu gewährleisten, werden direkte Arbeitsbeziehungen mit den Gemeinschaften aufgebaut. Canaan Fair Trade überwacht dabei den Produktionsprozess vom Anbau über die Ernte bis zur Pressung. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette werden faire Preise gezahlt, um nachhaltige Verbesserungen des Lebensstandards zu ermöglichen. Weitere Leistungen von Canaan Fair Trade sind Fairhandels- und Bio- Prämien. Zudem bietet Canaan Fair Trade Maßnahmen zur Verbesserung von Produktionsprozessen und der Produktqualität an. Auch Know-How-Transfer bezüglich nachhaltiger Anbaumethoden und die Umstellung auf Bio-Landbau spielen eine wichtige Rolle. Der Weltladen Karlsruhe hat von Canaan Fair Trade Olivenöl, Za´atar und neu auch Mandeln, Freekeh und Olivenöl mit Zitrone im Programm. Im Weltladen werden fair gehandelte Waren wie Kaffee, Tee, Schokolade und unterschiedliches Kunsthandwerk und Textilien verkauft. Außerdem unterhält der gemeinnützige Trägerverein des Weltladens, die Aktion Partnerschaft Dritte Welt e. V. (APDW), in den Räumen des Weltladens eine entwicklungspolitische Fachbibliothek, in der es auch Lerntaschen für den Unterricht zu verschiedenen Themen wie Baumwolle, Kakao und Bananen gibt. Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit stellen weitere Schwerpunkte der zum großen Teil ehrenamtlich geleisteten Arbeit dar. Schulklassen sind eingeladen, zu Lerneinheiten zum Fairen Handel und Nachhaltigkeit in den Weltladen zu kommen (nach Voranmeldung). Bild 1: Weltladen Bild 2: Ibtissam Musa bei der Produktion © dwp UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 3130 | FAIRE WOCHE FREITAG, 15. BIS FREITAG, 29. SEPTEMBER „FAIRE“ BUCHAUSSTELLUNG IN DER STADTBIBLIOTHEK IM NEUEN STÄNDEHAUS Uhrzeit Dienstag bis Freitag 10 bis 18:30 Uhr und Samstag 10 bis 14 Uhr Ort Stadtbibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus, Ständehausstraße 2, 76133 Karlsruhe Internet www.stadtbibliothek-karlsruhe.de Informationen zu den Themen Fairer Handel und „Faire Chancen für alle“ bietet die Stadtbibliothek Karlsruhe mit ihrem knallroten mobilen Büchertisch für alle Interessierten im Neuen Ständehaus während der regulären Öffnungszeiten. Es werden zum Beispiel Konzepte für nachhaltigen Handel vorgestellt sowie Handelsbeziehungen und Importorganisationen dargestellt. Interessierte erhalten Hintergrundinformationen, Adressen und Einkaufstipps für Mode, Reisen und Genuss. Dazu gehören auch Kochbücher mit Rezepten aus fair gehandelten oder regionalen Produkten. Mehrere Titel befassen sich mit der Ernährungssicherung oder zeigen Wege zur Gleichstellung der Frauen in den Ursprungsländern der fair gehandelten Waren auf. FREITAG, 15. SEPTEMBER VIVA MEXICO! ANA LORENA VILLATORO – GITARRE UND GESANG Uhrzeit 20 Uhr, Einlass ab 19 Uhr Ort El Tesoro, Rheinstraße 65, 76185 Karlsruhe Internet www.eltesoro.de Anmeldung unter info@eltesoro.de Zur Eröffnung der Fairen Woche – fairer Handel spielt gerade auch im Handel mit Lateinamerika eine immer größere Rolle – wird es bei uns ganz mexikanisch! Mit Essen, Trinken und einem Konzert: An diesem Abend erleben Sie eine tolle musikalische Reise von Mexiko bis Argentinien und feiern noch dazu die Unabhängigkeit von Mexico. Dazu genießen Sie den Geschmack des authentischen mexikanischen Eintopfs Pozole. Die Sängerin und Gitarristin Ana Lorena Villatoro stammt aus Chihuahua im Norden von Mexiko. Sie hat Literatur, Theater und Musik studiert. Die traditionellen Lieder aus Mexiko – etwas melancholisch aber auch lustig – werden mit Humor und Freude von Ana Lorena gesungen. Das El tesoro in Mühlburg bietet fair gehandelten Kaffee aus verschiedenen Ländern Lateinamerikas, Yerba Mate, Schokolade, Inka Beeren (Physalis), Quinoa aus Peru und vieles mehr. Außerdem gibt es kulinarische Spezialitäten in lateinamerikanischem Ambiente und Handarbeiten aus verschiedenen Upcycling-Materialen. Der Laden ist donnerstags und freitags von 10 bis18 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. SAMSTAG, 16. SEPTEMBER ATELIERCAFÉ VON ANA & ANDA MIT FAIRTRADE GENUSS-GEBÄCKEN Uhrzeit 14 bis 18 Uhr Ort Gablonzer Straße 11, 76185 Karlsruhe Internet www.ateliercafe.anaundanda.de Anmeldung Wer wegen der begrenzten Platzzahl Plätze reservieren möchte, kann dies gerne unter info@anaundanda.de oder telefonisch unter 0721 8306129 und 0173 8027778 tun! Ein künstlerisches Ambiente, der Duft nach tropischen Früchten, exotischen Gewürzen, handgemahlenem Kaffee und frisch aufgebrühtem Bio-Tee, die Bewirtung von Künstlerinnen-Hand und gemütliche Sitzplätze mitten im Künstlerinnen-Atelier: Die Karlsruher Künstlerinnen ANA & ANDA laden zur Fairen Woche in ihr Ateliercafé zu exotischen Genuss- Gebäcken aus fair gehandelten Backzutaten ein, die noch dazu völlig frei von Zucker-Zusätzen und Fett- Zugaben von Hand hergestellt werden. Am Samstag, 16. September von 14 bis 18 Uhr öffnet das Ateliercafé ANA & ANDA seine Türen und lädt zum gemeinsamen Entdecken neuer und raffi nierter Genuss-Gebäck-Variationen ein. Zur Fairen Woche präsentiert das Ateliercafé ANA & ANDA „Exotische Genuss-Gebäcke“ von Kuchen über Kleingebäck, süßen Teilen und herzhaften Brötchen bis zu Konfekt und Pralinen mit Backzutaten wie getrockneten Mangos, Ananas oder Physalis, Zedernüssen, Macadamias oder Mandeln, Kakaonibs, Anis oder Zimt – alles aus Fairtrade-Projekten rund um den Erdball. Die übrigen Zutaten wie Mehle, Quark und Eier stammen aus regionalem Anbau und von Bio-Produzenten und machen die Genuss-Gebäcke ebenfalls zu einem intensiven Geschmacks-Erlebnis. Ihre Backgeheimnisse verraten ANA & ANDA in ihren inzwischen bereits vier verschiedenen Rezept-Broschüren – eine davon ist auch den exotischen Genuss-Gebäcken gewidmet. Erhältlich sind die Broschüren direkt im Ateliercafé bei ANA & ANDA oder im Internet unter www.ateliercafe.anaundanda.de. © dwp eG Ravensburg UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 3332 | FAIRE WOCHE SAMSTAG, 16. SEPTEMBER UND SAMSTAG 23. SEPTEMBER „STICHWORT WERTSCHÄTZUNG“ – INFOTAGE BEI FAIRE WARE nachhaltig nützlich schön FaireWare Uhrzeit jeweils von 11 bis 17 Uhr Ort Herrenstraße 46, 76133 Karlsruhe Internet www.faireware.de Wertschätzung – ein Begriff, der nicht nur für menschliches Miteinander gilt, sondern auch für unsere Haltung gegenüber Alltagsdingen gelten sollte, die wir häufi g so gedankenlos konsumieren. An den Aktionstagen wird unser gesamtes Team für ausführliche Beratung anwesend sein. Wir geben Auskunft, welche Nachhaltigkeitskriterien die Produkte aus unserem Sortiment erfüllen: Handelt es sich um natürliche oder nachwachsende Rohstoffe? Geht es um faire Produktion und fairen Handel? In welchem Land wurden die Produkte hergestellt? Sind sie umweltfreundlich, langlebig und eventuell auch biologisch abbaubar? Manche Produkte erfüllen fast alle diese Eigenschaften, wie unsere Espressotassen aus Kaffeesatz. Manche erfüllen nur einen Teil dieser Eigenschaften, was für das jeweilige Produkt schon viel wert sein kann – so wie das bei Smartphones der Fall ist. Wir möchten unser Wissen an Sie weitergeben, damit auch Sie als Kunden besser Ihren Einkauf planen können. Wir stellen neue Firmen vor. Unter anderem die Textilfi rma Geniestreich, die individualisierte Jeanshosen anbietet. Taschen aus gebrauchten Jeans gibt es von Dzaino. Sie können an den beiden Aktionstagen alte Jeans abgeben und spenden, oder auch eine Tasche aus Ihrer eigenen Hose in Auftrag geben. Große Größen sind hier von Vorteil. Und wenn Sie nicht mehr benötigte Technik wie Handys, Laptops oder sonstige elektronische Kleingeräte zuhause haben, dann besuchen Sie unsere PING!- Station. Das Projekt „PING!-Station“ wurde im Rahmen des Karlsruher Projektwettbewerbes Nachhaltigkeit 2017 ausgezeichnet. Die PING!- Stationen bieten für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, nicht mehr benötigte Technik in einem Tauschregal weiterzugeben. Möglicherweise gibt es noch jemanden, der die Geräte nutzen kann. Defekte Geräte werden gespendet, repariert oder fachgerecht entsorgt. Es wird auch für eine Erfrischung gesorgt – für Ihre Ledertasche! Denn Leder ist ein lang haltbares und lebendiges Material, aber nur, wenn es auch gut gepfl egt wird. Sie können Ihre Ledertasche mitbringen und Sie an unserer Lederpfl egestation „versorgen lassen“. Auch dies ist ein Zeichen der Wertschätzung! SONNTAG, 17. SEPTEMBER GOTTESDIENST ZUR FAIREN WOCHE Uhrzeit 19 Uhr Ort Kleine Kirche am Marktplatz, Kaiserstraße 131, 76131 Karlsruhe Internet www.gruener-gockel.de Auch in diesem Jahr werden die Karlsruher Gemeinden, die sich am Umwelt- management- programm „Grüner Gockel“ der Evangelischen Landeskirche beteiligen, innerhalb der Fairen Woche einen Gottesdienst zum Thema faires und nachhaltiges Leben feiern. Diese Gottesdienste nehmen Impulse aus der Bibel für ein gerechtes und nachhaltiges Leben auf und ermutigen zu einem Leben, das die großen Themen Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung ernst nimmt. Alle Interessierten gleich welcher Konfession und Überzeugung sind herzlich eingeladen! Vorbereitet wird der Gottesdienst von Mitgliedern der evangelischen „Grüner-Gockel“-Gemeinden in Karlsruhe, zu denen auch die Alt- und Mittelstadtgemeinde zählt. Grüner-Gockel-Gemeinden kontrollieren und refl ektieren ihre Energieverbräuche und ergreifen Maßnahmen, um diese zu verringern. Sie nehmen in diesem Zusammenhang auch ihre Konsum- und Beschaffungspraxis kritisch unter die Lupe. Damit beteiligen sie sich aktiv an dem großen Ziel der Evangelischen Landeskirche, bis zum Jahr 2020 den CO2-Ausstoß um 40 Prozent zu senken. Denn: „Bewahrung der Schöpfung als aktives Handeln ist zentrale Aufgabe der Kirche“. © Burundikids UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 3534 | FAIRE WOCHE SONNTAG, 17. SEPTEMBER 22. MARKT DER MÖGLICHKEITEN AM VERKAUFSOFFENEN SONNTAG IN DURLACH Uhrzeit 13 bis 18 Uhr Ort Marktplatz Durlach, Pfi nztalstraße, 76227 Karlsruhe Internet www.eine-welt-ka.de Traditionell und für die Veranstalter ein Highlight des Jahres: der Markt der Möglichkeiten, der in diesem Jahr zum 22. Mal stattfi ndet. Vor 22 Jahren anlässlich des 800. Geburtstags von Durlach fand der erste Markt der Möglichkeiten statt mit einer solch großen Resonanz, dass recht schnell im Folgejahr der Entschluss feststand: Das machen wir nochmal! Und es gibt tatsächlich Gruppen, die seit 22 Jahren dabei sind. Im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntags und der Durlacher Kerwe präsentieren sich die Aussteller mit Unterstützung des Kulturamtes Karlsruhe von 13 bis 18 Uhr auf dem Durlacher Marktplatz. Gruppen von A wie ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) bis W wie Weltladen geben erneut einen hervorragenden und vielfältigen Überblick über ihre Tätigkeit. Regionale Gruppen aus den Bereichen Menschenrechte, Tierschutz, Umweltschutz, Kinder- und Jugendarbeit, Kultur sowie Verkehrs- und Entwicklungspolitik stellen sich vor. Ebenfalls vertreten sind überregionale Gruppen wie BUZO und VCD. Auch lokal in Durlach und Karlsruhe arbeitende Gruppen, wie Tageseltern für Karlsruhe, der Katzenschutzverein, werden neben vielen anderen Initiativen über ihre Tätigkeit informieren. Zum dritten Mal dabei sind die Engineers without Borders des KIT Karlsruhe. Umfangreich ist das Angebot auch für Kinder wie Kinderschminken, der Einblick in einen Rettungswagen des ASB und andere Überraschungen, zum Beispiel gesunde Leckereien wie die hervorragenden Fruchtsäfte der Streuobst-Initiative. Und wiederum stehen uns als Medienpartner die Profi s von „durlacher.de“ zur Seite. Auf einer großen Bühne besteht die Möglichkeit, einzelne Tätigkeitsbereiche von anwesenden Gruppen in Interviews einem größeren Publikum vorzustellen. Außerdem haben alle Besucherinnen und Besucher des Marktes der Möglichkeiten die Chance eines direkten persönlichen Kontaktes mit den aktiv tätigen Mitgliedern dieser Gruppen. Ein Moderator führt durch das abwechslungsreiche Begleitprogramm mit Live-Talks, verschiedenen Performances und vielem mehr. Die Band Queens & Bandits sorgt den ganzen Nachmittag mit kreativ arrangierten Rock- und Pop-Coversongs für pulsierenden Groove. Alle Besucher erwartet ein Tag voller Anregungen und Attraktionen. Verschiedene kulinarische Leckerbissen sowie erfrischende Getränke ergänzen das umfangreiche Angebot. Die Veranstalter sind sich sicher, dass, wie auch in den vergangenen Jahren, viele Besucher an diesem Tag in das schöne Durlach kommen, freuen sich auf eine positive Resonanz und hoffen natürlich auf gutes Wetter. DIENSTAG, 19. SEPTEMBER UND MITTWOCH, 20. SEPTEMBER FAIRE BANANEN UND DIE GANZ KLEINEN Uhrzeit Jeweils 12 Uhr Ort Kindergarten Werthmannstraße 9, 76131 Karlsruhe und Kindergarten Gottesaue, Rintheimer Straße 30 a, 76131 Karlsruhe Internet www.luthergemeinde.info Geschlossene Veranstaltung! Kinder müssen den fairen Handel leibhaftig erleben – am besten sogar sehen und schmecken können! Anlässlich der Fairen Woche bringt Pfarrerin Krumm von der Evangelischen Luthergemeinde auch dieses Jahr wieder fair gehandelte Bananen aus dem Weltladen in die Kindergärten der Gemeinde. Den Rahmen dazu bilden ihre monatlichen Besuche in den beiden Kindertageseinrichtungen der Luthergemeinde. Diese Aktion hat schon eine lange Tradition. Bereits im Kindergartenalter lassen sich bei einer solchen Aktion verschiedene Schwerpunkte setzen: Es wird um gesundes Essen gehen, um die Frage „Was ist billig, was ist teuer?“ und um gerechtes Teilen. Vor allem aber auch um Fragen, bei denen es direkt um die Banane geht, wie zum Beispiel: Wie wachsen eigentlich Bananen? Wie kommen sie zu uns nach Deutschland? Wie arbeiten die Menschen, die die Bananen anbauen (im Vergleich zu den Eltern der Kindergartenkinder)? Ganz wichtig ist es natürlich, dass am Schluss die Bananen auch gegessen werden dürfen – meistens von einer Erzieherin liebevoll geschnitten in kleine Stückchen, damit es auf jeden Fall für alle reicht! DONNERSTAG, 21. SEPTEMBER „PLASTIKFREI, MINIMALISTISCH, KONSUM REDUZIERT – 10 TIPPS FÜR EIN NACHHALTIGERES LEBEN“ Vortrag und Diskussion von und mit Silke Bott Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.weltladen-ka.de Immer mehr Menschen wollen weniger Müll produzieren, ihren ökologischen Fußabdruck verkleinern oder verbannen jede Art von Plastik aus ihrem Haushalt. An diesem Abend werden zehn Lebensbereiche genauer unter die Lupe genommen und Alternativen aufgezeigt und ausprobiert, sodass garantiert für jeden spannende Tipps dabei sind, um das eigene Leben nachhaltiger zu gestalten: ob im Haushalt (Rezepte, Kosmetik), in puncto Kleidung und Ernährung, bei der Arbeit oder was die Mobilität anbelangt… In Karlsruhe gibt es viele Projekte in diesen Bereichen, die ebenfalls vorgestellt werden. Nicht zuletzt spart man dadurch auch jede Menge Geld. Produkte zum Selbstmachen, die vorgestellt werden wie beispielsweise Kosmetik, sind selbstverständlich regional, bio und fair. Die Referentin Silke Bott engagiert sich seit über zehn Jahren zum Thema nachhaltige Ernährungs- und Lebensweise. Die Chefredakteurin des ProVeg- Magazins hält Vorträge und Workshops an der VHS Karlsruhe, in Schulen und Universitäten und organisiert regelmäßig nachhaltige Abende zum Beispiel im Karlsruher Unverpackt-Laden. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 3736 | FAIRE WOCHE SONNTAG, 24. SEPTEMBER FAIRER FAMILIEN-GOTTESDIENST ZUM ERNTEDANKSONNTAG Uhrzeit 10 Uhr Ort Christi-Auferstehungskirche, Röntgenstraße 3 (Ökumeneplatz), 76133 Karlsruhee Internet www.altkatholisch-karlsruhe.de In der Christi- Auferstehungs- kirche am Ökumeneplatz werden wir einen Familien- Gottesdienst zum Thema Erntedank und Fairer Handel feiern. Wir sind dankbar für die Ernte, von der wir leben dürfen. Dabei möchten wir auch auf das Leben derjenigen schauen, die für uns in der Landwirtschaft in armen Ländern tätig sind. Dankbarkeit, Verantwortung in der Welt, Fairer Handel – das sind unsere Leitthemen für diesen Gottesdienst, der von Mitgliedern der Fairhandelsgruppe der Gemeinde mitgestaltet wird. Wir sind eine alt-katholische Kirchengemeinde und uns gibt es schon seit 1873 in Karlsruhe. Altkatholikinnen und Altkatholiken sind unabhängig von Rom katholisch. Die altkatholische Kirche ist staatlich anerkannt, ökumenisch ausgerichtet und hat eine bischöfl ich-synodale (demokratische) Kirchenstruktur. Darüber hinaus kennen wir keine Exkommunikation, haben keine Zölibatsverpfl ichtung und lassen Frauen und Männer zu den Dienstämtern (Diakonin und Diakon, Priesterin und Priester, Bischöfi n und Bischof) zu. Wir feiern jeden Sonntag um 10 Uhr Gottesdienst. DONNERSTAG, 28. SEPTEMBER „KLIMABEWUSSTE ERNÄHRUNG – MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN“ – Vortrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Uhrzeit 17 bis 18:30 Uhr Ort Stadtbibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus, Ständehausstraße 2, 76133 Karlsruhe Eintritt frei Internet www.stadtbibliothek-karlsruhe.de Der Klimawandel ist in aller Munde. Auch hier bei uns ist er schon spürbar, besonders drastisch sind aber bislang die Folgen gerade für die Menschen in armen Ländern des globalen Südens. Wir müssen nur an die Überschwemmungen in Peru in diesem Jahr denken oder die immer wieder auftretenden zerstörerischen Stürme auf den Philippinen. Da ist es natürlich eine gute Idee, klimaschonend bis sogar klimaneutral zu konsumieren. Und so werben Hersteller immer häufi ger mit den Begriffen wie „klimafreundlich“ oder „für den Klimaschutz“. Doch der Wahrheitsgehalt ist beim Einkauf nicht überprüfbar und bleibt Vertrauenssache. Verbraucher benötigen beim Einkauf aber verlässliche Informationen. Von gesetzlicher Seite gibt es bisher keine Vorgaben, welche Anforderungen an die Eigenschaft „klimaschonend“ gestellt werden. Den Herstellern bleibt es damit selbst überlassen, welchen Maßstab sie anlegen. Wie viel klimaschädliche Treibhausgase ein Lebensmittel tatsächlich verursacht, hängt von vielen Faktoren ab. Generell belasten tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier das Klima stärker als pfl anzliche Lebensmittel wie Obst und Gemüse. Aber auch innerhalb einer Produktgruppe gibt es Unterschiede je nach Art der Erzeugung, Transport oder Verarbeitungsgrad. Die Verbraucherzentrale erläutert die Möglichkeiten und Grenzen einer klimaschonenden Ernährung. FREITAG, 29. SEPTEMBER „MAI SELAM“ – WASSER DES FRIEDENS Ein Abend mit Filmvorführung, Inputvortrag, Diskussion und Enjara-Buffet. Uhrzeit 18 Uhr Ort Kinder- und Jugendhaus (KJH) Südstadt, Augartenstraße 21, 76137 Karlsruhe Internet www.relief-eritrea.org www.freundeskreis-asyl.de Der fka – Freundeskreis Asyl e. V. lädt in Kooperation mit dem Verein Eritrean Relief and Development Association Karlsruhe (ERDA) zu einem Sammel-Abend für das Projekt „Mai Selam“ – Wasser des Friedens ein. Das Projektziel von „Mai Selam“ sind zwei Brunnenpumpanlagen für sauberes Wasser in den Dörfern Kinito und Kinin an der äthio-eritreischen Grenze. Auf dem Programm steht der Film „Serving the truth“ mit anschließendem Input-Vortrag und Diskussion zu Fluchtursachen aus Eritrea und der Situation der Gefl üchteten in Flüchtlingscamps in Äthiopien und Sudan. Vortragende sind Job Maasho und Zion Melak von ERDA. Auch in Deutschland wohnende Gefl üchtete aus Eritrea sollen zu Wort kommen. Der Film „Serving the truth“ von Gerhard Faul wurde im Dezmber 2011 in Eritrea ohne offi zielle Genehmigung gedreht (Filmlänge 30 Minuten). Der Film porträtiert das Land unter der Militärdiktatur und die Situation, die in den Folgejahren bis heute eine großen Zahl vor allem junger Eritreer zur Flucht aus der Heimat in den Norden bewegt. Das kulinarische Programm besteht aus einem äthio-eritreischen Enjara (Teff-Fladen)- Buffet mit verschiedenen Beilagen und einer traditionellen Kaffeezeremonie. Die 2009 in Karlsruhe gegründete Nichtregierungsorganisation ERDA hat circa 50 Mitglieder. Vorstandsvorsitzender ist Job Maasho. Mitglieder sind Engagierte mit und ohne eritreische Wurzeln. Das besondere Ziel des Vereins liegt in der Unterstützung Gefl üchteter aus Eritrea in Äthiopien. Spendenkonto Sparkasse Karlsruhe Ettlingen, IBAN: DE08 6605 0101 0108 1032 27 Der fka – Freundeskreis Asyl Karlsruhe e. V. ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der sich seit 1987 für die Rechte und die menschenwürdige Behandlung von Asylsuchenden und Gefl üchteten im Großraum Karlsruhe einsetzt. Bild 1: Aufgenommen in einem Flüchtlingscamp in Tigray/Äthiopien UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 3938 | FAIRE WOCHE FREITAG, 29. SEPTEMBER DIE „ANDERS-GENIESSEN-TOUR“ MIT ANA & ANDA DURCH DURLACH Uhrzeit 15:30 bis 18 Uhr Treffpunkt Treffpunkt Haltestelle Auer Straße/ Dr. Willmar Schwabe, Ecke Pforzheimer Straße Anmeldung über VHS Karlsruhe www.vhs-karlsruhe.de oder direkt bei ANA & ANDA: info@anaundanda.de Telefon 0721 8306129 Teilnahmegebühr 7 Euro Internet www.anaundanda.de „Es geht auch anders!“: Unter diesem Motto führen die Künstlerinnen ANA & ANDA zur Fairen Woche durch Durlach. Zu entdecken gibt es dabei Orte, an denen fair und ökologisch gehandelt, produziert und verkauft wird. Mit seinem Altstadt-Kern und den Pfl asterstein-Gassen ist Durlach wie geschaffen für Spezialitäten-Läden mit besonderem Angebot. ANA & ANDA führen zu textilem Kunsthandwerk aus aller Welt, folgen der Duftspur von Bio-Brötchen und -Kuchen, lüften das Geheimnis der „mystischen Seifen“ und verraten, was Streuobstwiesen mit Feinschmeckern zu tun haben. Und wer möchte, kann die Führung am Ende bei einem handgefi lterten Fairtrade-Kaffee ausklingen lassen. ANA & ANDA führen die große Palette ökofairer Angebote in Durlach vor und liefern fundierte Hintergrundinformationen, die das Thema „fairer und ökologischer Konsum“ differenziert ausleuchten. Vor allem aber wollen sie den Spaß und Erfi ndungsreichtum der ökofairen Bewegung in Durlach betonen und echte Alternativen für einen gerechteren Handel hierzulande und anderswo aufzeigen – aus Freude am „Anders-Genießen“. „Anders denken“ ist für die Künstlerinnen ANA & ANDA Programm: Sie lernten Musik im Selbststudium, gründeten ohne Nähkenntnisse das Ökomode- Label „nachhaltige eleganz“, machten sich selbst zu Expertinnen im Backen von „Genuss-Gebäcken“ ohne Zucker und Fett-Zugaben, eigneten sich die Kenntnisse zum Produzieren von Video-Clips selber an und stellen die Gebäcke, den Käse, den Quark und die Pfl egecremes für ihren Eigenbedarf selbst her. Auf der Tour erzählen sie auch, wie sie ohne Waschmaschine und Auto auskommen, wie süß und genussvoll ein Leben ohne Zucker und Öl im Küchenschrank sein kann und wie auch mit „kleinem Geldbeutel“ ein ökofaires Einkaufen möglich ist. © Weltladen-Dachverband/D. Ostermeier © Weltladen-Dachverband/C. Albuschka DONNERSTAG, 5. OKTOBER WORKSHOP „KOLONIALISMUS UND DESSEN FOLGEN AM BEISPIEL SIMBABWE“ Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.stubebw.de www.apdw.de Anmeldung Der Workshop ist auf 16 Personen begrenzt. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung unter weltladen-ka@web.de. Die Studentin Elizabeth Gwashavanhu arbeitet in ihrem Workshop mit Videos, Fotos und Texten und befasst sich gemeinsam mit den Teilnehmenden mit der Bedeutung des Wortes Kolonialismus, mit der „Aufteilung Afrikas“, dem Verhalten der Kolonisatoren und den Perspektiven der Kolonisierten. Im Mittelpunkt steht die Frage – vor allem am Beispiel von Simbabwe, einem Binnenland im südlichen Afrika, das von 1893 bis 1980 britische Kolonie war: „Was hat das alles heute für Folgen?“ Elizabeth Gwashavanhu studiert Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik in Karlsruhe. Sie ist aktiv im entwicklungsbezogenen Bildungsprogramm STUBE Baden-Württemberg, das sich an Studierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika wendet und globales Lernen vermittelt – praxisbezogen und interkulturell, interaktiv und lebendig. Sie ist auch Referentin im Programm „Fair macht Schule“ des Dachverbandes Entwicklungspolitik Baden-Württemberg (DEAB). © Burundikids UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 4140 | FAIRE WOCHE MITTWOCH, 11. OKTOBER WIE WIR WELTHANDEL WOLLEN – UND WIE DAS ZU REALISIEREN IST Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen Karlsruhe, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.karlsruhe.gwoe.net In den letzten Jahren haben sich breite Bündnisse der Zivilgesellschaft gegen die geplanten Freihandels- abkommen TTIP, CETA und TISA engagiert. Neue Gefahren für die Demokratie, Umwelt, Gesundheit und globale Gerechtigkeit sollen dadurch abgewendet werden. Das weitergehende Ziel ist aber ein wirklich fairer und nachhaltiger Welthandel: Wie könnte eine bessere Alternative zur bestehenden Welthandelsordnung gestaltet und durchgesetzt werden? An diese essenzielle Diskussion will die Karlsruher Regionalgruppe der Gemeinwohl-Ökonomie-Bewegung anknüpfen – speziell anhand des neuen Buchs „Ethischer Welthandel“ von Christian Felber. Darin wird stark auf die Rolle der UN und ihrer Werte und Ziele Bezug genommen sowie auf eine mögliche Einbeziehung des Konzepts der Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ). Der zumeist unzulänglichen Behandlung der Kategorien „Freihandel“ und „Protektionismus“ in den Medien werden wissenschaftliche Erkenntnisse und historische Tatsachen entgegengestellt. Mitglieder der Gemeinwohl- Ökonomie- Bewegung beziehungsweise der Karlsruher Regionalgruppe, werden Teile des Buchs vorstellen. Sie freuen sich auf eine lebhafte Diskussion über diese spannenden Themen. Die Karlsruher GWÖ-Gruppe wurde 2011 mit dem Ziel gegründet, Vision und Konzept der Gemeinwohl-Ökonomie in der Region bekannt zu machen und Unternehmen einzuladen, dieses zukunftsträchtige Wirtschaftsmodell zu unterstützen und umzusetzen. Zu den regelmäßigen Monatstreffen und sonstigen Aktivitäten sind Interessierte jederzeit herzlich eingeladen. DONNERSTAG, 12. OKTOBER AFRIKA-UNION STELLT SICH VOR Uhrzeit 19 Uhr Ort ibz, Kaiserallee 12 d, 76133 Karlsruhe Internet www.ibz-karlsruhe.de Wir sind Menschen aus verschiedenen Ländern Afrikas, die in Karlsruhe leben. In einer losen Veranstaltungsreihe möchten wir über unsere Länder und über unser Leben und unsere Probleme in Karlsruhe berichten. Die erste Veranstaltung im Internationalen Begegnungszentrum (ibz) im Rahmen der Fairen Woche wird Somalia und Mosambik zum Thema haben. In einem Vortrag erzählen wir von der Geschichte und der aktuellen Situation in Somalia. Im zweiten Teil des Abends wird mit einem Film und Bildern aus Mosambik von der Geschichte der ehemaligen DDR Vertragsarbeiter und ihrem aktuellen Kampf um nicht gezahlte Löhne berichtet. Im Anschluss hoffen wir auf einen regen Austausch und Diskussion. Das ibz setzt sich seit 1995 für eine solidarische und weltoffene Gesellschaft sowie für den Abbau von Vorurteilen und gegen Rechtsextremismus ein. Dies geschieht durch ein breites Angebot an interkulturellen und gesellschaftspolitischen Veranstaltungen, aber auch durch die Förderung von Begegnungen in unseren Projekten. Das ibz ist auch zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Zuwanderung. Bild: Somalia © Mahamed Yusuf Tigey FREITAG, 13. OKTOBER EINKOMMENSARMUT UND MINDESTLOHNPOLITIK IN MEXIKO Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen Karlsruhe, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.apdw.de Unter Armut und Niedriglöhnen leiden große Teile der mexikanischen Bevölkerung. Der Referent Johannes Beckmann stellt die Frage, wie dieses gravierende Problem gelöst werden kann. Basierend auf seinen Erfahrungen in Mexiko wird er konkret zum Thema Einkommensarmut und Mindestlohnpolitik sprechen – inwiefern hat eine Anpassung des Mindestlohnes volkswirtschaftlich gesehen positive Auswirkungen auf Armutsrisiko und Lebensstandards, besonders auch bezogen auf regionale und kulturelle Unterschiede sowie informelle Beschäftigung? Wäre dies eine probate Maßnahme zur Armutsbekämpfung? Johannes Beckmann (geboren 1992) verbrachte im Zuge seines Masterstudiums „Management und Regulierung von Arbeit, Wirtschaft und Organisation“ an der Ruhr-Universität Bochum drei Monate im Auslandsbüro der Friedrich- Ebert-Stiftung in Mexiko-Stadt. Dort war er insbesondere im Rahmen der koordinierenden Gewerkschaftsarbeit und internationalen Vernetzung aktiv und befasste sich mit den einschlägigen Fragestellungen und Herausforderungen vor Ort. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 4342 | FAIRE WOCHE SAMSTAG, 14. OKTOBER FILMABEND „TOMORROW – DIE WELT IST VOLLER LÖSUNGEN“ Uhrzeit 19 Uhr Ort Gemeindezentrum der Laurentiusgemeinde Hagsfeld, Schäferstraße 13, 76139 Karlsruhe Internet www.laurentiuskirche-hagsfeld.de Wir wollen den Film „Tomorrow – Die Welt ist voller Lösungen“ (www.tomorrow- derfi lm.de, Original mit Untertiteln) gemeinsam ansehen. Die Dokumentarfi lmer haben weltweit Projekte und Initiativen besucht, die alternative ökologische, wirtschaftliche und demokratische Ideen verfolgen. Entstanden ist ein spannender Film, der Hoffnung macht. Es gibt Snacks und Getränke und die Gelegenheit, im Anschluss noch ein wenig über das Gesehene zu sprechen. Der Eintritt ist frei. Die Laurentiusgemeinde ist mit circa 2.000 Gemeindegliedern eine der kleineren evangelischen Gemeinden in Karlsruhe. Im Nordosten der Stadt gelegen umfasst sie das Gebiet des über 1.000 Jahre alten Dorfs und jetzigen Stadtteils Hagsfeld zusammen mit dem Anfang der 90er Jahre entstandenen Neubaugebiet „Geroldsäcker“. Mit circa 200 ehrenamtlich Engagierten in über 20 Kreisen und Arbeitsgruppen wird hier ein sehr lebendiges Gemeindeleben gepfl egt. Es ist uns wichtig, eine einladende Gemeinde zu sein. Dazu gehört auch, über die Grenzen der Gemeinde zu sehen und uns für den Erhalt der Umwelt und ein faires und gerechtes Miteinander einzusetzen. Seit 2016 ist das Umweltmanagement der Gemeinde im Rahmen des „Grünen Gockels“ EMAS-zertifi ziert. Produktkorb © Weltladen Bornheim/C. Schilling FREITAG, 20. OKTOBER FAIRER „COFFEE-STOPP“ BEIM „KIRCHENFENSTER“ Uhrzeit 15 bis 17 Uhr Ort „kirchenfenster“ bei der Citykirche St. Stephan, Erbprinzenstraße 14, 76133 Karlsruhe Internet www.citypastoral-ka.de www.facebook.com/CitypastoralKA Die Citypastoral Karlsruhe beteiligt sich gerne an der Fairen Woche mit einem „Coffee- Stopp“ beim „kirchenfenster“, an dem es fair gehandelten Kaffee, fair gehandelte Schokolade und (faire und) anregende Begegnungen geben wird! Zielgruppe sind Passanten, am Dialog Interessierte und Menschen, die bei Kaffee und Schokolade nicht nein sagen können – aber „Nein“ sagen zu Ungerechtigkeit und Ausbeutung! Wir nehmen uns Zeit...schauen Sie doch mal rein! Das „kirchenfenster“ lädt ein zu Information und Gespräch – zentral gelegen neben der katholischen Citykirche St. Stephan. Egal, ob Sie eine Frage zu Gott und der Welt haben, oder ob Sie sich über die kommenden Veranstaltungen der Kirchen in Karlsruhe informieren wollen – die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen sich gerne Zeit für Sie. Kleine Verkaufsartikel wie Postkarten oder ein Bronzeengel ergänzen unser Angebot. Oder besuchen Sie unsere anderen Angebote wie das spirituelle Frühstück, die Mittagspause mit Bewegung, die geistlichen Kirchenführungen, unsere Ansprech-Bar, Kontemplation, Taizégebet oder unsere Veranstaltungen zu „Mystik to go“. Auch wenn Sie ehrenamtlich in unserem 40-köpfi gen Team mitarbeiten möchten, sind Sie herzlich willkommen! Wir freuen uns auf Ihren Besuch. SAMSTAG, 21. UND SAMSTAG, 28. OKTOBER TRICKFILM-WORKSHOP: „WIR WOLLEN MEHR ALS FAIR!“ Die Ausarbeitung des Trickfilms fi ndet an zwei Samstagen statt 1. Workshop am 21. Oktober von 14 – 18 Uhr im Gewerbehof Karlsruhe, Steinstraße 23, 76133 Karlsruhe: Kennenlernen und Ausarbeitung der Story 2. Workshop am 28. Oktober ab 11 Uhr im ZKM, Lorenzstraße 19, 76135 Karlsruhe: Aufnahme des Trickfi lms Der Workshop richtet sich an Personen, die sich für Eine-Welt-Themen interessieren. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Unkostenbeitrag 10 Euro Eine Anmeldung ist bis 15. September 2017 per E-Mail erforderlich: info@cafe-liberacion.de. Weitere Details folgen per Email nach Anmeldung. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Ländern der Produzentinnen und Produzenten verbessern sich – wenn überhaupt – nur schleppend. Der Hauptgrund hierfür liegt für uns in der kapitalistischen, menschenverachtenden Gewinnmaximierung. Ursprünglich war der Faire Handel angetreten, die Verhältnisse für die Produzentinnen und Produzenten zu verbessern. Wir träumen von einer Welt, in der alle Produkte zu gleich guten Bedingungen für alle ausgetauscht werden. Wir wollen mittels eines Trickfi lms diese Utopie gemeinsam entwickeln. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 4544 | FAIRE WOCHE SAMSTAG, 21. OKTOBER KONSUMKRITISCHER STADTRUNDGANG MIT KONSUMGLOBAL KARLSRUHE Uhrzeit 14 bis 16 Uhr Treffpunkt vor dem Naturkundemuseum, Erbprinzenstraße 13, 76133 Karlsruhe Anmeldung unter konsum.global.karlsruhe@posteo.de und www.facebook.com/konsumglobalkarlsruhe Internet www.konsumglobalkarlsruhe.de Menschen auf allen Kontinenten tragen die gleichen Jeans und Turnschuhe, weltweit werden Hamburger gegessen, Millionen kommunizieren mit ihren Smartphones. Die Herstellungs- prozesse dieser Konsumgüter bleiben dabei oft verborgen. Um Konsumentinnen und Konsumenten über die Auswirkungen ihres Kaufverhaltens aufzuklären, organisiert die Gruppe KonsumGlobal Karlsruhe konsumkritische Stadtrundgänge. Diese führen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf anschauliche Weise an die Thematik heran und zeigen konkrete Handlungsalternativen auf. KonsumGlobal Karlsruhe besteht aus einem Team junger, engagierter Menschen, die Stadtrundgänge und Projekttage zum Thema Nachhaltiger Konsum, Globalisierung und Klimaschutz für junge und jung gebliebene Menschen durchführen. SAMSTAG, 21. OKTOBER „FAIRE KLEIDUNG – KLAR, ABER WO?“ – EINE STADTRADTOUR ZU KARLSRUHER GESCHÄFTEN MIT FAIREN TEXTILIEN Uhrzeit 9:45 Uhr bis 12:15 Uhr Treffpunkt Nehemia Initiative, Winterstraße 29, 76137 Karlsruhe (Südstadt) Info Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte ein Fahrrad mitbringen. Anmeldung micha.ka@email.de Internet micha.nehemia-initiative.de Fair hergestellte Schokolade oder Kaffee sind leicht zu beschaffen. Doch wo kann man in Karlsruhe fair produzierte Kleidung kaufen? Dieser Frage sind wir auf den Grund gegangen und haben herausgefunden, dass es sowohl im Internet als auch in Karlsruher Geschäften ein überraschend vielfältiges Angebot gibt. Über dieses Angebot möchten wir im Rahmen unserer fairen Stadtradtour informieren, zu der wir herzlich einladen! Mit einer Mischung aus informativem Input, Austauschmöglichkeiten bei Gesprächen mit den Ladenbesitzerinnen und -besitzern und Kennenlernen der modischen Vielfalt in Karlsruhe möchten wir das Thema faire Kleidung erfahrbar machen. In einer circa zweistündigen Fahrradtour werden wir verschiedene Karlsruher Geschäfte erkunden. Die Micha-Initiative ist eine weltweite Kampagne von Christen, die Menschen dazu begeistern möchte sich für globale Gerechtigkeit einzusetzen und extreme Armut zu bekämpfen. Sie versteht sich als Antwort auf die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen. DIENSTAG, 24. OKTOBER „FAIRE KOOPERATION – GROSSE WIRKUNG“: VORSTELLUNG NACHHALTIGER UND ZUKUNFTSWEISENDER PROJEKTE DER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT AM BEISPIEL HAITI Uhrzeit 17 bis 18:30 Uhr Ort nph deutschland e. V., Tullastraße 66, 76133 Karlsruhe Internet www.hilfefuerwaisenkinder.de In Haiti gibt es kein fl ächendeckendes und zuverlässiges Stromnetz. Die Stromversorgung erfolgt oft durch Dieselgeneratoren. Das Kinderhilfswerk nph Haiti und seine Schwester- organisation Fondation St. Luc sind auf eine zuverlässige Stromversorgung angewiesen: 15 medizinische und pädagogische Einrichtungen betreiben die beiden Organisationen in Tabarre, einem Stadtteil der Hauptstadt Port-au-Prince. Doch Einrichtungen wie Krankenhäuser und das Berufsbildungs- und Produktionszentrum haben einen sehr hohen Strombedarf und sind auf eine kontinuierliche Stromversorgung angewiesen. Mit vereinten Kräften und Unterstützung aus Deutschland haben die beiden Organisationen in Haiti ein zukunftsweisendes Solarprojekt umgesetzt. Damit konnte die Energieversorgung der Einrichtungen des Kinderhilfswerks auf ein solides, verlässliches und umweltfreundliches Fundament gestellt werden. In der Kategorie „Eine-Welt-Zusammenarbeit“ wurden 2016 das Kinderhilfswerk nph deutschland und sein Kooperationspartner, die Biohaus-Stiftung für Umwelt und Gerechtigkeit, für dieses Projekt mit dem Europäischen Solarpreis ausgezeichnet. Er gilt als die höchste Auszeichnung in Europa für Innovationen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Die Organisation nph (nuestros pequeños hermanos – unsere kleinen Brüder und Schwestern) wurde im Jahre 1954 von dem katholischen Priester Padre William Wasson in Mexiko gegründet. Als internationales, christliches Kinderhilfswerk verantwortet es zehn Kinderdörfer in neun Ländern Lateinamerikas, in denen derzeit über 3.200 Not leidende Mädchen und Jungen ein liebevolles Zuhause gefunden haben. Bereits über 18.000 Kinder sind bei nph aufgewachsen und haben so den Weg in ein eigenständiges Leben gefunden. Darüber hinaus leistet nph auch außerhalb der Kinderdörfer umfassende humanitäre Hilfe, vor allem in den Bereichen Bildung und Gesundheit. Insgesamt erreicht diese Hilfe jährlich rund 300.000 Menschen. nph deutschland e. V. mit Sitz in Karlsruhe wurde im Jahre 1985 gegründet und beschäftigt derzeit 34 Mitarbeiter. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 4746 | FAIRE WOCHE SONNTAG, 29. OKTOBER DIE KLEIDERTAUSCHPARTY MIT DENKANSTOSS Uhrzeit 14 Uhr Ort Nehemia Initiative, Winterstraße 29, 76137 Karlsruhe Internet micha.nehemia-initiative.de Ablauf 14 Uhr: Ankommen und Kleider auslegen 14:15 Uhr: Begrüßung und Infos 14:30 Uhr: Beginn des Tauschrauschs (nebenbei gemütliches Kaffeetrinken) | 16 Uhr: Ende Du hast viele Klamotten aber das Richtige zum Anziehen ist dennoch nicht dabei? Du hast Lust auf Abwechslung im Kleiderschrank ohne Neues zu kaufen? Dann bist Du bei unserer Kleidertauschparty genau richtig! Um Alternativen zur „Fast Fashion“ zu bieten und zu zeigen, dass man sich auch ohne übermäßigen Konsum mit Kleidern neu eindecken kann, veranstalten wir von der Karlsruher Lokalgruppe der Micha-Initiative eine Kleidertauschparty. Bringe einfach bis zu zehn deiner noch gut erhaltenen Schrankhüter mit, so dass sich an der Kleidervielfalt jeder bedienen kann. Nebenbei informieren wir dich, woher du fair produzierte Kleidung beziehen kannst. Ebenso wird es Zeit für Begegnungen bei einer fairen Tasse Kaffee oder Tee geben. Sehr gerne kannst du auch Freunde mitbringen. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Micha-Initiative ist eine weltweite Kampagne von Christen, die Menschen dazu begeistern möchte sich für globale Gerechtigkeit einzusetzen und extreme Armut zu bekämpfen. Sie versteht sich als Antwort auf die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen. TERMIN WIRD NOCH BEKANNTGEGEBEN LATINKA KINO – LA CURIOSA VIDA DE PITER EUSTAQUIO RENGIFO UCULMANA (P. E. R. U.) Termin und Uhrzeit werden noch auf der Internetseite bekanntgegeben. Ort Die Kurbel, Kaiserpassage 6, 76133 Karlsruhe Internet www.latinka.org Latinka präsentiert in Zusammenarbeit mit „Die Kurbel – Karlsruhes Kinogenossen- schaft“ den peruanischen Dokumentarfi lm „La curiosa vida de Piter Eustaquio Rengifo Uculmana“ (deutsch: Das kuriose Leben des Piter Eustaquio Rengifo Uculmana (P.E.R.U)) aus dem Jahr 2014. Im Anschluss an den Film laden wir dazu ein, sich bei einem Glas Pisco Sour (Perus Nationalcocktail) mit dem Latinka Team über den Film zu unterhalten. Das bewegte Leben und der tragische Tod von Piter Eustaquio Rengifo Uculmana wird in dem Film als ein Puzzle rekonstruiert, mit den Taten, Liebschaften, Verbrechen und Sünden eines Mannes, dessen Namen das Akrostichon „PERU“ bildet. Der Film des Regisseurs Gianfranco Annichini macht sich auf die Spuren dieses scheuen und rätselhaften Mannes und entdeckt auf dem Weg ein fantastisches und extravagantes Land. Je mehr Details über sein Leben klar werden, desto deutlicher wird es, warum es sich lohnt ihn kennenzulernen, zu fi lmen und an ihn zu denken. Die Suche nach ihm führt zu den unterschiedlichsten Ecken und Regionen Perus, an der Küste, in den Anden und im Urwald. Der Film wird in Originalsprache (Spanisch) mit deutschen Untertiteln gezeigt. Der gemeinnützige Verein Latinka e.V. setzt sich aus Ehrenamtlichen aus Lateinamerika zusammen, die einen Beitrag für die Entwicklung ihrer Heimatländer leisten wollen. Sie organisieren hierzu Konzerte, Kinoabende, kulinarische und sportliche Events und nehmen auch an Veranstaltungen der Stadt Karlsruhe teil. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Förderung von Kindern und jungen Leuten in Lateinamerika und Kulturbegegnungen im Raum Karlsruhe. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 4948 | FAIRE WOCHE TERMIN WIRD NOCH BEKANNTGEGEBEN LATINKA KONZERT MIT JUAN CARLOS ARANCIBIA Termin, Uhrzeit und Ort werden noch auf der Internetseite bekanntgegeben. Internet www.latinka.org Dieses Jahr präsentiert Latinka zum ersten Mal ein Konzert mit der Unterstützung von Juan Carlos Arancibia, einem peruanischen Gitarristen, der schon mehrere Auszeichnungen gewonnen hat und Konzerte in Europa und in Peru gibt. Juan Carlos Arancibia gehört zu den aktivsten peruanischen Gitarristen seiner Generation, er gewann schon zahlreiche Preise sowohl in Peru als auch in Deutschland, wo er 2014 seine Masterausbildung in Düsseldorf mit der Bestnote abgeschlossen hat. Mit dem Erlös soll die Region Alto Trujillo im Norden Perus, die von den extremen Regenfällen und Erdrutschen des Phänomens „El Niño“ besonders stark betroffen war, unterstützt werden. Der gemeinnützige Verein Latinka e. V. setzt sich aus Ehrenamtlichen aus Lateinamerika zusammen, die einen Beitrag für die Entwicklung ihrer Heimatländer leisten wollen. Sie organisieren hierzu Konzerte, Kinoabende, kulinarische und sportliche Events und nehmen auch an Veranstaltungen der Stadt Karlsruhe teil. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Förderung von Kindern und jungen Leuten in Lateinamerika und Kulturbegegnungen im Raum Karlsruhe. GASTRONOMIELISTE CAFÉS UND RESTAURANTS Café Initial Restaurant mit Produkten aus eigenem Anbau, Bioprodukten und Kaffee aus ökofairem Anbau Ettlinger Straße 29, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 14571820 www.lernrestaurant.richtige-richtung.de Montag bis Freitag 11:30 bis 15 Uhr Küchenbestellungen: 12 bis 14 Uhr Café Palaver Kantine mit Galerie und Café und fairem Tee im Angebot Steinstraße 23, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 377647 www.cafepalaver.de Montag bis Sonntag 9 bis 19 Uhr Café Pan Crêpes-Bio-Restaurant mit fairem Kaffee, Tee und Bananen Kaiserstraße 50, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 3505858 Montag bis Freitag 11 bis 19 Uhr, Samstag 12 bis 17 Uhr El Tesoro Lateinamerikanisches Café mit Bazar und fairem Kaffee Rheinstraße 65, 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 5966690 www.eltesoro.de Dienstag bis Samstag 10 bis 14 Uhr, Freitag zusätzlich 10 bis 14 Uhr espresso stazione Espressobar mit selbst geröstetem Kaffee aus ökofairem Anbau und Bioprodukten Kreuzstraße 17, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 2030397 geraldo.hammer@web.de Montag 8 bis 16 Uhr, Dienstag bis Freitag 8 bis 19 Uhr, Samstag 11 bis 17 Uhr Kaffeebar Isetta Kaffeebar mit frischen süßen und herzhaften Waffeln und fairem Kaffee Leibnizstraße 12, 76133 Karlsruhe www.kaffeebar-isetta.de Montag bis Donnerstag 10 bis 19 Uhr MoccaSin Coffee Karlsruhe Coffee-Shop mit vielfältigem Angebot und fairem Kaffee Ritterstraße 6, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 9212127 www.moccasin-coffee.de Montag bis Freitag 7:30 bis 20 Uhr, Samstag 9 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertage 10 bis 20 Uhr Tante Emma Café mit ökofairem Kaffee im Angebot Am Stadtgarten11, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 93388144 www.tanteemma-karlsruhe.de Dienstag bis Freitag 8 bis 18 Uhr Wohnzimmer Gemütliches Café mit Kaffee, Kaffeespezialitäten, Limonade und mehr aus Fairem Handel Zähringerstraße 96, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 46720977 www.wohnzimmer-karlsruhe.de Montag bis Freitag 11 bis 20 Uhr, Samstag 11 bis 20 Uhr espresso tostino Espressobar mit selbst geröstetem ökofairem Kaffee im Angebot Rösterei im Alten Schlachthof Alter Schlachthof 29 a, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 13278691 www.tostino.de Montag, Mittwoch und Samstag 10 bis 18 Uhr, Freitag 10 bis 22 Uhr UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 5150 | FAIRE WOCHE GESCHÄFTE MIT CAFÉBETRIEB Peters Gute Backstube, die Badische Backstub und Tchibo schenken nur Fairtrade- Kaffee in ihren Filialen aus. TIPP Einfach auch mal nachfragen, dann wird auch das Interesse an fair gehandeltem Kaffee deutlich! Weltladen Karlsruhe Fair-Trade-Produkte und Stehcafé mit fair gehandeltem Angebot Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 32050 www.apdw.de Montag 10 bis 20 Uhr, Dienstag bis Freitag 10 bis 18:30 Uhr, Samstag 10 bis 16 Uhr SONSTIGE EINRICHTUNGEN AKK Café im alten Stadion Studentisches Kultur-Café mit fair gehandeltem Biokaffee Paulckeplatz 1, 76131 Karlsruhe www.akk.org Montag, Mittwoch und Freitag 9:30 bis 17:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9:30 bis „Open End“ Evangelische Ladenkirche SENFKoRN Ladenkirche mit fair gehandeltem Kaffee und Tee Anna-Lauter-Straße 13, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 3290370 www.ladenkirche-senfkorn.de Eltern-Kind-Café: Montag, Dienstag 16 bis 18 Uhr, Mittwoch 9:45 bis 11:45 Uhr, Donnerstag 16 bis 18 Uhr Kulturzentrum TOLLHAUS e. V. Fairer Kaffee, Tee und Kakao im Ausschank Alter Schlachthof 35, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 9640514 www.tollhaus.de Geöffnet während der Veranstaltungen LaurentiusCafé Familienfreundliches und barrierefreies Café mit fairem Kaffee im Ausschank Schäferstraße 15, 76139 Karlsruhe Telefon: 0721 4705635 cafe@laurentiuskirche-hagsfeld.de www.laurentiuskirche-hagsfeld.de Dienstag, Mittwoch, Samstag und Sonntag 14:30 bis 17:30 Uhr FAIRE TEXTILIEN Dieses Jahr möchten wir wieder exemplarisch Läden vorstellen, die fair gehandelte Textilien anbieten. Doch auch in anderen Läden kann es sein, dass Sie Ware sehen mit Siegeln wie dem Fairtrade Cotton Siegel, dem Fair Ware Foundation Siegel (FWF), dem Global Organic Textile Standard (GOTS) oder dem Siegel des Internationalen Verbandes der Naturtextilwirtschaft (INVBest) – das sind die besten Siegel, die es zur Zeit im Textilbereich gibt, wenn es um soziale Kriterien geht. Also merken! Und den Bastelbogen zu Siegeln ausschneiden, der in diesem Heft zu fi nden ist, und als Gedächtnisstütze in den Geldbeutel legen! ANA & ANDA – Atelier für nachhaltige Eleganz Nachhaltige Aceessoires aus fair produzierter Bio-Seide Gablonzer Straße 11, 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 8306129 www.anaundanda.de Comazo Store Karlsruhe Unterwäsche und Nachtwäsche GOTS und Fairtrade Cotton Karlstraße 56, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 46713632 www.comazo.de KULT-Karlsruhe Der Laden Womens Fashion FWF, GOTS, Fairtrade Cotton Karlstraße 3 – 5, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 47041121 www.kult-industries.de Rasselfi sch Kindersachen GOTS und Fairtrade Cotton Akademiestraße 9 – 11 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 1602267 www.rasselfi sch.de Spinnrad Naturtextilien IVN BEST, GOTS Karlstraße 99, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 494897 www.spinnrad-naturtextilien.com FaireWare Nachhaltige Produkte GOTS, FWF Herrenstraße 46, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 1603888 www.faireware.de Waschbär Naturtextilien und mehr GOTS, FWF Rüppurer Straße 92, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 4764921 www.waschbär.de Weltladen Karlsruhe Alles aus dem Fairen Handel Textilien anerkannter Fair Handelshäuser Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 32050 www.apdw.de IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3101 umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/agenda21/fairewoche2017 Redaktion: Ingeborg Pujiula, APDW e. V./Weltladen Layout: C. Streeck Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. Der Herausgeber ist für den Inhalt allein verantwortlich. Stand: Juli 2017 Die Veranstaltungen fi nden auch statt im Rahmen der landesweiten Initiative Meine. Deine. Eine Welt. mit ihrerGefördert von
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/agenda21/fairewoche/HF_sections/content/ZZnbyADO2jWAua/ZZnbyBrYgTv1Km/A5-Programm_Faire%20Woche_2017_17-0262_web.pdf
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Jugendamt JUGENDHILFEBERICHT 2016 2 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 3 INHALTSVERZEICHNIS A. Vorwort........................................................................................................................................................................... 5 B. Allgemeine Strukturdaten ................................................................................................................................................. 6 1. Bevölkerung............................................................................................................................................................... 6 Wohnbevölkerung (Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung) ........................................................................................... 6 Altersstruktur der Wohnbevölkerung................................................................................................................................ 6 Altersstruktur der nicht deutschen Wohnbevölkerung....................................................................................................... 6 Junge Menschen bis 27 Jahre gegliedert nach Stadtteilen ................................................................................................. 7 Anteil der nicht deutschen Wohnbevölkerung gegliedert nach Stadtteilen......................................................................... 8 2. Daten der Bundesagentur für Arbeit ............................................................................................................................ 9 Anteil der Arbeitslosen..................................................................................................................................................... 9 Arbeitslose gegliedert nach Stadtteilen (SGB II und SGB III).............................................................................................. 10 Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ..................................................................................................... 11 Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ................................................................................................................................ 11 3. Schulbildung ............................................................................................................................................................ 11 Gesamtschülerzahl im Jahresvergleich nach Schularten ................................................................................................... 11 Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler......................................................................................................... 12 Anteil von Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ..................................................................................... 12 Grundschulabgänger 2015/2016, Übergänge zum Schuljahr 2016/2017......................................................................... 13 C. Spezielle Jugendhilfedaten .............................................................................................................................................. 16 1. Produktgruppe 1.500.36.20 – Allgemeine Förderung junger Menschen ......................................................................... 16 Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis ......................................................................................................................... 16 2. Produktgruppe 1.500.36.30 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien.................................................................. 16 Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis ......................................................................................................................... 16 3. Produktgruppe 1.500.36.50 – Allgemeine Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege ................... 17 Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis ......................................................................................................................... 17 4. Produktgruppe 1.500.36.90 – Unterhaltsvorschussleistungen ....................................................................................... 17 Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis ......................................................................................................................... 17 5. Tabellen/Übersichten................................................................................................................................................. 18 Prozentuale Verteilung des Haushaltsergebnisses auf den Gesamtetat (Aufwendungen) .................................................. 18 Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis der Hilfen zur Erziehung (HzE) ........................................................................... 19 Gegenüberstellung der Haushaltsergebnisse 2015 und 2016 .......................................................................................... 19 Haushaltsentwicklung 2009 bis 2016 ............................................................................................................................. 21 Hilfe zur Erziehung (ohne Erstattungen).......................................................................................................................... 23 Hilfe für junge Volljährige (ohne Erstattungen) ............................................................................................................... 24 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (ohne Erstattungen) .................................................. 25 Anteile der Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (ohne Erstattungen) .................................................................................................................................... 25 Individuelle Zusatzleistungen und Module (Hilfe zur Erzeihung, Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) ............................................................................................................................... 25 Betriebskostenzuschüsse an freie Träger aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen (inklusive Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen nach § 8 Kindertagesbetreuungsgesetz) ................................................................................. 26 6. Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von zwei Monaten bis sechs Jahren (Stand: 1. März 2016)................................... 29 Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von zwei Monaten bis drei Jahren ...................................................................... 29 Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren .................................................................................... 30 7. Tageseinrichtungen für Schulkinder (Stand: 1. November 2016).................................................................................... 32 D. Ergänzende Informationen, Daten aus den Fachbereichen.................................................................................................. 33 1. Bereich Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften und Unterhaltsvorschusskasse .............................................. 33 Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften ........................................................................................................ 33 Sorgeregister ................................................................................................................................................................. 35 Unterhaltsvorschusskasse............................................................................................................................................... 36 4 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 2. Jugend- und Drogenberatungsstelle ........................................................................................................................... 38 Ziele und Aufgaben ......................................................................................................................................................... 38 Aktionen und Veranstaltungen ...................................................................................................................................... 39 Auswertung Jugendschutz Karlsruhe.............................................................................................................................. 39 Übersicht Jugendschutz Karlsruhe .................................................................................................................................. 40 Maßnahmenübersicht ................................................................................................................................................... 41 Personalstundeneinsatz in der Prävention ....................................................................................................................... 42 Maßnahmenplanung 2017 ............................................................................................................................................ 42 3. Jugendgerichtshilfe ................................................................................................................................................... 43 Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß § 52 SGB VIII ............................................................. 42 4. Jugendhilfeplanung .................................................................................................................................................. 46 Organisatorische Zuordnung .......................................................................................................................................... 46 Kindertagesbetreuung ................................................................................................................................................... 46 Jugendhilfeplanung für Kinder im Vorschulbereich ......................................................................................................... 47 Erhebung zu Kindern mit besonderen emotionalen und sozialen Bedürfnissen in Kindertageseinrichtungen (Kitas)........... 48 KiTa-Portal zur Anmeldung in Kindertageseinrichtungen für Kinder von 0 bis 6 Jahren .................................................... 49 Servicestelle Kinderbetreuung ........................................................................................................................................ 49 Jugendhilfeplanung für Schülerhorte/Grundschulkindbetreuung ..................................................................................... 50 5. Jugendsozialarbeit/Mobile Jugendarbeit ...................................................................................................................... 54 Straßensozialarbeit Innenstadt ....................................................................................................................................... 54 Mobile Jugendarbeit West ............................................................................................................................................. 56 Streetwork Oberreut...................................................................................................................................................... 58 Hip-Hop-Kulturzentrum-Combo..................................................................................................................................... 60 6. Kinderbüro............................................................................................................................................................... 62 Frühe Prävention............................................................................................................................................................ 63 Familienbildung ............................................................................................................................................................. 69 Kinderinteressenvertretung ............................................................................................................................................ 73 Jugendschutz ................................................................................................................................................................ 73 Bündnis für Familie .......................................................................................................................................................... 76 7. Abteilung Kindertageseinrichtungen........................................................................................................................... 78 8. Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle..................................................................................................... 82 Bereitschaftspflege ........................................................................................................................................................ 82 Vorläufige Inobhutnahme und Vollzeitpflege von unbegleiteten minderjährigen Ausländern............................................ 84 Vollzeitpflege ................................................................................................................................................................ 85 Kindertagespflege.......................................................................................................................................................... 86 Adoptionsvermittlung .................................................................................................................................................... 87 9. Psychologische Beratungsstellen und Psychologische Fachdienste .................................................................................. 89 Psychologische Beratungsstellen Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche........................................................... 89 Psychologische Fachdienste............................................................................................................................................ 94 Psychosozialer Dienst ..................................................................................................................................................... 94 AllerleihRauh, Fachberatungsstelle bei sexueller Gewalt .................................................................................................. 97 Beratungsstelle Frühe Hilfe........................................................................................................................................... 100 10. Sozialer Dienst.........................................................................................................................................................103 Bezirkssozialarbeit........................................................................................................................................................ 103 Schulsozialarbeit ............................................................................................................................................................ 111 Sozialpädagogische Gruppenarbeit (SPGA) ................................................................................................................... 114 11. Stadtjugendausschuss e.V.........................................................................................................................................115 Rechtliche Grundlagen................................................................................................................................................. 115 Finanzübersicht............................................................................................................................................................ 115 Tätigkeitsbericht 2016 ................................................................................................................................................. 115 Statistische Daten ........................................................................................................................................................ 121 12. Wirtschaftliche Jugendhilfe .......................................................................................................................................123 Abschnitt WJH 1 – Jugendhilfe allgemein ..................................................................................................................... 123 Abschnitt WJH 2 – Förderbereich ................................................................................................................................. 126 Anhang..............................................................................................................................................................................127 Personalübersicht in den Abteilungen des Jugendamtes und beim Sozialen Dienst (Stand: 1. Januar 2016) ............................127 Impressum .........................................................................................................................................................................128 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 5 A. VORWORT Liebe Leserin, lieber Leser, der aktuelle Jugendhilfebericht der Sozial- und Jugendbehörde präsentiert sich Ihnen in bewährter Form als umfassendes Nachschlagewerk, mit welchem Sie sich einen vollständigen Überblick über die vielfältige Wirkungsweise der Karlsruher Jugendhilfe verschaffen können. Den letzten beiden Jugendhilfeberichten konnte entnommen werden, dass die Betreuung und Versorgung des Personenkreises der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) nur mit einem immens hohen Ressourcen- einsatz sicherzustellen war und dieser jugendhilferechtlichen Aufgabe insofern eine dominierende Rolle zufiel. Auch im Berichtsjahr 2016 stellte die Versorgung dieser jungen Menschen einen sehr wichtigen Aspekt des jugendhilferechtlichen Handelns dar, wobei im Hinblick auf festzustellende Fallzahlveränderungen zwingend zwischen den zunächst durchzuführenden vorläufigen Inobhutnahmen und den zu planenden Anschlusshilfen differenziert werden muss. So hat sich die Flüchtlingssituation mit Blick auf die vorläufigen Inobhutnahmen auch in Karlsruhe entspannt und das Fallaufkommen ist von 831 im Jahr 2015 auf 753 gesunken. Diese Inobhutnahmefälle kommen in Karlsruhe über die LEA (Landeserstaufnahme) an und werden von hier aus bundesweit verteilt. Anders verhält es sich bei den Anschlusshilfen, das heißt den längerfristigen jugendhilferechtlichen Maßnahmen für die umA, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Karlsruhe verbleiben. Hier ist das Fallaufkommen von 154 bearbeiteten Jugendhilfen im Jahr 2015 auf 239 Fälle im Jahr 2016 gestiegen. Die Zahl der auf Dauer in Karlsruhe lebenden unbegleiteten jugendlichen Ausländer wird auch im Jahr 2017 weiter steigen. Ausführliche Informationen zum Personenkreis der umA lesen Sie auf der Seite 109. Eine interessante Entwicklung des Fallaufkommens ist bei den individuellen Jugendhilfefällen für junge Menschen und Familien aus Karlsruhe (das heißt keine umA) im Bereich der Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige sowie der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche festzustellen. In diesen Hilfebereichen konnte die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle im Vergleich zum Jahr 2015 von 2.925 auf 2.879 reduziert werden. Dieser positive Effekt könnte auf den guten Ausbaustand von präventiven und ambulanten Hilfen sowie auf eine erfolgreiche Steuerungsstrategie des Sozialen Dienstes zurückzuführen sein. Eine Grafik hierzu finden Sie auf der Seite 107. Ein sehr bedeutendes Arbeitsfeld stellt auch die Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) dar. Die aktuelle Entwicklung dieses Aufgabenbereichs im Rahmen der Frühen Prävention ist ab der Seite 63 dargestellt. Wie dieser gesetzliche Auftrag den Sozialen Dienst tangiert hat, ist auf Seite 108 nachzulesen. Die bekannte Struktur des Jugendhilfeberichts wurde beibehalten. Sie finden in Teil B wieder die allgemeinen Strukturdaten und in Teil C die Daten zum Haushaltsergebnis sowie zum Belegungsstand in den Tageseinrich- tungen. Die ausführlichen Tätigkeitsberichte aus den einzelnen Fachbereichen folgen in Teil D des Berichts ab der Seite 33. Auch dieser Jugendhilfebericht stellt nur dann eine verlässliche Informationsquelle dar, wenn die enthaltenen Daten und Fakten aktuell wiedergegeben sind. Dies kann ich erneut bestätigen. Daher gilt mein Dank als Redakteur allen Mitarbeitenden, insbesondere den Kolleginnen und Kollegen vom Amt für Stadtentwicklung (Daten zur Bevölkerung), von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und vom Schul- und Sportamt (Daten zur Schulbildung), für die zeitnahe und umfangreiche Bereitstellung der erforderlichen Informationen. Karlsruhe, im Juli 2017 6 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 B. ALLGEMEINE STRUKTURDATEN 1. BEVÖLKERUNG Die folgenden Daten beziehen sich auf den Stand am 31. Dezember 2016 und beinhalten auch alle meldepflichtigen Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) WOHNBEVÖLKERUNG (BEVÖLKERUNG AM ORT DER HAUPTWOHNUNG) 304.619 Menschen ALTERSSTRUKTUR DER WOHNBEVÖLKERUNG Altersgruppe Bevölkerung insgesamt Prozentualer Anteil an der Gesamtbevölkerung 0 bis unter 3-Jährige 8.172 2,68 % 3 bis unter 6-Jährige 7.346 2,41 % 6 bis unter 12-Jährige 14.242 4,68 % 12 bis unter 18-Jährige 14.352 4,71 % 18 bis unter 21-Jährige 12.008 3,94 % 21 bis unter 27-Jährige 34.083 11,19 % 27 bis unter 35-Jährige 40.086 13,16 % 35 bis unter 60-Jährige 101.924 33,46 % 60-Jährige und älter 72.406 23,77 % Summe 304.619 100,00 % ALTERSSTRUKTUR DER NICHT DEUTSCHEN WOHNBEVÖLKERUNG Altersgruppe Bevölkerung insgesamt Prozentualer Anteil an der Gesamtbevölkerung 0 bis unter 3-Jährige 875 1,52 % 3 bis unter 6-Jährige 843 1,47 % 6 bis unter 12-Jährige 1.664 2,89 % 12 bis unter 18-Jährige 2.040 3,55 % 18 bis unter 21-Jährige 2.677 4,66 % 21 bis unter 27-Jährige 9.816 17,07 % 27 bis unter 35-Jährige 11.444 19,89 % 35 bis unter 60-Jährige 21.255 36,96 % 60-Jährige und älter 6.896 11,99 % Summe 57.510 100,00 % SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 7 JUNGE MENSCHEN BIS 27 JAHRE GEGLIEDERT NACH STADTTEILEN Stadtteile Bevölkerung insgesamt unter 3-Jährige 3 bis unter 6-Jährige 6 bis unter 12- Jährige 12 bis unter 18- Jährige 18 bis unter 21- Jährige 21 bis unter 27- Jährige Durlach 30.473 819 743 1.390 1.470 893 2.422 Oststadt 22.808 568 467 873 703 1.461 5.231 Südweststadt 20.709 674 518 908 958 694 2.375 Weststadt 20.489 627 508 895 808 744 2.475 Südstadt 20.121 667 463 637 648 767 3.300 Neureut 18.877 514 521 1.044 1.066 688 1.373 Mühlburg 17.149 474 370 693 779 626 1.833 Waldstadt 12.484 342 356 689 646 422 1.074 Nordweststadt 11.755 282 245 531 511 646 1.485 Daxlanden 11.695 243 246 556 609 397 799 Grünwinkel 10.709 269 289 560 508 350 758 Rüppurr 10.630 253 272 588 561 368 714 Innenstadt-West 10.283 207 149 264 254 698 2.477 Knielingen 10.137 289 297 526 462 349 842 Nordstadt 9.770 219 262 695 859 553 996 Oberreut 9.554 251 259 540 582 275 667 Grötzingen 9.138 206 201 467 540 274 569 Hagsfeld 7.140 203 190 382 390 266 668 Beiertheim-Bulach 6.974 185 173 317 324 201 602 Innenstadt-Ost 6.725 152 102 189 186 437 1.613 Weiherfeld- Dammerstock 6.029 161 134 285 292 170 365 Rintheim 5.991 151 138 336 321 258 624 Grünwettersbach 4.082 114 102 216 249 121 196 Wolfartsweier 3.156 73 73 149 176 89 198 Hohenwettersbach 3.023 83 99 243 274 106 151 Stupferich 2.782 81 89 137 131 88 166 Palmbach 1.936 65 80 132 105 67 110 Stadtgebiet gesamt 304.619 8.172 7.346 14.242 14.352 12.008 34.083 8 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 ANTEIL DER NICHT DEUTSCHEN WOHNBEVÖLKERUNG GEGLIEDERT NACH STADTTEILEN Stadtteile nicht deutsche Bevölkerung insgesamt Quote in Prozent unter 3- Jährige 3- bis unter 6- Jährige 6- bis unter 12- Jährige 12- bis unter 18- Jährige 18- bis unter 21- Jährige 21- bis unter 27- Jährige Oststadt 8.151 35,7 158 207 400 269 593 2.263 Südstadt 5.421 26,9 76 75 130 211 228 922 Durlach 5.203 17,1 83 69 136 169 180 640 Mühlburg 4.310 25,1 61 49 97 229 195 498 Weststadt 4.271 20,8 49 54 98 132 151 630 Südweststadt 3.564 17,2 51 38 81 144 141 557 Innenstadt-West 2.994 29,1 22 26 45 72 212 785 Neureut 2.405 12,7 39 32 77 122 105 311 Nordweststadt 2.341 19,9 29 25 56 58 112 512 Innenstadt-Ost 2.153 32,0 25 24 36 52 100 549 Waldstadt 2.113 16,9 37 49 77 74 83 321 Grünwinkel 1.854 17,3 45 27 69 46 76 198 Knielingen 1.739 17,2 30 25 59 48 58 217 Oberreut 1.543 16,2 25 25 49 67 37 127 Nordstadt 1.394 14,3 24 16 32 40 59 288 Daxlanden 1.246 10,7 16 11 40 60 55 109 Rintheim 1.149 19,2 15 9 34 30 51 193 Grötzingen 1.138 12,5 12 19 26 72 48 144 Hagsfeld 1.065 14,9 17 21 29 31 48 136 Rüppurr 852 8,0 16 8 16 22 45 121 Beiertheim-Bulach 834 12,0 14 7 16 23 33 110 Weiherfeld- Dammerstock 621 10,3 7 6 16 21 23 57 Wolfartsweier 311 9,9 4 5 13 21 9 36 Grünwettersbach 304 7,4 8 4 4 11 14 31 Stupferich 212 7,6 5 4 12 3 7 29 Hohenwettersbach 181 6,0 2 3 6 9 11 13 Palmbach 141 7,3 5 5 10 4 3 19 Stadtgebiet gesamt 57.510 18,9 875 843 1.664 2.040 2.677 9.816 Hinweis: Ausländeranteil in der Oststadt ohne Berücksichtigung der Bevölkerung in der LEA: 22,7 % SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 9 2. DATEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ANTEIL DER ARBEITSLOSEN Arbeitslose in Karlsruhe am 31. Dezember 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Arbeitslose insgesamt  davon Männer  davon Frauen  davon jugendliche Arbeitslose unter 20 Jahren  davon jugendliche Arbeitslose unter 25 Jahren  davon Ausländer 7.855 4.270 3.585 138 595 2.088 8.167 4.487 3.680 126 600 2.162 8.449 4.711 3.738 132 603 2.304 8.157 4.557 3.600 113 660 2.326 8.441 4.706 3.735 126 634 2.408 7.790 4.370 3.420 110 573 2.271 Arbeitslosenquote1 insgesamt  Quote der Jugendlichen unter 20 Jahren  Quote der Jugendlichen unter 25 Jahren  Quote der Ausländer 5,3 3,9 3,8 10,7 5,4 3,6 3,7 10,7 5,5 4,0 3,6 10,7 5,2 3,5 3,9 10,3 5,3 3,6 3,6 10,1 4,8 2,9 3,1 9,0 1 In Bezug auf die jeweilige erwerbsfähige Bevölkerungsgruppe. 7.855 8.167 8.449 8.157 8.441 7.790 138 126 132 113 126 110 595 600 603 660 634 573 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 2011 2012 2013 2014 2015 2016  Arbeitslose insgesamt  jugendliche Arbeitslose unter 20 Jahre  jugendliche Arbeitslose unter 25 Jahren 10 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 ARBEITSLOSE GEGLIEDERT NACH STADTTEILEN (SGB II UND SGB III) Die folgenden Daten beziehen sich auf den Stand am 30. September 2016. Stadtteile Anzahl Arbeitslosen- quote (Prozent) Anteil der Arbeitslosen2 (Prozent) Erwerbs- fähige1 Arbeits- lose Deutsche Ausländer unter 25-Jährige Oberreut 6.320 426 6,7 6,0 9,9 3,3 Innenstadt-Ost 5.160 337 6,5 6,9 5,8 2,5 Mühlburg 12.011 626 5,2 5,1 5,5 3,0 Südstadt 15.242 713 4,7 4,5 5,2 2,0 Daxlanden 7.245 330 4,6 4,4 5,2 3,2 Rintheim 3.909 177 4,5 3,9 6,5 1,7 Grünwinkel 6.863 294 4,3 3,9 5,7 3,4 Weststadt 14.766 625 4,2 3,6 6,2 1,7 Waldstadt 7.632 305 4,0 3,9 4,2 2,0 Durlach 20.046 740 3,7 3,2 5,4 1,6 Innenstadt-West 8.152 287 3,5 3,5 3,6 1,0 Knielingen 6.895 243 3,5 3,3 4,5 2,6 Nordstadt 6.860 239 3,5 3,2 4,7 2,0 Oststadt 14.297 501 3,5 3,1 4,5 0,9 Südweststadt 14.842 520 3,5 3,2 4,8 1,5 Beiertheim-Bulach 4.776 160 3,4 3,1 4,8 1,7 Hagsfeld 5.050 153 3,0 2,9 3,6 1,0 Weiherfeld- Dammerstock 3.620 110 3,0 2,7 5,3 1,2 Wolfartsweier 2.070 62 3,0 2,9 3,8 1,0 Nordweststadt 7.682 218 2,8 2,7 3,3 0,9 Neureut 12.221 321 2,6 2,3 4,6 1,9 Rüppurr 6.591 174 2,6 2,5 3,7 1,4 Grötzingen 5.779 143 2,5 2,2 3,8 1,2 Palmbach 1.275 30 2,4 2,2 4,4 1,0 Stupferich 1.784 40 2,2 2,1 4,0 1,5 Grünwettersbach 2.502 47 1,9 1,9 1,9 0,3 Hohenwettersbach 1.956 23 1,2 1,1 2,1 0,3 ohne Zuordnung - 46 - - - - Stadtgebiet gesamt 205.546 7.890 3,8 3,5 5,1 1,8 1 Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. 2 Bezogen auf die jeweilige erwerbsfähige Bevölkerungsgruppe. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 11 ANZAHL DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTEN 2013 2014 2015 2016 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte1, 2 in Karlsruhe (jeweils zum 30. Juni) 166.534 171.248 170.842 173.336 1 Alle Beschäftigte nach Arbeitsort. 2 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhöht sich in Folge einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2016 bundesweit für aktuelle Stichtage um rund 350.000 oder 1,2 Prozent (30. Juni 2016). ANZAHL DER BEDARFSGEMEINSCHAFTEN Bedarfsgemeinschaften in Karlsruhe am 31. Dezember 2013 2014 2015 2016 Bedarfsgemeinschaften insgesamt  davon mit einer Person  davon mit zwei Personen  davon mit drei Personen  davon mit vier Personen  davon mit fünf und mehr Personen  davon mit Kindern unter 15 Jahren  davon allein erziehende Elternteile 10.804 6.604 2.043 1.122 664 371 3.052 2.164 10.970 6.768 2.021 1.148 642 391 3.070 2.155 10.845 6.749 1.956 1.168 610 362 3.030 2.170 10.562 6.356 2.053 1.135 642 376 2.860 2.026 Personen in Bedarfsgemeinschaften insgesamt 18.710 18.922 18.552 18.475 3. SCHULBILDUNG GESAMTSCHÜLERZAHL IM JAHRESVERGLEICH NACH SCHULARTEN Schulart Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/2015 2015/2016 Veränderung 2016/2017 Veränderung Vorschulische Einrichtungen  Grundschulförderklassen  Schulkindergärten 148 84 64 153 87 66 + 5 + 3 + 2 147 81 66 - 6 - 6 Grund- und Hauptschulen/ Werkrealschulen  Grundschulen  Hauptschulen/Werkrealschulen 10.443 8.509 1.934 10.102 8.444 1.658 - 341 - 65 - 276 9.987 8.509 1.478 - 115 + 65 - 180 Gemeinschaftsschulen 430 641 + 211 839 + 198 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkten 1.046 963 - 83 973 + 10 Realschulen 3.499 3.441 - 58 3.292 - 149 Gymnasien 9.057 8.888 - 169 8.783 - 105 Berufliche Schulen  Gewerbliche Schulen  Kaufmännische Schulen  Hauswirtschaftliche Schulen 16.493 8.309 6.956 1.228 16.226 8.208 6.803 1.215 - 267 - 101 - 153 - 13 16.120 7.986 6.950 1.184 - 106 - 222 +147 - 31 Summe 41.116 40.414 - 702 40.141 - 273 12 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 ANTEIL DER AUSLÄNDISCHEN SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Schulart Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr davon Ausländer davon Ausländer 2015/2016 gesamt absolut Anteil in Prozent 2016/2017 gesamt absolut Anteil in Prozent Vorschulische Einrichtungen  Grundschulförderklassen  Schulkindergärten 153 87 66 27 17 10 17,6 19,5 15,2 147 81 66 32 18 14 21,8 22,2 21,2 Grund- und Hauptschulen/ Werkrealschulen 10.102 1.615 16,0 9.987 1.585 15,9 Gemeinschaftsschulen 641 48 7,5 839 90 10,7 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkten 963 124 12,9 973 134 13,8 Realschulen 3.441 432 12,6 3.292 387 11,8 Gymnasien 8.888 501 5,6 8.783 550 6,3 Berufliche Schulen  Gewerbliche Schulen  Kaufmännische Schulen  Hauswirtschaftliche Schulen 16.226 8.208 6.803 1.215 2.333 1.027 983 323 14,4 12,5 14,4 26,6 16.120 7.986 6.950 1.184 2.257 1.022 923 312 14,0 12,8 13,3 26,4 Summe 40.414 5.080 12,6 40.141 5.035 12,5 ANTEIL VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER MIT MIGRATIONSHINTERGRUND Schulart Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr davon Migranten davon Migranten 2015/2016 gesamt absolut Anteil in Prozent 2016/2017 gesamt absolut Anteil in Prozent Grund- und Hauptschulen/ Werkrealschulen 10.102 3.582 35,5 9.987 3.616 36,2 Gemeinschaftsschulen 641 140 21,8 839 243 29,0 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkten 963 299 31,0 973 346 35,6 Realschulen 3.441 943 27,4 3.292 917 27,9 Gymnasien 8.888 1.197 13,5 8.783 1.214 13,8 Berufliche Schulen  Gewerbliche Schulen  Kaufmännische Schulen  Hauswirtschaftliche Schulen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 16.120 7.986 6.950 1.184 3.913 1.757 1.751 405 24,3 22,0 25,2 34,2 Summe 24.035 6.161 25,6 39.994 10.249 25,6 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 13 GRUNDSCHULABGÄNGER 2015/2016, ÜBERGÄNGE ZUM SCHULJAHR 2016/2017 Schuljahr Anzahl der Übergänge in Gemeinschafts- schulen Haupt-/ Werkrealschulen Realschulen Gymnasien andere Schulart/ Wiederholer 2015/2016 217 (10,59 %) 108 (5,27 %) 513 (25,04 %) 1.180 (57,59 %) 31 (1,51 %) 2016/2017 199 (10,15 %) 103 (5,26 %) 442 (22,55 %) 1.186 (60,51 %) 30 (1,53 %) Grafik zum Schuljahr 2015/2016 Grafik zum Schuljahr 2016/2017 Andere Schulart/ Wiederholer 31 Hauptschule/ Werkrealschule 108 Realschule 513 Gymnasium 1.180 Gemeinschafts- schule 217 Andere Schulart/ Wiederholer 30 Hauptschule/ Werkrealschule 103 Realschule 442 Gymnasium 1.186 Gemeinschaftsschule 199 14 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Schuljahr 2016/2017 dargestellt nach einzelnen Schulen Schulen Anzahl der Übergänge in Gemeinschafts- schulen Haupt-/ Werkrealschulen Realschulen Gymnasium andere Schulart/ Wiederholer Adam-Remmele-Schule 5 1 20 13 1 Anne-Frank-Schule 27 3 22 18 1 Augustenburg GMS Grötzingen 9 1 11 34 1 GHS Beiertheim 0 3 5 22 1 GS Bergwaldschule 0 3 4 8 0 GS Bulach 0 0 7 9 0 GHS Daxlanden 8 2 9 23 2 Draisschule 4 0 7 25 1 Eichelgartenschule 2 1 11 34 0 Eichendorffschule 17 0 6 33 0 Ernst-Reuter-Schule 16 0 5 26 0 Friedrich-Ebert-Schule 6 2 1 25 0 Gartenschule 1 0 12 48 1 GS Grünwinkel 7 2 28 37 0 Gutenbergschule 1 7 4 26 1 GS Hagsfeld 2 0 5 24 1 Hans-Thoma-Schule 7 9 10 28 1 Hardtschule 7 3 5 14 1 Hebelschule 0 2 10 21 0 Heinrich-Köhler-Schule 2 1 16 11 0 Heinz-Barth-Schule 3 3 10 26 0 GS Knielingen 6 2 1 5 0 Leopoldschule 0 2 4 12 0 Marylandschule 4 2 23 70 10 Nebeniusschule 5 4 11 33 0 Nordschule Neureut 2 0 10 28 0 Oberwaldschule Aue 1 4 18 15 0 Pestalozzischule 4 8 14 29 2 Rennbuckelschule 1 1 13 16 0 Riedschule 0 0 12 22 0 GS Rintheim 2 0 5 13 1 Schillerschule 7 2 10 11 0 Schloss-Schule 3 1 11 67 0 Schule im Lustgarten 0 0 6 26 2 GS Stupferich 3 0 9 16 0 Südendschule 7 3 6 55 0 Südschule Neureut 0 1 6 16 0 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 15 Schulen Anzahl der Übergänge in Gemeinschafts- schulen Haupt-/ Werkrealschulen Realschulen Gymnasium andere Schulart/ Wiederholer Tullaschule 0 5 15 36 0 Viktor-von-Scheffel-Schule 1 7 15 42 0 Waldschule Neureut 10 2 8 47 0 Weiherwaldschule 4 0 15 34 1 Weinbrennerschule 3 4 3 37 0 Werner-von-Siemens-Schule 8 11 10 35 0 GS Wolfartsweier 4 1 9 16 2 16 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 C. SPEZIELLE JUGENDHILFEDATEN Auf den folgenden Seiten werden die Haushaltsdaten des Transferbereichs abgebildet. Die Aufwendungen, die als sogenannte freiwillige Leistungen zu Lasten der Produktgruppen des Jugendhilfehaushalts verbucht wurden (insbesondere Betriebskostenzuschüsse an freie Jugendhilfeträger), sind in der Übersicht ab Seite 26 dargestellt. 1. PRODUKTGRUPPE 1.500.36.20 – ALLGEMEINE FÖRDERUNG JUNGER MENSCHEN HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS Aufwendungen Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Aufwendungen insgesamt davon für  Jugendschutz Kinderbüro  Jugendschutzteams der Jugend- und Drogenberatungsstelle  Jugendsozialarbeit  Schulsozialarbeit („Verbrauchsmittel“) 655.000 Euro 42.000 Euro 42.000 Euro 172.200 Euro 398.800 Euro 492.531 Euro 15.227 Euro 39.017 Euro 86.334 Euro 351.953 Euro Erträge Ertragsart Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Erträge insgesamt davon  Kostenerstattungen/Zuweisungen  Kostenbeiträge, sonstige Erträge 520.000 Euro 512.000 Euro 8.000 Euro 608.832 Euro 589.899 Euro 18.933 Euro 2. PRODUKTGRUPPE 1.500.36.30 – HILFEN FÜR JUNGE MENSCHEN UND IHRE FAMILIEN HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS Aufwendungen (inklusive Erstattungen) Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Aufwendungen insgesamt davon unter anderem für  Frühe Prävention  Familienhebammen (inkl. Familienhebammenpool)  Heilpädagogischer Fachdienst  Hilfen nach § 19 SGB VIII  Hilfe zur Erziehung  ambulante Hilfen  teilstationäre Hilfen  stationäre Hilfen  Schulentgelt (nur Hilfe zur Erziehung)  individuelle Zusatzleistungen (nur Hilfe zur Erziehung)  Erstattungen an andere Jugendämter (nur Hilfe zur Erziehung) 48.455.000 Euro 550.000 Euro 148.000 Euro 300.000 Euro 825.000 Euro 30.730.000 Euro 10.030.000 Euro 5.250.000 Euro 15.450.000 Euro 430.000 Euro 1.050.000 Euro 1.130.000 Euro 61.023.233 Euro 426.689 Euro 93.800 Euro 303.850 Euro 1.266.062 Euro 33.859.412 Euro 11.643.423 Euro 5.166.487 Euro 17.049.502 Euro 419.795 Euro 1.105.922 Euro 1.332.681 Euro SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 17 Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis  Hilfe für junge Volljährige  Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche  Inobhutnahme  Leistungen nach dem Jugendgerichtsgesetz 4.480.000 Euro 4.340.000 Euro 3.900.000 Euro 113.000 Euro 7.494.195 Euro 5.422.610 Euro 8.795.538 Euro 79.963 Euro Erträge Ertragsart Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Erträge insgesamt davon  Kostenerstattungen/Zuweisungen  Kostenbeiträge, sonstige Erträge 7.100.000 Euro 5.557.000 Euro 1.543.000 Euro 21.286.219 Euro 19.403.643 Euro 1.882.576 Euro 3. PRODUKTGRUPPE 1.500.36.50 – ALLGEMEINE FÖRDERUNG VON KINDERN IN TAGESEINRICHTUNGEN UND IN TAGESPFLEGE HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS Aufwendungen (inklusive Erstattungen) Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Aufwendungen insgesamt davon für  finanzielle Förderung/ Übernahme von Teilnahmebeiträgen in Tageseinrichtungen  finanzielle Förderung/ Übernahme von Teilnahmebeiträgen bei Tagespflege 7.700.000 Euro 3.500.000 Euro 4.200.000 Euro 8.010.181 Euro 3.355.683 Euro 4.654.498 Euro Erträge Ertragsart Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Erträge insgesamt davon  Kostenerstattungen/Zuweisungen  Kostenbeiträge, sonstige Erträge 2.691.500 Euro 2.101.500 Euro 590.000 Euro 3.148.215 Euro 2.567.518 Euro 580.697 Euro 4. PRODUKTGRUPPE 1.500.36.90 – UNTERHALTSVORSCHUSSLEISTUNGEN HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS Aufwendungen Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Aufwendungen insgesamt* (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)) 3.100.000 Euro 2.486.724 Euro * ohne Abzug von Rückzahlungen nach § 5 UVG 18 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Erträge Die in diesem Produktbereich entstehenden Aufwendungen trägt die Stadt Karlsruhe zu einem Drittel (zwei Drittel trägt der Bund beziehungsweise das Land). Insofern stehen auch die erlangten Erträge der Stadt Karlsruhe mit dieser Quote nur anteilig zu. Die Abrechnung von Aufwendungen und Erträgen mit dem Land Baden-Württemberg erfolgt monatlich. Insgesamt wurden rund 1.214.452 Euro abgerechnet. Ein direkter Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Erträgen des jeweiligen Haushaltsjahres kann nicht hergestellt werden, da in die monatlichen Abrechnungen auch Zahlungen aus Vorjahren (geleistete Zahlungen von Unterhaltspflichtigen für zurückliegende Zeiträume) einfließen. 5. TABELLEN/ÜBERSICHTEN PROZENTUALE VERTEILUNG DES HAUSHALTSERGEBNISSES AUF DEN GESAMTETAT (AUFWENDUNGEN) Übersicht zum Gesamtetat nach Produktgruppen (100 % = 72.012.670 €) Übersicht zur Produktgruppe 1.500.36.30 nach Hilfearten (100 % = 61.023.233 €) PG 36.20; 0,69 % PG 36.30; 84,74 % PG 36.50; 11,12 % PG 36.90; 3,45 % Hilfen nach §§ 16 bis 21 SGB VIII 3,68 % Hilfe zur Erziehung 58 % Hilfe für junge Volljährige 12,28 % Eingl. Hilfe nach § 35 a SGB VIII 8,89 % Inobhutnahme 14,41 % Erstattungen 2,61 % Hilfen nach dem JGG 0,13 % SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 19 HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS DER HILFEN ZUR ERZIEHUNG (HZE) Anmerkung: § 34 SGB VIII ohne Aufwendungen für individuelle Zusatzleistungen und Schulentgelt GEGENÜBERSTELLUNG DER HAUSHALTSERGEBNISSE 2015 UND 2016 Hilfen nach § 19 SGB VIII (ohne Erstattungen) 3. 52 0. 00 0 € 46 0. 00 0 € 1. 25 0. 00 0 € 4. 80 0. 00 0 € 5. 25 0. 00 0 € 2. 80 0. 00 0 € 12 .3 80 .0 00 € 27 0. 00 0 € 4. 14 8. 60 3 € 33 2. 23 7 € 1. 11 6. 92 4 € 6. 04 5. 65 9 € 5. 16 6. 48 7 € 2. 74 1. 28 3 € 14 .1 47 .3 44 € 16 0. 87 5 € § 27 SGB VIII § 29 SGB VIII § 30 SGB VIII § 31 SGB VIII § 32 SGB VIII § 33 SGB VIII § 34 SGB VIII § 35 SGB VIII Haushaltsansatz Haushaltsergebnis 1.021.586 € 1.266.062 € 2015 2016 20 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Hilfe zur Erziehung (inklusive Entgelte für individuelle Zusatzleistungen und Schulentgelt, ohne Erstattungen) Hilfe für junge Volljährige (ohne Erstattungen) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (ohne Erstattungen) Inobhutnahme (ohne Erstattungen) 35.149.243 € 35.395.320 € 2015 2016 5.746.627 € 7.494.195 € 2015 2016 5.217.276 € 5.422.610 € 2015 2016 10.652.169 € 8.795.538 € 2015 2016 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 21 HAUSHALTSENTWICKLUNG 2009 BIS 2016 Übersicht Haushaltsansätze des Jugendhilfe-Transferetats (bis 2018) Aufwendungen Erträge 42 .6 79 .0 00 € 44 .6 98 .0 00 € 46 .4 00 .0 00 € 48 .1 80 .0 00 € 51 .4 20 .0 00 € 54 .3 20 .0 00 € 58 .9 46 .2 60 € 58 .9 46 .2 60 € 59 .9 10 .0 00 € 80 .6 96 .0 00 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Haushaltsjahr 4. 88 0. 00 0 € 4. 88 0. 00 0 € 6. 69 5. 00 0 € 6. 54 9. 00 0 € 8. 76 6. 80 0 € 8. 93 3. 60 0 € 12 .1 91 .5 00 € 12 .3 91 .5 00 € 26 .5 00 .0 00 € 27 .1 00 .0 00 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Haushaltsjahr 22 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Übersicht Haushaltsergebnisse des Jugendhilfe-Transferetats Aufwendungen Erträge 44 .1 90 .7 95 € 45 .4 45 .6 24 € 46 .4 47 .1 65 € 48 .8 15 .5 80 € 54 .4 25 .4 60 € 59 .5 38 .1 75 € 7 1. 91 3. 77 2 € 72 .0 12 .6 70 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Haushaltsjahr 4. 68 2. 34 9 € 7. 05 7. 44 3 € 8. 37 9. 31 2 € 10 .9 78 .2 99 € 10 .0 56 .1 36 € 12 .2 21 .0 13 € 12 .2 21 .0 13 € 26 .9 95 .4 16 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Haushaltsjahr SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 23 HILFE ZUR ERZIEHUNG (OHNE ERSTATTUNGEN) Alle Hilfen Ambulante Hilfen Teilstationäre Hilfen (ohne individuelle Zusatzleistungen/Module und Schulentgelt) 26.859.083 € 25.998.508 € 27.055.982 € 28.339.035 € 30.120.610 € 32.186.999 € 35.149.243 € 35.395.320 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ha us ha lts ja hr 6.828.396 € 7.032.723 € 7.702.513 € 8.041.168 € 9.170.253 € 10.014.515 € 10.960.178 € 11.643.423 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ha us ha lts ja hr 6.316.283 € 5.421.039 € 5.049.881 € 4.992.309 € 5.501.465 € 5.167.275 € 5.329.973 € 5.166.487 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ha us ha lts ja hr 24 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Stationäre Hilfen (ohne individuelle Zusatzleistungen und Schulentgelt) Verhältnis zwischen ambulanten (inklusive teilstationären) und stationären Hilfen HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE (OHNE ERSTATTUNGEN) 13.331.030 € 12.938.594 € 13.391.759 € 14.075.326 € 13.986.918 € 15.581.127 € 17.375.214 € 17.049.502 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ha us ha lts ja hr 49 ,6 5 % 49 ,0 5 % 48 ,7 8 % 48 ,0 8 % 51 ,1 9 % 49 ,3 5 % 48 ,3 9 % 49 ,6 5 % 50 ,3 5 % 50 ,9 5 % 51 ,2 2 % 51 ,9 2 % 48 ,8 1 % 50 ,6 5 % 51 ,6 1 % 50 ,3 5 % 0% 100% 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 stationär ambulant 4.592.543 € 4.124.495 € 3.821.825 € 4.185.056 € 3.562.779 € 4.733.994 € 5.746.627 € 7.494.195 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ha us ha lts ja hr SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 25 EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR SEELISCH BEHINDERTE KINDER UND JUGENDLICHE (OHNE ERSTATTUNGEN) ANTEILE DER HILFE ZUR ERZIEHUNG, HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE UND EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR SEELISCH BEHINDERTE KINDER UND JUGENDLICHE (OHNE ERSTATTUNGEN) INDIVIDUELLE ZUSATZLEISTUNGEN UND MODULE (HILFE ZUR ERZIEHUNG, HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE, EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR SEELISCH BEHINDERTE KINDER UND JUGENDLICHE) 1.753.538 € 2.107.058 € 2.330.323 € 2.095.219 € 3.624.508 € 4.399.486 € 5.217.276 € 5.422.610 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ha us ha lts ja hr 80,89 % 80,66 % 81,47 % 81,86 % 80,73 % 77,90 % 76,23 % 73,27 % 5,28 % 6,54 % 7,02 % 6,05 % 9,72 % 10,65 % 11,31 % 11,22 % 13,83 % 12,80 % 11,51 % 12,09 % 9,55 % 11,45 % 12,46 % 15,51 % 0% 20% 40% 60% 80% 100% 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Hilfe zur Erziehung Eingliede-rungshilfe Hilfe für junge VolljährigeEingliederungshilfe 193.297 € 424.986 € 720.918 € 1.035.232 € 1.182.433 € 1.095.938 € 1.180.714 € 1.266.286 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ha us ha lts ja hr 26 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 BETRIEBSKOSTENZUSCHÜSSE AN FREIE TRÄGER AUS DEM BEREICH DER FREIWILLIGEN LEISTUNGEN (INKLUSIVE ZUSCHÜSSE FÜR KINDERTAGESEINRICHTUNGEN NACH § 8 KINDERTAGESBETREUUNGSGESETZ) Zuschussempfänger Zuschusshöhe tangierte Produktgruppe 1. Beiertheimer Carneval Club ’89 e. V.  Projekt „Integration durch Teilhabe am Gardetanz“ 3.970 Euro 1.500.11.14 Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe gGmbH  Elterntreff Mühlburg  Haus der Familie  Internationaler Müttertreff Pestalozzischule  KiD − Hilfe für Kinder von Drogenabhängigen  Zweite Chance für Schulverweigerinnen und Schulverweigerer 13.000 Euro 25.806 Euro 12.160 Euro 103.426 Euro 90.754 Euro 1.500.11.14 1.500.31.60 1.500.11.14 1.500.41.40 1.500.31.60 Arbeitsförderungsbetriebe Karlsruhe gGmbH  Projekt „Perspektiven durch Integration in Ausbildung für Flüchtlinge – PIAF“  Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe 26.020 Euro 271.700 Euro 1.500.11.14 1.500.36.20 Aschenhütte e. V. 1.278 Euro 1.500.36.20 Badischer Jugendherbergsverband 501 Euro 1.500.36.20 Caritasverband  Intensivhilfen  Projekt „Freizeit in Vielfalt“  Projekt im Übergangswohnheim 49.056 Euro 4.320 Euro 5.110 Euro 1.500.36.30 1.500.11.14 1.500.11.14 Christliches Jugenddorfwerk (CJD) Karlsruhe  Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter 45.990 Euro 1.500.57.10 Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Karlsruhe e. V.  Personal- und Sachkostenzuschuss  Projekt „Starke Eltern – Starke Kinder“ 64.630 Euro 980 Euro 1.500.36.30 1.500.11.14 Diakonische Suchthilfe gGmbH  Kindergruppe „Regenbogen“ 15.330 Euro 1.500.31.60 Diakonisches Werk Karlsruhe  Beratung Straßenprostitution  Elterntreff Bergwald  Straßensozialarbeit Südstadt 37.150 Euro 2.620 Euro 132.860 Euro 1.500.36.20 1.500.11.14 1.500.36.20 Diverse freie Träger  Ferienerholungsmaßnahmen  Hilfe für arbeitslose Jugendliche  Jugendfördernde Maßnahmen (über Dezernat 3)  Maßnahmen gegen Jugendgewalt (über Sozialen Dienst)  Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen  Zuschüsse für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen 69.347 Euro 68.938 Euro 5.596 Euro 35.675 Euro 557.751 Euro 86.566.812 Euro 1.500.36.20 1.500.57.10 1.500.31.80 1.500.31.60 1.500.36.50 1.500.36.50 Eheberatungsstelle Karlsruhe 106.319 Euro 1.500.36.30 Eltern und Freunde für Inklusion e. V. Karlsruhe  Elternlotsenprojekt 10.000 Euro 1.500.31.10 Hardtstiftung  Mehrgenerationenhaus 10.000 Euro 1.500.31.60 Hebammenverband Baden-Württemberg e. V., Kreisverband Karlsruhe  Förderung der Beratungsleistungen freiberuflicher Hebammen und Entbindungspfleger 125.000 Euro 1.500.36.30 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 27 Zuschussempfänger Zuschusshöhe tangierte Produktgruppe Heimstiftung Karlsruhe  Anlaufstelle IGLU  Schulkoordination an der Elisabeth-Selbert-Schule 120.596 Euro 60.000 Euro 1.500.36.20 1.500.36.20 Internationaler Bund  Bildungsberatung  Dolmetscherpool  Hausaufgabenbetreuung  Hausaufgabenbetreuung Sinti- und Romakinder  Miete Werderstraße − Jugendmigrationsdienst  PaxxAn  Quereinsteiger 102.370 Euro 26.210 Euro 38.590 Euro 33.675 Euro 16.835 Euro 25.550 Euro 76.650 Euro 1.500.11.14 1.500.11.14 1.500.11.14 1.500.11.14 1.500.11.14 1.500.11.14 1.500.11.14 IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Karlsruhe e. V. 15.340 Euro 1.500.36.30 jubez  Projekt „supercraftproducts“ 7.457 Euro 1.500.11.14 Katholische Hochschulgemeinde und Capoeira e. V.  Projekt „Gutes bewirkt Gutes“ 2.540 Euro 1.500.11.14 Katholisches Jugendhaus  Zuschuss für eine Hauptschulreferentin 8.176 Euro 1.500.36.20 Landsmannschaft der Deutschen aus Russland  Projekt „Alle unter einem Dach“ 61.800 Euro 1.500.11.14 Mütterzentrum e. V. 15.289 Euro 1.500.31.60 Nehemia Initiative e. V.  Projekt „Siebenstein“ 10.000 Euro 1.500.36.50 Offene Jugendwerkstatt Karlsruhe e. V.  Projekt „Gemeinsam schaffen – Gescha“ 4.026 Euro 1.500.1 Pro Familia Karlsruhe e. V.  Ehe- und Familienberatungsstelle  Let's Talk About 26.317 Euro 38.250 Euro 1.500.36.30 1.500.36.30 Rehabilitationszentrum Südwest für Behinderte e.V.  Familienberatung 22.341 Euro 1.500.31.60 Ring politischer Jugend Karlsruhe 2.044 Euro 1.500.36.20 Sozialdienst katholischer Frauen e. V.  Anti-Gewalt-Tandemberatung  Eheberatungsstelle  Intensivhilfen  Kindergruppe „Nangilima“ 20.833 Euro 38.213 Euro 47.012 Euro 21.564 Euro 1.500.31.60 1.500.36.30 1.500.36.30 1.500.31.60 Tiyatro Diyalog  Theaterprojekte an Schulen 17.480 Euro 1.500.11.14 Türkischer Elternverein e. V.  Elterncafés 79.720 Euro 1.500.11.14 Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. 2.902 Euro 1.500.31.60 28 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Zuschussempfänger Zuschusshöhe tangierte Produktgruppe Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V.  Ambulante Straffälligenhilfe  BIZUKI  Elterncafé Nebeniusschule  Kompetenzagentur Karlsruhe  Mieten/Erbbauzinsen  Schulsozialarbeit Schillerschule  Täterberatung/Gewalt im sozialen Nahraum 74.003 Euro 77.100 Euro 17.375 Euro 122.640 Euro 78.379 Euro 16.042 Euro 112.968 Euro 1.500.31.60 1.500.11.14 1.500.11.14 1.500.36.20 1.500.36.30 1.500.36.20 1.500.31.60 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 29 6. TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER IM ALTER VON ZWEI MONATEN BIS SECHS JAHREN (STAND: 1. MÄRZ 2016) Träger Einrichtungen Gruppen Plätze Arbeiterwohlfahrt 17 67,5 1.028 Evangelische Kirchengemeinden 53 144 2.599 Katholische Kirchengemeinden 45 175 3.004 Stadt Karlsruhe 20 74,5 1.257 Sonstige 58 198,5 2.797 Summe 193 659,5 10.685 GRUPPENSTRUKTUR Gruppenarten Alter Öffnungszeiten Summe GT VÖ RG HT Krippengruppen null bis drei Jahre 131,5 24 - 5 160,5 Altersgemischte Gruppen null bis sechs Jahre 119 5 - - 120 Kindergartengruppen ab zwei Jahren zwei bis sechs Jahre 83,5 104 - - 187,5 Kindergartengruppen drei bis sechs Jahre 78,5 100 9 - 187,5 Summe 412,5 233 9 5 659,5 GT = Ganztagsangebot, VÖ = verlängerte Öffnungszeit, RG = Regelangebot, HT = Halbtagsangebot TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER IM ALTER VON ZWEI MONATEN BIS DREI JAHREN ÜBERSICHT Träger Plätze Arbeiterwohlfahrt 351 Evangelische Kirchengemeinden 407 Katholische Kirchengemeinden 595 Stadt Karlsruhe 293 Sonstige 1.144 Summe 2.790 VERSORGUNGSQUOTE Kinder null bis unter drei Jahre (Bevölkerungsdaten 30. Juni 2015) 8.080 Versorgungsquote 34,5 Prozent 30 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 ENTWICKLUNG PLATZKAPAZITÄT U3 TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER IM ALTER VON DREI BIS SECHS JAHREN ÜBERSICHT Träger Plätze Arbeiterwohlfahrt 677 Evangelische Kirchengemeinden 2.192 Katholische Kirchengemeinden 2.409 Stadt Karlsruhe 964 Sonstige 1.653 Summe 7.895 VERSORGUNGSQUOTE Kinder drei bis unter sieben Jahre (Bevölkerungsdaten 30. Juni 2015) 8.736 Versorgungsquote 90,4 Prozent 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Entwicklung Platzkapazität U3 776 922 1.165 1.304 1.638 1.840 2.012 2.321 2.661 2.790 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Anzahl Plätze SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 31 ENTWICKLUNG ANGEBOTSFORMEN UND PLATZKAPAZITÄT Ü3 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ganztagskindergarten 1.661 1.934 2.202 2.390 2.738 2.993 3.132 3.514 3.731 3.812 verlängerte Öffnungszeiten 3.868 3.786 3.996 4.014 4.111 4.143 4.153 3.991 3.797 3.904 Regelkindergarten 2.033 1.852 1.528 1.267 977 820 647 312 273 179 Halbtagskindergarten 32 20 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 Anzahl Plätze 32 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 7. TAGESEINRICHTUNGEN FÜR SCHULKINDER (STAND: 1. NOVEMBER 2016) ÜBERSICHT Träger Einrichtungen Gruppen Plätze Caritas 1 1 20 Diakonisches Werk 1 3 44 Elterninitiativen 2 4 64 Evangelisches Diakonissenhaus 1 2 40 Kinder-Stadtkirche 2 8 170 Kind und Beruf 1 3 60 Pro Liberis gGmbH 1 7 175 Stadt Karlsruhe 23 71,5 1.410 Stadtjugendausschuss e. V. 4 12 235 Freie Waldorfschule 1 3 75 Summe 37 114,5 2.293 PLATZ- UND BELEGUNGSSTRUKTUR Jahr Anzahl der Plätze belegte Plätze Hortbelegung im Einzelnen Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule 2016 vormittags nachmittags ganztags Insgesamt 2.293 1.968,2 - k. A. k. A. 86 ENTWICKLUNG 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Hort Kapazität Belegung insgesamt vormittags nachmittags ganztags SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 33 D. ERGÄNZENDE INFORMATIONEN, DATEN AUS DEN FACHBEREICHEN 1. BEREICH BEISTANDSCHAFTEN, VORMUNDSCHAFTEN, PFLEGSCHAFTEN UND UNTERHALTSVORSCHUSSKASSE BEISTANDSCHAFTEN, VORMUNDSCHAFTEN, PFLEGSCHAFTEN Anzahl der Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften sowie erlangte Einnahmen in diesen Bereichen zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 gesetzliche Amtsvormundschaften 21 8 8 14 13 11 darunter ausländische Jugendliche 1 0 1 1 0 0 bestellte Amtspflegschaften 80 83 66 66 72 72 darunter ausländische Jugendliche 7 6 5 7 3 3 bestellte Amtsvormundschaften 111 98 114 215 206 188 darunter ausländische Jugendliche 80 72 88 189 176 151 Beistandschaften 1.953 1.987 2.022 1.956 1.903 1.809 darunter ausländische Jugendliche 97 102 97 91 87 84 Erträge je Jahr (in Millionen Euro) 2,79 2,70 2,70 2,68 2,71 2,82 Soweit ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, einen Vormund benötigt, zum Beispiel wenn die Mutter minderjährig und unverheiratet ist, wird das Jugendamt für dieses Kind „gesetzlicher Vormund“. Daneben besteht die Möglichkeit, dass das Jugendamt vom Familiengericht zum Pfleger oder Vormund bestellt wird, wenn beispielsweise die Eltern den Erziehungsaufgaben nicht mehr gerecht werden können oder aus sonstigen Gründen als Sorgeberechtigte ausfallen. Bei einer „bestellten Amtspflegschaft“ wird lediglich ein Teil der elterlichen Sorge auf das Jugendamt übertragen, zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei einer „bestellten Amtsvormundschaft“ wird die gesamte elterliche Sorge auf das Jugendamt übertragen. Seit 2007 und vor allem seit Ende 2014 war ein rasanter Anstieg der Vormundschaften zu verzeichnen. Hierbei handelte es sich vor allem um Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA). Zur Bewältigung dieser Aufgabe wurden seit 2015 bis zu 2,5 überplanmäßige Stellen zur Verfügung gestellt. Zuletzt waren hiervon jedoch nur noch 0,4 Stellen tatsächlich besetzt. Im Bereich Vormundschaften und Pflegschaften wurde durch die Vormundschaftsreform 2011 unter anderem eine verbindliche Fallzahlobergrenze (maximal 50 Fälle je Vollzeit-Stelle) gesetzlich normiert. Außerdem wurde festgelegt, dass der Vormund oder Pfleger mit seinem Mündel oder Pflegling persönlichen Kontakt halten muss und diesen in der Regel einmal monatlich in dessen üblicher Umgebung aufsuchen soll. Zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kann eine Beistandschaft beantragt werden. Die Interessen des Kindes werden in diesen Bereichen dann fachkundig durch das Jugendamt vertreten. Antragsberechtigt ist jeder Elternteil, dem entweder die alleinige elterliche Sorge für den entsprechenden Aufgabenbereich zusteht oder in dessen Obhut sich das Kind befindet. Bei den Erträgen aus der unteren Zeile handelt es sich um Beträge, die von barunterhaltspflichtigen Elternteilen für die vertretenen Kinder erlangt werden konnten. Hierbei mussten in vielen Fällen auch Zwangsvollstreckungs- maßnahmen eingeleitet werden. Nicht erfasst sind hierbei Fälle, in denen durch das Jugendamt zwar die Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, die Zahlungen dann aber direkt an die Berechtigten erfolgen. Im Jahr 2016 konnte dies immerhin bei ungefähr 24 Prozent aller Fälle und mit einem Gesamtbetrag von weiteren 1,7 Millionen Euro erreicht werden. Die Zahlen machen deutlich, dass der oben genannte Bereich des Jugendamtes unter anderem einen wichtigen und dauerhaften Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut in Karlsruhe leistet. Obwohl im Zusammenhang mit 34 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 der Umsetzung der Vormundschaftsreform seit 2012 die Standards im Bereich „Beistandschaften“ deutlich herabgesetzt werden mussten, konnten seit 2015 die Einnahmen wieder deutlich gesteigert werden. Vor der Realisierung der Unterhaltsansprüche sind diese in einem vollstreckbaren Titel festzustellen. Häufig kann dies durch ein freiwilliges Anerkenntnis des Pflichtigen erreicht werden (siehe Tabelle „Beurkundungstätigkeit des Jugendamtes“ unter „Unterhaltsverpflichtungserklärungen“). Soweit dies nicht gelingt, ist eine gerichtliche Klärung erforderlich. Im Jahr 2016 wurden insoweit insgesamt 171 Unterhaltsverfahren geführt. VATERSCHAFTSFESTSTELLUNGEN 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Vaterschaft festgestellt 467 560 546 616 618 683 davon durch:  freiwillige Anerkennung* 445 542 533 601 598 667  gerichtliche Entscheidung 22 18 13 15 20 16 Vaterschaft nicht festgestellt 1 0 7 0 2 1 * Die oben genannten Zahlen beziehen sich nur auf die Fälle, in denen das Jugendamt der Stadt Karlsruhe tätig war. Insbesondere sind Vaterschaftsanerkennungen vor dem Standesamt hierbei noch nicht erfasst. Nach Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss die Vaterschaft festgestellt werden. In den meisten Fällen erfolgt dies durch freiwillige Anerkennung in urkundlicher Form. Nur wenn der Vater hierzu nicht bereit ist, muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Nur in wenigen Fällen muss festgestellt werden, dass die Vaterschaft dauerhaft nicht geklärt werden kann. BEURKUNDUNGSTÄTIGKEIT DES JUGENDAMTES Beurkundung von 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Vaterschaftsanerkennungen 445 542 533 601 598 667 darunter Anerkennungen nach § 1599 II BGB 5 10 5 8 8 8 Unterhaltsverpflichtungserklärungen 288 277 311 246 236 253 Sorgeerklärungen 542 576 622 668 660 675 Sonstige Erklärungen 500 576 566 644 645 710 Beurkundungen insgesamt 1.775 1.971 2.037 2.167 2.139 2.305 Sonstige Tätigkeiten der Urkundspersonen des Jugendamtes (zum Beispiel Titelumschreibungen und Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen) 32 28 24 31 26 33 Die Befugnis der Urkundsperson des Jugendamtes ergibt sich aus § 59 SGB VIII. Der Schwerpunkt der Tätigkeit in diesem Bereich liegt in der Beurkundung von Sorgeerklärungen, Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungserklärungen. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 35 SORGEREGISTER Gemeinsame Sorge bei Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, mit Geburtsort in Karlsruhe (Stand 31. Dezember 2016) Geburts- jahrgang Anzahl nichteheliche Geburten insgesamt Anzahl der Kinder, bei denen die Eltern keine Sorgeerklärung abgegeben haben * Anzahl der Kinder, bei denen die Eltern eine Sorgeerklärung abgegeben haben Anzahl der Kinder, bei denen die gemeinsame Sorge durch eine familiengerichtliche Entscheidung übertragen wurde *** Anzahl in % 1996 588 525 68 11,56 0 1997 696 594 102 14,66 0 1998 742 531 211 28,44 0 1999 841 562 279 33,17 3 2000 849 534 315 37,10 0 2001 963 637 326 33,85 3 2002 959 634 325 33,89 1 2003 968 599 369 38,12 1 2004 1.056 644 412 39,02 3 2005 1.058 577 481 45,46 3 2006 1.090 640 450 41,28 2 2007 1.146 582 564 49,21 2 2008 1.186 589 597 50,34 0 2009 1.132 515 617 54,51 3 2010 1.239 496 743 59,97 1 2011 1.167 438 729 62,47 0 2012 1.198 407 791 66,03 4 2013 1.255 398 857 68,29 0 2014 1.348 412 936 69,44 1 2015 1.377 448 929 67,47 1 2016 ** 811 0 * Die Zahlenwerte beziehen sich auf die Anzahl der im jeweiligen Geburtsjahr nichtehelich geborenen Kinder. Über die Anzahl der Kinder, bei denen die Eltern aufgrund nachfolgender Eheschließung gemeinsames Sorgerecht erlangt haben, gibt es leider keine Statistik. ** Leider liegt die Gesamtanzahl der nichtehelichen Geburten für das Jahr 2016 noch nicht vor. *** Die Möglichkeit einer gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen Sorge wurde erstmals mit dem „Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ geschaffen, das zum 19. Mai 2013 in Kraft trat. Die gemeinsame Sorge bei nicht verheirateten Eltern ist seit 1. Juli 1998 durch die Abgabe von sogenannten Sorgeerklärungen möglich. Ab diesem Zeitpunkt konnte sie auch für Kinder, die vorher geboren sind, abgegeben werden. Von dieser Möglichkeit haben jedoch nur wenige Eltern Gebrauch gemacht haben. Dafür besteht für jüngere Kinder immer häufiger ein gemeinsames Sorgerecht. Zur Verdeutlichung dieser Entwicklung enthält die obige Tabelle bewusst auch noch Werte für Kinder die zwischenzeitlich volljährig sind (Geburtsjahrgänge 1996 – 1997). Sind Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, bestimmt § 1626 a BGB, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, soweit die Eltern keine Sorgeerklärungen abgegeben haben und auch keine Übertragung der gemeinsamen Sorge durch das Familiengericht erfolgte (diese Möglichkeit wurde durch die Sorgerechtsreform 36 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 2013 neu geschaffen!). Bei jedem Geburtsjugendamt wird ein sogenanntes Sorgeregister geführt. Eintragungen in dieses Register erfolgen, wenn Sorgeerklärungen abgegeben wurden oder eine familiengerichtliche Übertragung erfolgte. Soweit keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen, kann die Mutter beim Wohnsitzjugendamt hierüber eine Bescheinigung verlangen (Negativattest), um damit die Alleinsorge nachzuweisen. Sofern Wohnsitzjugendamt und Geburtsjugendamt auseinander fallen, müssen zwischen den beiden Jugendämtern die Daten ausgetauscht werden. Die Tätigkeit des Sorgeregisters des Jugendamtes der Stadt Karlsruhe ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Eintragungen ins Sorgeregister 785 862 929 983 1.047 1.041 Ausstellung von Negativattesten 418 464 437 514 548 547 Anfragen an Geburtsjugendamt 36 55 56 67 97 90 Auskunft an örtlich zuständiges Wohnsitzjugendamt 416 379 343 374 433 411 Sonstige Auskünfte und Tätigkeiten * * 91 171 171 152 Tätigkeiten insgesamt 1.654 1.760 1.856 2.109 2.296 2.241 * Bis 2012 sind die „sonstigen Auskünfte und Tätigkeiten“ bei den „Auskünften an das örtlich zuständige Jugendamt“ enthalten. Da diese Auskünfte und Tätigkeiten stark zugenommen haben, werden sie ab 2013 gesondert ausgewiesen. UNTERHALTSVORSCHUSSKASSE Die Unterhaltsvorschussleistung ist eine finanzielle Hilfe für alleinerziehende Elternteile. Sie wird in der Regel für Kinder gewährt, die vom anderen Elternteil nicht mindestens Unterhalt in Höhe der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Insoweit ist diese Leistung ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Kinderarmut in Karlsruhe. Der Leistungszeitraum beträgt 72 Monate. Unterhaltsleistungen an Kindern 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl der Kinder zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres, die Unterhaltsvorschussleistungen erhielten 1.408 1.302 1.308 1.218 1.146 1.147 Anzahl der Kinder, die insgesamt Unterhaltsvorschussleistungen erhielten 1.957 1.824 1.807 1.722 1.628 1.572 davon Neuzugänge im jeweiligen Jahr 467 416 505 414 410 426 Anzahl der Kinder, bei denen die Leistung eingestellt wurde 549 522 499 504 482 425 ENTWICKLUNG DER AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE Die Unterhaltsvorschussleistungen werden zu 2/3 von Bund und Land und zu 1/3 von der Stadt Karlsruhe getragen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der entstehenden Aufwendungen auf. Bei den aufgeführten Erträgen handelt es sich überwiegend um Unterhaltsleistungen, die im Rahmen des Rückgriffs von barunterhaltspflichtigen Elternteilen erlangt werden konnten. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Aufwendungen in Euro 2.775.996 2.646.071 2.523.219 2.437.725 2.416.712 2.462.731 Erträge in Euro 691.833 795.458 720.807 730.086 705.941 641.053 Erträge in Bezug zu den Aufwendungen in Prozent 24,92 30,00 29,00 29,95 29,21 26,03 Netto in Euro 2.084.163 1.850.613 1.802.412 1.707.639 1.710.771 1.821.678 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 37 Die Höhe der jährlichen Aufwendungen für die Unterhaltsvorschussleistungen wird wesentlich dadurch beeinflusst, wie lange für ein Kind insgesamt Unterhaltsvorschuss gewährt werden muss. Die Gesamtdauer des Leistungsbezuges von Fällen, die seit 2013 eingestellt wurden, ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Gesamtdauer des Leistungsbezuges 2013 2014 2015 2016 Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent 1 bis 24 Monate 186 37 172 34 156 32 142 33 25 bis 48 Monate 105 21 109 22 100 21 93 22 49 bis 72 Monate 208 42 223 44 226 47 190 45 Gesamt 499 100 504 100 482 100 425 100 38 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 2. JUGEND- UND DROGENBERATUNGSSTELLE ZIELE UND AUFGABEN Leitende Ziele der Suchtprävention sind:  Allgemeine Förderung der psychosozialen Gesundheit.  Vermeidung von Suchtbildung und anderer selbst- und fremdschädigender Verhaltensprozesse. Hieraus ergeben sich folgende Aufgabenstellungen: 1. Information und Sensibilisierung Suchtprävention vermittelt korrektes Wissen über legale und illegale Drogen und andere Suchtmittel und -formen, einschließlich ihrer positiven und negativen Wirkungen, über gesetzliche Regelungen, wirtschaftliche Hintergründe und gesellschaftliche Zusammenhänge, Rituale, Geschichte, Kultur, Missbrauch, Abhängigkeit und deren Wirkungen, Beratungs- und Therapiemöglichkeiten. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 39 2. Verbesserung der individuellen Handlungskompetenzen Selbstbewusste und selbstverantwortliche Menschen können mit schwierigen Lebenssituationen so umgehen, dass sie daran wachsen und sich selbst stabilisieren. Suchtprävention fördert bei Einzelnen oder Gruppen Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Alltags- und Lebensbewältigung, Problemlösungsfähigkeiten, Umgang mit Gefühlen, um nur einige Begriffe zu nennen. 3. Soziale Integration und Förderung verbesserter Lebensbedingungen Suchtverhalten wird zu einem wesentlichen Teil auf mangelnde Integration und Anerkennung zurückgeführt. Isolation und mangelndes Selbstwertgefühl können zu Verhaltensweisen führen, welche darauf abzielen, die psychische Befindlichkeit mittels Drogen und anderen Suchtmitteln zu verbessern. Es gilt, soziale Ausgrenzung frühzeitig zu vermeiden und dem Einzelnen Anerkennung zuteil werden zu lassen. Suchtprävention hilft mit bei der Gestaltung und Verbesserung struktureller Lebensbedingungen in Kindergarten, Schule, Arbeitswelt und Freizeit. 4. Förderung der Befähigung von Bezugspersonen im Umgang bei Auffälligkeiten Durch Seminare, Fortbildung, berufsübergreifenden Informations- und Erfahrungsaustausch werden Sensibilisierung in Bezug auf Gefährdung hergestellt und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. AKTIONEN UND VERANSTALTUNGEN Die Tabelle auf der Seite 41 zeigt eine Übersicht der geleisteten Aktivitäten. Neben der Veranstaltungsart enthält sie Hinweise auf Zielgruppen und auf die besondere Beteiligung einzelner Institutionen. Die Anzahl der erreichten Personen aus den Zielgruppen von 1990 bis 2016 beläuft sich nach unseren durchgeführten Erhebungen auf rund 151.000 Personen. Unseren Erfahrungen nach teilt sich diese Zahl etwa hälftig in Personen, die erreicht wurden mit a) allgemeinen Informationen, die Kontakte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der kurzzeitigen Nachfragen umfassen und b) intensiven Informationen, mit zeitlich und inhaltlich ausgedehnten Kontakten und Gesprächen im Rahmen von Seminaren und speziellen Veranstaltungen für bestimmte Zielgruppen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Aufträgen sind an dieser Stelle folgende durchgeführte oder initiierte Vorhaben zu erwähnen:  Konzeptionelle Weiterentwicklung, Durchführung und Begleitung des Projektes „Jugendschutz Karlsruhe“.  Umsetzung und Durchführung des Alkohol-Präventionsprojektes „Tom & Lisa“ für die Zielgruppe der Jugendlichen.  Durchführung des Projektes „Reset C“ für erstauffällige Drogenkonsumierende.  Umsetzung des Konzeptes „Move – Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen“ in Form von Weiterbildungsmaßnahmen bei Multiplikatoren.  Reorganisation, Neuausrichtung und Zuordnung der Präventionsangebote für Gruppen nach dem Transtheoretischen Model (TTM).  Inhaltliche Umsetzungsarbeit mit den Präventionsbeauftragten des Regierungspräsidiums im Zusammenhang mit dem Präventionskonzept für Schulen in Baden-Württemberg „stark.stärker.WIR“, insbesondere Entwicklung eines Stufenplans zum Umgang mit Substanzkonsum in der Schule. Für detaillierte Informationen zur Entwicklung des Stufenplans siehe Seite 42. AUSWERTUNG JUGENDSCHUTZ KARLSRUHE 307 Mitarbeitende haben über das Jahr an zehn Einsatztagen bei sieben Veranstaltungen 3.320 Jugendliche angesprochen. Dabei ergaben sich 91 Überstellungen an die Mitarbeitenden im Zentralteam, die wiederum 50 Jugendliche an ihre Eltern überstellen mussten. Von den Teams wurde veranlasst, dass Jugendliche selbstständig 269 Flaschen Alkoholika entsorgten. Die höchsten, festgestellten Alkoholwerte lagen bei jeweils 2,38 Promille bei einem 16-jährigen beziehungsweise 17-jährigen Mädchen und bei 1,84 Promille bei einem 15-jährigen Jungen. 40 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Bei einzelnen Veranstaltungen waren vor Beginn Vorteams im Veranstaltungsgebiet und der Umgebung unterwegs, die den Lebensmitteleinzelhandel, die gastronomischen Anbieter und deren Bedienstete zum Thema Jugend und Alkohol sensibilisierten und mit Postern, Werbematerialien, Ratschlägen und Hinweisen zum Umgang mit Jugendlichen aufklärten beziehungsweise unterstützten. ÜBERSICHT JUGENDSCHUTZ KARLSRUHE Veranstaltung Mitarbeiter gesamt (Polizei, med. Serv., SJB) Anspra- chen Überstell- ungen an Zentralteam Überstell- ungen an Eltern Einge- zogene Alkoholika Höchst- werte Alkohol Alter Jugend- liche Altstadtfest Durlach 27/P: 4, MED: 4, SOZ: 11, SJB: 8 172 5 3 37 2,18 ‰ 17 W Altstadtfest Durlach 27 / P:4, MED:4, SOZ:10,SJB:9 128 0 0 0 - - Das Fest 43 / P:7, MED:7, SOZ:19, SJB:10 202 11 3 46 1,84 ‰ 15 M Das Fest 37 / P:6, MED:7, SOZ:16, SJB:8 435 8 3 26 1,60 ‰ 15 M Das Fest 38 / P:8, MED:7, SOZ:16, SJB:7 364 3 3 32 1,50 ‰ 15 W Faschingsumzug Daxlanden 24 / P:4, MED:4, SOZ:11, SJB:5 498 15 12 26 2,38 ‰ 17 W Faschingsumzug Durlach 31 / P:5, MED:5, SOZ:12, SJB:9 446 17 11 23 1,94 ‰ 15 W Faschingsumzug Karlsruhe 38 / P:6, MED: 6, SOZ:17, SJB:9 724 16 9 63 1,42 ‰ 15 M Kerwe Neureut 19 / P:4, MED:3, SOZ:8, SJB:4 21 0 0 0 - - 307 3.320 91 50 269 Ø 1,91 ‰ Ø 15,6 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 41 MASSNAHMENÜBERSICHT Veranstaltungen Zielgruppen Beteiligung Ort Personen Stunden 5 Alkohol- Präventionsprogramm Tom und Lisa Schülerinnen/ Schüler diverse Schulen, Multiplikatoren diverse Schulen, JDB 174 70 1 Aids- und Hepatitisprävention U-Häftlinge Aidshilfe, JVA JVA Karlsruhe 15 8 4 Reset Cannabis Jugendliche und junge Erwachsene JDB, JGH, Suchtmediziner, Ex-User JDB- Gruppenraum 52 100 47 Gruppeninformation für Schulklassen Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien Schülerinnen/ Schüler diverse Schulen JDB- Gruppenraum; Schulen 950 270 3 Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeit Stadt Karlsruhe, SJB, Landkreis Karlsruhe, JDB, verschiedene Schulen JDB- Gruppenraum, ZKM Karlsruhe 642 69 4 Gruppeninformation KSC Jugend KSC Jugend Rehaklinik Freiolsheim/ KSC JDB, KSC Sportplatz, Rehaklinik Freiolsheim 39 26 4 Gruppeninformation Auszubildende, Betriebe Azubis diverse Schulen beziehungsweise Betriebe JDB, diverse Schulen 71 28 2 Gruppeninformation Berufsschule Jugendliche und junge Erwachsene Carl-Hofer-Schule JDB- Gruppenraum 74 14 1 Gruppeninformation Ausbildung/Studium Fachschülerinnen /Fachschüler, Studierende Pädagogische Hochschule Pädagogische Hochschule 51 6 3 Gruppeninformation für FSJ‘ler FSJ‘ler Bildungszentrum Karlsruhe JDB, Bildungs- zentrum 67 26 4 Informations- und Fortbildungsveranstaltungen Berufskollegen, Lehrer, Pädagogen JDB, Schulsozialarbeit JDB- Gruppenraum 34 17 43 Arbeitskreise versch. Netzwerkpartner JDB, STJA, städtische Ämter, freie Träger, Sozialministerium untersch. Orte 372 141 2 Arbeitstagung in Baerenthal beziehungsweise Akademie Rüppurr Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen im Projekt Jugendschutz Karlsruhe, Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen JDB JDB, Polizei, Rettungsdienst, JDB Baerenthal Rüppurr 39 128 10 Jugendschutzeinsätze Jugendliche JDB, Polizei, Rettungsdienst gemäß Einsatzplan 2016 4193 2421 2 Theateraufführungen Schulklassen, Öffentlichkeit StJA Anne-Frank-Haus, Fachklinik Freiolsheim Anne-Frank- Haus 265 32 42 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 PERSONALSTUNDENEINSATZ IN DER PRÄVENTION Für die Durchführung der 135 Veranstaltungen und Projekte wurden im Jahr 2016 3.356 Arbeitsstunden aufgewandt. Diese Stunden wurden zum Teil durch die Mitarbeitenden der Jugend- und Drogenberatungsstelle der Stadt Karlsruhe auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit erbracht. Im Bedarfsfall erfolgte die Ergänzung durch externe Fach- und Honorarkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter. Nicht enthalten sind Zeiten der Vor- und Nachbereitung der Einzelaktivitäten durch das Präventionsbüro. MASSNAHMENPLANUNG 2017  Ausweitung des Projektes „Jugendschutz Karlsruhe“ Richtung Faschingsumzüge.  Qualitätssicherung Projekt „Jugendschutz Karlsruhe“.  Umsetzung Informations- und Schulungsveranstaltungen.  Konzeptionelle Weiterentwicklung der Präventionsveranstaltungen mit Schülerinnen und Schülern.  Fortsetzung Schulungsmaßnahmen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem ehrenamtlichen und professionellen Bildungs- und Hilfebereich.  Mitwirkung bei der Gestaltung und Umsetzung des Schul-Präventionskonzeptes „stark, stärker, WIR“. EIN STUFENPLAN ZUM UMGANG MIT SUBSTANZKONSUM AN SCHULEN Mitarbeitende des Präventionsbüros der Jugend- und Drogenberatung Karlsruhe haben in Zusammenarbeit mit dem Präventionsteam des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein Stufenkonzept für Schulen entwickelt. Dieses soll helfen, mit Schülerinnen und Schülern umzugehen, die im schulischen Kontext mit Rauschmittelkonsum aufgefallen sind. Der vierstufige Plan kann im Konsens aller Beteiligten (Schulleitung, Lehr- und Beratungsfachkräfte, Schülerinnen und Schüler, Elternvertretung) von den einzelnen Schulen übernommen und individuell angepasst werden. Der Stufenplan soll die Schulordnung ergänzen. Er verbietet zum Einen klar den Konsum, den Erwerb und die Weitergabe von Rauschmitteln und macht zum Anderen Vorschläge, wie bei Verstößen gegen dieses Verbot vorgegangen werden kann. Die vier Stufen beinhalten  eine verständnisvolle, wertschätzende Grundhaltung gegenüber Schülerinnen und Schülern mit Problemen,  konkrete Unterstützungsangebote,  Aufforderungen zur Inanspruchnahme von Hilfe und zur Änderung des Problemverhalten und Maßnahmen zur Kontrolle der Verhaltensänderungen,  wenn das Problemverhalten weiterhin besteht, zunehmende Auflagen und Sanktionen. Der Stufenplan kann, analog zu Brandschutzvorkehrungen, im Ernstfall Handlungssicherheit geben. Zudem hilft er, die Schülerinnen und Schüler an der Schule zu schützen und auch den Eltern zu vermitteln, dass die Schule einem möglichen Drogenproblem verantwortungsvoll entgegenwirkt. Neben einer kurzen Zusammenfassung des Konzepts auf einem Flyer und einer ausführlicheren Beschreibung des Stufenplans, befinden sich auf der Homepage des Präventionsbüros zusätzliche Materialien, die frei heruntergeladen werden können: Ein Protokoll für die Durchführung eines Gesprächs mit der Schülerin oder dem Schüler, Vorschläge für einen Brief an die Eltern und die Schulleitung sowie ein Selbstreflexionsbogen für die betroffenen Schülerinnen oder Schüler, um den eigenen Substanzkonsum zu überdenken. Im Rahmen des Baden-Württemberg weiten Präventionsprogramms „stark.stärker.WIR“ wurden der Stufenplan und seine praktische Anwendung bislang in drei ganztägigen Schulungen den Präventionskräften der Stadt Karlsruhe und des Landkreises vermittelt. Mehrere Institutionen der Jugendhilfe (zum Beispiel Wohngruppen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) erhielten ebenfalls Fortbildungen zu diesem Stufenplan, um ihn in ihren Einrichtungen individuell anzupassen. Das Interesse an diesem Konzept erscheint groß, so dass im Jahr 2017 weitere Schulungen geplant sind. Rebecca Leopold, Dieter Moser, Julia Schäfer, Sabine Krah SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 43 3. JUGENDGERICHTSHILFE MITWIRKUNG IM VERFAHREN NACH DEM JUGENDGERICHTSGESETZ GEMÄSS § 52 SGB VIII Das Jugendamt (Jugendgerichtshilfe) wirkt in allen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen junge Menschen zwischen 14 Jahren und 20 Jahren mit. Diese Pflichtaufgabe umfasst zum einen die Prüfung, ob aus Anlass des Tatvorwurfs Jugendhilfeleistungen in Betracht kommen, zum anderen sollen die „erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung“ (vergleiche § 38 Jugendgerichtsgesetz) gebracht werden. Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft übersendet der Jugendgerichtshilfe die Strafanzeigen, die in Karlsruhe wohnhafte oder sich auch nur vorübergehend hier aufhaltende Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) betreffen. Die Grundlage für die nachfolgenden Schaubilder und Ausführungen bildet die im Sachgebiet geführte Statistik. Die Datenerhebung erfolgt, wenn die Strafverfahren abgeschlossen und die erteilten Weisungen und Auflagen erledigt worden sind. Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre: Die Anzahl der abgeschlossenen Fälle ist im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der rückläufigen Zahl der unerlaubten Einreise junger Menschen aus Krisengebieten. Die Schere zwischen der Anzahl der Verfahren gegen Heranwachsende gegenüber den Verfahren gegen Jugendliche ist erneut weiter auseinander gegangen. Dieser Trend hält seit 2011 an und wurde nur 2014 und 2015, durch den starken Anstieg der Zahl der Jugendlichen aus Krisengebieten die unerlaubt eingereist sind, kurzzeitig unterbrochen. Die Personengruppe der 18 bis 20-Jährigen stellt somit weiterhin einen Schwerpunkt in unserer Arbeit dar. Die Entwicklung geeigneter Angebote für diesen Personenkreis steht dabei im Fokus. In enger Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst wird dabei versucht, die oftmals schwierige Situation junger Menschen, die nach vielen Jahren in der Jugendhilfe, jetzt auf eigenen Füßen stehen wollen durch adäquate Begleitung zu stabilisieren. 2. 71 9 2. 60 2 2. 63 7 2. 53 6 2. 58 7 2. 63 4 2. 57 4 2. 77 7 2. 60 3 2. 83 8 2. 76 4 1. 44 5 1. 43 7 1. 39 1 1. 30 5 1. 34 8 1. 30 0 1. 14 5 1. 18 1 1. 19 8 1. 32 1 1. 19 9 1. 27 4 1. 16 5 1. 24 6 1. 23 1 1. 23 9 1. 33 4 1. 42 9 1. 59 6 1. 40 5 1. 51 7 1. 56 5 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Abgeschlossene JGH-Fälle davon Jugendliche davon Heranwachsende 44 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Übersicht nach Geschlecht sowie Nationalität Jugenddelinquenz ist nach wie vor eine Auffälligkeit junger Männer. Der Anteil Nicht-Deutscher war 2015 erstmals höher als der der deutschen jungen Männer. Die Erklärung dafür ist einfach, auch hier spielt die große Anzahl der unerlaubt „Eingereisten“ die entscheidende Rolle. Die Zahlen 2016 sind in diesem Bereich nahezu identisch. Übersicht Deliktspektrum männliche Deutsche 39 % weibliche Deutsche 14 % männliche Nicht- Deutsche 40 % weibliche Nicht- Deutsche 7 % Leistungs- erschleichung 23 % Ladendiebstahl 9 % sonstige Eigentumsdelikte 12 %Betrug 3 % Sachbeschädigung 4 % Beleidigung 3 % Bedrohung 1 % Körperverletzung 5 % gefährliche Körperverletzung 2 % Verkehr 4 % Verg. gg. BtmG 11 % WaffenG 1 % AuslG 14 % sonstige Vergehen 7 % Raub, räuberische Erpressung und sonstige Verbrechen 1 % SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 45 Die strafrechtlichen Auffälligkeiten junger Menschen liegen nach wie vor eher im Bereich leichter bis mittlerer Kriminalität. Leistungserschleichungen und Eigentumsdelikte überwiegen, der Anteil der Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Ausländergesetz ist von 6 Prozent im Jahr 2014 auf 14 Prozent im Jahr 2015 gestiegen, diese Zahl blieb 2016 identisch. Die Zahlen im Bereich Gewaltdelikte sind seit vielen Jahren nahezu unverändert und liegen nach Zusammenfassung aller dazugehörender Delikte bei circa 10 Prozent. Ebenso verhält es sich bei den Zahlen aus dem Bereich der Betäubungsmittelkriminalität. Übersicht Reaktionsformen der Justiz Auch die Reaktion der Justiz auf die strafrechtliche Auffälligkeit junger Menschen ist seit vielen Jahren beständig. Dem liegt eine ebenso langjährige intensive und konstruktive Kooperation zwischen den Verfahrensbeteiligten zugrunde. Insbesondere die nachhaltige Entwicklung geeigneter erzieherischer Maßnahmen in Kooperation mit den örtlichen Jugendhilfeträgern ermöglicht, dass ein Großteil der Verfahren noch im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung eingestellt werden kann. Hinter der Abkürzung OWi verbergen sich vom Ordnungsamt verhängte Geldbußen, die überwiegend aufgrund von Schulversäumnissen erteilt und vom Jugendrichter in gemeinnützige Arbeit umgewandelt wurden. Im Rahmen der Gespräche hinsichtlich der Vermittlung einer geeigneten Einrichtung zur Ableistung der Stunden findet dann einzelfallabhängig auch eine Klärung statt, ob Jugendhilfeleistungen erforderlich sind. Der Fallzuwachs in diesem Bereich erfordert eine enge Kooperation mit dem Sozialen Dienst der in den letzten Jahren ein umfangreiches Konzept für „Schulschwänzer“ erarbeitet hat. Einstufung AG gemäß § 47 JGG 3 % Einstufung StA gemäß § 45,1 JGG 34 % Einstufung StA gemäß § 45,2 JGG 19 % Freispruch 1 % OWi 6 % sonstige Einstufung durch AG 3 % sonstige Einstufung durch StA 16 % Strafbefehl 9 % Verurteilung 9 % 46 | JUGENDHILFEBERICHT 2013 4. JUGENDHILFEPLANUNG ORGANISATORISCHE ZUORDNUNG In den §§ 79 bis 80 SGB VIII ist verankert, dass die Jugendhilfeplanung ein Instrument zur systematischen und zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung von Handlungsfeldern der Jugendhilfe darstellt. Sie verfolgt das Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen. Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, sich einen Überblick über das bestehende Angebot zu verschaffen, Entwicklungen zu beschreiben, weitere Bedarfe festzustellen und in enger Kooperation mit den Freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass notwendige neue Angebote auf den Weg gebracht werden. Dieses Aufgabengebiet ist der Jugendamtsleitung mit zwei Stabsstellen (80 Prozent und 97 Prozent) direkt zugeordnet mit den Schwerpunkten Kindertagesbetreuung für Kinder im Vorschulalter und Schulkindbetreuung. Die Jugendhilfeplanung wird durch eine Verwaltungskraft (33 Prozent) unterstützt. Zudem ist die Servicestelle Kinderbetreuung (38 Prozent) der Jugendhilfeplanung zugeordnet, welche Eltern im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege nach § 24 SGB VIII berät, genauso wie der Support (50 Prozent) für das im Januar 2014 in Betrieb genommene einheitliche online- gestützte Such- und Anmeldeverfahren für Karlsruher Kindertageseinrichtungen. Zur Entlastung und Beantwortung allgemeiner Anfragen rund um Kindertagesbetreuungsplätze ist die Behördennummer 115 eingebunden. Zum 1. April 2016 wurde befristet eine Projektstelle (50 Prozent) zur Suche und Anschaffung einer neuen Software zur Ablösung des aktuellen Kita-Portals eingerichtet. KINDERTAGESBETREUUNG Anzahl der Kinder Plätze Kindertageseinrichtungen von 54 Trägern Gruppen 0 bis 3 Jahre 8.189 2.973 (ohne Kindertagespflege) 200 (inklusive betreute Spielgruppen) 667,5 3 bis 6 Jahre 8.844 7.911 7 bis 11 Jahre 9.647 2.293 (ohne Kindertagespflege) 37 114,5 Gesamt 26.451 13.094 (Stand: 31.Dezember 2016) SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 47 JUGENDHILFEPLANUNG FÜR KINDER IM VORSCHULBEREICH Weiterhin steigende Kinderzahlen aufgrund steigender Geburtenzahlen und Wanderungsüberschüssen haben auch im Jahr 2016 den weiteren Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter erforderlich gemacht. Mit dem Ziel, das Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebot weiterhin bedarfsgerecht auszubauen, wurden im Jugendhilfeausschuss im März, Juli und November 2016 neue Kita-Projekte vorberaten und vom Gemeinderat beschlossen. Dadurch wurden 15 Erweiterungs- oder Neubauprojekte auf den Weg gebracht, mit denen in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 140 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren und 190 Plätze für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt geschaffen wurden. Mit dem im August 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege steht Sorgeberechtigten die Möglichkeit offen, diesen Anspruch bei Nichterfüllung gegebenenfalls gerichtlich einzuklagen. Dabei richtet sich eine etwaige Klage an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, also an die Stadt Karlsruhe. Vor diesem Hintergrund stellt die Weiterentwicklung eines qualitativ und quantitativ bedarfsgerechten Angebots im Bereich Kindertagesbetreuung eine Aufgabe dar, deren Erfüllung die Stadt Karlsruhe davor bewahren kann, bei einschlägigen gerichtlichen Klagen zu unterliegen und regresspflichtig zu werden. Neben den Beratungs- und Koordinierungsaufgaben beim weiteren Ausbau der Kindertageseinrichtungen besteht eine wesentliche Aufgabe der Jugendhilfeplanung darin, Trägervertreterinnen und Trägervertretern, Kita-Leitungen, Fachberaterinnen und Fachberatern sowie weiteren Kooperationspartnern regelmäßige Informations- und Austauschplattformen zu organisieren und durchzuführen. Die betreffenden Arbeitskreise unter Federführung der Jugendhilfeplanung, daran Teilnehmende und die Anzahl der Sitzungen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Bezeichnung Teilnehmende Anzahl Sitzungen 2016 Arbeitsausschuss Trägerkonferenz Trägervertretungen, Gesamtelternbeirat 4 Trägerkonferenz Alle Träger Karlsruher Kindertageseinrichtungen und Betreuter Spielgruppen 3 Fachberatungsrunde Fachberatungen der Träger 5 Qualitätszirkel Sprachbildung Katholische Fachschule für Sozialpädagogik Agneshaus, Büro für Integration, Tutorinnen für Sprachbildung, Sprachförderkräfte 5 Stadtinterner Arbeitskreis zu Familienzentren Abteilung Kindertageseinrichtungen, Sozialer Dienst, Psychologische Beratungsstellen, Kinderbüro, Jugendhilfeplanung, Büro für Integration, Finanz- und Rechnungswesen, Stadtjugendausschuss 3 Arbeitskreis Kinder mit besonderen emotionalen und sozialen Bedürfnissen Karlsruher Vereinigung zur Hilfe für psychisch kranke Kinder und Jugendliche e. V., Heilpädagogischer Fachdienst, Frühe Prävention Stadt Karlsruhe 5 Aus dem trägerübergreifenden Arbeitskreis der Fachberatungen ging ein Vorschlag zur Aktualisierung des städtischen Raumprogramms für Kindertageseinrichtungen hervor. Dieser soll in einem nächsten Schritt verwaltungsintern abgestimmt werden und im Jahr 2017 dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Rahmen des im Herbst 2015 geründeten stadtinternen Arbeitskreises zu Familienzentren wurden Eckpunkte für Familienzentren in Karlsruhe erarbeitet, die eine Arbeitshilfe für die weitere Planung von Familienzentren in Karlsruhe darstellen. 48 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 ERHEBUNG ZU KINDERN MIT BESONDEREN EMOTIONALEN UND SOZIALEN BEDÜRFNISSEN IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN (KITAS) Im Rahmen des fachübergreifenden Arbeitskreises „Kinder mit besonderen emotionalen und sozialen Bedürfnissen“ wurde in 2016 unter Federführung der Jugendhilfeplanung eine Erhebung durchgeführt. Ausgangspunkt war die Diskussion, dass immer mehr Kinder aufgrund ihres Verhaltens in Kitas auffallen und sich teilweise die Einrichtungen, trotz der Möglichkeit des Heilpädagogischen Fachdienstes, ohne eine weitere Unterstützung nicht mehr in der Lage sehen, ihrem pädagogischen Auftrag gerecht werden zu können. Damit wären dann gerade die Kinder betroffen, die besonders durch frühkindliche Bildung und Betreuung unterstützt werden sollten. In Kooperation mit Studierenden der PH Karlsruhe wurden im Rahmen eines Praxisforschungsprojektes alle 192 Karlsruher Kindertagestätten angeschrieben, auf der Grundlage der Kriterien des PERIK-Beobachtungsbogens (Mayr & Ulich, 2006) eine Einschätzung betroffener Kinder vorzunehmen. Ziel war vor allem festzustellen, um wie viele Kinder in Karlsruhe es sich tatsächlich handelt. 78 Prozent der Kitas haben sich an der Erhebung beteiligt. Die Auswertung ergab, dass 13,6 Prozent der 7620 angegebenen Kinder erhöhte emotionale Bedürfnisse aufweisen. Dabei gehörten 895 von den 1.039 Kindern mit Auffälligkeiten zu der Gruppe der Drei- bis Sechsjährigen, wobei die Dreijährigen deutlich weniger benannt sind als die Vier- und Fünfjährigen. Bei 177 Kindern wurde ein Verlassen der Kita in Betracht gezogen. 31 haben tatsächlich die Kita verlassen, was allerdings auch auf Veranlassung der Eltern oder durch andere Umstände begründet sein kann. Im Hinblick auf eine Qualitätsentwicklung und Unterstützung der Einrichtungen wurden die Kitas gefragt, was für ihre Arbeit mit diesen Kindern hilfreich wäre. Mehr Personal unter anderem auch besetzt durch andere Professionen wie beispielsweise Heilpädagogen wurde mit Abstand am meisten gewünscht (siehe Grafik oben). Positiv war festzustellen, dass vielen Kitas Unterstützungsangebote bekannt sind und mit Fachstellen von außen wie beispielsweise dem Heilpädagogischen Fachdienst oder dem Sozialem Dienst kooperiert wird. 10410 6581 1039 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 Betroffene Kinder KiTa Plätze gesamt Kinderanzahl beteiligt nicht betroffen Kinderanzahl betroffen 39 % 7 % 9 %1 % 19 % 11 % 13 % 1 % Wünsche/Anregungen Personalsituation Elternarbeit Kinderzahlen Angebote Kooperationen mit Fachstellen Beratungs-/ Weiterbildungsangebote finanzielle/zeitliche/räumliche Ressourcen Sonstiges Beratungs-/Weiterbildungsangebote SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 49 Parallel zu der quantitativen Erhebung hat eine andere Praxisgruppe der PH Karlsruhe qualitative Interviews mit acht Fachkräften aus Einrichtungen, die an der Erhebung teilgenommen haben, durchgeführt. Das Ergebnis bestärkte die Aussagen der Erhebung. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass Anforderungen an das Fachpersonal in Kitas teilweise bis an die Grenzen gestiegen sind. Eine Einbindung anderer Professionen und Beratungsstellen ist notwendig. Eine Aufstockung des Personals und eine entsprechende Anerkennung des Berufstandes wurden stark gewünscht, was im Hinblick auf die Aufgabe und die Verantwortung in der Kindertagesbetreuung sicher berechtigt ist. KITA-PORTAL ZUR ANMELDUNG IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER VON 0 BIS 6 JAHREN Das zentrale System für die Kindergarten-Anmeldung ist seit Januar 2014 im Einsatz. Das System ist unter der Adresse: www.karlsruhe.de/kindergartenportal erreichbar. Mit dieser Anwendung können Eltern mit Wohnsitz im Stadtkreis Karlsruhe ihre Kinder (auch ungeborene) für einen Kita-Platz anmelden. (Ausnahme Betriebskindertageseinrichtungen: Hier ist der Wohnort auch außerhalb möglich). Die Anmeldungen können für alle Karlsruher Kindertageseinrichtungen vorgenommen werden. Das Kita-Portal bietet eine zentrale Anmeldung, aber keine zentrale Platzvergabe. Die Platzvergabe liegt auch weiterhin in der Verantwortung der Kindertageseinrichtungen und deren Träger. Die Stadt Karlsruhe bietet einen technischen Support. Darüber ist es auch Familien ohne eigene E-Mail-Adresse problemlos möglich, die Kinder für einen Kindergarten anzumelden. 2015 wurden von der Supportstelle 70 Konten in Stellvertretung für Eltern/Sorgeberechtigte angelegt. Insgesamt haben sich circa 2.100 Nutzer registriert und es wurden circa 25.300 Platzanfragen (Anträge) bei Kindertagesstätten über das System gestellt. Seit Mai gibt es eine Projektstelle zur Auswahl und Beschaffung einer neuen Softwarelösung für die Suche und Anmeldung aller Karlsruher Kindertageseinrichtungen. Aufgrund der Kündigung des Softwarewartungsvertrages durch das Softwareunternehmen und die Einstellung des Vertriebs sowie vielfältiger Unzulänglichkeiten, wird es ein Ausschreibungsverfahren zur Auswahl geben. Die Entwicklung einer neuen Lösung wird nicht angestrebt, vielmehr soll ein am Markt gängiges und erprobtes Produkt ausgewählt werden, dass den Kompatibilitätsanforderungen der Systeme der Stadt Karlsruhe genügt. SERVICESTELLE KINDERBETREUUNG Die Informations- und Servicestelle ist Ansprechpartnerin für:  Kindertagesbetreuung bis Schuleintritt  Angebote und Angebotsformen in Karlsruhe einschließlich Kindertagespflege  Erläuterung des grundsätzlichen Anmeldeverfahrens  Informationen über freie Plätze  Beratung zu konkreten Betreuungswünschen  Information über Alternativen  Beratung zum Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung  Besprechung von spezifischen Anfragen  Aufnahme von Beschwerden Auswertung 2016: 2016 gab es 1.051 Anfragen bei der Servicestelle. In der überwiegenden Mehrheit fand die Kontaktaufnahme per Telefon statt. Die Servicestelle war aufgrund von personellen Veränderungen eine Zeit lang nicht besetzt. 50 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Kontaktaufnahme 0 100 200 300 400 500 600 700 800 Allgemeine Beratung Kitaplatzsuche und -vermittlung Fragen zum SMARTKita Portal Information zum Rechtsanspruch Platzmeldungen von Kitas Besondere Fragestellungen Besonderer persönlicher Unterstützungsbedarf Anfragen von freien Trägern der Jugendhilfe und… Unternehmensanfragen Beschwerde Betreuungssituation/smartKita Von der Möglichkeit, den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gerichtlich durchzusetzen, hat gegenüber der Servicestelle 2016 keine Person Gebrauch machen. Die Servicestelle war mit einem Informationsstand auf einer Veranstaltung der Agentur für Arbeit Karlsruhe vertreten. JUGENDHILFEPLANUNG FÜR SCHÜLERHORTE/GRUNDSCHULKINDBETREUUNG Nach § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Am 24. November 2015 wurde im Gemeinderat die von der Verwaltung und den beteiligten Institutionen und Ämtern fortgeschriebene Rahmenkonzeption und Förderrichtlinie für Ganztagsangebote für Grundschulkinder bestätigt (nachzulesen unter: www.karlsruhe.de/b2/schulen/anschriften/ganztagsschulen). Vor dem Hintergrund der Rahmenkonzeption und im Hinblick auf den Ausbau und die Weiterentwicklung der Ganztagsgrundschulen unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen wird in Abstimmung mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort die sozialräumliche Planung fortgesetzt. Diese beinhaltet ein ämterübergreifendes Veränderungsmanagement hinsichtlich des Personals aus den Schülerhorten und den durch den Ausbau der Ganztagsschulen betroffenen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. 964 336 77 Telefon E-Mail persönlich SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 51 Einrichtung 2012 2013 2014 2015 2016 Grundschulkinder* (ohne Vorbereitungsklassen und Privatschulen) 8.322 8.270 8.349 8.251 8.344 Anzahl Ganztagsgrundschulen von 45 4 9 14 17 18 Kinder in Ganztagsgrundschule* 297 565 966 1.418 1.718 Kinder in Ergänzender Betreuung* (inklusive Hort-EB) 2.821 3.006 2.636 2.577 2.582 Horteinrichtungen** Gruppen 43 127,5 42 125,5 39 122,5 38 115,5 37 114,5 Hortplätze** 2.541 2.394 2.377 2.289 2.293 Grundschulkinder in Hortbetreuung*** 2.291 2.188 2.128 2.012 2.051 Gesamt Kinder in Betreuung 5.409 5.759 5.730 6.007 6.351 Kinder in Betreuung in % 65,0 69,6 68,6 72,8 76,1 * Statistik Schul- und Sportamt ** Statistisches Jahrbuch *** Statistik Sozial- und Jugendbehörde Stadtteilentwicklungen und -planungen Ganztagsschule − Hort 2016 chronologisch aufgelistet nach Einrichtung der Ganztagsschule (GTS) Stadtteil Ganztagesschul- angebot Schule Kooperations- partner für den Ganztagesbetrieb Hortentwicklung Nordstadt seit Schuljahr (SJ) 2011/2012 Umstellung 2016/17 Marylandschule Schul- und Sportamt* Schülerhort Husky wurde Juli 2016 geschlossen. Durlach seit SJ 2011/2012 Umstellung 2015/2016 nach neuem Gesetz Pestalozzischule Schul- und Sportamt* Nordweststadt seit SJ 2011/2012 Werner-von- Siemens-Schule Schul- und Sportamt* Oststadt seit 2012/2013 Umstellung 2014/2015 nach neuem Gesetz Tulla-Grundschule Schul- und Sportamt* Mühlburg seit SJ 2013/2014 Umstellung 2015/16 nach neuem Gesetz Drais-Grundschule Schul- und Sportamt* Elterninitiative Hort an der Schule (HaS) läuft parallel zum Ausbau GTS aus. Innenstadt-Ost seit SJ 2013/2014 Umstellung 2015/16 nach neuem Gesetz Hans-Thoma- Schule Schul- und Sportamt* Innenstadt- West seit SJ 2013/2014 Umstellung 2015/16 nach neuem Gesetz Leopoldschule Schul- und Sportamt* Durlach seit SJ 2013/2014 Umstellung 2014/2015 nach neuem Gesetz Schlossschule Schul- und Sportamt* HaS wurde zum Sommer 2016 geschlossen 52 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Stadtteil Ganztagesschul- angebot Schule Kooperations- partner für den Ganztagesbetrieb Hortentwicklung Südoststadt seit SJ 2013/2014 Umstellung 2014/2015 nach neuem Gesetz Grundschule am Wasserturm (verbindliche Ganztagsschule) Stadtjugendausschuss Abbau Außengruppe Schülerhort Frühlingstraße September 2013. Waldstadt Start ab SJ 2014/2015 Eichendorffschule Schul- und Sportamt* Schülerhort (SH) Tilsiterstraße wird voraussichtlich Juli 2017 geschlossen Weststadt Start ab SJ 2014/2015 Weinbrenner- schule Stadtjugendausschuss Elterninitiative HaS wurde in Absprache mit der Schule in das Ganztagsschulangebot überführt. Innenstadt- West Start ab SJ 2014/2015 Hebel- Grundschule Caritas Hortangebot endet Juli 2017 Neureut Start ab SJ 2014/2015 Nordschule Neureut Stadtjugendausschuss Hort Alte Friedrichstraße wird voraussichtlich Juli 2017 geschlossen. Oberreut Start ab SJ 2014/2015 Anne-Frank- Grundschule/ Gemeinschafts- schule Schul- und Sportamt* Außengruppe Hort an der Anne-Frank-Schule wurde Juli 2016 geschlossen. Rintheim Start ab SJ 2015/16 Heinrich-Köhler- Schule (verbindliche Form) Stadtjugendausschuss Hort an der Heinrich-Köhler- Schule schließt Juli 2017 Oststadt Start ab SJ 2015/16 Schillerschule Stadtjugendausschuss Dammerstock Start ab SJ 2015/16 Weiherwaldschule Stadtjugendausschuss Durlach Aue Start ab SJ 2016/17 Oberwaldschule Stadtamt Durlach Hort an der Schule wird mit GR-Beschluss parallel zur GTS weiter betrieben. Südstadt Hort an der Baumeisterstraße wurde im Februar 2016 geschlossen. Zusammenführung der Horte Augarten- und Marienstraße in die Uhlandschule Wolfartsweier geplant ab SJ 2017/18 Grundschule * Schulen, die bereits vor Inkrafttreten der Rahmenkonzeption für Grundschulkinder vom Schul- und Sportamt durch Betreuungspersonal unterstützt werden. Im Rahmen des gemeinsamen Planungsprozesses zur Grundschulkindbetreuung fanden zwei Hortträgerrunden statt, regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen dem Schul- und Sportamt und der Sozial- und Jugendbehörde und die Jugendhilfeplanung nahm an relevanten Abstimmungsterminen des Schul- und Sportamtes mit dem Staatlichen Schulamt teil. Für die Stadtteile Daxlanden/Nussbaumweg, Grünwinkel und Südweststadt wurden teilweise unter der Federführung der Jugendhilfeplanung Stadtteilrunden zur Planung der Grundschulkindbetreuung initiiert und durchgeführt. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 53 Das Ergebnis zu der 2015 durchgeführten Erhebung zum Schulkindbetreuungsbedarf in Karlsruhe kann unter web3.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/afsta/Stadtentwicklung/download/Betreuung_Grundschule_Elternumfrage_ 2015.pdf eingesehen werden. Im Unterschied zu der 2010 durchgeführten Umfrage ist der Wunsch nach Ganztagsschule deutlich gestiegen. Der Wunsch für Schülerhorte ist leicht gesunken, allerdings immer noch von fast einem Drittel der Eltern, die Betreuungsbedarf benannt haben, als Wunschbetreuung angegeben. Im Rahmen der inklusiven Beschulung besteht zunehmend auch bei diesen Familien ein Betreuungsbedarf. Je nach Standort gibt es durch die Gruppenlösung an bestimmten Schulen wie beispielsweise in Beiertheim eine Konzentration dieser Kinder im Hort. Die Frage der Steuerung der Verteilung der Kinder und die Regelung einer sinnvollen Unterstützung dieser Kinder ist und bleibt ein Arbeitsthema mit großem Abstimmungsbedarf der Akteure Staatliches Schulamt, Schul- und Sportamt und Jugendhilfe. 54 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 5. JUGENDSOZIALARBEIT/MOBILE JUGENDARBEIT Die Mobile Jugendarbeit in Karlsruhe besteht seit 1982 und wurde 1994 ein eigenständiges Sachgebiet des Jugendamtes. Schwerpunkte der Mobilen Jugendarbeit Karlsruhe waren im Jahre 2016:  Straßensozialarbeit Innenstadt  Streetwork Oberreut/Jugendgarten  Mobile Jugendarbeit West  Hip-Hop-Kulturzentrum-Combo Rintheim Konzeptionell orientiert sich die Arbeit an den Standards der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/ Streetwork Baden-Württemberg e. V.. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), § 13 in Verbindung mit § 11. Die Einrichtungen des Sachgebietes erreichen Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht oder nur unzureichend von herkömmlichen Angeboten der Jugendhilfe erreicht oder von diesen ausgegrenzt werden. DEFINITION KONTAKT Es wurden die jungen Menschen in unsere Statistik aufgenommen, die zu unseren Zielgruppen gehören und bei denen sozialarbeiterisches Handeln notwendig war. Unter sozialarbeiterischem Handeln verstehen wir aufsuchende Sozialarbeit, einzelfallbezogene Hilfen und Beratung sowie Gruppenarbeit. STRASSENSOZIALARBEIT INNENSTADT Seit Einstellung einer Kollegin im April 2016 steht der Straßensozialarbeit Innenstadt insgesamt ein Stellenanteil im Umfang von 130 Prozent zur Verfügung. Weitere 50 Prozent werden durch die Übernahme von Leitungsaufgaben belegt. Schwerpunkt der Arbeit war neben der Beratung und Begleitung die aufsuchende Sozialarbeit in der Karlsruher Innenstadt. Darüber hinaus wurde der Bedarf an Straßensozialarbeit in der angrenzenden Süd- und Weststadt durch regelmäßige Erkundungsgänge erhoben. Des Weiteren konnte der Kontakt zu einer heterogenen Gruppe junger Menschen am Bahnhofsvorplatz hergestellt und ausgebaut werden. ZIELGRUPPEN Punks Regelmäßiger Kontakt zu einer Gruppe junger Menschen aus der Punk-Szene und deren Umfeld. Treffpunkte der Gruppe sind der Karlsruher Friedrichsplatz, Kronenplatz und der Bahnhofsvorplatz sowie im Sommer der nahe gelegene Schlossgarten. Nahezu 100 Prozent dieser Jugendlichen sind deutscher Herkunft. Sonstige Regelmäßiger Kontakt zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die keiner Gruppe oder Szene zugeordnet werden können. Ein Teil dieser Gruppe nutzt ausschließlich das Beratungsangebot in den Büros der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und wird nur sporadisch und zufällig im Rahmen der aufsuchenden Arbeit angetroffen. Der andere Teil dieser Gruppe mischt sich unter die bestehende Punk-Szene und ist somit am Friedrichsplatz, Kronenplatz und am Bahnhofsvorplatz sowie auch vereinzelt am Werderplatz anzutreffen. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 55 ALTERSVERTEILUNG Im Laufe des Jahres 2016 wurden über 30 Neukontakte zu jungen Menschen in der Karlsruher Innenstadt geknüpft. Daraus ergibt sich in einigen Bereichen eine deutliche Veränderung der bisherigen Statistik. Im Vergleich zum Vorjahr ist auffällig, dass sich der Anteil der 18 bis 20-jährigen Jugendlichen deutlich verringert hat (Vorjahr 33,3 Prozent), während sich der Anteil der über 21-jährigen jungen Menschen stark erhöhte (Vorjahr 63 Prozent). Alter Anzahl Prozent 14 bis 17 Jahre 2 2,3 18 bis 20 Jahre 16 18,6 ab 21 Jahre 68 79,1 GESCHLECHTERVERTEILUNG Es ist auffällig, dass im Vergleich zum Vorjahr noch mehr männliche als weibliche junge Menschen das Angebot der Straßensozialarbeit in Anspruch genommen haben. Somit ist der männliche Anteil der jungen Menschen doppelt so hoch als der weilbliche Anteil. Geschlecht Anzahl Prozent männlich 58 67,4 weiblich 28 32,6 MIGRATIONSHINTERGRUND Migrationshintergrund männlich weiblich Migrationshintergrund 13 8 kein Migrationshintergrund 45 20 BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE Wie im Vorjahr auch ist der Anteil der arbeitslosen Jugendlichen und jungen Menschen, zu denen die Straßensozialarbeit im Jahr 2016 Kontakt hatte, signifikant hoch (circa drei Viertel der jungen Menschen sind arbeitslos). Beschäftigungsverhältnisse Anzahl Prozent Arbeit 6 7,0 Arbeitslos 67 78,0 Ausbildung 6 7,0 Berufsfachschule 1 1,1 Gymnasium 1 1,1 Realschule 1 1,1 Sonstiges 4 4,7 PROBLEMLAGEN Viele junge Menschen unserer Zielgruppen haben meist vielschichtige Problemlagen, die eine intensive sozialarbeiterische Begleitung zur Folge haben. Anhand der Statistik geht deutlich der Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit, Familiensituation, Schulden und Wohnungslosigkeit hervor. Mehrfachnennungen sind möglich. 56 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Problemlagen* Anzahl Arbeit 81 Familiensituation 51 Finanzen 33 Gesundheit 39 Gewalterfahrung 23 Justiz 19 Sucht 55 Wohnsituation 44 * Definition siehe Seite 61. KOOPERATIONEN 2016  Iglu – Anlaufstelle für junge Menschen ohne Zuhause, Heimstiftung Karlsruhe  Juno – Notunterkunft für wohnungslose junge Frauen im Alter von 18 bis 26 Jahren , Heimstiftung Karlsruhe  Noku – Notunterkunft für wohnungslose junge Männer im Alter von 18 bis 26 Jahren , Heimstiftung Karlsruhe  Straßensozialarbeit, Diakonisches Werk  Westside Paradise – Jugendhaus, Stadtjugendausschuss e. V. ARBEITSKREISE/ARBEITSTREFFEN 2016  Arbeitskreis – Wohnungslosenhilfe, Karlsruhe  Arbeitskreis – Mädchen und Frauen, Karlsruhe  Arbeitstreffen – LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork, Baden-Württemberg MOBILE JUGENDARBEIT WEST Schwerpunkte der Arbeit waren die allgemeine Beratung und Ämterbegleitung und diverse Angebote für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung im Nußbaumweg. Die Arbeit mit hauptsächlich türkischstämmigen Jugendlichen und Frauen in der Weststadt wurde aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten vorerst eingestellt, da die türkischsprachige Kollegin in Elternzeit ist und die Aufgaben in der Siedlung Nußbaumweg stark gestiegen sind. ZIELGRUPPEN Zielgruppe der Mobilen Jugendarbeit West sind Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren aus der Siedlung Nußbaumweg. In der Siedlung werden vermehrt Gemeinwesen orientierte Angebote durchgeführt. Damit ist die Mobile Jugendarbeit auch Ansprechpartnerin für über 28-Jährige. Diese werden ausschließlich in der Tabelle Altersverteilung erwähnt. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 57 ALTERSVERTEILUNG Alter Anzahl Prozent 14 bis 17 Jahre 10 20,0 18 bis 20 Jahre 9 18,0 ab 21 Jahre 31 62,0 über 28 Jahre 16 − GESCHLECHTERVERTEILUNG Geschlecht Anzahl Prozent männlich 27 54,0 weiblich 23 46,0 MIGRATIONSHINTERGRUND Die Jugendlichen aus dem Nußbaumweg kommen zu über 80 Prozent aus Sintifamilien und haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies ist hier deshalb erwähnt, weil ihre Zugehörigkeit mit Ausgrenzung und den damit einhergehenden Problemen verbunden ist. Migrationshintergrund männlich weiblich Migrationshintergrund 2 2 kein Migrationshintergrund 25 21 BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE Beschäftigungsverhältnisse Anzahl Prozent Arbeit 12 24,0 Arbeitslos 24 48,0 Ausbildung 3 6,0 Elternzeit 3 6,0 Haupt- und Werkrealschule 7 14,0 Sonstiges 1 2,0 PROBLEMLAGEN Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind häufig von komplexen Problemlagen betroffen. Deshalb sind Mehrfachnennungen möglich. Auffallend hoch ist Nennung der passiven Diskriminierung, die im gravierenden Zusammenhang mit den anderen Problemlagen steht. 58 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Problemlagen* Anzahl Arbeit 32 Diskriminierung (passiv) 39 Familiensituation 54 Finanzen 20 Gesundheit 28 Gewalterfahrung 29 Justiz 9 Sucht 22 Wohnsituation 36 * Definition siehe Seite 61. KOOPERATIONEN 2016  Fachstelle Wohnungssicherung, Stadt Karlsruhe  IG Nußbaumweg  Sozialer Dienst West, Stadt Karlsruhe  Volkswohnung Karlsruhe STREETWORK OBERREUT Seit Juli 2004 besteht der Jugendgarten Oberreut. Die Grundlage hierfür ist der Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, Jugendamtsleitung, dem Liegenschaftsamt und Vertretern von Cliquen. Die erfolgreiche Arbeit im Jugendgarten basiert auf drei Säulen:  der Eigenverantwortung der Jugendlichen  dem ehrenamtlichen Engagement  der Partizipation der Jugendlichen Die Streetworker begleiten den Jugendgarten und sind Ansprechpartner. ZIELGRUPPEN Unsere Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren mit sozialer Benachteiligung, deren Lebensort überwiegend die Straße ist. Im Jahr 2016 hatten wir zu circa 13 Cliquen mit insgesamt 60 Jugendlichen Kontakt. Die Zugehörigkeit zu Cliquen ist fließend und lässt sich nicht mehr genau definieren. ALTERSVERTEILUNG Alter Anzahl Prozent 14 bis 17 Jahre 0 0,0 18 bis 20 Jahre 7 11,7 ab 21 Jahre 53 88,3 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 59 GESCHLECHTERVERTEILUNG GESCHLECHT ANZAHL PROZENT männlich 51 85,0 weiblich 9 15,0 MIGRATIONSHINTERGRUND Migrationshintergrund männlich weiblich Migrationshintergrund 12 3 Kein Migrationshintergrund 39 6 BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE Beschäftigungsverhältnisse Anzahl Prozent Arbeit 30 50,0 Arbeitslos 11 18,3 Ausbildung 15 25,0 Schule 1 1,7 Sonstige 3 5,0 PROBLEMLAGEN Problemlagen* Anzahl Arbeit 13 Familiensituation 9 Finanzen 2 Freizeit 35 Gesundheit 8 Justiz 12 Sucht 7 Wohnsituation 5 * Definition siehe Seite 61. KOOPERATIONEN 2016  BVO – Bürgerverein Oberreut e. V.  Hip-Hop-Kulturzentrum-Combo – Kooperationsprojekt, Stadt Karlsruhe und Verein Farbschall e. V.  IGO – Interessensgemeinschaft Oberreut  Schulsozialarbeit an der Anne-Frank-Schule und Sophie-Scholl-Realschule, Stadt Karlsruhe  Weiße Rose – Jugendhaus, Stadtjugendausschuss e. V. ARBEITSKREISE 2016  IGO – Sitzung, Interessensgemeinschaft Oberreut  JUKO – Arbeitskreis zum Thema Jugendarbeit im Stadtteil Oberreut 60 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 HIP-HOP-KULTURZENTRUM-COMBO ZIELGRUPPEN „Combo“ ist ein niedrigschwelliges Kooperationsprojekt zwischen dem Sachgebiet Mobile Jugendarbeit der Sozial- und Jugendbehörde und dem Verein Farbschall e. V. – Verein zur Förderung der Hip Hop Kultur. Die Einrichtung arbeitet szeneorientiert mit jungen Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren nach den Standards der Mobilen Jugendarbeit. Neben Einzelfallhilfen und sozialpädagogischer Gruppenarbeit findet aufsuchende Arbeit insbesondere im Bereich legales/illegales Graffiti und szenebezogenen Veranstaltungen statt. Thematische Schwerpunkte im Jahr 2016 waren Angebote von Formen der Beteiligung und des internationalen Jugendaustauschs. Im Combo arbeiten zwei männliche Mitarbeiter mit einem Stellenumfang von 200 Prozent. 16 Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene engagieren sich ehrenamtlich im Kulturzentrum. ALTERSVERTEILUNG Im Sinne unserer Definition hatten wir zu 138 jungen Menschen im Jahr 2016 im Kulturzentrum Kontakt. 25 sind 17 und jünger, 17 junge Erwachsene sind zwischen 18 und 20 Jahre alt, 96 sind bereits 21 Jahre und älter. Alter Anzahl Prozent 14 bis 17 Jahre 25 18,1 18 bis 20 Jahre 17 12,3 ab 21 Jahre 96 69,6 GESCHLECHTERVERTEILUNG Geschlecht Anzahl Prozent männlich 99 71,7 weiblich 39 28,3 MIGRATIONSHINTERGRUND 81 Personen (59 Prozent) haben einen Migrationshintergrund, besitzen jedoch meistens einen deutschen Pass. 57 Personen (41 Prozent) sind deutscher Herkunft. Herkunftsländer sind hauptsächlich die Türkei (20 Prozent), Russland (Spätaussiedler, 12 Prozent) und Italien (10 Prozent). Sieben Personen (5 Prozent) haben einen Flüchtlings- beziehungsweise Asylbewerberstatus. Migrationshintergrund männlich weiblich Migrationshintergrund 57 24 Kein Migrationshintergrund 42 15 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 61 BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE Beschäftigungsverhältnisse Anzahl Prozent Arbeit 37 26,8 Arbeitslos 23 16,7 Ausbildung 36 26,1 Schule 42 30,4 PROBLEMLAGEN Von den 138 in die Statistik aufgenommenen Personen wurden uns folgende Problemlagen anvertraut. Bei der Zählung waren Mehrfachnennungen möglich. Bei dieser Zählung handelt es sich keinesfalls um Vermutungen unserseits, sondern um Aussagen der Jugendlichen/jungen Erwachsenen über ihre Probleme. Problemlagen Anzahl Arbeit 59 Familiensituation 61 Finanzen 13 Freizeit 115 Gesundheit 14 Justiz 25 Sucht 20 Wohnsituation 15 DEFINITION „PROBLEMLAGEN“:  Arbeit: Ausbildung, Schule, Arbeitslosigkeit, drohender Arbeitsverlust, Übergang Schule Beruf, Bewerbungen und ähnliches  Diskriminierung (passiv): aufgrund kultureller Herkunft (Sinti)  Familiensituation: Probleme mit Eltern und Familienangehörigen, Beziehung, Eltern- und Schwangerschaft und ähnliches  Finanzen: Schulden, Zahlungsvereinbarungen, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I und II, Berufsausbildungsbeihilfe, Unterhalt, Kindergeld und ähnliches  Freizeit: Freizeitgestaltung, Freizeitangebote  Gesundheit: Krankheit, psychische Erkrankungen, Therapien, Reha  Gewalterfahrung (aktiv und passiv): physische und psychische Gewalt  Justiz: Polizei, Ordnungsbehörden, Staatsanwaltschaft, Gerichte, JVA, Arbeitsstunden, Delinquenz, unsicherer Aufenthalt und ähnliches  Sucht: legale und illegale Drogen, Glücksspiel, Onlinesucht, sonstiges Suchtpotenzial und ähnliches  Wohnsituation: schlechte Wohnverhältnisse, erste eigene Wohnung, Mietstreitigkeiten, Wohnungsverlust 62 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 6. KINDERBÜRO Das Kinderbüro der Stadt Karlsruhe setzt sich für die Interessen und Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien ein. In allen Bereichen werden gesellschaftliche Bedürfnisse aufgegriffen und Lösungen und Handlungsstrategien hierfür entwickelt. Die Fachgebiete des Kinderbüros kooperieren mit anderen städtischen Einrichtungen, freien Trägern und sind in zahlreichen Netzwerken tätig. Die Stadt Karlsruhe noch kinder- und familienfreundlicher zu machen, Eltern zu stärken und den Jugendschutz zu beachten, sind die Hauptaufgaben des Kinderbüros. Im Rahmen der allgemeinen Interessenvertretung für Kinder, Jugend und Familie war das Kinderbüro beteiligt an der Steuerungsgruppe § 8 a, am Round Table Kultur sowie an der Planungsrunde und den Strategieworkshops der Sozial- und Jugendbehörde. Das Kinderbüro ist vertreten in den Arbeitskreisen Resilienz und Präventionsketten des Gesundheitsamtes/Umweltamtes sowie beim Abstimmungsgespräch Armutsbekämpfungsprogramm des Dezernats 3. Des Weiteren liegt die Federführung der Arbeitskreise „Kinder von psychisch kranken Eltern“, „Kinder und häusliche Gewalt“ und „Kinder, Mobilität und Verkehr“ im Kinderbüro. 2016 widmete sich das Kinderrechtefest, welches bereits zum elften Mal im Tollhaus stattfand, dem Thema „Egal woher wir kommen – Kinder sind wir überall“ Das Kinderrechtefest-Organisationsteam hat sich zum Ziel gesetzt, die Kinderrechte - basierend auf der UN- Kinderrechtekonvention - in Karlsruhe bekannter zu machen. Dafür haben sich verschiedene Einrichtungen, die sich in Karlsruhe für Kinder einsetzen, zur Organisation dieses Festes zusammengeschlossen. Um das Angebot möglichst niedrigschwellig zu halten, ist der Eintritt frei. Passend zum Motto wurden Flüchtlingsfamilien eingeladen zum Fest zu kommen, mitzumachen und teilzuhaben. Das Bekanntmachen und Informieren über die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention ist ein entscheidender Faktor, um eine Umsetzung in der Praxis gewährleisten zu können. Denn nur wer über seine Rechte Bescheid weiß, kann diese aus einer selbstbewussten Position heraus einfordern und vertreten. Von 14 bis 18 Uhr wurde deshalb eine Reihe bunter Mitmach- und Spielangebote für Kinder organisiert. Außerdem standen zahlreiche Informationen rund um das Thema Kinderrechte für Kinder und ihre Eltern bereit. So wurden die Kinder spielerisch, durch Bastelangebote und darstellendes Spiel, an ihre Rechte herangeführt. Die Eltern sowie interessiertes Fachpersonal konnten durch verschiedene Infomaterialien und der Möglichkeit des persönlichen Austauschs mit dem fachkundigen Organisationsteam erfahren, wie sie Kinder bei der Umsetzung ihrer Rechte unterstützen können. Durch die Veranstaltung konnten zahlreiche Flüchtlingskinder erreicht werden. Bürgermeister Martin Lenz besuchte das Fest ebenfalls und eröffnete das Theaterprogramm. Die hohe Besucherzahl machte deutlich, dass Kinderrechte in Karlsruhe eine große Rolle spielen und es den verschiedenen Initiativen und Ämtern gelungen ist, einem breit aufgestellten Netzwerk für Kinder und ihre Rechte ein Forum zu bieten. Das Kinderrechtefest 2016 kann demzufolge als gelungene Aktion mit dem Fokus auf Kinderrechte betrachtet werden, welches vom Kinderbüro als jährliche Veranstaltung mitgetragen wird. Im Jahr 2016 hat sich das Kinderbüro personell neu aufgestellt, hierdurch sind in drei Sachgebieten längere Vakanzen entstanden und das Kinderbüro war zeitweise stark unterbesetzt. Im September hat Achim Kolb die Nachfolge von Claudia Schäfer in der Geschäftsführung des Karlsruher Bündnisses für Familien angetreten. Herr Kolb kam von der Stadtverwaltung Ladenburg und war dort in Leitungsfunktion für die Kommunale Jugendarbeit und die Jugendbeteiligung zuständig. Aus unterschiedlichen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und als Freiberufler bringt er zudem Erfahrungen in der Verknüpfung von Familienthemen und Arbeitswelt mit. Chancen- und kindergerechte Bedingungen für Familien in Karlsruhe zu erhalten und zu schaffen sowie ein zukunftsorientiertes Miteinander aller Generationen zu ermöglichen, ist das Anliegen des Karlsruher Bündnisses für Familie. Unter dem Motto „Familie 2030“ möchte Herr Kolb dazu aktuelle Trends und Bedarfe erkennen und diese in ein breites Spektrum von Organisationen und Menschen transportieren, um geeignete Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Auch die Kinderinteressenvertretung wurde im Oktober neu besetzt. Die Arbeit von Franziska Stork wurde von Sarah Zwingmann übernommen. Frau Zwingmann wechselte vom KVJS-Landesjugendamt, wo sie für die Landeskoordinierung der Bundesinitiative Frühe Hilfen zuständig war, in die Stadtverwaltung Karlsruhe. Aus vorherigen Tätigkeiten in der offenen Kinder- und Jugendarbeit bringt sie zudem Erfahrungen aus der praktischen und konzeptionellen Arbeit zu Beteiligungsmodellen für Kinder und Jugendliche mit. Die Kinder in Karlsruhe brauchen eine Interessenvertretung, welche sich für und mit ihnen für ihre Rechte einsetzt und die darum kämpft, Kinder kontinuierlich im öffentlichen Raum sichtbar zu machen und ihnen eigene und selbst SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 63 gestaltete Räume (wieder) zur Verfügung zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, strebt Frau Zwingmann eine kontinuierliche und intensive Präsenz in der Öffentlichkeit für die Themen von Kindern an. Zudem hat die langjährige Leiterin des Kinderbüros und Koordinatorin der Frühen Prävention Dr. Frauke Zahradnik das Kinderbüro verlassen. Ihre Aufgabenbereiche konnten im Dezember 2016 an den neuen Leiter Jonas Nees übergeben werden. Herr Nees wechselte von der Bundeszentrale des Sozialdienstes katholischer Frauen in Dortmund nach Karlsruhe. Dort war er Referent im Referat Kinder- und Jugendhilfe Er beschäftigt sich intensiv mit dem chancengerechten Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und der Schaffung von Orten eines gemeinsamen Aufwachsens unterschiedlicher Milieus. Gemeinsam mit dem Team des Kinderbüros wird er weiterhin an einem guten Aufwachsen für alle Kinder und Jugendliche in Karlsruhe arbeiten. So sehr 2016 von den personellen Umbrüchen geprägt war, so motiviert ging das neu besetzte Team in guter Zusammenarbeit zwischen den erfahrenen und neuen Köpfen gemeinsam in die Jahresplanung 2017. Den drei ehemaligen Mitarbeiterinnen gilt an dieser Stelle besonderer Dank für das herausragende Engagement für ein gutes Aufwachsen in Karlsruhe. Neben den wechselnden Jahresschwerpunkten des Kinderbüros, einzelnen Projekten und den Aufgaben in den einzelnen Fachgebieten, gibt es weitere grundsätzliche Tätigkeiten innerhalb der einzelnen Sachgebiete:  Vernetzung, Kooperation, Initiierung von Prozessen  Vorbereitung von Tagungen und Fachtagen zu unterschiedlichen Themen  Beratung bei Anfragen zu gesetzlichen Regelungen innerhalb der Sachgebiete  Beratungsgespräche mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen  Materialerstellung und Öffentlichkeitsarbeit in Form von Pressearbeit zu bestimmten Gefährdungsbereichen  Social Media  Mitwirkung an anderen Veranstaltungen FRÜHE PRÄVENTION SCHUTZAUFTRAG BEI KINDESWOHLGEFÄHRDUNG NACH § 8 A SGB VIII UMSETZUNG DES BUNDESKINDERSCHUTZGESETZES Die Frühe Prävention wird in der Stadt Karlsruhe trägerübergreifend umgesetzt. Deshalb wird die Tätigkeit der Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner hier mit aufgeführt. Konzeptionelle Weiterentwicklung und Umsetzung des Jugendhilfeplans Frühe Prävention  Durch das Bundeskinderschutzgesetz, welches Anfang 2012 in Kraft getreten ist, wurden die Frühen Hilfen zu einer Pflichtleistung erklärt. Die Städte und Landkreise erhalten hierfür einen Zuschuss aus Mitteln der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen. Für die Bundesmittel müssen jährlich Verwendungsnachweise erstellt werden. Weiterentwicklung Frühe Prävention  Bundesprojekt Frühe Hilfen, Abstimmung der Vorgaben mit den bestehenden Strukturen in der Stadt, Verwendungsnachweise, Teilnahme an regelmäßigen Netzwerktreffen in Baden-Württemberg  Strategieworkshop Frühe Prävention, 23. März 2016  Teilnahme an der Internetplattform des NZFH inforo online, Einstellen eigener Beiträge  Kooperation mit Kliniken  Durchführung eines Fachgesprächs Frühchen am 13. Januar 2016, gemeinsam mit dem Arbeitskreis Fühl mal und dem Städtischen Klinikum  Vernetzung mit dem Landkreis  Umsetzung des Konzepts zu Begrüßungs- und Willkommensbesuchen durch Nachsorgehebammen  Zahlreiche Infoveranstaltungen, Kurzvorträge und so weiter 64 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Willkommens-/Informationsbesuche durch Nachsorgehebammen Die Bedeutung von frühen und rechtzeitigen Informations- und Hilfsangeboten für Familien hat in den Frühen Hilfen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Willkommensbesuche mit der Nachsorgetätigkeit einer Hebamme in den Familien zu koppeln, hat deshalb einige Vorteile gegenüber anderen Modellen: 1. Die meisten Mütter, insbesondere Erstgebärende, nehmen die Nachsorge durch eine Hebamme gerne in Anspruch und empfinden dies als willkommene Unterstützung. 2. Die Hebammen haben meistens ein enges Vertrauensverhältnis zu den Müttern und eine gute Verbindung zu der ganzen Familie. 3. Durch mehrere Termine innerhalb der Zeit der Nachsorge begleiten die Hebammen die erste Zeit mit dem Kind und können, sollte es sich als notwendig erweisen, an Hilfsangebote vermitteln − im Gegensatz zu einmaligen Willkommensbesuchen. 4. Die Hebammen haben in der Regel gute Kontakte zu verschiedenen Hilfsangeboten, sowohl im medizinischen als auch im psychosozialen Bereich und können so bei Bedarf leichter einen Kontakt herstellen. Insbesondere in Karlsruhe kooperieren die Hebammen schon lange mit der Frühen Prävention und sind gut vernetzt. Der Familien- oder Willkommensbesuch hat durch das Bundeskinderschutzgesetz einen gesetzlichen Rahmen gefunden. Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz verlangt die Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung. Insgesamt sind circa 30 Hebammen beteiligt und überreichen Eltern die Begrüßungsmappe der Stadt Karlsruhe. In 2016 konnten mehr als 800 Willkommensbesuche durchgeführt werden. Das Projekt wird 2017 weiter ausgebaut. Startpunkt-Familienzentren In den Startpunkt-Familienzentren können sich die Eltern die Begrüßungsmappe sowie ein Begrüßungsgeschenk der Stadt Karlsruhe abholen, sich informieren oder sich mit anderen Eltern austauschen. Sie sind ganzjährig geöffnet.  Die Startpunkt-Familienzentren erhalten regelmäßig (ein- bis dreimal jährlich) Besuch von folgenden Fachkräften: Fachteam Frühe Kindheit, Ärztinnen des Gesundheitsamtes, Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Frühe Hilfen und Familienhebammen.  Jedes Startpunkt-Familienzentrum hat „seine“ festen Fachleute, die die niedrigschwelligen Besuche tätigen, so dass die Eltern Vertrauen entwickeln können und sich im Café vor Ort mit ihren Fragen an die Fachleute wenden. Oftmals kommen Eltern gezielt zu einem Termin, an welchem zum Beispiel eine Vertreterin der Beratungsstelle Frühe Hilfen ein Startpunkt-Familienzentrum besucht, um so vor Ort unverbindlich und unmittelbar Fragen und Probleme zu klären. Besuchskontakte in den Startpunkt-Familienzentren 2016 insgesamt Stadtteile Mütter/Omas Väter Kinder neue Teilnehmer Waldstadt Stadtjugendausschuss e. V. Beginn: Juni 2009 656 48 733 25 Rheinstrand Verein für Jugendhilfe e. V. Beginn: Januar 2010 255 47 373 17 Mühlburg pro familia e. V. Beginn: Juni 2009 766 101 871 98 Nordstadt Paritätische Sozialdienste Beginn: Januar 2010 246 2 298 28 Innenstadt-Ost AWO Beginn: März 2008 546 39 610 70 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 65 Stadtteile Mütter/Omas Väter Kinder neue Teilnehmer Weststadt Caritas Beginn: Januar 2010 339 22 370 51 Innenstadt-West Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Beginn: Dezember 2007 955 106 1.000 93 Oberreut Diakonisches Werk Beginn: März 2008 717 49 751 32 Rintheim Diakonisches Werk Beginn: Oktober 2010 378 9 416 28 Durlach Durlacher Verbund Beginn: April 2010 1.730 112 1.875 65 Rüppurr Diakonisches Werk Beginn: September 2012 754 18 885 25 Südstadt Stadtjugendausschuss e. V. Beginn: September 2012 661 117 695 103 Knielingen Diakonisches Werk Beginn: Juli 2013 581 8 653 12 Neureut Hardtstiftung Beginn: August 2013 502 29 547 79 Gesamt 9.086 707 10.077 726 Angebote des Fachteams Frühe Kindheit Mütter Väter Kinder Neue Teilnehmer Sozialdienst katholischer Frauen Mutter-Kind-Gruppe 1, 12 Termine 62 3 68 7 Sozialdienst katholischer Frauen Mutter-Kind-Gruppe 2, 16 Termine 84 6 97 0 Diakonisches Werk Café für jugendliche Eltern 104 6 150 5 AWO Karlsruhe Café mit Freizeitangebot 344 19 402 37 Gesamt 630 37 748 54 Überblick über die aufsuchenden Hilfen/Familienentlastenden Dienste und SAFE intensiv Das Fachteam Frühe Kindheit begleitete 2016 insgesamt 140 Familien. Es gab 282 Hausbesuche, 119 Mal wurden Familien bei Ämterbesuchen begleitet. In drei Fällen wurde im Verband eine Risikoabschätzung nach § 8 a durchgeführt, in drei Fällen wurde eine Meldung an den Sozialen Dienst gemacht, zwei Familien wurden bereits vor dem Kontakt mit dem Fachteam Frühe Kindheit vom Sozialen Dienst betreut. Innerhalb des 66 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Fachteams Frühe Kindheit, welches aus insgesamt sechs Sozialpädagoginnen auf drei Stellen besteht, wurde beim Sozialdienst katholischer Frauen ab 1. Juli 2012 die Stelle des Fachteams Frühe Kindheit in eine Koordinationsstelle umgewandelt, um die zunehmend komplexer gewordenen Aufgaben besser zu steuern. Die Koordinationstätigkeit dort umfasst die Organisation der Vernetzungstreffen innerhalb der aufsuchenden Hilfen und den Kontakt zur Gesamtkoordinatorin der Frühen Prävention der Stadt Karlsruhe. Die verschiedenen Mutter- Kind-Gruppen, sowie das Café für jugendliche Eltern werden ebenfalls von Mitarbeiterinnen des Fachteams geleitet (siehe Tabelle auf der Seite 65). 2016 wurde zusätzlich zu den verschiedenen Mutter-Kind-Gruppen eine Präsenz einer Fachteam-Mitarbeiterin 14-tägig auf der Kinderstation des Städtischen Klinikums eingerichtet. Ursprünglich als offenes Café-Angebot gedacht, zeigte sich sehr schnell, dass es sinnvoller ist, dass die Sozialpädagogin den Eltern im Krankenzimmer ein Gespräch anbietet. Dies wurde von den Eltern sehr oft und dankbar angenommen. Häufig handelte es sich um Eltern mit erhöhtem Gesprächsbedarf deren Kinder schwer krank sind. In einigen Fällen wurde der Kontakt zu weiteren Hilfeangeboten vermittelt. Die Familienhebammen der Frühen Prävention unterstützten in 2016 insgesamt 104 Familien mit insgesamt 584 Hausbesuchen. In zwei Fällen wurde eine interne Risikoabschätzung nach § 8 a durchgeführt, in vier Fällen wurde von Seiten der Familienhebamme der Soziale Dienst eingeschaltet, 30 Familien wurden bereits vom Sozialen Dienst betreut. Seit 2013 wird die Arbeit der festangestellten Familienhebammen durch die Arbeit von mehreren Familienhebammen, die auf Honorarbasis für die Frühe Prävention tätig sind, ergänzt. Die Koordination der freien Familienhebammen wird von der pro familia in Karlsruhe übernommen. Die Ärztinnen des Gesundheitsamtes bieten eine kinderärztliche Fachberatung für die anderen Berufsgruppen an und führen ebenfalls selbst Hausbesuche durch. Die Tätigkeit der Beratungsstelle Frühe Hilfen wird in einem eigenen Bericht innerhalb des Jugendhilfeberichts dargestellt, die Fälle werden jedoch gemeinsam mit den anderen aufsuchenden Hilfen in den folgenden Grafiken abgebildet. Ziel des Projekts wellcome ist die Bereitstellung eines Unterstützungsangebotes für Eltern in den ersten Monaten nach der Geburt eines Kindes. Voraussetzung für den Erfolg der wellcome-Initiative ist das ehrenamtliche Engagement von Menschen, die in ihrer Stadt Familien in der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes helfen wollen. Es wird von den Paritätischen Sozialdiensten gGmbH Karlsruhe umgesetzt. Im Jahr 2016 sind 41 Maßnahmen abgeschlossen worden, in denen insgesamt 985 Betreuungsstunden geleistet worden sind. 7 laufende Einsätze werden 2017 weitergeführt. Im Jahr 2016 waren insgesamt 48 Freiwillige in 48 Familien für wellcome tätig. Es wurden verstärkte Anstrengungen unternommen, sowohl Freiwillige als auch Familien mit Migrationshintergrund zu erreichen. 13 Familien die begleitet wurden hatten 2016 einen Migrationshintergrund, 11 Familien mit Mehrlingsgeburten wurden begleitet und neun Alleinerziehende. Es gab 10 Neuzugänge von Freiwilligen, 12 Freiwillige schieden aus. Für die Freiwilligen wurden im Jahr 2016 fünf Fortbildungen/Treffen zu thematischen Schwerpunkten durchgeführt. Mittlerweile fester Baustein der Frühen Prävention ist das SAFE intensiv Elternprogramm nach Dr. Brisch bei der AWO Karlsruhe. Über einen Zeitraum von zwei Jahren werden insbesondere Familien in sehr belasteten Lebenssituationen, beginnend in der Schwangerschaft über einen längeren Zeitraum, kontinuierlich begleitet. Die Teilnahme an dem Programm schließt regelmäßige Treffen am Wochenende, Feinfühligkeitstraining sowie eine Telefonhotline für die Eltern mit ein. An dem Programm haben 2016 neun Teilnehmerinnen teilgenommen. Überblick über die erreichten Zielgruppen Die Evaluation der Tätigkeiten des Fachteams Frühe Kindheit und der Familienhebammen des Gesundheitsamtes und der pro familia sowie der Beratungsstelle Frühe Hilfen zeigt, dass durch diese Beratungsangebote und durch die angebotene Begleitung, die Zielgruppe der Familien in besonderen Lebenslagen erreicht wird. So waren in 2016 rund 14,4 Prozent der begleiteten Mütter und 7,5 Prozent der Väter unter 25 Jahren, 30 Prozent der Familien lebten in einer schwierigen Wohnsituation. Neun Familien hatten keinen festen Wohnsitz. 45 Prozent der Mütter befanden sich in prekären finanziellen Verhältnissen (20 Prozent waren Arbeitslosengeldempfängerinnen). 40 Prozent der begleiteten Familien hatten einen Elternteil mit Migrationshintergrund. Der Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe musste in neun Fällen wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung eingeschaltet werden, in 41 Fällen war die Familie bereits dem Sozialen Dienst bekannt. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 67 Insgesamt wurden Daten von 523 Familien erhoben, die beraten und begleitet wurden. Bei Kurzberatungen unter einer Stunde wurden keine Daten der Familien erhoben. Insgesamt fanden 1.748 dieser Kurzberatungen statt. Um das besondere Vertrauensverhältnis nicht zu gefährden, wurde der Dokumentationsbogen, mit welchem die Daten aufgenommen wurden, nur in den Punkten von den Fachleuten ausgefüllt, die in der Beratung von Seiten der Familien thematisiert wurden, die Familien wurden nicht „abgefragt“. Die Auswertung einzelner Ergebnisse wird im Folgenden dargestellt: Kontaktanlässe FP 2016 Alter der Mütter bei Beratungsbeginn FP 2016 7 47 37 29 10 26 37 8 9 21 13 4 9 3 1 3 33 30 9 13 6 32 6 9 8 3 3 138 28 28 34 39 33 2 17 8 2 2 5 1 3 0 25 50 75 100 125 150 Regulationsstörungen beim Kind Lebensorganisation/Alltagsbewältigung/Jobfragen Bindungs-, Erziehungsunsicherheit Erschöpfung, Suche nach Entlastung Ängste, Sorgen, psychische Faktoren familiäre Konflikte, Beziehungsprobleme finanzielle Probleme, Schulden praktische Hilfe bei Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung Krankheit Wohnprobleme Besondere Situation des Kindes praktische Hilfe nach Entbindung, Nachsorge soziale Isolation/Kontaktsuche Identifikation, Rollenfindung als Mutter Auflagen/Zwang von außen rechtliche Fragen Fachteam, n = 132 MFN Familienhebammen, n = 103 MFN Beratungsstelle FH, n = 231 MFN 0, 9 % 6, 5 % 15 ,7 % 23 ,1 % 25 ,0 % 22 ,2 % 6, 5 % 6, 2 % 13 ,4 % 30 ,9 % 15 ,5 % 17 ,5 % 13 ,4 % 3, 1 % 0, 5 % 0, 9 % 6, 4 % 24 ,5 % 37 ,3 % 25 ,5 % 5, 0 % 0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 25 % 30 % 35 % 40 % unter 18 18 bis 20 21 bis 25 26 bis 30 31 bis 35 36 bis 40 über 40 Fachteam, n = 108 Familienhebammen, n = 97 Beratungsstelle FH, n = 220 68 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Alter des Kindes bei Beratungsbeginn FP 2016 Gesundheit der Hauptbezugspersonen FP 2016 Hausbesuche FP Hausbesuche FP 2016 19 ,4 % 31 ,3 % 17 ,9 % 9, 0 % 6, 0 % 10 ,4 % 4, 5 % 1, 5 % 61 ,2 % 30 ,6 % 2, 0 % 3, 1 % 3, 1 % 0, 0 % 0, 0 % 0, 0 % 1, 3 % 37 ,8 % 27 ,0 % 17 ,0 % 7, 8 % 7, 0 % 1, 7 % 0, 4 % 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % Fachteam, n = 134 Familienhebammen, n = 98 Beratungsstelle FH, n = 230 22 ,1 % 57 ,9 % 6, 4% 1 0, 0% 3, 6% 3, 6% 15 ,7 % 18 ,3 % 56 ,7 % 10 ,6 % 8, 7% 2, 9% 7 ,7 % 10 ,6 % 37 ,1 % 4 6, 6% 9, 9% 3, 9% 2, 6% 0, 4% 6, 9% 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % unauffällig psychisch belastet psychisch krank körperlich krank suchtkrank exzessives Rauchen keine Angabe Fachteam, n = 140 MFN Familienhebammen, n = 103 MFN Beratungsstelle FH, n = 232 MFN 17,0% 39,2% 11,7% 70,0% 13,6% 23,6% 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % Ja einmalig Ja mehrfach Fachteam, 291 Hausbesuche in 86 Fällen Familienhebammen, 586 Hausbesuche in 98 Fällen Beratungsstelle FH, 335 Hausbesuche in 93 Fällen SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 69 Zugangswege FP 2016, Mehrfachnennungen möglich FAMILIENBILDUNG ALLGEMEINE FÖRDERUNG DER ERZIEHUNG IN DER FAMILIE NACH § 16 SGB VIII Die Familienbildung setzt ihren gesetzlichen Auftrag mit unterschiedlichen Angeboten für Eltern und Familien zur Unterstützung und Stärkung im Erziehungsalltag um. Hierbei kooperiert die Familienbildung mit verschiedenen Partnerinnen und Partnern städtischer Einrichtungen und freien Trägern. Familienbildung richtet sich an alle Eltern und andere Erziehungspersonen in Elternverantwortung. Förderung und Angebote stehen grundsätzlich allen Familien offen, unabhängig von der Familienform, dem Vorhandensein einer Problemlage oder eines erzieherischen Bedarfs. Die Familienbildung will nicht nur die Kompetenzen von Eltern und Familien unterstützen, sondern alle Erwachsenen befähigen, zu mehr Empathie gegenüber Kindern und Jugendlichen und zur Berücksichtigung ihrer Belange. Ziel ist die Schaffung eines Erziehungsklimas, das Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeit und Entfaltung stärkt, sie zu einem gesunden und selbst bestimmten Leben führt und sie auf eine mitwirkende Teilnahme an der Gesellschaft vorbereitet. Die Familienbildung unterstützt und stärkt die Erziehungskompetenzen von Eltern und anderen Erziehungspersonen durch vielfältige Angebote: Elternbriefe – kostenfrei von der Geburt bis zum 8. Lebensjahr 2016 erhielten 3.865 Eltern in Karlsruhe kostenfrei die Elternbriefe, die die Entwicklung von Kindern von der Geburt bis zum achten Lebensjahr zum Thema haben. Es wurden insgesamt 18.994 Briefe versandt. Zudem wurden 80 türkische Elternbriefe und 100 Sprachelternbriefe bei Veranstaltungen und in den Elterncafés an Eltern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren verteilt. Seit 2016 stehen auf der Webseite des Arbeits- kreises Neue Erziehung e. V., die ersten zwei Elternbriefe in leichter Sprache zum Download für die Arbeit mit zugewanderten Familien zur Verfügung. Veranstaltungen für Eltern in Institutionen 2016 wurden insgesamt 123 Elternveranstaltungen in Elterncafés im Kleinkind- und Schulbereich, in Kindertageseinrichtungen und Schulen mit 1.784 Teilnehmenden durchgeführt. 25 Referentinnen und Referenten deckten verschiedene Erziehungsthemen für Eltern von Kindern von null bis 16 Jahren ab. In allen 8 2 2 17 8 8 10 5 1 6 1 5 1 4 6 1 3 3 9 7 2 4 2 6 25 36 33 5 12 4 3 8 5 1 2 3 2 4 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 Familie war schon bekannt, Fallwiederaufnahme persönliches Umfeld Kinderarzt Kliniken Werbung, Internet, Flyer Jugendamt (ASD, SPFH) Fachteam FK/FP intern/FH Landkreis Gruppen/Kurse/VHS/PEKIP/Sozpädal KiTA andere Ämter Facharzt außer Pädiater thematische Cafés (außer Startpunktcafé) psychologische Dienstleister sonstige Fachteam, n = 124 Familienhebammen, n = 88 Beratungsstelle FH, n = 220 70 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Bereichen konnten Eltern mit Migrationshintergrund sowie Eltern mit besonderen Kindern erreicht werden. Eltern hatten im Bereich „Grenzen setzen“ den größten Bedarf an Unterstützung ihrer Erziehungskompetenzen. Die Referentinnen und Referenten setzten sich bei ihrer Fortbildung mit dem Thema „Familie im Wandel“ auseinander. Zudem tauschten sie sich in einem Frühjahrs- und einem Herbsttreffen zu Herausforderungen, Fragen und Problemen im Bereich Elternbildung aus. Mobile Familienbildung Auf der Grundlage der Elternveranstaltungen und den daraus gewonnenen Erfahrungen wurden in Kooperation mit einer Einrichtung in einem Stadtteil mit hohem Migrationsanteil und vielen besonders belasteten Familien Elternkurse und erlebnispädagogische Tage angeboten und über das Landesprogramm STÄRKE finanziert. Es nahmen 112 Familien teil. Elterntag Am 30. Januar 2016 fand der jährliche Elterntag in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule mit dem Thema „Vater sein – Mutter sein – Kind sein“ statt. 150 Eltern besuchten den Vortrag und die 13 Workshops zu Erziehungsfragen. Der Vortrag „Familie. Eine Gebrauchsanweisung: Was Eltern und Kinder zusammenhält“ wurde für Eltern mit Babys und Kleinkindern ins angrenzende Tagungscafé übertragen. Der Elterntag war gut besucht von zugewanderten Eltern und Vätern, die im Allgemeinen schwerer erreichbar sind. 100 Kinder wurden in der parallel angebotenen Betreuung versorgt, darunter auch beeinträchtigte Kinder. Projekt Alt & Jung Hand in Hand – Kinderbetreuung durch Seniorinnen und Senioren 2016 waren 120 ehrenamtliche Seniorinnen und Senioren im Projekt aktiv. 45 „Leihomas“ und „Leihopas“ waren in Familien tätig, es wurden 55 Kinder betreut. In 16 Stadtteilen fanden wöchentlich offene Kinderbetreuungstreffs statt, in denen 90 unter dreijährige Kinder betreut wurden. Kooperierende sind Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Bürgervereine, Ortsverwaltungen und freie Träger. Vom 08.07. bis 10.07.2016 fand eine Familien- und Seniorenbildungsfreizeit zum Thema: „Bei uns bewegt sich was“ mit zehn Familien sowie zehn Seniorinnen und Senioren statt. An den Fortbildungen „Umgang mit Babys und Kleinkindern“, „Sprache und Muttersprache bei Kindern mit Migrationshintergrund“ und „Erste Hilfe bei Kindernotfällen“ nahmen jeweils 15 bis 25 Seniorinnen und Senioren teil. Immer mehr zugewanderte Familien bringen ihre Kleinkinder in die offenen Betreuungstreffs, um ihren Kindern und sich selbst den Kontakt mit deutschen Kindern, Eltern und „Großeltern“ zu ermöglichen. Zudem ist es für viele Kinder mit Migrationshintergrund die erste Möglichkeit, die deutsche Sprache kennen zu lernen. Landesprogramm STÄRKE 2016 nahmen 596 Familien in besonderen Lebenslagen an 64 Kursangeboten von 11 Verbänden und Vereinen sowie Einzelanbietenden teil. 11 Familien wurden zusätzlich durch Hausbesuche unterstützt. Neun Familien nahmen an einer Wochenfreizeit und 48 Familien an Wochenendfreizeiten mit Bildungsangebot teil. 10 Mütter nahmen das neue Angebot „Allgemeine Familienbildungsangebote im ersten Lebensjahr“ in Anspruch. Dieses neue Angebot hat sich in Karlsruhe und landesweit nicht durchgesetzt. Seit der Neuausrichtung des Landesprogramms können Offene Treffs gefördert werden. Es konnten sechs Elterncafés mit einem allgemeinen Angebot an alle Eltern und sechs Elterntreffpunkte für bestimmte Zielgruppen bezuschusst werden. Zur landesweiten Qualitätssicherung und Absprache der Standards fanden zwei Regionaltreffen statt. Treffpunkte für Mütter und Väter Die Familienbildung hatte in 2016 selbst vier Elterncafés, ein Müttercafé und zwei Vätertreffpunkte. Sie kooperierte mit 16 Startpunkt-Familienzentren der Frühen Prävention und 29 Mütter- und Elterntreffs diverser Verbände und Vereine sowie drei Stilltreffs. In den verschiedenen niedrigschwelligen Elterntreffpunkten werden wöchentlich 550 Mütter und 50 Väter erreicht. In den Elterncafés findet ein niedrigschwelliger Zugang zu Familienbildungsangeboten statt, teilweise durch Referentinnen und Referenten des Kinderbüros sowie Vertreterinnen und Vertretern diverser Beratungsstellen und Einrichtungen. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 71 Qualifizierungsoffensive für Elterncaféleitungen Gemeinsam mit dem Büro für Integration bot die Familienbildung das zweite Jahr der Qualifizierungsmaßnahme für Elterncaféleitungen mit Migrationshintergrund an, es nahmen jeweils 12 bis 20 Personen teil. Im Rahmen dieses Angebotes fanden Fortbildungsseminare zu den Themen "Resilienz“ und kennen lernen der Psychologischen Beratungsstelle „Pubertät, Hirnentwicklung und `Teufelskreise´“, „Medienpädagogik“, „Mobbing“, „Kinderrechte“ und „Jugendamt/Sozialer Dienst“ statt. Bei einer viertägigen Bildungsreise nach Berlin lernten die Teilnehmenden Geschichte, Verfassung und die Einrichtungen der Demokratie kennen sowie vorbildliche Familienbildungsangebote für zugewanderte Familien. Durch ein studentisches Forschungsprojekt in Zusammenarbeit mit der PH konnte der Ist-Zustand von Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Vernetzung im Stadtteil überprüft und Ziele für die Zukunft entwickelt werden. Integration durch Familienbildungsangebote 2016 wurden durch das Landesprogramm STÄRKE Elternbildungskurse für zugewanderte Familien angeboten. Die Kurse wurden von 227 Müttern und Vätern aus der Türkei, Russland, Osteuropa, arabischen und afrikanischen Ländern, Westeuropa und Südamerika besucht. Zudem wird die Integration von zugewanderten Familien durch Elterncafés, das Elternveranstaltungsangebot, Unterstützungskurse in VKL-Klassen sowie die Unterstützung von Wochenendbildungsfreizeiten gefördert. Inklusion durch Familienbildungsangebote 2016 besuchten wöchentlich durchschnittlich 10 bis 15 Familien mit Kindern mit und ohne Behinderung das Elterncafé in den Räumlichkeiten der Lebenshilfe e. V. Die Familienbildung kooperiert mit dem Familienzentrum des Gehörlosenzentrums des Stadt- und Regionalverbandes der Hörgeschädigten Karlsruhe e. V. Mit Mitteln des Landesprogramms STÄRKE konnten in 2016 Kursangebote für Eltern mit ADHS-Kindern und Jugendlichen, Kindern mit Autismus, beeinträchtigten Kindern und gehörlosen Eltern finanziert werden. Entwicklungspartnerschaft „Vereinbarkeit für Eltern partnerschaftlich gestalten“ Bei einem bundesweiten Ideenwettbewerb der Servicestelle für Lokale Bündnisse im BMFSFJ wurden „innovative und nachhaltige“ Projekte ausgezeichnet. Das Karlsruher Bündnis für Familie und seine Kooperationspartner aus Familienbildung und Wirtschaft ist einer von bundesweit 12 Gewinnern des Ideenwettbewerbs und wurde in der Kategorie „Väterfreundliche Kommunen“ ausgewählt. Mit dem Projekt „Kompetenztraining für Väter zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ sollen sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgeber für Vereinbarkeitsthemen der Väter sensibilisiert und Wissen zu unterschiedlichen Anforderungen vermittelt werden. Boxenstopp – Väter in der Elternzeit Am 25. Juli 2016 haben die Kooperationspartner aus Bündnis für Familie, Familienbildung und Wirtschaft mit der Veranstaltung „Boxenstopp – Väter in der Elternzeit“ eine Dialogplattform für den Austausch zwischen Vätern und Unternehmen ins Leben gerufen mit 50 Teilnehmenden. Unternehmen können Väterfreundlichkeit stärker in den Fokus der Personalpolitik rücken und eine vätersensible Kommunikation ist wichtig, damit sich nicht nur Mütter, sondern auch Väter von Vereinbarkeitsangeboten angesprochen fühlen. Zum Auftakt wurde über das Elterngeld Plus informiert und Best Practice-Beispiele gaben Einblick in erfolgreiche Väterarbeit in Unternehmen. In den Workshops ging es unter anderem um Kompetenzen und Erfahrungen, die Väter aus der Familienzeit mitnehmen und als Gewinn in den Berufsalltag einbringen. In Familienphasen erworbene Kompetenzen sind wertvoll für den Beruf und kein Karriereknick. Väterarbeit Jeden Mittwoch findet im Vätertreffpunkt ein Frühstücksangebot mit Erfahrungsaustausch zu Erziehungsthemen für Väter in Elternzeit und andere Väter statt, mit regelmäßig acht bis zehn Besuchern. Der Nachmittagstreff ist 2016 umgezogen auf freitags am frühen Abend, um besonders Väter einzuladen, die regelmäßig am Wochenende für ihre Kinder da sind. Es nahmen regelmäßig sechs bis acht Besucher teil .Der virtuelle Treffpunkt „PapaJa“ wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Am 6. November 2016 fand der vierte „Männer-/Vätertag 72 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule statt. Es gab einen Vortrag zum Thema „Kraft und Gefühl“ sowie fünf Workshops, es nahmen 64 Männer/Väter teil. Mehrgenerationenprojekt Zeitzeugen 2016 konnte die Kooperation mit der Museumspädagogik des Badischen Landesmuseums erfolgreich weitergeführt werden. Die Zeitzeuginnen und Zeitzeugen begleiten mit den Museumspädagoginnen Schulklassen durch die Abteilung 20. Jahrhundert und bieten freitagnachmittags und zu besonderen Geschichtsdaten Führungen für alle an. In 2016 gab es auch wieder Schulklassen, die die Zeitzeuginnen und Zeitzeugen in ihren Unterricht eingeladen haben. Einzelveranstaltungen (Auswahl)  21. Januar 2016: Vorstellen der Familienbildung beim Arbeitskreis „Runder Tisch Alleinerziehende“ des Lokalen Bündnis für Familie und seiner Kooperationspartnerinnen und -partner  7./8. März 2016: Vorstellen des besonderen Angebots eines Familienhauses für geflüchtete Familien, Mütter, Schwangere und Kinder am Beispiel des „Anna-Leimbach-Haues“ in Karlsruhe beim Netzwerktreffen der Familienbildungsbeauftragten der Großstadtjugendämter in Nürnberg  13. Juni 2016: Vorstellen des Kinderbüros und der Familienbildung in der Kontaktstelle Frau und Beruf, Kennenlernen der Kontaktstelle sowie Vereinbarung weiterer Zusammenarbeit  20. Juni 2016: Vorstellen des Kinderbüros und der Familienbildung im Jugendhaus der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, Kennenlernen der Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern sowie Gespräche zur weiteren Zusammenarbeit  27. Juni 2016: „Markt der Möglichkeiten“ an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, Vorstellen des Kinderbüros und der Familienbildung  18. Juli 2016: Vorstellen der Projekte mit Ehrenamtlichen der Familienbildung beim Büro für Engagement und Mitwirkung und Gespräch zur weiteren Zusammenarbeit  20. Oktober 2016: Vorstellen von Entwicklung und Stand der Väterarbeit in Karlsruhe bei der Projektgruppe Väter in der Familienbildung des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg in Leinfelden-Oberaichen  28./29. November 2016: Workshop „Wirksamkeitsmessung familienbildender Angebote“ beim Netzwerktreffen der Familienbildungsbeauftragten der Großstadtjugendämter in Köln Arbeitskreise  Väter in Unternehmen  Auf dem Weg zu Familienzentren  Qualifizierungsoffensive Austausch/Forschung/Projekte  Austauschtreffen Elterncaféleitungen Familienbildung  Austauschtreffen Referentinnen und Referenten Familienbildung und Jugendschutz  Regionaltreffen STÄRKE  Forschungsgruppe PH-Studenten  NIS-Projekte Rintheim und Mühlburg  Fortbildungen für Erziehende und Ehrenamtliche  Anleitungstreffen DH-Studierende SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 73 KINDERINTERESSENVERTRETUNG SCHAFFUNG VON POSITIVEN LEBENSBEDINGUNGEN FÜR JUNGE MENSCHEN UND FAMILIEN NACH § 1 ABSATZ 4 SGB VIII Aufgabe der Kinderinteressenvertretung in Karlsruhe ist es, Kindern Gehör zu verschaffen und sie im öffentlichen Raum sichtbar zu machen, denn Kinder müssen bei der Stadtplanung und Gestaltung ihres Sozialraums mehr berücksichtigt und beteiligt werden. Die Kinderinteressenvertretung setzt sich für die Rechte von Kindern ein und macht sie in Karlsruhe bekannt. Basis für die Umsetzung dieser Ziele ist die ressortübergreifende Kooperation mit weiteren Ämtern und Institutionen, um die Lebenswelten von Kindern interdisziplinär und durch kurze Wege zu repräsentieren und bearbeitbar machen zu können. Das Sachgebiet wird von einer Mitarbeiterin mit 50 Prozent Stellenumfang bearbeitet. Im Jahr 2016 war die Stelle über vier Monate in der für die Kinderinteressenvertretung wichtigen Phase der Sommermonate vakant, weshalb wiederkehrende Projekte und Veranstaltungen, wie die Kindersprechstunde beim Bürgermeister oder das Weltkindertagsfest, nicht durchgeführt werden konnten. Veranstaltungen:  23. Februar 2016: Zweites Netzwerktreffen „Schule und Mobilität“ zur Umsetzung der Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplans  6. November 2016: Kinderrechtefest im Tollhaus unter dem Motto „Egal woher wir kommen – Kinder sind wir überall“, in dem das Recht des Kindes auf Schutz im Krieg und auf der Flucht aufgegriffen wurde Schwerpunkte:  Federführung des Arbeitskreises Kinder – Mobilität – Verkehr, zweimal im Jahr  Erweiterung des Projekts „Elternhaltestelle“ von sechs auf sieben beteiligte Schulen  Fortführung des Projekts „Peditram“ an einer Karlsruher Grundschule  Erstellung des Flyers „Netzwerkblog Schule und Mobilität“ sowie Pflege des Blogs durch Projektbeispiele  Kooperation mit der Kinderinsel Süd im Rahmen des Projekts „Wir bilden Deutsch=Land“ als Expertin für Kinderrechte  Vorstandstätigkeit in der Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen (mindestens zwei Treffen pro Jahr).  Anfragen und Begehungen zum Thema Kinder und Verkehr  Beratung zu Spielen und Wohnen sowie Kinderlärm  Durchführung des Projekts „Hundebeauftragte“ JUGENDSCHUTZ ERZIEHERISCHER KINDER- UND JUGENDSCHUTZ NACH § 14 SGB VIII Das Sachgebiet Jugendschutz zielt auf die Schaffung einer allgemeinen Akzeptanz von Kinder- und Jugendschutz durch öffentlichkeitswirksame Projekte in verschiedenen Kontexten. Zum Aufgabengebiet gehören weiter die Erstellung von Arbeitsmitteln, die Ausarbeitung und Fortschreibung von didaktischen und methodischen Ansätzen zur Vermittlung entsprechender Informationen und Präventionsansätze zu verschiedenen Jugendschutzbereichen (zum Beispiel Alkoholprävention; Gewalt mit den Schwerpunkten Mobbing, häusliche Gewalt, gewaltbereite Mädchen; Sexueller Missbrauch, Sexuelle Aggression, Pornografie; Medien mit den Schwerpunkten Internet, E-Games, Handy, Cyber-Mobbing), die Planung und Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Fachtagungen für Eltern, pädagogische Fachkräfte und andere Interessierte zu den verschiedenen Jugendschutzbereichen, die Beratung bei Anfragen zum Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG), zum Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) sowie Beratungsgespräche mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen. Das Sachgebiet ist mit einer ganzen Stelle besetzt. Im Bereich der Veranstaltungen stehen sieben Honorarkräfte zur Verfügung. 74 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 INSGESAMT WURDEN IM JAHR 2016 52 VERANSTALTUNGEN MIT INSGESAMT 811 TEILNEHMENDEN (TN) DURCHGEFÜHRT. 18 Veranstaltungen zu Jugendmedienschutzthemen mit insgesamt 249 TN Thema Zielgruppe TN-Zahl 3 mal Cyber-Mobbing Eltern 30 6 mal Handy/Smartphone Eltern, Schülerinnen und Schüler 112 5 mal Internet allgemein Eltern, Professionelle 58 2 mal Medien allgemein Professionelle 26 1 mal Soziale Netzwerke Eltern 14 1 mal TV-Konsum Eltern 9 25 Veranstaltungen zu Jugendschutzthemen mit insgesamt 474 TN Thema Zielgruppe TN-Zahl 2 mal Doktorspiele Eltern 27 3 mal Gesetzliche Regelungen Eltern, Eltern und ihre Kinder 59 2 mal Gewaltprävention Schülerinnen und Schüler 36 3 mal Jugendschutz allgemein Professionelle 36 5 mal Sexueller Missbrauch Eltern 81 7 mal Mobbing Eltern, Schülerinnen und Schüler 190 1 mal Pubertät Eltern 5 1 mal Sexting Professionelle 22 1 mal Sexualerziehung Eltern 18 Anzahl Teilnehmende 0 5 9 14 18 22 26 27 30 36 36 58 59 81 112 190 0 50 100 150 200 ComingOut Pubertät TV Soziale online-Netzwerke Sexualerziehung Sexting Medien allgemein Doktorspiele Cyber-Mobbing Gewaltprävention JuSchu allgemein Internet allgemein Gesetzliche Regelungen sexueller Missbrauch Handy/Smartphone Mobbing Soziale Netzwerke SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 75 Anzahl Veranstaltungen 7 Einzelveranstaltungen mit insgesamt 88 TN DATUM THEMA ZIELGRUPPE TN-ZAHL 23. Januar 2016 Fortbildung der Referentinnen und Referenten der Sachgebiete Familienbildung und Jugendschutz 17 19. März 2016 Austauschtreffen, Referentinnen und Referenten der Sachgebiete Familienbildung und Jugendschutz 12 17. September 2016 Austauschtreffen, Referentinnen und Referenten der Sachgebiete Familienbildung und Jugendschutz 14 1. Juni 2016 Boxen gegen Gewalt, Schülerinnen und Schüler 21 16. November 2016 Boxen gegen Gewalt, Schülerinnen und Schüler 24 16. März und 11. Oktober 2016 Coming Out - Infoveranstaltung für Eltern homosexueller Kinder Zu beiden Veranstaltungen kamen keine Teilnehmenden. Dennoch wird das Angebot aus fachlichen Gründen aufrecht erhalten. 0 Umsetzung des § 72 a SGB VIII Die mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz geregelte Neufassung des § 72 a, Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) legt fest, dass einschlägig vorbestrafte Personen nicht in der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt werden dürfen. Betraf dies vorher nur hauptamtlich Beschäftigte, sind nun auch neben- und ehrenamtlich Tätige einbezogen. Als Nachweis der Straffreiheit ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich. Das Sachgebiet Jugendschutz ist mit der Umsetzung des Absatz 4 § 72 a SGB VIII beauftragt. Hierfür wurde ein Konzept erstellt. Die mit der Umsetzung verbundenen umfangreichen Arbeiten machten es notwendig, eine Stelle zu beantragen. Die Mitarbeiterin konnte im Jahr 2016 wegen Krankheit nicht arbeiten. 1 1 1 1 1 2 2 2 2 3 3 3 5 5 6 7 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Pubertät Sexting Sexualerziehung Soziale online-Netzwerke TV ComingOut Doktorspiele Gewaltprävention Medien allgemein Cyber-Mobbing Gesetzliche Regelungen JuSchu allgemein Internet allgemein sexueller Missbrauch Handy/Smartphone Mobbing Soziale Netzwerke 76 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Insgesamt erreichte Zielgruppen, N = 811 Mitarbeit in folgenden Arbeitskreisen:  Arbeitskreis Essstörungen  Arbeitskreis gegen sexuelle Gewalt  MedienNetzWerk Karlsruhe  AK Schulabsentismus  AK Suizidprävention  AK Jugendschützer Baden-Württemberg BÜNDNIS FÜR FAMILIE RECHT AUF ERZIEHUNG, ELTERNVERANTWORTUNG UND JUGENDHILFE NACH § 1 SGB VIII BEITRAG ZUR SCHAFFUNG VON POSITIVEN LEBENSBEDINGUNGEN FÜR JUNGE MENSCHEN UND IHRE FAMILIEN SOWIE SCHAFFUNG UND ERHALTUNG EINER KINDER- UND FAMILIENFREUNDLICHEN UMWELT NACH § 1 (3) ABSATZ 4 SGB VIII Das Karlsruher Bündnis für Familie ist ein Zusammenschluss von Bündnispartnerinnen und Bündnispartnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen wie Wirtschaft, Verbänden, Kirche, Politik, Initiativen, Bürgerschaft und Stadtverwaltung, der sich für Familienfreundlichkeit und Familienbewusstsein in Karlsruhe einsetzt sowie Familienthemen öffentlich macht. 2016 hatte das Bündnis 63 offizielle Bündnispartnerinnen und Bündnispartner. Der Sitz der Geschäftsführung des Bündnisses liegt im Kinderbüro. Als eigene Organisationsstruktur wurde neben dem Karlsruher Bündnis für Familie gemeinsam mit der Technologie-Region Karlsruhe und den Bündnispartnerinnen IHK Karlsruhe, Handwerkskammer Karlsruhe und Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt das Arbeitgeberforum „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ initiiert und etabliert. Das Arbeitgeberforum ist ein Angebot zu Themen familienbewusster Personalpolitik für Arbeitgeber und Personalverantwortliche von Institutionen, Verbänden und Unternehmen. Das Forum hatte 2016 67 Mitglieder. Geschäftsführungsaufgaben  Kontakt-, Informations- und Anlaufstelle des Bündnisses und Netzwerkkoordination  Geschäftsstelle des Arbeitgeberforums Vereinbarkeit von Beruf und Familie  Entwicklung geeigneter Strategien zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in Karlsruhe  Organisation, Koordination, Leitung und Moderation von Arbeitstreffen Kinder/ Jugendliche 20 % Mütter 34,6 % 34 % Väter 7 % Professionelle 39 % SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 77 Arbeits- und Projektgruppen  Arbeitsgruppe Familienfreundliche Arbeitswelt  Runder Tisch zur besseren Integration von Alleinerziehenden in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt  Projektgruppe Studieren mit Kind  Organisationsteam Kinderfreundlichkeitspreis Veranstaltungen  Verleihung des elften Karlsruher Kinderfreundlichkeitspreises am 28. Juni 2016 im Jubez am Kronenplatz; Zielgruppe: Interessierte Öffentlichkeit; circa 100 Mitwirkende und Gäste  „Boxenstopp – Väter in der Elternzeit“: Väter wünschen sich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, am 25. Juli 2016 bei der IHK Haus der Wirtschaft; Zielgruppe Arbeitgeber und Arbeitnehmer; circa 50 Teilnehmende Arbeitgeberforum „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ – Jahresthema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer – neue Herausforderungen für Arbeitgeber“  Netzwerkveranstaltung des Arbeitgeberforums am 7. März 2016 bei der IHK Haus der Wirtschaft und am 25. Oktober 2016 bei der BGV Badische Versicherungen AG; jeweils circa 25 Teilnehmende.  Organisation der Seminarreihe „Kompetenztraining Beruf und Pflege“ für pflegende Mitarbeitende von Unternehmen in vier Modulen von April bis Mai 2016 bei der Handwerkskammer Karlsruhe; je 22 Teilnehmende. Projekt Kinder- und Familienfreundlicher Service Das Karlsruher Bündnis für Familie verleiht gemeinsam mit der City Initiative Karlsruhe sowie weiteren Partnerinnen und Partnern das Zertifikat „Kinder- und Familienfreundlicher Service“. Dabei kommt dem Bündnis die Aufgabe der Leitung, Koordination und Unterstützung des Gremiums der Zertifizierenden zu. Die Zertifizierenden besuchen die Unternehmen, die sich beworben haben, und überprüfen deren Kinder- und Familienfreundlichkeit. Bis Ende 2016 wurden 63 Geschäfte, Dienstleistungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen als kinder- und familienfreundlich zertifiziert und regelmäßig Nachzertifizierungen durchgeführt. Konzeptionelle Arbeit  Beginn der Erarbeitung eines Seminarangebots für Väter in Unternehmen, im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft, „Vereinbarkeit für Eltern partnerschaftlich gestalten“ mit der Servicestelle der Lokalen Bündnisse für Familie in Berlin  Mitwirkung für die SJB an der abschließenden Gestaltung des Fragebogens der Familienumfrage des Amts für Stadtentwicklung Weitere Aufgaben  Vierteljährliche Herausgabe des Newsletters des Karlsruher Bündnisses für Familie (Bündnisinformation); aktuell 647 Abonnenten  Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgemeinschaften auf städtischer, regionaler, Landes- und Bundesebene 78 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 7. ABTEILUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGEN ALLGEMEINES Die Abteilung Kindertageseinrichtungen verwaltet und berät 19 Kindertagesstätten und 21 Schülerhorte in Städtischer Trägerschaft. Dazu gehören auch die städtischen Einrichtungen der Ortsverwaltungen sowie drei Schülerhorte des Stadtjugendausschuss e. V. Es werden circa 2.900 Kinder im Alter von einem Jahr bis zwölf Jahren betreut. Mehr als 500 pädagogisch ausgebildete Fachkräfte, Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten gewährleisten den Bildungs- und Betreuungsauftrag nach § 22 SGB VIII. Der gesetzliche Förderauftrag der Kindertagesstätten und Schülerhorte umfasst Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes, bezogen auf seine geistige, körperliche, soziale und emotionale Entwicklung. Damit leisten die Einrichtungen einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Im Sinne einer inklusiven Pädagogik werden in unseren Einrichtungen Kinder unabhängig von ihrer Herkunft, Sprache, Weltanschauung und Religion aufgenommen. Hierzu gehören auch Kinder mit Behinderungen und speziellen Bedürfnissen. Mit den vielfältigen Angebotsformen und Öffnungszeiten wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Die wichtigsten Angebotsvarianten sind:  Ganztagesangebot für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt  Ganztagesangebot für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren in Krippengruppen  Ganztagesangebot für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt  Verlängerte Öffnungszeiten (7 Uhr bis 13:30 Uhr) für Kinder im Alter von zwei Jahren bis Schuleintritt  Angebot für Schulkinder mit den Varianten ergänzende Betreuung vor dem Unterricht, Nachmittagshort mit Mittagessen, ganztägige Ferienangebote mit Mittagessen Eine Abteilungsleitung und drei pädagogische Fachbereichsleitungen, sowie eine Verwaltungsleitung sorgen zusammen mit neun Verwaltungskräften für die Qualität und Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes, für die Finanzierung und Verteilung der Finanzmittel, für die Rechnungsabwicklung und den Einzug der Elternbeiträge. Eine Mitarbeiterin ist zuständig für die trägerübergreifende Geschwisterkindbezuschussung. Die pädagogischen Fachbereichsleitungen nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über das Personal und auch Fachberatungsfunktion wahr. Sie verfügen über umfassendes sozialpädagogisches und entwicklungspsychologisches Fachwissen sowie beraterische Kompetenzen. Sie tragen aktuelle gesellschaftliche und pädagogische Entwicklungen in die Einrichtungen und begleiten die Teams beim Transfer in die Praxis. QUALITÄTSSICHERUNG IN DEN EINRICHTUNGEN  Für alle Einrichtungen liegt eine vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) erteilte Betriebserlaubnis vor, die Rahmenbedingungen und Personalschlüssel vorgibt.  In den Einrichtungen arbeiten ausgebildete Fachkräfte, analog dem Kindergarten-Fachkräftekatalog nach § 7 KiTaG.  Neben einer Gesamtkonzeption der städtischen Kindertageseinrichtungen verfügt jede Einrichtung über eine eigene, regelmäßig überarbeitete pädagogische Konzeption, die Auskunft über Bildungsverständnis und pädagogische Ziele, Elternbeteiligung, Beobachtung und Dokumentation gibt.  Für die Mitarbeitenden besteht ein breit gefächertes Angebot an internen und externen Fortbildungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Supervisionen sowie Leitungsrunden und AGs für pädagogische Fachkräfte.  In jeder Kindertageseinrichtung wird jährlich ein Elternbeirat gewählt, dieser ist vertreten im städtischen Gesamtelternbeirat und im Elternbeirat aller Karlsruher Kindertageseinrichtungen. Es besteht ein kontinuierlicher Austausch der Gremien und der Abteilungsleitung Kindertageseinrichtungen. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 79 MITARBEITENDE IN KERNSTÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN UND IN DEN ORTSVERWALTUNGEN 477 Mitarbeitende sind in den kernstädtischen Kindertageseinrichtungen und 98 Mitarbeitende in den Ortsverwaltungen beschäftigt, davon sind 111 Auszubildende und 15 Hauswirtschaftskräfte. BEWERBUNGEN BEI DER ABTEILUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Alle Stellen werden zunächst erst intern ausgeschrieben. Dies ermöglicht unserem Personal Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Durch eine fortlaufende Ausschreibung besteht die Möglichkeit sich initiativ zu bewerben. Dies ermöglicht uns oft eine schnelle Stellenbesetzung zum Beispiel bei Krankheitsvertretungen. Auch im Ausbildungsbereich wird durch 279 Bewerbungen für vier Ausbildungsbereiche (insgesamt 52 Ausbildungsstellen) deutlich, dass ein umfangreiches und gut funktionierendes Bewerbungsmanagement notwendig ist um neben den pädagogischen Aufgaben der Abteilung Kindertageseinrichtungen den großen Umfang der Bewerbungen zu bewältigen. AUSZUBILDENDE IN STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN 66 Auszubildende werden bei der Stadt Karlsruhe, Abteilung Kindertageseinrichtungen, beschäftigt. Hinzu kommen 45 Freiwillige im Sozialen Jahr beziehungsweise als begleitende Hilfen für Kinder mit Inklusionsbedarf (Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz). 183 externe Auszubildende der Fachschulen, Schulpraktikanteninnen und Schulpraktikanten und so weiter haben Teile Ihrer Ausbildung im Erziehungsbereich in unseren städtischen Kindertageseinrichtungen absolviert. Mit insgesamt 294 Auszubildenden leistet die Abteilung Kindertageseinrichtungen und letztendlich unsere Kitas und Schülerhorte einen wichtigen Beitrag um dem Fachkräftemangel der vergangenen Jahre entgegen zu wirken. Dies wird auch an der Anzahl der in der folgenden Tabelle ersichtlichen Bewerbungen auf freie Ausbildungsstellen sowie Stellen für Fachkräfte ersichtlich. Der Fachkräftemangel hat sich durch die Ausbildungsoffensive in unseren städtischen Kindertageseinrichtungen deutlich reduziert. 62 % 17 % 19 % 2 % 366 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kernstädtisch 98 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ortsverwaltungen 111 Auszubildende der Stadt Karlsruhe 15 Hauswirtschaftskräfte 12 222 279 Leitung/Stellvertretung Erzieherinnen und Erzieher Auszubildende 0 50 100 150 200 250 300 80 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 FORTBILDUNGEN UND WEITERBILDUNGEN DER MITARBEITENDEN Insgesamt haben unsere Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen an 616 Fort- und Weiterbildungen teilgenommen. Den mehr als 500 Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen (inklusive Ortsverwaltungen) stehen jeweils 5 Fortbildungstage pro Jahr zu. SPRACHBILDUNG IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Alltagsintegrierte Sprachbildung ist eine zentrale Bildungsaufgabe in allen städtischen Kitas und Schülerhorten. Mit jeweils einer Spracherzieherin (50 Prozent) nahmen vier Kitas am städtischen Sprachbildungsprogram teil. Zwei Kitas wurden im Bundesprogramm „Frühe Chancen“ mit jeweils einer zusätzlichen Fachkraft (50 Prozent) gefördert. Darüber hinaus findet an sieben Kitas Sprachförderung über das Landesprogramm SPATZ in den Formen ISK-intensive Sprachförderung (drei Gruppen) und SBS Singen-Bewegen-Sprechen (11 Gruppen) in Kooperation mit dem badischen Konservatorium statt. 43 20 24 21 20 15 12 76 62 3 0 10 20 30 40 50 60 70 80 209 172 164 42 29 0 50 100 150 200 250 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 81 19 7 4 2 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 Bildungsbereich Sprache Sprachförderung SPATZ Sprachprogramm Stadt KA Frühe Chancen 19 Kindertagesstätten 82 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 8. PFLEGEKINDERDIENST UND ADOPTIONSVERMITTLUNGSSTELLE BEREITSCHAFTSPFLEGE Der Pflegekinderdienst ist zuständig für die Aufnahme von Kindern im Altersbereich von null bis sechs Jahren. Kinder ab dem siebten Lebensjahr werden durch Bereitschaftspflegefamilien oder die Aufnahmegruppe der Heimstiftung versorgt. Zu Ausnahmen kommt es bei Geschwisterkindern, um Trennungen zu vermeiden und vereinzelt nach Absprache mit dem Sozialen Dienst und der Heimstiftung. Auf der Basis dieser Vereinbarung wurden im Jahr 2016 acht Kinder über sechs Jahren als Geschwisterkinder über die Altersgrenze hinaus durch Bereitschaftspflegefamilien des Pflegekinderdienstes betreut. Die häufigsten Aufnahmegründe sind die psychische Erkrankung und/oder die Suchterkrankung eines Elternteiles, die zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen und mangels eigener familiärer Ressourcen, eine Aufnahme in einer Bereitschaftspflegefamilie notwendig machen. Im Jahr 2016 wurden 89 Kinder durch den Pflegekinderdienst in Bereitschaftspflege aufgenommen. Die hohen Fallzahlen der beiden Jahre 2015 und 2016 führte zu einer überdurchschnittlichen langfristigen Arbeitsbelastung der beiden spezialisierten Fachkräfte und einer überdurchschnittlichen Auslastung der Bereitschaftspflegefamilien. Aus diesem Grund musste die Bereitschaftspflege im Laufe des Jahres 2016 durch eine weitere halbe Planstelle und aus dem vorhandenen Personalbestand der Kindertagespflege verstärkt werden, was wiederum einen Fallzahlenanstieg in der Kindertagespflege nach sich zog. Auch die Anzahl der Bereitschaftspflegefamilien musste erhöht werden. Hier konnten neue Bewerberfamilien und Familien aus dem Kreis der erfahrenden Tagespflegepersonen gewonnen werden. Die Kinder wurden in insgesamt dreizehn Bereitschaftspflegefamilien mit Festvertrag und zwölf Springerbereitschaftspflegefamilien versorgt. Es kam häufig zu sogenannten „Doppelbelegungen“, das heißt es wurden zeitgleich zwei oder mehr Kinder aus zwei Herkunftsfamilien aufgenommen, was die Belastungen für die Bereitschaftspflegefamilien nicht nur wegen der Versorgung der Kinder sondern auch im Hinblick auf die Kooperation mit zwei Herkunftsfamiliensystemen erhöhte. Ohne die Bereitschaft der Familien über ihre vertragliche Belegungsverpflichtung von 208 Tagen im Jahr hinaus Kinder aufzunehmen, hätten nicht alle Kinder versorgt werden können. JÄHRLICHE ANZAHL DER KINDER IN BEREITSCHAFTSPFLEGE DES PFLEGEKINDERDIENSTES AUFENTHALTSDAUER DER KINDER IN BEREITSCHAFTSPFLEGE Die Gesamtbelegungstage stiegen mit der erhöhten Kinderzahl im Vergleich zum Vorjahr von 6.148 Tagen auf 7.603 Tage also um 23,6 Prozent. Die dreizehn Festvertragsfamilien deckten 5.437 Belegungstage und die zwölf Springerbereitschaftspflegefamilien 2.166 Belegungstage ab. Der kürzeste Aufenthalt betrug bei einem Kind einen Tag. Der längste Aufenthalt eines zu Beginn der Bereitschaftspflege 3 ¾ Jahre alten Mädchens dauerte von August 2015 beginnend bis zum Jahresende 2016 bereits 519 Tage und setzte sich ins Jahr 2017 9 28 32 29 31 26 34 42 43 41 29 36 50 69 53 70 70 65 64 53 63 86 89 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 83 fort. Bei 51 von 89 Kindern (57 Prozent, Vorjahr 70 Prozent) blieb die Aufenthaltsdauer unter der konzeptionell angestrebten Dreimonatsfrist. Bei 38 Kindern (43 Prozent; Vorjahr 30 Prozent) wurde die Frist überschritten. Zum Jahreswechsel befanden sich noch 23 Kinder in Bereitschaftspflege. Die Überschreitung der Dreimonatsfrist ergab sich wie jedes Jahr überwiegend aus folgenden Gründen:  Ausstehende familiengerichtliche Entscheidungen verzögerten die weitere Hilfeplanung.  Es kam zu Wartezeiten bis nachfolgende ambulante Hilfen bei einer Rückkehroption in den elterlichen Haushalt installiert werden konnten.  Es kam zu Wartezeiten bis eine geeignete Vollzeitpflegefamilie, Erziehungsstelle oder Adoptivfamilie zur Verfügung stand,  Die Bereitschaftspflege wurde bewusst verlängert, weil erwartet wurde, dass die Erziehungsfähigkeit der Herkunftsfamilie innerhalb des verlängerten Zeitrahmens wieder hergestellt werden kann und eine Rückkehr des Kindes/der Kinder möglich ist. Durch die langen Belegungszeiten in der Bereitschaftspflege und die Tatsache, dass die Bereitschaftspflegekinder auch Bindungen zu den Bereitschaftspflegefamilien entwickeln, muss die Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder die Weitervermittlung in Vollzeitpflege in solchen Fällen besonders behutsam gestaltet werden. Bereitschafts- pflegekinder 2016 Zeitraum bis eine Woche (1 bis 7 Tage) bis vier Wochen (8 bis 28 Tage) bis acht Wochen (29 bis 56 Tage) bis zwölf Wochen (57 bis 84 Tage) über zwölf Wochen (ab 85 Tage) gesamt Aufenthaltsdauer der Kinder von Pflegebeginn bis 31. Dezember 2016 16 15 14 6 38 89 davon noch in Bereitschaftspflege über 31. Dezember 2016 hinaus 0 3 3 4 13 23 Aufenthaltsdauer gesamt von Beginn bis Ende der Bereitschafts- pflege 16 12 11 2 25 66 Belegungstage gesamt 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Anzahl der Bereitschaftspflege- familien 13 Anzahl der Springerfamilien 12 7.603 Belegungstage in Bereitschaftspflege- familien 5.437 Belegungstage in Springerfamilien 2.166 AUFENTHALT DER KINDER NACH BEENDIGUNG DER BEREITSCHAFTSPFLEGE Mit 36 Kindern (54,5 Prozent) von 66 beendeten Bereitschaftspflegen ist der Anteil der Kinder, die in ihre Herkunftsfamilie zurückkehrten im Vergleich zum Vorjahr (84,6 Prozent) um 30,1 Prozent deutlich auf den tiefsten Stand seit 2011 gesunken. Im Jahr 2016 wurden 14 Kinder (Vorjahr 5) aus der Bereitschaftspflege in Vollzeitpflegefamilien vermittelt. Sechs Kinder, davon fünf Kinder zwischen sechs und vierzehn Jahren, die aufgrund von Kapazitätsgrenzen der Heimstiftung durch die Bereitschaftspflege des Pflegekinderdienstes versorgt wurden, wechselten im Anschluss an die Bereitschaftspflege in eine Einrichtung. Ein einjähriges behindertes Kind konnte aufgrund der Schwere seiner Behinderung nicht in Vollzeitpflege aufgenommen werden und wechselte in eine Behinderteneinrichtung, die eine starke Einbeziehung der Herkunftsfamilie garantierte. Fünf Kinder wechselten aus der Bereitschaftspflege in Adoptionspflegefamilien. 84 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Die Tabelle zeigt die Entwicklung seit 2011 auf. Jahr Herkunfts- familie Pflege- familie Erziehungs- stelle Heim Adoption Bereitschaftspflege anderer Träger gesamt beendet 2011 33 (63,5 %) 7 (13,5 %) 3 (5,7 %) 7 (13,5 %) 1 (1,9 %) 1 (1,9 %) 52 2012 29 (56,8 %) 13 (25,5 %) 4 (7,8 %) 3 (5,9 %) 0 (0,0 %) 2 (3,9 %) 51 2013 30 (73,2 %) 7 (17,1 %) 0 (0,0 %) 1 (2,4 %) 2 (4,8 %) 1 (2,4 %) 41 2014 38 (67,9 %) 11 (19,6 %) 2 (3,6 %) 1 (1,8 %) 0 (0,0 %) 4 (7,1 %) 56 2015 55 (84,6 %) 5 (7,7 %) 1 (1,5 %) 1 (1,5 %) 2 (3,0 %) 1 (1,5 %) 65 2016 36 (54,5 %) 14 (21,2 %) 1 (1,5 %) 6 (9,1 %) 5 (7,6 %) 4 (6,1 %) 66 VORLÄUFIGE INOBHUTNAHME UND VOLLZEITPFLEGE VON UNBEGLEITETEN MINDERJÄHRIGEN AUSLÄNDERN Durch den rasanten Anstieg der Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) im Jahr 2014/2015 wurde eine ständige Erweiterung der Inobhutnahmeplätze in Karlsruhe mit Hilfe öffentlicher und privater Träger der Jugendhilfe notwendig. Da das SGB VIII eine Inobhutnahme nach § 42 auch bei „einer geeigneten Person“ also in sogenannten Inobhutnahme- oder Bereitschaftspflegefamilien vorsieht, startete der Pflegekinderdienst im April 2015 unterstützt durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup eine Presseaktion, bei der circa zehn Familien sowohl für die Inobhutnahme als auch Vollzeitpflege für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gewonnen werden konnten. Die spezielle Lebenssituation unbegleiteter minderjähriger Ausländer mit belastenden Kriegs- und Flucht- erfahrungen, eventuellen Traumatisierungen und dem Fremdsein in einem anderen Kulturraum, erfordert ein eigenes Profil von Pflegefamilien, in dem Sprachkenntnisse und Kommunikationsfähigkeiten, das Interesse und die Offenheit und Toleranz gegenüber fremden Kulturen, Religionen und Lebensgewohnheiten eine wichtige Grundvoraussetzung darstellen. Die Verteilungspraxis der umA änderte sich im November 2015 durch die Reform des SGB VIII zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Das Jugendamt Karlsruhe musste seither bei neu ankommenden minderjährigen Ausländern lediglich die etwa drei bis vier Wochen dauernde vorläufige Inobhutnahme sicherstellen. Der Großteil der minderjährigen Ausländer bevorzugt die Aufnahme in Jugendhilfeeinrichtungen, während Jungen unter 14 Jahren und Mädchen oder Jugendliche mit besonderem Bedarf auch in Inobhutnahmefamilien aufgenommen werden. Die Aufnahme in einer Familie kann auch bei starkem Bemühen der Pflegefamilie um ihren Gast, vor allem bei mangelnden sprachlichen Verständigungsmöglichkeiten und aufgrund der Trennung von der möglicherweise entstandenen Fluchtgemeinschaft Gefühle von Alleinsein, Isolation und Heimweh verstärken. Um dem entgegen zu wirken, wird auf den Schulbesuch des Jugendlichen auch während der kurzen Zeit der vorläufigen Inobhutnahme wert gelegt, was den Kontakt zu anderen minderjährigen Ausländern und eine erste strukturierte Berührung mit der hiesigen Kultur, Sprache und Bildung und den gesellschaftlichen Regeln ermöglicht. Im Jahr 2016 wurden acht umA im Alter von vierzehn bis siebzehn Jahren (sechs Mädchen und zwei Jungen) in vier Inobhutnahmefamilien vorläufig für circa zwei bis vier Wochen aufgenommen, bevor sie einem anderen Jugendamt zugeteilt und in dessen Bereich untergebracht wurden. Die Aufnahme in den Inobhutnahmefamilien erfolgte aufgrund von Belegungsengpässen in den Inobhut- nahmeeinrichtungen oder weil eine Aufnahme in den Inobhutnahmegruppen wegen der besonderen Situation der Jugendlichen, von den umA-Fachkräften des Sozialen Dienstes als ungünstig eingeschätzt wurde. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 85 In der zweiten Jahreshälfte 2016 gingen die Anfragen nach Inobhutnahmefamilien beim Pflegekinderdienst deutlich zurück, weil sich die Einrichtungen inzwischen auf den neuen, durch die Gesetzesänderung veränderten Bedarf, eingestellt hatten. In circa der Hälfte der Fälle hatten sich sowohl sprachliche als auch kulturelle Verständigungsprobleme zwischen Inobhutnahmefamilie und minderjährigem Ausländer ergeben, die im Hinblick auf die Kürze des Aufenthaltes auch kaum aufgearbeitet werden konnten. Mit dem Empfinden nur eine kurze Durchgangsstation zu sein, auf die sich einzelne Jugendliche auch nicht richtig einlassen konnten und aufgrund der schwindenden Nachfrage, gaben die Gastfamilien ihre Tätigkeit nach und nach auf. Eine Familie konnte für die Bereitschaftspflege für Kinder im Vorschulalter gewonnen werden. Der Pflegekinderdienst verzichtete aufgrund der beschriebenen Erfahrungen auf die Anwerbung neuer Inobhutnahmefamilien, zumal auch die personellen Ressourcen nicht zur Verfügung standen. Im Jahr 2016 lebten weiterhin sechs bereits im Jahr 2015 vermittelte minderjährige Ausländer in vier Karlsruher Vollzeitpflegefamilien. Hier zeigte sich, dass der Aufenthalt in einer Pflegefamilie eine gute und tiefgreifende Integration in unsere Gesellschaft, durch die Beteiligung des minderjährigen ausländischen Jugendlichen an vielen Lebensbereichen und Aktivitäten der Pflegefamilie, bewirken kann. VOLLZEITPFLEGE Die Zahl der vom Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe betreuten Vollzeitpflegefamilien (Fremdpflege) sank zum Stichtag 31. Dezember 2016 von 93 Familien im Vorjahr auf 85 Familien. Die Zahl der von PDA betreuten Vollzeitpflegekinder ging von 111 auf 105 Kinder zurück. Die gesellschaftliche Entwicklung zur Erwerbstätigkeit beider Elternteile und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Zuge des Ausbaus der Kindertagesbetreuung durch Kindertagesstätten und Kindertagespflege, vermindert die Zielgruppe der potentiellen Vollzeitpflegefamilien. Es bleiben für Familien mit zwei erwerbstätigen Elternteilen wenige Ressourcen, um sich den gestiegenen Erwartungen und komplexer gewordenen Aufgaben einer Vollzeitpflege zu stellen. Die Vollzeitpflege stellt hohe fachliche Ansprüche an die Pflegepersonen, die dem Pflegekind Bindungsperson sein, es erziehen und fördern, die Beziehung zur Herkunftsfamilie unterstützen und fördern sollen und darüber hinaus mit verschiedenen Institutionen der Jugendhilfe, Schule und des Gesundheitswesens kooperieren sollen. Aufgrund der bescheidenen Entlohnung der Erziehungsleistung in der Vollzeitpflege und im Zuge der Professionalisierung und verbesserten Bezahlung der Kindertagespflege verliert die Vollzeitpflege an Attraktivität für den Personenkreis, die nicht nur aufgrund eines eigenen Kinderwunsches oder aus Nächstenliebe ein Kind aufnehmen wollen. Während die Kindertagespflege inzwischen durchaus den Lebensunterhalt der Tagespflegeperson sichern kann, bewegt sich die Vollzeitpflege trotz professioneller Erwartungen, finanziell betrachtet immer noch im Spektrum einer ehrenamtlichen Vergütung und stellt keine Alternative für eine Erwerbs- oder zumindest Teilzeiterwerbstätigkeit dar. Um Anreize für die Bewerbung als Vollzeitpflegefamilie zu schaffen, hat die Stadt Karlsruhe seit August 2014 grundlegende Verbesserungen bei der Altersvorsorge von Vollzeit- und Bereitschaftspflegepersonen, der Honorierung der Betreuungsleistung der Pflegepersonen für unter dreijährige Vollzeitpflegekinder, der Finanzierung von Entlastungsangeboten bei der Betreuung von besonders entwicklungsbeeinträchtigten und behinderten Pflegekindern und der Gewährung von einmaligen Beihilfen eingeführt. Die Leistungen sind detailliert auf der Homepage des Pflegekinderdienstes beschrieben unter: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/pflegekinderdienst/vollzeitpflege/finanzielles Diese Zusatzleistungen werden von den Karlsruher Vollzeitpflegefamilien zunehmend in Anspruch genommen und als Wertschätzung und Unterstützung ihrer Erziehungsarbeit empfunden und auch vom Pflege- und Adoptivelternverband Baden-Württemberg gewürdigt. Zahlreiche Jugendämter in Baden-Württemberg haben diese Verbesserungen als Anstoß für eigene Veränderungen der Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege genommen. Auch der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) hat inzwischen den Handlungsbedarf erkannt und im Jahr 2016 eine Arbeitsgruppe zur landesweiten Verbesserung der Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege initiiert, an der auch der Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe beteiligt ist. Neben der Einzelfallberatung erhalten Vollzeitpflegeeltern ein monatliches Gruppensupervisionsangebot und laufende themenspezifische Fortbildungsabende und Ganztagsveranstaltungen. Auch die Vollzeitpflegekinder erhalten jährlich über einzelne Freizeit-, Sport und Spielangebote und über die sogenannte Biografiearbeit die 86 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Gelegenheit mit anderen Pflegekindern zusammen zu kommen und sich mit ihrem Status „Pflegekind“ auseinanderzusetzen. Mit Hilfe regelmäßiger Werbeanzeigen im Karlsruher Kind und anderer Multiplikatoren und Einzelanzeigen für konkrete Kinder in der Stadtzeitung und auf der Internetseite des Pflegekinderdienstes, gelingt es in den meisten Fällen, Familien sowohl in Karlsruhe als auch in der Umgebung für die Aufnahme von Vollzeitpflegekindern zu gewinnen. Familien die Karlsruher Kinder in Vollzeitpflege aufnehmen und im Umkreis von einer Stunde Fahrzeit mit dem ÖPNV wohnen, werden entsprechend der Landesempfehlungen des KVJS weiterhin vom Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe betreut, bis die Zuständigkeit bei einem eventuell dauerhaften Verbleib des Kindes (§ 86 Absatz 6 SGB VIII) zum örtlichen Jugendamt am Wohnort der Pflegefamilie wechselt. KINDERTAGESPFLEGE Der qualitative Ausbau der Kindertagespflege in Karlsruhe wurde in den letzten Jahren entsprechend der Landesrichtlinien durch ein umfangreiches Qualifizierungs-, Fortbildungs- und Beratungsangebot des Pflegekinderdienstes (Qualifizierungsseminare, Fortbildungsangebote, Gruppenarbeit, Spielkreise) beständig vorangetrieben. Im Jahr 2016 wurden in zwei Qualifizierungskursen (178 Unterrichtseinheiten) 34 Personen für die Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Karlsruhe qualifiziert. Zehn wöchentlich stattfindende Spielkreise als praxisnahes Fortbildungsangebot wurden in verschiedenen Stadtteilen angeboten, um neben dem Fortbildungsaspekt auch eine Vernetzung der Tagespflegepersonen im Stadtteil und damit auch gegenseitige Vertretungsmöglichkeiten im Urlaubs- und Krankheitsfall zu fördern. 47 Fortbildungsveranstaltungen und sechs vertiefende Fortbildungsangebote (mehrteilig oder ganztägig) wurden angeboten, um den jährlichen Fortbildungsbedarf (15 Unterrichtseinheiten pro Jahr) für bereits qualifizierte und tätige Tagespflegepersonen abzudecken. Der quantitative Ausbau der Kindertagespflege verlief im Jahr 2016 weiterhin erfolgreich. Obwohl die Zahl der qualifizierten Tagespflegepersonen von 299 Personen zum Stichtag 1. März 2015 auf 287 Personen zum Stichtag 1. März 2016 sank, stieg die Zahl der betreuten Kinder von 661 Kindern (U3 = 463 Kinder) am Stichtag 2016 auf 682 Kinder (U3 = 497 Kinder) an. Weniger Tagespflegepersonen betreuen im Verhältnis mehr Kinder. Dies ist ein landesweites Phänomen und als Zeichen der zunehmenden Professionalisierung der Kindertagespflege zu werten. 55 Tagespflegepersonen (Vorjahr circa 75 Personen) haben im Laufe des Jahres 2016 ihre Tätigkeit aufgegeben und 35 Tagespflegepersonen sind im Jahr 2016 neu hinzugekommen. Rund 25 Prozent der Tagespflege- personen suchen bislang in der Kindertagespflege keine langfristige berufliche Perspektive, sondern lediglich eine zeitweise Beschäftigung. Darunter sind meist auch die Tagespflegepersonen, die von den Eltern selbst nachgewiesen werden und nur einmalig ein Kind betreuen. Tagespflegepersonen die ihre Tätigkeit wieder einstellen, beklagen häufig den bürokratischen Aufwand, der mit der selbstständigen Tätigkeit bezüglich der Steuer- und Sozialversicherungspflicht verbunden ist und die mangelnde Flexibilität der Sozialversicherungssysteme, mit Belegungsschwankungen umzugehen. Mit dem durch das Jugendamt erstatteten Pflegegeld von 5,50 Euro bis zu 6 Euro pro Kind und Betreuungsstunde und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Erstattung der hälftigen Sozialversicherungs- beiträge durch das Jugendamt, kann die Kindertagespflege in Karlsruhe bei einer Betreuung von zwei bis drei Tagespflegekindern, durchaus eine Existenz sichernde berufliche Perspektive für die Tagespflegeperson sein. KINDERTAGESPFLEGE IN ANDERN GEEIGNETEN RÄUMEN UND GROSSPFLEGESTELLEN Neben der Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson oder der Eltern hat der Gesetzgeber im Rahmen der Fördergrundsätze auch die Möglichkeit geschaffen, dass Kindertagespflege in „anderen geeigneten Räumen“ geleistet werden kann (§ 22 Absatz 1 SGB VIII). Im Rahmen ihrer Pflegeerlaubnis kann eine geeignete Tagespflegeperson die Betreuung von fünf Kindern gleichzeitig anbieten. Schließen sich zwei oder mehrere Tagespflegepersonen zusammen (Großpflege), können sieben Kinder zeitgleich oder sogar neun Kinder zeitgleich betreut werden, wenn eine der Tagespflegepersonen eine Fachkraft im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes ist. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 87 Für Kindertagespflegepersonen, welche Kinder in angemieteten geeigneten Räumen betreuen wurde der Sachkostenzuschlag zur Kompensation von Miete und Nebenkosten seit März 2013 auf 1 Euro pro Kind angehoben (Gemeinderatsbeschluss vom 19. März 2013). Bei einer Belegungsquote von 70 Prozent können dadurch die Miet- und Nebenkosten in der Regel kompensiert werden. Um den Ausbau dieser Betreuungsform zu fördern, hat der Gemeinderat am 22. Oktober 2013 Investitionszuschüsse von bis zu 3.000 Euro pro Betreuungsplatz in einem Gesamtvolumen von 150.000 Euro für Umbaumaßnahmen und Ausstattung der Räume beschlossen. Die Zahl der Tagesbetreuungsplätze „in anderen geeigneten Räumen“ stieg im Laufe des Jahres 2016 durch Eröffnung weiterer Standorte auf 167 Plätze in 19 Standorten an. Tagespflegekinder zum Stichtag 1. März der Landesstatistik ADOPTIONSVERMITTLUNG Die Adoptionsvermittlung ist eine Aufgabe der Jugendhilfe. Die Adoption eines Kindes wird erst in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungs- angeboten nicht vorhanden ist. Ziel der Adoptionsvermittlung ist, für Kinder geeignete Familien zu finden. Im Jahr 2016 wurden neun Kinder in Adoptionspflege vermittelt, davon eines zu einer Familie aus dem Zuständigkeitsbereich des Stadtamtes Durlach. Im Januar war ein Kind im Rahmen einer vertraulichen Geburt geboren worden. Nach sechs Wochen entschied sich die leibliche Mutter aus der Anonymität herauszutreten. Das Kind musste aus der Adoptivpflegefamilie herausgenommen werden und kam zunächst in Bereitschaftspflege, bis die Mutter und der Vater in der Lage waren ihr Kind selbst zu versorgen. Im Laufe des Jahres folgten noch zwei weitere vertrauliche Geburten. Beide Kinder leben in Adoptivpflegefamilien. Mit 16 Jahren haben diese Kinder die Möglichkeit Einsicht in den Herkunftsnachweis zu nehmen, um den Namen ihrer leiblichen Mutter zu erfahren. Eine ganz neue Situation hatten wir im Mai. Im Städtischen Klinikum kam ein Kind anonym zur Welt. Dieses Kind wird nie die Identität seiner leiblichen Mutter erfahren können. Auch in 2016 wurden zwei Kinder vermittelt, die in der Babyklappe der Hardtstiftung abgelegt worden waren. Zum Jahresbeginn befanden sich vier Kinder in Adoptionspflege, die im Vorjahr vermittelt worden waren. Aus dem Ausland kam ein Kind nach Karlsruhe. Das Mädchen lebte vor seiner Adoption in einem Kinderheim in Haiti und war zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Familie drei Jahre und ein Monat alt. 341 374 404 409 424 457 518 483 435 462 501 504 556 644 661 682 185 206 220 225 251 317 334 309 278 313 333 326 365 452 463 497 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Tagespflegekinder gesamt davon Tagespflegekinder 0 bis 3 Jahre 88 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 ANZAHL DER INLANDS-ADOPTIONSVERMITTLUNGEN DER LETZTEN 11 JAHRE 0 1 2 3 4 5 6 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 männliche weibliche SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 89 9. PSYCHOLOGISCHE BERATUNGSSTELLEN UND PSYCHOLOGISCHE FACHDIENSTE PSYCHOLOGISCHE BERATUNGSSTELLEN OST UND WEST FÜR ELTERN, KINDER UND JUGENDLICHE ARBEITSAUFTRAG Die beiden Psychologischen Beratungsstellen Ost und West sind regionalisiert zuständig für die östliche beziehungsweise die westliche Hälfte der Stadt Karlsruhe und haben die gemeinsame Aufgabe, Erziehungsberatung anzubieten. Erziehungsberatung ist eine Pflichtleistung auf der gesetzlichen Grundlage von § 28 SGB VIII. Ihr Ziel ist die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern bei einer Vielzahl von Fragestellungen: Sie hilft, familiäre Konflikte und die Folgen von Trennung und Scheidung zu bewältigen, sie leistet Unterstützung bei Entwicklungsauffälligkeiten, sozialen Auffälligkeiten, seelischen Problemen und Schwierigkeiten im schulischen Umfeld von Kindern und Jugendlichen, und sie berät Eltern, die zum Beispiel in ihrer Erziehungskompetenz eingeschränkt oder unsicher sind oder die eigene Problemlagen haben. Gemäß § 28 SGB VIII ist ein Qualitätsaspekt der beiden Beratungsstellen, dass in beiden Teams Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Fachrichtungen (Psychologie, Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit) zusammenarbeiten. Sie verfügen über Erfahrungen mit unterschiedlichen Methoden, arbeitsfeldspezifische Zusatzqualifikationen sowie therapeutische Weiterbildungen. Weitere wichtige Merkmale neben der Zusammensetzung und Qualifikation der Teams sind die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme durch die Eltern, Kinder und Jugendliche, die Vertraulichkeit der Beratung (Schweigepflicht), die fachliche Unabhängigkeit bei der Durchführung von Beratung und die Niedrigschwelligkeit der Beratung. Letztere wird zum Beispiel durch einen direkten Zugang ohne förmliche Leistungsgewährung, die Kostenfreiheit für die Klienten und Angebote wie die offene Sprechstunde am Mittwoch Nachmittag gewährleistet. Die Beratungsangebote werden je nach den Erfordernissen der individuellen Situation gestaltet und erfolgen bei Bedarf in einem engen Netz von Kooperationsbeziehungen der beiden Stellen. FALL- UND KENNZAHLEN Im Jahr 2016 wurden in Bezug auf insgesamt 1.345 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Beratungen durchgeführt. Bei 1.052 Fällen wandten sich die betreffenden Familien oder Familienmitglieder zum ersten Mal an die Psychologischen Beratungsstellen Ost und West. Von den 1.345 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen waren 46,1 Prozent weiblichen Geschlechts und 53,9 Prozent waren männlichen Geschlechts. 29,4 Prozent der Eltern dieser Kinder wiesen einen Migrationshintergrund (ausländische Nationalität, Aussiedler oder binationale Partnerschaft) auf. Bei 18,1 Prozent der Kinder lebten ein oder mehrere Familienmitglieder von Sozialleistungen. Dies zeigt, dass – entgegen alten Klischees – Erziehungsberatung nicht nur von finanziell besser gestellten deutschen Familien aufgesucht wird, sondern von verschiedenen Zielgruppen als eine wichtige Unterstützung angenommen wird. Tabelle 1 gibt einen Überblick, von wem in Bezug auf die 1.345 Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Impuls kam, dass eine Anmeldung bei den Psychologischen Beratungsstellen Ost und West erfolgte. Wie in den Vorjahren ergriffen im Vergleich die meisten Eltern selbst, das heißt ohne Anregung von Dritten, die Initiative, sich für eine Beratung anzumelden. Die zweitgrößte Gruppe waren Eltern, die sich auf Anregung des Sozialen Dienstes an die Psychologischen Beratungsstellen wandten. An dritter Stelle standen diejenigen Eltern, welche der Empfehlung von ehemaligen Klienten oder Bekannten folgten, sich Unterstützung zu suchen. 90 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Tabelle 1: Anregung zur Anmeldung Anregung zur Anmeldung Anzahl Anteil in Prozent Eltern/Sorgeberechtigte 480 35,7 Sozialer Dienst 284 21,1 Ehemalige Klienten/Bekannte 145 10,8 Arzt/Klinik/Gesundheitsamt 108 8,0 Schule/Kindergarten/Hort 115 8,6 Junger Mensch selbst 56 4,2 Gericht/Staatsanwaltschaft/Polizei 53 3,9 Sonstige 104 7,7 Summe 1.345 100 Grafik 1 zeigt die Alters- und Geschlechtsverteilung für die beratenen Klienten. Die Altersgruppe, für die am meisten Beratungen nachgefragt wurden, waren die 6- bis 8-Jährigen. Die Anmeldezahlen für Kinder im Vorschulalter und für Kinder im Alter von 9 bis 11 Jahren lagen ebenfalls höher als bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Während bei den jüngeren Kindern mehr Beratungen im Hinblick auf Jungen stattfanden, erfolgten bei den höheren Altersgruppen ähnlich viele Beratungen für männliche wie weibliche Jugendliche. Grafik 1: Alters- und Geschlechtsverteilung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Anmerkung: N = 1.345 Klienten. Aus den Tabellen 2 und 3 wird ersichtlich, wo die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Beginn der Hilfe lebten und wie die Situation in den Herkunftsfamilien aussah. Die meisten Klienten lebten zumindest bei einem Elternteil. Wie Tabelle 3 jedoch zeigt, sind rund 53 Prozent der Kinder und Jugendlichen von einer Trennung der Eltern betroffen. 0 % 2 % 4 % 6 % 8 % 10 % 12 % 14 % 0 bis 2 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 8 Jahre 9 bis 11 Jahre 12 bis 14 Jahre 15 bis 17 Jahre 18 bis 26 Jahre Jungen Mädchen SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 91 Tabelle 2: Aufenthaltsort vor Beginn der Hilfe Aufenthaltsort bei Beginn der Hilfe Anzahl Anteil in Prozent bei Eltern/Elternteil/Sorgeberechtigten 1.259 93,6 in eigener Wohnung 31 2,3 bei Verwandten 9 0,7 in Pflegefamilie/nicht verwandter Familie 12 0,9 Heim/Betreutes Wohnen/sozialpädagogisch betreutes Wohnen 28 2,1 sonstiger Aufenthaltsort (kein fester Aufenthalt, Frauenhaus) 2 0,1 unbekannter Ort oder keine Angabe 4 0,3 Summe 1.345 100 Tabelle 3: Situation in der Herkunftsfamilie Situation in der Herkunftsfamilie Anzahl Anteil in Prozent Eltern leben zusammen 585 43,5 Elternteil lebt allein ohne Partner (mit/ohne weitere Kinder) 563 41,9 Elternteil lebt mit Partner (mit/ohne weitere Kinder) 150 11,2 ein Elternteil oder beide Eltern verstorben 18 1,3 unbekannt 29 2,1 Summe 1.345 100 In Grafik 2 wird mit zusammenfassenden, durch das Statistische Landesamt vorgegebenen Kategorien dargestellt, welche Themen aus Sicht der Fachkräfte in den Beratungen besondere Aufmerksamkeit fanden. Bei dieser Statistik war es möglich, dass pro Klient bis zu drei Themen genannt werden konnten. Grafik 2: Prozentuale Häufigkeit von zentralen Beratungsthemen aus Sicht der Beratungsfachkräfte Anmerkung: N = 1.345 Klienten. 0,7 0,4 1,2 25,1 17,4 61,3 17,8 40,1 17 0 10 20 30 40 50 60 70 keine Angabe unzureichende Förderung Gefährdung des Kindeswohls Eingeschränkte Erziehungskompetenz Problemlagen der Eltern Familiäre Konflikte Auffälligkeiten im sozialen Verhalten Entwicklungsauffälligkeiten/ seel. Probleme Schulische/ berufliche Probleme 92 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Erläuterung der Kategorien des Landesamtes:  Schulische/berufliche Probleme: zum Beispiel Schwierigkeiten mit Leistungsanforderungen, Konzentrationsprobleme, schulvermeidendes Verhalten, Hochbegabung;  Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme: zum Beispiel Entwicklungsrückstand, Ängste, Zwänge, selbstverletzendes Verhalten, suizidale Tendenzen;  Auffälligkeiten im sozialen Verhalten: zum Beispiel Gehemmtheit, Isolation, Geschwisterrivalität, Weglaufen, Aggressivität, Drogen-/Alkoholkonsum, Delinquenz/Straftat;  Familiäre Konflikte: zum Beispiel Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern-Kind-Konflikte, kulturell bedingte Konfliktlagen;  Problemlagen der Eltern: zum Beispiel psychische Erkrankung, Suchtverhalten, geistige oder seelische Behinderung;  Eingeschränkte Erziehungskompetenz: zum Beispiel Erziehungsunsicherheit, pädagogische Überforderung, unangemessene Verwöhnung;  Unzureichende Förderung/Betreuung/Versorgung des jungen Menschen: zum Beispiel soziale, gesundheitliche, wirtschaftliche Probleme. Familiäre Konflikte waren der häufigste Anlass der Beratungen. Besonders im Hinblick auf das Thema Trennung und Scheidung gab es viel Beratungsbedarf seitens der Eltern. Diese Gruppe von Eltern war recht heterogen. Sie unterschieden sich darin, in welcher Phase vor, während und nach einer Trennung sie waren, wie sie selbst mit der Trennung umgehen konnten und wie sie die Situation mit ihren Kindern besprachen. Ein wichtiges und zum Teil schwieriges Thema war, wie sie als ehemalige Partner in der Rolle als Eltern weiter zusammenarbeiten konnten. Zu dieser Gruppe zählten insbesondere auch rund 60 gerichtsnahe Trennungs- und Scheidungsberatungen, die im nachfolgenden Abschnitt nochmals separat betrachtet werden. Bei einer zweiten Gruppe von Familien waren Eltern-Kind-Konflikte ein zentrales Thema, wobei die Hintergründe dieser Konflikte sehr unterschiedlich waren. Der zweithäufigste Beratungsanlass waren Entwicklungsauffälligkeiten und seelische Probleme von Kindern und Jugendlichen. Im Berichtsjahr fiel auf, dass Familien und Jugendliche wegen dem Thema Ängste in unterschiedlichen Facetten (zum Beispiel Ängste beim Einschlafen, Panikattacken, gesundheits- und zukunftsbezogene Ängste) Beratung in Anspruch nahmen. Erziehungsberatung erweist sich bei solchen Entwicklungsauffälligkeiten und seelischen Problemen von Kindern und Jugendlichen für die betreffenden Familien als eine erste wichtige Anlaufstelle, um Auffälligkeiten einzuordnen, Unterstützung zu leisten und gegebenenfalls weitere Hilfen zu initiieren. An dritter Stelle standen Themen, welche unter der Überschrift eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (zum Beispiel Erziehungsunsicherheit oder Überforderung) einzuordnen sind. Die Kategorie Belastungen durch Problemlagen der Eltern stand diesmal an vierter Stelle. Bei den beratenen Eltern hatten 71 Personen eine psychische Erkrankung. Bei 24 Eltern war eine Suchtproblematik ein zentrales Beratungsthema. WEITERE LEISTUNGEN DER PSYCHOLOGISCHEN BERATUNGSSTELLEN IM JAHR 2016 Erziehungsberatung ist in der Regel ein komplexer Prozess, da viele Familien mehrere Belastungsfaktoren wie zum Beispiel Trennung, Armut, Leistungsdruck und psychische Erkrankungen erleben. Je weniger Ressourcen die Familie dann besitzt, desto risikoreicher ist der Entwicklungsverlauf der Kinder und Jugendlichen. Je nach Konstellation stellen sich daher immer wieder auch Fragen des Kinderschutzes. Eine spezielle Gruppe mit einem zeitweilig sehr hohen Entwicklungsrisiko sind Flüchtlingsfamilien und unbegleitete minderjährige Ausländer. Die beiden Beratungsstellen engagieren sich daher im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages neben der regulären Fallarbeit auch in folgenden Aufgabenfeldern: Kinderschutz Im Jahr 2016 stellten sich im Rahmen von laufenden Beratungen bei 16 Fällen Fragen des Kinderschutzes. Bei weiteren 12 Fällen waren suizidale Tendenzen bei Jugendlichen einzuschätzen. In Ergänzung standen im Jahr 2016 in jedem Team eine Kollegin beziehungsweise ein Kollege als insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8 a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und nach § 8 b SGB VIII (Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) für andere Institutionen und Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind, zur Verfügung. Die betreffenden Beratungen erforderten entsprechend hohe personelle und zeitliche Kapazitäten und Kooperationen mit anderen Institutionen aus den Bereichen der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 93 Beratungen mit strittigen getrennten Eltern Beratungen mit strittigen getrennten Eltern sind eine Pflichtaufgabe der beiden Beratungsstellen. Die betreffenden Elternteile kommen freiwillig oder angeordnet über das Familiengericht im Rahmen des so genannten Karlsruher Weges in die Beratung. Eine zweite Gruppe meldet sich in eigener Initiative oder auf Empfehlung des Sozialen Dienst an. Die Zahl dieser Beratungen insgesamt ist zwar im Vergleich zum Vorjahr annähernd identisch, doch sie nehmen zum Teil langwierige Verläufe (zum Teil mit Unterbrechungen durch weitere Gerichtsverhandlungen). Für alle Beteiligten ist es dann ein ermutigender Erfolg, wenn sich auf diese Weise tragfähige und einvernehmliche Lösungen bei Sorge- und Umgangsrechtstreitigkeiten erzielen lassen. Beratungen von minderjährigen Ausländern Die Beratung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern ist für die beiden Beratungsstellen mittlerweile ein Teil des Beratungsalltages geworden. In vielen Fällen ist die Unterstützung durch Dolmetscher notwendig. Die Themen, in denen es bei diesen Beratungen geht, sind zum Beispiel die Belastungen durch einen ungeklärten Aufenthaltsstatus, sehr eingeschränkte Kontakte mit vertrauten Personen, somatische Beschwerden und traumatische Erfahrungen. Es zeigt sich, dass psychologische Beratung mit ihrem vielseitigen methodischen und therapeutischen Repertoire für die jungen Menschen ein hilfreiches Unterstützungs- und Beziehungsangebot ist. Parallel zum Beratungsprozess stellen sich den Beraterinnen und Berater im Zuge dieser Beratungen oft auch eigene Fragen, wie sie zum Beispiel als Mensch, als Staatsbürger, als Beratern/Therapeut oder als Mann/Frau bestimmte Themen und Entscheidungen sehen. Für beide Seiten ergibt sich auch immer wieder die Situation, dass durch eine Verlegung eine Beratung abrupt beendet wird. Im Vergleich zum Vorjahr haben im Jahr 2016 auch erste Kontakte zu Kindern und Jugendlichen stattgefunden, die gemeinsam mit ihren Eltern nach Deutschland gekommen sind. Diese Familien werden weiterhin verstärkt die Aufmerksamkeit der Fachkräfte der Jugendhilfe erfordern. Bei allen diesen Beratungen stellen sich Fragen der Hilfeplanung sowie der Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Akteure. PRÄVENTION, VERNETZUNG UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Neben der Fallarbeit machten die beiden Beratungsstellen im Jahr 2016 wieder verschiedene präventive Angebote in Form von Vorträgen, Elternabenden und Elternseminaren zu Themen wie zum Beispiel Resilienz, Pubertät oder Elternschaft nach der Trennung. Durch diese Aktivitäten konnten etliche Familien frühzeitig auf das Beratungsangebot aufmerksam gemacht werden und einen niedrigschwelligen Zugang zur psychologischen Beratung erhalten. Entsprechende Präventionsveranstaltungen wurden in den eigenen Räumen der Psychologischen Beratungsstellen und auf Anfrage auch in Kindergärten und Elterncafés vor Ort durchgeführt. Wiederholt waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Beratungsstellen auch Ansprechpartner für Erzieherinnen von Kindertageseinrichtungen in verschiedener Trägerschaft, um anonyme Fallbesprechungen vorzunehmen. Im Bereich Prävention wurden außerdem für verschiedene Zielgruppen von Kindern spezifische Gruppen angeboten, zum Beispiel eine Gruppe für Vorschulkinder oder eine Gruppe für Kinder psychisch kranker Eltern. Als fallübergreifende Aktivitäten sind insbesondere die Arbeit mit Multiplikatoren und die Mitarbeit in mehreren Gremien beziehungsweise Arbeitskreisen zu nennen, zum Beispiel der Arbeitskreis Karlsruher Weg oder der Arbeitskreis Kinder psychisch kranker Eltern. Des weiteren wurden die Beratungsstellen durch verschiedene Formen der Öffentlichkeitsarbeit als Einrichtungen der Stadt vorgestellt und die jeweiligen Angebote transparent gemacht. Internet: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/pbst 94 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 PSYCHOLOGISCHE FACHDIENSTE Seit Mitte 2011 gibt es die Abteilung Psychologische Fachdienste (PFD) als Teil der neu geschaffenen Hauptabteilung Beratung. Sie besteht aus dem Psychosozialen Dienst, der Fachberatungsstelle AllerleiRauh und der Beratungsstelle Frühe Hilfen. PSYCHOSOZIALER DIENST Der Psychosoziale Dienst (PSD) bietet Beratung und Therapie für sozial benachteiligte Familien an, die diese Hilfe zur Erziehung nicht von sich aus in Anspruch nehmen. Diese aufsuchende, sozialraumorientierte Arbeit wird bereits seit über 40 Jahren geleistet. Die statistischen Daten (siehe unten) belegen, dass die benachteiligten Gruppen der Bevölkerung − entsprechend dem Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – tatsächlich erreicht werden. Der Psychosoziale Dienst hat als eine Beratungsstelle mit aufsuchendem Arbeitsansatz überwiegend Kontakt zu Familien, in denen sich traumatische Erfahrungen der Eltern mit akuten Belastungen durch Arbeitslosigkeit und Armut, Ausgrenzung und Beziehungsproblemen zu einer brisanten Problemlage entwickeln können. Solche Problemlagen gefährden oft auch das Wohl der Kinder durch Vernachlässigung oder körperliche und/oder seelische Misshandlung. Misshandlung ist in aller Regel nicht ein gezielt überlegtes Verhalten, sondern eine Kurzschlussreaktion aus Überforderung. Vernachlässigung dagegen ist gekennzeichnet durch einen lang andauernden Prozess der Unterversorgung auf verschiedenen Ebenen. Die Kontaktaufnahme ist entscheidend für die Möglichkeit zur Hilfe. Der Psychosoziale Dienst arbeitet dazu eng mit dem Sozialen Dienst zusammen. Es gibt deshalb keinen direkten Zugang für unsere Klientinnen und Klienten. Dies ermöglicht spezialisierte, niedrigschwellige, der Lebenssituation der Klientinnen und Klienten angepasste Formen der Beratung und Unterstützung. Hilfe wirkt nur dann, wenn sie angenommen und akzeptiert werden kann. Im Jahr 2016 gab es einige besondere Themen und Schwerpunkte:  Das Thema Schulabsentismus hat uns weiterhin stark beschäftigt. Zwei Mitarbeitende des PSD engagieren sich in einem interdisziplinären Arbeitskreis, in dem Schule, Gesundheitswesen und Jugendhilfe kooperieren, um an Lösungen für dieses oft existenzgefährdende Problem zu arbeiten. Es wurden Handreichungen, Infomaterial und eine Internetseite erarbeitet.  Fast die Hälfte der Klientinnen und Klienten des PSD haben einen Migrationshintergrund, das heißt einer oder beide Elternteile stammen nicht aus Deutschland. Sie bringen deshalb teilweise andere kulturelle Prägungen oder eine Geschichte von Entwurzelung und Neuanfang, Neuorientierung und mehr oder weniger gut gelungener Integration mit sich. Wir berücksichtigen diese Besonderheiten in unseren Beratungen und therapeutischen Angeboten. Zunehmend haben wir es auch mit Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Ausländern zu tun, die uns über den Sozialen Dienst, die Vormünder des Jugendamtes, den Pflegekinderdienst oder auch direkt von Einrichtungen der Unterbringung vermittelt werden. Hier ist oft die Mitarbeit von Dolmetscherinnen und Dolmetschern nötig.  Das Vertiefungsthema Kinder psychisch kranker Eltern ist um den Bereich suchtkranke Eltern erweitert worden. Beide Erkrankungen haben ähnliche und ähnlich dramatische Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern und damit auf die Kinder. Viele wichtige Funktionen der Elternverantwortung und Fürsorge sind mehr oder weniger stark eingeschränkt beziehungsweise ganz ausgeschaltet. Scham und Geheimhaltung, Druck und Vernachlässigung, Rollenumkehr zwischen Eltern und Kindern (Parentifizierung) und Ängste statt Sicherheit und Geborgenheit bestimmen den Alltag. Der PSD hat im Projekt „Schulterschluss“ (zwischen Sucht- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg) mitgearbeitet, gemeinsam mit den Frühen Hilfen, der Jugend- und Drogenberatung, dem Sozialen Dienst und freien Suchthilfeträgern. Eine Kooperationsvereinbarung wurde erarbeitet und verabschiedet.  Kindeswohlgefährdung und Tätigkeit als Insoweit erfahrene Fachkräfte (IeF) nach § 8 a und § 8 b SGB VIII: Die Inanspruchnahme steigt leicht aber kontinuierlich auf 19 Anfragen im Jahr 2016. Dies war von unseren derzeit vier, seit September wieder fünf IeFs gut zu bewältigen. Es waren durchschnittlich drei Fälle pro Jahr und Mitarbeiter, die aber zum Teil auch einigen Aufwand mit sich bringen. Sie finden meist als Vororttermin statt, in einzelnen Fällen auch mehrere, mit telefonischen Nachfragen und Dokumentation. Die weitere Entwicklung bleibt zu beobachten. Diese Leistung ist im Sinne eines effektiven Kinderschutzes sehr sinnvoll und wünschenswert, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe gibt es auch eine Verpflichtung beziehungsweise einen Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme. Andererseits lässt SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 95 sich diese Leistung auch nicht unbegrenzt „nebenher“ erbringen. Bei weiterer Steigerung, beziehungsweise wenn es vermehrt zu Anfragen aus Bereichen außerhalb der Jugendhilfe kommen sollte, ist über Kapazitätsausbau nachzudenken.  Reform des SGB VIII und Sozialraumorientierung: Wir beobachten aufmerksam und kritisch die Entwicklungen in diesem Bereich. Die Ziele dieser Reformprozesse sind gut und richtig (Verstärkung der Inklusion, Kinder als Anspruchsberechtigte, Niedrigschwelligkeit und so weiter), die Umsetzung manchmal problematisch. Der PSD ist per Definition sozialraumorientiert, weil wir regionalisiert, niedrigschwellig und im Sozialraum verankert arbeiten – seit über 40 Jahren.  Interne Themen: Es gab einigen Personalwechsel. Zwei Mitarbeiterinnen kamen aus der Elternzeit zurück, wir mussten uns von der Vertretung verabschieden. Die Bezirksumverteilungen und Vertretungen waren anstrengend. Wir müssen einen neuen Supervisor suchen. Wir haben uns als Team intensiv mit spieltherapeutischen Methoden beschäftigt. Die von zwei Mitarbeitenden angebotene Kinderpsycho- dramagruppe geht in die zweite Runde. Im Jahr 2016 wurden 213 Familien beraten, die Zahl der Neuzugänge lag bei etwa 55 Prozent. Die Zahl der beraterischen und therapeutischen Kontakte betrug 3.1281. Um dem wachsenden Bedarf bei gleichbleibenden personellen Ressourcen gerecht zu werden, ist der Anteil der Hausbesuche in den letzten Jahren von etwa 35 Prozent auf jetzt 28 Prozent gesunken, was sehr bedauerlich ist. Fallzahlen 2012 bis 2016 Beratungskontakte 2012 bis 2016 1 Die Zahl der Kontakte berücksichtigt laut Vorgaben des statistischen Landesamtes auch die Dauer der Sitzungen durch einen entsprechenden Faktor. 226 211 218 239 213 0 50 100 150 200 250 300 2012 2013 2014 2015 2016 2.721 2.594 2.734 3.250 3.128 2.200 2.400 2.600 2.800 3.000 3.200 3.400 2012 2013 2014 2015 2016 96 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Die Klientinnen und Klienten des Psychosozialen Dienstes unterscheiden sich statistisch vom Durchschnitt der Karlsruher Bevölkerung: sie sind sozial hoch belastet, haben massive Probleme in vielen Lebensbereichen, leben sozial eher randständig. Armut und Ausgrenzung, Gewalt und Vernachlässigung, Misserfolge und Frustrationen sind häufige Themen. Der Anteil der Familien mit Migrationshintergrund nahm in unserer Arbeit kontinuierlich zu und bewegt sich seit 2008 auf hohem Niveau: 1988 24 Prozent, 2002 32 Prozent, 2008 44 Prozent, 2011 43 Prozent, 2013 43 Prozent, 2015 41 Prozent, 2016 45 Prozent. Folgende Vergleichszahlen sollen diese Unterschiede verdeutlichen: Aus der Jahresstatistik 2016 (Angaben in %) Stadt Karlsruhe(1) PSD (2) Schulbesuch (3)  Grundschule  Förderschule  Hauptschule, Werkrealschule  Gymnasium 30,0 5,0 22,5 42,0 39,5 16,5 36,5 8,5 Familiäre Situation  Vollständige Familie  Alleinerziehende Mutter/Vater (4)  Stieffamilie * 18,7 * 20,0 60,0 16,0 Nationalität  Beide Eltern deutsch beziehungsweise Aussiedler  Andere Herkunft 84,1 15,9 55,0 45,0 Soziale Lage  Schlechte Lage/Bedarfsgemeinschaften  Bessere Lage 8,3 (5) 91,7 66,0 (6) 34,0 1) Statistisches Jahrbuch Stadt Karlsruhe 2015 2) Statistik PSD 2016 3) ohne Berufsschulen 4) Anteil der Familien mit einem Elternteil an der Gesamtzahl der Haushalte mit Kindern 5) Anteil der Bedarfsgemeinschaften an den Haushalten mit Kindern 6) Familie lebt ganz oder teilweise von ALG II, Grundsicherung oder Sozialhilfe * = Angabe fehlt Der Anteil der Haupt- und Förderschüler ist bei uns deutlich höher als im Karlsruher Durchschnitt. Bei der Zusammensetzung unserer Klientenfamilien ist nach wie vor der Anteil der Alleinerziehenden mit circa 60 Prozent sehr hoch. Der Anteil der Familien in prekären Lebensverhältnissen nimmt, wie insgesamt in der Gesellschaft, auch bei uns leicht aber kontinuierlich zu, im Jahr 2016 lebten 66 Prozent unserer Klientinnen und Klienten in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen, nur 34 Prozent hatten eine gesicherte Lage. ZUSAMMENFASSENDER AUSBLICK Der Psychosoziale Dienst wird nach wie vor seinem Anspruch gerecht, psychologische Beratung und therapeutische Unterstützung auch Familien in benachteiligten Lebenssituationen zukommen zu lassen. Zwar wird in Karlsruhe schon viel gegen die zunehmende Familien- und damit Kinderarmut unternommen – die Schere zwischen arm und reich geht in Deutschland weiter auseinander – es bleibt aber noch sehr viel zu tun. Der PSD ist somit ein Baustein zu mehr Gerechtigkeit. Wir beobachten eine Zunahme bei familiär bedingten Problemen, bei den psychischen Erkrankungen der Eltern, den Bindungsstörungen und dem Thema Schulverweigerung. Gleichzeitig sind entlastende Maßnahmen wie zum Beispiel auch die Hilfe bei niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten immer schwerer abrufbar, besonders für unsere benachteiligten Klientinnen und Klienten (Wartezeiten). Unsere Hilfe in Kinderschutzfragen wird immer stärker in Anspruch genommen, auch durch unsere Tätigkeit als „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 97 nach § 8 a und b SGB VIII. Eine Anpassung unserer Personalstärke an die stark gewachsene Zahl der Bezirks- und Schulsozialarbeiterinnen und arbeiter des Sozialen Dienstes, für die wir zuständig sind, ist weiterhin erforderlich. Kontakt: Psychosozialer Dienst, Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe E-Mail: psd@sjb.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/psd Telefon: 0721 133-5376 oder 133-5012 ALLERLEIRAUH, FACHBERATUNGSSTELLE BEI SEXUELLER GEWALT Im Jahr 2016 hat AllerleiRauh insgesamt 186 Fälle bearbeitet. ENTWICKLUNG FALLZAHLEN 2010 BIS 2016 In den 186 Fällen des Berichtsjahrs fanden 1.598 Beratungskontakte statt. In fast zwei Drittel der Fälle reichte eine kurze Beratungsdauer von bis zu drei Terminen aus, um das Beratungsanliegen zu klären. In 39 Fällen mit einem hohen Unterstützungsbedarf der Beratungssuchenden waren mehr als 10 Termine, in 22 Fällen sogar mehr als 20 Termine notwendig, um den Beratungsprozess entsprechend den Bedürfnissen der Klienten und Klientinnen nach fachlicher Unterstützung zu gestalten. ANZAHL DER SITZUNGEN PRO FALL 160 133 149 144 180 207 186 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 58 59 16 14 11 6 22 0 10 20 30 40 50 60 70 1 Termin 2 bis 3 Termine 4 bis 5 Termine bis 8 Termine 10 bis 15 Termine bis 20 Termine mehr als 20 Termine 98 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 BERATUNGSSETTING (BASIS: 186 FÄLLE) Die Beratungsstelle AllerleiRauh ist gut vernetzt. Das ist einerseits wichtig, weil häufig andere Institutionen unsere Klienten über unser Beratungsangebot informieren und bei der Kontaktaufnahme mit AllerleiRauh unterstützen. Andererseits nutzten in 75 Fällen Mitarbeitende anderer Institutionen das Beratungsangebot von AllerleiRauh, um ihr fachliches Vorgehen in schwierigen Fallsituationen zu reflektieren. Die Beratungen für Fachkräfte werden besonders häufig nachgefragt, wenn es zu sexuellen Übergriffen unter Kindern in einer pädagogischen Einrichtung gekommen ist, und die Fachkräfte Unterstützung benötigten, wie sie pädagogisch gegenüber den betroffenen Kindern und ihren Eltern intervenieren. Gespräche/Kontakte vorrangig mit: ANLASS DER BERATUNG (BASIS 186 FÄLLE) Wie in den Vorjahren ist auch 2016 das häufigste Anliegen der Klienten die Beratung bei Verdacht auf sexuelle Gewalt, gefolgt von den Anfragen nach Unterstützung nach erlebter sexueller Gewalt und bei sexuellen Übergriffen unter Kindern. In Verdachtsfällen werden zumeist Bezugspersonen und Fachkräfte beraten, die in Sorge um ein Kind sind, für das sie sich professionell oder persönlich verantwortlich fühlen. In den Fällen, wo es um Hilfe und Unterstützung nach erlebter sexueller Gewalt geht, kommen oft die betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst zur Beratung oder ihre Eltern. In diesen Fällen werden auch Familiengespräche angeboten. Nach erlebter sexueller Gewalt geht es den Betroffenen häufig darum, die Gewalterfahrung und ihre Folgen psychisch zu verarbeiten und mit der durch die Aufdeckung der sexuellen Gewalt veränderten Situation zurechtzukommen. Häufig benötigen sie Hilfe bei der Entscheidung, wen sie ins Vertrauen ziehen, ob sie eine Strafanzeige machen oder wie der zukünftige Schutz vor dem Täter sicherzustellen ist. In Fällen sexueller Übergriffe suchen häufig pädagogische Einrichtungen oder Eltern betroffener Kinder Unterstützung, wenn es um die Einschätzung der Schwere der Übergriffe geht, um Hilfen für die betroffenen Kinder und um mögliche Interventionen zur Verhinderung künftiger Übergriffe. Institutions- beratung; 75 Beratung vorrangig mit Familie; 14 Beratung vorrangig mit Eltern und Bezugs- personen; 62 Beratung vorrangig mit betroffenen Kindern und Jugendlichen; 35 Verdacht auf sexuelle Gewalt; 67 Beratung/ Therapie bei/nach sexueller Gewalt; 55 Sexuelle Übergriffe durch Kinder unter 14 Jahren; 43 Sexuelle Übergriffe durch Jugendliche; 15 andere Gründe; 6 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 99 ALTER UND GESCHLECHT DER BETROFFENEN MÄDCHEN UND JUNGEN (BASIS 186 FÄLLE) Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich der Altersschwerpunkt der Betroffenen erweitert: in den Vorjahren war die Mehrzahl der Opfer im Vor- und Grundschulalter, 2016 ist der Anteil der Betroffenen im Alter von 12 bis 15 Jahren deutlich gestiegen. Der Anteil der betroffenen Jungen an der Gesamtzahl der Fälle liegt 2016 bei 52 Fällen. In mehr als der Hälfte der Fälle mit betroffenen Jungen ging es um sexuelle Übergriffe unter Kindern. TÄTERINNEN/TÄTER/BESCHULDIGTE (BASIS 186 FÄLLE) Zwei Gruppen von Tätern und Verdächtigte sind in den Fällen von AllerleiRauh besonders häufig vertreten. Einerseits (Adoptiv-) Väter, andererseits Nachbarn/Freunde /Bekannte des Opfers und seiner Familie: Die Gruppe der (Adoptiv-) Väter umfasst 36 Personen: Darunter zählten im Berichtsjahr 23 Väter, die verdächtigt wurden, eins ihrer Kinder missbraucht zu haben. In diesen Fällen ist nicht eindeutig belegt, dass der Verdacht zutrifft. In den übrigen 13 Fällen wurden Väter eindeutig als Täter benannt. In der Gruppe der Nachbarn/Freunde und Bekannten werden auch sexuell übergriffige Kinder unter 14 Jahren erfasst, ein Alter in dem man noch nicht von „Tätern“ spricht: Im Jahr 2016 waren in dieser Gruppe 35 Beratungsfälle mit Kindern, die sexuell übergriffig gegenüber anderen Kindern in Kindergarten, Schule oder Freundeskreis geworden waren und 31 Fälle, in denen die Täter Jugendliche oder Erwachsene aus dem näheren sozialen Umfeld waren. 4 35 40 26 37 16 15 6 5 21 15 16 7 8 2 2 0 1 03 20 24 19 29 14 13 6 4 2 0 10 20 30 40 50 0 bis 3 Jahre 3 bis 6 Jahre 6 bis 9 Jahre 9 bis 12 Jahre 12 bis 15 Jahre 15 bis 18 Jahre 18 bis 21 Jahre 21 bis 24 Jahre 24 bis 27 Jahre 27 Jahre und älter gesamt männlich weiblich 6 1 3 27 1 3 9 2 5 30 17 18 39 9 3 8 3 2 0 10 20 30 40 50 60 70 betroffene Jungen betroffene Mädchen 100 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Kontakt: Fachberatungsstelle AllerleiRauh Otto-Sachs-Straße 6, 76133 Karlsruhe E-Mail. allerleirauh@sjb.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/allerleirauh Telefon: 0721 133-5381, 133-5382 oder 133-5739 BERATUNGSSTELLE FRÜHE HILFEN DIE BERATUNGSSTELLE FRÜHE HILFEN FÜR FAMILIEN MIT SÄUGLINGEN UND KLEINKINDERN ALS ETABLIERTES ANGEBOT IN DER STADT KARLSRUHE Die Beratungsstelle Frühe Hilfen verzeichnet im Jahr 2015 und 2016 eine anhaltend hohe Zahl von Beratungen. Im Vergleich zu den Vorjahren nehmen die Beratungstermine weiter zu, was zu einer erheblichen Arbeitsbelastung führt. Hier sind die Kennzahlen der letzten fünf Jahre, die dies verdeutlichen: Die Zahl der Beratungskontakte belief sich 2016 auf 1.598 2. Zwei Hauptgründe sind für die Zunahme der Beratungstermine augenscheinlich: 1. Die Familien finden immer früher zur Beratungsstelle Frühe Hilfen 2014: 37 Familien mit Babys bis 3 Monate; 27 mit Babys bis 6 Monate 2015: 58 Familien mit Babys bis 3 Monate; 44 mit Babys bis 6 Monate 2016: 71 Familien mit Babys bis 3 Monate; 51 mit Babys bis 6 Monate Die akute Belastung der Eltern in der Neugeborenenzeit ist häufig sehr hoch und braucht in der Regel zeitnah und in höherer Frequenz Gespräche. Gleichzeitig sind Beratungen von Familien mit sehr kleinen Babys aufwendiger, da diese oft Hausbesuche erfordern. 2. Die Familien, die durch die Beratungsstelle Frühe Hilfen erreicht werden, befinden sich in zunehmend komplexeren Problemlagen, was zu einem größeren Kooperationsbedarf mit anderen Stellen und Fachleuten führt. Dies wiederum macht HelferInnengespräche und Absprachen notwendig, die zusätzlich Zeit kosten. 2 Die Zahl der Kontakte berücksichtigt laut Vorgaben des statistischen Landesamtes auch die Dauer der Sitzungen durch einen entsprechenden Faktor. 196 247 245 253 267 147 178 206 204 216 522 633 692 892 968 0 200 400 600 800 1.000 1.200 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl beratene Familien Anzahl Neuanmeldungen Anzahl der Beratungsgespräche SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 101 Fälle mit Kooperation mit anderen Diensten/Fachleuten: 2014: 58 2015: 73 2016: 94 Beide Entwicklungen sind sehr erfreulich, dienen sie doch der Vorbeugung einer Chronifizierung von Problemen. Gleichzeitig bedeuten sie in der aktuellen Beratungsarbeit einen nicht unerheblichen Mehraufwand. Hier zur Veranschaulichung die Grafik über die Verteilung der Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner: BERATUNGSTHEMEN Neben der nach wie vor sehr hohen Zahl von Beratungen zum Thema Ein- und Durchschlafen sind die beschriebenen Tendenzen in Richtung komplexere Beratungssituationen auch darin zu erkennen, dass viele Beratungen aufgrund psychischer Belastung/Erkrankung und schwieriger/belasteter Lebenssituation notwendig sind. Bei Anmeldegrund werden die 216 Neuanmeldungen aus dem Jahr 2016 erfasst. Die bearbeiteten Themen enthalten alle in 2016 abgeschlossenen 214 Fälle. Mehrfachnennungen sind möglich. 18 11 19 6 13 14 4 9 0 5 10 15 20 105 34 25 11 25 6 17 57 47 1 104 30 26 7 27 6 14 59 52 1 0 40 80 120 Anmeldegründe Bearbeitete Themen 102 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Legende zu diesem Diagramm:  Lebenssituation: Wohnsituation, Trennung der Eltern/Umgang mit dem Vater, große Arbeitsbelastung eines Elternteils, (drohende) Arbeitslosigkeit, psychische und körperliche Erkrankungen (eines Elternteils oder Geschwisters), Kind in Pflegefamilie untergebracht  Psychische Belastung: psychosoziale Belastung oder psychische Auffälligkeit/Erkrankung eines Elternteils  Verhaltensprobleme: Klammern, Trotzen, Schlagen, Ängstlichkeit, Geschwisterprobleme BESUCHE IN DEN ELTERNZENTREN DER STARTPUNKTCAFÉS UND ELTERN-KIND-GRUPPEN Neben den Einzelberatungen gehören zu den Aufgaben der Beratungsstelle Frühe Hilfen auch die Besuche in den Elternzentren der Startpunktcafés und im Café für jugendliche Mütter: 2016 waren dies 51 Besuche. In diesem Umfeld konnten 219 Kurzberatungen stattfinden. In den Jahren 2015/16 gab es in den Startpunkten jeweils einmal das Angebot eines Inputs zum Thema „Übergang in die außerfamiliäre Betreuung – worauf kann ich achten? Was ist gut für mein Kind?“. Neben den Terminen in den Startpunkten gab es sieben Besuche in verschiedenen Eltern-Kind-Gruppen. VERNETZUNG DER BERATUNGSSTELLE FRÜHE HILFEN Die Beratungsstelle Frühe Hilfen ist gut vernetzt innerhalb der Frühen Prävention, mit dem Sozialen Dienst und anderen Beratungs- und Unterstützungsangeboten in Karlsruhe. Auch in verschiedenen Arbeitskreisen wie dem AK Fühl mal!, dem AK Kinder psychisch kranker Eltern oder dem Projekt Schulterschluss ist die Beratungsstelle aktiv; außerdem wird der Interdisziplinäre Qualitätszirkel Frühe Hilfen der Kassenärztlichen Vereinigung im Tandem von einer Beraterin gemeinsam mit einer Kinderärztin geplant und geleitet. MÜTTERGRUPPE „SICHERE BASIS“ ALS ERFOLGREICHES ANGEBOT Seit 2014 gibt es das Angebot der Müttergruppe „Sichere Basis“ für psychisch belastete oder erkrankte Mütter und deren Babys und Kleinkinder unter der Leitung von zwei Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Frühe Hilfen. Seitdem gab es drei Gruppen mit jeweils sechs bis acht Terminen, die vierzehntägig stattfanden. Das Konzept der gemeinsamen Auseinandersetzung mit verschiedenen Themen und des Austauschs untereinander in geschütztem Rahmen ging voll auf und war sehr erfolgreich, was die durchweg positiven Rückmeldungen der Teilnehmerinnen zeigen. Leider können wir die Gruppe aus Kapazitätsgründen momentan nicht anbieten. Kontakt: Beratungsstelle Frühe Hilfen Otto-Sachs-Straße 6, 76133 Karlsruhe E-Mail: fruehe.hilfen@sjb.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/fruehehilfen Telefon: 0721 133-5362, 133-5060 oder 1333-817 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 103 10. SOZIALER DIENST BEZIRKSSOZIALARBEIT THEMEN DES JAHRES 2016  Arbeit mit Flüchtlingen: Neben der Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) rückten auch die Flüchtlingsfamilien in den Fokus der Bezirkssozialarbeit. Im gesamten Stadtgebiet sind Außenstellen der Landeserstaufnahme entstanden. Die Bezirkssozialarbeit ist in den Gemeinschaftsunterkünften vielfach wegen Krisen bei Erwachsenen und Familien aktiv. Häufig Ursache hierfür ist die Erschöpfung der Menschen, gekoppelt mit den fehlenden Rückzugsmöglichkeiten. Auch musste die Betreuung und Versorgung von Kindern von Alleinerziehenden wegen Entbindungen kurzfristig organisiert werden.  Seelische Gesundheit: Durch den Gemeindepsychiatrischen Verbund Jugend (GPV J) wurde ein Eckpunktepapier zur Schulbegleitung bei Autismus-Spektrum-Störungen verabschiedet. In der Arbeitsgruppe, welche die Vorlage erarbeitet hat, waren alle Verfahrensbeteiligten (Eltern durch Autismusverband e. V. vertreten) rege einbezogen. Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass der ersten Bedarfsbestimmung eine Clearingphase von acht bis zehn Wochen vorgeschaltet wird. In dieser Zeit wird Schulbegleitung bis maximal 15 Wochenzeitstunden gewährt, nach der Auswertung kann bereits konkretisiert werden, wieviel Zeitstunden erforderlich sind und wie die Aufgabenstellung für die schulbegleitende Person ist. Einhergehend mit dem Bundesteilhabegesetz (aktualisiert Januar 2017) wird, wo es möglich ist zunehmend auch ein Pool von Schulbegleiterkapazitäten für mehrere Kinder genutzt, um die Erwachsenenlastigkeit außerunterrichtlicher Begleitmaßnahmen im Schulalltag zu mindern.  Sozialraumorientierung und Vernetzung: Die sozialraumorientierte Organisation des Sozialen Dienstes erleichtert die Vernetzung und die bürgernahe ressourcenorientierte Hilfe. Ausdruck des Engagements im Sozialraum waren 2016 Beteiligungen der einzelnen Bezirksgruppen an Stadtteilaktivitäten. Dabei sind zu nennen:  Kinder- und Jugendstadtteilaktivitäten in der Südstadt, Oststadt, Nordstadt, Waldstadt, Oberreut und in Durlach  Zusammenarbeit mit Bürgervereinen, Stadtteilzentren und der Quartiersarbeit  An verschiedenen Schulen in den Bezirken nimmt die Bezirkssozialarbeit teil an schulischen Aktivitäten  Unterstützung von bildungspädagogischen Bemühungen in besonders ressourcenschwachen Wohngebieten wie dem Gewann Lachäcker  Beteiligung bei der Umorganisation der Spiel-und Lernstube vom Nussbaumweg in einen Schülerhort.  Teilnahme am Vergabegremium der Projektmittel (NIS) für Projekte im Rahmen der Aktivierung von Bürgerschaftlichem Engagement in Mühlburg und im Rintheimer Feld  Aktive Teilnahme am Kinderfest in der Oststadt  Planungen in der Innenstadt  Planungswerkstatt in der Nordweststadt unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger  Sanierungsbeirat „SSP Mühlburg“ − Mühlburger Themen (Durchgeführte Sozialprojekte/Einrichtung Bürgerzentrum/Überblick Sanierungsgebiet)  Regelmäßige Teilnahme an den Bürgervereinssitzungen der Ost- und der Südstadt. Bürgerforum Ost und „Miteinander für die Südstadt“, dem Streetwork Beirat und die Teilnahme an den Arbeitskreisen „Werderplatz“ und „Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost“  AK Werderplatz und Miteinander für die Südstadt suchen seit 2016 verstärkt nach Lösungsmöglichkeiten um den Auswirkungen des Drogen- und Alkoholkonsums am Werderplatz entgegenzutreten, zum Beispiel Verbesserung der Toilettenanlagen, Gedanken über alternative Konsumräume  Teilnahme und Beteiligung an Stadtteilfesten am Südstadtfestival 104 | JUGENDHILFEBERICHT 2016  Regelmäßige Kooperationsgespräche mit den zugehörigen Kooperationspartnern der Stadtteile.  Regelmäßiger Austausch mit Schulen, Kindergärten, Horten und anderen Angebotsträgern der Kinderbetreuung und Förderung sowie kirchlichen und karitativen Einrichtungen.  Zusammenarbeit mit der Prostitutionsberatungsstelle des Diakonischen Werkes in der Luisenstraße  Koordination des Care Leaver Projektes, in Kooperation mit der Universität Hildesheim. Der Soziale Dienst engagiert sich ebenfalls in Arbeitsgruppen und -kreisen zu den Themen Frühe Hilfen, Familienzentren in den Stadtteilen und im Qualitätszirkel Kinderärzte und Jugendhilfe. Auch wurde bei Fachtagungen zum Bereich Resilienzförderung mitgearbeitet.  Qualifizierungsprogramm für Mitarbeitende: Als Zielvereinbarung nach dem TVöD wurde von den Leitungskräften des Sozialen Dienstes ein Qualifizierungsprogramm für alle Mitarbeitenden entwickelt. Die Fachtage und Informations- veranstaltungen werden im Jahr 2017 für einzelne Fachbereiche oder auch übergreifend für den gesamten Sozialen Dienst angeboten und umgesetzt werden. Diese Veranstaltungen bieten auch einen Rahmen zum gegenseitigen Kennenlernen und Austausch. Grund der Entwicklung dieses Programmes ist eine hohe Fluktuation der Mitarbeiterschaft, meist ausgelöst durch Schwangerschaften und Elternzeit, im Sozialen Dienst, wie im gesamten Bereich der Sozialen Arbeit, und eine notwendige Maßnahme zur Einarbeitung und Qualitätssicherung in den Aufgabenbereichen. Die Mitarbeitenden müssen sich in viele verschiedene Themen einarbeiten und ständig ihr Wissen aktuell halten. Dies stellt neben der alltäglichen Arbeit eine große Herausforderung dar.  Steuerung in der Jugendhilfe: Erstellen einer Arbeitshilfe „Sozialpädagogisches Fallverstehen/Diagnose im Rahmen der Hilfeplanung“. Auf die Erfolge der Steuerungsstrategien weisen die Entwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung hin, die im dortigen Kapitel abgebildet werden. Die Arbeitshilfe unterstützt die Mitarbeitenden der Bezirkssozialarbeit möglichst passgenaue Hilfen für jede Problemsituation zu finden. Die Methoden und Materialien der Arbeitshilfe bieten eine gute Orientierung, um die Diagnose- und Hilfeplanungsprozesse zu einer wirksamen und wirtschaftlichen Hilfe zu lenken.  Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe: Mit den freien Trägern der Jugendhilfe konnten die Qualitätsentwicklungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Die AG Sozialpädagogisches Fallverstehen und Diagnose hat ihre Arbeit abgeschlossen und die Ergebnisse in den Teams des Sozialen Dienstes vorgestellt. Das Projekt Kooperation Schule und Jugendhilfe hat das Thema Schulabsentismus abgeschlossen und die Ergebnisse sowohl auf einer Pressekonferenz, als auch in den Teams des Sozialen Dienstes veröffentlicht.  Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen im Bereich Trennung und Scheidung: Mitorganisation zweier Fachtagungen zu den Themen „Lösungsorientiertes Arbeiten im familiengerichtlichen Verfahren" und „Befragung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren". Teilnahme und Mitorganisation von Fachzusammenkünften zum Thema: Karlsruher Weg im FG-Verfahren  Systemsprenger: Hierunter versteht man Jugendliche und junge Heranwachsende denen das vorhandene Jugendhilfeangebot nicht gerecht werden kann und die es aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihrer aktuellen Situation nicht annehmen können. Für diese Zielgruppe muss ein passgenaues Angebot entwickelt werden. Im September wurde ein Fachtag SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 105 mit freien Trägern der Jugendhilfe und dem Sozialen Dienst durchgeführt. Ein renommierter Referent (Dr. M. Baumann) wurde zur Einführung und Erläuterung dieses Themas eingeladen und vermittelte wichtige Handlungsoptionen für diese Zielgruppe. Weiterhin gibt es für die Zielgruppe das „NIU“-Instrument („Netzwerkarbeit in scheinbar unlösbaren Fällen“), das vor Jahren für die Arbeit mit Systemsprengern entwickelt wurde und seit Jahren von den Mitarbeitenden genutzt wird. Freie Jugendhilfeträger und der Soziale Dienst setzen sich zusammen und beraten sich, um notwendige, passgenaue und mögliche Alternativen für den Jugendlichen zu finden.  Schulabsentismus: Knapp zwei Jahre arbeitete eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung des Sozialen Dienstes und des Staatlichen Schulamtes an einer Arbeitshilfe für Fachkräfte zum Thema Schulabsentismus. Die besondere Herausforderung an diesem Thema ist, dass zahlreiche Akteure an der Lösung beteiligt sein können und müssen. Meist kann kein professioneller Akteur das Problem alleine lösen. Deshalb wurden in die Erarbeitung der Arbeitshilfe verschiedenste Professionen einbezogen: neben Vertretern von Schule und Jugendhilfe waren Psychologen aus dem Bereich Erziehungsberatung, Schulpsychologen, Gesundheitsamt, Kinderärzte, ambulante und stationäre Kinder- und Jugendpsychiater, Polizei und Ordnungsamt in die regelmäßigen Treffen einbezogen. Die erarbeitete Arbeitshilfe mit Hinweisen zu Prävention und Intervention wurde im Sommer 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt; sie wird ergänzt durch eine Informationsbroschüre für Eltern und eine Internetseite für Jugendliche.  Betreuungsrecht: Der Soziale Dienst beteiligt sich an den städtischen Arbeitsgruppen „Betreuungsrecht“ und „Unterbringung von Erwachsenen nach dem Unterbringungsgesetz“. Die Arbeit mit Erwachsenen tangiert häufig diese Bereiche. Auf Hinweise von Nachbarn oder der Polizei nimmt der Soziale Dienst Kontakt mit diesen Menschen (zum Beispiel von Verwahrlosung Betroffene, alte oder psychisch kranke Menschen) auf und prüft, welche Unterstützungsmöglichkeiten Abhilfe schaffen könnten. Da die Hürden zu Maßnahmen gegen den Willen der Betroffenen hoch ist, ist meist eine länger andauernde Begleitung dieser Menschen durch den Sozialen Dienst notwendig, um in kleinen Schritten Verbesserungen herbeizuführen. Sind keine Verbesserungen zu erreichen, müssen Maßnahmen nach dem Betreuungsrecht oder dem Unterbringungs- recht geprüft werden. STATISTISCHE DATEN ZU DEN AUFGABENBEREICHEN DER BEZIRKSSOZIALARBEIT HzE, Inobhutnahmen; 55 % SGB II und XII; 9 % Sonstige Jugendhilfe, Verfahren; 23 % Meldungen KiWoGe; 13 % 106 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE), Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige Entwicklung der Stichtagfallzahlen und gesamt bearbeiteten Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige am 31. Dezember Fallzahlentwicklung §§ 27 Abs. 2, 29, 31 SGB VIII, Stichtag 31. Dezember Fallzahlentwicklung §§ 32, 34, 35 SGB VIII, Stichtag 31. Dezember 1.498 1.614 1.639 1.674 1.749 1.812 1.934 2.071 2.147 2.185 2.256 2.434 2.497 2.520 2.607 2.776 2.801 2.984 3.130 3.171 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stichtagsfallzahlen gesamt bearbeitete Hilfen 192 224 247 295 331 343 373 391 423 411 113 108 108 131 135 117 115 110 110 108 58 70 76 80 76 82 89 99 88 91 164 202 208 205 233 242 287 330 345 359 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 § 27 Absatz 2 § 29 § 30 § 31 330 327 296 271 272 276 271 274 256 253 318 329 295 292 283 284 303 348 383 412 6 6 4 3 2 3 3 3 1 4 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 § 32 § 34 § 35 (ISE) SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 107 Fallzahlentwicklung § 35 a SGB VIII, Stichtag 31. Dezember Im zweiten Jahr in Folge steigen die Kosten und die Fallzahlen kaum noch an bzw. sind rückläufig (die Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) sind hierbei nicht berücksichtigt). Dies ist Ergebnis der langjährig ausgebauten guten sozialen Infrastruktur und der erfolgreichen Steuerung des Sozialen Dienstes. 75 95 112 108 120 155 183 204 219 227 3 7 9 9 9 11 9 8 9 6 21 21 27 30 33 37 38 36 38 37 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 § 35 a ambulant § 35a teilst. § 35a stat. 28.943.660 € 29.031.268 € 30.656.199 € 33.205.164 € 32.230.062 € 33.208.129 € 34.619.308 € 36.697.898 € 39.020.478 € 38.240.746 € 38.489.535 € 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Kostenentwicklung Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige (ohne Kostenerstattungen und ohne UMA) 1.768 2.228 2.396 2.467 2.494 2.577 2.742 2.745 2.853 2.925 2.879 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Entwicklung bearbeitete Fälle insgesamt (ohne umA) 108 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Bereich Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII Im Jahr 2016 waren insgesamt 835 Karlsruher Kinder und Jugendliche von Verdachtsmeldungen einer Kindeswohlgefährdung, die beim Sozialen Dienst eingegangen sind, betroffen. Die folgende Grafik zeigt, von woher die Meldungen eingegangen sind. Verdachtsmeldungen auf Kindeswohlgefährdung 2016 Zur Sondierung und Entwicklung eines Hilfekonzeptes war in 82 Fällen eine Inobhutnahme als vorläufige Schutzmaßnahme erforderlich. Lediglich für 30 Kinder und Jugendliche erwuchs die Notwendigkeit zu einer familienersetzenden Hilfe zur Erziehung. In 296 Fällen konnte durch beraterische Unterstützung der Schutz herbeigeführt werden, mehrheitlich wurde durch ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung an den Ursachen und Perspektiven für Eltern und ihre Kinder gearbeitet. In 125 Fällen war mit der Gefährdungseinschätzung durch den Sozialen Dienst die Situation bereinigt. Kindeswohlgefährdung 2016, neu eingerichtete Hilfen als Ergebnis der Gefährdungseinschätzung 245 96 89 73 51 50 43 38 35 34 27 23 20 11 Po liz ei /G er ich t/S ta at sa nw al ts ch af t Be ka nn te /N ac hb ar n Sc hu le El te rn (-t ei l) / Pe rs on en so rg eb er ec ht ig e/ -r Ei nr ich tu ng d er Ju ge nd ar be it/ Ki nd er - u nd Ju ge nd hi lfe So zia le r D ie ns t/J ug en da m t Ve rw an dt e Ki nd er ta ge se in ric ht un g/ Ki nd er ta ge s pf le ge pe rs on An de re /-r E in ric ht un g/ Di en st d er Er zie hu ng sh ilf e He ba m m e/ Ar zt /K lin ik /G es un dh ei ts a m t u .ä .D ie ns te So ns tig e An on ym e M el du ng M in de rjä hr ig e/ -r se lb st Be ra tu ng ss te lle 176 137 125 93 82 61 59 30 18 4 1 Un te rs tü tz un g na ch § § 16 b is 18 S G B VI II Am bu la nt e/ te ils ta tio nä re H ilf e zu r E rz ie hu ng n ac h § § 27 , 29 b is 32 , 3 5 SG B VI II Ke in e ne u ei ng el ei te te /g ep la nt e Hi lfe Fo rtf üh ru ng d er g le ich en Le ist un g/ -e n Vo rlä uf ig e Sc hu tz m aß na hm e na ch § 4 2 SG B VI II Ei nl ei tu ng a nd er er , o be n ni ch t ge na nn te r H ilf e/ -n Er zie hu ng sb er at un g na ch § 2 8 SG B VI II Fa m ili en er se tz en de H ilf e zu r Er zie hu ng n ac h §§ 2 7, 3 3 bi s 35 S G B VI II Ki nd er - u nd Ju ge nd ps yc hi at rie G em ei ns am e W oh nf or m fü r M üt te r/V ät er u nd K in de r Ei ng lie de ru ng sh ilf e na ch § 3 5 a SG B VI II SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 109 SACHGEBIET UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE AUSLÄNDER (UMA) Die Zunahme von unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtlingen beschäftigte die SJB und den Sozialen Dienst – Mitarbeitende wie Leitungskräfte − seit 2015 in zunehmendem Maße. Aufgrund der Landeserstauf- nahmestelle für Flüchtlinge (LEA) in Karlsruhe, entwickelte sich Karlsruhe zu einem Zentrum und Drehkreuz in der Versorgung der umA in Baden-Württemberg. Mittlerweile arbeiteten 6,5 Personalstellen im Bereich der Altersfeststellung und Inobhutnahme. Die Mitarbeitenden des umA-Bereiches sind täglich in der LEA, um die dort ankommenden Jugendlichen ohne Elternteil und ohne Identitätspapiere einer Altersfeststellung, im Vier-Augen-Prinzip zu unterziehen. Bei festgestellter Minderjährigkeit, werden sie sofort in einer Jugendhilfeeinrichtung in Obhut genommen. Bis Jahresende wurden circa 1.260 Altersfestsetzungen durchgeführt und rund 750 Jugendliche in Obhut genommen. Eine enorme Herausforderung war, bei den monatlich schwankenden Zahlen jederzeit ausreichend Inobhutnahmeplätze zur Verfügung zu stellen, wie auch bei einem Rückgang der Inobhutnahmezahlen einen Leerstand zu vermeiden. Dies gelang im Wesentlichen durch eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Die Karlsruher Trägerlandschaft zeigte sich sehr flexibel und offen für einen Ausbau der Inobhutnahme- und Wohngruppenplätze. Mit Rückgang der Zahlen der ankommenden umA, wurden Inobhutnahmegruppen in stationäre Wohngruppenplätze umgewandelt. Die Zahl der Inobhutnahmekapazität belief sich am Jahresende auf circa 100 Plätze. Seit der Gesetzesänderung im November 2015 werden Flüchtlinge in Deutschland nach dem Königsteiner Schlüssel in Stadt- und Landkreise verteilt, die nach Quote noch Aufnahmekapazitäten haben. Diese Verteilpraxis gilt auch für unbegleitete Minderjährige nach § 42 a SGB VIII. Karlsruhe liegt seit dieser Gesetzesänderung über der Quote und meldet die Jugendlichen in der Regel zur Verteilung an. Durchschnittlich verweilen die umA circa 30 Tage in Karlsruhe, bevor sie einen Transfer erhalten. Aus gesundheitlichen Gründen oder begründeter Kindeswohlgefährdung oder im Sinne einer Familien- zusammenführung in Karlsruher Umgebung, können die Minderjährigen aus dem Verteilverfahren nach § 42 b (4) SGB VIII ausgeschlossen werden. Diese Jugendlichen verbleiben in Karlsruhe. Wenn eine Verlegung nicht innerhalb der Ein-Monats-Frist durchgeführt werden kann, liegt die Zuständigkeit auch bei der Stadt Karlsruhe. Innerhalb des Jahres 2016 sind 95 umA in der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe verlieben. Der Soziale Dienst hat die Versorgung über die Inobhutnahme hinaus, für die verbleibenden Jugendlichen zu gewährleisten. Etwa 190 Hilfen zur Erziehung oder Hilfen für junge Volljährige werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksgruppen koordiniert. Für jeden Jugendlichen oder jungen Volljährigen werden in Zusammenarbeit mit Vormündern und den Betreuerinnen und Betreuer der Wohngruppen, in Hilfeplange- sprächen, individuelle Hilfekonzepte entwickelt. Wesentliche Ziele hierbei sind der Erwerb der deutschen Sprache, schulische Bildung sowie die Erlangung der Ausbildungsreife. Zudem bringen viele der unbegleiteten Minderjährigen Traumata mit, die verarbeitet werden müssen. Der Verlust der familiären Beziehungen wird aufgefangen und die elterliche Fürsorge wird von den Vormündern gewährleistet. Werte und Normen der deutschen Gesellschaft werden erklärt und erarbeitet, um ein friedliches Zusammenleben und eine gute Integration zu sichern. 110 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Vergleich der Inobhutnahmezahlen 2015/2016 HEILPÄDAGOGISCHER HORT (HPH) Der Heilpädagogische Hort (HPH) in der Nelkenstraße ist eine Tageseinrichtung mit dem Tätigkeitsschwerpunkt teilstationäre Hilfe zur Erziehung. Hier werden zehn Kinder im Grundschulalter betreut, die durch soziale oder individuelle Faktoren in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Die Aufnahme eines Kindes in die Einrichtung ist nur über den Sozialen Dienst möglich. Die Aufgaben des HPH sind Gruppenarbeit mit den Kindern, heilpädagogische Einzelförderung, regelmäßige Elternberatung, enge Kooperation mit den Fachstellen, gegebenenfalls auch Therapeuten, sowie Dokumentations- und Verwaltungsarbeiten. Der Heilpädagogische Hort besteht seit 1973. Unsere heilpädagogische Arbeit ist geprägt durch die ganzheitliche, individuelle und ressourcenorientierte Entwicklungsförderung des Kindes. Dabei steht die bewusst gestaltete Beziehungsarbeit in einer sicheren und humorvollen Atmosphäre im Mittelpunkt. Projektthema in 2016 waren die Kinderrechte mit dem Ziel die Kinder mit dem Thema vertraut zu machen und durch gezielte pädagogische Angebote darüber in den Austausch zu kommen. WOHNWAGENABSTELLPLATZ Auf dem städtischen Gelände „Lachäcker Gewann“ leben weiterhin ehemalige Schaustellerfamilien in ihren fest montierten Wohnwägen. Im Hinblick auf die schulische Sozialisation fühlten sich die Bewohner oft ausgegrenzt, ignoriert und stigmatisiert. Jedoch konnte mit Hilfe des Sozialen Dienstes und dem Lerncontainer in einigen Situationen zwischen den Bewohnern und den Schulen vermittelt werden. Somit konnten die Bewohner erfahren, dass das Thema Schule nicht nur negativ geprägt ist, sondern auch eine wichtige Rolle im Leben ihrer Kinder spielt. Das Projekt „Lerntreff Lachäcker“ oder „grüne Schule“, welches die Firma Ohlebusch-Karlsruhe GmbH als Angebot seit 2009 durchführt, ist an allen Schultagen geöffnet. Täglich sind zwei Fachkräfte vor Ort. Diese beaufsichtigen und unterstützen die Kinder bei ihren Hausaufgaben, bieten darüber hinaus je nach Bedarf Lernunterstützung an, stehen für Gespräche zur Verfügung und bieten Freizeitaktivitäten an. Der Lerntreff steht für Kinder ab sechs Jahren, Jugendlichen und jungen Erwachsene des Wohngebiets Lachäcker offen. Dabei können sowohl Grund- und Hauptschüler, als auch Förder- und Berufsschüler das Angebot wahrnehmen. Auch die Eltern können in der Kommunikation mit Lehrkräften begleitet werden. 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 (v)ION 2015 (v)ION 2016 (v)ION gesamt: 2015: 831 2016: 753 Ja nu ar Fe br ua r M är z Ap ril M ai Ju ni Ju li Au gu st Se pt em be r O kt ob er N ov em be r De ze m be r SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 111 Ziel ist es unter anderem die Kinder und Jugendlichen in ihrer schulischen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen und die Ausbildungschancen zu erhöhen. Ein weiteres Ziel ist es, mit individuellen Angeboten und Lernformen die Motivation und Lernfähigkeit zu steigern, um unter anderem die schulische Integration zu verbessern. Die Firma Ohlebusch steht im engen Austausch mit dem Sozialen Dienst Ost. Im Jahr 2016 gab es ein Kooperationstreffen mit der Ernst-Reuter-Schule, den Eltern vom Platz, den Mitarbeitern des Lerncontainers und den Mitarbeitern des Sozialen Dienst Ost. Das Treffen wurde dafür genutzt, den Eltern das Schulangebot der Ernst-Reuter-Schule näher zu bringen und den Eltern die Schwellenangst zu nehmen. Im Jahr 2017 stehen weitere Kooperationstreffen mit anderen Schulen an. Durch die enge Kooperation zwischen den Bewohnern, dem Sozialen Dienst, den verschiedenen Ämtern, der Firma Ohlebusch und den Schulen, konnten Konflikte, Probleme oder Missverständnisse im Hinblick auf die Kinder schnell aus dem Weg geräumt werden. Kindeswohlgefährdungsmeldungen konnten aufgrund dieser guten Kooperation auf kurzem Dienstweg abgewendet werden. Diese Kooperation soll im Jahr 2017 weiter ausgebaut und gestärkt werden, damit die Bewohner ihre Ängste bezüglich der Sozialisation ihrer Kinder und Teilnahme an wichtigen außerfamiliären Veranstaltungen erstmal benennen können und bearbeitet werden können durch Vertrauensaufbau. SCHULSOZIALARBEIT ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die Ausweitung der Stellen für die Karlsruher Schulsozialarbeit durch den Gemeinderat machte eine Umstrukturierung des Sozialen Dienstes und Überführung der Schulsozialarbeit in einen Fachbereich mit eigener Leitung notwendig, die im Herbst 2015 in Kraft getreten ist. Insgesamt bietet der Soziale Dienst aktuell an 62 allgemeinbildenden Schulen Schulsozialarbeit an:  22 Grundschulen  11 Grund- und Werkrealschulen  8 Realschulen  3 Gemeinschaftsschulen  11 Gymnasien  7 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren Die Schulsozialarbeit in Karlsruhe ist in drei Regionalteams aufgeteilt, ein weiteres Team ist organisatorisch in Durlach angesiedelt. Weitergehende Informationen zum Karlsruher Konzept von Schulsozialarbeit finden Sie unter: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sodi/schulsozialarbeit BILDUNG DES EIGENEN FACHBEREICHES SCHULSOZIALARBEIT Für die Schulsozialarbeit war das Jahr 2016 geprägt von der Umorganisation und den notwendigen Anpassungen beziehungsweise Schaffung von neuen Strukturen. Das neue Leitungsteam musste in seine Rolle finden und auf Basisebene bestand eine Aufgabe darin, dass sich die Mitarbeitenden an den Neuzuschnitt der Regionalteams sowie an den Wechsel in der Leitung gewöhnen mussten. Neue Kommunikationswege und Arbeitsabläufe wurden notwendig. Diese wurden erarbeitet und umgesetzt, ebenso wurden die Arbeitszeitmodelle innerhalb der Fachabteilung angepasst. Neben der Alltagsarbeit musste eine neue Basis für den Fachbereich Schulsozialarbeit aufgebaut werden, was Mitarbeitenden und dem Leitungsteam in der Schulsozialarbeit viele zeitliche Ressourcen und Kraft abverlangt hat. 112 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 PROJEKTE UND KOOPERATIONEN IN 2016 Neben den strukturellen Themen, die den Fachbereich beschäftigt haben, gab es auch inhaltliche Themen, die im Laufe des Jahres bearbeitet werden konnten:  Abschluss des Themas „Schulabsentismus“ in der Projektgruppe „Kooperation Schule – Jugendhilfe“. Veröffentlichung von Broschüren und der Internetseite für Betroffene, deren Familien und Fachkräfte auf einer Pressekonferenz.  Kooperation mit dem Fachgebiet Jugendschutz und der Suchtpräventionsbeauftragten zu den Themen Kinderschutz und sinnvoller gemeinsamer Einsatz von Ressourcen.  Vernetzung zwischen Schulsozialarbeit und Psychologischen Beratungsstellen wurde intensiviert.  Kooperation mit der Jugendhilfeplanung zum Thema Jugendhilfe an Ganztagesschulen.  Begleitung der Planung und des Aufbaus einer neuen Gruppe für Sozialpädagogische Gruppenarbeit an der Schule. BERATUNG DURCH DIE SCHULSOZIALARBEIT IN 2016 Schulsozialarbeit hat im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 3.460 Beratungen durchgeführt. In 433 Fällen wurde es notwendig die Bezirkssozialarbeit mit einzubeziehen, in allen anderen Beratungen konnte die Schulsozialarbeit mit den Betroffenen, deren Familien und den Schulen selbst Unterstützung vermitteln. Häufigste Beratungsanlässe:  Konflikte von Schülerinnen und Schülern untereinander  Verhaltensauffälligkeiten im Unterricht oder Gruppenkontext  Familieninterne Beratungsanlässe  Leistungsabfall/Leistungsschwächen  Fehlzeiten  Konflikte zwischen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften  Psychische Auffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern PROJEKTARBEIT DER SCHULSOZIALARBEIT IN 2016 Für jede Schulen stehen der Schulsozialarbeit Projektgelder zur Verfügung, die in Absprache mit der Schule für soziale Projekte auf Klassenebene oder andere spezielle Zielgruppen bezogen eingesetzt werden können. Auf diese Weise ist es den Fachkräften der Schulsozialarbeit möglich ihre eigenen Ressourcen für Beratung einzusetzen und Projektanbieter einzubinden, die sich auf die Arbeit mit bestimmten Gruppen oder Themen spezialisiert haben. ARBEIT MIT SCHÜLERGRUPPEN ZAHL DER GRUPPEN Themenorientierte Gruppenarbeit mit Schülergruppen zur Förderung sozialer Kompetenzen und Konfliktfähigkeit sowie zur Gewaltprävention 147 Gruppenarbeit zur Unterstützung beim Übergang Schule/Beruf (§§ 13 SGB VIII und 14 LKJHG) 10 Gruppenarbeit im Bereich Suchtprävention, Gesundheitsförderung sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 14 SGB VIII und 16 LKJHG) 80 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 113 ARBEIT MIT SCHULKLASSEN ZAHL DER KLASSEN Themenorientierte Arbeit mit Schulklassen zur Förderung sozialer Kompetenzen und Konfliktfähigkeit sowie zur Gewaltprävention. 482 Arbeit mit Schulklassen zur Konfliktbewältigung bei Problemen wie Ausgrenzung, Mobbing et cetera 88 Arbeit mit Schulklassen zur Unterstützung beim Übergang Schule/Beruf. 40 Arbeit mit Schulklassen im Bereich Suchtprävention, Gesundheitsförderung sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. 150 Legt man eine durchschnittliche Gruppengröße von 20 Schülerinnen und Schüler pro Klasse/Gruppe zugrunde, konnte die Schulsozialarbeit mit ihren Projekten 19.940 Schülerinnen und Schüler erreichen. BEARBEITUNG VON KINDESWOHLGEFÄHRDUNG DURCH DIE SCHULSOZIALARBEIT Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes wurden beim Sozialen Dienst die Bearbeitungsstandards für alle Fachbereiche aktualisiert. Die Leitungskräfte der Schulsozialarbeit sind alle zertifizierte Kinderschutzfachkräfte um qualifizierte Beratung für die Fachkräfte in den Schulen anbieten zu können. Die Schulsozialarbeit unterstützt Schulen bei der Bearbeitung von Verdachtsfällen bezüglich Kindeswohlgefährdung. In 199 Einzelfällen war die Schulsozialarbeit in die Überprüfung und Bearbeitung von Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung an den Schulen tätig. Art der vermuteten Gefährdung (Mehrfachnennungen sind möglich):  Vernachlässigung 76  Gewalt in der Familie 90  Sexueller Übergriff/Missbrauch 13  Selbstgefährdung 59 In 94 Einzelfällen konnte der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung direkt in der Schule geklärt, beziehungsweise die Gefährdung selbst in der Schule abgewendet werden. In 105 Einzelfällen war es notwendig, dass Fachkräfte der Bezirkssozialarbeit eingebunden wurden, um den Verdacht zu klären oder die Gefährdung abzuwenden. Weitere Informationen und statistische Daten finden Sie im Gesamtjahresbericht der Schulsozialarbeit unter: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sodi/schulsozialarbeit AUSBLICK AUF 2017  Evaluation der Schulsozialarbeit und Bedarfsermittlung mit externer Begleitung.  Aktuelle Information der Politik zum aktuellen Stand des Ausbaus der Schulsozialarbeit und der weiteren Perspektive.  Weitere Intensivierung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule.  Fortsetzung des Prozesses zur Mitarbeitendenqualifizierung bezogen auf (zielgruppen)spezifische Themen wie Inklusion, Flüchtlinge, Umgang mit Sozialen Medien, Datenschutz und Kinderschutz. 114 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 SOZIALPÄDAGOGISCHE GRUPPENARBEIT (SPGA) Die Sozialpädagogische Gruppenarbeit (SPGA) ist ein niedrigschwelliges Angebot im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach § 29 SGB VIII, das der Soziale Dienst selbst anbietet. Zielgruppe sind Kinder im Grundschulalter, die an zwei Nachmittagen pro Woche von Fachkräften in den Gruppen darin unterstützt werden, ihre sozialen Kompetenzen auszubauen. Die Gruppen von bis zu zehn Kindern werden von zwei Fachkräften begleitet, zusätzlich werden in den Gruppen junge Menschen eingesetzt die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren. Insgesamt werden beim Sozialen Dienst acht Praxisstellen pro Jahr für FSJ Kräfte angeboten. Ebenfalls absolvieren immer wieder Praktikanten der Fachhochschulen oder Studierende der Dualen Hochschule ihr Praktikum im Bereich der SPGA. Die Mitarbeitenden der Sozialpädagogischen Gruppenarbeit übernehmen die Anleitung und die Organisation des Arbeitseinsatzes der FSJ Kräfte. Vier der insgesamt acht Gruppen finden im Zentrum der Sozialpädagogischen Gruppenarbeit statt, teilweise werden die Kinder auf dem Weg von den Schulen ins Zentrum begleitet. Seit dem Schuljahr 2016/2017 wird Sozialpädagogische Gruppenarbeit an insgesamt vier Schulen in Karlsruhe angeboten. Dies sind drei Grundschulen, sowie eine Förderschule. Zwei der Grundschulen sind Ganztagesschulen. Im Zuge des Ausbaus der Ganztagesschulen und der Sozialraumorientierung wird es den Kindern, die die Ganztagesschule besuchen und Unterstützungsbedarf haben, ermöglicht dieses niedrigschwellige Angebot wahrzunehmen. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 115 11. STADTJUGENDAUSSCHUSS E. V. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Der Stadtjugendausschuss e. V. (stja) wurde am 13. März 1951 gegründet. Er ist der auf freiwilliger Basis gebildete Dachverband der Karlsruher Jugendverbände, Jugendorganisationen und Jugendgemeinschaften mit insgesamt 41 Mitgliedsverbänden und 33.799 Mitgliedern unter 27 Jahren (Stand 31. Dezember 2016). Er hat die Aufgabe, die Interessen der Karlsruher Jugend in gegenseitiger Anerkennung politisch zu vertreten. Die Stadt Karlsruhe hat dem stja entsprechend dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 6. März 1991 nach § 2 in Verbindung mit §§ 11 und 13 SGB VIII (KJHG) die Aufgaben der Jugendarbeit und Teile der Jugendsozialarbeit übertragen. Der stja ist als selbstständiger Träger der außerschulischen Jugendbildung und als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt. FINANZÜBERSICHT Erträge 2016 ohne Karlsruher Pass und Kinderpass städtischer Zuschuss 3.032.815 Euro sonstige Zuschüsse 1.398.292 Euro sonstige Erträge 2.853.904 Euro Summe 7.285.011 Euro Aufwendungen 2016 ohne Karlsruher Pass und Kinderpass Zuschüsse an Verbände 399.751 Euro Vereinspersonal/Honorare 3.420.068 Euro Miete/Mietnebenkosten, bauliche Instandsetzungen 911.137 Euro sonstige Aufwendungen 2.405.460 Euro Summe 7.136.416 Euro Weitere Aufwendungen 2016 im städtischen Haushalt ohne Karlsruher Pass und Kinderpass städtisches Personal 5.378.878 Euro TÄTIGKEITSBERICHT 2016 Der stja stand wie viele andere Organisationen auch unter der Herausforderung, die von der Stadt vorgegebenen Haushaltssparziele zu erreichen. Es wurde an einer tragfähigen strategischen Gesamtausrichtung gearbeitet, die dezentrale und zentrale Strukturen sowie Querschnittsthemen miteinander verbindet. EHRENAMTLICHE EBENE Der im November 2015 neu gewählte Vorstand hat sich sehr gut in die strategische Arbeit des stja eingearbeitet und mit dem „VorstandsTalk“ eine Plattform geschaffen, bei der Ehrenamtliche und Hauptamtliche zum Thema „Flucht-Trauma-Jugendarbeit“ arbeiteten. Der Förderkreis konnte seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen und gewann Stiftungen in Karlsruhe die den stja bei seiner Arbeit mit geflüchteten Kindern und einer Freizeit für alleinerziehende Mütter unterstützten. 116 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 FACHLICHE WEITERENTWICKLUNG DER OFFENEN KINDER- UND JUGENDARBEIT (OKJA)  Besuchererhebung und Befragung Mitte Februar bis Ende März wurden vom Stuttgarter Unternehmen „Explanandum – Gesellschaft für empirische Sozialforschung“ die Besuchszahlen in allen offenen Bereichen der Kinder- und Jugendhäusern und den beiden Aktivspielplätzen erhoben. Parallel dazu wurden die Jahreszahlen zu gruppenbezogenen Angeboten, Projekten und Veranstaltungen in den Einrichtungen erfasst. Ebenso wurden die Besuchszahlen der Einrichtungen mit stadtweitem Angebot ohne klassische „offene Bereiche“ erhoben. Die soziodemographische Auswertung zeigt folgende Ergebnisse: Ein Drittel der Besucherinnen und Besucher sind Kinder bis 12 Jahre. In der Alterspanne darüber (bis 27) überwiegen die 12- bis 17-jährigen deutlich. Der Anteil der Mädchen liegt insgesamt bei rund 33 Prozent und damit auf einem Niveau, das mit anderen Städten vergleichbar ist. Interessant ist der ermittelte hohe Anteil von knapp 70 Prozent Jugendlichen mit einfachem oder doppeltem Migrationshintergrund. Hinsichtlich des schulischen, beziehungsweise beruflichen Status ergibt sich eine ausgewogene Besuchsstruktur, wobei die Werkreal- und Hauptschüler die größte Gruppe stellen. Im Vordergrund des Besuchsinteresses steht, sich mit Freunden zu treffen und selbst bestimmen zu können, was man tun möchte. Interessante Freizeit- und Bildungsangebote werden von den Jugendlichen ebenfalls sehr geschätzt. Von großer Bedeutung ist es den Besucherinnen und Besuchern im Jugendhaus erwachsene Vertrauenspersonen zu haben, die ihnen zuhören und unterstützend zur Seite stehen. Der stja wird die Erhebung und Befragung nutzen, um seine konzeptionelle Arbeit weiterzuentwickeln. Jährliche Gesamtbesucherzahlen der Einrichtungen stja (absolute Zahlen)  Queeres Jugendzentrum „La Vie“ Bereits seit 2015 wird das „La Vie“ als Treffpunkt für Jugendgruppen der „Schwulen Jungs“ und von „Verkabelt“ genutzt. Im Mai 2016 wurde das Konzept der Einrichtung durch ein verbands- und gruppenungebundenes, offenes Angebot für die Zielgruppe lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, transsexuelle, intersexuelle und queere Jugendliche (LSBTTIQ) erweitert. Dieser „Offene Treff“ ist der erste seiner Art in Baden-Württemberg und wurde sehr gut angenommen.  Aktions- und Zirkuspark Otto-D. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wurden die Planungen für die Sanierung der Gebäudeteile vorangebracht. Es wurde sorgfältig abgewogen, was zukünftig genutzt und was abgerissen werden soll. Ziel ist eine haushaltsreife Planung für den Doppelhaushalt 2019/2020. 243.007 90.529 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 offener Bereich Gruppenbezogene Angebote, Projekte, Veranstaltungen und Kooperationen Besucher 2016, gesamt: 333.526 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 117  Computerspielschule Die Computerspielschule Karlsruhe wurde im Juni im Kinder- und Jugendhaus Oststadt eröffnet. Sie hat zum Ziel, Erwachsenen den Zugang zur digitalen Spielwelt der Kinder zu öffnen. Eine Besonderheit der Computerspielschule Karlsruhe ist, dass Vorträge, Elternabende, Workshops und Fachkräftefortbildungen von den Pädagoginnen und Pädagogen gemeinsam mit den Jugendlichen als Experten inhaltlich vorbereitet und durchgeführt werden. Bezuschusst wir die Computerspielschule von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg.  Offene Kinder- und Jugendarbeit mit geflüchteten Jugendlichen Die vielfältigen Willkommensaktivitäten der Kinder- und Jugendhäuser zeigten Wirkung: In vielen Einrichtungen gehören unbegleitete minderjährige Ausländer inzwischen zum ständigen Besucherstamm. Hier nahmen sie, wie alle anderen Besucherinnen und Besucher, an den Freizeitangeboten teil und nutzten die Räumlichkeiten und Möglichkeiten zur eigenen Gestaltung. Das Zusammentreffen einheimischer und zugewanderter Jugendlicher wurde im Alltag durch gezielte Aktionen gefördert, zum Beispiel durch gemeinsames Kochen, Sport und Austausch über die unterschiedlichen Lebenshintergründe.  Arbeit mit geflüchteten Kindern Das Engagement des stja in der Flüchtlingskinderbetreuung in den Außenstellen der LEA wurde Ende 2016 aufgrund einer Umstrukturierung in den Aufnahmestellen weitgehend beendet. Davon unberührt blieb das Engagement der Einrichtungen und Projekte für Flüchtlingskinder, beispielsweise durch Spielaktionen vor Ort oder Einladung zu Veranstaltungen.  76respect Nach dem erfolgreichen Auftakt zum 300. Stadtjubiläum fand 2016 die zweite Auflage von „76respect- Jugend Macht Kultur“ statt. 18 Jugendeinrichtungen beteiligten sich mit einem vielfältigen Programm- spektrum an der stadtweiten, jugendkulturellen Veranstaltung. Im Vordergrund standen Aktionen und Präsentationen, die das jugendkulturelle Leben in den Häusern widerspiegeln und zum „mitmachen“ einladen. Rund 2.500 Jugendliche nahmen an den beiden Abenden teil.  Jugendfreizeit- und Bildungsstätte Baerenthal (jfbs) Die Sanierung der Bungalows konnte planmäßig durchgeführt werden und das Ergebnis ist sehr zufriedenstellend. Die nächsten Baumaßnahmen sind in Planung – ein kleines Café soll den Begegnungscharakter der jfbs stärken. Parallel dazu wurde an einer neuen Konzeption gearbeitet, um das Angebot in Baerenthal für Schulklassen im Bereich Naturpädagogik, europäische Themen und soziales Lernen attraktiver zu machen. DER STJA ALS PARTNER VON GANZTAGSKONZEPTEN  Ganztagsgrundschule Auch im Schuljahr 2016/2017 arbeitete der stja weiter an dem langfristigen Ziel, mit der Schulleitung und dem Kollegium der Lehrkräfte ein gemeinsames Konzept für das neue Format „Ganztagsgrundschule“ zu erarbeiten. Die seit September 2015 eingesetzten Leitungskräfte der Erzieherteams konnten im Laufe des Jahres 2016 ihr Profil schärfen. Es wurden schulübergreifende Ziele für das Schuljahr 2016/2017 formuliert und in den sechs Schulteams konkretisiert. Dabei wurde besonders die Qualität der Zusammenarbeit in den Blick genommen. Schlüsselthemen waren Kommunikation und Kooperation. Für diesen Bereich wurden verstärkt Fortbildungen angeboten.  KLEVER in Grundschule und weiterführenden Schulen Das schon seit vielen Jahren angebotene Programm der flexiblen Nachmittagsbetreuung verringerte sich aufgrund des Ausbaus der Ganztagesschulen auf neun Schulen. Demgegenüber erhöhte sich der Bedarf an weiterführenden Schulen. KLEVER bietet im Schuljahr 2016/2017 an zwei weiterführenden Schulen flexible Nachmittagsbetreuung an. Es ist zu erwarten, dass dieser Bedarf noch weiter steigt. 118 | JUGENDHILFEBERICHT 2016  Schülerhorte Der stja schloss aufgrund des ausreichenden Ganztagsangebots in der Nordstadt seinen Hort in der Tennesseeallee. Die Mitarbeiter und die Leitung konnten auf Stellen in der Ganztagsgrundschule oder in anderen Horten umgesetzt werden. Damit setzte der stja das Konzept der Stadt Karlsruhe um. Der Hort in der Südstadt zog von der Marienstraße in Räume der ehemaligen Uhlandschule um. Die Anzahl der Hortgruppen wurde auf fünf aufgestockt. FERIEN Ein besonderes Augenmerk wurde auf das überholungsbedürftige Anmeldesystem im Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw) gelegt. Ein weiterer Schwerpunkt war das Thema Inklusion, für das es eine große Nachfrage gab. Die Kinderspielstadt Karlopolis konnte auf 600 Teilnehmer ausgeweitet werden. Das Zirkusfestival startete mit neuem Konzept und konnte jeden Tag 500 Kinder begrüßen. Über 140 ehrenamtliche Teamerinnen und Teamer wurden bei Ferienangeboten eingesetzt. Über 500 Kinder nahmen bei den Ferienangeboten von KLEVER teil. Über 60 Kinder mit Behinderung nahmen an den Ferienangeboten teil. INTERNATIONALE JUGENDARBEIT Jugendliche aus Krasnodar, Nancy und Karlsruhe nahmen am Fotowettbewerb „So sehen wir unsere Stadt“ teil. Umfangreiche konzeptionelle Arbeit wurde mit der Stadtverwaltung Nottingham an einem Antrag im EU- Programm „Horizont 2020“ zum Aufruf „Empowering Europe’s young innovators – prospective“ mit Unterstützung der Stabsstelle ABZ Karlsruhe geleistet.  Jugendbegegnungen zwischen Krasnodar und Karlsruhe Zu einem Fachaustausch zum Thema „Ausbildung von Ehrenamtlichen zum Leiten von Freizeiten“ kam eine russische Delegation nach Karlsruhe. Ganz praktische Jugendarbeit im KJH Südweststadt wurde bei einer Fachkräftehospitation für zwei Wochen mit zwei Studenten aus Krasnodar erfahren. Beim Besuch einer Delegation aus Krasnodar mit Jugendamtsleiter, Stellvertreterin und dem Sportamtsleiter wurde das Jahr 2015 reflektiert und neue Austauschmaßnahmen besprochen.  Jugendbegegnungen zwischen Nancy und Karlsruhe Mit einem gemeinsamen Videoclip begeisterten die Tanzgruppen des KJH WEST und des MJC Bazin an verschiedenen offiziellen Veranstaltungen zu „60 Jahre Städtepartnerschaft Karlsruhe – Nancy“. Mit einbezogen war das KJH Südstadt. Weiter fand ein Besuch von Jugendlichen des Jugendrats Nancy beim Stadtschülerrat Karlsruhe statt und zwei Jugendliche des AKS wurden zum ANACEJ-Kongress in Straßburg eingeladen.  Begegnungen zwischen Halle und Karlsruhe Die beiden Fanprojekte Karlsruhe und Halle trafen sich zu einer Jugendbegegnung in München. Neben Sport- und Freizeitaktivitäten hinterließ der gemeinsame Besuch der KZ-Gedenkstätte Dachau einen besonders intensiven Eindruck. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 119 BETEILIGUNG  Mehr Mitbestimmung in der Vollversammlung: Satzung des stja wurde neu gefasst Die Vollversammlung des stja regelte das Mitbestimmungsrecht aller Mitglieder neu. Zukünftig gibt es ein Basis-Stimmrecht für alle Mitgliedsverbände von Anfang an und unabhängig von der Größe der Gruppe.  JuKoCheck – Ergebnisse der Jugendkonferenz auf dem Prüfstand Gemeinsam mit Bürgermeister Lenz, Gemeinderätinnen und Gemeinderäten und Mitarbeitenden des stja erörterten rund 20 Jugendliche den Stand der Themen, die in der Jugendkonferenz besprochen wurden. Ein kontinuierlicher Austausch zwischen Jugendlichen, Politik und Verwaltung soll über die Formate „Jugendkonferenz“ und den „JUKO-Check“ sichergestellt werden.  Der AKS fusioniert mit dem Stadtschülerrat – eine starke Interessensvertretung Im Oktober fusionierten der Stadtschülerrat und der Arbeitskreis der gymnasialen Schülersprecher zum „Arbeitskreis Karlsruher Schülervertreter“ (AKS). Der bei Schülern bekanntere AKS hat den Namenszusatz „gymnasiale“ gestrichen, seine Satzung geändert und ist nun offizielle Vertretung aller Karlsruher Schülerinnen und Schüler. Der AKS wird vom stja begleitet, erhält ein Budget von der Stadt und macht einen Vorschlag für die Besetzung im Schulbeirat. POLITISCHE JUGENDBILDUNG  Fachstelle gegen rechts Neben Koordinationsaufgaben im Netzwerk gegen rechts war ein Schwerpunkt Kooperationsveranstaltungen im Rahmen der Karlsruher Wochen gegen Rassismus. In Kooperation mit drei Gymnasien (Bismarck-, Goethe- und Helmholtzgymnasium), dem ZKM und dem stja wurden mehrere Ausstellungen zur Karlsruher Geschichte im Projekt „1933 – 1945“ präsentiert.  Wahltheater – eine Veranstaltung zur Landtagswahl Rund 300 Jugendliche informierten sich beim „Wahltheater“ über die Landtagswahl. Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit dem Ring politischer Jugend durchgeführt und partizipativ geplant. Hier wurden abwechslungsreiche Informationen über den Alltag der Abgeordneten im Landtag, über Wahlthemen von Bürgermeister Martin Lenz, über die amtierenden Mitglieder des Landtags und über die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien weitergegeben. SCHUTZ VOR SEXUELLEM MISSBRAUCH  Fachstelle „Kein Missbrauch“ Mit 15 Veranstaltungen wurden rund 300 ehren- und hauptamtliche Verantwortungsträger in den Jugendverbänden und Sportvereinen und in Einrichtungen des stja erreicht. Das Karlsruher Konzept zur Unterstützung von Organisationen beim Einführen des Präventionsbausteins „erweitertes Führungszeugnis“ (§ 72 a SGBVIII) war auch in 2016 ein großer Schwerpunkt. Mit dem Schulungsbaustein für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter „Chefsache Prävention“ konnte eine Anerkennung beim Erwerb der JULEICA erreicht werden. ÜBERGANG SCHULE – BERUF  BeoVielfalt – Berufsorientierung für alle: Im Schuljahr 2015/2016 wurde mit BeoVielfalt die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen – insbesondere junge Menschen mit Behinderungen oder junge Menschen mit Fluchterfahrung – ergänzt und mit passgenauen Angeboten erweitert. Mit dem „ BeoCoach“ wurde ein außerschulisches Unterstützungssystem etabliert, bei dem Ehrenamtliche in 1:1-Betreuung berufliche, soziale und gesellschaftliche Orientierung, sowie Lernunterstützung anbieten. 120 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Das „BeoPraktikum“ vertiefte mit einer Vor- und Nachbereitung das Blockpraktikum. Der stja bot in seinen Einrichtungen Praktikumsplätze im sozialen Bereich an.  Modellregion Übergang Schule – Beruf Karlsruhe wurde im Übergang Schule – Beruf mit Unterstützung des Landes Baden-Württemberg zu einer Modellregion. Dafür arbeiten künftig unter Federführung von Dezernat 3 zwölf wichtige Akteure eng zusammen. Ziel ist, die Zahl junger Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss zu verringern sowie ihnen verstärkt bei der Berufswegeplanung zu helfen.  Fachtagung stja/Staatliches Schulamt „Netzwerk der beruflichen Orientierung“ Ein erster Fachtag zur Berufswegeplanung an den Schulen mit den Partnern in der Region betonte das gemeinsame Ziel allen Jugendlichen ihr Recht auf soziale, berufliche und gesellschaftliche Bildung durch Integration und Zusammenarbeit aller Akteure in diesem Feld zu verschaffen.  Weinheimer Initiative Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschloss eine Mitgliedschaft in der Weinheimer Initiative. Somit kann in diesem Themenbereich bundesweit ein direkter Erfahrungsaustausch mit 20 anderen Kommunen, Akteuren aus der Wirtschaft und Wissenschaft stattfinden. Karlsruhe kann frühzeitig an innovativen Konzepten und Förderprogrammen mitwirken. INKLUSION Die inklusive Arbeit wurde 2016 vorrangig durch Implementierung in den Alltag der Einrichtungen weitergeführt. Im KJH Südstadt entwickelte sich aus einem zusätzlichen Angebot für Schülerinnen und Schüler der Albschule ein neuer, gemeinsam von allen Jugendlichen genutzter Öffnungstag. Im KJH Waldstadt fand ein Fußballturnier für behinderte und nichtbehinderte Jugendliche statt. Das Jugendhaus WEST veranstaltete im Rahmen von 76respect ein Musikevent für alle Jugendlichen. Auch 2016 war die Nachfrage nach Ferienplätzen für Kinder mit Behinderung sehr hoch. Unterstützung bei der Umsetzung des Inklusionsanspruchs bekamen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Fortbildungen und einen Fachtag zum Thema „Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“. ARMUTSBEKÄMPFUNG  Sozialregion 2016 wurde der Karlsruher Kinderpass in den Gemeinden Pfinztal und Eggenstein-Leopoldshafen neueingeführt. Damit vergrößerte sich die Sozialregion auf sechs Gemeinden im Umland.  Karlsruher Kinderpass/Karlsruher Pass Der Gemeinderat beschloss eine Überarbeitung der Leistungen. Damit wurden Doppelstrukturen (Bund/Kommune) ausgeglichen, teilweise eine geringe Kostenbeteiligung festgelegt und eine Aufstockung der Zuschüsse für Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche erreicht. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 121 STATISTISCHE DATEN STATISTIK AUS DEN JAHRESBERICHTEN 2016 Die Vorjahreswerte sind in Klammern angegeben. Einrichtungen des Stadtjugendausschusses e. V. Anzahl der Einrichtungen Kinder- und Jugendhäuser Außenstellen der Kinder- und Jugendhäuser Minikindergärten Horte Ganztagesschulen weitere Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Öffnungsstunden der Kinder- und Jugendhäuser Öffnungsstunden/Woche insgesamt 15 (15) 4 (4) 2 (2) 5 (5) 6 (6) 10 (10) 600 (606) mp13 Teilnehmende insgesamt an sechs Standorten (Teilnehmende × Tage) 18.163 (22.932)* Ferienangebote inklusive Klever „Ferien ohne Übernachtung“** Angebotstage insgesamt Teilnehmende insgesamt (Teilnehmende × Tage) Freizeiten Angebotstage insgesamt Teilnehmende insgesamt (Teilnehmende × Tage) 902 (900) 31.078 (33.562) 157 (190) 3.177 (4.112) Kooperation mit Schulen inklusive KLEVER Angebote insgesamt Teilnehmende insgesamt (Teilnehmende × Tage) 3.113 (5.120) 63.252 (79.258) Kultur- und Bildungsangebote Angebotstage insgesamt Teilnehmende insgesamt (Teilnehmende × Tage) 4.809 (3.674) 86.456 (68.852) Veranstaltungen inklusive Stadtteilfeste Teilnehmende insgesamt 70.881 (64.232) * an acht Standorten ** Das Kinderzirkusfestival findet nur alle zwei Jahre statt. STATISTIK KARLSRUHER PASS UND KINDERPASS Die Vorjahreswerte sind in Klammern angegeben. Karlsruher Kinderpass ausgegebene Pässe ausbezahlte Leistungen 5.624 (5.364) 406.226 Euro (426.921 Euro) Karlsruher Pass ausgegebene Pässe ausbezahlte Leistungen 12.047 (11.698) 2.359.511 Euro (2.042.062 Euro) 122 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 PERSONALSTAND 2016 Die Entwicklung des Personalstandes zeigt die folgende Tabelle. Die Vorjahreswerte sind in Klammern angegeben. Die Ermittlung der Gesamtwerte beruht auf dem Durchschnitt der Quartalsergebnisse. stja Personalstand Vollzeitstellen Verwaltung/Geschäftsführung Erzieherinnen und Erzieher/Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Reinigungskräfte/Hausmeister Jugendverbandsreferat Praktikantinnen und Praktikanten Freiwilligendienste Sonstige 10,5 44,0 12,0 2,0 0,8 13,0 3,0 5,9 23,9 5,0 1,5 0,8 13,0 1,5 Anzahl Betriebszugehörigkeit Durchschnittsalter 85,3 (89,8) 51,6 (53,5) 5,3 (4,7) 38,6 (38,4) jfbs Baerenthal Personalstand Vollzeitstellen Verwaltung/Geschäftsführung Reinigungskräfte/Hausmeister Sonstige 3,0 8,0 5,8 2,9 10,0 5,1 Anzahl Betriebszugehörigkeit Durchschnittsalter 16,8 (16,5) 18,0 (15,8) 8,9 (8,5) 48,2 (44,2) Stadt Karlsruhe Personalstand Vollzeitstellen Verwaltung/Geschäftsführung Erzieherinnen, Erzieher/Sozialpädagoginnen Reinigungskräfte/Hausmeister Jugendverbandsreferat Praktikantinnen, Praktikanten Freiwilligendienste Sonstige 18,8 120,0 11,3 2,0 28,5 7,3 1,8 16,4 95,7 7,5 1,2 27,4 7,3 0,6 Anzahl Betriebszugehörigkeit Durchschnittsalter 189,5 (172,8) 156,1 (144,8) 9,8 (9,8) 38,8 (37,8) SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 123 12. WIRTSCHAFTLICHE JUGENDHILFE ABSCHNITT WJH 1 – JUGENDHILFE ALLGEMEIN AUFGABENBEREICH Die Aufgabe von WJH 1 besteht in der rechtlichen und kostenmäßigen Betreuung und Abwicklung von Jugendhilfefällen. Insbesondere geht es um:  Hilfe zur Erziehung (§ 27 folgende SGB VIII),  Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII),  Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35 a SGB VIII) sowie  Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII). Die vom Sozialen Dienst geplanten und eingerichteten Hilfen werden verwaltungsmäßig abgewickelt. Die Sorgeberechtigten erhalten von WJH 1 die schriftliche Bewilligung, die Einrichtungen, in welchen die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen betreut werden, die Kostenzusage und auch die Geldleistungen. Daraus ergibt sich auch der prüfende Blick auf Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Jugendhilfemaßnahmen. WJH 1 steht den sozialpädagogischen Fachkräften als Dienstleister für alle rechtlichen Fragen (zum Beispiel Zuständigkeit) und für Kostenfragen jederzeit zur Verfügung. Aufgabenschwerpunkt ist weiterhin die Sicherstellung der dem Jugendamt zustehenden Erträge. Neben zu beanspruchenden Drittleistungen wie Renten oder Ausbildungsbeihilfen steht hier der Kostenbeitrag der Eltern im Mittelpunkt. Dieser wird von hier berechnet, den Kostenbeitragspflichtigen erläutert und von diesen erhoben. Hierzu gehört auch die Beitreibung von rückständigen Forderungen. Ein sehr umfassendes Tätigkeitsfeld stellt auch die Bearbeitung von Fällen mit Zuständigkeitswechseln zwischen Jugendhilfeträgern und die damit verbundene Abwicklung von Kostenerstattungsansprüchen dar. ALLGEMEINE SITUATION Nach jahrelanger Unterbesetzung, Forderungen nach mehr Personalstellen und Arbeitszeitbemessung, war der Abschnitt WJH 1 am 18. April 2016 voll besetzt. Sechs neue Mitarbeitende waren zuletzt hinzugekommen. Mit Tatkraft sollten nun die alltägliche Arbeit und insbesondere die in den letzten zwei Jahren aufgelaufenen Rückstände angegangen werden. Die Freude über die Stellenbesetzungen wurde allerdings bereits am 25.04.2016 getrübt, als sich eine Mitarbeiterin auf Grund einer schweren Erkrankung für mindestens ein Jahr krank melden musste. Außerdem gab eine der neuen Mitarbeiterinnen im Sommer ihre Tätigkeit bereits wieder auf. Erneut mussten Fälle auf alle anderen Kollegen aufgeteilt werden, wieder mussten Vertretungspläne aufgestellt werden. Das Alltagsgeschäft konnte mit enormem Einsatz der Mitarbeitenden zwar überwiegend bewältigt werden, aber an die Aufarbeitung von Rückständen war kaum zu denken. Etwas Entlastung gab es dadurch, dass die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) im Vergleich zum Rekordjahr 2015 etwas zurückging (weniger vorläufige Inobhutnahmen). Allerdings verblieben viele Fälle auch dauerhaft in Karlsruhe und kamen in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung und der Hilfe für junge Volljährige, was sich dort auf die Fallzahlen auswirkte. Insgesamt ist festzuhalten, dass sich die Situation der Abteilung im Jahr 2016 nicht verschlechtert, aber auch nicht wesentlich verbessert hat. Insgesamt konnte die Bearbeitungszeit von eingehenden Aufgaben im Schnitt (gefühlt) etwas verkürzt werden, eine Messung hierzu gibt es nicht. Zum Jahresende waren jedenfalls alle Vorschusszahlungen an Jugendhilfeeinrichtungen zurückgezahlt. Es kamen insgesamt merklich weniger Beschwerden von Einrichtungen wegen offenstehender Zahlungen. Durch den Einsatz einer Mitarbeiterin ausschließlich für die Kostenerstattung nach § 89 d SGB VIII (umA) ab 1. März 2016, konnten die ausstehenden Einnahmen in diesem Bereich rechtzeitig realisiert werden und Verjährungen vermieden werden. Einnahmeausfälle in diesem Bereich (wie zum Beispiel bei der Stadt München) 124 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 hat es bei der Stadt Karlsruhe bisher so gut wie nicht gegeben. Angesichts der Fallmenge und Komplexität der Materie darf das als Erfolg gewertet werden. Fallzahlen WJH 1 – gewichtete Fälle Fallzahl je Sachbearbeiter – gewichtete Fälle Anmerkung: Die Fallgewichtung wurde ab Mitte November 2015 wegen der Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Arbeitszeitbemessungsverfahren stark verändert. Daher das eher überraschende Absinken der Summen in den beiden Diagrammen. Was die Fallzahlen (Bestandsfälle) jeweils nicht wiedergeben, ist die Fluktuation. Im Jahr 2016 wurden (ohne Inobhutnahmen) 829 neue Jugendhilfemaßnahmen bewilligt und 671 beendet. Dazu kamen 344 neu begonnene Inobhutnahmen (ohne umA) und 876 (vorläufige sowie reguläre) umA-Inobhutnahmen. 1.452 1.462 1.580 1.747 1.836 1.689 1.673 141,1 162,4 159,6 177,4 185,5 144,5 143,2 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 125 Aufwandsentwicklung WJH 1 – in Millionen Euro Ertragsentwicklung WJH 1 – in Millionen Euro PERSONALSITUATION Ende 2016 waren bei WJH 1 einschließlich Abschnittsleitung 24 Mitarbeitende tätig (21 weiblich, 3 männlich), davon viele in Teilzeit. Folglich besteht eine außergewöhnlich hohe Leitungsspanne. Insgesamt waren leider 455 Krankheitstage festzustellen (2012: 224, 2013: 417, 2014: 340, 2015: 182). Unterstützung erfuhr WJH 1 regelmäßig durch das WJH-Sekretariat (Postverteilung, Anfertigen von Kopien, Belegablage). AUSBLICK Ziel für das Jahr 2017 ist es neben dem laufenden Betrieb endlich auch mehr Rückstände aufzuarbeiten. Sollte die Menge der krankheitsbedingten Ausfälle wie erhofft sinken und damit weniger Vertretungen nötig werden, würde endlich auch die Arbeitsmenge je Sachbearbeiter auf ein Maß zurückgehen, das beherrschbar ist. Die Fallzahlentwicklung, insbesondere im umA-Bereich, ist allerdings nicht beeinflussbar und bleibt abzuwarten. 27.547 29.380 31.388 36.616 45.588 46.042 2011 2012 2013 2014 2015 2016 3.899 4.486 3.496 6.225 8.786 14.504 2011 2012 2013 2014 2015 2016 126 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 ABSCHNITT WJH 2 – FÖRDERBEREICH FALLAUFKOMMEN, ARBEITSSCHWERPUNKTE Die Fallzahlen sind weiterhin kontinuierlich gestiegen. Zum 1. Januar 2015 waren im Bereich der Kindertageseinrichtungen 2.206 Fälle in Bearbeitung. Dies bedeutet eine Fallbelastung je Vollzeitkraft von 441,20 Fällen. Die Fälle in der Kindertagespflege sind weiterhin deutlich gestiegen. Waren es Anfang 2014 510 Fälle sind es zum 1. Januar 2015 570 Fälle, die zu bearbeiten waren. Diese Erhöhung steht auch weiterhin in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruches für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Diese Regelung gilt seit dem 1. August 2013. Durch die jährliche Anpassung der Kostenbeitragstabelle in der Kindertagespflege mussten in allen Fällen neue Berechnungen erfolgen und schriftliche Bescheide erteilt werden. Da alle Kindertageseinrichtungen in der Regel einmal jährlich die Beiträge erhöhen, mussten auch hier die neuen Beiträge erfasst und Änderungsbescheide erstellt werden. PERSONALSITUATION Am Jahresanfang 2015 standen für die Bearbeitung der Hilfefälle fünf Vollzeitstellen zur Verfügung. Ausgehend aus dem Stellenschaffungsantrag aus dem Jahr 2011 und den Ergebnissen des landesweiten Projektes zur Bemessung des Personalbedarfes in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe konnte im Benehmen mit dem Personal- und Organisationsamt der Stadt Karlsruhe erreicht werden, dass dem Arbeitsbereich eine weitere Vollzeitstelle zuerkannt wurde. Diese konnte ab 1. August 2015 besetzt werden. Für die Aufgabenerledigung standen ab diesem Zeitpunkt vier Vollzeit- und Teilzeitstellen zur Verfügung. Durch Krankheit und Ausscheiden einer Mitarbeiterin war jedoch auch 2015 ein erheblicher Vertretungsbedarf zu verkraften. Die Mitarbeitenden des Teams zeichnen sich auch weiterhin durch ihren außergewöhnlichen Einsatz aus. Die komplexen und arbeitsaufwändigen Aufgaben können nur aufgrund der seit Jahren bestehenden hervorragenden Teamarbeit bewältigt werden. Der Dank gilt daneben dem Mitarbeiter des Abteilungs- sekretariates, der die Kolleginnen und Kollegen bei der Aufgabenerfüllung erneut vielfältig unterstützt hat. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 127 ANHANG PERSONALÜBERSICHT IN DEN ABTEILUNGEN DES JUGENDAMTES UND BEIM SOZIALEN DIENST (STAND: 1. JANUAR 2016) (Haupt-)Abteilung Personalsituation1 Stellen laut Stellenplan tatsächlich besetzte Stellen Anzahl der Mitarbeitenden männlich weiblich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften und Unterhaltsvorschusskasse2 25,88 25,22 5 21 Jugend- und Drogenberatungsstelle  Präventionsbeauftragte  Beratungsstelle inklusive Präventionsbüro 1,00 7,22 1,00 7,22 5 1 4 Jugendgerichtshilfe2 8,80 8,80 5 7 Jugendhilfeplanung (inklusive Info-Telefon und Kita-Portal-Support) 3,15 3,15 0 5 Jugendsozialarbeit 7,15 6,95 4 4 Kinderbüro 4,75 4,75 0 6 Kindertageseinrichtungen – KT  Verwaltung  Einrichtungen (ohne Ortsverwaltungen) 11,39 355,61 11,39 477,003 1 30 14 440 Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle2 14,02 14,02 2 16 Psychologische Beratungsstellen Ost und West 11,00 11,00 5 10 Psychologische Fachdienste  Psychosozialer Dienst  Fachberatung AllerleiRauh  Beratungsstelle Frühe Hilfen 4,15 2,14 1,75 4,15 2,14 1,75 2 1 0 5 3 3 Sozialer Dienst2  Bezirkssozialarbeit (inklusive Leitungsstellen, Heilpädagogischer Hort, BSA-Poolstellen und Wohnwagenabstellplatz)  Schulsozialarbeit  Sozialpädagogische Gruppenarbeit  Sachgebiet UMA 75,05 29,75 7,75 5,50 73,95 29,25 7,75 5,50 22 7 4 1 63 41 8 5 Wirtschaftliche Jugendhilfe2 28,77 26,08 5 32 Summe 604,83 721,07 99 688 1 ohne Sekretariate, interne Verwaltungskräfte und Praktikanten-/Auszubildendenstellen 2 inklusive Stadtamt Durlach 3 inklusive Praxis integrierte Ausbildung (PIA) und FSJ-Stellen Hinweise  Die umfassende Personalübersicht des Stadtjugendausschuss e. V. befindet sich auf Seite 122.  Bei der Übersicht handelt es sich um die Personalsituation zum 1. Januar 2016. Aus den Textbeiträgen der jeweiligen (Haupt-)Abteilungen ergeben sich teilweise weitere konkretere Ausführungen zur Personalsituation während des Berichtsjahres. 128 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Jugendamt Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Redaktion: Sozial- und Jugendbehörde | Jugendamt | Controlling: Michael Walter Layout: Sozial- und Jugendbehörde | Öffentlichkeitsarbeit: Julia Bauer Titelbild: © Stephanie Hofschlaeger/www.pixelio.de Grafiken: Abteilungen der öffentlichen Jugendhilfe
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/hilfsangebote/kinderschutz/infomaterial/HF_sections/content/1371474968261/ZZjWI04oKz2aKq/Jugendhilfebericht%202016_170825.pdf
aus der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 144 Spuren des Nationalsozialismus ... Das Schicksal jüdischer Lidellschüler Julius und Hermann Hirschberger Ingrid und Hannelore Billigheimer Julius und Hermann Hirschberger Sigmund Hirschberger besuchte in Schweinfurt das humanistische Gymnasium bis zur Untersekunda, was vergleichbar dem heutigen Realschulabschluss entspricht. Nach der Schulzeit kam er aus Bayern nach Karlsruhe, um eine Lehre bei dem renommierten Bankhaus Veit L. Homburger zu beginnen, in dem er auch später als Bankprokurist tätig war. Anfang der zwanziger Jahre heiratete er Jenny Fellheimer, geboren am 10. Februar 1896 in Fürth. Geheiratet wurde in Würzburg, bevor Jenny ihrem Ehemann nach Karlsruhe folgte. Sie war vor der Heirat als Sekretärin und Stenographin tätig, danach sorgte sie als Hausfrau und Mutter für die Familie. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor: Julius, am 8. Februar 1925 geboren, und Hermann, am 17. Juli 1926 geboren. Die gemeinsame Wohnung in der Sophienstraße gab die Familie Hirschberger auf Anraten des befreundeten jüdischen Arztes Dr. Wilhelm Weil auf, da die Räume feucht waren und Jenny Hirschberger an Rheuma litt. So zog die Familie 1932 in die Welfenstraße 6, in der sie bis zur Deportation 1940 lebte. Der Familie Hirschberger war es wichtig, dass auch die Kinder Julius und Hermann sehr religiös erzogen wurden. Sigmund erwirkte, dass die Kinder am Samstag, am Sabbat, nicht zur Schule mussten. Julius erinnerte sich später noch an den warmherzigen Schulleiter Hofheimer der von ihm und seinem Bruder besuchten Südendschule , der sie wegen des samstäglichen Schulfernbleibens auch keine Nachteile spüren ließ. Immerhin, das war 1931 und die religiösen Bräuche wurden während der Weimarer Republik noch respektiert. Obwohl jüdischen Kindern, deren Väter sich im Ersten Weltkrieg nicht ausgezeichnet hatten, von den nationalsozialistischen Behörden der Eintritt in höhere Schulen abgelehnt wurde, setzte Sigmund alles daran, dass der ältere Sohn Julius 1936 in das Humboldt-Realgymnasium eintreten konnte, als einziges jüdisches Kind der Klasse . Die Eltern hatten sich für ihre beiden Söhne auch einmal eine Universitätsausbildung gewünscht, dieser Weg sollte aber durch den Nationalsozialismus verwehrt bleiben. Als jüdische Schüler nach 1936 gezwungen waren, die Jüdische Schule in der Markgrafenstraße zu besuchen, war dies ein weiter Weg. Die zunehmenden Anfeindungen und Diskriminierungen nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 machten Jenny Hirschberger zunehmend zu schaffen. Ihre beiden Söhne erfuhren rasch am eigenen Leib, dass mit dem nationalsozialistischen Machtantritt Juden unerwünscht wurden. Einige ihrer nichtjüdischen Mitschüler lauerten ihnen auf dem Schulweg auf, schikanierten und schlugen sie . Häufig kamen sie nach Hause, ohne zu wissen, warum sie verprügelt wurden und auch Beschwerden über die momentane Situation halfen nichts. Einmal, 1934/1935 nahm der jüngere Hermann all seinen Mut zusammen und ging mit seinem Freund Manfred Westheimer zum Schulrektor der Südendschule, um über die Drangsalierungen zu berichten und um Abhilfe zu bitten. Mittlerweile stand der Schule ein strammes NSDAP-Mitglied, ausgewiesen mit Parteizeichen am Revers, vor. Der jagte die beiden unter Beschimpfungen wie „Saujuden“ und „jüdische Schweine“ hinaus. Im Zusammenhang der Reichspogramnacht am 9./10. November 1938 drang die Polizei in die Wohnung der Familie ein. Die halbwüchsigen Jungen mussten sich mit erhobenen Händen vor den Beamten mit gezogenen Pistolen an die Wand stellen, während Sigmund Hirschberger zusammen mit hunderten anderen jüdischer Männer der Stadt verhaftet wurde. Ende des Jahres 1938 wurde das Bankhaus Veit L. Homburger „arisiert“, es wurde übernommen von der badischen Landesbank. Damit verlor Sigmund Hirschberger auch seine Stellung als Bankprokurist, er wurde entlassen. Mit den demütigenden Drangsalierungen und gesteigerten brutalen Verfolgungsmaßnahmen des Jahres 1938 und der unmittelbaren Erfahrung der lebensgefährlichen Situation entschloss sich die Familie, die Auswanderung zu versuchen. Doch die Wartezeit für die erforderlichen Visa dafür wäre sehr lange gewesen, außerdem machten die harten Einreisebestimmungen die Auswanderung nicht leichter. So setzten sie schweren Herzens alles daran, wenigstens ihre Kinder Julius und Herrmann aus Deutschland zu bekommen. Sie meldeten die beiden zwölf und 13-jährigen Kinder über das jüdische Auswanderungskomitee zur Jugendauswanderung an, sowohl nach Palästina wie nach den Niederlanden oder England, allein mit dem Gedanken, weg aus Deutschland. Sigmund und Jenny Hirschberger gelang es, ihre beiden Kinder in einem dieser zahlreichen „Kindertransporte“ des Frühjahres und Sommers 1939 unterzubringen. Am 20. März 1939, spätabends, ging die Familie zum Hauptbahnhof. Dort verabschiedete sich die Mutter mit den Worten „bleibt brave Kinder“ von Hermann und Julius. Diese sollten ihre Mutter nie wieder sehen. Zusammen mit 100 anderen jüdischen Kindern aus ganz Deutschland legte dort am Abend des 21. März 1939 das amerikanische Dampfschiff „Manhattan“ zur Fahrt nach England ab. Während der Reise aßen die beiden seit 1933 erstmals wieder Fleisch; durch das nationalsozialistische Schächtverbot 1933 hatten fromme Juden seitdem auf den Fleischgenuss verzichtet. Julius und Hermann versuchten mit den in Deutschland verbliebenen Eltern durch Briefe in Kontakt zu bleiben . Am 22. Oktober 1940 rissen Gestapo und Polizei die jüdischen Einwohner Karlsruhes frühmorgens aus dem Schlaf. Es blieb kaum Zeit zum Richten eines knappen Handgepäcks, dann wurden sie abgeholt. In der Welfenstraße 6 wurde das Ehepaar Hirschberger sowie das ältere Geschwisterpaar Mina und Hedwig Bodenheimer aus dem Haus getrieben. Nach Augenzeugenberichten des Bäckermeisters, dessen Geschäft sich an der Ecke befand, wurden beide Eheleute bespuckt, beschimpft und geschlagen, ehe sie dann mit dem LKW von der Gestapo zum Sammelpunkt und von dort aus nach Gurs (Frankreich) deportiert wurden. Dort lebten sie unter menschenunwürdigen Bedingungen zwei Jahre lang. Jenny Hirschberger erkrankte im Lager schwer an Typhus , einer Krankheit, unter der viele wegen der unzureichenden Ernährungssituation und der katastrophalen hygienischen Bedingungen dort litten. Sie war gerade wieder davon genesen, als der Abtransport nach Auschwitz erfolgte. Am 10. August 1942 wurden Sigmund und Jenny Hirschberger nach Auschwitz deportiert, wo sie zu einem nicht bekannten Zeit ermordet wurden. Ihre Kinder Hermann und Julius wussten lange nicht, dass ihre Eltern in Auschwitz getötet wurden und sie versuchten alles, um etwas über ihr Schicksal zu erfahren. Julius und Hermann Hirschberger hatten es in England ohne Eltern schwer , der Krieg unterbrach ihre schulische Ausbildung, sie schlugen sich als Arbeiter in Motorenwerken durch und es gelang ihnen später durch Beharrlichkeit und auf härterem Weg sich jeweils zum Ingenieur zu qualifizieren. Julius heiratete 1949 in London seine Ehefrau Netty, die eine gebürtige Hamburgerin war. Hermann heiratete etwas später ebenfalls in London seine Ehefrau Eva, die, im oberschlesischen Beuthen geboren, mit ihren Eltern 1939 Deutschland gerade noch rechtzeitig verlassen hatte. Im November 2002 besuchte Hermann Hirschberger das Heisenberg-Gymnasium und erzählte über das Schicksal der jüdischen Karlsruher sowie über das Leben seiner Familie und seinen eigenen Werdegang. Diese „Geschichtslektion“ hat sich durch ihn als lebendigen Zeitzeugen tiefer in das Gedächtnis eingebracht, als es ein Geschichtsbuch vermag. Am Nachmittag desselben Tages war er so freundlich, Auskunft über seine Eltern für diesen Beitrag zum Gedenkbuch zu geben. (Raju Berger-Wittmar; Daniel Schlagenhauff, Matthias Seiters – Schüler des Heisenberg-Gymnasiums, Klasse 11a, Schuljahr 2002/2003) im „Juden – Gedenkbuch“ der Stadt Karlsruhe (http://www.karlsruhe.de/Aktuell/Stadtzeitung02/sz0503.htm) Startseite Seitenanfang Geschichtliches In grid und Hannelore Billigheimer Von 1903 bis 1906 besuchte Kurt Billigheimer die „Gartenschule" in der Gartenstraße, danach - von September 1906 bis April 1914 das Humboldt-Realgymnasium bis zur Untersekunda. Ende 1915, der Erste Weltkrieg befand sich in vollem Gang - wurde er zum Wehrdienst eingezogen, die militärische Grundausbildung absolvierte er in Villingen. Während des Krieges war er auch als Dolmetscher im französischen Frontabschnitt eingesetzt, weil er von seiner Schulzeit her gute französische Sprachkenntnisse erworben hatte. Er wurde dreimal verwundet und brachte es bis zum Unteroffizier. Am 3. Januar 1927 heiratete Kurt Billigheimer in Eppingen Irma Hochherr, geboren am 27. April 1901 in Berwangen, einem Dorf im Kraichgau, heute Ortsteil von Kirchardt und zugehörig zum Landkreis Heilbronn. Nach der Hochzeit lebten Kurt und Irma noch in der Wohnung der Mutter in der Kaiserstraße 101. 1930 zogen sie in die August-Dürr-Straße l, ab 1933 wohnte die Familie dann - bis zur Deportation 1940 - in der Jollystraße 41. Ab Oktober 1927 arbeitete Kurt Billigheimer als freier Handelsvertreter für die Ankerwerke in Bielefeld, damals ein sehr bekanntes Unternehmen für Registrierkassen und Buchungsmaschinen. Inzwischen waren am 5. September 1928 die Tochter Ingrid und am 28. Oktober 1929 die Tochter Hannelore geboren worden. Kurt Billigheimer war nach seiner Entlassung noch bis 1938 als Vertreter für die Spiegelfabrik Joseph Kunreuther in Fürth, die einem entfernten Verwandten gehörte, tätig. Ende 1938 wurde die Firma aufgrund der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus der Wirtschaft liquidiert. Von da ab musste die Familie von den Ersparnissen leben - eine schwere Zeit! Die schlimmen Pogrome am 9./10. November 1938 hat Kurt Billigheimer nicht in Karlsruhe erlebt, und er hatte deshalb auch das Glück, nicht in das Konzentrationslager Dachau, wohin die jüdischen Männer aus Karlsruhe (und von vielen anderen Orten) deportiert wurden, gebracht zu werden, da er sich zu diesem Zeitpunkt nicht in Karlsruhe sondern auf Geschäftsreise für seinen Arbeitgeber befand. Ingrid und Hannelore Billigheimer besuchten ab 1934 bzw. 1935 - wie der Vater schon 30 Jahre zuvor - die „Gartenschule" in der Gartenstraße, die sich zur Wohnung „um die Ecke" befand. Ob und wie sie in dieser Zeit in der Schule die immer stärker werdende Judenfeindlichkeit von Lehrern und Mitschülern zu spüren bekamen, ist nicht mehr verifizierbar. Ab September 1936 kamen sie dann, wie alle jüdischen Schüler und Schülerinnen in Karlsruhe, in die Lidellschule in der Markgrafenstraße , wo für den Schulbetrieb für die jüdischen Kinder vier Schulräume von 13 vorhandenen zur Verfügung standen, zwei weitere Räume waren im Gemeindezentrum in der Herrenstraße 14 . „Da ein Unterricht an deutsche und jüdische Schüler im gleichen Gebäude nicht mehr in Betracht kommen kann" - so eine Erlass vom Dezember 1938 des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung - konnte der Unterricht in diesem Gebäude nicht mehr fortgesetzt werden. Die Jüdische Gemeinde richtete daraufhin im gemeindeeigenen Gebäude Kronenstraße 15 einen Notbetrieb für den Schulunterricht ein. Das war mit vielerlei Erschwernissen verbunden, so dass der Unterricht trotz bester Absichten und großer Anstrengungen der Verantwortlichen eher mühselig war. Und so schleppte sich dieser Behelf bis zum 22. Oktober 1940 hin, als die Massendeportation der badischen Juden dem Schulbetrieb ein abruptes Ende setzte. Mit Kriegsausbruch verfügten die deutschen Behörden für Karlsruhe und andere in der so genannten ,,roten Zone“ liegende Grenzregionen die Evakuierung von Kindern (unter 12 Jahren), sowie Alten (über 60 Jahren) und Kranken in weiter im Landesinnern liegende Städte und Gemeinden, da Karlsruhe im Schussfeld der französischen Artillerie lag und Artillerie-Angriffe befürchtet wurden. Diese Evakuierungsmaßnahmen galten obligatorisch nur für die nicht-jüdische deutsche Bevölkerung . Der jüdischen Bevölkerung war es anheim gestellt, über ihre Organisationen ebenfalls Evakuierungen durchzuführen, z.B. nach Halle, München und anderen Städten. So kamen Ingrid und Hannelore Billigheimer nach Fürth/Bayern, mutmaßlich am 5. September 1939. Sie waren dort in einem Jüdischen Waisenhaus, in dem es, wie Ingrid Billigheimer von dort aus am 29. Oktober 1939 schrieb, ,,sehr, sehr fromm zugeht“. In Fürth besuchten die Kinder eine Realschule. Wir wissen nicht, bis wann sie dort waren und ob der Aufenthalt durch die Jüdische Gemeinde in Karlsruhe oder von Vater Billigheimer eigeninitiativ organisiert wurde (er hatte eine Reihe von Jahren für eine Fürther Firma gearbeitet). Und wo waren die Eltern in dieser Zeit? In Karlsruhe? Oder in Backnang? Jedenfalls, im September 1940, vielleicht auch viel früher, waren alle wieder in Karlsruhe. Ingrid schrieb, am 1. November 1940, dass es wieder Zeugnisse gebe, und offensichtlich freute sie sich darauf mit dem Hinweis, im letzten Zeugnis habe sie 10 Einser und 5 Zweier gehabt. Zur Zeugniserteilung kam es jedoch durch die kommenden Ereignisse nicht mehr. Im gleichen Brief sprach Ingrid auch von einer geplanten Ausreise im Sommer 1940 in die USA , die aber nicht zustande kam. Die Mutter teilte später aus Gurs mit, dass die Familie bereits im Januar 1940 (!) ,,mit Ach und Krach“ die Bürgschaft für eine Ausreise in die USA bekommen habe, aber die Schiffspassage von 1000 US $ für vier Personen von den Bürgen nicht aufgebracht werden konnte. Dann kam der „Schicksalstag" für die badischen und saarpfälzischen Juden, der 22. Oktober 1940, die in einer Blitzaktion nach Gurs in Südfrankreich deportiert wurden , so auch Kurt und Irma Billigheimer, die Kinder Ingrid und Hannelore und auch die Großmutter Melanie, sowie Moritz und Maria Hochherr, die Eltern von Irma Billigheimer. Innerhalb von 20 Minuten (!), so schrieb Irma Billigheimer, mussten sie ihre Wohnung verlassen, so dass natürlich viele notwendige Dinge einfach vergessen wurden, zumal niemand wusste, wohin es geht und was sie erwarten würde. Gurs hat sich in das Gedächtnis der Überlebenden ,,eingebrannt“ mit Regen, Nässe, Schlamm. Hunger ohne Ende, Krankheiten, Dunkelheit (die Baracken hatten keine Fenster) - mit Worten kaum zu beschreiben. Und die Alten starben an Entkräftung, Schwäche, Hunger, vor allem in den ersten Wochen und Monaten in großer Zahl. Die Mutter von Irma Billigheimer, Marie Hochherr, bisher in der gleichen Baracke untergebracht, wurde am 18. Januar 1940 in eine ,,Altersbaracke“ verlegt, sicherlich ein schwerer Schlag, von Tochter und Enkelkindern getrennt zu sein. Inzwischen gab es für die Kinder zwei bis drei Stunden täglich Schulunterricht - für die Mutter und die Kinder eine sichtliche Erleichterung für das trostlose und beschwerliche tägliche Dasein auf den Strohsäcken, auf dem Boden liegend, meist eingehüllt in eine Decke wegen der Kälte, ein ,,Dahinvegetieren“, wie Irma beschrieb. Mitte März 1941 wurde die Familie - und viele andere auch – in das Lager Rivesaltes (bei Perpignan) verlegt. Von den Betroffenen wurde die Verlegung mit großer Erleichterung und der Hoffnung auf ein besseres Leben aufgenommen. Tatsächlich waren die klimatischen Bedingungen dort besser (weniger Regen, weniger Matsch), aber die Versorgungssituation war genau so miserabel wie zuvor, die Bewachung eher strenger. Hunger war der tägliche Begleiter. Ingrid schreibt, sie kochten sich Gänseblümchenblätter als Gemüse in einer als Ofen improvisierten, mit Luftlöchern versehenen Konservendose. Am 3. Juli 1941 starb der Vater von Irma Billigheimer, Moritz Hochherr, an Entkräftung in Rivesaltes. Am 15. Juli 1941 kam Kurt Billigheimer in Perpignan ins Krankenhaus. Voller Sorge berichtet seine Frau Irma am 21. Juli 1941, dass die Tochter Ingrid 40 o C Fieber habe. Am nächsten Tag wurde sie mit „Gelbsucht“ ins Krankenhaus in Perpignan gebracht, unmittelbar danach auch die Tochter Hannelore, ebenfalls mit Gelbsucht. Irma schreibt, Ingrid sei zum Skelett abgemagert, und sie selbst wiege nur noch 39 kg. Auch Kurt Billigheimer bekam - im Krankenhaus – „ Gelbsucht“. Immer wieder wird aus den Briefen der Familie Billigheimer deutlich, welche große Hilfe die Lebensmittel-Pakete und die Geldsendungen der Schweizer Familie waren. Und wiederholt fragt Irma Billigheimer auch nach Informationen. ,,Wir hören hier gar nichts, leben ganz hinterm Mond und möchten doch so gerne wissen, was in der Welt geschieht“. Die Briefe, die sie aus der Schweiz erhielten, waren - trotz strikter Briefzensur im Lager – „ Fenster zur Außenwelt“. Mehrfach wurde auch gefragt, was wohl mit der Wohnung in Karlsruhe sei. Voller Hoffnung teilte Irma Billigheimer am 31. Oktober 1941 mit, die Papiere für den Amerika-Transport der Kinder seien in Ordnung, es fehle nur noch die Genehmigung der Präfektur in Marseille, die Kinder kämen mit Bestimmtheit nach Marseille und von dort in die USA. . Aber bald stellte sich heraus, dass der Kindertransport sich verzögerte. Deshalb beschloss sie, ihre beiden Kinder bis zur Ausreise in die USA in einem Kinderheim unterzubringen Doch am 10. Dezember 1941 ist von Irma Billigheimer zu hören, dass die Kindertransporte eingeschlafen zu sein schienen; die Kinder sollten nunmehr dringlich in ein Kinderheim kommen, ,,denn hier ist ein Bleiben im Winter kaum möglich“. Sie meldete deshalb die Kinder für eine Unterbringung in einem OSE-Heim (Oeuvre pour le Secours des Enfants - eine jüdische Kinderhilfs-Organisation) an. Am 8. April 1942 starb Kurt Billigheimers Mutter Melanie an Schwäche im Krankenhaus in Perpignan, sie war auf die Hälfte ihres Normalgewichtes abgemagert gewesen. Am 21. April 1942 teilte Irma Billigheimer mit, dass nur noch Kinder bis zwölf Jahre nach den USA kämen, Ingrid und Hannelore seien ganz unglücklich darüber. Damit war auch die letzte Hoffnung auf eine Ausreise verflogen. Ingrid bemerkte in einem Schreiben vom 1. Juni 1942, der Vater - noch immer im Krankenhaus - wiege nur noch 50 kg. Und zur Situation im Heim: ,,Hier ist es grässlich“. Und wieder musste sie ins Krankenhaus, diesmal in Limoges. Aus den Worten der Mutter wird die Verzweiflung deutlich: ,,Werden die Sorgen nicht einmal ein Ende nehmen? Ist es nicht bald genug?“ Aus einer Mitteilung von ihr am 25. August 1942 abgesendet, ist zu entnehmen, dass die OSE versuchen wollte - so ihre Worte - ,,alle Kinder bis 18 Jahre in die USA zu bringen“. Die Ereignisse nahmen bald darauf einen dramatischen anderen Verlauf. Aus einem Schreiben von Kurt Billigheimer am 27. August 1942 entnehmen wir, dass seine Frau sei schon zweimal dazu bestimmt worden war, abtransportiert zu werden, aber seinetwegen zurück gestellt worden war. Zehn Tage später berichtete er in tiefster Verzweiflung, er habe soeben erfahren, dass die Kinder am 2. September 1942 von Le Couret zur Mutter gebracht und am 4. September 1942 alle zusammen abtransportiert worden seien - ob direkt nach Drancy, dem Sammellager bei Paris für die Transporte nach Auschwitz (und anderen Vernichtungslagern) oder zunächst nach Gurs und von da nach Drancy, bleibt ungeklärt. Am 11. September 1942 wurden Irma und Ingrid und Hannelore Billigheimer mit dem Transport Nr. 31 nach Auschwitz transportiert. . Der Transport umfasste, wie üblich, 1000 Juden, darunter 194 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Der größte Teil des Transportes, genau: 571, kamen aus dem Lager Rivesaltes. In Auschwitz wurden auf der „Rampe“ zwei Männer und 78 Frauen zur Arbeit selektiert, alle anderen wurden sofort ins Gas getrieben. So auch Irma, Ingrid und Hannelore Billigheimer. Am 18. November 1943 war er selbst von Perpignan aus dem Krankenhaus gekommen. Wohin? Wieder ins Lager Rivesaltes? Wir wissen es nicht. Sicher ist, dass er am 7. Dezember 1943 von Drancy nach Auschwitz transportiert wurde. Dort muss er bei Ankunft auf der „Rampe“ als arbeitsfähig selektiert worden sein, denn er kam in das Arbeitslager Monowitz (KZ der Buna-Werke der IG-Farben-Industrie, Auschwitz III) und erhielt die Häftlings-Numer 167 467. Aber bereits nach wenigen Tagen kam er in den Krankenbau Monowitz, von wo er am 17. Januar 1944 wieder entlassen, also als arbeitsfähig eingestuft wurde. Am 14. Februar 1944 verstarb er aber im Krankenbau in Monowitz. (Wolfgang Strauß, Mai 2003) im „Juden – Gedenkbuch“ der Stadt Karlsruhe (http://www.karlsruhe.de/Aktuell/Stadtzeitung02/sz0503.htm) Seitenanfang Geschichtliches
https://web3.karlsruhe.de/Schulen/Lidellschule/geschichte/kinderschicksal%20juedischer%20lidellschueler.htm
Microsoft Word - 2018_7_6_Pflegearbeiten an Straßenbäumen_2018-04_Los 1 - 3.docx Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Lammstraße 7a 76124 Karlsruhe Telefon 0721 133-6714, E-Mail finanzwesen@gba.karlsruhe.de ID: 18 27 67 01 Karlsruhe - Stadtgebiet, Pflegearbeiten an Straßenbäumen (Erziehungs- und Aufbauschnitt, Kronenpflege / 2018-04) Los 1 - Stadtteil Oststadt, Rintheim, Hagsfeld Bäume - Stammumfang 15 bis 50 cm ca. 361 Stück Bäume - Stammumfang 50 bis 100 cm ca. 465 Stück Bäume - Stammumfang 100 bis 150 cm ca. 66 Stück Bäume - Stammumfang 150 bis 200 cm ca. 30 Stück Bäume - Stammumfang 200 bis 250 cm ca. 6 Stück Los 2 - Stadtteil Grötzingen, Palmbach, Stupferich Bäume - Stammumfang 15 bis 50 cm ca. 146 Stück Bäume - Stammumfang 50 bis 100 cm ca. 144 Stück Bäume - Stammumfang 100 bis 150 cm ca. 58 Stück Bäume - Stammumfang 150 bis 200 cm ca. 15 Stück Bäume - Stammumfang 200 bis 250 cm ca. 5 Stück Bäume - Stammumfang 250 bis 300 cm ca. 2 Stück Bäume - Stammumfang 300 bis 350 cm ca. 2 Stück Los 3 – Stadtteil Innenstadt-West, Südweststadt, Weststadt Bäume - Stammumfang 50 bis 100 cm ca. 256 Stück Bäume - Stammumfang 50 bis 100 cm ca. 264 Stück Bäume - Stammumfang 100 bis 150 cm ca. 163 Stück Bäume - Stammumfang 150 bis 200 cm ca. 50 Stück Bäume - Stammumfang 200 bis 250 cm ca. 18 Stück Bäume - Stammumfang 250 bis 300 cm ca. 3 Stück Bäume - Stammumfang 300 bis 350 cm ca. 1 Stück Die Vergabe der Pflegearbeiten erfolgt in Losen. Öffentliche Ausschreibung nach VOB / A Gegenstand, Umfang der Arbeiten, Ort der Abholung bzw. Anforderung Ausführungszeit: 27. August bis 30. November 2018 Submission: 3. August 2018, 11 Uhr Ablauf der Zuschlagsfrist: 2. September 2018 Unkostenbeitrag: 10 Euro bei Selbstabholung + 5 Euro Portozuschlag bei Postversand Die Verdingungsunterlagen werden nur gegen Vorlage oder Übersendung eines Verrechnungsschecks (keine Barzahlung möglich) in der Zeit vom 6. Juli 2018 bis 16. Juli 2018 beim Gartenbauamt, Lammstraße 7a, 1. OG, Zimmer E 125, abge- geben oder übersandt. Der Unkostenbeitrag wird nicht zurückerstattet. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind auf Verlangen nachzuweisen. Der Zuschlag wird nach § 18 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76247 Karlsruhe.
https://web1.karlsruhe.de/db/vergabe/pdf/2018_7_6_PflegearbeitenanStra%C3%9Fenb%C3%A4umen_2018-04_Los1-3.pdf
Gesamt SoDi 05-2018 Ihre Adresse (Straßennamen) Haus-Nr. zuständig SoDi-Adresse Tel. Sachbearbeitung Tel-Sekr. Abraham-Lincoln-Allee Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Acherstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5901 0721 133-5305 Adalbert-Stifter-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Ada-Lovelace-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Adenauerring 7-27 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Adenauerring 2-4 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Adenauerring 30-36 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Adlerstraße 1-13 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Adlerstraße 15-45 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Adlerstraße 47-61 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Adlerstraße 2-12 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Adlerstraße 14-48 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Adlerstraße 50-64 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Agathenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Ahaweg Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Ahornweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Ährenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5180 0721 133-5305 Akademiestraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Akazienstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Alberichstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Albert-Braun-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5322 0721 133-5305 Albert-Einstein-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Albert-Nestler-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Albert-Schneller-Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Albert-Schweitzer-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Albhäusleweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Albrecht-Altdorfer-Weg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Albring Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Albtalstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Albwinkel Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Alemannenstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Alfons-Fischer-Allee Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Allensteiner Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Allmendstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Alte Friedrichstraße 1-39 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Alte Friedrichstraße 41-171 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Alte Friedrichstraße 2-44 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Alte Friedrichstraße 48-162 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Alte Karlsruher Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Alte Kreisstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Alte Palmbacher Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Alte Weingartener Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Alter Brauhof Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Alter Graben Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Alter Postweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Alter Schlachthof Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Alter Weinberg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Altfeldstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Am Alten Bahnhof 1-19 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Am Alten Bahnhof 21-39 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Am Alten Bahnhof 2-20 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Am Alten Bahnhof 22-32 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Am Alten Graben Gewann Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Am Anger Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Am Bachkanal Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Am Baufeld Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Am Berg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Am Brurain Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Am Burgweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Am Dechantsberg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Am Dornwäldle Gewann Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Am Eichelgarten Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Am Entenfang Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Am Fasanengarten Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Am Floßgraben Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Am Friedhof Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Am Gartenberg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Am Gießbach Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Am Gräfelsberg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Am Grafenacker Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Am Grollenberg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Am Grünberg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Am Hang Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5353 0721 133-5306 Am Hang Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Am Heegwald Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Am Herrenweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Am Hohen Stein Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Am Hubengut Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Am Illwig Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Am Junkertschritt Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Am Kegelsgrund Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Am Kirchberg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Am Kirchensämle Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Am Kirchtal Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Am Knittelberg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Am Künstlerhaus Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Am Lerchenberg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Am Liepoldsacker Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Am Lustgarten Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Am Michelsberg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Am Mühlburger Bahnhof Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Am Münchsberg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Am Ölhafen Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Am Pfad Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Am Pfarrgarten Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Am Pfinztor Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Am Rainle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Am Rennbuckel Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Am Rüppurrer Schloss 1-3d Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Am Rüppurrer Schloss Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Am Sandberg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Am Sandfeld Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Am Schleifweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Am Schulberg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Am Schwalbenloch Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Am Sixenrain Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Am Sportpark Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5912 0721 133-5306 Am Stadtgarten Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Am Stadtgraben Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Am Steinbruch Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Am Steinhäusle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Am Storrenacker Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Am Thomashäusle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Am Viehweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Am Vogelhäusle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Am vorderen weißen Rainle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Am Wald Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Am Wasserfall Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Am Wetterbach Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Am Wiesenacker Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Am Zinken Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Am Zollstock Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Am Zündhütle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Am Zwinger Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Amalie-Baader-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Amalienbadstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Amalienstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Amselweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Amthausstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Amtsmännerwiesen Gewann Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 An der Alb ob der Brücke Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 An der alten Bach Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 An der Bahn Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 An der Blöße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 An der Fasanengarten Mauer Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 An der Fayence Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 An der Pfinz Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 An der Rainmühle Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 An der Raumfabrik Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 An der Roßweid Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 An der Sandgrube Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 An der Silbergrub Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 An der Stadtmauer Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 An der Tagweide Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 An der Trift Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 An der Vogelhardt Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 An der Waldschule Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 An der Wässerung Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Andersenstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Andreas-Hofer-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Anebosweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Ankerstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Anna-Lauter-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Annweiler Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Anton-Bruckner-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Appenmühlstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Archivplatz Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Arndtstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Arnikaweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Aschenbrödelweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Asternweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Auer Straße 1-23 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Auer Straße 25-49 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Auer Straße 51-63 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Auer Straße 2-16 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Auer Straße 18-60 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Auer Straße 62-76 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Auf dem Guggelensberg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Auf dem Katzenberg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Auf dem Schlössle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Auf dem Turmberg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Auf den Lohn Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Auf der Breit Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Auf der Eiswiesen Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Auf der unteren Hub Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Augartenstraße 1-61 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Augartenstraße 63-85 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5687 0721 133-5307 Augartenstraße 87-95 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Augartenstraße 2-62 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Augartenstraße 64-74 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5687 0721 133-5307 Augartenstraße 76-88 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Augustastraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 August-Bebel-Straße 45-89 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5422 0721 133-5303 August-Bebel-Straße 32-74 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5313 0721 133-5303 August-Dosenbach-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 August-Dürr-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Augustenburgstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 August-Euler-Weg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 August-Kutterer-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 August-Macke-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 August-Schwall-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Babbergerstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Bachenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Bachstelzenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Bachstraße 1-25 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Bachstraße 27-83 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Bachstraße 2-26 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Bachstraße 28-60 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Badener Straße 1-39a Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Badener Straße 41-59 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Badener Straße 61-131 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Badener Straße 2-20 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Badener Straße 22-50 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Badener Straße 52-122 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Badeniaplatz Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Badenwerkstraße/Festplatz Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Bäderstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Bahnhofplatz Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Bahnhofstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Baischstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Balinger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Bankhof Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Bannwaldallee Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Barbarossaplatz Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Bärenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Basler-Tor-Straße 1-37 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Basler-Tor-Straße 39-95 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Basler-Tor-Straße 2-40 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Basler-Tor-Straße 42-94 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Battertstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Battstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Batzenhofweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Baumeisterstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Baumgartenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Baumgasse Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Bäumlesäcker Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-180 0721 15116-0 Beethovenstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Bei dem Elfmorgenbruch Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5913 0721 133-5306 Bei dem Fasanenhaus Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Bei den Werren Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Beiertheimer Allee Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Beim Gewann Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Beim Wasserturm Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Belchenplatz Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Belchenstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Belfortstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Bellheimer Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Benzstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Berckmüllerstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Bergbahnstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Berghausener Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Bergstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Bergwaldstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Bergzabener Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Berliner Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Bernhard-Lichtenberg-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5180 0721 133-5305 Bernhard-Metz-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Bernhardstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Bernsteinstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Bert-Brecht-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Bertha-von-Suttner-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Bertholdstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Besoldgasse Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Besselstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Bettina-von-Arnim-Weg Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Beunstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Beuthener Straße 6-22 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Beuthener Straße 30-42 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Bienenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Bienleinstorstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Bienwaldstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Biesestraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Bilfinger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Binger Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Binsenschlauchweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Birkenwäldle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Birkenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Bismarckstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Blankenlocher Weg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Blattwiesenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Blauenstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Bleichenhofstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Bleichstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Blenkerstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Blindstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Blohnstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Blöße Gewann Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Blotterstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Blücherstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Blumenstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Blumentorstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Blütenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Böblinger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Bochumer Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Bocksdornweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Bockweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Bodelschwinghstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Boeckhstraße 1-21 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Boeckhstraße 23-31 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Boeckhstraße 2-26 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Boeckhstraße 28-52 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Boettgestraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Böhmerwaldstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Bonhoefferstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5180 0721 133-5305 Bonndorfer Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Bonner Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Borsigstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Boschstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Brahmsplatz Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Brahmsstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Brauerstraße 1a-33 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Brauerstraße 35-61 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Brauerstraße 6-50a Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Braunsberger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5912 0721 133-5306 Breisgaustraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Breite Gaß Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Breite Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Breslauer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Brettener Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Brieger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5912 0721 133-5306 Brohrainstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Brüchlestraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Bruchsaler Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Bruchwaldstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Bruchweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Brückenäckerweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Brückenstraße 1-29 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Brückenstraße 4-36 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Brühlstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Brunhildenstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Brunnenäckerweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Brunnenhausstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Brunnenstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Brunnenstückweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Büchelbergstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Buchenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Büchiger Allee Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Bulacher Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Bunsenstraße 1-9 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Bunsenstraße 11-17 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Bunsenstraße 2-10 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Bunsenstraße 12-22 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Buntestraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Burbacher Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Burgau Gewann Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Bürgerstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Burgstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Burgunderplatz Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Burgunderstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Bürklinstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Buschweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Buschwiesenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Busenbacher Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Bussardweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Butz-Jakobs-Äcker-Gewann Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-180 0721 15116-0 Cäciliastraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Cannstatter Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Carl-Hofer-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Carl-Langhein-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Carl-Metz-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Carl-Schäfer-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Carl-Schurz-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Charlottenplatz Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Charlottenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Christian-Schneider-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Christofstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Curjel-und-Moser-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Dachsbau Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Dahlienweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Dahner Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Daimler Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Damaschkestraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5317 0721 133-5303 Dammerstockstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Danziger Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Däumlingsweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Daxgasse Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Daxlander Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Dea-Scholven-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 De-Coster-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Degenfeldstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Dekan-Hofheinz-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Delaware Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5317 0721 133-5303 Dessauer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Devrientstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Diakonissenstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Dieselstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Dietrichstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Dobelstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Dollmätschstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Donaulandstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Donauschwabenstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Donaustraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Donnersbergweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Dornröschenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Dornwaldstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Dorotheastraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Dörrenbacher Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Douglashof Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Douglasstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Dragoner Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Draisstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Dreikönigstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Dreisamstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Dresdener Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Drosselsangweg Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Drosselweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Dunantstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Dürer Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-4795 0721 133-5303 Dürkheimer Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Durlacher Allee 11-23 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Durlacher Allee 25-125 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Durlacher Allee 4-48 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Durlacher Allee 50-98 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Durlacher Allee 100-112 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5347 0721 133-5306 Durlacher Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Durlacher Tor Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Durlacher Weg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Durmersheimer Straße 1-47 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Durmersheimer Straße 49-99 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Durmersheimer Straße 149-159 Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Durmersheimer Straße 4-66 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Durmersheimer Straße 68-124 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Durmersheimer Straße 126-198 Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Durmstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Dürrbachstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Dürrenwettersbacher Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Ebersteinstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Ebertstraße 1-7a Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Ebertstraße 9-53 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Ebertstraße 2-6 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Ebertstraße 8-16a Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Ebertstraße 18-52e Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Eckartstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Eckener Straße 1-25 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Eckener Straße 27-33 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Eckener Straße 2-54 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Edelbergstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Edelmänne Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Edelsheimstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Edgar-Heller-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Edgar-von-Gierke-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Edith-Stein-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5180 0721 133-5305 Eduard-Mörike-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Eduard-von-Simson-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Efeustraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Egelseestraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Egerlandstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Eggensteiner Allee Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Eggensteiner Straße 1-11 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Eggensteiner Straße 13-107 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Eggensteiner Straße 2-28a Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Eggensteiner Straße 30-70 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Egon-Eiermann-Allee Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Ehlerstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5313 0721 133-5303 Ehrmannstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Eibenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Eichelbergstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Eichelgasse Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Eichelhäherweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Eichenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Eichheckle Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Eichrodtweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Eichwaldstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Eisenacher Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Eisenbahnstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Eisenlohrstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Eisvogelweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Elbinger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5349 0721 133-5306 Elfenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Elfmorgenbruchstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5913 0721 133-5306 Elisabeth-Großwendt-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Elisabeth-von-Thadden-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5180 0721 133-5305 Ellmendinger Straße 1-25 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Ellmendinger Straße 27-91 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Ellmendinger Straße 2-28 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Ellmendinger Straße 30-92 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Elly-Heuss-Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Elsa-Brändström-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1960 0721 133-1917 Elsässer Platz Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Elsässer Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Elsternweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Emil-Frommel-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Emil-Gött-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Emil-Nolde-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Emmy-Noether-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Engelbert-Strobel-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Engesserstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Englerstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Enzianstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Enzstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Eppinger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Erasmusstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Erbprinzenhof Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Erbprinzenstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Erfurter Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Erich-Heckel-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Erich-Kästner-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Erikaweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Erlenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Erna-Scheffler-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Ernst-Barlach-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Ernst-Frey-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Ernst-Friedrich-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Ernststraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5913 0721 133-5306 Ernst-Würtenberger-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Ersinger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Erzbergerstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-4795 0721 133-5303 Eschenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Espenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Essenweinstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Esslinger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Essostraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Ettlinger Allee Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Ettlinger Straße 1-21 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Ettlinger Straße 23-111 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Ettlinger Straße 2-22 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Ettlinger-Tor-Platz Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Eugen-Geck-Straße 1-11 Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5180 0721 133-5305 Eugen-Geck-Straße 2-12 Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5320 0721 133-5305 Eugen-Geck-Straße 14-18 Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Eugen-Geiger-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Eugen-Kleiber-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Eugen-Langen-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Eugen-Richter-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-4795 0721 133-5303 Eugen-Wolfarth-Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Eulenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Eva-Maria-Buch-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5180 0721 133-5305 Fabrikstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Falkenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Falterweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Fanny-Hensel-Anlage Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Farnweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Fasanenstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Fautenbruchstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Fechtstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Federbachstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Feierabendweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Feindhag Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Feldbergplatz Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Feldbergstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Feldblumenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Feldstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Felix-Mottl-Straße 1-11 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Felix-Mottl-Straße 2-28 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Felsstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Ferdinand-Keller-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Festplatz Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Fettweissstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Feuerdornweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Fichtenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Fichtestraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Fiduciastraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Fießlerweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Fikentscherstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Finkenschlagweg Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Finkenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Finterstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Fischerstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Fischreiherstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116250 0721 15116-0 Fliederplatz Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Fliederstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Floridastraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Flughafenstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Föhrenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Forchheimer Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Forlenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Forststraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5347 0721 133-5306 Frankenstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Frankenthaler Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Frans-Hals-Weg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Franz-Abt-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Franz-Kafka-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Franz-Lust-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Franz-Marc-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Franz-Schnabel-Str. Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Franz-Xaver-Honold-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Frauenalber Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Frauenhäusleweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Fraunhoferstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Freiburger Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Fremersbergweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Freydorfstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Fridtjof-Nansen-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1960 0721 133-1917 Friedenstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Friedhofstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Friedhofweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Friedlander Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5912 0721 133-5306 Friedrich-Blos-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5317 0721 133-5303 Friedrich-Eberle-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Friedrich-Naumann-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5313 0721 133-5303 Friedrich-Raab-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5347 0721 133-5306 Friedrich-Scholl-Platz Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Friedrichsplatz Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Friedrichstaler Allee Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Friedrichstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Friedrich-Weick-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5180 0721 133-5305 Friedrich-Wolff-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5317 0721 133-5303 Fritschlachweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Fritz-Erler-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Fritz-Haber-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Fröbelstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Frohngärtenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Fronstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Froschhöhle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Frühlingstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Fuchsbau Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Fünfzig Morgen Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Funkerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Füßlinstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Gabelsbergerstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Gablonzer Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Gaistalweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Gänsbergstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Gartenäckerweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Gartenstraße 1-35 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Gartenstraße 37-105 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Gartenstraße 2-36b Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Gartenstraße 38-92 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Gartenweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Gärtnerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Gaußstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Gebhard-Müller-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Gebhardstraße 1-11 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Gebhardstraße 13-57 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Gebhardstraße 2-12 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Gebhardstraße 14-72 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Gebrüder-Bachert-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Gebrüder-Braun-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Gebrüder-Grimm-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Gebrüder-Himmelheber-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Geibelstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Geigersbergstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Geißenrainweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Gellertstraße 1-29 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5329 0721 133-5311 Gellertstraße 31-45 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Gellertstraße 2-32 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5329 0721 133-5311 Gellertstraße 34-48 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Georg-Büchner-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Georg-Friedrich-Straße 1-25 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Georg-Friedrich-Straße 2-34 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Georg-Scholz-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Geranienstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5329 0721 133-5311 Gerberastraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Gerberstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Gerda-Krüger-Nieland-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Gerhard-Leibholz-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Gerhardtstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Gerhart-Hauptmann-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Germersheimer Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Geroldsäcker Weg Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Geroldstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Gerstenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Gervinusstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Gerwigstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Geschwister-Scholl-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Gewerbering Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Gildestraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Ginsterweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Glatzer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5912 0721 133-5306 Gleiwitzer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Glogauer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Gluckstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Glümerstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Goerdeler Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5321 0721 133-5305 Goethestraße 1-21 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5331 0721 133-5311 Goethestraße 23-51 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Goethestraße 2-18 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5331 0721 133-5311 Goethestraße 20-54 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Göhrenstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Goldgrundstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Goldlackweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Goldregenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Goldwäschergasse Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Göllnitzer Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Gondelsheimer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Görresstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5329 0721 133-5311 Gothaer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Gottesauer Platz Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Gottesauer Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Gottlob-Schreber-Weg Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Grabener Allee Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Grabener Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Grabenort Gewann Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Graf-Eberstein-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Graf-Galen-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5322 0721 133-5305 Graf-Konrad-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Graf-Rhena-Straße 1-3a Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Graf-Rhena-Straße 5-11 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Graf-Rhena-Straße 13-23 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Graf-Rhena-Straße 2-4 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Graf-Rhena-Straße 6-10 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Graf-Rhena-Straße 12-24 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Graf-Stauffenberg-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5322 0721 133-5305 Grashofstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Grazer Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Grenadierstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Grenzstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Greschbachstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Gretelweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Grezzostraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Griesbachstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Grillenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Grillparzerstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5329 0721 133-5311 Gritznerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Große Salzgasse Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Großer Pfad Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Großer und kleiner Saum Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Großoberfeld Gewann Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5180 0721 133-5305 Großschneidersweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Grötzinger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Grünberger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5912 0721 133-5306 Grundstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Grüner Weg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Grünewaldstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Grünhutstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Grünwettersbacher Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Grünwinkler Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Gudrunstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Guntherstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Gürrichstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Gustav-Binz-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Gustav-Heinemann-Allee Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Gustav-Heinkel-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Gustav-Heller-Platz Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Gustav-Hofmann-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Gustav-Meerwein-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Gustav-Schönleber-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Gustav-Schulenburg-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5322 0721 133-5305 Gustav-Specht-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Gut Batzenhof Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Gutedelstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Gutenbergplatz Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Gutenbergstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Gut-Magnus-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Gutschstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Gymnasiumstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Hagdornstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Hagebuttenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Hagenbacher Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Hagenstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Hagsfelder Allee Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Hagsfelder Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Hahnemannstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Hahnenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Haid- und-Neu-Straße 1-45 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Haid- und-Neu-Straße 47-173 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Haid- und-Neu-Straße 2-60 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Haid- und-Neu-Straße 62-80 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Hainbuchenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Haizingerstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Haldenwangstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Hallesche Allee Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Hambacher Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Hammäcker Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-180 0721 15116-0 Hammweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Händelstraße 1-25 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Händelstraße 2-28 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Hanfstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Hangstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Hansastraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Hans-Baldung-Grien-Weg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Hänselweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Hansjakobstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Hans-Pfitzner-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Hans-Sachs-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5567 0721 133-5311 Hans-Thoma-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Hans-von-Dohnany-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Hardeckstraße 1-23 Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Hardeckstraße 2-16 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Hardenburgweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Hardtstraße 1-23 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Hardtstraße 25-53 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Hardtstraße 2-46 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Hardtstraße 48-70 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Haselweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Hasensprung Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Haubenkopfstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Hauckstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Hauerlandstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Haufstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Haulenbergstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Hauptbahnstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Hausackerstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Hauschildpfad Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Häusserstraße 1-11 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Häusserstraße 2-14 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5687 0721 133-5307 Haydnplatz Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Hebelstraße 1-7 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Hebelstraße 9-23 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Hebelstraße 2-4 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Hebelstraße 6-20 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Heckenrosenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Heckenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Heckerstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Hedwig-Kettler-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Hedwigstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Hegaustraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Heidelbergerstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Heidenheimer Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Heidenstückerweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Heideweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Heilbronner Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Heimgartenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Heinrich-Heine-Ring Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Heinrich-Köhler-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5422 0721 133-5303 Heinrich-Kurz-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Heinrich-Lilienfein-Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Heinrich-Spachholz-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Heinrich-Weitz-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1960 0721 133-1917 Heinrich-Wittmann-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5347 0721 133-5306 Heinstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Helga-Seibert-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Hellbergstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Hellenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Helmertstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Helmholtzstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Hengstplatz Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Hennebergstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Henri-Arnaud-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Henriette-Obermüller-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Herderstraße 1-13 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5329 0721 133-5311 Herderstraße 2-12 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Herdweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Hermann-Billing-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Hermann-Hesse-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Hermann-Höpker-Aschoff-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Hermann-Köhl-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Hermann-Löns-Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Hermann-Müller-Würtz-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5322 0721 133-5305 Hermann-Schneider-Allee Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Hermannstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Hermann-Veith-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Hermann-Vollmer-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Hermann-Weick-Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Hermine-Villinger-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Herrenalber Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Herrenstraße 1-7 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Herrenstraße 13-45a Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Herrenstraße 2-66 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Herrmann-Leichtlin-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Hertzstraße 1-173 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Hertzstraße 2-8 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Hertzstraße 10-182 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Herweghstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Herzogstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Heubergstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Hildastraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Hildebrandstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Hinter den Scheunen Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Hinter der Kirche Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Hintere Spitalstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Hinterm Dorf Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Hinterm Hauptbahnhof Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Hinterm Zaun Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Hinterwiesen Gewann Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Hinterwiesenweg Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5913 0721 133-5306 Hirsauer Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Hirschäckerstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Hirschberger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5912 0721 133-5306 Hirschgrabenweg Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5353 0721 133-5306 Hirschhof Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Hirschstraße 1-45 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Hirschstraße 47-101 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Hirschstraße 103-113 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Hirschstraße 115-135 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Hirschstraße 137-145 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Hirschstraße 2-64 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Hirschstraße 66-116 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Hirschstraße 118-174 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Hirschweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Hirtenweg Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5913 0721 133-5306 Hochbahnstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Hochkopfstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Hochstetten Gewann Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Hochstettener Ring Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Hofäcker Gewann Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Hofäckerstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Hofäckerweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Hoffstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Hohenbergstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Höhenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Hohenwettersbacher Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Hohenwettersbacher Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Hohenzollernstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Hohleichweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Hohlohstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Holbeinstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-4795 0721 133-5303 Hölderlinstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Holderweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Holländer Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Holtzstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Honsellstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Hooverstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1960 0721 133-1917 Hopfenacker Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Hopfenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Horbenloch Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Horbenloch Gewann Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Hördtstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Horfstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Hörgelstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Hornisgrindestraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Hotzerweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Hubertusallee Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Hübschstraße 1-15 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Hübschstraße 17-29 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Hübschstraße 8-18 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Hübschstraße 20-44 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Hubstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Humboldtstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Husarenlager Gewann Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Huttenstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5913 0721 133-5306 Ibisweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Iltisweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Im Bipples Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Im Blumenwinkel Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Im Breiten Wasen Gewann Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Im Brühl Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Im Brühl Gewann Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Im Brunnenfeld Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Im Eichbäumle Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5912 0721 133-5306 Im Eichbusch Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Im Eisenhafengrund Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Im Emsbühl Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Im Eschwinkel Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Im Fischerweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Im Gäßle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Im Gräfeneich Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Im Grün Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Im Haberacker Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Im Hirschwinkel Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5353 0721 133-5306 Im Hohengrund Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Im Holderbusch Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Im Husarenlager Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Im Jagdgrund Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Im Jäger Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Im Kennental Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Im Kleinen Bruch Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Im Kloth Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Im Krautgarten Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5347 0721 133-5306 Im Lanzinger Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Im Löhl Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Im Mehl Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Im Mittelfeld Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Im Neubruch Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Im oberen Dechantsberg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Im Oberviertel Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Im Rennich Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Im Rodel Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Im Rosengärtle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Im Säuterich Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Im Sonnental Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Im Speitel Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Im Spiegelgärtle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Im Stalbühl Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Im Tann Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Im Unteren Wolf Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Im Unterviertel Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Im Vogelsand Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Im Winterrot Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Im Zeitvogel Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Imberstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 In den Erlengärten Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 In den Kuhwiesen Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 In den Weihergärten Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 In der Beun Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 In der Clams Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 In der Setz Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 In der Tasch Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Ina-Seidel-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Indianaring Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5918 0721 133-5303 Industriestraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Inselstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Insterburger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5349 0721 133-5306 Irisweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Isoldestraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Ispringer Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Itzsteinstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Jagdstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Jägerhausstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Jägerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Jahnstraße 1-7 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Jahnstraße 9-17 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Jahnstraße 2-16 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Jahnstraße 18-24 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Jakob-Dörr-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Jasminweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Jean-Ritzert-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Jenaer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Joachim-Kurzaj-Weg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Jockgrimer Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Johanna-Kirchner-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Johannes-Schuster-Weg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Johannisburger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5349 0721 133-5306 Johann-Strauß-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Jollystraße 1-27 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Jollystraße 29-73 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Jollystraße 2-12 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Jordanstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Josef-Kraus-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Josef-Schmitt-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5313 0721 133-5303 Josef-Schofer-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5422 0721 133-5303 Joseph-von Eichendorf-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Julius-Bender-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Julius-Bergmann-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Junge Hälden Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Jung-Stilling-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Junkerstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Junker-und-Ruh-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Junker-und-Ruh-Weg Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Kaiserallee 1-11b Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5567 0721 133-5311 Kaiserallee 11d-31 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5331 0721 133-5311 Kaiserallee 33-69 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Kaiserallee 71-113 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5329 0721 133-5311 Kaiserallee 115-151 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Kaiserallee 2-48 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Kaiserallee 50-86 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Kaiserpassage Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Kaiserslauterner Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Kaiserstraße 1-139 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Kaiserstraße 141-247 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Kaiserstraße 2-74 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Kaiserstraße 76-190 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Kalliwodastraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Kallmorgenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Kalmitweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Kammerlachweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Kampmannstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Kanalweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5317 0721 133-5303 Kandelstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Kanonierstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Kantstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Kanzlerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Kapellenstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Käppelestraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Kärcherstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Karl-Delisle-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Karl-Flößer-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5321 0721 133-5305 Karl-Friedrich-Straße 1-23 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Karl-Friedrich-Straße 6-28 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Karl-Hoffmann-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Karl-Jäck-Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Karl-Leopold-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Karl-Martin-Graff-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Karlsbader Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Karlsburgstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Karl-Schrempp-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5317 0721 133-5303 Karl-Seckinger-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Karlshof Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Karlsruher Allee Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Karlsruher Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Karlsruher Weg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Karlstraße 1-45 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Karlstraße 47-95 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Karlstraße 97-131 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Karlstraße 157-169 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Karlstraße 2-44 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Karlstraße 46-98 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Karlstraße 100-118 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Karlstraße 120-144a Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Karlstraße 146-162 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Karl-Weysser-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Karl-Wilhelm-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Karl-Wolf-Weg Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Kärntner Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Karolinenstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Karolingerstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Karpatenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Karpfenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Kastanienallee 1-21 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Kastanienallee 23-93 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-180 0721 15116-0 Kastanienallee 2-28 f Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Kastanienallee 32 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-180 0721 15116-0 Kastellstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Kastenwörtstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Käthe-Kollwitz-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Katzenbergstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Kehler Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Kelterstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Kentuckyallee Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5317 0721 133-5303 Keplerstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Keramikweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Kesselbergweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Keßlaustraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Keßlerstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Kiebitzenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Kieferäckerstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Kiefernweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Kieselweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Killisfeld Gewann Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Killisfeldstraße 1-19 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Killisfeldstraße 21-39 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Killisfeldstraße 41-53 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Killisfeldstraße 2-26 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Killisfeldstraße 28-40a Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Killisfeldstraße 42-84 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Kinzigstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Kirchau Gewann Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Kirchbühlstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Kirchfeldstraße 1-67 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Kirchfeldstraße 69-181 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Kirchfeldstraße 2-52 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Kirchfeldstraße 54-144 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Kirchhofstraße 1-35 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Kirchhofstraße 37-133 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Kirchhofstraße 2-28 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Kirchhofstraße 30-126 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Kirchplatz Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Kirchstaig Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Kirchstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Kirschstraße 3-41 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Kirschstraße 43-43a Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Kirschstraße 6-38 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Klammweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Klara-Siebert-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Klauprechtstraße 1-27 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Klauprechtstraße 29-51 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Klauprechtstraße 2-30 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Klauprechtstraße 32-54 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Kleiberweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Kleinbachstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Kleine Federbachstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Kleiner Anger Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Kleiner Pfad Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Kleingärtnerweg Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5913 0721 133-5306 Kleinoberfeld Gewann Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5180 0721 133-5305 Kleinseeäcker Gewann Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5180 0721 133-5305 Kleinsteinbacher Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Kleiststraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Klopstockstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Klosestraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Klosterweg 1-11 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Klosterweg 2-28 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Kniebisstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Knielinger Allee Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Koblenzer Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Köblerweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Kochstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Koellestraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Koelreuter Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Kohlenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Köhlerweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Kohlplattenschlag Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5349 0721 133-5306 Kolbengärten Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Kolberger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5912 0721 133-5306 Kolpingplatz Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Königsberger Straße 1-19 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Königsberger Straße 21-55 0721 133-5352 Königsberger Straße 2-16c Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5352 0721 133-5306 Königstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Konrad-Hesse-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Konradin-Kreutzer-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Konstanzer Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Kopernikusstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Köpfle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Kornblumenstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Körnerstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Kornweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Kösliner Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Koyweg Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5347 0721 133-5306 Kraichgaustraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Krämerstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Kranichweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Krappmühlenweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Kremnitzer Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Kreuzackerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Kreuzelbergstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Kreuzstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Kriegäcker Gewann Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Kriegsstraße 1-5d Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Kriegsstraße 23-73 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3859 0721 133-5311 Kriegsstraße 75-101 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Kriegsstraße 103-117 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3859 0721 133-5311 Kriegsstraße 119-139 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Kriegsstraße 141-191 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Kriegsstraße 2-50 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Kriegsstraße 70-114 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Kriegsstraße 116-222 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3859 0721 133-5311 Kriegsstraße 220-222 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3859 0721 133-5311 Kriegsstraße 252-300 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Kriemhildenstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Krokusweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Kronenplatz Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Kronenstraße 1-15 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Kronenstraße 2-22 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Kronenstraße 24-36 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Kronprinzenstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Kropsburgweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Krumme Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Kübelkopfstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Kuckucksweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Kuhlager-Seele-Weg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Kurfürstenstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Kurt-Schumacher-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5422 0721 133-5303 Kurzheckweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Kußmaulstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Küstriner Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5349 0721 133-5306 Lachäcker/Landfahrerplatz Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Lachenweg Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5353 0721 133-5306 Lachnerstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Lagerstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Lameystraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Lammstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Lamprechtstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Landauer Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Landeckstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Landgrabenstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Langbruch Gewann Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Lange Gass Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Lange Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Langeckweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Langenackerstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Langenbruchweg Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Langenheck Gewann Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Lärchenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Lassallestraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Laubenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Laubplatz Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Laubstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Lauenburger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5912 0721 133-5306 Laurentiusstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Lauschiger Weg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Lautenburger Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Lauterbergstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Lavendelweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Lebrechtstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Lederstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Lehmannstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Leibnizstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Leipziger Allee Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Lenzenhub Gewann Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Lenzenhubweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Lenzstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Leo-Faller-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Leonberger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Leopoldshafener Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Leopoldstraße 1-45 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Leopoldstraße 49-51 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Leopoldstraße 2-40 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Leopoldstraße 42-48 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Lerchenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Lessingstraße 1-45 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5567 0721 133-5311 Lessingstraße 47-55 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Lessingstraße 2-72 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5567 0721 133-5311 Lessingstraße 74-78 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Leußlerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Leutschauer Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Libellenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Liebensteinstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Liebenzeller Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Liebigstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Liedolsheimer Ring Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Liegnitzer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Ligusterweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Lilienstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Lilienthalstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Limburgweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Lindenallee 1-3 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-180 0721 15116-0 Lindenallee 5-31 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Lindenallee 2-128 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Lindenplatz Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Lindenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Linkenheimer Allee Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Linkenheimer Landstraße 111-123 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Linkenheimer Landstraße 133 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Linkenheimer Landstraße 102-108 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Links der Alb Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Lissenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Liststraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Litzelaustraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Litzenhardtstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Lohengrinstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Lohfeldstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Lohwiesenweg Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Lönsstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Lorbeerweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Lorenzstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Lörracher Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Lorscher Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Lortzingstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Lothar-Kreyssig-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Lothringer Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Lotzbeckstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Lötzener Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Louise-Schröder-Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Louisianaring Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5317 0721 133-5303 Löwenstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Lucas-Cranach-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-4795 0721 133-5303 Lüderitzstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Ludwig-Dill-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Ludwig-Erhard-Allee Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Ludwig-Marum-Straße 1-19 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Ludwig-Marum-Straße 23-47 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Ludwig-Marum-Straße 2-20 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Ludwig-Marum-Straße 24-46 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Ludwigsburger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Ludwigshafener Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Ludwig-Tieck-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Ludwig-Wilhelm-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Ludwig-Windhorst-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-4795 0721 133-5303 Luisenstraße 1-75 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Luisenstraße 77-117 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Luisenstraße 2-8 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Luisenstraße 10-38 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5687 0721 133-5307 Luisenstraße 40-68 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Luisenstraße 70-94 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Luise-Riegger-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Lußsteige Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Lußstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Lützowstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Lykerstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5349 0721 133-5306 Lyonel-Feininger-Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Machstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Madenburgweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Magdeburger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5353 0721 133-5306 Mahlbergstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Maiblumenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Maienweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Mainestraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Mainstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Mainzer Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Mallenweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Malvenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Mannheimer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Marbacher Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Märchenring Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Margarethe-Hormuth-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Margarethenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Maria-Matheis-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Maria-Terwiel-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5180 0721 133-5305 Marie-Alexandra-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Marie-Baum-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Marie-Curie-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Marie-Juchacz-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Marie-Luise-Kaschnitz-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Marienstraße 1-49 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Marienstraße 51-107 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Marienstraße 2-32 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5356 0721 133-5307 Marienstraße 34-40 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Marienstraße 42-96 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Markgrafenstraße 5-13 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Markgrafenstraße 9-29 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Markgrafenstraße 31-53 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Markgrafenstraße 6-54 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Markgrafenstraße 8-28 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Markgrafenstraße 30-54 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Marktstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Markusstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Marstallstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Martha-Kropp-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Martin-Luther-Platz Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Martin-Luther-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Martin-Schongauer-Weg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Martinstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Marxzeller Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Mastweidenweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Mathystraße 1-35 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Mathystraße 2-36 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Mathystraße 38-42c Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Mauerweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Mauzenbergstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Maxau am Rhein Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Maxau Ort Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Maxauer Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Max-Beckmann-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Max-Born-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Maxburgweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Max-Dortu-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Max-Habermann-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Maximilianstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Max-Laeuger-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Max-Liebermann-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Max-von-Laue-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Maybachstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Mecklenburger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Medersbuckel Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Mehliskopfstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Meidingerstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Meisenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Meißner Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5353 0721 133-5306 Melanchthonstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Melitta-Schöpf-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Memeler Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Mendelssohnplatz Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Mergelackerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Merkurweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Michael-Pacher-Weg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Michaelstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Michelinstraße 31-49 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Michelinstraße 2-4 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Michigan Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5918 0721 133-5303 Millöckerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Mistelweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Mitscherlichstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Mittelbergstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Mittelbruchstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Mittelstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Mitteltorstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Moldaustraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Moltkestraße 1-29a Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Moltkestraße 31-117 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Moltkestraße 119-153 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Moltkestraße 2-30 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Moltkestraße 32-118 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Moltkestraße 120-152 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5422 0721 133-5303 Mombertstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Mondstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Moningerstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3859 0721 133-5311 Moosalbstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Moosweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Morgenstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Mörscher Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Mosbacher Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Mozartstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Mühlburger Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Mühlstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Mühlwiesenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Murgstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Nachtigallenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Nahenhausen Gewann Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Nancystraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Naumburger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5353 0721 133-5306 Nebeniusstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Neckarplatz Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Neckarstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Neidenburger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5349 0721 133-5306 Neisser Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5349 0721 133-5306 Nelkenstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Neßlerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Neubergstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Neubruch Gewann Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Neubruchstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Neubruchweg Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Neubrunnenstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Neuburger Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Neue-Anlage-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Neuenbürger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Neuensteinstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Neuer Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Neuer Zirkel Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Neufeldstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Neugärtenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Neugrabenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Neuheckstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Neureuter Hauptstraße 1-143 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Neureuter Hauptstraße 145-403 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Neureuter Hauptstraße 2-158 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Neureuter Hauptstraße 160-348 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Neureuter Querallee Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Neureuter Straße 3-35 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Neureuter Straße 37-199 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Neureuter Straße 4-10 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Neureuter Straße 12-198 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Neustadter Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 New-Jersey-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 New-York-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Nibelungenplatz Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Nibelungenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Niddaplatz Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Niddastraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Nikolaus-Lenau-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Nikolausstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Nokkstraße 1-7 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Nokkstraße 9-17 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Nokkstraße 2-10 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Nokkstraße 12-22 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Nonnenbühl Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Nordbeckenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Nördliche Hildapromenade Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Nördliche Raffineriestraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Nördliche Uferstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Nordoststraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Nowackanlage Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Nuitsstraße 1-35 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-180 0721 15116-0 Nuitsstraße 2-2c Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Nuitsstraße 4-30 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-180 0721 15116-0 Nürnberger Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Nußbaumweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-180 0721 15116-0 Ob den Gärten Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Ob der Eichhälden Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Oberausstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Oberdorfstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Obere Gaß Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Obere Krautgärten Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Obere Setz Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Oberfeldstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Oberfeldweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Oberkirchfeldstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Oberlinstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Obermühlweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Oberroßweide Gewann Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5180 0721 133-5305 Oberwald Gewann Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Oberwaldstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Ochsenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Ochsentorstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Ochsenwiese Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Offenburger Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Ohio Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5317 0721 133-5303 Ohmstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Okenstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Ölgartenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Omerskopfstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Oosstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Oppauer Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Oppelner Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5912 0721 133-5306 Ortelsburger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5349 0721 133-5306 Ortenaustraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Ortenbergstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Ortsstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Ossietzkystraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Ostendorfplatz Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Ostendorfstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Ostendstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Osteroder Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5349 0721 133-5306 Östliche Rheinbrückenstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Ostmarkstraße 1-59 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Ostmarkstraße 61-75a Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Ostmarkstraße 2-76 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Ostmarkstraße 78-84c Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Ostpreußenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Ostring Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5347 0721 133-5306 Otto-Bartning-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Otto-Laible-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Otto-Sachs-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Otto-Schließler-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Ottostraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Otto-Wels-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Palmaienstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Palmbacher Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Panoramaweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-180 0721 15116-0 Pappelallee Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Parkstraße 1-27 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Parkstraße 30-68 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Pascalstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Passage Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Passagehof Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Pastor-Felke-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Paula-Modersohn-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Paul-Böss-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5347 0721 133-5306 Paul-Ehrlich-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Paul-Klee-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Paul-Rein-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Pennsylvania Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Peter- und-Paul-Platz Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Petergraben Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Petrus-Waldus-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Pfaffstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Pfalzbahnstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Pfalzstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Pfannkuchstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Pfarrer-Blink-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Pfarrer-Graebener-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Pfarrer-Junker-Weg Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5913 0721 133-5306 Pfarrer-Löw-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Pfarrstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Pfauenstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Pfefferäckerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Pfeilerweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Pfinzstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Pfinztalstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Pfinzuferweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Pfistergrund Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Pfizerstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Pforzheimer Straße 1-23 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Pforzheimer Straße 25-39 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Pforzheimer Straße 2-24 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Pforzheimer Straße 26-40 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Philipp-Reis-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Philippstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Piemontstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Pillauer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5349 0721 133-5306 Pionierstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Pirmasenser Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Pirolstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Plättigweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Posseltstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Poststraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Postweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Pralistraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Preßburger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Primelweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Printzstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Prinzenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Prinzessenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Pulverhausstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Putlitzstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Quellenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Querstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Rabenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Raffineriestraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Rahel-Strauß-Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Raiffeisenplatz Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Raiherwiesenstraße 1-3 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Raiherwiesenstraße 5-41 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Raiherwiesenstraße 2-16 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Raiherwiesenstraße 18-40 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Rankestraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Rappenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Rappenwört/Rheinstrandbad Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Rappenwörtstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Rastatter Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Rathausgasse Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Rathausplatz Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Rathausstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Rebberweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Rebenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Rebgärtenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Rechts der Alb Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Rechts der langen Richtstatt Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Redtenbacherstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Rehbergweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Rehbuckel Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Reichardtstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Reichenbachstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Reickerststraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Reihenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Reinhold-Frank-Straße 1-59 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5567 0721 133-5311 Reinhold-Frank-Straße 63-81 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Reinhold-Frank-Straße 2-76 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5567 0721 133-5311 Reinhold-Schneider-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Reinmuthstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Reithohl Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Reitschulschlag Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5353 0721 133-5306 Rembrandstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Renckstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Rennbergstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Rennichwiesen Gewann Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1960 0721 133-1917 Resedenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Retzlachweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Reutlinger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Reutstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Rheinbergstraße 1-23 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Rheinbergstraße 25-81 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Rheinbergstraße 2-16 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Rheinbergstraße 18-78 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Rheingoldstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Rheinhafenstraße 1-53 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Rheinhafenstraße 55-101 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Rheinhafenstraße 125-205 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Rheinhafenstraße 2-16 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Rheinhafenstraße 22-90 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Rheinstrandallee Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Rheinstraße 1-77 a Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Rheinstraße 81-127 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Rheinstraße 2-48 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Rheinstraße 50-116 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Rhode-Island-Allee Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5918 0721 133-5303 Richard-Wagner-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Richard-Willstätter-Allee Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Riedstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Riefstahlstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Rieslingstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Ringelberghohl Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Ringstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Rintheimer Hauptstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5913 0721 133-5306 Rintheimer Querallee Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Rintheimer Straße 1-45 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Rintheimer Straße 47-71 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Rintheimer Straße 2-58 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Rintheimer Straße 60-92 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Ritterstraße 1-7 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Ritterstraße 9-31 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Ritterstraße 2-6 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Ritterstraße 8-22 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Ritterstraße 24-48 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Rittnertstraße 1-265 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Rittnertstraße 2-276 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Robert-Blum-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Rodbergweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Rodter Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Roggenbachstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Rolandplatz Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Rolandstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Rollerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Römerstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Römhildtstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Rommelstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Röntgenstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Roonstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Rosengarten Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Rosenhofweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Rosenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Rosmarinweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Roßwagstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Rotdornweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Rotenbüschle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Rotkäppchenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Rotkehlchenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Rötlingweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Rotteckstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Rubensstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Rudolf-Breitscheid-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5686 0721 133-5305 Rudolf-Freytag-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Rudolf-Link-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Rudolfstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Ruländerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Rülzheimer Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Rummstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Rüppurrer Straße 1-59 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Rüppurrer Straße 61-81 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Rüppurrer Straße 2-24 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Rüppurrer Straße 26-48 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5356 0721 133-5307 Rüppurrer Straße 50-58 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Rüppurrer Straße 60-70 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Rüppurrer Straße 72-74 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Rüppurrer Straße 76-136 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Ruschgraben Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Rußheimer Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Rußweg Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Rüsterweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Saarlandstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Sachsenstraße 1-21 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Sachsenstraße 2-20 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Säckinger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Salbeiweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Salierstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Salmenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Sanddornweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Sandweg Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5353 0721 133-5306 Saumweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Schäferstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Schafweide Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Schänzle Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Schattenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Schauenburgstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Schauinsland Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Scheelweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Scheffelplatz Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Scheffelstraße 1-65 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5331 0721 133-5311 Scheffelstraße 2-44b Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5331 0721 133-5311 Scheffelstraße 46-70 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Scheibenbergstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Scheibenhardt Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Scheibenhardter Weg Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Schenkenburg Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Schenkendorfstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Scherrstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Scheuwächtgestück Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5913 0721 133-5306 Schifferstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Schillerstraße 1-39 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5331 0721 133-5311 Schillerstraße 41-55 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Schillerstraße 2-58 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Schilling v. Canstatt-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Schindweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Schinnrainstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1996 0721 133-1917 Schirmerstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Schlachthausstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Schlagfeldweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Schlaucherplatz Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Schlehenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Schlesier Straße 23-49 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Schlesier Straße 51-79 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Schlesier Straße 16-60 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Schlesier Straße 62-74 Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Schliffkopfweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Schlossbergstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Schlossbezirk 1-9 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Schlossbezirk 11-13 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Schlossbezirk 2-10 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Schlossbezirk 12-14 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Schlössleweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Schlossplatz 1-13 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Schlossplatz 15-23 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Schlossplatz 2-12 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Schlossplatz 14-22 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Schmetterlingweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Schneewittchenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Schneidemühler Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5352 0721 133-5306 Schnetzlerstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Schoemperlenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Schöllbronner Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Schöllkopfweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Schönenberger Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Schöner Pfad Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Schönfeldstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Schopfheimer Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Schroeder Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Schubertstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Schubis Gewann Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Schückstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5913 0721 133-5306 Schulstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Schultheißenstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Schultheiß-Kiefer-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Schumannstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Schustergasse Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Schützenstraße 1-63a Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5687 0721 133-5307 Schützenstraße 65-91 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Schützenstraße 2-18 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5356 0721 133-5307 Schützenstraße 20-52 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Schützenstraße 54-56 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5356 0721 133-5307 Schützenstraße 58-76 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Schützenstraße 78-110 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Schwalbenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Schwarzdornweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Schwarzwaldstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Schweidnitzer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5912 0721 133-5306 Schweigener Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5313 0721 133-5303 Schwetzinger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5353 0721 133-5306 Schwindstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Sebastian-Kneipp-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Seboldstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Sedanstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Seegasse Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Seewiesenäcker Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Seiterichstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Seldeneckstraße 3-15 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Seldeneckstraße 17-43 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Seldeneckstraße 2-14 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Seldeneckstraße 16-44 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Seminarstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Sengestraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5313 0721 133-5303 Sepp-Herberger-Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Seubertstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Seydlitzstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Siebenmannstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Siedlerstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Siegfried-Buback-Platz Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Siegfried-Kühn-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Siegfriedstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Siegriststraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Siemensallee 13-67 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Siemensallee 73-87 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Siemensallee 80-88 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Sigmaringer Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Silcherstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Silvanerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Sinnerstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Sinsheimer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Sommerstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Sonnenbergstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Sonnenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Sonntagstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Sophienstraße 1-59 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Sophienstraße 61-81 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5567 0721 133-5311 Sophienstraße 83-99 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3859 0721 133-5311 Sophienstraße 101-123 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Sophienstraße 125-155 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Sophienstraße 157-185 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5329 0721 133-5311 Sophienstraße 187-215 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Sophienstraße 221-225 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Sophienstraße 2-64 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Sophienstraße 66-94 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5567 0721 133-5311 Sophienstraße 96-126 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3859 0721 133-5311 Sophienstraße 128-168 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Sophienstraße 174-206 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5329 0721 133-5311 Sophienstraße 208-248 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Sophienstraße 250 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Spechtweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Sperberweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Sperlingweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Spessarter Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Speyerer Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726009 0721 133-5305 Spielberger Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Spitalhof Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Spitalstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Spöcker Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 St. Florian-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 St. Georg-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 St.-Barbara-Weg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Stabelstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Staigstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Ständehausstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Starckstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Starenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Staudenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Staudingerstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Staufenbergweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Stefan-Zweig-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Stegwiesenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Steiermärker Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Steinäckerstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-180 0721 15116-0 Steinbügelstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Steinhauerweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Steinhäuserstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Steinhofstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Steinkreuzstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Steinlesweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Steinmannstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Steinmetzstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Steinstraße 13-15 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Steinstraße 19-31 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Stephanienstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Stephan-Lochner-Weg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Stephanplatz Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Sternbergstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Sternstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Stettiner Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Steubenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-120 0721 15116-0 Stieglitzweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Stiller Winkel Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Stockgäßchen Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Stolper Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5349 0721 133-5306 Storchenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Stösserstraße 1-5 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Stösserstraße 7-31 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Stösserstraße 2-6a Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Stösserstraße 10-34 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Strahlenburgweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Strählerweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Straßburger Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Straße am Forum Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Straße des Roten Kreuzes Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1960 0721 133-1917 Stresemannstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5422 0721 133-5303 Striederstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Struvestraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Stückeläckerstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Stulzstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Stumpfstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Stupfericher Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Stutenpferchstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Stuttgarter Straße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5338 0721 133-5307 Südbeckenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Südendstraße 1-11 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Südendstraße 15-27 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Südendstraße 29-47 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Südendstraße 51-59 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Südendstraße 2-8b Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Südendstraße 10-38 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Südendstraße 40-58 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Sudetenstraße 1-41 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Sudetenstraße 43-125 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Sudetenstraße 2-52 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Sudetenstraße 54-94 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Südhafenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Südl. Uferstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Südliche Hildapromenade Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Sulzfelderstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Sybelstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Taglöhnergärten Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Talstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Talwiesenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Tannenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Tannhäuserstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Taubenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Tauberstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Tennesseeallee Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5918 0721 133-5303 Teutschneureuter Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Theodor-Fontane-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Theodor-Heuss-Allee 15 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5349 0721 133-5306 Theodor-Rehbock-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Theodor-Söhner-Weg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Thomashofstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Thomas-Mann-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Thujaweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Thüringer Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Tiefentalstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Tiengener Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Tiergartenweg Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Tilsiter Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5756 0721 133-5306 Tiroler Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Töpferweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Töpperstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Torwiesenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Trainstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Traminerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Treitschkestraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Trierer Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5313 0721 133-5303 Trifelsstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3836 0721 133-5303 Tristanstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Trollingerstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Tübinger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Tullastraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Tullaweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Tulpenstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Turmbergstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Turnerstraße 1-21 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Turnerstraße 23-41 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Turnerstraße 2-34 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Turnerstraße 40-52 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Uhlandstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Uhuweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Ulmenallee Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Ulmer Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Unten am Grötzinger Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Untere Hardtstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Untere Hub Gewann Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Untere Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Unterer Dammweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Unterer Lichtenbergweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Unterer Lußweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Unterfeldgewann Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5913 0721 133-5306 Unterfeldstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Untermühlstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Unterreut Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Unterweingartenfeld Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Valentinstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Veilchenstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5913 0721 133-5306 Vermontring Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5918 0721 133-5303 Victor-Gollancz-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Vierodtstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Vierzehn Morgen Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Viktoriastraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Vincentiusstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Vincenz-Prießnitz-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Virchowstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Vogelsang Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Vogtstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Vokkenaustraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Volzstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 von-Beck-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Vorarlberger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Vorbergstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Vorderstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Vorholzstraße 1-11 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Vorholzstraße 13-47 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Vorholzstraße 2-40 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5330 0721 133-5311 Vorholzstraße 42-60 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Wachenburgweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Wachhausstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Wacholderweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Waiblinger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Waidweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Waldbronner Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Waldeckstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Waldenburger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5912 0721 133-5306 Waldenserstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Waldhornplatz Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Waldhornstraße 1-25 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Waldhornstraße 29-61 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Waldhornstraße 2-22 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Waldhornstraße 24-38 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Waldmeisterweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Waldrebenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Waldring Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5441 0721 133-5303 Waldshuter Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Waldstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Walter-Bothe-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Walter-Tron-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Wartburgstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5328 0721 133-5311 Wartestation Beun Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Wartestation Hubstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Wartestation Speitel Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Wasgaustraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Wasserwerkstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Wattkopfstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Wattstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Weberstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Weechstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Weglangstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5424 0721 133-5306 Wehlauer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5912 0721 133-5306 Wehrastraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Weidengarten Gewann Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Weidenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Weiherfeldstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Weiherhof Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Weiherstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1986 0721 133-1917 Weiklesstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Weimarer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Weinbrennerstraße 3-23 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Weinbrennerstraße 25-47 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5329 0721 133-5311 Weinbrennerstraße 49-81 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Weinbrennerstraße 2-52 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Weinbrennerstraße 54-70 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Weinbrennerstraße 72-108 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Weingartener Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Weinweg Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5347 0721 133-5306 Weißdornweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Weißenburger Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5313 0721 133-5303 Welckerstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Welfenstraße 1-7 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Welfenstraße 9-35 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Welfenstraße 2-18 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3841 0721 133-5311 Welfenstraße 20-22 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Welfenstraße 24-32 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5334 0721 133-5311 Welschneureuter Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5312 0721 133-5303 Weltzienstraße 1-7 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5329 0721 133-5311 Weltzienstraße 9-17 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Weltzienstraße 19-43 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Weltzienstraße 2-14 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5329 0721 133-5311 Weltzienstraße 16-20 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Weltzienstraße 22-44 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Wendtstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Werderplatz Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5687 0721 133-5307 Werderstraße 1a-51 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5687 0721 133-5307 Werderstraße 53-73 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5356 0721 133-5307 Werderstraße 75-93 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Werderstraße 2-80 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5687 0721 133-5307 Werderstraße 82-100 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Werftstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Werrabronner Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Werrenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Werthmannstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Westliche Rheinbrückenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Westmarkstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1994 0721 133-1917 Wettersteinstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1983 0721 133-1917 Wichernstraße 3-29 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5329 0721 133-5311 Wichernstraße 2-18 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Wichtelmännerweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Wickenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Wielandtstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5342 0721 133-5307 Wiesbadener Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Wieselweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Wiesenäckerweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Wiesenblumenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Wiesenstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Wiesentalstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Wikingerstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-170 0721 15116-0 Wildbader Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Wilferdinger Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1966 0721 133-1917 Wilhelm-Baur-Straße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5547 0721 133-5311 Wilhelm-Hausenstein-Allee 1-17 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Wilhelm-Hausenstein-Allee 8-22 Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5313 0721 133-5303 Wilhelm-Kolb-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5422 0721 133-5303 Wilhelm-Leuschner-Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5320 0721 133-5305 Wilhelm-Mössinger-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Wilhelm-Schickard-Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5351 0721 133-5306 Wilhelmstraße 1-23 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5356 0721 133-5307 Wilhelmstraße 25-55 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5687 0721 133-5307 Wilhelmstraße 57-85 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Wilhelmstraße 2-20 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5356 0721 133-5307 Wilhelmstraße 22-50 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5687 0721 133-5307 Wilhelmstraße 52-80 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Wilhelm-Tell-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Wilhelm-Trübner-Weg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Willhelm-Raabe-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Willich Gewann Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Willi-Egler-Straße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-150 0721 15116-0 Willi-Kastin-Weg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Willmar-Schwabe-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Willy-Andreas-Allee Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Wiltraud-Rupp-von-Brünneck-Anlage Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Windeckstraße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Windelbachstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Wingertgasse Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Winkelriedstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Winkler-Dentz-Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Winterstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5341 0721 133-5307 Wischauer Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Wißmannstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Wittenberger Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Woerishoffer Straße Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5180 0721 133-5305 Wolfartsweierer Straße 1-25 Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5348 0721 133-5306 Wolfartsweierer Straße 2-46 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Wolfartsweierer Weg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Wolfgang-Zeidler-Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Wolfweg Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1984 0721 133-1917 Wormser Straße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5553 0721 133-5303 Wörthstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Wotanstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Wutachstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5336 0721 133-5307 Yburgweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46728297 0721 133-5305 Yorckstraße Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5344 0721 133-5311 Zähringerstraße 1-49 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Zähringerstraße 55a-65a Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Zähringerstraße 79 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5327 0721 133-5311 Zähringerstraße 2-78 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5997 0721 133-5307 Zähringerstraße 80-94 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Zähringerstraße 80-96 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Zamenhofstraße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5730 0721 133-5306 Zanderweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Zedernweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Zehntstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Zehntwaldstraße Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Zeisigweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5316 0721 133-5303 Zeppelinstraße 3-9 Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Zeppelinstraße 11-21e Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Zeppelinstraße 23-37 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Zeppelinstraße 2-8 Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 46726944 0721 133-5305 Zeppelinstraße 10-46b Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Zeppelinstraße 54c-76 Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Ziegeleistraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1981 0721 133-1917 Ziegelstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-140 0721 15116-0 Zietenstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-190 0721 15116-0 Zikadenweg Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-160 0721 15116-0 Zimmerstraße Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5339 0721 133-5307 Zipser Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1995 0721 133-1917 Zirbenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Zirkel 3-21 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Zirkel 23-35 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Zirkel 8-24 Bezirksgruppe Mitte-Süd Zähringerstr. 34, 76131 Karlsruhe 0721 133-5058 0721 133-5307 Zirkel 32-42 Bezirksgruppe Mitte-West Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-3863 0721 133-5311 Zollstraße Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-200 0721 15116-0 Zum Bergle Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Zum Heidenfeld Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Zum Sportzentrum Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Zum Wald Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Zunftstraße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Zur Allmend Bezirksgruppe West Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe 0721 15116-250 0721 15116-0 Zur Dorfwies Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Zur Gießerei Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1998 0721 133-1917 Zur Schmalzwies Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Zur Seeplatte Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Zur Ziegelhütte Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1997 0721 133-1917 Zweibrückener Straße Stadtamt Durlach Pfinztalstr. 33, 76227 Karlsruhe 0721 133-1985 0721 133-1917 Zwergenweg Bezirksgruppe Südwest Albert-Braun-Str. 2 a+b, 76189 Karlsruhe 0721 133-5319 0721 133-5305 Zwickauer Straße Bezirksgruppe Ost Beuthener Str. 42, 76139 Karlsruhe 0721 133-5346 0721 133-5306 Zypressenweg Bezirksgruppe Nordwest Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe 0721 133-5314 0721 133-5303 Sozialer Dienst 01.05.2018 Seite &P
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sodi/HF_sections/content/1284627326185/1334906249930/Stra%C3%9Fenverz.%20Soz.Dienst%2005-2018%20-internet-.xlsx
Liebe Lehrerinnen und Lehrer, wie reagieren Künstlerinnen und Künstler auf die Erlebnisse und das Ende des Ersten Welt- kriegs und wie schlug sich das auf die Kunst nieder? Was geschah 1848 im Ständehaus in Karlsruhe und wie veränderten sich die Le- bensbedingungen der Menschen zur Zeit der Industriellen Revolution? Themen des Unter- richts und damit des Bildungsplanes werden durch einen Besuch in den Institutionen des städtischen Kulturamtes – Städtische Gale- rie, Stadtmuseum, Stadtarchiv, Pfinzgaumu- seum, Erinnerungsstätte Ständehaus und Stadtbibliothek – vor Ort an Kunstwerken, historischen Objekten, Dokumenten, Archi- valien unmittelbar und spannend vermittelt. In dialogischen Führungen und kreativen Workshops können die Schülerinnen und Schüler in vergangene Zeiten eintauchen, sich Fremdem und Neuem annähern, Ver- trautes hinterfragen. Das vorliegende Ange- bot ist für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klassenstufe an Haupt-, Realschulen und Gymnasien konzipiert. Die Angebote des Kulturbüros wenden sich an alle Schulklas- sen. Alle Projekte des Kulturamtes dienen der intensiven Vernetzung von Schule und Kultur. Ziel ist den Klassen- und Fachlehrern das umfangreiche Themenpotential der In- stitutionen des städtischen Kulturamtes vor- zustellen und ihren Bildungsauftrag zu erfül- len. Alle Institutionen bieten Bildungsplan relevante Themen an, die durch den Besuch ergänzt, erweitert, vor- oder nachbearbei- tet werden können. Im Folgenden werden die Themen aufgelistet. Die verschiedenen Module geben die Möglichkeit ein Thema mit dem Besuch mehrerer Institutionen zu vertiefen oder nur einen Ort zu besuchen. Für die Anmeldung und Information zu den Führungen und Workshops wenden Sie sich bitte direkt an die einzelnen Institutionen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Dr. Susanne Asche Leiterin Kulturamt Stadt Karlsruhe Kulturamt Ortswechsel Kultur für Schulen Ortswechsel – Kultur in Schulen „Unterricht“ in den Institutionen des städtischen Kulturamtes KinderLiteraturtage in Karlsruhe Das Kulturfestival der Kinder und Jugendlichen Kooperation zwischen einer Schule und einer Kultureinrichtung über ein ganzes Schuljahr, bei ein bis zwei Wochenstunden, die im Stundenplan integriert sind. Förderung: Das Auswahlverfahren findet jähr- lich statt. Bis Ende Februar haben Schulen und Kultureinrichtungen die Möglichkeit, einen ge- meinsam unterschriebenen Projektantrag beim Kulturbüro einzureichen. Unter Berücksichti- gung pädagogischer und schulischer Kriterien wählt eine Fachjury Projekte aus. Bewerben können sich sowohl Kultureinrichtungen als auch freiberufliche Künstlerinnen und Künstler. Schule und Kultur Module für Lehrerinnen und Lehrer der Klassenstufen 1– 13 Die KiX-Workshops sind als Ferienpro- gramm mit verlässlicher Betreuung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren geeignet. Für einen Betrag von 50 Euro wird den Teilnehmern ein spannendes mehrtä- giges Workshop-Programm mit pädagogischer Betreuung und warmem Mittagessen geboten. Für Inhaber eines Karlsruher Passes ist die Teil- nahme kostenlos. In diversen Themenblöcken werden die Workshopangebote zahlreicher Kulturinstitutionen individuell zusammenge- stellt. Von Skaten über Singen bis zu Tanzen, Theaterspielen und journalistischem Arbeiten ist für alle interessierten Kinder und Jugendliche etwas dabei. Alle zwei Jahre bieten über 120 Lesungen den Kindern und Jugendlichen vom Kinder- gartenalter bis hin zur Oberstufe eine brei- te und abwechslungsreiche Palette an Lite- ratur, die die Neugierde auf das Lesen wecken und die Beschäftigung mit Worten und Texten anregen und fördern soll. Durch die Begegnung mit Autoren möchte das Kulturbüro den Um- gang mit Literatur auf lebendige Art und Weise fördern. | Die Veranstaltungen sind für Schulen kostenfrei, Anmeldung ist erforderlich. Kulturbüro Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe Tel. 0721 /133 – 4072 E-Mail: kulturbüro@kultur.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/kultur/kulturbüro.de Stadt Karlsruhe, Kulturamt Städtische Galerie Lorenzstr. 27 Karlsruhe-Durlach Pfinzgaumuseum Pfinztalstr. 9 Karlsruhe-Durlach Städtische Galerie ZKM 2 Stadtmuseum im PrinzMaxPalais Europaplatz / Post Galerie S1, S11, S2, S5, S52 1, 2, 3, 4, 6 Stadtarchiv Kronenplatz / KIT Campus Süd S4, S41, S51, S52 1– 5 Pfinzgaumuseum in der Karlsburg Durlach Schlossplatz 1, 8 Stadtbibliothek im Ständehaus Herrenstraße S1, S11, S2, S51, S52 1, 2, 3, 4, 6 Kulturbüro /Rathaus Marktplatz Marktplatz S1, S11, S4, S41, S51, S52 1 – 6 So erreichen Sie uns: Stadtarchiv Markgrafenstr. 29 Stadtbibliothek / Ständehaus Ständehausstr. 2 Rathaus, Kulturbüro Am Marktplatz Stadtmuseum Karlstr. 10
https://www.karlsruhe.de/b1/kultur/kinderinstitutionen/paed_angebote/HF_sections/content/ZZlEC4wkEOlZtu/2011-03-09-%20Flyer_Ortswechsel.Kulturf%C3%BCrSchulen_Seite1_Druck.pdf